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Vollständige Anweisung zur deutschen Orthographie : nebst einem kleinen Wörterbuche für die Aussprache , Orthographie, Biegung und Ableitung
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§4 l Abschnitt. Allgemeine Grundgesetze.

ben. Ich weiß nicht, ob es ein faßlicheres Gesetzgeben kann, welches den Fähigkeiten, wo nicht aller,doch der meisten Schreibenden so angemessen ist,und dabey alle mögliche Fälle so sicher und bestimmtentscheidet. Von den Wurzelwörtern und demGebrauche handele ich im folgenden Kapitel, daherich cs hier nur mit den abgeleiteten und zusammengesetzten und ihrer Abstammung zu thun habe.

Nähere Bestimmung desselben.

§. 2. Da die Bestimmung dieses Gesetzes bloßist, den Schreibenden in zweifelhaften Fällen zuleiten, wenn ein abgeleitetes oder zusammen gesetz-tes Wort, der besten Aussprache unbeschadet, aufmehr als eine Art geschrieben werden kann, so mußes auch nicht weiter ausgedehnet werden, als esdiese Bestimmung erfordert. Vielheit kannVilheit, Vielheit, Vielheid, Lulheic, Ficl-heid, Vihlhelth, Freiheit u. s. f. geschriebenwerden, und wenn es keinen Bestimmungsgrundgäbe, einer dieser,Schreibarten den Vorzug vorallen übrigen zuzuerkennen, so würde die ganzeSchrift ein dunkeles und verworrenes Babel wer-den. Die Absicht ist also, die Einheit, und mitderselben die allgemeine leichte Verständlichkeit zubefördern. Diese gewinnet nur etwas bey solchenWörtern, deren Vau noch bekannt ist, und mit de-ren einzelnen Theilew sich noch einner Begriff ver-binden läßt; daher auch nur die nächste Abstam-mung zur Leitung der Schrift dienen kann, zumahlda dieses Gesetz für alle, oder doch die meistenSchreibenden anwendbar scyn muß, unter welchen