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1 (1885) Der Abgeordnete von Bismarck-Schönhausen : 1847 - 1852
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Heber Vereinsrecht.

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den Vorgängen andrer Länder mir unterstellte, als habeich von der preußischen Bevölkerung erwartet, daß sieirgendwie in gewaltsamem Aufstande sich den Anord-nungen ihrer Regierung widersetzen werde. Der HerrAbgeordnete würde recht haben, wenn ich „Fäuste" gesagthätte, statt vom preußischen Geiste zu reden. (Unruheuud Widerspruch links.) Ich sprach vom preußischenGeiste, als ich den Vergleich vom abwerfenden Pferdemachte, von diesem Geiste, den der Herr Abgeordneteschon in früheren Jahren, und namentlich im November1848 vergebens zu bannen versucht hat, von diesemGeiste, vor welchem biegen müssen oder brechen dieGeister derer, welche glaubten, in dem ersten Schaum-spritzen der Märzwellen ein Element zu sehen, in demsie zu schwimmen vorzugsweise befähigt wären, indem siesagen zu können glaubten: „Sei ruhig, freundlich Ele-ment!" — und die, als sie sich daran verbrannt hatten,Schutz suchten unter den Flügeln desselben Adlers, dender Abgeordnete für Baden (Bassermann, Buchhändlerans Mannheim) einen toten Vogel genannt hat. (Bravo!rechts.)

Das Amendement Bismarck wurde abgelehnt.

27. Urb er Vrrrmsrecht.

17. April 1850.

Zu dem tz. IM des Erfurter Verfassungsentwurfes, welchervon dem Vereins- und Versammlungsrecht handelt, stellte der kon-servative Abg. Triest, Vertreter des I. und II. Jerichower Wahl-kreises, folgendes Amendement: „Politische Vereine können Be-schränkungen und vorübergehenden Verboten im Wege der Gesetz-gebung unterworfen werden." Der Abg. v. Bismarck-Schönhausenbefürwortete diesen Antrag in folgender Rede: