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3 (1809) Als Nachtrag zur Campes Wörterbuche zur Erklärung und Verdeutschung der unserer Sprache aufgedrungenen fremden Ausdrücke
Entstehung
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Juri

Jus

jus

jiist

zusteht; jurisd. territorialis, die landesherrl. Ge-richtsbarkeit, Landeshoheit und Herrlichkeit.

Jurisprudenz, die Rcchtsgelehrtheit, Rechtswissenschaft,Rechtskunde.

*j. u. 6., heißt, juris utriusque Candidatus, beiderRechte (des bürgerst. und geistl. Rechtes) Candidat.

*J* u. D. oder Juris utriusque Doctor, beider RechteDoktor,

*J. u. L. oder Juris utriusque Licentiatus, beiderRechte Lieentiar.

*Jnry, engt. (spr. Dschury) das Londncr Geschwornen-gericht, Bürgergericht, besteht aus 12 24 gewöhn-lichen, aber nur aus 12 geschwornm rechtlichen Bür-gern, die über gewisse Verbrechen erkennen, und denBeklagten lossprechen oder verurtheilen.

* Jurte, sibirische Hüfle, bes. kamtschadalischc Winter-

wohnung, in die Erde gegraben und zum Aus- undEingänge mit einer Leiter versehen.

*Jus, (spr. Schüh) der Säst von gebratenem Fleisch,Flcischsaft, Fleischbrühe.

Jus, das Gesetz, die Gerechtigkeit, Gerechtsame, Bc-fugniß, Anspruch; Macht und Gewalt, (Recht zu spre-chen), auch der Gerichtshof. Jura stolae, die Rech-te, Gerechtsame oder Gebühren eines Pfarrers, Kir-chengebühren.

* Jus albinagii, das Heimfalls- oder Frcmdlings-Recht.

Jus canonicum, das geistliche Recht.

* Jus civitatis , das Stadt- oder Bürger-recht.

* Jus cogendi , das Zwangsrecht.

* Jus commercii, das Handlungsrecht.

* Jus commune , das gemeine Recht.

*Jus compascui oder compascendi, das Recht derKoppelweide, gemeinschaftl.Mitweiderecht auf ein Feld.

* Jus consuetudinarium , das Gewohnheitsrecht.

*Jus- detractionis oder detractus, das Abzugsrecht,

die Nachsteuer.

*Jus dispensandi, das Erlassungs- oder Pflicht-entbin-dungsrecht.

*Jus divinum, das göttliche Recht.

* Jus ecclesiasticum, das Kirchenrccht.

*Jus emigrandi, das Auswandcrnngsrecht.

*Jus emphyteuseos, das Erbzinsrechk.

* Jus emporii , das Stadt-Einlagerrecht.

*Jus episcopale, das bischöfliche Recht.

^Jns geranii, das Krahnrechk.

*Jus germanicum, das deutsche Recht.

*Jus grutio, das Floß - oder Flößrecht.

*Jns Inlreditarium oder successionis, das Erbrecht,Erbschaftsrecht.

Jus in re, das Sachrecht, welches man auf eine Sa-che hat, ohne Rücksicht einer Person.

* Jus Justinianeum, die vom Kaiser Justinian veranstal-

tete Sammlung alter und neuer röm. Gesetze undRechte.

A. Land.

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*Jus mercantile, das kaufmännische Recht, Hand-lungsrecht.

* Jus militare , das Kriegsrecht.

*Jus municipale oder municipii, das Recht einerLandstadt.

jus naturo, das Recht der Natur, entg. j. positivum,Inbegriff der Rechte oder Gesetze, die sich auf Will-kühr des Gesetzgebers gründen.

* jus particulare, das besondere Recht, die einheimi-

schen oder inländischen Verordnungen, Landesverord-nungen und Gewohnheiten, das Stadt - und Landrecht.*Jus pascendi, die Tristgerechtigkeil, das Trifkrecht.*Jus patrio potestatis, das Recht der väterlichen Ge-walt.

jus patronatus oder Patronattedf)!/ das Pfarrbese-tzungsrecht, das Kirchen-amtsrecht, der Kirchensatz.

* jus personale, das persönliche Recht, oder das Recht

an einer Person.

*Jus pignoraudi, das Pfändnngsrecht.

*Jus prolationis oder j. potius, das Vorzugsrecht,oder das Recht auf einem Vorzug vor dem Andern.

* Jus prosentandi oder proseniationis, das Recht, je-

mand zu einem Amte vorzustellen oder vorzuschlagen.

* jus primogenituro, das Recht der Erstgeburt,jus protimiseos, das Vorkaufsrecht.

* jus provinciale, das Landrecht.

jus quositum, ein wohlerlangkes Recht.,jus reale, f. j. in re.

* Jus retentionis, das Znrückhaltungs - oder Beidehal-

tungsrechk.

jus retorsionis, das Vergelknngsrecht.

* jus stapulo, die Skapelgerechtigkeik oder das Stapel-

recht, ein Recht verschiedener Handelsstädte, nach wel-chem durchgehende Waaren ihnen eine Zeitlang zumVerkaufe niedergelegt werden müssen, ehe sie weitergeführt werden.

Jus statutarium, das Grundverfassungsrecht.

*Jus strictum ober summum, das genaue, strenge oderhöchste Recht; summum jus, summa injuria, dasstrenge Recht ist oft das größte Unrecht.

*Jus succedendi oder successionis, f. j. häredita-,rinnt.

*Jus superioritatis, die Obergerechtigkeit, das landes-herrliche Hoheitsrecht.

jus talionis, Vergeltungsrecht, Erwiederungs - oderRückwirkungsrecht.

*Jus venationis, das Jagdrecht, die Jagdgerechtigkeit,der Wildbann.

just oder justement, (fpr. sanft schüstemang) genau,eben jetzt.

Jnstiftcation, die Verantwortung, Vertheidigung,justiliciren, verantworten, vertheidigen, lossprechen,jtistiren, berichtigen, richten, abrichten, abmessen.

L ^ Jtistz-