Erfter VerJfucTi.
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man ficli erlaubt, gewiffe Männer und ihre Syftememit gevviffen Beiwörtern zu brandmarken, welchedas Schrecken oder den Abfcheu ausdrücken*), dender Lefer dabei gefühlt hat, oder den er bei Andernhervorbringen will. Diefes Verfahren ift, das min-defte gefagt, unp hi 1 o fophifch. Denn, nicht zugedenken, dafs fich die znehreften diefer Beinamennur auf Verdrehungen und Konfequenzen ftiitzen,welche die Erbauer der Syfteme gar nicht zugeben,und die auch gar nicht aus ihren Lehrfätzen fliefsen;fo weifs man, dafs der Einflufs der irrigen, ja auchoft der wahren fpekulativen Meinungen, feibft beifolchen, die ihnen ernftlich zugethan find, nur ei-nen fehr geringen und faft unmerklichen Einflufsauf das Handeln hat**); ja dafs dergleichen gefährli-che Männer fehr oft nur y.ar dv-B-gwitov ftreiten, undden trägen Schlummer unterbrechen wollen, beiwelchem man fich blos den hergebrachten allge-meinlierrfchenden Meinungen überläfst, indem fiezeigen, dafs gewiffe Sätze, vor denen man (viel-leicht ebenfalls aus blofser Gewohnheit) zurückbebt,mit jenen allgemein angenommenen Sätzen,
wie
2. B. der frevelhafte Hume, der gottes-läfternde Spinoza, der irreligiöfe Mac-chia v e 1 u. f. w.
**) Sie können nur Launen und vorübergehendeGemiithsbewegungen hervorbringen, und auch die-fe verfchwinden, fo bald man das Studierzimmervarläüt.