164 Die erste Session des deutschen Reichstages.
Geldmittel (im Betrage von 120 Millionen Thalern) zur Be-streitung der durch den Krieg veranlaßten weiterenAusgaben." Die beiden ersten Lesungen dieses Gesetzes wurdenfast ohne Debatte erledigt. Die dritte Beratung, welche in der21. Sitzung am 24. April stattfand, leitete der Bundeskanzler mitfolgender Rede ein:
Da ich bei der letzten Verhandlung über diese Fragenicht anwesend sein konnte, so erlaube ich mir heute, einigeErgänzungen zu den Motiven nachzuholen. Die verbün-deten Regierungen durften bei Abschluß des VersaillerPräliminarfriedens sich der Hoffnung hingeben, daß sowohldie Ausführung dieses Vertrages als auch die Ergänzungdesselben durch einen definitiven Friedensvertrag wesent-lichen Schwierigkeiten und Störungen nicht ausgesetzt seinwürde. Sie glaubten deshalb, mit neuen finanziellenForderungen in dieser Session nicht vor den Reichstagtreten zu dürfen, indem sie zu hoffen berechtigt waren,daß sowohl die Zahlungen der französischen Regierungfür die Verpflegung der deutschen Truppen in Frankreichregelmäßig, als auch die ersten Zahlungen auf die Kriegs-entschädigungen so rechtzeitig erfolgen würden, daß in dendeutschen Kassen ein Mangel nicht eintreten würde.
Wie ich äußerlich vernommen habe, waren auch kurzvor Ausbruch der Pariser Bewegung von seiten derfranzösischen Regierung Veranstaltungen getroffen worden,die ersten zwei Milliarden der Kriegsentschädigung inverhältnismäßig kurzer Zeit zu zahlen, um dadurch diebedeutende Verminderung der Okkupation herbeizuführen,welche von den ersten Zahlungen abhängig gemacht war,wenn auch, wie ich beiläufig bemerke, um einem vielver-breiteten Mißverständnis zu begegnen, die bloße Zahlungeiner halben Milliarde von seiten Frankreichs noch garkeine Räumung, auch nicht die der Forts vor Paris,