Druckschrift 
5 : (Continuationis I) (1836) 1301 - 1319
Entstehung
Seite
319
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1315.22. Oct.

Golfrid von Browneck und Margreth von Grundloch seine eheliche Wirthin bekennendass Bischof Wulflinge zu Batnberg ihnen die Lehen verliehen habe die ihm und seinem Gotts-haus von ihren Vorfahren, denen von Grundloch, waren ledig geworden, es seyen Mannlehen,veilehent Lehen, Erbgut, Burggut oder Satzung zuHennberg, zu Hessedorf, zu Nidernlintach,zu Hesselbewer, ohne eine Hube zu Morach, zu Klebheim , zu Tennberg, zu Tessendorf, zuItorech, zu Lanpach, ein Forstlehen, vier Pfund Pfenning Gült alle Jahr von dem Zoll zuVorcheim, einen Hof zu Pocksdorf und eine Wiese dazu zu Newnkirchen, einen Hof und dieHofstälte die dazu gehören, und die Hofwiese zu Rossmarspach, ein Becherlehen, die Burghalb zu Regensperch, das Hintertheil und den Baumgarten dabei, und den Zehendzu Mengers,davon sie die Burg alle bewachen und behüten sollen ; die verlehuten Güter Halledorf, Allesohne einen Garten die Weyten, zu Rotensande, zu Pechofen, zu dem Sassenvar und Alleswas ihre Vorfordern leihen in der Zent Sneyt; die Güter die sie von dem Gottshaus zu Satzunghaben, nemlich die Burg halb zu dem Regensperg und Hohenstat das Dorf, und Sickenbachdas Dorf, die sie jedoch nicht langer haben sollen dann sie Beide leben; wäre aber dass sieeinen Sohn miteinander gewönnen der sie Beide überlebte, dass dieser die vorgenannten Gü-ter zu einem Leibgedinge, seine Schwestern und Kinder aber kein Recht daran haben sollen;gewönnen sie aber mehr Söhne als einen, dass der Aelteste derselben die vorgenannteu Güterallein zu seinem Leibe habe, also dass nach seinem Tode die Güter dem Gottshaus ledig fal-len; wäre aber dass sie eine Tochter gewönnen die sie Beide überlebte, dass der Bischof undsein Gottshaus derselben vierhundert Pfund Haller geben sollen, welche die vorgenannten Güterdagegen einzuantworten habe, ohne alle ihre und ihrer Erben fernere Ansprache; gewönnensie aber mehr als eine Tochter, dass der Bischof den Allen nicht mehr dann die vorgenanntenvierhundert Pfund Haller geben solle, dass sie und ihr Sohn den sie miteinander gewinnen,die Burg halb zu dem Regensperg, das Vordertheil, dem Bischof um zweyhundert Pfund bam-berger Pfenning wollten zu lösen geben, zu welcher Zeit er wolle, sie jedoch die Burggüterals sie die von Grundloch vor Alters da hatten, behielten dieweil sie leben. Mitsiegler: Frid-rich Burggraf von Nuremberg, und Conrad von Slüsselfeld ihr lieber Oheim, und die StadtNuremberg. Zeugen: Cunradt von Gich Tumprobst, Heinrich Spet Sanckmeister, Vlrich vonSlüsselberg Probst zu sant Stepphan, Lewpolt vom Eglofstein Chorherrn zu dem Thurame. Ge-ben zu Bamberg.

25. Oct.

Goltstein de Ruedern eccl. herbipol. decanus sede vacante in capella in Scherenau ab eccl.parochiali in Kitzingen consentiente Abbatissa Rythze patrona separata parochiam erigit.Consigillator: Cunr. de Nydecke.

11 . Oct.

Albrecht und Alram Grafen von Hals verpfänden eine Wiese zu Ruenting, zwey Hubenzu Merlspach, und ein halbes Pfund Gült auf der obern Mühle zu Guntzing an Ruprecht vonUnterholzen um XXIV Pfund Regensbg. Pfenninge, um davon alle Jahre XX Schilling abzu-schlagen , mit Ausnahme des Gerichts und der Tagwerk auf den genannten Gütern.