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1 (1821)
Entstehung
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bictct uns, so viel ich weiß, nur Kassen, und diese be-ruheten auf Einheit der Abstammung, unfern Zünftenfremd * *). In Griechenland kenne ich keine Zünfte **),und i» Rom waren sie eine Erfindung der Politik, denKastengeist, der an der Abstammung gehaftet, zu ver-löschen. Ich sehe daher auch gar nicht ein, wie derProfessor Dr. Rau in der großen Ungewißheit der älte-sten römischen Geschichte eine Berechtigung finden könnenzu der Annahme, als wenn die Könige diese Einrichtungnur gebilligt, ihr Ursprung aber in dem Leben deS Vol-kes selbst zu suchen ***). Unsere alte Geschichte weißganz und gar nichts von Zünften, bei den Germanenwar Allen Alles zu treiben erlaubt ****). Wie die

älter» und den neuern Zünfte» nicht, nutzer dem, den die Zeit selbst inihrem Gefolge.

d. H.

Von dem nazionalwirthschastlichc» Standpunkte, von dem wiransgehcn, ist Einheit der Abstammung Nebensache und etwas bloßFormelles. Hier kömmt es ans die Einheit des den Kasten zumGrunde liegenden nazionalwirthschaftlichen und politischen Prinzips a»,das sich allerdings in dem christlichen Europa anders und freier ge-stalten mußte, als in dem vorchristlichen Orient. Die Einheit beiderPrinzipien aber kann keinem Geschichtskenncr wohl entgehen. ZumBeweise, daß auch andere dieselbe bemerkt, führen wir Herrn vonRaumer, dessen Vorlesungen über alte Geschichte uns gerade amnächsten z»p Hand, an. Dieser sagt S,:Die Untcrabtheilun-gen der Kasten entstanden aber erstens durch den, besonders in derKaste der Gewcrbtreibendcn sehr verschiedenen Beruf. Sic erin-nern an Gewerke und Zünfte."

d. H.

* Wohl aber Innungen. d. H.

- Die Sage schreibt dem König Num a die Einführung der Zünftezu, ein Beweis ihres in die mythische Zeit hineinreichendcn Alters.Wahrscheinlich waren sie eine altitalischc Einrichtung. Die altenGcsehgcber bauctcn stets auf historischem Boden , Erfindungen der Po-litik ohne ihistorischc Grundlage, wie sie hier angenommen werden,sind dem Geist alter Gesetzgebung reinweg fremd. Die Elemente derZünfte waren daher gewiß im Volksleben schon gegeben, auf welcheArt und zu welchen Zwecken sie auch der frühere oder spätere römischeGesetzgeber umbilden oder fortbilden mochte.

d. H.

»"») Städtische Zünfte konnte cs in Deutschland vor dek Entstehung ,von Städten nicht gegeben. Was war aber die altgenranischc Ver-fassung ihrem Grundwcsen nach anders, als eine Innung der Grund-eigenthümcr, eine landwirthschaftliche Zstnst? So wahr ist cs, datz