Die Souveränetät der Gesetzgebung. 171
gar nicht aufgeklärt, wie es gekommen, daß der Kardinal nicht, wiees in Aussicht gestellt war, selbst (nach Rom) gekommen ist, umüber dasjenige, was ihm angetragen worden, Bericht zu erstattenund die Befehle seines Dien st Herrn einzuholen. Meine Herren,ich glaube einesteils, daß es Sache des Kardinals gewesen wäre,nicht ohne weiteres ein solches Amt zu acceptieren, daß es vielmehrseine Pflicht gewesen wäre, vor der Aeception seinen Dienstherrnum die Erlaubnis zur Annahme zu befragen (Heiterkeit.) Ja,meine Herren, der Papst ist der Dienstherr des Kardinals!(Sehr richtig! im Zentrum.) Unzweifelhaft! Er hat von ihm denTitel, er hat ihm geschworen und festen Gehorsam geschworen;er bezieht aus der päpstlichen Kasse sein Gehalt. Wenn das nichtdas Dienstverhältnis in der besten Form ist, dann weiß ich'esnicht! Wenn aber der Beamte eines Staates gefragt wird, ob ervon einem anderen Staate eine solche Situation annehmen wolle,dann ist es natürlich und in der Ordnung, daß der Beamte zu-nächst und vor der Annahme seinen Herrn fragt. Was würdenwir urteilen, wenn der Papst den Generaladjutanten Sr. Majestätzu seinem Nuntius ernennen wollte?" Der Redner schloß mit demWunsche: „Daß wir diese Position bewilligen, und daß es dem HerrnReichskanzler gelingen möge, den Weg zur Versöhnung aller, zurOrdnung der kirchlichen Angelegenheit zu finden." Der Reichs-kanzler erwiderte sofort:
Der Herr Redner ist über den Gegenstand, um denes sich hier handelt, zu meiner Genugthuung, wie ausden letzten Worten seiner Rede hervorging, mit mir voll-ständig einverstanden. Wenn ich ihn richtig verstandenhabe, so wünscht auch er die Beibehaltung der Gesandt-schaft beim römischen Stuhle. Ich könnte mich mit derKonstatierung dieses Einverständnisses begnügen, wennnicht die Art, wie er dasselbe motiviert, mir zu einigensachlichen Bemerkungen und Rektifikationen Anlaß gäbe.
Der Herr Redner hat in Beziehung auf die kürzlichvon uns versuchte Ernennung eines Botschafters beimheiligen Stuhle seine Verwunderung darüber ausge-sprochen, daß der dazu designierte Kardinal nicht nach