Vertagung der Landtagssession.
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deshalb hat niemand das Recht, meinen preußischenPatriotismus in Zweifel zu ziehen, ebensowenig wie ichan Ihrem deutschen zweifle. Aber wenn der PreußischeLandtag das Recht für sich in Anspruch nimmt, geradePreußen, welches die bevorzugteste, welches eine ganzexzeptionelle Stellung im Bunde unabhängig von seinerGröße einnimmt, wenn Preußen partikularistische An-sprüche machen will, die es seinen Bundesgenossen nichteinräumt, wenn der Reichstag zwar beschlossen hat undmit Recht, daß Landtag und Reichstag nicht koinzidierensollen, und Sie dagegen sagen wollen, das mag gut seinfür die anderen Bundesstaaten, aber nicht für denPreußischen Landtag, der hier zu Haus ist und hier seinRecht hat — schlagen Sie diesen Weg ein, dann gehenunsere Wege so himmelweit auseinander, daß wir unsnicht mehr wiederfinden. (Beifall.)
In derselben Sitzung erörterte der Herr v. Meding, daß es eingroßer Uebelstand sei, der die Wirksamkeit des Herrenhauses geradezuvernichte, wenn alle wichtigen und umfangreichen Sachen zuerst andas Abgeordnetenhaus gingen, so daß das Herrenhaus monatelanggar keine Arbeit bekomme; das hieße letzteres moralisch ruinieren.Der Ministerpräsident antwortete:
Weun ich noch einmal das Wort ergreife, so ge-schieht es nur, um im Namen der Staatsregierung an-zuerkennen, daß wir den Vorwurf, den der letzte HerrRedner uns machte, nicht für ganz unbegründet halten.Die Herren werden mich von der Darlegung der Gründedispensieren, wie es kommt, daß dieses Mißverhältnis sichder Regierung in jedem Jahre unwillkürlich aufdrängt.Den Hauptgrund hat der Herr Vorredner selbst schonberührt, er liegt in der Verfassungsbestimmung, daß dieFinanzgesetze zuerst dort hingehen müssen. Wenn ich