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Bd. 16 (1879) Schievelbein - Stichblatt
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Spanien (Gesch.).

dauerte bis zum 1l. Juli. Die Jusurreclion aufCuba keimte, obgleich schon 3. Oct. sich zwei Häup-ter derselbe» unterworfen hatten u. der UsurpatorEstrada selbst drei Woche» später in Gefangcuschaftgericth, doch erst im Jahre 1878 zu Ende geführtwerden. (Bezügl. Mittheilung des Gcu. Camposvom 2. März.) Die Auswärtigen Angelegenheitenbetreffend, deren Portefeuille seit Mitte Jan. (1877)in der Hand Manuel Silvelas ruhte, so drohte zuAnfang dieses Jahres ein Couflict mit dem Deut-schen Reiche wegen der Sulu-Inseln (s. o.). S. warim Krieg mit dem Sultan der letzteren; cs HalleBlokade erklärt. Da diese aber nicht effektiv gewor-den, so sah u. a. ein deutsches Kauffahrteischiff keineVerletzung derselben darin, daß es Verkehr mit dereingeborenen Bevölkerung unterhielt. Das DeutscheReich hätte das Protectorat darüber erlangt, wennes gewollt hätte; der Sultan hatte dem deutschenKaiser schon das Anerbieten gestellt. Man begannalsbald in Madrid sich besser zu informircn. ImScpt. schloß S. mit Frankreich einen Handelsver-trag ab. Ein Attentat ans den König, verübt durchden mit den Internationalen in Verbindung stehen-den Catalonier Moncasi 25. Oct. 1878, gab derspanischen Regierung Anlaß, unter Hinweis auf dieanderwärts gegen gekrönte Häupter verübten Atten-tate, Europas Regierungen zu gemeinschaftlichemVorgehen gegen die revolutionären Elemente anzn-rcgen, in erster Reihe gegen die Schweiz, als Beher-bergerin solcher, Recriminationen zu erheben.

Wie ein rother Faden zog sich durch die seitherigeRcgiernngszeit Königs Alfons das gespannte Ver-hältniß mit der Curie. Dem spanischen Klerus warfreilich durch das Concordat vom Jahre 1851 seineHaltung der Negierung des Landes gegenüber vor-gczcichnet. In Art. 1 desselben war die Anfrecht-haltnng des römisch-katholischen Religionsbekennt-nisses mit Ausschluß jedes anderen Cnltns ausge-sprochen n. Art. 2 setzte mit den bestimmtesten Aus-drücken fest, daß der öffentliche u. Privatunterricht inallen Schulen jeder Klasse u. Kategorie der Lehre derkatholischen Religion entsprechen müsse. Trotzdemwar die Regierung Jsabellas im Jahre 1864 selb-ständig genug gewesen, dem Syllabus gegenüberVorbehalte zu machen. Nun hatte das Jahr 1868die Freiheit aller Cultc ausgesprochen. Daher dieConnivenz der Curie mit Don Carlos , der für cor-rect im römischen Sinne galt. Als die schwerste Zeitfür S. als Staat überstanden war und durch dasPronunciamento des Generals Campos die monar-chischc Ära wieder znrllckgcführt wurde, faßte derVatican Hoffnung, daß die verhaßte Neuerung be-seitigt würde. Aus dieser Voraussetzung war dasTelegramm zu verstehen, womit Pins IX. 1. Jan.1875 die Exkönigin Jsabclla zu den Aussichten ihresSohnes beglückwünschte. Da trotzdem die Haltungdes Erzbischofs von Valencia, als König Alfonsdiese Stadt passirte (10. Jan.), feindselig war, fanddie neue Regierung, welche im ersten Anlaufe Zei-chen der Besserung im römischen Sinne abgelegthatte, es über dem erfahrenen Affront n. weil sic denStoß, den die anfänglichen Sympathien des Aus-landes mit der Wendung zu Gunsten Alfons' durchihre romfreundlichen Maßregeln erlitten, bereitsempfand, denn doch gerathen, die Stimme des Aus-landes höher zu taxiren u. von ihrer feindseligen

Richtung gegen die Protestanten nmzukehren. Mitt-lerweile war in Rom die Bestallung eines eigenenGesandten angezeigt, worauf Pins IX. in einemwohlwollenden Briefe an Alfons diesen als Königanerkannte u. seinerseits einen Nuntius zu schickenversprach. Im Punkte der Civilehe, die seit 1870eingeführt war, kam die Regierung, indem sie die-selbe wieder abschaffte, der Curie entgegen. Als inder Person des Cardinals Simeoni ein Nuntius er-nannt war (II.Febr.), reiste der spanische GesandteBenavides nach Rom ab. Er nahm einen doppeltenAuftrag mit, 1) ein neues Concordat vorzubereitenn. 2) die Nenbesetznng der seit der Revolution zurErledigung gekommenen bischöflichen Stühle in S.zu betreiben. Am 25. Febr. wurde er von Piusempfangen. Er fand aber nur Schwierigkeiten:die Curie wollte von einem neuen Concordat nichtswissen u. die bischöflichen Stühle zwar in dem könig-lichen S. besetzen, aber nicht in dem noch von demPrätendenten occupirten Theile desselben. Für dieRegierung war das sehr deutlich. Nicht genug, mitder Civilehe sich eines souveränen Anspruchs bege-ben zu haben, kam trotzdem die Negierung durchMaßregelung der Lehrfreiheit entgegen. Wie vol-lends der neue Nuntius sich anlassen würde, konnteman bei dem ersten Empfang, den er nach seinemEintreffen in Madrid abhielt (I.Mai), ahnen. DieGesandten Rußlands, Deutschlands u. Italiens hat-ten keine Einladung erhalten. Anfangs Juni machtederselbe durch die Forderung Aufsehen, die er an dieRegierung stellte, die Rückstände an den Klerus inguter klingender Münze ansznzahlen. Den Anlaßdazu, den eigentlichen Feldzug zu beginnen, wosürer auscrsehen war, welchen aber, wenn es sich umgenaue Chronik handeln soll, bereits 25. Febr. derBischof von Ja'en durch eine Eingabe an den Königsignalisirt hatte, gab dem Nuntius die Annahme desdie Cultnsfreihcit garantirenden Art. 11 des neuenVerfassungsentwnrfs. Am 27. Juli 1875 hatte dieCortescommission den letzteren genehmigt u. damitauch den Art. 11. Am 25. Aug. 1875 erließ alsoSimeoni ein Rundschreiben an die spanischen Bi-schöfe , in welchem er sich aufs Entschiedenste gegendie Beibehaltung des Art. 11, für Behauptung derkatholischen Glaubenseinheit n. überhaupt sür stricteWiederherstellung des Concordats vom Jahre 1851ausspricht. Die Stellung des Gesandten war überdem Art. 11 unhaltbar geworden; er gab 22.Sept.seine Entlassung. Die Regierung, wegen des Rund-schreibens in Verlegenheit, hätte die Rechte des Staa-tes gegenüber der Kirche gern wahren mögen, na-mentlich um nicht den Rest der Sympathien desAuslandes zu verscherzen, hätte aber auch um keinenPreis die bisherigen guten Beziehungen znm Heil.Stuhle trüben lassen mögen, die ihr sür ihre Stell-ung unerläßlich schien. Sie griff daher zu demAnskunftsmittel, eine Note an den römischen Stuhlzu schicken, worin sie neuerdings zwar demselben dieZusicherung gibt, das Concordat respcctiren zu wol-len, aber diejenigen Bestimmungen davon anssondert,welche der Curie irgend welche Rechte bezüglich derinneren Verwaltung n. der internationalen StellungS-s einränmen. Die Note fügt hinzu, daß wichtigeStaatsrücksichten die Wiederherstellung der katho-lischen Glanbenseinheit unmöglich machen, die auch,wennschon im Concordat ausgesprochen, als un-