Deutsches Reich.
31
auf gemeinsame Andachten und was damit zusammenhängt, durch ihre Organe Wünscheäußern, muß aber die Anordnungen selbst der Staatsbehörde überlassen. So langenun, wie es meist noch der Fall ist, die Tradition der aus der Zeit größerer Einigungder kirchlichen und Staatsinteressen herstammenden Ordnungen fortdauert, hat dieseAusschließlichkeit keine Gefahr. Gleichwohl macht sich der Mangel an Klarheit undgesetzlicher Bestimmtheit über die gegenseitige Befugnis schon jetzt nicht selten fühlbar,und die ganze Angelegenheit der religiösen Schulbildung befindet sich augenscheinlich ineiner ernstlichen Krisis. Die unklare Forderung der „Confessionslosigkeit" ist nicht aufdas Lehramt beschränkt geblieben, sondern übt in den Schulen bereits eine darüberhinaus erkennbare Einwirkung.
Unsere Zeit wird von politischen und socialen Interessen beherrscht: christlicheIdeen als solche sind jetzt keine bewegende Macht im Leben der Völker, so sehr sie esauch immer noch in kleineren Gemeinschaften und für einzelne sind. Und so ist auchder moderne Staat an sich nicht geneigt oder fähig die geistigen Mächte, die nachhöheren Gesetzen in der Menschheit wirksam sind, und wenn auch zeitweilig wie zurück-gedrängt, dennoch ihre ewige Kraft und Wahrheit haben, nach ihrer vollen Bedeutungzu schätzen. Bei dem Einfluß, den dies auf die öffentliche Schule hat, kommt nochanderes in Betracht. Sie entbehrt heutzutage für die religiöse Erziehung der Jugendimmer mehr des Beistandes der Familie; ebenso fehlt es an vielen Orten an dem zugegenseitiger Ergänzung nöthigen Zusammenhang und Einklang zwischen dem kirchlichenConfirmandenunterricht und dem Religionsunterricht der Schule. Eine Vergleichungder Lehrpläne in Anstalten derselben Kategorie ergiebt eine außerordentliche Ungleichheitin der Wahl der Gegenstände und, besonders bei den oberen Classen, in der Behand-lungsweise, bei der, wenn sie z. B. in akademischer Weise wissenschaftlich oder bloßhistorisch ist, das besondere Bedürfnis der Jugend unbeachtet bleibt. Unter den ver-schiedenen Neligionslehrern endlich einer und derselben Anstalt läßt gar oft der Anspruchauf das Recht individueller Auffassung die Einheit des Geistes nicht aufkommen, welcheeine der ersten Voraussetzungen des Religionsunterrichts der Schule ist. Daß derinnere Beruf zu demselben immer seltener wird, ist gegenwärtig nicht zu verwundern;ebensowenig, daß ein ohne Weihe des Geistes ertheilter und auf geschichtliche Notizenund Gedächtniswerk beschränkter Religionsunterricht unwirksam ist, den Schülern denGegenstand verleidet und zu einer Ausrüstung für das Leben nichts beiträgt.
Die Wogen der Zeitbewegung schlagen auch in die Schule herein, wie es nichtanders sein kann, und so ist auch der religiöse Jndifferentismus und Skepticismus vonverschiedenen Seiten in sie eingedrungen, was dem Religionsunterricht oft eine isolirtcund precäre Stellung giebt und dazu beiträgt, ihn unfruchtbar zu machen. Im Jahre1872 schloß Heinr. von Treitschke in einer Sitzung des deutschen Reichstags eine Klageüber unsere Bildungszustände gerade damit. Er sagte, er sehe mit schmerzlichster Be-wegung das Heranwachsende Geschlecht sich immer mehr abwenden von den idealenGütern des Lebens, um sich der Genußsucht und dem Materialismus in die Arme zuwerfen; „auch einen starken Mann kann es erschüttern, zu sehen, wie die edle elastischeBildung verdrängt wird von der Zeitungsphrase und der lebendige kirchliche Glaubedurch das Einmaleins."
Angesichts der vorgedachten Umstände, bei denen der Zweck religiöser Unterweisungin öffentlichen höheren Schulen oft nicht mehr erreicht wird, haben auch kirchlich gesinnteMänner vvrgeschlagen, den Religionsunterricht vom Lehrplan solcher Anstalten zustreichen, eine Maßregel, die jedenfalls der auch vorgeschlagenen, ihn überall facultativzu machen, schon um der Würde des Gegenstandes willen vorzuziehen wäre. Vonanderen Seiten ist die Ausschließung unbedingter gefordert worden; auch m Lehrerver-sammlungen hat man verlangt, die wünschenswerthe Vereinfachung des Lehrplans da-durch herbeizuführen, daß man zunächst den Religionsunterricht der Schule abnehmeund ganz dem geistlichen Amt überlasse. Bisweilen haben auch Ausländer, die desLobes unserer Gymnasien und Realschulen voll waren, Anstoß an dem Religionsunter-