Dänemark.
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In der letzterwähnten Anstalt unterrichtet der eine der Directorcn, H. Schneekloth,selbst nicht, sondern in der ebenfalls von ihm dirigirten Töchterschule mit 11 Lehrernund 5 Lehrerinnen, besucht von 85 Schülerinnen. — Aus diesen Angaben geht hervor,daß diese Privatschulen stärker besucht werden, als die öffentlichen, und man kann darausabnehmen, daß sie eines hohen Vertrauens genießen, zumal da das in ihnen zu zahlendeSchulgeld bei weitem höher ist, als in den öffentlichen.
Die übrigen Gelehrtenschulen sind Staatsanstalten, die der Staat errichtet hatund aus eigenen, hiezu einmal von Königen und Privaten hergegebenen Mitteln (größ-tentheils Zehnten und Capitalien) unterhält. Das Schulgeld, welches erlegt werdenmuß, ist in der neuesten Zeit mehrfach erhöht worden, zuletzt durch die Bekanntmachungvom 9. März 1865, und beträgt seitdem jährlich: 1) bei der Mctropolitanschule inKjöbenhavn 72 Rthlr., 2) bei den übrigen Gelehrtenschulen 50 Rthlr. und 3) bei derhöheren Realschule in Rönne 31 Rthlr. Dieses Schulgeld fällt an die Schulkasse, nach-dem durch die Gesetze vom 5. Mai 1865 und 16. Februar 1866 den Lehrern ihr An-theil an demselben abgcnommen und ihnen nach den 5 vorhergegangenen Jahren dasdurchschnittliche daraus bezogene Einkommen erseht worden ist. Es sind aber an diemeisten Schulen in früheren Zeiten von Privaten durch Testamente bedeutende Capitalienvermacht worden, deren Ertrag zur Unterstützung unbemittelter Schüler verwendet wird,und zwar gewöhnlich so, daß das ganze „Stipendium" oder ein Theil desselben für dieUniversität aufgespart bleibt. Die Stipendiaten und auch andere bis zu einem Drittheilder Schüler sind von der Entrichtung des Schulgeldes befreit. Die Wahl dieser Bene-ficiarien geschieht auf den Vorschlag des Rectors und nach den von ihm und den übrigenLehrern über den Fleiß und das Betragen der Schüler abgegebenen Zeugnissen durchdas Ministerium. — Die Schülerzahl in jeder Elaste pflegt zwischen 10 und 25 zuschwanken; steigt sie — was aber außer der Metropolitanschule in Kjöbenhavn selten derFall ist — über 30, so wird die Classc gewöhnlich in zwei Coetus gctheilt. Eine ge-setzliche Bestimmung ist hierüber gleichwohl nicht vorhanden.
In Ansehung der inner» Angelegenheiten stehen die Gelehrtenschulen unmittelbarunter dem Kultusministerium und es giebt für sie in dieser Hinsicht keine Orts- oderMittelbehörde. Die Schulkassen werden unter der Oberaufsicht der Stistsobrigkeit,d. h. des Bischofes und des Amtmannes, welche jedoch nicht viel zu bedeuten hat, vonder sogenannten „Schulvorsteherschaft" — bestehend aus dem Bürgermeister und demHauptpastor der Stadt nebst dem Rector, welcher die laufenden Geschäfte besorgt —verwaltet; doch so, daß von derselben für jedes Jahr ein Budget entworfen und darauf,mit eventuellen Modificationen, von dem Ministerium approbirt wird. Demnach bestehtdie Thätigkeit der Schulvorsteherschaft hauptsächlich darin, innerhalb der im Budgetfestgesetzten Grenzen die genehmigten Auszahlungen (Besoldungen der Lehrer, Ausgaben fürSchulgebäude, Bibliothek u. a. m.) zu besorgen, die Einkünfte der Schule entgegenzu-nehmen u. dgl. m. Ein von der Schulvorsteherschaft gewählter und aus der Schulkaffebesoldeter Rechnungsführer, welcher der Vorsteherschaft, sowie diese dem Ministerium,verantwortlich ist, giebt alljährlich an das Ministerium eine detaillirtc Rechenschaft ab.Die Einkünfte sämmtlicher Schulen, deren finanzielle Stellung sehr verschieden ist, fließenm eine gemeinschaftliche Hauptkasse; dann werden aus den Ueberschüssen von den reichenSchulen die Bedürfnisse der ärmeren gedeckt, so daß die ökonomische Stellung der ein-zelnen Schule auf die Besoldung der Lehrer, die Ausgaben für Lehrmittel u. s. w. garkeinen Einfluß hat, vielmehr in dieser Hinsicht alle Schulen gleich sind.
Hier möge das in dem Finanzjahre vom 1. April 1870 bis zum 31. März 1871geltende Budget für die Gclchrtenschulen Platz finden:
Einnahme.Rth. 249,191. 54 Schill.
Ausgabe. „ 261,592. 93 „
Das Deficit .. „ 12,401. 39 „
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