Kapitel. Von dm Dehnungszeichen. »61
Thier, biechen, mickhen, ingleichen inTheer.Folglich nicht Staat!), Biehne. Es ist nur dieFrage, wie man cS da zu halten hat, wenn in derirregulären Conjugation ein verlängerter Vocal ineinen einfachen, und ein einfacher in einen ver-längerten übergehet. Von befehlen und stehlen,kommt befielst, stielst; die nächste Abstammungerfordert die Beybchaltung des h, und ich glaube,das; es beybehalten werden muß, folglich befiehlst,und stiehlst, welche Fälle denn eine Ausnahmevon der Regel machen würden. Von gebären,erkören und verlieren kommt geboren, erko-ren und verloren; wer die lctztecn mit einem t)schreiben will, muß der Analogie zu Folge auch ge-bühren, verkehren, crköhren schreiben.
Abwesenheit derselben in fremden Wörtern.
§. rK. Da die Dehnungszeichen eine Eigen-heit der Deutschen Orthographie sind, so folgetdaraus, das; sie in fremden Wörtern nicht Stattfinden, so lange sie Fremdlinge sind, und nicht dasBürgerrecht erhalten haben: Dom, Flor, Per-son, Pol, Pistole, pur, Natur, Roman,Alcan, plan; außer wenn sie den verdoppel-ten Vocal aus ihrer Sprache mitbringen, Allee,Armee, Fee, oder denselben zur Sicherheit desTones erfordern, Thee, Rastec, Rameel,Rap--pee, für welche letztem ich oben Raffch, Ra-mehl, Rappel) vorgeschlagen habe. Freylichgibt cs auch außer dem noch manche Ausnahmen,wenn theils die Endsylbe eine Deutsche Ausspracheangenommen hat, theils die fremde Stellung des