5 6 I. Abschnitt. Allgemeine Grundgesetze.
schmilzt, so sticht sie doch immer noch eine Zeit langvor. und verliert sich oft erst in der zwcyten Ge-schlechtsfolge. Kann man dergleichen Fehler wohlmit einiger Billigkeit auf die Rechnung der südli-chen Sachsen sclMeiben, und bleiben sie nicht viel-mehr Fehler der Provinzen? 4. Ueberhaupt sinddiese Fehler von manchen außerordentlich übertrie-ben worden. Man rafft Fehler unwissender undungebildeter Personen, und selbst des gemeinstenVolkes auf, und gibt sie für Eigenheiten der ge-sellschaftlichen Sprache im südlichen Sachsen aus.Man soll hier Scwn, (Sohn,) jo, worum, hoste,(Haftdu,) Fra, (Frau,) Rieder, Beene, u, s. f.sprechen. Man kann immer fragen, wer war es,der so sprach? War cs ein Eingedorner oder einAusländer? Und war er das erste, war ec einHausknecht, oder eine junge Magd, oder ein Bür-ger, oder wohl gar ein Bauer ? Wer wird vonsolchen Personen Sprachreinigkeit und Sprachrich-tigkcit erwarten ? Und doch läßt es sich behaupten,daß selbst das gemeine Volk in dem südlichen Sachsender Schriftsprache näher kommt, als das gemeineVolk in andern Provinzen, daß folglich dessen Mund,art, als Volkssprache, unter den übrigen die besse-re ift. Sondert man alles ab, was abgesondertwerden muß, so bleibt es wohl gewiß, daß dergesellschaftliche Ausdruck in den obern Classen dessüdlichen Sachsens der Schriftsprache unter allenubugen Mundarten am nächsten kommt, und zwarso nahe, als es der wesentliche Unterschied zwischendem mündlichen und schriftlichen Ausdruckenur »erstattet.