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9 (1873) Spanien - Vives
Entstehung
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Strafe.

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Strafen ei», vermöge der dieses entweder ganz verworfen oder nur noch mit halbemGewissen zugelassen werden will. Eine ähnliche Scheue hat mau jcdock> auck da war-zunehmcn, wo gewißc Pädagoge», ausgehend von der Unfehlbarkeit ihres Erzichungs-systems, den Grund der Verfehlungen eines Zöglings nur in der unrichtigen Anwendungdes ihrigen oder in der Befolgung eines falschen sehen; als ob der werdende Meusckein durch Knetung beliebig zu formender Teig wäre und nicht ein Wesen, in welchemLebensregungcn von guter und von schlimmer Art ohne und wider Geheiß des bestenErziehers und letztere oft so plötzlich hervortreten, daß dieser alle Ursache hat; an derallgemeinen Wirksamkeit seiner Univcrsalmittel irre zu werden. Solche Pädagogen wollenin der jeweilig eintretendcn Notwendigkeit einer Züchtigung nichts anderes sehen als denBeweis eines Mangels in der bisherigen Erziehung, und als den Ausbruch eines selbst-verschuldeten Bankrotts. Aber es ist bald gesagt: eine gute Erziehung macht das Strafenüberslüßig. Ja, wenn ihr beides zukäme, neben der vollkommenen Weisheit die Allmachtüber das Innere eines freie» Wesens, dem gegenüber ja der höchste Erzieher selbst sichSchranken gesetzt hat. Lassen wir solchen Theorieen ihren Raum auf dem geduldigenPapier; in der rauhen Wirklichkeit werden auch ihre Urheber es au reagircudcr Tätig-keit nicht fehlen lassen und nur vielleicht um so schärfer darein fahren, weil sic in jeden:Ungehorsam des Zöglings zugleich einen erschütternden Angriff auf ihr System erblicken.

Pädagogische Strafen sind eine Nothwendigkcit, begründet in der wirklichen Naturdes KindeS, und sie sollen nach Bedarf angewandt werden nicht mit Furcht und halbemGewissen, sondern mit gutem Muth; denn „Ruthe und Strafe giebt Weisheit, aber einKnabe, sich selbst gelassen, schändet seine Mutter." „Züchtige deinen Sohn, so wird erdich ergetzen und wird deiner Seele sanft thuu" (Spr. Sal. 29, 15. 17. Vgl. denArtikel Pädagogik des A. T.). Sv urtheilt die Schrift. Mau lese auch Sirach 30,1 — 12.Geht man freilich mit Rousseau (vgl. den Artikel) von der ursprünglichen Güte dermenschlichen Natur aus und setzt mau den Zweck der Erziehung in das Sichselbstent-falteulassen dieser guten Natur neben Fernehalten von Störungen derselben durch äußereEinflüsse, so bleibt nicht einmal mehr ein Raum für Gebieten und Verbieten, und dasWort „Gehorsam" muß ein dem Ohr und Bewußtsein des Kindes unbekanntes bleiben.Rousseau will daher auch seinen Emil gar nicht gestraft werden lassen; dieser soll nuran der Nothwendigkcit sich stoßen und dadurch lernen sich inachtnehmen und beschränken;der Zögling soll die Folgen seiner Handlungen empfinden, wie sie sich aus denselbennatürlich ergeben und auf diesem Wege klug werden. Jedoch dabei muß dann der Er-zieher selbst noch nachhclfen und auch künstlich solche Folgen Hervorrufen, aber damit ebenschlägt diese Theorie sich selbst wieder, denn sie führt an Stelle der aufrichtigen, auf denZögling direct losgehenden, die verkappten Strafen ein, denen sodann gerade das Wesent-liche und das eigentlich Würdige abgeht, nemlich das Hervortreteu der sittlichen Re-action, davon abgesehen, daß alle Wirksamkeit derselben mitsammt der Autorität des Er-ziehers vernichtet ist, sobald der Zögling das unlautere Spiel zu merken anfäugt, welchesmit ihm getrieben werden will. Mit Recht wird gegen solche Künstelei von Waitz be-merkt, daß die Witzigung durch Schaden eine Belehrung über den Wcltlauf, nicht aberStrafe ist, die zur Erkenntnis des Unrechts und zur Besserung führe, und deren erstesErfordernis dieses ist, daß sie vom Kind als Strafe aufgefaßt und empfunden wird unddaß die Gegenwirkung als eine an sich nothweudigc Reaction einer höheren sittlichenMacht dem Kinde sich darstellt (Allgcm. Pädagogik S. 184). Man darf daher dieserRousseau'schen Ansicht nur so weit entgcgenkommeu, daß man erstlich allerdings die sichvon selbst ergebenden empfindlichen Folgen eines kindlichen Fehltritts auch mit dazu ver-wendet, dem Kinde seine Verfehlung zum Bewußtsein zu bringen, und dann, daß manvon den Strafen das Zufällige und Willkürliche möglichst ferne hält und sie den Fehlernselbst angemessen zu machen sucht. So erfüllen sie desto gewißcr ihren Zweck, dem Leicht-sinn, Eigensinn, dem Bösen im Willen cntgegenzutreten, diese Hindernisse des geistigenund sittlichen Gedeihens zurückzudräugen und den inneren Bestrafungen, Ermahnungen