Der Fürstenmord im sozialdemokratischen Programm. 131
4. Dor Mrstenmor- im sozialdemokratischim Programm.
31. Marz 1688.
Das im Frühjahr 1884») zum zweitenmal verlängerte So-zialistengesetz ging zum 30. September 1886 seinem Ablauf ent-gegen. Die verbündeten Negierungen trugen deshalb in dieserSession auf eine dritte Erstreckung, und zwar auf weitere fünfJahre, an. Nach der ersten Lesung am 18. und 19. Februar 1886ging die Vorlage an eine Kommission, welche das Gesetz abzulehnenvorschlug, dagegen einige von Windthorst gestellte Anträge, dieein Ilebergangsstadium bis zur Herstellung des gemeinen Rechtsins Auge faßten, adoptierte. Die zweite Beratung im Plenumbegann in der 77. Sitzung am 30. März. Minister v. Puttkamerverteidigte die Regierungsvorlage, Windthorst seine Anträge.Abgeordneter Bebel bekämpfte mit leidenschaftlicher Beredsamkeitdas Gesetz und das herrschende System überhaupt. Er bestrittdabei, was ihm Herr v. Puttkamer vorgerückt, daß er 1881 nachder Katastrophe des Zaren Alexander II. den Fürstenmord ver-herrlicht habe. Er habe vielmehr nur in Uebereinstimmung miteinem Artikel der Zeitung. „Sozialdemokrat" erklärt: „das System,wie es in Rußland herrscht, muß mit Notwendigkeit zu solchenMitteln führen. Und, meine Herren, ich bin weiter der Meinung,daß, wenn Sie in Deutschland ein ähnliches System wie in Ruß-land inaugurieren wollten, dieses System mit Notwendigkeit zudemselben Ziele führen müßte. Die Monarchie würde freilich ge-troffen werden, wenn Sie die Mittel anwsndeten, die jetzt in Ruß-land üblich sind. Ganz gewiß mit Notwendigkeit! und ich stehenicht an, daß ich in diesem Fall einer der ersten wäre, der dazudie Hand böte, wenn diese Zustände hier so wären — ich wieder-hole, wenn diese Zustände hier so wären." Es sei noch erwähnt,daß Bebel in der ersten Lesung die Ermordung des PolizeiratesRumpf in Frankfurt a. M. als eine Frucht des Sozialistengesetzesbezeichnet hatte Fürst Bismarck griff erst am folgenden Tage,den 31. März, in der 78. Sitzung, in die Debatte ein. Vor ihm
') Vgl. Bd. XIII. S. 195 ff. und 225 ff.