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verpflichtet seien; nachdem des Königs Bevollmächtigte inseinem Namen gelobt hatten, das Land in seinen Rechtenund Freiheiten, alten Herkommen und Gewohnheiten kräftigzu schützen, seine Unterthanen gegen Gewalt und Unrechtzu beschirmen und so zu halten, wie dies ein gnädigerFürst und Landesherr gegen seine treuen und gehorsamenUnterthanen zu thun gehalten sei.
Der Erinnerung an diesen Tag war das Jubelfest zuGeldern am 12. September 1863, dem Seine MajestätKönig Wilhelm I. durch Allerhöchstseine Gegenwart eine sohohe Weihe verliehen, gewidmet.