z;8 Abschnitt. Orthographie ganzer Wörter«
welches mit dem S. für Siehe, z. B. für zumBeyspiele und andern der Fall ftyn kann.
2. Man hange der Abbreviatur keinen Buch-staben an, der sich nicht in dem vollständig geschrie-benen Worte befindet. In der Handschrift hängtman oft dem letzten Buchstaben eines abbreviirtenWortes einen langen herunter gehenden Strich an,der einem verlängerten geschriebenen l nicht un-ähnlich sicher, und im Druck-- oft als ein l beybe-Kalten wird: Hocbgcbl. für Hschgeborner,
preußl. für preussrsct), Sri. oder Gl. fürGrostHen, becrl. für betreffend; aber fehler-haft ist, weites das Wort nur verdunkelt; folg-lich Hocbgeb. preuß. Gr. betr. Gin anderesist fceylich, wenn das l wirklich zum Worte gehö-ret, dergl. für dergleichen.
g. Man bezeichne jedes abbreviirte Wort zumZeichen der Abbreviatur mit einem Puncte. Aus-genommen ist hier nur der Fall, da ein ausgelasse-nes m oder n durch einen horizontalen Strich an-gedeuter wird. Da dieser Punet kein Schluß-Punct, sondern nur ein Zeichen der Abbreviaturist, so erfordert er auch keinen großen Buchstabenan dem folgenden Worte, es müßte denn ein Satzmit einer Abbreviatur geschlossen werden, in welchemFalle er denn zugleich die Stelle eines Schluß-Punctes vertritt. Von dem Punkte nach den Zahl-stguren wird im folgenden gehandelt werden.
4. Im Lateinischen pflegt man, wenn ein Wortim Plural abbreviirt wird, den letzten Consonan-