Zur Aufhebung des Berliner Belagerungszustandes. 47
gehöre», die ihre Stimme für die Freiheit »nsrer Be-ratungen erheben. Die ungezügelte Preßfreiheit und dasVersammlungsrecht ohne Kontrolle sind antizipierte Bruch-stücke eines zukünftigen Rechtszustandes, Bruchstücke, welche,wo ihnen die Ergänzung durch Repressivgesetze fehlt,jede Regierung zu einen: fortwährenden Kriegsfuß gegenden Aufruhr nötigen. Wir haben im vorigen Sommer ge-sehen, weni: das Feuer der Berliner Straßenpolitik durchden Wind der Plakatenpresse und der Klubs angesachtwurde, so gab es Auftritte, die zu den schmachvollstenin der preußischen Geschichte gehören, und gegen welchedie Gesetze sich machtlos erwiesen. Ich berufe mich aufdas Zeugnis der Herren v. Kirchmann und Tennne,welche damals als königliche Prokuratoren, wem: ich michnicht irre, selbst zugaben, daß die bestehenden Gesetzenicht ausreichen, den Unordnungen, über welche bei ihnengeklagt wurde, zu steuern. Ich werde den Nachweis hier-für beizubringen suchen, wenn die Thatsache bestrittenwerden sollte. Es wird von der linken Seite des Hausesjetzt behauptet, daß der Geist des Aufruhrs gänzlich ge-schwunden sei. Jedoch die Vorgänge am 18 . März diesesJahres sind keineswegs geeignet, diese Behauptung zubestätigen. (An: 18 . März 1849 fanden zur Feier desRevolutioustages trotz des Belagerungszustandes ver-schiedene Demonstrationen namentlich auch auf den: Be-grübuisplatze der Märzkämpfer in: Friedrichshain statt.)Noch weniger sind die Lieder, die zur Feier des 18 . Märzin Gesellschaften gesungen wurden, beruhigender Natur.Mir sind zufällig einige derselben in die Hände geraten.In einen: dieser Lieder werden die Anhänger der Frei-heit zu einen: tödlichen Kampfe aufgerufen; sie werdenaufgerufen, sich unter den: blutrote:: Banner, dessen Be-