Dis Souveränetät der Gesetzgebung.
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Generaladjutanten und dem Kardinal doch nicht, obschonich, wenn es Sr. Heiligkeit gefiele, hier einen General-adjutanten Sr. Majestät zum Nuutius zu ernennen, Sr.Majestät unbedingt zureden würde, ihn zu acceptieren.(Große, anhaltende Heiterkeit.)
Der Herr Vorredner hat es bemängelt, daß dieseganzen Verhandlungen früher in die Oeffentlichkeit ge-langt wären, als mit der von nur beanspruchten dienst-lichen Verschwiegenheit im auswärtigen Dienst verträglichwäre. Ich kann nur aktenmäßig Nachweisen, daß unserer-seits keine Veröffentlichung früher stattgefunden hat, alsbis ich von Rom das Telegramm von unserer dor-tigen Gesandtschaft amtlich erhielt: Die päpstliche Kuriemacht aus der Ablehnung kein Geheimnis und hat demund dem fremden Gesandten unumwunden Mitteilungdavon gemacht. (Hört! Hört!)
Von dem Augenblicke au war es überflüssig, dasGeheimnis zu bewahren. Ich glaube auch, daß es bisdahin der Presse gegenüber gewahrt ist. Ich habe In-dizien, daß es Rom gegenüber schon vorher nicht gewahrtworden ist. Wie es so früh ruchbar werden konnte, dar-über hatte ich, als der Herr Vorredner diesen Punktberührte, eine leise Hoffnung, er werde mir seinerseitsAufklärung geben, wie dieses Dienstgeheimnis so frühhat kolportiert werden können. (Heiterkeit). Ich weißnicht, ob die Sache etwa die Entwickelung nehmen kann,daß auf sein Zeugnis darüber dermaleinst zurückgegriffenwerden wird. Sollte es mir aber gelingen, die Quelleder Indiskretion zu entdecken, so kann ich nach den nnrmündlich zugekommenen Indizien versichern, daß ich aufdas Zeugnis des Herrn Vorredners vor Gericht provo-zieren würde.