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Vollständige Anweisung zur deutschen Orthographie : nebst einem kleinen Wörterbuche für die Aussprache , Orthographie, Biegung und Ableitung
Entstehung
Seite
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?8 !. Abschnitt. Allgemeine Grundgesetze.

Allgemeine Regeln 'für dieselbe.

§. tz. Wenn man deo mündlichen Umgangesberaubt ist, oder derselbe mangelhaft seyn sollte,so muß man seine Zuflucht zu der Schriftsprachenehmen, welche zwar den Vorthcil hat, daß dieFehler einzelner Personen hier nicht so häufig sind,als in dem mündlichen Ausdrucke; aber dafür auchden Nachtheil, daß der eigcnthümliche Laut man,chcr Buchstaben sich ohne hörbare Muste.'.- nicht sorein und richtig erlernen läßt, besonders in Anse-hung mancher Provinzen, bey welchen gewisse feh-lerhafte Eigenheiten sehr tief eingewurzelt sind.Regeln lassen sich nicht für alle Fälle geben', weilman sonst alle Provinzen nach einander durchge-hen, und das Eigene einer jeden erschöpfen müßte.Daher nur einige der allgemeinsten zur Probe;von manche» wird im folgenden noch ausführli-cher gehandelt werden.

r. Man ftudire die Eigenheiten seiner Provinz,um sie desto sicherer vermeiden zu lernen.

2 . Man lerne jeden Buchsrab, er sey nun Con-sonant oder Vocal, mit dem ihm eigenen Lauterein und unvermischt aussprechen. Hier zeigt sichin den Provinzen die meiste Verschiedenheit, indemsie den meisten Buchstaben gern falsche Laute un-terschieben. Dahin gehöret das Schwäbische st undsp mit dem vollen Zischcr. er ischt, du bischt,wcschpe; das Oesterrcichische tiefe a, wiedasSchwedische ä; das Oberdeutsche i-e für ein ge-dehntes r, wi-eii für Wien, u. s. f.