115
Reichsunmittelbarkeit — Neid.
Berathschlagungen erfolgten in drei von einandergetrennten R-scollegien: im Kurfürstlichen Col-legium, dessen Mitglieder sich durch Creirung neuerKurfürsten zuletzt bis auf 10 erhoben, hatte Mainzdas Direktorium; im Fürstl. Collegium, Reichs-fürstenrath, waren 2 Bänke, die geistliche undweltliche. Auf der geistlichen saßen der Ehre wegenElsterreich u. Burgund, obfchon sie weltliche Fürstenwaren, vor allen geistlichen Fürsten; spälcr auch dieVertreter des Deutschen u. Johanniter-Ordens. Dieprotestantischen Bischöfe von Lübeck und Osnabrück(wenn dieser alternirend protestantisch war) saßenauf einer Qnerbank. Auch die Reichsprälaten, seit1640 in die Schwäbische u. Rheinische Bank gctheilt,u. die Reichsgrafen, welche anfangs eine Schwäbi-sche n. Wetteranische Bank bildeten, zu denen 1651noch eine Fränkische u. 1653 eine Westfälische Bankkam, saßen in diesem Collegium, die Prälaten auf dergeistlichen, die Grafen auf der weltlichen Seite. Jededieser Bänke zählte nur für Eine Stimme, welcheStimmen Vota onriata hießen. Die Zahl sämmt-licher Stimmen betrug in dem Fürstlichen Collegiumbis zum Lllneviller Frieden 100, von denen 55 ent-schieden katholisch, eine (Osnabrück) bald katholisch,bald protestantisch war. Das Direktorium führtenim Neichsfürstenrath abwechselnd Österreich n. Salz-burg , doch hatte Mainz auch in diesem CollegiumBortrag. Virilstimmen hatten seit dem 17. Jahrh.in diesem Collegium nur diejenigen, welche dem R.von 1582 bereits angehört hatten, u. bei der Theil-ung eines Fürstenthums unter mehrere wurde auchnur die 1582 geführte Stimme, als die am Terri-torium haftende aufgerufen. Das Aufrufen der Stim-men war dem Grafen von Pappenheim übertragen.Das dritte Collegium war das Collegium derReichsstädte, deren 51 bis z. I. 1803 auf demR. Sitz u. Stimme hatten. Hier führte die Stadt,in welcher der R. gehalten wurde, also seit 1663 Re-gensburg, das Direktorium. Die Verhandlungen er-folgten in 2 Bänken, der Rheinischen n.Schwäb. Bank.Die elftere bildeten 14, die letztere 37 Städte. Davonwurden 13 als katholisch, 33 als protestantisch u. 5als gemischt betrachtet. Die Berathungen ge-geschahen in abgesonderten Zimmern, die Stimmen-mehrheit entschied, ausgenommen in Rcligionssachenu. in solchen Dingen, wo die Stände in zwei Par-teien getrennt waren, u. nicht als ein Staatskörperangesehen werden konnten. Hier wurde allgemeineÜbereinstimmung od. ein gütlichcrVergleich gefordert.Hatte nun das Kurfürstliche od. Fürstliche Collegiumseine Entschließung gefaßt, so zeigte es dies dem an-deren an, was die Relation hieß; die darauf er-folgende Erklärung des anderen Collegiums wurdedie Korrelation genannt. Beide Collegien setztenin solcher Weisedarauf ihre gegenseitige Verhandlungfort, bis eine Einigung erfolgt war. War diese her-gestellt, so ging die Sache nunmehr zu gleicher Re-mid Korrelation an das Collegium der Reichsstädteu. wurde seit dem Westfälischen Frieden ihre Mein-ung zur Entscheidung mit berücksichtigt. Nur beiAufnahme neuer Reichsstände in den Neichsfürsten-rath u. bei Wiederverleihnng heimfallender Reichs-lehn, welche die Reichsstädte nicht berührten, hattedies Collegium nie Stimmrecht. War nun eine ver-schiedene Ansicht in den Beschlüssen eines der dreiCollegien, so wurde die Sache u. deren Gründe aus-
gezeichnet u. dem Kaiser zur Vermittelung gesendet.Wenn dem Kaiser die Vermittelung nicht gelang, sogab er endlich die Entscheidung u. ratificirte dieselbe.Ein solcher Beschluß hieß, wenn alle drei CollegienmitdemKaiser einig waren, ein Neichsschlnß, wennirgend eine differirende Ansicht vorhanden war, einReichsgutachten. Schon mit dem LünevillerFrieden, welcher den Verlust des ganzen linken Nhcin-nfers nach sich zog, bes. aber durch den Reichsdepu-tationshauptschlu'ß von 1803, welcher allein von Len51 Städten 45 mediatisirte, kam die Verfassung desR-s in Zerrüttung. Seitdem fiel der R. von selbstans einander, bis er mit der Lossagung der Rhein-bundsglieder (1. Aug. 1806) und der Niederlegnngder Kaiscrkroneseiteusdes Kaisers FranzII.(6.Ang.1806) auch ein formelles Ende fand. —DeutscherR. hieß dann die 1848 nach Frankfurt berufene con-stitnirendeNationalversammlung n. jetztdieBolksver-tretungdesDentschen Reichs, s. Deutschland, S.304,wie früher von 1867—71 die Volksvertretung R.des Norddeutschen BundLagal.«
Neichsunnnttelbarkelt, zur Zeit des Deut-schen Reichs die Eigenschaft gewisser Personen undLiegenschaften, vermöge deren sie nur der Reichs-hoheit, nicht zugleich auch einer Landeshoheit unter-worfen waren u. somit ohne alles Mittel unter Kai-ser und Reich standen. Die R. stand weder mit denbürgerlichen Standesverhältnissen, noch mit der so-genannten Reichsstandschaft in Verbindung.
Reichsverfassung, s. Deutschland, Geschichte u.Verfassung.
Reichsvcrlvcser, so v. w. Neichsvicar; der Erz-herzog Johann als Chef der provisorischen demscheuCentralgewaltvonl848—49, s.Dentschland(Gesch.).
Neichsvicar (Reichsverweser, kravisor imporii),sonst in jedem Zwischenreich des Deutschen Reichsvor der Wahl des neuen Kaisers, od. auch bei Min-derjährigkeit od. langer Abwesenheit des Kaisers ausdem Reiche der Verweser der kaiserlichen Würde,vorausgesetzt, daß kein römischer König vorhandenwar. Nach der Goldenen Bulle kam das R-ial demPfalzgrafen beiRhein (Kurfürsten von der Pfalz, seit1752 mit Bayern wechselnd) u. dem Kurfürsten vonSachienzuu.zwarLetzterem in denLanden SächsischenRechts, also Obersachsen, Niedersachsen u. Westfalen,Ersterem in den Landen Fränkischen Rechts, alsoOberrhein, Niederrhein, Franken u. Schwaben. InItalien war der Herzog von Savoyen R. Die vomR. vorgenommenenHandlungen wurden dann in derWahlcapitulation oder in einer besonderen Urkundedes neuen Kaisers bestätigt. Österreich und Bayernerkannten in ihren Erblanden den N. nicht an.
Reichthal, Stadt im Kreise Namslau des prenß.Regbez. Breslau, an der Studnitza; Hospital, starkeSchuhmacherei; 1875: 1220 Ew.
Reichtreiben (Hütteuk.), die Silbergewinnungans dem mittelsPattinsoniren od. Armtreiben (s. d.)angereichcrten Blei auf dem Treibherd.
Neid, 1) Thomas, schott. Theologen. Philo-soph, geb. 26. April 1710, st. als Professor der Mo-ralphilosophie 7. Oct. 1796 in Glasgow, wo er seit1763 als Nachfolger von Adam Smily gelehrt hatte.Er war einer von den heftigsten Gegnern Hnmes u.der Gründer der Philosophie des vommon ssnos.Er.schr.: Ingnirz-inbo ttw immun winkt, Lond.1764(deutsch Leipz. 1782); Lsuuz's on biis mtsIlsetmiU
8 *