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Katechismus des Radfahrsportes
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20 ! Tie Kleidung des Radfahrers: die Toilette der Radfahrerin.

Als Unterkleidung fürRadfahrerinncn empfiehlt die gleicheSportschriftstellerin eine aus drei Stücken bestehende neuerfundene Art, welche alle weiteren Unterröcke überflüssigmachen. Das erste ist die Hemdhose ans Trikotwolle, Baum-wolle oder Seide, die den Körper faltenlos umschließt undihn Nor Erkältung schützt; das Gewebe sangt gleichzeitig denSchweiß auf und gestattet die Ausdünstung der Haut. BeimGebrauch wird ein gefaltetes Leinentnch im Schritteinschnittdurch Bandösen eingeknüpft und beim Radfahren jedes Anf-reiben unmöglich gemacht. Der Strumpf wird hoch über dasTrikotbein 'gezogen und bedarf, wenn er gut passend gewähltworden ist, nicht des nngesnnden Strumpfbandes. Daszweite Stück ist eine Pluderhose mit Trägern, das dritteein Unterrock; Hose und Unterrock werden aus gleichem Stoffangcfertigt. Zum Radfahren wird der Unterrock nicht ge-tragen, wohl aber zu andern Sportzwecken, wo ein Kleider-rock getragen werden kann.

Beinkleid und Rock, im Sommer von leichtem, imWinter von wärmerem Stoff, genügen vollkommen zurWarmhaltung, da die Luft von unten keinen Zutritt hat,entgegen den sonstigen modernen Damenbeinkleidern, dieden Unterleib in keiner Weise schützen und an dem größtenTeil der Erkältungen der Damen schuld sein dürften.

Rock und Hose umschließen die Hüften lose mit breitem,rundem Band, sie schnüren die Taille nicht ein und drückennicht auf die Organe des Unterleibs, da der Träger ihrGewicht auf die Schultern überträgt.

Tie Tracht ist billiger und doch bedeutend distinguierterals diebisherigeFranen-Unterkleidung nnd für Radfahrerinnenschon deswegen von so großem Nutzen, weil ihr Gewicht nurein Drittel von dem der jetzigen Unterkleidung beträgt.

Diese Unterkleidung*) dürfte dazu beitragen, den Mangelan Gewandtheit und Beweglichkeit, sowie die durchschnittlichgeringere Leistungsfähigkeit des weiblichen Geschlechts ans

') Frauvr. Wettstcin-Adelt giebt als Bezugsquelle dieser Unterkleidung an:Fabrikant C. Braun. Berlin 8., Kottbufcrdainm 5.