der altern Eidgenössischen Abschiede. Herausgegeben aus Anordnung der Bundesbehörden unter Leitung des eidgenössischen Archivars Jakob Kaiser. — L ' Kinstedetn Buchdruckerei von Wyß, Eberle ^ Co. 1882. Die Eidgenössischen Abschied aus dem Zeiträume von 1681 bis 1712. Bearbeitet von vr. Martin Kothing und Ioh. B. Kiilin. ?. » » « Der amtlichen Abschiedesammlung Band 6, Abtheilung 2. 5 7.^ Einsiedel» Buchdruckerei von Wyß, Eberle k Co. 1882. Dorm ort. Die zweiunddreißig Jahre eidgenössischer Verhandlungen nnd Wandlungen, welche der vorliegende Band zur Darstellung bringen soll, schließen eine wichtige Phase in der Entwiklnng des öffentlichen Lebens nnd der Verfaffnngsgrnndlagen der schweizerischen Eidgenossenschaft ab. Der auf den Bürgerkrieg von 165li erfolgte Friedensschluß, der sog. dritte Landfrieden ließ alle damals im Streite liegenden Anstände über die verfassungsmäßige Stellung der eidgenössischen Orte zu und gegen einander, nnd über die Verwaltung der gemeinen Herrschaften ungelöst und unvermittelt; wohl dämpfte die Niederlage der Berner bei Vilmergen wie ein kalter Wasserstrahl die ansgebrochenen Kriegsflammen und drängte hüben nnd drüben bei den feindlich einander gegenüber stehenden Neligionsparteien das Schwert in die Scheide zurük — der Herd aber, aus dem die konfessionellen Leidenschaften stets und stets wieder neue Nahrung schöpften, war unberührt geblieben. Es ist dies die Verwaltung der gemeinen Vogteien. Die diesfalls angeregten Reformen blieben unausgeführt; der confessionellc Eifer, der in den Angelegenheiten dieser gemeinen Herrschaften ein schrankenloses Tnmmelfeld fand, hatte hier Gelegenheit die an nnd für sich geringfügigsten landfriedlichen Streitigkeiten zu hochwichtigen gemeineidgenössischen Fragen aufzubauschen, in welchen sich die katholischen und reformirten Stände oft Jahre lang in leidenschaftlicher Weise sowohl in den gemeinsamen Tagsaznngen als in den Rathssälen und in Wort und Schrift bekämpften. Stimmenmehrheit in allen Vogteisachen war das Losungswort der katholischen Orte, gleiche Säze von jeder Religion war VI hinwieder das mit allem Nachdruk behauptete Postulat der evangelischen Stände. Was war unter solchen Verhältnissen Anderes zu erwarten, als daß jede neue Streitfrage die gereizte Stimmung in beiden Lagern vermehrte und die bestehenden Gegensäze schärfte? In den Jahren 1682 und 1688 drohten die Wirren zwischen den beiden Neligionsgenossen in Glarus die übrigen Orte in einen Krieg zu verwikeln; im Wartauerhandel von 1695 standen sich die Eidgenossen abermals kriegsbereit einander gegenüber und eine blutige Lösung des Conflictes schien fast unvermeidbar. Fast ebenso viel Erbitterung und Verfeindnng erzengten zwischen den Orten die Anstände wegen Abhaltung des evangelischen Gottesdienstes in der Kirche zu Neukirch im Thurgan und der zwischen den V katholischen Orten und Zürich Jahre lang umgetriebene Streit über die Jurisdiction im freiäintischen Kelleramt, während Unruhen in einzelnen Kantonen, wie in Basel und Zug, wo das confessionelle Moment nicht in Betracht kam, in der übrigen Eidgenossenschaft nur wenig beachtet wurden. Den massenhaft aufgehäuften Zündstoff interner, konfessioneller, konstitutioneller und vogteilichcr Händel und Zwistigkeiten sollte schließlich eine die Eidgenossenschaft nicht direct berührende Frage, der sog. Toggenburger- Handel, zur Explosion bringen. Diese anfänglich zwischen dem Abt von St. Gallen einerseits, und den Orten Schwyz und Glarus anderseits schwebende Streitsache über die Erneuerung deren Landrechtes mit der Landschaft Toggenburg vertiefte sich unter dein Einflüsse von Zürich und Bern allmälig zu einer eidgenössischen Frage, und beherrschte schließlich während mehr als sechs Jahren, nachdem auch noch das Separatbündniß des Abtes mit dem Kaiser von 1702 und die von der evangelischen Eidgenossenschaft mit Nachdruk bekämpfte Erneuerung des mailäudischen Capitulats zwischen den katholischen Orten und König Philipp V. von Spanien von 1705 jegliches Einiggehen der eidgenössischen Stände fast unmöglich gemacht hatte, die Verhandlungen der Tagsazungen und der Eonferenzen der beiden Religionsparteien. Diese hatten sich selbst vollans überzeugt, daß der auf dem ganzen Lande wie ein Alp lastende und jedes eidgenössische Leben erlähmeude Zwiespalt schließlich nur noch durch die Waffen ansgefochten werden konnte. So brach im April 1712, immerhin für die V katholischen Orte etwas unerwartet, der Krieg los, welcher den Reformideen der Stände Zürich und Bern zum Durchbruch verhalf. Der Aarauer Friedensschluß von 1712, der sog. vierte Landfrieden, schuf höchst wichtige neue Grundlagen des staatlichen Lebens der VII Eidgenossenschaft und machte endlich das seit 1531 angestrebte vollständige Gleichgewicht der protestantischen nnd katholischen Stände in Bezug ans die Verwaltung der gemeinen Herrschaften zur vollendeten Thatsache. Bei der innern Zerrissenheit und Uneinigkeit der eidgenössischen Orte unter sich war es unmöglich, dem Auslande im allgemeinen, und namentlich dem deutschen Reiche und Frankreich gegenüber eine Achtung gebietende Stellung einzunehmen. Frankreich besonders kannte wenig Rüksichten für die Forderungen der Eidgenossen, die drohenden Festungen zu Hünittgen und Landskron zu beseitigen; den angrenzenden Städten Basel und Genf widerfuhren die empfindlichsten Kränkungen. Räch Belieben erschwerte Frankreich den wiederholt verbürgten Genuß der Handels- und Zollbegünstigungen nnd trieb wegen solcher eidgenössischen Privilegien mit seinen getreuesten Alliirten ein mnthwilliges Spiel. Ludwig XIV. wußte dennoch für seine Raub- und Eroberungskriege allzeit zahlreiche schweizerische Truppen an seine Fahne zu ketten nnd trozte den eidgenössischen Ständen in Zeiten des Friedens überdies wichtige Concessionen ab, welche diesen Fremdendienst herabsezten und verschlechterten; trozdem dominirte der französische Einfluß ans den eidgenössischen Tagsazungen und in den Rüthen der Mehrzahl der Orte selbst. Kaiser und Reich gaben dagegen den eidgenössischen Landen oft genug ihr Mißfallen wegen deren Sympathien für Frankreich nnd der fortwährenden Transgressionen der in Frankreich dienenden Schweizertruppen durch allerlei Plakereien im Grenzgebiet und Hemmung des freien Handels und Verkehrs in empfindlichster Weise zu erkennen; das habsbnrgische Hans drohte den Eidgenossen mitunter sogar mit der Wiedereinlösnng ehemaliger österreichischer Pfandschaften, wie Nellenbnrg und Ramsen. Spanien als Besizer des Herzogthnms Mailand erfüllte seine ihm diesfalls gegen die katholischen Orte obliegenden Bnndespflichten schlecht und schädigte durch willkürliche Paßsperren und Grenzverleznngen namentlich die eidgenössischen Unterthanen in den ennet- birgischen Vogteien. Nur die nicht unbegründete Besorgniß, daß die Eidgenossenschaft der Schanplaz des zwischen Frankreich und dem deutschen Reiche im Jahre 1688 und 1689 entbrannten Krieges und des spätem spanischen Erbfolgekrieges werden möchte, vermochte die eidgenössischen Orte zu einiger- VIII Massen kraftvollen Maßnahmen, um das Vaterland vor feindlicher Invasion sicher zu stellen. Diese Bemühungen concentrirten sich einerseits ans die Erhältlichmachung der Deklarationen der kriegführenden Mächte, den neutralen Boden der Eidgenossenschaft nicht zu betreten, anderseits auf die Einführung einer bessern Wehrverfassnng des gemeinsamen Vaterlandes, und mit nicht geringerm Erfolge auch auf die Neutralisirung der unmittelbaren Vorlande der Eidgenossenschaft. So blieben während dieser wilden Kriege zeitweise die bischof-basel'schen Lande, ein Theil der Markgrafschaft Baden und ein Landstreifen längs des Rheins und des Bodensee's von den feindlichen Armeen verschont. Aber auch zu diesen Werken der Selbsterhaltnng schritt die Mehrzahl der eidgenössischen Orte ohne innere Freudigkeit und patriotisches Gemeingefühl. Wiederholt, aber ohne Erfolg versuchten einzelne Stände in Zeiten solcher Roth das Band, welches die Eidgenossen zusammenfaßte, noch enger zu ziehen und den Kreis der eidgenössischen Lande durch Aufnahme der Vormauern, wie Genf, Waadt, Neuenbürg, Bisthum Basel, Graubünden und Wallis zu erweitern. Die bernische Politik wachte mit großer Sorgfalt, daß die Krone Frankreich in Genf und Neuenbürg keine Stüzpunkte für Geltendmachung ihrer Macht und ihres Einflusses in der Eidgenossenschaft finden konnte; es ist vorzugsweise den Bemühungen des Standes Bern zuzuschreiben, daß das Fürstenthum Neuenbürg im Jahre 1707 statt in die Hände eines französischen Prätendenten unter die Hoheit des weitentlegenen und religionsverwandten Königs von Preußen gelangte. Ein großes Werk christlicher Nächstenliebe übten die evangelischen Orte gegen die vielen Tausende aus Frankreich und Savoyen vertriebenen Resormirten Und Waldenser, die zeitweilig in den resormirten Landen Aufenthalt und Unterhalt fanden, bis ihnen später eine neue Heimat in verschiedenen deutschen Landen angewiesen werden konnte. Die Bearbeitung der vorliegenden Abtheilnng des Abschiedewerkes hatte der schweizerische Bundesrath den 2. Februar 1863 dem damaligen Regierungssecretär und Archivar von Schwyz, Herrn Or. Martin Kothing übertragen. Dieser widmete während dreizehn Jahren sämmtliche freie Zeit, welche ihm seine Amtspflichten übrig ließen, mit unverdroßenem Eifer dieser Arbeit, deren Beendigung er freilich nicht erleben sollte. Als Herr Ur. Kothing im März 1875 starb, und die Fortsezung und Vollendung des begonnenen Werkes dem Unterzeichneten über- IX tragen wurde, ergab es sich, daß die Kothing'sche Arbeit kaum viel mehr als einen Drittheil der Gesammtleistuttg umfaßte, nämlich die erstmalige Verarbeitung der Abschiede der gemeinen Tagsaznngen und der Eonferenzen der katholischen und evangelischen Orte nach den Exemplaren der Staatsarchive Zürich und Lncern bis zur Jahrrechnnngstagsazung von 1708, was alles dann später noch einer mehrmaligen Sichtung und Prüfung unterstellt worden ist. Die für die Bearbeitung des Abschiedewerks im Allgemeinen aufgestellten Grundsäze sind auch für den vorliegenden Band genau beobachtet worden; insbesondere wurde alle Sorgfalt darauf verwendet, daß der hier gebotene Text den manchmal äußerst weitläufigen Originalen in Bezug ans sachliche Vollständigkeit und Richtigkeit durchaus entspreche; ebenso wurden auch, so gut es möglich war und anging, alle secundären Materialien, soweit ihr Inhalt die Abschiede selbst zu ergänzen und zu erhellen im Falle war, benüzt. Eine wohl nicht unwillkommene Bereicherung erfährt der vorliegende Band dadurch, daß alle für die Entwiklung und den Verlans des Toggenbnrgerstrcits bedeutsamen Actenstüke, die nicht unmittelbar den Abschieden einverleibt waren, in chronologischer Reihenfolge in einem Anhange wörtlich oder auszüglich abgedrukt werden. Der Text der Urknndenbcilagen ist den Originaldokumenten entnommen; doch ist die zeitgenössische, höchst willkürliche und fast ungenießbare Orthographie sowie die Jnterpnnction einer durchgängigen Reinigung unterstellt worden. Um die Verzeichnisse der Landvögte und Landschreiber in den gemeinen Vogteien vollständig und richtig zu gestalten, wurden außer dem Abschiedsmaterial namentlich auch noch die betreffenden Acten der Staatsarchive Zürich, Lncern und Schwyz (lezteres insbesondere für die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera, und llßnach und Gaster) sorgfältig benüzt. Wie es bei einem so umfangreichen Drukwerke fast unvermeidbar ist, sind in dem Text einige sinnstörende Fehler nicht ausgemerzt worden, weshalb am Schlüsse des zweiten Bandes eine Reihe von Berichtigungen angefügt wird. Ebenso sind durch Versehen die Verhandlungen betreffend die Illörtischen Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera, statt unmittelbar nach den gemeinen ennetbirgischen Vogteien, nach den bernisch-freiburgischen Vogteien eingereiht worden. II X Schließlich habe ich noch die angenehme Pflicht, den Herren Archinaren der verschiedenen Kantonsarchive, ganz vorzüglich aber den Herren Dr. I. Strickler in Zürich, I)r. Theodor von Liebenau in Lncern, für ihre treue Mithilfe in Mittheilnng der Abschiede und sonstiger Arten, sowie dem Herrn eidgenössischen Archivar Dr. I. Kaiser, für die der Arbeit zu Theil gewordene Überwachung und Förderung in meinem und meines verstorbenen Herrn Collegen Dr. M. Kothing's Namen den verbindlichsten Dank auszusprechen. Schwyz, Ende Mai 1882. K. XI Verzeichnis; der Tagsazungen und Conferenzen. Die Ziffern der lczten Kolonne bezeichnen die Archive, in denen sich der betreffende Abschied vorfindet, wo 1 Zürich, 2 Bern, 3 Lucern, 4 Schwyz, !» Obwalden, t» Nidwalden, 7 GlaruS, 8 Zug, 9 Freibnrg, 19 Solothurn, 11 Baselstadt, 12 Schaffhansen, 12 Appenzell J.-Rh,, 14 Appenzell A-.RH, 1!» Stiftsarchiv St. Gallen, I<> Stadtarchiv St. Gallen, 17 Aarau (eidgenössisches Archiv daselbst) bedeutet. Auch in den Archiven von Graubündcn und Sitten, sowie im Archiv der Stadt Biel liegen einige Abschiede. Die Abschiedesammlnng von Uri ist mit dem gesammten Archiv bei einer Feuersbrunst von 1799 zerstört worden. l.jJanuar 9. Brunnen. <1 2. Januar 16. Brunnen. I 3. Marz 4. Brunnen. I 4. März 12. Lucern. 2 5. April 21. Zug. 5 k. Juli K. Baden. s 7, Juli Baden. s 8. August IN. Lauts. s 9. August nach IN. Luggarus. 5 IN, September 24. Reichenau. ( 11. October 7. Bekenried. ' 12. October 9. Baden. 13. October 14. Basel. 14. November 7. Sitten. 15. November 18. Brun ncn. 16. Dccember 15. n. 16. Lucern. 17. December 24.—26. Aarau. 18. Januar 12. Lucern. 19. Januar 18. Baden. 2». Januar 19—24. Baden. 21. Februar 6. An der Treib. 22. Februar 18. Lucern. 23. März 5. Brunnen. 24. April 2. Lucern. 25. April IN. Brunnen. 2K. April 14. Brunne». 27. Mai 26.—3N. Murten. 28, Mai 28. u. 29. Aarau. 29. Juni 5. Brunnen. 3N. Juni 15. u. 16. Lucern. 31, Juli 5. Baden. 32. Juli. Baden. 33. 34 August IN. L a u i s. August nach IN. Luggarus. 35 August 17. Brunn en. 3K August 28. Brunnen. 37 August 31. Lucern. nun. V katholischen Orte und Glaruö. NM2. V katholischen Orte. V katholischen Orte, ime Konferenz der V katholischen Orte Die V katholischen Orte. Uri, Schwyz, Unterwaldcn und Zug. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Bern und Freibnrg. Die evangelischen Orte und Stadt St. Gallen. Uri, Schwyz, Unterwaldcn und Zug. Die VII kathol. Orte und kathol. Glarus. Jahrrechtgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall Die evangelischen Orte u. Stadt St. Gallen. Zahrrcchnung der XII Orte. Jahrrechnung der XII Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz und Nidwalden, Die V katholischen Orte. 4. k. 4. 5. k. 8. k. 3. 5. 7. 1. 3, 4. 5. 7. 8. 1—5. 7—12. 15—17. 1. 2. II. 12. 16. 1. 5. 8. 11. 1. II. 1. 3—5. 8. 9. IN. 1k. 6. 1—5. 7—15. 15-17. 1.3—5.7-12.15—17. 4. 9. k. 3. 4. 5. 8. 9. 1. 2. 11. 12. 1k. 3. 4. 5. 8. 1—5. 8—12. 15—17. 1 2. 11. 12. 1k. 4. v. 3. 4. 5. k. 8. 4. 5. 8. 3. 4. 5. 8. 5. k. 5. 6. 2. 9. I. 2 7. II. 12. 1k. 4. 5. 3. 4. 5. 7—IN. 17. 1—3. 5. 7—13. 15. 1K 1. 2. 7. II. 12. 1k. I. k. 7. 8. II. 12. 1. 11. 12. k. 4. k. 3. 4. 5. 8. XII 38. 'September 7—13. Glarus. Schiedshdl. v. Zürich, Bern, Luc., Urim. Glarus. 1. 3. 7. 16. 17. 3». September 12. Brunnen. llri, Schwyz und 'Nidwalden. 6. 411. September 24. u. 29. 2 ucern. Die V katholischen Orte. 3. 9. 8. 41. October 1. u. 2. Peterlingen. Zürich, Bern und Genf. >. 2. 42. Oktober 7. Brunnen. Uri, Schwyz und Unterwalden. 9. 6. 7. 43. October 23. Bru »neu. Die V katholischen Orte. 4. 44. December 9—11. Lucern. Die VII kathol. Orte u. kathol. Glarus. 3. 9. 7- -10. 49. December 22—24. Aarau. Die evangelischen u. deren zugewandte Orte. 1. 2. 7. 11. 12. 16 1 46. März 22. u. 23. Lucern. Die V katholischen Orte. 3. 4. 9. 8. 47. Mai 12. Brunnen. llri, Schwyz und Nidwalden. 4. 48. Mai 31.-2. Juni. Z"ll- Die VII das Thurgau regierenden Orte. 1. 3. 9. 7. 8. 49. Juli 4. Baden. Zahrrcchtgsz. d. XIII Orte, Abtu. Stdt. St. Gall. 1. 2. 3. 9. 8-12. 19-17 90. Juli. Baden. Die evangelisch. Orte u. Stadt St. Gallen. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 91. August 10. Lauis Jahrrechnung der XII Orte. 1. 9 8. 11. 12. 92. August nach 10. Luggarus. Jahrrechnung der XII Orte. 1. 9. 11 12. 93. August 29—26. Lucern. Die V kathol. Orte u. Abt v. St Galle». 3. 4. 9. 8. 9. 10. 19 94. September 3. Solothurn. Luccrn, Schwyz, Freiburg u. Solothurn. 3. 9. 10. 99. September 4. Solothurn. Geheim. Eons. v. Lucern, Freiburg u. Solothurn. 3. 9. 10. 96. September 9. An der Treib. Uri, Schwyz und Unterwalden. 4. 9. 6. 97. September 9—12. Aarau. Die evangelisch. Orte u. Stadt St. Gallen. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 98. September 19. Baden. Tagsz. d. XIII Orte u. Abt u. Stadt St. Gallen. l -9. 7 12. 19. 17. 9!'. September 19. Baden. Die evangelisch. Orte u. Stadt St. Gallen. 1. 2. 7. 11. 12. 60. October 13. E in siedeln. Schwyz, Glarus und Abt von Einsiedel». 4. 61. October 18. Lucern. Die V katholischen Orte. 3. 9. 8. 62. December 7—11. Aarau. Die evangelisch. Orte u. Stadt St. Gallen. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 63. December 13—14. Lucern. Die m. Savoyen verbündet. VI kathol. Orte. 3. 4. 9. 8. 9. 64. Januar 19—21. Aarau. Die evangelischen Städte. 1. 2. 11. 12. 69. März 10—13. L ucern. Die mit Savoyen verbündeten kathol. Orte. 3. 9. 9. 66. Juni 19. Lucern. Die mit Spanien verbündeten kathol. Orte. 3. 4. 9. 8. 9. 19. 67. Juli 2. Baden. Jahrrechtgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. 1-9. 7. 9—13. 19-17. 68. Juli. Baden. Die evangelischen Orte und Stadt St. Gallen. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 69. August 10. Lauis. Jahrrechnung der XII Orte. 1. 4. 9. 8. 11. 12. 70. August nach 10. Luggarus. Jahrrechnung der XII Orte. 1. 9. 11. 12. 71. September 11—13. Oehningen. Die X Thurgau reg. Orte m. d. Kaiser u. Constanz. 1. 4. 9. 8. 9. 10. 16. 72. September 19—22. M urten. Bern und Freiburg. 2. 9. 73. October 23. Azmoos. Die Sargans regierenden Orte. 4. 8. 74. November 26. Baden. Tgsz. d. XIIl Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. u. Biel. 1- Z. 7. 9-13. 19-17. 79. November u. December. Baden. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 76. April 7—10. Langenthal u.i Solothurn. > Die evangelischen u. deren zugewandte Orte. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 77. April 9—10. Solothurn. Tgsz. d. Xlll Orte, Abt n. Stdt. St. Gall. n. Viel. 1- -9. 7 -12. 19. 16. 7». Juni 18. u. 19. Lucern. Die V katholischen Orte. 3. 4. 9. 8. 79. Juli 1. Baden. Jahrrechtgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. > 9. 7- -13. 19-17. 80. Juli. Baden. Die evangelischen Orte n. Stadt St. Gallen. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 81. Juli 9. Lachen. Schwyz und Glarus. 4. 82. August 10. Lauis. Jahrrechnung der XII Orte. 1. 6. 11 12. 83. 'August nach 10. Luggarus. Jahrrechnung der XII Orte. 1. 11 12. 84. August 16. An der Treib. Uri, Schwyz und Nidwalden. 6. 89. 'August 29. u. 30. Lucern. Die V katholischen Orte. 3. 9. 8. 86. September 4—11. Murten. Bern und Freiburg. 2. 9. XIII 87. 88. 89. 90. 91. 92. 93. 94. 93. 9«. 97. 98. 99. 100. 101. 102. 103. 104. 103. 10k. 107. 108. 109. October 3—7. October 9. October 13—17. November 3. u. 6. November 7—11. November 22. November u. Dccembcr. Januar 24—28. Februar 4. u. 3. Februar 17. Februar 18—22. März 28. u. 29. Mai 1. u. 2. Mai 13. u. 1k. Juni 30. Juli. August 10. August nach 10. Seprcmber 29. Oetobcr 18. u. 19. November k—9. November 30. Deccmber 24—28. Ragaz. Lache». Aarau. L ucern. Aarau. Baden. Baden. Zürich. Lucern. Baden. Baden. Aarau. Aarau. Lucern. Baden. Baden. Lauis. Luggarus. Aarau. Einsiedel!?. Luccrn. Bern. Aarau. April 3. u. 4. Rapperswyl. April 22—26. Aarau. April. Gersau. Juni 2—4. Lucern. Juni 11—19. M urten. Juli K. Baden. Juli. Baden. August 10. Lauis. August nach 10. August 11—16. August 16. u. 18. Luggarus. Zug. Brunnen. August 17—20. Aarau. September 13—23. Ragaz. October 20. u. 21. Lucern. November 11—16. Aarau. Deccmber 9—11. Lucern. Januar 22. Februar 23—27. April 9. u. 10. Mai 31. Juli 4. Juli August 1—3. August 10. August nach 10. August 1K. Brunnen. Aarau. Aarau. Lucern. Baden. Baden. Langenthal. Lauis. Luggarus. Brunnen. Abgcvrdn. d. Sargans reg. Orte n. d. III Bünde. Schwyz und Glaruö. Die cvangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Die V katholischen Orte. Die IV evangelischen Städte. Gcmeineidg. Tagsazung u. Confercnz der VII das Thurgau reg. Orte. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. KM». Die IV evangelischen Städte und Genf. Die V katholischen Orte. Tgsz. d. XI11 Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. u. Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Zürich und Bern. Die evangel. Orte n. Stadt St. Gallen. Die V katholischen Orte. Jahrrcchtgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt St. Gall. Die evangel. Orte und Stadt St. Gallen. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrechnung der XII Orte. Die cvangel. Orte und Stadt St. Gallen. Schwyz, Glarus und Abt von Einstedcln. Sämmtlichc katholische Orte. Zürich und Bern. Die evangel. Orte und Stadt St. Gallen. KM7. Schwyz, Glaruö u. Abt von St. Gallen. Die evangel. Orte und Stadt St. Gallen. Lucern und Uri. Die V katholischen Orte. Bern und Freiburg. Jahrrcchtgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. Die evangel. Orte und Stadt St. Gallen. Jahrrcchnung der XII Orte. Jahrrcchnung der XII Orte. Die VIII alten Orte außer Zug. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Die IV evangel. Städte und Genf. Abgeordn. d. Sargans reg. Orte u. d. III Bünde. Die mit Spanien verbündeten kath. Orte. Die evangel. Orte und Stadt St. Gallen. Die kathol. Orte u. der Abt von St. Gallen. KM». Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Die evangel. Orte und Stadt St Gallen. Die evangel. Orte und Stadt St. Gallen. Die VII kathol. Orte u. der Abt von St. Gallen. Jahrrcchtgsz. d. XIII Orte, Abt n. Stdt. St Gall. Die evangel. Orte u. die Stadt St. Gallen. Die IV evangelischen Städte. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrechnung der XII Orte. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. 3. 4. 3. 7. 8. 4. 1. 2. 7. 11. 12. 1k. 3. 4. 3. 1. 2. 11. 12. 1k. 1—3. 7—13. 13. 17. 1. 2. 7. II. 12. 1ö. 1. 2. 11. 12. 3. 4. 3. 7. 1. 2. 3. 3. 7-13. 13-17. 1. 2. 7. 11. 12. 1k. 1. 2. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 3. 4. 3. 8. 1—3. 7-12. 13 17. 1. 2. 7. 11. 12. 1v. 1. 11. 1. 11. 1. 2. 7. 11. 12. 1k. 4. 3. 4.3.8.9. 10. 13. 13. 1. 2. 1. 2. 7. 11. 12. 1k. 4. 1. 2. 7. 11. 12. 1k. 3. 3. 4. 3. 8. 2. 9. 1—3. 7-13. 13—17. 1. 2. 7. 11. 12. 1ö. 1. 11. 1. 11. 1. 3. 3. 7. 8. 1k. 6. 1. 2. 11. 12. 16. 1. 7. 1k. 3. 4. 3. 8. 13. 1. 2. 7. 11. 12. 1k. 3. 4. 5. 8. 9. 13. 15. k. 1. 2. 7. 11. 12. 1k. 1. 2. 11. 12. 1k. 3. 4. 5. 8. 9. lO. 15. 1-3. 7.8. 10-13.13-17. 1. 2. 11. 12. Ik. I. 2. 7. 11. 12. 10. II. 12. 1. 11. 12. k. XIV 136. 137. 138. 139. 140. 141. 142. 143. 144. 145. 146. 147. 148. 149 150. 151 152 153 154 155. 156. 157. 158. 159. 16». 161. 162. 163. 164. 165. 166. 167. 168. 169. 17». 171. August 18. September 23. September 27. October 1». October u. November. November 16—3». Decembcr 1. December 6—14. Decembcr 7—14. Januar 17—3». Januar 18—28. Februar 18. u. 19. Februar. März 16.-7. April. März 17.-8. April. April 25.-7. Mai. April 26.-8. Mai. Mai 23—24. Juni 5—2». Juni 6—21. Juli 4—19. Juli. August 1». August nach I». August 11. August 16. August 24. September 11. September 11—17. Sept. 3». u. 1. October. October 2. October 26. u. 27. November 14. November 14. u. 15. Ende November. Decembcr 13—21. 172.lJanuar 31. u. 3. Febr. 173. Februar 9. 174.Februar 27. 175. März 7. u. 27. 176. März 13. 177. April 3—1». 178. April 4. u. 7. April 18—25. 179. IKO. 181. 182. 183. 184. 185. 186. April 19. Mai 22.-3. Juni. Mai 22. Juli 2—18. Juli. Juli nach 17. Juli 2». Aarau. Zürich, Bern und Straßburg. Weggis. Luccrn, Url und Schwyz. ^"^^t^ Bex,Schicdshandl. zwischen Bern u. Wallis. Baden. Tgsz.d. Xlll Orte, Abtu. Stdt. St. Gall. U .Biel. Baden. Die evangel. u. deren zugewandte Orte. Frauen feld. Die Kriegsräthe der VII reg. Orte. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Baden. Tgsz.d. XIIIOrte,Abtu. Stdt.St.Gall. U .Biel. Baden. Die evangel. u. deren zugewandte Orte. Baden. Tgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. u. Biel. Baden. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Zug. Tgsz. der XIII Orte, Abt u. Stadt. St. Gallen. Zug. Die V evangel. Städte. Baden. Tgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. u. Biel. Baden. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Baden. Tgsz. d. XIII Orte. Abt u. Stdt. St Gall. u. Biel. Baden. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen n. Biel. Lucern. Die V katholischen Orte. Baden. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen n. Viel. Baden. Tgsz. d. Xlll Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. u. Biel. Baden. Jahrrechtgs. d. XIIIOrte, Abtu. Stdt. St. Gall. Baden. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Lauis. Jahrrechnung der XII Orte. Luggarus.. Jahrrechnung der XII Orte. Buonas. Schwyz und Zug. Brunnen. Uri, Schwyz u. Nidwaldcn. Bellenz. Jahrrechnung der III Orte. Baden. Tgsz. d. XIIIOrte,Abtu. Stdt. St. Gall. u. Biel. Baden. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Lucern. Die kathol. Orte, Abt v. St. Gallen u. Wallis. Lucern. Geh. Eons. v. Lucern, Freiburg u. Solothurn. Lucern. Die V katholischen Orte. Aarau. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Lncern. Die V katholischen Orte. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Murten. Bern und Freiburg. lU'.w. Zürich. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Lucern. Die V katholischen Orte. An der Treib. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Zürich. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. St. Urban. Geheime Confercnz von Lucern u. Solothurn. Lucern. Die kathol. Orte, Abt v. St. Gallen u. Wallis. Lucern. Geh. Eons.v. Luc., Freiburg, Soloih. U .Wallis. Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen, Wallis und Biel. Baden. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen n. Biel. Baden. Tgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stadt St. Gallen. Baden. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Baden. Jahrrechtgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. Baden. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. An der Treib. Uri und Nidwaldcn. Aarau. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. 2. 3. 4. 2. 1-5.7.8.1N-12. 15-17. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 5. 6. 1-5. 7.8.1tt-13. 15-17. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 1-5. 7. 10-13. 15-17. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 1-5.7.8.10-13.15. 16. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 1-5. 8. 10-13. 16-17. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 1-5. 8. 10-13. 15-17. 2. 7. 11. 12. 16. 3. 5. 8. 1. 2. 1l. 12. 16. 1-5.7.8. 10-13. 15-17. 1-5.7.8. 10-13. 15-18. 2. 11. 12. 16. 5. 11. 12. 1. 5. 12. 4. 6. 4. 6. 1-5.7. 8. 10-13.15-17. 1. 2. 11. 12. 16. 3-5. 7-10. 13. >5. 3. 9. 10. 3. 4. 5. 8. 1. 2. II. 12. 16. 3. 4. 5. 8. 6. 2. 9. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 3. 4. 5. 8. 4. 6. 1. 2. 11. 12. 16. 3. 9. 10. 3.4.5.6.8.9.10.13. 15. 3. 9. 1-5. 7-13. 15-17. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 1-5. 7. 9-13. 15-17. 1. 7. 11. 12. 16. 1-5. 7-13. 15-17. 1. II. 12. 16. ti. I. 2. 12. 16. XV 187. 188. 189. 190. 191. 192. 199. 194. 195. 190. 197. 198. 199. 20». 201. 202. 203. 204 205. 20,i. Juli 31. u. 1. August. August 4—24. im August. August 10. «ach dem 10. August, circa 11. August. 'August 16. August 24. August 28. September 27.—5 Oct September 27. Octobcr 3. October 11. November 2. 'November 7. November 7. November 23. Decembcr 2—4. December 19. u. 20. Dccember 26. Lucern. Baden. Baden. Lau is. Luggarus. Aarau. Bru » neu. Bellenz. Aarau. Bade». Baden. Bern. Genf. Bern. Baden. Baden. Bru » neu. Zürich. Bru n neu. Aarau. Die kathol. Orte u. der Abt von St. Gallen. Tgsz. d. Xl II Orte, Abt u. Stdt. St. Galt. u. Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Jahrrechnuug der XII Orte. Jahrrechnuug der XII Orte. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Uri, Schivz und Nidwaldeu. Jahrrechnuug der III Orte. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Tagsaz. d. Xlll Orte, Abt u. Stadt St. Gallen. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Zürich und Bern. Zürich, Bern und Genf. Zürich und Bern. Tagsaz. d. XIII Orte, Abt n. Stadt St. Gallen. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Ilri, Schwyz und Nidwaldeu. Zürich und Bern. Uri und Schwyz. Die evangel. Orte und Stadt St. Gallen. 3—6. 8—10. 1». 1 5. 7—13. 15—17. 1. 2. 11. 12. 16. 1. 5. 11. 12. 1. 5. 11. 12. 1. 2. 11. 12. 16. 4. 6. 6. 1. 2. 11. 12. 16. 1. 3. 4. 5. 7-13. 15-17. 1. 2. 11. 12. 16. 2. 1. 2. 1. 2. 1. 3-5. 7-13. 15-17. 1—7. 11. 12. 16. 4. 1. 2. 4. 1. 11. 12. 16. 207. 208. 209. 210. 211. 212. 213. 214. 215. 216. 217. 218. 219. 220. 221. 222. 223. 224. 225. 226 227. 228 229 Januar ca. 10. Januar 17. Januar 22—26. Januar 29. Februar—Mai. Februar 19. u. 20. März 4. März u. April. Mai 21. u. 22. Mai 21. Juni 7. Juli 1. im Juli. August 7. u. Sept. 29 August 10. nach dem 10. August. August 16. August 24. September 20. October 2. Octobcr 22. u. 23. October 29. Decembcr 12. u. 13. Brun neu. Aarau. Bern. Bern. Basel. Brunnen. Baden. Baden. Lucern. Elgg. Brunnen. Baden. Baden. Basel. L a u i s. LuggarnS. Brunnen. Bellenz. Brunnen. Brun neu. Lucern. Bru n neu. Aarau. Uri und Schwyz. Die evangel. Orte u. Stadt St. Galleu. Die evangel. Orte u. Stadt St. Galleu. Zürich, Bern und Genf. Verhandlungen eidg. Repräsentanten in Basel. Uri und Schwyz. Tgsz. d. Xlll Orte, Abt n. Stdt. St. Gall. u. Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Die V katholischen Orte. Zürich, Glarus, Schaffh., Abt u. Stdt. St. Gall. Ilri und Schwyz. Jahrrcchtgsz. d. XIII Orte, Abt n. Stdt. St. Gall. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Eidg. Vcrmittlungs- u. Schicdöconfcrcnz. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrechnuug der XII Orte. Uri, Schwyz und Nidwaldeu. Jahrrechnuug der III Orte. Uri, Schwyz und Nidwaldeu. Schwyz und Nidwaldeu. Die V katholischen Orte. Schwyz und Nidwaldeu. Zürich und Bern. u:«>L. 1. 2. 11. 12. 16. 1. 2. 12. 16. 2. 2. 4. 1—5. 7—12. 15—17. 1. 2. 11. 12. 16. 3. 4. 5. 8. 1. 7. 12. 13. 15. 16. 4. 1—5. 7—13. 15—17. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 3. 12. 1. 5. 11. 12. 1. 6. 11. 12. 6. 4. 4. 4. 3—5. 8. 4. 6. 1. 2. 230. 231. 232. 233. 234. 235. 236. 237. Jan. 7. u. Febr. 14. Januar 22. Februar II—14. Ende Februar. März 10—14. April 29. Mai 23. Mai 28. Genf. Brunnen. Aarberg. An der Treib. Flüclcn. Aarbcrg. Bru nnc». Aarau. Vcrhaudl. v. Repräsent. v. Zürich u. Bern i. Genf. 1. 2. Uri, Schwyz und Nidwaldeu. Bern, Freiburg und Solothuru. Uri, Schwyz und Nidwaldeu. Uri, Schwyz und Nidwaldeu. Bern, Frciburg und Solothuru. Uri, Schwyz und Nidwaldeu. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. 6. 10. 6. 4. 6. 10. 6. 1. 2. 11. 12. 16. XVI 238.>Juni 9-11. 239. Juni 25. 210. Zuli 6. 211. Juli 6. 212. August 10. 213. nach dem 10. August. 2l1.^August 21. 215 -September 15. u. 16. 216. Dccember 1 —13. 217.December 1—13. Lucern. Brun nen. Baden. Baden. Lauis. L u g g a r u s. Bellenz. Lucern. Baden. Baden. Die V kathol. Orte u. kathol. Glarus. Uri, Schwyz und Nidwalden. Jahrrcchtgsz.d. XIII Orte, 2lbtu. Stdt. St. Gall. Die evangel. Orte u. die Stadt St. Gallen. Jahrrcchnung der XII Orte. Jahrrcchnung der XII Orte. Jahrrechnung der XII Orte. Die V katholischen Orte. Tagsaz. d. XIII Orte, Abt u. Stadt St. Galle». Die evangel. Orte u. Sladt St. Gallen. <«!>:!. 3-5. 6. 1-5. 7. 9-13. 1. 2. 11. 12. 5. 11. 11. 15-17. 16. 1. 1. 1. 5. 6. z z 1-5. 7. 9-13. 15-17. 1. 2. 11. 12. 16. 248.IJanuar 21. 219.Februar 10. 250. März 3. 251. März 10—12. 252. 253. 251. 255. 256 257. 258. 259. 260. 261. 262. 263. 261. 265. 266. 267. 268. 269. 270. 271 272. 273. 271. 275. 276. 277. 278. 279. 280. 281. 282. 283. 281. 285. 286. März 10 April 6. April. 6. Mai 30. Juni 1. Juni 3. -12. 17. August. 19. Juni 15 Zuli 5. im Juli. August 8. August 10. »ach dem 10. August 21. August 26. im August. September 15 Oktober 5—9. October 26. u. 27 Deccmber 15. Januar 11. Januar 11—16. Febr. 3. u. März 11. »ach 15. Februar. Febr. 22. bis März 1 Februar 23. März 29. u. 30. April 6. oder 7. April 11. Mai 1. Mai 5—6. Mai 7 Juni 3. Zuli 1. im Juli. August 10. Brunnen. Brunnen. Brunnen. Bremgarten. Bremgarten. Brcmgartcn. Brcmgarten. Brugg. Zell. Dießenhofen. Lucern. Baden. Baden. Lucern. Lauis. L uggaru s. Belle^nz. Baden. Baden. Murten. Aarau. Lucern. Brunnen. Zürich. L u c e r n. St. Gallen. Brunnen. Lucern. Lucern. Flüelen. Kerzers. Brunnen. Lucern. L ucern. Flüelen. Brunnen. Baden. Baden. Lauis. Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz, Untcrwalden, Zug u. kath. GlaruS. Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug u. kath. Glarus. Zürich, Bern, Lucern, Glarus, Basel, Freiburg. Solothurn ». Schaafhausen. Die V evangelischen Orte. Die XII die ennetb. Vvgteicn reg. Orte. Die V evangelischen Orte. Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen. Zürich und der kaiserliche Gesandte. Zürich, Basel, Schaffhausen, Appenzell u. Stadt St. Gallen. Die V katholischen Orte. Zahrrechrgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall Die evangel. Orte u. Stadt St. Galle». Die V katholischen Orte. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrechnung der III Orte. Tagsazung der XIII Orte. Die evangelischen Orte. Nechnungsconferenz von Bern und Freiburg. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Die V katholischen Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. l Bern. Aarau. Lucern. Baden. Baden. Lauis. Luggarus. Lucern. Weggis. Bellenz. Baden. Baden. Weggis. Altdorf. Pruntrut. Brunnen. Buochs. Aarau. Wyl. Genf. Lucern. Lucern. Lucer». Brunnen. An der Treib, Aarau. An der Sense, Brunnen. Bulach. L »cern. Ramsen. Zürich. Lucern. Lucern. Lucern. Murten. Bulach. Baden. Baden. Jahrrechnung der XII Orte. llri, Schwyz und Nidwalden. Jahrrechnung der III Orte. Die V katholischen Orte. Zürich und Landgrasschaft Ncllenburg. Schwyz und GlaruS, Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Die V kathol. Orte und kathol. GlaruS. u;;>5. Die V evangelische« Städte. Die V katholischen Orte. Die VII Sargans regierenden Orte. Die mit Neuenburg verburgrechteten IV Städte Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Die V katholischen Orte. Jahrrechtgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall, Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrechnung der XII One. Die VII m. d. Bischof v. Basel verbünd. Orte. Die geheimen Kricgsräthe der V kathol. Orte. Jahrrechnung der III Orte. Tagsaz. d. XIII Orte, Abt u. Stadt St. Gallen. Relation der Verhandlungen d. evangel. Orte. Die V katholischen Orte, llri, Schwyz und Nidwalden. Bundcscrneu.d. VII kath.Orteu.d. Bisch. V.Bas. Schwyz und Nidwalden. Schwyz und Nidwalden. Die V evangel. Städte u. Genf. Abt v. St. Gall. u, d. thurgauischc Landvogtciamt. Zürich, Bern und Genf. Die kathol. Orte u. Abt von St. Gallen. Geheime Conferenz sämmtlicher kathol. Orte. Geh. Eons. v. Lucern, Freiburg u. Solothurn. Schwyz und Nidwalden. llri, Schwyz und Nidwalden. Die IV evangelischen Städte. Bern und Freiburg. llri, Schwyz und Nidwalden. Zürich und Schaffhauscn. Lucern, Uri, Unterwaldcn und Zug. Zürich und die Landgrafschaft Nellenburg. Zürich und Bern. Alle kathol. Orte und der Abt v. St. Gallen. Geheime Conferenz sämmtl. kathol. Orte. Geheimes Protokoll betr. die Organisation des kath. Wehrwesens jenseits d, Hummelwalds. RcchnungSconf. zwischen Bern und Frciburg. Zürich und Schaffhauscn. Jahrrcchnungötagsaz. der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen und Biel. Die evangelischen und zugewandten Orte. 1. 5. 9. 11. 12. 4. 4. 3-5. 1. 4. 1. 2. 7. 11. 12. 1k. 3-5. 1. 2. 11. 12. 1k. 3-5. 8. 1. 3—5. 8. 1k. 9. 10. 1. 2. 11. 12. 1k. 3-5. 8. 1—5. 7-13. 15—17. 1. 2. 11. 12. 1k. 1. 4. 5. 11. 1. 5. 11. 3. 5. 8. S. 3. 5. k. k. 1-5.7.9.11-13. 15-17. 1. 3. 4. 5. 8. 4. k. 3. 5. k. 8-10. 4. k. 4. k. 1. 2. 11. 12. 1k. 1. 2. 8. 1. 2. 1—5. 8—10. 13. 1—3. 5. 7. 9. 10. 13. 9. 4. 4. 1. 2. 11. 12. 1k. 2. 9. 4. k. 1. 12. 3. 5. 8. 1. 2. 1. 3—10. 13. 15. 1-3. 5-7. 9. 10. 15. 1. 15. 2. 9. 1. 12. 1-2. 5-13. 15. 17. 1-2. 7. 11. 12, 1k. III XVIII 337. 338. 339. 340. 341. 342. 343. 344. 345. 340. Juli 9. August 10. nach dem 10. August. August 17. u. 18. September 14—22. October 17—19. October 21—23. October 29. November 6. December 6—9. Brunnen. Lau is. Luggarus. Aarau. Rue. Lucern. Reiben. Brunnen. Altdorf. Aarau. 347. Januar 8. Weggis. 348. Februar 7—9. Aarau. 349. Februar 13. u. 14. Lucern. 35». April 4. u. 5. Aarau. 351. April 15—17, Lucern. 352. Mai 10. Dießenhofen. 353. Mai 2». bis Juni 7. Rorschach. 354. Juni 17. Grynau. 355. Juni 21. Lucern. 356. Juni 24. Bülach. 357. Juni 3». Baden. 358. im Juli. Baden. 359. August 6—9. An der Sense. 360. August 10. Lauis. 361. »ach dem 10. August. Luggarus. 362. August 17. Brunnen. 363. August 24. Bellenz. 364. September 11—14. Aarau. 365. September >9. Brunnen. 366. September 19. u. 20. Solothurn. 367. October 5. Rue. 368. November 1—3. Aarau. 369. November 4. Baden. 370. November 6—8. Lucern. 371. November 19. Brunnen. 372. December 3. Baden. 373. im December. Baden. 374. Januar 7—9. Ginsiedeln. 375. Februar 3. Lucern. 376. Febr. 25. bis 12. März. Bern. 377. März 5. u. 6. St. Urban. 378. März 10. St. Gallen. 379. März 25. Schaffhausen. 380. April 18. Baden. 381. im April. Baden. 382. Mai 26—31. Solothurn. 383. Mai 26. Solothurn. 3. 1. 1 1. 1. 1. 12. 4. 5. 2. 7. 11. 12. 16. —5. 8. 9. 13. 15. 2. 7. 11. 12. 16. 3—5. 9. 13. 15. Uri, Schwyz und Nidwalden. 6. Jahrrechnung der XII Orte. 1. 5. 11. Jahrrechnung der XII Orte. 1. 5. 11. Die V evangelischen Städte. 1. 2, 11. 12. Bern und Freiburg. 9. Die V katholischen Orte. 3—5. 8. Geheime Conferenz von Lucern u. Solothurn. 3. 9. 10. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 6. Bundeserneuerung d. VII kath. Orte u. Wallis. 3—6. 8—10. Die evangcl. Orte u. Stadt St. Gallen. 1. 2. 7. 11. 12. 16. Die V katholischen Orte. Die evangelischen Orte. Die kathol. mit Spanien verbündeten Orte. Die evangelischen Orte. Die mit Spanien verbündeten kathol. Orte. Zürich, Schafshausen und die Gesandten des Kaisers und der Niederlande. Die IV Schirmorte des Abts von St. Gallen. Schwyz und katholisch Glarus. Die V katholischen Orte. Zürich und Schaffhausen. Jahrrechnungstagsazung der XIII Orte, Abt u. Stadt St. Gallen und Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Bern und Freiburg. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrechnung der XII Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Jahrrechnung der III Orte. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Uri, Schwyz und Nidwalden. Geh. Eons. v. Luc., Freiburg, Soloth. u. Wallis. Bern und Freiburg. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Tagsaz. v. Zürich, Bern, Luc., Uri, Schwyz, Zug, Glarus, Basel, Soloth., Abt v. St. Gallen. Die VII katholischen Orte und Wallis. Uri, Schwyz und Nidwalden. Tgsz. d. X111 Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. u. Biel Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Schwyz und Glarus. Lucern und Uri. Bern und Freiburg. Lucern, Freiburg und Solothurn. Appenzell und Abt von St. Gallen. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Tgsz. v. Zür., Bern, Luc., Glar., Bas., Freib. Sol. Schafft). Außerrh. Abt u. Stdt. St. G. u. Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Tagsaz. der XIII Orte, Abt u. Stadl St. Gallen, Wallis und Biel. Die evangel. u. deren zugewandte Orte. 4. 15. -6. -5. 8. 7. 12. 16. -5. 7—13. 15-17. 2. 7. 11. 12. 16. 9. 5. 7. 8. 11. 5. 11. 6. 2. 7. 11. 12. 16. 9. 10. 2. 11. 12. 16. 7.8.10.11.13.15-17. -5. 8—10. 5. 7. 8. 10-13. 15-17. 2. 11. 12. 16. 4. 7. 3. 2. 9. 3. 9. 15. 1. 2. 11. 12. 14. 16. 1—5. 7—17. 1. 2. 7. 11. 12. 14. 16. 1—5. 7—16. 1. 2. 7. 11. 12. 14. 16. XIX 384, 385, 386, 387, Juni 9. u, IN. Juni 11—14. Juni 19. Juli 6. 388. Juli 6. 389, im Juli. 39V. Juli 21. 391. August IN. 392. nach dem IN. August. 393. August 21. 394. September 5. 395. September 25. 396. Septembet 26. 397.^Sept. 29. bis 13. Oct. 398. im Sept. u. Octobcr. 399. October 14. 4VN. November 2N. 4V1, 4N2. December 1. im December. 403.j December 23. 4N4. Januar 19—25. 4N5. Januar 27. 4N6. Jan. 28. bis 15. Febr, 4N7. Ende Jan. bis 3l. März, 408. März 17. 4V9. April 9. u. IN. 41». April 24—29. 41 i. Mai 6. 412. Mai 7—9. 413. Mai 12. 414. Mai 25. 415. Juni 2. u. 3. 416. Juni 14. u. 15. 417. Zuli 5. 418. im Juli. 419. August IN. 42N, nach dem IN. August. 421. August 2N. 422. August 24. 423. August 27—29. 424. September 9. 425. September 9. u. IN. 426. September 21—26. 4 27. September 28. 428. Sept. u. October. 429. Octobcr 6. 43N. November 1—5. 431. December IN. 432. December 17. Lucern. An der Sense, Brunnen. Baden. Baden. Baden. An der Sense, Lauis. Luggarus. Brunnen. Aarau. Brunnen. Aarau. Baden. Baden. Bremgarten. Aarberg. Baden. Baden. Brunnen. Aarau. Sarncn. Biel. Neuenburg. Brunnen. Rapperswyl. Aarau. Bremgarten. Lucern. Langenthal. Brunnen. An der Sense, Bulach. Baden. Baden. Lauis. Luggarus. Brunnen. Bellenz. An der Sense Aarau. Lucern. Murten. Baden. Bade». Pcterlingen. Brugg. Aarau. Langenthal. Die VII katholischen Orte und Solothurn. Bern und Freiburg. Die IV Schirmorte von Rapperswyl. Jahrrechnungstagsazung der XIII Orte, Abt u. Stadt St. Galle», Wallis und Biel. Geheime Eons, aller kathol. Orte u. Wallis. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Bern und Freiburg. Jahrrechnuug der XII Orte. Jahrrechnuug der XII Orte. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Die V evangelischen Städte. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Die V evangelischen Städte. Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen und Wallis. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Confercnz der die Frciämtcr regierenden Orte. Bern, Freiburg und Solothurn. Tagsaz. d. XIII Orte, Abt v. St. Gallen u. Biel. Die evangelischen Orte und Biel. Uri, Schwyz und Nidwaldcn, Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Ob- und Nidwaldcn. Die IV mit Neuenbürg verburgrechtetcn Städte. Die nämlichen. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Die Sargans regierenden Orte. Die V evangelischen Städte. Zürich u, Luccrn und der kaiserliche Gesandte. Die mit Spanien verbündeten Orte. Die IV mit Neuenburg verburgrechtetcn Städte. Uri, Schwyz und Nidwaldcn. Bern und Freiburg. Zürich und Schaffhauscn. Jahrrechnungstagsazung der XIII Orte, Abt u. Stadt St. Gallen u. Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Jahrrcchnung der XII Orte. Jahrrechnung der XII Orte. Uri, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug u. Glarus. Jahrrechnuug der III Orte. Bern und Freiburg. Die evangelischen Orte u. Stadt St. Gallen. Die mit Spanien verbündete» Orte. Rechnungsconf. zwischen Bern u. Freiburg. Tagsaz. d. XIII Orte, Abt u. Stadt St. Galle», Did evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Bern und Freiburg. Die V evangelische» Städte. Die V evangelischen Städte. Bern und Luccrn. 1. 3-5. 9. IN. 13. 15. 2. 9. 6. 1—5. 7. 9—16. 1. 3. 5. 9. IN. 13. 15. 1. 2. 7. 11. 12. 14. 16. 2. 9. 1. 5. 8. 11. 12. 1. 5. 11. 12. 6. 1. 7. 11. 12. 14. 16. 4. 6. 1.2.7.11.12.14.16.17. 1—5. 9—11. 13—16. 1. 2. 7. II. 12. 14. 16. 1. 3—5. 7. 8. 17. 9. IN. 1—5. 7-16. 1. 2. 7. 11. 12. 14. 16. 6. 2, 7. 11. 12. 16. 3. 3. 6. 4, 5. 7. 8. 2. 7. 11. 12. 16. -5. 8. 9. 13. 15. 3. 10. 12. 1—5. 7—13. 15—17. 2. 7. 11. 12. 5. 8. 11. 12. 11. 12. 7. 8. 9. 2. 11. 12. 16. -5. 8. 9. 13. 15. 9, 5.7. 8. 1N-I3.16. 17. 2. 7. 11. 12. 16. 2. 7. 11. 12. 16. 2. 7. 11. 12. 16. XX 1700. 433. Januar 22. 434. März 8. 435. April 20-24. 43k. April 22. 437. Mai 17. 438. Juni 3-5. 439. Juni 21 u. 22. 440. Juli 4. 441.1m Juli. 442. August 6. 443. August 10. 444. nach dem 10. August. 445. August 24. 44K. September k. u. 7. 447. September 11—13. 448. September 19. 449. im September. 450. November 4—19. 451. November 5. u. k. 452. Nov. 12. bis 13. Dec, 453. November 24. 454.^November 29. 455.lDecember 13—18. 45k.!Febr. 17. bis März 1 457. März 10. 458. März 3». u. 31. 459. April 4. 4K0. 4KI. 4K2. 4K3. 4K4. 4K5. 4KK. 4K7. 4K8. 4K9. 470. 471. 472. 473. 474. 475. 47k. 477, im April. April 29. Mai 10—11. Juni k. Juni 9. Juni 15—18. Juni 1k. u. 17. Juni 29. bis Juli 1. Juli 4. im Juli. August 7. August 10. nach dem 10. August. August 20. August 24. August 25. August 3». September 2K. Aarberg. Lucern. Aarau. Lucern. Brunnen. Lucern. Bülach und i Eglisau. j Baden. Baden. Weggis. Lauis. Luggaru s. Bellenz. Lucern. i. Jurtenwald. Baden. Baden. Oron und > Promasens. j Muri. Malans. Brunnen. Lucern. M urten. Murten. Aarau. Lucern. Baden. Baden. Murten. Marthalen. Brunnen. Brunnen. Lucern. Marthalen. Murten. Baden. Baden. Baden. Lauis. Luggarus. Bülach. Bellenz. Brunnen. An der Treib, Baden. Bern, Basel, Freiburg und Solothurn. Die V katholischen Orte. Die evangel. u. zugewandten Orte. Die mit Spanien verbündeten Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Alle kathol. Orte u. der Abt v. St. Gallen. Zürich und Schaffhausen. JahrrechnungStagsazung der XIII Orte, Abt u. Stadt St. Gallen und Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Lucern und Uri. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrcchnung der III Orte. Die mit Spanien verbündeten Orte. Bern und Freiburg. Tagsaz. d. XIII Orte, Abt u. Stadt St. Gallen. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Bern und Freiburg. Eons. d. Freiämter reg. Orte Zürich, Luc. u. Uri. Bermittlungsconf. v. Zürich u. Bern zwischen dem Gotteshausbund und Chur. Uri, Schwyz und Nidwalden. Die mit Spanien verbündeten Orte. Bern und Freiburg. 1701. Bern und Freiburg. Postconf. v. Zürich, Bern u. Stadt St. Gallen. Die V kathol. Orte u. Appenzell-Jnnerrhoden. Tgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. u. Biel. Die evangel. Orte. Stadt St. Gallen u. Biel. Bern und Freiburg. Zürich und Schaffhausen. Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz und Nidwalden. Die kathol. Orte u. Abt von St. Gallen. Zürich und Schaffhausen. Bern und Freiburg. Jahrrechnungstagsaz. der XIII Orte, Abt und Stadt St. Galle» u. Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Salzconf. v. Zürich, Bern, Luc., Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Solothurn u. Stadt St. Gall. Jahrrechnung der Xll Orte. Jahrrcchnung der XII Orte. Zürich und Schaffhausen. Jahrrcchnung der III Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Uri, Schwyz und Nidwalden. Tagsaz. v. Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen und Stadt St. Gallen. 11. 2. 5. 8. 9. 13. 15. 1. 2. 7. 11. 12. 1k. 3. k. 3—5. 8—10. 15. 1. 12. 1—5. 7—13. 15—17. 1. 2. 7. 11. 12. 1k. 5. K. 8. 13. 15. 1. 4. 5. 8. 11. 12. 1. 11. 12. k. 3. 5. 8. 9. 13. 15. 9. 1—5. 7—13. 15—17. 1. 2. 7. 11. 12. 1k. 2. 9. 1. 1. k. 3. 5. 8. 2. 9. 2. 9. 1. 2. 1—5. 8. 9. 13. 1-5. 8—13. 15—17. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 9. 1. 12. k. k. 3-5. 7—1». 13—15. 1. 12. 2. 9. 1—5. 8—13. 1K. 17. 1. 2. 7. 11. 12. 1k. 1. 9. 15—17. 1. 5. 11. 12. 1. 5. 12. 1. 12. 6, 4. 4. 1. 2. 4.5.8-13.15.17. XXI 478, September 26—3V. 479 480. 48t. 482. 483. October 4. October 11. November 15. December 15. December 19. u. 20. 484. 485. 486. 487. 488. 489. 490 491. 492. 493 494. 495. 496. 497. 498. 499. 500 501. 502. 503. 504. 505 509. 507. 508. 509. 510. Januar 23-27. Februar 8. im Februar. April 4. im April. Mai 16. Ende Mai. Juni 7—9. Juni 12—14. Juli 2. im Juni u. Juli. August 10. nach dem 10. August. August 16-22. August 23. August 24. August 25. u. 26. August 28. u. 29. September 3. September 3. September 28. im Sept. u. Oktober. Oktober 5. bis Nov. 15 Oktober 25. Oktober 25. December 1t—13. December 22. Baden. Rapperswyl. Elgg. Brunnen. Aarbcrg. Lucern. Aarau. Baden. Baden. Bremgarten. Brcmgarte». Bremgarten. Murten. Zürich. Lucern. Baden. Baden. Lauis. Luggarus. Murten. Weggis. Belle nz. Ramsen. Einsiedeln. Baden. Baden. Baden. Baden. Basel. Baden. Baden. Elgg. Brunnen. Eons, der cvangcl. Städte u. Stadt St. Gallen. 1. 2. 11. 12. 16. 511. 512. 513. 514. 515. 519. 517. 518. 519. 520. 521. 522. 523. 524. 525. Januar 2. Brunnen. Januar 9—14. Rapp erswyl. Februar 15—21. Aarau. Febr. 28. bis März 2. Lucern. März 8. Baden. März 8. Baden. März 31. Brun »en. Mai 20. Baden. Mai 2». Baden. Juni 4—6. Wattwyl u. L i ch tenst eig. Juli 1. Baden. Juli 1. Baden. Juli 3-5. Murten. August 7. Brunnen. August 10. Lauls. Die IV Schirmortc v. Rappcrswyl. Postconf. v. Zürich u. Stadt St. Gallen. Conferenz von Uri, Schwyz n. Nidwaldcn. Bern, Freiburg und Solothurn. Die katholischen Orte. «702. 5. 6. 1. 6. 9. 10. 3. 5. 9. 10. Die evangelischen Orte u. Stadt St. Gallcn.I1. Tgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. u. Biel. 1. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Tgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. u. Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen n. Biel. Zürich, Bern, Luc., Uri, Schwyz, u. Unterwald. Bern und Freiburg. Postconferenz von Zürich und St. Gallen. Die mit Spanien verbündeten Orte. Jahrrcchnungstagsaz. der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen und Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrechnung der XII Orte. Rcchnungsconferenz von Bern und Freiburg. Die V katholischen Orte. Jahrrcchnung v. Uri, Schwyz u. Nidwaldcn. Zürich u. das ErzHaus Osterreich. Schwyz, Glarus und Abt von St. Gallen. Tagsaz. d. XIII Orte Abt u. Stadt St. Gallen. Die evangel. Orte und Stadt St. Gallen. Tgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. u. Biel Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen, u. Biel. Eidg. Rcpräscnt. v. Zürich, Bern, Luc. u. Frcib. Tgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. u. Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen, u. Biel. Postconferenz v. Zürich und Stadt St. Gallen. Schwyz, Nidwaldcn und Zug. 2. 11. 12. 16. 2.4. 5.7-13. 15. 17. 2. 7. 11. 12. 16. 2 4. 5. 7. 11. 12. 15—17. 2. 7. 11. 12. 16 2. 4. 5. 7. 11. 12. 13. 17. 9. 5. 9. 15. -5. 8-13. 15-17. 2. 7. II. 12. 16. 5. 11. 12. 5. 11. 12. 9. 5. 8. 15. 2. 9—13. 15—17. 2. 7. 11. 12. 16. -5. 8—13. 15—17. 2. 7. 11. 12. 16. 9.10.11. 12. 15. 16. -5. 7—12. 15—17. 2. 7. 11. 12. 16. I7<>:t. Schwyz und Nidwaldcn. Schwyz, Glarus, Abt v. St. Gallen u. Tvggenb. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Die mit Mailand verbündeten Orte. Tgsz. d. XI II Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. u. Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Schwyz und Nidwaldcn. Tgsz. d. XIII Orte, Abr u. Stdt. St. Gall. u. Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Schwyz, Glarus und Toggenburg. Jahrrechtgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. Die evangelischen Orte und Stadt St. Gallen. Bern und Freiburg. Uri, Schwyz, Untcrwalden und Glarus. Jahrrechnung der XII Orte. 6. 7. 15. 1. 2. 11. 12. 16. 4. 5. 8. 13. 1-4. 7. 9-12. 15-17. I. 2. 7. 11. 12. 16. 6. 1-5. 7-12. 15 17. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 1. 7. 15. 1—5. 7—13. 15—17 1. 2. II. 12. 16. 2. 9. 6. 1. 5. 8. 9. 11. 12. XXII 526. nach dem 10. August. Luggarus. 527. August 16. Aarau. 528. August 20. Rorschach. 529. August 21. Rapperswyl. 530. August 24. Bellenz. 531. September 4. u. 5. Einsiedeln. 532. October 2. Elgg. 533. October 19—22. Einsiedel». 534. October 23. Brunnen. 535. November 19—24. Lucern. 536. Deccmber 9. Baden. 537. December 9. Baden. 538. Januar 11—15. 539. Januar 24. u. 25. 540. Januar 28. 541. Februar 17. 542. Februar 18—23. 543. März 31. bis April 6. 544. April 13. 545. April 13. 546. April 24. u. 25. 547. Mai 14. u. 15. 548. Mai 14. 549. Mai 18. 550. Mai 18. 551. Juni 9. u. 10. 552. Juni 18—2». 553. Juni 25. 554. Juli 6. 555. vom 1. Juli an. 556. August 1». 557. nach dem 10. August. 558. August 13. 559. August 19. bis Sept. 6 560. August 20. u. 21. 561. August 24. 562. August 30. 563. September 4. u. 5. 564. September 14. 565. September 14. 566. October u. November. 567. November 24. 568. 'November 29. 569. Deccmber 1. 570. December 3—8. 571.December 10—12. 572. Deccmber 22. Freiburg. Weggis. Baden. Solothurn Solothurn. Rapperswyl. Baden. Baden. Lichtensteig u. Wattwyl. Lucern. Einsiedeln. Baden. Baden. Brugg. Lucern. Rorschach. Baden. Baden. Lauis. Luggarus. Brunnen. Rapperswyl. Lucern. Bellenz. Aarau. Lucern. Baden. Baden. Stans und Schwyz. Einsiedeln. Langenthal. Aarau. Aarau. Lucern. Bern. Jahrrechnung der XII Orte. D. evang. Orte, Stdt. St. Gll,, Mülhaus. u. Biel. Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen, St. Gall. u. österreichische Regierung. Die IV Schirmorte von Rapperswyl. Jahrrechnung v. Uri, Schwyz und Nidwalden. Schwyz, Glarus und Abt von St. Gallen. Postconf. zwischen Zürich u. Stadt St. Gallen. Schwyz, Glarus und Toggenburg. Die Schirmorte von Rapperswyl. Die kathol. mit Savoyen verbündete» Orte. Tgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. n. Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Bern und Freiburg. Die V katholischen Orte. Tgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stadt St. Gallen. Eons. d. evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Tgsz. d. XIII Orte, Abt n. Stdt. St. Gall. u. Biel. Die IV Schirmorte von Rapperswyl. Tgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. u. Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Schwyz, Glarus u. Toggcnburg. Die V katholischen Orte. Schwyz, Glarus und Toggenburg. Tgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. u. Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Die V evangelischen Städte. Die kathol. Orte u. Abt v. St. Gallen. Appenzell u. Abt von St. Gallen. Jahrrechnungstagsaz. der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen u. Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrechnung der XII Orte. Uri, Schwyz und Unterwalden. Die IV Schirmorte von Rapperswyl. Die V katholischen Orte. Jahrrechnung der III Orte. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Die V katholische» Orte. Tgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St Gall. u. Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Uri, Schwyz und Nidwalden. Schwyz und Glarus. Bern, Lucern, Frciburg und Solothurn. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Die V evangel. Städte. Die V katholischen Orte. Bern und Freiburg. 1. 5. 9. 11. 12. 1. 2. 11. 12. 16. 1. 2. 11. 12. 2. 4. 5. 7. 6. 1. 4. 1. 15. 6. 3—5. 7—10. 13. 15. 1—5. 7—12. 15—17. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 9. 4. 5. 7. 9. 10. 13. 15. 1. 4. 10. 11. 15—17. 1. 11. 12. 16. 1—5. 7-13. 15. 16. 2. 4. 5. 6. 7. 1. 2. 4. 5. 7-13. 15-17. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 1. 7. 3. 4. 5. 8. 13. 1. 7. 1-5. 7—13. 15—17. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 1. 11. 12. 16. 3—5. 7—1». 15. 15. 1-5. 7—13. 15—17. 1. 2. 11. 12. 16. 8. 11. 12. 1. 11. 12. 6. 2. 4—7. 4. 5. 8. 6. 1. 11. 12. 16. 4. 5. 8. 1—5. 7—13. 15—17. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 4. 6. 3. 4. 3. 1». 1. 2. 7. 12. 16. 1. 2. 12. 16. 3. 4. 5. 8. 2. 9. XXIII 1705. 573. 574. 575. 576. 577. 578. 579. 58». 581 582. 583. 584. 585. 586. 587. 588. 589. 59». 591. 592. 593. 594. 595 596. 597 598. 599 6»». 6V1. 6»2. 6»3. 6N4. 6»5. 6U6. 6»7. 6U8. 6»9. 615 616 617 618 619 622 Januar 7. An der Treib. Januar 29. Baden. Januar 29. Baden. März 2». Einsiedeln. März 3». Aarau. April 17. Baden. April 17. Baden. Mai 18. u. 19. Lucern. Mai 27—29. Murte». Juni 3. Aarau. Juni 15—18. Lucern. Juli 5. Baden. im Juli. Baden. August IN. Lauis. nach dem 10. August. Luggarus. Ende August. Bellenz. September 23—25. Lucern. September 28. Aarau. October 18—26. L uccrn. Nov. 23. bis Dec. 16. Lucern. December 1. Aarau. Zanuar 10—16. Etnsiedeln. Januar 11—14. Zürich. Januar 26. Lucern. Februar 23- 27. Lucern. Februar 25. bis März 1. Aarau. März 12. Brunnen. März 16. Baden. März 16. März 3». Baden. 9! ida u. Mai 17—22. Lucern. Mai 22. Lucern. Mai 26—29. Lichtensteig. Juni 3. Aarau. Juni 15. An der Treib. Juni 25. u. 26. Lucern. Juli 4. Baden. im Juli. Baden. Juli 19. Ölten. August 10. Lauis. nach dem 10. August. Luggarus. August 10-12. August 14. Lucern. L ucern. August 16—18. August 24. Grynau. Bellenz. September 23. Aarau. October 7. u. 8. Lachen. October 22. Aarau. October 29. u. 30. Lucern. November 8. Lachen. Tgsz. d. Xlll Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. u. Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Die mit Mailand verbündeten Orte. Rechnungsconf. zwischen Bern n. Freiburg Zürich und Bern. Die kathol. Orte u. Abt.v. St Gallen. Jahrrechnungstagsaz. der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrcchnung der XII Orte. Jahrrcchnung der III Orte. Die mit Spanien verbündeten Orte. Die V evangelischen Städte. Die mit Spanien verbündeten Orte. Die mit Spanien verbündeten Orte. Zürich, Bern und Genf. 1700. Schwyz, Glarus, Abt v. St. Gallen u. Toggcnb. Zürich, Bern und Venedig. Luccrn, Uri, Schwyz und Unterwalden. Die kathol. Orte ». Abt v. St. Gallen. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Die Bellen; ic. regierenden III Orte. Tgsz. d. XIII Orte, Abt n. Stdt. St. Gall. u. Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Galle» u. Biel. Bern und Bischof von Basel. Die kathol. Orte, Abt v. St. Gallen u. Wallis. Geh. Conftrenz v. Luc., Treib, u. Solothurn. Schwyz, Glarus, Abt v. St. Gallen ». Toggcnb. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen n. Biel. Die III Bellenz rc. regierenden Orte. Die V katholischen Orte. Jahrrechnungstagsaz. der XIII Orte, Abt und Stadt St. Galle» und Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Geheime Confercnz v. Luccrn u. Solothurn. Jahrrcchnung der XII Orte. Jahrrechnung der XII Orte. Die mit Spanien verbündeten Orte. Die mit Savoyen verbündete» kathol. Orte. Schwyz, GlaruS. Abt v. St. Gallen u. Toggcnb Jahrrechnung der III Orte. Zürich und Bern. Schwyz, Glarus und Toggcnburg. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Die V katholischen Orte. Schwyz, Glarus und Toggenburg. 6. 1—5. 7—13. 15—17. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 1. 7. 16. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 1—5. 7—12. 15—17. 1. 2. 11. 12. 16. 3. 4. 5. 8. 9. 13. 2. 9. 1. 3-5. 8-10. 1-5.7. 8.10-13. 15-17. 1. 2' 7. 11. 12. 16. 1. 7. 8. 11. 12. 1. 11. 12. 4. 6.. 3—5. 13. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 3. 4. 5. 8. 13. 3. 5. 9. 13. 1. 2. 1. 2. 7. 15. 16. 1. 2. 3—6. 3. 4. 5. 7. 10. 13. 15. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 6. 1—5. 7-12. 15—17. 1. 2. 7. 11. 12. 2 3—5. 8—1». 13. 15. 3. 9. 4. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 6. 4. 5. 8. 9. 13. 1—5. 7—12. 15-17. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 10. 1. 8. 11. 12. 1. 11. 12. 3. 5. 8. 9. 4. 7. 8. 1». 4. 7. 6. 1. 2. 7. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 3-5. 8. 1. XXIV 623.!November 14. 624. November 14. 625. December 17. 626. December 2V. Baden. Baden. Chur. Langenthal. Tgsz. der XIII Orte, Abt u. Stadt. St. Gallen. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Erneuerung d. Bündn. z. d. III Bund. u. Venedig. Bern, Lucern, Basel und Solothurn. 1707. 1—5. 7—13. 15—17. 1. 2. 7. 11. 12. 3. 10. 11. 627. Februar 3—5. Bern. Zürich und Bern. 1. 628. Februar 9. Brunnen. Die III Bellenz w. regierenden Orte. 6. 629. Februar 21. Lachen. Schwyz, Glarus und Toggenburg. 1. 7. 630. März 4—7. St. Gallen. Zürich und Bern. 1. 2. 631. März 17—23. Lucern. Die kathvl. Orte und Abt von St. Gallen. 3- -5. 8—10. 13. 15. 632. April 14. Lachen. Schwyz und Glarus. 1. 7. 633. Juni 6—11. Lucern. Die kathol. Orte u. Abt St. Gallen. 3- -5. 7—10. 13. 15. 634. Juni 27. Weesen. Schwyz und Glarus. 1. 635. Juli 3. Baden. Jahrrechnungstagsaz. der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen und Biel. 1- -5. 7—13. 15- -17. 636. im Juli. Baden. Eons. d. evangel. Orte, Stadt St. Gall. u. Biel. 1. 2. 7. 11. 12. 637. August 10. Lauis. Jahrrechnung der XII Orte. 1. 8. 11. 12. 16. 638. nach dem 10. August. Luggarus. Jahrrechnung der XII Orte. 1. 11 12. 639. September 5. u. 6. St. Urban. Lucern, Freiburg und Solothurn. 3. 9. 10. 640. September 15. An der Treib. Die III Bellenz >c. regierenden Orte. 6. 641. September 19—27. Murten. Rechnungsconf. zwischen Bern u. Freiburg. 2. 9. 642. Sept. 3V. bis Oct. 7. Peterlingen. > Corcellles. j Bern und Freiburg. 2. 9. 643. October 22. Bvllenz. Jahrrechnung der III Bollenz regier. Orte. 6. 644. November 23—29. Lncern. Die kathol. Orte u. Abt v. St. Gallen. 3- -5. 7—10. 13. 15. 645. December 12. Langenthal. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen, u. Biel. 1. 2. 11. 12. 646. Januar 15. Baden. 647. Januar u. Februar. Baden. 648. Februar 6. Brunnen. 649. Februar 25. Lucern. 650. März 5. Aarberg. 651. März 11—17. Lachen. 652. März 21. bis April 3. Aara u. 653. April 23. bis Mai 7. Zürich. 654. April 25-27. Luccrn. 655. April 30. Lachen. 656. April 3». Wcggis. 657. Mai 21—24. Lucern. 658. Mai 21. Lucern. 659. Juni 4—12. Tscherlitz. 660. Juni 9. Aarau. 661. Juni zw. 14. u. 21. Lachen. 662. Juli 1. Baden. 663. Juli u. August. Baden. 664. Juli 11. An der Treib. 665. August IN. Lauis. 666. nach dem 10. August. Luggarus. 667. August 24. Bellenz. 668. September 3—5. Luccrn. 669. September 5. Lucern. 670. September 11. Aarau u. Zürich. 671. September 24—28. Lucern. 170». Tgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. u. Biel. Eons. d. evang. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Eons, der III Bellenz rc. reg. Orte. Lucer», Uri, Unterwalden u. Abt v. St. Gallen. Bern, Freiburg und Solothurn. Schwhz, Glarus, Abt v. St. Gall. u. Toggenb. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Viel. Zürich und Bern. Die V katholischen Orte. Schwyz und Glarus. Geheime Conferenz der V katholischen Orte. Die kathvl. Orte u. Abt v. St. Gallen. Geh. Eons. d. V kath. Orte u. Abt v. St. Gall. Bern und Freiburg. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel Schwyz, Glarus und Toggenburg. Jahrrcchnungstagsaz. der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen u. Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Uri, Schwyz und Unterwalden. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrechnung der Bellenz etc. reg. Orte. Die V katholischen Orte. Geheime Eons, der V katholischen Orte. Zürich und Bern. Die kath. Orte, Abt v. St. Gallen u. Wallis. 3—5. 8—10. 13. 15 1- 1. 6. 3. 9. 1. 1. 1. 3 1. 3. 3 3. 2. 1. 1. 1- 1. 5. 1. 1. 6. 3 3. 1. 2. -5. 7—12. 15—17. 2. 7. 11. 12. 16. 10. 2. 7. 11. 12. 2. -5. 8—10. 15. -5. 8-10. 13. 15. 5. 9. 2. 7. 4. 7. 11. 12. 16. -5. 7—13. 15—17. 2. 7. 11. 12. 16. 8. 11. 12. 11. 12. -5. 8. 5. XXV 672. K7Z, 674. 675. 676. 677. 678. 679. 680. September 27. September 27. October 3—4. October 17. Octob. 26. bis Nov. November 8. November 9. November 22—27. November 24. Lucern. Lucern. Elgg. An der Treib. Rapperswyl. Lucern. Aarau u. Baden. Lucern. Lncern. Geheime Conf, der V katholisch. Orte. .Geh. Conf. v. Lucern, Freib. Soloth. u. Wallis. ^Zürich, Appenzell A.-Rh. ». Stadt St. Gallen. Uri, Schwyz und Untertvalden. Die IV Schirmorte von Rapperswyl. Geh. Eons, der V kathol. Orte. Zürich und Bern. Die kathol. Orte, Abt v. St. Gallen u. Wallis Geh. Conf. v. Lucern, Freib. Soloth. u. Wallis 3. 3. 9. 10. 1. 2. 16. 4. 5. 6. 2. 4. 5. 7. 3. 5. 1. 2. 3—5. 8—10. 15. 3. 9. 10. 681. 682. 683. 684. 685. 686. 687. 688. 689. 690. 691. 692. 693. 694. 695. 696. 697. 698. 699. 700. 701. 702. 703. 704. 705. 700. 707. 708. 709. 710. 711. 712. 713 714. 715. 710. 717. März 20—21. April 7. April 8—11. April 15. April 19—24. April 26. Mai 7. Mai 23. bis Juni 21. Mai u. Juni. Mai 31. Juli 7. bis Sept. 7. Juli 7. bis September. August 10. »ach dem 10. August. August 24. August 28. bis Nov. 2. September 22—28. September 25. October 24—26. October 27. October 28. November 10. November 18—20. November 28—30. Dcccmber 13—15. Januar 20—22. Januar 27. bis 1. Febr. Mai 12. Mai 19. Juni 3—5. Juli 6. Juli 6. Zul 18. bis August 2. August 10. nach dem 10. August. August 24. August 27. Lucern. Solothurn. Solothurn. Lucern. Zürich. Brunnen. An der Treib, Baden. Baden. Lucern. Baden. Baden. L a u i s. Luggar uS. Bcllcnz. Basel. Murten. An der Treib. Lucern. Lucern. Baden. Ein siedeln. St. Urban. Lucern. Sitten. Lucern. Aarau. An der Treib, Aarau. Lucern. Baden. Bade n. Uverdon u. Grandson. Lauis. Luggarus. Bellenz. Au der Treib, l7M>. Die V katholischen Orte. D. cvang. Orte, Stdt. St. Gll., Mülhaus. u. Biel. Tagsaz. der XIII Orte, Abt u. Stadt. St. Gall., Wallis u. Biel. Lucern, Uri, Schwyz u. Abt v. St. Gallen. Zürich, Bern und Toggcnburg. Die V Orte u. Abt von St. Gallen. Conferenz der III Orte. Tgsz. d. XIII Orte, Llbt u. SWtSt. Gall. u. Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel. Geheime Eons, von Luceru und Schwyz. Jahrrechnuugslagsaz. der XIII Orte, Abt und Stadt St Gallen u. Mediationsverhandlung. Die evangel. Orte n. Stadt St. Gallen. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrcchnung der Bellenz w. reg. Orte. Verhandlung, der eidg. Repräsentant, u. Basel. Rechnungsconferenz von Bern und Freiburg. Uri, Schwyz Unterwaldcn. Die VII kathol. Orte und Abt v. St. Gallen. Geh. Conf der VII Orte u. Abt v. St. Gall. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Geh. Conf. v. Schwyz u. Abt v. St. Gallen. Geh. Conf. v. Luc., Freib., Soloth. u. Wallis. Die V kathol. Orte u. Abt V. St. Gallen, Conf. einer Abord», d. VII kath. Orte u. Wallis. 17U>. Die VII kathol. Orte u. Abt v, St. Gallen. Die evangel. Orte und Stadt St, Gallen. Die III kathol. Schirmorte v. Rapperswyl. Zürich, Bern und Basel. Die kathol. Orte u, Abt v. St. Gallen. Jahrrechnungstagsaz, der XIII Orte, Abt und Stadt St, Gallen und Biel. Die evangel. Orte, Stadt St. Gallen u. Biel, Bern und Freiburg. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrechn. d. die Vogteien Bellenz zc. reg. Orte. Die die Vogteien Bellenz :c. reg. III Orte. 3—6. 8. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 1—5. 7—13. 15. 16. 4. 15. 2. -6. 8. 15. 6. -5. 7—13. 15—17. 2. 7. 11. 12. 3 1 3 5 1 1. 3. 1—6. 9—13. 15—17. 2. 7. 11. 12. 16. 8. 11. 10. 11. 12. 15. 9. —6. 8—10. 13. 15. 2. 11. 12. 16. 4. 9. 10. -6. 8—10. 15. -6. 8—10. 3—6. 8-10. 15. 1. 2. 11. 12. 16. 5. 6. 1. 2. 11. 3—6. 8—1». 15. 1—3. 5—12. 15—17. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 2. 9. 1. 8. 11. 1. 11. 6. 4. 6. IV XXVI 718.!September 26. 719.!September 26—27. 720.lNove»iber 26-29. Schönenwerd. Zürich. Lucern. 721. April 9. Au der Treib. 722. Mai 19. u. 2». An der Sense. 723. Juni 2—6. Lucern. 724. Juni 3—5. Aarau. 725. Juni 25. bis Juli 9. Aarberg. 726. Juli 5. Baden. 727. im Juli. Baden. 728. Juli 23. Brunnen. 729. August 10. Lauis. 730. nach dem 10. August. Luggarus. 731. August 24. Bellenz. 732. September 9—18. Murten. 733. September 17. An der Treib. 734. November 10. Brunnen. Bern und Solothurn. Zürich, Bern und Toggenburg. Die VII kath. Orte u. Abt v. St. Gallen. 1711. Uri, Schwyz und Unterwalden. Bern und Freiburg. Die mit d. Bischof v. Basel verbünd. Orte. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. Bern und Bischof von Basel. Jahrrechtgsz. d. XIII Orte, Abt u. Stdt. St. Gall. Die evangel. Orte und Stadt St St. Gallen. Schwyz u. Abt v. St. Gallen. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrechnung der XII Orte. Jahrrechn. d. die Vogtei Bellenz ic. reg. Orte. Rechnungsconf. von Bern und Freiburg. Die III die Vogt. Bellenz rc. reg. Orte. Uri, Schwyz u. Unterwalden. 1712. 10. 1. 3—6. 8-10. 15. 5. 6. s 9 3—6. 8—10. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 2. 1—12. 15—17. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 4. 1. 6. 8. 11. 1. 9. 10. 11. 6. 2. 9. 4. 6. 5. 6. 735. 736. 737. 738. 739. 740. 741. 742. 743. 744. 745. 746. 747. 748. 749. 750 751 752 753 754 755 'Februar 14—18. März 7-11. März 11. Apnl 3. April 3. April 15. u. 17. April 24. bis Mai 22. April 30. bis Juli 24. Mai 2—21. Mai 3-11. Mai 4. Mai 6. Mai 14. Mai 18—20. Mai 25. Mai 22—6. Juni. Juni 8. bis 13. Aug. Juni 1—11. August. Juni 13—14. Juli 1. Juli 30. August 18. Reichenau u. Ermatingen. Lucern. Aarau. Baden. Baden. Brunnen. Pfäffikon. Zug. Baden. Zurzach u. Königsfelden. Solothurn. Finstersee. Lucern. Zug. Ziegelbrüke. Aarberg Ölten. Aarau Langenthal. Aarburg. Ölten. Aarau Monthey. Küßnacht. Freiburg. Richterswyl. Die d. Thurgau reg. Orte, Constanz u. Ästerr. 1. 4. 5. 6. 16 Die kathol. Orte u. Abt v. St. Gallen. D. evang. Orte, Stdt. St. Gll., Mülhaus. u. Biel. Tgsz. d. XIII Orte. Abt u. Stdt. St. Gll. u. Biel. D. evang. Orte, Stdt. St. Gll., Mülhaus. u. Biel. Die V katholischen Orte. Conferenz der Kriegsräthe der V Orte. Conferenz der Kriegsräthe der V Orte. Tgsz. d. eidg. Orte, Abt u. Stdt St. Gll. u. Biel. Conferenz von Zürich und Bern. Geh. Eons. v. Luc., Freib., Soloth. u. Wallis. Eons. d. kathol. Kriegsräthe v. Pfäffikon u. Zug. Geh. Conf. v. Luc., Uri, Unterwalden u. Wallis. Die VII katholischen Orte. Conferenz von Schwyz und Glarus. Tagsaz. d. XIII Orte, Abt u. Stadt St. Gallen und Biel sammt Friedensverhandl. zwischen Zürich. Bern u. d. V katholisch. Orten. Conferenz von Zürich und Bern während den Friedensunterhandlungen. Freiburg und Wallis. Schwyz, Unterwalden und Zug. Freiburg und Solothurn. Zürich und Schwyz. 3—6. 8—10. 15. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 1. 2. 5. 6. 8-12. 15-17. 1. 7. 11. 12. 16. 4. 4. 8. 3—6. 8—11. 15—17. 1. 2. 9. 4. 8. 3. 5. 6. 10. 3. 5. 8. 4. 1. 3. 4. 7—12. 16. 1. 2. 9. 10. 4. 9. 10. 1. 4. I, Allgemeiner Theil. Eidgenössische Stände. Evangelische: Zürich, eidgenössischer Vorort. Bern. Glarus, evangelischer Landestheil. Basel. Schaffhausen. Appenzell Außer-Rhoden. Katholische: Lucern, Vorort der katholischen Stände. Uri. Schwyz. Unterwalden. Zug. Glarus, latholischer Landesthcil. Freiblirg. Solothurn. Appenzell Znner-Rhoden. Zugewandte (verbündete und verbnrgrechtete) Orte. Evangelische: Stadt St. Gallen, verbiindet mit Zürich, Bern, Lueern, Schwhz, Zug und Glarus. Stadt Biel, verbündet mit Bern, Freiburg und Solothurn. * Stadt Mülhausen, verbündet von 1515 bis 158t! mit allen XIII Orten, von da an nur noch mit den evangelischen Orten. * Stadt Genf, verbündet mit Zürich und Bern. * Fürstcnthuiu Neuenburg, verburgrechtet mit Bern, Lucern, Freiburg und Solothurn. Katholische: Fürstabt von St. Gallen, verbünde« mit Zürich, Lueern, Schwhz und Glarus. »Republik Wallis, verbündet mit Bern und den VII katholischen Orten, d. h. Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Solothurn. »Fürstbischof von Basel, verbündet mit den VII katholischen Orten. »Stadt Rottweil. Diese schwäbische Stadt, früher verbündeter Ort aller Stände, ward später (seit dem dreißigjährigen Kriege) von den meisten, namentlich den evangelischen Orten als nicht mehr zum Bunde gehörend betrachtet. Paritätisch: » Die III Bünde (Graubünden), verbündet mit den VIII alten Orten, d. h. Zürich, Bern, Lucern, Uri, Schwhz, Unterwalden, Zug und GlaruS. AS. Die mit ' bezeichneten zugewandten Orte beschickte» während des vorliegenden Zeitraums die cidgen. Tagsazungen gar nicht oder nur höchst selten. 1 Conferenz zwischen Schwyz und Nidwalden. Brunnen, litttl, it. Januar. LandcSarchiv Tchwn;. Abschirde. Gesandte: Schwyz. Jakob Weber, Ritter, Landammann; Franz Ehrlcr und Franz Vetschau, beide alt-Landammann. Nidwalden. Johann Ludwig Lussi, Landammann; Franz Achermann, alt-Landammann> ». Da Uri diesen von Nidwalden ausgeschriebenen Tag nicht bcschikt hat, weil es das Recht der Ausschreibung drciörtischcr Cvnfcrenzcn für sich allein in Anspruch nimmt, so finden dir anwesenden Orte für nöthig, von Uri nochmals eine freundliche Antwort über diesen Anstand zu verlangen. Sollte in dieser das fragliche Recht beharrlich behauptet werden, so wollen die zwei Orte Uri schriftlich vcrdcnten, daß sie in solcher Meinung ausgeschriebene Confcrrnzcn nicht besuchen werden. Indessen wollen beide Orte nach Erfordernis; der Umstände unter sich Confcrcnzcn abhalten. I»—«. (S. u. d. Vogteien.) t. Die durch Schwyz angemeldete Forderung der Grafschaft Gastcr von 636 Gulden, herrührend aus dem Kriegsjahr 1656, wo Hauptmann Christoph Püntiner mit seiner Compagnie aus dem Frciamt nach Kaltbrunn verlegt worden, wird in den Abschied genommen, um bei einer Conferenz der beteiligten Orte rcpartirt, oder der parmesanischcn Rechnung beigefügt zu werden. Man sehe auch t» dem Abschnitte Herrschaftdangelegenheiten: ^»ndflrasschaft Thür»»». I». Art 70. Mitraler»»» der III Städte. <». Art. 7I!1. Locales (Ntwyl). Bogtcien Belle»; ic. v. ». «I. Art. l n. 2. 2. Conferenz der vier Orte Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Brunnen. Ui!U, l<». Januar. Landesarchiv Sch»v»>z. Abschi-de. Gesandte: Uri. Sebastian Mnheim, Landammann; Karl Emanucl Bcßlcr, alt-Landammann und Panncrhcrr; Josuc Zumbrunnen, Landschrcibcr. Schwyz. Ritter Jakob Weber, Landammann; Franz Ehrlcr, Landshauptmann der March; Franz Betschart, alt-Landammann. Unterwalden. Melchior von Atzigcn, Landammann ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, Landammann; Franz Achcrmann, alt-Landammann nid dem Wald. Zug. Paul Müller, dcö Raths; Jakob Andcrmatt, drö Raths. 1 2 Januar 1681. ». sS. u. Thurgau.) I». Es wird gut befunden, durch Lucern im Namen der anwesenden Orte Bern dahin zu vermögen, daß es die freie Durchfuhr von Waarcn und Lebensmitteln nach eidgenössischem Brauch gestatte, indem der freie Verkehr durch die Forderung von Zeugnissen und Bescheinigungen sehr beeinträchtigt werde. < . Ucbcr die Wahrnehmung, daß das Salz seit einiger Zeit theurcr einlaufe, soll man nachdenken und bei nächster Confcrcnz das Erforderliche verfügen. «I—I. (S. u. Thurgau.) zx. Den Ursulinerinncn in Luccrn werden für Schilde und Fenster von jedem Ort sechs Dublonen zugesichert. I». u. I. (S. u. d. Vogtcien.) It. (Uri, Schwyz und Nidwaldcn.) Schwyz und Nidwaldcn drükcn ihr Befremden aus, daß ihnen auf ihre jüngst vor dem Landrath zu Uri gemachte Proposition die verheißene schriftliche Antwort nicht crtheilt worden sei und erwarten nun eine solche mündlich. Die Gesandten von Uri erklären aber, diesfalls ohne Instruction zu sein, und wünschen, daß die beiden Orte ihre Proposition schriftlich erneuern, um auch eine schriftliche Erwiederung zu erhalten. Darauf eröffnen beide Orte instruktionsgemäß, Uri solle sich mit Ausschreibung drciörtischcr Confcrcnzcn nicht ferner bemühen, indem sie nicht mehr erscheinen werden; sie hoffen übrigens, Uri werde in sich gehen und eine Antwort crthcilen, welche das alte brüderliche Vertrauen wieder herzustellen geeignet sei. Man sehe anch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheite»! Landgrafschast Thurgau. ». Art. 7t. Mitreglening der III Städte. f. Art. 75l>. Locales lUtwyl). «>. Art. 223. Jnstizsachen, Recht, Bericht. I. Art. 224. Jnstizsachen, Recht, Gericht, v. Art. «35. Stifte u. Klöster, Gotteshäuser (Tobel). Landvogtei Freiämter. I>. Art. 91. Verwaltung im Allgemeinen. 3. Konferenz der vier Orte Uri, Schwyz, Unterwalden nnd Zng. Brunnen. UttU, 4. März. Der Abschied fehlt. Das Wvchenrathsprotokoll von Nidwalde» vom 3. März 1681 hat darüber folgenden Eintrag: Nachdem Schwyz auf de» morgigen Tag eine vlerörtigc Confercnz nach Brunne» ausgeschrieben wegen der Besoldung des Landgerichts und wegen der Findelkinder im Thurgau, auch deßhalb, weil die von Uri, Schwyz und Nidwalden citirtcn Ausschüsse der Gemeinden Hüttlingen und Mcttendorf sich nicht bewürdigen wollen zu erscheinen, ordnet Nidwalden Landammann Lussi und Landshauptmann Achermann ab, mit der Instruction, mit den obigen Orten zu thun und zu lassen, was nüzlich und ersprießlich sei. vandkSarchio Nidwaldcn. Wochcnraihsprotololl v. IN78—8», Bd. >8, idl. 74. März 1681. 3 4. Confercnz der V katholische» Orte nedst katholisch Marlis. Lucern. iL. März. TwalSnichi» Lucer». ANg. Absch. Bd. I.XVU. k»I. «. Gesandte: Luccr». Joseph Amrhyn, Schultheis, und Panncrhcrr; Beat Schumacher, Statthalter und Sckclmeister; Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvenner; Johann Thüring Göldlin von Tiefenau, Venncr und dcö Raths. U r i. Sebastian Muhcim, Landammann; Karl Emanucl Bcßlrr, Panncrherr und alt-Landammann. S ch w y z. Jakob Weber, Landammann; Franz Bctschart, alt- Landanunann. Untcrwaldcn. Johann Melchior von Atzigcn, Landammann ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, Landammann nid und Landshauptmann ob und nid dem Wald. Z u g. Landvogt Paul Müller und NiklauS Letter, Srkclmeister, beide des Raths. GlaruS. Daniel Bussi, Ritter, Landammann. ». (S. u. Rhcinthal). I». (S. u. Abt v. St. Gallen). «. Auf die Mittheiluug des Commandantc» von Coustanz, Freiherr von Stadel, an die XIII Orte, cS werde auf dortige Stadt ein feindlicher Angriff besorgt, erklärt man sich allerseits einverstanden, daß man eS bei den den Abgesandte» von Konstanz auf den badischen Tagsazungrn für solche Fälle crtheilten Zusicherungen bewenden lassen wolle. Da aber ein solcher Angriff für das gemeinsame Vaterland von höchster Gefährde wäre, indem man von der vor Jahren gemachten Kriegsordnung (Dcfcnsional) nichts mehr hören wolle, wird jedes Ort beauftragt, auf die nächste gemeinsame Zusammenkunft über Herstellung einer zureichenden Organisation des Wchrwcscnö die nöthigc Instruction zu erthcilcn. Dabei ist man einverstanden, solche rein vaterländische Berathungcn nicht in Anwesenheit fremder Gesandten zu Pflegen, da nach gemachter Erfahrung solche Vorhaben von denselben öfters gehemmt oder gar umgekehrt worden sind. «I. (S. u. Thurgau). « . Betreffend den mit Constanz waltenden Juriödictionsstrcit auf dem Bodensce, welcher durch Gcwaltthätigkciten am Hörnte bei Krcuzlingcn, gegen Fischer bei Münstcrlingcn und wegen Fahndung auf einen dcscrlirten Soldaten auf thurgauischcm Boden neue Nahrung erhalten, soll auf die nächste Versammlung der VII regierenden Orte gehörig instruirt werden. > Uebcr die RathScrholung des Gesandten von GlaruS, ob die dort waltenden RcligionSstrcitigkcitrn durch eine Landcöthcilung, oder durch eine Söndcrung in Gericht und Rath besser gehoben und ein ruhiger Bestand beider Parteien gesichert werden könnte, finden sich die anwesenden Orte nicht im Stande, eine maßgebende Weisung zu erthcilcn; dagegen wird der Gesandte von GlaruS ersucht, ihnen ein jüngst von zwei Mit- landslcutcn katholischer und evangelischer Religion ausgearbeitetes dicöfälligcö Projcct sammt Begutachtung desselben seitens der katholischen Partei zur nähern Instruction auf die badische Tagsazung zukommen zu lassen, zx. (Die V katholischen Orte.) Der Bischof von Basel beschwert sich in einem Schreiben, daß der Kommissär von Hüningcn von ihn, die Auslieferung ausgerissener Soldaten begehre, welches er seiner neutralen Stellung zuwiderlaufend halte, diesfalls aber um bundcSgcnössischcn Rath bitte. In Genehmigung der Ansicht des Bischofs »vird Solothurn ersucht, in Aller Namen dem französischen Botschafter von Grave! Vorstellungen zu machen, daß der Commissär von Hüningcn vermocht »verde, von seiner Zumuthung abzustehen. I»- Dem Grafen Karl Casati wird behufs Bewerbung um ein Quästorat in Mailand auf sein Ansuchen 4 März lk81. ein Empfehlungsschreiben an den König von Spanien und an den Grafen von Melgar, Gubernator von Mailand crtheilt. i. Der Antrag Uri's, man mochte sich auf die Kunde, daß in Deutschland die Seuche nachlasse, beim Gcsundhcitsrath in Mailand um Einstellung der lange unterhaltene» beschwerlichen Wachen bewerben, bleibt für einmal in Minderheit, weil man vorerst gewärtigen will, wie sich daö Ucbcl beim eintretenden Frühling erzeigen werde. It. Dem Obcrpostmcister Maderni soll geschrieben werden, daß er die! Briese billiger taxire, ansonst die Orte, welche ihm diese Stelle gegeben, sich seinetwegen eines andern entschließen würden. I. Zug beantragt, mit dem savoyischcu Gesandten wegen der Bundcscrneucrung Rük- sprache zu nehmen; die Mehrheit findet jedoch officielle Schritte in dieser Sache noch nicht am Plaz, weil der Herzog den Autritt seiner Großjährigkcit weder seinen Bundesgenossen der VII Orte, noch überhaupt den Fürsten angezeigt habe. i». Schwyz schlägt vor, wegen der ganzen und halben spanischen Thaler, sonne wegen der Zwanzig- und Zchnschilliugc, welche etlicher Orten verrufen seien, zu Jedermanns Verhalt eine Ordnung zu machen; worauf von den Gesandten von Luecrn crwicdcrt wird, daß diese Münzen dortscitS nicht verrufen seien, wohl aber nur nach dem Gewicht Curs haben. Schwyz rügt, daß, ungeachtet mehrerer badischcr Abschiede über zeitweise Schließung der Münze», Zürich und Bern wieder ganze und halbe Thalcr und andere Sorten geringen WcrthcS haben schlagen lassen und behält sich daher die gleiche Freiheit, mit Einhaltung eben so guter Probe, wie andere Orte, vor. Die übrigen Orte »vollen Schwyz diesfalls zwar nicht hemmen, erklären aber, die schlechte Probe anderer Orte könne ihm nicht als maßgebend zugestanden werden, sondern sie würden zu leichte Münzen in ihren Landen verbieten. <». Ein nach beendigter Versammlung cingekommenes Schreiben des thurgauischcn Landvogteö Wirz von bedenklichem Inhalt wird dem Abschied beigelegt, in der Meinung, daß jedes Ort darüber an Luecrn seine Antwort ertheile. Ma» sehe auch i» de» Abschnitten Herrschaft«- und Schirnivrtsanqclege»Helten i Landgrafschaft Thurgau. «I. Art. 72. Mttrcgierung der III Städte. Vogtei Rhcinthal. ». Art. tZt>. Verhältntß zum Abt von St. Gallen. Abt vo» St. Gallen. l>». Art. t. 5. Konferenz der VII Thurgau regierende» Orte. Zug. t«»l, 21. April. Staatsarchiv jtuecrn. All». Absch. Bd. I.XVII. kol. 24. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Johann Kaspar Eschcr, Statthalter und des Raths. Lucern. Joseph Amrhyn, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr; Landvogt Johann Thüring Göldlin von Tiefenau, Vcnucr und des Raths. U r i. Sebastian Muhcim, Landammann; Johann Karl Emanucl Bcßlcr, alt-Landammann und Pannerhcrr. Schwyz. Jakob Weber, Ritter, Landammann; Franz Bctschart, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Johann Melchior von Atzige», Landammann ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, Landammann nid und LandShauptmann ob und nid dem Wald. Zug. Karl Hegglin, Annnann; Beat Jakob Zurlaubcn, Ritter, alt-Ammann; Kaspar Knopflin, Statthalter und dcS Raths; Jakob Zumbach, alt-Ammann; Sckclmcister Andreas Jtcn und Landvogt Johann Weber, beide des Raths. Glaruö. Daniel Bussi, Ritter, Laudammann; Johann Peter Weiß, Statthalter und des Raths. April 1K81. Zwck dieser Confcrcnz ist eine vertrauliche Bcrathung über das bereits seit fünf Jahren von der Stadt Konstanz zum Nachthcil der JuriSdietionörcchtc der regierenden Orte ans dem Bodcnscc und an den eidgenössische» Grenzen eingehaltene außerordentliche und gcwaltthätigc Verfahren, welches den Abschieden von Luecrn von 1521 und von Baden von 1538, 15ti«> und 158», sowie einer mehr als hundertjährigen Ucbung zuwiderläuft, Rüksichtlich der Jurisdiction auf Flüssen und Seen ist man allgemein der Ansicht, daß zwischen zwei angrenzenden Staaten die Mitte derselben lFlüsse oder Sccn> die Marchlinie bilde, sofern nicht durch Urkunden etwas Anderes festgestellt worden, ein Grundsatz, der schon in einem Marchenstrcit der regierenden Orte mit dem Bischof Christoph von Constanz im Jahre 155-i anerkannt worden sei. I». Es wird an Bürgermeister, Stadtvogt und Rath der Stadt Constanz ein Vorstcllungsschreibcn über das unnachbarlichc Benehmen seit mehreren Jahren erlassen, mit der Bemerkung, daß man von verschiedenen aus die Bahn gebrachten anderweitigen Mitteln, betreffend Wahrung der Rechte der Eidgenosse», auö Rüksicht auf den constanzischcn Obcrherrn, den Kaiser, für einmal abgestanden sei. « . Auf ein früheres Schreiben des Commandantcn der Stadt Constanz, daß er nicht ohne Grund gefährliche Anschläge auf Constanz besorge, und er sich getroste, die Eidgenossen werden ihre der Stadt und dem Kaiser selbst auf solche Fälle gemachten Zusagen halten, wird zu crwiedcrn beschlossen, die Eidgenossen »verde» getreue Obsorge halten, daß vom thurgauischcn Boden aus keine Feindseligkeiten gegen besagte Stadt Plaz finden oder zugelassen »verde». «>. Auf den Fall, daß sich ein feindliches Heer den Grenzen nähern sollte, läßt man cS bei dem im Jahre 1647 gefaßten Bcschlußc bcwcndcn, daß jedes der X Orte bchnsö Bcsczung der Pässe gegen die Rcichsscitc und Bcschüzung dcö eidgenössischen Bvdcnö fünfzig Mann in das Thurgau verordne, »nid daß im Fall cincö feindlichen Angriffes nicht allein die eidgenössischen Völker, sondern auch die LandcSnntcrthancn verwendet »verde» sollen. Bei diesem Anlaß wird auch über den Landcsschirm, welcher einem bedrohten und angegriffenen Orte von den übrigen laut Bünden geleistet »verde» soll, verhandelt und eine in acht Punkten bestehende Grundlage zu einer Kricgöordnung behufs weiterer Bcrathung den verschiedenen Orten in den Abschied gegeben, t. (S. u, deutsche gemeine Vogtcicn übcrh.) zx. Den Tribunalicn in Venedig und Mailand soll geschrieben werden, daß die Seuche in Deutschland, wegen welcher Wachen aufgestellt worden, nachgelassen, und vom Kaiser und dem Kurfürsten von Bayern sowohl die Eröffnung des Leipziger Markts als der Pässe bewilligt »vorbei» seien, weswegen man ihr Gutachten über allfälligc Fortsezung der angestellten Wachen erwarte. I>. Schultheiß Amrhyn hat sich freundlich anerboten, daö durch eine Abordnung der Stadt Genf in Turin gestellte Gesuch sich bestens angelegen sein zu lassen; die übrigen Orte nehmen diesen Gegenstand gutwillig in den Abschied, i. Alis die Anfrage von Schwyz, ob ihn» nicht bewilligt würde, von den» eidgenössischen Salztractat mit Oesterreich Gebrauch zu machen und seinen Bedarf am Orte selbst abholen zu lassen, erklären die Gesandten von Zürich und Luccrn, daß ihre Obrigkeiten keinem Orte solches vcrwcigern, sondern jedes »»ach Gefallen einstehen lassen. Zi. u. I. (S. u. Thurgau.) ">. Zürich wird ersucht, im Rainen sänuntlichcr Orte bei Bern dahinzuwirken, daß diese mit den dort neu geschlagenen Halben-, Viertels- und AchtclSthalern, sowie den halben Kreuzern nicht beschwert und zn abwehrenden Erkanntnisscn veranlaßt werden; ferner daß von Bern der freie Kauf der Früchte ungehindert gestattet »verde. (Die V katholischen Orte.) Auf den Bericht, daß unlängst eine dreifache Gesandtschaft ocr Stadt Bern unter dem Titel einer Landmarchbcrichtigung in das Wallis gegangen, und daß zu besorgen sti, es möchte dabei mehr auf Verzögerung oder Vereitelung der vorhabenden Bundcsschwurcrncnerung mit bei» katholischen Orten abgesehen gcwcsen sein, wird Lucern beauftragt, in» Rainen der mit Wallis vcr- 6 Juli Ui81. bündctm Orte noch vor der im künftigen alten Mai dort stattfindenden allgemeinen Versammlung durch Expressen ein eindringliches Schreiben an Wallis zu erlassen und darauf zu dringen, daß die Bundcs- crneuerung auf nächsten Herbst veranstaltet werde. <». Ein Antrag auf Fortsczung der Unterhandlungen über die Bundcscrncucrung mit dem Herzog von Savoycn, welche schiklich mit derjenigen im Wallis verbunden werden könnte, findet keinen Anklang, indem der Herzog den Antritt seiner Grvßjährigkcit weder den Hofen, noch seinen schweizerischen Bundesgenossen angezeigt hat. In der Erwartung, der Herzog werde hicfür selbst die ersten Schritte thun, wird beschlossen, bis auf JohauneStag mit diesem Geschäft einzuhalten und'hierüber auf die Jahrrcchnung allseitig zu instruiren. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschastsauqeleqeiiheite»: Deutsche ftcui. Voftt. iibcrh. I Art. 45. Abzuq, Ehrschatz. Ehehaften. Landgrafschast Thurftau. It. Art. 45t. Handel und Verkehr tBriiken). I. Art. 73. Mitrcqiernuq der III Städte. «. Gemoineidssenössische Iahrrech>iu11gs-Tnqsazu11g. Vaden. l«»1, Ii. Juli. EiaatÄarchiv Lucer». Mg. Absch. Bd. I.XVIl, k»I. 4». — .Unnioilsarchiv Freiburg. Mg. Adsch. Bd. so. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Johann Ulrich Eschcr, Sckclmcister und des Raths. Bern. Samuel Frisching, Schultheiß; Johann Rudolph von Dießbach, des Raths. Luccrn. Joseph Amrhpn, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Jost Dietrich Balthasar, des Raths. U ri. Anton Schneid, Landammann; Sebastian Muhen», alt-Landanunann. Schwpz. Jakob Weber, Ritter, Landammann; Franz Nigct, Statthalter. Untcrwaldcn. Melchior von Atzigen, Landammann; Jakob Burach, des Raths ob dem Wald; Karl Lcodcgar Lussi, Laudammann und Pannrrhcrr nid dem Wald. Zug. Paul Müller und Kaspar Eustcr, beide dcS Raths. Glarus. Johann Peter Weiß, Landammann; Johann Georg Bachmann, Statthalter. Basel. Johann Jakob Burkhardt, Obcrstzuustmcistcr; RiklauS Weiß, dcö Raths. Freibürg. Tobias Gvttrau, Schultheiß; Johann Eastella, Sekelmeister. Solothur». Franz Suri, Schultheiß; Franz Victor Besenval, Veuncr. Schaff Hausen. Johann Konrad Ncukomm, Statthalter; Tobias Holländer, Sckclmcister und Pannrrhcrr. Appe n z e l l. Johann Suter, Landammann von Jnncrrhodcn; Hans Ulrich Schneid, Landammann von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Fidel von Thune, Laiedhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Tobias Schobinger, des Raths. z». Alle Silber- und Goldsortc», auch die eidgenössischen Handmünzen läßt man in ihrem jczigcn Werth verbleiben. Beanstandet wird einzig der Curs der spanischen Realen und ihrer Bruchtheilc. Während Zürich dieselben wegen ihres leichten Gewichtes verboten hat, erklären die übrigen Orte, sie nach dem Gewicht und der Probe, nämlich das Loth zu äkisss Lucernerschilliug, anzunehmen. Rüksichtlich dcö Eurscö der RcichSmünzcn und der Einstellung der Münzprägung iu der Eidgenossenschaft läßt man es bei dem lezt- jährigen Abschiede verbleiben. Auf- und Abrisse von Münzen in den einzelnen Orten sollen den übrigen eine gebührende Zeit vorher mitgethcilt werden. I». Laut Abschied von Zug vom 21. April d. I. kommt in Umfrage, wessen sich diejenigen Orte, welche die Frage über den Landcöschirm in den Abschied genommen, Juli 1681. 7 seither entschlossen haben. Darauf erklären die Gesandten von Schwyz, katholisch GlarnS und katholisch Appenzell, wenn eines der Orte angegriffen werde, wollen sie demselben den alten Bünden gemäß in den Umständen angemessener Zahl und tapfer zuziehen, getrösten sich aber, daß ihre Völker gehörigen Unterhalt und Sold finde» werden. Im übrigen lassen sie es bei dem Sempachcrbricf und dem Stanserverkommniß bewende». Mit dieser Erklärung treten sie ab. Obwalden und Zug dagegen anerkennen, daß es nicht mehr bic alte Zeit und daß zur Beschirmung des Vaterlandes eine vorher berathcne Ordnung nöthig sei. Sic trollen daher gern die Meinungen der übrigen Orte in den Abschied nehmen. Von diesen lcztcrn wird das Bedauern über das Abtreten einiger Gesandtschaften ausgesprochen, welches, wenn cS offenbar würde, der Ehre der Eidgenossenschaft nur nachthcilig sein müßte und um so weniger gerechtfertigt erscheine, als Niemand gc>vnnen sei, einer Gesandtschaft gegen ihre Instruction Zumuthungcn zu machen; sie ihrerseits werden bei der so guten und nothwrndige» Ordnung des LandeSschirmö verbleiben. «. Dem in der Session erschienenen französischen Gesandte» von Grave! wird in Beantwortung seines Vortrages die lebhafte Bcsorgniß der Eidgenossenschaft eröffnet, daß der König bei Hüningrn eine Festung zu ballen beabsichtige. Der Botschafter crklärt, von solchen Absichten nichts zu wissen und zeigt sich bereit, nach dem Wunsche der Versammlung sich diesfalls an den König zu wenden, wobei er die Hoffnung ausspricht, den Eidgenossen seiner Zeit befriedigende Eröffnungen machen zu können. «I. Der französische Gesandte wird im Namen des gesannnten eidgenössischen Standes ersucht, die Svldfordcrungcn vieler Partikularen auS mehreren Orten, herrührend aus den Jahren lti35 und ltiZli, bei dem König kräftig zu unterstüzen. «». Uri berichtet, daß man über das Nachlassen der Seuche in Deutschland die besten Berichte habe und daß somit die kostspieligen Wachen »nd Conimissarien an dem Paß gegen Italien, welche laut Ucbcrcinkunft mit Mailand nur auf die Grenzen zwischen dein Mailändischcn und der Eidgenossenschaft und der nächsten Umgebung Bezug haben sollen, zwckloS erscheinen und überdies von Seite Mailands mit vielen Bedrückungen verbunden werden. Es wird beschlossen, bei», GcsundheitSrath in Mailand aus Aufhebung dieser Wachen zu dringen. Nachdem dieses Schreiben abgegangen und bereits etliche Gesandtschaften die Tagsazung verlassen hatten, überbrachte ein Courier des Gesundhcitsrathcö in Mailand ei» an 'alle Orte gerichtetes Schreiben, worin auf den Grund, daß die Seuche in der Wallach« und in Nicdcrstcicrmark noch fvrtgrassire und Uri gleichwohl die Eommissaricn zu Bellenz und selber Enden abgeschafft und somit das Mailändische bloSgcstcllt habe, angezeigt wird, daß aller Verkehr mit Bcllcnz und dem dortigen benachbarten Gebiet habe abgebrochen werden müssen. Eine gleiche Mitthcilung geht auch vom spanischen Gesandt««, Grafen Johann Franz Arcsi, aus NappcrSwpl ein. Die noch anwesenden Gesandten beschließen bestürzt ein eindringliches Gcgcnvorstcllungöschrriben an den GcsundheitSrath in Mailand durch den zurückkehrenden Courier, sowie ein ähnliches an den spanische» Gesandten, welch' letzteres bei der geringen Entfernung des Wohnortes noch überdies durch eine Gesandtschaft »ntcrstüzt werden soll. Hicfür «verde» bezeichnet die Landanlmänncr Muhcim von Uri, Weber von Schwpz und Wssi von Untcrwaldcn. i. Neben den ordentliche«« Gesandten von GlarnS erscheinen von jeder Ncligionspartci noch zwei besondere in Betreff ihrer bekannten Streitsache, können aber gegen einander nicht abgehört werden, weil gemäß Instruction die der Katholischen nur vor gemeiner Session, die der Evangelischen aber nur vor gleichen Säzcn beider Religionen ihren Vortrag halten wollten. Da die crstcrr Ansicht von alle«, katholischen, die lcztcrc aber von allen evangelischen Orten gcthcilt wird, versucht man den Ausweg, daß gesonderte katholische und evangelische Sessionen gehalten und vor jeder derselben beide Parteien je einzeln vernommen werden. Nachdem diese Sessionen wieder vor den Xll Orten und den Zugewandten berichtet, 8 Juli 1081, zeigte sich „die Obstakcl wie zuvor, wer der Richter sein sollte," so daß man zur Ucbcrzcugung kommt, „daß die Differenz des Richters von viel mehr Jmportanz erachtet worden, als die Causa der Parteien selbst." Endlich wird beschlossen, auf den 8. Dcccmber dieses Gegenstandes halber eine allgemeine Tagsazung anzusczcn. Gleichzeitig aber läßt man den Parteien durch eine Gesandtschaft ans der Session den Vorschlag machen, sich in dem Gottesdienst und in Verwaltung Gerichts und Rechts zu trennen, in der Weise, daß beide Religionen im Flckcn GlaruS ihre besondere Kirche und in Civilsachcn ihre besonder» Gerichte haben, vor welchen jeder Ansprechcr den Beklagten suchen solle. Die Abgesandten nehmen diesen Vorschlag !u1 rekerenäum, und cS wird derselbe auch in den Abschied ausgenommen, »». Ein Antrag Zürichs, in Betreff der „geschenkten Handwerke" nach dem Beispiele im Reiche eine allerseits gleichlautende Ordnung zu machen, wird in den Abschied genommen. I,. In Folge einer Beschwerde Zürichs, daß entgegen früher» Abschieden und den Tuchschecrern dortiger Stadt crtheiltcn Briefen und Siegeln an etlichen Orten die Läden der ungencztcn und ungcschorncn Tücher und Nördlingcr „Loden" zum Schaden dcö gemeinen Mannes öffentlich verkauft werden, wird beschlossen, daß die bezüglichen Abschiede bestätigt sein sollen und, wo nöthig, namentlich im bcrnerischcn Aargau, wieder pnblicirt werden, auch daß die Landvögtc in den gemeinen Herrschaften, und besonders auf den Märkten von Zurzach und Baden, auf die „Meißner" Acht geben, damit sie dergleichen Tücher und Rördlingcr Loden nicht verkaufen. Die Landvögte werden streng verwarnt, keinerlei Dispense hierin zu crthcilcn. i. Wegen des überschwenglichen Bcttclgcsindcls macht man den wohlmeinenden Vorschlag, jedes Ort soll seine Landcskinder erhalten und diese von einem Orte dem andcrn durch Profoscn zugeführt werden. Fremde sollen über die Grenzen geschafft und im Fall des Wicdcr- bctrctens in Schcllcnwcrkc gesperrt ovcr mit dem Pranger oder andcrn Schmachstrafcn gezüchtigt werden. I«. Dem Herzog von Lothringen wird nach Innsbruck geschrieben, er möge die übungö- und vertragswidrige Zollcrhöhung auf Waarcn und besonders auf Salz oberhalb Reuti bei Brcgenz wieder aufheben. I. Schwyz beschwert sich, daß die Kammer zu Innsbruck die Fuhr des hallischcn Salzes über Feldkirch und den Adlcr- bcrg gegen Wesen verboten habe. Untcrwalden, Zug und GlaruS untcrstnzcn diese Beschwerde und führen an, daß, wenn sie das Salz von den Contrahcntcn nehmen und durch den weitem Paß führen müssen, nicht nur der Preis sehr erhöht, sondern eine Vermischung mit bayerischem Salz stattfinde, welches für daö Vieh und die Mulchcn nicht so tauglich sei. Die im Contract begriffenen Städte hingegen stellen vor, daß, wenn außer dem vertragsgemäß von ihnen zu beziehenden noch anderes Salz in das Land komme, sie in großen Schaden gcrathcn würden. Daher sollen die andcrn Orte entweder niil ihnen in den Vertrag eintreten, oder, wenn sie besondere Verträge abschließen wolle», die Bestimmung getroffen werden, daß die Städte thcilweise vom Bezug des bisherigen Quantums entlastet würden. Da aber die erstgedachtcn Orte laut Inhalt der Erbcinung das Salz nach Belieben bei der Pfanne anzukaufen prätcndircn, wird der Gegenstand allerseits in den Abschied genommen, i». Die gleichen Orte begehren von denjenigen, welche den Getreidebau betreiben, Vorsorge gegen den gefährlichen Früchtcnanskauf. Die lcztcrn versprechen alle dicösälligc Vorsorge; überdies wird den Landvögtc» in den bezüglichen gemeinen Vogtcicn strenge Aufsicht gegen Wucher mit Früchten anbefohlen. Die Gesandten von Zürich fragen an, ob cS Jemanden widrig sein möchte, wenn Zürich, im Fall ferner nöthigcr Fürschreibcn an den Herzog von Lavoyen zu Gunsten der Stadt Genf wegen Einhaltung des Vertrages von St. Julie», solche im Namen der Orte, jedoch unter vorläufiger Mitthcilnng des Entwurfs an Lnccrn, abgehen ließe. Ans Mangel an Instruction wird die Anfrage in den Abschied genommen. <». Auf die Rcclamation der Stände Bern, Lnccrn, Uri, Frciburg Juli 1K81, 9 und Solothurn uui Erstattung der noch rcstircndcn Kosten der lcztcn von ihncn ausgeführten Gesandtschaft »ach Burgund, erklären Schwyz, GlaruS und Appenzell, daß sie hieran nichts bezahlen, da sie mit jener Gesandtschaft nicht einverstanden gewesen. Obwaldcn und Zug zeigen sich zur Bezahlung ihres Betreffnisses bereit, wenn auch die andern Orte ein gleiches thun, während Schaffhauscn seinen Antheil von 138 Gulden bereits bezahlt hat. In Anbetracht, daß in selber Roth männiglich diese Gesandtschaft nothwcndig erachtet hat, wird die Angelegenheit in den Abschied genommen, p. (Bern, Frciburg und Solothurn.) Bern wird beauftragt, in Neuenbürg Borstcllnngcn zu machen über daö bündnißwidrigc Porhaben, einerseits von Gutern, welche Angehörige der drei Städte dort verkaufen, den Abzug zu fordern, anderseits die dortigen Zölle zu erhöhen, q—<»<»«». (S. u. d. Pogtcicn.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. I»I»I». (Alle katholischen Orte und der Abt von St. Gallen.) Der katholische Gesandte von Glarus rröffnct, daß ein dreimaliger Versuch einer Ausgleichung mit der evangelischen Partei ohne Erfolg geblieben I«, indem lcztcre die Verträge von <623 und <638 dahin auszudehnen prätcndirc, daß alle Sachen vor gemeinem Stand verhandelt werden sollen und der katholischen Partei keine besondere Instruction auf die Tagsazung zugestanden werden wolle. Drßhalb sei er instruirt zu verlangen, daß die Sache vor gemeiner Zession ausgetragen »verde und auch die zwei Spccialabgcordnctcn katholischer Religion dabei erscheinen können und hicfür ein besonderer Tag angcsczt werde, waö der Bürgermeister von Zürich verweigert habe. Nachdem in Willfahrung des Gesuches die verlangte Session wirklich angcsczt worden war, ergab sich wieder der frühere Widerspruch, daß nämlich katholischcrseitS nur vor gemeiner Session, evangelischcrscitS aber nur vor gleichen Säzcn verhandelt werden wollte, so daß man nicht weiter kommen konnte, als wie vorher im gemeinen Abschied zu sehe» ist. Alis die endliche Anfrage des Schultheißen von Luccrn, ob die evangelische Partei bei allfälliger Zulassung gleicher Säzc, sofern das Unheil zwiespältig ausfalle, die Gesandte» gemeiner Session alö Obmann anerkennen wolle, gicbt dieselbe eine entschieden verneinende Antwort lind behauptet grundsäzlich, daß überhaupt alle Streitsachen zwischen den Orten solchcrgcstaltcn durch unparteiische Säze sollten anSgctragcn werden, was auch auf die obschwcbendc Angelegenheit Anwendung finde. Dem entgegen finden die vcr- lammeltcn Orte, daß der glarnerischc Vertrag vom Jahre <623 zwar durch Ausschüsse beider Parteien projcctirt, aber vor gemeiner Session geschlossen und ratificirt worden sei, waö sich auö dem Eingang dcö Vertrags vom Jahre <638 ergebe, demnach sich auö diesen Verträgen für die Verbindlichkeit zu Aufstellung gleicher Säze nichts herleiten lasse. Es soll daher jedem Ort angelegen sein, in Bündnissen, Abschieden und Verträgen nachzuschlagen, wessen man sich dcö Richters halb in solchen Fällen zu versehen habe und wie namentlich der Friedensschluß von < 656 in den Orten angenommen lind authcntisirt, und waö dabei vorbehalten worden ist. Dieses alles soll in den Abschied genommen lind dann mit unser» Eidgenossen der andern Religion erläutert und erörtert werden. <»«>>«> Auf die Beschwerde Solothurnö, daß Bern den freien Verkehr, namentlich in Betreff des Weinkanfö, hemme und sich bemühe, seine (Solothurns) Untcrthancn im Buchbcrg, deren noch viele heimlich der bessern Gesinnung seien, an sich zu ziehen und namentlich die Jugend in den Schulen durch Besuche und Auöthcilung von Preisen zu gewinnen, wird Luccrn beauftragt, im Namen der katholische», Orte bei Bern die erforderlichen Vorstellungen zu machen, 11^. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Luccrn erinnert an das den verbündeten Orten niitgcthciltc Schreiben dcö GubcrnatorS zu Mailand, »vorn, Graf 2 10 Juli 1K8I. Slrcsi au die Stelle des verstorbenen Grafen Alphons Casati als Ambassador präscntirt worden ist. Die Beantwortung dieses Schreibens ist auf diesen Tag verschoben worden und es fragt sich, ob man dem neuen Ambassador das Prädicat „Exccllenz", wie seinen Vorgängern, crtheilen wolle. Diese Frage wird verneint, weil noch kein Bericht eingegangen ist, daß die Wahl vom Konig bestätigt worden sei. Man vereinigt sich daher einfach darauf, dem Gubcrnator die Mitthcilung höflich zu verdanken. «xu. >>. In Abweichung von dem Beschlüsse im allgemeinen Abschied (lit. n.) wird gut befunden, sich der Genfer in Betreff der verlangten Jntcrccssion bei de», savoyischen Hofe nicht zu beladen, was de», Abschied beigesetzt wird, damit Luccrn, falls ihm etwas derartiges zukömmt, desto besser zu antworten wisse. 555 «>«><>«>. (S. u. d. Vogtcien.) >». Aus dem Freiburger Ezemvlar. lMissiv.) Mau sehe auch iu den Abschnitte» Herrschafts- und SchirmertSaugelegeuheite» ! Deutsche gem. Vogt, überh. iii. Art. 79. Fremder Kriegsd., Werbung. Itltlt. Art. I. Verwaltung im Allgemeinen. Landgrafschast Thurgau. v. Art. 74. Mitregierung d. III Städte. Ist». Art. 452. Handel u. Verkehr (Brlikeu). „ l. Verw. u. RcchuuugSW. i. Allg. < <'. „ ZZ7. slerichtsherrschaften. x. „ 2<>. „ 4l)7. Leibelgeusch., Fall, Einzügl. „ IK8. Beamte. „ 7K. Mitrcgierung der III Städte, x. „ 75. Mitregleruug d. III' Städte, tt. „ Z59. Abzug. „ 2. Verw. u. Rechunngsw. i. Allg. „ 158. Beamte. Juli 1681, 11 Vofttei Rheinthal. 1,1,. Art. II. „ Ult. „ II. „ Hrasschast Sarnaus. ii» ,„. Art. im. „ «»«». „ I»I» ,, «I«I „ c. „ 2K8. LvcaleS (Sarmenstorf). Art. 124. Polizeis. (Gesundheitspolizei.) „ 28. Recht u. Gericht ; allgemeine Verordnungen ic. 7. Eonsereuz der evangelischen nnd deren zugewandten Orte wahrend der Jahrrechnnngs- Tagsazung zn Baden, ttittl, im Juli. Staatsarchiv Zürich. Abschiede. Bd. UXIII, tdl. SSS. Gesandte: Die nämlichen, wie auf der Jahrrcchnung; für Glarus Johann Peter Weiß, Landammann. ». Landaiiunann Weiß eröffnet, wie es um das Glarncrgcschäft stehe und daß er instruirt sei, vor gesummte» Orten darüber weder eine Klage zu führen noch verhandeln zu lassen, sondern dahin zu arbeiten, daß dasselbe durch gleiche Säzc, den Bünden und dem Herkommen gemäß, entschieden werde. Laut Instruction äußern sich die übrigen Orte, daß eine Entscheidung por mnjora dem evangelischen Wesen und der Souveränität der Orte nachthcilig wäre und den Bünden und dem Herkommen widerspräche, weswegen sich die evangelischen Orte, sofern eine gütliche Beilegung nicht möglich wäre, einem Ausspruche der Mehrheit widersczcn sollen. In Folge solcher Acußcrung wird vor gemeiner Session nichts als eine gütliche Handlung beschlossen, nämlich eine Einvernahme der Klagen der Katholischen durch die evangelischen und der Evangelischen durch die katholischen Orte. Da dann die katholischen Orte zur Beilegung des Streites vorschlagen, daß die Evangelischen in gemeinen Kosten zu Glarus eine Kirche bauen, ferner daß die Judicatur in Civilsachcn für jede Religion besonders eingerichtet und in Streitigkeiten zwischen Angehörigen beider Bekenntnisse der Richter des Beklagten anerkannt werde, erklären sich die evangelischen Orte hierüber nicht instruirt. In Folge dessen 12 Juli 1K81. wird die Sache eingestellt und beschlossen, die Orte sollen ihre Religionsgcnosscn in Glarus von Zürich und Luccrn auö in srcundlichen Schreiben zur gütlichen Vcrglcichung obiger Punkte ermahnen. Unterdessen soll auf den Fall der Erfolglosigkeit der Vcrglcichövcrhandlungcn in allen Orten fleißig der Nachweis gesucht werden, daß solche Streitigkeiten vor und nach der Reformation nicht durch die Stimuicnmchrhcit entschieden worden seien, damit man auf den gleichen Süzcn beharren kann. I». Glarus führt in einem einläßlichen Memorial Beschwerde, wie in Toggenburg wegen evangelischer Bücher strenge Inquisitionen angestellt und harte Geld- und Ehrenstrafcn ausgefällt worden seien. Die evangelischen Orte verwenden sich bei dem Ehrengesandtcn des Abtes von St. Gallen um milderes Verfahren in dieser Sache und um Aufhebung oder Ermäßigung der Strafen, wofür derselbe seine guten Dienste beim Abte zusichert. An den lcztcrn wird in einer Zuschrift unter der evangelischen Orte Namen das gleiche Gesuch gestellt. « . (Zürich und Schaffhauscn.) Zürich führt folgende Zollbcschwcrdcn! l. daß von den zürcherischen Untcrthanen der Grafschaft Kyburg und der Herrschaften EgliSau und Andclfingcn von Waarc», welche sie in Schaffhausen zu ihrem HauSbrauch kaufen, entgegen dem Abschied zu Bülach von 1053, ein Zoll gefordert werde; 2. daß einigen seiner Bürger auf dem lczten Schaffhauser Markt von verkauften Waarcn der Pfundzoll abgefordert worden sei; 3. daß zu Küblingen von den auf dem Rhein geführten Waaren auch ein Zoll prätendirt werde, während Zürich schon am 30. Mai 1002 dagegen Einsprache erhoben habe, in Folge welcher diese Prätcnsion bis in die neueste Zeit unterlassen worden sei; sofern aber auf Zollbczug wollte bcharrt werden, mochte Schaffhauscn seine bezüglichen RcchtStitcl mitthcilcn. Schaffhauscn nimmt diese Punkte in den Abschied. «I. (Zürich und St. Gallen.) Zürich beschwert sich, daß in der Stadt St. Gallen von Jakob Rcdingcr das im Verlag von Michael Schaufclbcrgcr in Zürich erschienene Gebetbuch des Pfarrers Weiß nachgedruckt worden sei. Der Gesandte von St. Gallen erwicdert, dies sei seinen Obern leid und müsse für das künftige schon vcrgaumt werden. «. (Zürich und Bern.) An Venedig wird eine Rcchargc erlassen wegen Bezahlung der rükständigcn BundeSpensionen. ll'. Dem Johann Wirth, Pfarrer der evangelischen Gemeinde HcrbiShofc» im Allgäu wird von den V evangelischen Städten eine jährliche Pfrundzulage von 100 Gulden zuerkannt. Schaffhauscn verpflichtet sich nur für so lange, als es dortiger Obrigkeit gefallen werde. (Zürich und Appenzell-Außerrhoden.) Der Gesandte von Appcnzcll-Außcrrhoden wird seinen Obern berichten, was die Gesandten von Zürich ihm über den Styl eines an ihre Obrigkeit erlassenen Schreibens, die Pfründe Rchtobel betreffend, bemerkt haben. I». (S. u. Rhcinthal.) I. Da öfters Betrügereien vorgekommen sind, indem Landläustingc auf die Vorgaben, daß sie zur evangelischen Religion übergetreten seien, Untcrstüzungcn erschlichen haben, so wird der Antrag in den Abschied genommen, in jedem Ort durch einen Geistlichen und einen Weltlichen solche Personen genau prüfen zu lassen und, falls sie solche würdig finden, an die andern Orte zu empfehlen, im cntgegcngescztcn Fall aber sie zur Bestrafung einzuleiten. Ii. Domcniev Guardati, ein ausgetretener Minoritcnmvnch von Sorcntino, Königreich Neapel, dermalen in Zürich, wird zur Unter- stüzung empfohlen. Dieses Gesuch wird in den Abschied genommen, mit Ausnahme von Basel, welches es bei der ihm verabreichten Untcrstüzung von 50 Rcichöthalcrn bewenden läßt. I. (S. u. Baden.) >». Auf den 2-1. November wird auf Genehmigung der Obrigkeiten in der ganzen evangelischen Eidgenossenschaft ein Fast-, Büß- und Bcttag fcstgcsczt. «. Psalzgras Karl in Heidelberg ersucht mit Schreiben vom 25. Juni die IV evangelischen Städte um fernere Geduld betreffend die Rükcrstattung der seinem Vater dargeliehenen und jczt zwar noch nicht fälligen 02,000 Reichsthalern. Es wird der unmaßgebliche Antrag in den Abschied genommen, daö Eapital noch anstehen zu lassen, dagegen aus Bezahlung der rükständigcn August 1681. 13 Zinsen zu dringen. «». Nachdem schon mehrere Gesandtschaften verreist waren, thcilt Zürich den Gesandten von Bern ein Edict dcö Königs von Frankreich vom 17. Juni abhin mit, laut welchem in der evangelischen Religion erzogenen Kindern, sobald sie das Alter von sieben Jahren erreicht haben, die Bcfugniß ertheilt wird, zur katholischen Religion überzutreten. Gegen diese die evangelische Confcssion gefährdende Verfügung findet man kein anderes Mittel, als das Gebet und namentlich die spccicllc Einschließung in die in den Kirchen üblichen Fürbitten, da Schreiben und Gesandtschaften an die Höfe wegen Rcligiouöverfolgungcn öfters mehr zum Nachthcil deren ausgeschlagen haben, für welche man sich verwenden wollte. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheite»: Aogtci Rhcinthal. I>. Art. 2V2. Locales (Altstätten). Grafschaft Baden. I. Art. 385. Kirchliches, Glaubenssachen ; Geistliche. ». Iahrrechnnng der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn V'auis. w. August. GiaalSarchiv Zürich. Enmtb, Adsch. Bd. VI. Gesandte: Zürich. HauS Jakob Eschcr, dcS Raths. Bern. Johann Rudolph Sinncr, des Raths. ^ u c c r n. Johann Heinrich von Sounenbcrg, Oberzcughcrr. U r i. Johann Martin Schmid, drS Raths. Schwyz. Augustin Jnderbihin, des Raths. Uutcrwaldcn. Karl Andcrhaldcn, dcS Raths, von Obwalden. Zug. Ehnstoph Andermatt, dcS Raths. Glarus. Johann Christoph Schwarz, des Raths. Basel. Daniel Falkner, des Raths. Frciburg. Franz Prosper Python, alt-Burgcrmeister. Solothurn. Wolfgang Gibclin, des Raths. SchaffHausen. Johann Konrad Wäpfer, dcS Raths. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheite»: Aier ennetb. Vogt, im Allg. Art. 144. Salzrcgal u. Salzhandel. zx. Art. 30. Recht, Gericht; allg. Verord. >c. I». „ 2l>. Recht, Gericht ; allg. Verordnungen >c. Aogtei Lauis. v. Art. 52. Allg. Verordnungen, Statuten rc. I». Art. 53. Allg. Verord., Statuten ic. «I „ t 78. Zollwesen. 1. „ 22k. Grenzen, GebietSverlezunge» >c. f. „ 135. Abzug. Bogtei McndriS. «. Art. 317. Zölle. 9. Iahrrechnnng der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Luggarus. Uittl, nach dem 11». August. Staatsarchiv Zürich. Snneld. Mgch. Bd. VI. Gesandte: Die nämlichen, wie auf der Jahrrcchnuug zu LauiS. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiten: Aogtci LuggaruS. ». Art. 5. Allgemeine Verwaitungssachc» ic. Art. 82. Zölle. I». „ K8. Abzug. 14 September 1K81. 10. Confcrcnz der X das Thurgau regiereilden Orte. In der Reichenau. 24. September. Staatsarchiv Vuccr». A»g. Mich. Bd. I.XVII, k°I. 10S. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzel, Bürgermeister. Bern. Oberst von Dicßbach, Vcnner. Luccrn. Joseph Amrhyn, Schultheiß und Panncrherr. Uri. Anton Schmid, Landammann und Landshauptmann. S ch »v y z. Jakob Weber, Ritter, Landammann. Untcrwalden. Johann Melchior von Atzigen, alt-Landammann und Panncrherr ob dem Wald; Karl Leodegar Lussi, alt-Landammann und Panncrherr nid dem Wald. Zug. Landvogt Müller, deö Raths, und Sckclmcistcr Schmid von Baar. Glar u S. Johann Peter Weiß, Landammann. Frcib »lrg. Tobias von Gotlrau, Schultheiß. Solothurn. Sekclmcistcr Suri. ». Diese Confcrcnz wurde veranlaßt durch die Eingriffe der Stadt Constanz in die eidgenössische Jurisdiction sowohl im Thurgau selbst, als auf dem obern oder Bodcnsce. Als Beschwerdepunkre »Verden speciell hervorgehoben: t. daß besagte Stadt im Jahre 167k eine Schiffländc am Hörnle bei Krcuzlingcn zerstörte; 2. daß im Jahre 168l) einige constanzischc Bürger arme Fischer, »vclchc etwa eine Viertelstunde von der Stadt fischte», gefangen genommen, init ihren Schiffen und Nczcn nach Constanz geführt und um zwanzig Gulden gebüßt haben; 3. daß kurz darauf bei Münstcrlingcn auf einige Fischer, die sich in Constanz nicht stellen wollten, geschossen worden ist, so daß sich dieselben nur durch schnelle Flucht in daS Gotteshaus retten konnten; 4. daß ein thurgauischer Bürger von Bottigkofen, angeblich wegen unbefugten FischcnS, auf dein Markt in Constanz gefangen genommen, gcthürmt und mit dreißig Pfund gebüßt worden ist; 5. daß durch Verfolgung eines Soldaten daö eidgenössische Territorium vcrlczt worden; 6. daß die Constanzer vom See aus den eidgenössischen Angehörigen Schmachrcdcn zugerufen, und 7. daß den Citationen und Satisfactionöbegehrcn deö Landvogtes keine Folge geleistet worden. Baron von Landscc eröffnet NamcnS dcS Herzogs von Lothringen, als dcrmaligcn GubcrnatorS dieser österreichischen Lande, das Obcreigcnthum am Bodensee werde in seiner ganzen Ausdehnung jurv cWsurosz nmjsstÄtiö vom Kaiser beansprucht. Darauf erwicdern die Gesandten der X Orte, daß bisher von der Stadt Constanz ein ausschließliches Recht auf den Bodcnsce behauptet worden sei, wofür jedoch die verlangten Bewciötitel niemals haben vorgewiesen werden wollen; sie wünschen daher, daß die Constanzer eingeladen »verde», in der Session zu erscheinen, was durch Veranstaltung des Barons von Landsee wirklich erfolgt. Diese Abgeordneten lassen sich in allgemeinen Ausdrücken vernehmen, es sei ihnen der Bodcnsce vom Kaiser überlassen worden und sie befinden sich im unvordenklichen Besiz desselben. Die Gesandten der X Orte repliciren darauf, daß diesen i. I. 1499 unter dein Rainen deö Landgerichts die Obcrhcrrlichkrit in» Thurgau mit allen Rechten und Gerechtigkeiten zugesprochen worden und bis auf die jüngste Zeit unangefochten geblieben sei. Constanz selbst habe bei Streitigkeiten, »vclchc auf dem See an den eidgenössischen Grenzen vorgefallen, die Eidgenossen inchrerc Male als ordentlichen Richter anerkannt, indem die Stadt die Parteien vor die Eidgenossen citircn ließ, auch auf Citationen des GcgenthcilS dorthin Folge leistete und sich der eidgenössischen Sprüche und Rechtes begnügte. Malefizsachcn auf dem See an der eidgenössischen Grenze seien von den Landvögten iin September 1K81, 15 Thurau «-,.-ch.f„.i«. m°,»m. «st. -i»»-»«ch. WM». «. '»«. «»«. -in- E-i-unmis. «... «.dm «... 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U,i mncht. -i- ...... sich »m 2S, S-Pi-m»-- .» i-.m»,.u,-u N'-il.-. u°ch -in-u «n,u» >vr«m »c» <«-su»»IM-°mn»ffiir» >u «-»-.., nn» in., -... n. > > i>.i.-.-.h-° .... M.iinu» .--i-i-n. ml. ... «.WM«. "l>.- °»Ni'"» w 77^7' » ^ »ich. -un-hn.., E» Mi,» »-...,shi» »-.. »..i O-.-U u-i. Schm.» NU» um-,....>»„. ul.--i-ff-n. "7777^ -..»-.. >...in..»h-i.--n.h ich-.ii.-n ....» ihn... ...»"ich nn, »-» «->i. »-» s>- -- ^.«77 ...» »i, B-n.-n.nn« „nn.,,.- »-- Eid«m°ffmich.s- .u»-si. «--»,-» nuf i-u.- und Wnnrrn «mm. Ol'nch. «-«-»m un» -hn- Ounr-n.nn- ...chi >.-->»« >s «I. u. «. (S. u. Thurgau). Man sehe auch in der Abtheilung HerrschastSangelegenheiten: Landgrafschast Thnrgan. «I. Art^ 453. Handel und Verkehr (Brüken), «- Art^ 338. Gerichtehn, cha n>. tt. Konferenz der III die Bogteien Bellenz, Bollenz nnd Rivicra regierenden Orte. Bekenried. Ui»l, 7. Octobcr. Auf die von Uri »ach Vckcnricd berufene Tagsazung: 1. betreffend Satisfactionsfordcrung von Schwyz und Nidwalden wegen Ausschreibung der Tagsazungen; 2. betreffend den Sanitätscominissär zu Bellenz, der sich unbefugte Handlungen erlaube; !t. betreffend die ungebührliche Zollerhebung zu Wielen, nnd Untcrschreibnng der Boletcn Solln uanitä ordnet Nidwalden Landammann Lussi, LandShauptinann Achcrman» und Statthalter Kaiser ab. — Der Abschied fehlt. LandeSarchiv Nidwalden: WochenraihSprotokoll Nr. 18, ioi. 9V. Man sehe auch den Abschied vom 15. Januar tkilk lit. 16 Oktober 1681, 12. Gemeineidgmössische Tagsaznng. Baden. tt. Oetober. Twatsarchiu «uccrn. Allg. Absch. Bd. I.XVII, kol. N4. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter und des Raths. Bern. Sigmund von Erlach, Schultheiß; Johann Rudolph von Dicßdach, des Raths. Luccrn. Joseph Amrhpn, Schultheiß und Pannerhcrr; Landvogt Hans Martin Schwyhcr, des Raths. Uri. Anton Schmid, Landaminann und LandShanptmann; Johann Karl Emanucl Beßlcr, alt-Landa»»nann und Pannerhcrr. Schwyz. Jakob Weber, Landaminann; Franz Bctschart, alt-Landannnann. Untcrwalden. Peter Entz, Landammann ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, Landammann nid dem Wald. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Ritter und alt-Annnann; Kaspar Eustcr, Sekclmcistcr. Glarus. Johann Peter Weiß, Landaminann; Johann Georg Bachmann, Statthalter. Basel. Johann Christoph Burkhardt, Drcierhcrr; Johann Friedrich Wcttstcin, Statthalter. Frei bürg. Tobias Gottrau, Schultheiß; Johann Castclla, Sekelmeistcr. Solothurn. Ursus Suri, Sekclmcistcr; Benedict Hcgi, beider Rechte Doctor. Schaffhanse». Johann Konrad Ncukomm, Statthalter; Tobias Holländer, Sekclmcistcr und Pannerhcrr. Appenzell. Ulrich Sutcr, Statthalter, von Jnncrrhodcn; Hans Ulrich Schmid, Landammann, von Außerrhode». Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, Ritter, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Joachim Haltmcycr, Bürgermeister. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister. ». Die nach Hüningen zur Bcwillkommung des dort erwarteten Königs von Frankreich abgeordneten schweizerischen Gesandten berichten, daß der König den Tag seiner Ankunft abgeändert und sie ihn also nicht angetroffen haben. Die Tagsazung beschließt hierauf, die Gesandten sollen morgigen Tagö von hier nach Basel aufbrechen und sich dort erkundigen, durch wen die Audienz beim König zu verlangen, wie die Komplimente bei ihm, sowie bei der Königin, dem Dauphin, der Dauphine, des Königs Bruder und dessen Gemahlin abzustatten seien. I». In der Besorgniß, daß wegen der Uebergabe der Stadt Straßburg an Frankreich der Kaiser und das Reich sich regen und feindliche Angriffe erfolgen möchten, gelobt man sich allerseits den bundesmäßigcn Schuz und kommt über folgende Anordnungen übcrcin: 1. Jedes Ort soll seine Compagnicn ergänzen, ausrüsten und in Bereitschaft halten, auch die Hochwachtcn, Feuerzeichen und Posten zu Roß und Fuß anordnen. 2. In die deutschen und wälschcn Vogtcien soll geschrieben werden, daß sie ihren dreifachen Auszug bereit halten und die Pässe an den Grenzen bewachen. 3. Die Grcnzortc sollen sich gegen alle Ucbcreilung möglichst versehen; namentlich soll Basel für Proviant und Aufnahme der Hilfsvölkcr sorgen. 4. Jedem Soldaten sei täglich ein Commisbrod und wöchentlich ein halber Thaler Sold zu geben. 5. Jedes bedrohte oder angegriffene Ort kann die Mahnung bis auf den dritten Auszug ausdehnen. 6. Im Nothfall ist Zürich überlassen, den Paß bei Rheinau neben dem dortigen Abt zu besczen, bis die im Thurgau regierenden Orte eintreffen können. 7. Die Ausfuhr von Früchten, Butter, Käse und Zigcr ist verboten und jedes Ort befugt, solche verbotene Waarcn auf der Durchfuhr zu confiseircn. Freiherr von Stadel, Kommandant zu Konstanz verlangt, unter Hinwcisung auf die gefährlichen Folgen der Einnahme der Stadt Straßburg von Seite Frankreichs, mit Schreiben vom Oktober t68t 17 Oktober zu vernehmen, ob die Eidgenossen ihrer frühem Erklärung über Beobachtung guter Nachbarschaft nachkommen werden. Die Eidgenossen rrwiedcrn, sie werden ihrem Versprechen gemäß keinem Feinde gestatten, auf dem thurgauischen Territorium Fuß zu fassen, oder gegen die Stadt eine Belagerung zu unternehmen. Dabei verlangen sie aber, daß die Stadt sich erkläre, den X Orten ihre auf gewissem Bezirk lallt allgemeinen Rechten und von Altem her habende Obcrhcrrlichkcit im Bodensce ferner nicht disputirlich 5« machen. «I. (Die X das Thurgau regierenden Orte.) Auf eine schriftliche Beschwerde der Eidgenossen vom 26. September, betreffend eine dem Vertrag zwischen dem ErzHaus Oesterreich und der Eidgenossenschaft widerstreitende Erhöhung des SalzzollcS, antwortete Freiherr von Landsce unterm 29. gleichen Monats, daß cr diese Beschwerde dem Herzog von Lothringen mitgethcilt habe und eine beförderliche Entschließung mvartc. «?. In Rüksicht der Konferenz in der Reichenau wird im gleichen Schreiben berichtet, die Dcputirtcn von Konstanz, welche cr des folgenden Tagcö zu sich berufe», hätten gefunden, die Sccmarch- strcitigkcitcn berühren zunächst den Kaiser und das ErzHaus Oesterreich; cö müsse daher über den gedachten Kongreß vor allem aus an erwähnte Orte Bericht erstattet werden; unterdessen möchte von Seite der Eidgenossenschaft der utatu» gue> eingehalten werden, wie dicS auch dortscitS geschehen soll. Auf dieses schreiben crwicdcrt die Tagsazung dem Freiherr» von Landsce, ihrerseits werde nichts UcbereiltcS gcthan werden; jedoch werden ihre alten Rechte bestens vorbehalten, wie solches auch in dem Schreiben an den Freiherr» von Stadel geschehen sei. i. Zürich und Bern stellen vor, daß sie bei kriegerischen Vorfällen die ihnen verbündete Stadt Genf nicht hilflos lassen dürfen; es wird namentlich von Lürich angefragt, ob ihm in solchem Fall der freie Durchzug durch die Grafschaft Baden gestattet werde. Hierauf wird befunden, nach Inhalt der Abschiede sei jedes Ort berechtigt, seine» Bundesgenossen in nicht offensiver Weise zuzuziehen. Da aber hierüber Niemand instruirt war, so wird der Gegenstand in den Abschied genommen, »x. In Anbetracht des rigorosen Verfahrens des GesundhcitSratheS zu Mailand wird verabschiedet, daß, sofern Uri, Schwyz und Untcrwaldcn mit ihren Vorstellungen nichts ausrichten, Zürich die Sache mit Ernst und Nachdruck an die Hand nehme. I». In einem gegen Ende der Tagsazung cingckomincncn Schreiben erinnert Nr Freiherr von Landsce an die Pflichten der Erbcinung, falls die österreichischen Lande sollten angegriffen werden. Hierauf wird die Zusicherung crthcilt, daß man die Erbcinung beobachten werde, aber auch ein gleiches von Oesterreich erwarte, i. (S. u. Thurgau.) I«. (Die VI) katholischen Orte.) Es wird beschlossen, die Gesandten der VII katholischen Orte sollen am 4. November zu Freiburg an der Herberge rmtreffen, um von dort die Reise auf den BundcSschwur im Wallis anzutreten und gemeinschaftlich in Sitten cinzurciten. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsan>;elege»heite» : Uandftrasschaft Thnrgau. i. Art. ZZ9. Gerichr-Hcrrschaftcn. 3 18 October 1681. 1Z. Gemeineidgenössische Tagsazung. Basel. !4. October. Staatsarchiv Luccrn. A«g. Absch. Bd. UXVU. fvl. >24. - Stadtarchiv St. Mail-». Eid». Absch. Bd. XI, «dl. 17». Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister. Bern. Sigmund von Erlach, Schultheiß. Luccrn. Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvenner; Johann Thüring Göldlin von Tiefenau, Vcnncr und des Raths. U r i. Anton Schmid, Landammann; Sebastian Emanucl Tanncr, Ritter. Schwyz. I>r. Jakob Weber, Landammann; Franz Betschart, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Peter Entz, Landanunann ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, alt-Landammann nid und Landöhauptmann ob und nid dem Wald. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Ritter, alt-Ammann; Johann Kaspar Euster, alt- Sckclmeistcr. G l a r u s. Johann Peter Weiß, Landammann; Johann Georg Bachmann, Statthalter. Basel. Johann Ludwig Krug, Bürgermeister; Emanucl Socin, Obrrstzunftmcistcr; Christoph Burkhardt, Drcicrhcrr; Johann Friedrich Weitstem, Statthalter. Frei bürg. Tobias Gottra», Schultheiß; Johann von Castclla, Sckclmcister. Solothurn. Franz Suri, alt-Schultheiß; Johann Victor Bcscnval, Stadtvenner und Sckclmcister; Joseph Wilhelm Wagner, Stadtschrcibcr. Schaffhausen. Johann Konrad Ncukomm, Statthalter ; Tobias Holländer, Pannerherr und Sckclmcister. Appcnzel l. Ulrich Guter, Statthalter, von Jnncrrhoden; Ulrich Schmid, Landammann und Panncrhcr, von Außcrrhoden. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, Ritter und Landhofmeistcr. Stadt St. Gallen. Johann Joachim Haltmcvcr, Bürgermeister. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister. Die gegenwärtige Tagsazung, welche des Königs Bcwillkommung im Elsaß zum Zwck hat, wird als Fortsezung derjenigen zu Baden vom 9. October erklärt, wcßhalb Basel den Vorsiz dem Vorort Zürich überläßt, jedoch ohne nachthcilige Folgerung für irgend eines der Orte. I». Laut Bericht von Zürich ist der französische Gesandte von Grave! in dem Dorfe Binningen bei Basel angelangt und hat seine Ankunft der Session mit einem freundlichen Gruße melden lassen, worauf ihn ein Ausschuß, nämlich Statthalter Mohr von Luccrn und Landammann Schmid von Uri bccomplimcntirt und ihm den Auftrag der Tagsazung eröffnet hat, den König im Namen gemeiner Eidgenossenschaft zu bcwillkommcn. Auf den Wunsch der Tagsazung, es möchte den Eidgenossen die Audienz in Ensisheim crthcilt werden, da der König es vielleicht nicht wohl aufnehme, wenn man ihm nur bis Hüningcn entgegengehen würde, macht der Gesandte dem Ausschüsse gleichwohl Hoffnung, daß die Audienz auch in Hüningcn stattfinden dürfe. Die zwei Abgeordneten empfehlen aber dem Gesandten, der seinen Sohn, Marquis von Marly, zur Erkundigung in das Hoflagcr abzufertigen versprach, die Audicnzcrthcilung in Hüningen nicht als ihren eigenen Wunsch verlauten zu lassen. In Erwartung des nähern Berichts des Marquis von Marly bcrathcn sich die Ehrcngcsandtcn über die Art und Weise der Bcwillkommung des Königs und genehmigen das von Zürich entworfene Concept; sie kommen auch überein, daß die Bcwillkommung der Königin, des Dauphin und der Dauphinc, sowie des Königs Bruders, des Herzogs von Orleans, und seiner Gemahlin gleichfalls durch die gesammtc Ehrcngesandtschaft vorgenommen werde. Es wird aber dabei aufmerksam gemacht auf den merklichen Unterschied zwischen der königlichen Familie und des Königs Bruder, da dieser vor dem Könige ebenfalls Octobcr 1681. 1!) unbcdekten HauptcS erscheinen müsse, und eö bei dem BundcSschwur zu Paris im Jahre 1663 nicht nur in der Eidgenossenschaft, sondern auch bei dem Konig Aufsehen gemacht habe, als dessen Bruder sich bei der Audienz der eidgenössischen Gesandten bcdeklc, während diese entblößten HauptcS vor dem Könige gestanden waren. Man findet daher für rathsam, dem Bruder des Königs, wenn anders nicht etwa Mangel an Zeit von der Verlegenheit eines Besuches bei ihm befreit, vielmehr gar bekannt würde, daß dieser Besuch erwartet werde, durch den französischen Gesandten oder eine andere Mittelsperson vcrdcutcn zu lassen, daß die Ehrcngesandten bereit seien, ihm die Aufwartung zu machen, jedoch in der Vorauösczung, cS werde dies beiderseits bedektcn oder entblößten HauptcS geschehen. Wenn dieser Antrag nicht willfahrig angenommen wird, soll der Besuch unterbleiben, unter Berufung darauf, daß die Instruction also laute. Die Anordnung des Zuges betreffend kommt man übcrcin, daß bei der Audicnzerthcilung in Hüningcn die Gesandten in ihren ordentlichen Mänteln in Kutschen hinfahren, und zwar in der Rangordnung der Orte, jcweilcn ein Diener >n der Farbe zu Pferd vor der betreffenden Kutsche und Diener in Privatlivrccn zu Fuß neben der Kutsche. Erfolgt die Audienz an einem andern Orte, soll zwar die gleiche Ordnung eingehalten werden, doch erscheinen die Ehrcngesandten, da sie zu Pferd reisen müssen, ohne Mäntel, in CavalicrSklcidung. Die Ab- ücsandtcn der Stadt Mülhausen, welche in dem 1663 bcschworncn Bündniß mitbcgriffcn ist, werden auch in bas dem König abzugebende Crcditiv eingeschlossen, und wird ihnen gestattet, an der Bewillkommnng neben bcn eidgenössischen Gesandten thcilzunchmcn. Dem lautgcwordencn Wunsche des Königs, daß die Lösung bcr Stükc bei seiner Ankunft in Hüningen auch in Basel crwiedcrt werde, soll angemessen entsprochen werden. Nach etlichen Tagen läßt der französische Gesandte ansagen, daß er Bericht vom Hofe erhalten habe, worauf die vorgenannten Abgeordneten von ihm vernehmen, der König sei zu dem Empfang der Ehrcngesandten in Hüningcn oder Ensishcim bereit; an erster», Orte aber sei gar wenig Plaz, während in Ensishcun Sonntags der ganze Hof angetroffen werden könne. Der Ausschuß eröffnete dem französischen Anibassador gleichzeitig, waS die Ehrcngesandtschaft vorhabe, um einer Wiederholung der Jnconvcnicnzen von 1663 zuvorzukomme», wogegen von Grave! einiges Bedenken erhob und im weitem vorläufige Mitthcilung bkö CreditivS und der Proposition an den König sammt den Namen der Gesandten begehrte. Nachdem die Mitthcilung dieser Schriftstükc geschehen, wird SamötagS die Reise nach Mülhausen angetreten und Sonntags gegen Ensishcim fortgcsczt. Eine halbe Stunde herwärts dieser Stadt wird der gen,eine Landschrcibcr vorauS- gcschikt, um mit Herrn von Bonocil (Bonncuil), Vorführer der Gesandten bei dem König, über die Erfüllnng ihrer Sendung Rüksprachc zu nehmen und ihm zugleich ihren Entschluß bezüglich einer allfälligen Audienz bei des Königs Bruder anzuzeigen. Der Landschrcibcr bringt nach kurzer Zeit den Bericht zurük, daß nebst bc», Könige und seiner Familic auch dessen Bruder sammt Gemahlin, sowie dem Herzog von Enghicn und de», Prinzen von Conti das übliche Complimcnt abgestattet werden solle und die rüksichtlich des Besuchs bei bcS Königs Bruder gestellte Bedingung nicht angchen werde. Die Ehrcngcsandtcn halten darauf in, Felde noch eine Bcrathung und lassen Herrn von Bonocil durch den Landschrcibcr und den Stadtschrcibcr von Basel nochmals anzeigen, daß sie bei ihrer Entschließung verbleiben; das gleiche eröffnen sie inSgcsanunt Herr» von bonocil, der sie bei dem Rathhausc in Ensishcim empfing, und betonten, wenn 1663 das Ccrcmonicl von 1633, wo der Besuch bei dcS Königs Bruder beiderseits bedektcn HauptcS erfolgte, nicht eingehalten worden, bicö in einer Verwirrung und nicht mit einhelligem Einvcrständniß geschehen sei. Der Bescheid, den baraufhin der Secrctär deö Königs, Marquis von Croissy, erthcilt, geht dahin, der Hof berufe sich auf den Borgang von 1663 und die dicSfabS übereinstimmende Ucbung mit andern Gesandtschaften, und versehe sich 20 Oktober 1K81. darauf, daß die eidgenössischen Gesandten dein Bruder des Königs die gebührende Ehre, welche dieser für seine eigene annehme, nicht vorenthalten. Damit geben sich aber die Gesandten nicht zufrieden, sondern machen durch eine spceicllc Abordnung dem Marquis von Croissp ihre Gegenbemerkungen, die jedoch keinen bessern Erfolg hatten. Indem die Gesandten auch ihrerseits bei ihrer Entschließung verblieben, wurde» sie durch zwei königliche Dcputirtc, Marschall von Bellcfond und Marquis von Anjou, zu Pferd abgeholt und zu der Mahlzeit geführt, bei welcher ihnen sechs königliche Verordnete Gesellschaft leisteten, bis der König Nachmittags gegen halb drei Uhr in EnsiShcim ankam. Als nun der Marquis von Croissp die Gesandten auf Befehl des Königs besuchte, brachten sie ihm nochmals direct und eindringlich ihren Anstand in Betreff dcö Bruders des Königs vor; allein derselbe ging von seinem frühern Bescheid nicht ab, sondern stellte ihnen in Aussicht, daß, wen» sie auf ihrer Prätensivn bestünden, ihnen auch die Audienz bei dem König und der königlichen Familie nicht crthcilt werden könnte. Bestürzt über diese Antwort bcrathschlagcn sich die Gesandten auf's neue und beschließen endlich nachzugeben, jedoch mit Kcnntnißgabc an Herrn von Bonveil, daß sie spccicll über diesen Punkt nicht instruirt seien und daß was sie nun gegenüber dem Herzog von ^ Orleans thucn, ihren Obern niemals nachthcilig ausgelegt werden solle. So wollen sie cS nun in Gottes ^ Namen geschehen lassen. Nachdem Herr von Bonocil diese ihm besonders mitgcthciltc Entschließung angenommen, werden sie in den Kutschen zum königlichen Logcmcnt auf das RittcrhauS, darauf zu der Königin, dem Dauphin, der Dauphinc, dem Herzog von Orleans und dessen Gemahlin, dem Herzog von Enghicn, dem Prinz von Conti und seiner Gemahlin, sowie seinem Bruder, Prinz de la Roche Suryon geführt, wo der Gesandte von Zürich allerorten die Proposition deutsch gcthan, welche dann vom königlichen Dolmetscher Baron französisch wiederholt wurde. Daö königliche Rccrcditiv wurde am 19. Oktober ausgestellt. WaS für Aufmerksamkeiten den Gesandten in Basel und Mülhausen erwiesen wurden, wird jeder derselben an seinem Ort zu berichten wissen. « . Zur Nachricht wird beigcsczt, daß Herr von Bonveil am Morgen nach der Abreise von EnsiShcim den Gesandten die königlichen Geschenke nach Mülhausen gebracht hat, worauf dieselben durch den Stadtschrcibcr von Basel dem königlichen Ucbcrsezcr Baron zu Händen deö Herrn von Bonocil vicrundzwanzig, und zu Händen seines „CommiS" zwölf Dublonen zustellen licsscn. In der folgenden Nacht aber schiktc der Stadtschrcibcr von Mülhausen die scchöunddrcißig Dublonen durch Expressen wieder nach Basel, mit dem Bericht, Herr von Bonocil habe kein Geld annehmen wollen, dabei aber zu verstehen gegeben, er hätte das Geschenk nicht ausgeschlagen, wenn es ein Pferd oder etwas anderes gewesen. Nach hierüber gepflogener Bcrathung, wobei namentlich beantragt wurde, dem Herrn von Bonveil die angebotene Verehrung nochmals nach Straßburg zu übersenden, ward man einig, cö dabei bewenden zu lassen, da die Ehrcngesandtcn für ihre Honoranz auch Geld angenommen. «I. Zu Eudc der Tagsazung wird beschlossen, Zürich solle durch vertraute Hand bei dem Freiherr,, von Landscc sich über die Wiederaufnahme der Unterhandlungen mit den Waldstädten erkundigen. «». Die von dem Vorstand der baslcrischcn Kaufmannschaft dem Rathc daselbst eingereichte Klage wegen Erhöhung der österreichischen Zölle in Rhcinfeldcn und an andern Orten, zu deren Besprechung eine Confcrcnz der kaufmännischen Direktorien von Zürich, Schaffhauscn und St. Gallen angeregt ist, wird für die genannten Städte dem Abschied beigefügt, damit sie diese Eonfcrcnz ebenfalls placidircn und die Zeit zu deren Abhaltung festsczcn können. Aus dem Exemplar der Stadt St. Galle». November 1681. 21 14. Bundesenlelienlng der VII katholischeil Orte mit Wallis. Sitten, ttttil, 7. November (Montag vor Martini). LandcSarchiv Dchwqz. Abschiede. Gesandte: Luccrn. Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvcnner; Johann Martin Schwober, des Raths; Jost Pfyffer, Stadtschreiber und LegationSsccrctär. U r i. Johann Anton Schund, Landannnann; Sebastian Muhcim, alt-Landammann. S ch w y z. Jakob Weber, Landammann; Franz Betschart, alt- Landammann. Untcrwalden. Peter Entz, Landammann ob dem Wald; Karl Leodcgar Lussi, Land- anunann und Panncrhcrr nid dem Wald. Z u g. Beat Jakob Zurlaubcn, alt-Ammann; Johann Weber, des Raths. Frei bürg. Tobias Gottrau, Schultheiß; Franz Joseph Bögcli, Bürgermeister. Solothurn. Franz Suri, Schiilthciß; Urs Suri, Sckclmcistcr. Wallis. Adrian von Ricdmattcn, Bischof zu Sitten, Präfcct und Graf im Wallis; Johann von Monthcy, Landshauptmann; Peter de ConununiS lind Dccan Christian Rittelcr, Abgeordnete des Kapitels zu Sitten; ferner Abgeordnete der VII Zchndcn Sitten, SiderS, Lenk, Raron, Bispach, Bricg lind Goms in der Landschaft Wallis. Gemäß der Verabredung auf der Tagsazung in Baden im Octobcr erscheinen die Abgeordneten der VII katholischen Orte in Sitten, um mit dem Bischof, dem Domstift zu Sitten und den VII Zehnden der Landschaft Wallis den Bund von 1533 zu erneuern. Nachdem sämmtlichc Abgeordnete in der Kathedrale II- L. F. dem Hochamt beigewohnt, hält Ritter Rudolph Mohr von Lucern, als Haupt der Legation, die Acgrußungörcdc, welche vou Ritter Anton Lambirn, Statthalter des LandöhauptmannS, crwicdcrt wird. Hierauf wird der zusammen habende ewige Bund verlesen und beschworen. Die in der Conferenz in Hospcnthal vom II. bis 13. August Ililil aufgestellte Erläuterung des Bundes von 1533 hatte in den Beralhnngcn von Lucern vom 24. Mai 1«18(), und denjenigen im Landrath von Wallis vom 18. Juni gleichen Jahres eine nicht unwesentlich veränderte Redaction erhalte», welche dem Abschied beigefügt ist und folgendermaßen lautet: I. Soll einem lobl. Stand Wallis von den sieben lobl. katholischen Orten der Titul Koipublic« in allen schrift- und mündlichen actis gegeben werden ohne Borbehalt. 2. Der Zwck dieser lobl. heilsamen Bünditiß soll sein der göttliche» Ehre und der wahren allein scligmachenden katholischen Religion, auch Land und Leute Freiheit und Rechte und gemeinen der verbündeten Theile Ruhens Erhaltung und Beförderung. 3. Das Burg- und Landrccht soll bei dem ersten Mnttcrbund und darauf ferncrö gefolgten Punkte» bei dem Buchstaben verbleiben, und wann ein neues Instrument oder Bnndbrief gemacht würde, also ohne fernere Specificatio» eingebracht werde», als welche auf diese hierin begriffene Punkte» obcrdcutcrmafsen verglichen und erläutert werden. 4. Zuzugs halber soll es bei dem Bundsinhalt Bellcnz nicht mehr dulden wolle, würde derselbe von gedachter Behörde nach Magadino vcrsezt, um damit don freien Verkehr mit Jntra und Pallanza abzuschneiden. Wenn nun gar noch solche Commissaricn zu Vironico und Stabio eingesezt würden, so müßten die Untcrthancn zu ihrem großen Schaden von Deutschland hcr mit den nöthigcn Attcstationcn versehen werden. Auf diese Weise würden die Commissaricn gleich Land- vvgtcn schalten und den Verkehr willkürlich hemmen. Es wird daher beschlossen, der Sanitätsbehörde in Mailand schriftlich zu erklären, daß ihr Commissär in Bellcnz, von dem so viele Ungcbührcn gegen Fremde und Heimische herrühren, nicht mehr geduldet werde, sonder» daß man sich streng an die Convention von l585 halten werde. Von dieser Entschließung soll Zürich, Bern, Luccrn, Zug und GlaruS Mitthcilung lstmacht werden, mit dem Ersuchen, cincsthcilö die diesseitigen Schritte in Mailand ebenfalls zu untcrstüzcn, andcrnthcilS über die ihren Kauflcutcn widerfahrene schlechte Behandlung Bericht zu erstatten. Dem Grasen Arcsi, der sich in dieser Sache gegen die Sanitätsbehörde wohlmeinend hatte gebrauchen lassen, soll ebenfalls "«gezeigt werden, daß man hicrscitö dcS Commifsärö müde sei; er möchte daher in Mailand dahin wirken, daß die Angelegenheit wieder in den conventionSmäßigcn Stand gcsczt werde. I». Schwyz rügt, daß seinem Landichrcibcr Johann Franz Äbcgg, gewesenem Gesandten nach Bellen;, ein gar heftiges TadelSschrcibcn von diu zugekommen sei, weil er eigenmächtig sein Sigill auf eine Bekanntmachung gcdrükt habe; wahrscheinlich su aber dieser Erlaß nur ein Erguß dcS Landschrcibcrs von Uri. Nachdem sich nun auch noch Landschreiber Abcgg selbst verantwortet, wird seine Handlungsweise gutgeheißen, daS Vorgefallene der Vergessenheit anhcim Psiellt, von Schwyz aber die Erwartung ausgesprochen, daß man cS künftig mit solchen unguten Schreiben 24 December 168t. verschonen werde. <. Veranlaßt durch das freundliche Schreiben des kaiserlichen Gesandten über die ihm in Baden zugesicherte Beschirmung der Stadt Constanz beantragt Nidwaldcn, auf der nächsten Tagsazung in Baden auf die Erledigung des Jurisdictionsstreitcs auf dem Bodcnsce, welchen der Gesandte in seinem Schreiben auffallender Weise nicht berührt hatte, zu dringen. Da aber Uri und Schwyz diesfalls nicht instruirt sind, wird der Gegenstand all rkterenelum genommen. «I. Um das parmcsanische Strcitgcschäft einmal zu Ende zu bringen, wird Schwyz von Nidwaldcn erinnert, seinen Ehrcnsaz im Mitortc Ur> beförderlich zu bezeichnen, wie dies Nidwaldcn seinerseits auch thun wolle. Hierauf wird mit Mehrheit beschlossen, daß auf der nächsten dreiörtischcn Confcrcnz jedes Ort seinen Ehrensaz benennen solle. Schwyz nimmt die Sache in den Abschied, (S. u. Bcllcnz, Bollcnz und Nivicra.) Man sehe auch in dein Abschnitte Herrschnstsanqelegenhelten: Vogtcicn Bcllenz^c. «. Art. 4. Confereuz der VII katholischen Orte. Lucern. Utttl, l.^. u i<». December. Staatsarchiv Lucer». Mg, AM,. Bd. I.XVII, k«>. 142. Gesandte: Luccrn. Joseph Amrhyn, Schultheiß und Panncrherr; Eustachius von Sonncnbcrg, alt- Schulthciß; Beat Schumacher, Statthalter und Sekclmcistcr; Jost Dietrich Balthasar, Spitalherr und deö Raths. Uri. Anton Schmid, Landammann; Sebastian Muhcim, alt-Landa»n»ann. Schwyz. Jakob Weber, Ritter, Landammann; Franz Ehrlcr, alt-Landammann. Unterwalden. Johann Melchior von Aßigcn, alt-Landammann ob dem Wald; Karl Lcodcgar Lussi, Landammann und Panncrherr nid dem Wald. Z u g. Paul Müller, Landvogt; Martin Schmid, Sekclmcistcr. F r c i b u r g. Franz Peter Vondcrwcid, alt-Sckelmcister; Hans Franz Tcchtcrmann, des Raths. S o l o l h tl r n. Franz Suri, Schultheiß; Franz Victor Besenval, Vcnner. Da die wegen deö GlarncrgcschäftcS aus den 8. December scstgcscztc Tagsazung nicht zu Stande gekommen, so bcsammcl» sich die VII katholischen Orte zu einer Vorbcrathung in Lucern. Es wird ein gestern von den Eidgenossen von Glarus katholischer Religion durch einen eigenen Boten übcrbrachtes Schreiben, mit beigefügtem Vcrglcichsprojcct beider RcligivnSpartcicn, verlesen und von den Schreiben, welche Zürich an Lnccrn und Luccrn an katholisch Glarus erlassen, Kenntniß gegeben. Die Gesandten halten hierauf mit ihren beabsichtigten Rathschlägen zurük und beschränken sich zunächst auf Erwägung der erwähnten Verglcichsvorschläge, finden dieselben aber sehr unlauter, so daß die katholische Partei damit wenig oder gar nichts erzwckcn könnte, vielmehr für das katholische Wesen daraus große Nachthcile und gefährliche Eonscqucnzcn hervorgehen müßten. Auffallend findet man, daß dabei die frühem Klagen der katholischen Partei, sie werde im Landrath und an der LandSgcmrindc übcrmehrt und ihr könne nur durch eine Landcsthcilung oder gänzliche Sönderung in Gericht und Rath, Kirche und Gottesdienst geholfen werde», nicht mehr zum Vorschein kommen, ja sogar angenommen ist, daß alles nur ein Regiment sein solle, außer was durch frühere Verträge verglichen worden sei. Es kommt daher in Anzug, der katholischen Partei ihr nachtheiliges und keinen Bestand versprechendes Tractiren zu verweisen, wogegen aber befunden wird, in der Dcccmbcr 1681. 25 Antwort an katholisch Glaruö kcincrlci Parteilichkeit zu vcrrathcn, sondern durch Particnlarbckanntschaftcn in Glaruö diesen Empfindungen Ausdruk zu geben. Nach Gutheißen eines im obigen Sinn abgefaßten Schreibens an katholisch Glaruö vom 16. Dcccmbcr bcrathct die Konferenz die Frage, wie jener Partei zu helfen sei, wenn sie sich mit der andern, wie cö den Anschein habe, nicht selbst vergleichen könne. Da eine LandcSthcilung nicht möglich scheint, so kann man das rechte AuSkunftSmittcl nur in einer Söndcrung in Rath und Gericht, StandcSangclegcnheitcn und Rirchcnsachcn crblikcn, wie sich dicseö in Appenzell bewährt hat; dazu ist aber die Vermittlung der unintcrcssirtcn Orte unerläßlich. In zweite Frage kommt, wie den unkatholischcn Orten zu begegnen sei, wenn diese, gestüzt auf den Vertrag von 1632 und den Friedensschluß von 1656, auf die Parität der Säzc dringen wollen. In dieser Beziehung findet man für durchaus nöthig, darauf zu halten, daß in gütlichen und rechtlichen Verhandlungen sowohl in dieser Streitigkeit, als auch künftig in andern, den gesammtcn unintcrcssirtcn Orten das Schiedsrichtcramt gewahrt bleibe. Die alten Bünde und Verträge vermögen, daß, wenn ein Ort in sich selbst, oder zwei Orte gegen einander streitig seien, die übrigen Orte, nicht aber gleiche Säzc, sich darum annehmen sollen. ES werden aber auch zwei Besorgnisse geäußert, nämlich einerseits, ob die katholischen Orte immer die Mehrheit bilden. Dieses sn mit Sicherheit nur der Fall, wenn sie nicht zugleich mit andern in Streitigkeiten stehen; im cntgcgcn- geseztcn Fall möchten die Unkatholischen als Schiedorte die Mehrheit haben. Ein zweites Bedenken bezieht sich auf die Wahl des ObmannS, wenn nach gleichen Säzcn verhandelt werden müßte. Die Wahl cincö solchen veranlaßt oft mehr Streitigkeit, als der Haupthandel selbst; oft kommt sie gar nicht zu Stande, so daß der Handel gar nie ausgetragen werden kann. Auch werde, da dem Beklagten die Bezeichnung des Obmanns zukomme, die PartcistcUung nicht selten hinterlistig vcrrükt. Endlich kommt noch die Frage in Anregung, ob man nicht die Parteien nochmals an eine gütliche Vcrglcichung verweisen und das übrige Geschäft der Parität halber, weil sich die unkatholischcn Orte heftig darum annehmen würden, bei Seite lassen sollte. Nach diesen Bcrathungen findet die Konferenz für nöthig, den Friedensschluß vom 7. März 1656 und den Vertrag vom Jahr 1632 in Original zu verlesen, woraus entnommen wird, daß diese Acte keineswegs zugeben, daß in allen Streithändcln gleiche Säze zu Schiedsrichtern sollen gebraucht werden, »»dein der Vertrag von 1632 nur von den gemeinen Herrschaften Thurgau und Rhcinthal redet, und für das politische Wesen die Mehrheit der Stimme», die gleichen Säze dagegen nur in Rcligionösachcn, und was der Religion nothwendig anhängig, zulasse. Im Friedensschlüsse von 1656 aber rede der vierte Artikel auch mit Unterschied von den gleichen Säzcn, da sie nicht in allen Streithändcln zugelassen, sondern auch stdcm Ort die Souveränität und hohe Judikatur heiter vorbehalten, und ein allfälligcr Streit hierüber nicht vor gleiche Säzc geschlagen »verde. Darübcrhin verliest die Gcsandschaft von Lucern ein Gutachten, baß nach Inhalt der alten Bünde und Verträge und gemäß beigefügten Excmpcln im gegenwärtigen Fall die ^chicdmittcl gleicher Säzc keine Anwendung finden. Damit aber dem glarncrischcn Handel ohne weitem Rcrzug aus dem Grunde abgeholfen werden kann, beschließt man, Zürich auf sein Schreiben an Luccrn zu crwicder», man bedauere sehr, daß die beiden Parteien in Glaruö keine», vergnüglichen und beständigen Ungleich zu Stande gebracht und man ihnen hiczu gerne noch Aufschub einräume; »renn aber ezn solcher vergleich bis auf nächsten Januar nicht erzielt »verde» könne, so crwartc man der badischcn Verabschiedung gemäß die Ausschreibung einer gemeinen Tagsazung nach Baden, »vobci alle Gesandten wohl instruirt scheinen sollen, damit dann die Parteien durch Beistand göttlicher Gnaden zu einem guten Vergleich gebracht »verde» mögen. I». Wallis hatte jedem der VII Orte eine geschichtliche Darstellung seines Anstandcö 4 26 December 1681. mit Bcrn, übcr welchen schon auf dem jüngsten Bnndcöschwur verhandelt worden war, initgcthcilr. Bei aller Geircigthcit, ihren Bundesgenossen beholfcn und bcrathen zu sein, nehmen die Orte Anstand, bei dem jczl schwebenden Glarnergcschäft sich in den Span zwischen Wallis und Bcrn einzulassen, richten jedoch ei» freundliches Gesuch an die Eidgenossen von Bcrn, durch nochmalige Zusammcnknnft mit Wallis sich gütlich zu vereinbaren. Was insbesondere den Laus der Rhone betreffe, welche vor etwas Zeit aus dem alten Beb ausgebrochen sei und der Stadt St. Mauriz jährlich großen Schaden zufüge, möchte Bcrn ohne weiteres gestatten, daß die von Wallis wegen des täglich wachsenden Schadens das Wasser unverweilt wieder in das alte Bett zurükleiten können, v. Auf abermalige Klage gegen den Gesundhcitsrath in Mailand wir» Zürich ersucht, bei demselben auf eine Antwort und Entschließung übcr sein früheres Schreiben zu dringet» «I. Betreffend den Jurisdictionsstrcit mit Constanz auf dem obcrn Bodcnscc will man die nochmals verlangte Antwort des Freiherr« von Landsce abwarten; sollte sie aber bis zur badischcn Tagsazung nicht erfolgen, s» wird gut befunden, dannzumal die in der Reichenau abgeredete Exemtion vorzunehmen. «>. (S. u. deutsche gemeine Vogtcicn). t. (S. u. Baden). Man sehe auch i» dem Abschnitte HerrschaftSanqelegenheiten.' Deutsche gem. Bofttcien übcrh. «. Art. gg. Kirchliches, Glaubenssachen, Geistliche. Grasschaft Baden. t. Art. l45. Judicatur- u. Compctenzanstände. 17. Konferenz der evangelischen und deren zugewandten Orte. Aaran. NUtl, 24. bis 2<>. December. (14. bis 16. a. Kal.) Etaalsarchiv Zürich. Absch. Bd. I.XIII, koi. SM. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bcrn. Johann Leonhard Engel, deutscher Sckclmcistcr; Johann Rudolph von Dicßbach, alt-Bauherr und des Raths. GlaruS. Johann Peter Weiß, Landammann. Basel. Johann Jakob Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Christoph Burkhardt, Drcicrherr. Schaffhausen. Johann Konrad Ncukomm, Statthalter; Tobias Holländer, Sckclmcistcr und Panncrhcrr. A p p c n z e l l - A u ß c r r h o d e n. (Entschuldigt). Stadl St. Galle n. Tobias Schobinger, Sckelmcistcr. Veranlaßt wird diese Confcrcnz durch den Glarncr Landesstreit, dessen Vermittlung zwar nicht ohne einigen Erfolg geblieben ist. Da aber auf leztcr Jahrrcchnungötagsazung eine weitere Untersuchung übcr die Statthaftigkeit gleicher Säze vorbehalten worden war, so schreitet man zur Bcrathnng dieses Punktes. Ein von Zürich übcr diesen Gegenstand ausgearbeiteter und den evangelischen Orten mitgcthciltcr Bericht kommt zu folgenden Resultaten: Die Stimmenmehrheit sei nur anerkannt im Drciländcrbund von 1315 und im IV Waldstättcbund von 1332; alle andern gemeinen Bünde dagegen rufen den gleichen Säzcn. Diese seien auch bedungen worden in dem Vergleich zwischen Zürich und den V Orten betreffend den Matrimonial- und Collaturstrcit im Thurgau und Rheinthal. Im Bauernkrieg sei zwischen Luccrn und seinen Untcrthanen durch gleiche Säze der Spruch gefällt worden. Auch der Friedensschluß vom 26. Fcbruar/7. März 1656 stelle die gleichen Säze auf. Das Stanserverkommniß weise für Streitigkeiten, welche Luccrn betreffen, ebenfalls gleiche Säze an. Uri habe bei der Aufnahme von Schwyz und Untcrwaldcn in die Gcmcindcr- December 1681. 27 ichaft von Bollcnz die Stimmenmehrheit ausgeschlossen. Dcr Friedensschluß von Osnabrück schließe in Neligionssachcn die Stinnncnnichrheit aus, desgleichen dcr Rcchtögclchrtc Bcsoldus in seine», Tliösanius inaolieus in Anwendung auf Rcligionö- und Frcihcitssachcn. Zürich wird ersucht, bei dcr nächsten Tagsazung im Sinne dieses Berichtes auf die Anwendung der gleichen Säzc im Glarncrgcschäft zu dringen, wobei es von den übrigen evangelischen Orten nntcrstüzt werden soll. Da die VII katholischen Orte auf cnic baldige Tagsazung dringen, so wird die Ausschreibung derselben auf den 8. Januar a. K. fcstgcsezt. >». Es wird voi, einem amtlichen Act vom 11. November abHill Kcnntniß genommen, ans welchem hervorgeht, daß iit Folge einer Deklaration des Königs von Frankreich vom 2. December, gemäß welcher die Kranken evangelischer Religion durch den königlichen Anwalt angefragt werden sollen, ob sie in dieser oder der römisch-katholischen Religion sterben wollen, die Frau des in Lyon niedergelassenen Bartholome Zollikofcr von St. Gallen, ungeachtet der Protcstation des lcztcrn, durch ein zahlreiches Amtöpersonal auf ihrem Krankenbette in obigem Sinne verhört worden ist. Da man ein solches Verfahreil gegen evangelische Eidgcnostcn ohne Excmpcl findet, von allfälligcn Vorstellungen beim König aber eher eine ungünstige Wirkung befürchtet, so vereinigt man sich, bei Anlaß dcr nächsteil Tagsazung hierüber mit dem französischen Gesandten zu confcrircn, um von ihm zu vernehmen, waö für heilsame Mittel dagegen ergriffen werden könnten. Da im jüngsten Abschied von Basel über das Bccomplimctttirungöccrcmonicl gegenüber dcni Bruder dcö Königs von Frankreich eine weitere Bcrathung auf dcr nächsten Tagsazung vorbehalten worden war, so wird dieser Gegenstand zur Instruction in den Abschied genommen. «I. (Die IV evangelischen Städte.) Zürich «hält den Auftrag, dem Grafen von Teklenburg als Pathcngcschcnk eine silberne Wasserkannc sammt Bckcn mit dcö Grafen und dcr IV Städte Wappen, im Werth von 4 bis 588 Gulden anfertigen zu lassen. « . Auf nächste Tagsazung soll darüber instruirt werden, wie man sich gegen Mailand wegen dcö Sanitätöcomnlissärs zu Bcllcnz oder Bironico verhalten soll. t". (Die IV evangelischen Städte.) Dem kurpfälzischcn Gesuch um Stündung wegen dcr ausstchcndcn Zinse dcö Anlcihcns von 62,1)8(1 RcichSthalcrn wird entsprochen, jedoch »llt bescheidener Bitte um nicht zu langen Verzug, »x. Wegen dcr in Deutschland noch inuncr grassircndcn Eoiitagion sollen die Wacheil an den Hauptortcn und Pässen noch ferner behalten und namentlich Wolle, Wolltücher und Federn nicht ohne Quarantäne in'S Land gelassen werden. I>. (Zürich und Bern.) Dem Herzog von Venedig wird auf sein Schreiben vom 22. November geantwortet, man nehme seine Aufkündung des Bundes an, fordere dagegen aber die Bezahlung dcr fünf rükständigcn Pensionen. I. Appcnzcll- Außcrrhodcn berichtet mit Schreiben vom 16. December (a. K.), daß dcr bestellte Abgeordnete, Landammann ^chmid, wegen Unpäßlichkeit nicht habe erscheinen können. IN. Conferenz der V katholischen Orte, kkucern. lltttS, lS. Januar. DtaalSarchiv v»ccr». All«. Absch. Bd. I.XVIII, kol. Z. — Kaiitonsarchi» Zug. Abschiede. Gesandte: L ll c e r n. Eustachius von Sonncilbcrg, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Joseph Wurhyn, alt-Schultheiß z Beat Schumacher, Statthalter lind Sckclmcistcr; Rudolph Mohr, Stadtvcnncr. ^r i. Anton Schmid, Landammann; Sebastian Muhen», alt-Landammann. Schwyz. Jakob Weber, 28 Januar 1682. Landammann; Franz Bctschart, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Pclcr Entz, Landammann ob dem Wald; Karl Lcodcgar Lussi, Landammann und Panucrherr nid dci» Wald. Zug. Paul Müller, Land- vogt; Johann Kaspar Eugster, Sckclmciftcr. Diese Consercnz wurde abermals durch das Glarncrgcschäft veranlaßt, und namentlich durch die vo» Zürich diesfalls aus den 18. Januar nach Baden ausgeschriebene Tagsazung. Vorerst werden zwei Schreiben von katholisch GlaruS, das eine vom 2-1. Dceembcr 1681 und das andere vom 8. Januar 1682, verlesen, worin fernerer Rath zu seinem Verhalt und Mittheilung der Ansichten der Orte über dir Streitfrage der gleichen Säzc verlangt wird. Die versammelten Orte beschließen hierauf eine umständliche Erwiederung. Aus der übersandten Erläuterung ihres Vcrglcichsprojcctcs können sie nicht ersehen, daß der fragliche Vergleich katholisch GlaruS förderlich sein könnte. Die wichtigem und weiter aussehenden Punktc hangen noch ganz im Streit und die Gegenpartei wird versuchen, sie durch gutwillige Nachgiebigkeit oder durch das Mittel der gleichen Säzc durchzusezcn. Der Vertrag von 1632 und de? Friedensschluß von 165b crstrckcn sich nicht so weit, daß diesen gemäß die gleichen Säzc als allgemeines Schicdmittcl für alle Streit- Händel angenommen werden müssen. Der angeführte Vertrag bcschlägt vornehmlich die Mitregicrung i>» Thurgau und Rhcinthal und besagt, daß in politischen Sachen die mehrcrn Stimmen gelten, in RcligionS spänigkeitcn aber die gleichen Säze. Das obschwcbendc Glarncrgcschäft hat aber mit dem damals vertragene» keine Gemeinschaft. Der Friedensschluß von 1656 begreift im vierten Artikel die Form künftiger RcchtS- übung und macht dabei einen dreifachen Unterschied, wie auf der lezten Eonfcrcnz der VII katholischen Orte schriftlich nachgewiesen worden ist; aber in dem obschwcbcndcn Geschäft, wo ein Ort in sich selbst streitig ist, Religion und Souveränität in Frage liegen und die hohen mitobrigkcitlichen Rechte des katholische», als des schwächer» Thcils, Roth leiden, trifft keiner der unterschiedenen Fälle zu. Die katholischen Orte werden daher nicht gestatten, daß die Eidgenossenschaft in zwei Thcile gcthcilt und die Stimmenmehrheit ganz unter- drükt werde, was doch der Fall wäre, wenn man die gleichen Säze insgemein würde gelten lassen. Wen» man die Gründe der Unkatholischcn, wie man sich wohl getraue, werde widerlegt haben, so müsse man darauf bedacht sein, nicht nur einen Beschluß auf dem Papier, sondern auch die Vollziehung zu erzielen. Sollten die Eidgenossen der andern Religion auf dem Tag zu Baden mit unerwarteten und wichtig scheinenden Gründen aufziehen, so will man diese auf eine andere Zeit ml röt'oromluin nehmen. Ei» Anzug von Uri, ob es nicht erforderlich sei, vor Bcschikung der Tagsazung sich zu versichern, ob Frciburg und Solothurn mit den übrigen katholischen Orten rüksichtlich der 'Abweisung gleicher Säzc einverstanden seien, wird nicht gut befunden, indem ein solcher Schritt als Mißtrauen angesehen werden könnte, und überdies Solothurn unterm 16. Januar die beste Gesinnung im Glarncrgcschäft versichert habe. Endlich wird zur Erdaucrung jedes Ortes in den Abschied genommen, ob es nicht zwckmäßig und klug wäre, sich auf allfälligc kriegerische Ereignisse gefaßt zu halten und die Pässe zu bewachen, damit gegebenen Falls bei den Katholischen nicht etwa eine Verwirrung entstehe. I». Fidel von Thür», Landhosmcistcr, trägt der Versammlung vor, ?. Maurus Heidelberger sei aus dem Eonvcnt von St. Gallen ausgetreten und habe in der Stadt Zürich Aufnahme und Schirm gefunden. Da er ein rechtsflüchtiger und in St. Gallen gerichtlich verschrieener Mann sei, so hoffe der Abt, eö werde demselben in Folge des mit Zürich und andern Orten habenden Burg- und LandrcchtcS der fernere Aufenthalt nicht mehr gestattet werden, und die Tagsazung in Baden, wohin die Sache gebracht werde, einschreiten. Diesem Vortrag entsprechend wird Zürich ersucht, seine Gesandtschaft hierüber mit Instruction zu versehen und der Forderung des Abtes zu entsprechen. «. Auf die Eröffnung, Januar 1682, 29 das, in dm Orten und gemeinen Herrschaften heimliche Werbungen für fremde Kriegsdienste gemacht werden, ist man einstimmig, dieses in Baden zur Sprache zu bringen, damit solche Werbungen allerorten bei höchster Strafe und Ungnade verboten werden. ,1. (S. u. Freiämter.) v. Wegen des Anstandcs mit dem ^csundhcitsrath zu Mailand soll allerseits nach Baden instruirt werden, t. Es wird mitgcthcilt, der Auditor der Nuntiatur habe über die Angelegenheit von katholisch Glarus, unter Hervorhebung des Eifers der katholischen Orte, einen gar vortheilhaftcn Bericht an den päpstlichen Hof erstattet. DieS wird ihm verdankt, mit der Einladung, die Sache sich anbefohlen seilt zu lassen, damit wenn sie später allsällig in Ao», anhängig gemacht würde, dort auf desto bessere Gesinnung gehofft werden darf, t Ans dkm Z»akrcxcmplar. Man skhk auch in dci» Abschnitte Hkrischaftdan^klkqknhkitk»: ^»»dvontci Arcikmtcr. «>. Art. 252. Lvrairs (Bettung). 19. Gemeincidgenössischc Tagsazung. Baden. UittÄ, l». Januar. Staatsarchiv vucern. Mg. Absch. Bd. IiXVU, kol. 14. — z5andesarchiv Tchwyz. Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern. Johann Leonhard Engel und Abraham Tillicr, beide Sekelmeister und deö Raths. Lucern. Joseph Amrhyn, Schultheis, und Pannerhcrr; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvcnnrr. U r i. Anton Schmid, Auidammann; Sebastian Muhcim, alt-Landan»nann. Schwyz. Jakob Weber, Landammann; Franz ^ttschart, alt-Landa»n»ann. Untcrwalden. Peter Eich, Landammann ob dem Wald; Karl Lcodcgar ^ugi, Landammann und Pannerhcrr nid dem Wald. Zug. Paul Müller, Landvogt; Karl Hegglin, Amniann. GlaruS. Johann Peter Weiß, Landammann; Johann Georg Bachmann, Statthalter. Basel. Fohann Jakob Burkhardt, Obcrstzunftmeistcr; Johann Ehristvph Burkhardt, Dreicrherr. Frei bürg. Franz P^cr Bondcrweid, des Raths; Johann Castrlla, Sekelmeister. S o l o t h u r n. Franz Suri, Schultheiß; Franz Victor Bcscnval, Vcnner. Schaff!)auscn. Johann Konrad Neukomm, Statthalter; Tobias Holländer, Sekelmeister und Pannerhcrr. Appenzell. Ulrich Sutcr, Statthalter, von Jnnerrhoden; Ulrich Schund, Landammann, von Außerrhoden. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, Ritter und Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. TobiaS Schobingcr, des Raths. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister ; Johann Peter Wilderniet, des Raths. Die Tagsazung ist laut Beschluß der JahrrcchnungStagsazung vom Juli v. I. wegen des Glarner ^olignmsstrcjtcs einberufen worden, um grundsäzlich die Frage zu lösen, ob die Entscheidung dieses Streites unbcthciligten Orten nach Stinuncnmchrhcit, oder aber beiderseitigen gleichen Säzcn zustehen soll. Zürich eröffnet, es habe nach Prüfung der zusammrithabenden Bünde, Convcntioncn, Verträge und Friedensschlüsse und Abschiede gefunden, daß, mit Ausnahme des Bundes der drei Länder von <3k5, der Entscheid eidgenössischer Streitigkeiten durchwegs gleichen Säzen zugewiesen worden sei. Im Bund LuccrnS "Ut den drei Ländern vom Jahr l332 sei der RcchtSstand nicht genugsam erläutert, es sei aber später, 30 Januar 1K82. nämlich durch das Stanscrvcrkommniß von 1481, eine Erläuterung im Sinne gleicher Säzc erfolgt, Del gleiche Grundsaz sei im Vertrag von 1632 und im Friedensschluß von 1656 sowie in verschiedenen Abschieden anerkannt worden. Zürich seinerseits habe keine eidgenössischen Rcchtshändcl auffinden können, z» deren Entscheid die Stimmenmehrheit in Anwendung gekommen wäre. Dieser Meinung Zürichs fallen all« evangelischen Orte bei. Luccrn crwicdcrt, der Rcchtöstand der gleichen Säzc könne nicht auf solche Materie» und Streitigkeiten angewendet werden, welche die Hohhcit und Religion eines Standes betreffen, indem ii» Friedensschluß von 1656 die Hohhcit, Judikatur und Religion jeden« Ort kräftig rescrvirt worden sei. Wenn ein Ort in sich selbst oder von Jemand anders bedrängt werde, so müssen die übrigen verbündete» Stände kraft des ersten Artikels des Bundes der VIII alten Orte dem Bedrängten auf erfolgte Anrufung Hilfe leisten; ob nun der klagende Thcil wahrhaftig bedrängt und ob und wie ihm zu helfen sei, das müsse durch die Orte selbst, welchen die bundcsmäßige Pflichterstattung obliege, entschieden werden. Dieser Ansicht treten auch alle katholischen Orte bei. Da nach weitläufiger Replik und Duplik alle Orte bei ihrer Meinung verbleiben, wird einfach beschlossen, der Sachen Verlauf in den Abschied zu nehmen und alle» Obrigkeiten zu fcrncrm Nachdenken zu empfehlen. In weiterer freundlicher Bcrathung, wie das Glarner- geschäft möchte beruhigt werden, kommen noch zwei Mittel auf die Bahn, nämlich erstens, daß die streitende» Parteien nochmals an eine selbstcigene Vermittlung unter ihnen, mit beiderseits beliebigem Zuzug eines oder zweier Vermittler aus den unbetheiligten Orten, verwiesen werden, und zweitens, daß versucht werde, die Katholischen iin Land zusammcnzutheilcn. Sofern keines dieser Mittel verfange, solle diese Angelegenheit wieder vor die nächste gesammte Session gebracht werden. Schließlich wird vereinbart, daß durch die Ortc nach den von ihnen festgehaltenen Ansichten mit den beiden RcligionSparteicn freundlich geredet werden solle, was auch geschah. Es haben aber die beiderseitigen Gesandten von Glarus sich mit Mangel diesfälligtt Instruction entschuldigt und sind daraufhin abgetreten. Da indessen die Nachricht einging, als herrsche in Glarus unter den Parteien großes Mißtrauen, so daß beiderseits Wachen aufgestellt werden, ist von der Session an gemeinen Stand Glarus ein bewegliches Schreiben erlassen worden, worin allseitig zu Friede» und Ruhe ermahnt wird. Den katholischen Orten wird überlassen, ein wohlmeinendes Projcct über eine LandcStheilung ebenfalls an diesen Stand abgehen zu lassen, was dann auch geschah. I». Der französische Gesandte erscheint den 20. Januar vor der Session, um dem gemeinen eidgenössischen Stand seine Glük- wünsche zum neuen Jahr darzubringen und denselben aus bcsondcrm Befehl des Königs eindringlich zu Frieden und Einigkeit zu ermahnen. Es wird ihm dafür allgemein der Dank der Versammlung ausgesprochen, mit der Versicherung getreuer Beobachtung der Bundespflichtcn gegen den König. «. Da es vielfach übel aufgenommen worden ist, daß bei der lczthinigen Bcwillkvmmung des Königs von Frankreich in EnsiShcim dem Herzog von Orleans so viel Ehre erwiesen worden, wie dem König, so wird gut befunden, bei künftig vorfallenden Gesandtschaften nach Frankreich mit dem König über das Ccremonicl zu corrcspondiren und den Gesandten vor ihrer Abreise die nöthigcn Verhaltungöbefchle zu erthcilen. «I. Auf die Beschwerde UriS, wie vom Gesundhcitsrath in Mailand der Convention von 1585 fortwährend zuwidergehandelt werde, wird diesem im Namen gcsammtcr Eidgenossenschaft geschrieben, daß man auf eidgenössischem Gebiet fürdcr keine Commissaricn mehr dulden werde, als in wie weit cS die der Seuchen wegen errichteten alten Verträge vorschreiben; man erwarte daher, es werden die in jüngster Zeit eingeführten unerträgliche» Beschwerden gehoben werden. Da ferner der Bericht gefallen, daß in gewissen sächsischen und brandcn- burgischen Landen die Seuche wiederum eingerissen, wird für den Fall, daß sich diese Nachricht bestätigt, Januar 1682. 31 erkannt, an der Rhcingrcnze dir ans der JahrrcchnungStagsazung von 168l) beschlossenen Wachrn aufzustellen und Leute und Maaren dcr erforderlichen „Quarantcna und Purga" zu unterwerfen, worüber Zürich mit Deutschland, sowie Luccrn und Uri mit dem GcsundhcitSrath von Mailand in Briefwechsel treten werden. Die Gesandten von Zürich berichten, daß viel aus Deutschland komincndc, übrigens mit Gcsundhcitsschcincn versehene und ihren Bürgern gehörige Wolle auf daS Rafzcrfcld, ihres Kantons, jedoch ennct Rheins gelegen, geführt worden sei, um daselbst die „Purga" zu bestehen, was in den Abschied aufzunehmen bcichlossc» wird. Uri anerbietet sich> auf den Fall dcr Roth genügsame Commissaricn an dcr Grenze gegen Italien aufzustellen, jedoch auf gemeiner Orte Kosten. Mehrere Orte nehmen dieses u<1 rvkörenclum. Der Abt von St. Gallen beschwert sich, daß Zürich dem „aus den Rotten flüchtigen" Conventualen Maurus Heidelberger gegen das Burg- und Landrccht und das besondere Ersuchen des Abtcö Schutz und Schirm crtheilc. Zürich crwiedcrt, Maurus Heidelberger sei wegen RcligionSänderung ausgetreten und dürfe daher auf Schlitz Anspruch machen, wogegen von Seite des Beschwerdeführers dcr Beweis anerboten wird, daß dcr Austritt wegen Verbrechens erfolgt sei. Zürich erklärt schließlich, nicht instruirt zu sein, sich in Disputationen einzulassen; sollte von den Orten etwas an dortige Obrigkeit gelangen, so werde darüber gebührende Antwort erfolgen, I. (Die X das Thurgau regierenden Orte.) k. DaS schriftliche Begehren dcS Freiherr» von Landscc an Zürich um Mittheilung dcr Dvcumcntc dcr Orte, betreffend die Jurisdiction auf dem Bodcnsce, wird unstatthaft befunden, bis die Stadt Constanz die Gründe ihrer Prätension den Orten auch eröffnet haben wird. 2. Eine Mitthcilung des Landvogtcö im Thurgau, daß ein mit Arrest belegtes Fsichcrschifflcin mit Gewalt vom thurgauischcn Boden habe weggenommen werden wollen, und daß die Stadt Konstanz die Zollkonvention von 1650 gegen die thurgauischcn Untcrthancn überschreite, wird mit dem Auftrag erwicdert, das besagte Schifflcin besser verwahren zu lassen und sich über die rechtliche Natur der F'lchcnzcn zu erkundigen, sowie den Untcrthanen zu verbieten, dcr Stadt Constanz vertragswidrige Zölle zu ^zahlen. ^ — Ii. (S. u. d. Vogtcicn.) Besondere Verhandlungen dcr katholischen Orte. I. (Alle katholischen Orte und dcr Abt von St. Gallen.) In verschiedenen Versammlungen und »amcntlich auf Grund einer von Umerschreiber Balthasar von Luccrn abgefaßten geschichtlichen Dcduction haben sich pjx katholischen Orte geeinigt, in Betreff dcr Erledigung dcS glarncrischcn Streites wie auö niicm Mund auf dcr Entscheidung durch die Mehrheit dcr Ortsstimmcn zu beharren und die von den ^»katholischm verlangten gleichen Säze zu bekämpfen. Alö aber vor gemeiner Session dcr Widerstreit der Ansichten dcr gleiche blieb, hielten cö die katholischen Orte für daö gedeihlichste, den Parteien in GlaruS »ach pem Beispiel dcr Eidgenossen von Appenzell eine vollkommene LandcSthcilung vorzuschlagen. Nachdem b>c>cr Entwurf vor gemeiner Session abgelesen worden, die glarncrischcn Gesandten dcr einen und andern Religion aber erklärt hatten, keine Gewalt zu haben, gemeinlich etwas specifice zu projcctircn, noch in den Abjchied zu nehme», haben dies die katholischen Orte in ihren Abschied genommen und daS fragliche Projcct einem freundlichen Begleitschreiben durch einen exprcsscn Boten an gemeinen Stand Glarus abcrlasscn, "ut der Hinwcisung, wenn sich die Parteien nicht vereinigen können, stehe ihnen frei, unbeschadet dcr Standessouvcränität beiderseits MittclShcrrcn aus den andern Orten zu erbeten, i». Da Zürich in gemeiner Session erklärt hat, wegen dcö dem Maurus Heidelberger in dortiger Stadt gewährten Schuzcö Januar 1682. ohne Instruction zu scin, wird dorthin cin eindringliches Schrcibcn erlassen, diesem Mannc, dcr viclc Jahrc cin nicht nur cincin Pricstcr, sondcrir cincm Christen unanständiges und gottloses Leben gcführl hat, nach Inhalt des Burg- lind LandrechtcS des Abtes von St. Gallen mit den IV Schirmortrn und dcr darin begriffenen altern Bünde keinen ferner« Aufenthalt und Schirm mehr zu crthcilcn. Sollst dicscm Begehren nicht entsprochen werden und dcr Abt, wie sich scin Gesandter bereits vor allgemeiner Session geäußert, das eidgenössische Recht anrufen, so werden die katholischen Orte denselben bei de»> angeführten Burg- lind Landrccht und den gemeinen Bünden schüzcn. ». Die Gesandten von Freiburg beantragen, es möchte dcr fromme und wunderthätige ?. Marcus von Aviano, Capucincrordcns, noch einmal in die Eidgenossenschaft erbeten werden, was namcntlich diejenigen katholischen Orte, wo er noch nicht gewesen, sehr wünschen. Hierauf wird berichtet, dcr OrdcnSgencral, bei welchem cin solches Gesuch gestellt werden müßte, befinde sich gegenwärtig in Mailand und werde von da in die schweizerische Provinz kommen, wo man dann am füglichstcn mit ihm darüber reden könne; wenn man ihm aber vorher zu schrcibcn wünsche, so anerbietet sich Lueern, in gemeinsamem Namen cin solches Schreiben abgehen z» lassen. In Gewärtigung, ob ein dicSfälligcS Gesuch an Lueern gestellt werden wolle, wird die Sachc zur Nachricht in den Abschied genommen. «». Die Gesandten von Schwyz berichten, ihr Unterschreibe!, Johann Melchior Fach, welcher während verschiedenen Tagsazungcn in dcr Canzlei zu Baden den Orte» seine Dienste geleistet, habe zwischen Schwyz und Einsicdcln, wo die gemeine Straße dcr Fußgänger vo» verschiedenen Orten nach Einsicdcln gehe, zum Trost dcr Durchreisenden cin HauS gebaut, und empfehle» denselben den Orten zu einer Beisteuer mit ihren Ehrcnschilden und Fenstern. Das Gesuch wird aus künftigen Johannestag in den Abschied genommen. >». (S. u. Thurgau.) Man sehe auch in dcr Abtheilung Hcrrschastsangelegcnheiten: Deutsche gem. Vogt, itberh. Ii. Art. 8<1. Fremder Kriegsdienst, Werbungen. Landgrasschaft Thurgau. I. Art. 304. Gerichtsherrschaften. It. >». Art. 4l>8.». 409. Leibeigensch., Fall, n Grafschaft Baden. k» Art. tZ2. Judikatur- und Competenzanst. Zu lit. I. Das Theilungsproject enthält im Wesentlichen folgende Bestimmungen: 1. Jeder Theil soll eine eigene Obrigkeit sein und heißen, und deswegen Rath, Gericht, Hochgericht, Stok und Galgen habe» 2. Den Evangelischen soll übergeben werden das ganze Lintthal diesseits und jenseits der Linth bis in dst Mitte der Pfarrkirche im Fleken Glarus, worin beide Religionen ihren Gottesdienst zu halten haben! ferner alles Land auf dem rechten Ufer dcr Linth von Glarus abwärts bis an das Wasser, welches aus dem Walenstattersee bei dcr Zlegelbrükc in die Linth fällt. 3. Den Katholischen soll eingeräumt werde» das ganze Land auf dcr linken Seite der Linth von dcr Pfarrkirche in Glarus bis an die Rcichenburger und fremde Grenze. 4. DaS gemeine Gut, z. B. das Rath- und Zeughaus, die Kirchcngütcr und dek Spital sammt der Gebühr des Landsckcls u. dgl. sollen demjenigen Theil gehören, i» dessen Kreis sie liege», jedoch diesfalls durch Abrechnung und Auskauf die Gebühr gegen einander getroffen werden, ss. Vo»> groben und kleinen Geschüz sammt dem Pulver sollen den Evangelischen zwei Drittel und den Katholische» ein Drittel zugestellt werden. 6. Dia verfallenen und künftigen Fried- und Erbeinungsgelder von Frankreich, beziehungsweise Oesterreich sollen nach bisheriger Ordnung gethcilt werden. 7. Auf gemeiner Tagsazung so» jeder Theil seine Gesandtschaft haben, mit kehrSwcisem Wechsel des Vorsizcs; wo die Stimmen dcr beide» Thcile zerfallen, sollen sie nicht gezählt werden. 8. Mit Eröffnung der Schreiben an das gemeine Laut Glarus solle es gehalten werden, wie in Appenzell. 9. Wegen der Wahl dcr Vögte in die gemeine» Herrschaften und der Bcsezung der Vogteien Werdcnberg, Uznach und Gaster und des Ritts über das Gebirg habe es beim Herkommen und den Verträgen von 1623 und 1638 zu verbleiben, jedoch so, das jeder Theil die Bcsezung dieser vogtcilichcn, wie der eigenen Acmtcr für sich allein und ohne Einrede des Januar 1682. 33 andern vorzunehmen habe. Die Vögte zu Wcrdcnberg, Uznach und Gastcr habe» ihren Nid zu Hauben dcö gemeinen Landes zu prästircn. 1l). Jeder Theil soll sein eigenes Panner und Siegel haben, so daß dem einen das alte Panner, dem andern das alte Siegel gegebe» werde. Die Kosten der Anschaffung eines neuen Panners und Siegels seien aus dem gemeinen Sckel zu bestreiten. Um die übrigen, sowohl Landcs- als gewonnenen Fahnen könnte die Gebühr geschafft werden. 11. Die gemeinen Bundsbriefe und Gewahr- samcn sollen im Flcken Glarus aufbehalten, jedem Theil ein Schlüssel dazu zugestellt und authentische Abschriften davon gegeben werden. Besondere Briefe, Gewahrsamen und Schriften sollen denen zugestellt werden, welchen sie gehören. 12. Rüksichtlich der gemeinsamen und besonder» Aufbrüche und Kricgszüge, wie und wo jeder Theil zu werben haben solle, bezieht man sich auf den Vertrag von 1623. 13. Wegen Trazen, Schmüzen und Predigen wider den Landfrieden läßt man es bei den Verträgen bewenden; es sollen aber die Fchlbarcn gebührend bestraft werden. 14. Jedem ist gestattet, sich aus dem einen Ort in das andere zu begeben und sich niederzulassen, seine dermalen inhabcnden Häuser und Güter zu behalten und zu bewerben und die damit verbundenen Gerechtigkeiten, Steg und Weg unangefochten auszuüben. 15. Jedem ist daS „Marktgehcn," die Kirch- und Kreuzgänge und das Wallfahrten frei und ungeschwächt gestattet. 16. Was in diesem sechsjährigen Streit Ungutes aufgelaufen, soll insgcsammt todt und ab sein. 1?- Jedem Theil ist zugelassen, in Bündnisse zu treten und wegen den gemeinen Herrschaften Ortsstimmen Zu gebe», jedoch dem andern Theil ohne Schaden und Abbruch. 18. Endlich folge auö sich selbst, daß der Kläger den Beklagten vor dem Forum des leztern suchen müsse. (Aus dem Schwyzerexemplar.) 20. Konferenz der evangelischen nnd deren zngewandten Orte während der Tagsazung zu Baden. Ii», bis L4. Januar. (9. bis 14. a. K.) Staatsarchiv Zürich. Abschiede Bd. SS, tdl. S7S. Gesandte: Die nämlichen, wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Johann Peter Weiß, "andammann. . n. Das Hauptgeschäft bildet der Glarncr LandcSstrcit. Landannnann Weiß berichtet, seit der Confercnz von Aarau sei mit den katholischen Mitlandlcuten wiederholt ein Vergleich versucht worden, welcher ni einigen Punkten verfangen habe, in der Hauptsache aber an dem von den Katholischen festgehaltenen Grnndsaz, daß eidgenössische Streitigkeiten durch die Stimmenmehrheit der Orte entschieden werden müssen, llftchcitcrt sei. Darin seien sie durch eine Confercnz der V katholischen Orte in Brunnen bestärkt worden. Indessen werden in der March nnd anderwärts auf schwyzcrischem Gebiete Wachen aufgestellt, welche Gcgen- vvrsscht nöthig machen. Wenn in der Tagsazung die Stimmenmehrheit behandelt werde, sei er instruirt, 'ucht auszustehen, sondern, vor jeder weitem Einlassung, über den in Anwendung kommenden Grundsaz eine Entscheidung zu verlangen. Auf diesen Vortrag werden die Gesandten von Zürich beauftragt, mit denjenigen von Luccrn über die kriegerischen Anstalten Rüksprache zu nehmen, wobei von leztern jede feindselige Absicht tn Abrede gestellt wird. In der gemeinen Session beharren die evangelischen Orte einstimmig und mit ^achdmk auf dem Grundsaz der gleichen Säze; da aber die katholischen Orte den cntgcgcngcseztcn Grundsaz vcrtheidigcn, so wird diese Streitfrage für einmal eingestellt. Indessen besprechen sich die evangelischen Orte "Ut Landannnann Weiß, und die katholischen mit Statthalter Bachmann in Betreff des auf die Bahn 5 34 Februar 1682. gekommenen ProjectS einer Landcstheilung zwischen den Rcligionöparteicn in Glarus. Landammann Weiß hält diese Idee für unausführbar und ungerecht, indem die Evangelischen sich nicht werden gefallen lassen müssen, ihren Besitzstand aufzugeben und Nicdcrurncn, NäfclS, Biltcn u. s. w. mit dem wilden Lintthal zu vertauschen. Ucberdics würde eine solche Landcöthcilung den bestehenden Verträgen, der Jurisdiction, der Bcsczung der Vogtcien, dem LandcSsekcl und Kirchcngut u. s. w. zuwiderlaufen. Obschon die evangelischen Orte hieraus die Ansicht gewinnen, die Landcöthcilung sei unausführbar, so wird evangelisch Glarns doch empfohlen, auf einen dieSfälligcn Antrag der Katholischen, jedoch mit aller Vorsicht, einzutreten, um den Vorwurf der Ungcncigthcit zu einer Annäherung auszuweichen. Wie dann daö Projekt der LandeSthcilung und der Vereinbarung über die noch streitigen Punkte den beiden RcligionSpartcicn zur Vermittlung unter ihnen selbst oder mit Zuzug friedliebender Herren aus den unbcthciligtcn Orten zugewiesen worden ist, zeigt der allgemeine Abschied. I». Gemäß dem lcztcn Abschied von Aarau wird von jedem Ort ein Gesandter zum französischen Ambassador geschikt, um ihm die Bedrängnisse der Evangelischen in Frankreich und die auf-! fälligen Maßregeln gegen eidgenössische Angehörige vorzustellen. Derselbe crwicdcrt, dem Könige sei eine Bcdrängung der Evangelischen gar nicht lieb und Einige, welche sich in Poitou gegen Rcformirtc etwas Muthwillen erlaubt haben, seien mit dem Tode bestraft worden. Um so weniger werde er Eidgenossen gegen den Bund und die Bcibricfe ihrer Religion wegen beeinträchtigen. Als ihm aber der Bürgermeister Hirzcl den besiegelten Act betreffend das Verfahren gegen die Frau Zollikofcr vorwies, versprach er, sofort gegen solche Handlungen gebührende Abhilfe auszuwirken. «. Auf den Wunsch Berns wird das Pathcngcschcnk für den Grafen von Teklenburg auf den Werth von hundert Dublonen fcstgesczt. Schaffhausen nimmt dies all rekereiulum. 2t. Coufcrenz der drei Orte Uri, Schwyz und Nidwalden. An der Treib. lttttL, i». Februar. Landesarchiv TchivVz. Abschiede. Gesandte: Uri. Anton Schneid, Landammann; Johann Karl Püntincr, Statthalter. Schwpz. Jakob Weber, Landammann; Franz Jütz, dcö Raths. Nidwalden. Karl Leodcgar Lussi, Landammann und Panncrherr; Johann Ludwig Lussi, alt-Landammann und Landshauptmann ob und nid dem Wald. ». Der Confcrenz liegt hauptsächlich die Besprechung der Frage ob, wie man sich zur Wehr stellen wolle, wenn sich die beiden Religionspartcien in Glaruö über das Badcncrproject nicht vergleichen könne» und cS darüber zu einem Bruch kommen sollte. Vorerst scheint nöthig, den Landvögtcn zu Bellcnz, Bollenz und Rivicra den Auftrag zu crthcilen, ihre Untergebenen, namentlich diejenigen deS ersten Auszuges, mit Unter- und Ucbcrgewehr bereit zu halten. Da aber der Bericht gefallen ist, von den dortigen zweitausend Mann seien schwerlich dreihundert bewehrt, so wird den Landvögten befohlen, die Landcssteucr um ein Gebührendes zu erhöhen, um daraus Gewehre anzuschaffen. Bellcnz und Bollcnz sollen jährlich je hundert und Riviera fünfzig Kronen bcischießcn. Ein gutes Seitengewehr soll Jeder auf eigene Kosten anschaffen und bei Strafe und Ungnade nicht mehr verkaufen; auch sollen die Gewehre in jeder Vogtci an einem Februar 1682. 35 bestimmten Ort hinterlegt und sauber gehalten werden. Schwyz nimmt diesen Gegenstand ucl rolorvnÄum. >> Bei der Bcrathung wegen Vcrproviankirung von Baden, Bremgartcn und RappcrSwyl hat man auf ähnliche Vorkehrungen, welche im Jahr 1655 in Küßnacht verabredet worden, verwiesen und gutbcfundcn, dieselben bei einer künftigen V oder Vllortischcn Konferenz nach Maßgabe der gegenwärtigen Umstände in Bcrathung zu ziehen. Im weitem wird beschlossen: 1. Die Klöster sollen ihre Früchte sicher verwahren, damit sie nicht wieder dem Feind zu Thcil werden; 2. auf erwähnter Konferenz sollen die mit unö verbündeten Fürsten um wachbarc Aufsicht über unsere Verhältnisse angegangen werden; 3. gleiches soll gegen unsere Verbündeten im Wallis geschehen und ihnen von Luccrn auö Vcrhaltömaßregeln gegen die Stadt Bern erthcilt werden; 4. auf der nämlichen Konferenz soll der goldene Bund abgehört werden, damit die Orte, besonders aber Frciburg und Solothurn wissen, daß jener sie mehr verpflichte, als sie bisher geleistet haben. Man hat sich weitläufig berathschlagt, was im Fall eines Bruches gegen Glaruö vorzunehmen fli, dabei aber rathsam befunden, daß die Anschläge der Katholischen geheim gehalten werden, auf eintretenden Fall aber die KricgShäuptcr sofort die Exemtion bewerkstelligen. Indessen soll jedes Ort sich mit fleißigen und verschwiegenen Boten versehen und RappcrSwyl, Hürden, Pfäffikon und Schindcllegi mit erforderlichem Volk bcsczt werden. «I. u. «>. (S. u. Bcllcnz :c.) I'. (S. u. RappcrSwyl.) zx. Nidwaldcn bringt in Erinnerung, daß cö an der Zeit wäre, die parmcsanischc Forderung zu Ende zu führen. I». Der Antrag von Schwyz auf Erneuerung dcö savoyischcn Bündnisses wird auf die bevorstehende Tagsazung in Luccrn verschoben. Man sehe auch !» den Abschnitten Herrschafts- und Schirmortsangclegenheiten: Vogteicn Bcllcnz ,c. «I. «. Art. k. u. 7. ' Aapperswyl. r. Art. t. 22. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. Ut. Februar. Staatsarchiv jiuccrn. Allg. Adsch. Bd. I.XVIII. kol. 40. Gesandte: Lucern. Eustachius von Sonncnbcrg, Schultheiß und Panncrhcrr; Joseph Amrhyn, alt-Schulthciß; Beat Schumacher, Statthalter; Johann Thüring Göldlin von Tiefenau, Vcnncr und des Raths. Uri. Anton Schmid, Landammann; Sebastian Muhen», alt-Landammann. Schwyz. Jakob Weber, Landammann; Franz Bctschart, alt-Landammann. Unterwaldcn. Peter Enh, Landammann °b dem Wald; Karl Lcodcgar Lnssi, Landammann lind Panncrhcrr nid dem Wald; Johann Ludwig Lussi, alt-Landammann und Landshauptmann ob und nid dem Wald. Zug. Paul Müller, Landvogt; Peter Heß, Sckclmcistcr, beide des Raths. Hauptzwek dieser Konferenz ist die Bundcscrneucrung mit Savoycn und Bcrathung über den Religions- flrcit zu GlaruS. ». Die V katholischen Orte äußern ihre Bedenken, daß Victor Amadeus, Herzog von Savoycn, keine Schritte thue, um die Erneuerung des im Jahr 1652 zu Turin beschworenen Bundes zu bewerkstelligen. ES ist von Seite der Orte ein Fehler gewesen, daß sie am 8. Oktober 1671 auf Verlangen 36 Februar 1682, des verstorbenen Herzogs Karl Emanucl dessen Sohn Victor Amadeus in daS Bündniß einschlössen, ohne dabei festzusezen, daß dieser den Bund wieder zu erneuern habe, wenn er zur Regierung gelange. Da der Herzog seinen eidgenössischen Verbündeten weder vom Antritt seiner Großjährigkcit und seiner Regierung, noch von seiner Heirat mit der Prinzessin von Portugal förmliche Kcnntniß gegeben hat, sei zu besorgen, er wolle die Erstattung der Eidcspflicht umgehen, so daß die Eigcnosscn allein gebunden wären, der Herzog j aber sich offene Hand behalten könnte. Die verbündeten Orte aber sollten gerade in gegenwärtiger Zeit wissen, wessen sie sich von Savoycn zu versehen haben. Es wird daher beschlossen, dem Herzog durch ein freundbundcsgcnössischcs Schreiben die nöthigcn Vorstellungen zu machen und ihn zu bitten, noch vor Antritt seiner Reise eine förmliche Erklärung über die Bundescrncuerung abzugeben. Gleichzeitig soll der Markgras von Grcißy, welcher dermalen bei Hofe ist, gleichwohl aber noch den Charactcr eines Gesandten bekleidet, ! um seine Unterstüzung betreffend diese Erklärung angegangen werden. I». Da die unkatholischcn Orte seit der leztcn badischcn Tagsazung sich dem Vernehmen nach auf alle Eventualitäten des Rcligionsstrcitcö in Glarus gefaßt machen, sollen sich die Katholischen rechtzeitig vorsehen, und zwar nach den frühem Verabredungen von Küßnacht. Doch soll alles geheim gehalten werden und die KricgSverständigen jedes Orts sollen, sobald das Glarnergeschäft einen bcsorglichen Ausgang vcrmuthcn läßt, an einem abgelegenen Ort zusammentreten, das Nothwendige unterreden lind zur Vollziehung die erforderlichen Befehle erlassen, jedoch in der Meinung, daß der Krieg nicht von den Katholischen angefangen werde. Als förderliche Maßregeln werden auch in Anregung gebracht, die bedrohten Gotteshäuser in den gemeinen Herrschaften zu verwarnen, daö Ihrige in die katholischen Orte in Verwahrung zu geben; dieselben ferner, da es sich auch um ihre Existenz handle, um einen gebührenden Vorrath für die Kricgsvölkcr anzügchen, Wallis und die fremden verbündeten Fürsten zu getreuem Aufsehen und im Fall der Roth zu trostlicher Hilfeleistung zu mahnen und Frciburg und Solothurn gemäß dem goldenen Bund zu Erstattung ihrer Pflicht vertraulich zu erinnern. ES wird auch ein an diese Conferenz gerichtetes Schreiben des Auditors Chcrufini verlesen, worin er berichtet, daß er von dem Eifer der Katholischen in dieser Sache dem römischen Hofe Mitthcilung gemacht habe, daß man dortseitö für sie die besten Wünsche hege und der Erwartung lebe, es werden sich die Orte als wahre Nachfolger ihrer Altvordern bewähren. Luccrn wird hierauf beauftragt, dieses Schreiben in gemeinem Namen zu verdanken und die Angelegenheit dem römischen Hofe zu empfehlen. «-. Die Antwort Zürichs wegen Maurus Heidelberger, die allen katholischen Orten bereits mitgcthcilt worden, und die dahingeht, derselbe habe sich aus der Stadt entfernt, wird nochmals verlesen und darauf in Antwort zu crthcilc» beschlossen, daß man hicmit, waS die Person besagten Heidelbergers betreffe, befriedigt sei und übrigens die Sache einfach bei dem Burg- und Landrccht mit dem Gotteshaus St. Gallen bewenden lasse. Auf die angehängten Punkte wolle man nicht eingehe», indem der Landfrieden darüber schon genügsame Erläuterung gebe. «I. (S. u. SarganS.) o. Luccrn gibt den übrigen Orten von einer Verordnung Kcnntniß, durch welche es Jedermann öffentlich habe verwarnen lassen, zu leichtes, durch Löthcn, Nageln oder Vergolden schwer gemachtes Gold im Handel oder bei Zahlungen anzunehmen, und insbesondere den Goldschmieden verboten habe, zu leichtes Gold zu solchem Zwckc zu löthcn, zu nageln oder zu vergolden. Luccrn ersucht die andern Orte, diese Verordnung ebenfalls einzuführen, damit wieder gutgcwichtigeö Gold in's Land komme. DaS Gesuch wird in den Abschied genommen, t'. Wallis wird das von der katholischen Conferenz im verflossenen December an Bern erlassene Schreiben in Betreff seiner Anstände mit diesem Orte mitgctheilt, damit die Republik Wallis den guten Willen der katholischen Orte, ihr in ihren Anliegen bcholfcn und März 1682. 37 bcrathcn zu sein, crschm möge. Damit kann dann füglich eine Mitthcilung übcr den Stand dcs Glarncr- gcschäfts verbunden, Wallis zum getreuen Aufsehen auf die katholischen Orte, zur Beobachtung aller allfälligcn Bewegungen in der bcrncrischcn Landschaft und im Nothfall zu buudcSgcnössischcr Hilfeleistung crmahnt werden, zx. (S. u. LuggaruS.) >>. Nachdem die Session bereits geschlossen lind die Gesandten mit einander beim Mittagessen versammelt waren, erschien von GlaruS Statthalter Bachmann, auf dessen Verlangen sich die Gesandten wieder versammelten. Derselbe eröffnet, nach Mitthcilung der badischcn Mittel haben die Katholischen an der vorgeschlagenen Landes- und RcgimcntSthcilung, die Unkatholischcn dagegen an der Fortsezung dcö Bcrglcichövcrsuchö unter den beiden Parteien selbst oder mit Zuzug stlbstcrbctcncr Vermittler festgehalten; da aber von Seite der Unkatholischen darauf gedrungen werde, das Schreiben gcsammtcr Orte in Baden durch ein Schreiben dcö gemeinen Standes GlaruS im Sinne der diesem anempfohlenen Vereinbarung zu crwicdcrn, so sei er beauftragt, sich diesfalls den Rath der anwesenden katholischen Orte zu erbeten. Nach Erwägung dieser Umstände wird dem Abgeordneten dcr Vejchcid crthcilt, auf dcr LaudcS- und RcgiincntSthcilung zu bestehen und, sofern man nicht durch sich selbst dazu gelangen könne, Vermittler dazu aus den Orten zu erbeten. Sollte dieser Versuch nicht verfangen, so werden die katholischen Orte daö Interesse ihrer Glaubensgenossen bundcsmäsiig schüzcn und handhaben. Indessen sollen die Katholischen die Sache zu verzögern suche», bis der Schnee geschmolzen und das Land offen sei. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangeltgenheite» : ^wsschast Sargans. «I. Art. t9K. Kriegs- und Militärsachen. Aogtei Luggarus. >5. Art. KI. Jnstizsachen, Recht, Gericht. 23. Geheime Conferenz der V katholischen Orte. Brunnen. UtttL, 5. Marz. Staatsarchiv Lucer». Acten' RcsormationS- und NeligionShiindel; ebendaselbst im Actenband 'I'oin. so. a, Glarnerhandel. Gesandte: Luccr lt. Joseph Amkhyn, Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Thüring Göldlin von Tiefenau, Vcnncr. Uri. Anton Schmid, Landamman»; Sebastian Emanucl Tanncr, Landsfähndrich. Schwhz. Jakob Weber, Landammann; Franz Ehrlcr und Franz Bctschart, beide alt-Landammann; Franz Riget, Statthalter; Heinrich Fridolin Rcding, Obcrstwachtmeistcr. Unterwaldcn. Peter Entz, Land- a>»n>ann ob dem Wald; Karl Lcodegar Lussi, Landammann und Pamrerherr; Franz Achcrmann, alt- ^andamniann nid dem Wald. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Ammann; Franz Kreuel, alt-Ammann. Diese Versammlung ist von Luccrn nach dem Beschlüsse dcr lcztcn dortigen Conferenz zusammcnbcrufcn worden, damit die V Orte durch ihre kriegserfahrenen Ehrenmittel und Officicrc in diesen gefährlichen Zeiten llch unterreden und sich auf kriegerische Begebenheiten gefaßt machen, namentlich in Betreff dcr Bcsczung der Pässt. s. Landschrcibcr Karl Schindler in Baden wird beauftragt, mit dem Prälaten in Rheinau Rühprachc zu nehmen, um zu verhüten, daß die Vorräthe dieses Stiftes, wie ehemals, dem Feinde in die Hände fallen. Auch wird nicht unthunlich erachtet, durch Vermittlung des Internuntius den Papst um eine Steuer für die Festungswerke in Baden und zur Erhaltung einer ständigen Bcsazung zu ersuchen, 38 März 1682. was Luceru überlassen wird. II. Behufs Fcstsczung der kriegerischen Maßregeln werden die früher in Lucern gemachten Ordnungen vom 8. März 1657, 7. März 166t und 5. October 1663, auch der Abschied zu Wyl vom 12. November 1658 verlesen, an welchen man nichts zu verbessern findet, sondern alles nach deren Inhalt verbleiben läßt. Einzig in Rüksicht auf den Abschied von Wyl wird Schwyz beauftragt, die bezüglichen Verabredungen mit dem Abt von St. Gallen mündlich zu erneuern. III. Zug verlangt instructionsgemäß, daß die Commandantcn abgeändert und den Orten nach gewechselt werden sollen, da sie ihren Posten eine lange Zeit versehen hätten. Dieser Borschlag wird nicht beliebt, in Betracht, daß alle Orte mit gleicher Last beladen und ihre Commandantcn zu vcrschikcn haben, und daß auö einer solchen Abwechslung nur Verwirrungen entstehen konnten. IV. Im Einzelnen werden folgende Kricgömaßrcgcln festgcsczt: Klingnau soll als wichtiger Paß, namentlich auch zur Beobachtung der Vogtei Schenkenberg wohl bewahrt werden. Der Schollbcrg wird Untcrwaldcn mittelst seines dort habenden Landvogtcs zur Bcsczung empfohlen. Dem Ort Schwyz gegenüber, welches besorgt, der Schauplaz des Krieges zu werden und viele wichtige Pässe hat, wird der Grundsaz ausgesprochen, daß jedes Ort seine Pässe selbst zu bcsczcn und sein Land zu bewahren hat; jedoch wird ihm von allen Orten nach Nothdurft bundcsbrüdcrlichc Hilfe zugesichert. Wallis soll von Lucern rechtzeitig zu bundesmäßiger Hilfe gemahnt werden. Wegen den Kosten dieser Hilfeleistung, da sie laut Bund auf den begehrenden Thcil fallen, soll auf der nächsten VIlörtischcn Conferenz das Weitere verabredet werden. Luccrn wird bevollmächtigt, in gcsammtcr Orte Namen an den Papst, an Mailand und an den Herzog von Savoyen, wie auch an die Bischöfe von Eonstanz und Basel zu gelangen, und sie unter Vorstellung der geleisteten Dienste und behufs Verhütung mchrcrn Unglükö zur Beihilfe aufzufordern und je nach den Umständen zu scheinbaren Feindseligkeiten zu vermögen, wodurch der Feind thcilwcisc könne gehemmt werden. Den Landschreibcrn zu Baden und in den Frciämtcrn wird Auftrag crthcilt, der Rcuß und Aare nach das Nöthigc anzuordnen und nach Umständen die Schiffe wcgzuthun oder zu versenken. Insbesondere soll der Landschrcibcr zu Baden, falls cS unter der Regierung dcö jczigen zürcherischen LandvogteS zu einem Bruch käme, sich dieses lcztcrn versichern und dcS Schlosses impatronircn. Der Landschrcibcr in den Frciämtcrn soll die Alters halben abgegangenen Feuerzeichen restaurircn. Die Erklärung der meisten Orte, daß sie sich nicht mit Proviant versehen haben, denselben aber im Feld genugsam zu finden hoffen, erscheint bedenklich und man findet besser, ^daß jedes Ort sich wenigstens für etliche Tage damit versehe, was Uri seinerseits verheißt. Da Frciburg und Solothurn sich dem Anschein nach neutral verhalten möchten, sollen sie auf eiucr beförderlich zu haltenden VIlörtischcn Eonfcrcnz zur Beobachtung dcö goldenen Bunds kräftigst angehalten und von ihnen eine kathcgorischc Antwort verlangt werden. Auch soll man sich gefaßt machen, den Krieg sowohl offensiv als defensiv zn führen, und, wenn die Parteien in GlaruS sich nicht vergleichen können, den Vorthcil nicht aus der Hand lassen. Mit dem Abt von St. Gallen sollen die katholischen Orte eine Eonfcrcnz halten und entscheiden, was zu thun sei. Sofern entschieden würde, den Krieg offensiv zu führen, soll derselbe der Gegenpartei rechtlich erklärt »verde». Lucern verheißt den übrigen Orten freien Kauf und Ma^t. Rüksichtlich der Klöster und Stifte vertröstet man sich, da die Weltlichen Leib, Gut und Blut darsczcn, werden sie mit Darreichung von Proviant, Geld und Munition das Ihrige leisten; wo »öthig, soll sich Luccrn diesfalls an den Internuntius, zu Händen dcö Papstes, wenden. Der im ersten Auflauf nach Kaiscrstuhl vcrsczte Obcrvogt Zwcyer soll sobald möglich durch eine andere qualificirte Person abgelöst werden. Rüksichtlich der Looö- und Feuerzeichen läßt man es beim Abschied von Küßnacht bewenden. Jedem Ort wird auferlegt, die Eommandantcn April 1K8S. 89 »nd Officicre zu wählen und die Compagnien zu bilden. Schwyz soll ein Looö- und Feuerzeichen gegen Secliöbcrg anordnen, von wo dann nach Altdorf und Miele» avisirt werden kann. Auf den Fall, daß unsere ennctbirgischcu Untcrthancn sich, wie chcvor, ungehorsam erzeigen sollten, sollen die Ortsstimmeu inS- Micin atlSgcfertigt und gegebenenfalls dem Vorort Luccrn übersendet werden, welches sie dann ihnen mit ernstlichem Bcfehlsschrcibcn mitzuthcilcn hat. Sollten sie dann auf Befehl dcS LandvogtcS oder aus sich selbst ausbleiben, so sott im erster» Fall der Landvogt gefänglich eingezogen, in lcztcrm aber die Untcrthanen als Rebellen abgestraft werden. Gegen die Berncr sollen Lueern und Uri, und gegen die Zürcher Schwyz uud Zug Späher und treue Kundschafter unterhalten. Weil bei solch' gefährlichen Zeiten die Verschwiegenheit e>» großes Kleinod ist, indem durch Offenbarungen die köstlichsten Anschläge zu Luft gemacht werden, wie luccrn unlängst erfahren hat, so geloben sich alle Orte die sorgfältigste Beobachtung der Verschwiegenheit. Da man allgemein überzeugt ist, daß, wenn im lczten Aufstand der Friede im Feld gemacht worden wäre, dus gegenwärtige Mißvcrständniß der gleichen Säzc halber nicht entstanden sein würde, so ist beschlossen worden, nach einmal erfolgtem Bruch den Frieden nur im Feld zu machen. II». Auf die Anregung von Brunner Abschied in eine schriftliche Note zu fassen. Dann soll Appenzell zu gutem nachbarlichem Verständnis mit dem Abt von St. Gallen ersucht werden, «l. (S. u. SarganS.) v. An den Gcsundheitörath in Mailand wird eine neue Erinnerung behufs Mitthcilung seiner Entschließung wegen des CommissärS z» Bcllenz erlassen, 1. Im jüngsten Abschied zu Brunnen wird zu berichtigen erkennt, daß im Fall eines April 1682. 41 begehrten Zuzuges aus dem Wallis diese Hilfeleistung laut lcztaufgcrichtctcm BundeSabschicd auf Kosten dcS hilfcleistcnden und nicht des mahnenden ThcilcS zu geschehen habe. Von Obwaldcn wird Bericht gegeben, ü'aö sich dortscitS mit ungcschiktcn groben Reden eines Priesters gegen Frankreich zugetragen, worüber vom französische» Gesandten Gcnugthuung verlangt und ferner auch gegen einige Kapueincr geklagt werde. Die übrigen Orte, hierüber um ihren Rath ersucht, nehmen die Sache nä rkloronäum, glauben aber, daß es Ü»t wäre, wenn sich Obwaldcn mit dem Internuntius, welcher deshalb guter Gesinnung sein soll, freundlich vergleichen suchte. I,. Zulczt wird fragwcisc angebracht, ob es nicht anständig wäre, dem Papst die sicbührende Obedicnz zu erstatten. Auf die Bemerkung, daß demselben Gesandtschaften nicht angenehm seien und daß man die Gratulation schon längst schriftlich verrichtet habe, läßt man eö beim Geschehenen bewenden. Man sehe auch in dein Abschnitte Herrschnftsangelegenheiten: Grafschaft Sargans. «I. Art. t »7. Instizsachen, Recht, Gericht. 25. Coufercnz der Orte Uri, Schwyz, ttnterwaldeu und Zug. Brunnen. U>. April. LandeSarchi» NIt»valt>c». Abschiede. Gesandte: U r i. Sebastian Muhcim, alt-Laiidammann; Karl Beßler, Sckclmcister. Schwyz. Jakob Weber, Ritter, Landannnann; Johann Franz Ehrlcr, Landöhauptmann der March, und Franz Betschart, beide nlt-Landammann; Johann Kaspar Dcttling, Sckclmeistcr. Unterwaldcn. Peter Elitz, Landammann, von Obwaldcn; Johann Ludwig Lussi und Johann Jakob Stultz, beide alt-Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Ritter, alt-Amniann; Johann Jakob Andcrmatt, alt-Landvogt und des Raths. i». Wie Unterwaldcn schriftlich an Uri berichtet hatte, soll auf der lcztcn Coufercnz in Luccrn in Betreff bcr Solcmnisation des Bundes mit dem Herzog von Savoycn zwischen Luccrn und den übrigen vier Orten Gre Meinungsverschiedenheit über den Inhalt der dem Herzog auf sein freundliches Schreiben zu crtheilcnden Antwort gewaltet haben. Weil damals die Chrcngesandtcn von Uri und andern Orten wegen besonderer Geschäft frühzeitiger verreist waren, wünscht Uri zu vernehmen, worin diese Schwierigkeiten bestanden haben. Hierauf wird weitläufig rclatirt, der Stadtschrcibcr von Luccrn sei im Sinne der übrigen vier Orte beauftragt worden, das Schreiben in der Weise zu concipircn, daß sie dem Herzog anhcimgcstcllt haben sollen, für die Bundeöcrneucrung eine Gesandtschaft zu verlangen; Luccrn habe sich diesfalls ohne Gistruetion erklärt, dagegen aber versprochen, das Conccpt stiller Obrigkeit zu hinterbringen und sich darüber G äußern. Nun sei aber das Schreiben in einer Weist concipirt worden, daß der Herzog daraus hätte ^tnchmcn müssen, die Reist nach Picmont sei den Orten mißbclicbig, indem wegen der bevorstehenden b'andsgemcinden die Häupter nicht entlassen werden können und daß die Disposition in dieser Sache ganz dem Herzog eingeräumt sei; dem entgegen haben die übrigen Orte Streichung dcS erstem Punktes und eine Modifikation in dem Sinne verlangt, daß dem Herzog die Bezeichnung der Zeit und der Malstatt in seinen banden überlassen werde, da die von Luccrn verlangte Fassung den Schrill trage, als habe man „den Bcttelsak angehängt"; in diesem Widerstreit der Meinungen seien die Orte auseinander gegangen und 6 42 April 1K8Z. Lucern habe die Sache aä roksronäum genommen, ohne jedoch seither eine Erklärung abzugeben. In der Berathung hierüber wird mit Befremden hervorgehoben, wie Luccrn die Stimmenmehrheit, die man den Unkatholischen gegenüber so- steif zu handhaben versprochen, hierin nicht achte und dabei wahrscheinlich ei» heimliches Interesse zu erlangen suche. Es wird daher erkannt, auf dem Beschlüsse der Mehrheit zu verharren, vorerst aber durch einen Eilboten Lucern zu einer Erklärung aufzufordern, ob es bereit sei, daS Schreiben an den Herzog von Savoycn nach dem von den vier Orten verlangten Inhalt abgehen zu lassen. I». Uri rügt ernstlich, daß Hauptmann Karl Ludwig Lussi sowohl in Schwyz alö in Unterwaldcn viele Soldaten für seine zum höchsten Nachtheil der Eidgenossenschaft im Mailändischen aufgestellte Frcicompagnic anwerbe und unbegrüßt durch Uri führe, wofür cö aber künftig den Paß nicht mehr gestatten werde. Schwyz schließt sich dieser Erklärung an und stüzt sich dabei auf einen Beschluß der jüngst an der Treib gehaltenen Konferenz, welcher zwar nicht in den Abschied aufgenommen worden sei. Unterwaldcn u»r Zug, die hierüber nicht instruirt sind, nehmen diese Anregung in den Abschied. « . (S. u. Bcllenz -c.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vogtcien Bcllenz ic. v. Art. ll. 2tt. Conferenz der Orte Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Brunnen. 1Mt2, 14. April. LaiibcSarchiv Nidwaldc». Abschiede. Gesandte: Uri. Jost Anton Schmid, Landammann; Sebastian Muhcim, alt-Landammanil; I)r. Johann Wipflin, des Raths. Schwyz. Jakob Weber, Ritter, Landammann; Franz Ehrlcr, Landöhauptmann der March; Franz Bctschart, alt-Landammann; Johann Kaspar Dettling, Sckclmcistcr. Unterwaldcn. Johann von Dcschwandcn, alt-Landammann, von Obwaldcn; Johann Ludwig Lussi und Johann Jakob Stultz, beide alt-Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Kaspar Müller, alt-Landvogt und des Raths; Johann Kaspar Engster, Sekelmeister. Nachdem von Luccrn auf das von der leztcn Conferenz in Brunnen erlassene Schreiben die verlangte Antwort sammt abschriftlicher Beilage des im Namen der sechs mitverbündctcn Orte an den Herzog von Savoyen abgcschiktcn Schreibens eingegangen, äußern die anwesenden Orte ihre Bestürzung über das Unterfangen Luccrnö, an den Herzog ein Schreiben abzugeben, zu welchem die Mehrheit der Orte ihre Zustimmung nicht crthcilt hatte. Indessen wird von dem Antrag, das Verfahren Luccrns in einem Schreiben zu rügen und die Androhung zu machen, daß man den luccrncrischcn Abschied, wenn er mit dem abgegangenen Schreiben gleichlautend sei, nicht annehmen werde, abstrahirt, da Uri hiczu nicht instruirt ist. Auch der Anregung, ob man nicht dem savoyischen Gesandten von den vier Orten aus die in Lucern mit Mehrheit ausgesprochene Ansicht mitthcilcn solle, wird keine Folge gegeben, weil die Antwort aus Savoycn einlangen könnte, bevor daö hicrscitigc Schreiben an seine Bestimmung käme. Schließlich hat man allerdings „Lamentationen" darüber angestellt, daß die Stimmenmehrheit nicht geachtet und die ältesten Orte der Eid- Mai 1682. 43 Mosscnschaft von den ncncrn hintangcsczt werden, gleichwohl aber keinen Beschluß gefaßt. I». Um das Parnicsanische Geschäft einmal erledigen zu können, werden Schwyz und Untcrwaldcn eingeladen, jedes seinen dichter und unter sich den Obmann zu bezeichnen. 27. Nechmmgs-'Confercttz der beiden Städte Bern nnd Freiburg detreffend ihre geineiilsainen Vogteien. Murten. 2«. bis 30. Mai. Staatsarchiv Bern. Freiburger Abschiede Bd. Ii.. S. 260. Gesandte: Bern. Johann Rudolph Wurstcmbcrgcr, alt-Sckelmeister, und Johann Rudolph Sinncr, ^"t>e des täglichen Raths. F r e i b u r g. Franz Peter Bondcrwcid, alt-Sckclmcistcr; Johann Castclla, Sckclmcister; Niklaus Bondcrwcid, Stadtschreibcr. » (S. u. d. betreffenden Vogteien.) <>«z. Die Gemeinden Villarcpos und Chandon erneuern Beschwerde, daß die Gemeinde Pfauen (Faoug) Vieh, das sich in ihre Gemarkung verläuft, mit einem so hohen Pfand, nämlich einem Bazcn von jedem Stük, statt eines Vierers belege, und berufen sich namentlich "uf die zu ihren Gunsten sprechenden Zeugen der Stadt Wiflisburg und auf den Rcccß von t658. Faoug klangt, daß die klagenden Theilc ihre Klagen an den zuständigen Richter bringen, rr—«». (S. u. d. ^treffenden Vogteien.) vv. Da dann und wann bcrnischc Angehörige, welche zur Fastenzeit über das Gebiet ^mn Freiburg reisen oder daselbst zu thun haben, aus Unachtsamkeit Fleisch essen nnd dafür empfindlich Wraft werden, oft mehr mit Rüksicht auf das Vermögen des Betreffenden als auf den Fehler, wünscht ^rrn, daß eine bestimmte Strafe für die Ucbcrtrctung des Flcischvcrbots fcstgcsezt werde, damit der Straf- sÄligc wisse, was er zu bezahlen habe. Die Gesandten von Freiburg geben solche Straffällc zu; die Strafe ^rhtc sich aber nach den Umständen und könne sich nicht von vornherein fcstsczen lassen; übrigens werde Mau swts nach Recht und Billigkeit verfahren. (S. u. d. betreffenden Vogteien.) Die Amtleute von Oron und Rur werden angewiesen, je vierzig mit den Buchstaben I) und I? bezeichnete Aiarchstcine für die Grenzlinie zwischen beiden Acmtcrn zurüstcn zu lassen, damit die Grcnzbcrcinigung nach Erndte unvcrweilt zu Ende geführt werden kann. so«-. (S. u. d. betreffenden Vogteien.) ^1. Freiburg ersucht die Gesandten von Bern um Zurüknahmc der an Herrn Dufour in Vivis crtheiltcn ^»»cessio», den Handel mit Käöfäßchcn ausschließlich allein zu betreiben. DicS verstoße gegen den ^nmdsaz dcö freien Handels und belaste die Untcrthanen, die jährlich große Quantitäten Käse in solchen ^ßchcn versenden, da Dufour jedes um l 2 Bazcn verkaufe, während sie im Lande um 7 Bazcn erhältlich Mären. Bern ist geneigt, die Sache in Würdigung zu ziehen; das Monopol sei vorzüglich deshalb crtheilt Morden, um den Holzconsum im Lande zu schonen, u. s. w. (S. u. Grandson.) 1,1,1,. Die an- ^"zcndcn bcrnerischcn Untcrthanen beklagen sich wider die Einführung eines Zolls zu AlliercS, weil Freiburg ku keinen Zeiten weder da noch zu Bubcnbcrg (Montbovon) eine Auflage bezogen und bekanntlich das Amt ^"ancn und Grcpcrz seiner Zeit unter dem nämlichen Herrn gestanden seien. Zu berüksichtigen seien auch " liberaris großen Kosten, welche der Gemeinde Montreux durch den Unterhalt der langen Straße über den 44 Mai 1682, Moni de Jamal» erwachsen. Wenn daher dieser Zoll nicht abgestellt werde, sei Bern gcnvthigt, Allicrcs umgehen und den Weg nach Aiglc und Ncuvcvillc zu nehmen. Frciburg beruft sich auf den Obman»sspr»ä von Schwyz vom Jahr 1599, der deutlich melde, daß der Berg Naya gegen Bezahlung von 1996 Psuni Bern zugesprochen wurde, unter dem Borbchalt, daß dadurch denen von Frciburg kein Abbruch an ihre» Zoll zu Bubenberg geschehe, III. Gegen Bern führt Frciburg folgende Beschwerden: 1. Zu Vivis nothhs man die Frciburger außer Entrichtung des dortigen Zolls noch zur Bezahlung desjenigen von Ouchy unl Nyon, obwohl sie leztcrc Zollstättcn gar nicht berühren, sondern gegen Savoycn hinfahren. 2. Die Zoll! stcigcrung zu Morsec habe die Zollvcrmindcrung zu Murtcn zur Folge. 3. Zu Palczicux werde ein neun' Brükcilgcld erhoben. 4. In Bern erhöhe man den Zoll auf das Geflügel und andere Eßwaarcn, die ^ den Wochenmärktcn aufgekauft werden, und gehe man auch damit um, den Pfundzoll zu steigern. Bcm antwortet: 1. der Zolltarif zu Bivis beruhe auf dem Vergleich von 1672. 2. Daß zu Morsec der Zoll M genau genommen und in Bern neue Auflagen auf Victualicn gcsczt werden, sei ganz neu; man werde dahe> Nachfrage halten und die Gebühr verschaffen. 3. Zu Palczicux werde nur ein Brükengcld, kein Zoll erhöbe», das dem Zoll von Rue entspreche. Kit It. u. III. (S. u. d. betreffenden Vogtcicn.) In dc>» Streite der Gemeinden Miscry und Courtion mit der Stadt WifliSburg betreffend Wcidgang lind HolzrceN jenseits des BachcS Chandon werden Rathshcrr Sinncr und Sckclmcistcr Vondcrwcid bcaliftragt, an Ort u»>! Stelle die Parteien zu vereinbaren zu suchen. Es hat seine Richtigkeit, daß von dem Zoll zu Ny^! jährlich 17 Gulden an das Schloß Tschcrlih zu entrichten und vom Landvogt daselbst für beide Orte »' Rechnung zu bringen sind. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheite»: Bernfreib. Vogtcien iiberh. i r. »»>>>. »>>. III. Art. 1—5. Vogtei Schwarzenburg. ». I». in. Art. ZK—43. Vofttei Orbe u. Tschcrlitz. v. «I. x «I«I. II. kltk. Art. INS—115. Bogtei tSrandson. «. f. II B. t ««. Itk «»«». tt. Art. 348—3KK. Bogtei Multen. >»>». Ii. «». >»i». w. xx I»I»I»—«««. Art. 585—597. 2!t. Conferenz der evangelischen und deren zugewandten Orte. Aarau. llittL, LZt. u. Lil. Mai. (18. u. 19. a. K.) DtaatSarchi» Zürich. Abschiede Bd. SS, s»I. 424. Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern. Abrahm» Tillicr, Sckclmcistcr. Glarus. Johann Peter Weiß, Landammann. Basel. Johann Ludwig Krug, Burgcrmcister; Christoph Burkhardt, Drcicrhcrr. Schaffhausen. Johann Konrad Ncukomm, Bürgel meister; Tobias Holländer, Statthalter. A p p cnz cl l - A u ß c r r h o d c n. Laurenz Täniler, Statthalter Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcr, Sckclmeister. Landammann Weiß berichtet über das Glarncrgcschäft Folgendes: Die Katholischen haben neuer dingS die LandcStheilung vorgeschlagen, die jedoch von den Evangelischen abgelehnt und dabei auf Beilegung der übrigen streitigen Punkte nach Weisung der Tägsazung vom verflossenen Januar gedrungen worden sei Mai 1K8Z. 45 Lcztereö habe aber deswegen nicht erreicht werden können, weil die Katholischen prätendirt haben, daß die Evangelischen den mit Schwyz waltenden Streit über die Mitrcgicrung in den Vogtcicn Uznach nnd Gaster, namentlich das Mannschaftsrecht, den Durchzug und Paß daselbst betreffend, allein erörtern sollen, während nvn den Evangelischen eine solche Söndcrung des gemeinen Standes, als dem Vertrag von 1623 widersprechend, nicht habe zugegeben werden wollen. Auf dieses haben die Katholischen ihre Zustimmung zu den andern bereits beigelegten Punkten wieder zurükgczogcn, so daß die Unterhandlungen dadurch abgebrochen N'vrden seien. Auf dicSsälligeS Ansuchen erthcilen die evangelischen Orte folgenden Rath: Katholisch und cvangclisch GlaruS möchten in einem gemeinsamen Schreiben an Schwyz daS Ansuchen stellen, daß eS auf ^rund der bezüglichen Missivcn nnd Traktate, welche mit dem gcsammten Stand GlaruS gewechselt und aufgerichtet worden, einen frcundcidgcnössischcn Entschluß von sich gebe, weil hierin das Mittel läge, auch die übrigen Streitpunkte beizulegen. Wollen die Katholischen dazu nicht mitwirken, so sollen die Evangelischen biesei, Schritt allein versuchen. Bleibe er, wie zu besorgen, ohne Erfolg, so sei den Katholischen laut lcztcm ^agiazungöabschied die Bcizichung unbcthciligter Vermittler vorzuschlagen. Sofern bei weitem VermittlungS- vrrsuchcn die Landeöthcilung katholischcrscitS wieder vorgeschlagen werde, möchten sie, wenn auch die Art und Weise des bisherigen Vorschlages gar nicht annehmbar sei, einer Verthcilung auf die Köpfe mit der Hchörigm Vorsicht doch einiges Gehör schenken. Endlich ist man einverstanden, auf der nächsten Jahr- ^chnungStagsazung zu gütliche» Handlungen mitzuwirken, dagegen beharrlich einer Entscheidung durch ^lunnenmchrhcit entgegenzutreten. Sollte evangelisch GlaruS wider Recht unterjocht werden, so wird ihm Zugesichert, es mit bundcögenössischcr Hilfe trostlich zu entschütten. I». (S. u. SarganS.) v. In Anbetracht ^ der alleinseligmachenden Religion und ihren Bekenner» drohenden Gefahren werden die zur Zeit deö ^Miliums von Tricnt gefaßten Beschlüsse und das 1655 zu Königöfclden aufgcscztc Dcfcnsional verlesen, vorauf alle Orte unter Angclvbung der Verschwiegenheit versprechen, auf die nächste Jahrrechnung gehörige ^ustrnction einzuholen. Inzwischen sichert man sich allseitige Untcrstüzung mit Leib, Gut und Blut zu. Laut Bericht von Basel vermehrt sich daö KricgSvolk im Elsaß bedenklich. Basel verspricht, über alle ^rändern»gen und Ereignisse fortgcsezte Berichte nach Zürich zu senden. Dieses hinwieder erklärt, auf den ^>te„ Bericht, daß eine Armee gegen die Schweiz hcrranrükc, eine Tagsazung nach Baden auszuschreiben, ^gen des SchuzcS der Stadt Constanz läßt man es bei der frühem Erklärung bewenden, nämlich daß u>an keinem Feinde gestatten werde, auf thurgauischem Boden Posten zu fassen. <>. An den französischen ^sandten wird schriftlich das Gesuch erneuert, cS möchten die evangelischen Eidgenossen in Frankreich vor uller Bedrängnis» ihrer Religion halber gcschüzt werden, I. Zürich stellt dar, wie die gemeinen Landvögte, Uainentlich im Thurgau und zu SarganS, unerschwingliche Bußen ausfällen und auch sonst ihre Pflichten ^siecht wahrnehmen. Es erhält daher den Auftrag, dieses Verfahren auf der nächsten Jahrrechnung entweder vur den regierenden Orten oder in allgemeiner Sizung zu rügen, wobei sich die unbethciligtcn Orte anheischig "'uchen, gehörige Abhilfe zu cmpfchleu. z;. Der kaiserliche Gesandte, Freiherr von Landsce, wird dringend Flucht, die Stadt Constanz dahin zu vermögen, daß sie die Titel ihrer JuriSdietionSprätensionen auf dem udcnsce, wie die Eidgenossen in der Reichenau, produeircn. Ii. (Die IV evangelischen Städte.) Auf den glicht des Bürgermeisters Krug von Basel, daß NiklauS Fischer von Amsterdam den IV evangelischen Städten seine Landkarte der Eidgenossenschaft dcdicirt habe, wird jeder Stadt überlassen, dem Auctor durch ^mittlung von Basel je nach der Zahl der einzusendenden Exemplare ein Honorar zu erthcilen. I. Auf Mis Antrag wird beschlossen, auf der nächsten Tagsazung von denjenigen Orten, welche ihre Siegel vom 46 Juni 1K8Z. Dcftnsional zurükverlangt haben, eine Erklärung zu begehren, wessen sie sich über daö Projcct von ZuS entschlossen haben. Falls kein Entschluß mitgethcilt werde, sollen die Orte, die beim Dcfcnsional verbleibe», den Ausfall der Mannschaft und die erledigten Officierstcllcn vertraulich ergänzen. Ii. (Die IV evangelische« Städte.) Der Kurfürst zu Heidelberg wird gemahnt, die Zinsen des Anlcihens von l 676 baldigst nachz» zahlen. I. (Zürich und Schaffhauscn). Schaffhauscn ersucht, dem Pfarrer Grübe! zu Dörflingcn, hcrkünsÄ aus crstcrm Ort, die Pfrundgcfällc aus dem schaffhausischcn Territorium unbeschwert zukommen zu lasse», weil sich Schaffhansen bei Stiftung dieser Pfründe auch bcthciligt und den Pfarrer Thomann auch considcrirt habe. Zürich nimmt dieses in den Abschied, i». (Zürich und Schaffhausen.) In Betreff de» Beschwerden Zürichs gegen Schaffhauscn, als: die Zollfordcrung von den zu Schaffhauscn von zürcherische«! Angehörigen gekauften, zum Hauöbrauch nöthigen Sachen, die Abordnung der Wcinzügcr nach Fcucrthalc» die Verweigerung der Salzfuhr seitens der schaffhausischcn Schiffleute gegen diejenigen von Egliöau und die Zollsprätension von dem von Fcucrthalcn nach Schaffhauscn geführten Salz, verspricht Schaffhauscn gcna>« Untersuchung und freundliche Ausgleichung auf nächste Jahrrechnung. i>. (Die IV evangelischen Städte? Die Kosten des Bcnthcim-Tcklenburgischcn Pathcngcschcnkcs, das in einer goldenen Schale besteht, belauft« sich auf 658 Gulden, 3l) Schilling und 6 Heller, und werden auf die IV Städte verlegt. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegen Helten: Grafschaft Sargans. I». Art. 108. Justizsachen, Recht, Gericht. 29. I Konferenz der vier Orte Uri, Schwyz, Unterwalden nnd Zug. Brunnen. .'». Juni. Landesarchiv Echwyz. Abschiede. Gesandte: Uri. Anton Schmid, Landammann; Johann Heinrich Bcßlcr, Panncrherr. Schwyl Franz Bctschart, Landammann; Franz Ehrlcr lind Jakob Weber, beide alt-Landamniann; Jost Rudolph Reding, Statthalter; Heinrich Fridolin Rcding, Panncrherr. Unterwalden. Johann Melchior vo« Atzigcn, Landammann und Panncrherr ob dem Wald; Franz Stultz, Landammann, und Johann Ludwiß Lussi, alt-Landammann nid dem Wald. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Ammann; Karl Egli (Hegglin!, alt-Ammann. Diese Confcrcnz ist von Uri auf Begehren Untcrwaldcns ausgeschrieben worden, um wegen dcl Erneuerung des Bundes mit dem Herzog von Savoycn eine weitere Besprechung zu halten. Es wir« dabei mit Bedauern bemerkt, daß Lucern wider alte Form und Uebung, ja sogar wider den auf lezte« Vörtischcr Confcrcnz gefaßten Beschluß den Ritt nach Savoyen verhindert und rükstcllig gemacht habe Daher kommt in Frage, ob man auf Besammlung einer Vlörtischcn Confcrcnz dringen, oder aber gleich mit einer ernsten Rüge an Luccrn gelangen wolle. Da aber befunden wird, cS lassen sich rügend' Bemerkungen besser mündlich machen, vereinigt man sich darauf, bei Luccrn die Besammlung einer ^ örtischcn Confcrcnz zu verlangen, wobei die Gesandten, laut gegenwärtigem Beschlüsse „als wie aus Eine» Horn blasend", mit um so mehr Nachdruk ihre Meinung verfechten können. Zu diesem Zwckc ermahne« Juni IK82. 47 sich die Ortc gegenseitig zu treuem, festem Zusammenhalten, damit die von Lucern „frech angenommene" und den vier Orten höchst nachthciligc Auctorität beseitigt werden könne. DaS betreffende Schreiben an Luecrn wird durch cincu expressen Boten abgefertigt. I». (S. u. IV cnnctbirgischc Vogtcicn überh.) (S. u. ^kllcnz ,c.) «I. Auf den Bericht, daß in Wallis und Bünden ein gefährlicher Biehprcstrn herrsche, wird beschlossen, dem von solchen ungesunden und verdächtigen Orten herkommenden Vieh keinen Eintritt und Durchpaß zu gestatten, v. Zug beklagt sich, daß ihm die jährlichen PenfionSgcldcr nicht erstattet werden, desgleichen Uri. Es wird daher gut befunden, auf die nächste Confcrcnz in Luecrn hierüber, sowie über b>e rükständigcn Wacht- und Erbcinungsgeldcr, allseitig zu instruircn und dieses in dem Schreiben an ^ueern als VcrhandlungSgegcnstand anzuführen, i. Auf vorgebrachte Rcclamation der Eanzlei Schwyz, ^ls werden ihr die üblichen Gebühren für Ausfertigung der Abschiede nicht mehr bezahlt, und auf die Zusicherung der dortigen Gesandten, daß sie die eingehenden Abschiede auch bezahlen wollen, wird fcstgesczt, cs solle für jeden Abschied aus Brunnen von jedem Ort eine Krone Schrcibtaxc entrichtet werden. Man sehe mich in der Abthcilmifl Herrschaftssachen: Aicr cmictb. Ponten» überh. I». Art. 18!. Kirchliches, Geistliche. A°S>eic» Bellen» ,c. v. Art. 10. 30. Confcrcnz der VII katholischen Orte und katholisch Glarus. Lucern. l5. u tt». Juni. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I.XVIIl, kol. 83. Gesandte: Luccril. Eustachius von Sonncnbcrg, Schultheiß und Panncrhcrr; Beat Schumacher, Statthalter und Sckclmeistrr; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvcnncr; Thüring Göldlin, Vcnncr und bcs Raths. Uri. Anton Schmid, Landammann; Sebastian Muheim, alt-Landamniann. Schwyz. Franz ^"schart, Landammann; Franz Ehrlcr, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Johann Melchior von Atzigrn, ult-Landammann und Panncrhcrr ob dem Wald; Johann Franz Stülp, Landammann, und Johann Ludwig ^usii, alt-Landammann nid dem Wald. Z u g. Beat Jakob Zurlaubcn, alt-Ammann; Franz Kreuel, alt- ^m»mnn. GlaruS. Johann Georg Bachmann, Statthalter. Frei bürg. Franz Peter Bondcrwcid, uit-Sekclmcistcr und des Raths. Solothurn. Urs Suri, Sekclmcistcr und des Raths. » DaS Hauptgeschäft dieser Eonfcrcnz, nämlich der Streit zwischen den Landlcutcn der beiden ^ligstmcn in GlaruS, wird für einmal verschoben, in der Erwartung, es werde sich noch Jemand von den siuhvlischcn Landlcutcn einfinden. I». Um mit dem JuriödictionSstrcit auf dem obcrn Bodensce einmal zu r»ic»i Ziele zu kommen, wird Zürich, in der VorauSsczung, daß eS mit der Ansicht der VII katholischen einig gehe, ersucht, ein freundliches Schreiben an den Freiherr« von Landsec zu erlassen, mit dem An- si»nc», Pix Stadt Constanz dahin zu vermögen, daß sie auf der nächsten badischcn Tagsazung ihre Documcnte »nd Gcwahrsamcn über die von ihr prätcndirtcn hochobrigkcitlichen Rechte schriftlich oder doch wenigstens "w'wlich, wie auch von uns in der Reichenau geschehen, darthuc. Ausbleibenden Falls, oder wen» nichts "wiesen werde, sei man der Meinung, daß diejenigen, welche sich bei den vorigen Eingriffen haben brauchen 48 Juni 1K82, lassen, citirt und mit der Exemtion gegen sie vorgcfahrcn werde. «. Freiherr von Stadel, Kommandant z» Konstanz, hatte vom Landvogt im Thurgau die Stellung der ausgerissenen Soldaten begehrt, was de» Gesandten unbegründet und bedenklich scheint. In lczterer Beziehung wird namentlich angeführt, daß vieles Soldaten durch List und Gewalt zum Kriegsdienst verleitet, dann noch übel gehalten und bei allfälligel Bestrafung ohne Barmherzigkeit des Lebens beraubt werden, weswegen man sich durch die Auslieferung! der Blutschuld thcilhaftig machen würde. Man findet auch, ähnliche Begehren anderer Grcnzortc seien auch unterschiedlich behandelt worden, man habe namentlich bei Klagen gegen solche, welche ihren Herren das Gewehr oder Anderes entfremdet, gut Recht zu halten anerboten. Schließlich wird erkannt, dieses Geschäft in Baden wohl zu erwägen, daselbst einen grundsäzlichen Schluß zu fassen und denselben gegen alle Fürsten und Stände gleichmäßig zu beobachten. Gleichzeitig soll dann, da Herr von Stadel sich auf die Erbcinung! beruft, von den Erbciuungsgcldern und den „schlimmen Titeln" gesprochen werden, welche von Jnnsbrucl auö den Orten gegeben werden. «I. Rüksichtlich der von der Stadt Konstanz begehrten Auslieferung des Jakob Entz von Bürgeln im Thurgau, welche mit der Pflicht nachbarlicher Rcciprocität begründet wurde, hält man dafür, daß, wie die Fehler verschieden, also auch der Stellung halber ein Unterschied sein soll ! Für Criminalvcrgchcn sei die Stellung gegenseitig zu gestatten; in Malcsiz- und BlutgcrichtSsachcn hingegen! habe die Obrigkeit, wo der Fühlbare betreten werde, zu richten. Daß auf abgegebenen Revers die Stellung eines Delinquenten verlangt werden könne, sei nur für solche Fälle zu verstehen, wo der Delinquent Am gehöriger derjenigen Obrigkeit sei, unter welcher er gefehlt und von welcher er begehrt werde. « . Es wird gemäß altem allgemeinem Herkommen als Grundsaz anerkannt, daß Erbschaften Geistlicher, welche a» weltliche Erben außer Landes fallen, dem Abzug der Obrigkeit unterworfen seien, indem den weltlichen Erben die Immunität der Geistlichen nicht zu gut kommen könne. (S. auch u. Thurgau Art. 35t.) t. Mit Schreibe» vom 25. April hatte der Herzog von Savoycn und dessen Mutter den verbündeten Orten ein Patent über- sandt, worin sie sich zu dem Bund von 1651, in welchem der Herzog 1671 auch einbegriffen worden, eidlich erklären und verbinden, gleichzeitig aber auch von den VI verbündeten Orten eine gleiche eidliche Gegenerklärung verlangen. Dieses Patent halten die Gesandten für eine neue, der Reputation der Orb nachtheilige Form der Bundeöcrneuerung, woraus auch gegenüber andern verbündeten Fürsten nachthcilige Folgen erwachsen könnten. Es wird daher beschlossen, in frcund-bundesgcnössischcn, Schreiben an den Herzog und die Herzogin-Mutter Gegenvorstellungen zu machen, man habe erster», allerdings anhcimgestcllt, rük sichtlich der Art und Weise seiner Gcgcnvcrpflichtung zun, Bund von 1651 zu disponircn, wie cS ihm a»> gefälligsten und bequemsten sei, man habe sich aber niemals eingebildet, als sollte mit der neuen uill keinen, Fürsten gegenüber bräuchlichcn Form der Ucbcrscndung eines Patents Alle», genug gethan sein; es si> dieses schon mit der Würde und dem Ansehen des Hauses Savoyen nicht vereinbar; bei der Einschließung des nunmehrigen Herzogs in den alten mit seinem Vater beschworenen Bund habe man vorauögescsi, für die Erneuerung werde eine andere annehmbare Form gewählt werden, wozu die vorigen Bundes instrumente gute Anweisung geben; man erwarte daher, daß die alten Bräuche und Herkommen, welch' beiderseits den Altvordern Lob und Nuzcn gebracht, nicht übergangen werden. Bei diesem Anlaß eröffne» die Gesandten von Schwyz, bei ihnen gehe das Gerede, als seien 1671 große Kosten angewendet worden, u», daS Jncorporationsinstrumcnt zu Stande zu bringen. Sic ihrerseits wissen nur, daß wegen der ausstehenden Pensionen ein Hauptvcrglcich gemacht und jedes Ort sein Bctrcffniß erhalten habe; sie wünsche» daher Bericht, ob diesfalls etwas mehr oder öcsondcreö bezahlt worden sei. Die übrigen Gesandten erkläre», Juni 1682. 49 uv>? nichts Andern? zu wissen, als das; den Orten wegen rükständigcr Pensionen fünftausend Silbcrkroncn b. (S. u. Baden.) I. Uri rügt, daß 'u Fürstensachen unter den Orten eine große Ungleichheit herrsche, indem die einen für ihre Ansprachen befriedigt werden, andere aber nicht, während doch alle die gleichen Rechte haben. Die Verhandlung darüber äurd auf die nächste badischc Tagsazung verwiesen, wobei man über den Grundsaz einig geht, daß sich alle ^rtc gleich halten und auch gleich behandelt werden sollen. Ii. Der am zweiten Tag erschienene Gesandte von GlaruS berichtet, daß die Katholischen eine Landcöthcilung für das Heilsamste halten, die Unkatholischcn "bcr davon nichts hören »vollen. Deshalb habe man das früher aufgeseztc Project eines freundlichen Vernichs wieder vorgenommen, wobei sich aber bei zwei Hauptpunkten Anstoß erhoben habe. Die Unkatholischcn fordern nämlich, daß die Katholischen mit ihnen wegen der Vogtcicn Uznach und Gastcr gegen Schwpz das siecht brauchen sollen, widrigenfalls sie sich deswegen an den katholischen Mitlandlcutcn erholen würden. Nim andern »vollen die Katholischen beim vierten Punkt, wo gesagt ist, daß alle Sachen, mit Ausnahme bor Religion und was in de»? Verträge»? begriffe»?, vor gemeiner Rathstubc und LandSgcmrindc verhandelt werden sollen, noch eine Ausnahme cinbcdingen für alle Sachen, »vorüber die Orte insgemein der einen Religio»? gegen die Orte inSgcinci»? der andern Religio»? streitig würden. Da hierüber eine Verständigung nicht erhältlich sei, so müssen die Katholischen wünschen, daß ihnen zur Landesthcilung verhelfen »verde. Rönne diese nicht erreicht »Verden, so möchten ihnen die katholischen Orte mit ander»? guten Vorschlägen behilflich sein. Die Gesandten der übrige»? Orte finden nach diesen? Bericht für daö Beste, auf eine LandcS- chnlung hinzuarbeiten und zu diese»?? Zwcke Herren von de»? Orten zu erbeten, welche de»? Augenschein einnehmen, wie die LandcSthcilung auszuführen sei. Dann soll den Parteien ei»? Termin bis ungefähr im Herbst angcsezt »Verden. Kommt keine Vereinigung zu Stande, so soll wieder eine gcmcinc Zusanuncnknnft veranstaltet »verde»?. Schließlich wird an Zürich geschrieben, daß eö seine RcligionSgcnossc»? zu ernstlichem ^er>nch cincr freundlichen Verständigung crmahnc und auch die übrigen Orte gleicher Religion z»? voll- ständiger Instruction über dieses Geschäft auf die badischc Tagsazung einlade. I. Daö Schreiben des Landjägers und etwelchcr Dcputirtcn katholischer Religio»? in Bünden von? 11. März wird freundlich verdankt »»d dabei bcincrkt, daß »na»? nichts vo»? cincr besonder»? Mißhelligkcit unter den Orte»? wisse und in Rüksicht entzweiten Landlcutc von GlaruS der Hoffnung lebe, daß ei»? gütlicher Vergleich, zu dein sie gewiesen worden, zu Stande kommen »verde. >». (S. ?». SarganS.) ». Wege»? der an vielen Orten eingerissenen ^ucht unter Rossen und Vieh soll jedes Ort zeitlich die erforderlichen HilfS- und Präservativmittcl an- Wendc»? und allfällig schon InficirtcS davon zu befreie»? suchen. «». Wegen der in verschiedenen Orten noch ausstehenden königlichen Pensionen soll auf der nächsten badischen Tagsazung ein mehrcrcö verhandelt und Befriedigung der Ansprache»? gesucht »verde»?, z». De»? Hauptmann Neuron i»? vcnctianischcn Diensten wird behufs Erlangung der für seine Compagnic zu gut habenden Zahlung eine nochmalige Empfehlung bewilligt. Man sehe anch in dem Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: ^"dnrafschast Thurgi?»?. v. Art. Z5I. Abzn„. eafjchag Bade»?. Art. tZZ. Judikatur- und Cvmpetcnzanstände. Ii. Art. 146. Judicatur- ». Cvnwetenzanst. ^afsihaft Sarftmrö. Art. 106. Justizsachen, Recht, Gericht. 7 50 Juli 1K8Z, 31. Gemeim'idgenössische Jahrrechnungs-Tagsazung. Baden. l«»S, 5». Jnli. Staatsarchiv Luccrn. All». Absch. Bd. I.XVIII, kol. I»S. — «antonsarchiv Freiburg. Agg. Msch. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Kaspar Escher, Statthalter Bern. Johann Rudolph Wurstcmbergcr, Bcnncr; Abraham Tillicr, Sekclmcistcr. Lucern. Joseph Amrhyn, Schultheiß und Panncrhcrr; Rudolph Mohr, Statthalter und Vcnner. Uri. Anton Schmid, Landammann; Sebastian Muheim, alt-Landammann. Schwyz. Franz Betschart, Landammann; Augustiii Jndcrbitzin, Spitalherr und des Raths. Untermal den. Johann Melchior von Atzigen, Landamman» und Pannerherr ob dem Wald; Johann Franz Achermann, Landammann, und Franz Melchior Zeiger, Land- schrcibcr und des Raths nid dem Wald. Zug. Karl Hegglin und Franz Kreuel, beide alt-Ammann Glarus. Johann Peter Weiß, Landammanu; Johann Georg Bachman», Statthalter. Basel. Johann Ludwig Krug, Bürgermeister; Johann Christoph Burkhardt, Drcicrhcrr. F r c i b u r g. Franz Pcttt Bondcrwcid und Johann Castella, beide Sckclmcistcr und des Raths. Solothurn. Georg Wagner, Ritter, Schultheiß; Johann Victor Bescnval, Vcnner und des Raths. Schaffhausen. Johann Konrad Ncukomm, Bürgermeister; Tobias Holländer, Statthalter und Panncrhcrr. Appenzell. Konrad Fäßlcr, Landammann, von Jnncrrhoden; Hans Ulrich Schund, Landammaun, von Außcrrhodcn. Abt vo» St. Gallen. Fidel von Thurn, Landhofmcister. Stadt St. Gallen. Tobias Schobinger, Eckel- ^ meistcr und des Raths. Rüksichtlich des Münzwescnö läßt man es bei dem verbleiben, waS seit jüngsten Jahre» deshalb verabschiedet worden ist. Einzig der halben Straßburgcrthalcr wegen, welche die Probe von fünfzehn Luccrncrbazen nicht haben, wird allseitig Obacht empfohlen, daß sie nicht zahlreich inö Land kommen, da Basel sie auf vierzehn Bazcn hcruntergesczt hat und Niemand wohl gezwungen werden kann, sie für vollkommen anzunehmen. I». Da nach allen Berichten sich wahrscheinlich nächstens fremde Heere an den eidgenössischen Grenzen ansammeln werden, so wird für nothwcndig erachtet, daß jedes Ort laut Abschied voi» Octobcr lcztcn Jahrs beförderlich seine Compagnicn ergänze, mit Waffen, Kraut und Loth versehe, alleö Volk zum Auszug fertig halte und die Hochwachtfeucr, Sturmzeichen, Posten zu Pferd und Fuß i» Bereitschaft stelle. Da in den gcmcincn Vogtcicn dieser Sachen halber schlechte Anstalten bestehen, so soll allen hier erscheinenden Landvögten anbefohlen werden, gleich nach ihrer Heimkehr in Betreff der Mannschaft, der Wehr und Waffen, der Hochwachtcn, Feuerzeichen und Posten das Nöthige zu verordnen. Das ThurgaU soll umgangswcis mit eigenem Volk bcsczt werden. Wegen dortigem Maugel an Officicren sollen aus den fünf Orten Zürich, Luccrn, Uri, Schwyz und Unterwalden fünf Männer dorthin verordnet werden, welche nicht nur zum Kriegswesen, sondern auch zum Schreiben und zum Reden mit fremden Generalen tauglich seien. Sobald sich dann ein fremdes Heer unfern Grenzen naht, sollen diese sich an den Rhein und Bodcnsce begeben und neben dem im Land befindlichen Obcrstlieutcnant Wirz im Nothfall das Volk commandircn, die Pässe und Grenzen beobachten, mit Zürich, Appenzell und dem Abt von St. Gallen gute Korrespondenz unterhalten und in schweren Vorfallcnhcitcn bei den nächst gelegenen Orten sich Raths erholen. Juli 1K8Z 51 In der Grafschaft Baden überläßt man dem Landvogt und den Amtleuten, gleichmäßige Anstalten zu treffen und mit Zürich und den Landvögtcn der nächstgclegcncn Landvogtcien des Bcrncrgcbictö gute Corrcspondcnz äu halten. Im Rheinthal haben Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen mit dem Landvogt ähnliche Anordnung zu treffen und sich mit den im Thurgau befindlichen Officicren in Verbindung zu sczen. Die ins Thurgau abzusendenden Officicrc sollen auch von den bezüglichen fünf Orten behufs Erfüllung ihrer Ob- ^gcnhcitcn instruirt und angewiesen werden, sobald eine fremde Partei den Rhein passircn und den Fuß "uf eidgenössischen Boden sezcn »rollte, sich kräftig zu widcrsczcn und Gewalt mit Gewalt abzutreiben. Behufs Verhütung eines plözlichrn UcbcrfallS sollen Zürich und der Abt von St. Galleu gegen den Bodcnsce und das Thurgau, und Basel und Schaffhauscn gegen das Elsaß und das Schwabenland auf die fremden Kricgsvolkcr Acht haben und sobald sich auf einer Seite ungewöhnlich viel Volk den Grenzen nähert, den übrige» Orten unvcrweilt Bericht erstatten, worauf dann die fünf Offieicrc sogleich abzureisen haben. Auch b>c wälschcn Vogtcicn sollen gemahnt werden, ihren dreifachen Auszug in Bereitschaft zu halten. Die ^rcnzortc sollen für Einquartirung, Proviant, CommiSbrodbäkcrci und Zufuhr für allfällig ankommende HilfS- bolkcr besorgt sein. Des SoldS und CommiöbrodS halber läßt man es beim lcztjährigen Abschied verbleiben, "äinlich für jeden Soldaten l ^/« Pfund CommiSbrod und wöchentlich einen.halben Rcichsthaler Sold, es wolle ^»» ein oder anderes Ort den Seinigcn mehr geben. Jedem Ort, das einen erklärten Feind hat oder Kindlich angefochten wird, ist lallt Bünden gestattet, die Mahnungen bis auf den dritten Auszug zu thuu. B5o einige Gefahr sich an den eidgenössischen Grenzen sehen ließe, wird jedes Ort sich mit seinem Betrcffniß bvu Artillerie, Munition, Schanz- und Werkzeugen fertig zu halten wissen. Auf den Nothfall ist Zürich, laut vbcrwähntcn Abschiedes, nochmals überlassen, den Paß zu Rheinau mit dem Prälaten daselbst bcstcr- "'assen beobachten zu helfen bis aus die Ankunft der übrigen das Thurgau regierenden Orte, mit deren Tuippcn derselbe alsdann solle bcsczt werden. « . Der französische Gesandte erscheint vor der Versammlung und versichert in seinem Vortrag die Eidgenossen der Huld des Königs und seiner eigenen Dienstbcrcit- wllligkcit. Eö wird ihm dieselbe durch eine Abordnung crwirdcrt und die Eidgenossenschaft dem König und bn» Gesandten bestens empfohlen. «I. Bei diesem Anlaß wird an den König von Frankreich ein Bitt- lchrcibcn erlassen, den Nachkommen der Hauptlcutc der vier Regimenter Erlach, Birchrr, d'Affry und ^ollviidin, welche troz vielen Bemühungen den Sold einiger Monate aus den Jahren tti35, lti36 und ^'37 „och nie erhalten konnten lind deswegen in großer Roth stckcn, ihre Rükständc bezahle» zu wollen, ^luch dem Gesandten von Gravcl wird diese Angelegenheit mittelst eines MrmorialS empfohlen, der dann "uch den an ihn diesfalls Abgeordneten seine Verwendung verspricht. O. Wenn man auch ungeachtet eines Schreibens der österreichischen Regierung, daß um Halle in Sachsen rüksichtlich der Seuche noch nicht gute sti, sich zu besscrm Glauben berechtigt hält, da vom Gcsundheitörath zu Mailand nichts cingckommcn ch- so hat man sich gleichwohl geeinigt, in jedem Ort und auch in den gemeinen Vogtcien die Grcnzpässc Ostens in Acht zu nehmen, für Leute lind Waarcn die „Fäden" fleißig zu examiuiren und Verdächtige ^urükzuweiscn oder der Quarantena oder Purga zu untcrwcrfcn, damit der GcsundhcitSrath von Mailand mit Recht nicht zu beklagen habe, oder Anlaß erhalte, den Transit mit neuen Beschwerden und Ausübung von Commissaricn an der Grenze zu hemmen. Zürich und Basel zeigen an, daß bei ihnen die verabschiedeten Ordnungen noch immer gchandhabt werden, t. ES werden verschiedene Zürich zugekommene Schreiben der Regierung zu Innsbruck, dcö Obersten Stadel, Commandanten zu Eonstanz, und anderer ^sstrlichcr Officicrc verlesen, worin, gcstüzt auf die Erbcinung, die Auslieferung ausreißender kaiserlicher »1 ^ Juli 1K82, Soldaten an ihre Offieicrc verlangt wird. Man hat sich aber überzeugt, daß die Auslicfcrungspflicht in der Erbcinung nicht begründet ist, und hält cS für unverantwortlich, solche Ausreißer der Gefahr der Leibes- und Lebcnöstrafe auszusezcn; Basel und Solothurn, als an Frankreich angrenzend, berichteten zwar, sie hätten, auf Reciprocität gegründet und thcilwcisc auch in ihrem Interesse und aus Rcspcet für den König von Frankreich zugegeben, daß ein gedingter Soldat, wenn er Unterthan des Königs sei und von einem nachjagenden Officicr auf ihrem Territorium ertappt und habhaft gemacht werde, auf gebührende Anhaltung und Erlaubniß, jedoch ohne ihre Beihilfe, zurükgcführt werden dürfe; allein indem man cS rüksichtlich dieser Städte bei der erwähnten Ucbung verbleiben läßt, spricht sich die Mehrheit für Beibehaltung des alten Herkommens gegenüber dem Kaiser aus, während ein Thcil der Gesandten der Meinung war, man könnte das von den erwähnten Städten beobachtete Verfahren von hohen Respekts wegen auch gegenüber dem Kaiser einrichten. Schließlich wird die Sache in den Abschied genommen, damit jedes Ort sein Gutbcfindcn Zürich mittheilc lind von da aus in aller Orte Namen gebührend geantwortet werde. z>. Durch den Landschreibcr von Lauis, Kavalier von Beroldingcn, werden zwei Schreiben des Königs von Spanien vom 13. Februar und 22. Octobcr 1681 vorgelegt und verlesen. In dem erster» wird die Aufmerksamkeit verdankt, mit welcher die Bundesgenossen der 'XIII Orte sainmt dem Abt von St. Gallen durch ihren Abgesandten, Don Karl Joseph von Beroldingcn, ihm ihre Freude über sein Beilagcr ausgcdrükt; im andern wird unter Bezugnahme auf dieses Schreiben angezeigt, daß die Eidgenossen sich wegen des Salzgcschäftcö beim Gubcrnator von Mailand anmelden können und daß sie das Weitere bei seinem Ambassador, Grafen Don Johann Franz Aresi, vernehmen werden. Dieser lcztcrc Gegenstand wird den regierenden Orten der cnnctbirgischcn Vogtcien überwiesen, damit sie zu gedeihlicher Einrichtung dortiger Salzhandlung auf das Sindicat ihre Abgeordneten instruircn können. Ii. Franz von Sonncnbcrg, Johannitcrrittcr, notifieirt der Eidgenossenschaft, daß er vom Großmeister des Ordens und dem Concilium zu Malta zum Oberstmeistcr in deutschen Landen erwählt worden sei. Dieses Schreiben wird mit einer freundlichen Antwort und Bcglük- wünschung crwicdcrt und von der Uebcrtragung dieser hohen Würde an einen Eidgenossen zum beständigen Andenken im Abschiede Vormerkung genommen, i. Auf die in der Session gestellte Anfrage über den Stand des Rcligionsstrcitcs in Glarus crwicdern die dortigen Ehrengcsandtcn, daß die mehrfachen Zusammentritte unter beiden Parteien kein ersprießliches Resultat gehabt haben, weil man katholischcrseitö auf der LandeS- thcilung bestanden, von welcher aber cvangclischcrscitS nichts gehört werden wolle. Eine solche Thcilung würde nämlich erfordern, daß von lezterer Partei bei zwölfhundcrt Seelen Haus und wohlgclcgenc Heim- wcscn, ihre Kirche und der Eltern Grab, sowie andere Kommlichkcitcn verlassen müßten, während katholischcr- scits eine solche Thcilung nur sicbenundncunzig Seelen betreffen würde. Landammann Weiß erklärt, er habe keine Vollmacht, über eine Landcsthcilung zu reden oder zu tractircn; Statthalter Bachmann aber bezieht sich darauf, daß unpassionirte Leute eine solche Theilung nicht für unmöglich halten, worauf beide Gesandte abtreten. In ihrem Abstand wird gut befunden, beide Theile sollen Vermittler aus den Orten bezeichnen, welche, sofern sich die Parteien nicht zuvor selbst vergleichen können ans den 27. August a. K. oder de» 6. September n. K. nach Glarus reisen, die Parteien verhören, Gründe und Gcgcngründc würdigen und nach Anleitung des Abschieds vom verflossenen Januar die Angelegenheit beizulegen versuchen sollen, wobei auch namentlich aus eine LandcSthcilung hingewiesen wird, sofern kein anderes Mittel verfangen wolle. Als den wieder einberufenen Gesandten von Glarus diese Wohlmcinung eröffnet wurde, haben sie sich entschuldigt, so weit nicht instruirt zu sein, aus was für Orten und was für Herren zu Vermittlern erbeten werden Juli 1682. 53 sollen; man soll an ihre beiderseitigen Herren und Obern schrcibcn, daß ihnen dkShalb Befehl crthcilt wcrdc. Hierauf wird dcidcn Rcligionöpartcicn untcrin 8. Juli durch cincn Expressen gleichförmig geschrieben, sie i^len sich beiderseits mit einander unterreden, von welchen Orten und welche Personen zu solcher gütlichen Handlung zu erbitten seien und ihren Gesandten durch den Expressen spccicllcn Befehl crthcilcn, damit die ^zeichneten Herren noch zur rechten Zeit erbeten werden können. Da aber dieses Schrcibcn beiderseits irrig aufgefaßt worden war, so wurde wiederum von jeder Religion absonderlich an die glarncrischcn Rcligions- Parteicn geschrieben, worauf dann beiderseits die freundliche Antwort folgte, daß von Seite der Katholischen 5U'ci „schicdlichc Herren" von Luecrn und Uri, von Seiten der Evangelischen dagegen aus Zürich und Bern redeten werden sollen, welche auf die bestimmte Zeit iu das Land reisen und das Geschäft in Güte zu verglichen in „Gottes und Maria Namen für die Hand nehmen sollen, darzu wir deö Hl, Geists Inspiration allerseits von Herzen wünschen." Ii. Ans den gemachte» Anzug, daß zu WaldShut, entgegen der Erbcinung, bc» alten Verträgen und dem Herkommen den eidgenössischen Schifflcutcn ein neuer großer Zoll abgefordert werde, und daß eine obrigkeitliche Abordnung von Zürich diesfalls ohne Erfolg Gegenvorstellungen gemacht, endlich daß die Antwort auf das von hier aus an WaldShut erlassene Schrcibcn nicht erwarten lasse, als wolle dortscitö von dieser Neuerung abgestanden werden, wird beschlossen, in gcsammtcr Orte Namen einen Gesandten von Zürich samml dem Landschrcibcr von Baden dorthin abzuordcn, um nochmals gründlich dar- zuthun, daß solche Neuerung der Erbcinung und den mit dem Erzhauö Oesterreich habenden Zollvcrträgen zuwider sei und wir weder schuldig noch gewillt seien, uns derselben zu unterziehen. I. Die Gesandten von ^chwyz eröffnen, nach Ansicht ihrer Obern gelte nach Herkommen und früher» Abschieden in der ganzen Eidgenossenschaft der Grundsaz, daß gestohlenes Gut, wenn es auch in andere oder mehr Hände verkauft worden sei, ohne Erlegung des Kaufpreises zurükgcgcbcn werden müsse; Luecrn weigere sich, diesem Grundsaze 'wchzukommcn, und beschirme denjenigen, der die gestohlene Sache gekauft habe. Luecrn crwicdcrt darauf, büß es diesem Grundsaz im allgemeinen auch nachlebe, dagegen aber für Sachen, welche lxnui lläo ""f freiem offenem Markt gekauft werden, von Altcröhcr eine Ausnahme bestanden habe. Da sich auö den "iljcitigcn Acußcrungcn ergibt, daß in den meisten Orten dasjenige bräuchlich seh was von Schwpz vereidet worden, und aber eine durchgehend gleiche Ordnung in ganzer Eidgenossenschaft wünschbar erscheint, so ch dieser Gegenstand behufs allseitiger JnstructionScrthcilung auf die nächste allgemeine Zusammenkunft in den Ebschied genommen worden, >,». Die auf der Jahrrcchnungstagsazung des vorigen Jahres besprochene und w> Druk verbreitete Ordnung, die geschenkten Handwerke betreffend, wird ratificirt und soll in allen Orten ^cichförmig beobachtet werden, i>. u,«». (S. u. cnnetb. Vogtcicn übcrh.) p. (Die X das Thurgau regierenden ^ete.) Die Stadt Eonstanz hatte bei Zürich die Auslieferung des Jakob Entz von Bürgeln im Thurgau ^gehrt, welcher nebst Andcrm im Zeughaus von Konstanz mittelst Einbruchs etwas entwendet haben soll, ^wjes Begehren wurde dem Herkommen zuwiderlaufend befunden, indem malcficischc Personen nur ausliefert werden, wenn sie Angehörige oder Untcrthancn deö begehrenden TheilcS sind. Wegen geringer ^riininalfrcvcl könnte zwar die Stellung auf gebührenden Revers und Zusicherung der Rcciprocität von ^lchbarschaft wegen auch gegen eigene Angehörige gestattet werden, weswegen bei Constanz anzufragen wäre, dortscitö das Vergehen deö Jakob Eich angesehen wcrdc. Indessen hält man für das Beste, dermalen 'lst zu antworten, sondern einzuhalten, bis der JuriSdictionSstrcit im Bodcnscc erörtert sei. <». Auf das schreiben der das Thurgau regierenden Orte vom ll). Juni crwicdcrt Freiherr von Landscc unterm 2T lichc,, Monats, daß ihm wohl das frühere Schrcibcn vom 26. Januar, nicht aber dasjenige vom 23, Mai 54 Juli 1682, zugekommen sei; der Herzog von Lothringen habe wegen Unwohlseins die Antwort auf daö ihm mitgcthcilte Schreiben vom 26. Januar verschoben und somit sei der Jurisdictionöstrcit auf dem Bodcnscc im alten Stand geblieben Das im neuesten Schreiben enthaltene Begehren, die Stadt Konstanz möchte angewiesen werden, die Documente und Gcwahrsamcn ihrer prätcndincn hochobrigkcitlichcn Rechte auf dem Bodcnscc auf der bevorstehenden Tagsazung in Baden schriftlich oder mündlich darzuthun, indem sonst die regierenden Orte ihre Rechte nach befindender Nothwcndigkcit in Ausübung bringen würden, müsse er dem Herzog von Lothringen mitthcilen. Da aber kaum möglich sei, daß die Entschließung desselben vor der Tagsazung eingehe, so lebe er der Hoffnung, es werde inzwischen von Seite der regierenden Orte der Status quo beobachtet werden. Da auS diesem Schreiben, sowie aus einem eingegangenen Mcmorial des Herrn Wirz von Rudcnz, Bogt zu Gottlieben, und des Herrn Rcding von Bibcrcgg, Bogt zu Roscnbcrg, klar hervorzugehen schien, daß man die Angelegenheit auf die lange Bank zu schieben und auf eine die souveränen X Stände vcr- lezende Weise die Einmischung des Herzogs von Lothringen herbeizuführen beabsichtige, wird dem Freiherr» von Landscc unterm 1(1. Juli crwicdcrt, dieses Geschäft wolle in allzu große Weitläufigkeit gezogen werden! die regierenden Orte begehren daher auf Mitte September eine nochmalige Zusammenkunft, und zwar in der Stadt Schaffhauscn, um die habenden Documente gegen einander zu erscheinen. Sollte dieses nicht geschehen, oder die Confcrcnz nicht verfangen, so gedenken die bethciligten Obrigkeiten ihr dortscits habendes Recht und den althergebrachten Bcsiz auch fortan in Ausübung zu bringen. Dabei hat es rüksichtlich der Confcrcnz in Schaffhauscn die Meinung, im Namen der X Orte nur je einen Gesandten von Zürich und Luccrn dorthin abzuordnen, i». Den Obcrvögtcn Wirz und Rcding wird aufgetragen, wegen der Erbcinungsgcldcr, deren gegen dreißig ausstehen, an gehörigen Orten gute Erinnerung zu thun. (Bern, Frciburg und Solothurn.) An den französischen Gesandten ergeht eine dringende Borstellung, daß doch vom Hofe aus die burgundischcn Salinen angewiesen werden, den Salzbcdarf für die drei Städte, wie ehedem unter spanischer Herrschaft, rechtzeitig abzugeben, indem sie ohne künftige Sicherung regelmäßiger Lieferungen dieser noth- wcndigcn Salzspcise nicht gclcbcn können. Die Salzpächtcr sind gegen alle drei Städte um ein halbes Jahr im Rükstande; bald schüzcn sie den Abgang der Salzquellen, bald Mangel an Fuhren und Holz vor, während es doch nur an gutem Willen fehlt und mittlerweile die drei Städte höchsten Mangel leiden- t—Ii». (S. u. d. Bogtcien.) Besondere Berhandlungen der katholischen Orte. vv. (Die katholischen Orte und der Abt von St. Gallen.) Da man vernommen hat, daß während der Tagsazung im Januar alle Orte der andern Religion durch einen Alisschuß den französischen Gesandte» in Rüksicht des GlarncrgcschäftS für sie günstig zu stimmen gesucht haben, so thun auch die Katholische» ein Gleiches und haben demselben „einen sehr vernünftigen DiöcurS über die LandcSthcilung gemacht." De» unparteiischen Schreiber für die gütliche Behandlung der nach Glarus zu sendenden Bermittler betreffend wird am besten befunden, daß sich Herr Karl Balthasar, Untcrschreiber zu Luccrn, dafür gebrauchen lasse- Sollte die Bcrmittlung unfruchtbar ablaufen, so wird verabschiedet, daß alsobald wieder eine allgemeine Tag-' sazung nach Baden ausgeschrieben »verde, »iv. (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Einc Gesandtschaft des Bischofs von Basel bringt vor, der Prälat von Lützel mache, ungeachtet der Bcrwcndung des französischen Gesandten, der Ergebnisse des vorgenommenen Augenscheins und der dabei verhörten Zeuge», dem Bischof fortwährend dasjenige Territorium, wo derselbe Erz grabe, streitig; der um seine Bcrwcndung Juli 1K8Z, 55 "»gesuchte französische Intendant in, Elsaß beziehe sich auf die vom Hof erwartete Weisung, wohin auch Memorial des Bischofs geschikt und dem Prälaten von Lützel wieder zur Vernehmlassung mitgcthcilt worden sei. ES wird gut befunden, mit dem französischen Gesandten in Confcrenz zu treten, wobei derselbe "ußerte, daß der König den Prälaten von Lützel auf seine Verantwortung nicht wohl von seinem Beginnen »bmahncn könne, sofern der Bischof nicht mit einer kräftigen Replik cinkommc. Damit nun dieser, als Rcichssürst, sich in kein Präjudiz über Anerkennung eines fremden Richters vcrwiklc und seine Angelegenheit gleichwohl gefördert werde, finden die verbündeten Orte für gut, daß derselbe eine gründliche Replik auf- Ww und ihnen, als seinen Bundesgenossen, mitthcilc, welche sich dann anheischig machen, dieselbe in officiöscr ^che dem französischen Gcsanvtcn vorzulegen, auch auf Verlangen durch Luccrn in gemeinsamem Namen an ^» König von Frankreich schreiben zu lassen. Die bischöflichen Gesandten nehmen dieses unter weiterer Empfehlung der Sache aä reloronäum. xx (Die mit Savopcn verbündeten Orte.) In Bcrathung der schreiben dcö Herzogs von Savopcn und seiner Mutter vom 27. Juni, wodurch de» verbündeten Orten Krankheit und vorhabende Reise dcö erster» nach Nizza mitgcthcilt und zugleich die Zeit der Reise »ach Turin zur Bundrsbcschwörung fcstgcsczt worden war, wird beschlossen, diese Schreiben mit freundlicher Kondolenz und den besten Wünschen für die Wicdcrgencsung des Herzogs zu crwicdcrn, uud in Berlik- Fügung dessen beizufügen, daß man die Bundcöbcschwörung einstweilen noch verschieben wolle. — vi«. u. d. Vogtcicn.) III. (Die kathol. die Grafschaft Baden regierenden Orte.) Das wiederholte Gesuch von Schwyz, seinem Rathöuntcrschrcibcr Melchior Fach für sein im Alpthal neu erbautes WirthShaus Schild "»» Fenster zu verehren, wird wiederum in den Abschied genommen. — Iii. (S. u. SarganS.) Man sehe mich in den Abschnitten Herrschaft»- und SchirmertSangelegenheiten : putsche «ei». V-gt. über ^'»»krasschaft Thurgau. A°»tei Rheinthal. l"easschast Sargans. Grafschaft Bade». Vogtes Freiamter. Vier ennrtb. Bogt. überh. ^>>t von St. wallen. "» Au« dem Freiburgcr Exemplar; Miffiv. I»I». Art. 8l. Fremder KriegSd., Werbung. «»«». Art. 12. Beamte. t. Art. 3. Verw. u. Rechnnngsw. !. Allg. Art. 633. Stifte u. Klöster (Rheinau). II. „ 4. Verw. u. Rechnuugsw. i. Allg. 466. Zollweseu. V. „ t20. Beamte. ,. 665. LocaleS (Alterswyl). V. „ 145. Beamte. „ 352. Abzug. X „ 4t0. Leibeigenschaft, Fall, Elnzügl. »»». ,. 269. Justizsachen, Recht,, Gericht. Illl. Art. 2. Verwaltung Im Allgemeinen. II. Art. 120. Verhält», z. Grafen v. Hvhcncms. II. „ 49. Verwaltung im Allgemeinen. I»I»I». ., 13S. Verhältn. z. Abt v. St. Gallen. Itlt. „ 138. Verhält«, z. Abt v. St. Gallen. vi'«'. ,. 228. Kirchl., Glaubeuss, Geistliche. IINII. Art. 2. Verwaltung im Allgemeinen. HK. Art. 110. Justizsachcn, Recht, Gericht. III«. „ 32. Verwaltung in. Allgemeinen. .. 35. Verwaltung im Allgemeinen. 83. Kinderthcilungen. Ii Ii Ii. .. 282. Stifte u. Klöster (Mels). „ 251. Stifte u. Klöster (PfäferS). in. „ 306. Verschiedenes. „ 34. Verwaltung im Allgemeinen. »i». Art. 134. Judikatur- n. Eonipctenzanst. Art. 318. Handel«- u. Verkehrswesen. vv. „ 217. Jndicatur- ». Eenipetenzanst. «5«. ., 319. Handels- n. Verkehrswesen. «Iii. „ 2. Verwaltung im Allgemeinen. «I«I«I. .. 188. Jndicatur- n. Cempetenzanst. VV. „ 3l7. Handels- u. Verkehrswesen. tt. Art. 2. Verwaltung im Allgemeinen. Ii». Art. 269. Locales (Sarmensterf). II. Art. 1. Allgemeine Verwaltnngssache». I». Art. 159. Kriegs- u. Militärw., Werbung. Art. 3. 56 Juli 1682 32. Conferenz der evangelischen und deren zugewandten Orte während der Jahrrechnungs- Tagsazung zu Baden. im Juli. Staatsarchiv Zürich. Abschiede Bd. Iis, tdi. 4S4. Gesandte: Die nämlichen, wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus Johann Peter Weiß, Landammann. Landammann Weiß berichtet im Namen von evangelisch Glarus, man habe laut Tagsazungö- bcschluß vom Januar versucht, den waltenden Landcsstrcit durch Bciziehung von Vermittlern beizulegen, aber wegen Unpäßlichkeit des Statthalter Bachmann und vorgewcndeter Nähe der Jahrrcchnungstagsazung habe die Sache keinen Fortgang gehabt. Es sei wahrscheinlich, daß auf der jüngsten katholischen Konferenz in Luccrn rüksichtlich der Landcstheilung neue Anschläge auf die Bahn gebracht worden seien, indem dic Katholischen seither von Sprüchen und Verträgen nichts mehr hören wollen. Dem Gesuch des Gesandten entsprechend findet man für gut, daß katholisch Glarus zur Bezeichnung von Vermittlern eingeladen werde. In der allgemeinen Session wird dann an den gemeinen Stand Glarus eine dringende Einladung zur Vereinbarung unter Mitwirkung beidseitiger Vermittler erlassen. Da aber die erfolgten Antworten wenig Geneigtheit beweisen, wird gesondert an jede Religionöpartci von den betreffenden Orten gleicher Religio» eine Rcchargc gerichtet. Der dahcrige Erfolg ist aus dem allgemeinen Abschied zu ersehen. I». Da sich dieses Jahr durch Erdbeben und Vichsprcstcn Gottes Zorn, wie hinwieder durch die reiche Erndte und dir „schone Augenweide an dem Wcinstok" seine Güte geäußert hat, so wird auf den 17. August ein allgemeiner Fast-, Bct-, Büß- und Danktag in gesammtcr evangelischer Eidgenossenschaft fcstgcsezt. «?. Da dir Bedrängnisse der Rcformirtcn in Frankreich immer größer zu werden scheinen, wird gegen den Kurfürsten vo» Brandenburg die Erwartung ausgesprochen, er werde durch seinen Gesandten in Paris und bei dci» französischen Gesandten in Berlin seine Verwendung für diese Glaubcnövcrwandtcn haben eintreten lassen, im weitem wird angefragt, ob er nicht eine schriftliche Empfehlung von Seite aller evangelischen Fürstc» und Stände an den König von Frankreich zum Tröste der Rcformirtcn gedeihlich erachte. In Bctrcjf der evangelischen Eidgenossen in Frankreich wird ein Ehrcnausschuß zum französischen Gesandten geschikl, mit dem Gesuche, es möchte bei Hof ein Patent nach Lyon und Marseille ausgewirkt werden, daß dic evangelischen Eidgenossen den lcztcn königlichen Edictcn nicht unterworfen seien. Der Gesandte erwicdert, er sei beauftragt zu erkundigen, wo, gegen wen und wie in Frankreich gegen evangelische Eidgenossen etwas Beschwerliches vorgenommen worden sei. Dabei bemerkt er, es sei zwischen solchen Eidgenossen, wclchc Frankreich nur bereisen oder sich nur vorübergehend aufhalten, und solchen, welche durch Niederlassung sich gcwissermassen naturalisircn, ein Unterschied zu machen, was ihm aber durch den Ehrenausschuß widerspräche» wird, indem die Niedergelassenen ihr ursprüngliches Bürgerrecht beibehalten. «I. (Dic IV evangelische» Städte.) Bei der Kurpfalz wird neuerdings auf dic Bezahlung der rükständigcn Zinse des Anlcihcns vo» 1676 gedrungen, v. (Zürich und Schaffhausen.) Schaffhauscn erklärt, daß von der Zollforderung von zu>» Hauöbrauch nöthigcn Sachen, wclchc zürcherische Angehörige in Schaffhauscn kaufen, laut Vertrag vo» August 1682. 57 t66Z abgestanden werde; dagegen halte eS den Zoll von dem über ihre Brükc geführten Salz in den alten Verträgen begründet; ferner finde cS, daß die Schifflcute von EgliSau, welche bisher den Ihrigen in Dicnstwcisc abgewartet haben, kein Recht zu der prätcndirtcn Schifffahrt haben; endlich sei der Zoll zu Südlingen wegen Abfahrcnö desjenigen in der Stadl und in der Au aufgerichtet worden. Zürich werde daher ersucht, die Ellikcrfuhr wieder in den alten Stand zu sczcn, wodurch die völlige Beilegung der obigen Punkte wesentlich befördert werde. Zürich nimmt dieses in den Abschied, in der Meinung, daß es wegen Hans Ullmann beim Vertrag von 1595 verbleiben solle. «. Ein nach Abreise der Gesandten eingegangenes Schreiben der Vorsteher der evangelischen Kirche zu Wczlar, womit diese eine Untcrstüzung für den Bau "ncr neuen Kirche und eines Pfarrhauses, sowie für die Einrichtung einer Schule nachsuchen, wird behufs Znstructionscrthcilung dem Abschied beigefügt. 38. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischcn Vogteicn regierenden XII Orte zu Lauts. Iii»2, 1<>. 2t»,stuft. Staatsarchiv Ziirich. Ennclb. Absch. BS. VI. Gesandte: Zürich. Johann Jakob Eschcr, des Raths von freier Wahl. Bern. Emanucl von Graffcnricd, deö Raths. Lucern. Heinrich von Sonnenbcrg, Oberzcughcrr. Uri. Johannes Wipflin, dcS Raths. Schwyz. Franz Rigct, alt-Statthaltcr. Untcrwalden. Johann Kaspar Achcrmann, LandcS- sckelmeistcr, von Nidwaldcn. Zug. Peter Heß, Sckelmcistcr. Glarus. Fridolin Jsclin, alt-Landammann. Basel. Johann Jakob Fäsch, .1. II. v-, Stadtschrcibcr. Frei bürg. NiklauS Maillard, des Raths. Svlvthurn. Wolfgang Gibclin, des Raths. Schaffhauscn. Johann Ludwig Hurtcr, Zunftmeister. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenhetten: Nur ennetb. V-gt. itberh. u. Art. »45. Salzregal u. Salzhandcl. k. Art. 2. Allg. Verwaltnngssachen ,c. «I. „ Zt. Recht, Gericht; allg. Verordnungen >c. U- 64. Anstände mit Malland. V°Ktei Lauts. I». Art. 54. Allg. Verord., Statuten, Freiheiten >c. v. Art. 2K5. Beziehungen zum Bischof v. v. „ »7S. Zollwesen. Eomo. 34. Jahrrechnung der die IV cnnctbirgischcn Vogteicn regierenden XII Orte zu Luggarus. 10»S, nach den» 10. August. Staatsarchiv Ziirich. Ennctb. Absch. BS. VI. Gesandte: Die nämlichen wie zu LauiS. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: V°»tei LuggarnS. Art. SZ. Zblle. I». Art. 6. Allg. Verwaltung«- u. RechnungSsachen. 8 August 1682, 35. Conferenz der die Vogteien Bellenz w. regierenden III Orte. Brunnen. 17. August. LandcSarchiv Nidwal»«». Abschi-dc, Gesandte: Uri. Anton Schmid, Landammann; Franz Karl Schund, alt-Landanunann. Schwyz. Franz Bctschart, Landammann; Franz Ehrlcr, LandShanptmann der March, und Ritter Jakob Weber, beivl alt-Landammann; Jost Rudolph Rcding, Statthalter; Kaspar Dettling, Sekclmcistcr; Sicbncr Johann Jost Aufdermauer; Heinrich Franz Reding, Zeughcrr, Nidwalden. Johann Ludwig Lussi, Landammann; Ritter Joseph Karl Lussi, Panncrhcrr. u. I». (S. u. Bcllcnz n.) «. Uri stellt, wie auf der lczten Tagsazung, nochmals den Antrag, statt der jährlichen gemeinsamen Kreuzgänge nach Bürgeln, St. Jakob und Steinen, einen solchen nach der Tellskapelle, bei stürmischer Witterung dagegen näch Sisikon zu veranstalten, wobei die Predigt von den Pfarrherrcn dem Rang und Umgang nach gehalten werden solle. Schwyz und Nidwalden äußern über diesen Antrag ihr Wohlgefallen, nehmen aber denselben all rafkronünm. «I. Auf den von Zürich und aus den III Bünden eingelangten Bericht, daß im Venctianischcn, in Venedig selbst, zu Padua und „in andern deutschen Landen" die leidige Pestilenz grassire, wird für das Beste gefunden, die Ehrcngcsandtcn auf das Sindicat zu LauiS zu beauftragen, gemäß dem bezüglichen Vertrag mit dem Haus Mailand einen aller Gebühr und Nothdurft gemäß instruirtcn Commissär an gehörige Orte zu verordnen. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegcnhcltcn: Vogteien Bellen; n. ». u. I». Art. ll u. ls. 36. Conferenz zwischen Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. Uii!2, Sit. August. Landcsarchiv Nidwalde». Abschied,. Gesandte: Uri. Anton Schmid, Landammann; Johann Heinrich Bcßlcr, Panncrhcrr. Schwyz. Franz Betschart, Landammann; Franz Ehrlcr und Jakob Weber, beide alt-Landammann; Heinrich Fridolin Rcding, Panncrhcrr. Nidwalden. Franz Achcrmann, Landammann; Niklauö Kaiser, Statthalter. ». Von Uri wird ein Schreiben der Dcputirten zu Bcllcnz an die drei Orte sammt zwei Schreiben des Gcsundhcitrathcs zu Mailand an besagtes Sindicat, betreffend die SanitätSanstalten an der eidgenössischen Grenze, vorgelegt, welches zu vielfältigen Discurscn Anlaß gicbt, wie man sich der eingeführten Gewalt- maßregeln erwehren könne. Allgemein findet man für gut, daß die drei Orte zusammenhalten, besonders wenn auf einer VIlörtischcn Conferenz die übrigen Orte cntgegcngcseztcr Ansichten sein sollten, und daß man gegenwärtig die beste Gelegenheit hätte, die Lauiscr, auf deren Anstiften wahrscheinlich vom Gcsundhcits- 58 4 August 168Z. 59 rath zu Mailand der Bcllcnzcr Markt „bandisirt" worden sei, mit der xasng, talionis zn belegen, da gegenwärtig Pfcrdc und Vieh gut nach Deutschland und anderwärts verkauft werden können und auch die Lüchte wohlfeil seien. Hierüber hat Uri wohlmeinend noch besonders angeregt, man solle den Pferdehändlern, >we cs vorher auch gewesen, verbieten, die Pferde weiter als bis Bellen; zu führen; ferner den Kauf und Fertigung des LauiscrwcinS, der dieses Jahr so gut gcrathcn und an die Losung gebracht werden sollte, iu untersagen, da man von andern Orten her genug Wein bekomme; endlich solle man den übrigen Orten, >°strii sic „icht zu übereinstimmenden Gedanken gebracht werden können, die Nothwcndigkcit, unserseits die ^sst zn sperren, vorstellen, da der Gcsundhcitörath in Mailand näher bei verdächtigen Orten sei, als wir. Hierauf wird gut gefunden, cS solle von der bevorstehenden Konferenz in Luccrn eilfertigst, namentlich noch ^wr dem Lauiscr Markt, eine Gesandtschaft an den Gubcrnator von Mailand abgcschikt werden, mit der 'inzeigt, daß man solche „Enormitätcn", als bundcSvcrlczlichc Sachen, »icht dulden und, im Fall nicht Abhilfe erfolge, zu Repressalien schreiten werde, welch' leztcrcS auch dem Gesundhcitörath vcrdcutct werden i». (S. u. Thurgau.) «. Nidwaldcn dringt auf Erledigung des parmcsanischcn Geschäftes. Schwyz "wicdcrt darauf, der seinerseits bezeichnete Spruchhcrr könne Unpäßlichkcits halber jczt »icht reisen, bei Angetretener Besserung aber sei er bereit, dieses Geschäft zu Ende zu führen. Man sehe auch In dem Abschnitte HcrrschastScingelegenhciten: ^"dgrasschast Thurgau. I». Art 75l. LocaleS (Utwyl). 37. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. UtttS, lit. August. Staatsarchiv Lucern. Mg. Absch. Bd. I.XVIII, kol. 150. — Landcsarchiv Schwyz. Abschiede. Gesandte: Luccrn. Eustachius von Sonncnbcrg, Schultheiß und Panncrhcrr; Joseph Amrhyn, alt- Schultheiß und Panncrhcrr; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvcnmr; Johann Thüring Göldlin, innrer und des Raths. Uri. Anton Schund, Landammann; Hanö Heinrich Bcßlcr, Panncrhcrr und des Naths. Schwyz. Franz Ehrlcr, alt-Landammann; Heinrich Fridolin Rcding, Panncrhcrr. Unter w aide n. ^»hann Melchior von Atzigcn,- alt-Landammann und Panncrhcrr ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, ^t-Landammann und Landshauptmann ob und nid dem Wald; NiklauS Kaiser, Statthalter nid dem ^uld. Zug. Paul Müller, alt-Panncrhcrr; Karl Hegglin, Ammann. ». Hauptursachc dieser Confcrcnz ist das ungebührliche Verfahren des GcsundheitSrathcS in Mailand, welche seit mehreren Jahren unter dem Schein der Fürsorge gegen Verbreitung der in wcitentlcgcncn Landen >sta>sircndcn Seuche an der Grenze der cnnctbirgischcn Vogtcicn gegen das Mailändischc mittelst Aufstellung Eonunissaricn sich harten Zwang gegen durchpassircndc Leute und Waaren erlaubt. Dafür, daß die ^ÜNffcncn Maßregeln nur auf eine Kränkung der bcthciligtcn Orte abgesehen seien, wird angeführt, der ^Mndhcitsrath habe auf die lcztcS Jahr in gcmeincidgcnössischcm Namen ihm gemachte Gegenvorstellung, in man sich aus die bezügliche Capitnlation von l585 berufen, keine Antwort crthcilt, dagegen auf die jüngst ""steordnctc Pnblication des BartholomäuömarktcS zu Bcllenz den mailändischc» Handelsleuten bei Strafe 60 August 1682. verboten, besagten Markt zu besuchen; ferner habe er öffentlich ausgekündct, Jedermann, der in oder »» Bellen; sich aufgehalten oder dort durchpassirt sei, habe sich in Canobbio oder Ponte dclla Trcsa von de» Conunissaricn untersuchen zu lassen und die Quarantäne zu halten; gleichwohl aber habe er einem Pferdehändler, Karl Ruöconi und dessen Unterhändlern erlaubt, diesen Markt zu besuchen und ohne Quarantäne mit ihre» gekauften Waaren abzuziehen. Um nicht den Schimpf zu erfahren, daß gegen den Besuch des Lauiscrmarkw' wieder ein ähnliches Verbot gemacht werde, wird beschlossen, diesen Markt für dieses Jahr ganz abzustellen, wozu auch die Zustimmung der übrigen mitregicrcnden Orte eingeholt werden solle. In GcwärtigunZ! derselben soll die Publication des Abrufs in italienischer und deutscher Sprache gcdrukt bereit gehalten »n»! nach Eingang der Mehrheit der Ortsstimmcn dem Landvogt zu Lauis, Appenzell, den III Bünden und der» Landvogt zu Sargans mitgcthcilt werden. Ein Antrag, an gelegenen Orten auf eidgenössischem Gebiet, etwa zu Mendrisio, Balcrna, Magadino und LuggaruS NamcnS der regierenden Orte Commissaricn aufz» stellen, welche gegen Eingang von Leuten und Waaren aus dem Mailändischcn in die ennctbirgisch»»! Vogteicn eine gleiche Untersuchung anstellen sollen, wird zu weiterer Bcrathung sämmtlichcr regierender O»>» verschoben. Zur Nachricht wird dem Abschied bcigesczt, daß die Zustimmung der Mehrheit der regierende»! Orte erfolgte und daher unterm 7. September an den Landvogt von LauiS der Befehl crgieng, den dortige» Markt laut Publication abzurufen. >». Es wird der Session Mittheilung von drei Schreiben gemacht, deren eines von der Stadt Waldshut und die zwei andern von der obcrösterrcichischcn Regierung an die die Grafschaft Baden regierenden Orte eingekommcn und der Stadt Luccrn von Zürich übersandt wordc»! sind, worin in Antwort auf das Anwerben der Abgeordneten gedachter regierender Orte um Beseitigung! des neuen Zolls crwiedcrt wird, daß sich die Stadt Waldshut des von ihr bezogenen dritten Theils d»^ gedachten Zolls begebe, wegen der übrigen zwei Dritthcile aber die Entschließung der Regierung zu JnnSbr»^ zu gewärtigen sei. Rüksichtlich der getroffenen Maßregeln gegen die an entferntem Orten grassircndc Scuch», wird im dritten Schreiben die Nachricht crthcilt, daß der Markt zu Bötzen wieder geöffnet sei, andere Land schaften aber und deren Pässe gesperrt bleiben. «. Es wird Kenntniß genommen von einem Schreiben dck Commandanten zu Konstanz an Zürich zu Händen gesammtcr Orte, worin berichtet wird, daß in dortige» Stadt die Garnison auf zweitausend Mann verstärkt worden sei und daß die Orte deshalb keinen Argwoh» fassen wollen. Darüber wird an Zürich geantwortet, man könne sich einiger Befürchtungen über diese V»» stärkung nicht cntschlagcn, möge aber wohl sehen, wenn der Kaiser das Scinigc zu bewahren suche; doch solle die Befestigung nicht weiter ausgedehnt werden, als in wie weit die regierenden Orte in lcztcrn Jahre» dies vcrwilligt haben. Sollten deshalb cidgcnössischcrseits Wachen aufgestellt worden sein, wovon man hie» nichts wisse, so möchten dieselben wieder abgeschafft werden. «I. Luccrn ist Willens, gegen die neuen halbe» Straßburgerthalcr, die zu geringen GchaltS seien, eine öffentliche Warnung zu erlassen, daß Niemand solch» anzunehmen schuldig sei. v. Luccrn sieht sich laut dem Berichte seiner Ehrcngcsandtcn genöthigt, im Sin»» mehrmaliger Abschiede von Baden gegen das fremde umhcrstrcifcndc Bcttclgcsindcl eine ernstliche VcrordnunS zu machen, darin bestehend, daß gewisse Landprofoscn das Land durchstreifen, fremde Bettler nach ihre» Heimat weisen oder an die Grenze führen, und daß einheimische Bettler von ihren Kilchhörcncn und Acmtcr» erhalten werden. Das Gesuch LuccrnS, ihm außer seinen Angehörigen und solchen, welche durch dortig»^ Gebiet in ihr Vaterland reisen wollen, kein solches herrenloses Gesindel zuzuschieben, wird von den übrig»» Orten in den Abschied genommen, t. (S. u. Thurgau.) Wegen des K indes eines gewissen Zum»»»' mann von Weggis, welches derzeit von Rathshcrr Kcnel zu Art gegen Begehren der nächsten Verwandt»» September 1K82. 61 Unterhalten wird und rüksichtlich wessen in einem Antwortschreiben an Luccrn angedeutet worden war, daß nächsten dortigen Verwandten solche Angehörige, welche keine Mittel gehabt haben, auch nicht haben annehmen wollen, wird der Nachweis von Specialfällen verlangt. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangeleacnheiten: ^»dkrasschast Thniftan. I'. Art. 752. LvcaleS (Utwyl.) >5- Ans dem Schwpzerexemplar. 8!t. Verhaiidlimss der eidsstiwssischeil Vennittler zwischen den beiden Religionsparteien in Glarus. EUar«s. lltttL, 7. bis l:t. September. z.'»ccr». ANg. Absch. Bd. NXVIII, kol. IS7; ftrncr in dem Alienband: Glarnerhandcl Bd. I. Nr. »0». - Siaaisarchiu Zürich. Abjch. Vermittler: Johann Kaspar Hirzel, Bürgermeister von Z ü r i ch. Abraham Tillirr, Sckrlmeistcr und Raths zu Bcr n. Joseph Amrhyn, Schultheiß und Panncrherr zu Luccr u. Anton Schneid, Landsmann von Uri. Glarncrische Dcputirtc: evangelischer Religion: Johann Peter Weiß, ^uidannnann; Kaspar Schmid und Fridolin Jseli», beide alt-Landanunann; Fridolin Streif, LandShaupt- mcuin; Fridolin Zweifel, LandSsrkclmcistcr; Jakob Blumcr, alt-Sckelmcistcr; Landvogt HanS Peter Elmcr; hvljschcr Religion: Johann Georg Bachmann, Statthalter; Balthasar Müller, alt-Landammann; D""icl Bussi, alt-Landa»»nann; Peter Tschudi, Pannerherr; Landvogt Kaspar Müller. ». Die am 6. September im Hauptfleken Glaruö angekommenen Vermittler lassen sich von den widerseitigen RcligionSgcnossen die gegen einander habenden Beschwerden mündlich eröffnen und beschließen ^m>n am 7., daß jede Partei dieselben schriftlich abfasse und noch gleichen Tageö einreiche, um gcgcn- ^>g ausgewechselt und beantwortet werden zu können. I». Nachdem auch die glarnerischen Abgeordneten, m>da»unann Johann Peter Weiß und Statthalter Johann Georg Bachmann, in die Sizung berufen worden, eröffnet Bürgermeister Hirzel, den Eidgenossen sei die Geburt des ersten SohneS des Dauphins durch den französischen Gesandten angezeigt worden, während sonst die Geburten der königlichen Prinzen Könige selbst mitgcthcilt werden. Um nun zu wissen, wie man sich in Abfassung der Bcglükwünschungö- Mttwort zu benehmen habe, soll man Erkundigungen einziehen, ob der Gesandte im Namen des Königs '^cin, oder auch des Dauphins geschrieben habe. «. Die Gesandten von Lucern und Uri eröffnen, ^'aru»l die jüngst in Luccrn versammelt gewesenen V Orte den Abruf des LauisermarktcS für nöthig gefunden "^u. Die Gesandten von GlaruS wende» dagegen ei», daß diese Maßregel ihrem Lande großen Nachthcil übernehmen aber gutwillig den Gegenstand einem ganzen Rathc zu hinterbringen. «I. Abgeredctcr- "Msscn sind am folgenden Tag (8. September) von beiden Rcligionspartcicu ihre Beschwerden und vorgc- l uagknc» M^tel eingelegt und abgehört worden. Die Evangelischen behaupten, allezeit den Sprüchen, ^lrägm, dem Landbuch und dem alten Herkommen nachgekommen zu sein; katholischcrscitS aber sei man "von abgewichen, namentlich in zwei Punkten: Erstlich haben sie sich nach langer gemeinsamen Betreibung ^ Geschäftes der rhcinthalischcn Gemcindcrschaft auf einmal eigenmächtig von ihnen gcsöndcrt und, entgegen ^ gesunden Verstand des Vertrages von 1623, die fragliche Gcmeindcrschaft für sich allein eingegangen. 62 September 1K82. Zweitens sei im lczten Auszug nach Basel das alte Herkommen verlezt worden, nach welchem bei Aufbrüche aus den mit Schwyz gcmcinhabendcn Vogteicn Uznach und Gastcr, wenn Glarus dort den Landvogt gchak jeweilen so viel Mannschaft ausgehoben worden sei, als von Schwyz, wenn dieses den Landvogt gcgcb» habe. Uebcr diese Eingriffe sollen sich nun die katholischen Landölcute erklären, worauf man anderseits da»> auch bereit sei, den Gegcnbcschwcrdcn über ähnliche Einbrüche Abhilfe zu schaffen. Die Katholischen dagcgt> meinen in ihrer Eingabe, die Verträge seien ein allzu schwaches Band, die wegen des Religivnöuntcrschicw' ereiferten Gcmüther in den Schranken des Friedens zu erhalten; das einzige Mittel, das Land und ganzen eidgenössischen Stand in Ruhe zu bringen, sei eine ehrliche LandcStheilung. Zwar haben die Vcrmittl» eine solche Landestheilung fast unmöglich erachtet; allein auf die Versicherung der Katholischen, daß sie s>6 diesfalls aller Billigkeit gclcbcn werden, übernehmen sie dennoch, den Dcputirten der andern Religion b>> Eingabe mitzutheilen, mit der Einladung an beide Parteien, sich erforderlichen Falls auf contradictorisch Verhandlung des Gegenstandes gefaßt zu halten. Am 9. September werden die Repliken eingegeben u»^ abgelesen. Die Evangelischen beziehen sich wiederum auf die Verträge, von denen katholischcrscitö kci>" Meldung geschehe, während doch die badischen Abschiede von der Meinung aüSgcgangcn, daß man zuvördcr? darum handeln und dabei trachten solle, durch die eidgenössischen Vermittler eine beständige Beobachtung od» Verbesserung derselben zu erzielen. Die LandcStheilung dagegen sei, wenn je davon gesprochen werden sollt» ohne höchste Beschwerde der Evangelischen nicht ausführbar. Die Katholischen beharren immer wieder auf d» LandcStheilung, als dem einzigen Mittel, ihre Hoheit und Religion sicher zu stellen. Die darüber gestallt mündliche Erörterung führte zu keinem andern Ergebniß. Die vier Vermittler finden darauf, daß es der Zeit sei, ihres MittleramtcS eingedenk zu sein. Am 1l). September melden sich die Katholischen einläßlicherer Widerlegung der von den Evangelischen gestern vorgebrachten Klägdcn, weil ihnen dazu wenig Zeit gebliebe», was ihnen in Gegenwart ihrer Mitlandlcutc gestattet wird. Daselbst eröfsi^ Statthalter Bachmann, cö dringe den Katholischen sehr zu Herzen, daß ihnen von den Evangelischen d» halbe Ortsstimmc disputirlich gemacht werde. Das laufe wider alle Gerechtigkeit und wäre hinreichend einen neuen Streit unter ihnen zu crwckcn, wenn alles Andere bereits beigelegt wäre. Von Landamma»» Weiß wird darauf erwicdert, daß die Evangelischen auf ihrer gestrigen Meinung beharren. Die HohP' bestehe im ganzen und nicht im zcrthciltcn Land; die Katholischen können keine halbe Ortöstimmc machet als in wie weit dies durch die Verträge, besonders durch denjenigen von 1623, bestimmt oder sonst»? herkömmlich sei. Nach genügsamer Verhörung der streitenden Thcilc werde» schließlich die Katholisch»? eingeladen, in Betreff der LandcStheilung ein anderes, den Evangelischen weniger beschwerliches Project entwerfen und den Herren von Zürich und Bern einzugeben, damit die Evangelischen darüber reflcetir»? können. Diese Eingabe erfolgt den 11. September unter der Vorauösezung, daß darüber in spccicll' Bcrathung werde eingetreten werden; es werde sich dann hierbei im Werke zeigen, daß sie weiter zu gehe" geneigt seien, als ihnen von den Evangelischen könnte zugcmuthet werden. Leztcre wollen sich jedoch la»? Instruction nicht darauf einlassen, geben eine Widerlegung ein und ersuchen die Vermittler ihrer Religio nicht weiter in die evangelischen Landlcutc zu dringen, welche als freie Leute vermeinen, in löblich»? Eidgenossenschaft sei nicht Herkommens, einen wider seinen Willen von seinem anercrbtcn Vaterland, Ha»? und Heim zu vertreiben. Diese Erklärung wird den in die Session berufenen katholischen Dcputirten cröff»»? und zu beherzigen gegeben, wie die Evangelischen auf dem ehrlichen Anerbieten bestehen, Sprüche, Landfrievc» Landbuch und Verträge zu halten, wie sie solches von den Katholischen auch erwarten, und daß man v>» September 1K82. 63 dawider Fehlenden zu gebührender Beobachtung derselben anhalten werde. Da hiemit das Project einer dandcSthcilung aufgegeben werden mußte, baten die Katholischen, daß ihnen fürdcrlich zum eidgenössischen Recht verhelfen werde. Die katholischen Vermittler erhalten indessen noch den Auftrag, ihre Glaubensgenossen nochmals zu vernehmen und sich ihren endlichen Entschluß bchufö Mitthcilung an die der andern Religion eröffnen zu lassen. Als die Katholischen des folgenden Morgens (12. September) zu keinen andern Rcrglcichsmittel», als zu einer LandcStheilung, Hand bieten wollten, hingegen den vier Vermittlern anhcim- gelltcn, ctwa andere Wege zu versuchen, entschlossen sich dieselben, und zwar je zwei für ihre Religions- gniossc» besonders, selbstcigcnc Anträge auszuarbeiten und die daherigen Projekte beiden Parteien zur Äußerung ihrer Ansichten mitzuthcilcn. Am 13. September werden diese vorgelegt. Das Project der ^üholhchen Vermittler zielt auf eine Söndcrung in Kirche, Gericht und Rath hin, während dasjenige der Evangelischen sich wesentlich aus den bisherigen RcchtSstand, als die Sprüche, Landfrieden und Verträge, und nur bcinebcnS auch auf die Söndcrung in Kirche, Gericht und Rath geht. Schließlich wird bliebt, daß beide Projccte den beiderseitigen RcligionSpartcicn mitgrthcilt, von den zuständigen Behörden selben bcrathcn und mit den daherigen Bemerkungen den Vermittlern wieder eingegeben werden, damit ^'wlbcn, sich einige Hoffnung auf Erfolg zeige, wieder an einem beliebigen Ort zusammenkommen und dieses heilsame Werk zur Beruhigung des Landes und gcsammtcr Eidgenossenschaft zu einem guten Ende Bingen mögen, „darzu der Allerhöchste seine Gnade verleihen wolle." Zu lit. «I. Hierzu folgende Actenstüke: I. Abermaliges (zweites) Project der Katholischen für die Landes theilung. R Erstlich der Bezirk der Theilung sollte sich auf die «achgcsezten Marke» ersticken, als erstlich (».) bei dem Weidstvk auf dem Niederritt an der Linth stehend, so das Land Glarus und Hof Rcichenburg von einander scheidet, laut Landmarkcubricfs angefangen, und von dannc» der Mitte Linth nach hinauf bis an das Ek Zicgelbruk, allwo die Wesener Linth in die rechte Linth fließt; b. von da der Wcscncr Linth nach hinauf bis an die Wesener Bruk, und von dannc» unter der Landstraße »ach hinauf bis zu der Näfclscr Bruk; x. von der Näfclscr Bruk der Mitte Linth nach hinauf bis gen Leuzigc» zu der Mark, so die Gcnossanicncn Glarus und Stetstall von einander scheidet; ä. den Marken nach hindurch bis in den Lüntscheu (die Löntsch) und dem Lüntschen nach hinderen bis zu der Sage»; von da aber dem Sagbcrgcr Bord »ach hinauf bis in die Höhe des Glärnisch und der Schneeschmelze nach durchhindercn bis in die Rosimatt an die hinterste Mark, die Schwhz und GlaruS von einander scheidet; e. von dannc» den Landmarken nach, so gegen Schwhz, der March und dem Hof Rcichenburg aufgerichtet sind, wiederum hinab bis an den crstgesagtcn Wcidstok. 2. Die Tagwcn betreffend, weil der einte besser als der andere, sollen die "ach ihrem Werth gegeneinander ausgetauscht werden. 3. Die Häuser könnten innert gewisser Jahrcsziclc einander abgetauscht und abgetreten werden; jedoch daß man gegen die geringer» auch diejenigen, welche "lchrcrn Werths sind, in gebührendem Abtrag halte. 4. Die Alpen, Berg, Boden, Güter, Weiden und Wiesen oder Nieter, auch eigeuthümlichc Wälder könuten die Evangelischen in dem katholischen Bezirk, und hingegen die Katholische» in dem der Evangelischen so lange und weit gemessen, bis eine gütliche und freiwillige Abtausch- oder Auskaufung bcschehcn würde. 5. Um übrige beifällige Sachen sowohl, als waS wegen der Verträge, LandSfricdc», Landsbuch und anderer Sachen halber zu beobachten und zu rcservircn ober ctwan zu schließen sein wird, ist man abermals, eben wie in der Theilung, also auch hierin zu aller Gebühr erbictig und geneigt. (Aus dem Zlirchcrexemplar.) II. Antwort der Evangelischen über das T heil ungs project der Katholischen. 3n dem Bezirk, waS sie begehren, ist begriffe» Biltcn l hat evangelische Seelen 300, katholische keine; Nicdcrnrnen: hat evangelische Seele» 438, katholische 34; Nctstall: hat evangelische Seele» 325, katholische 64 September 1682. 148, (zusammen) 1063 evangelische nnd 182 katholische Seelen. Die Kirchen-, gemeine und eigene Güter, Waldungen, Reben und was sie sonstcn der Enden haben, beläuft sich auf etliche hunderttausend Guide»! ist schon in übergebencn Schriften spccificirlich vermeldet. Dazu kommt noch die kommliche Gelegenheit Z» ihrem Gcwerb und Handelschaft, die ihnen keineswegs könnte crsezt werden. Die Einwohner dieses Orti würden eher aller Extremität erwarten, als zu Entlaßung ihrer Haus und Heimat und so schöner ansehnlicher Gelegenheit sich verleiten lassen. Nebcrdas wird gebührend erinnert, daß dieses Projcct in seine» Circumfercnzen „ohngetast" sechszehn his achtzehn Stunden antrifft, so ein Anlaß zu höchster Ungelegenheit, anstatt des Friedens ein Zundel zu Unfricd wäre, auch so viel andere Sachen nach sich ziehen und allwcg die höchste Konfusion verursachen würde. Ferner ist zwar vorderstes Project etwas bis naher GlaruS abgeändert, aber eine solche Verwahrung gemacht worden, die allen Evangelischen noch viel bedenklicher fällt, als die erste, so in allweg unmöglich wäre, ohne Gewalt werkftellig zu machen. Die Landstheilung ii» Appcnzcllcrland haben die Einwohner mit gutem Willen angenommen, und hat nicht de» zchcntcn Thest der Seelen anbetroffen, deren sie ziehen müssen, auch gar wenig Güter, als daß im Glarncrland es betreffe» thut. Weil die zusammenhabenden Bünde ausdrüklich vermögen, daß man einander bei Haus und Heimat schüzen und schirmen wolle, sogar wenn nur ein Ort in Hast feindlich angefallen würde, leben wir der ungezweifclten Hoffnung, weil wir aus Gottes Gnaden ein Freiort der Eidgenossenschaft und auch mit den lobl. Orten der Eidgenossenschaft verbündet, man uns einiche Landstheilung nicht mehr anmuthen, sondern den Bünden gemäß bei den unfern auch ferner ruhig verbleiben lassen, schüzen und schirmen werde. Im übrige» beharren wir unseres freundlichen Anerbietens, zu allen andern ehrlichen, billigen und gebührenden Mittel» uns vor den Herren Schiedherren nach gutbcfindcnden Mitteln verleiten zu lasse», jedoch in allweg Sprüchen und Verträgen unnachtheilig. (Aus dem Zürcherexemplar.) III. Vorschlag der katholischen Schiedherren. 1. Weil die alte, und zum Theil baulost Kirche iu dem Hauptfleken Glarus zu Verrichtung des katholischen Gottsdiensts ganz eingerichtet und ohnedies der großen Anzahl der Evangelischen fast zu eng ist; auch viel ringer eine Kirche zu Verrichtung des evangelischen, als des katholischen Gottsdiensts von neuem mag erbauet werden, so könnte diese alte Kirche den Katholischen sammt dem ihnen, den Katholische», zugehörigen Kirchengut verbleiben, hingegc» den Evangelischen eine neue in dem Hauptfleken Glarus aufzubauen überlassen werden; da man dann vo» den Evangelischen gern vernehmen wird, was sie dessentwegen für eine gebührende Ersezung werden forder» möge». 2. Die Pfründen nnd die Kirchendiener sollen, wie vor diesem, also noch fürbas in ihrem West» verbleiben, versehen und erhalten werden. 3. Die Collaturen der Pfründen von beiden Religionen bleibe» für das künftige bei eben den jenen, bei welchen sie dem zuvor gestanden. 4. Und weil jedem Theil ei» sonderbar Gericht, Recht und Rath für allerhand Criminalfälle (zu) formiren und aufzurichten vergönnet werden sollte, so würden die katholischen landsangehörigen Personen mit Leib und Gut dem katholische», die evangelischen hingegen mit Leib nnd Gut dem evangelischen Tribunal unterworfen sein; der Ansprechet aber hätte seine Klage und Recht vor des Angesprochenen Theil zu führen. 5. Die Fälle, so ein Malest! nach sich ziehen, wann es Landlcutc oder Landscingescssene betrifft, sollen von dem Rath derselben Religio», welcher der Fehlbare bcigethan, präcognoscirt, und nach Erkanntniß, daß es ein Malefiz, zu Hände» der gemeinen Rathstuben ein solcher geliefert und von derselben die Urtheil gefällt werden. 6. Die kriminal und Malefizfälle der Ausländischen und Fremden, so sich im Land zutragen möchten, würden unmittelbar a» die gemeine Rathstuben fallen, nnd von derselben erörtert werden. 7. Die Landschreibercicn, llntcrvogtcien, Fiscalat und andere dergleichen Aemtcr in ennent und herwärts des Gebirges gelegene Vogteien, zumale» die Pfründen in ihren Vogteien, wie solches vor diesem beschehen, könnten auch in das künftige in gemeiner Rathftuben ernannt und bestellt werden. 8. Die Zahl und Besazung der Landsämter, die Ernamsung und SezunS der Landvögtc in gemeinen Herrschaften, die Besuchung der Tagsazungen und worin svnsten die Vertrüge A»' regung thun, sollen, wie von Altem her, noch fürbashin verrichtet, auch was der Vertrag äs anno 1638 wege" den Vogteien Uznach, Gaster, Werdenberg, und sonsten verordnet, getreulich beobachtet werden. 9. Gestalte», September 1W2. 65 und zu dem Ende alle altern Verträge, Frieden und Landsbuch in ihren guten Kräften bleiben würde», außer dem, was hiemit in dem ein oder andern abgeändert werden möchte. l<>. Was demnach oben- trläutertcrmasscn in die gemeine Rathstuben zu thun oder zu erörteren und zu ernamsen fallet, darin sollte das Land Glarus ein ungesöndcrtcs Regiment sein und heißen; soustc» möchte jedem Thcil frei stehe», mit Bescheidenheit etwa» Landlcute einer Religio» a»zunehmen. 11. Alle die Gefälle, so vormals in den gemeine» Landsckel kamen, obwohl sie dermalen in gesonderter Rathstubc fallen werden, sollen nichts desto- minder wiederum von dem ein und anderen Theil in gemeinen Laudssekcl gethan, und demselben der Sachen, so zuvor darin gehört, keine entzogen werden, damit die Köstcn, so bis dahin daraus gezahlt worden, noch wciterS daraus mögen entrichtet werde». Man sollte aber deswegen den Verordneten von beiden Religionen, wie von Altem her, die jährliche» Rechnungen »och weitcrs ordentlich ablegen und erstatten. 12. Weil fast unmöglich, die Neligions- und weltlichen Standesgeschäftc also von einander zu söndern, daß die Religion in Standes- und die Standes- in Religionsgeschäftcn nicht einen großen Anthcil und gewisse Depcndcnz haben, so sollten übrige, von gemeinen Herrschaften und des Standes wegen vorfallende Sachen von jeder Religion in absönderlichcr Rathstubc» berathschlaget, und darüber auf gemeine Konferenzen absonderlich instruirt werden. Endlich so stellt man dieses Project dahin, weil solches beiderseits Religionen muß geöffnet und ihres Bescheids darüber erwartet werden, daß die Gebühr dessentwegen verschafft und solches sammt was man noch sonsten finden möchte, das zu Erhaltung eines gemeinen sicheren Ruhwesens gedeihlich und ersprießlich, diesem Project möchte beigerukt, nnd solch »erhoffendes heilsames Werk vervollkommnet werden. (Aus dem Zürchercxemplar.) IV. Vorschlag der evangelischen Schicdherren. 1. Obwohl in zusammenhabenden Verträgen beider Religionen halber die gebührende Nothdurft verschen, und aber djc Erfahrenheit bezeuget, baß dem nicht der Gebühr nach allezeit verfahren werde, ist hiemit hochnothwendig, daß jeder Religio» Vorgesetzte ihre Glaubensgenossen crnstcifrig vermahnen, hiufüro gegen einander alle Ehre, Liebe und Freundschaft zu erzeigen, auch sich zu hüten vor allem Trazen, Lästern und Schmähe», die Religio» und Glaubcnssachen betreffend; und da wider Verhoffc» auch dessenungeachtet hicrinnen Jemand fchlbar erfunden würde, solle derselbigc unverzogcnlich für das angeordnete Zwölfergcricht, in gleicher Anzahl von beiden Religionen bestehend, vvrcrfordcrt, über die Anklage in seiner Verantwortung verhört und nach befindenden Dingen Anderen zu einem Scheuen gebührend abgestraft werde». Weile» auch wegen des Prcdigcns an der Näfelscrfahrt, bisweilen auch der Feiertage halber Unwille» im Land erwekt worden, solle» alle Fremden und Heimischen, so an solcher Fahrt predigen, nichts wider Landsfricdlichcs und der Religion Schmähliches >" ihren Predige» vorzubringen, sondern sich aller Bescheidenheit zu befleißen haben. Es sollen auch die Feiertage laut den Verträgen gebührend beobachtet werden. 2. Damit sich Niemand von beide» Religionen inskünftig ungleichen Rechtens mit Billigkeit zu beschweren habe, solle Gericht und Recht nicht nach Passion und Eifer, Gunst oder Ungunst, sondern mit unumfangnein, unparteiischem Herz und Gemüth, ohne Respect was Religion der eint- oder andere sei, ehrlich und getreulich verwaltet werden. 3. Solle noch ferner, wie von Altem her, auf die Tagleistungen und gemeinen eidgenössischen Zusammenkünfte über Sachen, sv nicht in den Sprüchen und Verträgen erläutert, in dem gemeinen Rath instruirt werden, jedoch mit folgender Erläuterung: wenn wider Verstössen bei dergleichen gemeinen Zusammenkünften unter allen lobl. Orten beider Religionen in fürfallendcn Händeln und Sachen ungleiche Meinungen sich erzeigen und bcharrt werden möchten, solle einem jeden Herr» Gesandten von Glarus befrei stehen, wciterö wie von Alters her seiner Glaubensgenossen Meinung bcizufallcn. 4. Wenn inskünftig das eine oder andere Ort in lobl. Eidgenossenschaft einen erklärten Feind überkomme» oder wirklich aus seinem Grund und Boden angegriffen vdcr sonst ein thätlicher Auszug von gemeinen Eidgenosse» gut befunden werden möchte, solle auf des noth- lcidcnden OrtS gcschriftlichc Ermahnung um wirkliche Hilfe im lobl. Ort Glarus ihren Auszug auch unvcrwcilt Werkstellig machen, nach üblichem Herkommen und Gewohnheit aus den Tagwcn ihres Landes, auch aus derjenigen Vogtei, es sei Nznach oder Gastal, so sie mit lobl. Ort Schwyz gemein haben und 9 September 1WZ, dannzumalen beherrschen, so viel darzu nehmen, als Sch>vyz aus ihrer beherrschenden Vogtci, auch die deswegen nöthigen Befehlsschreiben an ihren Landvogt in gemeinem Name» abgehen lassen. Ein gleicht solle auch bcschchen mit ihrer Bogtei Wcrdenberg. Es sollen auch beide Religionen zu Glarus, >vaö in de» beiden Vogtcien Uznach und Gastcr wider das Herkommen des liiZbier Vertrags fürsallen möchte, n>>» gemeinem Rath verhandeln Helsen. 5. Dicwcilcn auch nicht wenig Unwillens im Land unter beide» Religionen erwachsen, daß man katholischerseits auch die rheinthalische Gemeinderschaft absönderlich a»' genommen, wird zu Verhütung fernerer Ungelegcnheit für hochnvthwcndig erachtet, daß fürvhin keintwedeü Religion, ihrer selbsteignen Vergleichung gemäß, einige gemeine oder eigene Vogtci oder Herrschaft hingebe»/ verkaufen, vertausche», verschenken, »och die alte gewohnte Regierung abändern solle noch möge. li. Wan» auch nicht wenig Unwillens in dem Land verursachet, daß ihre Landvögte in Uznach und Gaster ihre» Herren und Obern in lobl. Ort Glarus mithin wenig Respcct getragen, und etwa» i» Appcllationssach»" Urtheil und Sentenz ausgefällt und dem Ort Schwyz beigefallen, ehe und zuvor von beiden lobl. Orte» hierüber sentenzirt und sie in ihren llrthel» zerfalle» sind, als findet man ihren darwider gefaßte» einhelligen Beschluß auch billig und »othwendig; nämlich, daß hinfürv kein Gesandter »och Landvogl cinichcr Appcllationsurtheil mehr beifallen solle, es wäre den» Sache, daß zuvor sowohl von Seiten Glar»6, als auch von Seiten Schwyz sentenzirt und gcurtheilct wurde. Es soll auch, wenn eine Sache für da» lobl. Ort Glarus appsllamlo langen wird, ohne Verzug und sobald möglich der Sentenz auf des Appellantc" Begehren hin crtheilt werden, und falls dann die Urtheile wider einander, so soll einem jeweiligen Landvogt eintwederem Ort und Urtheil eidlich »ach seinem Gutbefindcn beizufallen befrei stehen, wobei er a»»b bestermassen geschüzt und geschirmt werden solle. Wenn aber ein Gesandter oder Landvogt inskünftig darwider handeln und seiner Obcrkcit den gebührenden Rcspect verlieren würde, sollen sie deswegen vor gesammtem Rath gestellt und nach Verdienen abgestraft werden. 7. Man findet auch billig und »othwendig- den Articul, den beide Religionen selbst mit einander aufgerichtet und also lautet! wenn sich etwa» vo» Appellationen, Landschrcibern, Landamman», Untcrvögten, Landweibeln und anderer dergleichen Sachen wcge" aus den gemeinen oder eigenen Vogteien und Herrschaften, oder in dem Land etwas zutragen würde, st dem gemeinen Wesen anhängig wäre, solle hinfürv kcintwederc Religio» absönderlich darüber zu rathschlag»" und zu schließen befugt sein, sondern darvon allein in gemeiner Rathstuben oder vor gemeiner Landöginein»» von beiden Religionen tractirt und gehandelt werden. Leztlichen, weil beide Religionen in dem lobl. Or» Glarus sich selbst gegen einander über obige Erläuterung einhellig erklärt, ihre zusammen habenden Sprüch» und Verträge, Landbuch, Landsfricdcn, alle wohlhergebrachtcn Gebräuche und Gewohnheiten, authcntisÄ» Vergleiche und bisherige Verkvmmnisse nach ihrem buchstäbliche» Inhalt in ihre» gültige» Kräfte" beständig verbleiben zu lassen, denselben auch zu allen und jeden Zeiten steif und unzcrbrüchlich nach' gehen, nachleben und folgen wollen, läßt man es auch beständig darbei verbleiben. Zum Fall aber wid»» gänzlich Versehen in zukünftiger Zeit von fürfallcndcr Sachen wegen etwas neuer MißHelligkeit erwachs»" sollte, wird demselben gleich in seinem Anfang Rath zu schaffen »othwendig, auch heilsam und erspricßlst' geachtet, daß, in Mangel selbsteigncr Vergleichung, jeder Theil bei nächster Znsammenkunst eine» friedlich»" Herrn erbitten solle, sie vollends zu vereinbare» helfen. Zu wissen, weil »eben unserm vbgeschriebnen Proj»»» unsere hochgeehrte Herren beide katholischen Mitschiedherrcn in ihrem Project darfür halte», durch ei»» Separation beider Religionen in dem Gottesdienst und der Verwaltung Gerichts und Rechtens von jede"' Theil über die Scinigcn noch in mehreren« aller Anlaß zu ferncrem Unwillen, Zwietracht und Wider' wärtigkcit abgeschnitten würde, haben wir in weiterem Nachdenken zu Bezeugung unserer besten AnneiguB- ein beständiges Ruhwcscn in lobl. Ort Glaruö Izu bcvestncn, uns hiemit auch vernehmen lassen wolle»- wenn ein solche Separation nach billigen Dingen und im übrigen zusammen habenden Sprüchen »»» Verträgen ohne Nachtheil, neben dem, was auch in unserm Aufsatz darzu dienstlich, möchte werkstcO gemacht werden, daß es von gemeinen Friedens und Ruh wegen uns auch nicht entgegegen; allein hierbei wohl zu gewahren, daß die Separation im Gottesdienst zu Glarus nicht das ganze Land, sonder" nur beides Religionen Pfarrangchörige dahin anbetrifft, und die Erbauung einer neuen Kirche auf Seit»" September 1i>82. 67 der Evangelischen grvßcn Kasten erforderte, dcßhalbcr man ihnen nothwcndig entgegen gehen müßte; desgleichen daß bei beliebender dergleichen Separatio» und einer absbndcrliche» Verwaltung Gericht und Rechtens, auch der Kösten halber, diesfalls über beide Religionen ergehende, zu Vermeidung alles ferncrn Anlasses zu einichcr Misihcllung nothwcndig auf einen jeden Thcil sonderbar verlegt werden müßte; alles getreulich^und ungefährlich gemeint. (A»S dem Zkrcherexemplar.) Das StaaatSarchiv Lncern bestzt über den Glarncrlandesstreit eine reichhaltige gebundene Actensammlung, welche wit ziemlicher Vollständigkeit den gegenseitige» Schriftenwechsel zwischen den katholischen und protestantischen Ständen, sowie mit GlaruS selbst enthält. Staatsarchiv Lucern! Glarnerhandel, Domns öl), a b u. e. Unter diesen Acten ist besonders bemerkenswerth ein gleichzeitiges (oom Spätjahr lK82) Gutachten des lucernischen Unterschreibers Johann Karl Balthasar über das Wesen und den Stand des Streites, worin namentlich gegen die Möglichkeit einer Landestheilung auch diejenigen Gründe aufgezählt werde», die „wegen seines gewissen RespectS" in den vffieiellen Acten nicht erwähnt werden, wie z. B. namentlich die finanzielle Zerrüttung von katholisch Glarns durch die vielen Kriegszüge in Frankreich und die daraus zu gutem Leben gewöhnte Annelgung und Armuth, ». s. w. »9. Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz uud Nivieru regierenden III Orte. Brunnen. lltttL, IL. September. ztaiidcsarchw Nidwaldc». Abschiede. Gesandte: U r i. Sebastian Mriheiin, alt-Landammann; Johann Heinrich Beßler, Pannrrherr. ^chwyz. Franz Betschart, Landammann; Franz Ehrlcr und Jakob Weber, Ritter, beide alt-Landammann; Heinrich Fridolin Rcding, Panncrherr. Nidwaldc». Johann Ludwig Lussi, Landammann, Niklaus Kaiser, Statthalter. )>- Die Confcrcnz versammelt sich auf die Kunde von dem schimpflichen, unnachbarlichcn und dem Vertrag von 1585 dircct widersprechenden Verfahren der Sanitätsbehörde zu Mailand, und namentlich von barbarischen Attentaten dcö SanitätScommissärS zu Canobbio gegen die Unterthancn zu Bcllcnz, welche ^e» Wochcnmarkt zu Pallanza besuchen wollte». Es wird beschlossen, den Paß zu Bcllcnz dieses Jahr zu ^crren und vierzehn Tage vor und nach dem Lauiscr Markt Niemand dorthin passiren zu lassen. Ferner ivlrd Luccrn ersucht, den Abschied der jüngst dort gehaltenen Confcrcnz sammt der Publication, den Lauiscr ^"rkt betreffend, einzusenden. Bei diesem Anlaß soll Luccrn nicht nur eine Abschrist dessen, was denen von Gbnz zu Canobbio begegnet, beigelegt, sondern auch die Einberufung einer mehrörtischcn Confcrcnz verlangt bürden. Von den Vorfällen zu Canobbio wird auch an Zug, und von der Schließung dcS Passes zu ^kiiz ebenfalls an GlaruS, den III Bünden und den Landvögtcn zu SargauS und im Rhciuthal Mit- ^nlung gemacht. Dabei wird auch nöthig befunden, daß bei einer zahlreicher» Confcrcnz auf eine Gc- büdtschgst an den Gubcrnator im Namen aller mit Mailand verbündeten Orte gedrungen werde, und daß, l^rn die mehrcrn Orte cS mit Schreiben ausmachen wollten, eine solche Namens der III Orte abge- '^igt werde. Laut gemachter Eröffnung soll auf dem Sindicat zu Lauiö im Jahre 1681 eine Publication ^bjeschla^ worden sein, daß zufolge Ucbcrcinkunft der Ehrcngcsandten mit der mailändischcn SanitätS- Hordc von jedem Haupt Vieh den Commissaricn von Lauiö zehn Soldi bezahlt werden sollen. Ucbcr diese chlußnahmc wird eine nähere Untersuchung angeordnet. I». (S. u. Bcllcnz.) Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschastSangelcgenheiten: Meie» Bellen, ,r. i>». Art. t-t. 68 September 1K8Z. 40. Cvllferenz der V katholischen Orte. Lucern. U»«L, L7. September. Staatsarchiv 0»ccr». Mg, Absch, Bd, I.XVIII, kal, 184, Gesandte: Luccr n, Eustachius von Sonncnberg, Schultheiß uud Panncrhcrr; Joseph Amrhyn, alt-Schulthciß und Panncrhcrr; Beat Schumacher, Statthalter und Sckclmcister; Johann Thüring Göldlin, Vcnncr und des Raths, tl r i. Anton Schund, Landammann; Johanir Heinrich Bcßlcr, Panncrhcrr Schwpz. Franz Bctschart, Landammann; Franz Ehrlcr, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Wolfgang Müller, Statthalter ob dem Wald; Johanir Jakob Stultz, Landammann, rmd Johann Ludwig Lussi, alt- Landammann nid dem Wald. Zug. Landvogt Paul Müller, des Raths; Franz Kreuel, alt-Ammann. Diese Confcrenz findet wesentlich deswegen statt, weil Bcllcnzer Handelsleuten, welche sich behufs Einkaufung von Früchten nach Pallanza auf mailändischcs Gebiet begeben wollten, durch den zu Cauobbio aufgestellten Commissär des Gesundheitsrathcs von Mailand das Betreten des Landes und der freie Kauf verwehrt worden war, was als ein Schimpf für die zu Bcllcnz regierenden Orte aufgenommen wurde. Es werden hierauf Schreiben von Zürich pnd Glarrrö und vom Landvogt zu Lauiö verlesen, welche sich über die Abstellung des dortigen Markts beschweren; ebenso wird von dem Schreiben des Gesundheitsrathcs z» Mailand an die Gesandten des cnnctbirgischcn Sindicats Kcnntniß genommen. Nachdem ein Antrag, vierzehn Tage nach der Zeit dcö Lauiser Markts den Vichtricb nach Italien zu erlauben, als gefährlich uns compromittirlich beseitigt worden ist, wird beschlossen, cincsthcils, nach der gewohnten Zeit des Lauisir Markts den wälschcn Handelsleuten den Eintritt in das Land behufs Ankauf von Vieh zu gestatten, andcrnthcils aber im Namen der V Orte zwei Gesandte an den Gubernator abzusenden, mit dem Auftrag, diesem das feindselige Benehmen des Gesundheitsrathcs, dessen Extorsivncn und Bcrlczungcn dcö fremde» Verkehrs und der Kapitulation von 1585 vorzustellen, mit der Bitte, daß er Namens des Königs, ihres Bundesgenossen, Abhilfe schaffe. Mit dem Gcsundhcitörath, als aus Untcrthancn des Königs bestehend, solle sich die Gesandtschaft nicht einlassen, vom Lauiser Markt nicht reden und überhaupt auf keine ander» Geschäfte eintreten. Bis zu ihrer Rükkchr oder bis zu befriedigender Bcrichtgabc soll auch kein Vieh über den Berg getrieben werden. I». Der Abschied über den Vermittlungsversuch in Glaruö wird vorgelegt uns mündlich darüber Bericht erstattet. Auch wird der Landsgcmcindcbcschluß von katholisch Glarus sammt cincr in acht Punkten bestehenden Reflexion über das VerglcichSprojcct der katholischen Schicdlcutc angehört, welch Alles darin besteht, daß die Katholischen eine ehrliche und billige Landcsthciluug, oder aber das eidgenössische Recht begehren. Dieser Gegenstand wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort Luccrn seine Ansicht mittheilcn möge, um dann auf gelegene Zeit eine Versammlung gcsammtcr katholischer Orte veranstalten z» können. «— I>. (S. u. d. Vogteicn.) i. Zürich wird in Antwort auf sein Schreiben an Luccrn die Bestätigung des Abrufs des Lauiser Markts angezeigt, und dabei gemeldet, daß eine Gesandtschaft an de» Gubernator von Mailand abgeordnet und bis auf eingegangene Nachricht über die Verrichtung derselben der Vichtricb über den Berg eingestellt werde. It. (S. u. Thurgau.) I. Wegen des großen Ucbcrschwalls des fremden Bettclgesindcls wird beschlossen, daß den öfters gemachten Ordnungen gemäß jedes Ort seine October 1682. K9 ^gehörigen, allen andern Orten unbeschwert, selbst erhalte, und daß die Fremden ans der nächsten Straße stegen ihr Vaterland fortgeführt und von einem Ort dem andern zur Weiterbeförderung abgenommen werden sollen. Diese Maßregel soll beständig fortgcsezt und deshalb allerorten eigene Profoscn angestellt werden. ^"dsrasschaft Thnrga». llandvosttei Rhetnthal. ^»gtei Freiäniter. Lauis. Mendris. von St. Gallen. Man sehe auch in de» Abthciiunqen HerrschaktS- und Schirmortsangelegenheiten It. Art. 753. I,. Art. t2l. v. Art. 33. «I. Art. l0S. v. Art. 3lU. k- Art. 4. Loeales iUtwyl). Verhält», z. Grase» v. Hohenems. Verwaltung im Allgemeinen. Jnstlzsachen, Recht, Gericht. Grenzen; Gebietsverleznngen ic. I'. Art. 5S5. Stifte u. Klöster (Kreuzlingen). 4l. Confertnz zwischen Zürich, Bern und Genf. Pctcrlingen. lMiL, l. u S. October. Staatsarchiv Zürich. All». Absch. Bd. o», kol. 0S7. Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister, Johann Kaspar Eschcr, Statthalter. Bern, '"lbraßg,,, TiUicr, Sekelmeistcr wälschcr Lande; Gabriel Weiß, des Raths. Genf. Johann Jakob de la ^'ve, alt-Sindic; Jakob Franconis, des Raths. Alls den Wunsch von Bern besammclt sich diese Confcrcnz, lim in Betracht der an der eidgenössischen ' ^onze liegenden Kricgsvölkcr über den Schuz der verbündeten Stadt Genf zu berathcn. Auf dicsfälligc Anfrage eröffnet Genf, bei der Obrigkeit herrsche allgemeines Einvcrständniß und bei der Bürgerschaft der "umüthigc Entschluß, im Fall der Roth ihre Freiheiten auf das Äußerste zu vcrthcidigcn; auch seien sie "Ul Proviant, Waffen und Munition wohl versehen, so daß sie einen ersten Anlauf wohl aushalten mögen. Anerbieten eines ZusazcS von zweitausend Mann auö Zürich und Bern wird aus den Rothfall mit angenommen; für einmal aber wird derselbe noch nicht nöthig gefunden, weil ein solches Vorgehen ^lzcn könnte. Bern berichtet, daß die Schifflcute für den Transport der Mannschaft schon bestellt seien. näherer Ucbcrlcgung wird in den Abschied genommen, ob man sich nicht noch um eine auswärtige Hilfc- ^stung bewerben und ob man nicht darauf wirken sollte, die katholischen Orte für den Schuz Genfs, als ^S Schlüssels der Eidgenossenschaft, zu gewinnen. Die Anregung betreffend die Wahl eines Commandantrn Genf auf den Fall des eidgenössischen Zuzugs wird, auf die Gcgeubcmcrkung der Gesandten lcztcrcr Ttadt, für einmal fallen gelassen. I». Bürgermeister Eschcr erstattet einen kurzen Bericht über den Stand GlarncrgcschästcS, namentlich daß die Bemühungen der Vermittler erfolglos gewesen seien lind die ^atholifchc,, von neuem truziglich die unzuläßigc Laudcöthcilung auf die Bahn bringen. 70 October 1K82. 42. Conferenz der III Orte Uri, Schwyz und Unterwalden. Brunnen. lttttS, 7. Oktober. Li>»dcsi>r<>>iv Nidwalde». Abschiedc. Gesandte: Uri. Sebastian Muhcim, alt-Landammann; Johann Heinrich Beßlcr, Panncrhctt Schwyz. Franz Ehrlcr und Jakob Weber, Ritter, beide alt-Landammann; Heinrich Fridolin Rcding, Pannerhcrr; Landvogt Dominik Schmidig, dcö Raths. Untcrwaldc n. Johann Wirz, Landvogt u»s des Raths ob dem Wald; Johann Jakob Stultz, Landammann, und Johann Ludwig Lussi, alt-Land ammann irid dein Wald. Gemäß der Verabredung, welche bei der Abreise der nach Mailand abgeordneten Gesandten, Land ammann Schmid von Uri und Statthalter Mohr von Lucern, in Altdors getroffen worden war, daß nämlich bei Eingang von Schreiben des Gesundheitsrathes von Mailand oder der Unterthanen zu Lauis, von UN eine Vörtischc Conferenz einberufen werden soll, ist diese Versammlung veranstaltet und ihr ein Schreibt» von Lauis vom 2. dieses Monats sammt einer vom Gesundheitsrath neu aufgesezten Vorschrift des Passes halber mitgcthcilt worden. Luccrn und Zug eröffneten wegen späten Eingangs der Einladungsschreiben ihre Ansichten schriftlich. Nach Prüfung jener Vorschrift wird den Lauiscrn anzuzeigen beschlossen, daß sie wcgc» ihrer Gesandtschaft an den Gcsundheitsrath in Mailand verantwortlich erklärt und für dieses Jahr in Lauis keinen Markt zu erwarten haben werden. Im übrigen läßt man es bis zur Rükkchr der nach Mailand Abgeordneten beim Abschied von Luccrn verbleiben, und cö soll inzwischen kein Vieh über den Berg getricbc» werden. Davon ist den Gesandten in Mailand Mittheilung zu machen und ihnen zu empfehlen, d" erthciltcn Instruction genau nachzukommen und neuen, von Mailand oder Lauis versuchten Tractate» entgegenzutreten. Da der Landvogt zu SarganS dem Vernehmen nach für das Vieh aus GlaruS, Gast" und dortigen Gegenden auf die Vorgabe hin, eö wolle dasselbe auf die Märkte in Tirano und i>» BcrgamaSkischcn getrieben werden, den Paß gestattet hat, dabei aber sehr zu besorgen ist, daß dieses Vieh, wenn es dort nicht verkauft werdeil könne, nach dem Mailändischen oder nach Lauis geführt werde, so so^ der Landvogt jene, welche mit solchen Waarcn den Durchpaß gebrauchen wollen, ernstlich verwarnen, bc> höchster Strafe das mailändische Gebiet nicht zu betreten. Desgleichen wird den Landvögten zu Bcllenz un» Bollenz alles Ernstes befohlen, Niemanden mit Vieh passircn zu lassen, sondern solches mit der erforderliche» Gewalt abzuhalten, und zwar bei Vcrwirkung von Leib, Leben und Waarc, was durch Edict bei ihre» Amtöangehörigcn öffentlich verkündet werden soll. Von den von Lauis aus an verschiedene Partikulare» gesandten argwöhnischen PaquctS Schreiben, wodurch bei Zürich eine McinungSändcrung zu bewirke» beabsichtigt werden möchte, soll Lueern an Zürich Mittheilung machen, leztcrm seine frühere Entschließung verdanken und damit das Gesuch um Aufrcchthaltung derselben verbinden. October 4682, 71 43. Conferenz der V katholischen Orte. Brunne»». UtttL, S i. Oetober. VaudcSarchiv ZchwNU Abschiede. Gesandte: Lucern. Joseph Amrhpn, alt-Schulthciß; Rudolph Mohr, Statthalter; Aurelian Zurgilgcn, ^pcndhcrr und des inncrn Raths. Ur i. Anton Schmid, Landannnann; Johann Heinrich Bcßlcr, Panncrhcrr. ^chwyz. Franz Bctschart, Landannnann; Franz Ehrlcr und Ritter Jakob Weber, beide alt-Landannnann; Rurich Fridolin Rcding, Pannerhcrr. Untcrwaldcn. Wolfgang Müller, Statthalter ob dem Wald; ^kob Stultz, Landannnann, nnd Johann Ludtvig Lnssi, alt-Landannnann nid dem Wald. Zug. Landvogt Müller, des Raths; Andreas Jtcn von Acgcri, Sckclmcistcr. u> Die an den Gubernator von Mailand abgeordneten und wieder „ganz angenehm" hier angelangten ^wgcsandten erstatten Bericht über ihre Verrichtung. Dem Gubernator, der sich in Varcsc aufgehalten, ^bcn sie instructionSgcmäs! eine Abschrift der Beschwcrdepnnkte dorthin gcfchikt nnd dann die Anzeige fallen, daß sie in Mailand zur Audienz werden zugelassen werden. Nachdem sie von der Zeit der Abreise ^s Gubcrnators Kcnntniß erhalten, seien sie demselben nach Mailand nachgefolgt, wo ihnen ans den Agenden Tag die Audienz angcsczt worden war. Als sie auf den Schloßplaz gekommen, seien sie im Auftrag des GubcrnatorS durch einen gewissen Cislago angefragt worden, was für einen Charakter sie ^ü'cn, worauf sie erklärten, Abgesandte der mit Spanien verbündeten Stände zu sein. Bei der Audienz ^bc ih„f„ ^ Gubernator lind der Senator Herda vcrdeutet, der Gesundhcitsrath sei von Karl V. und Zubern Königen hoch privilcgirt und daher zu gewärtigen, waö derselbe auf die Bcschwcrdcpunkte antworten ^'crdc. Da sie dann vernommen, daß die meisten Mitglieder desselben sich noch auf dem Land aufhalten, gegen St. KarlStag (4. November) nach Mailand kommen werden, und daß der Gubernator am nach der Audienz sich wieder sogleich nach Varcsc begeben wolle, haben sie sich an den Oberst von Kölbingen gewendet, welcher sich an den Hof verfügt und vom Gubernator die Weisung zurükgcbracht habe, stx in seiner Abwesenheit nur mit dem Senator Herda, des Papstes Neffen, unterhandeln. Da "bcr auch dieser sich auf die Mitglieder dcS GcsundhcitsrathcS berufen, und ihnen und si^iHo volanto eine Antwort eingckonnncn, haben sie sich sogleich auf die Rükrcisc begeben. Dieser Bericht wird den beiden Abgeordneten bestens verdankt und im übrigen acl rölerenünin genommen. I». 1. lim weitere schimpfliche Behandlung seitens des Gcsundheitsralhö zu vermeiden, wird beschlossen, dieses Jahr den Lauiscrmarkt zu ^IPcndircn. Dagegen wird den Viehhändlern aus den anwesenden Orten der Paß nach Mailand gestattet; >ollcn sic ihrer Obrigkeit oder dem Commissär in Bellen; eidlich versprechen, ihr Vieh weder dircct noch U'dircct in LauiS zu verkaufen. 2. Dem Landvogt Hcpmann zu Sargans wird ein ernstlicher Verweis crthcilt, er wider den obrigkeitlichen Befehl den Paß in die cnnctbirgischcn Vogteicn gestattet und dadurch eine ^vßc Konfusion angerichtet und den regierenden Orten einen Schimpf angcthan habe. v. Der Inhalt G>cs Schreibens von Wallis wird aü rkferoncliiin gcnömmcn, weil über den gleichen Gegenstand eines von ^rn eingegangen war, das man eben nicht bei Hand hat. «I. (S. u. Bcllcnz :c.) Alan sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangclegenhciten: ^"«teien Bellen; -e. »I. Art. t7. 72 December 1682. 44. Confcrenz der VII katholischen Orte nel'st katholisch Glarus. Lucern. tt. bis lt. December. Staatsarchiv «uccr». All«. Alisch. Bd. I.XVIII, ko>. ISS. Gesandte: Lucern. Eustachius von Sonncnbcrg, Schultheiß und Pannerherr; Joseph Amrhyn, alt- Schultheiß und Pannerherr; Rudolph Mohr, Statthalter; Beat Schumacher, alt-Statthaltcr und Sckclmcistc» Uri. Anton Schmid, Landammann; Sebastian Muhcim, alt-Landammann. S ch w y z. Franz Betschart Landammann; Franz Ehrler, alt-Landammann. Untcrwalden. Johann Melchior von Atzigen, alt- Landammann und Pannerherr ob dem Wald; Johann Jakob Staitz, Landammann nid dem Wald. Zug! Landvogt Paul Müller und Christoph Andcrmatt, beide des Raths. GlaruS. Johann Georg Bachma»»/ Statthalter. Frei bürg. Franz Peter Vondcrwcid, Statthalter; Johann Castclla, Sckclmcistcr und des Raths. Solothurn. Johann Victor Bcscnval von Brunstatt, Stadtvcnncr. Die Acten über das Glarncrgeschäst, wie sie lcztcn Herbst in Anwesenheit der zu Baden erbetene» Vermittler im Lande Glarus passirt worden, sowie die von beiden Theilen übergebenen Mcmoriale a»k Informationen werden angehört lind darüber von den katholischen Vermittlern mündlich Bericht erstattet, vcl üi per Wesenheit dahin geht, daß sie bei dem hartnäkigcn Begehren und Verweigern einer Landcöthcilung unverrichteter Sache von einander haben scheiden müsse», und daß dann die katholischen und evangelische» Vermittler gesondert je ein Vcrglcichoprojcct ausgesezt und beiden Parteien zur Bcrathung hinterlassen habt»» ^ ES werden auch die von der katholischen Landsgcmcindc über die beiden Projecte gemachten Rcflexionc» ^ angehört, worüber dann Statthalter Bachmann noch mündlich seine Instruction eröffnet, welche auf ei»c Landcöthcilung, oder auf die Anweisung des unparteiischen Rechtes lautet. Stach seinem Austritt auS dcr Versammlung berichten die katholischen Vermittler, die Durchführung dcr begehrten LandcSthcilung sei wirklich sehr schwierig, weil sie die Unkatholischcn harter treffen würde, als die Katholischen. In dcr Umfrage werde» verschiedene Mittel auf die Bahn gebracht, einmal, daß die Katholischen denen dcr andern Religion noch Bitten oder Niedcrurncn zu ihrem Wohnbezirk einräumen, wodurch das Vcrhältniß dcr nöthig werdende» Emigrationen sich gleicher gestalten würde; sodann, daß eine ganze Söndcrung in Gericht und Rath gemacht und von dcr LandcSthcilung abgestanden werde. Die lcztcrc wird namentlich deswegen für bedenklich gehalten, weil, besonders wenn Biltcn oder Niedcrurncn den Unkatholischcn abgetreten würde, die Katholische» auf ewige Zeiten auf einen kleinen Bezirk Landes angewiesen waren, und solchen, die später zur katholische» Religion zurükkchrcn wollte», fast unmöglich würde, in demselben sich niederzulassen, wogegen eine Söndcrung in Gericht und Rath diesen Nachthcil nicht hätte. Werde die Sache an das eidgenössische Recht gezogen, so sei dcr Ausgang zweifelhaft, so daß die allda zu suchende Mcdicin vielleicht gefährlicher sein würde, als die Krankheit selbst. Diese Ansichten werden des folgenden Tags Statthalter Bachmann in dcr Sizung eröffnet, der sich aber einfach auf seine Instruction beruft. Nach seinem nochmaligen Austritt findet ina» für gut, den katholischen Glarncrn schriftlich die Versicherung zu geben, daß man ihnen behilflich an die Hand gehen wolle, soviel die Möglichkeit nur immer zulasse; wenn man aber sehe, daß eine LandeStheilung durch billige Mittel und zu ihrem Nuzcn nicht in'ö Werk zu bringen sei, sollten sie sich der Söndcrung Decembcr 1682. 73 Bericht und Rath nach dem mit Sorg und Mühe wohlbcdächtlich aufgcscztcn Projcct nicht widcrsczen. Auf die von Wallis am 12. October gemachte Vorstellung, daß seine Anstände mit Bern noch nicht Rhoden seien und daß namentlich wegen des Rhodanflusscs eine große Beschwerde obwalte, indem durch ^uhrbautcn der bcrnerischcn Untcrthanen daö Wasser auö dem alten Furt auf die Seite gegen St. Mauriz ^trieben werde und dieser Stadt den Untergang drohe, wird nochmals eine freundliche Verwendung bei Bern beschlossen, dahin gehend, den drohenden Schaden von der besagten Stadt abzuwenden und dem ^uö>pruch der beiderseits auf Ort und Stelle gesandten Commissaricn nachzukommen, indem gegenwärtig der klline Wasserstand die Beseitigung der schädlichen Wuhrcn erleichtere. Vorläufig soll das Conccpt dieses Schreibens denen von Wallis mitgctheilt und nach dessen Genehmigung ausgefertigt werden. «. (S. u. ^uiis.) Dem Gubcrnator von Mailand wird seine Vermittlung, in Folge welcher der GcsundhcitSrath "ch die eingegebenen Klagpunkte geantwortet hat, verdankt. Dem GcsundhcitSrath selbst wird geschrieben, cr bei der Kapitulation von 1585 zu verbleiben erkläre, seien mit ihm die Vorsichtsmaßregeln für solche Fälle, wo die Seuche außer der Eidgenossenschaft und in entfernten Ländern herrsche, schleunig zu verabreden. Dann soll bei der nächsten badischcn Tagsazung von der Manier der Quarantäne geredet und eine bessere Ordnung eingeführt werden, damit nicht allerhand verdächtige Leute und Waarcn unaufgchaltcn sich in das ^a»d einschleichen. «. Laut eines Zürich zugekommenen Schreibens vom 25. August wird östcrrcichischcrscits ^nc Zusammenkunft in Schaffhauscn in Betreff dcS JuriSdictionöstrciteS auf dem Bodcnscc nicht beliebt und Thicngcn vorgeschlagen, worauf Luccrn bereits an Zürich geschrieben hat, daß es seinerseits Thicngcn »»ch nicht annehmen, sondern lieber wieder die Reichenau als Versammlungsort vorschlagen würde. Es soll ^ Zürich angefragt werden, wie das Schreiben vom 25. August beantwortet worden sei. Zugleich soll »»f Beschleunigung der gedachten Zusammenkunft in Schaffhauscn oder auf der Reichenau gedrungen werden, "»d wenn diese wieder nicht beliebe oder in die Länge gezogen werde, dem Landvogt im Thurgau der Befehl "heilt werden, die zu Baden beschlossene Execution gegen diejenigen, welche Eingriffe in die Jurisdiction regierenden Orte gethan, unverzüglich vorzunehmen, k—1»>. (S. u. d. Vogteien.) «. Dem Dccan Dchmid, Pfarrer in Zug, wird für seine den katholischen Orten gewidmete Erwiederung auf eine gcdrukte ^»katholische Lästcrschrift gegen den gottseligen Pater Marco d'Aviano als Zeichen dcS DankcS ein schönes vergoldete „Tatzen" von 81) Loth Silber zuerkannt, wozu jedes der sechs Orte bei zwölf Thalern ^"zutragen hat. <». (S. u. Thurgau.) z». (S. u. Freiämtcr.) «». (Die V Orte und katholisch GlaruS.) Der Gesandte von GlaruS bringt vor, kürzlich sei Hanö Gilli von der wahren Religion abgefallen, seine ^»ci minderjährigen Söhne aber durch Verwendung der Mutter und von Particularen an einen sichern Ort schafft worden. Von den unkatholischcn Mijjandlcutcn werde nun die Restitution derselben bei der ^kholischm Obrigkeit begehrt, weswegen diese um guten Rath bitte. Ohne hierin sattsam entsprechen zu ""neu, hält man doch dafür, daß die Obrigkeit hierum nichts zu antworten habe, wenn sie sich an der "Ivrgung der Kinder nicht bcthciligt habe. Wenn aber die Unkatholischen von ihrem Begehren nicht stehen wollten, würde ihnen wohl mit Excmpcln zu begegnen sein, wie den Katholischen gegenüber ^handelt worden sei, z. B. mit Peter Kappclcrs Kindern zu Fraucnfcld, welche diesem auch, weil cr katholisch Wvordcn, entführt worden sind. r. Auf Uris Antrag wird beschlossen, für unförmlich angeworbene, oder nicht capitulirtc Kriegsdienste angeworbene Mannschaft soll der Paß in den Orten nicht gestattet ä'crdcn. z,. (Die VI mit Savoyen verbündeten Orte.) Eine Anregung von Schwyz, daß man sich »der den Fortgang der Bundesbcschwörung mit Savoyen in's Klare sczcn solle, wird den Obrigkeiten zu 10 74 December 1682. hinterbringen beschlossen, weil die Gesandten von Frciburg bereits abgereist und diejenigen einiger anderer Orte nicht instruirt waren, t. (S. u. Frciämter.) Man sehe auch in dem Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheiten: Landgrasschast Thurgau. t. Art. 4t l. Leibeigenschaft, Fall, Ginzirglinge. I. Art. 34». GerlchtSherrschaften. „ 596. Stifte u. Klöster (Kreuzlingen). «». „ 754. Locales (Utwyl). I. Art. 122. Verhältnis« zum Grafen v. Hohencms. Ii. Art. 252. Stifte ». Klöster (Pfäfcrs). Ii. Art. 386. Kirchliches, Glaubenss.; Geistliche. m. Art. 135. Judicatnr- ». Competenzanst. I». Art. 124. Justizsachen, Recht, Gericht. 4. Art. 272. Verschiedenes. Zsrt. 11». Jnstizsachen, Recht, Gericht. 45. Conferenz der evangelischen nnd deren zngewandten Orte. Aarau. l<»«2, 22. bis 24. December. (12. bis 14. a. Kal.) Staatsarchiv Jülich. Allg. Absch. Bd. öS, toi. 54S. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Ber» Joh ann Rudolph Wurstcmbcrgcr, Vcuucr; Abraham Tillicr, Sckclmcistcr wälschcr Lande. Glarus. Johatt» Peter Weiß, Landammann. Basel. Emanucl Socin, Obcrstzunftmcister; Christoph Burkhardt, Dreicrhcrr Schaffhausen. Konrad Ncukomm, Bürgermeister; Tobias Holländer, Statthalter und Panncrhcrt Appenzell-Außerrhodcn. Laurenz Tanner, Statthalter. Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcr, Sekelmcistcr. Mülhausen. Josua Fürstcnbergcr, Stadtschrciber. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister ». Wegen der seit einiger Zeit anhaltenden Verfolgung der Glaubensgenossen in Frankreich entschließ man sich, an den König ein Schreiben zu erlassen, worin für diese Untcrthancn, nach dem Beispiel seiner Vorfahren, Glaubens- und Gewissensfreiheit verlangt wird. Dieses Schreiben, nachdem es die Genehmigung der Obrigkeiten erhalten haben wird, soll bei Anlaß der nächsten Tagsazung dem französischen Gesandten zu Händen des Königs überreicht, oder im Fall der Roth auch früher von Zürich aus überlassen werde» Je nach der Wendung der Zeiten wird auch von Fcstsczung eines allgemeinen BcttagS und von einer Collccte zu Gunsten allfällig auswandernder evangelischer Franzosen gesprochen. I». Bürgermeister Hirzcl und Sekelmcistcr Tillicr erstatten Bericht über ihre VcrmitTung in Glarus, worüber sich auch Landaminan» Weiß vernehmen läßt. Nach diesem Bericht findet man, evangelisch Glarus solle auf jeden Antrag der Katholischen zu einer selbstcigcncn Vcrglcichung eingehen. Sofern aber eine solche Vcrglcichung weder von den Katholischen, noch anderswie angeregt werde, soll man cS bei den alten Verträgen, Sprüche», Abschieden und dem Herkommen verbleiben lassen. Auch zu einem allfälligcn zweiten VcrglcichSvcrsuch unter Mitwirkung beidseitiger Vermittler soll Hand geboten werden; dagegen scheine die von den katholische» Vermittlern angeregte Trennung in Kirche, Gericht und Rath schwerlich ausführbar. Gegen eine Entscheidung durch die Mehrheit der Orte werde man sich kräftigst wehren. Die evangelischen Orte werden zwar keine» I Krieg anfangen; wenn aber einem derselben Gewalt angcthan würde, so sollen ihm die übrigen Hilfe leiste», wobei man sich nach dem Abschied von Aarau vom Mai 1655 zu richten habe. Endlich wird zu weiterer Vofttei Rheinthal. Grafschaft Sarnaus. Grafschaft Baden. Landvoatei Frciämter. Boatei LauiS. März 1K8Z. 75 Verlegung in den Abschied genommen, ob man nicht in jedem Ort eine Anzahl junge Mannschaft durch Nile Officiere unterrichten lassen sollte, um dieselben zur Hilfeleistung eines angegriffenen Ortes zu verwenden, (S. u. Uznach und Gastcr.) «I. Es wird ein kaiserliches Crcditiv für den General-Feldzcugmcistcr trafen LcSlic an gesammte Eidgenossenschaft verlesen, worin derselbe beauftragt wird, wegen Konstanz und bcr angrenzenden Nachbarschaft zu unterhandeln. Hierüber wird gut befunden, es einfach bei den Verabredungen von 1673, 1674, 1677 und 1678 im Juli und Oktober bewenden zu lassen. Sollte man bv» einem feindlichen Unternehmen gegen Constanz sichere Nachricht erhalten, so soll darüber nach Zürich ^richtet werden, welchem dann obliegt, sogleich eine Tagsaznng nach Zürich auszuschreiben, o. (S. u. ^hurgau.) t. (S. u. Baden.) zx. Bern gibt folgenden Bericht in den Abschied: Durch einen Bergfall der Lauf der Rhone im Wallis verändert worden; Bern habe den Walliscrn nachbarlich helfen wollen, bn> alten Lauf herzustellen; diese aber wollen ihn mehr auf Seite des bcrncrischen Gebietes leiten, was aber >r>ncn Untcrthancn sehr schädlich wäre. Bern habe bereits den VII katholischen Orten angezeigt, daß eS diesen Zustand gütlich oder rechtlich zu erledigen wünsche. I». (S. u. Baden.) I. (S. u. Lauis.) It. Wegen des ^uländischcn CommissariatS in ContagionSzcitcn tritt man der Ansicht der übrigen Orte bei. I. Rüksichtlich UntcrstüzungsgcsuchS der evangelischen Gemeinde zu Wczlar zeigt sich, daß derselben bereits auf der ^iifcrcnz in Aarau im August 1666 eine Steuer von 156 Rcichsthalcrn gcschikt worden war; indessen ^rd dasselbe den Obrigkeiten zu milder Erwägung empfohlen. Man sehe auch In der Abtheilung HerrschastSangclegenhciten: ^"bgrasichast Thurgau. «. Art. 755. LvcaleS (Utwyl). ^»sschast Baden. I Art. 189. Jndicatur- u. Evmpetenzanstände. Ii. Art. 320. Handels- u. Verkehrswesen. LauiS. I. Art. lk2. Märkte. "in-ch u. Master. «. Art. t. 4V. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. llttUt, 22. u 2.1. März. TtaatSaechiv «uccrn. Allg. AI-Ich, Bd, VXIX. ko>. «. ^ Gesandte: Luccrn. Joseph Amrhyn, Schultheiß und Panncrhcrr; Eustachius von Sonncnbcrg, alt- Schultheiß und Panncrhcrr; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvcnncr; Johann Thüring Göldlin Tiefenau, des Raths. II r i. Anton Schmid, Landammann; Sebastian Muhkim, alt-Landammann. ^ch^pz. Franz Ehrlcr, alt-Landammann; Jost Rudolph Rcding, Statthalter. Untcrwaldcn. 'Johann chj, des Raths ob dem Wald; Johann Jakob Stultz, Landammann, und Karl Joseph Lussi, Pannerherr des Raths nid dem Wald. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Ritter und alt-A»»nann; HanS Kaspar Muster, Ammann. u. Die Anzeige dcö Gubcrnators von Mailand von der Ernennung des Markgrafen AcncaS Crivelli ^ spanischen Gesandten in der Eidgenossenschaft an die Stelle des Grafen Aresi, worüber die kölligliche ^ ärung einlangen werde, sowie der Umstand, daß Markgraf Crivelli sunc Ernennnng den verbündeten selbst auch angezeigt und darauf von mehreren derselben mit dem Prädicat „Exccllcnz" bereits Antwort 76 Mär, 168Z. erhalten hat, gibt Anlaß zu verschiedenen Meinungen über die Beantwortung dieser Mitteilungen. Allgemein beliebt, die Anzeige an den Gubcrnator freundlich zu crwicdcrn und über diese Wahl ein sonderbares Vergnügen zu bezeugen, obschon nach der Ansicht von Luccrn, Freiburg und dem Abt von St. Gallen das Prädicat Exccllenz vor Ertheilung der königlichen Genehmigung nach dem Hvfstyl nicht gerechtfertigt sei Ob aber dem Markgrafen von krivclli auch unter gesammtcm Rainen soll geantwortet werden, findet mel" Anstand. Am Ende entscheiden sich die mehrcrn Orte dafür; nur Zug und Schwyz nehmen den Gegenstand uä retorenäuin, worauf dann crstcrcs Ort durch Schreiben an Luccrn der Mehrheit beitrat, lcztercs aber es bei seiner an krivclli schon crthciltcn Antwort bewenden zu lassen erklärte. I». (S. u. Thurgau.) Rükfichtlich der Anstände mit dem Gesundheitsrath in Mailand wird, nach Anhörung der Antwort dieses leztcrn vom 16. Februar a. K., ein Ausschuß von jedem Ort bezeichnet, um gewisse Punkte feftzusczc», welche Vorsichtsmaßregeln künftig bei Kontagionösällcn anzuwenden seien. Dabei soll zur Erläuterung der Kapitulation von 1585 namentlich ein Unterschied gemacht werden, ob die Gefahr in einen, der beide» Staaten obwalte, oder aber nur vom außen oder aus fremden Landen drohe. Ferner soll aus besondere Maßregeln Bedacht genommen werden, daß die Reisenden aus fremden und verdächtigen Landen nicht, wie bisher, ungehindert in die Eidgenossenschaft eintreten, das Herz derselben durchziehen und dann erst an der Grenze von Italien zur Belästigung der Orte von den mailändischcn Commissaricn zur Quarantäne angehalten werden. Die diesfalls aufgeseztcn Punkte werden genehmigt und den Orten mitgcthcilt, in der Meinung, daß darüber bei erster gcmcincidgcnössischer Zusammenkunft verhandelt werden soll. «I. tS. » Thurgau.) v. (S. u. Baden.) 1. Einem soeben eingegangenen Bericht zufolge sind Zürich von Freiherr» von Landscc im Auftrag des Kaisers neue Eröffnungen in Betreff des Juriödictionöstrcitcö auf dem Bodensce gemacht worden; die Konferenz beschließt, die Mitthcilung derselben abzuwarten, zx. (S. u. Sargansi I>. Diejenigen Orte, welche ihr Bctrcffniß für das dem Pfarrer und Dekan Schmid in Zug verabreich" Geschenk für die Rcchtfcrtigungsschrift betreffend den gottseligen ?. Marcus d'Aviano an Luccrn noch nicht eingeschikt haben, werden erinnert, dem dicöfälligcn Abschied Folge zu leisten. Z. Schwyz macht den Anzug, ein gewisser Abächerli von Obwaldcn, Soldat in französischen Diensten, habe seinem Hauptmann Abybcrg ungefähr vierzig Dublonen entfremdet und vor seiner Hinrichtung begehrt, daß solche aus seinem im Vaterland liegenden Vermögen bezahlt werden. Der Bcstohlcnc sei aber in Obwaldcn mit seiner Rcclamation ei» für allemal abgewiesen worden, weswegen Rath begehrt wird, was hierin für die Gebühr gehalten Werve Die Gesandten der übrigen Orte beschränken sich einfach auf Mitthcilung dessen, was bei ihnen in vergleiche» Malcfizsachcn gebräuchlich sei. Bei den einen werden zuerst die Schulden, bei den andern die obrigkeitliche» Kosten aus den Mitteln dcö Justificirtcn und erst nachher die Schulden bezahlt, k. (S. u. Luggarus) I. Schwyz bringt vor, der Angelina Gugelberg von MooS, Gemahlin ihres LandmannS Johann Leonhard Bclmont, sei in ihrcitt Vaterort Chur ein Erbe zugefallen; die Abfolgung desselben werde aber an dir Bedingung geknüpft, daß Schwyz hierum einen Revers für Beobachtung der Reciprocität crthcile; die Rcciprocität falle aber Schwyz beschwerlich, da man dorlseits nur Einer Religion zugcthan sei, während i» den Bünden Jedermann in der einen oder andern Religion leben könne, und bisher von leztcrcr Obrigkeit weder verbündeten »och unvcrbündctcn katholischen Orten zugcinuthct worden, einen solchen Revers einzugehen Die übrigen Orte können diese Zumuthung ebenfalls nicht billigen und erlassen, mit Rüksicht auf die obwaltende Ungleichheit und das alte Herkommen, ein Empfehlungsschreiben an die Bundesgenossen in kh>" zu Gunsten Belmonts. i». (S. u. SarganS.) ». Uri beschwert sich über die Prätcnsio» des Gubcrnators Mai lkkst. 77 5" Mailand, daß allen für dcn mailändischrn Dienst geworbenen Truppen der Paß ungehindert soll gestattet werden. Die übrigen Orte finden mit Uri diese Prütcnsion nur rüksichtlich der eidgenössische» Truppen ^gründet, sofern dieselben dem Bündniß gemäß, mit obrigkeitlicher Bewilligung, auf eidgenössische Manier, wü gebührender Capitulation und nach eidgenössischen Bräuchen angeworben worden sind. Dagegen verwendet sich Pannrrherr Lussi für seinen Schwager, daß ihn, zur Vermeidung großen Schadens für die Zitierende Mannschaft der Paß vergönnt werde. Dabei werden aber auch etwelche andere Frricompagnien hochdeutsche Kapitulation angezogen, denen der Paß auch gestattet worden, wider welche aber replicirt uud die Conecssion nicht zugestanden worden ist. Man fthc auch in dkr Abtheilung HerrschastSangelegcnhcitcn: ^"dgrasschast Thurga». I». Art. 5»7. Stifte u. Klöster (Krenzllugen). «I. Art. 75«. Locol?« (Utwstl). SarganS. Ast zzz Stifte u. Klöster lPföferö). i». Art. St). Kindertheilungen. k»lschast Baden. «. Art. tZK. Judikatur- u. tiompetenzanstände. "lltei Liiggurus. It. Art. 7. Alig. BcrwaltungS- ». Nechnnngösache». 47. Confercnz der Orte Uri, Schwyz lind Nidwaldcn. Vrunnen. lS. Mai. vandcsnrch!» ?>>. Abschicdr. ^ Gesandte: Uri. Johann Heinrich Brßler, Landammann; Sebastian Muheim, alt-Landammann. Bwyz. Frcmz Betschart, Landammann; Franz Ehrlcr, alt-Landammann; Heinrich Fridolin Rrding, ^""nhcrr. Nidwaldc n. NiklauS Kaiser, Landannnann; Landvogt Christen. a. Der Antrag UriS, die Processioncn nach Bürgeln und Steinen, bei denen oft Exeessc im Essen und ^ ei, vorkommen, abzustellen und dafür eine Procession an die TellSplattc und bei stürmischem See nach U on einzuführen, wird von Schwyz und Nidwaldcn ml referonüum genommen. I». l. Als Hauptgeschäft >»mt st, Bcrathung das harte Verfahren des GesundhcitSrathcS zu Mailand. Zu diesem Zwekr wird daS ^2. aus der Conferenz zu Luccrn abgefaßte Project, wie man sich bei rntfcrntern oder nähern von Seuchen verhalten solle, abgelesen lind befunden, dasselbe widerstreite der Convention von 1585 sti nicht zum Vortheil der Orte. Man findet daher für besser, sich an jene Convention zu halten. Da ^ das in dieser Angelegenheit an Zürich gerichtete Schreiben keine Antwort eingelangt ist, soll "rn nochmals ersucht werden, von Zürich eine kathcgorischc Erklärung zu verlangen, ob sie dortseitS eS mit ^ wollen, widrigenfalls wir uns selbst helfen werden. 2. Rüksichtlich der von dcn Lauisern wegen ^ >h»cn abgeschnittenen Markts gestellten Entschädigungsforderung von beiläufig fünfhundert Philipp, die Zollgcldcrn abzuziehen vermeinen, sollen die Abgeordneten auf das Sindieat ernstlich nachforschen, wnc frechen und ihrer Obcrhcrren vergessenen Leute gewesen, welche mit dem GcsnndheitSrath in "> >che Cvrrcspondcnz getreten seien, um die Schuldigen unnachsichtlich zur Vergütung dcö Schadens ^>)altc». «. Landammann Kaiser beantragt, die parmcsanischc Ansprache dem gesessenen Landrath von tum Entscheide zu unterbreiten. Schwyz ist ebenfalls instruirt, auf Erledigung dieses Geschäftes zu M, aber durch sclbstgcwähltc Schiedsrichter und nicht durch dcn Spruch einer Obrigkeit, indem kein 78 Mai 168Z. Ort gegen das andere einen Spruch zu thun Gewalt habe. Ein AuSkunftömittel möchte vielleicht darin liegen, wenn allseitig nur Sprüchcr aus Uri genommen würden. Wird all rskvronäum genommen. «>. Schwyz stellt im Namen der Erben des Oberst Ulrich sel. bei den Gesandten von Uri das Gesuch, das die den besagten Erben gehörigen Originalschriftcn, welche zum Beweis der Kriegsansprachen derselben an der herzoglichen Kammer in Picmont nöthig seien und dermalen hinter einigen Herren in Uri liegen, ausgehändigt werden möchten. Die Gesandten von Uri sichern hicsür ihre Verwendung zu. Der Abschied ist nicht vollständig, indem er »och de» Anfang zweier anderer Geschäfte, als Notiz, enthält. 4». Conferenz der VII Thurgau regierenden Orte. Zug. 1«».'!, 2l. Mai bis 2. Juni. Staatsarchiv Lucern. ANg. Absch. Bd. I.XIX, e»I. ss. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Luccr» Joseph Amrhyn, Schultheiß und Panncrherr; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvcnncr. Uri. Johan» Heinrich Beßlcr, Landammann; Sebastian Muhcim, alt-Landammann. Schwyz. Franz Bctschart, Land' ammann; Franz Ehrler, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Johann Wirz, des Raths ob dem Wald! Niklauö Kaiser, Landammann nid dem Wald. Zug. Johann Kaspar Eustcr, Ammann; Beat Jäkel Zurlaubcn, Ritter, alt-Ammann; Kaspar Knopflin, Statthalter; Oswald Kolin, des Raths; Karl Hegglin alt-Ammann; Jakob Zumbach, alt-Ammann; Heinrich Oswald Hotz, Sckclmcistcr. Glarus. Joha»» Peter Weiß, Landammann; Johann Georg Bachmann, Statthalter. Auf Ansuchen Luccrns ist diese Conferenz von Zürich ausgeschrieben worden, um etilen nachbarliche» Vergleich mit dem Gcsundhcitsrath von Mailand rüksichtlich der Vorsichtsmaßregeln in Contagionsfällcn z» entwerfen, ferner über den JuriSdictionSstrcit auf dem Bodcnsec zu bcrathen und wegen des Wiederaufbau^ der Kapelle zu Utwyl sich vertraulich zu besprechen. >». Auf Grund eines von Luecrn vorgelegten Projektes über die Sanitätsanstaltcn gegen den mailändischcn Staat wird eine Commission zu weiterer Vorbcrathung bezeichnet und dann grundsäzlich angenommen, daß cS in Fällen, wo eine anstekendc Krankheit in der Eid' genosscnschaft oder im Mailändischcn ausgebrochen ist, bei der Kapitulation von 1585 sein Verbleiben habe» solle; für Fälle, wo in andern Ländern solche Krankheiten herrschen und eine Einschlcppung derselben in di« Eidgenossenschaft zu besorgen wäre, werden über den Eingang von Personeil und Maaren genaue Vo«' schriftcn in Bezug auf Vorweisung von Gcsundheitöschcincn und Bestchung von Quarantänen und Purst» aufgestellt und genehmigt. Diese Vorschriften sollen von Zürich an Bern, Basel, Freiburg, Solothurn u»d Schaffhausen zur beförderlichen Begutachtung mitgetheilt werden und auch die übrigen Orte ihre Ansicht nach Zürich mittheilcn. Da Gefahr im Verzug ist, so soll Zürich nach Eingang der fraglichen Antwort«» die nöthige Ausfertigung an Uri, und dieses dann die Absenkung nach Mailand besorgen. I». Rudolph Rcding, Landschreibcr im Thurgau, berichtet vor gemeiner Session, daß jüngst auf dem streichst» Bezirk im Bodcusee von Hagenau her ein Schiff gefahren sei, worin sich zwei Juden mit vier Pferds» befunden haben. Dieses Schiff sei durch einige ebenfalls in einem Schiff befindliche bewehrte Soldat«» Mai 1683. 79 ^wunjM worden, nach Konstanz zu fahren; daselbst sei die Mannschaft in Gefangenschaft gcsezt, dann auf Verwendung des Freiherr» von Marbach sannnt ihrem Geld wieder gclcdigct, die Pferde aber unter dem verwand, dasi man den Zoll abgefahren, zurükbehaltcn worden. Auf dieSfällige Ahndung deö LandvogtcS von der Stadt Konstanz die Antwort crtheilt worden, daß sie zu diesem Verfahren befugt gewesen sei. ^er Wichtigkeit des lange schwebenden Geschäftes wegen wird ein Ehrenausschuß zur Entwcrsung von schreiben an den Freiherr» von Landsee, als Vertreter des Herzogs von Lothringen auf der Konferenz in bcr Reichenau, und an den Landvogt im Thurgau, sowie zur Prüfung derjenigen Dokumente bezeichnet, welche von der Stadt Konstanz durch den Landvogtcivcrwaltcr in Schwaben dem Landschrcibcr im Thurgau Uge» Auswechselung der eidgenössischen Gcwahrsamcnen, betreffend den JuriSdietionöstreit auf dem Bodcnsee ^bzchändigt worden waren. In Genehmigung der Anträge des Ausschusses erläßt die Konferenz ein schreiben an den Freiherr» von Landscc, worin der Eingriff in die eidgenössische Jurisdiction auf dem Hvdcigcc ernstlich gerügt und angezeigt wird, daß dem Landvogt im Thurgau dagegen gemessene Befehle rrtheilt worden seien. Wie die Untersuchung der Documcntc herausgestellt habe, berufe sich die Stadt Instanz einzig auf eine gemeinsam verglichene Fischcrvrdnung und leite von daher ihre IurisdictionS- "Wprüchc her; die übrigen von Eonstanz geltend gemachten Gründe beziehen sich auf Vergleiche mit Besitzern ""f der Reichsscitc des SecS und auf Schifffahrtö- und Zollvcrträgc mit der Stadt Lindau und können als ^rschäfto unter dritten Personen diesfalls keine Anwendung finden. Die regierenden Orte erwarten daher, ^ Stadt Konstanz »verde angewiesen werden, die höchst billige Reparation zu leisten und das Recht der Eidgenosse» nicht ferner zu bestreiten. Dem Landvogt im Thurgau wird der Befehl crtheilt, den Philipp Schultheiß, welcher bei der gcwaltthätigcn Beseitigung der Pfähle bei Kreuzlingcn anwesend war, vorzuladen "ud abzustrafen, oder im Fall des Nichterscheinens seine im Thurgau habenden Mittel zu scqucstrircn; ferner ^ Stadt Konstanz wegen der neuesten Eingriffe zur Verantwortung zu ziehen, die Stellung der bei dieser ^i)at beteiligten Personen, sowie die Herausgabe der Pferde zu verlangen und im Fall des Ungehorsams Vogtei Eggen und alle andern im Thurgau liegenden constanzischcn Gefälle so lange niederzulegen, bis Obrigkeiten allerseits gebührende Gcnugthuung erhalten werden, v. (S. u. Thurgau.) «>. (S. u. ^ udeu.) Wegen der geringen Titulatur, so sich der Graf von Sulz und Andere in ihren Schreiben an ^ Orte erlauben, soll auf nächste Jahrrcchnungötagsazung instruirt und daselbst eine bessere Form zu erzielen Flucht werden, t. DaS Abschicdschrcibcn des Grafen LcSlic, welcher vom Kaiser von Eonstanz nach Wien ^lrükbcrufrn worden, soll von Zürich im Namen aller Orte gebührend beantwortet werden. Auf Anzug ^ Ritter und Statthalter Mohr sind die Empfehlungsschreiben an den König von Frankreich und den ""assador in Solothurn in Betreff der vier Regimenter bewilligt worden. Die Expedition nach Luccrn zu ^rnrrcr Abfertigung wird der Stadt Zürich übertragen. I»—I. (S. u. Vogteicn.) i». Da die Stadt ""stanz behauptet, daß nur den Rcichenaucrn bewilligt worden sei, ihre Produkte selbst in Schiffen auf dem ' Mec »ach Lindau zu führen, so soll auf nächste Iahrrechnung in Baden darüber instruirt werden, ob "stö Recht nicht auch den Untcrthancn im Thurgau zustehe, i»—i». (S. u. d. Vogteicn.) Besondere Verhandlungen der V katholischen Orte. <»> Veranlaßt durch den glarnerischen Gesandten katholischer Religion, Statthalter Bachmann, ist vom Wlthciß Amrhyn ein umständlicher Anzug wegen des glarnerischen Streites gemacht und darauf im Ab- ' Bachmaims befunden worden, daß die Landcötheilung kein Mittel zur Abhilfe der Beschwerden der 80 Juli 1683. katholischen Glarner, sondern vielmehr zum Schaden gemeiner Eidgenossenschaft sei. Es soll daher aus Gutheißen der V Orte von Luccrn ein eindringliches Schreiben an katholisch GlaluS erlassen werden, des Inhalts, man solle sich dortseitS zu der Thcilung des GottcSdienstS, Raths und Gerichts verstehen und der LandcSthcilung einschlagen. Wenn dies beliebt, erscheint es am rathsamsten, daß gleich nach der badischc» Jahrrcchnung von den beiderseitigen Parteien Schiedsrichter gewählt werden, die etwa in RappcrSwyl oder >'» einem andern beliebigen Ort zusammenkommen und einen Versuch zur Beendigung der Sache machen. Z» diesem Zwcke soll jedes Ort auf nächste badischc Jahrrcchnung genaue Instruction crthcilcn. (S. » Thurgau.) Man sehe auch ln dem Abschnitte Herrschaftsanqeleqcnhciten: v. Art. 757. Locale« (Utwyl). «». Art. KZ«. Stifte n. Klöster; Gette-H. (Tobel>> It. „ 225. Justizsachen, Recht, Gericht, r. „ 538. Stifte u. Klöster (Krenzlingen). 45«. Zölle. I. Art. 254. Stifte ». Klöster fPfäfers). >». Art. K2. Verwaltung im Allgemeinen. «I. Art. tZ7. Judlcatur- u. Gempetenzanst. I>. Art. l25. Justizsachen, Recht, Gericht. «. Art. 84. Zölle. Landgrasschast Thurga». Grafschaft Sargans Grasschaft Baden. Vogtei ffreiömter. Bogtei Luggarus. 49. Gemeincidgenössischc Jahrrechmingstagsazung. Baden. 1«».'!, 4. Juli. «taatsarchiv Lucer». ANg. Abich. Bd. l.XIX. kol. S0. Gesandte. Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. B c r» Sigmund von Erlach, Schultheiß; Abraham Tillicr, Sckclmcister. Luccrn. Joseph Amrhyn, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Jost Dietrich Balthasar, Spitalhcrr und des Raths. Uri. Johann Heinrich Emanucl Befiler, Landammann; Anton Schmid, alt-Landammann. Schwy z. Franz Bctschart, Land ammann; Johann Franz Jütz, des Raths. Untcrwaldcn. Wolfgang Müller, Statthalter, und Joha»» Wirz, alt-Sekclmcister ob dem Wald; NiklauS Kaiser, Landammann nid dem Wald. Zug. Beat Jal^ Zurlaubcn, Ritter, alt-Ammann; Kaspar Eustcr, Ammann. GlaruS. Johann Peter Weiß, LandammaiiNi Johann Georg Bachmann, Statthalter. Basel. Johann Jakob Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Joha»» Heinrich Zäölin, Dreicrhcrr; Johann Konrad Härder, Stadtschreibcr. Frei bürg. Tobias Gottra», Schultheiß; Johann Castclla, Sckclmcister. Solothurn. Franz Victor Bcscnval, Vcnncr; Urs S»r>, Sekelmcister. Schaffhausen. Johann Konrad Neukomm, Bürgermeister; Tobias Holländer, Statthat und Panncrhcrr. Appenzell. Konrad Fäßlcr, Landammann, von Jnncrrhodcn; Konrad Zellwegcb Landammann, von Außerrhodcn. Abt von St. Gallen. Fidel von Thum, Freiherr und Landhofmeistt» Stadt St. Gallen. Tobias Schobinger, Sekelmcister. ». Rüksichtlich des Münzwesens, welches als erstes Geschäft vorgenommen wird, läßt man cS bei dck frühem Abschieden verbleiben. Nur findet man für gut, daß jedes Ort Verfügungen treffen soll, die französischen SolS oder Stübcr, welche für halbe Bazcn einschleichen, abzuschaffen und außer Landes Z" Juli 1683, 81 verdrängen. Der Antrag von Uri lind Schwyz, dir PhilippSthalcr inögcmcin auf zwei gute Gulden zu lkzcn, wird von den übrigen Ortcn behufs Jnstruirung in dcn Abschied genommen. I». Die meisten Orte "klären, daß sie bezüglich der Vatcrlandövcrtheidigung keine bessere Ordnung zu machen wüßten, als das ^r einigen Jahren anfgeseztc Schirmwcrk oder Dcfcnsional, welches sie auf jeden Fall beobachten werden. übrigen Orte, welche von diesem Schirmwcrkc zurükgetrrten sind und ihre Siegel davon abgenommen haben, lassen es bciin lcztjährigcn Abschied bewenden, jedoch in keinem andern Verstand, als nach Inhalt alten eidgenössischen Bünde. «. Der französische Gesandte von Grave! versichert die Eidgenossen in seinem Vortrag der Huld des Königs, was ihm durch einen Ehrcnanöschuß mündlich und schriftlich er- ^rdcrt wird. Damit werden zugleich einige Gesuche verbunden; einmal, er möge die Beschwerden von Nel und Solothurn wegen Errichtung neuer Zölle im Elsaß, wie bisher, untcrstüzcn; ferner dem Könige Namen der Eidgenossen die Erwartung aussprechen, cö werde mit der bei Hüningcn über den Rhein zu tuende,, Brükc nicht die Absicht haben, sie inSgcsammt oder einzelne Stände und'ihre Angehörigen in chrc», Handel, ihren Zöllen und dem Passe der Waarcn zu hindern; endlich wolle der Gesandte dcn vier oguncntcrn von Erlach, Birchcr, von Praroman und Mollondin zu ihren rükständigcn Ansprachen aus dcn ^hrcn 1635, 1636 und 1637 verhelfen. «I. Als kaiserlicher Abgeordneter erscheint vor der Session der vordcröstcrrcichischc RcgimentSrath vr. Johann Philipp Sommcrvogcl und eröffnet, der Kaiser lasse bei '^on gefährlichen Aussichten, wo cS auf die vordcröstcrrcichischc» Lande, die Waldstädtc und Eonstanz abgehen stiu dürfte, die getreue Beobachtung der mit der Eidgenossenschaft getroffenen Ucbcrcinkünftc vom - Juli 1673 und 5. März 167ä zusichern, und erwarte ein Gleiches von dcn Eidgenossen; in Betreff Beilegung dcö bodcnsecischcn Streites wünscht der Gesandte die Bezeichnung eines EhrcnauöschnsscS, mit er in Unterhandlung treten könne; endlich stellt er das Begehren, daß Ausreißer ans dcn kaiserlichen Heere» von dcn Eidgenossen angehalten und ausgeliefert werden. AuS Mangel an Instruction wird der Üerc Gegenstand mit Zusicherung billiger Verwendung in dcn Abschied genommen. Dagegen wird dem "ßcrlichfu Abgeordneten cinesthcilö das bodcnsecischc Geschäft bestens rccommcndirt, andcrnthcilö bei ihm "Mercnd angebracht, daß die souveränen eidgenössischen Stände von dcn obcröstcrrcichischen geheimen mhen u, Rüksicht auf Titulatur so schlecht gehalten werde», daß man künftig Bedenken haben würde, solche v'kfe zu eröffnen, worauf vom Abgeordneten des Kaisers seine Verwendung für dicSfälligc Zufricdenstcllung " Eidgenossen zugesichert wird. (Die X das Thurgau regierende» Orte.) Der kaiserliche Abgeordnete v»»ncrvogel eröffnet einem EhrcnauSschussc von je einem Mitglied? aller an der Regierung im Thurgau " habenden Orte, er kenne die Ursache nicht, warum der JuriSdictionSstrcit auf dem Bodcnsce noch un- ""ögetragm sei; von Seite des Kaisers aber werde gewünscht, daß zur gütlichen Verglcichung eine Confcrenz ^bWhc,, und, sofern diese erfolglos bleiben sollte, die Sache nach Anleitung der ewigen Erbvrrcinung von ' k, worin der Richter bestimmt ist, ausgetragen werde. Die Ausschüsse der Orte crwicdcrn, eidgcnössischcr- habe man bisher auö Rüksichtcn für den Kaiser mit dcn Eingriffen der Stadt Eonstanz Geduld gc- Nzc„; dixsx aber ungeachtet der rcichcnauischen Verabredung via tuet! vorgeschritten und habe neulich ^ khurgauischcm Territorium einem Juden Pferde weggenommen und einen Schiffmann abgestraft. In der ^"»ung, daß die obcrösterrcichischcn geheimen Räthe übel informirt seien, eröffnen die Ausschüsse dem ^ordneten ihr Recht und ihre Gründe, sowie auch die schwachen Einwendungen deren von Constanz, und "'einen, der bezügliche Artikel der Erbvercinung sei nicht dahin zu verstehen, daß ein souveräner Stand zwcihundcrtjährigcn ruhigen Bcsiz in Compromiß stellen solle, sondern vielmehr befugt sei, denselben 11 82 Juli 1K83, zu behaupten. Aus Rüksicht für den Kaiser jedoch wolle man mit der Exemtion und den angelegte" Arresten einhalten, sofern die nach der rcichcnauischcn Conferenz verübten Eingriffe gutgemacht, nämlich dc>" Juden die Pferde rcstituirt und dem Schiffmann die Buße zurükgcgcbcn werde. Sollte diesem aber bis z»iv I. September nicht nachgelebt werden, so werde durch den Landvogt im Thurgau die Exemtion vorgenommen werden. Diese schriftlich verfaßten Vorschläge werden von Sommervogcl angenommen, mit dem einzig^ Vorbehalt eines längcrn Termins, welcher dann auch bis auf dm I. November crstrckt wird. t. " gemeinem Namen ausgefertigte unbeantwortet geblieben ist. I. Die zur Vermittlung des Landcsstreitcs >" GlaruS lcztcn Herbst dorthin abgeordneten Schicdhcrrcn, Bürgermeister Hirzel von Zürich und Sckclmcistcl Tillicr von Bern einerseits, und Schultheiß Ainrhpn von Luccrn und Landammann Schmid von Uri andererseits, erstatten Bericht über ihre Sendling und lassen den dahcrigen Abschied verlesen, woraus hervorgeht, daß ihre Bemühungen fruchtlos gewesen sind. Die Gesandten werden nun eingeladen, ihre in obschwcbcndcm Strcil erhaltenen Instructionen zu eröffnen. Der evangelische Gesandte bringt vor, er habe gemessenen Befehl, dl" gemeiner Session nichts zu compromittircn noch handeln zu lassen, sondern bei den alten Verträgen »>>' den Katholischen, beim Landbuch, den Abschieden, Vcrkvmmnisscn und dem alten Herkommen zu verbleibe"! wenn aber darin etwas Erläuterung nothwendig erscheine, werden seine Herren und Obern solches durch die erbetenen Mittelsherrcn gern geschehen lassen. Der katholische Gesandte ist befehligt, nochmals eil" gebührende Landestheilung zu begehren und, wenn dicS nicht erreicht werden könne, vor allgemeiner Scssi"" zu bitten, daß die gesammte Eidgenossenschast ihnen einen Richter zeigen wolle. Im Abstand beider w>^ dann gutgefnndcn, die Eidgenossen von Glarus beider Religionen durch einen Eilboten einzuladen, daß "t, weil ihre Gesandten sich der alleinigen Ucbernahmc des Geschäfts beschweren, aus ihren Ehrcnmittcln »och etwelche Männer mit friedliebender Instruction, auch vollkommener Gewalt hieher senden, um die Sa^ entweder den vier bereits erbetenen oder von dem einen und andern Thcil weitcrS zu erbetcndcn Herren ^ übergeben, damit sie dieselbe init offener Hand gütlich beilegen. In Folge dessen wird von jedem Th^ ein dritter Vermittler erbeten, von den Katholischen Landammann Bctschart von Schwyz und von de" Evangelischen Obcrstzunftmcistcr Burkhardt von Basel. Den glarncrischcn Gesandten werden noch beigcgcbc" Juli IL8Z. 83 Asiens der Evangelischen alt-Landa»»»ann Fridolin Jsclin und Landvogt HanS Peter Elincr, und seitens Katholischen alt-Landaminann Daniel Bussi und Landvogt Kaspar Müller. Auf das laut Jnstruetion Wellte Gesuch der Gesandten von katholisch GlaruS, ihre Angelegenheit möchte anfänglich vor allgemeiner ^cssion eröffnet werden, und die ebenfalls instruktionsgemäße Einsprache der Evangelischen, daß sie vor allgemeiner Session nicht das Mindeste vorzutragen oder zu beantworten haben, sondern nur vor den erbetenen sechs Herren, wird in lcztercS eingewilligt und es haben sich dann die Vermittler mit ihren zuvor gebrauchten ^Utclsschrcibcrn, Rathösubstitut Johann Kaspar Goßwcilcr von Zürich und Unterschreibe? Johann Karl ^"lthasar von Luccrn, absonderlich zusammengcthan, beide Parten vorgenommen, sich auch etliche Mal hierob bemüht und die von beiden Religionen gemachten schriftlichen Aufsäzc gegen einander auswechseln lassen. aber alle Bemühungen erfolglos blieben und die von katholisch GlaruS wiederholt begehrte Verhandlung ^ allgemeiner Session nicht nur von ihren evangelischen Mitlandleutcn, sondern auch von den Gesandten ^ evangelischen Orte widersprochen wurde, so hat man sich auf den Antrag der evangelischen Orte dahin Einigt, auf den 19. September eine abermalige Tagsazung nach Baden fcstzusczen. Inzwischen sollen die eiden glarnerischcn RcligionSpartcicn nochmals zu sclbsteigcner Beilegung des Streites zusammengewiescn W. ^S. u. d. Vogteien.) »». (Die VII das Thurgau regierenden Orte.) Die Entscheidung bcs badischcn Abschiedes der XIII Orte von Hill), Montag nach Jakobi, dahin lautend: Wenn eine "krsvn an einem Orte, ihrer Misscthat wegen, gerichtet wird, soll das Hab und Gut so sie bei sich hat, "brr unter selbiger Obrigkeit liegt, dcro heimfallcn; was aber eine Person unter einer andern Obrigkeit hat Hab und Gut, soll gleichmäßig selbiger heimdicnen — gibt Anlaß zu Zweifeln, ob Gülten und untcr- bsa»dlichc Briefe der Obrigkeit, unter welcher der Hingerichtete steht, oder derjenigen, wo daö Unterpfand zufallen. Die anwesenden Orte enschcidcn sich für erstercS, nehmen aber die Angelegenheit zur "üruirung auf nächste Tagsazung in den Abschied. >»I». An GlaruS beider Religionen wird abermals ein Mgcs ErinnrrungSschrcibcn erlassen, die großen Auflagen der Landvögtc, deren sich nur der gemeine "terthan z» entgelten habe, abzuschaffen. (S. auch u. Thurgau Art. 121.) ««« (S. u. d. Vogteien.) (Die VI II die Grafschaft Baden regierenden Orte.) Schwyz beharrt auf seinem schon voriges Jahr c?auptctcn Grundsaze, daß der Käufer gestohlener Waaren unter allen Umständen restitutionSpflichtig sei, "'bc>u er schauen möge, mit wem er handle. Lueern brharrt aber ebenfalls auf seinem althergebrachten , daß Einer bei dem gcschüzt werden solle, was er auf seinem Markt um rechtmäßigen Preis gekauft ^ Schwyz behält sich das Gcgenrccht vor. Die Sache wird wiederum in den Abschied genommen. Iii. (S. u. Baden.) Das Gesuch dcö Ammann Zurlaubrn um Schild und Fenster in die ^thschast auf der Wart zu St. Wolfgang, ZugcrgcbietS, und dasjenige des WirthcS zum Ochsen in Zug ^ snnc große Wirthschaft wird in den Abschied genommen. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. !»>»>>. (Alle Orte samm« dem Abt von St. Gallen.) In verschiedenen Eonfcrcnzen wird der Streit ^ RcligionSpartcicn in GlaruS bcrathcn, wovon daS Ergebnis« im Wesentlichen bereits oben (i) mitgctheilt "rden ist. ylis aber der Vortrag von katholisch GlaruS vor der allgemeinen Session nicht angehört werden »rsird von den katholischen Orten in besonderer Berathung ein förmliches Urtheil über dieses Geschäft aber nicht publicirt, sondern bis ans die äußerste Roth geheim zu halten beschlossen. Dasselbe ist im 84 Juli 1K8Z. Wesentlichen folgcndcrmasscn gefaßt: Nachdem alle gütlichen Mittel erfolglos geblieben, den katholische Glarncrn das anvcrlangtc eidgenössische Recht von den unkatholischcn Standen verweigert und ihnen »e vor gleichen Säzen Rede und Antwort zugestanden worden, haben wir von Städten und Ländern ^ katholischen Orte sammt dem Abt von St, Gallen uns in der Schuldigkeit befunden, den rechtSbegehrcu^ Theil nicht rechtlos zu lassen. Und da dem klagenden und beklagten Thcil zum Recht verkündet wordck und lcztcrcr ausgeblieben, auch die Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhauscn, sowie Appenzell ^ äußern Rhoden und die Stadt St. Gallen sich dieses richterlichen Amtes nicht annehmen trollten, haben ^ die Klagen der katholischen Glarner sattsam vernommen, welche wesentlich dahin zielen, sie werden von ihd' unkatholischcn Mitlandlcutcn in ihrer Rcligionsübung empfindlich verhindert, in Verwaltung von Gcriä' Recht und Rath zum Abbruch ihrer Souveränität unterdrückt, so daß ihnen, entgegen dem Vertrag ^ 1623, von der Mitregierung nichts als der Name bleibe. Nachdem wir diese Klagen begründet bcfundck haben wir rechtlich erkennt: 1. weil man ersehen, wie seit der Religionsändcrung das Zwölfcrgcricht k wohl erschossen, so sollen die übrigen Tribunale in Civil-, Cri'minal- und Malcfizfällen nach gleicher eingerichtet werden. Wo die Urthcilc zerfallen, soll der Obmann stets von des Beklagten Theil crkic5 werden und gegen solchen Spruch keine Appellation zuläßig sein. 2. Ucbcr Malefizfällc unter Land' eingesessenen oder Landleutcn, so außer Landes wohnen, soll entweder das Zwölfcrgericht mit Zuzug noch zw^ anderer ehrlicher Männer, in gleicher Anzahl von jeder Religion, richten, oder der Rath soll aus seiner ein Gericht, jedoch mit gleicher Vertretung beider Religionen, formircn. Bei zerfallenden Urthcilcn soll d Obmann aus den Rcligionsgenosscn des Maleficantcn genommen werden. 3. Aeußere und Fremde sollen ^ Malcfizfällen, wie vor Altem, in gemeiner Rathstube bcnrthcilt werden. 4. Wie jeder Theil auf ^ gcnössischcn Konferenzen eine halbe Ortsstimmc hat, also solle auch jeder seine Instruction absondert formtreu. 5. Im klebrigen soll der gemeine Rath, wie vor Altem, bcsczt, besucht und gehalten werden, welchem dann auch die Landschrcibcrcicn, Fiscalat und andere Acmtcr in gemeinen Vogteicn dieS- jenseits des GebirgS, nicht minder die Pfründen in gemeinen Herrschaften fürbaS crnamsct und bcsczt, ^ dort die Appellationen von den gemeinen Vogteicn ausgetragen werden. 6. Die Bcsezung der LandSäi»^ Landvogteien u. s. w. soll wie von Altem her verrichtet, auch alle Verträge, namentlich derjenige von Frieden und Landbuch, insonderheit der Artikel betreffend die freie Religionsübung, auch der Vertrag ^ 1638 wegen der Vogteicn Uznach, Gastcr und Wcrdcnberg getreulich beobachtet werden. Vermeinte aber ^ Land Glarus der andern Religion, daß es wegen der beiden Vogteicn Uznach und Gaster sich gegen Sch^ zu beschweren habe, so sollen die der andern Religion, weil deswegen katholisch Glaruö gegen Schwyz »>ä^ verfehlt, den Katholischen ohne Nachthcil, solche Streitigkeiten gegen Schwyz auszutragen suchen, es kö»^ denn Glarus der andern Religion bescheinen, daß die katholischen Mitlandleute mit dem Ort Schwyz ^ seitig in einen neuen, denen der andern Religion an ihren vermeintlichen Rechten präjudicirlichen Tractat ^ cingclasscn hätten, auf welchen Fall die Katholischen verhelfen sollen, ihre Mitlandleute der andern Rclig^ eines solchen Schadens zu entheben. 7. In vaterländischen Auszügen soll jeder Thcil seine Religio ungehörigen commandircn, auch jeder Thcil Hintersassen und Landlcutc annehmen mögen. 8. WaS ^ dahin geschehen, solle begrabe» und hicmit jeder Theil zu landlicher Liebe und wahrer Vertraulichkeit ^ gemahnt sein. 9. Die Publikation dieser Sentenz wird bis auf den im gemeinen Abschied gescztrn Tcr^ verschoben; sollte aber die vertröstete gütliche Vereinbarung auf diesen Zeitpunkt nicht zu Stande ko»»»^ so solle zur Vollziehung geschritten werden. — Hierauf haben die Gesandten von katholisch Glarus ^ Juli 1683. 85 Acholischen Session für ihre unverdrossene Bemühung freundcidgcnössisch gedankt und für deren fernere Empfehlung die beste Versicherung erhalten. Auf die Kunde, daß die unkatholischcn Orte beim französischen ^ubastudor des Glarncrgcschäfts wegen eine weitläufige Information abgelegt, ist auch von den Katholischen "»c Deputation an ihn geschikt worden, mit dem schließlichcn Gesuch, auf die so hartnäkigen Unkatholischcn "»wirken zu wollen. Diesem entsprechend begehrte derselbe einen Ausschuß der Unkatholischcn zu sich. Hinauf li»au gcgcuübcr den Unkatholischcn nicht die Verantwortlichkeit der Veranlassung zu einer Intervention eines smmdcn, wenn auch befreundeten Gesandten auf sich nehmen will. Indessen wurde der Landvogt von Baden »mens der Katholischen zum französischen Gesandten geschikt, um seine Verwendung zu verdanken und das »Mieten zu machen, die katholischen Dcputirtcn von GlaruS seien bereit, ihren Streit in Anwesenheit der kputirtcn ihrer Mitlandleute der andern Religion contradictorisch vor ihn» zu verhandeln. Diese Vcr- »»Mluug kam indessen nicht zu Stande. III. (Die VI mit Savoycn verbündeten Orte.) Schwyz beantragt m Solcmnisation dcö Bündnisses zwischen dem Herzog von Savopcn und den verbündeten Orten, und ü»ar mittelst einer Abordnung aller Orte in Turin selbst, damit die alten Bräuche nicht gänzlich in Vcrgcß m»i»cn. Luccrn findet das vom Herzog eingesandte VcrpflichtungSinstrumcnt hinreichend und weist darauf daß der König von Spanien und der Delphin von Frankreich auch in ihrcr Väter Bündnissen ^»gcjchlvstc,, worden seien, ohne daß die Orte diesen gegenüber eine solche Solcmnisation begehrt haben. ^ tritt der Meinung LuccrnS bei. Untcrwaldcn ob und nid dem Wald würden die vorgeschlagene ^ "»»isation gcrnc sehen, damit die alten Gebräuche und Regalien nicht verblichen würden, wollen sich wesi Befund der verbündeten Orte anschließen. Zug untcrstüzt den Antrag von Schwyz. Frciburg, »h»c Instrnctcon, will die ausgesprochenen Ansichten in den Abschied nehmen, was schließlich beliebt klilt. (Die .mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Der Bischof von Basel läßt durch Abgeordneten, Franz Karl von Ligeritz, bischöflichen Rath und Vogt zu Ncuenstadt, um Einschließung ' das französische Bündniß anwerben. Es wird ihm zugesichert, auf erste Gelegenheit darauf hinwirke» zu III. (Dieselben Orte.) Der Bischof verlangt schriftlich die Verwendung der verbündeten Orte ^ die Minister im Elsaß, welche sich anmaßen, den königlichen Vasallen, die sich in bischos-basclschcn »stm befinden, ihre von Frankreich habenden Lchcnschaftcn „einzunehmen" und dem königlichen FiScuS ^ "Wen. Diesem Gesuche entsprechend wird eine Dcputatschaft mit einem Memorial an den eben an- ^">de>, französischen Gesandten abgeordnet, um ihm diese Angelegenheit zu empfehlen. ' u. d. Vogtcicn.) uu«. Das zum dritten Mal wiederholte Gesuch des Hanö Melchior Fach von aus ^ Schild rind Fenster in sein ncucrbautcs WirthShauö an der Einsicdlcrstraßc (in Alpthal) wird Mangel an Instruction nochmals in den Abschied genommen. ». Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten! nein. Vogt. überh. « . Art. 2l>. Justizsachen, Recht, Gericht. »r»;. Art. 27. Jnstizsachen, Recht, Gericht, x. „ v. Verwaltung im Allgemeinen, a^afjchwt Thurgau. t. Art 77. Mitregierung der III Städte, v. Art. t t l. Reformation der Verwaltung rc. «. „ ti«Z. LocalcS (Frauenfeld). „ äl2. veibcigenschast, Fall, ltinzüglinge. 86 Juli 1683. Art. t53. Beamte. «I«I. Art. 758. Locales (Utwyl). I»I». „ l2l. Beamte. „ 666. Locales (Alterswyl). ««. „ 34t. Gerichtsherrschaften. Vogtei Rhcinthal. II. Art. Z. Verwaltung im Allgemeinen. I»I». Art. 72. Obrigkeitliche Güter, Lehen >e «im. „ l4<1. Verhältn. z. Abt v. St. Gallen. »IHN. „ t4t. Verhältn. z. Abt v. St. Galle« «i». „ 22». Kriegs- ». Militärwesen. «»«»«». „ 229. Klrchl., Glanbenss., Geistliche »»«». „ l23. Verhält», z. Graf v. Hohenems. Grasschaft Sargans. Art. 3. Verwaltung im Allgemeinen. vv. Art. 36. Verwaltung im Allgemeine». „ l4l. Gütcrverkauf an Fremde. 44 44. „ 37. Verwaltung im Allgemeinen. »48. „ 255. Stifte u. Klöster (PfäferS). XX. ,, 9l. Kindertheilungen. tt. ., 28g. Locales (Mcls). III» „ lt2. Jnstizsachen, Recht, Gericht. Hill. „ ttt. Jnstizsachen, Recht, Gericht. „ 3»7. Verschiedenes. Grafschaft Bade». Art. 45. Verwaltung im Allgemeinen. «I«I«I. Art. 428. Stifte u. Klöster (Leuggern). „ 3. Verwaltung im Allgemeinen. «««. „ 34. Verwaltung im Allgemeinen. llllll. „ 32t. Handels- u. Verkehrswesen. ttt „ t38. Jlidicatnr- u. Gompetenzanst. «««. „ 264. Justizsachen, Recht, Gericht. rrr. „ 387. Kirch!., Glanbenss., Geistliche Vogtei Freiämter. «v. Art. 76. Verwaltung im Allgemeinen. II. Art. l26. Justizsache», Recht, Gericht. II. „ 3. Verwaltung im Allgemeinen. Itlt. „ 27». Locales (Sarmenstvrf). Illl. „ 34. Verwaltung im Allgemeinen. Vier ennctb. Vogt, iiberh. I. Art. 65. Anstände mit Malland. «». Art. 3. Allg. Vcrwaltnngss., Beamte b Vogtei Lauis. It. Art. 266. Beziehungen z. Bischof v. <5omv. «I Art. 81. Justizsachen, Recht, Gericht. I» „ t64. Märkte. »4. „ t65. Märkte. I>. „ t8». Zollwescn. Vogtei Luggarus. r. Art. 8. Allg. Verw.- u. Rechnungss. ic. Vogteien Bestenz ic. I» Art. t». Zu I. u. 1,1,Ii. Das ausführliche Protokoll des Untcrschrcibcrs Karl Balthasar über die Verha»^ lungcn der katholischen Schicdherren, auch der gcsammteu katholischen Orte mit den Gesandten von katholil^ Glarus, vom 23. Juli bis zum 5. Llugust, ebenso auch ein besonderes Protokoll von gleicher Hand über Berathungcn der sechs Schicdherren vom 24. Juli bis zum 5. August enthält der Actenband 5l) l>, Glarnel" Handel, des Staatsarchivs Lucern. 50. Conferenz der evangelischen und deren zugewandten Orte während der Tagsaznng zn Baden. llUUt, im Juli. EtaatSarchw Zürich. Allg. Abschiede Bd. «4, kol. I4S. Gesandte: Die nämlichen, wie auf der Tagsazung; für evangelisch 'Glarus Johann Peter Wci>'' Landammann. ». Landammann Weiß berichtet über den Stand des GlarncrgeschäftcS und eröffnet, falls ^ Katholischen vom Vermittlungsversuch abstrahircn wollen, sei er instruirt, sich lediglich auf die bestehen^' Sprüche und Verträge, namentlich den Vertrag von 1623, zu bezichen und sich gegen jede Entscheids durch die gemeine Session zu verwahren. Die evangelischen Orte eröffnen ihre übereinstimmende Instruction Juli 1683, 87 daß alle Mittel zu einer gütlichen Ausgleichung versucht werden sollen; wenn aber por muM-r llntcnzirt werden wollte, so verbleiben sie beim Abschied von Aarau vom verflossenen Deccmbcr. In der mir nun in diesem Geschäfte fortzufahren sei, sprechen sich die meisten Orte für Fortsezung des ^nnittlungsversuchcS aus; die katholischen Vermittler wünschen aber crsezt zu werden, oder wenigstens, daß chucn „och einer oder zwei beigegeben werden. Auf lcztcrn beharrlichen Wunsch bezeichnet Statthalter Ochmann den Landammann Bctschart von Schwyz, worauf nach vieler Bemühung cvangelischcrscitS ^"sizunftineistcr Burkhardt gewählt wird. Die sechs Vermittler unterziehen sich ihrem Auftrag und die Acholischen machen ihre erste Propositon dahin: 1. Die Civil-, Criminal- und Malcfizfällc sollen durch ein ""ch Art des Zwölfcrgcrichteö constituirtcs Tribunal erledigt werden. Bei zwiespältigen Urthcilen sott der ^'">ann von des Beklagten Theil erkieset werden. 2. Jede Rcligionspartci instruirt ihre Abordnung auf ^ Tagsazung besonders, 3. Mit dein gemeinen Rath und seinen Wahlbcfugnissen, mit der Bcsezung der "»dcsäintcr und der gemeinen Vogteieu soll es im alten Stand verbleiben, und in Betreff der Vogtcicn Mach, Gaster und Wcrdenbcrg der Vertrag von 1638 beobachtet werden. 4. In vaterländischen Auszügen ^be jeder Theil seine ReligionSangchörigcn zu commandircn. 5. Jeder Theil sei befugt, Landlcutc und - itcrsasscn anzunehmen. 6. Eö soll auf Mittel getrachtet werden, wie den Katholischen in Nicdcrurncu zu chrcr Rcligionsübung geholfen »verde» könne; auch soll man ihnen einen Rathsherrn geben. CvangelischcrscitS ^lld vorgebracht, daß der Vertrag von 1623, so ungünstig er für sie sei, eine bindende Vcrglcichung beider j/chsionen enthalte und ihnen nicht zugcmuthct werden könne, etwas gegen den Inhalt desselben einzugehen. "h" finden sie: 1. Die Veränderung der Tribunalicn nach der Weise dcö Zwölfcrgcrichteö laufe diesem Ertrage zuwider. 2. Die Instructionen auf die Tagsazung sollen, wie bisher, gemeinsam crthcilt werden. ' Das gesonderte Commando bei Auszügen möge ihnen gefallen. 4. Die Annahme von Landlcutcn und Hmtcr>asscn können sie, weil dein Vertrag von 1623 widersprechend, nicht zugeben. 5. Da die von ""wen ihre Religion an benachbarten Orten üben können, so solle» sie von weiter» Ansprüchen ^stehen, mögen aber auch in eigenen Kosten sich um eine andere Gelegenheit umsehen. 6. In Rüksicht ^ bcsezung der LandcSämtcr und gemeinen Vogtcicn und des Verhältnisses der Vogtcicn Uznach, Gastcr ^ud Wcrdenbcrg soll es beim Landbuch, ältcrn Verträgen, und namentlich bei dem Vertrag von 1638 ^'"bleiben. Hierauf werden von jeder Partei noch drei Propositioncn, beziehungsweise Erwiederungen aus- Wvcchselt Dc>S dahcrigc Ergcbniß ist aus dem allgemeinen Abschied zu ersehen. I». Entgegen den von geäußerten Bedenken wird beschlossen, daö auf der Confcrcnz in Aarau an den König von Frankreich ^Uworfcne Fürbittschrcibcn für die bedrängten Glaubensgenossen in Frankreich durch Vermittlung des höflichen Gesandten abgehen zu lassen. Nachdem aber der Gesandte solches gelesen, äußerte er, cS könnte u Rcformirtcn doch eher schaden als nüzcn, indem es den Anschein haben möchte, als hätte», jene bei den ^lligelijchen Orten über ungerechte Behandlung geklagt. Auf dieses beschließt die Confcreuz, dcu Gegenstand ^chmals den Obrigkeiten zu hinterbringen. «?. Wegen der Bedrängnis! der Glaubensgenossen in Frankreich ^ des gesegneten Jahres wird auf Ratification der Obrigkeiten auf den 25. Octobcr ein allgemeiner ' Fast-, Büß- und Danktag in gesammter evangelischer Eidgenossenschaft und in den zugewandten Orten Schlosse,,, «i. (S. u. Rhcinthal.) v. Der Reichsstadt Wczlar in Hessen wird an ihre Kirchcnbautc ^ M, eine Beisteuer von 20» Rcichsthalcrn drcrctirt. t. Auf Genehmigung der Obrigkeiten »verde», für den ^blhausbau in Ncu-Hanau 200 RcichSthalcr auögcsczt. Basel erklärt seine Ratification sofort, »x. Der " ^lfilche» Hof »vicdcr nach Zürich zurükgckchrtc neapolitanische Edelmann Donicnico Guardati »vird zu 88 August 1683. einer nochmaligen Unterstüzung empfohlen. I>. Der Kurfürst zu Heidelberg wird wiederum an die Entrichtung der rükständigcn Zinse gemahnt und ihm auch über Rükcrstattung dcö Kapitals eine Andeutung gemacht, i. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch in der Abtheilung Herrschastssachc»: Landgrafschast Thurgau. i. Art. 7S3. Locales (Ntwyl). Vogtei Rhcinthal. «I. Art. 230. Kirchliches, Glaubenssachen, Geistliche. 51. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteicn regierenden XII Orte zu Lauis. liitt.t, W. August. .Uaniondarchi» Zug. Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Jakob Eschcr, des Raths. Bern. Emanucl von Graffcnried. Luccr»' Johann Ludwig Meyer, des kleinen Raths. U r i. Johann Franz Scolar, LandcSfürsprcch. Schwy z. Fra»! Victor Schorno, Landschrcibcr. Untcrwaldcn. Melchior Jmfcld, Sckclmcistcr, von Obwaldcn. Zug^ Johann Jakob Brandenberg. Glarus. Johann Melchior Zwicki. Basel. Christoph Jselin, des geheim^' Raths. Freiburg. NiklauS Maillard, dcS Raths. Solothurn. Urs Jakob Schwallcr. Schaffhausc»' Johann Ludwig Hurler. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier cnnetb. Vogt, überh. «i. Art. 32. Recht u. Gericht ; allg. Verordnungen >c. Art. iik. Anstände mit Mailand Vogtei Lauis. »T. Art. 2ti7. Beziehungen zum Bischof von Como. «I. Art. 182. Zvllwesen. I». „ i8l. Zollwesen. v. „ 2l1l. Verschiedenes. 52. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. nach dem M. August. Kantonsarchiv Schasshause». Abschiede. Gesandte: Die nämlichen wie zu Lauis. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vogtei LuggaruS. Art. 8ti. Zölle. «. Art. 47. Justizsachen. Recht, Gericht. I». „ 132. Geistliche, Kirchliches ic., ev. Friedhof. «I. „ 21. Allg. Verord., Landesverwaltung U »» August 1683. 89 53. Conferenz der V katholischen Orte sammt dem Abt von St. Gallen. Lucern. UUi.'i, L5. u. LI». August. Staatsarchiv Luccrn. Allg. Absch. Bd. I.XIX, sol. 121, und Actinband Nr. SV d, Glarncrhandel. Gesandte: Luccrn. Joseph Amrhpn, Schultheiß und Pannerhcrr; Eustachius von Sonncnbcrg, Ritter, ^-Schultheiß »lud Pannerhcrr; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvcnncr; Jost Dietrich Balthasar, ^Pilalhcrr und des Raths. U ri. Johann Heinrich Bcßlcr, Landanunann; Anton Schmid, alt-Landammann. ch U' y z. Franz Bctschart, Landammann; Heinrich Fridolin Reding, Pannerhcrr und dcö Raths, "tcrwaldcn. Johann von Deschwandcn, Landannnann, nnd Johann Wirz, Landvogt und des Raths ob Wald; Niklaus Kaiser, Landannnann, und Johann Ludwig Lussi, alt-Landammann nid dem Wald und audshauptmann ob und nid dem Wald. Z u g. Beat Jakob Zurlaubcn, Ritter, alt-A»unann; Martin schmid, Sckclmcister und des Raths. Abt von St. Gallen. Fidel von Thum, Ritter, Landhofmcistcr. ^ Da nach dem Beschlüsse der leztcn Jahrrcchnungstagsaznng zu Baden die Tagsazung sich auf den ' - September wegen des Glarncrgcschästcs wieder zu bcsammcln hat, und Zürich mit ungewöhnlichen "stcrungen, sowie hinwieder Bern mit Aufstellung von Wachen an der Luccrncr und Untcrwaldncrgrcnzc, U'Ucr dem unbegründeten Borwand eines dortscits herrschenden BiehprcstenS, einiges Aufsehen erregt, so U'urdc diese Conferenz zusammenbcruscn. Zur Verhütung von Argwohn wurden Frciburg lind Solothurn ^u nicht eingeladen, wohl aber dabei vorbehalten, daß Jemand auö der Mitte der versammelten Orte ihnen das ferner Rothwcndige abrede. Es erscheint vor der Versammlung der papstliche Internuntius ^rnsini, welcher eröffnet, er habe vom Papst zwei Punkte in Austrag erhalten, nämlich daö Interesse der "cholhchcn von Glarus den Orten bestens zu empfehlen und über die dortigen Verhältnisse dem römischen jcweilcn ausführlichen Bericht zu erstatten. Wie er crstcrcS hicmit gethan haben wolle, sei er auch andern nachgekommen. Diese Eröffnung wird bestens verdankt lind zugleich die glarncrische Angelegenheit Allerdings empfohlen. Hierauf wird in die Sache selbst eingetreten und das Schreiben von katholisch arus vom 13/3. dieses Monats verlesen, worin dringend gewünscht wird, es möchte ihr Handel noch vor ^lang des MonatS September ausgetragen lind sie bei dem, waö lczthin zu Baden rechtlich ausgesprochen ^rdcn, geschüzt werden. Hirz» zeigt sich zwar allgemeine Bereitwilligkeit; allein man findet doch nöthig, ^r>t abzuwarten, ob die Landlcntc von GlaruS unter sich, ovcr durch Vermittlung der Schiedhcrrcn Erhall, der bestimmten Frist noch eine Ausgleichung zu Stande bringen. Sollte aber keine Vermittlung ' Stande kommen und die der andern Religion zu GlaruS auf ihrer Eigcnsinnigkcit beharren, wird eS den a»dcrn Orten obliegen, auf einen endlichen Auötrag zu dringen, steif zusammenzuhalten, daö Recht walten 'lassen und die Sentenz in Vollziehung zu sczcn. Auf die erhobene Frage, wer in Sachen der ordentliche ^cyter ftsi »b, nach der Meinung der Katholischen, der ganze eidgenössische Stand, oder, nach derjenigen ^ Unkatholischcn, gleiche Säze, findet man in den Bünden folgende Wcgwcisung: Wenn ein Ort gegen ^ andere in Streit gcräth, soll nach Inhalt dcö Bundes verfahren werden; im gegenwärtigen FM aber, dv, selbst über die Hohheit und Souveränität im Streite steht, ist cincStheilS der Friedensschluß andcrnthcilS der glarncrische Vertrag von 1623 maßgebend. Im leztcrn sind die gcsammtcn ^ um daö Recht angerufen worden und haben sich der Sache angenommen, einmal durch Ernennung 12 90 August 1683, von Ausschüssen und endlich durch Entscheidung über den Vertragsentwurf, Da dieser Vertrag nichts Anderes bezwekt hat, als beide Religionspartcien bei ihrer Souveränität zu erhalten und sich nun zeigt, dB die Katholischen darin durch die Uebung beeinträchtigt werden, so ist diesfalls eine Modifikation vorzunehmen In Rüksicht auf die Form des Verfahrens hat katholisch GlaruS bei der Gesandtschaft von Zürich Audie»! vor der gesammten Session zu begehren und im wahrscheinlichen Fall der Verweigerung sich bei dcl Gesandtschaft von Lucern um das Recht anzumelden. Wenn dagegen die Protcstirenden die Compctc»! bestreiten und die Andersgläubigen von Glarus vor gesammten Orten nicht in'ö Recht stehen wollen, st werden die katholischen Orte auf der ooinMöntäg, fori beharren und, sofern die Protestirendcn darül'll abtreten würden, sich nicht daran kehren, sondern wider die Unkatholischen von Glarus in condum-wia!» absprechen, die Vollziehung der Sentenz aber aufschieben, bis sich die bequemen Mittel ergeben. Am Beste» wird sein, den Landlcutcn von GlaruS eine Frist zu einem Vergleich anzuberaumen und nach fruchtlosem ^ lauf derselben die Sentenz in Vollziehung zu sczcn. Unterdessen bringt ein Expresse vom katholischen Rath >» Glarus ein Schreiben vom 24. August, worin gemeldet wird, dast das erneuerte Ansinnen der Katholische zur Vornahme einer Landcsthcilung rundweg abgewiesen wurde und auch eine andcrwärtigc Vcrgleichung »» Sinne der badischc» Vorschläge keinen Anklang gesunden habe, übrigens Alles ruhig sei. Die versammelte» Orte crwicdcrn darauf unterm 26., katholisch Glarus möge von seinen gegenüber den Unkatholischcn fried fertigen Anträgen Zürich Kcnntnist geben, um allem Tadel über Mangel an Entgegenkommen zu entgehe» und vielleicht dadurch zu bewirken, dast auf ihre Mitlandlcutc der andern Religion um so mehr cingewsth werde. Hierauf wird in Bcrathung genommen, wie man sich auf den Fall eines Bruches mit de» protestirendcn Orten versehen wolle. Zu diesem Zwcke wird der Abschied aus Brunnen vom 5. März 16^ vorgenommen, um Punkt für Punkt zu sehen, was an den damaligen Beschlüssen zu ändern oder zu vtt- bessern sei. Nachdem man sich unter Bezugnahme auf den erwähnten Abschied allseitig die strengt Geheimhaltung aller kriegerischen Mastrcgcln angelobt hat, werden sowohl über die Wahl der Eommandantc» aus den verschiedenen Orten für die Pläze Baden, Brcmgartcn, Mellingen, Kaiscrstuhl und Klingnau, ab' über die Zahl der dort und anderwärts zu verlegenden Mannschaft in'S Einzelne gehende Beschlüsse gefaßt beziehungsweise erneuert. Auch die verbündeten Fürsten und Stände, als der Papst, der Gubernator Z" Mailand, der Herzog von Savoycn, die Bundesgenossen im Wallis, der französische Gesandte, der Bischt von Konstanz, die Katholischen in Bünden und Appenzell sollen angegangen werden, sich im Fall citt^ Krieges zu der Unterstüzung der Katholischen bereit zu halten. Jedes Ort hat sich mit Proviant zu verseht und die Gotteshäuser sollen angegangen werden, die Katholischen mit Korn, Wein und Geld zu untcrstüM da man ja auch besonders für sie den Krieg aufnehme. Für -Los- und Feuerzeichen, Posten und Fustbote» soll gesorgt, auch in allen Orten die Officierc gewählt und die Compagnicn gebildet werden. Uebcr ^ Mittel, die cnnctbirgischcn Uuterthancn, wenn sie sich etwa des Zuzugs, wie vormals, widrigen wollt»»/ zum Gehorsam zu bringen, ist auch ctwelchcrmassen Andeutung bcschehcn. Die Orte sollen ferner taugliB Personen zu Spähern bestellen, um die Anschläge der Gegner in Erfahrung zu bringen. Gegen ^ Benachbarten soll man sich aller Bescheidenheit und Freundschaft befleißen. Gleichwie man sich leztcS zu Bremen mit Eidespflicht zur Geheimhaltung dieser Berathungen verbunden hat, so wird aberi»»^ allerseits gebeten, diesen Eid zu halten. I». sS. u. cnnctb. Vogtcicn übcrh.) «-. (S. u. Sarganö.) Zürich wird angegangen, an den König von Frankreich in gesamtem Namen über den Tod der KöniB" ein Condolenzschrciben zu erlassen. September 1683. 91 Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschastSangelegenhetten: Sarfta »s. o. Art. tl3. Justizsachen, Recht, Gericht, cmictb. Vogt, iiberh I». Art. täk. Salzrcgal u. Salzhandel. Zu lit. ». Die gcsammtc Correspondcnz betreffend die HilfSgesuchc an diö verbündete» katholischen bürsten und an den Papst, und die Abordnung deö Landschrcibcrs Karl Konrad von Bcrvldingc» zu dem Gnbernator von Mailand und des Landammanns Schmid vo» Uri an den Hof zu Turin enthält der Actenband ?om. M b, Glarnerhandcl, des Luccrncr Staatsarchivs. 54. Confercnz vo« Lncern, Schwyz, Freiburg uud Solothuru. Solothurn. t. Septeinber. Staatsarchiv vuccr». Allen Rrsormations- und ReligionShändel. Gesandte: Luccrn. Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter. S ch w y z. Heinrich Fridolin Reding, ^»ncrherr. Freiburg. Franz Peter Vondcrwcid, Statthalter; ProthasiuS Alt, Ritter, Stadtschrcibcr. ^°lothurn. Johann Georg Wagner, Ritter, Schultheiß; Franz Suri, alt-Schulthciß; Johann Victor rscnval, Stadtvcnncr; Urs Suri, Sekclmcistcr; Joseph Wilhelm Wagner, Stadtschrcibcr; Philipp Glüh, ^'»cinmann. Luccrn berichtet, warum Frciburg und Solothurn zu der jüngst in Luccrn gehaltenen Confercnz der acholische,. Orte nicht eingeladen worden waren, und verweist auf die weitläufige Darstellung im Abschied ^>t, der verlesen wird. Hanptvcranlassung der Besprechung ist daS Glarncrgeschäft; der hicrwcgcn verfaßte ">kcl im angeführten Abschied von Luccrn wird nach reifer Crdaucrung von Luccrn, Schwyz und Solothurn ^ gar weislich und zutreffend gefunden. Was den Rechtsspruch der katholischen Orte und dessen allfällige Zuziehung betrifft, ist Frciburg ohne Instruction und will seine Ansicht hierüber noch vor dem Zusammentritt ^ nächsten Tagsazung an Luccrn mitthcilcn, damit die katholischen Orte sich hierin für einen einheitlichen '^ag noch einigen können. Nach der Ansicht von Frciburg ist cS im Allgemeinen rathsamcr, dcn gütlichen ^ ütcln mehr Plaz zu geben, als etwa die Majorität der Stimmen geltend zu machen, durch welche leicht ^ Spannung zum Bruche führen könnte. Im Ucbrigcn läßt man cS bei dcn getroffenen Aushebungen, der "Wahrung der Pässe, Bcrcithaltung des Proviants, der Los- und Feuerzeichen u. f. w., wie dies zu 'wrn verabschiedet worden, bewenden. Frciburg übernimmt, durch eine Abordnung die Republik Wallis ^cr den Stand der Dinge in Glaruö umständlich zu unterrichten, um von ihr zu vernehmen, wie und wo Ullis im Falle eines Krieges seine Mithilfe leisten wolle. Eine gleiche Mission übernimmt Solothurn bei ^ Bischof von Basel, der für dcn Kriegsfall ersucht werden soll, die katholischen Untcrthancn in Ergucl i,„ Mjnstcrthal nicht gegen die katholischen Orte marschirc» zu lassen. Auf eine Anfrage deö Panncr- . "n Reding bezüglich der von Luccrn und Solothurn zu leistenden Hilfe an die übrigen katholischen Orte /d von beiden Ständen erklärt, daß ihre früher» Ucbcreinkommcn betreffend Vereinigung ihrcr Truppen- pcr nnd gemeinsamen Operationen bei einem allfälligcn Kriege durchaus in Anwendung kommen sollen. ' Da der französische Ambassador, Herr von Gravcl, zur Zeit abwesend ist, wird Solothurn beauftragt, selben bei seiner Rükkchr die auf der lcztcn Tagsazung zu Baden gegen die katholischen Orte bezeugte ^le Gesinnung im Namen aller katholischen Stände zu verdanken. 92 September 1683. Geheime Konferenz der drei Städte Lucern, Freilnirg und Solothnrn. Solothurn. llilit, 4. September. Staatsarchiv Luccr». Acten ResormailonS- und Religionshändel. Gesandte: Die nämlichen wie im vorhergehenden Abschied, jedoch ohne Panncrhcrr Reding. Die gestrigen Beschlüsse der vicrörtischcn Konferenz werden bestätigt; ebenso werden auch die Ver- abschcidungcn von 1568, 1661 und 167t), die von der gegenseitigen Hilfeleistung der drei Städte Handel», gutgeheißen. Frciburg wird nach Beschaffenheit der Dinge die angezogene Diversion in'ö Werk sezcn. Was im Abschied von 167t) von den Fußpostcn zwischen Luccrn und Solothurn fcstgcsczt worden, soll unabgcäudc" bleiben; nur scheint es wünschbar, sofern die Zeit cS zuläßt, noch eine neue Route mit Bcrmcidung des bcrnischcn Gebietes über und nach Baden einzurichten, nämlich von Luccrn nach Baden, von da nach Lcuggcrn, durch das Frikthal nach Wölfliswyl auf Kicnbcrg, Lostorf, Ölten und Solothurn. Die bes» Verbindung der Truppen von Solothurn und Luccrn geschieht über Subingen nach St. Urban. Frciburß wird eingeladen, allfällige Vorschläge über eine bessere und bequemere Fußbotcnvcrbindung mit Solothur», als sie im Abschied von 1670 enthalten ist, bei der nächsten Tagsazung zu eröffnen. Ebenso wird Frciburß überlassen, bis zur nächsten Tagsazung unter möglichster Gchcimdc Erkundigungen einzuziehen, ob Hauptma»» von Affrp, dcrmaligcr Gubcrnator der Grafschaft Neuenbürg, ohne Zuthun des fürstlichen Staatsrats daselbst in der Angelegenheit der katholischen Orte etwas thun und von sich aus den Prinzen von Eouti u»d den Herzog von Enghic» bewegen könnte, daß auf den Fall des Kriegsausbruchs die Truppen Neuenbürg Hinterhalten werden möchten. I». Die Chiffrcschrift und heimlichen Wortzeichen werden verglichen »»? durchaus ähnlich und recht befunden; da aber Solothurn daran einige Abänderungen vorzunehmen wünscht soll dies noch näher geprüft und darüber nächstens zu Baden weiter verhandelt werden. Zu künftig" Oricntirung wird hier bemerkt, daß die Stempel in Zinn, Kupfer und Messing zu den drei geheim"' Wortzeichen dermalen zu Freiburg liegen, r. Da seit der Zeit von 1568 an die heimlich verpflege»"' Abschiede von 1661 und 1670 nicht mehr den hohen Obrigkeiten zur Genehmigung vorgelegt worden si»^ soll dies auch mit gegenwärtigem Abschied so gehalten und im Plenum der Räthe nur im Allgemeinen u»d kurz besprochen werden. Die Ratification dieser Abschiede soll durch eine offene von den drei Stävt"' besiegelte Urkunde ausgesprochen werden, die ehestens auszufertigen und auszuwechseln ist. „Gott der Alll" stärkste verleihe den Friedliebenden, welche seine Kinder genannt werden, seine mildrcichc väterliche Benedictst" und Segen, beschirme anbei durch Jnterccssion seiner und unser Jungfrauen Mutter Mariä uuscrS liebwert katholische Völkli, und.erleuchte die uncatholischcn irrenden Brüder, damit wir sammcnthaft würdig werde»' zu seiner Zeit das allerhöchste Gut von Angesicht zu Angesicht anzuschauen und uns darinnen in Ewigkeit zu erfreuen." Zu lit. «. Die Ratification lautet: „Wir die Schultheißen und Räthe der drei Städte Luccr»' Freiburg und Solothurn Urkunden mit diesem Brief, daß wir die Projectc und Abschiede, so unsere fl'" geliebten Rathsmittel den 8. Julii 1661, den 3. Fcbruari 1670 und den 4. Septembris 1683 in llnst"' G. L. A. E. von Solothurn Hauptstadt zu Defcnfion Unserer allerseits habende» Land und Leu""' September 1683. 93 insonderheit aber zu Beschüz- und Beschirmung des alleinseligmachenden Christkatholisch-Apostolisch-Römischen Glaubens in Unserer licbwerthcn Eidgenossenschaft mit gcsammter Hand treuherzig, wohlmeinend, aufrecht und redlich, wie rechtschaffenen Freunden, wahre» Eidgenossen, Mitbürgern und wohlvertrauten Brüdern eignet, gebührt und geziemet, aufgerichtet und verfertiget, in Kraft gegenwärtigen Scheins aus hochobrigkcitlicher Authorität durchaus und durchgehend apprvbircu, ratificircn, gutheißen und in allen ihren Clausulis hiermit bestätigen, auch denselbcn getreulich, ehrbarlich und aufrichtig nachzukommen versprechen. Zu Zcugniß dessen haben wir Unsere gewohnten Ehrcnsccret Jnsigillc» hierauf druken und mit unserer Stadtschrcibcr eigenen Handfignaturcn unterzeichne» lassen wollen. So beschchen den 13. 18. ZU Septembris als man zahlt von der gnadenreichen (Geburt Unseres Heilands und Scligmacherö Jesu Christi tausend sechshundert achtzig und drei Jahr. Original im Kanton Sa rchiv Svlothurn: AetenfaScikel Leerst», mit den drei anfgedrnkten Siegeln, von Unien jedoch dasjenige von Solothnr» abgefallen ist, und mit de» Unterschriften der Stadtschrcibcr I. Pfvsfer von Lncern, Vonderweid von Freiburg »nd I. Wagner von Solothurn. 5<». Coufercnz der drei Orte Uri, Schwyz iiud Unterwuldeu. An der Treib. l<»33, 5. September. zkandcSarchiv DchwvZ. Abschiede. Gesandte: Uri. Johann Heinrich Bcfilcr, Landannnann und Panncrhcrr; Sebastian Muhcim, alt- "»da»,mann; Sebastian Cmanucl Tanner, Landsfähnrich; Johann Karl Beßlcr, des Raths und erwählter ^"»dvog, nach Lauiö. S ch w y z. Franz Bctschart, Landannnann; Franz Ehrler, alt-Landannnann. '^erwaldcn. Johann von Dcschwandcn, Landannnann ob dem Wald; NiklauS Kaiser, Landannnann, ^ Johann Ludwig Lussi, alt-Landammann nid dem Wald. Zu dieser Confcrenz gab vorzüglich die Lage RapperSwylS in dem schwebenden Glarnergeschäst Anlaß, °'er» nämlich die allf den 19. d. M. festgesczte Tagsazung zu einem Bruch führen sollte. Einstimmig wird stunde», es solle sijx pen Anfang ein kriegserfahrener Mann mit dem Charactcr eines Eommandantcn in 9e Stadt gcschikt werden, um den Bürgern und Hoflcuten Muth einzusprechen, die Verhältnisse der Stadt ^ der Burgerschaft und den Vorrath an Munition zu untersuchen, die Fortificationen zu verbessern und sich " ^rükc und HurdcnS zll versichern. Die Abordnung deö Commandantrn wird Schwyz überlassen, welches sür den ersten Anfall einen tvohlbewehrten Zuzug auS der March zusichert. Im Uebrigcn verpflichten die drei Orte, je hundert Mann in die Stadt zu legen, wie dicS auch im Jahr 1656 geschehen war. ">»lt aber die entlegenen Orte Uri und Unterwaldcn schnell gemahnt werden können, werden Feuerzeichen RappcrSwyl über Enzcnau, den Schnabelbcrg, die Rothcnflnc und SccliSbcrg verabredet. Von diesen ^rdnm^m soll den SchirmSbcfohlcnen in RappcrSwyl durch die Canzlei Uri Mitteilung gemacht werden. ^""^vÄsteit zu Bcllcnz, Bollcnz und Riviera wird Uri befehlen, den ersten Auszug ihrer Mannschaft halten und bei hoher Ungnade nicht wieder, wie im Jahr 1656, mit Stellung von Ersazmänncrn Seiten der Reichern „Grcmpcl" zu treiben. Endlich soll jedes Ort seinen Eastcllan zu Bellrnz ältesten, pjc z» jedem Schloß verordnete Mannschaft auszuheben und bereit zu halten, so daß sie sich auf " ersten Ruf mit Gewehr und Munition in die Schlößcr werfen kann. 94 September 1683. 57. Conferenz der evangelischen Orte nebst Stadt St. Gallen. Aara«. litti't, i>. bis lL. September. (30. August bis 2. September a. K.) Staatsarchiv Zürich. Mg. Abschiede Bd. 64. ko>. IS4. — Staatsarchiv Bern. Ex. Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bcr»> Sigmund von Erlach, Schultheiß; Abraham Tillicr, Sckclmcistcr. GlaruS. Johann Peter Weiß, Land- ammann; Johan Heinrich Zwicki, Zcughcrr. Basel. Johann Jakob Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Joha»» Heinrich ZäSlin, Drcicrhcrr; Johann Konrad Härder, Stadtschrcibcr und des Raths. S ch a ff h a u sc »> Johann Konrad Ncukomm, Bürgermeister; Tobias Holländer, Statthalter und Panncrhcrr. Appenzell Außcrrhodcn. Konrad Zellwcgcr, Landammann. Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcb Sekclmeister. Die Conferenz besammelt sich wegen deö Glarncrgeschäfts. Da man in Erfahrung gebracht Hai daß in verschiedenen, namentlich auch katholischen Orten deshalb viel Schmähungen und Drohungc» geführt werden, so wird Luccrn in einem Schreiben ersucht, solche den allgemeinen Frieden gefährde»^ Acußcrungcn möglichst zu verhüten. Luccrn bestätigt, dergleichen Drohungen aus evangelischen u»d katholischen Orten gleichmäßig vernommen zu haben und berichtet, es habe die benachbarten Orte beider Religionen durch Schreiben und seine Angehörigen durch Mandate von aller Animosität abgemahnt. diesem Anlaß berichtet Bern, seine Unterthancn hätten etliche hundert Stük Vieh, welches sie ins angrenze»^ Entlibuch gestellt hatten, zurükgczogcn, worauf Luccrn wegen der dahcrigcn Ursache rcelamirt habe; >»»» habe sich aber beiderseits der besten Absichten versichert. I». Auf besondere Aufforderung eröffnen die ^ sandten von evangelisch Glarus, daß sie einfach instruirt seien, bei den alten Sprüchen und Verträgen, ^ sie jcweilen genau beobachtet haben, zu verbleiben. Zuwiderhandlungen, welche bewiesen werden könnt», wollen sie gutwillig verbessern, auch sich Anleitungen der evangelischen Orte über künftige treue Beobachtung derselben gern gefallen lassen. Nach erfolgtem Ausstand der glarncrischcn Gesandten finden die übrigen Or», daß die Evangelischen von den Katholischen an den bestehenden Sprüchen und Verträgen unverschuldetem"^ angefochten werben und man sie daher dabei schüzcn müsse. Inzwischen wird evangelisch GlaruS nachdrüklich aufgefordert, auf die nächste Tagsazung seine Gesandten mit vollkommenem Befehl auszurüsten, um an dc>» Vermiltlungöwcrkc thätigcn Antheil zu nehmen, mit der Versicherung, die evangelischen Orte werden b» Angelegenheit wie ihre eigene betrachten und überdies werde in Allem die Ratification der Obrigkeiten v«^ behalten. Die glarncrischcn Gesandten versprechen dieses ihren Obern getreulich zu rcfcrircn. Indessen darüber noch ein besonderes Schreiben an evangelisch Glarus erlassen. Was über den Schirm deö gemein^ evangelischen Standes im Falle eincö Angriffs weiter berathschlagt worden ist, wird jeder Gesandte ^ berichten wissen. «. (Zürich und Bern.) Auf Fürbitte von Genf wird dem Hauptmann Josua Jamv'^ welcher in den vorigen Unruhen den Thallcutcn in Piemont treffliche Dienste geleistet hatte, vom HcO^ von Savoycn seine Begnadigung nicht erhalten konnte und daher sich deö Landes entäußern mußte, daS am 30. November 16K7 von den vier evangelischen Städten auSgcseztc Leibgeding von 100 Louiöthalcr, daS er bisher zu Gunsten der picmontcsischcn Thallcutc verzichtet hatte, durch eine neue Urkunde v>»" September 1K83. 95 September la. K.) mit 399 Franken oder 199 Thalcr abermals zugesichert. «I. Das Untcrstüzungs- !iu»ch der evangelischen Gemeinde Balgach im obcrn Rheinthal und dasjenige des Prosclytcn Domcnico "ardati werden mit Empfehlung in den Abschied genommen, o. Ein Schreiben LueernS an Bern vom September, welches durch eine» Expressen an Zürich mitgcthcilt worden ist, wird dem Abschied einreibt, Dasselbe enthält die Versicherung friedliebender Gesinnung und stellt auch nicht in Abrede, daß in 9»>gcn katholischen Orten etwas kriegerische Vorkehrungen stattgefunden haben; Anlaß hiczn habe Zürich ^gcbe», das gleich nach der badischen Tagsazung zu ungewohnter Zeit Musterungen vorgenommen und "c auffallende Veranstaltungen getroffen habe. v. Nur im Zkircherexcmplar. 5». Gemeineidgenössische Tagsazung. Vaden. lkttt!, September. Staatsarchiv vuccr». Mg. Absch. Bd. I.XIX, k«l, 142. ^ Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern, ^bzniund von Erlach, Schultheiß; Abraham Tillicr, Sckclmcistcr. Luccrn. Joseph Amrhyn, Schultheiß ^ Panncrhcrr; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvcnner. U r i. Johann Heinrich Emanuel Beßlcr, ^ "caminann und Panncrhcrr; Anton Schund, alt-Landammann. S ch w y z. Franz Bctschart, Land- """»a»n; Johann Franz Jüp, des Raths. Untcrwaldcn. Johann von Dcschwanden, Landammann, all Wirz, Sekclmcistcr ob dem Wald; NiklauS Kaiser, Landannnann, und Johann Ludwig Lussi, ^ ^Nidammann nid dem Wald. Zug. Beat Jakob Zurlauben, alt-Ammann; Kaspar Euster, Ammann. ^"ru s. Johann Peter Weiß, Landammann; Johann Georg Bachmann, Statthalter. Basel. Johann ^"ckhardt, Obcrstzunftmeistcr; Johann Heinrich ZäSlin, Drcicrhcrr; Johann Konrad Härder, Stadt- ccibcr, F r c i b u r g. Tobias Gottrau, Schultheiß; Johann Eastella, Sckelmeistrr, Solothurn. ^)a»n Victor Bcscnval, Venncr; Urs Suri, Sckclmcistrr. Schaffhauscn. Johann Konrad Ncukomm, 'hlcrinkiswr; Tobias Holländer, Statthalter und Panncrhcrr. Appcnzcl l. Konrad Fäßlcr, Land- Jnncrrhoden; Kvnrad Zellwcgcr, Landammann, von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen, von Thum, Ritter, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcr, Sekelmeistcr. >v» Eidgenossen von GlaruS über ihren LandcSstrcit nicht hatten vergleichen können, so (y ^ ^ztcm badischem Abschied diese Tagsazung bcsammclt und mit der Anfrage an die glarncrischcn ^ ^ »dtcn beider Religionen eröffnet, waö für Befehle sie von ihren Obcrn erhalten haben. Der evangelische sbwdte crwicdcrt, er habe keinen andern Auftrag, als, wenn die Schicdhcrrcn sich wieder absöndcrlich - '"""cuthun, vor diesen mit seinen Mitherren die erhaltene Instruction zu eröffnen. Der katholische Gc- du / ^ vernehmen, nachdem das Begehren einer Landcöthcilung von den evangelischen Mitlandleutcn abgeschlagen worden sei, so hoffe er, daß sie beiderseits vor allgemeiner Session angehört, die 'dtrh ^ dcbattirt und darüber gütlich oder rechtlich von gemeinem Stand werde abgesprochen ^cint^ begeben sich die beiden Gesandten in Abstand. Es wird nun von einigen Orten ver- , die Parteien sollen ihre Streitsache vor gemeiner Session anbringen; die Mehrheit aber verweist 96 September 1683. dieselben wieder an die Schicdhcrrcn, weil diese ihres Vermittlungsamtes noch nicht entlassen worden seil» und der Aufschub nur zur Erzwckung gleichförmigerer Instructionen stattgefunden habe. Schwyz hätte d»ö erster? Verfahren gewünscht, mag aber wohl leiden, daß die Parteien eigenen Willens die erbetenen Hcrrc» nochmals um gütliche Vergleichung ersuchen. Es sind demnach die zuvor erbetenen sechs Schicdherre» am folgenden Tag in Gottes Namen wieder zusamincngcsesscn, haben beide Parteien absonderlich verhör" und zehn Tage lang mit solchem Fleiß gearbeitet, daß die Sache, hoffentlich zu guter und beständiger M cinbarung, verglichen, zu Papier gefaßt und von der allgemeinen Session auf Ratification der Obrigkcilc» gutbcfunden und dem Abschied beigelegt wurde. Da einzig wegen des zehnten Artikels, bczikhungöwci!" wegen Annahme von Landlcutcn und Beisassen, noch etwas Unterschieds der Meinungen waltete, so wurö" dieser Artikel auf einem besondcrn Papier dem Hauptschluß beigelegt. Das ganze VcrgleichSwcrk wird dc» glarncrischcn Gesandten beider Religionen übergeben und an den dortigen gemeinen Stand von gesamw»" Session aus, und von den Orten jeder Religion an die Rcligionögcnosscn in GlaruS absonderlich, woh^ meinende Ermahnungsschrcibcn für die Annahme des Vergleichs erlassen. Dabei hat cö die Meinung, die Ratificationen der Obrigkeiten innerhalb vierzehn Tagen einbcrichtct werden, und zwar von bc» evangelischen Orten nach Zürich und von den Katholischen nach Luccrn, worauf dann ein Hauptinstn»»^ cxpcdirt und von allen Orten der Eidgenossenschaft besiegelt werden wird. — Während des glarncrischc" VcrglcichsgcschäftcS erschienen auch vor der allgemeinen Session cincSthcils der französische Gesandte, ander»' thcils Franz Christoph Raßlcr, Freiherr von Gamcrschwang, als Abgeordneter des Kaisers, und ermahnt eindringlich zu friedlicher Beilegung dieses Spans. Diese Verwendungen wurden gegen Ende der Tagsazu»9 beiden durch einen Ehrcnauöschuß und Ueberrcichung schriftlicher Antworten (vom 24. September) bestes verdankt und ihnen das Interesse der Eidgenossenschaft ferner empfohlen. In gleichem Sinne verwende sich auch die auf einem Bundestag zu Davoö versammelten Häupter und Rathögesandtcn der III B>>»^ durch ein bundesgcnössischcS Schreiben, in welchem, wenn es gewünscht werde, auch die Abordnung ihr"" Ehrcnmittel beider Religionen ins Land GlaruS anerboten wird. Auch dieses Schreiben wurde freund!^ verdankt. I». Auf Ansuchen der Bcthciligtcn wird abermals ein kräftiges Bittschrcibcn an den König Frankreich und die Minister erlassen, damit die Rükstände von Guthaben aus den Jahren 1635, 16^ u. 1637 baldigst bezahlt werden möchten, und dies um so mehr, als die Hauptlcutc obrigkeitlich zur ^ zahlung der Soldaten angehalten worden seien. « . Da während der Glarncrstrcitigkcit so viele argwöhnM Reden gegen ehrliche Eidgenossen lind ganze Stände in Umlauf gekommen sind, wird verabschiedet, ^ Obrigkeit, welche solche Ausstreuungen vernimmt, soll dieselben in Freundlichkeit einberichtcn, damit solch^ Ucbcl zur rechten Zeit vorgebeugt werden kann. «I. Auf die vom GesundhcitSrath zu Mailand eingega»!^ Nachricht, daß in Erfurt, Mülhausen und Merseburg in Sachsen die leidige Contagion ausgebrochen ^ bat man sich, auch besonders des bevorstehenden Lauiscrmarkts halber, alle Vorsorge angelegen sein lässig sogleich ein ernstliches gcdruktcS Mandat gegen alle Rheinpässe verbreitet und dem GesundhcitSrath Mailand davon Mitthcilung gemacht. Dabei ist man einverstanden, kein ausländisches Vieh oder auf den Lauiscrmarkt zuzulassen. «». Aus Mangel an Instruction wird das Gesuch des Ammann Zurla»^ von Zug um Schild und Fenster in seine Wirthschaft auf der Wart im Kirchspiel St. Wolfgang ncucrdi»^ in den Abschied genommen. September 1683. 97 Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. k'. (Alle Orte sammt dem Abt von St. Gallen.) Es wird Bericht verlangt, was Landammann chmid beim Herzog von Savoycn, Oberst von Bcroldingcn beim Gubernator in Mailand, Frciburg bei allis und Sekclincistcr Snri beim Bischof von Basel nach Anleitung der Konferenzen in Luccrn und Kothurn verrichtet haben. Die allseitigen Relationen lauten dahin, daß alle verbündeten Fürsten und "»de eindringlich zu gütlicher Erledigung des Glarnerstrcits gemahnt, auf den Fall eines Bruches aber Möglichkeit alle BundcSpflichtcn zugesichert haben. Dem Vorort Lucern wird aufgetragen, den verödeten Fürsten und Ständen gebührende Antwort zu erstatten und ihnen zu danken. Gleichzeitig wird ^ berichtet, der Prinz von Conti habe auf dem Wege der Korrespondenz die Neutralität Neuenbürgs zu- Wchcrt. Hierauf wird gutbcfundcn, allseitig die erhaltenen Instructionen vertraulich zu eröffnen. Da aus ^ ^"iidcStheilung nichts »Verden könne, haben die katholischen Gesandten von Glarus den Auftrag, die Sache ^ ^gemeiner Session zu behandeln. Im Abstand derselben hält man für rathsam, durch eine allgemeine Wvnsvcrhandlung in Erfahrung zu bringen, wessen die der andern Religion instruirt seien, um darauf Untere Unterredung halten zu können. Da man nun bei der ersten allgemeinen Session merkte, daß die "'Nictioncn anders lauten, alö bei der lcztcn Jahrrcchnung, hat man die gütlichen Unterhandlungen wieder ^blcnommcn. Nachdem man durch die drei katholischen Mittclöhcrrcn vernommen, daß von denen der ^bcr» Religion eine gewisse Trennung der Tribunalicn in Civil-, Criminal- und Malcfizsachcn vorgeschlagen, biegen aber auch eine gewisse Verlegung der Ausgaben, welche bisher auö dem gemeinen Landcssekcl lnttci, worden, auf die beidseitigen RcligionSgcnosscn gefordert werde, über welch' lczterc Ncbcngcsuchc ^ die katholischen Glarncr sehr beschwerten, wurde den drei MittclShcrren aufgetragen, die angetragene ^lchtSsöndcrung bestens zu untcrstüzcn, die Ncbcngcsuchc aber zu bekämpfen. Daran wurde nun viele 'gc gearbeitet; während man einerseits ein Fallenlassen der Ncbcngcsuchc bemerkte, wurde andererseits ^achtrt, die Streitigkeit wegen der Mannschaft und Pässe in Uznach und Gastcr in die Sache zu mischen, ^ >Wn aber Schwpz kräftigst protcstirtc und für diesen Gegenstand eine selbstständigc rechtliche Austragung schrie, svstrn die unkatholischcn Glarncr etwas an ihm zu suchen haben. Endlich sind die katholischen ^ Zu einer Resolution geschritten und haben auch von den Unkatholischcn eine kathcgorischc Gegcn- "tlvn begehrt. Auf dieses haben die lcztcrn ihre Ncbengcsuchc fallen gelassen, worauf dasjenige vcr- ^ "N wurde, was oben angegeben ist. Auf die während dieser Verhandlung cingckommcnc Kunde, daß ^ zu Rüti bei Rappcröwpl mit Errichtung von Schanzen und Auffahrung von Stükcn KricgSrüstungcn die zürcherischen Gesandten durch den Landhofmcistcr des Abtcö von St. Gallen darüber zur bicll^' versicherten, hicvon keinerlei Kcnntniß zu haben; zu Rüti sei beständig ein ZcughäuSchcn, ^ ^cht seien wegen des vielen Geschreis die dortigen Stükc in Bereitschaft gestellt worden, übrigens wollen j. sandten ihren Obern berichten, damit alles Argwöhnische unterbleibe. KatholischerscitS fand man . "kn gut, paß die bestellten Connnandantcn, besonders derjenige von Rapperöwyl, auf ihre Posten gehen. ' u. Thurgau.) I. Gegen das Gesuch der katholischen Glarncr, ihre unkatholischcn Mitlandlcutc möchten . kälten werden, ihnen der Kosten ihres Streites wegen entgegenzukommen, wird allseitig eingewendet, >»»,/ ^vcnn auch billige Forderung würde man den gütlichen Vergleich schon wieder in Gefahr sezcn; km/ Geduld haben. Dagegen sind alle Orte einstimmig, den Papst um eine Beisteuer für die tischen Glarncr anzugehen, mit welchem Schreiben Luccrn beauftragt wird. Ii. (Die V katholischen 13 98 September 1683. Orte.) Auf die Anzeige des Bischofs von Constanz wegen vorhabender geistlicher Visitation wird Luccr" ersucht, sein Gutachten darüber abzufassen und an den Bischof abgehen zu lassen. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten : Landgrasschaft Thurgau. Ii. Art. S99. Stifte ». Klöster; Gotteshäuser (Krcnzlingen). Zu !». Der Vermittlungsentwurf vom 29. September ist durchaus gleichlautend mit dem erst untcl t/11. December 1687 ausgefertigten Vertrag (Nr. 1 der Beilagen), mit Ausnahme des Artikels 1l>, st" welchen folgende Fassungen vorgeschlagen wurden: 1. Vorschlag der Gesandten von Zürich. Um Annehmung der Landleute solle es bei dB Vertrag von 1623 verbleiben; nämlich, wenn die Katholischen einen annehme», so haben die Evangelisch"" zwei anzunehmen; dessentwegen sie zu zehn Jahren um sich bcrathschlagen sollen, ob sie Landlcute annehme" wollen. Wo aber der eine Theil dieses nicht thun wollte, so wird doch dem andern frei anheimgcstelll- dessen ungeachtet, nämlich de» Evangelischen vier, de» Katholischen aber zwei der Landleute anzunehmB vorbehalten die merkliche Erödung des Lands durch einen großen Sterbcnt oder Krieg. Wenn aber in k"" Orten vermischter Religion man beiderseits um Annchmung der Beisassen sich nicht vereinbaren möchte, soll denen der katholischen Religion befrei stehen, zu drei Jahren um einen, den Evangelischen aber zM^ Bei- oder Hintersassen anzunehmen. 2. Vorschlag der Gesandten von Lucern. Und weil um Annehmung der Landleute ^ Vertrag von 1623 meldet, wenn die von der evangelischen Religion Landleute annehmen, daß die von ^ katholischen Religion ebenmäßig anzunehmen befugt sein sollen, so läßt man es dabei und bei dem HB kommen sein Bewenden haben, dergcstalten, daß zu zehn Jahre» um sie sammcntlich, ob man Landleute a»° nehmen wolle, sich bcrathschlagen sollen. Wollte aber alsdann der einte Theil nicht annehmen, so wird dB andern frei anheimgestellt, dessenungeachtet zwei Landleutc anzunehmen. In Orten aber vermischter Religio so sie beiderseits um Annehmung der Beisassen sich nicht vereinbaren möchten, so stehet jeder Religio befrei, zu drei Jahren um einen solchen Beisassen anzunehmen; in diesem Allem vorbehalten die merklist" Erödung des Lands durch einen großen Sterbent oder Krieg. 59. Gonsevenz der evangelischen Orte nnd Stadt St. Gallen während der außerordentlichen Tagsaznng zn Baden. IN. September. (9. a. K) Staatsarchiv Zürich. Mg. Abschiede Bd. St, kol. 210. Gesandte: Die nämlichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus Johann Peter M'!" Landammann; Fridolin Jselin, alt-Landammann; Heinrich Zwicki, Zeughcrr. Laut dem Berichte der Gesandten von Glarnö hat die evangelische LandSgcmeinde in Folge ^ lczten Abschieds von Aarau beschlossen, bei den alten Sprüchen und Verträgen, namentlich dem Vertrag ^ 1623, zu verbleiben; indessen sollen den Vermittlern die Hände ungebunden gelassen und ihrer Klügst^ anhcimgcstcllt werden, in dem Vertrag von 1623 möglichst wenig nachtheiligcr Weise und mit Vorbehalt ^ obrigkeitlichen Ratification die Vermittlung zu versuchen. Da die Katholischen laut Instruction auf ^ Landcstheilung und der Parität in den Gerichten u. s. w. beharren, beschließt man, die Vermittlung mehr durch Schriftenwcchsel, sondern mündlich zu betreiben. In elf Congressen wird nun von den Vermittle Octobcr 1K83, 99 "U von allen Ortcn gutgcfundcncr Vergleich zu Stande gebracht und jeder Ehrcngcsaudtschaft schriftlich mit- ^'gcbcin Die Genehmigung dieses Vergleichs wird von der Tagsazung dem gemeinen Stand Glaruö und Evangelischen und Katholischen in besonder» Schreiben von den Ortcn ihrer Religion empfohlen. Schaffhauscn erlegt sein Bctrcffniß an die für Neu-Hanau beschlossene Steuer von 2W RcichSthalern, ^tlleichcn 511 Gulden für Balgach und 18 Gulden für Domcnico Guardati. Die gleichen Steuern erlegt affl. Gallen nehmcil die Steuer für Guardati und crstcrcö auch diejenige für Balgach in ^ Abschied; die übrigen Orte haben ihre Betreffnisse schon erlegt. «0. Konferenz der die Vogteien Uznnch »nd Gaster regierenden Orte Schwyz und Glarns mit dem Abt von Einsiedel». (Kinsicdeln. l». Octobcr. LandrSarchiv Zchwyz. Abschkde. ^sandte: Schwyz. Franz Betschart, Landammann; Jakob Weber, alt-Landammann; Franz Rigct, '^'Statthalter; Johann Kaspar Dcttling, Sckclmcistcr; Beat Jakob Märchi, des Raths; Sebastian ^rg, Lgndwcibcl; Franz Victor Schorns, Landschrciber. G laru S. Peter Weiß, Landammann; ^hann Georg Bachmann, Statthalter; Georg Müller, Landvogt im Gaffer. Stift Ein siedeln. Justin Rcding, Fürstabt; der Dccan; IN Joseph Dietrich, Statthalter. Man sehe d.is Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSanqelegenhcite» : Njnach u. Gast er. Art. 2. «t. Eonferenz der V katholischen Orte. Luecrn. 1». Octobcr. »watsarchiv oucer». Mg. Absch. Bd. I.XIX, fol. 18». ^ Gesandte: Luccrn. Joseph Amrhyn, Schultheiß und Panncrhcrr; Eustachius von Sonncnbcrg, ^ Schultheiß und Panncrhcrr; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvcnncr; Jost Dietrich Balthasar, püalhcrr und des Raths. U r i. Johann Heinrich Emanucl Bcßlcr, Landammann; Anton Schmid, alt- ^"dammann. Schwyz. Franz Bctschart, Landammann; Johann Franz Jüß, des Raths. Unter- Johann von Deschwandcn, Landammann ob dem Wald; NiklauS Kaiser, Landammann nid dem Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, alt-Ammann; Karl Hegglin, Ammann. ^ Wider Erwarten ist von katholisch GlaruS an die V Orte absonderlich ein Schreiben vom ' ^ptcmbcr a. K. eingckommcn, worin gegen den im September in Baden auf Ratification hin ab- ^offenen Vergleich über den ReligionSstrcit verschiedene Beschwcrdcpunktc hervorgehoben werden, denen ^ üt werden solle. Dieses vcranlaßtc die gegenwärtige Versammlung. Nachdem daö fragliche Schreiben 100 Octvbcr 1K8Z, wieder abgelesen worden, wird mehrertheils erachtet, die katholischen Glarner hätten sich seit der Religion^ cntzweiung noch niemals in so gutem Stand befunden, wie diesmal durch den badischcn Vergleich, indem P' bisher nur „einfaltige Folgcr" zum größern Mehr, dermalen in ihrer Souveränität und Judikatur, nebst dcr Religion so in Sicherheit gesezt seien, daß sich dcr gemeine katholische Laudmann damit gar wohl sättigt» könne. Schwyz hat die Ratification nicht aussprechen können, namentlich wegen des Artikels betreffend t>c Mannschaft und die Pässe in Uznach und Gastcr und wegen Annahme von Landleutcn. Die Gesandten dcr übrigen Orte aber finden, wenn man den Vergleich ohne selbst suchende gefährliche Auslegungen lesen wollt, so können die Bedenken nicht so groß sein; katholisch Glarus selbst werde bekennen müssen, daß cS anfänglich nicht so viel gesucht, als es diesmal erhalten habe. Was die Annahme von Landleutcn betreffe, so köni» man sich auf die bisherige Ucbung berufen. Dcr Punkt wegen Uznach und Gastcr gehöre eigentlich niO zum LandeSstrcit, sondern wenn die Protcstircndcn von GlaruS etwas an Schwyz zu suchen vermeinen, ^ sollen sie es mit ihm am gehörigen Orte ausmachen. Die Gesandten von Schwyz haben auch in Badt» begehrt, diesen Punkt nicht in den Vergleich aufzunehmen. In fernerer Erwägung, daß man dem Papst und den verbündeten Fürsten unter Vcrdankung ihrer Verwendung von dem fraglichen Vergleich bereit Kcnntniß gegeben hat, wird die Ratification, mit Ausnahme von Schwyz, ausgesprochen und im Namen ^ ratificirenden Orte ein beschwichtigendes Schreiben an katholisch Glarus erlassen. Schwyz verlangt daSse^ für sich in den Abschied und verspricht, sich bis auf künftigen Samstag (23. Oktober) zu erklären, ob ^ demselben beistimme oder nicht. Es wird daher die Abcrlassung des Schreibens bis auf diesen Tag vcr schoben, damit man wisse, in welcher Orte Namen cS abzusenden sei. I». Dcr Markgraf von Greis»?' außerordentlicher Gesandter des Herzogs von Savoycn, erhält auf sein Begehren Audienz vor dcr Scssi^ und wird zu diesem Zwek von einem Gesandten jcdcö Ortes dazu abgeholt. Daselbst eröffnet derselbe, die Kunde von dcr gefährlichen Bewandtniß mit Glarus sei er von seinem Herrn zur Beschleunigung scu^ Reise angewiesen worden, um alle bundesgenössischc Verwendung eintreten zu lassen, und freue sich nun, diese Mißhelligkcit durch göttliche Gnade bereits verglichen worden sei. Es bleibe ihm nun einzig übrig, den verbündeten Orten im Namen dcö Herzogs im Allgemeinen seine Dienste anzubieten. Diei^ Kompliment wird durch die frühere Dcputatschaft crwicdcrt; mit einer Antwort an den Herzog wird dagcg^ noch zugewartet, bis man vernimmt, was dcr Gesandte etwa sonst noch weiter vorzubringen habe. « . A>^ dcr päpstliche Internuntius Chcrufini erhält auf sein Begehren Audienz und wird durch eine Deputatsch^ in die Sizung abgeholt. Dieser berichtet von dem großen Sieg, den die christlichen Waffen gegen die Türkei die Erbfeinde der Christenheit, davongetragen haben. Die kaiserliche Residenzstadt Wien sei wieder cntscP' dcr König von Polen habe dieses dem Papst durch einen Secrctär ausführlich berichten und ihm zum zeichen eine eroberte Standarte des GroßvczirS überreichen lassen. Ferner bringt er an, daß er dem über die glükliche Beilegung des Glarnergeschäfts umständlich Bericht erstattet habe. Die Versanunl»^ beschließt hierauf Verdankung der für die ganze Christenheit so freudigen Botschaft über die Niederlage ^ Türken und nochmalige Empfehlung der glarncrischcn Angelegenheit. «I. Ein vom GcsundhcitSrath Mailand an Luccrn eingelangtes Schreiben, gemäß welchem laut Berichten aus Bünden in Appenzell ct>»»'' Contagion ausgebrochen sei, weswegen die Orte und die zu LauiS aufgestellten Gesundhcitöbeamten zu Aufsicht und Berichterstattung aufgefordert werden, erregt allgemeine Verwunderung, weil hier von ticP Sache nicht das Mindeste bekannt ist und sie für eine falsche Ausstreuung gehalten wird. Dicö wird ^ GcsundhcitSrath schriftlich mitgetheilt und beincbcnS versichert, Zürich habe Auftrag, in Appenzell und Deccmbcr 1683, 101 ^grenzenden Landvogtcicn Rhcinthal und Sargans gründlichen Bericht einzuziehen, wovon dem GcsundhcitS- weitere Mittheilung werde gemacht werden. Bcinebcnö wird beschlossen, über den Ursprung dieses bösen Lüchtes fleißig nachzuforschen. «2. Konferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen. Aarau. 7. bis ll. Decemver. (27. November bis t. Dccembcr a. K.) sr«aa«»ar<»!v Zürich. Allg. Abschiede Bd. «4, e«I. 217. ^ Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Johann Kaspar Eschcr, Statthalter. Johann Rudolph Wurstcmbergcr, Venncr; Abraham Tillicr, Sckclmeistcr. G l a r u S. Johann ^tcr Weiß, Landammann. Basel. Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Franz Robert Brunschwyler, kcierhcrr. SchaffHausen. Johann Konrad Ncukomm und Tobias Holländer, beide Bürgermeister. Inzell - Au ßcrrhodcn. (Nicht vertreten.) Stadt St. Gallen. Tobias Schobinger, Sckclmcister. In Rüksicht des von den bedrängten Glaubensgenossen in Frankreich geäußerten Verlangens, daß ^ ^svrmirtcn Fürsten und Ständeil Jntcrccssionsschrcibcn an den König von Frankreich erwirkt und auch von ^angclischcn Orten selbst untcrstüzt werden inöchten, wird nach den eröffneten Instructionen einstimmig ^ Sachsa,» bcfuilden, solche Schritte zu unterlassen, thcilS weil dafür von Seite des französischen Gesandten "c Empfehlung zu erwarten sei, thcilS weil solche Bemühungen in Frankreich jcwcilcn nur noch mehr „ ütcrung hervorgerufen haben. Dagegen erklärt man sich zur Untcrstüzung der aus Frankreich geflüchteten ^"bcnsgcnoffcn bereit; durch Vermittlung Berns soll von Genf her über Anzahl, Stand, Verhältnisse kü, '^^zicl der Emigranten Bericht eingeholt werden, mit der ferner» Angabe, welche derselben in der Wichen Amnestie begriffen seien und wieder in ihr Vaterland zurückkehren können oder wollen. Dann 'bchtigt man, wenn immer möglich, die französischen Flüchtlinge, welche nach Deutschland zu reisen Bern nach Basel zu weisen, wo ihnen aus dem Ertrag der Steuern der evangelische» Orte ^ /erige Reisegelder abgeliefert werden sollen, und zwar an Geistliche und Edcllcutc, welche keine Hoffnung soll haben, auf höhcrm Fuße, als an gemeine Leute. Zur gehörigen Einhaltung dieses Unterschiedes e» von Bern aus die nöthigcn Verzeichnisse an die Kanzlei Basel eingesandt und die Untcrstüzten vcr- ^ werden, daß sie sich nicht weiter in andern eidgenössischen Orten um Gaben bewerben dürfen, gliche,,, namentlich altersschwachen, anerbietet Bern auf seinem wälschcn Gebiete den Aufenthalt und die Orte verpflichten sich niit ihm zur Unterstüzung derselben. Indessen wird in Allem die Genehmigung ^'rigkcitcn vorbehalten. DaS von Genf nach Abreise der Gesandten eingegangene Verzeichnis» dieser scchöunddrcißig Geistliche, sechs Studircndc der Theologie und vicrundzwanzig Laien und ^ bei» Abschied namentlich und umständlich beigefügt. I». Wie Landammann Weiß berichtet, haben die "»gelis^M in Glaruö an der lczthin gehaltenen Landögcmcindc den zu Bade» entworfenen Vergleich bcs» hicvon den Katholischen Mitthcilung gemacht. Auch diese haben dann ihre LandSgemeindc geantwortet, daß auch sie den Vergleich annehmen werden, vorher aber noch von der ^bchc» Conferenz in Luccrn eine Antwort erwarten. Da nun alle Orte, außer Schwpz, den Vergleich 102 December 1683. genehmigt haben, erhält Zürich den eventuellen Auftrag, durch Vermittlung von Luccrn auch katholisch Glarus die Erledigung dieses Geschäfts beliebt zu machen. Dieses Schreiben geht unterm 15. Deccinbs a. K. ab und enthält das Begehren um sofortige Vcrinstrumcntirung des Vergleichs, vorbehältlich eine v»» evangelisch Glarus gewünschte Erläuterung des zehnten Artikels über Annahme der Landlcute und Beisasse», worüber sich die Parteien in Glarus allein oder unter Mitwirkung der frühem Vermittler nachträglich »och einigen können. «». (Die IV Städte.) Da der Kursürst zu Heidelberg auf die leztcn Zinörcclamatione» gar keine Antwort crthcilt hat, so wird nicht nur die Verzinsung, sondern auch die Rükzahlung des Ha»p> gutes durch ein Schreiben gefordert und dieses durch eine qualificirtc Person zu Pferd dem Kurfürsten Z»' zustellen beschlossen. Bern nimmt unter Vertröstung der Zustimmung diesen Beschluß in Abschied. ,1. M den glaubwürdigen Bericht, daß in den III Bünden wegen des mit dem Bischof von Como gehabten, >»"' aber beigelegten Mißverständnisses eine strafgcrichtlichc Verfolgung veranstaltet werden wolle, erhält Zürich den Auftrag, die III Bünde freundlich hicvvn abzumahnen. Sollte dieser Schritt nicht den gewünscht Erfolg haben, so soll derselbe in gcmcincidgenössischcm Namen wiederholt werden, wofür die evangelisch^ Orte ihre Zustimmung schon jezt crtheilcn und diejenige der katholischen durch Zürich vermittelt werden s^ «?. Auf Erkundigung Berns wird über den Stand dcö JuriSdictionSstreitcS auf den, Bodcnsce berichtet, d»k alle an der Hohhcit im Thurgau teilhabenden Orte, mit Ausnahme von Schwpz, der im verflossenen M' in Zug beschlossenen Exemtion zugestimmt haben. Bern spricht sich nun ebenfalls für dieselbe aus. t. Ei»c> Anregung für Hcrabsczung der Thaler von Monaco wird auf den Bericht dcö Münzwardcins von Zür^' keine Folge gegeben, px. (S. u. Rhcinthal.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Vofttei Rheinthal. »x. Art. 23». Kirchliches, (Vlanbenssachen, Geistliche. W5. Conferenz der mit Savoyen verbündeten katholischen Orte. Lucern. llttUt, l:t. u. 14. December. TtaatSarchiv Lucern. Mg. Ab>ch. Bd. I.XIX, kol. u>4. Gesandte: Luccrn. Joseph Ainrhyn, Schultheiß und Panncrhcrr; Eustachius von Sonncnbcrg, Schultheiß und Panncrhcrr; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvcnncr; Jost Dietrich Balth»ss^ Spitalhcrr und dcö Raths. U r i. Johann Heinrich Emanucl Bcßler, Landammaitn und Panncrhcr^ Sebastian Muheim und Anton Schmid, beide alt-Landammann. Schwyz. Franz Betschart, Landau»»»^ Franz Ehrlcr, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Johann von Deschwanden, Landammann, und Job»"'' Wirz, alt-Landvogt und des Raths ob dem Wald; Niklaus Kaiser, Landammann, und Johann L»b»^ Lussi, alt-Landammann nid dem Wald und Landshauptmann ob und nid dem Wald. Zug. Beat I'' . Zurlaubcn, alt-Ammann; Christoph Andcrmatt, des Raths; Karl Hegglin, Aminann. Frei bürg. Gotträu, Schultheiß; Johann Castclla, Sckclmcistcr und des Raths. ». Diese Versammlung ist veranlaßt worden durch den Antrag dcö Markgrafen von Grcißy, ordentlichen Gesandten dcö Herzogs von Savopcn, die mit leztcrm Haus verbündeten Orte möchten das Deccmber 1683. 103 H^zvg Emanucl II. im Jahr 1652 zu Turin beschworene Bündniß, in welches sein Sohn, der jczt ^Percnde Herzog Victor Franz Amadeus im Jahr 1671 auch einbegriffen worden war, wieder erneuern. N die angcsezte Zeit wird der Gesandte in die Sizung abgeholt und seine Proposition angehört, welche ""n auch schriftlich eingegeben wird. Nachdem der Gesandte sich hierauf wieder in seine Residenz begeben, ^rden der 22. Artikel des BundcSinstrumentcS von 1577, auf den sich der Gesandte vornämlich bezogen dann der 22. Artikel dcö Bundes voir 1633, der Abschied von 1577, auch die Bundcöbcstätigung von »nd endlich das Instrument von 1671 verlesen, durch welch' lcztcrcS der gegenwärtig regierende Herzog " dc„ Bund seines Vaters eingeschlossen worden war. Bei einigen Orten waltet nun die Meinung, diese ""descrncucrung habe in gleicher Form und am gleichen Ort zu geschehen, wie im Jahr 1652; von ^dcr» wird eingewendet, daß bei diesem BundcSwcrk ein großer Unterschied sei. Allerdings sei eS daß ein Fürst, welcher vorher in keinem Bündniß gestanden, dasselbe von Neuem und in der 1652 Form aufrichte, weil damals Herzog Karl Emanucl in dem mit seinem Vater im Jahr . aufgerichteten Bündniß nicht einbegriffen gewesen war; da aber die Orte im Jahr 1671 so „vor- )Mzig" gewesen, den jczt regierenden Herzog in das Bündniß des Vaters aufzunehmen, statt den Nach- ^ dasjenige, waS ihnen gehört, zu überlassen, so haben die Orte über Niemand, als sich selbst zu and mögen es zu künftiger Warnung im Gedächtniß behalten. Der 22. Artikel dcö Bundes von ^ lautet: „ES soll aber dieses Bündniß währen und bestehen jczigcr fürstlicher Durchlauchtigkcit von uvoyen und ihres Sohnes Caroli Emanuclis, des Fürsten in Picmont, Leben lang, auch vier Jahr nach "'l)r beider Tod, mit der Läuterung und Gedingen, daß so einer unter diesen beiden Fürsten mit Tod "Alchen würde, der andere, so noch im Leben, dieses Bündniß be> und mit den Herren Eidgenossen "^ucucrcn lassen solle, doch anders nicht, dann allein mit einem freundlichen Begrüßen durch seinen "assadorcn, dann sonstcn die genannte Bündniß ungehindert dessen nichtdestowenigcr die bestimmte Zeit ^llkvnunculich aus bei gutcu Kräften bestehen und bleiben soll." Diesem Artikel zufolge habe Herzog Bunuel nach dem im Jahr 1580 erfolgten Tode seines Vaters Emanucl Philibcrt im Februar 1581 q/ Vundeöcrncucrung mittelst der sogenannten freundlichen Begrüßung durch seinen Gesandten vorgenommen, find " Emanucl im Jahr 1630 auch gestorben, habe im Jahr 1634 die Bundcscrncucrung statt- " müssen, weil sein Sohn Victor Amadeus im väterlichen Bündniß nicht einbegriffen gewesen sei. Bei ^m Anlaß sei aber sein Sohn Franz Hyacinth auch ins Bündniß aufgenommen worden, zwar nicht mit ^ '"'M, sondern durch Offenlassen dcö hicfür nöthigcn Raumes und besondere dicöfälligc Stipulation. Als Victor Amadeus im Jahr 1636 und im folgenden darauf auch sein Sohn Franz Hyacinth gestorben ^ du Thronfolge auf seinen Bruder Karl Emanucl II. übergegangen war, sei dadurch die feierliche j^^dc,chwörung in Turin im Jahr 1652 herbeigeführt worden. Hätten nun die verbündeten Eidgenossen ^ 4ahr i67i seinen Sohn nicht auch in das Bündniß des Vaters aufgenommen, so wäre jczt der Fall 'vcrd"^ Zierlichen Bundcsanfrichtung wieder vorhanden, während gegenwärtig nichts Anderes gefordert de»,^ Erneuerung durch freundliche Begrüßung mittelst dcö Gesandten dcö Herzogs. Nach- sich von der Richtigkeit dieser Erörterung überzeugt hat, wird beschlossen, den Obrigkeiten den ^ senden Bericht zu erstatten und in Beantwortung der Proposition dem Herrn von Grcißy cincSthcilS Geneigtheit der verbündeten Orte zu der angedeuteten Vollziehung des Art. 22 des Bündnisses in ^ stellen, andcrnthcilS ihm die Interessen der Orte in einem Memorial besonders zu empfehlen. Mrcm werden namentlich berührt die Erstattung der BundcSfrüchtc, die Vermehrung der Mannschaft 104 December 1683. aus dm verbündeten Orten im Dienste des Herzogs, die Verbesserung der Beschaffenheit und des Soldes der schweizerischen Leibgarde, die Abtragung besonderer Ansprachen, von Contraetcn und Kriegsdiensten hc» rührend, und endlich die Angedeihung sonderbarer „Reizbarkeiten und Emolumente," wie die Orte solche v»» des Herzogs Vorfahren in unterschiedlichen Manieren genossen haben. I». Da sich gezeigt hat, daß kc>» Wille vorhanden sei, die Eingriffe der Stadt Constanz in die schweizerische Jurisdiction gutzumachen »d der auf den ersten November gestellte Termin erfolglos verstrichen ist, so wird Zürich ersucht, dem Landvd' im Thurgau die früher eventuell beschlossene Exccution in Auftrag zu crthcilcn. «. Alle Orte willigen ei», daß der im September zu Baden geschlossene Vergleich durch Ausfertigung des Hauptinstrumcnts Endschaft gebracht werde. Einzig Schwyz erklärt, es wolle daö zu Baden Beschlossene in seinem Werth »d Fortgang bewenden lassen, dagegen könne es seine Zustimmung hiezu nicht geben, weil der dortige Stad mit den Unkalholischcn zu Glarus in Sachen begriffen sei, welche die andern Orte nicht berühren, a»H durch den fraglichen Vergleich die vorigen Verträge, zu welchen Schwpz sich nie verstanden, bestätigt wcrdc»- und weil endlich die Unkatholischcn mit ihm wegen den zwei Vogtcicn Uznach und Gastcr in besonders Streit stehen und dem Vernehmen nach ihm gegenüber weitere Anforderungen vorhaben. Es wird nun »c» katholischen Glarnern auf ihr leztcs Schreiben geantwortet, die Orte mit Ausnahme von Schwyz verblei^ bei ihrer vorigen Meinungsäußerung, da sie nicht einsehen, wie dem Instrument eine nähere Erläuternd gegeben werden könnte, als etwa beim zehnten Artikel der Bei- und Landsasscn halber. Dabei werden die katholischen Orte bei der am 18. Octobcr von Lucern aus gegebenen Erläuterung über den Sinn fraglichen Artikels 1<1 verbleiben und dieselbe zu handhaben wissen. «> — !,. (S. u. d. Vogteicn.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenhcite»: Deutsche gem. Vogt, überh. »x. Art. 82. Fremder Kriegsdienst; Werbungen. Landgrasschast Thurgau. Ii. Art. 760. Locales (Utwyl). Grasschaft Baden. «I. Art. 8». Obrigk. Güter, Lehen, Zinse ic. I". Art. 130. Judicatnr- u. Evmpctenzad Vogtei Freiiimtcr. «. Art. 127. Justizsache», Recht, Gericht. Zu 1683, 23. Octobcr. Papst Jnnocenz XI. an Schultheiß und Rath von LucK" Dileoti tili! salutem et apostolleam beneclietionom. (juantnm in Xobi» solieitnclinis oxeitavorat clissontionnm istio nnpsr oxortarum exitus, tantnmäsm xanäii ocspimns ex aeoopto äo Iis Prospers oompo^^ optato nnntin. iZuia vsro oompertum Hobi» est quanto vos animi eonstantia ao tortitnäins Dlaronen?!"^ Dattiolioornin rationibns presto kusritis, e>nantaguo äoxtsritats ao prnäsntia pubiiew gnieti consulusritis, m>we» esse Xostri äuxinms, uberes vobis äe omnibns qnie in bao aräna oansa ßsessistis, laustes tribuero tsstatui»» kaoere, null um Xos gu« se otkerat oceasionem stimissnros pias ouras vestras renumeransti. Iluius interiw ^ xi^nns apostolleam benestiotionem vobis stileoti stlü xeramanter imxertimur. Datum Rom«! apuä Lanc^^ Nariam Nasorem snb annulo Disoatoris stis XXIII Dotobris KÜLDXXXIII, llontiiicatus Xostri anno ootavo. St. A. Lucern. (Orig.) Karins Lpinnla. Januar 1684. 105 l»4. Conferenz der evangelischen Städte. Aarau. 10. bis Lt. Januar. (9 —tt. a. K.) «>aa«»arch!v Zürich. Allg. Abschiede Bd. S4. kol. Lös. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Eschcr, Statthalter. Bern. Abraham Tillicr, Sckelmcistcr. " Icl. Friedrich Wcttstcin, Statthalter; Franz Robert Brunschwylcr, Drcicrhcrr. Schaffhauscn. "Hann Konrad Ncukomni, Bürgermeister. bcr nn Gegenwärtige Conferenz ist auf Begehren der Stadt Bern besannnclt worden, nachdem nunmchr gemäß »n verflossenen Noveinbcr (a. K.) in Aarau gehaltenen Zusammenkunft die Verzeichnisse und Qualifikationen ' »> die Eidgenossenschaft geflüchteten evangelischen Franzosen gefertigt und die für sie bestimmten Collcctcn ^aiinnclt sind. Die Stadt St. Gallen entschuldigt ihr Ausbleiben und anerkennt die Confcrcnzbeschlüsse ^'ch für sich, i». Hcrr Isaak Sagnol de la Croix schildert in Anwesenheit des Herrn de St. Clement und Advocatcn Colombicr de la Conchc den bcmitlcidcnSwürdigcn Zustand der evangelischen Kirchen in '"»llrcich „„h bittet einerseits um Aufenthalt und Schuz für die über Genf in die Eidgenossenschaft ^llüclMci, LandSlcutc, anderseits um Verwendung, daß dieser Zustand gemildert werden möchte. Nach gieriger Bcrathung wird die Frage über die AufcnthaltSbcwiUigung bis nach Regulirung dcö gcnfcrschcn . und der gefallenen Collcctcn verschoben, rüksichtlich der begehrten Verwendung aber erkennt, ohne fncrc Vertröstung einiger höchst bedenklicher Willfahr es bei den frühcrn Verabschiedungen bewenden zu Im Auftrag der Conferenz gestaltet Hcrr de la Croix auö dem über siebzig Personen enthaltenden wobei Weiber und Kinder nicht berechnet sind, eine auf die persönlichen Verhältnisse der Flüchtlinge üfü»vctc Einthcilung in sechs Classcn, welche dem Abschied beigelegt wird. Zürich und Bern wollen ^»gcir, welche wegen hohen Alters, Ausschlusses von der königlichen Amnestie und besonderer Verhältnisse u>w Rüksichtcn verdienen, einen den Umständen angemessenen Aufenthalt gewähren, während Basel Tchaffhauscn die Flüchtlinge mit crkleklichcm Reisegeld nach Holland oder an einen andern evangelischen l verleiten möchten. Endlich einigt man sich unter Ratificationövorbchalt darauf, der sechste Thcil der ^,,f^tcn Summe von zusammen ungefähr 30,000 Gulden, also 5000 Gulden sollen dem Sckclmeister Namens dcö Standes Bern, eingehändigt werden, mit dem Auftrag, daß daraus an die Flüchtlinge »Ucr Vorsicht und Sparsamkeit nach Maßgabe der persönlichen Verhältnisse Untcrstüzungcn geleistet und »'er ftiner Zeit Rechnung abgelegt werde. Hcrr de la Croix erhält für seine im Interesse der Flüchtlinge ^ 'achten Reisen und Auslagen unter Ratificationövorbchalt eine Anweisung von 50 Reichsthalcrn auf die ""»»issionskammcr in Bern. Ferner wird dem Paul Noir zur Linderung der Roth in der Gemeinde ebenfalls unter RatificationSvorbehalt und gegen eine Obligation, ein Credit für ein Anleihen von auf Genf oder einen andern gelegenen Ort ertheilt, in der Meinung, daß diese Auslage auf Aähe »'g der Commissionökammer in Bern gestellt werde. Nach dem Berichte von Basel wird in seiner st^' ^m>chcn beiden Hüningcn mit dem FcstungSbau fortgefahren und dem Verlauten nach werde nach der '^ininscl eine Brükc zu schlagen beabsichtigt. Man findet am angemessensten, daß Basel diesfalls "fläch Zgxjch gelange, welches dann laut lcztcm JahrrechnungSabschicd daS Weitere vorkehren wird. 14 106 März 1684. l»5. Konferenz der mit Savoyen verbündeten Orte. Lucer,». Ui»4, 10. bis l t. März. EtaatSarchiv Lucern. Allg. Atsch. Bd. I.XX, e»I. S. Gesandte: Lucern. Eustachius von Sonncnbcrg, Schultheiß und Panncrhcrr; Beat Schumacher, Statthalter; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvenncr; Johann Thüring Göldlin, Vcnncr und des Raths. Uri. Johann Heinrich Emanucl Bcßler, Landammann und Panncrhcrr; Sebastian Muhen», alt' Landammann ; Anton Schmid, alt-Landanunann. Schwyz. Franz Bctschart, Landamma»»; Franz Ehrler, alt-Landammann. Unterwalden. Johann von Dcschwanden, Landammann ob dem Wald; Joha»» Ludwig Lussi, alt-Landammann nid dem Wald und Landshauptmann ob und nid dem Wald. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, alt-Ammann; Heinrich Oswald Höh, Sckclmcistcr; Kilchmcycr Christoph Andcrmatt, dc^ Raths. Frei bürg. Tobias Gottrau, Schultheiß; Johann Castclla, Sekelmcistcr. ». Markgraf von Grcißy, außerordentlicher Gesandter des Herzogs von Savoyen, Victor Amadeus K', hatte mit Schreiben vom 4. Februar auf Anfangs März eine Versammlung der mit seinem Hofe verbündete» Orte anbcgchrt, um die im verflossenen Dcccmbcr eingeleitete Bundcscrncucrung in Vollziehung zu sczcn, nn° spater dann als Tag der Zusammenkunft den 12. März (Sonntag Lätare) bezeichnet. Luccrn schrieb aber die Versammlung auf zwei Tage früher aus, um die bcsondcrn Geschäfte gegenüber Savoyen und namentlich auch die Erhältlichmachung alter rükständigcr Forderungen der Orte und verschiedener Particularcn vorzr» bcrathen. In Folge dieser Bcrathung wird ein Ehrcnausschuß an den Gesandten abgeordnet, um von ih>» einen Revers, daß diesen Forderungen werde Genüge geleistet werden, zu erlangen. Der Gesandte woll» dies der Bundesbcschwörung vorgängig nicht thun, weil der Herzog schon 1671 in den Bund aufgcnon»»r» worden sei und die Bundcscrneucrung von keiner derartigen Bedingung abhängig gemacht werden könnt Hierauf wird aber beschlossen, nach vollzogener BundcSbeschwörung auf diesem Revers zu beharren zugleich auch wegen der schlechten Kleidung, der geringen und unregclmässigcn Bezahlung der Leibgarde n>^ wegen der schon bei fünfzig Jahren ausstehenden Ansprachen der zwei Regimenter der Obersten Ulrich Amrhyn zu reclamircn. Die Anregung, es dürfte anläßlich der jczigcn BundcSbeschwörung, wie im Jal)^ 1651, wo jedes Ort 120(1 Kronen erhielt, den Orten ein Ehrcngcld bezahlt werden, wurde vom Gesandt abgelehnt, weil es sich gegenwärtig nicht um Aufrichtung eines neuen Bundes handle. Am 11. März n'il' der Gesandte auf seine Anmeldung hin in die Sizung abgeholt und empfiehlt daselbst in seinem Vortrag ^ feierliche BundcSbeschwörung auf das Beste. Dieser Act wird daraufhin auf Sonntag den 12. März gesezt und hiefür die Collcgiatkirchc im Hof bezeichnet. Anfänglich bestund der savoyischc Gesandte dara»b daß auch die Orte den Bundcsschwur zu leisten haben; diese aber entgegneten, ihre Vorfahren hätten Eid schon 1652 geleistet und bestehe dieser jczt noch in Kraft, woraus die Prätcnsion fallen gelassen w»r^' Am 12. März wird der Gesandte auf das Rathhaus abgeholt und von sämmtlichcn Ehrengcsandtcn in ^ Collegiatkirche begleitet. Nach feierlichem Hochamt und einer passenden Rede über den Ursprung und ^ Fortsezung dieses Bündnisses begeben sich der Gesandte und die Abgeordneten der Orte zu dem vor Altar aufgestellten Tische, auf welchem vor einem Crucifix das Meßbuch sammt dem Bundcsinstrument März 1K84. 107 ^'0 „nd dem Jncorporationöinstrumcnt von 1671 lag. Allda licöt dcr Gesandte die in Schrift gefaßte Eidesformel ab und beschwort sie Namens des Herzogs auf die heiligen Canonen, das Kreuz Christi und ^v heilig«, Evangelien, indem er die Hand auf die leztcru legte. Hinwieder geloben die Gesandten dcr verbündeten Orte die getreue Beobachtung des von ihren Vorfahren beschworncn Bundes. Zum Schlüsse ^'»rdc der gewohnte Lobgesang angestimmt, das Geschüz gelöst und dcr Gesandte wieder auf das Rathhaus gleitet. Tagö darauf versammeln sich die Gesandtschaften dcr verbündeten Orte, um den von Herrn von ^veißy in Aussicht gestellten Revers entgegenzunehmen, welcher ihnen dann gleichen TagS schriftlich zugestellt v'urdc, des Inhalts, er, dcr Gesandte, werde beim Hofe allen möglichen Fleiß anwenden, damit die all- ^»lcincn und Particularansprachcn befriedigt werden. Gleichen Tagö begehrte dcr Gesandte abermals ^»dicnz u„d eröffnete unter Uebcrrcichung von zwei vom 9. März datirtrn, durch einen Eilboten cin- Akvmmcncn Notificationsschrciben des Herzogs und seiner Mutter, daß crstcrer mit dcr Enkelin dcS Königs Frankreich seine eheliche Verbindung abgeschlossen habe. Diese Mitteilungen werden durch herzliche ^ükwünsche schriftlich crwicdcrt. Schließlich versprach dcr Gesandte, die verfallenen und zu bezahlen an- ^vtcilci, drei Pensionen jedem Ort ehestens auszurichten und dafür die Zeit zu bestimmen, sobald die jezt ^Webende» Ausfertigungen vollendet seien. I». Dcr Internuntius Chcrufini erscheint vor dcr Session ""d berichtet, aus seine Mittheilungcn nach Rom über daö Glarncrgcschäft habe dcr Papst, wie die Orte ^»> Cardinal Cybo werden vernommen haben, ihnen sechstausend Gulden bewilligt, mit dcr Bestimmung, ^ diese Summe bei einander bleibe und die Zinse für das Wohl dcr katholischen Glarncr verwendet ^kdei, sollen. Dem Internuntius wird diese Verwendung verdankt und auch an den Cardinal Cybo ein ^""kschr«bm erlassen, v. Im zweiten Thcil dcS Vortrages kam dcr Internuntius auf sein vor einiger Zeit ^ Lucern eingereichtes Memorial zu sprechen, nämlich, dcr jczigc unkatholischc Landvogt in LauiS wolle, Klage des Bischofs von Com», die Aufnahme weltlicher Kundschaften durch geistliche Richter und gegen Beklagte ohne seine, des Landvogtö, Zustimmung nicht gestatten, womit nur den übel lebenden "llcri, gedient sei. Da laut einem vom Internuntius vorgewiesenen Dccrctc dcr III Bünde daö von den v» in den cnnctbirgischcn Vogtcicn eingehaltene Verfahren auch im Vcltlin beobachtet werden soll, macht auf die Folgcnwichtigkcit dieser Entscheidung aufmerksam und bittet, dem geistlichen Richter hierin die vandc nicht zu binden. In Würdigung dessen wird an die Landvögtc und Landschrcibcr von LauiS lind 'Uarns geschrieben, man solle, ungeachtet dcS Abschieds von 1653, welcher niemals könne vollzogen vrdcn, j„ türjcr Sache keine Neuerung einführen, sondern bei der. bisherigen Hebung verbleiben, gemäß ^")cr die Einvernahme weltlicher Kundschaften durch den geistlichen Richter gegenüber geistlichen Beklagten ^ Ivch gehen solle, bis die Obrigkeiten eine andere Verordnung treffen. «I. Die versammelten Orte, ausgenommen, das nicht vertreten war, finden, das in Baden besprochene VergleichSinstrument vcffcnd den Landcöstrcit in GlarnS sei genugsam erläutert und beauftragen Zürich und Lucern, die AuS- ^luug und Besicgclung desselben zu befördern; den katholischen Glarncrn soll gleichzeitig mitgcthcilt vn, daß der Papst zu ihren Gunsten aus den Einkünften dcr Nuntiatur einen Fond von sechstausend " den bewilligt habe. Man findet für gut, daß Lucern diese Summe in dcr Grafschaft Sarganö zinsbar ^^vn lasse. Ucbcr die zwckmässigc Verwendung dcS Zinses soll mit den katholischen Landlcutcn von Mcdct werden. « (S. u. d. Vogtcicn.) Ii. Von dcr vorderöstcrrcichischcn Regierung in ^ldshui sind au gesammtc Eidgenossenschaft zwei Schreiben eingegangen und von Zürich mitgcthcilt worden, elfteres die Nachricht enthält, daß wegen eigener LandcSnoth keine Pferde außer Landes geführt werden 103 März 1684. dürfen; das andere aber auf den Mißbrauch aufmerksam macht, daß die eidgenössischen Waaren, welche la»> Vcrkommniß dort durchpassiren können, mit ausländischen vermischt und dadurch das Zollrecht umgangc» werde. Die Orte finden diese Mitteilungen am Plaze und beschließen, ihre Angehörigen zu vermahnen! dabei wird Zürich ersucht, die erhaltenen Schreiben freundlich zu crwicdcrn, jedoch mit der Bemerkung, däp die Beschränkung der Pfcrdcausfuhr dem in der Erbvercinung bedungenen freien Kauf zu keiner nachtheiligc» Folgerung dienen solle. I. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangeltgenheite» : Landgrasschast Thurgau. Art. 27«. Jnstizsachen, Recht, Gericht. t. Art. 7«>t. LocaleS (Utwpl). Grafschaft Baden. v. Art. t4 (t. Judicatur- und Competenzanstände. Vier ennetb. Vogt, überh. Art. t47. Salzregal u. Salzhandel. Zu ». 1) Uri hatte auf den 6. März eine IVörtigc Konferenz nach Brunne» ausgeschrieben, sich über die Erneuerung des Bündnisses mit Savoyen, zumal auch wegen des formwidrigcn Vorgehens der Stadt Lucern vorzubesprechen, da die Ausschreibung solcher Konferenzen nach altem Gebrauch den Eidgenossen selbst nicht ansteht, sondern dem Fürsten oder seinem Ambassador, der Bündniß zu machen begeht obliegt. Der daherige Abschied konnte nicht gefunden werden. Landcsarchw S-hn»,z - Act-,, Ta»°yc». Die Vorbesprechung nahm wirklich ihren Verlauf im obigen Sinne. LandcSarchiv Nidwaldrn - WochrnrathSprolokoll v. 4. u. 7. Miirz IN84, S. 17» sl Z) Die Erklärungen, welche der savoyische Gesandte und die Abgeordneten der verbündeten Orte abgaben, lauten nach dem Original des Beschwörungsactcs: Wir Benedict von Cize, Markgraf von Grcißy, Ihrer königl. Durchlaucht Standcsrath und der" extraordinari Ambassador bei den Herren der sechs lobl. katholischen Orte, als wohl berichtet des Inhalt der Bündniß mit weiland Ihrer königl. Durchlaucht Herzogen Karl Emanucl dem Andern glorwürdiist" Angedenkens und den Herren gedachter sechs lobl. Orte den 14. April 1651 aufgerichtet und durch weitab die gedachte Ihre königl. Durchlaucht und derosclbcn Herren Abgesandte in der Domkirche zu Turin beschworen, in welche jezt regierende königl. Durchlaucht Victor Amade der Andere solennisch einbeschlosst" worden durch den Act vom 8. Octobcr 1671, als wenn sie wirklich und mit Namen darin gekommen und >» obgedachtcm Contract wäre genamset worden, und weil zur Zeit der Verlobung des gedachten Acts der Einschließung Ihre königl. Durchlaucht noch in ihren mindern Jahren und nicht im Stand war, daß sie gedacht Bündniß schwören konnte, in Kraft unseres Characteris derosclbcn extraordinari Ambassadvrcn und bt Gewalts, so in dem von uns den lobl. Orten zugestellten Credentialschrciben begriffen, schwören im Na»>^ gedachter Ihrer königl. Durchlaucht auf den heiligen Kanonen, auf das Kreuz unseres Heilands und Erlösi^ Jesu Christi, und versprechen in guten Treuen, daß sie bei fürstlichem Wort allezeit bereit sein werde, Articul gedachter Tractaten von Punkt zu Punkt unverbrüchlich zu halten, nach deren Form und Jnha^ Also helfe Ihrer königl. Durchlaucht und uns Gott und die heilige Jungfrau Maria und seine heiligt Evangelien. Als nun Ihre Excellenz den Eidschwur jezt vermeldctermassen geleistet, ist hergegen zu Händen königl. Durchlaucht von den Herren Abgesandten der lobl. Orte im Namen ihrer allerseits Herren Obern die Gegensinceration beschehen zu aufrichtiger bundesgenössischer Obhaltung ihrer habenden Gege" pflichten, des folgenden Inhalts: Dieweil nun Ihre königl. Durchlaucht sich durch Ihre Excellenz zu dicstt Bund verbunden, und zu steifer Obhaltung desselben ganzen Inhalts eine so vortreffliche Sinceraü^ erstatten lassen, haben solches gegenwärtige der sechs lobl. Orte gcvoUmachtigstc Herren Ehrengesandten Namen ihrer allerseits Herren Principalen zu hochflcißigstcm Dank auf- und angenommen, und versprecht hergegen anstatt und im Namen derselben gegen Ihre königl. Durchlaucht diese Bündniß nach allem b^t Inhalt, wie sie durch dero Ehrengesandten Anno 1652 zu Turin solennisch geschworen und mit dem ^ bestätigt worden, mit welchem sie sich sowohl gegen Ihre königl. Durchlaucht in Kraft der Anno 1^ Juni 1K84 109 beschehcncn Einschließung derosclben in den Haupttractat von Anno lK5t, als gegen weiland Dero Herrn Vater» glorwürdigcn Angedenkens, noch immerdar und so lang dieser Bund währen wird, rcciproee verpflichtet zu sei» erkennen und bekennen, als wahren Freunde» und getreuen BundSgenossen gebührt, mit aller Aufrichtigkeit jederzeit zu halten und dem unverbrüchlich genug zu thun. Dazu wolle Gott seine heilige Gnade verleihen. - SwatSarchw Lucern - Urkunden. . W. Conferenz der mit Spanien vcrl'ttndeten Orte. Lucern. U»1t4, l5. Juni. Ttaaldarchiv Luccr». All». Älisch. Bd. I.XX. kol. 82. - .«»»«»»darchiu Zug. Abschiede. Gesandte: Lucern. Eustachius von Sonncnbcrg, Schultheiß und Panncrherr; Rudolph Mohr, atthalter und Stadtvcnncr; Johaiui Thüring Göldlin von Tiefenau, Vcnncr; Aurelian Zurgilgcn, ^'kclmcjstkr. Uri. Johann Heinrich Emaitlici Bcßlcr, Landammann und Panncrherr; Sebastian Mnhcim, ^l'andammann; Johann Karl Püntiircr, Statthalter; Karl Konrad von Bcroldingcn, Ritter; Landvogt t taiiz Ferdilumd Crivclli, Ritter; Karl Emanuel Bcßler, alle des Raths. S ch w y z. Jakob Weber, ""dannnann; Franz Bctschart, alt-Landammann; Jost Rudolph Rcding, Statthalter. Untcrwalden. "^fgang Müller, Landammann, und Johann Arnold Hcymann, Statthalter ob dem Wald; Franz icriiiann, Landammann, und Johann Ludwig Lussi, alt-Landammann nid dem Wald. Z u g. HanS Jakob ^"dcnbcrg; Kilchmeycr Christoph Andcrmatt; Hauptmann Johann Weber, alle des Raths. Frei bürg, "'las Gottrau, Schultheiß; Franz Peter Vondcrweid, Statthalter. Appcnzell-Jnn erhoben. Johann "»rad Geiger, Landammann. Abt von St. Gallen. Fidel von Thum, Landhofmcistcr. ^ Alls Anwerben des Markgrafen AencaS Crivclli, ordentlichen Gesandten dcö Königs von Spanien, dlrse Versammlung zusanunenbcrufen und daö Schreiben des Grafen Mclgar, GubernatorS von Mailand, Bk" ^ " dasjenige des Gesandten vom lt). dies verlesen, auch der mündliche Bericht des Obersten von Edingen angehört worden. Leztcrm zufolge begehrt der König zum Schuz des Mailändischcn einen s»,d viertausend Mann eidgenössischen Fußvolkes; für zweitausend, welche vorläufig abgehen sollen, a» Mittel bereits vorhanden, für die übrigen zweitausend werden sie ehestens beschafft werden. ^ Besoldung habe man in Mailand die Ansicht, dieselbe mit derjenigen in Frankreich glcich- ""g niachcn. Den Orten fällt schwer, hierüber einen Beschluß zu fassen, da der Gesandte Crivclli persönlich anwesend ist und daher über die Capitulation nichts Gewisses verhandelt werden kann. Für ^^dilliguug dcö Aufbruchs zeigt man sich allerseits geneigt, findet aber für nöthig, auf den 27. d. M. neue Versammlung in persönlicher Anwesenheit des Gesandten zu beantragen, wovon diesem schriftlich ' ) (5hur Kcnntniß gegeben wird, zugleich mit dem Wunsche begleitet, es möchte die volle Zahl der vicr- ^fl»d Mann gestellt werden. I». Das Begehren dcö in Lucern anwesenden Baron Raßler, kaiserlichen flcorductcn, um Bewilligung eidgenössischer Hilfsvölkcr gegen die von den Türken drohende Gefahr wird '"gestellt belassen, aber zu allseitiger Instruction auf die JahrrechnungStagsazung empfohlen. «. Das freche,i Markgrafen Flaminio Crivclli aus Mailand, worin versichert wird, daß er für die Bezahlung H ^"'eycnschm Regiments sein Möglichstes gcthan, wird mit Vergnügen angehört. «>. Oberst von " '"gen meldet sich um Vergütung seiner Baarauölagcn von 75 Philipp auf seiner Reise vom lezten 110 Juni 1684, Herbst zum Gubernator von Mailand wegen der Hilfeleistung in dem Glarnergeschäst. Die Vergütung derselben wird billig befunden; einige Orte wollen diesen Betrag auf die acht betreffenden Orte zu je zehnthall' Philipp verlegen, die andern die Angelegenheit nach Baden verweisen und dann zugleich auch über dic Reisekosten dcS Landammann Schmid nach Turin entscheiden, während eine dritte Meinung den Gegenstand auf dem nächsten Sindicat zu Lauis behandeln lassen will. «. sS. u. Thurgau.) t. (Lucern, Uri, Unter- waldcn und Zug.) Zur Bcrathung kommt noch die Glarncrangelcgenheit. Nach Anhörung des Schreibend von Glaruö und der diesem zu Theil gewordenen Antworten von Zürich und Bern, werden die drei Haupt- bcschwcrdcpunkte in abermalige Erwägung gezogen, nicht ohne gleichzeitig das Befremden über de» geringe» Dank, den die katholischen Orte in diesem Handel für die viele Mühe und Kosten bei katholisch Glarnd erfahren, auszudrillen und fernere Bcrathungen in Baden zu beschließen. Die Konferenz ist der Ansicht, das die Bestrafungen der FeicrtagSübcrtrctungcn laut Landfrieden und dem jüngsten Vertrag nicht bcanstandcl werden können. Wenn die katholischen Glarncr sich bezüglich der Vogtei, Mannschaft lind der Pässe ^ Uznach und Gastcr mit Schwyz vereinbaren, werden sie nicht wohl gezwungen werden können, mit und nebe" den evangelischen Mitlandlcuten sich von Neuem gegen Schwyz in's Recht einzulassen. Wenn evangelh^ GlaruS mit Schwyz hcrumstrciten und rechten will, wird cS sich schon zurechtfinden, es wäre denn, daß ^ katholischen Landlcutc durch ihren Scparatvertrag mit Schwyz den evangelischen Landcsthcil wider Gebühr bcnachthciligt hätten. Die gemeine Rathstube endlich betreffend, kann den katholischen Landlcutcn wohl geholfen werden, wenn sie nichts wider das Herkommen beanspruchen; attfälligc Neuerungen würden dagegen nur neue Unruhen crwckcn. Den katholischen Glarncrn soll übrigens nächstens in Baden ernstlich zugesprochen werden, sich für die für sie angewendete Mühe und Sorgen erkenntlicher zu zeigen und sich bei den Verträge" zu beruhigen. Gleichzeitig könnte auch Schwyz erinnert werden, daß es wohl thun würde, seine Sonde" stcllung einmal aufzugeben und den Vergleich ebenfalls zu besiegeln. «. Aus dem Zugercpemplar. Man sehe auch ln dem Abschnitte Herrschaften gelegen Helten: Laudgrafschaft Thurgau. v. Art tkl». Beamte. Zu ». Zur weitern Behandlung des spanischen Aufbruchsversuchs wurden die mit Spanien vc" bündeten Orte auf den 27. Juni 1684 nach Lucer» zu einer Konferenz berufen, von welcher jedoch ^ Abschied gefunden werden konnte. Es erübrigt nur die Instruction von Lucern für seine Gesandten Eustachi" von Sonnenberg, Schultheiß; Rudolph Mohr, Statthalter; Johann Thüring Göldlin, Venner; Aurels Zurgilgen, Sckelmcister; Jost von Flekenstein, Oberstwachtmcister. Die Instruction geht dahin: 1, L»cc"' sei geneigt, nach Inhalt des Bundes zu entsprechen, würde aber lieber sehen, wenn die vorhabende Wcrb«^ auf die volle Zahl der viertausend Mann oder doch auf ein Namhaftes über die zweitausend gesezt, auch Vorort Lucern diesfalls in gebührende Considcration sowohl in Betreff der vornehmsten Stellen als ^ Anzahl der Cvmpagnicn gezogen und nicht, wie etwa anderswoher gesucht werden möchte, andern nachgesezt würde; dann soll eine solche Kapitulation gemacht werden, daß Officier und Soldat dabei ehw und wohl bestehen mag. Wenn es aber diesmal nicht über die zweitausend Mann gebracht werden möel.h läßt sich Lucern dies auch nicht entgegen sein. 2. Da der Herzog von Savoyen seinen außerordentlich Gesandten, den Markgraf von Greißy, abberufen hat, soll dies den verbündeten Orten eröffnet und ^ Gesandten Tags darauf die Abschicdsaudicnz ertheilt und gleichzeitig die schwebenden Angelegenheiten ^ Herzog durch ein dem Gesandten mitzugebendes Memorial eindringlich empfohlen werden. SwalSarchiv Lucern: All». Absch. Bd. NXX, tob " ' Die Kapitulation des Regiments von Karl Konrad von Beroldingen, welches ans dem bewilligte» Ausbruch zweitausend Mann formirt wurde, datirt vom 28. Juni t 684. Die einschlägigen Acten stehe Staatsarchiv LucN» Milltärwesen, Spanien. Juli 1684, III «7. Gemeineidgenössischc Jahrrechmiiisis-Tagsazung. Baden. L. Juli. Staatsarchiv «uccrn. All«, Absch, Bd, I.XX, k°>. 7». Gesandte: Z ü r i ch, Johann Heinrich Eschcr, Burgcruieister; Johann Jakob Wascr, Statthalter. Sigmund von Erlach, Schultheiß; Abraham Tillicr, Sckelmcistrr. Luccrn. Rudolph Mohr, 'Uthaltcr lind Stadtvenncr; Aurelian Zurgilgcn, Sckelmcistcr. U r i. Johann Heinrich Emanuel Beßlcr, 'U>da»,mann und Panncrhcrr; Anton Schmid, alt-Landammann. Schwyz. Jakob Weber, Landammann; "st Rudolph Rcding, alt-Statthalter. Unterwalden. Johann von Dcschwandc», Landamman», und ^')a»n Arnold Hcymann, Statthalter ob dem Wald; Johann Franz Achermann, Landammann nid dem -^ald. Zug. Hegglin, alt-Anunann; Christoph Andermatt, dcö Raths. GlaruS. Johann Georg Ochmann, Landammann; Johann Christoph Elmcr, Statthalter. Basel. Emanuel Soei», Bürgermeister; ' 'laus Weiß, Drcierhcrr; Johann Heinrich ZäSlin, Dreierhcrr, beide dcö Raths. Freibürg. Tobias 'Rrau, Schultheiß; Johann Castclla, Skkclmcistcr. Solothurn. Johann Bictor Bcscnval, Bcnncr; ^ ^uri, Sckclmeistcr. Schaff Hausen. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johann Konrad Ncukomm, ^'"Bürgermeister. Appenzell. Johann Konrad Geiger, Landammann, von Jnncrrhodcn; Lorenz Tanner, ^"dammann, von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen, Fidel von Thurn, Landhofmcistcr. Stadt ' wallen. Tobias Schobingcr, Sckelmcister und dcö Raths. Jil Betreff des MünzwcsenS läßt man cS beim lcztjährigcn Abschied verbleiben. Ein Antrag, die ^ uuf zwei Münzgulden zu erheben, bleibt in Minderheit. Darüber ist man einig, daß Niemand die ^ "ü'sisclM Stübcr als Zahlung und die fremden Rappen nicht höher, als für einen Angstcr oder Pfenning ">"ssc. Endlich faßt die Mehrheit den Beschluß, kein Ort solle weder mit kleinen noch großen ^ ohne Bcrathschlagung des gemeinen Standes Acndcrungen vornehmen. Uri, Schwyz, Nidwaldcn, ^ urus und Appenzell I. R., welche die höhere Tarifirung der Philipp beantragt hatten, nehmen lcztcrn Schluß brn Abschied. I». Als die Vorsorge für Bewahrung des Vaterlandes in Kricgözeitrn zur kam, traten die Gesandten von Uri, Schwyz, Zug, katholisch GlaruS und katholisch Appenzell mit ^ Erklärung ab, sie lassen es einfach bei den alten Bünden bewenden, vermuthlich in der Befürchtung, es " das sogenannte Dcfcnsional nncdcr hervorgezogen werden, durch dessen Mitbcrathung sie sich Verant- ""ü zuziehen könnten. Die übrigen Orte verwundern sich zum Thcil über diesen Austritt, da nach " Ansicht von dcö Vaterlandes Nuzen sammcthaft vertraulich mit einander geredet werden sollte. Sic ^ w daher auch bei den alten Bünden und den jüngsten und älter» Abschieden und Verträgen bewenden. kaiserliche Abgeordnete, Franz Christoph Raßler, Freiherr von Gammcrschwang, begehrt in seinem >>bcr^^ ^ Session Beihilfe gegen die Türken, als die Erbfeinde der Christenheit; gleichzeitig reicht er ^ Auslieferung der Ausreißer auö den kaiserlichen Heeren ein Memorial ein. l. Bezüglich des ersten "U'd bedenklich gefunden, in so ungewohnte Lande eidgenössische Hilfsvölker zu senden; um aber h^'U'as zum Schirm der Christenheit zu thun, wird die Lieferung von tausend Zentnern Pulver ) "ssin; dasselbe wird auf die Orte und gcmcmcn Herrschaften gebührend verlegt und soll kostenfrei theilö 112 Juli 1684, nach Schaffhauscn, theils nach Reischach geschafft werden. Wer daS Pulver lieber nicht in natura schikc» will, kann dafür siebenundzwanzig Gulden für den Zentner erlegen; diese Beisteuer soll bis Ende OctobN erledigt sein; auf einen frühern Termin kann die Tagsazung nicht eintreten. 2. In Betreff der Auslieferung der Ausreißer konnte wegen ungleicher Instruction nichts Eigentliches verabschiedet werden. Diejenigen Orte, welche hierüber bereits Erklärungen gegeben haben, lassen eS dabei bewenden, die übrigen nehmen cö in dc" Abschied. Man vereinigt sich indessen, durch ein kräftiges Mandat vorzüglich in den Grcnzvogteien das Anwerben von Ausreißern bei hoher Strafe zu verbieten und anzuordnen, daß die Montirung betretener Ausreißer zurükgegebcn werden solle, was dem kaiserlichen Abgeordneten schriftlich mitgcthcilt wird. «I. >>»l den wenige Tage vor Eröffnung der Tagsazung ganz unvcrmuthct erfolgten Tod des französischen Gesandte" von Grave! ist dessen Sohn, Markgraf von Marly, zwar nur privat, nach Baden gekommen und hat de" Tod seines VatcrS bestätigt, worauf ihm durch den Landvogt und die Amtöleutc zu Baden ein Beileidsbesuch abgestattet wird. Wenige Tage darauf erhielt der Markgraf von Marly von Hofe die vom 7. Juli datier provisorische Ernennung als außerordentlichen Abgeordneten, bis ein neuer Gesandter gewählt sein werde Das königliche Beglaubigungsschreiben, welches der Abgeordnete bei dem diesfalls vor der Session gehaltene" Vortrag einlegte, wird nach Ucbung schriftlich erwicdcrt. v. Anläßlich sind einige Bedenken vorgefalle" wegen der Curialien in Abholung solcher ordentlicher oder außerordentlicher Gesandten oder Residenten ^ Audienz; aus alten Protokollen und aus dem Abschied von 1667 ergibt sich, daß dergleichen Abgeordnet für das erste Mal mit sechs Gesandten und zwei Amtsleutcn von ihrem Zimmer in die Versammlung geholt und wieder zurükbcgleitet und von Obrigkcitswcgen „wvhlgcbornc, hochgeehrte Herren" titulirt werde" sollen. Wenn aber ein solcher längere Zeit in seinem Amt bei den Eidgenossen verbleibe, sei er nur drei Herren zu und von der Audienz zu begleiten. Zu künftigem Verhalt erhält die Kanzlei den Austrug dieses Eercmoniel in ein Libcll einzutragen, f. Da die Orte seit hundert und mehr Jahren in Bezug ""l die Titulatur fast gegen Männiglich je länger je höher gestiegen, unter den Orten selbst aber hierin ci>" Ungleichheit herrscht, während umgekehrt die Auswärtigen gegen die eidgenössischen Stände bei dem A»^ blieben, oder die Titel oft gar noch minderten, so wird behufs Erzwekung allgemeiner Ucbcrcinstim»»^ unter den Orten ein Formular entworfen und den Obrigkeiten zur Genehmigung hintcrbracht. Im Uebrhh" soll nächstens darüber instruirt werden, welche Titulaturen man von fremden Staaten und von den Städ>^ der gemeinen Herrschaften verlangen und gegen diese leztcrn gebrauchen wolle, zx. Landammann Bach»>"^ und Landvogt Jakob Gallati, als Abgeordnete von katholisch GlaruS, erhalten vor der Tagsazung A»d>e"' und bringen für die nicht erfolgte Genehmigung des leztjährigcn badischcn VcrglcichSinstrumcntcö folget Gründe, beziehungsweise Beschwerden an: 1. Die Bestimmung, Fcicrtagöbrüchc sollen nicht vom gemein^ Rath, sondern von jeder Religionspartei besonders bestraft werden, werde zur Folge haben, daß ^ Unkatholischen die Bestrafung gegen ihre eigenen Fehlbarcn läßig behandeln und damit die durch Landfrieden vorgeschriebene gemeinsame FeicrtagShaltung nach und nach in Abgang komme; 2. die Borschs des sechsten Artikels, alle gemeinen Landes- und vogteilichcn Sachen sollen vor allgemeinem Rath allgemeiner Landsgemeindc verhandelt werden, könnte dazu mißbraucht werden, hochobrigkcitliche gc>"^ Interessen oder gar Land und Leute hinzugeben, wobei die Katholischen immer übcrmchrt würden; ^ evangelischen Mitlandleutc möchten sie, die Katholischen, in den Streit hineinziehen, welchen sie wegen Mannschaft und der Pässe in Uznach und Gaster mit Schwyz haben, obschon den Katholischen dieser SN ganz fremd sei; 4. am Schluß des Instrumentes sei eine so gar scharfe Clausul, daß sie sich nicht "N Juli 1684. 113 klagen dürsten, waö immcr ihncn begegnete. Sie bitten daher, dem Instrument die Erläuterung zu geben, "t> die Fciertagbrüchc vor dem gleichen Gericht, da der Beklagte den Obmann zu nehmen habe, bestraft u»d dst st, den gemeinen LandcSsekcl gcthan werde; sodann, daß in Bezug auf den sechsten Artikel ein ohne des andern Zustimmung nichts GemcinobrigkcitlichcS hinzugeben befugt sei; ferner, daß der ^"gelische Stand GlaruS ohne Jnmitlridenschaftziehung der Katholischen seinen Streit mit Schwyz gütlich Al" beilege, und endlich, daß die lrztc Clause! modcrirt werden möchte. Nach dem Abtreten der ib'vrdnctcn von katholisch GlaruS eröffnen die evangelischen Gesandten, sie hätten für eine dicSfällige Vcr- ' wlttng keine Jnstrllction, weshalb sie eS bei dem Gemachten bleibe» lassen. Zürich und die übrigen ^»gcljschm Orte wollen das mit so vieler Mühe zu Stande gebrachte Instrument durch Eintreten auf die ^'Ichwcrden katholisch GlaruS nicht neuerdings in Frage stellen; Lucern und die übrigen katholischen mit Ausnahme von Schwyz, welches sich dieser Verhandlung nichts annimmt, finde» aber für die ^ des Landes GlaruS und der Eidgenossenschaft weit besser, die vorgebrachten Beschwerden gegen den katholisch GlaruS ohnehin noch nie genehmigten und nicht besiegelten Vergleich an die Hand zu nehmen, " Hoffnung, die Anstände werden bei etwas guter Disposition leicht zu schlichten sein. Nach dicSfälliger Mission vereinigt man sich dahin, daß zwei der lcztjährigen Vermittler, Sckclmcister Tillier von Bern und ^' aniniann Schmid von Uri mit Zuzug von »och je drei Herren von jeder Religion versuchen sollen, . Geschäft ^,r Ruhe zu verleiten. Diese acht Herren fassen ein unvorgrcisiichrs ErläuterungSprojrct ^ Zwei Punkte, als die FricrtagSbrüchc und den sechsten Artikel, ab, welches jede Gesandtschaft mit nach ^>e nimmt. In der Hoffnung, dieses Projekt werde von den Rcligionöparteicn in GlaruS angenommen de» verordnet, daß die dahcrigc Entschließung den Vororten Zürich und Luccrn, und von diesen je " ^rtcn ihrer Religion mitgcthcilt »verde. Auch solle jeder Stand, nach Genehmigung dcö Projcctcö, der Menden RrligionSpartci in GlaruS die Annahme beförderlichst empfehlen. Ii. Die Restitution von gc- ^)kcncm Gut betreffend, räumen die Abschiede von 1564, 1565, 1H66 und 1567 Jedermann daS Recht ' lolchcg auch »venu eS auf öffentlichem Markt verkauft worden wäre, aus der dritten oder frrnern ' ' ohne Bezahlung zu vindicircn; wenn es aber Pferde oder Vieh betrifft, so ihre Nahrung haben herj ' ^ ^ billige Azung bezahlt werden, sosern diese Thierc »nissig Futter essen. Da eine scit- Abänderung dieser Abschiede nicht bekannt ist, unterzieht sich auch Basel, nach längerer Weigerung, ^ Vorschrift. Gegenüber den Ausländischen hält man zwar dafür, das gestohlene Gut sei dem FiöcuS "»; allein man getröstet sich, daß man an den Grenzen den nachbarliche!» Verhältnissen Rechnung He» werde. Luccrn nimmt diesen Gegenstand in den Abschied. Aus Grund dieser Entscheidung erneuert ' P seine früher gegen Luccrn gerichtete Reklamation, wird aber damit an den zuständigen Richter . ^ k5ö geschieht abermals Anregung wegen der Vergütung der Reisekosten von Gesandtschaften, . ^ Namen drö gesanuntcn eidgenössischen Standes abgeordnet werden, wie seiner Zeit die Gesandtschaft vi?/ diejenige nach Mailand wegen dcö dortigen GcsnndhcitSrathcS, deren Kosten auf fünfhundcrt- ^""Mldcn gestiegen, und neulich die Abordnung zur Generalität der französichcn und kaiserlichen ^ Rhcingrenzc. Diese Erinnerung wird inSgcmcin in den Abschied genommen. Auf die Ent- >»ßr Schwyz, Untcrwaldcn und Zug, sie seien wegen der burgundischen Reisekosten gar nicht Hünrd crtvicdert, diese Orte hätten diese Angelegenheit schon oft in den Abschied genommen, und ihre hättcir seiner Zeit so gut wie die übrigen sich zu dieser Reise verstanden. Ii. De» Rechtsfolgen» derjenigen, welche im Jahr 1635, 1636 und 1637 mit vier Regimentern in Frankreich gedient, 15 114 Juli 1684, wird auf ihr Verlangen abermals ein kräftiges RcclamationSschrcibcn für ihre ausstehenden Guthaben ^ den König und die Minister erthcilt, I. Das Gesuch von Vogt und Rath zu Einsiedeln um Erneuerung von Schild und Fenstern in ihr »ach dem nculichcn Brand dcö FlckcnS wieder aufgebautes RathhauS da die Gesandten mehrerer Orte bereits verreist sind, zur Instruction auf künftige Jahrrcchnungstagsazung in den Abschied genommen, Nachdem schon mehrere Gesandtschaften verreist waren, berichtete der La>^ ' schrcibcr, vorigen Abend sei in der Kanzlei ein Stük dcö Dachbodens eingefallen und cS seien zur Verhüll weiterer Zufälle und zum Schuze der Schriften schnelle Maßregeln nöthig. Nach dem Berichte einiger ^ verordneter Herren und dem Gutachten bcigczogencr Zimmcrlcutc und Maurer ist eine ziemliche Rcpara»^ nöthig. Die Anordnung derselben wird dem Bürgermeister Eschcr von Zürich, der wegen einer Badccur in Baden bleibt, übertragen und die Sache in den Abschied gcsezt, damit die Kosten von allen Or^ getragen werden, da das KanzleihauS allen gemeinsam gehört, „ q. (S. u. d. Vogtcicn,) n. (Die ^ das Thurgau regierenden Orte.) Mittelst Memorials schlägt der kaiserliche Abgeordnete für Beilegung ^ JuriSdictionsstrcitcS auf dem Bodcnscc Ochningcn als Malstatt vor. Dieser Antrag wird von ul>^ Gesandtschaften, mit Ausnahme deren von Uri, Schwyz und Obwaldcn, angenommen und die Zeit der M sammlung auf den 10. September n. St. fcstgesezt, jedoch auf Genehmigung der Obrigkeiten, welche darüber gegen Zürich zu erklären haben. Gleichzeitig sollen sie sich mich darüber aussprechen, ob cidgenössischcrseitS von jedem Orte einen Gesandten oder im Ganzen nur drei oder vier und von welche Orten senden wolle. Auf inständiges Anhalten des Baron von Raßlcr gibt die Mehrheit der Orte zu, ^ die Arreste einstweilen aufgehoben und mit Einsczung der Pfähle zum Schuz der Schiffe bei Krcuzlingcn ^ AuStragS der Sache oder bis auf fernem Befehl zugewartet werde, u—liklt. (S. u. d. Vogteien.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. III. (Die katholischen Orte und der Abt von St. Gallen.) Wie Landammann Bachmann bcrich^ hat der Bürgermeister von Zürich ihm eine besondere Audienz vor allgemeiner Session zur Anbringung ^ Bedenken von katholisch GlaruS gegen das leztcS Jahr verabredete VcrglcichSinstrumcnt verweigert, auch eine dicSfällige Verwendung dcö Statthalter Mohr erfolglos geblieben. Die versammelten Orte rathen katholisch GlaruS, eö soll seine Beschwerde bei den« Anlaß eröffnen, wo übungSgcmäß in der allgemein Session angefragt werde, ob Jemand laut Instruction etwas anzubringen habe. In einer später» eröffnen nun Landammann Bachmann und der inzwischen nach Baden berufene Landvogt Gallati einläßt ihre Anliegen und verbinden damit das Ansuchen, ihnen, den Gesandten, jcwcilcn von allen Zwis^. Verhandlungen über ihren LandcSstrcit behufs Berichterstattung täglich Mitthcilung zu machen, um dav»l künftig dem ihnen gemachten Vorwurf unvollständiger Berichterstattung an ihre Obrigkeit auSzuwciä)^ Leztcrcs finden die Orte nicht gut, weil cS nur zu Verwirrungen führen könnte. Wie dann die Sacht allgemeiner Session verhandelt wurde, ist oben (ß) angeführt. Luccrn wird überlassen, bei ^ nächstens in Rom sich versammelnden Gcneralcapitcl der Capucincr die beförderliche Canonisirung ^ ?. Fidelis, welcher in Bünden gemartert worden ist, Namens der katholischen Orte zu befürworte». An Zürich wird das Ansuchen gestellt, die zur Fabrikation der Capucincrklcidcr nach RappcrSwyl bcsti»'^ Wolle zollfrei über sein Gebiet gehen zu lassen. Die Gesandten, hierüber ohne Instruction, haben verspro^ diesen Gegenstand ihren Obern empfehlend zu hinterbringen. ««»«». (Die mit dem Bischof von Basel ^ Juli 1684, 115 Endeten Orte.) Herr von Ligcrih, Obervogt von Ncucnstadt, weist sich durch Ereditiv als Abgeordneten des ^Ichvfs von Basel aus und bewirbt sich bei den Gesandten um Fortsczung der bisher gewohnten Zusendung " genösshchcr Räthc und um Wahrung der Interessen des bischöflichen LandhofmcistcrS, Freiherr» von Mnberg, dem im Elsaß seine Lehen entzogen wurden. Es wird dem Bischof in beiden Beziehungen die ttibvilligstc Entsprechung schriftlich zugesichert, woraus Landhofmeister von Wcsscnbcrg persönlich vor der Sammlung erscheint und um ein Empfehlungsschreiben bittet, um seine Sache am königlichen Hof selbst " betreiben. Dasselbe wird ihm verabfolgt. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Der spanische H verlangt mit Schreiben vom 4, Juli und unter Bezugnahme auf dasjenige des GubernatorS von "»and vom 10. Mai und seines eigenen vom 21. Juni bereitwillige Erfüllung der BundcSpflichtcn und ^>ur„tlich, paß die Mißbrauche der TranSgrcssioncn aufgehoben werden. Aus Mangel an Instruction wird ^ ^achc in den Abschied genommen und dem Gesandten vorläufig geantwortet, wenn die geahndeten TranS- ^ssioncn sich auch auf die Niederlande beziehen sollten, müßte die Einsprache gegen den gemeinen '^'wjshclM Stand und insbesondere auch gegen die Bündncr geschehen. «>«i«i. (Die mit Savoycn vcr- A»> ^te.) Ei» Anzug, dem Herzog von Savoycn zu seiner Heirat gratulircn zu lassen und bei diesem ^ katholischen Standes Interessen, die alten Ansprachen und die Angelegenheiten wegen der Larde »nd anderer in savoyischem Dienste stehender Truppen zu fördern, wird in den Abschied genommen, 1« ^ Obrigkeiten darüber ihr Gutachten nütthcilcn. 000. (S. u. Rheinthal.) .inn. (S. u. Sarganö.) ' (Die v katholischen Orte.) Es wird erinnert, daß lczteS Jahr Landammann Schmid angesichts deö senden Kriegsausbruches zu dem Herzog von Savoycn gesandt wurde, und die dahcrigcn Kosten im ^1 lMünzguldcn von den V Orten gemeinsam getragen werden sollen. DicS wird in den genommen, damit bei nächster katholischer Confcrenz gebührend entsprochen werden kann. — (S. u. Thurgau.) ^'Üsihx... ., Man sehe auch i» de», Abschnitte Herrschaft-angelegen Helte»: ܰ»dl "'»stchaft Thurgau. Rhciuthal. Saignns. I» Art. tS. Beamte. «>«>. Art. 7. Verwaltung im Allgemeinen. NU. „ l(>». Kirchliche-, GlaubenSs.; Geistl. „ 22. Beamte. IN» 105. Stifte ». Kläger. n Art. 78. Mitreglerung der III Städte. I»I». Art. 792. Locale- (Ntwnl). „ 79. Mitreglerung der III Städte. „ 342. Gericht-Herrschaften. I. „ 5. Verw. u. Rcchnnngsw. im Allg. „ 195. Beamte. II. „ 154. Beamte. «I. „ 229. Iustizsache», Recht, Gericht. V. „ 149. Beamte. „ 937. Stifte ». Klöster (Tobel). HV. „ t47. Beamte. i,i>. „ 343. Gericht-Herrschaste». X. „ 159. Beamte. im». „ 519. Kirchliche-, Glanben-s.; Geistl. ? „ 4tZ. Leibeigenschaft, Fall, Einzügl. VW „ 58. Verw. u. Rechnnng-w. im Allg. F. „ 515. Kirchliche-, Glauben-s.; Geistl. „ 981. Locale- (Ermatingen). II». „ 358. Abzug. ,, 950. Locale- (Aadorf). Art. 4. Verwaltung im Allgemeine». vv. Art. 73. Obrigkeit!. Güter, Lehen >c. II. „ 50. Verwaltung im Allgemeinen. IW. „ 74. Obrlgkeltl. Güter, Lehen ,c. »HI. t8Z. Ewiger Versprach; Güteroerk. ,c. vrr. 142. Verhält», z. Abt v. St. Gallen. XX Art. 4. Verwaltung lni Allgemeine». «Iilil. Art. 81. Leibeigenschaft, Fall, Abzug. „ 38. Verwaltung im Allgemeine». «4 0. „ 259. Stifte n. Klöster (Pfäfer-). »II». „ 39. Verwaltung im Allgemeinen. III. „ 300. Locale- (Wcißtannen). I»I»I». „ 40. Verwaltung im Allgemeinen. „ 308. Verschiedenes. „ 92. Kindertheilungen. 116 Juli 1684. Grasschaft Baden. Landvogici ^reiämter. Bier cniietb. Bant, überh. Bogtci Lauis. Bogtei LuaftaruS. it. Art. 4. Verwaltung im Allgemeinen. im. Art. 35. itlt. ,, 237. Justizsachen, Recht, Gericht. «»«». „ 82. II. „ 8t. Obrlgkeitl. Güter, Rechte rc. rr. „ 272. im». „ 322. Handels- n. VerfehrSwescn. Art. 4. Verwaltung im Allgemeinen. . Iii. Art. 271. Iiiiii. „ 66. Obrigkeitl. Güter, üicchte rc. Isis It. „ 35. >». Art. 33. Recht, Gericht; allg. Vervrd. ic. ss. Art. 4. «». Art. 252. Geistliche, Pfrundsachen ic. ii. Art. 62. Justizsachen, Recht, Gericht. Verwaltung im Allgemeinen Obrlgletti. Güter, Rechte >t. Pvlizeisachen. Nocales (Sarmensterf). Verwaltung lni Allgemeinen Allg. Vcrwaltungssachen (sonserenz der evaugelischeil und deren zugewandten Orte während der Jahrrechnungs- Tagsazung zu Vaden. im Juli. Staatsarchiv Zürich. Abschirde Bd. «4, Int. »NI. Gesandte: Die nämlichen wie auf der Jahrrcchnung; für evangelisch Glarus Christoph Cl»^ Statthalter. ». In verschiedenen Versammlungen wird das Glarncrgcschäft bcrathcn. Statthalter Elincr bcriä^ wie ihre katholischen Mitlandlcutc dlirch ernsthafte Zumuthnngcn im Lande selbst und durch in die katholischen Orte die Bestrafung der FcicrtagSbrüchc in gemeiner Rathstube, die Erläuterung ^ sechsten Artikels des VcrglcichöinstrumcntcS, die Beseitigung des Anstands mit Schwyz in Uznach Gastcr »ind die Ersätiterling des Schlußartikcls des PcrglrichSinstrumciltcS betreiben, während die Evangelist einfach bei dem Vergleiche zu bleiben erklärt haben. Der leztcrn Ansicht treten auch die übrigen cvangelht Orte bei und weisen daö Gesuch des Landammann Bachmann und Landvogt Gallati um einen Vortrag allgemeiner Session ab. Gleiches geschieht gegen die Verwendung der katholischen Orte. Endlich lassen die Evangelischen gefallen, daß die vormaligen Vermittler, Sekelmeister Tillicr von Bern und Landa»»»^ Schmid von Uri, sich über den Gegenstand besprechen. Diese beiden zogen in der Folge von Seiten b Rcligionspartci noch drei andere Vermittler zu, welche jedoch, vorzüglich des sechsten Artikels wegen, einig werden konnten. Endlich legten die Katholische» ein Projcct vor, zu dessen Aufnahme in den Al'!^ sich die Evangelischen mit den nöthigcn Präcautionen verstanden, in der Meinung, daß wie die katholist so auch die evangelischen Orte ihre Ansichten darüber einander beförderlich mitthcilcn. Statthalter G" ^ hielt sich dabei lediglich an seine Instruction. I». (Die IV Städte.) Der Kurfürst zu Heidelberg übcrß'^ zwei Zinse der ihm gemachten Anleihen. Es wird beschlossen, mit Ucbcrscndung der Quittung auch dic zahlung der noch ausstehenden Zinse zu verlangen, ohne jedoch die Rükzahlung des CapitalS zu , Dem Coöman Erzbcrgcr von Basel wird für seine Bemühung wegen fraglicher Zinse eine Erkennst^ von zwanzig ReichSthalcr» zugesprochen. « . Auf den 16. Oktober wird für dic ganze evangelische genosscnschaft und zugewandte Orte ein Lct-, Fast-, Büß- und Danktag fcstgcsczt. «I. Auf den Freiherr Christoph Raßler werde sein HilfSgcsuch wider die Türken, wie bereits in Zürich und geschehen, vor allgemeiner Session anbringen, sprechen sich die Orte für Einhaltung des nämlichen Vorsts Gcsandtsch'Ü^ Juli 1684, 117 Elches gleichen Falle im Jahre 1KK4 beobachtet worden ist; indessen will man noch die -"»mm; der katholischen Orte abwarten. «». Basel legt zwei gcdruktc Verbote, das eine gegen dir Frucht- ^öfuhr aus dem Elsaß nach Basel, das andere gegen den Verkauf fremder Tücher im Elsaß und Sundgau, ^ und begehrt darüber Rath, Es wird beschlossen, diesen Gegenstand in allgemeiner Session vorzubringen, ^dvr aber noch bei dem erwarteten französischen Gesandten oder in dessen Ermangelung beim König in zwei ""den, Schreiben Abhilfe zu verlangen. Da aber inzwischen das Verbot der Fruchtausfuhr nach Basel ^udcr aufgehoben worden ist, will man zuwarte», was etwa des andern Gegenstandes halber auszuwirken werde, t. Zwcibrükcn bittet um eine Beisteuer an die dortige Kirche. Das Gesuch wird unter ^ daß man im Jahr 1677 vierhundert ReichSthalcr dorthin gesteuert hat, mit Empfehlung in Abjchicd genommen, (Zürich, Bern und Basel.) Auö erheblichen Ursache» beantragt Zürich, es Achten in den drei evangelischen Städten junge Knaben aus dem Thurgau und aus dem Gebiete drö '' sfricdcn von ihren vorhabenden theologischen Studien ab- und zu andern „Bcgangcnschaften" angeleitet drn/" woselbst solche Knaben sich meistens einfinden, wünscht, das Ministerium von Zürich möge u>ugc» vm, Basel dicSfälligc Vorstellungen machen. Bern äußert anläßlich den Wunsch, daß seinen ^ ßchörigm die poU-stas vaneiannnüi zum Nachthcil des bcrncrischen Ministeriums nicht mehr gestattet werde. Bajcl empfiehlt den übrigen Orte» den dort sich aufhaltenden Proselytcn Johann Eortesi von Modcna . "'^reicher Beisteuer, sofern er sich bei ihnen anmelden werde. Wird in den Abschied genommen, i. Da in, ^ ^ Hcrumziehcn der französischen evangelische» Flüchtlinge von einer Stadt zur andern die Absicht der zu Aarau gehaltenen Eonfcrenz vereitelt wird, so kommt auf die Bahn, die Steuern und Reisegelder ^ dci der Collcctcnkammcr in Bern verabreichen zu lassen, und diejenigen, welche solche empfangen, von ^ Bcsuchung der Städte ernstlich abzumahnen. Zürich nimmt diesen Antrag in den Abschied. Im . ^ Einzahlung dcö zweite» Sechstels der eingegangenen Sammclgelder an die Eollcetrnkammer ^ m, beschlossen; Außcrrhodcn, das bisher noch nichts abgeliefert, soll diesmal einen Drittel cinschießen. nachträglich auf den Etat aufgenommenen acht Personen wird der Eollectenkammer überlassen, Monaten Zuzureichend. Die Frage, ob die auf dem Etat begriffenen Personen ein für alle Mal abzufertigen ^utfindcn zu verfahren. Den darin begriffenen jungen Personen soll verdcutet werden, sich innerhalb »»d andcrSwo zu versorgen. Steuern für ganze Gemeinden in Frankreich findet man sehr bedenklich >eic» auf einer spätem dicSfälligen Eonfcrenz entschieden werden. Ii. lieber die im Toggcnburg ob ^'de» schweren Drangsale hat man sich vertraulich besprochen und solches in den Abschied genommen, ^ dabei Rüksprachc zu nehmen. Äst» uothwcndig befunden, bei vorkommenden Anlässen mit den st. gallischen Räthcn über diese wichtige 118 August 1684, Jahrrechnnng der die IV cnnetbirgisch'en Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. 10114, 10. August. vaudeoarchiv Schwhz. Abschied?, Gesandte: Zürich, Salomon Hirzcl, des Raths und Stadthauptmann. Bern. Johann Rud^ Tillicr, des Raths, Lucern. Johann Ludwig Meyer, des kleinen Raths. Uri. Johann Kaspar Pla»^ des Raths, Schwyz. Johann Jost Aufdcrinaucr, dcö Raths. Untcrwaldcn. Peter Enh, alt-L^ anunann, von Obwaldcn. Zug, Severin Trinklcr, dcö Raths, Glaruö. Peter Tschudi, Pannerhcrr des Raths. Basel. Andreas Burkhardt, .1. U. 1). und des Raths. Freibürg. Karl von Montc«^' Bürgermeister. Solothurn. Urö Jakob Schwallcr, dcö kleinen Raths. Schaff Hausen. Konrad Zunftmeister und Obcrvogt, des Raths. Man sehe das Verhandelte in dem Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheiten: Vier ennctb. Vogt, iiberh. t>. Art. 34. Recht u. Gericht; All,;, Verord, >c, Lauis ». Mcndris. » Art, 32. Vicinat. V-fttci Lauis. I». Art. t83, Zollwcsen. «. Art. «4. Justizsachen. Recht, «I. „ t84. Zollwesen. 4'. .. IN, Justizsachen, Recht, 70. Jahrrechnnng der die IV ennetbirgischen Vogteien regiereudeil XII Orte zu Luggarns. 10114, nach dem 10. August. Staatsarchiv Zürich. Enneib, Absch, Vd, VN, — Staatsarchiv Schasshause,,. Abschiede. Gesandte: Dieselben wie in Lauis. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangele.,enheite» : ^ Vogtei Luggarus. ». Art. 22. All,;. Pcrvrd,, LandeSvcrwaltung ic. Art. lt. A»g. Verwaltungssachen, Bca»'^ I». „ 23. Allg. Verord., Landesverwaltung ,c. «I. „ K3. Justizsachen. Recht, Gerichte , «> nur im Zürcherexemplar. 71. "Z O'onferenz der X an der Hohheit nnd dem Malefiz im Thnrgait theilhabenden Orte den kaiserlichen nnd constanzischen Abgeordneten. Oehningcn. 10114, 11. bis 10. September. Zitandesarchiv Schwhz. Abschiede. Gesandte: Zürich. Bürgermeister Johanna Kaspar Hirzcl. Bern, lNiemand). Luccrn. 3^", Thüring Goldlin von Tiefenau, Stadtvcnncr. Uri. Johann Heinrich Bcßlcr, Landammann und P""^ Herr. Schwyz. Ritter Jakob Weber, Landammann. Untcrwaldcn. Johann Wirz, Sckclmeistcr September 1684. 119 > Johann Ludwig Lussi, Laitdammann nid dem Wald. Zug. (Vertreten durch Zürich und Luccrn.) ^iarus. Johann Georg Bachmann, Landammann. Frei bürg und Solothurn. Urs Suri von ^vlothur,,^ Sekelmeistcr. — Kaiserliche Commissionirtc. Baron Franz Christoph Raßler von Gamincr- ^M'ang und Baron Gallus Diethclm von Thüring, Landvogtciverwalter zu Stokach. — Abgeordnete Constanz. Wolfgang Albrccht Ehinger von Balzhcim, Stadtvcrwaltcr, Johann Georg Kicni, AmtS- "^crincistcr; Johann Georg Wach, Obcrhauöhcrr; Johann Heinrich Hager, SindieuS und Kanzlci- "tttvalter. Gemäß dem lcztcn badischcn Jahrrcchnungöabschicd bcsammclt sich diese Confcrcnz, um in Fortsezung dcrjcnj Bei.., Hm in der Reichenau vom 24. September 1681 den Jurisdictionöstrcit auf dem Bodensec zu erledigen. ersten Zusammentritt vom 11. September weist Sekelmeistcr Suri von Solothurn eine Vollmacht von Btt» vor und begehrt in Siz und Gang den Rang lcztcrn Ortes einzunehmen, was aber von den übrigen Gesandte., beharrlich verweigert wird. Sekclmcister Suri protcstirt dagegen im Namen BcrnS und erklärt, ^ler solchen Umständen nur Frciburg und Solothurn zu repräjentiren. Baron Raßler vermeid, t hieraus Gruß des Kaisers, welcher von den vertretenen Orten gebührend crwicdcrt wird, und nun werden die ^"Handlungen begonnen und am folgenden Tag fortgcsczt. Auf die Beschwerde der Orte über die von der ^dt Constanz seit dem reichcnauischcn Abschied gemachten Eingriffe crwicdcrn die Abgeordneten derselben, ^"s'anz habe nie beabsichtigt, etwas gegen den besagteil Abschied zu tentircn, indem es dafür halte, daß die )m»g vcr Ps^de nicht auf dem eidgenössischen, sondern auf ihrem eigenen Bezirk stattgefunden habe. , ^ ^»stanzischcil Abgeordnete» reichen dann ein Projcct über Beilegung des Streites ein, wogegen die Orte -' ^Hmproject aufstellen und aus die Einwendungen der Constanzer entgegnen, daß sie auf ihren Vor- beharren und nicht nur die Restitution der Pferde, sondern auch Genugthuung verlangen, zu welchem /' Alle, welche das eidgenössische Territorium vcrleztcn, abzustrafen seien. Schwyz namentlich verlangt, ^ H „ach Baden citirt werden. Am 13. kommt man abermals in Ochningen zusammen, in der Hoffnung, aus Grund der etwas modifieirtcn Vorschläge der Eidgenossen zu einem freundlichen Vergleich zu bringen. - ^var stdoä) nicht der Fall, weil von Seite der Stadt Constanz folgende zwei nur von den Obrigkeiten KU erledigende Punkte gefordert wurden, nämlich: 1. Damit die Stadt Constanz auch etwas Sccgcbict «bcr ^ constanzisch-schwcizcrischen Grenze auö eine Linie gezogen, vdn der „Luken danncn" Gva 14 hjg 1500 Schritte in die Mitte des Sees gemessen und demnach crstgcdachte Linie dahin fort- ^ werden, so daß der zwischen diesen Linien liegende Sccbczirk der Stadt Constanz zufalle. 2. Von an bis ail die Altnaucr SchiffSstellc sollen keine neuen Dämme noch LandungSstcllcn errichtet werden, ^>tadt Constanz aber solle zugelassen sein, in Friedens- und KriegSzeitcn mit ihren Schiffen frei zu ^ "u und die Schiffe dort anzubinden. Diese Forderungen, deren Gewährung man aus Achtung für den /Hr erwarte, werden gleich den übrigen im Project begriffenen Punkten in den Abschied genommen. Weil Hg ^ Stadt Constanz bei Bottigkoscn das gleiche SchifffahrtS- und Einlanduilgsrccht begehrt, wie dessen ^^""cshauS Reichenau genieße, hat man sich zwar erinnert, daß vor einiger Zeit zu Baden der Schiffen Unterste lvcgcn eine den thlirgauischen Unterthancn beschwerliche Erkanntniß der »ichrcrn Orte Nn, dabei ist aber gut erachtet worden, dicS im Abschied deshalb zu bemerken, ob nicht dieSortS Aj' der Unterthancn allenfalls rcmcdirt werden könnte. Schließlich wird beliebt, jedes Ort solle seilte über diesen Gegenstand unvcrwcilt nach Zürich cinbcrichtcn, von wo dem Landschrcibcr im Thurgau i dcrtraulichcr Eröffnung an Baron Raßler Mitthcilung gemacht und von lczterm Kenntnißgabc von 120 September ttiftg. der Ansicht seines Herrn begehrt werden soll, damit dann beiderseits die Meinungen in der Reichen^ ausgewechselt und demnach die Angelegenheit zu einer Endschaft verleitet werden kann. Sofern aber ^ Meinungen der X Orte ungleich aussallen und schriftlich nicht vereinbart werden können, möchten ^ dieselben zum Voraus darüber aussprechen, ob man nicht diesfalls eine neue Conscrcnz in Baden veranstalte wolle, wobei dann gleichzeitig die Angelegenheit des badischcn Urbariumö besprochen werden könnte. I». u. Thurgau.) Man sehe auch In dem Abschnitte HcnschaftSaiMlkHenhklten: Landgrafschast Thurgau. >». Art. 4K7. Zotlwesen. 72. RechmmgS-Conferenz der beiden Städte Bern und Freiburg betreffend ihre gemeinsamen Vogteien. Murten. U!!!4, l5. bis 22. September. Staatsarchiv Bcr». Fr-iburger Abschiede Bd. II, S. 242. Gesandte: Bern. Johann Rudolph Wurstembcrger, Bcnner; Hans Rudolph Sinncr, Salzdirect^ beide des täglichen Raths. Frei bürg. Johann Castclla, Sekclmcistcr; Franz Salcr, beide des klei»t" Raths; Niklauö Vondcrweid, Stadtschrcibcr. »-IiIt. (S. n. d. betr. Vogteien.) II. Die von VillarepoS und Faoug werden in ihrem wegen Pfändung von verlaufenem Vieh nochmals ermahnt, sich gütlich zu vergleichen. (S> d. Vogteien.) «»«». Dem Herrn Sekelmeistcr Castclla, als Gutsherrn zu Dcllcy, wird von den Gesa»^^ von Bern, unter Vorbehalt der obrigkeitlichen Genehmigung, zur Geltendmachung der gcrichtShcrrlichcn fälle aus den Zelge» Pacod und Faye das Gericht von Cudrcfi» angewiesen. >»>». Bezüglich des streitig Ehrschazes von der Mühle ü In oroix en Eoppot, von der Grund und Gebäude Lehen von WifliSburg, ^ Wasscrrlinse aber solches von Mvntagny sein sollen, werden die Commissärc den Augenschein einnehmen, ^ Landvögtc von WifliSburg und Montcnach anhören und dann endgültig entscheiden. «>«>. Die gcgrnsciü!^ Curgcfällc betreffend, werde» die zwei Orte ihre Landvögtc zu WifliSburg, Pctcrlingcn, Milden und ^ einerseits, und zu Montagny, Vuisscnö, Snrpicrrc und Cstavapcr anderseits beauftragen, de» Prädica»^ und Pfarrern zur Erlangung ihrer Gebühren kräftig Hand zu bieten, i iv Die frciburgischcn Gcmci»^ Viontbovvn, Lcssoc, Albcuve lind illcirivuc ersuchen, daß die von Le Chatclard zur Unterhaltung dcS über den Iaman, wie von Alters her, angehalten werden. Lcztcrc wenden ein, daß sie seit Erstellung ^ Passes über den Chaudex deö Weges über den Iaman nicht mehr bedürfen, da seit Errichtung dcS ^ zu AllicrcS oder Montbovo» die Leute aus dem Saanenthal sich auch dieser Brükc bedienen. Die Landsv Saancn bittet, untcrstüzt von Bern, gleichzeitig dringend um Abstellung dieses neuen Zolles, und lim aufrichtung der alten guten Freundschaft und des frühern freien Handels und Wandels. Nach heftiger " langer fruchtloser Beralhung wird die Sache in de» Abschied genommen, u«. DaS Gericht von Ett^ hat jüngst den Leichnam eines ertrunkenen Knaben innert der JuriSdictionSgrcnzc der Vogtei Murten >» Bropc aufgehoben, waö Anlaß zu einem Augenscheine und einem heftigen Streit zwischen den Gesandte» Frciburg und dem Landvogt von WifliSburg gab. Wird in den Abschied genommen, damit die Ortr Oktober 1<>84. 121 Rechten und Gcwahrsanicn nachforschen können. tl. ,eiegenheiteii: »iltei Schwarieiiburn. k l. Art. 44—SV. »ktei Orbc und Tschcrlih. v. »»—x. »». Iii». Art. llk—123. "Klei Krandso». I». t. x. Isis. Art. 3K7—378. »Ktei Multen. «I.. I»I»—II'. Ii. 1,1,11. »11. <4. xx. x.V Art. 538— St l. 73. Conferenz von Abgeordneten der die Grafschaft Sargans regierenden Orte. Azmoos. L t. Oktober. Landesarchiv Schwvz. Abschiede. Gesandte: Untcrwaldcn. Arnold Hcymann, alt-Landvogt von SarganS und Statthalter, von Calden. GlaruS. Johann Georg Bachmann, Landammann; Christoph Clmcr, Statthalter. u I» Vottzichlmg des Beschlusses der lezten Jahrrcchnung tritt die Confcrcnz zur Vornahme der "'derthcilung Wartall zusammen. Der Gesandte von Untcrwaldcn verwahrt die Rechte der übrigen gierenden Orte mit Bezug auf die doppelte Gesandtschaft des Standes GlarnS, damit daraus kein "räjudiz geschaffen werde. I». (S. u. SarganS.) Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangeieqeiiheiten: ^kichaft Sarnaus. I». Art. 33. Kindertheilungen. 74. Gemcineidgenössische Tagsnznng. Baden. Lli. November. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Vd. I.XX, kol. II«. — Landesarchiv Schn>l»z. Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern. Uiid'"""^ Erlach, Schultheiß; Abraham Tillirr, Sekelmrister. Lucern. Rudolph Mohr, Statthalter Etadtvrnner; Johann Thüring Göldlin von Tiefenau, Vcnncr. U r i. Johann Heinrich Emanuel 16 122 November 1ö84, Beßlcr, Landammann und Panncrhcrr; Anton Schmid, alt-Landammann. Schwy z. Jakob Webcr, Rittcr, Landammann; Franz Bctschart, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Johann Arnold Heymann, Statthalttt ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, alt-Landammann nid dem Wald. Z u g. Beat Jakob Zurlaubc», Ritter, alt-A»»nann; Karl Hegglin, alt-Ammann. Glarus. Johann Georg Bachmann, Landammann! Johann Christoph Clmcr, Statthalter. Basel. Johann Jakob Burkhardt, Oberstzunstmeistcr; Johan» Balthasar Burkhardt, Dreierhcrr. Fr ei bürg. Tobias Gottrau, Schultheiß; Johann Castclla, Sekcl»,eistet Solothurn. Victor Bescnval, Benncr; Urs Suri, Sekclmcistcr. Schaff Hausen. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johann Konrad Neukomm, alt-Burgermeister. Appenzell. Ulrich Suter, Statthalter, von Jnncrrhodcn; Laurenz Tanncr, Landammann, von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Fidel vo» Thurn, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcr, Sckelnrcistcr. Biel. Johann Petrr Wildcrmet, Sekclmcistcr; Benedict Roter, Stadtschrcibcr. Gegenwärtige Tagsazung wurde veranlaßt durch ein vom 20. Octobcr datirtcS Schreiben des Freiherr» Raßlcr, des Inhalts, der Kaiser sei geneigt, die Eidgenossenschaft in den zwanzigjährigen Waffenstillstand einzuschließen, welchen er und das römische Reich mit Frankreich verabredet haben, wogegen dann die Eidgenossenschaft auch in die Garantie einzutreten eingeladen werde. ». Es wird der Tagsazung ein ferneres Schreiben des Freiherr» Raßler vom 25. November, mit obigem wesentlich gleichen Inhaltes, vorgelegt, nach dessen Berathung befunden wird, man solle die Einschließung in den Waffenstillstand nicht nur nicht' ausschlagen, sondern vielmehr sollicirtcn; dagegen wird der Eintritt in die Garantie für gefährlich, der östcr- reichischcn Erbcinigung von 1511 und dem ewigen Frieden mit Frankreich nachthcilig erachtet, weil dadurch die Eidgenossen bei einem Bruch zwischen diesen Mächten ihre Neutralität aufgeben müßte». Von dicsti» Entschluß wird dem Kaiser und dem Frcihcrrn Raßlcr Mitthcilung gemacht. I». Der in Baden cingetrofffi» außerordentliche französische Gesandte von Gravcl, Markgraf von Marly, wird gemäß gemachter Ordnung mit drei Gesandten und zwei Amtölcutcn auf das Rathhaus abgeholt, wo er in seiner Proposition von beabsichtigten Einschließung der Eidgenossenschaft in den zwanzigjährigen Waffenstillstand mit dem Kaiser u»v dem Reich Erwähnung thut, den Eidgenossen aber den Eintritt in die Garantie desselben als gefährlich u»? dem ewigen Frieden mit Frankreich widerstreitend darstellt. Bei diesem Anlaß nimmt er von den Eidgenosse Abschied, da er als Minister nach Köln ernannt worden sei. Die Tagsazung beschließt, diese Einschließung in den Waffenstillstand mittelst Schreibens an den König nachzusuchen und empfiehlt durch einen Ehrc»' ausschuß dem Gesandten unter Glükwünschcn zum Antritte seines neuen Postens die Beförderung sE Schreibens. Diesem Ehrcnauöschuß wird sogleich ein pergamentenes Patent mit dem großen königlich^ Sigill bchändigt, worin die Einschließung in den Waffenstillstand bereits enthalten ist. Da aber bei nähcrE Prüfung in der Session darin nur die XIII Orte, deren Unterthancn, Städte und Landschaften, nicht ul'E die Zugewandten lind andere Mitvcrbündcte der Eidgenossen erwähnt sind, wird am 5. Dcccmbcr durch zweites Schreiben an den König die nachträgliche Einschließung dieser lcztcrn nachgesucht, wofür der Gesa»^ seine Verwendung verspricht. <. Nach dem Berichte von Basel haben die Franzosen dem Werkmeister v»s BrciSach die Erstellung einer Brüke auf die Rheininscl, wo sich die große Redoute befindet, verdingt, so d»» diese auf künftigen Mai fertig erstellt sein soll. Man beschließt, den weitem Erfolg abzuwarten. <>. Zürich mitthcilt, hat Baron von Stadel, Eommandant zu Evnstanz, neuerdings die Auslieferung der A»s reißer begehrt; aus Mangel an Instructionen aber läßt man es bei den in frühem Jahren von den gegebenen Erklärungen bewenden. «. Rüksichtlich der früher gemachten Anregung für Erzwekung einer höhE" November 1684. 123 "»d gleichmäßigem Titulatur gegen die Eidgenossenschaft und deren Stände und dieser unter sich, ist man »'sgemcin der Ansicht, an dem alten eidgenössischen Titel, den die Orte einander geben, sei nichts zu ändern, »nd werde es schwer halten, ihnen von außen höhere Titel zu sichern. Wenn man aber in eine Abänderung "»treten will, so muß jede Ehrcngcsandtschaft die von ihrer Kanzlei gebrauchten Titulaturen auf die nächste ^»hrrcchumig mitbringen, um dann für gehörige Gleichmäßigkeit unter den Orten und für Erzwckung einer ^chöhung derselben von Seite der Fremden etwas Gedeihliches festzusezen. t. Bei diesem Anlaß verlangt Tvlothurn Weisung, wie cö sich rüksichtlich der Titulatur des erwarteten neuen französischen Gesandten zu Ehalten habe. Darüber geht allgemein die Ansicht dahin, AbändcrungSvcrsuche seien jczt zu spät, und eS bcgcr, die gegen die Gesandten übliche Titulatur „Hochwohlgcbornc, gnädige Herren" und „Exerllcnz" ^'"zubehalten, eS wäre denn, daß ein solcher Gesandte eine gcbornc fürstliche Person wäre, in welchem Falle »>au die fernere Gebühr in Acht zu nehmen hätte. In Abwesenheit der Gesandten von Schwyz wird »»> Bedauern erwähnt, daß katholisch GlaruS das im September 1683 zu Baden gemachte VcrgleichS- »'Itruttient wieder an Luccrn zurükgeschikt habe. Der Gesandte von katholisch GlaruS eröffnet hierauf zur ^»hchuldigung seiner Landlcutc, diese hätten, troz der vielen gcwaltctcn Bedenken, dennoch aus die eindringlichen Mahnschreiben der katholischen Orte ihre evangelischen Mitlandlcutc anfragen lassen, ob sie geneigt M», mit ihnen über daS auf leztcr JahrrcchnungStagsazung gemachte Erläutcrungsprojcct in Unterhandlung "»zutreten; dieselben haben ihnen aber kurz antworten lassen, daß sie beim buchstäblichen Inhalt des Vrr- ^"chsinstrumcntcs verbleiben und weder rechts noch links davon abgehen werden. Da aber die Katholischen ^»ssilbc „je angenommen hatten, glaubten sie, es wieder an Luecrn znrükschikcn zu sollen. Der evangelische ^sandte crwicdcrt, seine RcligionSgenosscn verbleiben einfach bei dem Vcrglcichöinstrumcnt, da eS von so ^»M Herren gemacht worden, daß es keiner ferneren Erläuterung bedürfe. Nach dem Austritt beider sandten wird allgemein für bedenklich gefunden, die Sache also in Confusion zu lassen, vielmehr sollte Machtet werden, daS lcztc ErläuterungSprojcct noch zu Stande zu bringen. Die katholischen Orte rügen ^»bci, von Seite der Evangelischen seien gegenüber ihren RcligionSgenosscn in GlaruS keine Mahnschreiben ^ gegenseitige Bcrathung der vorgeschlagenen Erläuterung erlassen worden. Darauf wird das ErläutcrungS- Micct nochmals verlesen und in ctwaö bestimmterer Fassung dem Abschied beigelegt; zugleich wird verabredet, die Vororte Zürich und Luccrn, crstcrcs auf spccicllcS Ersuchen der evangelischen Orte, nochmals und ^"chzcitig eindringliche Schreiben an die Obrigkeiten beider Religionen in GlaruS erlassen, um sie zur ^M>eitigcn Verständigung über das Vcrglcichöprojcct zu ermahnen. I». Untcrwaldcn ob dem Wald "'»standet den im leztcn Iahrrechnungsabschicd enthaltenen Beschluß, daß, statt deö jeweiligen LandschrcibcrS Baden, die Orte daS Kanzlcigebäude auf ihre Kosten in Ehren halten sollen. Es wird dagegen von °chcn Herren, die beim Ankauf des Gebäudes für eine allgemeine Kanzlei mitgewirkt haben, bemerkt, diese Pfljcht t>cs LandschrcibcrS, daS HauS in Ehren zu halten, sei damals nur auf Beschaffung mangelnder ^kgcl oder Schindeln, auf Reinigung und Ausbesserung von Kamillen, Ocfcn u. s. w., nicht aber auf Mßcrc Reparaturen verstanden worden, indem lcztcre, wie bei andern obrigkeitlichen Häusern, von den ^"'teilhabenden Orten getragen werden müssen, i. (Die VII das Thurgau regierenden Orte sanunt den ^ Städten.) Berit beschwert sich, daß dem Sckclmcistcr Suri von Solothurn auf der Eonfercnz zu tningen troz seines vorgewiesenen CrcditivS der Rang und Siz als Repräsentant von Bern verweigert Mdc» ftj. Die übrigen Orte erklären diese Forderung alö eine Neuerung und ihre Weigerung als rein Miidsäzlich und keineswegs auf eine Kränkung Berns abzielend. Der Gegenstand wird behufs Fcstsezung 124 November lli84. einer künftigen Norm in den Abschied genommen. Ii. In Betreff der Bodcnsccstreitigkcit wird die lcztc Verhandlung zu Ochningen sainmt den damals aufgestellten Vcrglcichsvorschlägcn verlesen und ciit Plan dcS streitigen SecbezirkS vorgelegt. Darauf wird nach vielen abweichenden Meinungen das leztc in Oehningc» verfaßte Projekt der Eidgenossen, das der (Gegenpartei noch nicht mitgcthcilt worden, vorgenommen und n"t einigen Ergänzungen und Erläuterungen versehen. Der Vorschlag geht nun dahin: i. Da die Stadt Constanz sich erklärt hat, den sieben, beziehungsweise zehn Orten der March halber um die Hohheit aus dem Bodcnscc „über sich vom Anfange des eidgenössischen Territoriums von einem Gestade zum andern bis in die Mitte der Breite dcö Wassers gerechnet", weiterhin keinen Eintrag zu thun, soll cö hierbei sein beständiges Verbleiben behalten, dergestalt, daß sowohl die hohe als niedere Obrigkeit bei ihren Gerechtsame» in AUweg geschirmt seien. 2. Dagegen lassen auch die Eidgenossen die conslanzischcn Fischcrcircchtr und dic bestehenden Fischcrordnungcn in Kraft und Bestand, allerdings mit Vorbehalt der Fischrrcigcrechtigkcitrn der Gotteshäuser Münstcrlingcn und Kreuzlingcn, von Bottigkofcn und der thurgauischcn Unterthancn. 3. ES erscheint billig, daß die Schifflände zu Kreuzlingcn wieder in den alten Stand gcsczt werde; dic übrigc» Schiffstcllungcn läßt man zu obrigkeitlicher beliebigen Disposition verbleiben. 4. Der Zollvcrtrag von lb>5t soll gegen die Unterthancn im Thurgau gehalten und diese mit keinen neuen Lasten beschwert werden, wogegen man die Stadt Constanz bei ihrem Zoll, der Niederlage und Staffelgcrcchtigkcit ungestört belasse, i» der Meinung, daß die thurgauischcn Unterthancn ihren Wein, den sie zu Wagen oder zu Wasser dorthin führen, nach altem Gebrauch verzollen sollen. 5. Gleichwie man Oesterreich und Constanz gutwillig g^ stattete, längs des eidgenössischen Gestades mit allerhand Schiffen zu fahren und auch vergönnte, daß dic Schiffe zu ihrer Beschirmung bei einfallenden Ungcwittcrn angehängt werden, soll es auch fürdcrhin verbleiben. Diese Erklärung wird dem Landschrciber in Fraucnfcld zugcfcrtigt, mit der Weisung, sich bei Freiherr» Raßlcr zu erkundigen, ob er von seinen Principalcn ebenfalls irgendwelchen Vorschlag erhalten habe! bejahendenfalls soll der Landschrciber diese Erklärungen an einem dritten Orte mit dem Freiherr» auswechseln' Lcztcrcr wird hicvon schriftlich verständigt und dabei der Wunsch ausgesprochen, cS möchte diese Angclcgcnheil bis nächste Lichtmeß erledigt werden. Uri und Schwyz wollen sich auf kein weiteres Markten mehr cinlasst» und die Exemtion vornehmen, sofern cö nicht bei dem testen Vorschlag verbleiben könne. I v. (S. u. d> Vogteicn.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.. «Alle katholischen Orte und der Abt von St. Gallen, Schwyz ausgenommen.) In der erste» katholischen Session wird gegen katholisch GlaruS gerügt, daß cS daö badischc Verglcichsinstrumcnt so barsch an Luccrn zurükgcsandt habe. Darauf wird entschuldigend crwicdert, dies sei deshalb geschehen, weil »>»" katholischerseits bei der vor einem Jahr von den katholischen Orten gegebenen Erläuterung verbleiben möchü' nachdem aber auf lczter Jahrrechnung hierin etwas Aendcrung gemacht worden, worüber zwischen dc» Katholischen und Evangelischen eine ungleiche Auslegung walte, haben ersterc den leztcrn eine Besprecht vorgeschlagen, welche aber mit der Bemerkung abgelehnt wurde, daß sie nicht vom buchstäblichen Inhalt Vergleichs lassen. Erst hierauf sei das Instrument zurükgcschikt worden. So wurde dic Angelegenheit »" die allgemeine Session gebracht und darüber entschieden, wie oben zu sehen ist. Demgemäß schreibt da»" Luccrn an katholisch Glarus, zwei der von diesem beanstandeten Punkte, nämlich dic Bestrafung der Fc»r tagSbrüchc und dic Alicnirung obrigkeitlichen Gutes, seien damals erläutert worden; dafür, daß katholisch November tt>84. 125 ^laruö nicht von seinen evangelischen JNitlandlcuten in den Stroit mit Schwpz ivcgcn Uznach und Gaffer ^"nngczogen werde, wollrn sich die katholischen Orte mit aller Kraft verwenden; endlich sri dir branffandetc Klausel, daß feine Beschwerden über das VergleichSiustrument mehr angehört werden sollen, nicht dahin zu ^stehen, daß, wenn ein Artikel von einer Partei nicht beobachtet werde, der lädirtc Thcil nicht gehörigen klagen könne. Dieses wird dem Abschied beizufügen erkennt, x (Die mit Savoyen verbündeten ^tc.) An den savoyischcn Gesandten wird in Folge der Nichtbcantwortung des leztc» Herbst an ihn rr- ^'hcncn Memorials ein eindringliches ErinncrungSschreiben beschlossen, daß die schweizerische Leibgarde und crc ^'»ipagnicn »ach alter Gapitulation behandelt, die Neuerungen abgeschafft nnd den alten so billigen A"lprachen ein Genügen geleistet werden solle. v »» (S. u. Thurgau.) I»I». (S. u. SarganS.) ««. V katholische» SarganS regierenden Orte nebst katholisch GlaruS.) Wie Lucern eröffnet, haben die ^krren Maderni, Postverwalter zu Mailand, geschrieben, der Briefvcrkchr nach und aus Italien sei thcurcr ^worden und in Verwirrung gerathcn, so daß durch dir Auetorität der Orte Abhilfe gesucht werden müsse, "^rn, als mit der Sache am besten vertraut, erhält den Auftrag, die nöthigcn Schreiben behufs Erzirlung Abhilfe zn erlassen. ^''d«las,chnst Thuega». «>«l zxzx. (S. n. d. Vogtcicn.) Man anch In dem Abschnitte Herrschastso»>zelkgeiiheiten: >. Art. 498. Zollwese». >. i». „ ZOK. Gerichtshcrrschaften. ^ ., 793. LocaleS (Utwyl). »». «». „ ttitt. Beamte. «>. Art. 184. Ewiqer Bersprnch; sttliterderkanf. I». Art. 94. Kindcrtheilmiqe». >»>». i . Art. 308. Handela ». Bcikcheswese». v. »«. „ 349. Zurzacher Markt. v«. 4. „ t90. Jndicatnr- u. Compctenzanst. tl. ». „ 83. Obrijffeltl. (^titer, Rechte »c. »m. Nznach ». Kaster. «>«>. Art. 3. Schlnfisäze den N n. » an? dem Schwyzere^eniplar, in weichem dagegen zr ». v fehlen. Art. 708. Lecales (Mammern>. „ 709. LocaleS (Mammcrn). „ 951. LocaleS (Aadorf). Rheiuthal. '^Üchast Eargans. ^niichast Bade». A°Nteie„ Art. 309. Verschiedenes. Art. 309. Handels- ». Berkehrswesen. „ t9l. Jndicatnr- ». Competenzanst. „ 141. Jndicatnr- n. Compctenzanst. „ 113. Jndicatnr- ». tsompetenzanst. 75. Konferenz der evangelischen »iid deren zugewandten Orte während der Tagsaznng zu Baden. im November und Deccmbcr. Staatsarchiv Jtirich. All». Msch, Bd. «4, k°I. 4»». Gesandte: Die nämlichen wie auf der Tagsazuug; für evangelisch GlaruS Johann Christoph Statthalter. u. Urber Glarnergcschäft berichtet auf Verlangen Statthalter Elmcr, bei ihnen sei »ach der lcztrn ^^^'chunngstagsazung zu besserer Beruhigung ein Mandat wegen der Feiertage erlassen worden; in Betreff ^rläuterungSprojectcs zum sechsten Artikel dcö Vergleiches bitte er, seine evangelischen Landlrnte bei dem ür» Wortlaut zu schüzcn, indem sie ihrerseits keine Alicnation gemeiner Herrschaften und Güter bc- '^chligen und beide Religionsparteien einen Eid zur Schirmung der obrigkeitlichen Regalien haben. In 126 April t«85. nochmaliger Erdauerung dcS sechsten Artikels und des dazu gemachten ErläutcrungSprojecteS wird vo» sämmtlichen Orten befunden, derselbe könnte mit einiger Moderation ohne Vcrlezung des Instruments befriedigend eingerichtet werden und es sei nicht rathsam, um dieses Punktes willen das ganze Geschäft einer bedenklichen Weitläufigkeit auszusezen. Indessen wolle man erwarten, wie Luccrn die Zurüksendung des Instrumentes aufnehme, in der Meinung, das«, wenn Lucer» Bedenken trage, einen diesfälligen Anzug zu machen, rvangclischcrscits eher mit Vorsicht eine Anregung gemacht werden soll, als das Geschäft in der Verwirrung stckcn zu lassen. Der weitere Erfolg ist im allgemeinen Abschied zu sehen. »». Der vom Kaiser durch Freiherr» Raßlcr verlangte Eintritt in die Garantie des zwanzigjährigen Waffenstillstandes wird einstimmig abzulehnen beschlossen; dagegen soll bei den Minister» beider hohen Parteien um die Einschließung in den Waffenstillstand nachgesucht werden, namentlich aber in Rüksicht auf Mülhausen und Biel mit de»' Wortlaut: „Alle XIII Orte der Eidgenossenschaft sammt ihren zugewandten, auch sonderbaren mitverbündctcn Eidgenossen." Nach einem Berichte von Basel soll die französischcrseits unternommene Rhcinbrükc »nr bis an die Insel, wo sich bereits eine doppelte Rcdoute befindet, gemacht werden. Da dieses zu keim» Bedenken Anlaß gicbt, so wird von weiterer Anregung abstrahirt. «I. Die Collectcnkammcr in Bern hat laut dem Berichte der dortigen Gesandten den ihr eingeschossenen Sechstel der Licbeöstencrn nicht bloö an dic im Etat begriffenen Exulanten, sondern auch an dic verfolgten Durchreisenden verwendet, in der Annahm^- denselben werde anderswo nichts oder nur wenig gegeben. Diese Mitteilung sammt der beigelegte" summarischen Rechnung wird genehmigt. Zürich läßt sich dabei vernehmen, den mit Attcstationcn von Bcr" versehenen Durchreisenden seien ehrliche Reisegelder gegeben worden, was auch in Zukunft nicht wohl u"t^ lassen werden könne. Da laut Verabschiedung abermals ein Sechstel eingeschossen werden sollte, werbt Zürich über die täglich erwachsenden Ausgaben hinaus noch ein ErklcklichcS beitragen, soweit cS der Sta"^ der verfügbaren Stcucrgeldcr zulasse. An dic III Bünde und an Mülhausen wird das Ansuchen gestellt, ebenfalls und noch vor Weihnachten einen Drittel einzugießen und die Sammlung von Gaben mit de» übrigen Orten fortzusetzen. Basel und Schaffhauscn geben in den Abschied, nach Verbrauch ihrer EoUeetc ß> bei ihnen für Erhebung neuer Steuern wenig Hoffnung mehr vorhanden. «. lieber ein Schreiben bck Grafen von Isenburg betreffend die mit Brandunglük heimgesuchten Dörfer Obcrrcichcubach und Birst''" wird auf Begehren Bcrnö dem Abschied beigefügt, daß Zürich diesen guten Leuten bereits sechöztg Reichs thalcr Übermacht habe. Bern wird dic milde Betrachtung derselben lediglich überlassen, in Folge dessen ^ eine gleiche Gabe spendet. 7V. (Konferenz der evangelischen und deren zugewandten Orte. Langenthal und Solothurn. llitt."», 7. bis lll. April. (28 bis 3t März a K.) Staatsarchiv Zürich. All». Absch. Bd. 05, koi. IS. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bc^' Johann Anton Kilchberg», Schultheiß; Johann Karl von Büren, Vcuncr. Glaruö. Johann Christi Elmer, Statthalter. Basel. Johann Jakob Burkhard», Oberstzunftmeister; NiklauS Weiß, Drcierh^ Schaffhausen. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johann Konrad Ncukomm, alt-Burgcrinc's^ April 1685, 127 ^ppciizcll-Außcrrhoden. Laurenz Tanncr, Landammann. Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcr, ^krliiicister. Mülhausen. Josuc Fürstenbcrgcr, Stadtschreibcr; Doetor Martin SmilcziuS, Sekclincistcr. Abraham Scholl, Bürgermeister; Johann Peter Wildermet, Sekclincistcr. In Betreff der Bc»villkonunung des neuen französischen Gesandten Tambonneau ist man einstimmig, ^6 Ccremonicl vom Jahr 1678 einzuhalten. I». Bcrir führt Beschwerde, daß ungeachtet des zwischen ihm ""d dem Herzog von Savoycn im Jahr 1584 abgeschlossenen, von Karl IX ruid dem gegenwärtigen König Frankreich genehmigten Vertrages die zwei in der Landschaft Gex, nämlich zu Scrgy und Fcrnex, noch "drig gebliebenen Kirchen geschlossen worden seien. Hierauf wird der Entwurf eines VorstcllungSschrribens den König genehmigt und beschlossen, dasselbe de»» neuen französischen Gesandten bei Anlaß der Beglük- ^"uschimg in Solothurn in Anwesenheit aller Ehrcngcsandtrn zu überreiche» und zur Unterstüzung zu ^pfehlcn. Derselbe lehnt aber für den Anfang seiner AmtSthätigkeit einen solchen Austrag ab, verspricht ihn später zu übernehmen. Man beschließt nun, fernere Instanzen zu machen und dieselben mit Memorial zu begleiten. Sollte dann bis auf nächste Jahrrcchnung keine Hoffnung zur Wieder- ^"»ng der fraglichen Kirchen vorhanden sein, so »volle man sich dann weiter besprechen. «-. Auf den ^'chh daß der Intendant der Provinzen Burgund und Brcssc am 29. März vermöge eines königlichen ^ crctcs die Kirchenthürc des von Genf abhängigen Dorfes Moin habe vermauern lassen, wird ein Namens P ^üngclischcn und zugewandten Orte abgefaßtes Schreiben an den König und ein ferneres an den 'Mür u»d Staatösccrctär Colbcrt de Croißy verlesen und genehmigt und Genf mit dem Rath übcrschikt, zu sorgen, daß diese beiden Actcnstükc durch einen charaetcrisirten Deputirtcn bei Hofe abgegeben werden. Bei diesen vcrhängnißvollcn Zeiten wird wegen des evangelischen Schirmwescnö abermals ein Anzug ^ u»l> allseitig zugesichert, den dicSfälligen frühcrn Abschieden nachzuleben und sich vorsichtig in zcit- ^ Verfassung zu sezcn, wie jeder Gesandte selbst zu berichten wissen wird. «. Der von Genf auf den der proponirtc Fast- und Bcttag, der auf den hohen Donnerstag fallen würde, wird mit Vorbehalt den ^"^""üung der Obrigkeiten und daherigcr Kcnntnißgabc an Genf ans den 14. Mai verlegt, I. Auf ! Vortrag zweier Abgeordneten des am 24. Oktober v. I. durch eine große FeucrSbrunst schwer heim- >»,d ^in Bünden wird beschlossen, in jedem Orte die Verunglüktcn zur Unterstüzung zu empfehlen, üoar etwa iin gleichen Maß, wie vor zehn Jahren, da Chur von einem kaum so schweren Brandunglük ^ ^cii wurde, »x. (Die IV Städte.) Für die von Landgraf Friedrich von Hessen-Homburg nachgesuchte ^"^chaft seines neugcbvrncn Prinzen wird als Pathcngeschcnk in gleicher Weise, wie vor etwas Jahren dn anhaltischcn Gcvaterschaft, eine goldene Schale im ungefähren Werth von 1l)8l Gulden bestimmt, sc); ^ beschlossen, dem König von England bei seinem Regierungsantritt Glük zu wünschen. Indessen '^üeforscht werden, wie das Schreiben durch einen Hof oder eine qualificirtc Person in London sicher ^erercht werden könne. I. Mülhausen wird auf sein Begehren der Rath crtheilt, allsälligc weitere ^'»siviicn des LazaritcnordenS »vcgen dortiger Gefälle abzulehnen, bis man wisse, welchen Erfolg die vom ^"dcrn Orten an den König erlassenen Schreiben haben werden. It. Da Schaafhausen dem h^^dienten Proselytcn Broußon de Frcmont bereits 24 RrichSthaler verehrt hat, so übernehmen die übrigen ' denselben ihren Obrigkeiten zu gleicher Liberalität zu empfehlen. I. Den Herren Gonzcnbach ist das »dder^ ^mpfthlungsschrcibc» an den König bewilligt, jedoch in einer Faßung, daß dasselbe auch auf ^ 'u Frankreich wohnende Eidgenossen Anwcildung finde. 128 April 1K85. 77. Gemeineidgcnössische Tagsazung. Solothurn. !<»«"», 11. u. ltt. April. Staatsarchiv Zürich. Allg. Abschiede Bd. «S. ko>. I. — .tlavtonvarchl» Zug. Ungebundene Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Ber» Anton Kilchbcrgcr, Schultheiß; Johann Karl von Büren, Vcnncr und des Raths. Luccrn. Rudolpl! Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr; Johann Thüring Göldlin von Ticscnau, Bcnner. ilr> Johann Karl Püntiner, Statthalter; Anton Schmid, Ritter, alt-Landammann. Schwyz. Jakob Weber, Ritter, Landannnann; Heinrich Fridolin Rcding, Panncrhcrr. Unterwaldcn. Wolfgang Müller, La»b ammann ob dem Wald; Franz Achcrmann, Landannnann, und Johann Jakob Stultz, alt-Landammann dem Wald. Zug. Beat Jakob Zurlaubrn, Ritter, Ammann; Joseph Jtcn, alt-Landvogt im Thurga»' Christoph Andcrmatl, Sckclmcistcr. Glarus. Johann Georg Bachmann, Landammann; Johann Christof Clmcr, Statthalter. Basel. Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmeister; Riklaus Weiß, Drcicrhe^ Frei bürg. Johann von Castclla, Sekclmcistcr; Joseph Reiff, alt-Burgcrmcistcr. Solothurn. Fra"! Suri, Schultheiß; Johann Georg Wagner, Ritter, alt-Schulthciß; Johann Victor Besenval, Stadtvci»'^ und Sekclmcister. Schaffhauscn. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johann Konrad Rcukomm, u»' Bürgermeister. Appenzell. Johann Konrad Gygcr, Ritter, Landannnann, von Jnncrrhodc» ; Laure^ Tanncr, Landammann, voil Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Peter Besenval, fürstlicher Pfalzra^ Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcr, Sckclmristcr. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister; Joha"" Peter Wildcrmct, Sckclmcistcr. Nachdcni der französische Gesandte Robert von Gravcl im Juli vorigen Jahres gestorben und d«^ dessen Sohn von Gravcl von Marly als außerordentlicher Gesandter ersezt worden war, traf im verflösset Dccember als neu gewählter ordentlicher Gesandter Michael Anton Tambonncau, Präsident der Rechnung kammcr von Paris, in der Eidgenossenschaft ein. In Bcrüksichtigung der harten Winterszeit hat derselbe ^ Abhaltung der Lcgitimationstagsazung erst mit Schreiben vom 28. März beim Vorort Zürich nachgesucht t sein Crcditiv vom 14. November 1684 demselben bestellt. Darauf wurde gemäß den Abschieden von 1^' 1648, 1674 und 1676 diese allgemeine Tagsazung ausgeschrieben. Nach abgelegten Curialien wird ^ Abschied von 1676 sammt dem königlichen Crcditiv verlesen und beschlossen, die Bcglükwünschung nach ^ im leztgcnanntcn Jahr beobachteten Form vorzunehmen, die rükständigcn Fordcrungsansprachcn nicht zu ^ rühren, sondern allein das Interesse der XIII lind zugewandten Orte zu empfehlen und die gegcnsti^ Haltung dcö ewigen Friedens und der alten Bündnisse in Anregung zu bringen. Auf die besti»'^ Audicnzzcit begaben sich sämmtlichc Gesandte zum französischen Ambassador, welcher sie in dem Hof außerss^ der ersten Thürc des untern Saals freundlichst empfing und einführte. Auf die von Bürgermeister im Namcn Aller gehaltene Begrüßungsrede crwicdcrtc der Gesandte, der König sei aufrichtig bestrebt, bundcsgemäßcn Verpflichtungen nachzukommen und den Eidgenossen Beweise seiner Freundschaft zu auch er, der Gesandte, selbst werde glüklich sein, der ganzen Republik und jedem Ort insbesondere st' Dienste zu erweisen. Nachdem man hierauf die „Hofstätt besichtiget", ging man in den obern jffel April 1685. 129 Hörsaal z„r Tafel, wo Alle köstlich tractirt und dcr Tag mit Freuden zugebracht wurde. Dcö folgenden "HcS gingen die Gesandten nach dem Beispiel von 1673 und 1676 dem Ambassador für seine gute Auf- ^l»»c zu danken. Dabei wurden ihm die Ansprachen der Obersten und Hauptlcutc aus den Jahren 1635, ^ " und 1637 angelegentlich empfohlen und er im Weitem ersucht, die unter heutigem Datum an den ^ug und die Staatsministcr LouvoiS, Colbcrt und Lcpellcticr erlassenen dicsfälligen Schreiben zu unteren. Gleichzeitig wurde seine Verwendung dafür angesprochen, daß die zugewandten Orte in den zwanzig- ' >ngen Waffenstillstand eingeschlossen werden. Dcr Gesandte versprach seine bereitwillige Unterstüzung in «den Beziehungen, worauf sich die Gesandten verabschiedeten. Besondere Verhandlungen dcr katholischen Orte. >». (Die mit Wallis verbündeten katholischen Orte.) Landschrciber Johann Krcy nnd Panncrhcrr ' bwn Franz Courten erscheinen als Abgeordnete von Wallis und bringen gegen Bern verschiedene Bc- Mcrdcn an, namentlich daß leztcrcS gegen den bisherigen Bcsiz die Hälfte dcr Brüse bei St. Mauriz bcan- 'chc, die Grenze auf dcr Gcmmi über die „nasse Platte," und diejenige auf dem Berg Sanctsch über die ^ )e oberhalb Gstcig, „Tritt" genannt, ausdehnen wolle; außerdem unterfange sich Bern, durch Einwcrfung " Steinen die Rhone auS ihrem alten Bett ab- und gegen das Städtchen St. Mauriz zuzuleiten, nnd ücstattc es den bundcsmäßigen freien Verkehr nicht. Im Weitem fordert Wallis, daß die alten Mischen MorcleS und Arbignon wieder hergestellt und die neuen ausgelöscht, ferner daß dcr Ge- ^ "de Arbignon die von Landvogt Güdcr eonfiScirtc Alp wieder rcstituirt, die Excmptionen dcr Bürgerschaft St. Mauriz, mit Einbcgriff dcr Abtei auf dem St. BcrnhardSbcrg, beachtet werden, und endlich daß der widerrechtlich in die Rhone gestürzten Porte, welche Wallis zur Anschlagung dcr bcrnerischen "tlvncn aufgerichtet hatte, Gcnugthuung ertheilt »verde. Hierauf gestüzt wird Rath begehrt, ob nicht im »vi, ^ beiderseits bezeichneten Schiedsrichter iir ihrem Entscheide zerfallen, dcr Obmann > den XII Orten ernannt werden sollte. Darüber wird gutgefundcn, beide Parteien sollen nochmals eine Aus ^ ^vuferenz veranstalten, von den Orten sich Vermittler erbeten, den Augenschein einnehmen und eine Gleichung versuchen. Sofern Bern diesen Antrag nicht annehme, möge Wallis noch vor dcr badischen rv. 7—vrr» vag» ?«>iirag »INN annepmr, möge 2van«o nocy vor oer vaoynirii solches behufs Jnstruetionserthcilung cinbcrichtcn. (Die katholischen Orte außer Schwyz ^ ^larus.) An katholisch GlaruS wird in Abstand von Schwyz, das mit GlaruS wegen Uznach und >>bcr^ Streite steht, eine nachdrüklichc Mahilung erlassen, sich mit seinen evangelischen Mitlandleutcn l>aß hergestellt «verde. Luccri« und Sotvthurn «vcrdcn sich bei den Gesandten von Zürich verwenden, ^>nc gleiche Mahnung von den evangelischen Ständen aus an ihre ReligionSgenoffen in GlaruS abgehe. ' lS. u. Thurgau.) e au» dkm Zugcrexcmplar. ^ Man sehe auch in der Abtheilunq Herrschaftsaiiaelkaenheiten: ^"lschaft Thurga». «». Art. 42». Marche». 17 130 Juni 1K85. 7». Conserenz der V katholischen Orte. Lucer«». ttt. u li». J»»,»i< Staatsarchiv Lucer». Mg. Absch, Bd. UXXI, koi. «. Gesandte: Luccrn. Joseph Amrhyn, Schultheiß und Panncrhcrr; Eustachius von Souncnbcrg, Ritter, alt-Schiilthciß; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvcnncr; Landvogt Hanö Martin Schwytzer, des Raths. Uri. Johann Karl Püntincr, Landammann; Johann Franz Schmid, Landschrcibcr. SchwPl Jakob Weber, Ritter, Landammann; Franz Ehrlcr, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Peter Entz, Land^ ammann ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, Landammann und Landshauptmann ob und nid dem Wald, Franz Achcrmann, alt-Landammann nid dem Wald. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Ritter, alt-Amman»' Johann Weber, alt-Landvogt zu Baden, des Raths. ». Der ncuangclangte päpstliche Nuntius Jakob Cantelmi, Erzbischof zu Cäsarca, eröffnet in der ve» ihm nachgcstichtcn und erhaltenen-Audienz sein Crcditiv vom t2. Mai, vermeldet den V katholischen Ortt" die hohe Zufriedenheit des Papstes über ihre Unterstüzung der katholischen Glarncr, empfiehlt ihnen für und zur weitem Befürwortung auf der nächsten Tagsazung in Baden das Interesse der Christenheit gcg"' deren Erbfeinde, die Türken, und verwendet sich, gcstüzt auf ein dieSfälligeS Schreiben des CardinalS vom 12. Mai, für den Bischof von Como, dessen Rechte in den cnnetbirgischcn Pogtcicn laut eingelegt^ Memorial von den unkatholischcn Orten sehr beeinträchtigt werden. Nachdem der Nuntiuö wieder abgetreten wird ihm die erwiesene Ehre durch einen Ausschuß verdankt und die Versicherung crtheilt, daß alle v»» ihm empfohlenen Punkte den Obrigkeiten in Treuen berichtet und zur Instruction sollen anhcim gcst^ werden. I» — «. (S. u. Thurgau.) t. Da wegen des Jurisdictionsstreites auf dem Bvdcnscc von ^ Stadt Constanz keine Rcsollltion und von Freiherr» Raßlcr keine Antwort erfolgt, auch die Klage Konstanz wegen Steigerung des Zolls noch immer pcndcnt ist, so wird beschlossen, auf nächste Jahrrcchiu»^ sofern bis zu dieser Zeit keine gcnüglichc Erklärung erfolge, die Exemtion im Thurgau eintreten zu lässig wovon Freiherr Raßlcr durch Zürich in Kcnntniß gesezt werden soll. «x. Da man wahrgenommen hat, ^ Wallis den ihm in Solothurn crtheilten Rath unrichtig dahin verstanden, als hätte es und Bern einander nochmals eine Ausgleichung zu versuchen und im Fall des MißlingcnS die Vermittlung andc^ Orte anzusprechen, wie denn von Wallis in diesem Sinn an Bern geschrieben worden ist, wird dem erstes angezeigt, es sei nun der Erfolg dieses Schreibens abzuwarten; man wünsche aber auf die Jahrrcchnu»^ tagsazung Bericht zu erhalten, um ihm nach Umständen trostlich an die Hand gehen zu können. I». ^ savoyische Gesandte hat entgegen seinem schon vor fast einem Jahre gegebenen Versprechen, das ihm va>w^ übergcbcue Memorial bei Hofe unterstüzen zu wollen, noch keine bezügliche Mitteilungen gemacht; es daher beschlossen, über diesen Gegenstand, im Einvcrständniß mit Frciburg, auf die bevorstehende Tagsal^ dahin zu instruircn, daß der Gesandte ernsthaft an sein Versprechen erinnert werde, ansonst sich die ^ bündetcn Orte selbst zu helfen suchen werden. I u. Is. (S. u. Thurgau.) I. Oberst Karl Emanucl ^ Bcroldingcn thcilt mit Schreiben vom ll. Juni den Orten mit, bei den guten FricdcnSauSsichtcn habe sein im mailändischcn Staat befindliches Regiment beurlauben wollen; auf Verwendung guter Freunde sei darauf die Beibehaltung desselben vorgeschlagen worden, sofern der monatliche Sold auf den Mann Juli 1KK5, 131 ^hn gute Bazen herabgesezt werde. Dieses Anerbieten scheine ganz annehmbar, und es sei auch rüksichtlich richtig^,, Bezahlung drr spanischen Pensionen vortheilhaft, wenn sich cin schlvcizerischcö Regiment im "'ländischen befinde. Diese Mitthcilung fall den Obrigkeiten hintcrbracht werden; anläßlich wird jedoch Hnerkt, der Bericht hätte vom Regiment selbst ausgehen und die reducirte Kapitulation beigelegt werden ° k", ,„id es sei daher besser, wenn dasjenige, was daS OffieicrScorpö ohne Vorwissen und Zustimmung der ugkcitcn paetirt habe, ignorirt werde. >». Wegen Erstattung der Reisekosten nach Mailand in Betreff kr sticsundhcitö- und' VcrkchrSvcrhältnissc lvird nochmals beschlossen, daß darüber auf die nächste badischc "Wzung instruirt und getrachtet werde, die ansprechenden Orte zu befriedigen, i,. (S. u. Baden.) krech„rmgstagsaznng Baden in den Abschied genommen. v. . Man sehe anch i» dem Abschnitte Herrschaftsan>,cle,tenheiten: "Mstchast Thiuftau. I». Art. «84. LocaleS (Gachnang). v. Art. 7tl>. Locales (Mammern). «. „ 7l2. Locales (Mannenbach). I. „ 80. MItreglerunft der III Städte. «I. „ «52. LocaleS lAadorf). It. „ 7«4. Locales (Ntwyl). "st Sarnaus. «». Art. 2S7. Stifte ». Klöster (PfSfers). "st Bade». i,. Art. 388. Kirchl., Glaubenss., Geistliche. 79. Gemeiileidgeilössische JahrrechnullstStagsaziiilg. Baden. 1l!!!5, l. Juli. ""'°»rchiv Zürich. Mg Absch. Bd. «». S. »2. - Staatsarchiv Vuccrn. All«. Absch. Bd. UXXI. s.a. SS. - «andeSarchiv Schwvj. Absch. H ^ksandtc: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Johann Kaspar Eschcr, Statthalter, ^ist " Anton Kilchbergcr, Schultheiß; Abraham Tillicr, Sckelmeister. Luecrn. Rudolph Mohr, ^^^^iltcr und Stadtvenner; HanS Äkartin Schwyhcr, Landvogt und des Raths. Uri. Hauö ^nd Landammann; Johann Franz Schmid, Landschrriber. Schwyz. Jakob Weber, Ritter, x "'"mann; Franz Ehrlcr, alt-Landammann. Untcrwaldrn. Peter Entz, Landannnann ob dem Wald; ^""n Ludwig Lussi, Landammann, und Johann Franz Achcrmann, alt-Landammann nid dein Wald, x.^ Vkat Jakob Zurlaitben, Ritter, alt-Ammann; Josuc Jten, Landvogt und des Raths. GlaruS. Georg Bachmann, Landammann; Johann Christoph Elmer, Statthalter. Basel. Johann Jakob Hardt, Obcrstzunftmcistcr; Johann Balthasar Burkhardt, Dreicrhcrr. Frei bürg. Tobias Gottrau, ^ "sthciß; SiUi^ Sekclmeistcr. Solothurn. Franz Suri, Schultheiß; Urs Suri, Sckelmeister. j^^hh""sen. Johann Konrad Ncnkonnn, Bürgermeister; Tobias Holländer, alt-Burgcrmcister. Appen- tzg . ^'h"">> Konrad Gygcr, Ritter, Landannnann und Panncrherr, von Jnncrrhodcn; Laurenz Tanncr, ^ "'"mann, von Außcrrhoden. Abt von St. Gallen. Fidel von Thum, Ritter, Landhofmcistcr. ^ ^ St. Gallen. Tobias Schobingcr, Sckelincistcr. 132 Juli 1686. ». Rüksichtlich des MünzwcscnS lasse» es die »leisten Orte bei den früher» Abschieden bewenden, Dtt> oder vier Orte möchten die PhilippSthaler für zwei Gulden Yassiren lassen; Schwyz beantragt, daß >na» in der ganzen Eidgenossenschaft nach glcichhaltigcr Probe münze; Appcnzcll-Außcrrhodcn dringt auf de» Verruf der Churcr Kreuzer oder Bluzgcr, weil sie nichts nuz seien. Dies AllcS wird in den Abschuß genommen, I». In Berathung des SchirmwcscnS, wobei die Gesandten von Schwyz austreten, lassen eS d>e meisten Orte bei der ersten dahcrigcn Ordnling bewenden; diejenigen, welche dieselbe ihrerseits ausgehoben, bleiben thcils beim Abschied von 1681, thcils entschuldigen sie sich mit mangelnder Instruction. M im November 1677, bringt Zürich die Einführung gleichen Gewichtes lind Maßcö in der ganzen E>^ gcnosscnschaft neuerdings in Anregung und reicht ein dicsfälligcö Memorial ein. Dasselbe wird uä re- lkreiulurn genommen, «I. Auf die erneuerte Erinnerung zur Bezahlung der Reisekosten der lcztcn Gcsandtschh' nach Burgund entschuldigen sich einige Orte mit fehlender Instruction, andere damit, daß sie zu jener ^ sandtschaft nicht gestimmt haben, andere endlich erklären sich zur Zahlung bereit, wenn alle Orte ihren Anth^ entrichten. Deshalb wird für die Zukunft folgende Ordnung gemacht: 1. Wenn in allgemeinem Standes' intcrcssc und mit allgemeiner Zustimmung Gesandtschaften abgeschikt werden, soll jedes Ort seinen A»th^ Kosten bezahlen; diejenigen aber, welche gegen solche Gesandtschaften Einsprache machen, sollen zu Beiträgt nicht angehalten werden. 2. Wenn eine Gesandtschaft um hoher Nothurft einer gemeinen Herrschaft wilb" durch die Mehrheit beschlossen wird, sollen alle regierenden Orte an die Kosten beitragen; doch mag st^ Ort seine Gründe dem Abschied einverleiben lassen und ist dann an den Beschluß der übrigen Orte »i^ gebunden. 3. Wenn ein Ort allein um seines besonder» Interesses willen, oder ein Partieular eine ^ sandtschaft unter gesammtcr Orte Namen verlangt, hat der Begehrende die Kosten zu tragen. «>. Orte, außer Schwyz, GlaruS und der Abt von St. Gallen.) Da berichtet worden, Schwyz und Glar»^ wollen gegen den Willen des Gotteshauses St. Gallen in der Grafschaft Toggcnburg durch ihre Gesandt das Landrccht erneuern lassen, ungeachtet der Abt gütliche oder rechtliche Erörterung des Handels anerbot habe, werden an beide genannte Orte und an die Landschaft Toggcnburg Schreiben erlassen, des Inhalt daß die dem Gotteshaus widrige Landrcchtöcrncucrung bis zum gütlichen oder rechtlichen Auötrag der eingestellt bleibe. Dieser Beschluß wird den Gesandten von Schwyz und GlaruS und demjenigen dcö von St. Gallen mitgetheilt, beiden erster» mit der Empfehlung, demselben nachzukommen, t. 85. 133 Ansprachen dcr vier Regimenter aus den Jahren 1635, 1636 und 1637 bei Hofe zu befürworten empfohlen, Der Gesandte crwicdrrt hierauf, dcr Einschluß in den zwanzigjährigen Waffenstillstand sei für das ganze cid Pnösshche Corpus gemeint; in Betreff dcr Ansprachen auö den verflossenen Drcißigcrjahrcn sei dcr König ^>cr Jntcntio», Das nachträglich durch den Landschreibcr in Baden gestellte Gesuch, diese Zusicherungen ^iftlich zu crthcilcn, wird jedoch abgelehnt, indem man beiderseits „charactcricrt" sei und einander trauen ^fe, wobei man es dann bewenden läßt. Sollte wegen dcr Ansprachen der vier Regimenter eine Gc- ^ndhchust an de» König gewünscht werden, so ist man einig, dieselbe in eidgenössischem Namen beglaubigen N' lasse», Rüksichtlich dcr Titnlatnren läßt man es bei demjenigen verbleiben, was bisher gegen Papst, basier, Könige, Herzoge, Republiken, geistliche und weltliche Knrfürstcn, Ambassadorcn, gekrönte Häupter, Aüritctetc Prälaten und gcbornc Fürsten, Cardinälc, den apostolischen Nuntius, Erzbischösc und Bischöse, Fürsten zu Hcitershcim, die österreichische Regierung und die Orte dcr Eidgenossenschaft üblich war; ^liegen werden nach dem leztjährigcn Vorschlag neue Titulaturvorschriften angenommen gegen den Fürsten ^ Psäfers, gemeine Prälaten, Pröpste und Eapitrl, daö Domeapitcl zu Eonstanz, Eommcnthurcn Blalrhcscr deutschen Ordens, Residentcil und Abgeordnete gekrönter Häupter, Grafen, Freiherren und Edcllrutc. a die Eidgenossenschaft in dcr Titulatur von Kurbaycrn „sehr mager" gehalten wird, so erhält dcr Landesmeister von Thurn den Auftrag, privatim einige Verbesserung zu sollicitircn. i. lieber das in den schied gcnommene Begehren des Ammann Zurlaubcn um Schild und Fenster in seine Wirtschaft zu ^üiicnberg eröffnen etlicher Orte Gesandte, ihre Obrigkeiten hätten beschlossen, in Baucrndörfcr keine solche zu geben, k—(S. u. d. Vogtcicn.) ». (Die VII das Thurgau regierenden Orte sammt den Städten.) Freiherr Raßlcr macht mit Schreiben vom 6. Juli aus Waldshut die Mitthcilung, die Zu ^fft der in Luccrn abgehaltenen Eonfcrcnz betreffend den JuriSdictionSstrcit auf dem Bodcnsee sei ihm nicht "'chr in Eonstanz zugekommen; er hoffe aber, dcr dortige Hauptmannschaftsvcrwaltcr werde dem Landschreibcr Thurgau die weitere Erklärung gemacht haben. Da man in dcr Hauptsache nicht weit von einander zu scheine, und er seinerseits de» Eidgenossen so weit entgegengehe, erwarte er, cS werden diese in den ^cr» Punkten seiner Intention um so weniger entgegen sein. Darauf wird ihm in Antwort crthcilt, man . sich mit dcr dem Landschreibcr im Thurgau gemachten Eröffnung nicht zufrieden geben; sofern nicht "halb einer Woche über die hcrwärtigc Entschließung eine positive Antwort erfolge, würden die allseitigen s rnctionen in Vollziehung gcsczt werden. Hierüber wird von Frciherrn Raßlcr unterm 1>t. Jnli crwicdrrt, man die eonstanzischc Erklärung nicht für genehm halte, schlage er laut Erbcinigung daö Recht dar. ^ Schreibe» vom 16. Juli wird darauf nach WaldShut zurükgeantwortet, die meisten Streitpunkte betreffen ' die unwidcrsprcchlich in dcr hohen Jurisdiction dcr Orte gelegen seien, worüber man keineswegs Tisch ^ccht zu bestehen schuldig sei. Was den von Eonstanz begehrten Bezirk auf dem Bodcnsee und die .^^mingen betreffe, habe man sich schon in dcr rcichcnauischen Erklärung ausgesprochen, diesfalls alle '"hr und Billigkeit walten zu lassen, so daß ein Rcchtövorschlag unbegreiflich erscheine; man erwarte Mtttn befriedigende Antwort. Unterm 17. Juli erfolgte eine solche, worin angedeutet war, man - ^ sich über die Hauptpunkte, nämlich den Bezirk auf dem Bodcnsee und die Fischcrordnung, wohl ver- '»ilP übrigen Punkte» müsse er laut erhaltenem Befehl vorsichtig sein, indem dieselben das M», Interesse dcr Stadt Eonstanz berühren, woraus Barou von Stadel sehr aufmerksam sei. Obschon li»d Srtc eröffneten, sie seien stricte angewiesen, bei dem leztrn eidgenössischen Projekt zu verbleiben 'Nif Vollziehung des eingestellten Arrestes zu dringen, so verständigt man sich doch, den Landschreibcr 134 Juli 1K85. Reding zu Herrn Raßler nach Waldshut zu schikcn, um mit ihm privatim und wie aus eigenem Antrieb Rüksprachc zu nehmen. Derselbe äußerte sich mündlich, wie zuvor schriftlich, und sprach den Wunsch aus, es möchte dieser Anstand bald beendigt und von Arresten abstrahirt werden, indem sonst der Kaiser !" gleichen Maßregeln veranlaßt werden könnte. Dabei gab er der Eidgenossenschaft noch besonders zu bedenke», mit was für Conditioncn das Landgericht lind die Hohheit an dieselbe gekommen sei, womit auf die Wieder lösung gedeutet werden wollte. In Folge eines von Raßler geäußerten Wunsches wurde der Landschrcibcr, nachdem die Gesandten von Bern bereits verreist waren, auch zum Stadtcommandanten von Stadel m»st Eonstanz geschikt, um ihm zu bemerken, man dürfe in die früher dem Kaiser, seinen Minister» und "»» Stadt Constanz gegebene Erklärung der militärischen Interessen halber kein Mißtrauen hegen; ferner, »"' sich zu erkundigen, wann der Augenschein wegen des Bodenseeö werde vorgenommen werden, in der Meinung daß der dahcrigc Befund dem Vorort Zürich zu Händen der übrigen Orte werde mitgctheilt werden. Jndcsst" einigte man sich, von der Vollziehung des Arrestes abzustehen und den Gegenstand in den Abschied l" nehmen, indem der Versuch der Wicderlösung die bedenklichsten Folgen haben könnte. Dabei hielt man st'" das Beste, die Anstände wegen des Bezirks auf dem Bodensee und wegen der Fischerordnung an ein Ziel bringen, was dem Anschein nach zur Befriedigung der Orte möglich scheine, von den andern drei Punkte» aber Umgang zu nehmen und einfach beim Bcsizstand und den gegebenen Erklärungen zu verbleiben. Abreise aller Gesandten erstattete dann der Landschreiber des ThurgauS unterm k. August an Zürich eine» Bericht über seine Unterredung mit von Stadel, welcher dem Abschied beigefügt wurde und dahin lau»» Stadel verlange von den X Orten beharrlich die Erklärung, daß sie auf thurgauischcm Boden, wenigst»"'' auf einen Kanonenschuß weit, zum Rachthcile der Stadt Constanz nichts aufrichten oder machen last»" wollen. Im Weilern habe er sich geäußert, über die andern Punkte werde man nach vorgenommen»"' Augenschein und mündlicher Besprechung sich wohl verständigen können, v—(S. u. d. Vogici»"' xx. (Die VIII alten Orte.) Schwyz beschwert sich abermals, daß seine Angehörigen, denen vor et»""' Zeit zwei Ochsen entwendet und ins Luccrncrgcbict verkauft worden seien, dortselbst keine Rükcrstattung Hab»" auswirken können, obschon die alten dicSfälligcn Abschiede vor einem Jahr bestätigt worden waren. Lucc»" entschuldigt sich mit mangelnder Instruction und berichtet, der lcztjährigc Abschied sei auch seines Ortes »" genommen und ins Stadtbuch eingeschrieben worden. Die übrigen Orte äußern sich dahin, die beschädig" Partikularen sollen gemäß leztjährigcm Abschied ihren Rechten gehörigen OrtS nachwcrbcn. (S. u. Baden.) ««<«-. (Zürich, Schwyz und Zug.) Zürich klagt, daß ihm ein Thcil des Holzes, wclä»' es vom Stande Schwyz angekauft hatte, und das durch die Sihl geflößt worden, durch Angehörige Zug entfremdet werde. Die Gesandten von Zug versprechen, der Sache nachzuforschen und die Th»"' gebührend zu bestrafen. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. (Alle katholischen Orte, Schwyz ausgenommen, und der Abt von St. Gallen.) Es wird ^ von katholisch Glarus am 23. Juni an Luccrn erlassene Schreiben in Abwesenheit des Landau»»»"'' Bachmann vorgelesen; laut demselben haben die Evangelischen auf die au diese gemachten Vergleichs»»»»^ in Antwort die Frage gestellt, ob denn sie, die Katholischen, zur Unterzeichnung des Vergleichöinstr,»»»"^ geneigt seien, sofern man sich cvangclischerscits mit ihnen über die FeicrtagSbrüchc und die vogteili»V Sachen vergleiche. Da aber der dritte Beschwcrdcpunkt wegen Uznach und Gaster nicht berührt worvc» st'' Juli 1K85, 135 haben sie ihnen für ein und alle Mal zu wissen gcthan, wenn cvangelischcrscitö nicht alle drei Punkte nachgeben werden, werde katholisch GlaruS das VergleichSinstrument nicht besiegeln, Landammann Bachmann, g dann in die Sizung berufen wurde, gicbt über die Vergleichsversuchc mit dem Gtgcnpart mündlichen ^"sjchlttß. Nach seinem Abstand finden die übrigen katholischen Orte, die Beendigung dieses LandeSstrcitcS ^rdc mehr von den Katholischen, als den Unkatholischc» behindert. Daher wird dem Landammann Nachsann wieder eröffnet, „man sei dieser Sache halber nunmehr müd"; wenn katholisch GlaruS nicht so zähe "a dein Punkt wegen Uznach und Gaster festhielte, so wäre dem Anschein nach Alles leicht in Richtigkeit zu /gcn. Es wird daher unterm l3. Juli ein eindringliches Schreiben an katholisch GlaruS erlassen und 'h'» darin vorgestellt, wie durch seine Hartnäkigkcit das VcrgleichSwerk „recht schimpflich zu Boden gestürzt" indem man von den evangelischen Orten erfahre, daß ihre RcligionSgenosscn in GlaruS die Er- ^"lcrungen der früher» Tagsaznng über die zwei wesentlichsten Anstände annchmcn würden; wenn cö den g der katholischen Orte außer Acht seze, so werden sie ihre Hand zurükziehcn, „weil Ihr doch meinet, ^ Sachen besser, als aber wir zu verstehen." vo«». (Die katholischen Orte außer Schwyz und GlaruS.) ^ Abt von St. Gallen läßt durch seinen Abgeordneten weitläufig vortragen, welcher Anstand zwischen ihm ^ den beiden Orten Schwyz und GlaruS wegen Erneuerung des toggcnburgischcn Landrcchtes eingetreten ^ und welche nachthciligc Folgen dies für ihn haben müßte. Schwyz sei in dieser Sache besonders rührig und , ,'u ^crnchmcn nach soll zwischen Schwyz und GlaruS nächstens in Lachen eine Eonfcrcnz stattfinden. Auf Vortrag wird an Schwyz unterm 4. Juli ein Schreiben erlassen, worin es der wichtigen Consequcnzrn ^gcn dringend gemahnt wird, in dieser Sache behutsam zu Werke zu gehen. Der Landrath von Schwyz ^Uwortct darauf unterm 7. Juli, er verwundere sich über die unerwartete Mahnung in einer Sache, deren "ud und Folgen gar nicht berührt werden; da er aber über Ursache und Urheber dieser Schritte „Geruch" m so sei eine Besprechung mit GlaruS, „waömasscn bekannten zum Streit wider unö geneigten stru^" ^ unvcrhostem Fall zu begegnen sei," um so nöthigcr. Sollte sie Jemand wider authentische Jn- Siegel und Briefe hindern wollen, so werden sie sich zur Aufrcchthaltung ihrer Rechte sowohl mit "»den als sonst gewachsen zeigen. WaS dann darüber vor allgemeiner Session beschlossen worden, ist ^ ^kr s angegeben, III. (Alle katholischen Orte und der Abt von St. Gallen.) Die Ercditivc des ' apostolischen Nuntills Cantclini werden vorgelesen und Lucern beauftragt, in aller Orte Namen darauf ^ )rc»dc Antwort zu ertheilcn und dabei namentlich auch dcS Internuntius Ehcrufini mit Anerkennung zu du ^ Eröffnung, daß der Nuntius auf lcztcr Eonfcrenz zu Lucern Untcrstüzung gegen za nachgesucht habe, wird Lucern ersucht, im Falle erneuerten Begehrens die Orte in bester Manier ^^ch"!dige», da man vor einem Jahre.so viel Pulver abgcschikt habe. Die Stellung von Gesuchen an ^ ^Uc» verbündeten Orte.) Dem Gesuche der Regimenter Zwcycr und Erivclli lim Verwendung bei dem ^^"atvr von Mailand, dem Markgrafen Erivclli und andern Minister» wegen capitulationöwidrigcr Bc «k - ' ^ — i- - ' - " — otteshäuscr lasse man wohl gewähren. Iiiiii. (S. u. vier cnnctb. Vogtcicil übcrh.) ili. (Die mit ^'bernator ag und unrichtiger Bezahlung wird entsprochen lind Lucern beauftragt, im Namen aller Orte die ^llgcn Schreiben zu erlassen. liliU. (Die mit Savoycn verbündeten Orte lind katholisch Appenzell.) Da y von Grcißy auf alle Reklamationen noch keine Antwort crthcilt hat, wird ihm von hier auS »>, ^ ^"dringlich geschrieben mit der Bemerkung, wenn keine Befriedigung erfolge, werde eine Gesandtschaft b»d abgcschikt werden, III. (Die V katholischen Orte.) Auf die abermalige Reklamation Lucernö Uns, betreffend die Vergütung der Reisekosten der in der EontagionSangclcgenhcit nach Mailand ab- 136 Juli 1685. geordneten Statthalter Mohr von Lnccrn und Landammann Schmid von Uri erklären sich die drei übrigc» Orte zur Erstattung ihres Betreffnisses bereit, sobald ihnen dasselbe werde wissenhaft gemacht werden. Sta^ Halter Mohr verspricht, die Reparation baldigst in die Orte zu schikcn. iiiiiini. (Die mit dem Bischt von Basel verbündeten Orte.) Zwei Abgeordnete des Bischofs und Domstiftcs von Basel tragen vor, ihr^ Committcntcn haben unlängst der Stadt Basel alles dasjenige, was dein Domstiftc gehöre und von jc»^ unrechtmäßig besessen werde, abfordern lassen, wie dieses zu gewisser Zeit behufs Verhütung der Verjähr»»!' immer gepflogen worden sei. Da hierauf weder Antwort noch Empfangschcin crtheilt worden sei, so bittc» sie um die Verwendung der verbündeten Orte bei der Stadt Basel. Die Versammlung zeigt sich bereit, ds» Ansuchen zu entsprechen, hält aber dafür, die Verwendung könne von den Orten aus wirksamer gcm»^ werden, als vom gegenwärtigen Sindicat. Die Abgeordneten werden darüber verständigt und zu Ha»^' ihrer Committcntcn eingeladen, den Orten Bericht zu crthcilcn, wenn etwa von Basel nicht bald Aiiln»»" erfolge. ii»i» (S. u. Rheinthal.) vvv. (S. u. Thurgau.) (Alle katholisch^ Orte.) Das Gesuch des Untcrschrcibcr Johann Melchior Fach von Schwyz um Schild und Fenster in neues Wirtshaus im Alpthal wird wieder in den Abschied genommen. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangclegenheiten: Deutsche gem. Vogt, überh. Landgrasschaft Thurgau. Vogtes Rheiuthal. Grafschaft Sargans. It. Art. 20. Beamte. r. Art. 81. Mitregierung der III Städte. 5>. „ 59. Verw.- u. Rechnungsw. I. Alig. I. „ 4 t 4. Leibeigenschaft, Fall. v. „ «2. Mitregierung der III Städte, v. „ ti. Verw.- u. Rechnungsw. i. Alig. x. „ 3t)7. Gerichtsherrschaften, z?. „ 227. Justizsachen, Recht, Gericht, ü „ 7«5. Locales (Utwyl). im. „ K85. Locales (Gachnang). I». Art. 3. Verwaltung im Allgemeinen, ii. „ 124. Verhält», z. Graf v. Hvhenems. «». „ K8. Verwaltung im Allgemeine». I». „ 94. Justizsachen, Recht, Gericht. II. Art. 5. Verwaltung im Allgemeinen, in in. „ tl4. Justizsachen, Recht, Gericht. I»Ii. Art. 359. Abzug. v«. „ 344. Gerichtsherrschaften. «Iii. „ 134. Beamte. «,«,«,. «53. Locales «Andorf). i'i'i'. „ «8«. Locales (Gachnang). «5»«. „ 713. LocaleS (Mannenbach). III. .. 517. Kirchl., Glaubenss., Geistliche mm. „ 711. Locales «Mammern). vvv. 7K«. Locale« «Ntwyl). «I. Art. 95. Justizsache», Recht, Gericht mm. „ 143. Verhält», z. Abt v. St. Ga»>" «i«i<». „ 144. Verhält«. ,. Abt v. St. Ga»^ I»Ii>». 234. Kirchl., Glanbcnss., Geistliche I«I». Art. 82. Leibeigenschaft, Fall. Abzug- «,«I. „ 291. Locales (MelS). , 258. Stifte u. Klöster (PfäferS)- l ^ »iltt. im. „ 290. LocaleS «MelS). «»«i. „ 95. Kindcrthcilungcn. »«!>«. Art. 4K. Verwaltung im Allgemeinen. II „ 5. Verwaltung im Allgemeinen, im. „ 84, Obrigkeitliche Güter, Rechte ic. vv. „ 11K. Judikatur- u. «^ompetenzanst. w. „ 85. Obrigkeitliche Güter, Rechte ic. «>«>. Art. 5. Verwaltung im Allgemeinen. II'. „ 77. Verwaltung im Allgemeinen, irp«. „ 3«. Verwaltung im Allgemeinen. It. Art. 5. Allg. Verwaltungssachen ic. I. „ «. Allg. Verwaltungssachen rc. Ii. Die Schlußsäze sind dem Zürchcrexemplar entnommen; « < «' ans dem Schwyzerez-emplar. Grafschaft Bade». Vogtei Freiämter. Vier cuuetb. Vogt, iibceh. Art. 203. Jndicatur- ». l5ompetcnzan>1- „ 192. Jndicatur- u. «5ompete»za"»' „ 323. Handels- u. VerkehrSwese»- Iiiiii. „ 147. Judicatur- ». Gombetettzau!' Ii Ii. Art. 37. Verwaltung im Allgemein"' II. „ 243. Stifte u. Klöster (Müustc'1 Itlt. „ 244. Stifte ». Klöster (Münst^l Iiiiii. Art. 192. Beziehungen z. Bischof v. Juli 1685. 137 »0. Konferenz der evnitfltlischm Orte und Stadt St. Gallen während der Jahrrechnnngs- Tagsaznnst zu Baden. l«»5, im Juli. Z«n»I»arch!t> Zürich. All». Adjchicd« Bd. SS. ka>. »s. ^cjandtc: Die nämlichen, wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Johann Christoph ^lmer, Statthalter. ^ »> Statthalter Elmcr erstattet Bericht über den Stand des GlarucrgeschästS und namentlich, wie schnöd ^ katholischen die Annahme und Bcsicgclung des VcrglcichsinstrumcntrS abzulehnen erklärten, wenn ihnen "'cht auch ihxx Forderung wegen Uznach und Gastcr nachgegeben werde. Hierüber wird Bürgermeister Hirzel ausiragt^ mit Statthalter Mohr über die Gesinnung der katholischen Orte vertraulich Rüksprachc zu nehmen. " w Folge derselben berichtet wurde, die katholischen Orte, mit Ausnahme von Schwpz, seien entschlossen, ^'au und weitere Ausdehnung bei dem Mläutcrungöprojcct zu verbleiben, einigt man sich zu dem Ver- ' ^r», wie i„, allgemeinen Abschied angegeben ist, auS welchem genugsam erhellt, daß aller Glimpf auf dem °'>chcn Ort GlaruS evangelischer Religion beruht. I». Auö der von Bern eingelegten Rechnung zeigt daß die dortige Eollcctcn-Kammcr für die Unterstüzung der französischen Exulanten 4816 Kronen und Vazcn vorgeschossen hat. Dieser Ausfall wird folgcndermasscn rcpartirt: Auf Zürich 1266, auf Bern auf GlaruS 69, auf Basel 460, auf Schaffhauscn 266, auf Appenzell 266, auf die Stadt St. Gallen dv Mülhausen 166, auf die III Bünde 578 Kronen. Bern wird aufgetragen, den dermaligen Etat n 168 Personen, wenn möglich, zu vermindern, oder die UnterstüzungSansäzc zu rcduciren. Davon soll Orten Mitthcilung gemacht werden, damit entweder eine neue Collcete veranstaltet, oder die Exulanten ^ anderer Weise versorgt werden. Basel und Schasshausen geben wenig Hoffnung zu einer neuen Beisteuer. jc>, Schreiben des Bischofs und DomcapitclS vom 22. Mai n. K. Kcnntniß, wodurch »»d dortigen Magistrat die Domkirchc sammt Kirchenschaß und die Gefälle und Rechte des Bischofs Domeapitelö rcclamircn. Der ebenfalls vorgelegte Entwurf eines ablehnenden Antwortschreibens, welches wesentlich auf ein unterm 36. Januar 1675 erlassenes Memorial stüzt, wird genehmigt. «I. Unter ' wältigen Verhältnissen wird gutbcfundcn, von einem GratulationSschrcibcn an den König von England Aet ^ ^ >ebcr Gesandte selbst zu berichten wissen wird. « . Von der Ansczung eines allgemeinen und Fasttages wird für einmal abstrahirt, Zürich aber für außerordentliche Fälle Vollmacht crthcilt, solchen auszuschreiben, jedoch nicht vor dem 26. November, l. Daö Gesuch deö Alexander Manz, rrcr zu Jllzach bei Mülhausen, um einen Beitrag zu seinem Pfrundcinkommen, weil er für die cvan- für Eidgenossen im Sundgau viele Mühe und Ausgaben habe, wird genehmigt und ihm, jedoch nur Person und unter obwaltenden Umständen, ein jährlicher Zuschuß vou 86 bis 166 Gulden auf be dn Obrigkeiten zuerkannt, in der Meinung, daß diese ihre Entschließung nach Zürich cinzu- ^ ) 6r haben. Daö wegen der HuldigungScinnahme laut allgemeinem Abschied an Toggcnburg erlassene vre, wird auch diesem Abschied bcizurükcn erkennt. Ii. Wcgcil des evangelischen Dcfcnsionalwesens ist "uliche Besprechung gepflogen worden, wie die Gesandten zu berichten wissen werden. I. Da der Tod 18 138 Juli 1685. des Kurfürsten zu Heidelberg den evangelischen Orten noch nicht notificirt worden ist, so wird das übliche Condolenzschrciben noch verschoben. Ii. (Die IV Städte.) Es wird beschlossen, das dem Kurfürsten ^ Pfalz gemachte Anleihen von 62,000 Rcichöthalcrn zu künden, sobald bei Eröffnung des Testaments der Erbt der dafür verpfändeten Kleinodien bekannt wird. I. An das dem hesscn-homburgischcn Prinzen bestinw^ Pathcngeschcnk, bestehend in einer goldenen Schale im Werth von 1017 Gulden 36 Schilling Zürcher Währung hat Zürich 277 Gulden 22 Schilling, Bern 392 Gl. 38 Schill., Basel 193 Gl. 38 Schi" und Schaffhausen 183 Gl. 18. Schill, beizutragen, i». (S. u. Thurgau.) Man sehe auch in der Abtheilung Herrschaftssache» - Landgrafschast Thurgau. i». Art. 518. Kirchliches, Glanbenssachen, Geistliche. i» nur im Zürcherexemplar. U1. Konferenz von Schwyz und Glarus. Lachen. 11i»5, il. Juli. LandeSarchiv 2chn>»;. Abschiede. Gesandte: Schwyz. Franz Betschart, alt-Landammann; Jost Rudolph Rcding von Bibercgg, Sta tthalter; Sebastian Abybcrg, Landweibcl; Franz Victor Schorns, Landschrcibcr. Glarus. Balthal^ Freuler und Fridolin Jselin, beide alt-Landammann. Nach dem Beschluß? des dreifachen Landrathes von Schwyz vom 28. Juni, daß cö an der Zeit ^ kraft des Landrcchtes von 1169 den Landrcchtscid im Toggenburg in gehöriger Form mit und neben v"" Stande Glarus unverzüglich wieder zu erfordern, treten die Gesandten beider Stände zusammen, u>» ^ über daS Vorgehen zu vereinbaren. Da Glarus nur Abschriften der zwei Hauptbriefe von 1169 St. Georgstag und auf St. Ulrichstag bcsizt, verlangt es vor Allem die Vcrgleichung derselben mit ^ Originalicn, welche die schwyzerischen Gesandten nebst andern von 1137, 1139, 1110, 1533 und mitgebracht haben. Schwyz erklärt sich dahin, Siegel und Brief wieder lebendig machen, und die schwörung des Landrcchtes an der vereinigten Gemeinde der Toggcnburgcr wirklich in Effect sczcn zu w^ Glarus ist nur bevollmächtigt, die Ansichten von Schwyz zu vernehme». Da die Kosten dieser Laudrcch^ erncuerung nicht aus den Abt, sondern auf die zwei Orte fallen, und der Abt nunmehr betagt sei, w>!I^ die glarnerischcn Gesandten nicht, ob ihre Obern noch zuwarten oder aber laut Landrcchtöbricf fortfalff^ wollen. Der Entschluß hierüber werde beförderlich an Schwyz mitgctheilt werden. , Der Abschied ist unvollständig. Weitere Verhandlungen über die Vogteien Uzuach und Gaster, de» Landvogt von und über das Salzwesen sind nur angedeutet. August 1685. 139 U2. Jahrrechnnng der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Lauis. l«. August. «autondarchiu Schaffhaus»«. Abschiede. ^ Gesandte: Zürich. Salomen Hirzcl, des Raths. Bern. Johann Bernhard von Muralt, des Raths, "ccrn. Laurenz von Flckcnstcin. Uri. Jost Püntincr, des Raths. Schwyz. Heinrich Franz Rcding, ^k»ghcrr. Untcrwalden. Johann Kaspar Achcrmann, Sckclmcistcr, von Nidwalden. Zug. Johann ^kvb Andcrmatt, des Raths. GlaruS. Johann Heinrich Weiß, Landschrcibcr. Basel. Dietrich Forkart, ^ Raths. Frei bürg. Karl von Montcnach, Bürgermeister. Solothurn. Peter Wallier, dcö Raths. ^ Alfhausen. Johann Konrad Senn, Zunftmeister. Da» Verhandelte sehe man im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: ^ ennetb. Vogt, überh. » Art. t32. Beziehungen z. Bischof v. Cemo. v. Art. 184. Kirchliche«, Geistliche. « . I». „ l83. Kirchliche«, Geistliche. »teien Lauts u. Mendris. «I. Art. 34. Werbungen. L". Art. t. Landesverwaltung, Statute» >c. ^ki Lauts. zx. Art. SS. Alig. Verordnungen, Statuten ic. °s>. Luggarus u. Mainthal. v. Art. t. Verschiedene«. Jahvrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. Ui»5, nach dem l<>. August. «aiitonöarchiv Schaffhaus»«. Abschikd». Gesandte: Die nämlichen wie zu Lauis. Da« Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: ^Uggarns. ». Art. 10. Allg. Verwaltung«- ». Rechnungssachen. I». Art. l l. Alig. Verwaltung«- ». Rechnungssachen. »4. Conferenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Au der Treib. l<». August. ZSaudesarchiv Nidwalden. Abschiede. ^ Gesandte: Uri. Sebastian Muhcim, Landammann; Johann Heinrich Bcßler, Zeugherr. Schwy z. ^ /^»n Jakob Weber, Landammann; Franz Bctschart und Franz Ehrler, beide alt-Landammann. N i d- ^de„. Johann Ludwig Lussi, Landammann, LandShauptmann ob und nid dem Wald; Johann Jakob ^ b, alt-Landammann; Niklauö Kaiser, Statthalter. 140 August 1K85, ». (S. u. Bellenz ic.) I». Schwyz kommt die Prätcnston Uris, die Illörtischcn Conferenzcn ausschreiben zu dürfen, bedenklich vor; es bestreitet Uri zwar seine Prärogative als Borort nicht und sicst^ ihm im Allgemeinen das Recht der Ausschreibung der Illörtischcn Conferenzcn zu; allein wenn einem ^ andern Orte etwas „Beschwerliches" zustoßen würde, so könnte ihm das Recht der Ausschreibung ei»s Confcrenz nicht bestritten werde». In ähnlichem Sinn läßt sich Nidwaldcn vernehmen, jedoch mit ^ Beschränkung, daß die andern zwei Orte Confcrenzcn nur dann auszuschreiben haben, wenn die Zeit >ü^ gestatte, solches bei Uri zu begehren; es will auch zugeben, daß nach altem Brauch diese Klausel der schreibung bcigcsczt werde. Uri ist nicht hinlänglich instruirt und nimmt den Gegenstand all rolvrmiä»»'' jedoch läßt es die Erklärung in den Abschied aufnehmen, es nehme die Acußerung Nidwaldcns „für bcka»»' an" und möge wohl zugeben, daß jedes der beiden Orte Illörtischc Conferenzcn ausschreibe, wenn Zeit »»^ Ort nicht gestatten, Uri darum anzugehen. Rüksichtlich des OrtcS der Versammlung läßt man es bc>>" Umgang verbleiben. «». Nidwaldcn beantragt angelegentlich, daß man den neuen Zoll bei der Zinne so zum Schimpf der Orte und zum Borthcil von Lucern stckcn lasse, sondern gütliche oder rechtliche ^ ledigung suche. Da aber Uri und Schwyz nicht instruirt sind, so wird eine neue Confcrenz auf den ^ d. M. nach Brunnen angcsezt und beschlossen, auch Zug dazu einzuladen. Dabei soll man sich besprecht ob man nicht den Markt in Luccrn abweichen und nach Küßnacht verlegen könnte, ob man daselbst ge»^ Frucht bekäme und wie Schwyz die andern Orte halten wollte. «I. Auf neues Andringen Nidwaldcns ^ endliche Erledigung des parmcsanischcn Geschäftes wird von Uri und Schwyz Herr Panncrhcrr und Landammann Beßlcr als Saz bestimmt; ferner verpflichtet sich Schwyz, seinen Saz nächster Tage Uri a»^ zeigen. Gleiches verspricht auch Nidwaldcn. Ma» sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Bogtcien Bcllenz ic. i». Art. 2t. Nidwaldcn instruirtc seine Gesandten auch noch über folgende Punkte: a. Kräftig daran zu sei»/ der Rath zu Bellen; künftig keine „bonusrvit" mehr gebe, da dies unanständig sei; b. da die Untcrth'»»" zu Bellenz und Bollenz gar zu große Freiheiten haben und diese mißbrauchen, sollen die Gesandte» ^ Freiheitsbriefe herausfordern und wohl prüfen, was bestehen möge und was, als von geringer» Gew^' ausgewirkt, nicht gültig sein solle; e. da man täglich sehen müsse, in welch' schlechter Achtbarkeit ^ spanischcn Gesandten die schweizerische Nation halten, und auch alle Orte noch große Forderungen »» spanischen Krone haben u. s. w., sollen die Gesandten berathen, wie dem zu begegnen sei. Land-Sarchw Nidwalde»: Wochcnralhsbuch 18 «. IS78-.IN8», so» Zu v. lieber die Konferenz vom 22. August in Brunnen sind keinerlei Aufzeichnungen Vorhände» Zu «I. Worin der vielgenannte Parmcsancr Streithandcl, um dcsscntwillcn mehrere Illörtischc G'" ferenzen, wie den 2l. Febrauar l«i85 in Brunnen, den 14. Juni 1l>85 in Buochs, stattfanden, eigc»^ beruht, zeigt folgendes Actenstük: ^ 1t>85, 18. August. Staus. DeS Commifsärs Daniel Kaisers sel. Erben an Landammann, Rath Landsgemeinde von Schwyz: Als vor neunundzwanzig Jahren zwischen den katholische» Orlen u»d evangelischen Städten ein sehr schwerer und gefährlicher Ncligionskrieg um so weit sich erhoben, daß Stadt Rappcrswyl bei neun Wochen lang mit harter Belagerung von den Zürcher» angegriffen wurde, h" sich die drei Orte Uri, Schwyz und Untcrwaldcn zur Errettung der Religion und ihrer Freiheiten gezw»":^, gesehen, mit ihren Landesfahnen und Pannen, auszuziehen und Rappcrswyl als einen sehr wichtigen nach Möglichkeit zu vcrtheidigen. Da aber damals Schwuz auS Ob- und Nidwaldcn gewisse ConiM"^ im Dienste des Herzogs von Parma hatte, welche von beiden Ständen zu Entsezung und Schirm der ^ Rappcrswyl heim berufen worden, habe der damalige Commissär von Bcllenz, alt-Sekelmeistcr Daniel August 1k»5. 141 bei dem gänzliche» Mangel an Nahrung für diese Soldaten sich für ihre» Unterhalt verbürgt, damit sie mit '"oglichster Beförderung von Bcllenz fortziehen konnten. Die dahcrigc Summe habe sich auf ein HohcS belaufen und sei dem Hauptmann Lc», der das Geld dargeschossen, im Jahr 1678 mit Zinse» bezahlt worden, "h»e daß an das Trcffniß deS Standes Schwyz je ein Haller oder Bazen, die etlichen hundert Gulden Koste» >ucht gerechnet, troz aller Bemühungen erstattet worden sei. Nun aber sei verschincne Zeit auf der Confercnz Buochs von den Gesandten ein Vorschlag auf Ratification der Obern aufgestellt worden, schwyz werde ersucht, diesen Antrag genehm zu halten nnd das wenige Geld baar zu erlegen; geschehe es nicht, werde» die Erben ohne länger» Verzug einen Tag zur rechtlichen Erörterung und llri zur Ernennung des Obmanns ^lachen. vandciarchw Schwyz: Aclrn Parmganrrhandcl. (Orig) »5. Confercnz der V katholische« Orte. Luccrn. t««.-», u. .tt». August. Siaaisarchtv X'ucer». Nllq. Absch. Bd. I.XXI. kol. «». sandte: Luccr». Joseph Amrhyn, Schultheiß und Pauucrherr; Eustachius von Sonnenbcrg, ^ alt-Schultheiß und Pauucrherr; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvcuncr; Johann Martin ^^btzcr, dcö Raths. U r i. Franz Karl Püntincr, Landammann; Sebastian Muhciin, alt-Landammann. ^hz. Jakob Weber, Ritter, Landammann; Franz Ehrler, alt-Landannnann. Untcrwaldcn. Peter Landammann ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, Landammann nid dem Wald. Z u g. HanS "b Brandenberg und Landvogt Josue Jtcn, beide des Raths. !>ie Grund dieser Versammlung ist die plözliche Beurlaubung nnd Fortschikung dcö eidgenössischen lssments l»i mailändischcn Staat, welche ohne vorherige Anzeige zum Schimpf und Schaden der Jntc- ausgeführt wurde. ^Nachdem bereits aus Verlangen der meisten Orte beim König von Spanien de», Grafen von Orvpesa in Madrid hierüber Beschwerde geführt worden ist, wird der Entwurf eines ^'e»s an den Gubernator von Mailand angehört und genehmigt und zugleich beschlossen, dem Mark- ^ivclli, mit welchem die (Kapitulation abgeschlossen worden war, ernstliche Vorstellungen zu machen >h», ^'rch Herrn Dürlcr, Landvogt im Rhcinthal, mündlich untcrstüzc» zu lassen. Uri und die mit Bruniten versammelt gewesenen Orte prvponiren zwar, bei diesem Anlaß auch die mehr als ausstehenden Pensionen, als obrigkeitliche Forderungen, zu reclamircu; allein cö wird dieses nicht für dc» befunden, weil die gleichzeitige Geltendmachung der particularen und obrigkeitlichen Forderungen brjäl hemmen könnte und seit der Rcductivn von 1675 die jährlichen Pensionen regelmäßig 'viird seien. Atlch würde cö auffallen, wenn gegen Spanien allein mit solcher Strenge angedrungen ^ da sich poch andere Höfe im gleichen Verhältnisse befinden; endlich seien dabei, noch andere Orte bitcressj.. ^>cn ,u ebenfalls Anlaß zur Bcrathung gegeben werden müsse. Man findet daher für besser, den sine A, bleiben, so werden als weitere Mittel schon jczt beantragt, entweder nach Weisung dcö Bundes daö Oschle"^^llenz vorzuschlagen, oder eine Gesandtschaft an den König zu senden. Des Fernern wird "ssin, dxn Gubernator von Mailand an richtigere Bezahlung der Zwcyerischcn und Crivcllischcn Gegenstand auf eine andere Confercnz zu verschieben; untcrdcssen werde hoffentlich vom spanischen Hof utwort einlangen, nach welcher man sich weiter richten könne. Sollte die schriftliche Verwendung ohne 142 August 1K85, Regimenter zu mahnen, indem man sich mit seiner Entschuldigung, die Mittel hiefür seien nicht vorhanden, nicht begnügen kann, I». Von dem Herzog von Savoyen ist endlich auf daS vorjährige Memorial ci>U Antwort eingegangen, die zwar sehr höflich lautet, aber „ganz leer von allen verlangten Effecten" ist überdicß zwei im Memorial hervorgehobene Punkte in Abrede stellt, nämlich daß die verbündeten Orte dU ersten gewesen sein sollten, die dem Herzog Victor Amadeus I. den Titel „Königliche Hohhcit" gegeben, dann, daß desselben Vorfahren den verbündeten Orten nebst dem in den Instrumenten versprochenen Bundes geld ans fürstlicher Liberalität noch andere unter Partikularen auszuthcilendc Pensionen bezahlt habe» Gekränkt durch diese ungerechte Bczichtung der Unwahrheit und die tatsächliche Abweisung ihrer Forderung^ beschließen die Orte, den Herzog nochmals an die Erfüllung seiner Schuldverpflichtungen zu erinnern, dc>» Markgrafen von Greißy aber seine ungerechten Vorwürfe empfindlich zu verweisen, indem sich die Wahrhc>' beider von ihm widersprochcncn Punkte gar wohl nachweisen lasse. Es sei aber kein Wunder, wenn N Antwort so ausgefallen, indem Greißy erst drei Tage vor Aderlaß derselben dem Herzog das Meiner^ übergeben und darüber Bericht erstattet habe, so daß nicht viel Zeit zum Nachschlagen geblieben sei, obsch^ die unter den frühern Ambassadorcn de la Coux und Tournon gewechselten Acten darüber leicht Aufseht gegeben hätten, v. Da in dem Juriödictionöstrcit auf dem Bodensee von Seite der Stadt Konstanz immer keine Resolution erfolgt ist, so vereinigt man sich, Zürich zu ersuchen, dem Herrn Raßler und ^ Stadt Konstanz in gemeinsamem Namen zu schreiben, wenn in Monatsfrist kein Entschluß eingehe, werdc" die Orte sich selbst Gcnugthuung verschaffen. Dabei wird Zürich um Bericht über den Erfolg ersuch' Sofern dieser nicht entspreche, findet man nöthig, die früher angedrohte Exemtion in'S Werk zu sezcn u>^ die frühere Zusicherung, man werde vom eidgenössischen Boden auö gegen Konstanz nichts Feindliches N statten, gänzlich aufzuheben. «I. Auf den Bericht von Wallis an Luccrn, daß ein abermaliger Zusammcntü" mit Bern über die zwischen ihnen waltenden Streitpunkte veranstaltet sei, wird diesem Versuche der Erfolg gewünscht; auf den Fall des MißlingcnS wird aber an Wallis der bereits in Solothurn crlhcN Rath erneuert, daß beide Parteien zu ihren Schiedsrichtern aus den verbündeten Orten noch andere liebende Zusäze nehmen, unter deren Mitwirkung eher ein Vergleich zu hoffen sei. «. Das Notifikation schreiben dcö Frcihcrrn von Stadel vom 3l). Juli, betreffend seine Rükkehr von Wien nach Constanz, ^ von Zürich in gesammtcm Namen angemessen erwicdert werden, f—I. (S. u. d. Vogtcicn.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsaugelcgeuhciten: Deutsche gem. Bogt, iibrrh. It. Art, 83, Fremder Kriegsdienst; Werbungen, Landgrasschaft Thurgau. 1°. Art, KS4, Locales (Andorf). Art, «>38. Convertiten, Grafschaft SarganS. I. Art. tlS, Justizsachen, Recht, Gericht, Vogtei Frciämter. I,. Art. 245, Stifte u. Klöster (Münster). I. Art, tk6, Polizeisache». Bier ennetb. Bot. «berh. It. Art, t«0, Kriegs- u, Mllitärwcsen; Werbungen. September 1K85. 143 m. Konferenz der beiden Städte Bern und Freibnrg betreffend ihre gemeinsamen Vogteien. Mnrten. Iii».'». 4. bis 11. September. 2taal»nrchi» Bcr». Frrii > »»> (S. u. d. Vogteien.) I»I». Hauptmann Vögclin von Frciburg beansprucht den sechsten «bcr ^ ^"h"tcnS von RcssudenS, der als Edcllchen vom Schloß Montagny herrühre, seit vielen Jahren Schaffner zu Pctcrlingen bezogen worden ist. Diese Forderung ist bereits 1658, 1659 und 1662 Ber I" ^"^en and blieb unerledigt, weil damals der Schaffner von Pctcrlingen erkrankte und der verlangte Ttccs ^halb unterblieb. Die von Vögclin vorgewiesene Rcchtsamc wird abschriftlich dem Obercommissär Ermittelt; in Bern und Pctcrlingen sind überdies die Rechte der Stadt Bern näher zu erheben. U- Mutten.) «I«I. Die Entziehung der Eoncession an Dufour in ViviS für die Fabrikation von tzv '' kommt neuerdings zur Sprache. Bern wiederholt die Gründe, welche zur Erthcilung dieser führten und bestreitet, daß dadurch der freie Handel und Wandel beeinträchtigt sei. < «>. Die in Grcycrz klagen, daß die Landschaft Saanen sie erst dann in den Kauf oder die Pachtung ktfvl "i>er Kauf von Futter eintreten lasse, wenn von Untcrthancn dcS SaancnthalS kein Angebot Da Grcycrz gegen Saanen den freien Kauf zuläßt, werden die Gesandten von Bern ersucht, sich 144 September 1685. näher zu erkundigen nnd Abhilfe zu verschaffen, II u. zxzx. sS. u. d. Vogteicn.) I»I>. Die Gesandt von Frciburg verlangen in dem Jurisdictionsstreit betreffend die Leiche des Knaben, die lcztcs Jahr vo>» Castcllan zu Cudrcfin aus der Broye enthoben worden, Erstattung der gebührenden Satiöfaction. meint jedoch, eS müsse zuerst der Grcnzstrcit betreffend das Moos ChablaiS erledigt sei». Freiburg beansprucht die ganze Broye vom Ausfluß aus dem Murtcnsee bis zum Einfluß in den Ncucnburgcrsce ß'l sich und beruft sich auf verschiedene Marchbricfe, namentlich denjenigen von 1518. Hierin sieht Bern a^r eine neue Prätension, die bestritten wird, unter Berufung auf den achtzigjährigen Bestzstand Berns. ^ Sache wird nach weitläufiger Verhandlung zu fernerer Erdaucrung in den Abschied genommen. II. sS- " Mutten.) Kit. 1- Die Gemeinde Missy klagt, daß die von Dompicrre die Zäunung gegen ihr Gebiet unterhalten, so daß ihr Vieh entlaufe und mit großen Taxen belegt werde. Die Gesandten von Frcib'üS versprechen, die Sache untersuchen zu lassen. 2. Ferner klagt die Gemeinde Missy, daß sie der vielen Feiertag wegen ihre Güter zu Dompierre nicht bearbeiten können, sodann daß ihren Angehörigen an Feiertage» ^ Weg nach Grandson zur Bearbeitung der dortigen Grundstükc verweigert werde, und endlich daß der La»^ vogt zu Montagny für die Abfuhr eines daselbst gekauften Fuder Holzes einen Gulden verlange. Freib»^ versichert, in den zwei ersten Punkten Abhilfe zu verschassen; die Holzabfuhr betreffend verweisen ^ freiburgischen Gesandten auf die bestehende Verordnung, wonach der Verkäufer von Holz hierfür die willigung des LandvogtS, an die jedoch nicht die Bezahlung einer Gebühr von einem Gulden gcknüpfl einzuholen habe. Ilm,. (S. u. d. Vogteicn.) «<». In dem langjährigen Streit zwischen VillarcpoS Chandon und der Gemeinde Faoug, betreffend zu hohe Taxen für gepfändetes Vieh, wird VillarcpoS ermahn ihr Vieh besser zu hüten, daß es der Pfändung und Auslösung nicht bedürfe; Faoug wird eingeladen, ^ etwas gelinderes Verfahren anzuwenden, wenn dann und wann unabsichtlich einige Stük Vieh auf Gemarkung übertreten, pz». sS. u. Grandson.) 1. Castcllan Jsod von Ocsch ersucht um Abstellt des neuen Zolls zu Montbovon oder AllicreS, wogegen die Gesandten von Frciburg die Unterhaltung ^ alten WcgcS über den Mont de Jaman verlangen, ohne von ihrem Zoll abzustehen. Wird in den Absch^ genommen. 2. Gleichzeitig beschwert sich die Gemeinde Bubcnbcrg, daß in Ocsch und Saancn der Ankauf Futter und Weiden denen aus Grcyerz erst gestattet werde, wenn die Untcrthanen von Saanen solche kaufen wollen (s. so). Die Verantwortungen der Parteien werden ausführlich in den Abschied gcnoi»«^' ni». Auf Klage von Frciburg, daß in Ocsch von dem daselbst gesömmcrtcn Vieh ein Zoll bezogen wolle, wird beschlossen, die Sache näher untersuchen zu lassen. u. 1,1. sS. u. d. Vogteicn.) >>« 9>k Gesandten von Frciburg bringen die Thcilung der gemeinen Vogteicn abermals zur Sprache, vv. übergibt den Gesandten von Frciburg ein Gcgcnmcmorial über die Beschwerde, als werde zu ViviS von Angehörigen von Freiburg ein dreifacher Zoll, nämlich für Vivis, Ouchy und Ncuß bezogen, auch leztcre zwei Zollstättcn nicht betreten werden. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheitcn: Vogtei Schwarzenburg. «I. Art. St. Vogtei Orbe u. Zscheilitz. «. «x. Art. 124—12«. Vogtei Krandso». I». v. zp. I. r. v. II. »Iii». >»p. tt. Art. 37S—388. Vogtei Mutten. t. Ii. in—«z>. nn. v«. II'. II. iin. n«. Art. «12—K2S. Octobcr t685. 145 »7. Konferenz von Abgeordneten der VII die Grafschaft Sargans regierenden Orte und der III Bünde. Ragaz. tti»5, 5. bis 7. Octobcr. 2taa>darch>v Luccr». A«n. 'Absch. Bd. I.XXI. k°I. 117. Gesandte: Schwyz. Jakob Weber, Laiidaimnaim. Untcrwalden. Johann Arnold Heymann, ^Uthalter und alt-Landvogt im Sarganserland. Z«g> Karl Joseph Brandenberg, LandSfähndrich und ^wehncr Landvogt in Sargans. GlaruS. Christoph Elmcr, Statthalter. Grauer Bund. Johann ^»>nch von Mont, Herr zu Löwrnberg und Sehlems, Landammann der Landschaft Lugnrz. Gotteshaus^ "b. Martin Clcrig, alt-Burgermeistcr zu Chur. Zchngerichtenbuud. Paul Sprecher von Bcrnegg, ^udainmann der Landschaft DavoS. «» Diese Confcrcnz ist auf lezter badischcr Jahrrcchnung beschlossen worden, um mit den III Bünden Üit ltM> obwaltenden Streit über die Alp Waldboden zu schlichte». Nach Zürichs Gutachten hätte M'e Namens der VII Orte nur von den nächstgclegcnen Orten Zürich, Schwpz und GlaruS bcschikt ^bcn sytlcu. untcrwaldcn und Zug aber fanden für gut, auch ihre chcmaligcn sargansischcn Landvögte iuordncn, wogegen aber Zürich ohne Entschuldigung ausblieb. I». (S. u. Sargans.) H Man sehe auch i» dem Abschnitte Herrsch.,stSangclegcnheitcn: ^bchaft Sarnaus. I». Art. 25». Stifte u. Klöster (PfäferS,. Zt!t. Conferenz voll Schwyz und Glarus. Lachen. i». October. Landes,>r>»lv Zchw>>>. Abschiede. Gesandte: Nicht angegeben. Ml? ^sandten beider Stände sprechen einstimmig ihr Bedauern über die Jnformität und Umtriebe . ' »ist denen der Fürstabt von St. Gallen beide Orte wegen der Landrechtöerncucrung im Toggcnburg ^ Luccrn, alö auch bei gemeinen Eidgenossen zu Baden so vorschüzig tractirc. Während dir vcr- Ahj ^rtc in aller Aufrichtigkeit nichts Anderes suchen, als waö die Briefe enthalten, ist ihnen vom vcri ""b »»zeitig" Recht angeboten »vorden. Es ist daher höchste Nothwcndigkcit, gegen diese un- dcr ^ verdrießliche Bcgcgniß nicht länger mehr unthätig zu bleiben, und cS wird daher zur Wahrung Ech ^ Wiederbelebung der Briefe und Siegel und deren unverzüglichen Ausführung ein bewegliches Fürstabt von St. Gallen beschlossen. Schwyz dringt darauf, daß auch an die Toggcn- der -> Meinung der zwei Orte geschrieben werde, um auf diese Art in Erfahrung zu bringen, was von "gsazung fix gelangt ist. Die Gesandten von GlaruS haben hiergegen Bedenken, weil dies die 19 14k October 1685, Toggenburger verstriken könnte; sodann habe Glarus immer noch Hoffnung, daß der Abt solche Mittel a» den Tag gebe, daß man ohne fernere Kosten und ohne die geringste Vcrlezung der Briefe sich gütlich vcr ständigen könne. Schließlich wird gutgcfundcn, beide Zuschriften zu entwerfen und den Obrigkeiten ^ Genehmigung vorzulegen. Diese erfolgte von Seite des Standes Glarus den 15. Oktober. I». Glar>^ beschwert sich, daß durch die von Tuggcn und andern Gemeinden die „Limmat" durch Fache gar zu gesperrt werde, wovon nicht wenig Schaden entstehe. Die Gesandten von Schwyz geben die Versichern»^ daß ihrerseits den bestehenden Urkunden nicht nur des Fischfanges und der Fache halber, sondern auch bezüglich der Aufladung der Scheiter nachgelebt werde, und daß Fehlbarc auf Anzeige hin gestraft wer?"' sollen. Zu ». 1) Das Schreiben der beiden Stände an den Abt lautet im Wesentliche»' die Begegnifst Toggenburg während der lezten Jahre haben beide Stände veranlaßt, die mit und an Toggenburg habend^ Rechte fleißiger als bisher zu obscrvircn und die bezüglichen alten Urkunden i» dem Archiv aufzusuch^' Daraus habe man nun so viel an die Hand gebracht, daß es im Belieben beider Orte liege, die Erneuern»!! des toggenburgischen Landrechtes zu fünf oder zehn Jahren durch Boten oder Brief vorzunehmen. daß diese Frage vom Abt bei gesammtem eidgenössischem Stand anhängig gemacht wurde, in einer Alc'h" als wollten Schwyz und Glarus das Landrecht gleichsam wider Siegel und Brief wieder aufrichte». Gcr»^ dies fordere die stricte Erneuerung des Landrcchtes von 1469 mittels Boten, damit den Orten hicrt»ü' keinerlei Nachtheil erwachsen könne. Eine gleiche Anzeige sei auch an die Mitlandlcutc im Toggcnb»^ gemacht worden. 2) 1685, 23. October. Die Antwort des Abtes geht dahin: Er wolle das toggenburg^ Landrccht wahr, fest und unverbrüchlich halten, erachte dagegen die Formalität bei der angesonncncn ^ Neuerung als eine nie gewestc und erlebte Novität, die dem eidgenössischen Herkomme» nicht gemäß sei auch dem gesunden Verstand des Landrechts widerstreite, und erkläre daher kategorisch, daß er die angem»^. Erneuerung in der angedeuteten Form nicht vorgehen lassen könne. Rechtfertigung, warum der Abt Luccrn Rathcs gesucht hatte und in Baden fürgeschritten war. Viele Landleute von Schwyz hätten ^ Hummclwald, im Nckerthal, zu Lichtenstcig, zu Schwyz beim Rößli und weißen Kreuz und in Brunne» ^ toggenburgischen Unterthanen mit vielen nachdenklichen Reden zu Unruhe und Widerwillen gegen lh Obrigkeit zu reizen gesucht, ihnen zur Wiedcrerwerbung unterdrüktcr Freiheiten Hoffnung und Versprecht gegeben, und sich auch theils drohlich ausgelassen, wie und wann sie in das Toggcnburg kommen Noch unlängst habe ein Rathsmittel von Schwyz den einen und andern toggenburgischen Landrath Z» » beschieden und seine Dienste zu solchem Ende, insbesondere für Abschaffung des Zolles und Ander»' »" erboten. Ob nun der Abt Unrecht hatte, von solchen Bcgcgnisscn seinen Freunden Mittheilung zu oder ob er der unguten Früchte aus solchem Samen vorerst warten solle? Bei dieser Mitthcilung ^ jedoch der Abt die Obrigkeit entschuldigt, da sie seines Wissens hierin keinen Thcil und Mißfallen an ss't Unfugen habe, diese Bewegungen vielmehr von dem gemeinen Mann herfließen, dessen Licenz zeitig sehen wäre. 3) 1685, 29. October. Der Landrath und die Ausschüsse des Toggcnburgs crwicdern Stünden, man möge ihnen als gehuldigten Unterthanen in Bezug der Landrechtserneuerung wider ^ Willen des Stifts St. Gallen nichts zumuthen, sondern sie des Austrags der Sache in Güte oder mit A? in Ruhe gewärtig sein lassen. Archiv Schwyz Drei Missive bei den Abl»»d'" Octvber 1683. 147 tti». Konferenz der evangelischen Orte nebst Stadt St. Gallen und Biel. Aarau. llttik», 17>. bis 17. October. (5 bis 7 a. K.) 'D1aa«»ar«,n> Zürlck,. A»a. Abschirde Bd. a», k»I. 171. ^ Gesandte: Züri ch. Johann Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Johann Kaspar Eschcr, Statthalter. Johann Anton Kilchbrrger, Schultheiß; Abraham Tillier, Sekelmeister. GlaruS. Johann ^istoph Elmer, Statthalter. Basel. Christoph Burkharbt, Oberstznnftmeister; LnkaS Burkhard!, des Schaffh au scn. Johann Konrad Ncukomm, Bürgermeister; Tobias Holländer, alt-Burgcr- wnstcr. Appenzell - Außerrhoden. Laurenz Tanncr, Landammann. Stadt St. Gallen. Heinrich °ü>cr, Spcndherr und des Raths. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister; Johann Peter Wildcrmct, ^kclmcistcr. w. Den ersten BcrathnngSgegenstand bildet der betrübte Zustand der evangelischen Kirchen in Frankreich, w verschiedene Schreiben angehört »nd deir Gesandten zugestellt werden. Am zweiten Tag wird auf ^ ßlcation der Obrigkeiten beschlossen, auf je hundert Exulanten soll Zürich dreißig, Bern fünfzig, Basel ^ l und Echaffhausen acht aufnehmen; jedoch ohne Nachtheil der wegen vorfallende» „Honoranzrn" im jß7z verabschiedeten und seither immer festgehaltenen Reparation. Schaffhausen glaubt aber 1673 in ' starke Proportion gesrzt worden zu sein und läßt dies in den Abschied nehmen. Dabei hat cö im All- ^ ^ Meinung, daß diejenigen Städte, welche bereits viele solche Exulanten bei sich haben, so 1<>4, dieselben für ihr Eontingent in Rechnung nehmen können. Da sich aber die übrigen Orte ^ ^" Aufnahme und Verpflegung solcher Leute beschwerten, übrigens ihre Mitwirkung nicht verweigerten, Ratification am angemessensten, daß dieselben nach der Rcpartilion von 1673 auf jedes des Hilfsbedürftigen ihren Anthcil, als einen Gulden monatlich für jede Person ohne Unterschied kiner^""^ Alters, an die vier Städte baar beitragen. Ferner sollen die evangelischen Bündncr zn ^ Wetter» Beisteuer und im Allgemeinen die Geistlichen zur Empfehlung dieses Werkes der Barmherzigkeit 1 "Wwgcn werden. >». Bern legt über die Ausgaben seiner Collcctcnkammer vom Juni 1684 bis »c»„ Ncchmmg ab, welche die Summe von 2266 guten Gulden ergibt und laut Scala auf die stich, ^ücnössischx,, und zugewandten Ort verlegt wird. Dabei ist man der Meinung, den Etat der Untcr- ein halbes Jahr bestehen zu lassen, worüber sich aber die Orte in Zeit von vierzehn sti»s/ Zürich erklären sollen. «. Ans den Fall, daß der König von Frankreich wegen Aufnahme so»/ Rüstigen evangelischen Untcrthancn gegen ein oder das andere Ort einen Anstand erheben würde, soll "aci allgemeine evangelische Tagsazung ausgeschrieben, vorher aber noch eine vierstädtische Gesandtschaft ^lalt strickt werden, uin allen Widenvillcn abzulenken und die bundcögcnössische Wohlgcwogcnhcit zu »>>d ^ ^^rigcnS erklärt man sich allgemein und gemäß Abschied von 1682 für Beschirmung der „LcibeS- berikl ^"ürcihcit" und äußert sich vertraulich über die nothwcndigcn Rüstungen, wie jeder Gesandte zu ^ Eh' ^ Sofern die Thallcute in Picmvnt mit gleicher Behandlung bedroht werden sollten wie v»ii ^^üschcn in Frankreich, wird verabschiedet, daß im Namen gesammtcr evangelischer Orte beim Herzog avvycn intcrccdirt werde, dieselben wegen ihrer jederzeit bewiesenen Treue bei den von den Orten und 148 November 1685. hohen Potentaten ausgewirkten Patenten zu schirmen. Zürich übernimmt, mittlerweile nach Genf zu schreibe»' man sei nicht ungcneigt, den besagten Thalleute» im Nothfall von den bewußten Geldern das Nöthigc »e» abfolgcn zu lassen. «?. Das Gesuch einiger eidgenössischer evangelischer Kauflcutc in Lyon um eine Ree»»» mcndation an den König von Frankreich wird für hochbcdcnklich angesehen und besser befunden, daß dieselbe ihre Angelegenheit beim Erzbischof von Lyon oder auf andere Weise betreiben, t. Auf Donnerstag 3. Christmonat a. K. wird mit Ratificationsvvrbchalt ein allgemeiner Dank-, Fast- und Bettag angrsczt, welchem zuglciA) eine Collrctc für die bedrängten Glaubensgenossen aufgenommen werden soll. »>-. Da ^ die katholischen Glarncr der Annahme der einhellig gutbcfundencn Erläuterung und der Bcsicgclnng ^ VerglcichSinstrumcntcs beharrlich widcrsezcn, so wird gutbcfundcn, den Erfolg des Schreibens der katholiD» Orte auf lczter Tagsazung abzuwarten. Wenn vor nächster badischcr Tagsazung keine willfährige Erklär»»^ erfolgt, soll diesfalls genau instruirt, in der Session die beharrliche Beschimpfung von Seite der katholisch^ Glarner vorgestellt und auf die jüngst in Baden angedeuteten Maßregeln, als Ausschließung vom Beisiz vom Genuß der gemeinen Herrschaften, angedrungen werden.' I>. Dem Jakob Ezc Csuzi, der heiligen Sclff^ Doetor und bereits zum dritten Mal vertriebenen Pfarrer zu Debreczin in Ungarn, wird auf dessen schreiben und mit Borbehalt obrigkeitlicher Genehmigung eine Erquikung von hundert guten Gulden zucrka»» i. (Zürich und Schaffhauscn.) Die Gesandten von Zürich ersuchen diejenigen von Schaffhauscn um ^ scitigung der Neuerungen in Verzollung von Hausbrauchögegenständcn. Diese sichern ihre Verwendung und äußern auch, es habe des Anlandens wegen bei Feuerthalcn keinen Anstand, sofern man sich, wie bicch^ beim Bürgermeister gebührend anmelde. It. (Die IV Städte.) Zürich eröffnet, was es der vcrwittwc»" ältcrn Kurfürstin wegen Erhebung der für 62,<)(><) RcichSthalcr verpfändeten Juwelen geschrieben hat, verspricht den mitbcthciligten Städten Bern, Basel und Schaffhauscn beförderliche Kenntnißgabc von ^ erfolgenden Antwort. I. S. u. Thurgau.) Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschastSinigelegeiiheiten: Landftrafschaft Thurau». I. Art. Stil. Kirchliches, Glaubenssachen, Geistliche. ;w. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. N>»5, 5. u. i>. November. Staatsarchiv tiucern. Mg. Absch. Bd. UXXI, kol. l2S. Gesandte: Lucern. Joseph Amrhyn, Schultheiß und Pannerhcrr; Eustachius von Sonnenb'^ Ritter, alt-Schulthciß tntd Pannerhcrr; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvenner; HanS Schwytzer, alt-Landvogt und des Raths. Uri. Johann Karl Püntincr, Landammann; Karl Konrad - Bcroldiilgcn, Ritter, und Landschrcibcr Johann Franz Schmid, beide des Raths. S ch tv y z. Jakob ^ Ritter, Landammann; Franz Bctschart, alt-La»da»nnann. Unterwaldcn. Peter Eng, Landannna»»^ dem Wald; Johann Ludwig Lussi, Landannnanit nid dem« Wald und Landshauptmann ob und »id Wald. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Ritter, alt-Ammann; Johann Weber, Landvogt und des Raths November 1685. 149 Diese Versammlung ist veranstaltet worden, um sich über die Instruction auf nächste badischc Tagsazung besprechen. (S. u. Thurgau.) >». In der Besorguiß, die große Zahl der unkatholischcn aus Frank- in die Eidgenossenschaft gedrungenen Flüchtlinge möchte eine Thcucrung der Lebensmittel bewirken, bei "'"kr» Unruheir den Feinden der Katholischen eine erhebliche Verstärkung leisten und Vcrwiklungcn mit Frank- herbeiführen, indem diese Aufnahme flüchtiger Untcrthancn des Königs dem Bund und dem ewigen ^dc>, widerstreite, wird den Landvögtcn der gemeinen deutschen Vogtcicn der Befehl crthcilt, ohne die Bc- ""iligung der Obrigkeiten keinem Landöfrcmdcn Aufenthalt oder Untcrschlaus zu gestatten, in der Meinung, hierüber auf der nächsten badischcn Tagsazung den evangelischen Orten genaue Vorsicht werde anempfohlen bürden. Dem Nuntius, der auf die Gefahren dieser Flüchtlinge aufmerksam gemacht hat, wird seine An- ^gung durch eine dreifache Abordnung aus der Versammlung verdankt lind die Versicherung crtheilt, die ' ^lhchx,l Orte werden sich dieses Geschäft angelegen sein lassen. «. Wegen des JuriödictionöstrciteS auf Bodcnsce wird auf die nächste badischc Tagsazung zu instruiren beschlossen, wofern Constanz von den kh Herrn Raßler gemachten Zumuthungcn nicht ablaßc, soll die Exccution vorgenommen, auf die Vogtci 'ige» und andere iin Thurgau liegende constanzischc Mittel und Güter der Arrest gelegt und die frühere 'i'chcrung, von thurgauischcm Boden auS keine feindliche Unternehmung gegen Constanz zu gestatten, ^vocirt wcrdcil. Nach Fassung dieses -Beschlusses und gegen Ende der Confrrcnz geht ein Schreiben von Abschrift eines solchen des Herrn Raßler ein, worin sich dieser zu möglichster Beförderung ° Geschoß erbietet, zugleich aber auch mitthcilt, daß Fcldniarschal-Lieutcnant von Stadel, als Commandant Konstanz, eine Erklärung über die von ihm mit dem Landschrcibcr im Thurgau gepflogene Unterredung ^">chc, worüber aber Zürich aus bekannten Gründen Bedenken trage und der Meinung ist, dein Herrn ' Stadel solle zu Gcmüth geführt werden, daß er sich mit den wiederholt bezeugten guten Intentionen ^e» Constanz und den Kaiser ohne weitere schriftliche Erklärung begnüge. Von den anwesenden Orten Mbefunden, mit dem Eommandantcn von Eonstanz sich nicht weiter einzulassen, indem man wohl sehe, / Herr Raßler die Sache auf Herrn von Stadel schieben wolle, damit die Orte dadurch in neue Writ- »>it vcrwikclt werden. Zürich wird hicvon bchufö Mitthcilung an die Stadt Constanz benachrichtigt, ... ^ Weilern Erklärung, wenn bis auf nächste badischc Tagsazung von Seiten der Stadt keine Ent- 9m»g erfolge, werden sich die Orte selbst Gcnugthuuug verschaffen. «I. (S. u. Thurgau.) «. (S. u. . t. In Abstand von Schwyz wird berichtet, dem Vernehmen nach hange das glarncrischc Strcit- '"it nur noch an der Befürchtung der Katholischen, sie möchten gegen ihren Wille» von ihren evangelischen ^ kutc» grnöthigt werden, wegen Uznach und Gastcr mit Schwyz zu rechten. Es wird auf Gefallen der der Vorschlag aufgestellt, den Katholischen ein besonderes VcrsichcrungSinstrument auszuhändigen, kqg i"i"n sie in ihrem besonder» Vergleich mit Schwyz nichts gemacht, was die Rechte der un- Mitlandlcute bcnachthcilige, wollen die katholischen Orte dafür einstehen, daß sie mit denen der x... ^ Religion nicht gegen Schivyz ins Recht stehen müssen. Dieser Vorschlag wird behufs Instructions derv! ^ Abschied genommen, tx -It. (S. u. d. Vogtcicn.) I. Wie Oberst von Bcroldingcn ^ ^ kt, hat die Antwort dcö Gubcrnators von Mailand auf das Ende August von der Confcrcnz in Lueer» ^kisscne Schreiben die an dem lczt beurlaubten und gleichsam verstoßenen Regiment Bcthciligtcn zu Ali» Berathungen veranlaßt, wobei der Vorschlag eines Schiedsgerichtes nach Bcllcnz als das beste Kunden n>ordcn sei, um sie des erlittenen Schadens zu entheben. Auf diesem RcchtStag könnten dann ^ bundeömäßige Salzlieferung, die Steigerung der Zölle, die Forderung der spanischen gegen Portugal 150 November 1685. verwendeten Regimenter Herr von Beroldingcn welche sich gewiß nach Landgrafschaft Thurgau. Grafschaft Sargans. Grasschaft Baden. Bogtei Freikmter. Bier cnnetb. Bogt, iibcrh. Mainthal. und die Hcrabsczung der Zahlung des Crivellischcn Regiments verhandelt wcrdc»^ wird hierauf ersucht, diese Punkte in einem Memorial den Obrigkeiten einzugeben, Möglichkeit verwenden werden, i». (S. u. Thurgau.) ». (S. u. Mainthal.) Man sehe auch In dem Abschnitte Hei'rschaftsangelegenhciten: Art. 83. Mitregierung der III Städte. i». Art. 767. I. „ 655. LocaleS sAaderf). v. Art. 217. Kirch!., Klanbenss., Gristkichr. Art. t<6. «I. Art. 148. Iudicatur- und Competenzanstände. Ii. Art. 246. Stifte ». Klöster iMünster). It. Art. 185. Kirch!., (Äiaubenss., Geistliche, i». Art. 147. Landesverwaltnng; Instizsachen. LocaleS sUtwyl). Instizsachen, Recht. Gericht 91. Confereiiz der IV evangelischen Städte. Narau. ltUtk», 7« bis lt. November. s29. Oktober bis 1. November a. K.) Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Vd. W, S. >44. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bcl" Johann Anton Kilchbergs, Schultheiß; Abraham Tillirr, Sekelmcistcr. Basel. Christoph Burkhard Obcrstzunftmcistcr; Lukas Burkhardt, dcS Raths. Schaffhauscn. Johann Konrad Ncukonun, Burst^ mcister; Tobias Holländer, alt-Burgcrmcister. Diese Versammlung ist auf Verlangen Berns wegen des gefährlichen Zustandcs der Stadt einberufen worden. Alls einem neuesten Bericht von dort ergibt sich, daß zwei Compagnicn sranzös»^ Cavallcrie in Chatillon angekommen und daß der Verkehr längs der Rhone von Seißel bis Genf durch Abwcrfung der Brükcn und Wegnahme der Schiffe, thcils durch Aufstellung von Wachen abgcsch»^ sei. Darauf wird beschlossen, auö den Städten Zürich nnd Bern eine Gesandtschaft, in den Personen ^ Herren Statthalter Meyer und Sekelmcistcr Tillier, nach Genf abzuordnen, wovon diesem vorläufig A»^ gemacht wird, unter Erbctung einer Antwort nach Bern. I». Johann de la Porte, gewesener Pfarrer den Scvcnncn, und Claudius Broußon, Advocat im Parlament zu Toulouse und Acltcstcr der dort gehobenen Kirche, bitten als Bevollmächtigte der evangelischen Flüchtlinge auö Frankreich schriftlich mündlich um Cmpfchlungcn an alle evangelischen Fürsten und Stände in Deutschland und Holland, u»> ^ Verfolgten einen sichern Aufenthalt zu verschaffen, sowie um einige Untcrstüzung, daß sie diese Reift können. In Entsprechung dieser Gesuche werden ihnen cineSthcilö spccicllc Cmpfchlungcn an den Kursiv von Brandenburg, an den Herzog von Würtcmbcrg und an die holländischen Gcneralstaatcn, sowie ^ Gcncralpatcnt an die andern evangelischen Fürsten und Stände crthcilt, andcrntheilö wird ihnen nebst ^ frcihaltung ein Viaticum von 5l1 Reichsthalcrn verabreicht. Das endliche Gesuch um einstweilige ft^ Duldimg der Flüchtlinge wird mit Cmpftblung den Obrigkeiten zu hinterbringen verheißen. Wie lautet, soll der französische Gesandte gemäß königlichen Befehls auf der badischcn Tagsazung wegen der ^ nähme der französischen Flüchtlinge eine Remonstration zu machen beabsichtigen und von den kathoft^ November 1K85. 151 Dttci, untcrstüzt wcrdcn, und zwar gestüzt auf den vierzehnten Artikel des Bündnisses, also lautend: „Weder eine noch andere Thcil unter uns soll noch mag in cinichcn Weg des Andern Untcrthanen in seinen "schirm, Land-, Stadt- oder Burgrccht annehmen, noch des Andern Feind, Widerwärtigen und Banditen innen Herrschaften, Landen und Gerechtigkeiten aufcnthaltcn, gedulden, noch cinichcn Paß lind Sicherheit "Abc», sondern dieselben seines Vermögens vertreiben und aus dem Land verjagen, wie dann der Tractat "bre ewigen Friedens vermag und sich zwischen wahren und aufrechten Freunden und BundSvcrwandtcn "Wohl gebührt. Wir sollen auch die Straßen in unfern Landen frei offen halten, damit wir ohne Hinderung "durcheinandcren unvcrsperrt wandeln und unfern Landen und Leuten zu Hilf kommen mögen, wann, wo ""ud an welchen Orten das feie, und unscrn Freunden Beistand thun, Alles in Kraft dieses Briefs." In ^»aucr Erwägung dieses Artikels kann man nicht finden, wie derselbe auf Personen, die des Glaubens und Aigens wegen ihr Vaterland, Hab und Gut verlassen und keiner Misscthat bezichtigt sind, angewendet ^rdcn könne, indem bei Aufrichtung dcö Bundes die evangelische RcligionSübung in Frankreich frei gewesen ^ uiw man keinen Anlaß gehabt habe, diesfalls nähere Bestimmungen zu treffen. Dieses Argument soll Zutretenden Falls in Baden vorgebracht werden; sollte es nicht verfangen, so vereinigt man sich aus ^Pgkcitljchx Genehmigung auf eine vierfache Gesandtschaft an den König. Im Weiter» beschließt man, an , "dgenössischrn Stände, von denen sichern, Vernehmen nach zu Baden wegen der französischen Flüchtlinge " ^uzug geschehen soll, die Zusicherung ergehen zu lassen, man werde ihnen deshalb befriedigenden Bericht ^hcilc». Das von Basel gestellte Gesuch, ihm seine Fllichtlingc gegen andcrwärtige Leistungen abzunehmen, ^ Besorgnis!, eS möchte mit ihm verfahren werden, wie mit Genf, wird in den Abschied genommen, schließlich erklärt man sich einhellig, wenn eine evangelische Stadt oder ein Ort mit Gewalt angegriffen ^ sollte, wird man den Bedrohten mit Einsczung von Leib und Gut laut Abschied zu Brugg vom lrcctc 29.) März 1576 und seitherigen Erklärungen tapfer bctspringen und indessen an Aufstellung von . ^rn mW Mstthcilung der Ereignisse nichts versäumen und gleichzeitig bis auf nächste badischc Tagsazung waö diesfalls den evangelischen Fürsten zu schreiben sei. Zur Beruhigung dicsfälligcr Besorgnisse a»s ""ch Schreiben an die katholischen Orte zu erlassen erkennt, welches am 4/14. November von Zürich holt doppelten Antrag, in Paris solle ein Agent auf evangelische Kosten nntcr- und abgehende KricgSräthe sollen mit andern ergänzt wcrdcn. ErstcrcS wird in den Abschied "Wien, lcztcrcS allgcmcin zugesagt. «. Bern wird überlassen, die Antwort über seinen Vcrbalproccß Mnd cinen zu Graßy au der französischen Grenze stattgefundcnen Schlaghandcl vom Hof aus zu ^lc», oder aber dem französischen Gesandten zur Vermeidung nachthciligcr Eindrükc den Hergang vorher . heilen. Die Anregung Berns, in die katholischen Orte eine Gesandtschaft zu schiken, wird für "l als nicht zeitgemäß verneinend entschieden. November 1685. ;>2. Gemeineidgeiwssische Tagsazunq und Conferenz der VII das Thurgau regierende» Orte. Vaden. litt!.'», Conferenz vom LL. bis L4. November. — Tagsazung angefangen den L5. November. Staatsarchiv Zürich. All». Abich, Bd. Nö. S. soo. - Staatsarchiv Lucer». All». Absch. Bd. I.XXl, toi, >42. Landesarchiv Tchwüz. Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Johann Kaspar Eschcr, Statthalter- Bern. Johann Anton Kilchbcrgcr, Schultheiß; Abraham Tillicr, Sckclmcister. Lucern. Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Bcnucr; Johann Martin Schwyher, Landvogt und des Raths. Uri. Joha»" Karl Püntincr, Landammann; Johann Franz Schmid, Landschrcibcr und des Raths. Schwyz. Jak^ Weber, Ritter, Landammann; Franz Bctschart, alt-Landaminann. Untermal den. Peter Eich, La»^ ammann ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, Landammann nid dein Wald. Zug. Beat Jakob laubcn, Ritter, alt-Ammann; Christoph Andermatt, Sekclmcister. Glarus. Johann Georg Bachma»", Landannnann; Christoph Clmcr, Statthalter. Basel. Johann Christoph Burkhardt, Obtrstzunftincisi^ Johann Balthasar Burkhardt, Dreicrherr. Frei bürg. Johann Castclla, Sckelmcister; Franz Philipp ^ Lauten genannt Hcyd, Bürgermeister. Solothurn. Victor Bescnval, Ritter und Vcnner; Ursus S>ül, Sckelmcister. Schaff Hausen. Johann Kourad Ncukomm, Bürgermeister; Tobias Holländer, alt-B »rg^ mcistrr. Appenzell. Johann Konrad Gygcr, Ritter, Landammann und Pannerherr, von Jnncrrhodt>'' Laurenz Tanner, Landannnann, von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Fidel von Thum, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcr, Sckclmeister. Der französische Gesandte versichert in dem ihm gestatteten Vortrage den ganzen eidgenössisch^ Stand der Wohlgcmogcnhcit des Königs und mahnt zu freundlicher Beilegung der schwebenden innern gclcgcnhcitcn. Es wird ihm durch einen Ehrcnausschuß die übliche Erwiederung gemacht, seine wohlmci»^ Mahnung verdankt und ihm die Einschließung der zugewandten Orte in den Waffenstillstand und die ^ fricdigung der Ansprachen der vier Regimenter von 1635, 1636 u. 1637 empfohlen. Auf lczterc wird crwicdcrt, die Einschließung in den Waffenstillstand sei auf alle diejenigen gemeint, welche im Bu>^' mit Frankreich begriffen seien. Was die Ansprachen der Particularcn aus den erwähnten Jahren betreffe, ^ vernehme er, daß sie eine Gesandtschast an den Hof zu schikcn beabsichtigen, welche wohl ohne seine ^ pfchlung etwas ausrichten werde; gleichwohl wolle er auch gern daö Seiuigc beitragen. I». Die ^ evangelischen Städte eröffnen, sie hätten vernommen, daß wegen den von ihnen aufgenommenen französil^ RcligionSgcnosscn manchen Ortes Bedenken öbwaltcn. Allein die Anzahl derselben werde übertriebe» gegeben, auch halten sie sich nur provisorisch bei ihnen auf und ziehen in deutsche Lande ihrer sobald sie daselbst ruhigen Aufenthalt finden. Die gemeinen Vogtcien werden damit in keiner Weise besch^ werden. Die katholischen Orte crwicdcrn, ihnen sei von einer gar großen Zahl solcher Flüchtlinge bcrich worden, weshalb sie instructionsgemäß wegen besorgter Theucrung und Ungclcgcnheit hätten Einsprache >"^ sollen, wie sie denn auch den Landvögtcn in den deutschen Vogtcien gewisse bezügliche Befehle crtheilt sie werden nun aber diesen Bericht sammt der obigen Erklärung der gemeinen Vogtcien halber November 1685 153 Obrigkeiten hinterbringen. Uri und Schwyz jedoch sind der Meinung, diese Flüchtlinge seien in ihre Heimat ^u'chuweiscn, Nach Bclcsung des Abschiedes voir 1681 erklärt man sich, allseitig einander beizuspringen, ^"u, das eine oder andere Ort feindlich sollte angegriffen werden. Zürich bringt unter Bezugnahme auf "cn Abschied in Erinnerung, cS sei auch den eidgenössischen Bünden gemäß, wenn cS zur Bcrthcidigung "Verbündeten Stadt Genf den Durchzug durch die Grafschaft Baden nehmen müßte. Die Gesandten der Listen übrigen, besonders der hiebet intercssirtcn Orte, crwicdcrn hierauf, daß sie cö bei dem bewenden ustn, was ihre Obrigkeiten bereits bewilligt haben und den Bünden gemäß sei. Es soll auch jedes Ort 'n andern auf vorherige Kcnntnißgabe den Durchpaß zu seinen verbündeten Fürsten und Ständen gestatten. 'Uge Orte nehmen diesen Gegenstand in den Abschied. «I. Rüksichtlich des GlarncrgeschäftcS wird im ! and von Glarus und Schwyz auf Anwendung ernsthafter Mittel angetragen, um katholisch GlaruS zur acgelung des Pcrglrichsinstrumcntcö anzuhalten. Die katholischen Orte crwiedern, sie seien hiefür nicht "'stnürt, wohl aber hätten sie ein ernstliches Schreiben an ihre Rcligionsgcnossen in Glarus erlassen, um sie willfährigen Erklärung zu vermögen. Nach diesem kommt den unbethciligtcn katholischen Orten der "cht ein, die Katholischen in GlaruS habe» lcztcr Tage nach ihren Bräuchen zwei abgesonderte Kirch- ^»ciiidcn gehalten, an welchen durch Zusammcntragung der Stimmen das Mehr wurde, daß sie das von Orten besiegelte Bcrglcichöinstrument mit dem Zusaz der voriges Jahr erläuterten Punkte auch an- bchinen und besiegeln wollen. Dieser Bericht wird den unbethciligtcn evangelischen Orten eröffnet und i»S- ^»cin erachtet, „solches für bekannt anzunehmen." Es wird nun weiter gutbcfundcn, wenn auf dem zu liegenden Instrument noch Raum übrig ist, sollen die zwei erläuterten Punkte nachgetragen, oder "st eines TranSfixcS bcigesczt und der ganze Act dann zur Bcsicgelung nach Glarus gesendet werden, ^ ^ucern auszuführen übernimmt. Desgleichen verpflichtet sich Zürich, das in Händen von evangelisch "n,s befindliche Instrument rinzuvcrlangen und daran die erwähnten Erläuterungen bcizusczcn, womit also ^"»»ehr so mühcseligc Geschäft durch die Gnade Gottes seine Ruhe und Endschaft erreicht hat. ^ die Beschwerde Basels, daß - seinen Burgern wegen ihrer Passamenthandlung auf den bekannten Wuben gewisse Handlungen und Sachen in dem Reich wollen gcstckt werden, wird Zürich bevollmächtigt, ^ st""rcS Ansuchen Basels unter eidgenössischem Namen an den Kaiser und das RrichScollcgium Ver- "»göschreibcn zu erlasseil. 1'. Bei abermaliger Besprechung der Angelegenheit wegen Erncncrung des rechts i», Toggenburg hat man aus den beidseitigen Acußcrungcn mit Vergnügen entnommen, daß man rh,s " ^ Hoffnung gütlicher Ausgleichung stehe. Alls den unvcrhoffrndcn Fall aber, daß das Geschäft andere Wendung nehmen sollte, wird im Abstand der Beteiligten den Vororten Zürich und Lnccrn "cht crtheilt, sich in's Mittel zu legen. Sollte auch dies erfolglos bleiben, so möchten sie die Parteien ^u,Mch ormahiicii, alle Extremitäten zu unterlassen und zu erwarten, was für heilsame Mittel eine auszuschreibende Tägsazung rathsam finde. Alls Eröffnung dessen erwicdcrn Schwyz und GlaruS, keinen Auftrag, dieser Sache wegen etwas hier zu verhandeln oder verhandeln zu lassen, indem bffv, beim buchstäblichen Inhalt von Sigill und Briefen zu verbleiben gedenken. Schwyz inö- ^"'dcrc beschwert sich, daß auf leztcr Jahrrcchnung ohne sein Wissen ein Schreiben an die Landschaft h^""'"rg erlassen worden, wodurch die dortigen Landlcutc von Erstattung der Schuldigkeit abgemahnt »»d " übrigen Orte versichern, das Gethanc sei in bester Wohlmcinung geschehe», worauf Schwyz >hte sowie der Abgeordnete des AbtS von St. Gallen, die eidgenössische Sorgsalt verdanken und " Ober» zu hinterbringen versprechen. (S. u. Thurgau.) I,. In Betreff des JuriSdictionöstrcitcS 20 154 November IK85. auf dem Bodcnsee wird vorerst der Bericht des Landschreiberö Rcding zu Fraucnfcld angehört. Derselbe dahin, General Stadel beharre auf der Meinung, man solle sich cidgcnössischerscitS erklären, auf wenigste»'' eine Stükschustwcitc von den Festungswerken von Constanz nichts zu bauen, was der Stadt Nächst»'! gebären könnte; Freiherr Nastlcr dagegen halte einen Vergleich in der Hauptsache wohl für möglich, alle»' in militärischen Sachen habe er sich nichts anzunehmen. Dann erfindet cS sich, daß die von den Constanzcr» am Horn ausgerissenen Pfähle nicht von Obrigkcits wegen, sondern vom Prälaten von ötrcuzlingc» ^ Sicherheit der Schiffe dahin geschlagen worden seien; im Weiter» thun die von Constanz den eidgenössisch"' Fischern noch immer Eintrag. Auf diesen Bericht und wegen Ausbleibens einer Antwort von Constanz »"! das jüngst von Zürich aus dorthin erlassene Schreiben finden die VII Orte für nöthig, der besagten zu erklären, wenn auf nächstes Neujahr von ihr nicht eine entsprechende Erklärung eingehe, würden a»do» befugte Mittel ergriffen und dem Landvogt eventuell die Wicdcranlcgung des Arrests anbefohlen wert»» Diesem Gutachten treten auch die später angekommenen drei Städte bei; nur fand Svlothurn den etwas bedenklich. Bald darauf wurde von Freiherr» Nastlcr, der sich indessen nach Waldshut begebe», M von Thurn, Landhosmcister des Abtes von St. Gallen, beauftragt, mit den Eidgenossen über dieses GeschO zu unterhandeln, und so kam dann Namens deö Kaisers Leopold I., als Erzherzog zu Oesterreich, Namcnö der dem Kaiser gehörigen Stadt Constanz eines-, lind den an der Hohhcit im Thurgau rhcilhabc»^ Orten und Städten andcrnthcils am 5. Dcccmber auf beidseitige Ratification ein Vergleich zu Stande. doppelte Ausfertigung und Unterzeichnung dieses von der Session genehmigten Verglcichscntwurfcö findet »»^ der Abreise der Gesandten von Frciburg und Svlothurn statt, I u. Ii. (S. u. Thurgau.) I. Dein schreibet Karl Balthasar in Luccrn wird für seine Bemühung in Untersuchung des Rechtsverhältnis!"' zwischen den VII das Thurgau regierenden Orten und den am Malefiz theilhabcndcn drei Städten Silbergeschirr von siebzig Loth als Erkenntlichkeit zugesprochen. Dabei ist man der Meinung, daß jedes ^ ihm sein Bctreffniß der zehn Loth an Geld, das Loth zu VI gute Bazcn, einsende, in der Meinung, dcrstl^ werde aus Rüksichten für die Orte und seiner Nachkommenschaft zu einem Andenken sich ein sch»'^ Silbergeschirr machen lassen. i» t. (S. u. d. Vogtcien.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. u. (Die katholischen Orte und der Abt von St. Gallen, außer Schwyz und Glarus.) ES wird angelegentliche Bcrathung gezogen, wie man katholisch Glarus dazu bewegen könne, das Verglcichöinstru»»" sammt den erläuterten Punkten anzunehmen und zu besiegeln. Da aber der Bericht fällt, es sei wirklich an zwei gesonderten zu Näfcls und Glarus gehaltenen Kirchgemeinden beschlossen worden, dorthin geschrieben und Mitteilung des Beschlusses verlangt. In der darauf erfolgten Antwort wird nichts Bestimmtes mitgetheilt, sondern man bezieht sich einzig auf die von Landammann Bachina»» machenden Eröffnungen, v. »^ Beibricf von allen Orten der Eidgenossenschaft besiegelt werden; 2. daß man ihnen, weil sie nach ^ Vergleich keine andere besondere Einnahmen mehr haben, als die Strafgelder ihrer Rcligionsgcnosscn, November I68Z. 155 ^tig mit Mitteln an die Hand gehen mochte, damit sie ihren Stand politisch und religiös gebührend galten können; ll. daß sie, wenn möglich, von allen nnbcthciligten Orten der Eidgenossenschaft auf den "h daß die Evangelischen in GlaruS wegen der Vogteicn Uznach lind Gastcr mit Schwyz einen RcchtS- anheben solltcil, von der Beteiligung an diesem entweder im Vergleichsinstrument oder im Bcibricf neit werden möchten; sollte dieses nicht erhältlich sein, so bitten sie wenigstens um eine besiegelte Zusage unbctheiligtcn katholischen Orte, im oben bezeichneten Fall den katholischen Stand GlaruS in ihren Plenen Kosten zu schüzcn und zu schirmen; -t. daß man es dahin zu bringen suche, daß die Kosten der ^ ^liidhchaftcn nach Baden und über das Gcbirg auö dem gemeinen Sckel bestritten, lind diese Bestimmung andern Artikeln beigefügt werde; doch soll dieser Punkt keinen Bruch veranlassen. Sofern nun diesen >uchcn willfahrt werde, seien sie crbötig, das Vergleichsinstrument zu besiegeln, anders aber können sie nicht annehmen. In der hierauf im Abstand dcö Landammann Bachmann gepflogenen Bcrathung ^ man, am Vergleichsinstrument selbst sei nichts mehr zu ändern, wenn anders man dasselbe nicht ganz " den Haufen werfen wolle. Daher könne auf den vierten Punkt nicht eingetreten werden. Da in Bc- " des dritten Punktes von den evangelischen Orten sicher nichts zu erhalten ist, so will man auch dicS- kcincn Anzug machen, wohl aber das vorerwähnte VcrsichcrungSinstrument aufstellen. Rüksichtlich dcö ^ciicil Punktes wird Lucern ersucht, im Namen aller unbctheiligtcn katholischen Orte beim Nuntius um vermehrten Zuschuß anzuhalten und denselben anzugehen, durch seine Anctorität eine Beisteuer von den "ltern zu erwirken. Mit dem erstell Punkt ist man allseitig einverstanden, findet aber zur schleunigen Er 'Piiig der Sache für nöthig, daß das Instrument möglichst bald zur Besiegelung nach Glarns gesendet Da dies aber wegen der Abreise mehrerer Gesandtschaften nicht mehr bewerkstelligt werden konnte, so ^rde solches in den Abschied genommen. Dieses Glarncrgcschäftcs wegen ist auch von den Ehrengcsandtcn andern Religion in gemeiner Session Anzug geschehen und darüber bcrathschlagt wordeil, wie im gemeinen ^ )>ed zu sxheu ist. w—(S. u. d. Vogteien.) » (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Dem Wcihbischof von Basel, der wegen des „lauen" Antwortschreibens von Basel auf die Re- dsi q» . " " ' ' ' ' ' ^ ' " ' ' ' ^ttiuug crthcilt, diese Rcclamation zur Verhütung der Verjährung zu erneuern, jedoch in ganz gelinden ^ brüte,,. (Die mit Savoycn verbündeten Orte.) Da auf die frühem Rcclamationeir beim savoyischcn Klon der Rechte des Bischofs und des Domstifteö persönlich bei den Gesandten Rath begehrt hatte, wird !eis» ^bsdr ,,, >^"btcn keine Abhilfe erfolgt ist, wird Lucern beauftragt, neuerdings an denselben zu schreiben und nicht auf Verbesserung der Behandlung der Leibgarde und der in dortigem Dienst befindlichen eidgenössischen er und auf Befriedigung der Particularansprachcn, sondern auch aus Vcrabfolgung der Particular- l'oiicn oder des freien „Staad" zu Händen sämmtlichcr Orte zu dringen. I»I». (S. u. Thurgau.) > Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangclcgenheiten: ^ Avsit. iiberh. i«. Art. 2. Verwaltung im Allgemeinen. Kosschaft Thnega». »x. Art. «4. MItrcgieriing der III Städte. i». Art. 7ii8. Locale« (Utwhl). I. „ Ziiit. Ab^ttg. >»>». „ S87. Localc« (Gachnang». Mannenbach). It. „ 587. Stifte u. Klöster (Fischingen). ^beiilthal. i«. Art. Z9. Verwaltung im Allgemeine». «>>,,>1^ Targans. «». Art. t 17. Justizsachen, Recht. Gericht. last Bade». ß». Art. 14!>. Judicatur- II. Gvmpetenzanst. Art. 4K5. Lecales (Zurzach). «> „ 142. Judicatur- n. Eompetenzanst. 1. „ Ztl>. Handel«- u. Verkehrswesen, r. „ 2l8. Judicatur- ». Vivmpetenzanst. 156 November 1685. Vier ennetb. Vogt, übcrh. >>. Art. 7. Allg. Verwoltungssachen ic. x. Art. t»4. Beziehinigen z. Bischof v. Eoi»^ Vogtei Lauis. Art. 253. Geistliche, Pfrundsachrn, Kirchl. Art. 253. Geistliche, Pfnmds.ichen, Kirch>> Zu I». Der Schlußsaz ist dem Schwyzerexemplar entnommen. Zu l>. Der daherige Vertrag gelangte erst tkiW zum endlichen Abschluß. (S. Absch. tili, 33.) Zu i». Der Vergleichsentwurf, der im Lucernerexemplar fehlt, wurde nach der Beilage des Zürcherexemplars aufgenommen. 98. (Konferenz der evangelischen Orte nnd Stadt St. Gallen während der Tagsazung zu Baden. in» Nove»nbe» u. Decen»ber. Staatsarchiv Zürich. Allg. Abschiede Bd. Sü, S. I7S. Gesandte: Die nämlichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glaruö Johann Christof Elmcr, Statthalter. Vor Allem kommt in Berathung die immer zunehmende Zahl der Flüchtlinge aus Frankreich u>^ der bedenkliche Eifer des französischen Gesandten und der katholischen Orte wegen der gegen diese bedrängt „Mitglieder an dem Leib Christi" geübten Gastfreundschaft und christlichen Aufnahme, und man bespricht I>ch wie etwa gefährlichen Einwürfen bestmöglich begegnet werden könne. Die deshalb eröffneten Instruction" lauten einhellig dahin, daß der achte Artikel des ewigen Friedens und der vierzehnte des französischen Bu»^ nur auf die Feinde des Königs und die Bandisirtcn, keineswegs aber auf diese religiöse» Flüchtlinge i'l zogen werden könne, und zwar um so weniger, als der ewige Frieden, auf den sich der erwähnte Ar» des Bundes bezieht, viele Jahre vor der Glaubcnstrennung aufgerichtet worden ist. UcbcrdieS beruhe ^ jim missranlii auf dem Völkerrecht und es lasse sich nachweisen, daß die französischen Könige von FrM>1 bis auf die Gegenwart in religiösen Sachen dem ewigen Frieden nie eine solche Auslegung gegeben ungeachtet bisweilen, namentlich im Jahr 1572, viele Familien, darunter solche von königlichem Geblüt, in die evangelische Eidgenossenschaft geflüchtet hatten. Die gegenwärtig geübte Mildthätigkeit werde deswegen um so weniger übel ausgelegt werden können, als die evangelischen Orte schon öfters, und so ^ im Jahr 1635, verjagte arme Leute aus dein Sundgau, Elsaß, Frikthal, Schwabcnland, den Waldstäd^' Burgund und andern Orten aus Mitleiden und ohne Unterschied der Religion aufgenommen haben. läßt man es lediglich bei dem leztcn Abschied von Aarau verbleiben. I». Rüksichtlich der Zahl der fischen Flüchtlinge wird auf den Wunsch Schaffhauscnö eröffnet, Zürich habe deren bei 506 Personen, ^ 1486, ohne diejenigen, welche sich in der Stadt befinden und im Etat begriffen sind, Basel 50 H" Haltungen, außer denjenigen Personen, welche bei den Bürgern untergebracht seien. Dabei wird gemäß ^ Abschied von Aarau als Grundsaz anerkannt, daß keine Stadt mit einer ihr Eontingcnt zu sehr übersteigt Zahl beschwert werde. Diejenigen Orte, welche keine Flüchtlinge beherbergen, erklären sich zur Ersüt^ der auf der ersten Confercnz zu Aarau im verflossenen Octobcr verabredeten Geldleistungen an die IV ^ nach der ncunörtischen Rcpartition bereit, sobald die am fcstgescztcn Bcttag stattfindende Eollcctc cing werde. « . Laut Verabredung wird in offener Session den katholischen Orten über die Aufnahme der zösischcn Flüchtlinge gründlicher Bericht erstattet, welcher beruhigenden Eindruk macht. Auch hat sich Januar lk8k>. 157 ^ssösischc Gesandte in einem Privatgespräch geäußert, man deute diese Aufnahme nicht übel, wofern dabei ^chcidcnheit gebraucht werde. «I. Man beschließt neuerdings, bei den wiederholt und neulich im Oktober ^ Aarau gemachten SchirmSerklärungcn zu verbleiben. Bern thcilt einige bedenkliche Privatschrciben Berlin mit, deren Inhalt jeder Gesandte zu berichten wissen wird; worauf ein entworfenes Schreiben de» Kurfürsten zu Brandenburg, nachdem eS die Genehmigung der Obrigkeiten erhallen, von Zürich ^ Sterin 8. December überlassen wurde. Nebenbei sichert man einander neuerdings die vertrauliche '^Heilung wichtiger Ereignisse zu. t. (Die IV Städte.) Das Testament dcö Kurfürsten Karl zu Idelberg, sowie das Schreiben der vcrwittwcten Kurfürstin-Muttrr Charlotte an die vier evangelischen ^ 'wtc werden verlesen. Da im lcztern geäußert wird, wegen der versessen Juwelen seien Unterhand- ^ gG mit der verwittwctc» Sohnsfrau, der Herzogin von Orleans, angebahnt, beschließt man, sich mit französischen Gesandten darüber zu besprechen, welcher auch übernimmt, bei Hofe Informationen rinzu- und nach Eingang derselben mit den intcressirten Städten über die Art der Aushändigung gemein Rath zu pflegen. Zur Betreibung dieses Geschäftes wird Zürich Vollmacht ertheilt. »x. Wie die Anstände des Glarncrgcschäftcö, betreffend die Feirrtagbrüchc »uid die Alicnation obrigkeitlicher Rechte, ") Genehmigung drS ErläuterungSprojectcS von Seite der Katholiken beseitigt und die Besiegelung des ^ üchcn VcrglcichSinstrumcnteS beschlossen worden, ist aus dem allgemeinen Abschied ersichtlich. Dem Statt- ^ Elmer wird daher empfohlen, dahin zu wirken, daß dieses Geschäft ohne fernere Verdrießlichkeiten zu geführt werde. I». Die zwei Anregungen Berns, sich bei einem ausländischen rcformirtcn Fürsten um erfahrenen Armccführcr umzusehen und auf gemeine evangelische Kosten einen Agenten in Paris zu Balten, werden aus erheblichen Gründen, welche jeder Gesandte zu berichten wissen wird, hochbedcnklich ^»»dcn „nd ^ weiterer Ucbcrlegung eingestellt. I. Alexander Mauz, evangelischer Pfarrer zu Jllzach, ankt den fünf Städten die ihm auf leztcr Jahrrechnung zuerkannte Verbesserung seiner Pfründe. Conferenz der IV evangelischeil Städte und Genf. Zürich. NUN», 24. bis 2». Januar. (14 bis 18 a K.) «taai»archiv Zürich. All». Mchiedc Bd. SS, S.2S5. tz . sandte: Zürich. Heinrich Eschcr und Johann Kaspar Hirzcl, beide Bürgermeister; Johann Kaspar silr^ ^"bmrs Meyer und Johann Konrad Heidegger, alle drei Statthalter und des Raths; Johann z . und Johann Kaspar Landolt, beide Sckclmcistcr und des RathS; Johann Heinrich Waser, ^ ^^"t>vogt im Thurgau; Hauptmann Dicthclm Schmid; Salomon Hirzcl, erwählter Landvogt im ^ Raths. Bern. Abraham Tillicr, alt-Sckelmcister; Johann Rudolph Sinnrr, beide des Raths. Basel. Johann Christoph Bnrkhardt, Oberstzunftmcistrr; Johann Balthasar Drcierhrrr. Schaffhausen. Johann Konrad Ncukomm, Bürgermeister; Tobias Holländer, "kgermcistcr. Genf. Jakob Pictct, Sindic; Johann Jakob de la Rive, alt-Sindic. q?' ^>>rich, Bern und Genf.) In Folge eingegangener beunruhigender Berichte ist diese Conferenz auf »nsch Berns zusammenbcrufcn worden. Vorerst besprechen sich Zürich und Bern über die Erhaltung 158 Januar 168k. der mit ihnen verbündeten Stadt Kens, wobei gutbcfundcn wird, dieser leztcrn einen Zuzug von 500 Ma»" und zwei kriegserfahrene Herren zur Erkundigung der dortigen Verhältnisse zu schiken. Die Abgeordnet von Genf crwicdcrn jedoch auf die ihnen diesfalls gemachte Eröffnung, Stadt und Behörden seien n'l^ gerüstet und einig, der französische Resident du Pro habe sie der Wohlgcwogcnhcit des Königs versichert »»? ihnen sogar Briefe vorgewiesen, nach welchen er mit ihrem Benehmen zufrieden sei. Sie wünschen dahcl mit der Garnison von 50t) Mann verschont zu werden, bitten aber, den auf den Fall der Roth vcr sprochcncn Zusaz von 2000 Mann in Bereitschaft zu halten. Mit der Abschikung zweier Deputirten >»ög^ eS die Städte halten, wie sie wollen; doch seien sie, die Gesandten, darüber nicht instruirt. Nach dict Erwiederung findet man besser, von der Abfindung der 500 Mann abzustehen und es rüksichtlich der t gebotenen zwei Abgeordneten auf den spcciellcn Wunsch Genfs ankommen zu lassen. Im Ucbrigen wird ^ Gesandten die Bcreithaltung von 2000 Mann zugesichert, gleichzeitig aber Wachsamkeit, Vermehrung v''" Proviant und Munition und Verbesserung der Festungswerke empfohlen, zu welch' lcztcrm Zwek ihnen Arbeiter anerboten werden. Bern übernimmt auf Ansuchen Zürichs, bei seiner Obrigkeit den Entscheid verlangen, ob für daö zürcherische Eontingcnt der nach Genf bestimmten Mannschaft Artillerie, Proviant u>^ Munition von dortiger Stadt in gebührendem Preis erhältlich wäre, oder ob dicS AllcS von Zürich ^ mitgeführt werden müsse. Zur Sicherung des Passes nach Genf wird auf den 7/17. Februar eine aM meine Tagsazung nach Baden ausgeschrieben, für welchen Anlaß die evangelischen Orte auch wegen ^ 1K28 geforderten Restitution der geistlichen Güter in ihren Archiven besonders nachschlagen möchten. Der Gesandtschaft von Basel wird auf ihr Begehren der Rath crthcilt, dem Bischof und Domcapitel ' dem „Schrot" der vorherigen Schreiben zu antworten, wenn diesfalls neue Instanzen gemacht werden. ^ der Bischof dem Vernehmen nach dem Rcichscollcgium zu Rcgcnsburg einen dicsfälligcn Bericht abzug^' beabsichtige, wird beschlossen, einen Gcgcnbcricht abzufassen und dem Kurfürsten von Brandenburg zu Ha^ seines Ministers in RegcnSburg im Namen der vier evangelischen Städte abzugeben, mit dem Ers»^' davon zutreffenden Falls Gebrauch zu machen, v. Jede Stadt soll über die sich immer mehrende Zalss ^ französischen Exulanten, welche dort und auf der Landschaft auf obrigkeitliche Kosten verpflegt werden, ^ spccificirtcS Verzeichnis) nach Zürich finden, damit die Steuern derjenigen Orte, welche keine Exulanten genommen, gehörig verlegt werden können. An solche wahrscheinlich noch nachfolgende Exulanten, ' anfänglich die evangelische Religion abgeschworen, später sie aber wieder reuig angcuommcn haben, Reisegelder abgegeben und dieselben an Fürsten und Stände des Reiches, welche ihnen Aufnahme zugcsiä^ ' verleitet werden. «I. In einem Antwortschreiben vom abgelaufenen 27. Dcecmbcr versichert der von Brandenburg die evangelischen Orte seiner Gewogenheit und Untcrstüzung, mahnt sie aber zur samkcit und empfiehlt ihnen, sich rechtzeitig zu ihrem Schuze mit Bündnissen zu versehe». Diese Mitthew' ^ wird bestens verdankt. «. Jede Stadt soll sich um hohe Officicrc umsehen, lim sich deren im Not^ bedienen zu können, t. sZürich und Schaffhaufin.) Rüksichtlich der von Schaffhaufin angeregten lcgenheit dcS Gcrichtshcrrn Ringk wegen seiner GcrichtShcrrlichkcit zu Flaach werden die Gesandte» ih>» ^ in Zürich erfolgten Bescheid zu eröffnen wissen und ihm besonders anzeigen, daß er nicht anders tfih" worden, als die zürcherischen Angehörigen und verbürge«?,, Gcrichtöhcrrcn selbst. Februar I68K. 159 95. stonferenz der V katholischen Orte. Lncern. ltUtti, 4. u. I». Februar. Giaaisnrchiv j«»ccr». A»g. «lisch. Vd. I.XXII, k«I. S. Gesandte: Luccrn. Eustachius von Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Joseph Amrhyn, ^s^chulthciß nnd Pannerherr; Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr; Johann Thüring ^^^lin, Vcnncr und dcö Raths. U r i. Johann Karl Piintincr, Landammann; Sebastian Muheim und Anton Schmid, beide alt-Landannnann. Schwpz. Jakob Weber, Ritter, Landammann; Franz ^Ichart, alt-Landammann. Untcrwaldrn. Peter Eich, Landammann ob dem Wald; Johann Ludwig Ich Landammann, und Franz Achrrmann, alt-Landammann nid dem Wald. Z u g. HanS Jakob Brandcn- ch; und Landvogt Josuc Jtcn, beide des Raths. Tic>c Eonfcrenz wurde dadurch veranlaßt, daß die im verflossenen November zu Baden mit Ratifi- ^'^vorbchalt abgeschlossenen Vergleiche von einigen Orten ganz verworfen, von andern aber nur mit " Stationen angenommen wurden, wobei jedoch allerseits der Wunsch für eine endliche Erledigung dieser Geschäfte geltend gemacht worden ist. ». Als erster Bcrathungögcgenstand wird der JuriS- ^»sstreit auf dem Bodcnsce vorgenommen. Gegen daS dahcrigc VcrglcichSprojcct vom 5. Dcccmbcr 1685 folgende AuSsezungcn gemacht: 1. ES sei unrichtig, wenn der Kaiser in diesem Streit als Haupt- ^ vorangestellt werde, indem der Anstand nur zwischen der Stadt Constanz und den X Orten walte. ^ ^ Bezeichnung der X Orte als die „die Hohhrit in der Landgrafschaft Thurgau regierenden Orte" ""genau; es sollte vielmehr heißen: die VII die souveräne und landcSfürstlichc Hohheit in der Landgras- ^ Thurgau habenden Orte sanimt den drei am Landgericht und am Malefiz partieipirendcit Städte, djs Streitgegenstand werde der constanzische Trichter auf dem Bodcnsce erwähnt, während es sich um ^^"^dietion vom thurgauischcn User in seiner ganzen Länge bis in die Mitte des Sees handle. 4. ES ^ ""f, warum Eonstanz, das bisher zu Baden, in der Reichenau und zu Oehningcn seine eigenen p>»ir»cn gehabt und schon vor hundert Jahren, als eö bereits keine freie Reichsstadt mehr, sondern dem »ich Österreich unterworfen war, mit den Eidgenossen unterhandelte, sich nicht mehr als Partei stelle cid Freiherr Raßler für sich einen Andern dclegirc. 5. Es soll deutlich hervorgehoben werden, daß 'I^ossijchcrscitS die Jurisdiction auf dem halben Bodcnsce prätcndirt werde, mit Ausnahme eines Drei- djx . drr Nähe der Stadt Eonstanz laut früher gemachter Zeichnung, nur innerhalb welchem Constanz sv» Gerichtsbarkeit zugestanden »verde, 6. Rüksichtlich dcS von Constanz vorbehaltencn FischcrcircchteS ^Ip"»»g, Wesen und Umfang desselben, über bezügliche Gebote und Verbote, Bestrafung von I. tz genaue Auskunft verlangt werden, damit die Eidgenossen sich auch zu entschließen wissen, des soll sich über Erwerbung und Umfang des StappelrcchteS ausweisen. 8. Durch die in Art. 4 l>^ ^ ^lcichScntwurfcö aufgenommene „Präsupposition" dcS Kaisers, daß die Eidgenosse» auf daö Wohl ^hi» ^ Instanz getreues Aufsehen haben und auf gewisse Distanz nichts derselben Nachtheiligeö unler- abe/" werden, seien die diesfalls früher crthciltcn Zusicherungen als ungenügend hingestellt. Bedenklicher "vch sii tsix Unbestimmtheit dieser Stelle, deren Interpretation ohne Zweifel die Stadt Constanz in 160 Februar 1686. Anspruch nehmen wolle. Diese Bedenken werden behufs Jnstructionscrtheilung auf die bevorstehende badiM Tagsazung in den Abschied genommen. I». (S. u. Thurgau.) < . (S. u. Baden.) «I. Der Conferc»! werden vom Nuntius folgende Punkte schriftlich zur Bcrathung empfohlen: l. Sich mit der in der schrcibung der Tagsazung nach Baden berührten Union der Unkatholischcn nicht einzulassen; 2. auf Erlcd» gung des BodcnscegcschäftcS zu dringen; 3. wegen der Angelegenheit von katholisch GlaruS; 4. die Klagc" des Bischofs von Como wider die cnnctbirgischcn Beamten; 5. daß die von Zürich und Bern herkomme»^ schimpflichen Ausstreuungen gegen den römischen Hof, die katholische Religion und katholische Fürsten Stände geahndet werden; 6. daß der eidgenössische Resident Vassani zu Madrid angehalten werde, st»" Gläubiger zu bezahlen. Darüber wird Folgendes beschlossen: 1. Entgegen der Ansicht einiger Orte man die ausgeschriebene Tagsazung besuchen, um nicht durch Ausbleiben das Mißtrauen der Unkatholhch^ zu vermehren und diese dadurch zum Anschluß an eine fremde Union zu veranlassen; 2. über das Bodens gcschäst sei bereits verhandelt; 3. das Glarncrgcschäft werde man zu gelegener Zeit bcrathcn; 4. über ^ Klagen des Bischofs von Como könne man das Schreiben an den Lanvvogt von LauiS vom Jahr ib" seinem Wesen nach wohl wiederholen; übrigens habe man in Abgang des lcztjährigcn Abschieds von Lai»^ noch nichts vernommen, werde aber auf nächstes Sindicat die Gesandten instruiren; 5. Zürich und werden angegangen, ihren Zeitungsschreibern und deren „Inspektoren" ernstlich zu gebieten, solche Angriffe die katholische Religion und deren Angehörige ferner zu unterlassen; 6. Cassani wird ernstlich gemahnt, st»" Schulden zu bezahlen, namentlich auch 40,000 Silbcrkrvncn an zwei Kaufherren und die schon zu nachten 1684 verfallene, dem wider Portugal in Spanien gestandenen Regiment abgekaufte mo/./.u alles unter Androhung der Absczung von seiner Rcsidcntenstclle. Gleichzeitig wird Oberst von BcroldUbl» schriftlich angefragt, ob er von Cassani den Reversbrief erhalten habe, den derselbe gegen das ihm st"" Besten des in Spanien gestandenen Regiments von den verbündeten Orten bewilligte Instrument abgeben sollen. Es gehe nämlich das Gerücht, Cassani habe dem Fürsten Gallicano zu Rom, um bei Credit zu erhalten, etwas Schriftliches vorgewiesen, als hätte er an den verbündeten Orten 40,000 Dubst»" zu fordern, was einen Mißbrauch gedachten Instrumentes mittelst Verheimlichung des Reverses vcr»»"^ ließe. Sofern dieser Revers nicht in seinen Händen liege, solle er sich denselben zur Vermeidung chst»^ Ungelegcnhcit zu verschaffen suchen. «. In Rüksicht des von Oberst von Bcroldingen von LaniS a»ö ^ die Orte erstatteten Berichtes über seine Verrichtung in Mailand, betreffend Bezahlung des lczten Rcgi»»"^ und wegen des Salzes und der Zölle, sowie auch in Bezug aus die Nachricht, daß der neue Gubern»^ Graf von Fucnsalida, bald anlangen werde, befindet man sich allerseits ohne Instruction und ni>m»t ^ Sache »»" wird dieser freundlich gemahnt, von solchen Prätcnsioncn abzustehen. Zugleich wird den Officiercn die Rechte und Privilegien der Garde und der Nation genau zu wahren und gegen Ucbcrgriffc a» ^ Herzog zu rccurrircn. Auch dem Herzog und dem Markgrafen von Grcißy soll unter gleichzeitiger Anttö der zu Baden verabschiedeten BundcSgeschäftc die Beachtung der Rechte der Garde an's Herz gelegt "'0 ^ »x. Angehörige von Luccrn und Schwpz beklagen sich heftig vor der Session, daß Graf von Rosalcö ^ ^ Mailändischen, wohin sie Vieh zum Verkauf getrieben, in großen Schaden versczt habe, unter der Landammann Achcrmann von Nidwaldcn habe ihn seiner Zeit nicht nach Versprechen mit Pferden ^ weswegen er alles, was von der schweizerischen Nation herkomme, für seinen Schaden angreife. Landau»" Februar 1W6. 161 Hermann erzählt den Hergang, behauptet seine Unschuld, zu deren Beweis er aufgenommene Kundschaften ""Pcbt und erklärt, dem Grafen vor seinem heimatlichen Richter zur Rede zu stehe». In allgemeiner Mißbilligung dieses ungerechten Verfahrens wird, da der Gubcrnator von Mailand zur Abu ig bereit sei, ^iw Markgrafen von Crivclli Beschwerde geführt und verlangt, daß der Graf RosalcS zur Entschädigung ""d Genugthuung angehalten werde. I» k. (S. u. d. Vogtcicn.) I. Zürich und der Landschreibcr im werden ersucht, über daö Gerücht, als herrsche in Constanz eine gefährliche Krankheit, an der viele Thurgau junge Leute sterben, Bericht zu erstatten, i». (S. n. Thurgau.) ». Da das Madcrnischc Postwcsrn Gefahr Nachthcil der katholischen Orte vernichtet zu werden, so werden dienliche Mittel, solches senden, bcrathen. Als ein solches erscheint, »venu jene Herren, von denen Meldung beschchcn, beredet ^ tu könnten, ihre Pakete, die sie sonst der Zürcher Post übergeben, den Madcrni zu überlassen, womit ^ Konferenz im Namen der Obrigkeiten wohl zufrieden wäre, wenn den Madcrni dadurch konnte geholfen ^ k" und den katholischen Orten daraus kein Nachthcil erwächst. <». In Bcrathung dcS Glarncr- bre' f welcher Schwyz austritt, zeigt sich, daß den Katholiken nicht nur um die Erläuterung der ^ Isimktc, sondern wesentlich auch um eine namhafte Beisteuer von wohl 12,00«) Kronen zur Bestreitung ^ Ehrlichen Ausgaben zu thun sei, ohne welche sie die Annahme und Bcstcgelung des Vertrages abzu- k» erklären. Dieses Ansinnen erregt allgemeines Befremden; gleichwohl einigt man sich, es solle zur deu^"'^ halben Ortsstimmc getrachtet werden, beim Nuntius zu Händen dcS Papstes, beim König Frankreich, beim Herzog von Savoycn und ebenfalls durch Vermittlung der Nuntiatur bei den reichen rinc solche Beisteuer, die aber unveräußerlich angelegt werden müßte, erhältlich zu machen, blcs^! ^t es aber die Meinung, daß sich katholisch GlaruS zur Bcstcgelung dcö Vertrages erkläre, bevor Alles iu Ausführung gebracht sein werde. Man sehe auch ln dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: ^wsschast Thurgau. I». Art. KS. Mitregierung der III Städte. >». Art. K4tt. Eonvertiten. i. „ KK8. LocaleS (Gachnang). sollen. <>. Art. ISN. Jndieatnr- ». Eomoetenzanst. k. Art. ZK9. Kirchliches, Glaubenssachen; Geistl. I>. „ Ztt. Handels- u. Verkehrswesen. W. Gemtineidgenössische Tcigsazung. Vaden. U»M», 17. Uebr«ar. Ttaatsarchl» t!»ecrn. Allg. Absch. Bd. I.XXII, kol. SD. Feh ! Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern. Kilchbergcr, Schultheiß; Abraham Tillier, Sekclmcistcr. Lucern. Rudolph Mohr, Ritter, ^»d ^ Stadtvcnner; Landvogt Hans Martin Schwyycr, des Raths. U r i. HanS Karl Püntincr, Johann Franz Schmid, Landschreibcr und dcö Raths. Schwyz. (Ausgeblieben.) Unterlid " Johann Arnold Hcymann, Landammanil ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, Landammann ^^^^^U'ptmaitn ob und nid dem Wald. Zug. Johann Jakob Brandenberg, des Raths; Karl alt-Ammann. GlaruS. Johann Georg Bachmann, Landammann; Johann Christoph Elmcr, 21 162 Februar 168k, Statthalter, Bascl. Johann Christoph Bnrkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Johann Balthasar Burkhard Drcicrherr, Freiburg. Tobias Gottrau, Schultheiß; Franz Peter Vögelin, des Raths, Soloth»"» Victor Bcscnval, Ritter, Vcnncr; Ursuö Suri, Sekelmeistcr, Schaphausen, Johann Konrad Neukom»'- Bnrgcrmcister; Tobias Holländer, alt-Burgcrmeistcr, Appenzell. Johann Konrad Gyger, Ritter, La»b ammann und Panncrherr, von Jnncrrhodcn; Laurenz Tanncr, Landanunann, von Außcrrhodc». Abt b" St, Gallen, Fidel von Thurn, Ritter, Landhofincistcr. Stadt St, Gallen, Tobias Schobubp' Sekelmeistcr. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister. n. Bei Eröffnung der Tagsazung wird mit Bezugnahme auf die gegenwärtigen kriegerischen Aussicht auf die Nothwcndigkcit hingewiesen, sich allseitig zu erklären, was ein angegriffenes oder in Gefahr stehen^ Ort vom andern zu erwarten habe. Nachdem sich zuerst die protestantischen und dann die katholischen ^ für kräftigen Schuz jedes eidgenössischen und zugewandten OrtcS ausgesprochen, vereinigt man sich mehrtägiger Bcrathung auf folgende einmüthigc Erklärung: Wenn eines oder mehrere Orte von frewb Gewalt angegriffen würden oder einen erklärten Feind hätten, so sichern alle übrigen zu, dieses eine ob die mchrcrn Orte ohne Unterschied nach dem Laut und Inhalt der Bünde, ungehindert aller Sachen, äußerstem Vermögen zu schüzen und zu schirmen und zu dem oder den Orten Leib, Ehre, Gut und Bl»t sezen, getreulich und ohne Gefährde. Im Weitem erklärt man sich einverstanden, daß denjenigen Ob"' welche mit andern besondere Verbündung haben, zum Schuzc derselben der freie Paß gestattet sein soll, Gesandtschaften von Uri, Obwaldcn und Zug sprechen sich auch für diesen Grundsaz aus, behalten sich ab die ausdrüklichc Erklärung ihrer Obrigkeiten vor. Ferner sichert man sich bei nöthigcn Durchzügen, >b" möglich, rechtzeitige Anzeige und geziemende Abtheilung der Truppen zu. Endlich wird wohlmeinend crinnb daß man in allen Orten mit Reden, Schreiben und Zeitungen behutsam sei. Bern eröffnet hierauf, diesfalls aus seiner Drukcrci ausgegangen sein möchte, sei wider der Obrigkeit Wissen und Willen gescheht' auf das Schreiben von Luccrn habe man sofort Vorsorge getroffen, daß alles Vcrlczendc unterbleibe; ^ müsse aber bitten, daß auch katholischcrscitS alle Schmachbüchlcin wider die evangelische Religion unterbleib' was zu hinterbringen und zu verhüten von den Katholischen zugesichert wird. I». Der französische Gcsin'b eröffnet mündlich und schriftlich vor der Versammlung, das gute Vertrauen des eidgenössischen Standes sich und der enge Anschluß an die alten Bundesgenossen sei der Eidgenossenschaft stets ersprießlich gcwb"' wogegen Acndcrungcn und neue Verbindungen der Stände nicht von Nuzcn sein können und nur Nach'"', gebären möchten. Diese Mahnung wird ihm schriftlich und durch einen Ausschuß verdankt und damit b Versicherung verbunden, man werde sich die Wahrung des guten bundesgenössischen Einvernehmens g'b" den König und die Einigkeit des eidgenössischen Standes angelegen sein lassen. «. Bascl beschwert daß ihm der französische Intendant im Elsaß alle Zufuhr von Früchten von dort her verboten habe, angebt' wegen Begünstigung der Ausrcißerci französischer Soldaten oder Verleitung zu solcher. Da alle Rcclamatio"^ beim Intendanten erfolglos gewesen seien, so habe man an den Hof und besonders an den MarquiS b Louvois geschrieben. Sollte die Antwort darauf unbefriedigend ausfallen, so bittet Basel um die Vcrwcnd""^ Zürichs im Namen aller Orte, Diesem Gesuche wird entsprochen, «I. In einem an den Vorort gcrich'b" und der Tagsazung vorgelegten Schreiben entschuldigt Schwyz sein Ausbleiben damit, man habe ja ^ leztcr Tagsazung in bcstcrfordcrlichcr Form Anlaß gehabt, sich „wegen der starken Union" zu unterreden; " Weitem werde Schwyz dem Angegriffenen jederzeit laut Bünden beibringen. Die zu Chur vcrsa»n»b Regenten und Häupter der III Bünde versichern mittelst Schreibens, daß sie in jedem eintretenden Fall Februar 1K86, 163 uiidcspflichten gegen die Orte getreulich erfüllen werden. Dieses Schreiben wird verdankt und mit gleicher ^sicherung crwicdcrt, auch von der beschlossenen eidgenössischen Erklärung Kenntnis! gegeben. I'. (S. u. Knthal.) (S. u. Thurgau.) I». In Betreff des JuriSdictionöstrciteö auf dem Bodcuscc werden die 'R der lczten Confcrenz in Luccrn erhobenen Bedenken eröffnet und darauf Freiherr von Thum, welcher ^us lcztcr Tagsazung die Unterhandlungen geführt hatte, in die Session berufen, welcher, jedoch nur in der bjcnschaft als Private, diesem Rufe folgt. Dieser beleuchtet nun die beanstandeten Punkte im Einzelnen, ^ zwar in ziemlich überzeugender Weise. In der darauf gepflogenen Berathung sprechen sich Zürich, Frciburg und Solothurn für die Ratification des in Baden geschlossenen Vergleichs aus. Luccrn, Zug und Glarus wünschen die crtheiltcn Aufschlüsse, vor Abfassung der Instructionen, mittelst ^ ^bichixpxs zu erhalten und sprechen die Erwartung auS, auch ihre Obrigkeiten werden auf ihre Relation ^ ) eines Guten bedenken" und innerhalb Monatsfrist ihre Entschließungen nach Zürich mitthcilen. Uri ^ bei dieser Berathung abgetreten. Schließlich wurden das von Uri an einige Stände erlassene sachbczüg- c harte Schreiben und das unerwartete Abtreten desselben, sowie das gänzliche Ausbleiben von Schwyz uichtcidgcnössisch geahndet, t—11. (S. u. d. Vogtcien.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. " lAllc anwesenden Orte.) Lucrrn berichtet aus besonder,« Auftrag, Schwyz habe sich wegen seines billj ^ ^ Obrigkeit schriftlich entschuldigt. Der Antrag mehrerer Orte, an Schwyz ein miß- , ^"^s Schreiben zu erlassen, bleibt insofern in Minderheit, als die meisten Orte Verschiebung eines Schreibens verlangen, p. Der Nuntius stellt schriftlich das Ansinnen, zu Gunsten von katholisch ^ "Elches nicht anwesend ist, auch in den katholischen Orte», etwa unter dem Vorwand eines ^ Steuer aufzllnchmcn. Da man sich hierüber ohne Instruction befindet de», ^ möchte das Gchcimniß der Sache nicht verschwiegen bleiben, wird Luccrn beauftragt, mit .^^""tius über andere Maßregeln mündlich zu verkehren. «>. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) de,« ^richte von Oberst von Bcroldingcn ist nunmchr ein neuer Gubcrnator nach Mailand ernannt, ^>^^"^'ds halber gratulirt werden sollte; dem nämlichen Bericht zufolge habe der Wechsel in der Stelle ^ Gubcrnators auch die Bezahlung der Ansprachen seines, Bcroldingens, lczten Regiments verzögert. Gratulation wird unstatthaft befunden, bis der neue Gubcrnator sich den Orten wird ange- ' haben. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelcaenheiten: awfschlist Thurftau. Art. «Sa. Mitraler»»., der lll Städte. Art. S2t. Kirchliches, Glattbenss.; Geistliche. I. „ 52». Kirchliches, Glaubens).; Gcistl. Bade». I. Art. tSl. Jndicatur- u. Comvetenzanst. in. Art. 467. Locales lZurzach.) ,< 46k. Locales (Zurzach). n. „ 4Z8. Stifte u. Klöster (Zurzach). inthal. f. Art. I4Z. Landesvcrwaltung. Zu «». I» dein lncernischen Gesandtschaftsbericht (Abschiedsbeilaye) wird der Verschiebungsbeschluß dahin ° >virt, Schwyz würde sonst »iclnen, man könne in seiner Abwesenheit nichts verhandeln. Au» dem Luccrnkrecemplar Bd. I.XXII, ko>. »s. 164 Februar 1686. «7. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen nnd Biel anläßlich der gemeineidgenössischen Tagsaznng zn Baven, litttl», 1». bis LL. Februar. (8 bis 12 a. K.) Staatsarchiv Zürich, Allg. Absch. Bd. «S. Gesandte: Die nämlichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus Johann Christi Elmer, Statthalter. ». Von Basel wird beschwerend eröffnet, daß der französische Intendant de la Grange auf Befehl ^ Königs alle Zufuhr der Früchte aus dem Elsaß nach Basel verboten habe, unter der unrichtigen Vorgab als seien Personen aus der Stadt mchrcrn Soldaten zur Desertion aus der Festung Hüninge» vcrhilß^ gewesen. Auf diesfalls von Basel eingeholten Rath wird gutbcfunden, dem französischen Gesandten Angelegenheit zu empfehlen, sofern nicht inzwischen die für die Aufhebung des Verbotes gcthancn Schü^ guten Erfolg haben. Was Basel des Weiter» vertraulich eröffnet hat, wird jeder Gesandte zu bcrich^ wissen. I». Aus den eingegangenen schriftlichen und mündlichen Rachrichten glaubt man entnehme» ^ können, das unlängst zu Gunsten der rcformirten picmontcsischcn Thälcr unter gemeinem evangelischem M»"" an den Herzog von Savopcn erlassene Schreiben werde von geringer Wirkung sein, indem man damit gehe, dieselben mit Gewalt zur Wiedereinnähme der papistischen Religion zu zwingen. Daher werden ^ Herren Kaspar von Muralt von Zürich und Bernhard von Muralt von Bern zum Herzog nach Turin geordnet, um daselbst gcstüzt auf das Patent vom 18. August 1655 und die Conecssion vom 14. Febn^ 1664 für die bedrängten Glaubensgenossen zu intcrccdircn. In Genf sollen sie sich über die Verhält»^ besagter Thalleutc sowohl, als auch über den Zustand der Stadt Genf, wohin Zürich und Bern vor K»r^" eine Abordnung zu schikcn Willens waren, erkundigen und neuerdings die Bereitwilligkeit aussprechen, ^ picmontcsischcn Thallcutcn Gcldunterstüzungcn zü verabreichen. « . In Rüksicht des Hauptgeschäftes, welch die Einberufung der gegenwärtigen außerordentlichen Tagsazung veranlaßt hatte, vereinigt man sich ans ^ wohl formulirte cid- und bundsgcnössischc Erklärung, daß im Fall eines Angriffes oder drohender ^esay ein Ort dem andern ohne Unterschied der Religion laut Bünden beibringen werde. Eine gleiche Gest"' crklärung soll auch von den Katholischen begehrt werden. Da aber die katholischen Orte in gemeiner Scss'^ Bedenken erhoben, in der fraglichen Erklärung der Religion zu erwählten, bequemte man sich auf Znw^ der drei katholischen Städte cvangclischerscitS zu derjenigen Erklärung, welche sich im Hauptabschicd besi»^ <>. Zürich weist auf die Nothwcndigkcit hin, Genf, als den Schlüssel der Eidgenossenschaft, mit einer ^ sehnlichen Mannschaft gegen jeden Angriff in Schuz zu nehmen und anerbietet mit Bern ein namhnl Eontingcnt. Die übrigen evangelischen und zugewandten Orte, obschon nicht instruirt, stellen gleiche Willigkeit in Aussicht, außer Appenzell, welches, als ganz mit Papisten umringt, die Sache nä rokoron»^ nimmt. Hierauf wird die ganze Angelegenheit in den "Abschied genommen, mit der Verabredung, daß ^ Ort sich bei Zürich über seinen Beitrag an Fußvolk, Reiterei, Artillerie, Munition und Schanzzcuß > erklären habe. Bern anerbietet überdies die Lieferung des Proviants gegen Wiedererstattung oder Bezahlung, sowie die Entwcrsung eines militärischen Plans durch den dortigen Kricgörath, welcher März 1K8K, ^ Zürich mitgctheilt werden soll. <-. (Die IV evangelischen Städte.) Ein vom Knrsürst von Brandenburg Zugekommenes Schreiben, worin er den gcsammtcn evangelischen Stand aller guten Freundjchast vcrnchcrt, wird freundlichst zu verdanken beschlossen, wobei zugleich berichtet werden soll, daß sämmtliche Städte und ^tc der Eidgenossenschaft noch beständig in guter Vertraulichkeit zu einander stehen. Zürich und Bern 5uden dabei noch nöthig, demjenigen, der dieses Schreiben an den Kurfürsten abgeben sott, bewnderc In- üruction zu crthcilcn, waS vom lcztcrn mit fremden Mächten über daö Verhältnis der evangelischen Staubt Erhandelt werden möchte, t. DaS von Basel entworfene Schreiben an den Kurfürsten von Brandenburg, Messend den Anstand mit dem Bischof und Domcapitcl von Basel soll kürzer gefaßt und so eingerichtet werde», daß das beigelegte Factum und juristische Gutachten dem Minister zu RegcnSburg nur zur l°n»anvn dienen soll, wenn vom Bischof von Basel beim RcichScollcgium etwas angeregt werde, keineswegs dazu, den Gegenstand selbstständig anhängig zu machen, »x. (Die nämlichen Orte.» Aus 'Anregung Zürichs wird der französische Gesandte durch zwei Abgeordnete über den Stand der kurpfälzischcn Schuld- Gerung befragt, worauf derselbe crwirdcrt, er habe vom Hofe noch keinen bestimmten Bericht und wahr- Hcinlich werde ein solcher nicht eintreffen, bis die Prätcnsioncn von Madame von Orleans liquidirt sein wcrdc», 9». Confcreilz zwischen Zürich und Bern. Aarau. Uiitti, Ä». u Ä». März. (18 u 19. a K) ^>aa««ar. 2»?. Gesandte: Zürich. Heinrich Escher, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern. Johann Kilchberg?!, Schultheiß; Johann Jakob von Wattcnwyl, des Raths und Obercommandant der Aschen Lande. Bern, welches diese Confcrcnz gewünscht hat, eröffnet, daß cS Bericht erhalten habe, cS wolle der '^"ig von Frankreich an der Saone, der Saar und im Delphinat Lager veranstalten, was vielleicht einen ^"Ühlag auf Genf vcrmuthcn lasse. In Bcrathung dessen bestätigt Zürich seine frühern Zusagen und an- zum Schuze von Genf bis auf 0000 Mann, Bern neun Regimenter je von 2900 Mann, und mi ^'hfall ,wch einen Zuzug von 0000 Mann auö dem Waadtlande, in der Meinung, daß eine allfällig nach Zu verlegende Garnison nach der früher verabschiedete» Repartition aus der Gcsammtzahl der Z0,l>lll) """ gezogen werden soll. Im Einzelnen anerbietet Bern eine Artillerie von mindestens scchözehn Stük ^'"'Nt Mu..i.ion die Lieferung des Proviantes für die Zürcher, jedoch gegen Rükcrstattung, und Vorsorge de» nö.higcn' Wein. Alö Wochcnsold wird ein halber RcichSthalcr fcstgcsezt. Beider Städte Hcerhaufen unter gesondertem Commando stehen und der Oberbefehl zwischen ihnen wechseln. Sollten von andern ^"Aischm Städten und Orten noch Hilfövölkcr dazu stoßen, so soll nach dem eidgenössischen Dcfens.onal fahren werden. Der KricgSrath soll aus beiden Co»,Mandanten und drei von Zürich und sieben von Bern Zeichne,wo» Personen gebildet werden. Dabei macht aber Zürich den Vorbehalt, daß im Kricgörathc per nmzoru. sondern durch gute wichtige Gründe und freundcidgenössischc Erinner.ingen gehandelt 166 März 1686. werden solle. An die andern evangelischen Orte wird unter gemeinsamen! Namen das Gesuch gestellt, über ihre Hilfeleistung zu erklären. Sollte das Waadtland angegriffen werden, so hat Bern die nöt> bundesmäßige Mahnung zu machen. Genf wird zur Behutsamkeit und zur rechtzeitigen Stellung des Zuzugs begchrcns gemahnt. I». Zürich legt ein neulich eingegangenes Schreiben des französischen Gesandten vor, betreffend die Lösung der den IV evangelischen Städten versczten kurpfälzischcn Juwelen. Es wird die thcilung dieses Schreibens an die verwittwete alte Kurfürstin zu Pfalz beschlossen, wobei sie um ihre stimmung zur Oeffnung des Kistlcins, woriu die Juwelen verwahrt sind, ersucht wird. Gleichzeitig der französische Gesandte ersucht werden, diesen Konsens auch bei der Herzogin von Orleans auszuwirk^ Zürich begehrt Rath, waö man auf daS an gesammte Eidgenossenschaft erlassene freundliche Schreib „und andcrwärtigcS gutmüthigcs Anerbieten" des Kurfürsten von Brandenburg in Antwort geben wolle ob dieses schriftlich oder mündlich geschehen solle. Nach sorgfältiger Bcrathung wurde auS mchrcrn Gründl und namentlich auch, weil der Kurfürst von Brandenburg Geheimhaltung verlangt hatte, der schriftliche 2 beliebt und das Schreiben dem bekannten Herrn zu eigenhändiger Belieferung zugestellt, auch demselben c>>^ Copie davon mitgegeben, dabei aber injungirt werden möchte, diese Copic nach dem nöthigcn Gebrauch u»»'" zu machen, und so Ihre kurfürstl. Durchlaucht ihm deshalb etwas Weiteres auftragen möchte, solches retorknänm zu nehmen. «I. Da man sich in der Erwartung getäuscht sieht, daß wegen Erneuerung ^ Salzvcrtragö der fünf Städte mit Tirol im Namen der andern drei Städte Jemand mitreisen werde, mehr verlautet, lczterc werden, statt Zürich und Bern für sich zu bevollmächtigen, einen Fremden da»^ betrauen, wird Bern ersucht, solches gehörigen Orts anzubringen und auf Abhilfe zu dringen, v. Z^'' beschwert sich über die großen Kosten der Verpflegung der laut vorgewiesenem Verzcichniß dort befindlich^ französischen Flüchtlinge und ersucht Bern, ihm keine mehr zuzusenden, indem von Basel und aus Bü»^' noch viele anlangen. Bern entschuldigt sich wegen Mangel an Instruction, verspricht aber über den verhalt bald nach Zürich zu berichten und auf die badischc Jahrrcchnung ein genaues Verzcichniß ^ Flüchtlinge zu gestalten. Auf Ratification der Obrigkeiten wird den französischen Flüchtlingen in Anss" ' für ihren vorhabenden Kirchcnbau eine Beisteuer von 200 Rcichöthalcrn zuerkannt. Zu Zur Beleuchtung dieser nicht unwichtigen Verhandlung reihen wir hier noch folgende aus dem Staatsarchiv Zürich ein: 1) 1686, 2/12. Januar, Potsdam. Simeon Bondcly von Bern, Kammerjunker bei dem Kursiv/ von Brandenburg an Stadtschreiber (Johann Heinrich) Hirzel in Zürich. Das lezte Schreiben habe dem Kurfürsten eigenhändig zugestellt, aus dessen Inhalt derselbe zur größten Befriedigung das gute ^ vernehmen des ganzen eidgenössischen Standes erfahren habe; seit Langem haben die gefährlichen Eonst" turen für die reformirtc Kirche ihn auf Mittel und Wege sinnen lassen, um dieselbe gegen dieses apocalypt ^ Ungethüm sicher zu stellen; daher bemühe er sich eifrig, einen Geist der Eintracht wenn nicht unter « "' so doch unter der Großzahl der protestantisches Fürsten und Stände zu säen, und hoffe, daß die eva^ . lischen Kantone ihrerseits hierzu das Möglichste beitragen und mit allen Kräften an der Erreichung ^ Zieles mitarbeiten werden. Aus dem beigelegten (nunmehr fehlenden) Schreiben des Kurfürsten selbst man die gute Absicht desselben sehr gut verspüren. St. A. Zürich: Acten Kurbrandcnburg. Orig, tsranMI^ 2) 1686, 8/18. Februar. Stadtschreiber Hirzel von Zürich meldet den auf der Tagsazung in anwesenden zürcherischen Gesandten, daß gestern Abends Herr Bvndely incognito in Zürich eingctrofst"^, und ein Schreiben des Kurfürsten von Brandenburg betreffend die zeitweilige Beurlaubung Bondelys " geben habe. A. a. o. März 1686, 1K7 3) 1686, Anfangs April. Das Allianzgesuch des Kurfürsten von Brandenburg wird, nachdem Schultheis, Kilchbcrgcr sein Gutachten über einen daherigcn Entwurf den 24, März a, K. a» Bürgermeister Äscher und Statthalter Meyer in Zürich überschrieben, mittels Schreibens und beigelegten Memorials abgelehnt, Das Memorial lautet: ^ » „Bedenken über die gutmüthigc Erinnerung Ihr kurfürstl. Durchlaucht zu Brandenburg, Icvvrdcrst thun die l. evangclischcn Stände gegen Ihr kurfürstl, Durchlaucht über dcro bestgemeinte Erinnerungen sich höchsten Fleißes bedanken, wie es denn anders nicht aufzunehmen, als das, solches aus der kurfürstl, Dinch- laucht gegen sie tragender sonderbarer Wohlgcwogenhcit herfließe, »lassen sie daher Anlaß haben, ohr kurfürstl, Durchlaucht ihren Zustand mit gebührendem Rcspect in etwas vorzustellen. 1, Ist demnach zu bedenken, daß neben sonderbaren Bünden, welche die l, katholisch genannten Orte haben mit Ihr konigl, Majestät in 'Hispanien wegen vernachbarten HcrzogthumS Mailand, und dann mit Ihr kgl, Durchlaucht in Savoy, die Evangclischcn mitsammt gemeinen Eidgenossen, die auch mit den zugewandte» >! Blinden und Wallis verbündet, noch folgende Bündnisse haben, nämlich die ewige Erbvercin von Anno 1474 mit dem hvchl- angrenzenden ErzHaus Oesterreich, welche annoch dieser Zeit währet; den ewigen Frieden mit der Krone Frankreich von Anno 1516; dann ein Dcfcnslvbündniß mit besagter Krone in Anno 1663 erneuert: welche bejde Tractate unter Ander,» vermögen, daß man deren Feind weder Paß geben noch Vorlebnb rhu» f°U- und hinwiederum; diese Bündniß crstrekt sich auch auf den Delphin und acht Jahre nach dessen Tod, Welche Bündnisse zn dem Ende zu considcrircn (sind), um daraus hochvernunftig abzunehmen, wie weit noch Raum und Materie übrig sein möchte zu andern Engagcmentcn, 2, Ist zu rcflcctircn nicht allein aus die "»igen Bünde, mit denen die evangelischen Orte gegen den katholischen Orten verbunden sind, ans welebem b«s eidgenössische Wesen bis dato beruhet; sondern auch, daß erst in lcztcr badischer Drgleistung im Februar Schalten, sie sich einhellig folgender Gestalten gegen einander erklärt haben (folgt die Erklärung Abschied Rro, 96 a). I» Gleichem hat man sich der Pässe halber gegen einander auch freundlich vernehmen lassen. Diese Dinge werden zu dem Ende hier eingerukt, um Ihr kurfürstl, Durchlaucht hoher Vernunft dadurch beizubringen, wie die cvangclischcn lobl. Orte bei einem Engagement sich nicht unbillig hoch zu besorgen, baß die l, katholisch genannten Orte in Ansehen ihrer ewigen unauflöslichen Bünde, sonderlich aber auch in Ansehen obiger ganz frisch zu Bcstcisung des allgemeinen Vertrauens angesehenen Declarativn sich zu vinbragircn Anlaß nehmen, als ob man in sie ein Mißtrauen sezc, oder gar in den Gedanken gcrathcn "'öchtc, als vb etwelche Union oder gefährliches Vorhaben wider sie obhanden wäre, woraus eine große Alicnation der Gcmüther, wo nicht eine gänzliche Separation erfolge» konnte, und haben sie sich mit ihnen i" mcnagircn um so viel desto mehr Ursache, dicwcil die evangelische» und katholisch genannten Kantone i" einander geflochten, die Lande vermischt und viele Vogtcien in gemein miteinander besessen werden. Sonderlich wird Ihr kurfürstl. Durchlaucht gnädigst zu reflectircn gegeben, was für Ombragc die Krone Frankreich daher schöpfen könnte, wie empfindlich dieselbe in dergleichen Dingen sich erzeige, wie mächtig b'r sei, wie so sehr die evangelischen Kantone in Ansehe» ihrer Situation dcro Macht cxponirt, da dann zu bedenken, daß das Gebirg auf der Seite gegen Frankreich bei Weitem nicht so beschaffen, wie gegen Italien, ""b in zwanzig Meilen an Frankreich grenzt und zwar so, daß man an vielen Orte» und Enden zu Roß und Fuß den Zugang habe» kann, (Wann dann diese Krone über daher gefaßte Ombragcs dero Em- Vflndlichkeit auch diese Stände wollte fühlen lassen, und etwa dem allernächstgelegenen mit aller Macht auf b°" Hals falle», so ist wohl zu ermesse», wie gefährlich und zweifclhaftig der Ausschlag, und wcnn's mifi- '«"ge, ob Zeit' und Raum vorhanden wäre, vor gänzlicher Untcrdrükung den Sccurs der Verbündeten zu ^warten, sonderlich wenn auch die katholisch genannten Orte diögustirt und alicnirt wären.) Aus welchem Allein miteinander Ihr kurfürstl, Durchlaucht hochvcrnünftig ermessen können die Schwierigkeiten, die sich biese» Dingen rcncontrircn und daß es reiflichen Ucbcrlegcnö hoch von Nöthen sei. Gleichwie aber die ' evangelischen Orte zu Ihr kurfürstl, Durchlaucht ei» sonderbares Vertraue» zu sezc» Ursache haben, also ü>ird den hochocrnunftigcn Reflexionen vorgestellt, waö in diesen wichtigen Dingen zu hoffen oder zu cr- f°rg en. zu thun oder zu lassen, damit Ombragcs oder 'Alterationen vermieden, die Bünde sowohl mit äußern 168 Mai l«8k. Potentaten als mit den l. eidgenössischen Orten nicht alterirt, und gleichwohl Alles zum Besten des a ' gemeinen Wesens eingerichtet werden möchte. Jnmittelst werden Ihr kurfürstl. Durchlaucht auch dienstst»^ ersucht, dero hohe Wohlgewogcnheit diesen evangelischen Ständen »och fürbas unaussezlich bcizubeha!»»- auch dero gnädigstes Aufsehen über sie walten zu lassen." Die eingeklammerte Stelle im Punkt 3 des Memorials ist, obwohl von Bern sehr maßgebend essentiell befunden, nicht in das Memorial selbst aufgenommen worden, da es vielleicht besser sei, daß nicht einen allzu großen Concept seiner Stärke und Mannschaft von sich gebe, damit man ihnen evangelische» Orten) auch auf allen Fall nicht etwa allzuviel zuzumuthen oder aufzubürden gedenke. gegen wurde diese Stelle Herrn Bondcly absöndcrlich zugestellt, damit er sie dem Kurfürsten mündlich eriW St. A. Zürich. ' 4) lti8K, 25. Mai (a. K.), Potsdam. Bondcly an Stadtschreibcr Escher. Der Kurfürst, ^ Bondely gestern das Paket eingehändigt, habe seit einiger Zeit mit Ungeduld das Ergebnis) der Regotiaw"' der Gesandten in Turin erwartet; Bondcly habe ihm im Weitern über Alles umständlich Bericht ersta^' über den, sowie über die Antwort der evangelischen Orte er sehr befriedigt war. Man hoffe auf ^ andere Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten, wenn die Dinge die gehoffte Wendung nehmen, vielleicht biete ein anderer Zeitpunkt weniger Schwierigkeiten zur abschlicßlichen Erledigung dessen, waS malen auf das Tapet gebracht worden sei. s,. Zürich. Orlg. »i,»M' «.w. Conferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen. Aarau. UiMi, l. u. 2. Mai. (2t. u. 22. April a. K.) Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. «?>. tdl. 2SN. » Gesandte: Zürich. Heinrich Escher, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern. Abrah^ Tillicr, Sckelmcistcr; Johann Jörg Jmhof, Gclcitsherr und Salzdirector. GlaruS. Johann Ehrist^ Elnier, Statthalter. Basel. Johann Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Niklauö Weiß, Dreicrh^ Schafft) au sc». Johann Konrad Ncukomi», Bürgermeister; Johann Konrad Wäpfcr, Sckelinci^ St. Gallen. Heinrich Hiller, Spcndhcrr. ». Die Confcrenz versammelt sich aus Begehre» Zürichs. Appcnzell-Außcrrhodcn und Biel entschulde" sich wegen der Nichtbcsuchung derselben. >». Es wird der Bericht der evangelischen Gesandtschaft nach T>^"' betreffend die Angelegenheit der Rcforinirtcn in den picmontcsischcn Thälcrn, vom t<). April, sowie daS Edict des Herzogs von Savoycn, vom 9. gl. M. angehört, in welch' lcztcrm den Rcformirten biö ^ 23. April der freie Abzug aus dem Land mit Hab und Gut zugesichert, hernach aber die völlige werfung angedroht wird. Aus dem Bericht der Gesandtschaft geht hervor, daß die Thalbcwohncr in Mehrheit entschlossen sind, sich für den Glauben zu wehren. Diejenigen, welche nun ihr Land vcr>^ werden, sollen, falls sie nur in geringer Anzahl sind, gleich den französischen Flüchtlingen versorgt sollte aber ihre Anzahl groß sein, so soll sie Bern nach angemessener Rast nach Zürich und dieses Schaffhauscn befördern und mit Reisegeld versehen, bis sie an fremde Stände abgegeben werden könne»! ^ Alles in der Meinung, daß die evangelischen Orte, welche bei dem Durchzug nicht in Anspruch gc»^"^ werde», an die Kosten beitragen. «. Bor der Session erscheint als Abgeordneter des Markgrasi" Brandenburg-Baircuth mit einem Schreiben an die IV evangelischen Städte vom 27. März Herr du ^ Mai IK8K. 169 gewesener dänischer Staatsrath, und eröffnet, nach seiner Ansicht könnte eine große Anzahl französischer und picmontcsischcr Flüchtlinge in Dänemark und bei den deutschen Fürsten und Ständen angebracht werden. Es wird auch cin Patent dcö Markgrafen von Brandenburg vom l2. März, enthaltend die Zusicherung der Aufnahme der französischen Flüchtlinge in seinen Staaten, vorgelegt. Dieses großmüthigc Anerbieten wird dem Markgrafen bestens verdankt und gleichzeitig beschlossen, wegen ähnlicher Vergünstigungen für die französischen Flüchtlinge an den Administrator von Würtembcrg ein Dankschreiben zu erlassen. Schließlich einigt man üch, bis auf den 1. Mai (a. K.) cin Vcrzcichniß der für diese Flüchtlinge gehabten Kosten aufzustellen, um dann auf die nächste JahreSrechnung eine richtige Liquidation machen zu können. Dabei ersucht Bern dw noch im Rükstand befindlichen Orte um Einlicfcrung ihrcS sechsten TheilS zur Unterhaltung der Flüchtlinge. «>. Wie Bern berichtet, hat cö sich um den Verfasser eines TractätlcinS, betitelt Um<:onr8 ^u> stans Ig Lonssil äs venkvs pur un Vöpntv suissv erkundigt und vernommen, daß die Auctorschaft dem H„r„ Durand, einem flüchtigen Prediger, zugedacht werde, welcher nicht mehr im Lande sei. Es Bern nun angerathcn worden, auf die Angabe des Verfassers eine Belohnung von 100 Reichöthalern "uszusezen, damit dadurch augenfällig werde, daß man an dergleichen Schriften kein Gefallen habe. Der Graf von Isenburg und Büdingen bittet die V evangelischen Städte für seinen ncugcborncn Sohn W Gevatter. Der Antrag auf eine goldene Schale im Werth von 100 Dublonen, als Pathcngeschenk, '"rd in den Abschied genommen, I. Der Entwurf einer Antwort auf das Schreiben des Kurfürsten von Brandenburg vom 27. Februar wird zur Genehmigung der Obrigkeiten in den Abschied genommen. Darin wird die Ansicht ausgesprochen, cS möchten die dortscitigen französischen Prediger „ihre sonderbare IrypotlwKvs ^ Kratin „nivornnli bei ihnen selbst behalten," indem dadurch die nöthigc Vereinigung der Rcformirtcn und Etherischen verhindert werden könnte, »x. Nach einem Berichte von Glarus „tcrgivcrsircn" die Katholischen '"""er noch, das VcrglcichSinstrumcnt anzunehmen, und gehen sogar darauf aus, in Sachen, die vor den ^weinen Rath gehören, besondere OrtSstimmcn zu geben. ES wird daher auf Ansuchen von evangelisch Glarus beschlossen, Lucern dringend anzugehen, die katholischen Glarner zur Annahme des Vergleichs zu erahnen, softrn die dort bevorstehende LandSgcmcindc dieses nicht übcrflüßig mache. I». Zürich, Bern, Basel ""d Schaffhauscn wiederholen die schriftlichen Erklärungen ihrer Obrigkeiten, wie viel Volk sie zum evan- ü^ischcn Defcnsionalwcsen beitragen wollen. Die Stadt St. Gallen anerbietet 2l>l> Mann, sechs Reiter, Dragoner und cin Fcldstük. Die Erklärungen von GlaruS und Appenzell einzuholen wird Bern übcr- ü'ssci,. den Zürich berichtet bei diesem Anlaß, der Schultheiß von Mellingen habe tröstliche Zusicherungen für ^ dortigen Paß gemacht, sofern man der Stadt Genf zu Hilfe ziehen müßte. I. Auf nächste Jahrrechnung ücgen den französischen Gesandten gerügt werden, daß man in Paris einem Untcrthancn von Zürich auf hal^ geschrieben, er sei aus dem Hotel des Invalides ausgewiesen worden, weil er die Kczcrei nicht "c abschwören wollen. Ii. Auf Ratification der Obrigkeiten werden an den Kirchenbau der französischen "chtlingc in Anspach 200 RcichSthalcr beigesteuert; indessen soll mit der Sendung noch einige Zeit rin- . werden, weil sich die Sachen wegen dcS jüngst erfolgten Todes des dortigen Markgrafen geändert möchten. 22 170 Mai 1686. 100. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. t<»«<», 15. u Iii. Mai. Staatsarchiv Lucern. All«. Absch. B». I.XXII. kol. 4K. Gesandte: Lucern. Eustachius von Sonncnbcrg, Schultheiß und Pannerhcrr; Rudolph Mohb Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr; Jost von Flcekcnstcin, dcö Raths. Ur i. Johann Karl Püntincr, Land' ammann; Sebastian Muheim, alt-Landainmann; Franz Ferdinand Crivclli, Ritter und dcö Raths. SchwV>- Franz Ehrler, Landammann; Franz Vetschau, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Johann Arnold H"' mann, Landammann und Pannerhcrr ob dem Wald; Johann Jakob Stultz, Landammann, und Joh»>"' Ludwig Lussi, alt-Landammann nid dem Wald. Zug. Kaspar Knopfli, Statthalter; Christoph Andermal Sekelmeistcr. Lucern berichtet, wie den übrigen hier vertretenen Orten, so habe es auch Zürich sein Gutach"" über daS JuriSdictionsgeschäft auf dem Bodcnsce mitgcthcilt, welches dort als wohlbegründet aufgcnom»"" worden sei. Nach der Ansicht von Lucern sollte nun der Landschrcidcr im Thurgau ersucht werden, dich? Gutachten mit Baron Raßler privat, und wie wenn er es ohne Auftrag thätc, zu besprechen und dariM wieder rechtzeitig zu berichten, damit man noch auf die badischc Jahrrechnung darüber instruircn köm"! ferner sollte Zürich ersucht werden, über das nämliche Schriststük auch die Ansichten von Bern, Glar»?- Freiburg und Solothurn einzuholen. Dieser Auftrag an den Landschrcidcr im Thurgau wird auf ^ nehmigung der Obrigkeiten beschlossen; wenn diese erfolgt, soll dann auch das fragliche Ansuchen an Zür^ gestellt werden. I». Vom spanischen Gesandten wird den mit Spanien verbündeten Orten angezeigt, ^ neue Gubernator von Mailand, Don Lopez de Ayala VclaSco y Cardcnaö, Condc de Fucnsalida, habe sc""" Posten bereits angetreten. Es wird beschlossen, denselben durch Oberst Karl Konrad von Bcrolding" Namens der Orte bcwillkommen zu lassen, insbesondere, um sich für die nächstens nöthig werdenden l>»"" Handlungen mit dem Gubernator dessen Wohlwollen zu sichern. Was die hierbei in Frage kommenden ^ schäfte betrifft, als die bundcswidrige Erhöhung des Zolles, (von jeder Kiste oder Colli Waaren, welche dem Pcnctianischcn oder Genuesischen durch die Eidgenossenschaft nach Deutschland durchpassircn, werde» >" Mailand bei 18 Mailänder Pfund Zoll bezogen, während bei deren Spedition durch Bünden nicht mehr ^ 7 bis 8 Pfund gefordert werden, wodurch der Güterverkehr allerdings zerrüttet wird), die gesteigerte schlechter conditionirtc Lieferung des Salzeö in die ennetbirgischcn Vogtcicn, die ausstehenden Wachgcldcr zu Bcllcnz regierenden Orte, die Forderungen der Zwcyerischen lind Bcroldingischcn Regimenter wird d?" Obrigkeiten eine besondere nachhcrige Gesandtschaft beantragt, wozu Oberst von Bcroldingcn als Vorzugs»"^ geeignet betrachtet wird. Den Jntcrcssirtcn des Crivcllischcn Regiments, welche eine besondere Gcsandtsch^ an den Gubernator abzusenden gedenken, damit die ihnen assignirtcn 30,000 Kronen dem diesjährig" Bilancio einverleibt werden möchten, werden die gewünschten Empfehlungsbriefe zugesichert, sobald auch Schwyz die erwartete Zustimmung eingeht. «?. Wallis bittet um Rath, wie cS sich in seinem Streit Bern zu benehmen habe, da ihre lcztc Zusammenkunft ohne Erfolg gewesen und über die Wahl eines ^ manns neuer Streit zu gewärtigen sei, sofern die in ihrem Burg- und Landrccht vorgesehenen Säzc über die Wahl desselben nicht einigen können. Hierauf wird im Sinne der leztjährigen ConfereNZ Mai (686. 171 Tvloth«r» envicdcrt, Wallis möchte sich mit Bern zu beidseitiger Bcizichung von zwei friedliebenden Herren ""s der Eidgenossenschaft zu verständigen suchen, mit ihnen den Augenschein im Gebirge einnehmen und unter ihrxr Mitwirkung die streitigen Punkte auszugleichen suchen. Sollte Bern wider Erwarten diesen Uschlag abweise», so möge Wallis auf der nächsten Jahrrcchnungstagsazung durch eine Deputation oder schreiben bei gcsammten Orten die Bezeichnung eincö Obmanns begehren. «I. (S. u. Baden.) «. ^ Mitthcilung des spanischen Gesandten an die verbündeten Orte über seine Ankunft in Chur wird mit "unn freundlichen Gegcncompliment crwicdcrt und unter Bczugnahinc auf dessen Bemerkung, er habe die Won in Mailand in guter Disposition gelassen, die beförderliche Vcrabfolgung derselben sollicitirt. Gleich- iwig wird demselben Kcnntniß gegeben, wenn der oben erwähnten Ursachen wegen die Gesandtschaft nach Ulland zu Stande komme, könnte man auch anläßlich auf Verbesserung des vom Ambassador den verwundeten Orten gegebenen einfachen Titels Zllustri" dringen, I. Der Nuntius klagt, daß der Resident r mit Spanien verbündeten Orte in Madrid, ungeachtet des von der in? Februar in Luccrn abgehaltenen Uscrcnz cm ihn erlassenen Schreibens, seine Gläubiger nicht befriedigt habe und sich gegen sie durch seinen ?uraktcr als Resident an? Hof zu Madrid zu schüzen suche. Auf den weiten? Bericht, daß nächstens von Antwort erwartet werde, wird beschlösse??, bis Anfangs Juni zuzuwarten, nach erfolglose,?? Vcrfluß dieses ^»n»s aber ein neues ernsthaftes Mahnschreiben, betreffend Bezahlung der Jntcrcssirtcn der Closischcn und "^Wsschci? Regimenter und der übrigen Gläubiger, an ihn zu erlassen und zwar unter Androhung der lljung als eidgenössischen Residenten. Ucbcr die „Verhandlung" der annata an de?? Fürsten von lnano in Ron? behält man sich weitere Erdaucrung vor. zx. Der Hauptmann und die beiden Lieutenants Wrdc zu Turin widerlegen in weitläufiger Rede die vom Grase?? von Massinc (alias Mas???) auf das '" Februar an ihn erlassene Schreiben cingekommcnc Antwort und beschweren sich namentlich über die Prä- vdx ^ Grase?? als schweizerischen Generalobersten, daß ohne seine Bewilligung keil? Soldat angenommen ^'"lassen oder Lieutenant »verde?? und kein Gericht in der Garde gehalten werden dürfe, und noch über "dcrc Neuerungen desselben. Die Beschwerdeführer »verde?? nun eingeladen, ihre angebrachten Punkte Lucern ' uch einzugeben, damit auf diese Grundlage den? Grase?? von Massine eindringliche Vorstellungen gemacht m könne??, daß er die Freiheiten der Nation schüze. Sollte dieses nichts fruchten, so würde man die b>as mündlich an den Herzog selbst gelangen lassen. Ii. (S. u, Sargans.) I. Luccrn berichtet, ^ im Interesse derjenigen eidgenössischen Angehörige??, welche wegen des Streites dcS Grase?? von b cs in Mailand mit Landaininann Achermann ii? so großen Schade?? gcricthcn, gethan habe und erhält des ^ dm Auftrag, sich in gemeinsamem Namen für lcztcre zu vcrwcndcn. Inzwischen ist eine Antwort lpanhcheu Gesandten eingetroffen, nach welcher zu besorgen ist, daß diese ehrlichen Leute noch lange die "d^ dadurch nur das zu leichte Gold ins Land gezogen würde. I». 1. Bei Anlaß der Bcrathung über d'" Münzwcsen wird beschwerend vorgebracht, die vordcrvstcrreichische Regierung habe ein Mandat erlassen, ^ das RcichSgeld von den Schweizern in den vordcröstcrrcichischen Landen nicht höher angenommen mcr^ solle, als wie solches im Schwcizcrland taxirt sei; wenn aber ein Schweizer an einem Vvrdcröstcrrci^ etwas zu fordern habe, müsse er daö RcichSgeld für vollkommen annehmen, was großen Verlust mit Grafschaft Sargans. Grafschaft Baden. Landuvfttei Freiümtcr. Juni 1686, 173 2. Ferner wird geklagt, Waldshut fahre mit Errichtung neuer Zölle gegen die Eidgenossen fort und l ule an ungewohnten Ortcn auf dm Straßen Zollstökc auf, Gegen dicsc unbillige Behandlung im Münz- ""ö Zvllwesen tvird bei der vordcröstcrrcichischcn Regierung zu rcclamiren beschlossen und in lcztcrer Beziehung 'c Forderung gestellt, daß die unlängst in Waldshut im Namen der regierenden Orte durch Rathöhcrr» - uralt von Zürich und den Landschrcibcr zu Baden getroffene Uebcrcinkunft aufrecht gehalten werde, ansonst zu »lißbelicbigcn Repressalien veranlaßt würde. « . Der französische Gesandte erstattet den 8. Juli der ^lununlung die gewohnte Versicherung des Wohlwollens des Königs und anerbietet den Eidgenossen seine Dienste. Dabei rügt er indessen übelwollende Ausstreuungen, welche auf das beiderseitige BundcS- ^'chältniß nachthciligen Einfluß ausüben könnten. Dieser Vortrag wird übungsgemäß crwicdert und den ^rügten Ausstreuungen gegenüber versichert, die Eidgenossen werden stets aufrichtig bestrebt sein, ihren "ocspfljchtsn nachzukommen. «I. Mit Rüksicht auf die schuldige Bundcöhilfc gegen bedrohte oder angc- Orte gicbt man allerseits die bestimmtesten Zusicherungen, und zwar diejenigen Orte, welche das ^u»al »och aufrechterhalten, unter Bezugnahme aus dieses; Uri, Schwyz, Untrrwaldcn ob dem Wald, ^ b, katholisch Glarus und katholisch Appenzell lehnen jede Verpflichtung aus dem bei ihnen beseitigten von Mollondin, des innern Raths von Solothurn, Abgesandter der Jntcrcssirtcn ^ ^o>cr Regimenter auö den verflossenen Dreißigerjahrcn in Paris, berichtet mit Schreiben vom 19. Juni, alz ' König gut aufgenommen und an dir Minister gewiesen worden, welche nichts Anderes einwenden, ä'rrd^ Fonds zur Bezahlung anweisen möchte. Zur Beförderung deö Geschäftes »nt> ^ Vorort Zürich im Namen aller Orte neue eindringliche Jntcrccssionöschrciben an den König n'a ^ Minister erlassen. I. Wie Basel beschwerend vorbringt, hat zwar der Kaiser auf die unter cidgc- u»d erlassene Vorstellung wegen Beeinträchtigung des Gewerbes der Schnürmacher, Passementcr sck ^^^dmarbcitcr versprochen, eine Untersuchung zu veranstalten und nach Umständen Abhilfe zu baher^ ^'^os Versprechen sei bisher ohne Erfolg geblieben. Auf daherigcS Ansuchen Basels wird "cchmaligcS Empfehlungsschreiben an den Kaiser erlassen. Das erneuerte Begehren um Bc- dcr ^ kosten der lezten Gesandtschaft nach Burgund wird abermals in den Abschied genommen; ebenso ^l»s UntcrwaldcnS, daß solche Gesandtschaften künftig unter den Ortcn umgehen sollen. Ii. Auf Flor ^mgcr Untcrthanen von Pcdcmontc in der Landvogtci LuggarnS wird an de» Großhcrzog von ^ öas Ansuchen gestellt, diesen Leuten die von Alters her so wohl versehene Zollwachc in Livorno, wieder einiger Zeit von den Bcrgamaskcrn und aildcrn Italienern an sich gerissen worden sei, d, m "Erlassen oder doch wenigstens etwa dreißig Mann dafür in Dienst zu halten. il—(S. u. Freiherr Raßlcr notificirt mit Schreiben vom 2. Juli seine Wahl zum Vicckanzlcr der v°n > ^.^"^uchen Lande und verlangt zu vernehmen, wessen sich die X Orte wegen des VcrglcichScntwurfeS Äistr ^ ^treffend das Juriödictionsgcschäft auf dem Bodrnscc, entschlossen haben. Nach Eröffnung der Anhörung des Berichtes des Landschrcibcrs im Thurgan und dahcrigcr Berathung wird ihm ^'ficirt^ crwicdert: Zürich, Bern, Nidwaldcn, Zug, Freiburg und Solothurn haben das Projcct ' ^"ch in der Auffassung, daß der geometrische Schritt in den verglichenen 1590 Schritten auf drei ^ verstanden sei und daß durch daö Stappclrccht und das Wort „Trichter" der Stadt Constanz ^ " Rechte zugegeben seien, als welche sie bis dahin gegen das Thurgan ausgeübt habe; die ^ ^ ^ rekerenänm genommen und werden ihre Entschließungen später mitthcilcn. u. d. Vogteicn.) 174 Juni 1686. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. xx. (Alle katholischen Orte sammt dem Abt von St. Gallen, außer Schwyz und Glarus.) In Ac rathung kommt, wie man die vor zwei Jahren im Glarncrgeschäft gemachte Erläuterung über die Abstrafunß der Fcicrtagbrüchc und über den sechsten Artikel des Vergleichs, betreffend die Alicnation obrigkeitlicher Gü"r und Rechte, dem Hauptinstrumcnt durch TranSfix bcisczcn könnte. Da aber besorgt wurde, es mochten ^ der Erläuterung dcS sechsten Artikels seither beigefügten Wörtlein: „und in kein Weis noch Weg" bei d"> andern Orten neue Bedenken erregen, so wird Statthalter Tschudi von katholisch Glaruö in die ScsM berufen. Dieser erklärt laut Instruction bei der in Luccrn verbesserten Erläuterung des sechsten Artikel verbleiben zu müssen und verlangt ebenfalls das VcrsicherungSinstrumcnt der katholischen Orte zur Wahr»»»! der freien Stellung von katholisch GlaruS in einem allfälligcn Rechtsstreit zwischen Schwyz und cvangcü^ Glarus wegen der Vogteicn Uznach und Gaster. Lczteres wird ihm, da cö bereits aufgesezt sei, zugesichert rüksichtlich der anstößigen Wörtlein wird ihm vorgestellt, daß die unkatholischen Orte schwerlich darauf gehen werden. Hierauf nimmt Schultheiß Amrhyn mit Bürgermeister Eschcr über diese wenigen Wörtlu" private Rüksprache, bringt aber den Bescheid zurük, daß die unkatholischen Orte genau bei der vor z"'" Jahren gemachten Erläuterung verbleiben und nicht den geringsten Zusaz zulassen. Hierauf wird Statthat Tschudi ersucht, bei seiner Obrigkeit die Auslassung jenes Zusazcs zu erwirken zu suchen, worauf aber 14. Juli, da die Gesandten von Freiburg und Solothurn bereits verreist waren, eine ablehnende A»M"^ einging und die Session unterm 19. gl. M. zu einer nochmaligen ganz eindringlichen Vorstellung a» katholischen Rath in Glaruö veranlaßt wurde, diesem Gesuche nachzugeben. Unter diesen Umständen w»^ der Gegenstand wiederum in den Abschied genommen, tt. Katholisch GlaruS berichtet, Bern sinne ^ dortigen gemeinen Stand an, ihm das Waadtland schüzcn und schirmen zu helfen; allerdings sei katholg Glarus an einer allgemeinen Landsgemcinde 1584 übcrmchrt worden, habe aber seither diese Obligat stets widersprochen und bitte deshalb um Rath. Dieser wird ihm dahin crthcilt: die Verpflichtung ^ Schuzc des Waadtlandrs wegen Ucbcrmchrung und seitheriger steter Protestatio,, zu bestreiten, dann, dieses nicht verfange, ihren unkatholischen Mitlandlcutcn ihre Documcnte zu eröffnen und, sofern auch dul ohne Erfolg sei, unter dem Vorwand, den Rath der katholischen Orte einzuholen, Aufschub zu verlangt Die katholischen Orte haben übrigens die Ansicht, katholisch Glarus könne nicht zu jener Verpflich^ angehalten werden, weil jene Landschaft nicht in den eidgenössischen Bünden einbegriffen sei. Appc"^ ' weil ohne Instruction, nimmt diese Sache all rstoromlum. im. (Alle katholischen Orte und der Abt ^ St. Gallen.) Die Gebrüder Madcrni in Lauis zeigen an, sie seien genöthigt, die ihnen vor sechSundzw^' Jahren übertragene Post den katholischen Orten in vierzehn Tagen wieder zur Disposition zu stellen, ^ sie dabei je länger desto schlechtere Geschäfte gemacht hätten. ES erscheint daher nothwcndig, in Erwäg", zu ziehen, wie die Besorgung der Post nach Italien Katholischen übergeben werden könne, damit nicht 9 durch die Zürcher Post gehen müsse, wie denn Luccrn diesfalls bereits mit dem Nuntius Rüksprache ^ nommcn hat. vv. (Die mit Savoyen verbündeten Orte sammt katholisch Appenzell.) Ein Schreibe» Herzogs von Savoyen vom 22. Juni an die sechs verbündeten Orte wird freundlich crwiedert und die Bezahlung der gemeinen und besondern Ansprachen und die Verbesserung der Lage der dort dic»c ^ Völker gefordert, mit der Bemerkung, daß sonst eine Gesandtschaft dorthin geschikt würde, » n. (Die lichcn Orte.) Da Landschreibcr Zurlauben in den Frciämtern daö ihm zur Vernehmlassung mitgctheilte S Juni 168«, 175 gerichtete Schreiben des Schweizer Generalobersten Grafen von Masin in Turin noch nicht beantwortet, die Beschwerde der Leibgarde noch nicht abgefaßt hat, so wird er neuerdings ernstlich angewiesen, dies förderlich z« thun, damit Masin geantwortet werden kann, Auch soll er die zum Grafen von Masin in Turin gebrauchte» Worte, er habe die Orte in seiner Hand, den regierenden Orten gegenüber besser verantworten, als cS bisher geschehen ist, xx (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Gin Schreiben des ^ubernatorS von Mailand, Grafen von Fucnsalida, wird einstweilen nicht beantwortet, weil ohnedies bald »laß stj„ hxj jh,„ Hjifx suchen, (Die nämlichen Orte.) Lucern verlangt in einem an seine ^ ^ngcsandtschaft erlassenen Schreiben, es solle dem Oberst von Beroldingcn Auftrag crthrilt werden, beim ubcrnator die Ansprache dcS lcztcn im mailündischcn Staat gestandenen Regiments zu sollicitiren, »vcil die Kröche»? Gesandtschaft noch um etwas verzögert werden konnte. Die meisten Orte sind aber der Ansicht, WS Geschäft sei den intcrcssirten Herren zu überlassen, wenn man nicht die Abreise der Gesandtschaft ab- ^uttcn wolle. Viel nothwcndiger finden die nämlichen Orte aber, daß man den von Oberst Bcroldingen Abreche»?» Revers wegen der Bürgschaft der 4<),l)<><) Dublonen ernstlich abfordere, weil der Obrigkeiten °utät und Ansehen nebst dem Interesse dabei in Frage komme, «5 (Die nämlichen Orte.) Da der ^geiwssischx Resident zu Madrid fallit geworden, so fordern Schwyz, Frriburg und der Abt von St, Gallen ^ fsssirung desselben; die übrigen Orte nehmen in Ermangelung von Instruction die Sache ml roteren- versprechen ihren Entschluß baldigst an Lucern cinzubcrichtcn. (Die nämliche» Orte.) In ^ der von dem spanischen Grafen RosalcS gegen Particularcn von Lucern, Uri und Schwyz erwirkten 'gründeten Arreste sind die übrigen Orte der Meinung, die Jntercssirtei» sollten das von Mailand vcr- Mi,c cp,w schleunige Recht durch den schweizerischen Agenten Erivclli gegen den Grafen antreten, ^ ^ "ut dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Eine Abordnung dcS Bischofs von Basel klagt, daß Akl die im verflossenen Februar von alle» Orten zum Schirme dcö Vaterlandes gegen feindliche Gewalt . )ui,c Erklärung zum Nachthcil der rechtmäßigen Anforderungen des Bischofs und DomcapitclS an der Erst' auslege und ausdehne und bittet um eine Erläuterung durch alle verbündeten Orte, daß jene "Gug a„s allezeit widersprochrncn Bcsiz Basels an den vom Bischof und Domcapitcl stets rc- hab Gütern keine Anwendung finde, wie sich bereits Lucern in einem bcsondcrn Schreiben ausgesprochen ' Gleichzeitig wird ein Inventar desjenigen eingelegt, was Basel von den bischöflichen Gütern unbefugt landet' T)ic verlangte Erläuterung wird dem Bischof mittelst Schreibens vom 5. Juli crthcilt. Die Gc- cn Frciburg sind nicht instruirt, zweifeln aber nicht, daß ihre Obern im gleichen Sinne an den vvi, Stäben werden, (Die V katholischen Orte sammt katholisch GlaruS.) Sckclmcistcr Andcrmatt »>>d Bevollmächtigter dortiger Gemeinde, trägt vor, zwischen ihren Gcmcindögcnosscn im Grüt ^ ^ Bürgerschaft der Stadt Zug walte schon einige Zeit wegen der Nuzung eines WaldcS und einer Streit, in Folge dessen die Stadt Zug über Rechtsvorschlag die im Grüt mit einer Buße und drei ehrliche Männer von dort auf dem Rathhauö in Zug in Arrest gesczt habe. Nachdem H ^ Freilassung der Arrestanten ein Schreiben an Zug überlassen worden, erschien eine besondere m die den Sachverhalt auseinander scztc. In der Meinung, dieser Anstand könne unter fch, silbst ausgeglichen wcrdcit, wird die Ehrcngcsandtschaft von Zug ersucht, die Arrestanten dem »nur """^^lhcilig loszulassen und jede Partei durch wohlmeinende Schreiben crmahnt, diesen Streit gütlich ^»gt ^ erledigen. (S. u. d, Vogtcicn.) III. (Lucern und Schwyz.) Schwyz vcr- daß Lucern angewiesen werde, denen von Arth, welchen vor einigen Jahren zwei Ochsen entwendet 176 Juli t68k. und auf einem Markt im Luccrnergcbict verkauft worden seien, zur Erstattung des Gestohlenen zu verhelfe» Luccrn wendet ein, daß die Erläuterung „der Wicdcrbczahlung halber gestohlenen Gutes, wenn es glcichwol^ auf Jahrmärkten verkauft wäre", erst seit diesem Ereigniß gemacht worden sei und somit auf Vergangene^ keine Anwendung finde. Wird in den Abschied genommen und den Obrigkeiten die fernere Verfügung übel' lassen. Itlil«. (S. u. Baden.) Man sehe auch in dem Abschnitt? HerrschaftSungelegenhelten: Landgrasschast Thurgau. Vogtei Rheinthal. Grafschaft Sargans. Grasschaft Baden. Vogtei Iireiämter. Vogtei Mcndris. Vogtei Luggarus. I. Art. 8K. Mltregierung der III Städte, i». „ 7. Verw.- ». RechnungSw. !. Allg. i>. „ K0. Verw.- u. RechnungSw. !. Allg. I». „ 8. Verw. u. Rechnungsw. im Allg. «>. „ 122. Beamte. I»I». Art. k. Verwaltung im Allgemeinen, «v. „ 51. Verwaltung im Allgemeinen. »Iii. „ 125. Verhält«, z. Graf v. Hohenems. ««. „ 185. Ewiger Verspruch; Güterverk. Iii „ 75. Obrigkeitl. Güter, Lehen >c. Ii. Art. K. Verwaltung im Allgemeinen. KU. „ 218. Kirchl., Glaubcnss.; Wartanerh. II. „ 41. Verwaltung im Allgemeinen. i»>». „ 2K1. Stifte u. Klöster lPfäferS). t. Art. K. Verwaltung im Allgemeinen, v. „ 8K. Obrigkeitl. Güter, Rechte >c. «. „ 22t). Justizsachen, Recht, Gericht, x. „ 4K8. LocaleS (Zurzach). ». Art. 2K5. LocaleS (Mellingen). «I«I- „ k. Verwaltung im Allgenieincn. It. Art. 320. Grenzen, Gebietsverlczungen >c. I. Art. 110. Anstände mit Mailand. i-. Art. 3K1. Abzug. »«. „ 135. Beamte, fff. „ «83. LocaleS (Gachnang). liUIir. „ 148. Beamte. Iiiiii. „ 271. Justlzsachcu, Recht, Gericht- Art. Kl). Verwaltung im Allgemeinen Iili. 18«. Ewiger Versprach; Güterverk»'" «I«I«I. ., ,45. V-rhältn. z. Abt v. St. Ga»"'' «t«. 14«. Verhält«. ,. Abt v. St. Ga»'" im. Art. l>«. Kindcrtheilnngcn. «»»». „ 1K«. Zölle n. Weggelder. I»I» „ 1t8. Justizsachen, Recht, Gericht Art. 4K3. LocaleS (Zurzach). «. „ 3«. Verwaltung im Allgemeine»- »». „ 153. Judikatur- u. Eompetenza»» Itltlt. „ 1!)7. Judikatur- u. Eompetenza»^ i-i-. Art. 247. Stifte u. Klöster (Münster)- 102. Konferenz der evangelischen Orte nnd Stadt St. Gallen während der Iahrrechnungs- Tagsazung zu Baden, tttttti, im Juli. Ttaatsarchtv Zürich. Mg- Abschied« Bd- SS, kol. SSV. Gesandte: Die nämlichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Johann Ehr»^ Elmer, Landammann. ». Kaspar von Muralt, des Raths iil Zürich, und Bernhard von Muralt, des Raths M - ^ erstatten Bericht über ihre Sendling nach Turin behufs Unterhandlung zu Gunsteil der picmontcsischcn ^, lcutc. Aus demselben geht hervor, daß die benannten Thalleutc das neue Edict vom 9. April, ^ ihnen den freien Abzug mit Leib und Gut zusicherte, nicht angenommen haben, woraus „der dics>»^ bekannte und betrübte Zustand erfolget." Die Verrichtung der Gesandtschaft wird allseitig gebilligt Juli 1K8K. 177 ^rdankt und dieser auf Ratification dcr Obrigkeiten für Auslagen und Mühe eine Summe von tausend ^"bloncn nach der ncunörtischen Abthcilung zu bezahlen beantragt. Gleichzeitig wird beschlossen, an den Herzog von Savoycn ein neues Schreiben zu Gunsten der gefangenen Glaubensgenossen jener Thälcr zu fassen und Zürich aufgetragen, auch den Kurfürsten von Brandenburg zur Verwendung für den gleichen ^vck anzugehen. Ein Gleiches bei den Gencralstaatcn zu thun, wird dcr bewußten von Zürich ausgehenden vertraulichen Korrespondenz überlassen. I». Dcr evangelische Gesandte von GlaruS eröffnet seine Gedanken ul'tt den Bcisaz: „in kein Weis noch Weg," welcher katholischcrscitS in die Erläuterung des sechsten Artikels ^ Vergleichs hineingebracht werden wolle, und versichert, daß man sich den Katholischen nicht ferner nähern ^rrde, bis sie das Instrument besiegelt haben. Darauf wird man einig, daß die Gesandten von Zürich mit ^teil von Luccrn besonders reden sollen, waS auch geschehen ist und den Erfolg hatte, daß die eingeschobenen vete nachgegeben und die Vertröstung crthcilt wurde, katholisch GlaruS werde das Instrument annehmen ^ besiegeln. Da aber statt dessen nur neue Erläuterungen verlangt und die Bcsicgclung des Instrumentes ^vcigcrt wurde, so ist die Sache unerledigt geblieben. «. Laut dem lcztrn Abschied von Aarau legen die vvangclischcn Städte die Rechnung über die seit dem verflossenen Juni für die französischen Flüchtlinge Erbten Kosten auf, nach welcher sich zeigt, daß Bern und Basel noch schuldig bleiben. Bride nehmen dies Ebschied und behalten sich vor, eine höhere Ausgabcnrcchnung nachzuweisen. Zu diesem Zwekc und »Nd ^cucrwcscn überhaupt »ach dem Abschiede von Aarau vom Octobcr 1685 in eine gehörige Form Anwendung zu bringen, endlich auch um wegen dcr voraussichtlich in die Eidgenossenschaft fliehenden ^'^vsi>chm Thallcutc einen vorsorglichen Rathschlag abzufassen, wird auf Gcnchmigung dcr Obrigkeiten v beförderliche Confcrcnz nach Aarau beschlossen. «I. Bern verspricht sein Betrcffniß an das Pathcn- , )vnk der fünf evangelischen Städte für den Sohn des Grafen von Isenburg und Büdingen, welches in ^ goldenen Schale im Werth von 676 Gulden 20 Schilling bestanden hatte, an Zürich abzuliefern, ^ ^ die andern Städte ihr Betrcffniß bereits in Baden erlegt haben, v. (Die IV Städte.) Dem Gc- Klü ^ Hunzösischcn Gesandten, als Bevollmächtigten dcS Herzogs von Orleans, daß ihm die kurpfälzischcn ^ "vdic» i„ Baden möchten vorgewiesen werden, wird entsprochen. Zu diesem Zwekc werden die Kleinodien ' Zürich „ach Baden geführt, dort in Anwesenheit dcr Gesandten der bcthciligtcn Orte, dcS französischen otcu und eines Juweliers von Paris besichtigt, dann wieder versiegelt und nach Zürich zurükgcführt, a»S ^ französische Gesandte die Vertröstung gicbt, daß darüber eine beförderliche Resolution vom Hof "folgen werde, t. (S. u. Thurgau.) »5. Schaffhauscn erlegt, wie die übrigen Orte bereits gcthan, ^ "reffuiß an die vor einigen Jahren bewilligte Pfrundaufbcsserung von 100 Gulden an die beiden beließ Gröncnbach und HcrbiShofcn im Allgäu, bei welchem Anlaß die Fortsezung dicscr Zulage allgemein Aarau sein Mrrcr bsi (Zürich und Bern.) Die beiden Städte treffen wegen dcS. Zuzugs und dcr Bcsazung für rohte Stadt Genf eine in siebzehn Artikeln bestehende Verabredung, welche sich an die Verhandlungen im verflossenen März anschließt und einzelne Punkte derselben erläutert. Man seht' auch i» der Abtheilung Herrschaftsangelegenheiten: Hast Thurga». f. Art. 522. Kirchliches, Glanbenssachen; Geistliche. 23 178 August tK8K 103. Jahrrechnung der die IV cnnetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Lauts. liiZtti, 1». August. Ka»«o»Sarchiv Basel. Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar von Mnralt, dcö Raths. Bern. Johann Bernhard Muralt, dcö Raths. Lucern. Laurenz von Flcckcnstcin, des kleinen Raths. U r i. Johann Ulrich Pünti»^ Sckclmcistcr. Schwpz. Johann Franz Ehrlcr, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Franz Andcrhaldc», Landcöbauhcrr, von Obwaldcn. Zug. Wolfgang Karl Wikart, dcö Raths. Glarus. Bartholom^ Paravicini, des Raths. Basel. Daniel Burkhardt, des Raths. Frciburg. Rudolph Fiva, des RaO Solothurn. Peter Wallicr, des Raths. Schaphausen. Johann Konrad von Mandach, des Raths. Man sehe das Verhandelte In dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier ennetb. Vogt, überh. Art. SN. Anstände mit Mailand. «I. Art. 161. Kriegs- ». Militärweftn. I». 177. Gcschlize zu Jrnis. v. 36. Recht u. Gericht: Allg. Vererd. " v. „ 25. Recht u. Gericht, Allg. Verord. >c. Vogtei Lauis. t. Art. 85. Justizsachen, Recht, Gericht. Art. 86. Justizsachen, Recht, Gericht. 104. Jahrrechnung der die IV cnnetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Luggarus. lttttt», nach dem ttl. August. KantonSarchiv Basel. Abschiede. Gesandte: Die nämlichen wie zu Lauis. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier ennetb. Vogt, iiberh. I». Art. 178. Gcschkize zu Jrnis. Art. 218. Verschiedenes. , Vogtei Luggarus. ». Art. III. Anstände mit Mailand. t Art. 12. Allg. Verwaltungs- u. Rechn»»^ «I. „ 87. Zölle. Vogtei Mainthal. «. Art. 162. Kirchliches, Geistliche. 105. Konferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen. Aarau. l<»!!<», September bis Zt. Oetober. (19. bis 23. September a. K.) Staatsarchiv Zürich. Allg. Abschied« Bd. SS, koi. S7». Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Kaspar Landolt, Sekclmcistcr; Kal^ Muralt, des Raths. Bern. Abraham Tillier, Sekelmcister; Hans Georg Jmhof, GclcitSherr lind , dircctor. GlaruS. Christoph Elmcr, Landammann. Basel. Johann Jakob Burkhardt, Obcrstzunft»"^ September 1K8K. 179 Johann Balthasar Burkhardt, Drcicrhcrr. Schaffhauscn. (Nicht vertreten.) Appenzell - Äußernden. Konrad Zcllwegcr, Landammann. Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcr, Sckclmristcr. ». Schaffhauscn entschuldigt sein Ausbleiben mittelst Schreiben vom 18. September damit, daß es in t Hoffnung gestanden, sein laut lcztcr badischcr Confcrcnz gemachter Vorschuß von 11,963 Gulden werde wieder gutgemacht werden, was aber Bern durch die Ankündigung einer hoher gestellten Rechnung zu "unmöglichen suche. Unter diesen Umstünden könne es sich mit den picmontcsischcn Thallcutcn nicht weiter als die Durchreisenden zu verpflegen. Hierüber wird beschlossen, Schaffhauscn die Folgen einer Änderung in dieser Sache vorzustellen und darüber seine Erklärung zu verlangen. I». Zum Hauptgeschäft ür Confcrcnz übergehend, wird ein rührendes Bittschreibcn der rcformirtcn picmontcstschen Thalleutc um ^' bw Verwendung für die Freilassung der gefangenen Glaubensgenossen, auch ein Schreiben des Landgrafen ' Hessin angehört. Alls die inzwischen eingegangene Nachricht, daß Graf von Govonc als außerordentlicher ^ lundtcr des Herzogs von Savoycn in Luccrn angelangt sei, wird ein Sccrctär an ihn abgeordnet, um anzufragen, ob er, wie man von Turin aus vernommen, wegen dieser Flüchtlinge besondere Instructionen i!eöi ^ verneinenden Antwort hierauf verbindet der Gesandte die besondere Bemerkung, die ass»»g der Gefangenen könne nur dann mit Erfolg betrieben werden, wenn die intcrccdircnden Orte belügende Maßregeln vorzuschlagen im Falle seien, daß'der Herzog von diesen unruhigen Leuten keine fernere ^ ü dasselbe ^l^geicheiie» z» besorgen habe; wenn aber ein solches SichcrungSprojcct ausgearbeitet werde, sei er bereit, durch einen Expressen nach Hof zu befördern und zu untcrstüzen. Die Confcrcnz, der hierüber erstattet worden, beschloß auf Genehmigung der Orte, den Herrn Kaspar von Muralt, des Raths in > l>ch, an den Gesandten abzuordnen, um im Einverständnis! mit diesem ein solches Projcct auszuarbeiten, .dach unter Vorbehalt einer dircctcn Gesandtschaft nach Turin, wenn diese Verwendung ohne Erfolg bleiben Und ->uiand, behufs Aufnahme dieser armen Flüchtlinge beliebt, um auf die daherigen Zusicherungen die ^ Gleichzeitig wird eine direkte Gesandtschaft an ausländische Fürsten und Stände, als Brandenburg ^ilassmw "Ü der Gefangenen mit mehr Erfolg betreiben zu können. Sobald sich hiefür gute Aussicht zeigt, ^bhol'l ncuc Confcrcnz nach Aarau ausgeschrieben werden. Inzwischen hat jedes Ort einen Commissär zur svi, ' ^ ^ Gefangenen in Nyon zu bezeichnen und über alle diese Vorschläge die Entschließung in Zeit dnit'w^ nach Zürich mitzutheilcn. Auf daS Gesuch, den befreiten Gefangenen Schreiben an die Üüz», mitzugeben, wird aus erheblichen Gründen nicht eingetreten. Was für Geldmittel zur Untcr- lissci,^ ^ Picmontescn hinter dem einen und andern Orte noch liegen, wird jeder Gesandte zu berichten ^ctvh * französischen Flüchtlinge halber, welche im Lande bleiben, läßt man cS beim Abschiede vom ^ ^ ^wenden; diejenigen aber, welche sich nach dem Ausland begeben wollen, soll jedes Ort in bo» ^ Grenze fertigen. In Schaffhauscn soll nach der ncunörtischcn Scala ein Fond allkH Rcichsthalcrn angelegt, zu Reisegeldern verthcilt und darüber Rechnung abgelegt werden. Ucbcr vierzehn Tagen die Erklärung der Orte nach Zürich erwartet. »I. (Die IV Städte.) über ö Mandelsloh, Abgesandter deS Kurfürsten von Brandenburg, verlangt in einem Schreiben Bericht Hrilg ' ^scztcn kurpfälzischcn Kleinodien. Auf Genehmigung der beteiligten Orte wird beschlossen, cincS- >»j,, ""silbrn ein Vcrzeichniß der Kleinodien mit Angabc der darauf haftenden Summe des Anlcihcnö dcg andcrnthcilö den Herzog von Orleans für die Rükzahlung deö Anlcihcnö oder die Abtretung ' " ^ ^"Zugehen und gleichzeitig diese Angelegenheit dem französischen Gesandten neuerdings zu cin- Wie der Gesandte von Glarnö berichtet, sind die evangelischen Glarncr wegen der katholischcrscitS 180 October 1K8K. verzögerten Bcsicgclung dcS VcrglcichSinstrumentcS und der dadurch herbeigeführten Stvkung in Gericht »>^ Rath sehr ungehalten. Mit Rüksicht auf die sonst gefährlichen Zeitumstände wird derselbe ersucht, auf ft>>" Landlcute zu wirken, daß sie sich aller Zerwürfnisse enthalten möchten. Da auch das Gerücht verbreitet worden, als habe evangelisch Glarus im vorigen Jahrhundert eine „Zusag" crthcilt und diesfalls bereits c>>" „wohlbegründctc Apologet) auf dem Papier sich befindet," so wird den katholischen Orten mitgcthcilt, wcB das gedachte Tractätlcin nicht untcrdrükt werde, würde auch die Schuzschrift dem Druke übergeben wcrdc»' t. Auf den Bericht, daß man wegen des KirchcnbaucS in Schwabach kein Bedenken mehr haben dürft, werden die fünf Städte ersucht, ihre Betreffnisse von der schon im Frühling in Aarau beschlossenen llntcr stüzung von 200 Reichsthalcru an Zürich zur Weiterbeförderung einzusenden, zx. Dem Alexander Massl- Pfarrer zu Jllzach bei Mülhausen, wird seine Pfrundzulagc von 80 Gulden auf dessen Bittschrift ernc»cü' I,. Was wegen dcS Brükenbaues zu Hüningcn angezogen und reiflich erwogen worden ist, werden die ^ sandten zu berichten wissen. 100. Konferenz zwischen Schwyz, Glarus und dem Abt oon kinsiedeln. Einsiedel»». l». u t». October. tl!a»dcsarchiv Schwyz. Abschiede. Gesandte: Schwyz. Franz Ehrler, Landammann; Franz Bctschart, alt-Landammann; Anton Iß"'" Ccberg, Gesandter. Glarus. Johann Christoph Elmer, Landammann; Daniel Bussi, Ritter, alt-La^ ammann. Stift Einsicdcln. Abt Augustin Rcding von Bibercgg; ?. Adclrich Sutcr, DeE"' ?. Joseph Dietrich, Statthalter; Lazarus Heinrich, dcS kleinen Raths zu Zug, Kanzler. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitc»: Nznach u. Kasicr. »—«. Art. 4—S. Der Abschied ist nur im Conccpt vorhanden und sehr skizzenhaft. Als weitere Verhandlungen sind angedeutet: burgergrschäft und verschiedene Beschwerde» von Glarus, z. B. daß Schwvz in Innsbruck tractirt, kein anderes als Schwdss^ mehr über Walenstadt Yassiren zu lassen, u. s. w. 107. Konferenz der gesammten katholischen Orte. Lucern. !<»!!<», <». bis t). November. Staatsarchiv «acern. Allg. Absch. Bd. I.XXII, k°I. lzg. Gesandte: Luccrn. Joseph Amrhyn, alt-Schulthciß und Panncrhcrr; Rudolph Mohr, Stalls ilnd Stadtvcnncr; Johann Thüring Göldlin, Bcnner; Landvogt Johann Martin Schwytzcr, dcS U r i. Johann Karl Püntincr, Landammann; Sebastian Muheim, alt-Landammann; Karl Konrad ^ Bcroldingen, Ritter und dcS Raths. Schwyz. Franz Ehrlcr, Landammann; Franz Bctschart, alt-b'" November 1686. 181 «'"manu. Untcrwaldcn. Johann Wirz, Statthalter ob dem Wald; Johann Jakob Stulß und Johann Ludwig Lussi, beide alt-Landammann nid dem Wald. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Ritter, Ammann; ^arl Hegglin alt-Ammann. GlaruS. Daniel Bussi, Ritter, alt-Landammann. F r c i b u r g. Tobias Gottrau, Schultheiß; Franz Peter Vvndcrwcid, Statthalter. Solothurn. Victor Bcscnval, Ritter, Vumcr; Urs Suri, Sckclmcistcr. Appcnzell-Jnnerrhoden. Johann Konrad Gygcr, Landammann. Abt von wallen. Franz Ludwig Rcding von Bibcrcgg, fürstlicher Rath und Obcrvogt zu Rodenberg. »- «Alle Orte außer Schwyz.) Katholisch GlaruS kann sich mit dem sechsten Artikel des Vergleichs "ich, beruhigen, sofern derselbe nach der Auslegung der evangelischen Mitlandlcutc verstanden werden »»ige; ^gleiche,, verlangt cS die Weglassung einer Bestimmung in Bezug auf Uznach und Gastcr. Das Begehren ^ht dahin: In Landvogtcisachcn, welche irgendwelche Freiheiten oder Gnaden bc>chlagcn, soll nicbt der Hcmciuc Rath, sondern der Rath jedes LandcSthcilS entscheiden und ein solcher Beschluß nur bei beidseitiger Übereinstimmung Geltung haben. Die Confercnz stimmt insoweit bei, als von des Landes Hohhcit, Hrrr- Rechten und Capitalien, deren Ertrag in den gemeinen Landessckcl fließt, nichts veräußert werde baherigc Verhandlungen in gemeiner Rathsstubc oder an der Landögcmcindc erst verbindlich werden, »»/ ^üthc beider LandcSthcile hierzu cinftimmeir. Eine weitergehende Acndcrung >vird aber mißrathcn die Erwartung ausgesprochen, daß auch katholisch GlaruS sich mit dieser Auffassung begnüge, die dcm- Zu Baden in den gemeinen Abschied niedergelegt werden soll. Auf die andere Frage bezüglich des ^paratvcrtrags von katholisch GlaruS mit Schwyz vom 2. April 1678 treten die Gesandten nicht ei», der erste Punkt erledigt ist. I». (Alle Orte.) Die Konferenz nimmt Kcnntniß von dem BeglaubigungS- des Grafen von Govonc als außerordentlichen Gesandten von Savoycn und von dessen, zwar in .-/">i mündlich gehaltenen, nunmehr schriftlich vorliegenden Vortrage, wofür ein freundliches ErwirdcrungS- ^ cm den Herzog beschlossen wird. Eine Bcwillkommung des Gesandten, der sich bei der Session >v gemeldet hat, wird nur in der Weise statthaft befunden, wenn damit ein anderes Geschäft verbunden bci»/" ^»»e. Deswegen wird einer Abordnung bchufö Bcwillkommung noch der Auftrag crtheilt, sich Ai ^^^"btcn zu erkundigen, ob er rüksichtlich des seiner Zeit dem Markgrafen von Grcißy übcrgebcnen Instructionen erhalten habe, und im VcrncinungSfall ihn anzugehen, sich solche vom Hos einzu- ^ welchem Ende ihm daö Mcmorial aus der Kanzlei in Luccrn zugestellt werden könnte. Der Herr» ^ diesfalls ohne Instruction zu sein lind verlangte Mittheilung des Memorials. Dem her r> ^ Mollvndin, als gegenwärtigem Abgeordneten in Paris zur Geltendmachung der vom Jahr 1636 sie», .'""bcn Ansprachen der Regimenter, soll auf sein Gesuch um Empfehlungen an den König und den Gesandten in Solothurn geantwortet werden, er solle sein Geschäft bei Hofe eifrig betreiben, Gesandten neuerdings empfohlen werde; auf weiteres Verlangen werde auch in aller Orte ^ ^bnig intcrccdirt »Verden. «I. Ucbcr daö im verflossenen Mai zu Schaffhauscn in Stadt und so g> ^ allgemeinen Bct- und Bußtag öffentlich auögekündetc Mandat, worin die katholische Religion ^>dcr» ^ geschändet und geschmäht wird, was auch den RunliuS zur Eingabe einer bc- ^»iicl' veranlaßt hat, zeigen sich sämmtlichc Gesandte höchlich bestürzt. Entgegen einer milder» biescr s schaffhauscn zuerst die exemplarische Bestrafung und Mortificatio» dcö leichtfertigen Verfassers »R vermessenen Schrift zu verlangen und erst nachher je nach Ausfall der Antwort weitere Schritte, Nl^^^brcnnung der Schrift durch Henkershand, anzuordnen, wird festgcsczt, daß eine Abschrift des ' übvch den, Stande Schaffhauscn zu Ehren mit Auslassung dcö dortigen Namens, auf öffentlichem 182 November tt)8K. Plazc in Anwesenheit der Gesandten aller Orte durch den Scharfrichter verbrannt und im Weitem vo» Schaffhauscn die gebührende Satiöfaction und Bestrafung des Verfassers verlangt werde. «. (Die Wallis verbündeten Orte.) Auf das von Bern wegen ihres Streites mit Wallis cingckommene und allerlei mitgctheilte Schreiben wird Wallis die Geneigtheit wiederholt, ihnen zu den verlangten Verglcichsmittcl» behilflich zu sein. t. (Luecrn, Schwyz und Untcrwaldcn.) Unterwaldcn nid dem Wald bittet, daß niit dem Kloster Engclbcrg verfertigtes, von den Parteien, dem Nuntius und zwei Prälaten unterzeichne^ VerglcichSinstrumcnt vom 30. Oktober lWli, betreffend ihre langen Streitigkeiten über die Lchcnsrechlc des Gotteshauses in Nidwaldcn u»d die Märchen der Pfarreien Engelbcrg und Wolfenschicßcn, NamenS ^ drei Schirmortc möchte besiegelt werden. Schwyz und Unterwaldcn ob dem Wald nehmen dieses Gesuch den Abschied und versprechen, ihre Entschließung an Luecrn mitzutheilen. (Die mit Spanien verbündt Orte.) Die Anzeige des neuen spanische» Gesandten, Grasen Karl Easati, von seiner Ankunft in b5h»b sowie daö vom Gubcrnator zu Mailand für ihn übersandte Beglaubigungsschreiben werden üblichem'^' crwiedcrt. >,. (S. u. Luggarus.) i. «Alle Orte.) In Bcrathung fällt, wie den gerechten Klagen Mailand wegen Lieferung des Salzes, Steigerung der Zölle und Umgehung der Pässe abgeholfen 'verde" könnte, nachdem die bisherigen Verwendungen des Obersten von Beroldingcu erfolglos geblieben sind. ^ von daher den Orten insgemein und den Particularcn erwachsende jährliche Schaden wird auf berechnet, als die jährlichen Pensionen ertragen. Nachdem ein Ausschuß diese wichtigen Fragen vorder^" hat, werden folgende Beschlüsse gefaßt: 1, In Betreff dcS SalzcS soll man trachten, den Vorschlag ^ Eommissivn, (der übrigens fehlt,) in Ausführung zu bringen; 2. wegen der Zölle und Pässe wird von Bcroldingcn an den Grafen von Easati, der seine guten Dienste anerboten hat, abgeordnet und, si'si^ diese Sendung erfolglos wäre, der Gesandtschaft, die man nach Mailand zu schikcn gedenkt, das Wc>^ aufgetragen. Schwyz will sich weder zu einer Gesandtschaft noch zu einem Gesandten verstehen. lieber d" Wahl der dahcrigcn Gesandten und die Bestreitung der Kosten behält man sich weitere Bcrathung vor. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) l. Wie Oberst von Bcroldingcn berichtet, ist cS unrichtig, daß sich ^ verbündeten Orte in dem Hauptinstrumcntc gegen Eassani für die MV/.W nunatu, verbürgt haben, wie die Jntcressirtcn neulich beisammen waren und daö Hauptinstrnmcnt vor sich gehabt haben. Den Jntcrcssi^ der Regimenter, welche in Spanien dienten, wird die verlangte Empfehlung an den Grafen von crthcilt, zu dem Zwckc, daß Eassani sie bis auf nächste Ostern für ihre ausstehenden Guthaben bestick und daß zu Madrid nachgeforscht werde, wie viel ihm bereits für die me/./.a annata bezahlt werde» ^ Desgleichen wird auch auf Empfehlung des Nuntius den Herren Barlctani eine Empfehlung behufs zahlung ihrer Ansprache bewilligt. Schwyz und Unterwaldcn ob dem Wald erklären, daß sie den alö einen Falliten, nicht mehr als Residenten anerkennen. 2. Wegen dcö lcztabgedanktcn Regiments »»d ^ Regimenter Zweycr und Crivelli werden ebenfalls Empfehlungen an den Gubcrnator von Mailand u»d spanischen Gesandten Easati bewilligt. >. (Alle Orte.) Aus Verlangen Frciburgs wird an Bern u»^ 8. November ein freundliches Schreiben erlassen, die Eidgenossen erstem OrtS rüksichtlich der alten si"'^ Punkte unangefochten bei dem Ihrigen zu belassen und sie mit neuen Beschwerden zu verschonen. Als werden angeführt: 1. Vcrhängung von Arresten und Gegcnarresten zwischen den Landvögten von Oro» ^ Attalcnö wegen eines HolzfrcvlcrS, Johann Ehollet; 2. Anmaßung Berns, sowohl in diesem Streit, ^ in einer Klage wegen muthwilliger Beschädigung eines auf frciburgischem Gebiet stehenden Crucifixes Seite bcrncrischer Bauern von Grandcourt, neben den Amtöleutcn von Frciburg daö Richtcramt ausz»" Deccmbcr tt»8K. 183 ^ Verlegung dcr zwei altcn Zölle von Ouchy und Ncuß nach ViviS zum Nachthcilc FrciburgS; 4. rechtswidrige Verlegung dcr Straße in Bubenbcrg auf ungelegene Orte zur Umgehung des freidurgischen Zoll- wqals; 5^ Beeinträchtigung dcr Rechte Frciburgs in dcr gemeinen Herrschaft Grasburg; (>, Erfolglosigkeit freidurgischen Begehrens um eine Marchbcrcinigung zwischen Murren und Erlach, (S. u. vier ""wtb, Vogtcicn übcrh.) (S. u. SarganS,) «». ». (Die V katholischen Orte,) Landammann Achcrmann Nidwaldcn bittet um Empfehlung an den spanischen Gesandten, daß die eidgenössischen Handelsleute, ""f deren Vermögen dcr Graf RosalcS in Mailand als Repressalie Arrest erwirkt habe, davon gclcdigt "wrdcn, üwci» er sich anerbiete, dem Grafen RosalcS mehr zu geben, als dieser billig fordern könnte. Es entsprochen und nicht nur an den spanischen Gesandten, sondern auch an den Gubcrnator von ' geschrieben. «». (Die nämlichen Orte.) Baar begehrt, daß die Schicdmittcl in dem Streit mit "st wegen dcr Allmcind Grüt von dcr Confcrcnz selbst bezeichnet werden; Zug dagegen will, die Schicd- ""üel soilc,, laut Bünden von beiden Parteien je aus dcr betreffenden Gemeinde oder aus den vier Orten werden. Es wird ihnen gcrathcn, aus den betreffenden Gemeinden ihre Säzc zur Vcrglrichung dcr "we zu bezeichnen; im Fall der Erfolglosigkeit werden die Orte zu ihrer Beruhigung gern daö Ihrige u. deutsche gem. Vogtcicn überh.) (S. u. vier ennctb, Vogteien übcrh.) , Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsallgelegenheiten: Kein. Vogt, überh. n. Art, 84. Fremder Kriegsdienst; Werbungen. ^ Sargans. «. Art, 262, Stifte u, Klöster (PfSferS), Bogt, übcrh. >». Art. l95, Beziehungen z, Bischof», ßomv. »s. Art, t52, Bieinat, ""Luggarus. I,. Art. 88. Zölle. t. Die Originalurkunde liegt im Landesarchiv Nldwalden. 10». Konferenz zwischen Zürich nnd Bern. ^er,». lkiM», .'ttt. November u. 2. bis 4. Deeember. (20., 22. bis 2-1. November a. K.) Staatsarchiv Zürich. Allg Adsch, Bd, »», S. 4, ^^f""dte: Zürich. Kaspar von Muralt, des Raths. Bern. Sigmund von Erlach, alt-Schulthciß ^ der ersten Sizllng anwesend); Abraham Tillicr, Sekelincistcr wälschen Landes; Johann Rudolph Sekelincistcr wälschen Landes; Johann Georg Jmhof, Salzdircctor; Bernhard von Muralt, des Raths. t>b, " ^ wird berichtet, wie die katholischen Orte mit dem wider Wissen und Willen dcr Obrigkeit i^stei"^" fchaffhausischc» BcttagSniandat verfahren seien, obschon ihnen Schaffhauscn die Strafeinleitung Verfasser schon früher angezeigt hatte. In dcr Absicht, diese Angelegenheit nicht zu einem cidgc- 184 Dcccmber 1K8K. nössischen Geschäfte erwachsen zu lassen, da die gegenwärtig im Vorthcil stehenden katholischen Stände laut reden, hingegen das evangelische Häuflein den Athcm lcis ziehen muß", wird man einig, Schaffha»!^ durch einen Abgeordneten mündlich anrathcn zu lassen, seinen Stadtschreibcr, „der den Fehler geschossen, seines Amtes zu cntsezcn, auf unbestimmte Zeit des Landes zu verweisen und ihm die Rükkchr auf e»n baldige erste Bitte nicht sogleich zu gewähren, Nebenbei soll aber auch der Rath crthcilt werden, sich die katholischen Orte wegen ihres beleidigenden Verfahrens zu beschweren, um dadurch die Ehre des dortig Standes zu schüzcn. I». Wegen der erwarteten picmontcsischcn Flüchtlinge wird eine Confercnz nach Aar»'" beschlossen, der Tag aber noch nicht festgcsezt. «. Zürich wird beauftragt, die übrigen Orte anzufragen, ^ der künftige NeujahrStag nicht zu einem Fast-, Büß- und Bcttag bestimmt werden solle. «I. Zürich dr>>^ auf Regelung der Ausstände wegen Verpflegung der französischen Flüchtlinge. Bern crtheilt über Rechnung weitläufigen Bericht und erklärt, seine Gesandtschaft werde auf die nächste Confercnz in AK"" gehörig instruirt werden. Bern kann sich nicht entschließen, jczt schon sein Betrcffniß an den in Sch"^ Hausen zu bildenden Fond für die Reisekosten der französischen Flüchtlinge zuzusichern, sondern behält sich ^ Erklärung auf der Conferenz in Aarau vor. t. Man ist beidseitig einverstanden, einen Zürcher als ordneten nach Turin zu senden, um die Freilassung der gefangenen piemontcsischcn Thalleutc zu sollicitire»- wenn von Turin nicht bald eine Entschließung des Hofes eingehe. Jedoch soll von der Sendung ^ Grafen von Govone Kcnntniß gegeben werden. Die Dckung der Kosten erwartet man von den gesa»»«^ evangelischen Orten nach der ncunörtischcn Scala von 1673. Ucbcr die Frage, wie die erwartet picmontesischcn Flüchtlinge im Ausland untergebracht werden sollen, findet man besser, daß einige aus si»'^ selbst zur Unterhandlung an die fremden Fürsten und Stände abgcschikt werden, als eine Abordnung ^ evangelischen Orte hicmit zu betrauen. Uebcr die wirkliche Ausführung dessen behält man sich noch we>^ Beschlüsse vor, wenn diese Leute ankommen, desgleichen über die Tragung der Kosten. In Betreff ^ Abholung und Weiterbeförderung der Flüchtlinge findet man die im verflossenen September beschlossene ^ scndung von Commissaricn aus jedem Ort für unausführbar und beschließt, Bern solle den Zug bis Br>^ führen, von wo an Zürich denselben bis Schaffhausen zu begleiten und unterhalten habe. Sofern ein ^ ^ der Flüchtlinge über Mailand nach Zürich kommen würde und dieses also nach dem Verabredeten mehr " sein Kontingent bekäme, soll der Ucbcrschuß sogleich nach Basel und Schaffhauscn vcrthcilt werden. Konferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen. Aarau. L4. bis L». Dcccmber. (14. bis 18. a. K.) GtaatSarchi» Zürich. Mg. Absch. Bd. l!5, S. 411. Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Kaspar von Muralt, des Bern. Abraham Tillicr, Sckclmcistcr; Johann Georg Jmhof, Gclcitshcrr und Salzdirector. Glal" Christoph Elmcr, Landammann. Basel. Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Niklauö Weiß, Herr. Schaffhausen. Tobias Holländer und Konrad Rcukomm, beide Bürgermeister. AppcnZ^ Außcrrhodcn. Laurenz Tanncr, Landammann. Stadt St. Gallen. Heinrich Hillcr, Schaffner ' dcS Raths. Deccmber 1K86, 185 Dicsc Confcrcnz findet hauptsächlich wegen der Lcdigung der piemontesischcn Gefangenen statt, rük- l'-h'lich welcher der Herzog von Savoyen den evangelischen Orte» unterm 3U. November zwar eine zusagende Erklärung abgegeben hatte, ohne daß aber den Orten weder über die Paßgestattung durch das Wallis, »och über die Zeit deö Abmarsches dieser Leute ein bestimmter Bericht zugegangen ist. Auf die nun von Gens "nd andern Orten eingegangenen Sollicitationcn, durch welche eine neue Abordnung an den Hof m Turin «'s Gewisscnösachc verlangt wurde, wird die fragliche Abordnung grundsäzlich beschlossen und dabei gut befunden, daß dieselbe von einem Herrn von Bern übernommen werde. Borläufig aber werden die Herren Nathshcrr von Muralt von Zürich und Drcicrhcrr Weiß von Basel an den savoyiichen Gc>andtcn nach ^ccrn abgesandt, um sich mit demselben wegen der vorhabenden Mission nach Turin zu verständigen, sfn näherer Bcrathung des Gegenstandes werden folgende Beschlüsse gefaßt: l. Die den Orten Zürich, Basel, Schaffhausen und der Stadt St. Gallen zufallenden Kontingente der Flüchtlinge werden von Bern um den Preis von 2l) Bazcn auf den Kopf bis nach Brugg befördert, wo sie von den Eommissaricn jedes Ortes au die Ha„d genommen werden. In Bezug auf die Verpflegung sollen die Flüchtlinge gehalten werden, wie Landvolk, wo sie durchziehen. 2. Bon je hundert Flüchtlingen übernimmt Zürich 28, Bern 44, Basel Schaffhauscn 9 und St. Gallen 6 ; die zu GlaruS, Appenzell, Mülhausen, Biel, in den III Bünden m Neuenbürg fallenden Steuern sollen zur Erleichterung der gemcinpflichtigcn Reisegelder verwendet '""dt", worüber innerhalb acht Tagen die Erklärung jedes OrtS erwartet wird. 3. Die Abordnung an die '"'»de» evangelischen Fürsten und Stände sott den Piemontesen selbst überlassen, sie aber mit Rceommen- daiiv usschreibcn verschen werden, weil die Unglüklichen ihre Noth selbst am Besten zu schildern und den ge- . 1 'V'" "V ^ -V"' -V . , . . > ^ " nttcn NicdcrlassungSort auszucrschcn in der Lage sind. Die Reisekosten der Abordnung soll aus den der hinterlegten piemontesischcn Gelder bestritten werden. Ob dann eine oder zwei Abordnungen statt- Lcu," wird Zürich und Bern zu bestimmen überlassen, wenn man einmal weiß, in welcher Zahl dicsc pikm 4. Genf ist zu ersuchen, daß sein Bürger Stephan Turrcttini über die Verwaltung der 5 'Züschen Gelder statt einer Gcneralrcchnung die schon oft verlangte spccificirtc Rechnung einsende. ^ ^ fünf Städte, mit Ausnahme von Bern, welches die Sache nä rekeronäum nimmt, sind einig, ihr Flüchtlinge beliebig mit Reisegeld zu versehen, wobei man sich jedoch über zwckmäßigc Glcich- "sch unterrede» solle. Die von Glaruö, Appenzell, Mülhausen, Biel, den III Bünden und Ncucn- f^Ücndcn Beiträge sollen behufs der fünförtischen Rcpartition nach Zürich gesandt werden. I». Zürich >l Schaafhausen dringen auf die Bildung des schon im September beschlossenen Fonds von 2l)l)t1 RcichS- ^ Reisegelder der aus der Eidgenossenschaft wegziehenden französischen Flüchtlinge, zu dem Basel üilhaussu ihre Betreffnisse bereits eingeschossen haben, und stelle» als unerläßlich dar, daß dieser Fond dur/"^ ünncinpflichtigc, die Religionsgemeinschaft betreffende uud von den Zehrgeldern auf dem Durchzug kcheb ^ gesonderte Beisteuer betrachtet werden müsse. GlaruS, Appenzell und Stadt St. Gallen »g ^'Ükgcn, zum Theil »vcgen mangelnder Instruction, Einwendungen, nehmen aber endlich die Sache trüber man innerhalb acht Tagen eine zustimmende Erklärung erwartet. Das Gesuch j^ü^Ujcns um Ersaz seines auf der lcztcn Tagsazung in Baden geltend gemachten Borschusses von hall ' Z Schilling 9 Heller für die Reisegelder der französischen Flüchtlinge wird auf die nächst zu üknos . - ^'"fsrenz verschoben. «I. Auf obrigkeitliche Genehmigung wird in gesammter evangelischer Eid- v. ""d den zugewandten Orten der 24. Februar als Bet-, Büß-, Fast- und Danktag fcstgcsczt. s lV Städte.) Auf das Schreiben des französischen Gesandten vom 27. November wegen der kur- 24 186 April 1687, pfälzischen Kleinodien findet man vor Allem nöthig, von demselben eine Abschrift von der Vollmacht dck Herzogs von Orleans zu verlangen und dieselbe nebst einer Abschrift der Obligation, des im Original Nt lorncn Reverses und dcS VersichcrungsprojcctcS, sowie einer kurzen »poeiou iueti dem Kurfürsten zu Brande» bürg, als Tcstamentövollstrckcr, vertraulich nützutheilcn und von ihm Rath zu begehren, ob die IV SlK» ihrer Pfandschaft wegen genugsam sicher seien und ob man sich dieser Cessio» halber bei Niemanden anmelden müsse. Nach eingegangener Antwort soll beim Empfang gedachten Vcrsicherungörcvcrscs v»»' französischen Gesandten zugleich das Original seines Gewaltbricfes begehrt werden, wobei man für d»? Sicherste hält, den verlornen Revers dem Vcrsichcrungsrcvcrs wörtlich bcizurükcn. l. Bern erhebt Bede»^ gegen den immer höher gehenden CurS der französischen und spanischen Dublonen. Da man aber kc>» Mittel kennt, diese Auswechslung zu hintertreiben, so begnügt man sich mit dem Beschluß, daß Niei»»^ schuldig sei, die Dublonen in einem höhcrn Preis anzunehmen, als um elf Franken, »x. Auf den A»tr^ Berns wird unter Ratificationsvorbehalt der neuen evangelischen Kirche und Gemeinde zu Rvscnweilcr u»t Detweilcr im Hanauischcn von den sieben evangelischen Orten »ach der Scala von 1673 ein jährlich Pfrundzuschuß von 1W Gulden zuerkannt, I». An die katholischen Orte, mit Ausnahme von Schwyz, unter Bezugnahme auf das im verflossenen September erlassene Schreiben nochmals das dringende Ansucht gestellt, auf katholisch Glarus einzuwirken, daß cö den Vergleich über den dortigen LandcSstrcit endlich siegle. I. Da dem Verlauten nach die katholischen Orte wegen ihrer Ansprachen aus den Jahren it> und 1637 Empfehlungsschreiben an den französischen Gesandten abcrlasscn haben, so wird ein gleicher Stich" auch Namens der evangelischen Orte für zwckmäßig erachtet. Indessen wird Bern aufgetragen, sich über das Geschehene privatim zu erkundigen und die erhaltenen Aufschlüsse nach Zürich »litzuthcilcn,, li. ^ Gesandtschaft von Schaffhausen wird wegen des bewußten BcttagmandatcS gerathen, die Antwort Luccrw auf das jüngst dorthin erlassene Schreiben abzuwarten und dann »ach Gutfindcn zu verfahren, oder bei evangelischen Orten fernem Rath einzuholen, 110. Coufereuz zwischen Schwyz und Glarus und dein Abte von St. Gallen betreffend das toMnburgische Landrecht. Rapperöwpl. i. u 4. April. Der Abschied der Confcrcnzverhandlungen konnte nicht gefunden werden; das Verhandelte ergibt ^ aber aus nachstehenden Acten: 1) 1687, 4, April. In dem Capucinerkloster wird untcr Vermittlung des Abtes von Einsiedel» ^ züglich der Erneuerung des toggenburgischen pandrechts folgendes Projcct verfaßt und all relorvnäw» i > nommcn! Das tvggenburgische pandrecht soll i» allein seinem Inhalt laut Buchstabens verbleiben u»d ^ der nächsten Huldigung, welche die Toggcnburgcr dem Fürsten leiste», in hergebrachter Fori» erneuert > ^ beschworen werden, woraufhin die alte gute Verständnis, zwischen den Bcthciligten ebenfalls wieder cr»e>" sein solle. SUUSar»!» «>nst,d-In - Acicn ToiigcnbUl» 2) 1687, 8, April. Die in Rapperswyl gewesenen Gesandten Vaiidaininann Franz Ehrler, cht't"»" aininann Franz Betschart, Statthalter Jost Rudolph Reding, Anton Jgnaz Cebcrg, des Raths, und schreibcr Franz Victor Schorns erstatten dem dreifache» Landrarh von Schwyz Bericht über die Verhandle April 1687, 187 der Conferenz. Nach Verlesung des Abschieds wird dieser i» Betracht, das, durch den Abt von Einsiedel» bic Sache soweit verleitet worden, als zu des Vaterlandes Nuzc» möglich gewesen, ge»el>migt. Dem Abt von St, Gallen soll geschrieben werden, daß bei dem Regierungsantritt des ncugcwählten bürste» das Landrccht wirklich neu beschworen werde. Bei der Beschwörung soll der Landrechtsbrief in Original durch einen Landschreiber von Schwyz von Wort zu Wort verlesen und von dem Land>chrcibcr Alles ordentlich nvtirt werde», weil man besorgt, St, Gallen möchte auch da wegen der Erneuerung zu fünf Jahre» nun wieder Schwierigkeiten machen. Wenn Lezteres vorkäme, sollen die Gesandte» darwider protcstircn, den Act »icht vor sich gehen lassen, Siegel und Brief wohlverwahrt zu sich nehmen und heimkehren. LanYciarchiv Schwyz , RachSProlololl NM- S«. S, »>», Z) 1687, 15, Mai, Wattwyl, Landrcchtserncuerung zwischen Schwyz und Glarus einericits, und dem Abt von St. Gallen und den Landleutcn im Toggcnburg anderseits. Der Landschrcibcr Franz Victor Schorn» von Schwyz weist den OriginallandrcchtSbrief vor, de» der toggenburgische Landschrcibcr Ledcrgenv aus einem Vidimuö verliest. Auf Einladung des Landammanns Ehrler von Schwyz steht Ihr fürstl, Gnaden von St. Gallen auf und gibt den Gesandten beider Stände auf das verlesene Landrecht die Hand, worauf die Landleutc, ungefähr siebentausend an der Zahl, auf Befehl des Landhvfmeisters Fidel von Thür» die Finger erheben und den Schwörsaz nachsprechen, Landt«°rchu> Schwyz: «->-n T°Mnbur». Dieser erste Landrcchtöstreit nimmt schließlich folgenden Verlauf! 4) 1688, 25, April, Vergleich zwischen Schwyz und dem Abt von S», Gallen: „Kund und zu bissen seie hiermit, Als dann Herr Landammann, Räthe und eine ganze LandSgcmeinde des lobl, Stands und Orts Schweitz an das fürstl, GottöhanS St. Gallen gesucht und begehrt haben, daß das Landest, so bemeltes Ort und neben demselben das auch lobl. Ort GlaruS mit dem fürstl, Gottöhaus St, Gullen und der Grafschaft Toggcnburg haben, laut des selbigen buchstäblichen Inhalts von fünf zu fünf "d-r von zehe» zu zehe» Jahren um an einer offnen Landsgcmeindc und i» Beiwcscn beider Orte Gesandtschaft mit Eiden erneuert und geschworen werden solle; das fürstl, Gottshaus St, Gallen sich zwar der Erneuerung nicht beschwert und vorgcwendct, daß sVlchc Erneuerung wirklich von fünf zu fünf Jahren und v"n zehen zu zehcn Jahren um durch ihren Landvogt im Toggenburg vorgenommen und erstattet, und also buchstäblichen Inhalt nachgelebt worden sei; von der Landsgemeinde aber, inglcichcm von der Gegenwärtigkeit beider lobl. Orte Gesandten wäre in dem Landrechlsbrics keine specificirtc Meldung zu finde». Und weil seitharo des Anfangs des aufgerichteten Landrcchtcns dasselbe einzig auf solche Weise erneuert Warden, ausgenommen, waS Anno 15ZZ vorgegangen, damit es seine sonderbare Beschaffenheit hatte, wollte U» fürstl, Gottshaus St, Gallen die zuversichtliche Hoffnung schöpfen, daß wider dieses, so viele Jahre her gleichförmig observirte Herkommen nichts würde prätcndirt werden. Damit aber das lobl. Ort «cbwcitz "icht vergnügt gewesen und auf ihrer Intention, und insonderheit der Meinung bestanden, solche llcbung ^>n ihres Ermessens ganz klare» Buchstaben nicht präjudicircn möge. Bei solcher der Sachen ungleicher ^erständniß ein wichtiger Gespan entstanden und hat es das Ansehen gewinnen wollen, daß zwistben beide» hohen Ständen und Parteien große Weitläufigkeit, auch gar Rechtfertigung erwachsen und dadurch die d'Shero gepflogene und beiden Parteien jcdcrwcilcn wohlerschosscnc cidgenössilchc Freundlchaft und Inr- Uaulichkrit nicht wenig altcrirt werden möchte; und »nn der hochwürdigc Fürst und Herr Augustinus, Abt fürstl, Gottshauses Unser lieben Frauen zu den Einsiedel», der» als einem beiderseitigen Freund solche schwere Vvrfallenheiten von Herzen und in Treuen leid gewesen, sich in bester Wohlmeinung ins Mittel g^gt, an beide Thcil vielfältig und erinnerlich geschrieben, Eonfercnzcn angestellt, selbsteigner Person hin ""d her gereist, ihre Dcputirtc unterschiedlich versendet hat, in Summa nichts unterlassen, was einem gc- lreucn und vorsichtigen Mediantcn nach wichtiger Gcstaltsamc der Sachen obliegen mögen; endliche» auch d'wch göttliche Hülfe und Beistand dahin gebracht und vermittlet, daß die intercssirten hohen Stände ihres Gespan und Mißverständnisses einig und vertragen worden sind, sich auch für ihre ewige Nachkommen bei wahren Worte» und guten eidgenössischen Treuen darbe! zu verbleiben und darwider in kein Weg zu komme» ^gesagt und verbunden haben in Weis und Maß als hernach folget: Erstlichcn und endlichen ist ab- 188 April 1687, gefaßt, daß das Landrecht in Toggenburg laut hierum aufgerichteter Brief und Siegel in seinen Kräften Würden nach dem buchstäblichen Einhalt unversehrt verbleiben solle, und zufolg gemcltcn Landrcchtcns von fünf zu fünf oder von zchcn zu zehen Jahren um und so oft ein neuer Herr an die Regierung ste^' nach nüzlich und nothwendig Befinden eines Orts Schweiß in Beiwcscn ihrer abgeordneten Abgesandte» er' neue« werden und laut Siegel und Briefen ein Abt und Herr von St. Gallen mit öffentlicher Handreich' und Bictung, die Landlcute gcmeinlich aber in Toggenburg mit einem gelehrten Eid das Landrecht schwör"' Zum andern weil die Entscheidung des cntzwischcn dem Gottshaus St. Gallen und den Gegninc» Zoggenburg gcmeinlich, oder jedem Gericht insonders sich ereignende Mißhändcl und Stössc laut Siegel Briefen schon auf Ammann und geschwvrnc Räthe gewiedmet und verwiese», solle dem nachgelebt und ob' gehalten werden und obbcdeute zu der Erneuerung abgeschikte Gesandtschaft sich bei und während der La»^' gemeinde laut Siegel und Brief keiner andern Geschäfte annehmen, gleichwohl »ach vollendeter Gemeinde, »b" die Audienz und Verhör durch die Herren Abgesandten, jedoch Brief und Siegeln in allwcg ohne Naclsth^' gegen dem verlangenden Theil beschchen möge» solle. Drittens falls aber ein Abt und Herr von ^ Gallen einen Landmann aus dem Ort Schweiß zu dcro Landvogt in Toggcnburg erkiesen und sezcn w>>^' auf solchen Erfolg und Wesenheit dann ein Ort Schweiß sich erklärt, laut Brief und Siegel nicht wendig zu finde» zu fünf oder zu zehen Jahren, sonder» nur zu oder von zwanzig Jahren um, ungcalb"' Andere ein Widriges ansuchen, wie obvermclt, das Landrecht zu erneuern und zu schwören, oder aber e würde sie von Schwyz inzwischen die höchste Rothwendigkeit Religions- oder Aufruhrs halber in Togge"' bürg dahin veranlassen. Viertens das Landrccht solle auf jeden Fall laut Siegel und Briefen nach gelesenem LandrcchtSbrief in alter Form wie Anno tauscndsechshundcrt und sicbcnundachtzig geschehen, ^ Eid angegeben, erneuert und geschworen werden. Dessen zu wahrem Urkund hat hochgemelter Mediator und dann Herr Landammann, Rath und gern"'" Landleute des lvbl. Orts und Stands Schweiz, welche solche Handlung an einer offenen Maien -La»^ gemeinde zu Ibach vor der Brugg versammelt den 25. Aprilis dies laufenden Jahres mit cinci» e>"' heiligen Mehr auf- und angenommen haben, ihres Lands gewöhnliche Ehrensigill; ingleichem der hochwü'b^ hochgebornc Fürst und Herr Cölcstinus Abt, des hohen Ordens der jungfräulichen Verkündigung auch Dccan und Convent des fürstl. Gvttshauscs St. Gallen ihr abteilich- und gemeinen Convcnts Z»^' an zwcen gleichlautende Briefe öffentlich gehängt. Der geben ist den fünfundzwanzigsten Tag Aprilis ge.st^ nach Christi heilsamster Geburt eintausend sechshundert achtzig und acht Jahr Franziscus Victor Schorn» zu Schwyz, Landschrcibcr- vandeiarchi» Schwyz i P-rgamcnturkunde, an der die vier Siqel noch wohierhalien s>^' 5) 1688, 1. Oktober. Der Abt von St. Gallen übcrschikt dem Rathc von Glarus eine Abschrist mit Schwyz getroffenen Vergleichs und erklärt dabei, er hätte wohl wünschen mögen, daß jede Aenderunst dem bisherigen Herkommen unterblieben wäre. Der Abt, der nur aus Friedensliebe Schwyz nachgcge^' verdankt Glarus übrigens dessen gemäßigte Haltung in diesem Streit, die mehr auf freundliche Nähert als auf Weitläufigkeit ausgegangen. 6) 1689, 23. März und 169», den Vergleich mit Schwyz vom 25. April 1687 ebenfalls anzuerkennen, den der Abt nur ungern eingeg»"^ um damit dem gemeinen Mann den ihm beigebrachten Wahn, als sei es auf die Schmälcrung seiner lst' . i»ö 6) 1689, 23. März und 169t), 25. November. Der Abt an Glarus. Da Glarus Bedenken tr^ -g' abgesehen, zu benehmen, gibt der Abt dem Stande Glarus die Erklärung ab, daß er seinerseits gegen tM"",. Pflicht und Schuldigkeit getreu beobachten werde. Was zu Gunsten von Schwyz stipulirt worden, ss» gleichem Recht auch Glarus zustehen, gerade als ob Glarus bei dem Vertrag auch mitgewirkt hätte. stehe frei, dem Vertrag ebenfalls beizutreten, andernfalls es bei dem Herkomme» verbleibe. Um aber st^ Verwirrung vorzusein, wird eine bestimmte Erklärung erbeten. Swawarchiv Zürichs Acic» Toggtndur»! Abschriycn au» d» Zürich. Allg, Absch. Vd. KV, S. 2. Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Kaspar von Muralt, beS Raths. Bern, ^hain Tillicr, ,Nt-Sekelmeistcr; Johann Rudolph Sinncr, Sckelmcistcr der wälschcn Lande, beide des Raths, larus und Basel. (Nicht vertreten.) Schaphausen. Tobias Holländer und Konrad Ncnkomm, e Bürgermeister. A p p c n z c l l - A u ß c r r h o d e n. Johann K onrad Zellwcgcr, Landammann. Stadt St. "Ucn. Heinrich Hilter, des Raths. ^ ^llarus entschlildigt sein Ausbleiben schriftlich. I». Die Gesandten von Schaffhansen legen über für die Reisegelder der französischen Flüchtlinge zusammengestcuerten Fond Rechenschaft ab, wornach sich ^ rin Saldo von ungefähr 800 Gulden vorfindet. Wegen der immer noch großen Anzahl solcher Brr- cnc» wird beschlossen, einen neuen Fond zusammenzulegen, und zwar ans einem Drittel der von ^'cnzkll-A>lßcrrhoden eingckommencn Stcucrgcldcr im Gcsammtbctrag von 1500 Gulden, aus einem Drittel von Glaruö und den III Bünden erwarteten und nochmals zu sollicitircnden kollerten und aus einem ^viiäsii^,, Zuschuß von 1000 RcichSthalcrn seitens der evangelischen und zugewandten Orte, mit Ucber- >viw^ kilarus und Appenzell, womit wiederum ungefähr 2000 ReichSthalcr verfügbar werden. Biel um Entrichtung seines noch ausstehenden Kontingents von 40 RcichSthalcrn an den ersten Fond »nt/^ ' Gleichmäßig wird die Bildung einer Particularkassc für das Picmontcscrgcschäft beschlossen ^ baftir bestimmt: ans den Stcucrgcldcrn von Appenzell 1000 Gulden, von den von Glarus und den erwarteten Collcctcn zwei Dritthcilc und endlich die 500 schon eingesandten und die auf U'isst"^ versprochenen 500 ReichSthalcr des Kurfürsten von Sachsen. Diese Kasse soll ohne Börry, m ^"'"ülichcr Orte zu keinem andern Zwcke, als für die Piemontcsen, verwendet werden. «I. Es wird vv„ bcr in gemeinem evangelischen Namen in Turin befindlichen bcrnischcn Gesandten Roy, Kastellan Atcr ^"^"'"'°ücr, und Forcstirr, sammt vielen Beilagen verlesen. Aus demselben geht hervor, daß wenig Hai/ gänzlicher Freilassung der Gefangenen vorhanden ist; nenn Pfarrer sammt ihren Hauö- ^ uiigc,, bcfindc» sich in den Festungen zu Nizza, Montmclian und Vrrrüc; eS sei wenig Hoffnung für aba -^^ücn Kinder zu haben und die Befreiung deren, so unter den Waffen gestanden, werde gänzlich ^csai, Darüber wird nochmals eine Empfehlung an den Herzog von Savoyen erlassen und den ^uch,/^ welche das Recrcditiv bei Hofe schon erhalten hatten, die Weisung crthcilt, sofern dieser Schritt ü»te " sollte, die Heimreise anzutreten. « . Rüksichtlich der Unterbringung der picmontcsischcn Thal- ^tsclb ^ ^^wstantischcu Fürsten und Ständen ist man instructionSgcmäß allgemein der Ansicht, einigen ciußcrt " Führung der Unterhandlungen zu überlassen und sie mit Empfehlungen zu versehen; allein diese Nü>ß;/" vielmehr die Begierde, im Lande zu bleiben, was ihnen erst mit vielen Gründen ausgeredet werden i„ ^ ^"icr diesen Umständen wird beschlossen: I. Beim Kurfürsten zu Brandenburg, beim Landgrafen »M m Gcneralstaatcn und dem Prinzen von Oranicn soll durch vorläufige Empfehlungsschreiben ch>ku, . für diese armen Leute angehalten und unter Borbehalt weitem mündlichen Berichtes ihre »> diesen Landen angemeldet werden. 2. Herr David Holzhalb, des mchrern Raths von Zürich, 190 April 1687, wird in gemeinem evangelischem Namen und der mindern Kosten wegen unter dem Titel cincö Secrctari^ mit einer täglichen Entschädigung von zwei Gulden für sich und eines halben Gulden für den Diener a» die deutschen Fürsten und Staaten abgeordnet, um theils die Aufnahme von Picmontescn, thcilö die Veranstaltung von Collccten für dieselben zu betreiben. Zu diesem Zwcke werden ihm alö HauptreiscstatioM" angewiesen: Heidelberg, Berlin, Bremen, Kassel und nach Umständen Homburg und endlich Haag. ^ Weitem wird ihm noch ein offenes Empfehlungsschreiben mitgegeben, dessen er sich allenthalben je Gestalt der Dinge bedienen könne, t. Gemäß der von David Holzhalb abgelegten Rechnung hätten ^ Transportkosten der picmontcstschcn Thalleutc bis nach Brugg Bern saldirt werden sollen; da aber nicht vertreten ist und die Kosten der Gesandtschaft nach Turin auch in diese Rechnung gebörcn, so die Erledigung dieser Angelegenheit auf die badischc Jahrrechuung verschoben. Den französischen Alüch' lingcn wird zu ihrem vorhabenden Kirchcnbau im Hcssen-Homburgischcn eine Beisteuer von 2W Reichs thalcrn zuerkannt. Ii. (Zürich und Bern.) An die Stadt Straßburg, welche die den beiden Städten Bündniß übcrgcbcncn Gelder zurüksordcrt, wird eine Gegenvorstellung erlassen; desgleichen wird Vcr" beauftragt, auf das dieSfällige Empfehlungsschreiben des französischen Gesandten eine Antwort zu crthcib'"' I. (Die IV Städte.) Wegen der den bctheiligtcn Städten von dem Herzog von Orleans und seiner mahlin heimgcschlagencn kurpfälzischcn Kleinodien wird um mehrerer Sicherheit willen wiederum a» ^ französischen Gesandten geschrieben. I«. Ein von Herrn von Croißy an den Residenten du Pro in erlassenes und von dort hichcr mitgcthciltcö Schreiben enthält die Nachricht, der König werde den B>!^ und die Chorherren zu Annccy nicht hindern, den Zehnten zu Moin auf dem Wege Rechtens zu fordcr>' Diese Abänderung der königlichen Ordre befremdet allgemein und wird daher Genf in Bezug aus sehnst" Verwendung beim König und bei Herrn von Croißy, und wo cS die Umstände crfordcn, alle UnlcrstüZ'^ zugesichert. I. Die katholischen Orte werden abermals angegangen, katholisch Glarus zur Bcsicgclung ^ VerglcichsinstrumcntcS zu bewegen zu suchen. >». Auf geschehenen Anzug versichert Bern seine Bereit«"^ kcit, mit und neben Freiburg und Solothurn die Unterhandlungen betreffend den Span mit den Vll ^ Thurgau regierenden Orten fortzusczcn und denselben zu beendigen zu trachten. i>. (Zürich und Sch'" Hausen.) Die Gesandten von Schaffhausen übernehmen, mit ihren Kupferschmieden zu reden, daß sic ^ Kupfcrschmid Kaspar Wcrndli zu Feucrthalcn keine Ungelcgcnheit machen. Hinwieder begehren sie rüksich^ dcö Vorwurfes, alö sei das Silber ihrer Goldschmiede von schlechter Probe, Anzeige, von wem daS sch^ Silber herrühre, damit sie gegen die Fchlbarcn einschreiten können. 112. Confcrenz zwischen Lucern und ttri. Wersau. !«»7, im April. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. r,XXlll, kol. l. Gesandte: Lucern. Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr; Landvogt Hans Schwytzcr, des inncrn Raths. Uri. Johann Karl Püntincr, Landammann; Sebastian Muhkim, ' Landammann; Johann Karl Bcßlcr, Pannerherr; Franz Schmid, Landschrciber. April 1K87. 191 Gegenwärtige Confcrcnz wurde veranstaltet, um das Saumwcscu von Bellenz nach Flüclrn, die Schiff- '^t von dort bis Luccrn und das Fuhrwesen von Lueern bis Basel wieder in bessere Ordnung zu bringen '"'d dadurch dem Gotthardtpaß seine vorige Bedeutung wieder zu sichern, n. Nachdem man die AuSge- ^hencn der Wochcnmarktschiffc und die St, Niklauscnfährcn von Lucern und Flüclcn einvernommen und alten Ordnungen von 1544, 1575, 1586, 1592, 16.14, 1648, 1654, 1662 verlesen hatte, wurde Glichen den St. Niklauscnfährcn zu Flüclen einerseits lind den St. Niklauscnfährcn zu Luccrn anderseits "m»it den dortigen Pfisterleuten auf Genehmigung der Obrigkeiten folgende Ordnung aufgcsezt: 1. Die stitigen Wochcnschiffc oder St. Niklauscnfährcn sind berechtigt, an dem genannten Gestade dcS mitcontra- cudci, Ortes ihre Bürger, Zugehörigen, Insassen und Untcrthancn und waö denselben zu ihrem Nuz und KaufmannSwaaren oder sonst zusteht, ohne Hinderung der Fähren des OrtcS nach Entrichtung "ltcn nnd allezeit üblichen Zolls und der Fürlcitc mit sich abzuführen. 2. Jede Partei ist befugt, die Drehenden fremden Fußgänger aufzunehmen und an ihr Gestade zu führen. 3. Die fremden Gefährte, ">ttcr auch diejenigen der gemeinen Herrschaften verstanden sein sollen, sind von jedem Thcil von seinem ^P»en Gsstgpx fghrc,, Wollte aber ein solcher Fremder lieber nicht mit dcS OrtcS Fähren, sondern ^ ""dem dort befindlichen fahren, so mag dies geschehen, wenn den sonst berechtigten heimischen Fähren dc>, i. die Hälfte dcS Lohns bezahlt wird. Jedoch soll Niemand mit Gefährde in oder außer ' Wirthshänscrn angeworben werden. 4. Kein Theil soll dem andern mit Gefährde an sein Gestade 5. Die Obrigkeiten haben über die Handhabung dieser Punkte genau zu wachen, und cö sollen die »nd ^ gestraft werden, wo sie gefehlt haben. 6. Die beidseitigen Bürger, beziehungsweise Landlcutc dic ^'^^lhancn, die sich mit Pferd lind Waarcn am Gestade des andern OrtcS befinden, mögen daselbst der Fähren ihres OrtcS abwarten. 7. Die beidseitigen Fähren, welche ein fremdes Gefährt 8 Gestade bringen, mögen daselbst einen Tag und zwei Nächte warten, um dasselbe zurükzuführcn. ^ ' "'sichtlich der Fuhr der frcindcn Durchreisenden soll man sich beiderseits eines billigen Lohns befleißen, s'.. ^ die Wochcnmarktschiffc werden unter NatifieationSvorbchalt folgende Artikel angenommen: 1. Den chc» ^ Pfistcrnaucns zu Luccrn und des Nauens zu Uri werden die gleichen Rechte stipulirt, wie " untcr Ziffer 1, 2 und 3. 2. Den Pfisterleuten steht zu, die fremden in Luccrn anlangenden Kauf- Nikl nach Flüclcn zu führen; wollen dieselben nicht fahren, so kommt die Reihe an die St. >^^^"ll"hrcn, sie wollten cö denn gutwillig den Schiffleutcn von Uri oder den Fähren von Flüclcn über- "bcr - ^^Pcichcn verhält es sich mit den zu Flüclcn anlangenden KaufmannSwaaren. An beiden Orten knd ^ ^ verbleiben. 3. Dawidcrhandclndc sollen am Orte, wo die Ucbertrctung statt- Zehn Gulden gebüßt werden. 4. Ucbcr den Handel an den beiderseitigen Wochcn^iärkten wird ein tz Vergleich vorbehalten. «. Gegenüber dem mailändischcn Staat soll man, wie schon auf der ^ Lucern im November v. I. geschehen, darauf dringen, daß der 15. Artikel dcS mit Spanien des ? ^"en Vertrags, betreffend die Condotta, beobachtet werde, indem durch die vertragswidrige Erhöhung über Bcllcnz gehenden Waarcn der Güterzug durch Bünden in Aufnahme gekommen ist. ^ascl Rcmcdur legt Luccrn ein Projcct zu einer zwckmäßigcn Gütcrfuhr von Luccrn bis ^Ile» ^ Ucbcr das, was wegen beidseitiger Abschaffung des PfundzollS von 1669 verhandelt worden, ^klcl, Scheine ausgewechselt werden. Ucbcr die Arrestlegungen an einem der Orte auf Waaren, l>cj andere Ort gehören, läßt man es bei den Vergleichen von 1592 und 1662 verbleiben, sowie "" leztcrn Jahr getroffenen Ucbcrcinkunft, daß die Victualicn einander nicht sollen abgezogen werden. 192 Juni 1687. t. Da, seitdem die Madcrm in Lauis die Post aufgegeben, das Postwcscn zwischen Italien und Basel unkatholischc Hände gefallen ist und übel besorgt wird, so soll man auf Abhilfe oder auf Mittel sinnen, ^ das Postwcsen wieder von den Katholischen könnte an die Hand genommen werden. tis. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. llttt?, 2. bis 4. Juni. Staatsarchiv Lucer». Mg. Absch. Bd. UXXlll, kol. 14. — Landesarchiv Schivvz. Abschiede. Gesandte: Luccrn. Joseph Amrhyn, Schultheiß und Panncrhcrr; Aurelian Zurgilgcn, alt -Schultl,'^>' und Sckclmcistcr; Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter lind Stadtvcnncr; Johann Rlidolph Dürlcr, Landvogt lind dcS Raths. U r i. Johann Karl Beßlcr, Landammann und Pannerherr; Johann Püntiner, alt-Landammann. Schwyz. Franz Ehrlcr, Landammann; Anton Jgnaz Ceberg, dcö Untcrwalden. Johann Wirz, Statthalter und Obcrzeughcrr ob dem Wald; Wolfgang Christen, ^ ammann, und Johann Ludwig Lussi, alt-Landammann nid dem Wald. Zug. Johann Jakob Branden^' Statthalter; Beat Blattmann, des Raths; Martin Schmid, Sckclmcistcr. n. GlaruS, Freibnrg und Solothurn, welche zu dieser Conferenz ebenfalls eingeladen waren, gcbc» Ursachen ihres Alisbleibens schriftlich ein. I». Das Hauptgeschäft der Conferenz bildet der zwischen Bischof von Como lind den XII in den cnnctbirgischen Vogtcien regierenden Orten entstandene JuriSdictn'" streit. Borcrst wird das an diese Conferenz gerichtete weitläufige Rcmonstrationöschrcibcn dcS Nuntius sa"" den dicsfälligcn Acten verlesen. Obgleich nun diese Angelegenheit die XII Orte bcschlägt, glaubt dennoch in dieselbe eintreten zu müssen, um wenigstens eine unvorgrciflichc Vorarbeit zu machen. Zu d>ll^ Zwckc wird eine Abordnung von jedem der V Orte zum Nuntius gcschikt lind mit ihm auf Grund ll> von Luccrn vorgelegten Entwurfes Bcrathung gepflogen und darüber ein einläßliches Protokoll g^ Dieses Alles wird den Obrigkeiten zur Erdaucrung hintcrbracht, in der Meinung, daß darüber nach B^^ instruirt und zunächst von den katholischen, dann aber von den gesammten regierenden Orten der birgischcn Vogtcien darüber entschieden werde. (S. u. SarganS.) «I. Katholisch GlaruS, das zw« ^ ^ gemeinen Bedauern hier nicht erschienen ist, erklärt in einem Schreiben vom 3». (S. u. d. Vogt.) Baillif zu GrangcS klagt, daß ihm die Abstattung der Primiz- und Iungzchntcn zu Villc- ^ ^i Surpicrrc verweigert werde, weil die zu Trey die nämlichen Gefälle dem Pfarrer zu Torny auch 25 194 Juni 1K87. >. Bern verlangt Abstellung der Neuerung, daß zu Domdid^ einerseits die Wiflisburgcr zur Zollabstattung angehalten werden, anderseits der Weinzoll daselbst erh^ worden sei. Laut Bericht von Freiburg wird der Zoll daselbst nach den Ansäzcn von Murtcn bcM^ x«. Alle Streitigkeiten zwischen den Aemtern Oron und Rue und deren Angehörigen und AmtSleutcn einander werden eingestellt, bis die verordneten Ausschüsse zur Grcnzbcreinigung an Ort und Stelle cintrc^ werden. ,1,1». Die Angelegenheit wegen des Passes über den Mont de Jaman und den Zoll zu bcrg (Akontbovon) oder AllicrcS wird abermals in den Abschied genommen. l>»>»I». Die Klage wegen Bezugs eines dreifachen Zolls zu ViviS von den freiburgischcn Handelsleuten wird nach langer Disc»s^ wieder in den Abschied gcsczt. «««'. Die Gesandten von Bern ersuchen um Abstellung der HolzauSf»^ gebühren, welche dem Landvogt zu Montagny zu bezahlen seien, da sich diese Taxen dircct gegen bernischcn Untcrthancn richten, ililil. Freiburg dringt auf einen endlichen Bescheid betreffend die cxemptionen zu Wangen, Blcicnbach, Herzogcnbuchsce uird Aubonnc. vvv. Es tvird beschlossen, »ach ^ Erndte zwei Commissionen zur Bereinigung der Grenzen vom Amt Laupen an bis nach Oron in Thäüö treten zu lassen, IN. Bern klagt, daß an der Sense schädliche Schupfschwcllcn errichtet werden; Frc>'^ dagegen beschwert sich über eine Schwelle bei Laupcn, durch welche den Fischen der Durchgang lM ^ werde. Beide Orte versprechen gebührende Abhilfe anzuordnen, (S. u. Grandson.) IiI»I> ^ Gesandten von Bern verlangen die Bestrafung derjenigen Angehörigen von Montagny, welche die Petcrlingcn erstellte Schwelle im Bach Motcllon gcwalthätig zerstört haben. Freiburg entgegnet, ^ Bach bilde die Grcnzschcide; durch die Stauung deS Wassers hätten die freiburgischcn Anstösscr Sch" gelitten und daher die Hälfte des DammS weggeschafft. Soll bei Anlaß der Marchbereinigung näher n» sticht werden, iii. Da der Schaffner von Petcrlingen in seinen Fischcnzcn durch die freiburgischcn A»>^ Juni 1K87, 195 ^Montagny beeinträchtigt worden, wird Abhilfe verlangt. Frcibnrg behauptet, die Fischerei stehe seinen »rgcrn gleichmäßig zu wie das Jagdrccht, und es bestehe kein Unterschied zwischen den großer» und kleinen cwäistrn; andernfalls sei beidseitig eine Verständigung zu suchen. kltk. Die Gemeinde Ehabrcy klagt, ihr von Dcllcy an ihrem gemeinen Wcidgang viel Schaden zugefugt werde. Frciburg regt die Thcilung w gemeinsamen Grundstükc an. III. Da dem Vernehmen nach der Vichzoll zu Frciburg gesteigert worden ^suchen die Gesandten von Bern um Abstellung dieser Neuerung. Wird in den Abschied genommen. Da die zinSpflichtigcn Untcrthancn des Amtes Montagny anfangen, ihre nach Wifliöburg schuldigen ^älle, dem Vernehmen nach aus Befehl des LandvogtS, zu verweigern, weil die von Corccllcs ihre Ge- Schlosse Montagny auch vorcnthicltcu, was einer Art Repressalie gleichsehe, verspricht Freiburg ^lfc, wenn es sich wirklich so verhalte und auch die von CorcellcS zur Abstattung ihrer Zinse angewiesen ^ »»„. Bern zieht an, daß die bernischcn Untcrthancn vielen Plakcrcicn von Seite der frciburgischcn lcutc, wie Büßungen, Gerichtsvorladungcn, sodann mit Schmähung ihrer Religion, Feiertage u. s. w. und ersucht um Abstellung dieses wenig frcundnachbarlichcn Benehmens. Die Gesandten Freiburg wollen hicvon kein Wissen haben und ersuchen um genauere Angaben, da man jederzeit gutes A,./ Excesscn vorzubeugen. Der Feiertage halber verweisen sie auf den 1678. Wird beiderseits in den Abschied genommen. «»«»«». Was den streitigen Ehrschaz von ^ ^ühlc ä. la Croix cn Coppct betrifft, wird der Befehl an die Eommissärc, diese Sache endlich einmal zu erneuert. i»i»i» Das Brükcngcld zu Palczicux betreffend, das nach der Behauptung der frci- svi,d^" ^csaudteir nicht nur von solchen, welche die Brüke befahren oder in der Nähe durchpassircn, "uch zu Esscrtcö, Ecotcaux und Oron bezogen werde, verlangt Frciburg, daß hierin die Abschiede l>Ur als Richtschnur angenommen werden. Wird uä rekerenäum genommen. Frci- ^ "'uiiert an die Erledigung des Begehrens seines Mitbürgers, Rathsherrn Vögclin, den ScchStheil dcö ^us zu RessudcnS betreffend, i-i»!« u. «nn. (S. u. Murtcn.) ttt. Frciburg verlangt die dcmnächstige ^ JuriSdictionSstrciteS betreffend die Broyc. im». (S. u. Murten.) vvv. Die vom Stand ^ auf den 3. Juli angeordnete allgemeine Bcttlrrjagd wird von Frciburg, daS zu coopcriren wünscht, für dk ,^gcmäß befunden und es werden die anzuordnenden Maßnahmen über die Jagd, den Abschub und ^"^cation der Bettler in'S Einzelne besprochen und festgestellt. »» ». (S. u. Murtcn.) xxx Ab- ^ Gemeinden im Amt Oron beschweren sich über das dortige Grcnzbcrcinigungsprojcct gegenüber "klangen zum Untersuch ihrer Anliegen die Einnahme eines abermaligen Augenscheins. Wird ^»v» Der Anzug von Freiburg auf Thcilung der gemeinen Herrschaften wird in den Abschied u. »»,»». (S. u. Schwarzenburg.) I»I»I»I». Die Conccssion des Dufour in ViviS, b^"^^kßlichc Berechtigung, die KäSfäßchcn zu fabrieircn, betreffend, bemerkt Bern, daß die Vergünstigung klirzc/^^^ ""d alsdann andere Anordnungen getroffen werden können. < «« «-. Frciburg wünscht eine der Abschiede, und zwar so, daß alle Vereinbarungen und Beschlüsse inhaltlich aufgenommen ' wogegen die Punkte, über die man sich nicht einigt, nur gemeinhin angeführt und berührt werden. Man sehe auch in der Abtheilung HcrrschaftSangelegenheiten: ^vtej ^'^>e»b»rg. I». I,—I. Art. 52—SN, , ^°«>ei " Tlchttlij. ^ ^ t—It. n». Art. 127—147. ^^trj ^ «—«>. Kit. >»i». >»i». rr. Art. 38S—4»». ww». wv. Art. V2K—KZI. 196 Juli 1687. 115. Gemeineidgenössische Jahrrechnungswgsaznng. Vaden. Ui!t7, «. Juli. Staatsarchiv Luecrn. Allg. Absch. Bo. I.XXIII, kol. 44. — Landesarchiv 2ch>v>>>. Ablchiedc. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Blirgcrmcistcr; Andreas Meyer, Statthalter. Bcr» Johann Anton Kilchbcrgcr, Schultheiß; Abraham Tillicr, Sckclmcistcr. Luccr». Joseph Amrhyn, Rittcb Schultheiß und Panncrherr; Johann Rudolph Dürlcr, dcö Raths. Uri. Johann Karl Beßlcr, ainmann und Pannerhcrr; Johann Martin Schmid, Herr z» Bötstein, Zcughcrr. Schwyz. Franz Ehrlcd Landammann; Anton Jgnaz Ccbcrg, dcö Raths. Untcrwaldcn. Wolfgang Müller, Landammann, Johann Wirz, Statthalter ob dem Wald; Wolfgang Christen, Landammann nid dem Wald. Z u g. Joh^ Jakob Brandenberg, Statthalter; Beat Blattmann, dcö Raths. GlaruS. Christoph Clmcr, Landamiua»»' Hans Ludwig Tschudi, Ritter, Statthalter. Basel. Johann Christoph Burkhardt, Obcrstznnftmcistcr; Joha»" Konrad Härder, Stadtschrcibcr und dcS Raths. Frei bürg. Tobias Gottrau, Schultheiß; Franz Sckclmcistcr. Solothurn. Johann Victor Bcscnval, Ritter, Vcnncr; Urs Suri, Sckclmcistcr. Hausen. Johann Konrad Ncukomm, Bürgermeister; Tobias Holländer, alt-Burgcrmcistcr. Appcnzk^' Konrad Fäßlcr, Landammann, von Jnnrrrhodcn; Konrad Zcllwegcr, Landammann, von Außerrhodcn. ^ von St. Gallen. Fidel von Thurn, Ritter, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Tobias Sche'binö^ Sckclmcistcr. . . . Rüksichtlich des allgemeinen Landcöschirms erklärt man sich, wie m den lcztcn Abschieden. >» Vortrag des französischen Gesandten, worin er die Eidgenossen der Gewogenheit des Königs versichert, u'>^ höflichst crwicdcrt. «. Auf geäußerte Besorgnis, wegen zu LandSkron von Seite Frankreichs unternon»»^ Bauten gibt Solothurn den Aufschluß, es habe eine Gesandtschaft zum Commandantcn zu Hüningcn > und von demselben die Versicherung erhalten, daß es sich nur um eine Verbesserung des alten schadh"^ Gebäudes handle; dies habe dann auch der im Bcglcit französischer Officicrc vorgenommene Augc»!^ bestätigt, so daß von daher nichts zu besorgen sei. Indem dieser Bericht von Basel bestätigt und i» ^ Abschied genommen wird, erhalten die nächstgclcgcncn Orte den Austrag, auf diesen Gegenstand zu ' und von jedem bedenklichen Vorgänge den übrigen Orten Kcnntniß zu geben. «I. Die Anzeige dcS > ^ surften von Heidelberg von der Vermählung seiner Tochter, Princessin Maria Sophia Elisabeth«, »üt ^ König von Portugal wird mit freundlicher Bcglükwünschnng crwicdcrt. «>. In Betreff dcS Münzwtl^ läßt man die spanischen und französischen Dublonen, obschon sie an verschiedenen Orten um einen h" . Franken höher gehen, in ihrem alten Werth verbleiben, desgleichen die Philippsthalcr. Die neuen z» - land geprägten Trivulzischcn Thalcr iverden für dreißig Schweizcrbazcn oder sicbcnundzwanzig gute ^ curSfähig befunden. Dem vielfach geäußerten Wunsche, die neuen schlechten Reichsmünzcn zu verruff», ^ traut man sich wegen des GrcnzvcrkchrS nicht zu entsprechen; gleichwohl wird beschlossen, daß die Währung kein ZahlungSgcld heißen solle. Ferner solle Niemand den RcichSguldcn höher an;»»c verpflichtet sein, als zu scchözchn guten Bazcn und die Bnichthcilc im Verhältnis Die Straßburgcr Thalcr sollen bei Strafe nicht höher ausgegeben werden, als für zwölf gute Bazcn oder vierzig Juli 1687, 197 Schillinge. Den Ortcn und Landvögtcn, wo diese Verordnung etwa nicht durchführbar sei» sollte, wird indessen ^ nöthigc Rcmedur vorbehalten, t. Rüksichtlich der Klagen über die schlechte Probe des Silbers wird in Abschied genommen, ob man nicht in allen Ortcn für Silber die dreizehnlöthige Probe einführen wolle. Nach gemachtem Anzug über den Glarner Landcsstrcit eröffnet Landammann Elmcr, er sei instrnirt, Illach hxj Vcrglcichsinstrument zu verbleiben; Statthalter Tschudi dagegen fordert, daß die auf der im ^llvffcncn November in Luccrn gehaltenen (Konferenz beschlossene Erläuterung dcö sechsten Artikels dem Vcr gleich beigefügt werde. Nach dem Austritt beider Gesandten und derjenigen von Schwyz dringen die ^ tischen Orte auf Annahme der begehrten Erläuterung, wozu sich endlich auch die evangelischen Orte r «lassen. In Folge dessen wird von den unbcthciligtcn Ortcn schriftlich folgende Erläuterung proponirt: gcincincn Standes wegen solle kein Thcil weder Hohheit, Herrschaft, Recht, Oberkcit noch Eapital zu "«wenden befugt sein, jedoch dem vcrinstruincntirten Vertrag, den Rechten der gemeinen Rathstubc und all- ^»icincr Landsgemeindc, außer dein Fall der Alienation oder Verwendung, ohne Nachthcil. Nach Eröffnung llcs Vorschlages erklärt Statthalter Tschudi, gemäß seiner Instruction nicht darauf eingehen zu können, rmutclt denselben aber seiner Obrigkeit, welche indessen den Entscheid einer LandSgcmcinde vorbehält, die « nicht gehalten werden könne, bis Landammann und Statthalter wieder bei Hause seien. Auf diese ver- Mllchc Antwort dringen die katholischen Orte nochmals in die evangelischen, die Erläuterung, wir sie ^ Filsch Glarus begehre, anzunehmen, „weil endlich doch AllcS Einen Verstand habe" ; hinwieder vcr- z»r^" ^ evangelischen, daß katholisch GlaruS gemäß mehrmaligem Versprechen mit dem erforderlichen Ernst ^ Annahme dessen angehalten werde, was die unbcthciligtcn Orte einhellig vorgeschlagen haben. I». Auf ^ Eröffnung von Schwyz, mehrere unlängst in Uznach Hingerichtete Strolche hätten bekannt, daß einige tract Desgleichen in den eidgenössischen benachbarten Landen herumstreifen, werden die vorgelegten Ex- " der Procedur zu Händen der Obrigkeiten hcimgcnommcn, in der Meinung, in den Orten und den wen Herrschaften eine Bettel- und Strolchenjagd zu veranstalten, i—(S. u. d. Vogtcicn.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. . ,lAllc katholischen Orte und der Abt von St. Gallen, ohne Schwyz.) In Betreff des Glarner lä>u '«öffnct der katholische Ehrcngcsandte auf an ihn gestellte Begehren, er sei instrnirt, diejenige Er- ^ Artikels des VcrgleichSinstrumcntcs zu diesem leztcrn als Zusaz zu verlangen, welche ihnen Q i"> verflossenen November in Lucern gehaltenen Confcrcnz übersendet worden sei. Was dann in ^schnw «ber ohne Erfolg versucht worden, ist im allgemeinen Abschied zu sehen. Dem Statthalter selbst'^^ Händen der katholischen LandSgcmcinde ein eindringliches Schreiben mitgegeben und er liebdas Scinigc beizutragen, daß „diesem bald aller Welt feilen Geschäft zur Ruh und Endschaft «>bv " Auf die Anfrage, ob ihnen vielleicht, wie verlaute, lieber wäre, im alten Stand zu sein, ^ "«« er, cr habe keinen Befehl hicvon zu reden, kk'k- lAllc Orte und der Abt von St. Gallen.) ^sstnc"^^ der Confercnz in Luccrn im Juni an Schaffhauscn wegen Stadtschrcibcr Spciöcgger er keine Antwort erfolgt ist, so wird mit den dortigen Ehrcngcsandten darüber geredet. Diese die Katholischen frcundcidgcnössisch zu ersuchen, sie möchten sich mit der Art und Weise, wie ^in Fchlbaren eingeschritten worden sei, begnügen. Er habe nämlich mit Weib und Kindern und ^""^jchaft vor Klein- und Großräthcn „den Stand thun müssen", wie noch keinem Bürger wicdcr- Auf diese Fürbitte lassen die Katholischen mit Ausnahme von Schwyz, das nebst Vorbehalt 198 Zuli 1687. Rechtens eine mehrere Abbitte und Correction von diesem Stadtschrcibcr haben will, auf Gutheißen ihrcr Obrigkeiten die Sache auf sich beruhen, Iilili. Die vorgebrachte Anzeige des Herrn I)r. Lang, Deca»6 und Pfarrhcrrn zu Frauenfcld, er gedenke ein dem katholischen Wesen vorthcilhaftes Werk herauszugeben u» den katholischen Orten zu widmen, wird in der Erwartung, daß eö etwas Gutcö sei, in den Absch^ genommen. III. (Die katholischen in den ennetbirgischen Vogtcicn regierenden Orte.) Was wegen dck JuriSdictionsstreitcs zwischen dem Bischof von Coino und den die ennetbirgischen Bogteicn regierenden Orw' mit den betreffenden Orten der andern Religion verhandelt worden ist, zeigt der allgemeine AbssiM' liltli. Luccrn hat auf das Gerücht, als wollen sich huguenottische Piemontescn unter dem Borwand vcl Betreibung der Seidenspinnerei in die ennetbirgischen Vogtcicn einschleichen, die katholischen Landvögtc Beamten um Aufschluß angegangen, die jedoch nicht viel haben wissen wollen. Da aber während der Tass sazung glaubwürdige Berichte eingelangt sind, daß sich deren besonders im Lauisergebict niedergelassen, Landvogt den Einzug bezahlt und der Gemeinde die Bürgschaft geleistet haben, wird den Beamten die!" Vogtcicn kräftigst geschrieben, diesem Einschleichen zu wehren; zugleich wird beschlossen, es sollen die kath? tischen Gesandten über das Gebirg instruirt werden, solche Ansiedelungen zu verhindern und ferner weg"' Bescheidung der Kundschaften nach Como in den schwersten geistlichen Processen mit dem Bischof zu co>' ferircn und den erhaltenen Instructionen nachzukommen. III. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) ^ wird darauf aufmerksam gemacht, das Crcditiv des Grafen Karl Casati laute dahin, daß er rechter königlich^ Ambassador in der Eidgenossenschaft sei, welche Form noch niemals gebraucht worden sei. Dann begehrt dcr Gesandte eine Empfehlung an den König, daß ihm das Quästorat, als Emolumcnt eines rechten ^ bassadors, crthcilt werde. Lucern wird beauftragt, die verlangte Empfehlung Namens der verbündeten zu erlassen und auf den Inhalt des Crcditivs gebührend zu antworten. Dem doppelten Gcs"^ des Herrn Cassani um eine Empfehlung an den König, daß er dem Schazamt die Weisung erthcilc, die ausstehenden me?./' imimta-Zinse im Betrage von ungefähr 8l),l)()<) Kronen zu bezahlen, damit auch ^ seine Gläubiger bis Ende des Jahres befriedigen könne, sowie ferner um Confirmation der Vollmachten ^ Orte und Verlängerung des Termins wird entsprochen, lcztcrer aber auf Ende des Jahres bcschrä'^ u. «»«»«». (S. u. Baden.) z»i»i» (Die V katholischen Orte.) Schwyz glaubt, wie leztcs Jahr, aber der Antrag wegen Abwesenheit dcS Landschreiberö nicht in den Abschied fiel, es wäre jezt die gclcg^ Zeit, den Orten Zürich und Bern die Kriegslasten von <656 abzufordern. Die andern vier Orte »ch»^ dies zur Instruction in den Abschied. u. (S. u. Rheinthal.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Landgrafschast Thurgau. m. Art. 9. Verw.- u. Rechnungswesen. 8. Art. Z88. Abzug. 389. Abzug. I3K. Beamte. 457. Zollwesen. 523. Kirchl., GlaubenSs, Kcistli^ Vogtei Rhcinthal. x. Art. 7. Verwaltung im Allgemeine». «>«>«>. Art. t48. Verhält, z. Abt v. St. 6wl>^ «49. Verhält, z. Abt v. St. 6^" I». Art. 9. Verw.- ». Rechnungswesen. 8. I». „ 88. Mltreglerung der III Städte. t. «». „ 10. Verw.- u. Rechnungswesen. Ii. I» „ 1K2. Beamte. V. «I „ 421. Münzwesen. V. r. 305. Gerlchtsherrschaften. X. Art. 7. Verwaltung lm Allgemeine». .V- „ 128. Verhält, z. Graf v. HohenemS. ri^. „ 187. Ewiger Verspruch; Gütcrkauf. ^asschast Sarnaus. ^°sichast Baden. Frciämtcr. Vogt, «berh Art. 7. „ 63. „ 3t0. 83. „ 42. Art. 7. „ 47. „ 273. „ 347. „ 273. „ 444. „ l24. Art. 7. 78. . „ 38. „ t23. „ t?3. »,». Iii». «5 V. «Iii. t«. tt. »». XV. W. XX. «I« Itlt. II. »»»II» III». «»«». Ii. Art. 148. I. Art. 322. Juli 1687. Verwaltung im Allgemeinen. II'. Verwaltung im Allgemeinen. zip?. Verschiedenes. I>I>» Leibeigenschast u. Fall. Ii. Verwaltung im Allgemeinen. Verwaltung im Allgemeinen. »»»». Verwaltung im Allgemeinen. I»I»I». Polizeisachen. «<«'. Zurzacher Markt. «I«I«I. Juden. «««. Judikatur- u. Cvmpctenzanst. mm. Judicatur- u. Competenzanst. «»«»«». Verwaltung im Allgemeinen. i»i». Verwaltung im Allgemeinen. «K«i. Verwaltung im Allgemeinen. rx. Justizsachen, Recht, Gericht. eua. Abzug. Salzregal u. Salzhandel. I. Grenzen, Gebietsverlezungen rc. 199 Art. 232. LocaleS (Mcls). „ 264. Stifte n. Klöster (PfüferS). „ 87. Kindertheilunge». ., 213. Kirchl., Glanbenss., Geistliche. Art. 264. Judicatur- ». Competenzanst. „ 138. Judicatur- n. Competenzanst. „ 330. Kirchl., Glanbenss., Geistliche. „ 470. LocaleS (Zurzach). „ 154. Judicatur- n. Competenzanst. „ 331. Kirchl., Glanbenss., Geistliche. „ 133. Judicatur- u. Competenzanst. Art. 253. LocaleS (Bettwyl). „ 130. Jnstizsachen, Recht, Gericht. „ 255. LocaleS (Bremgarten). „ 243. Stifte u. Klöster (Münster). Mendris. Die widersprechende Ansicht von Schwyz aus dem Schwpzerexemplar. Art. 137. Beziehungen z. Bischof v. Como. UV. Konferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen während der Jahrrechnnngs- Tagsazung zu Baden. l«»7, im Juli. »«aatSarchiv Zürich. All». Abschied- Bd. S», S. 55. - «iaatsarchiv «er». Ed. Abschied- Bd. l.. S. 5M. tz, sandte: Die nämlichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus Johann Christoph Landammann. ^ Zürich erstattet Bericht über die Aussichten auf Versorgung der picinontcsischcn Thalleute in den sli»'^" brvicftantischcr deutscher Fürsten, namentlich in Würtembcrg, worauf einstimmig beschlossen wird, bvw ^ Thalleute, und zwar von den einsichtigem und von verschiedenen BcrufSarten, auf den ancr- s-j Augenschein ins Würtcmbcrgischc zu schikcn. Diese werden folgcndcrmasscn ausgezogen: von Zürich von Basel 8, von Schaffhausen 7 und von St. Gallen 4; der Sammclplaz ist Schaff- >n>li ' Abreise der tt. Juli a. K. Ihnen soll eine gualificirtc Person von Zürich als Führer werden, sammt zwei Dolmetschen. 2. Rüksichtlich der bekannt gewordenen sehr bedenklichen Absicht ^ste/ .^"^ute, wieder in ihr Vaterland zurükzukchrcn, versprechen sich alle Orte sorgfältige Vorsorge ^ llcfährlichcS Unternehmen. I». Sccretär Holzhalb berichtet aus Berlin, auch der Kurfürst von ^'urg anerbiete den picmontcsischen Thallcutcn die Vornahme eines Augenscheins in seinen Staaten, Hamburg und gegen Pommern hin. CS wird beschlossen, den Erfolg dcS Augenscheins in Kurf." - ^ abzuwarten, in der Hoffnung, es werde sich inzwischen zeigen, was die Empfehlungen des im von Brandenburg bei den Gcneralstaaten, dem Prinzen von Oranien, dem Landgrafen in Hessen 200 Juli j687. und bei der Stadt Bremen rüksichtlich der erwarteten Collectcn wirken werden. Bei diesem Anlaß auch Kcnntniß gegeben von dem Jntcrccssionöschrcibcn des Kurfürsten von Brandenburg bcini Herzog Savoycn zu Gunsten der Thalleute und ihrer noch gefangen gehaltenen Geistlichen. «. Bern legt ^ Bericht der nach Turin abgeordneten Herren Castellan Roy und Forestier und deren Rechnung für c>>" Abwesenheit von hundcrtdrcizchn Tagen vor, welche sich auf 1659 Gl. 30 Sch. belauft. Dazu koiw»"' noch die Rechnungen der mit der Empfangnahme und Transportirung der picmontcsischcn Thalleutc >» Savoyen beauftragten Commissarien Panchaux und Cornillat, elftere von 178 und leztere von 158 Guide» Alle drei Rechnungen werden auf die anwesenden Orte rcpartirt. «I. Aus der Rechnung des Stadtschw^ Spciscggcr in Schaffhauscn über den für die französischen Exulanten bestimmten Fond zeigt sich die wcndigkcit, denselben mit einem neuen Zuschuß von 1000 Rcichsthalcrn zu alimcntircn, was beschlossen wird' nur Bern nimmt die Sache in den Abschied. Das angelegentliche Gesuch St. Gullens um HcrabstZ"»^ seiner RcpartitionSscala auf 5°/o wird mit dringenden Gegenvorstellungen bekämpft, welche der Abgcordw» in den Abschied nimmt, v. David Holzhalbs Rechnung über die Tranöportirungökostcn der Picino»^ bis Brugg und über das gemeinschaftliche Commissariat der IV Städte laut bcrnischcm Abschied November 1686 wird genehmigt, t. Schaffhausen wiederholt seine voriges Jahr während der Jahrrech""^ in Baden gemachte Reclamation des Ersazcs der wegen der französischen Flüchtlinge gehabten Kosten. ^ crwiedcrt darauf, cS finde zwar diese Forderung nicht strcngrcchtlich begründet, weil jene Kosten nichl ^ Folge Verabschiedung, sondern aus unzugcmuthetcr Freigebigkeit aufgelaufen seien; indessen wolle Bern ß»' Contingent Schaffhauscn aus den vorigen Rechnungen gutwillig nachsehen. Basel dagegen erklärt sich ^ Bezahlung seines Contingcnts Transportkosten bereit. Diese Erklärungen werden in den Abschied gcnoiw»^ und Schaffhauscn behält sich vor, eine neue Rechnung aufzustellen. z>. Auf Ratification der Obrigkn»" wird auf den 2-1. November ein allgemeiner Dank-, Büß-, Fast- und Bcttag fcstgesczt. Ii. Den Pfarrhcrw" zu HcrbiShofcn, Grönenbach und Jllzach wird die wieder nachgesuchte Pfrundaufbcsscrung, erster» zwei je 100 und leztcrm von 80 Gulden auf Genehmigung der Obrigkeiten neuerdings zugesagt, i. Wege" ^ Erläuterung dcö glarnerischcn Vergleichs wird gutbcfundcn, die höchstbcdcnklichc Parität auszuweichen; ^ wird den Gesandten von Zürich aufgetragen, sich mit denjenigen von Luccrn um eine Erläuterung, ein Projcct gemacht wurde, zu vergleichen. Daß dann wegen vorbehalte»« Entscheidung der Landsgc»""^ von katholisch Glarus ein Verzug eingetreten, ist aus dem allgemeinen Abschied zu sehen. I«. Wcgc" ' schaffhausischcn Bcttagömandatcs soll kcin Anzug geschehen, weil nach vertraulichen Privatbcrichtcn katholil^ scitS keine fernem Instanzen mehr werden gemacht werden. I. Auf den vcrlangtcrmasscn von Basti statteten Bericht, daß der Bau zu Landskron wegen dcö engen Plazcs und der Höhe der Felsen weder 0^ Stadt noch denen von Solothurn gefährlich sein, noch auch ein allfällig unten versuchter Bau von obc" vertheidigt werden könnte, findet man sich zu keinem Anzug veranlaßt, sondern will gewärtigen, was ^ oder Solothurn diesfalls anbringen werden, um dann die gründlichste Meinung zu untcrstüzcn. Sollte katholischcrscitö keine Anregung geschehen, so soll das erste solothurnischc Schreiben als Anlaß benuzt ' um darüber eine Bcrathung herbeizuführen. Basel berichtet, was für Verlegenheit einigen seiner hörigen zu Waldöhut begegnet sei, als ein Priester einen Kranken mit dem Vencrabilc habe versehen >"" ^ ES wird beschlossen, ein RccommcndationSschrcibcn in gemeiner Orte Namen dorthin zu erlassen >">» ^ dem Landhosmcistcr von Thum darüber zu reden, damit er die Beilegung des AnstandcS befördere- ^ Basel beschwert sich, daß seinen dort verburgertcn Hoscnstrikcrn in Besuchung der benachbarten Messe" August t687. 201 Vorwand cincö kaiserlichen Privilegiums Hindernisse in den Weg gelegt werden. Achnlichc Klagen -^ Bern wegen seiner Unterthancn im Aargau. Darüber wird Basel eingeladen, seine Hoscnstrikerordnung übrigen Städten mitzutheilc», um dann für Erhaltung der bisherigen Gebräuche wirken zu können. «». . ^ ^ Städte.) Die bcthciligtcn Städte sollen auf die möglichst vorthcilhaftc Veräußerung der pfälzischen "nodicn Bedacht nehmen; dabei ist auch dahin zu trachten, von dem Botschafter Tambonneau den Ab- üttungsact des Herzogs von Orleans zu erhalten, z». (S. u. Baden.) «>. (Zürich und Bern allein.) ^üldt Straßburg mit uuvcrmuthctcm Eifer auf der Zurükzahlung des Geldes, welches sie vermöge ^ Bündnisses von 1588 erlegt hatte, bcharrt, nnrd hierüber mit dem französischen Gesandten weitläufig Prebet, und werden demselben die Gründe auScinandergcsezt, warum von der Restitution keine Rede sein Der Gesandte wird hierüber seiner Behörde Bericht erstatten. Inzwischen wird auch ein abermaliges ^ßcllungsschrcibcu an Straßburg selbst erlassen. » Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangeiegenheiten: Mast Bade». z>. Art. 392. Kirchliches, GlanbenSsachcn, Geistliche. " N ans dem Bernerezemplar. 117. Jahrrechnllng der die IV cnnetdirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. 10. August. «anloiiSarelliv Basel. Abschiede. ^ Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Muralt, dcö Raths. Bern. Konrad Güdcr, des kleinen Raths. cern. Bernhard Fchr, dcö kleinen Raths. Uri. Sebastian Emanucl Tanncr, Statthalter. ü>ald^^ Rudolph Rediug, Statthalter. Untcrwaldcn. Jakob Burach, dcö Raths, von Ob- Zug. Johann Heinrich Heinrich. GlaruS. Johann Lcglcr, des Raths. Basel. Rudolph »in ^"'ühcrr. Frei bürg. Rudolph Fiva, des Raths. Solothurn. Johann Karl Grimm, der " Näthe. Schafft)ausc». Johann Konrad von Mandach, Ammann. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: ^Uiictb. Bogt, stberh. Art. 149. Salzregal n. Salzhandel. «l Art. 2>9. Verschiedenes. I». „ >98. Beziehungen z. Bischof v. Com», v. „ >62. Kriegs^ n. Miiltärw., Werbungen. ^°«tei «ani-i ^ ^istei >>>> ^ Art. «7. Jnstizsache», Recht, Gericht. I». Art. >27. Guterverkanf an Fremde. ^UbriS. Art. 323. Grenzen, Gebietsverlezunge» ic. 11». Äahrrechnung der die IV ennetdirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. I0»7, nach dem 10. August. »lniiloiidarchi» Basel. Abschiede. ^sandte: Die nämlichen wie zu LauiS. 26 202 August 1687. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenhettc»! Bogtci Luggarus. I». Art. lZZ. Geistliche, Kirchliches ,c. «. Art. 48. Justizsachen, Recht, Gericht. Vogtei Mainthal. ». Art. t59. Anstünde mit Mailand. 119. Conferenz der VIII alten Orte außer Zug. Zug. ll. bis Iii. August. Etaalsarchiv «ucern. Mg. Absch. Bd. I.XXIII, kol. »S. Gesandte: Zürich. Heinrich Escher, Bürgermeister; HanS Kaspar Landolt, Sekelmcistcr. Bcr" Abraham Tillier, Sekclmcister. Lucern. Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr. ti r> Johann Karl Bcßler, Landammann und Panncrherr; Johann Sebastian Muhcim, alt-Landau»»''"" Schwyz. Franz Ehrler, Landammann; Franz Betschart, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Joha»" von Dcschwandcn, Landammann ob dem Wald; Wolfgang Christen, Landammann, und Johann Lud»"!! Lussi, alt-Landammann nid dem Wald. Glaruö. Christoph Elmcr, Landammann. Ausschüsse d^ Stadt Zug. Oswald Kolin, Sekclmeistcr; Paul Müller, Landvogt; Karl Kaspar Kaiser, Sekelmesst^' Karl Joseph Brandenberg, Landvogt; HanS Jost Müller, Obcrvogt; Wolfgang Vogt, Stadtschrc'^ Ausschüsse der Gemeinde Baar. Jakob Zumbach, Ammann; Melchior Boßhard, Sekelmeisü'' Bernhard Stammler; Martin Schmid, Sekclmeistcr; Christoph Andcrmatt, Sekelmcistcr; Oswald Utü'st^ Weibel. w. Diese Conferenz hat Zürich auf Verlangen von Zug einberufen wegen eines ZugrcchtcS auf Ried in Baar, welches von der leztern Gemeinde alö zu Recht bestehend anerkannt, von dem Stadt- AmtSrath aber als aufgehoben erklärt wurde. Da Baar diesem leztern Spruche nicht Folge leisten so rief Zug die Vermittlung der Unbeteiligten der VIII alten Orte an und trat gegen Baar als auf. Der Wortführer der Stadt Zug, Stadtschrcibcr Vogt, bringt vor: Am 25. Hornung 1629 h» ^ Heini Weber an der Sihlbrükc, Gemeinde Mcnzingcn, von jung Hans Schmid dieses Ried um ä5l1 G»^ gekauft, dasselbe dreizehn Jahre besessen und dann seinem Sohne Peter hinterlassen. Nach ncunundfü»^ jährigem Bcsiz der Weber habe Sekclmcister Christoph Andermatt auf dieses Ried ein Zugrccht prätc»^ aus dem Grunde, weil der Kauf von 1629 nicht in der Kirche ausgerufen worden sei. Der Rath Gemeinde Baar habe Andcrmatt das Zugrccht zugesprochen, obschon Peter Weber, alö Bergmann Mcnzingcn, sich ausschließlich auf den Stadt- und AmtSrath, als seinen Richter, berufen und in Baar ins Recht getreten fei. Hierauf habe sich jener via laoti in den Besiz dcö RicdcS gesczt, dem Weber Pferde abführen und den Hanf ziehen lassen. Peter Weber habe nun beim Stadt- und Amtsrath ^ und Schirm gesucht, welcher nach zweimaliger erfolgloser Vorladung des Rathes zu Baar und dcö meisterö Andcrmatt am 111. Juli das Urthcil von Baar aufgehoben, das Zugrccht Andcrmatts »»statt erklärt und den Peter Weber in seinem Bcsizc gcschüzt habe. Dieses Urthcil sei auch von den Räthc» Menzingen und Acgcri am 23. Juli bestätigt worden. Da sich aber Sekclmcister Andermatt dagegen " gelehnt habe und darüber im Regiment der Stadt große Verwirrung entstanden sei, so habe die Stadt ' August 1687. 203 km Stanscrvcrkommniß die sieben Orte angerufen, damit ihr Urthcil gcschstzt und die Ungehorsamen zur cvuhr gebracht »verde». NamenS der Gemeinde Baar crwicdcrt Ammann Zumbach, bei zufälligem Nachflogen in dem Buche, worin die Käufe cinrcgistrirt werden, habe man den Kauf um das fragliche Ried ""getragen gefunden, aber ohne Meldung, daß derselbe in der Kirche auögckündct worden sei. Nun sage " Baarcr GemcindSrccht von 1584: „Wenn auch einer außerhalb der Gemeinde säßhaft, in der Gemeinde ulcr gekauft hat, so soll er das zu Baar auf einen Sonntag in der Kirche verkünden lassen, und so das ' Xkht, soll der Zug ein Jahr und einen Tag anstehen; alldieweil aber der Ruf nicht bcschchcn ist, so soll "uch das Jahr des Zugö nicht angegangen sein, eS sei gleich der Markt gegangen zu welcher Zeit er volle." Demgemäß habe sich Andermatt zum Zug entschlossen, den Weber ans das Rathhaus nach Baar "^t, in der Absicht, ihm den Kaufpreis zu bezahlen und sich um die „Besserung" mit ihm abzufinden. Da k'er aber auf gerichtliche Vorladung nicht erschienen sei, so habe die Gemeinde Baar dem Andermatt das ^ccht zugesprochen. Diesem Urthcil habe sich aber Weber nicht unterziehen wollen, sondern dem Stadt- Amtsrath nachgeworbcn und in den übrigen Gemeinden Partciungcn angezettelt. Da nun das fragliche ^ »nbcstrittcncrmasscn im Gcmcindsbann von Baar liege und dortiger Judikatur unterstehe, so erwarte die mcmde Aufrcchtcrhaltung ihres UrthcilS. Hierauf rcplicirt die Stadt, aus dem Umstand, daß im GemcindS- sclh ^ ^ Eintragung des Kaufes der Ruf nicht gemeldet sei, gehe noch nicht hervor, daß der- k nicht stattgefunden habe. Wahrscheinlich sei nur vergessen worden, denselben vorzumerken. Weber habe Bcsiz von ncunundfünfzig Jahren, also fast das Anderthalbfache der großen Verjährungsfrist für sich, n Stadt- und AmtSbuch von 156k laute: „Wer der ist, der inlandS ist und eine Sache zehn Jahre läßt i khen, pjx läßt verschcincn und nicht erfordert, so soll der, so dannethin angesprochen wird, ihm gcant- Aich^ Zwischen Landmann und Landmann finde kein ewiger Zug statt. Peter Weber habe das "»d auf Erbgut könne kein Zugrccht Anwendung finden. Laut einer Urkunde vom 20. November de» > angenommen werden, daß der Hof Waltischwyl, zu welchem daö fragliche Ried gehört habe, in A>ft^^ll gekommen und daß Heini Weber daselbst eingestanden sei, um sein Ried zu ledigen. Gegen den ^ sei aber kein Zugrecht zuläßig. Endlich sei laut Stadt- und AmtSbuch 1541 zwischen den vier '"w per Stadt über die Zugrcchtc ein Vergleich gemacht worden, von dem keine Gemeinde klchc» könne. Derselbe laute: „In dem 1541. Jahre ist vor allen Gemeinden Anzug brschchcn von ein Z"ge, und haben die drei Gemeinden, nämlich Zug, Baar und Berg sich einhellig erkennt, wenn A«<,r ^ Kauf bcschchc, soll jede Gemeinde ihren freien Zug haben." In der Duplik läßt sich die Gemeinde hjd "ho vernehmen: Unläugbar habe jede Gemeinde und so auch Baar ihr Zugrccht; ebenso wenig könne H^^ochcn werden, daß die Judicatur über das fragliche Zugrccht der Gemeinde Baar zustehe. Aber kr Weber habe ihren Stab verachtet und einen andern Richter gesucht. Daß der Ruf zur Zeit des h. '"cht geschehen sei, gehe daraus hervor, daß der Käufer für den Ruf 20 Schill, bezahlen müsse, ^ X u» Protokoll eingeschrieben werden, während der damalige Sekclmcistcr Utingcr, dessen Fleiß bekannt kingctragcn habe. Da nun der Ruf nicht geschehen sei, so könne der lange Bcsiz nicht in ^tadt^ ^'"'"kn, weil das Jahr deö Zuges noch nicht angefangen habe. Der zehnjährige Stillstand des ^tt Amtsbuchcö beziehe sich nur auf die Verjährung lausender Schulden. Wenn der Ruf nicht so sei vor Bcsiz fehlerhaft und werde dadurch nicht besser, daß er durch Erbgang auf einen fav" ^^ehc. Die Gemeinde Baar anerbiete den Beweis, daß über den Hof Waltischwyl und das Ried nie ein Ausfall ergangen sei, indem Heini Schmids Söhne noch jeder 1100 Gulden und eine 204 August 1687. Tochter 700 Gulden geerbt haben. Nach Anhörung der Parteien gelingt eö nur mit Mühe, daß dieselbe den Orten die Sache zu gütlicher Vereinbarung übergeben. Diese finden: Jede Gemeinde habe ihr cigc»^ Zugrccht und die Judikatur darüber; aber höchst bedenklich sei es, ein ewiges Zugrccht anzunehmen, welches weder Thcilungcn noch Auskaufe schüzcn könnten. Es sei ein einziges Beispiel ausgewiesen wordc»- daß noch drei Jahre nach dem Kauf ein Zug zugelassen worden sei. Auch sei nicht mehr Wahrscheinlich^ dafür, daß der Ruf unterblieben sei, als dafür, daß er stattgefunden; im Zweifel aber müsse man ^ Bessere präsumircn. Auch erfolge der Ruf nur zu dem Zwcke, damit man wisse, daß ein Gut zügig nun aber habe Jedermann auch ohne Ruf gewußt, daß gegen Weber der Zug offen sei. Aber nicht nur der Materie, sondern auch in der Form sei gefehlt worden. Weber hatte in Baar Recht suchen Hinwieder hätte sich die Stadt besser darauf beschränkt, etwa die Vermittlung der zwei nächsten Orte, ^ derjenigen, so ihr Libcll von >604 aufgerichtet, anzurufen. Aus diesen Gründen und auch von des ^ Wissens wegen solle der Zug aufgehoben sein und daö Ried dem Weber verbleiben; dabei soll aber bcivc" Parteien und jeder Gemeinde ihre Freiheit und Judicatur, auch ihr Zugrccht und die Erläuterung dcsstlbc" bestens gewahrt sein. Dieser gütliche Befund befriedigte keine der beiden Parteien ganz, Baad dcöwcgc" nicht, weil ihm die Judicatur zuerkannt, aber das „Judicatum" aufgehoben worden war; die Stadt dck wegen nicht, weil der Zwck ihres Recurscs an die Orte, daß die Ungehorsamen gehorsam gemacht werd^ nicht erreicht sei, vielmehr von Seite Baars die andern Gemeinden, welche bei dem Stadt- und AmtSurth^ mitgewirkt, eingeschüchtert werden. Auf daS Begehren der Stadt Zug um einen Rechtsspruch konnte wcg^' Mangels dieöfälligcr Bevollmächtigung nicht eingetreten werden. Um aber allen Besorgnissen wcgc» ^ herrschenden Aufregung möglichst vorzubeugen, werden alle vier Gemeinden durch ein in den Pfarrkirchen ^ verlesendes von Bürgermeister Eschcr besiegeltes Memorial in eidgenössischen Frieden gelegt. Ferner w»^ Baar eingeladen, sich innerhalb einer Woche bei Zürich, Lucern und Zug zu erklären, wie cS den Rcch^' stand anzutreten gedenke. Schließlich wurde erkennt, daß keinem Theil ohne den andern in den Orten gegeben werden solle, auch daß das streitige Ried und dessen Producte bis zum Austrag deö Handels parteiisch verwaltet werden. I». Da dem Verlauten nach die spanische Pension wegen des Anstandcs dem Landvogt zu McndriS Hinterhalten werden möchte, wird von den mit Spanien verbündeten Orte» neues Vvrstellungsschrcibcn an den spanischen Gesandten erlassen. «. (S. u. Sarganö.) «I. (S. u. 8^' ämtcr.) «. Zug stellt das Gesuch, es möchte Baar dazu bewogen werden, aus den gegenwärtige» ^ geordneten zwei Säze zur Beilegung des Streites der Grütgcnosscn zu erkiesen. In Anbetracht der deri»»^'" schwierigen Disposition der Baarer wird dies Ansinnen abgelehnt, Zug aber die Versicherung crthcilt, ^ man die schon früher beiderseits bezeichneten Säze, sobald sie wieder anhcimisch sein werden, beförderlich den Augenschein verordnen werde. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegeiiheite» : Grafschaft SarganS. Art. 2«5. Stifte ». Klöster lPfäfer«). Ragtet Freiämter. «I. Art. »7. Obrigkeitliche Güter. Rechte ic. August 1K87. 205 120. Konferenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Brunnen. 11i»7, l<». oder l». Angllft. Auf diese Confcrenz, die alljährlich die Instruction der Gesandten auf das Sindicat der III Vvgtcien ikststellt, ordnet Nidwalden Landammann Christen, Landöhauptmann Lussi, eventuell Statthalter Bali ah, folgendem weitern Auftrag: Sic sollen auf bittliches Anhalten cincö Ausschusses der Kirchgcnosscn von Bekenricd bei den Gesandten von Uri und Schwyz Rathes erholen wegen des zwischen den Bckcnricdcrn und dortigen Priesterschaft obwaltenden StrcitS, wie diesem nnbeliebigen Handel abzuhelfen sei. Die Gesandten sollen jedoch diesmal noch keine bestimmten Crklärunge» abgeben, da man noch nicht wisse, was ^andshauptmann l,'ussi bei dem Legaten ausgerichtet habe. Sollte der Entscheid des Leztcrn nicht günstig ausfallen, werde man llri und Schwyz aus Antrieb von Bckcnricd deö weitcrn berichten. — Der Abschied ^lslt. vandcSarchi» Mdwaldc» ^ Wochknrath»proto1oll vo»> 14. Aug. IK87. 121. Konferenz der IV evangelischen Städte und Genf. Aara«. 11i»7, 17. bis L<>. Auftust. (7 bis 10 a. K.) Zürich. Allg. Absch. Bd. KS, S. V4. ^sandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern. Johann ^ von Büren, Benner; Rudolph Sinner, Sckclincistcr wälscher Lande. Basel. Franz Robert Brun- -v Dberstzunftmeister; Johann Konrad Härder, Stadtschrciber und deö Raths. Schaphausen. Konrad Ncukvmm, Blirgerincistcr; Tobias Hollander, alt-Burgermcister. Genf. Michael Trcmblay, "'Sindicus. ch» ' Berichte deö genfcrischcn Gesandten zufolge verursachen Propst, Chorherren und Capitcl zu »dd'^ ^ wchrcrn Monaten dem Rathc von Genf schwere Verdrießlichkeiten wegeil des großen Zehntens u»d ^Jurisdiction zu Mvin, und haben ihn ncbstdcm jüngsthin wegen aller übrigen Zehnten, Einkünfte vor Güter, welche Genf seit unvordenklichen Zeiten im Payö de Gcx besizc, innert zwei Monaten ^ Parlament in Dijon citirt. In einem diesfalls vorgelegten Memorial wird die Wichtigkeit dieser s>ai/ ^ Folgen auScinandergcsczt. In crstcrer Beziehung sei dieser Streit cincStheilö ttr . sicher Natur und könne also nicht vor das Forum deö Parlaments in Dijon gehören, andcrnthcilS dcg K der Streitgegenstand im Pays de Gcx den jährlichen Werth von 12,000 Livrcs und die Restitution ^ Reformation, d. h. seit hundcrtundfünfzig Jahren Bezogenen die Summe von 1,800,000 LivrcS. Folgen sei zu bedenken, daß sich die übrigen Einkünfte in Savoycn jährlich auf ungefähr >>c>n ,^'"s belaufen und die Rcstitlltion seit gleicher Zeit, wie oben, drei Millionen betragen würde. Mit ^sczu ^el könnten aber auch alle Güter lind Einkünfte im Umfange der Stadt und selbst die Wicdcr- ^ u»g des Bischofs gefordert werden. Endlich würde dicö für alle protestantischen Stände, die sich in Verhältnissen befinden, ein gefährliches Präjudiz bilden. Nach reiflicher Erwägung des Gegenstandes 206 August 1687. wird befunden, derselbe eigne sich nicht zu schriftlicher Verhandlung, sondern müsse dem König von Frankreich durch eine Gesandtschaft vorgetragen werden. Inzwischen wird Namens der IV evangelischen Städte an ^ König und an den Minister Colbcrt de Croißy das schriftliche Gesuch gestellt, dem weitem Vorschrcitcn ^ Chorherren von Annccy Einhalt zu thun, bis die Gesandtschaft bei Hofe eintreffe. Basel und Schaffhau!^ lehnen jedoch die Beteiligung an den Kosten der Gesandtschaft ab und stellen alle auf die Gcsandtsch^ bezüglichen Anordnungen Zürich und Bern anhcim. Es wird dann gutbcfundcn, von Zürich und Bern einen Gesandten zu bezeichnen und ihnen den Charakter primi oräinis zu verleihen. In der Jnftruct»'" wird die Gesandtschaft damit lcgitimirt, die IV Städte seien wegen Gemeinsamkeit der Religion und ^ stehender Bünde zur Untcrstüzung Genfs verpflichtet; dann wird dem König vorgestellt, wie Genf allen der französischen Krone gemachten Bündnissen einverleibt sei, wie des Königs Vorfahren Genf gegen Eingriffe der Chorherren von Annccy jcwcilcn beschirmt und dem Parlament verboten haben, sich dicsft^ einzumischen, indem die Angelegenheiten Genfs dem königlichen Entscheide vorbehalten worden seien. Schliß" wird auch noch vereinbart, daß Genf sich mit einem Memorial an den Kurfürsten von Brandenburg wc»^ und dessen Untcrstüzung beim König nachsuche, welchen Schritt die IV Städte gewünschten Falls durch Empfehlung zu secundircn sich anerbieten. I». (Die IV Städte.) In Bezug auf die versezten kurpfälsi!^ Kleinodien wird Herr Gauthier in Genf um Bericht ersucht, wann die kaufölustigcn Juweliere nach 6" kommen wollen, damit man die mitintcrcssirtcn Orte ebenfalls berichten könne. Indessen wird wegen ^ Wirkung der erforderlichen Cession neuerdings an den französischen Gesandten geschrieben. «. Landvogt Christi Wcrdmüllcr von Zürich erhält auf sein Begehren die Weisung, die Korrespondenz mit Würtcmbcrg wegen bringung der Picmontcsen möglichst unvorgreiflich fortzusezcn, bis der Commissär Schicgg zurükkchrc und Grund seines Berichtes Weiteres beschlossen werden könne. Da dem Vernehmen nach auch französische 8^ cantcn dort ein Asyl zu suchen gedenken, wird beschlossen, ihnen zur Vornahme des Augenscheins Anlei»^ zu geben und sie an den Administrator zu empfehlen, wenn sie die Conditioncn entsprechend finden Miramant, ein geflüchteter französischer Edelmann von NimcS, eröffnet in einem Vortrag, daß noch ^ Tausend Franzosen wegen der beharrlichen Verfolgungen das Reich verlassen werden, und stellt die dieselben bei den evangelischen und lutherischen Ständen und Fürsten zu empfehlen. In Betracht, daß an allen Höfen hochgestellte Personen befinden, welche sich diesfalls verwenden können, erachtet man bsil ' wenn diese Franzosen ihre Angelegenheit selbst betreiben und namentlich bei Holland und Brandenburg ' pfehlungen nach Schweden und Dänemark nachsuchen, wobei man sich nicht ungcneigt erklärt, sie auf Guts"' des Kurfürsten von Brandenburg bei den beiden lcztcrn Höfen zu empfehlen und ihnen auch sonst an die Hand zu gehen. «. Die versammelten Orte verständigen sich, daß man allerseits die Pleins Vorbescheide, ihnen daö ancrbotene brandcnburgische Land als ein von der Vorsehung bestimmtes Asyl ^ zu machen suche und darnach trachte, sie in Zeit eines Monats zur Abreise zu bewegen, indem man sic " länger in den Städten beherbergen könnte, sondern aufs Land zerstreuen und zu eigener Ernährung müßte. Hierüber soll auch St. Gallen verständigt werden. Dann soll sich Basel beim französische Mandanten de la Grange informircn, ob sie nicht von Basel aus in Schiffen auf dem Rhein bis ^ ^ spedirt werden könnteil. t. Schaffhausen legt eine spccificirte Rechnung über den Unterstüzungsft'^ französischen Flüchtlinge und eine Currcntrechnung vor, auö welchen sich bei gedachtem Fond ein Passiv' von 500 Gulden ergibt. Es wird daher ein neuer Einschuß von 2000 Rcichsthalcrn mit der gc>^ '^.. Reparation auf die evangelischen und deren zugewandten Orte nöthig befunden. Bern nimmt diese" September u, October 1687. 207 schluß nach vielen Bedenken in den Abschied, »r- DaS abermalige Gesuch SchaffhauscnS um einigen Ersaz lnncs bedeutenden Guthabens auö der Rechnung für die französischen Flüchtlinge wird wieder in den schied genommen. 122. Konferenz zwischen den die Grafschaft Sargans regierenden Orten nnd den III Bünden. Ragaz. UU!7, 15. bis 25. September. Staatsarchiv Zürich. Allg. Abschicdc Bd. S«. toi. IV4. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Escher, Statthalter und Panncrherr. Schwyz. Franz Ehrlcr, ^»daiinnann. GlaruS. Johann Christoph Elmcr, Landammann; Johann Ludwig Tschudi, Ritter, ^''Uthaltcr. Grauer Bund. Kaspar Schmid von Grünck, Landammann zu Jlanz. GotteShauSbund. ^"ti" Elcrig, alt-Burgcrmcistcr zu Chur. Zeh n gcr ich tcn bu nd. Paul Sprecher von Bcrnegg, alt- '"«da,«mann auf DavoS. Da- Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaft-angelegenheiten: ^!-hast Eargans. ». Art. 266. Stifte ». Klöster (Pfäfcr«). Art. 08. ^"^^kil»nj,cn ... .. .67. Zölle ... We,M'der. " .. 220, Kirchliche-, Glauben-sachen. Geistliche. Die Bethclligung der III Bände erstreite sich lediglich a»f die Verhandlungen »ntcr ». 12». Conferenz der mit Spanien verbündeten Orte. Lucern. ltttt?, 20. u 2l. October. Staatsarchiv «ucern. Allg. Absch. Bd. l.XXIII, «dl. 1S7. ^^^oiidte: Luccrn. Joskph Amrhpn, Schultheiß und Panncrherr; Aurelian Zurgilgen, alt-Schulthciß; ^ohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr; Johann Rudolph Dürlcr, Sekclmcistcr. Uri. Johann ">Nn, Landammann; Johann Karl Püntincr, alt-Landammann. Schwy z. Franz Ehrlcr, Land- °b Hranz Bctschart, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Johann von Dcschwanden, Landammann ^old; Wolfgang Christen, Landammann, und Johann Ludwig Lussi, alt-Landammann nid dem Ehrj- ^^"0Shauptmann ob und nid dem Wald. Zug. Johann Jakob Brandenberg, Statthalter; ^"dcrmatt, Sckclmcistcr. Frei bürg. (Entschuldigt.) Appcnzell-Jnnerrhodcn. Johann « Häßler, Landammann. Abt von St. Gallen. Fidel von Thum, Ritter, Landhosmcistcr. des -"' Biburg entschuldigt sein Ausbleiben. I». Zur Eröffnung dcS Hauptgeschäftes wird daö Schreiben Gesandten verlesen, worin dieser die Ansicht äußert, eine so frühzeitige Conferenz möchte die z» ,''^ung sx^cr bekannten Unterhandlungen in Mailand gefährden. Die Versammlung aber findet sich ^sa b Schritten genugsam veranlaßt, indem auf die von Oberst von Bcroldingcn beim spanischen r» angebrachten Beschwerden keine Abhilfe erfolgt sei und daS BundcSgeld unter dem nichtigen Vor- 208 Octobcr 1687. wand wegen dcS AnstandcS mit dem Landvogt von MendriS Hinterhalten werde. Es wird daher von s" Mehrheit beschlossen, die im November v. I. auf der Confcrenz in Luccrn besprochenen Maßregeln in Aus führung zu bringen, sofern bis um Mitte November keine Abhilfe erfolge, und indessen mit einem ncM" VorstcllungSschrcibcn an den Gubcrnator von Mailand zu gelangen. Als man hierauf am Ende des erst"' Tagö bereits von einander Abschied nahm, ging durch einen Expressen ein neues Schreiben des spanisch"' Gesandten vom 17. Octobcr ein, des Inhalts, der Gubcrnator habe auf seine Verwendung die Beschwert"' wegen des Salzes, der Pässe und der Zölle dem Magistrat zu Mailand zur Untersuchung und Bcurthcilu'A überwiesen und hange die Vcrabfolgung der Pension nur noch von der Rükcrstattung des vom Landes zu MendriS der Kirchcnvcrwaltung zu Parese abcrpreßtcn Gelds und von der Leistung der dem Gubcrna"" gebührenden SatiSfaction ab. Da er aber vcrmuthe, die verbündeten Orte möchten etwa beabsichtigt Gesandtschaften nach Mailand oder Madrid zu beschließen, so habe er ihnen nochmals vorstellen wollen, ^ es vielmehr darum zu thun sei, Procuratorcn an das mit der Sache betraute mailändischc Tribunal ordnen und daß cS unnüz wäre, sich nach Madrid zu wenden, weil der König nichts thuc, ohne den Berich' seiner Regierung in Mailand einzuholen. Rüksichtlich der Pension habe ihm der König unlängst geschri^"' er wolle dieselbe sogleich liefern, sobald die Kirchcnvcrwaltung zu Parese ihr Geld und der Gubcrnator s"'" SatiSfaction werden erhalten haben. Bereits sei der Landvogt durch das Sindicat dazu angewiesen wortc"' habe dieser Weisung aber keine Folge geleistet. Es hange also von ihnen, den Orten, selbst ab, "b die geeigneten Mittel zur Hebung ihrer Beschwerden ergreifen wollen. Aus diesem Schreiben entnimmt t Konferenz die Absicht, die Stellung der verbündeten Orte immer unerträglicher zu machen; daher cntsch^ man sich, auf Ratification der Obrigkeiten den Sckclmcister Dürler und Landammann Bcßlcr mit folg"'^ Instruction an den spanischen Gesandten nach Chur abzuordnen: 1. Nachdem der Gubcrnator auf alle b" ihm gcthancn Schritte die verbündeten Orte keinerlei Antwort gewürdigct, falle cö doppelt auf, daß si" auf den Bund und die Erbcinung sich stüzcnden Klagen, gleich einem Privatgeschäft, vor dem Magistrat >" Mailand vcrrcchtfcrtigcn sollten. In dem Bunde selbst sei vorgesehen, wo bei entstandenen ConflictcN ^ Recht müsse gesucht werden, und daß nicht der Magistrat von Mailand, sondern der König ihr Richer 2. Die Zurükhaltung der Pension, die Spanien laut Bund schuldig sei, finde in dem Anstand mit Landvogt von MendriS keine Entschuldigung. Unter den ennetbirgischcn regierenden Orten bilden die "" Spanien verbündeten die Minderheit. UcbrigcnS habe das Sindicat in dieser Sache so scntcncirt, daß ^ von Parese damit vollkommen zufrieden gewesen seien und dem Landvogt für die Rükcrstattung des selbst einen Prolongationstermin zugestanden haben. Die Zurükhaltung der Pension sei daher eine unbefugte. Im Weitem erhalten die Dcputirtcn die Weisung, die übrigen Beschwerden vorzubringen dem spanischen Gesandten zu Händen dcS Gubcrnatorö vor ihrer Verabschiedung ein bezügliches Men"'""' zurük.zulassen. Vor Versendung dieses Abschieds brachten die Dcputirtcn den Bericht zurük, wie wohlw^ sie empfangen worden seien, sammt einem Recrcditiv, worin versichert wurde, mit der Verweisung "" ^ Magistrat zu Mailand bezüglich dcö Salzes, der Zölle und der Pässe habe der Gubcrnator die Orte kc>"^ wcgS einem unzuständigen Tribunal unterwerfen, sondern ihnen nur das Recht durch die Hände derst'"^ administrircn lassen wollen, denen die Obsorge der Execution obliege. Die Pension betreffend sehe cr ein, mit welchem Grunde sich die Orte beschweren können, ehe der Kirchenraub an Varese zurükgcgcl"" ^ die SatiSfaction an den Gubcrnator erstattet sei; übrigens wolle der Gesandte sich für seine Person ^ für die Orte bemühen. «. (Alle Orte außer Schwhz.) Katholisch GlaruS hat auf Verwendung November 1687, 20« ^vr>cncn Capucinerprovincials vo» Bcroldingen, welcher vom Nuntius dorthin gesandt wurde, die in Baden kwulirtc» Erläuterungen einhellig angenommen und wünscht nun, daß das Tranöfix dem Hauptinstrumcnt iMgt und ihm die versprochene Garantie wegen Uznach und Gastcr ausgefertigt werde. Indem die sandte» über dieses glüklichc Ereignis; Gott Dank sagen, beschließen sie die Beförderung der nöthigcn Fertigungen und Vcrdankung der Bemühungen des ExprovincialS durch eine Deputation. t24. Conferenz der evangelischen Orte nnd Stadt St. Gallen. Aarau. ll. bis ll». November. (1 bis 6. Nov. a K.) Ttaatsnrchiv Zürich. All», Algchi-de Bd, »«. fol. II?. - SiaaiSarchiv «cr». Evang, Al»ch>cdc Bd, I.,. S. b»S, ^ Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern, ^raham Tillier, Sckclmcistcr. GlaruS. Christoph Elmcr, Landammann. Basel. Christoph Burkhardt, ^^einftmeistcr; NiklauS Weiß, Dreicrhcrr. Schaff Hausen. Konrad Neukomm, Bürgermeister; Tobias Zander, alt-Burgcrmcistcr. Appenzell Außcrrhodcn. Konrad Zcllwcgcr, Landammann. Stadt wallen. Tobias Schobingcr, Sckclmeistcr. pic», Konferenz ist hauptsächlich veranlaßt worden durch die Maßregeln, welche für Unterbringung der j^°"^schcn Flüchtlinge in deutschen protestantischen Ländern und für die Aufnahme und Verpflegung der der k, großer Zahl ankommenden französischen Exulanten getroffen werden sollen. ». Die wegen enfcrangclcgcnheit in Paris weilenden Gesandten berichten mit Schreiben vom 27. Oktober, man vcr- ^hi»^ ^ Curialien von 1634, weshalb sie darüber Weisung begehren. Diese wird ihnen vo» sie sollen bei Colbert de Croißy nochmals ans eine Audienz beim König nach dem Ccrcmonicl tz>e»f ' ^ dringen; sollte dies verweigert werden, so mögen sie im Einverständnis; mit den Gesandten von >i»d weitem ihnen vorsorglich bestellten VorstcllungSschrcibcn an den König Gebrauch machen I»stl fruchtlos sei, dem Herrn Colbert die Erklärung abgeben, daß sie laut auSdrüklicher sie °hnc Einhaltung deS CcremoniclS von 1634 in keine Unterhandlungen eintreten. Dabei sollen Tack ^ gleichwohl ersuchen, beim König die Angelegenheit Genfs bestens zu empfehlen. Um aber die ^vris '"cht aufzugeben, erhält der Sccrctär der Gesandtschaft, Kaspar Goßweilcr, den Auftrag, in Hol,» ^ derweilen und sich beim Minister mit „Bitten und Anhalten" zu verwenden. I». Secrctär David der ^Mtet über seine Mission bei den protestantischen Fürsten Deutschlands, betreffend die Unterstüzung ""dntechchm Thallcute, folgenden Bericht: In der Kurpsalz werden zweitausend angenommen, eben so ^c»,c»" ^"vfürsten von Brandenburg, der ihm eine 253 Loth schwere silberne Platte geschenkt habe. P^, " ^'c i„ seiner Anwesenheit eine Collccte von 1355 Rcichöthalcrn zusammengelegt. In allen sieben >>» Hollands sei eine Collccte erhoben und ihm von den Gcncralstaatcn eine dreifache goldene Kette dvn 254 Kronen zum Geschenk gegeben worden. Diese Geschenke stelle er der obrigkeitlichen l>N wrhcim. Der Prinz von Oranicn habe sich geäußert, er werde nach seinem Vermögen zum Trost schert ^ cvncurrircn. Der Landgraf zu Hessen-Kassel habe ebenfalls die Erhebung einer Collccte zu- Schließlich legt der Abgeordnete über seine Reisekosten eine spccificirte Rechnung vor, welche die 27 210 November 1687. Summe von 1843 Thaler und 36 Schillinge erreicht. Dieser Bericht wird mit allgemeiner Befriedig»^ angenommen und dem Abgeordneten das eine und andere der erhaltenen Geschenke zuerkannt. Aus ^ aus Würtcmbcrg eingegangenen Schreiben ergibt sich die Geneigtheit des Herzogs, den picmontcsischcn leutcn in seinen Landen Aufenthalt und freie Rcligionöübung zu gestatten. Nach sorgfältiger Bcrathung diesen Antrag und die Offerte des Kurfürsten von Brandenburg entscheidet sich die Confcrcnz für die nähme des lcztcrn Anerbietens und beschließt einstimmig, daß die Thallcute nach Vcrfluß des Winters in ^ brandcnburgischcn Lande vcrschikt, die Widerwillig«» hierzu ebenfalls angemahnt und crfolgloscnfalls gcgc" ^ obrigkeitlich eingeschritten werden solle. Auf das Anerbieten von Brandenburg wird um so mehr cingettt^' als die Gesandten hicfür sämmtlich spccicll instruirt sind, was bezüglich Würtcmbcrg nicht der Fall ist; ^ dann weil der Kurfürst schließlich die Zahl der Aufzunehmenden von 400 auf 2000 erhöht hat, auch ^ Prinz dem Unternehmen sehr günstig ist, und dort die besten Ancrbictungcn für Anweisung von Städ^' Flckcn und Ländcrcicn gemacht werden. Dabei fällt auch in Betracht, daß je weiter die Thallcute von ^ Eidgenossenschaft entfernt untergebracht werden, von ihnen lezterrr desto weniger Unannehmlichkeiten erwachs und auch mehr Aussicht vorhanden ist, daß Savoycn die gefangenen Geistlichen und andere Personen Freiheit seze. Sobald der Abmarsch der Leute gesichert ist, soll an den Herzog von Würtcmbcrg im der evangelischen Orte ein Dankschreiben erlassen und bei dein Herzog von Savoycn die Freilassung ^ gefangenen Geistlichen, Kinder und der unter den Waffen Ergriffenen sollicitirt werden. Jedes Ort n" über seine Thallcute einen Etat gestalten und denselben vor deren Abreise an Zürich mittheilen, im Ilcbr^ aber die Leute in seinen eigenen Kosten bis Basel führen lassen, von wo aus sie mittelst Schiffe " gemeinsame Kosten bis nach Gcroldshcim bei Frankfurt gebracht werden, wo dann die gesammelten nach der Kopfzahl auf die Auswanderer vcrtheilt werden. Bon diesen Anordnungen wird dem Kurfüu von Brandenburg unter bester Berdankung seines Anerbietens Kcnntniß gegeben mit dem fernem Attsu^' die Auswanderer seiner Zeit durch eigene Commissarien in Gcroldshcim von den eidgenössischen Commiff^ in Empfang zu nehmen. «I. Die anwesenden Orte finden einstimmig für unerläßlich, die Untcrstüzung^ für die französischen Flüchtlinge wieder einzurichten. Bern zwar verspricht seine Beihilfe nur bis im und verweist auf seine Lasten bei der Ankunft der Flüchtlinge und deren längcrm Aufenthalt. Schasf^"^ dringt auf Einzahlung der Nükstände Berns (2585 Gl.) und Biels (252 Gl.) und St. Gallen »och'^ auf Herabsezung seiner Bcitragspflicht auf 5"/o. Bern, welches die Erstattung des Rükstandeö zusagt, " im Weitem durch ein Schreiben der übrigen Orte aufgefordert, seine Beiträge an diesen Fond sollst'^ Ein gleiches Ansuchen ergeht an die III Bünde. <>. Bern rcclamirt von Zürich die Vergütung d0 ^ gcscztcn zwanzig Bazen für je 68 Picmontescn; Zürich nimmt das Ansuchen in den Abschied, k- ^ Gemeinde Schlüchtern in der Grafschaft Hanau wird an ihren vorhabenden Kirchcnbau eine Beisteht ^ 200 Thalcr auf Ratification der Obrigkeiten votirt. Bern nimmt die Sache aä roksrenäum. tl' , ^ Schreiben des Herzogs von Würtcmbcrg, womit er die evangelischen Orte für seinen ncugeborncn , Heinrich Friedrich zu Gevatter bittet, wird mit Vergnügen aufgenommen und beschlossen, als Pathcngsi ^ zwei goldene Schalen anfertigen zu lassen, wie dies auch im Jahr 1677 gegenüber dem Landgraf^ Hessen-Kassel geschehen war. I». Eine Mittheilung von Genf, daß einige wichtige von ihm Schreiben in unbefugte Hände gefallen seien, veranlaßt den Beschluß, mit aller Vorsicht auf solche J"^ zu achten, damit sie den verdienten Lohn erhalten, i. (Die IV Städte.) Zürich berichtet, Herr von Genf habe die kurpfälzischcn Kleinodien auf 43,000 ReichSthalcr gewcrthet. Es wird beschloß Decembcr 1K87. 211 ^Mberung einzuleiten und zugleich nachzuforschen, ob Herr Grenier oder Jemand anders 50,000 Rcichs- ^ dafür bieten wolle. It. (Zürich und Bern.) Bern eröffnet, daß auf seine Einwendungen gegen die w dfvrdcrung dcr Stadt Straßburg von dorther eine Widerlegung eingegangen sei und bittet um guten ^ Zürich äußert seine Meinung dahin, wenn der französische Gesandte diesfalls an Bern schreibe, solle w der dahcrigcn Antwort namentlich auf denjenigen Punkt des Bundes mit Straßburg aufmerksam ^ welcher von der Behandlung entstehender Irrungen und Späne redet. I. Auf wiederholte ^!le von evangelisch GlaruS, daß die Katholischen durch Ablehnung des BcrglcichSinstrumentes und des ^^""ßsprojects allerlei Widerwärtigkeiten verursachen und deshalb Gericht und Recht stillstehen müssen, . dringend ersucht, sich in Sachen zu verwenden, damit solche von dem kleinsten Theil der Eid- ^uisc, ^ ganzen Körper verursachende Unruhen beseitigt werden können, i». (Zürich und Schaff- Schaffhauscn trägt vor, daß ihm von den 12,0< 7 Gl. eingegangener Stcucrgeldcr „vermöge H an Zürich noch 1009 Gl. ausstehen. Die Gesandtschaft von Zürich lehnt es ab, hierüber i». ^ ^anzubringen, Schaffhausen überlassend, diesfalls ein obrigkeitliches Schreiben abgehen zu lassen, n" ^mcindc Mariakirch im Elsaß wird auf obrigkeitliche Ratification die frühere Untcrstüzung von ^ wieder zuerkannt. „ " „Alle in diesem Abschied berührten Bcrathungen und Entwürfe sind bei Seite gesezt und abändert, und von Rüthen und Bürgern zu Zürich und Bern zwei Schreiben, beide »ntcr dem 19. November K.), eines an den König im Namen der evangelischen Orte, das andere an die Gesandten im >»e» beider Städte Zürich und Bern berathcn und durch einen Courier versandt worden." Note des BernerexemplarS. Evang. Abschiede Bd. 1^, S. 5Vb. 125. Conferenz der katholischen Orte sainmt dem Abt von St. Gallen. Lucern. i». bis lt. Decembcr. T«aa«»ar>»iv Lucer». AN«. Absch. Bd. I.XXIII, kol. >40. ^dochs^ ^^' ^"crn. Joseph Amrhyn, Schultheiß und Panncrhcrr; Aurelian Zurgilgcn, alt-Schulthciß; ^»rl zz Ritter, Statthalter und Stadtvcnner; Johann Rudolph Dürlcr, Sckclmcistcr. Uri. Johann landammann; Johann Anton Schmid, alt-Landammann; Oberst Konrad Karl von Bcrol- )«kob N!^ Raths. Schwyz. Franz Ehrlcr, Landammann; Franz Bctschart, alt-Landammann; m alt-Landammann. Untcrwalden. Johann von Dcschwandcn, Landammann, und ^^ü„d ^ Statthalter ob dem Wald; Wolfgang Christen, Landammann, und Johann Ludwig Lussi, dem Wald. Zug. Johann Jakob Brandenberg, Statthalter; Hans Kaspar Eustcr, Hülle/"""' Andcrmatt, Sckclmcistcr. GlaruS. Ludwig Tschudi, Ritter, Statthalter; Kaspar ^°l°tb Frciburg. Franz Peter Vonderwcid, Statthalter; Simon Vondcrwcid, deö Raths. Victor Bcscnval, Ritter, Stadtvcnner; Urs Suri, Sckelmeistcr. Appenzell Jnncrrhodcn. ^istcp Fäßlcr, Landammann. Abt von St. Gallen. Fidel von Thum, Ritter, Landhof- 212 December 1K87, ». Der Nuntius Cantelmi, welcher zur Förderung des Krieges gegen die Türken vom Papstc s außerordentlicher Gesandter zum König von Polen und auf den dortigen Reichstag bestimmt und abM»"' Willens ist, wird zu der von ihm verlangten Abschicdsaudienz abgeholt und beurlaubt sich in einer zierlich^ lateinischen Rede unter Danksagungen an die katholischen Orte. Dabei empfiehlt er ihnen im Namen ^ Papstes die von Venedig verlangte Volkswcrbung gegen die Türken und drükt die Hoffnung aus, die La»^ strcitigkcit in Glarus und der Anstand mit dem Bischof zu Como werden demnächst zu völliger Erledig gelangen. I». Das Comcrgcschäft läßt man bei der badischcn Verabschiedung bewenden und erwartet ^ noch die endliche Erledigung auf dem Sindicat von Lauis. Hieronymus Squadroni, Seerctär ^ Republik Venedig und Resident derselben zu Mailand, dermalen durch Crcditiv vom 20. November a»ß^ ordentlicher Abgeordneter zu den katholischen Orten, die sich hauptsächlich dieses Geschäftes halber bcsa»»"^ stellt in persönlichem Vortrag das Gesuch, cS möchte von den katholischen Orten ein Volksaufbruch vo» ^ Regimentern Fußvolk, jedes zu 2 bis 3000 Mann, und zwar das eine sofort und das andere nach ^ finden der Republik, gestattet werden, um den siegreichen Kampf gegen den Erbfeind der Christenheit sezcn. Da aber dieser Vortrag nur allgemein gehalten war, wird der Abgeordnete durch einen Ausseht genauere Angaben über die Bedingungen der Capitulation ersucht. Squadroni übergibt darauf dem 2 auf dem Rathhauö einen in ncunundzwanzig Punkten bestehenden Capitulationöcntwurf, der von dem schusse und nachher vor gesammtcr Session bcrathcn und mit Anmerkungen begleitet wird. Sofern Squadroni sich zu diesen Erläuterungeil und Zusäzen verstehen kann, glaubt die Session, daß hoffentlich die Nation dabei werde bestehen können. Hierüber werden nun die fcrncrn Erklärungen des Abgcork^ verlangt. Des folgenden Tages erklärt sich derselbe mit manchen der gemachten Vorschläge cinversta»^! über andere behält er sich vor, von Venedig Weisung einzuholen. Vorzügliches Gewicht sezcn die ^te ' die von ihnen gewünschten Bestimmungen über die Besoldung, die Musterung und die Rennten. wird dem Abgeordneten nicht verhehlt, daß die Genehmigung der Capitulation durch die hohen Gcwalü» Orte, wenn auch die materiellen Punkte geordnet wären, sonst ihre Schwierigkeiten habe, weil es in ^ ungewohnten Dienst gehe. Darauf stellt der Abgeordnete das Begehren, die Capitulation solle mit der noch nicht vereinbarten Punkte den zuständigen Gewalten vorgelegt werden; denn wenn Venedig si^ ^ noch zur Annahme der streitigen Punkte nach dem Vorschlag der Orte erklären und erst darübcrhi» Abschlag dcS Aufbruchs erwarten müßte, so würde dies der Republik desto schwerer fallen. Dieses ^ wird nicht unbillig befunden und daher die Versammlung der höchsten Gewalten und die Mitchell»»^-, Entschließungen derselben in diesem Werke, das sonderbar vom Papste empfohlen wird, an Luccrn >» ^ von längstens drei Wochen zugestanden. «I. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Die auf der »» ^ ftosscncn Octobcr in Luccrn gehaltenen Confercnz an den spanischen Gesandten nach Chur abgesäsi^' , sandtschaft erstattet Bericht, waö sie in Betreff der Reklamation der rükständigen Pensionen und der ^ der schon lange in Mailand geführten Beschwerden gcthan habe. Da die Bemühung dieser Gcsa»^ bisher noch keinen Erfolg gehabt, so wird ein neues eindringliches Schreiben an den spanischen beschlossen, mit der Abscndung aber noch einige Zeit zuzuwarten gutbefundcn, indem inzwischen weg"' ^ abfolgung der Penston „etwas Ungewisser Trost" verlautet hat; sollte sich dieser crwahren, so ist da»" ^ Schreiben nur auf die übrigen Punkte zu beschränken. «. (Alle Orte.) Aus Muri, wo die Sccrct^ ^ Zürich und Luccrn zur völligen Expedition des glarncrischcn VcrglcichsinstrumcntS und zur Fertig"'^ Transfixe der erläuterten Punkte beisammen sind, geht der Bericht ein, Zürich wolle ain Rande der Januar 1688. 213 ""ch die Worte beifügen: „von beiden Religionen in gleicher Zahl." Es ergeht daher alsobald die Weisung ^ Muri, entweder solle dieser Zusaz ausgelassen, oder aber nach der andern Formel, welche die katholischen c aufsczen lassen, die Erläuterung und Distinetion, was und wie 1684 und 1687 hierin gehandelt, und ^ bie erläuterten Punkte 1687 von gcsammtc» unbcthciligtcn Orte beschlossen und genehmigt worden, bci- werden, i. (S. u. Frciämtcr.) Herr von Mollondiu, der schon lange Zeit und ohne Erfolg ^ sranzösischci, Hofe die Bezahlung der vier Regimenter aus den Jahren 1636 und 1637 betrieben hat, ^ die Weisung, in Gottes Namen wieder nach Hause zurükzukchren, in der Hoffnung, die Vorweisung Schreibens möchte vielleicht noch eine bessere Wirkung machen. I,. (S. u. Sarganö.) i. Nach cndctcr Confcrcnz hat der Secrctär von Lucern, Rathschrcibcr Meyer, bei seiner Rükkchr von Muri den chen erstattet, daß Stadtschrcibcr Rahn von Zürich de» Erläuterungscntwurf der Katholischen Secrctaricn denselben dem Verglcichsinstrumcnt xsr unnoxu einverleibt, unterschrieben instr haben. Die noch anwesenden Gesandten von katholisch GlaruS drüken daraus dem Haupt- größeres Landcösigill auf und nehmen dasselbe mit sich nach Hause. Damit ist diesem „so . ^ getriebenen Geschäft durch die Gnade Gottcö die endliche Hand zu vollkommner Beruhigung ^lcgt" worden. tzy... Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:- -> Sarnaus. I,. Art. l,9. Justizsachen. Recht, Gericht. '"'eiiimter. l. Art. 33. Verwaltung im Allgemeine». ni Die nähern Unterhandlungen über das vcnetianische Aufbruchsbegehren enthält der Lucerner ^Ichiedband I,XXllI, kol. 157—173. Konferenz der Orte Uri, Schwyz und Nidwaldeu. Brunne»», llttttt, L2. Januar. ?S ist kein Abschied vorhanden. Als Vcrhandlungsgegenstände nennt daS WochenrathSbuch von Nid- die " Länder von de» Untcrthanen so wenig mehr üstimirt werden, und Anbringen nur noch an soll allein, oder etwa an beide Vororte Zürich und Luccr», wie sie es nennen, gerichtet werden, so ku die Länder tapfer zusammenhalten, um eine Rcmedur zu erlangen. Landesarchiv Nidwalden: RathSbuch Bd. 18, fol. 279. Hdem nämlichen Rathsbuch fanden in Brunnen noch weitere Illürtige Eonfcrcnzen statt den 2l>. Mai und 14. Juni 1688. ib>a. e<>i. zu» zu». z«z. 214 Februar 1688, 127. Conferenz der evangelischen Orte und Stadt St. (Aallen. Aar«»«. L t. bis Li». Februar. (13 bis 16 a. K.) Staatsarchiv Zürich. Mg, Absch, Bd. Parlament zu Dijon verblieben sei. Neben dieser Erfolglosigkeit aller Schritte seien ihnen „mit Instanzen" die königlichen Geschenke und Reisegelder angeboten worden, die sie aber gänzlich »uSgc>ch^. haben. Dieser Bericht wird mit allgemeiner Befriedigung und bester Vcrdankung, namentlich wegc» ^ schlagung der Geschenke, entgegengenommen. Auf den weitem Bericht von Genf, daß ihm eine Citatio» ^ Dijon bereits zugestellt worden, wogegen cö eine Protestation äv iiullibute abcrlasscn habe, wird ^ ^ Kcuntnißgabe ersucht, was für Folgen das einmalige Ausbleiben haben könnte, ob darauf schon ei» ^ tumazurtheil oder eine zweite Citation erfolge und in welchen Zwischenräumen. Falls von Parlamentes ein rigoroses Verfahren zu erwarten wäre, findet man für »öthig, deshalb an den fra»N'! ^ Gesandten, dem das Geschäft übergeben worden war, zu gelangen und ihm vorzustellen, daß daS in Sachen vorschreitcn wolle. Sollte dann der französische Gesandte verlangen, daß man zu ihm ^ ^ so wird man alsdann unter dem mindern Titel von „Deputirtcn" Abgeordnete an ihn senden. ^ wird erkennt, dem Kurfürsten zu Brandenburg, der Herzogin von Nemours, dcni kurbrandcnburgisch^ ^ sandten zu Paris, Herrn Sponheim, dem Gouverneur d'Affry zu Neuenbürg und der Stadt Ncuc»i»^ ^ den Gesandten erwiesenen Dienste, Ehren und Liberalitäten bestens zu verdanken. Aus den ^ der Ehrcngcsandten geht hervor, daß die picmontcsischcn Thallcute gegen das brandcnburgischc Asyl gewurzclten Widerwillen haben; man läßt daher aus jeder Stadt zwei derselben nach Aarau welchem Begehren nur von denen von St. Gallen nicht Folge geleistet wird. Da aber alles Z"^ Februar 1688. 215 Erfolg bleibt, so läßt man cs bei der Verabschiedung vom verflossenen November verbleiben, daß nämlich bestens ans den 1. März die Widcrsezlichcn mit Weib und Kindern, gleich den französischen Flüchtlingen, ^ besten der betreffenden Orte an die eidgenössische Grenze geführt, mit einem Reisegeld von einem Reichs- ' " auf jeden Kopf versehen und die Zugangsortc wohl verwahrt werden, damit die Auswanderer nicht ^^cr auf eidgenössischen, viel weniger auf den savoyischcn Boden zurükkchrcn können. Rüksichtlich deren, ^ ^ die brandcnburgischc Gnade dankbar annehmen, beschließt man, an den Kurfürsten von Brandenburg ^ schreibe». J„ Betreff der Vcrthcilung der für die Piemontcscn geflossenen Colleetcn ist man der Ansicht, lc», diejenigen, welche in'ö Brandcnburgischc auswandern, und aus diejenigen^ welche noch eine Zeit K M der Eidgenossenschaft verbleiben, gleichmäßig nach der Kopfzahl zu repartircn. Die Gencralstaatcn der ^ dagegen mit Schreiben vom 7. Februar vor, über ihre gesammelten Eolleetcn selbst zu Gunsten ^ Isicnivntescn zu verfügen. <1. Da die fortgcsczte Unterhaltung des Fonds für die französischen Flucht ^ als durchaus nöthig erscheint, Bern aber seit dem vcrwichcncn Oktober statt 35"/» nur noch 20°/» bci- erklärt, wird der Steucrfuß von 100 auf 85 herabgcsczt, so daß dann Bern auf 85 Thcilc je ^ ^"Eagen hat. St. Gallen wird ersucht, sich mit 7 zu bcthciligcn. Ucbcr die Verwaltung des Fonds 9- November 1683 bis zum 111. Februar (a. K.) 1688 legt Stadtschrcibcr Spciöcgger von Schaff- ^ ^ "nc umständliche Rechnung ab, welche mit größter Befriedigung angenommen wird; demselben wird "Nation eine Gratifikation von 206 RcichSthalcrn nach der neunörtischc» Scala zuerkannt. Die von eingegangene freiwillige Steuer von 800 Gulden wird zu Händen des FlüchtlingSfondö nach ^ ^ gcschjkt und gegen Appenzell und Glarus die Hoffnung ausgesprochen, daß sie mit ihren freiwilligen ^ die Roth cö erheische, fortfahren werden. «. Der Confcrcnz wird von einem Anstand ^ ^ladt Genf und der französischen Regierung Kcnntniß gegeben. Am 29. Januar habe nämlich französischen Residente» du Prä in Genf aufgetragen, dem dortigen Rath zu vcrdcuten, daß er a„^^"^fllchcn Flüchtlinge» keinen Aufenthalt gestatte, noch sie begünstige, widrigenfalls der König un Maßregeln ergreifen würde. Genf habe sich dann durch seinen Deputirtcn in Paris bei Colbcrt des lassen, worauf sich dieser beruhigt erklärt habe. Die Konferenz empfiehlt Genf, in Anbetracht Streites mit de» Chorherren von Annecy, alle Anstände wegen der französischen Flüchtlinge ^üric,^ ^ vermeiden, I. Christoph Werdmüllcr, dcö Raths von Zürich, wird an den Herzog von zu "ll abgeordnet, um ihm für seine Gewogenheit für die französischen und picmontcstschen Flüchtlinge de» ""d ihm diese weiter zu empfehlen. Gleichzeitig wird derselbe beauftragt, daö Pathcngcschcnk für bestehend in zwei goldenen Schalen im Werth von 2912 Gl. 18 Sehl, zu übcr- Cch.. ^'e Kosten werde» auf die,.siebe» evangelischen Orte rcpartirt. zx. (Die IV Städte.) Der Antrag Hcilc» die kurpfälzischcn Kleinodien unter die bctheiligtrn Orte nach ihrem AnspruchSrcchtc zu ver- ^»licl' rökvromluin genommen. Ii. (Zürich und Bern.) Dem französischen Gesandten, der sich >»j, ^ die Ansprache StraßburgS an beiden Städten verwendet hatte, wird vorgeschlagen, in dieser Sache Pkt^^burg am 12. Mai n. K. in Aarau eine Zusammenkunft zu halten, weil bisher alle bezüglichen daselbst gepflogen worden seien. I. Der evangelische» Gemeinde zu Mariakirch wird die ^"lcrstüzung von 200 Gl. wieder zuerkannt und Basel beauftragt, ihr diesen Betrag aus vorsichtige die ^^"stellcn. it. Die Reisekosten dcö CommissärS Johann Heinrich Schicgg, herrührend von dem für ^ "'">>tc,cn in Würtcmbcrg eingenommenen Augenschein, im Betrag von 158 RcichSthalcrn, werden ^ iiebcnörtigen Scala rcpartirt. 21k April 1688, Zu «>. In dem angegebene» Zeitraum waren in Schaffhausen 15,591 französische Flüchtlinge d>» gereist und mit Reisegeld versehen worden. Vom 9, November 1683 bis 14. Februar 1687 waren die ll"" stüzungen aus dem Sekel von Schaffhausen bestritten worden; von dort an bis zum 16, Februar hatten in den gemeinsamen Unterstüzungssond eingeschossen: Zürich 6066 Guide», Bern 8647 Gl, 12 ' Glarus 108 Gl,, Basel 3859 Gl, 12, Schaffhausen 3470 Gl, 24, Appenzell 126 Gl,, St, Galle» 19<>>" 12, Mülhausen 648 Gl, und Biel 504 Gl,, zusammen also 25,344 Gulden. 12U. Konferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gatten. Aarau. llttttt, «.>. u. l<>. April. (30. u. 31. März a. K.) Staatsarchiv Zürich. Mg, Absch. Bd. «a, k«I, ,81. Gesandte: Zürich, Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter, Bern, Dachsclhofer, Nenner; Johann Rudolph Sinner, Sckclmcistcr wälschcr Lande. Glarus. Johann ^ Weiß, alt-Landainmann, Basel. Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Johann Konrad Härder, SO schreibcr und des Raths. Schaffhausen, Johann Kvnrad Neukomm und Tobias Holländer, ^ Bürgermeister, Appenzell Außcrrhoden. (Nicht vertreten.) St. Gallen. Tobias Schobingcr, Sc meister. ' . Die Confcrenz versammelt sich auf den Wunsch Berns vorzüglich wegen des Streites zwischen ^ und den Chorherren von Annccy. ». Christoph Wcrdmüllcr, dcö mchrern Raths von Zürich, erstattet seine Sendung zum Herzog von Würtcmberg sehr umständlichen Bericht. Alls demselben geht hervor, bap ^ Herzog immer sehr geneigt ist, den Picmontcsen den Aufenthalt im Lande zu gestatten; das Pathcnge!^ und die bewiesene Zuneigung der evangelischen Orte werden bei Hofe sehr gewürdigt und h»^ Abgeordnete eine silberne Gießkanne sammt Bassin im Gewichte von 200 Loth erhalten. Dieser Bericht" verdankt, dem Abgeordneten das erhaltene Geschenk zuerkannt und die Reisekosten sammt den Auslage" die dem Herrn Ruellc und Herrn Dircctor Bartilly in Stuttgart verabreichten Geschenke, alles im betrag von 421 Gl. 1k Schl., von den sieben Orten übernommen. I». Auf ein Verwendungsschreibe" ^ Gcneralstaatcn der vereinigten Niederlande, daß man die Picmontescn bei ihrem entschiedenen Wido"'' nicht ins Brandenbnrgische abliefere, da man sie näher und angenehmer versorgen könne, wird bci'äw^ mit der Vollziehung des lcztcn Abschiedes von Aarau noch etwa vier Wochen einzuhalten nnd cineStheiO ^ Kurfürsten von Brandenburg Kenntniß zu geben, daß kaum tausend Personen freiwillig in seine Lande werden, andernthcils den Herzog von Würtcmberg zu bitten, von seinen guten Gesinnungen gege" Waldcnser nicht abzustehen. Den Gencralstaatcn wird crwiedcrt, die Piemontcscn verdienten zwar ^ viele Rüksicht, indem sie sich zum großen Thcil weigern, das ihnen im Brandcnburgischcn so großmüthO ^ crbotcnc neue Vaterland anzunehmen, ungeachtet sie wissen, daß sie durch diese ferne Auswandcr»»ö ^ gefangen gehaltenen Seelsorger lind Kinder in Freiheit sezcn könnten. Man wünschte aber von dein ^ der in den Niederlanden gefallenen Collecte Kenntniß zu erhalten. Endlich wird an den Herzog von neuerdings um Loslassung der gefangenen Geistlichen, Kinder und unter den Waffen Ergriffenen ^ und Rathshcrr Muralt von Zürich ersucht, dieses Schreiben dem savoyischcn Gesandten zu empfehlt»/ " April 1688, 217 ^ Piemontcscn schon zum großen Thcil abgereist seien und andere täglich noch fortziehen, «. Auf die vom urfürsten von Brandenburg gemachte Mitthcilung, daß durch ein Edict oder eine sogenannte neue Kirchcn- ^ "ung des Königs von Schweden den im dortigen Reich niedergelassenen Evangclisch-Rcformirtcn die freie ' Olgwnsübung beschränkt werde, indem sie angehalten werden, ihre Kinder von lutherischen Priestern und unter Zuziehung lutherischer Gcvatterlcutc taufcu zu lasseu, auch bei Verlust dcS Bürgerrechtes der Eltern ^^"'der in der lutherischen Religion zu erziehen, wird an den König von Schweden durch Vermittlung Kurfürsten von Brandenburg ein angelegentliches Jntcrccssionöschrcibcn erlassen, worin namentlich die im ^>tPhälisclM Frieden garantirte Rechtsgleichheit der Rcforinirtcn und Lutheraner angerufen wird. «I. Laut ^Kaulichcr Mitthcilung aus Paris hat der König von Frankreich, wie Zürich berichtet, dem Parlament zu Üvn die fernere Proccdur gegen Genf in Sache» der Chorherren zu Annccy untersagt. Auf den Fall, daß . dic>cr bricht amtlich bestätige, werden Dankschreiben an den König und den Minister Colbcrt de Croißy Kossen. Desgleichen erhält Genf den Rath, durch seinen bei Hof befindlichen Deputirtcn gleiche Dank- KKmgcn abzustatten. Sollte sich aber diese Nachricht nicht bestätigen, so soll der Dcputirtc von Genf beim eine Audienz verlangen und ihm diese Angelegenheit gründlich und dringend empfehlen. Im Falle K'r Schritt nicht verfangen würde, so werden succcssivc folgende Mittel anzuwenden beschlossen: ein Bitt- ^ " der evangelischen Orte an den König, eine Deputation an den französischen Gesandten und schließlich ^ ^crbietige Protestatio« beim König gegen die Proccdur dcS Parlaments, v. Evangelisch Glarus bc- ^ sich, pcch die katholischen Mitlandlcute das unlängst zwischen ihnen vermittelte VcrglcichSinstrument ^ Erläuterungen gar schlecht beobachten, indem sie 1. den Artikel der Alicnation zu weit ausdehnen; ^^Kndircn, daß fremde Ansprcchcr an Papisten vor den Katholischen das Recht nehmen sollen, während ' dem fünften Artikel dcS Vertrags alle Fremden vor gemeinem Rath, dem Fünfer- und Ncuncrgcricht das Wichen sollen; 3. bchaikpten, daß die amtlich eingeklagten Frevel vor gemischtem Gericht zu vcrrccht- !lc» ,cic>^ während Ansicht der Evangelischen solche Frevler von der Obrigkeit ihrer Religion bestraft ru sollen; 4. vor Verfluß dcS Termins und ohne der Evangelischen Vorwisscn neue Landlcutc anklar ^bcn. Auf dahcrigcs Gesuch um Erthcilung guten RathcS wird erwicdcrt: der erste Punkt sei Haft evangelischen Orte werden keinen Einbruch dcösclbcir gestatten; der zweite scheine ihnen zwcifcl- bssten"^ ^ könnten zu keiner weitläufigen Eontcstation rathc»; rüksichtlich des dritten Punktes wäre es am P» - dc» Ehrcnsäzcn zu erkundigen, welchen Sinn sie dabei gehabt haben; in Betreff des vierten ^kstc, ^ ^klcn sie erklären, man »volle für diesmal wegen der zwei Landrcchtserthcilungcn „um des drr „ichts einwenden, man prvtcstire aber gegen fernere Infvrmalitätcn. t. Wegen Fortdauer K»r>i> Verfolgungen in Frankreich wird der Fond für die Flüchtlinge in Schaffhauscn wieder mit ' " ^Vamäßigen Einschuß von 1700 Rcichöthalern gcäuffnct. Glarus verspricht die baldige Einsendung Wilhelmsdorf in der Botmäßigkeit von Baircuth werden an ihren Kirchcnbau 200 ReichSthalcr ^to>n^ ^Kartlö und St. Gallen nehmen die Sache u«> rekeronäum. I,. (Zürich und Bern.) Bern ba,»tt besonder» Besprechung die Nothwcndigkcit, Schanzcnarbcitcr in die Stadt Genf zu legen, Ul crt. liiigc - die französischen und picmontcsischcn Flüchtlinge, p;. Der Gemeinde der französischen Flücht- gsstel bctv» da>nj rcgxi einen französischen Uebcrfall eher behauptet werden könnte. Zürich findet eine solche Maß- ^a»e>/^ ^ ^ verlangt werde, bedenklich, namentlich auch, weil sie im Paps de Gpx Miß- Ann, könnte. Da aber Bern sehr darauf dringt, so nehmen die Gesandten von Zürich diesen den Abschied. 28 dies. 218 Mai 1688. 129. Konferenz der VII katholischen Orte sammt dem Abt von St. Gallen. Lucern. Uttt«, tt. Mai u. l. Juni. Zwalsarchw Lue«»,,. Allg. Adsch. Bd. I.XXIV. k»I. 7. Gesandte: Lucern. Aurelian Zurgilgcn, Schultheiß; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvcinicrl Johann Martin Schwytzcr, Oberzcughcrr; Johann Ludwig Meyer, alt-Kornhcrr und des Raths. Ur> Johann Karl Beßlcr, Landaminann und Panncrherr; Johann Martin Schmid, Zcughcrr. Schwyz. Fr»"! Bctschart, Landammann; Franz Ehrlcr, alt-Landammann; Anton Jgnaz Ecbcrg, des Raths. Untcrwaldc» Wolfgang Müller, Landammann ob dem Wald; Niklaus Kaiser, Landammann, Johann Ludwig Lussi, Landammann, und Karl Joseph Lussi, Ritter, Panncrherr nid dem Wald. Zug. Johann Jakob Braiidc» berg, Statthalter; Johann Weber, alt-Landvogt und des Raths. Frciburg. (Entschuldigt.) Solothur» Urs Suri, Sekelmcister. Abt von St. Gallen. (Entschuldigt.) ». Frciburg und der Abt von St. Gallen entschuldigen ihr Ausbleiben schriftlich. I». Ein Borschs unbenanntcr Bewerber um die Uebcrnahme und Betreibung des Postwcscns durch die Eidgenossenschaft über den St. Gotthard nach Italien wird verlesen und nach Hervorhebung verschiedener bedenklicher an einen Ausschuß gewiesen, welcher auf den folgenden Tag sein dahcrigcS Gutachten schriftlich vorlegt Ein kurzer Extract dieser Bedenken, soweit sie nicht lediglich zur nähern Ucbcrlcgung durch die Obrigkeit zu Papier gebracht worden, wird denjenigen Herren, welche den Vorschlag einreichten, behufs Rükäußcr»^ zugestellt, mit der Einladung, darüber mit Herrn Muralt von Zürich, weicher dem Verlauten nach Herrn Fischer von Bern in diesem Vorhaben begriffen sein soll, zu confcrircn und zu vernehmen, wie Bedenken und den dagegen geseztcn Vorschlägen begegnet werden wolle. DaS Ergebniß dieser Verhandlung'" wird dann an sämmtliche Obrigkeiten zu berichten sein, damit sie im Falle sind, sich auf einen Heils"»"'" Entschluß zu erklären. < . Auf abermalige Beschwerde des spanischen Gesandten, daß nun der ZahlungSlcr»"" verstrichen, wird der Landvogt zu Mcndriö angewiesen, der Kirchcnvcrwaltung von Varcse die bcsü'^ Kaution zurükzuerstatten, unter der Androhung, daß, wenn dieses bis zur badischcn Tagsazung nicht gcsch^' man ernstlichere Maßregeln ergreifen würde. Gleichzeitig wird Bern, als mitrcgicrcndes Ort und als jcnigc, daö den Landvogt bestellt hat, ersucht, diesen ebenfalls zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit anzuwcil^" Hicvon wird dem spanischen Gesandten Mittheilung gemacht und damit das Gesuch verbunden, cS >»ocl?"" die von zwei Jahren her ausstehenden Bundcsgeldcr beförderlich bezahlt werden. «I u. v. (S. u. Mc»dr>^ t. Die schon seit mchrcrn Jahren ohne allen Erfolg gegen Mailand geführten Klagen wegen bundcöwivN^ Steigerung der Zölle, Umgehung der Pässe, Vcrtheucrung des Salzes und rükständigcr Bezahlung der "" Dienste des Königs gewesenen Regimenter werden ernstlich besprochen, und es wird dabei aus das '" Artikel 19 deS Bundes angegebene Mittel hingewiesen, nämlich vor die im Bunde bestimmten Richer Recht nach Bellcnz vorzuschlagen. Da aber einige Klagen nur die mit Spanien verbündeten, andere » ennet des GebirgS regierenden und endlich andere sämmtliche Orte der Eidgenossenschaft angehen, s» dieses Geschäft zur Instruction der Orte auf die badische Tagsazung verwiesen. Von diese», Entsch^ wird dem spanischen Gesandten zu Händen dcö GubcrnatorS von Mailand in einem nachdrükliche» Sch""" Juli 1K88. 219 6en»tniß gegeben. »? u. Ii. (S. u. Luggarus.) I. Herr von Mollondin berichtet, die bisherigen Schritte iur Realisirung der Ansprachen der Regimenter von 1636 und 1637 seien zwar erfolglos geblieben; allein uuiimehr sei neue Hoffnung vorhanden, zum Zwckc zu gelangen. Man beantragt daher an die Obrigkeiten, zu Baden nach Anhörung dcö Herrn von Mollondin beim Könige von Frankreich in gemcineidgc- "vssischem Namen neue Instanzen gemacht werden. It. (S. u. LauiS.) I. (S. u. SarganS.) ,,,. (Die ^ alten Orte.) Auf den Anzug, daß Freiherr von Stadel, Commandant zu Constanz, auf thurgauischcm ^vden ohne Begrüßung dcö Landvogtö lind der Obrigkeiten Ausreißer habe festnehmen, abführeil und hängen und behaupte, dazu durch Zugeständnisse der Orte berechtigt zu sein, wird beschlossen, auf der Jahr- ^chnung in Baden nachzuschlagen, was für Bewilligungen die Orte diesfalls von Händen gegeben haben, »> der Meinung, daß ein solches Verfahren nicht statthaft sei; daselbst soll dann auch das so langsame und "achthciligx Verfahren von Zürich in diesen» Geschäfte geahndet werden, n—z». (S. u. d. Vogteicn.l Man sehe auch In dem Abschnitte Hcri'schastöa»,zeltgenl?eiten: «». Art. kt>>. Stifte u Klöster (Krcuzlingen). I. Art. 2K7. Stifte u. Klöster (PfäferS). i>. Art. 194. Judikatur- u. Competenzanstände. It. Art. 88. Justizsachen, Recht, Gericht. «I. Art. ZUN. Verwaltung von Recht ». Gericht. «. Art. 399. Geistliche. Art. tt3. Anstände mit Mailand. I». Art. 49. Jnstizsachen, Recht, Gericht. Ii. „ 89. Zölle. ^udiU'llfslhall Thulfta». '^iichast Sarftnnd. ^"lichast Bade». Lnuis. Mendris. Lu««arus. 130. Gemeiueidgenössischc Jahrrechnungs-Tagsazung. «aden. lli«», 4. Juli. Staatsarchiv Lucer». Mg. Absch. Bd. I.XXIV, tol. IS. — LaudeSarchi» Schwnz. Abschi-dc. ^ Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Hans Kaspar Eschcr, Sckclmcistcr. ^ Niklauö Dachselhofcr, Vcnner; Abraham Tillicr, Sekclmcistcr. Lucern. Aurelian Zurgilgen, )>thciß; Joha,m Ludwig Meyer, des Raths. U ri. Johann Karl Bcßlcr, Landammaiin und Panncrhcrr; Nag ^^tin Schmid, Zeugherr. Schwyz. Franz Bctschart, Landammann; Anton Jgnaz Ccberg, dcö uild^ ^"terwalden. Wolfgang Müller, Landammann ob dem Wald; Niklaus Kaiser, Landammann, ^ ^vseph Karl Lussi, Ritter, Panncrhcrr nid dem Wald. Z u g. Johann Weber, des Raths; Jakob halt- "lt-Am»iann. GlaruS. Christoph Clmcr, Landaliunann; Hans Ludwig Tschudi, Ritter, Statt- u»d ^ ^"se l. Johann Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmcister; Johann Konrad Härder, Stadlschrcibcr ^ cs Raths. Freiburg. Tobias Gottrall, Schultheiß; Franz Saler, Sekelmeistcr. Solothurn. Bcscnval, Ritter, Vcnner; Urs Suri, Sekelincistcr; Johann Stephan Blasius von Mollondin, '"nslir Schaphausen. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johann Konrad Neukomm, alt-Burger- vv» m Appenzell. Konrad Fäßlcr, Landammann, von Jnncrrhodcn; Laurenz Tanncr, Landammann, Rhoden. Abt von St. Gallen. Fidel von Thum, Ritter, Landhofmcister. Stadt St. Johann Spengler, Bürgermeister. 220 Juli 1L88, Rüksichtlich des MünzwcsenS läßt man cs im Allgemeinen bei den frühem Abschieden bewenden! im Besonder» werden folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Die neuen schlechten Rcichsguldcn seien aus der Eidgenossenschaft „bandisirt". 2. An den Grenzen, wo die Annahme der Reichsmünzcn nicht wohl vermieden werden kann, soll Jedermann sehen, wie er sie wieder abkomme, indem sie nicht als Zahlungsmittel angenommen werden müssen und nicht in's Innere des Landes verbreitet werden dürfen, was den Landvogtcicn mitgethcilt werden soll. 3. Da der spanische Philippöthaler nicht allenthalben für 29 Bazcn Curs hat, st wird in den Abschied genommen, welcher allgemeine Curs ihm zu geben sei. Eine mißbilligende Bemerkung über das Schlagen von Schillingen wird von Zürich dahin crwicdert, daß cs jährlich nur einige hundert auf das Neujahr schlagen lasse, die man den Kindern schenke. I». Es wird verabschiedet, daß von nun a» in der Eidgenossenschaft die Silbcrarbcitcr auf keine geringere Probe arbeiten sollen, als auf dreizehn Lost, und daß sie ihren Namen und ihres Ortes Schild darauf sezen. Daö Gleiche soll für die Einfuhr dck fremden verarbeiteten Silbers beobachtet werden, worüber die Schwäbisch-Gmündcr zu verwarnen sind. Des französischen Gesandten Vortrag, worin er die gewohnte Versicherung der guten Gesinnungen des Königs gegen die Eidgenossenschaft ausdrükt, wird mit dem üblichen Gegcncomplimcnt crwiedcrt. «l. Herr vdN Mollondin, des inncrn Raths zu Solothurn, berichtet, daß er in Paris die Ansprachen der vier eidgcnösshch^ Regimenter aus den Jahren 1635, 1636 und 1637 eifrigst betrieben habe und vom König gut aufgcno»»»^ worden sei, aber bei den Minister», an die er gewiesen worden, nichts habe erwirken können, so daß er großen Kosten wegen wieder die Heimreise angetreten habe. Auf ein von den Interessenten eingelegtes cN' dringliches Memorial und gleichzeitiges Gesuch um fortgesezte eidgenössische Unterstüzung werden im Nn>»^ gesammtcr Stände neue Schreiben an den König, die Minister Louvois und fColbcrt de) Crvißp und an ^n französischen Gesandten erlassen und dem leztern durch einen Ausschuß, sammt einem Memorial, überreicht »"^ empfohlen. «. Der spanische Gesandte schreibt den 22. Juni unter Versicherung der bundcsgcnössssch^ Gesinnungen des Königs, der Landvogt von Mcndris habe die Kirchcnvcrwaltung von Varese noch n>^ zufriedengestellt, weswegen man ihn dazu anhalten wolle; die von den katholischen Orten ihm empföhle" Briefe seien mit bester Empfehlung an den Hof befördert worden, so daß ihnen wegen der Pcnsio» anderer billiger Sachen hoffentlich werde entsprochen werden. Mit der Versicherung gleicher bundesgcnössst^ Treue wird die Antwort crtheilt, daß der Landvogt seine Verpflichtungen noch vor dem nächsten Sindi^ erfüllen werde und daß man dem Gesandten für seine anderweitige Verwendung bei Hofe dankbar sei- ^ Die Ehrcngesandtcn von Schasfhauscn beschweren sich, daß sie bei ihrer Obrigkeit verdächtigt worden als hätten sie in dem gütiglichcn Abkommen des Junker Stokar, Tochtcrmanns des vor einem Jahr ^ storbencn Junker David von Waldkirch, ihrcö Bürgers, mit den X am Malcfiz in» Thurgau thcilhabcnd^ Ständen an den Hohhcitsrcchten von Schasfhauscn etwas versäumt, indem diesfalls wegen des Versterbt Zinsbricfe im Thurgau eine Transaction vermittelt worden sei. Gegenüber den Gerüchten über Junkcr Waldkirchs Todcsart sei nun aber erwiesen, daß er von drei seiner Bedienten elendiglich crinordct wor^' sei, welche cs dann auch mit dem Tode gebüßt haben. Dieser für daö Andenken des Verstorbenen wiäst^ Bericht wird mit Vergnügen vernommen und von den X am Malcfiz im Thurgau thcilnchmcndcn bestimmt ausgesprochen, daß jeder Verdacht gegen die Ehrcngesandtcn, als hätten sie an ihren Rechten cw" begeben oder verabsäumt, unbegründet sei, laut Inhalt des leztcö Jahr an Junkcr Stokar erthciltcn , Vergleichs. Allgemein ist man einig, daß bei eintretender Confiscation wegen Sclbstcntlcibung »der ^ Hinrichtung wegen Verbrechen das confiscirte Gut derjenigen Obrigkeit zufalle, in deren Jurisdiction Juli 1K88. 221 in dem Sinne, das» bei Gülten und ZinSbricfcn die Jurisdiction durch die Lage des Unterpfandes ^Itinnnt werde und nicht durch den Ort, wo der Brief liegt, und zwar gcstüzt auf Abschiede von 1605 und tgtiH Ebenso einigt man sich, daß bei Proccduren, wo die Judicien auf Selbstcntlcibuug durch de» ^kntlichc,, Richter förmlich als unbegründet erklärt würden, andere Obrigkeiten, bei denen sich Hab und , ut des Betreffenden vorfinden, an das erlassene Urthcil des ordentlichen Richters kommen müssen. Diese ^uudsäzc tvcrdcu daher aä rntitümmlum in den Abschied genommen, mit Ausnahme Zürichs, welches die ^ "che nur uü rofvrvnüum nimmt. Ii. Allseitig erklärt mau sich einverstanden, daß Gegenstände, die an ^ Tagsazuug gutächtlich in den Abschied genommen worden sind, dann die Gcnchmigung der Obrigkeiten galten haben und auf einer folgenden Tagsaznng wieder verabschiedet werden, bindende Kraft haben, l. " katholischen Orten aus Wallis eingegangene Bericht, daß eine Anzahl flüchtiger Waldrnscr sich mit ^ chr und Munitioi» in der bcrnischcn Vogtci Aigle gesammelt und die Brükc bei St. Mauriz haben wollen, um gewaltsam in ihre picmontcsischcn Thälcr zurükzukehrcn, woran sie jedoch verhindert ^ veranlaßt bedenkliche Acrißcrungcn über Gefährdung der Ruhe der Eidgenossenschaft. Alls die ^'^^ung Berns, daß ihn« dieser Vorfall leid sei, daß es seinerseits keinen Vorschub dazu gegeben habe ^ daß bereits ein brandcnburgischcr Commissär angekommen sei, der diese Leute in Monatsfrist aus dem c führen werde, erklären sich die katholischen Orte beruhigt, k. Es wird besorglich angezogen, ein ^ flstr Franzose, der sich Marquis von Villard nenne und während seines länger« Aufenthaltes in Murtcn slai, Dame von Solothurn gchcirathct habe, sei vcrkundschaftct worden, daß er aus gewissen Mctall- A ""d Silber mache. Sobald sich dieses Gerücht verbreitete, sei er mit seiner Frau, seinen ^^^kangcn und Gcräthcn nach Solothurn gezogen, wo er obrigkeitliche Protection gefunden habe. In ^ besorg,,iß xj„cs obwaltenden Betrugs werden die Ehrcngcsandtcn von Solothurn um Aufschluß ersucht. Thest daß Villard vor einer obrigkeitlichen Commission und bcigczogcncn Sachkundigen aus einem >nii AictallstängleinS reines Gold und aus dem andern reines Silber hervorgebracht habe, jcwcilcn Hab verschiedenen Beimischungen im Schmclztigcl. Da diese Probe keinen Betrug herausgestellt, so vv» obrigkeitliche Protection angcdcihcn lassen. Einige Orte erklären indessen, wenn Jemand behält^" ^chüdigt »vcrdcn sollte, so »verde man sich an den Stand Solothurn halten. Bern insbesondere Q ^ ^ ücgci» jenen seine Rechte vor, weil er in seiner Jurisdiction ohne obrigkeitliche Erlaubniß dergleichen die das landesherrliche Regal vcrlczt habe. I—«. (S. u. d. Vogtcicn.) t. Alis Freiherr» von Thum, LandhofmcistcrS deS Abtes von St. Gallen, daß die kaiserliche "n Rovcnibrr 1685 zu Baden geschlossenen Vergleichs über die Jurisdiction auf dem betr k? ^ns»vechsl»n,g bereit sei und auch ein Schreiben des Freiherr»» von Landsee, eine Erläuterung ^hrcn / ^ geometrische»» Schrittes »>nd daS Staffclrccht der Constanzcr vorliege, »verde»» die niit /^^'^kioncn noch znrükhaltcndcn Orte Luecrn, Uri, Sch»v»)z und Untcrwaldcn ob dem Wald eingc- dc>» ^"kification nicht länger zu verweigern. Gleichzeitig »vird eine Formcl für die Ratificationen ^ 'jchlcd beigelegt »nid die AuswcchSlung derselben auf Akittc September in Ochningcn festgcsczt, in der sämmtlichc Orte diesen Act genehmigen und bcsicgeli» werden. ,»—I,I,I». (S. u. d. 222 Juli 1W8. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. Iii. (Die katholischen Orte und der Abt von St. Gallen.) Auf den Anzug Frciburgs, wie beschwerlich es sei, die HcirathSdispcnsen im vicrthalbcn und vierten Grad in Rom einzuholen, während früher t»c Nuntien von sich aus Dispensen im dritten Grad crthcilt haben, wird unter Bcipflichtung zu der ve» Frciburg erhobenen Beschwerde in den Abschied genommen, ob man, da dermalen kein „rechter" Nuntius >» Luccrn sei, sich an den Papst oder an den Cardinal-Protcctor wenden wolle. Je nach der Meinung der Orte, die hierüber nach Luccrn berichten werden, wird lcztereS beauftragt, die Abänderung nachzusuchc»' Gleichzeitig wird die Sache durch Vermittlung dcS Herrn von Thür» der Verwendung des Abtes von St Gallen empfohlen. Itlili. Katholisch Glarus verlangt über folgende Punkte Rath und Hilfe: l. Werde» von den evangelischen Mitlandlcutcn die Feiertage schlecht beobachtet und die Feicrtagöbrüchc nicht bcstwst' 2. behaupten die Evangelischen, daß, wenn ein fremder Katholischer mit einem Einheimischen gleicher Religio etwas habe, solches vor dem allgemeinen Rath oder Gericht ausgemacht werden müsse, wo sie die MchrlP' haben, während laut dem ersten Artikel des neuen Vergleichs zwei katholische Parteien immer vor den kath»' tischen Stab gehören; 3. behaupten die Evangelischen, wenn ein fremder Evangelischer mit einem r»> heimischen Katholiken etwas habe, gehöre die Sache vor das alte Gericht oder den gemeinen Rath, währc»^ laut dem zweiten Artikel des Vergleichs Anstände zwischen Parteien verschiedener Religionen vor das glc'^ säzige Gericht gewiesen seien; 4. bitten die Katholischen um Weisung, wie sich die von Nicderurncn l» verhalten haben, indem sie des Vorhabens seien, eine Capelle zu bauen, da ihnen die Benuzung der alb» von Seite der Evangelischen nicht gestattet werde. Ueber den leztern Punkt ist man allseitig der Ansicht die Katholischen von Nicderurncn sollen ihre Nachbarcn der andern Religion zu einer Erklärung veranlasst»' aus Mangel an Instruction wird aber die Sache in den Abschied genommen. In Betreff der drei crstc» Punkte werden die Herren Schultheiß Zurgilgen von Lucern und Landhofmcistcr von Thurn ersucht, ^» Bürgermeister Escher dahin zu bestimmen, daß er mit Landammann Elmer von Glarus rede, was dann geschah. Der darüber erfolgte Bericht, es sei dem Landammann Elmcr von dem Angebrachten nichts bcka»»^ wird um so mehr mit Verwunderung aufgenommen, als Statthalter Tschudi erklärt, daß der Landa»»»»"" an Konferenzen über diese Anstände Thcil genommen habe. Es wird daher evangelisch Glarus durch ^ dringendes Schreiben ersucht, dem so klaren Buchstaben des Vergleichs nachzukommen und nicht neue Strcübl leiten zu veranlassen. Selbst die evangelischen Orte werden ihm hierin gewiß nicht „glimpfcn" u"b ^ katholischen jedenfalls ihre Religionsgenosscn in Glaruö schüzcn und schirmen. III. (Die mit verbündeten Orte.) Abermals wird in Berathung gezogen, was gegenüber Mailand wegen Steigerung ^ Zölle auf das Salz und andere Waarcn und wegen Rükhaltung der Pensionen und Particularanspr»^ zu thun sei. Die vielen diesfalls gemachten Vorschläge werden in den Abschied genommen, mit der ^ stimmung, daß, nachdem die Orte ihre Entschließungen an Luccrn werden berichtet haben, die »ötlstg^ Schreiben von dort aus erlassen werden, mini». (Die V katholischen Orte.) Nachdem die Gesa»» von Frciburg und Solothurn schon verreist waren, kommt ein Schreiben aus Wallis an, worin g^' wird, daß die Waldcnscr dortiger Republik neue Unruhen gemacht haben. Hicvon wird den noch anwcsi» evangelischen Orten Kenntniß gegeben, an Bern aber, dessen Gesandtschaft schon verreist war, eine ernst' Erinnerung an sein früheres Versprechen erlassen. Von diesem Beschlüsse wird Freiburg und Mitthcilung gemacht und dem Stand Wallis alle bundcsgenössischc Hilfe zugesichert, min u. «»«»<> ^ Juli 16N8. 223 ^ Rhcinthal.) (S. u. Thurgau.) Von dem Bcricht des Herrn Crivclli von Mailand, daß ^ Pension nächstens in Richtigkeit komme» werde, wird mit Vergnügen Kcnntniß genommen; desgleichen dcr Slnzcigc des LandvogtS von MrndriS, daß die Zahlung an die Kirchenvcrwaltung zu Varcsc geleistet rri«. sS> u. Rappcrswyl.) Ma» sehe auch i» den Abtheilnngen Herrschafts- »nd SchirmortSaiigelegeuheiten: Dk'itsch^ Landl e nein. Bog,. iiberh. ins. »wsschast Thurga». Rhein,ha,. ^'»sschas, Targans. ^!t Baden; °I»ei ^eeiäinter. Atendris. «I. V. V. X. ? ?! »II. II. Ii It. II. III III. «II». I»I» V.V. iS«. »»». I»I»I». BI^. It. im. ii. «I Art. ,00. Stifte ». Klöster. Art. t t. Verw.-u. Rechnungsw. i. Allg. „ » 0,. Verw-. ». Rechnungsw. i. Allg. „ 4,5. Leibeigenschaft, Fall, Ginzkigl. „ ,9,. JnriSdictionS-u. HohheitSrcchtc. „ , ,2. Reformation d. Verwaltung ic. „ ,2. Verw.- n. RechnnngSw. l. Allg. .. 353. Abzug. „ 308. GerichtSherrschaftcn. „ ,23. Beamte. Art. 8. Verwaltung im Allgemeinen. „ 52. Verwaltung im Allgemeinen. „ 9. Verwaltung im Allgemeinen. „ 2,2. Freier Handel ». Versehr. ^°«tei erSlny, iw? Art. 8. Verwaltung im Allgemeinen. „ 208. Stifte u. Klöster (PfäferS). Art. 8. Verwaltung Im Allgemeinen. „ 304. Handel»- u. Verkehrswesen. „ 393. Kirchliche-, GlaubcnSs.; Gcistl. 473. Verschiedenes. „ ,95. Iudicatur- u. Competcnzanst. Art. 220. Stifte n. Klöster (Hitzklrch). „ 40. Verwaltung im Allgemeine». „ 254. Locales (Bcttwyl). Art. 37. Recht, Gericht; allg. Verord. ic. Art. ,,2. Jnstizsachen, Recht, Gericht. «I«I». „ i-i-i-. Art. 3. ans dem Schwyzerexemplar, nur von den Schirmorten RapperSwistS verhandelt. vv. Art. 3. Verwaltung im Allgemeinen. Iii». Art. 228. Justizsachen. Recht, Gericht. < <'. „ 588. Stifte n. Klöster (Fischingen). ilil. „ ,37. Beamte, vv. „ 4,0. Leibeigenschaft, Fall, Ginzbgl. II'. „ ,97. JnriSdictionS- u. Hohheitsrechte. „ ,67. Beamte. Iili. .. 302. Abzug. >»>»>». „ «9,. Locales (Gachnang). im. Art. 90. Justizsachen, Recht, Gericht. »»». „ ,5». Verhält». ,. Abt v. St. Galle». »«»«». „ 235. Kirchliches, GlaubcnSs.; Gcistl. «>«z. Art. 99. Klndertheilungen. ^"Narns. «Iilll. Art. 22,. Jnstizsachen, Recht, Gericht. „ 324. Handels- u. Verkehrswesen. „ 325. Handels- u. Verkehrswesen. „ 299. Handels- u. Verkehrswesen. „ 320. Handels- u. Verkehrswesen. Art. 8. Verwaltung im Allgemeinen. „ 4,. Verwaltung im Allgemeinen. Art. ,,4. Anstände mit Mailand. 9l. Zölle. II«. Iiiiii XX IM. ^ °nferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen während der Jahrrechnungs-' Tagsaznng zu Baden. tlUUt, im Juli. Staatsarchiv Zürich. AN». Abschi-de Bd. »S, fol. Z7' für die Empfangnahme derselben in GeroldShcim gesorgt sei. Um neuen Unannehmlichkeiten und ^ wikclungcn auszuweichen, wird ferner beschlossen, die 409 Picmontcsen, welche in das Wallis haben dringen wollen, sowie diejenigen, welche das brandcnburgische Domicil ausschlagen, mit einem Reisegeld je drei Rcichöthalern, mit Pässen und Empfehlungen auö dem Lande zu schaffen und dann die Absaht zuerst mit dem Kontingent von Bern zu beginnen. Basel verpflichtet sich, die Leute auf ihrer Schifffahrl ^ GeroldShcim in seinen Kosten mit Wein, Käse nnv Brod, und die Kinder mit Milch und Mehl zu vcrsth"' I». Bern beschwert sich über die übergroße Zahl französischer Flüchtlinge, darunter namentlich viele Kr»"^ Prcsthaftc und Kinder, welche es zu versorgen habe, so daß ihm entweder ein Theil derselben abgcno»""^ oder der Beitrag an den dahcrigcn Fond in Schaffhausen erlassen werden möchte. Die übrigen Orte, vorzüglich Zürich, behaupten, sie hätten eben so viele Beschwerden dieser Flüchtlinge wegen und gebe» ^ Hoffnung, Bern weder von seinen kranken und prcsthaftcn Verpflegten abzunehmen, noch von seiner Bciü^ Pflicht an den Fond in Schaffhausen zu befreien. Da hiebet auch berichtet wird, daß viele Flucht^ welche in Schaffhauscn ihr Reisegeld erhalten habe», wieder aus Deutschland dorthin zurükkehrcn, so sorgfältige Maßregeln gegen Mißbrauch der angeordneten Unterstüzung empfohlen. «. Auf den 22. Novc wird für die evangelische Eidgenossenschaft ein allgemeiner Fast-, Büß-, Bct- und Danktag fcstgcsezt. " . Pfarrer Manz zu Jllzach wird auf Genehmigung der Obrigkeiten seine Pfrundzulagc von 80 Gulden Ml August 1688. 225 < - Auf Genehmigung der Obrigkeiten wird dem Herrn Jakob Otto, der Rechte Doctor zu Ulm, ^ scin den V evangelischen Städten gewidmetes Tractätlein: /lomplum paeis st pneissentium/ bc- , die Friedensschlüsse von Wcstphalcn und Nimwcgcn, eine Gratifikation von 50 ReichSthalern ^w»nt, t. Bern empfiehlt den Herrn de la Eonche, einen flüchtigen französischen Edelmann, der sich um Evangelische Kirchcnfreiheit im Dclphinat sehr verdient gemacht, zu einer Unterstüzung von 200 Rcichs- wn. Die übrigen Orte nehmen dies nä reksrenäuin. sx. (Die IV Städte.) Da es bisher nicht ^ ugc» fgx die kurpfälzischen Kleinodien einen Käufer zu finden, so wird in den Abschied genommen, ""ige der IV Städte durch Auökauf abgefunden werden wollen, oder ob die Kleinodien verhältnismäßig ' 'heilen seien. 132. Conferenz der IV evangelischen Städte. Langenthal, llittlt, l. bis A. Angnst. (22 bis 24 Juli a K) T>aa<»arü,u> Zürich. A»g. Absch, Bd. ««. ko>. 2S4. Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern, nikis«"'" Bernhard von Muralt und Samuel Frisching, beide des Raths. Basel. Emanucl Socin, Burgcr- ^vhann Balthasar Burkhardt, Drcicrhcrr. Schaffhauscn. Christoph Moßmann, Sckclmcister. großes Konferenz besammclt sich auf Verlangen und die Anzeige Berns vom 16. Juli a. K., daß eine bei Picmontescn nicht nach den brandcnburgischcn Landen ziehen wolle, bei 350 derselben bewaffnet !iehc" ^vhannöinscl am Biclcrscc stehen und geradezu erklären, nicht aus der Eidgenossenschaft wcgzu- ^fall ^ Angehörigen in Savoycn auch freigelassen werden. Wie Bern der Confcrcnz berichtet, ^ Picmontcsen in drei Klassen, nämlich in solche, welche das brandenburgischc Asyl annehmen, iH dcr ^ dasselbe ausschlagen, aber dem FortwcisungSbcschlussc sich fügen, und endlich in solche, welche lalls " Abschiebung widcrsrzcn; die crstcrn seien in der Stadt Bern des Abmarsches gewärtig. Der eben- ^»dciib" hichcr eingeladene Kammcrhcrr Bondcli berichtet, er habe zwar von der Ankunft der Connnissaricn in Gcroldsheim noch keine Anzeige erhalten, aber beim Residenten in ^ ^'"stalt getroffen, daß die Picmontesen bei ihrer Ankunft in Gcroldsheim in Empfang genommen ^cjch Abmarsch könne daher am künftigen Montag beginnen. Dies wird nun auch beschlossen und >ebcr? ^"rdnet, daß von da an die Abschiebung des ContingcntS der übrigen Orte succcssivc erfolge, daß bkr besonderer Commissär beigegeben werde und Zürich die nörhigcn Pässe besorge. Rüksichtlich ^°^»f b" wird berichtet, cS seien a»S derselben bereits 125 Personen außer Lands geschafft worden, tilg ochlosicn wird, darin fortzufahren. Die der dritten Klasse Angehörigen bestehen aus denjenigen insil^ ''"vch Wallis in ihre Thälcr haben zurükkrhrcn wollen, dann .von Aigle nach der St. PcterS- Hq„b wurden, wo sie sich aber wieder zerstreut und bei der St. JohannSinsel mit den Waffen in der bic "vduigs gesammelt haben. Eine bcrnischc Gesandtschaft an dieselben habe kein Gehör gefunden; b>c haben erklärt, sich eher todtschlagc» zu lassen, als aus dem Schwcizcrland auszuziehen; ^ ^vsandtschaft habe sie getäuscht, indem man ihnen bei ihrem Auszug aus Savoycn von keinem 20 226 August 1688, andern Aufenthaltsorte, als der Schweiz, gesprochen, wie man denselben auch den französischen Flüchtling gestatte, ihnen aber nicht. Auch die Eröffnungen der Instanzen, welche die katholischen Orte wegen Fnr Weisung der Picmontesen gemacht haben, seien diesen abschriftlich mitgcthcilt worden, aber ohne ErM Darauf habe die Obrigkeit ihnen die fernere LebcnSmittclliefcrung abschlagen lassen, bis sie sich zur Abrc^ oder Verthcilung bequemen würden. In Folge dessen haben sie sich nach Erlach, Aarbcrg und Nidau ^ thcilt, wo sie eine vorthcilhafte zur Gegenwehr bereite Stellung einnehmen, übrigens, ausser ihrer RcM^' gute Ordnung halten. Auf diesen Bericht beschließt die Konferenz, an die Thalleutc unter dem Name» ^ drei unbethciligtcn Städte ein eindringliches Schreiben zu erlassen, daß sie sich zum Abmarsch nach ^ brandcnburgischcn Landen verstehen möchten; im VcrwcigcrungSfall sei dem Stand Bern einstellig anhll'" gestellt worden, die nöthig werdenden Zwangsmaßrcgeln anzuwenden, wobei aber Bern die höchste Schoi»"^ empfohlen wird. Bern berichtet hiebet im Weitem, unter den Renitenten befinden sich 212, welche g Kontingent der andern evangelischen Orte angehören, wofür ihm also nach dem Bctrcffniß Entschädigt geleistet werden möchte, und stellt endlich die Frage, ob den Renitenten, die sich nun nachträglich zur Al'g verstehen wollten, aus den in Bern dcponirten Geldern ein Reisegeld zu geben sei. Diese Frage wird s" stimmig bejaht; dagegen wird das Ansinnen um Vergütung der Koste» für die aus den« Contingc»t ^ übrigen Orte Ausgerissenen aus dem Grunde abgelehnt, weil Bern obgelegen wäre, dieselben abzutG^ Ein Autrag Berns, für die vollständige Freilassung der gefangenen Glaubensgenossen an den Herzog ^ Savoyen zu gelangen, wird für so lange als verfrüht erklärt, bis die Mehrzahl der Thalleutc das verlasse» habe; dagegen wird einhellig gutgefunden, den VII katholischen Orten und Wallis zu erwies daß sich eine Anzahl Picmontesen gegen den Willen der evangelischen Orte habe bcigehcn lassen, die ^ ^ nach Savoyen zu versuchen, was aber an der Wachsamkeit der bernischcn AmtSlcutc gescheitert sei. ^ die Picmontesen die nach Turin abgeordnete Gesandtschaft bczichtct haben, als hätte sie ihnen vcrlokcudc ^ unerfüllt gebliebene Versprechungen gemacht, so wird auf die Eröffnungen der Gesandten von Zürich ^ Bern dis? Verrichtung der Gesandtschaft nach Turin als durchaus instructionsgemäß erklärt und dicst schuldigung den renitenten Thallcuten in dem oben beschlossenen und am 23. Juli a. K. an sie crl'üu Schreibest ernstlich verwiesen. « . (Zürich und Bern.) WaS zwischen Zürich und Bern wegen dcö gcschäftS und wegen der bernischcn Recrutcn für deren in französischem Dienste stehenden Truppen vcrh^ worden ist, werden die Gesandten ihren Obrigkeiten hinterbringen. «I. (Zürich und Schaffhauscn.) ^ Hausen übernimmt, seiner Obrigkeit zu berichten, was von Zürich wegen der Kupferschmiede zu Feuert eröffnet worden ist. t33. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischcn Vogteicn regierenden XII Orte zu LaniS. IC.»», I». August. «anSonsarchiv «chasU,ause„. Abscht-dr, ^ Gesandte: Zürich. Johann Kaspar von Muralt, des Raths. Bern. HanS Ludwig des Raths. Lucern. Franz Bernhard Fehr, Bauherr. U r i. Johann Franz Schmid, Lands^^, Schwyz. Konrad Heinrich Jütz, dcö Raths. Untcrwaldcn. Johann Ludwig Lussi, Landau»»«»^ August 1688, 227 Ewalden, Zug. Johann Baptist Stand, dcö Raths. GlaruS. Jakob Lcuzingcr, des Raths. Basel. "'Uiz Ortmann, des Raths. Frei bürg. Johann Daniel von Montenach, des Raths. Solothurn. "Hai», Karl Grimm, des inner» Raths. Schaff Hausen. Johann Heinrich Schalch, des Raths. Man sehe das Vorhand«»« t» dcm Abschnitte H«rrschaftSangtltge»htit«n: ^ Aogt. iibcrh. I». Art. 38. Rkcht II. Gericht; allg. Verordnung«»! >c. v. Art. 8. Allg. V«rwaltnngssach«n. Kki Lauis. Art. ll3. Jnstizsachcn, Recht, Gericht. f. Art. 83. Zustizsache», Recht, Gericht. v. „ 302. Verschiedenes. „ SS. Allg. Verordnungen,c. «I. „ ll4. Iustizsachen, Recht, Gericht. 134. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Luggarus. nach dem August. Staatsarchiv Zürich. Enn-Ib. Abschicd« Bd. VII. — KantonSarchiv Schafft»»»!«,,. Abschikdr. ^ksandtc: Die nämlichen wie zu Laniö. ^ Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheite»: ^aggarus. Art. ttS. Anstände mit Mailand. Art. t34. Geistliche »«.; evangelischer Friedhof. . I». „ 92. Zölle. «>. „ I3S. Geistliche »c.; evangelischer Friedhof. a Schaffha„g.f,.^,„plar hat nur ». 135. Conferenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Brunneu. ttttttt, ltt. August. ^andeSarchiv Nidwalden. Abschiede. ^ ^ ^ Karl Bcßlcr, Landammann und Panncrhcrr; Johann Sebastian Muhcim, alt-Land- qst.v Johann Ulrich Püntincr, Sckelmcistcr. Schwpz. Franz Betschart, Landammann; Franz Ehrlrr, Zieh; " ^'"ann; Jakob Weber, Ritter, alt-Landammann; Jost Rudolph Rcding, Statthalter; Joseph Anton Hqjs^'und Landvogt im Gaster; Anton Jgnaz Ccberg, des Raths. Nidwaldcn. NiklauS ^ ^ndammann; Karl Joseph Lufsi, Ritter und Pannerhcrr. von Wcttingcn auf der lcztcn Tagsazung in Baden die zwischen ihm und dem Kloster beid^ Streitigkeit vorgebracht, zu deren Beilegung sich die III alten Orte, als Schirmherren ^»dtc„ stütlich oder rechtlich inS Mittel schlagen möchten, wird, auf den damals von den Ehren- httr, ^ Obrigkeiten erstatteten Bericht und die fernere Mittheilung, daß RapperSwyl, als Tcrritorial- »»d Richter anerbiete, auf gegenwärtiger Conferenz gutgefnnden, an den Abt von Wettingcn »öthj^ .^bpcrswyl ein Mahnschreiben zu gütlicher Beilegung dcö Streites zu erlassen. Dabei wird aber >vohl vorzusehen, daß durch eine solche Vermittlung die Rechte der Schirmorte nicht und die Angelegenheit nicht etwa an den apostolischen Stuhl gezogen werde. Da aber bei einer 228 August 1688, solchen gütlichen Besprechung keine Partei sich gern in die Jurisdiction der andern begibt, so würde am besten finden, wenn hicfür Pfäffikon bezeichnet würde, zumal cS dem Abt von Einsiedel» gelegen si'" könnte, daselbst auch mit demjenigen von Wcttingcn über einen zwischen ihnen waltenden Streit zu verhandele I». Die III Orte, welche die Philippsthalcr auf fünf Dicken zu wcrthcn wünschen, während sie Lueern zu 2 Gl. 16 Schill, valutirt hat, einigen sich, es solle jedes Ort für sich bei Lueern dahinwirkcn, das« ^ sich zu dieser Wcrthung oder doch wenigstens zur Valutation von 29 guten Bazen, wie sie Zürich, ^ und andere Orte haben, verstehen möchte. «—v. (S. u. d. Vogteicn.) t. Da sich außer Lueern, Schwyz, Obwalden und GlaruS alle das Thurgau regierenden und am Malcfiz beteiligten Orte cntschl^ haben, das Juriödictionsgeschäft auf dem Bodensce mit dem Erzhauö Oesterreich zu verinstrumentirc», den Ausdruk „gcoknctrischcr Schritt", der drei Schuh betragen soll, aber noch auseinandergehende Ansich^' bestehen, wird angeregt, die Unterzeichnung des Instruments hintcrstcllig zu machen, bis man sich dicsß' geeinigt habe und dem Kaiser gegenüber die vollständige Harmonie der Eidgenossenschaft beweisen kö»^' Uri und Schwyz übernehmen, diesen Antrag ihren Obrigkeiten zu hinterbringen, zweifeln aber, ob diest l dem Instrument beitreten, wenn Oesterreich den regierenden Orten das Bauen bei und neben der Konstanz auf eidgenössischem Grund und Boden versperren wolle. Nidwaldcn möchte dieses Recht, dcssc» Instrument nicht erwähnt werde, ebenfalls rescrvirt wissen. Von diesen Bedenken wird Lueern Milche^ zu machen beschlossen, x—lt. (S. u. d. Vogteicn.) I. Lueern wird ersucht, gehörigen OrtS dahin wirken, daß die Waldcnscr und französischen Flüchtlinge beförderlichst aus der Eidgenossenschaft entfernt Man sehe auch in dem Abschnitte HcrrschastSanqelegcnheiten: Landgrasschast Thurgau. «. Art. 363. Abzug. «I. Art. 76». Locales (Ntw>)l)> Grafschaft Baden. It. Art. 365. Handels- u. Verkehrswesen. Vogtei Freiämter. v. Art. 227. Stifte u. Klöster (Hitzkirch). Vogteicn Bellcnz il. « 1 Art. 22—24. Zu k—t. Das Wochcnrathsprotokoll (kol. 298) von Nidwaldcn vom 18. August d. I. cntha^ ^ das Sindicat in Bcllenz noch folgende Jnstructionspunkte: 1. Wegen der Verlängerung der Zahlungssi'l Landshauptniann Heina in Bollenz soll der Gesandte mit den übrigen Orten thun, was recht und 2. Wegen der Gebietsverlezung bei Monticcllo sollen bis Austrag des Handels die Bündncr Kaufw^ ^ waaren niedergelegt werden. 3. Statthalter Tatti und Commissär Lusser sollen über ihre Fehler zur gestellt werden. 136. Conferenz der Städte Zürich, Bern und Straßburg. Aarau. Iii»», l». Angnft. (8 a. K.) EtaatSarchiv Bern. Deuilchlandbiicher Bd. X. von Seite s?l an bis SV8. Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Statthalter; Johann Kaspar Landolt, Sekelmcister. Abra ham Tillier, alt-Sekclmcistcr; Johann Rudolph Sinncr, Sekelmcister wälschcr Lande. Straßb'^ Franz Reißeysen, alter Ammcistcr; Christoph Jakob Mockcl, Dreizchnerhcrr; Johann Jakob Fried, der ^ Licentiat. August 1688. 229 ... drei Sizungen beharren die Gesandten von Straßburg darauf, daß nach dem Dahinfall des Bünd- "'»kd mit Zürich und Bern diese Städte in der Pflicht stehen, daö bei Aufrichtung des Bundes von 1588 ^psangcuc Gclddcpositum, beziehungsweise den Rest von 79,099 Gulden zurükzugcbcn, da sie sich wohl Migcn sollten mit dem hundertjährigen Zinsgcnuß von einer so großen Summe. Der Einwand, daß die ^ Städte das Geld in ihren eigenen inländischen KricgSnöthcn aufgebraucht, könne sie nicht schirme», da brauch des Geldes an gewisse Dinge geknüpft war, die Zürich und Bern niemals gehalten. Die h , dtcn Zürich und Bern sehen aber gcgcntheils keine begründete Ursache, wie durch die straßburgischc ' bzung des Bündnisses die beiden Städte des einzigen Emolumcnts, das sie von diesem Bunde hatten, 'lüg werden können, da sie ihre BundcSpflichtcn jederzeit erfüllt hatten, wie die Sendling von Hilfs- stiv,^" ^ Jahren 1592, 1673 und 1675 beweise. Die zwei Städte sollen daher auch billig der ^ "litte» Gcgcnhilfc im Kriege mit den eigenen Untcrthanen und den V Orten Genoß werden, wenn auch hätt^"' ^schwinden Lauf der Dinge nicht alle Formalitäten laut Bündniß erfüllt worden seien; sonst da/" Städte von diesem Bunde gar keinen Nuzcn gehabt, da das Depositum jederzeit verfügbar und ^ zinslos gestellt werden mußte. Sodann hätten diese Stände 16-13 der Stadt Straßburg im Vertrauen Atzung „ah dcm allgemeinen Frieden ohne jegliche Bundcspflichtigkcit 39,999 Gulden herausgegeben. l)abc dann schon 1658 die Zurükfordcrung geltend gemacht, aber auf die Vertröstung, daß beide , ^ ">>f dcr wohlbefugtcn Zurükgabr der 39,999 Gulden auch nicht beharren, weiter nichts mehr vcr- ' Zürich und Bern erwarten, daß Straßburg von seiner Forderung abstehe, was aber nicht möglich g>irt/ ^ l^c weitere Verhandlung für einmal eingestellt und den Obrigkeiten allerseits Bericht erstattet St. A. Bern - A. a. O. kol. 57». ist kein Abschied verfertigt, sondern mir „liistorieo" geschrieben worden. St.'«.Bern: A.a.O. Die Angelegenheit nimmt folgenden Verlauf: 1) 1688, 26/16. August. Zürich und Bern an Straßburg. Durch die Gesandte» auf lcztcr Conferc»; 'tthnic man, daß Straßburg die wvhlbcgründetc» Behauptungen beider Stände bciscitcsczc und seine Anbrüche auf einen hohe» Fuß zu stellen sich unterstehe. Beide» Ständen falle in viel Wegen bedenklich, zu rr nochmaligen Confcrenz einzuwilligen, cS wäre denn, daß die Abordnung von Straßburg bestimmte r nitive Vollmacht mit sich führte. St. A, Bern: Deutschland», X. kol. 547 t«opir>. stn ^ ^'88, 29. September. Zürich an Bern. Herr Fried, Abgesandter von Strafiburg, habe die Jn- empfangen, zur Erhaltung der guten Freundschaft beiden Städten von den 79,999 Gulden einen 29,999 Gulden zuzugestehen. Zürich will dieses gar zu.geringe Angebot nicht annehmen, A»" ^ lediglich bei de» in Aarau offcrirtcn 6999 Rcichsthaler» bewenden lasse». Bern pflichtet diesen» den 2Z. September bei. St. A. B.r»: A. a. O. kol. 557. 570. «louccp,., ^ 1688, 28. September. Rccreditiv von Zürich und Bern an den straßburgische» 'Abgeordneten ' bcr zu näherer Berichterstattung »ach Hause berufen wird. s,. «. Bcr« ^ A. a. o. 5 »i. 'b) De» weiter» Verlauf siehe evang. Abschied 419 lit. r (vom 24. u. 25. 'April 1699). 230 September 1K88, 137. Conferenz zwischen Lucern, liri uild Schwyz. Wegais. l<»!!«, 23. September. Staatsarchiv Lucern. Mg. Absch. Bd. I.XXIV, kol. SS. Gesandte: Lucern. Aurelian Zurgilgcn, Schultheiß; Landvogt Johann Ludwig Meyer; Joh"^ Rtidolph Dürlcr, Sckclmcistcr. U r i. Johann Karl Beßlcr, Landammann und Panncrherr; Johann Püntincr, alt-Landainmann; Franz Ferdinand Crivelli, Ritter, des Raths. Schwyz. Franz Bctsch^' Landammann; Jakob Weber, Ritter, alt-Landammann. Die Hauptvcranlassung dieser Conferenz ist die Frage, ob man der Ratification des Vergleichs >'^ das Jurisdictionögcschäft auf dem Bodcnsce beitreten wolle. Nachdem sich Lucern von Zürich her eine des VcrgleichsconceptcS verschafft hatte, wird dasselbe geprüft und befunden, eS sei nicht mehr daSjc»'^ über welches man bisher so viele erhebliche Bedenken gemacht, sondern vollkommen der im November > aufgestellte Entwurf selbst, worin die Stellung der eidgenössischen Orte klug gewahrt wird. In Anbctt^ dessen und weil Unterwaldcn ob dem Wald bereits auch die Ratification ausgesprochen und eben angezeigt hat, daß cS den Besuch dieser Conferenz nicht für nöthig erachte, sprechen sich Lucern für die Ratification aus, und Schwyz übernimmt es, den Gegenstand seiner Obrigkeit getreulich zu h"'^ bringen. Einzig wird noch mittelst Schreibens an Zürich der Versuch gemacht, ob man nicht zum bcso» ^ Schuz der nieder» gerichtlichen Rechte der Klöster Krcuzlingcn und Münstcrlingcn einige Worte >" ^ Vergleich einbringen könne, in der Meinung, daß, wenn dieses nicht möglich sei, die Ratification gleich"" erfolgen werde. Uebcr den Erfolg übernimmt Lucern die übrigen Orte in Kcnntniß zu sezcn. >' " ^ (S. u. Thurgau.) «I. (S. u. Frciämtcr.) Daö Conccpt dcö auf der lczten badischcn TagsazM'ö den König von Spanien beschlossenen Schreibens wcgcn den Beschwerden gegen den mailändischcn und rüksichtlich der Forderungen der wider Portugal gestaudcncn Regimenter, die seit fünf Jahren mit Vertröstungen hingehalten worden, wird verlesen und genehmigt lind im Weiter» beschlossen, daSselbc Verwendung des spanischen Gesandten zu empfehle», mit der Anzeige, wenn es erfolglos bleiben sollte, ein Expresse an den König abgeschikt werden. Eventuell erklärt man sich auch einverstanden, lallt ^ das Recht in Bcllenz zu bestehen, t. Schwyz dringt auf die Fortschaffung der picmontesichsen aus der Eidgenossenschaft, deren nebst flüchtigen Franzosen noch viele sich im Lande befinden, lind daß man sich diesfalls sowohl mit dem französischen alö dem savoyischcn Gesandten unterrede. Obwohl c>^ Berichte zufolge nur noch l2<), meistens alte, kranke und unvermögende Personen im Lande sind, ' nimmt Lucern, diesfalls mit dem savoyischcn Gesandten Rüksprache zu nehmen. Uri und Schwyz ^ , Luccril dringend, den Ems der Philippsthalcr auf 29 gute Bazcn zu erhöhen. Die Gesandten lcztcr» übernehmen, solches ihren Obern zu hinterbringen, versprechen sich aber wenig Erfolg davon. lvtan sehe auch in dem Abschnitt«.' Hcrrschaftsangelcgenheiten: Landgrafschaft Thurgau. I». Art. 425. Zehntenstreitigkeiten. < . Art. 3K4. Abzug. Vogtei Freiämter. «I. Art. 228. Stifte u. Klöster (Hitzkirch). September 1688. 231 twl. Schiedsverhcmdllmg zwischen dem Stande Bern und der Republik Wallis, tianderstefl, Bex und St. Mauriz. litttti, 27. September ic. StaatSarner, Wälschsckclmcistcr; Emanucl von Graffcnried, Salzdircctor. Nachdem verschiedene Confercnzcn zwischen Bern und Wallis die unter diesen bestehenden Streitigkeiten ^ NiißhciNgkcitcn verschiedener Art, troz vielfachen Versuchen, zu keiucm Ende zu bringen vermochten, ist " Mittel einer SchicdSvcrhandlung durch erbetene eidgenössische Schiedsrichter gegriffen worden. Allein H diese,, Schiedsrichtern gelingt cö nach eingenommenem Augenschein und nach Kenntnißnahme von vielen »»d Vorträgen der Parteien nur, einen vorläufigen moäus vivonüi unter den streitigen Ständen inö ^ N> bringen. Derselbe umfaßt folgende Punkte: 1. Auf der Gemmi soll Bern, mit Ausnahme von Kriegsstande, seine Schildwachcn, sofern solche nöthig sind, unten am Bcrgcsfußc unfern von " er>teg bei den beiden Brüklcin, deren eincö über die K ander, das andere über daö schwarze Wasser achtelten; Wallis aber hat seine Wachten bei dem Wachthauö auf der sogenannten Daube. 2. Am ^ ^»ctsch hat Bern seine Wachten unten bei der sogenannten Burgbruk ob dem Dorfe Gsteig, Wallis des Berges bei der Wegschcidc von Savicsc und Conthcy, unweit der dortigen steinernen Brükc. »»d ^ hierdurch keinem der beiden Stände ctwaö an seiner Landcöhcrrlichkcit an beiden Bergen Gemmi . ^""cisch, besonders dem Stande Bern an seinen am Gemmi innehabenden LchcnSgcrcchtigkcitcn irgend oder gcschrhen. Desgleichen sollen jeder Private und jede Gemeinde daö, waö sie an dem einen diird""^" Berge bisher gcnuzt und besessen haben, ungehindert behalten. 3. Was das Rhoncbett betrifft, «lt^i>ril 1685 zwischcir Lairdvogt Anton Lombach von Aiglc und Johann Anton Courten, ^tadt' Monthey im Namen beider Stände getroffene Vergleich in dein Sinne bestätigt, daß die ^»i»d^ ^"uriz mitten durch die Rhoneinsel unten an der von Lavcy erstellten Wuhrc einen Graben von ^ zwanzig Fuß Breite und drei Fuß Tiefe mache. Sobald diese Arbeit begonnen wird, hat die Tt Hälfte dieser Wuhrc sammt den dort liegende» Steinen zu entfernen. Wenn die Stadt "vch , ^hiermit noch nicht getröstet wäre und der Rhonefluß seinen unschädlichen und richtigen Lauf ^Winnen sollte, hat die Gemeinde Lavcy die ganze Wuhrc nach Anordnung des Landvogtö von in»x « " ^^rnc». 4. Mit Ausnahme des Kriegsfalles darf die Stadt St. Mauriz oder der Stand Mastis Aer>, - bcr Brüke in St. Mauriz nur bis unter ihr dortscitigcS Brükcnthor bei dem Schloß, und der N !^"unschaft nur bis an das Wachthauö gegen Bcx und in gleicher Entfernung gegen Lavcy hin ^riikc ' ^ unnäher». Dieser Vergleich berührt die beiderseitigen Ansprachen an der Souveränität aus der i>> und St. Mauriz ist befugt, die Brüke sammt Thurm und Fuß nach dem dcrmaligcn Stand ^icö nothwcndig wird. 5. Die streitige Land- und WcidgangSgrcnze am Dcnt de iwychci, MorclcS und Arbignon wird in gerader Linie vom Berg herab gegen den Torrcntscc und 2.82 Oktober u, November 1688. von da bis mitten in die Rhone gezogen. Was gegen Arbignon hin nnd gegen die Rhone zu liegt, s° künftig zu Wallis und das übrige zu Bern gehören. Damit ist gleichzeitig der Anstand der Gemein^ Arbignon betreffend Entzug eines Gebietes an diesem Berg erledigt. I». Die bei dem Einfluß der Rh^ in den Genfcrsee liegende Insel, auf welcher ehedem das Fort de Culct gestanden, wird von der Wuhtt ^ la Braille an durch einen Graben, welche die Bewohner von la Tour auszuwerfen habe», gcthcilt. allem Ucbrigcn, was durch diesen Vergleich an den beiderseitigen streitigen Orte» nicht spccicll erwähnt »»v geregelt wird, verbleibt es bei dem bisherigen Herkommen und den bestehenden Verträgen. Dieses Ucbcrw' kommen ist, mit den Siegeln der Schiedsrichter versehen, jedem Stande den 7. Oktober 1688 zugestellt wow" Ucber die Grenz- und Jurisdictivnsstreitigkeiten zwischen Bern und Wallis sind aus dem Zeitw»^ von 1681—1712 eine Reihe von Confercnzverhaudlungen vorhanden. Wir beschränken uns bei der geordnctcnNatur dieser Verhandlunge» auf eine chronologische Aufzählung der verschiedenen Konferenzen ^ 1681, 28. April bis 2. Mai. Konferenz zu Bex und St. Mauriz. 1684, 16. bis 19. Mai. Konferenz zu Bex und St. Mauriz. 1684, 28. Juni. Verhandlung auf dem Sanctsch. 1686, 30. April. Konferenz zu St. Mauriz. 1686, 11. bis 13. März. Konferenz zu Bex und St. Mauriz. 1686, 22. Juni. Konferenz zu Bex und St. Mauriz. 1691, 26. November. Ausmarchung des Rhonegebiets bei St. Mauriz. 1692, 9. Januar. Ausmarchung des Rhonegebiets bei St. Mauriz. 1692, 4. März. Ausmarchung des Rhoncgebiets bei St. Mauriz. ^ 1698, 18. bis 20. August. Konferenz zu Bex und St. Mauriz betreffend die Processi»» der St. Mauriz über die dortige Brüke, die Souvcränctät über diese Brüke, de» Anschlag öffentlicher Bcka»" machungen an dieselbe, das Rhonebett und die Schwellen bei St. Mauriz und Lavey, u. s. w. 1703, 3. October. Konferenz zu Bex und St. Mauriz. 1704, 18. April. Konferenz zu Bex und St. Mauriz. 1704, 27. October. Konferenz zu Bex und St. Mauriz. . 1706, 24. Mai. Konferenz in Sitten, durch welche endlich alle Anstände zu einem gütliche» gelangten und durch die Vollziehungsconferenz vom 20. November 1706 zu Bex und St. Maurfl ' völlige Endschaft erreichten. Staatsarchiv Bern: Waltisbttcher X !I!r. s. N' k t Außerordentliche gemeineidgenössische Tagsazung. Baden, Iii«!!, U>. October bis lti. November. Staatsarchiv Luctrn. All«. Absch. Bd. I.XXIV. fo!. 87. ' ' Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl; (nach seiner Abreist) Johann Heinrich Eschk, . Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern. Sigmund von Erlach; (nach dessen Abreise) Dachselhofer, Venncr; Abraham Tillicr, Sekclmcistcr. Luccrn. Aurelian Zurgilgen, Schultheiß; ^ ; Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr. Uri. Johann Karl Bcßler, Lkandammann und Pa»»c>l^ Johann Martin Schmid, Zeughcrr. Schwyz. Franz Bctschart, Landammann; Heinrich Fridolin October u, November 1K88. 2 3 3 Pamicrhcrr, Unterwaldcn. Wolfgang Müller, Landammann ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, ^"bamniann nid dem Wald. Zug. Johann Jakob Brandenberg, Statthalter; Landvogt Johann Weber, ^ Raths. GlaruS. Christoph Elmcr, Landammann; HauS Ludwig Tschudi, Ritter, Statthalter. Basel. Manuel. Socin, Bürgermeister; Johann Balthasar Burkhardt, Drcicrhcrr. Frciburg. Tobias Gottrau, Schultheiß; Johann Castclla, Statthalter. Solothurn. Urs Suri, Vcnncr; Johann Ludwig von Roll, ^clmcistcr. Schaffhauscn. Johann Kvnrad Ncukonnn, Bürgermeister; Christoph Wöstmann, Sekcl- ^stcr. Appenzell. Konrad Fäßler, Landammann, von Jnncrrhoden; Laurenz Tanncr, Landamman», von 'cherrhodcn. Abt von St. Gallen. Fidel von Thür», Freiherr, Landhofmeistcr. Stadt St. Gallen, vbias Schobingcr, Sekclmeistcr. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister. Da die französischen Truppen so unversehens an den Rhein gezogen sind und die Belagerung der U>ng Philippsburg unternommen haben, so wurde diese Tagsazung zusammcnbcrufc». Bei der Eröffnung ulheitig. die Erklärung abgegeben, dcö Vaterlandes Ruhe, Sicherheit und Freiheit wohl zu wahren und ^ ^be „ttt gcsammtcr Kraft zu schüzcn. I». Der französische Gesandte äußert in seinem Vortrag vom vo Verwunderung über die schnelle Einberufung der Tagsazung und entschuldigt sich, daß er König? zu keinen Eröffnungen beauftragt sei; er wolle nicht glauben, daß die Annäherung der königlichen 'ppcn die schweizerischen Grenzen daselbst einen beunruhigenden Eindruk gemacht haben; denn "'Ks mcrde der König etwas vornehmen, was das gute Einvernehmen zwischen Frankreich und der stören könnte. Dessen hoffe er sie in wenigen Tagen aus königlichem Auftrag versichern zu können. l>c'i,n^ ^ Tagsazung macht am 12. Octobcr Freiherr Johann Franz von Landsee, obcröstcrreichischer gc- charactcrisirter Minister des Kaisers bei der Eidgenossenschaft, folgende Eröffnungen: Da von Frankreich durch sein aus Versailles den 24. September datirtes Schreiben den im Jahr n. Kaiser und dem römischen Reich „aufgebürdeten" zwanzigjährigen Waffenstillstand ohne mindeste ftadt unverantwortlicherweisc aufgehoben habe, die Festung Philippöburg belagere, auch die Reichs- Hnh ^ und sogar demnächst ein Angriff auf Consta»; und die vier Waldstädte zu befürchten sei, Kaiser den Auftrag, die Eidgenossenschaft auf die der besagten Stadt und ihren eigenen Grenzen »n/^ ^'^chr aufmerksam zu machen, und sie nach Inhalt der Erbeinung zur Brsczung der Rhein- und eincr""^" und im Nothfall, tvcnn wirklich der gcfürchtcte Angriff erfolgen wollte, zur Verlegung ford schweizerischen Mannschaft in jene fünf Pläze zun, Schnze der beidseitigen Interesse» aufzu- icdes von ihm erbetenen Ehrenauöschuß gegenüber stellt darauf Freiherr von Landsee daS Verlangen, "dgcnössischcn Orte wolle zu Schuz und Schirm von Konstanz und der vier Waldstädte 10(1 schqs, s„"'"hi» zusammen 1400 Mann gegen gebührende Besoldung dem Kaiser bewilligen, und diese Mannte >n nächster Nähe der fünf Städte aufstellen. Wenn auch ohne dieöfälligc Instruction, ziehen halt» gleichwohl in reifliche Erwägung, wie viel der Eidgenossenschaft an der ungeschmälerten Er- ^ ^iadt Constanz und der vier Waldstädte gelegen sei und verwenden sich bei den Ministern beider Reutralcrklärung dieser Städte und eines gebührenden Bezirks der angrenzenden Nachbarschaft. Gesandte» ohne Vollmacht, aber zur Vermittlung von Unterhandlungen geneigt erklären, so ^>ds ' h"Kohl an den König von Frankreich, als an den Kaiser dicSfälligc Schreiben erlassen und von den ^>dl»/ ^^mdtcn mit ihrer Empfehlung an ihre Bestimmung befördert. Von diesen angebahnten Untcr- HilfSgesuch des Kaisers wird den Orten mittelst cincö Memorials Kenntniß gegeben, 1 zu», Zwtkc, un, jcwcilc» sobald als möglich weitere Instructionen zu erhalten. Dieses Actcnstük 30 284 Octvbcr u, November 1688. enthält im Weiter» folgende Anträge und Beschlüsse: 1. Auf das inständige Anhalten dcS Freiherr» ve» Landsee um fernere Bestätigung der frühem Schlußnahmen betreffend die Beschirmung der Stadt Consta lassen die Orte es einhellig bei dem bewenden, was der badischc Abschied vom September 1681 dar>M enthält. 2. Einhellig wird erklärt, gegen den Kaiser die Pflichten der Erbcinung, und gegen den Kön'ß von Frankreich die Bestimmungen des ewigen Friedens und der seitherigen Bündnisse gegen gebühre»" Glcichhalttmg getreulich zu erfüllen und die hergebrachte Neutralität auch künftig zu beobachten. 3- ^ auf Eingang der von beiden Mächten verlangten Erklärungen entschließen sich die Gesandten aller Orte, v" läufig eine ansehnliche Mannschaft an den Grenzen in Bereitschaft zu stellen, und gewärtigen die Gesa»""' Ipceiellc Befehle für alles Weitere. 4. Folgen nun die Kapitulationsanträge für die begehrte Mamüch^st 5. I» den gemeinen deutschen Bogtcicn, besonders im Thurgau, Grafschaft Baden, Rheinthal u. s. w. st'" die AuSzügcrcompagnicn mit den nöthigrn Wehr und Waffen, Kraut und Loth zu versehen und in stündlich" Bereitschaft zu halten; daselbst soll der Fürkauf und der Verkauf von Früchten außer Landes .verboten dir Grenzposten im Nothfall wirklich besezt werden. Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen, Abt und S»>" St. Gallen sollen sich möglichstermasscn mit Früchten versehen halten. 6. Die Stellen der Kricgsofficierc »' den Orten, soweit sie durch den Tod der bisherigen Inhaber oder durch anderweitige Acmtcr ledig gcwor""- sollen wicdrrbesezt werden. 7. Folgt die Formel des Eides der Auszügerofficierc, wie derselbe im März bcrathschlagt und an der Iahrrcchnung von 1667 bestätigt worden ist. 8. Ordonnanz und Eid der Sold»'"' 9. In Behcrzigung der jezigcn drohenden KricgSläufc sollen alle Orte nach Anleitung der Abschiede November 1681 und der Iahrrcchnung von 1682 alle Vorbereitungen zur Kriegsbereitschaft trcff'» 16. Spccicllc Befehle für die militärischen Vorkehrungen in den gemeinen Vogtcicn Thurgau, Baden, M"" thal, und Vorschriften betreffend Proviant und Commis, Artillerie u. s. w., die provisorische Bcsczung ^ Passes zu Rheinau durch Zürich. 11. In Betreff der Besoldung der Auszügcr aus den Orten selbst sch"'" die Glcichhaltung diesfalls sehr wünschcnSwcrth; doch will kein Orl dein andern etwas vorschreiben > Bezug auf die gemeinen Vogteien wird aber verabschiedet, daß alle glcichgchaltcn werden sollen, »ä>"^ jedem soll ein halber Thalcr Wochengeld und täglich wenigstens 1'/, Pfund Brod gegeben werde», »'0'"" er sich begnügen solle. «I. Der spanische Gesandte wird auf die Ankündigung seiner Ankunft in Bade», er zum ersten Mal als königlicher Ambassador erscheint, nach Uebung von einem Gesandten jedes OrtcS 1'" Audienz abgeholt. In seinem Vortrag versichert er die Eidgenossen der Gewogenheit des Königs und Bestrebens, den Bund getreulich zu beobachten. Der Gesandte selbst anerbietet sich alles Guten u»v hervor, daß er der sechste in seiner Familie sei, welcher den König bei der schweizerischen Nation ver'^ Dieser Vortrag wird durch einen Ehrenausschuß mit der Versicherung erwicdert, daß auch die Orte g"^ ihre Bundcspflichtcn erfüllen werden, womit zugleich daS Interesse der Eidgenossenschaft zu Hanvc» Königs empfohlen wird. «>. Die die cnnctbirgischcn Vogteien regierenden XII Orte benüzcn die Anwcff"^ des spanischen Gesandten, um mündlich und mittelst eines Memorials seine kräftige Verwendung nachMU^' daß ihren schon so lange unerhört gebliebenen Beschwerden wegen Steigerung der Zölle und des Salzp"'^' sowie der Durchfuhr der Waaren im Mailändischcn und der rükständigcn Soldforderungen baldigst ^ Genügen geleistet werde, ansonst sie gezwungen würden, eine Gesandtschaft an den König zu senden, ^ den in, Bunde bezeichneten Rechtsweg zu betreten. «. lAUc Orte und die zugewandten.) Eine Abor"'^ der Stadt Rottweil, bestehend aus Johann Michael Oswald, des kaiserlichen Hosgcrichtö Assessor »nd ^ Kanzlcivcrwaltcr, SindicuS Johann Jakob Wcybcl, der Rechte Doctor, Johann Pfistcr, Zunfl'"^'" Oktober u, November 1688. 235 rbmann, und Georg Linsenmann, Achtzchncr, Redmann, begehrt Rath, wie sie, unsere Eid- und BundSgcnosscn, in diesen gefährlichen Kricgszeitcn zu verhalten haben. Eö wird ihnen gcrathcn, von dem Original ^ französischen BundcsbricfS von 1683 eine beglaubigte Eopic zu begehren und sich derselben gegen an- rukcndc französische Waffen und Generalitäten zu bedienen und sich auch persönlich bei dem französischen Geübten zu rccvminandircn, welch' lcztercs auch geschehen ist. Eö wird der Abordnung übcrdicß, nebst einer rucn Urkunde, den 3l). Oktober die schriftliche Erklärung gegeben, die Eidgenossen anerkennen den 1519 ^^ffrncn und 1632 erneuerten Bund Rottwcilö mit den XIII Orten als in Kraft bestehend, insonder- weil Rottweil auch in dem lcztcn feierlichen BundcSaet mit Frankreich von 1663 eingeschlossen ist. /irr wollen die Eidgenossen, wenn Rottwcil von ihnen auch durch römische Rcichölande abgeschnitten ist, ) Zweifeln, daß diese Stadt in diesem Kriege die nämliche Sicherheit und Neutralität, wie die eid- Mchcn Orte selbst, genießen werde, sofern sie, was nicht zu bezweifeln sei, selbst auch strenge Neutralität ^wbachtcn werde. Der Bischof von Constanz, die Prälaten von St. Blasien und von Rheinau und ?tc> Herren und Grafen bitten um getreues Aufsehen auf sie und um Einschließung in die ^'wlnät, sofern eine solche für Constanz und die Waldstädte zu Stande konnnc. Es wird ihnen von den ^wukreich und dem Kaiser gethanen Schritten Kcnntniß gegeben und die Zusicherung crtheilt, man werde ^ lchsierniasscn versuchen, sie in die Neutralität einzuschließen. Ein gleiches Gesuch stellt der Abt von bezüglich seiner äußern Herrschaften und verlangt des weiter», wie der Abt von Rheinau, ein ^wrdia-Patcnt. Auch Schaffhausen verlangt eine Salva Guardia-Tafel in das Dorf Ebcrfingcn, ^ Eisenschmclzwcrk hat. Allen diesen Begehren wird entsprochen. I,. Nachdem von sämmtlichcn tti " ^ nähern Instructionen über daö Ncutralitätsgcschäft eingegangen waren, läßt der französische ' te anzeige», die Antwort des Königs auf das am 15. Oktober an ihn erlassene Schreiben sei ein- ^ lfm. ^ Hoffnung, daß damit weitere Mitthcilungcn verbunden seien, wird ei» EhrcnauSschuß zum bcsck ^ ^ ^ i^Ichikt, welcher sich jedoch auf die bloße Mitthcilung dcS bezüglichen Schreibens vom 22. Octobcr z» Dieses sichert die verlangte Neutralität von Constanz und der Waldstädte unter der Bedingung von eidgenössischen Truppen in hinreichender Stärke besezt werden, indem die Versprechungen Ali Beruhigung gewähre». Die Tagsazung gibt darauf von diesem Schreiben dem kaiserlichen diiw " ^"'utniß med wünscht von ihm zu vernehmen, ob er bevollmächtigt sei, über die fraglichen Bc- der' ^r Neutralität zu unterhandeln. Dies wird verneint, aber zugleich die Zusicherung crtheilt, daß länm ^"^»d unvcrwcilt dem Kaiser cinbcrichtet werde, daß aber die Antwort erst nach längerer Zeit, jedoch cg wncrhalb zweier Monate, eingehen dürfte. Mit dieser Mitthcilung wird das Gesuch verbunden, ^ ^ Eidgenossenschaft sich unterdessen dafür verwenden, daß die-Stadt Constanz und die IV Wald- »>crt> ^llcn Fcindthätlichkciten verschont, und vor einem Uebcrfall selbst durch die Eidgenosseir geschirmt Zg ^ lcztere Gesuch wird in Folge Beschlusses der Tagsazung dem französischen Gesandte» am es mündlich mitgethcilt und mit einem Memorial begleitet, worin daö doppelte Gesuch gestellt wird, ^ der König von Frankreich die erwähnten Städte bis zum Eingang der kaiserlichen Entschließung, dsi ^ zur Beendigung der dahcrigen Unterhandlungen, mit allen Feindseligkeiten verschonen und ^ kaiserlichen an den Bodcnsec und Rhein angrenzenden Gebietes landeinwärts auf eine ftl»u von ungefähr zwei Stunden zusagen. Die beförderliche Empfehlung dieses Gesuches wird vom Tsi . ' sandten zugesichert. Hierauf werden die indessen eingcgallgcncn Instructionen allseitig eröffnet. lauten in Genehmigung des bezüglichen Antrags dahin, daß die auszuhebenden Truppen erst in 23k Octobcr u, Ztovcmbcr 1688. Folge wichtiger Ereignisse von Hause abmarschircn, daß sie nur im äußersten Nothfall in die erwähnt Städte verlegt werden solle», und daß dieser Zuzug nur defensiv und im Interesse des eigenen Vaterlandes »») der Erbcinung, in welcher das treue Aufsehen im mindesten nicht als eine Pflicht zu thätlichcr Hilfe gedeutet werden solle und kann, und andern Bündnissen unnachthcilig stattfinde, und zwar ganz im Sinn der Neutralitätserklärungen von 1677 und 1678. Einige wenige Orte haben sich in ihren Instructionen üb" die thätlichc Hilfe mittelst Verlegung von Volk in die fraglichen Städte nicht erklärt und nehmen dahce diesen Gegenstand ml rsksrenäum. Bei dieser Sachlage und der Wünschbarkcit einer Einhelligkeit in einet so wichtigen Sache wird der Anzug auf Auflösung der Tagsazung abgelehnt, wenigstens bis von Luccrn, ^ katholischem Vorort, eine fernere Entschließung einkomme, da diese wahrscheinlich auf die übrigen Orte m'" Einfluß sein werde. Nachdem diese nun eingegangen, über thätlichc Hilfe aber nichts AuödrüklichcS cnlh>^' wohl aber als gut eidgenössisch erschien, erklärt man sich für die Beendigung der Versammlung u»d ^ auftragt zu diesem Zwckc einen Ehrcnausschuß mit dem Entwürfe derjenigen Maßregeln, welche im Interc^ des Vaterlandes und der Nachbarschaft nöthigcn Falls ergriffen werden sollen. Dieser Antrag 2. November) geht dahin, daß im Thurgau zur Vcrthcidigung von Constanz 1660 Mann in Bcrcitlch^ gehalten werden, um bei drohender Gefahr in die Stadt einzuziehen, in welchem Fall dann Zürich, zell und Abt und Stadt St. Gallen zum Zuzug gemahnt werden sollen. Desgleichen sollen zum SäM von Laufcnburg und Rhcinfcldcn aus jedem eidgenössischen und zugewandten Orte je 51) Mann auSgeh^ und nach Äugst verlegt werden, tun im Fall drohender Gefahr diese Städte zu bcsczcn oder einen dcö eidgenössischen Gebiets mittelst UcbcrgangS über den Rhein mit Waffengewalt abzuwehren, wobei Bastf Bern und Solothurn zum Zuzug verpflichtet werden. Von der Mehrheit der Orte wird dieser Antra») der am 3. November gehaltenen Session gebilligt; eine Minderheit aber nimmt denselben wegen Abgang bestimmter Instructionen in den Abschied, mit der Verpflichtung, die dahcrige Entschließung längstens ^ den 18. November nach Zürich mitzuthcilcn. Gleichzeitig wird zu obigem Vorschlag ein Zusaz, bctrctt die Verpflegung der Truppe», gemacht, der ebenfalls allen Orten mitgctheilt wird. Während man a»> ^ November im Begriffe stand, die Tagsazung aufzuheben, geht der Bericht ein, daß die Festung Philippöt"'^ an Frankreich übergegangen sei. Dies veranlaßt den Beschluß, daß die Tagsazung noch länger bcisa»'»'"' bleiben und von jedem Ort ein Gesandter zur Einholung neuer Instruction auf Grund dcö Gutachtens 2. und 3. November nach Hause reisen soll. Schwyz behält in Allem die Verfügung seiner Obrigkeit »>" der Landleute vor und erscheint von da an nicht mehr in der Tagsazung. In der nächsten Sizung, einzig Schwyz und Biel nicht vertreten waren, sprechen Zürich, Bern, Untcrwalden nid dem Wald, Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhauscn, Appenzell Jnncrrhoden und der Abt von St. Gallen die ^ nehmigung des Entwurfes vom 2. November aus; Luccrn, Uri, Untcrwalden ob dem Wald, GlarM'' Appenzell Außcrrhodcn und die Stadt St. Gallen erklären sich, zum Schuze des Vaterlands und zur Sll'N'^ jedes fremden Angriffes alles Förderliche zu thun, finden aber, daß die nach Äugst beorderte Mannschaft ^ je .)<> Mann zu gering sei; dagegen können sie sich zu thätlichcr Hilfe nicht verstehen. In gleichem spricht sich ein Schreiben von Schwyz aus. Auf die dringende Vorstellung, wie nothwendig in dieser ^ eine vollständige Einigkeit sei, versprechen die in der Minderheit befindlichen Orte, ihren Obern Alles treulich zu hinterbringen und zweifeln nicht, daß die von jedem Ort nach Äugst zu verlegenden 56 ebenfalls werden bewilligt werden, jedoch nur defensive und ohne den eidgenössischen Boden zu verlas Lucern erklärt, seine >i<) Mann in eigenen Kosten zu erhalten. Schließlich werden die betreffendes ^ Octobcr », November 1K88. 237 ^"cht, laut Verabschiedung Höhcrc Officicrc und Gcsandtc bcfördcrlich in das Thurgan und nach Angst ""luschikcn. Jndcsscn langt die Antwort dcS Kaisers vom 3. November an; darin wird untrr Anführung ^6 Grundes, cs sci Frankreich, welches den zwanzigjährigen Waffenstillstand so freventlich gebrochen, nicht zu dix vorgeschlagene Neutralität abgelehnt. Dagegen verlangt der kaiserliche Gesandte eine Werbung 5 bis Kl>l><> Eidgenossen zum Schuzc der erwähnten bedrohten Städte, denen Frankreich laut vielfachen Achten bereits schwere Contributionen auferlegt habe. Da sich aber die Gesandten diesfalls ohne Jn- ^uctivi, befinden, so versprechen sie, solches ihren Obrigkeiten zu hinterbringen, wobei man sich übrigens die ^ mklichkcit dieses Begehrens nicht verhehlt, indem die gewünschte Zahl für die bloße Vcrthcidigung der Städte zu groß scheint. Ucbcr die Frage der Bezahlung der zu Äugst und Lcuggern aufzustellenden ^^nivsshchen Mannschaft gibt der kaiserliche Gcsandtc beruhigende Zusicherung. .Es wird indessen auf Gc- ^"igung der Obrigkeiten mit ihm eine JntcrimScapitulation abgeschlossen, die im Wesentlichen dahin lautet: .^^^nnschast soll aus lauter Musquetircn bestehen; jede Compagnic erhält monatlich 5l)t) ReichSthalcr ^^ues; bei der Musterung passircn neunzig für hundert, für jeden Kopf unter neunzig werden aber Hauptmann zwei ReichSthalcr abgezogen; der Sold dauert vom AnSmarsch von Hause bis zur ... ^; djx Wahl der Hauptlcutc und die Verwaltung der Justiz ist Sache der Orte; Kraut lind Loth lM> die Städte, wo sie liegen, in ihren Kosten; die Eidgenossen fordern für die Ausrüstung jeder Com- ""'c n„b dcg Hauptmanns 25l) ReichSthalcr, in der Meinung, daß solche ihm verbleibe, waS der Gc- " höher» Ortö zur Genehmigung zu empfehlen übernimmt. Um nun für die Ruhe und Sicherheit ^ >")»ter Städte das Möglichste zu thun, wird in einem Memorial vom l 6. November an den französischen ^""dtcn zu Händen seines Hofcö das Ansuchen gestellt, daß dieselben auö Rüksicht für die Interessen der ^""^»schaft mittelst einer königlichen Erklärung vor allen Feindseligkeiten gesichert werden möchten, da ^ der Kaiser verspreche und wohl auch schriftlich erklären würde, daß von den fraglichen Städten aus Gefährde werde bereitet werden. Dieses Gesuch verspricht der Gesandte mit seiner Empfehlung befördern, verlangt aber gleichzeitig, daß mit der Bewilligung der vom Kaiser verlangten ^ l"m Eingang der Antwort dcS Kölligs eingehalten werde. In einem „lcztcn Abschicdöaufsaz" ^ von bor Mehrheit der Orte auf Genehmigung der Obrigkeiten noch folgende Punkte verabredet: die vom 2. November wird aufrecht gehalten. 2. Auf den Fall, daß eidgenössisches Volk in verlegt werden müßte, sollen ihm zwei von den Orten bezeichnete Gesandte beigegeben Crkl'^ ^ ^cgm den Kaiser wird die Erwartung ausgesprochen, er werde längstens bis zum Neujahr die abgeben, daß von jenen Städten aus nichts Feindliches gegen Frankreich unternommen und die kle» Mannschaft nur zur Verthcidigung verwendet werden solle. Desgleichen erwarten die Eid- ^ ^ ^ schüzen und schirmen helfe, lvcnn sie dieses Zuzugs wegen etwas Nachteiliges zu di^" JntcriinSverhandlung soll für einmal nur bis zum Neujahr in Kraft bleiben, 'verd ^ ^ Thllrgall lind anderwärts beschlossenen militärischen Anstalten zwar von allen Orten gebilligt "'cht > ^mdcrhcit aber kraft ihrer Jnstrltction der Verlegung von KricgSvolk in die erwähnten Städte cj» . "^"">»cn kann, so werden die betreffenden Orte um der Einigkeit dcS Vaterlandes willen dringend lcztcrn Maßregel beizustimmen, i. Der kaiserliche Minister reicht am 15. November »ich ^ Mcinorial ein, worin die TrailSgrcssioilcn der eidgenössischen in Frankreich dienende» Völker ^'kkgang der Werbung gerügt wird. In elfterer Beziehung wird namentlich angeführt, daß nicht " '^gimentcr, soildcrn mehrere Compagnicn im Kölitischen, Tricrischcn lind Mainzischen liegen. In 238 October u, November 1688. Wahrung der Erbvcrcinung und unter Berufung auf die Reservationen dcS französischen Bündnisses, daß die Eidgenossen nicht gegen das römische Reich gebraucht werde» dürfen, wird der französische Gesandte durch ein Memorial vom gleichen Tage dringend ersucht, beim König auszuwirken, daß daS Geschehene contrc mandirt und Aehnlichcö für künftig verhütet werde. Endlich wird jedem Ort empfohlen, den Oberste» Hauptlcutcn die Tranögressioncn zu untersagen und in Betreff der Werbung für Frankreich gebühre»" Ordnung zu schaffen. It. Die katholischen mit Savoycn verbündeten Orte beschweren sich, daß eine g"ßc Zahl Waldcnscr aus Deutschland zurükgckchrt sei und sich entgegen dem im Abschied vom verflossenen N" gegebenen Versprechen in Schaffhausen aufhalte. Die evangelischen Orte erwicdern hierauf, die Anzahl dieser Waldcnscr sei nicht so bedeutend und bestehe meistens aus Weibern, Kindern und Arbcitöuntauglichc" Dieselben seien meistens wegen des Bruchs zwischen Frankreich und dem Kaiser aus Deutschland z»n'^ gedrängt worden; man gedenke dieselben bei dieser strengen Winterszeit und dem offenen Kriegszustand, eine Abschiebung nicht möglich sei, hin und wieder in die Dörfer zu verlegen, längstens im März sie a^ aus dem Lande zu fördern, so daß diese Sache kein Bedenken erregen könne. Diese Vorstellung wird v"' den katholischen Orten in den Abschied genommen. I. Der französische Gesandte übernimmt, wegen ^ Ansprachen der vier Regimenter auö den Jahren 1635, 1636 und 1637 eine abermalige Empfehlung"" den König zu erlassen, in. Gegen Ende der Tagsazung erscheinen wiederum zwei Dcputirte der Rottweil und klagen, daß ihre Dörfer von dem französischen Commandantcn zu Frciburg mit Androhung Brand um eine starke Kontribution angelegt und ihnen über hundert Pferde weggenommen worden st""' Auf Vorweisung der ihnen jüngst crtheiltcn Attcstation, daß sie, alö zugewandtes Ort, im lcztcn französisch" Bündniß auch eingeschlossen seien, habe man ihnen crwicdcrt, sie sollen sich an den Commandantcn in ^ bürg wenden. Der von ihnen mit dieser Attcstation zu ihm abgcschiktc SindicuS Weybcl sei aber mit st>'""' Gesuche bis auf wcitcrn Befehl dcS Königs abgewiesen und bis zu Erlegung der Kontribution in gesezt worden. Diese Beschwerde wird dem französischen Gesandten durch einen EhrcnauSschuß mitgcth^'' welcher übernimmt, sogleich dem König umständlich zu schreiben. An den Commandantcn zu Frciburg daö Gesuch gestellt, bis zum Eingang der Antwort dcS Königs mit der Exemtion einzuhalten. Zwei nachher begehren die Dcputirten ein Schreiben an den König und etwas eidgenössisches Volk als Guardia in ihre Stadt. DaS crstcre wird ihnen gewährt, das lcztcrc zur Instruction in den Abs. (Alle Orte außer Schwyz.) Friedrich Karl, Herzog zu Würtembcrg, stellt als Obcrinü"^ „der jungen Herrschaft" daS Gesuch, cS möchte die Festung Hohcntwiel in den eidgenössischen genommen werden. Es wird ihm crwicdcrt, man müsse zuerst die Entschließungen des Kaisers und ^ Königs von Frankreich abwarten; sofern eS zu den vorgeschlagenen Ncutralitätötractatcn komme, wolle >""" dieser Festung gleich andern im gleichen District bestmöglichst eingedenk sein. Ein ähnliches Ansuchc" ^ Stadt Lindau wird in gleichem Sinne crwicdcrt. «». »g^ und unter Hinweisung auf geschichtliche Thatsachcn, sich in keine fremden Händel einzulassen, sonder" des Vaterlandes Wohl und Neutralität im Auge zu behalten. Diesem Grundsaze wird von den cvangclis^" und katholischen Orten allseitig zugestimmt und eben so einmüthig dem Bürgermeister von Zürich stink st^ fältige Mühe und vaterländische Erinnerung verdankt. ,» «. (S. u. d. Vogteicn.) Oktober u, November 1K88. 239 Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. ^ i (Die niit dein Bischof von Basel verbündeten Orte.) Abgeordnete dcö Bischofs von Basel stellen besuch um kräftige Verwendung, daß daö Biöthum in diesen kriegerischen Zeiten einer gedeihlichen »tralität genießen mochte. Hierüber wird dem Kaiser und dem König von Frankreich angelegentlich gc- . . c>, und dieses Geschäft ncbstdem den beiderseitigen Gesandten empfohlen. «. Die gleichen Abgeordneten Mcrcn sich Vorweisung eines besonder« CrcditivS, daß in Folge eines Aiandatcs, welches alle ' l»hr von Frucht aus dem Elsaß verbiete, sich das Domstift Arlcöhcim, welches seine meisten Frucht- ^^'^u i,„ Elsaß habe, gleichsam ohne Brvd befinde. Ein Gesuch an den französischen Intendanten ^ Crange, daß ihnen nur das für den HauSbrauch Nöthige verabfolgt werde, sei bis auf weitem Königs abgeschlagen worden. Die verbündeten Orte erlassen daher ein dringendes Gesuch an ' ^"uig, dem Begehren des Stiftes im leztcrn beschränkten Sinn zu entsprechen, wofür auch der fran- dgß ^ seine Empfehlung zusichert, v. Die bischöflichen Gesandten stellen daö fernere Begehren, Pa, ^^kngcsandtschaft der verbündeten Orte mit einem in aller Orte Namen ausgefertigten offenen ^derum von Zeit zu Zeit beim Bischof erscheinen möchte. Hierauf erklären sich die Orte bereit, 'Verb wie bisher, umgangsweise anzuordnen, wofür das offene Schreiben in Luecrn ausgefertigt ^ " möge. Als rüksichtlich solcher im Namen aller Orte auszufertigenden offenen Schirmpatentc in der ^meinen Siznng eine Anregung gemacht wurde, äußerten sich die evangelischen Orte, solches werde ihren vielleicht nicht zuwider sein, sofern man für die Stadt Mülhausen ein Gleiches zugebe, v. Mit S>ctobcr meldet der Bischof von Basel, dcd Intendant de la Grangc habe das untere die ^"'ßkr Rheins mit einer Eontribution von ll)l)l) RcichSthalcrn belegt und auf den Fall, daß ^hre, Tagen erfolge, militärische Exemtion angedroht. Hicvon wird durch einen sogleich dein französischen Gesandten Mittheilung gemacht, welcher cineSthcilS dem Könige bis ^ zu machen verspricht, andernthcilS den Intendanten um Verschiebung aller Exemtion bittet, ^Nci/ des Königs einlange. Ein gleiches Gesuch wird an leztcrn auch von den verbündeten bci x. (Die mit Savopcn verbündeten Orte.) Auf Beschwerde des savoyischcn Gesandten, daß '^^üewandcrtc Waldcnser wieder zurükgrkomnien seien und sich bei Schaffhauscn aufhalten, wird bei d' ^lcnstand in der allgemeinen Session verhandelt. Dem Grafen Govonc wird angezeigt, man habe ^ lchwercn KriegSeonjunetliren nicht wcitcrS kommen können, als der gemeine Abschied (l<) enthält, auf Spanien verbündeten Orte.) Der spanische Gesandte wird um seine Verwendung ersucht, daß ^rdc ^ ^ aber ohne Erfolg geführten Beschwerden von Seite des Königs bald Antwort crthcilt die die ennetbirgischcn Vogteicn regierenden Orte geben ihm zu diesem Zwckc ein Memorial ^ lS. u. Rhcinthal.) ,»». (S. u. Thurgau.) Man sehe auch i» der Abthcllung Herrschastsangelegenhelten: ^Ktej ^burgau. la. Art. 198. IuriSdictionS- ». Hohheitsrechte. »»». Art. 692. Leeales (Gachnang). ^ischas/^^ Kirchliches, Glaubenssachen; Geistl. ^ Art. 269. Stifte ». Klöster (Pfäfers). ^ I». Art. 396. Handels- n. Verkehrswesen. Art. 37. Obrigkeit!. Güter, Lehen >c. kreisch?» Gesandten nach dem Bernerexemplar. 240 Oktober u, November 1K88. t4<>. Konferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel anläßlich der Tagsazung zn Baden, ltttiti, Oetober u. November. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. «a, tdl. »UI. Gesandte: Die nämlichen wie auf der Tagsazung; Bürgermeister Johann Kaspar Hirzel >""" während der Session durch Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister, und Schultheiß von Erlach durch M»»" Dachselhofer crsczt; für evangelisch Glarus Johann Christoph Elmer, Landammann. ». Die evangelischen Orte erklären einmüthig, alles der Stadt Constanz in den Jahren 1674, t678 Versprochene, auch daö dcS Passes wegen wider die Waldstädte Verabschiedete in Treue» zu haltt«- und zwar wie solches in den Jahren t68t und 1682 näher festgestellt worden ist. >». Zürich und SclM Hausen beantragen, cS möchte die Festung Hohcntwicl in die bevorstehenden Traetatc eingeschlossen wo^'- was allgemein gebilligt wird. Von dem fernem Antrag Zürichs, den französischen Gesandten zu ersucht daß die Zufuhr der Früchte aus dem Würtembcrgischcn nicht gesperrt werde, verspricht man sich Erfolg. Das Gesuch der Stadt Ulm vom 12. Oetober lim Zusendung eidgenössischen HilfSvolkcs ihrer Verteidigung wird ohne Mitthcilung an die katholischen Orte mit Bezugnahme auf den Grundsaz ^ Neutralität abgelehnt. «>. Schaffhausen berichtet, daß sich noch bei 250 Picmontcscn aus anderer ^ Eontingcnt auf seinem Territorium befinden, die bisher vom niederländischen Abgeordneten, Herrn Convc»^' unterhalten worden sind. Dabei wird gewünscht, man möchte zur Fortschaffung derselben in dieser schwierig Zeil die Hand reichen, damit sie nicht in die Orte zurükgcschikt werden müssen, wohin sie eigentlich gch^' Bereits habe Schaffhauscn für die Abschiebung der Thallcutc ans den andern Orten t <)0 NcichSthalcr v" w-nd-, >,« ,m sich- ihm n-ch f« di, Zun,,zM-b-m„ d-»°r, WM«-, ,s ir-md-id.»,,-«» Schaffh»„ftn h«° di- ,,-ihi»- Vmftchi f-, ., "'s b-fchii-ii-» si,-ng- B-w«ch.ms G--N.-W Si- Obr.gke.ten beschlossen, d.c fragl.chen Unkosten Schaffhausen aus den hinter den Orten liegenden Piemontts" rel gcldcrn zu crsczcn. «. Herr Gabriel Convenant, Abgeordneter der holländischen Gcncralstaatcn, erscheint der Evnfcrcnz und eröffnet, dem Vernehmen nach wolle der Herzog von Würtcmbcrg die Waldcnstr leinen. Lande ausweisen; deswegen wünsche er zu vernehmen, ob die in den evangelischen Orten licgc«^ aus den Niederlanden gekommenen Collccten vom Jahr 1655 sammt den neuem wollen verabfolgt wenn die Picmontescn ein zuverlässiges Unterkommen finden. Gleichzeitig bittet er um eine Empfchl"'^ den Herzog von Würtcmbcrg zu Gunsten dieses armen Volkes. Die leztcrc wird ihm crthcilt; i» auf den erster.. Punkt wird crwiedcrt, man sei jczt, wie früher, gesinnt, diese Eollcctcn den Thalleutt» ^ kommen zu lasse», nach Abzug des bereits für sie Verwendeten. Da diese Leute aber sich nicht habe» ^ lassen, so müsse man eö Herrn Convenant anheimstellen, denselben außer der Eidgenossenschaft ein M' " verschaffen. In einem Schreiben vom 28. September melden die Generalstaatcn der vereinigten Niedert Oktober u. November 1688. 241 ^rcn Beschluß, jedem Picmontescn, der sich im Brandcnburgischcn oder anderwärts niederlassen werde, ^ Rcichsthaler zu geben, in dem Vertrauen, daß die in den evangelischen Orten liegenden 20,<)<)<) ' ^chsthaler, welche aus den Niederlanden gekommen seien, sammt den Eollcctcn in der Eidgenossenschaft ^ ^ angewiesen werden. Was dann noch übrig bleibe, könnte für Gcbcthäuscr und Wohnungen ^ Prädicantcn verwendet werden. Hierauf wird unterm 21. Octobcr erwicdcrt, die evangelischen Orte mit der beabsichtigten Reparation und der Aushändigung der Collcctcn einverstanden, jedoch gehe an Wndcn Untcrstüzungcn, an Spcditionskostrn der Picmontescn bis Frankfurt und einer Zahlung von 4000 ^ ^)alcrn an die brandcnburgischcn Abgeordneten Bedeutendes daran ab und seien die noch übrigen in ^ ^igniossenschaft liegenden Geldmittel zunächst für zurükblcibcndc Alte und Kranke, sowie für die noch kartete» Prädicantcn und ihre Familien zu verwenden. Sofern daran noch etwas erspart werden könne, werbt os ^ , ... ^ den Piemvntcscn, wo sie sich immer befinden mögen, nachgcschikt werden. Eonvcnant, der sich m- Pj "ach Würtembcrg begeben hatte, berichtet bei seiner Rükkehr, die im Würtcmbcrgischcn niedergelassenen Mo,uesin seien vom Herzog wieder aus dem Land gewiesen worden und wirklich thcilwcisc schon in Mhauscu angelangt. Er werde zwar suchen, sie in Deutschland unterzubringen, wohin er sich sogleich ' 'verde, wünscht aber, cS möchte ihnen unterdessen der Aufenthalt in der Schweiz gestattet werden, zu du, " ^'veke er die noch verfügbaren 500 Reichsthalcr darschicßcn wolle und nicht zweifle, daß auch von "tcdcrländischen Collcctgcldcrn eine Summe werde verabfolgt werden. Die Confcrcnz bleibt jedoch bei Schluß, den Picmontescn keinen Einlaß mehr zu gestatten, sondern alle diejenigen, welche hiczu taug- ä<>l, entfernen. Zu diesem Zwekc wird Eonvcnant ersucht und dazu vermocht, seine vv„ ^^ch"lcr Pf,,, Stadtschreibcr SpciSeggcr. in Schaffhauscn einzmvcisen. Eine gleiche Summe wird , ' »ach Nürnberg gcschikt, in der Meinung, daß dieser lcztcrc Betrag sammt den 100 RcichSthalcrn, Pu schaffhauscn für TranSportgelder ausgegeben hatte, aus den bei den evangelischen Orten liegenden ^^mvnuuugcldcrn wieder ersczt tverdcn. Wenige Tage nach dieser Verhandlung berichtet Schaffhauscn, daß für " Würtcmbcrg 16 bis 1700 Picmontescn ankommen werden. Hierauf findet man H ^ ^"igc Tage zuzuwarten, ob Eonvcnant im Falle sei, über eine ncuanfgrfundcne Vcrsorgungsstättc s>e s. ^ ^theilen; im entgcgcngcscztcn Fall solle Schaffhauscn den Picmontescn bekannt machen, daß man tzo» ^ "bcr die eidgenössischen Grenzen lasse, und den Herrn d'Olpmpie oder Arnaut oder auch den Herrn Als "^ch Baden schikcn, um mit ihnen über die Absichten der evangelischen Orte zu unterhandeln. "Prö wird befunden, den von den Grenzen fern zu haltenden Leuten aus den picmontesischcn Gelder,, ^chsi l " znrvnnncn zu lagen, rpeuo rn Vcpasspauien uno lyeno an anvern ^reen, ivv ge Abschiebung ohne Gewalt bewerkstelligt werden könne. Hicvon wird den Gcncral- Pttsn gegeben, mit der Bemerkung, daß der Abmarsch aus den eidgenössischen Orten durch ^al den Niederlanden, welche ihnen besser bekannt sein werden, bewerkstelligt worden sei und man daß sie zur Aufnahme dieser Leute Hand anlegen werden. Unterm 25. Octobcr berichtet »ah ^"sc>, an Zürich, daß die Picmontescn in starker Anzahl angelangt seien und sich beharrlich weigern, z»r^, ^andcnburgischcn abzuziehen oder von den Grenzen zu weichen, vielmehr sich in die Wälder ^"^cln, Kräuter und wildes Obst genießen und so vor Hunger, Blöße und Krankheiten ihrem (>Nx ^ seien. Schaffhauscn bittet daher, diese Angelegenheit zu einer gemeinsamen aller evangelischen Liters, das Gott gefällige Werk der Barmherzigkeit nicht aufzugeben und ihm zur Fortsczung der "6""g einen Zuschuß von 2l)l)t) RcichSthalcrn zu machen. In Bcrathnng dieses Schreibens im 31 242 October u, November 1688. Schooßc der Confcrcnz wird beschlossen, es sei an die Piemontcsen ein ernstliches Schreiben zu erlassen ihnen durch Abgeordnete von Zürich und Schaffhausen vorzustellen, daß sie sich zur Abreise nach ^ Brandcnburgischen oder anderwärts verstehen, indem sie in der Eidgenossenschaft keine Aufnahme zu helsi" haben. Diese Abgeordneten, Rathsherr von Muralt von Zürich und Stadtschrciber Speiöcggcr von Sch"^ Hausen, bringen den Bericht zurük, die Zahl der Piemontescn auf der Landschaft Schaffhausen steige 1587 an, sie wollen sich nicht zur Abreise verstehen, keinen vernünftigen Rath anhören und ziehen sich die Wälder zurük, wo FcucrSgcfahr zu besorgen sei. Spciscggcr dringt dann darauf, cS solle dieses GeschO von allen evangelischen Ständen an die Hand genommen und Schaafhausen seine Last abgenommen wcrd^ DicS scheint jedoch wegen der gegen den Herzog von Savoycn eingegangenen Verpflichtung schund Endlich beschließt man, den Gegenstand den Obrigkeiten zu hinterbringen und überläßt Herrn SpciScgg^' nach Instruction seiner Obrigkeit bei den evangelischen Orten die Wiederaufnahme der Piemontcsen ^ betreiben. Zürich und Bern zeigen sich hiczu geneigt, lcztcrcs mit Ausschluß derjenigen, welche die ergriffen hatten; von Basel ist die Entschließung »och zu gewärtigen; St. Gallen nimmt die Sache ^ rvkkronäum; Glarus und Appenzell berufen sich auf die Gründe ihrer frühem Ablehnung und wollen isi wältigen, ob ihre Obern sich zu fernem Untcrstüzungcn an Geld verstehen wollen. Auf den Bericht ^ savoyischcn Gesandten, daß die Lcdigung der waldcnsischcn Geistlichen noch nicht stattfinden könne, weil ^ Thallcutc noch unversorgt und thcilwcise bewaffnet hcrumirrcn und ihre Gedanken stets auf die Rükkchr ihr Vaterland richten, wird gegenwärtig eine Antwort nicht nöthig befunden, weil Rathöhcrr von ihm bereits über das Sachvcrhältniß Mitthcilung gemacht habe. Schließlich stellt Basel über die TranSP^ kosten der Piemontcsen von Basel bis Gcroldshcim Rechnung, welche den Orten mitgctheilt wird- Stadtschrciber Spciscggcr legt über den Fond der französischen Flüchtlinge Rechnung ab. Dieselbe auf 29. September einen Cassasaldo von 1669 Gl. 21 Krz. und an ausstehenden Beiträgen von Schaffhausen, St. Gallen und Biel 1663 Gl. 56 Krz. Zürich, Schaffhauscn und Basel erklären sich Genehmigung ihrer Obrigkeiten zur Fortsczung dcS Fonds bereit, sofern auch die übrigen Orte ihre Bell" liefern. Die Stadt St. Gallen anerbietet sich zum Beitrag dcö bisherigen Quantums, macht aber Ol die Erhöhung, in Folge welcher sie für einen Rükstand von 328 Gl. 24 Kr. debitirt sei, Einsprache. behält weitere Instruction vor. An Genf wird geschrieben, es solle bei diesen kriegerischen Zeiten Zuschicbung von französischen Flüchtlingen einhalten, und im Allgemeinen wird beschlossen, auf gleich""'^. Vertheilung und Abweisung Solcher zu dringen, welche bereits ihre Reisegelder erhalten haben. beschwert sich, daß die Obcramtleute von Röteln einen ihrer Angehörigen auf offener Landstraße genommen und aller Verwendung ungeachtet von einem Gcfängniß zum andern geschleppt haben. ^ , haben jene an Einem Tag dreißig bis vierzig ihrer Angehörigen, darunter Weiber und Kinder m>d ^ Mitrath, gewaltsam arrcstirt, auch zwei andere Bürger nach Schopfheim geführt, weitcrs ihre Grenzu'"^ beleidigt und beunruhigt und endlich den freien Handel und Wandel nach der Stadt aufgehoben. Markgraf zu Badcn-Durlach habe keine Satiöfaction crtheilcn wollen, sondern einfach erklärt, cS st> ' ohne sein Wissen und seinen Willen geschehen. Obschon die evangelischen Orte diese Entschuldigung " ^ haltbar finden, wird für einmal doch beschlossen, zuzuwarten, wie das Obcramt Röteln die nachba^'^ Verhältnisse beachten und den Angehörigen von Basel Justiz halten werde. Sollte es diesfalls »isisi sprechen, so ist man bereit, Basel auf weitere Beschwerde mit Rath und That an die Hand zu gchc». ^ Die Beschwerde von Zürich über Steigerung des Zolls zu Morsce wird von Bern zur Remcdur November <688. 243 bschird genommen, l. Or. Jakob Otto von Ulm verdankt in einer lateinischen Zuschrift die ihm erthciltc ^'Uification von 5t) Thalcrn. I». Wie berichtet wird, haben Zürich und St. Gallen ihre Betreffnisse an ^ Pfrundzulagcn von Gröncnbach, Hcrbishofcn lind Jllzach, und Bern dasjenige an leztcrn Ort abgelegt; wird daher erinnert, seine Betreffnisse für Gröncnbach und Hcrbishofcn nach Zürich einzusenden, dcS- ^'chcn Basel und Schaffhauscn für Gröncnbach, Hcrbishofcn und Jllzach. I. Genf verdankt Zürich seine der evangelischen Orte ausgestellte Empfehlung an den König von Frankreich behufs der von seinem »nd'^"^n, Sindic Lc Fort, in Paris gepflogenen Unterhandlungen wegen der Zehnten im PapS de Gcx berichtet, daß der Erfolg nicht unbefriedigend gewesen sei, vbschon ein bestimmtes Resultat nicht habe ^ l werden können. I nur im Zkrcherexemplar. 14t. Konferenz der Kriegsräthe der Stände Zürich, Schwyz, Unterwalden und Zug. Frauenfcld. l <»»!!, ll>. bis 30. November. t!>>»d«»archiv ebuialdc». Ablchirde. ^ ^^^udte: Zürich. Salomon Hirzcl, Stadthanptmann. Schwyz. (Niemand erschienen.) Untcr- Johannes Wirz, Statthalter, von Obwaldcn. Zug. Karl Joseph Brandenberg, LandSfähnrich. ^ Vollziehung des Beschlusses der Tagsazuug vom l<1. Octobcr d. I. (ll) werden aus den acht »nd Mann ausgehoben, in acht Compagnicn cingcthcilt, mit Hauptleutcn versehen, gemustert ^'id genommen. Die Stadt Dicßcnhofcn und die Klöster Katharinathal und Paradies werden aufzustellen. Dicfienhofcn hat auf der Rhcinbrükc eine tägliche Wache von scchszchn inKosten dieser Confcrcnz soll nach Ansicht der Gesandten der Landvogt auf sich nehmen und sie bxj "üchstm obrigkeitlichen Rechnung verrechnen, was dieser aber nicht thun will. Es wird beschlossen, ^ch»u Orten den Befehl auszuwirken, daß der Landvogt die Kosten vorläufig dckc und dafür können sie dann aus den Einnahmen des Landes nicht bezahlt werden, sind die acht ü»e », bic GcrichtShcrrcn in Anspruch zu nehmen. Mittlerweile wird in Erfahrung gebracht, daß ^vlk der feindlichen Armeen nicht statthat, ebenso daß Eonstanz zu seiner Berthcidigung mit d^ ^ ""itivn und Vorräthcn schlecht versehen ist, was den Obrigkeiten sofort berichtet wird. Da von dir keine neuen Instructionen cingckommcn sind, vertagt sich die Confcrenz, nachdem vorher noch Ü beritten und die Rhcinbrükcn besichtigt worden waren. 142. Confcrenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Brunnen, lkttt», l. Deeember. llri Bündner in dem Monticcllcrstreit die drei Orte zu Kläger» zu behaupten vermeine», schrieb Konferenz auS, um mit zusammentragenden möglichsten Rathschläge» diesem Wesen etwa einen ' "b "»d Ausgang zu finden. Der Abschied fehlt. u°nde«archiv schwyz: A-u» B.n«,,. 244 Deccmber lK88. Nidwalden läßt die Konferenz dnrch den Landammann und den Statthalter Bali besuchen. Landesarchiv Nidwalden - WochcnrathSproiololl v, 2V, Nov. IS88. to>- Des Monticellcr- und Parinesancrstrcits wegen findet eine abermalige Konferenz in Brunnen Anfangs Januar 1689. Nidwalden ordnet dahin ab Landshauptmann Lussi und Statthalter Bali mit ^ Instruction, beide Anstände zu erledigen unv zu suchen, daß Schwyz in dein Parmesanerhandcl sei» Bcwll' »iß von 999 Gulden^crlege. Landesarchiv Nidwalden. Wochenraihsproiololl vom s. Januar IK8«, kol Außerordentliche gemeineidgenössische Tagsaznng. Baden, i>. bis l4. Deccmber. «>aai«ar<»tv Lucer». Mg. Absch. Bd. I,XXiV. k-,1. I!>7. Gesandte: Züri ch. Hanö Heinrich Eschcr, Bllrgcrmcistcr; Andreas Meyer, Obcrstfcldhauptma»» Statthalter. Bern. Niklans Dachsclhofcr, Venncr; Abraham Tillier, Sckclmcistcr. Lnccrn. Aurcl^' Zurgilgcn, Schultheiß; Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter. Ur i. Johaun Karl Beßlcr, Landamman» Pauncrherr; Johann Martin Schmid, Zcughcrr. Schwyz. Jakob Weber, Ritter, alt-Landammann; - Rudolph Reding, Statthalter. Untcrwaldcn. Wolfgang Müller, Landanunann ob dem Wald; 2^ Ludwig Lussi, Landammanu und Landöhauptmann nid dem Wald. Zug. Johann Jakob Brande»^' Statthalter; Christoph Andcrmatt, Sekclmcistcr. Glaruö. Christoph Elmcr, Landammanu; HanS Tschudi, Ritter, Statthalter. Basel. Emanucl Socin, Bürgermeister; Johann Balthasar Burkh^ ' Drcicrhcrr. Frciburg. Tobias Gottrau, Schultheiß; Franz Peter Vögelin, Bürgermeister. Soloth» Johann Victor Bcscnval, Ritter, Schultheiß; Urs Suri, Venncr. Schaff Hausen. Johann Ncukomm, Bürgermeister; Christoph Moßmann, Sckclmcistcr. Appenzell. Anton Marian Speck, ^^ Halter, von Jnnerrhodcn; Laurenz Tanncr, Landanunann, von Außcrrhvdcn. Abt von St. Ga>^ Freiherr Joseph von Thurn, Ritter, Obcrvogt zu RomanShorn. Stadt St. Gallen. Tobias Sch»^ Sckclmcistcr. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister; Johann Peter Wildcrmct, Sckclmcistcr. (Schwyz abwesend.) Die gegenwärtige Tagsazung ist besammclt worden, weil laut einem ^ dcS französischen Gesandten der König die Neutralitätserklärung auch auf zwei Stunden Entfern»»!)^ der eidgenössischen Grenze unter der früher gestellten Bedingung ausdehnt, dann aber auch, weil nehmen nach der lcztc Abschied in einigen Orten verschieden aufgefaßt werden wolle. I». Der fraiü^ ^ Gesandte wird am 7. Deccmber auf gcthaue Anmeldung in die Sizung der mit Ausnahme von ^ vollständigen Tagsazung abgeholt. In seinem Vortrag stellt er den Eidgenossen vor, wie der KöMfi ihren Wünschen jederzeit entsprochen habe und immer daS größte Wohlwollen für sie hege, sofern s» Bundcspflichtcn nachkommen. Er warnt sie aber auch, sich nicht in fremde Händel einzulassen und ^ den Feinden Frankreichs keine Hoffnung zu geben, daß das gute Vcrständniß zwischen dem König »^ Eidgenossenschaft getrübt werden möchte. Schließlich eröffnet er, daß er nach Hofe zurükbcrufcn und durch Herrn Amelot crsezt werde, daß er aber der Eidgenossenschaft immer zugethan bleibe und . .,>z ihrem guten Andenken empfehle. Am 9. Deccmber wird ihm dieser Vortrag durch eine Deputation " ^ verdankt, mit der Versicherung, die Eidgenossenschaft werde ihre Bundcspflichtcn gegen Frankreich Deccmbcr 1688. 245 ^ls>cmcintcn Erinnerungen getreulich beachten. Mit Bedauern vernehme die Tagsazung die ^Anzeige seiner '"'bcrufung; die Orte empfehlen ihm das Interesse der Eidgenossenschaft auch fürderhin und werden ihn in bare», Andenken bewahren. « . Der kaiserliche Minister, Freiherr von Landsec, entschuldigt zu Anfang U ^^""3 Ausbleiben »vcgcn Unwohlsein, erscheint dann aber am 13. Dcccmber und reicht ein ^"wnal ein, des Inhalts, der Kaiser habe seine Entschließung noch nicht fassen können; übrigens laufe üvc»»o„atliche Termin für die fragliche Erklärung erst am 17. Januar ab. In Betreff der Werbung vorn Volkes gewärtige er, ob die Eidgenossenschaft oder einzelne Orte derselben unterdessen mit ihm chrr""' klntcrhandlungcn pflegen »vollen, damit dann später ohne beständige Anwesenheit in Baden um so c>» Abschluß gemacht werden könne. Inzwischen ist von der Tagsazung auf Grund des lczten Tag- ^ Wabschiedrs ein das NcutralitätSgcschäft betreffender Aufsaz ausgearbeitet worden, der nun den Gesandten ^aisirg und dcö Königs von Frankreich mitgethcilt und zur Beförderung an ihren höchsten Ort ^lv)lrn wird. Dieser Aufsaz vom 13. Dcecmbcr enthält folgende Bestimmungen: 1. Da der König von . ..Würrich üch für die Neutralität von Constanz, der Waldstädte und eines zweistündigen Bezirks reichcin- ^ o von der eidgenössischen Grenze mit Bcsczung durch eidgenössisches Volk erklärt hat, so gcwärtigt die ^»vsscigchaft hiefür bis zum neuen Jahr alten StplS die Zustimmung und zugleich die Versicherung des ii», ' ^ besagten Städten und dem erwähnten Bezirk dem französischen Reiche weder dircet noch »nb ^ zugefügt werde; ferner daß die eidgenössischen Völker jene Städte bcsczcn und die Porten fr» , bewahren mögen und die kaiserlichen und eidgenössische» Commissarien eidlich geloben sollen, die ^ ^ )«> Städte und Orte gegen jeden Angriff, woher er auch komme, zu schirmen, und endlich daß die Hb niemals offensive verwendet werden dürfen. 2. Die Mannschaft soll dem Commandantcn und den ber Orte und erstcrc dem kaiserlichen Commissär und den besagten Dcputirten eidlich Gehorsam ^luch soll der Cvmmandant in wichtigern den Schuz der Städte betreffenden Dingen den Rath „jH^"^Üichrn Abordnung einholen. 3. Die Bewohner der fraglichen Städte sollen ebenfalls schwören, ^ unternehmen oder unternehmen zu lassen, waS dem Vcrkommniß zwischen dem Kaiser und der »»d '"^)uft zuwider wäre. 4. Die eidgenössischen Völker geloben ihrerseits, nach erfolgtem Friedensschluß "^^uein Sold die von ihnen bcsezten Städte ohne Widerrede zu räumen. 5. Wie der König von u»Kr ^ ^sichert sein könne, daß aus dem Neutralismen Bezirk nichts Nachthciligcs gegen ihn werde werden, so erwarten die Eidgenossen von ihm die Erklärung, daß auch von seiner Armee nichts Husti ^ denselben versucht werde, ti. Sofern von den beiden Mächten nicht bis aus Neujahr die u»d 5 ö» diesem Sichcrhcitötractat erfolge, behalten sich die Eidgenossen behufs Wahrung der Ruhe des Vaterlandes und der Nachbarschaft die Berathung anderer Maßregeln vor. 7. Dieser weder der Erbvcrcinung mit dem HauS Oesterreich noch dem ewigen Frieden mit Frankreich ^sticht/ Verlangen näherer Erläuterung über diesen Vorschlag von Seite der beidseitigen ^c» ^einem Memorial vom 15. December denselben crwiedert, in den zu besczenden Städten so 20» kaiserliche Soldaten, in den geringer» aber vcrhältnißmäßig weniger verwendet werde», beruhigt sein könne, daß von diesen Pläzen auö ihm nichts ?tachthciligeS »verde zugefügt Ali, k)at man die Meinung, daß wenn z. B. 120» Mann in die Stadt Eonstanz verlegt werden, »ich; b,rsilbc» deutsche Soldaten sein dürfen. Lucern bringt noch in Anregung, sofern dieser Vorschlag ^btr werde, möge der Kaiser nach Inhalt der ersten Erbcinung von 1474 die fraglichen vffcnc Häuser der Eidgenossen erklären. Den zwei Dcputirten, welche sich auf zutreffenden Fall 246 Deceinber <688. sowohl nach Constanz als nach Rheinfcldcn zu begeben haben, wird auf Genehmigung der Obrigkeiten ^ in dreizehn Punkten bestehende Instruction crthcilt. «I. Es wird wohlmeinend erinnert, es soll die Rathl"'^ der Tagsazung wohl verschlossen werden, indem die fremden Minister öfter Sachen vernommen haben, sie incht hätten wissen sollen. Daher wird zur Instruction in den Abschied genommen, wie gegen „Schwätzer" verfahren werden soll. Die gegen Ende der Tagsazung einrükcndcn Gesandten von Sch'v" beucht"'- ihre Obern und die Landlcute haben die Vorschläge der lezten Tagsazung nicht angenommen, aber mtt eurem Volksaufbruch zur Verteidigung der Waldstädtc und der Stadt Constanz auf beliebe"" Capitulation einverstanden. Im Ucbrigcn wollen sie gern vernehmen, worin die Sachen sich halten werden Alles getreulich heimbringen. Es wird ihnen erwicdcrt, man habe dem kaiserlichen Minister von Ucbung Kcnntniß gegeben, daß ein fremder Fürst, welcher einen Volksausbruch begehre die Koste" außerordentlichen Tagsazung zu tragen habe, und daß die dicSfälligcn Anträge gemeinsam und nicht von "" Orten besonders berathcn werden sollen, f. Da der kaiserliche Minister die vorgefallenen TranSgrcss"""" der eidgenössischen in französischen Diensten stehenden Völker abermals gerügt und vorgebracht hat, gegenwärtig zwei eidgenössische Regimenter auf Rcichöbodcn bei Bonn liegen, wird der König von Fra durch ein eindringliches Schreiben ersucht, diese Truppen abzulösen, vom Rcichsbodcn zurükzuziehcn und zu sorgen, daß ähnliche Anlässe zu Beschwerden vermieden werden. Gleichzeitig wird den cidgenöss"^ Obersten durch Vermittlung ihrer Obrigkeiten befohlen, sich bei höchster Ungnade der TranSgrcssioiic" enthalten und, sofern ihnen solche zugcmuthet werden wollten, beim König Beschwerde zu führen, tk- ^ Orte außer Schwyz.) St. Gallen verlangt und erhält ein Jnterccssionöschrcibcn an den König von Fra"^ und an den Markgrafen von Eroißp zu Gunsten ihrer Bürger und Kaufleute Locher und Schcrcr Nähe von Lyon, denen thcils Waarcn, thcils Geld vcrarrcstirt worden seien, unter dein unrichtigen Vor""'^' als haben sie die königlichen Mandate über die Ausfuhr vcrlezt. Ein gleiches Begehren stellt Zürich Beeinträchtigung seiner mit Burrat oder Ercpon nach Frankreich handelnden Kauflcutc, jedoch nur cvc""' auf neu eintretende Fälle. I>. Die Gesandten des Kaisers und des Königs von Frankreich werden crfl' ' bei ihren Höfen auszuwirken, daß den Generalitäten, Intendanten und Befehlshabern der Befehl cm' werde, während dieses Krieges die eidgenössischen Handelsleute und Waarcn, sofern authentische Pä^ " Attcstationen vorgewiesen werden, ungehindert passircn zu lassen. Die Gesandten versprechen ihre dicöb' ' Verwendung. I. (Alle Orte.) In Bcrathung der Frage, wie die bisherigen und noch erlaufenden der ins Thurgau und nach Äugst verordneten Gesandten bezahlt werden sollen, möchten einige Orte vicb' ^ Appenzell, den zugewandten Orten und den deutschen und wälschen gemeinen Vogtcicn überbürden. ^ beantragt, jedem Gesandten für sich, Diener und Pferd täglich acht Gulden zu geben. Auch wird großen Kosten der Tagsazung hingewiesen, was Lucern mit der Bemerkung in den Abschied nimmt, cö seine Leute zu Äugst selbst. Schwyz erklärt, ohne Instruction zu sein, bezweifelt aber, daß seine Obcc"^, zu solchen Kosten verstehen oder sie seinen Untcrthancn werden aufbürden lassen. Nach seiner AnN^' ^ Freiherr von Landscc dieselben bezahlen, weil er sie veranlaßt habe. Dieser Gegenstand wird »»" zur Instruction in den Abschied genommen, wobei jedoch bemerkt wird, daß eö bisher allein um ^ des Vaterlandes zu thun gewesen sei. Diejenigen Orte, so sich in der lezten Tagsazung auf den ^ Noth zum thätlichcn Zuzug erklärt hatten, beharren dabei, desgleichen die Minderheit derselben b" frühem Erklärung. Schwyz bezieht sich auf sein früheres Schreiben an die Tagsazung. k. ^ alten Orte außer Schwyz.) Luccrn tadelt, daß die Mannschaft aus der Grafschaft Baden und dc» Deccinbcr 1688. 247 intern ohne Bcfchl der Mehrheit aufgcmahnt worden sei. Hierauf wird crwicdcrt, das Vorrükcn an die ^!V»ohhche Grenze sei von Niemand widersprochen worden; für die Anspielung der Mannschaft aus der ^llchaft B^cn aus den Fall der Noth hätten sich vier Orte und Niemand dagegen ausgesprochen, ^ichwohl soll dieser Vorfall dem Grundsaz der Mehrheit nicht präjudicircn. I. (Die VII das Thurgau ^Menden Orte.) Der Landvogt dcö Thurgauö berichtet, laut ihm vom Commandanten zu Eonstanz gc- ^chtcr Mitthciluilg haben die Franzosen die Stadt Villingcn angegriffen. ES wird ihm die Weisung sich genau zei erkundigen, wie stark die Franzosen bei Villingen seien und wohin sie sich wende». ^°sirn six den Rhciil anrükcn, solle er mit Zuziehung des LandöhauptmannS und der AmtSlcutc die ^"urtiercompagnicn auf die von den im Thurgau gewesenen Gesandten bezeichneten Posten an den verlegen und Niemand die Bctrctung des eidgenössischen Gebiets gestatten. Sollten die Franzosen Rheins gegen Eonstanz heranziehen, so habe er die Mannschaft in die nächsten Dörfer um z„ verlegen, aber nicht in diese Stadt einziehen zu lassen. Im Falle eines Angriffes gegen die jvllc er eilfertig Zürich davon in Kcnntniß sezcn, welches dann im Einvcrständniß mit den regierenden die weiter» Verfügungen treffen wird. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. vv», Bischof voil Basel verbündeten Orte.) Auf den Bericht des Bischofs von Basel A^ Dcccmbcr, daß der König von Frankreich während dieser Kriegszeit dem Biöthum Basel vollkommene Ali ^blesagt, jedoch die Dorfschaftcn dcö Amtcö BirScck außer Rheins davon ausgeschlossen habe, wird Well^ und mittelst eines Memorials an den französischen Gesandten zu Händen des Königs das Gesuch lc>,. ' ä"m Bisthum gehörige Gegend ebenfalls vor aller Beunruhigung und Eontribution, wie im u Krieg, frcizucrklärcn. 11. (S. u. Rhcinthal.) Man sehe auch I» der Abtheilung HerrschastSangelegenheiten: Einthal. Art. 237. Kirchliches, Glanbenssache», Geistilche. 144. Konferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Tagsaznng zu Bade»». NiMi, 7. bis 15». December. (27. November bis 5. Deccmbcr a. K.) Etaatsarchiu Zürich. All». Abschikdc Bd. N«, ü>I. 41». Miller nämlichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glaruö Johann Ehristoph ' ^ndammann. dcg Zürich spricht sich abermals für die Dcfcnsion der Stadt Konstanz und der Waldstädtc im Sinne u»b ^ugsazungsbeschlusses uuö; da aber von den die Grafschaft Baden regierenden Orten nur 3H- der ^ Thurgau regierenden nlir 2H- jenem Mehrheitsbeschlüsse zugestimmt haben, ist Zürich in cö möchten die Orte, welche zu jenem Beschlüsse nicht gestimmt haben, der Verlegung von ime Vogtcicn Hindernisse in den Weg legen, weshalb alle Vorsicht empfohlen wird. Bern 248 December lö88. glaubt aber, man müsse dieser Rüksichtcn ungeachtet sich für die äußerste Vcrthcidigung dieser Städte, ^ der Vormauern der Eidgenossenschaft, verwenden, I». Bern rügt, daß der Beschluß der lcztcn Tagsaü"^ wegen der TranSgressioncn der eidgenössischen in französischen Diensten stehenden Truppen nicht gehörig den Abschied aufgenommen und das einhellig beschlossene Schreiben an die betreffenden eidgenössischen Ober!»» und Hauptleute nicht erlassen worden sei. Es beantragt daher, daß diese Unterlassungen vor gemeiner Ves»^ angezogen und auf die Ausfertigung des fraglichen Schreibens gedrungen werde. Hierüber wird crkci»^ diese „Vcrstümplung" des Abschieds brantragtcrmasscn zu rügen und dem Herrn von Landscc unter ^ Hand einen Wink zu geben, daß er seine Beschwerde wegen der TranSgressioncn erneuere, da das ^ schlosscnc Schreiben nicht abgegangen sei. «-. Der verdiente französische Flüchtling, Herr de la ConA' wird von Bern abermals zu eurer Untcrstüzung empfohlen; die übrigen Orte nehmen den Gegenstand Instruction in den Abschied. <>. Es wird gut befunden, daß bei diesen KricgSzcitcn die allsällig »" ankommenden französischen Flüchtlinge über St. Gallen nach Lindau, Mcmmingcn und Augsburg gc»»»'" werden. «. Bern findet bedenklich, dem Wunsche Genfs um Erlaß cincö Dankschreibens an den König ^ Frankreich, wegen seines Entgegenkommens in Betreff der Einkünfte besagter Stadt im Paps de Gcx, ^ entsprechen, weil der König den evangelischen Orten hierüber niemals geschrieben habe und weil ein Dankschreiben ihn nur zu unbclicbigcn, Begehren veranlassen könnte. Indessen behält cS die Entschl»!»^ seiner Obern vor. t. Schaffhauscn eröffnet, daß ihm noch 328 picmontcsischc Thalleute über sein BelttD' hinaus auf dem Hals verbleiben, welche nicht nur den Spital, das Lazarcth und Waisenhaus, sonder» . daS EchüzcnhauS anfüllen. Im lcztcrn seien über 200 Personen zusammcnlogirt, so daß von da ^ anstckcndc Krankheiten zu besorgen seien. Es stellt daher das dringende Ansuchen, die übrigen Orte ^ ihm diese Last abnehmen, wobei cS sich anerbietet, diejenigen, welche die Waffen getragen haben, zu bc>>» ^ und dagegen andere abzuschieben. Zürich erklärt sich zur Annahme seines Betreffnisses bereit, wenn »uch übrigen Orte ein Gleiches thun; Bern verspricht nach vielen Instanzen die Sache ml rkt'sröiulum zu »^ und seine Entschließung Schaffhauscn mitzuthcilcn; Basel glaubt bei der lcztcn Bcrthcilung in Schafft seine Quote von diesen Leuten ganz erhalten zu haben; GlaruS und Appcnzell-Außcrrhoden entschuldigt» mit den bei der ersten Bcrthcilung angebrachten Gründen, desgleichen Biel, welches im Weitem die iss» wärtigc Fruchtthcucrung und den Umstand geltend macht, daß immer viele dieser Flüchtlinge durch ihre ^ ^ passircn und nicht ungctröstct entlassen werden. Eine Anregung, sich neuerdings beim Herzog von um die Freilassung der gefangenen Geistlichen zu verwenden, wird so lange als unzeitig erachtet, ^ ^ Thallcute auö dem Lande entfernt seien. Dagegen ist man einverstanden, daß ein solches Gesuch von Rathshcrr von Muralt von Zürich beim savopischcn Gesandten angebracht werde. Januar 1689. 249 145. Außerordentliche gemeiueidgeiwssische Tagsazung. Vaden. liitti», l7. bis :w. Januar. 2>an>s»rch>u Vucer». All». Adsch, Bd. I.xxv. kol. 9. Gesandte: Zürich. HanS Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern. > aus Dachsclhofcr, Vcnncr; Abraham Tillicr, Sckclincister. Lucern. Johann Rudolph Dürlcr und 'rclian Zurgilgcn, beide Schultheiß. U r i. Johann Karl Bcßlcr, Landammann und Panncrherr; Johann hü, Zeughcrr. Schwyz. Franz Betschart, Landammann; Jost Rudolph Rcding, Ritter, Statt- " llntcrwaldcn. Wolfgang Müller, Landammann ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, Land- »nd LandShanptmann nid dem Wald. Zug. Johann Jakob Brandenberg, Statthalter; Beat Martin llter, ^^ma»u Naumann, Sckelmcistcr; Christoph Andermatt, Sekrlmcistcr. GlaruS. Christoph Elmcr, Landammann; ^han» Ludwig Tschudi, Ritter, Statthalter. Basel. Emanucl Socin, Bürgermeister; Johann Balthasar steten Vorschlüge über die Neutralitat der eidgenössischen Nachbarschaft auö vielen Gründe» nicht Hardt, Drcicrhcrr. Freiburg. Tobiaö Gottrau, Schultheiß; Franz Salcr, Sckelmcistcr. Solothurn. ^'otor Bcscnval, Ritter, Schultheiß; Urö Suri, Venucr. Schaffhausen. Johann Kvnrad Neu- vou" ^"^ormristcr; Christoph Moßmann, Sckelmcistcr. Appenzell. Anton Marian Speck, Statthalter, ' ^""orrhodcn; Laurenz Tanner, Landamman», von Ausicrrhodcn. Abt von St. Gallen. Freiherr ^ " Thum, Ritter, Landhvfmcistcr. Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcr, Sckclmeistcr. Biel. ^'Uu Scholl, Bürgermeister; Benedikt Rvther, Stadtschrcibcr und dcS Raths, anirrl^' Kaiser laut dem den Stünden bereits mitgcthcilten Schreiben vom 90. Deccmbcr die ihm abrr^d" " können glaubte und im Weiter» auf die Eröffnungen seines Gesandten verweist, anderseits U'cilc ^ französische Gesandte noch nicht angelangt ist, wird die Bcrathung der Ncutralitütsfragc cinst- >>i A vertagt, bis auch die Entschließung des Königs von Frankreich vorliegt. I». Dem inzwischen h;.-. „ ^ oingctroffcncn französischen Gesandte» Amclot usird der Antrag gemacht, der vorliegenden dringenden ^adc>, übliche Bcwillkomnuing und Legitimation, statt in seiner Residenz in Solothurn, in f«»dc„ vorzunehmen, jedoch mit de» gleichen Ehrenbezeugungen, wie sie jeweilcn in Solothurn statt- svllc dem auSdrüklichcn Vorbehalt, daß dieser außerordentliche Act keinem Thcil prüjudicirlich sein iugnv ^ ^c», der Gesandte diesen Vorschlag angenommen, wird er von allen Abgeordneten der Xlll und l>e>viln"^" Orte j„ sei«xr Herberge besucht und von Bürgermeister Eschcr in einer verbindlichen Rede ^reditio welche von jenem eben so verbindlich crwicdcrt wird. Dabei wird jedem Ort ein königliches fondtr "Globen; da aber das übliche für den ganzen eidgenössischen Stand fehlt, so verspricht der Gebet ,v ^ ^ Hofe einzuholen und an Zürich zu übermitteln. «». Der französische Gesandte wird, wie es ^hcn Erscheinen vor der Tagsaznng jeweilcn üblich ist, von einem Gesandten jedes OrtcS in sch,c all v)Nung abgeholt und auf das RathhauS begleitet. Darauf eröffnet er, der König nühre noch immer ^'^katcn von Nimwcgcn und Rcgcnöburg bewiesenen friedliebenden Gesinnungen und ziehe den gkgx,, -^uzc» stets demjenigen seiner Krone vor. Hütte man zu Wien die feindseligen Gesinnungen ^ oankreich nur disstmulircn wollen, so würde man gesehen haben, wie Frankreich vom Kaiser und de» 92 250 Januar 1689. Gcncralstaatcn unerwartet überfallen worden wäre. Aber Dank der Offenkundigkeit dieser Verbindung Frankreich noch rechtzeitig die Waffen ergriffen und dann seinen Feinden so vorthcilhaftc Fricdcnsbcding»"^ vorschlagen können. Die getreue Beobachtung der BundcSpflichtcn von Seite der Eidgenossenschaft werte auch jezt sehr dazu beitragen, den Feinden Frankreichs friedliche Gedanken einzuflößen, so daß der geg"" wattigen kriegerischen Bewegung bald ein fester, immerwährender Frieden folgen dürfte. Wie sehr der Ke»>S den Wünschen der Eidgenossenschaft entgegenzukommen bereit sei, beweise seine Zustimmung zu den M schlügen über die Ncutralisirung der Stadt Konstanz, der vier Waldstüdtc und eines zweistündigen Bezirk des an die Eidgenossenschaft angrenzenden Reiches, so daß man von demselben mehr nicht wünschen kö>»"' Dieser Vortrag wird verbindlichst verdankt und zugleich die Versicherung crthcilt, die Eidgenossenschaft ihre Bundcöpflichtcn treu erfüllen. «I. Durch einen Ausschuß wird der französische Gesandte angefragt, messt" sich der König über die Vorschläge vom 13. Decembcr v. I. entschlossen habe. Derselbe crwicdcrt, der König sei für die gewünschte Neutralität stets geneigt und habe ihm zu dicöfälligcn Unterhandlungen Vollma-H' ertheilt. Sofern sich der Kaiser zu nichts verstehen wolle, so habe er auch Gewalt, mit der Eidgenosse»^ gesondert zu tractircn. Ucbcr lcztercS wird ihm aber crwiedcrt, die Eidgenossenschaft, als mit beiden Kr»»"' verbündet, könne nicht wohl in Scparattractatc eintreten, sondern müsse vielmehr wünschen, etwas best"' Mächten Beliebiges zu erzielen. Hierauf wird der kaiserliche Gesandte angefragt, ob er nach der Andc»»""' der früher eingegangenen Antwort des Kaisers etwas Weiteres vorzubringen habe. Darauf gibt derselbe ei» Memorial folgenden Inhaltes ein: Die Vorschläge der lcztcn Tägsazung können ohne Zustimmung der K»l fürstcn und RcichSständc nicht angenommen werden, weil sie namentlich auch der Kapitulation von ^ ganz zuwider seien. Sollte aber die Eidgenossenschaft auf denselben beharren, so werde sie der Kaistr "" verweilt dem römischen Reiche unterbreiten; sonst aber sei er, der Gesandte, bevollmächtigt, rüksichtlich ^ NcutralitätSgcschästcs auch andere Vorschläge anzuhören und auch selbst zu stellen und auf jeden Fall "» einen oder andern Tractat „anzustoßen". Auch über die verlangte Werbung sei er Weiteres anzurcgc» Fall und wünsche darüber mit einem besonder,, Ausschüsse in einer Konferenz zu verhandeln. De»' h'^ bezeichneten Ausschuß wurde dann eröffnet, er, der Gesandte, habe Gewalt, den Eidgenossen „einige ^ Pfändung des FrickthalS halber innert Rheins gelegen" auf Wicdcrlösung vorzuschlagen; ferner "habe cr Kapitulation für ein Regiment von 3000 Mann zur Vcrtheidigung der Erblande des Kaisers nachzus"^ In Ermangelung von Instructionen über den erstem Punkt spricht sich die Tagsazung eher für eine» des ganzen FrickthalS sammt Rhcinfeldcn und Laufcnburg mit Vorbehalt eines Lösungörechtcs a»S, welchen Vorschlag der Gesandte auf Ratification hin eingeht. In Betreff der Werbung verspricht cr c"" falls dem Wunsche um genaue Spccifieirung der Bedingungen nachzukommen. Von diesen Unterhandln"^ wird de», französischen Gesandten durch einen Ausschuß Kcnntniß gegeben; wegen des Kaufs des Flicks erhebt er nicht viele Einwendungen, gegen die nachgesuchte Werbung aber legt er ein Memorial ein, er den Eidgenossen vorstellt, daß sie dem Kaiser laut Erbcinung von 1511 weder wegen dieser, noch der crzhcrzoglichcn Würde thätliche Hilfe schuldig seien'; die Eidgenossen hätte» solche Gesuche namentlich in den Jahren 1604, 1609 und 1684 abgeschlagen und auch ihre Vorfahren hätte» den eines Fürstcn, „welcher allezeit seine Ansprachen an ihre Freiheit im Herzen behält", ausgewichen. wärtig können die Eidgenossen ohne Verlczung des Hauptpunktes des Bundes mit Frankreich, welch" Hilfeleistung an Feinde des Königs verbiete, dem Kaiser keine Regimenter liefern, indem diese >«" ^ Garnisonen in den Festungen ablösen sollte», um die ganze Macht des Kaisers gegen Frankreich ver»""'"' Januar 1689. 251 ^ können. Aus gleichen Gründen habe» sie auch 1673 den Holländern und 168-1 den Genuesen! die nachsuchte Werbung abgeschlagen, Frankreich erwarte daher, die Eidgenossenschaft werde ihren Verpflichtungen "uchkomnicn und keine ihrer Unabhängigkeit nachteilige Verbindung eingehen. In einem Gcgcnmemorial Unrd dem französischen Gesandten erwicdcrt, das Gesuch des Kaisers werde lediglich den Obrigkeiten hintcr- lacht werden; dagegen werde die Einrede, als habe die Eidgenossenschaft zur Gestaltung fraglicher Werbung "e Bcfugniß, wie schon öfter, widersprochen, indem das Bündniß mit Frankreich nur defensiv sei und es ^ Eidgenossen freistehe, auch mit andern Mächten solche Defrnsivtractatc einzugehen. Nachdem hierüber mit » beidseitigen Minister» wiederholt confcrirt worden war und die Gesandten keine Instruction haben, etwas ..schließe», werden folgende Punkte in den Abschied genommen: 1. Alle Orte geloben, das Vaterland schirmen zu helfen, und zwar diejenigen, welche daö Dcfensional noch in Kräften anerkennen '"ch Zuhält desselben, die übrigen laut den eidgenössischen Bünden, in der Weise, daß man nach den 1674 '1<>77 beiden Kronen gegenüber gemachten Erklärungen, daß man keinen Feind über eidgenössisches Gebiet ^ " lustc, viel weniger daselbst Posten zu fassen gestatten wolle. 2. Sollte sich eine Armee den eidgenössischen oder der Nachbarschaft innerhalb des Rheins nähern, so werde die Eidgenossenschaft mit crklcklichcr ^ an die Grenze ziehen, alles Unheil nach Kräften abwenden und erforderlichen Falls das Weitere bc- tatlis^, ^ —7 ' > ? ^— — —...... ^ ^ cylagcn, 3, Der PfandschaftS-, beziehungsweise Kaufsantrag um das Frickthal sammt dem Gesuch um die ^erbracht. Auch wird vom Gesandten die Genehmigung des Kaisers vorbehalten. 4. Die Ratificationen ^u»g von 3<)l)l) Mann wird nach den formulirtcn Entwürfen des kaiserlichen Gesandten den Obrigkeiten heri" ^ ben 1. März a. K, erklärt, indessen aber die eidgenössischen Wachen an der Grenze in bis- öer Weise fortgcsczt werden. 5. Der kaiserliche, sowie der französische Gesandte werden ersucht, bei ihren auszuwirken, daß von keinem Thcile gegen die eidgenössische Nachbarschaft innerhalb dieses Termins ^""^chcs unternommen werde. « . Auf den Bericht der eidgenössischen Officicrc und Gesandten in >vcc^' Franzosen seien im Begriff, am Grcnzachcrhorn oberhalb Basel auf Rcichsbodcn ein FortificationS- ^^""^'^gcn, wodurch der Paß dortscitö gesperrt würde, wird dem französischen Gesandten kräftig vor- ^ dieser Bau unterlassen werden möchte. Dieser übernimmt, dem König solches zu empfehlen, kci» Officicrcn und Gesandten wird auf ihr Wcisungöbcgehrcn vom 19. d. M. geschrieben, daß fern ahne Roth den Posten verlasse und wenn es geschehe, den Vorgcscztcn Anzeige mache; >Ulco ^ Soldaten, die detachirt werden, den Officicrcn, welche sie befehligen, unbedingt gehorchen übrjz weitere Anstände wegen Ungleichheit in der Besoldung und nochmalige Abfindung der d Afi ^^^^^'»sional in den Jahren 1681 und 1682 behufs Vcrthcidigung des Vaterlandes eine gewisse bllisicj' ^ Genehmigung der Obrigkeiten fcstgcfizt worden ist, wird angefragt, welche Orte jene Abschiede ^ Echwyz erklärt, diese Abschiede seien seines Ortcö nicht angenommen worden, »vorauf die älißc" "^treten, Uri, Untcrtvaldcn ob dem Wald, Zug und Glaruö nehmen diese Abschiede behufs Rük nächster Tagsazung uä rokoronäum. Dabei hat es die Meinung, daß die Ratification dcr- >>n "^bhaupt auf nächster Tagsazung von den betreffenden Orten eingebracht »verde. Den Landvögtcn siilc,, Baden und Rhcinthal wird befohlen, sich zutreffenden Falls rüksichtlich der Vcrthcidigung nach „ ^^'» ö» richten. Die an jenen Vvgtcicn nicht bethciligtcn Orte bcincrkcn darüber, »venu sie die- u'usfin vertheidigcn Helsen, sei es auch billig, daß auch die Ihrigen an den Grenzen von denselben Und w ^"gst beorderten Officicrc »verde man den Obrigkeiten berichten. Inzwischen sollen Officicrc u°», ^'^chaft bis zuin 1. März auf ihren Posten ausharren. I'. Da in Folge RüktrittcS mehrerer Orte 252 Januar 1689. vcrthcidigt werden. Dies findet man billig und auch den Bünden entsprechend, z>. Uebcr die Frage, wer die Kosten der Gesandtschaft in das Thurgau und nach Äugst zu tragen habe, wird von der Mchrh" befunden, die erstem seien von Thurgau selbst, die lcztcr» aber vom kaiserlichen Gesandten zu erstatte» Freiherr von Landscc nimmt dieses ml rekersnünm. Um in künftigen Fällen, wo solche Gesändtschaste» nöthig würden, wegen der Bezahlung keine Schwierigkeiten zu habe», wird auf nächste Tagsazung ml teronäum genommen, ob man nicht von gcsammtcm Stand und gemeinen Untcrthancn eine» dahcrigcn bilden und etwa an zwei bestimmten Orten niederlegen wolle. Schwyz hält sich diesen Bcrathuuge» ftt»' was von den übrigen Orten gerügt wird, weil es dadurch den Anschein gewinne, als wäre die Eidgcnosst» schaft nicht einig. I>. Da gegenwärtig keine fremde Armee an de» eigcnössischcn Grenzen liegt, befehlt man, die Hochwachcn und Feuerzeichen für einmal ausgehen zu lasse», jedoch Alles dazu in Bereitschaft t» halten, I 1- Wallis, welches bei Zürich das Gesuch gestellt hatte, zur Legitimation des neu ankomme»^ französische» Gesandten ebenfalls eingeladen zu werden, erhält von gesummtem eidgenössischem Stand in wort, daß wegen des eilfertigen Zusammentritts der Tagsazung und der Unmöglichkeit einer VerschiU'»^ dieser Curialicn zu wenig Zeit für eine Einladung geblieben sei; übrigens werde solches künftig, wie beobachtet werden. 2. Im Weiter» wird gutächtlich in den Abschied genommen, daß in wichtigen Vaterland' angclegenheitcn nach früherer Uebung auch Wallis und die III Bünde zur Tagsazung eingeladen, oder i>?»^ wenigstens die gcmcineidgcnössischcn Vcrhandlungsgcgcnständc mitgcthcilt werden. It. Französische Sold»^ hatten am 22. Dcccmbcr v. I. von WaldShut aus, wo sie eine Contribution eintreiben mußten, über ^ Rhein auf eine schweizerische Wache geschossen und zwei Soldaten verwundet, ohne daß vom Conunanda»^ zu Hüningen hicfür eine Satisfaclion erhältlich gemacht werden konnte. Hierüber beschwert sich ei» Aussät^ beim französischen Gesandten, welcher seine beste Verwendung hicfür verspricht. I. Auf abermaliges Gest derjenige» Interessenten, welche an Frankreich noch aus den Jahren 1635, 1636 und 1637 Anjpr''^ haben, wird dein französischen Gesandten wiederum ein Memorial überreicht, welches er beim König kräch» zu untcrstüzcn übernimmt. »». Es wird beschwerend berichtet, daß Churer Rcichsörtlin zu fünf Gr»>^ geschlagen werden, welche gar wenig Werth seien; ferner daß gewisse holländische Thalcr, welche in ci»b^ Orten für anderthalb gute Gulden, in andern für eine Krone cursircn, für Rcichsthalcr ausgegeben wollen. Dies wird in den Abschied genommen, um das Land vor Schaden zu bewahren. Uebcr ^ auf leztcr Tagsazung an die eidgenössischen Obersten in französischen Diensten erlassenen Schreiben wegen TranSgrcssionen antwortet General-Lieutenant Stuppa, es seien allerdings einige schweizerische Eoinpng"^ schirmswcise in'S Kölnische, wo aber kein Krieg gewesen sei, in Garnison gesandt worden; sobald aber . König vernommen habe, daß dies für eine Transgrcssion gehalten werde, habe er sie ablösen unv Französische zurükzichen lassen; auch er selbst werde darauf halten, daß solches künftig vermieden indem ihm daran gelegen sei, die Gnade seiner eidgenössischen Obern nicht zu verwirken. «». Eine sandtschaft von Rottweil, welche den Ehrengcsandtschaftcn in ihren Herbergen ein Memorial vorlegt ^ dasselbe mündlich untcrstüzt, beschwert sich, daß der König von Frankreich aus die Vorstellung der T"gt^^ gegen die vom Commandantcn in Frciburg von ihrer Stadt erhobenen Contribution noch keine ertheilt habe, waS einem zugewandten eidgenössischen und dadurch mit Frankreich mitvcrbündetcn Orte über um so auffallender sei. Da aber dieses Memorial nicht vor gemeiner Session eingelegt wird »üb ' ^ Zürich, wie andere Orte, nicht der Ansicht ist, daß Rottwcil neuerdings zu einem zugewandten ^ » Eidgenossenschaft angenommen worden sei, beschränkt man sich auf eine bloße Empfehlung beim fraiG'w Januar 1689, 253 ^sandten, welcher diesfalls seine Verwendung zusichert. Es wird auch der rottweilischc Abgeordnete, SindieuS eybkl, vom französischen Gesandten bei Anlaß der LegitimationSfricrlichkeit mit und neben den cidge- "^sischcn Gesandten zur Tafel geladen, i». Schwyz beantragt, wenn von einem Ort in der Session ein ^ ^ ^st^lr werde, solle derselbe in alle Abschiede gcsczt werden. Wird in den Abschied genommen. <>. Auf " Antrag von Schwyz wird neuerdings verabschiedet, wenn ein Franzose eine schweizerische Compagnic an ^>"gc, so soll ihr nicht gestattet sein, weder den Namen eines Schweizers, noch den schweizerischen °>Nt »clschlag zu gebrauchen. I«. (Die VIII alten Orte.) Die harten und thcilwcise drohenden Ein- ' ungen der sulzischcn und klcttgauischen Amtölentc beim Abt von Rheinau und dem Landvogt zu Baden l n die Postirnng eidgenössischer Wachen außerhalb der Rhcinbrüken bei Rheinau und Kaiscrstuhl werden bl rcmonstrirt, indem dies in KricgSzeiten jederzeit so geübt worden ist und diese Maßnahme nicht eine Mng fremder Jurisdiction, sondern den Schnz des Vaterlandes brzwckt, wovon man auch künftig nicht 'verde. (Die VII daö Thurgau regierenden Orte.) Dem Landvogt wird anheimgcstellt, bei ^ strenge» Winterszeit »nd da keine Armee an den Grenzen ist, die Grenzwachen zu vermindern und die ' Macht,, abzustellen. lieber seine Disposition soll er sich jedoch mit dem Abt von St. Gallen in'S Ein- )»>c» sczcn. Utbcr das WcisungSbcgchrcn dcS Landvogtcö, waS er ans General von Stadels Schreiben " Restitution ausgerissener Soldaten zu thnn habe, wird Mitthcilung der Entschließungen der Orte vor- <- (S. u. Freiümter.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. katholischen Orte.) Luccrn älißert die Bcsorgniß, cS möchte die gegenwärtige kriegerische Beile», ^ Europa einen allgemeinen RcligionSkricg zur Folge haben, wie bereits bei England der Anfang vttlr ' ^'vorauf auch die häufigen Confcrenzen der evangelischen Orte hindeuten, und wünscht, daß eine st»tcr6"^ Unterredung gepflogen werde, wie man sich zu verhalten habe. Man verspricht sich allseitig alle "hne Llufrcchthaltung des ivahrcn Glaubens. Dabei erklärt man sich aber einverstanden, daß >>vr, ^ nichtige Ursachen keine höhere Officicrc in die gemeinsamen Vogtcien gesandt werden, da man ^lw^ luvcrläßige katholische AmtSlcutc und Officicrc habe. DaS fernere Gutachten, es solle in v. ">>ch Wallis zu den Confcrcnzcn eingeladen werden, wird in den Abschied genommen, 'chrcsk/ "ut Spanien verbündeten Orte.) An den König von Spanien wird wegen Aufhebung des ^hlu ^ Dankschreiben erlassen und an den spanischen Gesandten das dringende Gesuch gestellt, daß die lv. ^d geleistet werden, indem man sonst dem Herrn Cassani die Rcsidentenstcllc abschlagen würde, ei», k'ir Maßregeln gegen Mailand wegen der Zoll- und andern Beschwerden zu ergreifen seien, ob ""dhchaft, oder ein NcchtSvorschlag, tvird in den Abschied genommen, x (Die mit dem Bischof l>v» verbündeten Orte.) Der bischof-basclschc Rath, Schultheiß Kaspar Ludwig Schnorf, Ritter, >»>,»^ ^strt Beschwerde, daß die biröcckischcn Dörfer außer Rheins von Seite der Franzosen noch ^stchtc"'" ^"ributivncn angesucht tverden und dem Domstift, ungeachtet der früher» Gesuche, von seinen ^sttcls, .'" ^^aß nichts verabfolgt werden wolle. Diese Beschwerden werden dem französischen Gesandten stlbx . Deputation der verbündete» Orte und auf Grund eincö Memorials vorgetragen, worauf dcr- Ech kräftige Verwendung verspricht. z. (Alle katholischen Orte.) Auf den Bericht ^ daß sich immer noch Waldenscr in den Orten der andern Religion hin und wieder zerstreut 254 Januar 1689. aufhalten, so unter anderm auch in ihrer Nachbarschaft unweit Schindellegi, wird beschlossen, mit den cvan gelischcn Ehrcngesandten ernstlich zu reden, daß diese Leute, wie schon mehrere Mal verabschiedet worden, aus dem Lande geschafft werden. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Ztogtci Freiämter. t. Art. 220. Stifte n. Klöster (Hitzkirch). Vier ennetb. Vogt, überh. v. Art. 03. Anstände mit Mailand. 14«. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen nnd Biel anläßlich der Tagsazung zn Baden. Uitttt, l». bis 2». Januar. «»»«»»sarchiv Tchastgausen. Abschiede. Gesandte: Die nämlichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Johann Christ Eimer, Landammann. ». Die Stände, die sich früher der Waldstädte und Constanz halber zu wirklichem Zuzug und Sä)'" erklärt hatten, bestätigen diese Zusage, worin auch die Erhaltung dcö Rheinstromö von Basel bis »ach bündcn inbegriffen ist, nochmals einstimmig. Sofern aber die Neutralität nicht dem lcztcn Abschiede Baden gemäß erlangt werden kann und der Kaiser, wie zu vcrmuthen steht, sich darauf nicht einlassen ' soll alsdann von den katholischen Orten, die allerlei Reden von Verpfändung, Verkauf oder gcwaltst' Wegnahme dieser Orte fallen lassen, in Erfahrung gebracht werden, was sie für Vorschläge zu machen ha^ Da inzwischen die Verweigerung der Neutralisirung der Waldstädtc von Seite des Kaisers durch seinen ^ sandten mündlich und schriftlich angezeigt worden ist, wie der gemeine Abschied deS mchrcrn ausführt, ^ die vorgeschlagene Verpfändung oder der Verkauf des Frickthals der evangelischen Konferenz nach Säst'"' ^ Tagsazung noch Stoff zu ernstem Nachdenken. Eine Meinung ist gegen diesen Vorschlag, durch den ">" ^ katholische Partei verstärkt würde; da zudem auch die Stadt Rhcinfcldcn von diesem Pfand oder ^ geschlossen wäre, käme man nie zu einer vollkommenen Sicherheit, sondern stünde in stetem Allan», andere Ansicht will diesen Vorschlag nicht außer Acht lassen; daS Frickthal werde vermöge seiner ist' ^ Lage wenig zur Stärkung der Katholischen beitragen können und dann könnte man bei einem K»"t ^ fcstsezen, daß cS in einem allfälligcn Kriege unter den Eidgenossen selbst neutral bleibe. I». Geist" ^ Gesuch der Stadt Rottweil, daß sie wieder in den eidgenössischen Bund aufgenommen werden möchte, ^ Zürich verschiedene erhebliche Bedenken geltend, und bringt dafür einige Auszüge aus den Abschieds ^ Mai und September 1632, aus dem Abschied von Baden vom 15. Deccmber 1649 und März Verlesung, so daß die Konferenz in Erwägung all der vorgebrachten Gründe beschließt, weil die Stadt > ^ weil sich selbst des Bundes verlustig gemacht habe, so solle sie nun dabei verbleiben. Wenn ihr Schreiben oder andern guten Diensten etwas Freundschaft erwiesen werden kann, werden sich die cvanistt" ^ Orte in allen Vorfallenhcitcn hierzu gauz geneigt finden lassen. <-. Da der französische Intendant, la Grange, den Waldenscrn aus Picmont den Paß über den Rhein hinab nach Holland und Brand"' Januar 168g, 255 ^schlagen hat, wird der französische Botschafter hierfür angegangen, da diese Leute ans den kommenden ' uhling fortgeschafft werden müssen. Zürich berichtet, Graf von Govonc habe ans die abermalige Vcr- ^ndung des Rathshcrrn Mnralt von Zürich die Zusicherung gegeben, die Freilassung der noch gefangen ^altmm picmontesichcn Kirchendiener möglichst zu befürworten. «I. Zürich macht den Borschlag, ob bei , ^ ^iegcrischcn Verwüstung der benachbarten Lande, dcö BrodkastcnS der Eidgenossenschaft und bei den ^ Zeiten darob nicht Vorstellungen, namentlich an den französischen Botschafter Amelot zu ^ daniit diesem drohenden Nothstand gesteuert werde. Man findet aber, dadurch sei wenig Anderes als daß die eigene Schwachheit aufgcdckt würde, und daß cö besser sei, den Gesandten beider gelegentlich und gesprächsweise hiervon Kcnntniß zu geben. «. (Die V evangelischen Städte.) ^»imcrrath Ludwig Michael Hirschmann stellt im Namen des Herzogs von Würtrmberg das Ansuchen um von IW,<><)<> Thalcrn für das durch den plözlichc» Einfall der Franzosen erbärmlich verheerte ^ ""f das Acußcrste erschöpfte Land, um mit dieser Summe nicht nur dir hinweggcführtcn Geiseln vo>, ^"dern auch dem Lande selbst wieder aufzuhelfen; ganz besonders aber auch, um der Bcsazung ' Hvhentwiel den seit mchrcrn Monaten rükständigcn Sold zu entrichten. Zur Sicherheit für das An- Ao>/ Herzog bereit, mehrere nahe gelegene Gefälle und Einkünfte, wie in Pfullrndorf, Hrigrrloch, ^ ^ verpfänden. Die Confcrcnz findet die Gewährung eines so namhaften Anleihens, so unsichcrn und klemmen Zeiten für nicht unbedenklich und auch die Versicherung durch die an- neu keineswegs befriedigend) anderseits fällt aber auch die getreue Nachbarschaft seit dem ^ pr crkricg in Betracht und daß Würtcmbcrg der einzige protestantische Staat, an dem die evangelischen Nothfall einen Rükcn hätten, und bcincbcnS die Kornkammer der Eidgenossenschaft ist. In den Umstände glaubt man, eS sei nicht am Plazc, das ganze Anleihen einfach abzuschlagen, Behauptung der Beste Hohentwiel eine crklcklichc Summe unter irgend cinein Privat- c,„s. ^Ke>chossm werden. Da einige Orte ohne Instruktion sind und nur Basel sich der Sache ganz «bes. das Gesuch in den Abschied genommen. (Die V evangelischen Städte.) Auf vir ^'»pfchlnng von Bern wird dem Herrn de la Conchc, der ehedem einen sonderbaren Eifer für ^ ^ Freiheiten der rcformirtcn Kirche im Dclphinat bewiesen hatte lind im Jahr IK83 von ^btl, -ausgeschlossen wurde, ein für alle Mal eine Beisteuer von 2t>l> Thalern nach der fünfstädtischen ^willigt, »x. Das Gesuch um eine Beisteuer an die Gemeinde der französischen Reformirten in ^ofür 2t)t) Thalcr beantragt werden, wird uä rokervnüum genommen. I». (Die IV Städte.) ^str Hypothek cingcseztcn kurpfälzischcn Kleinodien erscheint auf Gefallen der Obrigkeiten daö ^c»> ""kcr die bcthciligtcn Städte zu vcrthcilen oder zu verganten, da dermalen keine Aussicht zu "csainmtvcrkauf vorhanden ist. Februar 1K89. 147. Außerordentliche qemeineidgenössische Tasisaztinc;. Zug. l, l«. u. ltt. Februar. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. I.XXV, kol. «4. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bcr^ NiklauS Dachselhofer, Bcnncr; Abraham Tillier, Sekelmcistcr. Lnccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Sch'^ heiß; Jost von Flcckcnstcin, des Raths. Uri. Johann Karl Bcßler, Landammann und Panucrh^' Johann Martin Schmid, Zeugherr. S ch w Y z. Franz Betschart, Landannnann; Jost Rlidolph Rcding Bibcrcgg, Ritter, Statthalter. Untcrwalden. Wolfgang Müller, Landannnann ob dem Wald; Ioh^ Ludwig Lussi, Landannnann nid dem Wald. Z u g. Beat Jakob Zurlaubcn, Ritter, Ammann; Jo^' Jakob Brandenberg, Statthalter; Oswald Kolin, Sckclmcistcr; ferner die alt-Ammänner Johait» Ilajp Euster, Karl Hegglin, Franz Kreuel, alt-Landvogt. Glarnö. Christoph Elmcr, Landannnann; Jo^'" Ludwig Tschudi, Ritter, Statthalter. Basel. Christoph Bnrkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Johann Balth^'' Burkhardt, Drcicrhcrr. Freiburg. Tobias Gottrau, Schultheiß; Franz Salcr, Sekclmeistcr. Soloth"^' Johann Victor Bescnval, Ritter, Schultheiß; UrS Suri, Venncr.^ Schaffhauscn. Johann Konrav komm, Bürgermeister; Christoph Moßmann, Sckclmcistcr. Appenzell. Anton Marian Speck, Statth^ von Jnncrrhodcn; Laurenz Tanner, Landannnann, von Außcrrhodc». Abt von St. Gallen. Fidcl ^ Thurn, Ritter, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Heinrich Hilter, Bürgermeister; Tobias Schobt Sckclmcister. . ». Da nach Berichten von Basel der Bau des FortificationöwcrkcS am Grcnzachcrhorn badischen Tagsazung sogar an Sonn- und Feiertagen und zur Tag- und Nachtzeit fortgcsezt und "s^ lcztcrn Tagen damit eingehalten worden ist, wie der französische Gesandte und Herr Puysicux, Com»»»'' ^ von Hüningcn, unterm 15. und 8. Februar berichtet haben, so wurde diese Tagsazung veranstaltet u»d ^ in Zug, damit in Abwesenheit der fremden Minister über diese Angelegenheit „desto gefreiter und ^ hindcrter" verhandelt werden könne. Obschon der begonnene Bau nicht besonders bedeutend ist n»v ^ Frankreich damit entschuldigt werden will, man beabsichtige nur die zu Grenzach gehauenen Steine schiffen zu können, so darf sich die Eidgenossenschaft damit keineswegs beruhigen; denn es ist noch in Gedüchtniß, wie klein die Herren Franzosen der Eidgenossenschaft den begonnenen Festungsbau in vorgebildet hatten, der aber schließlich doch zu einer solchen Hauptfcstung erwachsen ist. Wenn al'tl ^ dem wandelbaren Glük der Waffen der Kaiser diesen neuen befestigten Plaz einnehmen sollte und ^ ^ Bau auf seinem Rcichsbodcn, wo ihn die Franzosen angefangen, fortsczen wollte, wer könnte ih" ' , hindern, wenn man zuvor den Franzosen durch die Finger gesehen Hütte? Daher wird in Folge cinstu" Beschlusses mit Schreiben vom 19. Februar an den französischen Gesandten das abermalige Begehre» ö daß der Bau am Grcnzachcrhorn nicht nur eingestellt, sondern ganz beseitigt werde und davon Commandantcn von Hüningen Mittheilung gemacht; gleichzeitig wird neuerdings wegen dcö bei auf die eidgenössischen Truppen verübten Angriffs Genugthuung verlangt. Auf den Fall, daß ^ ^ Schreiben des französischen Gesandten täglich erwartete Antwort des Königs den Fordcrungcu ^ Januar 1689. 257 '^UAnschaft nicht entsprechen sollte, werden verschiedene ernstliche Mittel ans die Bahn gebracht, aber aus ^>slm Ursachen nicht in den Abschied gcsczt, sondern der Berichterstattung der Gesandten an ihre Obrigkeiten "'"ssen, damit diese ans die nächst bevorstehende allgemeine Tagsazung in Baden ihre Reflexionen machen i». Der Bericht Zürichs, daß die in Bünden neugcprägten ganzen und Vicrtclö-RcichSguldcn zn geringhaltig seien, wird zur Warnung in den Abschied genommen, v. Die Gesandten der Stadt ^ ' wallen beschweren sich, daß ihre Kaufleutc in lcztcr Zeit durch Steigerung der Zolle in de» vordcr- rnchjsch^ Landen sehr beeinträchtigt werden, ohne daß man den Grund dieser Neuerung kenne. Eine suche Rcclamation bei den kaiserlichen Ministcrn sei unbeantwortet geblieben. So viel man aber vcr- "U'gc, rühre dieses unfreundliche Verfahren daher, weil der Gesandte der Stadt mit andern Orten auf vvrleztcr Tagsazung in Baden, nicht z» thätlichcr Hilfe habe verstehen »vollen, waS aber der un>mg nicht zuwider sei, und überdies haben sie ihre Völker an die Grenze gcschikt. Ans ihr Begehren chi 'r^"en Jntcrccssionöschrribcn an den Herzog von Lothringen oder an den Freiherr» von Landscc von Zugesichert, zuvor soll aber die eigentliche Ursache dieses Vorgehens in Erfahrung gebracht werden, ^jcm Anlaß auch berichtet der Gesandte des AbtcS voir St. Gallen, als bei der Jahrrcchnung von auf iciucu Antrag die von MarguiS von Marl») beanspruchten ungewöhnlichen Empfangöchrcn ver- siint"^ ^d>cn waren, sei von Herrn March eine Deputation an Abt und Eapitcl abgeordnet worden, nm banden wurde, seien darauf ohne Angabc weiterer Gründe dem Gotteshaus St. Gallen alle vom ^ drö LandhofmcistcrS, Fcrnhaltung von den eidgenössischen Versammlungen zu erwirken. Da dieses nicht sslg azöj daher "ü'sijche,, hcrflicßcnden Beneficicn entzogen und seither nicht wieder eingeräumt worden. Er bitte ^ auf den Fall, daß der Abt solches verlangen würde, um eidgenössische Untcrstüzung, die ihm auch cin- ""3 Zugesichert wurde, v—l. (S. u. d. Vogtcicn.) Man sehe a»ch in dem Abschnitte Hrrrschastdangelegrnhcitcn: Hy ^^^ast Thurga». It. Art. I!>V. Juriadictio»«- u. HvhheitSrechte. bir»iia ^suinthal. sx. Art. 127. Verhält», z. sttraf v. Hohcnems. ^ ^a^ans. I,. Art. 27». Stifte ». Klöster (PsäftrS). I. Art. Z»t. Locale- (Weißtannen), ^ür ^^>»ter. I. Art. l>2. Verwaltung Im Allgemeinen. ^°Stei ^"stt. überh. I'. Art. tSZ. Niederlassung, Vicinat n. s. w. «. Art. 2S5. Geistl., Pfrunds., Immunität. Konferenz der V evimgelischen Städte während der Taflsazunq zu lltti'.I, im Februar. Ttaatdarchiv Zürich. ANq. Abschiede Bd. 67, kol. SO. ^^audtcn: Die gleichen wie auf der Tagsazung. ^chuii Bericht hat, der untcritonnnene Fcstungöbau am Grcnzachcrhorn sei ungeachtet der Vcr- dqß ^ französischen Gesandten bis auf die jüngste Zeit sortgcsczt worden, und keine Gewähr da ist, °l>crr ^Z^'^ -^agc gemachten Unterbruch ernstlich gemeint sei, von jenem Punkt aus aber die bübung Basels in einer Weise beherrscht werden könnte, daß diese Stadt dadurch gleichsam vom 33 258 März ». April 168». eidgenössischen Körper abgeschnitten würde, so findet inan durchaus »öthig, auf die Schleifung dieses gefährlich" Werkes zu dringen. Zu diesem Bchufc soll man sich in gemeiner Session auch mit den katholischen über die zu ergreifenden Mittel verständigen, I». Zürich thcilt einen sehr günstigen Bericht dcS pic»»'"' tesischcn Predigers Bayle, datirt von Stendal den 28. Dcccmbcr v. I., mit und zwar zu dem Zweke, derselbe den in der Eidgenossenschaft sich aufhaltenden Piemontcscn mitgcthcilt und diese dadurch zur Ai»"" in's Brandcnburgischc bestimmt werden, < - Wie Zürich eröffnet, ist von Schaffhauscn der Bericht c»> gegangen, es seien die französischen Flüchtlinge auf ihrer Reise nach Ulm von den kaiserlichen Soldaten gehalten, geplündert und überdies mißhandelt worden, Schaffhauscn habe hierauf beim kaiserlichen M>n>!^ Beschwerde geführt und das Begehren gestellt, daß dem Militärkommando die Weisung crtheilt »verde, Leute künftig frei passiren zu lassen. Zu besserer Legitimation der Reisenden werde Schaffhauscn jcdc» einer nach gleichlautendem Formular abgefaßten Empfehlung versehen. Bei diesen Veranstaltungen läßt cS bewenden. «I. Ein Antrag, beim Herzog von Savvycn nochmals für die Loslassung der gesaugt piemontcsischcn Kirchendiener zu intcrccdircn, wird verworfen und beschlossen, gemäß dem jüngsten Abjä)^ von Baden die Wirkung der vom französischen Gesandten versprochenen Empfehlung zu Gunsten dcr ^ fangcncn abzuwarten. <>. Zürich wünscht rüksichtlich dcS vom Administrator von Würtcmbcrg begehrte» ^ leihenö die Gesinnungen dcr übrigen evangelischen Städte zu vernehmen, indem es sich zugleich in Bct»' des dahcrigen Nuzens für die evangelischen Orte für dieses Anleihen bereit erklärt. Nach einigen Bcdc»^ spricht sich Bern für eine Bcthciligung mit U>,Wl) RcichSthalcrn aus, sofern auch die übrigen Ortc crirriren. Schaffharlscn rmd St. Gallen, weil ohne Instruction, nehmen den Gegenstand ml rolvrcmü»»'' 14». Außerordentliche gemeineidgenössische Tasssazuiiss. Baden, ltttti», Ui. März bis 7. April. S<«a,«archiv Luccr». Mg, Absch, Bd. I.XXV, k»>, 70, Gesandte: Zürich, Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern, Dachsclhofcr, Vcnncr; Abraham Tillicr, Sckclmcistcr. Lucern. Johann Rudolph Dürlcr, Jost von Fleckcnstcin, dcö Raths. Uri. Johann Karl Bcßler, Landammann und Panncrhcrr; . Martin Schmid, Zeughcrr, Schwyz. Franz Bctschart, Landammann; Jost Rudolph Rcding.von Ritter, Statthalter. Unterwaldcn. Wolfgang Müller, Landammann ob dem Wald; Johan» '^ „ Lussi, Landammann nid dem Wald. Zug, Johann Jakob Brandenberg, Statthalter; Landvogt Weber, dcö Raths. Glaruö, Johann Christoph Elmer, Landammann; Johann Ludwig Tschubi, ' ' Statthalter, Basel. Emanuel Socin, Bürgermeister; Johann Balthasar Burkhardt, Drcicrhcrr. 8^',,..^ Tobias Gottrau, Schultheiß; Franz Salcr, Sckclmcistcr, Solothurn. Johann Victor Bescnval, ' . Schultheiß; Urs Suri, Vcnncr. SchUffhausen, Johann Konrad Neukomm, Bürgermeister; Mvßmann, Sckclmcister. Appenzell. Konrad Fäßlcr, Ritter, Landammann, von Jnnerrhodcn; Tanner, Landammann, von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Fidel von Thür», Ritter, mcistcr. Stadt St. Gallen. Tobias Schobinger, Sckclmcistcr. Biel. Abraham Scholl, BurgU"^ März », April 1«>8!1. 259 » Für dm durch ri« Augenleiden behinderten Laildschreiber führt dessen Sch»vager, Franz Michael er von Schivyz, gnvcscner Untcrschreiber zu Baden, >uit Bctvilligung der Orte das Protokolle I». Es ^9vci Schreibe» dcö kaiserlichen Ministers vorgelegt. Iu dcm riuru berichtet derselbe, daß die kaiserliche lchlicßung, obschvu sie vom Herzog vo» Lothringen iu Innsbruck nrgirt worden, noch nicht eingegangen aber stündlich erwartet werde; jedenfalls »verde er wahrend der Tagsazung in Baden selbst erscheinen; ^ andern verdankt er die Mitthcilung Zürichs über die feindlichen Vorfülle zwischen dem Commandantcn ^'^^lden und dem Commandantcn zu Hüningcn, darin bestehend, daß auf die Stcinfuhrlcntc am "iachcrhorn einige Schüsse gefalle» seien. Dabei wird aber auch die dicsfülligc Mitwirkung der Eid- He», " »lit dein Beifügen, dieser auf ihr Begehren verlangte Waffenstillstand schmekc nach einer raluät, zu der sich der Kaiser nimmermehr verstehen könne. Die unter beiden Commandanten inzwischen ke», Abrede, ohne besonder» Befehl und daherigc Voranzeige keine Feindseligkeiten mehr auszuüben, Par"^ ^ tagsazung zwar seltsam vor, allein sie »vi» sich dieser Sache nicht beladen, sondern sie unter den >vcrd^" ausmachen lassen; übrigens Hütte diese Angelegenheit von Seite Rheinfeldens wohl vermieden ^lstcs' MmdriS.) «I u. O. (S, u. LauiS.) I. (Alle Orte.) Die Anzeige des Dom- ^^"stanz von dcm Tode des Bischofs Franz Johann wird mit einen, herzlichen Beileidsschreiben kr Luecrn rügt, daß in Constanz kürzlich allerlei Acten, Rathschlüge, Schlüsse und „Repliqncn" !lc»'in Tagsazungcn im Druk erschienen seien, »vas nicht nur unanstündig, sondern für die Eid- Ü^radrzu bedenklich erscheine. Es wird daher mit dcm kaiserlichen Minister darüber Rüksprachc crklürt, es sei dies ohne seine Veranlassung geschehen und »verde er dafür sorgen, daß ^ unterbleibe. Der französische Gesandte zühlt in seinem am 18. Mürz gehaltenen Vortrage hcil'c Angelegenheiten auf, in denen der König der Eidgenossenschaft auf ihre Begehren entsprochen ^»chts^ "ugesttrbtc Ncutralitüt sei nur durch den Abschlag des Kaisers verhindert worden; der nach- djx ^^villigung der von» Kaiser ancrbotencn Vcrpfündung oder küuflichen Abtretung des FrickthalcS an König ebenfalls seine Zustimmung crthcilt, sofern auch Rhcinfclden darin I» ü'erdc; desgleichen habe er die Einstellung der FortifieationSwcrkc am Grcnzachcrhoru angeordnet. ^ bcrcittvilligen EntgegenkonuncnS »verde» die Eidgenossen zwischen dem so verschiedenen g>ltc„ ^ Königs und des Kaisers wohl unterscheiden und gegen den erster» in ihren gegeinvürtigrn ^ssai,^ verbleiben und dadurch de» Krieg von ihren Grenzen zu cntfcrnru bedacht sein. Er, der ke ""^bietc ihnen in allen Vorfallenhciten seine bcrcitwilligr Untcrstüzung. In dieser Eröffnung fiel Ztistj, ' würc cidgcnössischcrscitS zu dcm Pfandschafts oder KaufStraetat betreffend dcS FrickthalS die Königs verlangt worden, sehr auf, weswegen die Tagsazung in ihrer schriftlichen Er- ^üll», ^ Vcrdankung dcS EntgegenkonuncnS des Königs und Versicherung bnndcSgcnössischcr Pflicht- ^>sti»„„,^ denselben auödrüklich bemerkt, daß man sich nicht erinnere, beim König die fragliche cj„ ^ "'^)ßrsucht zu haben, solches auch für einen souvcrünen Stand nicht nöthig finde. I. Basel Cvnnnandantcn von Hüningci» ztlgckommcneS Schreiben abschriftlich mit. Laut dcmsclbcn Wluischc der Eidgeuosscu die Feindseligkeiten nicht nur bis Ende Mürz, sondern bis zum ^"»chcllt bleiben. It. (Die XII die cnnctbirgischen Vvgteicn regierenden Orte.) Auf den Antrag l?l»c ^ ^ König von Spanien wegen Ablebens der Königin ein Condolrnzschrcibcn erlassen. Ortc.) Ans eine abermalige dringende Eingabe der an den Soldrükstüuden von 1635, ^37 Bcthciligtcn faßt dir Tagsazung ein neues Memorial ab, das dem französischen Gesandten 260 März u, April 1689, durch cinc Commission mit mündlicher Empfehlung zu Händen des Königs überreicht wird. In deinM» beruft man sich namentlich auf ein von Luccrn vorgelegtes Schreiben Ludwig XIII.. worin die Bezahlt aller alten und neuen Ansprachen zugesichert worden war, Der Bischof von Basel erneuert durch Abordnung sein Gesuch um Verwendung beim französischen Gesandten, daß seine Angehörigen dieSscitS jenseits des Rheins von den französischen Kontributionen befreit werden. Ein gleiches Gesuch war ft>»" Zeit auch in Betreff der dem Stifte St. Gallen gehörige» Herrschaft Ebringen dem französischen Gesa»»»" zu Händen des Königs empfohlen worden; Baron von Thür» wünscht daher, cS möchte bei Anlaß Verrichtung zu Gunsten des Bischofs von Basel über den Erfolg dieses Auftrages nachgefragt werde», einer darüber durch einen Ehrcnausschuß mit dem französischen Gesandten gehaltenen Besprechung wird lcztcrn geäußert, die bischöflichen Lande diesseits des Rheins sollen mit Contributioncn verschont werden; aber, was jenseits des Rheins liege, dem Reich eontribuire, sei es billig, daß sie zu Gunsten des Kö»^ der jczt dort gebiete, veranlagt werden. Landhofmcister von Thum gibt darauf allerdings zu, daß Ebri»^ als ein Rittergut dem Ritterstand incorporirt sei, allein gleichwohl sei es als Bcsizthum eines Verbünd" des Königs in frühern Kriegen mit dergleichen'Kricgöbcschwerden verschont worden; zudem verlange Fr^ reich nun weit größere Contributioncn, als dies im Allgemeinen von Seite des Reiches geschehe, daher diese Herrschaft von dieser Last nicht ganz gclcdigt werden könne, soll man doch bei dem stanze» Gesandten gelegentlich dahin wirken, daß diese Lasten auf ein bescheidenes Maß hcrabgcsczt werden, ^ dieselbe nicht gar in den Sumpf des äußerste» Verderbens versinken müsse. Man sagt dies auf de» "> Anlaß zu. Hierauf wird den Abgeordneten des Bischofs empfohlen, sich zu erkundigen, wie diese Orte Rheins im lcztcn Krieg gehalten worden seien. Schließlich stellt diese Abordnung vor der Scssie» Gesuch, es möchte von dem eidgenössischen Stand dahin gewirkt werden, daß alle Angehörigen dcS Bisß»'^ .verde» Diesem Gesuche wird mittelst eines an die beidseitigen Minister gerichteten Memorials vom 24, Ma" '' wie im lcztcn Krieg, mit allen Feindseligkeiten und Beschwerden von beiden Mächten verschont sprechen. Zürich beschwert sich, daß die aus dem Reich in die Eidgenossenschaft geführten Waarc» irid" altes Herkommen, die Erbvcrcinigung und den Zollvcrtrag von 1654, mit höher» Zöllen belegt ei»" Räch dem Berichte des Gesandten der Stadt St, Gallen ist seinen Obern das Nämliche begegw", wieder rükgängig gemacht worden. Diese Beschwerde von Zürich wird dem kaiserlichen Minister i» ^ ^ Confcrcnz eröffnet, worauf derselbe die Zusicherung crtheilt, sich für entsprechende Abhilfe zu ver»"^ «». Auf den Bericht Zürichs, daß von Seite des Reichs der freie Früchtcnkauf gesperrt werden ^ daß der Herzog von Lothringen auf dahcrige Vorstellung, crwicdcrt habe, man werde den Eidgeinffft» willig abfolgcn lassen, was jeder nach authentischen Attcstationcn zu seinem Hausgebräuche bedürft, ^ gutbefundcn, darüber mit dem kaiserlichen Minister zu rcdcu. Dieser crtheilt dann die Zusicherung, ^ ^ freie Kauf nicht solle gesperrt werden, >». Luccrn bringt in Anregung, laut frühen» Versprechen grlischcn Orte hätten die rcformirtcn Flüchtlinge Anfangs dieses Monats die Eidgenossenschaft verlasse» " unzweifelhaft seien diese Leute bei den thcucrn Zeiten den Evangelischen nicht minder übcrlästig katholischen Orten, die zudem von daher Vcrwiklungcn mit Frankreich und Savoycn befürchten. ^js, gclischcn Orte crwiedcrn, daö unlustigc unrcisbarc Wetter habe die Abreise verzögert; innerhalb hl» werden aber alle diese Flüchtlinge das Land verlassen. «>. (S. u, Frciämtcr.) i. Die beide» Officicrc in Äugst erstatten Bericht und begehren auch zwei katholische Officicrc zu sich, Ihre wird verdankt und werden sie zun Auöharrung ersucht, mit dem Versprechen, ihnen die Entschließ""^ März », April 1V89. 261 '"dm kriegführenden Mächte, sobald sie eingehe, mitzuthcilcn. Schwyz und katholisch GlaruS können sich ^"üi, weil Instruktion, nicht verstehen. (S. u. Baden.) <. (S. u. SarganS.) ». (Alle an- ^Imdm Orte.) Der kaiserliche Minister äußert den Wunsch, dir Orte insgemein mochten wegen der Aschen ausreißenden Soldaten, und Luccrn, Uri und Schwyz auch noch wegen des JurisdictionsstrciteS ^ de», Bodensee genügende Instructionen einholen, damit lcztcreS endlich erledigt werden könne. In Betreff "stcrn Punktes lassen cS dir Orte bei ihren dem Landvogt im Thurgau übcrschiktcn Ortsstiminen ">den; sil Betreff dcö zweiten begehren die drei genannten Orte Abschriften des lcztcn Vergleichs zu ^'"dm jhrcr Obern, v. Auf die Beschwerde des kaiserlichen Ministers, der Landvogt im Thurgau habe N Früchte auf den Markt in (Konstanz verbieten lassen, wird diese dem Landvogt früher zugestellte »m aufgehoben und der freie Kauf nach Eonstanz und dem Reich wieder hergestellt, so lange er auch lüu> bie Eidgenossenschaft nicht gesperrt werde, Zürich und Bern dcuuneircn ein ver^ Libell, in »velchem, abgesehen von religionsfeindlichen Angriffen, ihnen vorgeworfen werde, als >vir"' ^ ^^üchic aufgekauft und dadurch den andern Orten das Brod vcrthcncrt. Diese Anschuldigung » . unwahr »vidcrlcgt und an die katholischen Orte daö Ansuchen gestellt, cS mochte dem Verfasser und derselbe zur Strafe gezogen werden. Die katholischen Orte versprechen bereitwillig daherigc "chtcrjtattung an ihre Obern, weil sie während dieser Tagsazung anders nicht, als alle Aufrichtigkeit vcr- brriil' ^ Dkr Ausschuß, ivclchcr die Proposition des französischen Gesandten zu beantworten hatte, biin^ ^"bcr, Herr Amelot habe rüksichtlich der beanstandeten Stelle wegen der königlichen Zustimmung dah betreffend das Frickthal mit sonderbarer Expression erklärt, eö sei nie seine Absicht gewesen, ^ Souveränität der Eidgenossenschaft zu nahe zu trete»; er habe den fraglichen AuSdruk nur in schaft Ükbraucht, daß cS sich um einen Vertrag zwischen dem Kaiser, dem König und der Eidgcnossen- „^^^uudelt habe. Ucbcr die weiter» Angelegenheiten wünsche er sich in einer fernem Unterredung vcr- 'vir/!' ä Da auch der kaiserliche Minister eine Eonfcrcnz mit einem EhrcnauSschuß begehrt, Avrb, beide Confcrenzcn gleichzeitig zu veranstalten. Lcztcrc wird mit vier, crstcrc mit sechs Ab- ^icl^" bc>chikt. lieber die mit dem französischen Gesandten gehaltene Besprechung wird vom Ausschuß ^ '^önig stelle auf den Fall dcö Abschlusses eines Kaufs dcS Frickthals der Eidgenossenschaft eine ^ ^^'ldcs zur Verfügung. Wenn aber dieser Zwck nicht erreicht werde, so möchte man den Vcr- Tagsazungcn ein Ende machen, gleichwohl aber durch einen gedeihlichen Beschluß dafür ^ Eidgenossenschaft gesichert und der Paß von Rhcinfcldcn bis nach Frankreich so x baß daselbst keine Gefahr mehr zu fürchten sei. Wen» sich aber die Orte dazu verstehen, ^ ^b»ig es leicht dahin bringen, sich der benachbarten Städte zu bemächtigen, um solche ihnen ^"^"»digen. Der Ausschuß verdankt diesen Bericht und äußert, der Abschluß dcö beabsichtigten ^lächm' '"'Mwiß; zur Einnahme der fraglichen Städte könne sich die Eidgenossenschaft aus erheblichen ^l>>>hrr verstehen. Wegen dcS Passes sei dasjenige beschlossen worden, was einem neutralen Stand ^rdc» "beide Mächte befriedigen könne. UcbrigcnS werde der Session über alles Bericht erstattet ^'cr ,» bic Unterredung mit dem kaiserlichen Minister wird vom Ausschuß berichtet, die Anträge ätif ^ ^ Pfandschaft beziehen sich nach der Resolution und Meinung des Kaisers einzig und allein ^äst < '"Mhal, ,,,it Ausschluß der Städte Rhcinfcldcn und Laufcnburg. Daö Ansinnen der Eidgenossen ^ gcnanntcn Städte abzlltrctcn, sei als neues Geschäft dem obcrösterrcichischcn „Wesen" zu - sowie die prvjcctirtc Eapitulation dem KricgSrath zu Wien zur Begutachtung zugewiesen worden. 262 März u, April 1689. Dabei wünsche der Kaiser zu vernehmen, ob alle oder nur einzelne Orte die Werbung gestatten welle» Die eidgenössischen Orte sollen aber nur nicht etwa meinen, der Kaiser wolle die Sache in die Läng' ziehen; er könne eben in diesen Geschäften vermöge gewisser Tractatc und Pactc nicht anders handeln. ^ gewisse Prätensioncn des von der Eidgenossenschaft cmpfohlcncn Oberstlieutcnant Wirz betreffe, so sei Sache bereits dem zuständigen Richter überwiesen worden. Endlich habe der kaiserliche Minister dem Ansicht eine Abschrist dessen übergeben, was der Rcichsconvcnt in Regcnöburg der Eidgenossenschaft mitzuthcilcn g"' gefunden habe, wobei vom Minister bemerkt worden sei, daß er gegen einige darin enthaltene Auödrükc stsi'>' Bedenken erhoben habe. Dieser Verlauf der Sache erregt in der Session allgemeinen Unwillen, da sic ihrem Schimpf sehen müsse, wie das während fünf Tagsazungen mit Fleiß und Mühe angestrebte Werk gegeben und fallen gelassen werde. Bei dieser Sachlage bleibt der Eidgenossenschaft nichts Mchrcrcs, als ^ die Ruhe und Sicherheit des Vaterlandes angelegen sein zu lasse». Es wird daher beschlossen, keiner Durchzug oder Postcnfassung aus eidgenössischem Gebiet zu gestatte», beim Annähern einer Armee gcgc» ^ eidgenössischen und die Rheingrcnzcn mit allseitiger Macht zu deren Schuz aufzubrechen, alles laut D' fcnsional und, wo dieses abgeschafft worden, laut eidgenössischen Bünden. Indessen wird gleichwohl befunden, die Unterhandlungen mit den beiderseitigen Ministem fortzusczcn. In einer fernem Besprecht wird dem kaiserlichen Minister vorgestellt, die Erhaltung des Frickthals und der Städte Rhcinfcldcn »'" Laufcnburg sei nur der Hilfe der Eidgenossenschaft zu verdanken, die cS schmerzlich berühre, ihre dem Abscl'^ nahe geglaubten Unterhandlungen also „ludificirt" zu sehen. Man erwarte aber, er werde Vollmach' weiterer Unterhandlung haben, worauf er sich auch bejahend äußert. Iu Folge dessen »Verden mit bc^'" Ministem über die Erhaltung des Vaterlandes und des herwärts des Rheins gelegenen österreichischen ^ bictcS neue Berathungcn gepflogen und unterm 2-i, März auf Ratification der Obrigkeiten zwei Vonm ausgearbeitet, welche beiden Höfen zur Genehmigung zugestellt werden, während die Tagsazung >» den Eingang der Ratificationen abwartet. In dem Vorschlag an den Kaiser wird verlangt: 1. Daß " den Kauf- oder Pfandschaftsvcrtrag um daö Frickthal, sowie die bei der Eidgenossenschaft begehrte ME", eine baldige Resolution crthcilt werde; 2. daß die kaiserlichen Waffen den eidgenössischen Boden in kc»^ Weise berühren, wie dies auch von Frankreich zugesichert worden sei; 3. daß die jezigcn ungefähr i» ' Mann bestehenden Garnisonen in Rhcinfcldcn und Laufcnburg nicht verstärkt und daö Frickthal nicht werde. Dagegen verpflichte sich die Eidgenossenschaft, die genannten Städte und das Frickthal gcgc" fcindiichcn Ucbcrfall zu schüzcn und ihre Truppen nicht von Äugst zurükzuzichen. Indessen wcrdc sich ^ Tagsazung nicht auflösen, sondern die kaiserliche Entschließung in Baden abwarten. In dem Vorsclsi»^ Frankreich wird ebenfalls die Zusicherung verlangt, weder den eidgenössischen Boden zu verlezcn, Frickthal zu occupircn. Hinwieder wcrdc die Eidgenossenschaft auch den Kaiser zu gleicher Zusage und zu bewegen suchen, daß die Garnisonen in beiden Städten nicht verstärkt werden. Endlich werden Truppen zu Äugst nicht nur verbleiben lassen, sondern diese um die Hälfte vcrmchrcn. Bei Bcrathnng Projcctc äußern die Gesandten von Zürich, nach Ansicht ihres OrtcS liege die kaiserliche Werbung weiten Feld, Zürich werde sich schwerlich dazu verstehen, wenn die eidgenössischen Völker anderswohin ' die nächstbcnachbartcn Städte verlegt würden. Schwpz und GlaruS erklären, ohne Instruction zu si"'' nehmen die Sache wl rotvremlum. ES wird nun beschlossen, daß von jedem Ort, daö mit zwei ^c>', ^ vertreten ist, einer derselben heimreise, der qndcre aber in Baden bleibe und daß sich die Tagsazung März u. April 1K89. 263 ^'Herausnahme der Sizungcn nach Rükkchr der Gesandten wird die Ratification dcS obcrösterrcichischcn " Zu Innsbruck und des Königs von Frankreich mit Vorbehalt der endlichen Genehmigung des Kaisers bcs Königs durch die beidseitigen Minister »otifieirt. Mit Frankreich wird noch ein besonderer Zusaz- rmz Besoldung und Verpflegung der eidgenössischen Truppen vereinbart. Die Verträge werden ""^'fertigt, beidseitigen Minister» zugestellt und der dritte in die Kanzlei Baden Namens >vird zugewandten Orte niedergelegt Die Eingabe der allseitigen endlichen Ratificationen ^ aus den 25. April in Baden festgcsczt. Auf die Anregung ZugS, dafi die Zahlungen für die ^unichaft g, bisher auf die Erbcinungögclder quittirt worden seien und daß ein solches auch von kvn,^ ^ ""i Rechnung der Pensionen geschehen könnte, wird den beidseitigen Ministern angezeigt, man C»b' "Abzug un den besagten Geldern nicht gestatten, sondern bestehe darauf, daß diese Zahlungen, als .,^,^"üAdcr, niemals in irgend eine Rechnung genommen werden dürfen. Dem kaiserlichen Minister c, eröffnet, daß dieser Vertrag der Erbcinung in keiner Weise präjudieircn solle. Sofern die Aij' Mannschaft in die Waldstädtc verlegt werden müßte, sei sie laut Eapitulation zu halten. Der stell,^ ^>pucht dies zur Ratification zu empfehlen. Mittelst einer dritten Eingabe vom 6. April tverd ^ ^^Mchc Ministcr daö Begehren, daß Frankreich weder Rccruten noch neue Werbungen gestattet ge»/" ^^st?S Begehren, worüber die Ansichten der Orte auseinander gehen, wird in de» Abschied Gesandte von Jnucrrhodcn bemerkt, wenn Frankreich Volk begehre, sehe die Obrigkeit gern, tbcM ^ Ansuchen an den ganzen Stand gerichtet werde. !»I». Die Stadt Hcilbronn bittet um Berich, französischen Gesandten, daß ihre nach Straßburg geführten Geiseln gclcdigt und ihre Eon- uuf ein Billiges reducirt werde. Dieser Dazwischcnkunft der ^agsazung wird vom Gesandten ^tadt an den Intendanten von Straßburg und an den König selbst entsprochen, wovon der '^tibronn Kcnntniß gegeben wird. <«'. ES wird erinnert, daß wegen der von den Franzosen unter ^'"uont von WaldShut aus auf dem eidgenössischen Boden vcrlcztcn Soldaten noch keine Gc- ^ crthcilt worden sei; gleichzeitig werden mehrere andere Gcbirtsvcrlczungcn und Feindseligkeiten Ticns," ^ gerügt, so namentlich von Bern, daß Lauiscr- und Luggarncrsoldatcn, welche aus französischen " ^"^Ü^rissen, auf seinem Gebiet arrctirt und einer tödtlich verlczt worden sei; von Zürich und t5d,»k ^ ^ucerucr und andere, welche thcilS nach St. Jakob, theilS in'S Elsaß haben reisen wolle», in ''»c» ^ ücwaltthatig angehalten und einige Zürcher übel tractirt worden seien. Auf die hierüber durch P^^^uusichuß geführte Beschwerde anerbietet der französische Gesandte für die von WaldShut aus ^si» ' ^Gcldcutschädigung; cidgcnössischcrscitS aber wird nebst dieser ein Entschuldigungsschreiben dcS Elermont gefordert. In Betreff der ander» Beschwerden verspricht der Gesandte seine Vcr- ^'lg ^ ^slassuug der Gefangenen und Verhütung ähnlicher Vorfälle. «i«I. Auf die Anfrage, welche» M'irh ^ ^kclamation wegen der Ansprachen a»S den Jahren 1635, 1636 und 1637 gehabt haben, 'ch^'chM ^ ^anzösischc Gesandte, wegen Kürze der Zeit sei er noch ohne Antwort. ««. Auf abermaliges dß Dcputatschast des Bischofs von Basel wird dem französischen Gesandten neuerdings empfohlen, i^andc zu verschonen. Dieser sichert dieses rüksichtlich der diesseits dcS Rheins gelegenen un- r>» der jenseits deö Rheins gelegenen aber unter der Bedingung zu, wenn auch der Kaiser WaS die st. gallische Herrschaft Ebringen betreffe, sei er noch ohne Antwort. Der übernimmt, die Angelegenheit des Bischofs von Basel gehörigen Ortö bestens zu ^ Eine Anregung, man müsse gegen Frankreich wegen Vcrlezung eidgenössischer Militär- 264 März u. Mril 1089. Privilegien, namentlich in Rüksicht auf Justiz, Officicrc und Marketender, auf Abhilfe bedacht sein, wird >» den Abschied genommen, zxzx. Da Schaffhauscn seine zu Angst liegenden Soldaten ungewöhnlich besoldet und dadurch Eifersucht cnvckt hat, so wird namentlich von Seite der Städte uöthig befunden, ^ über die Besoldung insgemein eine durchgehende gleichmäßige Ordnung fcstgcsezt, die Gelder von Obrigku^ wegen empfangen und an die Soldaten bezahlt werden sollen. Wird von den übrigen Orten all roforonä»'» genommen. >»>,. Ein Entwurf einer Ordonnanz für die in Äugst ausgestellten Officicrc, Soldaten »^ KricgSräthe, in dreizehn Artikeln bestehend, wird in den Abschied genommen. Gleichzeitig wird bcschüÄ^ die Völker auö den Orten sollen sobald als möglich nach Angst aufbrechen, wogegen die zwei Eompag»^' aus den Frciämtcrn und der Grafschaft Baden, welche in Lcuggern liegen, entlassen werden, die an der Rheingrenzc in der Grafschaft Baden aber bestehen bleiben. Ii. Biel prätcndirt in Kraft dcS ^ fcnsionalö ebenfalls einen KricgSrath, einen Officicr und Soldaten nach Äugst zu schikcn. Dieses wird den meisten Orten, namentlich den katholischen, widersprochen, worauf die Sache eingestellt und in de» schied genommen wird. Ii It. Der Gesandte von Untcrwaldcn nid dem Wald eröffnet, sofern man Rott»" als auö dem Bündniß ausgeschlossen betrachten wollte, trage dortiger Stand Bedenken, die Stadt Biel » im Bünoniß stehend anzuerkennen. Zürich crwicdcrt darauf, Rottweil habe sich nicht zu beklagen, als h»^ man sich für dasselbe in dieser Zeit zu wenig verwendet. Wenn die Zeit und die Eonjunctur es gcst»^' wären genugsam Gründe und Ursachen, warum man sich von ctwclchcn Orten dieser Stadt so faß »^ annehmen wolle. Ucbcr die Stellung von Biel wolle sich Zürich jczt nicht einlassen, sondern seiner Obr>ö ^ Weisung erwarten. II. Das dem kaiserlichen Minister in der lcztcn Eonfcrenz »ntgethciltc Begehre» ^ französischen Gesandten, daß die Truppe» zu Äugst, wen» sie zur Vcrtheidigung des Passcö zu >eh»'^ befunden würden, auf Kosten Frankreichs bis auf Man verstärkt und einiges Schanzwcrk a»S^ ^ werden möchte, wird von demselben nicht beanstandet. Durch ein gcdruktcö Mandat der nössischcn Kanzlei in Baden vom 7. April werden alle Orte und Angehörigen aufgefordert, auf daö >» Eidgenossenschaft eindringende Gesindel, welches sich thcils falscher Steucrbüchlcin und Briefe bedient, t) falschmünzt, thcils hin und wieder gewaltsame Einbrüche verübt, zu fahnden, dasselbe zu cxaminirett »»^ constatirtc Verbrechen zu strafen oder auf die Galeeren zu schikcn, zu welchen, Ende ferner bcschlosst» ^ mit Venedig in einen Vertrag einzutreten. »». (S. u. gem. deutsche Vogtcien überh.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. «»«». (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Was auf das Gesuch eines Dcputir»'»^ Bischofs von Basel um Verwendung bei», französischen Gesandten betreffend die bischöfl. Lande dicöstit^ jenseits des Rheins bei der allgemeinen Session gcthan wurde, ist aus dem allgemeinen Abschied z» ^ crsth"'' I»I». (Die nämlichen Orte.) Die Gesandten beim Bischof in Pruntrut berichten, der KricgSeomiwl»'^ BrciSach habe sie in ihrer Eigenschaft nicht anerkennen wollen, weil sie keine Patente gehabt, und um beförderliche Zustellung solcher Ausweise. Dieselben werden ihnen zugesichert und Luccrn mit der ' ^ fcrtigung beauftragt. Dabei wird ferner beschlossen, so oft die Gesandten abgeändert werden, sollc ^ Namens aller verbündeten Orte neue Crcditive ausfertigen. <»«». (Alle katholischen Orte.) Auf de» '" ^ von Luccrn und Schwyz wird bei der allgemeinen Session auf die Entfernung der französisch^ « savoyischcn Flüchtlinge gedrungen. >^. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Die verbündeten Orü ^ an den König von Spanien wegen dcö Todes der Königin ein besonderes Beileidsschreiben. März u, April 1689. 2K5 ^npche Gesandte entschuldigt in einem Schreiben den eidgenössischen Residenten Cassani in Madrid, daß er ^ "^sichcndcn portugiesischen Kricgöansprachcn noch nicht bezahlt habe; Cassani habe dieselben troz aller v)c noch „icht erhalten, wie aus einer besiegelten Attestation dcS Königs hervorgehe. Man möchte also etwa zur Amotion desselben schreiten. Auf diese Nachricht und nachdem die Interessenten bereits einen ^sollen gelassen haben, wird Luccrn beauftragt, sowohl gegen den König als gegen den Gesandten und Residcntcn die geeigneten Schritte zu thnn, um zur Bezahlung zu gelangen. Schwyz und Freiburg sind Instruction, unterstüzcn aber das Ji«tcrcssc der Bcthciligtcn. Gleicherweise wird Luccrn empfohlen, den ^»trn Crivclli uin Beförderung der Pension zu mahnen. 44. (S. u. vier cnnctb. Vogt, übcrh.) im. ' Sargans.) vv. ui; dagegen wird nothwcndig befunden, daß die dort befindliche katholische SoldateSca mit einem " ^rschcn werde, was in den Abschied genommen wird. Die katholischen Orte versprechen sich, heldenen Bund und andere besondere Tractatc getreulich zu halten. Da aus dem gegenwärtigen Krieg ^ligiv» '"cht ein rechter RcligionSkricg cntstchcn könnte, so gclobcn sie sich, auf die bcnachbartcn Orte der ander» Xx ^ "u genaues Aufsehen zu halten und verdächtige Vorkehrungen derselben einander mitzutheilcn. An Bischof von Basel verbündeten Orte.) Der Bischof von Basel hat durch eine »och /^putativ» um Bericht nachgesucht, welche Entschließungen vom Kaiser und dem König von Frankall ^^vcff seiner bedrohten Lande eingegangen seien. Waö hierauf gcthan worden, ist aus dem ^ ucnici, Abschied zu crschcn. Katholisch GlaruS und Appcnzell-Jnnerrhodcn wünschen in den Bund 6;.. katholischen Orte mit dem Bischof von Basel einzutreten, wozu die Abgeordneten' dcS lcztcrn ihre ^ )cit erklärt haben. AuS Mangel an Instruction wird dieser Gegenstand in den Abschied genommen. >>>M ^vlischcil Orte.) Der Bischof von Lodi, Bartolome» Mcnati, zeigt an, daß er vom Papst l>ca»/ ^vcditiv vom 12. Februar zum Nuntius in der Eidgenossenschaft gewählt worden sei. Luccrn wird AÜ, diese Anzeige gewohntcrmassen zu crwiedcr». Man sehe auch l» dein Abschnitte HerrschaftSangelegenhciten: Avstt. übeel). in». Art. 70. Kriegs- u. Militärwesen. ^ Ttiurfta». v. Art. 433. Handel, Verkehr ,c. < Art. 27t. Stifte ». Klöster lPfäfers). im. Art. 302. LecaleS lWeißtannen). ^ ^bcii. Art. 7ti. Verwaltung im Allgeineinen. ^!er f,,' "'^ür. <>. Art. 03. Verwaltung im Allgemeinen. ^^iltei 'k'^ltt. iiberh. 44. Art. 04. Anstände mit Mailand. ^iüei <1 Art. 250. Geistliche, Pfrundsache» >c. « . Art. 230 Fischerei. Menbriz. t>. Art. 320. Grenze», Gebietsoerlezunge» >e. 3-1 266 März u. April 1689. 150. Coilferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Tagsazung zn Baven. 17. März bis ». April. (7. bis 29. März a. K.) Staatsarchiv Zürich. My. Absch. Bd. N7, kol. !8I. Gesandte: Die nämlichen, wie auf der Tagsazung für evangelisch GlaruS Christoph Landainmann. Zürich trägt vor, der Bischof von Basel stelle das Ansuchen, daß sein Stift und Land in den ^ habenden Tractat mit Frankreich eingeschlossen werde. Man findet dies dem Interesse der Eidgenosse»!^ allerdings zuträglich, indem das besagte Bisthum gcwisscrmasscn eine Vormauer derselben ist. Doch !" dieser Anlaß bcnuzt werde», um die katholischen Orte zu vermögen, daß sie sich auch für den SchV ^ Stadt Genf in irgend einer Weise verpflichten. I». Wie Zürich mitthcilt, hat die Stadt Hcilbron» Verwendung beim König von Frankreich für LoSlassung oder wenigstens mildere Behandlung ihrer ' Geiseln nach Straßburg geführten Bürger nachgesucht. In der Bcsorgniß, die verlangte Jntcrccssio» König möchte eher eine Härtcrc Behandlung der Gefangenen zur Folge habe», wird beschlossen, diese» ^egc» stand bei einem andern Anlaß dem französischen Gesandten zu empfehlen. WaS dann auf die Abord»""' des SindicuS Salzmann von Hcilbronn geschehen ist, besagt der allgemeine Abschied. Die Gesuch^"" Pforzheim und andern Städten um Steuern wegen erlittenen Kriegs- und Brandschadcns seitens der st"" zösischcn Heere werden wegen ihrer Conscqucnzcn uä rvlvronüurn genommen. Pforzheim insbesondere »' crwiedcrt, da eö noch nicht außer Gefahr sei und die aufzubauenden neuen Häuser leicht wieder r»»' werden könnten, erachte man eine Steuer noch für verfrüht. «I. Alls die Anregung, was für Befehlt den Hauptlcutcu der evangelischen in Frankreich dienenden Schweizer auf den Fall, wenn man fit ^ gegen England und Holland verwenden wollte, crthcilcn sollte, findet man für gut, es für einmal bcl früher» allgemeinen Weisung bewenden zu lassen, daß sie nämlich nur gemäß dem Bund und dessen Bcl' Dienste leisten dürfen. Ucbrigcus befürchtet man nicht, daß die schweizerischen evangelischen Trnppc» diese zwei Reiche werden verwendet werden. Die ebenfalls angeregte gänzliche Hcimbcrufung dieser 5c»A findet, als sehr unzcitig, keinen Anklang. «>. Zürich eröffnet, was sich mit dem dort verhafteten Hans Ludwig Pcycr, alt-BischofSamtmann, von Schaffhauscn, zugetragen habe und wie von Sch»Ü""^ dessen Auslieferung begehrt werde. Da diese Maßregel bedenklich erscheint, wünschte man den Junker dahin zu vermöge», daß er in einer Bittschrift bei Schaffhauscn einen unparteiischen Compromißrichtcc sicheres Geleit begehre und sich dem Spruche zu unterwerfen angelobe. Zu diesem Schritte läßt siä) bestimmen, worauf die unbcthciligtcn Städte beschließen, diese Bittschrift durch ein von Zürich abzufal" Empfehlungsschreiben zu untcrstüzcu. t. Zürich thcilt ein Schreiben der Gcncralstaatcn vom 2. ^ ein Memorial Convcnants vom 20. gl. M. mit, worin an die evangelischen Orte unter Ancrbict»»ö Unrcrhaltömittcl das Gesuch gestellt wird, die picmontcsischcn Thallcutc noch im Lande zu behalten, bis ' , in England, Schottland oder Irland ein Aufenthaltsort auSgcmittclt werden könne. Obschon »>»" ^ Gesuch gegenüber den dem Herzog von Savoycn und den katholischen Orten gegebenen Versprechung" März u, April 1689. 267 ^förderlichen Abschiebung, deren Termin bereits verstrichen ist, für sehr bedenklich hält, da diese Leute immer ""ch ihre,» Vaterland abzielen und durch eincu nochmaligen Durchbruch der Eidgenossenschaft großes Ungemach Wichen mochten, so wird doch auf Genehmigung der Obrigkeiten und zu Rcspcet der Gencralstaatcn eine ^Verlängerung von einem Monat (bis zum lll. April a. K.) beschlossen und hicvon dem Herrn Eonvcnant ^ dcn Gencralstaatcn, lcztcrn mit Schreiben vom 2l. März, Mitthcilung gemacht, zugleich mit der Bc- »erkung, wegen dcö gegebenen Wortes könne ein längerer Verzug in der Abschiebung der Flüchtlinge in ^ c»> Falle mehr gestattet werden. Dem Herrn Eonvcnant soll empfohlen werden, für die Abführung der >Nlt"""^" Route bedacht zu sein, da mau den Paß über den Rhein hinunter für gefährlich Ucber das gleichzeitige Begehren SchaffhauscnS, daß ihm für die Bekleidung und Abfertigung der- M 328 Personen, die cS über sein Bctrcffniß habe, 2t><><> Rcichöthalcr auS den alten picmontcsischcn ^^."^bcrn verabfolgt werden, wird nicht definitiv eingetreten, dagegen aber beschlossen, daß Bern und über den Stand ihrer dicSfälligcn Casscn nächstens Rechnung stellen sollen, wo man dann Schaffhauscn yu"' fta ^stichst entsprechen werde. Da sich aus der Rechnung SchaffhauscnS ergibt, daß der Fond für die ^ tv.nebmiauua der Obrigkeiten ein neuer Zu hen Flüchtlinge gänzlich erschöpft rsterenäum. I>. Zürich dringt auf die '^'""mschuß beschlossen. Bern alletn mmmt duiut ^ Würtcmbcrg nachgesuchten Anleihen, Milche Erklärung über die Bctheiligung an dem vom - Sckaffhauscn und St. Gallen wiederholen Bern, wie früher Zürich, 1"M) IiSH-i, »on MM RnchSchaXm, Gl. d»lWich>chw slch «ch., dann Sch-ffh.ws-,. >«.M '»»«> »»» ^klären >!ti ^ ^ Gesuch der reformirtcn frauzösischcu Gemeinde zli Baircuth um eine Beisteuer au ihren '^>sti " uärd von Bern, GlaruS und ^Appenzell ml ivkorvnclum genommen; die übrigen Orte geben ihre ^ Rcichöthalcr nach der sicbcnörtigen Repartition. I«. Mülhausen bc- «b Expressen, seit der Publicirung dcö französischen Mandates, gemäß welchem allcö Getreide platten Lande in die festen Pläzc geführt werden solle, sei eine solche Menge Frucht in seine Mauern Züchtet iöslsä die ^ l°lltc ^ lösisn worden, daß die Einwohner für ihre Sicherheit besorgt seien. Diese Bcsorgniß wird dem fran- ^ ltycn .. Tnlchic »ich; angenommen worden wären. Sofern ihm vom König die Aufnahme übel gedeutet würde, " Gesandten mitgcthcilt, dem Abgcordnctcu dieser Stadt aber crwicdcrt, cö wäre besser gewesen, wenn Pom Ablieferung derselben ganz bereit erklären. I. Bern bringt vor, der Gubcrnator von M, Unterthancn von LtlggartlS, welche wider ihren Willen in französische Kriegsdienste Afäl/l ^bcn »ind nachher wieder dcscrtirten, auf bernischcm Territorium aufgegriffen und zwei davon de» w ^ Pvutarlicr geführt; einer derselben sei tödtlich verwundet worden. Hierüber wünscht Bern "uf dss ^ ^ ^ evangelischen Orte zu vernehmen. Diese finden, eS sei vor allem die Antwort dcö GubcrnatorS ^rzi,/ Rcclainativn des LandvogtS von Pvcrdon abzuwarten und der Fall dann gemeiner Session Auf die Nachricht, der König von England beabsichtige einen Residenten in die Eidgc- nicss,. schikcn und seilte Thronbesteigung notificiren zll lassen, wird gutbcfundcn, eS solle zur Ver- diesc bereits herrschenden Mißtrauens der katholischen Orte gesucht werden, durch Privatcorrcspondcnz ^">b»ng hintcrstcllig zu machen. 208 April u, Mai 1689, 151. Außerordentliche qeineiueid^enössische Taqsaznuq. Vadcn. l Ii»'.», L7». April bis 7. Mai. Staatsarchiv Luccr». Mg, Alisch, Bd. IX XV, kol. >28. Gesandte: Zürich. HanS Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bcr" RiklauS Dachsclhofer und Abraham Tillicr, beide Vcnncr lind dcö Raths. L u c c r n. Johann Rudels Dürlcr, Ritter, Schultheiß; Jost von Flcckcnstcin, deö Raths, llri. Johann Karl Bcßler, Landani»""^' und Panncrhcrr; Johann Marlin Schinid, Zcughcrr. Schwyz, Franz Bctschart, Landainmann; Rudolph Rcding von Bibcregg, Ritter, Statthalter. Untcrwaldcn. Wolfgang Müller, Landa»"»^ ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, Landainmann nid dein Wald. Z u g. Johann Jakob Brandcnl'cbb Statthalter; Johann Weber, Landvogt; Christoph Andcrinatt, Sckelmcistcr. GlaruS. Johann Chrhü'^' Elmcr, Landainmann; Hanö Ludwig Tschndi, Ritter, Statthalter. Basel. Emanucl Socin, Bürger»""!^' Johann Balthasar Burkhardt, Drcicrhcrr. Frei bürg. Tobias Gottrau, Schultheiß; Franz Salcr, incistcr. Solothnrn. Johann Victor Bcscnval, Ritter, Schultheiß; llrö Suri, Vcnncr. Schasfhaul'" Johann Konrad Rcukoinin, Bürgermeister; Christoph Moßmann, Sckelmcistcr. Appenzell. Marian Speck, Landainmann, von Jnncrrhoden; Laurenz Tanncr, Landamnian», von Außerrhoden- von St. Gallen. Fidel von Thür», Ritter, Landhosmcister. Stadt St. Gallen. Tobias Scho^"^' Sekclmeistcr. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister. ^ Alle Orte erklären, gegen die kriegführenden Parteien eine aufrichtige Ncutralität beobachte ^ wollen und keiner der Kriegspartcicn zu gestatten, wider die andere über eidgenössischen Boden P">' ^ nehmen, noch weniger sie daselbst Posten fasse» zu lassen. I». 1. Der französische Gesandte ersehnt ' ^ 27. April vor der Session und eröffnet in seinem Vortrag, daß er die Ratisicationöcrklärung des Kö>">l über den auf der leztcn Tagsazung untcrzcichilctcn Tractat erhalten habe, wie auö dem der Versa»"» ^ vorgelegten Schreiben des Königs vom 15. April hervorgeht. Dabei spricht er die Crwartung Eidgenossenschaft werde diesen Tractat mit gewohnter Treue in Vollziehung sczcn. Auö dem A»K'^ einer Antwort von Seite des Kaisers werde sie auch erkennen, wie dieser nur schimpfliche Verzög^""'^ suche und wie übel er für die Ruhe des eidgenössische» Standes geneigt sei. Die eigene Souveränität,^ Ruhm und die Ehre und die Verträge verpflichten nun die Eidgenossenschaft, mit aller ihrer Macht Z" ^ hindern, daß ihre Pässe überwältigt und sie zum Schauplaz des Krieges werde. 2. Im Gcgc»!"^ dem pünktlichen Entgegenkommen Frankreichs ist von Seite des Kaisers weder Antwort noch Minist^ , Händen; leztcrcr hat mit Schreiben vom 24. April die Verschiebung der Tagsazung bei den Vororten ^ und Luccrn nachgesucht, was aber nicht mehr gewährt werden konnte; auf ein am 20. gl. M- ^ erlassenes Schreiben antwortct er am folgenden Tage, er erwarte stündlich die Entschließung dcö KahcE^ erachte vorher nicht für nothwcndig, sich nach Baden zu begeben. Diese Verzögerung erregt in der ^ sazung um so mehr Befremden, als der kaiserliche Minister bei leztcr Tagsazung den Tag dieser selbst vorgeschlagen hatte. Darauf werden die Instructionen eröffnet; alle Erklärungen lauten auf Genehmigung der zwei Tractatc, wenn die beiden Mächte zuvor ihre Ratification erklärt Habel» April u, Mai 1689, 269 >ndchm drängt dcr französische Gesandte sehr, dasi man den Tractat wenigstens gegenüber Frankreich in ^ 'chügkrit sczc und mehr Volk nach Angst verlegen wolle, welch' leztcrcs in Voraussicht dcr Genehmigung ^ tractate von Seite beider Mächte von den meisten Orten geschehen war, mit namentlicher Ausnahme ^)wyz, n'clcheS die Genehmigung dcr Tractate und die Abscndting zahlreicherer Mannschaft nach Angst ''"Wellt h^ lüs man der Ratification beider Kronen sicher sei, 3, Gleichzeitig verlangt Schwyz über Punktc nähere Erläuterung: 1. Ob die Tractate nicht von allen Orten selbst, statt nur durch die Mm Vororte Zürich und Luccrn sollten besiegelt werden; 2. ob es rüksichtlich dcr Beschirmung dcr besser wäre, ausdrüklich zu erklären, daß man jede Macht, welche daS eidgenössische Territorium ^/ktcn würde, abtreiben werde, ohne sich aber weiter einzumischen, oder den Angreifer zu verfolgen; 3. ob man ^ wegen Rhcinfcldcn auch halten wolle, wen» eine der Mächte den Waffenstillstand breche, oder ob ^ Bündnisi und Erbcinung die eidgenössischen Grenzen zu schirmen; 4. ob die j^^^hc in Arigst nicht befugt sein sollen, über wichtige Vorfälle nicht bloß mit Basel, sondern auch mit ^" Obrigkeiten in Korrespondenz zu treten. Hierüber wird folgende Erläuterung erthcilt und Schwyz mit ^ Einladung übersandt, es möchte dcr nothwcndigen Einmüthigkcit wegen auch thun, wie die übrigen brr ^ ^ der Zeit zwischen der lcztcn und dcr gegenwärtigen Tagsaznng habe die Bcsiegelung abcr unmöglich gemacht, weswegen man hiefür die zwei Vororte dclcgirt habe; da zjkaiserliche Ratification bisher ausgeblieben sei, habe man mit dem französischen Gesandten auf sicatwn des Königs und dcr sämnitlichcn Orte einen bcsondcrn Tractat versucht, dessen Bcsiegelung dann ^^'Gc in den Orten selbst vorgenommen werden könne; ?. daß man jede Macht, welche daö cid- jru . ^ Gebiet betreten sollte, als Feind abtreiben wolle, sei einverstanden. Zu weiter» Erklärungeil gleich ^""uschung oder Abtreibung finde man sich nicht veranlaßt, vielmehr sei daö Verfahren nach den ihr? " ^"richte», ""H dem Sprichwort: „Der Markt wird lehren kramen"; 3. wenn eine dcr Mächte b», halte, so sei die Eidgenossenschaft auch nicht weiter obligirt und habe sich dann nur an ^ "ud ,,nd den ewige» Frieden mit Frankreich eineöthcils und an die Erbcinung mit dem ErzhauS MdcrnthcilS zu halten; 4. jedes Ort sei befugt und werde wohl thun, seine KricgSräthc zur Vorfälle anzuhalten; doch müsse dieses Basel gegenüber gleichzeitig aus dem habr geschehen, weil dieses die nächstgelcgcncn Orte Bern und Solothurn zum Zuzug zu mahnen entlegnere Hilfe komme, « . Dcr Vortrag des französischen Gesandten wird durch ein schriftliches ,,^"^'"'ent crwicdcrt und derselbe ersucht, sich noch ctwaö zu gedulden, indem lallt Versicherung des ^"^crö die Entschließung des Kaisers stündlich erwartet werde. Hiczu läßt sich dcr französische "'cht >,' Vkühc bereden, dringt aber gleichzeitig darauf, dasi, wenn die kaiserliche Ratification l'v» ^ ^»treffe, wofür wenig Hoffnung sei, dannzumal die Auswechslung des Traetats mit dem König Tch^^'^'ch beschleunigt, die Besazung in Angst vermehrt und, wo nöthig, auf Kosten des Königs ^chciiui,""^'kcgt werden. Sollte dieses wegen Gründen, die ihm schon vcrdcutct worden seien, bedenklich ,c. ' ^ '"bchtc man mit ^ ihm in einen gesonderten Tractat eintreten, wofür er in Form eines Memorials ^ eingibt, mit folgendeil Hanptbcstimmungcn: 1, Dcr an, 6. April zwischen Frankreich und s>i^»»^^bmschast unterzeichnete Tractat soll in allen Punkten vollzogen werden, mit Ausnahme der Bc- Frankreichs das Frickthal lind die Städte Rheinfcldcn und Lalifcilburg nicht ^bgcnzsssollen und daß hinwieder die Eidgenossen vom Kaiser zu erhalten suchen, daß er daö ^ Territorium nicht berühre, das Frickthal nicht bcsezc, noch die Garnison in Rhcinfcldcn und 270 April u, Mai 0Z8g. Laufcnburg verstärke, indem diese Gcgcnverpflichtnngcn in Folge der Nichtratification von Seite dcS Kaist^ dahinfallcn. 2. Frankreich verpflichtet sich, weder die eidgenössische Grenze zu passircn, noch in das FricWl einzutreten, noch Rhcinfcldcu und Laufcnburg zu belagern. 3. Die Eidgenossen versprechen, die Bcsazuug >» Äugst auf 3000 Mann zu erhöhen, sobald eS Frankreich verlangt. 4. Sic geloben für sich und inSbcsondc" Namens Zürich, Basel und Schaffhauscn, über die Brüken des Rheins und diesen selbst, sei cS in SckB" oder Flößen, keine fremden KricgSvölkcr oder Munition passircn zu lassen. Nach vielen Bedenken Zürich welche es zu Protokoll nehmen läßt, und der andern evangelischen Orte gegen ein Separatabkommc» "»" auch gegen die Bezahlung der UntcrhaltSkostcn der Mannschaft in Angst von Seite Frankreichs wird die Vorstellung der katholischen beschlossen, sich mit Frankreich in einen bcsondcrn Tractat einzulassen, welch" unter beidseitigem RatificationSvorbchalt (nur Zürich nimmt ihn wl rstoronänm) ans folgende Hauptp""^ gestellt wird: 1. Sofern der Kaiser den von seinem Minister am 6. April unterzeichneten Tractat nicht 0'' Ende Juni ratificire, sei derselbe als kraftlos erklärt. 2. Frankreich verpflichtet sich, die eidgenössischen GM""' nicht zu pagircn, nicht ins Friekthal einzudringen und Rhciufelden und Laufcnburg nicht zu belagern- ^ Dagegen geloben die Eidgenossen, keine fremde» KricgSvölkcr über ihre Grenzen zu lassen und die Bch"""^ in Äugst von t500 auf 3000 Mann zu verstärken, sobald der Tractat ausgewechselt ist. Der Sold dicht Truppen soll, init Ausnahme von 750 Mann, welche die Eidgenossenschaft schon anfänglich dorthin habe, von Frankreich bezahlt werden. 4. Die eidgenössische Mannschaft soll unter dem Eommando ihr" eigenen Officicrc stehen. 5. Sofern die 3000 Mann zur Vcrthcidigung drS Passes nicht hinreichen wn^' sollen die Eidgenossen, wie einverstanden, die weitere Vorsorge treffen. 6. Frankreich verpflichtet sich zusammenhabendem Bündniß, bei allfälligcn Friedensschlüssen die Xlll und deren zugewandten Orte jeweils dieselben einzuschließen. 7. Die Ratification soll beiderseits bis auf dcu 20. Mai in Svlothurn auSgcwcchi^ werden. Die Formel des RatificationSbcschlusscs wird dem Abschied beigelegt. «I. Dem König von reich wird unterm 7. Mai sein Schreiben vom <5. April bestens verdankt und gleichzeitig bemerkt, daß ^ Eidgenossenschaft, da die Ratification des TractatS vom «. April von Seite deö Kaisers noch nicht crssl^ sei, mit dem französischen Gesandten einen bcsondcrn Tractat auf beidseitige Genehmigung entworfen h^"' r. Den Kricgsräthcn in Äugst wird auf dringcudes Begehren des französischen Gesandten der Auftraö thcilt, in Betreff der zu Äugst und an der Birs zu errichtenden Schanzen unter Bcizug des Herrn RathSh""' Mcpcr und anderer als Sachkundigen einen Augenschein einnehmen und Pläne und Kostenberechnung zu lassen und diese dem französischen Gesandten nach Svlothurn zu senden, da die Kosten von dorther werden, l. Der kaiserliche Minister kommt am 3. Mai nach Baden und reicht, da er wegen sch"'^ Lcibsindispvsition deö persönlichen Erscheinens vor der Tagsazung dispcnsirt wurde, ein Schreiben ein, er sagt, der Kaiser habe sich veranlaßt gesehen, wegen mangelnder Bestimmungen über die Vcrthcidigu"ö Stadt Eonstanz und wegen der Beschränkung selbstcigeucr militärischer Vcrthcidigung der Städte Rhc"'"'^ und Laufcnburg und des Frickthals, während Frankreich an seiner Grenze und namentlich in Hr'""^ beliebig Volk aufstellen könne, den Tractat dem ReichScouvcnt in RcgcnSburg zur Prüfung vorzui"i" Inzwischen bleibe cö wegen Verpflegung deö eidgenössischen Auszuges zu Äugst bei der früher,, Verabtt^ Auf diese Eröffnung, welche die Aussicht auf Genehmigung des fraglichen Traktats äußerst zweifelhaft ^ erläßt die Tagsazung unterm 7. Mai durch einen Eilboten eine sehr einläßliche Rcelfrsertigung ihrer bishc"^ auf Wahrung der Neutralität abzielenden Haltung an den Herzog von Lothringen in Innsbruck zu des Kaisers. Gleichzeitig wird dem kaiserlichen Minister durch einen Ehrcnauöschuß mit dem Ausdl»k April u, Mai t689, 271 vorgestellt, wie lange die Eidgenossenschaft mit ihren ehrlichen und den österreichischen Landen ^ucigtc» Absichten hingehalten werde. Da auch in der Antwort dcS Kaisers wegen drö Passes keine ""si geschehe, so nehme man zwar an, cS bleibe diesfalls bei dem schon gegebenen Verspreche»; die ^"essinschafi ihrerseits beharre dabei, das« sie keiner fremden Macht den Pasi über ihr Gebiet zu nehmen ^Utc„ werde. Dem Eilboten nach Innsbruck wird ein ferneres Schreiben vom 7. Mai zu Händen Kahcrö mitgegeben, worin auf Verwendung der mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte das ^ Ersuch gestellt wird, cö möchten die bischöflichen Lande diesseits und jenseits des Rheins von ' Zierlichen unangefochten belassen werden. Ii. Wie die KriegSräthc in Angst in verschiedenen ^Mbcn berichten, will Eommissar HaaS die von Luccrn, Schwpz und GlaruS nach Angst geschikten . . ^uch bezahlen; wegen Erhöhung der Bezahlung deö Etat major um die Hälfte, sowie wegen Ab- u»d ^ ^luittanzen und wegen Bezahlung der Truppen von Appenzell-Ausierrhodcn, Stadt St. Gallen habc ^ Weisung. Im Weiten; wird mitgcthcilt, der Schazmcister zu Hüningen von ndgcnössischen Eommissaricn in Basel den Sold für die Hälfte Truppen und dem Etat major den ch;l> Franken erhöhten Monatssold bezahlt und deren Quittungen angenommen. Die erste An ^folgte den t. Mai und werden die weiter» Leistungen alle vierzehn Tage erfolgen; für die Zeit bin, ^ hat mau sich mit dem französischen Gesandten in Baden abgefunden. Hierüber wird mit A ^^liclgi, Minister angelegentlich gesprochen, damit auch an die Truppen von Appenzcll-Ansirrrhoden, »>dt N«, ^ . . ^ ... ^ . Zri ' ^'^^n und Biel die in den Präliminarien zu dem nun noch nicht in Vollziehung gescztcn crl,;/ bcrabrcdete Zahlung geleistet, der Sold des Etat major, gleichwie von Frankreich, um die Hälfte >v,rd "^ Quittanzen auf den Nazncn von Subsidiengcldcrn, nicht Pensionen, gefertigt werden. DicS brlik, Memorial vom 7. Mai, nebst ander» Punkten, nach seiner Abreise nach Eonstanz, nach- ^^bcrholt. Den eidgenössischen Eommissarien werden Vollmachtschcinc zur Entgegennahme der Hrsi versprochen, l. Den Hauptlcutcn der eidgenössischen Truppen wird durch Vermittlung der in Angst die Vollmacht rrthcilt, daö zum Excrcircn nöthigc Pulver sammt Lunten für ihre Leute v»d ^ darüber den Obrigkeiten Rechnung zu halten, k. Auf Beschwerde einiger an den Rhein angrenzenden Orte und Vogtcien, dasi der freie Kauf der Früchte von Seite des Reichs und ^ verboten und eidgenössischen Kauflcutcn ihre eigenen Waarcn in Rheinfclden und ^b'lbc'n ^"cst belegt worden seien, wird anfänglich mit dem kaiserlichen Minister, auf die Antwort ^ Verfügung höher» OrtS herrühre, unterm 7. Mai mit dem obcröstcrrcichischen ge- ^'P'» Innsbruck evrrcspondirt und das Begehren um Beseitigung dieser Hemmnisse gestellt. I. ^^Aen Waare» zu Rhcinfrldcn wird insbesondere an die vordcröstcrreichischr Regierung, die sich s,»fs '^lingual, befindet, daö Gesuch um Aufhebung des Arrests und Ocffnung drS freien Früchten- ^ Darauf erfolgt die Antwort, dasi solche Verfügung vom Kaiser und Reich selbst herrühre, ^'ckd gerügt, dasi die im Jahr lli82 durch eine Abordnung der Tagsazung mit ihr verabredete Angabe der Waarrn und Vorweisung der Frachtbriefe wieder ausicr Acht gesezt worden sei; ^vicd^ ^ nachbarlichen Rüksichtcn ihre guten Dienste nicht unterlassen. Darauf wird ihr Pc>ß ^ tägliche Ordnung werde wohl wieder eingerichtet werden können; man erwarte aber, dasi der ^b»„„ ^ 'uichftc Zurzachermessc offen gehalten »verde. Der Punkt wegen Wiedereinführung der fraglichen ^ ^ Ebschied genommen. i„. Der ncucrwähltc Bischof von Eonstanz (Marquard 'wtlficirt der Tagsazung, sowie auch den das Thurgau regierenden Orten besonders, seine Wahl. 272 April u. Mai 1689, Eö wird hierauf das übliche Gcgcncomplimcnt gemacht, wegen des gegen die Eidgenossenschaft gebraut" magern Titels aber dem Landschrcibcr der Auftrag crtheilt, bei einem ihm bekannten Hofrath wegen bcssc^ Beobachtung der Curialien Vorstellungen zu machen. ». Folgende Bcschwerdcpunktc wegen Neuerungen französischen Dienst werden in den Abschied genommen: 1, Frankreich thuc einen Eingriff in die Rechte kff eidgenössischen Truppen in der Justiz über die Ucbelthätcr. 2. De» Marketendern halte man ihre Privilegien für Wein und Fleisch nicht. 3. Verpflichte man die Hauptlcutc, von jedem Soldaten monnl>> drei Pfenninge an die Jnvalidcnstiftung zu bezahlen, was auf jede Eompagnic jährlich drei bis vierhu»^ Franken ausmacht. Gestatte man den Hauptlcutcn nicht mehr, ihre Officicrc frei zu wählen und n»'^' ihnen auch Schwierigkeiten in Erthcilung von Urlaub. 5. Unverträglich scheine, daß man sich unters»»^' sogar Hauptlcutc und Officicre zu incarcerircn. 6. Den Eompagnic» vermindere man ohne Vorwisst» ^ Obrigkeiten den Sold. 7. Ebenso vermindere man de» Bestand der Evmpagnicn. 8. Durch die Jnjprrff'^ nöthigc man die Officicrc zu unnöthigcn Kosten. 9. Man gebe nicht gebührende Zeit, um die Rccrutc» ^ beschaffen; die Commissärc lassen die hohen Officicrc nach Belieben wenige oder viele Tage in Arrest 1l). Wenn ein Hauptmann abgehe, solle man die Eompagnic dem Ort, wo sie geworben worden, bclas!^ «». Dem französischen Gesandten werden durch einen EhrcnauSschuß folgende drei Punkte anempfohlen' ^ wegen der zu Uvcrdon angehaltenen und weggenommenen Leute; 2. wegen der Ansprachen von 1636 > folgenden Jahren, und 3. wegen der dem Abt von St. Gallen gehörigen Herrschaft Ebringcu im Breill' Der Gesandte entschuldigt sich, daß er auf seine dicöfälligcn Vorstellungen noch keine Antwort erhalten >». Der Graf von Clcrmont erläßt ein eigenhändiges Entschuldigungöschrcibcn an die Tagsazung rvegO'^ auf der Wache bei „Jüppcn" von WaldShut aus über den Rhein durch Schüsse verlcztcn Soldaten, »' er erklärt, daß ihm solches leid und ohne seinen Befehl geschehen sei. Da der französische Gesandte ff Verlcztcn hundert Franken verehrt, läßt man damit die Sache auf sich beruhen. «>. Wegen Vcrnff^^ der an der Grenze liegenden fremden Heere wurden zur Vcrthcidigung des Vaterlandes für die Orff die gemeinsamen Vogteicn zur Abwehr eines allfälligcn Versuchs, über eidgenössisches Gebiet durchz«)"'^^ sehr einläßliche Vorschriften aufgestellt. Diese betreffen insbesondere die Bcrcithaltung dcö ersten, zweite» ^ drittcir Auszugs, die scharfe Beobachtung der kriegerischen Bewegungen der Mächte durch die Grenzt Hilfeleistung an Basel, als dem meistbcdrohtcn Punkt, die bessere Bewaffnung, die AuSscndnng von die Bcrcithaltung von Mundvorräthcn und Munition (für 10,<)<)<> Mann werden täglich 143 Mütt F" berechnet), u. s. w. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. n. (Alle Orte.) In Betreff der vom Prinzen von Oranicn an die Tagsazung gemachten Kcnnt»^.^ von seiner Wahl als König von England überlassen die katholischen Orte denjenigen der andern ^^jsr allfällig hierauf zu antworten, jedoch mit der ausdrüklichcn Andeutung, daß ihrer dabei in keiner - irgend welche Erwähnung gcthan werden solle, weil diese Wahl gcwaltthätig und nicht legitime ^ ^ Mit Bewilligung des Provincials und des GencralvicarS des Bischofs von Basel und im 15mverff»^^ gemeiner Session werden die Capucincr von Dornach für die Seelsorgc der katholischen Truppen ' und Umgegend in Anspruch genommen. Dafür sollen ihnen als ein Almosen monatlich etwa l» ^ LouiSthalcr aus der gemeinen Kasse verabfolgt werden. Die Herren von Basel haben sich ancrbr'ff^^ den geeigneten Orten Localc zur Abhaltung des Gottesdienstes anzuwciscn. 1. Auf die Wahrnch»»"'^ April u, Mai 1680. 273 Folge Ausbleibens der kaiserlichen Ratification die Bewachung des Passes Seitens der evangelischen Orte „luggen" wolle, beschließen die katholischen, denselben dringend vorzustellen, wie nöthig jczt die Wach- sxh hg dc,„ Pxr„xh„icn nach die Rcichsarmcc Lust habe, über BaSlcrgcbict in den Sundgau zu ^ Auf den dieSfälligcn Portrag LuccrnS werden nun die unter g angedeuteten Maßregeln beschlossen. ' iDic mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Eine Abordnung des Bischofs von Basel beklagt daß dix Franzosen die außer Rheins gelegenen in'S Amt Biröcck gehörigen Dörfer neuerdings mit einer ^ibution von 4000 Franken belegt haben. Auch erkundigt sie sich, ob dieser Dörfer wegen vom Kaiser eiiic Antwort eingegangen sei. Hicvon wird der gcincincn Session Eröffnung gemacht, welche durch / ^vrdnung die Verwendung des französischen Gesandten nachsucht und von demselben die besten Zu- erhält. An den Kaiser wird neuerdings ein Bittschrciben gerichtet, wie aus dem allgemeinen 'Acd zu ersehen ist. Zu Bern und Schliffhuusen lassen mit Eingaben vom 23. und 27. Mai folgende Erklärung in "ö Tagsazungsprotokoll einverleibe»! Nachdem die gleichzeitige» Traktate mit dem Kaiser und Frankreich, Welche beidseitig auf rcciprocirlichc» Erklärungen beruhen, nicht zu Stande gekommen seien, habe man auö ^gemeinter Vorsorge ein besonderes Abkommen mit dem französischen Gesandten beredet. Dasselbe ziele Niemandö Nachthcil, sondern lediglich auf die Sicherheit des Vaterlandes ab; allein man könnte ^ >elbc doch, als Scparattraclat mit der eine» Partei, als eine Jnfraction der Neutralität ausdeuten, weshalb ^ stände Bern und Schaffhausen dafürhalten, denselben zur Zeit noch an seinem Ort beruhen und dahinstellt bleiben zu lassen. Sie lassen eö unterdessen bei dem 'Abschied von 1b77 durchaus bewenden; sie sind der Vclassnng der 1300 Mann in 'Angst, eventuell deren Verstärkung, einverstanden, erachten aber für unanständig, dieses i» eine» Zractat niederzulegen; eS solle dies lediglich zu Protokoll und in lchied fallen und wie 1677 dem französischen Botschafter mitgcthcilt werden. Staatsarchiv vuccrn: Ab>chicdrbd. I.XXV, toi. 117. 152. Konferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen nnd Biel während der Tagsazung zu Baden. 2«. April bis ». Mai. «a»to»Sarcht»> Schastl>a»sc». Abschiede. ^»da nämlichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Christoph Elmcr, ""»»au,,. ^'lleii'' ^^sichrcn dcö kaiserlichen Gesandten um Verschiebung der Tagsazung und die augenscheinliche "der ^ RcgcnSburg gegen die NeutralitätStractatc, sowie die Empfindlichkeit des Kaisers lägc ^'^herige Verhalten der Eidgenossenschaft sind nicht wenig angcthan, ein scharfes Auge auf die Zcit- ^Ntr„ besonders da auch die protestantischen ReichSständc und die nordischen Kronen ernstlich dahin ^läri, Eidgenossenschaft nicht länger in ihrer Neutralität gelassen, sondern zu einer öffentlichen ^ andere der Kriegöpartcicn angehalten werde. Den evangelischen Ständen, welche cxponirt sind, erscheint nothwcndig, gute Eorrcspondenz unter einander zu pflegen, die Bereitschaft zu stellen und besonders die am Rhein gelegenen Orte sorgfältig zu bewachen. Da 35 274 April u. Mai 1689. der Unwillen gegen die Eidgenossenschaft durch die dermaligcn französischen Werbungen nicht wenig g"'^ wird, ist Bedacht darauf zu nehmen, ob sie nicht abzustellen seien. Im weitem werden die Gesandten ^ über das rcfcrircn, was bezüglich der allfälligcn Verwendung der in französischen Diensten stehen^ Schweizcrtruppen gegen England und deren Heimbcrufung besprochen worden ist. I». Bern legt Rechnung über die hinter ihm gelegenen Sammelgcldcr für die picmontcsischcn Waldcnser vor, laut wclä^ ihm noch eine Mehrausgabc von 1075 Kronen zu vergüten ist. Gemäß dem Beschlüsse vom März ist ^ der Abfertigung der Waldcnser zu beginnen. Zwar hat der Agent der Generalstaaten nochmals den A»fl^ erhalten, sich für längere Aufcnthaltsbcwilligung zu verwenden, Zürich wollte aber darauf nicht cint"l"'' infolge dessen Herr Convcnant nach Schaffhauscn verreist ist, um die Uebcrsicdclung von 1200 Person"' das Würtcmbergische zu bewerkstelligen. Schaffhausen wünscht, daß Zürich und Bern mit ihren Nachsch'^ noch einige Zeit einhalten, indem es gegenwärtig alle zwei Tage eine Truppe von achtzig Personen absi"^ und bei weiter» Zuzügen es an Herberge und Brod gebrechen würde. Obschon die evangelischen Orte gemein diese Thallcute lieber an entferntem Orten angesiedelt gesehen hätten, um den katholischen Orten Savoycn jedes Mißtrauen zu benehmen, läßt man es bei den Anordnungen des Herrn Convenant, der Theil nach Bünden, den andern nach Würtcmberg spcdirt, bewenden, jedoch nicht ohne ihm nochmals erklären, daß man diese Leute nicht mehr ins Land aufnehmen könne. Die Bcrtheilung der Reis» Zehrgelder wird dem Belieben jedes OrtcS überlassen; der Stadt St. Gallen wird zugesichert, daß unter ihrer Pflege stehenden Waldcnscrn die Viatica aus dem allfälligcn Ucbcrschuß der Collcctcngcld" ^ kommen lassen werde. Die Rechnungen von Zürich und Bern über diese Sammclgaben werden durch der Sache vertraute Personen, nämlich Rathshcrr von Muralt von Zürich und Landvogt Hakbrett von ^ ' geprüft, um noch während der Tagsazung verglichen und liquidirt zu werden. ES zeigten sich jedoch noch einige Differenzen, zu deren Erledigung Bern nicht genugsam instruirt ist. Die Sache wird dah^ Erläuterung dessen, was für Posten in Rechnung zu bringen sind oder nicht, nochmals in den ^ ^ genommen. «. Die Zuschriften des Markgrafen von Brandenburg und des Landgrafen von Hessen, welche die evangelischen Orte gebeten werden, die in ihre Lande zurükgcdrängtcn Waldcnser »och f'" längere Zeit als bis zum 21. April im Lande zu gedulden, werden dem Abschied beigefügt und in ist" Weise beantwortet, wie jüngsthin im März eine ähnliche Eingabe der Generalstaaten. «I. DaS Vor>b' in gemeiner Session ein GratulationSschrciben an den König von England anläßlich seiner Erhebung^ den Thron zu berathcn, wird aufgegeben, da die katholischen Orte sich hierzu weder geneigt noch zeigen, und ein dahcrigcr Anzug nur einen lästigen Rcdckampf mit sich bringen würde. Daö ^ wünschungsschrcibcn geht daher nur im Namen der evangelischen Orte ab. «. Schaffhauscn zeigt der dortige Fond für die französischen Exulanten abermals ganz erschöpft und ein beförderlicher schuß dringend nothwcndig sei, da dermalen täglich gar viele Refugiirte, die biöhin im Waadtland ^ gebung gewohnt, eintreffen und untcrstüzt werden müssen. Bern ist nicht abgeneigt, einen Fünflb" ^ Beiträge auch ferner zu leisten, wenn ihm die bereits erwähnten 1075 Kronen Mehrausgaben Ucbcrschussc in Zürich gutgemacht werden. St. Gallen will nicht mehr sieben, sondern nur noch cent beitragen, Biel gar nichts mehr. Auf eindringliche Vorstellungen hin aber erklären sich die Ratificationsvorbchalt zu einem nochmaligen Einschuß von 2000 Thalern nach der im Februar ^ gesczten Reparation bereit. Ebenso sollte dem Stadtschreiber Spciseggcr von Schaffhauscn, der ^ Verwaltung der dortigen Exulantcncasse sehr große Mühe gehabt, zu etwelchcr Ergözung ctwaS ^ Mai 1K89, 275 ^rdr», , Bm> wünscht, daß den französischcn Flüchtlingen künftighin je nach de», Stand der Personen ^ ^iciscgcldcr erhöht werden. Der Kurfürst von Brandenburg zeigt mit Schreiben vom 12. März an, daß ' Hamburg zum Tröste der Rcfugiirtcn eine Collect? von 2437 RcichSthalcrn erhoben worden sei, die t»r ""geliefert werde. Diese Gabe wird verdankt und beschlossen, dieselbe in die Kasse zu Schaffbauscn ^^^l)nng der Reisegelder cinzuschicßcn und deren Disposition dem Stadtschrcibcr Spciseggcr und Herrn ^ zu überlassen. Zürich und Basel erneuern ihre Beschwerden gegen die Zollstcigcrung zu "lcc „ud stellen Gcgcnmaßrcgcln in Aussicht, wenn diese Neuerungen nicht abgcthan werden. Bern übcr- ""l, die Abhilfe seinen Obern bestens zu empfehlen. 158. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. Ui»!>, 2!t. und 24. Mai. Tti»i»1«archlv X'ucer». Allq. Absch. Bd. I.XXV. kol. 181. ^"kcrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß; Aurelian Zurgilgen, alt-Schultheifi; ^°l)r, Ritter, Statthalter; Jost von Fleckenstcin, des Raths. Ur i. Johann Martin Schmid, '"»lb Johann Karl Bcßlcr, all-Landammann und Panncrhcrr. Schwyz. ^Entschuldigt.) Unteren q?'' Wirz, Landammann ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, LandShauptmaun ob und nid ^rbcr alt-Landammann nid dem Wald. Zug. Hans Jakob Brandenberg, Statthalter; Johann "lt-Landvogt und des Raths. ^ssan,' ncucrwähltc Nuntius, Bartholome Mcnati, Bischof zu Lodi, verlangt Audienz vor gegenwärtiger EhrcnanSschuß von jedem Ort abgeholt. Daselbst schildert er den Stand sei,, 'lchen Kirche, erinnert die Gesandten, nach dem Beispiel ihrer Vorväter stets Bcschüzcr derselben zu dcg ^ '"heilt jhncu den päpstlichen Segen. Nach Kcnntnißnahmc von dem Creditiv und einem Schreiben ^>chtc Vortrag durch eine Abordnung freundlich crwicdcrt. II». Da es einem Hrtc mit dem Schanzwcrk in Äugst und an der BirS nicht recht vorwärts geht, die evangelischen ^ für Bewachung der Pässe zeigen, Bern sein Betreffnis, Mannschaft nicht nach Angst "ach die Ratification des mit dem französischcn Gesandten geschlossenen TractatS noch nicht >>bc, ^ ^ einbcrichtet haben, findet man zur Wahrling der Neutralität nöthig, an Zürich ein Memorial H»nj ^ '^""hrlichc Lage des Vaterlandes zu erlassen und die Versammlung einer Tagsazung auf den 2. ttchs^^^>)rc». GlcichMjtjg werden alle katholischen Orte unter abschriftlicher Mitteilung deö an Zürich T"gsa " ^cinorials ersucht, darüber ihre Instructionen zu berathen und einen Tag vor Zusammentritt der Tch„,^ ^ zu xi,m katholischen Confcrcnz in Baden einzufinden. «. Auf das am zweiten Tag von Entschuldigungsschreiben wegen Nichtbcschikung der Confcrcnz wird crwicdcrt, sein ^"Mn, allerlei Vcrmuthungcn Anlaß gegeben und sei geeignet, bei dem so nöthigcn einträchtigen ^ des nachthciligcs Beispiel zu liefern. «I. Den KricgSräthcn zu Liestal, HanS Jakob Heid- ^">cht ^Khs Zürich, und alt-Landammann Johann Anton Schmid von Uri, wird auf ihren Niedert, man stelle ihnen die Wahl dcS Quarticrö anhcim, die Verlegung desselben nach Licstal 276 Mai 1689. finde man nicht unrecht; dabei werden sie zu fleißiger Bewachung der Pässe und zur Fortsezung der SckM' werke crmahnt. Ueber Vermehrung der Mannschaft, den Mangel des Etatmajor und die Bezahlung ^ Mannschaft einiger Orte werde man sich dann in Baden bcrathcn. Wenn von Frankreich die Koste» die Schanzwcrkc bezahlt werden, solle man den eidgenössischen Truppen, wenn sie cS verlangen, auch ^ legcnhcit geben, durch Arbeit einen Pfenning zu erwerben, r. Dem Gesuch des Bischofs von Basel Zusaz von siebzig Mann, d. h. zehn von jedem Ort, wird entsprochen. Rüksichtlich des Commando Ü'» ' der alten Kchrordnung fortgefahren und daher in Pruntrut angefragt werden, welches Ort dasselbe gehabt habe, damit cS die Offieicre ernenne. Mit der Abscndung der zehn Mann soll aber nicht bis w Eingang dieses Berichtes zugewartet werden, sondern jedes Ort soll sein Bctrcffniß beförderlich ab>ch^" Die dermalen in Pruntrut weilenden Gesandten, Jost AzariaS Schmid, Landvogt, von Uri, und alt-L>»ü ammann Franz Bctschart von Schwyz werden ersucht, bis nach Ankunft der Offieicre die Aufsicht über Mannschaft zu übernehmen, f. Da auf die schon vor mehrcrn Jahren an den Herzog von ^ erlassene Eingabe noch keine Resolution erfolgt ist, so wird eine Abordnung an dessen Gesandten gcschi^ anzufragen, ob eine Erklärung darüber eingegangen sei oder was man endlich von dorther zu erwarten Auf die Antwort, es sei nichts eingegangen und auf Ancrbictung geneigter Verwendung wird dem Gesa» ^ das frühere Memorial nochmals übergeben und ihm die Angelegenheit wiederum empfohlen. Du den Herren Muralt von Zürich und Fischer von Bern vereinbarte Ucbcrcinkunft in Betreff der ^ richtung über den St. Gotthard nach Mailand wird von den anwesenden Orten genehmigt und eine drc>h' Ausfertigung derselben, eine zu Händen der Orte und die zwei andern zu Händen der Untern^ ' beschlossen. Ii. Dem eidgenössischen Residenten zu Madrid wird auf seinen Bericht crwicdcrt, mit Abst" . seines CondolenzcomplimentS über den Tod der Königin habe er dasjenige gcthan, was in seiner 's'l ^ gelegen; seine Verwendung für die Bezahlung der intercssirtcn Regimenter, welche man von Mailand ' beim königlichen Hof habe „stecken wollen", habe mau genehm gehalten; er solle sich angelegen sei» seine rükständigen Zahlungen an die Intercssirtcn im Verlaufe dieses Jahres zu leisten, ansonst ^ angedrohten Mittel gegen ihn ergreifen müßte; endlich sei die Klage, als hätte man die Jntcrcssirten zur Liquidation ihrer Rechnung bringen können, unbegründet. Dem König von Spanien wird gemäß dem in Baden gefaßten Beschluß für die den verbündeten Orten bewiesene Zuneigung brieflich I. In Betreff der alten Beschwerden gegen Mailand wird dermalen, da die drohende Kriegsgefahr für weilen ein energischeres Auftreten gegen Mailand nicht thunlich erscheinen läßt, dem spanischen ^^>>l wiederum empfohlen, den verbündeten Orten in ihren Verlangen zu entsprechen, indem man sich den im Bund vorgesehenen Mitteln bchelfcn würde. Ii u. I. (S. u. LauiS.) Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegcnhciten: Vogtei LauiS. lt. Art. 2Zt. Fischerei. I. Art. 37. Allg. Verordnungen, Statute» >c. Juni 1689. 277 154. Konferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel anläßlich der Tagsazung zu Baden, lltttO, 7». bis 20. Juni. (26. Mai bis 10. Juni a. K.) Staatsarchiv Zürich. All». Absch. Bd. S7, l°I. 2«!,. ^ciaiidte: Die nämlichen, wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glaruö Friedrich Zweifel, ^'^'haltcr. dir eben besammclte gcmcincidgcnössischc Tagsazung vorzüglich die Wahrung der Neutralität und chaltung des Vaterlandes zum Zweke hat, beschließen die evangelischen Orte, kräftigst dahin zu wirken, rich'^ Acholischen Drtc ihr gegen sie gefaßtes unbegründetes Mißtrauen fallen lassen, damit eine auf- . Harmonie in der ganzen Eidgenossenschaft zu Stande gebracht werden könne. Basel und Schaff- bcsv Bcrathungcn der Tagsazung auf ihre Erhaltung, da sie an den Grenzen bcsch^-^ ouögcsczt seien, eiii besonderes Augenmerk nehmen. I». Auf den Antrag Schaffhausens wird ^"issn, hxj Tagsazung ans die katholischen Orte einzuwirken zu suchen, daß man die Werbungen für ^kreich einstelle, v. Rüksichtlich der in dem Vortrag dcö französischen Gesandten anstößig befundenen eortain guv les prchsets et los traitö», gui ont Sts ärsssös et oonelus ä Lutlo, no siiitsi gt uns Lxplieatinn et« paix porpotuolle et ä'a.Ilianeö" wird auf den Antrag Zürichs »»d Bcrathung der Antwort auf die Berichtigung zu dringen, daß alle bisherigen Entwürfe ^chir> Baden freiwillige und von den Eidgenossen abhängende Arte gewesen seien, welche den de« 5' ^ Vaterlandes und die Verwahrung der Pässe bczwcken. «I. Zürich thcilt mit, gemäß Berichtes sind ch^oibcrS Spciscggcr in Schaffhauscn sei der Fond der französischen Flüchtlinge nicht nur erschöpft, ^ P"sßven und sei daher ein neuer Zusammenschuß von 2000 RcichSthalcr») wozu ^ >cui Bctrcffniß schon geleistet, nöthig. Bern und Basel erklären, hierüber nicht instruirt zu sein, weil .^^"^lischc Abschied ihnen zu spät zugekommen war, zweifeln aber nicht an der dicsfälligcn Gc hkx ^)rer Obrigkeiten. Die Stadt St. Gallen, welche große Bedenken macht, weil sie von Schaffhauscn kssta,," Flüchtlingen so stark überlaufen werde, läßt sich endlich bestimmen, an die Obrigkeit Bericht zu zu h.., , ^inc gleiche Einwendung macht Biel; Gott wisse, daß cS ihm unmöglich sei, sich hiebet neuerdings ^ird ^cgcn evangelisch Glarus und Appcnzell-Außcrrhodcn, deren Gesandten nicht anwesend sind, »»im-,/ i'cstiinmtc Erwartung ausgesprochen, daß sie das unternommene Licbcöwcrk mit ihren Collcctgcldcrn Tpxj. werden. Endlich wird zur Instruction in den Abschied genommen, wie man den Stadtschrciber b>°llc s"r seine Rechnungsführung über den Fond und seine Bemühungen für die Flüchtlinge belohnen »»( > ^ach einhelligem Beschlüsse sollen die bisher üblichen Zeugnisse und Empfehlungen von geistlichen Personen zu Gunsten der französischen Flüchtlinge, wodurch diese nur zum Hin- und Hcr- ^tulu Atteln veranlaßt werden, in allen Orten gänzlich abgeschlagen werden. I'. Zürich theilt das Iii., mit, welches es in Antwort auf die Notifikation des Königs von England, Wilhelm D«Ssilb" Thronbesteigung »ach den eingegangenen Bemerkungen der evangelische» Orte abcrlassen hat. wird dem Abschied beigelegt, zx. In Anbetracht der kriegerischen und thcucrn Zeiten wird auf 278 Juni 1K89. Genehmigung der Obrigkeiten ein allgemeiner Fast-, Bet-, Büß- und Danktag in gesammter evangelisch" Eidgenossenschaft auf den 15. August a. K. festgesezt. Zürich übernimmt, solches den III Bünden, aber Genf und Neuenbürg, und Basel endlich Mülhausen zu berichten. I,. Bern weist ein Tractätlei» betitelt: „Das Zwinglischc Vaterunser, Ave Maria und der Glauben, wie auch Martini Lutlicri vergebt Bcrcuung und gar zu spate Erkandtniß seines JrrthumS", welches dem Verlauten nach zu Lucern Solothurn öffentlich verkauft und gesungen worden sein soll, mit dem fernem Bericht, die Obrigkeit zu B"" werde alle zur Hand gebrachten Exemplare durch Hcnkcröhand verbrennen lassen. Von den übrigen Orte» wird erkannt, man solle hierüber mit den Gesandten von Lucern Rüksprachc nehmen und je nach Ergcbniß entweder bei der Tagsazung einen Anzug machen, oder nach de», Beispiel von Bern versaht I. Die Beisteuer an die Gemeinde Baircuth im Betrag von 2<1«) RcichSthalern »ach der sicbcnörtigcn 6ca" wird definitiv genehmigt, k. Zürich legt ein Schreiben des savoyischcn Gesandten vom 8. Juni an Herrn Kaspar Muralt daselbst vor, in welchem in Antwort auf das unterm 6/1 li. Mai gestellte Gesuch Loslassung der gefangenen waldcnsischcn Geistlichen rrwicdcrt wird, sobald die Waldenser den eidgenössisch" Boden werden verlassen haben, werde die Loslassung der Gefangenen keine Schwierigkeit mehr haben- gelassen haben und noch viele andere in den Orten zerstreut zurükgcblieben seien, müsse er neue Inste»"" bei Hofe einholen. Schaffhausen und Basel berichten darauf, ihres Wissens seien alle bei ihnen gebest ^ Picmontesen verreist, mit Ausnahme einiger Kranken, Elenden, Kinder und Dienstboten, wie dies auch andern Orten der Fall sei. Sie werden sich aber noch genauer informiren, und sofern Zürich acht Tagen keinen gcgcnthciligcn Bericht erhalte, dürfe man sich auf das Angebrachte verlassen, ^us ^^ Fall wird Zürich beauftragt, im Namen der evangelischen Orte dem savoyischcn Gesandten die Abschu' ^ der Thalleute zu bestätigen und die Loölassung der Geistlichen zu verlangen. I. Auf die bevorstehende rcchnungstagsazung soll die picmontcsischc Rechnung vorgelegt und die Gesandtschaften hicfür instruirt werd^' »est .... Mülhausen läßt durch seinen Stadtschrcibcr Fürstcnbergcr vortragen, daß eine französische Wache fünfzig Mann seit drei Monaten die Stadt umziehe, um die Einflüchtung der Früchte zu verhindern, daß diese Mannschaft durch allerlei Unfugen den freien Handel und Wandel störe. Eine schriftliche ^ stcllung an den Intendanten de la Grange sei ohne Antwort geblieben, weshalb man um bundcsgem'ff"' , Rath bitte. Dieser wird dahin crthcilt, Mülhausen solle der Früchte halber beim Intendanten de la und wegen der Unfugen der Soldaten beim Gubcrnator zu Brcisach mittelst Abordnungen Borstel""'^ machen. Bei allfälligcr Erfolglosigkeit derselben seien die evangelischen Orte bereit, auf der bevorsteht Jahrrcchnungstagsazung ihre bundesgcnössischcn Dienste fcrncr zu leiste». Juni 1689. 279 155. Außerordentliche qemeineidgenössische Taqsazuug. Baden. !«»», «. bis 2l. Juni. 2«an«»»rch!u X'ucer». ANg. «bsch. Bd. I.XXV, kol. 219. ^ Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Andreas Meyer, Obcrstfcldhauptinann und Schalter. Bern. General Niklaus Dachsclhofer; HanS Rudolph Sinncr, Sekelmcistrr. Luccrn. .^»n Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß; Jost von Flcckcnstcin, des Raths. Uri. Johann Martin Landammann; Johann Karl Beßlcr, alt-Landammann und Pannerherr; Johann Franz Schund, Schwyz. Jost Rudolph Rcding, Ritter, Statthalter; Johann Dominik Schmidig, alt-Statt- hcrr" ^"tcrwaldcn. Johann Wirz, Landammann ob dem Wald; Joseph Karl Lnssi, Ritter, Panner ^ »nd Landammann, und Johann Ludwig Lnssi, alt-Landammann nid dem Wald. Zug. Johann Jakob Statthalter; Christoph Andcrmatt, Sekclmeistcr. GlaruS. Johann Ludwig Tschudi, Ritter, ^ ^"»»ann; Friedrich Zweifel, Statthalter. Basel. Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmeister; Johann ^Lkttstcin, des geheimen Raths. Frei bürg. Franz Philipp von Lauten genannt Heid, und Gottrau, beide Schultheiß. Solothurn. Johann Victor Besenval, Ritter, Schultheiß; Urs Suri, SchaffHausen. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johann Konrad Wäpfcr, Sekclmeistcr. ^cll. Anton Marian Speck, Landammann, von Jnnerrhodcn; Laurenz Tanncr, Landammann, von Abt von St. Galle». Freiherr Joseph von Thür», Ritter, fürstlich st. gallischer Rath. HSt. Gallen. Tobias Schobingcr, Sekclmeistcr. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister; Benedikt Stadtschreiber. Zürich eröffnet die Verhandlungen mit der Anzeige, diese Tagsazung sei auf Begehren der am 23. ü' Luccrn versammelt gewesenen katholische» Confcrcnz zusammcnbcrufcn worden, und erstattet ^^^"^^chtlichcn Bericht über die KricgSläufc lind die Bestrebungen der seit dem Octobcr vorigen Jahreö ^Wsazungcn. Den leztlich mit Frankreich projcctirtcn Vertrag habe seine Obrigkeit in der Bc- ^ ^"ute derselbe als ein Einbruch in die erklärte ^Neutralität ausgelegt werden, nicht genehmigt, ^ ^ü» badischcn Abschied vom 23. Februar 1677 und seiner in der lcztrn Tagsazung abgegebenen ^lk» ^wenden lassen. Luccrn glaubt, der mit dem französischen Gesandten projcctirte Vertrag, der von Orten, mit Allönahmc voil andcrthalbcn cSchwyz und katholisch Glarus), die sich bis jczt Geichs' "^ch dagegen ausgesprochen habe», genehmigt worden sei, hätte der Eidgenossenschaft zum Guten ^>st ^ Neutralität nicht gefährdet. Das einzige Mittel zur Erhaltung der Eidgenossenschaft sei, sich ^lc Einigkeit der Orte. Das Mißtrauen der katholischen Orte gegen die Evangelischen stüzc dc», q. leztcre 1. die Wachen bei den Wachtfeuern abgestellt haben; 2. die Schanzwcrkc nicht nach Baden fürdcrn; 3. die Mannschaft nicht allseitig »ach Angst schikcn; 4. die katholische H»ffl ^ngst herum gerade dem Feind entgegenstellen, während sie ihre eigenen Angehörigen izach hilbc Mülhausen senden, ohne an den Grenzen ncucö nachzusczcn; 6. !» mindern und mehrcrn StandcSpcrsoncn der evangelischen Orte verschiedene bedenkliche Reden gehabt. Diese und andere Umstände haben das Begehren um Einberufung der Tagsazung 280 Juni 1689, veranlaßt. Die Bedenken von Zürich, der besondere Tractat mit Frankreich überschreite die Schranken b" Neutralität, komme den katholischen Orten um so verwunderlicher vor, als weder der Kaiser »och das Mich sich dagegen rühre». Die Ablehnung dieses TractatS habe eher das Ansehen, als wolle man gegen reich die Neutralität nicht halten; man habe doch vor einiger Zeit auch kein Bedenken getragen, mit w» HauS Oesterreich allein zu tractircn und sich sogar über die Schuldigkeit ausgelassen, was bishin nicht ausgeschlagen habe. Dann möge auch rcflcctirt werden, ob Frankreich in Abgang der kaiserliche» Ratificat'"' über die ersten Traktate sich noch daran halten lasse, und was dann aus dem Frickthal und den Stäb'"' Laufenburg und Nheinfcldcn werde. Wenn dann endlich auch das eine und andere Ort von fremden Fürst"' kein Geld nehmen wolle, so stehe das im Belieben des einzelnen; jedoch sei bekannt, daß in vergleich"' Fällen Fürsten und Herren und die Eidgenossenschaft von der einen Partei Geld genommen haben dennoch neutral geblieben sind. Schwyz und katholisch GlaruS erkläre^ laut eidgenössischen Bünden ^ Vaterland schüzcn zu wollen und ihre Obrigkeiten über alle Verhandlungen behufs endlicher Entscheidung ''> berichten. Der Abgeordnete dcS AbtcS von St. Gallen eröffnet, daß dortscitS der Vertrag mit dem st."' zösischen Gesandten unter Vorbehalt der Einstimmigkeit ratificirt worden sei; bei so bcwandtcn llmstü»^" müsse er aber die Sache all relerenäuin nehmen. Appcnzcll-Außcrrhodcn erklärt, wenn seine Trupp"' Äugst vom Kaiser nicht bezahlt werden, so werde es dieselben zurükziehcn. Von den evangelischen O""' wird crwicdcrt, die Wachen seien von Zürich deswegen abgestellt worden, weil ein Gleiches auch in ^ Grafschaft Baden geschehen sei und dadurch die Wachen im Innern ohne Verbindung und somit ohnc gewesen wären. In Betreff der Schanzwcrkc habe sich gezeigt, daß dazu viel mehr Volk nöthig indessen seien sie immer geneigt, zu allen Vcrtheidigungsanstaltcn beizutragen. Bern habe seine fünfzig M"" nach Äugst geschikt; aber aus Mißverstand seien die frühern fünfzig heimgclasscn worden; es sei aber Ersaz bereit. Schaffhau;cn habe nicht mehr Volk senden können, weil eS außer dem Rhein liege ihm vielfache Drohungen gemacht worden seien. Den katholischen Truppen habe man dasjenige S""" quartier angewiesen, welches für ihre Rcligionsübung am schiklichstcn geschienen habe. Sie haben "> treu und ehrlich gehandelt, so daß sie sich nicht scheuen, den Katholischen ihre Instructionen zu cn'll' ^ Zürich erklärt nun im Namen der evangelischen Orte, sie haben nach dreimaliger Bcrathung den mit reich projcctirtcn Tractat deswegen nicht ratificircn können, weil man bisher mit beide» Kronen und was man mit der einen verabredet, der andern mitgcthcilt habe. Es wäre nun den, bisherig"' fahren ganz zuwider, wenn man mit einer Partei allein und in Abwesenheit der andern tractircn auch würde der Kaiser solches wohl gar für einen Bruch der Neutralität aufnehmen. Es wäre daher in offener Session oder in einer Commission einen andern Vorschlag zu versuchen, wenn dadurch die Einstimmigkeit erreicht werden könne. Luccrn crwicdcrt, die Verschiedenheit der Ansichten bestehe nur ^ ^ daß die Evangelischen meinen, der fragliche Tractat sei auf den Vorthcil Frankreichs abgesehen, "'ähr"'^ Katholischen dafür halten, er bczwcke allein den Nuzcn dcS Vaterlandes. Wenn Frankreich dabei M . auch Vortheil finde, so könne der Kaiser sich darüber nicht beklagen; überdies werde dadurch a»cl' ü ^ Interesse gesteuert. Wenn man den entworfenen Tractat nicht in Vollziehung bringen könne, so st' ^ ^ zm Bezeichnung einer Commission bereit. Da man allseitig in der Hauptsache gleicher Ansicht ist, ^ nur in der Form zu vergleichen haben wird, so wird ein Ausschuß von acht Herren ernannt. In ^ ersten Auöschußberathung wird von der Session in Abwesenheit von Schwyz beschlossen, es solle ^ Ort, welches zu dieser neuen Verhandlung nicht gcnugsam bevollmächtigt sei, ein Gesandter zur Juni 1K89. 281 »vthigci, Instruction hcimkchrm. Nach dcr Rükkehr derselben wird nun untcrm 2t). Juni, in einziger ^'Wesenheit von Schwpz, ein Abschicdsschluß folgenden Inhalts gemacht: 1. Die zu Äugst befindlichen /uppci, sollen von jedem Ort bis auf den 5. Juli um 10t) Mann vermehrt werden. 2. Wenn die Luiden Hcm sich zurükziehen und Basel und die Kricgsräthe finden, daß die eidgenössischen Grenzen nicht gefährdet seien, so mögen die von jedem Ort nachgcschikten 1t)t> Mann zurükbcrufcn und bei neuer 5,.^^ wieder dorthin gcschikt »verde», während die anfänglich dort aufgestellten 15(1«) Mann bis zu Ende Krieges zu verbleiben haben. 3. Diese Truppen sollen daö eidgenössische Gebiet beschüzen und allfällige . " luhe Anfälle mit Gewalt abtreiben. Für größere Gefahr soll jedes Ort seine mehrere Macht in Bcreit- ^ l halten und auf Mahnung eines angegriffenen oder bedrohten Ortcö oder dcr Kricgsräthe absenden. Schlußiiahmc ist den beiden kriegführenden Mächten mitgctheilt worden und von Seite Frankreichs «5vErklärung erfolgt, den eidgenössischen Boden nicht zu betreten, Rhcinfeldcn, Laufcnburg und belagern noch einzunehmen und das Frickthal nicht zu besczcn, so lange die Eidgenosse» ^ ^äfie »yohl bewahren. 5. Zu den zwei zu Äugst befindlichen Kricgöräthen sollen noch zwei andere ^ ")lt werden, welche mit und neben dcr Stadt Basel die nöthigen Schanzwcrke erstellen zu lassen haben. ^ ^ic eidgenössische Kanzlei ist ermächtigt, diesen Abschicdsschluß den Minister» beider Mächte aus deren ^hrcn abschriftlich mitzuthcilcn. Während alle Orte (nur Schwyz ist abwesend) zu diesem Abschicdsschluß "'k», erklärt Bern in Lieferung dcr Mannschaft und allen Vcrthcidigungsmittcln des Vaterlandes alles ) vsjcne zu leisten, bezieht sich aber in Hauptsache auf seine untcrm 15/25. Mai dcr Kanzlei Baden ein ^ nie Erklärung, gemäß welcher eö auf den Fall, daß dcr mit Frankreich und dem Kaiser vereinbarte 'wtat vom leztcrn nicht genehmigt werde, einfach bei dem badischen Abschiede von 1677 verbleibe, v ^ch erklären die Eidgenossen dem französischcn Gesandten, seine Zusage, daß die Städte Rheinfcldcn, . "^'urg und Eonstanz weder eingenommen noch belagert werden sollen, werde dahin verstanden, daß damit w u» Bombardement ausgeschlossen sei. Dcr französische Gesandte ist anderer Meinung, will aber das Könige, dcr sich biöhin zu allem, was dcr Eidgenossenschaft zu Belieben und Vortheil ^>hr Gutwillig verstanden hat, bcstcrmassen empfehlen. Zug und Glaruö erkläre», sie erachten cö nicht fiii, Schuldigkeit, mit den Truppen außer die Grenzen des Vaterlandes zu gehen, da dcr Kaiser ch, i/' ^'Mnversichcrungcn gegeben und sich dcr Stand dcr Dinge inzwischen geändert habe. I». Es wird ^r vorderöstcrrcichischen Regierung vom 21. Mai vorgelegt, worin den eidgenössischen und Orte» mitgctheilt wird, daß laut kaiserlichem Mandat die französischcn Waarcn und Elsaßcr- Eidgenossenschaft eingelassen werden. Hievon wird sämmtlichcn Orten Kcnntniß vorderöstcrrcichischen Regierung aber das Gesuch gestellt, die schon auf dcr Straße befindlichen tzj» " 'weh passircn zu lassen. DicS wird mit fcrncrm Schreiben vom 8. Juni bewilligt und für den 'wch eine Frist von acht Tagen gestellt. «. Dcr französische Gesandte hält am 8. Juni vor dcr ^ Vortrag, worin er die Orte zur Einigkeit, Beobachtung des Bundes mit Frankreich und zur 5^ crmahnt und die Hoffnung ausspricht, sie werden die angebahnte Ucbercinkunft auf >»it ^^ung zum Abschluß bringen. Zum Behuf dcö leztcrn Punktes begehrt er nach gehaltenem Vortrag sh,d Ausschuß weiter zu unterhandeln, worin ihm willfahrt wird. Laut dem Berichte dcS Ausschusses Wesentlichen die gleichen Eröffnungen gemacht worden, wie in dem schriftlich abgegebenen >» w ^beschließt, die Antwort dem Botschafter zuzustellen, sobald die heimgekehrten Gesandten wieder Angetroffen sein werden. Am 20. Juni wird ihm die unter n enthaltene Resolution als Ant- 36 282 Juni 1689. Wort auf bie Proposition mit dem Ersuchen zugestellt, dieselbe dem König genehm zu machen. «I. Schwpz.) Der französische Gesandte entspricht dem Gesuche der Tagsazung um wöchentliche Verabfolgt von 300 Säkcn Getreide aus den königlichen Magazinen zum Unterhalt der Truppen in Äugst gegen ^ zahlung von 14 Franke,« für den Sak Kernen und 11 Franken für den Sak Roggen; auch für den ft" Kauf im Elsaß und in Burgund werde er sich beim König verwenden. <'. Mittelst schriftlicher Erklärt vom 2V. Juni verpflichtet sich der französische Ambassador, die leztcn nach Äugst gcschiktcn 750 Mann die ferner dorthin bestimmten 1500 Mann sammt dem Stab zu bezahlen. Der Etat major erhält monatlich 21 Ol) Franke», jeder Mann im Monat 5 Louiöthalcr sammt den gewöhnlichen Gratifikationen, nämlich wird allzeit neun Mann für zehn zahlen; übrigens sei dem Kaiser freigestellt, an die lcztcrn auch die beizutragen. Die Bezahlung aber soll dircct an die Eidgenossenschaft geleistet werden. 1'. (Schwpz, lt' GlaruS und Biel abwesend.) Zürich und Schaffhauscn erklären, die französischen Zahlungen für die Trupt nicht anders annehmen zu wollen, als aus Abschlag der alten rükständigen Pensionen; andere Orte wollen solche nur unter dem Namen von Subsidicngeldcrn empfangen. Man findet daher für sehr nöt' sich über eine gemeinsame Quittirung zu verständigen, wobei man das crstcre Verfahren für rcputirlich^ hält. (Alle Orte.) Auf verschiedene Berichte und Wcisungöbcgehrcn der Kricgsräthe in Äugst wird ^ kaiserliche Minister an die Leistung dcS Soldes der Truppen gemahnt und auch ersucht, sich dahin zu ^ wenden, daß die schweizerischen Maaren, die nach Frankreich bestimmt sind, ungehindert über das öfterreo Gebiet passircn dürfen. Den KricgSräthcn wird der AbschicdSschluß vom 20. Juni mitgetheilt und >h»"' von der Erklärung des französischen Gesandten, daö Frickthal, Rheinfcldcn und Lauscnburg nicht anzugrcist"' Kcnntniß gegeben; im Falle unvcrmuthct eintretender Gefahr sollen sie sich mit Basel bcrathcn. ^lar^ berichtet anläßlich, bisher habe es die Gelder, welche der Kaiser an die Besoldung beischieße, auf Absch^ der Erbcinungsgclder guittircn müssen, und besorgt, Frankreich möchte hieran ein Beispiel nehme», wcsb^ man zeitig remcdircn solle. I,. (Die XIII Orte.) Die schriftliche Anfrage des Bischofs von Basel, für Antwort vom Kaiser wegen Verschonung der bischöflichen Lande eingegangen sei, wird dahin ernste^ daß noch keine crthcilt worden sei. Einer später gcschikten Abordnung, welche sich w officiöscr Weist den Stand des Hauptgeschäftes erkundigte, wird daö Bezügliche zu müudlichcr Berichterstattung mitgcth"" . (Ohne Schwpz.) Mit Schreiben vom <2. Juni berichtet Schwpz, die LandSgcmeindc habe durch I >oU zurükgekommcncn Gesandten von dem AbschicdSschluß, der zur Ratification vorliege, Kcnntniß erhalten, st^ auch von der Nachsordcrung von 100 Mann. Da aber die für die kaiserliche Ratification dcS TrK' vom K. April anberaumte Frist noch nicht abgelaufen sei, so finde es sich zu keinen Verfügungen werde aber bei jeder Gelegenheit laut Bünden zum Schuze des Vaterlandes beitragen. Da die von Schwpz nicht mehr zurükgckchrt sind, wird mit Befremden hervorgehoben, wie Schwpz nun säp'" ^ geraume Zeit her die Tagsazungcu entweder gar nicht besuchte, oder die Gcsandtcu ohne Grund abtraten, oder mit so engen Instructionen herkommen, über daö Angehörte zu berichten, so daß sie wichtigsten Geschäfte nicht eintreten können und die Tagsazung von ihnen weder Trost noch Hilfe hat- mißbeliebige Thatsachc wird in den Abschied genommen, damit auf die Jahrrcchnung darüber instruirt . Das Schreiben von Schwpz zu beantworten wird unnöthig befunden und der Läufcröbotc mit eine»' ^ pisse abgefertigt. Ii. (S. u. Thurgau.) I. (Ohne Schwpz.) Schaffhausen begehrt Weisung, was ^ ^ Commandantcn zu Constanz, der für zwei halbe Earthaunen und Munition den Durchzug über cidgou'^l . Gebiet nach Rheinfcldcn verlangt habe, antworten soll. In Bcrathung dessen findet man, das Gc>^ Juni 1689. 283 Abschlagen sei gleich bedenklich und daher am gcrathenstcn zu antworten, man stehe jczt wegen der Neutralität in Unterhandlung und sei cS wohl am besten, wenn von diesem Gesuche abgestanden würde. diejcm Sinne wird von der Tagsazung unter abschriftlichcr Beilegung des Ersuchschrcibcns an den ^hcrlichm Minister, und von Schaffhausen unter Mitthcilung dcS leztcrn Schreibens an den Kommandanten Konstanz geschrieben, gleichzeitig aber dieser Borgang sür künftige Fälle zur Instruction in den Abschied ^»onnnen. (Ks wird in den Abschied genommen, ob man die hundcrtachtzig Mann, welche jedes , " Äugst zu erfüllen habe, in zwei Kompagnien abtheilcn wolle, oder nicht. Die Mehrzahl der Orte ^ sür crstcrcs, weil sie doch bezahlt werden; man habe so viele junge Leute, die bei dieser Gelegenheit lernen und sich cinexcrcircn können; eö ergebe sich immer noch ein Borschlag, mit dem die Unkosten INtten werden können. Gleichzeitig werden zwei neue KricgSräthc, von jeder Religion einer, gewählt, wie die frühem zwei von drei zu drei Monaten abgelöst werden sollen. Bei der Festsczung der ' ^ Ordnung wird Schwyz übergangen, weil es keine Mannschast schiken will. Die Mannschaft soll in " ^rcnzdörfcrn zu gleicher Anzahl von beiden Religionen cinquartirt werden. «. Zürich thcilt mit, ' die picmontcsischen Flüchtlinge bis an wenige Greise, Weiber und Kinder die evangelischen Orte vcr- haben. ,». (S. u. vier cnnctb. Bogt, überh.) Z». sS. u. Thurgau.) «z. (Ohne Schwyz.) Dem Ucbcr- ut>cr Ha,w I^f^b Eberhard von Zürich, welcher von der lcztcn Tagsazung nach Innsbruck gcschikt worden ^^dcn für Kosten und Mühewalt zwanzig Thalcr gesprochen und die Bezahlung derselben auf das ^"styllche Geld angewiesen, welches durch das Ausbleiben des Kontingents von Schwyz erspart worden ist. " ^cber ein von der vordcröstcrreichischcn Regierung eingekommcneS Schreiben betreffend die Durchfuhr ix Waarcn über österreichisches Gebiet nach Frankreich wird, da dasselbe doppelsinnig erscheint, """'crung begehrt. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. i» »>"' Orte.) Im Sinne der lcztcn katholischen Konferenz in Lucern wird hervorgehoben, wie wenig oi, h^ krnstliche Wahrung der Neutralität gcthan worden sei und daß die evangelischen Orte sich nur schied von 1677 halten »vollen, wodurch Frankreich in seinem Vorgehen gegen Rheinfclden, Laufrn- ^ ^^khal freie Hand bekäme. Man müsse also vor Allem wissen, ob die katholischen Orte den Frankreich ratificirt haben, um auf die evangelischen wirken zu können. Dies wird von allen s,H ^ bejaht, »,it Ausnahme von Schwyz, welches sagt, die hiefür allein compctcnte Landögcmcinde habe ^roct^ ^"üniimelt, und von katholisch Glarus, welches einwendet, man wolle dortscitS keinen gesonderten ^)r,ih. fremden Fürsten. Beide Orte versprechen jedoch an ihre Obrigkeiten zu ^oiiva' simst alles einig sei. Hierauf »vird einstimmig beschlossen, diese Orte zur sofortigen Rati- ^°sf»c' einzuladen. Auch wird Schultheiß Dürler beauftragt, dieses den evangelischen Orten zu ü>as er auch gcthan hat, wie aus dem allgemeinen Abschied zu ersehen ist. (Alle Orte und ^'»oci, ^^^en.) Falls der Tractat mit Frankreich den evangelischen Orten durchaus nicht belieb» ^h>chc, könnte, findet man gcrathcn, die Erreichung dcS gleichen Zweckes auch in anderer Form zu sicher Frankreich wegen dcS FrickthalS und der Städte Rhcinfeldcn und Laufenburg gute Gegcn- gebe. Auf diese Gruitdlagc geben Schwyz und katholisch GlaruS gute Hoffnung für die Zu ^ Obrigkeiten. Allch der Abt von St. Gallen erklärt, sich von den übrigen Orten nicht zu wem, sie einstimmig seien. Nachdem man in der allgemeinen Session ersehen, daß die evangelischen 284 Juni 1K89, Orte etwas mehr Geneigtheit zeigen, wird beschlossen, bei dem verordneten Ausschuß zunächst auf unvtt änderte Annahme des Tractats zu wirken und, sofern mehr Volk nach Äugst geschikt werde, die Wahl vo» noch vier andern Kriegsräthen zu beantragen. Solothurn übernimmt, dem französischen Gesandten von >»» Absichten der Katholischen Kcnntniß zu geben. Ucbrigcns findet man, wenn Frankreich wegen des Frickthals und der Städte Rhcinfeldcn und Laufcnburg eine Gcgcnvcrsicherung gebe, könne dann der Zwck des Tractats auch in anderer Form erreicht werden. Dabei wird aber nöthig befunden, daß einer der Ehrcngesai'd"» jener Orte, welche nicht genügende Vollmacht crthcilt, zur Einholung solcher heimreise. Schwyz ist mit d" Aufstellung eines Ausschusses einverstanden, behält sich aber vor, über daS Materielle der Sache den Entsch^ der Obrigkeit einzuholen. Obwaldcn äußert Bcsorgniß, die Schanzwcrke möchten mit der Zeit dem kath» tischen Interesse nachtheilig werden. (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Auf Bericht dcS Bischofs von Basel, daß Herr Hauptmann (Joseph Franz) Ehrlcr von Schwyz zulczt Hauptmannsstelle bei der ihm gesandten HilsSmannschaft versehen habe, wird gemäß Kchrordnung bestim»", Nidwaldcn habe »unmehr den Hauptmann, Zug den Lieutenant und Frciburg den Wachmcistcr zu ernc»""' Die Bezeichnung derselben und die Abscndung der siebzig Mann wird auf kürzeste Frist zugesagt. ferneres Schreiben, worin der Bischof den verbündeten Orten die Wahrung seines Interesses empfiehlt, wirk mit geneigter Gegenversichcrung aufgenommen, v. (Alle Orte.) Auf die Wahrnehmung, daß die gelischcn Orte sich durchaus nicht zu dem Tractat mit Frankreich verstehen wolle», wird beschlossen, Antworten abzuwarten und dann das Weitere zu erkennen. ,v. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) schweizerische Resident Cassani in Madrid berichtet, er habe die von Mailand aus bei Hofe gcthancn Sch"'"' um die Zahlungen zu hintertreiben, unwirksam gemacht und der Hof habe beschlossen, alle Anwcisungc» bezahlen. Es wäre nun nöthig, eine Gesandtschaft nach Mailand zu schikcn, um die Rechnung liqu'v Z" machen. Gleichzeitig empfiehlt er, das Interesse Oesterreichs in guter Acht zu halten. Bei der Borats fällt der Bericht, die jährliche Bezahlung von 30,WO Kronen sei auf die Hälfte rcducirt worden. Luc"" wird beauftragt, sowohl an den Gubcrnator als an Eassani die geeigneten Schreiben zu erlasse». ^ gleichen soll es auch dem Abbate Crivclli in Mailand die Nachricht, daß dem dortigen Schazamt z»r ^ zahlung der Pensionen t 30,000 Pfund eingegangen seien und er sich für Beibringung des Ucbrigc" """ Versendung in die Orte bemühen wolle, verdanken und ihm die Sache weiter empfehlen, x. (S. u. .V. (Alle katholischen Orte außer Schwyz.) Auf den Bericht dcS Landammann Tschudi, eö wolle oder drei Personen zu Glarus, die sich von der evangelischen zur katholischen Religion bekehrt habe», Hab und Gut nicht verabfolgt werden, wird Schultheiß Dürlcr ersucht, sich deshalb an den Bürger»""^ Eschcr zu wenden; wenn dieser Schritt aber ohne Erfolg bleibe, so soll der Gegenstand auf nächster 2^. rcchnung eifrig angeregt werde». (Die mit dem Bischof vo» Basel verbündeten Orte.) WaS dem „ sfllll von Basel aus seine Erkundigung, ob vom Kaiser rüksichtlich des Schuzcs der bischöflichen Lande a ' Nu»"" Erwiederung erfolgt sei, geantwortet worden ist, zeigt der allgemeine Abschied. »». (Alle katholische Luccrn erhält den Auftrag, die Schreiben des Papstes und des Eardinalö Eybo, wodurch der ncuc beglaubigt wurde, gebührend zu beantworten. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelcgenheitcn! Landgrasschaft Thurgau. k. Art. 444. Handel ». Verkehr ,c. ,». Art. 494. Kriegs- n. Militärwesen. Grafschaft Baden. x. Art. 3KU. Kriegs- ». Militärsachen. Ennetb. Bogt, überh. «». Art. tt>3. Kriegs- u. Militärsachen. Juli 1K89, 285 15V. (hemeuleidqeuössische JahrrcchmmlMagsaznilg. Vaden. tktttt», 4. bis li>. Juli. Staatsarchiv X'ucer». Allg. Absch, Bd. I.XXV, fol. 2S2. ^ ^c>andtc: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Johann Heinrich Waser, Sckelincistcr. Johann Anton Kilchbcrgcr, Schultheiß; HanS Rudolph Sinncr, Sckelmcister. Luccrn. Johann "^vlph Dürlcr, Ritter, Schultheiß; Karl Christoph Dullikcr, Sekelmeistcr. Uri. Johann Martin Schmid, ^»niiann; Johann Karl Bcßlcr, alt-Landammann und Panncrherr. Schwyz. Franz Betschart, Land- Johann Dominik Schmidig, Statthalter. Untcrwaldcn. Wolfgang Müller, Landammann, und ^"bcrhalden, Sckelincistcr ob dem Wald; Joseph Karl Lussi, Ritter, Landammann und Panncrherr ^ bei» Zug. Johann Jakob Brandenberg, Statthalter; RiklauS Jtcn, Sckelmcister. GlaruS. Ludwig Tschudi, Ritter, Landammann; HanS Heinrich Zwicki, Zcughcrr. Basel. Christoph Obcrstzunftmcistcr; Johann Balthasar Burkhardt, Drcicrhcrr. Frei bürg. Tobias Gottran, ^'lthcjß; Salcr, Sekelmeistcr. Solothurn. Franz Suri, Ritter, Schultheiß; Urs Suri, Vrnncr. Hausen. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johann Konrad Wäpfcr, Sekelmeistcr. Appenzell. Ah " Speck, Landammann, von Jnncrrhodcn; Laurenz Tanncr, Landammann, von Außrrrhodcn. t von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thurn, Landhofmeistcr. Stadt St. Gallen. Tobias "bingkr, Sekelmeistcr. ^»ld^' Bcrathung über das Münzwcsen wollen Uri und Schwyz die PhilippSthalcr auf zwei gute ^ "brigc Orte aber nur auf ncunundzwanzig gute Bazcn sezcn, mit Ausnahme von Bern, welches ^ lcjcn CurS für zu hoch hält. Die Beschwerde LuccrnS gegen die kleinen Schillinge von Schwyz wird >br w," ^^landtcn lcztcri? OrtS mit der Behauptung crwiedcrt, dieselben seien ihres Wissens probchaltig; ^ -vlüu ' »bngc Orte aber nur auf ncunundzwanzig gute Bazcn sezcn, mit Ausnahme von Bern, welches dies, v°n ihr ^ ^hurc"" ^ Händen eines Partikularen. Schließlich bleibt Alles beim lcztjährigen Abschied. Die die lallen nirgends als Zahlungsmittel angenommen werden. I». Der lcztjährige Abschied, daß ^brobc in allen Orten wenigstens auf dreizehn Loch gestellt werde, soll vollzogen werde». «>. Die »icjst^ ^ Freiherr» von Stadel, Commandantcn zu Konstanz, daß er vom Kaiser zum Gcncralfcldzcug- worden sei, wird mit einer Gratulation und Empfehlung dcö Interesses der Eidgenossenschaft ^gkcito die Q, sollen nirgends als Zahlungsmittel angenommen werden. I». Der lcztjährige Abschied, daß ^Uberpr, ">cist^ ^ Freiherr» von Stadel, Commandantcn zu Konstanz, daß er vom Kaiser zum Gcncralfcldzcug - ^^igkx > 8>vci vom Minister von Landscc übermittelte Schreiben des Kaisers werden zur Nachricht der "ltc den Abschied genommen. Das erste, vom K. Juni, enthält die Anzeige, gegenüber der durch so^^^»ngcn und nculichc RcichSschlüssc verbotenen Neutralität habe der Traetat vom 6. April um ^cichsversammlung mitgcthcilt werden müssen, als derselbe auf Frankreich, den erklärten auf die abzielenden RcichSfcind, der den westphälischcn und nimwcgischcn Frieden gctvaltthätig ^dacn Indem von dorther das bezügliche Gutachten gcwärtigt werde, erwarte man von der scincx u> Kraft der Erbvcrcinung, sie werde nicht dazu beitragen, daß Frankreich in den Plänen gestärkt werde, sondern sich vielmehr bestreben, daS Heil und die Ruhe dcö deutschen dcr befördern. In dem zweiten, vom 4. Juni, wird rüksichtlich des Gesuches um Bcrschonung hm Lande crwiedcrt, nach den RcichSsazungcn seien alle Particular-Ncutralitätcn unzuläßig, 286 Juli 1689. was auch auf dcn Bischof von Basel, als RcichSfürstcn, Bezug habe. Dahcrigc Gesuche müßten darum die Rcichsvcrsamnilung in Rcgcnsburg gcrichtcr werden. Doch wolle er sich, soweit es die Reichseonstitutiow'" und das Heil Deutschlands erlauben, die Bitte des Bischofs von Basel wohl angelegen sein lassen und dcr österreichischen Gesandtschaft in Rcgcnsburg bezügliche Instructionen crtheilcn. Der Landvogt des Tlßw gauS übersendet einen Bericht des Quarticrhauptmanns und Ausschusses von Emmishofcn, gemäß wclch^ der Kaiser neuerdings alle Getreideausfuhr aus dem Reich, auch an die nächstgclcgcncn Orte, auf's strengt verboten habe, so daß von Constanz aus dcn nächstgclcgcncn Orten auch nicht daS geringste Körnlcin verabfolgt werde. Einige Orte wollen nun hierüber unter Berufung auf die Erbvcrcinung an dcn Conn»>"' dantcn zil Eonstanz, andere an dcn Kaiser schreiben und für die Bestellung des lcztcrn einen gcschciden bezeichnen, der dasselbe zugleich noch mündlich untcrstüzcn könne. Da aber berichtet wird, der Kaiser wcr^ auf dcn 27. Juli selbst nach Augsburg kommen und vielleicht bis zum Herbst daselbst verweilen, wo ^ dann, wie seiner Zeit der König von Frankreich im Elsaß, durch eine eidgenössische Abordnung bewillko»»»' werden dürfte, was zur wettern Entscheidung in dcn Abschied genommen wird, so vereinigt man sich dar""'' mittelst Schreiben vom 7. Juli bei der oberöstcrreichischcn Regierung in Innsbruck zu Händen dcS Kaisi^ das Gesuch zu stellen, eS möchte gemäß dcn wesentlichen Bestimmungen der Erbvcrcinung die Getrcideauss"^ wieder geöffnet werden. Gleichzeitig werden cincsthcils die zunächst an Italien und Bünden angrenzend Orte ersticht, sich über dcn Bezug von Korn aus Italien über dcn Gotthard und. andere Pässe z» d ständigen, andcrnthcils der französische Gesandte nochmals gebeten, den freien Kauf im Elsaß und zu sichern. I. Die Kricgsräthc in Liestal berichten, der kaiserliche Commissär Haas habe bisher a» großen Stab nichts bezahlt und die Besoldung für die 700 Mann nicht dcn eidgenössischen Eommiß^' sondern den Officicrcn jedes Ortes abgegeben und die Quittungen nicht anders, als auf Abschlag der cinungögeldcr angenommen. Im Weitem übersenden sie eine Liste, wie sie das Militär in dcn verschick Ortschaften untergebracht haben und bemerken, cS sollte dem Rathshcrrn Meyer von Basel für die Lc> der Schanz- und Redoutcnwcrke eine gebührende Belohnung auSgcsczt werden. Wegen Bezahlung des tss»b Stabs und Abänderung der Quittungen auf den Rainen von Subsidiengcldcrn wird an dcn kaistr» ^ Minister geschrieben, der in seiner Antwort vom 9. Juni lcztcrn Punkt nicht berührte, über den erster" ' ^ bemerkte, daß darüber die Entschließung dcS Rcichsconvcnts zu Rcgcnsburg abzuwarten sei. Da diese Sache als „auf den langen Bank gespart" erscheint und zu befürchten steht, man möchte auf Quittungen hin bald aushin schuldig werden, äußert man allerseits die Ansicht, daß man nicht Abschlag der ErbcinungSgcldcr quittircn sollte, weswegen diese Frage in dcn Abschied genommen wird und Glarus erklären, wenn der österreichische Eommissär Haas auf der beanstandeten Quittanz bch"^' , werden sie eher ihre zuerst abgcschiktrn fünfzig Mann hcimbcrufcn. Was die Belohnung des Rath Meyer von Basel und die Einquartierung betrifft, so wird dies dcn Kriegsräthcn überlassen, in der M'" ^ daß die crstcrc aus dem Ucbcrschuß der empfangenen französischen Gelder bestritten werde. J>" ^ ^ wird Solothurn ersucht, in dcn nächstgclcgcncn Dörfern auch einige Einquartirung zu gestatten, Stadt Basel nicht zu sehr in Anspruch genommen werden müsse. Auf die schließlich? Anregung, daß waldcn ob und nid dem Wald jedes einen KricgSrath in'S Basclgcbict gcschikt habe, was die bei ^ Kehrordnung störe, werden dieselben eingeladen, sich über die Abscndung eines einzigen Kricgsrathcs ^ gleichen, x. Nachdem bereits einiger Orte Ehrcngesandtcn verreist waren, wird a»S Klingnau vordcrösterrcichischcn Regierung der Session notificirt, daß der Kaiser allen nach Frankreich bcstw' Juli 168». 287 ^Urcn, ohne Rüksicht auf ihren Ursprung, den Pas, durch die vordcrösterrcichischcn Lande untersagt habe. diese Verfügung »verde» bei besagter Regierung dringende Gegenvorstellungen gemacht, gcstüzt auf die ^'nnung und die Versicherung des Kaisers vom 6. Juni über Beobachtung guter nachbarlicher Verhältnisse. Der französische Gesandte führt in seinem am 6. Juli vor der Session gehaltenen Vortrag an, der ""s> habe bisher zu allen Maßregeln mitgewirkt, welche die Ruhe der Eidgenossenschaft bczwekt haben; . / c erwarte daher auch, daß die Eidgenosse» in ihrer einhelligen Uebcreinstimmung verharren werde», wr Vortrag wird unterm 8. Juli verdankt, mit der Bitte um fortwährende Angedcihung deS königlichen "ßwvllcnö und Versicherung genauer Beachtung des ewigen Friedens und des Bundes. I. Ein Ausschuß A, dem französischen Gesandten folgende Punkte, welche sammt den crthciltcn Antworten dem wo« ^ ""verleibt werden: t. Es möchte der freie Kauf im Elsaß und Burgund geöffnet werden. Ant- Für offen; doch müsse zuerst auf die eigene Roth Bedacht genommen werden. 2. ü/ Truppen zu Äugst wöchentlich zu liefernden 3<>l> Säkc Frucht möchte ein bestimmter Preis wcrd ^"twort: Dieses sei wegen des StcigcnS und Sinkens der Preise nicht möglich; doch ^ winicr ein billiger Preis gemacht werden, mit welcher Erklärung sich die Abgeordneten begnügen. 3. ^ die Bezahlung für die an der Grenze liegenden eidgenössischen Truppen auf Anordnung des leiste, Gesandten durch die hicfür aufgestellten Schazbeamten an die eidgenössischen Commissarien gr- ^ ""b in der Quittungsart etwas UcbcrcinstimmcndcS angeordnet werden. Antwort: ErstcrcS sei vom /M'ährt; rüksichtlich des leztern stehe jede». Orte frei, seine Zahlungen unter dem Namen von „ ^'"'ücldcrn oder auf Abschlag der alten Pensionen zu beziehen. 4. Es solle Basel wegen seiner der- Fr/s ""sttrordentlichcn Kosten eine crklrkliche Zahlung auf Abschlag der Zinse seiner Ansprachen an der alten Pensionen geleistet werde». Antwort: Darüber habe er mit den Herren von ">»»r gesprochen und erwarte sofort deren Antwort. 5. ES möchte gesorgt werden, daß die noch für « ^'^ändigc wöchentliche Ablieferung der 3l>l) Säkc Getreide für die eidgenössischen Truppen und der stipulirtcn 7<)l> Säkc bewerkstelligt und nachgeholt »verde. Antwort: Die Ablieferung die nächste Tage erfolgen; in Betreff der 7<>l) Säkc stehe auch den königlichen Untcrthancn lgz.- ^ ^»fnhr um den einverstanden Preis offen. 6. Ob wegen der Soldrcclamationen aus den Jahren ""lssci, ' ^ Familie» in der Eidgenossenschaft intercssirt seien und viele darob darben sie "ichtö verfügt »vorbei» sei. Antwort: Der König halte diese Ansprachen für billig und »volle ^Nrrs bei diesen außerordentlichen Zeiten niüssc man aber Geduld haben; er »volle die Sache Ob die rüksichtlich Rhcinscldcn, Laufcnburg und Eonstanz in der Dcclaration voin ""haltenen A»isdrükc: „»vcder belagern noch cinnchincn" auch, »vir cidgcnössischcrseitS, auf „bom- s Feindseligkeiten ausgedehnt und verstanden werden. Antwort: Man begreife darunter , ^"^'"lchersrits alle Feindseligkeiten, so lange die Eidgenossen den Paß zu Äugst wohl bewahren. 8. ^ Am" der den» Abt von St. Gallen gehörigen Herrschaft Ebringen im BrciSgan noch "»serl^, "v" eingegangen sei. Es seien derselben von Seite Frankreichs ganz unerträgliche Eontributioncn ^'»ssc„ sv daß nicht nur der st. gallische Amtmann, sondern auch die Untcrthancn ihre Häuser ^chr Antwort: Diese Herrschaft liege ganz abgesondert in des Kaisers Landen; er »volle die Zölle ü" milder Berüksichtigung empfehlen. 9. Man möchte den eidgenössischen Kanflrutcn die "ich, ^ l"iger„ und ihnen gestatten, ihre Waarcn auf beliebigen Straßen nach Frankreich einzuführen und "der Lyon, wie ihnen kürzlich intimirt worden sei. Antwort: Hicvon habe er keine Kenntniß; 288 Juli 1689. er wolle aber den Gegenstand nach dem Wunsche der Eidgenossen bestens empfehlen. 10. Es mochten l>n bischof-basclschcn Lande außer Rheins verschont werden. Antwort: Diesfalls beziehe er sich auf seine früh"» Erklärungen; der Herzog von Choiscul, der mit seinen Truppen in jener Gegend gelegen sei, habe dc» bischof-baselschcn Landen kein Leid gcthan, sondern ihnen Schuzwachcn gegeben. 11. Es mochte dem in»^ halb Rheins residircndcn Domstift Basel aus seinen eigenen in des Königs Landen habenden Naturalgch'l^ jährlich wenigstens 500 Säkc Korn und eben so viel Hafer abzuführen gestattet werden. Antwort: wolle er sich unvcrwcilt bestens verwenden. 12. Herrn Hugucnin von Neuenbürg, welcher aus ihm »»l'l kannten Ursachen eilfertig Frankreich zu verlassen gcnöthigt worden sei, möchte der Wiedereintritt inö Kö»bd reich gestattet werden, um für Herrn von Mollondin und andere an den Ansprachen von 1635 bis ^ Bcthciligtcn die dahcrigcn Unterhandlungen fortzusezcn und seine eigenen Sachen zu liquidircn. Antn'^ Herr Hugueniu sei nicht dieser Geschäfte wegen, sondern aus andern Ursachen aus Frankreich zurükgcwül^ worden, worüber er eine Bescheinigung 'auszustellen sich anerbiete; aus Achtung für die Ehrengeia"^ »volle er sich aber dahin verwenden, daß derselbe die Freiheit erhalte, seine Sachen in Frankreich zu liqnibN^ Ii. Gegenüber dem allgemeinen Beschluß, daß die französischen Gelder für die Truppen bei Äugst von d"' eidgenössischen Coniinissaricn nur als Subsidicngcldcr quittirt werden sollen, behalten sich Zürich, Bern, ^ und Schaafhausen vor, mit dem französischen Gesandten dahin zu unterhandeln, daß diese Gelder auf Absä)^ ihrer Ansprachen verabfolgt werden, wogegen sie dann ihre Trnppcn selbst bezahlen wollen. I. Da " Seite Oesterreichs lind des Kaisers der freie Kauf immer strenger verboten und die Bezahlung dcS gro!« Stabs in Äugst höchst wahrscheinlich verweigert wird, so werden die beiden Gesandten von beauftragt, beim französischen Gesandten das Gesuch zu stellen, es »volle der freie Kauf im Elsaß Burgund offen behalten werden und, falls der Kaiser an den großen Stab in Äugst seine Bezahlung " leiste, diese voin König übernommen »verde,,. Der Gesandte verspricht, diese beiden Gesuche zu bcfüng^ Den, französischen Gesandten »vird ein Memorial vom 9. Juli überreicht, worin die Tagsazung ^ folgende den französischen Dienst betreffende Bcschwerdepunktc Abhilfe verlangt: 1. Wegen Beeinträchtig der Justiz im Allgemeinen und insbesondere wegen Jncarccrirung der Hauptlcutc und Officierc. 2- . Hauptlcutcn werde das Recht der Ernennung und bei noch so begründeten Ursachen dasjenige der Entlob ^ der Lieutenants und Fähnriche bestritten und nicht mehr gestattet, Officicrcn zcitwcisc Urlaub oder g gewissen Jahren den Abschied zu geben. 3. Ungeachtet des königlichen Bcibricfs »verde den Orten, von ihnen anerkannte Compagnicn haben, die Wicdcrbesezung vacantcr HauptmannSstcllcn entzogen. ^ ^ Privilegien der Marketender betreffend den Zoll dcö Weines und Fleisches werden nicht rcspectirt. ' ^ capitulationSmäßige Besoldung »verde verringert und in FricdcnSzeitcn die Compagnicn ohne Vorwisb" Obrigkeiten vermindert und in KriegSzeitcn »viedcr vermehrt. 6. Die Hauptlcutc »verde,, angehalten, " lich von jedem Soldaten drei Dcnicrs, mithin von jeder Compagnic jährlich bei 400 Franken Jnvalidcnspital zu bezahlen, während doch ein Thcil der Orte vom Genuß dieser Anstalt ausgcschttg, 7. Die Inspektoren der Compagnicn nöthigcn die Hauptlcutc unnöthigcrwcise zu „neu crdcnktcn und Montirungen". Voin französischen Gesandten »vird ein Schreiben deS Königs voi, FrankrN ^ 30. Juni »nitgcthcilt, worin dieser den Empfang dcS Abschicdöschlusscö von, 20. gl. M. bescheinig Zufriedenheit darüber sowic die Erwartung ausspricht, dieser Beschluß »verde gleich einem feierlichen ' 6 s-I'^ gehalten »verdcn. Wird dein Gesandten verdankt. «». Wegen des wiederholten Ausbleibens und do> ' ^ baren Benehmens von Schwyz in allgemeinen und vaterländischen Angelegenheiten »verde,, »läp Juli 168», 289 ^)l»ssc der lcztcn Tagsazung i» Abwesenheit von Schwyz und des gemeinen LandschrcibcrS die Instructionen Öffnet und nach befundener Einstimmigkeit die Gesandten von Schwyz und der Landschrcibcr in die Sizung ^lln und an crstcrc die Frage gestellt, warum sie seit einiger Zeit eine solche Sonderstellung einnehmen, "dmif crwiedcrn sie, sie seien auf diese Frage nicht instruirt; übrigens gehe es bei ihnen auch, wie andcr- 'üs, daß man dasjenige müsse gelten lassen, was die mehrcrn Stimmen mit sich bringen. In abermaligem nd dcr Gesandten und des gemeinen Landschrcibcrs wird einhellig verabschiedet, Schwyz solle sich beglich bei den Vororten Zürich und Luecrn zu Händen der übrigen Orte erklären, ob es künftig die Ebenen Tagsaznngen besuchen und zum allgemeinen Heil coneurrircn wolle;- sofern eine solche gegeben werde, solle Schwyz zu keinen Tagsaznngen mehr eingeladen werden. Dieser Best; Gesandten eröffnet und ihnen zu Händen ihrer Obern und der Landlcutc übergeben, z». ^5ch^d der lczten Jahrrechnung kommt die Frage in Bcrathung, ob authentisch verabschiedete Sachen i»» ^ Richtschnur sein sollen oder nicht. Der Entscheid wird dahin crthcilt, wenn eine Sache " ^^^lcd genommen wird und die Obrigkeiten dieselbe allerseits gutheißen und die Gesandten solches ^»struction der folgenden Tagsazung hinterbringen, so soll ein solcher Beschluß verbindlich sein. «z. ConfiScationcn Gülten und Schuldbriefe derjenigen Obrigkeit zufallen, wo sie sich bebe,/' derjenigen, wo die verschriebenen Unterpfand? liegen, wird unter auSzüglichcr Mittheilung der ^ Mchx,, Abschicdövcrhandlungcn von 1605, 1608, 1610 und 1683 abermals zur Instruction in den ^ lMmmnc». Schaffhauscn wiederholt, es könne diese Auslegung nicht anerkennen und hoffe bei seinen ^»»»/' Bund gebrachten Privilegien belassen zu werden, i». Laut Abschied der lcztcn Tagsazung ^>sc» wie sich das eine oder andere Ort zu verhalten habe, wenn ihm, wie jüngst Schaff- Cvmmandantcn von Constanz, zugcmuthct werden wollte, Kricgsmunition des Kaisers !lc»,c ^^^dhs über sein Gebiet Yassiren zu lassen. Die damalige Antwort SchaffhauscnS wird im All- entsprechend befunden, mit der Abänderung, man besorge, cS möchten durch Gewährung solcher ^>hü ^ Sicherheit von Eonstanz, Rhcinfclden, Laufenburg und des innerhalb Rheins gelegenen gemachten Tractatc altcrirt werden. Die Hochwachen bei den Feuerzeichen werden, weil die bedeutend von der Grenze entfernt haben, eingestellt; es soll aber Alles in Bereitschaft werden, um sie auf ersten Befehl wieder aufzurichten, t—«vv. (S. u. d. Vogtcicn.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. kl I ^ katholischen Orte und der Abt von St. Gallen.) Mit Schreiben vom 18. Juli wird der ^lcdcr beim Papst auswirken zu wolle», daß die Erthcilung von Ehcdispcnsen im dritten Grad Milser, der Nuntiatur übertragen werde. Auch der Abt von St. Gallen wird durch seinen de» ^>ucht, diesem Zweke durch seine Eorrespondcnz mitzuwirken, kUt?- Der gestellte Antrag, ^'cpotcn des Papstes, Livio Odcscalchi, Fürsten von Ccri, und Antonio Maria Hcrba, regierenden chfft . ^rkn Nachkommen, das Bürger- und Landrccht in allen katholischen Orten und in den Landen zu crthcilcn, wird in den Abschied genommen und demselben der Entwurf einer ^cse»/ beigelegt. Lnccrn und Obwaldcn sprechen sich hicfür bereits bejahend aus. Der . ^^rnuntüis Tarini richtet air die katholischen Orte ein Abschicdsschrcibcn. Luecrn wird bcauf- ^ mit gebührender Vcrdankung seiner Wirksamkeit zu crwiedcrn. iii. (Die mit dem Bischof 37 290 Juli 1K89, von Basel verbündeten Orte, außer Ob- und Nidwalden.) Gleich zu Anfang der Tagsazung hat der von Basel jedem einzelnen Orte geschrieben, der Kchrordnung zufolge sei cS nun an dem Stande l>»^ walden, einen Rath oder Ehrengesandten nach Pruntrut abzuordnen; allein statt eines seien deren nämlich je einer von Ob- und Nidwalden angekommen, denen er zwar Herberge und Tafel wohl gönne, doppelte Bezahlung aber der Folgen wegen nicht übernehmen könne. Er erwarte also, der Stand walden werde für eine einfache Gesandtschaft „verglichen" werden. Dies wird den anwesenden Gestik 5»" B AI» von Untcrwaldcn mit vielen Gründen vorgestellt; allein diese entschuldigen sich, sie hätten zu eine,» fälligen Vergleich keine Vollmacht; nebenbei vermeint jeder Theil, im Recht zu sein. Die übrigen weisen sie daher zu Händen ihrer Obrigkeiten an, sich sowohl dieser Gesandtschaft nach Pruntrut, als! Abschikung des Kricgsrathcö nach Äugst, welche ebenfalls doppelt geschehen, gütlich zu vergleichen oder Sache rechtlich auszutragen. Hievon wird dem Bischof von Basel Kcnntniß gegeben und derselbe crst für einmal, jedoch ohne doppelte Besoldung, Geduld zu haben. Ii Ii Ii. (Die V katholischen Orte.) Gesuch des Bischofs von Constanz um ein Jntcrcessionsschrcibcn an den Papst zum Zwrk eines crklckl'^' Nachlaßcs der gewöhnlichen Annaten und Leistungen wird, wie in frühern ähnlichen Fällen, entsprochen Luccrn mit der Abfassung beauftragt. III ttt. (S. u. d. Vogteicn.) Man sehe auch In dem Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiten: Art. lZ. Vcrw.- u. Rechnung»»», i. Allg. vv. Art. 495. Krieg»- ». Militärwrst"' Landgrafschaft Thurgau. Bogtci Rhcinthal. Grafschaft Sargans. Grafschaft Baden. Bogtci Freiämtcr. Bier cnnetb. Vogt, iiberh. Bogtei Lauis. Vogtci Lnggarus. v. X I»I». ««. «1,1. I,1,. II. II. III III »II. »«». XX. 14. Vcrw.- u. RechnnngSW. I. Allg. II'. „ l55. Beamte. „ SZ8. Stifte u. Klöster (Tobel). „ 138. Beamte. „ 445. Handel u. Verkehr ic. „ 229. Justizsachen, Recht, Gericht. „ 458. Zollwesen. Art. 19. Bcrwaltung lm Allgemeinen. „ 213. Freier Handel u. Verkehr. „ 128. Verhält, z. Graf v. Hohenem». Art. 9. Verwaltung im Allgemeinen. „ 64. Verwaltung im Allgemeinen. „ 129. Justizsachen, Recht, Gericht. „ 84. Leibeigenschaft, Fall, Abzug. Art. 9. Verwaltung im Allgemeinen. „ 48. Verwaltung im Allgemeinen. „ 327. Handels- ». Verkehrswesen. »»«.. „ 295. Judicatur- u. Competenzanst. Iilil». „ 361. Krieg»- ». Militärwesen, tt. Art. 89. Verwaltung im Allgemeinen, »u. „ 9. Verwaltung im Allgemeinen, t. Art. 164. Krieg»- u. Militärwescu. v. Art. 257. Geistliche, Pfrundsachen ,c. Ii. Art. 72. Handel u. Verkehr ic. III. in im», im». «»«»«». I»I»I» Itlt. «I«I«I i^rr. I»I» «I«I rr. <»<<>. «1,1,1. 888. ttt. vv. 433. Handel u. Verkehr >c. 693. Locale» (Gachnang). 365. Abzug. 524. Ktrchl., Maubenss., 525. Kirch!., GlaubenSs, 399. Abzug. Art. 279. Verschiedene». .. 151. Verhält, z. Abt v. St. „ 238. Kirch»., GlaubenSs. Art. 121. Justizsachen. Recht. Geri»' .. 272. Stifte u. Klöster l'M"" „ 168. Zölle u. Wcggelder. 122. Justlzsachen. Recht. l«cri» Art. 37. Verwaltung im Slllgc'w iii-^ 379. Fremder KrtegSd.; W«r ,, 79. Verwaltung im Aligc»"'" -- 265. Abzug. „ 394. Kirchl., GlaubenSs, ^ Art. 42. Verwaltung lm Allgr""'^ 43. Verwaltung im Allge»'"^ Juli lK89. 291 157. Konferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel anläßlich der Jahrrcchnnng zu Baden. im Juli. KantoiiSarchiv Zch<>sN»a»sc», Abschiede Gesandte: Die nämlichen wie ans der Jahrrcchmmg; für evangelisch Glarus HanS Heinrich Zcnghm. ciy ^ Zürich berichtet, von Strasiburg nnd andern elsäßischrn Städten kommen gar bedenkliche Zeitungen »ndbesorgen, einer gleichen Verwüstling und Verheerung wie die Städte Speyer, Worms Qrtx ^"i)ci»> unterworfen zu werden, und daher sehr wünsche», cS mochte von Seite der evangelischen sich kräftige Fürsprache bei dem Konig von Frankreich angebracht werden. Die Confcrcnz verspricht dr»i Blutes von einer solchen Jntcrcession und findet für besser, weder bei dem König, noch bei 'iüc»ci die Angelegenheit zur Sprache zu bringen. >». Die Stadt Heidelberg übermittelt durch einen Abgeordneten ein flehentliches Schreiben um eine mildrcichc Beisteuer oder um einen namhaften damit ihre immer noch in Straßburg in harter Gefangenschaft fizcndcn Geiseln ausgelöst Ä " Tonnen. Eiir gleiches Gesuch liegt auch von der Stadt Hcilbronn vor, die ein Anleihen von 59,909 beda> " Zunehmen tvünscht, um daraus ebenfalls ihre in Pfalzburg liegenden Geiseln zu befreien. Der Heid Zustand dieser armen unschuldigen Leute, namentlich daS furchtbare Geschik und Elend der Stadt sämmtlichcn Gesandten tief zu Herzen; sie erklären sich zu einer freiwilligen Liebeöstcncr von A, s ^^dthalcrn nach der sicbenörtigen Abthcilung bereit und nehmen dies zu Händen ihrer Obern in »>,d >, ^uS begehrte Geldanleihen der Stadt Heidelberg kommt bei der gegenwärtigen klemmen Zeit mißliche» Aussichten sehr ungelegen. Während der Tagsazung trifft Johann Jakob Schatz als für ^ der Stadt Heilbronn ein und rcducirt daS begehrte Anleihen auf 29 bis 39,999 ReichSthalcr, ^si»t ^ ilcnugsamc Versicherung und Bürgschaft angeboten wird. DaS Begehren, so bedenklich es er- Hfchr'» ^'^d irü rokgronelrrm genommen. Inzwischen soll durch eine ansehnliche Abordnung bei dem fran- ^^^)astcr eine eindringliche Fürsprache sowohl für die Geiseln von Heidelberg als Hcilbronn bkriz^^^cn, daß ihnen der zur Abstattung der auferlegten Contribukioncn angcscztc allzukurzc Termin ^>se„ ^ Geiseln mit der angedrohten Abführung nach Frankreich verschont werden. Schaff- lieb^. zu vernehmen, wie cS sich in dem Falle zu verhalten habe, wenn die im Würtcmbcrgischcn bliest " Waldcnscr bei einem abermaligen Einfall der Franzosen daselbst verjagt und wieder in die ^"^Zebrängt würden. Da Instructionen hierüber mangeln, wird daö Gesuch in den Abschied ^ Bericht von Basel nnd Schaffhauscn, daß nunmehr sämmtlichc Waldcnscr, auS- ^ tranken und Schwachen, abgereist seien, wird beschlossen, hievon sowohl dem Herzog von Host geh,^ bei» Grafen von Govonc Mittheilung zu machen, mit dem Ersuchen, nun auch die noch in ^ Tchäh'Kirchendiener frei zu lassen. «>. Schaffhausen beantragt, den französischen Ambassador auf ^leidx aufmerksam zu machen, welche die Eidgenossenschaft durch die Verheerung WürtcmbcrgS ^ Konferenz tritt aber darauf nicht ein, weil die kaiserlichen Truppen dermalen genugsam gerüstet 292 August 1689. seien, dergleichen Einfälle der Franzosen zu verhindern, Schaffhauscn frägt ein, ob cS vorkom»'^ Falls der kaiserlichen Artillerie und Munition den Durchpast gestatten solle oder nicht. Da ein Durchpaß auch die Thurgau und Baden regierenden Orte berührt, läßt man cS bei dem Beschlüsse den die leztc Tagsazung hierüber gefaßt hat. »x. Das abermalige Begehren deS Standes Schaffhausc»/ ' man die unzeitigcn Werbungen für Frankreich abstelle und dadurch die fernere Erbitterung der ^ verhüte, wird in den Abschied genommen. I». Rathshcrr Muralt und Landvogt Hakbrctt werden »oä?>^ ersucht, die Rechnungen über die Collcctcngcldcr für die Waldenscr in Einklang zu bringen. Die für die im Namen der evangelischen Orte hierwcgcn verrichteten Reisen und Gesandtschaften sind »ich> ^ diese Rechnungen aufzunehmen, sondern von den Orten selbst zu tragen. Dagegen aber sind die ^ Renitenten, die sich nicht zur Abreise nach Brandenburg bequemen wollten, crtheilten Reisegelder, sa>>""^ ^ 200t) Thalcrn, nebst Zinö, die Schaffhauscn hierfür ausgegeben, diesem Orte gutzuschreiben, und wc»>' ^ Cassavorräthc nicht ausreichen, verhältnißmäßig von den Orten zu vergüten; alles unter Vorbehalts Genehmigung der Obrigkeiten. I. Da die Exulantcncasse in Schaffhausen ganz erschöpft ist und sost'", namhafte Summe entlehnen mußte, wird wenigstens die Einzahlung der im April bewilligten 2000 R" thalcr, an welche nur Zürich sein Bctrcffniß entrichtete, verlangt. Bern wünscht hievon enthoben z» da ihm durch die vielen durchreisenden Verwiesenen ungemeine Kosten erwachsen und bei dem weiten viele alte und kranke Personen, Wittwcn und Waisen, Lahme, Blinde und schwangere Frauen . Halse verbleiben. Die Stadt St. Gallen will nur noch ihren Antheil an die 2000 Thalcr Schließlich wird aber die Frage, ob diese Spenden nicht noch fortzusezen seien, den Obrigkeiten hintO^' denen empfohlen wird, wenigstens die 2000 Thaler ehestens auszurichten. Ii. Dem Stadtschrcibcr ^ cggcr in Schaffhauscn wird unter Vorbehalt hohhcitlichcr Genehmigung für seine viele Mühe und ^ Verwaltung der Fonds und Abfertigung der Exulanten eine Verehrung von 250 Rcichsthalcrn, wclchc sämmtlichcn neun evangelischen Orten zu tragen wäre, zuerkannt. I. Den Pfarrhcrrcn zu Hcrb^ ,. Gröncnbach und Jllzach wird von den V Städten auf Gcnehmhaltung der Obrigkeiten hin der Beitrag von 280 Gulden abermals bewilligt; desgleichen an die evangelische Gemeinde Mariakirch die gewohnte Spende von 200 Gulden, welche auf die sieben evangelischen Städte vcrthcilt werde»« ^ Die Gesandten von Bern werden von Zürich und Basel abermals ersucht, dahin zu wirke», daß ^ zu Morscc in dem alten Stand belassen werde. 15». Jahrrcchtmng der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. !«»!>, l<>. August. KantonSarchive Schalfftausc» u. Bascl. Abschiede. - - 'l ^ Gesandte: Zürich. Christoph Wcrdmüllcr, des kleinen Raths. Bern. Hans Ludwig Raths. Luccrn. Johann Melchior Hartmann, Spitalhcrr. Ur i. Johann Anton Trutman», Schwhz. Johann Konrad Rcichmuth, des Raths. Untcrwaldc». Johann Melchior Bcrchü'^ mcistcr, von Obwaldcn. Zug. Karl Joseph Brandenberg, des Raths. G l a r u S. Jakob ' August ik8S. 293 H Basel. Lukas Burkhardt, jr., des geheimen Raths. Frei bürg. Daniel von Monte,,ach, des Solothurn. Johann Heinrich von Roll, des inncrn Raths. Schaphausen. Johann Heinrich ^^lch, dcs Raths. Da« Veehandeltc sthe man im Abschnitte Herrschaft«angelegenheite»: ^ knnetb. Pvftt. überl,. ». Art. 33. Recht, Gericht; allg. Verordnnnge» ic. «I. Art. ll4. Abzug. ^... .. ll3. Abzug. ^"Uis. Art. 247. Krieg«- u. Militärsachen. »5. Art. SS. Allg. Vererb., Statute» ic. v. „ 232. Fischerei. I«. „ 24S. Krieg«- u. Militärsachen, f. „ 128. Gtiterverkauf a» Fremde ic. ' an« dem Baslerexemplar. 15!>. ^ahrrechiiiiilst der die IV eimetbirgischeil Voqteieil restierendeii XII Orte zu Lugstarus. nach dem w. Angnst. KantonSarchlve Schaffhausc» ». Lbwalde». Abschiede. ^kjandtc: Die nämlichen wie zu LauiS. TogtrjDa« Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaft«angelegenheite»: ^"«»arus. «. Art. tlv. Anstände mit Mailand. «I. Art. 13ti. Geistliche. Kirchliches ,c. »>, Handel, Verkehr »c. ^ '«in,ha,. ,, Art. lkl. Kriegs- u. Militärsachen, dem Obwaldnerexemplar. tlw. Conferenz zwischeu Schwyz ilnd Zug. Vnonas. Nttti», !l. Anstttst. Vandesarchiv Schwyz. Abschiede. ^ ch >v V z. Franz Bctschart, Landammann. Zug. Oswald Kolin, Sekelmcistcr; Paul ' ""bvogt; Johann Franz Knopflin, Statthalter. Ferner der Bcsizer von BuonaS Martin Schwytzcr, von Lucern. der 1479 über die Fischerei im Zugcrscc errichteten Urkunde erklärt der Gesandte von '>>se„r, ' ^ ^ttc dieser Vertrag von zehn zu zehn Jahren erneuert werden sollen, indem dadurch den cinge- Bräuche» am leichtesten begegnet worden lvärc. Die Fischer von Zug hängen oft gegen drei ^"'""»der ui,d machen gar zu „ernstliche" Fache. Von Seite dcö BcsizcrS von BuonaS wird ^>»k ">an habe durch die Verwendung von Flöhen und Waldhengstcn beim Fischen in der Lorze ^ Äii ""^^chr mehr; namentlich zur Laichzeit werde grosier Schaden verursacht durch allerlei ungcbnhr- Als das beste Mittel zur Hebung der in Abgang gekommenen Fischzucht wird der >>d ^ ""heitlichcn Fischcrvcrordnung, an welche auch die Inhaber von eigenthümlichcn Fischcrcirrvierc» "'den werden, angesehen. Es werden darüber die Fischer von Schwyz und Zug abgehört und 294 August 1K89, auch die Fischcrordnung von Zug abgelesen. Unter Ratificationsvorbehalt wird beschlossen: t. Die der Fische durch Auswerfen von Blut sei zu verbieten; 2. während der Laichzeit sei der Fischfang auf zehn Tage ganz untersagt; 3. kein Theil soll den andern überfahren, sondern jedes Ort die Seinigc» seinem Gebiete schirmen; 4. die eingeschlichenen Mißbräuche seien abzustellen und eö solle eine allgci» Fischcrcivcrordnung eingeführt werden. K»t. Couferenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Brunnen, lttttt», l<». August. Der Abschied fehlt. Die Couferenz tritt gewohntcrweise zusammen, um die Instruction l» ^ Sindicat zu Bellenz zu formireu, Nidwalden ordnet dazu ab den Statthalter Johann Melchior Ball' Landschreibcr (Joseph Jgnaz) Stultz, Diese Gesandten solle» bei diesem Anlaß die nöthigcn Jnfor»'»^ über de» Landcsstrcit mit Obwalden geben, vandesarihiv Nidwald-»- Ra«h»proto'o« ^ tt!2. Jahrrechnung der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Bellenz. llttti», L4. Augnst. Der Abschied fehlt. Die Verhandlungen betrafen: l, die eigenmächtige Betreibung des derer von S, Vittore auf dem streitigen Gebiet von Monticello im Flusse Moesa, 2, Den Bollc»Zs'"^jg wegen der ihnen auferlegten Buße Termin bis nach Beendigung des Sindicats gesezt; sind sie ^ nicht in den Orten, so soll es bei der Buße verbleiben. 3, Verschiedene Strafprocesse in Bolle», Gesandte werden genannt Johann Jakob Lusser, alt Conimissär zu Bellenz, von llri; Johann Fra»Z Landschreiber von Schwyz und Jakob Amstutz von Nidwalden, La»de«archt» S-h»»,,, vandeSarchiv Siidwalden, Wochcnrathiprotololl, Bd. IS, S, 17, 28, 28, 38; serner Proiolo» der vanddgemeinde und vandräthr IS8V und 8. Februar «SSV, wo verschieden- Strafurlheiic de« Sindicat» b-»ressend Jakob Maggini, Siatihaltcr Johann BapUst Magb>° Stotar Jalob vuggio und die Bemeinde Nialvagiia auf dem Appellationsweg aufgehoben werden, und der ntdwaldischc Besandte Amstu« wird, die daherigen Kosten theilweise zu tragen. KU!. Außerordentliche gemeineidgenössische Tagsaznng. Baden. lti»!>, tl. September.*) Staatsarchiv Lucern. All«. Absch. Bd. laXXV, fol. 387. Z ^ Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Kaspar von Muralt, dc^ ^ und Obmann der Kloster. Bern. Johann Rudolph Sinncr, Sckelmcistcr; Cmanuel von Grassl»^ ,^s, Raths. Lucern. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß; Karl Christoph Dullikcr, ') Die katholischen Orte schon seit g. September, September lK89. 295 Johann Martin Schmid, Landammann; Johann Karl Bcßlcr, alt-Landammann nnd Pannerherr. khwyz. Betschart, Landannnann; Joseph Anton Rcding von Bibcregg, Sckclincistcr. Untcr- ^lde». Johann Wirz, Landannnann ob dem Wald; Hans Melchior Bali, Statthalter nid dem Wald, alt ? Kaspar Kaiser und Niklauö Jtcn, beide Sckclincistcr. GlaruS. Johann Georg Bachmann, ^andaminann; Friedrich Zweifel, Statthalter. Base l. Christoph Burkhardt, Oberstzunftipeistcr; Johann Üblich Wcttstcin, des Raths. Frei bürg. Tobias Gottrau, Schultheiß; Franz Saler, Sckclmcistcr. ^«thur». Suri, Vcnncr; Johann Ludwig von Roll, Sckclmcister. Schafs Hausen. Tobias 5!an/"^ Bürgermeister; Johann Konrad Wäpfcr, Sekclmcistcr. Appenzell. Anton Marian Speck, animann, von Jnncrrhodcn; Laurenz Tanncr, Landammann, voit Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. ^ von Thurn, Freiherr, Landhofmeistcr; Joseph von Thum, Freiherr, fürstlich st. gallischer Rath. ^ Gallen. Heinrich Hilter, Bürgermeister; Tobias Schobingcr, Sckclmcistcr. Biel. Abraham Bürgermeister. ^ Jürich eröffnet, troz aller gethanen Schritte werden der Eidgenossenschaft auö dem Reich und dem fast gar keine Früchte mehr zugelassen, so daß zu besorgen sei, man werde in kurzem „mit sck I- übel beißen." ES sei daher diese Tagsazung zusammcnbrrufcn worden, um sich über Hcrbei- ^ g bon Früchten, sei cS aus Elsaß, Burgund, Italien und dem Reiche zu bcrathcn. Einige Orte Repressalien gegen daS Reich in Anregung, andere sprechen die Vcrmuthung aus, die Sperre von hat/ ^"^chl"uds rühre daher, weil einige Orte Frankreich neue Werbungen erlaubt und Pferde verkauft diesig andere endlich schlagen eine Abordnung an den Kaiser nach Augsburg vor. Zur Bcrathung wird ein Ausschuß bezeichnet, auf dessen Bericht in der allgemeinen Session der Antrag Nstissi, einer Gesandtschaft an den Kaiser beseitigt wird, indem man dafür hält, die Deutschen brk» ' bic Truppen in die Winterquartiere komme», ihre Früchte von selbst losschlagen, um Geld zu ^lsi„ Dagegen werden die Ehrcngesandtcn von Solothurn ersucht, dem französischen Gesandten vorzu- dicrdr ^anzösischc Krieg sei die Ursache der deutschen Sperre, weshalb der König wohl nicht verweigern ^ Eidgenossen ihren Bedarf aus Burgund und dem Elsaß beziehen können, lieber die diesfalls Ajsi,,-/ Besprechung berichtet Solothurn, der französische Gesandte habe crwicdcrt, daß der König allen Bichel c ^ Eidgenossen zu entsprechen geneigt sei, so weit dieses neben Erhaltung so großer Armren l>c„ tzj" ' l^och werde außer der Frcigrafschaft Burgund und dem Elsaß in allen andern Provinzen Tritts ^ ^ ^ erwarte aber morgen durch Rükkchr eines nach Hof gcschikten »M., bessere Zeitung, möchte aber wissen, wie hoch die verlangte Quantität sei. Gleichzeitig wird für ^lich ^ ^^Mt, daß Uri, Schwyz und Unterwaldcn sich um Früchte aus dem Mailändischcn und Italien, d^ St. Gallen und andere Orte auö dem Bcnctianischcn und Mailändischcn mit Bc- Splügcnpasscs bewerben, jedoch mit möglichst wenig Aufsehen, weil sonst die Preise gesteigert GlaruS lind Appenzell sollten sich durch Vermittlung des Freiherr» von Thurn dieser de», ^ bedienen, wofür derselbe seine Dienste willig anträgt; auch wird angeregt, ob man nicht aus Sk,»^^^"^ttschcn und Piemontesischen wohlfeile Frucht bekommen könnte; Uri und Unterwaldcn werden ^l>esi k. 9' pstanzcn, wogegen diese Orte auf ihre Lage und die Unkcnntniß in dieser ' immerhin aber sei in Uri etwas angcsäct worden. Der fernere Anzug, eine allgemeine ^iesi,,^ ^ Fruchthandcl zu machen, wird unausführbar befunden; dagegen werden die Landvögtc anbei, Vorlauf zu verbieten, die alten LandSordnungcn der Früchte halber zu publicircn und kein September 1689. Getreide außer Lands zu lassen, sondern dasselbe vielmehr den inländischen Märkten zuzuleiten. Um >» zu verabsäumen, wird unterm >5, September an den Kaiser daS Gesuch gestellt, in Anbetracht der ge>eg»^ Erndtc den Fruchthandel wieder in den chcvorigcn crbvcreinmäßigcn Stand zu sczcn, wie solches gemäß Schreibens vom 6. Juni zu erwarten sei. Absichtlich wird aber darin des Mangels an Früchten in ^ Eidgenossenschaft nicht erwähnt. Die abermals angeregten Repressalien, namentlich gegen Constanz, wcw" nicht beliebt, besonders weil sie mit dem Schreiben an den Kaiser im Widerspruch stünden und den ^ gcnössischcn Handelsleuten selbst nachthcilig wären. Ucbcr die frühere Bemerkung wegen Gestaltung Werbung nach Frankreich crwiedcrn die bcthciligtcn Orte, sie glauben hierzu befugt und diesfalls dem ^ gegenüber nicht gebunden zu sein. Seitens der evangelischen Orte wird dieses zwar anerkannt, dagegen eingewendet, daß sich die Unschuldigen dieser Handlungsweise zu entgelten haben. In Bezug auf de» ^ kehr im Innern werden verschiedene Beschwerden vorgebracht, namentlich von Schwyz gegen Zürich, leztcrcS sich rechtfertigt und besonders anführt, daß cö den im Jahr <546 mit Schwyz und GlaruS wc» des Kornmarktcs errichteten Vertrag stets beobachtet habe. Schaffhausen meint, wie man <554 zu ' Heinrich geschikt habe, daß er das Elsaß als der Eidgenossen Brodkastcn verschone, so solle man auch > vom Konig von Frankreich begehren, daß er Schwaben und Würtemberg mit Brennen und Vcrwül' verschone, da daS Getreide zumeist von dort her in die Eidgenossenschaft komme. Man solle gcgcu ' ^ kriegende Parteien die gleiche Neutralität beobachten und Frankreich keine Volker mehr bewilligen. >>»- Thurgau.) (S. u. Luggarus.) «I. Luecrn, Namens der katholischen Orte, erinnert an die vo» ^ evangelischen Orten auf der Tagsazung im verflossenen Juni gegebene Versicherung, daß die Waldcusil ^ an wenige Greise, Weiber und Kinder außer die Eidgenossenschaft vcrschikt worden seien. Dem cntgcgc»^ es nun aber Thatsache, daß die Waldcnscr jüngst mit bewaffneter Hand in Uri eingefallen, daselbst al'tt ^ gehalten worden seien. Eine namhafte Zahl befinde sich noch in Bünden und habe Uri mit Fc»^ ^ Schwert bedroht. Ncbstdcm haben sich bei Lausanne ungefähr achtzchnhundcrt Mann zusammengezogen,^ Wehr und Waffen über den Gcnfcrscc gcsczt lind seien gewaltsam in Savoycn eingedrungen. Solche fälle gefährden die Neutralität. Auch müsse cö befreuildetcu Fürsten auffallen, daß der holländische ^lu> ^ Convcnant mit so vielem Geld in der Eidgenossenschaft solche Leute aufhalte uud untrrstüzc. Die ^ gclischcn Orte mochten daher das Vergangene möglichst verbessern und künftigem Ucbcl vorbeugen, ^u wort darauf durchgeht Zürich NamenS der evangelischen Orte die Geschichte der Waldcuscr von wo sie unter den Grafen Thomaö von Savoycn gekommen, bis zum Jahr <686, wo ihnen der Victor Amadeus durch ein strenges Edict die garantirtc Rcligionsübung entzogen habe. Die ^ haben lange Zeit ruhig in Ucbung ihrer Religion unter den Grafen von Savoycn gelebt, bis Gut und Gewalt mächtiger geworden; besonders im laufenden Jahrhundert habe man sie ihrer ^ wegen öfter angefochten; jedes Mal aber seien die Sachen durch Jntcrposition hoher Stände, als Holland, Brandenburg und die evangelischen Eidgenossen und namentlich auch der Könige von ^ und durch authentische Acten, die iiumcrwährcnd und unwiderruflich betitelt seien, beigelegt worden. ^ treu geleistete Dienste, so noch <684, seien sie alles Schirms und SchuzeS versichert worden, bis < unvcrmuthet das Edict erlassen wurde, ihre Kirchen zu schließen, ihre Prediger aus dem Lande zu ^ ^ die Kinder katholisch zu taufen und zu erziehen. Auf dreimaliges Anhalten um Belassung bei ihre» versprochenen Rechten und um die Bewilligung, Jemand aus ihnen auszusenden, um andcrortS der Sicherheit zu erwerben, habe man einfach erwicdcrt, des Herzogs Befehl sei nicht zu ändern; wcu" bcllcide September tk89. 2 9 7 ^horcht werde, so werde die Execution durch französische und pirmoutesischc Truppen mit Gewalt vor- ^'"v»ii»cu werden. In dieser Lage haben sich die evangelischen Orte aus Drang des Gewissens und wegen " ^ü'ligionsgcmcinsamc dieser Leute durch Botschaften angenommen, leider ohne Erfolg; denn ihre Thäler »iil bewaffneter Hand invadirt, ein Theil der armen Leute niedergemacht, diejenigen, welche sich ^ Parole der Lebensfristlmg und freien Wegzugs ergeben, ins Gefängniß geworfen, worin über zwei elendiglich verdarben, und Viele ihrer Kinder beraubt worden. Daraufhin haben die evangelischen c »nt dem savoyischcn Gesandten Govone vertraglich sich abgefunden, wenn der Herzog die Gefangenen ^ lind bis an die eidgenössischen Grenzen verköstige, wolle man sie in die evangelischen Orte auf- ^ )Mu>, sgr Niederlassung in fremden Landen umschauen und ihnen weder Waffen noch Proviant zur ")r in die Heimat verschaffen; trozdem sei ein Theil derselben in Ketten geschmiedet, die Prädicantcn in ^^»gnissc vcrsezt, die kleinen Kinder Hinterhalten und die übrigen in der Hcrbstkältc über den '' onucrtt", wo Viele durch Frost, Wind und Schnee das Leben eingebüßt, fortgcschikt worden. Dessen- au ^ habe man dem Versprechen gemäß leztcn Frühling diese Leute aus der Botmäßigkeit der cvan- entfernt und glaube damit nicht die Bezichtigung verdient zu haben, als halte man Treue und '"cht, oder verleite die Untcrthancn verbündeter Fürsten zur Rebellion, ein Vorwurf, der ehrlichen "'chthue. Daß aber diese Leute, die keiner Misscthat wegen, sondern um ihres Glaubens willen ta»d Prediger, ihre eigenen Kinder missen müssen, aus Anhänglichkeit an ihr Vater- ^ »»d Pix ^j,wcr, die ihr Herz und Leben sind, nicht in fremde Länder haben ziehen wollen, sich im zusammengerottet und wieder in ihre Thäler eingedrungen seien, daran tragen die evangelische» Schuld; im Gcgcnthcil mißbilligen sie in höchstem Grade diese vcrzweiflungövolle Handlung der c»k> ^ äußersten Elend keinen guten Rath mehr annehmen wollten und wie zu besorgen, ihren habc Unterfangen finden dürften. Von den Franzosen, welche sich ihnen beigesellten, bcu Wissen; vermuthlich seien es auch der Religion wegen Vertriebene. Was Herrn Eonvcnant ^tpßc > ^ Regierung den Befehl, die Piemontcscn außer der Eidgenossenschaft zu ^ erwartete Ordre Euglaudö nach Irland zu führen. Sic glauben nicht, daß sich in '"ögeii solcher Personen befinden; sie wollen dorthin schreiben und auch die Katholischen Pi thun. UcbrigenS haben sie mit Bestürzung vernommen, daß Uri und Schwyz die '"eilt» welche in Urscrn ohne Begrüßung der Landcsobrigkcit dcil Paß in'S Bcrncrgcbict haben nehmen z„ angehalten »vordcn seien, ihrem erzürnten Landcöfürstcn als einem feurigen Richter, gleichsam Balgen gebllndcn, überantworteten und vorher torturirtcn und auszogen, vermuthlich, um ihnen lür >, ^^lchuldigung der Evangelischen auszupressen, ohne diesen, die so viele Sorgfalt und Kosten ? verwendet, zu berichten. Daraus müsse man einen schlechten Willen und Zutrauen gegen die aber ^ verspüren; die katholischen Orte werden zwar sagen, der Herzog sei ihr Bundesgenosse, ^ Evangelischen seien ihre alten, wahren und getreuen Bundesgenossen, weshalb sie ebenso viel verdienen glauben als Savopcn. Bern insbesondere bringt nach, seine Obrigkeit habe von dem ""ch »icht die geringste Kenntniß und wolle sich deshalb auch nicht anklagen lassen. Die Pic- ftcsr . ' nicht in sein Gebiet einfallen können, ohne durch dasjenige anderer Orte, zu passiren; wenn >»q„ ^ '"chlö bemerkt haben, so könne man auch ihm keinen Vorwurf machen. Katholischerscits betitle ^arbctti; Bern wisse nicht, ob dies aus Verachtung ihrer Religion oder der Nation geschehe, '"an Bern diese Rechtfertigung glaube, sei cS ihm lieb, wo nicht, müsse cö die Sache Gott und der 38 298 September 1689. Zeit anheimstellen, welche die Unschuld cntdckcn werden. Am 1-1. September, bei Anlaß des vor der Scsch'" gehaltenen Vortrags, gibt der französische Gesandte ein Memorial ein, worin er anführt, daß unter den Savoycn eingefallenen Picmontcscn sich auch viele französische Flüchtlinge befunden haben; zuvcrläßigcn bleichten zufolge halte sich noch eine große Zahl derselben in der Waadt auf und warte nur auf Waffen »n? Munition, um den andern unter Anführung des Hauptmanns Bourgeois nachzufolgen, oder vielleicht ci»c» Einfall in Frankreich zu versuchen. Es sei Thatsachc, daß diese Picmontcscn mit Franzosen vermischt ei»c» großen District des bcrncrischcn Territoriums durchzogen und ohne Widerstand die Schiffe bestiegen hab^' Durch die mit den Gefangenen in Uri und Schwyz aufgenommenen Verhöre habe sich herausgestellt, baß das Unternehmen mit den geheimen Unterhandlungen des Prinzen von Oranicn und der Holländer in bcr- bindung sei und daß diese Flüchtlinge durch Mittel ConvcnantS, der sich in Zürich aufhalte, bewaffnet »»b bezahlt worden seien. Er hoffe also, man werde diesem Ucbel so zeitig und so ernstlich als möglich stene"'- wenn man die gerechte Erwartung befreundeter Nachbarcn rechtfertigen wolle. Am gleichen Tage wird dicllb Memorial mit der Versicherung crwiedert, daß keine Obrigkeit von diesem Unternehmen irgend n'llchl Kenntniß gehabt habe; dasselbe werde höchlich mißbilligt, die Eidgenossen seien gesinnt, ihre Bünde Frankreich nnd Savoycn aufrichtig und ehrlich zu halten, und haben Vorsicht getroffen, den Zndrang Flüchtlinge abzuwehren und alle, die sich noch im Lande befinden, fortzuschaffen. Die katholischen entgegnen darauf auf die Ausführungen der evangelischen: waö das Vcrhältniß der Waldcnser zu Herzöget« von Savopen betreffe, gehe sie daS nichts an; dagegen sei ein Mißtrauen betreffend Connivcnz berechtigt, da so große Vvlksansammlungcn und, wie behauptet wird, öffentliche Werbungen nicht ohne ^>5^ des Standes Bern haben geschehen können. Die katholischen Orte hoffen, durch ihr Anbringen Zürich " Bern zu einer solchen Ultimatumöantwort keinen Anlaß gegeben zu haben, eine solche nehme man uiüsi ' und lasse sich keineswegs darob crschrckcn. Für künstige Fcrnhaltung der Waldcnser und Franzoicn ss man inSgcsammt sofort die gedeihlichen Mittel an die Hand nehmen. Katholischcrscitö formalisirc »"«> an dem Benehmen des holländischen Gesandten, der diesen Flüchtlingen allen Vorschub leiste und sie zu feindlichen Angriff auf ihre natürliche Obrigkeit anleite. Dies gebührend zu ahnden habe man genügt Ursache. Die Gesandten von Uri «nid Schwyz erklären, diesen Leuten gegenüber nichts gethan zu als was recht und billig sei; dagegen sei keiner torturirt, oder geplündert oder gar todtgeschosse» wor^' und Uri habe von dem Bcgegniß auch Zürich und Bern Anzeige gemacht. Der Name Barbctti si> ^ diese Leute der gewöhnliche und werde ihnen auch in den Zeitungen gegeben; übrigens lasse man si^ ^ keine Disputation oder gar Rechtfertigung ihres Vorgehens ein, das auch in künftigen Fällen wieder gleich eingehalten würde, ohne daß man sich irgend eine Ordnung vorschreiben lasse. Den 15. Scpu^^ erläßt die Tagsazung an die III Bünde daö dringende Gesuch, die dort noch weilenden Waldcnser der ^ genossenschaft unschädlich zu machen und ans dem Land zu schaffen; das Gleiche geschieht gegenüber Gubernator und der Stadt Neuenbürg rüksichtlich der dort sich ansammelnden französischen Fluch' Der französische Gesandte crmahnt in seinem Vortrag vor der Tagsazung am 14. September d>e genossen zur Einigkeit und zur getreuen Beobachtung des Bündnisses mit Frankreich, wovon dcö Feinde sie abwendig zu machen suchen, versichert sie des königlichen Wohlwollens und anerbietet Vorfallenhcitcn seine guten Dienste. Dieser Vortrag wird verdankt und mit der Versicherung bundeSgc"^..^ Treue crwiedert. Gegen den Gesandten selbst wird die Erwartung ausgesprochen, daß er den Eidtll" ^ auf ihre Mcmorialicn, besonders wegen des freien Kaufs in Burgund und im Elsaß, bald günstige A» September 1689. 299 ehesten werde, t. Mit Eingabe vom 16. September thcilt der französische Gesandte mit, um Lausanne Hern,» siiei, 2 bis 3t)l>6 französische Flüchtlinge mit etwelche» Waldcnscrn und Schweizern vermischt anklangt, in bcmeldcter Stadt werde öffentlich geworben und alle, die sich einschreiben lassen, angenommen und ^waffnct, in die benachbarten Dörfer verlegt, mit in Lausanne selbst gcbakenem Brod versehen und ihnen ein sicher Sold von fünf bis sechs Stübcr bezahlt. Ein Thcil sei gutwillig oder mit Gewalt über den ^»fcricc passirt, der andere aber wolle durch das Wallis in Savoycn einfallen. Das Uebel sei dringend w>d verlange schnelle Gcgcnmaßregcln, wenn der König an der Treue seiner Bundesgenossen nicht irre verde» soll. Zürich und Bern bcthcucrn, daß sie sich über diese Nachricht cntsczcn lind davon kein Wissen gehabt haben. Berit erklärt, wen» seine Amtslcutc oder Untcrthancn im Waadtlandr sich hierin verfehlt >a'en, lvcrdc ihnen die Strafe nicht ausbleiben. Freiburg bestätigt den Bericht des französischen Gesandten ^ thrlll mit, daß dortscitö einige dieser Leute gefangen worden seien. Es wird nun einstimmig beschlossen, 9cs Poll nicht mehr zu dulden und alle Pässe bestens zu verwahren. Berit erklärt, die Flüchtlinge un- ^vaffnct über die Aare hinunter außer den Rhein zu schaffen, lind verlangt und erhält von allen Orten ^ lsiyagc sichern Passes. Zürich und Berit glauben aber, diese Kosten nicht allein tragen zu müssen; cS v aber darüber nichts beschlossen. Dem französischen Gesandten wird unterm 17. September von diesem ^chllissc Kcnntniß gegeben und alle Wachsamkeit und Thätigkeit versichert. Endlich wird den Landvögtcn ^ ^meinen deutschen Vogtcicn der Befehl erthcilt, die Waldcnscr und Franzosen unbewaffnet außer ihr zu schaffeit und nicht mehr hineinzulassen. Gegen Einzelne, die von einem der Orte mit einem ^vügrndtii Paß versehen seien, möge mit Rüksicht verfahren werden, z;. Ein Ehrcnauöschuß sollieirt beim ' Mischen Gesandten den freien Kauf in Burgund und im Elsaß und Gewährung anderer bei lezter ^ ?rrrch„a„g mittelst Memorials bei demselben gestellten Gesuche. Darüber crwiedcrt der Gesandte, der lg^statte den freien Kauf in den Provinzen BrcsseS, Lyonnais und dem Herzogthum Burgund; er, der i""dte, trachten, denselben auch in der Freigrafschaft Burgund zu öffnen; dagegen könne wegen »cn Bedarfs aus dem Elsaß kein Getreide verabfolgt werden. Das Begehren des DomstiftrS Basel um Hö»' ^ ^rabfolgung von 5t)6 Säkcn Korn und eben so viel Hafer von seinen Naturalgcfällcn in des ^""bcn ^nde er billig, ebenso die Ansprachen von 1635 bis 1637; doch müssen dieselben noch b werden, was Zeit erfordere. Was die Mißbräuchc bei den schweizerischen Völkern in Frankreich ^"ube er, daß einige Punkte schon remcdirt seien. Er erwarte aber stündlich einen Courier mit bx,bezüglichen Nachrichten, die er ihnen mitthcilcn werde. Da man sich mit dieser Antwort nicht »ich, ^wird ein neues Memorial aufgcsezt und Zürich übergeben, damit, wenn innert acht Tagen /'^cdigmdc Antwort erfolge, auf Grund desselben neue Reklamationen gemacht werden. Indessen i» Solothurn, sich mit dem Gesandten zu besprechen, von wo und wie das Getreide am wohlfeilsten ^bgcnossenschaft gebracht werden könne. Ii. Auf eine an Zürich gelangte und von diesem eröffnete bcr KriegSräthc in Licstal, daß ihnen von einigen Officicrcn ungebührlich begegnet werde, wird vor; /' vrwicdert, sie sollen die betreffenden Officicrc ermahnen ui«d ihnen nöthigcnfallö die Kriegsordonnanz ^ur Antrag auf Erthcilung weiterer Vollmacht bleibt in Minderheit. I. (Ohne Schwyz.) ^>»stj erstatten über die Verdienste des RathShcrrn Meyer von Basel, als Ingenieur, einen Berich, und empfehlen ihn zu einer entsprechenden Belohnung. In Antwort hierauf werden sie kq^ ihm z»l vernehmen, waS die Gebühr sein möchte, und ihn zu bezahlen, sofern die KricgS- vrlaubc; j», rntgegcngcsczten Fall sollen sie die Orte wieder berichten. Wenn eS sich etwa nur um 300 September 1689. einen Titel handle, werde es kein Bedenken haben. Ii. sOhnc Schwyz.) Zürich eröffnet, laut ihm gekommenem Berichte ziehe Hauptmann Scholar von Uri verschiedener Orte Soldaten um Angst an sich und werbe sie an. Uri erklärt, hirvon nichts zu wissen und daß der Obrigkeit ein solches Unterfang» höchst mißsällig wäre. ES wird darauf den Kricgsräthcn zu Liestal geschrieben, sich über diese Sache zu erkundigen, zutreffenden Falls die Werbungen abzustellen, die Angeworbenen lcdigzusprechen und Uri über Alles Bericht zu erstatten. I (S. u. d. Vogtcicn.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. «». (Alle katholischen Orte.) Da diese Tagsazung nach Baden ausgeschrieben worden, haben katholischen Orte, welche sich sonst in Luecrn versammeln wollten, vorgezogen, zwei Tage vor der allgemein'" Tagsazung in Baden zusammenzutreffen. Daselbst erscheint vor ihnen am tO. September der savoyis^ Gesandte, um ihnen für die guten Dienste zu danken, die sie dem Herzog, als ihrem Verbündeten, weg''" Abwehr seiner abtrünnigen Untcrthancn, der Waldcnser, geleistet haben. Die evangelischen Orte wcrd'" diesen Flcken zu waschen und mit den zierlichsten Vorwänden abzutrokncn bemüht sein; indessen wer?' kaum Jemand glauben, daß sich ohne Bewilligung und Hilfe deren, die herrschen und befehlen, 2000 dic>0 Leute hätten versammeln, bewaffnen und mit Kriegs- und Mundvorrath versehen können. Gr erwarte daher, es werde Alles gcthan werden, um diesen rebellischen Haufen zu zertrennen. Bei diesem Anlaß übcrg^ derselbe den katholischen Orten abschriftlich die unterm 7. u. 27. Oetober 1880 zwischen ihm und de» beiden Nathshcrrcn von Muralt von Zürich und Bern geschlossene und nachher vom Herzog und den gclischcn Orten genehmigte Ucbcrcinkunft, gemäß welcher lcztcrc sich verpflichteten, die Waldcnser, wen» ^ crstcrc sie für den Winter gekleidet und mit einem Zchrpfcnning ausgerüstet an ihre Grenzen führe, a»0" nehmen, in ihren Landen zu vcrthcilen und möglichst bald in entlegene Lande zu schikcn, mit der str»er" Zusicherung, ihnen zur Ermöglichung einer allfälligcn Rükkchr weder Kricgömunition noch Speist Vorrath zu gebe»; ferner ein Schreiben von Bern vom 24. Juli und ein solches von Zürich, Namens evangelischen Orte vom 7. August, worin erklärt wird, daß das Gerücht eines vorhabenden Einfalls diestt Flüchtlinge in Savoycn sich als unbegründet herausstelle. Diese Eröffnungen werden mit der Versicherung treuer Wachsamkeit crwicdcrt. In der weitem Bcrathung wird eröffnet, Uri habe nnistst lOO und Schwyz etwa 20 dieser Piemontcscn angehalten und den» Herzog von Savoycn ausgelles Erstcrcö fügt bei, es seien noch einige hundert dieser desperaten Leute in Bünden, wo sie ihm Drohu"»^ inachen, weswegen es um treues Aufsehen bitte. Aus die weitere Kunde, daß sich um Lausanne Hern"' ^ 2000 Waldcnser und Franzosen bewaffnet versammeln und daß in Frciburg ein rebellischer Anführer " dem savoyischcn Thal Engrogne, Namens Doctor Mathias Bastia, init einer kleinen Schaar worden sei, wird beschlossen, den Gegenstand in der Tagsazung kräftig zur Sprache zu bringen, w«c ' auch geschehen und aus dein allgemeinen Abschied ersichtlich ist. Inzwischen sichern sich die Orte w" Berichterstattung über alle verdächtigen Vorgänge zu. Weil auch klar zu bemerken ist, woher die e ' gclischcn Orte zum Nachthcil der Katholischen und ihrer Religion corrcspondircn, wird von einigc» ^ ^ geäußert, die Gesandtschaft an den Kaiser wäre doch vorthcilhaft gewesen; denn wenn sich der Kaiser ^ dieser Seite nicht eines Bessern hätte berichten lassen wollen, hätte man sich wider das ungute Abstlst" ^ Protcstircndcn anderswo um kräftige Bcihand bewerben können. >». Schwyz macht aufmerksam, wie es bei solchen Zeiten sei, daß das Postwescn sich ganz in den Händen der Evangelischen befinde- September 1689. 301 ^cnstand wird zu weiten» Nachdenke» in de» Abschied genominen. «». Die ans der lczten Tagsazung Miachtc Anregung, den päpstlichen Nepotcn, Livio OdcSealchi, Herzog von Ecri, und Marqucse Antonio ^aria Hcrba, daS Bürger- und Landrecht in allen katholischen Orten zu crthcileii, erhält aus verschiedenen uilidcn keine Mehrheit, n. Katholisch GlaruS bcschtvert sich, daß die Evangelischen dem lezten Landcs- wrag wollen, als gehören Streitigkeiten eines Fremden vor den gemeinen Landrath; ^ucr wollen sie in Abschiknng der KriegSräthc zwei Kchrordnungen prätcndiren uild ihnen nur eine hatten, während laut alten und neuen Verträgen, namentlich denienigen von 1623, alle Botschaften in ^rlandssachen zwischen beiden Religionen alteriren sollen, lieber leztcrn Punkt wird katholisch GlaruS H^athc», evangelischen Mitlandlcutcn auf die Absendung Eines KriegsratheS zu vergleichen, "'Ut sich „jch^ pjx gwichf» Anstände ergeben, wie bei Untcrwaldcn. Rüksichtlich des crstcri, Punkts ^rdcir Schultheiß Dürlcr und Landhofmeistcr von Thuru beauftragt, sich mit Burgcrnieistcr Eschcr in An- ^>k»heit beider Gesandten von GlaruS zu besprechen. DaS dahcrigc Resultat wird Landammann Bachmann ^serircn wissen. (S. u. deutsche gemeine Vogteicn.) Mn» sehe a»ch I» vom Abschnitte Hcrrschaftsanj;elc^e»hcltcn: ^"bteicn übcrh. Art. 85. Kriegsdienste, Werbungen. ^ ' "'^schast Tlnirga». I». Art. 44k. Handel, Verkehr ,c. »«. Art. 459. Zölle. Hron' » Art. 129. Verhält«, z. Graf v. Hehenems. ^ Bergwerke. ^ ^"Ilftarns. t>. Art. 74. Handel, Verkehr, Spedition. IM. Konferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen lind Biel wahrend der Tagsazung zu Baden. llttiil, lil. bis 17. September. (1 bis 7. a K) Staatsarchiv Zürich. Nllg. Abschiede Bd. 07, toi. 308. T, Die nämlichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Friedrich Zweifel, "Halter. ^cher' ^'^"^^ ^ußcrrhodcu und Stadt St. Gallen schildern den bei ihnen herrschenden Fruchtmangcl, ^ Landlcllte und Blirgcr schtvierig machen könnte. In Ueberlcgung dessen findet man, der Drtcsei in der Sperre Oesterreichs, und diese in der beständigen Werbung der katholischen ^tell^ suchen. Mail beschließt daher, dies den katholischen Orten in gemeiner Session vorbei, 5.'"^ ""l Abhilfe zu dringen. I». Zürich beschwert sich über-die ungeziemenden Reden der Landlcute ^°r»k" GlaruS, welche, entgegen den Verträgen von 1546, 1636 und 1642, hinsichtlich des ^ciihsi dortigen Wochcnmärktcn fast gleiches Recht mit den Bürgern und Angehörigen von Zürich während dieses nicht einmal die vertragsmäßigen Rechte strenge gegen sie in Anwendung bringe. ^>altc» " ^ Marlis danken für diese Eröffnung, versprechen solches ihren Obrigkeiten zu berichten und "ch vor, nachzuforschen, ob nicht etwa noch neuere und günstigere Verträge bestehen, v. Gegenüber 302 September 1K89. Zug wird von Zürich gerügt, daß Angehörige erstem Ortö in der Herrschaft Knonau, den bestehenden Mandaten zuwider, bei den Häusern und Speichern Frucht aufkaufen, wogegen künftig ernstlich werde eingeschritten werden. Zug nimmt diese Verwarnung frcundcidgcnössisch auf. «I. Es kommt zur Sprache, u'>e jüngsthin hundert und einige Picmontescn bewaffnet auö Bünden in die Kantone Uri und Schwyz cingc- drungen seien, um auf den freien Landwegen wciterS zu gehen; wie sie dann auf Ansuchen des savoyischc» Gesandten gefänglich nach Turin gcschikt wurden und wie sich 1500 bis 2000 dergleichen Personen t» Ncuß (Nyon) in der Botmäßigkeit Berns versammelt und daselbst über den See sich nach Savoycn begebe» haben. In Bcrathung hierüber wird beschlossen, in der ersten allgemeinen Session solle die große Empfn'b lichkeit wegen obbcdcutcter AnHaltung und Abschikung der 100 Personen den Orten Uri und Schwyz nicht zu erkennen gegeben werden, damit dadurch die gemeine Unterhandlung wegen des Fruchtwcscns »i^> gestört werde. Nachdem aber der Gesandte von Luccrn, Namcnö der katholischen Orte, diesfalls einen ernst haften Anzug gemacht, worüber sich die evangelischen Orte Bedenkzeit auöbatcn, wird RathShcrr Kaspar »»» Muralt, als im Jahr 1686 zu Turin gewesener Abgeordneter, beauftragt, in gemeiner Session umstände vorzutragen, was sich von Zeit zu Zeit mit der Waldenscr Kirche zugetragen, worin die Privilegien derselbe bestehen, waS die evangelischen Orte vermocht habe, sich dieser Untcrdrüktcn anzunehmen und welche Eo»' vcntion im Octobcr 1686 mit dem savoyischcn Gesandten abgeschlossen worden sei, worauf dann jedes ^ versichern solle, daß zu dein Unterfangen der Flüchtlinge evangelischcrscitS weder Rath noch That crtho worden sei. Auch soll das Verfahren von Uri und Schwyz als unnachbarlich gerügt werden. In der picmontcsischen Weiber und Kinder, die etwa in die Eidgenossenschaft kommen wollten, wird beschloß mit Herrn Convcnant zu reden, daß er, wie er von einiger Zeit her die Thallcutc außer der Eidgcin'sst" schaft unterhalten und versorgt, auch die Weiber und Kinder außer der Eidgenossenschaft unterzubringen I») Sofern derselbe dieses nicht zusichern kann, soll man dieses Gesuch an die Gencralstaatcn richten. möchten alle Orte Vorsorgen, daß diese Leute nicht mehr in die Eidgenossenschaft hineingelassen werden- Zürich eröffnet instructionsgemäß, die dortige Obrigkeit beabsichtige, ihre in Frankreich dienenden Tr»pl hcimzuberufcn, ohne dadurch auf die Entschließungen der übrigen Orte einwirken zu wollen. Diese A»GÜ wird allerseits alö eine höchst wichtige und wohl zu überlegende bezeichnet. Basel namentlich weist dar« hin, wie sehr durch einen solchen Schritt sein und der Stadt Mülhausen Interesse gefährdet würde. ^ aber Zürich seine Gründe auseinander gesczt, nehmen sie die übrigen Orte unter allgemeiner Anlobung Verschwiegenheit in den Abschied, t. Evangelisch GlaruS lind Appcnzcll-Außerrhodcn, welche lallt Insw^ die Betheiligung an dem Fond der französischen Flüchtlinge, im Betrag von 2000 Reichöthalcrn, adle^ übernehmen auf Zureden der übrigen Orte, den Gegenstand ihren Obrigkeiten zu hinterbringen. ' sichtlich der nach Ansicht Zugö streitigen March gegen das Amt Kappel erklärt Zürich, statt einen Untergang vorzunehmen, werde cS einfach bei seinem vicljährigcn Besiz verbleiben; wenn aber Stadt Amt Zug gründliche Documentc gegen diesen Besitzstand haben, so werde man ihm mit sreundcidgem'st»' Bescheid entsprechen. Zug nimmt diese-Erklärung all rskorenäum. k nur im Zürchercxemplar. September lk89. 303 ti»5. Conferenz aller katholischen Orte, Abt von St. Gallen nnd Wallis. Lucer»». 1000, 30. September u. t. Oktober. z.'i>»»csarch>v 2chw>>z. Abschlcdc. sandte: Luccr». Johann Rudolph Dürler, Ritter, Schultheiß; Aurelian Znrgilgcn, alt-Schultheiß; ^udvlp^ Mohr, Ritter, Statthalter; Karl Christoph Dullikcr, Sckelmcistcr. Uri. Johann Martin Schmid, ^minann; Johann Karl Bcßlcr, alt-Landammann und Panncrhcrr. Schwpz. Franz Betschart, Land- Lcodcgar Nidcröst, LandShauptmann. Untcrwalden. Johann Wirz, Landammaun ob Joseph Karl Lussi, Ritter, Landammann und Pauuerhrrr nid dem Wald. Zug. Karl Kaiser, ^^»icjstcr; Severin Trinkler, deö Raths. Katholisch Glarus. Johann Georg Bachmann, alt-Land- ^ "^nn. Freiburg. Franz Peter Vögclin, Bürgermeister; HanS Peter von Boeeard, des Raths. ^ Kothurn. Joseph Wilhelm Wagner, Ritter, Stadtschrcibcr und des geheimen Raths. Appcnzell- "crrhodcn. Anton Marian Speck, Landammann. Abt von St. Gallen. Freiherr Joseph von Ritter, sürstlich st. gallischer Rath. Wallis. Johann Anton von Courten, LaudShauptmann. ü» " Verhandlung wird mit dem Bericht eröffnet, daß in Folge der aus Frciburg und Solothurn beunruhigenden Mitthcilungen über neue Attentate der Waldcnser im Namen des gcsanuntcn Standes eine Gesandtschaft an Bern abgeordnet worden sei, bestehend aus den Herren Schultheiß " von Luccrn, Bürgermeister Franz Peter Vögclin von Frciburg und RathShcrrn Johann Stephan habe ' MoUondin von Solothurn, welch' lcztrrer wegen Unwohlseins nicht an dieser Versammlung I». können. Auf ihre »nithmaßlichc Rükkchr sei dann diese Conferenz ausgeschrieben worden. Hack ^ abgeordnete Gesandtschaft berichtet Folgendes. Bei ihrer Ankunft in Solothurn sei die ^ Einbruch von ungefähr 2000 Waldcnscrn inö Savoyischc nochmals bestätigt worden, so Hack Gesandtschaft sogleich auf die Reise nach Bern gemacht und dort Abends spät angekommen sei. ^"^'ßer Anmeldung beim Schultheiß von Erlach sei auf den Morgen der Rath bcsammclt und sie ^hi» "Abordnung von acht Herren zur Audienz abgeholt worden. Die Proposition lautete wesentlich bej Zusicherungen auf der lcztcn Tagsaznng sei leider nicht Folge gegeben worden, so daß abermals H»hr ^ldenscr mit Wehr und Waffen zurükgcblicbcn seien. Durch solche Attentate werde die innere bie Neutralität des gemeinsamen Vaterlandes gefährdet. Bern müsse, um das Vertrauen der namentlich der katholischen Orte zu wahren, gegen daS Geschehene einschreiten und ge- a»S zur Verhütung fernerer Ereignisse dieser Art treffen, namentlich die unruhigen Fremdlinge Hcrbc/" schaffen. Nach diesem Vortrag wurde die Gesandtschaft wieder von acht Herren in ihre ^lsiutct. ?iachmittagS wurde daö Gesuch an sie gestellt, des folgenden TagS ihren Vortrag vor . ^"th zu erneuern, was sie nach einigen. Bedenken zugesagt haben; zu diesem Zwckc wurde sie ^ Ausschuß von scchszehn Herren abgeholt. Vor diesem „Großen Gewalt" sei der gleiche habe. m u,chr Nachdrnk erneuert worden, worauf die Berathung bis über drei Uhr angedauert H'tch bi ihr durch eine Dcpntatschaft die Eröffnung gemacht worden, der große Rath wünsche ^ besondere Abordnung mit derjenigen der katholischen Orte zu verhandeln. Nur ungern seien die 304 September 1K89. katholischen Orte auf dieses Ansinnen eingegangen, haben sich jedoch durch die Rüksichtcn leiten lassen, baß man ihr nicht Mangel an Entgegenkommen vorwerfen und sie einen vollständigem Bericht an die EonscrcB bringen könne. Am andern Morgen sei die bcrncrischc Deputation in ihrer Herberge erschienen und ha^ der Wortführer, Sckclmeister Tillicr, versichert, das, Bern alles gcthan habe, »m diese Leute von ihrem Bor haben abzuwenden. Am Sonntag nach Mitthcilung des Beschlusses in Baden sei sogleich außcrordentlicl' Rath gehalten, daö frühere Mandat erneuert und Oberst von Wattenwpl abgesandt worden, um ^ Waldcnscr zurükzuhaltcn und aus dem Land zu bringen. Diese müssen aber davon „einen Geruch" erhalt'" haben, indem sie eilfertig sich gesammelt, die Wachen an den Schiffländcn überwältigt haben und abgcsalst'" seien. Bon der Zusammenrottung, Vcrproviantirung und Bewaffnung derselben habe Bern keine Kenntnis« ^ habt; „und habe dieses Unwesen seinen Ursprung von hohem Orten her". ES sei nun neue Ordre und von Wattcnwyl vollkommene Gewalt crtheilt worden; auch die Beamten haben strenge Wcisnng erhalt- Die, welche im Lande geblieben, seien Unterthancn Berns, die bei den Picmontescn haben Dienst nch>"^ wollen; ihnen sei aber bei Leib- und Lebcnsstrafc verboten worden, aus dem Land zu gehen. Wahr sti daß der Herzog diese getreuen Unterthancn mit Gewalt aus dem Ihrigen vertrieben und die evangelisch^ Orte aus Religion und christlichem Mitleiden dieselben nicht dem Tod in den Nachen jagen dürfe». ^ katholischen Orte könnten es beim Herzog am leichtesten dahin bringe», daß er diese Unglücklichen begnadig Bern werde für das Wohl des Vaterlandes allcö getreulich beitragen. Hierauf habe die Abordnung katholischen Orte erwicdcrt, diese Acußerungen erhalten ihren wahren Werth erst, wenn Bern durch die 2 b beweise, daß cS das Geschehene mißbillige und für das Künftige dem badischcn Abschied gemäß das " von diesen Leuten säubere. Ucbcr diese Verhandlung sei im großen Rath wieder lange dclibcrirt und eick^ durch nochmalige Dcputatschaft folgendes Conclusum in die Herberge gebracht worden: Bern verdankt Ehre dieser Gesandtschaft; cS werde für die Ruhe des Vaterlandes alles darsczcn; was nun zum Mal wider seinen Willen geschehen sei, soll sich nicht mehr wiederholen; man werde die Schuldigt» erlassenen Mandaten gemäß zur Strafe ziehen. Dieses Conclusum habe der Gesandtschaft zu aM' ^ geschienen und sie daher eine Erklärung verlangt, ob man dieser Leute halber dem badischcn Abschuß ^ Genügen leisten wolle. Die Deputation habe hierauf geantwortet, man habe den fraglichen Abschied ^ nicht erhalten, versichere aber, daß die Müßiggänger und diejenige», welche Waffen tragen können, wc aus dem Land geschafft, Kranke und Altersschwache in den Spitälern versorgt, einige aber, welch' ^ gemeinen Vorthcil Künste und Handwerke ausüben wollen, geduldet werden. Die ganze Zeit über Gesandtschaft kostenfrei gehalten und ihr bei den Mahlzeiten zahlreiche Ehrcngesellschaft geleistet worde», ^ für sie sich höchlich bedankt und dann die Rükrcise angetreten habe. Dieser Bericht wird der ^csa»^^ bestens verdankt. <». Hierauf berichtet der Gesandte von Wallis, die Waldcnscr hätten sich bei de»> ^ Attentat in drciundvicrzig Schiffen eingeschifft und seien unter drei verschiedenen Fahnen und Bataillone eingcthcilt in'S Savoyischc eingedrungen. Der Markgraf von Bcrnier habe sie mit 400 und 700 Fußkncchtcn angegriffen, sei aber mit Verlust von sieben Mann zurükgcschlagcn worden- haben die Feinde drei Dörfer, worunter Bcrnier, geplündert und verbrannt. Gleichwohl seien sie, ihnen kein weiterer Widerstand geleistet worden sei, in drei Tagen nur wenig in'S Land hincingcrukt, ^ schcinlich aus Furcht, daß die Pässe wohl verwahrt seien. Vom weiter» Erfolg nach seiner Abroste u ^ nichts. In Betreff des frühem Angriffs bei der Brüke zu St. Mauriz berichtet der gleiche Gcsa»^^ Waldcnscr seien vom Landvogt zu Aelcn mit Waffen und Proviant versehen worden; der Anschlag September 1689. 30 5 Wallis bekannt und mit 7<)l) Mann an der Brükc vereitelt worden. Aus allen diesen und andern Öffneten Berichten kommt die Confercnz zur Ucbcrzcugung, daß die evangelischen Orte und besonders Bern ^ "»cht mit Unwissenheit entschuldige» können; der Anstoß möge zwar höhcrn Ortö, wahrscheinlich beim andhchm Minister Convcnant, erfolgt, die evangelischen Orte aber sich freiwillig als Kanal der Be- W>'g hergegeben haben. Obschon man annehmen dürfe, Bern sei in seinem blinden RcligionScifcr etwas , '>llgt, sei ^ch die höchste Wachsamkeit nöthig. Indessen soll Bern die gute Aufnahme der Gesandtschaft ,.^bankt werden. «I. Der französische Gesandte richtet an die Eonfcrenz ein Schreiben, worin er den Alchen Orten die Anerkennung des Königs für ihren Eifer in Betreff der Entfernung der picmontcsischcn ^ ^uzösischen Flüchtlinge auödrükt und ihnen mitthcilt, der König habe den freien Kauf dcS Getreides c,»ki, Provinzen gestattet, mit Ausnahme des ElsaßcS, Lothringens und der Freigrafschaft Burgund, vcra - ^ Bedürfnis! der Truppen die Ausfuhr nicht zulasse. Auf das Memorial der Tagsazung vom bc» betreffend den französischen Dienst, habe er die Antwort ebenfalls erhalten und werde sie »c>>c> ^ Taglcistung mitthcilen. Dieses Schreiben wird verdankt und dem Gesandten sc>v Angelegenheit der an den Forderungen von 1635 bis 1637 Beteiligten empfohlen. «?. Der ^csandtc hebt in seinem vor der Confercnz gehaltenen Vortrag den beiderseitigen Nuzcn des »»s bestehenden Bundes hervor und zieht aus der lcztjährigcn Reise von Holzhalb nach Holland, de», gcgenmtirti^f,, Aufenthalt des SohncS dcS Bürgermeisters Eschcr in England, aus der Thätigkrit ^ '"'ants i„ pro Eidgenossenschaft und den mit ihren Versprechungen im Widerspruch stehenden Handlungen H^^Welischcn Orte den Schluß, daß es auf dcu Nachthcil des heiligen Glaubens und der allgemeinen V»nd sei. Alles dieses mahne zu engerer Verbindung und noch größerer Assistenz, als der Nach dem Schlüsse des eigentlichen Vortrags eröffnet er, der Herzog werde ihnen auf seine bereitwillig über 1 <>,<)<><> Säkc Früchte und mehr als l(ll)t) Sükc Reis um billigen Preis verölt h'j" ' doch wäre nöthig, bei Mailand den Durchpaß zu verlangen und überdies ihm in Monats- cjstr ^ Erklärung abzugeben, ob man auf diesen Früchtcnkauf eingehen wolle. Dem Gesandten wird durch »„d schriftlich die Versicherung überreicht, daß die verbündeten Orte dem Bunde getreu nachleben ^ werden, was das Interesse der Religion erfordere; für das Anerbieten von Getreide wird ^>rd x sodann das frühere noch immer unerledigte Memorial seiner Verwendung empfohlen. Mündlich ' c Commission noch beschwerend angebracht, daß die im Dienste des Herzogs stehenden Truppen übel unterhalten werden, worauf der Gesandte seine Verwendung für die nöthige ^ei», Endlich wird er angefragt, wie es mit der in seinem Vortrag berührten cngcrn Verbindung vorauf er antwortet, er habe diesfalls keine präciscn Befehle, werde aber die Ansichten der ^otc gern bei Hofe vermitteln. Diese Wendung finden die Orte, weil sie gewohnt sind, Vor- ^schicd^" kosten anzuhören und nicht selbst solche zu stellen, auffallend und nehmen die Sache in den ^sscs ^treff dcö Bezugs von Getreide wird Lnecrn mit der Unterhandlung sowohl in Betreff des ^ahrm ^ Ankaufs beauftragt, t. In Betreff dcS Hauptgeschäftes dieser Coufercnz, nämlich der Rc ^ Interessen der katholischen Orte bei so gefahrdrohender Lage Europas, wird sorgfältig rcflcctirt, ^iiu„ ' bei Anhcbuug des gegcinvärtigcu Krieges versucht worden, die Eidgenossenschaft in denselben ^ ""d da dies nicht angehen wollte, man nun nach und nach die evangelischen Orte anreize, ^ Schein der Religion in sie gcdrüktc Verbitterung sie von dem alten Vcrständniß mit "bschäle und wo nicht dircct gegen Frankreich, so doch indircct gegen Savoycn vcrwiklc. 39 30k September 1K89 Verschiedene Umstände lassen auch erkennen, daß der mailändischcn Regierung gar widrige Impressionen iM" die katholischen Orte beiwohnen, so daß fraglich sei, ob sie nicht den unkatholischcn günstiger, als den v" bündctcn Orten sei. Es werden folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Man soll weder zu innern Unruhe», zu Beschwerden fremder Mächte Anlaß geben. Sollten namentlich die Waldcnscr, wie berichtet wird, " Savoycn zurükwcichcn, so sichert man sich allseitig die bundcsgcmäße Hilfe zu, und wenn Frciburg ^ ihnen sollte angegriffen werden, so ist insbesondere Bern, als spcciell vcrburgrcchtct, zum Zuzug zu maly""' Sofern Bern weder Hilfe leisten, noch den andern Orten den Paß gestatten wollte, müßte ihm von Frankreichs und Savoycnö, auch vom Bischof von Basel genug zu schaffen gemacht werden. Ein solle von Uri, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug, katholisch GlaruS, Appenzell und dem Abt von St. Zürich gegenüber geschehen. 2. Wenn aber Frankreich und Savoycn durch widerwärtige Kriege dir" würden und man weder vom Papst noch den italienischen und deutschen Fürsten Hilfe zu gewärtigen würden die katholischen Orte allerdings in einer Übeln Stellung sein. Die Confcrcnz läßt daher Gedanken vertraulich dem Nuntius eröffnen mit dem Ansinnen, dieselben dem päpstlichen Hofe bclicl't machen und von da auf die andern italienischen Fürsten übertragen zu lassen. 3. Den mit dem mailändis^ Staat verbündeten Orten wird überlassen, einer allfälligcn Abordnung nach Mailand wegen früherer MI''" auch die Verabredung einer Hilfeleistung in Commission zu geben. 4. Alle Orte sollen Spione unlcrha und alles Neue berichten; dagegen wird die Aufstellung von Wachten unnöthig befunden. 5. Den Gesa" von Wallis und Frciburg wird empfohlen, sich über gegenseitige Signale und Feuerzeichen zu verständig' wenn eines dieser Orte bedroht werden sollte. 6. In den übrigen Orten sollen zur Signalisirung Unruhen besondere Wachtfeuer bereitet werden. 7. Rüksichtlich der Bewachung der Pässe zu Breuns ^ Mellingen, Baden, Kaiserstuhl und andern Orten in den gemeinen Herrschaften läßt man es bei den Abschieden, namentlich denjenigen aus der Zeit des GlarncrgcschäftS, bewenden. 8. Dem in Luc"» wescnden Großkcllner von Rheinau wird empfohlen, den größern Theil des Vorraths von Früchten "> ^ merkt nach einem mehr gesicherten katholischen Ort abzuführen. 9. Die Gesandten zu Pruntrut beim Bischof von Basel ans den Fall der Roth um Untcrstüzung von Seite seiner Unterthancn bc»'^ .. 10. Bei Frankreich und Savoyen soll man vorsorglich dahin wirken, daß sie bei bedenklichen Ereig durch ihre Diversionen den katholischen Orten Vorschub leisten. 11. Jedes Ort soll sich in guten des"' und offensiven Kricgsstand sezen. In der folgenden Sizung wird berichtet, der Nuntius habe daö^ durch eine Deputation Vorgebrachte gar wohl gustirt und zugesichert, das Interesse der katholisch"' nach deren Wunsch in Rom kräftig zu befürworten. I». Nach dem Berichte der mit dem Unterhandlung gestandenen Dcputatschaft hat derselbe sehr betont, wie sehr die päpstlichen Ncpotc» Odcscalchi, der nach dem Tode des Papstes zum General der heiligen Kirche ernannt wurde, und Herda zu Mailand die Ehre der Burgerrcchtscrtheilung in den katholischen Orten anerkennen »»5 ihren Einfluß vergelten würden. Nachdem sich nun bereits Lucern, Uri und der Abt von St. sowie Solothurn dafür ausgesprochen, wird der Gegenstand auf Grund eines modificirten Entwurfs das Bürgerrecht in den Landvogtcien ausgeschlossen wird, wiederum in den Abschied genommen- ^ Verlesung des auf der leztcn Tagsazung abgefaßten Mandats gegen den Vorkauf wird auf daherigc Bc ^ ^ von Zug ausgesprochen, wenn die dort zum Besten des Kaufhauses aufgestellten zwei Hodlcr ihre ' kauften Früchte wöchentlich auf den Wvchcnmarkt und ins Kaufhaus bringen und nichts aufschüt'"^ ^ dies dem Mandat nicht zuwider sein. Ebenso dürfe jeder seine eigene Frucht wohl mahlen lasse" September 1689. 30 7 ^ Mühle oder im Kaufhaus verkaufen. It. (S. u. Frciämtcr.) I. (S. u. LauiS.) in. Uebcr die Ichwcrbc von katholisch Glarus, daß seine evangelischen Mitlandlcutc prätcndircn, zwei Mal einen KricgS- ^ zu der auf der eidgenössischen Grenze stehenden Mannschaft zu senden und ihm nur die dritte Kchr- >u>ng gestatten wollen, kann aus Mangel an Instruction nicht eingetreten werden. Dagegen wird der ? nthcilt, sich mit den Evangelischen diesfalls zu vergleichen und alle dahcrigcn Weitläufigkeiten zu Und ^ neueste LandcSvcrtrag und derjenige von 1623 diese Frage nicht entscheiden ^r Fall einer gcgenthciligcn Ucbung im Jahr 1653 von dem gegenwärtigen bedeutend verschieden du» LuggarllS.) i». (Die mit Mailand verbündeten Orte.) Entgegen »E bcö eidgenössischen Residenten Cassani in Madrid, daß der König von Spanien dem Gubcr- )»t Mailand Befehl crthcilt habe, den katholischen Orten die Pension und den an den Regimentern die Rükständc zu bezahlen, vernimmt man, der Gubcrnater gebe dem schweizerischen Agenten schnöden Bescheid und zeige keine Geneigtheit zur Bezahlung; die katholischen Orte seien in Mailand als erstatten sie dem Erzhausc Oesterreich ihre Pflicht nicht und neigen sich zu sehr auf Seite ^krcjchs Da im Weiter» auffällt, daß auf verschiedene Schreiben an den König und den Gesandten Antwort erfolgt ist, nimmt man umsomehr Anlaß, eincöthcils von den alten Beschwerden Tal" als namentlich wegen des thcucrn und schlechten in die cnnctbirgischcn Vogtcien gelieferten >vcgen der Abweichung des Passes durch die Vogtcien lind wegen Erhöhung der Zölle zu sprechen, im vorsorglich darauf zu trachten, daß die Vorurthcilc in Mailand beseitigt und dessen Unterstüzung ßtr ^ Bruchs zwischen den Katholischen und den Evangelischen den erstem gesichert werde. Zur »>>d Zwckc findet man eine Gesandtschaft nach Mailand durchaus für nöthig, wofür Luccrn ^ Gcsandtcil bezeichnen und Untcrwaldcn nid dem Wald den früher schon vorgeschlagenen "uf Johann Ludwig Lussi beigeben soll. Die Kosten findet man angemessen zu einem Dritthcil a^ ^ Agierenden Orte, zu einem Drittheil auf die cnnetbirgischen Untcrthanen und zu einem Drittheil »>i. Art. 2Z9. Kirchliche», GlanbenSsachen, Geistliche. It. Art. t82. Zölle u. Geleit', freier Handel u. Verkehr. I. Art. 249. Kriegs- ». MilitSrsachcn. «». Art. 7S. Handel u. Verkehr. !sr 308 October 1K89. M». Geheime Conferenz der drei Städte Lucern, Freilmrg und Solothurn. Luccrn. 2. October. Eiaatsarchiv Luccr». Acten! Rcsorm.. u. RcUzlonSHSndcl. Gesandte: Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Schultheiß; Aurelian Zurgilgcn, alt-Schulä>^' Rudolph Mohr, Statthalter, Freiburg. Johann Peter Vögclin, Bürgermeister. Solothurn. 2^ Wilhelm Wagner, Stadtschreiber. Bei den gefährlichen Zcitläufen finden die drei Städte cS angezeigt, sich die verschiedenen geheimen Verabredungen zu gegenseitigem Schutz und Schirm von 1568, 1676 und zulczt 168^ Erinnerung zu rufen. Diese weisen und vorsichtigen Anordnungen werden abermals bestätigt und dc^ genaue Nachachtung im Fall der Roth einander, wie es wahren und vertrauten Brüdern zur Rettung ^ Religion und des darin eingcflochtcncn Staatswesens geziemt, zugesichert. I». Die Geheimschrift wird und richtig befunden; ebenso die geheimen Wahrzeichen; die erstcre sollte jedoch zur Erleichterung brauchcs dann und wann angewendet werden. Da in Solothurn vor einiger Zeit ein anderes sehr wohl ausgesonncncs Alphabet erfunden worden ist, könnte dieses mit Gelegenheit den drei Städten gcthcilt und von diesen zu den geheimen Sachen gelegt werden. «. Frciburg und Solothurn übcrne)' auf ihrem Gebiete die für die Fcucrsignale günstig gelegenen Orte zu verzeichnen und die dahcrigcn »o ) ^ Einrichtungen zu treffen. Luccrn legt dem Abschied die Angabc einer Route nach Solothurn bei, früher bei Unruhen von einem Boten oftmals sehr glücklich eingeschlagen worden war. «I. ES wird ^ gcsczt, daß künftighin dergleichen geheime Konferenzen der drei Städte alle drei Jahre, abgesehen davo», Kriegsgefahr im Lande sei, gelegenen Orts, z. B. in St. Urban, gehalten werden sollen. 1C7. Conferenz der V katholischen Orte. Luccrn. llttti), 2ti. u 27. October. EtaiUSarchw Lucern. Allg. Absch, Bd. I.XXV, k»l. 4»2. Gesandte: Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß; Aurelian Zurgilgcn, alt-Sch'^^j Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr; Jost von Flcckcnstcin, des inncrn , ,,,yi' Johann Martin Schmid, Landammann; Johann Karl Beßlcr, alt-Landammann und Panncrhcrr. ^ Franz Bctschart, Landammann; Franz Lcodegar'Nicdcröst, Landshauptmann. Unterwaldcn. ^ Wirz, Landanunann, und Johann Peter Entz, alt-Landammann ob dem Wald; Johann Ludwig Landammann, und HanS Melchior Bali, Statthalter nid dem Wald. Zug. Johann Jakob Brandl Statthalter; Christoph Andcrmatt, Sekelmcister. October <689. 309 »> Auf Verlangen von Ob- und Nidwalden ist diese Konferenz ausgeschrieben worden, um nach einem >" >chcn Vorgang im Jahr <589 ihren Span betreffend die Leisen und Ritte in Fnrstcnsachcn und eid- ^ Mchcu Angelegenheiten zu vergleichen, Nidwalden wünscht Verschiebung dieses Geschäftes; wie Ob- ^ und den übrigen Orten bereits brieflich berichtet worden, konnten die für diese» Anstand ernannten sandten auf diesem Tage nicht erscheinen, indem der eine, der regierende Landammann, schwer erkrankt und andere von einer entfernten Reise noch nicht heimgekehrt sei. Obwaldcn dringt auf Behandlung der s» ^ ^ unbcthciligtcn Orte aber finden dies dem Rechte und der gütlichen Verständigung nicht cnt- Xnd und bestimmen den <4. November für die dahcrigc VcrmittlungSconfcrcnz. I». KS werden zwei ^ '"> des spanischen Gesandten, daö eine an sämmtlichc, das andere an die mit Spanien verbündeten a»s verlesen, worin derselbe, der bisher in diesen bedenklichen Zeiten stillschweigend Allem zugesehen, „vr ^ Orte als bundcsbrüchig gegen Oesterreich tadelt und ihnen ihre Neutralität als unbefugt scher ^ ^ ^ ^ österreichischer deutscher oder als ein mailändi- -»>/,.^'"^cr anzusehen sei." Diese unverdienten Vorwürfe beschließt man mit kräftigen AuSdrükcn zurük- E>u dermalen zwar nur Namcnö der mit Spanien verbündeten Orte. Zu diesem Zwckc wird der Antwortschreibens in den Abschied genommen und den heute nicht anwesenden verbündeten vcs,. ^cuchinigung mitgcthcilt, worin namentlich nachgewiesen wird, daß man gegenüber dem Erzhausc ^ch mkhr gxthtrn habe, als man schuldig gewesen sei und daß die Eidgenossenschaft durch keinerlei ^hsudert sei, Frankreich mehr als die capitulationsmäßigen 16,000 Mann zu stellen. Dir Ab- nöil, ^ Schreibens wird auf erfolgte Genehmigung Luccr» übertragen. UrbrigenS findet man für ^chc» " ^ ^üulligung neuer Aufbrüche behutsam zu sein, da auch dieses vcrwichenc Jahr hindurch solche anderortö unterlaufen, welche etwa bei diesen gefährlichen Zeiten wohl hätten untcrwcgen ^lchr ^ (S. u. SarganS.) «I. Auf abermalige Anregung des Nuntius werden diejenigen Orte, talchj Zustimmung zur Erthcilung dcö Brirgcr- und Landrrchtö an die päpstlichen Äkepotcn Livio OdcS- ?I» sr!'^^arkgraf Hcrba noch nicht crthcilt, eingeladen, ihre Entschließung bis auf Martini einzugeben. cj„x dessen Landsgcmeindc die Sache am meisten Schwierigkeit befürchten läßt, wird von Luccrn ^drid ^ Einladung erlassen, dieses nüzlichc Vorhaben zu begünstigen, v. Dein Residenten Cassani in ^hl»i Ernstes geschrieben, wenn er statt seiner unerheblichen Zeitungen die so oft vertröstete >»«„ ^ Ausstände Jener, welche wider Portugal gedient haben, nicht bis nächste Lichtmeß leiste, werde dci» ^.. /utwcdcr der Rcsidcntenstcllc cntsezcn, oder aber diese ma//.' anuutu unter gewissen Bedingungen 'ch'gkl sAbst offcrircn und dies dem Hofe durch einen eigenen Kouricr eröffnen lassen. In der gleichen ^cl'c,, auch dein Grafen Casati, der den Jntcrcssirtcn ebenfalls wiederholte Vertröstungen ^^>cr» ^schrieben. I. Da man allgemein der Ansicht ist, die üble Disposition der mailändischrn Einwirkungen aus Deutschland her, weshalb auch der Erfolg der Gesandtschaft nach ^ sv"" üveiselhaster ftin werde, so lange die herrschende Meinung im deutschen Reich nicht berichtigt ^'"unt man auf die früher auf der Tagsazung gemachte Anregung zurük, an den Kaiser, der "chiku, Ü >n Regensburg weilt, im Namen des ganzen eidgenössischen Standes eine Gesandtschaft zu », über die gerechte Haltung der Eidgenossenschaft gründlich aufzuklären. Es wird daher ^«cht , )^bcn vom 27. October an Zürich zu Händen der übrigen Orte eine dahcrigc Vorstellung ^ ^^in«ng, daß im Fall der Zustimmung der Mehrheit der Orte die Gesandtschaft nach ' »ach derjenigen an den Kaiser verschoben werde, zx. (S. u. Rhcinthal.) Ii. Zur Verlesung 310 November 1689, kommen der Bericht des Landvogts von Baden an Lucern, wie die Waldenser und die französischen Müch linge durch die Grasschaft über die eidgenössischen Grenzen geführt werden, und die von Luccrn crtlm Antwort, der Landvogt solle Vorsorgen, daß daraus kein Ungemach erfolge und keine der WcggcW wieder in die Eidgenossenschaft zurükgclasscn werden. Die Orte lassen es bei dieser wohlgethancn Bor!^ bewenden, l. (S. u. LuggaruS.) k. Schwpz und Zug beschweren sich über die Beschränkungen FrüchtenkaufeS auf dem Wochenmarktc in Zürich und begehren deshalb Rath. Die Konferenz weiß M Besseres, als ihnen zu empfehlen, bei Zürich auf genaue Beobachtung der diesfalls bestehenden Verordnung und Verträge zu dringen, indem auf lcztcr Tagsazung der Grundsaz anerkannt worden sei, daß jcdcs hierin seine gebührende Ordnung machen könne. Dagegen wird beschlossen, nach Brcmgartcn zu schr^' es solle dort, weil bisher der Früchtcnkauf ungebunden gewesen, eine dem badischcn Mandat gemäße Ordw gemacht und zu dem Verkauf eine gewisse Stunde angesezt werden. Bei diesem Anlaß berichtet Luc ' nächstens werde probeweise aus Picmont und Frankreich Frucht ankommen, deren sich dann auch die a» Orte nach Belieben bedienen können. Man sehe auch In dem Abschnitte HcrrschaftSangelcgenheite»! Uogtei Rheinthal. >5. Art. 237. Kirchliches, GlaubcnSsachen, Geistliche. Grafschaft SarganS. «. Art. 273. Stifte u. Klöster (PfSfcrS). Vogtei Luggarus. l. Art. ll7. Anstände mit Mailand. twt. Konferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen. Aarau. lltttit, 14. November. (4 a K.) Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch, Bd. 37, toi, 439. ,l v" Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Kaspar von Muralt, Obma>> Stadtklöstcr. Bern. Johann Rudolph Sinner, Sckclmcistcr; Emanucl von Graffcnricd, dcS Evangelisch Glarus. Friedrich Zweifel, Statthalter; Johann Heinrich Zwicki, Zeughcrr. Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmeistcr; Lukaö Burkhardt, des Raths. Schaff Hausen. Tobias Bürgermeister; Christoph Moßmann, Sckclmcistcr. Appenzell-Außerrhoden. Laurenz Tanntt/ ammann. Stadt St. Gallen. Heinrich Hitler, Bürgermeister. .,» ». Diese Confercnz wurde veranlaßt durch den Antrag der V katholischen Orte vom 27. den Kaiser eine Gesandtschaft abzuschikcn. Zürich, Bern, GlaruS und Basel sprechen sich gcgc" ^ sandtschaft, sowie gegen Besammlung einer Tagsazung zu diesem Zwckc auS. Schaffhauscn, Appc"t St. Gallen dagegen erklären sich für die Gesandtschaft, Schaffhauscn begehrt auch eine cidgcnößU sazung. Die vier erstem Orte entwerfen dann eine ablehnende Antwort an die V katholischen Olte, nachdem sie den Obrigkeiten hintcrbracht und von allen, mit Ausnahme St. GallcnS, genehmigt ^ war, im Namen der Zustimmenden unterm 16. November überlassen wird. I». Eine Abordnung Hausen bringt vor, ihrer Stadt werde die Zufuhr der Früchte abgesperrt, vom Intendanten de la habe sie statt einer Antwort auf ihre Beschwerde den Bescheid erhalten, ihre Sache sei an den ^ November 1689, 311 "l daherigcs Ansuchen wird der Abordnung der Rath crthcilt, beim Intendanten die Antwort schriftlich ° ^ mündlich einzuholen und demselben zu eröffnen, daß die evangelischen Orte wcgtn ihrer in Mülhausen senden Zusazvölkcr sich an den französischen Gesandten wenden werden. Die erhaltene Antwort ist dann '"ch Zürich zu berichten, damit nach Umständen von dort aus der von Mülhausen in Anregung gebrachten Von der Confercnz gebilligten Gesandtschaft an den französischen Gesandten daS gewünschte Empfchlungs- ) übe» ausgefertigt werden könne. «. Gegen das am tk. September abhin von der eidgenössischen wird Mandat, betreffend den Kauf und Verkauf der Früchte und die picmontesischcn Thallcntc, ^ von Zürich, Bern und GlaruS an Luecr» eine Rcclamation erlassen, worin daö erwähnte Mandat als bei» Protokoll und den Verhandlungen der Tagsazung in Widerspruch stehend bezeichnet und die Zurccht- ^ m»g der Kanzlei verlangt wird. «I. Mit Schreiben vom 2, November stellt Herr Convenant das Gesuch, vcr>v ^ Picmontcsen nicht aufgegeben, denjenigen, welche zum Dienste des Herzogs von Würtcmbcrg werden können, die abgenommenen Waffen durch seine Vermittlung wieder zugestellt und für die "ffung der in Frciburg Gefangenen intcrccdirt wcrdci». Hierauf erstattet Bern Bericht über den Savoycr- wit ^ ^^montcscn und anderer Flüchtlinge und erklärt, es werde mit den in'S Land Hineinkommenden erb' Zu handeln wissen; im Uebrigcn bleibe rö bei den frühern Abschieden, was auch von Zürich daß s übrigen Orte sind ohne Jnstrnction, beziehen sich aber auf ihre früher» Acußerungcn, u»d ^ der Picmontcsen nichts mehr annehmen. Herrn Convenant wird auf Bericht an die Obrigkeiten ^ deren Gutfindcn zu crtviedcrn beschlossen, man könne den Picmontcsen keinen Aufenthalt mehr gestatten, ftxj abgenommenen Waffen sollen auf Verlangen nach Brugg gcsaudt »verde»; um endlich die Bc- in Frciburg Gefangenen erwirken zu können, müsse man deren Namen und die Ursache der Vcr- ^^n. «. Bern begehrt, daß die Rechnung der picmontesischcn Gelder liquidirt werden möchte. v°n ^ Niedert, es bedürfe nur einer Antwort und Spccification der nach Schaffhauscn geschiktcn Gelder des Stadtschrcibcrs SpciScggcr an den Klostcrobmann Kaspar Muralt, worauf dann die ^iscl« Herrn Hakbrctt in Bern ausgewechselt werden können, t. Zur Lösung der hcidclbcrgischen ^tcrc ^Ügemeinen und derjenigen dcS Doctor Micgg insbesondere (für crstcrc werden 2ricl ^"chsthaler verlangt) erklären Bern, Basel und Schaffhausen ihre Rükstände beförderlich nach ^"dcn, t?. Mit einem an Bürgermeister Eschcr gerichteten Schreiben von l/lt. November bittet ^s»n ' ^ Schaß im Namcn der Stadt Hcilbronn um die Verwendung der evangelischen Orte für die ^hii/ ^ Straßburg befindlichen hcilbronnischcn Geiseln. Zürich und Bern beantragen, das Gesuch ^si d" wcnu Schaß entweder durch den Intendanten beim französischen Gesandten die Bürg- ^ürid^ ^'dllll) Rcichsthalcr auf die alten ausstehenden Pensionen auswirken, oder ungefähr ^l>l)l) Mütt ^üscß, de», Reich in die Eidgenossenschaft geliefert haben werde, sei man gern bereit, in Betreff der drei tvactiren, und bezüglich der Gctrcidclicfcrung mit baarcr Bezahlung bcizuspringcn. Die übrige» über ^uchmcn, weil nicht instruirt, den Gegenstand ml reksrvnänm. I,. Evangelisch GlaruS berichtet " ^tand seines Zerwürfnisses mit den katholischen Mitlandlcutcn, welche ihm die zwei ersten Kchr- l>dd Abscndung der KricgSräthc nach Licstal bestreiten, mit der Werbung für Frankreich fortfahren auch einen Rccrutcn rcformirter Religion anwerben. Es wird ihm der Rath crthcilt, sich ^be» '/>, Erträge und Instrumente zu halten, Allcö zu vermeiden, wodurch diese in Contcstation gezogen und sich auf den Besitzstand zu berufen, kraft welchem cS bereits den ersten KricgSrath ab- ^ Rüksichtlich der Werbungen werde cS seine Angehörigen wohl abzuhalten wissen. I. Appen- '^12 November 1689. zell-Außcrrhodcn bringt vor, der französische Gesandte habe ihnen geschrieben, daß sie die Pension abzuholen haben, bis'sie die Ergänzung ihrer in französischen Diensten stehenden Compagnie gestatte» den Pferdeverkauf einstellen. Es wünscht nun zu vernehmen, ob andern Orten wegen der Pensionen solche Zumuthungcn gemacht werden und wie es sich mit dem Pferdehandcl verhalte. Erstcrcö wird ^ mint; in Betreff des leztcrn findet man, daß der Verkauf von Pferden an Pferdehändler nicht zu gest^^ sei, jedem Landmann aber das Recht zustehe, die selbst gezüchteten Pferde beliebig zu verkaufen, k. ^ V Städte sammt Mülhausen und Biel dccrctircn dein Pfarrer zu Mariakirch für das Jahr 1688 gewohnten Beitrag von 266 Gulden. Das Exemplar der Stadt St. Gallen nennt als Gesandten von Anßerrhedcn Konrad Zellweqer, Landau»»«»». Coilferenz der V katholischen Orte. Lucern. Iii»'.», 14. u 15. November. Staatsarchiv Lucer». All». Absch. Bd. I.XXV, kol. 4»s. Gesandte: Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß; Aurelian Zurgilgcn, alt-Sch"^^ Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr; Jost von Flcckcnstein, des Raths. U r i. . Martin Schmid, Landammann; Johann Karl Bcßlcr, alt-Landammann und Panncrhcrr. Schwyz. ^ ^ Bctschart, Landammann; Franz Ehrlcr, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Johann Wirz, und Johann Peter Entz, alt-Landammann ob dem Wald; Joseph Karl Lussi, Ritter, Landamnia»" ^ Panncrhcrr, und Johann Ludwig Lussi, alt-Landammann nid dem Wald und Landshauptmann ob dem Wald. Zug. Johann Jakob Brandenberg, Statthalter; Riklaus Jtcn, Sekclmcistcr; Christoph matt, Sekelmcister Zur Führung dcS StreithandclS waren ferner anwesend von Obwaldcn: Wolfgang ^ Landammann; Franz Andcrhaldcn, erwählter Landvogt des RhcinthalS; Johann Melchior Bcrchtolv, ^ mcistcr; Johann Balthasar Müller, Bauherr; Riklaus Furrcr, Landschreibcr; von Nidwaldcn! ^ ^ Achcrmann, alt-Landammann; Johann Melchior Bali, Statthalter; Valentin Christen, Sekclmcistcr; schreibcr Stultz. ,,„i ». Laut Beschluß der Confcrcnz vom 27. Octobcr abhin trcteir die fünf Orte wieder znsa>»"""' eine freundliche Beilegung dcS zwischen Ob- und Nidwaldcn waltenden Streites zu versuchen. eröffnet, die Prätcnsion von Nidwaldcn gehe dahin, in Ritten und Reisen »m Fürstcnsachcn als c>» ^ eidgenössisches Ort betrachtet zu werden und deshalb die Alternative zu üben, während Obwaldc» ^ daß ihm bei dergleichen Anlässen zwei, Nidwaldcn aber erst der dritte Ritt zustehe. Nun sei bckaw'b ^ Untcrwaldcn das sechste Ort der Eidgenossenschaft bilde und wegen dcS Landes Beschaffenheit in schieden? Obrigkeiten abgethcilt worden sei. So haben beide Thcilc ruhig gelebt, bis im Jahr 1^ ^ Mißhclligkeitcn entstanden, die sie aber unter sich selbst verglichen haben. Als sich der Streit im wieder erneuerte, sei er durch Vermittlung der übrigen vier Orte beigelegt worden. Bei den Helligkeiten von 1614, 1616 und seither sei durch Verwendung des Pater Martin, Capucii»'^ November 1689. 313 ^actatcn wieder Nachachtung verschafft worden, so daß Obwalden sich noch im Besizc befinde. ES komme seltsam vor, wie Nidwaldcn ihm bezüglich der Gesandtschaft nach Prnntrut und wegen des Rittes Licstal Eintrag thun wolle. Obwalden stellt daher daö Gesuch, die unbctheiligtcn vier Orte wollen, ^ 1589, jhr Vcrmittlcramt wieder aufnehmen, ihm Schutz für die Tractatc gewähren und Nidwaldcn zur Atzung der Kosten anhalten. Nidwaldcn crwicdcrt, auch cS begehre bei dem Vertrag von 1548 und der ^r,gx„ Erläuterung von 1589 zu verbleiben, glaube aber als ein halbes eidgenössisches Ort an den kv» Anspruch zu haben wie Obwalden. Lcztcrm liege der Beweis ob, daß ihm zwei Ritte zu- Mcn; xg sattsamc Gründe darthun. Komme der beabsichtigte Vergleich Asi Stande, so behalte es sich das Recht vor. Hierüber rcplicirt Obwalden, die Ernennung seiner z>vc ^ Bischof von Basel gegenüber Nidwaldcn habe stctSfort bis auf die lcztc Zeit im Vcrhältniß von ^ eins stattgefunden, was auch ein Schreiben Nidwaldcns von 1688 klar zugebe. ES sei dies auch aber^ als Obwalden in solchen Fällen auch zwei Dritthcilc der Kosten bezahle. Es begehre der^ der angeführten Tractatc und die Bestätigung derselben vom Jahr 1818. Nach Verlesung Erträge weist Obwalden durch Spccialfälle nach, daß cS seit 1825 bis auf lcztc Jahre immer zwei ^ Hauptlcutc und Lieutenants nach Prnntrut gegeben, Nidwaldcn dagegen nur einen. In der Duplik ^ Nidwaldcn, wenn man dem Streite von Grund auö abhelfen wolle, so müsse man sich nicht bloS an >>n», wegen Pruntrut halten, sondern die Sache im Allgemeinen auffassen. ES habe Obwalden ^ ^ nachgegeben, bis dieses auch beim dritten Umgang einen Rath nach Prnntrut habe senden s. "' dagegen sei dann endlich Einsprache erhoben worden und diese Bedeutung habe daö angeführte 1888. Die Hauptfrage crstreke sich aber auf drei Gegenstände, auf Ritte, Reisen und Vcr- ^ fremden Fürsten und Herren, oder wenn alle Orte gemeinschaftlich einen Ritt beschließen, oder hch,' Herr oder Ort für sich selbst eines Ehrenmannes begehre. Ucbcr die zwei lcztcrn Gattungen Tr.u, ^reit, wenigstens habe Obwalden bisher noch nichts angeregt; über die erste Gattung stelle der ' t'vn 154N Rrgxl bixsx aber ^Nidwaldcn beschwerlich gefallen, sei dieselbe durch die Oschleabgeändert worden. Nun besage diese klar, wenn ein Ritt von den Orten insgemein die w?"' tvcrde, sollen die Parteien bei der bisherigen Ucbnng verbleiben. Wer könne nun bestreiten, daß Distel ^ Pruntrut und Licstal nicht von gemeinen Eidgenossen angesehen werden. Und wenn dieses ^ dürfe dann bestreiten, daß diese Abscndung nicht abwechselnd zu geschehen habe. Nidwaldcn ">a„ daß cö vor und nach dein Jahr 1589 öfter gcreisct und geritten sei als Obwalden. Wolle ^dcru^ ^"uptcn, eö sei die Bezeichnung von Räthcn nach Pruntrut nicht Sache der Eidgenossen, de,, ^ Bischofs, indem dieser sich in seinem Bund diese Bezeichnung vorbehalten habe, also auch einen in Calden begehren könnte, so treten die Orte, wenn der Bischof sich des BczeichnungSrcchtcS begebe, desselben. Daraus folge, daß Ob- und Nidwaldcn, welche dem Bischof mit gleichem Rechte Büch."^dn, dannzumal gleichmäßig zu altcrnire» haben. Auch habe sich Nidwaldcn im Bund mit dem i>b^ ""ddrüklich vorbehalten, daß rS als ein halbes Ort betrachtet werde. Dies beweise das Protokoll ^>»nli . seiner Gesandten. Nach Abtreten der Parteien wird der Vergleich von 1589 sainmt den Pfands ' Kanzlei Luccrn liegenden Verhandlung verlesen und den wieder vorbcrufencn beidseitigen Ilnrer '' "echnialö vorcröffnct. Olnvalden erklärt darauf, daß die abgelesenen Acten ihre Behauptung »och als der Vergleich selbst und cS hoffe also, dabei geschirmt zu werden. Nidwaldcn dagegen ^ komme nicht auf die Umstände und Allcgatc des Vergleichs von 1589, sondern auf den Wortlaut 48 314 November 1689. dieses leztern an. Was darin zweifelhaft scheine, darüber müsse die seitherige Ucbung die Erläuterung gebe"' Da endlich Obwalden gemäß seiner Instruction eröffnet, wenn eine gütliche Vermittlung nicht zu Stands komme, solle es von den unbethciligtcn vier Orten das eidgenössische Recht begehren, Nidwaldrn aber d.'s eidgenössische Recht nur nach dem ältesten Bunde der drei Länder anzunehmen erklärt, so wird die Conftrc"! durch diesen unerwarteten Absprung NidwaldcnS veranlaßt, den ganzen Gegenstand den Obrigkeiten zu bringen. Indessen wird beiden Thcilen empfohlen, Conflicte in Abscndung von zweifachen Räthen, wie es dieses Jahr zum zweiten Mal vorgekommen, zu verhüten, da man solche gemäß dem Abschied von Bavc" absolut nicht mehr gestatten würde. I». Wallis wird aus ein dahcrigcs Schreiben crwicdcrt, wenn Bern d" der Brüke zu >st. Mauriz ein dem freie» Verkehr oder bundcsmäßigcn Zuständen nachthciligcS Gebäude errichten unternehmen sollte und Wallis solches nicht etwa in Kraft allfälligcr Tractatc zu verhindern so solle es darüber berichten, damit ihm die Obrigkeiten mit gutem Rath begegnen können, e. (S- " Rheinthal.) «I. (S. u. Sargans.) «-. Der Resident in Madrid berichtet mit Schreiben vom 29. Septem^ das dem Hofe mitgetheilte Schreiben des Kaisers an die Eidgenossen, betreffend die gegenwärtige poli'"^ Lage, sei für die katholischen Orte von günstigem Erfolg gewesen und der Gubcrnator von Mailand neuerdings den Befehl erhalten, die rükständigcn Pensionen zu bezahlen. Unter Verdankung dieses Berichs wird ihm nochmals dringend empfohlen, die an den Ansprachen von den in Spanien geleisteten Kriegs diensten Jnteressirten zu befriedigen. Gleichzeitig wird dem spanischen Gesandten geschrieben, daß er ^ ebenfalls für leztern Zwek verwende, inden, es den besagten Jnteressirten nicht zu verargen sei, wenn sie siebenjährigem Zuwarten nun ernstlich auf Bezahlung dringen. I'. Da aus den Berichten EassaniS bcrv^ geht, daß die Stimmung in Mailand den katholischen Orten günstiger werde, die beantragte Gcsandtsch^ an den Kaiser aber bei den evangelischen und einigen katholischen Orten nicht sichern Beifall fi"^ glaubt man nach den Umständen die Gesandtschaft nach Mailand um so eher befördern zu sollen, alS I"'"' die gelegene Zeit verstreichen dürfte. Indessen ist eineStheils die Entschließung der Orte wegen der ^ sandtschaft an den Kaiser, andererseits der Bericht abzuwarten, wann der Gubcrnator wieder nach zurükkchre. Mit der Ausfertigung der Creditive und der Kcnntnißgabe an den spanischen Gesandten Luccrn betraut. Die den Gesandten zu erthcilendc Instruction wird zur Nachricht der Obrigkeiten dc>" schied beigelegt. Schwyz wünscht, Schultheiß Dürlcr möchte die Gesandtschaft allein übernehmen, die Orte verbleiben bei dem frühern Beschlüsse. Obwalden wird zugesichert, daß die Sendung deö Lai'da»""'""! Lussi nach Mailand ihm zu keiner Präjudiz in dem mit Nidwaldcn habenden Streite gereichen soll. den eingegangenen Rath des Abtes von St. Gallen wird das am 27. Oktober entworfene Schrat" den spanischen Gesandten dahin abgeändert, daß man sich einzig auf den Bund mit Mailand und die Spanien verbündeten Orte beschränkt und Alles, was die Erbvcrcinung anbetrifft, für die allgemeine ' . antwortung verspart. I». Da die Zustimmung zu der Burger- und LandrcchtScrtheilung an die päpsi^ ^ Ncpotcn Livio OdcScalchi und Markgraf Hcrba mit Ausnahme von Schwyz, katholisch Glarus und ^ Gemeinde Aegcri eingegangen und zugesichert ist, so wird die Ausfertigung der Instrumente für d" willigenden Orte beschlossen. I. Die Anzeige des Nuntius von der Wahl des Papstes Alexander ^ wird durch einen Herrn der Konferenz mit Bcglükwunschung crwicdcrt. Darauf werden de,» BeglükwünschungSschrciben an den Papst und an seinen Proncpotcn Ottobuoni übergeben und beide" ^ Interesse der Eidgenossenschaft empfohlen. Ii. Luccrn wird beauftragt, sich mit dem Nuntius zu vcrsiä'^^ zu trachten, wie die Mitwirkung der Geistlichen zur Einrichtung gewisser Magazine in sichern Orte» eck"'' November u, December 1K89. 315 ^macht werden könnte. Auch wird cS um Bcrichtgabc ersucht, sobald Proben französischer oder savoyischcr cht daselbst ankommen. I. (S. u. Thurgau.) g Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschastSangclegenheiten: °ndftiasschast Thurgau. I. Art. 775. Verschiedenes. °»>ei Rheinthal. «. Art. 24t. KIrchl., GlaubenSs., Gcistl. »st Sargans. «I. Art. 274. Stifte u. Klöster (PstferS). 170. Coilfereuz der die Vogteien Belletiz zc. regierenden III Orte. Brunnen. ttittit, Ende November. Der Abschied fehlt. Die Verhandlungen deutet das Wochenrathsbuch von Nidwalden vom 27. November 6^9 an: Die angestellte Konferenz nach Brunnen, welche betrifft: a. den Monticeller Handel; b. den sandten nach Bellcnz einen Termin zu machen, wie lange sie ausbleiben sollen; o. die Aushinwirkung neuer Statuten zu Bellenz, und ll. die Endigung des langwierigen Parmesaner Handels — soll durch anda»»na»n Karl Joseph Lussi und durch Statthalter Johann Melchior Bali besucht, und Alles, was stc Erhandeln, all roksronllnm gebracht werden. La»d-sarch«v Ridwan»»: Wo»enra>hspr°>°'oll is. e°i. 40. 171. ^echnullgs-Conferenz der Städte Bern und Freiburg betreffend ihre gemeinsamen Vogteien. Murten. tMW, 13. bis Lt. December. GtaatSarchiv Bern. Freiburger Abschiede Bd. II. S. 464. 6hzl rb^""^' Abraham Tillier, Vcnncr; Johann Rudolph Sinncr, Wälschsckclmcistcr, beide des Raths. Frei bürg. Frauz Salcr, Sekelmcistcr; Niklaus Vondcrwcid, Stadtschrcibcr. der ^ ^ ^ u. d. Vogteien.) ii. Frciburg ersucht die Gesandten von Bern, dahin zu wirken, daß Ml dem alt-Schulthciß von Stäffis und GerichtSschrcibcr Wyß voil Bern betreffend Zoll- Ii 9uf Wein, der über Stäffis durchgeführt wurde, in Güte erledigt werde. IiX. (S. u. Murten.) keiiu n" klangt Alifschluß, warum Frciburg über den lcztcn RcchnungSabschicd und die bcrnischc Erklärung sicher ^"^^^ung abgegeben habe. AiS Grund wird die vielfache Abwesenheit des Sekelmcistcr Salcr, Sache vertraut sei, angegeben, im». Es wird abgemacht, daß jene Punkte, über die eine wird, ausführlich und deutlich in den Abschied fallen; bei Geschäften, die schon in frühem .weitläufig verfochten sind und nicht verglichen wurden, sind die erneuerten Berichterstattungen als stj,,^ ^ mehr aufzunehmen und die Geschäfte nur zu notircn; dagegen sind neue VerhandlungSgcgcn- Ccc^.""^^lich zu skizzircn. In allen Fällen sind die Abschiede vor Abreise der Ehrcngcsandtcn durch die ^ unterzeichnen und vorzulegen, »n. Der lezte RcchnungSabschicd wird verlesen und genehmigt. ^ tS. „. d. Vogteien.) i»!». Die Gesandten von Frciburg geben die Zusage, daß dem Prädicanten 316 Dcccmber 1689, zu GrangcS die Gefälle von Villcneuve nicht mehr vorenthalten werden sollen, wenn Bern anderseits einer Untersuchung der Rechte dcö Pfarrers von Tvrny zu Trcp sich verstehen könne, u». (S. u. MurU» ^ tt. Frciburg anerbietet sich, dem Herrn zu Marnand über seine vermeintlichen Rechtsinnen zu Middcs guds Recht zu halten. Die Gemeinde Maracon, welche für ihr Holzhau- und WeidgangSrccht im Wall Sevaz »ach Chatel St. Denis zinsbar ist, wird zur Anerkennung der Lehcnspflicht daselbst angehalten, wol'" Freiburg verschaffen wird, daß Maracon diese Rechtsinnen wirklich und völlig ausüben kann. vv. Freibad versichert, den Zöllner zu Domdidier anzuweisen, daß er sich strenge an seine Tarife halte nnd die v»» Wiflisburg unangesprochcn lasse. Bern verlangt, daß der Wittwe Moratcl von Petcrlingen die Domdidier vcrarrcstirtcn drei Ccntncr Pulver und Spccercicn, welche sie auf dem Markte zu Bern g^'"^ hatte, freigegeben werden. Die Gesandten von Freiburg können das Gesuch jezt nicht gewähren, da d"' Moratel diese Waare als Contrcband einschmuggeln wollte, trozdcm sie vorher mehrfach gewarnt worden I"' dagegen versprechen sie ein dircctes Bittgesuch an die Obrigkeit zu empfehlen, xx. Die Trivulzcr Tha^ sind von Bern abermals im Korn ungleich und nicht glcichwcrthig befunden worden. Frciburg wird Entschluß schriftlich »üttheilcn. Ucbcr die Zollangclegcnheit zu AllicrcS und die Aufhebung des Wcg Verbotes über den Mont de Iaman kommt abermals keine Einigung zu Stand, x«. Der dreifache ^ Vivis wird wieder angezogen und im Abschied erwähnt. ,»»,». Die Käscfäßchcn dcS Herrn Duso»r Vivis betreffend überläßt cS Bern den frciburgischcn Untcrthanen, auch dergleichen anzufertigen und »a BiviS zu bringen, und glaubt, es sei seine Sache, wenn cS seinen Angehörigen vorschreibt, wo sie ihrG^ ihre Käsefäßchcn zu bezichen haben. »»>»>». Gegenüber der Klage über eine ungewohnte Auflage auf zu Montagny erklären die Gesandten von Frciburg, daß daselbst Angehörige und Fremde gleichst werden, « ««». Die ZollScxcmptioncn zu Wangen, Blcicnbach, Hcrzogcnbuchscc und Aubonne betreffend la^^ die Gesandten von Bern es bei ihren Erklärungen von 1684 und 1685 bewenden. Das ^ Reglement bezüglich der Schwellen an der Sense wird bestätigt und ist beiderseits um Einhaltung ^ daherigcn Bestimmungen gebeten worden, «v». (S. u. Grandson.) t tl. Bern besteht darauf, dag ' Thäter des Dammdurchstichs im Bache bei Petcrlingen zur Strafe gezogen werden, weil der Frevel unstck auf bernischem Gebiet verübt worden sei. Die Fischcnzen in Bächen und kleinen Gewässer» soweit nicht Privatrcchtc darauf bestehen, als Regal behandelt werden. Was die Fischerei in Gewässern betrifft, bleibt es bei dem Herkommen und den Verträgen. Herr Castclla hat ^ Jurisdictionörechte auf den Zehnten Pacvd und Fayc dem Obcrcommissär Steck einzureichen. die Ansprache des Herrn Rathshcrrn Vögclin auf den sechsten Theil des Zehntens zu RcssudenS Obercommissär Steck, dieser Zehnten habe von jeher dem Stande Bern zugehört, und es liege hull ^ Ramcnö- und OrtSvcrwcchslung vor, indem Junker Vögclin einen Zchntenanthcil zu Grandcourt, de Ressudcnö genannt, bcsize. Der Bericht wird in den Abschied genommen. Frciburg Schwarzcnburgcrgcschäft abermals an. Die Gesandten von Bern sind ohne dahcrigc Instructionen. ^ <»,»«». (S. u. d. Vogteicn.) Der Span zwischen Faoug und Villarcpos betreffend Pfä»du»ü Vieh dauert noch fort; man null die Parteien nochmals ermahnen, sich gütlich zu verständigen. ^ Bern stellt das Gesuch, daß der Frau Marie Maillard ihr Vermögen zu ihrem Unterhalt ausgefolgt Wird in den Abschied genommen. u. (S. u. Mutten.) Den Obrigkeiten wird Zur lcgung aller noch schwebenden Grcnzanständc und Streitsachen vorgeschlagen, je eine Commission Rathshcrrcn und einem Mitglied des großen RathcS zu ernennen und diese zu ermächtigen, dir Januar u, Februar 1K9V. 317 Heiligkeiten an die Hand zu nehmen, zu vergleichen und gleichzeitig die Grenzsteine zu sczcn und darüber ^'metrische Pläne lind genaue Grcnzbcschricbc mit Angabc der Distanzen von Marchc zu Marchc aufnehmen ^ iajsc,^ Die daherigc Arbeit soll alsbald nach den Ostcrfcicrtagcn begonnen werden. Man sehe auch in der Abtheilung HerrschaflSangelegenheiten: I. It. Art. 7—S. «i. «. «»«». «»«»«». Art. K0—KS. ^n-frcib. Vogteicn iibcrh. Schwaricuburg. Orbe u. Tscherliz. 7»»" <«ra»dson. Multen. ». ««». «»«»«». I». «»—x. >»>i. >»>». «>«>. «>. > »». < < Ii Ii vi «. «I—Ii. Itlt. K»« III. i«i«i«. Art. l48—tkit. Art. 4»I—4ll. Art. 632—642. 172. Coitferenz der evailgelischen Orte und Stadt St. Gallen. Zürich. 3l. Januar bis 3. Jebrnar. (21. bis 24. Januar a. K.) TtaatAarchiv Zürich. ANg. Abschiede Bd. «8, kol. Z. — Siaaisarchiv Ncr». Evang. Abschiede u. Englandbuch Bd. II. ^ sandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Johann ^ (5schg^ Statthalter; Johann Kaspar Landolt, Sckclmcister. Bern. NiklauS Dachsclhofcr, Vcnner; ^^>url Frisching, deS Raths. Evangelisch GlaruS. Friedrich Zweifel, Statthalter. Basel. Ehristoph ^ Mrdt, Obcrstzunftmcistcr; Friedrich Wettstcin, des geheimen Raths. Schaffhauscn. Tobias Holländer, Johann Konrad Wäpfcr, Sekelmeistcr. Appen zcll-Außcrrhodcn. Konrad Zcllwcgcr, """"aun. Stadt St. Gallen. Johann Heinrich Hiller, Bürgermeister. Biel. (Nicht vertreten.) von ee' Konferenz bcsammclt sich auf Einladung Zürichs, eincsthcilö weil der außerordentliche Gesandte ci»e Hcrr Thomas Coxc, jüngsthin daselbst sein Ercditiv an die evangelischen Orte abgegeben und ^"hrn begehrt hat, andcrnthcilS weil vom französischen Gesandten ein bedenkliches Schreiben cingc- "isst ' bic Bcfugniß der evangelischen Eidgenossenschaft, mit andern Fürsten und Ständen Bünd- Tiicsin Zweifel gezogen wird. In Rüksicht auf den dem angemeldeten Gesandten zu crthcilcndrn ^sclbc'^^^ ^ Qualification: „Wvhlgcborner, hochgeehrter Herr" und beschließt, daß kinc Dcputatschaft von sechs Herren und zwei Beamten in die Sizung abgeholt werde, n bei offenen Thürcn einen lateinischen Vortrag, worin er anführt, daß der jczige König von ""heb ^ Bande der Freundschaft, welche schon Heinrich Vlll., Eduard VI. und die Königin Elisabeth h"ben, dauernd zu befestigen und zu einem fruchtbaren Zwckc in Rüksicht auf die wahre Vichts""d die Freiheit zu führen wünsche. ES möchten daher aus der Mitte der Versammlung ^>>»r ^ verständige Herren bezeichnet werden, denen er die Wünsche dcö Königs vertraulich eröffnen eiii^ Vortrag wird durch eine Abordnung von dreizehn Herren schriftlich verdankt, worauf nach dcsff,, Stunde auch die übrigen Herren der Eonfcrcnz in der Wohnung des Gesandten eintreffen, um ^b?ckc„ ^ Eröffnungen anzuhören. Diese werden anfangs mündlich, nachher aber schriftlich gemacht und ^giiin "ucu Dcfcnsivbund mit den evangelischen Orten und dann zweitens eine Werbung von vier °i>cr ^ tausend Mann, die Officicre nicht gerechnet, zum Dienste deS Königs in seinen Landen, Zwei Regimentern Leibgarde dcö Königs, nach dem Muster derjenigen in Frankreich, sowohl in 318 Januar u. Februar 1690. Bezug auf die Zahl, als die Besoldung. Dieser Antrag, über den man sich noch präciser verständigte, »'"^ in den Abschied genommen und dem britannischen Gesandten innerhalb drei Wochen auf einer nochmalig Confcrcnz eine Antwort zugesichert. I». Basel bittet bei diesen verhängnißvollcn Zeiten die evangelische Orte um getreues Aufsehen, was ihm zugesichert wird. «. Basel und Schaffhausen beschweren sich der strengen Kornsperre. Man beschließt, auf der nächsten Confercnz sich über Mittel zur Abhilfe zu ^ rathcn, wenn inzwischen keine Milderung eintrete. «I. Dem französischen Gesandten soll auf sein Schr^" von Zürich aus geantwortet werden, die Bcfugniß, mit andern Fürsten und Ständen Bündnisse abzuschlift""' sei ihm schon öfter und noch jüngsthin dargethan worden, und lasse man sich hierin nichts vorschreiben! beziehe sich diesfalls auf die eidgenössische Deklaration von 1669, welche unwidersprochen sei. Im Ucbftg"' werde man das Bündniß, den ewigen Frieden und die Neutralität gegen billige Rcciprocation bcobach"»' dagegen möchte der Gesandte den König Wilhelm III. mit dem Titel „Usurpator" verschonen, da derss ja anerkannt worden sei. «. In Betreff der Abgabe des Creditivs des britischen Gesandten an die gesa»»" ^ Eidgenossenschaft wird dem Herrn Coxe auf dicSfälligcS Ansuchen der Rath crthcilt, sich durch den spanh^ Gesandten oder andere vertraute Personen zu erkundigen, was für Dispositionen bei den Orten vorha»^ seien, t. Glaruö begehrt Rath wegen LcutzingcrS Buße, wegen der zwischen der Gemeinde Wohle» den Jslcrn in gemeiner Rathstubc ausgefällten Sentenz, wegen der Buße des Sekclmcistcr Milt > endlich wegen Besczung der Pfarrei Bcnkcn. Es wird ihm gcrathcn, sich streng an den Verträge» halten und im Uebrigcn nicht durch Repressalien größere Vcrwiklungen herbeizuführen, zx. DaS AppenzcllS um freundlichen Rath, in wiefern das Vorhaben eines Evangelischen, im Hirschfang Z" schon bestehenden vier Mühlen eine fünfte zu bauen, Erfolg haben möchte, wird dahin beantwortet, Unternehmen möchte als eine unzuläßigc Neuerung angesehen werden, da zur Zeit der Landcöthcilu»g vier Mühlen bestanden haben. I>. (Die IV Städte.) Auf den Bericht, daß die Steuern für die bronnischcn Geiseln eingegangen seien, mit Ausnahme von Schaffhauscn, übernimmt die Gesandtschaft ^ OrtS, bei ihrer Obrigkeit dahin zu wirken, daß sie ihr Betrcffniß ebenfalls leiste und baldigst nach sende, t. (Die V Städte.) An die vorhabende Spitalbaute zu Erlangen im Baircutischcn wird a»f ^ nchmigung der Obrigkeiten ein Beitrag von 150 Rcichöthalern erkennt. Ic. (Die IV Städte.) Zür'^.^ Bern ersuchen Basel und Schaffhausen um Fortsezung ihrer früher von Zeit zu Zeit geleisteten Bc> an die Kosten der Besazung in Mülhausen. Die angesprochenen Orte bitten, sie mit dieser Zu»"' zu verschonen. Der Gegenstand wird schließlich in den Abschied genommen. Die Namen der Gesandten aus dem Bernercxcmplar. Zu Das Staatsarchiv Bern, Englandbuch 0. Seite 41—66, enthält ein weitläufig^ ^ sultum der Räthe von Bern über das englische Anerbieten, mit Darlegung der Gründe für und solchen Defensivbund. Die mündlichen Zusagen des englischen Gesandten gehen diesem Consultui» z ziemlich weit; so wird die Hinterlage einer genügsamen Summe Geldes zur Sicherheit der .^e»' Orte gegen Frankreich versprochen und Aussicht gegeben, Hüningen und Burgund aus dem Weg Z» ^ Februar tK9l). 319 Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. ltiiw, t>. Webruar. Staatsarchiv Lucern. Mg. Absch. Bd. I.XXVI. e»>. s. — Laitdcsarchiv Schwyz. Abschicdc. Gesandte: Lucern. Aurelian Zurgilgcn, Schultheiß; Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Städter; Joseph Andcrallinend, Panncrherr; Jost von Flcckcnstcin, des innern Raths. Uri. Johann Martin ^rndanunann; Johann Karl Bcßlcr, alt-Landammann und Panncrherr. Schwpz. Franz Bctschart, am,»an»; Franz Ehrlcr, alt-Landa»»na»n. Unterwaldcn. Johann Wirz, Landainmann ob dem Zurl ' ^°^Ph Karl Lussi, Ritter, Landainmann und Panncrherr nid dem Wald. Z u g. Beat Kaspar ' "Üben, Ritter, Landschrcibcr und Landöhauptmann in den Frciämtcrn; Johann Baptist Staub, Sckcl- "k>ster. im ^ den Bericht der nach Mailand abgeordneten Gesandtschaft, daß sie nach einer Bemühung von st Tagen noch keine schlicßliche Antwort vom Gubcrnator habe erhalten können und weitere VcrhaltS- Hau versammeln sich die V Orte zu der gegenwärtigen Conferenz. Bevor jedoch in dieses zi^^chäft eingetreten wird, findet man für nöthig, vor Allein aus den aus dem Rhcinthal eingetroffenen ^ch"ß über die Beschwerden der Untcrthancn gegen das ungebührliche Benehmen der österreichischen la„ s " "»zuhören. (S. u. Rhcinthal.) I». Auf den Bericht der genannten Gesandtschaft über den gar der,'Ungewissen Verlauf der Unterhandlungen, wodurch auch ziemlich hohe Kosten erwachsen, wird Schreiben an den Gubcrnator Übermacht, worin dieser höflich um Beschleunigung der Untcr- b>e Schicht wird, mit der Weisung jedoch, dieses Schreiben nur im Fall, wo wider besseres Verhoffcn abermals stckcu solle, abzugeben. Der Gesandtschaft selbst wird in so weit Geduld rm- dcr s/ ^ 'hr wegen früher Abbrcchung der Unterhandlungen nicht die Schuld der Erfolglosigkeit u»c,^ ' aufbürden könne. Sofern aber wenig oder keine Hoffnung eines Erfolges bleibe, werde sie dxg ^"^"»digcn Abschied zu nehmen wissen. Mit der sonst in der Instruction enthaltenen Darschlagung dcr 5 solle sie für einmal noch innehalten. Damit sei auch schon erläutert, was wegen AusHaltung ^ Gesandtschaft nicht etwa ein „schnödes Stük Geldlcin", sondern die Er- ^ gestellten Forderungen bezwckt. Dem eidgenössischen Residenten in Madrid wird für seine bstrd . ""g bei Hofe für die katholischen Orte gedankt und ihm die Sache ferner empfohlen. Gleichzeitig ^Ublv, ' den an den Soldrükständcn in Spanien Jntcrcssirtcn, welchen er dermalen Ullll) o. vollständiger Befriedigung zu verhelfen. «. (S. u. Thurgau.) «». (S. u. SarganS.) beschwert sich in einem abermaligen Memorial wegen der schmählichen bekannten Zeitung bcsch^^' worin das Ansehen des Papstes auf eine schmähliche Weise angegriffen werde. Es wird s°rbrt„ oincm kräftigen Schreiben an Zürich zu gelangen und um so dringender Gcnugthuung zu lsinc "»s das früher von allen katholischen Orten auS dem gleichen Grunde erlassene Schreiben noch Haupts^solgt ist. Darin soll rundweg gesagt werden, weirn dieser unverschämten Schmähung des s'ch dst ^ katholischen Religion nicht mit einer zulänglichen Reparation begegnet werde, sei man gcnöthigt, Rührende Gcnugthuung selbst zu verschaffen, f. Da der Herzog von Savoycn die schon vor 320 Februar 169N. vielen Jahren ihm durch seinen Gesandten eingegebene Bcschwcrdeschrift, betreffend den savvyischcn Milib" dienst, unberüksichtigt und die nculichen dicsfälligcn Instanzen unbeantwortet läßt, so wird ernstlich hcn'^ gehoben, wie wenig ein solches Verfahren zu der nculichen Anregung des Gesandten passe, als sollte diesen Zeiten zwischen dem Herzog und den verbündeten Orten ein noch engeres Verständniß angeM werden. Ohne daher auf das nculichc Gesuch, die dortigen Compagnicn um vierzig Mann zu verstärkt einzutreten, wird Luccrn beauftragt, beim savvyischcn Gesandten nachdrüklichc Vorstellungen zu machen ihm ein an den Herzog gerichtetes Schreiben zur Beförderung zu übergeben, worin auf die im früh^" Memorial enthaltenen Punkte baldige Entsprechung nachgesucht werden soll. »x. Dem Bischof von ^ wird auf sein Gesuch, betreffend Verschonung seiner Lande mit Durchzügen fremden KriegSvolkcs, erwies die verbündeten Orte wünschen nichts sehnlicher, als daß er sich einer wahren Neutralität zu erfreuen I>. Diejenigen Orte, welche den päpstlichen Ncpotcn Odcsöalchi und Herba das Bürger- und Land^ crthcilt haben, lassen die darauf erhaltenen Dankschreiben ablesen und nehmen sie in den Abschied, i. u. Thurgau.) I«. Wegen des von Zürich mitgcthcilten Anstandcs zwischen dem Landvogt von Baden " der obcröstcrrcichischcn Regierung in Klingnau wird cincSthcilS der Ansicht Zürichs beigetreten, ander»») ^ fände man gebührend, daß, wenn diese Regierung bei den Eidgenossen den freien Handel genieße» »" ' dieser den Eidgenossen auch, laut Erbvcrcin, auf dem österreichischen Territorium gestattet werden I" einige Orte endlich halten dafür, man solle diese Regierung nicht länger in Klingnau dulden. > ^ ' das Schreiben des französischen Gesandten an Zürich, worin derselbe seine Bcsorgniß auSdrükt, cS etwa plözlich ein fremdes Heer in die Eidgenossenschaft einbrechen, hält man sich nicht lange auf, meisten Orte ihre Ansicht hierüber bereits nach Zürich mitgcthcilt haben, in. Da die evangelische mit Früchten wohl versehen, die katholischen dagegen daran ziemlich entblößt sind, so wird zum Nach ^ der Obrigkeiten in den Abschied genommen, wie man sich mit Früchten versehen und vor jedem »nver>e^^ Fall bewahren könne, n. Auf den Antrag von Schwyz wird beschlossen, daß künftig bei Ausschreibung Tagsazungcn die zu behandelnden Geschäfte genauer bezeichnet werden sollen, damit die Gesandten ld' instruirt werden können. «». Ein Schreiben des französischen Gesandten vom 7. Februar, worin ^ gegen die Hemmung der Werbung in den gemeint» Vogtcicn reclamirt, wird dem Abschied beigelegt Die vor Ausfertigung des Abschieds eingegangene Antwort der mailändischen Gesandtschaft vom 22. ^ wird demselben beigelegt und enthält den Bericht, daß der Gubcrnator, ohne Zurüklassung cincS verspät? ^ RescriptcS, nach Guastalla verreist sei. Sobald derselbe zurükkchrc, werde ihm daö Schreiben der vom 9. abhin bestellt und dringend eine endliche Entschließung verlangt werden. Bleibe dieser fruchtlos, so werde sich die Gesandtschaft verabschieden. (S. u. SarganS.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangclegenhetten: Landgrafschaft Thurgau. Art. 5t2. Kriegs- u. Milttärwese». t. Art. 272. Iustizsacheu, Recht, i«e>> 1 Vogtci Rhcinthal. Art. tlt. Anstände mit dem Reich ?c. -m rbddö' Grafschaft Sargans. ,l. Art. 2tl. Fremder Kriegsdienst; Werbung. «>. Art. 2t2. Fremder Kriegsdienst; I» u. «> aus dem Schwyzercxemplar. »» Februar u. März 1690. 321 174. Conferenz der Bellenz ze. regierenden III Orte. An der Treib, lliiw, 27. Februar. Der Abschied fehlt. Die Hauptverhandlung besteht in dem allerdings erfolglosen Versuch von Uri und Schwyz, de,, zischen beiden Untenoalden herrschende» Streit betreffend die Kehrordnung der fürstlichen Ritte und Gesandtschaften zu vermitteln. Als weitere Berathungsgegcnstände nennt die Instruction von Schwyz für dortscitigcn Gesandten: Franz Bctschart, Landamman», Franz Chrlcr, alt-Landammann, Johann Kaspar Atting, alt-Sckelmeister, Jgnaz Ceberg, Gesandte» : a. Das uncidgcnossischc Vorgehen, welches niit Hintan- lczung d,.A p'nndvogts und des Ortes Schwyz in der Aufnahme des Dcfenflvprocesses des um ZW Philipp ^büyten Maggini geführt und gebraucht worden, soll ernstlich resscntirt und die Rechte gegen den von Nri und Nidwalde» libcrirtcn Maggini und wen immer bestens vorbehalten werden. Wenn die zwei andern Orte ^ Schikung irgend anderer Gesandte» sich widcrsezcn, soll dagegen prvtcstirt werden, b. Wider die zulezt in ullcnz gewesenen Ghrcngesandte», die gegen de» Willen ihrer Obrigkeit den Herrn Landvogt auf die Seite soll das Recht vorbehalten werden, e. GS soll ein Anzng geschehen, daß die Gesandten auf daS >>>dicat nicht so lange ausbleiben, ä. Mit de» zwei Orten ist zu conferire», daß sie schriftlich an den '^rzog vv» Venedig gelangen, den in Haft gelegten Obcrstrichter Hauptmann Kaspar Abyberg freizulassen. ^ Die Gesandten sollen zu Allem mithelfen, was dem Oberstlieutcnant Achermann von Nidwaldcn in seiner "spräche vom Morcazug her zu Diensten gereichen kann. Landcsarchw schim» ^ Ab-ch>kd<. und Acnn Nidnml»,». Die Instruction für die Nidwaldncr Gesandten i Karl Joseph Lussi, Landammann, Franz Acherman», ^ pandammann, Johann Melchior Vali, Statthalter, Valentin Christen, Sckclmeister, NiklauS Kaiser, 'erovgt, und Daniel Zclgcr, Landvogt, begreift weiter i a. Kräftige Cmpfehlung des ObcrstlicutcnantS s^niann in seiner Ansprache vom Moreazug herrührend, b. In dem Handel des (um 2W Philipp "ßten) Maggini aus Bollenz soll zur Assistenz der deswegen unschuldig Leidenden ein Anzug gemacht U'ei/"' ° langjährige Streithandel mit den Herren aus Bünde», ä. Mit llri soll geredet werden, " snt dald zwei Jahren keine Abschiede mehr einlangen. vandcsarchw Nidwaldr»- Raih-buch v. >?. Fcbr. >»W, e«,. 40. 175. Conferenz der evn»gtlischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel. Altrich. Miw, 7. u. 27. März. (25. Februar u. 17. März a. K.) Staatsarchiv Zürich. M». Mch. Bd. S«, k°I. 24. - Staatsarchiv Vera. Snnlandbuch », z>. II?. ^^har Henrich Eschcr, Burgcrnicistcr; Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Johann ^»»>tl Statthalter; Johann Kaspar Landolt, Sckclmcistcr. Bern. NiklauS Dachsclhofcr, Vcnncr; des Raths. Evangelisch GlaruS. Friedrich Zweifel, Statthalter. Basel. Christoph ^ ^^^"uftmcistcr; Johann Balthasar Burkhardt, Drcicrhcrr. Schaffhauscn. Tobias Holländer, Johann Konrad Wäpfcr, Sekclineistcr. Appcnzel l - Außerrhoden. Laurenz Tanncr, ^ger,^tadt St. Gallen. Johann Heinrich Hillcr, Bürgermeister. Biel. Abraham Scholl, Ostler; Benedikt Rothcr, Stadtschrcibcr und dcö Raths. 4t 322 März 1K90. ». I. In Folgc Beschlusses der lezten Conferenz von Zürich besammcln sich die evangelischen abermals, um den Antrag eines Frcundschafts- rurd VolkSwcrbungstraetatcS mit Britannien zu bcrathc»' Allgemein wird befunden, es sei der Antrag nicht wohl auszuschlagen, wenn Herr Coxc die von ihm ancrbvtenc Garantie, über deren Art und Weise er sich noch nicht ausgesprochen, befriedigend leistet, ^ Gesandten von Bern sind ausdrücklich befehligt, bevor irgend etwas in dem Hauptgeschäft geschlossen wcrdb die angebotenen Garantien ihren Obern zur Kcnntniß zu bringen. In Rüksicht einer tatsächliche» ^ thciligung macht aber Basel aus bcsondcrn Gründen große Bedenken, desgleichen Biel in Betreff c»' Artikels seines Bündnisses mit dem Bischof von Basel von kklO. Schaffhausen macht auf die Bcsti»»""^ seines Bundes von k501 aufmerksam, gemäß welchem es ohne Einwilligung der Mehrheit der eidgenössische Orte keinen Bund mit fremden Fürsten schließen dürfe, zeigt sich aber bereit, zu Gunsten von Brita""^ die Werbung zu gestatten. Appenzell will sich gern der Mehrheit der Orte anschließen. Nach diesen ^ offnungcn begeben sich die Gesandten, mit Ausnahme derjenigen von Basel, zu Herrn Eoxc, welche ". aber über die angeregte Garantieleistung mit keinen specificirtcn Ancrbictungcn ausläßt, sondern sich ' die loyalen Absichten des Königs beruft und die Orte selbst zur Namhaftmachung der gewünschten Gara» einladet. In allgemeinen Ausdrükcn deutet er indessen auf ein Depositum, auf die Erhaltung Truppen an den Grenzen, auf die Vermittlung der Tractatc gegen Würtcmbcrg, auf Jntcrecssionc» Jntcrpositionen und andere sichere und thunlichc Mittel. Damit wird die Conferenz mit Coxc vorder b abgebrochen. Nachdem sich die Orte daraufhin unter sich über verschiedene Spccialicn der Gar»" ^ besprochen, wird beschlossen, darüber den Obrigkeiten zu rcfcrircn und zwar ohne besondere Erwäh»»"ö Abschied. Um Zeit zu gewinnen und zu vermeiden, daß nicht später über den einen und andern 4 neue Instructionen eingeholt werden müssen, beginnt die Conferenz eine vertrauliche Besprechung der welche diesem Bündniß später bcigerükt werden sollen. Das dahcrigc Memorial wird von den zur Berichterstattung und Jnstructionöcinholung nach Hause genommen, kl. Am k7. März (a. K > ^ die Gesandten, mit Ausnahme derjenigen von Biel, wieder zusammen und äußern sich namentlich ^ den evangelischen Orten zu leistende Sicherheit. Die Einen zielen auf ein crklcklichcs Depositum erforderliche Quantität Landmiliz auf den Nothfall, die Andern auf eine gewisse als Eigcnthum hinM ^ Summe, worüber man eine Beirükung in den Abschied bedenklich findet. In der dahcrigcn Bcsprcchuuö^ dem britannischen Gesandten werden diesem die bedenklichen Ungelcgcnhcitcn vorgestellt, welche den ^ gclischcn Orten aus diesem Tractat erwachsen könnten; indessen kommt über die Garanticfragc sinitivcs zu Stande; dagegen vereinbart man sich auf einen Vertragsentwurf von vierunddrcißig folgenden wesentlichen Inhalts: k. Zürich, Bern und evangelisch GlaruS schließen mit Wilhelm kkk., ' . von England, Frankreich, Schottland und Irland, zur Ehre Gottes, zu Trost, Vcrthcidigung, Ruhe und beidseitiger Wohlfahrt ihrer Länder und Untcrthancn eine Dcfcnsivvcrcinigung und cS 6' crstcre einen Volksaufbruch von 4000 Mann. Schaffhausen, Appenzcll-Außerrhoden und du' St. Gallen, die sich aus bcsondcrn Ursachen der Dcfcnsivvcrcinigung nicht anschließen können, sich aus besondern Rüksichtcn für den König, ihr Bctrcffniß an Mannschaft ebenfalls zu leisten. bleibt jedoch die Erbvcreinung mit Oesterreich, sowie der ewige Friede und das Bündniß mit ^ ^ vorbehalten. 2. Die Dcfcnsivvercinigung dauert auf Lebenszeit des Königs und der Königin. 3. wählen die Obersten und Hauptlcutc, diese ihre untergeordneten Officicrc. 4. Wenn die contr») ^ Orte kriegerisch angegriffen werden, so steht ihnen zu, ihre Truppen aus dem Dienste des Königs zurükZ^ März 1690. 323 ^ Eoinpagnien cincs Regimentes dürfen wohl einzeln in Städte und Festungen verlegt werden; sonst soll ^ jedes Regiment unvcrthcilt bcisammcnlasscn. 5. Das Kricgsvolk darf nicht für die Flotte und nicht pcr drei Reichen England, Schottland und Irland verwendet werden. 6. Zum Zeichen der Wohl- ^ Königs gegen die sechs Orte werden vierundzwanzig Jünglinge derselben in die königlichen kgicn zugelassen. 7. Da wegen der großen Entfernung der König außer Stande wäre, im Fall eines " lichcn Angriffs den Orten thätlichc Hilfe zu leiste», so gelobt er, denselben zwei Millionen französische B? ^ hinterlegen, welche sie im Nothfall angreifen können und deren Complctirung von drei zu drei kciiitr^" König obliegt. Was hievon für den Schirm der sechs Orte verbraucht würde, unterliegt Abi" ; das Ucbriggcblicbcnc aber soll um erheblicher Ursachen willen erst fünfzehn Jahre nach ^ Termins der Vereinigung zurükgestcllt werden. 8. Der König verpflichtet sich, bei allfälligcn n>udic XIII und deren zugewandten Orte, die III Bünde, Wallis, Genf und Neuenbürg mit- Orlr ^ und auch bei seinen Alliirtcn für diese Einschließung zu wirken. 9. Sollten die evangelischen . ""^griffen werde», so wird sich der König angelegen sein lassen, mit seiner Macht Diversionen zu ^hin" Gleiches auch bei seinen Alliirtcn zu empfehlen. 10. Der König wird bei seinen Alliirtcn baß der freie Handel mit Korn und andern Sachen aus dem deutschen Reich und der H '"^uft wieder hergestellt werde. II. Zwischen den contrahirenden Thcilcn wird freier Handel und Zwei ^ ^gesichert. Für schweizerische Fabricate und Waarcn sollen in England an Zöllen und Gebühren "'cht b " bezahlt werden; die englischen Waarcn sollen in der Eidgenossenschaft laut Herkommen ^bt werden. 12. Zur Beilegung allfällig zwischen den Contrahcnten entstehender Streitigkeiten 'Uic,/ ^uc gütliche Ausgleichung nicht gelingt, jeder Thcil zwei Säze, welche'in Frankfurt zusammcn- ej»^ ^'"'u. Fällt das Urthcil ungleich aus, so wählt jeder Thcil einen unparteiischen Mann, von denen besch. ) ^s LooS als Obmann bezeichnet wird. 13. Wenn daS eine oder andere Ort angegriffen oder "bz ^ürdc, wird der König mit den Feinden desselben keinen Frieden schließen, bis ihnen der Schaden blej^ ^d. II. Den dermalen dem Vertrag nicht beitretenden und deren zugewandten Orten sich beitritt noch ein Jahr nach erfolgter Ratification offen. 15. Die contrahirenden Orte behalten römische Reich, das ErzhauS Oesterreich, alle ihre Bündnisse, Verträge und Burgrechtc, den und das Bündniß mit Frankreich, die Gcncralstaatcn der Niederlande und die Herrschaft vrrbj,,.,. "nein Bcibrief wird von den Orten vorbehalten, daß sie sich für die Rcerutirung so wenig der "'uchcn, als gegenüber Frankreich, Venedig und andern Staaten, wohl aber dieselbe bewilligen; >>» Einerseits übernimmt, bei dem Fürsten von Würtcmbcrg zu vermitteln, daß die evangelischen Orte dorther gegen baarc Bezahlung Volk zu Roß und Fuß, sonne Getreide und andere ^ziehen können. I». Bern legt den Entwurf seiner Antwort auf das Schreiben des französischen lchlffß, betreffend die von diesem in Zweifel gezogene Bcfugniß der evangelischen Octc zur Ab- ^sprechf,,^"" Tractatcn mit fremden Fürsten; derselbe wird dem Interesse und der Reputation der Orte ,^'"dcn. «?. Bern bringt in Anregung, ob man nicht neuerdings wegen LoSlassung der ^ sei ^^^"e'Nlesischcn Geistlichen an den Herzog von Savoycn gelangen solle; die Mehrzahl findet aber, ^"ttini zuerst um Bericht über den gegenwärtigen Zustand derselben anzugehen. «I. Auf den '^^öräthc in Äugst vom 4. u. 5. März, daß die Kaiserlichen Äugst gegenüber eine Rcdoutc ^eriHj egvnnen haben, übernimmt Basel, den Zweck dieses Werkes gründlich zu erforschen und darüber ^statten. Ferner wird beschlossen, daß der Landvogt im Thurgau sich zum kaiserlichen Minister 324 März 16W, verfüge und untcr abschriftlichcr Mitthcilung der eingegangenen Berichte sich über dieses bedenkliche nehmen erkundige. «». Ein Schreiben der durch den Krieg verwüsteten Stadt Worms crwekt allgcmc«' Mitleiden; gleichwohl findet man der Folgen wegen nicht thunlich, diesfalls eine Steuer aufzunehmen, ^ entschuldigt sich dessen in der daherigcn Antwort, l'. Das Gesuch des Buchhändler Wilhelm Sinnnlcr ^ Zürich um ein Privilegium gegen den Nachdruk des von ihm publicirtcn Werkes des Johann Rah», betitelt „Abgekürzte eidgenössische Historia" wird mit Vertröstung auf Entsprechung in den Abs^ genommen. Auf Genehmigung der Obrigkeiten wird auf den 3. April (a. K.) ein allgemeiner w' ' Bct-, Büß- und Danktag scstgcsczt. I,. Zürich wünscht nähere Weisung, wie sich sein Kricgsrath Z" zu verhalten habe, sofern der dortige Paß etwa plözlich forcirt werden wollte. Die übrigen Orte ß" ' man dürfe eS einfach bei den den eidgenössischen und zugewandten Orten gegebenen Instructionen lassen, stellen jedoch Zürich anhcim, seinem Kriegsrathc noch besondere Weisungen zu crthcilcn. i und Bern.) Waö auf den Fall dcS Zustandekommens des von England begehrten Volksaufbruch^ Bern in Rüksicht auf die Einthcilung der Regimenter und Compagnicn vertraulich geredet worden ist, die Gesandten zu berichten wissen. Ic. sZürich und Schaffhauscn.) Die Gesandten von Schaffhauscn > nehmen, bei ihrer Obrigkeit dahinzuwirkcn, daß die Verdrießlichkeiten zwischen der Meisterschaft dcS K»? schmicdhandwcrkes in Schaffhauscn und dem Kupferschmied Kaspar Werndli in Fcucrthalcn beigelegt u'c 17«. Geheime Conferenz der Städte Lueern und Solothinu. St. Urban, lti'.w, l3. März. Staatsarchiv liucern. Acten: Reformations« u. Religionöhttndei. Gesandte: Luccrn. Rudolph Mohr, Statthalter; Oberst Jost von Fleckcnstcin. Solotb'^ Oberst von Suri, alt-Rath; Gubcrnator von Mollondin, des Raths, und Wilhelm Wagner, Stadls Jedcö Ort soll trachten, sichere und einläßliche Nachrichten über die schwebenden Angelegt ^ betreffend die Waldenscr zu erfahren und nur von solchen an Frciburg und Wallis Mitthcilung ZU um gemeinsam untcr einander die Sachlage zu besprechen, wozu eine dcmnächstigc allgemeine katholisch ^ fcrcnz nicht ungelegen sein wird. Inzwischen sind die feindlichen Bewegungen in Bern und Zür> vertraute Spione sorgfältig zu überwachen; waö dem einen Ort Bcrichtwürdigcö cinkommt, soll dein ' , vertraulich angezeigt werden. Sofern die Gegenpartei ihre Völker mustern sollte, müssen auch die ka ^ Orte ein Gleiches thun und ihre Truppen in Bereitschaft halten und genaue Obacht auf die Die Signal- und Wachtfeuer zwischen Freiburg und Solothurn sind möglichst bald in Ordnung Z" April tkgt). 325 177. Confertnz der katholischen Orte, Abt von St. Gallen und Wallis. Luecr,». !«!><>, 3. bis l«. April. TIna,«archiv X'ttccrn. A»g. Alstch. Bd. I.XXVl, k°I. 20. (unvollständig,. - Vnndcsarchiv SUdwuldc». Abjchlkdc. Luccrn. Aurelian Zurgilgcn, Schultheiß; Johann Rudolph Dürlrr, Ritter, alt-Schultheiß; Vi Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr; Jost von Flcckcnstcin, des Raths. U r i. Johann Äarl^" ^chwid, Landammann; Karl Konrad von Bcroldingcn, Ritter, Landshauptmann zu LauiS; Johann ^ Bcßlcr, alt-Landa»unann und Panncrherr. Schwpz. Jost Rudolph Rcding von Bibcrcgg, Ritter, )alicr; Anton Jgnaz Ccbcrg, des Raths. Untcrwaldcn. Johann Wirz, Landammann, und Peter ^^t'Landamniann ob dem Wald; Joseph Karl Lussi, Ritter, Landanimann und Pannerherr, und Ludwig alt-Landammann nid dem Wald und Landshauptmann ob und nid dem Wald. oug. ^ „ . . _ . . .. Brandenberg, Statthalter; Christoph Andcrmatt, Sckclmcistcr. Katholisch GlaruS. ^wig Tschudi, Ritter, Landammann. Frei bürg. Tobiaö Gottrau, Schultheiß; Simon Vonder- ^ Raths. Solothurn. Franz Suri, Schultheiß; Urs Suri, Stadtvcnncr. Apprnzcll- ^^^bodcn. Anton Maria» Speck, Landammann. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von ha> Landhofmcistcr. Wallis. Johann Anton von Curtcn, Panncrherr zu SidcrS und Landö- ^">ann der Rcpulik Wallis; Joseph von Kalbcrmattrn, Castcllan. Gesandten von Uri wegen Ungestüm des SccS nicht ans die erste Sizung haben erscheinen ">u Verschiebung des Hauptgeschäftes, nämlich der Entgegennahme des Berichtes der nach ti»x ' verordneten Gesandtschaft, der Vortrag des savopischcn Gesandten angehört, worin neuerdings auf ^crciitigung mittelst A»>fstcllung eines besonder» Reglements angetragen wird. Dieser Vortrag , die Herren, welche den Gesandten zu und von der Versammlung begleiteten, verdankt und das 5M"chh allfälligc bezügliche Eröffnungen, worin die einzelnen Punkte der beabsichtigten Vcr bezeichnet sind, in gesammtcr Session oder comnnssionaliter oder schriftlich entgegenzunehmen ^chlg-" ^^^^itcn zu hintcrbringci». I». Weil auf die im Juli v. I. aus der Tagsazung in Baden ^cclamation wegen Schmälcrung der Rechte der in Frankreich dienenden Eidgenossen keine be- lischr» ^ Antwort eingegangen ist, wird beschlossen, den Obrigkeiten für sich und zu Händen der cvangc- hsi , Antrag zu hinterbringen, daß auf die nächste Tagsazung allseitig darüber'instruirt werde, ^ Antwort allö Frankreich widerlegen und für gebührende Abhilfe der geführten Beschwerde» ^ccr>, ^"> Namen der »ach Mailand abgeordneten Gesandtschaft erstattet Schultheiß Dürlcr von i>lst h ^"'^vidlichcn Bericht. Die Gesandtschaft hatte am 30. November ihre Reise angetreten und war hstlde ^'"bcr in Mailand angekommen, wo sie in entgegenkommenden sechsspännige» Kutschen abgeholt ^ bv„ ^ Gubernator, Grafen von Fucnsalida, aus den lt. Decembcr erhaltenen Audienz sei Zahl Cavalierc in achtzig Kutschen begleitet worden. Der Sprecher habe sich in seinem Zkalicnischcn bedient und dann in einem besonder» Memorial folgende Beschwerden der vcr ^»gebracht: t. Der 5. Artikel dcö Bundes, gemäß welchem die KaufmannSwaarcn auf keinem ü, als durch die katholischen Orte nach Deutschland und den Niederlanden passiren sollten, werde 626 April 1690. nicht eingehalten; 2. in gleicher Weise werde der 3. Artikel vcrlezt, welcher den freien Kauf und Berka» von Maaren und Lebensmitteln auf dem mailändischcn Gebiet und die dahcrige Durchfuhr garantire, behalten die Entrichtung der rechtmäßigen und gewöhnlichen Zölle; ebenso verhalte es sich mit dem 2. Art« ' gemäß welchem die eidgenössischen Unterthancn, welche liegende Güter auf mailändischcm Gebiete haben, >l>» Früchte ungehindert nach Hause nehmen dürfen; 3. die verbündeten Orte seien in ihrem Rechte bell - wonach ihnen daö Salz gut und in geziemendem Preise solle geliefert und die Durchfuhr des Hallig" SalzeS laut Revers gestattet werden, wobei ihnen außerdem noch zustehe, daö Salz oberhalb Bellen; Gebrauche der drei Thälcr Livincn, Bollcnz und Nivicra laut dem mit dem Donatal von Luggarus a»s^ richteten Bertrag zu raffinircn; 4, die Orte Uri, Schwyz und Untcrwaldcn nid dein Wald werden um ^ Forderungen nach Inhalt ihrer Mandate, wie ihnen mehrmals versprochen worden, und insbesondere lln seine ausgelegten .Taglöhne nicht befriedigt; 5. den alten Regimentern von Fleckcnstein, Bcroldingcn, Lussi, Erivclli und leztlich Bcroldingcn, auch Oberst Lussis Frcicompagnie gebe man die schuldige u»b ^ sprochcnc Satisfaction nicht; 6. von den um den Lauisersce gelegenen Dörfern werden die Tractatc u»d Verbote betreffend den Gebrauch der die Fischcnzcn vernichtenden Nezc nicht gehalten, weshalb der ^»l'^ nator die nöthigcn AuSkündungcn veranstalte» möchte; 7. dem den Orten öfters gegebenen Versprecht»- Streitigkeit zwischen Biegno und Jndcmini wegen des Waldes Forcoretto und Baponc zu erörtern, stl Folge geleistet worden, während hierzu die Gesandten jezt, wie früher, immer bereit seien; 8. den Hl ^ seien jene jährlichen Einkünfte von 2<>,<)lll) Ducatcn, welche den Regimentern, die in Spanien gedient h» ' auf der mv7./.a annata für 50,000 Dublonen Capital »erzeigt wurden, nicht geleistet worden, gebeten werde, daß der König ihnen jene 5<),<)<>l) Dublonen bezahle sammt den seit 16K7 davon vcrsu > Zinsen, indem die Regimenter sich anerbieten, daö Empfangene zurükzuzahlcn; ferner sollen den Regimentern die 2l><) „aus der Flotte" versprochenen Dublonen verzeigt werden. Auf diesen Vortrug ^ die schriftliche Eingabe habe der Gubernator des Königs Geneigtheit zur Aufrcchthaltung des Bun^ö sichert und den Großkanzler und den königlichen Sccretär Rossi bezeichnet, um mit der Gcsandtschuff ^ die einzelnen Punkte zu unterhandeln. Bei den nachherigcn Unterhandlungen habe der Gubcrnall'^^ verbündeten Orten öfter und derb Vorschublcistung zu Gunsten Frankreichs und Mißachtung der 3»^ ^ Oesterreichs vorgeworfen, wogegen sich die Gesandtschaft kräftig gewehrt habe. Auch habe derselbe ^ häufige Reisen nach Guastalla die Unterhandlungen sehr verzögert. Am -1. März sei dem Guber»»»» ^ lcztc Schreiben der verbündeten Orte überreicht und wiederholt die Abschiedöaudicnz verlangt »vordem endlich sei der Gesandtschaft das schon so lange versprochene Reskript durch den Sccretär Rossi » . worden, worin der Gubernator, wie in den mündlichen Verhandlungen, die Zurükbcrufung dcx eidgc»»»^^ Truppen aus dem französischen Dienst als Mittel zu aufrichtiger Beobachtung des Bündnisses hcrvM' habe. Im Weiter» habe derselbe in Aussicht gestellt, einige Truppen in den Dienst deö Spanien zu nehmen, wenn sich die verbündeten Orte dem Erzhausc Oesterreich gefällig zeigen, l» Falle vielleicht der Kaiser selbst und seine Alliirtcn das Beispiel Spaniens nachahmen würden. . Rcscript habe die Gesandtschaft unvcrweilt schriftlich crwicdcrt, der französische Dienst sei mit der keineswegs unvcrcinbarlich, sofern die Truppen nur defensiv verwendet werden. Die Erbeinung ber»' ^ gcsammtcn eidgenössische» Stand, während das eingereichte Memorial nur solche Punkte enthalte, b» ^ dem besondcrn Bund der katholischen Orte mit dem mailändischcn Staat herrühren. Es handle b nur um redliche Vollziehung des Bundes, lieber die in Aussicht gestellten Werbungen für Mail»»^ April 169«. 327 bcrathen, wenn solche wirklich verlangt werden; allfällige Werbungen für den Kaiser gehören vor . ' Lammten eidgenössischen Stand, Die Gesandtschaft bitte wiederholt um ihre Verabschiedung, wie ihr ^ gc„iäß dem überreichten Schreiben der verbündeten Orte vorgeschrieben sei. Diese Erwiederung habe ^ Wirkung gehabt, daß ihr am 8. März von Herrn Nossi ein neues Rescript bestellt worden sei. Im '»gang desselben wird der 6. Artikel des Ncductivnöinstrumcntcö vom 28. März 1676 angeführt, daß ' >ch mcdcr die Eidgenossen, noch ihre Untrrthancn oder Angehörigen Jemand in Krieg, Ausruhr oder 'chcs Unternehmen wider das Erzhanö Oesterreich, Burgund oder jene Lande laufen und ziehen lassen, ihr alsoglcich hcimberufen und abstrafen sollen, und dann beigefügt, obwohl die verbündeten birstm Artikel eine andere Deutung geben und die Hcimbcrufung ihrer Truppen aus dem französischen u>t beanstanden, habe der Gubernator verordnet, daß dein spanischen Gesandten die verfallene Pension ditn. ^rde, damit dieser unter wiederholten Instanzen um Vollziehung der Erbciuung und der mailäu- ii'ni, ^"^"^ion d>ic nächste allgemeine Tagsazung den verbündeten Orten die Pension entrichten diese zur Vollziehung des Rcductionsinstruments Hand bieten. Im Weiter» sind auf die oben dc», Beschwcrdcpunkte folgende Erklärungen gegeben worden: Zu t. Der Gubernator werde abcr °^^'^'ch"t Bkagistrat auftragen, auf die Kaufmannschaft die größte Wachsamkeit zu halten, hoffe dann "uch, ^ ^ ^ halten werden; zu 2: zur Beseitigung dieser seil werde dem ordentlichen Magistrat entsprechende Weisung crthcilt werden; zu 3: diese Beschwerde >rch ordentlichcir Magistrat untcrstlcht und allfälliger Ungebühr gesteuert werden; zu -4 u. 5: der dcs werde der zuständigen Behörde auftragen, die nöthigcn Schriften zu untersuchen und daS Gutachten ^hcilt^"^ Scholen, was mailändischcrseitS gebührend sei und wie den Orten die gewünschte Ccrtification dein "'^^n könne; zu 6: die Obsorge für die Beobachtung dieser Verbote sei dem Senat und von diesem siebr " - Varese aufgetragen worden; dagegen verlange der Gubernator Entschädigung für diejenigen ^Per ' September 4688 ein Schiff von LauiS auf mailändischem Gebiete mittelst unbc- ^ch'stMnchniung etlicher Personen schuldig gemacht habe; zu 7:' obschou sich der Gubernator über Hütt/ ^ im Jahr 1687 getroffenen Provisionalronvcntion der damaligen Schicdleutc zu beschweren W>cr s ^ gleichwohl einen netten freundlichen Zusammentritt veranstalten, jedoch unter Vorbehalt HUK» ? ^cncrsazfordcrung; zu 8: der Guberirator werde für das Begehren der verbündeten Orte seine ^»b leisten. Nachdem sich die Parteien also „in die Enge getrieben", sei Schultheiß Dürlrr vom Privataudicnz geladen worden. Daselbst habe lczterer lange auf der Heimberufung der ^ie»st Frankreich bcharrt, endlich aber sich dieser Forderung begeben, dagegen verlangt, daß man de» ^""kmch nicht über die Bundespflichten hinaus ausdehne. In einer folgenden Audienz aller ^i»uu^ ^ das Ansinnen gemacht worden, ihre Gedanken, wie der Dienst in Frankreich »ach der dj/ ^ubcrnatorS eingerichtet werden könnte, zu Papier zu bringen, worauf dann am folgenden >. Audienz stattsindcn werde. Diesem Ansuchen entsprechend haben sie folgende Punkte anfgesezt: Aerth^^^^'^rten Orte haben immer die Intention, daß die den Fürsten bewilligten Truppen nur zu deren die nie aber zum Angriff anderer Fürsten verwendet werden sollen; daher haben sie auch jrwcilen bestraft. 2. Daraus gehe hervor, daß sie nicht die Absicht haben, ihre bundeSmäßigcn ^kdcrx Frankreich weiter auszudehnen, als dies der lcztc Bund mit Frankreich vom Jahr 1663 Avrsj^. '^sichtlich der Bewilligung neuer Aufbrüche und Nccrutcn finden sie sich disponirt, mit schuldiger " und Behutsamkeit zu wandeln, damit andern nicht verbündeten Fürsten dadurch kein Anlaß zu 328 April 1690. Beschwerden gegeben werde. 4. Für die Genehmigung dieser Punkte werden sich die Gesandten bei ihrc> Obrigkeiten kräftigst verwenden. Am 12. März endlich habe die Gesandtschaft vom Gubernatvr das Rccrcdü^ erhalten, worin gesagt wird, daß der endliche Schluß über einige Beschwerden noch nicht gefaßt sei. W" für eine Summe sie vom Gubcrnator an die Kosten des lange» Aufenthalts in Mailand erhalten, wer^' die Herren ihren Obrigkeiten zu hinterbringen wissen. Diese ausführliche Relation wird von der Cousin"! bestens verdankt und beschlossen, eö solle den Gesandten ihre gcschiktc und befriedigende Unterhandle! gehörig vergolten werden. ssi>"" Mitteln dabei schirmen. 3. Die Hilfeleistung geschieht auf Kosten desjenigen Thcils, der dem Angegrissi'"" beispringt. Dazu bemerkt der savvpischc Gesandte insbesondere, daß diese Punkte auf Religionö- »nd politische Kriege Bezug habe» und daß cö sich nur auf den erster» Fall um eine außerordentliche Hilfclciß"^ handle. Indessen sei cS savoyischcrscits auch damit nicht so streng gemeint, so daß man sich auch »ut ^ Wenigsten, ja selbst mit Nichts begnügen und selbst darum einen Revers ausstellen wolle. Eö werde da> mehr nur beabsichtigt, dem Werk ein großes Ansehen und Schein zu geben. 4. Wenn der hilsilciP' Thcil dadurch selbst in Krieg vcrwikclt werde, so soll ihm der andcrc gcwaltiglich bcispringcn und kein si ohne des andern Einwilligung einen Frieden oder Anstand schließen. 5. Da in Zeiten urplözlichcr die bundcömäßigc Werbung von 6 bis 12,000 Söldnern dem Herzog zu späte Hilfe bringen sollen die verbündeten Orte innert Monatsfrist von ihren AuSzügcrn 4000 Mann stellen, tue sidoch^ Herzog nicht länger als vier Monate behalten darf, in der Hoffnung, daß indessen die bundcömäßigc der Söldner erreicht werden könne. Zur Anerkennung solcher nach dem Bunde nicht schuldiger H^ den Orlen mit einer Summe Gelds entsprochen werden, worüber von denselben ein Vorschlag werde. Diese Anträge erregen wichtige Bedenken, da man eincSthcilö darauf zu sehen hat, daß Eidgenossen keine Trennung entstehe, andcrntheils die Unterhandlungen der evangelischen Orte mit in ihrem eigentlichen Zwckc noch nicht durchschaut werden können. Da aber die Lage der cidgc»^!"^ Dinge eine baldige Tagsazung erheischt, so wird, um Zeit zu gewinnen, beschlossen, den Gcgcnst"'^ Obrigkeiten zu hinterbringen, wovon dem Gesandten Mittheilung gemacht und bemerkt wird, man kö»»c ^ in Betreff der Sendung der verlangten Auözügcr wenig Hoffnung machen. «-. Der savvpischc theilt endlich eine Antwort des Herzogs auf das dem Markgrafen von Grcißp im Jahr 1684 Memorial betreffend den savoyischen Kriegsdienst mit. In derselben wird bei den einzelnen Besch" ^ punkten bemerkt, in wie weit ihnen bereits Abhilfe geschafft sei oder Unterhandlungen nöthig werd'"- endlich in wie fern sie von selbst aufgehört haben. Eö wird Luccrn der Auftrag erthcilt, zur des Gegenstandes die nöthigcn ActcnauSzüge zu machen; in einer nächsten Versammlung will >>>"" ^ definitiv darüber bcrathcn. t. Der spanische Gesandte erhält auf sein Begehren am 6. April eine welcher er durch einen Gesandten von jedem Ort abgeholt wird. In seinem Vortrag versichert cr v" ^ bündetcn Orte der bundcsgcnössischen Bereitwilligkeit des Königs, spricht aber dagegen die Erwart»"t! eö werden dieselben die Tranögressivncn abstellen und bestrafen, die Recrutirung verbieten und die Mpril 1690, 329 Frankreich zurükbcrufcn, weil diese nun zum großen Aergerniß gegen den Inhalt der Erbcinung miß- ucht worden seien. Im Vertrauen auf daö redliche Entgegenkommen der verbündeten Orte habe der ihren Gu„stcn verschiedene Befehle crthcilt, als wegen der Zölle, des Salzes und der Durchfuhr " >iia»f>nannöwaarcn. UcbcrdicS liege eine Pension bereit, der die andere sainmt den Assignationcn bald werde. Endlich beweise er der Nation seine Achtung auch noch darin, daß er einen Volksaufbruch " Mann für den mailändischcn Staat begehre, nicht zur Untcrdrükung von Ländern, sondern zum ^ M der Untcrdrüktcn. Da dieser Vortrag einige Punkte, die man in den Unterhandlungen in Mailand ^chan zu haben glaubte, neuerdings als uncrvrtcrt hinstellt, so verlangt man vom Gesandten zu vernehme», es duiuit gemeint sei. Hierauf weist dieser seine vom Gubcrnator selbst erhaltene Instruction vor, > ^chcr die lczten Verabredungen in Mailand in Betreff des französischen Dienstes ignorirt erscheinen. ^e>v crthcilt daher dem Gesandten schriftlich in Antwort, sie verdanke die Versicherung der »iip ^ Königs, finde dagegen befremdend, daß zwischen den endlichen Eröffnungen in Mailand sei, üchaltcncn Vortrag ein merklicher Widerspruch bestehe. Würde man es bei dem in Mailand bcid- ^.^^"tl>cfundcncn verbleiben lassen, so wäre gerade dicS für die verbündeten Orte der beste Beweggrund, brj» ^ ^^h^cn Werbungen einzutreten. Die Gesandten werden indessen ihren Obrigkeiten Alles hinter- jcp^ hierüber, sowie spccicll über den verlangten Volksaufbruch, zu entscheiden haben. Da ) die Volkswcrbung nach Inhalt des Bundes und auf eidgenössischem Friß begehrt wird, die in Mailand »>an ' Punkte aus der Erbcinung hcrfließc» und somit die ganze Eidgenossenschaft berühren, überzeugt tz ^ ^ilstitig von der Nothwcndigkcit eincö einigen Zusammengehens der verbündeten Orte, wenn ctwaö ^ Naichcs erzwekt werden wolle, und findet für rathsam, bei Zürich die Einberufung einer allgemeinen den 18. April zu begehre». Uri und Zug sind zwar für leztcrcS nicht instruirt und Schwyz a» Beschränkung, anzulsi'rcn und zu berichten. Dessenungeachtet wird daS dahcrigc Ersuchschrcibcn "-' überlassen. Während dieser Bcralhung geht von dem französischen Gesandten der Bericht ein, ^°Nrr Luccrn begriffen sei und NamcnS des Königs um eine Audienz bitte. In seinem April macht er eine Vcrgleichung zwischen der Handlungsweise Frankreichs und derjenigen Kaisers gegen die katholischen Orte. Während der König von Frankreich den ewige» ^a» "^ Bündniß mit den Eidgenossen stets genau beobachtet habe und denselben weiter cntgcgen- ^ verpflichtet gewesen wäre, habe der Kaiser alle zur Sicherung der Grenzen vorge- "»d >/" ^ttcl verworfen, die Eidgenossen durch de» Reichstag zum Bruche mit Frankreich angcmahnt Handel und Verkehr mit Deutschland abgeschlagen, weil sie sich nicht zur Vcrlezung der die H Frankreich haben bestimmen lassen wollen. Der König von Spanien habe zu ihrer Züchtigung ^sa»p^' ^ ^ Getreides aus dem Mailändischcn eingestellt, die BundcSfrüchtc ihnen vorenthalten, ihre Monate lang in Erwartung einer Antwort aufgehalten, und gegenwärtig werde die Leistung der der Bniwcsfrüchte von der Bedingung des Vertragsbruches mit Frankreich abhängig gemacht, wobei Tcr "'"r der Vernunft und dem Herkommen widerstreitende Ausdehnung gegeben werden wolle. ^ Frankreich erwarte aber, daß die katholischen Orte von ihrer bisherigen bundcSgcmäßcn l»ssc„ ^ >h»i nicht abstehen werden, wogegen er sie auch unverzüglich der BundeSsrüchtc werde genießen ^"ll'crcnz crthcilt hierauf gleichen Tags in Antwort, die Obrigkeiten in den katholischen und tlilh. ^ Orten nähren die aufrichtigste Gesinnung für Erfüllung ihrer Bundcspflichtcn gegen Frank- ü'erdc denselben angenehm sein, die Bezeugung der königlichen Zufriedenheit zu vernehmen, und 42 330 April 1K90. werden die Gesandten nicht ermangeln, das Angehörte in besten Treuen zu hinterbringen. Ii. " Thurgau.) I. (S. u. Sargans.) Ii. Wie Schultheiß Suri von Solothuru berichtet, haben die Franz»!'" angefangen, auf ihrem Territorium, aber nahe an der solothurnischcn Grenze, eine Rcdoutc anzulegen, w»>^ jedoch nach genommenem Augenschein und dahcrigcr Besprechung mit dem französischen Gesandten ein ö""' unbedeutendes Werk sei. Der Gegenstand werde nur deswegen angeregt, damit man die Beschaffenheit dtt Sache kenne. In Verbindung damit kommt auch die von den Kaiserlichen herwärts des Rheins bei >>"!)> unternommene Rcdoute zur Sprache, wobei beschlossen wird, auf der nächsten Tagsazung über beide WU einen Beschluß zu veranlassen. I. Dem Oberst Karl Konrad von Bcroldingen wird von den ennetbirgilch^ Orten eine Empfehlung an den Cardinal Ciccri in Rom erthrilt, damit ihm für die in seiner Herrsch" Majas erbaute Kirche sammt Hospitium zwei Capucincr bewilligt werden. i>». (S. u. Thurgau.) " (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Die nach Mailand abgeordnete Gesandtschaft stellt über ihre AuSg»^' unter Anerbictung der Spccification, eine in Hauptrubrikcn gcthciltc Rechnung von 23,457 Pfund »>^ Soldi, wogegen ihr vom Gubcrnator eine Summe von 22,«)5«) Pfund zugestellt worden sei. Diese Hai"' ^ nicht als ein persönliches Geschenk, sondern als Ersaz der Kosten ihrer hundert und zehntägigen Abwcst»! betrachtet, so daß sich nach Abzug dessen noch ein Ausfall von 1407 Pfund und 2 Soldi ergebe. ^ Abstand der Gesandten wird unter bester Anerkennung der Mühe und vielseitig nicht berechneten Koste» ^ selben allgemein gutgefundcn, cö sollen ihnen zur Ergänzung des Ausfalles und zu gebührender Bcl»h>" 1800 Philippsthaler gegeben werden, von denen die verbündeten Orte die Hälfte, die cnnetbirgischcn ^"6 einen Viertel und die an den Soldrükständcn der Regimenter Bethciligtcn den vierten Thcil zu tragen Für dieses sowohl, als für ein Geschenk von 100 Philippöthalcrn an Secrctär Remigius Rossi wird ^ Genehmigung der Obrigkeiten vorbehalten. «». (Alle Orte.) Was von Landammann Lussi Namens Obcrstlieutcnant Achcrmann von Unterwaldcn wider gewisse auf Morca in vcnctianischcn Diensten I» - Hauptlcute klagend angebracht worden und wie freundlich ihm die bethciligtcn Orte entsprochen, auf Anhalten dcS gleichen Lussi zu Gunsten des Gotteshauses Biblishcim ein Empfehlungsschreiben "» General Monetär bewilligt wurde, wird jeder Gesandte zu berichten wissen. Man sehe auch in der Abtheilung Herrschastsangelegenheiten: , Landgrafschaft Thurgau. I>. Art. 30». Gcrichtsherrcu. Art. 20». IurisdictivnS- u. Hohhc'^" ^ Grasschast Sargans. > Art. t23. Justizsachen, Recht, Gericht. Die t5 Abschiedbeilagen, die im Lucerncrexemplar fehlen, sind aus dem Niewaldnerexemplar benüzt worden. 17». Geheime Conferenz der Städte Luceru, Freiburg uild Solothuru und der Republik Luccrn. IlitNI, 4. und 7. April. Staatsarchiv Lucern. Acten: ReformationS- u. Religionshändel. — zvantonsarchiv Zyreiburg. Abschiede. Gesandte: Lucern. Aurelian Zurgilgen, Schultheiß; Johann Rudolph Dürlcr, alt-SchultheP! ^ ^ Mohr, Statthalter; Jost von Flcckcnstcin, des Raths. Frciburg. Tobias Gottrau, Schultheiß! Vonderweid, des Raths. Solothuru. Franz Suri, Schultheiß; UrS Suri, Stadtvenncr. Wallis. - Anton Curten, Landshauptmann der Republik; Joseph von Kalbcrmattcn, Castellan zu Sitten. April 1K9N, 331 Seit der leztcn Konferenz zwischen Lucern und Solothurn zu St. Urban sind sehr wichtige Berichte, ^ '"an übrigens nicht rathsam findet dem Abschied beizusezcn, eingelaufen, aus denen mit gutem Grund schließen ist, daß den Stünden Zürich und Bern gar keine gute Gedanken beiwohnen und diese im Eigneten Moment die drei Städte und Wallis überfallen und angreifen mochten. Dieses böse Vorhaben um so gefährlicher, da cS ganz unversehens und unter dem Schein von Landcsmustcrungcn und zur Zeit, " dm katholischen Orten von Frankreich am wenigsten Hilfe geleistet werden könnte, ins Werk gcsezt ^dcn will. Um diesem Plane zuvorzukommen und dagegen Vorsorge zu treffe», verbleibt cö bei den dahcrigcn geheimen Verabschiedungen. Sobald eine der drei Städte oder die Republik Wallis von '"em Anschlag gegen sie etwas vernimmt, soll dies den andern Orten mitgcthcilt werden. Ferner ist glcich- H ebenfalls eine allgemeine LandcSmustcrnng abzuhalten und die Mannschaft an geeigneten Punkten . ""'»^zuziehen und mit Mund- und KricgSvorrath wohl zu versehen, so lange die Truppen der evangc- M Waffen stehen. Wenn Bern nur in einem einzelnen Landcstheil mustert, soll die l crung auch nur im nächstgclcgcnen katholischen Gebiet stattfinden. Zur Aufbringung sicherer und ^ ^ Nachrichten hat jedes Ort vertraute Spione zu unterhalten; mit jenen Orten, von denen man der- ^ " die verschiedenen Nachrichten erhält, ist die fernere vertrauliche Korrespondenz mit größter Behutsamkeit N? die Korrespondenten nicht selbst der Gefahr auszusczcn. Luccrn wird in allen Fälle» auf ""d Brcmgartcn ein wachsames Auge habe». Jede der drei Städte und Wallis hat ihr Gebiet ll^" ""^"nehmen; diese werden einander mitgcthcilt und bei den geheime» Sachen aufbewahrt. Zur bl dieser Karten, in welche alle Pässe, Botenwegc u. ff w. aufzunehmen sind, sollte ein tüchtiger verwendet werden können. Allerorts sind die Signale und Wachtfeuer einzurichten, damit sie in ^ bis gegen Mitte Btai, nämlich Mittwoch »ach Pfingsten, 17. Mai, probirt werden können, ..... ob sich die Einrichtung bewähre. Hierüber hat dann vorerst noch eine geheime Verständigung der um Kriegs räche stattzufinden. Außer den Signalen zwischen Luccrn und Solothurn könnte crstercs "°ch auf der Dictwilcr Höhe eine Probe machen, ob von da das Signal auf der Schaffmatt wahr- werden könne. Aus den großen Anschaffungen an Kriegsbedarf aller Art der Stände Zürich und "'üsse.,. ^"°»>men j.-. " ' . , ^ ^ ? > deutlich zu entnehmen, daß auch hierin die Gegcnmaßrcgeln mit allem Ernste betrieben werden 5>r, ' Besonders ist auf die Errichtung einer gemeinsamen Kasse Bedacht zu nehmen, in welche jedes b>cni jährlichen Beiträge cinschicßt. Von großem Vortheil erscheinen unter diesen Umständen auch die jollci, jährlich einmal stattzufindenden geheimen Unterredungen der Orte selbst. Luccrn und Wallis ^dnhaltnng deS Corrcspondcnzwcgcö über Rcalp und Obenvald zur Sommcrö- und Winterszeit gk^i^ welchem Zweke Wallis einige Einwohner von Realp mit Schneereifen versehen wird. Die " ^vrtzcichcn zwischen Freiburg und Wallis, die bereits mit Erfolg erprobt worden, verbleiben in djfs^ schließlich übernehmen Luccrn und Solothurn, bei dcm Nuntius das Gesuch anzubringen, daß von Wallis ^ gemeine Sekcl mit einem ersten Beitrag fundirt werde; ein Gleiches werden Freiburg und ^irkiifl französischen Botschafter versuchen. Wenn dies nicht verfängt, wollen die Orte die Vcr- solchen guten Idee gleichwohl nicht aufgeben. Zainen der Gesandten sind den, Freiburgerexeinplar entnvmme». 332 April 1K90. 179. Außerordentliche gemeineidgeuössische Tagsazunq. Vaden. l». bis 25. April. Staatsarchiv »!»c-r„. Allg, Absch. Bd. I.XXVI. 5ol. 49. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Escher, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bcr»' Niklanö Dachselhoscr, Bcnner; Samuel Frisching, des Raths. Luccrn. Aurelian Zurgilgcn und Joh»"" Rudolph Dürlcr, Ritter, beide Schultheiß. U r i. Johann Martin Schund, älandamman»; Anton Sch>»^ Landshauptmann und alt-Landammann; Johann Karl Beßlcr, alt-Landammann und Panncrhcrr. Schu'^ Franz Bctschart, Landammann; Anton Jgnaz Ccbcrg, des Raths. Untcrwalden. Johann Wirz, annnann, und Peter Entz, alt-Landammann ob dem Wald; Joseph Karl Lussi, Ritter, Landamman» Panncrhcrr, und Johann Ludwig Lussi, alt-Landammann nid dem Wald. Zug. Johann Jakob Brand'" bcrg, Statthalter; Johann Weber, des Raths. Glarus. Johann Ludwig Tschudi, Ritter, Landau»»»""' Friedrich Zweifel, Statthalter. Basel. Christoph Burkhardt, Obcrstzunstmcistcr; Johanit Balthasar Hardt, des Raths. Frei bürg. TobiaS Gvttrau, Schultheiß; Peter Simon Bonderwcid, dcS Ratl)'^ Solothurn. Franz Suri, Ritter, Schultheiß; Urs Suri, Bcnner. Schaphausen. Tobias Holland Bürgermeister; Johann Konrad Wäpfcr, Sckclmcistcr. Appenzell. Anton Marian Speck, Landau»»»""' von Jnncrrhoden; Bartholome Zellwcgcr, Landammann, von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallc Freiherr Fidel von Thum, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Heinrich Hillcr, Bürger»»'""" Wallis. Joseph Kalbcrmatten, alt-Eastellan, Bauherr und des Raths. Biel. Abraham Scholl, B»ljp mcister; Benedikt Rvther, Stadtschrcibcr uild dcö Raths. . Sänuntlichc Orte erklären, einander, in Gefahren bundcögcmäß beizustehen und gegen Außen ist"' frühem Verabschiedungen aufrichtige Neutralität zu beobachten. Wegen Verstärkung der benachbarten KN'ö' armem, die sich zum Fcldzuge rüsten, sollen die Hochwachcn lind Feuerzeichen wieder beförderlich aufgc^ werden. I». Graf Niklaus von Lodron, geheimer Rath des Kaisers, gibt sein an die XIII und zugkw»» ^ Orte gerichtetes Crcditiv als kaiserlicher Botschafter in der Eidgenossenschaft (datirt, Augsburg den 3l). ab und hält vor der Session einen Vortrag, worin er Frankreich beschuldigt, daß es den Friede» ^ Münster, Aachen und Nimwcgcn, sowie den lcztcn zwanzigjährigen Waffenstillstand wider göttliches menschliches Recht gebrochen und das römische Reich mit Feuer und Schwert verwüstet habe. ES den Kaiser tief, daß die meisten Kantone lind zugewandten Orte sich nicht schellen, mit Rccrutcn, - Werbungen, Pferden, Stahl und andern Kricgöbedürfnisscn Frankreich Vorschub zu leisten, während » den bestehenden Bündnissen widerstreite. Derselbe erwarte daher, daß solche Cvntravcntioncn eingtst'"" ^ kraft Erbcinung und Bündniß die in Frankreich dienende eidgenössische Mannschaft zurükbcrufcn Seine weitem Aufträge wegen Werbung eidgenössischer Völker hoffe er im Verlaufe der Bcrathung ^'^„c erstgenannten Gegenstand vorbringen zu können, da nicht Alles in Einen Vortrag genommen "^rdc» ^ ^ Da sich die meisten Ehrcngcsandten hierüber ohne Instruction befinden, so werden folgende Punkte g»"' den Obrigkeiten zu hinterbringen beschlossen: I. Die Hcimbcrufung der Truppen aus Frankreich ß' thunlich, indem sie schlimme Conscqucnzcn gegenüber andern Fürsten nach sich ziehen und den ff April 1K90. 333 ^Ukgsditiist unnüz machen würdc; auch verbinde dir Erbcinung nicht hiczu nnd dic Verträge mit Frankreich bürden dadurch vcrlczt. 2. Dic TranSgressionen finde man unzuläßig und strafbar, der Erbcinung und dem ^>>»d „,it Frankreich zu»viderlaufcnd, wie man solches schon in schriftlichen Eingaben vom k<), November und 30. Juni klitiO gegen Frankreich ausgesprochen hatte; auch glaube man Frankreich nur den ^)uz derjenige» Länder schuldig zu sein, welche cS zur Zeit dcS lcztcn Büudnisscö im Jahr l663 besessen labe, z absolutes Verbot der Werbungen lasse man sich nicht abdringcn; jedoch solle man hierin )fi behutsam sein und für einstweilen keine Werbung gestatten. Insbesondere aber sollen in den gemeinen "istcicn ohm Zustimmung der regierenden Orte oder wenigstens der Mehrheit derselben keine Werbungen ^"ttct lvcrdcn. Für Eompaguien, welche im Ausland ohne Bewilligung der Obrigkeiten errichtet worden, ^ ^ den betreffenden Hauptlcutcn alles Recrutircn untersagt werden. 4. Den Kauf, Durchpaß und Verkauf ^ Pferde könne man dem eigenen Volke nicht abschlagen, weil dieses ein HandelSgcwcrbc sei; übrigens wehr Pferde von außer Rheins her gekauft und durch dic Eidgenossenschaft geführt, als ans der >^^"fid»schaft verkauft »verdcn. Dcö Stahls aus Kärnthen bedürfe man durchaus in der Eidgenossenschaft dcr oder dic Durchfuhr desselben könnte ohne Vcrlezung der Neutralität nicht abgeschlagen y. 5. Ucber dic vom kaiserlichen Botschafter angeregte VolkSwcrbung habe man denselben durch einen Ichusi von gcht Herren über seine Absichten anfragen lassen und von ihn» unter nochmaligem Andringen Bia ^ ^"Ulkberufung der Truppen auS Frankreich dic weitere Eröffnung erhalten, daß der Kaiser 2000 wünsch^ um in Constanz oder den Waldstädtcn, Wien oder Prag zu dienen. Da dic verschiedenen ^»»»igcu des kaiserlichen Botschafters all rokoröiulum genommen werden müssen, so wird ihm durch einen ^.^"Sschuß bloS ein mündliches Gcgencomplimcnt abgestattet, daö Interesse der Eidgenossenschaft cm- ^ und dabei nur privatim bemerkt, man könne ihm in Betreff der Zurükbcrufung der Truppen aus ^'krcjch >vc»jg Hoffnung machen. «. Dem kaiserlichen Botschafter »Verden durch eilten Ausschuß von acht Agende Begehren vorgetragen und in einem Memorial schriftlich eingegeben: 1. Daß der freie ^ mit der Eidgenossenschaft wieder geöffnet »verde; 2. daß wegen der Wegnahme Grießhabcrö auf de», ^ "Territorium bei Rheinau Gcnugthuung crthcilt »verde; 3. daß der Hauptmann Ruckgraf Starhcmbcrg wegen seiner gegen die eidgenössische Nation auSgcstossencn Spottredcn zur Ejp angehalten »verde; 4. daß dic an der Grenze befindlichen kaiserlichen Soldaten sich gegen dic H 'Mwjst», gebührend benehmen, Spott- und Schinachworte unterlassen und sich dcS Schießens über den Mk auf d-' " - - ...... -, ^ickthal Msi dic eidgenössischen Wachen enthalten; 5. daß dic Erbauung von Rcdoutcn bei Rhcinfcldcn und "ich, eingestellt »verde; 6. daß dic zu Angst liegenden eidgenössischen Soldaten mit andcrm, als dem Tch ^'Pbarcn RcichSgcld bezahlt »verde»; 7. daß wegen der einem Fuhrmann von Bern zunächst bei Ziest, von kaiserlichen Soldaten weggenommenen nach Bern gehörigen Waarcn Genugthuung und dcz steleiftet »verde; 8. daß gcwisscn Particularei» von Glarus dasjenige, »vaS ihnen von den Leuten mm von Vaduz, sowie jene zwanzig Säkc Korn, welche vom Vogteiverwalter zu Fcldkirch »veg- rcstitnirt »vcrdcn; 9. daß wegen der dem BaSlerbotcn zwischen Basel und Schaffhauscn geöffneten und thcil»vcise hinterhaltenci» nach Basel bestimmten Briefe Gcnugthuung gegeben kaiscrlichcrscits bei den zu Angst liegenden Truppen der Stab eingerichtet »verde. In der Besprechung hat der kaiserliche Botschafter auf der Hcimbcrufung der eidgenössischen ^iht», Frankreich nicht mehr bcharrt, dagegen auf Verhütung der Tranögrcssionen und auf Bc- ^ i>cr Erbcinung gedrungen unter Forderung von Garantien seitens der Eidgenossenschaft. Auf 334 April 169N, lcztcrcS ist ihm aber erwicdert worden, daß in den eidgenössischen Kricgsvölkcrn ein großer Unterschied P und man nicht für Alle gutsprcchcn könne. Gegen den Verkauf der Pferde in der Eidgenossenschaft habe ^ nichts mehr eingewendet, dagegen gefordert, daß die aus dem Reich verkauften nicht an die Franzosen vcr> handelt werden. In Rüksicht auf die oben angeführten zehn Beschwerden habe er sich also vernehmen laßt" > Wegen Grießhabers, der gar verrätherischc Korrespondenzen geführt habe, wegen Hauptmann Ruckgraf des Fuhrmanns von Bern werde er dem General de Souchcö und wegen dcS den Glarncrn Widerfahrt"^" nach Fcldkirch schreiben; wegen der Festungswerke bei Äugst und Rheinfeldcn werde er an den K"M" gelangen; wegen der Bezahlung der zu Äugst liegenden Truppen wolle er zu rcmcdircn trachten; es ko»nN dicö leicht dadurch geschehen, daß denselben von Rheinfeldcn her in eben so billigem Preis, wie aus Elsaß und Sundgau, Korn geliefert würde, wofür man das Rcichsgcld gut verwenden könnte; sollte den kaiserlichen Soldaten künftig etwas Widerwärtiges zugefügt werden, so solle man sich dircet au de" General de SouchcS wenden. Schließlich hat der kaiserliche Botschafter eine recht baldige Antwort auf ^ aä retorendum genommenen Punkte verlangt, weil die Fcldzügc bald wieder eröffnet werden; cS ist aber hierauf erwiedcrt worden, daß wegen der bevorstehenden LandSgcmcinden und AmtSbesczungcn vor dc>" 22. Mai nicht wohl eine neue Tagsazung bcsammelt werden könne. «I. Der Antrag, daß jewcilcu fremde Minister die Kosten der von ihm verlangten Tagsazung zu tragen habe, erhält keine Mchrhcü/ dies weder ehrlich noch anständig wäre, zumal es sich auch wesentlich um das Interesse der Eidgenosse»!""^ namentlich wegen des freien Kaufs der Früchte handelt. «. Der französische Gesandte erscheint ' 24. April vor der Session und mahnt dringlich, den Versuchen dcS Kaisers, die Eidgenossen von Bundeöpflichtcn gegen Frankreich abwendig zu machen, keine Folge zu leisten, wie es ihre Altvordern ähnlichen Versuchen schon zur Zeil Franz I. und Heinrich II. gcthan haben. In einer von ihm vcrlanö Konferenz von acht Mitgliedern der Tagsazung erläutert er dann das Verhältnis? der Erbcinung zum Frieden und zum bestehenden Bunde mit Frankreich und gibt darüber unterm 24. April ein Memorial c Der französische Bund verpflichte den König und die eidgenössischen Orte zu gegenseitiger während die Erbeinung nur ein Vertrag zur Erhaltung des Friedens und guter Nachbarschaft sei »nd ^ Parteien nur zu getreuen, Aufsehen für die in demselben begriffenen Lande verbinde. Demnach kön»c ^ die Erbcinung nur auf Vorderöstcrrcich und Burgund beziehen. Zur Untcrstüzung dieser Auslegung b" geht er alle dicSfälligcn geschichtlichen Thatsachcn und erhobenen Anstände von 1543 an bis auf die wart. In einer andern Eingabe verlangt der französische Gesandte die Verwendung der Eidgcuosstm ^ Gricßhabcr, der ein Burger von Freiburg im Brciögau und mithin ein Untcrthan des Königs von reich sei, wieder freigelassen werde. Da sich die einzelnen Orte über diese weitläufigen Memorial»'" instruirt befunden, so wird dem Gesandten angezeigt, cS werde hierüber auf die nächste Tagsazung ^ cingebolt werden, f. Bei diesem Anlaß werden dem französischen Gesandten durch den gleichen schriftlich folgende theilwcisc ältere und bisher nicht beantwortete Begehren empfohlen: I. daß die Aull"" der vier Regimenter von 1635 bis 1637 möchten befriedigt werden; 2. daß die wöchentlich nach liefernden 7<)l) Säkc Korn wirklich verabfolgt werden; 3. daß die eidgenössischen in Frankreich Völker wieder in ihre alten Privilegien cingesczt werden; 4. den Mißbräuchcn, daß nunmehr Compagnicn unter fremde Obersten und Hauptlcutc gestellt werden, wodurch der Eidgcnosscnsch"^ ' ^ Verwiklungcn und Vorwürfe erwachsen, solle abgeholfen werden; 5. der Gesandte wolle sich wenden, daß den Eidgenossen der freie Handel mit Früchten in den benachbarten Ländern gcöffttkt April 169». 335 Hierauf crwicdcrt dcr Gcsandtc: Zu 1.: Der König wolle diese Ansprachen tilgen; nur sei es ihm bei schweren Kriegsbeilen noch nicht möglich; zu 2: hierin seien ihm noch keine Klagen bekannt ^worden, er wolle sich aber hicfür verwenden; zu 3: diesfalls werde in den meisten Punkten bereits Abhilfe schafft ftin; zu 4: er werde an den Hof schreiben; man möchte aber nicht vergessen, daß dcr König laut "ud auch befugt sei, Officierc aus dcu Verbündeten dcr XIII Orte zu' ernennen, wie dies mit dem vcr- Acl'Monin von Neuenbürg geschehen sei. Bei diesem Anlaß ahndet der Gcsandtc auch, daß ^ Flüchtlinge in das Dclphinat gekommen und Ungclcgcnhciten angerichtet haben, wogegen man laut lczt- -^Ngcm Abschied Vorkehrung treffen solle. Endlich erklärt dcr Gcsandtc das Gerücht, als beabsichtige dcr 'bz etwas Feindliches gegen Genf oder andere eidgenössische Lande zu unternehmen, als falsche AuS- ^ u»g, Anzug, daß viele neu angenommene Burger oder Landlcutc, auch solche, die gar nicht Frankreich Eompagnicn halten, aber kein Vermögen in ihrem Vaterlandc haben, so daß u»d' ^ sie wider eidgenössische Befehle handeln, „um nirgends ertappen" könne, und sich nur Schaden ^krwcisc auf den Hals ziehe, wird zur Instruction in den Abschied genommen. Vorläufig finden, daß neu angenommene Bürger oder Landleutc ein gewisses Vermögen in's Land dxx (Alle Orte und die Zugewandten.) Am 2<4. April erscheint dcr spanische Gcsandtc vor . Wo» und begehrt unter Versicherung dcr aufrichtigen bundcSgenössischcn Gesinnung seines Königs, "u dir (5 Session . Eidgenossen wcrkthätigc Mittel ergreifen, um die Ucbcrtrctungcn des Bundes, wie solche mit »üß- U'erd Verwendung ihrer Truppen und zuwciter Ausdehnung dcS französischen Bündnisses begangen seien, zu verhindern. Dieser Vortrag, als mit demjenigen des kaiserlichen Botschafters wesentlich ^>r», e ^ Instruction auf nächste Tagsazung in den Abschied genommen, dem spanischen Gesandten in ^egencompliment die Beobachtung dcr Erbcinung und des bezüglichen Bundes zugesichert und ihm das dc» Eidgenossenschaft empfohlen. Rüksichtlich dcr Ertheilung dcr Instruction wird nöthig befunden, ^clar, ^eclc^^^^ Januar 1666, das Schreiben an den König vom November 1668 und die eidgenössische »i>d Q ^ Residenten Mouslicr sorgfältig nachzuschlagen. I. (Alle Orte, Abt Alle Eiallcn.) Der Bischof von Basel verdankt unterm 25. April durch eine Abordnung die Ichoig der Eidgenossen, in F/>lgc welcher sein BiSthum während dcr lcztcn kriegerischen Zeit ver- l'A, und empfiehlt sich neuerdings in den nachbarlichen, beziehungsweise bundcSgcnössischen des Eö wird ihm gctrculichc Entsprechung zugesichert. Ii. (Die XIII Orte.) Dem Ansuchen Wallis um Bcisiz in dcr Session wird entsprochen, soweit cS Gegenstände betrifft, welche sei; angehen. Im Ucbrigcn behält man sich vor, nachzuschlagen, was diesfalls früher grübt worden >. ^>rd grundsäzlich beschlossen, daß die III Bünde gehalten werden sollen, wie Wallis. ^>f>rt ""Beuden Orte.) Auf den Bericht, daß die Dublonen und Silbcrsortcn in Frankreich höher silier,, i'eien, und ür dcr Besorgnis,, cS möchten diese Münzen nach dem Kriege wieder auf den »> hcrabgcsczt werden, >vird beschlossen, sie in dcr Eidgenossenschaft nicht höher zu wcrthcn, sonder» Her belassen, nämlich die Dublone zu elf Franken und den Louisthalcr zu drei. Frauken. '>>. CouiSthaler und Pistolen in höhcrm Preis annehmen will, mag dies auf seine Gefahr thun. ^v>n ^ Drtc, Abt und Stadt St. Gallen.) Die KricgSräthe in Licstal verlangen mit Schreiben ^chtk,, Weisung, ob bei dcr gegenwärtigen Vermehrung dcr Armeen nicht die Feuerzeichen, Hoch- ^ ^ge>>^ hergestellt werden sollen. Ferner beschweren sie sich, daß dcr kaiserliche Eommissär 'Asischen Truppen bei Äugst mit dem nicht gangbaren RcichSgcld bezahle. Endlich bringen sie in 336 April 1690. Erinnerung, es möchte dem Rathshcrrn Meyer von Basel wegen seiner Verdienste der Titel eineS cid genössischcn Ingenieurs crthcilt werden. Hierauf wird denselben unterin 25. April crwiedcrt: Wegen Ra>^ Herrn Meyer erhalten sie'die bezüglichen AbschicdsauSzügc vom April und Mai v. I. und nächstens wccd das verlangte Patent nachfolgen; wegen der Rcichsmünze sei mit dem kaiserlichen Botschafter gcspn'ch"' worden, welcher Abhilfe verheißen habe, was vielleicht dadurch geschehen konnte, daß man das Korn vc» Rhcinfcldcn bezöge; die Feuerzeichen, Hochwachtcn und Posten sollen wieder eingeführt werden. ,> anwesenden Orte.) Die katholischen Orte bringen vor, nach sichern Berichten und nach einer Mitchell»'^ des französischen Gesandten sollen sich neuerdings viele Waldcnscr zusammenrotten und einen Einfall in ^ inont beabsichtigen. Zürich und Bern versichern, daß ihnen hicvon nichts bekannt sei und ihnen solchcS st? unlieb wäre; sie seien bereit, gegen jedes derartige Unternehmen kräftigst einzuschreiten. Eö wird bcsäM^ den Abschied vom September v. I. genau zu vollziehen. «». (S. u. Luggarus.) p. (S. u. (Die das Thurgau regierenden Orte sammt Bern, Frciburg und Solothurn.) Auf den Bericht, dast Vergleich über den JurisdictionSstrcit auf dem Bodcnsce von Seite des Kaisers und einiger Orte gench"' sei, einige aber noch Bedenken machen, wird erkannt, es solle hierüber auf künftige Jahrrechnung bch' ^ endlicher Erledigung dieses Gegenstandes instruirt werden. (S. u. Frciämtcr.) n u. (S. u. Tlstwst Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. >ch der allgemeinen Session ausgesprochen wird. v. Um wegen des Bcisizcö von Wallis allen Einwcnm» der evangelischen Orte vorzubeugen, wird beschlossen, diesen lcztern von dem Erscheinen des Gesandten st'ö Anzeige zu machen und ihnen von den früher» gleichartigen Beispielen Kcnntniß^zu geben. Der da) ^ Erfolg ist im allgemeinen Abschied angegeben, Auf die Anfrage, wessen sich die betreffenden Bezug auf die Unterhandlungen in Mailand entschlossen haben, wird von mchrcrn eröffnet, daß ihre ^ kcit die fraglichen Unterhandlungen und den Abschied von Luccrn vom 3. April genehmigt haben; entschuldige» sich wegen Kürze der Zeit und versprechen, die bezügliche Entschließung baldigst »>>w' ' ^ Glarus und Solothurn bemerken, sie seien im Bund mit Spanien nicht begriffen lind gehen sie mailändischcn Unterhandlungen nichts an. Obschon der König von Spanien, als einer aus dem Oesterreich, auch in der Erbcinung begriffen sein soll, so haben sie sich doch die Hände niemals binvu> ^ ynd können dies verschiedener Interessen wegen auch jezt nicht; eher müßten sie Instruction einholen, berichtet, dortseitö sei die Werbung neuer Compagnicn und Rccrutcn eingestellt worden; im ^cbrigcu ^^ das mailändischc Vcrkommniß ohne Zweifel genehmigt werden. Wallis erklärt, daß cS nur mit verbündet sei und gern zur Aufrcchthaltung der Neutralität concurrircn werde; in Betreff der erwarte es weitere Instruction, x. (Die alten mit Savoyen verbündeten Orte.) Alt-Landamina»» ^ von Uri,. als Gardehauptmann in Savoyen, bringt vor, bisher seien in der eidgenössischen Turin nur sechs Roltcnmeistcr aus den sechs Hauptortcn, zugleich mit dem Amte von Richtern, ^ ^ die Soldaten von Wallis, obschon dieses seit Altem mit Savoyen verbündet ist, seien jcwcilcn genössischcn Rotten eingeschoben worden und haben keinen Rottmcister, sondern nur einen Rillst^ ^ ^,r Wenn nun aber die neu eingetretenen Orte, als katholisch GlaruS, Solothurn, katholisch Appc^ der Abt von St. Gallen, die bisher in die alten sechs Rotten repartirt worden seim, eigene R" April 1690. 337 oitmcistcr bcgehrcn sollten, waS sie dem Vornehmen nach vorhaben, so wünsche er bezügliche Vcrhaltsbcfchlc. a über diese Frage Niemand instruirt ist, äußert man sich vorläufig dahin, cS solle mit den neu eingc- ^ kiicn Orten zuerst geredet werden. Sofern sie auch ihre Rotten haben wollen, so glaubt man, es solle ,°°thurn eine und katholisch GlaruS und katholisch Appenzell je eine halbe und diesen beiden Rotten je " Richter gestattet werden. Der Abt von St. Gallen, als zugewandter Ort, sei in gleicher Weise wie ^"^Wallis zu behandeln. (Alle Orte und der Abt von St. Gallen.) Schwyz begehrt über folgenden Vab Diese Führer habe man in Lachen arretirt und davon dem Bischof von Chur Kcnntniß gegeben, ^ Rath: Leonhard Philippi und Thomaö Felix von Untcrvatz haben ein Knäblcin eines katholischen ttö nach Zürich führen wollen, wohin dessen zwei ältere Brüder auch schon widerrechtlich gebracht worden abn ^antwortet habe, man solle das Knäblcin nach Schwyz nehmen und daselbst verkostgclden, die Führer lülrt^^ derjenigen Kosten, die sie geschikt haben, so lange in Arrest behalten, bis die zwei cnt- Rg/" dm Katholischen wieder zugestellt werden. Darüber erthcilcn die katholischen Orte folgenden Hl/ ss'll entweder den Bischof von Chur einladen, vor dem schwyzcrischcn Forum gerichtliche sell ^ sühren, wozu dann auch Landammann und Rath der vier Dörfer zu ZizcrS vorgeladen werden . ISZ. ^^halter^^' nämlichen, wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Friedrich Zweifel, -43 338 April 1K-1N, ». Die Gesandtschaften eröffnen einander ihre Instructionen über daö Schreiben der katholischen E"' fercnz in Lucern vom 8. April, worin diese eine außerordentliche Tagsazung anbcgchrt. Dieselben b»K" allseitig dahin, man wolle gewärtigen, welche Mittel die katholischen Orte zur Befestigung der eidgenössisch" Vertraulichkeit und der Neutralität vorschlagen. Weitere Bcrathungcn hierüber werden vorbehalten, »""" die katholischen Orte ihre diesfälligcn Eröffnungen werden gemacht haben. I». Den katholischen Orten »" auf die Anfrage, ob dem Gesandten von Wallis bei Ablegung des eidgenössischen Grußes und bei GeschO' welche auch das Wallis beschlagen, der Beisiz wolle gestattet werden, crwicdcrt, man habe nichts dag^ einzuwenden, behalte sich aber vor, nachzuschlagen, wie es früher damit gehalten worden und daß auch >. die III Bünde ein gleiches Verfahren in Anwendung komme. «. Zürich eröffnet den Bericht auö daß sich bei ChalonS an der Saönc ein französisches Heer von l<) bis I2,t)l)l) Mann sammle. Es »' gutgcfundcn, die weitem Ereignisse abzuwarten. «I. Da sich die katholischen Orte auf der lcztcn Eons" in Luccrn bereits über die Ansinnen des kaiserlichen Gesandten bcrathcn haben, so ziehen auch die eva>ch tischen Orte dieselben in Erwägung und kommen zu folgendem Befund: Waö das gerügte Vorgehen rcichs betreffe, so könne dasselbe von den Eidgenossen nicht verantwortet werden; die evangelische» haben Frankreich keine neuen Werbungen gestattet; die Bewilligung von Rccrutcn haben die betreffs. Orte zu verantworten; der Pfcrdchandcl sei ein Gewerbe dcö Landes und unterliege dem freien Kails ^ offenen Märkten; sei diesfalls hin und wieder zu weit gegangen worden, so sei die Schuld »i^ ^ Obrigkeiten aufzuladen; durch die Erbcinung seien die Eidgenossen nicht verpflichtet, ihre Trupp"' Frankreich heimzubcrufcn; die TranSgrcssioncn haben die schuldigen Orte zu verantworten; die wegen kaiserlicher Werbung seien anzuhören und zur Berichterstattung heimzubringen; da der kaiserliche sandte so sehr auf Beobachtung der Erbcinung dringe, so solle ihm die Sperre von Seite dcS s vorgehalten und Ocffnung des freien Handels und Wandels gemäß der Erbcinung und den bcstehr Verträgen gefordert werden. litt. Außerordentliche gemeincidgenössische Tasisazmig. Baden, 22. Mai bis 3. Juni. Etixitdarchiv Luccr». Allg, Absch, Bd. I.XXVI, k«I. «8. Per" Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Niklauö Dachsclhofcr, Vcnncr; Samucl Frisching, deö Raths. Luccrn. Aurelian Zurgilgcn »»^ Rudolph Dürlcr, Ritter, beide Schultheiß. Uri. Johann Karl Bcßlcr, alt-Landammann und Johann Martin Schmid, Landammann. Schwyz. Jost Rudolph Rcding von Bibcrcgg, Ritter, ammann; Anton Jgnaz Ccbcrg, dcS Raths. Unterwaldcn. Peter Eich, Landammann; Rikla»s ^ Landschrciber und dcS Raths ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, Landammann, und Joseph alt-Landammann und Panncrhcrr nid dem Wald. Zug. Johann Jakob Brandenberg, Statthalter, - ^ Jten, Sekclmcistcr; Oswald Utigcr, Sckclmcistcr. Glarus. Johann Ludwig Tschudi, Ritter, ,^, ammann; Friedrich Zweifel, Statthalter. Basel. Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr i Mai u. Juni tkNtt, 339 .^>hasar Burkhardt, Drcicrherr. Frei bürg. Tobias Gottrau, Schultheiß; Peter Simon Vondcrwcid, drS Solothurn. Franz Suri, Ritter, alt-Schultheiß; Urö Suri, Vcnncr. Schaffhau scn. Tobias ^lländcr, Burgcrmristcr; Johann Konrad Wäpfcr, Sckclmcistcr. Appenzell. Anton Marian Speck, ainmann, von Jnnerrhodcn; Conrad Zcllwcgcr, Landammann, von Außcrrhodcn. Abt von St. Frcjhxrr Fidel von Thür», Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Heinrich Hillcr, Burger- ^sicr. laut, ' Abstattung des eidgenössischen Grußes geloben sich alle Orte gegenseitigen Schuz des Vatcr- ^ und der Freiheit. I». Rüksichtlich des Akünzwcsenö beschwert man sich allgemein über daS Ein- schichten Rcichögcldes; Schwyz insbesondere erhebt sich gegen die Münzen eines Freiherr» von lg»welcher ein kaiserliches Privilegium habe, aber gar schlechte Münzen schlage und dieselben gegen y). ° Anschlag in den eidgenössischen Orten einwechsle. Hierauf wird beschlossen, daö ReichSgcld solle gar dr, - Zahlungsmittel anerkannt und das haldcnsteinischc Geld in allen Orten und den gemeinen Haid ' ^Pcicii verrufen und an der Zurzachcrmcsse mittelst Anschlags verpönt werden; solche, welche H^^'uschcs Geld wechseln wollen, sind zu arretircn und exemplarisch zu bestrafen. «». Die frühere ^ "wng ^r Neutralität in dem Sinne, daß keiner fremden Macht die Bctrctung des eidgenössischen gestattet werden soll, wird erneuert. «I. Bern verlangt, daß in Gcmäßhcit des Abschiedes von ^nc ^ Landschaft Waadt ebenfalls in eidgenössischen Schutz genommen werde, obwohl einige katholische hicr'i^'" H^vg von Savopen andere Erklärungen gegeben haben sollen. Die katholischen Orte eröffnen, " "'cht instruirt zu. sein, dagegen aber zu wissen, daß cS nicht die Meinung habe, den Stand Bern Sch'M bleibt bei der dahcrigcn Erklärung seiner LandSgemcindc. v. Ncucr- erkennt, daß die Hochwachtcn, Feuerzeichen und Warnungsposten, wo eS noch nicht geschehen, ^krdcn sollen, und daß jedes Ort seinen dreifachen Auszug in Bereitschaft halte, t. In Betreff sp^.. "^"^tät nach Außen werden die weitem Bcrathungcn durch den kaiserlichen, den französischen und den ^^"btcn veranlaßt. Erstercr hält am 23. Mai vor der Session einen Bortrag, worin er die ^/"6!pncht, die Obrigkeiten werden nun solche Instructionen über seilt früheres Anbringen crtheilt Aug, ^ bcr Kaiser in Geinästhcit der Erbcinung cnvartc. Ucbcr die bekannt gewordenen grundlosen A„g. Frankreichs lasse er sich in keine Fcdcrfcchtcrci ein. Den 29. Mai übermittelt er ferner einen tcjHg . ""6 einem an ihn erlassenen kaiserlichen Schreiben vom 19. gl. M., welches die Treulosigkeit Frank- ^"blegung der Verträge, in Begünstigung der Türken gegen die deutsche Nation lind in dem Miß- jt, eidgenössischen Truppen scharf hervorhebt und dem Gesandten den Auftrag crtheilt, nachdrücklich baß die Kauflcutc von Basel und Schaffhausen aufhören, unter unwahrer Dargrbung ihres ^!siv>, Franzosen deutsche Waarcn zuzuführen. Desgleichen erscheint der französische Gesandte vor der mündlich die Wohlgcwogcnhcit des Königs versichert, zu getreuer Beobachtung der Bundes leig, ""b ein königliches Schreiben vom 28. April überreicht, worin der Tod der Drlphinin angc- ^b)ci„d ^"blich reicht er ein weitläufiges Memorial vom 24. Mai ein, welches mit großem dialektischem Eidgenossen von den kaiserlichen und spanischen Gesandten früher erregten Bedenken, den ^ssiv» betreffend, zu beseitigen strebt. Am 26. Mai hält auch der spanische Gesandte vor der bchc,, ^ Bortrag, in welchem er die Hoffnung ausspricht, die Orte werden nun gegen die „abschcu- ^ ^üigc Frankreichs" die mehrmals versprochenen Mittel in Anwendung bringen, die Zurükberufung u aus Frankreich begehrt und vorstellt, das mailändischc Gebiet, das von Frankreich so sehr bedroht 340 Mai u. Juni 1690. werde, sei noch der einzige Staat, der von der französischen Circumvallation noch frei sei. Nach abermalig" Verlesung und Würdigung dieser drei Mcmorialicn und Vortage werden die Instructionen der Orte üb" das in der letzten Tagsazung uä rotvrsnäum genominenc Gutachten eröffnet. Dasselbe hat allerseits »» Genehmigung erhalten, mit Ausnahme von katholisch GlaruS und Solothurn, welche sich die Hände nicht>» so weit binden lassen wollen, daß es ihnen nicht frei stehen sollte, an Ort und Enden zu dienen, so in "» Traktaten nicht spccificc vorbehalten sind. Wegen dieser Abweichung wird das Bündniß mit Frankreich >«" die Erbcinung mit Oesterreich nochmals belesen, der drohende Ton der fremden Gesandten erwogen und ^ fundcn, daß der Bund mit Frankreich von den Altvordern niemals anders als defensiv aufgefaßt worden >" Indessen wird eine vollkommene Einmüthigkcit sämmtlichcr Orte für höchst »öthig gehalten und daher >'» katholisch GlaruS und Solothurn das Ansinnen gestellt, sich den übrigen Orten anzuschließen. Diese versprechen über den abweichenden Punkt durch Eilboten neue Instruction einzuholen. Durch Vermittln»!! des eidgenössischen Residenten in Madrid geht ein Schreiben des Königs von Spanien vom 13. April worin dieser anzeigt, daß seine königliche Braut, die Fürstin Maria Anna, Tochter des Kurfürsten in b" Pfalz und Herzogs zu Neuenbürg, am 26. März glüklich in seinem Königreiche angelangt sei. >' weiterer allseitiger Eröffnung der Instructionen werden dem kaiserlichen Gesandten zwei Schriftstüke, beide v"» 3». Mai, eingegeben, deren crstcrcS allgemeine auf die Erbcinung gegründete, lcztcrcS aber gewisse Partie»^ begehren enthält. Daö allgemeine Memorial.ist gleichlautend mit den auf der lcztcn Tagsazung c Ziffer 1—4, 6 und 1« gestellten Begehren; im Weitem verlangt cö, daß gemäß der schon auf der sazung im März 1689 gepflogenen Unterhandlung die Zahlungen für die eidgenössischen Truppen bei nicht auf die ErbeinungSgcldcr quittirt, sondern als Subsidicngcldcr anerkannt und der Eidgeiwsst»^' nicht weiter angerechnet werden. Daö besondere Memorial wiederholt die auf lcztcr Tagsazung u»"» ^ 8 und 9 schon gestellten Begehren, wozu noch folgende neue Beschwerden kommen: 1. Einem App"'' von Außcrrhodcn, welcher auf Bestellung Butter nach Gcißau auf den Rcichsbodc» geführt, um d"ü ^ Korn einzutauschen, sei crstcrc abgenommen und letzteres nicht verabfolgt worden; 2. einige dlntcrthai"»^ AbtcS von St Gallen, sowie Rhcinthaler, welche zu Langenargen mit Bewilligung dortiger Obrigke"^ gekauft, nach Fußach gebracht lind Zoll und Geleit bezahlt hatten, seien arrctirt und ihnen Geld u»v Hinterhalten worden; 3. die deutschen Soldaten haben den Schaffhauscrn ihre außer Rhein habenden Hinterhalten; 4. dem HanS Heinrich Wirth von Zürich und dem David Pcycr, jünger, seien fünfllü ^ Blei, von Ulm kommend, von dem Zollcr zu Liptingcn und Wcttcrdingcn weggenommen und ungcach ^ Verwendung Schaffhauscns der Arrest nicht aufgehoben worden. Rüksichtlich dieser Bcschwcrdcschnf"» ^ dem kaiserlichen Gesandten vcrdeutet, man erwarte darüber eine vergnügliche Antwort, bevor man Entschließungen der Obrigkeiten eröffnen dürfe. Darauf erwicdcrt derselbe, der Kaiser sei gesinnt, cinung genau zu beobachte», bei diesen KricgSzcitcn und in Betracht der allgemeinen RcichSmand»"^ müsse er in Betreff der Ausfuhr eine billige Ermäßigung einhalten. Waö die Particularbeschwcrden ^ so sollen die bezüglichen Orte solche in besondcrn Eingaben und mit Anführung der besonder» » ^ einreichen. I. Hierauf wird die Antwort an den kaiserlichen Gesandten über die Hauptsache bera»?"' ^ ihm den 2. Juni Folgendes schriftlich mitgctheilt: 1. Zu Hcimberufung der eidgenössischen Trupp"' ^ Frankreich könne man sich aus erheblichen Ursachen nicht verstehen; 2. der TranSgrcssioncn pjc man aus der mit Oesterreich habenden Erbcinung ersehen, daß die Eidgenossen ihre Truppen nicht ^ österreichischen Lande und Leute, noch wider daö römische Reich, daö in dem Bund mit Frankreich Mai u. Juni 469«. 341 ^behalten, solle» feindlich ziehen oder laufen lassen, wobei cS sein Bewenden haben soll. Daher sollen die ^cnvssi,chc„ Volker zur Dcfcnsion nur derjenigen Länder dienen, welche Frankreich bei Erneuerung dcS »»des von lK63 innegehabt habe; 3. ohne besondere Bewilligung der Obrigkeiten sollen keine Werbungen Ohmden, und darin soll so behutsam verfahren werden, daß sich Niemand mit Billigkeit zu beschweren werde; 4. gegen den Verkauf der Pferde über dcu Rhein herein möge von Seite dcS Reichs vorgc- werden, auch werde cidgcnössischcrscitS keine Gefahr gebraucht werden; übrigens stehe der Kauf der in der Eidgenossenschaft nach allen Seiten offen; 5. des Stahls auö Kärnthcn bedürfe man in der ^nossiuschaft in großer Menge; gegen gefährliche Verhandlung desselben werde vorgcsorgt werden; 6. der von 2<)l)l) Mann werde nicht aus Schuldigkeit, sondern aus Respcct und auö freiem Bc/" auf beliebige Kapitulation und zum Schuze der vordcrösterrcichischcn Lande und unter der ">gu »g, paß sie ein besonderes Regiment bilden; 7. die Eidgenossen sczcn dabei voraus, daß die Erb- die sie getreulich beobachten wollen, auch gegen sie gehalten werde. Auf diese Note erthcilt der Gesandte untcrm 3. Juni folgende Antwort: 1. In Betreff dcS freien Handels und Wandels sei Äb Verbot allgemein und unter dem Namen deS Kaisers erlassen worden und eö sei somit eine Liderung von dorther zu erwarten; übrigens habe der Kaiser seine Absicht zur Aufrechthaltuug deö crb- ^Wgcmäßcn Verkehrs genugsam zu erkenne» gegeben und wolle der Eidgenossenschaft wöchentlich l <>«)<) ^ lchwcrcs Korn verabfolgen lassen; rüksichtlich des Handels mit andern Gegenständen bleibe es bei der ^^gsmäßigen Freiheit, jedoch mit Vorbehalt, daß dieselben nicht dem Feinde zugeführt werden; daher ^ der zu Klingnau zwischen der vordcrösterrcichischcn Regierung und Basel und Schaffhauscn ch» " Übereinkunft die vorgeschriebenen Fracht- und Ladzcddcl eingehalten werden; der Bedarf von an Stahl, Blei, Degen, Klingen, MuSguctc» und anderer Armatur werde den Orten und authentische Attcstation ihrer Bestimmung für selbe verabfolgt werden; 2. wegen dcS zu !» Ü^angencn und wegen Landcövcrrätherci justificirtcn GricßhabcrS werde der betreffende Hauptniann Zic^„ ilcgcn die Eidgenossenschaft nach Gestalt der Sachen gezüchtigt werden; er behaupte aber, seine ur ^ gegen die schweizerischen wegen Schmähungen und Gcbictsvcrlczungcn Klagen geführt »verde», so ^ührciwxr Strafe gezogen »verde»; 3. der Hauptmann Ruckgraf »verde wegen seinen chrcnrührcrischcn Tclv - Eidgenossenschaft nach Gestalt der Sachen gezüchtigt werden; er behaupte aber, seine K...' inlr auf die ihm ausgerissenen Schweizer bezogen zu haben; 4. da auch von den kaiserlichen ' " svlck dcr z . Zünftig beidseitig vermieden und über das Geschehene Genngthuung gegeben werden; 5. bezüglich ^rdc» bereits der Befehl erthcilt, daß dieselben wegen der Bezahlung unklagbar gestellt ' 6- die Quit.tungcn der Bezahlung der erwähnten Truppen »verde man nach dem geäußerten Wunsch htc»; 7 wegcn Einrichtung des Stabs bei dieser Mannschaft crwartc Baron von Landscc eine Vcr- ^dc>, ^ Kaisers; 8. Partieularbcschwcrden, wenn sie von den betreffenden Orten umständlich eingegeben ^'ch»ü '"^ersucht und ihnen abgeholfen »verde». Diese Gegenäußerung »vird gcnchinigt, jedoch mit dem >t. Pix dam, enthaltenen Beschränkungen nur auf die Dauer des Krieges angenommen »verde»», dir ^ dcr auö dem Reich zugesicherten wöchentlichen 1Wl> Säkc Korn »vird eine Reparation auf dic 3ur»ch, GlaruS, Schaffhausen und Appenzell, und auf Abt und Stadt St. Gallen, sowie auf ^>cl,c,^ - " Nhcinthal und SarganS vorgenommen. Da aber Schwyz und Zug auch l5l) Säkc bcan- ' '«üsien diese an den säinmtlichen Rcpartitionöansäzcn »»ach Vcrhältniß abgezogen »verde»». Nach- 'idgx„....^^lich bekannt gc»vordcn, daß das Thurgau ebenfalls Getreidemangcl leide, »vird von der Kanzlei an den kaiserlichen Gesandten um fernere Abfolgung von kW Säkcn für diese 342 Mai u, Juni 1690. Landvogtei geschrieben. I. In der Unterhandlung mit dem kaiserlichen Gesandten wird auch die Vereinbar»^ getroffen, daß über die schweizerischen Fabrikate, welche nach dem Reich gehen, oder über die auö dem ! ^ oder Oesterreich in die Eidgenossenschaft zum Verschleiß und zum Bedarf eingeführten Waarcn die Klingnau festgesessen Urkunden und Zeichen gebraucht werden sollen, wo namentlich anzugeben sei, Waarcn nicht nach Frankreich gehen dürfen. «>. Wegen des zu Laufcnburg Hingerichteten Gricßhabcrs dcS Hauptmann Ruckgraf thcilt der kaiserliche Gesandte den bei General de Souchcs eingeholten Bericht v 2. Juni mit, gcmäß welchem crstcrcr von Hauptmann Pflug ohne hoher» Befehl und aus purem Eifer ' des Kaisers Sache aufgefangen worden sei. Obschon Gricßhabcr die Folgen der Landesvcrrätherci so sei der besagte Hauptmann mit Verweis und Arrest bestraft worden. Hauptmann Ruckgras lach Klage nicht an sich kommen, indem er nur auf die ihm ausgerissenen Schweizcrsoldatcn geschmäht ha wolle. Diese Mitthcilung wird uck rotei-emlum genommen und den Obrigkeiten überlassen, ob sie sich ^ begnügen wollen, n. Für den vom Kaiser begehrten Volksaufbruch gibt Uri allein seine Zustimmung nicht; man erwartet dieselbe aber noch nachträglich. Indessen wird eine in einundzwanzig Artikeln ^ Capitulation auf Genehmigung beider Thcilt entworfen. «». Ucbcr den Anzug von Schwyz, ob >»a>> ^ vordervstcrrcichische Regierung noch fürdcr zur Beschwerde der Untcrthaucn in Klingnau gedulden wolle, ^ aus Mangel an Instruction nicht eingetreten werden. >». In Betreff der Transgrcssioncn werden an ^ Konig von Frankreich und an die Obersten und Hauptlcutc selbst Schreiben entworfen, dcS Inhalts sich die eidgenössischen Truppen nur zum Schuze derjenigen Länder sollen gebrauchen lassen, welche Fra reich zur Zeit der Bundcscrncucrung von 1063 besessen habe. Katholisch Glarus und Solothurn er sie können laut nachträglich verlangter und erhaltener Instruction nicht zu diesen Entwürfen stimme», wenn möglich, die vollständige Einstimmigkeit aller Orte zu erreichen, wird von der Tagsazung an law' ^ GlaruS lind Solothurn ein Vorstcllungöschrcibcn erlassen, welches die beidseitigen EhrcngcsandtschaD' ^ untcrstüzcn versprechen, mit der Einladung, ihre Entschließung bis auf den 13. Juni nach Zürich theilen. Sollte dann die Zustimmung nicht erfolgen, so würde die Ausfertigung im Namen der u' ^ Orte gleichwohl abgehen. «>. Mit Schreiben vom 31. Mai wird dem König von Frankreich . Hülscheid der Delphinin condolirt. i». Dem französischen Gesandten wird auf seinen mündliche» ^ ^ vor der Session und das eingegebene Memorial über das Vcrhältniß des französischen Bündnisi^ . Erbcinung untern« 1. Juni crwtcdert, die Eidgenossen haben in Beobachtung der Erbcinung das dcö Kaisers und des Königs von Spanien um Hcimbcrufung ihrer Truppen aus dein Dienste 8^»^^ zwar abgelehnt, dagegen aber die Abstellung der Transgrcssioncn beschlossen und ferner ausgesprochen, ^ ^ besagten Truppen nur zur Vcrthcidigung derjenigen Länder verwendet werden dürfen, welche Frankru.^ Jahr 1663 besessen habe. Diese Antwort wird dein Gesandten durch einen Ausschuß übergeben ^ der Inhalt der frühem Mcmvrialicn, namentlich auch wegen der Soldrükständc von 1635 bis Erinnerung gebracht. Der Gesandte zeigt sich über die Entschließung in der Hauptsache sehr übel und crwicdcrt unterm 2. Juni, es erscheine als große Parteilichkeit, daß, während das Bündniß m>l reich von der Mehrheit der Orte also beschränkt werde, dein Haus Oesterreich ein Aufbruch bewilligt . zu dein die Erbcinung nicht verbinde. Das Gesuch, das Schreiben an den König zn vermitteln, "E't er erst, nachdem ihm eine Copic desselben zur Einsicht gegeben worden war. Dem spanischen Ee>' ^ ^ wird unterm 31. Mai auf seinen Vortrag die gleiche Mitthcilung gemacht, welche oben unter i und 3 an den Kaiser aberlasscn worden ist. t. Mit Schreiben von gleichem Datum wird dein Mai u. Juni 1690. 343 Manien zu ftincr Vermählung mit Maria Anna, Princcssin von Neuenbürg, gratulirt. (Alle Orte, ^ »nd Stadt St. Gallen.) Der savoyischc Gesandte eröffnet am 29. Mai vor der Session, daß eine frauliche Armee in die Rahe von Turin gekommen sei und für die Sicherheit dcS Königs vom Herzog 2000 lachte und 1000 Reiter begehre. Ein Abschlag sei gefährlich und die Gewährung gereiche ebenfalls zum ^chadc,, der savvyische» Lande, weswegen der Herzog die Verwendung der Eidgenossenschaft bei Frankreich ^chsuchc. Diese wird ihm zugesichert und durch einen Ausschuß mit dem französischen Gesandten hierüber iVrachc genommen, welcher hievon keine Kcnntniß haben wollte, sich aber anerbietet, darüber dem König zu cn. v- Bei Behandlung dieses Geschäftes ereignete sich folgender Zwischenfall. Da sich auch Landhof- von Thür» unter den Ausgcschosscncn, welche mit dem französischen Gesandten confcriren sollten, ^ ^" , schikte der leztcrc denselben auf der Gasse entgegen, weil er Bedenken habe, den Freiherr» von Thum empfangen. Hierauf Rükkchr sämmtlichcr Abgeordneten auf das RathhauS und Abscndung von zwei dir/" französischen Gesandte», um die Gründe der Ausschließung gegen von Thum zu vernehmen. Eö ^ schließlich gefunden, daß etwas Mißverständniß unterlaufen sei, woraus von Thür» dcS folgenden TagcS llmc» Evllcgcn den erhaltenen Auftrag vollzieht. Der Abschied von 1666, dahin gehend, wenn ein >»nd ärmere oder größere Werbung begehre, so müsse solches an den Entscheid der Tagsazung gebracht kc»> neuerdings bestätigt. Sollte aber ein Ort für sich Volk bewilligen, so sollen ihm die übrigen ch»r> und eben so wenig den Durchpaß gestatten. Schwyz, Untcrwaldcn, Zug, Glarus und Solo- ^rtc' Instruction nicht so weit gehe. (S. u. deutsche gem. Vogt, übcrh.) (Alle bisl Zugewandten.) Eine Abordung des Bischofs von Basel eröffnet, daß auf Begehren des lcztcrn der Domdccan Wilhelm Jakob Ringk von Baldcnstcin zum Coadjutor gewählt und bereits vom Papste la» ^rchtc der Nachfolge bestätigt worden sei. Diese Anzeige wird dem Bischof verdankt und ihm ein ju ^ gewünscht. Ucbcr das bei Anfang der Tagsazung Zugekommene Schreiben der KricgSräthc ei» Schluß der mit dem kaiserlichen Gesandten gepflogenen Unterhandlungen denselben ^"^auszug mitgcthcilt, soweit dies die Bezahlung der Truppen mit Rcichögcld, die Abänderung der ^ '"ic» „nd die Einrichtung dcS großen Stabcö betrifft. »». (S. u. vier cnnetb. Vogt, übcrh.) I»I». In ' ^llMruö und Lauis.) ««'. (S. u. LauiS.) «I«I. (Die das Thurgau regierenden VII und die und Landgericht thcilhabcndcn Orte.) Sämmtlichc intcrcssirtc Orte erklären ihre Gcnehmi- ^ tvcgcn des JuriSdictionSstrciteS auf dein Bodcnscc entworfenen Vergleich lind zwar in der ^>str" '^^chuuugStagsazung von 1688 verabredeten Fassung. Die Kanzlei wird daher beauftragt, daS ^»M ^verfertigen und durch eine« Expressen in die bclhriligtcn Orte zur Bcsicgclung zu schikcn, »»d , dann auf der bevorstehenden JahrrcchnungStagsazung gegen das kaiscrlichcrscitö schon gefertigte sin a Instrument ausgewechselt werden könne. Da lcztcrcs das Datum vom Mai 1687 trage, so ^>»>d/ eidgenössischen daö gleiche Datu», gegeben werden, jedoch mit einem Ncbenrcccß, worin die Ausfertigung angegeben sind. (Beilage 2.) vv. (S. u. Baden.) N u. (S. u. d»ß ^ ^>>>. (Die VII das Thurgau regierenden Orte.) Der Bischof von Konstanz macht die Anzeige, ftsix ^ vom Papste bestätigt worden sei und ladet die Orte auf den 18. Juni zum ConsccrationS- ». T....' Landvogt des Thurgaus wird beauftragt, bei diesem Feste die Orte zu vertreten. >>. (S. " "«»itcr.) 344 Mai u, Juni 1690. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. Iii«. (Die katholischen Orte und der Abt von St. Gallen.) Der Nuntius empfiehlt den zur k schaft nach Mailand angehalten werden. DaS weitere Ergebniß findet sich im allgemeinen Abschied- Rcpartition dcS obrigkeitlichen Antheils dieser Kosten wird jeder Gesandtschaft mitgcthcilt, worauf einige >>)" Betreffnisse gleich erlegen, andere aber mit Empfehlung die Sache uü rosorenelum nehmen, im» ^ Capitulation des jezigcn Aufbruchs der zwei Regimenter für den niailändischcn Staat betrifft, wird >cd" Gesandte über die dicsfälligen Verhandlungen mit dem spanischen Gesandten zu berichten wissen. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaft-angelegenhelten: Deutsche gem. Vogt, überh. x. Art. KK. Fremder Kriegsdienst; Werbungen. Landgrasschast Thuega». II'. Art. 133. Beamte. U«. Art. 273. Justlzsachen. Recht. M"-"' Grasschaft Baden. «>«. Art. 232. Bergwerke. Bogtei Freiämter. I«. Art. 2t0. Renßwuhr. Bier eniietb. Bogt, überh. Art. g. Allg. Berwaltiingssachen. Bogtei Lauts. Art. 23-t. Fischerei. <«. Art. ttS. Justizsache». Vogtei Luggarus. I»I». Art. ltg. Anstände mit Maitand. Zu Die Capitulation der zwei Regimenter, das eine »nter Oberst Johann Kaspar Meyer von Baldes " andere unter Oberst Jost von Fleckenstem, ist im Juni ltilltt in Luccrn abgeschlossen worden. TtaatSarchiv Lucern. Acten I Mtlitärwesen, Conferenz der evaitgelischen Orte und Stadt St. Gallen während der Taqsaznng zu Ivaden. 22. Mai. (12 a. K) Staatsarchiv Zürich. Mg. Abschiede Bd. e.S, k»I. 2>k. Gesandte: Die nämlichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus Friedrich ^ ^ Statthalter. ^ a. Die evangelischen Orte eröffnen einander ihre Instructionen über den eidgenössischen Sch^"' ^ Neutralität, die Hcimbcrufung der Truppen aus Frankreich, die Tranögrcssionen und die ^ Frankreich, sowie den Volksaufbruch für den Kaiser. Alle lauten übereinstimmend. Man gcwäcüg ^ die Instructionen der katholischen Orte. I». Auf das Gesuch des Grafen von Isenburg und Büdl»g Juli 1KS0. 345 n»e Beisteuer an dm beabsichtigten Bau eines Schulhauscö bei der Residenz Birstcin wird auf Genehmigung " Obrigkeiten ein Beitrag von 1l)<) Thalcrn votirt. Zürich legt ein Schreiben der III Bünde cvange- ^Ichcr Religion vor, worin wegen der Arrcstation eines Knaben und seiner zwei Begleiter zu Lache», in ''^ge welcher der erstcrc nach Einsicdcln und die leztcrn nach Schwyz geführt worden seien, Besch»,erde er- )vven wird. Aus dem umständlichen Bericht ergibt sich, daß der Knabe, dessen verstorbener Pater katholisch M'c»», tax Mutter aber evangelischer Religion ist, unter Einfluß der leztcrn zur Erziehung nach Zürich ^ gebracht werden wollen. Die Confcrenz beschließt hierüber mit den Gesandten von Schwyz Rüksprachc nehmen und die Freilassung der Angehaltenen zu befürworte». Jene crwicdern, die Arrcstation habe auf suchen des Bischofs von Chur stattgefunden, versprechen aber, bei ihrer Obrigkeit dahin zu wirken, daß Cache in Freundlichkeit beigelegt werde. «I. Für Basel und Schaffhauscn hat die vordcröstcrrcichischc ^ikrung zu Klingnau Formularicn über die auö- und eingehenden Waarcn aufgestellt, wodurch verhütet ^rben jollc, daß von solchen Waarcn weder im Großen, noch im Kleinen etwas an Frankreich oder dortige 'whancn verabfolgt werde. Rüksichtlich des Kleinhandels findet man diese Einrichtung für unausführbar ^ beschließ, bei den mit dem kaiserlichen Gesandte» über andere eidgenössische Geschäfte zu verpflegenden '^Handlungen die geeigneten Gegenvorstellungen zu machen, o. Wie Zürich mitthcilt, haben die Gcncral- ''Nn bcr vereinigten Niederlande an de» Herzog von Savoycn das Gesuch um Freilassung der dort noch fangen gehaltenen Thallcutc gerichtet. Auf Antrag von Zürich wird ein gleiches Gesuch auch NamcnS der ^'»gclhchcn Orte gestellt, l. (Zürich, Bern, Schaffhauscn und Appenzell.) Zürich reicht Schaffhauscn eine ^ ein gegen die in lcztercr Stadt erhöhte Verzollung des aus dem Zürchcrgcbict eingeführten Käses, ^'chc Beschwerden »'erden auch von Bern und Appenzell erhoben. Schaffhauscn verspricht, diese Bc- ^ Obrigkeit zu hinterbringen, bemerkt aber, die Zollcr seien in lczter Zeit saumselig gewesen a» ihre Pflicht erinnert worden, so daß nicht jede dcrmaligc Veränderung als Zollerhebung aufge- werden könne. Gemeinoidgeilössische Jahrrechuuttgstagsazlmg. Vaden. lliiltt, 2. bis I». Juli. TtaalSarchlv Luccr». Allg. Msch. Bd. I.XXVI. kol. 14?. Hill ' Züri ch. Hans Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern, ^"chsclhofer, Vcnncr; Samuel Frisching, des Raths. Luccrn. Aurelian Zurgilgcn, Schultheiß; ^^ckenstcin, dcö Raths. U r i. Iohanu Martin Schund, Landammann; Sebastian Muhrim, alt- sin, C chwyz. Jost Rudolph Rcdiug, Ritter, Landammann; Johann Pantaleon Sutcr, Sicbner. h^ ^^'^bcn. Johann Wirz, Landammann, und Melchior Bcrchtold, Sckclmcistcr ob dem Wald; Johann ^lq ^ Landammann nid dem Wald. Zug. Karl Hegglin, Ammann; Oswald Utiger, Sckclmcistcr. ^»r Johann Ludwig Tschudi, Ritter, Landammann; Friedrich Zweifel, Statthalter. Basel. Christoph A»a ^berstzunftmeistcr; Johann Heinrich Zäölin, Drcicrhcrr. Frciburg. Franz Philipp von Lantcn ' Hnd, Schultheiß; Franz Peter Vögclin, Sckclmeistcr. Solvthurn. Johann Victor Bescnval, 44 346 Juli 1690, Ritter, Schultheiß; Urs Suri, Vcnncr. Schaff!) au scn, Johann Konrad Ncukomm, Burgermesitcr» Christoph Moßmann, Sekelmeistcr. 'Appenzell, Ulrich Suter, Statthalter, von Jnncrrhodcn; Ko»rK Zellwcgcr, Landanunann, von Außcrrhodcn. Abt von St, Gallen, Fidel von Thum, Freiherr, Landhol incister. Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcr, Sckclincister. ». In Betreff des Münzwescns läßt man die Gold- und Silbersorten einfach in ihrem bisherige» Curs verbleiben. Uri und Schwpz wünschen eine gleichförmige Tarifirung der Philippsthalcr. Zürich macht auf die große Confusion wegen des RcichögcldcS im deutschen Reich und insbesondere auf die neuen schlechten Rcichöguldcn einiger Fürsten aufmerksam, die bei der Probe thcilwcisc nur einen Werth von achtzehn Kreuzern herausgestellt haben, so daß die eidgenössischen Handelsleute beinahe nicht mehr in ^ Reich handeln können; der lczte dieSfälligc Abschied wird daher kräftigst bestätigt. Luccm beschwert sich die schlechten ncugcprägtcn Zürcher- und Schwpzcrschillingc. Elfteres crwiedcrt darauf, daß jcwcilcn t»Ü Neujahr zur Bescherung der Kinder eine kleine Zahl geschlagen werde, die man aber, wenn sich bw'» Jemand beschwere, einzuwechseln bereit sei. Schwyz berichtet, es habe das Münzwcscn an einen Part»» larcn verpachtet, der aber unklagbar und in geringer Quantität münzen solle; der Obrigkeit werde Hicr »b0 berichtet werde». Im Allgemeinen werden die frühem Abschiede, daß kein Ort zu viel und zum Sch»^' der andern münzen soll, bestätigt. I». Die Ausfertigung dcö Schreibens an den König von Frankreich, ^ Transgressioncn betreffend, ist laut dem Bericht von Zürich in Erwartung der Antworten von Solothurn »»b katholisch GlaruS verzögert worden; elfteres habe zwar erklärt, sich nicht zu söndern, wenn alle andern einstimmig seien; allein auch Frciburg habe nachträglich geschrieben, daß es sich dem fraglichen Schreibe» »»- anschließe. Das Schreiben ist dann schließlich im 'Namen der übrigen Orte abcrlassen und vom franzop Gesandten am 28. Juni der Empfang desselben bescheinigt worden. Die Orte, in deren Namen ' Schreiben abgegangen ist, äußern ihr Bedauern, daß in einer so wichtigen Sache die vollständige stimmigkcit nicht habe erreicht werden können. Katholisch GlaruS hat keine Instruction, hierauf 6»r"^ kommen; Solothurn bezieht sich auf ein Schreiben an Zürich, und Frciburg bemerkt, cS sei nie seine Abb ^ gewesen weiter zu gehen, als im Jahr 1668; nun sei aber das lczte Schreiben von dem damalige» verschieden. Ucbcr die Frage, welche Obrigkeit sich das confiScirtc Vermögen malcfizischcr aneignen könne, lauten die Ansichten wieder sehr verschieden, wie in den Jahren 1683, 1688 und '' Der Gegenstand wird daher wieder in den Abschied genommen. «I. Am 6. Juli hält der fraW'»^ Gesandte seinen Vortrag vor der Session, worin er dcS Königs Wohlwollen versichert, zur Bcobachtu"ö Neutralität, zur Bewachung der Pässe und zur Aufrcchthaltung dcö Bundes und ewigen Friedens ">» Dabei legt er zwei Mcmoralien ein. Im erstem wird gesagt, der König habe von geheimen ^»vcrl^ nisscn zwischen dein Herzog von Savoycn, cincsthcils mit dem Prinzen von Oranicn, andernthcilS Kaiser zum Zweke cincö Einfalls in'S Delphinat Kcnntniß erhalten, wcöhalb er das Dclphinat mit c Heere besczt und dem Commandantcn Eatinat Vollmacht und Befehl crthcilt habe, vom Herzog von die Stellung einigen Volkes zu diesem Heere und die Ucbcrgabc der Festungen Vcrrüc und Turin Besetzung mit französischen Truppen bis zum Abschluß eines allgemeinen Friedens zu verlangen, AlleS der Versicherung, daß der Papst und die Republik Venedig für sein königliches Wort, betreffend die R0 ^ tion der Pläze nach den» Frieden, Garantie leisten. Solches habe der Herzog mit Schreiben vom '-0- v> ^ zugesagt und nur begehrt, daß statt der Citadclle zu Turin eine andere angenommen werde, was Sachb Unterhandlung mit Eatinat gewesen wäre; allein der Herzog habe später sein gegebenes Wort zurücW - Juli 1690. 347 zweiten Mcmorial wird angegeben, Spanien beklage sich, daß schweizerische Völker, namentlich das ^tuppaschc Regiment lind vom Hässischcn die Compagnicn Pfyffcr lind Rcding zu Casal, der Hauptstadt Montcscrrato, in Garnison liegen, wcßhalb die Rükbcrusllng derselben verlangt werde, unter dem Vor- 'o»d, daß Montefcrrato ciil ReichSlchcn sei, welches der König unrechtmäßigerweise an sich gezogen. Diese ^tcrn beiden Behauptungen mit ihren Conscqucnzcn sucht der französische Gesandte zu widerlegen. Gegen >e>c Mcmvrialicn reicht der savoyischc Gesandte eine Widerlegung ein, auf welche der französische Gesandte ''»lerin 16. Juli nochmals eine schriftliche Erwiederung macht. In Bcrathung dieser Memorialicn und /wicdcrungcn ^udcn die Orte, cS sei nicht ihre Sache, sich mit den Ministem hoher Fürsten in Disputationen ^»lassen; cs wird daher beschlossen, diese Acten den Obrigkeiten zu hinterbringen, wovon dem französischen sandten durch eilten Ehrcnauöschuß und nachher schriftlich Mitthcilung gemacht wird. v. Da vor einem wegen des Schießens über Rhein von Seite der Franzosen und neulich wegen der Gefangennchmung Ncßhadcrs auf eidgenössischem Territorium von kaiserlicher Seite gar ungenügende SatiSfaction crthcilt ^'rdcn ist, so wird sowohl an die französische als an die kaiserliche Gesandtschaft ein Mcmorial erlassen, 'o solche GebictSverlezungen künftig unterlassen werden möchten, indem man sonst zu andern einem Stand zustehenden Maßregeln schreiten würde. Frankreich wird insbesondere an die Bezahlung ^ ^drükstände aus den Jahren 1635 bis 1637 erinnert, ll. Der spanische Gesandte beschwert sich mit Reiben vom 3t). Juni, daß eidgenössische Officicrc sich einer TranSgrcssion schuldig gemacht, indem sie ^ von Frankreich zur Bcsczung der Stadt Casal haben gebrauchen lassen. Er verlangt daher mit Rüksicht de» Beschluß der leztcn Tagsazung die Zurükbcrufung derselben. Dieses Schreiben wird durch ein ^"cs ssi„cs Untcrbcvollmächtigtcn, Oberst Karl Konrad von Bcroldingcn, der deshalb nach Baden gesandt c, untcrstüzt. Es wird ihm hierauf geantwortet, in Betreff der Besazung von Casal sei zu wenig Zeit ^ um an die eidgenössischen Officicrc Verordnungen zu erlassen, außerdem habe man keinen gründlichen kci" ^ welche Compagnicn sich dort befinden. WaS den Brigadier Stuppa betreffe, so sei derselbe lhür ^ behauptet habe, sondern ein Bündncr. Katholisch GlaruS, Frciburg und Solo- >vir/ bicscr Antwort fremd, zx. Ein gleiches Mcmorial, wie dasjeitigc des spanischcir Gesandten, ^ Freiherrn Dionys von Rost, als Subdelcgirtcn des kaiserlichen Gesandten, eingegeben und btlls Weicher Weise erwicdcrt. Katholisch Glarus, Frciburg und Solothur» treten dieser Antwort ebenes, 'savoyischc Gesandte zeigt in seinem Vortrag und mittelst Eingabe vom 7. Juli an, Ak», ^ dem Herzog von Savoycn und dem König von Frankreich zu einem wirklichen Bruch französisches Heer in Picmont eingedrungen sei. Es wird daher bei den Eidgenossen die ins» beziehungsweise nachbarliche Hilfe nachgesucht. Obschon auf diesen plözlichcn Fall ?iicmand d'ilij ^ Session gleichwohl in Bcrathung ein lind findet, daß die verbündeten Orte eine frci- ^)tc/ z» thätlichcr Hilfe schuldig tvärcn und daß selbst die übrigen Orte auö nachbarlichen Rük- allcj, des Interesses der Eidgenossenschaft nullen sich nachher in einen Tractat einlassen könnten; Ca/ ^ ^ Dringlichkeit der Gefahr hält man für daS beste AuSkunftSmittcl, wenn die drei Provinzen Chablaiö sofort neutral erklärt werden könnten, in der Weise, daß von dort aus Fei/.- ^"^cich und hinwieder von diesem gegen genannte Provinzen auf die Dauer dcö Krieges keine dsj . / V ^ "l 71D " 71'" ^ ^ ' ^ bzkcittu verübt »Verden. Nachdem die beidseitigen Gesandten erklärt hatten, eine solche Neutralität ^^ichcinlich angenommen werden, wird unter Vorbehalt der Genehmigung der Obrigkeiten unterm l dieser Vorschlag an die beidseitigen Fürsten abcrlasscn, zugleich mit dem Gesuche, daß behufs 348 Juli 1690, Erleichterung der Unterhandlungen von jczt an bis zum 11. September beiderseits alle Feindseligkeiten cuu gestellt werden. Dieser Vorschlag wird zu Händen der Obrigkeiten in den Abschied genommen, i- läßt ein Schreiben seines in Liestal befindlichen Kricgsrathcs, Oberst Bücher, verlesen, wonach die Kricgörätlst voil Zürich und dcS Abtes von St. Gallen bereits einige Tage vor seiner Ankunft verreist waren, so er von ihnen keine Informationen habe erhalten können, auch sein Cvllega von Uri noch nicht angckonnnc" sei. Da dem Verlauten nach General de Souchcs mit seiner kleinen Armee eine Stunde von der hü»»'" gischcn Rhcinbrükc an der BaSlcr Grenze sich zu lagern gedenke, und nun die Verantwortlichkeit allein »'Ü ihm, Oberst Bücher, ruhe, so bitte er um genauere Instruction, indem diejenige vom verflossenen April n»l den Fall, daß etwas wider den eidgenössischen Paß tcntirt werden wollte, nicht hinlänglich erscheine; scheine es, daß cS kaiscrlichcrscitö mit der Einrichtung des großen Stabs noch lange anstehen durch Hierüber wird im Allgemeinen beschlossen, daß die Kricgöräthe künftig ihren Posten nicht verlassen dürst", bis ihr Ersaz angekommen sei; im Besonder» findet man sich nicht im Falle, weitere Instructionen crtheilcn, cineSthcils, weil einige Orte schon abgereist sind, andcrnthcilö, weil inzwischen der Kriegslast) oo» Uri wohl cingcrükt seilt wird. Mit der Einrichtung des großen Stabs werde man Geduld haben mW» bis vom kaiserlichen Hof eine Entschließung eingehe. UcbrigenS sei der Gegenstand den Obrigkeiten Z» hinterbringen und von diesen ihre Anficht unvcrwcilt an Zürich mitzuthcilcn. Inzwischen soll, sofern d>r Schiri» des Passes zu schwach wäre, mit Warnen und Berichten nichts versäumt und die Hochwachtcn u»d Posten wieder bestellt werden. Ii. Bern erklärt, da einige Orte wegen Vcrthcidigung seiner Landsch'^ Waadt Bedenken tragen, ungeachtet solches nach dein Abschied von 1668 unzuläßig sei, der König v"" Frankreich dieselbe durch einen Bcibricf in Bund und Schirm genommen und der Herzog von Savo'P' öfter und neulich wieder darauf verzichtet habe, so nehme cS auch Anstand, sein Trcffniß Mannschas' Äugst abzuordnen. Hiergegen erheben sich die übrigen Orte, indem sich Bern nicht von demjenigen loSjW könne, was die gesammte Eidgenossenschaft ohne Vorbehalt beschlossen und sowohl dem Kaiser, als b»' König mitgethcilt habe. Dem Stande Bern werde man im Nothfall getreulich beispringcn; das Gst'/ versichern namentlich auch die katholischen Orte, worauf man einfach bei dem leztcn Abschiede zu blcst'^' beschließt. Bern indcß bcharrt auf seinem gemachten Vorbehalt. I. (S. u. Thurgau.) i». (D'c ' Thurgau regierenden VII und die III am Malcfiz und Landgericht thcilhabcndcn Orte.) Die Instru»"' ^ über den IuriSdictionsstrcit auf dem Bodxnsee werden zwischen dem Freiherr» von Rost und der cidgcm'Il'l ' Kanzlei ausgewechselt. Da im kaiserlichen Instrument „die X das Thurgau regierenden Orte" als hentcn genannt sind und der geometrische Schritt auf drei geometrische Schuh angegeben ist, eidgenössischen die VII das Thnrgau regierenden lind die III am Malcfiz und am Landgericht thcilham ^ Orte als Eontrahcntcn bezeichnet sind und der geometrische Schritt zu drei gemeinen Wcrkschuh bcrcch»^^ so wird zum besagten kaiserlichen Instrument ein Rcbenrcceß gelegt, worin diese aus Uukcnntniß cntsta'^ ^ Abweichungen erklärt werden. « u. «». (S. u. Thurgau.) i». (Die VII das Thurgau regierenden ^ Der Bischof von Eonstanz, Marquard Rudolph, drükt mit Schreiben vom 4. Juli sein Bedauern aus, daß Freiherr von Stadel, Commandant zu Konstanz, bei dem Eonsccrationsfcst vom 18. I»'" ^ Landvogt, als Repräsentanten der regierenden VII Orte, den Vorrang streitig gemacht und ihn W o> hin der Feierlichkeit nicht beigewohnt habe, und danken dem Bischof für seine wohlgeneigte Gesi»»"»ü' verhindert habe, der Feierlichkeit beizuwohnen. Auch der Landvogt berichtet, wie übelwollend gegen dir gcnosscnschaft Freiherr von Stadel gehandelt habe. Die Orte billigen, daß der Landvogt auf dicjcn Juli 1K9N. 349 Betreff von Stadels wird beschlösse», daß die Obrigkeiten ihre Ansichten baldigst nach Zürich inittheilcn, in sicher Weise das Verfahre» desselben Namens der regierenden Orte geahndet werden soll, «y—Ii. (S. u. d' Vvgtcien.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. Kl«. (Alle katholischen Orte und der Abt von St. Gallen.) Der savoyischc Gesandte verlangt in einer Wnder» Eingabe, man solle doch nicht von einander reisen, bis man wegen des begehrten VolkSaufbrncheS Ordnung gemacht habe. Alis besonderes Begehren äußert er sich über die Bedingungen der Kapitulation ^"bcrmaßen: Der Ausbruch soll wo möglich 3<)<)lt, wenigstens aber 2999 Mann betragen; auf jeden Mai», werden monatlich fünf Thaler bezahlt; 99 Mann zählen für 1l>l); der Dienst soll wenigstens zwei ' dauern »nid das Volk nur zur Defensiv» der herzoglichen Lande verwendet werden. Bei diesen "Handlungen wird dem Gesandten auch die Besorgnis, geäußert, daß er dem Vernehmen nach beabsichtige, de», andern evangelischen Orte in ein Bündniß zu treten, was den Katholischen nachthcilig könnte. Hierauf crwicdcrt der Gesandte, in lcztercr Beziehung sei »och nichts geschehen; sollte eS ^ dazu kommen, so werde das Bündniß mit den katholischen Orten und die katholische Religion bester- "achWnfalls tmrch xj„x„ bcsvndcrn Revers, vorbehalten werde». Der Gegenstand wird in den m. ^ genommen. II. (S. u. Thurgau.) iiiin. (Die katholischen das Thurgau regierenden Orte.) In 'l>cht der im gemeinen Abschied behandelten Frage, welcher Obrigkeit bei ConfiScationen die Gültbriefc ^ wird im Interesse der katholischen Orte gefunden, die Ansicht zu untcrstüzcn, daß dieselben derjenigen gehören, wo die Untcrpfandc der Gülten liegen. In diesem Sinne wird der Gegenstand in den ^ genommen, »in (S. u. d. Vogteicn.) «wsichnst Thurga». °'°i Rhein,ha,, ^gchas, Sargans. '"«AN ^rciiimter. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschastsangelcgenheite» : I. Art. ,5. Verw.- u. RechnnngSw. i. Allg. II. „ ,6. Verw.-n. RechnnngSw. i. Allg. «». „ ,24. Beamte. «>. „ 261. Jurisdiction«- n. Hohheitsrechte. «a. Art. Verwaltung im Allgemeinen. 4. 53. Verwaltung im Allgemeinen. 11. Art. ,l>. Verwaltung im Allgemeinen, v. „ ,69. Zölle u. Weggelder. »>«>. Art. ,<1. Verwaltung im Allgemeinen. II'. „ 88. Obrigkcitl. Güter, Rechte ,c. „ 424. Stifte n. Klöster (Fahr). .V- Art. ,6. Verwaltung ini Allgemeinen. «. „ 44. Verwaltung im Allgemeine», im. „ 38. Obrigkeitl. Güter, Rechte >c. r. Art. 64,. Convertiten. II. „ 354. Abzug. 1111. „ 694. LocaleS (Gachnang). . «»«». „ 6,2. Stifte ». Klöster (Paradies). «>«>. Art. ,52. Verhält, z. Abt v. St. Gallen. 11. Art. ,24. Justizsachen, Recht, Gericht. x. „ 275. Stifte u. Klöster (PfäfcrS). Ii Ii. „ 293. Bergwerke. II. „ 328. Handels- ». Verkehrswesen. I»I». „ 395. Kirchl., Glaubenss, Geistliche Ii Ii. Art. ,67. Pvlizeisachen. < <'. „ 2,,. Reufiwuhr. vv. „ 256. Locales (Bremgarten). 350 Zul! IkiW. (Konferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen während der Jahrrechnnilgs- Tagsaznng zu Baden. lOOO, im Juli. Staatsarchiv Zürich. Mg, Absch. Bd. 6», S. 307. Gesandte: Die nämlichen wie auf der Jahrrcchnung; für evangelisch GlarnS Friedrich Zweif^, Statthalter. ». Der Vortrag des savoyischcn Gesandten vor der Session über die französische Invasion in Staaten des Herzogs wird in besondere Vcrathnng genommen und allgemein befunden, daß den cvangclhch^ Orten an der Erhaltung der herzoglichen Provinzen diesseits des GcbirgS, als einer Vormauer der Eidg^ nosscnschaft, viel gelegen sei und eine Veränderung in dem Bcsizc derselben sehr gefährlich wäre. Ucber ^ zu ergreifenden Mittel behält man sich die Eröffnungen in der allgemeinen Session, sowie Berichterstattung an die Obrigkeiten vor. I». Den drei Pfarrhcrren zu HcrbiShofcn, Gröncnbach und Jllzach werden bisherigen Pfrundzulagcn, die zwei erstem von 100 Gulden und die lcztc von 80 Gl., auf Genehmigung der Obrigkeiten nach der fünfstädtischcn Repartition wieder zuerkannt. 1U5. Conferenz zwischen Uri und Nidwnlden. An der Treib. l<»00, nach dem l7. Juli. »Es erübrigt nur die nidwaldischc Instruction für die dortigen Gesandten alt-Landaininann " Achermann und Statthalter Johann Melchior Bali auf diesen von Uri ausgeschriebenen Tag : sie geht 1. in Sachen des Maggini aus Bollenz soll auf den Kopf desjenigen, der ihn lczen oder um das ^ bringen würde, eine Gegcntaglia geschlagen werden; 2. in den andern Punkten sollen die Gesandte» Uri thun UNd lassen. LandcS-rchiv Nidwalden- Wochenrathsprowto« Bd. >». litt». Conferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen. Aarau. lOOO, 20. Juli. (10 a K.) Staatsarchiv Zürich. A3». Mich. Bd. «8. kol. 314. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. ^ NiklauS Dachsclhofcr, Vcnncr; Samuel Frisching, des Raths. Evangelisch Glaruö. Friedrich Statthalter. Schaphausen. Johann Konrad Neukomm, Bürgermeister; Johann Konrad Wäpssr,^.^ mcistcr. Appenzell-Außerrhoden. Konrad Zcllweger, Landammann. Stadt St. Gallen- Schobinger, Sckclmcister. Juli 1690. 351 »> Dicsc Confcrcnz tritt »ach Schluß dcr JahrrcchnungStagsazung auf Verlangen von Zürich und in ^vlgc dessen Mitthcilung, daß dcr britauuischc Gcsandtc übcr dcn entworfenen VcrcinigungStractat Jn- kuctioiic» crhaltcu habe und solche den cvaugclischcn Ortcu zu eröffnen wünsche, zusammen. Dcr britauuischc Oandte wird durch cinc Dcputatioil auf das RathhauS abgeholt, wo er bci offenen Thürcn dcS Königs ^°hlgcmcinte Gesinnung versichert und für die veranstaltete Confcrcnz dankt. Nach dem Rüktritt des ublic,„„s legt dcr Gcsandtc daö in etwas abgeänderte Projcct des Bündnisses, in 30 Artikeln und einem o rief bestehend, vor, eröffnet die Ansichten dcS Königs und bittet um Bcsammlung einer neuen Confcrcnz, ^chdci» die Obrigkeiten die gemachten Vorschläge geprüft haben werden. Dicsc wird ihm auf Genehmigung ^clbei, auf tum 31. Juli a. K. zugesichert. I». Die Vorschläge dcö savoyischcn Gesandten für dcn Abschluß '"o Allianz zwischen dem Herzog und dcn evangelischen Orten werden, mit Ausnahme Berns, wo der agtc Gesandte solche besonders vorgetragen, in dcn Abschied genommen. Dieselben lauten dahin: 1. dem Herzog und dcn evangelischen Orten wird ein ewiger Frieden und Frcundschaftövcrtrag abgebe,, ^ ^ gegenseitig mit Rath und That untcrstüzcn werden, und zwar mit dcr nach " bebildern Fällen und Bedürfnissen zu verabredenden Macht; 2. aus Rüksichten für diese Kantone an- ^et sich Hxxzog, ein ewiges und unwiderrufliches Edict für die Waldcnscr in den picmontcsischcn er» ,ujt sx^jxx NcligionSübung, sowie für die Niederlassung anderer protestantischen Familien zu erlassen. ' '"^rcr Sicherheit bezeichnet er die evangelischen Orte als Bürgen dc.ö fraglichen EdictS, verlangt aber ^) von ihnen, daß sie für die Treue dcr Waldcnscr und Protestanten gutsprcchcn; 3. für die Rükkchr dcr verlangt dcr Herzog freien Paß übcr das Gebiet dcr Orte; 4. da Savoycn wegen dcr franzö- ^"^vn dringend Hilfe nöthig hat, so verlangt dcr Herzog, daß die evangelischen Orte cS unter >^^"5 nehmen und mindestens 4000 Mann Infanterie gegen angemessenen Sold stellen, und zwar v>ic/^ ^""vr, da dcr Herzog ihrer bedarf, in keinem Fall aber auf weniger als drei Monate; 5. hin- T>ic a ^dflichtct sich dcr Herzog, den freien Verkehr zwischen beiden Staaten möglichst zu befördern. <>. !lüis. ^cralstaatcn dcr vereinigten Niederlande verwenden sich mit Schreiben vom 26. Juni, daß die cvan- H" ^tc die vom Herzog von Savoycn beantragte Allianz annehmen, als ein Mittel, dcn armen A> ^'^n die Rükkchr in ihre Heimat zu ermöglichen. Die Confcrcnz beschließt, dcn Obrigkeiten ein zg, ^^obcn Zur Genehmigung zu hinterbringen, worin versichert wird, daß man die Rükkchr dcr untcrstüzcn und dcn dahcrigen Allianzantrag bcrathcn werde. «I. Bern verlangt: 1. daß Nck ' ^ tasten dcr durch sei» Gebiet reisenden Exulanten unter dcn evangelischen Orten cinc gehörige ^)»ß gemacht und 2. die picmontcsischc Rechnung, wobei Bern um ungefähr 1300 Kronen im Vor- ^uidirt werde. Da Stadtschrcibcr SpeiScggcr in Schaffhauscn mit dcr Spccification der lezten noch im Rükstandc ist, so werden die Gesandten von Schaffhauscn ersucht, auf Beförderung ^chnnng zu wirken. 352 Juli u. August 1K90. 1!t7. Confcrenz aller katholischen Orte und Abt von St. Gallen. Lucern. lMW, 3l. Jnli u. l. August. Staatsarchiv Lucer». Mg, A lisch, Bd. I.XXVl, kol. 22v. Gesandte: Luccrn. Aurelian Zurgilgen, Schultheiß; Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, alt-Schulthcff'' Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter; Karl Christoph Dullikcr, Sckclmcistcr. Uri. Johann Martin Sch»'^' Landammann; Johann Franz Schund, Sckclmcistcr. Schwyz. Jost Rudolph Rcding, Ritter, Landamma""' Jakob Weber, alt-Landammann. Unterwalden. Peter Entz, Landammann, und Johann Wirz, Landammann ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, Landammann »id dem Wald. Zug. Beat Kall'^ Zurlaubcn, Ritter, Landshauptmann der Frciämtcr; Karl Hegglin, alt-Ammann. Katholisch Glar»^ (Entschuldigt.) Frei bürg. Franz Philipp von Lauten genannt Heid, Schultheiß; Franz Peter Pög^ Sckclmcistcr. S o l o t h u r n. Johann Victor Bcsenval, Ritter, Schultheiß; Urs Suri, Stadtvc»»^ Appcnz cll - In nerr Hoden. Ulrich Guter, Statthalter. Abt von St. Gallen. Fidel von Ritter, Landhofmeister. ». Da auf den -4. August wegen Annäherung zweier fremder Heere gegen Basel eine auficrordcnt^ Tagsazung nach Baden angesczt worden ist, versammeln sich die katholischen Orte, um in Bezug auf ^ Handhabung der Neutralität und auf die Erhaltung des Vaterlandes ihre Ansichten auszutauschen und möglichste Einstimmigkeit gegenüber den evangelischen Orten zu crzwckcn. Das Resultat dieser Vorbcrat) ^ geht dahin: Da sich ein kaiserliches Heer der eidgenössischen Grenze nähert und zu besorgen ist, daß das französische Heer sich aufwärts ziehen werde, so daß die kriegführenden Mächte einen Einfall u> ^ Eidgenossenschaft versuchen könnten, so hält man für höchst nöthig, die früher erklärte Neutralität aufriß erhalten und den evangelischen Orten, sofern sie hierin Kaltsinn zeigen sollten, die Nothwcndigkcit cinmüt)') Zusamincnhaltens vorzustellen. Sollten sich diese nicht zur Handhabung und Exccution der dicSfu ^ Verabschiedungen vom April und Mai 1689 verstehen, so behalten sich die katholischen Orte wcircrc ^ rathung vor. Wenn aber die evangelischen Orte sich den katholischen anschließen, so sind alsdann die ' ^ der weitem Ausführung in Anregung zu bringen. Als solche werden vorgeschlagen: Verstärkung der Grenze aufgestellten Mannschaft, Aufbietung dcö dreifachen Auszugs von Bern, Basel und Solothurn, ^ mehrung der Spione und Verlegung der Tagsazung an einen der Gefahr nähern Ort. Schwyz hierüber die Entscheidung der LandSgcmcinde vor. Uri, Unterwalden, Zug und Appcnzell-Jnncrrhodc» " ^ dieses Gutachten aä rekkrenäum und hoffen noch rechtzeitig auf die badischc Tagsazung ihre Jnstt»^ zu erhalten. I». Da von dem in Luccrn anwesenden savoyischen Gesandten wegen des in Baden ^ Aufbruchs von 3666 oder mindestens 2666 Mann keine Eröffnungen gemacht werden, wird in dieses ^ nicht eingetreten, indem man gewärtigen will, ob auf der Tagsazung in Baden weitere Mitthcilungw werden. «. In Betreff des von Bern verlangten eidgenössischen Schuzcö seiner Landschaft Waadt g ^ man sich ebenfalls nicht einlassen zu sollen, obschon Frciburg und Solothurn hervorheben, wie w>») Erhaltung dieser Landschaft für die Eidgenossenschaft sei. Sollte Bern den Gegenstand neuerdings a> August 1K9N, Z53 »»d wegen Beschirmung der eidgenössischen Pässe eventuell Schwierigkeiten machen, so soll man ihm antworten, man könne diese Angelegenheit nicht so leichthin mit dem Hauptgeschäft vermischen und getraue, daß ^ Obrigkeiten in dieser Beziehung gewiß alle eidgenössische Gebühr beobachten werden. IZtit. Außerordentliche gemeineidgeuössische Tagsazung. Baden. tVW, 4. bis 24. Augnft. Staatsarchiv Luecr». All». Absch. Bd. UXXVI. kal. 24S, Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter; Johann a ob Heidegger, Sckclmcistcr. Bern. Johann Rndolph Sinncr, Sckelmcistcr; Johann Bernhard von des Raths. Luccrn. Aurelian Zurgilgcn und Rndolph Dürlcr, beide Schultheiß. Uri. Johann "rth, Schmid, Landammann; Johann Franz Schmid, Sckelmeistcr. Schwyz. Jost Rudolph Rcding, Landammann; Jakob Weber, Ritter, alt-Landammann. Unterwaldcn. Peter Enh, Landammann, ' Äohai», Wirz, alt-Landammann ob dem Walv; Johann Ludwig Lnssi, Landammann nid dem Wald. Beat Kaspar Zurlanben, Ritter, Landshauptmann in den Frciämtern; Franz Kreuel, alt-A»»nann. ^ arus. Johann Ludwig Tschndi, Ritter, Landammann; Friedrich Zweifel, Statthalter. Basel. Christoph '^hardt, Obcrstzunftmeister; Johann Balthasar Bnrkhardt, Drcicrherr. Freiburg. Franz Philipp von w'tei, genannt Heid, Schultheiß; Franz Peter Bögclin, Sckelmeistcr. Solothurn. Johann Victor "^>wal, Ritter, Schultheiß; Urs Suri, Venner. Schaphausen. Johann Konrad Ncukomm, Bürger- Avn ' ^vhann Konrad Wäpfcr, Sekclmcistcr. Appenzell. Ulrich Sutcr, Statthalter, von Jnncrrhoden; ^ ^ Zcllwegcr, Landammann, von Außerrhoden. Abt von St. Gallen. Fidel von Thum, Ritter, »dhvfmcistcr. Stadt St. Gallen. Tvbiaö Schobingcr, Sckclmcistcr. Biel. Benedikt Rottcr, Stadt- ^>ber; Haas, Spitalmcistcr. A» abgcstattctcm eidgenössischem Gruß berichtet Basel, alle ciugchcndcn Nachrichten bestätigen den Zweier großer feindlicher Heere gegen die eidgenössische Grenze und lassen befürchten, daß die eine Armeen den Paß über das basclschc Gebiet erzwingen möchte, waö den augenscheinlichen ^>ju ^^hecrung der Stadt und insbesondere der Landschaft zur Folge hätte. I». Da Bern in der ersten wcht erschienen ist und am 2. August an Zürich geschrieben hat, wegen besserer Berichte und für günstigen Erklärung dcS kaiserlichen Generals de SouchcS erachte es eine Tagsazung nicht ^ durch ein Schreiben dringend zum Erscheinen eingeladen, welchem dann auch Folge geleistet ^ Während einige Gesandte zur Einholung von Instructionen heimkehren, wird beschlossen, eine fich ., von vier Herren an die beidseitigen Generale abzuordnen. Da jedoch der Bericht eingeht, daß Seiiv ^ wieder entfernen, wird diese Gesandtschaft unterlassen. Dagegen wird nü rölereiulum '>. ^ Z" Bestreitung der Kosten nothwcndigcr Gesandtschaften einen Fond einrichten könnte, die >>/ ^öffneten Instructionen sehr ungleich lauten, so wird i» der Bcrathung mit allem Nachdruk auf ^»str ?^^'^ükeit einer möglichsten Einstimmigkeit gedrungen. Deshalb schreiben einige Orte um neue ^, für andere begeben sich die Gesandten selbst zu diesem Zwckc nach Hause. Nachdem mit 45 354 August 1690. Ausnahme von Schwyz und Biel säunntliche Gesandte wieder eingetroffen sind, wird einstimmig folgendes Gutachten abgefaßt und den Obrigkeiten zu hinterbringen beschlossen: Sämintlichc eidgenössische Orte außer Bern, welches sich auf seine Deklaration vom 15/25 Mai 1689 bezieht, erklären rüksichtlich der Beschirmung der Pässe und Grenzen, daß cS bei dem Inhalt des Abschieds vom Juni 1689 gänzlich verbleiben u»d demselben nachgelebt werden soll. Im Ucbrigcn sichern sich alle Orte auf eintretende Gefahr laut Bünde», Verträgen, Abschieden und Declarationcn ehrlich und getreulich zu, einander zu schüzcn und zu schirme»' Schwyz berichtet hierüber mit Schreiben vom 2V. August, seine Gesandten werden nicht mehr zur Tagsazung zurükkchrcn, da eine schriftliche Mitthcilung genüge. Die Landsgcmcindc stimme einer Gesandtschaft an du' beiden kriegführenden Mächte und deren Generale bei; im Falle eines Angriffes auf eidgenössisches Gebiet wolle cS den Bedrohten laut Bünden zu Hilfe eilen; dagegen bleibe es bei seinem frühern Beschlüsse, kciM Mannschaft nach Angst abzuschiken. Biel seinerseits schließt sich schriftlich dem Gutachten der übrigen an. e. Am 5. August erscheint der französische Gesandte vor der Session und stellt den Eidgenosse dringend vor, wie nothwcndig cö sei, die frühem Versprechungen in Betreff der kräftigen Bewachung d^ Grenzen gegen etwa beabsichtigte Einfälle deS kaiserlichen HeercS in Vollziehung zu sczcn, indem der Kö>»g nur im Vertrauen auf jene Versprechungen und dem Ansuchen der Eidgenossen zu lieb die Waldstädte, stanz und daö Frickthal verschont habe. Da man aber über die Haltung der Eidgenossenschaft noch im ^ klaren sei, so rükc der Delphin mit seinem Heere in das obere Elsaß, um je nach den Anstalten, u'cä> cidgcnössischcrscitS getroffen werden, die nöthigcn Entschließungen zu fassen. Er bitte daher um schnelle ^ thcilung deö von der Tagsazung zu fassenden Entschlusses. DaS gleiche Gesuch wird mittelst Mc>»mm vom 19. August noch dringender erneuert. In Antwort hierauf wird dem französischen Gesandten die »bu unter <1 enthaltene Erklärung durch einen Ehrcnauöschuß schriftlich übergeben. 1'. Basel beschwert sich, ' den eidgenössischen Truppen zu Angst das Getreide nur schlcchtlich und der Stadt Basel die wöche»^ zugesicherten siebenhundert Säke gar nicht verabfolgt werden. Es möchten daher in eidgenössischem ^ die bezüglichen Rcclamativncn gemacht werden. Da auch gleichzeitig der Einfall eines französischen iil Savopcn, wo cS an vielen Orten den Meister spiele, zur Sprache kommt, wird gut befunden, sich französischen Gesandten für Erhältlichmachung einer Neutralität und Verschonung Genfs und des Basel zu verwenden. Gleichzeitig findet man eine neue Erinnerung an die Ansprachen von 1635 bis für nöthig. Alle diese Punkte werden durch einen Ausschuß dem französischen Gesandten vorgestellt. ^ crwicdcrt hierauf: Wegen der Früchte werde er sich nach dem gestellten Begehren möglichst verwenden, für Savopcn verlangte Neutralität könne nicht angenommen werden, da sie nur zum Nuzcn des . und zum Nachthcil des Königs gereichen würde. Die Eidgenossenschaft und Genf haben von dem Ö»' ^ schcn Heere in Savopcn nichts zu besorgen; den Gütern der Genfer in Savopcn sei vom General ^ Salva Guardia crtheilt wordeil. Dem Biöthum Basel sei die Neutralität schon zugesichert, wen» Kaiserlichen und deren Verbündeten nicht zu viel flattircn werde. Die alten Anspracheil werden zur Bcrüksichtigung empfohlen werden; allein es sei zu diesen Zeilen sehr schwer. Bei Anlaß dieser ^ ^ rcdllng äußert der Gesandte ferner, der König werde mit Verwunderung vernehmen, daß die Tagsazuuö ^ so vielen Beschlüssen lind Versprechungen neunzehn Tage ohne irgend welche definitive Schlußnahme^^ n Besezung der Grenze erfolge, so werde sich der König auch nicht mehr an sein Wort, betreffend Berichs zugebracht habe. Die kaiserliche Armee hätte Zeit genug gehabt, den Paß einzunehmen, wenn sie niclst die Nähe des französischen Heeres abgehalten worden wäre. Wenn nicht eine kategorische Erklärung ' ^ ^ August 1690. 355 Waldstädte, Konstanz' und des FrickthalcS, gebunden halten, zx. In Betreff der mit Schreiben vom ^ Juli vorgeschlagenen Neutralität SavoycnS antwortet der König von Frankreich unterm 19. gl. M., er habe hierüber seinem Gesandten Instruction crthcilt, auf die er sich berufe. Der Herzog von Savoycn Dickert »sit Schreiben vom 23. Juli, er verwundere sich, warum man die Neutralität nur für drei Pro- bwzci, und nicht vielmehr auch für den Rest seiner Lande jenseits des Gebirges proponirc. Er wünsche daß ein solches Projcct gemacht werde, gemäß welchem eine dem Zwck entsprechende Neutralität erreicht Werden könnte. Ucbrigcns könne er nicht ohne Einvcrständniß derjenigen Mutten handeln, die sich seiner Achten Sache annehmen. Von dieser Antwort wird dem französischen Gesandten durch einen Ausschuß ^"tniß gegeben, welcher darauf crwicdcrt, daß dieses keiue Sache für den König sei. Alö dieser Ausschuß wch mit dem savoyischcn Gesandten confcrircn wollte, reiste dieser unversehens ab, worauf man die Sache ^"gestellt sein läßt. Ii. Mit Schreiben vom 1. August äußert der spanische Gesandte seine Vcr- ^ Gerung, daß die Vorgaben Frankreichs, als beabsichtige der Kaiser einen Einfall in die Eidgenossenschaft, Mngcr Bcsorgniß Anlaß gegeben haben. Ihm sei von solchen Absichten nichts bekannt, aber Frankreich X dadurch nur den Zusammcnzug von Kriegsvolk, daS gegen Italien bestimmt sei, zu verdckcn. Schließlich diejenigen Orte, welche ihren in Frankreich dienenden Offeriere» die beschlossenen Weisungen ^ ^ ">cht erthcilt haben, solches beförderlichst thun werden. Hierauf erwicdcrt die Tagsazung unterm ^^Ü»st, sie habe sich wegen Annäherung zweier feindlicher Heere bcsammclt; der Tranögrcssioncn halber geschrieben, andere werden cS beförderlich thun und noch andere haben kein Kricgö- w Frankreich. Den Hauptlcutcn der neu geworbenen Compagnicn seien die uöthigcn Weisungen vor Abmärsche crthcilt worden. I. Baron von Rost, als Subdelcgirtcr dcö kaiserlichen Gesandten, berichtet de», >»it schreiben vom 1. August, er könne Unpäßlichkeits halber nicht in Baden erscheinen und empfiehlt daher »»d ' ^ Aufrcchthaltung der frühcrn Unterhandlung mit dem Wunsche, von der Antwort Frankreichs ^>vicd ^ ^ ^''"Zösischcn Diensten stehenden eidgenössischen Officicrcn Mitthcilung zu erhalten. Es wird ihm ^erd ^ kaiserlichen Gesandten getroffenen Verabschiedungen werden getreulich eingehalten ^ von den erwähnten Antworten werde man ihm Mitthcilung machen, sobald solche eingehen werden. ^ st die Beschwerde, daß die Soldaten zu Angst noch immer mit schlechter RcichSmünzc bezahlt werden, de» uvch immer nicht eingerichtet und der freie Verkehr mit dem Reich gehemmt sei, werden an djx.„^^ichm Gesandten und den Rath zu Innsbruck unterm 18. August Schreiben erlassen, worin auf ^>hi' besprochene Abhilfe gedrungen und in lcztcrcr Beziehung namentlich vorgestellt wird, daß man die Aig ^ Artikel, als Stahl, Degenklingen, Rohre u. dgl. auch gegen die verabredeten Attcstationcn nicht e l ^ Anschaffung eincö Ehrcngcschirrö zuerkannt. Einige Orte dcponircn ihren Thcil sogleich bei werh Eriche beziehen könne und daß selbst die schon bezahlten und vcrarrcstirtcn Waarcn nicht abgcfolgt wolle», i. Auf abermalige Anregung der KricgSräthc zu Angst wird dem Rathshcrrn Mcpcr von ^c», ^ vielen Bemühungen als eidgenössischer Ingenieur ein Geschenk von sechs Rcichöthalcrn von »c» ^scl ^ ^ — ... ^ '^^^rn Kanzlei, andere nehmen die Sache uä i'vkoivnäum. »,. Auf die Vorstellung von Basel, ^'ger Grenzen liegenden und thcilwcise in kaiserlichem Sold stehenden eidgenössischen Truppen aus Hos, ^ ^"dt „lit Proviant versehen werde», während sie selbst daran Mangel leide, wird an Baron von hieben, daß Basel gestattet werde, aus dem Reich Getreide einzuführen. Baron von Stadel, »»d zu Constanz, berichtet, daß der Kaiser ihm daö Commando „auf dem Wald" übertragen habe w Irland ein Sieg errungen worden sei. Dabei empfiehlt er, daö Interesse dcö Kaisers in guter 356 August 1690. Obacht zu halte». Die Tagsazung crwicdcrt diese Mitteilung »üt einem Glükwunschc zu dem neuen mando, empfiehlt die Eidgenossenschaft zn guter Nachbarschaft lind verspricht getreue Beobachtung der träge, <». (S. u. Thurgau.) z». (Die VIII alten Orte.) Die vorderösterrcichischc Regierung bcrichlkl, daß sie ihren während dcö Krieges in Klingnau aufgeschlagenen Siz verlassen und sich wieder in die vorder- österreichischen Lande begeben werde. Indem sie für die erhaltene Duldung dankt, versichert sie ihre s^ währende Freundschaft. Diese Mittheilung wird mit Glükwünschen lind Empfehlungen zu guter NachbarW crwicdert. (S. u. Baden.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. r. (Alle anwesenden Orte.) Da die Lage des Vaterlandes so kritisch erscheint, daß man nicht wcisd welche der beiden feindlichen Armeen zuerst inö BaSlcrgcbict einfallen und dort den „Tanzplaz" anficht" werde, erklären sich die katholischen Orte laut dem lczten Abschied von Luccrn bereit, mit den crangclis^' Orten einen ehrenhaften, den ftühcrn Abschieden entsprechenden Entschluß vorzubereiten. Allein außer bei M zeigt sich weuig Geneigtheit, so daß zu befürchten steht, es werden nicht nur einige Orte keine Verstärk»»^' nach Äugst schiken, sonder» sogar andere die ihrigeil zurükziehcn und Gott walten lassen. Obscho« " ^ mehrcrii Gesandtschaften neue Instructionen eingeholt worden waren, konnte gleichwohl nichts Anderes werden, als die im allgemeinen Abschied enthaltene Erklärung, vor deren Zustandekommen glüklichcrwcisi Bericht einging, daß sich die feindlichen Heere wieder entfernen, n. (Die mit dem Bischof von verbündeten Orte.) Von der Andeutung dcö französischen Gesandten, alö beabsichtigten die Kaiserlich''"^ die bischof-basclschcn Lande einzufallen, wird dem Bischof Mittheilung gemacht, welcher hierauf "^,1..- besondere Grcnzbcdckung mit eigenem Volk anordnet. Dabei wird ud roloiondum genommen, ob der B>I bei so gefährlichen Zeiten nicht voll jedem verbündeten Orte noch eine Verstärkung voll fünfzig ^ erhalten sollte. Wessen sich der Bischof über diese Anregung durch einen Abgeordneten hat vcrnchincn werden die Gesandten zu berichten wissen. Daß dem französischen Gesandten die Neutralität dcö V>ör) anempfohlen worden, ist aus dem allgemeine» Abschiede zu sehen, t u. u. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch tu de», Abschnitte Hcrrschastsanqclegenhcitcu! Laildstrafschaft Thlllszau. «». Art. 2»2. Jurisdiction«- u. Hohcitsrechte. i>. Art. 665. Lvcales (Gach »ang)> t. „ 642. Convertiten. Grasschaft Bade». «z. Art. 425. Stifte u. Klöster (Fahr). Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Tagsazung zn Baden, liiiw, im August. StaalSnrchiv Zürich. Nllg. Abschiede Bd.. S«. S. K4. Gesandte: Die nämliche», wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus Friedrichs Statthalter. August 16N0, 357 ». Es wird ein Schreiben von Bern an Zürich abgelesen, worin elfteres die Gründe der Nicht- Buchung dn Tagsazung angibt. Dieser Entschluß wird allgemein bedauert, da er den katholischen Orten "mß zu Mißtrauen gebe» konnte. ES wird auözüglichc Mitteilung dieses Schreibens an die katholischen Uc beschlossen. I». Rüksichtlich der Bewachung dcS Passes zu Angst läßt man cS bei dem lcztjährigcn " sschen Abschied verbleiben; sollten katholischcrscitö neue Anträge auf die Bahn kommen, so will man sich ^Uerc Vorbcrathung vorbehalten. «. Da bekannt geworden, daß die katholischen Orte die Truppen zu bst mit einem Zuzug von einigen tausend Mann zu verstärken beabsichtigen, so beschließen die evangelischen e, darauf hinzuarbeiten, daß man die Abschiede vom Mai und Juni vorigen JahreS bestätige und auf ^Mu der Orte einen Zusaz von etwa 1500 Mann nach Äugst verlege. Wegen dieser Vcrmchrung bittet Acl i s Truppen sollen thcilweisc auch im Solothurnischcn cinquartirt werden; 2. mit dem ^Pvslschen Gesandten solle geredet werden, daß die im Mai 1689 zugesicherten Säkc Frucht auch wirklich » folgt werden und der freie Handel mit Frucht laut Blind geöffnet werde; 3. die Zuzugsvölker sollen sofern ihnen die feindlichen Heere überlegen wären, im Falle der Noth in die Stadt Basel werfen, um u zu verthcidigen. Die Unterstüzung dieser Gesuche vor der Session wird allgemein zugesichert. Den die Einladung der Tagsazung später erschienenen Gesandten von Bern wird von den bisherigen Bcr- mugen Mitthcilung gemacht; sie äußern sich darauf, daß sie instructionSgcmäß bei ihrer Erklärung vom ^ 168g, welche sich auf den wahren Sinn deö Abschiedes von 1677 gründe, verbleiben und nebst der für ihre Sicherheit auch auf die Beschirmung der bedrohten Orte jederzeit kräftigst bedacht werden. 190. Jahrrechinmg der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Lauis. Kiiw, U>. Auqust. .«i»,lo»Äa>chlV TchasN>»»s«tt. Abschiede. ljch^^'dtc: Zürich. Christoph Wcrdmüllcr, dcS kleinen Raths. Bern. Samuel Frisching, des täg- ^ost^l Luccrn. Melchior Hartmann, dcS Raths. U r i. Johann Anton Trutmann. Schwpz. ^ Anton SUrdlcr, deö Raths. Untcrwaldcn. Johann Balthasar Müller, Bauherr, von Obwaldc». ^likvb Andcrmatt, deö Raths. GlaruS. Kaspar Joseph Frculer, deö Raths. Basel. Franz Hol, des Raths. Freibürg. Simon Pctcrmann Vondcrwcid, des inncrn Raths. Solothurn. Friedrich von Roll, dcS inner» Raths. Schaffhauscn. Georg Michael Wäpfcr, des Raths. Bjxx Das Verhandelte sehe nia» im Abschnitte HerrschaftSanaeteaenheiten: ^oftt. übeeh. «>. Art. 10. Alles. Verwalt»»lsssache» >c. ^lttej e, ^^odris. «. Art. 2. La»desverwalt»»a >c. ». Art. 59. Atlg. Verord., Statuten ,c. I» u. «. Art. 9», 91. Jnstizsachen, Recht, Gericht. 358 August 169(1, 191. Jahrrechmmg der die IV euuetbirgischen Vogtcien regierenden XII Orte zn Luggarus. 1(»i10, nach dem III. August. «a»to»sarch!»>c Tchafsl>a»sc» u. Basel. Abschi-s>c, Gesandte: Die nämlichen wie zu Lauiö. Das Verliandelte sehe man im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenhcite»: Vogtci Luggaeus. ». Art, 120, Anstände mit Mailand, «. Art. 25. Allg, Verordnungen, LandeSverwaliu "!i >». „ 93. Zölle. «I n, v. „ 50, 5l. Jnsttzsachen, Recht, Gericht., « an« dem BaSlerexemplar. 192. Konferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen. Aarau. IliiX», o. It. August. (Anfangs August a, K.) 2taatAarchiv Altrich. Allg. Abschiede Bd. stst, 5ol. 3. — TtaatHarchiv Vern. Englandbuch Bd. 9, S. 2115. Gesandte: Zürich, Johann Heinrich Escher, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter; Kaspar Landolt, Sckclmcistcr. Bern, Niklauö Dachsclhofcr und Samuel Jcnncr, beide Vcnncr u»d Raths. Evangelisch Glaruö, Friedrich Zweifel, Statthalter. Schaffhauscn. Johann Ncukomm, Bürgermeister; Johann Konrad Wäpfcr, Sekclmcistcr. Appcnzcll-Außcrrhoden- Zcllwcgcr, Landammann. Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcr, Sckelmcistcr. Gcniäß dem Bcschlußc der evangelischen Konferenz zu Aarau vom 10/2(1 Juli wird in die Berat) ^ dcS vom englischen Gesandten eingegebenen Gcgcnprojccts der Vereinigung mit Großbritannien cinstw Die Confcrcnz einigt sich über folgende Abändcrnngöbcgchrcn: 1. Zu Art. 1. Die Herren Eidgenossen ^ ^ sich in dem Tractat mit England die Hände nicht binden und nicht vorschreiben, wie weit ihre „ Frankreich dienen und nicht dienen sollen, 2, Zn Art, 3. Die Volker dürfen in England.nur zur DG der drei Königreiche und zum persönlichen Dienste dcS Königs verwendet werden. Die Stadt St. ' ^ will auch eine Compagnie in die englische Werbung geben. 3. Zu Art. 4, Zürich und Bern wollen stt? Ernennung der Obersten und Hanptlcutc vorbehalten, die andern Orte aber dem König überlasse», ^ in dem Sinn, daß der König bei Lcdigfallung solcher Stellen nicht auf Personen aus dem gleiche» K"' ^ die sie vorher innegehabt, beschränkt sei. Alle Orte sind einstimmig, daß die Wahl der UntcroffuuG ^ Hauptlcuten zustehe. 4, Zu Art. 5. Ans dem Rechte, die Völker in Kricgszcitcn zum eigene» zurükzuzichcn, wird nicht so fest bcharrt; doch soll die Zurükfordcrung einer Anzahl Officicrc statthast 5. Zu Art. 8. Zürich ist für eine Kapitulation auf französischem Fuß; Bern gefällt die englische CapG'^ mit dem Supplement der 12,000 Pfund und einer Gratification von 20 Mann. Die andern lcztcrm Antrag nicht entgegen, wiewohl ihnen die richtige Kapitulation von sieben Thalcrn auf de» - ^ lieber wäre. Bern begehrt, daß der Sold nicht erst bei der Musterung auf der Grenze, sonbG' August 1K99. 359 Abmarsch der Compagnicn von Hause angehe. 6. Zu Art. 14. Die Völker sollen nicht mindere Zeit als ^ Jahre lang im Dienst verbleiben. 7. Zu Art. 15. Die Nationalvölker sollen nach bisherigen Büud- ^isc» und Übung die Justiz haben, es wäre denn, daß unerheblichen Falls ein Mittelweg offen wäre, wie bcr straßburgischcn Kapitulation. 8. Dem Art. 29 wird bcigcrukt, daß die Truppen ihre Mittel auS England ^'"Ziehen mögen. 9. Zu Art. 23. Um allen Unrichtigkeiten aus dem Weg zu gehen, will Zürich statt der ^""Aichcn Subsidie von 18,999, bczw. 36,999 Franken im Kriegsfall, auf einem gewissen Depositum und "blichen Gratificationcn beharren; die andern Orte lassen sich den Entwurf gefallen, doch soll genau ^'gegeben werden, was den Obrigkeiten als Subsidie und was den Truppen als Soldzulagc zufalle. Nach Vorbcrathungcn wird mit Herrn Coxc mündlich confcrirt und verlangt, daß diese AuSsczungcn dem ^ "g beliebt gemacht werden. Die Orte nehmen daö so abgeänderte Project nä rokoranclnm und werden ^ August zu einer abermaligen Confcrcnz in Aarau zusammentreten. 19». Confercnz der die Vogtcien Bellenz :c. regierenden III Orte. Brunnen, ltillll, l<». August. Der Abschied fehlt. Die zu verhandelnden Gegenstände enthält die schwyzerische Instruction (Gesandte: Rudolph Rcding, Landamman»; Franz Bctschart, alt-Landammann; Heinrich Fridolin Reding, Panncr- berr; Johann Kaspar Dettling, Sekelmcister; Johann Jost Anfdcrmauer, Siebncr; Augustin Jnderbizin, ^ksandter) und die Rathschläge des Wochenraths von Nidwalden für seine Gesandten Statthalter Johann Melchior Bali, Beat Jakob Zclgcr, Commissär und Landöhauptmann, Franz Achcrmann, Ehrcngesandtcn. betreffen vornehmlich: 1. Den Magginischc» Handel. Die Gesandten von Schwyz sollen vorbringen, baß man Schwyz mit so unguten, wider alle eidgenössische Vertraulichkeit laufenden Schreiben, (wie das der jüngsten Konferenz an der Treib war), verschonen wolle. Z. Die Zeitdauer des SindicatS. 3. Die Ucue Straße von Bünden über Bollcnz. 4. Den Handel wegen des Priesters Karl Monacho, über den dem ardinal von Mailand ist berichtet worden. 5. Den Bellenzcrmarkt. Landesarchiv Schwyz: Abschiede. — Landesarchiv Nidwalden: Wochenrathsprotokoll Vd. 19, tdl. 192, 195, 199, 197. 194. Jahrrechmmg der die Vogtcien Bellenz zc. regierenden III Orte. Bellenz. IMW, 24. August. Der Abschied fehlt. Über die Verhandlungen enthält das nidwaldnischc Rathsbuch Bd. 19, kol. 198, und IZZ Einiges, insbesondere daß der Streit mit den drei Bünde» wegen Monticello nicht erledigt " m konnte. — Für Schwyz war Augustin Jnderbizin, für Nidwalden alt-Landammann Franz Achcrmann, Kandier. . Landeöarchiv Nidwalden: A. a. O. ^ Name des Schwyzer Gesandten auS den Acten: Bellenz des Archivs Schwyz. 360 August 169». Conferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen. Aaran. 2». August. (18 a. K.) Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. kg, koi. ?S. — Staatsarchiv Bern. Englandbuch Bd. U. Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Statthalter; Johann Kaspar Landolt, Sckclmcistcr. Niklans Dachsclhofcr und Samuel Jenner, beide Nenner und des Raths. Evangelisch GlaruS. Frieds Zweifel, Statthalter. Schaphausen. Johann Konrad Ncukomm, Bürgermeister; Johann Konrad Sckclmcistcr. Appenzell-Außerrhodcn. Konrad Zcllwcger, Landammann. Stadt St. Gallc"' Tobias Schobinger, Sckelmcistcr. ». (Zürich und Bern.) Zürich und Bern verständigen sich, dem König von England die Wahl dtt Obersten und Hauptlcute zu überlassen. I». (Sämmtlichc anwesende Orte.) Der auf der leztcn Consir^ in Aaran aä reksrenäum genommene Ncrcinigungstractat zwischen dem König von England und den cvi»' gclischcn Orten wird am 23. August a. K. unter Vorbehalt beidseitiger Ratification genehmigt und gewechselt. I» demselben werden die auf der Zürchcrconfcrenz vom 7. und 27. März 169» »ntcr Zill 1, 2, 5, 6, 8, 9, 12, 13, 14, 15 und im Bcibrief aufgenommenen Bestimmungen nach ihrem wesentlich Inhalt bestätigt. Abweichend sind folgende Punkte: Art. 4. Die Wahl der Obersten und Hauptlcntc str) dem König, die Wahl der Subalternen den Hauptlcute» zu. Die Ersazwahlcn der Obersten und Haupt ^ sinv aus demjenigen Orte zu treffen, dem der Vorgänger angehört hatte. Art. 22. Wenn nach Beendig' dcö gegenwärtigen Kriegs eines der betreffenden Orte angegriffen würde, so steht diesem frei, ihre Tr»p" oder Officicrc zurükzubcrnfcn. Art. 23. Da der König der großen Entfernung wegen den Orten keine / sächliche Hilfe leisten könnte, so macht er sich verbindlich, den evangelischen Orten monatlich in Friedens 6»»» und in Kriegszeitcn 24,0»» Franken Subsidicngcldcr auf die ganze Dauer des Tractats zu Im Fall die besagten Orte angegriffen würden, steht dem König frei, ihre Truppen gegen deren ^ zu verwenden. Art. 27. Zwischen den beidseitigen Angehörigen ist gegenseitig freier Handelsverkehr vw redet, und es sollen beiderseits für Gebühren nicht mehr als zwei von hundert bezahlt werde». Der von Glaruö bei Art. 4, daß die Erncucrungswahl einer Obersten- oder Obcrstlicutcnantsstcllc nicht ai>^ gleichen Kanton gebunden sein solle, der sie vorher innegehabt, wird nicht zum Beschlüsse erhoben. ^ sichtlich der Rcpartilion der für Großbritannien zu werbenden 4»»» Mann erklärt Bern, ohne zu sein. Zürich beruft sich auf daö Schreiben der evangelischen Orte vom 27. März, gemäß Zürich 14»», Bern 16»» und die übrigen Orte 1»»» Mann zu liefern hätten. Von lcztcrn evangelisch Glarus 4»», Schaffhauscn 4»», Appcnzcll-Außcrrhoden 2»» und Stadt St. Gallen 2»» ) Da man vcrmuthet, Bern beanspruche ein ganzes Regiment, so wird ihm eine schriftliche Gegcnvorp ^ gemacht, während Zürich und Bern den übrigen Orten zureden, sich mit einem kleiner» Cont>»ist ^ begnügen. «I. Die Rcpartilion der Subsidicngcldcr und der vicrundzwanzig Studenten wird zur Erdn'^ ^ der Obrigkeiten in den Abschied genommen. «. Auf Zürichs Antrag wird beschlossen, für die Erhalt Fortsczung der Kirchen in England, Schott- und Irland eine Fürbitte in die Kirchenliturgic aufzn>nh" Zu >». De» (6ntw»rs des VereinignngStractatS enthält das Englandbnch It, toi. 2Zt, des Staatsarchivs Ber». September u. Octobcr 169(1, 861 19k. Außerordentliche gcmeiueidgcnössischc Tagsazung. Baden. i<»W, L7. September bis 5». Oetober. Staatsarchiv «»-er». A«g, Absch, Bd, I.XXVI, kol, 292, ^ Gesandte: Zürich, HanS Heinrich Eschcr, Bürgermeister; HanS Kaspar Landolt, Sckclmcistcr. Johann Rudolph Sinncr, Sckclmcistcr; Johann Bernhard von Muralt, dcS Raths. Luccrn, urclian Zurgilgcn und Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, beide Schultheiß. Uri und Schwpz. (Ent- Mdigt.) Unterwaldcn. Peter Eich, Landammann ob dem Wald; Hans Melchior Bali, Statthalter ^ bei» Wald, Zug. Beat Kaspar Zurlauben, Ritter, Landshauptmann der Frciämtcr; Jakob Heinrich, ^ Raths, GlaruS. Entschuldigt, Basel, Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Johann Balthasar ^urkhardt, Drcicrhcrr. Frei bürg, Franz Philipp von Lauten genannt Heid, Schultheiß; Franz Peter ^ilklin, Sckclmcistcr. Solothurn. Johann Victor Bcscnval, Ritter, Schultheiß; Urs Suri, Vcnncr. „Uffhausen. Johann Konrad Ncukomm, Bürgermeister; Johann Konrad Wäpfcr, Sckclmcistcr. ^^»zell. Anton Marian Speck, Landammann, von Jnnerrhodcn; Konrad Zcllwcger, Landammann, ^ Rußcrrhoden. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thurn, Ritter, Landhofmeistcr. Stadt ^ Galle». Tobias Schobingcr, Sckclmcistcr. Die Versammlung gegenwärtiger Tagsazung ist veranlaßt worden theils durch ein Schreiben dcS ^Rvshchcn Gesandten vom 9. September, worin er auf den 26. gl. M, die Besoldung der 756 zu Äugst Hilden Soldaten aufkündct, theils durch zwei Zuschriften dcö GcncralfcldzrugmcistcrS von Stadel, womit ^ ^v"chung P^ssx Beschirmung der Waldstädte empfohlen wird. Ucbcr diese beiden Punkte ^ "uf Genehmigung der Obrigkeiten folgende Gutachten entworfen: 1. In Betreff der Soldauf- ' Mehrheit der Orte beschließt, ihre Mannschaft in Angst liegen zu lassen und selbst zu besolden; ^ ^»dcrn Orten, welche sich dessen beschweren oder ihre Truppen schon hcimbcrufcn habe», wird überlassen, beliebt, immerhin mit der Erklärung, daß die Ehre der Eidgenossenschaft erfordern H ^ jxpxs Ort einen Anthcil KricgSvolk dort aufgestellt halte. Die KriegSräthc sollen zu sechs abgeändert und von ihren Obrigkeiten bezahlt werden. Der angestellte ständige Spion sei lallen anderer zu bezeichnen. Die Kapucincr, ivclchc als Feldgeistliche stnd, seien aus der KricgScassc zu bezahlen. 2. In Betreff der Bewachung der Grenzen »lud der a» ^ Waldstädtc, welche von General von Stadel mit Schreiben vom 15. und 16. September sehr ^ ""b zugewandten Orte und mit einem solchen vom 23. gl. M. an die Kricgöräthe zu Angst ^^lcgentlich und in besonder», Auftrag dcö Kurfürsten von Bayern nachgesucht wurde, wird in Trift Zuzogen, daß der projectirtc Vertrag über Beschirmung der Waldstädtc nicht zum Abschluß gediehen »»ter ^ General von Stadel und dem oberöstcrrcichischcn geheimen Rath zu Innsbruck der y" Octobcr im Wesentlichen crwicdcrt, die Beschirmung der Waldstädtc hange von der Bewachung "'o» worüber mit dem kurbayerischcn Abgeordnete!, daö Nöthigc verabredet worden sei, worauf ^hcr' ^iiehc, »». Das Rcichöcollcginm zu RcgcnSburg rügt mit Schreiben vom 9. September die ^ Haltung der Eidgenossen gegen Frankreich, die Belassung der Truppen im Dienste der Rcichöfcindc, ckö 362 September u> October 1690. die nicht hinlängliche Vollziehung des Beschlusses wegen der TranSgressionen, wovon Casal einen neue» Bcschwerdcpunkt bilde, und stellt schließlich das Begehren, cS mochte die Eidgenossenschaft, durch Savoycns Schiksal von der Treulosigkeit Frankreichs gegen alle seine vorgeblichen Freunde, denen cS nur daS dcne- steium oräioin einräume, überzeugt, ihre Truppen aus den seit 1663 eroberten Ländern und vom Reichs' bodcn zurükbcrufcn, dem allgemeinen Feinde keine Werbungen mehr gestatten, dem Reiche und seinen Alliirlc» den Durchmarsch durch ihr Land gewähren und sich mit dieser vereinigten Macht verbinden, bis ei» allgemeiner Friedensschluß zu Stande gebracht und Frankreich zur Restitution derjenigen Länder gcnöthigt st>" werde, welche cS gegen den westfälischen Frieden an sich gerissen habe. Dieses Schreiben wird behufs Einholung besonderer Instruction in den Abschied genommen und davon dem Rcichöcollcgium Mitthcilu»S gemacht. «. Der französische Gesandte hält am 29. September vor der Tagsazung einen Vortrag, in welch"" er unter Versicherung der steten Wohlgcwogenhcit des Königs die Erwartung ausspricht, die Eidgenosse" werden die Arglist der Feinde desselben durchbissen und sich zu keinen Verpflichtungen und Vcrbindungc" verleiten lassen, welche sie von Frankreich entfernen könnten. Als Antwort überbringt ihm ein Ausschuß d"' oben unter n gefaßten Beschluß wegen Verwahrung der Grenzen. ,1. Mit Eingabe vom 3. October erklär« der französische Gesandte die von den Kaiserlichen verbreiteten Gerüchte, als seien Schweizer in des Delphi Armee außer Rheins, als haben solche in der Schlacht bei Staffarda mitgcfochtcn, als habe der König Durchpaß durch das Wallis «ach dem Augstthal begehrt und als hätten fünfundzwanzig französische Officio die sich beim französischen Residenten in Genf befunden haben, die Stadtthorc cinnchmcn sollen, als Unwahrheit. Diese Nachricht wird mit einem durch einen Ausschuß bestellten Memorial erwiedcrt, worin d"" französischen Gesandten die Sicherheit und das Interesse Genfs empfohlen wird. «,. Graf Karl von Stt""- Abgeordneter des Kurfürsten von Bayern, gelangt mit Schreiben vom 30. September an die Tagsazung begehrt eine Deputation, der er seine Aufträge eröffnen könne. Nachdem diese bestellt worden, werde» folgende drei Punkte mitgethcilt: t. Man habe gewisse Nachricht, daß die Franzosen die Festung H»"i<" gegen Basel erweitern wollen und daß sich die Eidgenossen hoffentlich eine solche Brille nicht auf die M« sezcn lassen werden; 2. die Franzosen beabsichtigen im BiSthum Basel Winterquartier zu nehmen, in welch"" Fall die Alliirtcn die Eidgenossenschaft nicht unberuhigt lassen könnten; 3. die Franzosen hätten' ein Absth"' auf die Waldstädtc, weshalb die Eidgenossen diese bewachen möchten. Eine Abordnung von einem Gesa»^" aus jedem Ort macht nun hierüber dein sranzösiichcn Gesandten Gegenvorstellungen, vorzüglich Hüningcn, bezüglich dessen man erklärt, daß wenn der fragliche Bau ausgeführt werden wollte, die sazung sich sofort versammeln und dieses Vorhaben mit allen Mitteln verhindern würde. Darauf crwic^ der Gesandte: Von der Erweiterung Hüningcns habe er keinen Bericht erhalten; da cS aber in der Tagsazung den Anschein gehabt habe, daß gewisse Orte den Durchpaß der Feinde des Königs »ich« ^ hindern gedenken, so möge der König auch auf seine Sicherheit Bedacht genommen haben; er werde ^ aber die Vorstellungen der Eidgenossen in Treuen cinbcrichtcn. WaS das BiSthum Basel betreffe, st ihm weder mit Einquartirungcn noch in anderer Weise ctwaö Unangenehmes zugefügt werden, so wahre Neutralität beobachte. Rüksichtlich der Beschirmung der Waldstädte wird cidgcnössischcrscitS h""". gehoben, daß die von ihm (dem Gesandten) vor einem Jahr gegebene und vom König genehmigte Grklä"" beobachtet worden sei, und daß man die Grenzen gegen beide kriegführenden Mächte nach Möglich^' wachen werde und auch von Seite des Königs eine gleiche Haltung erwarte, worauf der Gesandte er wolle dem König diese Erklärung getreulich hinterbringen. Die Tagsazung beschließt, dein Grast» " September u, October 169V. 363 Tcreni von diesen Erklärungcir Mittheilung zu machen, worauf derselbe äußert, daß der Kurfürst von Bayern rüksichtlich der ersten zwei Punkte befriedigt sein werde. In Betreff der Beschirmung der Waldstädtc ihm der Eingangs dieses Abschiedes enthaltene Beschluß mittelst ProtokollauszugcS mitgcthcilt und an 'k)>> das Gesuch gestellt, cS wolle, in Abgang gültiger Tractate, vom Kaiser, wie dicö auch von Seite brcmkrcichs geschehe», die Erklärung abgegeben werden, das eidgenössische Gebiet nicht zu betreten. Dieses sichren verspricht Scrcni gehörigen OrtS zu befürworten; da aber eine kaiserliche Erklärung nicht so bald erwarten sei, so hoffe er in wenigen Tagen vom Kurfürsten, als dem Generalissimus, eine entsprechende . imscrkläruilg auszuwirken. Dabei begehrt er zugleich, daß die von Frankreich nicht mehr besoldeten ' Mann bei Äugst verbleiben, indem er auszuwirken hoffe, daß der Kaiser sie besolden werde. Ucber ^!cs Anerbieten behält sich die Tagsazung Berichterstattung an die Obrigkeiten vor und erwartet indessen ^ kaiserliche Erkärung. 1". Eö wird eine Antwort dcö kaiserlichen Gesandten, Grafen von Lodron, aus vom 14. September aus das Schreiben der Tagsazung vom 18. August vorgelegt, worin derselbe in . stellt, je eine Vertröstung, viclwcniger ein Versprechen gegeben zu haben, daß die Soldaten zu Äugst ^ccicöthalcrn bezahlt, wohl aber, daß sie der Bezahlung halber unklagbar gehalten werden sollen. Dies ^ "un auch der Fall, indem die den Truppen gegebenen Ncichsguldcn wieder ohne Vcrlurst abgcsczt werden Im Fernern berichtet er, daß er am kaiserlichen Hofe eben in Unterhandlung begriffen sei, um die stell' Armaturgcgenständcu und andern dringenden Bedürfnissen in die Schweiz zu bcwcrk- hen. Dabei wird bemerkt, eö befremde kaiscrlichcrscits nicht wenig, daß die in dem französischen Dienste )cnden eidgenössischen Truppen in der Schlacht zu Flcury das Meiste prästirt haben und daß die vcrab- ^ m Attcstationcn über die Transitwaarcn mißbraucht werden. Auf die Nachricht, daß der Gesandte nächster ^be selbst in Baden eintreffen werde, wird das Schreiben unbeantwortet gelassen, Mit Memorial vom September macht der savoyische Gesandte eine Schilderung von dem Fortgang der Feindseligkeiten Frank- ^ - durch die Savoycn schon unterworfen und die Untcrthancn zur Huldigung gezwungen worden seien, zu «Schiksal scheine auch der Eidgenossenschaft bereitet werden zu wollen, wozu die Fortificationcn ikch Grcnzachcrhorn Anfänge seien. In Bchcrzigung dessen möchte die Eidgenossenschaft Frankreich nicht einschläfern und von der Bcsorgniß beherrschen lassen, daß sie durch die Untcrstüzung ^ "utcrdrüktcn Verbündeten ihre eigene Ruhe gefährden könnte. In Würdigung des Interesses der i» ^^cnschaft an der Erhaltung der herzoglichen Lande werden von der Tagsazung verschiedene Vorschläge ^ "regnng gebracht, aber durchgängig für bedenklich und andern früher gefaßten Beschlüssen widersprechend Türe ^ Endlich wird der Gesandte durch eine Deputation angefragt, was er zur Untcrstüzung seines der Eidgenossen wünsche, ob etwa ein JntcrccssionSschrcibcn an Frankreich. Darauf erwicdcrt 9»c , . ^c, er hätte gemeint, man würde im eigenen Interesse gegen die Untcrdrükung des HcrzogthumS abl. ^kigc Entschließung gefaßt haben; eine Fürsprache bei Frankreich müßte er als eine Erniedrigung w Der Gegenstand wird nun einfach in den Abschied genommen. I». Bern verlangt über folgendes ^sfic ^ Abschieden vom April und Mai dieses Jahres seinen in Frankreich dienenden der geschrieben, daß sie sich nur für diejenigen Länder verwenden lassen, welche Frankreich zur Zeit «l>.. ^cscrncucrung von 1663 besessen habe. Darauf seien die Officicrc, welche haben gehorsamen wollen, !«lls ^ Soldaten aber zurükbchaltcn worden. Eö wird Bern der Rath crthcilt, seine Soldaten cben- ^"^"bcrufcn. I. Uri, Schwyz und Glarus, welche ihr Ausbleiben entschuldigt hatten, werden am Tagsazung an die frühem Verabschiedungen erinnert, kraft deren in so wichtigen Vaterlandösachcn 364 September u, Oktober 1K90. alle Orte zu erscheinen haben. Dann werden ihnen die Gutachten wegen der Grenzbcwachung, des Volkes zu Äugst, des BiöthumS Basel und der Stadt Konstanz mitgetheilt und sie ersucht, sich darüber beförderlich auszusprechen. Ii. (Die das Thurgau regierenden und die III am Malefiz und Landgericht teilhabende» Orte.) Mit Schreiben vom 3. Octobcr berichtet der Landvogt, die Stadt Konstanz habe der an sie erlasse»"' Citation wegen der eingeklagten Gebietsverlczungcn keine Folge geleistet und alle Schuld an den berührte» Vorfällen abgelehnt. Im Weilern fügt er bei, daß einigen seiner Amtsangchörigcn sowohl in Konstanz im Reich Geld abgenommen worden sei, mit dem Versprechen, ihnen ihre im Schwabcnland gekauften Frücht sicher zuzuführen. Den Schiffen sei aber gcfährlichcrwcise auf dem See aufgepaßt und Schiffe und Frücht Iheilweise auf thurgauischer Botmäßigkeit, weggenommen worden. Auf Genehmigung der Obrigkeiten, d» sich hierüber baldigst erklären sollen, wird nun beschlossen: Die auf der lcztcn Tagsazung verordnete Gesandt' schaft auö den Orten Zürich, Luccrn, Unterwaldcn, Zug und Solothurn soll sich nach Frauenfcld begebe»- wohin die Stadt Konstanz nochmals zu citiren ist. Im Fall des Nichterscheinens sei in contumaciam »d zusprechen und für Purgirung des Urthcils eine Frist anzusczcn, nach deren Verfluß zur Exccution gcsche^ werden soll. Rüksichtlich der weggenommenen Früchte und Schiffe wird der Landvogt um möglichst >»nstä»b lichcn Bericht ersucht. I. (S. u. Frciämtcr.) u. ». (S. u. Baden.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. «. (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Wie eine Abordnung des Bischofs von V»»t anbringe, haben die Franzosen die außer Rheins gelegenen vier Dörfer besezt und Frucht und P^rdef» daraus geführt, unter dem Vorwand, daß die Feinde des Königs viele Sachen in diese Dörfer gcstngl haben. Ferner sei dem Bisthum angedroht worden, daß Frankreich für einige Truppen dort WintcrqnK^ nehmen werde, weil der Bischof mit dem deutschen Heere etwas Einvcrständniß gehabt habe, was ' durchaus unrichtig sei. Der Bischof bitte daher, es möchte den beiden kriegführenden Mächten der ^rS'" benommen und die Bewachung der Grenzen des Bisthums unter dem Kommando der verbündeten besorgt werden, zu welchem Zweke jedes derselben noch 5l) Mann unter einem Untcrlicutcnant liefern >m'^ In Folge dicsfälliger Bcrathung in gemeiner Session werden die Beschwerden des Bisthums den bcidcrst»^ Gesandten, besonders dem französischen, vorgestellt und vom leztcrn die Versicherung ertheilt, daß dc>» ^ thum nichts Unangenehmes widerfahren werde, wenn cö sich recht neutral halte. Gleiche Erklärung kurbayerischc Gesandte, mit der Bemerkung, wenn die Grenze bei Äugst recht bewacht werde, so BiSthum vor dem deutschen Heere sicher. In besonderer Berathung der verbündeten Orte wird die Pässe des Bisthums durch zwei Gesandte von Frciburg und Solothurn besichtigen zu lassen, daö bieten wegen Zugabe von Mannschaft nicht außer Acht zu lassen und dem französischen Gesandten daß die verbündeten Orte daö BiSthum gegen beide kriegführenden Mächte schirmen werden. Hierüber derselbe seine volle Befriedigung. DaS in den Dörfern außer Rheins Geschehene möchte man nicht >» anschlagen. Das Fourage habe man durchaus nöthig gehabt; er glaube auch, diese Dörfer seien so engem Bund mit den betreffenden Orten, wie das übrige BiSthum. Hicvon wird der bischösttä)^^, ordnung Kcnntniß gegeben und die Hoffnung ausgcdrükt, die Obrigkeiten »Verden den Zuschuß von ^ wohl bewilligen. Dabei wird aber der Abordnung vcrdcutct, der Bischof möchte in Anerkennung der S ^ Dienste der katholische,» Eidgenossenschaft auch einige Pläzc im Domstift und im Collcgiatstift Delsbr"! September u. October 1690. 365 ^'gehörigen derselben besczcn. Im Weiter» findet man, daß jcwcilcn ztvci Hanptlcute aus den verbündeten ^etcn umgangswcise alö Commandanten dieser Truppen unter dem Besch! der eidgenössischen Räthe bestellt werden sollten, was in den Abschied genommen wird. z». (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Wegen Herrn Cassani ist dem Vorort Luccrn überlassen, die befindende Nothdurft nach Spanien zu schreiben. . Man sehe a»ch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheite»: rasschast Baden, u, u. «. Art. 3K2, 393. Kriegs- ». Militärsachen. "aiei Freiämter. I. Art. 193. Kriegs- ». Militärsachen. Coilferonz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen anläßlich der Tagsaznng zu Baden. U!W, 27. September. (17. a. K ) »iaa>«arü standcs gewissermaßen eine kleine Republik. Auf Zürichs Antrag werden ihm an seine Reisekosten von dc» V Städten bvl) Rcichsthalcr votirt. Zürich, Basel und Schaffhauscn erlegen ihr Bctrcffniß sogleich, und St. Gallen behalten die Genehmigung ihrer Obrigkeiten vor. lW. Conferenz der Städte Zürich und Bern. «er,», ttiittt, 3. Oktober. Staatsarchiv Bern. Gmsbuch v. S. 4S6. Gesandte: Zürich. Andreas Mcpcr, Statthalter und oberster Fcldhauptmann. Bern. (Nicht ^ nannt.) Ein Ausschuß des kleinen und großen Rathcö der Stadt Bern tritt mit dein Ehrcngcsandtcn d"' Zürich, der eben im Begriffe ist, in der Eigenschaft als Repräsentant seines Standes nach Genf z» rci^ in Berathung über die dortigen mißlichen Zustände. Die augenscheinliche Gefahr, in welcher die ' Genf und mit ihr die evangelische Eidgenossenschaft, und in erster Linie Bern mit seinem angrenze»^ Gebiet in Folge der französischen Truppcnmacht in der Nachbarschaft, der Gctreidespcrrc und anderer » laufender Drohungen schwebt, hat Bern nicht ruhen lassen, der Stadt Genf in fleißiger vertraulicher ^ rcspondenz die bedenkliche Lage vorzustellen und die Aufnahme einer erklcklichen Zusazmannschaft Stadt zu empfehle», als das einzige Mittel, sie vor einem jähen Ucbcrfall und dem damit vcrb»»d ^ Verderben zu schüzcn. Allein troz dem wohlmeinenden Rath konnte bisher nicht mehr erreicht werde», ^ daß leztcr Tage dreihundert bcrnischc Füsiliere unter dein Namen von Schanzarbeiten! auf Bern in die Stadt aufgenommen wurden. Die Ursache des bisherigen zurükhaltcnden Benehmens von ^ sind nach Versicherung des Gesandten von Zürich die guten und glatten Versprechen der Krone und besonders die Zusage der freien Fruchteinfuhr und die Entfernung der in der Nähe liegenden Kr . ^ Völker. Diese Vorbesprechung beider Stände, die, obgleich zwei Leiber, doch nur eine Seele si"^ ^ denen an der Erhaltung von Genf, dieses Schlüssels zu der Eidgenossenschaft, gar viel gelegen ist, Ü'h ^ folgendem Ergcbniß: t. Genf ist aufzumuntern, die Befestigungsarbeiten nach Möglichkeit fortzuseze»' ^ aber Festungswerke ohne Truppen und diese ohne die nothwcndigcn Vorräthc so viel als nichts si»d, daö Anerbieten von Bern, für genügenden Pulvervorrath zu sorgen, angenommen. Zur Beschaff»"^^ Getreide sotten in erster Linie die Kauflcutc in Genf Hand anlegen; daneben ist vielleicht durch deö großbritannischen Gesandten in Schwaben, wo die Erndte überaus gut gerathcn ist, ein Quantum erhältlich. Da Zürich auch noch in Brcsse bedeutende Ankäufe gemacht hat, gelingt es diese nach Zürich zu bringen. Die Wcgwcisung der vielen unnüzcu Mäulcr, namentlich französische linge, ist auch in Anregung zu bringen. 2. Wenn von der Verlegung einer Garnison in die Stadt worin Bern die größte Sichcrhcitsmaßregel crblikt, Umgang genommen werden könnte, wäre Zürich ^ froh, da dadurch weiterer Unwillen und weitere Beschwerden von Genf abgelenkt würden. Z^ Oetober 1690. 367 Frankreich diesem Falk sich bedenken, che cö mit dm beiden Ständen abbricht. In diesem Punkte '^rd »och ^ weitere Besprechung mit der Stadt Genf selbst vorbehalten. 3. Von der heutigen Bcrathung ^ Herr Statthalter Meyer seinen Obern Bericht zu geben; in Genf wird er mit dem Gesandten von Bern i» Verbindung treten, um mit der Stadt daö Nöthigc zu vereinbaren. 199. Konferenz zwischen Zürich, Bern nnd Genf. Genf. 1MW, U. bis Ll. Oetober. (1.-11. a. K.) Staatsarchiv Zürich. Allg. AM. Bd. SV, e»I. »W. Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Statthalter. Bern. Daniel Jmhof, alt-Landvogt von Grandson ' Genf. Peter Fabri, erster Sindtc; Jakob Pickt, Ezechiel Gallatin, SindicS; Johann ° de la Rivc, Jakob Grcnus und Johann von Normandie, gewesene SindicS, dcö Raths. Aus den am 1. 2. 4. 7. 9. u. 11. Oetober (a. K.) unter Mitwirkung des Oberste» von Oberkail , l°gc»c» Unterhandlungen gehen folgende Beschlüsse hervor: 1. Obschon die Kornhäuscr der Stadt gut P»l^" ^^cincn, wird doch eine Vermehrung dcS Mundvorrathcö beschlossen. 2. Behufs Vermehrung des vcrvorrmhcs errichtet Bern in der Stadt Genf ein Pulvermagazin, ans dem die Pulvcrvcrkäufcr ihre /üfuissc beschaffen können. 3. Genf stellt an Zürich und Bern das Gesuch, ihm 2000 Sulcr Flintcn- ^ verschaffe» oder ihm eine gewisse Anzahl abzutreten. Dieses Gesuch wird in den Abschied genommen, ^Üchcrung, sich für den Bezug der 2000 Flintcnläufc von Sul beim britannischen Gesandten zu . ^>dc». 4. Da Genf nur eine Garnison von etwa 3<1l) Mann hat, welche gegen einen Ucbcrfall keine ^ "öthig befunden, daß dieselbe um 800 Mann vermehrt »verde. Weil aber die vvrr gchörige Erstellung ihrer Festungswerke und durch Anschaffung von Kriegs- und Mund- erschöpft ist, so stellt sie das Gesuch, cö möchten auf sechs oder sieben Monate von Zürich o»w "Zuzügcr geleistet, bezahlt und unterhalten werden, während Genf 200 ausheben oder ^lhrr ^rdc; alles ohne Eonsequcnz und ohne Beeinträchtigung dcS Bündnisses der drei Städte und der ^^chüdc. 5. Genf verpflichtet sich, jene 600 Mann von Zürich »nid Bern gemäß der Ucbcrcinkunft ^ ^ logiren »>nd mit dem nöthigen Service zu versehen. 6. Die besagten 600 Mann sej» " Aufsehen in kleinen Abthcilungcn nach Genf. Sobald die 400 deutsche»» Bcrncr angckommcn »b, ^ ^ pichen die Compagnien dcS Regiments Füsiliere, welche an den FcstungSwcrkcn gearbeitet haben, i»i Verwendung dieser 600 Mann ist eine zweifache, nämlich cincöthcils für den Befcstigungsbau Taglohn, sofern die Mannschaft cö »vill, und für den Nachtdienst unter dem Befehl dcS ^ufc» ^ ^ Garde andcrntheilS. 8. Rüksichtlich der Civil- und Eriminaljustiz über diese 600 Mann >»> die Dcputirten von Genf auf die mit den Herren Hirzcl von Zürich und Frisching von Bern Nivdjfj^ abgeschlossene und allseitig genehmigte Ucbcrcinkunft und »vollen in die andererseits verlangte derselben nicht eintreten. 9. Sollten große Truppcnniasscn in die Nähe von Genf in'S Winter- Maßregel» für die Beschirmung des WaadtlandeS nöthig. Die »vcitcrn "gen werden in den Abschied genommen und Statthalter Meyer verpflichtet sich, auf seiner 368 November 1690. Rükkehr in Bern weitere Unterhandlungen zu pflegen. 16. Herr alt-Landvogt Jnchof wird mit Obrigkeit Rüksprachc nehmen, wie die Schifffahrt auf dem See frei erhalten werden könne; auch Genf spricht hicfür das Scinige zu thun. It. Sollte Genf belagert oder anderswie angegriffen werden, so man bei den Verabschiedungen von Zürich vom Jahr 1686. 200. Konferenz zwischen Zürich und Bern. Bern. 2. November. (22 Octobcr a K) Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. SV. koi. 172. - Staatsarchiv Bern. Gensbuch v. S. 7ZS. Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Statthalter. Bern. Karl von Büren, Vcnner und dcS Samuel Jenncr, Vcnner und des Raths; Samuel Frisching, des Raths; Hans Rudolph Bücher, ^ Raths. Bcigezogcn: Daniel Jmhof, geheimer Kriegsrath, alt-Landvogt zu Grandson und Lausanne, > Alexander von Wattcnwyl, beide des großen Raths. . In Ausführung der Gcnferconfcrcnz vom 11/21. October abhin, worüber in Zürich zwar noch beschlossen werden konnte, weil ihm der Reccß erst vor kurzem zugekommen, treten Zürich und weiterer Beratlnmg zusammen, in der Meinung, daß der Gesandte von Zürich bei seiner Heimkehr beide Konferenzen berichten werde. Dabei beschränkt man sich auf diejenigen Punkte, welche der Erläute ^ bedürfen, oder über die man nicht ganz einig ist. 1. Wegen der Vcrproviantirung von Genf vertröstet > ^ sich ans die Versicherung des französischen Residenten in Genf, daß Herr von Pilli, welcher in ganz reich die Disposition über das Getreide habe, der Stadt 16 bis 26,066 Becher werde verabfolge» Indessen findet man für nöthig, durch den britannischen Gesandten in Deutschland und nameum)^ Schwaben dahin wirken zu lassen, daß von dorther der freie Gctrcidekauf geöffnet werde. Auf den 8'^ ^ Gelingens wird Zürich ersucht, der Stadt Genf sein aus Burgund oder Brcssc erwartetes Quantum abzutreten, was zu empfehlen versprochen wird. 2. Bern sagt die Errichtung eines Pulvermagazins »> ^ zu. 3. Die Flintcnläufc von Sul versprechen beide Orte unter ihrem Namen, jedoch auf Kosten verlangen; für den ungehinderten Transport soll die Verwendung dcS britannischen Gesandten u»ge' ^ werden. 3. Wegen der augenscheinlichen Gefahr bequemt sich Bern zu den 466 Mann Verstärkung ^ Garnison in Genf, reservirt aber seine Rechte für alle Zeiten, indem cö ihm nach der Ucbcreiuk»"' ^ 1667 nur drei Fünftel und Zürich zwei Fünftel treffe. 5. Wegen Mangel des Getreides beschn'^ ^ Bern, dem Ansuchen Zürichs, erstcrcS möchte die Verpflegung seiner 20(1 Mann gegen baarc Bezahlung ^ Ersaz dcS Korns vereint mit seiner Mannschaft übernehmen, zu entsprechen. Es wird daher vcrabre e^^ Zürich sich mit Genf über die Verpflegung zu verständigen suche. Sollte dieses nicht gelingen, s" ^ weitere Bcrathungen vorbehalten. 6. Wegen des 8. Punktes, betreffend das Justizwcscn, bezweifelt die eingehändigten Kopien der Uebcrcinkunft von 1667 dem Original gleichlautend seien; daher untersucht und im Weiter» gegen Genf insistirt werden, daß wenigstens die Criminaljustiz zu gleicht j» administrirt werde. 7. Wegen des 9. und 11. Artikels wird Bern auf die bevorstehende .jchcl Baden besser instruircn lassen. 8. Rüksichtlich der Schifffahrt berichtet Bern, daß cS im Besize ö"" November 1K9V, 369 ^fst sei, indem diejenigen, welche bei der Einnahme SavoycnS an's diesseitige Ufer geflüchtet wurden, in seiner Gewalt stehen, 9. Bern hält für nöthig, daß wieder Repräsentanten nach Genf gcschikt Werden. Zürich findet dies deswegen bedenklich, weil Genf daS nicht verlangt habe; cö verspricht aber, 9"> Antrag seiner Obrigkeit zu hinterbringen, 19. Beide Stände einigen sich, ihre Truppen der Bc- ""g halber ganz gleich zu halten. Auch wird in den Eid aufgenommen, daß sich Officicrc und Soldaten rudern Dienst sollen verleiten lassen. 11. Da Genf den Wunsch geäußert hat, vermittelst der ^ verbündeten Städte in den eidgenössischen Schuz aufgenommen zu werden, soll dies bei der nächsten ^)a»dl»ng über den Schirm des Waadtlandcs in Anregung gebracht werden. 12. Der Wunsch Genfs, ' Wallis in ein Dcfcnsivbündniß zu treten, wird zum Nachdenken in den Abschied genommen. 13. Daö cS möchten Gens die gcnicincidgrnössischen und evangelischen Abschiede jewcilcn zu seinem büt »ütgcthcilt werden, wird ebenfalls zur Erdaucruug in den Abschied genommen. 201. Außerordentliche gcmeincidgeiwssischc Tagsuzuug. üvaden. 7. bis gegen Mitte November. TixatSarchiv vuccr». All^. Absch. I.XXVI, kol. WS. ^9andtc: Zürich. HanS Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern. Dachstlhofcr, Bcnuer; Johann Rudolph Sinncr, Sckelmcistcr. Luccrn. Aurelian Zurgilgcn und ^ Rudolph Dürlcr, Ritter, beide Schultheiß. U r i. Johann Martin Schmid, Landammann; Johann bis j,,^thmid, Sckelmcistcr. Schwyz. Jost Rudolph Rcding, Ritter, Landammann; Anton Jgnaz Ccbcrg, U >l t c r w a l d e n. Peter Eich, Landammann, und Johann Wirz, alt-Landammann ob dem Melchior Bali, Statthalter nid dem Wald. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter; Johann halb/ ^ Raths. GlaruS. Zohann Ludwig Tschudi, Ritter, Landammann; Friedrich Zweifel, Statt- Phii Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmeistcr; Lukas Burkhardt, des Raths. Frei bürg. Franz Bxs ^ Lantcn genannt Heid, Schultheiß; Karl Keßler, des Raths. Solothurn. Johann Victor dcgRitter, Schultheiß; Urö Suri, Venncr; Franz Ludwig Blasius von StäffiS, Herr zu Mollondin, ^ Schaffhauscn. Johann Konrad Ncukomm, Bürgermeister; Johann Konrad Wäpfer, Sckcl- Ah, Appenzell. Anton Marian Speck, Landannnann von Jnncrrhodcn; (Außcrrhodcn nicht vertreten). St- Gallen. Freiherr Fidel von Thurn, Ritter, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Hiller, Bürgermeister. ^Ül'azung ist durch ein Schreiben des französischen Gesandten vom 28. Octobcr veranlaßt ^bc/s demselben sagt er, der König müsse sich die Erweiterung der Festung Hüningcn als ein Recht ^tsel V " ^"dc dieses Werk um so nöthigcr, als die Kaiserlichen Absichten auf diesen Plaz haben. ^dgc„ pfürchten, vielmehr von Seite dcS Königs stärker» Schuz zu erwarten. Die bei ^'tbcn ja die Kaiserlichen an der Anlegung der Rcdoutc bei Äugst und an den Befestigungen hibc diesseits des Rheins auch nicht gehindert. In Betreff dcS Frickthals und der Waldstädtc ^vnig alle möglichen Conccssioncn gemacht, während der Kaiser sich zu keiner Zusage habe verstehen 47 November 1699. wolle». Wen» nun dieser sich offcnbehaltcn wolle, von diesen Pläzcn aus Hüningcn anzugreifen, so müsse ^ König sich auch freie Hand auöbcdingcn, gegenüber den Waldstüdtcn und dem Frickthal nach Convenicnz handeln. Erkläre der Kaiser, in diesen Pläzcn nur die nöthigcn Garnisonen zu behalten, keine Trupps' das Frickthal zu verlegen und dort keine Magazine einzurichten, so werde sich der König auch vcrpflich^' während dieses Krieges die fraglichen Pläze nicht anzugreifen. Das Biöthum Basel werde verschont bleibt wenn der Kaiser förmlich zusichere, daß er cS weder mit Einqnartirung, noch mit Durchzügen belästig" werde. Diese dem Beschlüsse der leztcn Tagsazung keineswegs zusagende Antwort wird in der allgemein^ Session bcrathcn und dann eine Deputation von einem Gesandten aus jedcin Ort an den französische Ambassador abgeordnet. Dieselbe stellt ihm vor, daß die Errichtung von Festungen an den eidgenössisch^ Grenzen, wie zu Landskron und Hüningcn, die Freiheit und Souveränität der Eidgenossenschaft bedrohe diese aber habe wegen der dem König allezeit und besonders während seiner Minderjährigkeit geleistet Dienste eine solche Einengung nicht verdient. Die angebliche Bedrohung dcS Elsasses sei ungcgründch ^ die Eidgenossen dem Abschied vom Juni 1689, den der König selbst als genehm erklärt habe, stets gekommen seien. Zum Beweise, daß sie die Aufrcchthaltnng der Neutralität aufrichtig wünschen, seN" ^ entschlossen, durch einen besonder» Courier vom Kaiser eine Erklärung zu verlangen, daß er den ^ gcnössischcn Boden mit seinen und seiner Verbündeten Truppen nicht betreten werde. Auch an den von Frankreich werde man zu gleichem Zwcke ein Schreiben erlassen. Auf diese in zwei Confcrcnzc» ^ machten Vorstellungen antwortet der Gesandte, der König werde auf seinem Rechte beharren, für den seiner Lande alle Vorsorge zu treffen, und er dürfe Namens desselben keine Versicherung für die Aöstc des Fcstungsbaucs geben. Dieser Bescheid veranlaßt eine sehr ernstliche Bcrathung in der Tag>ni>^ worauf drei Gesandte beauftragt werden, dem französischen Gesandten über alles Verhandelte erstatten, namentlich daß man wegen Aufrcchthaltnng des Abschieds vom Juni 1689 nach Paris und schreiben und bis zu eingehender Antwort entweder versammelt bleiben oder auf erhaltenen Bericht wieder zusammentreten werde. Der Gesandte billigt, daß an den König geschrieben werde, verspricht ^ Schreiben zu bestellen und zu empfehlen und gibt die Zusicherung, daß bis zum Eintreffen der Antwort^ Königs der Bau in Hüningcn verschoben werden soll. Die Tagsazung erläßt nun unterm 13> ^ sowohl an den Kaiser, als an den König von Frankreich eindringliche Schreiben, an lcztern, daß rr^ Fcstungsbauten in Hüningcn und LandSkron einstelle und die am 21). Juni 1689 mit seinem GesandNN^^ cinbarte und vom König genehmigte Ucbcrcinkunft wegen Vcrschonung der Waldstädtc und des Fr> ^ auch fürdcr aufrcchthaltc und das Bisthum Basel um so mehr unangetastet zu lassen erkläre, da ^ demselben verbündeten Orte die Bewachung der Grenzen der bischöflichen Lande übernommen habe». ^ Kaiser wird geschrieben, er solle, gemäß dem abschriftlich mitgcthciltcu Schreiben dcö französischen vom 28. October, die bereits vom Grafen von Scrcni sollicitirtc Erklärung abgeben, das eidgenössische biet nicht zu betreten. Hievon wird gleichzeitig dem Grafen von Scrcni und dem kaiserlichen unter Beilegung dcS Schreibens vom 28. October Kcnntniß gegeben, mit der Bitte, das an de» ^ gestellte Gesuch zu untcrstüzen. Bei der Ungewißheit, ob der kaiserliche Gesandte noch in Wien si6 dem Courier eine eventuelle Empfehlung an den obcröstcrrcichischcn geheimen Rath zu Innsbruck mit der Bitte, demselben sichere Weisung zu ertheilcn, wo er den kaiserlichen Gesandten antreffen >». Der französische Gesandte bemerkt in seinem am 9. November vor der Tagsazung gehaltenen der König müsse sein Recht zur Sicherung dcS Plazcs zu Hüningcn gegen die Gewalt der Kn>! Novembcr 1KN0. 371 ^hrcn; wx,,,, hjx Eidgenossenschaft die Sache ohne Vorurthcil ansähe, könnte sie solches nicht übel nehmen. lgcnö sei er beauftragt, die Eidgenossenschaft der beständigen Wohlgcwogenhcit des Königs zu versichern, "ff Versicherung wird durch ein Gcgcneomplimcnt verdankt und dem Gesandten der Inhalt früherer Memo- ^lie„, namentlich betreffend die Ansprachen von 1635 bis 1637 und die Privilegien der in Frankreich senden eidgenössischen Völker in Erinnerung gebracht. <». Auf den Fall, daß vom Kaiser oder vom König b Frankreich auf die Schreiben vom 13. November keine befriedigende Antwort erfolgen sollte, wird die „ ^'ffung einer neuen Tagsazung unter Thcilnahmc von Wallis und den III Bünden beschlossen. Unterdessen Ml, sieh Orte getreues Aufsehen gegen einander und besonders gegen die Grcnzortc und auf den Fall !>i<» ^"llriffcs getreue bundcögcmäßc Hilfe zu. «I. Bern verlangt, es möchten sich diejenigen Orte, die es „och gethan, über den Schirm seiner Landschaft Waadt erklären, worauf die bezüglichen Orte Drechen, auf eintretenden Fall alles laut eidgenössischen Bünden getreulich zu erstatten. <. Nach einem würde den eidgenössischen Officicrcn in Frankreich ein neuer Eid zugcniuthct, mit der Vcr- ihrer König zu dienen, wo immer cS von ihnen gefordert werde, ohne Rüksicht auf die Verbote rü^ ^ngkciten. ES wird beschlossen, jedes Ort solle sich bei seinen Officicrcn erkundigen, ob dieses Gc- ^ wahr sei. Eine Abordnung des Bischofs von Basel dankt für den ihm und seinen Landen empfiehlt der Eidgenossenschaft neuerdings das Interesse des Biöthums. Dieser Gegcn- ^ vnrd in den Hauptuntcrhandlungcn mit dem französischen Gesandten zur Sprache gebracht und in den bei« Kaiser und den König von Frankreich nachdrüklich befürwortet. p>. Mit einem Schreiben »» ^vvcmbcr stellt der spanische Gesandte den eidgenössischen Orten die Gefahren der von Frankreich "»l unternommenen Festungswerke vor, warnt sie vor leichtgläubiger Sorglosigkeit und wciöt bei, k beS Herzogs von Savoycn hin, mit welchem fcindthätlich verfahren worden sei, sobald er br», Frankreichs nicht mehr habe Folge leisten »vollen. Diese Vorstellung wird verdankt und yc» .^""bten von den gefaßten Beschlüssen und den am 13. Novcmber erlassenen Schreiben Mitthcilung Kaiser zu verwenden, daß er die bei ihm nachgesuchte Erklärung ^lke» Frankreich jeden »vcitcril Vorwand zu benehmen. I». Am 10. November erscheint Peter selbstaußerordentlicher Gesandter der niederländischen Gcncralstaaten vor der Tagsazung und hält bljsi ^ offenen Thülen einen weitläufigen Vortrag, worin er die KricgScrcignissc in ganz Europa übcr- Duelle derselben die Ambition und ungerechte Eroberungssucht bezeichnet, die Eidgenossenschaft vor hsi». Schmeicheleien ihrer geheimen Feinde warnt und endlich die Freundschaft und Unterstüzung der versichert. Indem die Tagsaznng die ausgesprochenen guten Gesinnungen verdankt und dem ^lle» ^ gleiche Gegcnvcrsichcrung gibt, bemerkt sie, daß sie den Verlauf dieses Krieges Gott anhcim- indem die Eidgenossen hierüber nicht als Richter gcsczt seien. Von diesem Auftreten deS nirdcr- s>e^»^ " ^esandtcil nimmt derjenige von Frankreich Anlaß, mittelst Memorial vom 13. November die Dar- d»ß ^ die Ursachen des Kriegs als falsche Anschuldigungen zu erklären und namentlich zu bemerken, Nation, welche einen rechtmäßigen König durch Vermittlung seines TochtcrmannS vom und dadurch den Krieg angezündet habe, übel anstehe, von ungerechten Unternehmungen und ^"ilungcn zu sprechen. I. Mit Schreiben vom 3. November berichtet Freiherr von Rost im ^ de» ^ ^ffcrlichcn Gesandten, daß den Eidgenossen in ihrem frühcrn Gesuche um freie Fruchtausfuhr Miedet, ^be entsprochen werden, wenn sie hinwieder dein mit dem kaiserlichen Gesandten Ver- " »achkvmnien werden. Das Schreiben wird in den Abschied genommen. Ii. Auf ein Memorial 372 November 1690. dcr eidgenössischen Kriegsräthe zu Äugst von, 6. November werden folgende Beschlüsse gefußt: I. Die Fehlordnung in Abscndung dcr Kriegsräthe nach Licstal wird neu geordnet und zwar so, daß »ach Zürich Untcrwaldcn Bern und Luccrn, Zug und Basel, Uri und Frciburg, Solothurn und Schaffhausen, Appc»^ und St> Gallen je zu sechs Wochen an die Reihe kommen; 2. die Capucincr und allfällig »öth>Zl Spione sollen aus jenen 700 Franken bezahlt werden, welche dcr französische Schazmcistcr zu Hüningcn f'" Schwpz, das kein Volk au die Grenze gcschikt, eingeschossen hat; 3. jeder Hauptmann soll von 50 M»"' die dcr Kaiser besoldet, monatlich einen Rcichsthaler an das Commissariat abgeben, wovon zwei Drittel dt^ Majoren verabfolgt, ein Drittel aber für Briefporto, Botenlöhne und Kanzleibedürfnisse verwendet wcrd^ soll; 4. den Commissaricn sollen laut lcztcr Verabschiedung monatlich von jedem Ort, das Volk a» ^ Grenze hat, 5'/» Fr. bezahlt werden. Schwyz und Obwaldc», die kein Volk in Angst haben, erklärt wenn dcr dortige Paß oder ein eidgenössisches Ort angegriffen würde, so werden auch sie nach allen bundcsgcmäße Hilfe leisten. I. Da von den Officicrcn in Angst wiederum geklagt wird, daß dcr k">s^ Commissär Haas beständig tn schlechten Gcldsorlcn bezahle, ist man dcr Ansicht, die jeweiligen Kriegs ^ sollten die Commissaricn und Officicrc, welche daö Geld fassen, mahnen, solch schlechtes Geld in höhern Preise anzunehmen, als wie man cS wieder ausgeben könne, in. Dcr Vorschlag ans Veransto ^ einer allgemeinen Bcttcljagd wegen des vielen fremden Gesindels in der Eidgenossenschaft wird bis aus ^ Frühling eingestellt, weil man mit diesen wegen dcr Winterszeit nicht aus den Bergen fortkommen ^ dagegen soll man die starken Strolchen, die mehr Raub als Bettel treiben, auö dem Land schaffen odcr^ die Schellcnwcrkc einsperren. ». (S. u. Mcndriö.) «». (Die das Thurgau regierenden VII und du am Malcfiz und Landgericht teilhabenden Orte.) Nachdem die auf lcztcr Tagsazung wegen dcr bcka» ^ Gcbictsvcrlezuugcn nach Fraucnfcld beschlossene Gesandtschaft mit General von Stadel bereits den Zusammenkunft verabredet, aber wegen der neu ausgeschriebenen Tagsazung wieder abbestellt hatte, Uri auf Rükgängigmachung dieses Beschlusses uud auf nochmalige Betreibung dcr Sache durch den vogt. Die Mehrheit aber bcharrt bei dem frühern Beschlüsse und verfügt, daß diejenigen Orte, welche ^ Gegenstand in den Abschied nehmen, ihre Entschließung schleunig nach Zürich berichten, damit dann auS ein anderer Tag festgestellt werde. Einige Orte behalten den Entscheid, ob die drei Städte hiebc' den Beisiz haben, ihren Obrigkeiten vor. >» u. «z. (S. u. Baden.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. r. (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Die zur Besichtigung dcr Pässe in'S Basel abgeordneten, nunmchr anwesenden Gesandten Hauptmann Karl Keßler von Freiburg und von Mollondin von Solothurn erstatten über ihre Mission Bericht, welcher verdankt und den dort > stellten eidgenössischen Kricgsräthcn abschriftlich mitgcthcilt wird. Dem Berichte wird mündlich beigcfuö' , in den vier Dörfern dcö Bischofs außer Rheins unter den Augen und gegen die Vorstellungen der '' für das Heer dcö Delphins Fourage abgeholt worden sei, mit dcr Entschuldigung, daß man solches ' ' z nöthig habe. Im Übrigen sei diesen Leuten nichts Lcidcö gethan worden. Auf diesen Bericht w Bisthum dem französischen Gesandten zur Schonung empfohlen, wie im allgemeinen Abschiede zu ^ Die Erklärung von Zürich und Bern, ihre Truppen nicht vom Bisthum zurükzuzichen, wird fm»' dankt und ihnen alle eidgenössische Erkenntlichkeit zugesichert. Schließlich wird beschlossen, darauf Z" daß dcr Bischof von Basel einige Stellen im Domstift zu Basel und im Ehorhcrrcnstift zu Dcls" November 1690. 373 mit dcm Biöthum verbündeten katholische» Orten bcscze. (Die VII katholische» Orte und der Abt St. Gallen.) Die an dein lcztcn vcnetianischen Krieg aus Morca bethciligtcn Orte finden nöthig, nicht ^ an Venedig, sondcrir auch an den Papst, an den Cardinal Cantclmi und an den Nuntius das dringende Mchm zu stellen, daß die eidgenössischen Officicrc und Soldaten, so noch am Leben sein möchten, nach )alt der Kapitulation beurlaubt und nach Hause gelassen werden. Da Luccrn hierbei nicht interessirt ' ^ wird die bezügliche Korrespondenz Uri anhcimgcstcllt. t. Obwaldcn beschwert stch, daß Nidwalden ^sichtlich der Abscndung von KriegSräthcn nach Pruntrut und ähnlichen Gesandtschaften mit ihm Gleich- ^ kchtigung prätcndire, während ihn» laut einem älter» Vergleich, der nun ungleich ausgelegt werden wolle, ^lwci und Nidwalden nur ein Umgang zukomme. Obwaldcn begehrt daher das eidgenössische Recht und ^.^ichtcru die Orte Luccrn, Uri, Schwyz und Zug, welche zu dem fraglichen Vergleich mitgewirkt haben. ^ Walde,, erklärt, cS sei hierüber nicht instruirt, lasse sich deshalb nicht ein, glaube aber, daß »ach dcm wiländcrbund Uri und Schwyz die compctcntcn Richter seien. Hierüber wird beschlossen: Ob- und Nid- c» habe» sich über den Richter zu vergleiche»; wenn dieses bis auf nächste Tagsazung nicht gelinge, so ^ ihnen die übrigen Orte den Richter weisen. H... Man sehe auch lm Abschnitte Hen'schaftsangeleaenheitc»: . ^t Baden. I». Art. 222. Jiistizsachcn, Recht, Gericht. «Z. Art. 294. Bergwerke. " Mendels. Art. 307. Jttstlzsachen, Recht, Gericht. 202. Konferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen während der Tagsazung zu Baden, ttitw, 7. November. (28 Octobcr a. K.) Staatsarchiv Zürich. Mg. Mich. Bd. «S. tdl. 250. T,...^"dte: Die nämlichen, wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Friedrich Zweifel, ""Halter. ^"str ' ^ Schreiben des französischen Gesandten vom 28. Octobcr a. K. lauten die eröffneten allseitig dahin: t. Gegen die Erweiterung der Festungswerke in Hüningcn sollen alle han.'i'^ ^'^cl angc,vc»dct werden, zuerst auf gütliche», Wege, namentlich durch Gegenvorstellungen beim d»rch . " Gesandten und durch Schreiben an den König, dann aber, wenn diese Schritte nicht verfangen, ^aisc Vorkehrungen; 2. rüksichtlich der Beschirmung der Waldstädte und der Verwahrung der d>j, dm vorigen Verabschiedungen nachgelebt werden; 3. zu Gunsten der pruntrutischcn Lande soll °h»e „,^cii den mit dcm Bischof verbündeten Orten Alleö gcthan werden, >vaS den evangelischen Orten b»,, '"iiglich ist. Zu diese», Zwcke wird gutbcfundcn, den katholischen Orten gegenüber zuerst nur Re Mlichm Mitteln zur Verhinderung der Erweiterung der Festung Hüningcn zu sprechen, bis man sehe, ^ anlasse; in Betreff der Beschirmung der Waldstädte, der Pässe und der prnntrutischen denselben möglichste Mitwirkung zusichern. Sollten die katholischen Orte in lcztcrcr Bc- s gehende Zumuthungcn machen, so soll auch daraus getrachtet werden, daß Genf und Ncucn- 'w das Waadtland in den allgcmcincn eidgenössischen Schuz genommen werden. Sowie sich aber 874 November 1690. nach den Unterhandlungen mit dem französischen Gesandten gezeigt, daß einige katholische Orte gcgc" ^ Absicht Frankreichs nicht den erforderlichen Ernst gebrauchen mochten, wird ihnen die Notwendigkeit ^ Verhinderung der neuen Fcstungsarbcitcn dringend vorgestellt, ohne jedoch spcciclle Mittel der Abwehr voll" schlagen. I». Die auö den brandenburgischcn Landen zurükkommcndcn und mit Bewilligung ihres La» » surften in ihr Vaterland zurükkchrcndcu picmontcsischcn Thallcutc stellen mit Schreiben vom 31. Octobcr Ansuchen, ihre beigeschlossene Bittschrift an den Kurfürsten von Brandenburg, worin sie für diesen um Verabreichung von Lebensmitteln bitten, mit einer Empfehlung NamcnS der evangelischen Orte zu stüzcn. Diesem Gesuche wird entsprochen, v. Ans den 7. Dccembcr a. K. wird für sämmtlichc cvang^»^ Orte ein allgemeiner Fast-, Bet-, Büß- und Danktag fcstgcsczt. «l. Auf Ratifikation der Obrigkeiten ^ von den V evangelischen Städten der Stadt Schleiß im Sächsischen an ihren erlittenen Brandschaden c Beisteuer von 120 Rcichsthalcrn oder 216 Gulden zuerkannt, v. Glarus erklärt, cö könne den 4. des Vcrcinigungötractatcs mit Britannien nicht zugeben, sondern müsse fordern, daß dem König vacantc Oberst- oder Obcrstlicutcnautöstcllcn beliebig aus einem der Orte und nicht ausschließlich dcmjcuigcu, dem der Vorgänger angehört habe, zu bezeichnen, weil auch iu den Bünden, Erbeinunge» ^ Vogtcien Parität beobachtet werde. Ferner wird die Hoffnung ausgesprochen, daß GlaruS in diesem zwei Compagnicn zugegeben und die Substdiengcldcr nach Proportion vcrtheilr werden. Die übrigen beschließen, diese schon in Aarau gemachten Rcclamationcn all rolei-snäum et in^truvixlum in den ^ ' zu nehmen. Auch die Stadt St. Gallen begehrt, cö solle zu ihren Gunsten in den Abschied gestellt daß sie auch eine Compaguic in dem Aufbruche für Britannien beanspruche. t>. (Zürich und Bern ) die lcztcn Abschiede von Genf und Bern, betreffend die Vcrthcidigung Genfs, werden folgende Verabred« ' getroffen: 1. Zürich erklärt, diejenigen Früchte, welche cS durch einen untcrbabcndcn Vertrag auö Ort bekommen möchte, Genf abzutreten, sofern cö der Lieferung anderer aus Schwabenland durch wcudung dcö britannischen Gesandten versichert werde. 2. Über die Abfindung von noch mehr zur Verstärkung der Garnison in Genf habe Zürich noch nichts beschlossen und finde bedenklich, in der Unterhaltung der Garnison vom Bunde abzuweichen. Da aber Bern eindringlich hervorhebt,^ ^ 3. Vi- zwischcn der Zeit der Errichtung dcö Bundes und dem gegenwärtigen Wcltlauf, sowie der Lage Gtttf Unterschied zu machen sei, nimmt Zürich diese Vorstellungen zur Berichterstattung in den Abschied. ^ Justiz betreffend soll man im Original der Convention von 1667 nachschlagen, was hierüber . worden sei. 4. Bezüglich eines mchrcrn Zuzugs zum Schuzc Genfs und der Beschirmung dcö Waat' > ^ läßt man cö bei den Abschieden vom Januar und März 1686 bewenden, mit dem weiter» Vorbehalt, ^ Etat auf eine hinreichende Anzahl Volks zu erhöhen. 5. Für die Eidesleistung der nach Genf Znsazvölkcr soll eine Formel aufgcfizt werden, daß sie sich in keinen andern Dienst verleiten lasse» ^ 6. Man trägt kein Bedenken, Genf die eidgenössischen Abschiede, soweit sie zu seinem Verhalte diciül) »litzuthcilcn. 7. Zürich findet die von Bern vorgeschlagene Abfindung von Repräsentanten nach b 0 nöthig. 8. Die übrigen Punkte der Abschiede von Genf und Bern werden als einverstanden erklärt. November u. Dcccmber iliüO. 875 20S. Confercnz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Brunnen, 28. November. Ein Abschied fehlt. Die Instruction von Schwyz für seine Gesandten! Jost Rudolph Ncding, Land- ^'uinann, Franz Betschart nnd Jakob Weber, beide alt-Laudammann, Joseph Anton Rcdiug, Sckelineister, ""d Augustin Jndcrbizin bezeichnet als BcrathungSgcgcnständc: u. eine Streitsache zwischen Bellenz und dn- Gemeinde Camorinv, die wo möglich gütlich beigelegt werde» soll; li. die neue Rcccnsio» der Statuten von Bellenz, die endlich von der Hand gegeben und den Obrigkeiten vorgelegt werden sollen; o. Uri soll bcr Koste» nnd Schrcibtaxcn halber die Gebühr verschassen, damit nach dessen Beispiel dann auch die beiden ouder» Orte Mitleid zu tragen Anlast haben; ä. von Uri ist der Fähren zu Küsinacht halber eine kategorische Antwort zu verlangen, damit auch Schwyz sich darnach richte» kann; o. Uri soll künftig bei Austreibung von Conferenzcn zu Brunnen die Berathungsgcgeustäude sainmt Motiven genau angebe», damit 'o Instructionen darnach gemacht werden köunen. Ka»,onsarchiv Schwyz- mW-sc. Die Instruction von Nidwalden für Johann Melchior Bali, Statthalter, und Franz Achermann, alt- ^andaminann, enthält das dortige Wochenrathöbuch. vandesarchw Nidwawr» >. >», cm. iw. 204. Confereuz zwischen Zürich und Bern. Zürich, iiiiw, 2. bis 4. Deccmber. (22. bis 24. Novcmbcr a. K.) Staatsarchiv Zürich. Ally. Mich. Bd. «w, cm. 77». — Staatsarchiv Bern. Gmsbuch 0, S. Sia. ^^rndtc: Zürich. Heinrich Escher, Bürgermeister; Johann Konrad Eschcr, AndrcaS Meyer und ^kch ^rnzlcr, alle drei Statthalter; Johann Kaspar Landolt, Johann Heinrich Wascr und Johann ^»^'ö"dcggcr, alle drei Sckclmcister; Obmann Johann Kaspar von Muralt. Mitglieder des Raths: Heß ^ ^"bvogt Johann Eschcr, Landvogt Johann Rudolph Lavatcr, Salomon Hirzcl, Zuuftmcistcr David diH' "^'^tadtschrciber Johann Heinrich Rah», Landvogt Beat Holzhalb, Christoph Wcrdmüllcr. Mitglieder Raths: Junker Marx Eschcr, Stadtrichtcr Johann Jakob Hofmeister, Ludwig Hirzcl, Junker '^Kaspar Eschcr. Bern. Bernhard von Muralt, dcö Raths; Christoph Steiger, Landvogt zu Lcnzburg. Zürich seine Bcdcnkcit gegen Abschikuug eines ZusazcS von 200 Mann nach Genf lcztcrer ^°ßc» schriftlich eröffnet hat, so erscheinen zwei Abgeordnete von Bern mit Crcditivcn an den sft^^üh von Zürich, um die Nothwcndigkcit dieser Maßregel vorzustellen. In Folge einläßlicher Bc- ji, ^ Gründe und Gcgcngründc erklärt Zürich, die verlangten 200 Mann nach Genf abmarschircu s ^ / ivbald cö Genf wünscht, jedoch so, daß dieö nicht auf der Grundlage der Confcrenz von Genf, ^ Kosten der verbündeten Orte, sondern laut Bund geschehe. Um jedoch Genf den guten wird ihm ein freies Geschenk von 8000 Rcichöthalcrn zur Bestreitung der großen Kosten eröffnet, daß cS in Betracht der gegenwärtigen bedenklichen Zeiten geneigt wäre, ein einzurichten; Zürich erwicdcrt, rS habe gleiche Absicht gehabt, jedoch wegen dcö Eifers der .876 Decembcr 1690, katholischen Orte und wegen des Königs Bedenken getragen. Ucbcr die dicsfälligen Besprechungen wcrdr» die Gesandten zu berichten wissen. «. Wie die Gesandten von Bern mittheilcn, steht ihre Obrigkeit i» Gedanken, unter Mitwirkung von Zürich eine Gesandtschaft nach Luccrn zu schikcn, um den eidgenössische Schuz des WaadtlandcS zu betreiben. Zürich findet dies ohne vorangehende Vorbereitung durch Unterhandlungen und namentlich in Betracht des Mißtrauens der katholischen Orte bedenklich, sagt aber Untcrstüzung zu, wenn zum Besten des angegebenen Zwckcö etwas FürdcrlichcS gethan werden könne. Wegen der Unterhaltung, der Stcucrgcldcr und anderer Geschäfte der Picmontcscn findet man nöthig, den 15. Dcccmbcr eine evangelische Confercnz nach Aarau zu veranstalten und die Gesandten voll Brita»»^' der Gcncralstaatcn und von Savopcn dazu einzuladen; indessen wird hicfür noch die Genehmigung ^ vorbehalten. «. Bern macht Zürich das Ansinnen, ihm entweder die im deutschen Reich gekauften Fl»? billig zu spcdircn, oder mit ihm gegen das bei Herrn Hugucnin eingehandelte Getreide einen Abtausch machen. Zürich erklärt sich für den einen und andern Vorschlag geneigt, für den leztcrn, sofern der brit»^ nischc Gesandte ein Patent über einen äquivalenten Abtausch auswirke. Der Gegenstand wird >» , Abschied genommen. l. Beide Stände erklären, ohne vertraulichen Vorbcricht in keiner wichtigen Sache 0» seitig zu verfahren, cö wäre denn eine plözlichc Verfügung dringend nothwcndig. Zu <». Verhandlungen von Bern mit den katholischen Orten über die Aufnahme der Waadt >» eidgenössischen Schirm. ^ 1) 1690, 19. n. 27. Decembcr. Bern ordnet mit Instructionen vom 9. (19.) n. 17. (27.) eine Gesandtschaft, bestehend in Hans Rudolph Sinner, Wälschsekclmeister, und Bernhard von Muraü, ^ täglichen Raths, nach Freibnrg und Svlothur» ab, um beide Städte zur Aufnahme der Landschaft ^ in den gemeincidgcnössischen Bund zu bewegen. Die Mission hatte vollständigen Erfolg, indem beide ^ dem Begehren nicht nur entspreche», sondern sich bereit erklären, das gleiche Anwerben in Luccrn d»> genannte bernische Gesandtschaft mittels eigenen Abordnungen zu unterstüzen. ^ I SWMarchi» Bern: Kcusbuch 0. S. l ^ 2) 1691, 19. Januar. Auch Luccrn nimmt die Waadt in den anbcgehrten eidgenössische» Schul und stellt dafür folgende Urkunde aus: ^ „Wir Schultheiß und Rath, auch der große Rath so man nennt die Hundert der Stadt Lucer», ^ kund und zu wissen öffentlich hicmit, daß unsere getreuen lieben alten Eidgenossen der lobl. Stands Bern durch eine ansehnliche Ehrengcsandtschaft in den hochgeachteten, wohledlcn, gestrenge», ^ ^ frommen, fürsichtigen und weisen Herren, Herren Sekelmcistcr Johann Rudolph Sinncr und Bcrnba> ^ Muralt, des kleine» Raths alldort, unS in unserer Raths- und des mehrern Gewalts-Versammlung schwinden und mißlichen Läufe der gegenwärtig gefährliche» und noch mehrers (zu) besorgende» bcsch»"' Zeiten gar umständlich vorstellen und mithin daö freundcidgenössische ganz angelegentliche lassen, daß Wir ihre seit 1564 innhabendc und besitzende wälschc Lande und Waadt, in Betracht»»^ und was sie wegen dcro Gelegenheit und sonste» herüber ganz ausführlich noch weitcrs angebracht, eidgenössischen allgemeinen Bund und Schirm, wie von andern lobliche» Orten mehr auch beschft»^^, willig empfange», und sie mit einer so tröstlichen Willfahr gegen Uns in eine immerwährende crkanntniß sezcn wollte». Da nun unsere G. L. E. der beiden löblichen Städte und Stände Frciburg und Solothurn mit eben dieser Gelegenheit an uns abgeordnete ansehnliche Ehrengcsandtschaft, nämlich die hu^ö'" wohledlcn, gestrengen, vestcn, fromme», fürnchme» und weisen Herren Franz Philipp von Laute» >1 Heid, Herr von Cugie, Vesin und Anmont rc., und Hauptmann Karl Keßler, des inner» Raths, ^ ^ bürg; Herren Urs Suri, Herr zu Bussi, Vcuncr, und Hauptmann Johann Ludwig von Roll, Emmenholz, Sekclmcistcr und des Raths zu Solothurn, dieses Anwerbe» mit verschiedene» Dcccmber 169t). 377 Gründe» dahin begleitet, damit crmclte von obwohlgedachten Unser» G. L. A. E. der Stadt Bern inn- habende Lande und Waadt von Uns in den eidgenössischen Schirm aufgefaßet werde» möchte: So habe» Wir, denen die eidgenössische Wohlfahrt in unserem gemeinen liedwerthen Vaterlandc jeder- weilcn in guten Treuen angelegen, die zu dero Erhaltung höchst erforderliche Einigkeit und unzertrennte Znsammensezung der lobt. Orte zu beschirmen und mithin wirklich zu bezeugen, mit was frcundcidgenössischcm Gemüth Wir die Gelegenheiten dieser unserer allerseits so lieben und so getreuen Eidgenossen iu aller Aufrichtigkeit ansehen, mit der verlangten Willfahr ganz willig entsprechen wollen. Dessenthalben dann so erklären Wir Uns hiemit wissentlicher Dinge mit und i» Kraft dieses gegcn- lvärtigcn Briefs, daß »vir die gedachten von unseren getreuen lieben alten Eidgenossen der Stadt Bern seit dem Jahr 1564 innhabcndcn wälschcn Lande und Waadt in de» eidgenössischen wirklichen Schnz und Schirm empfangen und aufgenommen haben; dcrgcstalte» gleich wie wir denselben zutrauen, daß sie nach dem Gpcnipel unserer lieben Vorderen den äußern Potenzen z» feindlichem Verfahren und Angriff keine erhebliche Ursache geben werden, daß wir eben also, wo und wann sie bei gegenwärtigen oder künftigen Zeiten in oft ernannten ihren wälschen Landen und Waadt wider Recht und Billigkeit feindlich angegriffen werden sollten, dieselbe gleich andere ihren zuvor gehabten alten und in dem Bund begriffenen Landen und Leuten ohne Unterschied bis an ihre äußersten Grenzen mit wirklicher Hilfe best Unseres Vermögens zur Sicherheit, Schuz und Schirm unseres geliebten Vaterlands der gemeinen Eidgenossenschaft trostlich und als ehrlichen Eidgenosse« gebührt, iu aufrichtigen Treuen, wollen schüzcn, schirmen und retten helfen in Kraft dieses Briefs, welchen wir mit unserer Stadt Secret Jnstgel bewahrt haben, den 13. Januar 1691/' Stanlsarchiv Venn Gensbuch v, S. IIS ». 257. 3) 1691, 15. Januar. Bern instruirt seine Gesandtschaft, von Lucern aus und mit Empfehlungen dieses Standes auch die vier Orte Uri, Schwhz, Untcrwalden und Zug zu besuchen und ihnen das nämliche begehren vorzutragen. Die Gesandtschaft wird jedoch an allen Orten mit „sehr guter Vertröstung" abge- - ^Uigt. Staatsarchiv Bcr»: A. a. O. S. IKS u. INS. 4) 1691, 16. Januar. Sowohl der savoyische Gesandte als der päpstliche Nuntius wenden sich in ^»dringlicher Weise an Schwyz, auf das Anwerben von Bern über Aufnahme des Waadtlandes in den "dgenössischen Schuz nicht einzutreten. Der Einschluß der Waadt in den eidgenössischen Bund wäre eine ^dlezung des Bündnisses mit Savoycn; wollte man Bern entsprechen, so hätte es den Anschein, daß auch ^ kaihvlischcn verbündeten Orte gegen den Herzog, den man mit großer Gewalt zu unterdrükcn suche, con- ft'trirtcn, um seinen Untergang iu der ohnehin trüben Zeitlage zu verwirklichen. vanveöarchtv Schwyz: Alten Bern. 5) 1691, 12. Februar. Bern verdankt dem Stande Lucern dessen bereitwillige Zusage und erklärt, daß °s des Bisthums Basel halber bei der unlängst in Baden gegebenen Versicherung verbleiben und auf den , ^hfall übrigen Orten in Beschüzung dieses LandestheileS redlich und ehrlich mithalten werde. Die '» dieser Angelegenheit im Mai 1689 nach Baden überschriebene Erklärung habe gewiß keine andere Intention lb'habt, als bei den gefährlichen Zeitläufcn gegen die äußern kriegführenden Mächte eine wahre aufrichtige kutralität zu profitircn. Staatsarchiv Bern: A. a. O. S. 18S. 1691, 25. Februar. Der Nuntius verdankt die Erklärung, daß sich Schwyz, unter Versicherung " größten Behutsamkeit und Achtsamkeit, ans de» nachgesuchten Schirm der Waadt, als den Rechten der ' ""che und der katholischen Religion allzunachtheilig, nicht einlassen werde. Dagegen empfiehlt der Nuntius ^»gelegentlichst die Mitwirkung dazu, daß das Biöthum Basel der Eidgenossenschast einverleibt werde» möchte, leicht auf der nächsten Tagsazung zur Sprache kommen möge. vand-sar-hi» Schwyz: A-t-n V-r». de» ^ ^Rl, 1. Mai. Der savoyische Gesandte macht Schwyz neuerdings aufmerksam, daß Bern unter ^nrwand der obschwebcnden Gefahre» fortfahre, die katholischen Orte zu veranlasse», die Waadt in den m»ossischen Bund einzuschließen und warnt davor, mit den Feinde» des Herzogs anzuknüpfen. vandeSarchiv Schwyz: Alten Bcru. 48 378 Deccmber 1690, 8) (69l, Mai bis Juli. Die Abordnung des Herrn Bernhard von Muralt an den Abt von ^ Gallen hat den Erfolg, daß Abt und Convcnt sich einhellig für die Aufnahme der Waadt in den eidg'" nössischen Schirm aussprechen. Bern läßt sich aber in eine Gegenleistung, nämlich die Bcschüzung der st. gallischen Lande, nur insoweit ein, als die Pflichten des gcmcineidgcnvssischen Bundes gehen und d» Lande nicht außer der Eidgenossenschaft gelegen sind. Tvggenburg betreffend ist Bern der Ansicht, daß d^ Landschaft bereits schon im eidgenössischen Bunde mitinbegriffen sei. Eine Bcrbriefung dieses Abkom»»»"' ist jedoch nicht zu Stande gekommen. Staatsarchiv Bmn A. a. O. S. sss sie- 205. Confevenz von Uri und Schwyz. Brunnen. ll»W, lv. u Ltt. Deccmber. Ein Abschied fehlt. Bcrhandlungsgcgenstand war der Streit zwischen Ob- und Ridwalden. Da lczter^ den l4. Dccembcr in llri und den l6. Decembcr in Schwyz einen Rcchtstag nachgesucht und erhalte» haU>- Obwalden aber dabei ausgeblieben war, weil auf der lcztcn katholischen Tägsaznng zu Bade» der Streich»' zu weiterer Erörterung auf eine spätere Tagsazung vertagt tvvrdcn war, hat Uri die Confcrcnz angeord' ' um den Anstand nach Inhalt des Illörtischcn Bundes definitiv in Eines zu ziehen und darüber ein instrumeut zu fertigen. vaxdrsarchw Schwyj! Acte» AidwaW'"' 20<». Conferenz der evangelischen Orte und Stadt St. (hallen. Aarau. ltiittt, L«. Deccmber. (16. a. K.) Staatsarchiv Zürich. Allq. Abschi-dc Bd. kol. 2N5. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Kaspar von Muralt, Ob»'^' der Klöster. Bern. Emanucl von Graffcnricd und Johann Rudolph Bücher, beide des Raths. gelisch GlarnS. (Entschuldigt.) Basel. Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Johann Burkhardt, dcsignirter Obcrstzunftmcistcr. Schaffhausen. Johann Konrad Ncukonn», Burgcr»u'ff^ Johann Konrad Wäpfer, Sckclmcistcr. Appcnzcll-Außcrrhodcn. Johann Konrad Zellwcgcr, ' ainmann. Stadt St. Gallen. Johann Konrad Fels, Zcughcrr. ^ Diese Confcrcnz wurde dadurch veranlaßt, daß zwei Dcputirtc aus Picmont in Zürich eingetroffen um die dortige Roth zu schildern, nachdem bereits früher verschiedene bedauerliche Nachrichten cingcg" ^ waren, wie sich die picmontcsischcn Thallcutc, welche sich seit einiger Zeit in Picmont befunden, jcnigcn, welche unlängst aus den brandcnburgischcn Landcn sich dorthin begeben, oder sich thcilö in V>" . bcrg, thcilö in benachbarten Ländern und theilö in der Eidgenossenschaft aufhalten, in Folge des und der Wintcrzcit ohne Lebensunterhalt und Unterkommen befinden. Zu dieser Confcrcnz wurden ^ britannische, niederländische und savoyischc Gesandte eingeladen, um mit ihnen über die Mittel zu bw ^ diese Thallcutc vor dem Verderben zu retten. ». Glarnö erklärt mit Schreiben vom 22. Dcccmb" Dcccmber 1üü9. 379 Zustimmung zu cincr Uutcrstüzung der Picmontcsen und crbittct sich Mitthcilung allfällig anderer zur Verhandlung kommender Punkte. I». Die anwesenden Orte eröffnen sich allseitig ihre Instructionen, welche übereinstimmend dahin lauten, den Picmontcsen in ihrer Roth bcizuspringcn. Hierauf wird mit dem nicdcr- ländischcn Gesandten in Confcrcnz getreten. Dieser eröffnet, er habe auö eigenem Antrieb 590 Rcichsthalcr a» die Picmontcsen verwendet und den Gcncralstaatcn einen empfehlenden Bericht erstattet, in Folge dessen ^hu> die Weisung zugekommen sei, für ein Mal 1999 Rcichöthalcr für dieselben anzuwenden. Weiterer Aufläge st; ^ gewärtig. Was von den leztcn holländischen Collcctengcldcrn noch übrig sei, könnte nun ^ gegenwärtige Noth angewendet werden. Der englische Gesandte habe die Angelegenheit ebenfalls dem Könige empfohlen; vom Kurfürsten von Brandenburg seien Subsidicn zu erwarten; Würtcmbcrg habe den )allcutcn den Aufenthalt neuerdings zugesichert. Er sei ganz bereitwillig, mit und neben dem britannischen sandten allcö Mögliche für diese Unglüklichcn zu thun. Hierauf wird der savopischc Gesandte durch vier ^"rcn st, die Confcrcnz abgeholt, welcher die erwiesene Ehre verdankt, den guten Willen dcö Herzogs gegen ^ Thallcutc versichert und in Ermangelung dicsfälligcr Instructionen sich anerbietet, alle gewünschten Gesuche 'den Herzog zu empfehlen. Auf dies wird ein vom niederländischen Gesandten für sich und Namens dcö anuischen Gesandten, sowie von den evangelischen Orten abgefaßtes Schreiben dem savopischcn Gesandten ' Händen des Herzogs übergeben, worin lczterer ersticht wird, daß die in Gcmäßhcit der landesherrlichen , uubniß in ihr Vaterland zurükgckchrtcn Picmontcsen aus ihrer „diesmaligen engen Wohnstatt besser und ^^'ucr cm einen sichern Ort auö einander gezogen und mit Nahrung und Decke zu ihrer Nothdurft med cnsfrist für eine kurze Zeit versehen werden", womit die Gesuchstcllcr zugleich alle mögliche Mitwirkung achern. Gleichzeitig wird ein UntcrstüzungSgcsuch an den Kurfürsten von Brandenburg und an den Land- zu Hessen-Kassel erlassen. Endlich wird Zürich beauftragt, im Namen der evangelischen Orte an ^bstand Holland ähnliche UntcrstüzungSgcsuchc zu erlassen. Da die große Noth aber auch eine eigene ^Heiligung der Orte erheischt, wird vorläufig beschlossen, die Reste der picmontcstschcn Steuern, nämlich bcs^'^' ^ ^ Z""bh und 292 Gl. 17 Schll. 4 H. in Basel, sogleich an den Beauftragten ">cderländischen Gesandten in Turin abzusenden. Daö Begehren von Bern, es solle ihm vor Allem sein ) ausstehendes Guthaben von 1868 Kronen vergütet werden, wird mit der Bemerkung abgewiesen, daß ^ ^siircndcn Stcucrgcldcr Eigcnthum der Picmontcsen seien und ohne deren Zustimmung nicht zur Com- b'std ^"wendet werden können; die Ausgleichung unter den Orten sei eine andere Sache. Im Weitem Rc a Genehmigung der Obrigkeiten nach der fünfstädtischcn Abthcilung ein Zusammcnschuß von 3999 b , thalcrn beschlossen, wobei man sich auch auf die von GlaruS und Appcnzcll-Außcrrhodcn schriftlich, bcißmündlich gegebene Versicherung cincr freiwilligen Steuer verläßt. Dabei wird verabredet, Zuschuß behalte, bis man wisse, waö aus dem Ausland komme und waS davon und >»i, " ^hchikt werden müsse. Dem niederländischen Gesandten wird von diesem Beschluß nur so viel Oh. daß cm die Obrigkeiten ciu bezüglicher Antrag gestellt worden sei. «. Auf Genehmigung der flilir^^" dem Stadtschrcibcr Spciöcggcr in Schaffhauscn für seine Bemühung mit der RcchnungS- (Tjx Picmontcsen der übrigbleibende Betrag von 146 Gl. 57 Krz. als Gratification zuerkannt. «I. ^thest^ ^^dtc.) Schaffhauscn proponirt, cS sollen die kurpfälzischcn Kleinodien unter die bcthciligtcn Orte Hörden. Dagegen wird aber eingewendet, durch die Verthcilung vermindere sich der Werth derselben, vv» beschlossen, cS soll jedes Ort sich um Käufer umsehen, v. (Zürich und Bern.) Zürich, welches ersucht wird, seine 299 Mann nach Genf abzuschiken, entschuldigt sich mit mangelnder Instruction, 380 Januar 1691. verspricht aber, daß die diesfalls von Genf und Bern eingegangenen Schreiben baldigst beantwortet werde" sollen, f. (Nachtrag.) Diesem Abschiede werden auch die Rechnungen von Schaffhauscn und Genf über d>e picmontcsischcn Gelder als Beilagen hinzugefügt. 207. Conferenz zwischen Uri und Schwyz. Brunnen. 1001, o 10. Januar. Es ist kein Abschied vorhanden, wohl aber die Instruction für die schwyzerischen Gesandten' ^ Rudolph Reding, Landanunann, Franz Betschart und Jakob Weber, beide alt-Landa»nna»n, Johann Roch" Abyberg, Statthalter. Diese geht dahin: 1. Von Uri zu vcruchme», in welcher Weise es die Zwistigk'"^ zwischen Ob- und Nidwalden beizulegen gedenke; die Gesandten sollen so viel möglich llri beistimmen >" die Berathung an die Herren und Obern berichten. 2. Die Gesandten sollen anziehe», daß das »cubever stehende Slatutenbnch für die von Bellen; eppedirt und gemäß den mehrmalige» Beschlüssen den Or Übermacht werde. 3. Schwyz finde nicht billig, daß Einige aus der Stadt Rapperswyl außerhalb Botmäßigkeil werbe», ebenso nicht, daß fic in ihrer Stadt werben und die Völker dann nntcr fremde leute verschiken, wodurch unser» Herren Landshauptleuten die Werbung erschwert werde. Darin soll dav Abhilfe geschassen werden. Landes-irchiv Schwy,'. Acten Ridwald'"' 200. Conferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen. Aarau. 1001, 17. Januar. (7. a. K.) Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 70, toi. 4. az c r Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Escher, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. ^ Abraham Tillicr, Vcnncr; Johann Rudolph Bucher, des Raths. Evangelisch GlaruS. Frieds Zweifel, Statthalter. Basel. Friedrich Weitstem, dcö Raths. Schaffhausc n. Johann K onrad Ncuk""'^ Bürgermeister; Johann Konrad Wäpfer, Sckelmeistcr. Appcnzcll-A ußcrrh odcn. Konrad Zellw^l Landammann. Stadt St. Gallen. Johann Konrad Fels, Zeughcrr. ^z. ». Auf die Anzeige des großbritannischcn Gesandten, daß die königliche Genehmigung dcS ^ August v. I. (a. K.) iit Aarau abgeschlossenen Unionötractatcö angelangt sei, und auf dessen möchte zur abschlüßlichcn BcrhandltUtg eine Conferenz nach Bern ausgeschrieben werden, vcrsa»»"^' ^ die Gesandtschaftcii der evangelischen Orte in Aarau. Bei der Unlcrsnchnng der Ratification crgü'l ^ aber, daß diese nur mit dem Vorbehalt crthcilt worden ist, wenn die Art. 3, 8, 9, 14, 15, 19, u. 27 nach dem Vorschlag dcö Königs abgeändert werden. Dieses einseitige Vorgehen wird nach dr» einstimmenden Instructionen nnzuläßig und bedenklich befunden. Die anstößigen Abänderungen sind ^ In Art. 3 werde die Verwendung der 4000 Mann auch zu Gunsten der Verbündeten dcS Königs gedehnt, was die Neutralität gefährde und die Tranögrcssioncn befördere. Der König scheine diese T Januar 1691. 381 ""ch außer den drci Rcichcn gebrauchen zu wollen, da in Art. 8 der Auödruk „von ihrer Abreise aus England an" in die Worte „bei ihrer Heimreise" umgewandelt ist. Zu gleicher Besorgniß gibt Art. 9 Einlaß, nw wegen Unterhaltung der Truppen aus dem Meer die beschränkende Bestimmung „bei ihrer Fahrt ''"ch und von England" weggelassen ist. Art. 14 läßt die Befreiung der Marketender von Anlagen und Döllen auf Lebensmittel und Kleider für die Truppen fallen, nimmt aber die Verpflichtung auf, daß der ^''"a solche Gebühren vergüten müsse. In Art. 15 ist zugegeben, daß Länder und Güter, welche Officicrc °dcr Soldaten in den drci Rcichcn an sich bringen, auch ihren Erben gesichert sein sollen; dazu kommt aber ^ eigenmächtige Abänderung: „soweit dicö nach den Gcsczcn des Reiches geschehen kann." Im Ursprüngen Vertrag ist die Dienstzeit auf mindestens vier Jahre bestimmt; im neuen Entwurf dcö Art. 19 behält iich aber der König vor, die Truppen mit Auöbezahlung von sechs Monat Sold jederzeit abzudanken, oder ^ für den Dienst eineö seiner Verbündeten zu verwenden. Der Genuß der in Art. 2l) zugesicherten Privi- i°gien ist j,„ Entwurf mit den Worten gefährdet: „so lange sich die Truppen in fremden Landen ^finden." Rüksichtlich dcö Aufenthaltes in den drci Reichen sind die Privilegien nur anerkannt, „soweit es b'e Reichssaznngcn zulassen." Die in Art. 24 zugesicherten Diversionen in einem Krieg der evangelischen werden dahin geschmälert, wenn der Krieg eine Folge gegenwärtigen Tractats sei. Auch der Art. 27, Drte Messend den Handelsverkehr mit dem Königreich, ist nachthcilig abgeändert. Nach Würdigung dieser Ab- , "uugcn und Bclcsung der vom großbritannischcn Gesandten aus Bern gesandten Erläuterungen wird ^ftinuuig erkannt, es könne das vorgeschlagene Instrument ohne wesentliche Abänderungen, namentlich in ' Artikeln 3, 19, 2l) und 24 nicht angenommen werden. Evangelisch Glarus erneuert sein früheres wch, daß vacantc Officicrsstcllcn nicht auö dem gleichen Kanton bcsczt werden müssen, sondern die Be- )»u„g dem König freistehen soll. Ferner verlangt rS für sich zwei Compagnien, eine verhältnißmäßigc ^ ^ Subsidiengcldcr und für sich vier Pläzc für Studenten. Schließlich vereinigt man sich auf ^""6brüklichcn Wunsch deS großbritannischcn Gesandten, die Reise nach Bern in Gottcö Namen fortzn- ve», Gesandten persönlich anzuhören. I». Ucbcr das vom Bischof von Basel mit Schreiben dk^' ^""uar an die evangelischen Orte gerichtete Gesuch, cS möchte sein BiSthum in Schuz und Schirm die l!'""^^bhcn Orte und mithin der ganzen Eidgenossenschaft genommen werden, cntwikcln die Gesandten c>»x ^ iZcgcn die Entsprechung. In crstcrcr Beziehung falle in Betracht, daß das BiSthum ^ Vormauer für die Eidgenossenschaft mit tapferer Mannschaft und wichtigen Pässen sei, daß viele tausend d,.^K)»er der rcformirtcn Religion angehören, daß cS bereits mit den VII katholischen Orten und ein Thcil >vqg wsbesondcre mit Bern verbündet sei; zu bedenken sei dagegen, daß der Bischof ein RcichSfürst ist, Tcs Berwiklungcn führen könnte. Basel, das nur für dieses Geschäft eingeladen war, befürwortet daö >v>rd ^ ^ Bischofs, welches mit den beiderseitigen Gründen zur Instruction in den Abschied genommen H Auö einem Schreiben des Kurfürsten zu Brandenburg ergibt sich, daß er dem Gesandten der fchlvss"^^" ö" Gunsten der picmontcsischen Thallcutc 1l)l)l) Dublonen Übermacht habe. ES wird be- dieses Geschenk Namens der evangelischen Orte zu verdanke». 382 Januar Itilll. 209. Confercnz der evangelischen Orte. Bern. ! die Session begleiten lassen. Daselbst werden seine Erläuterungen bei verschlossenen Thüren angehört, Des folgenden TagcS statten ihm die Gesandten in seiner Wohnung Besuch ab, woselbst die Besprechung gesczt wird. Die Einwendungen des Gesandten gegen die Befürchtungen der Orte sind wesentlich folgen^' Frankreich »verde nichts dagegen haben können, wenn die Truppen der evangelischen Orte lallt Art. 3 dcS Königs Verbündete verwendet werden, da es die Werbung für Oesterreich ebenfalls nicht als Verlez»'^ dcS mit ihm habenden ewigen Friedens angreifen könne. In den Artikeln 8 und 9 sei daö Wort Eugl"^ ausgelassen, damit auch Schottland und Irland nicht ausgeschlossen erscheinen. Der Vorbehalt der Reichs sazungen in Art. 14 sei nothwcndig, weil sich der König nicht über die von ihm bestätigten Parlaments»^ wcgsezcn dürfe. Mit der Zusicherung der Vergütung solcher Gebühren sei jeder Grund zu Bedenken beseitig Gcsezlichc Succcssion Fremder in liegende Güter, wie sie der erste Entwurf des Art. 15 enthalte, sei den RcichSsazungcn nicht zuläßig, da solche Güter der Krone anheimfallen. In dem neuen Vorschlag verpflichte sich der König, in solchen Fällen zu Gunsten derjenigen zu disponircn, welche, wenn sie dorne oder Naturalisirtc des Landes wären, darin succedircn würden. In Art. 19 sei die Abdankung sechs Monaten Sold nur auf den Fall vorgesehen, wo die betreffenden Obrigkeiten von den anderwärts Auswahl angebotenen Diensten keinen Gebrauch machen wollten. Der neue Art. 2<1 treffe nach ParlamcntSacte nur rüksichtlich der Justiz die Abänderung, daß bei gewissen Verbrechen, wie z. M Mord einer nicht der eidgenössischen Nation ungehörigen Person, zwölf Geschwornc, wozu die Eidgenosse" ^ Hälfte bezeichnen können, abzuurthcilcn haben. Für Verbrechen außer den drei Reichen bleibe die eidgenössischen Truppen ungeschmälert. Der König sei immer geneigt, den evangelischen Orten im Fall ^ Krieges nach Kräften bcizuspringcn, aber er habe nöthig befunden, diese seine Absicht in dem Wortlaut c ^ weniger auffallend zu machen. Der Art. 27 habe geändert werden müssen, weil der Waarcntans ^ einer ParlamcntSacte beruhe, welcher der König nicht derogircn könne. Nach Anhörung dieser ^egenP wird gleichwohl einstimmig befunden, daß diese Abänderungen nicht annehmbar seien, und daher bcsch durch Vermittlung des Gesandte» an den König ein Schreiben sammt Memorial zu erlassen, woriu aus ^ ^ Abänderung der Art. 3, 19, 2(1 und 24 bcharrt werde. Von diesem Schreiben und Memorial werde» ^ Kammcrjunkcr Bondclli Abschriften gegeben, mit dem Ansuchen, sie dem Kurfürsten von Brandenburg theilcn, damit dieser bei nächstem Kongresse dem König von Großbritannien im Sinn der evangelisch"^^ Vorstellungen machen könne. I». Auf Anregung Zürichs wird beschlossen, auf die nächste Tagsazung Z» über die Neuerungen zu instruircn, welche sich die katholischen Orte in den gemeinen Herrschaften er" Januar ItllN. 383 21«. Couferenz der Stände Zürich und Bern mit Genf. Bern. Uwt, 2!t. Januar. (19 a. K.) Staatsarchiv Bern. Gcnsbticher II, S. »5. Gesandte: Züri ch. Johann Heinrich Eschcr, Burgernicistcr; Andreas Meyer, Statthalter. Bern. 'ASniund von Erlach, Schultheiß; Karl von Büren; Johann Rudolph von Sinner; Emanucl von ^ffcnricd; Bernhard von Muralt, des Raths. Genf. Ami Lcfort; Johann Jakob de la Rive. Die Gesandten von Genf eröffnen Folgendes: Bereits vor ungefähr zwei Jahren sei in Genf daS ^ucht aufgetaucht, Herr d'Hcrvart dcö Maraiö sei in der Eigenschaft eines englischen Residenten für ff ui Holland eingetroffen; als Genf in der darüber entstandenen Bestürzung sich über de» Sachverhalt , . visseru wollte, ohne jedoch sichern Bericht zu erhalten, war d'Hcrvart wieder verschwunden, indem er, ^v.n ""6 Holland verreist sei, wovon den beiden Ständen denn auch Mitthcilung gemacht worden °hi,e schnell sei er darauf in Genf eingetroffen. Während er anfänglich vorgab, incognito und ^iii Charakter in Genf Aufcuthalt nehmen zu wollen, verlangte er mit Eingabe vom 11. Januar H , ^diliv als englischer Resident einzureichen. Bei diesem schnelle» Vorgehen und weil aber die gcnfischcn sz»^""'^!achm in diese Zeit fielen, entschuldigte sich Genf vorläufig, seinen Entschluß noch nicht geben zu 'velcl,/ begann die Angelegenheit für und gegen reiflich zu überlegen, einerseits die großen Vorthcilc, 'eich ^ cngcrc Verbindung mit England in Aussicht stehen, anderseits die Repressalien von Frank- ^klärt ^ ^ darauf Herr d'Hcrvart über die lange Verzögerung beklagte und mit sofortiger Abreise drohte, hvlc» ^ ^ Rath, er müsse in dieser Angelegenheit vorerst den Rath der zwei verbündeten Städte cin- habc' 'vclchc Antwort er übrigens gefaßt war, indem er hierin angeblich bereits seinem Hofe geschrieben Iii ^ verreiste er, was die Stadt vcranlaßtc, selbst auch an den König von England zu schreiben. I>irj4 >"in ersuchen die gcnfischcn Gesandten um Rath, was nun zu thun sei. Die Gesandten von Äj'ßsti/^^'" »>it, Herr d'Hcrvart habe sie hier in Bern ebenfalls besucht, und bezeichne als Grund seiner sowohl die Verzögerung, als die Weigerung, ihn als Minister eines von Genf ancr- ^Schrc S» empfangen; im Ucbrigcn fehle ihnen nähere Instruction, sich auf daö gestellte der tz, " ""Zulassen. Eö wird daher lediglich beschlossen, dem englischen Gesandten Coxc von der Mission ^ .^dutirtcn Mitthcilung zu machen und ihm deren Anliegen zn empfehlen, waö jedoch ohne Erfolg sich^''ke ihnen gegenüber sich sehr mißfällig aussprach und auch gegen eine Gesandtschaft von Bern 6""z geringer Defercnz vernehmen ließ. 384 Februar bis Mai 1691. 211. Verhandlung der erbetenen vier eidgenössischen Repräsentanten nebst einer Abordnung der Tagsazung während den innern Unruhen in Basel. Basel, llwl, tl. Februar bis lS. Mai. Staatsarchiv Bern. Basrlbuch ie, k«l. 1-470. Gesandte: Zürich. Junker Wilhelm Blarer von Wartens», Bcrghcrr und des Raths. Bern. Obclst Samuel Frisching, Herr zu Rümlingcn, des Raths. Lucern. Obcrstlicutcnant Jost von Flcckcnstcin, ^ Raths. Solothnrn. Obcrstquartiermcistcr Franz Ludwig Blasius von StäffiS, Herr zu Mollondin, ^ Raths. Bom 12. April an auch noch Bürgermeister Johann Heinrich Eschcr von Zürich und Schuld Johann Rudolph Dürlcr von Luccrn. Basel hatte wegen der wunderlichen Dcmarches uild Bewcgilngcir der nächst an den dortigen Grcni^ liegenden Kricgsvvlkcr mit Schreiben vom 23. Januar a. K. die vier Städte zur Abscndung je Repräsentanten ersticht, lim sich deren Rathcs und Hilfe in allen Vorfallcnheitcn bedienen zu können. Abordnung läßt sich nach ihrer Ankunft in Basel angelegen sein, auf die militärischen Bewegungen um herum ein wachtbarcS Auge zu werfen; aber nicht sowohl diese, als vielmehr die inner» bürgerlichen ' ' Verständnisse lind Unruhen in Basel selbst erscheinen den Repräsentanten als die nächstliegende Gefahr ^ diese Stadt lind gemeine Eidgenossenschaft, weshalb sie den Stand der Dinge ihren Obern überschreibe» weitere Befehle von da gewärtigen. Diese gehen sämmtlich dahin, der Stadt Basel auch zur Stillung innerlichen Unruhen bcholfen und bcrathcn zu sein. Als die Gesandten nun vernommen, daß eine burgcrschaft eben in großem Unwillen gegen die Obrigkeit stehe, sich auf die Zünfte zusammenfüge und » Hand wcitauösehcndc Beschlüsse abfasse — (den 3/t3. und 114. Februar wurde durch Ausschüsse auf jeder Z" zu publicircn beschlossen: 1. Da die vor zwei Jahren den Bürgern aufgedrungene Ballotirordnung i'U ^ Wahl des Meisters Socin so unverantwortlich hintangcsczt worden, soll sich der kleine Rath erklären, " ^ diese Ordnung beobachten wolle, oder ob sie aufgehoben sein solle; 2. der Meineid sowohl vor als . Ballotirordnung und zwar wenigstens seit der sogenannten Practicirordnung soll gebührend bestraft um dermalen einst ein reines und sauberes Regiment zu pflanzen; 3. sollen alle des Meineids ^ ^ oder verdächtigten Rathsgliedcr und ihre Verwandten und Verpflichteten, lcztcrc ihren Ehren ohne austreten, crstcre aber bis zum AuStrag dcS Streites ihrer Aemtcr cntsezt sein und durch Neuwahlen werden, um also einen einhelligen und an der Zahl vollkommenen großen Rath zu stabilsten; ^ diesem Begehren nicht völlig entsprochen wird, sollen von der Zünfte wegen jene vom kleinen «nd 9 Rathe, welche sich der Burgerschaft widcrsczen, nicht mehr anerkannt werden; 5. durch eine Abordnung ^ vom Bürgermeister Socin die Versammlung des großen NathcS in dieser Woche noch verlangt; 6. Ausschüsse den vr. Pctri zum Gcneralprocurator oder Sindicus der Burgcrschaft ernannt haben ihn durch ihre Unterschriften als solchen legitimsten und garantiren mußten, so soll die Bürgers»)'^ ^ Ausschüssen und I)r. Petri hierin mit Darsczung Leibs, Hab und Gut beipflichten) — traten sie pcrsö»l> den kleinen und großen Rath und mahnten wohlmeinend zu friedlicher Beilegung der Zerwürfnis ^ Ancrbictung ihrer Dienste; worauf der große Rath den 10/20. Februar beschloß, beide Räthe st'R" Februar biö Mai 1691. 385 ^"icrhin an der Vereinigung arbeiten, wenn sie in dem Einen oder Andern nicht des einen werden können, '^llc »ian die Repräsentanten auch dazu ziehen und sie um ihren guten Rath ersuchen. Gleichen Tags Erreichten die Ausschüsse der Bürger auf dem Rathhausc eine Bittschrift an den kleinen und großen Rath ^"ffc„d die Bestrafung dcö Meineids und Fortsczung dcö RcformationswcrkS gegen Wahlumtricbc, die riicnnung des Dr. Petri als Gcncralanwalt der Bürgerschaft, die Zusicherung der lcztcrn zu allein Gehören gegen die Obrigkeit unter Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten, die Mitthcilung der zu erlassenden ^uiidanientalgesezc und der Vertrage :c. an die Bürgerschaft, bevor diese in Kraft treten, die Vermehrung ^ Zahl der Heimlicher behufs Bestrafung dcö Meineids, und bis der gegenwärtige Streit erledigt, wöchcnt- ^) Zweimalige Versammlung dcö großen Raths, den Austritt der beklagte» RathSglicder und die Gestaltung ^ sirncrhin nöthig werdenden Zusammenkünfte der Bürger. Den 14/24. Februar gibt der große Rath diese Begehren seinen thcilwcisc willfahrenden Entscheid ab, thcilt diesen auch den Repräsentanten mit 'wd macht den 15/25. Februar einen beschwichtigenden Erlaß, der im Allgemeinen allen Begehren entgegenkam »nd auf allen Zünften verlesen wird. Aber auch über diese obrigkeitliche Disposition hin haben sich ^ ^"rgcr, außer der Schlüssclzunft, die sich vollständig zu Ruhe gcsczt, nicht stillen lassen, wie dies wohl ^ werken gewesen von dem Ausschüsse der Bürger, der, mit Hr. Fatio als Wortführer, vor den Rcpräsen- erschien und versicherte, die Bürger würden nichts Thätlichcö vornehmen und sich gegen die Obrigkeit Schranken halten, so daß die Gesandten mit den Bürgern nicht müssen bemüht werden. Die Gestell^ Erdaucrung des bisherigen Sachvcrlaufs an die beiden Räthc eine schriftliche Vor . w'g ab, auf Mittel und Wege zur eigenen Beilegung der bürgerlichen Anstände bedacht zu sein, die in Weitläufigkeit erwachsen. Die Räthc bestätigen darauf den 2l). Februar/2. März schriftlich A» die Geneigtheit, die Nathschlägc der Repräsentanten beizuzichcn und versprechen, ihnen von mas Tag für Tag passirt, Kenntniß zu geben. ES haben auch an dem genannten Tage über hundert ^r M Ausschüsse der Zünfte sich auf dem Rathhauö gestellt und ein abermaliges schriftliches Gesuch ^M„d Ausstand der Verwandten der Klcinrathömitglicdcr im großen Rath »nd die Ausmusterung Bezichtigten, die Anerkennung des Dr. Petri als Gcncralprocurator, den zeitweiligen AuS- ieztc ^ ^athöhcrrn Gcrnlcr und verschiedene Klagen wider Stadtschrcibcr Härder u. s. w. eingereicht. Der ^ ^ übergibt dem Rathc eine Apologie »vider die Anschuldigungen. An den der Bürgerschaft auf ihre dc>, . crthciltcn Bescheid dcö großen Raths haben die Bürger nicht kommen »vollen, sich Sonntags Tr>^ ^lnuar a. K. Nachmittags auf die Zünfte begeben, ihre Vorgesezten vom großen Rathe, die dahin kommen lassen und ihnen die Frage vorgelegt, ob sie, die Sechser, cö mit den Bürgern oder Teck/"' ^wucn Rath halten wollen; im lcztcrn Fall meinten die Bürger in der Fähigkeit zu sein, die ^ ^ ^tsczcn »nd andere zu wählen. Als dies den Repräsentanten bekannt wurde, berufen sie einen Üüb ' ^ Bürger, unter denen auch Dr. Fatio war, zu sich und halten ihm das unanständige, ihrer »icht gemäße Verfahren freundlich und ernstlich vor, worauf die Ausschüsse crwiedcrtcn, sie sv a den Respect gegen die Obrigkeit und werden fürdcrhin ihrem Beschlüsse zufolge nicht mehr in ^ RathhauS gehen, sondern ihre Angelegenheiten schriftlich durch die Sechser dein vortrageir lassen, in der Erwartung, daß die Sechser solche sccundircn werden. Die Rcpräscn- Zxiist ^Vorgehen der Bürger, die ein Petitum nach dem andern durch die Sechser, deren jede sie an den großen Rath bringen lassen und die Drohungen mit Absczung der Sechser, wenn willfährig seien, sehr bedenklich und geben hievon sowohl ihren Obrigkeiten, als deren Gesandten 4kl 386 Februar bis Mai 1691. bei der jczigcn Tagsazung zu Baden mit Schreiben vom 23. Februar a. K. Kcnntniß. Stadtschrcibcr John'"' Konrad Härder hat darauf eine eingehendere Rechtfertigung und damit gleichzeitig seine Resignation ciM geben, die de» 24. Februar a. K. angenommen wird, worauf an seine Stelle RathSschrcibcr !>>'. 8^^ gewählt wurde. Den 26. Februar werden die Repräsentanten im Namen der Obrigkeit ersucht, während dcr gleichen Tags zu haltenden großen Rathsvcrsammlung, welcher ein abermaliges Memorial der Bürgerst' vorlag, sich zu Hause aufzuhalten, damit sie auf das RathhauS berufen werden könne», wenn die B»rgcb wie zu besorgen sei, einen Tumult erwckcn wollten; beincbcnö haben die Repräsentanten auch veruo»»«^ die Bürgerschaft sczc daran, daß eine Weibsperson, mit Namen Kübler, welche sich in vorgefallenen Wahl'" als Kuplcrin und Läufen» habe gebrauchen lassen, eingcsczt werde. Die Gesandten versprechen dem Wu»!^ nachzukommen und stellen den Räthen anhcim, ob nicht zur Beruhigung der Bürgerschaft auf die Klage der Burger diese verhört, die verdächtige Frau gefänglich verwahrt und die Bcsczung der Rathschreiberstcllc e>^ gestellt werden möchten. Inzwischen geht von Baden aus das Mahnschreiben der Tagsazung an kleine große Räthe und gemeine Burgerschaft, vom 6. März n. K., nebst einem besonder» Schreiben der vl^ städtischen Gesandten daselbst an die Repräsentanten in Basel ein. Der große Rath aber erkannte de» Februar a. K. (8. März) auf die Klageschrift der Bürgerschaft: Einstellung der Wahl dcö Nachschreit' Fortsczung der Strafproeesse wegen Meineids durch die Heimlicher und Gefangennahme der Küblcrin; bezüglich der Zuschrift der Tagsazung: dieselbe durch Untcrvogt Schnorf von Baden in Bcglcit dcS Sb' schreibcrs den 27. Februar der Bürgerschaft von Zunft zu Zunft vorlesen zu lassen, und die Zü»^ Rükäußcrung darüber einzuladen. Die Antwort aller Zünfte, die zum Schlüssel ausgenommen, welche ^ beständig für die Obrigkeit erklärt, und weiterer vicrunddrcißig Personen, die sich ebenfalls an die Obr'ö halten, geht dahin, die Versammlungen der Bürger bezwckcn nichts Anderes, als die Ehre Gottes zu t'' dessen Strafgerichte abzuwenden, und zwar namentlich durch die Ausrottung der so schrcklich "»gt^ Meineide, die Abstellung der Unordnungen in dem Regiment und dem Haushalt des Staates; sobald Obrigkeit dem begonnenen Rcformationswcrk ein Ende werde gemacht haben, werde sich die gcsammtc W>rg schaft unvcrwcilt zur Ruhe begeben. Diese Antwort wird von klein und großen Räthen den 28. 8" r a. K. der Tagsazung eröffnet; gleichzeitig wurde Rathshcrr Gcrnlrr auf Grund der vorgenommene» b> suchung der Ehren und Acmter cntsezt und Anordnungen über die Vcrhörung der verhafteten Küblcr Dem gefallenen Bericht nach sind viele namhafte Familien in diesem Examen intcrcssirt worden. Gesandten der vier Städte in Baden ersuchen die Repräsentanten mit Schreiben vom 14. März n. K-, ihrem Posten noch ferner zu verbleiben, und die Tagsazung selbst wendet sich gleichzeitig an die Burgks ^ rügt deren ungebührliches Verhalten und verspricht, nach beendigter Tagsazung den Bürgermeister ^sch'^ .„ Schultheiß Dürlcr dorthin abzuordnen, um sich mit der Orte voller Gewalt und Autorität des beladen, immerhin ohne jegliche Einmischung in die Judicatur, sondern nur zuzusehen, daß allen ' Begehren Statt, Gehör und Willfahr geschehe. Den 18. März n. K. ersuchen die Gesandten der vier ^ zu Baden die Repräsentanten, alle Mühe anzuwenden, um das grassircndc Ungemach, wenn nicht zu ber» ^ so doch im Statusquo zu erhalte», bis die Ehrcnhäuptcr beider Religionen in Basel eintreffen könne» ^ Repräsentanten ermahnen daher auf den Bericht, daß die Burger vor der großen Deputation das andere Petitum zur Fortsczung des Geschäfts thun wollen, die erstem, die Angelegenheit im bisherige» zu belassen, worauf der Bescheid erfolgt, die Begehren der Bürger beschlagen nur die Fortsczung des der Küblcrin. Am 11. März a. K. berichten drei Mitglieder des kleinen Raths, die Bürgers Februar bis Mcii Illlll. 387 folgende Begehren an den großen Rath: 1. Das Rcforinationöwcrk sammt dem Exameir der Vcr- Mctcn sei fortzusczcn; 2. cö seien noch fünf Weibspersonen in Haft zu nehmen; 3. alle Angeklagten und 'gegebenen sammt ihren Verwandten sollen dem großen Rathc fernbleiben; die Geheimherrrn sollen les eröffnen; 5. der Meister Ruprecht sei abzusezen. Die Repräsentanten stellen daher den 12. März a. K. ^ ö^sicn Rathc schriftlich vor, die Sache im Stande, wie er jezt sei, zu belassen, eventuell aber nur auf ' ordentlichen Wege Rechtens fortzufahren; der Rath trat auf daö Gesuch nicht ein, sondern fand für ^ ' bio Klagcpunkte der Bürgerschaft einzeln zu durchgehen. Die Gesandten hinwieder überschreiben den öligen Sachverhalt den virrstädtischcn Dcputirtcn in Baden; unter der Bürgerschaft selbst gehe ein ^mschrcibc,, auö Zürich um, des Inhalts, der große Rath von Zürich halte die Abordnung der von der ^agsa Parteien in Basel des Vertrauens nicht gewürdigt werden; die Obrigkeit bringe in öffentlichem bkff beschlossenen Deputation nicht für nöthig. Die Repräsentanten müssen verspüren, daß sie von nichts an sie, wohl aber privatim das Eine und Andere in Form von Klagen und Lamcnta- Kcil die Bürgerschaft aber hege zu dem Charakter der Gesandten als Repräsentanten Mißtrauen, vielleicht, dcr Mahnschreiben der Tagsazung nicht erwähnt worden sei; ebenso verlaute auch unter »rgcrschaft, sie bedürfe von Baden aus keiner Deputation oder Mediation, da sie ebensowohl als Stande seien, ihre Sachen beizulegen. Die Rcpräscntantschaft ersucht daher um weitere ^ ^ Anschein habe, als wolle Obrigkeit und Bürgerschaft das ganze Geschäft ig solbst abmachen. Darüber wird von den Gesandten der IV Städte den 1. April n. K. geschrieben, n>z^ bcr Obrigkeiten, daß die Herren in Basel ihren führenden Charakter noch fürdcrhin zur Poslf " Beruhigung und Abwendung aller zu besorgenden Weitläufigkeiten geltend machen und auf dem dir w ""^harren. Man erwarte, daß Basel diesen Charakter rcspcctirc; die Nichterwähnung der Namen soh^bräicntantcn in den» Mahnschreiben der Tagsazung sei aus bekannten erheblichen Ursachen geschehen; ^ tagsazung ihre Geschäfte erledigt habe, werden die zwei Dcputirtcn nach Basel verreisen; dieser Ar ^mgc Tage werde in Basel nicht mißfällig sein, da man eben daran arbeite, durch Entfernung bcn Grenzen dem armen Mann die Frucht und das Brod in rechtem Preis zu verschaffen, ^'bchrift wird den 23. März a. K. alsobald Bürgermeister Socin, wie auch drei Ausschüssen der ^ auözüglich bekannt gegeben, von lcztcrn aber wieder zurükgcsandt, mit der höflichen Entschuldi- ^^ hätten den Sachen besser nachgedacht und besorgen, sie möchten cS bei ihren Mitausschüssen zu s haben, daß sie den Auszug ohne ihr Wissen entgegengenommen. Die Repräsentanten lassen il^"^" ^"3 den Bürgern, die mit den Ausschüssen auf den Zünften zusammentraten, das Schreiben i» ^ Secretär RathSsubstitut David Holzhalb vorlesen und ihnen einen Extract desselben überreichen, dies werde die Bürger besänftigen. Die Bürgerschaft selbst verlangte den 24. März a. K. ^°»s« ^6schüsse vor dem großen Rath die Absczung einer Reihe von Rathsglicdcrn; jenen wurde ^ Rechte und der Billigkeit, auch dem gcschworncn Cidc zuwider, einen Herrn von h»bc„ heißen weggehen, che er des Fehlers bezichtigt, darüber angehört und überführt sei. Eö ^ ^ Bürger nicht nur insistirt, sondern sich auch dcS mchrcrn mündlich ausgelassen, nämlich, ^lvß^Musterung der Widerwärtigen erfolgt sei, wolle sich die Bürgerschaft völlig beruhigen. Darüber ^ Rath, cS sei die frühere Schlußnahmc, daß Niemand ungchört vcrurtheilt werden soll, ^Iche Bürgerschaft dies troz aller Mahnungen nicht annehmen wolle, werde man das eidgc- ccht vorschlagen. Dieser Erkcnntniß halber haben sich die Ausschüsse cxcusirt, die bei dem 388 Februar bis Mai 1691. Rathhause versammelte Burgerschaft werde sich damit nicht zufrieden geben; man solle die Sache besser »lg legen, ansonst ein Unglük, das die Ausschüsse nicht mehr abheben können, entstehen möchte. Daraufhin lg alle Bürger zusammengelaufen, haben die Stadtthorc geschlossen und bewacht, die Gasscnkctten gespannt >g die Rathhausthürc zugcthan und Niemand von den Rathen den Ausgang gestatten wollen. Der wicdll versammelte große Rath hat darauf für gut gefunden, den Ausschüssen zu eröffnen, man wolle mit lg Processi der Gravirtcn morgen den Anfang machen und damit allen Eifers und Ernstö fortfahren, ^ den genannten Personen von Obrigkcits wegen befehlen, der Rathsversammlung bis zum Austrage üg Sache, doch ohne Abbruch au ihren Ehren, stillzustehen; es sollen auch die Repräsentanten den Ausichlg vorgeschlagen und alles Mögliche zur Beschwichtigung angewendet werden. Dies Alles war aber unvcrgg lich bei der Burgerschaft; die hat sich über das vorgeschlagene eidgenössische Recht entrüstet und von ^ Repräsentanten nichts hören wollen; man hat von Obrigkcits wegen die Gesandten um ihre Gegenwart ihren Rath schriftlich ersuchen wollen, das Schreiben aber aus dem allerorts gesperrten Rathhausi durchdringen können; endlich ist man in der Rathsvcrsammlung räthig geworden, bei obgedachtcr Erka »n zu verbleiben, die Sizung aufzuheben und nach Hause zu gehen, waS aber die Bürgerschaft nicht z"ö wollte, so daß die Rathsherrcn gcnöthigt waren, wicdcrüm in die Rathsvcrsammlung zu treten. haben die Repräsentanten zwei ihrer Diener nach dem Rathhausi gcschikt mit dem Begehren, daß zwei schlisse zu ihnen kommen wollten, deren dann sieben oder acht mit einigen Bürgern kamen. Während Unterredung wurden die Ausschüsse wiederum auf das Rathhaus berufen, wo ihnen, um dem vor stehenden Ucbcl auszuweichen, daö Endurthcil besiegelt zugestellt wird, daß die genannten Rathsherrcn innegehabten Ehrenämter, jedoch ohne Abbruch an ihren Ehren, entlassen und auch die Wahlen vo» fünf mit diesem Entscheid nach Hause begeben, womit Alles gestillt war. DicS Alles überschreiben die Ehr^ sandten ausführlich den vicrstädtischcn Gesandten zu Baden. Den 26. März a. K. werden darauf vcrttttk" Personen als Zunftmeister u. s. w. aufgehoben seilt sollen. Die Bürger haben sich Abends um fünf mit diesem Entscheid nach Hause begeben, womit Alles gestillt war. DicS Alles überschreiben die sandten ausführlich den vicrstädtischcn Gesandten zu Baden. Den 26. März a. K. werden da Räthcn und Bürgern, ohne daß der lcztcrn Ausschüsse persönlich oder durch schriftliche Eingaben ^ waren, die eine und andere verhaftete und fehlbarc Person zu harter Buße und Strafe gezogen/ l) ^ haben die Bürger vor dem großen Rathe wiederum den einen und andern Punkt vorgetragen/ lg ^ strafung ailnoch etwclcher gravirtcr Personen und die Ockonomie betreffend. Den 2/12. April I ^ Ehrengcsandtcn Bürgermeister Escher und Schultheiß Dürlcr aus Baden in Basel angelangt. Nachg den 414. April vor dem großen Rathe und den 6/16. vor sämmtlichen Ausschüssen der Burgerjü)^ ^ der Zunft der Wcinlcute ihre Proposition gcthan und die Mediation anerboten, mit der Erläuterung^ solche der Judicatur nicht vorgreifen solle, wird die Mediation von dem großen Rathe dankbar angc>g ^ von der Bürgerschaft bedenklich befunden, weil eine Mediation immer einen Streit voraussize, den nur wider Sünden und Laster führen; immerhin aber »vollen auch sie ihre Angelegenheit den Ehrcwp in den Schoost werfen. Den 9/19. April sind alle Bürger auf den Zünften zusammengekommen ung^ ^ ihre Sechser so »vcit verleitet, daß sie sich erklärten und revcrsirtcn, eS solle durch die Mediation Mediatorcs nichts Anderes als Rathgcbcr und Mittler gemeint sein. Dies ist übrigens auf den ^ ^ Zünften mit Mindern, und Mehrerin und ungleich verlaufen. Tags darauf erhalten die Gesandte» ^ Ausschüssen die Anzeige, sie wollen ihre Angelegenheit ihrer rechtmäßigen Obrigkeit, dem großen " bringen und, um mit der Sache an ei», Ort zu kommen, die tägliche Versammlung dcS grog , verlangen. Diese Eröffnung wird einigen von der Obrigkeit zu den Ehrcngesandtcn abgeordneten H Februar bis Mai 169t. 389 Vierer Bcrathung mitgctheilt. Dm 11/21. April schlägt dir Deputation der beiden Räthc den Zünften daß nächste Woche und so fortan alle Tage die Dcputirten des kleinen und großen Raths in Verödung „,it einem Ausschüsse von jeder Zunft in Gegenwart der Ehrcngcsandtcn und Repräsentanten ihre ^werden und Anliegen gegenseitig eröffnen und erörtern sollen. Die Ausschüsse übernehmen, diesen Vor- an ihre Mitbürger zu bringen; derselbe wird den 13/23. April von dem großen Rarhc bestätigt und den Ausschüssen den. 1ch24. April zugesagt, ihre bürgerlichen Angelegenheiten fürdcrhin ihrer natürlichen Ugkeit zum Entscheide vorzulegen. Die Ehrengcsandtcn und Repräsentanten bedeuteten den Dcputirten, die ^>ci, Bescheid mitthciltcn, ein obrigkeitliches Erkanntniß stoße daö andere um; auch von Seite der werde die Sache veränderlich geführt und wolle wcithinaus gezogen werden; man wolle auf die hängenden Folgen und Präjudicicn aufmerksam machen; sie, die Gesandten, wüßten nicht, wie sie den Beschluß, der ihrer gar nicht erwähne und frühem Schlußnahmcn zuwiderlaufe, verstehen müssen und ^ >vc» sic angesehen sein wollen. Die Gesandten mögen wohl leiden und »verde ihnen lieb sein, wenn die ^ffeit und die Bürgerschaft ihre Mißverständnisse unter sich beilegen können, erwarten dagegen einen crn Bescheid, und ob sie im Ramm ihrer Obern hier nüzlich sein können, damit ihre anfhabendc Eom- ">oi, mchj ^ ^ bloßes Zusehen, wie die Sache sich schlichten und richten wolle, verwandelt und dadurch ^ ""lßig gemacht werde. Diese Meinung der Ehrcngcsandtcn wird von der obrigkeitlichen Abordnung Gliche« Ausschüssen behufs Rükäußcrung angezeigt und von diesen ihren Mitbürgern zu hinterbringen kommen. Darüber erklärte sich die Bürgerschaft den 16/26. April, man wolle den ancrbotcncn wohl- Rath keineswegs außer Acht lassen, sondern sich in jedem ereignenden Nothfall von selbstcn darum gleichem Sinne erklärte sich auch der große Rath. Die Ehrcngcsandtcn thciltcn darüber in man gewärtige bis Montags (18. April a. K.) die Beendigung der Processc, und wie sich riib dann weiter anlasse, ob man der Gesandten Rath und That bedürfe, damit sie sich darnach zu bissen. Den 17/27. April eröffnen sechs Ausschüsse den Gesandten eine Liste von acht Mitgliedern und großen Raths, die als ungesunde Glieder des Regiments ihrer Ehrmstcllcn entlassen werden s dm Gesandten wird Raths begehrt, ob sie, die Gesandten, mit diesen Herren reden wollen, ^ abtreten, oder ob die Bürger nach vorigem Verfahren proccdirm sollen. Es wird ihnci; der ^der Obrigkeit zu cntdcken mit dem Ersuchen, man solle die Sache cxaminircn und nach Befund "'llc erörtern lassen. Davon wird auch dem Bürgermeister Socin Mittheilung gemacht. Dieser vcr- folgenden Tag Rath, wie er sich zu verhalten habe, da er über diese Sache in Ausstand komme; cS Bescheid crthcilt, was für einen Rath man gestern den Ausschüssen gegeben habe, der auch der ^ ^^ükcit dieuc, welcher im Übrigen die Sache überlassen werde. Darauf erscheinen sechs Dcputirte aus die Rathsvcrsammluug bei den Gesandten und überbringen die Eingabe der Bürgerschaft, betreffend ^ftrn' ^"^ssung von neun RathSglicdcrn, mit dem Bericht, Bürgermeister Socin habe eröffnet, die Ge- einer Deputation ihren Rath in dieser Sache vorzutragen. Es wird vorerst das obgc- ^hi/ ^^crständniß aufgeklärt uud dann die Meinung der Gesandten über die begehrten AmtScntsczungm da die Ausschüsse dem gestern ihnen crthciltcn Rathc nicht nachkommen, sondern vorschreiben, den genannten angeklagten Rathsherrcn verfahren solle, wozu die Gesandten nicht rathcn können, »ilcr Obrigkeit überlasse», nach Wissen und Gewissen zu handeln, daß Niemand verkürzt und wider ^ -^ocht unvcrhört verfällt werde. Den 19/29. April melden sechs Ausschüsse den Gesandten, sie ^ crthciltcn Rath genau befolgt, seien bei Bürgermeister Socin und dem großen Rath bittlich 390 Februar bis Mai 1691. ringe kommcn, widcr Vcrhoffcn aber wolle man das Geschäft verschieben, und wolle der Spieß nicht gle>? lang gemacht werden; sie hätten im Sinne, die AmtScntsczung der genannten Personen nochmals nach,us»ch"' und bitten um Rath zur Beendigung dieses Geschäfts. Die Gesandten fuhren ihnen dagegen zu Genius die Ausschüsse seien dem crthciltcn Rathc nicht nachgekommen; man rathe ihnen nochmals, daß sie Angelegenheit lediglich der obrigkeitlichen Judikatur überlassen. Darauf hat der große Rath dcu 20/3«. ^ die verlangte AmtScinstcllung bewilligt und den Antrag der Bürgerschaft, wegen der Personen, welche >'»» zumal im Rcgimcntc sind, und ihrer Verwandten keine weiter» Begehren mehr zu stellen, sondern über ^ bisherigen llugcbührcn bei Bestellung der erledigten Acmtcr eine vollständige Amnestie zu crthcilcn, nommen, mit dem Zu>az, daß die Ausschüsse als Bevollmächtigte der Bürgerschaft diese Erklärung ^ gleichen Tageö eigenhändig unterschreiben sollen. Der Abordnung, welche diesen Beschluß mitthciltc, die Gesandten den kurzen Bescheid, sie, die Gesandten wollen überlegen, was sie ihrerseits zu thun Am 21. April 1. Mai wird dieser Abordnung eröffnet, die Gesandten finde» sich verpflichtet, den Verl^l der ganzen Sache ihren Obern mündlich zu hinterbringen; sie nehmen hiemit zu Hauben der Obrigkeit ^ Basel Abschied und begehren zu wissen, was sie hier nnd die Repräsentanten in ihrem frühem bwgc'""" verzehrt haben, um solches zu berichtigen. Nachdem dieser Bescheid der großen Deputation hintcrbr^ worden, erscheinen die Abgeordneten mit dem Stadtschrcibcr abermals, der in „cingründiger" Propositi-" Ehrcngesandtcn ersucht, ihren Entschluß aufzugeben. Die leztcrn haben die Gründe ihrer vorhabenden zu Händen der Obrigkeit nochmals auseinander gcsezt. Die Gesandten werden den 22. April a. K g^"' sich noch eine kleine Zeit zu gedulden, da die Burger auf morgen eine Eingabe machen werden. 9" Gesandten wollen die Bitte nicht abschlagen, obwohl ihre Gedanken zur Abreise und die Gründe daz« ändert geblieben sind, es wäre den», daß die ihnen im Weg liegenden Hindernisse, nämlich die ci»c andere geschehene Jnformalität weggeräumt und die Sache so eingerichtet würde, daß die Gesandtc" gleichsam stillschweigende Guthcißung der verlaufenen Jnprocednren etwas ncgociircn könnten. De" ^ April/3. Mai hat der große Rath auf das eingegebene Begehren der Burgerschaft betreffend die Bess""'^ gern als Vermittler und Rathgcber anzunehmen und sie zu allen Bcrathungcn und Sizungcn beizielP' der staatlichen Vermögens-Vcrwaltung sich abermals erklärt, die Ehrcngcsandten und Repräsentanten he« ^ wollen, wenn auch die Bürgerschaft eine gleiche Schlußnahmc fasse, welche man durch eine Deputat»'» ^ kleinen und großen Rathe und aus der Geistlichkeit den Bürgern von Zunft zu Zunft zu Herzen u> ^ Gcmüth legen lassen werde. Die Gesandten crwicdcrn auf die Mittheiluug dieses Beschlusses, sie w»lb" ^ Verlauf dieser Abordnung auf die einzelnen Zünfte abwarten, tun je nach dem Ausfall ihre Maßnahm . treffen. Der Act erfolgte den 2ä. April/-t. Mai, führte aber nicht zu dem verlangten Ziel; wohl jedoch etwas Aendcrung verspüren, worüber den Gesandten Bericht erstattet worden ist. Der erläßt den 25. April/5. Mai eine eindringliche Vorstellung an die Burgerschaft, den Rath der doch nicht zu verschmähen und beschließt, das Memorial der Bürger über die Verbesserung des Sma ^ ^ Halts den Gesandten mitzuthcilcn und diese zu der Bcrathung desselben bcizuzichcn, wozu sich gesandten vorläufig bereit erklären. Ihre Meinung über dieses Mcmorial und über die an sie gestellt ob nicht thunlich sei, das Regiment, das auf schwachen Füßen stehe und nur ein Haupt habe, "'U' ^ bcsezcn, wollen sie vorläufig nicht eröffnen, sondern zuerst gewärtigen, waö die Obrigkeit, mit der l' ^ nächstens in Eonsercnz treten werden, in dem Einen und Andern für Gedanken trage. Bei dieser ^ hätte die Obrigkeit gern über die Eingabe der Bürger betreffend den Haushalt mit den Gesandten Februar bis Mai 1K91. 391 ^Pflöge» - hjx Gesandten wendeten aber ei», daß ohne ihr Einrathcn und Mahnen vieles (gemeint sind die ^rgängc vom 6. März und 30. April a. K., auch der Amncstiebcschluß) vorbeigegangen sei und sie dcr- 'nalen vernehmen wollen, wie weit sie im Stande der Mcdiatur seien. Bei diesem Anlaß wird auch eröffnet, was der Berathung der bürgerlichen Eingabe wegen aus den Zünsten vorgebracht worden war. Der Beschluß dahin, die Psarrcr sollen die Bürger privatim bcschikcn und ihre freie GcmüthSmcinung über die Mediation vernehmen und solches dann in der morgigen Predigt verkündet werden. Den 28. April/8. Mai achtzclm Ausschüsse vor dem großen Rathc folgende Begehren: l. Dem Vernehmen nach seien die ^Piwsiischr,! Gesandten in der gestrigen Sizung anfänglich guter Meinung gewesen, haben aber nach Verzug eines wunderlicher Weise auf den Tisch practicirtcn Memorials andere Gedanken gefaßt; man soll ^irr de» Mann, der dieses grstümpclte Memorial gebracht hat, cntdckcn und an den Tag geben. 2. Heute ^ ^"iut mit Bestellung der vacircndcn Aemtcr fortgefahren werden. Sei dicS geschehen, werden die Misse die Mediation auch annehmen. Darauf crthciltn die Gesandten auf Ansuchen der Obrigkeit Rndcn Bescheid: Ein Nachgeben im erstem Punkt würde von großen Folgen sein und keine treuen Bürger ""chru; zweite zu thun oder zu lassen, sei Sache der Obrigkeit; dabei wird hervorgehoben, wie nach- wcitausschend und dem Stande nachthcilig die Negimentsbesezung wäre, und wie sehr sie die »»d ^ Gesandten limitirtc und ihnen die Hand zu weitem Negotiationcn binden würde. Zu waö ^ ^ eine eilfertige Wicdcrbestcllung der erledigten Anitsstellcn führen würde, wie dem Stand und ^iadt Basel daraus anstatt Ruhe Unruhe zufallen könne, waö die Gesandten wohlmeinend gesagt und Zeiten wohlrntschuldigt sein wollen, daö haben die Gesandten den 29. April/9. Mai in ""begehrten Audienz vor dem großen Rath durch den Mund des Herrn Bürgermeisters Eschcr wcit- ^ bl und kräftig vorstellen lassen. Auf diese scharfe Erklärung erhalten sie den Bescheid, wenn aus der e der erledigten Aemtcr Unruhen entstehen solltcn, so sollen die Ehrcngcsandtcn aller Schuld daran dcr l Die Bürgerschaft bcharrtc aber darauf, daß in der morgigen Rathövcrsammlung mit Bestellung A fortgefahren werde, und genehmigte und belobte gleichzeitig die bisher geführten Handlungen ihrer 'wirb,'!»'« ^.. . ...... ..„ . .. ^ . ^!lc» ^ Diesen Ausschüssen eröffnen die Gesandten, man hätte von der Bürgerschaft so viel Dcferenz b>ärc ^ eidgenössischen Orte erwartet, daß sie mit dem Begehren der RcgimentSbcsczung nicht so geeilt Ticsc Gesandten so viel Zeit gegeben hätte, um ihren Obern über die Angelegenheit zu berichten. Db/ ^"^vort wird auch dem Bürgermeister Socin hintcrbracht, mit der Meldung, cS stehe nun an der A>f n '"vrgcn großen Rath zu halten oder nicht; die Sache selbst betreffend, berufen sich die Gesandten ^ Vortrag, und müssen sie dieselbe der Obrigkeit überlassen und Gott und der Zeit befehlen. Eine ^ großen Raths, dem am 30. April/10. Mai das erneuerte kategorische Begehren um die ^ ">g der Rathspläze vorlag, ersticht gleichen Tagö die Gesandten um ihren Rath über dieses Ansinnen, ^ dahin crthcilt wird, man wisse nichts wciterS zu rathcn, als daß jeder von der Obrigkeit ^ ""b urthcilc nach Wissen und Gewisse», wie er es vor Gott verantworten könne. Im großen Rath Na» ^"rauf Ausschüssen der Bürger eröffnet, in Folge ihres hartnäkigcn Begehrens seien die Ehrcn- l'dte,, und Repräsentanten entschlossen, Basel zu verlassen; wenn daraus für die Zukunft etwas entstehe, dann nicht dem Stande zumessen; daraufhin haben diesen Tag bis Abends die Wahl- . ""ßkn begonnen und »verde damit fürdcrlich fortgefahren werden mit einem vordem ungeübten Modus, »Ulf dem Rathhause als auf den Zünften, weil cS die Bürgerschaft so haben wollte und die ^sorgendem Unheil vor Augen stund. Als die Ehrcngcsandtcn den 1/11. Mai über alle bisherigen zu 892 Februar 1691. Btrlauscnhcitcn und Handlungen reiflich rcflcctirt, insbesondere wie ihre anerbotcnc Mediation in Co »tcstatM>' und Tcrgivcrsircn gcrathen, der angewendete Fleiß der Geistlichen nichts verfangen, mit Absezung der mrntspcrsoncn, Auswechslung gegenseitiger Amnestie, Wicdcrbestcllung dcS Regiments u. s. w. in unförmliche Proccdur hergegangen, und Alles dem ungehemmten Latus der Bürgerschaft Statt und Pia, geben '»»^ Alles thcils ol^nc, theils gegen der Ehrcngcsandtcn Einrathcn, Mahnen und Ersuchen, haben sie ihre läusst" Anwesenheit in Basel unfruchtbar erachtet und ihre Abreise sestgcsezt, mit dem Abschicdsschluß, daß den Orten Glarris, Schaffhausen, Appenzell lind Stadt und Abt von St. Galle», Bern aber dem Sta"" Frciburg, und Luccrn endlich den übrigen Orten an geeigneten Orten über die Sachlage einen umfasst»"'" Bericht ablegen, hernach eine allgemeine Taglcistnng in Aarau, als einem Basel nahe gelegenen Orte, »bist' halten werde, inzwischen aber der ^ecretär Holzhalb in Basel verbleibe und der baslerischcn Sache» ^ schaffcnhcit von Zeit zu Zeit den vier Städten Zürich, Bern, Luccrn und Solothurn berichten soll. Ehrcngcsandten haben auch ihre Gedanken walten lassen über den Schirm dcS Baterlandes bei den gcgc» wältigen Zcitläusen und den androhenden Gefahren; den Obrigkeiten wird daher vorgeschlagen, »R nächste Tagsazung zu iustruircn, wie die unter dem Dcscnstonalwcscn noch bestehenden Stände dieses gleich sam wieder lebendig machen können; ob nicht etwa drei bis viertausend Mann auf den Fuß gestellt oder >» zwei bis drei bereitstehende Corps formirt und über Munition, Proviant, Connnando und Sold die Abrede getroffen werden sollte, auch das Geschäft mit dem Biöthum Basel und mit der Stadt Genf befördert werden möchte. Die Vorfälle unmittelbar vor der Abreise der Herren Gesandten und Repräft»^""" (2/12. Mai), wo die Ausschüsse und Bürger die Rathsvcrsammlung bis Abends neun Uhr im Rathh'"'b eingeschlossen hielten und damit von ihnen das Recht der Obcrstzunftmcistcrwahlcn erwirkten, werden in c»'"" umfassenden Bericht der Kanzlei Basel unter dem Titel: „Der tranrigc Samötag den 2. Mai" den Gesa»""' mitgetheilt. Nebci die folgende» Verhandlungen in Basel bis zur Iahrrechnungstagsaziing vergleiche die Acten Basel der . archive Zürich, Bern und vuccr». Eine Darstellung der Unruhen zu Basel von llüll von Heinrich lstscher enthält Archiv für schweizerische Geschichte und Landeskunde Band II von IN29. 212. Conferenz von Uri und Schwyz. Brunnen. u 21). Februar. Da kein Abschied gefunden werden konnte, schöpfen wir die Gegenstände der Bcrathung a»6 dc» handenen Acten und der Instruction für die schwyzerischen Gesandten: 1) 1691, 19. Februar. Schreiben der Gesandten von Uri und Schwhz in Brunnen an Man habe sich nicht einbilden könne», daß Obwaldc» der freundlichen Ginladung zu der auf den 2» ' ^ ^ angesezten Illörtischen Conferenz nicht folgen und dafür ein so «»beliebiges Schreiben überseu"'» nämlich, daß Obwalden vorläufig das Gutachten der katholischen Orte abwarten wolle. Daraus die versammelten Orte, Obwalden habe nach Inhalt des ersten Bunds kein Recht, die Sache bei t»» katholischen Orten anhängig zu machen; Obwalden soll von solcher wider den ersten Bund Pression abstehen, diesen. Bund nicht betrüben oder gar umstossen. Der abgefaßte Rechtsspruch Nidwaldcn nicht länger vorenthalten werden. vand-sarch,» Schwq, - Ac»n vüdw«»"' März 1691. .89 3 2) 1691, 20. Februar. Rechtsspruch der Gesandte» beider Orte. ..Wir Landammann, Räthe uud i» "achfolgcndcn Sachen von beiden Orten Uri und Schwyz hierzu delcgirte Sprüchcr uud Sätze, vermöge drci- vltischen und ältesten Bunds zusaminenverfügt, bekennen und thun kund öffentlich hicmit: Demnach unsere Eidgenossen nid dem Wald als Ehrcndcputirtc um Beilegung der nunmehr langgcschwcbtcn kostbaren in- >ä»di>chcn unterschiedlichen Mißhclligkeitcn, die sich entzwischen ihnen und ihren Mitlandlcutcn ob dem Wald halteten, erschienen und selbige kraft oben angezognen Bunds zu entscheiden und auszusprechen committiren, Zu welchem unsere Eidgenossen ob dem Wald vvn ihrem obbcsagtc» Gcgcntheil und auch sonstcn absonderlich kundgcthan und ordentliche» hierzu geladen worden, aber dennoch ausgeblieben. Und als wir hierüber unserer Eidgenosse» »id dem Wald weitläufiges Fürbringt» und auch sowohl deren Gewahrsammenc», habender vielfältiger Briefe und Siegel ablesend angehört, haben wir »ach reifer Ucbcrleguug aller dieser Sache» Beschaffenheit kraft des drciörtischcn Bunds den 14. u. 16. Dccembcr 1690 mit Recht erkennt, gkurthcilt und gesprochen: daß in gemeinen Vogteien, Jahrrechnungcn, Klostcrrechnnngcn solle» laut der Verträge (was Ruz und Schaden betrifft) ob dem Wald zwei Theilc, die unter dem Wald aber allein der ^'itte Theil sei»; in allen übrige» Ritten, Ortstimmen und Sache» aber soll jeder Theil ei» halbes Ort ^u> Anlangend die bis dahin aufgelaufenen Koste», weilen unsere Eidgenossen ob dem Wald über alles swundcidgcnössischc Erinnern und Einladen als eontumacos ausgeblieben, solle» sie in alle deswegen gc- ursachten und aufgelaufenen Koste», vcrmög des drelörtischcn Bunds verfällt sein, selbige ihren Mitland- lcutcn unter dem Wald nach bcschchcner Taxation dcrselbigen gänzlichen zu erscze» und zu entrichte». Alles Urkund und Kraft dieses Briefs w., der übergeben ist den 20. Februar 1691." dieser Rechtsspruch ist Ridwalden nie zugchsindigt worden. va»dksar»w Schwy, - A. Nwwaidr». 3) Die Instruction der schwyzcrisehen Gesandten vom 10. Februar 1691 enthält folgende Aufträge: Die Gesandten solle» sich in Beziehung auf den Rechtsspruch betreffend den llntcrwaldnerstreit und der Spedition der daherigen Urkunde nicht von Uri sonder». Die Urkunde soll aufgcsezt werden, damit sie einem gesessenen Rath zur Extradition vorgelegt werden kann. 2. Beschleunigung der Ausfertigungen der "wen Bcllenzcrstatuten. 8. Was die bevorstehende Abholung der aus Morca zurükkchrcndcn Truppen in ^"etianischcn Dienste» betrifft, ist die Ansicht von Uri zu vernehmen und nach Gcstaltsamc der Sachen auf Hinterbringen eine Abrede zu treffen. 4. Dem Landvogt Gilg Dominik Schnüriger (in seinen Anfordcr- ""gcn von der Landvogtei herrührend) möglichste Uuterstüzung zu verschaffen. 5. Da llri die parmesanischcn "sprachen in Anregung gebracht hat, werden die Gesandten eröffnen, daß Schwyz einstweilen keine A»t- "ert geben könne, vaiidelarchiv Schwyz: A. Nidwaldcn. 213. Außerordentliche gemeineidgeuössische Togsazung. Baden, ltiitl, 4. März. «. 2l. sandte: Züri ch. Hans Heinrich Esther, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter; Johann Sckclincistcr. Bern. NiklauS Dachsclhofer und Abraham Tillicr, beide Pcnncr; Johann Mnralt, des Raths. Luccrn. Johairn Rudolph Dürler, Ritter, Schultheiß; Jost Dietrich "li'Landvogt und des Raths. Uri. Johann Martin Schund, Landannnann; Johann Franz ^>>»^' ^^klmcistcr. Schwyz. Jost Rudolph Reding, Landammann; Jakob Weber, Ritter, alt-Land- Johann Rochus Abybcrg, Statthalter. Unterwaldcn. Peter Entz, Landannnann, und Johann 50 394 März 1091. Wirz, alt-Landammann von Obwalden; Johann Ludwig Lussi, Landainmann, und Joseph Karl Lussi, Ritttd alt-Landami»a»n und Panncrhcrr von Nidwaldc». Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, LandShaupt»"""' in den Frciämtcrn; Christoph Andcrmatt, Sckelincistcr. Glarus. Johann Ludwig Tschudi, Ritter, La»r ainmann; Friedrich Zwcisel, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, dcsignirtcr Obcrsiz""'' mcistcr; Christoph Eselin, des Raths. Frciburg. Franz Philipp von Laute» genannt Heid, Schultheis Simon Peter Vondcrwcid, des Raths. Solothurn. Johann Victor Bcscnval, Ritter, Schultheiß; lw' ^uri, Vcnnerz Johanil Ludwig von Roll, Sckclmeistcr. Schasfhausen. Johann Konrad Ncuko"""' Bürgermeister; Johann Konrad Wäpfcr, Sckclmcistcr. Appenzell. Anton Marian Speck, Landa,»»,.'»"' von Jnncrrhodcn; Konrad Zellwcger, Landainmann, von Außcrrhoden. Abt von St. Gallen. Frcih^ Fidel von Thum, Ritter, Landhosmcister. Stadt St. Gallen. Johann Konrad Fels, Zcughcrr. Licl. Benedikt Rothcr, Bürgermeister; Peter Haas, des Raths. Ans daS im Kovcmbcr v. I. von der Tagsazung an den Kaiser erlassene Gesuch um Zusicherung ^ Neutralität des eidgenössischen Territoriums während dieses Krieges hat jener geantwortet, er beziehe si^ diesfalls ans innen Gesandten bei der Eidgenossenschaft. Zur weiter» Bcrathung dieser Angelegenheit ^ diese Tagsazung einberufen worden. ». Die Stände legen den eidgenössischen Gruß ab und versichern ander alle ?rcue und Dienste. I». Die in der Herrschaft Haldcnstcin geschlagene schlechte NcichSmünzc für den Umfang der Eidgenossenschaft außer CurS gesczt, bei Consiöcation des Gelds nnd nntcr Straß androhung für die Auswcchslcr. Dieser Beschluß soll auch den Landvvgtcn im Rhcinthal und zu Sarg'^ mitgethcilt werden. «. In einem Schreiben vom 6. März erklärt der kaiserliche Gesandte, in Folge der seiner Heimreise nach Baden bekannt gewordenen crbvcreinSwidrigcn Haltung der eidgenössischen KricgSvöl^ in den Niederlanden und um Casal herum getraue er sich nicht, die sonst wohlwollenden Gcsiu"""^' dcö Kaisers zu eröffnen, es wäre denn, daß die Eidgenossenschaft versichere, den früher» Verabschiedung" auch im Werke nachzukommen. Einem Ausschüsse will der Gesandte keine weiter» Eröffnungen wenn die Orte sich nicht zuvor erklären, die Waldstädte auf den Nothfall zu beschirmen und die in lczten Jahren gemachten Abschiede besser zu vollziehen, indem neulich wieder achtzehn Bataillone Schweis daS Land „Waes eingefallen seien und bei Easal ihre Dienste sortsezcn. Dagegen bemerkt ihm der schuß, daß Mlc Truppen, die der Schweiz nicht angehören, den schweizerischen Namen tragen. I" zweiten Eingabe vom 7. März rügt der Gesandte die fortdauernden TranSgrcssioncn der in französisch'"' Solde stehenden Schwcizerrcgimcntcr, über die er ein besonderes Vcrzcichniß beilegt, verlangt Abhilft erklärt, daß er hierüber nicht mit den einzelnen Orten, sondern nur mit der Eidgenossenschaft uutcrh""^!' werde. In Würdigung dessen findet die Mehrheit der Orte sehr bedenklich, daß die ganze Eidgenosse"^ um des Interesses von zwei bis drei Orten willen fortwährend den Rcclamationcn dcö Kaisers ""^ ^ hcrigen Vcrwiklungcn auögcsezt sein solle, wenn auch in formeller Beziehung eingewendet werden tö"" ^ Frankreich habe durch den Nimwcgcr- und Aachener-Frieden eine vollständige Cessio» seiner seit tli63 i" Niederlanden gemachten Eroberungen erhalten. Von dem Antrag, die Stände Frciburg, Solothur" katholisch GlaruS ernstlich um Abstellung der TranSgressioncn ihrer Regimenter anzugehen, wird nur ""l ^ Anerbieten ihrer Gesandten abgestanden, hierüber den Obrigkeiten Bericht zu erstatte». Hicvon n'irv ^ kaiserlichen Gesandten mit der Versicherung Kenntniß gegeben, die Mehrheit der Orte sei gesinnt, dir ^ llztcs Jahr zugestellten Beschlüsse der Tagsazung in Treuen zu vollziehen. Der kaiserliche Gesandte hieraus, wenn seinen aus die Neutralität und die Erbcinung gegründeten Begehren ausrichtig Fvlge g ^ März 1691. 395 werde, s« er bevollmächtigt, Namens dcS Kaisers die Erklärung abzugeben, daß diesen Krieg hindurch weder kaiserlichen, noch deren mitvcrbündcte Kricgövölker das eidgenössische Territorium betreten sollen. Der k^uzösischc Gesandte, mit dem durch einen Ausschuß confcrirt wird, läßt sich auf das Ansinnen, es »verde der vcrdankcnSwcrthen Einstcllling der Befestigungsarbeiten in Huningcn und Landskron, sowie bei dem ^crtrag vom 20. Juni 1089 rüksichtlich der Bewachung der Pässe sein Verbleiben haben, dahin vernehmen, d" König hätte Anlaß genug, von dem angeführten Vertrag abzugehen, weil der eidgenössische Kriegsdienst Frankreich zu sehr beschränkt wcrdc, indem man den König seine Lande nicht schirmen lassen und den ww uiid das Königreich mitten abcinander schneiden wolle; auch sei dem Bund nicht gcmäß, daß man ^>n Kaiser Volk gebe lind die Waldstädtc in Schirm nehme. Darauf wird crwicdcrt, die Eidgenossenschaft den fraglichen Vertrag jederzeit aufrichtig beobachtet, der Köllig habe noch im verflossenen August die Pachtung desselben schriftlich versichert, so daß sich die Orte an des Königs Hand und Sigill halten; ^ rüksichilich der Waldstädtc geschehe, dazu nöthigc die eigene Sicherheit und dazu habe auch er (der Gc- andtc) Namens dcS Königs sich verstanden. Auf diese Gegcncinwcndungcn erklärt endlich der französische sandte, cr wolle vernehmen, wie weit sich der kaiserliche Gesandte auslassen wcrdc, wo er dann ein ^ "chcs zu thun ermächtigt sei. Auf dahcrige Mitthcilung crwicdcrt lrztcrcr unterm 19. März, daß cr in- ^"'0 und bereit sei, ivaS wegen Anwerbung dcS Regiments capitulirt und laut ihm übcrgcbencn Abschied ^rabrcdct worden sei, zu bewerkstelligen. Nach langen Unterhandlungen vereinbart die Tagsazung mit den ' üitigcn Ministem bestimmt formulirtc Entwürfe von Dcclarationcn, zu denen auch die Tagsazung ihre inineudcil Gegenerklärungen gibt. Die kaiserliche Deklaration verspricht, während dieses Krieges weder ^ chzcuc», noch mit den Verbündeten Truppen das eidgenössische Territorium zu betreten, noch über cid- ^ssischcu Bvdm in den Sundgau oder in'S BiSthum Basel zu passircn, sofern die Eidgenossenschaft Rhein- fr/"' ^"^nburg, Eonstanz und das Frickthal im Sinne bisheriger Verabredungen schüze; ferner wenn die ^'ü'sischcu Garnisoneil während dieses Krieges von Rheinfcldcn bis nach Laufcnburg keine feindlichen freien verüben sollen, so sollen auch die Garnisonen in den Waldstädtcn sich aller feindlichen Streifcrcien ls^"'uugrn und über Rhein gegen den Sundgau und das BiSthum Basel enthalten. Die französische üAobt, daß die vom König ratificirte Deklaration vom 20. Juni 1089 diesen Krieg hindurch dag ^ galten werden, unter der Bedingung, daß die Eidgenossen den kaiserlichen Zusagen, die Waldstädtc, 10^ und daö BiSthum Basel betreffend, im Sinne früherer Verabredungen nachleben. Desgleichen Hce/"^ ^ Dauer dieses Krieges das BiSthum Basel dicöscitö dem Rhein von den königlichen ^ nicht betreten werden. Da mehrere Gesandten über diese und andere in einem Memorial verzeichneten ^nicht gcnugsam instruirt sind und der kaiserliche Gesandte fortwährend auf Abstellung der Tranö- Schirm der Waldstädtc dringt, so reisen sie zur Einhvlung neuer Instructionen nach mit der Weisung, auf den 28. März wieder in Baden einzutreffen. Nach der Rükkehr derselben kaiserliche Gesandte unterm 31. März eine neue Beschwerde über die Fortdauer der TranSgrcssioncn, »lde> der Ist s ^ Belagerung von MonS Schweizer mitgewirkt haben und sich ihrer Auszeichnung bcrühmrn. I U'V"""""' II '"V I Tranögrcssioncn; nur Frciburg, Solothurn und katholisch GlaruS verschieben noch ihre »nd ^^oeuf gehaltenen allgemeinen Session erklären sich alle Orte für Beobachtung aufrichtiger Neutralität der ^. ^kläruug, ohne jedoch den Acußcrungcn der Mehrheit entgegenzutreten. Auf dieses hin wird von Osivn j„ genannten Orte gedrungen, sich nicht zu sondern, wodurch dann bewirkt wird, daß loben mit dem kaiserlichen Gesandten in unmittelbare Beziehung sczcn und die üble Meinung desselben 396 März 1691. mildern. Da aber dem kaiserlichen Gesandten wesentlich an dem Schiksal der Waldstädte gelegen ist, so versichert ihn die Mehrheit der Session, daß diejenigen Orte, welche ihre zusagenden Erklärungen bereits abgegeben haben, dieselben lallt Abschieden vom October und November 1688 und spätem TagsazuugSbeschlniI^ beschirmen und dadurch dem Verlangen des Kaisers thatsächlich entsprechen werden. Dadurch wird die SaA so weit gefördert, daß beide Gesandte unter ihrem Sigill im Sinne oben erwähnter Entwürfe ihre Er- klärungcn abgeben und die Ratification ihrer Höfe auf den 2l). Juni zusichern. Die XIII lind zugewandt Orte gcbeil unterm 20. April beiden Gesandten ihre entsprechenden Gegenerklärungen ab. «I. Mit d"» kaiserlichen Gesandten wird noch insbesondere vereinbart: 1. Daß Angehörige des Reichs, welche mit Pfordt in die Eidgenossenschaft kommen, einen Bcwilligungsschei» zum Verkauf mitbringen sollen, ohne welche» ^ zur Bestrafung zurükzuwciscu seien; 2. daß laut leztjährigcr Ucbcrcinkunft die Eidgenossen für Fruchtankä»^ im Reich die obrigkeitlichen Patente mitbringen und bei Zuwiderhandlungen von ihren Obrigkeiten >»^ untcrstüzt werden solle»; 3. daß für den Verkehr mit andern Waarcn zwischen der Eidgenossenschaft und Reich aus Grund eidlicher Anlobungcn den Waarcn obrigkeitliche Scheine beigelegt werden, für eidgc»ös>>>^ Artikel mit dem Inhalt, daß sie inländisches Fabrikat seien, für solche, die aus dem Reich bestellt wcrdr»' daß sie nicht außer die Eidgenossenschaft versandt werden sollen; ^t. daß diese Ucbcrcinkunft in allen ^tc» und allen deutschen Vogtcicn publicirt werden solle, v. Auf die Anfrage des kaiserlichen Gesandten vv>" 19. März, wessen sich die Orte rüksichtlich der kaiserlichen Werbung entschlossen haben, wird allseitig, Ausnahme von katholisch Glarus, welches die Entscheidung der Landsgemcindc vorbehält, crwicdert, ^ Werbung sei gestattet; nur wünsche man eine mehr zusagende Kapitulation, wofür sieben Punkte zur ^ ändcrung vorgeschlagen werden. Der Gesandte wendet mangelnde Vollmacht ein, geht aber ein: ^ verstorbene und resignirende Hauptlcutc wieder aus dem gleichen Orte zu crsezcn seien; 2. daß ein mann, wenn eine halbe Cvmpagnie gebildet sei, einstweilen schon in den Dienst treten könne; und 3. die Ausrüstung mit Waffen und Kleidern auch noch nach angetretenem Dienst vervollständigt werden kö>»^ Ucbcr die Frage, wo diese Völker verwendet werden sollen, kann die Kanzlei nichts in den Abschied nelst»^ weil ihr die Eröffnung des Gesandten nicht mitgctheilt wurde, t. Hauptmann Keßler von Frciburg bc> > sich, daß Uri keinen Kricgsrath nach Äugst gcschikt habe und er also dort allein in dieser Eigenschaft g"»» werde, worauf sich Uri mit den großen Kosten entschuldigt. Die übrigen Stände meinen nun, es soll > Ort erklären, ob es Kriegöräthe nach Äugst schikcn wolle oder nicht. Hierauf erklärt Appcnzcll -Außcrrln'^ es überlasse seine Leute dem Commando der Andern, im Ucbrigen bleibt es beim lcztcn Abschied, den Zug ^ Glarus auch genehmigt haben. Freiburg eröffnet nun, sein Kricgsrath werde heimkehren, man wolle >v nicht ungut halten. Das Anerbieten des SecrctärS Weitstem, gratis zu dienen, wird von allen ^ welche Truppen in Äugst haben, angenommen. Da auf die Dauer dieses Kriegs die Neutralital .lossc", ist dorth'" Eidgenossenschaft von den Gesandten beider kriegführenden Mächte verheißen worden ist, wird beschloß", Truppen von Äugst zurukzuz.ehcn und nur noch 30 Mann als Repräsentanten der Eidgenossenschaft zu verlege«. . ascl wird ersucht, den abgehenden Truppen den Sold bis auf nächste JahrrcchnungStagM""' vorzuüh.essen, wogegen ihm der allfällige Inhalt der Kriegökasse übergeben werden soll. Die Stellung 30 Mann w.rd aus tue deutschen Vogteien, auf beide Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen, sowic ^ verlegt, da namentlich die deutschen Vogteien für diesen Krieg wenig Kosten gehabt haben. Den wäO" Vögten», d.e bisher ganz verschont geblieben, deren Mannschaft aber schlecht ist, wird nach Verhältniß ^ zu liefernden Mannschaft eine Summe von 320 Thalern zu^ bezahlen auferlegt. Dieser Betrag soll ^ März 1691. 397 ""gesandt und von ihm nebst den Zuschüssen der Orte in die KricgSkasse zu Baden gelegt werden, wozu Zürich und Luccrn die Schlüssel zu übergeben sind. Für lcztcrc Beschlüsse wird jedoch die Ratifikation der Dttc vorbehalten. Ii. Basel beschwert sich über vielen durch Sperrung der Pässe und anderes Ungemach "Lienen Schaden und bittet um Verwendung beim französischen und kaiserlichen Gesandten für freien Vcr- und Gctreidckauf im Reich und im Elsaß. Uri behält sich seinen Antheil von den vom Kaiser bc- ^vllligtcn Säkcn Getreide vor, von denen cS noch nichts erhalten, ebenso Schwyz, unter Berufung auf Milien Vorbehalt bei Aufstellung der Repartition. Die Bemühung eines Ausschusses beim kaiserlichen Gc- "»dtcn um Frcigebung des Früchtcnkaufs oder doch um Vermehrung des obigen Quantums bleibt erfolglos. '">>o erklären mehrere Orte von dem ihnen zuerkannten Betreffnis» ohne obrigkeitliche Bewilligung nichts ^treten zu dürfen. Da aber Zürich in Aussicht stellt, etliche Orte mit Frucht versehen zu können, wird die . si'artition des Getreides aus dem Reich bis auf nächste Jahrrechnnng vorbehalten. I. Auf die abermalige ! Werde über Tcrritorialvcrlczungcn auf dem Bodenscc und zu Land von Seite der österreichischen Nach- simaft gcgc» die Eidgenossenschaft, sowie über die neue Prätcnsion des Kommandanten von Constanz, daß » Bereiche eines Kanonenschusses auf eidgenössischem Gebiet keine Krämcrci bestehen dürfe, werden durch Ausschuß und schriftlich dem kaiserlichen Gesandten eindringliche Vorstellungen mit Hinwcisung ans p^ssalirn gemacht. Der Gesandte crwiedcrt, Constanz habe keinen Thcil an dem Vorfall bei dem so- ^""»ntcn Schöpfli bei Kreuzlingcn. Die neue Prätension dcö Eommandantcn von Eonstanz mißfalle ihm " und er werde mit ihm darüber reden. Die Vorfälle auf dem Bodcnsec werde er nach Innsbruck ^' Bni, damit dem Vertrage nachgelebt werde. Was die Privatbcschwcrden betreffe, so wisse man, daß die iuugcn Ws Reichs und der Tagsazung vielfach vcrlezt werden, woraus sich dann solche Anstände erheben. die Eidgenossenschaft selbst sei den Tagsazungöabschicden der lcztcn Jahre nicht nachgekommen; betreffend "»gedeuteten Repressalien möchte sie sich wohl besinnen, indem man sich auf dem RcichSboden genug . könnte. Dieser Abweisung ungeachtet wird von der Session beschlossen, dem Gesandten ein Memorial 'geben und denselben zu ersuchen, alle dem Bezug des Getreides bisher entgegengesehen Beeinträchtigungen I cllcu, s,ir erlittene Consiöcationcn Genugthuung zu leisten und seine Fürsprache einzulegen, damit der bcstx" nächsten Friedensschlüsse die Eidgenossenschaft einschließe. Dieses Gesuch verspricht der Gesandte "npfchlcn. In Betreff der Privatbcschwcrden wird gut befunden, daß die intcrcssirtcn Orte einen Uiss' ^ ^"nn bestellen, der für sie in Constanz rcclamire und erfolglosen Falls sogar nach Innsbruck sin »' ^ Dcr französische Gesandte übermittelt der Session ein Memorial vom 7. März, welchem zugleich >> "»'glichcs Schreiben vom 27. November lk9l) beigelegt ist. Im leztcrn wird auf das Schreiben der Hsick^"^ Frankreich »verde sich nicht verpflichten, gegen die Waldstädtc und daS Feindliches zu unternehmen »md dir Befestigungen in Hüningcn und LandSkron einzustellen, ber ^ Kaiser die verlangten Gcgcnvcrsichcrungcn leiste. Im erstem wird hervorgehoben, daß H ' ""P Erwartung weiterer Mitthcilungcn über Bewachung der Pässe und Beobachtung nnklagbarcr feindlichen Handlungen enthalten und den gleichen Stand unverändert beobachtet habe, ^ Wohlgewogcnheit gegen die Eidgenossenschaft geschehen sei. Mit einer zweiten Eingabe vom der Gesandte alle Anschuldigungen wcgcit angeblicher TranSgrcssioncn der eidgenössischen thcj, "» Dienste Frankreichs zu widerlegen. Die Tagsazung verdankt unterm 9. April diese Mit- ^sichert treue Beobachtung des Bündnisses mit Frankreich und empfiehlt die Eidgenossenschaft dem Wohlwollen dcö Königs und seines Gesandten. Bei Anlaß der Ucbcrgabc dieser Antwort werden 398 März 1691, von dem Ausschuß beim Gesandten verschiedene Reklamationen gemacht, so wegen der schon im Mai vorgebrachten Beschwerden der Officierc in französischen Diensten, wegen der Ansprachen aus den Jahr"' 1636 und 1637, wegen der Wegnahme von Waarcn zu Bcsan>,'on, welche Glarncrn gehörten, und weg"' Hemmung des freien Handels und Verkehrs mit Frankreich im Allgemeinen. Vom Gesandten wird dicss"^ gute Verwendung versprochen. I. Falls mit dem FcstungSbau zu Hüningcn fortgefahren würde, soll es beim Abschied vom November v. I. sein Verbleibeil haben. Die vom französischen Gesandten ei»"" Ausschuß gegenüber geführte Beschwerde, daß von des Königs Feinden im Berncrgebict ein Regime»' geworben werde, wird von den Abgeordneten dieses Ortes widersprochen und im Abschicdsschluß bcrüksich"^' welcher folgende Punkte enthält: 1. Alle von Anfang dieses Krieges an für die Erhaltung des Vaterland gemachten Beschlüsse wcrvcn bestätigt. 2. Gegen beide kriegführende Mächte soll strenge Neutralität bcobach'^ werden. 3. Die Mehrheit der Orte verpflichtet sich, mit und neben den Truppen dcS Kaisers und in lcztcrn Kosten die Waldstädtc, Constanz lind das Frickthal diesen Krieg hindurch zu beschirmen, jedoch diesseits des Rheins und nicht in Folge der Ekbcinung, sondern zum Zwckc wirksamerer Beschirmung ^ Vaterlandes, Alles laut Abschieden vom Octobcr und November 1688. Die übrigen Stände erklären cl'"" falls, jedem bedrohten oder angegriffenen Orte laut Bünden beizuspringcn; rüksichtlich der erwähnten und des Frickthals können sie sich aber nicht zu thätlicher Hilfe erklären, so namentlich Uri und Sch""^ LcztcreS erklärt überdies, daß es sich des Abschieds von 1688 cntschlagen habe. Zug, GlaruS, kachelt Appenzell und Stadt St. Gallen halten sich an den Abschied von 1689. Nidwaldcn und Appcnzcll-Mjirr rhodcn hoffen, ihre Obrigkeiten werden sich der Mehrheit anschließen. i>. Der außerordentliche Gesandte Gcncralstaatcn hält vor der Session am 8. März einen mündlichen und später gcdrukt eingereichten Vorwdd worin er über vielfältige Verlczung dcS Bundes mit der Eidgenossenschaft von Seite Frankreichs, über Mißbrauch der eidgenössischen Völker gegen die sämmtlichcn Marten Beschwerde führt und Abhilfe Unterm 6. April reicht er wieder ein Memorial ein, worin er die Jnabrcdstcllungcn dcS französische" sandten über die capitulationswidrige Verwendung der eidgenössischen Truppen vom 9. März mit Anfüh" ^ von Thatsachen zu widerlegen sucht. Es wird ihm hierauf crwicdcrt, man hege für die Gcncralstaate» Freundschaft und verbleibe bei denjenigen Erklärungen, die man den Gesandten beider kriegführenden in Betreff der Transgrcssioncn abgegeben hat. Einige Gesandte sprechen ihre Ansicht dahin aus, das>c" worüber die Gcncralstaatcn sich beschweren, gehe diese nichts an, weil die Eidgenossenschaft mit dic>cn keinem Bündniß stehe. «». Zürich wird beauftragt, dem RcichScollcgium zu Rcgcnsburg auf fem vom vorigen Jahr eine sachgemäße Antwort zu geben. Die vier nach Basel verordneten cidgem'"^^ und Bürgerschaft dauere fort; Tags vorher hätten sich die Zünfte, mit Ausnahme einer einzigen, vcrsm" ist Schreib"' ssischc" Repräsentanten berichten mit Schreiben vom 23. Februar a. K., das Mißverständnis: zwischen der und den Sechsern Aufträge crtheilt, daß sie, die Repräsentanten, dann am Abend einen Aussch"" Bürgern vor sich berufe» und ihnen ihre ungewohnten und zahlreichen Zusammenkünfte auf und m'l Rathhauö abgerathen und wirklich die Versicherung erhalten haben, solches zu meiden, unter dem jedoch, ihre Beschwerden schriftlich an die Sechser zu bringen. Dieses leztere Verfahren lasse aber bell ^ daß sich die Gesuche der Burgerschaft äußerst vervielfältigen, was die Beilegung des Zerwürfnisses könnte. Um solchem zuvorzukommen, wird Untcrvogt Schnorf von Baden mit einem Schreiben an und Bürger nach Basel abgeordnet, mit dem Auftrag, es auf allen Zünften vorzulesen und schlicßungen entgegenzunehmen. Der Abgeordnete kommt wieder mit einer verbindlichen Antwort der März 1691. 399 '"'b eine», Memorial der Bürgerschaft zurük, in welch' lcztcrni jeder Vorwurf tumultuarischcn Benehmens !urükgc>yicscn »,,d gegen die Räthc geklagt wird, daß Meineid, üble Verwaltung und Untcrdrükung der Leihest die Ursache des Zerwürfnisses seien. Diesen Beschwerden schlössen sich fast alle Zünfte in ihre» "lärungcn an. Nach dahcrigcr Relation werden nochmals von der Session Schreiben an die Räthc und die Bürgerschaft abcrlasscn, um Mäßigung und Versöhnung zu empfehlen. Zugleich wird beschlossen, d»» der Tagsazung aus die Herren Bürgermeister Eschcr und Schultheiß Dürlcr alö Vermittler nach Basel ^»ordnen, was jedoch wegen der vielen Geschäfte nicht sogleich vollzogen werden kann. Nachdem inzwischen Mehrere Gesandte, welche zur Einholung sachbezüglichcr Jnstruetioncn heimgereist waren, wieder in Baden ^bü'troffen, erstattet die Gesandtschaft in Basel über den weiter» Verlauf der Angelegenheit zwischen den " und der Bürgerschaft Bericht und bittet um freundeidgenössischen Rath. Diesem Gesuche entsprechend kttsc» Escher und Dürlcr nach der Tagsazung sofort nach Basel. «>. Eine Abordnung des Bischofs von 'ül bittet mittelst Eingabe vom 19. März um Aufnahme in den Schuz und Schirm gcsammtcr Eid- ^»ripchaft, da die Gefahren noch nicht vorüber seien. ES wird dem Bischof crwicdert, man werde seine auch künftig, wie bisher, eifrig wahrnehmen und nach den Erklärungen der Gesandten beider kricg- .-^rendcn Mächte sei das Beste zu hoffen, in. Mit Schreibe» vom 6. März rrclamirt der spanische Gc- bjx die wiederholten Tranögrcssioncn der eidgenössischen Regimenter in französischen Diensten und ^ '^^Vollziehung der so oft dagegen gefaßten Beschlüsse. ES wird ihm geantwortet, hierüber seien mit ' kaiserlichen Gesandten solche Maßregeln vereinbart worden, aus deren Mittheilung er sich ebenfalls ^ beruhige» könne», u. Laut Bericht steigen die Reisekosten des EouricrS nach Wien, Melchior Ringli ^ünch, auf 283 Gulden ohne seine Mühcwalt. Es wird beschlossen, ihm für alles 2<)l) LouiS zu ci»c" ^bcS ^ ^ Thalcr ausmacht. I Auf den Antrag LuccrnS wird auf den 3(1. Juni Bettcljagd in allen Orten und Vogtcicn fcstgcsczt, unter Erncucrling des leztcr Jahre gegen Al» ^csindel erlassenen Mandates. ,» (S. u. d. Vogtcien.) II. (Die VIII alten Orte.) Tagsazung wird Zürich von Uri ersucht, ohne große Roth keine Tagsazungcn mehr aus- Zürich erklärt sich einverstanden, indem ihm die vielen Tagsazungcn eben so lästig seien, wie Kk^II. (S. u. Frciämtcr.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. »>ih ^ katholischen Orte versprechen sich allseitig ihre Unterstüzung zur Erhaltung des Vaterlandes drg katholischen Glaubens. II. (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Eine Abordnung ^isä . von Basel überbringt ein Schreiben des lcztcrn vom 3. März, worin die Jncorporation dcS >vj^ die Eidgenossenschaft verlangt wird. Da das aber bedenklich und unausführbar erscheint, so big q Abgeordneten vorgestellt, hicvon abzustehen, ihnen gleichzeitig aber kräftige Verwendung zu Gunsten V k'ci den Gesandten der kriegführenden Mächte zugesichert. u. im. (S. u. Thurgau.) erinnert an den Beschluß der lcztcn Tagsazung, daß, sofern in dem Streit zwischen ihm und keine gütliche Ausgleichung stattfinde, den Parteien Richter und Malstätte gezeigt werde. Da ^ Verständigung nicht erfolgt sei, so verlangt Obwalden nun den fraglichen Entscheid. Nid- ^iißtc ^'^'dct dagegen ein, der Bund der drei Länder zeige den Richter schon; gegen eine andere Verfügung ^ drvtcstircn. Eö habe bereits von Uri lind Schwyz ein Urthcil erhalten, nachdem Obwalden auf ^ ^Nation nicht erschienen sei. Obwalden glaubt, weil 1589 die IV Orte in dem Streit der 400 März IK9I. gleichen Parteien einen Vergleich getroffen, der erst seit zwei Jahren thcilwcise streitig geworden sei, so ko>m>" die Erläuterung desselben wieder den gleichen Orten zu. Luccrn drükt über diesen Streit sein Mißfall aus und empfiehlt gegenseitiges Vertrauen. Uri und Schwyz erklären, sie. haben sich nach dem Bunde der drei Länder zur Annahme des Richteramtcs verpflichtet geglaubt und nach gehöriger Citation unpartcsi!^ entschieden; gegen jede dahcrige Einmischung müßten sie protcstircn. Hierauf wird Obwaldcn wiederum Uri und Schwyz gewiesen. Als Obwaldcn wieder begehrt, daß ihm der Richter gezeigt und cntsclM" werde, wer die Gesandtschaft nach Pruntrut zu schikcn habe, protcstircn Nidwaldcn, Uri und Schwyz fernere Behandlung und halten sich an dem erlassenen Urthcil. Die unbetheiligtcn Orte Luccrn, Zug, 8"' bürg, Solothurn und Appcnzell-Jnncrrhodcn bcrathcn sich nun besonders und finden nach Bclcsung ^ Bundes der III Orte und desjenigen der IV Waldstätte, daß Uri und Schwyz das Richtcramt nicht weh könne bestritten werden; da aber dabei Unförmlichkciten vorgefallen seien, so wird Luccrn ersucht, sich dem Waldstättcnbund in's Mittel zu schlagen und die Sache zu gutem End zu führen. Die dahcrige ^ Wendung Luccrns ist jedoch erfolglos geblieben. i»p. Ucbcr einen Anzug in Betreff der Gesandtschaft Basel wird nicht mehr beschlossen, als was im gemeinen Abschied enthalten ist. «»«z. (Die mit dem ^i>ä)^ von Basel verbündeten Orte.) Die Gesandten zu Pruntrut verlangen über folgenden Fall Rath: eidgenössische Soldaten haben von ausgerissenen Franzosen zwei Pferde und etwas Kleider gekauft; verlange der Marquis von Rana die Rükcrstattung sammt Kostenvergütung. Es wird ihnen cmpft^' die Käufer zur Rükcrstattung oder, wenn die Sachen nicht mehr vorhanden seien, zur Vergütung anzuh^^ damit das BiSthum sich dessen nicht entgelten müsse. Die Kosten seien die Käufer nicht schuldig. behält die Entschließung seiner Obrigkeit vor. Im klebrigen wird beschlossen, daß von allen betrefft»^ Obrigkeiten den Officicrcn geschrieben werde, solche Insolenzen zu verhüten, rr. (Die mit Spanien bündctcn Orte.) Rüksichtlich der kaiserlichen Werbung wird an den kaiserlichen Gesandten das MI" ^ gestellt, daß die katholischen Orte für ihre Truppen auch einen katholischen Oberst, oder wenigstens ^ Alternative erhalten, ux. Für die Bcwillkommung des täglich erwarteten neuen Guberuators von Man Marchcsc de Legancö, wird Oberst von Bcroldingen bezeichnet und zugleich beauftragt, ihm die Beza) der in Mailand befindlichen zwei Regimenter zu empfehlen, tt. (Die mit Wallis verbündeten ^ Wallis berichtet, daß eine ziemliche Anzahl Kriegsvolk des Prinzen von Oranicn, das sich im aufhalte, den Durchpaß verlangen wolle, um dem Herzog von Savoycn zuzuziehen. Es wird ihm da man seine Tractate mit fremden Fürsten nicht kenne, so könne man ihm keinen Rath crthcilcn; seien die Orte stets zu allen bundcSgenössischcn Diensten bereit. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenhcite» : Deutsche stein. Vogt. überh. v Art. 46. Abzug. vv. Art. 28. Justizsachen, Recht, Landgrafschaft Thurftan. v. Art. 316. Gerichtsherrcu. Art. 366. Abzug. v. „ 264. Jurisdiction«- u. HohhcitSrechte. nun. „ 367. Abzug, x. 526. Kirch!., Glaubenss., Geistliche, «n. „ 666. Locale« (Gachnangl Grasschaft Baden. I»I». Art. 439. Stifte u. Klöster (Zurzach). v«. Art. 274. Pvlizeisachen. «I«I. .. 266. Abzug. ,cht. Bogtei Freiämter. »e». Art. I3t. Justizsachen, Recht, Gericht. Iii». Art. 133. Justizsachen, Recht, ^ „ t32. Justizsachen, Recht, Gericht. II. „ t94. Kriegs- ». MilitärftM' Bogtei Lauis. « Art. 258. Geistliche, Kirchliche« >c. März u, April 16!U. 401 214. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen nnd Biel während der Tagsazung zil Vaden. tlwl, März n. April. 2,iv Zürich. All». Msch. Bd. 70. kol. 217. ^rsandtc: Dic nämlichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlarnS Friedrich Zweifel, ^Uthaltcr. ». Die Mißverständnisse zwischen dem kleinen nnd grosic» Rath und der Bürgerschaft zu Basel vergib» verschirdcnc Besprechungen der cvaiigelischrn Orte. Ungeachtet der glimpflichen Berichte der Ehrcn- tcr" von Basel wird nöthig befunden, eine besondere Vermittlung anzuordnen. Um der Ungleichheit ^ ^gicrungsform Rechnung zn tragen, soll den Städten Zürich, Bern, Lucern und Solothurn, welche ihre ^"tmttcn in Basel haben, überlassen sein, „dic eoniülni. zusammenzutragen." Von diesen wird dann ) d.iö Schreiben verfaßt, mit dessen Bestellung Untcrvogt Schnorf beauftragt wird. Da aber dieser »>id ^ gcwünschteil Erfolg nicht hat, so werden von der Tagsazung Bürgermeister Eschcr von Zürich Kol Dürlcr von Luccrn beauftragt, eine eidgenössische Vermittlung zu versuchen. Nachdem in der geworden, daß dic Länder beabsichtigen, den Landammann I. Ludwig Lussi von Nidwalden ebenda Vermittlern beizugeben, um dadurch ihre Autorität geltend zu machen, wird gutcrachtct, diesem ^/nklichr» Unterfangen möglichst vorzubeugen, auf den Fall aber, daß Lussi'S Abordnung begehrt werde, auch ^ Statthalter Zweifel, gleichfalls als Repräsentanten der Länder, zu proponircn, um das Gleicher . ^ herzustellen. Auf dcil erfolgten Bericht, wie durch ungewohnte Proccdurcn dic angemaßte Freiheit ^ ürlasscn, daß dic Unschuld nicht mehr gerettet werden möge, nnd somit dic Un- Aiuttcr des Ruins, dic Oberhand gewänne, wird beschlossen, dic Deputation zu befördern, erklärt laut Instruction, cS könne zu einer Deputation nur stimmen, wenn Basel eine solche der ^ Inzwischen wird den Repräsentanten in Basel durch ein Schreiben empfohlen, bis zur Ankunft hcl>, ^^n den Status quo zu erhalten zu trachten. I». Da der großbritannischc Gesandte dic Bellst ^ Schreibens und des Memorials über den VcrcinigungStraetat an den König ablehnt, so wird "Eichung dieser Depeschen Herr- Landvogt Fischer von Bern vorgeschlagen. In Erwägung der Hh^^sscit der Curialicn und der Unmöglichkeit, diesem Abgeordneten einen gehörigen diplomatischen st^cher" geben, wird aber hicvon wieder abgestanden und dic Gelegenheit bcnüzt, dem Oberst Oberkail, ^ Kosten ans der Post nach London reist, diese Depeschen zur Bestellung zu übergeben, schiel, macht dabei wiederholt sein Begehren geltend, daß in Bcsczung der OfficicrSstellcn abgc- (S. u- Thurgau.) «I. Basel begehrt von Zürich und Bern Rath, ob nicht bei daß ^ ^chuz- und SchirmgcsnchS des Bischofs von Basel auch dic Bedingung gestellt werden sollte, ^lkdcr" erneuerte Prätcnsion auf den Kirchcnschaz voir Basel fallen lasse. Es wird ihm aber ^chstt' ^ nur der römische Hof gültig verfügen könnte, indem dic Bischöfe nur als Nuznicficr ^"chri, solche Bedingung würde also dic Prätcnsion des Bischofs nur lcgitimiren. Das ^ Bischofs von Basel um Aufnahme des BiSthumö in den Schuz und Schirm der Eidgenossenschaft 5t 402 März u, April 169!. wird allgemein als vorthcilhaft befunden. Eö wird aber beschlossen, zuerst die Ansicht der katholischen hierüber anzuhören und bei deren allfälligcr Geneigtheit zu versuchen, daß auch das Waadtland, Genf »» Neuenbürg in den Schuz gcsammter Eidgenossenschaft genommen werden, um gegen Frankreich auch festere Grenze zu erhalten. Biel wünscht, daß bei einem allfälligcn Erfolg dieses Vorhabens seine Vertrag mit dem Bischof, sowie seine Rechte als zugewandtes Ort gegen allen Nachthcil verwahrt werden, k. der kaiserliche Gesandte die genaue Vollziehung der Abschiede von 1688 und 1689, betreffend Bcschir""^ der Waldstädtc und dcö Frickthals, sowie die Beschränkung der Rccrutirung für Frankreich durchaus ^ langt, der französische Gesandte dagegen sich diesem ernstlich widcrsezt, wird in der dahcrigcn besonder» rathung von Zürich die Ansicht aufgestellt, die fremden Mächte können sich nicht auf die cidgenöfsi!) Abschiede berufen, da diese nur für die eigene Wohlfahrt und nur für die jeweiligen Zeitverhältnissc »Verden. Demnach möchte man die zugcmuthctc Beschirmung der Waldstädtc und dcö Frickthals ablch""' weil dadurch auch die Gegenforderungen Frankreichs ausgewichen werden könnten. Indessen soll mau eidgenössische Verwendung die Sicherheit der Waldstädte und des Frickthals bei beiden Mächten zu crzn"' suchen und dann strenge Neutralität halten. Bern glaubt, die Behauptung der Waldstädtc liege in Interesse der Eidgenossenschaft und besonders von Basel; insoweit könne man sich von den früher» schieden nicht entfernen. Gleicher Ansicht sind auch die übrigen Orte. Nachdem nun die Gesandten und Dürlcr im Auftrag der gemeinen Session mit dem kaiserlichen Gesandten confcrirt und die ^ erwirkt hatten, paß die Grenzstädte, das Frickthal, Rheinthal, der Sundgau und daö BiSthum Ba>cl r den kaiserlichen und alliirtcn Truppen verschont werden sollen, der französische Gesandte sich aber eine v>e ^ tägigc Frist vorbehalten, ob cS bei seiner lcztjährigcn Erklärung auch für dicS Mal verbleiben sollr, ^ auf den Fall einer mißbcliebigen oder ganz ausbleibenden Erklärung dcS lcztcrn in neue Bcrathuwl getreten und in Folge derselben die Einholung neuer Instructionen beschlossen. Nach Eingang br ^ äußert sich Zürich, wenn die französische Erklärung entsprechend ausfalle und die Abschiede von ^ 1689 beobachtet werden, seien die Waldstädtc und die Grcnzpässc genüglich gesichert; wenn dieselbe ^ gcgcnthcilig ausfalle oder ausbleibe, so sei seine Ansicht, es soll nach dem Sinn erwähnter Abschiede b>e ^ gcnöfsischc Grenze gegen Jedermann in redlicher Neutralität beschirmt werden. Wenn die übrigen ^ ^ wirkliche Beschirmung der Waldstädtc instruirt seien, so werde eS sich nicht von ihnen trennen, der Kaiser an diesem Schirm Antheil nehme. Bern hält die Beschirmung der Waldstädte in esse für nöthig; aus diesem Grund könne auch Frankreich nichts dagegen einwenden. Evangclisch ^ ^ möchte die wirkliche Beschirmung der Waldstädtc lieber umgehen, Basel solche Anstalten treffe die eigene Erhaltung vollkommen sichern. Schaffhauscn will erforderlichen Falls dem Antrag BcruS ^ ^ schließen. Am Ende finden die meisten Orte, man werde nicht hinter dem Schild halten können, einer runden Erkläntng schreiten müssen. Deswegen werden diejenigen Orte, welche zu wirklicher ^ ^ erklärung nicht bevollmächtigt waren, ersucht, weiter gehenden Befehl einzuholen. >5. Alls das cr»> ^>i gchrcn des kaiserlichen Gesandten um Abstellung der Tranögrcssioncn der in französischen Diensten > ^ Eidgenossen und Bestrafung der Schuldigen wird allgemein mißbilligt, daß den dicSfälligen z» nachgekommen werde. Man findet daher nöthig, an Frciburg, Solothurn und katholisch GlaruS er"> zuschreiben, daß sie sich durch Trennung von den übrigen Orten für alle Folgen, welche daraus der b > ! schaft erwachsen könnten, verantwortlich machen würden. Ii. Schaffhauscn beschwert sich, daß H' ^ z» Frcydvrf mit 23 Dragonern zweien ihrer Mitvcrburgcrtcn, Johann Vuchcr und HanS Jörg Mai 1691. 403 Hcrblingc,,, nachts und angeblich ans kaiserlichem Befehl elf Pferde weggenommen habe, unter der An- ^h"»g, die Häuser aller derjenigen anzuzünden, welche sich widcrsezcn würden. Auf sein Begehren wird schlössen, diese Gcbictövcrlczung und Gcwaltthätigkrit per Eingabe an den kaiserlichen Gesandten zu ^gcn. j. Schreiben vom 21. Februar (a. K.) macht der großbritannischc Gesandte den evangelischen ttc» die Mitteilung, cö komme ihm nach den gegen den entworfenen BcrcinigungStractat erhobenen An- ^»deii unwahrscheinlich vor, daß die bezüglichen Unterhandlungen zum Zwckc führen »Verden. Da die '^"phchwicrigkcit in dem Aufbruch der 4000 Mann liege, so dürfte man dicscir Gegenstand fallen lassen bch auf ein bloßes Dcfcnsivbündniß beschränken. Wenn sie hiefür geneigt seien, so mochten sie ihm während dieser Tagsazung einen Borschlag eingeben, um darauf in Unterhandlung treten zu können, bcn evangelischen Orten wird ihm hierauf crwiedert, man wolle vorerst auf die an den König erlassenen Füllungen Antwort abwarten, bevor man zu neuen Unterhandlungen schreite. Ii. Auf ein schriftliches ästendes Gesuch der picmontesischcn Thallcutc wird von den V evangelischen Städten beschlossen, eö sollen ' H der Verabschiedung von Aarau die 3000 RcichSthaler von Zürich den Nothlcidcndcn beförderlichst übcr- ^ werden. Bern nimmt diesen Beschluß in den Abschied. Man sehe auch i» dem Abschnitte Herrschafwangelegenheite»: ^Wjlchast Thnrfta». v. Art. 527. Kirchliche», Glanbenssachen, Geistliche 2l5. Coiifcrenz der V katholischen Orte. Lucern. Li. u LL. Mai. zkandeSarchlv Tchwnz. Abschiede. ^ ^^^ubtc: Luccrn. Johann Rudolph Dürler, Ritter, Schultheiß; Aurelian Zurgilgen, alt-Schulthriß; ^ Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr; Joseph Anderallmcnd, Panncrhcrr. Uri. Johann ^chnnd, Landammann; Johann Martiil Schmid zu Bötstein, alt-La»damma»n. Schwpz. (Ent- ^i»r^ ^bwaldcn. Johann Wirz, alt-Landammann, und Johann Müller, Bauherr. Nidwaldcn. Huldigt.) Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, Statthalter; Gallus Letter, des Raths. Zürich wegen der Unruhen in Basel mit einigen Orten in Eonfcrcnz getreten ist und auch von !>^^""^rn Orten gegenüber ein Gleiches geschehen soll, so wurde auch gutbefundrn, diese Zusammenkunft bei welcher jedoch Schwpz und Nidwaldcn ihr Ausbleiben entschuldigen, erstercS unter Er- Z>>r>^ bezüglichen Abschiedes. ?iun erstattet Schultheiß Dürler über seine mit Bürgermeister Escher von ^^uonimcnc Mission folgenden Bericht: Der aus den sechSzchn Zünften bestellte große Rath in stch schon seit längerer Zeit beklagt, daß der kleine Rath eigenmächtig verfahre, den großen ^ Anntcr nach Gunst und in eigcnnüzigcr Absicht bcscze und die Ballotirordnung von 1689 >hre .^'^bingen" außer Acht lasse. Daher habe er die Bürgerschaft auf den Zünften angerufen, welche "^uzung zugxsagt, Ausschüsse ernannt und der Obrigkeit verschiedene Gesuche eingereicht habe, >b ^ ^ üble Verwaltung dcö Staatshaushaltes, der Polizei und der Justiz betreffend. Einige Bürger großen und kleinen Rath haben diese vielfach nicht unbegründeten Rcclamationcn im Geheimen 404 Mai ltlül. untcrstüzt. Bei der Uneinigkeit und dem Mißtrauen der Räthc habe die Obrigkeit dm Begehren dcr Burg^ schuft nichts versagen können, weswegen dcr Much dcr lcztcrn so gewachsen sci, daß sic gegen dreißig glicdcr dcr Räthc cinc Klage eingegeben, diesen die Vertheidigung abgeschlagen und die Entlassung dcr>e>l'c" verlangt habe. Zu diesem Behuf haben sie sich dcr Porten der Stadt und des RathhauscS bemächtigt, d» Herren, welche daö RathhauS verlassen wollten, zurükgcwicscn und gedroht, sic so lange ohne Sprisi Trank cingcschlosscit zil halten, bis die Räthe in die Begehren dcr Bürger einwilligen und die cingckbbch" dreißig Herren des RathcS cntsezt werden. Dieser Streich sci gelungen und nachdem die Bürgerschaft k» Gewalt in die Hände bekommen, sci die Obrigkeit gezwungen worden, gegen verschiedene Privatpcrss»^ Processi: anzuheben und dcr Ecnsur dcr Bürgerschaft zu unterstcllcn. Dieser Weg sci nun auch worden, um noch neun andere Herren von den Räthen, die sich dcr Untcrdrükung des obrigkeitliche» schcnö widcrsczt hatten, anzuklagen. Umsonst haben diese daö Recht angerufen; die Räthc seien gczw»»^" worden, jene ihrer Rathsstellcn zu entlassen, jedoch ohne Schaden an ihren Ehren. Hierauf habe Bürgerschaft dcr Obrigkeit und diese dcr Bürgerschaft cinc Amnestie vorgeschlagen, welche beidseitig nommcn und unter dem Stadtsigill ausgewechselt worden sci. Obschon die Bürgerschaft anfangs ^ dcS Regiments und Bestrafung dcr Meineidigen verlangt babc, sci cö ihr nachher eingefallen, sofortige sczung dcr Acmtcr zu fordern, wobei sic erklärte, sic könnte zwar auch die Wahl dcö Bürgermeisters pr"^" dircn, begnüge sich aber mit derjenigen des ObcrstzunftmcistcrS. Als die Obrigkeit sich dieser A>»»a>" widcrsczt, habe die Bürgerschaft sie neuerdings im RathhauS ohne Speise und Trank eingeschlossen gm" ^ bis sie dem Begehren derselben schriftlich und unter dem größer» Stadtsiegcl entsprochen habe. Sobald Abgeordneten in Basel angekommen, haben sic gegen alle Gcwaltacte Vorstellungen gemacht und du c ^ nössischc Vermittlung angeboten. Von den Räthen sei diese angenommen, von dcr Bürgerschaft aber ' geschlagen worden, mit dcr kränkenden Beschränkung, daß sic sich übrigens deö RathcS dcr Vermittler bc » ^ wolle. Indessen sci gegen alles Abmahnen die Proccdur gegen die Privatpersonen und so auch neun Herren betrieben und deren Entsczung ohne Zulassung einer Verantwortung durchgcsezt worden, " ^ die eidgenössischen Abgeordneten haben Zeugen und Zuschauer sein können und müssen. Bereits !'»" im Begriff gewesen, die Stadt zu verlassen, als sic vom Stadtschrcibcr und Ausschüssen aus dem ' lind großen Rath angelegentlich gebeten und bewogen worden seien, sich noch etwas zu gedulden. habe cinc Deputatschaft nebst einem Ausschusse von Geistlichen auf den Zünften die Annahme der nössischcn Vermittlung von Seite der Bürgerschaft crzwckcn wollen, aber ohne Erfolg; dagegen sc»'» Abgeordneten, zu einer Konferenz eingeladen worden, um achtunddreißig angegebene Punkte, die betreffend, sowie die Ergänzung dcö Regiments durchsczcn zu helfen. Dazu haben sic entschieden »^ willigen wollen, so wenig alö in die hinter ihrem Rükcn beschlossene Amnestie. Um dem Dräwd" ^ Bürgerschaft auf Ergänzung dcr Rathsstellcn entgegenzuwirken, haben sie vor dem großen hundertundzwanzig Ausschüssen dcr Bürgerschaft kräftige Gegenvorstellungen gemacht, aber auch kc>» . gefunden, so daß die Wahlen nach einer der Obrigkeit aufgedrungenen Vorschrift vor sich Darauf haben sic nach mehr als einem vicrwöchcntlichcn Aufenthalt diesen Gcwaltactcn nicht längM ^ wollen und seien abgereist. Nach Anhörung dieser Relation wird beschlossen, hierüber den Obrsich^' ^ läßlichen Bericht zu erstatten und im Übrigen den Erfolg des neuesten Schreibens von Zürich Räthe und die Bürgerschaft in Basel abzuwarten. I». Auf Verlangen von Zug wird Zürich cr>uclch ^ Ort sein Betreffniß von dem Getreide aus dem Reich für sich und zu Händen dcr mitbcthcilig^ Mai 1k»1, 405 ^kommen zu lassen und ihnen hiefür ein Patent auszustellen. Es wird gutgcfunden, wegen der von ^'»Itanz im Thurgau begangenen GebietSverleziulgen auf nächster Tagsazung zu bcrathcn, was die Ehre '"'d das Recht der Eidgenossenschaft erheische. «I. (S. u. Frciämtcr.) Man sehe auch in dem Abschnitte HenschaftSangelegenheiten: Freiäintcr. «I. Art. 13-t. Jnstizsachen, Recht, Gericht. 2M. ^onforeiiz von Zürich, Glarus, Schaffhanso» nnd Appenzell snniint Abt nnd Stadt St. Gallen. VIga. 2l. Mai. (il.a. K.) T«aaU»>rch>v Zürich. Mg. Ablchicde Bd. 70, e°I. 240. ^bUldtc: Zürich. Johann Heinrich Escher, Bürgermeister; Wilhelm Blarer von Wartens», Berg- ^ Thürherr und des Raths. Glaruö. Friedrich Zweifel, Landammann. Schaff Hause». Johann ^>>wd Wäpfcr, Sckelmeister. Appenzell. HanS Konrad Gygcr, Landammann, von Jnnerrhoden; »rad Zellwegcr, Landammann, von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Karl Anton Freiherr von Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcr, Sckelmeister. Bürgermeister Eschcr von Zürich rcferirt über den Erfolg seiner mit Schultheiß Dürlcr von Luccrn >hrc ^ unternommenen Vermittlung in Basel: Klein und großer Rath und, die Acadcmic haben ^ ^ürmütlungSvorschlagc angenommen, die Bürgerschaft dagegen habe sie ausgeschlagen; hicvon sei den Mittheilung gemacht worden, damit man auf der nächsten Tagsazung auf geeignete Maßregeln dgß ^ " ^mnc. Die Bemühungen der Abgeordneten werden verdankt und alle anwesenden Orte versichern, ,,'^seits zur Pacisication Basels alles Mögliche gcthan werden soll. Die angehörte Berichterstattung ' bn Wesentlichen Folgendes: t. Daß von mehrcrn Jahren her in der Verwaltung der Einkünfte, t Administration der Justiz und in Beobachtung der Freiheiten der Bürgerschaft erhebliche Mißbräuchc du q Üien; 2. daß aber gleich bei Erhebung der Beschwerden die Obrigkeit den großen Rathen und , "^^'Achaft mehr Freiheiten crtheilt, als sie jemals besessen, und ihnen strenge Untersuchung der Fehler sxj, habe; 3. daß dieses aber die Aufregung der Bürgerschaft nicht zu dämpfen im Stande gewesen ür ^ Zürich an kleine und große Räthc, sowie an die Burgerschaft ein Schreiben erlassen habe, mit >vird '"^ung, ihre Angelegenheit der Entscheidung sclbstgewählter Schiedsrichter zu übertragen. Solches Obrigkeiten zu hinterbringen beschlossen. I». Zum Zwckc der Erhaltung dcS Vaterlandes wird zur ^ bic nächste Tagsazung in den Abschied genommen, wie die beim Dcfcnsional verbleibenden d>esr» ^ Vianil in Bereitschaft halten und nöthigenfallS an die Grenze legen könnten, von wem Test, bilden und zu befehligen seien, wo und wie die Magazine einzurichten, wie die nicht beim vcrblcibcndcn Orte dabei in Mitwirkung gezogen werden könnten, oder was sie im Nothfall ^"chndjguug dcS Vaterlandes zu leisten gesinnt seien. 406 Juni 1691. 217. Konferenz von ttri und Schwyz. Brunnen. 7. Juni. vnndcsarchiv Zchwyz. Abschiede. Gesandte: Uri. Franz Schinid, Landammann; Hans Martin Schund, Ritter, Herr zu Bcllikou Bötstcin, alt-Landammann. Schwyz. Jakob Weber, Ritter, alt-Landannnann; Johann Nochnö Abyb^' Statthalter; Dominik Schmidig, alt-Statthaltcr; Augustin Jndcrbitzin, Ehrcngcsandtcr, und Johannes Al'Gl Landvogt. In Anzug kommt, wie wider alles eidgenössische bessere Zutrauen die Mißhclligkcit zwischen b" Untcrwaldcn endlich durch ein rechtliches Urthcil nach Maßgabe dcS Bunds der III Orte entschieden müsse; ferner wie die Obwaldncr aller Anständigkeit entgegen jüngsthin in Baden Ausleger des älteste» > ersten Bundes gesucht, sich über daS ausgefällte Urthcil beschwert und gleichzeitig die Richter in dieser S»"' auch Ort und Manier des RcchtSvcrfahrcns zu wissen begehrt; sodann mit welchem Eifer und nicht »"'» Empfindlichkeit Luccrn deshalb an beide Orte geschrieben hat. Während der Bcrathung über Mittel ^ Wege, den Drciländcrbund ungcschwächt zu erhalten, Ansehen und Ehre beider Orte zu bewahren und waldcn zur Gebühr zu verweisen, erscheinen als Abgeordnete von Ridwaldcn Landammann Kaspar mann und Statthalter Bali und beklagen sich über die beständigen Aufzüge der Mitlandlcutc von Obwa ^ Zwischen den Landlcutcn herrsche bereits starke Reibung, so daß bei beständiger Aufschwcllung dcS Hu" unvermeidliche Tätlichkeiten zu befürchten seien, da Obwaldcn sein Vorhaben mit Gewalt zu und sich keinem Rechte zu unterwerfen öffentlich gedroht habe. Uri und Schwyz sollen daher durch Aushändigung ihres rechtlich abgefaßten Unheils dem Streit eine solche Endschaft geben, daß zwischen ' ^ Landeöthcilcn daS alte mitlandlichc Vertrauen wieder eintreten könne. Nach reifer Bcrathung bcschlul"'^ ^ zwei Orte: Air Luccrn sei freundlich zu antworten, daß man mit der Aushändigung des Rechtsspruchs sondern» Rcspcct bis dahin eingehalten habe; da Obwaldcn aber keine Revision begehrt, wohl aber d»c genossen von Nidwaldcn beständig um die Extradition anhalten, »verde man dem Begehren Nidwaldcns ^ Vcrfluß des 21. Juni entsprechen. Ein allfälligcS RcvisionSbcgchrcn könne unter keinen ilnistä»^" ^ einen» andern, als einem schon gewesenen Orte anhängig gemacht werden, man halte sich lediglich ^ Bund der III Orte. Wenn aber die eine oder andere Partei um Revision oder Suspcndirung u> gcnössischcr Form anhalte und anbei einen oder zwei MittclShcrrcn zu gütlicher Verhandlung vorschlug dadurch der Bund der III Orte und die Landrcchtc ihren gehörigen Rcspcct erhalten haben »verde»/ werden dann die Obrigkeiten das Gedeihlichste abzufassen wissen. >». (S. »>. Bcllcnz »c.) . Man sehe auch i» dem Abschnitte Hcrrschaftsangclegenhciten: Vogteien Bellenz ie. I». Art. 25. »c» Zu ». 1691, 27. November biö 4. Dcccmber fand vor Landau»»»»»»»»» und Rath zu SchwbZ tradictvrischc Verhandlung des Streites z»vischcn beiden Untcrwalde» statt, die durch zahlreiche vertreten »varen, »vorauf den 4. Dcccnibcr ein neues Urtheil erlassen »vurde, daS ln doppelter ^ fcrtigung noch immer im Archiv Schwyz liegt, da einzelne Punkte des Urtheils beidseitig beansta» ^ die Urkunden nicht angenommen worden »varen. va»d-s->rchw Cchwy«: A-»-n Juli 1K91. 407 2ltt. Gemeineidgenössische Jahrrechnungstagsaznng. Baden. Uiitt, I. Jnli. «iaatsarchw tiuccr». Allg. AM. Bd. UXXV». k°>. 14». ^ Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Escher, Bürgermeister; Johann Heinrich Wascr, Sekclincistcr. Johann Rudolph Sinncr, Sckclmeistcr; Samuel Frisching, des Raths. Luccrn. Johann Rudolph ürlcr, Schultheiß; Jost Dietrich Balthasar, des Raths. Uri. Johann Franz Schmid, Landammann; ^'laiin Martin Schmid, alt-Landammann. Schwyz. Jost Rudolph Rrding, Ritter, Landammann; 'Kanins Abegg, alt-Landvogt und des Raths. Unterwaldcn. Peter Entz, Landammann ob dem Wald; ^)-wn Ludwig Lussi, Landammann, und Valentin Christen, Sckclmeistcr nid dem Wald. Zug. Beat ^IPar Zurlaubcn, Ritter, Statthalter; Jakob Heinrich, Sckclmeistcr. Glarus. Friedrich Zweifel, Land- Ludwig Tschudi, Ritter, Statthalter. Basel. Christoph Jsclin, Drcicrhcrr; Daniel ^kner, des Raths. Frei bürg. Tobias Gottrau, Schultheiß; Franz Peter Vögclin, Sckclmcister. °^thur». Franz Suri, Ritter, Schultheiß; UrS Suri, Vcnncr; Gubcrnator Franz Ludwig Blasius ^Ws, Herr zu Mollondin, des Raths. Schaffhau sc n. Tobias Holländer, Bürgermeister; Christoph ^°p>»ann, Sekclmcistcr. Appenzell. Johann Konrad Gygcr, Ritter, Landammann und Panncrhcrr, von Schoden; Konrad Zcllwcgcr, Landammann von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Freiherr 'bei Thum, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Johann Konrad FclS, Zcugherr. „ Der Silber- und Goldsvrtcn und der inländischen Münzen wegen läßt man es bei den frühem )>kdcn verbleiben. Wegen der geahndeten neuen Zürcher- und Schwyzcrschillingc versprechen die bc- "Mdcn (' solle es.- Gesandtschaften, bei ihren Münzmcistcrn Abhilfe zu schaffen; dabei wird übrigens gutgcfundcn. M allen Ätünzwcrkstättcn nicht so viel kleine Münze gemacht oder damit ganz eingehalten werden, ichöguldcn und andern Ncichömünzcn halber werden die frühem Abschiede bestätigt, daß sie kein chcs Zahlungsmittel sein sollen. Auf die Reklamation von Glaruö und Appenzell, daß sie viel >»it dem Reich haben und daselbst nur Rcichögeld erhalten, welches sie wieder für Frucht und Bedürfnisse dorthin absezcn müssen, die Landvögte an der Grenze aber sie bisweilen damit nicht -Ädere ^ss^> wollen, wird beschlossen, daß der Durchpaß mit solchem Geld ihnen auf Vorweisung einer beut ^ ^ derartige Handelsleute seien, gestattet werden müsse, wovon die Landvögtc gemeiner -»ine ^ ^Hbeicn benachrichtigt werden sollen. Rüksichtlich der Churcr- und Haldenstciner NcichSguldcn und Korten wird der frühere Abschied bestätigt, daß deren CurS, sowie der Transit bei ConfiScation ^ ^ ^ verboten sein soll. Bern und Solothurn beschweren sich, daß sich bei ihren Unterthancn an der 'Ach ^ holländischen Schillinge einschleichen, deren acht einen RcichSthaler machen sollten, das Stük aber ^ llcniachtcr Probe nur zehn Luccmcrschillinge Werth sei. DicS wird :ui rekvronäum in den Abschied ^ kaiserliche Schreiben vom 2. Juni, worin über die im März zu Baden gepflogene betreffend die Neutralität der Eidgenossenschaft und des BiSthumS Basel, die Ratification b-»> » ist von Zürich den Orten bereits mitgethcilt worden, wird aber gleichwohl auch noch chied beigelegt. Zürich berichtet darüber weiterhin Folgendes: Gleich nach Ankunft des kaiserlichen 408 Juli 1691, Schreibens sei der Sccrctär der französischen Gesandtschaft, Herr de la Boulaye, nach Zürich gekommen »»v habe die königliche Ratification in förmtichcr Fassung auf Pergament überbracht und dabei Einsicht dcr kaiserlichen verlangt, worauf er erklärte, das Original nicht von Händen geben zu können, da die Erklärung dcö Kaisers so kurz und nicht kräftig genug sei, Zürich habe nun den Gesandten der Gcncralstaatcn ersucht- beim Kaiser eine formell genehme Ratification auszuwirken, wofür sich derselbe bereit erklärt habe, Jnzwisch"' erscheint der französische Gesandte vor der Session und äußert in Bezug auf die kaiserliche Erklärung, ^ müsse auch den weniger klar Sehenden einleuchten, daß der Kaiser und seine AUiirtcn gegebenen FallcS ^ eidgenössische Gebiet nicht rcspcctircn werden. Nebenbei bemerkt er, daß er neuen Befehl vom König cinhob" müsse und gegenwärtig nur eine Copie des RatificationöinstrumcntcS abgeben könne. Nach langen ^ rathungcn einigt man sich dahin, den französischen Gesandten zu ersuchen, er möchte die Aushändigung ^ Ratification oder wenigstens einer der kaiserlichen formell entsprechenden Erklärung beim König auswirkt Darauf crwicdcrt dieser, der RatificationStcrmin sei schon verstrichen; mit einer Erklärung, wie diejenige d>S Kaisers, würde der Eidgenossenschaft nicht größere Sicherheit erwachsen, als wie die Dinge jezt stehen, vielen vaterländischen Beratschlagungen wird beschlossen, beim Kaiser aus eine klarere Ratification über ^ Erklärung seines Gesandten zu dringen. Die Beförderung des dahcrigcn Schreibens übernimmt der Ge>a»^ der Gencralstaatcn; gleichzeitig wird aber auch der kaiserliche Gesandte um seine Verwendung zum angcgk^' Zwcke angegangen. Ucbcrdicö wird der französische Gesandte nochmals durch einen Ausschuß ersucht, in Händen habende Ratification auöhinzugebc», sofern die vom Kaiser erwartete formelle Urkunde auch ^ gehe, was dann auch zugesichert wirb. «. Dem französischen Gesandten wird sein vor der Session gch^^ Vortrag durch einen Ausschuß verdankt und mit der Zusicherung genauer BundeSbcobachtung crwicdcrt, diesem Anlaß wird die Rcclamativu wegen der Forderungen auö den Jahren 1635 bis 1637 das Interesse des Biöthums Basel empfohlen und um Freigcbung dcö Verkehrs zwischen Basel einerseits dem Sundgau und Elsaß anderseits gebeten. «I. Der spanische und der holländische Gesandte mache» dingö schriftliche dringende Vorstellungen gegen die Fortdauer und Straflosigkeit der Tranögrcssioncn, "I unter Beilegung cincö Verzeichnisses der von Frankreich in den Niederlanden verwendeten eidgcnössi! Völker. Die meisten Orte, vorzüglich Zürich und Schaffhauscn, untcrstüzcn die Reclamationcn der Gesandten; Uri, Untcrwaldcu ob dem Wald, Zug, katholisch Glarus und Freiburg halten sich an kanntnisscn ihrer großen Gewalten, Schwpz insbesondere an dem Beschluß der jüngsten MaienlandSgc»'^ mit der Bemerkung der Gesandten, daß sie zu neuen Erklärungen nicht ermächtigt seien. Solothur» ^ gegen beide kriegführenden Mächte auch hinfür neutral zu bleiben. Solches wird dem spanischen in kurzer Zuschrift crwicdcrt. Der holländische Gesandte rügt in einer zweiten Eingabe daS beobachtete Stillschweigen und verlangt zu vernehmen, ob man ihm, als dem Vertreter einer nichtvcrbu" ^ Macht, über völkerrechtswidrige Acte keine Antwort schuldig zu sein glaube, worauf ihm von den der Orte Mitthcilung gemacht wird, unter gleichzeitiger Versicherung der Beobachtung aufrichtiger Ncutu' ^ Appcnzcll-Jnncrrhodcn und Stadt St. Galleu eröffnen, daß dieser Gegenstand sie nichts angehe, keine Mannschaft in französischen Diensten haben. «>. Mit Schreiben vom 16. Juni berichtet der K»l ^ von Bayern, er beabsichtige einige Mannschaft nach dem mailändischen Staate zu schiken und eidgenössischen Grenze oder theilwcise auf eidgenössischem Gebiete durchmarschircn zu lassen. Damit vcr er das Gesuch, cö möchten allfällige Ausreißer angehalten und ausgeliefert werden. Eö wird ihm 19. Juli crwicdcrt, man müsse nach früherer Rcclamation auf einer bessern, von allen übrigen KUu Juli lvi)1. 409 bcobachtctcn Titulatur beharren; iin Ucbrigen könne der Durchpaß der fraglichen Truppen von der Eidgc- "vssmschaft i» Wahrung strenger Neutralität nicht gestattet werde»; dagegen werden die mit Mailand verendeten Orte ihrer dicöfälligcn Verpflichtung ein Genüge leisten, wenn die im Bund vorgesehenen Fälle «»treten, t. Eine Abordnung des Bischofs von Basel bittet abermals um kräftige Verwendung für die ^Haltung deö in diesen KricgSzeitcn sehr gefährdeten BiölhumS. ES werden derselben Abschristen von den verflossenen April mit den kriegführenden Mächten verabredeten Tractatcn zugestellt und die Versicherung "chcilt, daß, wenn auch wegen der Ratification noch Anstände walten, die Eidgenossenschaft die Einhaltung r>cr Verabredungen in Beziehung auf das Biöthum kräftigst zu wahre» streben werde. Zu diesem Ende mit bcm französischen Gesandten noch besonders confcrirt und von diesem getreuer Bericht an den König ^jagt. Hicvon wird der Abordnung mündlich und dem Bischof später schriftlich Mitthcilung gemacht. ^rbcr die früher in den Abschied genommene Frage betreffend die ConfiScation des Vermögens malcsi- ^cher Personen lauten die Instructionen allseitig dahin, das; liegende cigcnthümlichc Güter, Fahrnisse und Schulden, sv nicht authentisch verbriefet sind, der Obrigkeit, wo sie liegen, hcimfallcn sollen; jedoch sollen ^ U"b Kinder des UcbclthätcrS gehörig betrachtet und die Kosten pro rata verlegt werden. Rüksichtlich " Jins- Gültbricfc »vollen Zürich, Luccrn, Basel, Solothurn, Schaffhausen, Abt und Stadt St. Gallen, d solche der Obrigkeit, wo die Briefe liegen, heimfallcn. Dagegen behaupten Bern, Uri, Schwpz, Unter- ^ Maruö und Appcnzcll-Außerrhoden, daß ZinS- und Gültbriefc derjenigen Obrigkeit gebühren, hie ^"ierpfairdc liegen. Freiluirg und Appcnzcll-Jnncrrhodcn erklären, jeder cinstinnnigcn Entscheidung "über beitreten zu können. Bei solchem Widerspruch der Meinungen »vird auf Ratification beschlossen, daß in den eidgenössischen Orten das Gegcnrccht gegen einander halten, in den gemeinen Vogtcicn aber den ^ )luß der Mehrheit als entscheidend annehmen »volle. Der Gesandte des AbtcS von St. Gallen bemerkt, ^ Landschaft die ConfiScation nur in Fällen der „Läsion Gottes" stattfinde. Der Gegenstand stark Abschied genommen. Ii. Basel stellt Rechnung über die Kosten der dreißig Mann ^ Wache bei Äugst, die eS für drei Monate bestritten, und verlangt dahcrigc Vergütung. Da aber rei, März in den Abschied gcnonuncne Reparation dieser Kosten auf die gemeinen Vogtcien von denjenigen i» an lcztern keinen Thcil habe»», beanstandet worden und Schwyz, »velchcö diesen Krieg hindurch Hhi>"^ Volk gehabt, die Untcrthancn nicht beschweren will, so fällt der frühere Bcschlusscöantrag Dagegen »vird beschlossen, Basel sei für seine Auslagen zu entschädigen und die Wache künftig nur . - —? - — » " ^ «v dt» ^ ""d Stadt St. Gallen mit je zwei Mann. Die Stadt St. Gallen nimmt dieses in msi ^ —mm" ^ "^zchn Mann »nid einem Wachtmeister fvrtzusczcn »md zwar von Zürich, Bern, Luccrn, Basel, Frciburg, und hat . den Fall der Ablehnung »verde» Zürich »md Bern auf je drei Mann veranlagt. Dabei »»d ^ ^ Meinung, daß dieser Beschluß nur dauern soll, bis die Verlegung auf die gemeinen Vogtcicn Pos, ^ stritt der unintcressirten Orte zu Stande komme. I. Von Basel »vird Klage geführt, daß seine ößkkrdas Frickthal nach Schaffhauscn, welche cö über die hundert Jahre ruhig geführt, von der Regierung streitig gemacht, angehalten und die Briefe und Waarcn geöffnet werden. Zürich Kl»,, ^'^'"üchligt, ihn», wo nöthig, in eidgenössischem Rainen mit JntcrccssionSschrcibcn an die Hand zu ^«1 ^ ^ »vird in den Abschied genommen, wie man dem starken Aufkauf des Rindviehs für daö »» ^ ..Franke» sezcn könne. I. Rüksichtlich der Beschirmung deö Vaterlandes »verde», folgende Punktc >5^ ^^oii in den Abschied genommen: l. Es soll für uncrwartcte Nothfällc eine Truppcnzahl von ain» bereit gehalten »verde». Die Mittel zur Unterhaltung dieser Mannschaft »vollen einige Orte 52 410 Juli lk91. durch Veranlagung auf Tabak, Brantwcin und das nach dem Ausland erhandelte Vieh aufbringen, wogegen aber auch vielerlei Bedenken geäußert werden, so daß man die weitere Anordnung jedem einzeln"' Orte überläßt. 2. Die Orte, welche das Defcnsional noch halten, sollen ihre AuSzügcr in stündlich' Bereitschaft stellen und während vierzehn Tagen cincxcrciren lassen. 3. Die Officicrsstcllen, welche durch ^ Zurüktrctcn einiger Orte vom Defcnsional vacant geworden, seien solange von den nachfolgenden beim D" fcnsional verbleibenden Orten zu bcsczcn, bis die erster» in Folge bundeSgcmäßcr Mahnung mit ihren Trupp'" ebenfalls nachrüken. 4. In Betreff des Proviants lasse man es bei den Bestimmungen dcö Defensiv»'^ verbleiben; da aber im Thurgau die vorgesehenen Anstalten nicht getroffen worden seien, möchten die g"l' liehen und weltlichen Gcrichtöhcrrcn daselbst angewiesen werden, das Getreide eines Jahrcö in Reserve l" halten, wofür dann ein Gencralcommissär zu bestellen wäre. 5. Für den Schuz der Grenzen st' TruppcncorpS vom Rhein bei Basel durch Bünden, die wälschcn Vogtcien, Wallis, Genf, Neuenbürg das BiSthum Basel bis wieder an den Rhein aufzustellen. Sofern dieses gutbcfundcn worden, möchte» ^ in diesem Bezirk begriffenen Stände zusammcnbcrufen und unter ihnen eine Abrede gepflogen werden- Bei Anfang der Tagsazung wird angezogen, daß die Unruhe in Basel seit der Abreise der Rcpräscnl»""" und Abgeordneten mehr im Zu- als im Abnehmen begriffen sei. Die Gesandtschaft von Basel dagegen g'^ an, von den vier streitigen Punkten (Staatshaushalt, Polizei, Justiz und Privilegien der Bürgerschaft der erste erledigt, der zweite in der Hauptsache ebenfalls; die Justiz werde man unklagbar verwalte» die Privilegien werden wenig Anstand haben. Nach dem Abstand der Gesandtschaft wird aber bcha»p^ die Sache verhalte sich laut neuem Nachrichten anders. Daher wird RathSsccrctär Holzhalb, welche der Abreise der Herren Bürgermeister Eschcr und Schultheiß Dürler in Basel geblieben war, durch ^ Eilboten nach Baden berufen, wo er über die Lage Basels einen sehr bedenklichen Bericht erstattet ^ namentlich anführt, daß der Tag schon bestimmt sei, das neue Regiment cinzusezcn. Um dieses wenn »"'^ ^ zu verhüten, wird am 6. Juli an Räthe und Bürgerschaft in Basel ein freundliches Schreiben erlasse», ^ dem Gesuche, einstweilen und bis zu reiflicherer Erdauerung in der Tagsazung nichts vorzunehmen, wad Stand des Geschäftes verändern könnte. Gleichzeitig verreist der Gesandte Falkner ebenfalls nach Mit Schreiben vom 7. Juli antworten der kleine Rath und die Ausschüsse der Bürgerschaft, daß , auf den nächstfolgenden Tag angesezte Einführung des Regiments nicht mehr abbestellen lasse. J»i'^ geht ein Schreiben von zehn Deputirten des großen Raths vom 6. Juli ein, worin geklagt wird, dap die Ausschüsse der Burgerschaft als äietntorgs auswerfen, daß der kleine Rath parteilich sei und dem bcka»"" seine verfassungsmäßige Stellung bestreite, daß die Burgerschaft ihm daö Recht abspreche, gegen die ^ ^ ! """ Einführung" bis künftigen Montag nicht beipflichten, „zweifelsohne, damit diese Herren unsere Plüze ^ unordentlichen Vorfälle zu protestircn, daß die Bürgerschaft auf der Gasse mit Fingern auf die des großen RathcS zeige und sie abzusczcn drohe, wenn sie der vorhabenden „ungereimten völlig beziehen und ihre Eier, wie der „Guggauch", in unsere Nester legen können." Darauf gcstui ^ eidgenössischer Rath und Schuz begehrt.. Unter Mitthcilung dieser lcztcrn Zuschrift wird dem klci»'" ' geschrieben, man könne dem gestellten Gesuch um Schuz laut Bünden nicht entgegen sein, müsse aber ^ weitere Instruction einholen. Falkner, der inzwischen wieder in Baden eingetroffen, berichtet, daß die ' besezuug auf Zudringcn der Bürgerschaft vor sich gegangen sei; über das lczte Schreiben der werde bald Antwort folgen. Alö besonderer Abgeordneter erscheint nun Stadtschrcibcr Fäsch, welche die Vorgänge in Basel Bericht erstattet und dahin schließt, daß der große Rath sich ohne Grund bc Juli 1K91. 411 wird ihm aber crwiedcrt, daß auch die Gegenpartei gehört werden müsse. Unterm ltt. Juli wird dann Räthc und Bürgerschaft die dringende Aufforderung erlassen, die eidgenössische Mediation anzunehmen und >hrc Vertrauensmänner zu bezeichnen. Gleichzeitig wird bemerkt, das Gesuch um Rath und Schuz werde ^6 statthaft betrachtet, weil der große Rath als constitutionSmäßigcs Glied im bezüglichen Bund anerkannt Mit Schreiben vom 14. Juli nehmen klein und große Rathe, die Universität und Bürgerschaft die ""gcbotcnc Mediation von Herzen an und erbeten sich als Vermittler die Herren Bürgermeister Eschcr von ^»nch, Samuel Frisching von Bern, Schultheiß Dürler von Luccrn und Rathsherrn Mollondin von Solo- )Urn. Die Tagsazung antwortet darauf am 17. Juli, daß dieser Entschluß sie befriedige, daß aber die ästenden Obrigkeiten sowohl um Beurlaubung der bezeichneten Vermittler, als um Erlassung des EidcS ^bscincht werden müssen und daß die Mission derselben eventuell auch auf rechtlichen Entscheid über nicht Mlich auszutragende Punkte ausgedehnt werden möchte. Bcincbcnö wird den Gesandten von Basel noch "icrkt, daß vielleicht eine Vermehrung der Zahl der Vermittler zwrkmäßig wäre. Basel gesteht darauf den "Mittlern auch das Recht zu, als Schiedsrichter zu entscheiden und verlangt noch ferner zu Vermittlern, chungömkise Säzcn, die Herren alt-Landannnann Lussi von Nidwaldcn, Landammann Friedrich Zweifel (Rarus, Bürgermeister Holländer von Schaffhauscn und Landhofmeistcr von Thurn von St. Gallen. ^ )dc»i hierauf bereits einiger Orte Gesandten verreist waren, geht ein Schreiben der Bürgerschaft von vom 2<1. Juli ein, worin erklärt wird, sie habe ihre Zustimmung zu einer Mediation, wie sie jezt "gelegt seh „nd namentlich zu einem schiedsrichterlichen Mandat nicht crthcilt; die Urheber und Verfasser ^6 unwahren Berichtes werden den verdienten Lohn empfangen; man habe allerdings den Zünften durch ^ Deputation die Annahme der eidgenössischen Mediation empfohlen, allein nur in dem Sinn, daß sich " »ur auf Corroboration des allbcrcitö Beschlossene», sowie ans Beilegung der zwischen beiden Rüthen . ^udcn Mißverständnisse crstrekc, keineswegs aber auf schiedsrichterliche Erledigung. Daher wird schlicß- bcss bic Bürgerschaft mit der unnöthigcn Mediation zu verschonen. Diese Mitthcilung wird den c ^ Rüthen in Basel unterm 21. Juli abschriftlich übermittelt. Diese crwicdcrn hierauf am 23. Juli, die h ^ Erklärung sei nicht von der gcsammtcn Bürgerschaft, sondern nur von einer Partei ausgegangen, >hcil > """" behaupte, mit der Obrigkeit in bester Harmonie zu stehen, während die Thatsachcn das Gegrn- Tie beharren also auf der erklärten Mediation und bitten um Beförderung derselben. Hierauf die ^iucir ,,„v großen Rath geantwortet, cS sei Zürich überlassen, den Tag zu bestimmen, wann der in Basel eintreffen sollen. Denjenigen Orten, deren Gesandten vor Eingang des Schreibens »'er vom 2l>. Juli verreist waren, werden die bezüglichen Schreiben abschriftlich mitgcthcilt, rh, ^ bic Tagsazung auflöst, n—v. (S. u. d. Vogtcicn.) Auf den Bericht, daß unlängst H^^Rlencr französischer Soldat auö Eonstanz entwichen und in der Nähe von Gottlicbcn auf eidgenössischem ">vrd jungen Herrn von Landsec und einem Corpora! arretirt und gewaltsam nach Constanz geführt ^ vürd beschlossen, cS sollen die beiden vom Landvogt citirt und von diesem im Allgemeinen eine '"R der verschiedenen GcbictSverlczungen zu Wasser und zu Land gemacht und Zürich und Luccrn X. ^ ' werden, worauf crstcrcS in eidgenössischem Namen beim Kaiser Satisfaction zu verlangen habe, ("ttd ^huvgau.) A'. Wegen der Plünderung beim Schöpflcin zu Krcuzlingcn soll Vorsorge getroffen >»ill / ^ Beschädigten Ersaz erhalten. Zu Arresten gegen Eonstanz, an daö man sich diesfalls halten ^ deswegen nicht zu schreiten, weil die thurgauischcn Gotteshäuser auch viel Vermögen ^ Eidgenossenschaft haben, und sonach Repressalien zu besorgen wären. ? ««»«». (S. u. d. Vogtcicn.) 412 Juli 16!11. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. (Mc katholischen Orte und der Abt von St. wallen.) Man findet übereinstimmend, daß daS BaSlcrgcschäft sich noch in großer Verwirrung befinde, ungeachtet des glimpflichen Berichtes der dortigc» Vhrcngesandten. Bei der etwas ungleichen Instruction der katholische» Orte wird der Gegenstand durch st"" Räthc und Correspondcnzcn vor der Session dahin gefordert, wie der allgemeine Abschied zeigt. «,<,<». mit Spanien verbündeten Orte.) Markgraf von LcgancS zeigt den verbündeten Orten seine Ernennung Ü"" Gubernator von Mailand an. Der spanische Gesandte begleitet diese Anzeige mit einen, besonder» Sch«'^ worin er die Tranögressioncn rügt und die Hcimbcrufung der Truppen aus dem französischen Dienst langt. Luccrn wird beauftragt, dem Gubcruator unter Empfehlung der eidgenössischen Interessen zu gratulw'" und dem spanischen Gesandten wegen der Transgressioncn im Sinne früherer Schreiben zu antwortc"' —»»!»!». (S. u. d. Vogtcicn.) Deutsche «cm. Vogt, überh. Landgrasschast Thurga». Vogtei Rhcinthal. Grosschaft Sargans. Grasschast Bndcn. Vogtei Freiümtcr. Vier ennetb. Vogt, überh. Vogtei Louis. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: I». Art. 21. Beamte. i°. Art. ,7. Verw.-u. RechunugSw. i. Allg. ia. „ 92. Venn.- ». Rechnungsw. i. All«, t. „ 230. Jnstizsache», Recht, Gericht. ». „ 274. Justizsachen, Recht, Gericht, v. „ t49. Beamte, x. „ 417. Leibeigenschaft, Fall, Ginzügl. !«. „ ,8. Verw.- u. Rechnungsw. i. All«. »». „ 4t8. Leibeigenschaft, Fall, Ginzügl. >»>». „ 3t7. Gcrichtsherren. „ 528. Kirchl., GlaubenSs., Geistliche. »»»». II. Art. t2. Verwaltung lm Allgemeinen. it. kzx. „ t3. Verwaltung im Allgemeinen. Iii». „ 2lv. Zollwesen. Itlt. Art. 95. Verwaltung im Allgemeinen. II. „ lt. Verwaltung lm Allgemeinen, im». „ 79. Obrigkeitl. Güter, Rechte >c. im. „ t25. Justizsachen, Recht, Gericht. 5.5.» Art. 49. Verwaltung lm Allgemeinen. »»». „ lt. Verwaltung im Allgemeinen. IiI»I». „ 297. Bergwerke. <««i. „ 329. Handels- u. Verkehrswesen. «>«>«>. „ 89. Obrigkeitl. Güter, Rechte ic. «««. „ 348. Znrzacher Markt, fll. „ t55. Judicatur- u. Cempetenzanst. iv. Art. lt. Verwaltung im Allgemeinen, x»«. „ 8l. Verwaltung lm Allgemeine». It. „ 135. Jnstizsachen, Recht, Gericht. Ii». „ >30. Jnstizsachen, Recht, Gericht, vv. „ ,58. Lehen- ». Zehntensache». >». Art. t l. Allg. Vcrwaltungssacheu ic. «>. ». Art. 92. Justizsachen, Recht, Gericht. «». «Iii. «v. vvv. NN»«. ttt. «Ii». VW. »»». «»«». «,«,. «Ui». Iiiiii. III. »Ulli», litt». «»«»«». w. XX III. Itltlt. Art. 529. Kirchl.. GlaubenSs., Geist»"'" „ 398. Abzug. „ 943. Convcrtiten. „ 7l5. Leestes (Manncnbach), „ 997. LecalcS (Gachnang). „ 345. Gerichtsherrschaften. „ 944. Cenvertiten. „ 959. LecalcS (Andorf). „ 9lv. Stifte ». Klöster (Münster'» .. 9l3. Stifte u. Klöster (Paradies' Art. 242. Kirchl., GlaubenSs., ^rist''^" 243. Kirchl.. GlaubenSs,. Geist»^ .. ,53. Verhält, z. Abt v. St, Ga"e"' Art. ,70. Zölle u. Weggelder. „ 279. Stifte n. Klöster (Pfäfc's» „ ,7l. Zölle u. Wcggeider. Art. 394. Kriegs- n. Militärwesen, 3»». Handels- u. Verkehrswesen .. 297. Abzug. 440. Stifte u. Klöster (3"^""'" .eine"' eine»' 75. Verwaltung im Allgt'» 73. Verwaltung Im Allgcm Art. 212. Reußcvrrectlen. „ ,59. Gerichtsherrschafte», » >59. Lehen- u. Zchntensachen- .. '37. Jnstizsachen, Recht, Gericht „ 257. LecaleS (Bremgarten), Art, l2. Allg. Verwaltungssache" Art. 298. Beziehungen z. Bischof Juli tK9t, 413 ^onfen'iiz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen während der Jahrrechnnngs- Tagsaznng zil Baden, ltitlt, im Juli. T«aa>Saränbc scir„ nämlich die Oekonoinic, die Polizei, die Justiz und dir Freiheiten oder Privilegien der ^ Plcrschaft der Zünfte; der erste Punkt sei ganz, der zweite in seinem schwieriger» Thcil erledigt; sichtlich des dritten sei die Obrigkeit ans eigenem Antrieb entschlossen, Gericht und Recht so zu verwalte», ^ " !>ch Niemand zu beklagen habe; endlich werde man der Bürgerschaft so viel nachgeben, als man könne hob ^ ^'ührc; die Eide, welche Obrigkeit und Bürgerschaft bei Einführung des Regiments zu schwören ^ seien anfgesezt; wenn diese genehmigt und beschworen sein werden, so »verde das Ucbrigc leicht zu ^ i» bringe», sein. Solches versprechen die Gesandten ihre» Obrigkeiten schriftlich zu berichten. Nachdem ^ ) ^athssubstitnt Holzhalb vor gemeiner Session berichtet, waS sich seit der Abreise der Abgeordneten in ^getragen, und Rathshcrr Falkner und Stadtschrcibcr Fäsch von Basel ebenfalls ihre Eröffnungen 'W hatten und einigen Gesandten ihre weiter eingeholten Instructionen eingegangen waren, beschließt die ^ Räthc und Bürgerschaft in Basel zur Annahme der eidgenössischen Mediation zu crmahnen, durch besonderes Schreiben der evangelischen Orte »ntcrstüzt wird. Sowie von den Rüthen für Linens der Acadcmic und der Bürgerschaft am 14. Juli die Annahme der Mediation erklärt H uürd das Geschäft in allgemeine eidgenössische Bcrathung genommen. I». (S. ». Thurgau.) «>. ) c>» djx Tagsazung mit dem Kaiser und mit Frankreich entworfenen Tractatc die Rati- ^"üegangcu, vom Kaiser zwar nur in Form eines MissivS, von Frankreich dagegen in authentischer ^ das Anerbieten des holländischen Gesandten, beim kaiserlichen Gesandten eine authentische Rati- »»b auszuwirken zu trachten, angenommen. Auf de» Fall aber, daß dieser Versuch erfolglos wäre, ^"uzösischc Gesandte oder die katholischen Orte wegen der ungleichen Form der Ratificationen Ein- bl»cs'' "urchcn würden, findet man besser, zur Vermeidung »euer Tractatc die kaiserliche Erklärung an- u»d de», König anhcimzustcllcn, seine Erklärung in gleicher Weise abzugeben, um dadurch das lchost ^ ^^ändig zu erledigen. «I. Zürich legt ein Schreiben von Kur-Bayern an gcsanunte Eidgcnosscn- bayerisches Regiment, daS nach Picmont bestimmt sei, der Durchmarsch an der ^cr thcilwcisc auf eidgenössischem Gebiet, sowie Vorkehrungen gegen allfäll uze AuSrcißcrcicn verlangt ^ dcö geringen Titels, der für die Eidgenossenschaft kränkend sei, wird einmüthig gutgcfunden, !>e>,oss /fuhren zu rügen und denjenigen Titel zu verlangen, dessen sich andere Kurfürsten gegen die Eid- ^c»c>, M bedienen. Auf neue Klagen, daß die TranSgrcssioncn nicht abgestellt werden und die pflicht- " Orte Gefahr laufen, mit den Schuldigen in Verlegenheiten vcrwikelt zu werden, wird gutbcfundcn, 414 Juli 1691, solches gegen die katholischen Orte mit allem Ernst zu rügen, besonders sofern der niederländische Gesandt als gleichzeitiger Vertreter der Miirtcn, diesen Ucbclstand neuerdings mißbillige. Schaffhausen namentlich begehrt dringend die Abstellung dieser Ungebühr, t. Zürich berichtet, von den ihm von Aarau her üb"- sandten 3000 RcichSthalcrn seien wegen Klagen über frühere parteiische Vcrthcilung 2<)l1<) dem Sccrct^ Rahn zu Händen der picmontcsischcn Thallcutc übergeben worden; derselbe befinde sich bereits in T«r>" Die übrigen 1000 RcichSthalcr habe es Herrn de Monct, Sccrctär des holländischen Gesandten, zugcsü^ um sie unter die Waldcnser in den benachbarten Landen zu vcrthcilcn. Da aber diese Untcrstüzungcn wicd" bald verbraucht sein werden, so müsse man auf neue Handreichung bedacht sein. Mit Ausnahme von BcM, welches die Sache all rokerenäuru nimmt, wird ein neuer Zusammcnschuß von 3000 RcichSthalcrn nach ^ Rcpartition der V Städte beschlossen. Nach der Abreise mehrerer Gesandten geht dann ein vom 4. aus Turin datirtcS Dank- und Bittschrcibcn der picmontcsischcn Thallcutc eiü, welches dem Abschiede bc> gelegt wird. x. Auf Basels Empfehlung wird die Pfrundzulagc des Pfarrers zu Mariakirch von 20<> ^ von den V evangelischen Städten erneuert, Ebenso werden auf Genehmigung der Obrigkeiten den Herren zu HerbiShofcn und Gröncnbach je 100 Gl., demjenigen von Jllzach 80 Gl. zuerkannt. >». begehrt Rath in folgender Angelegenheit: Am 24. v. M. haben zwölf bewaffnete Freiburgcr, wahr" Jakob Stephan de Clavel, Herr zu Sepcy, einer an der frciburgisch-bcrnischcn Grenze gelegenen Herrschaft der Kirche zu SyenS dem Gottesdienste beiwohnte, dessen leichtsinniges Eheweib sammt drei kleinen Kind"' abgeholt, Baarschaft, Silbergeschirr und Waffen, sowie drei Pferde entwendet und dadurch das bcr»»^ Gebiet vcrlczt. Auf dahcrigcS RcstitutionS- und SatiSfactionsgcsuch sei das Vorgefallene im Sinne der gaben des treulosen WcibcS entschuldigt und einzig die Rükstcllung von Wehr und Waffen anerboten Die Allshingabc der Kinder habe man an die Bedingung geknüpft, daß auch die Mittel und Kindcr leichtfertigen, zur katholischen Religion übergetretenen Beat Ludwig Tscharncr auShingcgcbcn werden, weder er noch Jemand in seinem Namen je eine solche Prätcnsion gemacht habe. Hierüber wird bcschmu ' Bürgermeister Eschcr solle sich mit den Gesandten von Freiburg besprechen, ihnen das ungerechte vorstellen und Zurükcrstattung dcS Genommenen, sowie Gcnugthuung fordern. Gleichzeitig wird vo» ^ evangelischen Orten zu gleichem Zwcke ein dringendes VorstcUungsschrcibcn an Frciburg erlassen. I- stund Schaffhauscn.) Auf obrigkeitliche Genehmigung hin wird zwischen den Gesandten von Zürich und ^ Hausen verabredet, daß von den Meistern Kupferschmieden leztcrn Ortö dem Kupferschmied Wcrndli zu ( ^ thalcn fürohin nichts Wcitcrs zugesucht, derselbe von ihnen für ehrlich und redlich gehalten, hingegen ^ ^ Fcucrthalcn neu eingeführte Jahrmarkt wiederum eingestellt werde. I«. Basel beklagt sich, daß ihm , österreichischen Regierung der Botcnritt nach Schaffhauscn troz mehr als hundertjährigen Bcsizcö l ^ gemacht werde; die vordcröstcrrcichischc Regierung zu Waldshut habe die Baslcrpost angehalten Briefe eröffnet. Es bitte also nöthigcn Falls um schriftliche Verwendung beim Kaiser oder bei , östcrreichischcn Regierung zu Innsbruck unter eidgenössischem Namen. Dieses wird auf Gefallen der leiten von allen Orten zugesichert. Man sehe auch In dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten! Landftrafschaft Thurgau. I». Art, 53(1, Kirch!., Glanbcnss,, Geistliche. August u, September lögt. 415 220. Vermittlungs- »nd schiedsgerichtliche Coilferenz, die BaSler Ullrichen betreffend. Basel, lliill, 7. August bis l». September. (29. Juli bis 9. September a. K.) Staatsarchiv Lucer». Ac>cn: Basier Unruhc», ^ Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Escher, Bürgermeister. Bern. Samuel Frisching, des Raths, ^cr». Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheis». Untcrwaldcn. Johann Ludwig Lussi, Ritter, ^'^"dammann, von Nidwalden. Glarus. Friedrich Zweifel, Landammann. Solothurn. Franz Ludwig ^s>»s von StäffiS, Herr zu Mollondin, dcS Raths. Schaphausen. Tobias Holländer, Bürgermeister. ^ von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thum, Landhofmcistcr. Auf Vi„n,dt,i,g Zürichs treffen die Gesandten, mit Ausnahme desjenigen von Schaffhausen, welcher vor etlichen Tagen in Basel angelangt war, am 7. August in Liestal ein, wo sie von einer Abordnung ^ Basel bcwillkommt werden. Obschon daS Gerücht verbreitet worden war, daß alle Streitpunkte in ^ chügkcit ftic», beschließen sie dennoch, die Reise dorthin fortzusczen. Bei ihrer Ankunft in Basel am luaukt kvni» August paradirt eine Anzahl Bürger unter den Waffen. Die eidgenössischen Vermittler werden bewill- ">t von einer Abordnung dcS kleinen und großen RathcS, von einer solchen der Universität und von Ab ^^geschossenen der Bürgerschaft, in deren Namen I)r. Fatio vorbringt, cS werden die eidgenössischen abcr^"^" ^ bemühen haben, da das RcformationSwcrk zu Ende geführt sei; wenn sie , . ^ Vergangene corroborirrn und confirmiren wollen, so möge es die Burgerschaft wohl leiden und z ^ cs dankbar an. Weiter erscheint auch eine Abordnung des ehrwürdigen Ministeriums, welche den a»d Basels als eine fortwährende Krankheit darstellt und zur Heilung empfiehlt. Der am kl). August Gesandten alle bisherigen Vcrhandlungöpunktc vorlegen, als 1. die von Pol' der Obrigkeit eingereichten Punkte, wovon achtnnddrcißig die Ockonomic, sünfundztvanzig die ^cn"'. ""'"""^zwanzig die Justiz und scchszrhn die Privilegien betreffen, samint den bezüglichen obrigkcit- z " ^kkanntnissen; 2. die Vereinbarung zwischen dem kleinen und großen Rath über ihre Compctcnzrn; das,auf den Zünfte» prästirtcn Jahrcöcid; 4. die Abschaffung der Ausschüsse, mit der Bestimmung, 2g Wünsche den Häuptern oder dein Rath einzugeben seien; 5. den Amncstieact, wornach bei z " Buße Niemand wegen der frühem Vorgänge verfolgt werden soll. Alle diese Punkte, welche am ^Bfft (23. Juli) vom großen Rath abgewandelt worden waren, während die Bürgerschaft unter den ..." die Thorr verschlossen hielt und vielen Tumult und Unfug verübte, werden von den Gesandten Haihxg Bürgermeister Escher in ihrem Namen vor einer Versammlung des kleinen und großen ls» ""w Vortrag hält, in welchem er anführt, daß sie hiehcr beordert worden seien, um die herrschende cimvVermittlung oder, wo nöthig, durch rechtlichen Spruch zu heben; die mitgcthcilten Punkte »»d Aufgabe nicht; man solle ihnen in offenem Vertrauen das Herz ausschütten. Der kleine a„ Rath versprechen weitere Behandlung der noch streitigen Gegenstände und Mitteilung derselben tthj^^^'bten, ferner, daß sie die Ausschüsse der Bürgerschaft gänzlich abschaffen wollen. Die Gesandten gnr einem Memorial auf diese Eröffnung, damit sei ihr Vortrag nicht beantwortet, indem ihnen diejenige vermittelnde Stelle angewiesen werde, welche sie durch ihr Mandat erhalten haben. Auf 41k August u, September 1691. die vertrauliche Mittheilung einiger Dcputirtcn der Räthe, das Vcrmittlungswcrk werde dadurch gchci»»^ daß einige der neu beförderten Personell Zurüksezung in ihren Ehrenstcllen oder Alifhcbung der Auwelt» befürchten, äußern sich die Gesandten in solcher Weise, daß diese Bedenken als unbegründet erscheinen, woraus der kleine und große Rath den Wunsch ausspricht, cS mochten die VcrinittlungSuntcrhandlungcn eröffnet werden. Nach verschiedenen Besprechungen mit den Rathen und im Einverständniß mit denselben wird d» Bürgerschaft, welche bisher die Vermittlung mit großem Mißtrauen ausgewichen hatte, auf den 19. August in das Münster einberufen. Darauf empfiehlt Bürgermeister Eschcr derselben die Annahme der Vermittln»!! Der AmtSburgcrmcistcr Socin legt ihr ebenfalls die Annahme an's Herz, wie sie auch von der Obrijsie> ausgesprochen worden sei. Darauf wird durch Handaufhcbcn und lautes Rufen die Annahme erklärt »"^ zwar von mehr als zwei Dritthcilen der Bürger, während von andern widersprochen und Nein gerufen wird Die unzufriedenen Burger sczcn indessen auf den Zünften und vor dem kleinen und großen Rath Widerstand fort und verlangen eine besondere Versammlung der leztcrn Behörde. Die Gesandten, um ihre Ansicht befragt, rathcn entschieden, diesem Verlangen nicht zu entsprechen; die Obrigkeit würde dadurch eine Ruthe auf ihren Rüken ziehen, sich selbst verächtlich und die Ausschüsse noch frecher mache» Indessen wird den Gesandten berichtet, daß zwei Vorfälle Anstoß erregen, nämlich, daß die Obrigkeit d» jcnigcn Bürger, welche am 26. Juli da. K.) den Eid geleistet, zur nachträglichen Prästirung zuiam»»" berufen habe und daß die unzufriedenen Burger Zcddcl in die Häuser schikcn, um die Annahme der ^ mittlung zu verhindern. Von Seite der Obrigkeit wird den Gesandten am 29. August mitgcthcilt, Fatio, als Wortführer der Ausschüsse, habe sich vor ihr geäußert, man wolle sie mit List hintergehen-^ werden sich nunmehr an alle mitvcrbündetcn Orte wenden; zwei Drittel der Bürgerschaft wollen ^ mittlung nicht annehmen, außer unter der Bedingung, daß die Mediatoren den Paß öffnen, wohlfeiles verschaffen, Höningen wegkommen machen und den Meineid, Hochmuth und Ehrgeiz abschaffen. Unter Umständen wird von der Obrigkeit im Einverständniß mit den Gesandten beschlossen, es solle die ^ abgebung über Annahme der Vermittlung vor den Gesandten ans dem Rathhaus vor sich gehen. bctracht der Wichtigkeit dieser Entscheidung wird zwischen der Obrigkeit und den Gesandten die ' . vereinbart: 1. daß die Gesandten in die obrigkeitliche Judikatur und Souveränität keinen Eingr>5 ^ wollen; 2. daß sie das Regiment in seinem jczigcn Bestand bleiben lassen werden, und 3. daß die die Amnestie halten und Jedermann zu seinen Rechten und Privilegien helfen wolle, sofern die ^ngclcö"»^ gütlich erledigt werden könne. Dessenungeachtet zeigt sich am fcstgescztcn Tage (21. August), daß ^ Stimmabgcbung nicht zu Stande kommen werde, weil Dr. Fatio unguten Samen ausgestreut habe Bürgern die Befürchtung beigebracht worden sei, als wolle man einige Ausschüsse im RathhauS ewlV ^ Von daher neue Bewegungen auf den Zünften, Versammlungen der Bürger vor dem Rathhanö dringendes Begehren um Abhaltung einer Großrathsversammlung, bis dies endlich von der den Gesandten zugestanden wird. Am 22. August erscheinen vor dem großen Rath vierzehn A>u! welche durch Dr. Fatio folgende sechs Punkte vortragen, über welche auch sofort beschlossen 1. Die Gesandten maßen sich zu viel Gewalt an, indem sie gestern beim Eid die Burger auf du ^ berufen haben, waS nur der Obrigkeit zustehe. Beschlossen: Wenn künftig solche Sachen vor die kommen, solle darüber zuerst vom kleinen oder großen Rath erkannt werden, wie von Altem her. ^ die so parteiischen Confercnzcn, die fast nur von den Fäschischcn Familien bcsezt seien, müssen du ^ Einsprache erheben. Beschlossen: Die den Bürgern verdächtig scheinenden Sessionen sollen abgcjäd August u. September 169t. . 417 ^sür eine besondere Commission nicdcrgesczt werden, bestehend auö sechs Herren des kleinen, sechs des großen ^aths, sechs Bürgern, den Herren Häuptern und dem Stadt- und RathSschrcibcr. Diese Commission soll ^ noch streitigen Punkte beizulegen suchen lind ihre Anträge dem kleinen und großen Rath hinterbringen. ' ^ sii eine unbefugte Zumuthung der Dcputirten, die Bürger von ihren Zünften auf das Rathhaus vor ^ Gesandten zu bieten, da dieses ein obrigkeitliches Recht sei. Wird beschlossen: ES bleibe diesfalls bei unter Ziffer t gefaßten Beschlüsse. 4. ES müsse gerügt werden, daß man seit der Ankunft der Ge- "ndtcn öfter versucht habe, die Burgerschaft wegen Annahme der Vermittlung zu überlisten, da doch über ^ bisherige RcformationSwcrk der HuldigungScid abgelegt worden und alle noch streitigen Punkte wohl unter den Parteien vermittelt werden könnten; sollte wegen ihnen unbekannter Anstände eine Vermittlung forderlich werden, so müßten sie sich die Wahl einer gleichen Anzahl Vermittler vorbehalten; wenn die eid- f'oschchcii Vermittler dein bisher Abgcthancn ihre Garantie und Bestätigung crthcilcn wollen, so sei die Utgcrschaft dessen zufrieden. Beschlossen: Die Obrigkeit lasse eS bei den dahcrigcn Erkanntnissen und der 'genommenen Mediation bewenden. 5. Man begehre eine Erklärung, ob durch daö gestern auf den Zünften ^ lcirtc Verbot alle Versammlungen der Bürger, welche bei diesem Reformationswerk nnvcrmcidlich seien, "'Patthaft betrachtet werden. Beschlossen: Wenn künftig ein Gebot auf den Zünften anzustellen sei, so e cs der Ordnung gemäß vom neuen Meister geschehen; man erwarte aber, die Bürger, welche nun sechs güedcr in der Commission haben, werden weitere Zusammenkünfte ohne obrigkeitliche Erlaubniß nicht vcr- A», ^ ^ ^ bereits erörterte» und auf den Zünften publicirtcn Punkte sammt der Stunde" ratificirt werden. Beschlossen: Weil dieses bereits geschehe», habe cS dabei ^ ^""bleiben. Auf die Mitthcilung dieser Beschlüsse crwiedcrn die Gesandten, da man ihre Vermittlung ^putirtcn der Bürgerschaft gedrungen, die Gesandten nicht im Unwillen und unvcrrichtcter Sache heim- annehmen wolle, werden sie heimrciscn und über das, was ihnen hier widerfahren sei, Bericht erstatten, sie - ^ sondern ihre Vermittlung anzunehmen. Auf Gutheißung der Burgerschaft anerbieten diese abgesondert Bcrathung, daß die Gesandten die schon mitgcthciltcn und noch mitzuthcilcndcn Punkte oe' '»sscncn ia den ">>>tlcr und begutachte», beide Thcilc darüber verhören und das Verglichene ratificiren möchten. Die ent- Beamtcn seien in drei Classen cinzuthcilcn und je nach denselben gelinder zu behandeln und wieder Ghrcn zuzulassen. Die Gesandten crwiedcrn, sie werden die ihnen aufgetragene Stellung als Vcr- und Säzc nicht aufgeben, unparteiisch »mtersuchen und nöthigcn Falls sprechen; die entlassenen Herren s°t/" unparteiisches Gericht gewiesen werden; auf dieser Grundlage wollen sie ihre Verwendung b'cscr^f !°"st aber verharren sie ans ihrem Entschluß zur Abreise. Der große Rath tritt am 24. August bei. Von der großen Mehrheit der Zünfte wird dieser Vorschlag ebenfalls angenommen. 2z ^ '"Zwischen von der Commission entworfenen Punkte über die noch pendcnten Fragen werden am Tot »große" Rath genehmigt. Die Bürgerschaft der kleine» Stadt erklärt sich in einem '"lammlung) für Annahme der Mediation und stellt gegen die große Stadt, welche sie abwendig '"")lic Patrouillen aus, was von der Obrigkeit wohlgefällig aufgenommen wird. Am 27. August »i,t> ^ ber große Rath, daß Mitglieder der Räthe, welche die Mediation nicht annehmen wollen, vortreten ^klären sollen, und daß solche, welche hierüber hinterrükisch handeln, zu bestrafen seien. Sofern die ^ ^ Entschlüsse der Obrigkeit rüksichtlich der Mediation widcrsczen sollte, sei bei den Getaut Bünden Rath und Beistand nachzusuchen. Auf diesen Beschluß laufen die unzufriedenen Bürger 53 418 August u. September 1691, der Großstadt zusammen und patroulliren die Nacht über, wogegen die Obrigkeit ein Verbot erläßt. D't Gesandten, nachdem sie diejenigen Punkte, welche zwischen dem kleinen und großen Rath verglichen ft'" sollen, geprüft und einige derselben der Obrigkeit zu weiterer Erdaucrung zurükgcwiescn hatten, von dieser aber nebst der Genehmigung einiger dieser Bemerkungen die Anzeige erhielten, daß man sich betreffend d>c Wahl der Sechser in die Zeit schikcn, d. h. solche nach der abgcdrungcnen Vereinbarung vom 12. den Bürgern belassen muffe, „weil eö annoch früh davon zu reden," verweisen dieses Verfahren a»> August den bcrichtcrstattcnden Dcputirtcn und drohen neuerdings abzureisen, indem man keine Vermiß" brauche, wenn es bei allem Verglichenen verbleiben solle. Die Obrigkeit läßt hierauf durch besondere auftragte am 31, August die Stimmen der Bürger über Annahme oder Verwerfung der Mediation HauS zu Haus aufnehmen. Für unbedingte Annahme erklären sich 586, für bedingte 141, für Verwerft 234 Bürger und von 282 erfolgt wegen Abwesenheit keine Erklärung. Am 1. September erklärt der gt^ Rath, auf obiges Resultat gcstüzt, die Annahme der Mediation als für Obrigkeit und Bürgerschaft vcr bindlich. Ein inzwischen den Gesandten eingeliefertes Schreiben des Hans Ludwig Jsclin von Basel ^ Kaspar Muralt von Zürich, worin derselbe die verschiedenen Versuche, die Burgerschaft zur Annahme Mediation zu bewegen, als Hinterlist und Mißbrauch der Gewalt schildert, veranlaßt die Verhaftung ^ selben. Gleichzeitig verlangen die unförmlich entlassenen Herren in einer Bittschrift an die Gesandte» ^ eidgenössische Recht. Am 3. September überreichen die Gesandten der Regierung und der Bürgerschaft ^ Memorial, worin sie nach Prüfung der zwischen Regierung und Bürgerschaft während diesen Unruh"' Eontcstativn gekommenen hundertachtundsicbrnzig Punkte folgende Bemerkungen zur Bcrüksichtigung empfttft"^ 1. Den Vergleich vom 23. Juli a. K. lassen sie unberührt an seinem Ort bewenden. 2. Gcgcnübcr Art. 1, 2 u. 3, die Ockonomie betreffend, wünschen sie, daß die von der Rcchcnkammcr abgelegten Rech""" summarisch auch vor dem großen Rath abgelesen werden. Desgleichen möchte bei Art. 22 vcraift s »Verden, daß zum Trost der Burger aller Vorkauf im Gctrcidchandcl abgeschafft werde. 3. In dein 4 ^^ wcscn müssen sie höchlich bedauern, daß durch den Art. 18 eine Fundamcntalabändcrung der alten ^ getroffen worden sei, gemäß welcher nun die Wahl der Obcrstzunstmeister auf die Bürgerschaft und dn'l ^ der Meister und Sechser auf die Zunftbrüdcr jeder Zunft übergegangen sei, besonders wenn sie bedenkt, welcher Weise diese Veränderung am 2. Mai sa. K.) zu Stande gekommen sei. Um jedoch dem 4^^ zwischen Obrigkeit und Bürgerschaft möglichst wenig Abbruch zu thun, könnten sie sich damit bcgnülft^ sofern alles Andere auf gütlichem Wege erledigt würde, rüksichtlich der Wahl der Sechser die alte beibehalten würvc. Bei Art. 20 sollte vorgcsorgt werden, daß bei denjenigen Acmtcrn, welche die ^ des kleinen RathcS neben ihren RathSstcllcn noch bekleiden könnten, eine Thcilsame beobachtet Bei Art. 22 wäre die Gewalt des Drcizchncr- oder KricgSrathcS dahin zu beschränken, daß dccisive scntcnzircn könnte. 4. Die Amnestie lassen sie unangetastet, so lange die Sache auf dc>» ^ gütlicher Unterhandlung betrieben werden könne. 5. Die ihrer Ehrenstetten entlassenen Herren denjenigen, welche sie entlassen, jedoch im Allsstand der an ihrer Stelle Gewählten, verhört und unparteiische Recht gehalten werden; indessen behalten sie sich die Prüfling der ihnen bestellten Acten vor. Nachdem nun einige Dcputirte der Commission den Gesandten das Bedenken eröffnet, ^ kaum mehr möglich sein, die Sechscrwahlen wieder in den alten Stand zu bringen, und sie wü»^)'"^.^, sichtlich der entlassenen Herren weitere Eröffnungen, erklären die Gesandten bei ihrem Gutachten, die wählen betreffend, durchaus zu verbleiben, den zweiten Punkt aber in Berathung zu ziehen. ^ August ». September 1691. 419 ehesten sie am 5. September ihr Gutachten dahin, weil einige der Entlassenen in den Arten gar nicht "scheinen, bei andern mehr zu ihren Gunsten als zu ihrem Nachthcil erhoben sei, wieder bei ander» ein geringerer Grad der Schuld vorliege, als bei einer andern Classc, so solle der Richter diese Unterschiede g'urdigcn, die einen freisprechen, die andern mit Geldstrafen oder Verweisung :c. belegen, während alle gleichmäßig deö Amtes cntsczt worden seien. Da aber ihre Pläze sämmtlich schon bcsczt sind, so sollten diejenigen, 'R welche diese Strafe nicht anwendbar sei, wieder cingcsczt, die Ncugcwähltcn aber mit einer mipor numoro ^ ivmpyro sowohl im kleinen als im großen Rath verbleiben, jedoch ohne Nachthcil des gcmcincn Gntö. ^ßM dieses Gutachten wird durch Abgeordnete der Commission daS Bedenken erhoben, daß die Bcurthcilung " nttlasscncn Herren, wenn sie in karma geschehen müßte, zu großen Weitläufigkeiten führen würde. ^ Unschuldigen möchten von den Gesandten, welche die Acten gelesen, benamset werden. Diese crwicder» es stchc nicht an ihnen, zu spccialisircn auf die Personen; wenn man nicht wisse, warum man sie ent- mm, sei es am Richter, die Sache zu cxaminircn; allein hierzu sei kein Ernst vorhanden und beabsichtige Ma» Aufzüge. Sic verlangen eine Antwort vom großen Rath und der Burgerschaft über ihre zwei enioriale. Am 7. September wird nun vom großen Rath beschlossen, die Eommission soll die Acten ^M und der Obrigkeit ihr Gutachten hinterbringen. Dieses Gutachten wird am 12. September im großen ^ath verhandelt und der dahcrigc Beschluß, der sich aber nur auf die entlassenen Herren beschränkt, den ssandtcu mitgethcilt. Dieser lautet im Wesentlichen dahin: 1. Diejenigen entlassenen Herren, welche dcre Verdienste um den Staat haben, oder ihm noch gute Dienste zu leisten im Falle seien, wie Obcrst- ^"ftnicistcr Christoph Burkhardt lind RathShcrr Johann Balthasar Burkhardt, sollen ohne Untersuchung über ^ ^chuldbarkcit bei ihren Würden verbleiben, gleich als wären sie nie entlassen worden, und zwar erstcrcr '" dem alten Oberstzunftmcister und dieser im alten Rath unter dem alten Meister zum Schlüssel. 2. Die ^ "gm entlassenen Herren des kleinen Rathes sollen je »ach dcm Grade, in welchem sie gravirt erscheinen, drci Classcn cingcthcilt werden. Diejenigen der ersten Classe, als die wenigst gravirtcn, sollen ihrer ^wilcgss,, und Freiheiten, wie andere Herren der Räthc, genießen, Titel und Habit behalten, auf den ^ RathSfrcundc erscheinen, gleich als wären sie nie entlassen worden, und bei künftigen Raths- ?l/ ^^"vacanzen den Borzug haben; nur gcbübre ihucn kein Zutritt zu denjenigen Diensten und "'"m, welche dcm großen Rath oder der Bürgerschaft besonders zugewendet worden seien. In diese erste svn "'"den aufgenommen neun Räthe und sieben entlassene Sechser. 3. Die Herren der zweiten Classc- Ehren «»gekränkt und „ungcspannt" sein, auch aller Ehrcnstcllcn uud Acmtcr fähig sein, jedoch ^^ug und daß sie nur xrnäuiäm befördert werden mögen. In diese Classc werden versczt sechs des Raths. 4. Die Herren der dritten Classc sollen zwar ihrer Ehren „ungcspannen" sein, aber vor Jahren zu keinen Ehrenstetten und Acmtcrn gelangen dürfen. In diese lcztc Classc werden b>e der Räthc und fünf von den Sechsern. In dcm Begleitschreiben zu diesen Beschlüssen wird 8rikk ^^"si^auSgedrükt, cö möchte dir Bürgerschaft, durch die alten Ausschüsse aufgeregt, sich gegen dieses Hilf/hinterlistige oder gewaltsame Eingriffe erlauben, und daher wird auf solchen Fall eidgenössische s>,,. ^utcrstüzung von den Gesandten begehrt; diese ermangeln nicht, cincSthcilS der Obrigkeit alle Unter- ^^chern, andernthcilS eine dringende Einladung an die Bürgerschaft zu erlassen, in den gcsczlichcn ^ bleiben. Inzwischen war Hans Ludwig Jselin bereits am 10. September zu zweijährigem Widerruf („masscn zu solchem Ende ich die auögcstosscncu Calumnicn hicmit wieder in mich ^ und zur Schwörung der Urfehde verurthcilt worden. Der Beschluß des großen Raths vom 420 August u, September 1691. 12. September erregt aber neue Bewegungen. Von vier Ausschüssen der Burgerschaft wird bei Obcrstzunst" mcistcr Zäölin dagegen Einsprache erhoben. Während die Obrigkeit am 1?. September ihre Verhandlung wegen der entlassenen Herren auf den Zünften eröffnen läßt, rotten sich einige hundert Bürger auf bcr Safranzunft zusammen und erscheinen mit Unter- und Ucbergewchr. Der kleine Rath muß troz seines neuen Verbotes der Zusammenkünfte die „Burschen beisammen lassen" und fast bis zu Tagesanbruch auf ihre Schritte vigilircn. Auch einige der entlassenen Herren beklagen sich bei den Gesandten, daß sie nicht verhört worden und daß bei der Classcncintheilung von denjenigen Herren, die an ihrer Stelle gewählt wurden, gestimmt worden sei. Die Gesandten berufen sich auf ihr Memorial vom 5. September und weisen b» Beschwerdeführer an ihre Obrigkeit, welche am Schlüsse der Verhandlung vom 12. September jedem baö Recht vorbehalten habe. Bei dieser neuen Gefährdung dcS obrigkeitlichen Ansehens wird von Dcputirtcn dcö kleinen Nathcs mit den Gesandten über eidgenössische Assistenz eonfcrirt, „als ihnen im Wissen und hier nicht beizusczen ist." Unmitclbar darauf entschließe» sich die Gesandten zur Abreise und fassen am 15. Septem^ ihren Abschiedsschluß. Auf Ansuchen der Obrigkeit, noch einige Zeit zuzuwarten, um zu sehen, wo ungestüme Wetter der unruhigen Bnrgcr hinaus wolle, entschließen sie sich noch zu einem kleinen Verzug- einzig der Gesandte von Lucern reist wegen anderer Geschäfte ab. Inzwischen wird de» Gesandten durch c>br»4 kcitliche Deputirtc berichtet, daß Ausschüsse der Bürgerschaft vor dem kleinen Rath zehn verschiedene Begehrt gestellt haben, nämlich: Die Errichtung eines Mchlhauscs, die Wicdcrbcsezung der Vogtcien Mönche»^ und Homburg, die Umwandlung dcö SalzhandelS zu einem Regal, die Erörterung dcS Hardcr'schc» >» Bülachischcn ProccsscS, die förmliche Vcrinstrumcntirung aller abgehandelten Punkte betreffend die Ockoiw»»^ Polizei rc. und deren Extradirung auf die Zünfte, die Untersuchung des FruchthandclS, die Ocffnung Passes, die Vergütung der Rcformationöunkostcn (2500 Thalcr) an die Bürgerschaft, die Prästation ci»^ Pacificationöcidcs nach dem Vorgang von 1529 und endlich die Erthcilung einer Generalamncstie. von Ausschüssen der Bürgerschaft als von der Obrigkeit werden die Gesandten ersucht, der Pacificaüd cidcsleistung beizuwohnen. Im Besondern werden sie von den Ausschüssen gebeten, der Bürgerschaft i Kostcncrsaz behilflich zu sein, von der Regierung hinwieder, beim französischen Gesandten sich für die Oeffl ' dcö Passes zu verwenden. Lezterm Gesuch wird sofort entsprochen, auch für die Leistung dcö vom >' Rath entworfenen und vom großen Rath genehmigten und auch vou den Gesandten unterzeichneten 4"^ cationScidcs auf nochmaliges Ansuchen der Obrigkeit ihre Mitwirkung zugesagt, doch also, daß durch ' jcnigc corroborirt und cvnfirmirt werde, was von Zeit zu Zeit der Obcrkcit entweder mit Gewalt abgczw>» ^ oder sonst von der Obcrkcit auf eine extraordinäre Weise nachgesehen und verhandelt worden war. für die Eidesleistung bestimmten Tag, den 18. September, wird auf Begehren der Bürgerschaft der f""» ^ Pacificationseid auch von der Obcrkcit beschworen; die Bürger erscheinen aber nicht in der "wartet'» zahl. Die Einen wenden ein, sie haben damit nichts zu thun, indem sie der Obrigkeit immer treu ^ die Andern wollen zuerst die verglichenen Punkte haben, deren Extradirung in Zeit von acht 4age» , ^ sprechen war; die Dritten begehren ihre Freiheiten; die Vierten sagen, auf diese Weise seien sie kc"»' ^ Leute mehr, u. s. w. Uutcr denen, die den Eid leisten, bemerkt man auch einige der Ausschüsse/ »' ^ Fatio, Johannes Müller. Unter solchen Umständen rüsten sich die Gesandten zur Abreise. Am 19- ^'^»f erscheint im Auftrage dcö großen Rathcö eine Deputation, welche den Gesandten ihren Dank bezeugt/ man sich mit beidseitigen Glükwünschen trennt. August 421 Der Abschicdsschlnß zeichnet die Situation scharf und würdig. Nachdem darin gesagt worden, daß wegen Schwäche der Regierung und dadurch ermunterter Gewalthätigkeit einer Minderheit der Bürgerschaft eine eigentliche Vermittlung nicht habe stattfinden können und daß die guten Räthc der Gesandte» bisweilen »lit Schimpf und Spott aufgenommen worden seien, wird die Abreise als »othwendig erklärt, „um den hohe» Obcrkeite» treue Relation z» thun und ihnen alsdann ferner» Rath und That zu überlassen, ob man den Stand und Stadt Basel also sizen lassen, oder sich dessen mit anderen Mitteln annehmen wolle. Also fizen lassen sei gefährlich und in zweifelhaftem Ausschlag, indem die Obcrkeit nicht im Stand, ihre Sou- deränität, Reputation und Ansehen zu manutcnircn; ein Theil der Bürgerschaft möge in keinen Gehorsam, ^rcue und Vertrauen gebracht werde», (während) viele ehrliche Leute über dieses Alles seufzen und jammern. Darbe! dann die Rcflcctioncö fürfallen, daß das Vergangene zu übersehe», das Gegenwärtige zu leiden und das Künftige zu erwarten sei. Die lobl. Orte ungleich verstehen und in das Nachdenken ziehen werden, ob ein u»d anderes lobl. Ort bei anderer Begebenheit und der Stadt Basel anscheinenden Gefahren sich gerade in Harnisch stellen müsse, ob nicht die Eidgenossenschaft sich cxpvnirc» und bei äußern Potenzen ihre Schwachheiten cntdcken thue, da sie ihre Rath- und Anschläge einem Häuflei» eigensinnigen Völklins nicht entgegen bewerkstcllen mögen; ob man nicht Thür und Thor zu Empörungen und Regimcntsrevolutioncn aufthue; man diejenigen, welche de» Frieden zerstöret, die Oberkeit verachtet und der Eidgenossen gespottet, ungestraft hingehen lassen könne; ob man die Oberkeit in beständiger Unruhe und Furcht und viel hundert ehrliche Burger, die nach der eidgenössischen Mediation gcseufzet, steten lassen und i» der Roth ihre Güter iu flöchnen und auf die Sicherheit ihrer Leiber zu sehe», gänzlich verlassen könne? — alles Sachen, die der Stände Ehre, Reputation, Conservation und das gemeine eidgenössische Ruhewesen und Interesse concernircu." Schließlich finden die Gesandten für nöthig, daß einstimmig eine allgemeine eidgenössische Tagsazung in der 'Nachbarschaft der Stadt Basel gehalten und daselbst diejenigen Consilia abgefaßt werden, welche die Umstände erfordern. 221. Jahrrechnnng der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Lanis. w. Aunuft. Ka»»o»S I»«. Abschicdc. ^ ^sandte: Zürich. Christoph Wcrdmüllcr, dcö Raths. Bern. Samuel Thormann, dcö Raths. Meyer, Bauherr. Uri. Franz Heinrich Bcßlcr, Zeughcrr. Schwyz. Konrad Heinrich ^»dshauptmann zu Einsicdcln. Untcrwaldcn. Karl Joseph Lussi, Landammann von Nidwaldcn. ^ st- Johann Kaspar Eustcr, alt-Ammann. G l a r u s. Jakob Schindler. Basel. Jakob Merian. H ^'»rg, Simon Pctcrmann Bondcrweid. Solothurn. Johann Victor von Staal. Schaphausen. Michael Wäpfcr. ^ Das Verhandelte sehe man im Abschnitte HerrschaftSangelegenheite»: ^"UiS. ^ Vererdnungc», Statuten ic. I» u. Art. 129 n. 99. Justizsachen, Recht, Gericht. 422 August 1691, 222. Jahrrechnunst der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Luggarus. tllitl, nach dem lll. August. UantonSarchiv Basel. Abschiede, Gesandte: Die nämlichen wie zu LauiS. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte HcrrschaftSangelegenhciten: Vogtei Luggarus. ». Art, 2K, Allg, Verordnungen, Landesverwaltnng. ». Art. 148, Landesverwaltung, Statuten w. 228. Conferenz der die Vogteien Bellcnz :c. regierenden III Orte. Brunnen, llilll, l<». August. Der Abschied fehlt. Zu bcrathcn war die für das Sindicat in Bcllenz zu ertheilenden Jnstructiew'' Nidwaldcn schilt a» die Evufcrenz die Herren Jvhann Melchior Bali, Statthalter, Hans Konrad K4>Ü Landsfähurich, Heinrich Ludwig Lussi, Landschreiber. Landesarchiv Nidwaldcn: Raihslnxh Bd, i». toi, ssa, ^ 224. Jahrrechnnng der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Bellen,, ltilll, L4. August. , ^ Metel Ein Abschied liegt nicht vor, dagegen die Instruction für den Gesandten von Uri, Joha»» Arnold, des Raths; diese enthält folgende Aufträge: a, Abnahme der Kirchen- und Spitalrech""'^ 6. Der Pctcrskirchc zu Bellcnz sollen von den Criminalbußen nicht mehr als 25 Kronen gegeben «. Jnspection und Verbesserung der Stadtgräben, st. Die Fachschwirrcn oder Pcschera sollen auS entfernt werden, e. Nachforschung, ob richtiges Maß und Gewicht gebraucht worden sei. k- Den , Zoccolantcn ist das gewöhnliche Almosen zu schenken; ebenso den Augustiner» die gewöhnlichen vier ^ den Bencdictinern solle der Gesandte von Uri die gewöhnliche Verehrung von acht Kronen folgen ist ihnen zu bedeuten, daß stc die Studia inferior« nach Inhalt der Uebcrcinkunft docircn, e- ob die Arbeiten am Bach Dragonato laut frühcrn Befehle» ausgeführt seien. K. Besichtigung Wuhrcu dem Tessin nach. Da dieser Fluß den ganzen Lauf und Runsen bis an> das Galtet verlast^ das anstoßende Land bis dahin weggerissen hat, soll auf Mittel Bedacht genommen werden, wie er " altes Bett zu leiten sei; hierzu sollen die angrenzenden Grundbcstzcr und das gemeine Land werden, i. Des Burren-Flözcns und des dahcrigcn Zolls halber lasse man es bei den Abschieden doch sollen die Burradori, wenn stc von Fremden Subventionen nehmen, den großen Zoll bezahle», soll untersucht werden, ob dieser Zoll unmittelbar den hohen Obrigkeiten zustehe und den Castcllam», ^ ausschließlich zu der Schlösser Nothwcndigkeit, davon etwas zukommen soll. In dem Schlvsst September 1K91. 423 ordentlicher Vorrath an dergleichen Hölzern und namentlich an Brettern sein. Ic. Da dem Verlaut nach die Kon Bellcnz und der Enden mit den Mailändern und Andern in Gemeinschaft stehen, den Zoll zu umgehen, soll Nachfrage gehalten werden, l. Bei den Zollcrn zu Vcllcuz soll nachgeschlagen werden, ob sie de» BcrgamaSkern von den ganzen Stieren den Zoll abnehmen; wenn es nicht geschieht, soll Strafe eintreten. >». Wenn das Sindicat in namhaften und Capitalsachcn um die Liberation gewisser Verbannter und un- justificirt „Gedcktcr" angesprochen wird, sollen die Personen und deren Verbrechen de» Obrigkeiten bekannt gegeben werden; in Fällen, welche nur Schulden oder Civilsachcn betreffen, mag das Sindicat wohl begnaden und entscheiden, n. Da dann zu Zeiten etwelche junge Gesellen, die ihrem Uebermuth die Zügel schieße» lassen, der verdienten Strafe dadurch zu eutgehen suche», daß sie sich mit dem Rok eines Klerikers bekleiden und die mindern Weihen empfange», sollen solche Clcrikcr namhaft gemacht und weitere Befehle gewärtigt U^rdc». o. Obsorge, daß der neue Wein nicht vermischt werde, p. Der Ausschank von Wein durch die Geistlichen soll abgeschafft werden. c>. Die Kastanien, die auf den Markt zu Bellen,; gebracht »verde», sollen ^n Zoll bezahle»; zollfrei ist dagegen, was einem in seinem Eigenthum wächst, oder zu seinem Hausgebrauch durchgeführt wird; darunter ist auch Korn begriffen. Wo noch besondere Civilcompromissc ""ausgemacht sind, soll deren Austragung während des Sindicats befohlen werde»; geschieht dies nicht, so snll das Sindicat den Ausspruch thun. ». Es ist nachzufragen, ob zu Eadenazzo die leztes und frühere 2ahre befohlenen Gräben aufgeworfen worden seien, t. Wenn im Streit betreffend Monticello noch weitere klagen eingehe», sollen sie den Obrigkeiten berichtet werden, u. Wenn Jemand aus den regierenden oder "us den andern Orten die Hilfe des Sindicats anrufe, soll dieses zum Rechte bestens behilflich sein. v. Die Vormünder von Waisen sollen vor dem Sindicat ihre Vogtsrechnung ablegen. Lanv-sarchiv schwyz: Abschied-. Gesandter von Schwyz war Hauptmann Johann Rudolph Schindler; von Nidwaldc» Heinrich Ludwig ^"ffi, Landschreiber. Archiv Schwhz: Allen B-ll-n,. 225. Conferenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Brunnen. 21». September. ^s ist kein Abschied vorhanden. Wir schöpfen die Verhandlungen aus den vorfindlichcn Acten i a Da den 15. September Abends eine Anzahl Waldcnser und Barbetti mit allerlei Wehr und Muni- und flebenundachtzig Pferden, von Bünde» kommend, Beilen; passiven wollte», um nach Piemont zu ls», verlangt das Sindicat sofortige Weisung, ob der Dnrchpaß abzuschlagen sei oder nicht. Der savopischc sandte beschwert sich mit Schreiben vom 18. September über diese vorläufige Arrestirung, da diese Pferde Diensten des Herzogs in Deutschland aufgekauft worden seien. Es wird die Vcrarrestirung aufgehoben, savvhischen Gesandten aber vcrdeutet, die drei Orte mit ferncrn derartigen Durchzügen zu verschonen. Schreiben vom 25. September rügt Graf Govone, daß das Sindicat den Befehl der Obrigkeiten saum- ins Werk gesczt und gegen Officicre und Soldaten alles ungute Tractament verübt habe. Landeöarchiv Lchlvyz: Acten Savohen. — Landetiarchlv Nidwaldcn - Rathsbuch kol. 242, 24g. 244, 24«. l>. Hauptmann (Johann Kaspar) Abyberg in dem Meyerschcn Regiment, das ohne obrigkeitlichen Befehl > Turin commandirt worden, ist daselbst vom Gouverneur ohne Ursache in die Eitadellc eingcsezt worden. . ,^u«ferenz gelangt schriftlich an den savoyischc» Gesandten und an Luccrn, damit der Gefangene los- "ffni oder der eidgenössischen Justiz überlassen werde. »atbi». d>r nidnmldischr» Äcsandten Karl Jos-PH vussl, Landainniann, unl> Johann Melchior Bali, Statthalter, vom 22. S-ptrmb-r, Wochen- ^ s«I. 244. 424 Oktober 1691. e. Von weitem Geschäften enthält die schwyzerischc Instruction für Jost Rudolph Rcding, Landainn"""^ Franz Vetschart und Jakob Weber, beide alt-Landammann und Dominik Schmidig, alt-Statthaltcr: ^ Prüfung und Revision der Statuten von Bcllenz. 2. Der Reistest soll ganz abgeschafft werden, oder ^ lost wenigstens derjenige, der selbst Fuhren auf der Straße hat, diese leztern ungehindert bcnüzcn kö""^ 3. In dem unterwaldischcn Streit sollen sich die Gesandten von Schwyz mit Uri bestens conformirc"- ^ Das Anbringen des Priesters Carlo Monacho, genannt Bartollo, soll angehört werden; demselben ist möglich in seinem Anliegen die Hand zu bieten. Lan»-«»rchi>> Schwy, i JnstrucUon.n bei d-n Hichcr gehört auch folgende Zuschrift des französischen Botschafters: 1691, 1. Octobcr. Svlvthurn. Amelvt an Uri, Schwyz und Untcrwaldcn. AuS den Berichte" den Vorfall in Bellcnz scheine hervorzugehen, daß die angehaltene» vierzig oder sicbenundvierzig Ma>>" ^ wassnete flüchtige Franzosen seien, die in piemontesische Dienste ziehen wollen. Dieser Durchpaß widerst"'^ den Beschlüssen der Tagsazungen, der Neutralität und dem Bündniß der Eidgenossen mit Frankreich- ^ sei eine müßige Rede, diese Pente und Pferde gehören dem Herzog von Savoyen; mit gleichem Rechte ">ü5"' man beliebige durchziehende Truppen passiren lassen. Es scheine dies ein Versuch zu sei», um »och nachfolge» zu lasse». Die Kantone sollen daher solchen Durchpaß nicht mehr dulden, damit der König Anlaß zu Beschwerden habe. 22tt. Couferenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Brunnen, NiM, 2. Octobcr. 1) Es ist kein Abschied vorhanden; die Instruction für die schwyzerischcn Gesandten Jost Neding, Landammann, die alt-Landainmänner Franz Bctschart und Jakob Weber, und Spitalhcrr Balthasar Städeli geht im Allgemeine» dahin, mit den übrigen Orten zu verabreden, was savoyischen Gesandten auf dessen Beschwerden wegen des Arrests in Bellenz über die dort angcha französischen Flüchtlinge antworten wolle. L°ndc»»rch>>- Schw», - ' ^ 2) Ueber die Verhandlungen berichten die Gesandten von Nidwaldc», Landammann Karl Jost'V^ und alt-Landammann Franz Achcrmann, dem Rathc am 3. Octobcr: Da der savoyische hauptsächlich über die Ortsstimme, welche das Verhalten des schwyzerischcn Gesandten Schindler in guthieß, empfindlich zeigt, soll diese zur Bcnchmung alles bösen Wahns, und um weiteres Ungci»«^'^, heben, im Grund disingannirt werden und zwar durch eine persönliche Abordnung; Schwyz best«"'"' für Anlon Jgnaz Ceberg, Nidwaldcn seinen Landammann. ^ Landcsarchiv Schwyz^ Acic» Sanaven — LandcSarchia Nidwaldcn^ Raihsprotololl Vd. ^ ^ 3) Vor stiäthcn und Landleuten zu Stans führt den 1. Octobcr Hauptmann Schindler, SchwUz und dermaliger Gesandter auf dem Sindicat zu Bcllenz, unter Assistenz von Sekelmeistcr Rcding und Castellan Betschart, Klage über die gegen das Sindicat insgemein und über ihn, insbesondere ausgegossenen Rede», als habe man dem in Bcllenz arrctirtcn savoyischen Haupt""" seinen Begleitern gegen ein Geschenk von hundert Dublonen den ungehinderten Durchpaß angctrag"" diese Vcrschwärzung verlange Schindler Satisfaction und Kostenersaz; er wollte nicht tausend üh"" ,^ic nehmen, daß cr eine solche Anschuldigung auf sich sizcn lassen müßte. Nidwaldcn erklärt Schwyz, der fragliche Hauptmann und die übrigen Officicrc in Bcllenz sollen bekennen, daß st^ ^ sandten Schindler Gewalt und Unrecht gethan und unwahrhaft und falsch berichtet haben. de LandeSarchi» Nidwaldcn - Proiololl dcr LandSgcmcinde und Lande t Oktober 1V91. 425 227. Conferenz der V katholischeil Orte. Lueern. ttiiN, 22. u. 2 t. Oetober. Staatsarchiv X'uccr». Allg. Abschikdc Bd. I.XXVII, fol. 212. Gesandte: Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß; Aurelian Zurgilgcn, alt-Schulthciß; Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr; Jost Dietrich Balthasar, des Raths. U r i. Johann '^aiiz Schmid, Landanunann; Johann Martin Schmid, Herr zu Bötstcin, alt-Laildannuaun. Schwyz. Rudolph Rcding von Bibcrcgg, Ritter, Landammann; Franz Bctschart, alt-Landammann. Untcr- sNdcn. Peter Eich und Johann Wirz, beide alt-Landammann von Obwaldrn; Joseph Karl Lussi, ^ wer, Pannerherr und Laudammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, Statthalter; hri>toph Andcrmatt, Sckclmcister. Obwohl die ncucrn Berichte über den Zug eines ThcilS des Mcpcr'schcn Regiments aus dem ^Kindische» nach Picmont und den Aufstand der Soldaten wider ihre Obcrofficicre in Asti den da und ^ darüber gefaßten Wahn um ein nicht Geringes gemildert haben, so hat dennoch dieser wichtige Vorfall, i>>< ^ ^ nationale Ehre bcthciligt ist, die Orte zu der gegenwärtigen Zusammenkunft veranlaßt. förderst wird das Schreiben des spanischen Gesandten vom 17. Oetober, das durch einen eigenen Boten ^ Mailand eingelangt ist, abgehört; dasselbe betrifft cincSthcilS den Vorfall in Asti, andcrnthcils die jüngst ^ Mllcnz beschlagnahmten Pferde und Personen, und verweist auf das abschriftlich beigefügte besondere ^cibkn der Gesandten von Schwyz und Nidwaldcn. In demselben heißt cö, auf Jnterposition von habe der Botschafter die mailändischc Regierung in Betreff des Krawalls in> Asti vermocht, die ^ "uf sich beruhen zu lassen; dagegen erwarte der König, daß der Vorfall ernstlich mißbilligt und die in Bellenz hintcrhaltcncn Reiter und Pferde dein Herzog von Savoycn freigegeben werden, ^"fcrenz rcasumirt darauf den ganzen Verlauf des Handels zu Asti von Anfang bis Ende und findet doch etwas anders beschaffen, „um daß man den Zug ohne Vorwifscn und Bewilligung der untcrwundcn, anders, daß demnach der so unrcputirlichc Auflauf der Soldaten in Asti erfolgte, s°llc/"^^ daß abermals etwas Anderes sei, daß die Officierc des Mcycrischcn Regiments sich nochmals hnsic haben, einen frischen Zug nach Piemont zu thun und nun darüber bitten, ein solches gutzu- Hauptmann Abybcrg dieses AufftandS wegen mit Arrest belegt und unwahr ausgestreut übers "' Meyer habe über AbybcrgS Person die eidgenössische Justiz vergeben und ihn an eine fremde ^»rd unrichtig ist, indem der Proccß durch unparteiische Officierc dcS Regiments Bcßlcr formirt ^tcr ^ Eonfcrcnz dies an seinen Ort gestellt bleiben, zumal sich auch Oberst Meyer mit dem Acl a ^ Hauptmann Abybcrg zu allseitigem Vergnügen schließlich verglichen hat. WaS nun den bereits c>i>rr ^de» ancrbotcncn neuen Zug nach Picmont betrifft, überläßt man, da man cS zum Thcil mit hj^>,^^"dcten Thatsachc zu thun hat, einen Entscheid hierüber, sofern von hohem und gehörigem Orte Bewilligung nachgesucht werden sollte, den Obrigkeiten. Dem spanischen Gesandten aber wird ^eil r^ach den Berichten dcS Oberst Meyer die Sachen im Gegensaz zu ihrem ersten unbclicbigcn lich um gar viel und auch noch in dem besonder» Fall mit Hauptmann Abybcrg anders gestaltet 54 426 October tügt. haben, sei der Confcrcnz wenig Anderes zugefallen, als den Obrigkeiten über die wahre Beschaffenheit Berichs zu erstatten. Was die Hinterhaltung der Reiter und Pferde in Bcllenz betrifft und lediglich die ^ Schwyz und Nidwaldcn angeht, wird den Gesandten dieser Stände, welche den Obern hierüber berichte werden, sehr empfohlen, gegen die im Kriege stehenden hohen Parteien mit aller Behutsamkeit dahcrzuwandcb' uud den fremden Fürsten keinen Anlaß zu Klagen zu geben. I». DaS Gerücht, daß die Alliirtcn beal' sichtigen, am Ende dieses Fcldzugcö die cnnctbirgischcn Bogtcicn zu bcsezcn, tun den Orten eine andere Wendling der in französischen Diensten stehenden Völker „abzupressen", oder diese sonst in Verlegenheiten Z" verwikcl», wird als unbegründet bezeichnet; doch wird beschlossen, auf der Hut zu sein. «». Die Mitthciluibl welche Wallis wegen an seinen Grenzen drohenden Gefahren an Frciburg und dieses zu Händen der an Luccrn gemacht hat, veranlaßt keine Beschlüsse, da Gerüchte wegen anderer Gefahren sich ebenfalls ^ unbegründet erwiesen und an Frciburg zu Händen von Wallis das Nöthige schon mitgctheilt worden «I. In einem Brcvc vom 29. September verdankt der Papst Jnnoccnz XII. die Glükwünsche der katholhch^ Orte zu seiner Erhebung auf den päpstlichen Thron. Dasselbe wird abschriftlich dem Abschiede bcigcl^ «-. Die eidgenössischen Gardckncchtc in Turin beschweren sich abermals über die schlechte Kleidung, I" ^ sie sich ohne Scham lind große Roth diesen Winter nicht werden durchdringen mögen. Es wird beschloß dem savoyischcn Gesandten durch eine Deputation darüber Vorstellungen zu machen, der zwar seine B" Wendung bei Hofe verspricht, zugleich aber wegen der Begebenheit in Bcllenz einige Empfindlichkeit >p^ ließ. Deshalb wird den Gardckncchtcn geantwortet, sie möchten auf die Wirkung der Empfehlung des sandten genaue Acht haben und im Fall der Erfolglosigkeit darüber nach Lucern berichten, von wo ^ Namen der verbündeten Orte an den Herzog selbst werde geschrieben werden. Gemäß dem Beschulst lcztcn Tagsazung in Baden erstattet der Landvogt über die Gcbictsvcrlczungcn im Thurgau folgenden Ben) I. Im verflossenen April sei ein gefangener Franzose aus Constanz entwichen und habe sich gegen Gottw zu bis an den Hals im Wasser gehalten; ein Sohn des Freiherr» von Landsee sei ihm auö der Stadt Pferd nachgesprcngt und habe ihn aufgefordert, nach Eonstanz zurükzukehrcn; inzwischen sei ihm ein Corp^ nachgeeilt und habe ihm über Abmahnen Landsees einen Degenstoß gegeben, ihn gebunden und gcwa>>' nach Constanz geführt. 2. Im April 1696 sei der gewesene kaiserliche Commissär Gricßhabcr zu Rhc"" ^ wo er sich niedergelassen, NachtS hinterlistig aus dem Bett gclokt und dann von kaiserlichen Sold'' gefangen genommen und über den Rhein nach Balm geschleppt worden. 3. Am 2t. November gl- , das Gotteshaus Krcuzlingen 393 Säkc Getreide, das auf dem schwäbischen Ufer des Bodcnsccs in b'' ^ Herrschaft Hiröschlacht gewachsen, den See herüber gegen den in seinen nieder» Gerichten gelegenen Land""^ plaz geführt; als das Schiff schon nahe am Ufer gewesen sei, haben es Soldaten aus Constanz, d"'^ einem Schncllschiff herbeigeeilt, sammt der Waarc vor den Augen des Prälaten weggenommen lind Stadt geführt; ein behufs Anbringung von Gegenvorstellungen nach Constanz gesandter Capitular h>'^ dem Jntcrimscommandantcn den Bescheid erhalten, er habe den gemessenen Befehl, alle auf dem See g6" Früchte ohne Unterschied, auch wenn sie nur auf der Schwcizcrseite von Dorf zu Dorf gehen, nehmen. — Obschon der Tagsazungsbeschluß dahinging, hierüber an den Kaiser zu gelangen, so unter obwaltenden Umständen besser, über diese Gcbictsvcrlczungcn, mit Ausnahme des Falles von Haber, beim Commandantcn von Constanz Beschwerde zu führen, wofür Zürich angegangen wird. ^ ^ dieses ohne Erfolg bleiben, so wird Zürich ersucht, alle Klagepunkte sammt dem Vorfall beim Schopl ^ Krcuzlingen dem Kaiser einzuberichten und dafür Gcnugthuung zu fordern. Zug und SchwP- ^ Oktober 1K9I. 427 ^ witintcrcssirtcn Orte Uri und Untcrwaldcn beschweren sich neuerdings, daß ihnen von den tausend Säkcn °r», wöchentlicher Ankauf auf dem Reichsbodcn bewilligt worden, noch nichts zugekommen sei, obwohl ) >iug u,,d Schwyz für sich und zu Händen der andern beiden Orte wöchentlich hundcrtundfünfzig Säkc ^"virt haben; Zürich, das ihnen bisher gute Vertröstung gegeben, wende nämlich ein, es können, bis die ^ partition dieses Quantums unter den intcrcssirteu Orten einverstanden sei, die nölhigcn Patente nicht vcr- Hl werden. Unter Beilegung der im Mai 1690 in Baden fcstgcscztcn RcpartitionSscala, in welcher die "lundfünfzig an die vier Orte abzugebenden Säkc bei den damaligen Ansäzcn in Abzug gebracht sind, ^ a» Zürich das dringende Gesuch gestellt, diese neue Verthcilung den beteiligten Orten zur Verglcichung l de», Beschlüsse der Tagsazung »ützuthcilcn und sie zu erinnern, daß sie diesem nicht entgegen sein möchten; iedcs geschehen ist, werden sich die vier intcrcssirtcn Orte über die Zutheilung dcö Quantums auf ^ und über die Einholung der Patente vergleichen. I>. Ein Antrag von Uri, in Angelegenheit ^legführcndcn Mächte zur bessern Wahrung der katholischen Interessen die Vermittlung des Papstcö rufe,,, wird zwar gutgemeint befunden, gleichwohl aber abgewiesen, weil man diesem Vorhaben nicht den Nachdruk geben könnte. I. Luccrn wird beauftragt, den Erfolg des von dieser Konferenz an den fall/ " ^sandten abcrlasscncn Schreibens zu erwarten und zuzusehen, ob die Anfangs dieses Jahres vcr- ^ ^ lpanischc Pension eingehe. Sofern lcztcrcs nicht stattfindet, soll cS die Bezahlung derselben, sowie ^ 'fillkstände der eidgenössischen Regimenter, die sich im mailändischcn Staate befinde», rcclamircn. It. ' Thurgau.) I. Wegen der fremden Bettler und Strolchen wird beschlossen, jedes Ort solle seine 9l»// erhalten; Eidgenossen, welche in dieser Weise zur Last fallen, sollen in ihr Vaterland, ^ "»der aber den nächsten Weg über die Grenzen gewiesen werden. Den Landvögtcn in den gemeinen fchla^" befohlen, dem fremden Gesindel den Eintritt in die Eidgenossenschaft und den Durchzug abzu- (S. u. Frciämtcr.) n. Schwyz stellt die Frage, wie diejenigen Orte, welche sich zu dem auff'..^^lcichsinstrumcnt zwischen beiden Religionen zu Glarus verstanden, daS Verfahren in dem Falle Acußere in dem Land Glarus einige daselbst aufgelaufene Criminalhändel ausfindig zu sin " ^^tcn, ob solches vor der gemciucn Rathstube geschehen müsse, oder ob nach Inhalt des ersten und ^^fkcls, sofern cS Personen verschiedener Religion betreffe, das Tribunal mit gleichen Säzcn in ^ komme. Nach Verlesung dcS Vcrgleichsinstrumcntö wird beschlossen, cS soll allseitig nachgesehen diesfalls seit Ausstellung dcS Instruments etwa in Baden verhandelt worden sei. Schwyz wird ersucht, sich bei katholisch GlaruS zu erkundigen, ob seit dem Abschluß des Vergleichs keine ^ vor^femmm, seien, aus denen sich die Erklärung thatsächlich ergebe. <». (S. u. Thurgau.) Orten Luccrn, Schtvyz und Zug erlassene Verbot dcS Verkaufs der Kastanien außer Lands ^>l>c//^^ Hemmung dcS freien Kaufs, sondern als Vorsorge gegen den Verkauf an Ausländer ^ j/" ^)wyz wird von Luccrn ersucht, seine Verordnung der dortscitigcn zu conformircn. «y. (Luccrn ^asi ^ wird ersucht, darauf hinzuwirken, daß Luccrn auf die zwei Schreiben betreffend die Vcrlasscn- ^ ^^^hkid Schmid eine baldige und entsprechende Antwort erthcilt werde. Zug crwicdcrt, das Aut- " sti schou beschlossen und werde nächstens eingehen. (Luccrn und Uri.) Lucern eröffnet, die ^ GerSau von l li87, betreffend die St. Niklausenfährcn in Luccrn und Flüclcn und eii^g Wochcnmarktschiffe, sei im lcztcrn Puilktc ohne Resultat geblieben und dadurch die Ausstellung ^ Instrumentes aufgehalten worden. Nach längerer Verhandlung macht Luccrn den Vorschlag, ^Meuten von Uri der ausschließliche Transport dcö KornS und entweder des Roggens oder 428 Oktober 1691. Habers, dem Pfistcrnaucn von Luccrn aber ausschließlich der Transport einer der beiden leztcrn Gctrci^' gattungcn überlassen werde. Sollte dieses aber als dem Grundsaze des freien Verkehrs nachthcilig betraf werden, so könnten den Urncr-Schifflcutcn neben dem Korn zwei Drittel vom Roggen und ein Drittel v"" Haber gelassen werden. Uri stimmt diesem Vorschlag nicht bei, übernimmt aber, denselben der Obrigkeit hinterbringen. ». (Lucern und Nidwaldcn.) In der Mißhclligkcit zwischen Luccrn und Nidwaldcn in der beiderseitigen Hemmung des Verkehrs wird auf Gutheißen der Obrigkeiten folgende Vereinbarung getrost 1. Luccrn schafft den bisher im Grund bezogenen Zoll ab. 2. An den Zollstättcn zu StanS und W>>'^ sollen die beiderseitigen Angehörigen gleichgestellt werden. An ersten» Ort haben die Lucerncr vom Großvieh zwei und vom Stük Kleinvieh einen Schilling zu bezahlen. Das Gleiche gilt im Winkel für ^ Nidwaldncr. Vieh, welches diese über Winkel nach Luccrn und vom dortigen Markt unverkauft heimführt soll bei der Rükfuhr nicht mehr verzollt werden. 3. Die Fähren zu Stans sollen nicht aus jedem cinzcl""' Haupt Groß- oder Kleinvieh ein „Gefährde" machen, sondern nach alter Ordnung dcn Schisslohn Anzahl der Schifflcutc beziehen. 4. Die Beschwerde LuccrnS, daß die Nidwaldncr nicht das g" Klaftcrmaß des Scheitholzes geben und die Abfuhr des Buochsersandcs erschwere», wird mit Empfehlung Z"' Abhilfe in dcn Abschied genommen. Man sehe auch in dem Abschnitte HcrrschaftSaiigelegcnhclte»: Landgrasschaft Thurgau. >t. Art. ZK». Abzug. ... Art. 231. Zustizsachen. Recht. G-rlch' V-gtei Freiämtcr. »i. Art. t3S. Zustizsachen, Recht. Gericht. nach 221t. Conferenz von Schwyz und Nidwaldcn. Brunnen. lNNl, Sit. October. Es liegt kein Abschied vor. Die Verhandlung erhellt aus folgenden Acten: 1) 1691, 27. Octobcr. Uri an Schwyz. Die von lezterm Ort wegen des zu Bellen; französischen rcfugiirtcn Hauptmanns beantragte Gesandtschaft wird abgelehnt. Uri will die Mißhelle Z» ^ den Gesandten zu Bellenz und diesem Officicr nicht zu einer Standessachc machen, sondern betrachtet I ^ private Angelegenheit; wenn dabei Unförmlichkciten unterlaufen, wolle sich Uri nicht einmischen »» wahre sich vor allfälligen Folgen. «-.»disarchw Echw»z- AU-n 2) Der Wochenrath von Nidwalde» ratificirt dcn 31. October den Beschluß der zweiörtigcn daß nämlich der vcrarrestirtc Officicr zu Ehren des Herzogs von Savoycn und der Regierung von und zu Vermeidung mehrerer anscheinender Ungclcgenhcit entlassen und mit einem formirtc» Proce>> Herrn zugesandt werde. Schwyz soll die nöthige Zuschrift an den savoyischcn Gesandten erlasse». ^ ^ LandlSarchi« Nidwnlden l Ziathöbuch ^ 3) 1691, 28. October. Der französische Botschafter verlangt des Bestimmtesten von llri, Nidwalden die strenge Bestrafung des in Bellenz arrcstirten savoyischcn Officiers, der sich llngcbilh^" die Gesandten auf dem Sindicat und freche Reden wider dcn König selbst erlaubt habe. , LandcSarchiv Schwyz: Acten Savoy December 1691. 429 229. Konferenz zwischen Zürich und Bern. Aarau. ltNN, lÄ. u. l.'j. December. (2 u. 3 a. K) Ttaaisarchiv Zürich. AN». Abschikdc Bd. 71. k»I. 2. Gesandte: Zürich. Andreas Meyer und David Heß, beide Statthalter. Bern. Johann Rudolph '"der, Sckelmcistcr; Abraham Graffenried, des Raths. ^ In Folge eines Schreibens von Bern vom 16. November (a. K.) über die Gefahren, welche der H drohen, wird diese Konferenz abgehalten, wo Bern unter Hinwcisung auf die Belagerung von ^ Zuströmen französischer Truppen gegen Genf darauf dringt, daß Zürich den in lezt- Abschieden verabredeten Zuzug von zweihundert Mann zu den bcrnischen Truppen nach Genf schike. .sich hierzu bereit, möchte aber in der Bcsorgniß, daß ein allzu frühzeitiger „Vortritt" dasjenige ' )rdc„ föuutc, waS man zu conscrvircn suche, abwarten, bis Genf ein dahcrigcö Gesuch stelle. Der . Zc Entscheid wird indessen der Obrigkeit vorbehalten. I». Beiderseits ist man einverstanden, wie ^)clll)aft cs für Genf wäre, wenn eS in den gemeineidgenössischcn Schirm aufgenommen werden könnte, bicse», Anlaß wird die Ausdehnung des eidgenössischen Schirms auf Wallis, das Waadtland, Genf, '"'"kg und das Bisthum Basel neuerdings besprochen und beschlossen, von diesem schon auf der leztcn ^""'üstagsazung angeregten Gedanken nicht abzustehen, sondern denselben dem Nachdenken der Obrig- ^ empfehlen. «. Ucbcr die fortwährende Verbesserung und Jnstandstcllung der an der eidgenössischen licgoudcn Festungen und Schlösser Clus, Allingc, Joux und Landökron soll den Obrigkeiten zu ^^bcrlegung Bericht erstattet werden. «I. Zürich erhält den Auftrag, ein Schreiben an den fran- ^sandten zu entwerfen, worin einerseits die Entfernung der französischen Truppen von Genf und ^ ^ ^ctrcidczufuhr verlangt, anderseits bemerkt werden solle, daß die Erstellung neuer Werke der eidgenössischen Grenze gelegenen Festungen und Schlössern bei allen Orten ungleiche Gedanken Falls Zürich seinen Zuzug nach Genf schikt, wird ihm von Bern auf Rükcrstattung oder "3 die Frucht zum Proviant zugesichert. ckre Scn. ^->hlu> 239. ^'cht zürcherischen Repräsentanten über die Sendung Zürichs und Berns nach Genf. ^Us. 7. Januar bis 14. Februar. (28. December t691 bis 4. Febr. 1692 a. K.) Staalüarchw Zürich. Mg. Msch. Bd. 71. kol. II. - «laalsxrchlv ver». Gcnsbuch I>. S. 7»S. >r»^^^bcin Zürich die Abscndung von 29(1 Mann zur Verstärkung der Bcsazung in Genf erkannt hatte, ^ich Andreas Meyer als Repräsentant dorthin abgeordnet. Am 31. December verreist er von Januar in Bern an, wo er den beiden Schultheißen und dem großbritannischen Gc- ^such abstattet und nach Besprechung über den Durchmarsch und die Verproviantirung der ver- 430 Januar u, Februar 1692. sprochenen 200 Mann nach Genf abreist und dort am 7. Januar ankommt. Sogleich übergibt er bc»' Sindic Grenus sein Creditiv, stattet dem französischen Residenten d'Abcrvillc Besuch ab und läßt Landvogt Thormann von Bern, als dcrmaligcm Repräsentanten dieses Standes, seine Ankunft anzeigt Dieser kommt ihn zu bcwillkommcn und beide einigen sich über einen vor dem Rath zu haltenden Vor»^ worin sie der Stadt ihre Dienste anbieten. Darauf macht der französische Resident jedem der beiden ^ Präsentanten eine» besondcrn Besuch, welcher von ihnen gemeinschaftlich crwicdcrt wird. Bei diesem eröffnen die Repräsentanten dem Residenten, unter Versicherung der bundcSgcnössischcn Gesinnungen Obern gegen Frankreich, auch deren Absicht für den Schuz von Genf, worauf der Resident crwicdcrt, ^ solches dem König nicht zuwider sei und daß derselbe beabsichtige, die Winterquartiere aus dieser NachbaN^ ^ zu entfernen und der Stadt so viel Getreide abfolgcn zu lassen, als das eigene Bedürfnis! erlaube. Gleich Inhalts ist eine vom 5. Januar datirte Antwort dcö Residenten auf daö Schreiben von Zürich und vom 29. Dcccmber, von welcher Genf eine Abschrift gegeben wird. Auf den Bericht, daß die zwcih»" Mann von Zürich am 24. Januar in Nyon ankommen werden, läßt Statthalter Meyer zu deren portirung bis Sechcron, eine Viertelstunde von Genf, zwei große Schiffe bestellen. Daselbst sicißl Mannschaft an's Land und zieht unter Hauptmann Lochmann mit fliegenden Fahnen, klingendem ^ und brennenden Lunten in die Stadt und vor das Rathhauö. In Betreff des Proviants wird >» ^ wcichung vom früher» Ucbercinkommcn mit Bern gutbcfundcn, das Commisbrod (drei Pfd. für elf KW von einem Pfistcr in Genf zu beziehen. Für Darschicßung der Besoldung wird den Zürcher» bei >l« ^ Isaak Lefort ein Credit eröffnet. Damit die zürcherische Mannschaft mit derjenigen von Bern rüksicht^ ^ vcrhältnißmäßigcn Zahl der Untcrofficiere gleich zu steheil komme, werden nebst einem Tambour 'wch ^ Wachtmeister bezeichnet und der Grad eines Hauptmanns und Lieutenants auf den Titel ...» Commaildant" und „Capitainc-Licutenant" erhöht. Nach achttägiger Ucbung treten die Zürcher den mit und neben den Bcrncrn an. In einer Konferenz vom 11. Februar zwischen beiden Repräsentant einigen Beamten von Genf, wird daS Anerbieten Berns, noch 400 oder mindestens 200 Mail» von > ^ Truppen nach Genf kommen zu lassen, für einmal anzunehmen nicht „öthig befunden. Dagegen wird ^ genügliche Versorgung mit Getreide und Pulver Vorkehrung getroffen und der BcschlusseSantrag ^ kervnälim gcnomincn, daß Genf jederzeit mit einer guten Besazung von 700 Mann versehen bleibe»^ wovon 400 Mann von der Stadt und 300 von den Verbündeten von Zürich und Bern zu bezahle» Auf die günstigen Berichte dcö zürcherischen Repräsentanten, daß in Genf zwischen Regierung »»d , schaft das beste Verständniß herrsche, daß die Zufuhr dcö Getreides aus Frankreich und die Co»»»""^^„ mit Savoyen ungehemmt lind vier Stunden um die Stadt kein Militär cinquartirt sei, erhält der» ^ ^ seiner Obrigkeit die Vollmacht, zu gutfindendcr Zeit die Heimreise anzutreten. Nach gehöriger bei den vier Amtssindics und dem französischen Residenten verlassen beide Repräsentanten am l4 < ^ die Stadt. Bei der Ankunft in Bern wird von fünf Dcputirtcn der Obrigkeit, Niklaus Dachiclh^'^^ obcrst Johann Rudolph von Erlach, Zcughcrr; Daniel Jmhof, geheimer KricgSrath; Beat Ludw'ö ^ mann, alt-Landvogt; Karl Wurstcmbcrgcr, geheimer KricgSrath, am 18. Februar mit Statthalter Confcrcnz (siehe den betreffenden Verhandlungörcceß: Staatsarchiv Bern, Gcnfbuch D S- Bern dem Hauptmann-Commandant Lvchmann weder die Gleichberechtigung, noch viel weniger de» vor dem bcrnischcn Obcrstlieutcnant Monier zugestehen will und im Weitem behauptet, das in Ge» ^ Präscntircn dcö Gewehrs vor dcil SindieS der Stadt lind dem französischen Residenten sei c»w ^ Januar u, Februar 1662. 431 Sehende Ehrenbezeugung, welche zu Eonscqucnzen führen könnte, die de», Ansehen der Eidgenossenschaft nachteilig wären. Nachdem Statthalter Meyer über diese Punkte einen Rcccß begehrt, antwortet Zürich hierauf ""tcrm 26. Februar, cS könne die Zurüksrzung seiner Officicrc gegen diejenigen von Bern nicht zugeben, da it beiderseits laut gleichen Bünden der Stadt zum Zuzug verpflichtet seien, die größere Anzahl der Truppen "icht eutschkidcn könne und die beiderseitige Mannschaft unter dem Befehl von Genf stehe. Was dann die i'canstandctc Ehrenbezeugung betrifft, so findet Zürich dieselbe nicht neu oder auffallend und glaubt ubcr- ks liege im Interesse Genfs, daß gegenüber Frankreich ein zuvorkommendes Verfahren beobachtet S'crde. Fjm dcrmalige Abänderung müßte vollends vcrlczcn. Am 22. Februar ist Statthalter Meyer, nach- cr auf der Hin- und Herreise in Bern und während seines Aufenthaltes in Genf gastfrei gehalten S'krdr» mar, glüklich in Zürich angekommen. Der von der Kanzlei Genf ausgefertigte Abschied über die Konferenzen der Repräsentanten beider Stände Zürich und Bern mit der Stadt Genf im Monat Januar und Februar 1662 (Staatsarchiv Ver», Gcnfbuch I) S. 685) gibt die Verhandlungen im Wesentlichen gleich, wie obiger Bericht, jedoch kürzer und mit Auslassung der Unterhandlungen mit dem französischen Residenten. 28t. Konferenz von Uri, Schwyz und Unterwaldeu. Brunnen. U»!>2, 22. Januar. Ei» Abschied fehlt. — Nidwaldcn instruirt die Gesandten Landammann Karl Joseph Lussi und Statthalter Johann Melchior Bali für diese» von Uri wegen immer hervorbrechenden Streit- und Unrichtigkeiten, l" fich aus dem morcischen Kriegszug hcrvorthu», angcscztcn Tag der intcressirtcn Orte, dem Obcrstlicute- »a»t Achcrmann alle mögliche Assistenz zu thun. Auf Ansuchen der Intcressirtcn wird der Termin, innert schein die Ansprachen gegen Obcrstlieutenant Achcrmann geltend gemacht werden sollen, bis Ende Februar ^iirekt. vandrSarchiv Nidwaldrn! Wochrnralhibuch Bd. 19, tdl. 28», 2!». 282. Konferenz der Städte Bern, Freiburg uud Solothuru. Aarbcrg. UM2, li. bis 14. Februar. Kantoiwarchiv Solothur». 'Mchltdrdand 85, S. 72. Ft^^ündte: Bern. Johann Rudolph Sinucr, alt-Sckclmeistcr; Bernhard von Muralt, beide dcö Raths, ^a».Philipp von Lauten genannt Heid, Schultheiß; Karl Keßler, dcS Raths. Solothurn. ^üki, Ritter, Schultheiß; UrS Snri, Benncr; Johann Ludwig von Roll, Sckelmeister. ^a»st' dieser knappen Zeit der Thcuerung deS KornS, daö voil Händlern und Fürkäufern auf- ber zu begegnen, wird gutgcfundcn, in allen drei Ständen den Preis gleichmäßig fcstzusezen; bei '^'chbcit des Maßes soll der Preis nach dem Verhältnis! des Gewichts normirt werden. Der An- des ciuxu Standes mag für seinen Hausgebrauch den Bedarf auch ungehindert auf dem Gebiete 432 Februar 1692. deS andern beziehen; ebenso ist der Austausch von Gewächs gegen Gewächs frei. I». Um den täglich lästiger werdenden Bettel zu untcrdrükcn, sollen die Bettler nach Classcn ausgeschieden werden, nämlich die Einheimischen, die Landöfrcmdcn und das gefährliche Gesindel, das von Zeit zu Zeit den Märkten »ach streicht; für die erstem soll die Obrigkeit sorgen, und die einzelnen Stände sollen hierin einander bieten. Die landöfrcmdcn Strolchen, die von Ort zu Ort ziehen und sich gleich den Dragonern Drohungen bei den Bauern einquartieren, sollen mit Gewalt fortgeschafft werden. Unter Ratification^ behalt wird für nächstes Jahr eine energische Bcttlcrjagd hierfür in Aussicht genommen. Solothurn »'^ Freiburg sind willens, ihre so aufgefangenen Bettler für Morca nach Venedig zu liefern. Bern will d>" seinigcn nach Brandenburg oder in irgend ein anderes entferntes Land abschieben. Was endlich die dr"" Classc, die verdächtigen lind gefährlichen Bösewichtcr betrifft, soll zu Stadt und Land allen Wirthcn verbot"" werden, solchem Gesindel Unterschlauf zu geben; die Wcibel haben die Wirthshäuscr und die Bündel I"'la) Leute von Zeit zu Zeit zu cxaminircn. «. Zur Geltendmachung der Rcchtsamcn an der Landgerichts!)") im Thurgau soll Solothurn trachten, auf alle erfindliche Weise die in Consta»; liegenden Documcntc "» Schriften zur Hand zu bringen. Unter Leitung von Vcnncr Suri sollen sämmtlichc Acten geprüft und Gutachten, das jedem der drei Orte zu übermitteln ist, abgefaßt werden. «H. Da der Gebrauch deS so überhand nimmt, daß sogar auch der gemeine Mann sein Geld statt für Nahrung lieber für Tabak a>^ gibt und sich der Arbeit entwöhnt, wünscht Bern den Consum irgendwie, z. B. durch hohe Eingangs" ' einzuschränken. Die andern Städte sind grundsäzlich mit der Einschränkung einverstanden, jedoch oh»" ^ struction, bezweifeln aber einen guten Erfolg, ebenso, daß das Rauchen anderswo, als in Wirthshä»! ^ offenen Straßen und an gefährlichen Orten mit Strafe belegt werden könne, v. (Bern und Solosin»^ Solothurn wünscht mit Bern in Unterhandlung zu treten wegen des freien Handels und des Wcinha» der Steigerung der Zölle, ferner zur Erledigung der schwebenden Grcnzstrcitigkcitcn und über die Vcrb"Iß der Schiffsahrt. Bezüglich des lcztercu Punkts sind nach Erklärung der Gesandten von Bern die ^ ^ fahrtsbeständcr bereits zu einem Vergleiche nach Solothurn gewiesen; die übrigen Fragen werden der Db"»l zur Beförderung empfohlen, t. (Bern und Frciburg.) Frciburg beschwert sich, l. daß die Maracon den Wald Sccvaz gänzlich verwüste; 2. daß der Prädicant zu CourtillcS ebenso im Wald" ^ viele Unrichtigkeiten und Neuerungen mache; 3. daß die Schwelle in der Sense, wodurch das Steig'" ^ Fische verhindert werde, noch immer nicht entfernt sei. Die Gesandten von Bern nehmen die den Abschied. In vertraulicher Aufrichtigkeit werden der Zustand und die Sicherheit deS Vat""' ^ und dessen Grenzen vielfältig besprochen; die wohlmeinenden Gedanken mögen die Gesandten ihrcö"'^ ^ ^ Vorsicht ihren Obern vortragen. Dieser Gedankenaustausch der geheimen Räthc geht dahin: Die W" ^ der Stände hat sich dermalen vorzüglich auf die Stadt Genf, das Bisthum Basel und auf ersticken, die mehr als alle andern Lande in Gefahr sind und deren Verlust für das Vaterland wäre, da dadurch der „helvetische Leib gänzlich entblößt und geöffnet" würde. Zur Erhaltung kann auf auswärtige Hilfe wring gerechnet und auf allfällige Zusagen wenig geballt werden, w"»" ^ wärtige Interessen dazwischen kämen. Als das Beste erscheint die Aufnahme von Genf und des Basel in den Bund der drei Städte, der wo möglich später auch auf die übrigen Städte auSgcdch»t ^ sollte. Als Muster dieses Bündnisses wird der seit 1584 zwischen Zürich und Bern mit Genf Bund zu fernerer Ucbcrlegung dem Abschied abschriftlich beigelegt. Es ist beobachtet worden, daß fängliche große Eifer des BiSthumS Basel für eine solche Verbindung nachgelassen hat, vermuthlich Februar IV92. 433 Rcichsglicd von daher Schwierigkeiten gemacht worden sind, oder weil dort die Ansicht herrschen kann, ^ der guten Stimmung der eidgenössischen Orte sei weitere Vorsorge nicht nvthig. Um dem BiSthum nieder die Augen zu öffnen, soll Sckclmcistcr von Roll bei seiner vorhabenden Reise nach Burgund in ^runtrut die Angelegenheit zur Sprache bringen und empfehlen und die darüber gemachten Erwägungen auf seiner Rükrcisc wieder in Erfahrung bringen. Wenn sich die Disposition gebessert hat, kann er eine Con- ^uz zur beförderlichen Anhandnahmc der Sache vorschlagen. Wenn aber wider Vcrhoffen die Vorschläge '"cht verfangen, so werden die Städte nichtsdestoweniger auch auf andcrm Wege dem Ziele zusteuern. Im t^llc des Entgegenkommens soll auch Lucern zu den Bcrathungen eingeladen »Verden. Sodann wird auch ^ Zustand der Grafschaft Neuenbürg beherzigt, die bei der Kinderlosigkeit des Prinzen von Longucvillc und Frau von NcmourS leicht an die Krone Frankreich fallen könnte. Es wird daher unter Vorbehalt ^Ngkcitlichcr Genehmigung daran festzuhalten beschlossen, daß diese Landschaft bei dem nächsten und rechtmäßigen Erbe», also in der minder starken Hand, allfällig erhalten bleibe, und daß über die Erbfolge '"»und außer den Landständen, oder wem die Burgrechtc es ferner zugeben, absprechen soll. Wird dieser Schluß genehmigt, ist er allseitig einander mitzutheilcn und auch dem französischen Botschafter zu eröffnen. °"ch>r wird eine Eonfcrcnz in St. Urban mit Bcizug von Lucern in Aussicht genommen. Die Verhandlungen unter x sind dem Abschied nicht unmittelbar angereiht, sondern gesöndert aus- Aesertigt worden. KanwnSarch!» Solochurn: Abschiedet«»« SS, S, »l. Zu Us. Wir fügen hier noch folgende Ergänzungen bei: 1) 1992, Zl. Januar. Dem Kriegöralh von Freiburg wird über die Proposition, welche alt-Sckelmcister Tinner beiden Schultheißen gehalten, rcferirt; sie zielt auf eine geheime Eonferenz der III Städte zu dem ^»de, die Stände Genf, Neuenbürg und den Bischof von Basel einander im Statusguv zu erhalten; die Konferenz selbst aber werde unter andern Vorgaben ausgeschrieben, nämlich wegen dcö allzu hoch steigenden Kornpreises, des llebcrschwalls fremder Bettler und der Handhabung der thurgauischcn Gerechtigkeiten der Ul Städte. KanionSarchw Frelbur» : Kricg«ra>hsprowl«l> v. 1S27-I7Ü9, Nro. SS. 2) l<>!12, 25. März, Fraubrunncn. Unterredung zwischen Hans Rudolph Sinncr, alt-Sekelmeister von ^ern, und Johann Ludwig von Roll, alt-Sekelmeister von Solothur», über die Verrichtungen deö leztern beim Bischof von Basel in Pruntrut: Er sei vor ungefähr acht Tagen in Pruntrut angelangt; nach anfänglichem Aufenthalt incognito habe er schließlich durch ein obrigkeitliches Creditiv sich z» erkennen begebe», und zuerst einläßlich mit dem Coadjutor, dann auch, jedoch kürzer, mit den, Bischof selbst, und endlich oor einem 'Ausschüsse über seine Mission sich ausgelassen, und daselbst die Unsicherheit und den wahren Zustand des BiöthumS, anderseits aber die gute Conjunctur und Disposition der verburgcrtcn Städte ^''gelegt und auf verspürte bessere Neigung vou sich aus, ohne Andeutung eines 'Auftrags, von den auf die ^ahn gekommene» Gedanke» einigen Entwurf gethan. 'Nach länger»! Gedankenaustausch sei für dermalen ""abredet worden, daß der Eoadjntor in eigener Person nebst einigen Domherren und Räthe» mit genug- lanicr Instruction bei einer gutfindendcn baldigen Eonfcrcnz sich einfinden werde, um wo möglich unter '"igen Bedingungen auf Ratification hin einen Schluß zu fassen. Sckelmcistcr Sinner wird ersucht, den ^"halt dieser eingehenden Berichterstattung dem Schultheißen von Frciburg an der Sense oder einem andern "ttclvrtc zu eröffnen; und damit nun demnach die günstige Zeitlage nicht unvcrrichtcter Sache verpaßt, ü'udcrn möglichst zu Nuzen gemacht werde, haben die geheimen Räthe von Solothurn folgendes Gutachten uufgeftzr! 1. Nach Inhalt des Abschieds von Aarbcrg soll auch Lucern zum Beitritt eingeladen und der ^fälligen übel» Neigung hierzu entgegengearbeitet werden. Schultheiß von Bcscnval wird den Schultheiß urler zu einer Unterredung nach St. Urban bescheiden, bearbeite» und für das Vorhaben zu gewinnen 'che«, z Wenn durch diese Verrichtung des Schultheißen von Bcscnval die Dinge in Lucern einen ukljche» Aspcct gewinnen sollten, erfolgt eine vierstädtische genauere Unterredung in St. Urban und nachher 55 434 Februar 1692. die mit dem Bischvf von Basel besprochene Conferenz in Biel. 3. Um dieser Conferenz in Biel einen dest" raschern nnd fruchtbarer» Verlauf zu geben, wird zu fernerer Uebcrlegnng durch die geheimen Räthe übc> den ungefähren Inhalt des vorhabenden Bündnisses, für den der Genfcrbund zwischen Zürich, Bern »»d Genf zum Model genommen worden, folgender Vorschlag gemacht! a. Der Bund solle auf ewig errietst^ werden; wenn aber dies aus besondern Hindernissen von Seite des Reiches oder einiger mitverbündet^ Orte bei dem Bisthnm nicht erhältlich sei, soll der Bund zu zwanzig Jahren um erneuert werden. !>> anscheinender Gefahr schikt jedes Ort abwcchslungsweise einen, oder alle miteinander je einen Repräsentant" auf Kosten des Bisthums dorthin; ebenso unterhält jedes als beständige Besazung in des BisthumS Kost''" vier bis sechs Mann sammt einem Officier, Bei vermehrter Gefahr kann jedes Ort die andern zu Bcrathung nach Viel mahnen, um da das Weitere zu beschließen. Beträgt der Zuzug nicht mehr als z"^ bis dreihundert Mann, so liegt deren Unterhaltung dem Bischof ob, andernfalls tragen die Orte die Kvst"' wogegen das Bisthum das Brod oder den Commis einen Drittthcil wohlfeiler, als Kauf und Lauf ist, b'"" schafft. Wen» das Bisthum überfallen würde und die Roth so jäh wäre, daß die Orte zuziehe» müßt'"' che daß die Gesandten oder Kriegsräthc in Biel zusammentreten könnten, sollen alsbald zweitausend M""" heranziehen und die Weisungen dieser Kriegsräthc erwarten. Ucbcrstcigcn die Hilfsvölkcr zwei bis hundert, werden sie nach der im Defensional enthaltenen Proportion vcrtheilt, immerhin mit Nükflchtnah"" auf Solothurn, daS in solchen Fällen sclbstcigcn seine Pässe zu verwahre» genöthigt wäre. Bei solst^" Auszügen soll jedes Ort seinen Truppen kriegskundigc Officicre beigeben. Die gleichen Grundsäze gelten, wenn der Bischof seinen Verbündete» hilflich zuziehen muß. Bei solchen Auszügen genießt jk' Ort freie Religivnsübnng und verwaltet die Kriegsjustiz; in Civilsachcn sucht ein Thcil den ander» hl"' seinem ordentlichen Richter. Bei Streitigkeiten zwischen den verbündeten Orten insgesammt oder einem dem Bischof anderseits ernennt jedes Ort zwei Säze; bei Stimmengleichheit erkiesen diese, wenn . Ort im Streit liegt, den Obmann aus einem mitverbündetc» Ort, in den andern Fällen aus einem der Eidgenossenschaft. Der Bischvf soll nichts vornehmen, was dem Bisthum oder den Verbündeten ' gelcgenheitcn oder Gefahr bringe» könnte, und sich ohne deren Rath und Wisse» in keine Verträge einlal Jedem Thcil sind seine älter» Bünde vorbehalten; jedem andern eidgenössischen Ort steht der Veitlitt diesem Bunde offen. Siaaikarchiv vucern: Acic» Bischof von Basel. Nomorialo loco i-ooo»»»»' ^ 3) 1692, 15. April. Relation vor dem Kriegsrath Frciburg über die geheime Conferenz an der zwischen Schultheiß Heid und Sckclmeister Sinner von Bern, und derjenigen zu Uffhausen zwischen ^ ^ heiß Dürlcr und Schultheiß Bescnval. Laut Zuschrift von Stadtvenncr Sur! an Schultheiß Heid Lucern zu einem engcrn Pündniß mit dem Bischof von Basel nicht verstehen, auch nicht zu einem mit Genf. Kantonsarchiv Frcidurg: KrirgSrathSprolo 233. Conferenz der die Vogteien Bellen; :c. regierenden III Orte. An der Treib. UWÄ, Ende Webruar. Gin Abschied fehlt. Der Tag wird durch folgende Stellen des Rathsbuches von Nidwaldcn 1692, 23. Februar. Räthe und Landleute beschließen, die von Uri nach Flüelcn, von SclM'^ nach Brunnen ausgeschriebene Vorconfcrenz wegen Reformation der Bcllcnzer Statuten nach der eincnl Mittclorte zu verlegen, um vorerst über die Grnamsung des Orts der Zusammenkunft zu h^"" 1692, 3. März relatiren die Gesandten von Nidwaldcn, alt-Landammann Johann Ludwig Vü ^ Statthalter Johann Melchior Bali, daß die Conferenz an der Treib stattgefunden nnd daß als für die Bcrathung der Bcllenzerstatuten Flüelen bezeichnet worden sei. zor vandeSarchiv Nidwaldcn: Wochcnrathsbllch. Bd. l». kol. März u, April 1692. 435 234. (Konferenz der die Boczteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Flüelcn. l«»L, l». bis l4. Mär,. z,'a»dcsarch!» Schmilz. Abschied». Gesandte: U r i. Johann Franz Schmid, Landaminann; Sebastian Ntuhcim, alt-Landammann; Karl Bcstlcr, alt-Landammann und Panncrherr; Johann Martin Schmid, alt-Landannnann; ^'ha»n Martin Bcstlcr, LandSfähndrich; Jost Anton Schund, Sckclnicistcr; Johann Kaspar Stephan, dcS "chö. Schwyz. Jost Rudolph Rcding von Bibercgg, Rittcr, Landaminann; Johann Franz Bctschart, ^^'"dannnann; Johann Jakob Wcbcr, Rittcr, alt-Landamnianir; Johann Jost Aufdcrniaur, alt-Connnissär Allenz, des Raths. Nidwaldc n. Karl Joscph Lussi, Rittcr, Landaminann und Panncrhcrr; Johann udivjg Rittcr, alt-Landammann; Johann Mclchior Bali, Statthalter; Bcat Jakob Zclgcr, alt- Emissär zu Bcllcnz, dcS Raths. Dcputirtc von Bcllcnz. Pctcr Franz Molo, Statthalter; Doctor RuSconi; Karl Augustin Ghiringhclli, Kanzler; Franz Eippa und Julius Giulictti, bcidc Sindic. Die Verhandlungen betreffen die Revision der Bcllcnzcr Statuten w. ^ Ma» sehe in dem Abschnitte Herrschafts angelegen Helten: Bcllciij ,c. »-«>. Art. 2ö—2S. 235. Conferenz der Städte Bern, Freiburg und Solothnrn. Aarberg. lliNL, 2». April. .Vantondarchiv Solotl>»r». Abschicdeband 8S, S. 7S. ^ ^^andtc: Bern und Solothurn. (Nicht bekannt.) Freiburg. Schultheiß Heid und Karl des Raths. ^ wird berichtet, was die geheimen Räthc bisher für die Sichcrstcllung der Stadt Genf, dcS »»ich der Grafschaft Ncucnbnrg vertraulich gearbeitet haben und wie dahin getrachtet wurde, Niit das mit dem Bischof von Basel bereits verbündet und mit Neuenbürg vcrburgrcchtct ist, zikm gea bewegen. Da aber Luccrn, als weniger intcrcssirt, in dieser Sache geringem Eifer bezeigt, ist 'vcrd Eonfcrcnz angcsczt »vordcn, um zu bcrathcn, wie daö Geschäft wcitcrS angesehen und fortgcsczt l>jx ^ Die drei Städte finden für gut, mittlerweile auch ohne Luccrn mit möglichstem Zeitgewinn ^licv!^ ^dschlust zu bringen, wobei Hoffnung vorhanden ist, daß RrchwärtS auch Luccrn und n>it ^ andere Orte mehr weniger Bedenken tragen, beizutreten. Da bisher nur die geheimen Räthc sich ^asN ^"gclcgcnhcit bcfastt haben, man sich aber in weiterer Verfolgung dcö Zieles mit dem Bischof von ^ einlassen, ja vielleicht über den einen und andern Punkt selbst dem französischen Ambassador '"g thun muß, so wird abgeredet, ehestens und ohne Zeitverlust auch den großem Gewalten, deren 436 April 169Z. Gesinnung man noch nicht kennt, von dem Sachverhalt Kcnntniß zu geben, allerdings unter rcco»»»a»d>r^ Geheimhaltung, um von ihnen zu vernehmen, ob sie die Fortsczung der Unterhandlungen wolle» und welche Mittel hicsiir in Anwendung gebracht werden sollen. Sprechen sich die Obrigkeiten in zustimmendem aus, so tritt die Konferenz abermals zusammen, um unter sich die nöthigen Mittel und Gedinge fesizuftb" und daraufhin mit gcsammter Hand mit dem Biöthum Basel die bereits angenommene und verlangte fcrcnz in Biel anzutreten. I». (Bern und Solothurn.) Bei so nöthigcm und vorhabendem einträchtig^' Zusammengehen dringt Solothurn darauf, daß die obschwcbcndcn Differenzen ebenfalls auö dem ^ gehoben, insbesondere aber der Handel freigegeben, die Errichtung der Gültbricfc nicht gehemmt und die schwerdcn in der Schifffahrt abgestellt werden. Die Gesandten von Bern übernehmen, diese Anliegen Obern zu hinterbringen, ahnden jedoch die Nichtwillfährigkcit Solothurnö in Bezug auf die verlangt Wiedcraufrichtung verschiedener Land- und Zchntcngcrcchtigkcitcn und Märchen und hinsichtlich der von zu Zeit sich bemerkbar machenden Alterationen wider die bcrnischcn confcssioncllcn Rcchtsamcn im Bnclsi'^ Solothurn gibt gute Zusicherung, zu allen billigmäßigcn Mitteln Hand zu bieten. Die Namen der Freiburgcr Gesandten sind dem KricgSrathsprotokoll von Frciburg zum 24. 1692 entnommen. Kantoniarchiv Freiburg. A a. o Zu 1) Ueber den weitcrn Verlauf der Angelegenheit geben die Acten der Staatsarchioc t?cr», Freiburg und Solothurn keinen Aufschluß mehr. Wir führen noch folgenden Beschluß an: 1692, 29. Mai. Den Rathen und Burgern von Frciburg berichtet eine E.ommissio» über die Handlungen der III Städte und legt ihnen ein bezügliches Gutachten vor. Darüberhin wird beschul' 1. In Betreff Neuenbürgs, mit dem auch Luccrn verburgrechtct ist, soll unterstanden werden, dieses Ort Mithalten mit den III Städten zu oermöge», um die dicsörtige Resolution gemäß dem aarbergische" ' schied vom verflossenen Februar (Absch. 291, x Schluß) dem französischen Gesandten zu eröffne», o" soll aber behufs näherer Unterredung und Berathung auf obrigkeitliche Ratification eine vierstädtische ferenz abgehalten und von Bern im Namen der III Städte ausgeschrieben werden. Das freiburgische ^ achten wird »ach Bern und Solothurn mitgcthcilt. 2. Betreffend die Lande des Bischofs von Basti. ^ es sehr bedenklich ist, sich in ein neues und beschwerlicheres Bündniß einzulassen, besonders ohne vorher ^ Ansichten der V alten katholische» mitverbündeten Orte in Erfahrung gebracht zu haben, und da die Gründe, welche Luccrn abhalten, den Städte» beizutrete», noch nicht genugsam kennt, so will Fru ^ sich über dieser Orte Gcmüthsmeinung bei nächster katholischer Konferenz informire», oder, sofern nächstem eine katholische Zusammenkunft stattfindet, eine Gesandtschaft nach Lucern schiken. 3. Genf belangend erachtet Freiburg, ein Burgrecht mit Genf, sofern dasselbe dem alten aufgegebene» „ recht gemäß mit vortheiligcn Artikeln eingerichtet würde, zwar für ersprießlich; allein da diese» ^ bckanntcrmasscn conncx mit dem vorhergehenden ist, so bleibt der fernere Rathschlag darüber ein! ^ eingestellt. SlaaiSarchiv Freiburg: Naihimanual ». ISU2. Bb. V48, l»» 2) Der Band 32 der badischen Abschiede des Kantonsarchivs Freiburg enthält auch noch den losen Entwurf eines Bündnisses der Städte Zürich, Bern, Freiburg und Solothurn uiit den» Konrad von Basel. Dieses Actcnstük gehört zu den Jahren 1691 oder 1692. Mai 1092. 437 2:m. Coiifereuz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Brunnen. tliNS, 23. Mai. Es ist kein Abschied vorhanden. Die Verhandlungen enthält das Rathsbuch von Nidwalden, 1092, 21, Mai, Vor Rathen und Landlcutcn, Die von Uri auf de» 23, Mai »ach Brunnen beschriebene Konferenz, um theils der Gülten wegen, welche außer Landes fallen, eine nothwendigc Gleichförmigkeit zu bcrathschlage», theils wegen Augusti» Chichcrio von Bellenz, der eine Sache, die dem weltlichen Richter zu- ständig und worüber bereits scntcnzirt worden, bei dem Bischof von Como anhängig gemacht hat, sich zu bespreche», soll besucht werden. Die Instruction für Landammann Beat Jakob Zeiger und alt-Landammann ^vhann Ludwig Lussi geht dahin: a, zu vernehmen, was die andern Orte wegen Konfirmation der BeUcnzerstatutc» beschlossen haben; b. wegen Chichcrio abzuhalten, wie dem zu rcmcdiren sei, etwa durch lästige Schreiben an den Bischof von Como; e. der Gülten halber daran zu sein, daß solche in jedem Hall wieder in das Land zurükvcrkauft werden, vaudrsar-hw Nld»»>n>c»- «», >«, e»>, »27, Konferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen. Aaran. Ui'.lL, Äit. Mai. (18. a. K.) Dtaalsarchw Zürich. All», Atsch, Bd, 71, Nil. KI, sandte: Zürich, Johann Kaspar Eschcr, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern. ^ Dachftlhofcr, Vcnncr; Rudolph Sinner, Sckclmeistcr. Evangelisch GlaruS. Friedrich Zweifel, »ich ^asel. Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftineister; Johann Konrad Härder, alt-Stadtschreiber ^ ^ Raths, Schaffhauscn, Johann Konrad Ncukomm, Bürgermeister; Johann Konrad Wäpfcr, ^^^altcr. Appenzell - Außcrrhodcn. Laurenz Tanncr, Landammann. Stadt St. Gallen. Hilter, Bürgermeister. »>if die Anzeige des großbritannischcn Gesandten, daß er von seinem König zurükbcrufen werde, und H nstn Wunsch wird gegenwärtige Eonfcrcnz abgehalten. Vor Allem eröffnet Zürich, der niederländische »>,j> ^ khm ein aus Innsbruck vom 8. Mai tmtirteö Patent eingereicht, kraft dessen auf vier Monate s'z, . ^ neuer Verordnung alle Getreideausfuhr aus dem Reich nach der Schweiz und andern benachbarten Abölen werde; der niederländische Gesandte habe auch geäußert, rS sei wenig Hoffnung zu einer vorhanden; gleichwohl sei Hauptmann Heß, deö RatheS von Zürich, unvcrweilt nach Innsbruck dicßt ^^dcn, »m Vorstelltingen zu machen; waö er ausrichten werde, sei zu gewärtigen. Nach Berathung dir ^^^kigcu Angelegenheit wird beschlossen, dieselbe bei den katholischen Orten anhängig zu machen und ^sä»dt"'^ auszuwirken, daß von Zürich aus unter eidgenössischem Namen sowohl beim Kaiser als dessen ^"fcn von Lodron, welcher den Korntractat mit der Eidgenossenschaft ncgociirt hatte, nachdrüklichc des h gemacht werden können, sofern die Mission dcS Rathsherrn Heß erfolglos bleibe. I». Wegen Grasen von Pappenhcim getroffenen Verkaufs der Herrschaft Rothrnstciu an daö fürstliche Stift 438 Mai u, Juni 1692. Kempten, wobei die reformirtcn Gemeinden Gröncnbach und Hcrbiöhofcn ihrer Rcligionöübung wegen Sorgen stehen, wird einmüthig gefunden, daS Vorhaben von Mcmniingcn, den Zug zu erklären, wofür die evangelischen Orte daS Geld vorschießen sollten, sei nicht thunlich; dagegen wird beschlossen, das Inletts beider erwähnten Gemeinden im Namen der evangelischen Orte an Kursachscn und Brandenburg bestens empfehlen. «?. Ein Schreiben der picmontcsischcn Thallcutc auö La Tour im Luzerne-Thal vom 22. Apr>^ worin sie den evangelischen Orten für die durch Vermittlung des niederländischen Gesandten erhaltene stüzung danken und um fernere Hilfe bitten, wird dem Abschied einverleibt. «I. Der großbritannisch? ^ sandte wird behufs seiner Abschicdsaudicnz von sieben Herren und dem Sccrctär in die Session abgeht Daselbst dankt derselbe für die ihm gewordene gute Aufnahme, legt das königliche Abbcrufungsschrciben 3. März vor und versichert die Orte seiner fortwährenden Zuneigung. DaS Schreiben des Königs wir? verbindlicher Weise erwicdcrt. O. (S. u. Thurgau.) t. In einem Schreiben aus Heidelberg vom '' März bitten die kurpfälzischcn Kirchcnräthe um mildrcichc Beiträge an ihr Kirchen- und Schulwesen, ?" ^ sonstigen Hilfsmittel durch den Krieg ganz erschöpft seien. Zürich zeigt sich bereit, seinerseits zu einer Sülü? beizutragen; die übrigen Orte nehmen die Sache zur Instruction in den Abschied, p?. Mit Schreiben 24. Mai (a. K.) nimmt der abtretende großbritannischc Gesandte Thomas Coxc von EgliSau aus ein?» verbindlichen Abschied von den evangelischen Orten. Dagegen kündigt sich Herr Philibert d'Hcrvart, d'Huningucn, mittelst Schreibens auö Bern vom 22. Mai als dessen Nachfolger in gleicher EigcnschK^ und übersendet durch seinen Sccrctär das an die evangelischen Orte gerichtete königliche Erncnnungölch^ vom 3. März. Da diese Acten bald nach der Confcrcnz eingetroffen, so werden sie dem Abschiede bcig?!^ Man sehe auch in der Abtheilung HerrschaftSangclegenheltcn : Landgrafschaft Thurgau. «. Art. Z70. Abzug. 23!t. Confcrcnz der V katholischen Orte sainmt katholisch Marns. Lucern. i». bis tl. Juni. Staatsarchiv Luccr». Allg. Absch. Vd. r,xxvui, kol. ll. Gesandte: Luccrn. Aurelian Zurgilgen, Schultheiß; Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter; Karl Christoph Dullikcr, Sckclmeistcr. Uri. Johann Franz ^ erwählter Landvogt in den Frciämtcrn, Landainmann; Johanil Martin Schmid, alt-Landammann. ^ Jakob Weber, Landammann; Franz Bctschart, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Wolfgang Landammann, und Johann Sebastian Müller, Landshauptmann von Obwalden; Beat Jak^' ^ Landainmann, und Johann Ludwig Lussi, Ritter, alt-Landammann von Nidwalden. Zug. Zurlaubcn, Ritter, Statthalter; Johann Baptist Staub, Sckclmeistcr. Katholisch Glarus. Ludwig Tschudi, Ritter, Statthalter. ' . ». Diese Eonfcrcnz ist zum Zwck der Vorbcrathung verschiedener das Jntcrcssc der katholhch?" in den gemeinen Herrschaften betreffender Geschäfte besammelt worden, um auf der nächsten JaM ' Ms tagsazung wohl vorbereitet erscheinen zu können. I». Der neu angekommene Nuntius, Marcellus v"" Juni UZ92. 439 ^rzbischof zu Athen, accrcditirt den 23. Februar ll,92, welcher Audienz verlangt hatte, wird durch einen Gc- laiidtcn von jedem Ort in die Siznng abgeholt; hier hält er einen Vortrag, worin er den RcligionSeifcr der Drtc belobt, den Segen ihrer Waffen unter namentlicher Anführung der Schlacht bei Kappel darstellt und iur Wahrung der katholischen Interessen gegenüber den Uebcrgriffcn der Unkatholischen auffordert. Dieser Vortrag wird ihm durch einen Ausschuß verdankt und die Versicherung der höchsten Ehrerbietung gegen den Stuhl erthcilt. In Bezug auf die vom Nuntius angeregte Beschirmung der geistlichen Immunität und ConeiliuinS von Tricnt wird alle Geneigtheit erklärt, dagegen aber auch die Erwartung ausgesprochen, gegen das alte Herkommen und die eidgenössischen Freiheiten nichts werde unternommen werden, da das ^°ncilium nicht weiter ausgedehnt werden könne, als in wie weit cö angenommen worden sei. In der Cessio,« wirp dann beschlossen, Namens der katholischen Orte, da die abwesenden hiczu ihre Zustimmung schlich erklärt hatten, auf das vom Nuntius mitgebrachte päpstliche Brcvc und das Schreiben des Kardinals Spada die üblichen Antworten zu erlassen. «—v. (S. u. Thurgau.) I'. Herr Milin (Milain) ^rchanais, der den V Orten Getreide und Salz aus Frankreich zu liefern hat, beschwert sich auS Solo- churu, daß Bern die Schifffahrt auf der Aare bis in den Rhein auf eine der Spedition sehr nachthciligc eingerichtet habe. Alls sein Begehren werdet« ihm zwei Patente, das eine für den Transport des Gc- ^ridcs, daö andere für den dcS Salzes, zugestellt, dahin lautend, daß Bern diese für die V Orte bestimmten Speditionen in keiner Weise hemme, oder in Fracht und Zoll steigere. Sollte dieser Schritt erfolglos bleiben, wird beschlösse««, an Bern zu schreiben oder mit dessen Gesandten bei nächster Gelegenheit zu spreche,«. 6 k. (S. u. d. Vogtcicn.) I. Auf Anregung Uri'S, daß die zehnjährige Bundeöerncucrung mit Wallis lchvi« voriges Jahr hätte stattfinden sollen, wegen der mißlichen und thcilS sonst betrübten Zeiten aber nntcr- >cbc» ^ dic Kehrordnung an dortigen Stand komme, wird an Bischof, Eapitcl und gcsainmtc publik Wallis der Vorschlag gemacht, diese Bundcöcrncucrung künftiges Jahr vorzunehmen, in. An den ^bcrnator von Mailand und in dessen Abwesenheit an den Großkanzlcr wird das Ansuchen gestellt, die ^«ts ^ Jahr verfallene Pension nicht nur den Obrigkeiten, sondern auch den an den Regimentern ^welli und Zweyer Jntcrcssirtcn zu bezahlen. Gleiches geschieht auch gegenüber dem spanischen Gesandte», ^ pc»« fernem Ansuchen, den Residenten Cassani in Madrid dahin zu vermögen, daß er den Betheil igten ^ p«« beiden Regimentern, welche s. Z. wider Portugal gedient, die so oft versprochene Bezahlung leiste, de» u»d Zug, voi« GlaruS untcrstüzt, beschwere» sich, daß die vcraceordirtc Anzahl Säkc Frucht aus ihj verabfolgt «verde, der freie Kauf von Früchten in Zürich keinen Fortgang habe, allerhand ^ualim, als Vieh, Käse und Butter, aus der Eidgenossenschaft verführt werden und im Reis großer Vor- so daß immer größere Thcucrung zu besorgen sei. Diese Beschwerde wird von allen Orten ^«gleiten zur Erdaucrung und Instruction auf die nächste Tagsazuug in Baden vorzustellen beschlossen, ^"«gung Uri'S, daß den Orten von den« Schwall schlechter Münzen und den« Einschmelzen der ' Korten großer Schade» drohe, wird erheblich befunden und nü relerkiuluni genommen. ,». Luccrn fvlgcndc Beschwerde gegen Zug vor: Eine gewisse Adelheid Schund, gebürtig aus dem Amt Habs- libxx iu versprechen stehend, sei im Spital zu Zug gestorben; nun disponirc Zug ohne wcitcrS , 'hrc Vcrlasscuschaft und habe auch ein Guthaben der Verstorbenen von ungefähr 5t> Gulden auf du» Gebiet cinzichen lassen; die wegen dieser Vcrlczung der Jurisdiction verlangte Stellung dcö mit betraute» SpitalvogtcS habe Zug verweigert; 2uccr» sehe sich daher gcnöthigt, daö eidgenössische vcrlailgen. Die Gesandtei« voi« Zug erklären, hierüber nicht instruirt zu sein, bringen aber bcricht 440 Juni 1692, weise Folgendes vor: Die in ihrem Spital verstorbene Schund sei o^knn od nmwilntoriu" geweft», habe ihren Unterhalt mehr im Zugcr- als im Luccrncrgcbict erbettelt und etwas weniges erspart, das ab" nicht so großer Weitläufigkeit Werth sei; vor ihrem Absterben habe sie Alles an geistliche Orte disponirt, welches ihr Spital, der von Kaisern und Königen ansehnlich privilcgirt sei, excquircn zu lassen befugt gcwcft" sei; der Spitalvogt habe den erwähnten Einzug im Auftrag seiner Obern gemacht; das gegen ihn c»> geleitete Verfahren sei nun aber sehr scharf; Zug gedenke Luccrn seine Judikatur nicht streitig zu mach"', daher man diesen Fall wohl hätte ruhen lassen können. Hierüber haben die unbctheiligten Orte nach gängiger Versicherung, daß jedem, der cS begehrt, das eidgenössische Recht zu Theil werden soll, bc« Parteien folgenden Vergleich angetragen: Zug fertigt ein Inventar des fraglichen Nachlasses, weist d« Disposition der Verstorbenen auf und zeigt, was deshalb verwendet worden sei; diese Ausweise sannnt du« Rest des noch vorhandenen Vermögens überantwortet cS Luccrn zu seiner Disposition; der Spitalvogt h«^ sich in Luccrn zu stellen; die vermittelnden Orte sprechen aber die Erwartung aus, daß ihm nichts Uug"^ widerfahren werde; der ganze Verlauf soll Lucern an seiner Judicatur unnachthcilig sein. Beide Parte«" nehmen diesen Vorschlag nel rkforenäum. <>. (Lucern und Ridwaldcn.) In dem im Octvbcr l tiftl handelten Vichzollstrcit zwischen Luccrn und Ridwaldcn macht Luccrn den Vorschlag, daß es bei dem, auf der besagten Confcrcnz wegen Abschaffung des Zolls im Grund projcctirt und demselben Act beigere worden ist, sowie bei der am 21. April abhin überschricbencn Erläuterung sein Verbleiben haben soll, ^ daß von jedem Haupt Vieh, klein oder groß „durch und durch" auf den obgcdachten Fall zwei Schills entrichtet werden sollen. Dieses wird beiderseits den Obrigkeiten zu hinterbringen übernommen, l» Meinung, daß über das Angenommene förmliche Instrumente ausgewechselt werden. Man sehe auch ln dem Abschnitte Herrschaftsangelcgenhcitcu! Landgrasschaft Thurau». v. Art. 37l. Abzug. »x. Art. Klt. Stifte n. Klöster (Munsterling'" «I. „ 7lk. Locales (Mannenbachl I. „ K45. Eenvertiten. v. „ <>98. Locales (Gachuaug). It. „ 232. Justizsachen, Recht, Gericht. Krasschast Baden. Ii. Art. l25. Judicatur- ». Eompeteuzaust. «> nur im Luceruerexemplar. 2s;>. Conferenz der^die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Brunnen. 1002, 25. Juni. Es ist kein Abschied vorhanden. Denselben muß folgender Eintrag im Nidwaldncr Landöch««'^,.z Protokoll crsczcn - Dicwcil von Uri auf Instanz von Schwhz wegen Aufkaufung der Früchte, u. s. w. sowohl herwärts- als cnnet Elcbirgs, was von verschiedenen Ständen und namentlich ^(l geschieht, eine Illortische Eonfercnz nach Brunnen auf Mittwoch (21). Juni) ausgeschrieben worden Ü ^ ^ solche durch de» regierenden Landaminann Zclger und Landöhauptmann Acherman» besucht werde», Instruction, mit den beiden Orten das Beste und Nnzlichstc zu bcrathschlagen und die Nathschläge hie sowie allfällige andere über Begehren der Stadt Bellcnz den Obern zu hinterbringen. vaudeSorchtv Mdwaldrn: Protokoll der vaudsgeineindrn u. vaudrtithr v. 2Z. 3»>« Juli 1692. 441 240. Geineineidgenössische Jnhrrcchllllilgstagsazung. Baden. Ii. Juli. »>a„>S»r<>,iv Luccr». Allg. Absch. I.XXVIN. kol. sn. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Eschcr, Bürgermeister; Andrcaö Meyer, Statthalter. Bern. "6 Rudolph Sinncr, Sekelmeistcr; Emanucl von Graffcnricd, des Raths. Luccrn. Aurelian Zurgilgcn, H Christoph Dulliker, Sekelmeistcr. Uri. Johann Franz Schmid, Landammann; Johann "rtu, Schmid, alt-Landannnann. S ch w y z. Jakob Weber, Ritter, Landammann; Gilg Dominik ^'"ünizcr, des Raths. Untcrwalden. Wolfgang Müller, Landammann, und Johann Sebastian Müller, ^ ^iaths von Obwaldcn; Beat Jakob Zclgcr, Landammann von Ridwaldc». Zug. Johann Baptist ^'b und Christoph Andcrmatt, beide Sekelmeistcr und des Raths. Glarus. Friedrich Zweifel, Land ""»a»n; Johann Ludwig Tschudi, Ritter, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrst- ^l>>ttci>tcr; Hans Konrad Härder, alt-Stadtschrcibcr und des Raths. Frei bürg. Franz Philipp von genannt Heid, Schultheiß; Franz Peter Bögclin, Sekelmeistcr. Solothurn. Johann Victor ^>c»val, Ritter, alt-Schulthciß; Urs Suri, Vcnncr. Schaff!) au scn. Johann Konrad Ncukomi», ^^gcrinciswr; Johann Konrad Wüpfcr, Statthalter. Appenzell. Johann Konrad Gyger, Ritter, Land- von Jnncrrhodci»; Laurenz Tanncr, Landammann, von Außcrrhodcn. Abt von St. Galle n. >>err Thür», Ritter, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Heinrich Hilter, Bürgermeister; Konrad Fels, Zcughcrr. httv ^ geklagt und anerkairnt, daß der große Schwall kleiner Münze und die daraus Cinschmclzung guter Silbcrsortcn großen Schaden androhen, und daher gutbcfundcn, daß die s>ck ' Eintrag an ihren Rechten, daö Prägen kleiner Ntünzc auf einige Zeit einstellen möchten. Rük- fttil ^ Balutation der Münzen und der Probe der Silbcrarbcitcn läßt man cS beim lcztjährigcn und ^^ch^dcn verbleiben. Zürich und Schwyz erklären sich bereit, das Münzen einzustellen, wenn cö ^ii/ erstcrcS will sogar die neulich geprägten Schillinge wieder einziehen, da sie als zu geadelt werden. Zug eröffnet, es habe viele Jahre lang mit Münzen eingehalten; nun sie aber wieder K, ""M, „gt Wenigem das Münzrccht wieder zu üben, wolle man sie darin anhalten; als souveräner "»»l, ^^ung allgemeiner Gleichheit in den Abschied genommen. I». Ein Antrag LuccrnS auf Anord bei» ' Niemand beklagen könne. Die Balutation der neuen savoyischcn VicrtclrcichSthalcr wird ^Crzw- ^ . allgemeinen Bcttcljagd iir allen Orten und gemeinen Herrschaften wird nicht beliebt, sondern ^"g an seinem Rechte fest; dagegen sei dem Münzmcistcr befohlen worden, rechte Probe zu Hufs eiucx ' "ach frühem Vorgängen ein neues Mandat gegen fremdes Gesindel zu erlassen, welches gcdrukt ^»fismitgenommen und den deutschen Vogtcicn zugcschikt wird. «. (Alle Orte.) Wegen ich.. der Gült- und Zinöbriefc malcfizischcr Personen werden die gleichen widersprechenden Ansichten "klich ^ voriges Jahr. Darüber ist man einig, daß, wenn ein Ort einen Ucbclthätcr nicht malcfizisch ist sun Bewenden habe, indem ein anderes nicht über dessen Urthcil sindicircn könne. Ferner ^"verstanden, daß daö in der Eidgenossenschaft liegende Vermögen eines wegen außer derselben und 442 Juli 1K92. für dort begangene Malcfizsachcn Justifieirtcn derjenigen Obrigkeit zufalle, hinter welcher die Mittel liege» Ucbcr die Frage, wie man die unschuldigen Gatten und Kinder einer »lalcsizisch erklärte» Person halte» b'll, äußern einige Orte nach dem bei ihnen herrschenden Brauche, daß man dannzumal für die ConsiSca»e" einen KindStheil nehme. Da nichts Eigentliches dccidirt worden, so wird der Gegenstand aa»^' Freiherr von Nevcu, hält vor allgemeiner Session einen Vortrag, worin er nach vorgängigcr der crbvcrcinungsmäßigcn Geneigtheit des Kaisers auf endliche Vollziehung der wiederholten Tagl»;»"" beschlösse wegen Abstellung der TranSgrcssionen dringt und behauptet, die Eidgenosse» könnten selbst eine erklärte Feindschaft dem Reiche nicht mehr Schaden zufügen, als durch die Art und Weise, wie sie s zu den ungerechten Eroberungen Frankreichs und deren Bcschüzung verwenden lassen. Der scharfe To» b> Vortrags veranlaßt eine weitläufige Bcrathung. Zürich, Bern, Luccrn, evangelisch GlaruS, Basel, ^ey^ Hausen, beide Appenzell und Stadt St. Gallen erklären der TranSgrcssionen halber bei den Abschiede» ^ Mai (690, April und Juli 1691 zu verbleiben, d. h. die TranSgrcssioncn abzustellen und die Fchlbare» ^ bestrafen. Zürich eröffnet insbesondere, um solchen Beschwerden zuvorzukommen, habe cS seine Trappe"^ Frankreich zurükgezogcn. Uri, Schwyz, Untcrwaldcn nid dem Wald und Zug bleiben gegen gehörige > ^ procation bei ihren frühem Erklärungen und Erkanntnisscn ihrer großen Gewalten und Untcrwaldcn »b ^ Wald bei dem Abschied von 1690. Frciburg beruft sich auf seine frühem Erklärungen, desgleichen kath» Glaruö und Solothurn, lczterc beiden in dem Sinn, daß sie sich freie Hand behalten, daß man die ^ grcssioncn abstellen könne, aber cS zu thnn nicht schuldig sei. Der Abt von St. Gallen will, keine Völker in Frankreich hat, durchaus eine ehrliche Neutralität und genaue Beobachtung der Eebveu^^ die älter und im Bund mit Frankreich vorbehalten sei. Zur Bezeugung dieser Gesinnung habe er des Meineids und Eonsiscation verboten, ohne sein Wissen in fremde Kriegsdienste zu gehen. ^ Ungleichheit der Instructionen beschränkt sich die Antwort der Tagsazung an den kaiserlichen Geiandb" ^ den Saz, die Eidgenossenschaft habe diesen Krieg hindurch die Erbvcrcinung gegen Oesterreich ewigen Frieden uüd Bund gegen Frankreich gehalten und eine aufrichtige Neutralität beobachtet- , wird die Erklärung gegeben, daß auf gebührende Rcciprocation die TranSgrcssionen nicht werde» ^ werden; nur katholisch Glarus und Solothurn haben sich jcweilcn offene Hand vorbehalten. Empfang dieser Antwort richtet der kaiserliche Gesandte ei» zweites Memorial (vom 18. Juli) an d>e^ ^ sazung, worin er die crthcilte Versicherung der Abstellung der TranSgrcssioncn so schwankend findet, ^ keine Garantie darbiete; cS könne sich nicht mehr darum handeln, die TranSgrcssioncn nicht mehr z» ^ sie seien durch frühere Abschiede schon verboten; am 2. Juni 1690 sei dem frühem kaiserliche» mittelst Reccsscs zugesichert worden, daß die in Frankreich dienenden Völker nur zur Verthcidigunst ^ri Versichert^ Juli 1K92. 443 Lande verwendet werden sollen, welche Frankreich 1663 besessen habe, und daß zur Abstellung der Trans ^cssionen obrigkeitliche Mittel anzuwenden und bereits im Werke begriffen seien; dem gegenüber finden aber ^ fraglichen Transgrcssioncn von Tag zu Tag je langer desto mehr ungestraft statt, wie sich denn in dein hcurigkn Feldzug bei der französischen Armee und im Lager vor Nainur ncunundzwanzig Bataillone dieser Nation befunden hätten, WaS dann den AuSdruk „auf gebührende Rcciprocation" betreffe, so werde sich das ^rzhaus Oesterreich künftig darnach zu richten wissen; einige Jahrhundertc hindurch habe cS gegen die Eid- gciwfftnschast die Zollbefreiung heilig gehalten; künftig aber werden die Bedingungen der Erbvcrcinung also Ehalten werden, wie die Eidgenossenschaft die ihrigen erfüllen werde. Dabei begehrt der Gesandte über ntcrcs »fit einem AuSschußc zu verhandeln. Ein solcher wird aus sechs Gesandten bestellt und ihn» ^chzcitig der Auftrag crthcilt, beim kaiserlichen Gesandten folgende Beschwerden wegen crbvcrcinungöwidriger wwidlung der Eidgenossenschaft anzubringen: k. Die Hemmung des freien Kaufs der Früchte und anderer ^hwcndigcr Waaren; 2. die Belästigung der Spedition und des Handels mit eidgenössischen Gütern; ^ dn vielen GcbietSvcrlczungcn, von denen aus frühem Abschieden bekannt: Das Umwerfen der Krämcr- fwdc im Schöpfst bei Krcuzlingcn; das Wegnehmen einer Schiffsladung Korn bei Krcuzlingcn, welches "Mes Gewächs dcö Abtcö gewesen; die vielen andern gcwaltthätigcn Wegnahmen von Getreide auf dem ^^»össischcn Scegcbict in Verbindung mit der Erklärung des Vicccommandantcn von Eonstanz, daß er "chl habe, alles auf dem See geführte Getreide wegzunehmen; die Gcfangennchmung eines flüchtigen duzest,, in der Nähe von Gottliebcn; die nächtliche Wegnahme Grießhabcrö iir Rheinau; der Raub von ^ Pferden auö einem verschlossenen Stall zu Hcrblingcn, SchaffhausergcbictS, und die Mißhandlung des ^kncchtrs durch fünfundzwanzig Dragoner und Fußgänger auö dem Regiment Soycr. Zu diesen Fällen fv/ folgende zwei aufgezählt: Ein flüchtiger Soldat sei ins Land hinein bis nach Fischingcn ver- ^ worden; dem mörSburgischen Hoffouricr, welcher Waaren aus Amsterdam durch das Reich und selbst ^) Konstanz geführt und sich einige Tage in Gottliebcn aufgehalten habe, dann aber über Wasser gefahren, ^ dic>c Waaren auf dem eidgenössischen Secgcbict weggenommen worden. Gleichzeitig werden auf geführte vrx eidgenössischen Kauflcutc die vielen Arreste und Untersuchungen der Waaren, ungeachtet der vor- ^riicn vertragsmäßigen Attcstationcn, und die Zollsteigcrungcn vorgestellt und der Gesandte um Abhilfe nlangc». Die hierauf unterm 2k. Juli eingegangene Antwort beschönigt möglichst die vorgehaltenen ' ^chm, sie einen öffentlichen Charakter haben; andere werden als bloße Particularsachcn erklärt, ^ 'r wan sich an die betreffende Instanz hätte wenden solle». Indessen verspricht der Gesandte, gehörigen A'c, ^ Ncmcdur zu dringen, namentlich in Betreff deö ExccsscS in Hcrblingcn. Auö dieser Antwort sic dk Tagsazung, daß man die älter» Anstände »verde müssen ruhen lassen; dagegen beschließt hi^'^'chstich der neuem auf der Satjsfaction zu beharren, was dem Gesandten durch den Ausschuß wieder H wird. Gegen Ende der Tagsazung, am 22. Juli, geht hierauf ein neues sehr ernsthaftes Nj worin der kaiserliche Gesandte erklärt, daß er die vorgebrachten Beschwerden im Sinne seines ^"rials Juli als erledigt betrachte; dagegen könne er sich mit der Zusicherung, die TranS- H nicht zu gestatten, um so »reuiger beruhigen, als auödrüklich gesagt »verde, daß man für diejenigen T welche sich zu einer wirklichen Vollziehung der Abschiede nicht bequemen »vollen, da dieses die ^ ttaustät derselben bcschlagc, nicht verantwortlich sein, viclwcniger für dieselben garantircn könne; unter >l^ ^^fnintcn Kantonen, welche wirklich die Mehrheit bilden, haben die meisten kein Volk in Frankreich; ^chttgen sric» p^hcr ohne erheblichen reellen Nuzcn; wollten sie aber ihr Möglichstes thun, so könnten 444 Juli 1li!)2, sie sehr wirksam gegen die Transgrcssioncn einschreiten durch Abschlagung der Werbung auf ihrem Geb» und in den gemeinen Vogtcicn, wo sie die Stimmenmehrheit bcsizcn, sowie durch Nichtgcstattung des Durch zugS; die Erbcinung sei nicht mit den Kantonen, sondern mit der Eidgenossenschaft abgeschlossen wordc», sowie auch die Tagsazungsbcschlüsse von lti68, l688, lli99 und < 69t eidgenössische Zusagen enthalte»' von solchen im Sinne einer ehrlichen Neutralität liegenden Vorkehrungen sei nichts geschehen; ein soich^ bundcSbrüchigcs Verfahren müsse die Tranögrcdicntcn täglich schamroth machen, da die Art. 3 und dcS französischen Bundes ausdrüklich laute», daß die Eidgenossenschaft kein Volk zu geben habe, als wc»» die Krone angegriffen werde, daß das Volk nur zur Vcrthcidigung derjenigen Länder, welche Frauke) 1663 besessen, verwendet werden dürfe, daß die Zahl des KricgSvolkcS l 6,<)<><) Mann nicht zu übersteigt» habe und daß die Waffen niemals gegen Oesterreich gebraucht werde» dürfen, als wenn dieses selbst angrnff Dem entgegen sei notorisch, daß Frankreich den Krieg ungerecht angefangen habe, daß die cidgenösshelst» Völker sich offensiv in Ländern gebrauchen lassen, welche Itiöll nicht Frankreich gehört haben, daß ihre Z») sich auf ungefähr 4t),<1l>«) Mann belaufe und daß Oesterreich sich keines Angriffes' schuldig gemacht ha»' so könne die Erbeinung nicht bestehen, und doch sollte die Eidgenossenschaft einsehen, daß diese z» Erhaltung gegen eine Nachbarschaft, die Alles ihrer Herrschaft unterwerfen »volle, das ersprießlichste sei. Dieses Memorial wird allerdings sehr bedenklich befunden und von vielen Orten darauf gedrungen, ^ mau die Transgressioncn Namens der Eidgenossenschaft abschaffe; andererseits wird auch hervorgehoben, ^ man die Frankreich nahe gelegenen Orte auch bcrüksichtigen müsse; außer den» Garde-Regiment seien »' so viel Compagnien, für welche die Orte verantwortlich seien, in französischen Dienste», indem die der Regimenter aus Angehörigen von Bünden, Wallis, Genf und Neuenbürg gebildet seien, welche aber der Eidgenossenschaft weder Burg- noch Landrccht, noch Vermögen bcsizcn, und die da thun, was man > / ^ befehle. Unter diesen Umständen wird dem kaiserliche» Gesandten mit wenigen Zeilen crwicdcrt, man der Transgrcssioncn halber bei der früher» Antwort bewenden; auf das Memorial näher einzugehen, ftst» " ^ alle Orte genugsam instruirt, weswegen man es zu weiterer Erdauerung heimbringen werde. Die von ^ Ausschuß mündlich hervorgehobene Einrede, daß viele Truppen nicht eidgenössischen Ursprungs seien, Gesandte nicht gelten lassen. Ein Schreiben dcö spanischen Gesandten aus Chur vom k- 2"^ , ebenfalls die Transgrcssioncn und gibt der Eidgenossenschaft zu bedenken, daß Frankreich, wenn cS die >>»' Völker unterjocht haben werde, seine Waffen auch gegen sie kehren dürfte. Es wird ihm hierauf ^ kli. Juli crwicdcrt, die Eidgenossenschaft werde diesen Krieg hindurch den Inhalt der Erbcinung, b"' mit Spanien, den ewigen Frieden und Bund mit Frankreich und eine aufrichtige Neutralität h»^» nicht gestatten, daß Transgrcssioncn stattfinden, vielmehr sorgen, daß die Bundcöpflichtcn auf gel'»? Rcciprocation beobachtet werden. Nur katholisch GlaruS und Solothurn behalten sich freie Hand vor Frciburg bezieht sich auf seine frühem Erklärungen. I>. Der in Baden anwesende niederländische reicht unterm U>. Juli ebenfalls ein Memorial ein. In dem Eingang dieses Schriftstüks wird man seine, des Gesandten, Berechtigung zu Vorstellungen über die Transgrcssioncn und Vcrlczung ^ ^ tralität im Juli vorigen JahrS anfänglich bestritten, dann endlich ihm durch die Gesandten vo» ' > . mündlich habe anzeigen lasse», man wolle die Transgrcssioncn abstellen und gegen Jedermann eine Neutralität beobachten; als er dann aber dieses schriftlich begehrt, hätten Uri, Schwpz, Obwaldc», katholisch GlaruS, Frciburg und Appcnzcll-Jnncrrhodcn den ihm schon eröffneten Beschluß " errathcn, auf wessen Anstiften) dahin verändert, daß sie nicht instruirt seien, der Neutralität h»^ Juli 1692. 445 ^clarationen zn geben, wcöhalb sie die Sache ad rokvrondnm nehmen. Darauf tritt er in die Sache ^bst ein u„d führt als neulralitätSwidrig an, daß viele tausend Eidgenossen in den Niederlanden gegen die »rtcn offensiv auftreten, so daß diese außer den Franzosen keine thätigern Feinde haben, als die Eidgc- dvsstn; ^fi Particularcn allerlei Contrcbandwaarcn und namentlich Pferde aus dem Reich praeticircn und Franzosen zuführen; daß vielseitig auf falsche Scheine französische Waarcn in daö Reich eingeschmuggelt ^den; dies sei um so schändlicher, als der Kaiser den Eidgenossen wöchentlich über tausend Säke Getreide Mefcrt, deir Bezug der zu ihrem Bedarf nöthigcn Eontrcbandwaaren gestattet, die Erbcinung seinerseits 'A gehalten und daher die Zollfrciheit ungeschmälert belassen habe. Diese Eingabe wird sehr empfindlich Erdenklich befunden, so daß man zuerst Anstand nimmt, sic zu beantworten; endlich wird am 2t. Juli "uf und im gleichen Sinn erwicdcrt, wie an den spanischen Gesandten, mit dem Bcisaz, Uri, )U'yz, Unterwaldcn, Zug, katholisch GlaruS, Frciburg und Svlvthurn werden dieses Memorial wegen ^'uchrii Ursachen und Bedenken ihren Obern hinterbringen. Zürich, Bern, evangelisch GlaruS, Basel, Ahausen, Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen erthcilcn gleichzeitig die besondere Antwort, daß sic wahre Neutralität zu beobachten; der TranSgressionen halber hätten sic dem kaiserlichen . , IPanischen Gesandten ihre Erklärung abgegeben, wobei sic es bewenden lassen. I. Die vordcröstcr- Ihchc Regierung in Waldöhut beschönigt und entschuldigt in einem Schreibe» ihr unförmliches Verfahren la, ^ ^ eidgenössischen Kanflcutc und beklagt sich, als hätten diese heimliche Speditionen und Zolldcfrau- begangen. Nach Mittheilung dieses Schreibens an die Kauflcute wird der vordcrösterreichischen ihu geantwortet, man hätte gewünscht, sic hätte die Fchlbarcn namhaft gemacht, um gegen diese nach verlangen einschreiten zu können. Damit wird zugleich daö dringende Gesuch verbunden, über Handel zwischen der Eidgenossenschaft, dem Reich und den österreichischen Landen ein zuver- >» ^ ^^Ilcment zu machen. Ii. Eine Abordnung dcö Bischofs von Basel empfiehlt bei den Gesandtschaften sch Herbergen die Interessen des BiSthumS. Eö wird ihr die Versicherung aller nachbarlichen Frrund- 5 »np Dienstbcrcitwilligkeit crthcilt. I. Solothurn eröffnet, zwei dortige Bürger, Oberst Byst und ^ Mai», Brunner, haben von dem unlängst in vcnetianischcn Diensten gestandenen Regiment her an ^ Heller von Schwyz und Oberstwachtmeister Achcrmann von Unterwaldcn bedeutende Anforderungen, ^ gemachtes Ansuchen verwende, da das schriftlich und durch Gesandtschaften gestellte um Sequestration deö Vermögens der Schuldner ohne Erfolg geblieben sei. Schwyz und Untcr- ^Achc diesfalls ohne Instruction zu sein erklären, erwirdern, solche Arreste seien nicht nothwcndig, bru Schuldner ihre Mittel nicht aus dem Land tragen »Verden; die Orte werden hierüber nicht da Jedermann am Wohnort des Angesprochenen gutes und unparteiisches Recht werde ^dcn. Der Beschwerde SolothurnS schließen sich auch Uri und der Abt von St. Gallen im ^>chk>, Officicrc an. Die übrigen Orte beschließen, Schwyz und Unterwaldcn durch Schreiben zu >v° h ^ Vermöge» beider Schuldner bis AuStragS der Sache in obrigkeitliche Sicherheit zu nehmen, Z>jx " durch Verwendung guter Freunde die Sache wohl möchte verglichen werden, in. (Die XII Orte.) "chtzchii Mann bestehende Wache in Angst wird fortzusczcn beschlossen; die dahcrigcn Kosten, auf ^her "wnatlich vier NcichSthaler, werden den vier cnnctbirgischcn Vogtcien übcrbundcn, weil diese o»f ^ Grcnzbedckung während dieses Krieges noch keine Auslagen gehabt haben. Die Repartition ^gc>, ^vPcicn >vird dem ennctbirgischcn Sindicat überlassen. Die Gesandten von Schwyz protestircn Auflage auf die wälschen Vogtcien. i> (S. u. d. Vogtcien.) xx (Die VIII alten Juli Ui!)Z. 447 ^stc» i,z jhr^ Hcrl'cr^cn besticht, die Intcrcsscn des BiSthumS zu getreuer Wahrnehmuug. Bischof durch Recrcditiv die beste» Versicheruugcu der Dieustbcreitwilligkeit erthcilt. " Sargans.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: ES werden XXX 555. (S. -.'»nd ^»sichast Thurau». ^iei ^»leinthai. ^rl "iilhiisi T °"ch»s. Morgans. Baden. ^reiiiinter. ^°Stei ^«inthal. «». Art. 19. Verw.- u. RechnungSw. i. Allg. Art. 373. Abzug. I» „ 125. Beamte. >5155- „ 374. Abzug. <1 „ 372. Abzug. Iiiiii. „ 532. Kirch!., Glaubenss., Geistliche. „ 531. Kirch!., Glaubenss., Geistliche. III. „ 699. LocaleS (Gachnang). n. „ 89. Mitregierung der III Städte. Uli k. „ 657. LocaleS (Aadorf). I. „ 2V. Verw.- u. RechnnngSw. i. Allg. III. „ 717. LocaleS (Manncnbach). II. „ 318. Gerichtsherren. liiiiiiii. „ 709. LocaleS (Gachnang). V. „ 346. Gerichtsherrschaften. iiIiii. „ 533. Kirch!., Glaubenss., Geistlichr. IV. „ 113. Reformation d. Verwaltung ic. «»«»«». „ 776. Verschiedenes. X. „ 275. Instizsachen, Recht, Gericht. I»,»I». „ 347. Gerichtsherrschafte». V- „ 179. Beamte. „ 297. Anleihen zn kleinem Zinsfuß. 5. „ 21. Verw.- u. RechnnngSw. i. Allg. ri „ 614. Stifte ». Klöster (Paradies). iiii. „ 270. Instizsachen, Recht, Gericht. Iii». Art. 54. Verwaltung im Allgemeinen. II. Art. 131. Verhält, z. Graf v. Hohenems. < 0. „ 154. Verhält, z. Abt v. St. Gallen. 151?. „ 214. Freier Handel ». Verkehr. «Iii. „ 14. Verwaltung im Allgemeinen. iiiiii. „ 155. Verhält, z. Abt v. St. Gallen. !> Art. 12. Verwaltung im Allgemeinen. Art. 213. Rcuficvrrection. „ 1kl). Lehen- n. Zehntensachen. iiiiii. 258. LvcaleS (Brenigarten). rn. „ 139. Instizsachen, Recht, Gericht. ii. Art. 149. Instizsachen, Recht, Gericht. 241. °"fereuz der evungelischeil Orte und Stadt St. Gallen während der Jahrrechnnngs- Tagsaznng zu Baden. MM, <». Juli. (26. Juni a. K.) -Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 71, kol. 18«. nämlichen wie auf der Jahrrcchnung; für evangelisch GlaruS Friedrich Zweifel, '""nia„n. ^hci, ^hurgau.) I». Zürich eröffnet, seine Geistlichkeit habe ans Basel den Bericht erhalten, die "rgcrlichcn Unruhen seien wieder im Zunehmen begriffen und machen schnelle Borsorge wünschbar; 448 Juli 1692. namentlich könnte der Proccß des Dr. Pctri Unheil erregen. Zürich meint daher, cö möchte zwckmäßig deshalb eine evangelische Konferenz anzusczen. Die übrigen Orte erklären, ihnen sei von solchem Zusm^' nichts bekannt und sie haben auch keine bezüglichen Instructionen erhalten. Es werden nun die sonst M' eingeladenen Gesandten von Basel hcrbcrufcn, welche erklären, daß ihnen von Unruhen in ihrer Stadt n>c>D bekannt sei, die Regimcntsbesezung habe stattgefunden, die Bürgerschaft habe dem Magistrat die Huldig'^ ruhig und still abgelegt, so daß kein Fünklcin und Pünktlcin irgend cincö Mißverständnisses oder Gefahr !> gezeigt habe; künftigen Sonntag werde die Bürgerschaft der Obrigkeit den Eid leisten; cö sei auch crkc»"'' aber noch nicht publicirt, daß allen, so darum bitten, die verhängten Strafen, als Verbannung, Häuser oder Ehrcncntzichung erlassen werden. Dabei sei die gelinde Formel gewählt: „Was ich in lcztcr U»r» gefehlt, ist mir leid und bitte um Verzeihung, mit Versprechen aller bürgerlichen schuldigen Gehorsame," / daß sie sich als Rebellen bekennen müssen, wie man boshaft ausstreue; von diesem Gnadcnact fti Dr. Pctri ausgeschlossen; wer etwas Anderes über den Zustand von Basel wisse, betreffe cö Pcrsonc" ^ Sachen, der möge es sagen; sie seien einzig instruirt, allfälligc Einmischungen wegen des I)r. Pctri lehnen. Einige Orte, obwohl hicfür nicht instruirt, regen eine Fürbitte für Dr. Petri an; allein die Gest'» von Basel erklären, daß eine solche keinen Erfolg haben würde. Die Gesandten von Zürich bcrichtc" > daß sie von ihren Obern wegen der nicht günstig lautenden Zustände in Basel Auftrag erhalte» h" auf eine evangelische Confcrcnz anzutragen, und legen diese Instruction vor. Die Gesandten von wieder berufen sich auf ein Schreiben ihrer Obrigkeit, worin bestätigt werde, daß dortscitö vollkommene > ^ herrsche. Auf dieses finden die Orte, cö sei kein genügsamer Grund zu einer evangelischen ConfcrciN ^ Händen, beschließen aber, das Schreiben soll von Zürich den Gesandten von Basel mitgcthcilt und werden, ob der dortige Stand eine solche Confcrcnz wünsche, in welchem Falle man zur Entjpn geneigt sei. «. Auf den 22. September (a. K.) wird ein allgemeiner Bct-, Fast-, Büß- und gcsczt. «I. Den Pfarrpfründcn Hirbishofen, Gröncnbach und Jllzach werden die gewohnten Gehaltszu^ö beiden erster» je 100 Gl. und leztcrcr 8<1 Gl. zuerkannt. «. Die Pfarrpfründe Mariakirch wird mit der jährlichen Honoranz von 200 Gl. bedacht, I. Der Frau Dorothea Paravicini, Kaspar Paravicini, gewesenen Pfarrers zu Gröncnbach, wird auf Genehmigung der Obrigkeiten auf eingegangenes Bittschrcibcn für ein und alle Mal eine Untcrstüzung von 100 Rcichsthalcrn zuer' ^ i?. Bern thcilt ein „erbärmlich" Schreiben aus Marseille mit, laut welchem aus verschiedenen Eidgenossenschaft eine Menge Personen in Frankreich zur Galeere vcrurtheilt worden seien, weil stc du' ^ gemachten Zumuthungcn, Kriegsdienste zu nehmen oder von der Religion abzustehen, abgewiesen habe» ^ man nun findet, daß in solchem Verfahren eine Vcrlezung deö französischen Kriegsdienstes und ^ Officieren zustehenden Justiz liege, so wird beschlossen, den Gegenstand bei der Tagsazung selbst nnh^d ^ machen. Ii. Bei Anregung des auf lcztcr Confcrcnz in Aarau in den Abschied genommenen Kurpfalz für eine Beisteuer an dortige Kirchen und Schulen wird berichtet, daß Abgesandte deö > ^ rathcs sich seither bei den einzelnen Orten eingefunden und in Zürich 400, in Bern 000 und in Schaffhausen je 250 Rcichsthalcr erhalten haben. Evangelisch GlaruS und Appcnzcll -Außcrrh^' ^ schuldigen sich, hiczu nicht beitragen zu können; St. Gallen äußert, cö habe geglaubt, man Beitrag auf der Confcrcnz bestimmen, wofür es Instructionen erhalten habe; nun aber wolle es lstw» ob man sich dortscitö auch anmelde, in welchem Fall auch ein Beitrag erfolgen werde. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSaiigelegenhciteii: Landgrafschaft Thurgau. Art. 475. Abzug. August IK9Z. 449 242. Jahrrechnnng der die vier cnnetlnrgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Lauts. t«i>2, tll. August. Staatsarchiv Zürich. Enneib. Absch., Bd. VII. — z>a»dcsarchiv Schwyz. Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Jakob Meyer, Zunstnicistcr. Bern. Samuel Thormann, des täglichen )s. Luccr». Lconz Mcycr, Bauherr und dcS inncrn Raths. U ri. Johann Anton Trutmann. chwyz^ Mfon Jgnaz Cebrrg, des Raths. Untcrwaldcn. NiklauS Jmfcld, Landösekclmcistcr von Ob- ^ Z u g. Beat Kaspar Zurlaubcn, Statthalter. Glar u S. Johann Heinrich Weih, Landschrcibcr. Johann Jakob Socin, dcS Raths. Freibürg. Franz Salcr, dcö Raths. Solothurn. Franz ^ol> Stäffis, dcS Raths. Schaffhauscn. Johann Konrad Ringk von Wildcnbcrg, Stadthauptmann. » Man sehe das Verhandelte lm Abschnitte HcrrschaftSangelcgenheite» : Bogteic» überh. «. Art. tliij. Kriegs- n. Militärw., Werb. Lnuis. ?lrt. !>4. Justlzsachen, Recht, Bericht. Art. 6l. Allg. Verord., Statuten rc. >». „ 259. Geistliche, Pfrnndsachcn >c. «>. „ t8S. Zollwescn. ^ ans den, Schwhzerexemplar. 243. Jahrrechnnng der die vier ennetbirgischen Vogteien regierendeil XII Orte zn Luggarus. U»9L, nach dem tll. August. KantonSarchiv Basel. Eidgenbssische Abschiede. Die nämlichen wie zu LauiS. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: ». Art. l2t. Anstände mit Mailand. Art. 27. Allg. Verord., Landesverw., Statute» ic. I». Art. t50. Landesverw., Recht, Gericht. Gesandte: ^"i»tha>. 244. Jahrrechnnng der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte zn Bellen;. Ull>2, 24. August, ZSandcsarchlv Nldwatdc». Abschiede. Johann Martin Lusser, des Raths. Schwyz. Franz Paul Bctschart, des Raths, ^^rn. Joseph Lussi, Ritter, alt-Landammann. 5«s^ Man sehe das Verhandelte in dem Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: ' Beste», ,c. Art. 30—ZS. 57 450 September 1692. 245. (Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. l<»0L, 15. u. 1<». September. Staatsarchiv j!uccr». Allg. Absch. Bd. I.XXVI». kol. 2V8. Gesandte: Luccrn. Aurelian Zurgilgcn, Schultheiß und Vcnncr; Johann Rudolph Dürler, Ri»^ alt-Schulthciß; Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr; Karl Christoph Dullikcr, Sckelmcist^ Uri. Johann Franz Schmid, Landammann; Johann Marti» Schmid, alt-Landammann. SchwpZ. ^ . Weber, Ritter, Landammann; Jost Rudolph Rcding von Bibcrcgg, Ritter, alt-Landammann; Fridolin Rcding von Bibercgg, Panncrhcrr. Unter waldcn. Wolfgang Müller, Landamman» Obwaldcn; Beat Jakob Zclgcr, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlanbc», Statthalter; Christoph Andcrmatt, Sckelmcistcr. ^ ». Der schon leztcs Jahr erlittene und für das bevorstehende noch schwerer zn besorgende Mangel " Früchten und Brod ist der Hauptgcgcnstand der Bcrathung. Die Wahrnehmung, daß bei dem gegen»»» fast allgemeinen Kriege aus denjenigen Ländern, welche bisher die Vorräthc geliefert hatten, nur gar nichts mehr eingeführt werden kann, ferner daß die Fcldfrüchtc seit einigen Jahren im cigcncn nicht gar ergiebig gewesen und die Speicher und Schütten erschöpft sind, ja selbst schon ein großer diesjährigen Crndtc bereits verzehrt ist, läßt gar wohl erkennen, daß die in der luccrnischcn Botmäßigkoü ^ in den Frciamtcrn gewachsenen Früchte kaum hinreichen, um das ganze Jahr hindurch die Koinfhü»!'^ Luccrn und Zug für diese zwei und die übrigen drei Orte zu versehen, und zwar um so weniger, als »>^ oder nur wenig aus dem Bcrncrgcbict in das Luccrnischc gelassen und allerorts, insbesondere in den Herrschaften, von den Vcrmöglichcn sehr großer Vortheil und Vorkauf getrieben wird. Da Lnccr» ' trozdcm sein Kaufhans fortwährend offen gelassen, sei das dortige Land vor der Erndtczcit völlig und die Obrigkeit, wenn anders sie nicht die ihrigen und umliegenden Leute in größter Roth kabc »^^ „färben" sehen, gezwungen worden, die ans die äußerste Roth gesparten kleinen Vorräthc anzugreifcn- ^ aber Lnccrn fortfahren, bei der geringe» Ergiebigkeit der Winterfrüchte und der fortwährenden Spor» ^ außen, in ihrem Kaufhaus den ungebundenen Früchtcnkauf weiter zu gestatten, so würde alles in kurzer Zeit aufgezehrt und Jedermann vor der nächsten Crndtc in die äußerste Roth gestürzt- ^ habe Luccrn zu einer amtlichen Feststellung des Kornprciscs, wie sie lcztcS Jahr vorgekommen ..^»i eigenen Bürgern zu gutem erschossen sei, nicht schreiten wollen, damit von außen her etwas Früchts > ^ ^ in das Land gebracht werden; allein über alles Vermahnen hin seien gewisse benachbarte Lcutc den Kauf gefallen, hätten mehr als die Hälfte der Vorräthc aufgekauft und so den Preis des fast drei Gulden gesteigert. Daher hat Lucern nach Anleitung der jüngsten badischcn Taglcistung s'bss ^ daß alle Vorrätbc auf seiner Landschaft in die Kaufhäuser auf die gewöhnlichen Wochcnmärktc goi"» je nach der vorhandenen Quantität jedem Orte wöchentlich so viel als möglich brüderlich ^ In gleicher Weise erklären sich die Gesandten von Zug und fügen bei, ehedem sei ihr Markt auch ^ Benachbarten im zürcherischen Frciamt mit ihren Vorräthen besucht und versehen worden, wofür ^ ihnen ein besonderes Privileg in Schuld- und Gantsachcn genossen hätten. Wider alles Horton»'» September lköü. 451 """ Zürich seinen Angehörigen den Bestich dieses Marktes untersagt. Daher sollte auch dem von Zürich stark betriebenen Früchtenaufkauf in den gemeinen Herrschaften entgegengetreten und angeordnet werden, daß ""ch ciil Theil in das Kaufhaus nach Zug gebracht werde, was durch eine Anzahl bestellter Hodlcr beuchen konnte, in welchem Falle dann auch die drei alten Orte dieser Zufuhr zu genießen hätten. Die ^tern verdanken diese Eröffnungen, in der Erwartung, man werde sie, da die eidgenössischen Bünde zu sicher Verkostung von Saucrm und Süßem zusammenvcrbindcn, von einem geziemenden und möglichen ^uchtcnkauf nicht ausschließen. Die allerdings nothwrndigc Ordnung hierin dürfe aber gegen den in den "»den enthaltenen freien feilen Kauf nicht verstoßen. Die drei Orte hoffen daher, die Zuleitung der Vor- i>, djr Kaufhäuser aus den freien Aemtcrn und der Grafschaft Baden solle auch ihnen an- ^'Ncsstn zn gut kommen, denn sonst wäre Schwyz instruirt, sich nicht zu einem wöchentlichen Treffniß zu ^stehen, sondern mühte auf den ungebundenen freien Kauf dringen, wie es denn daö in Baden erlassene ^'wdat dahin verstehe, daß einem mitrcgicrenden Orte wohl zugelassen sei, seinen Bedarf in den Vogtcicn iu kaufen, wo es die Vorräthe finde. Die übrigen Orte können sich aber zu dieser Auslegung und zu solche,, Verfahren nicht verstehen. Der Wortlaut des gedachten Mandates, daß die in den untern 'Männern ihre Früchte auf Brcmgartcn führen sollen, könne nicht anders verstanden werden, als daß die "h'e aus dcil gemeinen Frciämtcrn für die Kaufhäuser in Luccrn und Zug mögen erhandelt und dorthin "s de» freien offenen Wochcnmarkt geführt werden. Mit dieser Erläuterung des Mandates werden den Vögten in den Frciämtcrn und. zu Baden die nöthigcu Weisungen crthcilt, namentlich auch, Alle zur ^ zn ziehen, welche bei den Speichern Korn aufkaufen. Da aber mit all diesen Vorkehrungen glcich- fi»b gknicinen Bedarf und der zu besorgenden Roth mit aller Gewißheit nicht genügt werden kann, so o. ^ '"an überdies nöthig, daß jedes Ort trachte, sich von außen her eine erhebliche Zufuhr an Getreide zu In dieser Beziehung erscheint aber als schweres Hindcrniß daö den 27. August erlassene Verbot der 'Uhr von Reis, Weizen und andern Früchten aus dem mailändischcu Staat, daö zwar den Obrigkeiten ) uicht initgrthcilt wordeil ist, und dessen Ursache wahrscheinlich in den Beschwerden und Drohungen des ^ "che» Gesandten wegen der TranSgrcssioncn zu suche» sein wird. Falls dem so wäre, so wird dieses dem HandrlStractat von l55l) ganz widersprechend gerügt und dabei weiter erwogen, daß die ^>e>,^ ^ansgrcssioncn bezüglichen Zusagen immer an die Bedingung der Reciprocation geknüpft worden ^i»c Vs Mailand eben nicht genau nehme. Das Vorgehen Mailands muß aber im Allgemeinen , bedenkliche» Folgen wegen sehr in Erwägung gezogen werden. Denn wenn es der mailändischcn ^ "g diesmal gelingen sollte, mit einem solchen Mittel die Orte zu seinem Willen zu ziehen, so wird dc>ß' ^ Bewenden nicht haben, sondern wird man der Eidgenossenschaft von Zeit zu Zeit vorschreiben, Fqll ^ "ach dem mailändischcn Willen zu richten habe; würden die Eidgenossen in diesem einzelnen solche Behandlung hinnehmen, so würden auch alsobald andere angrenzende Mächte zn dem gleichen ^»is '"'d eben in einem ähnlichen Zaume leiten und regieren wollen. Da bereits ein Gesuch von kehr ^'Ükgangcn ist, man möchte trachten, ihrem armen und vom Hagel getroffenen Lande den freien Vcr ^ ^u'luud wieder zu öffnen, und man wolle der Landschaft die auf indirectcm Wege aus dem Mai- stxerhaltenen Früchte belassen und nicht über daö Gebirge in die Orte abführen lassen, und da mich ^vte zunächst unter diesen Spcrrmaßregcln leiden müßten, so erscheint ein freundliches Anerbieten des ^sandten, daß der König dem Getrcidcmangcl nach Kräften steuern werde, als ein vcrdankens- ^"tgkgcnkommen. Der Ucbcrbringcr des bezüglichen Schreibens, Herr Baron, Dolmetscher des 452 September IK9Z. Gesandten, wird daher in» seine weitem Aufträge befragt, welcher aber crwiedcrt, er habe nur eine allfälbiss Antwort entgegenzunehmen. Dem französischen Gesandten wird nun sein Anerbieten bestens verdankt »nd derselbe ersticht, den Orten je bäldcr je lieber eine crklcklichc Quantität Früchte und Salz zukomme» U> lassen. Da nach dem Muthmaßcn einer gewissen aus Italien schreibenden Hand Mailand bei der Spcc" nicht stehen bleiben dürfte, wird auch die Bcsorgnih geäußert, ob nicht von Seite Mailands etwa bcabsich"^ werde, seinen Untcrthancn den Besuch des LauiscrmarkteS zu verbieten, wodurch den Eidgenossen nebe» b"' großen Kosten noch eine empfindliche Dcmüthigung erwachsen würde. In Ermangelung von Instruction"' wird daher beschlossen, diesen Gegenstand bei den Obrigkeiten mittelst Rcccsscö anzuregen, mit der Bittc, beförderlichst au Luccrn zu berichten, ob man den diesjährigen Lauiscrmarkt cineStheils zur Abhebung Schadens, sofern Mailand seinen Leuten den Besuch untersagt, andernthcils gleichsam als Repressalie goß"' Mailand nicht ganz abstellen wolle. Im Falle bejahender Entscheidung solle Luccrn cineStheils ersuchen, die Abhaltung und den Besuch desselben Namens der regierenden Orte zu untersagen, andcrnthc zugleich an Bern, Frciburg und Solothurn gelangen, daß crstcrcs seinen Untcrthancn den Besuch bw Marktes auch untersage und beide andern Städte diesem Verbote beitreten, womit man dann die Mclst/ der Stimmen gewonnen hätte lind die drei Orte im Falle wären, den Paß in Bellen; für alle M» besuchcr zu sperren. Weil man auch noch nicht wissen mag, was eigentlich Alles mit der mailändU ^ Früchtrnspcrrc beabsichtigt werde, und aber zu besorgen ist, daß etwa eine DiSunion unter den Orten, ^ die Trennung zwischen Katholischen und Unkatholischcn, oder die Empörung der gemeinen Herrschaften/ ^ die Zerschlagung der Obrigkeiten mit ihren Angehörigen in den Orten selbst intcndirt werden möchte, man hierhin sehr gcwahrsam vorgehen, auf Alles fleißige Obsicht halten und namentlich trachte», dtt ^ fuhr von Vieh und Käse in'S Ausland möglichst zu beschränken, damit man erforderlichen Falls ^ gemeinen Herrschaften bcispringcn könne. Im Weitem wird wiederum, wie schon bei andern Anlässc»/ ^ gezogen, daß die Gotteshäuser und Comthurcicn angegangen werden sollten, ihre Naturalgcfällc >" ^ unkatholischcn Orten nicht in Geld umzuwandeln, sondern dieselben zu beziehen und auf den F»^ ' ^ Bruches in sichern Vorrathshäusern aufzubewahren, damit sie nicht, wie früher, den Unkatholischcn Hände fallen. I». Da die Meinungen über daö unlängst cingckommcnc Schreiben des spanischen in Betreff der Bestrafung der Transgrcssioncn in Frankreich sehr verschieden ausfalle», so wird m" ^ befunden, daß jedes Ort hierauf seine gutfindcndc Antwort crthcilc, wie cö von einigen bereits gcich^"' ^ « . (S. u. Thurgau.) «I. Aus dem von Zürich mitgethciltcn Schreiben des französischen Gesandten XIII Orte und einer Zuschrift des Intendanten de la Grangc im Elsaß an Basel geht hervor, daß b" ^ fuhr der Waarcn aus der Eidgenossenschaft nach Frankreich wieder auf den chcvorigcn Fuß hcrjß>' Zürich wird daher ersucht, dem französischen Gesandten seine dicöfälligc Verwendung bei Hofe zu ^ und Jemanden an ihn abzuordnen, der mit ihm die gewünschten Vorkehrungen gegen Mißbräuchc ucr» ^ «?—1>. (S. u. d. Vogtcicn.) l. Die Conscrvatorcn des ambrosianischcn Collcgs und gleichzeitig Walter des St. KarlsbergcS oberhalb Arona gelangen zuschriftlich und gcstüzt auf eine Zusage vo» mit der Bitte an die katholischen Orte, daß sie den Bau einer der fünfzehn Kapellen übernehmen , welche am St. Karlsbcrg längs des WcgcS bis auf die Höhe in Verbindung mit der dort aufzu! Statue des hl. Karl BorromcuS errichtet werden sollen. ES wird beschlossen, die erwähnte Vcrb>" von 1682 nachzuschlagen und zu untersuchen, was die bezügliche Kapelle kosten möchte, damit Zeit von den am Kollegium Borromeum in Mailand bcthciligtcn Orten ein geziemender Besch'"" Dccember Ui92. ^crdcn könne. it. sLuccrn und Nidwaldcn.) Luccrn begehrt zu vernehmen, ob Nidwaldcn die lcztcn Verabredungen über den Zollstrcit auch genehmigt habe, wie dicö seinerseits geschehen sei. Nidwaldcn crwiedert barauf, cS habe beschlossen, die Sache bei dem alten Herkommen verbleiben zu lassen und sich auch dem durch ""c Neuerung eingeführten Zoll im Grund zu fügen. Luccrn beschwert sich gegen ein so unfreundliche? Erfahren und behauptet, der Grundzoll sei ein verlegter, aber wohlbcgründetcr Zoll; dagegen sei der seinen ^rzgcrn von Seite Nidwaldcnö abgeforderte Zoll unbefugt; wenn man Luccrn so zusczc, so werde rö am ^"bc zu ähnlichen Unfreundlichkeiten, namentlich zur Sperrung des FrüchtcnkaufS, schreiten müssen; Nid- ^ldcn mochte dieses wohl überlegen. Man sehe auch in dem Abschnitte Heri'schaftSaiMlcgeicheite»: ^"ditrasschaft Thür«»». B. Art. 37«. Abznq. I». Art. 55!». Stifte u. Klöster (Bischof,eil). . f. „ «02, Stifte ». Klöster (Kreil,lingen). ^»llchast Sarnaus. Art. 27!». Stifte n. Klöster (PfäferS). ^Iltei gireiitmter. »k. Art. 140. Jnsti,fachen, Recht, Gericht. Geiiielneidgeiwssische Tugsazuilq. Vadcn l. bis l t. Dccembcr. DtaatSarchlV Luccr». Mg. Absch. Bö. UXXVIIl, k«>. 2M. - Ttaatsarchiv Z>>ri>«. Allg. Absch. Bd. 71. ^ ^sandte: Zürich. Hans Kaspar Eschcr, Bürgermeister; David Heß, Statthalter. Bern. NiklauS ^^Hofcr, Vcnncr; Johann Rudolph Sinncr, Sckclmcistcr. Luccru. Nurcliau Zurgilgen, Schultheiß H Karl Christoph Dullikcr, Sckclmeistcr. Uri. Johann Franz Schmid, Landammann; Johann Ausser, LandSfähndrich. Schwpz. Jakob Weber, Ritter, Landammann; Jost Rudolph Rcding Libcregg, Ritter, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Wolfgang Müller, Landammann von Obwalden; . Jakob Zclgcr, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Ritter, Statthalter; ^ Weber, dcö Raths. Glarus. Fridolin Zweifel, Landammann; Johann Ludwig Tschudi, Ritter. Schalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunstmeistcr; Johann Kvnrad Härder, des Raths. ^ urg^ Philipp von Lauten genannt Heid, Schultheiß; Simon Peter Vondcrwcid, des Raths, ^ "thurn. Johann Victor Bcscnval, Ritter, Schultheiß; Urs Suri, Venncr. Schaffhauscn. Johann ^"lkomm, Bürgermeister; Johann Konrad Wapfcr, Statthalter und Panncrhcrr. Appenzell, kvnrad Gygcr, Ritter, Landaunnann, voil Jnncrrhoden; Laurenz Tanncr, Landammann, von Außcr- ^bt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thum, Ritter, Landhofmcistcr; Johann Sigmund ^viu Obcrvogt zu Rorschach. Stadt St. Gallen. Heinrich Hilter, Bürgermeister; l>r. >ard Laurenz Höggcr, GcrichtSschrcibcr und des Raths. Folge dcö vor etlichen Jahren über einen großen Thcil der Eidgenossenschaft und weitcrShin ^ Hagelwetters und der seitherigen Mißcrndtcn, sowie wegen der Sperrung der Getreideausfuhr ^ iu 'Mailändischcir sind so großer Mangel, Hunger und Thcucrung entstanden, ' ^Ergen ist, es werden kommenden Frühling viele Leute Hungers sterben müssen, wenn nicht von Zufuhrqucllcn geöffnet werden können. Zu diesem Bchufc versammelt sich die Tagsazung. Zürich 454 December 1692. beschwert sich zunächst, daß man ihm unterschiebe, als wolle cS entweder durch allseitige Aufkäufe dcS Kor»s den Preis desselben hoch treiben, oder dann alles Geld von seinen Angehörigen und den benachbarten Orte» an sich ziehen und dann Händel anstellen; der Hunger habe eben weder „Augen noch Obren", sonst ko»»^ man wissen, daß bei der diesjährigen Mißcrndte, wo viele Bauern kaum genug für die Auösaat cinhcu»^"' die dortscitigen Vorräthc angegriffen worden seien. Um den Markt zu unterhalten, hatte Zürich anfängt»? eine Ordnung gemacht, daß die Früchte im Kaufhaus nicht über acht Gulden steigen dürfen; da aber d» Zufuhr gänzlich ausgeblieben sei, habe man Jedem wieder überlassen müssen, die Waare zu beliebigem 4'^ zu verkaufen; gern wollte es seinen Nachbarn recht viel Korn zukommen lassen, wenn nur viel ins K»r» hauS käme; kein Particular in Zürich dürfe mehr Korn behalten, als er zu seinem Hausbrauch nöthig das Ucbrigc müsse er der Obrigkeit zur Verfügung stellen; ob die von Frankreich versprochene Zufuhr h> reichen werde, sei zu gewärtigen. Bern eröffnet, es habe beabsichtigt, einen namhaften Kornvorrath »»?' legen, die lrztcn schlechten Jahre haben dies aber unmöglich gemacht; was es habe, müsse es mit >e>»^ Untcrthancn thcilen und daher noch wünschen, fremde Zufuhr zu erhalten; im Waadtland sei »»>>»» Weinbau und schon gegenwärtig großer Brodmangcl. Luccrn führt an, es habe auch, wie Zürich, ' Steigen des Kornprciscs durch eine Verordnung hemmen wollen, aber mit dem gleichen schlechten Elses' was es habe, wolle cS gern mit Andern thcilen; dann werde dortscits versichert, daß Particularc» ^ Zürich in den Frciämtern und in der Grafschaft Baden Korn aufkaufen; solchem Vorkaufc müsse »ach de» lcztcn Mandat der Tagsazung vorgebeugt werden; es werde sich auch allen Mitteln fügen, um von ^»> Zufuhr zu erhalten, nur finde cS, daß man gegen die fremden Minister derjenigen Länder, welche Sch angeordnet, nicht mit aufgchcbtcn Händen die Schwachheit an Tag geben solle, damit sie nicht bei a» Anläßcn znm gleichen Zwangsmittel ermuntert würden. Uri, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug und Glaruö darauf hin, daß sie kein Kornland haben; sie verwundern sich, wie sich die Städte, die doch haben, so sehr beklagen; entweder müsse der Segen GottcS mangeln, oder cS werde „Monopol«)" jsstr» ^ oder cS werden Magazine angelegt; denn nach ihrer Berechnung sei früher nicht nothwcndig viele tausend Mütt über das eigene Gewächs einzuführen; man müsse gute Ordnung halten und »»»'^ das Mandat der Tagsazung genau beobachten. Uri meint insbesondere, man sollte in den Kornländcr» so viel Wein pflanzen. Basel klagt, es habe gar wenig Pflanzbodcn, könne mit seinem Gewächs > ^ bestehen und müsse daher die Aufhebung der Sperren wünschen. Frciburg und Solothurn gcbcn a»,^ seien nur zur Roth für sich selbst versehen und müssen noch fremde Zufuhr wünschen. Schaffhauicn es könne ohne fremde Zufuhr nicht subsistircn. Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen schildern ihre wie viele Leute jczt schon umgcstandcneS Vieh essen und wie groß der Hunger erst gegen den » ^ werden müsse. Abt und Stadt St. Gallen haben etliche tausend Gulden nach Mailand gcschikt, ^ beim Gubcruator die Erlaubniß zum Ankauf von Getreide ausgewirkt haben, aber seither weder K»r» Geld gesehen; mit der Sperre von Seiten Deutschlands sei auch noch Vcrdicnstlosigkeit eingetreten ^ diesen gegenseitigen Eröffnungen wird gutbcfundcn, die fremden Gesandten anzuhören, bevor man >» rathung der Mittel zur Abhilfe eintrete. I». Die fremden Gesandten halten ihre Vorträge oder lach ^ schriftlich vernehmen. 1. Der französische Gesandte eröffnet am 3. December, der König heg» chc» beste Gewogenheit für die Eidgenossenschaft und habe ihm den Auftrag erthcilt, gegenüber den esternl Gcwaltthätigkcitcn den Orten, welche Mangel leiden, Korn zu liefern; in Betreff der Klagen der des Königs, wodurch die Eidgenossen von ihren Pflichten gegen Frankreich abwendig gemacht werde» Deccmbcr 1K!)Z. 455 bricht er sich auf ein gleichzeitig eingegebeucs Memorial. In diesem beschwert er sich über die Verbreitung ^rlättnidcrischcr gcdruktcr Briefe von Seite Oesterreichs, welche zum Zwekc haben, durch übertriebene Veräußerung des Sachverhalts die Eidgenossen in Unruhe und Spaltung zu vcrsczcn; die Einsichtigen werden nicht vergessen, daß die Erbcinung nur für die Erhaltung Burgunds und der vordcröstcrreichischcn «ndc geschlossen worden sei und daß cS sich damals nicht um die Niederlande gehandelt habe, daß sie mit nicht in Bündniß stehen, wie mit Mailand, ja daß sie unter Karl V. Frankreich an den gleichen üc» Dienste geleistet haben, wo jczt der Krieg geführt werde; es sei Unwahrheit, daß Frankreich die cid- ^'ussisclM Völker beliebig und wie Vasallen der Krone verwende; cr nehme alle Ofsicicre und Soldaten zu "M, ob man ihnen je zugcmuthct habe, nur cincu Fuß ins Reich, oder ins Mailändischc, oder ins ^vphchk, ^ welchen sie in Tractatcn stehen, zu sczen; alles, waö die Eidgenosse« für Oesterreich thuen, diesem für nichts geachtet, so namentlich daS lcztcS Jahr gegen alles Herkommen bewilligte iümcnt, die Beschirmung der vordcrösterrcichischcn Lande und der Waldstädtc; die Feinde Frankreichs ßncn es nicht genau, indem die Truppen der mit Mailand verbündeten Orte gegen die Eapitulatio» den ° c» von Pigncrol feindlich betreten haben, was eine wahre TranSgrcssion sei; noch mehr, die in den ^ ustädtcn dienende» Eidgenossen haben Strcifercicn ins Brciögau gemacht und Vieh weggeführt; de» s tundeten also gebühre der Vorwurf der Ucbertrctung der Bünde, nicht Frankreich; auch in der beiderlei Behandlung der Eidgenossenschaft sei ein hervorstechender Unterschied: seitens der beiden österreichischen ^"»r wch^ als Drohungen, Ucbcrdrang, GcbictSverlczungen, Protection aufrührerischer Angehöriger der Nichtleistung des Versprochenen und Schuldigen (die laut Erbcinung schuldigen Zahlungen stehen seit r> ichicr noch vollkommen aus), Sperrung der Lebensmittel; dem gegenüber öffne der König von Frank- ^ sei„c Vorrathskammcrn und liefere den Eidgenossen wohlfeiles Korn; wenn die Verbündeten sich solche ^,^»»gcn erlauben, während die französischen Waffen siegreich seien, was würde erst erfolgen, wenn das ^ Kssglük wendete? 2. In einem am 4. Deccmbcr vorgelegten Schreiben aus Mailand vom 22. dringt der spanische Gesandte abermals auf Abstellung und Bestrafung der Tranögrcssionen, als für die Eidgenossen, einer Gcwaltthätigkcit von Seite Frankreichs und einer Beschimpfung ^^"iduiig Oesterreichs. 3. Der kaiserliche Gesandte rügt im Anfang seines Vortrags die neue unbe- ^Heiligung der eidgenössischen in Frankreich dienenden Truppen in dem Scharmüzcl bei Enghicn, Kit Frankreich vor 1663 noch nicht besessen habe, und hebt hervor, wie sehr solches dem Kaiser »liß- ^bc; gleichwohl sei cr beauftragt, dessen crbvcrcinSmäßigcn Gruß zu vermelden und neuerdings die ^ erwähnten TractatS zu versichern; daß demselben von Seite des Kaisers immer nachgelebt ^ beweise der Umstand, daß er den Eidgenossen in den zwei lcztcn Jahren über 3l)t),ttt)6 Maller ^ ^"bfolgt habe, waö jezt nur eigener dringender Roth wegen nicht möglich sei; sie möchten auch ^ ^ Beobachtung der Erbcinung die eigene Wohlfahrt begründe und daß dadurch nach dem »Hüustr aufgcbauet werden", daß sie dann das Brod in Ucbcrstuß haben können und auch jezt Frankreich zum Nuzcn des Erbfciildö der Christenheit und zum Rachthcil der wahren ^»>,r " ungercchtki» Krieg angefangen hätte; Frankreich habe sich troz alles zu weit gehenden Entgegen- t^ißj^ ber Eidgeilosscnschaft wenig um Erfüllung seiner Pflichten gekümmert, sich Zollstcigerungen bis auf ^"ccntc, Verbote der eidgenössischen Waarcn, ja selbst Zurükhaltung der auf französischem Gebiet Einkünfte erlaubt; wenn der nachbarlichen Verhältnisse wegen etwas vergünstigt worden sei, so "skr nur in Abschaffung von Neuerungen bestanden, oder eö seien Versprechen in großen Summen 456 December 1692. und langen Terminen gemacht und dann die Vollziehung nur zum Schein angefangen worden; die Pcnste"^ seien zum Theil aus den Zollsteigcrungcn bestritten und mit dem verflossenen Blut und den Thränc» d" Wittwcn und Waisen thcucr bezahlt worden; dadurch seien also „wenig Häuser aufgerichtet" worden, ^ wären denn etwa die Festungen Hüningcn, Landskron und andere, welche der Eidgenossenschaft den Untergang drohen; Frankreich suche dieses allerdings, und cS werde ihm um so eher gelingen, je mehr die Eidgenossenschaft durch Kundgebung ungleicher Zuneigung den Beistand anderer befreundeter Nachbarn, verwirke! die Gesandten, als Väter des Vaterlandes, mochten dies Alles überlegen, sich vorsehen, che das Messer "" der (Gurgel sei, und die Erbcinung getreulich halten. «. In Fortsczung der Bcrathung über die Maßregel zur Aufhebung der angeordneten Sperren eröffnet Zürich, im Jahr 1689 sei der französische Bund sämmtlichcn Orten dahin ausgelegt worden, daß er nur auf die vor 1669 von Frankreich besessenen Lä»d^ geh crstrcke, und wenn sich einige Orte offene Hand vorbehalten haben, so sei von andern gegen alle »"^ thciligcn Folgen einer Zuwiderhandlung protcstirt worden; man soll jczt aber nicht mit Auslegungen ^ Bündnisses die Zeit verlieren, sondern die Ursache der Thcucrung und des Mangels erforschen und Getre'" ins Land zu bringen suchen. Da die Mehrzahl der Orte ihre 1690 ausgehändigten Erklärungen wegen d" Transgressioncn aufrichtig gehalten zu haben vermeinen, und den benachbarten Fürsten wegen des französil^" Dienstes keinen Anlaß zu Klagen geben, so möchten diejenigen, welche die Sperren veranlaßt habe», AbhilfSmaßrcgcln vorschlagen. Nachdem aber diese durch ihre Instructionen sich ausgewiesen, daß sie >1^" keine Vollmacht haben, eröffnet jedes einzelne Ort vertraulich seine Aufträge. Zürich, Bern und Lucc"' schildern den großen Brodmangel in den Orten und den gemeinen Vogtcicn, die Mißcrndtc in Obst Bodcnfrüchtcn, den auf den Frühling drohenden Hunger, die Unwahrschcinlichkcit genügender Zufuhr ^ Frankreich; es handle sich aber nicht allein um Zufuhr von Getreide, sondern auch um die Gefahr b" Hemmung des freien Handels, wodurch Geld gewonnen werden könne; dieses gehe nicht bloß die Ha»b^ rvie»^ wie Luccrn, ^chwyz, Zug, Einsiedel,,, March, die Freiämtcr, Baden und Thurgau; Zürich allein vcrauög städtc an, sondern viele Orte und gemeinsame Vogtcien, welche durch Manufacturarbcitcn ihr Brod ver ^ ^ an solche Arbeiten wöchentlich 20,000 Gulden; werde der freie Handel gehemmt, wie cS nicht anders erwarten sei, so falle dieser Erwerb dahin. Etliche Orte seien wohl getröstet und seien in große», Vorths »>' le- mit Heuen und Emden sei ihre Jahresarbeit verrichtet und können sie alsdann auf de» Rükcn kiesst" ' schlafen; diese komme das Hungcrlciden nicht schwer an; ihr Vieh gehe inzwischen auf den Alpen und gebe Milch, Anken und Käse. Es seien Wenige, die nicht entweder ein Kühlein oder ein Paar ^ haben. Anders sei eö in den Gewerbe treibenden Orten; da könne ein armer Bauersmann, der de» Tag an der Sonne im Felde arbeite, oder ein ehrlicher Gcwcrbs- oder Handwerks»,ann seine» k)»"ö ^ Bauch nicht mit dem Schlaf oder mit Müßiggang stillen; die haben weder Milch, Käse noch A»k>" ^ da nicht zu befürchten sei, daß durch den eintretenden Hunger böse Krankheiten und in Folge derselbe ^ zwciung, Verwirrung und Bedrohung des EigcnthumS herbeigeführt werden? In gleiche», Sin» sich Schaffhauscn, Appenzell und Stadt St. Gallen aus. Darauf erklären Zürich, Bern, Luccrn, ^k'»" ^ evangelisch GlaruS, Basel, Schaffhausen, Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen nochmals, die x,c 1690 dem kaiserlichen sowie de», spanischen Gesandten ausgehändigten Zusagen aufrichtig zu halte», Transgrcdirendcn, die ihnen zu versprechen stehe», abzustrafen, vorbehalten, daß auch ihnen die ^ pflichtungcn gehalten werden. Der Gesandte deö AbtcS von St. Gallen beantragt, es sollen dicjeMü'" deren Völker in die Niederlande tranögrcdirt haben, von neuen Wiederholungen abgehalten werde». Dcccmbcr 1li92. 457 siien die fremde» Fürsten befriedigt, dem Mangel werde abgeholfen und Frankreich könne sich auch nicht Klagen. Uri, Schwyz, Nidwaldcn, Zug, katholisch Glaruö, Frciburg und Solothurn beziehen sich auf ihre Wühcr gegebenen Erklärungen, beziehungsweise auf die Erkanntnisse ihrer großen Gewalten, wobei mehrere bchcr Orte sich erklären, solche Vorschläge, wodurch beide kriegführenden Parteien befriedigt werden konnten, ^ ''vlvromlum nehmen zu wollen. Appcnzcll-Jnnerrhoden meint, weil das meiste Ungemach des französischen Enstes von neu angenommenen Landlcutcn herrühre, so sollte man deren keine mehr annehmen, sie hätten einige Jahre in der Eidgenossenschaft gewohnt; auch sollte man die eidgenössischen Truppen nicht so ^ die Spize stellen, sondern in den Laufgräben verwenden. Freiburg und Solothurn stellen vor, sie seien Nachbarschaft und Verkehr an Frankreich gebunden, wie andere Orte an das Reich; man müsse nun " eine,, wie den andern gestatten, daß sie die dicsfälligcn Interessen möglichst aufrcchthaltcn. Unter diesen "blanden wird ein Ausschuß zum französischen Gesandten abgeordnet, um ihm die wirkliche Roth zu schildern ^ zu vernehmen, wie es mit der verheißenen Kornlicferung und dem freien Handel werde gehalten werden. w sandte crwicdcrt darauf, in mchrcrn Orte» der Eidgenossenschaft seien noch namhafte Vorräthc, sonach ^crdc per Mangel übertrieben dargestellt; gleichwohl habe der König befohlen, 18,l)l)<) Säkc Getreide an "dgcnössischc Grenze zu führen, der Sak von zweihundert Pfund zu acht Thalcr in Pontarlicr anzu- ^">cn; die Fuhren nach Lucern werden 2l) bis 21 Franken kosten; der freie Handel mit Frankreich sei auf führte Beschwerde sogleich hergestellt worden; die Hemmungen gegen daö Reich fallen dem Könige nicht . / Darauf wird auch mit dem kaiserlichen Gesandten durch einen Allsschuß unterhandelt, und cincr- ^ llbcr die Sperre dcS Getreides, die Hemmung dcS Handelsverkehrs und die vielen nicht gesühnten ^ lctSverlczungen Beschwerde geführt, und anderseits an die großen Dienste erinnert, welche die Eidge- ^nisclM bei Anfang des Kriegs, als der König Philippsburg eingenommen, durch die Beschüzung der "^städtc li. s. w. und die Gcstattung der Werbung geleistet hatte. Dem Gesandten wird auch vorgestellt, djx der gemeine Pöbel in Despcration gcrathcn, den Obrigkeiten den Gehorsam aufkündcn und >l'o gefährden könnte. Darauf crwicdcrt der Gesandte, cö sei den Eidgenossen Korn geliefert so lange es die eigene Roth gestattet habe; zu der Hemmung dcS Verkehrs haben die eidgenössischen b»d' ^"ch Mißbräuchc selbst Anlaß gegeben; gegen unbillige Vorfälle sei man jederzeit eingeschritten werde es auch künftig thun; wenn rüksichtlich der TranSgressionen dasjenige in der That gehalten ^ ^ was man 1990 und seither mit Worten versprochen habe, so werde der Kaiser auch den Paß für ^ Früchte öffnen, da er den Ausfall leicht von Böhmen und Italien her crsczcn könne; was die Gcbietö- betreffe, so müsse denselben nicht nachgcworbcn worden sein, sonst wäre dafür Genugthuung cö könne dies aber auch jczt noch geschehen; endlich wenn man das Versprochene beharrlich nicht über "werde die patwntia, Iw»» in fnroiem abgeändert werden". Alö die Tagsazung am 9. Dccember ^. bst beiderseitigen Erklärungen der fremden Gesandten in Berathung trat, verlangte der französische landtc ^ einem Ausschuß zu confcrircn. Diesem eröffnet er, der König würde sich für seine vielen g; -> Dienste sehr zu beklagen haben, wenn die in seinem Solde stehenden eidgenössischen Truppen aus ^ seine, des Königs, Feinde in ihrem bisherigen Dienste beschränkt würden; sollte die Tag- ^ hl ciuc Schlußnahmc fassen, so würden die Lieferungen von Getreide und Salz eingestellt und die be» n ^mmt dem benachbarten Gebiete nicht mehr verschont werden. Auf die Frage, was gegenüber sie ^ ^wltmaßregeln Oesterreichs zu thun sei, müsse er den schon früher gegebenen Rath wiederholen, daß "Hungen mit Drohungen crwicdern, Oesterreich die ihm gewährten Vorthcile entziehen und die für 58 458 Deccmber 1692. Mailand und die vvrderöstcrreichischcn Lande bestimmten Truppen zurükbcrufen sollen; dann werde Oesterreich glimpflicher handeln; sofern es aber auf der Verweigerung des Getreides beharre, werde Frankreich die vordcröstcrrcichischen Lande als ein der Eidgenossenschaft feindliches Gebiet ansehen und behandeln. Darüber neue Bcrathung in der Session, wobei Zürich, Bern und Luccrn mit den glcichgcsinnten Orten die Erfüllung der allseitigen BundcSpflichtcn und die Beobachtung einer tatsächlichen Neutralität als eine Pflicht d" Ehre und des Gewissens darstellen und davor warnen, vom Buchstaben der Erbcinung abzugehen; da aber jedes Ort bei seiner früher eröffneten Instruction bleibt, wird darauf angetragen, die allseitigen Meinungen mit ihren Gründen den Obrigkeiten zur Bcrathung gedeihlicher Mittel mitzuthcilcn; zugleich solle dem französischen, spanischen und dem kaiserlichen Gesandten das übliche Gcgencomplimcnt gemacht und versichert werden, daß alle Orte die Erbeinung und Bündnisse in gesundem Verstand aufrichtig zu halten bedach' seien, die Mehrheit bei ihren 1690 gegebenen Erklärungen, die übrigen aber bei ihren öfters vorgelegt Instructionen beharren. Zürich indessen macht auf die traurigen Folgen aufmerksam, wenn die Tagsazu"« mit so ungleichen Meinungen aus einander gehen würde, und erklärt sich durch seine Instruction vcrpflich"'' alle ersinnlichen Mittel anzuwenden, um zum Besten dcö Vaterlandes und zur Abwendung der gegenwärtig"' Roth einen einmüthigcn Beschluß zu Stande zu bringen. Auf seinen Antrag wird daher beschlossen, dem französischen und kaiserlichen Gesandten in neue Unterhandlung einzutreten und vorzuschlagen, entweder daß diejenigen Orte, welche ihre Truppen uneingeschränkt dienen lassen, solche nur für die Länder, welche dem Könige von Frankreich durch förmliche Friedensschlüsse und Tractate cedirt worden seien, oder aber zur Beschirmung der jezt von Frankreich beherrschten Länder verwenden dürfen. Dabei meint Bern, solle einzelne Orte, welche einem allfälligen Vergleich nicht nachkommen wollte», dazu anhalten. Auf d'"!" Vorschlag crwicdcrt der französische Gesandte, dem die Unzulänglichkeit der versprochenen Kornlicfcrung"" ^ die Stillung der großen Noth der Orte und der gemeinen Herrschaften, namentlich auch der ennetbirgüch^ und die drohende Gefahr eines Volksaufstandeö bei der andauernden Nothlagc vorgestellt worden, es st> Königs Wille, nicht nur die Orte, sondern auch ihre Untcrthancn nach Möglichkeit mit Getreide z" sehen; er verwundere sich, daß man vor Oesterreich so in Sorgen sei; man solle doch auf den Fall s währender Sperre mit der Nükbcrufung der Regimenter und der Aufhebung dcö Schirmes der Wald! ^ drohen; die Eidgenossenschaft habe in beiden Beziehungen mehr gcthan, als die Erbcinung mailändische Bündniß fordern; dagegen solle man auch dcö Königs Gutthatcn gedenken, die allen insgemein, auch denen, welche keine Völker in dessen Diensten haben und sich vor kurzem zu GunP" Kaisers erklärten, zu gut kommen, und ihn, den Gesandten verschonen, die vorgeschlagene Eiiychra" ^ des französischen Dienstes dem König zu empfehlen; die Eidgenossen sollen sich nur nicht crschrckcn laße", Schlüssel zu den schwäbischen Kornhäuscrn werde schon zu finden sein; der König sei begierig, den anzunehmen, ja er wäre schon erreicht, wenn die Eidgenossen sich als Mediatoren gegen den HerM Savoycn hätten brauchen lassen. Der kaiserliche Gesandte, mit dem im gleichen Sinn unterhandelt erwiedert mündlich und in einem vom 10. December datirtcn Memorial, er habe keine Vollmacht, am ^ gemachten Vorschlag einzugehen; die Rechte Frankreichs richten sich nach dem Bcsizstand von habe die Tagsazung schon 1668 ausgesprochen und die damaligen TranSgrcssioncn zu bestrafen l>Oa)' . nur wenn die Eidgenossenschaft von ihrer unerlaubten Begünstigung Frankreichs abstehe, werde die ^ des Getreides wieder erfolgen; wenn aber auf dem bisherigen Verhalten beharrt werde, so dürfte die aus der Erbcinung hcrflicßcnde Zollbefreiung fallen. Da nun aus diesen Unterhandlung"'' Deccmbcr 1l>92. 459 fruchtbares resultirt, so wird in der Session darauf angetragen, Alles in den Abschied zu nehmen und den ^'rigkcjtk,, zur Erdauerung zu überlassen; Zürich dagegen stellt vor, daß das Kleinod der Zollbefreiung Millionen Werth sei; im Novcmbcr 1668 habe die Tagsazung den französischen Bund als einen Dcfcnsiv- 'ractat und die Erbcinung als einen gegenseitigen Frcundschaftövertrag aufgefaßt und Alles, was darüber ^»aus gchx^ siir unerlaubt, unverantwortlich und der Eidgenossenschaft unanständig gehalten; wenn man ch, gcgMhciligtS Verfahren einschlage, so gefährde man das Leben vieler tausend Hungriger und die und Freiheit des Vaterlandes. Die Tagsazung beschäftigt sich hierauf mit dem Ansinnen des kaiser- 'chrn Gesandten, die Waldstädte sammt Constanz auf alle Fälle zulänglich zu bcschüzcn. In Betracht, daß /Ks 1688 fast von allen Orten und im März 1691 von der Mehrheit derselben zugesagt worden, vergehen Zürich, Bern, Lueern, Obwaldcn, Basel, Frciburg, Solvthurn, Schaffhauscn und Abt von St. glc», bei ihren Erklärungen von 1691 zu verbleiben; Uri, Nidwaldcn, Zug, GlaruS, Appenzell und St. Gallen bleiben thcilS bei ihren lcztjährigcn Erklärungen, thcilS nehmen sie die Sache ml r»», ^ ^ verreisen und nicht so bald wieder kommen und diese Antwort als Abschlag annehmen. Da ^ K Betreff der Maßregeln, wie dem Getrcidcmangcl gesteuert werden könne, kein eigentlicher Beschluß zu zu bringen war, so wird beschlossen, AUcS den Obrigkeiten zu hinterbringen und Gott zu befehlen. ^ Ahausen protcstirt gegen alles hieraus erwachsende Unheil. «I. In Rüksicht auf die Beschirmung des pxr Waldstädtc und des FrickthalS läßt man es bei den Verabschiedungen vom Octobcr und 1 verbleiben. Die Gesandten von Schwyz erklären, daß ihre Obern sich dcö Abschieds von d» . ^"siich einschlagen haben. Dem französischen lind kaiserlichen Gesandten wird am 12. Dcecmbcr ^ ^ gkjch^ Herren, welche sie zur ersten Audienz abgeholt, und dem spanischen Gesandten durch ein die ^ ^ übliche Gcgtiicvmplimcnt abgelegt) und zwar in folgendem Sinn : Die Tagsazung danke für K'ssi ^^KNlngcn fortwährender Wohlgcwogcnhcit und empfehle neuerdings die Wahrnehmung der cidgc- Interessen; sie werde die Blindes-, beziehungsweise Erbvereinungspflichten aufrichtig beobachten; ^'^Klich dn TranSgrcssioncn die Gesandten der Orte sich nicht hinlänglich instruirt befunden haben, K»cm erforderlichen Beschluß zu kommen, so werde Alles den Obrigkeiten hintcrbracht, welche darüber 460 Decembcr 1692. crsordcrlichcrmasscn reflcctircn werden. l'. Nachmittags nach diesem Beschluß trete» diejenigen Orte, welche an der Erklärung von 1690 festhalten, nochmals zusammen, um zu berathcn, was zur Abwendung der Augen schwebenden Noth mit „Schikcn, Schreiben oder Reden" noch weiter geschehen könne; dasselbe »'»^ den Obrigkeiten zu rcferircn rmd einander über den Erfolg zu berichten übernommen, »x. Auf die Anzc>^ dcS französischen Schazmcisters Dcchanais in Solothurn, daß an dem französischen Kor» auf dem Wege Jougnc und St, Eroix bis Lucern große Defraudationen verübt, indem Säke geleert rmd mit Sand »»ö'' füllt worden seien, wcrdcn die betreffenden Orte, durch deren Botmäßigkeit die Fuhre zu passircu hat, mahnt, dtc Fuhrleute obrigkeitlich zu getreuer Verrichtung anzuhalten, und daß sie sich auch mit ei»c>» billigen Lohn begnügen. I». Zürich, Glarus und der Abt von St. Gallen beschweren sich, daß die Bü»v»o ihnen für ihre außer Landes eingekauften Früchte den Durchpaß abschlagen, unter der für die entlegene» unmöglichen Forderung, solche Waarcn mit eigener Fuhr zu spcdircn. Von Seite dcS AbtcS wird Weiter» berichtet, er habe wirklich eigene Fuhre gcschikt, diese sei aber wieder leer zurükgckehrt, Darü^ wird in eidgenössischem Namen an die III Bünde das nachdrüklichc Begehren gestellt, den Eidgenosse» Transit nach altem Herkommen unbeschränkt zu gestatten. I. Basel will vernehmen, wer die Koste» Wache in Äugst bezahle, da das cnnctbirgischc Sindicat die wälschcn Vogtcien dieser auf lcztcr Jahrrcch»»»^ tagsazung ihnen übcrbundencn Last gclcdiget habe, und ob diese Wache ferner fortdauern soll. Diese wcrdcn von den meisten Orten all rskorvnclum genommen, mit dem Zusaz, daß jedes Ort seine cnnetbirghche» Gesandten befrage, warum die Vogtcien dieser Bcitragspflicht enthoben worden seien, und daß die dahe^ Entschließung Zürich mitgcthcilt werde. Ii. Zürich und Luccrn bringen vor, cö werde eine Menge Mczö» ^ von fremden und einheimischen Verkäufern außer das Land getrieben, und ersuchen die übrigen Ort« Rüksicht auf die schon herrschende Thcucrung, nicht um Hemmung des freien Kaufs, sondern um g»k sorge, daß hierin gebührende Bescheidenheit gebraucht werde. Wird iu den Abschied genommen. I> Beschwerde der Stadt St. Gallen, daß die Landvögte den Ihrigen das aufgekaufte Korn zunikbchal^ das Geld aber erstattet werde, und daß jene ihnen auch nicht bewilligen wollen, auf den Märkten >» Vogtcien etwa einen halben Mütt oder weniger für den Hausbrauch einzukaufen, obschon in St. " der Markt frei sei, wird beschlossen, die Landvögtc sollen den Durchpaß für auswärts aufgekaufte nicht sperren, und es soll Jedermann freistehen, laut bestehendem Mandat auf den Märkten in den für die Nothdurfl Getreide einzukaufen, i». Die eidgenössischen Kaustcutc stellen in einer Eingab ^ 24. November a. K. das Gesuch, cS möchte mit dem kaiserlichen Gesandten über den Verkehr »>^ Reiche und den vordcrösterrcichischen Landen auf die Dauer dieses Krieges ein Reglement verabredet »" ^ nachdem das auf der lcztcn Jahrrcchnungötagsazung entworfene nicht habe zn Stande kommen könne»' ^ die dahcrigcn Unterhandlungen mit dem kaiserlichen Gesandten zu keinem Abschlüsse führten, wird de» ' ' ^ lcutcn auf ihr vor der Session gestelltes Begehren gestattet, mit jenem in unmittelbare Untcrh»»^"^^ treten und um Abhilfe gegen die gerügten Ucbelstände zu bitten. Ein Antrag, dahin zu wi>6», ^ der überhandnehmende Weinbau in den Orten und in den gemeinen Vogtcien beschränkt und mehr » Akerbau verwendet werde, wird in den Abschied genommen. «». Der Kanzlei in Baden wird u»»N»M ^ Jemand anders, als an die Gesandten der Orte, Abschiede herauszugeben, p. (S. u. deutsche und vier ennctb. Vogtcien übcrh.) Bei Ende der Tagsazung erinnert Bern an die im ^"""^„st französischen Gesandten vom 3. Deccmbcr enthaltene Ahndung, daß eine eidgenössische im kaiserliche» stehende Truppe im Brcisgau einen Strcifzug gemacht und Vieh abgetrieben habe. In einer Randbu»^ Deccmber 1692. 461 ^icies Memorials sei Hauptmann Mnralt von Bern als Anführer bezeichnet worden. Durch dahrrigc Untersuchung und die deshalb vorgewiesene Bescheinigung sei nun aber constatirt, daß ein Dragoncrhanpt- win, aliö dem Regiment Svycr diesen Strcifzug gemacht, dem sich dann ungefähr vierzig eidgenössische Soldaten ohne Anführung angeschlossen haben. Auf Berns Wunsch wird hicvon im Abschied Notiz gewinnen. ^S. u. Lauiö.) (Die Vlll alten Orte.) Die Zigeuner sollen in der ganzen Eidgcnossen- ^ nicht geduldet werden. (S. auch untcr Baden, Art. 275.) t v. (S. u. d. Vogteicn.) r,. Bern das, die Abschiede bisweilen sehr spät, selbst erst zwei Monate nach der Tagsazung, ausgefertigt und "'wehe Materien darin obscur behandelt werden. Es wünscht, daß daö Protokoll alle Abende abgefaßt und w Morgen verlesen werde. Dem entgegen wird eingewendet, der Landschrcibcr sei zu sehr beschäftigt, um ^ Alles allein leisten zu können, und beantragt, auf seinen Vorschlag einen Gehilfen anzustellen. Der ^"^chttibcr schlägt »nn seinen ehemaligen langjährigen Unterschrciber Franz Michael Bücler von Schwyz ^ der auch gewählt und beeidigt wird. Er soll den Tagsazungen beiwohnen, das Protokoll entwerfen Kcnicinschaftlich mit dem Landschrciber bereinigen; vor Allem sind die Haupt- und StandrSsachen zu "rdcru und den Gesandten vor ihrer Abreise zu verlesen, zu welchem Zwekc sie noch einen halben Tag de», Schlüsse der Tagsazung in Baden zu verbleiben haben. Darüberhin hat dann die Kanzlei von wand Befehl anzunehmen, noch etwas in den Abschied zu sczen, was nicht in der Session behandelt ^ k» ist angestellten Bücler wird als Belohnung für den Abschied von jedem Ort über das ^bräuchlichc eine Zulage von drei guten Gulden zuerkannt. Einige Orte nehmen lcztcrcS aä rs- in der Meinung, die Obrigkeiten werden damit einverstanden sein. x Nach dem Schluß der l bka in, Ä ^ extremen Schritt, der die Neutralität verlczc und die betreffenden Orte zu Sachwaltern Ocstcr- kvrj würde, nicht Hand geboten werden. 2. Ein Schreiben dcS Gleichen vom 14. Deccmber, tz " ^ anzeigt, daß der Markgraf von Pupsiculx, Gouverneur von Hüningen, und der Graf von Eoignp, der königlichen Trnppen im Oberelsaff einen Zug nach Säkingcn und WaldShut beschlossen iß., ^iben, um dort die schuldigen Contribntionen einzutreiben, daß sie aber auf sein Anstich«, von diesem ^ abgestanden seien, um die Eidgenossenschaft nicht zu beunruhigen. 3. Ein an alle Orte gerichtetes ^ kaiserlichen Gesandten vom 14. Deccmber. In demselben wird darauf hingewiesen, wie gerecht ^>ihg ^^u des Kaisers, wie klar der Sinn der Erbcinnng und wie bctrüglich die Einwendungen Frank- ^arzüglich beruft er sich dabei auf den dem spanischen Gesandten im November 1668 crtheiltcn ^^""^rccfß, gemäß welchem alle diejenigen, welche in Burgund und in den Niederlanden über die »v„ ^ französischen Bundes sich haben gebrauchen lassen, von ihren Obrigkeiten, und sofern dieses unterlassen wurde, vom gesammtcn eidgenössischen Stand haben bestraft werden müssen. Die ^b,zuug gehen an Zürich über die TranSgressioncn und die Neutralität noch folgende Schriften ein. ^i» Schreiben des französischen Gesandten vom 13. Deccmber, worin er sagt, daß dem Vcrnclnncn nach ^l'chtigt werde, Gesandte oder mindestens dringende Briefe an diejenigen Orte abgehen zu lassen, welche ^ Betreff pcx TranSgressioncn den Forderungen Oesterreichs nicht willfährig seien, um die Aufhebung oder Kränkung des französischen Dienstes zu bewirken. Damit verbindet der Botschafter daö Gesuch, cS möchte Astern Schreiben werden sämmtlichen Orten mitgethcilt. 462 December 1K9Z. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. A'. (Die VII katholischen Orte und katholisch GlarnS.) Eö fällt allgemein sehr auf, wie sich ^ rcformirtcn Orte so mächtig über den Fruchtmangcl beklagen. Darüber sowohl, als zur Erzwckung c»'^ Einstimmigkeit wegen der Transgressioncn werden verschiedene Confcrcnzcn gehalten? doch wird aber sch^ lich befunden, daß kein Gesandter von seiner Instruction abweiche» könne; da aber die Klagen über Getre^ dich« mangcl aus den Orten und den gemeinsamen Vogtcicn sich mehren, soll Bedacht genommen werden, Mangel zu steuern, zu welchem Zwekc die von Frankreich ancrbotcncn Früchte weder ausgeschlagen verscherzt werden sollen. »ech x u. ,»». (S. u. Thurgau.) Man sehe auch In dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Deutsche gem. Bogt, iibcrh. Landgrafschaft Thurnau. Grafschaft Baden. Vofttci Frciämter. Vier cnnctb. Vogt, iibcrh. Vogtci Lauis. I» v. ir. s». «>. I» Art. 5KN. Stifte u. Klöster (Bischt Art. 87. Fremder Kriegsdienst, Werbungen. Art. 434. Handel ». Verkehr ic. »i» „ 377. Abzug. ^ Art. 275. Pollzeisachen. «. Art. 30l. Handels- ». Verkehrs»' Art. 183. Handel u. Verkehr. Art. 167. Kriegs- u. Militärs., Werbungen. Art. 146. Freier Handel u. Verkehr. ells x nur im Ziircherexemplar. 247. Conferenz der evangelischen Orte nnd Stadt St. Gallen während der gemeincidgenössl^ Tagsazung zn Vadcn. l. bis December. Staatsarchiv Zürich. All». Absch. Bd. 71, S. 2«8. . aweisth Gesandte: Die nämlichen, wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus Fridolin o Landammann. . Aus den Berichten der Gesandten geht hervor, daß in allen anwesenden Orten bei der cu >c ^ Sperre der Fruchtmangcl mehr oder weniger groß sei und auf den Frühling eine Hungersnot!) drolss, ^ sei zu besorgen, daß eine gänzliche Sperrung des Handels erfolgen werde, wodurch dem Volk vollende ^ Verdienst entzogen würde. Der Grund dieses Verfahrens von Seite Deutschlands und Mailands in dem ungehinderten Fortgang der schon so lange gerügten Transgressioncn der eidgenössischen in ^ dienenden Völker zu suchen; wenn diesem Uebcl gesteuert würde, so würden auch die Sperren werden; vorerst müsse man aber die fremden Gesandten anhören. Nachdem diese ihre Begehre» hatten, äußern sich alle Orte, bei ihren Erklärungen von 1690 und 1691 zu verbleiben; nur Basel ' ^ es dürfe sich seiner ausgesezten Lage wegen, obschon mit den übrigen Orten einverstanden, nicht so stellen. Da man indessen voraussieht, daß sich der kaiserliche Gesandte nicht mehr an bloßen Worte» ^ sondern auf thatsächlichcr Abstellung der Transgressioncn beharren werde, so bcräth man sich, Mehrheit der Orte die Minderheit, nämlich Schwyz, Zug, katholisch Glarus, Freiburg und Soloth"^ ^ Abstellung und Bestrafung der Transgressioncn bestimmen könnte. Bern schlägt als Mittel vor, Januar u. Februar 169Z. 463 treffenden Ortc Gesandtschaften zu schiken; Schaafhausen und andere Orte stimmen dem zu, Zürich aber "öffnet Bedenken hicgcgen, worauf Bern diese Maßregel auf Frciburg und Solothurn beschränkt und bean- an die übrigen Ortc zu schreiben. Dabei hat es übrigens die Meinung, daß auch die katholischen welche sich gegen die Transgrcssioncn erklärt haben, namentlich Luccrn, mit diesem Gedanken eingestanden sein müßten, indem die evangelischen Ortc allein von einem solchen Schritt keinen Erfolg erwarten Achten, i». Zürich legt ein ihm zugekommenes Schreibe» mehrerer rcformirter Dccanc auS dem Thurgau vom Z2. November a. K. vor, worin die Theurung und Roth im Thurgau geschildert und eindringlich um Hche gebeten wird. Man will diesen Hilferuf den Obrigkeiten bestens empfehlen. 24!t. Conferenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Brunnen, 2l. Januar. Der Abschied fehlt. Die Verhandlung dcS Tages enthält nachfolgendes Mifsiv der Cvnfcrcnz vom Januar an die in Lauis mitrcgierenden Orte: 0tachdcm die drei Viertel von Lauis die unerhörte Vermefsenheit gehabt, den im Ausland für die Orte lükausten Früchten den Durchpaß zu sperren, ja sie sogar, obwohl mit einem von dem Landvogt erthciltcn begleitet, auf dem Durchweg anzuhalten und zurükzuführcn und da sie seither ihre Deputatschaft in einigen ^rte» herumstreifen lasse» mit unbegründeten Vorgaben, erachten die beleidigten Ortc es für nothwcndig, Mittel und Weg zu berathen, wie diese hohe Läsion den Frcchmüthigen nach verdienter Empfindlichkeit zu verstehen gegeben werden soll. ES wird daher a» die mitrcgicrcndcn Orte das Gesuch zugestellt, diesen ^uterthanc» den Paß zu noch größer» Frechheiten zu schließe», die erlittene Beschimpfung, Spott und Schaden mehr als deren glimpfliches und unbegründetes Vorgeben zu beherzigen und wider diese Gesellen strenge Gerechtigkeit walten zu lassen. Wird hierzu die Mitwirkung versagt, erkläre» die drei Orte, sich ^»eswcgs zu beruhigen, da sie genügliche Mittel in der Hand habe», gegen jene mit exemplarischer Morti- stration zu verfahren. Slaalöarchwe vuccrn u. Freibur» i Misswe. Weitere Notizen: LandcSarchiv, Ridwalden Rathsbuch toi. 388, woselbst als Gesandte Nidwaldenö bezeichnet sind Johann Ludwig Lussi " Äoseph Karl Lussi, beide alt-Landammann. 249. Konferenz der Orte Nri, Schwyz, Uiiterwalden, Zug und katholisch GlaruS. Brunnen. UiN.'t, lN. Jebrnar. zeandeSarchi» Nldlvaldc». Abschied«. Uri. Johann Franz Schmid, Landammann; Franz Heinrich Bcßlcr, Zeughcrr. Schwyz. ^^'vr, Nittcr, Landammann; Franz Bctschart, alt-Landammann; Jost Rudolph Rcding, Ritter, alt- Johann RochnS Abybcrg, alt-Statthalter; Heinrich Fridolin Rcding, Panncrhcrr; Anton ^vgs^ ^st"g, des Raths; Johann Franz Abrgg, gewesener Hauptmann zu Wyl, dcS Raths. Untcr- Johann Wirz, alt-Landammann, und Johann Müller, Landshauptmann von Obwaldcn; Beat 464 Februar 1693. Jakob Zelgcr, Landammann, und Johann Ludwig Lussi, Ritter und alt-Landanunann von Nidwaldw Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, Statthalter; Johann Kaspar Eugstcr, Ammann. Katholisch GlaruS. Johann Ludwig Tschudi, Ritter, alt-Landammann. (S. u. Lauis.) I». Uri berichtet, der Nuntius habe sich in seinem «^ ihnen vom Gencral-Commissar eingegebene Punkte vor. Schwpz tritt den Ansichten von Zug ebenfalls l'U und beide Orte verheißen sich, nicht von einander zu stehen, noch etwas thädigcn zu lassen, sondern bei all^ Anlässen gemeinsam zu unterhandeln. Von der Confercnz wird befunden, Zug habe genügsame Ursache, den Anmaßungen des Gencralvisitators zu widcrsczen. «I. Nidwaldcn regt wohlmeinend an, wie man r"'" Seite Spaniens mit allerlei bundcSwidrigcn VcrkchrShemmungcn und mit Hintcrhaltung der Pens»'»"'' deren nun entgegen dem Rcductionsinstrumcnt bereits wieder zwei neue verfallen seien, gequält werde daß auch die Stipendien nicht mehr ihren Fortgang haben; nach seiner Meinung sollte man die Völker »>) mehr fortdienen lassen, sofern diesen Beschwerden nicht abgeholfen werde. Uri und Schwpz befinden ß ohne Instructionen, anerbieten sich aber, alle guten Rathschläge den Obrigkeiten zu hinterbringen, >n Meinung, daß dieser Gegenstand auf einer fünförtischcn Cvnfcreuz zur Verhandlung komme. Von walden wird eröffnet, es sei dortscitS von Räthcn und Landleutcn beschlossen worden, daß man kcinc und dergleichen mehr nach dem Mailändischcn liefern und verkaufen dürfe. Diese Maßregel wird von übrigen Orten aä instruonäum genommen, dabei aber bereits als wünschbar erklärt, cö möchte ^ ^ stimmung Luccrns ein ernstliches Schreiben um Oeffnung dcS Passes nach Mailand abcrlasscn werden, ^ dem Vcrdcutcn, daß ein längeres bundeöwidrigcS Verfahren auch niit unbeliebigcu Maßregel» würde cru'N werden, k u. »x. (S. u. Bcllcnz ic.) I». Auf die Klage vou Schwpz wegen Hemmung dcS Wcin^'^ und über Einführung eines neuen Zolles auf das über das Gcbirg gefertigte Salz von Seite Uri's von den Gesandten leztcrn Ortes crwiedcrt, es sei ihnen von einem neuen Zoll nichts bekannt; Verordnung wegen des Weinkaufcö betreffe, so habe sie Schwpz durch seine maßlosen Ankäufe und Zahlungen selbst verursacht, l. (S. u. Rheinthal.) Man sehe auch in dem Abschnitte Hcrrschaftsanqelctzeiiheitcn: Vogtei Rhetnthal. i. Art. S7. Zustizsachen, Recht u. Gericht. Vofttei Lauis. r». Art. lSV. Handel u. Verkehr. Vogteien Bellcnz -c. f n. Art. 37. u. 3S. 250. Conferenz der Orte Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug uud katholisch Glarus. Brunne», l<»!>'!, .i. März. LandeÄarchiv Nidwalden. Abschiede. , Gesandte: Uri. Johann Franz Schmid, Landammann; Franz Heinrich Bcßlcr, Zcughcrr, - Anton Püntiner, Landschrciber. Schwyz. Jakob Weber, Ritter, Landammann; Franz Bctschart »>> Rudolph Rcding, beide alt-Landammann; Johann Rochus Abpbcrg, alt-Statthalter; Heinrich März 1K9Z, 465 beding, Panncrhcrr; Anton Jgnaz Ccbcrg, dcS Raths. Untcrwaldcn. Johann Wirz, alt-Land- ^»»nann, und Johann Müllcr, dcS Raths, von Obwaldcn; Brat Jakob Zclgrr, Landammann, lind Johanil Ludwig Lussi, Rittcr, alt-Landammann von Nidwaldcn. Zug. Brat Kaspar Zurlaubrn, Rittcr, Statthalter; ^°hann Kaspar Eugstcr, Amman».. Katholisch Glarus. Johann Ludwig THudi, Ritter, alt-Land- ^uniann. (S. u. Lauis.) I». Uri eröffnet, was es wegen des Streites mit dortiger Geistlichkeit, welche mehr nach uraltem Herkommen um die Pfründen anhalten wolle, und wegen anderer Neuerungen init ^ Nuntius verhandelt habe, lind verlangt von den übrigen Orten Rath. Untcrwaldcn ob und nid dem A und Zug erklären, daß sie ihrerseits entschlossen seien, nichts nachzugeben. Katholisch Glarus, das ^ ohne Instruction befindet, nimmt die Sache ul oder gemischten Gerichtes zu bedienen habe, wodurch die Parteien höchlich beschwert würde». ^ /^hörige Anfrage sei aber kürzlich die gemeine Antwort erfolgt, daß sich die Katholischen dem gemischten ^chlöstande nicht unterwerfen werden. Von gleichem Orte wird eröffnet, daß sich Major Marti'S iick katholisch erklärt und nach SchenniS begeben habe und mit einem Katholischen zu heiraten beab- ^ge. Die Orte finden, cö wäre am besten, wenn die Heirat befördert und vollzogen würde. Wegen Ander Instruction wird indessen die Sache ml rokoronäum genommen. I». (S. u. Rheinthal.) Ma» sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: ^Unthal. I,. Art. !M. Änstl,fachen, Recht n. Gericht. . Lauis. «. Art. 5. Art. l5l. Handel u. Verkehr. 25t. Konferenz der Orte Zürich, Berit, Lucern, Glarus, Basel, Freilmrg, Solothuru und Schaffhauseu. Vrcmgartcn. NiN.'t, lN. bis lS. März. (28. Februar, 1. u. 2. März a. K.) «watSarchiv X'uccr». AN». Absch. Bd. UXXIX, kol. 10. Zürich. HanS Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern, ^"dolph Sinner, Sckclmeistcr; Bernhard von Muralt, dcS Raths. Luccrn. Johann Rudolph Schultheiß; Karl Christoph Dullikcr, Sckclmeistcr. Glarus. Fridolin (Friedrich) Zweifel, """ann; Johann Ludwig Tschudi, Rittcr, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrst- 59 406 März 1K93. zunftmeistcr; Andreas Burkhardt, Drcierhcrr. Freiburg. Franz Salcr, alt-Sckclmcistcr. Solothur" Johann Victor Bcscnval, Ritter, Schultheiß; Urs Suri, Vcnncr. Schaphausen. Johann Konn'l' Zlcukonun, Bürgermeister; Johann Konrad Wäpfcr, Sekclmcister. Auf die Einladung sänuntlichcr Lauis regierenden Orte zu dieser Eonfcrcnz hatten die Orte lst( Schwyz, Unterwaldcn und Zug in Folge einer besonder» in Brunnen gehaltenen Versammlung Zürich zeigt, daß sie nicht erscheinen werden. Das Weitere s. u. Lauis Art. 152. I». Der kaiserliche Gehi"^ bittet mit Schreiben vom 8. Marz um Kundgebung der Entschließung derjenigen Orte, welche auf Tagsaznng sein Gesuch um endliche Abstellung der Transgrcssioncn rötervnäum genommen haben. ^ wird ihm crwicdcrt, wegen Ausbleibens mehrerer Orte, von denen Erklärungen zu gewärtigen gewesen habe in diesen Gegenstand nicht einläßlich eingetreten werden können, wobei sich die anwesenden auf ^ frühem Erklärungen beziehen. «. Solothurn beschwert sich neuerdings über das höchst tadclnSwcrthc A"' fahren des Oberst Heller von Schwyz gegen seine Bürger, die mit ihm auf Mvrca gedient haben, und n'0 durch sie rechtlos gemacht »verde» wollen, lind bittet daher um Rath und Hilfe. Da Schwyz den Ansprecht Gericht und Recht anerbietet und das auf Morca gewesene Regiment aufgelöst ist, so wird Sololh^' angcrathen, den Oberst Heller beförderlich vor seinem Richter zu belangen. Was man aber von den Venedig gcthancn Schritten halte, werden die Gesandten zu berichten wissen. <1. Ein Bericht dcö mcistcrS Eschcr über seine in Verbindung mit den Häuptern von Solothurn beim französischen Gesa"^ unternommene Verwendung für die Sicherheit von Hohcntwicl, Zell, Ucbcrlingcn und Constanz »»d darauf erhaltene Antwort wird verdankt und der Bcrathung einer allgemeinen Zusammenkunft oorbchaü^ (Zürich, Bern, Lucern, GlaruS und Solothurn.) Luccrn stellt vor, wie nothwcndig es sei, weg»'" ^ Vor- und Aufkaufes und namentlich auch der Ausfuhr des Mastviehs eine zureichende Verordnung^ erlassen. Dieser Anregung wird beigestimmt und namentlich aus die neuesten Anordnungen von wiesen. Dieses eröffnet, eine derartige Verordnung sei in Arbeit begriffen und werde dieselbe den betreffe' hier anwesenden Orten mitgethcilt werden, I. (S. u. Lauis.) »?. (S. u. Freiämter.) Ii. (Die nnwlg^ katholischen Orte.) An Uri und Schwyz wird eine eindringliche Vorstellung erlassen, wie sehr sie d»rä' ' unerhörte und ungerechtfertigte Absonderung von den übrigen katholischen Orten in der bcklagensu'e Angelegenheit von Lauis daö Ansehen der katholischen Orte geschmälert und den Unkatholischcn so vorsäzlich in die Hände gearbeitet haben. Dieses Schreiben wird auch Unterwaldcn und Zug "^^^t mitgethcilt, diesen, wie den beiden erstem mit der dringenden Aufforderung, an der nächsten Eonfcrc»' auszubleiben. Mau sehe auch In dein Abschnitte Herrschaftsa»gelegc»heite» : Vosttci Hreiinnter. Art. t4t. Iustizsachen, Recht, Gericht. V-gtei Lauis. ». Art. 152. Handel u. Verkehr. f. Art. t5Z. Handel ». Verkehr. März 1693. 4K7 252. Conferenz der V evangelischen Orte während der eidgenössischen Conferenz zn Bremgarten. UNNt, IC. bis lL. März. (28. Februar, 1. u. 2. März.) TtaatSarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. 72, kol. 50. Gesandte: Die gleichen, wie auf der eidgenössische» Conferenz; evangelisch GlaruS Fridolin Landammann. Zürich thcilt den Auszug eines Schreibens des Milord Gallowav, Markgrafen von Rllvigny, an Ks ArzclicrS, datirt aus London den 20/30. Januar, mit, worin, gcstüzt alif Anordnungen ^Königs von Großbritannien, das Anerbieten gemacht wird, sechshundert Haushaltungen fremder in der Pnosscnschast sich aufhaltender protestantischer Flüchtlinge in Irland zu versorgen. Dieses Anerbieten schnitt mit Rüksicht auf die Abschiebung der französischen Exulanten sehr erwünscht und es wird daher > )wssc,^ diejenigen Obrigkeiten, bei denen sich solche Flüchtlinge aufhalten, Verzeichnisse derselben mit gäbe hxx persönlichen Verhältnisse und der Lcibcöconstitutiou erstellen sollen. Die verlangte Uebcrnahmc des ^ ^ Transportes der Familien bis Frankfurt findet auf den Fall der Abschiebung keinen Widerspruch. .' ^uf Veranlassung Berns legt Basel folgenden Bericht ab: Wegen der vielfältigen Vexationcn der .^chhchcn Zollbeamten habe man die alte Straße von Basel über die Schafmatt »ach Aarau besser srj„ anfangs habe Solothurn dieses Unternehmen sehr begünstigt, nachher aber aus Besorgnis«, daß , ^ Stadt Ölten durch Ausweichung des Zolls benachthciligt werde, gehindert und auf seinem Territorium ^ Straße verhauen und unfahrbar gemacht; die Versicherung, daß man den Zoll nach ErliSbach kd ^ Verlangen einer diesfälligrn Coufcreirz mit Solothurn sei ohne Erfolg geblieben; hirs^ Zürich und Schaffhausen, Bern und Basel in ihrem Handel sehr bcnachtheiligt. Darüber . Pfunden, Basel solle sich über seine Berechtigung genau iuformiren, wozu dir Einvernahme der Zoll- Ux Aarau zwckmäßig sein könnte, indem dem Verlauten nach die Landlcute, welche diese Straße gctvisscs an Frucht abzustatten haben. Je nach dem daherigen Resultat sei dann >krs Kcnntniß zu geben und wieder auf eine Eonfcrenz zu dringen; sollte diese verweigert ^ ^ Sache bei den unbctheiligtcn Orten anhängig zu machen. «». Auf Anregung der übrigen Schaffhauscn, daß die Festung Hohentwicl, an der namentlich deit benachbarten evangelischen »n, . gelegen sein müsse, mit Lebensmitteln, KriegSinunition und Mannschaft grnugsam versehen sei, Kindlichen Anfall aushalten zn können. Anläßlich wird auch von der Erhaltung der Städte Zell, ^sc 0/"^ Uberlingen gesprochen und beschlossen, unter der Hand bei Luccrn zu sondiren, in wie weit für H,. cigeneit Interesse etwas gethan werden wollte. «I. Der Umstand, daß katholisch GlaruS Gutachten des gemeinen LandrathcS an der Conferenz in Brunnen teilgenommen, veranlaßt >»s^ ^ Glarnö, gegen seine Mitlandleutc katholischer Religion wegen Außerachtsezung des PaeifieationS- >hr^ von 1682 und anderer Documente Beschwerde zu führen, daß sie: 1. eigenmächtig Landleutc kh ^ 'hivu annehmen; 2. über die Verwaltung der Landvogtcicn und deren Gefälle keine befriedigende ^^kcl gedeihliche Rechnung geben; 3. die entführte Tochter des Johann Marti nicht wieder an ^rn Ort zurükstellcn; 4. einem von den hiczu verordneten Fünfzrhnern abgefaßten Gutachten, den 468 April 1V9Z, Landcshauöhalt betreffend, sich widersczcn. Dabei wird bemerkt, die Evangelischen seien Vorhabens, Reprcl' salicn zu ergreifen, um hicdurch sich selber Licht uud Ruhe zu schaffen. Die übrigen Orte sprechen Ansicht dahin aus, cS sollte Luccrn durch Vermittlung eines Dritten von diesen Anständen in Kennt»^ gesezt und erst bei Erfolglosigkeit dieses Schrittes Repressalien ergriffen werden, immerhin in der Mei»»»g- daß dadurch die Ruhe des Landes und der Eidgenossenschaft nicht gefährdet werde. «. Zürich und Wr" besprechen sich vertraulich über die nachgesuchten Volköwerbungcn des Kaisers und der Republik Vencdbl Rüksichtlich der erstem äußert Zürich Bedenken, welche jedoch von Bern nicht gcthcilt werden, immcrhi» der Voraussezung, daß das Volk keineswegs nur oonnivenüo aus dem Land geführt werde. Was ^ frühere vcnctianischc Allianz betreffe, so sei sie beiden Ständen vorthcilhaft gewesen, und cS wären bah^ derartige Anträge, wenn sie auf dem Fuß der auf Morca dienenden katholischen Orte gemacht würden, von der Hand zu weisen, i. (S. u. Thurgau.) Ma» sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenhciten: Landstrasschnst Thurstau. t. Art. 5Z4. Kirchliches, Glanbenssachcn, Geistliche. 25:;. Conferenz der die ennetbirgischeil Vogteien rcgierendeil XII Orte, üvrcmnarten. l». April. (27 März a K.) »taatsarchlv ZSucer». All«. Atsch. Bd. I.XXIX., so». 5« u. e>5. Gesandte: Uri. Johanir Franz Schmid, Landainmann; Johann Karl Bcßlcr, Ritter, ammann und Panncrhcrr. Schwpz. Jakob Weber, Ritter, Landammann; Jost Rudolph Rcding, . alt-Landammann. Unterwaldcn. Johann Wirz, alt-Landammann, und Johann Sebastian Landshauptmann von Obwaldcn; Beat Jakob Zelgcr, Landammann, und Johann Ludwig Lussi, Ritter, ^ Landammann von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Ritter, Statthalter; Christoph Sckclmcistcr. (Die Gesandten der übrigen Orte sind die gleichen wie auf der lczten Confercnz >» garten Absch. Nro. 25t.) ». Bevor in die Hauptsache, den Anstand über die Verordnung wegen des Kaufs und der D>w ^ der Früchte in Lauis eingetreten werden kann, mußte zuerst der entstandene Streit »im die Bestell»'^ ^ Kanzlei für diese Confercnz erledigt werden. Die am t<1. März abhin in Brenigarten versa»»»rl^^ Orte verlangen die damaligen Sccrctaricn, RathSsubstitut Johann Rudolph Lavatcr von Zürich u»b schrcibcr Johaiin Karl Balthasar von Luccrn beizubehalten, wogegen die vier Orte Uri, Sch'vP, ^ walden und Zug den Landschrcibcr der Grasschaft Baden oder denjenigen der Freiämtcr für die ^ führung forderten; nach fast achttägigen gepflogenen mühsamen und verdrießlichen Untcrba»dl»>^ gesonderten Sizungcn beider Parteien wird das eben scharf mit vieler Mühe und Kosten gctriebew liniinargcschäft dahin erledigt, daß zur Beruhigung der vier Orte noch zwei Sccrctaricn zu zugezogen werden, nämlich Landschrcibcr Joseph Anton Püntincr von Uri und Landschrcibcr Abegg, des Raths, zu Schwyz. Hieraus soll jedoch der gemeinen Kanzlei halber kein Präjudiz f»r ^ Fälle gezogen werden, l». (S. u. gemeine dnitsche Vogtcicn und cnnetbirgische Vogtcien u'l April 1K99. 469 ''' (S. u, Lauis.) «I. In einem abermaligen Memorial vom 8. April dringt der kaiserliche Gesandte ans endliche Erklärung über die verlangte Abstellung der Tranögressivncn. Da mehrere Orte hierüber nicht ">I>ruirt sind, wird die Sache ml rvl'vreiulum genommen und dem Gesandten hicvon Anzeige gemacht. «». ^ französische Gesandte bcglükwünscht die Versammlung über die kluge Beseitigung dcö Lauiscrgcschäfteö »»d versichert sie der Huld dcö ätönigö. Dieser Vortrag wird verdankt und daS Interesse dec Eidgcnossrn- f^)ast dem Gesandten neuerdings empfohlen. i>. Zürich wird bcallftragt, über zwei während der mailändischcn ^prrre stattgcfundenc Vcrlczungcn des eidgenössischen Gebietes genaue Erkundigungen cinzuzichsn und nach rfund der Sache im Namen der XII Orte bei der Regierung in Mailand Gcnugthuung und Wicdcr- ^Änung dcö freien Handels zu verlangen. lieber die in neuerer Zeit von Seite Deutschlands erlittenen rbletsvcrlczungcn soll auf nächste Tagsazung instruirt und dem Ergcbniß gemäß Gcnugthuung verlangt ^rdr», I». Daö Gerücht, alö werden in einigen Orten ätriegörüstungen mittelst Aufbietung von Mann- und Ausstellung von Wachen gemacht, wird von den betreffenden Gesandtschaften als ungcgründct und Mtc Ausstreuung erklärt. ES wird daher beschlossen, daß solche Gerüchte allerorten, wo sie entstehen, ^sscitljch untcrdrükt werden. Im Ucbrigcn bleibt cS bei den früher» Verabschiedungen, daß jedes ^ Veranstaltung bedeutender Musterungen und Truppenzusammenzüge den benachbarten Ständen ^ j. Da dieses Mal, wie schon eine Zeit lang, viele Gesandtschaften nur nä nuclieiiäum ^"kommen, obschon die Geschäfte in den Einladungsschreiben genugsam angegeben werden, so wird den ^'^gleiten empfohlen vorzusorgcn, daß die Gesandtschaften an den Verhandlungen thätigcn Anthcil nehmen, br vhnehj,, nur auf Gefallen der Obrigkeiten Beschlüsse gefaßt werden können. Ii u. I. (S. u. Lauiö.) ^u. gemeine deutsche Vvgteien und cnnetbirgischc Vogteicn übcrh.) 11. (Zürich, Bern, Lucern, ^l, Solothurn, Schaafhausen.) Diese sieben Orte nehmen unter sich folgende Verordnung über ^chräiikung der Ausfuhr von Mastvieh an: I. Aller Vorlauf von Mastvieh ist verboten. Alö Vorkauf rö betrachtet, wenn einer das gekaufte Mastvieh vor Ablauf von sechs Wochen wieder verkauft. 2. Fremde ^ Mastvieh nur auf öffentlichen Wochen- und Jahrmärkten aufkaufen. 3. Den Eidgenossen ist gegen . ^'cisimg obrigkeitlicher Scheine, daß daS einzukaufende Mastvieh für den Verbrauch zu Stadt oder Land lalb der Eidgenossenschaft bestimmt sei und daß die Vorwciscr keine Agenten von Fremden seien, ^ ^ ihrc Einkäufe nicht nur auf den Märkten, sondern auch bei den Häusern und Ställen zu machen. »»Eidgenosse darf für einen Fremden solche Einkäufe machen. 5. Auf Mastvieh, daS von Fremden svlki und Jahrmärkten gekauft wird, steht den Eidgenossen daö Zugrccht zu; unter Eidgenossen ist übe .""guthast. 6. Die Festsezung der Bußen auf Ucbcrtrctungcn dieser Verordnung wird jeder Obrigkeit Sutern mag diese Verordnung auch den vier benachbarten Orten mitthcilcn, um sie zum beitritt zu veranlassen. «». Den Obrigkeiten wird der Antrag zur Erdaucrung hintcrbracht, auch ^'^^insamc Verordnung zur Abschaffung des Bettels und zur Beseitigung des fremden Gesindels zu I> t. (S. u. d. Vogteicn.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. U Namen des EomthurS (Franz) von Roll, welcher'sich etliche Tage hier aufgehalten, wird vor- ^ wie einige fremde Herren, welche Ehrcnburgcrrechte in der Eidgenossenschaft bcsizcn und zufällig . Oberen seien, päpstliche Brcvcn erwirkt haben, gemäß welchen sie prätcndircn, alö schweizerische dritter denen deutscher Zunge beigezählt zn werden. Da solches der eidgenössischen Nation zum 470 April 1093. 9,'achtheil gereichen würde, wird beschlossen, dem Großmeister und der Vorstcherschaft deutscher Zunge Malta vorzustellen, daß man dies nicht gestatten konnte, indem ein solcher Fremder, der nicht von eidgenössischen Eltern abstamme, nicht als schweizerischer Ritter und daher auch nicht befugt erachtet werde, die >» der Eidgenossenschaft liegenden dem Iohannitcrordcn gehörigen Eomthurcicn zu genießen. Wenn aber s»>^ Fremde als Ritter deutscher Zunge angenommen würden, findet man, daß man sich dessen nicht wohl belade» könnte. Mit der Ausfertigung dieser Schreiben wird Luccrn beauftragt, v. Eine Anregung, wie »achthat die auffallende Söndcrung einiger katholischer Orte in dem Lauisergeschäft dem gemeinen katholischen Intcttlsc und Ansehen gewesen und wie viel nachahmungswürdigcr das Beispiel der Bäter sei, dergleichen A»st»»^ einander offen mitzulheilcn oder darüber mündliche Verhandlungen zu veranstalten, wird zu sonder», Lieb >>»° Gefallen ausgenommen, woraus die Hoffnung geschöpft wird, daß die katholischen Orte künftig nur ,»» ^ einiger zusammenhalten werden. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) In Folge eingegangener Z"' stimmung aller beteiligten Orte wird Luccrn beauftragt, von der Regierung in Mailand eindringlich v" bundcsmäßigc Wiederherstellung des freien Handels und Transites und die Bezahlung der rükständijff» Bundes- und Quatcmbcrgeldcr der bcthciligten Regimenter zu verlangen. Man sehe auch tu dem Abschnitte HerrschaftSaugelcgenhkitc» : Deutsche gem. Vogt, überh. Art. 3,1. Iustizsachen. Recht, Gericht ,, 88. Fremder Krieged., Werbung'^ Landgrafschast Thurau». Vogt« Rheinthal. Vogtei Kreiiimter. Vier ennetb. Vogt, überh. Vogler Lauts. t. Art. 142. Iustizsachen, Recht, Gericht >». Art. 42. Allg. Vererd.; Recht, Mericht^ Art. ll«. Justizsuche», Recht, Gericht- I». Art. 4. Verwaltung im Allgemeinen. i«. I». „ V5. Freier Handel u. Verkehr. «>. Art. 378. Abzug, r. Art. gg. Iustizsachen, Recht, Gericht. I». Art. 259. Locales (Bremgarten). I». Art. 4l. Recht u. Gericht ; allg. Vervrd. «. Art. l54. Handel u. Verkehr. It. „ l55. Handel u. Verkehr. Zu «. Auf den 30. März hatte Uri eine Vörtigc Confcrcnz nach Brunnen zur Borbesprcch»»» vauisergcschaftö und zur Abklärung der Stellung, welche bei dem Cvngreß zu Bremgarten gegc» Thurgau regierende» Städte genommen werden sollte, angeordnet. Nidwaldcn ordnet dazu Zelger und alt-Landammann Lussi ab, mit der Instruction, den Tag in Bremgarten auch dann zu b'''" wenn Uri und Schwhz dahin nicht folgen würden. ^ Landlsarchiv Aidwalden l Prolololl der Landögrmrinde u. Landriilhe v. 27. März wo^ des 254. Conferenz der evangelischen Orte während der Xllörtigen Conferenz in Bremgarten. llw.'t, «. April. (27 März a K) Ttaatoarchiv Jürlch. Mg. Absch. Bd. 72, fol. 114. Gesandte: Da gleichen wie auf der Xllörtischcn Confcrcnz; für evangelisch Glarus » Zweifel, Landammann. . , g. Alle Orte erklären sich bereit, den freien Transport der französischen Flüchtlinge bis 5^»" i ^ übernehmen, sofern diesen eine definitive Ansiedelung in Irland gesichert werde. Gegen die Borw^ Zürichs und Schaffhauscnö, daß die Transportkosten von jedem Ort für die auf seinem Tcrr Mai (K9T 471 Endlichen Flüchtlinge zu bestreiten seien, erhebt Bern Einsprache, indem eö die Rcgnlirung der Transport- ü'stcn nm so mehr einer besonder» evangelischen Konferenz vorbehalten will, als Genf seine Flüchtlinge nur sch, Territorium zu spedircn erklärt haben soll, ES wird indessen beschlossen, Genf zu ersuchen, sich diese», LicbcSwcrk in umfassenderer Weise zu bethciligcn. I». Wegen der alten Straße über die Schaf- "'"tt Basel durch eine geschichtliche Darstellung und Kundschaftöaufnahmc nach, daß diese Landstraße "bcr Menschengedenken mit Waarcnlastcn, namentlich Wein und Korn, bis auf srchözig Eentncr gebraucht forden sei pjx zunächst bei der Schafmatt gelegenen baölcrischcn Dorfschaftcn alljährlich auf Thomas .den Zollbeamten in Aarall ein Gewisses an Korn und Geld entrichtet haben. Solches wird den Gc- ^»dte» Solothurn zu Händen der Obrigkeit vorzustellen beschlossen, cincöthcilS mit dem Berdcuten, daß ^ lvrtgesczter Weigerung ein anderer Weg über Berncrgcbict mit Ausweichung des Zolls zu Erliöbach ein- ^chlage» lvürdc, andcrntheils mit der Rüge, daß der solothurnische Landvogt zu GöSgen die baölcrischcn 'Achorigm, welche zll der Namens der Eidgenossenschaft auf Geißfluh errichteten Wache Holz ab dem Solo- ^"llchcn bezogen, angehalten und nachher mit Strafe belegt habe, «. (Die IV evangelischen Städte.) ^ "l Anregung gebrachte Vcrthcilung der kurpfälzischcn Kleinodien wird, als den Werth des Assortiments ^"»»dernd, nicht beliebt, dagegen beschlossen, den Kauf zll versuchen. Zu diesem Zwrkc anerbietet sich einer Ichaffhausischfn Gesandten, einen ihm wohlbekannten Juwelier in Augsburg zum Kaufe für den Kur- l ni einzllladcn, mit dem Anerbieten, daß die bcthciligtcn Orte Salz an Zahlungsstatt an- Zürich, Bern und Basel versprechen, bei ihren bekannten Juwelieren den Kauf zu betreiben, »gl? diese Bcmühungen erfolglos bleiben sollten, beschließt man die Bertheilung nach dem Betrage ^rauf haftenden Forderungen. 255. Conferenz der Städte Zürich, Bern, Basel und Schaafhausen. Brugg. :t<>. Mai. Kanlonsnrchlv 2chn»I>a»Ic». Abschlcdc. sandte: Zürich. Johann Heinrich Rah», alt-Stadtschrciber. Bern und Basel. (Nicht erschienen.) Alhausen. Johann Konrad Wäpfcr, Statthalter. ^ König voil Großbritannien den in der Eidgenossenschaft zerstreuten französischen Flüchtlingen i», ^'ülbcnsgenossen zll einer Niederlassung in Irland nun wirklich einige WohnungSpläzc und Ländcreicn ° hat, muß der schwierige Transport dieser armen Leute nach diesem fernen Lande zum Boraus tz,^^acht »,,h geregelt werden. Leider sind die Stände Bern und Basel nicht vertreten; die übrigen zwei 6>l,e ^ gleichwohl auf die Materie ein und kommen in ihren Bcrathungen zu folgenden Ergebnissen: ^ülptschwicrigkciten besteht darin, daß seit dem Einfall der Franzoscil. in Deutschland die Route, ^ i/i tausend Flüchtlinge nehmen sollten, thcilS mitten durch daö KriegSgebiet geht, theilö ^ ^arau angrenzt, daß daselbst Allcö in äußerster Bestürzung ist. Diese ungemein wichtige Frage ist » "Ochsten geincin-evangelischen Eonfcrcnz zu Aarau cingchcud zu erwägeil. Alle Orte, in welchen sich ^»gianten aufhalten, sind angelegentlich zu ersuchen, diese Flüchtlinge nicht eher, als diese Eonfcrcnz 472 Juni 1V93, die geeigneten Mittel und Wege gefunden, nach Irland abmarschiren zu lassen. Desgleichen sind zu Hand"' des englischen Gesandten gcnanc Verzeichnisse aller Flüchtlinge aufzunehmen; sie sind nach drei Gattung"' auseinanderzuhalten, erstens solche, die aus eigenen Mitteln zu leben haben; zweitens diejenige», die siü) zwar mit ihrer Hände Arbeit durchdringen, jedoch einen so weiten Weg nicht ohne etwelche UnterstüMg machen können, und drittens die, welche ganz mittellos sind. Hievon ist unverzüglich nach Genf theilung zu machen. Sodann erscheint eö rathsam, daß jedes Ort vorderhand seine Flüchtlinge bis a» ^ Grenze kostenfrei halte, und die von Genf und Bern den geradesten Weg dircct nach Brugg nehmen. ^ Flüchtlinge sind in Abthcilungcn von scchözig bis hundert Kopsen unter Leitung eigener Eommissärc i" geleiten. Es wird dann auch Sache der nächsten Eonfcrcnz sein, sich über die Verpflegung dieser Exili'ü"' von der schweizerischen Grenze an zu bcrathcn. Schaffhauscn erachtet sich nur für pflichtig, die Verpflegt der bei ihm untergebrachten Flüchtlinge, nicht aber auch jener, welche von andern Orten her ihren ^ über das dortige Gebiet einschlagen, zu übernehmen. Wenn Genf, wie zu vermuthen steht, Bedenken ü»gü seine Flüchtlinge auch »och über seine Grenzen hinaus kostenfrei zu halte», werden die Kosten vielleicht allen evangelischen Orten gemeinsam getragen werden müssen. Inzwischen wird der englische Gesandte H" wart angelegentlich angegangen, die völlige Verpflegung dieser armen Leute gerade von der Grenze hinweg Ü' übernehmen, da der König von England bei den Reichöständcn, wo sie durchpassircn müssen, in besser»! (" steht, als die Herren Eidgenossen, für welchen Fall dann die evangelischen Orte einen vcrhältnißn'üfü^ Beitrag an die Kosten beschließen würden. Ferner sind die Durchreisenden den Fürsten von und Hessen und andern, deren Gebiet sie betreten müssen, kräftigst zu empfehlen. Der Gesandte von legt dem Abschiede einen gcdrukten Bericht über die nähere Beschaffenheit dcö Landes bei, das für Eolonic dieser Flüchtlinge angewiesen worden ist. die 25<>. Coufcrenz zwischen Zürich und dem kaiserlichen Gesandten. Zell. l. Juni. (22. Mai a. K.) Ztaatsarchiu Zürich. All». Abschied- Bd. 72, «dl. I2l. Aachs' Abgeordnete: Zürich. David Heß, Statthalter; Wichel», Blarcr, Bcrghcrr und dcö Namens des Kaisers Freiherr von Ncvcu, außerordentlicher kaiserlicher Gesandter beider Eidge>n'p"ü Die zürcherischen Abgeordneten beziehen sich darauf, daß der kaiserliche Gesandte selbst ihrer - Aiilaß gegeben habe, sich über Ocffnung dcö Passes, Vermehrung dcö wöchentlichen Fruchtbczug^ ^ stimniung eines ReglcmcntcS betreffend die Eontrcbandwaarcn lind andere Handelssachen >»ü besprechen. Instructionsgcmäß beschweren sie sich vorab über den am 15./25. April abhin in Ulm ^ Zolltarif der durch das Ncich und namentlich den schwäbische,» Kreis transitirendcn Maaren, wodM ), ^ achtet der genauen Beobachtung der Neutralität, ja selbst der wohlwollenden Haltung gegen daö > " ' Eidgenossenschaft und besonders Zürich in einer Weise betroffen werde, daß die Vortheile der ^.^'chcr dadurch aufgehoben erscheinen. UeberdicS belasten die Zollbeamten zu Gcbrahhofcn, daö unter ^„l Jurisdiction stehe, den nach Zürich gehenden salzburgischcn Niessingdraht mit einen» neuen, auf Juni 1693. 473 steigend", Jmpost, was sowohl dcr Erbciiiung als dem Vertrag von l654 zuwiderlaufe und die bisherigen Alten nachbarlichen Beziehungen störe. Darauf crwiedcrt dcr kaiserliche Gesandte, in dcr (Konferenz zu Eßlingen am l6. Mai (a. K.ä sei die Bewilligung dcr freien Fruchtausfuhr für eine reine Unmöglichkeit erklärt worden, thcils wegen eigener Roth, thcils weil dadurch die transgrcdirendcu und nicht transgrcdirendcn ^rte der Eidgenossenschaft gleichmäßig begünstigt worden wären; dagegen sei dem Stande Zürich mit Rük- k'eht auf ftine bis dahin geführte ehrliche Conduitc eine Vermehrung des FruchtbczugcS (wöchentlich hundcrt- 'Afzig Malter, nämlich dreißig von Zell und je vierzig von Lindau, Engen und Hüffingcn) zugestanden ""d mit gleich gutem Willen auch Schaffhauscn, Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen und daS Rhcinthal Algcsehcn worden; in Betreff dcS Verkehrs mit dcr Eidgenossenschaft seien zwei Straßen bezeichnet, nämlich ^r Schaffhauscn und Lindau; Contrcbandwaarcn, d. h. solche, welche unmittelbar zum Kriege dienlich werden den eidgenössischen Orten, mit Ausnahme dcr an die feindlichen Lande grenzenden (Basel, Frci- Ag, Colothurn und Genf) gegen obrigkeitliche Scheine, daß sie zum Verbrauche in den betreffenden Orten Almut stio„, willig verabfolgt werden; für die übrigen Waarcn bleibe der Verkehr zwischen dem Reich 'Ab der Eidgenossenschaft mittelst dcr bisherigen obrigkeitlichen Attestate frei und genieße auf dem östcr- '^ljchc,, Glitte dcr Zollcxemption; für Austragung allfälligcr Anstände werde» demnächst gewisse Gc- 'AMjtättcn bezeichnet werden; der Zolltarif sei mit Vorwisscn des Kaisers gemacht worden und es sei ' 'A zu bedenken, daß er nur für dermalen, nur zur Bestreitung dcr KricgSausrüstung des schwäbischen . ^lrö und so,vcit zu», mittelbaren Vvrthcil dcr eidgenössischen Nachbarschaft, keineswegs aus Finanz- ^ttlatw,,, was eben bei Frankreich dcr Fall sei, und allgemein, auch gegen Verbündete des Reiches, wie v"lv könne die Eidgenossenschaft immerhin beim Markgrafen von Baden, bei», Herzog von Würtcmbcrg, . A Bischof von Eonstanz und beim schwäbischen Kreis selbst Vergünstigungen nachsuchen. WaS die Auf- . auf von salzburgischcn Mcssingdraht betreffe, so habe Oesterreich weniger den Zoll, als den Absaz dcS ^ throlischcn Fabrikates i», Auge. Die zürcherischen Abgeordneten rcplicircn darauf, ihr Stand werde größere Fruchtvcrgünstigung dankbar annehmen müssen, aber die freie Fruchtausfuhr aus dem Reiche ..Als empfehlen; über die Regelung des Verkehrs und den Bezug dcr Contrcbandwaarcn werden sie rcfcrircn und den t,Mischen Mcssingdraht, dcr jedoch für gewisse Arbeiten dem salzburgischcn / gleichstehe, beliebt zu machen suchen; sie geben jedoch zu bedenken, daß, wenn dcr Tarif in Vollziehung werde, die Vortheilc dcr Erbcinnng dahinstellen und daß cS dann schwer halten würde, dieselben in ^""Szenen wieder zu beseitigen; die Nachthcilc des Tarifs fallen vorzüglich auf Zürich, welches doch ^>cs ^ ^ Mürten stets die beste Zuneigung gezeigt und diese noch jüngst durch Bewilligung ^ ^olköaufbruchcö bewiesen habe; schließlich bitten sie den Gesandten, dahin zu wirken, daß mit der ^6 Tarifs eingehalten ,verde, bis über den Erfolg der an die oben bezeichneten Orte zu richtenden ^ ^'bcn weiterer Bericht eingehe. Solches verspricht dcr Gesandte, verlangt hinwieder aber auch, daß sich ^ ) auf per nächste» Tagsazung für die Abschaffung dcr Tranögressioncn und für Abwendung dcr den labte,, angedrohten französischen Brandschazung bethätigc. 60 474 Juni kööZ. 257. Konferenz zwischen Zürich, Basel, Schaphausen, Appenzell und Stadt St. Gallen. Dies;enl,ose,». 1:t, .k. Juui. (24. Mai a. K.) Staatsarchiv Zürich. Allg. Abschirdc Bd. 72. k°I. l»7. Gesandte: Zürich. David Heß, Statthalter; Wilhelm Blarer von Wartcnscc, des Raths. Ba>^ Andreas Burkhardt, Drcicrhcrr. Schaffhausen. Johann Konrad Ncukomm, Bürgermeister; Jo>b'"" Konrad Wäpfcr, Statthalter und Panncrherr. Appenzell. Anton Marian Speck, Landammann, Jnncrrhodcn; Laurenz Tanncr, Landammann, von Außcrrhodcn. Stadt St. Gallen. Tobias Schobing^ Sckclmcistcr. n. Gegenwärtige Versammlung ist durch den neulich publicirtcn Zolltarif dcö schwäbischen Kreises r>r anlaßt worden, durch den der eidgenössische Handel auf das empfindlichste bedroht wird. Zürich erssü^ Bericht, was es mit dem kaiserlichen Gesandten in Zell verhandelt habe, um die drohende Gefahr al'Z" wenden. Hierauf wird beschlossen, diese Angelegenheit als eine gcmcincidgenvssischc zu behandeln und Anleitung des kaiserlichen Gesandten über den so beschwerlichen Zolltarif dem Kaiser, dem Markgrafen Baden, dem Herzog von Würtcmbcrg und dem Bischof von Konstanz, als ausschreibendem KreiSfürstcn, ^ Händen des schwäbischen Kreises, dringende Vorstellungen zu machen und um unvcrwciltc Abhilfe zu büü" Zürich und Luccrn wird überlassen, die erforderlichen Schreiben, mit Ausnahme des erstem, im Rainen " auf Kosten der Eidgenossenschaft durch Eilboten zu versenden. I». Schaffhauscn berichtet, daß Francs alle Waarcn seiner Verburgertcn, welche nach Straßburg und jener Gegend gesandt worden, mit zwKÜ'i Proccnt Zoll belegt habe; dieses Verfahren empfiehlt cö zu frcundcidgcnössischcm Nachdenken. 25!t. Conferenz der katholischen das Thurgan regierenden Orte. Lucern. ! 15. bis 17. Juni. Siaatoarch!» Luccrn. Allg. Absch. Bd. I.XXIX, kol. 14». Gesandte: Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Aurelian Z gilgcn, alt-Schulthciß und Vcnncr; Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr; Jofi Balthasar, dcö Raths. Uri. Johann Karl Beßlcr, Panncrherr und Landammann; Johann Franz ^ . alt-Landammann. Schwyz. Jakob Weber, Ritter, Landammann; Jost Rudolph Reding von Ritter, alt-Landammann; Joseph Anton Reding von Bibcrcgg, alt-Sekclmeistcr. Untcrwalde». Wirz, Landammann, und Johann Jakob Bücher, des Raths von Obwaldcn; Johann Ludwig Lusfi, ^ ^ Landammann von Ridwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, Statthalter; Johann Kajpur ' alt-Ammann. Katholisch Glarus. Johann Ludwig Tschudi, Ritter, Statthalter und Panucrhcrr- Juni 1693. 475 Diese Confcrcnz ist zusanuncngctrctcn zur Vorbcrathung der katholischen Geschäfte auf die nächste ^lffazuiig. Glcjch Anfangs erscheint der Nuntius vor der Session und hält einen Vortrag, worin er de» der versammelten Orte für die katholischen Interessen belobt, sie mit den fünf Steinen Davids, womit den Riesen Goliath angegriffen, vergleicht und ihnen schließlich alles Gute wünscht. Dieser Vortrag wird unter bester Empfehlung der katholischen Interessen üblicherweise erwicdert. I»—v. (S. u. d. Vogteien.) ^ Bei abermaliger Besprechung der mailändischen Sperre wird das Schreiben des spanischen Gesandten aus "Uland vom tl). Juni verlesen, worin er in Antwort auf ein Schreiben vom 3t). Mai daran erinnert, ^ das Rcduetivnsinstrumcnt die Entrichtung der Pensionen von der Abstellung der TranSgrcssionen ab- ^fig mache, welche nicht erfolgt sei und so den König ebenfalls seiner Gegenverpflichtung enthebe; auch ^ freie Handel sei nur eine Wohlthat der Erbeinung, welche durch die TranSgrcssionen vcrlczt werde; Aigens scheine man nicht zu wissen, welche Menge Früchte in die Vogteien eingeführt werde; unter der kkwultung des Markgrafen von LcgancS seien die Regimenter fleißig bezahlt worden, so daß sich die ^aniation nur noch auf die Assignationcn der alten Schulden beziehen könne; werden die Mißbräuchc schafft, so könne auch hierin geholfen werden. Nachdem man hieraus ersehen, daß von Mailand wenig Utes zu nwartcn sei, und nachdem auch die Zollcrhöhung des schwäbischen Kreises und die Beschlüsse der gehaltenen Confcrcnz in Betracht gezogen, wird in Würdigung aller von Deutschland und erlittenen vielseitigen Unbilligkeiten beschlossen, beim Gubcrnator und beim Castclla» Don wig Fcrrcro in Mailand und bei dem spanischen Gesandten neue eindringliche Vorstellungen für Ocffnuug ^ freien Verkehrs, Vcrabfvlgung der Bundcsfrüchtc und Bezahlung der Rükständc zu machen, namentlich ^rltcndmachung des Grundes, daß der freie Verkehr auf einem besonder» Vertrage beruhe, der von der 'Uiiuug verschieden sei. Auf den Fall, daß dieser Schritt erfolglos bliebe, werden den Obrigkeiten die die/''" ^"Mgeln anhcimgestcllt, wobei von Zurükzichung der eidgenössischen Truppen, von Sperrung des ^ INtigc,, Handels mit Mailand und von Abrufung des Lauiscrmarktö gesprochen wird. Das Gesuch des ^ päpstlichen Legaten zu Avignon um Ausstellung einer Bescheinigung, daß die Angehörigen stst, ""d die von Wälsch-Ncucnburg nicht als rechte und gcbornc Schweizer zu betrachten - wird billig befunden und soll von drn katholischen Orten bei der nächsten Versammlung in Baden ^rdcn. I»—I. (S. u. d. Vogteien.) i». Uri eröffnet mit nicht geringem Empfinden, daß cS >»ell"^ die Eollatur über die Pfarr- und Caplancipfründcn unangefochten besessen und geübt habe; nun ge»/" der Bischof von Constanz und der Nuntius nicht mehr zugebe», daß ihre Geistlichen der Ucbung Kiil^ Jahren um wieder um ihre Pfründen anhalten; seinerseits sei so viel Nach- ^ ^U, als möglich, bezeigt worden; allein da dies nicht gcnüglich befunden worden und ihm von bösen stich?'" derlei Schlechtes unterschoben werde, so bitte es, daß man solchen Ausstreuungen nicht glaube, ^rs/" ^ ^ gute katholische Ehrenlcutc halte und bei ihren Rechten schüzc. Dieses Bcgcgniß ist den Orlen recht leid; ihnen ist wohlbekannt, wie das freche und chrabschncidcnsche Reden bald Svlch^ ""gebunden iin Schwünge steht, zumal denn auch die College» von Lucern klagen, daß solche Ncdcn ergangen seien, als gedenke Lucern die Freistellung der Religion einzuführen, »vorüber ^uccrn Niemanden auch nur schattcnwcise der mindeste Gedanke in den Kopf gestiegen. Es wird daß die Urheber solcher Reden exemplarisch bestraft werden sollen. In Betreff des Speciales hofft man indessen einen guten Ausgang der Sache, verspricht aber auch Uri allen bundcs- ^ ^chuz für seine Rechte und Freiheiten. ». Zug berichtet, daß jüngst beim Tode vcö Pfarrers ' Dießcnhofcn dc», 476 Juli 5693, Krcuwel von Baar der Official des Bischofs von Constanz zur Obsignation der Nachlassenschaft gckon»»c», von der weltlichen Behörde aber dieser bedenklichen Neuerung entgegengetreten worden sei, Hicvon ni»"^ Zug Anlaß, zu bemerken, daß auch in den Frciämtcrn prätcndirt werden wolle, das obrigkeitliche Amt »"> den Obsignationen auszuschließen und statt dessen den Dekan zur Erbstheilung bcizuzichcn. (S. Frciä»»^ Art. 256.) «». Die Gesandten werden der drei Fälle eingedenk sein, welche katholisch Glaruö angeführt l>K 5. Was Bogt Marti's sel. Tochter anbelangt, die zum katholischen Glauben übergetreten ist, findet man, ^ Rcclamation ihrer Mittel sei nicht statthaft, bis sie sich werde vcrchlicht haben; 2. dem jungen Man» Wcrdcnbcrg, der sich zur katholischen Religion bekannt hat, müsse von seinem Gütlein soviel verabsilst' werden, als zur Entrichtung des Lchrlohnö von seiner ergriffenen Kunst wegen erforderlich sei; 3. auch gut, wenn man nach und nach so viele katholische Seelen aus der Kilchhöre Schwanden „zuwcg brittsh» möchte", um dort den katholische» Gottesdienst wieder einzuführen. Dies AllcS wird der Instruction Baden vorbehalten, p. (S. u. Frciämtcr.) Man sehe auch in dkm Abschnitte Hen'schaftch,»gelcgc>ihcltcn: „ach Landgrasschast Thurga». Vogtci Rhcintlml. Grafschaft Sargans. Vogtci Frciämtcr. ivogtci Luggarus. I». Art. 37!». Abzug. «. „ 535. Kirchl., Glanbcuss., Geistliche. Ii „ NO. Mltrcgicrung der III Städte. i. Art. 157. Verhältniß z. Abt v. St. Gallen. «I. Art. 278. Stifte u. Klöster (PfäferS). I». Art. 174. Abzug. ii. „ 21 i>. Kirchl., Glaubenös., Geistliche, v. Art. 12!». Anstände mit Mailand. It. I. Art. 58!». 5«». Stifte u. Klöster (lMM eist' Stifte u. Klöster iBis-lM"'' I». Art. 143. Justizsachen, Recht, Geriäst' 259. Gemcineidgenössische Jahrrechnungstagsazunff. Baden. 7». Juli. Staatsarchiv Lucern. Mg. Abschiede Bd. I.XXIX, k »I. 2!>I. Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Escher, Bürgermeister; Johann Rudolph Steiner, Stattb''^ Bern. Johann Rudolph Sinncr, Sckclmcistcr; Emanucl von Graffcnricd, Bcnncr. Lucern. ^ . Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß; Jost Dietrich Balthasar, des Raths. Uri. Johann Karl Ritter, Landammann; Franz Schmid, alt-Landammann. Schwyz. Jakob Weber, Ritter, Landa"'"'^ Jost Rudolph Rcding von Bibcregg, Ritter, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Wolfgang Müller, ^ ammann, und Johann Jakob Bücher, des Raths ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, Ritter, nid dem Wald. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, Statthalter; Kaspar Eustcr, „ Glaruö. Fridolin Zweifel, Landammann; Johann Ludwig Tschudi, Ritter, Statthalter. Basel. Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmcister; Andreas Burkhardt, Drcicrhcrr. Frei bürg. Tobiaö ^ Schultheiß; Franz Salcr, Sckclnicister. Solothurn. Franz Suri, Ritter, Schultheiß; UrS Suri, " ^ Schaffhausen. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johann Konrad Wäpfcr, Statthalter. Anton Marian Speck, Landammann, von Jnncrrhodcn; Laurenz Tanner, Landanunann, von Aus»r Juli UZ9Z. 477 ^l>t von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thür», Ritter, Landhofmeistcr; Georg Wilhelm Ringk, iWlichfx Rath und Landvogt von Toggendurg. Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcr, Srkclnicister. Als erstes Geschäft wird das Münzwcscn vorgenommen. Zürich eröffnet, cS habe in Folge des ^üiährigen Abschiedes gar wenig gemünzt und seit zwei Jahren keine Schillinge mehr schlagen lassen, in ^ Hoffnung, die übrigen Orte »Verden das Prägen kleiner Münzen auch einstellen; wenn aber andere Orte ^>»it fortfahre», so behalte cS sich auch sein Recht vor. Ferner bemerkt eö, daß gar zu viel leichte RcichS- ^'Icheu, djx dm, Vernehmen nach in Italien geschlagen werden, ins Land kommen. Darüber wird bc- ^ ^ kleinen Handmünzcn wegen beim leztjährigen und früher» Abschieden bewenden zu lassen; aber mit solchen Prägungen fortgefahren werde, so würde man solche geringe Münzen abrufen- ^vyz und Zug berichten, sie haben ebenfalls wenig gemünzt. Ein Antrag auf einen Verruf der zu ^ringc,, Rcichsgulden und der halben Straßburgcrthaler erhält keine Mehrheit, weil die an's Reich an- ^Pciidcil Orte der erster» bedürfen und die geringer» RcichSmünzcn laut früher» Abschieden kein vcrbind- Zahlungsmittel seien; die halben Thalcr von Strasiburg werden aber fast allerorten nur für euren ^'igulden angenommen. Bern wünscht, eS möchten gewisse fricsländischc Thalcr ihrem wirklichen Werth '"ch auf vicrundzwanzig Bazcn tarifirt werden; Zürich dagegen sagt, daß cö sie für fünfundzwanzig Bazen ^'chme, da sie ihnen gar kommlich seien. Die savopischcn Viertclsthalcr werden auf zwanzig Luccrncr- tarifirt. Zürich führt zur Warnung an, gewisse Leute verkaufen Keuchen für golden, die nur ^ldet scU„, i». Betreff der für die eigene Sicherheit übernommenen Beschirmung der Waldstädtc brrreu die meisten Orte auf der Fortsczung derselben laut früherer Erklärung; die übrigen verbleiben cben- „ ^ bei der früher» Ablehnung. Einige Orte erklären dabei, daß sie die Erbcinung nur auf daö treue auslegen. «. Basel trägt vor, eS seien ihm über die lcztcS Jahr ml rokoroiulum genommene Ale der Fortsczung und Bezahlung der Wache zu Äugst die Entschließungen der Orte nicht zugekommen, sejf Bericht, daß die cnnctbirgischcn Vogtcicn von der Mehrheit der Orte der Bezahlung entlassen worden svr,' .klären die meisten Orte, welche noch Volk in Äugst haben, der Anständigkeit wegen diese Wache üijezci, „„h Kosten zu besolden; wenn aber der Winter eintrete und die Heere von der Grenze ^ /»t werden, haben die Obrigkeiten das Weitere zu beschließen. «R. Der Vortrag des französischen welcher nebst der Versicherung der Wohlgcwogenhcit dcö Königs die Behauptung ^ kriegerischen Unternehmungen Frankreichs bczwckcn nur einen billigen Frieden mit den Mutten, der »und auf daö Verlangen Basels dem Ausschuß, welcher daö Gcgcncomplimcnt abzustatten hat, k "strag crthcilt, auf die Gestaltung der Getreideausfuhr aus dem Elsaß zu dringen. Zürich erstattet H ) über den ncucingcführten Zolltarif des schwäbischen Kreises, seine Unterhandlung mit dem kaiserlichen vo» q ^Beschlüsse der Eonfcrcnz in Dießcnhofcn. Von dem Kaiser und dem Prinzen Ludwig ^bc>, Gesuch um Abschaffung des Zolltarifs noch keine Antwort eingegangen; dagegen !ch>v> ^ Bischof von Constanz »nid der Herzog von Würtcmbcrg unterm 26. Juni crwicdcrt, cS halte I'a» ' entsprechen, indem die Kricgökostcn diese Auflage erfordern und eine Abänderung nur vom ge- gemacht »verde» könne. Die Bcrathung hierüber wird bis auf die Ankunft des kaiserlichen ""schoben. Da inzwischen berichtet wird, daß von Engen und Hüffingcn aus die eidgenössischen ^scrn sie den Zoll nicht sogleich bezahlen, mit der Exemtion bedroht werden, wird durch einen Schreiben an den eben in der Reichenau versammelten schwäbischen Kreis abgefertigt, mit den» bic Exemtion einzustellen, bis von» Kaiser Antwort einlangt und sein Gesandter hier erscheine. Da 478 Juli 1693, aber bei Ankunft des Boten die Krcisvcrsammlung schon aufgelöst war, so wurde das Schreiben in bcr Reichenau zu Händen des Bischofs von Konstanz abgegeben. Hierauf wird die schriftlich an Zürich gegebene Proposition des kaiserlichen Gesandten vom k. Juli verlesen, worin er von denjenigen in Brcmgortw gewesenen Orten, welche ihre Erklärung über Abschaffung und Bestrafung der Tranögrcssioncn noch »'^ abgegeben, eine unverhohlene Acußcrung verlangt und zugleich den schwäbischen Zolltarif als eine nothiß' drungcnc und nur vorübergehende Maßregel in Schuz nimmt. Die betreffenden Orte, welche mit ihr"' Erklärungen im Rükstandc sind, äußern sich, daß sie bei ihren frühem Instructionen und Gewaltserkanntnüb" verbleiben. Frciburg eröffnet, sofern seine in französischen Diensten stehenden Völker nach den Niederlande beordert werden wollten, was lallt Bund nicht gefordert werden könne, behalte die Obrigkeit sich vor, solche abzuschlagen oder init Eondition zu bewilligen. Diejenigen Orte, welche nicht in Brcmgartcn gcwcsi"' bleiben bei ihren frühem Erklärungen. In weiterer Bcrathung des Gegenstandes wird von einigen behauptet, daß Oesterreich die genaueste Beobachtung der Erbcinung fordere, ja darüber hinausgehe, hinißiß" selbst die Pflichten derselben durch Sperrung des freien Handels mit Lebensmitteln, durch die schwäbll Zollcrhöhung (vom Mütt Kernen einen halben Gulden oder zehn Procent des Wcrthes mache für ^ Eidgenossenschaft jährlich eine Preissteigerung von einer Million) und durch Gcbictsvcrlczungcu >»iß»ä)^ Von verschiedenen Orten werden auch Beispiele von ungerechter Behandlung eidgenössischer Kauflcutc a»iß führt. Basel beschwert sich namentlich, wie einer seiner Bürger, ungeachtet des ancrbotcncn guten Rech ^ nach Waldshut citirt worden sei. Um diese unerträgliche Behandlung abzuwenden, wird ein Ausseht den inzwischen in Baden eingetroffenen kaiserlichen Gesandten abgeordnet, nachdem ihm die zu verhandeln Punkte in einem Memorial übergeben worden waren. Dieser Ausschuß hinterbringt über seine Bereich» > folgenden Bericht: 1. Der kaiserliche Gesandte verlange von denjenigen Orten, welche entgegen dem Besch von Brcmgartcn noch nicht geantwortet haben, eine unzweideutige offene Erklärung über die TranSgrcss»'»^ 2. daß GcbictSvcrlczungcn stattgefunden, wisse er; allein es seien seitens der Eidgenossenschaft deren » mehr geschehen; 8. der Zoll werde nur während dieses Krieges dauern, und es gereiche die , Verwendung desselben auch zum mittelbaren Schirm der Eidgenossenschaft; 4. die üble Behandlung ^ sich die Kauflcutc in Folge Betrugs mit Eontrcbandwaarcu selbst zuzuschreiben; 5. das ihm übrigens kannte Factum der Vorladung eines Baslers nach Waldshut mißbillige er; 6. die Klage Schaffhausi"^ eine versäumte Sache; wäre mau schriftlich an ihn gelangt, so hätte er sein Bestes gcthan; 7. die H"" waarcn begehre man nicht aufzuhalten, sondern nur den Cvntrebandhandcl zu überwachen; wenn dabei Unrecht geschehe, wolle er für einen Kreuzer einen Dueatcn vergüten. Unterm 11. Juli macht der Gesandte mittelst eines Memorials die Anzeige, daß der Kaiser allen eidgenössischen Orten, welche dir cinung aufrichtig halten, und deren Truppen in französischen Diensten sowohl der Zahl, als der üW ^ ^ und Subsistirnng nach nicht cxccdircn, und die nicht gestatten, daß andere in ihrem Gebiet werbe»/ solche Werbungen in den gemeinschaftlichen Vogtcicn abzulehnen sich anlassen, ein wöchentliches Frucht aus Schwaben abfvlgcn zu lassen bewilligt habe. Aus Mangel an Instruction können die in ^ ^ garten gewesenen und mit ihren Erklärungen noch im Rükstand befindlichen Orte sich nicht weiter » und lassen es daher beim Frühem bewenden. Rüksichtlich der Einrede des Gesandten über »n^^^ .cht fahren der eidgenössischen Handelsleute wünscht man namentliche Bezeichnung der Schuldigen, »n^ allseitig den Willen auS, solche zu bestrafen. Gegen die Darstellung, als rühren alle Beschwerden genosscnschaft von den Transgrcssioncn her, macht die Session Einsprache und beordert ncucrdin^ Zuli 1K93. 479 ^us>ch»^ Mx^„dtcn ernstliche Gegenvorstellungen zu machen und Gcnngthuung zu verlangen; in betreff dkg ancrbotcncn KornS mögen sich diejenigen Orte bei ihm anmelden, welche solches begehren, lieber neue Unterredung hinterbringt die Abordnung folgenden Bericht: Der Gesandte verlange, man solle die ^atur der Beschwerden wohl unterscheiden, ob sie nämlich neu oder alt, aus seinem (dcö Gesandten) Bereich, " " ob sie das Kricgscommissariat, die vordcröstcrrcichischc Regierung oder den schwäbischen Kreis beschlagen; unmittelbar von ihm herrühre, wolle er Namens des Kaisers verantworten; waö aber Andere betreffe, man schriftlich eingeben, wo er dann bereit sei, solche Rcclamationen zu untcrstüzen; als Sachwalter ' Kaufleutc solle man ihn nicht ansehen; für die Abschaffung der schwäbischen Zollcrhöhung werde er sich ^wenden und hoffe darin Abhilfe zu crzwekcn; dagegen verlange er, das, jedes Ort „eine individual gründ- X. ansdrüklichc und umständliche Erklärung der Transgrcssioncn halber" ihm einliefere. Hierüber wird beschlösse eö soll jedes Ort dem Gesandten seine Beschwerden schriftlich eingeben. Basel wird ans ' Ansuchen zugesichert, wen» ihm aus seine Beschwerden wieder keine Gcnugthuung crthcilt werde, sei ^ "ch bevollmächtigt, ihm in eidgenössischem Namen die erforderlichen Empfehlungsschreiben auszustellen, kaiserlichen Gesandten wird in Antwort auf seine beiden Schreiben unterm 13. Juli mitgcthcilt, wie ^ namentlich auch Frciburg, in Betreff der TranSgrcssionen erklärt haben; bcinrbenS wird für einer größcrn Menge Korn, sowie für die freundliche Bcrwcnduug deö Gesandten in diesen Gelegenheiten gedankt und schließlich die Abstellung dcö neuen Zolls und die Ocffnung des freien Verkehrs, Inders »üt Getreide verlangt. Zürich erneuert dabei seine Verwahrung, daß cS die Verantwortung, wenn ^ TranSgrcssionen nicht inSgcmcin abgestellt werden, den Orten, die nicht rcmcdircn wollen, überlasse. Mit i5. Juli wird der kaiserliche Gesandte um seine Verwendung ersucht, damit Basel, Frciburg ^elothurn der Eontrebandwaarcn halber gehalten werden, wie die übrigen Orte, und daß die eidgc- >vcrd Handelsleute, welche mit den verabredeten obrigkeitlichen Scheinen versehen seien und darauf beeidigt »o», ^ willkürlichen EidcS enthoben werden, welcher ihnen von dem auswärtigen Commissariat abgc- ^werden wolle. An den Kaiser und den Prinzen Ludwig von Baden, von denen noch keine Antwort sowie an den Herzog von Würtembcrg und den Bischof von Konstanz wird gleichzeitig das ^ ) um Abstellung des neuen Zolls und Ocffnung dcö freien Handels erneuert. Bei der Nothwendigkeit, ^ haben, der das Schreiben an seinen höchsten Ort einliefern und auch die Antwort ^ Expedition urgire» und befördern helfen sollte, und da laut einem Berichte ein Herr Hofmann von ^)»r>^ Wie» sich aufhält und daselbst Kanuncrherr geworden ist, wird Landhofmcistcr Freiherr von lu l - demselben das Schreiben an den Kaiser zur beförderlichen Abgabe gegen gebührende RceompenS <»n pj ' ^rncrn Schreiben vom 18. Juli crwicdert der kaiserliche Gesandte, daß er die ihm hvrh Betreff der TranSgrcssionen mitgcthciltcn Erklärungen, wenn sie auch nicht ortSwcisc formulirt ^)licl' aufrichtig vorauösczc; eö bleibe also nichts mehr übrig, als daö Versprochene that- ^'s'ou; die Orte mögen sich also nur zurükcrinncrn, wessen sie sich diesen Krieg hindurch vcr- s"dcö nicht nur innerhalb seiner Grenze», sondern auch in den gemeinen Vogtcicn jede s°lq>, indirccte Vorschublcistung zu den TranSgrcssionen verhindern, wo er dann nicht nur zur Verab- Getreides, sondern auch zu andern Diensten stets bereit sei. Nach langer Bcrathung, in welcher geantwortet werden soll, wird folgende Erwiederung inö Protokoll aufgenommen und dem >» ^ b'wch einen Ausschuß mündlich eröffnet: Die ihm mitgcthcilten Erklärungen bestehen nicht bloß "^e», sondern sie seien auch inö Werk gesezt worden; ein guter Thcil der Orte habe nämlich den 480 Juli 1693. Officicren so nachdrüklich geschrieben, daß mehrere derselben den französischen Dienst verlassen haben; einigt Orte Compagnicn haben gar nicht transgrcdirt und die Defensivdienstc nur innerhalb der zuläßigen Schrat gcthan; einige Compagnicn seien von den Obrigkeiten in die zuläßigc Vcrthcidigungslinic zurükbcrufcn worw'- andere Orte haben ihre Officicre wirklich bestraft und für fernere Ucbcrtretung noch schärfer bedroht; jenigcn Orte, aus denen sich kein Volk in Frankreich befinde, haben an angelegentlicher Verwendung ihren Mitcidgenossen nichts ermangeln lassen und auf ihrein Gebiet jede Vorschublcistung zu Transgrcssü'»'" untersagt; übrigens übcrschäzc der Gesandte die Wichtigkeit der den Eidgenossen zur Last gelegten gressioncn, indem der größere Thcil der Völker, die den Schweizcrnamcn führen, Graubündncr, Wallß^' Ncucnbtirger und Genfer seien, welche die Eidgenossenschaft nicht zu verantworten habe; gcstüzt auf d>w" Nachweis erwarten sie aber auch zu ihren Gunsten eine thatsächlichc Vollziehung der Bcstimmungc» ^ Erbcinung, als freien Handel und Wandel, Zufuhr der Früchte, Abstellung des schwäbischen Zolls und ^ Beschwerden der Kauflcutc. Auf die eingegangene lind vom kaiserlichen Gesandten bestätigte Kunde, daß ^ schwäbische Kreis in Ulm versammelt sei, wird an denselben ein abermaliges VorstcllungSschrcibcn erlast mit demjenigen fast gleichlautend, welches in der Reichenau zu spät ankam, f. Zur Abwehr der v»^' Bcdrükungcn, welche die Eidgenossenschaft von Deutschland und dem Mailändischcn her zu erdulde» werden folgende Maßregeln vorgeschlagen und all roksrcmclum genommen: 1. Ein Verbot der Früchts fuhr auS dcit an den Rhein angrenzenden Orten und Vogtcicn, wobei für Bodcnzins- und Zch»^^ Auswärtiger nur der Gcldwcrth zu erstatten wäre; 2, Verbot der Ausfuhr von Käse, Butter und »» Lebensmitteln, wobei Auswärtige das, was sie auf den diesseitigen Märkten kaufen, zu verzolle» h"^ 3. Abstellung der Märkte zu LauiS und Bellcnz, indem die Wälschcn ins Land kommen können, ^ Vieh kaufen wollen, x. Gegen die in Brcmgartcn entworfene Verordnung über Ausfuhr des McM Mastviehs äußert Bern verschiedene Bedenken, übernimmt aber, die Sache nochmals der Obdigkcit z» bringen. Ii. Eine Abordnung des Bischofs von Basel, welche sich bei den einzelnen Gesandtschaftc» " ^ meldet, gibt die Versicherung nachbarlicher Zuneigung und empfiehlt dessen Land und Leute zu ^ Schuz. ES wird ihr durch ein Recreditiv alle gute Freund- und Nachbarschaft versichert. I—«"- ^ d. Vogtcicn.) tt. (Die Sargans regierenden Orte.) Schwyz eröffnet, es habe zu Küßnacht auch ci» > ' ^ Haus und glaube dcmgemäß, daß es dem bestehenden Mandate nicht zuwider sei, wenn die Bauer» den gemeinen Vogtcien Frucht dahin zum Verkaufe führen wollen. Diese Ansicht wird allseitig in»—»im. (S. u. d. Vogtcien.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. «»<»«». (Die katholischen Orte sammt katholisch Glarns und Abt von St. Gallen.) Luccrn katholischen Orte darauf aufmerksam, angesichts der Bcstrikungcn von Zürich in Behandlung der Thurgau könne die Stimmcnmehrheit nicht als maßgebend anerkannt werden; aus einer bloßen wie der Abzug der Prädicantcn sei, eine landfriedliche und dcni eidgenössischen Recht unterworfene ^ machen, sei von solcher Wichtigkeit, daß die katholischen Orte ebenso zusammenhalten, wie die ihrerseits, und die Rechte ihrer Glaubensangchörigen auf's Wachsamste schüzcn müssen. Die V kat)^ ^ Orte sammt katholisch Glarus haben sich im Juni auf einer Confcrcnz in Luccrn über die Bcziehu"ö ^ Wtrzischcn Abzugs bereits verständigt. Freiburg und Solothurn werden nun ersucht, sich in der ^c» Zürich zugcmuthctcn Vermittlung nicht zu weit einzulassen, sondern vielmehr den katholische» " Juli 169Z. 481 bchuspnngc». Frciburg cröffnct, sofern die Freundlichkeit nichts verfange, sei cS instruirt, Alles zum Wohle d" katholischen Orte beizutragen. Solothnrn und Appcnzcll-Jnncrrhodcn erklären, ohne bestimmte Instruction 5" lein; crstercS will solche noch einholen, lcztcrcS versichert, sich nicht von den katholischen Orten zu sondern. abt-st. gallische Gesandte pflichtet der Anschauung der V Orte und katholisch GlaruS gänzlich bei und ^"ft sich darauf, daß in ähnlichen Sachen in den Jahren 1659, 1660, 1663 und 1664 auch per mHom "»schieden worden sei. i»i»>» (S. u. Thurgau.) «><»<>. Frciburg führt Beschwerde, daß einer seiner ^»ptleutc, dem cS in dem ihm und Bern gehörigen Amt Schwarzcnburg für Frankreich zu werben bewilligt ^bc, vom dortigen Landschrcibcr und einem andern Beamten daran gehindert worden sei, und daß Bern die ^»llung der Schuldigen beharrlich verweigere. Auf sein Gesuch um Hilfe und Rath verbrechen ihm die '"'hvlischm Orte allen Beistand und rathcn ihm, die lcztlich von Bern in Aussicht gestellte gütliche Beendigung abzuwarten. Indessen werden Schultheiß Dürlcr und Landhofmeistcr von Thum beauftragt, mit Gesandten von Bern zu reden, daß Frciburg gehörige SatiSfaction erhalte, waö dann auch am Ende ^ T»gsazung geschehen ist. i-i-n. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Auf daö von der Konferenz in erlassene Schreiben crwicdcrt der Gubernator von Mailand mit Schreiben vom 7. Juli, er bcdaurc, »>id ^ dcidscitigen Verhältnisse durch die fortdauernden TranSgrcssivncn getrübt worden seien; da aber Bund Erbcinung gegenseitig von einander abhängen, habe der Kaiser und seine Alliirten die Einstellung der rsinäßigc,, Borthcilc sollicitirt und bewirkt; gleichwohl habe er aus persönlicher Zuneigung den Eidgc- /ss"> den Ankauf und die Abfuhr fast aller Productc in reichlichem Maße gestattet, hoffe aber, sie werden Hnlil durch genaue Beobachtung ihrer Pflichten zu verdienen wissen. Hierauf wird beschlossen, ihm in " Unterschied zwischen dem Bund mit Spanien und der Erbcinung hervorzuheben. Im Weitem wird 'Her Weise zu antworten, wie man cS gegen den kaiserlichen Gesandten mündlich gcthan, zugleich aber uiid in den Abschied genommen, ob man nicht die diesjährigen Märkte in Bellcnz und LauiS '°>tcllc ^»h, Käse u. dgl., in Lauiö und Magadino mit einem starken Zoll belegen und dadurch die Mai- dadurch die Wälschcn zum Ankauf ihres Bichbcdarfs im Lande selbst nöthigcn und das Gekaufte, IN xH — Herl, besserer Entsprechung führen wolle. Die dahcrigcn Entschließungen will man sich auf einer nach- dcr Luccm eröffnen, nun. (Die mit Wallis verbündeten Orte.) Uri bittet um Verschiebung »Nd /'"^mnmcrung mit Wallis um zwei Jahre, da cS mit einer großen Feucröbrunst heimgesucht worden ^»'gel an Herbergen sei. Weil jedoch dieser Bund den katholische» Interessen sehr vorthcilhaft ist, »lit,Erneuerung desselben im nächsten Herbst den Fortgang lassen, wobei jedoch in Ansehung des ^ uic» Schadens alle Sparsamkeit beobachtet werden soll. Uri nimmt diesen Beschluß all rokeronclum. Bischof von Basel verbündeten Orte.) Eine Abordnung des Bischofs von Basel hat bei Ft,.,, btschastcn über folgende Bedenken Rath und Untcrstüznng nachgesucht: 1. Die geistlichen Güter in ^"bcn gegenwärtig verzeichnet, wahrscheinlich um sie zu veranlagen, was dann auch die dortigen dxg Biöthumö Basel betreffen würde; 2. soll Basel die seit der Glaubcnötrcnnung streitigen Güter ^"Pcl Domstiftcs dein Vernehmen nach an Particularcn zu verkaufen und also zu „vcr- >> fr vcrdc ^ ungeachtet der alle zehn Jahre erneuerten Protestatio». Da diese Abordnung sich auch ^»c»g ^ "heben, bis wirklicher Anlaß dazu sei, so wird Luccm bevollmächtigt, auf sich ereignenden Fall ">l ei-/" ^ ' -r ^schp' Gesandten gcrvcndct und von ihm den Rath erhalten hat, über den erster» Punkt keine verbündeten Orte die nöthigcn VcrwcndungSschrcibcn zu erlassen. Vom zweiten Punkt wird Wunschc der Abordnung am Protokoll Vormerkung genommen und derselben von diesem wie dem 61 482 Juli 1693. erster» ein Auszug mitgctheilt. miu—z»i»i»i» (S. u. d. Vogtcien.) «i«i«i«i. (Die katholische» Sarga»^ regierenden Orte.) Da die Unkatholischen zu Glarns der Maria Cacilia Marti, welche mit des Zeugh""' Müllers Sohn versprochen ist, das Vermögen nicht folgen lassen wollen, bis sie Hochzeit gehalten, st' in Anregung gebracht, ob man nicht Repressalien ergreifen sollte. Hierauf will man sich aber nicht einlasse»; aber im Fall fortgcsezter Verweigerung nach der Hochzeit soll Luccrn darüber Bericht ertheilt werde»' Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Deutsche gem. Vogt, iiberb. Landgrasschast Thurgau. Vogtei Rheinthal. Grafschaft Sargans. Grafschaft Baden. Bogtei Freiämter. Vier ennctb. Vogt, iibcrh. Vogtei Lauis. Vogtei Luggarus. Vogtei Mendels. Iiiiii. Art. 33. Gütervcrkauf an Fremde ic. «»«»«». Art. 5. III IIIIN . „ KK. Freier Handel u. Verkehr. III! IUI. ., 191. IIIIII. „ 89. Fremder KriegSd., Wcrb. I» Art. 22. Verw.-u.RechnungSw. i.Allg. Iii». Art. 277. 1 „ 9t. Mltregierung der III Städte. < «. ., 389. r. ,. 92. Mitregicrnng der III Städte. »Iii. „ 53k. „ 93. Mitregierung der III Städte. I»I»I». .. 381. t. „ ISN. Beamte. IIIIII. „ 537. ii. „ 171. Beamte. vvv. .. 791. V. „ 23. Verw.-n.RechnnngSw. i.Allg. «««. ., 558. «. ,. 319. Gerichtsherren. XXX. .. 5K2. X. „ 319. GerichtSherrschaftcn. .. 391. „ 149. Beamte. .. 24. „ 329. Gerichtsherren. ,»»,i,i. „ K58. III». „ 94. Mitregicrnng der III Städte. I»I»I»I». „ 599. e«. Art. 15. Verwaltung i. Allgemeinen. ««««. Art. 245. II. „ 1K. Verwaltung i. Allgemeinen. MI. .. 24k. .. 175. Abzug. „ 199. ,. 158. Verhält, z. Abt v. St. Gallen. Iililili. „ 247. «I«I«I«I. „ 244. Kirch!., Glanbenss., Geistl. Iili. Art. 13. Verwaltung l. Allgemeinen. «»«». Art. 289. II. „ KK. Verwaltung i. Allgemeinen. I»,». „ 4«. Ii It. „ 44. Verwaltung i. Allgemeinen. .. 193. II. „ 45. Verwaltung i. Allgemeinen. .. 47. IIIIII. „ 12K. Jnstizsacheu, Recht, Gericht. »«»«. „ 175. II II. „ 174. Zölle u. Wcggeldcr. I»,»I»I». „ 197. Art. 13. Verwaltung i. Allgemeinen. IM Art. 225. IIIIII „ 59. Verwaltung i. Allgemeinen. ., 27S. Illll». „ 91. Obrigkeitl. Güter, Rechte ic. in. .. 14. ,I«I«I. „ 28K. Grenzen. im. „ 92. « ««. „ 331. Handels- u. Verkehrswesen. I» ii I» it. .. 19k. IUI. Art. 13. Verwaltung i. Allgemeinen. in. Art. 144. IV. „ 82. Verwaltung i. Allgemeinen. Ii Iii«. 175. «IV. „ 224. Stifte u. Klöster (HermatSW.) IUI. ., 232. XX. „ 45. Verwaltung i. Allgemeinen. Himmln. „ 17k „ 214. Reußcorrection. ««»«»»». ., 217. «oe. „ 2KK. LocalcS (Mellingen). Iiiiii. Art. 58. Güterverkauf an Fremde. Art. 18k. m in in . „ 135. Handel u. Verkehr. It. I. Art. 139. Güterverkauf in todtc Hand. „ 2K9. Geistliche, Pfrundsachen. «». Art. 18k. I. Art. 139. Anstände mit Mailand. Ii. Art. 122. in. Art. 327. Grenzen, Gebletsverlez. ss., Geistl. ht, Gericht' ss.. Geistl' ss., Geistl' ng)- ^Bischofzl' i?lllS' NgSW. Sil». Stifte n. Klöster (Mischt"!^' Geistl- 24k. Kirch!., Glanbenss., Ge'st^ 199. Justlzsachen, Recht, G^ ^ ,e.nei"-"' >e,nei"°'U Kindertheilungen. Kriegs- u. Militärwest« , Justizsachen. Recht. Gen" Pvll,eisachen. Verwaltung im ^lbi' ^ Obrigkeitl. Güter. Judicatur- u. Gmnpetc'l Justizsachen. Rech«. Stifte ». Klöster Abzug- 3. 483 ^oilfereiiz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen während der Jahrrechnnngs- Tagsazung zu Baden. l«!>3, im Jnli. S>aai«ar«,iv Zürich. Mg. Absch. Bd. 72, k°I. S2ll. Gesandte: Die nämlichen wie auf der Jahrrcchnung; für evangelisch Glaruö Fridolin Zweifel, Auf den 2t. September a. K. wird auf obrigkeitliche Genehmigung ein allgemeiner Bct-, Fast-, ^ u»d Danktag fcstgcsczt. I». Den Pfarrherrcn von HcrbiShofcn, Grönenbach, Jllzach und Mariakirch ^de» die üblichen Zulagen, den zwei ersten, je 100, dem dritten 8» und dem vierten 200 Gulden zuer- Anregung, ob nicht an die Tagsazung wegen besserer Sichcrstcllung der Rhcingrcnzc ein gebracht werden sollte, wird aus Bcsorgniß, einige katholische Orte mochten solches mit Mißtrauen lchcii, beseitigt; dagegen verständigt man sich, auf der Hut zu sein und auch Lnccrn, Frciburg, Solothurn ^ de» Abt von St. Gallen zu gleicher Vorsorge und Wachsamkeit zu bestimmen. «>. Aus der Eröffnung ^ Int der Confcrcnz in Bremgarten gepflogenen Korrespondenzen zeigt sich, daß ein Gcsammtvcrkauf der Wlzischgn Kleinodien schwerlich zu crzwckcn sei; daher wird auf Ratification der Obrigkeiten beschlossen, ^ nächsten Zusammenkunft nach Verhältnis, der Forderungen zu verthcilcn, wozu Zürich mit Zd' uiit 30,000, Basel mit 4000 und Schaffhausen mit 8000 NcichSthalcrn concurrircn. «>. Hess 20/30. Juni auö Frankfurt berichtet Kirchenrath FabritiuS, daß die ganze Stadt ^ Oberg von den Feinden in einen Schutthaufen verwandelt worden sei; das Archiv der Universität, der . . ,gc„ und Kirchen sei früher nach Frankfurt und von dort nach Marburg geflüchtet und in Sicherheit ^cse feindliche Ucbcrrumpclung habe das bereits in Ausführung genommene Vorhaben, den ^»^üchcn Orten für die erhaltenen Unterstüzungc» zu danken und über die Verwendung Rechenschaft unterbrochen; in dem gegenwärtigen kläglichen Zustande bitte er Namens des KirchcnratheS um by-. ^Ocrstüzung. Auf Ratification der Obrigkeiten wird eine neue Beisteuer von 1500 RcichSthalcrn ^ru behält sich rüksichtlich dcö Quantums freie Hand vor. 1. Das Amt Neustadt an der ^irV, auf besonderes Ansuchen einer Abordnung an den Unterhalt der Kirchen- und Schuldicner in 'häti ^ RcichSthaler erhalten hatte, wird den übrigen Orten zu gleichmäßigem werk- ^ Mitleiden empfohlen, x. In einem im Frühling cingckommenrn Schreiben schildern die Pfarrhcrren »n, ^^o,sischx„ Gemeinden in Picmont die dortseitö herrschende Noth und Thcucrung und bitten abermals ^ "^slüzung. Es wird beschlossen, mit den Gesandten von Großbritannien und der Niederlande dahin itzj^"^udcln, daß beide genannte und andere evangelische Höfe beim Herzog von Savoycn sich für die Erstellung der darnicderliegcndcn picmontcstschcn Kirchen verwenden. I,. Rüksichtlich der wiederholt Brugg besprochenen Abschiebung der französischen Flüchtlinge nach Irland kann man noch in i>ie ,. ^ußfassung eintreten, da man von Seite dcS großbritannischen und des niederländischen Gesandten Zus^^cn Zusicherungen noch nicht erhalten hat; inzwischen wird Bern ersucht, die andern Orte mit "ß lolcher Flüchtlinge zu verschonen, worauf dasselbe sich damit entschuldigt, daß alle öffentlichen 484 August 1693. Häuser und Spitäler deren so voll seien, daß sie die ncuankommendcn nicht mehr fassen können, i. gclisch GlaruS beschwert sich neuerdings, daß seine katholischen Mitlandlcutc von der Verlegung dcS P'U'b' cationöinstruincntcs von 1682 nicht abstehe». Es wird ihm der Rath crthcilt, seine Beschwerden spleißt an Zürich einzusenden, worauf dann nach Mitthcilung an die evangelischen Orte und eingeholter Zustüm»»^ derselben katholisch Glarus zu getreuer Beobachtung dieses FriedcnSinstrumentcö ermahnt werden soll; fest'" dies ohne Wirkung bleibe, möge dann evangelisch GlaruS zu den in Brcmgartcn besprochenen Mitteln grciß" Ii. (S. u. Thurgau.) I. Ein Antrag SchaffhauscnS, es möchten die evangelische» Orte zur Erzwcll»^ engerer Verbindung einander abzugsfrei erklären, wird in den Abschied genommen. In einem zierlich^ und wahr eidgenössischen DiscurS wird geklagt, daß die Eidgenossenschaft dermalen so entzweit und bei etwa gelingenden Streich der kriegführenden Parteien gefährlich auSgcsczt sei, während sie bei ansucht Beobachtung der Neutralität geachtet und gesichert wäre. Man schc auch in dcr Abteilung HerrschaftSanqelejMhciten: Laudftrasschaft Thurgau. Ii. Art. 382. Kirchliches, Glaiibenssachcn, Geistliche. ' I MI. Confercnz dcr V katholischen Orte. X'ncern. ». August. «andesarchlv ^<>>wnz. Abschi-d«. Gesandte: Luccr». Aurelia» Zurgilgcn, Schultheiß und Vcnner; Rudolph Mohr, Ritter, und Stadtvenncr; Johann Martin Schwytzcr, Obcrzcughcrr; Jost Dietrich Balthasar, des Raths. Johann Karl Bcßlcr, Landammann und Panncrhcrr; Johann Franz Schmid, alt-Landammann u»d ' ^ vogt in den Frciämtcrn. S ch w y z. Jakob Weber, Ritter, Landammann; Jost Rudolph Rcdinst Bibcrcgg, Ritter, alt-Landammann. Unterwaldcn. Johann Wirz, Landammann von Obwaldcn; ^ ^ Ludwig Lussi, Ritter, Landammanu vou Nidwaldeu. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, Statt)'' Severin Trinklcr, alt-Ammann. ^ u. Nachdem auf dcr lcztcn JahrrcchuungStagsazling in Baden die katholischen Orte ungcach^ RechtSvorschlagö von Zürich den Wirzischcn Abzug zur Hand genommen und Zürich darauf eine die katholischen Orte aber eine Gegenprotcstation eingegeben, hat nun Zürich nach beendigter gegen die V katholischen Orte an die unbcthciligtcn Orte eine scharfe Klageschrift erlassen lind daö ^ angerufen, so daß Bern eine beförderliche Tagsazung aller XIII Orte »ach Aarau ausgeschrieben die obwaltenden Streitigkeiten in Minne beizulegen, oder denselben eine rechtliche Erörterung zu ^ Weil daher an dem Verzuge Gefahr haftete, wurde diese Confcrcnz so fürdersam nach Lucern bcschri'^^^ den Gegenstand in seiner Materie und Form zu prüfen und zu uutcrsuchcu. 1. In Bezug auf du' ^ liegt in Frage, ob rüksichtlich dcr Statthaftigkeit dcö Abzugs vom Nachlaß dcr Prädicantcn im Stimmenmehrheit maßgebend, oder ob deshalb durch gleiche Säze rechtlich zu entscheiden sei. Nach dcr Schreiben von Zürich lind von Bern an die V katholischen Orte und der vermittelnden ^ ^ Freiburg und Solothurn wird, wie früher, befunden, die Prätcnsion gleicher Säze sei durchaus August 1ö!>Z. 485 ""b wurde „ein Luch in das Recht des Mchrs" machen. Der Empörung von 1656 habe wesentlich die Deiche Prätcnsion zu Grunde gelegen und so habe man beim Friedensschluß in guter Anschauung haben "Ulsstn, in wie weit man die gleichen Säze zulassen wolle. Aus der Bclcsung der Erklärungen der katho- ^chcn Orte von 1656 und 1659 gelangt man zur klaren Ucbcrzcugung, daß darin dein Mehr der katholischen Wohl gesteuert und die alte RcgicrungSformcl gar klug vorbehalten worden sei. Es wird daher ein Lucern in der Geschwinde gemachter kurzer Aufsaz für die Behauptung der Stimmenmehrheit von den sandten zu später», Gebrauch mit nach Hause gcnommen. 2. In Bezug ans die Form glaubt man sich "Ut Grnnd beschweren zu können, daß Zürich die V katholischen Orte schriftlich bei den unparteiischen Orten ^lcunwe, als handelten sie wider Bünde und Verträge und wollten wider deren Inhalt keines Rechtes stehen, und daß Bern so eilfertig eine Tagsazung an einen so verdächtigen Ort ausschreibe, und den " Wlischm Orten gleichsam den Tag zum Rechte ankündc. Diesen geschieht von Seite Zürichs daS höchste ^'wcht; six wollen des Rechtes Niemanden absein in dem, was nach Bund und Verträgen und nach alter ^U'rungsfvrm in daö Recht gehört; waö aber schon ausgetragen und authentisch verabschiedet ist und dcm- nicht in das Recht gehört, das läßt man nie und nimmer de». Rechte unterwerfe». Es wird daher "neu, kräftigen' Schreiben an Bern all der zugeschobene Unglimpf ab- und auf daö Gcgcntheil zurük- Sc,viese„ ^ Bcrnö findet man aber aus guten Gründen unthunlich, das Geschäft noch /r j„ verbittern und die eidgenössische Zusammcnkunft abzulehnen, nachdem man durch die wirkliche Verewig der Abzugssumme im Bcsizc des Rechtes ist; dagegen wird Aarau als Ort der Zusammenkunft schlage» thcils wegen seiner Neuerung, thcilö weil die Acten in Baden liegen und thcilS und vorzugs- weil wegen des Sccrctariatö nothwcndig wieder Unordnungen entstehen müßten. Es wird daher Bern eine Zusammcnkunft werde nicht widrig sein, (Schwyz sczt dies in daö Belieben der Obern) ^ " ">it dieser Gelegenheit die landfriedlichcn Pcndcnzen im Thurgau könnten vorgenommen werden, und ,^cht angemessen verlängert und die Malstatt nach Baden verlegt, auch die thurgauischcn Amtslcutc dazu ^ "ufeu würden, Alles aber in der Meinung, daß alles, waö von den katholischen Orten in diesem ^^Wgcichäst beschchcn, wohlgcthan und diese Sache keinen, RcchtSsaze unterworfen sei. Im Fernern werden stclb Solothurn ihre Mitteilungen verdankt, ihnen auch das Schreiben an Bern abschriftlich zugc- Betreff des AbzugSgcschästcS das bezügliche Schreiben vom Juni 1692 zu fernerer Bchcrzigung bc, »»- Von den auf der lcztcn JahrrechnungStagsazung gegen Deutschland und das Mailändische, »l« !s bundcs- und vertragswidrige Sperrung dcS Verkehrs, in Vorschlag gebrachten Repressalien, o»y '^ung des Lauiscr- und Bcllcnzcrmarkteö, oder Nichtbcfahrung derselben mit Pferden und Hornvieh »»d ^' ^stwrcndcn Orten, wird aus dem Grunde abzustehen gutgcfundcn, weil diese Maßregeln den Orten ej» ^ ^ntcrthancn mehr zum Nachthcil, als zum Vortheil ausschlagen würden, und weil sich aus eine», Ue "ussum Schreiben von Zürich zeigt, daß dieser Ort wegen des schwäbischen Zolls cinigcrmasscn „ach- i„ die besprochenen Zwangsmittel nicht genehmige. Indessen wird zur Erdaucrung der Obrigkeiten ' schied genommen, ob man nicht etwa bei Ponte Trcsa auf daö ausgeführte Vieh einen Zoll fcst- ^ Constanz einen Markt einrichten wolle. (S. u. Lauis.) ,1. Da Zürich von den auf Ich ^ ^ictc liegenden Gütern der Gotteshäuser einen ganzen Jahrcsraub für allen Rothfall zu der Obrig- Anspruch gc„v»»»cn haben soll, um gleichsam „mit der Geistlichen Gut die katholische Religion »ich können", soll man gemäß frühem Abschieden ernstlich darauf bedacht sein, daß die Gotteshäuser östlichen zur Förderung katholischer Zwckc nach und nach an sichere Orte ein Gewisses zusammenlegen. 48k August 1693, r. HS. u, Baden.) f. Zug führt beschwerend an, daß ihm neulich auf dem Wochenniarkt in Zürich zwei einzige Mütt Kernen zu kaufen gestattet worden sei, während doch über sechshundert Mütt g»'" fremder Waare vorhanden gewesen seien. Auf sein Ansucheil wird ihm der Rath crthcilt, Zürich darüber freundliche Vorstellungen zu machen; bei allfälligcr Erfolglosigkeit möge es sich des GcgcnrcchtcS bcdic »c»' sofern es solches vorthcilhaft finde. >5. (S. u. Frciämtcr.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangclcgcnhcitcn: Grasschaft Baden. v. Art, 366, .«kirchliches, Glaubenssachen, Geistliche, Vogtei Frciämtcr. k- Art. 177. Abzug. Bogtci Lauis. «. Art, 62, Allg, Verordnungen, Statute» ic. 262. Jahrrechining der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. August. Staatsarchiv Zürich, Enncib, Absch, Bd, Vll, — ZSandcsarchiv Schwill und Ka»to»sarchiv Basel. Abschiede. Gesandte: Zürich, Johann Jakob Meyer, Zunftmeister. Bern. Alexander von Wattenwyl, ^ täglichen Raths. Lucern. Lcodcgar Keller, des Raths. U ri. Franz Magnus von Mcntlen, dcS ^ath^ Schwyz. Franz Lcodcgar Nicdcröst, Statthalter. Untcrwaldcn. Sebastian Müller, LandShaupü"^ von Obwaldcn. Zug. Sebastian Joseph Elscncr, des Raths. Glarus. Kaspar Müller, kathelü^ Landssekclmcistcr. Basel. Johann Jakob Socin, des Raths. Frciburg. Franz Salcr, dcS Solothurn. Franz Jakob von Stäffis, des Raths. Schaffhau scn. Johann Konrad Ringk von bcrg, Stadthauptmann. Das Vcrhandeltc sehe man im Abschnitte Herrschaftsaiigelegenhelten: Vogtcicn Lauis u. Mcudris. >». Art. 14. Anstände mit Malland, v. Art. 16, Anstände mit Mailand, «!. „ 15. Anstände mit Mailand. ,5, Vogtci Lauis. Art. 261, Geistliche, Pfrundsachen ,c, Art. 64, Allg, Verordnungen, «tat«^ f. „ 63. Allg. Vcrord,, Statuten tc. Vogtci Mcndris. «>. Art. 328, Grcnzen, Gcbictsverlczungcn. », X fehlen im Zlirchcrexemplar. — PI aus dem Schwyzerexemplar, 2<»:;. Jahrrechining der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. lliitlk, nach dem lst. August. Landcsarchiv tbwaldcn. Abschiede, — KantonSarchiv Basel. Abschiede, Gesandte: Die nämlichen wie zu Lauis. August 1693. 487 Das Verhandelte sehe man im Abschnitte HerrschaftSangclegcnhciten! Luggarus. n. Art. l2Z, Anstände mit Malland. Art. 137. Geistliche, Kirchliches. I». „ 28. Allg. Verordnungen, Privilegien, Freiheiten. ^»«tei Mainthal. «I. Art. l5t. Jnstizsache», Recht, Gericht. ^ ans dem Obwaldnerexemplar. 204. Jahricchilung der die Vogteien Belleuz :c. regierenden III Orte. Bellcnz. Uw.t, 24. August. ivaiibeSarchlv NIdwnIde». Abschiede. Gesandte: Uri. Franz Cpp, des Raths. Schwyz. Johann Rudolph Schindler, Commandant von ^ ^dpcrswyl. Ridwaldcn. Johann Melchior von Büren, (starb während dcö Sindicatö zu Bellcnz und "urde durch) Karl Joseph Lussi, Ritter, alt-Landammann. ^ Man sehe in dem Abschnitte HerrschaftSangeiegenhciten: Meie» Bellen, ,e. v. Art. 39—43. Den Gesandten auf die Conferenz in Brunne» vom 17. August, welche übuugsgemäß die Instruction Sindicatorcn der drei Vogtcien festsezt, hatte Nidwaldcn noch folgende Aufträge gegeben: 1. Weil ^onnnissär Jauch einige Sachen und Frevel deren von Bcllenz, welche den hohen Obrigkeiten unmittelbar ""hängig und zuständig sind, drei Herren von Schwyz compromittirt und auszusprechen übergeben, soll ein ^herigcr Spruch durchaus nicht gutgeheißen und anerkannt werden. ?. Die vereinbarte Gcncralinstruction dem Rathc zur Genehmigung vorgelegt werden. 3. Bis die Statuten von Bcllenz vollständig bereinigt i^in werden, sollen die nidwaldischcn Amtleute, als Chreugcsandtc, der Commissär, der Laudschrcibcr und andere Beamte, auf die alte Ordnung reiten und darnach verfahre». LandtSarchlv Nibwald-n - Prolololl brr vandsgcuielnbkn u. Landräthk v. I«. August kol. 12«. Als weitere Bcrhandlungsgcgenständc nennt das Wochcurathöprotvkoll von Nidwaldcn vom 19. August 2(>, so,. u. 1, auch „och: a. Um daß ein Gewisser aus Bünden dem Commissär Geld auerboten, ainit er einen von Bellcnz, mit dem Cincr Strcithändcl habe, auf die Galeere vcrurthcile, solle» ihm die uidicatorcn de» Proceß machen; b. die Untersuchung wegen eines im Spital zu Bellcnz auögcseztcn Kindes oll dem Landvogt erstinstanzlich zustehe»; e. da in Besczung der Pfarreien große Simonie unterläuft, sollen >e Gesandten, sofern der Commissär dabei bcthciligt sein sollte, nach Inhalt der Statuten verfahre», andcrn- ^ soll die Instanz des Commissärs nicht umgangen werden. 488 August 1693, 205. Gemcineidgcnössische Tastsazunst der XIII Orte. Baden. lliN.i, 2t». August. Staatsarchiv Lucer«. Mg. Absch. Bd. UXXlX. e°I. »08, Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Eschcr, Bürgermeister; Johann Rudolph Steiner, StMthaltcl' Salomon Hirzcl, des Raths. Bern. Johann Rudolph Sinner, Sckclmcister; Emanuel von Graffcnric^ Pcnncr. Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Jost Dietrich Balthaj'ü' des Raths. U r i. Sebastian Muhcim und Franz Schmid, beide alt-Landammann. Schwyz. Jakob Ritter, Landammann; Jost Rudolph Rcding von Bibcrcgg, Ritter, alt-Landammann. Unterwaldc» Johann Wirz, Landammann von Obwaldcn; Johann Ludwig Lussi, Ritter, Landammann von Nidwald^' Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, Statthalter; Christoph Andcrmatt, Ammann. Glaruö. Frid^'' Zweifel, Landammaun; Johann Ludwig Tschudi, Ritter, Statthalter, Basel. Johann Balthasar Hardt, Oberstzunftmcistcr; Andreas Burkhardt, Drcicrhcrr. Frei bürg. Tobias Gottrau, Schultheiß; ^ Keßler, des Raths. Solothurn. Franz Suri, Ritter, Schultheiß; Urs Suri, Vcnncr. Schaffhaus^'^ Tobiaö Holländer, Bürgermeister; Johann Konrad Wäpfcr, Statthalter. Appenzell. Anton Speck, Landammann, von Jnnerrhodcn; Laurenz Tanner, Landammann, von Außcrrhodcn. Bern eröffnet die Tagsazung mit dem Hinweis, daß cö sich vornehmlich darum handle, den znA Zürich und den V katholischen Orten waltenden Streit in Betreff des Wirzischen Abzugs, sowie RcligionSanstäudc im Thurgau beizulegen, Zürich erneuert den NcchtSvorschlag, daß die unbcthciligtcn - entscheiden sollen, ob der elftere Streitgegenstand an das eidgenössische Recht gehöre oder nicht, entgegen crwicdcrn die V katholischen Orte, sie wollen dieses Abzugsgcschäft nicht in Contestation sczcn und sich auch nicht als Partei stellen, noch etwas dem Rechte anhängig machen; indessen tragen ^ Bedenken, ihre Gründe in offener Versammlung pro inlormutiono vorzubringen. DaS Abzugsgcsch'^ unstreitig keine Rcligionö- noch nothwcndig damit verbundene Sache, sondern ein rein civilcr, ^ und gemäß Bündnissen, Verträgen und Abschieden der Stimmenmehrheit unterworfener Gegenstand, habe in den Jahren 1623, 1653, 1681 und zu verschiedenen andern Malen mit und neben den ^ mitrcgicrcndcn Orten über Abzugögeschäftc erkennt, ohne je die Einrede zu erheben, daß dies Religio»^ ^ seien, welche durch gleiche Säze verhandelt werden müssen. Troz alledem, und obwohl von dem katholische Priester im Thurgau hinterlassen, wiederholt der Abzug auch bezahlt worden, haben die katlst' ^ Orte langmüthig den jczigen Anstand seit 1684 unauögctragcn gelassen, in der Hoffnung, Zürich wcrdk ^ endlich der Billigkeit fügen. Der 4. Artikel dcS Landfriedens von 1656, welcher sich ausdrüklich ^ fraucnfeldischcn Vertrag von 1632 stüze, besage wörtlich, „es werde in den gemeinen Herrschaften, ct, „der Landfrieden crstrckct, jeder bei der freien Ucbung seiner Religion und was dero nothwcndig „laut Landfriedens und Ao. 1632 aufgerichteten Vertrags unangefochten gelassen. Und da (so) „Herrschaften Streit und Mißhcll vorfallen und der eine Theil vermeinen thätc, daß solche vcrmög „Vertrags von 1632 gleiche Säze zu entscheiden wären, der andere Theil aber dessen nicht gesteh" ^ „so solle man deswegen nichts Ungutes wider einander vornehmen, sondern den Zweifel oder die / August <693, 489 "ks zu den Rcchtcn gehöre oder nicht, durch unparteiische gleiche Säze vordcrst entscheiden lassen." Nun aber '"eise der Vertrag von 1632 nur solche Fälle an die gleichen Säze, wenn Irrung und Späne von der Religion und Glaubcnösachcn oder dcro nothwendigcm Anhang, davon im Landfrieden nicht genugsam Erläuterung zn finden, sich zutragen und nicht gütlich verglichen werden können. Da nun aber die Abzüge ^ne RcligionSsachc seien, so finden auch die gleichen Säze keine Anwendung. Dieses besage der Vertrag 1632 noch deutlicher mit den Worten: „Demnach sollen die regierenden Orte gemeiner Herrschaften des "^hurgaus und NhcinthalS in fürfallcndcn Sachen handeln und erkennen, richten und urthcilcn, und ein ".Mehr ein Mehr sein und bleiben, wie von unfern Altvordern harkomnicn." Zürich könne dadurch, daß eS iich als Partei auswerfe, das bestehende Recht der mitrcgicrcndcn Orte nicht schmälern und müsse also diese b" der alten Rcgicrungöform verbleiben lassen. — Zürich gibt in seiner Erwiederung zu, daß daS Abzugs- au und für sich ein obrigkeitliches Regal und als solches den mujora unterworfen sei, allein hier liege das Abzugsrccht, sondern die versuchte Neuerung in Frage, da der Prädicantcn Vermögen niemals dem ^ug unterworfen gewesen sei. In Bezug auf Einführung einer Neuerung, die den Lehren und der ^ligio» eines mitrcgicrcndcn Ortes so beschwerlich falle, könne die Stimmenmehrheit keinen Plaz finden, dadurch das Souvcränitätörccht des betreffenden OrtcS aufgehoben würde. Der 4. Artikel des Landlebens von 1656 sei nicht etwa nur eine Verweisung auf den Vertrag von 1632, sondern eine Erläuterung selben, sowie des Landfriedens von 1531. Damit sei genugsam dargcthan, daß der waltende Zweifel, ob ^ Sache dem RcchtSstand oder der Stimmenmehrheit unterworfen sei, vor die gleichen Säze gehöre. Nach- nun die unbcthciligten Orte verschiedene Sessionen gehalten und aus freundliche Beilegung des Streites w»cr den VII regierenden Orten gedrungen, ist in besonderer Bcrathnng dieser lcztcrn folgende Vereinbarung U' Stande gekommen: 1. Priester und Prädicantcn, welche in Folge Amotion, Promotion oder freiwilligen Schlusses aus dem Thurgan wegziehen, sollen als nml.ulutarii von allem Abzug frei sein; 2. die Erben eines ^ un Thurgau verstorbenen Priesters oder Prädicantcn sind nur in so weit dem Abzug unterworfen, als "Wein ^ brini Todfall oder nachher auS dem Land wegziehen; 3. der Abzug erstickt sich nur auf liegende Güter, 4»>t" "Briefe und zinstragende Schulden (Schuldfordcrungcn), die im Thurgau hypothccirt sind oder daselbst ; 4 liegende Güter sollen gleich nach dem Todfall vcrabzugt und vom Landvogt darüber ein ^upfangschsi,, ausgestellt werden, in Folge dessen dann bei später» Verkäufen kein Abzug mehr gefordert könne; 5. in allen übrigen Vogtcicn bleibt es rüksichtlich des Abzugs der Priester und Prädicantcn ^ ^r bestehenden Hebung. In Folge dieses Vergleichs nehmen Zürich und Glaruö ihre in der Kanzlei w liegenden Betreffnisse der Abzüge von Pfarrer Frei zu Bußnang, und von den Prädicantcn Wirz und ^ ^tvrf znr Hand. I». (S. u. Thurgau.) <>. Der französische Gesandte belobt in seinem Vortrag vom ^^wzust die kluge Haltung der Eidgenossenschaft, womit sie mitten im Kriege des übrigen Europa die chv / erhalten habe; er empfiehlt ihr auch, dieselbe nicht auf's Spiel zu sczcn, indem sie innerlichen , Ugkcitcn Raum lasse; der König, der öfter für Erhaltung der Einigkeit in der Eidgenossenschaft sich ü»s.ermahne sie besonders zur Wahrung dieses Interesses. In einem Memorial vom 2. September knvss " ^ hätte billig erwarten dürfen, daß auf dieser Tagsazung, welche den inncrn Geschäften lche»"^ Oesterreich seine alten Beschwerden, die den Orten übcrlästig fallen, nicht wieder erneuert hätte; 'lller; ^ werden die Orte von dieser Seite übel tractirt; nichtsdestoweniger unternehmen einige derselben l«nd" Gefälligkeiten für die Liga; so werde an dem einen Ort öffentlich, an dem andern geheim für Hol- Mwrbcn, und zwar an einem Ort bis auf zwölf Compagnien zu zweihundert Mann. Während man . 62 490 August 1K93, dieses gegenüber einem nicht verbündeten Staate thuc oder geschehen lasse, gebe man dem König von Fra^ reich, als einem Bundesgenossen, schone und besiegelte Versicherungen, daß man solches nicht zugeben werl^ trozdcm werden gcgncrischerseitö tue Klagen über Transgrcssioncn immer erneuert, obschon eher Franko^ Anlaß zu Beschwerden hätte; die für Mailand bewilligten Völker befinden sich in offenbarer Kontravention so befinde sich das Mcpcrische Regiment außer der mailändischcn Grenze und lasse sich zur Belagerung ^ Festung Casal und zur Auöhüngcrung der französischen Bcsazung verwenden; das Bcßlcrischc Regiment d>»" zwar mit obrigkeitlicher Bewilligung in Picmont, aber ein Bataillon desselben unter Major Branden^ habe während der Belagerung von St, Brigitta auf dem Territorium von Pignerol Posten gefaßt; ^ aller dieser Dienste wolle Oesterreich die Sperre nicht aufheben und auf diese Weise vergelte es die erhalte""' Wohlthatcn. WaS die vom König vorgeschlagenen und der Eidgenossenschaft mitgetheiltcn Fricdcnsbeding»"^ betreffe, so mögen die Feinde nach der Schwere der erhaltenen Streiche selbst urthcilcn, ob sie aus dein fühle der Schwachheit, oder aus der großmüthigcn Begierde, die Ruhe Europa'S wieder herzustellen, he^ gehen. Aus diese Eröffnungen wird angeregt, ob man rüksichtlich der in dem französischen Friedenspreis in Aussicht gestellten Schleifung der außer Rheins gelegenen Festung Hüningcn nicht auch die Dc»»'^"'" der Festungswerke herwärts dcS Rheins sollicitircn und im Weilern das Begehren stellen wolle, daß französische Heer seilte Winterquartiere nicht in Würtcmbcrg, von woher mehrere Orte das Getreide bezirk aufschlagen möchte; da aber der kaiserliche Gesandte sich bereits gegen die Annahme der Friedensbeding""^ erklärt hat und keineswegs sicher ist, daß die Winterquartiere in dem sonst schon verwüsteten Würtcm^ werden genommen werden, wird hicvon abgestanden. In Betreff der vorgeworfenen Werbung für H""'' bemerkt Zürich, es habe seine Leute nur für die Bcschüzung des Landes hergegeben, mit klarein Vorbe)' des Bündnisses und ewigen Friedens mit Frankreich und unter weitläufigem Bericht an den Bern äußert, daß cö auf seinem Gebiete alle Werbungen verboten habe und daß cS gegenwärtig wegc» heimlichen Vcrlokungcn seiner Leute in fremde Kriegsdienste eine Strafuntcrsuchung führe. Einige kathom Orte erklären, daß sie sich ihrer für Mailand bewilligten Völker wegen auch erkundigen wollen. Nach Bcrathungcn werden dem französischen Gesandten am 3. September seine Mitthcilungcn, und namentlich " daS FricdcnSprojcct schriftlich und durch eine Commission verdankt, die Beobachtung dcS Bundes und e»'w^ Friedens gegen gebührende Rcciprocation versichert und rüksichtlich des Friedcnsprojcctcö das Interesse der ^ genosscnschaft empfohlen, «l. Der am 3t. August vom kaiserlichen Gesandten gehaltene Vortrag cr»cucr> ^ Versicherung der kaiserlichen Wohlgcwogenhcit, empfiehlt unter Ancrbictung guter Dienste die Beseitig»'^ Anstände wegen des thurgauischcn Abzugögeschäftcs, erklärt die Fricdcnöprojcctc Frankreichs als Tä»! nur darauf berechnet, um die Gegner einzuschläfern und inzwischen neu zu rüsten, und rügt endlich ' ^ Transgrcssioncn in den Niederlanden; wenn diese nach den neuesten Versicherungen ernstlich bestraft Werbungen verhindert werden, so werde auch mit Getreide und andern Bedürfnissen willfährig werden. Da auf die auf der lcztcn Jahrrcchnungötagsazung wegen Aufhebung des schwäbische» o" den Kaiser, den Prinzen Ludwig von Baden und beide ausschreibende Fürsten des schwäbische» ^ erlassenen Gesuche keine Antwort eingegangen ist, so wird angeregt, ob man nicht eine Gesandtschast a» ^ Kaiser abordnen wolle; es wird aber besser befunden, bei Überreichung der Antwort den kaiserliche" ^ sandten anfragen zu lassen, was für Antwort oder Aufträge er diesfalls erhalten habe. In der A»t»" ^ denselben vom 4. September wird unter Zusicherung getreuer Beobachtung der Erbcinungspflichtc» Mahnung zur Einigkeit verdankt und rüksichtlich der ancrbotcncn guten Dienste bemerkt, cö möchte» August 1693, 491 dahin verwendet werden, daß den immer zunehmenden Beschwerden gemäß den wiederholten Vertröstungen abgeholfen werde. In einem gleichen Tages eingegebenen Memorial bemerkt der kaiserliche Gesandte, ^»i Vortrag vom 31, August scheine Anstoß erregt zu haben, vörita.8 oclium parit"; allein die Ängsten TranSgrcssioncn haben unwidcrsprcchlich den Verlust wichtiger Festungen und verschiedener Haupt- Ichlachtcu verursacht; dem gegenüber habe der Kaiser seit einigen Jahren wöchentlich tausend Säkc Getreide die Eidgenossenschaft abfolgcn lassen, und die Zollbefreiung für den schweizerischen Handel ausrecht galten; die mit Fug im Reich eingeführte und gcwisscrmasscn auch zum Besten der Eidgenossenschaft gc- ^chmdc Auflage werde merklich gemildert und die Aufsicht über die Einfuhr aus der Eidgenossenschaft nur ^cgen gehandhabt, um die Einschmuggclung französischer Waaren zu verhindern; ganz anders handle ^»krcich; cs habe nicht einmal vollständig die versprochenen achtzchntauscnd Mütt oder sechstausend Säke ncht geliefert und Hinterhalte den Eidgenossen ihre im Sundgau und Elsaß fallenden eigenen Früchte; cS e den Zoll auf die schweizerischen Fabrikate von fünfzehn bis über zwanzig Proccnte gesteigert, so daß cS daher über zehn Mal mehr beziehe, als die dem Gemeinwesen so nachthciligcn Particularpcnsioncn den ^Nossen eintragen; jeder leidenschaftslose Beobachter müsse also einsehen, daß Oesterreich die Eidgenossen^ M bcnachthciligc. Da man von Particularpcnsioncn auS Frankreich nichts, wohl aber soviel weiß, b den eidgenössischen Kauslcutcn von Seite des Reichs das Ihrige wider Recht weggenommen oder nicdcr- und Geld cxtorquirt wird; daß die eidgenössischen in Frankreich dienenden Völker bei weitem nicht so b'hlrcich^ sondern gar gering sind und daß den vielen gerechten Beschwerden über alles Versprechen nicht ^khvlftn werde, wird beschlossen, die geführten Anschuldigungen durch den Ausschuß widerlegen und das M)rcn stellen zu lassen, es möchte der freie Kauf geöffnet, der neue Zoll beseitigt und die Kaufmannschaft "tter Beschwerlichkeiten enthoben werden, v. Basel berichtet, sein Bürger Johann Heinrich Zäslin sei >cho» zum dritten Mal vor die vordcröstcrrcichische Regierung nach WaldShut citirt worden, obschon am ^»ort des Beklagten gutes Recht anerboten worden sei. Auf diese Beschwerde wird beschlossen, den Untcr- ^ l von Baden sogleich mit einem Schreiben an die vordcröstcrrcichische Regierung abzuschikcn, welche mit . ^ freundlichen Antwort crwicdcrt; übrigens liegt kein Beweis vor, daß ZäSlin sich einer Zolldcfraudation ^ stunacht habe; da jedoch die vordcröstcrrcichische Regierung sich noch weitere Erkundigung von Seite ^rtigrn FiöcuS vorbehalten hat, so wird die Sache nochmals eingestellt, f in. (S, u, d. Vogteicn.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. der katholischen das Thurgau regierenden Orte.) In einer besonder» Confcrcnz vor Eröffnung ^gsazung beschließen die katholischen das Thurgau regierenden Orte, in dem Streite betreffend den ^ lljchcu Abzug nicht als Partei aufzutreten, dem Rechte nichts anhängig zu machen oder in Contcstation »cikl pudern den Abzug als eine auögcmachte Sache zu behaupten, die landfricdlichcn Streitigkeiten aber ^istr^"^ ^ Verträge in Freundlichkeit zu erledigen zu suchen. Auffallend erscheint, daß der Landhof- A ^ des Abtcö von St. Gallen, welcher auf der JahrrcchnungStagsazung neben Sckelmcistcr Sinner ^>i»t^" ^ unbcthciligtcn Orte am meisten gearbeitet und die Verhältnisse des Friedensschlusses von 1656 cr damals Actuar der katholischen Säzc gewesen, nicht einberufen worden ist; dagegen tröstet ^rtcj^ ^ Ausleger jenes Friedensschlusses sein könne, weil es in diesem Kriege eine . ^'chtr >sl- An Frciburg, Solothurn und Appenzcll-Jnncrrhodcn wird das Gesuch gerichtet, sie bei den unbcthciligtcn Orten zu verhüten trachten, daß ihnen rüksichtlich der prätcndirtcn gleichen 492 August 1K93, Säze nicht ferner zugcsczt werde, indem einige unkatholischc Orte sich gar zu gern als Richter auswerfe» würden. Die genannten Orte erwiedcrn, sie würden am liebsten eine Vermittlung sehen, werden sich von den übrigen katholischen Orten nicht trennen. Indem unterdessen Bern in der Session den Anzug ^ AbzugsgcschäftcS machte, wurden die Gesandten von Luccrn vom französichen Ambassadvr in'ö Capucincrklo!^ berufen, wo er ihnen eröffnete, die Gesandten von Zürich haben sich bei ihm (dem Botschafter) über d» Verweigerung des angerufenen Rechts höchlich beschwert. Dem Botschafter wird daraufhin, anfänglich durch. die luccrnischcn Gesandten und später durch einen Ausschuß, ein umfassender Bericht über den Sachvcrh^ erstattet, den er mit Befriedigung aufnimmt und den Katholischen seine guten Dienste zusichert. DaS West^ weist der allgemeine Abschied. «». (Alle katholischen Orte.) Auf Ansuchen der unbcthciligte» Orte trete» »» V katholischen Orte sammt katholisch Glarus mit Zürich und evangelisch Glaruö über das Abzugögcsch^ und die landfriedlichen Streitpunkte im Thurgau in eine Vermittlung ein, welche vollständig gelingt, wie der allgemeine Abschied zeigt. Hicvon wird den katholischen unbctheiligtcn Orten durch Ablesung Kciuü»^' gegeben, denselben ihre Bemühung verdankt und für vorkommende Fälle gleiche Freundschaft und UiUcrstüi»^ zugesichert. Frciburg und Solothurn bemerken hierauf, sie könnten leicht in den Fall kommen, von d»!^ Versicherung Gebrauch zu machen, indem sie mit Bern wichtige Anstände haben, z» (S. u. d. Vogte»'"' Man sehe auch In dem Abschnitt« Hcrrschaftsangclegenhcitcn: Deutsche gem. Voftt. überh. «>. Art. 34. Gütervcrkanf an Fremde. Landgrasschaft Thurgau. I». Art. 538. Geistliche, Kirchliches ,c. I». Art. 533. Stifte ». Klöster (Franenfe»')' i>. „ 355. Abzug. «> „ 702. Locales (Gachnang). It. „ 32t. Gcrichtsherre» »c. r. „ 533. Stifte u. Klöster (Bischofzeb)' I. „ 533. Klrchl., GlanbenSs., Geistliche. Bogtei Nheinthal. I>. Art. t73. Abzug. Vogtei Freiämter. 1°. Art. t?8. Abzug. Art. 145. Justizsachen, Recht, Gericht. 2M». (sonferenz der evangelischen Orte während der eidgenössischen Tagsazung zn Baden, lli'.l.t, im August. Staatsarchiv Jürich. All». Mich. Bd. 72. s»I. »02. Gesandte: Die nämlichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glaruö Fridolin Landammann. ». Zürich verdankt die schnelle AuöschrcibtUtg und allseitige Bcsuchung der Tagsazung und ^ namentlich die unbctheiligtcn Orte, ihm rüksichtlich des AbzugsstrciteS der Prädicantcn im Thurgau gcnössischcn Rechte zu verhelfen. Die übrigen Orte versprechen alle rcligionSgcnössische Unterstützung, ^ aber, daß die katholischen Orte das Abzugögcschäft alö eine rein civil-politischc Sache ansehen, ^ Stimmenmehrheit unterworfen sei. In Bezug auf das Verfahren wird beschlossen, Zürich soll die > des eidgenössischen GrußeS vornehmen, hernach aber Bern, als ausschreibendes Ort, die Ursache d>> sammlung eröffnen und dann einerseits Zürich und anderseits die V katholischen Orte zur Begründung Ansichten veranlassen. Nachdem in der allgemeinen Session also verfahren worden, vereinbarten st ' August lK93. 493 ^stilc Vermittlung der nnbethciligtcn Orte und auf allseitige Ratifikation sowohl über das AbzugS- stichäft, als über die landfriedlichen Anstände im Thurgau in der Weise, wie aus dein allgemeinen Abschied ^ ersehe» ist. I». Basel erklärt, es werde ungeachtet des auf den 2t. September einfallenden Fronfasten- '»arktes den festgcsczten Bcttag abhalten. Da die Abschiebung der französischen Flüchtlinge nach Irland ^stö Jahr „jcht mehr wird ausgeführt werden können, der Mangel an Lebensmitteln in der Eidgcnosscn- >stt aber eine Verminderung der Zahl dieser Unglüklichcn nöthig macht, so wird gutgefundcn, daß die in und Bern Befindlichen, welche sich in der Hoffnung einer Niederlassung in Irland schon reisefertig stwacht haben, über Schaffhauscn nach Deutschland befördert werden. Bern anerbietet zu diesem Zwck, seine ^ die von Genf kommenden Flüchtlinge auf seine Kosten bis nach Brugg zu spediren und noch auf zwei Ast mit Brod zu versehen; von dort an sollen die übrigen evangelischen Orte sie in ihren Kosten übcr- Ahincn und in Schaffhauscn mit einem Reisegeld versehen, wofür dann ein Fond von 3lM) RcichSthalcrn AAmmcngclcgt werden soll, zu dem auch Bern seinen Beitrag anerbietet. Zürich und Bern machen sich an- 'u)>g, den Flüchtlinge» beim niederländischen und beim großbritannischen Gesandten Pässe und Empfehlungen ^schafft». Glaruö und Appenzell nehmen diese Vorschläge in den Abschied; Basel stimmt bei, doch mit ^ Vorbehalt, daß der zu bildende Fond nur für Abfuhrkostcn und Reisegelder verwendet werde. Schaff- u>>cu behält sich vor, allfälligc Kranke nicht auf eigene Kosten, sondern auö dem besagten Fond zu vcr- ^-stu und Krumme und Lahme wieder zurükzuweisen, von wannen sie gekommen seien. «I. (Die IV ^'Wischm Städte.) Die Thcilung der kurpfälzischcn Kleinodien wird, weil hicfür die Juweliere einige ^!st in Anspruch genommen werden müßten, verschoben, v. Nach allseitiger Genehmigung des an die kur- ' llschen Kirchen und Schulen beantragten UntcrstüzungsbcitragcS von I5<1<1 RcichSthalcrn, der nun aber ^9 ste^t, weil Bern 5l)<) RcichSthalcr beigesteuert, wird beschlossen, diese Summe durch die Kanzlei sp/^ kurpfälzischrn Kirchcnrath zu Frankfurt zu übersenden, lv'd diese RcligionSgcnosscn auch für ^ bc>u Mitleiden der Obrigkeiten zu empfehlen, t. Zürich und Bern berichten, daß die bei ihnen ^ Uende» Gesandten von Großbritannien und den Niederlanden die auf lcztcr evangelischer Eonfcrcnz in l>rj/" Gunsten der piemontcsischcn Kirche gefaßten Gedanken und namentlich die Empfehlungen an Groß- Auücu, die Niederlande, Brandenburg, Hessen-Kassel und Mylord von Schömberg gutheißen. Es wird ^ichlossb,,^ Pix bezüglichen Schreiben zu entwerfen und nachdem dieselben die Genehmigung der Orte habcn werden, sie unter gemeinem evangelischem Namen von Zürich auö abgehen zu lassen. Auf kiiir^' ^ Vermittlung beim Herzog von Savoycn ein VcrsöhnungSdccrct oder siij ' ^^)krhcitS-Tractat für die piemontcsischc Kirche zu crzwcken. Gleichzeitig wird den um fernere Unter- ^^>ig bittenden Geistlichen der waldcnsischen Thälcr auf Genehmigung der Obrigkeiten eine milde Beisteuer hchk/^ RcichSthalcrn „ach der sicbcnörtischcn Scala zuerkannt, p;. Wie dem Brodmangcl in Genf abge- iätid - könne, >vird einer besonder» Bcrathung in Wciningcn zwischen dem kaiserlichen und nicder- Gesandten, den Gesandten von Zürich und Bern und dem alt-Sindic Lc Fort von Genf kotb R»S Anlaß des vom französischen Gesandten eingereichten FriedenöprojcctcS wird in Be- "il gezogen, ob man nicht auf Schleifung der auf eidgenössischer Seite liegenden Festungswerke von l>st. Schaffhausen, das im Falle neuer kriegerischer Ereignisse am meisten auSgcsczt erscheint, empfiehlt sich ^ getreuen Aufsehen der übrigen Orte, welches ihm auch zugesichert wird. Ii. Schließlich dankt Zürich w' übrigen evangelischen Orten für die beförderliche Ausschreibung und allseitige Bcsuchung dieser Tagsaz»»« und die Rath- und Hilfeleistung in den thurgauischcn Streitigkeiten. Zu 1°- Die Abschiedsbeilage b' enthält einen dem Herzog von Savohen beliebt zu machenden Decret^ entwurf, worin die Edicte vom 31. Januar und 9. April 1986 widerrufen und den Waldenscrn der TPi" Luzerne, Peyrouse, St. Martin und der umliegenden Orte Parustin, St. Bartholome und Rochcplatte, volle Amnestie ertheilt wird. Rechmmgscoilfcrenz der Städte Berit und Freiburg betreffend ihre gemeinsnmen Vogteien- Murten. ll». bis ltt. September. Staatsarchiv Bern. Frriburger Abschiede. Bd. II, S. SiS. Gesandte: Bern. Abraham Tillier, Venncr > Johann Rudolph Sinner, alt-Sckclmcister, beide täglichen Raths. Freiburg. Rudolph Fiva, Generalcommissär; Franz Peter Vögclin, Sckclmcist^' Niklaus Vondcrweid, Stadtschreiber. . (S. u. d. Vogteicn.) i»z». Die Gesandten übernehmen die Angehörigen von Faoug " VillarcpoS zu besserer Nachbarschaft und guter Vichhut zu ermahnen. «>«». Sekclmeister Vögelin daß bezüglich des von ihm geforderten Scchöthcilö am Zehnten zu RcssudcnS ein Jrrthum obwalte, wird eine nochmalige Prüfung der Urkunden beschlossen, r,-. (S. u. Tschcrliz.) Freiburg führt Kbul' daß zu Lausanne einer Bäkerin sechs Säkc Frucht, welche sie vom Pfarrer zu Bottens gekauft, eo»ß ^ wurden, weil dafür ein zu hoher Preis bezahlt worden sei. Die Gesandten von Bern versprechen, die gelegcnhcit untersuchen zu lassen, tt. (S. u. Tschcrlitz.) Die Amtslcute werden beauftragt, Z» suchen, ob und welche Zinse von Montenach nach Wifliöburg und von Corccllcs nach Montenach Z» ^ sind, und dabei zu unterscheiden zwischen Zinsen, die abgeliefert, und solchen die abgeholt werden vv—xx. (S. u. d. Bogtcien.) vzp. Die Grenzbcrcinigung zwischen den Acmtern Milden und gegen Rue soll den 1.1. October, wo die Konferenz in Milden zusammentritt, beginnen und soll der auf der Grenze zwischen Brenks und Mörlens gemacht werden. Bei diesem Anlaß ist auch der betreffend Holzschlag zwischen Burinaux und Vuarmarens zu erledigen. —«««». (S. u. d. ^ I»I»I». " ' " ' ' "" ' Freiburg beschwert sich, daß die Berncr von einem durchpassircndcn Pferde einen Guido» erheben und gleichzeitig Auflagen auf Eßwaaren, wie Vögel, schlage; ferner daß die Schwelle zu ^ noch immer nicht entfernt sei. In Bezug auf den ersten Punkt verbleibt Bern bei seiner Vcrfüguug' ^ den Zoll auf Eßwaaren betrifft, ersucht cö um nähere Mitthcilungen, um die Zollcr gehörig können. Die Wegschaffung der Schwelle zu Laupen sei schon vor einiger Zeit befohlen worden; b" ^ führung werde abermals angeordnet werden. «»«!«». Die Gesandten von Bern verlangen, daß Wein, welches dein Herrn Breton zu Faoug in Donididicr unter dem Vorwand früherer confiöcirt worden, verabfolgt oder vergütet werde. Die Gesandten von Freiburg rechtfertigen die Vers Oktober 1693. 495 "Ut dem bisherigen Verhalten BrctonS und bestreiten dessen Angabc, als habe er Bürgschaft leisten wollen, "»d dst Beschwerde überhaupt, als sei der Zoll zu Domdidicr erhöht worden, rrr. Die Erledigung der rükständigcn Anstände betreffend die Zollcxemptioncn zu Wangen, Blcicnbach, Hcrzogcnbuchsec, Neust, Etiler betreffend die Käscsästchen dcS Herrn Dufour in Vivis wird den nächstens zusannucntrctendcn erbetenen ^"läzeru zum Entscheid aller obwaltenden Differenzen überlassen, un« «uii. (S. u. d. Vogtcicn.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: sreib. Bogt, llberh. I«. Art. 10. °»tei Schwarzenburg. I». I. Art. «7—KS. ^ Orbe u Tscherlih. v. f. „»—z». t. »»,». rr. tt. vv. xx. 1»1»1»—fkr. 1,1,1»—»»»»»,. ^ «»«»«». Sinn. Art. 1S2—185. Krandso». <>. «I. t. x. vv. «»,. irxir. HI- »„,»,. ttt. ,,,»>». Art. 412—125. Alnrten. I- » v I»I» «»«. ss Iiiiii. Art. K43—KK5. 2>ch - kurpfälzischcn Vdrtriebcncn angefüllt seien und überdies schwere Kriegökostcn zu tragen haben; die Anzahl jener Flüchtlinge nicht mehr so bedeutend, indem sie auf dem Gebiete des sie ^ unter viertausend herabgesunken sei; wenn man sie noch bis zum Frühling behalte, so werden ^ Abschiebung möglichst untcrstüzcn und indessen für Vermehrung der Gctrcidczufuhr sich vcr- Het^".. ^"!Mn wird von den Orten die Noth, der Mistivachö, die Hemmung des Handels und die , ,,^rre geltend gcniacht und angeführt, daß eine wohlgeordnete christliche Liebe bei der Noth der eigenen anfange. Nach dem Rüktritt der fremden Gesandten und nachdem eine Reparation der Flücht- theilnehmendcn Orte nicht beliebt worden war, erklärt sich Zürich für Beibehaltung von zwei- ' icdoch ohne Bcthciligung an den Transport- und VcrpflcgungSkostcn und den zu verabreichenden 496 Oktober 1693. Reisegeldern; Basel, Schaffhauscn und St. Gallen für verhältnißmäßige Beiträge für den zu bildenden Bei dieser Ungleichheit der Instructionen wird auf Genehmigung der vier thcilnchmendcn Orte und in bcr Voraussicht, daß zweitausend Flüchtlinge aus dem Gebiete von Bern über Schaffhausen abgeschoben wcrdc" müssen, beschlossen, cö sei für den Transport und die Reisegelder der Abzuschiebenden und die Verpfleg""!? der Zurükblcibcndcn ein Fond von 3999 Rcichsthalcrn zusammenzulegen, woran Zürich 1179, Basel 75», Schaffhauscn 699 und St. Gallen 399 ReichSthalcr beizutragen haben. I». Basel übermittelt die Ant"'^ der vordcröstcrrcichischcn Regierung auf das Schreiben der lcztcn Tagsazung in Baden, sowie seine cige>" Erwiederung darauf, betreffend die gegen Johann Heinrich Zäslin von Basel erhobene Klage auf defraudation. Diese Acten werden den eidgenössischen und zugewandten Orten mitgctheilt. 2M>. Confcrenz der V katholischen Orte. Lueern. liii».!. St», bis L7. October. Staatsarchiv Luccr». Mg, Absch. Bv. I.XXIX. sol. 84l. Gesandte: Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß; Aurelian Zurgilgcn, alt-Sch"»^ und Vcinlcr; Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvenncr; Jost Dietrich Balthasar, dcS lliat) Uri. Johann Franz Schmid, alt-Landammann; Johann Wipflin, des Raths. Schwyz. Jakob ' Ritter, Landammann; Jost Rudolph Rcding von Bibcrcgg, alt-Landammann. Untcrwaldc». I"?' Wirz, Landainmann von Obwaldcn; Johann Ludwig Lussi, Ritter, Landammann von Ridwaldcn. I Brat Kaspar Zurlauben, Statthalter; Severin Trinklcr, alt-Ammann. , ». DaS auf der lczten Jahrrcchnungstagsazung von den mit Spanien verbündeten Orten ^ Schreiben an den Gubcrnator von Mailand ist wegen dessen Abwesenheit im Feld und anderer Hi"^» von Luccrn nicht abcrlasscn worden. Die gegenwärtige Confcrcnz tritt diesfalls zu einer nochmaligen Besprechung zusammen. Räch weitläufiger Erwägung der Übeln Behandlung der verbündeten Orte von ^ 5.^.. ^....>> ibin sch Kc Mailands und in der Ucbcrzeugung, daß lcztcrm mehr Dienste geleistet worden seien, als man ihm 1^"^. gewesen, wird für gut gefunden, zur Abwendung der großen, wider des Bundes Inhalt crlcidcndui schwcrdcn und auch wegen der gründlichen Bewandtniß der immer und immer vorgeworfenen TranSgmi ^ in der Form, wie es an der Jahrrcchnung zu Baden gegenüber dem kaiserlichen Gesandten gescheht ausführliches Schreiben an den König von Spanien selbst abzugeben, und dariü die gebührende Sa»" » sowohl in Betreff der Ocffnung des freien Handels und der Abschaffung der neulich eingeführten als der Bezahlung der hintcrhaltcncn Pensionen und Jahr- und Soldgcldcr der jezigcn und früher" mcntcr angelegentlich zu sollicitircn, mit dem Bedeuten, daß man im Fall der Erfolglosigkeit schlicße" der Bund werde von Seite Spaniens nicht hoch angeschlagen, und cö stehe deshalb auch den Orten frei, ihre Maßregeln nach den Umständen zu bestimmen. Mit der Bestellung dieses Schrc»''^ der eidgenössische Resident Cassani in Madrid beauftragt; das gleiche Schreiben wird auch an den von Mailand erlassen und von ihm eine beförderliche Antwort verlangt; ebenso wird auch brr ^ Gesandte von Allem in Kcnntniß gcsczt. Um diesen Schritten noch mehr Nachdruk zu gcbcn, ß" Oktober IK93. 497 "'ksai,»Helten Orte, das, allfälligc Verlangen Mailands nin Absend»,,g von Rccrutcn bis ans erfolgende ^friedigknde Antwort unbeachtet gelassen nnd die Ausfuhr von Vieh und Mulchen in'S Mailändischc durch ^'>>c Verbote „in seiner gewisse» Forin" abgeschlagen werden sollen, Hievon wird zur Erzwckung der ""'higen Einstimmigkeit den »ütvcrbündctr» Orten Frciburg, Appcnzrll-Jnncrrhodcn und dem Abt von St. fallen umständliche Mittheilung gemacht, um sowohl in den lcztcrn Maßregeln, als in dem beabsichtigten wwiben in gemeinem Namen handeln zu können. Die zu Bcllenz regierenden Orte nehmen zu Händen ^cr Obrigkeiten in den Abschied, ob man nicht in die Schlösser zu Bcllenz ans einige Zeit eine zur Ehrung des Passes hinreichende Bcsazung legen sollte. Desgleichen wird von allen Orten in den Abschied cn, wie man die cnnctbirgischcn Vogteicn mit Salz versehen könnte, sofern Mailand solches abschlagen Auf den Fall, daß alle gegen Mailand gcthanc» Schritte erfolglos bleiben sollten, werden weitere ^alhungrn vorbehalte». »»—«>. (S. u. d. Vogteicn.) «?. Auf die Vorstellungen, welche Solothurn wegen scharfer Musterung der in Frankreich dienenden Eidgenossen nach jeder Schlacht oder wichtigern Bc- ^bcnhcjt an Luccrn hat abgehen lasset,, wird der französische Gesandte durch eine Zuschrift dringlich ersucht, " bei Hofe für Milderung dieser strengen Anordnung zu verwenden. Solothurn wird angegangen, diese Mist z„ überreichen und kräftig zu untcrstüzc». lt. Von einigen Orten wird angeregt, daß man die so ausstehenden Erbcinungö- und savoyischcn BundSgcldcr rcclamircn sollte; da aber mehrere Orte nicht ^wirt und die Zeiten sonst ungünstig sind, wird der Gegenstand in den Abschied genommen, p?. Es wird ^ ^Mch angezogen, daß auf jeder Eompagnicfahnc des dem Kaiser bewilligten Regiments das Wappen »nh ^ angehören, gemacht worden sei, was wider daö eidgenössische Herkommen laufe ^ Fall des Verlustes einer Fahne dem betreffenden Orte an der Ehre nachthcilig sein könnte. Der ^^ustaiw wird zur nähern Ucbcrlcgung in den Abschied genommen. Ii. (S. u. Geister und SarganS.) schreiben vom l4 24. October, welches erst nach der Abreise mehrerer Gesandten eingegangen, übcr- ^"ich weitläufige Acten, Memorial und Gcgrnmcmorial in der Angelegenheit des Hanö Heinrich vordcröstcrrcichischcn Regierung in WaldShut betreffend die gegen erster,, erhobene ^ Zolldcfraudation. Damit wird die Frage verbunden, ob nicht nach de». Verlangen Basels in '"eidgenössischem Namen bei der vorderösterrcichischcn Regierung ncuc Vorstellungen zu Gunsten ZäölinS ^ werden sollen. Diese Schriften werden den anwesenden Orten mitgcthcilt, mit de», Gesuche, ihre ^ - "ß»„g entweder Zürich dircct, ddcr durch Vermittlung Luccrnö mitzutheilen. Ii. Ein am Zt. October djx ° "udkn der mit Spanien verbündete» Orte vom spanischen Gesandten eingegangenes Schreibe», worin ^ ^^hrcndcn TranSgressionen der eidgenössischen Völker in Frankreich gerügt und die Vorwürfe des Gesandten über TranSgressionen der Eidgenossen zu», Nachthcile Frankreichs widerlegt werden, Abschied »beigelegt. ljs,.. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Thurau». «I. Art. 703. Lvcalea (Gachnang). Einthal. o. Art. 248. Kirch!., GlaubcnSs., Geistliche. I». Art. 28l, I,. Art. 7. "!»e> ,i ^"eaans. I». Art. 28l. Stifte u. Klöster sPfäferS), Ii. Art. lSK, Grenze» ». Marchungen, ''"ach u. Gastcr. 63 498 December 169.1 u. Januar 1694. 270. Conferenz der Orte Uri, Schwyz und 9tidwalden. Brunnen. Nitt.'t, II». December. Statthalter und Rath von Uri erklären sich mit Schreiben vom 12. Dezember 1699 bereit, die Schwyz nach Brunnen auf den 13. d. M. ausgeschriebene Konferenz wegen der harten Vorwürfe, als wc'^' die Handelsleute aus Schwyz und Ridwaldcn in Durchführung ihrer im Mailändischcn erhandelten mit »»brüderlichen Proceduren tractirt, zu besuchen, um die Unbegründetheit dieser Klagen zu eröffne». Lan>>«I!vrchi« Schwyz! Allen Ur! (Verkehr iibcr den Nidwaldcn läßt diese Konferenz durch Landammann und Landshauptmann Lussi, alt-Landa"in>""" Achermann und Commiffär Achermann, der die mehrste Beschtvcrniß und der Sache» Information besuchen. - illlochenrvlhsprolokoll vom IS. u. IS. DlllwbN Am 2.1. December wird darüber refcrirt, daß Uri sich zu allem gegenseitigen Verständniß anerböte» A, a.0. 27l. (sonferenz der V evangelischen Städte. Zürich. 1M»4, 14. Januar. (4 a. K) «taalsarchlv Zürich. All». Absch. Bv. 7S. toi. b. Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Rudolph Steiner, Statthalter; Heinrich Waser, Sekclmcister; Johann Kaspar von Muralt, Obmann der Klöster; Johann Heinrich alt-Stadtschrciber. Bern. Bernhard von Mnralt, dcutschcr Sckrlmcistcr; Emanncl Steiger, Basel. Balthasar Burkhardt, Oberstzunstincister. Schaff Hausen. Johann Konrad Wäpscr, Stntch" Stadt St. Gallen. Johann Konrad Fels, Zcughcrr. n. Diese Konferenz ist wegen Abschiebung der französischen Flüchtlinge zusammcnbcrufen worin" Folge der Verabredungen vom Oktober v. I. wird Bern angefragt, was es rüksichtlich der ihm Untcrstüznngcn fordere. Dieses weist durch eine Rechnung nach, daß ihm die auf seinem Gebiete i>jc Flüchtlinge von mehr als GXXl Personen, von denen sich I lXX) aus dem UntcrstüzungSctat befinde» andern die Lebensbedürfnisse zu hcrabgescztcm Preise beziehen, in sechs Monaten auf 40375 Kronen kommen, und glaubt, es sollte ihm entweder mittelst Rcpartition der Flüchtlinge auf die andern Orte, ^ einer angemessenen Gctrcidclicfcrung an die Hand gegangen werden. Die übrigen Orte können ^ Vorschläge nicht eingehen, sondern anerbieten Bern an seine Kosten von Mitte Octobcr bis Mitte L ^ der iin September zu Aarau projcctirtcn Reparation 15lXX> Gnldcn, was angenommen wird. ^ ^ ständigt man sich des Weitem, daß Bern dannzumal die Flüchtlinge nach Brugg tranöportirc, ,n>> von drei Commissaricn aus Zürich, Bern und Schaffhauscn empfangen, nach Schaffhauscn geleitet, eincm Viaticum von 3 Reichsthalern für Erwachsene und 1 h- für Kinder, zahlbar zur Hälfte bauscn, zur Hälfte an einem von Bern zu bestimmenden Orte in Deutschland, z. B. in Erlangen, Januar 1KN4. 499 ""b i» GvttcS Namen cntlasscn werden. Schaffhauscn und Stadt St. Galten, die zu 3450 Gl., beziehungS- 1950 Gl. veranlagt sind, behalten sich neue Instruction vor, welche dann auch mit einer Zusage Niedert wird. Zur Sicherung der Reisegelder wird die Bildung eines FondeS von 3000 Reichöthalrrn "ah der fünfstädtischcn Reparation beschlossen, der nach Bcdürfniß wieder durch neue Zuschüsse ergänzt ^rbcn soll. Evangelisch GlaruS und Appenzell-Außcrrhodcn werden ebenfalls um gutwillige Beiträge au ^^aiigcit. Mittelst besonderer Zuschriften werden die Gesandten von Großbritannien und der Niederlande Mcht, den Flüchtlingen in ihren bezüglichen Ländern gute Aufnahme zu erwirken. Ein gleicher Schritt ^ bei dem Markgrafen von Ruvigny, Bicointc von Galloway, welcher auf seiner Durchreise nach Pic- ^»> hier erwartet wird, gcthan. I». WaS die Wiederherstellung der alten piemontcsischcn Kirche betrifft, so »>a» allseitig der Uebcrzcugung, daß dieser Zwek ohne Handbictung Englands und Hollands nicht erreicht ^ rn könne. Es wird daher beschlossen, mit dem Markgrafen von Ruvigny bei seiner Durchreise zu con ^ und nach seiner Anleitung bei beiden genannten Höfen die zwekdienlichen Schritte zu thziu. v. DaS ^^^chrciben der kurpfälzischcn Kirchcnräthc aus Frankfurt vom 19/29. Dceember v. I. für die übersandte ^östcucr, sowie die Rechnung über die Verwendung derselben, der Bericht über ihre ferner» Angelegen- "nd über den rühmlichen Eifer des Kurfürsten von Brandenburg für ihre Sache wird dem Abschiede sch^^ der Meinung, daß man dieser Kirche auch fürdcr nach Umständen und Möglichkeit beholfen Q. ^"bc. «>. M die ncucrbautc Kirche zu Ncu-Erlaug im Baircuthischcu und an die Errichtung einer ^»lc daselbst wird auf ein daherigcS Bittgcstich vom 26. Dcecmbcr a. K., unter Vorbehalt der Genehmigung ^ ^^>s>kcitrn, ein Beitrag von 310 Gulden nach der Rcpartition der V Städte beschlossen. «». Zürich vv„ onwcscndcn Orten Kcnntniß, die Schifflcutc zu Rheineck seien am 12. November mit einer Ladung °bp ^ Malter Korn, das theils im Rhcinthal gewachsen, thcils um Lindau und Bregcnz herum mit ij^^'chcr Bewilligung und Bezahlung dcö schwäbischen JmpostS aufgekauft worden sei, in der Nähe dcS ^'^Uschn, UferS des BodensccS von kaiserlichen Soldaten, die sich in einem entgegenfahrenden Schiffe p, ^ k hatten, angehalten und ihrer Waarc beraubt worden. Diese GebletSvcrlczung wird den Obrigkeiten auf üil/' ^ Abschiede beigelegten Acten zur Bcrüksichtigung bei einer künftigen dicöfälligcn JnstructionS- k, . empfohlen, f. Von Zürich wird ein vom 12. Januar datirtcs Schreiben dcS AbtcS von St. T. vorgelegt, des Inhalts, daß er den Frcihcrrn Georg Sigmund von Hoffmann, dcö Stiftö zu Olmüß "'Herr Eidgcuosscn und seinen Untcrthancn, zu seinem Agenten am Hofe zu Wien bestellt habe, ^ Äitthcilung wird verdankt, mit der Bemerkung, daß man sich eintretenden Falles dieses Agenten Tj..- ""H Gutfindcu auch von andern Orten vorfallende Angelegenheiten übertragen werden könnten. 'vi», ' ^rdc. Die vom Landvogt Blunicr zll Baden bei Zürich anhängig gemachte Beschwerde von GlaruS, betreffend verschiedene Ucbcrgriffe seiner katholischen Mitlandlcutc, wird verlesen und dar- »»d cS habe evangelisch GlaruS seine Beschwerden gründlich und umständlich zu Papier zu fassen einzugeben, damit dieselben den übrigen evangelischen Orten zu späterer Instruction mitgethcilt ' können, i,. (S. u. Thurgan.) I. In Würdigung der gegenwärtigen Lage Europas werden den ^»tcr Agende Punkte zur Bcrathung hintcrbracht: 1. Ob »tan nicht darauf trachten solle, alles etwa ' ^angrlischcn Orten gehegte Mißtrauen einander offen aufzudckcn, um cö aus dem Wege zu "k' '"cht auf eine genauere Fassung des DcfcnsionalS hinarbeiten und 3. allseitig auf An< bedeutenden Baarschaft, als den iwrvus belli, bedacht sein sollte. It. Wie Basel berichtet, ist Bürger Heinrich Zäöliy ungeachtet der an die vordcröstcrrcichischc Regierung in WaldShut erlassenen 500 Januar 1694, Rcchtfcrtigungöschrift von wcitcrn Vorladungen nicht befreit, sondern werde ihm sogar sein Handel mit kM eidgenössischen Handelsleuten gesperrt. ES bittet, man möchte daraus zum Schuzc aller andern Handels^ eine gemeinsame Sache machen. Zürich berichtet diesfalls, daö Schreiben von WaldShut sei seinen Ha»d<^ leutcn nur zur Nachricht, keineswegs aber in der Absicht einer Hemmung des Handels, mitgethcilt werde»' es werde aber in seiner Antwort an die vordcröstcrrcichischc Regierung dieses auffallende Verfahren er»» ^ rügen. Die übrigen Orte nehmen den Gegenstand in den Abschied. I. (Die IV evangelische» Städ» Die im Jahr 1670 vom Pfalzgrafcn Karl Ludwig für ein Anleihe» von 62,<>i><> RcichSthalern, n"'^ Zürich mit 20,000, Bern mit 60,000, Basel mit 5000 und Schaffhausc» mit 4000 RcichSthalern currirt hatten, hinterlegten Kleinodien werden, nachdem sie während dieser Verhandlungen dcmontirt durch Sachkundige gcwcrthet worden waren, nach Verhältnis! der Ansprachen verthcilt, womit dieses Ges,» seine vollständige Erledigung erhält. Der Gesammtbctrag der Werthnng steigt nur auf 25,902 Reichst^ i». Zürich und Schaffhausen bringen an, die bei ihnen vcrburgcrtcn Mezgcr beklagen sich, daß fremde ^ käufcr daö Mastvieh aus dem Gebiete dcS Standes Bern in solcher Masse abführe», daß dort faß ^ mehr zu bekommen sei; damit verbinden sie das Gesuch, cS möchte auch Bern gegen den Vorkaus treffen, wie Luccrn und andere Orte solches ebenfalls gcthan. Bern crwicdert, cS habe laut brcmgarNl ^ Abschied auch ein solches Vorkaufsvcrbot erlassen, habe aber vieler Schwierigkeiten wegen damit nicht d» ^ dringen können; es verspricht übrigens, diesen Ucbclstand der Obrigkeit zu zwckmäßiger Abhilfe zu cmpff' Ma» sehe such in dem Abschnitte HerrschaftSangeltgettheiten: Landgrasschast Thurgau. Ii. Art. S^0. kirchliches, Glanbcnsachen, Geistliche. 272. j Conferenz der mit Spanien verbündeten Orte. Lucern. 1004, 14. bis 10. Januar. Staatsarchiv Luccr». All». Absch. Bd. I.XXX. k»I. 7. Gesandte: Lucern. Aurelian Zurgilgen, Schultheiß und Venner; Johann Rudolph Dürler, alt-Schultheiß und Panncrhcrr; Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr; Jost Diew ) ^ thasar, dcS Raths. Uri. Johann Karl Bcßlcr, Landammann und Panncrhcrr; Johann i>- Landvogt, des Raths. Schwyz. Jakob Weber, Ritter, Landammann; Franz Bctschart, alt-La»v^"^^,, Untcrwaldcn. Johann Wirz, Landammann, und NiklauS Jmfcld, des Raths von Obwaldcn; - Ludwig Lussi, Ritter, Landammann, und Karl Joseph Lussi, Ritter, alt-Landammann und Panneen.^^ Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlauben, Ritter, Statthalter; Christoph Andcrmatt, Aminann- bürg. Karl Keßler und HanS Peter Boccard, beide dcS Raths. Appenzell - Jnncrrhodc»- Marian Speck, Landammann. Abt von St. Gallen. (Entschuldigt.) ,,»d ^ ». Die anwesenden Orte (der Abt von St. Gallen hat sich wegen dcö ungebahnten Sch»^ schlimmen WcttcrS entschuldigt) haben sich versammelt, um über die Antwort des Gubcrnatorö vo» ans die im Octobcr v. I. an ihn erlassenen Vorstellungen einen gedeihlichen Beschluß zu fassen- ^ eben ein Schreiben des kaiserlichen Gesandten vom 9. Januar einlangt, worin neuerdings wegen Januar kt>94. 501 ^uicr der Tranögrcssioncn Beschwerde geführt und in Rüksicht auf die wahrscheinlich auch zur Sprache ^"nicndc AnHaltung eines Fruchtschiffcs bei Rorschach vor Ucbcreilung gewarnt wird, indem die Sache schon schwäbischen Kreise anhängig sei, derselbe aber erst nach dcr Rükkehr des Markgrafen Ludwig von aus England, also etwa in einem.Monat, zusa»u»cntrctcn lind ohne Zweifel Genugthuung leisten ^rdc, 10 ^itt die Versammlung zuerst in dieses Geschäft ein, da, wenn auch besondere Instructionen ^jseln, der Mgc dcr Obrigkeiten sattsam bekannt ist. Um indessen auch Zürichs Gesinnungen kennen zu ^u, wird eilt Eilbote mit einem Schreiben dorthin abgefertigt, welcher die Antwort zurükbringt, daß mit ^' zur Sprache gekommenen Repressalien gegen das Reich wegen dcr an dem fraglichen Fruchtschiff verübten ^valtthätigkcit bis zum Eingang der erwarteten Antworten dcS Herzogs von Würtembcrg und dcö Bischofs " Konstanz noch möchte znrükgchaltcn werden. Dieser Ansicht wird in dcr Voraussczung beigepflichtet, 'p wenn die Antworten nicht befriedigend ausfallen, auf einer beförderlich zu veranstaltenden allgemeinen ^w»»>cnkunst die weiter» ernsthaften Beschlüsse gefaßt werden sollen. Hicvon wird Zürich und dem Abt von ^ Gallen Mitteilung gemacht. Schwyz und Freiburg, obschvn ohne Instruction, glauben voraussczcn zu sein^ Obrigkcitcu dem eventuellen Beschluß zur Einberufung einer neuen Confcrcnz nicht entgegen ^ werde». »». Zur Hauptsache übergehend werden das erwähnte Antwortschreiben des GubcrnatorS voin ^ ^ttembcr v. I. lind daö Schreiben des spanischen Gesandten, welches dieser mit dcr Übermächten Pension >cbcs Ort besonders gerichtet hatte, abgehört und dabei verschiedene Berichte vernommen, was sich an dem > und andern Orte wegen und seit dcr im Icztcn Oktober an die mailändischc Regierung erlassenen Vor- ^ .""H ergeben hat. Zu dcS Geschäftes Erläuterung werden die beiden Materien auseinandergehalten. ^ Mailand nicht den ganze» Handel, sondern nur in Früchten und Wein gesperrt hat, zudem bei einiger Bemühung immer noch erhältlich. In Betreff dcr Früchte haben die mai- Minister den Vorwand des eigenen Abgangs gebraucht; um eigenen Aufständen vorzubeugen, müsse H ^ Bedarf dcr Hauptstadt, täglich 12l)l> Säkc, gesorgt werden, worübcrhin man den Orte» »ach entsprechen »verde; sodann seien weit mehr Früchte nach den cnnctbirgischen Vogtcicn erpracticirt Limitation lautete, wogegen neulich die Tratten eingeführt, damit aber wenig anders auö- de» ^ ^edcn, als daß den Particularen aus dem Stado dcr eigene Nuzcn gefördert und dcr Mangel in ^^0cn größer werde, zudem in den lcztcn zwei Iahren Früchte aus dem Mailändischcn sogar über den Hi,,.biöhin ganz ungewohnte Sache, abgeführt wurden; endlich sei dcr Bund mit Mailand in ^srhr ^ Bcrkausung »nid Verabfolgting dcr Früchte, wenn auch sehr vvrthcilhaft, so doch nicht ganz un- cnnctbirgischen Vogtcicn bestehe ein sogcnantcr trotischcr Vertrag. Zweitens werde der Eröffnung des GubcrnatorS den Orte» dcr Transit von Wein und Früchten, die außer dem erhandelt werden, vergönnt; an diesen Orten, wo man solches einkaufen könnte, sei aber Allcö U»s, ^ verboten oder so vcrthcucrt, daß sich nicht einmal ein Versuch verlohnd, mithin diese Vcr- Drittens dcr Pensionen halber ist allerdings zu beachten, daß sich die »lai- ^ ^^Üwrung die zulezt bezahlte gegen sechs Prvccnt Zinsen verschaffte; allein da sei Mailand selbst ^ ^ dcr Salzstcucr gebildeten, durch dcö Königs Hand und Siegel bekräftigten Sichcrungs- ' gegl ^ '"an ztvar wohl, daß das Govcrno sich die Ergänzung dcr beiden das lczte Jahr hindurch Zinscil zu entlehnen und wären nicht bereits wieder zwei Pensionen ausständig und verfallen, ^crlci Zufälle sehr geschwächten Regimenter sehr angelegen sein läßt, und daß die Hintcrhaltung dcr Januar 1694. Rccrutm cinc Unmöglichkeit, ja eine Ungebühr wäre, wenn man nicht etwa die Obersten und Hauptü»^ welche ohnehin »m ihr ausgcsckcltcs Geld in großem Schaden stehen, in noch größcnr Ruin stürzen Allein, da diese zwei Regimenter bereits an verdienten» Sold für 12l),<><><> Kronen ausstehende Forderung haben, hält man eben für schwer, daß sie für die Werbung so vieler Recruten, die dermalen sehr kostbar zu noch größer» Ausgaben auö eigenen Mitteln schreite», »venu die Regierung ihnen nicht in Abtragung ^ Schuld cinc namhafte Summe vorschießt, waö nicht wahrscheinlich ist, »venu die Recruten vorher bcwül^ würden. Endlich hat man auch wahrgenommen, daß an den übrigen Leistungen an die Ausstände der ^ im Mailändischcn gestandenen Regimenter, an die Jahrgeldcr oder Stipendien der Studircndcn zu Maist'" oder Pavia keine Erwähnung gcthan wird. Die Confcrcnz kommt nach reifer Erdaucrung zu folget'" Schlüssen: 1. Alls dem freien Handel und Verkehr, als einem der vornehmsten und wesentlichsten Pu»^' muß mit allem Ernste beharrt »verde»; die Beschwerung mittelst der Tratten soll abgcthan und die Frliäst abfolgc nach Anleitung des trotischcn Vertrags mit Limitation gegeben »verde». Denn das freie Eo»m>^"" ohne Pension wäre schließlich, obwohl cö auch nicht sein sollte, noch eher zu leiden, als umgekehrt die Leists der Pension ohne freien Handel. Bei all dein gedenkt man nicht, dem mailändischcn Staat, sofern er Mangel leidet, waS man nicht glauben kann, unmögliche Sachen znzumuthcn. Denn wenn Mailand Früchte mit der Tratte bewilligen kann, »vie denn erst jüngst, einem Berichte nach, einem vornehmen Eava ^ eine solche Tratte von ctlich tausend Saum Getreide gegen die Schweizer vergönnt worden, warum eine solche Bewilligung nicht auch durch die Limitation und ohne Tratte thun? 2. Die Durchfuhr d>>^ das Mailändischc betreffend mag etwa eine geringe Probe gemacht »verde», um zu versuchen, ob daS sprechen auch wirklich gehalten werden »volle, und dann auch, um Mailand gerade auf diese beschul ^ Neuerung aufmerksam zu machen, durch welche wahrhaftig »vcdcr des Königs Dienst noch Ruzcn wird. T Da Mailand beständig auf das RcductionSinstrumcnt dringt, soll anderseits nicht minder Wiederherstellung des Salzfonds und die Bezahlung der ausstehenden Pensionen gefordert werden. ^ der spanische Gesandte die Transgrcssioncn in seinem lcztcn Schreiben abermals anzieht und ahndet, E " nothwcndig befunden, der mailändischcn Regierung über diesen Punkt endlich einmal gründliche Verstell" ' zu machen, namentlich, daß die durch den französischen Dienst dem Hause Oesterreich crwachsendcn M»ch ^ sehr übertrieben »verde», daß zur gänzlichen Beseitigung der geführten Bcschwcrdcn der fragliche Dienst st . gekündigt »vcrdcn müßte, solches aber gegen daS Interesse der katholischen Religion und gegen die 6» > ^ der Eidgenossenschaft sei, nachdem Frankreich als Inhaber von Burgund und Elsaß unmittelbar grenze; daß der Erbvcrcin und der mailändischc Bund zwei verschiedene Verträge seien und endlich, t"st' ^ den katholischen Orten, die Alles thun, was der Bund verlangt, und den, ErzhauS Oesterreich übcrdiE so viel andere Freundschaften erweisen, nicht noch ein Mchrcrcs zumuthc. 5. WaS die Ergänzung ^ ^ Regimenter betrifft, will man sich zwar mit der einzigen bezahlten Pension nicht abspeisen lassen; t>o) die Rccrutirung eröffnet, in der Erwartung, daß Mailand für die Orte und die Untcrthanen t"'» l ^ Handel öffne, die verfallenen zwei Pensionen entrichte, den beiden Regimentern an ihr Guthaben sehnliche Summe bezahle, die Anwcisungcn der alten Regimenter und andere Ansprachen befriedige für die vielfältigen Grcnzvcrlczungen Satisfaction gebe. l>. Um nun diesen Gedanken AuSdruk und ^ zu geben, vereinigt man sich, der mailändischcn Regierung solches mündlich vorzutragen, nicht d>n ^ förmliche Gesandtschaft, sondern durch einen Beauftragten nnd auf Grund einer entworfenen "^..^«»>1 nonuncncn Instruction. ES »vird vorläufig festgestellt, daß jcdcö Ort an die dahcrigcn Koste» Februar u. März l694. 503 Kronen beitragen solle; die Bezeichnung dcö Abgeordneten wird Luccrn überlassen. Von diesem Beschluß wird Abt von St. Gallen behufs Einholung seiner Erklärung Mittheilung gemacht; dem spanischen Gesandten ^ücgcn ^sird der Empfang der Pension und die Bewilligung der Rccrutcn angezeigt, unter Vorbehalt Unterer Mitthcilnng, wenn die beabsichtigte Mission zn Stande komme. Schwpz behält rüksichtlich lcztcrer Gciechmigung der Obrigkeit vor; Zug ist instruirt, bei den im verflossenen Octobcr beschlossenen Maß- ^l» z» verharren, und nimmt daher das Ganze n<1 rskoroinlnm. (S. u. Baden.) «I. Da Wallis Stande Uri anheimstellt, die BundeScrncucrung ans eine ihm gelegene Zeit anzusczcn, immerhin in der ">>»ng, dieser Vcrschub dem Inhalt deö Bundes keinen Nachthcil zuziehe, lassen sich dicö die übrigen ^ auch gefallen und überlassen Uri, darüber an Wallis zu antworten. «. Auf den Bericht, daß un- ''W auf eine Bescheinigung SolothnrnS und des Herrn von Affry von Frciburg ein Ncucnburgcr in die zu Avignon aufgenommen und dagegen die sich bewerbenden Eidgenossen abgewiesen worden, obschvn ^ ^Mzung bei srühcrm Anlaß erklärt habe, daß die Ncnenbnrgcr und die Untcrthancn des Bischofs von AA keine Eidgenossen seien, wird Luccrn ersucht, durch den Nuntius beim römischen Hof auszuwirken, daß ^>c»i fauligen nach Avignon bestimmten Vicc-Lcgatcn die Wcisuilg crthcilt werde, auch für die dortige ,u,r Eidgenossen aus den XIII Orten anzunehmen. Dieses sollte auch durch den Gardchauptmann Ii. (S. u. d. Aon, de», Vicc-Lcgatcn jctvcilcn bei dessen Abreise auf seinen Posten empfohlen werden. I— Kleien.) . Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangelcgcnheiten : ^»> llberh. I Art. !><>. Fremder Kriegsdienst, Werbungen. P» ^^üchaft Thurgau. Ii. Art. 54t. Kirchliches, GlaubenSsachen, Geistliche. ut- Art. 249. Kirchliches, Glanbenssachen, Geistliche. P ^°kt Baden. «>. Art. 29». Münzmesen. ^ ^reiämter. I'. Art. t95. Kriegs- ». Militärs, Werbungen. 27». ^oilfereiiz der dein Bodensee znnnchst gelegenen Orte, nämlich Appenzell Inner- und Anßerrhoden, Abt nnd Stndt St. Gallen nnd die Landvogteiäinter Thurgan nnd Rheinthal. /»tloster St. Gallen. l<»04, 3. Februar u ll. März. SNNearch!» ?>. Galle». Vand v, Ar. 794, S. S82. z» ^^'wdtc: Appenzell. Anton Marian Speck, Landammann, und Jakob Sutcr, Statthalter, von th^^^n; Laurenz Tanncr, Landammann, nnd Johann Konrad Zcllwegcr, alt-Landammann, von Außcr- ^lbt von St. Gallen. Lcodcgar Bürgisscr, Dekan; Anton von Bcroldingcn, alt-Dckan; Sebastian hie»/' Tiefenau, Statthalter; Nupcrt Zarlin, Ncgistrator; Freiherr Fidel von Thür», Erbmarschall; ^^'lhclm Ringk von Baldcnstcin, Landhofmcistcr; Franz Diethclm Wißmann, Lehcnvogt. Stadt l HanS Jakob Weniger, alt-Bauhcrr; HanS Peter Fels, Eckel»,cistcr; Ilr. Jakob Laurenz ^tadtsindicuö. Landvogtci Thurgau. Jgnaz Rüpplin, Landammann. Landvogtei Rheinthal. ^tc», Landvogt; Emanucl Bcßlcr, Landschrcibcr. 504 Februar u, März 1694, I. 3. Februar. Da man auf Seite des Reichs in lezter Zeit sogar darauf ausgeht, die von ^ kaiserlichen Gesandten erwirkte beschränkte Lcbcnömittclcinfuhr nach der Eidgenossenschaft mit einem durchs vertragswidrigen und ungemesscncn Zoll zu belegen, haben die dem Bodcnsee zunächst gelegenen Orte ^ gegenwärtige Konferenz für nothwcndig befunden. Von der Ergreifung von Repressalien wird vorder!)^ Umgang genommen, da man die Beschlüsse der nach Luccrn angcsczten Tagsazung gewärtigen will; i»»»crl)>" wird aber beschlossen, das, im ganzen Gebiete der anwesenden Orte bei hoher Strafe die Entrichtung dicl^ Zolls sowohl, als die Einfuhr voin Korn und Garn und die Ausfuhr von Mulchcn und Vieh gänsi^ verboten sein sollen. ^ II, II, März, I». Die Tagsazung in Luccrn hat das Vorgehen der Confercnzstände gebilligt, »nd ' erfolgt in deren Auftrag eine nochmalige Besprechung. Das Verbot dcS Korn- und GarnkaufS im und die Abstellung dcS Exports schweizerischer Lebensmittel hat zur Folge gehabt, daß überall in der nossenschaft sich die Kornvvrräthe vermehrt haben und die Preise gesunken sind, während die RcichSangeh^^" darob bereits zu heftigen Lamentationen über den ihnen erwachsenden Schaden gekommen sind, der sit ff dahinführcn wird, ihrerseits auf die Abstellung dieser Sperre hinzuwirken, ES wird daher daS Verbot kräftigst bestätigt. Da bemerkt wird, daß Angehörige des Reichs mit ziemlichen Fruchtvorräthc» in den hicrscitigcn Sceortcn zeigen, wird verfügt, daß diese Früchte, auf denen unzweifelhaft der vcrp^' Zoll erhoben worden ist, nur auf den bestimmten Marktpläzcn unter obrigkeitlicher Taxation verkauft wcr dürfen, und daß gegen die anderweitige Einschmuggclung von Kor» und Garn strenge Wachen werden. Dieser Beschluß wird den bischöflich-constanzischcn Amtleuten in Arbon, Bischofzcll u, s- der Einladung mitgcthcilt, zu dessen Vollziehung Hand zu bieten, widrigenfalls man von dorther jede untersagen würde. Der Abgeordnete des Landvogtciamtö Thurgau erhält die Weisung, vorzusorgcn, daß den gefälschten und betrüglichcn Ursprungszeugnissen abgeholfen werde, v. Daniit der unerwartet brochcne Rang- und Präccdcnzstreit zwischen der Stadt St. Gallen und den Abgeordneten der Thurgau und Rhcinthal die Einmüthigkcit nicht unterbreche, wird der Abt von St. Gallen, allen unvorgreiflich, diese Beschlüsse jedem absonderlich mittheilcn und von ihm bestätigen lassen. 274. Conferenz der Orte Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1004, nach dem 15. jAede^^ Die von Uri nach Brunnen angeseztc Conferenz, theils um die allerseits habenden besonder» wegen der neuen Bellenzer Statuten zusainmcnzutragcn, theils um über die fortwährenden ^ zu Rappcrswyl, de» Aufkauf der Früchte auf eidgenössischem Gebiet durch die Bündncr, die fsr^'^ z» Handelssperre von Mailand aus, die Einsezung des Großweibelöeidcs in die Statuten ei» Eo»cl"9'^„> treffen, läßt Nidwalden durch Landammann Johann Ludwig Lussi und Pannerhcrr und alt -La»d»" ^ Karl ^ofeph Lussi beiuchen. Der Abschied fehlt. vandlZarchiv Nwwaldcn: Wochr»rathsprotok»ll ». IS. Frbruor Februar u, März 1694, 505 275. Confereiiz der evangelischen Orte während der gemeineidgenössischen Tagsaznng zn Lueern. ltiit-t, LL. Februar bis t. März. (12. bis 19. Februar a, K.) 2«aa>Sarch>» Zürich. Mg, AMicde Bd. 7», r°I, 10», Gesandte: Die nämlichen, wie ans der Tagsaznng; sür evangelisch Glarus Fridolin Zwciscl, ^Udannnan», die ». In Rüksicht auf das Hauptgeschäft, welches die Einbcrtifnng der Tagsaznng veranlaßt hat, nämlich gewaltsame Wegnahme des rhcincckischcn Getreideschiffes auf eidgenössischem Secgcbict, einigen sich die ^"Müschen Orte dahin, für die Wahrung der Ehre der Eidgenossenschaft kräftigst einzustehen, dabei aber gleichwohl Alles zu vermeiden, waö die eidgenössischen Anwohner dcö Rheins in »och größere Verlegenheit ""Wn könnte. I». Zürich hat gemäß dem lczten evangelischen Abschied in Zürich mit Mylord Gallowap, llgsiglich großbritannischcm außerordentlichem Gesandten beim Herzog von Savoycn, auf gimr r.nrchru>c lochen und ihm eröffnet, baß die Entlassung der französischen Flüchtlinge auf Anfang April fcstgcsezt sei; '"»er werde von den evangelischen Orten beabsichtigt, bei Großbritannien, den Gcneralstaaten, den Kurfürsten "°" Brandenburg und Hessen-Kassel um «achdrükliche Vcrwenduug beim Herzog von Savoycn für die LcibcS- ""b Scelenfreiheit der Angehörigen der uralten picmontcsischen Kirche zu bitten, sofern er d.esen Schr.tt °""ige, Lord Galloway habe hierauf crwiedcrt, er danke den evangelischen Orten für ihre langjährige »uld- Verpflegung der französischen Flüchtlinge; der König von Großbritannien habe schon vor einem Jahre bedeutenden Fond für die dauernde Niederlassung derselben in Irland zusammengelegt und werde an ^ Erreichung dieses ZwckeS unermüdlich arbeiten; er selbst werde die Sache kräftigst untcrstüzcn und zweifle ""hl- daß nächstens darüber eine befriedigende Erklärung erfolgen werde; die für die picmontcsischc Kirche ^bsichtigtc Verwendung bei den erwähnten Potentaten halte er für sehr zuträglich, und er werde nach "übender Instruction dcö Königs bei». Herzog von Savopen auf die Erzielung cincö sichernden Tractates Müßten Fleiß verwenden. Daö hierauf verlesene Conccpt des Schreibens an den König von Groß- ^'"nien wird genehmigt. «. Zürich legt den Auszug eines Schreibens des Dr. FabritiuS auö Frankfurt ^2/2. Februar an Dr. Heidegger nebst einem kurpfälzischcn Reskript vom 23. Januar vor, worin der der kurpfälzischcn Kirche geschildert wird. Diese Actenstüke werden dem Abschied beigelegt und ">ch verdankt. 04 506 Februar 1094. 27tt. Gememcidgeiwssische Tasssazung. Lucern. 2 t. bis 27. Februar. swatoarchiv Lucer». Allg. Al>Ich. I.XXX, k°I. 58. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Rudolph Steiner, Statthalter. Bern Rudolph Sinner, Sckclmcistcr. Luccrn. Aurelian Zurgilgcn, Schultheis: und Vcnncr; Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, alt-Schulthciß und Panncrhcrr; Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcn»«' Johann Martin Schwptzcr, Obcrzcughcrr. Uri. Johann Karl Bcßlcr, Landammaun und Panncrhcrr' Azariaö Schmid, des Raths. Schwyz. Jakob Weber, Ritter, Landammann; Franz Bctschart und Rudolph Rcding von Biberegg, Ritter, beide alt-Landammann. Untcrwaldcn. Johann Wirz, La>N amman», und NiklauS Jnifcld, dcö Raths von Obwaldcn; Johanir Ludwig Lussi, Ritter, Landammaun oc» Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, Statthalter; Johann Weber, dcö Raths. Glar»^ Fridolin Zwciscl, Landammann; Johann Ludwig Tschudi, Ritter, Statthalter. Basel. Christoph Burkhards Obcrstzunftmeister; Johanil Rudolph Fäsch, des Raths. Frei bürg. Karl Kepler und Johann Boccard, beide deö Raths. Solothurn. Urö Suri, Vcnncr; Johann Ludwig von Roll, Sckclmcich^ Schaphausen. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johann Konrad Wäpfer, Statthalter und Panncrhcrr Appenzell. Anton Marian Speck, Landammann, von Jnncrrhodcn; Laurenz Tanncr, Landammaun, m'" Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thurn, Ritter, Erbmarschall; Georg Wilh^"' Ringk, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Johann Konrad Fclö, Zcughcrr. Die Tagsazung versammelt sich, weil im verflossenen November ein mit eidgenössischem Gut^u ^ mcistcntheilö mit Früchten bcladcncs, von Rheincck nach Rorschach auf den Wochcumarkt fahrendes S ^ durch zehn wohlbcwaffnctc Soldaten aus der Garnison zu Konstanz auf eidgenössischem Gebiet in der ' Mäßigkeit des Abtcö von St. Gallen gewaltsam angefallen, überwältigt und unter schändlichen Schmach" ' ^ Schcltwortcn weggeführt, und zuerst nach Wasserburg und dann nach Buchhorn gebracht wurde. Folge dessen gethancn schriftlichen und mündlichen Verwendungen dcö Obcramts im Rhcinthal und Abtes von St. Gallen sind ohne Erfolg geblieben und endlich an den schwäbischen Kreis gewiesen weshalb die das Rheinthal regierenden Orte sich an den Bischof von Constanz und de» Herzog ^ Würtcmbcrg, als den für den schwäbischen Kreis ausschreibenden Fürsten wendeten, aber auch nichts au ^ Last a" als eine leere Vertröstung auf die bevorstehende Versammlung des Kreises erhalten konnten, so daß die Sache zur Abhebung der sich stets mehrenden Bedrängnisse und der bald unerträglich werdenden 5 die gcsammtcn eidgenössischen Orte gebracht werden mußte. Die Tagsazung erinnert sich, wie die ^ nosscnschaft in diesem Jahrhundert bei den gemeinhin durch ganz Europa wüthcndcn Kriegen stch bcglüktcn Wohlstandes erfreute, wie aber mehr denn je im gegenwärtigen Kriege von abholder Seite ^ wurde, die in so süßem Ruhestand dem Vaterland zuschcinendcu Gnadenstrahlen vcrhindcrlich abzu)' ^ Allein troz der corrcctcn neutralen Haltung der Eidgenossenschaft gegen die allseitigen Nachbarschaften sie doch nicht dahin kommen und nicht ausweichen können, daß ihr nicht dem Rhcinstroni und dem entlang von den dortigen Nachbarcn mit allerhand Vcxationen, Ucber- und Eingriffen, Beraubungcu Februar 1L94, 507 Beeinträchtigungen, sogar an der Hohheit, zugcsczt worden wäre. Man erinnert sich des Ucbcrfalls der ^dgcnvssischm Angehörigen beim Schöpflcin zu Krcuzlingcn, der Verfolgung lind Aufgrcifung von Soldaten Fischingcn, der nächtlichen Entführung GricßhaberS, der Verlczung der gegebenen und bezahlten Pässe, Wegnahme der auf solche hin gekaufte» Früchte, und wie, statt auf die vielfältigen Instanzen Abhilfe 6" erlangen, sich immer Schimpf auf Schimpf häufe. Nach nochmaliger Verlesung der Acten erscheinen zwei ^eputirtc dcö Bischofs von Constanz, Johann Ulrich Göldlin von Tiefenau, Obcrvogt zu Arbo», und ^°hai», Franz von Köhlern, Obcrvogt von Reichenau, und eröffnen, man thuc dem Bischof Unrecht, wenn >»ai, behaupte, daß mit seinem Wissen oder Willen solches geschehen sei; der schwäbische Krciö habe auf ^»cr Versammlung in Ulm die in dem Schiffe befindlichen Früchte für confiScabcl erklärt und deren Ver- ^'Ming beschlossen; die das Rhcinthal regierenden Orte haben cS daher mit diesem Kreise zu thun, nicht ^ ihm; cr seinerseits wolle sein Möglichstes thun, um eine gütliche Beilegung der Sache auszuwirken, darauf wird von einem Schreiben des Bischofs und dcö Herzogs von Würtcmbcrg an die Eidgenossenschaft cht.P Februar Kenntniß genommen, worin nebst Vcrdcutung einiger Gcgcnbcschwcrdcn bestritten wird, habe die Wegnahme des Schiffes auf eidgenössischem Secgcbict stattgefunden. In der dahcrigcn Be- ^thung wollen einige Orte sogleich Repressalien veranstalten, andere finden solche nur im äußersten Nothfall ^"vcndbar, da sie der Eidgenossenschaft selten zum Vorthcil ausgefallen seien. Daher wird befunden, man das eine beobachten und das andere nicht unterlassen, und sonach den kreiSauSschreibenden Fürsten in ^neincidgcnössischcm Namen nochmals die Gewißheit vorstellen, die fragliche Gcwaltthätigkcit sei auf cidge- ^llichc», Gebiet verübt worden, anderseits aber jczt schon von den Mitteln reden, wie man sich die Satiö- ^tiou selbst verschaffen wolle. Vorerst wird daS Ansinnen dcö schwäbischen Kreises, an dem Orte, wo die erfolgte, einen gemeinsamen Eongrcß zu veranstalten, abgelehnt, weil erfahrungsgemäß solche Zusammcn- '"Pe der Eidgenossenschaft wenig Ehre lind Vorthcil zugezogen, weil man dadurch die Notorictät, daß die ^Valtthat auf eidgenössischem Gebiet geschehen, selbst in Zweifel ziehen würde, ferner weil die Eidgenossen ^ »icht in die dem Abt zustehende Judicatur begeben wollen, und endlich weil man der verlangten und Rchciwcn Satisfaction »icht so weit entgcgcnrcitcn will. Wenn aber zuvor daö geraubte Gut, nämlich daS sammt dem Getreide oder der Geldwert!) zu Händen der Ansprcchcr und der rechtmäßigen Obrigkeit „nd Schritt zur Sühnung der angefallenen eidgenössischen Hoheit und des den Rhcin- / ' zugefügten Schadens gcthan würde, und cö sich bei einem solchen Congrcssc nurmehr um die weitere ^Whnnng u„> die Abtragung der Kosten handeln sollte, könnte dann eher davon die Rede sein, man alödann auch die andern Beschwerden über Zollstcigerungcn und Handel und Wandel zur ^eachx bringen könnte. Es wird daher in gemeinem Namen den beiden KrciSfürstcn ernstlich zugeschrieben, ^ h"bc innert Monatsfrist die gebührende Satisfaction sammt Abtrag der Kosten und Stellung der Thätcr ^fvlgcm, ansonst werde man zu Gewaltmitteln, wie sie die Noth in die Hand leite, schreiten; insbesondere ,„an auch die Aufhebung aller Beschränkungen des freien Handels. Auf den Fall der Erfolglosigkeit Schreibens wird ferner beschlossen, der Abt von St. Gallen habe alSdann die Klage der rhcinthalischcn ^ lsthörjgs,, ^ ^ zu nehmen, die Beklagten vorzuladen und das Urthril zu spreche», zu dessen ^ zuhm,H ^ ^ gcsalmnten eidgenössischen und zugewandten Orte verbindlich machen; für den erlittenen ^ Krcisglicdcrn zustehenden in der Eidgenossenschaft gelegenen Mittel angegriffen vir/" ^ Bezug auf die Frage, wie man sich inzwischen in nachbarlicher Beziehung gegen daS Reich zu ^en lMc, nachdem GlaruS, Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen so vielfältiger Anstände erwähnt 508 Februar 1K94. hatten, wird auch der anwesende Landvogt des Thurgaus einvernommen; derselbe berichtet, nach Maßgabe früherer Beschlüsse von Baden habe er verboten, etwas auö dem Thurgau in die Stadt Constanz oder außer Land zu tragen, mit dem Vorbehalt, daß wenn die Acußern Früchte ins Land bringen, sie für den Werlh derselben wohl wieder andere Maaren ausführen können; dies habe den guten Erfolg gehabt, daß nun mehr Korn inS Land komme und die Preise gesunken seien, und auch Constanz bessere Nachbarschaft halte. Nach" dem auch der Landvogt und der Landschrcibcr des Nhcinthals ein Gleiches berichtet hatten, wird das M» fahren des Landvogtcs im Thurgau gebilligt, Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen freigestellt, in ähnlicher Weise Maßregeln zu treffen, was auch den Landvögtcn im Rhcinthal, zu Sarganö und dem Stande Glarus, zu Händen seiner Herrschaft Werdenbcrg, verdcutct wird. Im Ucbrigcn aber wird jedem einzelnen ^rie überlassen, nach eigener Cvnvcnicnz über den Transport der Victualicn aus und in die Nachbarschaft das Geeignete zu verfügen. Dem Bischof von Constanz und der Stadt Constanz, die sich über daS erwäh»^ Verbot des Landvogtcs öfter beschwerten, soll von den das Thurgau regierenden Orte» geantwortet werde»/ das herbe Verfahren von Seite Deutschlands habe das thurgauische Verbot hervorgerufen; eine dortsi'itdsi Milderung werde auch eine hierseitige zur Folge haben. Endlich wird der obcröstcrrcichischen Regierung Z" Innsbruck und der vordcröstcrrcichischcn zu WaldShut durch Schreiben vorgestellt, wie sehr die ungcahndrb Zulassung so vieler unnachbarlichcr Bcdrükungcn alle Verhältnisse verwirren und das laut Erbcinung beobachtende gute Vernehmen untergraben müßte. I». Auf die zweimaligen auftragsgemäß«! Mitthcilumst" des französischen Gesandten, der König gedenke einen allgemeinen Frieden zu schließen, und in Anbetracht daß der Bund mit Frankreich auödrüklich vorschreibe, daß ein Thcil bei Fricdenöschlüsscn den andern einbcgrcifen solle, wird an den französischen Gesandten zu Handelt des Königs das Gesuch gestellt, bei eim>» aUsälligcn Friedensschlüsse die XIII eidgenössischen und ihre zugewandten Orte auch miteinzuschließc». Aus daö Schreiben des kaiserlichen Gesandten aus Zell vom 2t. Februar, worin wegen der Wegnahme des Kvrnschiffcs eine gütliche Beilegung in Aussicht gestellt, ernstliche Beseitigung der TranSgrcssioncn verlang und daS unfreundliche Benehmen des Landvogtcs im Thurgau gerügt wird, erwicdcrt die Tagsazung, n'enn auch ohne besondere Instruction, daß sie es bei den frühern Erklärungen über Beobachtung der Erbcinung und der Ncutraliät bewenden lasse, daß dabei immer die Rcciprocation vorbehalten worden sei, welche >m» aber weder in der neuesten gewaltsamen Wegnahme des Kornschiffcö bei Rorschach, noch in andern drükungcn und Neuerungen erkennen könne. Schwpz und Zug beziehen sich der Transgrcssioncn ha^ einfach auf die leztcn Erklärungen ihrer hohen Gewalten. «I. In Betreff der Erhöhung des Prcisis ^ Geldsortcn in Frankreich und deren Transport aus dem Reiche findet man als daS beste Mittel, da>> ^ Handelsleute, welche dorthin verkehren, den zu erwartenden Geldverlust auf die Waaren schlagen, stall »» in der Eidgenossenschaft, wenn auch nur in der mindesten Gestalt, eine Steigerung des Geldes vorzuuch"^ ' auch wegen der Verordnung gegen die dortige Einfuhr des fremden Geldes findet mau sich zu keine» - " regeln veranlaßt, da gegenüber der Eidgenossenschaft eine Milderung der Verordnung eingetreten st>» «. Da alle Vorstellungen bei der vordcröstcrrcichischcn Regierung in WaldShut in Sachen des Heinrich Zäslin von Basel erfolglos geblieben und dieser edictaliter dorthin vorgeladen worden, I» die dortige Regierung eine mit Acren belegte Vorstellung gegen dieses gewaltsame Verfahren abz»^' beschlossen, dem Herrn Zäslin aber verdcutet, durch einen Bevollmächtigten dortseits daö Weitere zu lassen und Rcmcdur des gegen ihn eingeschlagenen Verfahrens zu verlangen, t. Abermals wird den Schwall kleiner Münze und namentlich der Schillinge Beschwerde geführt. Zürich äußert sich, ^ Februar 1003. 509 »ur wenig Schillinge geprägt und sei erbötig, dieselben Jedermann gegen RcichSthalcr auszuwechseln. Daher ^"d Zug, das zu den meisten Klagen Anlaß gegeben, ersucht, mit der Prägung der kleinen Münzen, besonders der Schillinge, laut Abschieden einzuhalten, indem man sonst zu einem Verrüfe derselben schreiten "n'ißtk, sx—(S, n> d. Vogtcicn.) n. (Bern, Luccrn, Freiburg und Solothurn.) Da der Obcrherr von Neuenbürg, Herzog von Longucville, der lcztc seines Stammes, neulich gestorben, haben sich für den Antritt b>e>er Souveränität zwei Prätendenten gezeigt, nämlich des Verstorbenen Schwester, die Herzogin von NcmourS, "vd dann der Fürst von Conti, jene von Erbrechts wegen, dieser auf Grund eines Testaments des Herzogs 1668, also ein Jahr vor seiner Jntcrdietiou. Darüber soll nun in den nächsten sechs Wochen von b"> »euenburgischen Ständen entschieden und die Investitur vorgenommen werden. Da bei dem Einfluß btidcr Prätendenten in Neuenbürg gefährliche Bewegungen zu befürchten stehen, so werden die Gubcrnatoren u»d StandcSräthe, auch zu Händen der gemeinen Stände, in einem Schreiben wohlmeinend ermahnt, jeglicher ^Nzweiung vorzubeugen und die Entscheidung nach dem hergebrachten und verschriebenen Rechte zu treffen, ^ür welchen Schritt man umsomehr die Genehmigung der Obrigkeiten erwartet, als Gefahr im Verzuge liegt. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. t. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Der eidgenössische Resident in Madrid berichtete in zwei ^bchriftc», cr habe daö unterm 28. Oktober v. I. ihm übersandte Schreiben betreffend die Angelegenheiten " verbündeten Orte dem König mit seiner Empfehlung überreicht; dieser habe es au die StandcSräthe vMvicst», welche aber noch nichts beschlossen haben. Es wird ihm daher in einem nochmaligen Schreiben ^getragen, diesem Geschäfte stets sorgfältig obzuliegen und sich auch angelegen sein zu lassen, daß die an Forderungen der in Portugal verwendeten Regimenter Beteiligten einmal möchten bezahlt werden. «. ^ verschiedene Officicrc aus dem Regiment des Obersten Meyer an dem Falliment der Erben des vcr- vrbcncn Julius Karl Guidctti als Gläubiger bcthciligt sind und dem Vernehmen nach an den in der Stadt Gallen liegenden, in dieses Falliment gehörigen Mitteln sich ein Ucberschuß von einigen tausend Gulden "ausstellt, so wird der anwesende Gesandte der Stadt St. Gallen mündlich und Bürgermeister und Rath „och schriftlich ersucht, den diesseitigen Angehörigen vor den Auswärtigen die Priorität in der Collocation ^»räumen, unter Anerbictung gleicher Bcrüksichtignng in vorkommenden Fallen, v. (Die mit Savoycn ^'ündctcn Orte.) Auf daö Gerücht, der Herzog von Savoycn sei gesinnt, seinen Frcicompagnicn a»ö der ^ Miosstlisch^ft Wallis einen Picmontcsen zum Obersten zu geben, wird beschlossen, dem savoyischcn ^aiwwn vertraulich vorzustellen, daß man sich einem solchen Vorhaben allcö Ernstes widersczcn würde. ^ ^n jh,„ deshalb gemachten Vortrag erwicdcrt der Gesandte, allerdings sei lallt vom Hofe eingegangenem Mcht Markgraf d'Andorno, Sohn des Markgrafen Parclla, den eidgenössischen Compagnicn vorgestellt ^ ; Mein nicht um die Freiheiten der verbündeten Orte zu beeinträchtigen, sondern nur um den Truppen die ö"gcn, bei wem sie sich in vorfallenden Angelegenheiten um Rath und Hilfe anzumelden haben. Auf Einwendung, daß diese Ernennung immerhin schädliche Folgen nach sich ziehen könnte, verspricht der sandte diese Beschwerde nach Turin zu berichten. ^ Ma» sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheite»: ^»lasschaft Thnrgau. I Art. 631. Stifte u. Klöster (Rheinau). >». Art. 363. Abzug. It. „ 322. Gerichtsherren. «I- „ 356. Abzug. I. „ 207. JuriSbictivnS- u. HohettSrechtc. 510 März », April lkl>4. Vogtci Rheinthal. Grafschaft Baden. Bogtei ffreiamter. Bogtei Lauis. ». Art. t77. Abzug. «». „ 255. Art. 117. Justizsachen, Recht, Gericht. I». Art. 411. Verwaltung im Allgemeinen. 277. Conferenz der die Vogteie» Bellcnz lc. regierenden III Orte. Mittlen. ll!!>4, Li», u. .!<>. März. ZsanbeSarcht» !N!vwaIdc». Abschiede. Gesandte: U r i. Johann Karl Beßlcr, Ritter, Landammann und Panncrhcrr; Johann Martin Schw>^ alt-Landammann; Jost Anton Schmid, Sckelmcistcr; Franz Heinrich Beßlcr, Zeughcrr; Johann Ulrich Püntincr, des Raths; Johann Kaspar Stephan, des Raths. Schwpz. Jakob Weber, Ritter, aminann; Franz Bctschart, alt-Landammann; Jost Anfdcrmallr, Sckelmcistcr; Franz Abcgg, alt-Landvsß^ dcS Raths; Franz Victor Schorno, Landschreiber. Nidwalden. Johann Ludwig Lussi, Ritter, ammann; Karl Joseph Lussi, Ritter, alt-Landammann und Panncrhcrr. Man sehe das Verhandelte in dem Abschnitte Herrschaftsangelegeuheiten: Vogteien Belle»; ». Art. 45. 271t. Confereilz der Städte Freilnirg und Solothurn. Äcrzers. ll>i»4, li. oder 7. April. Der Abschied fehlt. Freiburg instruirt seine Gesandten Franz Philipp von Lante» genannt Schultheiß, und Niklaus Maillard, alt-Vurgcrmeister, mit Solothurn über die Porgänge ln ReucnbnG^. conferircn. Gs betrifft dies den Ausschluß des gewesene» Gubernators von Affrh von dem Vorsiz bei ' ^ der Investitur der Herzogin von Nemours, und die Nichtzulassung des neuenburgischeN Vasallen Dießbach zu Krandcourt bei den daherigcn Verhandlungen; ferner den Beschluß über die J»alicnabu>' ^ Grafschaft Neuenbürg nach dem Absterben der Frau von Nemours, was darauf hinausläuft, diese Ht" in die Hände eines nichtkatholischen Fürsten zu spielen. GS soll daher gesucht werden, in gemeinsamem hierfür Satisfaction zu erlangen und das Vasallcnrccht in Kraft zu erhalten. Kantoniarchiv Frclburg: Jnstructtonibuch «om S. Apri Am 8. April erstatten die Gesandten Bericht über die Verhandlungen, die resultatlos bliebe», bs ^ bürg den l4. April an Solothurn schreibt, daß es den Abschied nicht genehmigen könne. April in Mai 1694, 511 279. Konferenz der drei Orte Uri, Schwyz und llnterwalden. Vrunncn. i4. ?lpril. Va»dc»i>rchi»> Sch»»>» Abschiede. Gesandte: Uri, Schwyz, Obwaldcn. (Unbekannt.) Ridwaldcn. Johann Ludwig Lussi, Landsmann; Karl Joseph Lussi, alt-Landa»nnann und Pannerhrrr, Die Konferenz ist von Uri ausgeschrieben worden, weil Rappcrswyl das Recht, die Werbung zu gestatten, in Anspruch nimmt. », Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Schirmortsangclcgenhcite»: ""ppeiMyi. «>. 2»9. Coilferenz der mit Neuenbürg verburgrechteteu Städte Luceru und Freiburg. ^'nccrn. 4. Mai. »!»d »iaaisarchiv L»c-r». A-ic»^ Nrucnburg. ^sandte: L u c e r n. Aurelian Zurgilge», Schultheiß; Johann Rudolph Dürlcr, alt-Schulthcisi; Aph Mohr, Statthalter; Hans Martin Schwyher, des Raths. Frciburg. Franz Philipp von Lauten ^m»n Schultheiß; Simon Peter Vondcrwcid, des Raths. ^ ^s ist genugsam bekannt, wie schimpflich den 18. März abhin bei der Investitur der neuen Landeö- Neuenbürg und Valangin, Marie von Orleans, Herzogin von Longucville, sowohl der damalige ^^dcrneur von Neuenbürg, Herr von Affry von Freiburg, beseitigt, als auch von den Rathen der drei Varoii von Grandcourt von Frciburg als Fremder vom Rathc ausgeschlossen, und die StandcS- ^ ^'»tc Städte Frciburg und Solothurn, nämlich Johann Ludwig von Roll, Johann Friedrich von i;. ""d Franz Joseph Wallicr, und von Dicßbach-Grandcourt, Bonstcttcn von Travcrs und Estavayer ^ ^'rv„ zurükgewiescn worden sind.'-') Dieses Vorgehen greift nicht nur die Ehre der betreffenden Privaten ' lendcrn berührt auch, namentlich durch die Beschlüsse der ncuenburgischen StandcSräthc, die verbürgst» . Städte und sonach auch die katholische Religion. Daher hatten Frciburg und Solothurn sofort bei ^ Anordnung einer Konferenz verlangt, und sich nachher mit einander in KcrzcrS über die Mittel besprochen, wie diesen Beschwerden abzuhelfen sei. Da aber zwischen Frciburg und Solothurn ^batiken darüber gewaltet, und Solothurn in Folge der Erklärung der Herzogin von NcmourS April, daß den verburgrechteteu Städten durch ihre Bürger und Unterthanen von Neuenbürg nicht 1 Diese behaupteten nämlich das Recht ber Assistenz bei der Investitur des neue» Landesherr» von Neuenbürg in ^>aft ihrer Eigenschaft als »enenburgische Vasallen, das ihnen verweigert wurde. Man sehe den Jnvestitnract vom März IVN4, 512 Mai 1K94, der mindeste Eingriff oder Abbruch an ihren Acmtcrn, Nechtsamcn und Vorrechten in dem Bcisiz der Stände Versammlung oder andcröwo gcthan werden solle, sich entschlossen hatte, der Herzogin durch eine Abord»»»^ die Aufwartung zu machen, hatte es nachträglich den Besuch dieser Confcrcnz wieder abgesagt, Frcib»rg verdankt Lucern, daß es bei der gegenwärtigen Sachlage mit den Curialien gegen die neue Landesherr»' innegehalten habe, worauf beide Orte zur Erörterung des Verlaufs der ganzen Angelegenheit schreiten, v"' der Einstellung des Gouverneurs in seinen Funktionen bis zu dem Beschlüsse des StänderatheS über d» Jnalicnabilität der Grafschaft und den dagegen erhobenen feierlichen Verwahrungen von Seite der Stä»^ Freiburg und Solothurn — alles Dinge, die unter Umständen von gefährlichen Folgen sein können »'^ Frciburg vcranlaßtcn, seine Rechtsstellung strenge zu wahren. Luccrn eröffnet darauf, es habe mit besonders Mißlicbe die unangenehmen Begegnisse vernommen und namentlich das Verfahren der neuenburgischen Stä»^' räthe sehr bedenklich und den eidgenössischen Tractatcn, ganz besonders der Ucbcrgabsurkunde von 1^' zuwiderlaufend gefunden lind daher bisher mit Erstattung der Curialien eingehalten. Bei reifer Erwäg»'^ aller Umstände, zumal die Herzogin von Nemours gegen Luccrn erstattet, was herkömmlich und Recht"" war, und auch durch ihre Erklärung an die vcrburgrcchtctcn Städte den Mißtritt gegen den Gouvcr»"^ von Affry verbessert, und auch in Sachen des BaronS von Grandcourt und der übrigen StandcScdclle»^ gethan hat, was ihr zusteht, ist nun Luccrn gesinnt, die Curialien in gewisser Form vor sich gehen zu wobei selbstverständlich der Act der Ausschließung der vcrburgrcchtctcn Orte und das Erkanntniß der H»»^ äußcrlichkcit, welche sich die Räthe der drei Stände angemaßt, niemals anerkannt würden. Die Gcs»»^ von Frciburg wünschten dagegen sehr, mit den Curialien noch einzuhalten, nicht um es auf das Ac»I»^. ankommen zu lassen, wohl aber um einen bessern Zeitpunkt abzuwarten. Da die Herzogin ihre Abreist den 8. Mai angcsczt hat, und Luzcrn bei der Ansicht bcharrt, daß eine längere Vorcnthaltung der Eur>» ^ die Sache eher verschlimmern als verbessern müßte, läßt es durch einen reitenden Boten seincrseitö schriftliche Bcwillkvinmung und Bcglükwünschung der Herzogin zu der ncuangctrctencn Obcrlandcshcrrl>eh ^ von Neuenbürg abgehen, lind die Clanscl einfließen, man wünsche sehr, daß die bekannten widrige» fallcnheiten gebührend aufgehoben werden. Freiburg nimmt diese Zuschrift, die dem Abschied beigefügt > »6 retervnäum. ^ Zu Aufhellung der Vorgänge in Neuenburg Ist besonders bemerkenSwerth der weitläufige vom 8. März lti94, durch welchen die Herzogin von Nemourö als Landeshcrrin von Neuenbürg ^ Valangin eingesezt wird. Eine Abschrift desselben enthält das Bern er Staatsarchiv im Acte» „Relation was sich bei Handändcrung der Grafschaft Neuenbürg in anno lki94 alles zugetragen," ^ Die Stellung Berns in dieser Ncucnburger Successionsangelcgenhcit wird gekennzeichnet d»^'^ Instruction, die es im Februar lti94 seinem Abgeordneten nach Neuenburg mitgab; wir lasse» m wörtlich folgen: Bern, lK94, lk, u, l7, Februar, „Instruction, Gewalt und Befehl auf Herrn alt -Landvogt Friedrich Willading, Abgeordneter nach Neuenburg, Der Anlaß dieser Ablegation ist der tödliche Hinscheid Ihrer fürstlichen Durchlaucht des Herr» von Longuevillc, durch welches Ableibcn die souveräne Regierung der Graf- und Herrschaft Neuenb»'^ Valendis in Verledigung kommen; die Succession aber derselben dicsmalen von zweien starke» '1""^ u»d der Frau Herzogin von Nemours, des verstorbenen Herrn Herzogen von Longuevillc Frau Sch»" natürliche Erbin ab intvütato an einem — und dann Ihr fürstliche Durchlaucht dem Herrn Prinz ^ch'i kraft eines prätendirendcn Testaments am andern Theil, behauptet, und von der einten der contestirt werden will, Weilen aber Ihr Gnaden an der Succession zu dieser Graf- und Mai 16!^, einem sehr benachbarten Ort fast gelegen, als haben M, G. Herren Rath und Burger nothwendig erachtet, mit gegenwärtiger Instruction, so durch M, Herren der Standscominifsion aufsczcn und ergehen zu lassen erkennt worden, Euch Meinen Hochgeehrten Herrn Landvogt »acher Neuenburg an Herrn Gubernatoren und fürstlich Rüth nach beschaffenen Dingen, denue an die fürstlichen Rath allein, item an die Herren Ministräl und Rath der Stadt Neuenbürg und auch a» die vier Ministräl allein abzuordcrn, und mit so diel Creditiv zu begleiten. Und wie obgemclt die verledigte Regierung und Souveränetät gedachter Graf- »nd Herrschast den Anlaß zu dieser Absendung geben, so soll sie hingegen auch zum Hauptzwck und Absehen haben, daß die Succesflon nach Ihr Gnaden Interesse verleitet werde, Weilen aber aus bekannten starken Motiven und Rationes hiesigem Stand nuzlichcr und ersprießlicher erachtet wird, wann die Succesflon zu dieser verledigte» Souveränetät auf die natürlichen Erben, als aber in andere Hände fallen würde, als sieht man das Nemourische Interesse gleichsam vor das hiesige an, daß also M, G. Herr Landvogt in allem durch seine Negociation dahin zielen solle, daß die Frau Herzogin möge savorisirt werden und die Sach zu ihren Gunsten ausfalle, jedoch alle Zeit also und mit dieser Vorsichtigkeit, daß dem Stand keine Partialität könne beigemessen, derselbe dadurch dem Geschäft zu fast implicirt und endlichen seines »erhoffenden Richteramtcs hicrinncn möchte recusirt und frustrirt werden. Gleich nach seiner M, G, Herrn Landvogts Ankunft der Enden wird derselbe sich bei solchen Personen umzuthun wissen, deren gute vaterländische Intention theils ihm bereits bekannt, thcils aber die noch unbekannten Wohlgesinncten in Erfahrung zu bringen, um selbige anzufrischcn und in der guten Disposition erhalten zu trachten. Nicht weniger aber soll M, G, Herr Landvogt auch alles Fleißes ihmc lassen angelegen sein, zu mtdeken des Herrn VIisv»Iior ck'änxoulSrns und des Herrn Gubernatoren monses und Pratiken, derselben Ereaturcn und Anhänger, wie stark derselben Partei, wie weit sie es gebracht, und wie das diesmalige Aussehen der Sachen bcwandt sei; in Summa alle äsmarebos, lixuos und Pratiken so wohl des Herrn Gubernatoren als gedachten Odevaliors solcher gestalten zu obscrvire», daß so weit möglich alles das, so Ihr Gnade» Interesse entgegen lauft, hintertrieben werde, Hiebei ist aber auch zu wissen, daß die Dccision des Streits dieser contcstirlichcn Suceesfio» den sogenannten trois Nstats zustehet; hicmit wer dieselben seien und dcro Intention hochnothwcndig muß erfahren und getrachtet werden, sich derselben zu versichern; als wird der G, Herr Landvogt sich abermalcn bcmühen, Grfahrung zu bringen, was der Lkevalior ä'änxoulvmo darunter vor Creaturen habe; sonderliche» aber vas Herr Guy, so in den trois l^tat» das Präsidium haben und dem Bericht nach an der crmangelnden ^"'ll andere Asscssorcs z» »ominircn haben soll, gcsinnet, ob ihnen zu trauen oder nicht? I» all weg "ber suche», denselben in daö Nemourische Interesse zu vermögen, abermalcn also jedoch, daß allhier keine Parteilichkeit verspürt werde. Wann dann also der G, Herr Landvogt das eint und andere wird entdckt haben, und sehen, ob der .utsch^p dieser Sach mit denselben zu wagen, oder nicht, so soll derselbe vernehme», ob nicht im lcztcrn 'all sich thun sieße, den eint und andern davon zu recusircn? auf wen alsdann das Aug an eines solchen ^ll zu werfen und zu dringen sei? oder so das unerheblich und sich nicht machen ließe, ob nicht von irois kkitaw an ein ander Ort, als Lntata cko» blowblgz oder sogenannte blstats äos Xuäionco» ZU "Vvelliren sei? . Gz ist auch Meldung geschehen, wann die Sachen so desperat, daß die Succesflon auf die Frau Herzogin NemourS durch die troiü lktats oder sonstcn, wie nächst obgedacht, fallen zu machen, die Hoffnung "schwinden wollte, ob nicht alsdann eine Frag sowohl gegen der Frau von Nemours als dem Herrn ""zkn de Conti) zu moviren wäre? nämlich ob zuläßlich und möglich, daß die Souveränetät jemals zu " Ker Zeit verkauft oder vergäbet werden könne? Dicscre Frag aber müßte von und durch die Stadt geahndet betrieben werden, i» welchem Fall also die Stadt und diesmalige Succcssionspräteudentcn zu gegen "ander stehende und intcrcsstrte Parteien gemacht, das Richteramt aber alsdann zwischen denselben hiesigem, 65 514 Mai 1694, als einem dritten competirlichen und uninteressirtcn Stand zufallen würde. Wird also M, G, Herr Landv»^ alles Vermögens trachten, einmalen vor allen Dingen die mehreren Stimmen der trois Ustats zu gewinne»/ und sich derselben zu versichern, oder unerheblichen Falls den Sachen einen solchen tour oder „runtz" geben, daß die Nomination der Stände nicht etwa dem Gubernatoren, so er auf dieselbe instiren wollü/ geben oder gelassen, sondern die Sach aus seinen und allen nicht versicherten Händen, wie oben gess'^' gezogen werde: durch welche Mittel die Stadt nicht nur in eine immerwährende Sicherheit gesczt, sondc»» auch die diesmalige Succession der Frau von Nemours unfehlbar in die Hände gespielet würde, Es aber der G, Herr Landvogt, wie die Sachen von Zeit zu Zeit sich anlassen, den Gnädigen Herren ^ Cammer zu berichten, allezeit aber auch seine Meinung und Sentimcnt beizusezen wissen. Es können aber M, G, Herren auch wohl erachten, daß wann derselbe dorten in Neuenbürg angelangt sein, er allerlei Zulauf von Leuten haben werde, und weilen deroselben Interesse untersclss^' also auch demselben nach unterschiedlicher Faction, als die so dirsmals in (Rarxss der Conty'scheni ^ andern aber, so in Hoffnung der beurlaubten Stell zu bekommen, der Nemourischen zugethan sein wc>^"' als haben die G. Herren erachtet, daß mit diesen Leuten auch zweierlei Sprachen zu führen sein werde, zwar mit denen, so diesmalen in den Lkarxe«: daß hiesigen Stands Interesse nicht erfordere, und Gnädigen Herren gar nicht gern sähen, daß in den elmrxes durch Absezung der eint oder andern viel Aenderungen vorgehen. Könnte also der Herr Landvogt bei denselben wohl Hoffnung machen, »» Recommendation bei der Frau Herzogin von Nemours ihnen ihre zu conserviren helfe, die a» aber in ihrer Hoffnung bei Abänderung der Regierung promovirt zu werden zulassen, . Sonsten sind ja die G, Herren in den Gedanken, daß je weniger die Frau von Nemours bei >/^ Ankunft mit Entsazung oder Abänderungen des eint und andern sich werde vermerken lassen, st es den Zugang ihr zu der verlangenden Succession facilitirt werde. Wird demnach nicht vor unthunlich! halten, wann der G, Herr Landvogt ihr würde bei schikender Occaston verdcuten, wann sie sich ctwe Gelindigkcit ohne Dräuen oder Melden, die eint oder andere anders zu versehen, würde rcrl^ lassen, und gelassenlich erzeige», sie den Weg zu ihrer Prätension sechsten ziemlich bahnen würde, ^ " aber hier des Herren Landvvgts Prudcnz überlassen, hievon so viel zu reden, als dieselbe nach Besch»» und Aussehenheit der Dingen es gut erachten wird. > Und wie verlautet, daß die Frau Herzogin ins Land kommen soll, als wird auch nicht ist^'!^„ bei diesen Conjuncturen mit dem Landvogt zu besprechen und von den diesmaligen Sachen mit dc>»^ ^ Unterred zu halten begehren werde; in welchem Fall dann er der Frau Herzogin soll bedeuten lasse», »» zwar von seiner Oberkeit an sie kein Crcditiv aufhabe, wolle aber dennoch als ein Privatsperson ihn» ^ die Ehre geben, sie zu besuchen; dannzumalen der Herr Landvogt auch mit ihra von den Sache» ^ reden, und sie hiesigen Stands guten Willens und Zutrauens gegen sie vertrösten mag, also jedoch/ ^ Ihr, Herr Landvogt, Euch allzeit nicht anders, als mit unvcrgrciflichen tsrminis Avneralibus hcrauslaw im Uebrige» auch vermeldet, daß Ihre Ankunft Ihr euer Oberkeit bereits kundgethan, welche da»» crmangeln werde, ihre Freude mit Civilität gegen ihra zu beweisen, Und wie es auch wohl sein kann, daß Herr (llwvalier ä'^nxonISms den Herrn Landvogt d»^ ^ Visite complimentiren würde, so fänden die Gnädigen Herrn auf vorgefallene Frage, wie der Herr ^»' in solchem Fall sich zu verhalte» habe, ob Ihr dieselbe mit einer Gegenviflte, ungeachtet er mit einer Souvcränetät und zu ablegiren befugten Stand bekleidet und versehen ist, bezahlen sollet; daß wann diese vermuthete Visite nicht geschehen; darzu dann auch nicht Anlaß zu geben, der Herr seine Ankunft thme nicht notificiren soll. Wann aber dennoch Ihr, Herr Landvogt, von Ihme ebovalwr ^ würdet, ist Euch zugelassen, Ihme mit einer andern Visite zu antworten. Betreffend aber den Herr» natoren, wann derselbe Euch Herr Landvogt durch Zemands complimentiren ließe, so könntet diese Civilität mit an ihn Schikung des Herrn Hauptmann von Wattenwpls, Eucrs Schwag"^ beantworten. Wann er Herr Gubernator aber in Person eine Visite ablegen würde, werdet Ihr vogt alsdann dieselbe mit einer Gegenvisite zu retribuiren wissen, Mai 1694, 515 Bei diesen Conjuncturen aber soll sich unter andern» auch weidlich brauche» lassen der Prädicant Girard und trachte», durch Rennen und Jagen, ja Predigen selbsten, die Conty'sche Faction zu verstärken, welches dann in die Harre einen bösen Erfolg und Ausgang nehmen dürfte, als- werdet Ihr Herr Landvogt, nicht nur diesen Girard, sondern das ganze Ministerium trachten in den Schranken der Gebühr und ihres Berufs zu behalten. Endlichen dann, weilen keine Instruction so präcis kann eingerichtet und gegeben werden, die sich in alle Begebenheiten schike, und allen Zufällen darinnen vorgesehen, als ist auch das übrige, so sich zutragen möchte, darin zu handeln, Euer Herr Landvogts bekannten Dcxcerität und erfahrenem vaterländischen Eifer und Aufrichtigkeit überlassen. Es wolle aber der Allerhöchste Euere ganze Verrichtung mit seinem Segen begleiten und Euch, G, Herr Landvogt, eine glükliche Reis und beständige Gesundheit verleihe». Actum in der Standöcammer den 16. u. 17. Februarij 1694." SwalSarchiv Bern. Actenbanb: Rrlalio» waS sich bei Handänbcrung der Grasschast Neuenburg i» Anno IKS4 alles zugetragen. 2!tt. Conferenz der mit Spanien verbündeten Orte sammt dem Abt von St. Gallen. Lucern. UW4, 5. u <». Mai. Staatsarchiv Luc«r». Allg. Absch. Bd. I.XXX, toi. 140. - Landcsarchiv Schwizz. Abschiede. Gesandte: Liiccrn. Aurelian Zurgilgen, Schultheiß und Vcnncr; Rudolph Dürlcr, Ritter, alt- Mthcjß Pauncrherr; Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr; Johann Martiit M'yhcr, Obcrzcughcrr. Uri. Johann Karl Bcßler, Landammann und Pannerhcrr; AzariaS Schmid, des ^ Schwyz. Johann Rochus Abpbcrg, Landamman»! Franz Bctschart, alt-Landanunann. Untcr- ^^cn. Pcs^ Enh, Landammann von Obwaldc»; Franz Achcrmamt, Landammann von Nidwaldcn. g- Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, Statthalter; Christoph Andcrmatt, Ammann. Frei bürg. Franz ^^l'p von Lanten genannt Heid, Schultheiß; Simon Peter Vondcrwrid, des Raths. Appen zell- ° "^rhoden. Anton Marian Speck, Landammann. Abt von St. Gallen. Georg Wilhelm Ringk, ""Hofmeister. Ick ' ^olge der vom 14. bis 16. Januar l. I. in Luccrn gehaltenen Confcrcnz wurde Herr Stadt- Ich 5^ ^hann Karl Balthasar nach Mailand geschikt, um die Wicderöffnung dcö freien Verkehrs, die Ab- ^ Mlitg der fstx den Früchtcnkauf eingeführten Tratten, die Entrichtung der ausstehenden Pensionen und die ^^dig»»g vcr Dienste stehenden Regimenter zu begehren, auch die Klagen über die TranSgressionen zu sich abn in Unterhandlungen einzulassen, sondern nur eine schleunige Antwort zu Händen bsj,. ^ i» verlangen. Nachdem ntin der Abgeordnete zurükgckchrt ist, versammeln sich die mit Spanien vcr- ^»er^ Relation anzllhörcn. Der Abgeordnete berichtet, er sei am 6. März abgereist; bei ^cilt Mailand sei aber der Gubcrnator abwesend gewesen, so daß er erst am 19. Audienz dgg I" > uach sehr freundlichem Empfang habe er seinen Vortrag in italienischer Spracht gehalten und ^tsirl der Orte übergeben; der Gubcrnator habe dann des Königs und seine eigene Geneigtheit uiit den verbündeten Orten ein gutcö Vcrständniß zu unterhalten, zugleich aber geklagt, daß die ^sbi ^ französischen Diensten stehenden Völker zum Nachthcil der spanischen Lande, Städte und M verwenden lassen, dem Bunde und der Erbcinung zuwiderhandeln, die Rccrutirung für den 510 Mai 1694, französischen Dienst erleichtern und diejenige für den spanische» erschweren, und daß demgemäß dem Köwi! nicht zugemuthet werden kenne, die Bundcspflichtcn ohne Gegenleistung zu erfüllen; im Ucdrigcn habe ^ ihn an den Castcllan, Markgrafen von Alincnares, gewiesen und freundlich entlassen. Die Verhandlung^ seien dann bei dem Castcllan, dem Großkanzlcr Clcrici und dem Grafen von Lovigni, als den vornehmst Ministen«, mit Zuziehung des Sccrctärs der eidgenössischen Angelegenheiten, Scrponti, fortgcsczt «vordllb »velchc alle gute Zuneigung für die Orte gezeigt, aber auch die Klagen über angebliche Transgrcssioncn gefrischt haben. Der Umstand, daß die Angelegenheit an eine so kleine Commission gewiesen worden, stl ^ Beförderung derselben sehr zuträglich gewesen. Nachdem sich der Abgeordnete in Sachen ernstlich bemüht, ihm von Scrponti folgende Entschließung der Minister mitgctheilt worden: 1, Der freie Verkehr soll wi^ geöffnet, für Früchte und Wein aber wegen eigener Roth limitirl sein, bis man in Folge einer bcsjO" Erndtc die Hand aufthun könne; die Durchfuhr allerhand Victualicn, die allster dem Mailändischcn werden, soll unbeschränkt bleiben; die eidgenössischen Angehörigen dürfen auch fürdcr im Mailändischc» ^ vierzig Kreuzer Brvd ankaufen; ebenso mögen sie die auf ihren im Mailändischcn gelegenen Gülld' wachsenden Früchte ungehindert abführen; ihnen sollen auch bis zur Zeit der Erndte 2000 Saum Früä)^ gleich .MIO Moggi oder Säkc, abgeliefert werden, nämlich gegenwärtig 500, Ende April 500, Ende ^ 500 »nid Ende Jnni 500, und zwar an Weizen, Roggen, Hirse und zum zwölften Theil an Reis > ^ ^ . sichtlich der vom Abgeordneten zur Sprache gebrachten Gebietsvcrlczung bei Novazzano und Pcdrinatc, ^ im Februar sechs spanische Soldaten sich auf dem Mendrisischcn Ucbcrgriffc erlaubt haben, bleibe, weil wegen des abweichenden Laufes der Falvppia eine Ungewißheit der Grenze entstanden, verabredet, daß ^ Monate vor dem nächsten Sindicat der spanische Gesandte daran erinnert und von diesem der Se welchem die Aufsicht über die Grenzen obliege, beauftragt werde, a««f die Zeit des Sindicats an bczcich' ^ Stelle beiderseits den Augenschein einzunehmen; 3, die Bezahlung der Pensionen wolle man sich ""'ff , angelegen sein lassen, zu welchem Ende der mit dem Aerarium vereinigte Fond aus der Salzauflagc ^ rcstituirt und für die Bezahlung der Pensionen verwendet werden soll; die gute Instandhaltung ^ beiden Regimenter sei dem Gubernator sehr angelegen und er werde, nebst dem, was die Patentillcn ^ werfen, ihnen noch wirklich 20,000 Kronen bezahlen lassen. Nachdem der Gubernator die Commission genehmigt und unterzeichnet gehabt, sei er, der Abgeordnete, wieder zur Audienz berufen n"' ^ wo er dann zum Behuf der Expedition an den Castcllan gewiesen wurde; bei diesem Anlaß Gubernator neuerdings die Transgrcssioncn zur Sprache gebracht und beigefügt, daß dem Vernehmt acht Bataillone Eidgenossen aus dem französischen Dienst nach Piemont verlegt «verde» sollten, was we «M' erträgliche Sache «värc; desgleichen soll die Werbung für Frankreich ganz ungebunden betrieben ^ während er verlangen müsse, daß die beiden Regimenter beförderlichst rccrutirt und, wenn möglich, Zahl vermehrt «Verden; über den Vorwurf der Transgrcssioncn habe er dem Gubernator einläß > ^ ^ antwortet und dann die Eröffnungen über die nach Piemont zu verordnenden acht Bataillonc Verstärkung der beiden Regimenter an die Obrigkeiten zu berichten übernommen, «vorauf cr si^h^ ^ verabschiedet habe. Bei seiner Abreise habe er auch noch ein Memorial eingereicht, cS sollen, bewilligten zweitausend Saum Früchte nur für die cnnetbirgischcn Untcrthancn verstanden seien, dw ^ selbst auch noch einige hundert in gleicher Weise und ohne Tratta bewilligt werden; von leztcrn^ Erfolg noch abzuwarten; über die erster«« Punkte enthalte das Rccrcditiv des Gubcrnators von« ' - die gänzliche Bestätigung, Im Uebrigcn sei ihm troz seines einfachen Charaeters als Abgeordneter v« Mai 1«i!14. 517 "wiesen worden; mich haben ihm Oberst von Bcroldingcn und der eidgenössische Agent, Abbatr Crivclli, a»c möglichen Dienste geleistet. Von dem weitem Bericht über die Particularsachen, als die Schiilstipendien, dw Anwcistmgkn der alten Regimenter, daö schweizerische Collcginm, die ennetbirgischc» Vogtcicn und die erlaufenen Kosten seiner Reise werden die Gesandten mündlich zu berichten wissen. — Räch Anhörung dieser Delation wird dem Abgeordneten seine Bemühung auf's beste verdankt und dann von einem Schreiben des Kastellans, Markgrafen von AlmcnarcS, und von einem solchen dcS spanischen Gesandten Kcnntniß ^»»nimcn. Im crstcrn werden den verbündeten Orten alle möglichen Dienste anerboten, wodurch dessen Zu- ""gung zu jhucn beurkundet werden könnte; im lcztern wird neben dem Ausdruck der Befriedigung über die "Wlgrcjchc Mission Balthasars neuerdings auf die Abschaffung der Transgrcssioncn gedrungen. Aus dem Manzen entnimmt man mit Befriedigung, daß es der mailändischcn Regierung daran gelegen ist, mit den ^"bündetcn Orten ein gutes Einvernehmen zu unterhalten. Zu bessern! Erfolg der Sache, und namentlich man früher dircct an den König gelangt ist, um über den Bezug der Früchte auS dem Mailandischen ^ Künftige Entscheidung zu erwirken, wird der eidgenössische Resident Eassani in Madrid ersucht, beim "Nl sich dahin zu verwenden, daß diesfalls nichts gegen die Vorschriften des Bundes, an denen man sich ^chmiS halten »verde, verfügt werden möchte. Dem Gubcrnator und den übrigen Ministem in Mailand, sich den Unterhandlungen bcthciligt, sowie dem Herrn Scrponti, wird für ihre gedeihliche Verladung g^aukt, und sowohl der spanische Gesandte als der Gubcrnator ersucht, in ihrer Berichterstattung ^ Interesse der Orte wahrzunehmen. Dem lcztern wird ferner angezeigt, daß man hierorts von einer Vermag von acht Bataillonen eidgenössischer in Frankreich dienender Völker nach Picmont nichts wisse, einluden Falls aber den Bund genau beobachten und die darin vorgesehenen Mittel aufrichtig ergreifen u. d. Vogtcien.) «?. Am Schlüsse der Bcrathungcn über die Unterhandlungen mit ^R,»d Luccm ersucht, allfällige Mittheilungen über den Erfolg der Angelegenheit den Orten zu- ^uu»en zu lassen, sowie nach Umständen die nöthigcn Corrcspondcnzcn Namens der beteiligten Orte zu dc,,^" ^ Lucern auf dringendes Begehren Basels dem Landvogt im Thurgau erthcilte Befehl, Jakob Heinrich Pctri von Basel, der durch seinen in den Druk gegebenen Gott und Ehr vcr- ^ 'Ui, Tractat sich als einen Störcr dcö gemeinen Friedens erwiesen, aufzugreifen und zur Verfügung der ^ "Hkcst ja Haft zu behalten, wird genehmigt und erneuert. Da aber der Bericht einlangt, daß dieser mit Weib und Kind am 3i). April Dicßenhofen und die Schweiz verlassen habe, wird Basel hicvon »»^'"lung gemacht. z>. Der Bischof von Basel beschwert sich in einem früher eingegangenen Schreiben . .gegenwärtig durch zwei abgeordnete Domherren, daß auf die Besitzungen des Domstiftes im Elsaß ^c», ^"nbutioncn in Früchten zur Anfüllung der königlichen Magazine, und an Geld unter dem Vorst., Donativs gelegt werden wollen und zwar unter Androhung der Exemtion. Darüber wird dem ^. '.^^chcn Gesandten dringend vorgestellt, diese harte Maßregel von dem Domstift abzuwenden, so wie er ganzen Krieg hindurch den Genuß der Neutralität gesichert habe. Solothurn wird ersucht, ^"'bm zu überreichen und kräftigst zu untcrstüzcn. Ebenso wird an den Gcncrallicutcnant des Markgrafen von HuxcllcS, geschrieben und den beiden Domherren angcrathen, sich nach Solothurn um dem Geschäfte noch mehr Nachdruk zu geben. Dem Bischof wird übrigens versichert, daß Umständen bereit sei, für ihn an den König oder wohin nöthig zu schreiben, wofür Lucern Voll- kqj.- .^)"lt wird. I». In einem an die Eonfcrcnz gerichteten Schreiben vom 1. Mai bezieht sich der ^ Gesandte auf seine am 13. April an die Eidgenossenschaft erlassene Zuschrift, worin er statt der 518 Mai 1694. wöchentlich bewilligten 3W Sake Früchte deren nnnmchr 5t>0 anerbietet, sofern die Transgressionen ab^' stellt, der Schirm der Waldstädtc nnd der Stadt Constanz zugesichert und das Verbot, die äußern Märkte!» besuchen, aufgehoben werde, und schlägt zu beförderlicher Erreichung dieses Zwckcö eine Unterredung vor. ^ die dadurch vcranlaßtc Nachfrage, wie es um die Angelegenheit wegen des weggenommenen rheinthaliD» Schiffes stehe, berichtet der Abgeordnete des AbtcS von St. Gallen, zwischen lcztcrm und dem Bischof v»» Constanz sei eine Confercnz gehalten worden, welche jedoch keinen Erfolg gehabt habe, weil der Bischof ^ Sache nicht zur seinigen machen und der Abt sich ohne Einwilligung der Orte nicht habe einlassen wölb» Indessen soll vom kaiserlichen Hof aus vcrdcutct worden sein, daß man wegen Forderung der Satisfact»'» einen wcitcrn Schritt thun dürfte, weil die Kreisabgcordncten wirklich versammelt seien, um die Antwort die frühere Vorstellung zu bcrathcn; ferner sei jüngst wieder bei Rorschach ein Fischcrschiff angehalten, über aber Satisfaction anerboten worden. In Betreff dieses Jncidcnzfalles wird beschlossen, die Antw^ des schwäbischen Kreises abzuwarten, bei zu langem Ausbleiben derselben aber den früher in Lucern gefaßt» Beschluß in Vollziehung zu sczcn. In Bezug auf den Hauptgcgcnstand ist man mcistentheils der A»ß^' die unter den angegebenen Bedingungen angebotene Vermehrung des wöchentlichen Getreidcquantums »" anzunehmen, sondern bei der früher» heilsamen Maßregel des Verbotes des Besuches der deutschen zu verbleiben. Indessen einigt man sich, hierüber Zürichs Ansicht einzuholen, in der Meinung, daß ^ dieses mit Schaffhauscn und den Grcnzortcn zu unterreden habe. Dem kaiserlichen Gesandten wird P" Schreiben freundlich crwicdcrt und ihm bemerkt, man beziehe sich auf die Antworten, welche die Obrigkeit zu seinen Händen an Zürich erlassen haben, i. (S. u. Thurgau.) Ii. Schwyz wird auf seine Ei»!»» crwicdcrt, es möge Zürich den über sein Territorium begehrten Transport gewisser Armatur, die nach zur Auswechslung gegen alte bestimmt sei, wohl gestatten, da dies den Bünden und dem cidgenössischc» ^ kommen gemäß sei. I. Zug erklärt, es werde mit dem Prägen der kleinen Münze, da man ihm dicöß so hart zuseze, einhalten, sofern auch andere Orte ein Gleiches thun. Hierauf verpflichtet sich auch mit der Prägung einzuhalten, bis die Tagsazung in Baden darüber allgemeine Beschlüsse fassen könne, dieser Verweisung an die Tagsazung läßt man es bewenden. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelcgenheiten: Landgrafschaft Thurau». i. Art. 542. Kirchliches, Glaubenssachen, Geistliche. Ennetb. Nogteien überh. «I. Art. 98. Anstände mit Mailand. Vogtei Lauis. I». Art. 2tt. Grenzen, GebietSverlezungen. Vogtei Mendels. v. Art. 329. Grenzen, GebietSverlezungen. Vogtei Luggarus. <-. Art. t24. Anstände mit Mailand. Zu Die Relation des Stadtschreibers Balthasar ist dem Schwyzerexemplar entnommen. Zu t°. Dle bezügliche 1693 ohne Angabe des Drukortes erschienene Schrift führt den Titel > " „ Babel, das ist Gründlicher Bericht über den höchst verirrt- nnd verwirrten Zustand der Stadt Basel » Mai u, Juni t694. 519 2!!2. Coilferenz der die Vogteicn Bellenz ;c. regierenden III Orte. FMelen. lIidwaldc». Abschied». Gesandte: Uri. Karl Bcßler, Landammann und Panncrhcrr; Johann Martin Schund, alt-Land- ^""»a»n; Fr^,,z Hcinrich Bcßler, Zcughcrr und Landvogt der Frciämtcr; Johann Ulrich Püntiner, deö "ths; Johann Kaspar Stephan, des Raths. Schwyz. Hanö Rochuö Abybcrg, Landammann; Johann Bctschart, alt-Landammann; Jakob Weber, Ritter, alt-Landammann; Johann Jost Aufdermaur, kktliiicistcr; Franz Abcgg, des Raths; Franz Victor Schorno, Landschrcibcr. Nidwaldcn. (Entschuldigt.) q, Das Pcrhaiibelte sehe man ii» Abschnitte HereschaftSan^elegenhetten: "llteikn Belle»., ,c. Art. 4K. Conferenz der Orte Uri, Schwyz und Unterwalden. Brunnen. t. Juni. Gs ist kein Abschied vorhanden. Die Instruction für die schwyzerischen Gesandten (Johann Rochus Abyberg, landammann; Jakob Weber und Jost Rudolph Rcding, beide Ritter und alt-Landammann; Franz Leodcgar Aideröst, Landshauptmann und Statthalter; Johann Jost Aufdcrmaur, Landessekelmeistcr) begreift folgende tunkte: a. Rapperswyl soll dahin gebracht werden, daß künftig die eigenen Werbungen in ihrer Stadt "bgethau werden; dabei soll die Mahnung geschehen, laut Schirmbrief den Befehlen der Schirmortc gewärtig sein. Obwohl die von Rapperswyl muthmaßlich gewillt seien, den Befehl der Schirmorte nur in »ctu ^tslw zu verstehen und anzunehmen, sei zu beachte», daß die Stadt sich in der Orte Gnade ergeben, gleich wie ^ von Oesterreich regiert und de» daherigcn Befehlen unterworfen gewesen sei. Der Titulatur halber soll ^ Titel „Gnädig" künftig nicht mehr unterlassen werden. Da aber das lcztc Schreibe» aus Rapperswyl ^'»lich ungemuthet sei und gleichsam durchblikcn lasse, als wolle man sich Anderer Hilfe bedienen, soll brrathn, werden, wie im Falle es zu Weitläufigkeiten kommen sollte, etwa der Vorthcil gemacht werden "'vchtc, che Rapperswyl sich fremder Hilfe versehe» könnte. Die Gesandten sollen aber vorderhand sich aller Mündlichkeit bedienen, um RapperSwyl zu der Billigkeit zu disponire». b. Dem Factor Moser in Küßnacht ^ zum Abschluß eines gebührende» Tractats betreffend die Spedition der KaufmannSgütcr von Küßnacht "ach Assistenz geleistet werde». «. Wegen des ncuerrichtetcn Zolls zu Flücle» auf jeden Sak sollen die ^sandten nach der Ursache und Rcchtstiteln fragen und gegen diese unfreundlichen Neuerungen das Gcgen- ^cht i„ Aussicht stellen, und namentlich mit Nidwaldcn sich besprechen, ob nicht rathsam wäre, zu Bcllenz, ""f »nvcrhoffenden Fall also bedrängt zu sein, auch gegen Uri die Repressalien zu gebrauchen. Landcbarchiv Echwyj: Abschied». Der Gesandte Nidwaldens war Landammann Franz Achermann, v-mdcsarchiv Mdwalden - W°che»r»,hsp»»°lon. 520 Juli 1694, 2U4. Gemeineidgenössische Jahrrechmingstagsazuilg. Baden. 4. Juli. Staatsarchiv Lucer». Allg. Abschi-d- Bd. I.XXX, kol. l»2. Gesandte: Zürich, Johann Heinrich Escher, Bürgermeister; David Heß, Statthalter. Bern, Joh^'" Rudolph Sinner, Sckclmcistcr; Johann Friedrich von Willading, des Raths. Lucern. Aurelian ZurgW'- Schultheiß und Stadtvcnncr; Johann Martin Schwytzcr, Obcrzcughcrr. Uri. Sebastian Emanucl Ta»»^ Statthalter; Jost Azarias Schmid, Sckclmeister. Schwyz. Johann Rochus Abyberg, Landammann; lllr> ' Ulrich, des Raths. Untcrwaldc». Peter Entz, Landammann von Obwaldcn; Johann Franz Achering Landammann, und NiklauS Kaiser, Sekclmcister von Nidwaldcn. Zug. Johann Weber, des RK^' Christoph Andcrmatt, Ammann. Glarus. Johann Ludwig Tschudi, Ritter, Landammann; Johanil alt-Landammann. Basel. Johann Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Johann Jakob Meria», ^ Raths. Freiburg. Franz Philipp von Lauten genannt Heid, Schultheiß; Hauptmann Franz Vögelin, Sckclmcistcr. Solothurn. Johann Victor Bcscnval, Ritter, Schultheiß; Urs Suri, M»>^ Schaffhausen. Johann Konrad Ncukomm, Bürgermeister; Johann Konrad Wäpfcr, Statthalter Panncrhcrr. Appenzell. Anton Marian Speck, Landammann, von Jnnerrhoden; Konrad Zellweg^ Landammann, von Außerrhoden. Abt von St. Galle n. Freiherr Fidel von Thurn, erster Rath " Erbmarschall; Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Johann Konrad Fels, ZcNich^ ». Der Zustand des Münzwesens erscheint als ein befriedigender, da auf der lcztcn TagsaMö Luccrn diejenigen Orte, deren Schillinge Anstand erregt hatten, sich erklärt haben, mit der Prägung derb' einzuhalten. Einige Orte behalten sich vor, kleine Handmünzcn abzurufen, wenn sie überhand nehme» w>n Wegen der frieSländischcn Thaler und der savoyischcn Vicrtclsthalcr läßt man cö beim lcztjährigcn verbleiben. Gegen den höhern Curs der Dublonen will man deswegen nicht einschreiten, weil eine ch Maßregel einen Zudrang schlechter Geldsortcn zur Folge haben könnte. Bern befürchtet das kleiner fremder Münzen und beschwert sich namentlich über allerhand nicht probchaltige Schillinge, einzuschreiten es sich vorbehalte. Zürich berichtet, daß in dem Reich dreierlei neue Thalcr geschlagen n'e welche besser seien, als die Krcuzthalcr; Zürich nehme sie aber der Conscqucnz wegen nur für einen ^ an, obschon sie auswärts für zwei Gulden cursiren. Zug ahndet, daß so viele Rappen geschlagen u" ^ ^ Schließlich läßt man cö beim lcztjährigcn Abschied verbleiben. I». Basel verdankt allen eidgcnößijelch" ^ zugewandten Orten ihre bereitwilligen Erklärungen in Betreff des „proclamirten und effigirtcn Basel berichtet, die auf der leztcn Tagsazung zu Lucern erlassene Empfehlung an die obcrösttw' Regierung zu Innsbruck in Sachen seines Mitbürgers ZäSlin habe die Wirkung gehabt, daß die ^ ^ österreichische Regierung um gründliche Berichterstattung ersucht worden, die indessen aber noch nicht ^ gangen sei; dem abermaligen Gesuche um Erlaß eines Mahnschreibens wird entsprochen. «I. Die ^ voll Zürich eröffnen, Hauptmann Vigicr, Dolmetscher des französischen Gesandte», sei zu ihnen ^ Quartier gekommen und habe berichtet, daß der Gesandte, weil er durch Unpäßlichkeit verhindert se>, Session zu erscheinen, dieser leztcrn die königliche gute Zuneigung und seine persönliche Dicnstbcrcün' Juli 1694, 521 ^rsichern lasse. Nach verschiedenen Meinungen über dieses ungewohnte Verfahren wird die Gesandtschaft Zürich beauftragt, den Herrn Vigicr zu sich zu berufen und ihm NamcnS der Session zu Händen des ^sandten daö Gcgcncompliment abzustatten, Bei diesem Bcgcgniß wird nothwendig befunden, es solle "'ü nächstem ein Cercmonicl aufgesczt werden, damit die fremden Herren Minister gleich, und Jeder nach ^cbljhr tractirt werden möge. t. Vor der Session erscheint der kaiserliche Gesandte; er versichert die aufrichtige Zuneigung des Kaisers, erhebt dessen genaue Beobachtung der Erbcinung, die ansehnliche Lieferung bv» Getreide und rügt dagegen, daß die vielen TagsazungSbeschlüssc über Abschaffung der TranSgrcssionen Beobachtung einer aufrichtigen Neutralität keine tatsächliche Vollziehung finden. Entgegen dem Antrag wngcr Orte, die gebrauchten scharfen AuSdrükc zu ahnden, wird ihm durch einen Ausschuß erwicdert, man be», ErzHause Oesterreich mehr geleistet, als man ihm nach der Erbcinung schuldig gewesen wäre und '^c»kc, dieses gegen gebührende Gegenleistung auch künftig zu thun; wegen des französischen Dienstes beziehe sich einfach auf die leztjährige Erklärung, Hierauf erwicdert der Gesandte, er habe sich dieser Antwort iu erfreuen, wenn nur die That den Worten folge; wenn aber widrigenfalls die Erbcinung nicht besser K achlet würde, so möge man bedenken, was für Entschließungen der Kaiser fassen müßte. Darauf wicdcr- ^ ^ der Ausschuß die Versicherung, daß die Eidgenossenschaft die Erbcinung heilig gehalten und mehr erstattet als wozu sie pflichtig sei; die Erbcinung werde ungleich verstanden; cö scheine, der Kaiser wolle Kjelde weiter ausdehnen, als deren eigentlicher Sinn zugebe. Hiergegen wendet der Gesandte ein, wenn in einem Betrag viele Sachen halte, die eine und andere aber nicht beobachte, könne man nicht sagen, der Vertrag gehalten werde; er könne auch nicht sehen, daß die Erbcinung ungleich verstanden werde; üi ja j erläutert worden; er »verde übrigens Alles dem Kaiser berichten. Mit einem Memorial vom - Juli dringt er abermals auf vollständige Abschaffung der TranSgrcssionen. Wie Zürich bei diesem ^'afi berichtet, hat der Gesandte dieses Gesuch auch mündlich bei ihm gestellt und erklärt, der Kaiser bcsizc ^ Littel, der Eidgenossenschaft Gutcö oder Böscö zu thun; er wolle damit nicht drohen, sondern nur als Freund warnen; eine allgemeine Antwort würde ihn nicht befriedigen, vielmehr erwarte er eine spcciclle; rch habe er den Auftrag, das Interesse der Stadt Constanz wegen dcö Marktes zu Gottlicbcn und der ^»dc Bottikhofcn bestens zu empfehlen. Auf dieses Memorial hatten ihm die Gesandten von Zürich iin ^ früher» Auffassung der Tagsazung geantwortet, und in Betreff des Marktes zu Gottlicbcn und vo>, Bottikhofcn bemerkt, diese Einrichtungen seien nur eine Folge des unnachbarlichcn Verfahrens »>«> ^ Reiches; bei besserer Behandlung könnte man darin auch wieder eine Abänderung treffen; gedenke übrigens, die eidgenössischen Beschwerden dem Prinzen Ludwig von Baden zur Abhilfe zu ^ ühlcn, Ucbcr das Memorial erwicdert «»in die Tagsazung selbst mittelst RcccsscS vom gleichen Datum, ^ die crbvcrcinigte Gewogenheit des Kaisers; die Eidgenossenschaft und jedes Ort insbesondere sowohl wegen Beobachtung der Erbcinung, als wegen der TranSgrcssionen bei der lcztjährigcn b" der freiwillig und nicht in Folge Verpflichtung der Erbcinung übernommenen Beschirmung ^städtc, des Frickthalö und der Stadt Constanz lasse man cS ebenfalls bewenden, »venu die aus der gießenden Gcgcnvcrpflichtungcn ebenfalls gehalten werden, »x. Als die versammelten Orte in der w ' ^usaniincnkunft in Bcrathung traten, wie den Rhcineckern wegen dcS weggenommenen Marktschiffcs dm Obrigkeiten wegen der verübten GcbictSvcrlczung Gcnugthuung verschafft werden könnte, !)>-. Dilgcr als Abgeordneter des Bischofs von Eonstanz mit einem vom lcztcrn und dem von Würtemberg unterzeichneten Briefe und behauptete in mündlichem Vortrag, dieser Anstand sei 66 522 Juli 1694, auf einer zwischen den Rächen des Bischofs und denjenigen deö Abtes von St. Gallen gehaltenen Konfetti dahin verglichen worden, daß der schwäbische Kreis die weggenommenen Früchte behalten, die Hälfte des Werths derselben aber dem Abt an dem neu-ravcnsburgischcn Kontingent gutmache» solle, in der Meinung, daß der Abt dann das Weitcrc mit den Beschädigten ausgleichen werde. Nachdem in Sachen weiter w'ß' eine Zuschrift des Prinzen Ludwig von Baden an die Tagsazung, ein Brief des kaiserlichen Gesandten n» Zürich, ein Schreiben Luccrns an Zürich und zwei Berichte des abgetretenen Landvogts im Thurgau verlest" und dem Abschied beigelegt worden, eröffnen die Gesandten deö AbtS: die schon in Luccrn hinsichtlich ^ Exemtion vorgesehenen Schwierigkeiten haben den Abt bewogen, die bekannte Eonfcrcnz in Konstanz bestehen, um wenn möglich der Sache auf einem nähern Wege abzuhelfen; leider sei der Erfolg ausgebliebe"' Die Vertreter von Konstanz haben ersten Antritts die Hälfte deö Erlöses aus den weggenommenen Frücht offcrirt, womit aber weder die Orte selbst noch die klagenden Untcrthancn zufrieden gestellt gewesen wäre»' man stand beiderseits auf dem Punkte, den Kongreß unverrichtctcr Dinge aufzuheben, als angeregt w"^ ob nicht wegen des andern halben Thcilö bei der nm-ravcnSburgischcn Hibcrnalschuldigkcit eine Compensatio getroffen werden könnte, wozu der Abt schließlich einstimmte. Die constanzischcn Beamten behaupten aber, mit dem leztcrn halben Thcil bei Neuravensburg sei die erste Offerte dahingcfallcn und das Ga»^ geregelt, wogegen der Abt aus den Acten die volle Unrichtigkeit dieser Behauptung nachweist. Jnzwisch"' dringt der kaiserliche Gesandte auf gütliche Begleichung der Sache. Nachdem der Weg einer neuen Eo»' fercnz von mchrcrn Orten als mit dem Abschied von Luccrn vom verflossenen Februar unverträglich worden war, kommt man endlich zu dem Beschlüsse, cS solle vor Allem der Werth der wcggcnvinmcw» Früchte in unpartciijche Hand in die Eidgenossenschaft dcponirt und innerhalb acht Wochen an dem ^ wo der Casus ^sich ergeben, eine Konferenz gehalten werden, wobei Zürich, Luccrn, Uri und Schwpz dem Abt von (st. Gallen Namens der Eidgenossenschaft mittelst einfacher Gesandtschaften mitzuwirken h^"' joflrn man dann nicht zur geforderten Satissaction gelangen könne, soll nach dem Lucerncrabschied Exemtion gc>chritten werden, die Bestimmung der Art und Weise derselben aber einer besonder» Tag>a.ll"^ in Baden vorbehalten werden. Dieser Beschluß wird dem kaiserlichen Gesandten durch einen Ausschuß gethcilt, wofür dieser dankt und nur die Bcsorgniß äußert, die Depositum des Werths der Früchte ^ Eidgenossenschaft, als einer Partei, möchte vielleicht beanstandet werden; er wolle aber die Sache >>"9^"' befürworten. Dcir ausschreibenden Fürsten des schwäbischen Kreises und dem Prinzen Ludwig von welche mit Schreiben vom 22. Juni/2. Juli, beziehungsweise 8. Juli, im Sinne der Auffassung vce 'cht icti rklärc"' stanzischcn Abgeordneten bei der Tagsazung intcrvcnirt hatten, wird unter Widerlegung dieser gefaßte Beschluß unterm 20. Juli ebenfalls mitgctheilt. Die Gesandten einiger Orte, deren JnstruOu auf keine neue Konferenz lauten, nehmen diesen Beschluß in den Abschied. Luccrn lind andere Orte er zu keiner Konferenz, als hier in Baden selbst, stimmen zu können. Appenzcll-Jnncr- und ^ eröffnen gemäß ihrer Instruction, daß, wenn man zu keiner Genugthuung gelangen könne, sie die nähme Alles dessen verlangen müssen, was man über den Inhalt der Erbcinung hinaus geleistet Auf die Schreiben der Stadt Konstanz und des Markgrafen von Baden vom 17., beziehungsweise ^ worin über die vom abgetretenen Landvogt des Thurgauö gegen Konstanz verhängten Arreste und Beschwerde geführt wird, erwicdcrt die Tagsazung, dieses Verfahren sei dem Landvogt anbefohlen weil Konstanz seit vielen Jahren gegen die Eidgenossenschaft feindselig gehandelt und ihren vielen BcsäP'^^^ welche in einem beigelegten Memorial spccificirt werden, keine Abhilfe habe angedcihcn lassen wollen» Zuli 1694. 523 Instanz ein besseres nachbarliches Vcrhältniß eintreten lasse, so werde auch die Eidgenossenschaft freundlich ^gegcnkonnncn. Ein Antrag, den Ankauf von Früchten außer Rheins zu verbieten, erhält keine Mehrheit, b" allem Anschein nach die Gctrcideprcisc in der Eidgenossenschaft nächstens tiefer zu stehen kommen werden ^ im Reich, und dann der Früchtcnankaus ini Reich von selbst aufhören werde, I. (Alle Orte und die ^gewandten, außer Solothnrn.) Oberst Bürkli von Zürich läßt durch zwei Officicrc berichten, es sei die der vordcrösterrcichischcn Capitulation ausgelaufen, und bittet um Vcrhaltungsbcfchlc. Ein Antrag auf °uic Empfehlung dieses Regiments beim Inspektor und auf Reclamation wegen Soldbczahlnng in schlechter ^chsmünze wird nicht beliebt, in crstcrcr Beziehung in der Erwartung, daß vstcrrcichischcrscitS für Fortgang pks Dienstes Schritte gcthan werden sollten, wenn man das Kricgsvolk brauche, in lcztcrcr Beziehung ^vegen, weil in neuester Zeit die Bezahlung in guten ReichSthalcrn geleistet worden sei. Ii. (Die XIII ^e.) Der Bischof von Basel dankt durch eine Abordnung für die bisherige erfolgreiche Protection seines ^lhums und empfiehlt dasselbe auch für die Zukunft. Es wird ihm die alte Dicnstbcrcitwilligkeit zuge- Wchcrt. i—xx. (S. u. d. Bogtcien.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Da man von der nculichcn Gcsandtichast nach Mailand "°6> keinen guten Erfolg verspürt hat und vielseitig geäußert wird, daß die entsprechenden Versicherungen dortigen Regierung durch die Kanzlei und andere zu Mailand wieder vereitelt, ferner die von der Gerung bewilligte Ausfuhr von Früchten und Wein durch die hohen Auflagen bedeutungslos gemacht '""den, so wird Luccrn beauftragt, beim Gubcrnator von Mailand, dem Castcllan und dem spanischen sandten rindringliche Vorstellungen zu machen und zu verlangen, daß den eidgenössischen Untcrthancn die ""l ihren im Mailändischcn gelegenen Gütern wachsenden Früchte ungehindert verabfolgt, die durchgeführten ^bcnsmittcl nicht mit ungewohnten Auflagen beschwert und die Pensionen und alten Rcstanzcn laut Bünden, prägen und Versprechen entrichtet werden. Zugleich soll dem Abbatc Crivclli verdcutct werden, er solle ^ eidgenössischen Angelegenheiten thätigcr befördern, ansonsten die Orte auf einen andern Agenten Bedacht "ehnicn müßten 55. (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Eine Abordnung des Bischofs Basel beschwert "sich, daß die Gefälle und Einkünfte dcö Domstiftcö im Elsaß gleich denen der fran- ^'chen Untcrthancn mit' hohen Auflagen beschwert werden, während der Bischof die in seinen Landen befinden Franzosen von allen Auflagen frei halte; wenn dies so fortdauere, so werde sich auch der Bischof eine Behandlung erlauben; der französische Gesandte habe auf Ersuchen der verbündeten Orte hierüber an '"König geschrieben, aber noch keinen Bescheid erhalten; die Orte möchten sich in Sachen weiter verwenden. h gepflogener Besprechung mit dem französischen Gesandten wird NamenS der Orte an den König selbst hieben; der Gesandte verspricht, diesen Schritt zu untcrstüzcn. »n«. (S. u. Thurgau.) I»I»I». Auf nochmalige Anregung, daß die Gotteshäuser in der Eidgenossenschaft zur Unterhaltung der Convcrtitcn Fond zusammenlegen und den katholischen Orten zur Disposition überlassen sollten, wird zwar zur ..^Utsamkeil gegen die unter diesem Titel vorkommenden Betrügereien gewarnt, gleichwohl aber beschlossen, ^ ^ache der Verwendung dcö Nuntius zu empfehlen. ««»«— I,I»I>. (S. u. d. Vogteicn.) 524 » Juli t«94. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangclegcn Helten: Deutsche gemi Vogt. überh. Landgrasfchast Thurga». Vogtei Rheiiithal. Grafschaft Sarnaus. Grafschaft Bade». Vogtei Freiämter. Bier ennetb. Vogt. iiberh. Art. 35. Güterverkauf an Fremde rc. i». Art. 25. Verw.- u. Rechnungsw. i. Allg. ii. „ 35. Mitregierung der III Städte, «i. „ 671. Lvcales (Dießenhofen). Ki. „ 23. Verw.- u. Rechnungsw. i. Allg. „ 334. Abzug, r. „ 335. Abzug, is. „ 323. Gcrichtsherre». t. „ 324. GerichtSherrcn. Ii. „ 5t l. Kriegs- u. Militärsachen. Iili. Art. 55. Verwaltung im Allgemeine». ««. „ 17. Verwaltung lm Allgemeinen. «I«I. „ 4t. Verwaltung im Allgemeinen. KU. Art. t4. Verwaltung im Allgemeinen, tt. „ t27. Justizsachen. Recht, Gericht, im. „ t28. Justizsache», Recht, Gericht. II. Art. 15. Verwaltung im Allgemeinen, zxzx. „ 33. Obrigkeitl. Güter, .Rechte rc. Iili. „ 156. Judicatur- u. Competenzanst. II. „ 226. Justizsachen, Recht, Gericht. Iili. „ 172. Judicatur- u. Eompetenzanst. II. „ 38«. Fremder KriegSd., Werbungen, iiti. Art. 14. Verwaltung im Allgemeine», s. Art. 6«. Gütervcrkauf an Fremde. II. Art. 31. Fremder KriegSd., Werbungen. v. Art. 431. (Zhchaften. v. „ 653. LocaleS (Andorf). x. „ 126. Beamte. V „ 543. Kirchl., GlaubenSs., Geistliche. »Uli. „ 66«. LocaleS (Andorf). HIV. „ 615. Stifte n. Klöster (Paradies). «I«I«I. „ 667 LocaleS (Alterswyl). « . „ 534. Stifte ». Klöster (Fraueiiseld). ««. Art. 178. Abzug. Xk«. „ 251. Kirch!.. Glanbenss.. Geistliche. Iiiiii. „ 252. Kirchl., GianbenSs, Geistliche. Ii „ 138. Kriegs- u. Milltärsachen. mv. „ 133. Kriegs- u. Militärsachen, xx. „ 104. Kindcrtheilungcn. im. Art. 117. Judicatur- u. Eompetenzanst. «in. „ 173. Judicatur- u. (5ompetcnzanst. KiKi. „ 2«7. Judicatur- ». (sompetenzanst «K«I. „ 238. Judicatur- u. Cvinpetenzanst. vi°. „ 332. Handels- u. Verkehrswesen. ^ t°I'i'. „ 118. Judicatur- u. Competenzanl^ im». Art. 26«. LocaleS (Breingarten). II. Art. 163. Kriegs- u. Militärw.; Wcrb»"!!^ I fehlt im Schwyzerexemplar. Zu ii. Schwyz ordnet den I. August Landammann Johann Rochus Abyberg und die ammänner Franz Betschart und Jakob Weber nach Arth zu einer Miinzconfcrenz mit Zug ab, mit Aufträgen: 1. Wegen Absezung der Schillinge soll dahin gearbeitet werden, daß etwa von beiden ^ eine unparteiische Probe gemacht, und darauf Vorschläge für das künftige Verfahren gemacht werden. ^ besten wäre, wenn von Bern ein Bericht erhältlich wäre, auf was Gültigkeit und Gewicht sie dortstits > Münze sezen, damit man daraufhin das dortige Geld probiren könnte. Vandciarchiv Tchwyz. Abschiede. — Ueber den Erfolg der Eonsercvj sind leine Aclen Vorhand Confercnz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen während der Jahrrechnnng- Tagsazung zu Baden im Juli. Staatsarchiv Zürich. Allg. Abschied- Vd. 73. koi. 213. Gesandte: Die nämlichen wie auf der Jahrrcchnung; für evangelisch GlaruS Johann Elmcr, alt-Landammann. ». Auf den t(i. August wird ein allgemeiner Bet-, Fast-, Büß- und Danktag fcstgcsczt. >» ^ Zürichs wird, aus Veranlassung der vorhabenden zeitweisen Abreise des niederländischen Gesandten u' Juli 1kl>4. 525 Saterland, den Gcncralstaatcn das Interesse dcr evangelischen Eidgenossenschaft und namentlich die Einschließung ^rsclbcn in dril gchofftcn Friedensschluß angelegentlich empfohlen. Dcr niederländische Gesandte, welcher um ^Ücrstüzung dieses Schrittes ersucht wird, sagt dieselbe bereitwillig zu. Bern wird freigestellt, beim dortscitS ^sidircndcn großbritannischen Gesandten in gemeinsamem evangelischem Namen ein gleiches Gesuch zu stellen. Das Gesuch dcS fürstlichen Stiftes Kempten um ein Anleihen von 50,000 Rcichsthalcrn zu Gunsten ^ evangelischen Gemeinden Groncnbach und HcrbiShofcn mit Verpfändung dcr Herrschaften Rothcnstcin Thcinsclberg wird aus Besorgniß vor Jnconvcnicnzcn höflich abgelehnt. «I. Mit Schreiben vom 26- übersenden die kurpfälzischcn Kirchenräthc von Frankfurt aus eine spccificirte Rechnung über ^ Verwendung dcr lcztcn Liebesgabe und bitten um eine neue Untcrstüzung für ihr Kirchcnwcscn. Auf ^ehmigung dcr Obrigkeiten »verde» ihnen 2000 Rcichöthalcr nach dcr neunörtischcn Repartition zuerkannt. '- Auf Ansuchen des refugiirten französischen Pastors Le Fcvrc, dermalen wohnhaft in Kopenhagen, werden Genehmigung dcr Obrigkeiten von den V evangelischen Städten behufs Lcdigung dcr um des Glaubens "uf den französischen Galeeren gefangenen Mitbrüdcr 100 Rcichöthalcr bewilligt. «. Die gleichen V ädtc erkennen unter RatificationSvorbchalt der ncugcgründctcn evangelischen Gemeinde Williamödorf in dcr ^Mithischf» Herrschaft auf drei Jahre je einen Beitrag von 100 Rcichöthalcr». Den Pfarrpfründen '^bishofcn lind Gröncnbach werden die gewohnten Zulagen zuerkannt. I». Da Mülhausen die Besoldung ^ Pfarrers zu Jllzach übernommen hat, werden für dieses Mal dcr Wittwc deö verstorbenen Pfarrers Lander Manz 80 Gulden verordnet; desgleichen wird der Wittwc des verstorbenen Pfarrers zu Hcrbiö- ^ für ein und alle Mal eine Untcrstüzung von 72 Gulden gewährt. I. Dcr Pfarrpfründc Mariakirch ^ von dc» v evangelischen Städten sammt Mülhausen und Biel die gewohnte Zulage von 200 Gulden 'Pgt. it. Da die Abschiebung dcr französischen Flüchtlinge wegen den bösen Zeiten bisher nicht möglich . ist, und ein früher den Orten mitgcthciltcS Jntcrccssionalschrcibcn deö Kurfürsten von Brandenburg z„ ci,,cr dicSfälligcn Besprechung Anlaß gibt, so eröffnet Bern, cö sei zwar bereit, die Hälfte dcr 's Innen, Gebiete sich aufhaltenden circa 7<1l)t) Flüchtlinge zu behalten, dcr übrigen hoffe cö sich behufs "Ngcr Repartition in den übrigen Orten zu entladen. Dagegen wird von den andern Orten cinmüthig .^ülvcudct, die Pcrsonalrcpartition sei eine mehrmals besprochene und durchaus unzuläßigc Sache; dagegen ^ 6" crkleklichcn Beiträgen crbictig, nameittlich stellt Zürich, nebst fernerer Verpflegung von 700 A »>nstenö auf dem Untrrstüzungsctat befindlicher Flüchtlinge, einen Beitrag von l 0,000 Gulden in d>c wogegen dann Bern seine Flüchtlinge bis künftigen Frühling behalten sollte; inzwischen werde für I^bei, ctwa ein bleibendes Unterkommen gefunden werden können. Bern geht auf dieses Ansinnen ein, >h>» von den übrigen Orten für die Zeit vom 15. April 169-1 bis 15. April 1695 die Hälfte von ^" Gulden, als dcr muthmaßlichcn Untcrhaltungösumme, vergütet »verde. Dieser Vorschlag wird mit ^bcj ^ raserenäum gcnoininc»,. Gegenüber evangelisch Glarus u»,d Apprnzcll-Außcrrhoden »vird s. Envartling ausgesprochen, daß sie sich für den Uutcrstüzungsfond durch Aufnahme frciwilligkr 6)ütig bcthciligcn werden. I. Dcr Abgeordnete der Stadt St. Gallen beschwert sich auftragsgemäß Eingabe über zu hohe Veranlagung bei Steuern für Zwckc der evangelischen Rcligionsgcnosscn. cingc»vcndct, die neun- und sicbcnörtische, so»vic die fünfstädtischc Repartition seien auf dcr Baden 1079 fcstgcsczt worden; da St. Gallen vermöge seines Handels m gedeihlichen Verlan stch^ cnvartc man, es »verde auch fürdcr auf gleichen, Fuß zu solchen LicbeSwerkcn beitragen. 526 August 1694. 2W. Jahrrechnnng der die vier ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Lauis. I«. August. Kantonsarchiv Schassliausc». Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Jakob Meyer, Znnftincistcr. Bern. Albrccht von Erlach, deS kleine» Raths. Lncern. Lcodcgar Keller, des Raths. Uri. Jost Anton Schmid, Sckelmeistcr. Schwyz. J»ba»" Walthcr Bellmont von Rickcnbach, des Raths. Untcrwaldcn. Karl Joseph Lussi, alt-Landaminan» ru'" Nidwaldcn. Zug. Oswald Utigcr, Sekclmcistcr. GlaruS. Johann Jakob Schindler, des Raths. Base ^ Hans Rudolph Fäsch, des geheimen Raths. Freibürg. Pancraz Baumann, des inncrn Raths. thurn. Franz Joseph Bcsenval, des kleinen Raths. Schaff Hausen. Hans Jakob Wäpfcr, „der Ehrengesandtc auö der Burgerschaft nach Lauiö". Das Verhandelte sehe man In dem Abschnitte Herrschaftsangelegenhelten: Vogteien Lauis u. Mendels. ». Art. 33. Vicinat. I». Art. 3. LandeSverwaltnng; allg. Verordnungen 2»7. Jahrrechilnng der die vier ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Luggarus. tW4, nach dem ltt. August. Staatsarchiv Zürich. Enntib. Abschird« Bd. VN. — Kantonsarchive Schassbausen u. Basel. Abschiede. Gesandte: Die nämlichen wie zu LauiS. Das Verhandelte sehe man in dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Vier ennetb. Vogt, überh. «. Art. 13. Allg. Verwaltungssachen w. . Vogtet Luggarus. ts. Art. 125. Anstände mit Mailand. v. Art. 53. Justizsachcn, Recht, ^ I». „ 13l. Anstände mit Mailand. f. „ 23. Allg. Vcrord., LandesvcN ^ «I. „ 13. Allg. VerwaltungS- u. Rechnnngss. „ 30. Allg. Verord., La»deSr>>n x aus dem Zürcher- u. BaSlcrcxemplar. Konferenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Brunnen. 11». August. Landevarchiv Tchwyz. Abschiede. M ctsä)^ Gesandte: Uri. (Nicht bekannt.) Schwyz. Johann RochuS Abybcrg, Landammann; Franz - Jakob Weber und Jost Rudolph Reding, alle drei alt-Landammann. Nidwaldcn. Franz Achcr> Landammann; Johann Ludwig Lussi, alt-Landammann. August tk94> 527 »—«I. (S. u. Bcllcnz.) v. Wegen des eidgenössischen Agenten in Mailand, Abbatc Crivclli, der ""häßlich ist nnd den Bnndncr Pcllizaro alö Stellvertreter vorschlägt, wird anständig befunden, daß er diesen Posten lediglich den Orten zu Händen rcsignirc und nicht verkaufe; dann werden sich wohl genügsame ästete anö den Orten selbst bei den hohen Obrigkeiten anmelden. «. Wegen der Schwyzcr- und Zugcr- schillinge. Man sehe auch in dein Abschnitte HcreschaftSangelcgenhclten- ^°»teic» Vellen, -e. » U. Art. 47—50. Der Abschied ist mir in einem flüchtigen Kanzlciconccpt vorhanden. Die Na.nen der nidwaldischen Gesandte» aus dem dortigen Rathsprotokoll. 209. Iahnechniing der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Bcllcnz. 24. August. GS fehlt der Abschied. Die Justructlon für den schwyzerischeu Gesandten Anton Jgnaz Ccbcrg, Hauptmann. enthalt folgende Punkte: 1. Wegen der Tagllen (und Landstcucrn) ist die Instruction derjenigen von Uri gleichlautend, doch soll der Gesandte sich obgelegen sein lasse», die armen Gemeinden wohl zu betrachten und ihnen Hilfe zu leisten. Der Landvogt soll einem gütlichen Vergleich beiwohnen. 2. Wegen des Dragonats und Gallets ob die Befehle vollzogen worden. 3. Ob in Malefizrechnungcn Betrug mituntcrlaufen. 4. Nachtrage», wie'und in welcher Form in Abwesenheit deS Landvogts mit Fchlbaren abgehandelt worden. 5. Die "".en Statuten sollen latei», deusch nnd wälsch gemacht nnd das dcusche Exemplar für das Original gehalten werdein li. Mehrere andere, unverständliche Aufträge. v-»d.sarchiv Schwy,: MschUd.. Gesandter von Uri war Landschreibcr Püntincr; von Vtidwaldcn Marguard Zelgcr. Landesarchiv Nidwaldcn: Ralhsprotokoll. 290. Conferenz der V katholischen Orte. Lncern. t4, 2ki. u 27. August. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I.XXX, kol. 272. Gesandte: Luccrn. Aurelian Zurgilgen, Schultheiß und Vcnncr; Johann Rudolph Durlcr, Ritter, 'Schultheiß und Panncrherr; Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr; Johann Martin Obcrzcughcrr. Uri. Anton Schmid, Gardchauptmann, alt-Landammann; AzariaS Schmid, dcS "chs. Schwpz. Franz Bctschart und Ritter Jakob Weber, beide alt-Landammann. Unterwaldcn. ^ ^'u Wirz, Landammann von Obwaldcn; Franz Achcrmann, Landammann von Nidwalden. Z u g. Beat Zurlauben, Ritter, Statthalter; Johann Weber, des Raths. Ais ' ""d Solothurn kurz nach der eidgenössischen Tagsazung die Schwyzcr- und Zugerschillinge ^ncil Kreuzer abgerufen haben nnd die bei Bern gcthancn Schritte um Zurnknahme dieser Maßregel geblieben sind, versammeln sich die Abgesandten der V katholischen Orte zu dieöfälliger Bcrathung. 528 August 1694. Ein Schreiben von Zürich vom 13/23, August spricht sich zwar auch gegen den sofortigen Abruf dMtt Schillinge aus, sczt aber die Sache auf so schroffe Eonditioncn, daß man wohl sieht, wie Zürich sich offene Hand behalten will. Die bctheiligten Orte Schwyz und Zug behaupten, ihre Schillinge seien ebenso gut und thcilwcise noch besser, als die in großer Quantität geschlagenen Zürcherschillinge. Zug will >">r für ungefähr 24,l)»0 Gulden solcher Münzen geschlagen haben, Schwyz seit etwa sieben Jahren annähern die Hälfte dieser Summe. Beide Orte anerbieten sich, durch ihre mitgenommenen Münzmcistcr die Probe zu leisten, daß der Schrot und Gehalt ihrer Schillinge den Abruf nicht begründen. Den übrigen Orten ist ^ Abruf dieser Münzen in Bern und Solothurn auch nicht lieb, und hätte man sich nach ihrer Ansicht >» der Versicherung beider Stände Schwyz und Zug, daß sie das Münzen einstellen »vollen, wohl könne» ruhigen lassen. Wenn man aber aus die Sache eingehe, so wisse man, welche empfindlichen Wirkungen Mißordnung im Münzwescn habe; die Eidgenossenschaft könne ohne eine durchgängige Ordnung hierin » bestehen. DaS beweise die Erfahrung seit mehr als siebzig Jahren; eS sei unnüz zu erzählen, waö Schaden und Nachthcil die verschiedene Valutation der Sorten, dann der mehr oder minderhaltigc ^ / später die Ucberhäufung der kleinen Handmünzcn, nachgchcndö der Aufwcchscl der groben Sorten, und so g^ der dadurch benöthigtc Abruf bald dieser, bald jener Münzgattung durch Stokung des Handels und ^ wirrnng unter dem gemeinen Mann angerichtet haben; nichts falle dem gemeinen Mann empfindliche die Wahrnehmung, wie er in dem mit Mühe und Schweiß erworbenen Gelde durch Gewinnsucht cmzc Particularcn oder einer Obrigkeit verkürzt werde. Die vielfachen Verabschiedungen der Tagsazungou^^ bald hier bald dort nntcr verschiedenen Verwänden umgangen worden. Erwäge man, wie bei dieser ^ läge jährlich eine große Masse grober Münzsortcn außer Landes kommen, da man der Nothwendigkelto» Früchten, Wein, Salz, Eisen, Gewürz, Seide, Tüchern u, s. w, nicht entbehren kann, und wofür die gen'g Handmünzcn nicht verwendbar sind, so sieht man, daß hierin wahrhaftig Ziel und Maß von ^'etb Nöthen >>t Luccrn sei von einem gewissen Münzmcistcr jährlich etliche tausend Gulden Gewinn anerboten worden, man ihm die Prägung in dem dermalen läufigen Schrot gewähre. Zürich und Bern anerbieten yeh dingS, ihre Münzen gemäß den Verabschiedungen von 1653 und 1654 mit groben Sorten einzulösen, ^ sind sie die ersten gewesen, welche mir ihren Schillingen und Halbbazcn und andern Sorten auf den ^ maligcn Gehalt gefallen, ja thcilö ebenso schlecht, thcils noch schlechter geprägt haben, als jczt Zug thun, wcßhalb es mit jenem Anerbieten noch nicht gcthan ist. Die Ansicht aller V Orte dahin, es sollten sich die gesammtcn Orte zur zeitweiligen Schließung der Münzen verstehen, und ^ nur nach gleichem Schrot und Korn geschlagen »Verden, was auf einer nächsten gcmcincidgcnössisch"^^ sammcnkunft angeregt werden soll. Den Spccialfall betreffend erklären Schwyz und Zug, daß März daselbst das Münzen eingestellt ist, und zu mehrerer Sicherheit die Steinpcl in obrigkeitliche»» ' liegen. Von diesen Ansichten und Erklärungen wird Zürich, Bern, Frciburg und Solothurn in Schreiben Mitthcilung gemacht, mit dein Ersuchen, den abgerufenen Schillingen, da sie nicht schlich als andere, wieder den Lauf zu lassen, ansonst man sich anch zu einen, Abruf der kleinen Münze»^ ^ Orte entschließen müßte, wodurch der Widerwille in der Eidgenossenschaft nur vermehrt würde; ^.^ri», Einstellen der Münzprägung in den beiden Orten könnte man dann auch den fremden Kippern u»d ' welche solche Münzen nachmachen, am ehesten auf ihren schlechten Gcwcrb kommen und der Einsch'" ^ wehren. Auf den Fall einer nicht befriedigenden Antwort behält sich Luccrn vor, gegen das ^ schlechter Münze das Geeignete zu verfügen. Schließlich »vird noch empfohlen, »nit der Prägung August 1K94. 529 "einer Münzen, als der Zehn- und Zwanzigkrcuzcr, und in Zug mit der Prägung der Groschen ebenfalls ^'"zuhalten, bis von den Orten etwas Gemeinsames beschlossen werden könne, I». Ucbcr das von Solothurn Luccrn erlassene und von diesem den übrigen Orten »litgcthciltc Memorial betreffend die eidgenössische zu Turin erstattet der anwesende alt-öandammann Anton ^chmid von llri, als wirklich, r (^ardc- hauptmann, Bericht, der Solothurn für sich und zu Händen der übrigen mit Savoycn verbündeten Orte ""tgcthcilt wird. Dieser Bericht lautet in Bezug auf das Memorial dahin: t. Wegen der jährlichen Beeidung der Garde sei schon wiederholt sollicitirt worden; 2. wegen Befreiung in den Wcinschcnkhäuscrn '°»"c weder aus dem Bund, noch auö der Kapitulation clwaö Erhebliches geschöpft werden; 3. dem Herzog "'»»c gcgcu seinen Willen nicht zugcmuthct werden, auf seinen Reisen die Garde mit sich zu nehmen, indem d>e andere Garde zu Fuß, welche vor der eidgenössischen den Bortritt habe, auch nicht mit inö Feld gc- "°"»ncn werde; 4. den ältesten sechs verbündeten Orten werde der befreiten Mczg halber die Kapitulation gehalten,' so daß dieser Punkt also nur die nachträglich in Kapitulation getretenen vier Orte betreffe, '""«he demnach für die Erfüllung der ilmen versprochenen Bedingungen die gutfindcndcn Schritte thun mögen. diesen, Anlaß wird noch zu besonderer Notiz für künftige Zeiten de.» Abschied einverleibt, daß die sechs °"e» mit Savoycn verbündeten Orte mit dcp später hinzugetretenen vier andern keine Gemeinsame haben, ^dc»> yjx Rxchtc der lcztcrn auf einer besonder» Kapitulation beruhen, v. (S. u. Thurgau.) «I. Die ^chc, daß die jüngsten Versprechungen der mailändischcn Regierung schlecht in Erfüllung gehen, die Pen- "°"e>> zurükblciben und sonach in den Orten üble Stimmung Plaz greift, findet man in der ....wirksamen ^"Mung der Orte in Mailand, indem der eidgenössische Agent, Abbate Crivclli, kränklich sei und nicht die "°"W Thätigkcit zeige. Gegenüber de». Antrag, die Agentschaft de.» Herrn Pellizaro zu übertragen, wird Fossil,, de... Abbate Crivclli zu befehlen, seine obhabendc Kommission bei Hofe schnell und kräftig auözu- oder, wenn er wegen LcibcSindisposition solches nicht könne, oder sonst nicht wolle, den Orten davon ^'"«"iß zu geben, damit sie sich ..», einen andern Agenten u»,sehen können. « u. f. (S. u. Thurgau.) ^ (S. u. Frciämtcr.) I>. Gegenüber dem erhobenen Zweifel, ob nicht der Nachlaß des HanS Jakob von Schaffhauscn, soweit er außer de», schaffhausischcn Territorium liege, der ConfiScation anhcim- da sich Pcpcr selbst entleibt hat, wird darauf verwiesen, daß Schaffhauscn von Standes wegen den ^'e» die durch förmliche Untersuchung erhobene Thatsachc der Geistesstörung ...itgctheilt habe und dieser '"Heilung geglaubt werden müsse. Es wird daher beschlossen, bei de.» bezüglichen Abschied von <688 zu bleibe». Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegcnheite» : ^»rafschast Thurgau. Art. «Z72. Locates (Dießenhofe»). t Art. «kt. LocaleS (Andorf). ^ «. ZSti. Abzug. ^ e> Freiämter. »x. Art. .84. Handcl ». Verkehr. 67 September 1694, 29t. Confercilz zwischen Zürich und der Landgrafschaft Nellenbnrg. Ramsen, tlitt -4, LL. u, 2:i. September. (12, u, 13. September a, K.) Staatsarchiv Ostrich. Allg, Abjch, Brilagc in Bd. 7Z, Gesandte: Zürich, Johann Heinrich Waser, Sckclmcistcr; Johann Heinrich Rahn, alt -Stadt schreibcr nnd des Raths. Nellenbnrg. Herr Guidobald, Graf von Wcltspcrg und Langcnstcin, obcr österreichischer RegimcntSrath; Johann Christian Spahn, Obcramtmann; Heinrich Roth, Landschrcibcr Landgrafschaft Nellenbnrg. Obcramtmann Spahn eröffnet sechs verschiedene zwischen beiden Parteien waltende Streitpunkt, denen Zürich »och einen siebenten hinzufügt; obschon lcztcrcs über de» 1. 4. 5. n. 6. Punkt nicht ist, tritt es mit Ratisicationsvorbehalt gleichwohl in Sachen ein. Wegen der Becinträchtigu"3 ^ Katholischen zu Ramsen wird nach Anhörung des dortigen- katholischen Pfarrers, der Abgeordnete» Stein und des GcncralvicarS von Constanz beschlossen: 1. In das Gericht zu Ramsen gebe», wie b> ' die Evangelischen acht und die Katholischen vier Richter; für das Bürgermeisteramt stehen den Kchrvrdnnngcn zu und den leztcrn eine; die Wahl eines katholischen Bürgermeisters soll beim Gerichtstag stattfinden; zum Untcrvogt soll jewcilen ein Evangelischer, zum Stabhaltcr eilt Katho > gewählt werden; die lcztcrc Wahl soll innerhalb Jahresfrist stattfinden. 2. Der katholischen Religio»^' zu Ramsen und der evangelischen außerhalb Ramsen soll von keiner der beiden RcligionsgenossenichtÜ^" ^ Hindcrniß in den Weg gelegt werden. 3. Die Evangelischen sollen, wenn ihnen eine Proccssion ^ entweder bei Seite stehen, oder sich gemäß dem eidgenössischen Landfrieden benehmen. 4. Die katho ^ Feiertage sollen auch von den Evangelischen beobachtet und Fchlbare vom Obervogt bestraft werden. Verstorbenen sollen die Todtcnbäumc ohne Unterschied gemacht werden. 6. Diese Punkte sind nach c>N ^ Ratification zu Jedermanns Verhalt zu publicircn. I». In Betreff der Jagd und des Rchhags ^ Forst der Stadt Stein, sowie der Aufstellung gewisser Marchstcinc zwischen den nieder» Gerich»» Ochningcn und Stein (2. u. 3. Punkt) wird am zweiten Tag ein Augenschein vorgenommen, wojc ' ^ dem Hof Niedern zwei am Boden liegende Marchstcinc mit der Jahrzahl 1658 aufgefunden wcrvcn^^ die Behauptung der Abgeordneten von Stein, daß dieselben an dem Orte, wo sie liegen, aufgcrichtcl sollen, weil sie früher auch da gestanden, vom Verwalter von Ochningcn widersprochen wird und Beweis fehlt, wird die Sache eingestellt. Von da reiten die Abgeordneten zu dem in der Stadt hohen und Niedern Gerichten liegenden Forst. Daselbst beschweren sich die nellcnburgischcn ^.,„i und der Verwalter von Ochningcn über den allzu hohe» Rchhag, der gerade so eingerichtet sei, cr das Hochwild einmal darüber komme, cS wie in einem Zwinger cingethan sei; sie verlangen daher, . etwas gekürzt werde. Dagegen wenden die Abgeordneten von Stein ein, der Hag sei schon Jahren gleich hoch gewesen, sie können sich auf dein Ihrigen keine Gescze vorschreiben lassen, auch die Kosten der Stuzung zu groß sein. Auf das vermittelnde Ansinnen Zürichs, die von Stein ^ wenigstens rüksichtlich der Hochwildjagd die waidmäßige Zeit einhalten, erklären sie endlich, so ^„„ng sprechen, daß man daraus ihre gute nachbarliche Intelligenz zu verspüren haben werde, in der ° November 1694, 531 "doch, der Bischof von Constanz werde auch Anstalt treffen, daß die oben erwähnten Marchstcinc an dem Lnc, wo sie liegen, aufgerichtet werden, und mit Vorbehalt der Anerkennung ihrer unveränderten hohen und "irden, Gerichtsbarkeit. «. In Betreff der JuriSdietion zu Dörflingcn verlangen die nellenburgischcn Ober- """lcutc zu vernehmen, wie weit Zürich den beabsichtigten AuSkauf zu bewerkstelligen gedenke. ES wird 'Wn darauf crwicdcrt, Zürich wünsche die gänzliche Ucbcrlassung der hohen Gerichtsbarkeit zu Dörflingen ""d, wenn möglich, i/dcr Herrschaft Ramsen, sich zu sichern, zu welchem Behufc eS eine vertraulich Mannte Sununc zu bezahlen crbietig sei. Dieses Anerbieten versprechen die nellenburgischcn Abgeordneten höher» Orts zn hinterbringen und mit ihrer Verwendung zn untcrstüzen. Dabei wird verabredet, daß im der Genehmigung auf einer zweiten in Dicßcnhofcn zu haltenden Konferenz die Vollmachten ausgewechselt und die Angehörigen von Dörflingcn und Ramsen ihres Untcrthancncidcs gegen das HauS Oestcr- entlassen und von Zürich in die Huldigung genommen werde» sollen. «I. Die nellcnburgiichen ^beramtleutc dringen sehr darauf, daß die vom thurgauischcn Landvogt dem Krcuzwirth zu Stockach mit belegten und bereits veräußerten Früchte rcstituirt und vergütet werden, mit dem Gcgcnvcrsprechcn, wenn die den Kcßwylcrn abgenommenen Früchte sich nicht als Contrebandwaarcn herausstellen, auch ">"n> unzweifelhaft Restitution geleistet werden solle. Zürich crwicdcrt darauf, die begehrte Restitution hange MG der Regicrungsform im Thurgau nicht von ihm allein ab, eö sei aber geneigt, ein an die regierenden ^ gerichtetes Gesuch zu befürworten; indessen bitte cS, die nachbarlichen Verhältnisse möchten nicht durch getrübt werden. «. Rüksichtlich der Prätension des AbteS zu Petershausen wegen der ramS- '"'"i'chcn Gefälle bezieht sich Zürich einfach auf die vor einiger Zeit mit dem Abt gepflogenen Conferenz- ^""dlungen I. Uebcr daS Gesuch der zürcherischen Mczger, eS .nöchtc ihnen gestattet werden, cmc ^ahl Schafe aus dem schwäbischen Kreise anzukaufen, versprechen die nellenburgischcn OberamtSleute ihr ^giichsws beizutragen, damit demselben entsprochen werde, vorauSgcsczt, daß man sich mit guten Attcstat.onen ^'^"'cise. Uebcr diese Verhandlungen soll innerhalb Monatsfrist beiderseits die Ratification eingebracht Werde», 292. Konferenz der die Vogteien Uznach und Gaster regierenden Orte Schwyz und Glarits. Einsiedel«. lli»4, Ende November. vs mangelt eln Abschied; wir enthebe» den nngefähren Inhalt der Verhandlungen der Instruction die Gesandten von Schwyz: Johann Rochus Abyberg, Landammann; Franz Betschart, alt-Landammann; ^°hann Jost Aufdcrmaur, Landcssckelmcister; Joseph Anton Rcding, Landvogt in Sargans, und alt- Tekelmeistcr; Joseph Franz Ehrlcr, alt-Landvogt in Gaster. 1. Der Bäche, auch Dieb und Frevels halber "'erden die Gesandte» mit Glarus sich bemühe», die alte Regierung nicht benachthciligcn, und zu dem Ende dem Abt von Einsiedel» die Eytracte des gastcrschcn Protokolls, des Landmandats und anderer Rechte und Sprüche zur Kenntnis, bringen und es dabei verbleiben zu lassen. 2. Von Glarus solle» die Gesandten eigentliche Ursache dieser so hochverlangtcn Confcrcnz zu vernehmen suchen, Alles fleißig notiren und eekervnänm nehmen, absonderlich aber hierin der Untcrthancn Aufnahme considcriren. 3. Ucber die Antwort Rapperswyls an die Schirmortc soll man vernehmen, was Glarus hierüber für eine Meinung habe. Da die Untcrthancn zu Gams sich beklagen, daß die Bündner ihnen bis in 35V Gulden mit Gewalt Dccember U>94, hinweggenommc», weßhalb sie obrigkeitliche Hilfe begehren, damit ihnen sowohl als den Sargansern gcholft" werden möchte, sollen die Gesandten ihnen alle Beihülfe leisten, 3, Hauptmann Feuers wegen bleibt S-tM be, der Erkenntniß der Landvvgts Reding. 6, Die Herren von Glarus sind mit guter Manier zu ersuche"- dasi sie den llntcrthancn auch Gericht und Recht halten, »nd auch wegen Aufnahme der Kundschaft"' behilflich seien und sie nicht in große Kosten und Gefahren von khrc und Gut, ja selbst des Lebens setzen lasse", wie Karl Brentano und andere Gxempel beweisen, 7, Weil zu Uznach mit Grkaufung der Kapitalien g«r 5« großer Wucher gebraucht werde, Inden, man hundert Gulden Capital »m siebzig, ja sogar um fünfzig erkauft, der Schuldner aber die ganze Summe verzinsen müsse, will Schwyz diese llngebühr nicht mehr gestatte"' wdern solche Kapitalien dem Fiscus zuerkannt haben; die Gestattung des Zugrechtes innert Jahresfrist Z" Gunsten des Schuldners würde dem gemeinen Unterthan nicht wenig Trost sei», v°>w-»a.chw Schwyz, 293. Conferenz der evangelischen Orte nnd Stadt St. Gallen. Aarau. 7. bis Dccember. (27. bis 3t). November a. K.) Slaa.snrchw Zürich, Allg, Msch, Bd. 7». kol. 247, Gesandte: Zürich, Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter, Bern, ^ Rudolph Sinncr, Sckclmcister; Johan Friedrich Willading, dcS Raths, Evangelisch GlaruS, , Heinrich Zwicki, Zcughcrr. Basel. Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr. SchaffHausen, Konrad Ncukomm, Bürgermeister; Johann Konrad Wäpfer, Statthalter und Panncrhcrr. Stadt Gallen, Johann Konrad Fels, Zcughcrr. ^ Da Bern den 29. October an die französischen Flüchtlinge eine Kundmachung erlassen ^ den übrigen evangelischen Orten mitgetheilt hatte, worin dieselben aufgefordert wurden, sich auf , Jahr um ein neues Unterkommen umzusehen, indem die Last ihrer Unterhaltung zu beschwerlich werde, diese Conferenz bcsammclt worden. Es wird nun nachdrüklich vorgestellt, wie sehr daö bisher an glüklichcn geübte Licbeöwcrk durch eine aussichtslose Entlassung derselben verdunkelt würde. Ma» daher vorab zu wissen, waS für Hoffnung für die Unterbringung besagter Flüchtlinge vorhanden sin eröffnet darauf, alle dicSfälligcn Bemühungen seien erfolglos gewesen, und nun werde ihm die Last ^ pflegung in Rüksicht auf das Gemeinwesen zu schwer; es sei zwar bereit, die Hälfte vieler Rc»ss' ^ verwandten in Pflege zu behalten, wenn die andere Hälfte ihren Unterhalt außer seinem Gebiete si"ff'^ sei müde, bei den übrigen Orten immer um Zuschüsse zu bitten, übrigens aber crbötig, eben so vu'l gemeinsamen Unterhalt der Flüchtlinge beizutragen und ihnen unter obrigkeitlicher Aufsicht zustellen als die übrigen evangelischen Städte zusammenschießen; allein daö werde für ein Jahr eine höhere erfordern, als bisher gesteuert worden sei. Darauf crwicdern die übrigen Orte, sie schäzcn die Last ^ nicht zu gering, aber auch sie haben ihre Beschwerden; so habe Zürich die aus Bünden, Schwaben vertriebenen Rcligionögcnosscn aufgenommen und ohne andere Bethciligung unterhalten, auch jezt eine ansehnliche Zahl solcher französischer Flüchtlinge; inzwischen sei der frühere Mangel d»^ ^ segensreiche Erudte beseitigt worden, so daß man erwarte, Bern werde diese Leute entweder allem, ^ einem geringen Beitrag seiner religionSvcrwandtcn Eidgenossen bis auf Weiteres unterhalten. December küllä. Vcrn daran erinnert, wic cS im vorigen Jahrhundert die zu ihm geflüchteten französischen GlanbcnSgenosscn °h»c anderweitige Untcrstüzung aufgenonunen, und auf seiner Instruction beharrt, wahrend Zürich und ^Mausen eine den Zeitumständen entsprechende Ermäßigung der Beiträge, Basel und St, Gallen aber Vollziehung der mehrmals beschlossenen Entlassung der französischen Flüchtlinge fordern, wird die Sache zur Aitern Disposition der Obrigkeiten in den Abschied genommen. Basel und St, Gallen übernehmen, ihren Käthen die Fortsezung der Beiträge an Bern nachdruksam zu empfehlen. I». Da die zu Baden 1673 vor- Msiagene und im Februar lV74 genehmigte Rcpartitionsscala für die gemeinen evangelischen Ausgaben ^'"standet und namentlich von der Stadt St. Gallen die Hcrabsczung ihres Treffnisses nm zwei Proccnt fordert wird, so werden die dahcrigcn Verhandlungen nachgeschlagen; da der AnnahmSbcschluß dahin '""'et, daß solche (Scala) für das Künftige ohne fernere Ein- und Widerrede practicirt und geübt werden so erklären Zürich, Bern, evangelisch GlaruS, Basel und Schaffhauscn dabei zu verbleiben, mit dem ^»sdruk der Erwartung, die Stadt St. Gallen »verde nach Anhörung ihrer Gesandtschaft sich ebenfalls '"M und die Rükstände erstatten. «. (S. vier cnnetb. Vogtcicn überh.) «I. Von Luccrn wird auf daS ^'hin mitgcthciltc Schreiben des Markgrafen von Baden vom kl). November, worin dieser im Auftrage des Kaisers für den wegen dcö rheincckischcn Schiffes waltenden Anstand eine Vergütung von 15W Gl. ancr- hatte, geäußert, cS solle durch Annahme dieser wenn auch nicht zureichenden Entschädigung dem Streit "" Ende gemacht werden; in Genehmigung dieser Ansicht wird die AnnahmScrklärung dem Markgrafen von "den in freundlicher Weise zugeschrieben. Dabei hat eö die Meinung, daß jener Betrag den Beschädigten ^-h den Abt von St. Gallen solle zugestellt werden. «-. (S. u. vier cnnetb. Vogtcicn überh.) «. Obschon vorgcsorgt zu haben glaubt, daß bei einem erwarteten Friedensschluß die Eidgenossenschaft auch cin- ^lossin werde, wird gleichwohl verabschiedet, zur entscheidenden Zeit zusammenzutreten und inzwischen zu "^cgcn, wie das Particularintcrcssc der evangelischen Orte sicher gestellt werden könne. (S. u. Sarganö.) Evangelisch Glaruö klagt, daß seine katholischen Mitlandlcutc die bestehenden Verträge, und namentlich neuesten, ohne Scheu vcrlczcn, wofür viele Beispiele angeführt werden könnten; zwar liege das Vcr- "^ehe» dieselben künftig genau zu beobachten; allein man könne sich wenig darauf verlassen. Evan- Glarus bittet daher um Rath, ob nicht daS eine oder andere der angezeigten Gegenmittel zu ergreifen -Darüber wird befunden, man solle das Versprechen besserer Beobachtung der Verträge annehmen und Nation des bisherigen Unrechts verlangen; wenn dicö nichts fruchte, so könne dann im Namen der ^"Mischcn Orte bei Luccrn Beschwerde geführt und gegen alle nachtheiligen Folgen protcstirt werden. Vitt Vorbehalt der Zustimmung Lnccrnö wird dem Heinrich Zäslin von Basel eine nochmalige >fcl)lung unter eidgenössischem Namen an die obcröstcrrcichischc Regierung zu Innsbruck gegen den vordcr- ^"ttichischcn FiScuS zu Waldshut crthcilt. k. Schaffhauscu wird auf sein Ansuchen Namens der cvan- "Mxn Orte eine Empfehlung nach Innsbruck bewilligt, betreffend die bedenkliche Bcgcgniß seines „unartigen, ^'"sverruktcn" Bürgers Eberhard im Thum gegen die ncllcnburgischc Regierung. I. (S. u. Baden.) y Man sehe auch i» dein Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiten: Slwgans. k. Alt. 22t. Kirch!., Glanbemts., Geists. Anden. I. Art. Z!>7. Kirchl., GiaubenSs., Geists. Vo«t. überh. Art. 4Z. Recht u. Gericht; ailg. Vererb. v. Art. 200. Beziehungen z. Bischef e. liemo. December 1694. 294. Confevenz der V katholischen Orte sammt katholisch Glarus. Lucern. Ltk. u. :w. December. Siaa«»ar»ma Untcrwaldcn. Johann Wirz, Landammann, und Kaspar Müller, Landöhauptmann, von Obn'alde» Franz Achcrmann, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlanbcn, Ritter, Startha^' Christoph Andermatt, Amman». Katholisch GlaruS. Johann Ludwig Tschudi, Ritter, Landanmian» ^ Die katholischen die Grafschaft SarganS regierenden Orte versammeln sich hauptsächlich weil Zürich und evangelisch Glarus gegen die kürzlich vom Landvogt eingeführte katholische Religio" ^ Übung zu Wartau Einsprache und eventuell Protestatio« erhoben und bis auf dahcrige Bcsprcch»"^ gesammten regierenden Orte Einstellung des katholischen Gottesdienstes verlangt haben. Der ann'r ^ Landvogt berichtet diesfalls, daß noch über vierzig Jahre nach dem Landfrieden von 1531 zu , katholische Gottesdienst geübt, die Altäre sammt andern Kirchenzicrratcn bis auf den heutigen Tag und bei dem Aufritte katholischer Landvögte dort jcwcilcn die Messe celcbrirt worden sei; nach der Meinung im Land könne die Einführung der katholischen Religionsübung verlangt werden, wenn an ^ Orte drei ehrliche Haushaltungen seien, die solches verlangen; nun seien in Wartau vier Männer und drei Frauen mit ihren Kindern, zusammen 17 Personen, die Unmündigen nicht üo"' ^ Obschon ihm der Inhalt des Landfriedens klar genug geschienen, habe er gleichwohl der Ewncindc vo» vorhabenden Einführung des katholischen Gottesdienstes Mittheilung gemacht und, da diese keine b^ erhoben, mit dein Gottesdienst beginnen lassen. Auf die von Zürich erhobene Einsprache habe er daß hierin der Landfrieden, auf dessen Beobachtung er auch geschworen, einzig maßgebend sei und u nicht wüßte, warum er mit seinem Vorhaben einhalten sollte; zufällig haben die Katholsichcn b>r ^ Sonntage ihre Andacht anderswo verrichtet, so daß zu Wartau kein Gottesdienst gehalten word>> ^ übrigens werde die Fortsczung desselben von den Katholischen nachdrüklich verlangt und bereits ^ auch drei andere anerboten, die katholische Religion wieder anzunehmen. Nach diesem Bericht st^U ' , Confcrcnz folgende Fragen: 1. Worauf kann die Einführung des katholischen Gottesdienstes j„ werden? 2. Was haben die Unkatholischcn dagegen einzuwenden? 3. Steht die Einführung vc>" der Bcfugniß des LandvogtcS? 4. Welche Anzahl Katholischer berechtigt zur Einführung dicjcS ^ dicnstcS? Hierauf ergeben sich folgende Antworten: 1. Die fragliche Bcfugniß ergebe sich klar ^ zweiten Artikel des Landfriedens von 1531 ; zur Erläuterung diene ihm der Jahrrcchnungsabschicd welcher auch im August 1693 wiederum bestätigt worden sei; endlich werde die Praxis durch ^ Mammcrn und 1627 zu Aadorf cingeseztcn Priester bekräftigt. 2. Bei solchen Bestrebungen der welcher auch im August 1693 wiederum bestätigt worden sei; endlich werde die Praxis durch . Kat')" ' sei cvangclischcrscitS immer die Rcciprocation des Landfriedens prätcndirt und die Anstellung von Pr^>^ Dccember 1K94. 535 Anlangt worden, wofür zwei Abschiede von 1532 angeführt werde», gemäß welchen, als katholischcrscitö zu Elstorf cin Altar habe errichtet werden wollen, cvangclischcrscits die Einsczung eines Prädieantcn zum hl. ^»z, zu Wuppcna», Hagcnwcil, Herder», Wplen, Wcrdbücl u. f. w. verlangt worden sei, so daß dadurch beiderseitigen Absichten vereitelt worden; dieses beweisen die Acten seit 1639, namentlich die von 1645 ^ 1652, von 1667, 1669, 1672 und 1673, besonders ausführlich aber der fraucnfcldischc Abschied von ^1- Wenn nun auch die Einführung der katholischen Religion in Wartau durchgcsczt werden konnte, "»b dagegen aber auch die Unkathvlischcn auf der Rcciprocation bestünden, was soll dann geschehen? Es sich^ pH jozt besser verfaßt sei, in einer Sache durchzudringen, in der man troz so scharfer Vcr- ^chtung 1651 unterlegen sei, oder, sofern man dem Verlangen der Evangelischen willfahren müßte, ob nicht ^ Schaden und Schimpf der katholischen Religion großer wäre, als der dcrmalige Nuzcn aus der Wicdcr- htcllung des katholischen Gottesdienstes in Wartan? 3. Die vorliegenden Acten beweisen, daß die Ein- lkzuiuz bcr Pricstcr jedesmal viel zu schikcn und zu schaffen gegeben hat, und daß die Anordnungen hierüber ^ von den Obrigkeiten selbst lind niemals ohne deren Vorwisscn und Zuthun getroffen wurden, was auch h ßNchchc,, s^tl, bannt nicht von einem Subordinirten irgendwie die Hand darin gelegt werde. 4. Ucbcr " ^">ahl der Glaubensgenossen, welche Ausübung ihrer Religion verlangen können, besage der Landfrieden "Hts, auch rrinncrt man sich keines bezüglichen TractatS; die Tradition stelle auf drei Haushaltungen ab; Aadorf seien drei ganz katholische Dörfchen gewesen, bei Mammcrn reden die Acten von vielen Katho- ^» und bei Lustorf werden gegen vierzig Personen angegeben, während die Unkatholischcn in denjenigen "ni, wo Prädieantcn haben cingcsezt werden wollen, 169, 156 und mehr betragen, ja ganze Gemeinden ^ Gerichte umfaßt haben. Für das Vorhaben in Wartan sprechen zwei Umstände günstig, nämlich die '^igjährigx Ucbung des Gottesdienstes »ach dem Landfrieden, nämlich so lange Katholische dort gewohnt h», und die Zugabc der Gemeinde. Es wird nun nach dem Resultat der Berathung an Zürich das "luchm gestellt, der Einführung des katholischen Gottesdienstes in Wartau kein Hinderniß cntgcgcnzusczcn, . ° 6 man in der Ungewißheit des Erfolgs in dem Schreiben das ganze Geschäft als Sache des Landvogtö MGt, ba,„it die Obrigkeiten je nach der Antwort wieder freie Hand hätten, den Zwck weiter zu verfolgen, . ^ Hn aufzugeben. Auf das Begehren des LandvogtcS um Instruction zu seinem weiter» Verhalt ^ für einmal nicht eingetreten; da nämlich einige Orte instruirt waren, die Fortsczung des katholischen ^itcsdsiastcs zu verlangen, zumal die Sache bereits an den hl. Stuhl gelangt und von dort die Bcne- ,1 ^wort Zürichs abwarten und die Sache all roksronüum nehmen. I» u. «. (S. u. d. Vogteicn.) eines so heiligen Werkes schon eingelaufen sei, andere aber keinen weitem Befehl hatten, so will man ^ Äste per spanische Gesandte kurz vor Antritt dieser Eonfcrcnz geschrieben hat, ist die Ocffnung des freien ÜM» die Eidgenossenschaft beschlossen, die frühere Hemmung aufgehoben, die Verabfolgung der seist ^ Mailändischcn gelegenen Eigengütcrn zugestanden worden und werde innerhalb MonatS- bcff Pension für die verbündeten Orte und eine Summe von 26,666 Kronen zur Rcerutirung für die "'hündischen Regimenter folgen. Diese Mitteilung will man den Obrigkeiten hinterbringen und "»heimstellen, ob sie sich, nachdem bereits drei Pensionen verfallen, mit Einer begnügen und die hichwohl abfolgen lassen wollen. Wenn das Anerbieten angenommen wird, soll dem Gesandten verdankt und bei ihm um die Bezahlung der zwei übrigen Pensionen nochmals angehalten Alk/" ^ Grafen Karl Borromco in Mailand, der zum Berichterstatter in eidgenössischen An- ' inte» rrnannt worden ist, werden die Interessen der Eidgenossenschaft bestens empfohlen. >. Nachdem Januar 169!). mau von dcm mailändischcn Sccrctär Serponti vernommen, daß der Bericht des Gubcrnators über die >" dem Handelsverkehr zu beobachtenden Formalitäten schon längst an den Hof abgegangen sei, wird dem üb genössischcn Residenten in Madrid empfohlen, auf eine baldige Entschließung zu dringen, doch daß diese »>) bundcs- oder tractatöwidrig sei, da man sie sonst nicht annehmen konnte. Gleichzeitig wird er erinnert, d>c Forderungen der in Portugal im Dienst gestandenen Regimenter nach seiner Schuldigkeit endlich einmal zu bezahlen, x. In dem Schreiben des spanischen Gesandten ist auch die Justifieation des zum eidgenössisch'" Agenten in Mailand ernannten Herrn Pcllizaro berührt worden; Uri eröffnet, seine Obrigkeit könne dicsru Mann in der genannten Eigenschaft nicht anerkennen, sondern wäre eher der Meinung, daß ein Eidgcno» mit dieser Stelle betraut werden sollte. Die Gesandten von Zug überlassen diese Angelegenheit lediglich ^ Disposition der Obrigkeit; die andern Orte wollen den Ausgang der von Pcllizaro anerbotcncn Rccy fcrtigung erwarten, da es ebenso unbillig wäre, sofern er unschuldig, ihn wegen einer Verleumdung bereits verliehenen Stelle wieder zu berauben, als unanständig, ihn darin zu belassen, sofern er sich " rechtfertigen könnte. I,. Dem savoyischcn Gesandten wird neuerdings geschrieben, er wolle dahin daß den in dortigem Dienste stehenden Eidgenossen kein fremder Oberst gegeben und die verschiedenen stehenden Bundcsgcldcr den Orten entrichtet werden, i u. Ii. (S. u. Thurgau.) I. Laut der durch Nuntius Luccru »litgcthcilten Erklärung des Papstes sollen die Soldaten der Garde des Vicclegateu^ Avignon nur aus Männern gewählt werden, welche Eidgenossen und in den Orten geboren stic"- Luccrn diese Mitthcilung dcm Nuntius bereits verdankt hat, läßt die Confcrenz cS dabei brwcudc"^^ beschließt, hievon der Garde zu Avignon Mittheilung zu machen und ihr zu empfehlen, die Wahrung Rechtes künftig genau in Obacht zu nehmen. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Landgrasschaft Thurga». o. Art. 973. Locales (Dicfienhofen). It. Art. Kt>2. Locales (Aaderf). I. „ 397. Abzug. Vier cnnetb. Bogt, überh. I». Art. L «t. Beziehungen z. d. Bischof v. (5onw. Vogtki LnggaruS. >». Art. t38. Geistliche, .kirchliches. 295. Confcrenz der V evangelischen Städte. Aaran. Li», u 27. Januar. (16 u 17 a K) Staatsarchiv Aürich. AUg. Abschiede Bd. 7ü. kvl. 2V7. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Rahn, alt-Stadtschrcibcr und des Raths. Bcrn> ^ Rudolph Sinner, Sckclmcistcr. Basel. Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr. Schaffhause»^ Konrad Wäpfcr, Statthalter und Panncrhcrr. Stadt St. Gallen. (Entschuldigt.) n. Die Konferenz bcsammelt sich, um gemäß dcm Abschied vom Dccembcr v. I. über die der französischen Flüchtlinge definitive Beschlüsse zu fassen. Die Stadt St. Gallen entschuldigt ihr ^ wegen des schlimmen Wintcrwcttcrs und der großen Entfernung, verheißt aber, sich an der Fortst^ Unterstüzung durch freiwillige Beiträge zu bcthciligcn. I». Der großbritannischc Gesandte spricht Schreiben die Hoffnung aus, die evangelischen Orte werden die Unterstüzung der französischcn A» Januar tki)5. 537 svrtsczcn und versichert, daß der König von Großbritannien nur die günstige Gelegenheit erwarte, lim diesen Unglnklichen eine bleibende Stätte zu bereiten. Hierauf erscheinen zwei Abgeordnete dcS EonsistoriumS der sagten Flüchtlinge, nämlich Herr Bcsombcs, gewesener Pfarrer zu Clcrmont, und Herr Marquis von Arsillicrö, welche eine schriftliche Supplication eingeben und einen hcrzdurchdingcnden Vortrag über den der- "'"ligen traurigen Zustand der um ihres Glaubens willen Verfolgten halten. Nach ihrem Rüktritt wird Bern angefragt, ob cS die Flüchtlinge ferner behalten wolle, auf welchen Fall sich die Orte über Fortsezung b" Beiträge weiter erklären werden. Nachdem der erneuerte Vorschlag BcrnS, diese Unglücklichen auf die ^"gelischen Orte zu repartiren, als unzuläfiig abgewiesen worden war und Zürich, Basel und Schaffhausen >>»» bis zu», April IttW einen Zuschuß von höchstens 1»,»»» Gulden anerboten hatten, werden auch die Wortführer der Flüchtlinge vorbcrufen, welche, nach erhaltener Mitteilung dieses Anerbietens und angehörter 6"'pfehlung der Sparsamkeit, angelegentlich vorstellen, cS sei ihnen nicht möglich, mit der bezeichneten Summe ^zukommen, da die Zahl der auf dem Armcnetat Befindlichen in der Stadt Bern achthundert und in den tischen Landen sechshundert übersteige; durch den Tod der Königin von Großbritannien sei die Hoffnung '"'s einen bleibenden Aufenthalt außer der Eidgenossenschaft wieder bedeutend getrübt worden; gleichwohl 'Verden sie ihr Möglichstes thun, um diesen Zwck zu erreiche». Nach längern Unterhandlungen verstehen sich 6''"ch, Basel und Schaffhausen in der VorauSsezung, daß auch St. Gallen zustimme, zu einer Beisteuer 12,»00 Gulden, wenn Bern solche zu Dank von ihnen annehme und man in guter Harmonie von ''«ander komme. Bern nimmt diesen Antrag aä rekeronäum. Auf daherigc Eröffnung an die Ausschüsse ^ Flüchtlinge finden diese, unter Versicherung ihrer großen Dankbarkeit, die angebotene Summe sei nicht ^"rcichcnd. Hierauf wird den Bevollmächtigten der Flüchtlinge angcrathcn, sich noch dircet an die III ^üudc, Glarus und Appenzell evangelischer Religion, Biel und Mülhausen zu wenden, um weitere Unter- ^u»g zu erhalten, wozu ihnen die nöthigc Anleitung gegeben wird. Gegen die Stadt St. Gallen wird bestimmte Erwartung ausgesprochen, daß sie ihre Beiträge in Gcmäßhcit der 1K74 angenommenen Scala '"s'c; ebenso wird auch dem großbritannischcn Gesandten das Interesse dieser Flüchtlinge bestens empfohlen. (S. u. Thurgau.) «I. Zürich macht Mitthcilung von seinem am <9. Januar an die katholischen SarganS "'^gierenden Orte erlassenen Schreiben, welches rüksichtlich der eigenmächtigen Wiedereinführung des katho- Gottesdienstes zu Wartau die Aufrcchthaltung deö frühem Zustandeö bis zu einer dahcrigcn Unter- ^"blung bezweck. Zum Behuf der Jnstructionöcrthcilung auf eine künftige Confcrcnz übergibt Zürich den sandten ein Memorial, auS welchem hervorgeht, daß 1542 in der Pfarrei Wartau, zu welcher auch die ^vfschaftcn AzmooS, Tschann, Fontcnaö, MalanS, MurriS und GretschinS gehören, nur 22 Katholische Evesen scic»; ihre Zahl habe dann abgenommen nnd 1578 beim Aufritt dcS LandvogtS Trösch habe kein "ucindögcnosse mehr der Messe beigewohnt, worauf dann 1598 die Frühmeßpfründc durch Vergleich auf- ^^ben worden sei. Seither habe man nur alle zwei Jahre bei der Huldigung des LandvogtS Messe Multen und zu diesem Zwcke drei Altarstcinc, Mcßkelch u. s. w. aufbewahrt. Nun habe der katholische ^vvgt einige Personen zum Abfall vcrlokt und dann ohne irgend welche Mitthcilung weder an die Irrende» Orte im Allgemeinen, noch an evangelisch GlaruS, als Collator, insbesondere, am 4. November iglest von hundert wchrbaren Männern von außerhalb der Gemeinde den katholischen Gottesdienst cin- '^u, seit dem 9. Dcccmbcr aber wieder eingestellt. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSanqkleqenhcltt»: ' ^'afschast Thurau» Art 544. Kirchliches, Gianbenssachen, Geistliche. K8 538 April 1695. 2W. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. ltt. u. li>. April. Ttaat»archw Kuccr». All». Absch. Bd. I.XXXI, kol. 8. Gesandte: Lüccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Aurelian Zur- gilgen, alt-Schultheiß und Vcnncr; Johann Martin Schwacher, Obcrzeugherr; Jost Dietrich Balthal»k, des Raths. Uri. Johann Marlin Schmid, alt-Landammann; Sebastian Emanucl Tanncr, Statthalter Schwyz. Johann Rochus Abybcrg, Landammann; Jost Rudolph Rcding, Ritter, alt -Landanuna»» Unterwaldcn. Peter Enh, Landammann von Obwaldcn; Franz Achcrmann, Landammann von walden. Zug. Beat Kaspar Zurlauben, Ritter, Statthalter; NiklauS Jtcn, alt-Amman». Der päpstliche Nuntius erhält von der Conferenz die nachgesuchte Abschicdöaudicnz; in stincr lateinischer Sprache gehaltenen Rede belobt er den Eifer der Orte für die katholische Sache. Diese Rc e wird ihm von den Gesandten, welche ihn in die Session abgeholt und zurükbcglcitet hatte», und bei ist" die Mahlzeit einnahmen, in freundlicher Weise unter bester Vcrdankung seiner dreijährigen Wirksamkeit der Eidgenossenschaft erwiedcrt, und ihm dabei das katholische Interesse empfohlen und glüklichc Reist ^ wünscht. I». Zürich verlangte in Antwort auf das im Dcccmbcr v. I. dorthin erlassene Schreiben Einstellung der katholischen Rcligivnsübung in Wartau, bis diese Angelegenheit durch eine gemeinsame ^ sammcnkunft näher erörtert sei. Weil einerseits ebenso bedenklich gefallen war, auf das bloße Begehre» ^ evangelischen Orte hin mit dieser in dem Landfrieden begründeten Uebung einzuhalten, anderseits aber > anstößig schien, daß man vor Ergreifung der Exccution eine freundlich ancrbotcnc Ersprachung und st mäßige Handlung nicht zugestehen wolle, so ersuchte die Mehrzahl der anwesenden Stände Zürich, eine Conferenz anzusezcn, was auch geschah. Da aber Zeit und Ort der Zusammenkunft wegen der einfallenden Jahresgeschäftc und Landsgemcindcn mchrtheils unthunlich und beschwerlich gewesen, wurde wieder abgeschrieben und dafür thunlichcr erachtet, gegenwärtige Zusammenkunft zu besuchen. Die ^ ^ der anwesenden Orte wiederholt zwar, es solle die Wiedereinführung des katholischen Gottesdienst^ Wartau, als eine im Landfrieden vorgesehene Sache, gegen den Unkatholischcn keiner Contcstation untcrwo ^ sondern mit aller Entschiedenheit aufrecht erhalten werden; gleichwohl aber findet man, es wäre zu besorgenden Rcciprocation des Landfriedens in Aufstellung von Prädicanten, und da sich st RcligionScinführungcn jeweilc» große ActioncS gehängt haben, weit thunlichcr gewesen, wenn der La» ^ wie es bei der Tagleistung vom Dcccmbcr auch die Meinung gehabt hat, den katholischen bescheidener Form etwa zu gewissen Zeiten um hätte fortsczcn lassen. Daß man nun troz der von Z'st ancrbotcncn freundlichen Handlung und der daselbst verlangten Conferenz mit der Thätlichkcit fürfahren ^ wird ebenso unanständig, als auch der Folgen wegen gefährlich erachtet, ja dahin angesehen, daß wen» Geschäft sich in eine Weitläufigkeit schwingen sollte, diese Voreiligkeit der Gegenpartei einen großen ^ den katholischen Orten nicht geringen Unglimpf auf den Hals ziehen würde. Die Hauptschwicrigkul nun die Conferenz, die in der Substanz vollkommen einig ist, darin, in welcher Form dieser Handel " zu führen sei; da aber berichtet wird, jüngst sei in Brunnen dem Landvogt von einer drciörtischc» April 1695. - Zu- .°d dienst m bcschc.dcncr Welse fortzusezen, ansg . E,.«ution durch die Mehrheit der Orte bereits befohlen Gottesdienst wieder sortgesczt worden, und ,o>. ) ^ . cinacstcUt und an Zürich geschrieben, die ist, wird die weitere Besprechung «ber dw ^h..ng bis zur Jahr- "achstenö beginnenden LandcSgeschastc mache» e ^ ,^ffucic Ansicht der Mehrheit unter den fünf nchnung wünschbar; mittlcrwc.le gehe u au ) Gottesdienste in einer bescheidenen dem Landfrieden Orten dahin, daß die katholischen Spartaner zu Baden daS Mehrere zur Beruhigung llnnäßm Form zu trösten se.en, Alles ... der -.u Geheimhaltung über die Mittel bcrathen, aus Erhandelt werde. Heerauf werd unter ^ ^ unterhalten werden könne. Als solche werden Alchen seiner Zeit ... Wartau e.n excmpla. P,^ioantcn in Wartau. 2. Der Ertrag der unter- Mannt: 1. Ein Theil deS PsrundeenkommenS es n ^ ^ Multen Frühmcsscrci in Werdcnbcrg, den ^ich abwirft. 4. Beitrage der reichen Klöster Kapcllfond zu Splcc bei Sarganö, der gegen ^ auszehren und einen so großen Theil deS '"der Eidgenossenschaft, welche daS Ztttcste der ^ Gebäude und andern. Ueberfluß auf- ^nkommens in Erkaufung großer Herr,chasten, Uu^ ^ z^aber dieser Stelle könnte "'«'den. 5. DaS Emkommen e.ncr der nl ' gicliaiosc von dem Abt von PfäfcrS wieder in daS dann nach Quarten vcrsezt, und der dort sich der Collator dieser Kaplanci, Herr Gweshaus zurükberufen werden. Untersuchung, wie dessen Vorfahren zu dieser ^>chud. von Grcplang, weder,czcn wurde, . ^ der Tafel dcö "llmur gelaugten, würde ^ftr H"r w°) zu - „^en i>b'S von PfäferS zugcc.gneten 3G c^.lden dw . seiner Ankunft in Rom Obr.gkei.en zu reifer... Rachdenken dem . ompfohle.. dahin zu wirken, daß die Klöster ">cr Angelegenheit Weg zu bahnen ^ katholischen Orte zum Tröste deö katholischen n der Eidgenossenschaft von chrcm Ucbcrfl ^ ^ ihr Rcichthum nicht mehr, wie auch schon ^"ürcs,es einen Vorrath von Fruchten oder i>> die ä^and falle. «I. (S. u. Thurgau.) «''chchcn, den Unkatholischcn zur Bekr.cgung Streit des Malteserordens deutscher (S. u. Lauis.) Der Eonferenz nmd Kcnntn.ß ge^ » ^ ^ ^ ^ mit Graf Solaro von Govone ' Baron und Ritter von Schönau von der ^ den. Bericht des G'"dehauptmannS Fn.n Msffcr^ z^^^ ^ ^ ^ ^ ^ »..»ich.. Zun-- "»ch s.ch b,j «i-s-m «..Ich dir sti.ldft«-... «„.-.mm di-s- «.chu»,m. .u w . z °°» d. s.ch ..... ZZ7- w'lch. » »...d.lm ... dm T.- ....... "snahme des der e.dgenoss.,chen Ratw ' a g ^ ^ » s,. dm Eid«...chm ..... «u» ^ gch .... B.s... '» -« W... .Mi.,.«» -m° - ..s . d.« »...schm ^- wn «a. ander» r. Da ferner mit Bedauern gesehen w.rd, w.c lc.cht stlt um.z °m i.m»m AM... dm » " »-ichaffm. ....d wi. ...... Räch»»» d-- V ,MI>.Uchm O-.- d.. ... »»-, w-md.» 540 April 1K95. mmdkn mit frcmdm Rittern, sogar mit dreien auö Einem Geschlecht aus einem eidgenössischen nicht mit regierenden Orte, bcsczt werden, wird der erwähnte Gardehauptmann angefragt, wie nach seiner Ansicht einer daherigcn Beschwerde vom römischen Hofe Abhilfe geschaffen würde. Daö Ansinnen des Rittcrö von Schönau an Herrn Pfpffcr, dieser möchte ihm in dem Streite gegen die Herren Solaro gewärtig med behilflich >">b wird nicht thunlich befunden, vielmehr der Klugheit deö GardchauptmannS anhcimgestcllt, dem von Schönau aus Verlangen zu bescheinigen, daß Graf von Govonc gemäß dessen abgelesenem Schr"b"' die Aufnahme seines Sohnes nicht in der Eigenschaft als Ehrenbürger der Stadt Lucern betreibe Schließlich wird ihm das Interesse der eidgenössischen Nation und der V Orte insbesondere rüksichtlich dicjcö Gegenstandes bestens empfohlen. Luccrn wird bevollmächtigt, auf den Fall, daß die eingezogenen Berichte die üble Behandlung der Zöglinge des helvetischen Kollegiums in Mailand bestätigen würden, die nolhist"' Schreiben nach Mailand zu erlassen und den Nuntiuö zu ersuchen, aus seiner Rükreise nach Rom e" Beseitigung der eingeschlichenen Ucbclständc hinzuwirken. Ii. tS. u. LuggaruS u. Mcndriö.) I- " Schreiben des Herrn de Eoux, Sccrctär des savopischen Gesandten in Luccrn, daß die ausstehenden Pcnju'»"' bezahlt werden, sobald die Zeiten sich günstiger gestalten, und daß auch die eidgenössische Garde nächst" neue Kleider erhalten werde, wird ihm eröffnet, die Gesandten hätten strengen Befehl, auf Bezahlung dringen; er möchte solches bei Hofe vorstellen; inzwischen wird gutgcfundcn, von schärfer» Entschließung" abzustehen, bis von Hofe Antwort eingeht. It. Uri und Schwpz ersuchen Luccrn in offener Sizung, Früchtcnkauf im Kaufhaus wieder gänzlich freizugeben, da die Erndtc gut gewesen und die Presse ge>>" ^ seien; ferner verlangt Uri, daß die Fuhr deö dorthin bestimmten Getreides den urncrischcn Schifflcutcn ständig, d. h. ohne Halbiruüg mit den Pfistcrleutcn von Luccrn, überlassen werde. Luccrn verspricht, ^ der Obrigkeit zu hinterbringen, verthcidigt übrigens die bisherige Limitation deö Früchtcnkaufcs, Ländern selbst ersprießlich, zumal wegen der späten „AuStagc" und lang gelegenen Schnecö die Fclrstn^ noch mißlich stehen, und so gleichfalls die herkömmliche Thcilung der Fuhr dcS Getreides. I. wcndigkeit der Unterhaltung eines Agenten der Orte in Mailand wird allseitig anerkannt; von Zug " vorg" ill der n" hierfür Herr Colla, von Uri Hauptmann Soglierc lind von den übrigen Orten Herr Pcllizaro schlagen. Da aber laut Berichten der Gubcrnat.or rüksichtlich des lcztcrn besondere Gedanken habt, man dessen endliche Erklärung abwarten, in. Eine Abordnung der Gemeinde Baar und eine solche Gemeinden Acgeri lind Wenzingen erscheinen vor der Versammlung und tragen den zwischen ihnen wa Streit wegen des Zugrcchtcs um daS bewußte Ried vor, mit dem Gesuch, man möchte ihnen nach - des Libclls von 1K04 und des Vergleichs von 1624 behilflich sein. Dem Berichte der zugcrischcn zu Folge hat die dortige Obrigkeit in dieser Sache unter Vorbehalt ihrer Judicaturrcchtc gewisse Erklar . von sich gegeben, wobei sie es bewenden lassen; die Stadt Zug für sich bittet, auf freundliche ^ dieses Spans Bedacht zu nehmen. Im Ausstand der Gesandten von Zug erinnert sich die Confer"^^ wohl, welch vergebliche Mühe man vor Jahren diesfalls in Zug gehabt hatte; da aber die anwcst»^ ^ über diese Angelegenheit nicht instruirt sind, wird die Sache aä rvlkronäum genommen, an beide 4' aber ein Mahnschreiben erlassen, dieses Geschäft in Güte beizulegen. i>. (S. u. Luggaruö.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenhclten: Landgrasschaft Thurgau. «I. Art. 668. Locales (Alterswyl). Bogtei Lauis. «. Art. 36. Verwaltung im Allg., Beamte ». Bogtei Mendris. I«. Art. 330. Grenzen, Gebictsverlezunge». Bogtei Luggarus. I>. Art. 126. Anstände mit Mailand. n. Art. 3t. Allg. Verordnungen, ^ " Mai U!95. 541 Zu I». Uri hatte auf de» tZ, April eine vicrörtige Conferenz zur Vorbesprechung »ach Brunnen aus geschrieben; als VerhandlungSgegcnständc nennt das WochcnrathSprotokoll von Nidwalde» vom lt. April den Wartaucrhandcl, das Geschäft wegen der Kirche zu Attcrswifl, die Wahl eines eidgenössischen Agenten zu Mailand, die Bezahlung der rükständigen spanischen Pensionen. Als Gesandte schiktc Nidwalden Landammann Achcrmann und alt-Landammann Johann Ludwig Lussi mit der weiter» Instruction, in Betreff der Landstcuern (Taglicn) in den Gemeinde» der Grafschaft Bellenz nochmals zu bestätigen, daß die Steuern in denjenigen Gemeinden bezahlt werden, wo die Grundstükc gelegen sind. LandeSnrchiv Nidwalden: Wochcnrathöprotokoll a. a. O. kol. 152. 297. Coilfercnz der VII das Sarganserland regierenden Orte. Zug. 25. bis 2». Mai. TtaiUsarchw j.'»ccr». All». Absch. Bd. I.xxxi, kol. ao. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister und oberster Fcldhauptmann; Johann 'Rurich Wascr, Sckelmeistcr. Lnccrn. Johann Rudolph Dürler, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; gj Ludwig Meyer, Kornhcrr nnd dcS Raths. Uri. Sebastian Einanucl Tanncr, Landanimann und ^dehauptmann; Johann Karl Bcßlcr, alt-Landa»unann und Panncrherr. Schwyz. Johann RochuS '^'^g, Landanimann; Johann Leonhard Janscr, deö Raths. Uutcrwaldc n. Jakob Burach (Burch), ^^daamiann, und Sebastian Müller, Bauherr lind deö Raths von Obwaldcn; Karl Joseph Lussi, Ritter, ^"^"»naim und Pannerhcrr, und Johann Ludwig Lussi, Ritter, alt-Landa»nnann von Nidwalden. Zug. Lc»' »eis Zurlaubcn, Ritter, Ammann; Johanir Jakob Brandenberg, Statthalter; Oöwald Kolin, Eckel A°b ^>ster; Johann Kaspar Eustcr, Severin Trinkler und Franz Kreuel, alle drei alt-A»»»änncr. GlaruS. Ludwig Tschudi, Ritter, Landanimann; Christoph Clmcr, alt-Landammann und Statthalter. srg " Wartaucrgcschüftcö wegen vcrsannncltcn Cvnfcrcnz überbringt Herr Baron, Sccrctär dcS ^^^'^!chcn Gesandten, einen vom 22. Mai datirtcn Brief, worin der Gesandte die ruhige Ausgleichung vcrd Streites empfiehlt und nvthigcnfalls seine Vcrinittlling anbietet. Dieses Schreiben wird sg» Eintreten auf das Wartaliergeschäft rügen Zürich und evangelisch Glarns das Untcr- " bcs gcmcinoir LandvogtS, der gegen Ende deö verflossenen Jahrcö zu Wartall eigenmächtig den seiGottesdienst wieder einführte. Ungeachtet der Vorstellung der evangelischen mitrcgicrcndcn Orte »ich Einstcllllng des Gottesdienstes, bis darüber durch eine Confcrcnz lallt Verträgen, Abschieden ^ ^dfriedcnSschlüssen entschieden sein »verde, nicht zugestanden, sondern derselbe mit etwclchcn Untcr- h»„gca fortgesczt lvordcn, und zwar auf Weisung der mchrern Orte. Die klagenden Stände verlangen ^ vorerst dem Landvogt für seine Handlungsweise ein ernstliches Mißfallen bezeugt und für /estgcsczt werden, daß ein jeweiliger Landvogt in solchen RcligionSsachcn die Weisung aller regierenden ""hole, und sofern dieselbe nicht gleichlautend ausfalle, in einer gemeinsamen Versammlung freundlich Vii ^ "^schieden werde; wenn dann auch dieses Mittel nicht zum Zweke führe, solle nach Anleitung der '»erb ^ ^ Abschiede, besonders aber des Vertrages von 1632 und des Landfriedens von 1656 verfahren Dies sei um so nöthigcr, als neulich zu Wängi cur ähnlicher Act vorgekommen, wobei der Priester 542 Mai 1693. als Anstifter erscheine, und die im Kirchthurm zur Verhinderung dcö Geläutes vcrstcktcn Personen ungestraf blieben, während die provocirtcn Evangelischen hart gebüßt worden seien. Darauf crwicdcrn die katholische» Orte, wegen des Vorfalles in Wängi seien sie nicht instruirt, weil er in der Ausschreibung nicht crwä>» worden sei; ihre Obrigkeiten werden die nöthigcn Berichte einziehen und auf der Jahrrcchnungstagsaz«"ö erwiesene Ungebühr ahnden; dem Landvogt in SarganS sei sein eigenmächtiges Verfahren schon verwiese» worden; sie seien einverstanden, daß ein Landvogt in solchen Dingen nicht ohne Einvernehmen der Ortc verfügen solle; dagegen seien sie nicht bevollmächtigt, in eine Gcncralcrklärung einzutreten und . werde gcgncrischcrseitö hicvon abgestanden werden. In Bezug auf den Anstand in Wängi spreche» i ^ Zürich und evangelisch GlaruS mit der Erklärung der katholischen Orte als befriedigt auö, da »»" ^ Mißfallcnsbczcugung gegen den Priester in Wängi in Aussicht stehe; wegen des Landvogts Reding wolle» ^ ihren strengem Befehl zurükhaltcn, um das Hauptgeschäft zu erleichtern; dagegen müssen sie auf der vcr langten allgemeinen Erklärung bestehen, als dem einzigen Mittel, Verdrießlichkeiten vorzubeugen. Der wärtigc Streit walte zwischen den evangelischen und katholischen regierenden Orten, und es seien nicht, > katholischcrscits behauptet werde, so viel Parteien als regierende Orte; denn Zürich sei dcr eine und die Orte dcr andere Theil dcö Landfriedens; diese Auffassung entspreche auch dem Vertrage von 1632. Katholischen sprechen sich nochmals gegen die ihnen zugcmuthctc allgemeine Erklärung aus und laut Abschied von 1kl)2, bestätigt auf dcr Jahrrcchnungötagsaznng von 1ti93, sei den Katholische» die sezung von Priestern ganz klar zugegeben, worauf sie auch jezt beharren. Nachdem ein beidseitiger , zu keiner gütlichen Verständigung gelangen konnte, wird der Gegenstand wieder vor die allgemeine gebracht, wo folgender Vergleich zu Stande kommt: 1. Ucbcr den Vorfall in Wängi sollen 3»"'^ .- Erkundigungen eingezogen und auf dcr nächsten Jahrrcchnungstagsazung nach dem daherigen 4 ig« ^ mißbilligende Verfügungen getroffen werden; 2. in Bezug auf den Landvogt Reding läßt man es be' ^ MißsallcnSbezeugung in offener Session bewenden; 3. kein gemeiner Landvogt noch Jemand anders ^ künftig in solchen Rcligionssachcn ohne Kcnntnißgabc an alle regierenden Orte und erhaltene WG»"Ü selben disponircn. Das weitere Begehren Zürichs und seiner Glaubensgenossen von Glarus, der Gottesdienst in Wartau solle bis zu endlicher Entscheidung dcr Sache eingestellt werden, wird katholische ^ ^ gcstüzt auf den dem Landvogt von den meisten Orten diesfalls crtheiltcn Befehl, verweigert. Zür' ) ^ evangelisch GlaruS erklären, wenn ihnen hierin nicht willfahrt werde, so werden sie cS so auf»ch>»^ ^ gehe Gewalt über Recht. Damit verbinden sie eine freundliche Protestatio», verwahren sich gcge» läßigkcit der Stimmenmehrheit und lassen das Memorial betreffend die geringe Zahl der Katholiken, ^ am Gottesdienste in Wartall Anthcil nehmen, dem Abschied einverleiben, v. Gemäß einer Mitthcil»"ö ^ französischen Gesandten vom 18. Mai hat dcr Köllig die eidgenössischen Handelsleute in Lyon von die KriegSauSlagcn erkannten Kopfsteuer befreit. Zürich übernimmt, dieses Schreiben im Name» dcr Orte zu verdanken. «I I,. (S. u. d. Vogtcien.) I. Auf den Bericht, daß zum Nachtheile der einwohner den Heiden und Zigeunern Untcrschlauf gegeben werde, wird beschlossen, in allen Orten, » den gemeinen Vogteicn, gegen dieselben nach den alten Mandaten und Landcsordnungcn zu verfahre'» Besondere Verhandlungen dcr katholischen Orte. ^ It. Gegenüber dcr Prätcnsion von Zürich und evangelisch Glarus, daß sie in dcr pjc Sargans den halben Theil ausmachen und mit den Katholischen in Parität stehen, erklären sieh ' Juni 1695, 543 ^langte Rcciprocation und Parität nach de», Abschied von 1602 keineswegs zuzugeben, sondern darauf zu bestehen, daß sie in RcligionSsachcn der Vogtkien nach Stinnnennichrhcit zu verfügen haben; es soll daher ^ch niit dem katholischen Gottesdienst zu Wartau nicht eingehalten werden. In Bezug aus den Unterhalt bes Geistlichen erhält man vom Landschrciber zu SarganS günstigen Bericht; im Fernern erhalten dir Amt- le»lc den Austrag, sich mit dem Abt von PfäfcrS über seine Bcthciligung für die beabsichtigte Fundation zu "Ntcrrcdcn und beförderlich darüber Bericht zu erstatten, ob Palfrci im Gericht und der Kilchhöre Wartau n>aö gcgncrischerscits widersprochen werde. Endlich wird ihnen empfohlen, darauf Bedacht zu nehmen, tvic den zwei Kindern, welche wegen besorgter Entführung nach Zürich zu varganS in Sicherheit gebracht wurden, der Unterhalt ohne Belästigung der Orte gesichert werden konnte. Rüksichtlich der Entführung Vvcier andern Kinder nach Zürich beschließt man, sich zu gedulden, da eine Gewaltanwendung nicht erwiesen l", und die zürcherischen Gesandten dem Vater sicheres Geleit und die Zustellung der Kinder zugesagt haben, s°sirn diese ihn, freiwillig folgen wollen. I. Ucber die Einforderung der rükständigcn spanischen und svdvyischca Pensionen wird Verschiedenes besprochen, am Ei,de aber gutgcfundcn, bei», Bcjchlussc der leztcn s^ufcrmz in Lucern zu verbleibet, und dann mit Zeit und Gelegenheit neue schritte zu thun. in. Luur» ^spricht, den, Nuntius die Angelegenheit wegen dcS helvetischen Eollcgiu.nS in Mailand vor seiner Abreise "°ch bestens zu empfehlen. Lucern übernimmt gleichfalls, bei», Residenten Cassani in Madrid darauf zu daß die Rcstauz der portugiesischen Ansprache endlich einmal berichtigt werde. «». Nachdem die bricht eingegangen, der Gubcrnator von Mailand werde die Wahl dcS Herrn Pcllizaro als eidgenössischen ^Ntcn nicht beanstanden, wird dieser definitiv als solcher bezeichnet und Luecr» beauftragt, ihm ^hievon ^Zcigc nnd ihm die Pflichten seines Amtes vorzustellen, z» Franz Michael Bücler von Schwyz ""s" Bewilligung nach zur Herausgabe eines neuen Büches „von gemeinen eidgenössischen Rechten"; v solches noch nicht scrutirt und Niemand darüber instruirt ist, soll der Gegenstand den Obrigkeiten hinter- '"cht werden. », Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelcgenhcite»: Eichas! TarganS. I,. Art. 23l. Stifte ». Klöster (PfäfcrS). k. Art. 22K. Kirch!., GlanbenSs., Geis». ^.^6 »sreiämter. Art. 4K. Verwaltung Im Allgemeinen. ^ s»»t«b. Bogt, iibklh. «I. Art. 44. Recht, Gericht , allg. Verordnungen. ^ f. Art. ZZl. Grenzen. Gebietsverlezunge». ^Uggarns. r. Ar«. 32. Allg. Verordnungen, Landesoerwaltnng ic. 2W. Confcrenz der mit Neuenbürg verbnrgrechtcten tV Städte nebst ^senenbnrg. Bern. 7. bis «.». Juni. «»»«onenrchiv »olothur». Ablchiedeöand SS, S. SS. ^sandte: Bern. Bernhard von Muralt, Dcutschsekclmcistcr; Abraham Tillier, alt-Vcnner; Johann "bvlph Sinner, alt-Sekelmcistcr; Johann Friedrich Willading, Salzdircctor; Beat Fischer, alle des Raths. ' Lucern. Johann Martin Schwphcr, Zoughcrr. Frciburg. Franz Philipp von Lantcn ""»nt Schultheiß; NiklauS Maillard, Bürgermeister. Solothurn. UrS Suri, Stadtvcnner; Ludwig von Roll, Sekclmcistcr. Neuenbürg. Heinrich Chambricr, Gcncralprocurator. 544 . Junl 1K95. Dic Confcrcnz ist ausgeschricbcil worden, um wenn möglich die bestehende Mißhclligkcit zwilchc» Herzogin von Nemours, als Gräfin von Neuenbürg, und dem Stande Frciburg zu heben. Dic Gründe, welche Frciburg vcranlaßten, bis anhin der Herzogin dic Anerkennung als Souvcränin von Neuenbürg Z" versagen, sind folgende: 1. Die wider Herkommen und Recht erfolgte Ausschließung des gewesenen Gubcr nators d'Affry von Freiburg bei der Vornahme der Investitur im Jahr t694. 2. Daö uämlichc Versaht gegen den fürstlichen StandcSrath, Freiherr von Grandcourt, der von der Bciwohnung unter dem Vorwanl', als sei er ein Fremder, ausgeschlossen wurde. Bei dem gleichen Anlasse seien die Proteste dieser frciburgfieh^ Bürger, eS solle ihnen Zeit gegeben werden, an ihre Obrigkeit zu berichten, und die Verwahrung gcgk» ^ Vergewaltigung unbcrüksichtigt geblieben und es sei in der Sache noch gleichen TagcS fortgefahren wordc», ja selbst das Verlangen lim eine Bescheinigung über die wirkliche Eingabe der Protestatio»«» habe Gehör gefunden. 3. Auf Abschlag der ncucnburgischcn Rogatorien, kraft welcher der gewesene Gubcrinü^ d'Affry voll Hcrril Montmollin nach Neuenbürg in's Recht gerufen worden, sei wider daö Burgrccht Seite Neuenbürgs die Citation in schimpflicher Weise all der Grenze von Frciburg angeschlagen 4. Dic Weigerung von Neuenbürg, dic dort gelegenen und in GcldStag gefallenen Güter dcS Herrn Lully in Schazung und Gant kommen zu lassen. Bevor nicht für diese Beleidigungen frciburgischcr an denen der ganze Stand theilnimmt, genügende Satisfaction gegeben werde, könne Frciburg die HerZ nicht als Herrin von Neuenbürg anerkennen. Als erster Act zur Wiederherstellung dcö gutw ständnisscS wird dabei verlangt, daß dic erforderlichen Befehle crthcilt werde», vermöge welcher dic crwa Schazung der Lully'schcn Güter ihren Fortgang haben soll. Gencralprocurator Chambricr verlangt ^ im Namen der Herzogin, daß Frciburg sie in ihrer Eigenschaft als Souveränin anerkenne und ihr gebührenden Ehren bezeuge, in welchem Falle die Herzogin aufrichtig entschlossen sei, sich mit den bcnach ^ ^ vcrburgcrtcn Städten insgesammt in ein gutcö Einvernehmen zu stellen und dieses zu unterhalten. ^ sandten von Bern, welche nur bezüglich der Mißhelle zwischen der Fürstin und dem Stande struirt sind, finden, daß die angeführten Beschwerden der Herzogin nicht zu schulden kommen könm» deshalb kein Grund vorliege, sie nicht als Gräsin von Neuenbürg anzuerkennen, um so mehr, als bereit sei, der erwähnten Schäzung den ungehinderten Fortgang zu lassen. Auf dic Klagen Frciburg^ dic drei ncucnburgischcn Stände könne nicht eingetreten werden, da diese nicht vertreten seien. Man eS der Klugheit der frciburgischcn Behörde überlassen, falls sie vermeint, von der Gräfin bezüglich ^ ^ burgischcil Stände irgend welche Satisfaction verlangen zu sollen, hiezu die üblichen Wege und - gebrauchen. Die Gesandten von Luccrn lind Solothurn crthcilcn den Rath, Frciburg solle den Weg gehen, den Solothurn in gleicher Angelegenheit eingeschlagen habe, nämlich dic Gräfin ohm ^ Verzug anerkennen, sobald ihm von ihr ein authentischer lind gültiger Act crthcilt sein werde, öffnungen werden allerseits in den Abschied genommen. Juni 1693. 545 2W. Konferenz der evangelischen Orte. Aarau. 14. u 15. Juni (4 u. 5 a. K.) TtaaiSarchiv Kiirlch. ANg. Absch. Bd. 73. k°I. 2«7. Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Heinrich Wascr, Sckelmcister. Bern. "Hann Rndvlph Sinncr, Sckclnieistcr; Johann Friedrich Willading, des Raths. Evangelisch GlarnS. ^°hann Christoph Eliner, alt-Landannnann. Basel. Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr. Schaff- ^">en. Johann Konrad Wäpfcr, Bürgermeister; Johann Kachlin, Statthalter. Stadt St. Gallen. "Hann Heinrich Hiller, Bürgermeister. ». Da die im verflossenen Monat in Zug gehaltene Conferenz der die Grafschaft SarganS regierenden chxr geeignet war, die Besorgnisse der evangelischen Orte zu vergrößern, als zu mildern, so hatte "uch diese Versammlung einberufen. Die zürcherischen Gesandten eröffnen: cö habe sich in Zug klar daß die katholischen Orte planmäßig darauf bedacht seien, der evangelischen Religion Abbruch zu > sie »vollen von der Fortsczung dcS katholischen Gottesdienstes zu Wartau nicht abstehen, weil sie hicfür ^chträglich eine Stimmenmehrheit zu Stande gebracht und laut Abschieden von 1602 und 1693 Hirz« G'gt zu sein behaupten; sie beharren darauf, daß der Landfrieden nicht rcciprocirlich sei und daß eigentlich so viele Verträge bestehen als dabei Orte mitgewirkt haben; diese Auffassung widerstreite aber dem » ^^ll von 1632 und dem Landfrieden von 1656; der crstcrc sehe rüksichtlich der Landvogtcicn Thurgau Rheinthal vor, daß bei streitigen Rcllgivnösachcn und was damit nothwcndig verbunden sei, die enden Orte kein Urthcil fällen sollen, sondern auö sich selbst oder anö den unparteiischen Orten gleiche i»de^ Richter nach altem Herkommen erkiesen sollen; noch deutlicher spreche der Landfrieden von 1656, er vorschreibe, »venu die regierenden Orte einer gemeinen Vogtci ungleicher Ansicht seien, ob ein ^^"sstrcit nach dem Vertrage von 1632 durch gleiche Säzc zu entscheiden sei, so solle zuerst durch un- ""schc ausgemacht werden, ob der Streit vor das eidgenössische Recht gehöre; die cvan- Orte möchten nun wohl Vorsorgen, daß die katholischen Orte mit der allerorts behaupteten Stimmcnmchrhcit nicht die Grundlagen des Landfriedens umstürzen. Dieser Vortrag ^"'scheid» vo„ verdankt und nach seinem Antrag beschlossen, cS soll auf die nächste JahrrcchnungStagsazung der « evangelischen Orten über diesen Gegenstand genügende Instruction ertheilt werden, da namentlich "stand wegen des katholischen Gottesdienstes zu Wartau dorthin gewiesen sei. 1». Aus dem Toggen- ^ folgende Beeinträchtigungen der Evangelischen gerügt: 1. daß laut einer Verordnung die ^^'Ichen Seelsorger nicht mehr Pfarrer, sondern Prädicantcn betitelt »Verden sollen; 2) daß die Pfarrer ^-"kn Willen von einer ans eine andere Pfarrei vcrsezt werden; 3) daß man evangelische Wittwcn librr^" werden. Darüber wird gutgefunden, Zürich, evangelisch GlaruS und Stadt St. Gallen sollen sich Gr katholischen Religion vcrlokc; 4) daß alle Wirthschaftörcchte von der OrtSobrigkcit ange >)c» alle diese Verhältnisse in» Stillen erkundigen. Ferner wird zum Nachdenken in den Abschied genommen, ^ lästigen Bcdrükungen begegnen könnte, und ob nicht die evangelischen Städte nach ^ Beispiel arme Waisen auö den» Toggcnburg, die in Gefahr dcS Abfalles stehen, aufnchmen und 69 546 Juni 1695, verpflegen sollten. «. Zürich, Basel, Schaffhauscn und Stadt St. Gallen erklären sich nun definitiv für de" im Januar projcctirtcn Zuschuß von 12,WO Gl. an den Unterhalt der französischen Flüchtlinge. Dabei >1 einverstanden, daß Bern eine gleiche Summe, wie jene vier Orte, beilege; auch sollen die freiwilligen Gabe» von evangelisch Glarus (540 Gl.), Appcnzcll-Außerrhodcn (400 Gl.) und der Stadt Mülhausen (640 GlO, sowie waö noch auö den III Bünden folgen mochte, zu der Gcsammtsummc der 24,000 Gl. geschlagen »»d den Flüchtlingen eingehändigt werden; sofern diese Summe bis zum April 1696 nicht hinreichen si'^ erklären sich die erwähnten vier Orte bereit, ihre Beiträge nach der angenommenen Scala zu vermehre»- «I. Die wiederholte Beschwerde der Stadt St. Gallen gegen ihre zu hohe Veranlagung in den gcnio»"' evangelischen Ausgaben wird unter Hinweisung auf die neulichcn Verabschiedungen abgewiesen. Es w ein Dankschreiben der kurpfälzischcn Kirchenräthe über die ihnen voriges Jahr crthcilte Untcrstüzung v"" 2000 Rcichsthalcrn verlesen und auf die bevorstehende Jahrrcchnungötagsazung zur Instruction in den schied genommen, ob man dieser nothleidcndcn Kirche auch fürder nach der ncunörtischcn Scala unter Arme greifen wolle, f. Bern berichtet, bei einer Untersuchung gegen in seinen Landen befindliche Wicbrr täufcr und andere Jrrgcistcr habe sich gezeigt, daß dieser „Fanatismus" besonders durch Taulcr, Th» ^ von Kcmpis, Cardinal Johannes Bona, Hoburg, luthcranischcn Pastor und Damois de Burtgnon ^ Boiret veranlaßt worden sei. Daher habe Bern allen Buchdrukcrn und Buchführcrn den Druk und ^ Verbreitung solcher irrthümlichcr (pictistischer) Schriften bei Strafe verboten und überhaupt anbeföhle»/ nichts gcdrukt werde, das nicht von der Censur approbirt worden sei; dieser Zwck könne aber nur crr werden, wenn auch die übrigen evangelischen Orte die gleichen Maßregeln ergreifen. Diese Vcrwar» wird Bern verdankt und allseitig zugesichert, den Gegenstand den Obrigkeiten empfehlend zu hintcrbring (Zürich und Schaffhauscn.) In dem Jurisdictionöstreit der Ehegerichtc von Zürich und SchaP)"^ werden auf Genehmigung der Obrigkeiten zwischen den beidseitigen Gesandtschaften folgende GrundsM cinbart: 1) Klagen wegen Ehebruchs oder außcrchlichcr Vaterschaft sollen, wie bisher, an denjenigen ^ gebracht werden, wo das Vergehen begangen worden ist; 2) über ein Ehcversprcchcn, dessen ein Thcü^ ^ geworden ist, soll von dem Gerichte des Wohnorts dcS Reuigen, beziehungsweise Beklagten, cnts werden. 300. Konferenz der V katholischen Orte. Lueeru. tiiiU», Äl. Juni. Staatsarchiv Luc-r». All». Absch, Bd. UXXXi, kol. S-t. Gesandte: Lucern. Rudolph Dürler, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Aurelian ^ Schultheiß und Bcnncr; Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr; Johann Ludwig des Raths. Uri. Johann Karl Bcßler, alt-Landammann und Panncrhcrr; AzariaS Schmid, Schwpz. Johann Rochus Abpberg, Landammann; Johann Leonhard Janscr, des Raths. Untcrw»^^. Jakob Burach, Landammann, und Sebastian Müller, Bauherr und Landshauptmann, von Johann Ludwig Lussi, Ritter, alt-Landammann von Nidwalden. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ammann; HanS Kaspar Euster, alt-Ammann. Juni 1K95. 547 >». Da Zürich dm Abschied von Zug vom verflossenen Mai mit Bitterkeit zurükgcsandt und das darin ^thaltenc Wort „freundliche" Protcstation in „genügsame" verändert, auch laut eingegangener Privat- "bschrjft das wartauische Geschäft bei de» unbcthciligten Orten anhängig gemacht hat, zum Zwekc, daß der Acholische Gottesdienst für einmal eingestellt und der Streit nach dem Vertrag von 1632 und dem Fricdcns- ^uß von 1656 durch Rechtsspruch ausgetragen werde, so versammelt sich die Eonfcrcnz, um die Ansichten ^ katholischen Orte vor der bevorstehenden Tagsazung zu einigen. Zuerst wird von dem Berichte des andvogtcs Kcnntniß genommen, daß für die Fundation der Pfarrpfründc in Wartau wenig zu hoffen sei; ^ Abt von PfäfcrS habe etwas beizusteuern, und der Bischof von Chur den Unterhalt des Pfarrers auf ein 'chr zu bestreiten verheißen, in der Hoffnung, die katholischen Orte werden dann die Fundation zu Stande ; Pag FrühmcßpfrnndhauS zu Wartau sei vor vielen Jahren, man wisse nicht, mit welchem Rechte, flaust worden. Die Instructionen über das Hauptgeschäft lauten übereinstimmend dahin: 1. Auf dem ^chke, in den gemeinen Herrschaften nach Bedürfniß katholische Priester einzusczen, soll bcharrt werden; ' liegen die Anhandnahmc dcS Geschäftes durch die unparteiischen Orte und deren Schicdsrichtcramt sei Irnich Einsprache zu erheben; 3. daS wahrscheinlich auf Seite der Evangelischen zu stellende Begehren, !°klc auch ihnen in den gemeinen Vogteien die Einsczung von Prädicantcn gestattet werden, sei um so ^ zu bestreiten, als diese Frage noch niemals obgcschwebt habe lind darüber nicht instruirt sei; 4. nach- ^ Zürich den zugcrischcn Abschied wieder zurükgcsandt hat und wahrscheinlich in Baden wieder auf eine ^'cralcrklärung dringen wird, daß ein Landvogt künftig in ähnlichen RcligionSsachen nicht ohne Weisung ^ Drtc verfügen dürfe, soll dies nicht zugestanden werden, sondern soll jedesmal die Spccialität des Falles ^ chatten sein, immerhin in der Meinung, daß man die cvangclischcrscitS prätcndirtc Parität nicht zulasse, er» djx Stimmenmehrheit unter den regierenden Orten wahre. In fernerer Erwägung der Verhältnisse ^ schunden, die Obrigkeiten sollen behufs der Instruction nach Baden die Schwierigkeit der Fundation . 4ssarrpfrund zu Wartau wohl überlegen, da cS dort einen gelehrten und exemplarischen Mann, und auch «nc bedeutende Stiftung erfordere, während von den Gotteshäusern und von Rom schwerlich viel . ^'"Acn sei; ein schließlichcs Scheitern der vorhabenden Fnndation würde dem katholischen Ansehen sehr ^hcilig sein. Ohne die Sache bei de» unbcthciligten Orten anhängig zu machen, soll an Freiburg und ^ °churn zur bessern Information noch vor der Tagsazung in Baden ein actcnmäßiger Bericht auf Privat- ^ 'gesandt werden. Schließlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Abschriften des Landfriedens ^,^'il nicht gleichlautend seien und daß man sich deshalb in Bezug auf unrichtige Folgerungen für das s>H^"^ Geschäft in Acht zu nehmen habe. I». (S. u. Frciämter.) «. ES wird vorläufig berichtet, daß ber ^ verreiste Nuntius in Mailand wegen dcS eidgenössischen Eollcgiumö verwendet habe; ^fällige Ausschlag werde nächstens zu vernehmen sein, «t x (S. u. d. Vogteien.) Man sehe auch In dem Abschnitte HerrschaftSangelcgeichciten: Grafschaft Thurga». «. Art. ZS8. Abzug. «. Art. 27g. Justizsache», Recht, Gericht. Hy.,. f. „ 545. Kirchliche«, GlaubenSsachcn, Geistl. Aheiiithal. »>. Art. I i4 Anstände mit dem Reich ,c. dreist,„ter. I». Art. t6K. Polizcisache». 548 Juli 1695. 3M. Kemettltidc;tnössische Jahrrechinmgstagsaznng. Baden. :i. Juli. Staatsarchiv «uccr». All». Absch. Bd. UXXXI, k»>. 8«. Gesandte: Zürich. Kaspar Eschcr, Bürgermeister; Johann Heinrich Waser, Sckclmcister. Brr»> Johann Rudolph Sinner, Sckclmcister; Johann Friedrich von Willading, des Raths. Luccrn. Joh^'' Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Ludwig Mcpcr, Kornhcrr und dcS Üta ) Uri. Sebastian Emanucl Tanncr, Landamman»; Johann Karl Bcßlcr, Ritter, alt-Landammann. Sch^^^ Johann RochnS Abybcrg, Landammann; Johann Leonhard Janscr, des Raths. Unterwaldcn, 4 Entz, alt-Landa»nnann, und Johann Melchior Jmscld, Statthalter, von Obwaldcn; Joseph Karl Lm ^ Ritter, Landammann und Panncrhcrr von Nidwaldcn. Zug. Bcat Kaspar Zurlaubcn, Rittcr, A»una»N' Kaspar Eustcr, alt-Ammann. Glarus. Johann Ludwig Tschudi, Rittcr, Landammann; Johann alt-Landammann. Basel. Johann Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Johann Jakob Mcrian, Raths. Frciburg. Franz Philipp von Lauten genannt Heid, Schultheiß; Karl Kcßlcr, Solothurn. Urs Suri, Bcnncr; Johann Ludwig von Roll, Sckclmcister. Schaffhauscn. Kvnrad Wäpfer, Burgcrmcistcr; Johann Köchlin, Statthalter. Appenzell. Ulrich Sutcr, Landa»»»m ^ von Jnncrrhodcn; Konrad Zcllwcgcr, Landammann, von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen, v" ^ Fidel von Thum, Rittcr, erster Rath und Erbmarschall; Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcistcr. St. Gallen. Tobias Schobingcr, Sckelmcistcr. In Betreff des MünzwescnS wird geklagt, die kölnischen Thaler von 1663 seien um zwei ^ , Bazen und die Bachoir von 1667 um einen Fünftel zu leicht, waö einige Orte zur Bcrrufung ^ veranlaßt hat. Ein Antrag auf Bcrrufung derselben erhält aber keine Mehrheit. Bern eröffnet, die alten Schillinge abgerufen, womit aber dem Uebcl nicht abgeholfen sei, weil auch die neuen mit der Zeit alt werden; es crmahnt also die Orte, auf Abhilfe zu denken, ansonst der völlige erfolgen müßte. Schwyz berichtet, daß cS seit vorigem Jahr nicht mehr gemünzt habe; dagegen PcrN'l habe» ... , Zürich und Basel Thalcr, und crstcres Ort Fünfundzwanzigschillingc ohne Jahrzahl geprägt, was frülgr > ^ Schwpz geahndet worden sei; es behalte sich also seine Befugniß auch vor. Zürich und Basel dieser ihrer Prägung von ganzen, halben und BicrtclSthalcrn berechtigt zu sein; die zürcherische» zwanzigschillingcr seien nur zu Pathcngcschcnkcn bestimmt; wenn sie aber etwa auch in den ^ kommen, so können sie in Zürich ausgewechselt werden. Auf die weitere Beschwerde über die gar l ^ ^ Berncr-Halbbazen und Kreuzer antwortet Bern, es habe keine halbe, sondern ganze Bazen n»d ' geschlagen und zwar zulczt 1623; da sie aber auswärts in schlechter Probe haufenweise nachgemacht " ^ habe es dieselben um die Hälfte abrufen lassen. Ein Antrag von Uri, Schwyz, Untcrwaldcn und ^ ^ die Philipp auf zwei Gulden zu tarisircn, bleibt ohne Erfolg, weil die übrigen Orte nicht instruirl bleibt daher dcS Münzwcscns halber beim lcztjährigcn Abschied, daß mit dem Prägen von Scheidemünze' ^ eingehalten, die Münzsortcn nicht gesteigert und die Rcichömünzen und andere nicht probchaltige» nicht admittirt werden sollen. I». Am 5. Juli erscheint der französische Gesandte vor der Session, die Tagsazung der königlichen Huld, ermahnt zur Einigkeit und anerbietet seine guten Dienste. ^n> Juli U!95 449 uzt, wird der Gesandte um seine Verwendung angegangen, daß die in Frankreich dienenden Belker der dem Vernehmen nach ihnen zugcniuthcten Kopfsteuer, als einer Neuerung, enthoben werden, «. In einer Zugabe vom k l. Juli beschuldigt der französische Gesandte Bern eines übelwollenden Verfahrens gegen Frankreich durch seine Handlungsweise bei dem Einbruch der Waldcnscr, durch das Werbverbot für Frank trich und durch die Begünstigung anderer Mächte, Dieses Schriftstük wird Bern abschriftlich zur Beantwortung zugestellt lind dem Gesandten, zugleich unter Vcrdankung des Vortrages vom 5. Juli, bemerkt, man ^ der Hoffnung, ein so ansehnliches Glied der Eidgenossenschaft werde nicht zu so wichtigen Klagen Anlaß Wben haben, Bern lehnt hierauf in einem weitläufigen Gcgcnmemorial die geführten Anschuldigungen ^"schieden von sich ab, «I. Da die vom Prinz Ludwig von Baden für das weggenommene rhcincckische schiff versprochene Entschädigung von 500 Gulden noch nicht bezahlt worden ist, obschon man dies dem ^nehmen nach beim kaiserlichen Hofe voraussezt, so wird ein Expresse mit einem Schreiben an den ^sirlichr» Gesandten abgefertigt; diesem (dem Gesandten) ist das Schreiben auf seiner Herreise nach Baden "Ergeben worden. Hier angekommen, reicht er der Tagsazung ein Memorial ein, worin er die Versicherung ^ kaiserlichen Wohlwollens wiederholt, zur Einigkeit mahnt, aber auch rügt, daß am k9. Juni bei ^Wnuidcn 550 eidgenössische Soldaten tranSgredirt haben. Zugleich verlangt er eine Deputatschast, um Endlich »lit ihr zu eoufcriren. Diese wird bezeichnet und ihr der Auftrag, erthcilt, wegen den ausstehende» Gulden zu rcclamiren. Darauf erwicdert der kaiserliche Gesandte, diese Angelegenheit gehe nicht ihn, '"»der» den schwäbischen Kreis an, er habe sich in Sachen vielfach bemüht und erwarte baldige Erlegung ^ Betrages, Auf das dringende Begehren, daß diese Angelegenheit während der Tagsazung erledigt werden anerbietet der kaiserliche Gesandte, eine dicsfälligc Mahnung der Tagsazung durch eine Staffctc an Prinzen Ludwig von Baden zu befördern. Auf daherigc Berichterstattung der Deputation wird ^vssc„, j„ Schreiben an denselben die Bezahlung innerhalb vier Wochen zu fördern, ansonst laut "wmischcm Abschied die Exccutiou angeordnet würde. Dieses Schreiben wird vom kaiserlichen Gesandten ^spreche,icrmasscn befördert. Am 2k. Juli überreicht die Deputation dem kaiserlichen Gesandten die Ant- aus worin die Versicherung treuer Beobachtung der Erbeinung erneuert und in Betreff ^ Tranögrcssionen auf die früher» diesfälligcn Erwiederungen verwiesen wird. Diese Autwort findet der 1a»dtc zu allgemein, namentlich rügt er die stillschweigende Uebcrgchung der von den 55«) Mann verübten ^"Seligkeiten. Es wird jedoch beschlossen, bei der crthciltcn Autwort zu verbleiben. Endlich wird dem ^""dtcn vcrdcutct, daß die 500 Gulden an den Abt von St. Gallen ausgehändigt werden möchten. «?. Drputativn des Bischofs von Basel, welche für die dem Bisthum angedichcne Protection dankt und zn neuem Schuzc empfiehlt, wird eine entsprechende Zusicherung crthcilt, f. Basel verlangt und «n neues Empfehlungsschreiben an die vbcröstcrrcichischc Regierung in Innsbruck, damit dem Heinrich r> guter Name rcstituirt und ihm und den Scinigcn der äMndcl im Reich und i» den öster- Landen wieder geöffnet »verde, z?. Ans die Klage, daß die Silbcrwaarcn von schwäbisch Gmünd lillr ^ ncunlöthig und auch die Genfer Goldwaaren sehr schlecht seien, wird beschlossen, cS sollen Ich ^^rwaarcn, welche nicht dreizchnlöthig seien, laut früher,» Tagsazungsbcschluß confiScirt werden, jedoch ^ "ach vorangegangener Verwarnung; rüksichtlich der Genfer Goldwaaren wird die Sache ml rekm-suckum ^°"»nen, I». (S. u, Luggarus.) I. (S. u. cunctb. Vogtcien übcrh.) Ii. Der spanische Gesandte vcr- ^ ^ "üt Schreiben vom 29. Juni den bundcögcnössischcn Gruß des Königs und mahnt zur Einigkeit. ^ ^räffw,»g wird verdankt und die Versicherung bundcsgcnössischcr Bereitwilligkeit erneuert. I—,I«I. 550 Juli 1695, (S, u. d. Vogteien,) ««?. (Die XIII und zugcwandtcn Orte.) Nachdem die Tagsazung in Zug in Betreff des Wartauergcschäftes erfolglos gewesen lind dieses daher nach Baden gewiesen worden, eröffnen beide Parteien ihre Gründe und Gcgcngründc. Da aber die Instructionen zu weit auseinandergehen, sezen Z>>d^ und evangelisch GlaruS ihren Streit vor den sämmtlichcn Orten auseinander; die katholischen Orte dagcgc" erklären, sie dürfen diesfalls nichts in's Recht sezen, noch einem Compromiß anheimstellen; wohl aber st"" sie bereit, pro inkormationo einzuantworten. Darauf bemühen sich die unbcthciligtcn Orte für eine Vermittlung, scheitern aber an den beiderseits bindenden Instructionen. Zürich und evangelisch Glarus eröffne hierauf in der gemeinen Session, da die katholischen Orte die unbeschränkte Befugniß zur Ausübung ilM Religion in den gemeinen Herrschaften prätcndiren und ihnen sogar die Rcciprocation bestreiten, seien >" gezwungen, nach dem Vertrag von 1632 und dem Friedensschluß von 1656 von den unbethciligtcn Orb» das liebe Recht und inzwischen die Einstellung des katholischen Gottesdienstes in Wartau zu verlang» Die katholischen Orte prätcndiren dagegen, die katholische Religionsübung in gemeinen Herrschaften einst'' führen, wo sie es für thunlich erachten; dies sei eine so klare Sache, daß sie keinem Rcchtssaz untcrworst" werden müsse; sie erwarten daher, die unbethciligtcn Orte werden die Gegenpartei ab- und zur Ruhe weife"' Bei der Verschiedenheit der beidseitigen Instructionen gelingt es den unbcthciligten Orten nicht, eine Vcr»>^ lung zu treffen; sie ersuchen daher die bethciligtcn Gesandtschaften, dahin zu wirken, daß die Obrigkeiten sich selbst eine Ausgleichung versuchen, oder aber, wenn dies nicht gelinge, ihren nachmaligen Abgeorvi""" solche Instructionen ertheilen, welche ein fruchtbares Friedcnswcrk ermöglichen, 1k ««v. (S. u. d. Vog' Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. kkt. (Die katholischen Sargans regierenden Orte.) Bevor das Wartaucrgeschäft in der allgemein Session zur Sprache gekommen, besammcltcn sich die katholischen regierenden Orte und nahmen von '' geschichtlichen und rechtlichen Erörterung Kcnntniß, gemäß welcher die Befugniß zur Ausübung des k» / tischen Gottesdienstes als erwiesen und keiner Rechtsfrage unterworfen erklärt wird. Diese Erörterung den unbcthciligtcn katholischen Orten pro intormationo, keineswegs aber um ihnen die Sache anhängig machen, mitgcthcilt. Auf den Fall, daß zu Wartau wirklich ein Priester eingesezt werden könnte, ist'", man zum Unterhalt desselben folgende Fonds anweisen zu können: 1. Das Einkommen der alten w messcrpfründc zu Wartau, 50 Gl.; 2. den Ertrag der Abzüge von Tannegg und Sandegg; 3. dasst»'^ was der Bischof von Chur zu diesem Zwcke anerboten hat; 4. das Guthaben der regierenden Or" Abte von Psäferö, herrührend von den Ausgaben im Waldbodcngcschäft; 5. 300 Gl., welche der ^ Abt von der Pfründe zu Mcls einbehaltcn hat, sofern sich derselbe hiczu verstehen läßt; 6. freiwillige ^ träge der regierenden katholischen Orte, wofür sich diese allseitig bereit erklären. Da aber gegen ^ Tagsazung der Bericht gefallen ist, am leztcn zu Wartau gehaltenen Gottesdienst seien keine Katholische ^ deren willen derselbe eingeführt worden war, anwesend gewesen, wird gut gefunden, mit der Einsczung ^ Priesters nicht zu eilen, sondern an hohen Festtagen durch die Capucincr zu MclS Messe und Predigt zu lassen. Auf die Anzeige der zürcherischen Gesandten an diejenigen von Luccrn, daß sie daS WK"' ^ gcschäft vor gemeine Session bringen werden, einigen sich die katholischen Orte, die Gegcngründe pro inlormutiono zu eröffnen, da die Zurükhaltung jeglicher Antwort gar zu rauh wäre. Nach Handlung in der gemeinen Session werden von den unbcthciligten Orten verschiedene Berathungcn g0" von deren Verlauf die Katholischen den bethciligtcn katholischen Orten Mitthcilungmachcn, unter na»"'" Juli 1695, 551 Zeichnung dcö Zieles, welches die Uukatholischcn im Auge haben. Diese Mitteilungen werden verdankt »iid alle Bereitwilligkeit zu Gegendiensten versichert. Die unbeteiligten katholischen Orte rathcn indessen zur Mäßigung und drukcn die Hoffnung aus, der Streit werde sich doch noch in Gute austragen lassen, wie ichr auch Zürich sich empfindlich zeige und sich dem Vernehmen nach den Anschein von Kricgsrüstungcn gebe. diesem Anlaß sezt Frciburg in Bcrathung, ob man nicht vom katholischen Gottesdienst zu Wartau ab- ^hen, denselben aber zu Alterswyl einführen sollte; ebenso wird auch bemerkt, Sekclmcistcr Waser habe sich ^üher ironisch geäußert, man werde am Ende noch zu Alterswyl, wo zwei katholische Bcttclmädchen seien, katholischen Gottesdienst einführen wollen, worauf man ihm crwicdcrte, es sei noch nicht daran; doch ^be man von einer namhaften Zahl dortiger Katholischer sichere Nachricht, und werde man sich näher dar- ^ erkundigen. Die Angelegenheit wegen Alterswyl an die Session zu bringen, wird abgelehnt. pir«. mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Eine Deputation des Bischofs von Basel ersucht die ^rbüudcten Orte auf den 8. oder 9. Octobcr in Delöbcrg zu erscheinen, um den Bund zu erneuern. Es ihr mviedcrt, aus ein dicöfälligcs schriftliches Gesuch des Bischofs werden sich die verbündeten Orte Widerlich in Lueern bcsammeln, um über allfälligc Verbesserung des Bundes, über die Curialien und die ^iahl drr Abgeordneten zu bcrathcn. Gleich hernach hat die Deputation berichtet, der Bischof wünsche von Ort nur zwei Gesandte und nicht mehr, womit man sich einverstanden erklärt; nur Zug uimmt die ^che aä rekarknäum. (Die nämlichen Orte.) Alls Ansuchen des Bischofs wird durch einen AuS- dem französischen Gesandten empfohlen, es möchten die Gefälle des Bsichofs und des Domstiftcs mit ^uern verschont werden. III—zipp. (S. u. d. Vogtcicn.) (Die katholischen die Grafschaft Baden ^icrcndcn Orte.) Auf den Bericht, im helvetischen Collcgium zu Mailand walten annoch Mißverständnisse Alchen den Obern und Alumnen, und cS werden lcztcre übel behandelt, wird Lucern beauftragt, in gemeinem Abhilfe zu verlangen. Man sehe i» dem Abschnitte Herrschaftsangelcgenheite» : ^Miten kein. Vostt. jiberh. !»N-I. Hdafschaft Thurgau. N»,ei„tl>al. ^ischast Sargans. ^s'chast Bade». ^ lsreiänitcr. Art. 3t>. Gliterverkauf an Fremde rc. >i. Art. 27. Vcrw.-n. Rechnung«»). t.Allg. v. „ 66. Mitreglerung der III Städte, iv. „ 28. Verw.-u. Rechnnngsw. i. Allg x. „ S46. Kirchl., Glanbenss, Geistliche. III „ 366. Abzug. i»> I»I». Art. t8. Verwaltung im Allgemeinen. «Iiz. „ 2ll. Zollwcsen. vv. „ t!>. Verwaltung im Allgemeinen, »i». Art. 67. Verwaltung im Allgemeinen. I»I». „ 48. Verwaltung im Allgemeinen. ««!. „ 15. Verwaltung im Allgemeinen. «Iii. „ 46. Verwaltung im Allgemeinen. II. Art. 5t. Verwaltung im Allgemeinen. Iii«. „ 16. Verwaltung im Allgemeinen. II. „ 227. Justizsachen, Recht, Gericht, im». „ 116. Judicatur-n. Eompetcnzanst. It. Art. 15. Verwaltung im Allgemeine», im. „ 166. Krieg«- u. Militärw. Werb. I i „ 47. Verwaltung im Allgemeinen, mv. „ 146. Justizsachc», Recht, Gericht, xx. „ 48. Verwaltung im Allgemeinen. „ 46. Verwaltung im Allgemeinen. III. Itltl«. »««. «»«»«». II. ir«. Ii Ii. im. «»«». i»i»i». »III». Illll». vt«. «I«I«I. «vv. Art. 547. Kirchl., Glanbenss., Geistliche. „ 67. Mitregicrung der III Städte. „ 548. Kirchl., Glanbenss, Geistliche. „ 546. Kirch!., Glanbenss, Geistliche. . „ 674. Lecales (Dicßenhvfcn). -Art. 156. Verhält, z. Abt v. St. Galle». „ 188. Ewiger Verspruch; Gitterverk. Art. 142. Güterverkanf an Fremde. „ 157. Marchungen. „ 232. Stifte ». Klöster (Pfäfers). Art. 266. Jndicatnr- ». Evmpetenzanst. „ 426. Stifte n. Klöster (Lenggern). „ 126. Judicatur- ». Evmpetenzanst. Art. 83. Verwaltung im Allgemeine». „ 56. Verwaltung im Allgemeinen. .. 186. Abzug. „ 218. Kirchliches, Geistliche. „ 51. Verwaltung im Allgemeinen. „ 52. Verwaltung im Allgemeinen. 552 Juli 1695. Vier ennctb. Vogt, iibcrh. l. Art. 67. Anstände mit Mailand. i». Art t4. Allg. Verwaltnngss., Bca»st> i». „ 202. Beziehungen z.Bischof». Com». „ 15. Allg. BettvaltungSs., Beamte. I». „ 130. Polizeisachen. t. „ 68. Anstände mit Mailand. «>. „ 20Z. Beziehungen;. Bischof». Com». „ 6l. Gliterverkauf in tvdte Ha»d> Vogtei Lauis. I. Art. Z7. Verwaltung im Allg.; Beamte. ». Art. 65. Allg. Verord.; Statuten »'> Vogtei Luggarus. I». Art. 127. Anstände mit Mailand. «». Art. 33. Allg. Verord. ; Landesverw. 302. Conferenz der evangelischeil Orte und Stadt St. Galleu während der Jährrechuuugs' Tagsazuug zu Baden. KUI5, im Juli. Staatsarchiv Zürich. , Allg. Algch. Bd. 7Z, kol. 41». Gesandte: Die gleichen, wie auf der Jahrrcchnungötagsazung; für evangelisch Glarus Christoph Elmcr, alt-Landaminann. a. Aus den t2. Hcrbstmonat wird ein allgeincincr Dank-, Act-, Fast- und Bußtag scstgcsezt. Pfarrhcrrcn zu Gröncnbach und Hcrbiöhofcn wird der gewohnte Beitrag von je t<><> Gulden nach der ^ ^ der fünf evangelischen Städte zuerkannt. «. Bon den gleichen wird auch der ncugegründcten cvangcui ' Gemeinde zu Williamsdorf der zweite Jahresbeitrag von t8<) Gulden auSgcsczt. «I. Der Pfarrei kirch wird die gewohnte Untcrstüzung von 2(10 Gulden nach der sicbcnörtischcn Scala zuerkannt. « den fünf evangelischen Städten wird dem Pfarrer zu Ncu-Erlang eine lczte Untcrstüzung von tl)l) » " ^ ^ uiid dem Schulmeister daselbst von 3<1 Gulden vvtirt. I. Der bedrängten kurpfälzischcn Kirche wird « Genehmigung der Obrigkeiten von der Mehrheit der Orte eine fernere Untcrstüzung von 2Wt) ReichKh" nach der neunörtischcn Reparation zugesprochen. Bern, das aus gewissen Rüksichtcn 18l)l1 Rcichsthalcr l genügend befunden hätte, nimmt dies in den Abschied. Evangelisch GlaruS und Appenzell cntschuldigcn mit ihrer eigenen Landcsnolh; Stadt St. Gallen spricht sich für Beteiligung aus, besonders wenn ihr r»> ^ eine Ermäßigung der Beiträge eingeräumt werde, z;. Auf die Beschwerde der Stadt St. Gallen, Pfalzräthe des Abtes daselbst, entgegen dem diesfalls bestehenden klaren Tractat, das Zug- und der Stadt auf die in des AbtcS Gerichten liegenden Güter beeinträchtigen, wird die Gesandtschaft von werde, l». Da zu besorgen steht, es wolle der für das weggenommene rhcincckische Schiff versprochene nd!. , . Deustch" beauftragt, mit derjenigen des Abtes zu reden und dahinzuwirkcn, daß der bezügliche Tractat genau ve» ^ werde, l». Da zu besorgen steht, es wolle der für das weggenommene rhcincckische Schiff versprochene Ersaz nicht geleistet werden und die katholischen Orte deshalb Weitläufigkeiten veranlassen, so verständigt > sich, in Sachen zur Milde zu rathcn, damit bei den gegenwärtigen Conjuncturen der Unwille der ^ nicht etwa auf die angrenzenden evangelischen Orte falle, I. Evangelisch Glarus führt gegen seine tau"' Mitlandlcute folgende Beschwerden: 1. Daß sie die in Uznach und Gastcr fallenden Bußen bezichen und sich aneignen; 2. daß sie in Sachen der gemeinen Herrschaften außerhalb der stube besondere OrtSstimincn crthcilcn; 3. daß sie dem Bertrage von 1683 zuwider Fremde zu annehmen. Diese Beschwerden werden in den Abschied genommen, um auf angemessene Remcdur zu ^ Ii. (Zürich und Schaffhauscn.) Ucbcr die im Juni in Aarau getroffene Ucbcrcinkunft, betreffend die I" in EhcgcrichtSsachcn, wird von den beidseitigen Gesandtschaften die obrigkeitliche Ratification erklärt. > August 1095, 553 und Schaffhauscn.) Schaffhauscn klagt, daß einige Kornhändler, Verkäufer und Kipper das von außen kvnnncude Getreide von den Hauptniärktcn und Zollstätten ab- und auf einen beabsichtigten neuen Markt nach Rheinau leite», was nicht nur einen Abbruch an den Zöllen, sondern auch eine Steigerung des KornpreiseS Folge haben würde. Ferner werden seit einiger Zeit die fremden und für Fremde bestimmten KaufmaunS- l>ütcr, welche sonst von dortigen Bürgern über Stein a, R. sprdirt worden seien, über den neuen Weg von ^ikon geführt, wodurch nicht nur der natürliche und kaiserlich privilcgirtc Zoll, sondern auch der Verdienst Bürgerschaft geschmälert werde. Zürich wird daher ersucht, seinen Angehörigen den Markt zu Rheinau zu untersagen und vorzusorgen, daß der Einfuhr des fremden Getreides der ungehinderte Weg und Verschleiß lassen werde. In Rüksicht der zweiten Beschwerde möchte Zürich zu Ellikon, oder wo es sonst nöthig sein ^'chte, die Anstalt treffen, daß die fremden und für Fremde bestimmten KaufmannSgütcr auf der alten Straße ""d über die schaffhaustschcn Zollstätten durch Schaffhauscn geführt werden. Zürich nimmt diese Gesuche in Abschied, i». (Zürich und Schaffhauscn.) Zürich und Schaffhausen verabreden mit einander, bei der Regierung von Thaingcn auf die Erstellung der schadhaften Brüke über den Volkcnbach zu dringen, ansonst ^ dm Zoll verweigern würden. i>. (Alle evangelischen Orte.) DcS WartauergcschäfteS wegen sind neun Hungen gehalten worden, die jedoch nicht zum Ziele einer billigen Verständigung führten. Deswegen übcr- ^"lht Zürich den übrigen evangelischen Orten ein Memorial des Inhalts, durch ein Nachgebe» gegen die ^hvlischci, Orte würden die Verträge von 1632 und 1656 vernichtet und die Bestimmungen über den Rcchtsstand in Rcligionösachcn der gemeinen Herrschaften aufgehoben; man müsse also auf diesen Grundlagen, ""f der Einstellung des katholischen Gottesdienstes in Wartau und der Restitution des vorigen ZustandcS Marren; sollte von den fünf katholischen Orten Gewalt statt Recht geübt werden, so vertraue Zürich auf die der unbcthciligten, besonders der evangelischen Orte. Die übrigen evangelischen Orte mahnen sehr zur ^hntsamkcit, versprechen übrigens den Obrigkeiten Alles zu hinterbringen und zu empfehlen. 303. Jahrrechnnng der die vier ennetbirgischett Vogteien regierende» XII Orte zn Lauis. w. August. oandesarchiv Schi»»,, «bschicdc. . Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Hirzcl, des Raths. Bern. HanS Rudolph von Dießbach, ^" gherr. Luccrn. Jost Ludwig Pfpffcr, des kleine» Raths. Uri. Martin Mutter, des Raths. Schwpz. °h"»n Gaffer, des Raths. Untcrwaldcn. Johann Melchior Bcrchtold, alt-Sckclmcistcr, von ^ ">"ldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, des Raths. GlaruS. Johann Jakob Schindler, dcS Raths. Johannes Brenner, dcS Raths. Solothurn. Franz Joseph Bcscnval, dcS innern Raths. Schaff- Hans Jakob Wäpfcr, Amtmann. Man sehe dos Verhandelte i» der Abtheil»»., Herrschaften»,ciegenhcite»: U Bogt, überh. f. Art. 170. Kriegs- ». Militärw.; Werb. ». Mcndris. zx. Art. -t. LandcSverw.; allg. Vervrd., Statuten,c. ^ Lauts. ,T. Art. 2K9. Beziehungen z. Bischof v. Cvmv. «I. Art. Z«. Verwalt. im Allg., Beamte »c. I». „ 227. Grenzen, GebietSverlezuuge» ,c. V. „ 39. Verwalt. im Allg., Beamte,c. v. „ ft2. Justizsachen, Recht u. Gericht. 70 554 August 1695. Jahrrechnung der die vier ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Luggarus. nach dem ll». August. «a»to»»archiv «ascl. Abichiedc. Gesandte: Die nämlichen wie zu Lauis. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Bier ennetb. Bogt, iiberh. >». Art. 45. Recht u. Gericht; allg. Vcrord., Statuten ,c. I». Art. 4V. Recht u. Gericht, ' Bogtei LuggaruS. v. Art. 54. Instizsachen, Recht, Gericht. »05. Conferenz der VII mit dein Bischof von Basel verbündeten Orte. Lueern. lt. bis l». August. TiaatSarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I.XXXI, kol. IV2. Gesandte: Lucern. Johann Rudolph Dürler, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Aurelian Zurgilö^^ alt-Schultheiß und Vcnner; Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter lind Stadtvenner; Johann Ludwig des Raths. Uri. Sebastian Emanuel Tanncr, Landammann; Johann Martin Schmid, alt -Landa>nm^' Schwyz. Rochus Abyberg, Landammann; Joseph Franz Ehrlcr, des Raths. Unterwaldcn. Johann alt-Landammann, und Sebastian Müller, Bauherr, von Obwaldcn; Joseph Karl Lusst, Ritter, Landannw^ und Panncrhcrr von Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, Ammann; Johann Weber, Raths; Kaspar Euster, alt-Ammann. Freiburg. Karl Keßler, Sekclmeistcr; Franz Augllstin von Dicß'" Bürgermeister und des Raths. Solothurn. Urs Suri, Venncr; Johann Ludwig von Roll, Sekelmeisu^ ». Da im Jahr 1675 bei der in Lucern stattgcfundcnen Erncucrnng des 1579 mit dem Basel geschlossenen Bundes verabredet worden war, daß die nächste Bundcsbeschwörung nach zwanzig I ^ in Pruntrut, als der Residenz dcS Bischofs, stattzufindeil habe und diese nunmehr vom Bischof 9. Octobcr festgcsezt ist, so versammeln sich die verbündeten Orte zu einer dicsfälligen Vorbcrathung- ' Verlesung des BundcsinstrumcntcS von 1675 und des bezüglichen Abschieds findet man nichts, daö Abänderung bedürfte. Da dieser Bund aber dem Bisthum mehr Vorthcil bringt, als den verbündeten ^ so beabsichtigt man, auch das Interesse der lcztcren mehr zu heben. So hat man' schon in dem schreiben an den Bischof auf dessen Ansuchen um die Bundcscrneucrung folgende Punkte zur BcrüksiäM ^ empfohlen: 1. Daß die Adelsprobe der Agnaten zum Behuf deS Zutritts zu den Domstiftsstcllcn goß^' Eidgenossen nicht erschwert, sondern beim alten Herkommen belassen werde; 2. daß die verbündeten ^ Verleihung von Canonicatcn großmüthig berüksichtigt werden, da dieses für den bestehenden Bund Wirkung sein werde; 3. daß beim Zuzug von HilfSvvlkcrn den Officieren der verbündeten Orte du' stetsfort überlassen werde, wie der Bischof solches bisher auf vcrdankcnswcrthe Weise gcthan habe; 4. ' 5,55 August 1695. "ach ftrncrn zwanzig Jahren wieder folgende BundcScrncucrung in Luccrn stattfinde; 5. daß das Bundcs- ""cucrungsinstrumcnt von, Stadtschrcibcr von Luccrn gefertigt und unterzeichnet werde. Diesen Begehren "'»den dermalen noch folgende drei beigefügt: 1. Daß der Bischof die zwölf jungen Edcllcute seines HofcS °"ch thcilwcise aus den verbündeten Orten nehme; 2. daß er den Hauptlcutcn mit gewissen Vorbehalten auch b'e Werbung in seinen Landen gestatte; 3. daß er in seinen Schreiben an die verbündeten Orte dem Worte "Herren" auch etwa „hochgeehrt" oder einen andern ähnlichen Titel beifüge. Dabei wird den einzelnen Orten vorbehalten, wegen dcS Abzugs von Erb- und ander», Gut mit dem BiSthum etwas Bestimmtes auszumachen. Lochum behält sich vor, eine Anregung wegen dcö eilenden Zuzugs bei Mahnungen des Bischofs zu "'"chcn und dieselbe vorläufig Luccrn mitzuthcilcn. Schließlich kommt man übcrcin, sich am 8. Octobcr in Asberg einzufinden, um dann am 9. nach Pruntrut zu ziehen. In Rüksicht des Cercmonicls wird beschlossen, ^ soll jedes Ort zwei Gesandte schiken, von denen jeder einen Edelmann mit sich nehmen kann; jedem ^sandten steht zu, einen Bedienten in der OrtSfarbc und einen in eigener Livree mitzunehmen, sowie dann ""ch jchxr Edelmann seinen Diener haben mag, so daß von jedem Ort erscheinen zwei Gesandte, zwei Edel- und sechs Diener; dem Stadtschrcibcr von Luccrn, als gemeinem Sccrctär, wird ebenfalls ein Abwart ^willigt. Von der Ankunft in Pruntrut und den oben erwähnten Wünschen wird dem Bischof Kcnntniß ^gcben. (Die katholischen Sargans regierenden Orte.) Solothurn theilt den katholischen Sargans gierenden Orten eine ihm von Zürich zugekommene Replik auf die Erklärung der Katholischen an der Tag- ^"ng m Baden und den daherigen Abschicdsschluß mit, worauf dieselben in gesonderter Versammlung ^""Mientrcten. Daselbst wird berichtet, der Landvogt habe seit der leztcn Tagsazung die Huldigung auf- ^"°n »nen; bei diesem Act sei zu GrctschinS nach Ucbung die Messe gelesen, zu Wartau aber kein Gottesdienst ""hr gehalten worden; die Wartaucr hätten dem Landvogt ihr Bedauern ausgesprochen, daß ohne ihre Schuld ""o solche Streitigkeit entstanden sei; schließlich wird bemerkt, das katholische Wesen in Wartau sei eher im Rehmen begriffen. Im weitern wird angeführt, daß Zürich auf seiner Landschaft Musterungen halte, daß ^ die weiter,, Gerüchte über Anlegung von Straßen durch die Wälder, Versendung groben Geschützes nach ^pcl und Wädcnöwcil und vorhabende gewaltsame Untcrdrükung dcS katholischen Gottesdienstes zu Wartau gegründet seien; indessen habe man sich auch katholischcrscitö mit aller Behutsamkeit vorgesehen. In Er- ""crung Hauptsache nun läßt man cS wegen Fortdauer des katholischen Gottesdienstes in Wartau beim schied i„ Zug verbleiben, jedoch unter Bcrichtgabc an die Obrigkeiten, damit sie in Betracht dcö geringen ,,'^S der Katholischen in und um Wartau beliebig instruircn können. Soweit der Streit aber eine grund- ^llche Gestalt angenommen hat, werden folgende Punkte unterschieden: 1. Daß die Katholischen befugt seien, ^ Religion in den gemeinen Vogteicn beliebig einzuführen. Dafür spreche erstens der Landfrieden von 1531, sst ^ b'chm lamet, wer in den gemeinen Herrschaften heimlich oder öffentlich de», alten Glauben zugcthan ./ solle unbehindert dabei bleiben, die sieben Sacramcnte, die Messe und andere christliche Ccrcmonien ein- ^kcn können; sodann der zweite Artikel deS Vergleichs von 1692, der den Katholischen einräumt, vermöge "dsricdcus an allen Orten Priester cinzusczcn und die Messe zu halten; damit sei jegliche Anfrage bei mit- ^^"dcn Orten der andern Religion ausgeschlossen; drittens der sraucnfcldische Abschied der sieben Orte s°iu>^^ wo Zürich erklärt hatte, den abgedachten Landfrieden unverbrüchlich zu halten und hiemit die Ein- Priesters zu Aadorf nicht zu verhindern; viertens die Praxis, indem sowohl Einführung des ,^'lchcn Gottesdienstes, als Einsczung von ständigen Priestern stattgefunden haben: 1532 zu Dießenhosc», Sommcri, 1565 zu Wuppcnau und RomanShorn, 1567 zu Sittcrdorf, 1596 zu Bußnang, 1697 556 August 1695, zu Mülheim, 1619 zu Mammen? u. s. w,; 2. daß die Frage der Einführung des katholischen Gottesdienst^ nicht dem Rechte der gleichen Säze unterworfen sei, wie Zürich aus dein Vertrag von 1692 und dem Land' frieden von 1656 irrthümlich herleiten »volle. Der crstcrc beschlagc »licht die katholische, sondcrn die cvanist' lischt Rcligionsübung und besage, daß das GlaubcnSbckenntniß deren von Zürich im Thurgau und Rheinthal ungehindert sein soll und die Untcrthancn, die sich zu demselben bekenne», kraft Landfriedens dal's zu belassen seien. Wenn aber evangelischer Glaubenssachcn wegen Mißverständnisse entstehen, »vorüber "" Landfrieden nicht genügsame Erläuterung zu finden wäre und ein Vergleich »»icht crzwckt werden könne, aus den unbethciligtcn Orten von beiden Religionen gleiche Säze erkieset werden. Der Landfrieden von 1^ beziehe sich ausdrüklich auf jenen Vertrag und schreibe vor, über die Vorfrage, ob eil» waltender Streit >" Religionssachen vor das eidgenössische Recht gehöre, sei durch gleiche Säze zu entscheiden und dann bejahen??" Falls die Hauptsache durch Rechtsspruch auszutragen. Dieses beziehe sich aber einzig auf diejenigen Religio"- anstände, welche im angeführten Vertrag von 1692 gcincint seien, nämlich die evangelischen. Diese Auffasse werde bestätigt durch den betreffenden Abschied von 1692 und besonders die Erklärung der katholischen wie sie im unpartciischcn Protokoll enthalten sei; 9. daß die von Zürich prätcndirtc Neciprocativi» der La"? frieden und der Verträge, d. h. die Berechtigung, in den gemeinen Herrschaften auch nach Belieben cantcn einzusezcn, eine ganz neue, bisher nie gewagte Forderung sei, Zürich stüzc sich dabei auf ^ Abschied von 1592, auf den toggenburgischcn Landfrieden, auf das Exempcl von 1662, auf den Abjst"^ von 1607, auf den Vertrag von 1692 und auf die gehemmte Altaröcinsezung zu Lustorf im Jahr U'äb welche Vorfälle alle erwogen werden, um den Obrigkeiten die gcgcnthcilige Folgerung daraus nachzuwost" Dieses Gutachten »vird Freiburg und Solothurn eröffnet, von diesen verdankt und ihren Obrigkeiten cmpst' lcnd zu hinterbringen versprochen. Auf die Kunde, daß Zürich sich an den französischen Gesandten gew?"' habe, »vird Solothurn ersucht, ihm die Ncchtsanschauung der katholischen Orte ebenfalls zu eröffnen »"? ^ empfehlen. Ucbcr die Ausstreuung, als haben die katholischen Orte Zürich das Recht der majori», für Tonnen Gold verkauft, sollen fleißige Nachforschungen gemacht und die Schuldigen bestraft werden. ^ unbethciligtcn Orten soll als Widerlegung der zürcherischen Darstellung obige Gegenansicht »nitgetheilt wer??"' desgleichen den Gesandten von Frankreich und Spanien und den Bundesgenossen iin Wallis, den leM" unter Einladung zu getreuer Aufsicht und Hilfe; desgleichen »vird den beiden Obersten in» mailändilch'' Staate hievon Mitthcilung gemacht, damit sie die Angelegenheit bei den spanischen »nid inailändischen stcrn empfehlen und iin Fall der Roth »nit ihren Regimentern den Katholischen zu Hilfe kommen. »vird erkennt, den Obrigkeiten anheimzustcllcn, ob sie wegen des katholischen Gottesdienstes zu Wartau ^ nähere Instructionen ertheile» »vollen. Um im Fall auSbrcchcndcr Feindseligkeiten gehörig gerüstet z" ^ »vird beschlossen, daß zwei Kriegöräthe aus jedem Orte am 19, August in WeggiS zusammentreten den die Landesverthcidigung bcschlagcndcn Abschieden von Luccrn (September 1658), Küßnacht (März 1 ' Luccri» (Octobcr 1669 und August 1664), Küßnacht (Octobcr 1679), Brunnen (März 1682) unb (August 1689) eine Kricgsordnung entwerfen. Dem Landvogt im Thurgau »vird aufgctragcn, mit ^ von Rheinau und Fisching«» zu reden, daß sie den Katholischen mit Wein, Frucht und Geld an die gehen; sofern die Unkatholischcn beim Kaiser zu ihren Gunsten Schritte gethan, möchte er ferner ben" von St. Gallen sich verwenden, daß dieser durch seinen Agenten in Wien die Darstellung deS Sachv?^' . nisseS berichtige. Denen von Obwaldcn »vird überlassen, dem Landvogt zu befehlen, daß er über de» ^ der katholischen Personen zu Wartau vor der bevorstehenden Tagsazung noch gründlichen Bericht m' August 1695. 557 Da sich Zürich in seinen Schreiben an Frciburg und Solothurn mehrmals der Bezeichnung „katholisch genannte Orte" bedient hat, so werden diese ersucht, solches gegen Zürich zu rügen, unter Hinwcisung d^auf, das, jener AuSdruk schon beim Landfrieden von 1656 dem damaligen »»katholischen Schreiber untersagt worden sei. < . uch tvird durch ein Empfehlungsschreiben entsprochen. Der eidgenössische Resident in Madrid berichtet, er werde sH alle Mühe geben, die eidgenössischen Angelegenheiten, namentlich die Bezahlung der in Portugal gestandenen Regimenter, zu betreiben. Eö wird beschlossen, den Erfolg dcS über lcztern Gegenstand unlängst an ihn Offenen Schreibens abzuwarten. 1'. An den König von Spanien wird das Gesuch gestellt, die im Mai- iändjschk^ stehenden Regimenter für ihre bedeutenden ausstehenden Forderungen anderswoher zu befriedigen, ^a die Mittel im Lande selbst hicfür nicht erklcklich seien. »?. (S. u. Thurgau). Man sehe auch in de», Abschnitte Herrschaften».,ele.,e»hcitc» - ^»dnrasschast Thurga». »x. Art. titti. Stifte ». Klöster (Paradies). ^iltei Rheinthnl. Art. 1l5. Anstände mit dem Reich. 300. (Konferenz der geheimen KriegSräthe der ^ katholischen Orte. Weastis. 11). August. z-andcsarchtv Nidwaldc«. Abichirde. Gesandte: Luccrn. Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvenncr; Johann Martin Schwytzcr, ^rzcughcrr. Uri. Anton Schmid, Landammann und Landshauptmann; Martin Anton Schmid, Lands- ^"drich und des Raths. Schwyz. Franz Lcodcgar Nideröst, Statthalter und Landshauptmann; Anton ^""z Ccberg, des Raths. Unterwalden. Johann Wirz, alt-Landammann, und Sebastian Müller, LandS- ^^st'lnian» Obwaldcn; Franz Achcrmann, alt-Landammann von Ridivaldcn. Zug. Beat Kajpar Zur- Ritter, Animann; Christoph Andcrmatt, alt-Ammann. Nach Anleitung des lcztcn fünförtischcn Abschiedes von Luccrn versammeln sich die geheimen Kricgöräthc ^ katholischen Orte und ziehen die Kriegsbereitschaft von Zürich in ernste Betrachtung. Möglicherweise > - > , , . . , - . ,, die i» ' vorgehen, den „Tanzplaz" in des Feindes HauS verlegen und auö seiner „Küche leben". Um «»eh ^^ecg gcz,v»»gk» »,jrd, dürfen die katholischen Orte sich nicht bloß defensiv verhalten, sondern müssen ^Ptc nicht unnüz zu zersplittern, werden daher die Pässe, in Zug namentlich der Blickcnstorfcr Wald, 558 August 1695, der Zimbelerberg, die Obery und die Sihlbrüke, jedem Orte zur eigenen Hut überlassen, dagegen den Stände» Zug und Schwyz auf ihre Mahnung allgemeiner Zuzug zugesichert. Dabei wird nöthig befunden, daß rechb zeitig ein Corps von 6000 Mann in den Baarer Boden verlegt werde, wozu Luccrn 400 Rothenburgs und, wenn Bern sich nicht regt, 2000 Mann unter der Stadtfahne, Uri 600 und Untcrwaldcn 450 M»'"' zu stellen versprechen, mit dem Vorbehalt der Lieferung eines größer» Contingentö, wenn je nach der Jahres zeit die Beschirmung der Pässe, die namentlich im Sommer offen stehen, mit weniger Volk versehen »verde» könne. Untcrwalden spricht aber die Erwartung aus, man werde es, wenn seine Grenzen von Bern her bedroht würden, nicht stckcn lassen. Aus die Frage von Zug, welches keine besonder» Auszüge angeordnet, sondern, wie Schwyz, auf den Fall eines Bruches seine ganze Mannschaft aufbieten will, ob nicht besser statt auf der Defensive zu bleiben, dein Streich zuvorzukommen, und ob nicht die Annäherung einer namhasic" feindlichen Mannschaft als genügsame Ursache anzusehen sei, eidgenössischen Zuzug zu begehren, findet >»"» sich rüksichtlich deS erstem Punkts etwas verlegen, da die Instructionen allseitig dahin lauten, den Krieg nicht anzufangen; dagegen findet man allgemein, daß unter der im zweiten Punkt enthaltenen VoransstZ»^ die Mahnung begründet sei. Schwyz wird darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig die Erhaltung v»" RappcrSwyl und der dortigen Brükc sei und daß ihm obliege, eincsthcilö die Stadt mit 500 Mann einem kriegökundigcn Officicr zu besezcn, bis die Schirmortc nachrükcn können, andcrnthcils mittelst Versenk»^ von Schiffen die Brüke zu bewahren, worauf Schwyz erklärt, die bezüglichen Anstalten seien schon vorgesehen Nach diesen allgemeinen Vorkehrungen werden folgende besondere Beschlüsse gefaßt: 1. Jedem Orte wird ^ Organisation, Bewehrung, Ausstattung und Vcrproviantirung seiner Mannschaft, sowie die Bcrcithaltung ^ Artillerie und Schanzzeug zur Pflicht gemacht und nach Anleitung des Abschiedes vom 5. Oktober ^ beschlossen, ein Manifest bereit zu halten und im Fall eines Bruches den unbcthciligtcn Orten fremden Gesandten mitzutheilcn und allseitig zu publicircn. 2. Bei eintretendem Bruch erklären die katholN Orte gemäß Abschied von Brunnen vom 5. März 1682 den Krieg auch rechtlich und lassen ihn ihren fächern nach altem Herkommen ankündcn. 3. Rüksichtlich der Bewaffnung läßt man es bei der bisherig Uebung verbleiben, daß die eine Hälfte der Mannschaft mit Muöquctcn und die andere mit H Harnisch und Spießen ausgerüstet werden soll. 4. Gemäß Abschied von Luccrn vom 11. und 12. Scpte> 1651 wird der Wochcnsold allgemein auf zwei Gulden gesezt. 5. Laut Abschied von Luccrn vom ^ ^ 1663 hält sich der Kriegsrath beim größten Corps im Feld auf. 6. Feuerzeichen, zu denen Alles ohne ^ sehen bereit gehalten werden soll, werden fcstgcsezt auf dem Dictschibcrg bei Luccrn, auf dem Roßbergs Untcrwalden, auf dem SccliSberg in Uri, auf dem Rootcnberg oberhalb Root, auf der Lebern zu Chm» in einer Weid zu Obcrwyl. Bei jedem Wachfeucr sollen zwei Mörser für Lärmschüsse bereit sein. 7. Re> ^ und Fußpostcn werden aufgestellt von Luccrn nach Küßnacht zum Engel, nach Arth zum weißen Kre»t ^ auf Schwyz; dann von Luccrn nach Winkel, Stansstad und Samen; ferner von Luccrn nach Root, und Zug; oder, sofern der See nicht fahrbar wäre, über Cham nach Zug und von dort über Walchs ^ Arth nach Schwyz, und so jcweilcn wieder zurük. 8. Laut Abschied von Brunnen vom 5. März lt' gute Kundschafter anzustellen, von Lucern und Uri gegen Bern und von Schwyz und Zug gegen - 9. Bei wirklichem Krieg soll in Gcmäßhcit deS Abschieds von Luccrn vom 6. August 1664 dem bricf in Betreff der Schonung der Kirchen und Weiber und in Betreff des Bcutcmachcns nachgelebt w ^ 10. Fremde Landstreicher sind gemäß Abschied von Lucern vom 5. Oktober 1663 während des Keicg^ ^ zufangen. 11. Nach Inhalt des Abschieds von Brunnen vom 5. März 1682 ist der Friede im ^ August 1695. 559 beschließen und auözukünden. 12, Unter Bezugnahme auf die Lucerncr Abschiede vom 5. Octobcr 1663 und 6 August 1664 sollen nach ausgekrochenem Krieg die unparteiischen Orte Bern, GlaruS und Appenzell beider Religionen, Basel und Schaffhausen schriftlich ersucht werden, sich neutral zu halten; von Jnncrrhodc» b>>rd erwartet, daß cö mit dem Abt von St. Gallen gutes Vcrständniß pflege, um dadurch dortscits die ""katholischen zurükzuhaltcn. 13. Zufolge Abschieds von Luecrn vom 5. October 1663 und von Brunnen 5. März 1682 versteht man sich gegen Frciburg und Solothurn, daß sie sich das katholhchc Interesse b>crdcn angelegen sein lassen; zu diesem Ende wird der Antrag in den Abschied genommen, mit ihnen auf b" nächsten badischcn Tagsazung diesfalls sich zu einigen zu suchen. 14. Die ennctbirgischcn Vogteicn i°Ilcn auf ersten Befehl 5»» Mann stellen und die dahcrigcn Ortöstimmcn mit der Versicherung, die Untcr- i^Ncn dieses Zuzugs balbcr gegen die mitrcgicrcndcn Orte der andern Religion zu schirmen, Luecrn eingeben werden; falls eer unkatholische Landvogt zu Lauis den Zuzug verwehren wollte, soll er vom Officium bewahrt werden, — allcö laut Abschied von Luecrn vom 6. August 1664 und 28. und 29. September 1651. ^ Die gctrcidcbauendcn Orte, namentlich Luecrn und Zug, werden ersucht, keine Früchte außer daS Land verkaufen, frühzeitig dreschen und das Korn an gehörige Orte liefern zu lassen. Auswärtige Zehnthcrrcn bvb zn ersuchen, ihren Zehnten dermalen nicht aus dem Land führen zu lassen. Uri, i^chwpz und llnter- b'aldcn wird empfohlen, aus dem Mailändischcn oder auö Picmont Frucht zu beziehen. Zur Aufbewahrung in Luecrn, Zug, Baden, Bremgartcn und Rappcröwyl Magazine angelegt werden. Luecrn verspricht, Wochcnmarkt auf die Dauer des Krieges möglichst offen zu halten. Jedes Ort versieht seine Mannest im Feld mit Proviant; behufs auswärtiger Zufuhr sollen die Pässe gegen das Schwabcnland (Arbon, bcnscc, Rhein und Hummclwald) bestens offen behalten werden, — alles laut den angeführten Abschieden 1651, 1682 und°1663. 16. Jedes Ort wird eingeladen, sich mit Salz zu versehen; Zug erwartet ^es von Luecrn und Schwyz, da es das scinige sonst nur von Zürich beziehen kann. 17. Der diesmalige gvlischc Landvogt im Thurgau soll mit den katholischen Beamten die katholischen Thurgauer zusammenziehen ^"b einen Thcil auf dem Spicgclbcrg und den andern auf dem Sonncnbcrg aufstellen; dabei soll er mit dem b> von St. Gallen besonders gutes Bcrständniß halten; übrigens wird vorbehalten, auf der nächsten Tagung in Baden mit den Gesandten des Abtes daS Nähere zu verabreden. 18. Rüksichtlich des Schirmes " Frciämtcr läßt man eS bei dem Abschiede von 1683 bewenden. Als Sammclpläze werden Hägglingcn, "vi und die Sinserbrükc bestimmt. Vor Allem soll die Verbindung der Zürcher und Bcrncr in dieser Vogtci ^hindert werden, wie dieses der Abschied von 1651 verlangt. 19. In der Grafschaft Baden, wo ein Landet von Bern ist, wird dem Landschrcibcr und dem Untcrvogt Schnorf empfohlen, die Pässe zu Rohrdorf ^ a»f dkm Hcitcröbcrg zu bewahren. Ucbrigcnö läßt man cö bei dem Schirmsprojcct von 1683 verbleiben. , ' Än der Grafschaft SarganS soll der Landvogt laut den Lucerncr Abschieden vom 28. September 1658 ^ 25. August 1683 den Schollbcrg bcsczcn und die katholischen Sarganscr sollen mit denen aus dem Gastcr ^""katholischen Glarner in den Schranken halten. 21. Den Gotteshäusern und Stiften (elf im Thurgau, ^ In der Grasschaft Baden, vier in den Frciämtcrn) soll auf Grund dcS Abschiedes von 1651 zeitlich ^i°igt werden, daß sie Früchte, Baarschaft und Wcrthsachcn in Sicherheit bringen. Denjenigen im Thurgau ^ hicfür Wpl, denen in den Frciämtcrn Bremgartcn bezeichnet. Es wird übrigens diesfalls mündliche .'""Handlung vorbehalten. Ucbcr die Beschirmung der dem Feinde ausgcscztcn Gotteshäuser Rheinau, fingen und Wcttingcn wird man auf der nächsten Tagsazung in Baden daS Nähcrc bcrathcn. Rüksichtlich "ucdeln wünscht man, daß es seine Früchte zeitlich aus dem Zürchcrgebict fortziehe. 22. Die Reuß und 560 August 1K95, Aarc sollen offen gehalten, die Schiffe beseitigt oder nnnüz gemacht, die Siuserbrükc verwahrt und zu Windig das Seil vernichtet, auch daselbst auf der Höhe eine Schanze angelegt und die Stilli, wo Verbindungen ^ Feinde zu befürchten sind, in Acht genommen werden. 23. Nach Brcmgarten verordnet Zug einen Conuna» danten für die dortige Bcsazung von 200 Burgern, 500 Mann aus dem Kelleramt und 200 aus den Fe^ ämtcrn, nach Baden Uri einen Commandanten für dortige 350 Burger und 300 Mann aus der Graflch^h nach Mellingen Luccrn einen Conimandantcn und eine Anzahl Gewehre für die Bcsazung von > 00 Burg"»/ 280 Mann aus dem Amt Rohrdorf und 250 aus den Frciamtcriz; bei großer Gefahr soll die Brükc daM abgeworfen oder verbrannt werden. Kaiscrstuhl, dem 200 Mann aus der Grafschaft Baden angewiesen erhält einen Commandanten von Untcrwaldcn. Arbon mit bischöflich constanzischcn Angehörigen zu bc>czc>b wie früher projectirt war, wird nicht zwekmäßig befunden, sondern man wird mit dem Abt von St. Gallw nach seinem Anerbieten von 1664 dahin zu untcrhandcln suchen, daß er diesen Ort von Rorschach auS sclM Schwyz gibt der Stadt Klingnau, deren Bcsazung 200 Burgern und Zuzügcrn von Lcuggcrn und auS Zur^ überlassen ist, einen Commandanten. Die Zusicherung von Schwyz, daß es den Hummelwald behaupten w" ? beruhigt. Was man von den zugewandten Orten und namentlich vom Abt von St. Gallen zu erwarten ha , werden die vorbchaltenen Unterhandlungen in Baden zeigen. 24. Wallis soll bei Gelegenheit der Ucbcricnd>u0 des Berichtes über die gegenwärtigen Zcitvcrhältnissc an den goldenen Bund erinnert und ersucht werde»/ katholischen Orte im Nothfall nicht im Stiche zu lassen. 25. An die Bündncr beider Religionen ist früherer Ucbung das Gesuch zu stellen, sich neutral zu verhalten; um dieses zu erreichen, sollen der spuu' . Gesandte und der Abt zu Disscntis um ihre Mitwirkung ersucht werden. 26. Mit dem Bischof von soll bei Anlaß der BundcSbcschwörung unterhandelt werden; inzwischen erwartet man, daß Solothurn ^ " ihm vertraulich bespreche. 27. Bei Madame von Orleans und dem französischen Gesandten ist dahin zu w" ' daß sich die neucnburgischcn Untcrthancn des Krieges nicht annehmen. 28. In Dingen, wo man w») des Krieges gewissenöhalbcr Anstand findet, behält man sich vor, beim Bischof von Constanz und dem ^ capitel Rath einzuholen. 29. Gleichwie auf der lezten sicbcuörtischcn Confcrcnz in Lucern beschlossen ^ ist, den fremden Gesandten eine factischc Darstellung und eine Vvänutio mvritarum oiumw c:ntluäu>>'^ behändigen, so soll auch, wie 1683 im Glarncrgcschäst, der Papst um Rath und That angegangen ^ Bei Frankreich, Spanien und Savoyen wird man sich um bundrömäßigc Hilfe anmelde» und bei anh» Kriegsgefahr die eidgenössischen Kricgövölkcr aus den fremden Diensten heimbcrufcn. 307. Jahrrechnilng der die Vogtcien Bellenz :c. regierenden III Orte. Bellenz. 24. August. Es ist nur folgende Instruction des Gesandten von Nidwalden, Johann Konrad Kaiser, erhalten: 1. Nachfrage, ob Statthalter Nicolo Origone die Rechnung für seinen Vvgtsohn, Franz abgelegt habe. 2. Vollmacht, das Testament des Jgnaz Sercni, sofern es statutengemäß ist, Z» ^ ^,1 3. Da die drei Geschwornen ein von einigen Mitrichtcrn erlassenes Malefizurtheil aufgehoben die, welche dawider gehandelt, zur Verantwortung zu ziehe». 4. Den vor Jahren in dem sog' Handel in die regierenden Orte gesandten Deputirten sollen die Rechnungen über die erlaufene» August U.95, 561 abgefordert »verde», damit allsttllige Klage» dagegen angebracht werden können, wie z. B,, daß die Steuern zur Dekung derselben ungebührlich angelegt worden seien u, st w. 5. Da Cavaliere Ghiringhelli von den vornehmsten Communen der Grafschaft Bellcnz als ihr Sachwalter bestellt sein soll und sich zumal auch alö Schreiber oder Kanzler gebrauche» lasse, soll nachgefragt »verde», ob es vielleicht nicht de» Statuten zuwiderlaufe, k. Da der Stadtrath zu Bellcnz aus eigener Machtvollkommenheit verordnet hat, daß Niemand bei Strafe des Meineids wider seine Rathsschlüssc und Urtheile ctwaS Widriges einreden dürfe, folglich damit die Weiterzichung an de» Conimissär oder die hohen Obrigkeiten verboten ist, sollen die Räthe, welche mit der Strafe des Meineids gedroht haben, zur Verautwortung berufe» »verde». 7. Der Rath von Bellenz soll die Statuten den Abschieden von Wielen und Brunnen gemäß bei Strafe von ZOO Kronen binnen vier Monaten zum Behelf des Armen und gemeinen Bauersmanns auch in italienischer Sprache schreiben lasse», 8. Um daß Jemand unschuldig wegen ungerechter Wage und Maß bei dem Landvvgt verklagt und um ei» Namhaftes gestraft worden, soll der falsche Kläger in deS Bcrurtheilten Fufistapfcn gestellt und die Buße von ihm bezöge» »verde»», ü. Gin gewisser Landvvgt, der das angerufene liebe Recht nicht nach Amtspflicht administrirt, soll gebührend zur Rede und Vcrantwortung gestellt »verde», 10. Da den Bellcnzcr» früher schon befohlen »vorbei», in ihrer Stadt eine Sust zu baue» und die Frist abgelaufen ist, soll eine neue scharfe Mahnung an sie ergehe». 11. Weil gewisse Eheleute wegen ihres unchrbarcn Wandels großes Aergerniß gebe», soll der Landvogt als erste Instanz noch während des Sindicats einschreiten; »venu er es unterläßt, soll es vom Sindicat aus geschehe», 12. Wenn Jemand auf den» leztjährigeu Sindicat bestraft worden und jczt seine Unschuld darthun könnte, soll er, sowcit es seine Ehre und guten Leumund betrifft, Wohl 'möge» liberirt »verde». Land-öarchw Ridwaldc» - WochcnratlMrowloll Bd. 20, ko», ISS, ISS, 104,1«, Gemeineidgonössische Tagsazung. Baden, lkilä, L!1. August. z.'«ccr». NX», Abschtrde Bd. I.XXX», iol, 101, ^ Gesandte: Zürich, Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Heinrich Wascr, Sckclmeistcr. Johann Rudolph Sinnrr, Sckelnicistcr; Johann Friedrich von Willading, des Raths. Luccrn. Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Karl Balthasar, Stadtschrciber und ^ ^aths, Uri. Sebastian Emanucl Tanncr, Landannnann; Johann Martin Schund, alt-Landammann. Hwyz Joha„„ RochuS Abybcrg, Landammann; Jakob Weber, Ritter, alt-Landainmann. Untcrwaldcn. ^ui»i, alt-Landann»ann, und Johann Sebastian Müller, des Raths von Obwaldcn; Beat Jakob ^ alt-Landammann von Nid»valden. Zug. Beat Kaspar Zurlauben, Amman»; Johann Kaspar »»i^ ^6-A»imann; Martin Schund, Sckclmcister. GlaruS. Johann Ludtvig Tschudi, Ritter, Land- Elmer, alt-Landammann. Basel, Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; begt Mcrian, deS Raths. Frciburg. Franz Philipp von Lanten genannt Heid, Althcjß; Keßler, Sckclmcister. Solothurn. Urs Suri, Vcnncr; Johann Ludtvig von Noll, kl»,ej^r. Schaffhau scn, Johann Konrad Wäpfer, Bürgermeister; Johann Köchlin, Statthalter, ^ "icll, Ulrich Sutcr, Landammann, von Jnncrrhodcn; Laurenz Tanncr, alt-Landammann, von ^ Schoden, Abt von St, Gallen. Freiherr Fidel von Thum, erster Rath und Erbmarschall; Georg Ringk, Landhofmeistcr, Stadt St, Gallen, Heinrich Hillcr, Bürgermeister. 71 562 August 1K9S. n. Da die Mißhellc wegen des WartaucrstreitS in der Eidgenossenschaft durch allerhand unbclicblgc Zufälligkeiten bereits einen ziemlich breiten Fuß gewonnen und die Erfahrung lehrt, daß solchen Gefahr"' eines inncrn Zerwürfnisses rasch begegnet werden muß, haben die nnbethciligtcn Orte diese Taglcistung geschrieben. Nachdem die Parteien zuerst einen vergeblichen Versuch gemacht, den Streit unter sich beizulegen, haben sie gern gesehen, daß die unbcthciligtcn Orte ihre Vermittlung eintreten lassen, was alSbalv geschieht, indem sie in einer fast vierwöchigen Handlung alles Ersinnlichc zur Pacification vorgcnom""" haben. Im Verlaufe der Unterhandlungen begehrt sodann Zürich mit Eingabe vom 16. September von de" nnbethciligtcn Orten eine rechtliche Erörterung der Frage, ob in einer gemeinen Herrschaft in RcligionS- landfricdlichcn Sachen die Mehrheit der Stimmen entscheiden könne oder nicht, und ob nicht vielmehr N' ) Angelegenheiten durch die regierenden Orte inSgesamint zu erledigen seien. In der Gegenerklärung 17. September lehnen die bcthciligtcn katholischen Orte die rechtliche Erörterung ab und betonen dal'", das dem Landvogt Rcding wegen seines Mißgriffes auf der Taglcistung in Zug bezeugte Mißfallen und damals getroffene Vorsehung zur Verhütung künftiger Vorgriffe seien heitere Zcugsamc, daß sie keine v" wirkliche Ungebühr wollen; sie hätten Zürich nie umgangen und seien, dem Ausschreiben zur gcgenwär >g Tagsazung gemäß, mit minder gebundenen Händen erschiene», und haben bei den jczigcn Verhandlung^ wirkliche Proben ihrer auf die eidgenössische Ruhe gerichteten Gesinnung gegeben. Um lcztcrc noch den Tag zu geben, erklären sich die Gesandten von Lucern, Zug, Schwyz und katholisch GiaruS bereit, in Wartau eingeführten Gottesdienst aus vielen Gründen, auch weil desselben insoweit Niemand begeht eingehen zu lassen, allerdings unter Vorbehalt der diesfalls durch alle Grade beschnitten Befugniß M Einführung des katholischen Gottesdienstes und ohne irgend welches Präjudiz an diesem Rechte; die von Uri und Untcrwaldcn übernehmen lcztcrn Punkt den Obern zu hinterbringen und sich in nächster ^ zu erklären. Darauf geben die Gesandten von Zürich den 18. September ihre Replik ein, "'clehrr folgenden Tage die Duplik der Gegenpartei folgt. Als darübcrhin verlautete, Zürich werde mit einer cinkommcn, erklären die unbcthciligtcn Orte diesen Schriftcnwcchscl, der immer neue Entgegnungen ziehen würde, für geschlossen und schreiten zur mündlichen Verhandlung, die im Abschied nicht weiter er»'' ^ ist. Mit unverdrossenem Eifer arbeiten die unbcthciligtcn Orte an der gütlichen Erledigung und ^ Versöhnung der Parteien, bis die Sache endlich durch Gottes Gnade dahin gcräth, daß die Parten" ^ folgenden Vcrgleichöprojccts übereinkommen: Da die katholische Rcligionsübung zu Wartau abgestellt ist, so soll auch der zwischen den evangelischen und katholischen regierenden Orten waltende aufgehoben und keinem Theile dadurch etwas benommen noch gegeben sein. Beide Thcilc sind dahin ge" . in vorfallenden Geschäften sich den Bünden, Landfrieden, Abschieden, Verträgen und Friedensschlüsse" ü' ^ zu verbellten, als das sicherste Mittel, eidgenössisches Vertrauen, Liebe und Einigkeit im Vaterla" erhalten. Dieses Projcct wird den Parteien in der Session eröffnet und Namens der unbcthcilig"" ^ ^ durch Sckclmcistcr Sinncr mit einem wohlmeinenden Zuspruch begleitet. Die Parteien erklären Verdankung der Mühe und Kosten der unbethcilgtcn Orte, daß sie dieses Projcct auf- und annehmen, ein gcdruktes Mandat vom 23. September, das in allen Vogteien und in jedem Orte mit der erfor > ^ Moderation und unter des betreffenden Ortes eigenem Namen publicirt werden soll, wird verordne ^ Handel und Wandel allseitig gesichert bleiben, daß über alles in Worten und Werken Borges"^" ^ „Bclcidigungsvcrgeß" crthcilt sei, daß alle Schmäh- und Drohwortc, sowie alle Tätlichkeiten bei Stt" ^ Obrigkeiten vermieden, dagegen freundliche und nachbarliche Beziehungen gepflogen werden sollen- August lk!15. ^»»cstic wird eingeschlossen Frau Hortensia von Salis, ausgeschlossen aber diejenigen, welche in Uznach ""ige Zürcher geschädigt haben, wofür beim Landvogt von Uznach bereits Klage erhoben ist, sowie die bereits solcher Thatcn willen Bestraften. Endlich wird zwischen den beteiligten und unbcthciligten Orten abdrehet, daß über daö Vermittlungsgeschäft kein besonderes Protokoll formirt werde, beziehungsweise das von ^ unparteiische» Sccrctärcn Gabriel Groß von Berit lind Untcrvogt Beat Antoil Schnorf geführte abolirt soll. I». Bei Anlaß des WartaucrgcschäftS wird heilsam rcflcctirt, wie sehr die Ungerechtigkeit bei den ^brjgkcitrn, namentlich auch mit Bezug auf die Verwaltung der gemeinen Vogteicn, überhandnehme und ei» ^herigcr Spiegel in den Abschied genommen. <>. In seinem Vortrag vom 3l. August ermahnt der franzö- Gesandte die Eidgenossen zur Einigkeit und zur Bewahrung des köstlichen Gutes des Friedens, lind räth diesem Glükc, wenn cö nöthig sei, in dem Wartaucrgcschäft ein Opfer zu bringen. Zugleich schert er sie der königlichen Huld und seiner Dienstbcrcitwilligkeit. In einer Note vom l2. September ^lt er das ermüdende Andringen des kaiserlichen Gesandten wegen Abstellung der übel sogenannten TranS- ^>ivncn, stellt der Tagsazung vor, daß damit nur bczwckt werde, die Orte wegen einiger MeinungS- ^Ichiedcnheit in dieser Frage gegen einander aufzureizen, lind ermahnt sie nochmals zur schnellen Beseitigung ^ Zwistes, der sie hier wieder zusaiinncngcführt habe, indem es sich bereits nicht mehr um das Haupt- ^chäft, sondern um gesuchte Subtilitäten in den AuSdrüken handle, die mit der alten Schwcizcrtrcue nicht ^nbarlich seien. Diese beiden Schreiben werden dem Gesandten verdankt, dem König die Versicherung '"'dcsmäßigcr Bereitwilligkeit erneuert und rüksichtlich der Schritte des kaiserlichen Gesandten bemerkt, daß H die Orte auf dasjenige beziehen, was sie schon früher sowohl ihm, als dem kaiserlichen Gesandten ""'»stritt haben. «I. Der spanische Gesandte ermahnt mit Eingabe vom 23. August ebenfalls zur Einigkeit betont, wenn man der Bitterkeit Raum gestatte, könne daö Unheil später kaum mehr bewältigt werden, der Vcrdankung dieses Schreibens wird die Versicherung bundcSgenössischer Treue gegen den König Verden. einem zweiten Schreiben vom 29. August ahndet der gleiche Gesandte neuerdings die TranS- ">vn eidgenössischen in französischen Diensten stehenden Truppen, indem diese sich bei den Feindseligkeiten r» Brüssel besonders bethätigt haben; er erwarte daher, daß die Schuldigen exemplarisch werden abgc- ^ Werden, sonst würden sich die Orte alle Potentaten zu Feinden machen. Hierauf wird unterm 7. ^ ünwcr erwicdcrt, man beziehe sich dieser Klage halber auf die frühem Beschlüsse und Eröffnungen sowohl ^ ")» selbst, als an den kaiserlichen Gesandten, v. Dieser lcztcrc empfiehlt in seinem Vortrag vom sick ^'"bcr eindringlich die gütliche Beseitigung des Streites, der diese Tagsazung veranlaßt habe, beschwert ^ban» über die Feindseligkeiten der eidgenössischen Völker vor Brüssel, Dpxmuidcn und Namur, und rH gewärtigen, welche Abhilfe diesfalls nach den frühem Versprechungen erfolgen werde. Indem der Thcil des Vortrags verdankt und mit der Versicherung getreuer Erfüllung der Bundcspflichtcn erwicdcrt » ' bezieht sich die Antwort rüksichtlich der gerügten TranSgrcssioncn einfach ans die frühem Erklärungen. ^ b^se unbefriedigende Antwort erläßt der Gesandte unterm 7. September ein Memorial, worin er in Zügen den Widerspruch der Tagsazung zwischen Wort und That hervorhebt, derselben zu bedenken baß, ,ocnn dreißig eidgenössische Bataillone die österreichischen Erblandc mit Schlachten, Beschießungen h ^brgcrungm überfallen, man sich nicht mehr mit Worten abspeisen lassen könne, sondern daß solche H . ""gm als Negation der Worte aufgenommen werden müssen; er erwarte aber von der Klugheit der Arsten eine billige Rcmcdur und erinnere diejenigen Orte, welche an den TranSgrcssioncn nicht 'Üt seien, an ihr Versprechen, die Schuldigen zur Pflicht zurükzuführcn. Bei Bcrathung dieses August 1695, Memorials entschuldigen sich einige Orte, daß sie keine Völker in französischen Diensten haben; ändert bestreiten, daß sich die Ihrigen verfehlt haben; andere glauben diese Handlungen als befugt ansehe» können, weil ihre Voreltern auch in den Niederlanden gedient haben; andere endlich meinen der Neutral'^ Genüge zu leisten, weil sie beiden Thcilcn dienen, Obschon es schwer hält, so viele Ansichten zu vereinige"' wird doch nachdrüklich auf die Gefahr hingewiesen, die der Unwille einer so großen Macht ans die Eidg^ nosscnschaft wälzen könnte. Da die meisten Orte der Ansicht sind, es bei den frühem Erklärungen bewende" zu lassen und deshalb eine besondere Antwort nicht nöthig finden, so wiederholt der Gesandte mit eine"' Memorial vom 1k. September seine Rcelamation und ersucht die Orte, sich nicht durch fremde Einflüstern")''" einnehmen zu lassen, da unbestreitbar sei, daß die Transgrcfsioncn, deren Abschaffung versprochen worden g'' noch immer fortdauern. Darauf wird endlich unterm 17. September die Antwort crtheilt, weil die meiste" Gesandtschaften diesfalls nicht instruirt seien, nehme man die beiden Mcmorialc zur Beantwortung durch ^ Obrigkeiten in den Abschied, Inzwischen beziehe man sich auf die früher» Erklärungen und namentlich " diejenige der Jahrrechnungstagsazung von 1K9.1, Untcrwaldcn kann sich instruetionSgcmäß hierüber ^ erklären, bis das wartauische Geschäft erledigt ist. I'u. sx. (S. u, Thurgau.) Ii. Der an den kaistrü ' Gesandten abgcschikte Ausschuß überbringt den Bericht, derselbe habe sich anfangs für die Antwort aus >' Memoriale bedankt, dann aber geäußert, daß man ihm wohl eine vergnüglichere Antwort hätte g^ können; er werde nächstens nach Wien reisen, wo man ihn schwerlich gilt empfangen werde, da auf st'^ fällige Schritte keine Abhilfe erfolgt sei; er bitte wenigstens in den Abschied zu nehmen, daß, da die " aä reloremlum genommen sei, eine baldige Antwort erfolgen werde. Schwpz, Zug, katholisch ^ ' Freiburg, Solothurn und Appcnzcll-Jnncrrhodcn lassen es einfach bei ihren theils ältcrn, thcilö Erklärungen und großen Gewaltöcrkcnntnisscn bewenden; andere nehmen die Sache nel roferemluw ^ Nidwaldcn bleibt bei seiner eröffneten Instruction. I. Behufs Erledigung der mittelst Wegnahme rheincckischen Schiffes begangenen Gcbictsvcrlczung erlegt der kaiserliche Gesandte die noch ausstehende» - ^ Gulden. (S. auch u. Rheinthal Art. 11k.) It. (S. u. vier cnnctb. Vogteien übcrh.) I—1>- ^ Thurgau.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. «». (Die katholischen Sarganö regierenden Orte.) Am Vorabend der Tagsazung haben sich die rcndcn katholischen Orte des Sarganserlandes zu einer Vorbcrathung deö Wartaucrgeschäftcs versammelt. berichtet Luccrn, daß laut einem vom Landvogt und Landschreiber zu SarganS cingcsaudtcn nanu" Verzeichnis^ sich zu Wartall nur drei katholische Personen, darunter zwei Kinder, befinden, stebzeh» Palfrei wohnen; unter dieser Zahl seien nur sechs Ncubckehrte; auch haben die von Palfrci eine Stunde weniger weit nach Sarganö, als nach Wartau. In Anbetracht dessen wird angeregt, ob ma» ^ unter Verwahrung der Bcfugsamc, die Einstellung der katholischen Religionöübung zu Wartau anbiete" ^ Obschon man sich mit Ausnahme von Ob- lind Nidwaldcn mit Ratificationsvorbchalt hiezu spricht, wenn damit geholfen werden könnte, so wird doch die Sache bis auf weitere Behandln») , gestellt. Inzwischen wird der Gegenstand von Zürich in der Session angezogen und von den ^ Orten darauf geantwortet, jedoch nur pro inkormutiono und keineswegs, um etwas in'S Recht zu .„cl beide Thcilc auf ihrer Meinung bleiben, werden sie von den unbetheiligtcn Orten nochmals z» st"'' Pcrgleichung zusammcngcwicscn. Unterdessen vernehmen die katholischen Gesandtschaften durch diese»') August 1693, 565 ^chwyz und katholisch GlaruS, daß Zürich und evangelisch GlaruS Zurüstungcn zum Krieg machen, »vorauf ^»icntlich Schwyz Rath verlangt, ob cS sich nicht auch mit Schanzen und Pallisadcn verwahren dürfe; aus Üblichen Ursachen kann ihm aber solches nicht gcrathcn werden. Von katholisch Glarns wird ebenfalls ""gezeigt, ihre evangelischen Mitlandlcutc haben bei Nicdcrurnen eine Brükc über die Linth geschlagen und ^erhalb der Ziegclbrükc eine Schanze aufgeworfen, deren Beseitigung sie in den katholischen Sessionen und ""chher auch in der allgemeinen Tagsazung verlangen. In der Voraussicht, daß man dagegen nichts werde ""snchtcu können, weil dort schon vor Altem eine Brükc bestanden und die Katholischen das Kapuzincrkloster ""ch wider den Willen der Evangelischen als eine Art Festung erbaut haben, »verde» die katholischen unbcthci ^tcn Orte ersucht, der Gegenpartei eindringlich vorzustellen, wenn sie ihre kriegerischen Vorkehrungen nicht ^üigen, auch die Katholischen für eine günstige Stellung sorgen »verde». Bei diesen» Vortrag berichtet ^""gclisch GlaruS über das Verhältnis» der fraglichen Brükc; von dem BcfcstigungSgcbäudc will der Andtc nicht viel wissen, zeigt übrigens an, daß man diesfalls gebührend begegnen »verde. Dieser Umstand " desivcgm nicht in den allgemeinen Abschied genommen worden, damit man nicht alö Präjudiz anführen """c, die Katholischen scici» mit ihrem Ansuchen von gemeinen Orten abgcwiescn worden. Nach erfolglosen '"^Handlungen Mischen beiden Parteien, eingeholter neuer Instruction und mit ausdrüklichcr Bcwillignng ^ unbcthciligtcn katholischen Orte gebe»» die katholischen das Sarganscrland regierende»» Orte auf die von '^nich eingegebene Schrift ihre Gegenerklärung ab, wie sie dein allgemeinen Abschied wörtlich einverleibt ist, ^ Ob- und Nidwaldcn können instructionSgcmäß dieser Erklärung nicht beitreten, nehmen sie aber zum nä rotörsnüum, damit die Ungleichheit der Ansichten den Evangelischen nicht bekannt »verde. Hierauf 1», < V" - „ > ., , s , S' beiderseits noch eine schriftliche Erklärung, beziehungsweise Gegenerklärung, In der Session hält dann ^ jede Partei einen mündlichen Vortrag. Da aber dadurch kein Vergleich crzwckt »verde»» kann, nehmen ^ "ubcthciligtcn Orte die Vcrniittlnng wieder an die Hand und thcilcn den Parteien ein schriftliches Pro- ^ "ut, »vorüber sich dieselben Bedenkzeit erbeten und abtreten. Zürich gibt gleich darauf die Erklärung ab, daö Projcct ohne Ermächtigung der Obrigkeit nicht annehmen und sendet den Sckclmcistcr Wascr ^.^"cholung ucuer Instruction heim. Stach seiner Nükkchr wird den katholischen regierenden Orten eröffnet, übergebe seine Sache den unbcthciligtcn evangelischen Orten; die Katholischen finden jedoch der Folgen ^"Mch, ihre Sache auch den unbcthciligtcn Orten ihrer Religion anhcimzustcllcn, Sic crwicdcrn Sei» ^5 dein Rathe der unbcthciligtcn katholischen Orte folgend, wenn das Projcct von der Gegenpartei unver- angciwmmcn »verde, so »vollen sie cS ebenfalls dabei bcwcndcn lassen. Ob- und Nidwaldcn nehmen die dj°- "bei» crwähntcn» Sinn all retsreiul»»»»». Hiebci ist für's künftige »vohl zu beachten, daß Zürich in ^"' Handel dreimal, aber ohne Erfolg, die unbethciligten Orte um das Recht angerufen hat und daß ^^"chcrscitö nichts nachgegeben worden ist, als die katholische Rcligionsübnng in Wartau. Eö wird nun, u»ip-Zustimmung von Ob- und Nidwaldcn, den» Landvogt geschrieben, den katholischen Gottesdienst tg ^'llcn, mit Vorbehalt dessen, was schon früher bestanden, i». (Die nämlichen Orte.) Schwpz eröffnet, ^wmcn, Dikci» und Thalcr in der Probe »vir Zürich zu schlagen; cS wird aber darüber nichts »csrl katholischen Orte.) Den unbcthciligtcn katholischen Orten wird für ihre fleißige und s^cr ^ ^^wcndnng im Wartaucrgcschäft der beste Dank bezeugt und alle Gcgcndicnstbcrcitwilligkcit vcr- ^>»i " angckoinmcnc, mit Brevc vom 27. Juni 1695 accreditirtc Nunliuö, Michael Angclo ^ ' ^rzbischvs von Tarsus, empfiehlt in einer Zuschrift die Erhaltung dcS Friedens, Dies veranlaßt eine ^"ug, »vir die Gotteshäuser iu der Eidgenossenschaft das Land an Hab und Gut ausziehen, wie die 566 August 1695, großkn Dispmscn nach Rom getragen, die kleinen aber vom Nuntius behalten werden, während diese nach dem Concil von Tricnt in den Orten selbst ml pius ounsus verwendet werden sollten, endlich wie vic Kosten für den Schirm dieser Gotteshäuser in Kriegszcitcn verwendet werden müsse», während von Seite niemals etwas contribuirt werden wolle; diese Punkte werden dem Nuntius in dem Gratulation^ schreiben zu seiner neuen Stelle an's Herz gelegt, n. Ucbcr das Kollegium Borromäum in Mailand wird Folgendes berichtet: Unlängst seien die Zöglinge desselben in Folge eines Mißverständnisses mit den Obcr" ausgetreten, nach einiger Zeit aber wieder zurükgckchrt; der abgetretene Nuntius habe auf seiner RükMst nach Rom die Sache untersucht und den Zöglingen zugesprochen; da aber wenig Besserung eingetreten flb habe Luccrn den Agenten Pcllizaro um Bericht ersucht, der dahin ausgefallen sei, daß die Zöglinge z» Freiheit zum Ausgehen haben. Im Weiter» wird erwähnt, daß die Zöglinge nicht mehr zu den Jesnücn die Schule gehen, sondern von den geistlichen Vorstehern des Kollegiums unterrichtet werden; man wcrdr daher auch nicht mehr so gelehrte Leute bekommen, wie früher, da die neuen Lehrer weniger vcrsirt auch werden gegen die Intention des Stifters zu viel Italiener aufgenommen, von »vclchcn die cidgcnöch! Zöglinge verleitet werden. Aus diesen Gründen wird Luccrn beauftragt, an Rcctor und Zöglinge das N'o) zu schreiben; hinwieder wird gut gefunden, daß die Orte nur taugliche Zöglinge in diese Anstalt t. (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte,) Der Bischof schreibt, er erwarte die Abgeordneten ^ verbündeten Orte auf die bestimmte Zeit; den Bund wolle er in seinem alten Tenor bleiben lassen und > die angeregte Adelsprobe die Meinung des Stiftes einvernehmen und darüber gebührend antworten. beschwert er sich über die Prätcnsion von Zug, mehr als zwei Gesandte zu schikcn. Die Gesandten Amtes Zug crwiedern hierauf, in dem Libell der Orte sei ihnen zugegeben, daß bei dergleichen schaftcn drei Herren reiten mögen; es sei diesfalls dem Bischof schon geschrieben worden und man gow" seine Antwort. Wegen mangelnder Instruction wird die Sache uü i-ölvrenäum genommen, Luccrn tragt, dem Bischof zu melden, daß die verbündeten Orte bei demjenigen verbleiben, was ihm jüngsth»' Lncern aus geschrieben worden sei, und daß die Gesandten auf die bestimmte Zeit eintreffen werden. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschastsangciegenhcltcn: Landgrafschast Thurgau. 1°. Art. 208. Jurisdiction«- u. HohcitSrechte. i». Art. Z25. Gcrichtsherrcn. , px. „ 98. Mitregierung der III Städte. i». „ 2Z8. Justizsachen, Recht, I. „ 418. Handel n. Verkehr. Vogtet Rheinthal. t. Art. tlk. Anstände mit dem Reich. Vier cnnctb. Vogt, iibcrh. I«. Art. 99. Anstände mit Mailand. d 1. Zu u. <». Bezüglich der dreiwöchigen Unterhandlungen der katholischen Orte unter sich- den unbethciligten Orten katholischer und evangelischer Religion, sowie mit Zürich und evangelilch .^e enthält das Staatsarchiv Lucern sehr viele Acten, namentlich die gewechselten Schriften und eM > Berichte des Gesandten Stadtschreiber Balthasar, und andere Details. Staatsarchiv Lucern: Acten Wartauerhandc 2. Zu am Schlußc. 1. Frau Hortcnsiavo» Salis, gebornc Gugclbcrg von Moos, wird in die aufgenommen, weil sie sich mit dem zur katholischen Religion bekehrte» Mathe Tischhuser wegen dieses Abfalls in einen Briefwechsel eingelassen hatte. Das Staatsarchiv Lucern, Acten - " Handel, hat Abschriften eines Schreibens der Frau von Salis und der dahcrigcn Antwort Tischhnsi''" ^cr ohne Datum. 2. Betreffend den Auflauf in Uznach am 1. September, wo während der Gxccun^' ^ Hexe Plözlich der Ruf erscholl, die Zürcher seien in das Land eingefallen, und wobei fünfzehn znl August 1693, 5K7 Untcrthancn mißhandelt und gefangen genommen wurden, vergleiche man die Acte» Wartauerhaudel im Staatsarchiv Zürich, Die Sache wurde gütlich dahin erledigt, daß Uznach für die Mißhandlung eine Strafe vvn 45l> Thalcrn zahlen mußte, wgs den 14, Decembcr 1695 geschah, 3. Zu I». Der Spiegel, den die Tagsazungshcrren einander vorhielten, lautet also: „Zum Beschluß dieser Handlung wird auö wahr eidgenössischer Aufrichtigkeit und bester Wohlmcinung »achdrüklich erinnert, wie daß keine Nation, die mehr Gottes Gnade und Güte genieße, als die unsrige; denn Gott der Herr habe uns aller Welt vorgestellt zu einem Wunderspiegel seiner Erbärmd; er habe aber zugleich sein Racheschwert des Kriegs gezüket und über unsere Häupter ganz glänzend an ein klein Häärlein, wie jenem Schmeichler Damocli von seinem Fürsten bcschchen, gchcnket. Daß dessen die größte Ursache unscr(es) gott- losc(s) Wesen und die offenbaren Ungerechtigkeiten, die im Land leider emporkommen, wird Niemand widerspreche», Das erste zwar (gc)hörc nicht in und vor gegenwärtige Versammlung, sondern auf die Kanzel; von dem andern (sei) zu rede», wie es beschchc, aus Trieb einer aufrichtigen Sorgfalt zu Erhaltung des lieben Vaterlandes, also erfordere es auch die Nothwendigkcit, Die hohen Obrigkeiten werden von Gott sclbsten Götter genannt darum, daß sie seine Statthalter auf Erden; sie werden Väter des Lands genannt, dafür daß selbige für der Einwohner des Lands Wohlfahrt sorgen sollen, als ein Vater für das Heil seiner Haushaltung, Gott sei gerecht. Ein Vater soll sein liebreich; nun sei männiglich bekannt, ja wir in nnserm Gewissen überzeugt und sehen es täglich vor Augen, daß der verfluchte Judcnschwarm eine rechte Pestilenz >» unser» Landen, so daß wann ein Jude in eines Christen Haus eintritt, zugleich der Fluch ihm nachfolget und nicht nachlasset, bis die Haushaltung unter über sich. Wie wolle» wir aber eö vor Gott dem gerechten Richter und himmlischen Vater verantworten, wenn wir unsere armen llntcrthanc» diese» müßiggchendcn Wölfen in den Rache» stoßen? Darum und weil diese badischc Regierung wiederum an lvbl, Stadt Zürich kommt, werde heiingcstcllct, ob nicht auf künftige Johann! Jahrrcchnung die Herren Ehrcngcsandtcn mit Instruction von dieses schädlichen Gesindels Abschaffung cinkonnnen möchten, um so viel mehr, weil der Schaden auf das ganze Land, der Nuzcn aber allein auf wenig Personen fließe. Wie die Ungerechtigkeit kniporkommcn, wie wir in gemeinen Herrschaften, in eignen Landen, insonderheit i» dieser Stuben in des gerechte» Gottes und eines liebreichen Vaters Fufistapfe» treten, zeiget aber leider die tägliche Erfahrung, Oder mag neben der Gerechtigkeit bestehen; wenn Landvögtc zu Zurzach faule Dirnen bestellen und auf der Obrigkeit Kosten erhalten, zu dem End, daß sie ehrliche Leute fällen und von denselben Geld bekommen ? ssst'ö vor dem gerechten Gott verantwortlich, wen» das Recht um Geld feilgeboten und den Parteien, wie seither» etlichen Jahren hier beschchen, versprochen wird, um gewisses Geld drei oder vier Stimmen zu versichern; auch nach ausgefällten Urtcln die Leute in die Kammer bcschikt, mit Arreste» bedräuet und angezeigt wird, weil die andere Partei so viel versprochen, wollen sie von ihnen auch so viel haben? Kann auch der gerechte Gott länger zusehe», wen», wie heutiges Tages geschieht, ein geringer Fehler und entfallene Worte, b"ku etliche Leute oft gercizct werden, Buße» nicht von 29, 4i>, 1l)i) Gulden, nicht von ein, zwei oder dreihundert, sondern bis 1 bis 4 und 5l>«1) Gulden angelegt werden; wenn löbliche Orte den llntcrthanc» um ^)r g»t Geld Ortsstimmen crtheilcn, hernach ihnen selbige wieder nehmen, allein unter dem Vorwand, man habe sonst nichts von dem Thurgäu; wen» wider ernstliche Buße» geahndet und rcpräscutirt wird, daß hierbei große Ungerechtigkeiten verübt, daö Land übel verschreit und GottcS Gerichte erholet werden, die Antworten auch wohl von den Gcscheidcstc» folgen: Man wolle ebenso gern viel als wenig verantworten ? ^ sich zu verwundern, wenn über solche Obrigkeiten geklagt wird, von alten ehrliche» Leuten dieser Ausspruch gefallen, es werde nicht besser, bis diejenigen, deren Großeltern andcrwegcn verübten Drangs und Zwangs zum Land auSgcjagt, auch verjagt werden? Wie wir aber dcö Titels der Götter auf Erde» uns ""würdig machen, also ebenso wenig könne» wir mit Billigkeit uns des Titels sorgfältiger LandSväter rühmen, Db°r wo ist die Liebe eines Vaters, wen» er seine Kinder dem Wolf in Rachen schiebt, wie wir, als vor- cr«>eldet, unsere Unterthanc» den müssiggehcndcn Juden? Wo ist unsere väterliche Sorgfalt, wenn wir Rschchcn lasse», daß ehrliche Haushaltungen, ganze Gemeinden sich in Trölhändcl» ruiniren und verderben? ^sv gehet es dieser Zeit in unser» Landen diesseits, da jenseits des Gcbirgs noch viel ärger verfahren wird. 568 August u, September 1696. Ist sich dann zn verwundern, wenn Gott der Herr abermalcn mit Zornsgerichten uns gcdräuet? Oder >1 auch wohl zu glauben, daß er sich länger mit uns gedulden, sondern diclmehr, wie andere Nationen, mit seinen Strafgerichten ausmachen werde? Ist auch zu glaubcip daß etliche eiucn alles sehende», a ' wissenden, gerechten Gott im Himmel oder einen leidigen Teufel in der Hölle glauben ? Von deswegen w» nothwendig sein, diesen Dingen in wahrer Furcht GottcS nachzudenken nnd auf Mittel, den zornigen l o ferner auf unserer Seite zu behalten/' :w<>. Umständliche Relation des Nathsexspectanten Gabriel Groß von Bern, als nnparteiischeu evangelischen Secretärs, über die Verhandlungen der evangelischen, insbesondere der evangelischen unbetheiligten Orte während der außerordentlichen Tagsaznng zu Bade». in» August u. September. Staatsarchiv Zürich. Acten Wartauerhandcl. 1. Dm 29. August (19. a. K.) verstümmln sich säinmtliche evangelische Orte wegen mehrerer Geheul und Sicherheit in dem Bcrncr HauS; Burgcrnicistcr Eschcr dankt vorläufig für die viele Mühe und in dem Wartaucr Handel und erzählt, daß Zürichs Bürgern und Hintersassen seit lcztcr Tagsaznng b"' Luccrn zwar alle eidgenössische Freundlichkeit erwiesen, in den Ländern aber von nichts andern, geredet wer ^ als von Krieg und Kricgsgcschrci, Musketen- und Spicßfcgcn; dabei sei es nicht geblieben, sondern ^ ^ auch die evangelische seligmachcndc Religion auf crschrcklichc Weise vcrkczert werden, so daß die Obrigkeü Zürich sozusagen von ihren Bürgern und Unterthancn angetrieben worden, mit mehren» Ernst zu den zu thun. Dicö sei vorderhand auf eine Mahnung zu stündlicher Bereitschaft und Vcrschung mit Kraut ^ Loth beschränkt geblieben. Da der kleinen Orte (als eines popularischcn Gcwalts, der nicht wohl w gebührenden Schranken zu halten sein dürfte) GcmüthSmcinung am Tage, legt Zürich zu Sinn, "b unfruchtbarem Ausgang der Vermittlung nicht genauere Bcrathschlaguug, was cvangclischcrscitS zu thun erfolgen sollte. Die evangelischen Orte eröffnen darauf, daß sie vor Alle», die Parteien werden, ob sie nicht unter sich selbst sich vereinigen können; wenn dicö unfruchtbar ausfalle, wollen selbst in dem Geschäft arbeiten helfen; bleibe die freundliche Handlung unverfänglich oder wolle das dar» (zu) erbietende Recht nicht bestanden werden, wollen sie weiter bedacht sein, was dem Vaterland und dem gclischen Wesen zuträglich sein werde. Zürich wünscht zwar des Tentirens unter den Parteien selbst zu sein, da dieses nur mehr Erregung verursache, begibt sich aber schließlich dazu, da dies jederweib" ^ gcnössischcr Styl gewesen. 2. In der erste» Sizung der unbetheiligten Orte vom 21. August a. K- streitenden Orte crmahnt, vor Allem allein zusammcnzusizc», ihre Acten und Bünde, Landfrieden, und Abschiede zu crdaucrn, um zu versuchen, ob sie nicht ohne Mediation sich vergleichen können. Sizung wird angezogen, die Sachen seien bereits so weit gekommen, daß man beiderseits die bestellt, Alles zu stündlicher Bereitschaft vermahnt, ja an einigen Orten angefangen habe, auf de» zu patrouillircn. Durch Sckclmcistcr Sinncr sollen die Ehrcnparteicn in der nächsten allgemeine» Verst""" ^ zur Abstellung dieser nach Mißtrauen und kriegerischen Neigungen riechenden Beginnen und Anstalten ^ werden. Die Folge ist, daß man sich eines Mandats an allerseits Unterthancn vergleicht, dessen P" August u, September IK95. 5K9 aber bei Zürich auf Schwierigkeiten stoßt. 3. Die bcthciligtcn Orte sind den 23. August a. K. beisammen Evesen; cs ist aber die Handlung, wie vorauszusehen war, unfruchtbar ausgefallen, so daß die unbctheiligtcn Hand an das Werk legen. In ihrer Sizung vom 2-4. August a. K. wird ein zürcherischer Vorschlag "öffnet, dahingehend, die katholische NcligionSübung in Wartau soll von nun an wieder abgestellt sein; von ^incm Theil sollen in einer gewissen zu bestimmenden Zeit Kirchen oder Kapellen erbaut, Prädicantcn oder Priester cingcsczt werden; nach Vcrfluß dieser Zeit auch nur dann, wenn in einer Ortschaft oder Gemeinde ^)t oder mehr ehrliche, unverlcumdcte angesessene bürgerliche Haushaltungen einer Kirche, Kapelle, Priesters "der Prädicantcn begehren, in welchem Fall das Geseich von den sämmtlichcn regierenden Orten untersucht werden soll. Durch dieses Abkommniß soll den Bünden und Verträgen nichts benommen sein und kein Theil «» der freien NcligionSübung gehindert werden. Ucbcr dieses Projcct äußern sich die katholischen unbctheiligtcn also: dasselbe sei zwar vernünftig genug, aber damit würde der evangelischen Partei stillschweigend die Parität gegeben, waö die katholische nicht wolle; ferner glauben sie nicht, daß die katholischen Orte diesen ^"gen Stillstand belieben, zumal cS vor der Welt übel lauten würde, wenn nicht nur der Gottesdienst zu ^rtau abgestellt, sondern auch an allen andern Orten für so lange Zeit eingestellt sein sollte. Warum wolle da Vorsehung thun, wo keine Rcmcdur nöthig sei? man hätte ja auf l-.zter Jahrrcchuung, wenn das "'lltaucrgeschäft beigelegt worden wäre, ein Mchrercs nicht verlangt? Man solle doch wissen, daß Neuerungen Verwirrungen bereiten. Obgleich cvangclischcrscitö daraus crwicdcrt wird, daß der Sache nicht geholfen ^örc, wenn nur das Wartaucrgcschäft berührt werden wolle, zumal die Rcmcdur da angelegt werden müsse, ^'chcr dicscr Streit entsprungen, und daß durch Aufstellung einer Regel und Richtschnur für künftige Bchand- "'st solcher Fälle Niemand etwas gegeben oder genommen werde, so ist doch ein Mchrcrcö nicht erhältlich ^kscn, als daß die katholischen Orte sich nur an dem Spccificum dcö WartaucrhandclS halten, und das ^ "'rricuin, daö nun in die hundcrtdrciundsechzig Jahre als ein noli me taubere angesehen worden, nicht rühre» wollen. 4. Den 25. August a. K. geben die katholischen bcthciligtcn Orte den unbctheiligtcn cvangc- gj/"' Ständen einen mündlichen Bericht über ihre prätcndirtcu Rechte und die dahcrigcn Gründe; das "rhe geschieht TagS darauf von den evangelischen bcthciligtcn gegen die katholischen uninteressirtcn Orte, verweile ließen sich die Sachen unter den Unterthaucn zu einer gefährlichen Bitterkeit an, indem der e Bericht eingelaufen, daß zu Uznach, als man eine Unholdiu ausführen wollte, etwelche von eine Heerde Schafe gesehen und darauf ganz schrckhast zu dem Volk gelaufen mit Vermelden, die '"Ntein kommen auf sie, die Uznachcr, los, worauf diese angefangen zu stürmen, die Wehr zu ergreifen, sich ll'rchcrischc» Grenze zu nähern und auch fünfzehn Zürcher, welche der Exccution der Hexe beiwohnen r», theilwcise mißhandelte» lind gefangen scztcn, nachher aber wieder freiließe». 5. In der Sizung der ii» " ^^kcn Orte vom 27. August versuchen die evangelischen Orte nochmals, der künftigen Sicherheit halber Allgemeinen, und nicht nur in Betreff des Handels zu Wartau, etwas zu statuircn; geschehe dies nicht, ^ "'eil die evangelischen Orte allzeit in der größten Unsicherheit, da sie in Ansehen der Religion alle Tage ^ Gleiches zu gewärtigen hätten, waö ihnen dermalen von Seite dcS LandvogtS Rcding widerfahren sei. ^ von den bcthciligtcn katholischen Orte» bei der lcztcn badischcn Tagsazung zu Protokoll gegebene ihres prätcndircndcn unlimitirtcn GcwaltS halber, wenn sie unliquidirt gelassen werde, werde wohl ^ als ein Grund gegen die Evangelischen gebraucht werden. Die katholischen Orte lehnen aber das "uf allgemeine Normen ab, da sich die katholischen bcthciligtcn Stände hierauf als daö, waö sie luiidcrtdrciundsechzig Jahren disputirt, auf vielen Tagsazungcn mit großen Kosten contcstirt und ja selbst 72 570 August u, September 1K9Ü, dafür zum zweite» Mal die Waffen ergriffen hatten, nie einlassen werden. Der Vorfall in Uznach könne »i st beschönigt oder entschuldigt werden, dafür solle man von Schwyz für die beschädigten Zürcher die gebührende Satisfaction verlangen. Der Erfolg dieser Session war, daß Sekclmcister Sinncr, Obcrstzunftmcistcr Vnrb Hardt, Schultheiß Heid und Baron von Thun, beauftragt werden, einen unvorgrciflichen Vergleich zu werfen und der Session aller unbethciligtcn Orte zur Ucberschauung vorzulegen. Diesem Ausschuß proponirtc» die evangelischen Mitglieder den 28. August a. K. folgende Säze zu einem Vergleich: 1. Das cigenthätigc Wr- fahren des Landvogtö Rcding soll getadelt und mit Strafe oder wenigstens mit einer Ccnsur belegt werden» 2. der katholische Gottesdienst zu Wartau soll aufgehoben und die Sache wieder in den chcvorigcn ^b'»d gesezt sein; 3. in Ansehen der Amtleute Gewalt soll für das künftige festgestellt werden, daß sie ohne Zust"'^ mung der regierenden Orte nicht befugt sein sollen, irgendwelche Neuerungen in Ncligionösachen vorzunchnn»' 4. weil die Abschiede von Zug und der lczten Jahrrcchnung von der katholischcrseits prätcndircnden BeNst samc „chargirt", soll zu ctwclchcr Sicherheit der Evangelischen die Gebühr geahndet werden; 5. endlich st' man alle darüber vorhandenen Abschiede, Landfrieden, Vertrüge und Friedensschlüsse vorbehalten. Antwort dkl katholischen Ausschüsse: den ersten Punkt betreffend, soll man es bei einer einfachen Ecnsur bewenden lasst"/ da die bctheiligten Orte, besonders Schwyz, dessen Gerichtsbarkeit Rcding, als bereits von der Vogb'' abgezogen, wieder allein unterworfen ist, ein Weiteres obnehin nicht gestatten würden. Dann soll man >» ) so rauh sezen, daß der katholische Gottesdienst zu Wartau aufgehoben sei, sondern daß dies auf Ersuche" ^ unbethciligtcn Orte und ihnen zu Gefallen und Rcspcct geschehe, jedoch mit Vorbehalt des Landfriedens, e Vertrags von 1k>12 und anderer authentischer Vertrage. Drittens werde besser sein, desjenigen, was z" und iit leztcr Jahrrcchnung vorgebracht worden, gar nicht zu gedenken, sondern es, als wäre niemals dav^ geredet worden, unberührt zu lassen. Dann wollen sie das Wort Neuerungen nicht leiden u. s. w.; endlich st am Schluß die Berufung auf den Landfrieden u. s. w. wegfallen, da dies bereits bei dem zweiten geschehe. Nach vielfältigen Contcstationcn lassen die vier Ausschüsse ihren Vorschlag an die Scsist" Unbethciligtcn gelangen, welche durch ihre Secrctürc Rathsexspcctant Gabriel Groß von Bern und Untcrvn Beat Anton Schnors von Baden das Project zu Papier fassen läßt. Nachmittags wird der Vorjch^ sämmtlichcn bethciligtcn Orten eröffnet und beiderseits zum Bedenken genommen, ti. Die Gesandte» Zürich erklären den 29. August a. Ä. einer evangelischen Session, der Vorschlag sei für sie gar nicht bar, da man ihnen zu Zug lind in dein Congrcß zwischen den Parteien selbst ein Gleiches, wo mstst " angeboten hatte. Zürich wolle die Sachen lieber im dcrmaligcn Stand Gott und der Zeit überlassen ">st Abschied verreisen; es habe Befehl, eine Erläuterung über den nun so lang angcstandcncn Streit zu . und verlange daher vertraulich die Ansicht der evangelischen Orte, ob sein Begehren betreffend Recht und die Parität begründet sei oder nicht. Daraus erzählen die unbethciligtcn Orte, wie es Markten des Projcctö zugegangen, bei dem die Evangelischen aber nicht allein Meister gewesen seien- Beantwortung der gestellten Frage wird dagegen Bedenkzeit verlangt. Im Ausstand von Zürich ""b ^ ^ findet die Session, man könne Zürich auf seine Frage nicht kategorisch antworten, ob es Recht lstst" ^ nicht, namentlich weil eine solche Erklärung dem Eharaktcr eines Richters rcpugnircn würde. Wen» " ^ gerichtet sein müsse, finde man besser, sich cvangclischcrscitS nur an den Spccialfall wegen Wartau Z" st und das Gencricum nicht zu berühren. Da aber dermalen hauptsächlich nur eine Erklärung der cvawst' ^ ^ Partei über den Vorschlag zu thun sei, wird schließlich gefunden, weil die Evangelischen wegen ihres ^ gangs, auch ihres Standes als Kläger sich zuerst zu erklären haben werden, soll man die Sache dah>" August u, September 1695. leiten, daß die Katholischen ihre Deklaration nicht nach der evangelischen einrichten könne», das heißt, daß beide Thcile ihre Erklärungen gleichzeitig in Schrift eingeben sollen. LeztcrcS geschieht den 30. August, doch bewegt sich die Dcclaration der evangelischen Orte in allgemeinen Auödrüken, während die der katholischen Orte ganz special ist, weshalb die Katholischen Nachmittags ganz höhnisch angebracht haben, die Parteien hätten hierin nicht nach gleichem Schritt gehandelt, indem die eine Declaration in guten Treuen, die andere aber so caplios und unfvrmalisch laute, daß man nicht wissen möge, was gc eigentlich bcjage. Die katholischen Orte können daher die zürcherische Erklärung nicht anders als ein Amüsement aufnehmen und wünschen bahcr, daß Zürich und GlaruS sich näher erklären, worin ihre Beschwerden bestehen. Daraus wird von den ^sandten von Bern geantwortet, man solle sich katholischcrscits über die zürcherische Erklärung eben nicht befremden, da man durch das bisherige Verfahren der Katholischen genügsamen Anlaß habe, sich nicht voll- lennnen bloßzugcben. Schließlich werden alle drei Actcnstükc, nämlich der Vorschlag und du Elktärungcn darüber von Seite der beiden Theilc, diesen zugestellt und wird ihnen überlassen, die fernere verlangende Erläuterung darüber zu geben. Nach beendigter unintcrcssirtcr Session versammeln sich die evangelischen Orte, be»e» Bürgermeister Eschcr im Vertrauen meldet, daß sein Mitgesandtcr, Sckclmcister Wascr, nach Zürich veröle, den Zustand der Sachen zu erzählen und zu vernehmen, ob man von dem Ncchtöstand abstehen und sich "> Traetate einlassen solle; inzwischen ersuche Zürich um Rath, wie dem Begehren der Katholischen zu ^g"en sein werde Die Meinung der Evangelischen über lcztcrn Punkt geht dahin, der morgige» Session m »nbetheiligtenOrte unverhalten zu sagen, man habe von dem, waS leztlich vorgefallen, dem Burgermeister E'chcr Kenntniß gegeben; dieser beschwere sich aber, in Abwesenheit des Sckelmeister Waser, der übrigens """gen wieder in Bado» eintreffen werde, sich "ähcr auszusprechen. Den 3t. August erklären die katholischen Orte sich b„cit die Ankunft des Sckelmeister Wascr gern erwarten zu wollen. Nach Ankunft des lcztern '""sc" die Gesandten von Zürich den andern evangelischen Or.cn eine genauere Erklärung über das Project °"> und fragen an, ob sie den Aufsaz also, oder in abgeänderter Form eingeben sollen. Es wird ihnen das "Wc angcrathcn; man werde in der gemeinsamen Session dann schon nur zu viel sehen, was de» Katho- 'hchcn darin im Wege liege. 7. Bei dieser Gelegenheit wird den zürcherischen Gesandten von Bern vormacht, aus Befehl der katholischen Session durch Schultheiß Heid vernommen zu haben, daß man drunten b°" Bädern, auf de», „Märit" zu Zurzach und sonsten durch Schreiben von vornehmen Partieularen 7« Zürich erfahren müsse, daß man zu Zürich allerhand wcitauösehende Verfassungen vornehme, so weit, M man dort nicht nur ein armirteS Kriegsschiff bereits in See gestoßen, sondern auch den freien Handel ""b Wandel insoweit gesperrt habe, daß die zürcherischen ordinari Marktschiffc nicht mehr in den Oberste Ml", was Alles in Verbindung mit dem Umstand, daß Zürich das abgeredete Fncdensmandat in seinem ^>et »och „ich. verkündigt habe, zu allerhand unguten Gedanken Anlaß gebe. Zürich antwortet darauf, Mch ungeschiktc Leute mögen bei ihnen ungute Reden vorgegangen sein, von vornehmen Personen glaube 7" "icht, daß sie so etwas gesagt oder geschrieben haben; es sei auch nicht minder, daß man sich in etwelche . ""tschaft gestellt, wozu die unruhige Nachbarschaft Anlaß gegeben habe. Wegen des Kriegsschiffes habe cS M Bcwandtniß/unlängst seien der Erbprinz von Hessen-Kassel und nachmals der Markgraf von Baden bei Mr Durchreist und thcilö abgelegten Visiten auf demselben bcwirthct worden und sei das Schiff seither für M Divertissement der Constablercompagnic im See geblieben, waö jeden Herbst vorkomme. Die Markt- haben sie nicht alle unter einem Mal in den obcrn See lassen können, weil der Gegcnpart bei den, Migen »och offcnen Joche der Rappcrswylcr Brükc große Hölzer mit Eiscnbeschlägcn habe legen lassen, wo- 572 August ». September 1695, durch cs den Anschein hatte, als wollte man den Schiffen den Rükwcg versperren. Das Mandat betreffend, sei dasselbe so verfaßt, daß Zürich die Hände gebunden hätte und sich zur Ruhe begeben müßte, wie ii»»nr die Katholischen ihm entsprechen würden. Das Mandat müsse daher zuerst abgeändert werden. Von diesen gegenseitigen Mitthcilungcn wird den 2. September der unintcrcssirtcn Session Kcnntniß gegeben; gleichstübZ wird die genauere Erklärung von Zürich und evangelisch Glaruö verlesen und den bcthciligtcn katholiiclst" Orten zur Rükäußcrung mitgetheilt. 8. Den 3. September eröffnet Schultheiß Heid im Namen der betheiligü» katholischen Orte der Versammlung der unbcthciligtcn Orte, daß die zürcherische Deklaration jede Hoffnung zu einem Abkommniß benehme; die katholischen Orte würden ihren Bescheid darüber schriftlich aufgcsczt haben, wenn sie nicht die Subtilitäten, so in dergleichen schriftlichen Erklärungen vorgegangen, davor gcwarnct hätte»' Darauf wird der frühere Ausschuß ersucht, noch einmal über das Geschäft zu sizcn. Das Ergcbniß war, dal> die evangelischen und katholischen Ausschüsse zwei neue Vorschläge fvrmirtcn. Da aber der katholische Vor- schlag eine» Punkt, wie man sich in dergleichen Vorfallcnhciten künftig verhalten soll, in einer evangelische scitö ziemlich beliebigen Form enthielt, während daö Projcct der Evangelischen dessen gar nicht gedachte, reu» es die zwei katholischen Herren, sich so weit herausgelassen zu haben; sie ließen eine halbe Stunde »ach ^ Sizung ihre Eingabe durch ihren Secrctär wieder abfordern; sie war aber bereits den Gesandten von Z^ zugestellt, weshalb katholischcrscits gleichen Abends spät unter dem Vorwand, ihr Project sei zu wcitlänbö und das evangelische kürzer, den Gesandten von Bern ein neuer Vorschlag an die Stelle dcS abrogirb" früher» eingehändigt wurde. Tags daraus (4/14. September) sind die vier Committirtcn nochmals zusai»»»'» getreten; die zwei evangelischen Herren theilcn ein modificirtcö Projcct mit, was die katholischen vcranlai ' ebenfalls einen andern Aufsaz zu machen. Da man sich über eine gleiche Form nicht einigen kann, die zwei lczten Projekte beiderseits den Parteien zur Rükäußcrung eröffnet. Ein gleichen TagcS von Z" den evangelischen Orten eingereichtes Vcrglcichsproject, das bei der Gegenpartei augenscheinlich keine An»nh"' finden würde, wird einfach unberührt an seinen Ort gelegt, Da den 5. September (15. n, K.) die Ans!clD der Session der unbcthciligtcn Orte rcfcrircn, daß sich die Parteien wegen obhabcnder Instructionen » nähern können, werden diese crmahnt, sich entweder um mildere Instructionen zu bewerben und inzwissistu Baden zu verharren, oder aber den unbcthciligtcn Orten selbst andere Mittel und Wege zu eröffnen, dir ^ zu ciucm erwünschte» Accommodcmcnt führen. Ferner soll mit Zürich insbesondere geredet werden, daß " Stand das beschlossene Mandat in Ausführung sczc. Ucbcr evangelisch Glaruö klagte man bei diesem ^ daß es neuerdings eine Brüke über die Linth geschlagen habe und bei Nicdcrurncn Schanzen auswerfe- halb soll auch dorthin geschrieben werden, daß alle diese Anstalten wieder abgeschafft werde». Obige Be> ) werden den Gesandten von Zürich und evangelisch Glarus durch die zwei evangelischen Ausschult ^ bekannt gegeben; darauf wird von jenen erklärt, cs sei in allwcg besser, unvcrrichtctcr Dinge hcimzurcüt 'N, ^ einen so capiioscn Vergleich einzugehen; da die Güte nicht Plaz finde, wolle man in Gottes Name» ^ Recht anrufen. Das Mandat betreffend, müsse Zürich darauf beharren, daß cö vorerst modisicirt wer!" " ^ Gesandte von Glarus eröffnet insbesondere, die fragliche Brüke sei keine Neuerung, da schon früher , gleicher Stelle gewesen, und wenn dem nicht so wäre, so wäre hiczu genügsame Ursache und Anlaß durch das unlängst gebaute Kapuzinerkloster, das inwendig mehr einer Festung als einem Gotteshaus Von dem Schanzwcrkc wisse man nichts; man glaube, cs sei nur eine Erfindung des glarucrischc" gesandten katholischer Religion, dessen Reputation und Charakter genugsam bekannt sei. Was den objchwt'^ ^ Handel selbst betreffe, könne evangelisch Glaruö, wenn Zürich daö Recht anrufe, nicht mithalten, b" August u, September 1695. 573 Instruction nur auf gütliche Handlung gehe. Hicvon wird gleichen TagcS den undetheiligten Orten Anzeige ^niacht, mit dem Beifügen, daß die Gesandten von Zürich ihre Entschließung schriftlich eingeben werden und keine weiter» Instructionen erwarten können. Laut Bericht der zwei katholische» Ausschüsse sei bei den ^heiligten katholischen Orten allzeit das alte Lied und keine fernere Auslassung anzutreffen. Bei diesem Sachverhalt besprechen sich die Orte über die Eventualität eines Bruches, in welchem Fall man zuerst trachten s°>l, diesen Streit einer andern Tagsazung anhängig zu machen und die Parteien inzwischen zu vermöge», b"ß sie erkläre», bis dahin zu keinen Tätlichkeiten zu schreiten. Man sprach auch davon, Mahnschreiben an bie bcthciligtcn Orte zu erlassen. Eö ist jedoch damals kein bestimmter Beschluß gefaßt wordcu. 9. Den September (16, n.K.) wird die Erklärung von Zürich und die darin enthaltene Anrufung des Rechts den ^angelischcn Orten eingegeben und von diesen der allgemeinen Session der Unbcthciligten überwiesen. Der ^chtssaz geht dahin, ob das Verfahren, Mehren und Erkennen der katholischen regierenden Orte in Rcligions- ""d landfricdlichcn Sachen, auch das Befehlen darüber durch die Majora in einer gemeinen Herrschaft stattest sei oder nicht, und ob nicht vielmehr de», Landfrieden, authentischen Abschieden und Verträgen, insbesondere e« von 1632 und de», Friedensschluß vou 1656 gemäß sei, daß iu landfricdlichcu Sachen alle regierenden Drtc sämmtlich handeln und bei widersprechenden Meinungen Streitsachen bei den unparteiischen Orten zu ßü'lichcr oder rechtlicher Entscheidung anhängig gemacht werden sollen. Diese Erklärung wird von den katho- ''schcn bethciligtcn Orten in Verdenk genommen; und die Katholischen trieben gleichzeitig daran, da Gefahr Verzuge und die Glut leicht in Feuer ausbrechen möchte, keine Zeit zu verlieren, die zur Erhaltung des Redens dienlichen Mittel an die Hand zu nehmen; man müsse einmal dem nähern Ucbel wehren, das ^cherischc RechtSbot und diese Ncgoeiation werden den Krieg nicht fordern, wohl aber die Disposition der ""terthancn. Die Gegenerklärung der intercssirten katholischen Orte wird den 7. September (17,n,K.) der ""bethciligtcn Session, und von dieser den Gesandten von Zürich eingegeben, Sic geht dahin, das dem Land- Rcding auf der Taglcistung zu Zug bezeugte Mißfallen beweise heiter, daß die katholischen regierenden ^'e keine Ungebühr wollen; man habe auch Zürich nie übergangen und habe dem Wunsche, mit minder gcbun- Händen zu dieser Tagsazung zu kommen, nachgelebt. Zur Bezeugung der friedlichen Absichten erklären b'c Orte Luccrn, Schwyz, Zug und katholisch Glaruö, den von Landvogt Rcding eigcnthätig eingeführten ^'esdicnst in Warta», dessen Niemand begehrt, für ihren Thcil aufhören zu machen, immerhin jedoch unter ^behalt der Bcfugsamc betreffend Einrichtung der katholischen Rcligionöübung. Die übrigen katholischen ^heiligten Orte übernehmen diesen Punkt den Obrigkeiten zu hinterbringen. Alle Orte insgcsammt erklären, de» Bünden, Verträgen u, s. w. zu verbleiben und nichts zu suchen, was diesen zuwider sei. Daraus daß sie, die katholischen Orte, allen Neuerungen in der Eidgenossenschaft abhold seien und ihnen daher ^ Rech,sbot von Zürich auch beschwerlich fällt und sie wünsche», damit verschont zu werden. Die von '"'"ch verfaßte und von den evangelischen Orten genehmigte Replik wird den 8. September (18. n, K.) Nach- '"""'gs der allgemeinen Session eingelegt, 1<>. Den 9, September (19,n. K.) versammelt sich in Folge Klage ^ stanzösischm Gesandten wider die Bürgerschaft von Genf wegen großer Jnsolcntien anläßlich deö Ucbcr- von Namur an die Alliirtcn die evangelische Session; dieser eröffnet Zürich, da die Tagsazung unvcr- 'Htetcr Dinge zu Ende rükc und die Katholischen stärker als je rüsten, insbesondere im Thurgau, wo man "Katholischen aufmuntere und den Evangelischen ihre Verbindungswege abschneide, hätten die Gesandten mit den evangelischen Orten über die gegenseitige Hilfeleistung zu bcrathcn. Die evangelischen Orte ^hcn sich diesfalls auf die bereits bestehenden Abschiede. Da die Gesandten von Appenzcll-Außcrrhodcu und 574 August u, September <693. aus dcr Stadt St. Gallm verreisen wollen, wird rrstcrcr auf den Kriegsfall ermahnt, mit der schönen Man" schaft von ungefähr siebentausend Mann in Zeiten dcr Stadt St. Gallen bcizufpringcn, bevor sich ihrer der Abt bemächtigt habe. In dcr darauf folgenden allgemeinen Session wird die Duplik dcr katholischen bellst«- ligten Orte angehört. Zürich verzichtet auf eine Widerlegung dieser Eingabe, da dies nur einen iiiinur währenden Schriftcnwcchscl nach sich ziehen würde. Gegen Abend versammeln sich die unbcthciligtcn evaM tischen Orte bei den Gesandten von Bern, welche ihnen einen neuen, ganz kurz gefaßten VcrglcichSvorschlnst vorlegen, dcr genehmigt, und da er dem Vernehmen nach auch von Zürich nicht weit geworfen werde, den 16. September (26. n. K.) in allgemeiner Session dcr Unbcthciligtcn vorgebracht wird; derselbe lautet: Gleich- wie das zu Wartau vorgenommene katholische RcligionScxercitium aufgehoben, also sollen die aus selbig^ Anlaß zwischen den regierenden Orten des Sarganserlandcö entstandenen Contestationen auch aufgehoben »ist keinem Thcil dadurch etwas benommen noch gegeben sein; daneben allerseits dahin gewiesen, in vorfallende" Sachen und Geschäfte» sich den aufgerichteten Bünden, Landfrieden, authentischen Abschieden, Verträgen und dc>" Friedensschlüsse gemäß zu verhalten und zu conformiren, als das wahre und gewisseste Mittel, durch desst" getreue Beobachtung eidgenössisches Vertrauen, Liebe und Einigkeit in unscrm liebwertsten Vaterland bestell und conscrvirt werden kann. Die unbcthciligtcn katholischen Orte nehmen diesen Vorschlag für eine hal^ Stunde zum Bedenken und geben ihn wieder mit dcr Verbesserung ein, daß im Anfang bei dem Wort gehoben „bckanntcrmassen" eingeschaltet und die Formel: daß Niemanden etwas benommen noch gegeben st'" soll, an den Schluß versezt, endlich, daß das Wort Friedensschluß ausgelassen werde. Bei diesem Anlast ' in dieser Relation vorzumerken thunlich erachtet worden, daß die katholische Partei in dieser Ncgociat""' nichts so sehr geirrt, als genannter Friedensschluß von 1656, der den Evangelischen in Ansehung des Pech sehr vorthcilhaftig ist, weshalb jene ihn durch allerhand Subtilitätcn zu encrvircn und auf die Seite zu stst" gesucht hat. Die evangelischen Orte haben gegen die Einschaltung „bckanntermasscn" nichts einzuwenden, klären aber die andern Abänderungen als durchaus unannehmbar, namentlich die Wcglassung des ^ ^ schlusscs, dcr mit vielem Blut besiegelt worden. Die katholischen Orte begründen die Auslassung damit, d"st Friedensschluß schon in dem Begriffe von authentischen Verträgen verstanden werden könne, und die nanicn Anführung dieses spcciellen Instruments den katholischen beteiligten Orten Anlaß geben werde, den von 1662 auch cinzurükcn. Darauf wird den Katholischen, nach Kenntnißnahme von dcr eigentlichen schaffcnhcit des leztgcnanntcn Vertrags crwicdert, dieses sei kein authentischer, wie man sage, mit vier Sieg verwahrter Vertrag, sondern ein einfacher, durch die damaligen Säze vermittelter Abschied, dcr zwar in »c dcr Einsczung des Prädicantcn zu Wängi gutgeheißen, im Weitem aber von Zürich nicht worden sei. Ucbcr diesen Bericht simultirtcn die unbcthciligtcn katholischen Orte etwelche Bestürzung, " aus ihrem frühern Verfahren erscheine genugsam, daß sie das wohl gewußt, zumal sie auch diesen . in den Verhandlungen von 1667, 1619, 1627, 1642 und 1656 niemals als authentisch angeben ^ auö welchem anzunehmen sei, ihre Absicht sei gewesen, diesen Bastard in gegenwärtiger Handlung ^ indirccte zu legitimircn, was in künftiger Zeit wohl zu obscrvircn sein wird. Daraufhin hat man glichen, daß das Wort „bckanntermassen" beigefügt, dcr Friedensschluß darin admittirt und am Schlusst malS wiederholt werden soll, „alles in abermaligem Verstand", daß keinem Thcil dadurch (nämlich durch ^ Handlung) etwas benommen oder gegeben sein soll. Damit dieser Vorschlag von den Parteien desto angenommen werde, soll man bei Eröffnung desselben anzeige», daß er von den unbcthciligtcn Orten eM ^ gutbcfundcn worden, inzwischen aber reinen Mund halten. In dieser Session vergleicht man sich August », September 1693. 375 Form, wir das so lange contestirtc Mandat pnblieirt werden soll. Daraufhin wird das neue Project sammt ^m Mandat in gemeiner Session verlesen. Hierbei hat der Untervogt von Baden, der zugleich katholischer ""parteiischer Schreiber war, die vorsäzlichc Gefährde gebraucht, daß er im Anfang statt bckanntcrmasscn. aufgeben (aufgchcbt) bekanntermasscn aufgehört ablas; wenn dicö cvangclischcrscits nicht im Verlesen bemerkt worden wäre, hätte es später -kaum wieder rcdrcssirt werden können; „und wie dieser ungeartetc Jüngling dergleichen ""verschämte und unlcidenlichc Stüklcin während dieser Ncgociation mehr gethan, als wird in künftigen Zeiten ""A zu obscrvircn sein, daß man bei dergleichen Begebenheiten keinen Badcncr mehr zu einem unintercsstrten Schreiber admittircn, sondern gerade in Ausschreibung der Tagsazung dem ersten katholischen »nintcrcssirtcn Ort ""deute, einen Schreiber mit sich zu bringen." Bevor sich nun Zürich über das Verlesene dcclarircn sollte, verengt es eine Besprechung mit den übrigen evangelischen Orten; diesen eröffnen nun die Gesandten von Zürich, "c finden den Vorschlag zwar annehmbar, müssen aber vorerst ihre Obrigkeit anfragen; sie wollen daher den '"""gelischcn Orten zu Sinn gelegt haben, ob nicht die Sache dahin zu verleiten sei, dieses Vcrglcichsprojcct sämmtlichcn beteiligten Orten mit der Insinuation zuzustellen, den Befund darüber in bestimmter Frist "" Bern mitzutheilen. Zu dem Mandat werde Zürich nur dann beistimmen, wenn entweder die Partei das ^)t gestehen, oder aber die unbcthciligten Orte die Sache einer andern Tagsazung anhängig machen werden. Nachdem hicvon den unbcthciligten katholischen Orten Kcnntniß gegeben worden, wird ein Ausschuß an die ''"heiligten Katholischen abgeordnet, um zu vernehmen, ob sie zu einem definitiven Abschluß instruirt seien °b die Sache ml roferanäum nehmen müssen; im ersten, Fall wolle man die Entschließung von Zürich, die "'"ficn Abend eintreffen könne, erwarten; im andern Fall müßte man zu dem Schreiben an alle bcthciligtcn schoten. Die katholischen bcthciligtcn Orte erklärten sich aber ermächtigt, abzuschließen. Daraufhin bfchln, die evangelischen und katholischen unbcthciligten Orte dem Stande Zürich in gesondertem Schreiben ^ Annahme des VcrglcichSvorschlagS und des Mandats. 11. Am Abend des 12. September (22. n. K.) ächtet Sckelmcistcr Wascr, der nach Zürich gereist war, der evangelischen Session, daß seine Obern sich "'^ich herbeigelassen, den Vergleich anzunehmen, wenn das Wort „bekanntermasscn" ausfalle und der wicdcr- """ Vorbehalt am Schlüsse, daß keinem Thcil etwas gegeben oder benommen sei, unterbleibe, und endlich Zürich auch eine Vorsehung rüksichtlich der Amtleute, damit solche Sachen künftig nicht mehr vor- Die evangelischen Orte legen darauf ihre Ansichten über die von Zürich begehrte Einrükung, sowie 7° Gedanken über das ganze Project überhaupt, in einem gar umständlichen Erläutcrungsmcmorial nieder, ^ de», evangelischen Abschied beigelegt wird. Als Vormcrk fällt in die Relation, daß dieser moäu« nxonüi ^>ich der diesmaligen Einrichtung des evangelische» Abschieds den Katholischen abgelernt worden ist, '"b"" man den katholischen Abschied zur Handlung von 1632 zur Hand gebracht hat und daraus ersieht, Vortheile und Ränke die Katholischen gebraucht, damit sie das Wort: evangelisch wegen des RcchtS- "bs einbringen können und wie sie sich darin benähmen, die Evangelischen hintcrgangcn und übernommen T h"ben. Freitags den 13. September (23. n. K.) erklären die Gesandten von Zürich einer evangelischen nach Ucbcrlcgung der gestrigen Diöcussion seien sie entschlossen, die Sache den unbcthciligten cvangc- Orten völliglich in den Schoost zu werfen. Das Mandat betreffend, soll mit der Publikation in "b"> begonnen und die Badcner bcvordcrst angewiesen werden, ihre aufgeführten Stükc wieder abzuführen, h°^uf dann Zürich das Mandat ebenfalls verkündigen lasse. Den unbetheiligten katholischen Orten wird Mitthcilung gemacht, mit dem Ansuchen, daß sie sich die gleiche Vollmacht von den betheiligtcn verschaffen. Leztcre erklären einem an sie abgeschiktcn Ausschuß, daß sie das aufgesezte Project ohne 57 k September 1693. Umgang von mm an angenommen haben wollen. Daraufhin versammelt sich die allgemeine Session, welche beschließt, den Abschied nicht unter dein Namen der »nbethciligtcn Orte allein, sondern in demjenigen der XIII und zugewandten Orte einzurichten, womit Sekclmcistcr Waser, Sckclmcistcr Tillicr, Stadtschrcibcr Balthasar und Erbmarschall von Thurn beauftragt werden. Des Nachmittags wird diesem Ausschuß erklärt, baß der bcrnische Secrctär bereits einen Entwurf gemacht, der mit einigen Abänderungen angenommen und den 14. September (24. n. K.) vor gesammter allgemeiner Session abgelesen und gutgeheißen worden ist. Das Nähcrc enthält der gemeine Abschied. Diesen Mittag (24. September) ließ der französische Ambassador dn bcrnischen Gesandten absonderlich über ihre glüklichc Ncgociation und den vermittelten Frieden complimentuc». Solchem nach sind allerseits Herren Ehrengcsandtc, wie cö geschienen, mit ziemlicher Zufriedenheit, verreist. Vorstehende Relation ist eine Oriqinalausfcrtiqunq mit der Unterschrift des Verfassers; jedoch alle darin allegirten Beilagen. Das Staatsarchiv Bern hat diese Relation nicht; oder wenigstens hat I jezt dort nicht aufgefunden werden können. »10. Konferenz der V katholischen Orte. Wcgflis. 17. September. zeandeSarchiv Tchwyz. Abschiede. Gesandte: Luccrn. Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr; Johann Marti» SchwV^' Oberzcughcrr. Uri. Johann Anton Schmid, alt-Landammann und savoyischer Gardchauptmann; o" Heinrich Bcßlcr, Oberzcughcrr; Joseph Anton Püntincr, alt-Landschrcibcr und des Raths. SchwYZ- Dominik Betschart, Landsfähndrich; Anton Jgnaz Ccbcrg, des Raths. Unterwaldcn. Franz Andcrha^' Sckclmcistcr von Obwaldcn; Joseph Karl Lussi, Ritter, Landanunann und Panncrherr von Nidwaldcn. ^ ^^ Johann Jakob Brandenberg, Statthalter und Panncrherr; Johann Weber, des Raths. ^ Gegenstand dieser von Uri begehrten Confcrcnz ist wiederum das Wartaucrgcschäft, welches drei Wochen ohne Erfolg auf der Tagsazung verhandelt wird und in Folge dessen neue Instructionen bcg werden. Vor dem Eintreten in die Hauptsache wird der kriegerische Zustand der evangelischen und katly' N ^ Orte in Bezug auf den drohenden Bruch besprochen. Schwyz berichtet, daß Zürich gegen seine Straßen erweitere und verbessere, Wachen aufstelle und den Untcrthancn anbefohlen habe, sich mit Nk»n ^ zu versehen; Glaruö der andern Religion habe bei Obcrwindcgg bei dein alten Schloß eine Schund ^ gerichtet, eine neue Brüke über die Linth geschlagen, die Ziegclbrükc mit einem massiven Thor auf Landvogt Schorno'S Zuredestcllung geantwortet, cS geschehe im Einvcrständniß mit den ferner habe Zürich große Schiffe auf dem See und verfertige, wahrscheinlich zu einer Belagerung, ^ ^ großen Floß; endlich lasse es die Straße über das Wagnerfeld säubern, so daß es ohne Zweifel Einfall in's Uznachischc und Gaster, auf Vereinigung mit den unkatholischcn Glarncrn und auf eine» ' ^ auf das Thurgau und Gewinnung der Toggcnburger abgesehen sei. Die Sicherheit erfordere n»n, ^ Schwyz auf dem Hurdcncrfcld Schanzen auswerfe, wie bereits Oberst Heller, Commandant von l^ua ' .g; sich aus gegen das Wagncrfcld mit Gräben und Schanzen etwas Vorkehrung getroffen habe; für br" ^ eines Bruches müsse Schwyz aber um eilenden Zuzug mit hinreichender Mannschaft bitten. Zug September 1695. 577 während dcr Tagsazung an seinen Grenzen von Seite Zürichs nichts Neues vorgekehrt worden sei; die ^äuinc zu den Wachtfeuern stehen zwar noch; taglich ziehen fünfundzwanzig Mann in das Kloster Kappel die aber nur die eigenen Grenzen hüten; wenn cS zu Feindseligkeiten kommen sollte, so müsse Zug aus ^ Hilft seiner Mitcidgenosscn zahlen, da das Land offen sei und die Kricgöräthc in Wcggis am 19, August ^hin die Bcsazung dcö Baarcr Bodcnö mit hinlänglicher Mannschaft nöthig erklärt haben. Luccrn cntschul- sich des von ihm verlangten Zuzugö, da cö auf zwei Seiten ganz von Bern umschlosscn sei und die ^zc»c Vcrthcidigung ihm genug Arbeit koste, um so mehr, da, wenn cö zu einem Bruche komme, derselbe gemein sein werde. Die Bcrncr fangen wirklich an, sich zu regen, haben Wachten aufgestellt und die Mannschaft aufmahncn lassen. Nach Erdaucrung dcr Beschlüsse dcr KriegSräthc in Wcggis und dcr Sach- wird Schwyz gcrathcn, nicht zu Schanzwcrkcn zu schreiten, so lange, wie gegenwärtig, noch Hoffnung gütlichen Ausganges dcr Tagsazung vorhanden sei. I». In dem in Baden anhängigen Wartaucr- ^Ichäft werden zwei Fragen unterschieden, nämlich, ob man den katholischen Gottesdienst zu Wartall ausüben, von dcr Bcfugniß, in gemeinen Herrschaften beliebig Priester einzusezen, abstehen wolle. Lcztcres allgemein und unbedingt verneint; über crstcrcö sind die Ansichten anfänglich verschieden. Uri glaubt, ^ sti GcwisscnSsachc, den katholischen Wartaucrn den gewünschten Scelcntrost zu gewähren; wenn aber dcr 'l'Uius erkläre, man sei im Gewissen nicht dazu gehalten, so würde es sich beruhigen; bei einem gcgcn- >ciligm Bescheid hätte dann dcr Papst auch Beistand und Subsidicn zum Kriege zu leisten. Schwyz will katholischen Gottesdienst auch nicht nachgeben; wenn aber die übrigen Orte dazu nicht concurriren, so es die Sache erliegen lassen müssen. Untcrwaldcn betrachtet das Aufgeben dcr zu Wartau eingeführten ' ^givnöübung als Einbruch in den allgemeinen Grundsaz, für den man sich allseitig ausgesprochen habe; ^i,wärtigc Gelegenheit, denselben in Anwendung zu bringen, dürfe nicht vernachlässigt werden, da man den "Hvlischm immer vorhalte, cS könne seit 1632 kein Beispiel mehr aufgewiesen werden, daß man irgendwo ^stcr cingcsezt habe; Untcrwalden bleibe also durchaus bei dem Abschied von Zug. Lcztcrcr Ort erklärt, H der Mehrheit zu fügen. Luccrn findet cö zu gewagt, wegen dcr einzigen Haushaltung TischhauscrS, die gut nach SarganS zur Kirche gehen könne, den Frieden und wichtige andere Interessen dcr Katho- auf's Spiel zu sczcn; wahrscheinlich sei es im Fall dcö Krieges zunächst auf Untcrdrükung von katho- ^Glarus, also einer halben StandcSstimmc, abgesehen; es würde für viel fruchtbarer halten, die Einsczung ^ Priesters zu Altcröwpl zu betreiben, wo dcr Bischof von Konstanz, als Collator, die Stiftung zu übcr- geneigt sei; damit werden alle Fragen über Parität, gleiche Säzc und Rcciprocation abgeschnitten. ^ bic>cm Anlaß wird von Luccrn berichtet, ein Bote aus dem Wallis, Meyer Johann Jost, dessen Crc- ^koscn wird, habe neulich (16. September) auf den Fall dcr Roth dortigen Zuzug versichert, zugleich ^ auch angezeigt, daß Wallis wegen dcö im Augstthal stehenden und von einem Unkatholischcn befehligten ^ Twentes Sacconay in Sorgen sei, worauf dann beim Hofe in Turin das Ansuchen gestellt worden, dieses ..^»ciit anderswohin zu verlegen. In fortgcscztcr Berathung wird schließlich dcr Antrag Luccrns, den katho- G Gottesdienst in Wartau aufzugeben, »stk Vorbehalt der Genehmigung allseitig angenommen, mit AuS- von Untcrwaldcn, welches auf seiner Instruction bcharrt, übrigens die Ansicht dcr Mehrheit den >kz»,^^n zu hinterbringen übernimmt. «. Untcrwalden bringt in Anregung, ob man nicht mit dcr Ein- ""G Priesters in AltcrSwyl ernstlich vorfahren, dagegen des Friedens wegen den Unkatholischcn mit ^ird Vorsicht die Einsczung eines Prädicantcn an irgend einem Orte zugestehen sollte. Diese Anregung den Abschied genommen. «I. (S. u. cnnctb. Vogtcicn übcrh.) 73 578 Oktober 1695. Man sehe auch i» dem Abschnitte HerrschaftSaiigelegcnheitcn: Vier cnnetb. Vogt. iiberh. «l. Art. t«l. Anstände mit Mailand. Zu ». Sö hatte bereits den 3t. August eine Besprechung der geheimen Kriegsräthe mehrerer Orte- so von Lucern und Uri, in Weggis stattgehabt; es ist jedoch hierüber keine schriftliche Aufzeichnung Händen. Staatsarchiv Lucern t Acte» Wartaucrhandcl. »11. Conferenz der die Vogteicn Bellenz :c. regierenden III Orte. Altdorf. ll». u. lt. October. Landesarchiv Tchwpz. Abschiede. Gesandte: Uri. Sebastian Emanuel Tanncr, Landaminann; Johann Anton Schmid, alt-Landam»»"'" und savoyischcr Gardchauptmann; Jost AzariaS Schmid, Statthalter; Franz Heinrich Bcßlcr, Zcnghcrr > I)r. Johann Wipflin, alt-Landvogt; Johann Kaspar Stephan, alt-Landvogt; Joseph Anton Püntincr, ^ Raths. Schwyz. Johann Jakob Weber, Ritter, alt-Landammann; Jost Rudolph Rcding, Ritter, "t Landaminann; Franz Abcgg, alt-Landvogt, Franz Victor Schorn», Landschrciber. Nidwaldcn. Jeh^" Ludwig Lussi, Ritter; Franz Achcrmann; Beat Jakob Zelger, alle drei alt-Landammann. Da« Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaft«- und Schirmortsangelegenheiten: Vogteien Besten; ic. »s «ll. k. Art. 52—5k. Rapperbwql. v. Art. 7. Die Anklagepunkte in » gegen den Kanzler Ghiringhelli auö dem Nidwaldner Protokoll der La» gemeinde und gesessenen Landraths vom 17. November 1695, kol. 195. »12. Bundescineuerung zwischen den VII katholischen Orten nnd dem Bischof von Basel- Pruntrut. li»S5, lv. bis lÄ. October. Staatsarchiv Lucern. Ungcb. Absch. Acten Bischof v. Basel. — Landesarchiv Nidwaldcn. Abschiede. Gesandte: Lucern. Johann Rudolph Dürler, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Jost strich ^ thasar, Oberst-Stadtwachmeistcr und des Raths. Uri. Johann Martin Schmid, alt-Landammann; Emanuel Tauncr, Gardehauptmann zu Ravcnua. Schwyz. RochuS Abybcrg, Landaminann; Joseph ^ Ehrler, dcö Raths. Unterwaldcn. Sebastian Müller, Landshauptmann lind des Raths von Obw» Joseph Karl Lussi, Ritter, Landammann und Pannerhcrr von Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Ritter, Ammann; Christoph Andcrmatt und Severin Trinklcr, beide alt-Ammann. Frciburg- Gottrau, Schultheiß; Franz Augustin von Dicßbach, Bürgermeister und des Raths. Solothurn. tlrs ^ Venner; Johann von Roll, Sekelmcister. GcsandtschaftSsccretär: Johann Karl Balthasar, Stadls zu Lucern. Ocwbcr IK9Z. 579 » Nolac der auf der Lucerncr Konferenz gemachten Abrede begaben sich die Gesandten der VII wholischrn Orte auf die Reise nach Pruntrut und wurden am 8. Oetober eine Stunde herwärts von De.S- bcrg von den bischoflichen Amtleuten unter militärischer Parade und Losung der S.uke begrüßt und the.lS w bischöflichen ö5of zu Dclöbcrg, thcilö in Privathäuscrn c.nlog.rt und köstlich tractlrt, I». Da entgegen dm AbWeden von Lueern und Baden und der vom Bischof und verschiedenen Orten geführten Corre.pon- dcn, ^ mit einer dreifachen Gesandtschaft erscheint, so wird am 9. Oetober morgens früh von du, «Img chnwn D.d.! nn-d --s--i,.. .»-«mmn.... Au..-.« d..ch. stch d-n. nnd «« ... m f.» N-ch. im, .--is.ch-n S-,.nd.sch.f.. NN-.,.«..- dnst d,. G-s-nd.- n.ch. nf «°i..n d -°is... nnd nnch "imn «nsn-nch ...f di- «ch-n G-sch-n., mach-,, d.....s mn M. »- «..«glnch w. in... .nst-..-.i°» d-st-hm. nnd s°f-m ihn... di-s-S R.ch> n.ch. .n,-g.d.n w..d. w.. d-n st- chm nnd'...NN.,.. «-.inng-n, d.s. d--G.f.nd.- S^"' d-nBnnd nnch n.ch. >»I».s> ,s d-i ihn-n ft-h-n nm-d-, °b m ihn n»d» ms ihl-n Am«.»«.. »n-rk-n»->. »M...-N, T».l wldng- .h,i. w-ich- d-- Eidg-n«ss,nsch-f. sch°» <- -i-I C°»s..,i°n NN« Schm.» .--.,-f-chI hm, »,-»«I°... ».- n «°'rnd ... d.m B-schlnff-, °.»i 's» «id-ll -in-, E-I-n»-«..» °s, w-, w°g-g-n di-G-s.nd.-n d-- ,.,»°,isch-» «n«.!°>n°ind-n si- ^ ^"Promis.-.. s«cn während siel, der Gesandte der Stadt ganz the.lnahmlos verhalt, dann abe w.rd gut Kunden zu Verhütung einer schimpflichen Spaltung die zugcrische Gesandtschaft für diesmal n.cht zu «z? ... w. ihm °°n "m B.g».st d.. dm. «». ,ng„fch,nG-s.»d.sch»s.An!-i,,° I« m-ch-n, D-,Btsch.s nimm d.s E--d>.,» .d m.d -„in-., -r ..-,d- ^h mi.° ^d--,f.,ch.n G-.-n.ischIfi hnii-n, wie .-d-s nn°„- »>i„« dm Ott«, s-lds, «nit-nd-n SM',» b ».i. »ch d.° "»«G-s.nMschns, ,ni.«nsn..h.»° -<- dn,ch P-d».!-. »°-lM«°-i-n S»nn»mmnm>-.«, MPst-', "» in ^. Imsch 1m II>W°sti»-- B- ..."-, Osst-i--- nnd Vns.IW. °.,f d.n «-» m,ch P,nn Em. ''«.^ ^ ws^ S. dl-.NN..-.. »- -m-m EH..N,.».. °°» -i«i M«.n .u Sns, mW ... nnn w. i Im d-, Bisch.s »n. .°n D.n.h.--.n nnd PN.,..-» -niW-nmm, D.s- f st-M« d-.s- "»d di- G-s»..».-.., »n» »,n Ps-,d-n. .n»l>m,d di- nd-ig-n » n, ^^Schni i « D»-!'-, " »-i. d-, Bischns in d,n »,-tind.ichst-n An«r»,m °i- B.s,nsnnnMd., mich- «nn Schni.lM DM- !>»>ich „wt-d-,i »n,d, Nnch -i»i,,-n P-i.a,I>-s»-ich-n, wn.in d-, Bnchns »n,„ H„u«,nn» ». s w ch-n- ^»»'chnsi di,ft NN« wnhi da« Snnf- nnd S-ch«snch- d-chil'-n in »NN D„»s,- t,r wd-n Snnd,«. '!>»n d.m,, p-i». »,nn wi-d-, ,n Ps-.«, D» Bischns.-it., .wischn. wh-n «>ndi,n .°n «um», n-b," >' «n di chnsiich- T,-d..n.m, ihnen s°i«-n di- Eh--ng-s.nd.-n d°, nd,.».n Or.° nach -H--.N R.»g, .n «nl-n -in D»h-„ °d„ P-A... »nd -»«ich '-mm, G-snnd.sch.siSs-, hm,-- ..-lchn» -m- R-ih- EH-mM-n nnd Ed-..-n.m -i»h--.°»-n. Di- im S-ld s>-h-nd- Z»s.n.-,.° g.d. m-hm- di, .„« d-, R°s.d-„. Mi. g-nd-m S-schn, -mn-«-,, d., »°,...S.,--...-n, n.-- h< 'N,f, d„ S..d, nnd sich-, ih- Er-.-iIi.n» s-h, >«°h> »n«, Vnn d-m EH--nd-«-n d,n» Th - ... İd. nnd »°i d-m Sch.n« mi> »m Znsch-is,-.. in «,-> -» n.ch. nn.h.g, .'>« -U.-S in den D-nk g-»-d-n w«-»-n ist, N.ch d.r «..Inns, im H-f- ^°> ih„„ Zimmim d-gl-il-, und nm «d-..d nnd d-i »nd-m M.hlj-i>-n -m S-.I ISstiuh 580 Oktober 1695. Dabei nimmt der Bischof mit den Ehrcngcsandtcn, dem Dompropst und Domdccan am Mittlern Tisch zu beiden Seiten aber sezcn sich die Domherren, die Inhaber der bischöflichen Erbämtcr und andere Edellc»t" «I. Am 10. Octobcr früh treten die Gesandten zur Bcrathung der dem Bischof vorzubringenden Punkte z>" sammcn und beschließen: 1. es soll darauf bcharrt werden, daß die vor Jahren eingeführte Erhöhung ^ Adelsprobe, beziehungsweise die Erschwerung des Zutrittes zu den Stiftsstcllcn, gemildert werde; 2. daß b>c eidgenössischen Snbjcctc in dem BiSthum und auf den Collcgiatstiftcn auch möchten considcrirt werden, gegen aber auf eine Anregung wegen Anstellung von Edelknaben aus der Eidgenossenschaft verzichtet wird, weil der Bischof in dieser Sache sonst eine andere Organisation beabsichtige; 3. daß der Gcsandtschaftssccrcbü beim bischöflichen Kanzler auf Erhöhung des den Eidgenossen gegebenen Prädicatcö dringe; 4. daß der BiM durch einen Ausschuß angegangen werde, den in fremden Diensten befindlichen eidgenössischen Osficicrcn seinem Bisthum auch einige Werbung zu gestatten; 5. daß die eidgenössische Garde von den bischöfliche Bedienten mit Worten und vom Bischof in der Bekleidung etwas besser gehalten, auch des commandircill"' OfficicrS wegen eine Aenderung gemacht werde. Rüksichtlich der übrigen in Luccrn erwähnten Punkte, bellst' send die Alternative, den eilenden Zuzug und die Ausfertigung der Instrumente laßt man es bei der dortig"' Verabredung und der Entschließung Solothurnö bewenden. «». Nach dieser Unterredung werden die Gesandt^ von den bischöflichen Hof-, Lehen- und Edclhcrrcn in das fürstliche Zimmer begleitet und dort zur Rech""' die Domherren aber zur Linken gcsezt. Auch der Landhofmeistcr wohnt bei und unten rechts wird vo>" Gesandtschaftssccrctär, links aber vom bischöflichen Kanzler die Feder geführt. Was nun zum Thcil jczt zum Thcil in der Folge verhandelt worden ist, weist der vom Gesandtschaftssccrctär anfgcscztc Hanptablch^' von denen zwei von ihm unterzeichnete Originalicn dem Bischof und dem Domstift, ein vom bischöfl'^ Kanzler unterzeichnetes aber den Gesandten übergeben wurde. Nach dem Mittagsmahl begeben sich der BiM' die Gesandten, Domherren und Ehrengäste in das Jesuitcncollrgium, wo von der studirendcn Jugcnb wohl ausgesonncncö Schauspiel, den Bundcsact und die gegenseitige Freundschaft bcschlagcnd, sehr wohl ou geführt wird. Am 11. Octobcr, als am Tage des BundctstchwurcS, macht der Bischof dem Schult!?"^' Dürlcr in seinem Zimmer einen Besuch und äußert über die gestellten Begehren Folgendes: Die gc»»' neue Constitution wegen der Adelsprobc sei nicht auf die Eidgenossen abgesehen, indem gegenwärtig viele eidgenössischem Herkommen am Domstift seien, und wer die vier Ahnen erweisen könne, werde cS a»cb ^ Bezug auf die acht Ahnen zu thun im Stande sein; das Stift zu Dclöbcrg und die übrigen Bencficicn st^ fast zur Hälfte mit Eidgenossen bcsczt und er werde auf sie immer um so mehr Rüksicht nehmen, als 0 ' ihnen wohl zufrieden sei; wegen der Werbung könne er in Betracht seines Standes nichts Bestimmtes sichern, aber er werde, wie bisher, derartigen Gesuchen nach Möglichkeit entsprechen; die eidgenössische» soldatcn wolle er gegen Beleidigungen in Worten und Werken bereitwillig in Schuz nehmen und W zur Rede stellen; auch weigere er sich nicht, ihnen jedes dritte Jahr einen neuen Rok zu geben. Nach b' Unterredung begibt sich der Bischof mit den Gesandten in Kutschen, die übrige Begleitung aber zu ^ Jesuitcnkirche, woselbst Fußvolk und Reiterei unter Gewehr stund. Die im Kirchcnhabit untcr der Kollegiums stehenden Domherren inccnsircn den Bischof und ziehen mit ihm und den Gesandten in das ^ der Kirche, wo die leztcrn auf der Evangelienseite, die Domherren aber gegenüber Plaz nehmen. „D" war anmuthig, die Solennität herrlich, die Musik stattlich" und die Salven der Gewehre und Stükc selten m.t Trompeten- und Paukenschall. Nach diesem Act kehrt man in's Schloß zurük woselbst die köstl' Mahlzeit genommen wurde und Tischreden mit Musik und Salven abwechselten. Am 12 Oktober wäre» October 1095. 581 Gesandten dcs Vorhabens abzureisen; allein sie wurden vom Bischof ersucht, noch einen Tag zu bleiben, indem die Vorkehrungen für die Abreise also getroffen seien. Die Gesandten halten daher noch eine Session, wo Schultheiß Dürlcr und der Ausschuß über die Acußcrungcn dcS Bischofs Bericht erstatten. Derjenige des Ausschusses lautet dahin, daß den Gardcsoldatcn nicht ein eigener Lieutenant gegeben werden könne, weil dieselben in Civilsachen unter dem Landshauptmann und in Malcfizsachcn unter ihrer heimatlichen Obrigkeit siehe», daß die Corporalstcllc von Jahr zu Jahr altcriren solle, und daß man den Gardcsoldatcn wegen ^welche,,, liederlichem Leben zusprechen möchte, waS dann auch geschehen ist. Auch von Seite dcS Gcsandt- >chaftösccrctürö wird berichtet, daß der bischöfliche Kanzler in seinen Schreiben statt „Herren" künftig den ^ucl „hochgeehrte Herren" gebrauchen werde, womit man sich befriedigt erklärt. Von den Gesandten werden ^0 ReichSthalcr zusammengeschossen und dem Hofmeister Ringk übergeben, um solche in die Küche, den ^'all, an die Trabanten u. s. w. zu verthcilcn. Auch den Gardcsoldatcn werden 7 ReichSthalcr zum Verbuken verehrt. Da auch die Domherren dem Schultheißen Dürler zu Hände» der ganzen Gesandtschaft einen ^such gemacht haben, wird ihnen im Zimmer des WcihbischofS die gleiche Aufmerksamkeit erstattet. Dem ^schvf wird dann in einer besonder» Audienz von den Gesandten für alle genossene Freundschaft gedankt. Abend läßt der Bischof jedem Ehrcngcsandtcn und dem Sccrclär einen silbernen und vergoldeten Pocal etwas zu 60 Loth sammt einer Anzahl Dublonen, auch jedem der Edclhcrrcn einen silbernen Ehrcn- ^nning mit seinem Bildniß und 20 RcichSthalcrn, sowie den Dienern eine geziemende Verehrung zustellen, '"°Scgcn die Gesandten ein anständiges Gegengeschenk machen. Die Nachgesandten von Zug werden in Bezug Geschenke wie ein einziger Repräsentant gehalten. Eine in gemeiner Session gemachte Anregung, den "nd in den Druk zu geben, wird abgewiesen, da man aus den Vorgängen von 1580 und 1655 und ""bern wohl weiß, daß dieser Bund hin und wieder mit argwöhnischen Augen angesehen werde und also sei, damit behutsam umzugehen. Den 18. October, nachdem die Gesandten der Messe in der Hofkapcllc gewohnt und mit dem Bischof gemeinschaftlich gefrühstükt hatten, ihnen auch vom Bischof zwei RechtS- ^iften über seine Ansprüche auf die Herrschaften Pfirt und Nappoltstcin zur Prüfung übergeben worden "», wird unter großem Ehrengeleit die Heimreise angetreten, von den einen Gesandten über ArlcSheim, den andern über Dclöbcrg. I'. Luccrn schenkt jedem der drei Knaben, welche bei den drei Ehrenbogen die ^üßung und Valcdiction gcthan, einen Ehrcnpfcnning von drei Dukaten. I mir in den Liicernclextinplarcii. Zu v. 1. Das Schauspiel, welches aufgeführt wurde, führt de» Titel: Pyladcs und Orestes, wahrhaftes Ebenbild getreuer Freundschaft bei Erneuerung des Bündnisses. Eine kurze gedruktc Synopsis dcs Stüks sammt den Namen der Actcurs besizt das Staatsarchiv Lu-em: A-tcn Bischof». Base,. 2. Der Hauptabschicd sczt fest, daß die nächste Bundcsbcschwörung in zwanzig Jahren in Luccrn statt- b'dc und in der Folge zwischen Pruntrut und Luccrn wechsle; im Weilern enthält er beruhigende Erklärung betreffend die Adclsprvbe für Kandidaten dcs Hofstifts. Staatsarchiv Luccrn i A. Bischof v. Basel. Orig. u. zwei Abschriften. October 1695. 313. Confcrenz zwischen Schwyz uild Nidwalden. Brunnen. UWS, ttt. Oktober. Die Verhandlungen, über welche kein Abschied vorhanden ist, betreffen den Straffall des Kanzle^ Ghiringhelli von Bellenz. Als Gesandte nennt die schwyzerische Instruction Landammann Johann Roch" Abyberg, Jakob Weber und Jost Rudolph Reding, beide alt-La»da»»nä»ncr, Statthalter Heinrich Fridoi'" Reding, Johann Jost Aufdermaur, Gesandten Anton Jgnaz Ceberg, Landvogt Johann Kranz Abegg Landschreiber Franz Victor Schorn». Nidwalden ordnete ab die alt-Landammänner Johann Ludwig Lull' Franz Achermann und Beat Jakob Zelger. Landesarchiv Schwyz: Acten Bellenz. — Landesarchiv Nidwalden: Wochcnrathsyrotololl Bd. 20, kol. 205-20?- Dazu dienen folgende ergänzende Acten: 1) 1695, 14. Oktober. Räthe und Landleutc von Nidwalden bewilligen dem in Altorf in Haft befi» lichen Kanzler Ghiringhelli auf Ansuchen seines Bruders Andreas, der ihrer beide» Hab und Gut als einsezt, freies Geleite, damit er bei der Couferenz iu Brunnen seinen Defensivproccß aufrichten könne. Kanzler soll daher von Uri aus der Gefangenschaft entlassen und den 17. Oktober nach Schwyz 3^^. werden; doch soll er auch nachher bis zum Austrag des Handels aus dem Gebiete der III Orte Weichen. Landesarchiv Nidwalden i Wvchenrathsprotololl Bd. 20, k»I. 205- 2) 1695, 18. October. Uri an die Gesandten von Schwyz und Nidwalden in Brunnen. W> ^ leztc» Confercnz zu Altorf sei allerdings gewünscht worden, daß die Zcugcuabhörung für und gegen ghelli auf einer Confcrenz in Brunnen erfolge. Der hohe Gewalt von Uri wolle aber auch den» Angeklag ^ zur Anbringung seiner Einreden und Zeugschaflen Gelegenheit geben; da aber der Proceß noch nicht v endet und zudem die Belastungszeugen verdächtig seien, könne Uri nicht einsehen, wie ein so schwer Beklag der Haft entlassen werden solle. Man soll daher die Verhandlungen nach Uri, wo die Sachen angcß'""' worden, verlegen, oder doch ein beidseitiges Ehrenmittel zur Abhörung der Kundschaften dorthin senden- Landesarchiv Schwyz! Acten Belle»! 3) 1695, 18. October. Die Gesandten in Brunneu citiren bei Strafe und Ungnade die in Uri . wesenden Kundschaften Karl Anton Abbe, Karl Franz Molo, Barthomäuö Besse« und Bruno Bcssabaza a ^ morgen nach Brunnen und verbieten ihnen gleichzeitig, an einem andern Orte ihre Zeugenaussage" eröffnen. Landesarchiv SchwyzActen Bellt»! 4) 1695, 19. October. Uri beschwert sich gegen die in Brunnen vertretenen Orte, daß sich ihr erfreche, in Uri, wo kein Oberhcrr anerkannt werde, fremde Befehle rechtlich auszurichten. Zur iIwkras^^ des Vorwurfs, als suche Uri die Major« zu hindern, werde es die citirten Zeugen nicht zurükhalten; die Freilassung des Kanzlers werde Uri den 21. October den hohen Gewalt entscheide» lassen. ^ LandcSarchiv Schwyi - 2!- 5) 1695, 21. October. Uri an Schwyz und Nidwalden. Uri könne nicht einsehen, wie ein der dcS höchsten Lasters beklagt, um Leib und Lebe» gefangen und bis anhin fast überwiese» sei, führung des Prvcesses auf Bürgschaft hin der Hast entlassen werden könne. Zwar werde es den h" , behaupteten Mehrheitsbeschluß schließlich nicht hindern, erklärt aber vor Gott und der Welt, daß i " Lcdiglassung, zu der es sich nicht verstehen könne, auf die Achseln beider Orte lege. ^ Landesarchiv Schwyz: Acten November 1693, 583 314. Conferenz der Stände Schwyz und Nidwalden. Buochs. 1«»5, ». November. Nidwalden schreibt den 3. November in dem Processe des Kanzlers Ghiringhclli einen Tag der III Orte nach Buochs aus, weil zur unpassionirten Austragung des Falles die Einträchtigkeit aller Orte unentbehrlich sei, und weil die Erfahrung beweise, daß in fast gleichen Zerwürfnissen durch die Wahl eines Mittclortcs die vermeinte Trennung wieder unirt worden sei. Landesarchiv Schwyz - Acten Bellen,. Als Gesandte von Nidwalden werden bezeichnet Landammann Karl Joseph Lussi, alt-Landammann Beat Jakob Zelgcr, Statthalter Johann Kaspar Achermann, Landvogt Zelger und Sekclmcistcr Niklans Kaiser. Landesarchiv Nidwalden, Wochenrathsprotokoll Bd. 20, toi. 218. Es fehlt der Abschied. Schwyz instruirt seine Gesandten Landammann Johann Rochus Abybcrg, die alt-Landammänner Jakob Weber und Jost Rudolph Rcding, Franz Abcgg und Landschrcibcr Franz Victor Schorno also: 1. Weil eine so übel und hochangespannt angefangene Materie bei jeztmalen anhaftender Reputation durch beständige Umtriebe und Kostenanhäufung den Kanzler Ghiringhclli, obwohl er seine Unschuld darthun würde, ruiniren müßte, soll Nidwalden mit dem Rechtshandel vor seinem Rath den Anfang machen und darüber nrthcile». 2. Da Uri das Recht, Conferenzcn auszuschreiben, für sich allein beansprucht, sollen die beiden ander» Orte sehen, wie sie ihr Ansehen bei den Eidgenossen und Untcrthanen behalten mögen. 3. Abrede, waS während des Processes wider Ghiringhclli mit den beide» Zezio, von denen einer i» Bellcnz verhaftet, der andere entflohen ist, geschehen soll. Landes-»-!»,« Schwyz, A-tm Bellen,. Die Conferenz schreibt von Buochs aus an Uri: Die von Lczterm angeregte Abordnung je eines Gesandten nach Bellenz behufs der Vervollständigung des Proceßmatcrials werde abgelehnt, da beschlossen ist, daß Schwyz den 12. »November den Rechtstag beginne. Da man nicht wisse, auf wen schließlich Schuld und Unschuld falle, sind die Landvögte der drei Vogteicn angewiesen worden, alles Bestzthum der Gebrüder Zezio zu beschlagnahmen, und den entwichenen Franz Zezio durch den Landvogt in Bellenz peremtorisch dorladen zu lassen. Landesarchiv Schwyz, Acten Bellen,. Nach dem Beispiele von Schwyz wird Ghiringhclli in Nidwalden den 13. November und schließlich uuch in Uri den III. Dccember 1693 liberirt. Landesarchw Schwy,, Acten Bellen,. Am 7. Februar 1996 beruft Uri eine Illörtige Conferenz nach Brunnen wegen den Abmachungen, die Kanzler Ghiringhclli unter Vermittlung des Landvogts Belmont des Civils halber, und mit dem Commissär Reichinurh des Criminals halber getroffen hatte. Landesarchw Nwwaldc», Wochenrathsprowloll Bd. 20, toi. 281. 315. Conferenz der V evangelischen Städte nnd Genf. Aarau. u. ltt. November. (3t1. u. 31. October a. K.) Staatsarchiv Zürich. Allg. Abjch. Bd. 74, toi. 7. ^ Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; David Heß, Statthalter. Bern. Johann Rudolph ^r, Sekclmeistcr; Johann Friedrich Willading, des Raths. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Oberst- November 16K5. zunftmeister. Schaffhausen. Johann Konrad Wäpfcr, Bürgermeister; Johann Köchlin, Statthalter. Stadt St. Gallen. (Entschuldigt.) Genf. Jakob de la Rivc und Michael Tremblap, beide alt-Sindicö. ». Mit Schreiben vom 15. Oetober a. K. hatte Genf den mitvcrbündeten Städten Zürich und Bcr» einläßlich auseinandcrgcsczt, der französische Resident d'Jbcrville habe seine frühere gute Zuneigung zu ih»c» verloren und den König in üble Stimmung vcrsezt, so daß sie nun allerlei Vcxationcn auögesczt seien. DU Ursache dieser Veränderung rühre daher, daß sie dem Residenten abgeschlagen haben, das Zimmer, in dein " und seine Vorfahren ihren Gottesdienst gehalten haben, zu erweitern; ferner daß sie, wie früher auch ist' schchen, an den Straßen, wo anderes Volk aus Aberglauben oder Ostentativ» in großer Masse sich zu dic>u» PrivatgottcSdienst hindränge, Wachen aufgestellt haben; endlich weil bei der Kunde von der Eroberung m'" Namur Frcudcnfcucr gemacht worden sein sollen, während sich diese nur auf Hanfstcngelfeucr beschränkte»/ welche zu dieser Zeit des Hanfbrcchcnö üblich seien. Mehrere dieser Unklugen seien wirklich bestraft u» einigen daselbst wohnenden Engländern untersagt worden, die beabsichtigten Feuerwerke auszuführen. Alles das müsse dem französischen Hofe dcrmasscn widrig vorgestellt worden sein, daß sich derselbe vcrlczt zeigte und dazu schritt, die Stadt Genf an ihren authentischen Rechten zu St. Victor und Ehapitre, mit Hemmung ^ Verkehrs im Allgemeinen und mit Lebcnsmittclsperre insbesondere, zu kränken; Genf bat daher beide verbuk dctcn Stände um Absendung einer Gesandtschaft, die ihnen mit Rath beistehe. Die angesprochenen glaubten aber nach dem ähnlichen Vorgang von 1679 diesen Gegenstand in rcligivnsgcnössischer Gemeinst kcit behandeln zu sollen und luden die evangelischen Städte sammt Genf zu gegenwärtiger Confcrcnz wegen deren Nichtbcsuchung die Stadt St. Gallen sich entschuldigt. Daselbst eröffnen die Gesandten Genf mündlich die oben erwähnten Zerwürfnisse, und legen die diesfalls mit Gcnerallicutcnant von Stupl"' in Paris gepflogene Eorrespondcnz vor, in welcher der lcztcrc die Hanffcucr nicht als Entschuldigung lassen will, sondern behauptet, der üble Wille der Genfer gegen den König sei bekannt, und daß sie sich andern Benehmens zu befleißen haben, wenn er sich ihrer Sache, wie bisher, annehmen soll. Nach Bcrathung wird gefunden, daß der französische Resident ohne Roth und gegen das Völkerrecht und die » gemeine Praxis die Erweiterung dcö Localö für den katholischen Gottesdienst verlange, und daß der Zudnubl so vielen fremden Volkes zu demselben verdächtig sei; cS wird daher beschlossen, die Gesandtschaften ^ Zürich, Bern und Genf seien an den französischen Gesandten in Solothurn abzuordnen, um demselben wahre Sachlage vorzustellen, die Genf so unverdient drohenden Gefahren zu schildern und namentlich darauf hinzuweisen, daß die gegen Genf erhobenen Vcrläumdungcn nicht wenig von dessen ungetreuem, Religion und Vaterland abgefallenem Bürger, alt-Großwcibel Dupuis, herrühren, der an den Porte» > Stadt zum Juge-Maje von Ternier und Gaillard befördert worden sei. Auö dem Erfolg dieser - ^ werde sich dann zeigen, ob eine Absendung von Repräsentanten »ach Genf noch nöthig sei. Inzwischen Genf laut Abschieden von 1666, 1667, 1686, 1687, 1691), 1691 und 1692 getreues Aufsehen und m'tch^ falls hilfreicher Zuzug zugesichert. I». (S. u. ennetb. Vogtcien übcrh.) v. (S. u. Thurgau.) «I. Schaffhauscn wird eröffnet, die vordcröstcrrcichischc Regierung zu WaldShut beschwere sich mit nachdc» ' ^ Beimischungen zu Gunsten ihres Salzdircctorö Johann Adam Tröndli wegen der nculichcn Abcrkcnn»»ö ^ Straße über Ellikon für fremde Gütcrwaarcn. Die Gesandten Schaffhauscns erklärten, hierüber nicht zu sein, berichten aber, daß dem Herrn Tröndli das Niedcrlaggcld für ein Faß Salz von sechs »nf ^ ^ Kreuzer hcruntcrgcsezt worden sei, dieser nun aber zum Dank die alte Zollstätte mittelst der Ellikcrstr»!"' ^ fahre; man erwarte aber, Zürich werde bei seiner freundeidgcnössischcn Erklärung verbleiben, um so »»^ November 1694, 585 Tröndli nie zu einem billigen Vergleich habe herbeilassen wolle»; Zürich möchte bis auf weitere Mitteilung der Obrigkeit mit der Antwort nach Waldshnt zuwarten. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegcnheite»: ^udftrasjchast Thursta». r. Art. 20». Jurisdictions- ». HeheitSrechte. ^>er ennetb. Bogt, überh. I». Art. 70. Anstände mit Mailand. 316. Conferenz zwischen dem Abt von St. Gallen und dein Landvogteiaint Thurgan. Wyl. 21». November. Staatsarchiv Kiicer». Acte» Wartauerhandel. Gesandte: Abt von St. Gallen. Der Statthalter zu Wyl; Freiherr Fidel von Thurn. Landrste i am t Thurgan. (Unbekannt.) Bei Anlaß der leztcn Tagsazung in der Wartaucrangclegenhcit hat Luccrn für nöthig erachtet, daß tische» dem Fürstabt von St. Gallen und dem Landvogtciamt in Fraucnfeld eine Besprechung stattfinde, in welcher Weise dieser Enden im Falle eincö Krieges das katholische Wesen, wenn auch nicht durchaus erhalten, ^ doch von dem Untergang gerettet werden könnte, und waö die katholischen Thurgaucr aus sich selbst zu ^^n dagegen St. Gallen zu ihrem Schuze mitzuwirken vermöchte. Die Conferenz nimmt zuerst ^Mitniß von dem, was in den leztcn Unruhen der Jahre 1661 und 1664 in der gleichen Angelegenheit ^athc» und beschlossen worden, woraufhin nach gründlicher Erwägung folgende Abrede getroffen wird: " Ausbruch ciucS Rcligionskrieges hat der Abt die Städte Arbon und Bischofzcll frühzeitig in Bcsiz zu "chmcn und nach Wyl eine starke Bcsazung zu legen. Thurgan hingegen soll Sonncnbcrg, Tobel, Fischingcn '"'d andere vcrtheidigungSfähigc Punkte nach Nvthdurft besezcn, lind namentlich sich der Stadt und des chlvssis Fraucnfeld zu bcmcistcrn suchen, sofern nicht etwa vorher die katholischen Orte unversehens übcr- ^»ipclt worden wären. Wenn Arbon, Bischofzcll, Wyl, Fraucnfeld und der Bezirk LommiS bis nach fingen mit crklcklichcr Mannschaft versehen sind, und die einzelnen Orte auf zwei drei Stunden weit einander in guter Eorrcspondcnz stehen und bereit sind, einander in der Noth bcizuspringcn und dicS . ^ durch das Landvogtciamt sorgfältig geleitet und organisirt wird, ist nicht zu bezweifeln, daß Thurgau ^>crt Schranken der Treue und dcö Gehorsams, wenigstens für einige Zeit bis zum Anmarsch einer ^ßcrn Macht zu behaupten sei, da die Untcrthancn doch jederzeit eine innerliche Furcht und Schrecken vor ^ natürlichen Obrigkeit, so lauge diese eine gute Haltung einnimmt, empfinden. Da man aber zur AuS- ^ ^u»g diifffs Planes kathvlischcrscitS eine ziemliche Mannschaft bereit und fertig zur Hand haben muß, ^'bt alle genanutcn Pläzc gleichzeitig und fast unvermerkt occupirt werden können, muß Thurgau auch ^ 'sen, ob nicht gerade für diesen Zwck der Abt Hilfstruppcn geben sollte. Die Gesandten des Abtcö nehmen ^ Gesuch kg rokoronckum und geben glltc Vertröstung. Freiherr von Thurn schlägt sodann noch folgenden vor: Einige hundert Mann von Luccrn in Verbindung mit einigen von Schwyz sollten im Kriegsfall . das Toggenburg cinrükcn und diese Landschaft im Namen des Standes Schwyz dahin vermögen, ihm der bestehenden Verträge lind des Landrcchtcö mit einem namhaften Ausschuß zuzuziehen. Sobald dieser 74 586 November 1695 bis Februar 1696. Ausschuß auf schwyzcrischci» Gebiete stünde, sollte die Mannschaft nach der Confession ausgeschieden und d>c Evangelischen nach Luccrn geführt werden, um daselbst nach Gutfinden eingereiht zu werden, die katholische Soldaten aber sammt den Truppen von Luccrn wieder in'ö Toggenburg zurükmarschircn, um sie daselbst oder im Thurgau zu verwenden. Auf diese Weise sähe man sich derjenigen, die billiger Weise zu fürchten st>^ entledigt und St. Gallen von seinem innern Anliegen gereinigt und in den Stand gesczt, den Thurgaucr" um so nachdruksamern Beistand zu leisten. Dieser Vorschlag rühre von dem verstorbenen Schultheiß Sonne»- bcrg her, so daß vielleicht mchrercö darüber in Luccrn zu finden wäre. 317. Confcrenz zwischen Zürich, Bern und Genf. Genf. 2U. November bis lliiX», :t. Februar. (18. November bis 24. Januar a. K l Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. 74. tdl. !>«. Gesandte: Zürich. David Heß, Statthalter. Bern. Daniel Jmhof, des Raths. Genf. Joh""" de Normandie, Studie; die alt-SindicS Jakob Pictct, Michael Trcmblay, Ezechiel Gallatin, Johann de la Rive, Ami Lefort. Um das zwischen Genf und dem dortigen französischen Residenten d'Jbcrvillc waltende beseitigen und der Stadt Genf die Huld des Königs von Frankreich wieder zu gewinnen, wurden von Z"r^ und Bern Abgeordnete nach Genf gesandt. Als Bcschwcrdepunkte dcö Residenten werden folgende genannt' 1. Der Abschlag der Erweiterung des Locals, wo er seinen katholischen Gottesdienst hält; 2. die Auffielt»^ von Wachen in der Nähe seines Hauses, um den Zugang dazu zu verhindern; 3. die Abneigung des Vo gegen Frankreich. Nachdem die Gesandten von Genf die ihnen widerfahrenden Plakercien und Beschwerde die Hemmung dcö Verkehrs und die offenbaren Eingriffe in öffentliche Tractate nachgewiesen und gcgc»"^ den drei Anklagen ihr Betragen vollkommen gerechtfertigt hatten, anerbieten die Gesandten von Zürich Bern ihre Vermittlung und halten deshalb mit dem Residenten mehrere Besprechungen. Es wird ihnen » der Bescheid crtheilt, die Stadt habe keine Abhilfe für ihre Klagen zu erwarten, bis sie dem König in Be der drei Punkte Gcnugthuung werde geleistet haben. Ein Gleiches wird den Magistraten der Stadt » getheilt, mit dem Zusaz, daß der die Kapelle betreffende Punkt eine ausgemachte Sache sei und darüber » ^ mehr werde unterhandelt werden; über die zwei andern Punkte verlange der König folgende vom genehmigende Gcnugthuung: Das ganze Volk, Zehnt um Zehnt, soll vor den Rath berufen werden, ^ ihm die Nothwcndigkcit deö Rcspcctö und der Unterwürfigkeit gegen Frankreich vorzustellen, dasselbe ^ Acußcrungcn der Abneigung gegen lcztcrcS abzumahnen und ihm anzudrohen, daß die Zuwiderhandelnde» ^ Störcr der öffentliche» Ruhe werden bestraft werden; vorher aber sollen die Pfarrer von der Kanzel Leistung dieser Gcnugthuung empfehlen. Auf daherigcn Bericht genehmigt der Rath diese Vorschrift > bringt sie in Ausführung. Der Resident bezeugt darüber seine Befriedigung und führt an, daß nun >» mehr bleibe, als der Anstand wegen der Wachen. Die Vorstellung der Abgeordneten, diese Vorsorge st> ^ die Sicherheit der Stadt nöthig, um die unbeschränkte Ausbreitung einer mit dem Bestände dcö Staates ^ verträglichen Religion zu verhindern, findet keine Bcrüksichtigung. Auf die Frage, was für ein annch»'^' Zcrwürfniß November 1K95 bis Februar t696. 587 Mittel gefunden werden könne, um diesen Anstand zu beseitigen, crwicdcrt der Resident, die Obrigkeit werde duftig wegen des ZudrangS zum katholischen Gottesdienst nichts mehr vorzukehren haben, indem aus Anordnung des Hofes in allen benachbarten Pfarreien von Savoycn und im Pays de Gcx ein Verbot pnblicirt worden sei, daß die Leute, worunter namentlich die Bauern und Bäuerinnen gemeint seien, an Sonn- und Berlage» nicht vor 12 Uhr in die Stadt kommen; angesehenen Personen werde der Resident den Zutritt zum Gottesdienst nicht verwehren können; wenn aber eine gar zu große Zahl käme, könnte man nach vorheriger ^"zcigc wohl Wachen aufstellen. Auf die weitere Anfrage, ob ein Schreiben an den König, worin ihm der 'osi Respcct und die Unterwürfigkeit, sowie der innige Schmerz über daS mißhclligc Benehmen auSgcdrükt d>ürdc, wieder die Huld des Königs und die Beseitigung der über sie verhängten Bedrängnisse erwirken könnte, äußert der Resident, dieses Mittel würde gewiß eine gute Wirkung habe», worauf ein solches Schreiben ^gofaßt ,,»d am 6. Dccembcr durch Vermittlung des Residenten überlassen wird. Zu großem Erstaunen ^rd aber dieses Schreiben vom Sccrctär des Residenten vierzehn Tage später wieder zurükgcbracht, mit der Klärung, der König habe dasselbe nicht eröffnen wollen und fordere eine andere Genugthuung. Inzwischen ^richtet der Abgeordnete Jmhof, daß Oberst May vom KricgSrath von Bern Befehl erhalten habe, sich in's ^aadtland zu begeben und sein zum Schuzc von Genf bestimmtes Regiment von Killt) Mann in Morsce Ud Ryon zur Einschiffung bereit zu halten. Fast gleichzeitig vernimmt man, der französische Gesandte Amclot ^bc „ach Zürich geschrieben, daß Genf seine Aussöhnung mit dem König durch eine Gesandtschaft an dcn- ^n, durch Versprechung, den Zutritt zum Residenten nicht mehr zu hindern, und durch Absczung oder Eingang von zwei bis drei der feindseligsten Magistraten zu suchen habe. Da man aber den Punkt betreffend ^ Wachen durch die Anordnung des Residenten schon beseitigt glaubt und nunmehr nur noch die Frage der nzung oder Einstellung einiger Magistraten obwalte, die man, als dem Staate, der Freiheit und der Sou- ^räisität schimpflich, durchaus für unzuläßig hält, werden dem Residenten und dein französischen Gesandten ^tn^ungen gemacht, worauf dieser dem Bürgermeister von Zürich vermeldet, es möchte diese lcztcrc Kregel durch Abfindung einer Gesandtschaft entbehrlich werden. Drei Mitglieder dcö Rathcs stellen aber Residenten vor, die nunmchr geforderte Gesandtschaft sei mit der von ihm getroffenen Vorkehrung im ^tpruch, worauf er ihnen crwiedcrt, daß der Hof das in Savoycn publicirtc Verbot nicht als Sühne ^Attonunen habe; laut vom Hofe eingegangener Nachricht werde der König nach dieser geforderten und ^)altencn Genugthuung Alles wieder in den früher» Zustand sczcn, da er keineswegs beabsichtige, Genfs ^)rit und Sicherheit oder dessen Rechten zu nahe zu treten und auch gegen die Bcsizungcn von St. Vittor Ehapitrc keine Neuerungen unternommen werden sollen. Der Abgeordnete von Bern eröffnet hierauf, ) der Ansicht seiner Obern sei die Gesandtschaft an den König zur Bezeugung der Unterwürfigkeit wohl , wenn aber weitere Forderungen gestellt würden, die mit Ehre, Freiheit und Religion nicht verträglich müßte eine evangelische Confercnz einberufen werden, wozu Bern bereit sei, wo dann die Aufgabe das Verhalten der Deputation besprochen werden könnte. Zugleich wird von Bern die abermalige Ab- ""g jener 3t)l) Mann, welche früher in Genf gewesen waren und ihre Waffen dort zurükgclasfi» hatten, geboten, „nt der Bemerkung, daß der Obcrcommandant in Morsce Genfs Entschließung gewärtige. Vom Kroßen Rath von Genf wird hierüber am 22. Januar beschlossen: 1. es soll eine Gesandtschaft ^' drei bis vier Mitgliedern an den König abgeordnet werden; 2. die Gesandten sollen die Ausdrükc der ^"Ugthuung möglichst zu mildern suchen, im Fall der Roth aber sich unterwerfen; 3. der Artikel wegen Zachen sou der Folgen wegen wenn möglich unentschieden bleiben und dies durch den zürcherischen 588 Deccmber 1695. Repräsentanten dein französischen Gesandten beliebt gemacht werden; -1. die Gesandten sollen sofort abrciic», sobald dieser Beschluß von Zürich und Bern genehmigt sei. Auf die Mitteilung dieses Beschlusses spricht Statthalter Heß seine Genehmigung aus, Herr Jmhof behält sich dagegen die Entscheidung seiner Ober» vor, weshalb er sofort einen Eilboten nach Bern sendet. Nach drei Tagen bringt dieser den Beschluß ^ Zweihundert zurük, dahin gehend, daß vor Aberlaß der Gesandtschaft eine evangelische Confcrcnz besann'"^ werden soll, um Alles zu berathcn und jegliche Gefährde der Freiheit und Religion zu verhüten. Dieser schluß wird von den Zweihundert der Stadt Genf in der Weise genehmigt, daß die heimkehrenden RcpräN" tanten über die Lage der Dinge mündlich berichten sollen, und daß dann, wenn Zürich und Bern du evangelische Konferenz noch nöthig finden, die Gesandtschaft ihre Abreise bis auf wettern Bericht verschick werde. Eine umständliche Relation über diese Gesandtschaft der Herren Heß und Zmhof »ach Genf floß aus der Feder nachmaligen bernischen Rathsherrn Samuel Mutach. Sie ist angeführt in Hallers Bibliothek der Schweizer -Gesch^' Bd. V, Nro. t4KS. 3t!t. Conferenz der katholische» Orte sammt dem Abt von St. Galle». Lueern. lL. bis Ni. December. Staatsarchiv vucer». All». Absch. Bd I.XXXl, f<>I. 24«. Gesandte: Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Aurelian 6^ gilgcn, alt-Schulthciß und Bcnner; Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter und Stadtvcnncr; Johann Schwytzcr, Obcrzcughcrr. Uri. Sebastian Emanuel Tanncr, Landammanil; Jost Azariaö Schniid, Halter. Schwpz. Rochus Abybcrg, Landammann; Anton Jgnaz Ceberg, des Raths. Untcrwaldc" Sebastian Müller, Bauherr von Obwaldcn; Joseph Karl Lussi, Ritter, Landammann und Panncrherr r"" Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ammann; Kaspar Euster lind Christoph Andcrmatt, beide » Ammann. Katholisch Glarus. Johann Ludwig Tschudi, Ritter, Landammann. Freiburg. Franz , Bondcrwcid, des Raths; Franz Augustin von Dicßbach, Bürgermeister und des Raths. Solothurn. Suri, Venncr; Johann Ludwig von Roll, Sckclmcistcr. Appcnzcll-Jnncrrhodcn. Ulrich Sutcr, ammann. Abt von St. Gallen. Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcister. In Folge der aus der Behandlung des Wartaucrgcschäftcs und aus den dabei zu Tage gctu ^ ^ ^ Absichten der unkatholischcn Orte gezogenen Lehren lvird diese Confcrcnz gehalten und gewissermaßen ^ Einleitung als höchst nöthig anerkannt, daß über die Verschwiegenheit in Staats- und Rcligionö-, aber in Kricgssachcn eine genügsame Vorkehrung getroffen werde. Es hat sich nämlich gezeigt, daß vo» Verhandlungen der Kricgöräthc zu Wcggis, die doch höchst geheim hätten gehalten werden sollen, in öffentlich und unter Anführung von Specialitäten und Hinwcisung auf die Quelle geredet worden seu ^ nicht weniger Bestürzung hat man vernehmen müssen, daß der besondere Abschied der katholischen Or"' ^ 1632 abschriftlich in Zürich liege und daß daraus verschiedene Einwürfe gegen die Katholischen „ wurden. Da aber die Gehcimdc die Seele eines guten RathschlagS ist, wird dringend nöthig bcfn" ^ nach dem Beispiel der Gegenpartei, von deren Rathschlägen wir nicht daö Mindeste penetrircn könne», Dccember <695, 589 wichtigen Sachrn geheim und verschwiegen zu sein. Da nun in gegenwärtiger Versammlung auch bcrathen "'ttdcn soll, wie man im Nothfall die heilige Religion zu schirmen und zu retten habe, wird beschlossen: d »eben dem gemeinen Abschied sei noch ein besonderer heimlicher zum Gebrauche der Kricgsräthc abzufassen, so mehr, als man in Erfahrung gebracht hat, daß die Unkatholischcn abermals darauf trachten, die Verhandlungen dieser Konferenz zu vernehmen; 2. der Wcggiscr Abschied vom 19. August sammt allen darin ""geführten früher» soll „unterschlagen" und zu den geheimen KriegSsachcn gelegt werden. I». Da der neue ^»ntius, Michael Angelo Conti, auö den Herzogen und Fürsten Poli und Guadagnola, Erzbischof von Tarsus, eine Audienz verlangt, so wird er, als für daö erste Mal, durch einen Gesandten von jedem Ort in ^ Sizung abgeholt. In seinem Vortrag bezeugt er der schweizerischen Nation seine Hochachtung, preist die den Rathschlägen zu beobachtende Klugheit, dir Milde gegen die Unterthancn und die Einigkeit als Grund- "'»lcn der StaatSklugheit, versichert die Orte der Liebe und Huld des Papstcö und anerbietet seine eifrigen Truste. Dieser Vortrag wird durch die gleiche Abordnung bestens verdankt und daö katholische Interesse dem ^"ntiuö empfohlen. <. In Rüksicht auf den Hauptgcgcnstand der Versammlung, betreffend die Behandlung ^ eidgenössischen Geschäfte, werde» folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Alle Geschäfte sollen mit Behutsamkeit, ch»c Privatabsicht oder Animosität an die Hand genommen und die Partieularhandlungcn nicht zu gemcin- ^">cn Geschäfte» gemacht werden, da mau sich derselben nur mit großen Kosten und Gefahren entledigen rüksichtlich solcher Ucbcrciluugen läßt man eS daher bei demjenigen bewenden, was über daö Verhalten ^ untergeordneten Beamten in Zug beschlossen worden ist. 2. Die Geschäfte sollen mit reifer Urbcrlegung ""d nur mit eingeholtem gemeinem Rath crdaucrt und keineswegs all exooutione begonnen werden, da die ^gcnössischcir Bünde und besonders der goldene Bund vorschreiben, daß man einander berathcn und beholfcn soll. Wenn daher die Uukatholischen zur Abwehr oder Thätlichkcit reizen oder veranlassen wollen, so soll nach der neuesten Erfahrung bedenken, daß sie jcwcilcn gegen die Katholischen gemeinsame Sache machen ^ auf Uutcrdrükung ihrer Religion abzielen, wodurch man auch zu gemeinsamer Verbindung genöthigt ^dc. z Da bei solchen Anlässen die Geistlichen oft mit nnzeitigcm Eifer in'S Feuer blasen, so soll in uchcn Fällen ihren Obern empfohlen »verde», sie durch geeignete Weisungen vor aller Einmischung in das ^tische warnen. 4. In den gemeinen Herrschaften soll die Justiz von den Landvögtcn uutadclhaft ^"»nistrirt »verde». Eö müsse Jedermann in» Innersten dcS Herzens schmerzen, zu sehen, welch schändliches ^udimll dieses Jahrhundert in den alten und namentlich im lcztcn badischcn Abschied in Betreff der Un- ^Pkcit und Geldgier der Landvögtc der Nachwelt hinterlasse; daher sollen die Landvogteicn und Gesandten» „ur xlMjchc,, und gewissenhaften Leuten übertragen »verde», welche der Beförderung der Gerechtigkeit ^ hold sind, als der Habsucht. 5. Fehlbare, die sich dcS Betrugs gegen die Obrigkeiten oder schändlicher )»>dcrcieu gegen die Unterthanen schuldig machen, sollen zur Restitution angehalten und exemplarisch oder, »vo eö die Verhältnisse gestatten, vor öffentlicher Session zu Schanden gemacht, ausgestellt und ^Proeeß ihrer Obrigkeit übcrschikt »verde«. 6. Diese Strenge soll auch gegen die Unkatholischcn geübt ""lche troz kluger Bemäntelung eben so ungerecht sind und dazu noch allen Haß der Unterthancn ri,i ^ Katholische»» zu wälzen suchen; bei einem allfälligcn Anzug dieser Materie in Baden soll man dessen ">el^ Den Landvögtcn soll ein milderes Verfahren empfohlen und ihnen vorgestellt »verde«, sei; ^ Schaden dem katholischen Interesse auö der Erarniung der katholischen Unterthanen crwachsc; namentlich A darauf bedacht sein, daß dem alten katholischen Manne, welchem vom gegcnwärtigcn Landvogt zu de», Willen der Tagsazung zuwidcr die ruinircndc Buße von 2l)t1 Rcichöthalcrn auferlegt »vorbei» ist, 590 Deccmber 1695. wiederum etwas geholfen werden könne. 8. Die Gesandtschaften nach Baden sollen instruirt werden, sich genau zu erkundigen, ob der Schaden wegen der Juden wirklich so groß sei, ob die gegen sie bestehenden Verordnungen verbessert werden sollten, oder ob und wie eine Abschaffung der Juden möglich sei. «I. In fast dM- tägiger Bcrathung werden die Mittel besprochen, wie man allfälligen Angriffen auf die Religion von Seüc der Unkatholischcn zu begegnen habe. Darüber wird ein besonderer geheimer Abschied abgefaßt, auf den ">a" sich bezieht. «. (S. u. ennctb. Bogtcien übcrh.) t. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Bei dem spanische Gesandten wird Beschwerde geführt, daß eidgenössischen Handelsleuten, welche Bich nach dem Mailändischru geführt und bei Ponte Trcsa den Zoll abgestattet hatten, im Innern des Landes für eine Truppe Bich malS eine Abgabe von wohl kOO Kronen abgefordert worden sei. >5. Da Senator Pustcrla, welchem Statt Halter Hans Kaspar Achcrmann ein paar Pferde lieferte, die dem erstem nicht gefällig waren, auf das Vieh des lcztern einen Arrest gelegt und ihm eine Sicherheit von 50 Dublonen abgcnöthigt hat, obschon der Vcr käufcr mit dem Käufer sich am Lauisermarkt vollständig verglichen hatte, so wird der spanische Gesandt ersucht, den Pustcrla durch Vorstellungen zu bewegen, die abgedrungcne Sicherheit aufzugeben und sich dem abgeschlossenen Vergleich zu sättigen, oder aber den Achcrmann laut Bund vor seinem heimatliche" Richter zu suchen. Herrn Pellizaro wird die Untcrstüzung dieses Gesuches empfohlen. I». Auf daö Gcjuch des spanischen Gesandten lim Bewilligung neuer Rccruten für die im Mailändischcn stehenden Regime"'^ und dessen Vertröstung wegen der ausstehenden Bundcsgcldrr wird crwiedcrt, bereits zu Ostern sei die dritte Pension verfallen und laut ReductionSinstrumcnt sollte zu Ende dieses JahrcS die Bezahlung erfolgen; Hinweisung auf die große Anzahl der bewilligten Rccruten und auf den die Forderungen des Bundes übet' steigenden Gebrauch derselben wird dem Gesandten vorgestellt, das beste Mittel zur Bewilligung einer Mannschaftöliefcrung liege in beflissener Abfolgung der Bundesfrüchtc; über die angeregte Rccrutcnbewillig"^ seien übrigens die Gesandten dermalen nicht instruirt. i. (S. n. Freiämtcr.) I«. (S. u. ennctb. Vog^ übcrh.) I. (Die mit Savoycn verbündeten Orte.) Beim Herzog von Savoycn wird wegen der schick Bekleidung der Garde und wegen des schon früher gerügten UmstandeS, daß die dortigen drei cidgenöjsilch^ Compagnicn unter einen fremden Oberst gestellt seien, sowie wegen der ausstehenden BundeSgcldcr um gebeten und seinem Gesandten die Abscndung und Befürwortung dieser Gesuche empfohlen. Den eidgenössisch^ Hauptleutcn aber wird vcrdcutct, ihre Dienste genau zu verrichten und allfällige Beschwerden den Obrig"> mitzutheilen. 1». (S. u. Baden.) «. (S. u. Mendriö.) «». (Die mit dem Bischof von Basel verbünd^ Orte.) Luccrn wird beauftragt, dem Bischof von Basel in gemeinem Namen die beim nculichen Bundcsich" in Pruntrut erwiesene Ehre und Freundschaft höflich zu verdanken, p. Da dem Verlauten nach über die gcbung des Früchten- und Handelsverkehrs zwischen Elsaß und Burgund eines- und der Eidgenosse"!^ anderntheilö Eröffnungen gemacht worden sind, wird Solothurn ersucht, sich darüber beim französische" sandten zu erkundigen, betreffenden Falls diese Unterhandlung zu untcrstüzen und den Einschluß der basclschen Lande in die Uebercinkunft zu betreiben. «». Anläßlich kommt zur Sprache, daß Zug ^ ^ Bundescrneuerung in Pruntrut durch eine dreifache Gesandtschaft vertreten war. Der Gesandte der Zug erklärt, seine Obrigkeit wolle sich dieser Sache nicht beladen, indem daö Libcll der Stadt halber spreche; die Gesandten der Gemeinden berufen sich aber auf das Libell, an das sie gebunden seien ^ sie bereits cinundneunzig Jahre nachgelebt haben; da die Stadt sich des Streites entschlage, so "u'ch"" wissen, wer sich als Widerpart auswerfe; sie seien in frühem Zeiten mit dreifacher Gesandtschaft nach ^ Turin und Luccrn gereist; wenn man sie in ihren Freiheiten kränke» wolle, so werden sie in alle" O Deccmber lt>95. 591 o» die hohen Gewalten gelangen und eine Protcstation einlegen. Nachdem sie darüber abgetreten, wird der >ch"rfe und drohende Ton der Gesandten beider Landgemeinden gerügt und das Libcll verlesen, »voraus man findet, die entscheidende Stelle rede nur von zwei Gesandten, eine andere Stelle lasse aber gelegentlich zu, daß eigenen Kosten ein dritter Gesandter reisen möge; dieses sei von Ritten m der Eidgenossenschaft gemeint, ^ in den Kosten der Orte geschehen, nicht aber zu fremden Fürsten in deren Kosten, da der Anstand veröle, sich wider deren Willen bei ihnen einzudrängen. ES wird daher befunden, daß Zug auch nur eine ^nfachc Gesandtschaft gebühre und daß die Prätension der Gemeinden nur zur Unehre ihres Standes und Anstoß der übrigen Orte dienen könne. Nidwalden tritt dieser Ansicht bei, erklärt aber, hierüber nicht 'vstruirt zu sein. Solches wird den Gesandten der zugerischen Gemeinden dcS folgenden Tages eröffnet, ^vrauf sie die Sache uä releromlun, nehmen und sich auf ihre Instruktion berufen, r. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) ES wird Bericht erstattet, daß der eidgenössische Resident in Madrid die Forderung der in Portugal gestandenen Regimenter von 24- bis 25,990 Dublonen bis an l499 und etliche bezahlt habe, und Per Rrsj Fiorenza in Mailand angewiesen sei, in dem Sinne, daß der Resident dafür Pstbar bleibe, ohne den mindesten Nachlaß z» verlangen; einem gleichzeitigen Bericht zufolge sind jene 2()l)l1 P'lonen, die man noch rükständig glaubte, schon vor vielen Jahren an Oberst von Bereitungen, als Be- "vilniächtigten der Bethciligtrn, ausbezahlt worden. Hierüber wird dem Residenten die volle Anerkennung "vsgcdrükl und sein ehrliches Verfahren, daS man sonst in Zweifel gezogen hatte, in die Orte berichtet. ' (S. ». Thurgau.) t. (Die mit Wallis verbündeten Orte.) Uri soll dafür sorgen, daß die Bundes- ^Uerung mit Wallis ihre» Fortgang erhalte. (Alle katholischen Orte.) Die Gesandten übernehmen, die ^vrglichm Beschlüsse dieser Confcrcnz den Obrigkeiten getreulich zu hinterbringen und ihnen zu empfehlen, man die Worte nicht erkalten lasse, sondern ihnen in der That Seele und Leben gebe, sei cS in Rüksicht ^ Drtc selbst, oder der gemeinen Herrschaften, oder der katholischen Religion, v. (S. u. deutsche gemeine ^vgtcicn übcrh.) Da die Fuhre über den Gotthard immer mehr abnimmt und die Maaren mehr über vlch Bünden spcdirt werden, angeblich, weil die Spedition von Altorf bis Bcllcnz von 6^/, bis / ^ Gulden gesteigert worden sei, so wird Uri zur Bcrathung empfohlen, wie dem dortigen Transitverkehr ^ vr aufgeholfen werden könnte, x Die Kanzlei Lucern ersucht um baldige Entrichtung der bei einigen rükständigcn Gebühren für die vielen AbschiedSfertigungen. A. (Lucern, Freiburg und Solothurn.) , vincr besonder», Besprechung eröffnet Frciburg folgende drei Anstände zwischen Bern und Wallis und ^ leztcrcS um Rath: 1. Wallis habe unlängst von einem seiner Angehörigen einen jenseits der Brükc ^ Mauriz auf einer Höhe gelegenen, ihm cigenthümlich zugehörigen kleinen Garten eingetauscht; auf ^vrn daö Zugrecht angesprochen, was Wallis um so bedenklicher falle, als auf demselben ein schädliches Fortificationswerk aufgeführt werden möchte. 2. Bern spreche als Landesgrcnzc die Mitte ^hvne und der Brüke an, habe dort seine Eitationen angeschlagen, die aber von Wallis wieder ab- ^ und durch einen Gcgenaet widersprochen worden seien; bei dem Vergleich von l688 sei zwar der ^Pstrcit angezogen, aber mit Rechtövorbchalt in «tutu quo belassen worden; Wallis sei aber der Ucbcr- daß die ganze Brüke ihm gehöre, weil rS sie erhalte, in der jenseits der Brüke stehenden Kapelle ^ Gottesdienst verrichte und Bern seine Schildwachc fern davon aufstelle. 3. Die bcrnische Gemeinde der'? Ordere an die Stadt St. Mauriz als Loökauf von einer von dieser übernommenen Wasscrbautc an ^'^Pne KUX) Kronen, da doch die Leistung in der Folge auf 699 Pfund verglichen worden sei; nun Lavcy dieses Vergleichs nicht mehr kanntlich und die Schrift könne nicht mehr aufgewiesen werden, Dccember 1693. weil sie bei dem bekannten Brand von St. Mauriz zerstört worden sei. Diese Vcxationcn bczwckcn, Wallis zur Erneuerung des alten Burg- und LandrcchtcS mit Bern zu drängen, worauf dann alle Nachgiebig!«'» eintreten würde. In Bcrathung hierüber wird befunden: zu 1. Es werde schwer sein, Bern daö Zugrccht zu bestreiten; da aber Wallis noch im Bcsize sei, so solle es sich anders, als mit Gewalt, nicht daraus verdrängen lassen; sofern dann Bern daö Zugrccht behaupten und dort einen nachthciligcn Barr untcrnchmw wollte, würde wegen der daherigen Konsequenz für alle Eidgenossen wieder davon zu reden sein; zu 2. diesem Punkte könne der Wichtigkeit wegen nicht nachgegeben werden; es sei aber weiter zu untersuchen, die Brüke gebaut und bisher unterhalten habe, welche Bcwandtniß cS mit der Wegschaffung dcö jenseits der Brüke gestandenen MarchstcincS habe, was für Male von dem ehemals an der Kapelle angehängten Thon' noch vorhanden seien, ob auch unter- und oberhalb der Brüke das halbe Wasser Bern gehöre, was st» Bcsizacten Wallis für die ganze Brüke aufweisen könne u. s. w.; zu 3. Dieser Punkt sei unwichtig, weil ci nur eine Gcldlcistung betreffe; eine gütliche Verständigung sei daher am thunlichstcn. Freiburg wird ersucht diesen Befund an Wallis mitzutheilcn. (Die nämlichen Orte.) Frciburg sczt ausführlich auseinander, warum »ach seiner Ansicht der von der Herzogin von Nemours übersandte Act, betreffend Herstellung des BeisizrechtcS seiner Burger bei der Investitur der ncucnburgischcn Fürsten in dem StandcSrath zu Neuenbürg registrirt oder interimirt werden sollte, und bittet hierüber um Rath. Man erinnert sich aber, daß dies seh"' auf einer Konferenz in Bern nicht für nöthig gehalten wurde, weil die verburgrcchtctcn Orte in ihren Tr«»' taten mit dem Fürsten von Neuenbürg auf dieses niemals Rüksicht genommen haben, und hält im Weiter" dafür, cS möchte die Behauptung, diese Formalität sei eine wesentliche, den alten Tractatcn präjudicirlich si"" Daher wird gutgefundcn, daß der Act und daö Anerkennungsschreiben gegen einander ausgewechselt und gute Vernehmen zwischen beiden Ständen wieder hergestellt werde, in der Meinung, daß dann von den dr" Städten kräftig fortzuarbcitcn sei, bis die vollkommene Herstellung der Rechte der Bürger von Frciburg »' Solothurn zugestanden werde. Man sehe auch In dem Abschnitte Hcrrschaftsangclegenhcite» : v. Art. Z7. Küterverkauf an Krenidc ic. »s. Art. 675. Lvcales (Dießenhofen). >». Art. 6Z. Verwaltung Im Allgemeine». I. Art. 225. Stifte u. Klöster (Hermatschwil). «. Art. 7t. Anstände mit Mailand. It. Art. 264. Beziehungen z. d. Bischof tu ii. Art. 364. Verwaltung im Allg.; Beamte. »19. Geheime Conferenz der sämmtlichen katholischen Orte und des Abtes von St. Galle»- Lucern. lS. bis lii. Deccmber. Staatsarchiv Zürich. Ungebundene Abschiede. — Staatsarchiv Lueern. Ungebundene Abschiede. Gesandte: Die nämlichen, wie bei der gleichzeitigen Conferenz der katholischen Orte. ^ Bei der geheimen Bcrathung der Mittel zur Rettung der katholischen Religion vor der Gewalt Uebcrpracht der eidgenössischen „Stiefbrüder und benachbarten Eidgenossen der unkatholischcn Religion" ' Deutsche geml Vogt, llberh. Landgrafschaft Thurgau. Krasschaft Baden. Vogtei Freiämter. Vier ennetb. Vogt, überh. Vogtei Mendris. Deccmbcr IK95. 593 svlgcndc vier Punkte auseinander gehalten und gesondert behandelt: Die Stellung und das Vcrhältniß des katholischen Wesens inSgcmein zu den nöthigcn Schuzmaßnahmcn, sodann der einzelnen Orte, drittens der illmeincn Herrschaften und endlich die Stellung und das Vcrhältniß der äußern und angrenzenden Fürsten »»d Stände. I. Vor Allein sind die Machtverhältnisse der Gegner zu untersuchen und zu würdigen. Hierbei fallen in Betracht die Ausdehnung ihrer Lande und deren Fruchtbarkeit uud der Rcichthum, dru sie aus de», ^vdcn und den geraubten geistlichen Gütern zusanuncngclegt haben; der Gewinn aus dein großen Handelsverkehr, selbst aus den katholischen Orten; die günstige Lage an den großen Flüssen, Pässen und Grenzen, die ^)ncn erlaubt, den katholischen Orten jede Zufuhr von Außen zu sperren; die reichen Vorräthc an Lebensmitteln und Kriegsbedarf aller Art; die fleißige Korrespondenz mit frcnidcn Mächten und ?cr cultivircndc (!) gute Zillen gegen den Untcrthan in den gemeinen Herrschaften u. s. w. Dazu kommt ihr Eifer für ihre Religion, Anstclligkcit, die, wo die List nicht ausreicht, die Gewalt daran sczt. Bei dieser Sachlage hat den Gegner, zuverlässigen Berichten, nur die Hoffnung auf eine noch günstigere Gestaltung der Zcitverhältnissc abgalten, loszuschlagen. Wenn daher die zu befürchtende Ruptur diesmal auch um etwas eingestellt, keineswegs aber in die Ferne gcrükt ist, so erscheint cö als Pflicht und Nothwcndigkcit der katholischen Orte, zur ^tt»ng der Religion und dcS Vaterlandes Alles zu thun, was tapfer« Leuten und Eidgenossen geziemt. DaS brauen auf Gottcö Hilfe und den alten Muth und Eifer, der den katholischen Orten in vergangenen Seiten mehrmals den Sieg verliehe», lasse hoffen, daß Gott auch diesmal die Seinen gegen die Kirchcnfeindc ^tte» werde. Nachdem aber die jczigc Kriegsführnng nicht mehr die gleiche ist, wie früher, wo beide Theilc ^ Wehr und Waffen sich nahezu gleich stunden, muß auch auf Seite der Katholischen auf völlige Umgcstal- des Kriegswesens Bedacht genommen werden, zumal die Gegenpartei hierin so gut bestellt ist, sei cS zu k'»kni unvcrsehencn Uebcrfall, sei cS zu einem länger« Kriege. Bern habe 7<1<)l) auserlesene, wohlbcwaffnetc k'gc, incistcnthcils ledige Mann Soldaten. Dem entgegen sind die katholischen Orte und die katholischen Uerthane« ziemlich zerstreut. Wenn auch zum Voraus die Bestimmung des goldenen Bundes und der nach- ge» Vcrabscheidungen, jedem angegriffenen Thcil mit Hilfe beizuspringcn, aufrecht erhalten bleiben soll, so Dissen gleichwohl noch andere Veranstaltungen zum Widerstand getroffen werden. Da die Unkatholischen zwei "kPS bilden, das eine bestehend aus der Mannschaft von Bern, Basel, Genf, Biel und Neuenburg, das ^»dcre Zürich sammt Schaffhausen, Außcrrhodcn, die Stadt St. Gallen und die Evangelischen in GlaruS, ^ Thurgau, Nhcinthal und Toggenburg umfassend, muß dem ersten Corps Luccrn, die Freiämtcr, Frciburg, ^/llis, Solothurn und der Bischof von Basel entgcgcngesczt werden. Dem zweiten Corps stehen entgegen w Ortc Uri, Schwyz, Unterwaldcn, Zug, die Katholischen in GlaruS, Sarganö und der Grafschaft Baden, imftits des HununclwaldcS der Fürstabt von St. Gallen, Jnncrrhodcn und die katholischen Untcrthancn " Thurga» und Rhcinthal. Diese Abthcilungcn der katholischen Ortc haben ihre Kricgövrdnungcn, Abschiede ' Kricgsanstalten fleißig zu durchmustern, die nvthigcn Anordnungen durch ihre KricgSräthc zu treffen und 'wnder jährlich mitzuthcilcn. Zu solchen Eröffnungen eignen sich für die fünf Orte sammt GlaruS die ^ "ähnlichen Confcrcnzcn in Luccrn, für Freibnrg und Solothurn und die übrigen Ortc die Tagsazungen zu ^e», Bcsprcchllngcn ohne allcö Aufsehen im Capucinerklostcr stattfinden können. II. Bei den lcztcn ^"k>en si„p allen Orten verschiedene Mängel im Wchrw»scn zu Tage gctrctcu, die mau früher in dem Kiährigcn Frieden nicht gesehen hatte. Es hat daher jedes einzelne Ort nach drei Richtungen seine Ver- ^ zu treffen, in Bezug auf die Mannschaft, die Bewaffnung und die LcbcnSmittclvorräthe. Die ^'"Ichaft, die meistens gut uud herzhaft ist, muß in Compagnicn cingcthcilt, mit Ober- und Untcrofficicrcn 75 594 December 1693. versehen, zur Herbst- und Frühlingszeit fleißig cincxcreirt, von Zeit zu Zeit zusammengezogen und gemustert »verde». Wo möglich soll jede Compagnic zu zwei Drittthcilen aus Musketieren und zu einem Dritttheil auö Pikcnicrcn und Halbarticrcn bestehen; sehr zu wünschen ist, daß die Hälfte der Musketiere mit bewaffnet werde. Eine Anzahl Musketiere jeder Compagnic ist mit Bajonetten zu versehen, da diese schackc Waffe sowohl gegen die Reiterei, als bei dem Angriff der kurzen Gewehre sehr vorthcilhaft ist. Die Halbarticrc sind mit guten Mordachscn, die Pikcnträgcr mit gleich langen Piken von wenigstens sechszchn Schuhe» a»ö zurüsten. Die Seitengewehre sollen gut und stark und die Gehcnkc und Bandclicrc dauerhaft sein. Jeder Halbartier und Pikcnträgcr führt neben dieser Waffe noch einen guten Gcrtel oder ein Handbeil bei sich- Jeder Musketier hat wenigstens zwei Pfund Blei, ein Pfund Pulver und einen Büschel Lunten mit sich führen. Jeder Ort soll, nach Berhältniß seiner Mannschaft, für die Pässe, Städte und Schlosser mit einer Anzahl Stükcn auf Rädern versehen sein, wobei besonders auf Feld- lind Rcgimcntöstükc zu sehen ist. D»ic Stükc sind einer fleißigen Inspektion zu unterstellen, ob sie nicht mit Gruben verdorben oder bei dem Zü»d loch oder sonst auögcschosscn seien u. s. w. Ferner hat jedes Ort einige Mörser zur Wcrfung von Bombe" anzuschaffen, ebenso einige Haubizcn für Kartätschen, und kleinere zerlegbare Stüke, die von Saumpfl^" auf alle Höhen geschafft werden können. Desgleichen hat jedes Ort für einen Vorrath guter Handgranatr" uud Wcrkgeschirr, wie Acxtc, Hauen ic. zu sorgen; den reichern Orten wird auch noch die Anschaffung ^ einigen Zwölfpfündcrn empfohlen. Die Orte sollen trachten, so viel möglich die Rohre und Musketen »a und nach aus das gleiche Loth, nämlich zwcilöthig, zu bringen lind besorgt sein, bei guter Zeit Vorräthc »»n Blei, Crz, Kupfer, Stahl, Klingen und Rohren von aufienher zu beziehen, da im Kriegsfall von der Gegen Partei die Zufuhr leicht gesperrt werden kann. DaS Blei wird am bestell von Nürnberg durch PG'« bezogen, ebenso Schwefel und geläuterter Salpeter. Am meisten Bedacht ist auf einen reichen Vorrath "G gutem, probchaltigcm Schicßpulvcr zu legen. Ferner wird nöthig befunden, daß allerorts vorräthigc Karre" und Wagen bereit sind, und erfahrne Constablcr, Feuerwerker und andere Wcrklcutc angestellt und hera^ gezogen werden. Von der Reiterei soll nicht ganz Abstand genommen, sondern zu jeder Compagnic Fuß" wenigstens einige Dragoner ausgerüstet werden, wofern einzelne Orte nicht ganze Compagnien for""G können. Die einzelnen Orte werden ersucht, je nach dem lvcalcu Bedürfnisse Berechnungen und sch"^' Ucbcrschläge über die zu »lachenden Verbesserungen durch die erfahrensten Kricgöräthc machen zu lassen; S") dieser Kricgsräthc ist auch, die nähern Bcftimmungcil über die Sammclpläzc, die Wacht- und Hochfl^' Befestigung der Pässe u. f. w. zu erlassen. Was die Vorräthc an Lebensmitteln betrifft, ist besonders l sorgen, daß genügend Salz, wenigstens jewcilcn für ein Jahr ausreichend, in den inncrn Orten vorha> ^ ist. Ernste Bedenken erregt der Umstand, daß Zürich nicht nur für die gemeinen Herrschaften, sonder» für einige Orte den Salzhandcl in der Hand hat. Zug und Untcrwaldcn wollen bei einer Erneuerung SalzlicfcrungSvcrtragcö in Hall sich dircct in Innsbruck für ihren Bedarf annicldcn, wozu denn auch ' waldcn ein Empfehlungsschreiben zugesichert wird. Inzwischen sollen die einzelnen Orte nachdenken, in Weise der Salzvcrkauf an die gemeinen Herrschaften zu hochobrigkcitlichcn Händen gezogen werden ^ lind der Gewinn nicht mehr ausschließlich der Stadt Zürich zufalle. Wenn auch viele Orte Ucbcrfluß ^ Vieh und Mulchcn haben und in dieser Hinsicht für einen längern Krieg die Mittel zum Unterhalt ^ Soldaten bieten könnten, findet man gleichwohl gut, für reichliche Vorräthc zu sorgen, da im Kriege ^ beim Bau eines Hauses, die Voranschläge jcwcilcn überschritten werden. WaS Brodfrüchtc betrifft, fit ^ Lage der Orte sehr ungleich. Luccrn glaubt, für seinen eigenen Bedarf, und vielleicht noch »ichr, December 1695, 595 Zeugen, ballt aber dennoch wirklich in der Stadt ein Kornmagazin. In gleicher Lage sind Solothnrn und Biburg, ähnlich die abt-st,-gallischcn Landschaften und Zug. Insgemein wird zur Führung eines Krieges nn Vorrath von Brod und Früchten unentbehrlich gefunden. Wenn sich die fünf Orte und Glaruö bei ihnen "»d in den gemeinen Herrschaften umsehe», finden sie, daß die vornehmsten Renten, sei cS an Grundzinsen, ^gkngüter» und Zchcntcn, in den Herrschaften in den Händen der Geistlichkeit liegen, für die die Orte ^ern, säm, ernten und schneiden derart, daß jener der Ucbcrfluß, den Weltlichen aber nichts als der leere Unterhalt und die saure Arbeit verbleibt. Sic fragen daher, ob cö nicht billig sei, daß die reichen Stifte und Köster, die im Ucbcrfluß leben und an nichts anderes denken, als von Stunde zu Stunde neue Herr- Lasten, Güter, Zinse und Gülten zu erwerben, Gut auf Gut zusammenlegen und damit dem Feinde selbst ,md Waffen in die Hände geben, den katholischen Orten, die sich zur Abwehr der feindlichen bcstän- ^geil Anfälle und zur Rettung vor dem umrascndcn Unglauben bis auf daö Mark auöspinnen und auS- ^»>cn, „lit ihrem Ucbcrfluß zu Hilfe kommen. Die katholischen Orte erwarten, daß die Geistlichkeit, unter ^ sehr viele kluge und eifrige Geister seien, die Nothwcndigkcit dieser Forderung selbst einsehen und derselben Nachkommen werden. In erster Linie wird verabschiedet, daß jedes einzelne Ort für sich und aus sich ^ Aufspeicherung einer möglichst großen Maße von Früchten anordne und in'ö Werk sczc. Die Haupt- ^).'i>iic ist, tmß die Unkatholischcn im Falle eines Krieges cS nicht lediglich auf einen Handstreich absehen "M werden, um gleich darnach Frieden zu schließen, sondern auf eine völlige Ausrottung durch eine lange ^ methodische KricgSführung, wie sie denn an gewissen Orten klar in's Gesicht gesagt haben, daß sie den 'üholische,, Orten nicht mehr unter die Prügel lausen wollen. WaS die Beiträge der Geistlichkeit betrifft, " sich die Eonfcrcnz drei Fragen, ob man die Geistlichen zu einem solchen Beitrag an Fruchtvorräthen Ehalten könne oder wolle, wie groß diese Beiträge sein sollen und wohin sie zu verlegen sein werden. In ^»g auf die erste Frage findet man cS nicht nur geziemend und anständig, daß Jene, welche daö Fetteste Landes gemessen, zu dessen Erhaltung nach Verhältnis; beitragen sollen, sondern man hält diese Beihilfe "dczu stw emx Nothwcndigkcit. Die Einrede der Immunität wird zwar eine schwere Opposition mache», ^ ^ salus popnli snpromn lex ast. Die Confcrcnz ist auch einstimmig, daß eine solche Besteuerung möglich ^ pje Mittel nicht fehlen, die Geistlichen hiczu zu vermögen. Die Größe dieser Beiträge von vornherein ^ ^stimmen ist schwer, bevor man die Verhältnisse jcdcö Gotteshauses kennt; im Allgemeinen soll dieser nicht weniger alö einen ganzen Raub, d. h. ein ganzes Jahreseinkommen an Früchten betragen, °"dcrs da dem Vernehmen nach einzelne Klöster und Stifte auch gezwungen seien, von ihren auf Zürcher- Meinung, daß der Beitrag auf einmal gegeben werde; überhaupt ist hierüber vorerst eine Rcpartition .^ustcgx,, ^ Magazinirung dieser Früchte anbelangt, sollen Frciburg und Solothnrn die Vorräthc Hauptstädte legen. Für die übrigen Orte werden drei Magazine vorgesehen, eines jenseits des ^ ""»clwaldcS, das andere in RappcrSwyl oder am Oberste und daö dritte am Luccrncrscc für die fünf liegenden Früchten gleichfalls einen ganzen Raub zu Diensten des Standes vorräthig liegen zu lassen, dst können diese Stifte ein Gleiches für ihre Retter und Beschirmer thun; dabei hat es aber nicht -ir,c "rhm ' Beim Bau neuer Magazine ist auf leichte Zufahrtsstraßen und sichere und gcdektc Lagen Rüksicht zu Das zweite Magazin in RappcrSwyl kann nur dann gebaut werden, wenn dieser Ort gehörig ist, fönst würden die Vorräthc dem Wolf eigentlich in den Rachen geworfen. An RappcrSwyl ist ^ viel gelegen und man soll alles Mögliche ankchrcn, um diesen Plaz zu befestigen und den vier Schirm- welche tue Mittel hiczu nicht haben, an die Hand gehen, sei es von Rom her oder durch Extrabciträgc 596 December 1K95, der Geistlichen. Für das dritte Magazin ist Wyl in Aussicht genommen. Diese Vorschlüge werden schließlich inSgcmcin angenommen und beschlossen, über die Ausführung unablässige Sorgfalt und Mühe walten zu lassen. Zug wünscht, es sollte etwa ein Gottcöhauö angehalten werden, seine Vvrrüthc in die Gegend von Zug oder Arth zu legen, da gemeiniglich ein Corps wider Zürich bei Zug stehen soll. Ein ähnliches Begehr"' stellt Jnncrrhoden. Bei all diesen Beschlüssen hat cö aber nicht die Meinung, daö katholische Wesen zu thcilc» oder zu zersplittern, denn dem goldenen Bund soll in keiner Weise vorgegriffen sein. Die katholischen Orte können sich nicht einbilden, daß die Geistlichkeit zur Bcwcrkstclligung eines vernünftigen Schirmes deö kathe- tischen Wesens nicht allcö Mögliche beizutragen bereit sei und cS erst auf eine Ruptur ankommen laß"' wolle, wo Alles mit Fliehen und Flöchncn in Verwirrung ist, sondern daß ihr vielmehr selbst die StärknuS der katholischen Orte nüzlichcr erscheint, als die Vermehrung der Conventualcn, die Aufführung köstlich" Gebäude und die Anhäufung von Renten und Einkünften. Die katholischen Orte halten dafür, daß ^ Geistlichen unter sich die Anordnung treffen sollen, nach und nach an einem beliebigen sichern Ort c>»c ansehnliche Geldsumme zusammenzuschießen und für den Fall der Roth bereit zu halten; ihnen würde b>s dahin daö Geld und dessen Verwaltung verbleiben. Ebenso sollte der Geistlichkeit die Anschaffung einig" Stükc nicht beschwerlich fallen, da doch die weltlichen Obrigkeiten ohnehin schon fast unerschwingliche auf sich nehmen müssen. Die Ehrcnwappcn der Prälaten und Gotteshäuser würden ebenso glorwürdig 'U> solchen Stükcn zur Verteidigung des Glaubens und an solchen Magazinen prangen, als an Gebäuden u»d Zicrratcn. Bezüglich der Befestigung von Rappcrswpl fällt in Betracht, daß durch diesen Plaz die V" bindung der Graubündncr und evangelischen Glarner und des Oberlandes mit Zürich verhindert, der ^ gcwaltigung der katholischen Glarner vorgebeugt und der andere Thcil im Zaum gehalten, und endlich hochwichtige Paß über den Hummclwald gcdckt würde. Wenn man nun dabei bedenkt, welch großes Italien und voraus Rom an der katholischen Vormauer für Italien haben, welch große Summen von auö für die Missionen in Indien und sonst ultra nmrs ot nwntss verwendet werden und sieht, ^ größerer Nuzcn daraus in diesen Landen geschaffen werden könnte, fcrnck wenn man erwägt, wie viel ^ auö dem Lande für Dispense und Anderes nach Rom fließt, das doch vermöge der CanoneS und (von Tricnt) an Ort und Stelle zu frommen Zwckcn sollte verwendet werden, und von dem man hier ^ mehr zu sehen bekommt, wenn endlich bedacht wird die große Mildthätigkcit des Papstes, der cstg"^-. Türken unsägliche Summen auswirft, so darf man wohl erwarten, daß ein dahcrigcö Hilfsgesuch ^ »ahme finden werde. Eö wird beschlossen, hicvon dem apostolischen Nuntius vertrauliche Mitchell»»!! machen, jedoch keineswegs in dem Sinn, daß er die Besteuerung der Geistlichkeit des Landes beim psp> . Hofe anhängig mache, sondern nur um dcusclbcu von der wahren Sachlage zu informiren und zu vcran' später die Geistlichkeit nicht allfällig in ihrem Widerstand zu steifen, sondern vielmehr willfährig zu Desgleichen wird auch der Fürstabt von St. Gallen noch schriftlich ersucht, als Vorstand der congrcgation das Vorhaben der katholischen Orte bei den Stiften fördern zu helfen. Der Nuntius er»'» ^ dem Ausschusse, welcher ihm die Angelegenheit vorgetragen, in sehr tröstlicher Weise, indem er auf Punkt eingehend, die kluge Vorsicht der katholischen Orte hoch anrühmtc, die Nothwcndigkcit der ^ anerkannte und sich vernehmen ließ, daß der Papst in Würdigung aller Verhältnisse daS gutheißen werde, und die Geistlichen in einer Sache, die Gotteö ist, sie also zuerst bcschlägt, daS thun werden. Der Nuntius verlangte eine schriftliche Darstellung der einzelnen Punkte und Grin"^ ihm zugesagt wurde. Eö werden darauf auch die ernstlichen Mittel besprochen, die vorgekehrt werden »" Dccember Il>915, 597 ">cn„ die Güte nichts erreicht, da einmal doch mit Ernst an der eigenen Rettung gearbeitet werden muß, »u der hoffentlich die Geistlichkeit aus freiem Antrieb mithelfen wird, III. Gemeine Herrschaften. Die großen Vvrthcilc, welche die Gegner aus dem Thurgau ziehen, vermögen sie nicht zu sättigen; vielmehr zeigt cS sich ""r, daß sie ganz Thurgau an sich zu bringen suchen. Bedenken erregen namentlich bezüglich Zürichs der Vch des ChorgerichtS über die Evangelischen und verschiedener Collaturen, und der Umstand, daß sämmtlichc Prädicantcn aus Zürich genommen werden; ebenso der Bcsiz virler Herrschaften und Güter, und die ZinS- Mchtigkeit des größten ThcilS an Zürich, und endlich die Klugheit, Güte und Sorgfalt, mit der Zürich die ^müthcr der Untcrthanen an sich zieht. Als Gcgenbild ergibt sich, daß mit geringen Ausnahmen katholischer- >"tö nur die Stifte und Klöster noch begütert sind, von denen die im Land selbst gelegenen nur auf Berührung ihrer Einkünfte ausgehen und von den Lehen die Katholischen ausschließen, wenn sie von einem ^"katholischen nur zwanzig Gulden mehr Zinö erhaschen können, und die außer dcö Landes gelegenen aber auf die Nuzungen Bedacht nehmen, von denen dem Land selbst nichts zu gut kommt. Wenn man ^cgcn erwägt, was die Erhaltung des katholischen Wesens im Thurgau an Gut und Blut gekostet hat, ""d was für Kosten, Sorgen und Ungemach durch die unkatholischcn Orte dafür uns auf den Hals gezogen '""de», sollte man meinen, daß einzig und allein die reifere Erwägung dieses Punktes die Geistlichen ""spornen sollte, mit und neben den katholischen Orten zur Tragung dieser Last die Schulter untcrzusczrn, ssach Anhörung des kürzlich zwischen dem Abt von St. Gallen und dem Landvogtciamt zu Fraucnfeld wohl ""^gesonnenen SchirmprojcctS, über daö Landhofmeistcr Ringk des Weiter» noch mündlich berichtet, wird die ^'sizung der Stadt Arbo» aus den Ausbruch eines Krieges mit Truppen dcS FürftabtS für unerläßlich ""ch'ct, Das Landvogtciamt, dem die früher» bezüglichen Bcrabschcidungcn zuzustellen sind, hat mit den ^khchcn Beamten das genannte Projcct vollständig durchzuführen und fcstzu>czcn, daö dann nach Luccrn zur Nahrung bei den geheimen Kricgösachcn einzusenden ist. Dieses Project >oll nicht nur das Thurgau allein Auge haben, sondern auch auf die Unterstüzung dcS katholischen Wesens jenseits dcS HummclwaldcS, also Jnncrrhodcn und Rheinthal, Bedacht nehmen. Die Lage der Grafschaft Baden ist nicht viel besser, '"ich fortwährend durch Ankäufe von Gütern seinen Einfluß zu vermehren; wenn man die Btsizungcn Dettingen, dcö Bischofs von Constanz, Fahr, Lcuggcrn, Zurzach, St. Blasien und Anderer abrechnet, «krble,- ^ k'bt den katholischen Privaten nur noch ein sehr kleiner Thcil. AuS den vorliegenden Berichten über Unruhe die katholischen Untcrthanen bald jeden Widerstand aufgegeben und nur an'S Fliehen und kejt, geht hervor, daß die Unkatholischen in allen Sachen fleißig und wohlbcwaffnct sind, so daß bei der '^"cn gedacht hätten. Daher ergeht an die katholischen Landvogtcibcamten und hohen Officicrc der gemeinen Schäften der Befehl, die Mannschaft genau zu verzeichnen und in Eompagnicn cinzuthcilcn, sie wenn s.,!"" '""glich mit guten Waffen auszurüsten und zwar in gleichem Bcrhältniß, wie die Mannschaft der Orte ^ ' ""'»lieh zwei Drittthcilc mit Gewehren. Wenn immer möglich, sollte jede Gemeinde stctöfort ein oder . ^ Stükc Blei und entsprechend viel Pulver vorräthig haben. Die Hauömustcrungen sind alljährlich "'Mens cinmal vierzehn Tage vor den gewöhnlichen Musterungen vorzunehmen. Das Excrcitium soll kurz, und durchgängig gleich sein und gcdrukt werden; die katholischen Landvogtcibcamten und die hohen ^ haben sich genaue Kenntnis, von der Terrainbcschaffcnhcit, von den Pässen u. s. w. ihrer Bezirke jb ^ SarganS, daö sehr übel mit Rohren versehen ist, sollen die Gemeinden Pfäfcrö, Sarganö, Flums und Walcnstadt zur Anschaffung von je ungefähr 300 guten Rohren, zur Hälfte FusilS, zur ^ ">it Lunten, angehalten werden. Wohl zu bewachen ist der Paß am Schottberg, wo ein Eommandant 598 Deccmbcr 1695, von Schwyz und -ttll) Mann Stellung zu nchnicn haben. Die cndgiltigcn Dispositionen werden den Kriegs- räthcn mit Zuziehung der Landcsofficicrc überlassen. In den Frciämtcrn sind die Pässe an der Ncuß wichäg für die Verhinderung der feindlichen Conjunction und die Offcnhaltung der Straße nach Baden; daher si"s die Städtchen Brcmgartcn und Aiellingcn viel mehr zu ihrem Aufschwung zu cultivircu, als es bisher gcsch^' Da dermalen der Landschrcibcr und Landshauptmann Schindler unpäßlich ist, wird der Antrag von Schwöb daß in der Zwischenzeit dessen Bruder wenigstens die Stelle des LaudshauptmannS versehe, angenommen- Alle Vorkehrungen der Landvogteibcamten haben mit größter Vorsicht von statten zu gehen; die An>chafsl»bl von Munition und Waffen soll nach und nach unvermerkt geschehen. Rohre von Sulgen, sammt Schaft u»d Luntcnschloß, kosten in Lindau Stük für Stük einen SpccieSfünfortsthalcr, Rohre mit Füsil von gleichem ) und gleicher Hohe anderthalb Spccicsrcichöthaler. Bei Ankäufen ist aber der Preissteigerung wegen vorsieht zu Werk zu gehen. Die Seele dieser guten Gedanken aber ist nun die Ausführung durch die ObrigkcücM Landvogteibcamten und hohen Officicre. Schwyz wird ersucht, sich bei dem Congrcß, der nächstens des katholischen Wesens halber jenseits des Hummclwaldcs gehalten wird, auch vertreten zu lassen, um zwisch"' dem dortigen katholischen Corps und jenem bei Rappcrswyl eine wichtige Verbindung zu haben. Z" Zwck muß auch mit dem Obcramt und den hohen Officicrcn zu Sarganö, namentlich aber mit katho» Glaruö, confcrirt werden. Den III Orten wird empfohlen, ihre Vogtcicn Bcllcnz, Bollcnz rmd Niviera a"-' zu versorgen. In den vier übrigen ennctbirgischcn Vogtcien herrscht große Unordnung. Man läßt es bc> frühem Vcrabschcidungcn bewenden, zufolge denen diese Vogtcicn im Falle eines RcligionSkricgcS zum M verpflichtet sind. Die katholischen Orte haben ihre Ortöstimmcn bezüglich des 1663 versprochenen ZuM besiegelt an Lucern einzuschikcn, um daselbst zu den gchcimcu Kricgösachcn gelegt zu werden. IV. Bei Punkte hält sich die Confcrcnz nicht lange auf, weil dergleichen Sachen, wie Hilfe von auswärts, A mehr in der Befürchtung und Einbildung, als in der Wirklichkeit bestehen. Man beobachtet zwar, daß ^ die Unkatholischcn emsig angelegen sein lassen, mit den Auswärtigen fleißige Corrcspondenz und Frcundsch^ ^ unterhalten und daß ihre großen Geldmittel es ihnen auch ermöglichen würden, fremde Truppen in'S ziehen. Die Katholischen ihrerseits sezcn die größte Hoffnung auf die Republik Wallis und den Bhch^ ^ Basel, der gegen Basel, Neuenbürg und Biel hin opcrircn und dazu noch Solothurn mit HilfStruppcn ^ stüzen kanil. Da die Gegner auf ihre Glaubensgenossen in den III Bünden großes Gewicht legen, I" der zwischen Schwyz, GlaruS und Sarganö anzuordnende» Confcrcnz darauf Bedacht genommen wc ^ wie der Paß am Schollbcrg zu behaupten sei und wie durch die Mitwirkung des Bischofs von Ch»e ^ katholischen Bünducr für das gemeine Wesen gewonnen und durch sie ihre evangelischen Landölcute ^ Neutralität gezwungen werden können. Mit den angrenzenden, durch Bündnisse oder FrcundschV"" ^ ^ wandten Fürsten und Ständen ist gute Nachbarschaft zu pflegen und deren guter Willen gegen die Ka^ tischen zu erhalten und zu cultivircu. Schließlich wird vereinbart, einander die AusführungömaßnahwU' ^ obigen Beschlüsse mitzuthcilcn und von Zeit zu Zeit die nörhig werdenden neuen Anordnungen ..^.y bcsscrungcn zu besprechen; der Geist und das Leben aller dieser Beschlüsse liegt darin, daß sie auch a»sg' ^ werden; daher wird verabschiedet, daß jeder Ort, jeder Theil wcrkthätige Hand, namentlich auch gemeinen Herrschaften, anlegen, zu der Gott der Herr seine Gnade verleihen wolle. December 1695. 599 320. Geheime Gonferenz der Städte Lucern, Freiburg und Solothnrn. Lucern. l<». December. A KantonSarchiv Frciburg. Ungebundene Abschiede. Gesandte: Lnccrn, Johann Rudolph Dürlcr, Schultheiß; Aurelian Zurgilgcn, alt-Schulthciß; "Udolph Mohr, Statthalter; Johann Martin Schwyhcr, Obcrzeughcrr. Freibürg. Franz Niklauö Von- Mvcid, des Raths; Franz Augnstin von Dicßbach, Bürgermeister. Solothnrn. Urs Suri, Venner; ^hann Ludwig von Roll, Sckclnicistcr. ». Die geheimen Verhandlungen sämmtlichcr katholischer Orte werden nochmals in Würdigung gezogen; Allem ist zu beachten, daß ein allfälligcr RcligionSkricg die ganze Eidgenossenschaft erfassen wird und '"cht localisirt werden kann, sodann die Macht des Standes Bern und der Hilfe, welche jede der drei katho- tchcn Städte, die eine im Freiamt, die andere am Bischof von Basel und Frciburg an die Republik Wallis "^t. Am meisten ist ein jäher Ueberfall cincö einzelnen OrtcS durch die ganze feindliche Macht zu besorgen, da fällt in Betracht, daß einzig Solothnrn in seiner befestigten Hauptstadt einen festen WidcrstandSpunkt ^''r die Defensive bcsizt. ES wird noch Gegenstand reiflichen Nachdenkens sein müssen, in welcher Weise in Fall ein Ort dem andern Hilfe und Entschüttung bringen soll, nm den Feind mit Gewalt abzutreiben, ^ ^ eben so schändlich wie unverantwortlich wäre, wenn die katholischen Städte unter sich einzeln das ^vlieimn Uol^pliami erwarten wollten. Den Obrigkeiten von Lnccrn und Frciburg wird dringend ein- ")icn, auf die Anlegung des einen oder andern festen Werks zum Schuze ihrer offenen Hauptstädte zu ^ e» i namentlich soll dies in Freibnrg erwogen werden. Solothnrn hat die Hilfstruppcn des Bischofs von ""I an sich ziehen, und in Ölten, das mit guten Fcldschanzen in ctwclchcn wehrhaften Stand gebracht hal ^ aufzustellen. Näherer Bcrathung aber bedarf noch die Frage, wie diese Hilfstruppcn unter- e» werden können. Frciburg wird sich äußerst bestreben, die guten Beziehungen zu der Republik Wallis zu . galten und dahin zu beleben, daß sie jederzeit wohlgcrüstet sei. Für die eingehendere Prüfung dieser sehr ) >gcn Fragen wird auf nächstes Frühjahr eine geheime, alles Aufsehen vermeidende Confcrcnz in Aussicht ^ °»>nicn. Bis dahin hat jedes Ort durch seine geheimen Kriegöräthc die alten Abschiede genau'studircn ; es sind dies die Abschiede von 1568, sodann der Abschied von St. Urban 1624, von Luccrn St- Urban 1651 und 1655, von Wcrthcnstcin 1656, von Solothnrn 1657, 1661, 167t) und von Lucern 1689, von St. Urban 1696. DicS sind nämlich die in Luccrn liegenden geheimen Ab- . > wenn sie in Frciburg oder Solothnrn nicht ganz vorhanden sind, oder daselbst noch andere Vcr- e>^ liegen, wird man dieselben einander gegenseitig mitthcilcn. I». Man wolle nachdenken, wie man " einen Anfang zu einem gemeinen Geldsckcl machen will, der für sehr viele Sachen nüzlich und noth- ^ 'Ü erachtet wird. «. ES ist darauf zu dringen, daß diese geheimen Besprechungen der III katholischen " und der Republik Wallis künftig, bis dies SicherungSwcrk zur erwünschten Vollendung gediehen ist, einmal stattfinden, da in Wahrheit au der Wohlfahrt der katholischen Städte auch diejenige der ganzen tische,, Eidgenossenschaft hängt. 600 Januar lögt,. 321. Konferenz zwischen Schwyz und Ztidwalden. Brunnen. NiiN», l?». Januar. Landcsarchiv Tchwyz. Abschiede, Gesandte: Schwyz. Johann RochnS Abybcrg, Landammann; Jakob Weber, Jost Rudolph Rediml, beide Ritter und alt-Landammann; Anton Jgnaz Ccberg, dcS Raths; Victor Schorn», Landschrcibcr. waldcn. Ritter Johann Ludwig Lussi, Franz Achcrmann und Beat Jakob Zclgcr, alle drei alt -Land ammann. ». Der Confcrcnz wird eröffnet, wie schimpflich Uri im Handel dcö Kanzlers Ghiringhclli den bcidc" übrigen Orten begegnet sei, indem cö ihnen die Kundschaften vorenthalten und die nach Brunnen a»Sjff schricbcnc Confcrcnz abgelehnt habe. Im weiter» suche Uri durch allerlei präjudicirlichc Acten darzuthun, ^ ihm allein die Prärogative zustehe, drciörtischc Confcrcnzcn auszuschreiben; so habe cö troz dreimaliger Em ladung die Confcrcnz in Brunnen nicht angenommen. Cö frage sich nunmehr, ob man nicht zuerst von eine schriftliche Erklärung über die Prätcnsion dieses Vorrechts abverlangen wolle, wo dann im Bejahung falle die Confcrcnz an der Treib nicht zu besuchen wäre, oder ob man morgen dorthin reisen, diese Wlff allen andern Bcrathungcn vorgängig stellen und im Fall der Geltendmachung dieses ausschließlichen ) sogleich wieder zurükrciscn wolle. Nachdem hicranf aus dem Abschied von Bekennet» von (7. Octobcr) die Zugabe Uri's belesen worden war, daß jedes der beiden andern Orte im Falle der Roth ConfcrcV ausschreiben möge, wird beschlossen, eö sei zwar die Confcrcnz an der Treib zu besuchen, dort aber g ^ Anfangs über die lcztcre der obigen zwei Alternativen eine Erklärung zu verlangen und je nach deren I"' an der Confcrcnz weiter Antheil zu nehmen, oder sie zu verlassen. I». (S. u. Bcllcnz.) Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegenheiten: ivofttcien Bellen; ic. I». Art. 57. 322. Conferenz der die Vogteien Bellenz zc. regierenden III Orte. An der Treib, ltittt», l<». Januar. Landcbarchiv Ec>,w»>z. Abschickt. Gesandte: Uri. Sebastian Emanuel Tanncr, Landammann; Johann Anton Schmid, Ritter, ^. Martin Schmid, beide alt-Landammann; Jost Anton Schmid, Sekelmcistcr; Dr. Wipflin, Johann Ulrich Püntincr, des Raths. Schwyz und Nidwaldcn. Die gleichen wie im Brunncr vom vorigen Tag, doch ohne den Landschrcibcr Schorno von Schwyz. Veranlassung zu dieser Confcrcnz geben der Proccß, welcher gegen die wegen zu Bcllcnz Mordes gefangenen Weibspersonen obwaltet, und dann das Rappcröwylcrgcschäft. Schwyz und NidM" « Januar u, Februar 1696. 601 Bingen an, daß sie nur des Friedens wegen der Einladung an diesen ungewohnten Ort gefolgt seien und sollen vor Allem auö vernehmen, ob Uri in Betreff der Ausschreibung drcivrtischcr Confcrcnzcn bei dem Ab- ^Md zu Bckcnricd von 1681 verbleiben wolle. Die Gesandten von Uri erklären hierauf, diesfalls keine Instruction zu haben; sie sczcn aber voraus, ihre Obern werden den Abschied beobachten, wenn er in seinem N'ahrcn Verstand genommen werde. Hierauf wird inögemcin angebracht, man solle dahin trachten, sich in 'nchrercr Freundlichkeit, als jczt eine Zeit lang geschehen, mit einander zu besprechen und nunmehr das Vor- ^fallenc tief unter die Erde zu vergraben. Schwyz und Nidwaldcn wenden ein, wenn der Abschied zu ^Ocnricd eine andere Auslegung erhalten sollte, als die welche sie ihm geben, so sott ihr hiesiges Erscheinen 'h»cn ohne Präjudiz sein. I». Schwyz und Nidwaldcn rügen daö unfreundliche Verhalten Uri'S im Proccß !Wn Ghiringhclli, das sie zu ähnlichem Verfahren hätte veranlassen können; ferner beschweren sie sich, daß Abschied von Altdorf (Rro. 311) ein wichtiger Punkt ausgelassen sei, und daß man die Beschlüsse besser die Fcdcr fassen sollte. Uri antwortet darüber, erstlich habe der Wald entsprochen, wie man ihm gerufen; dai», ^ i„ Altdorf nicht auSdrüklich beschlossen worden, daß nachher eine Confcrcnz in Brunnen stattfinden ein großer Gewalt habe dann ein anderes beschlossen und überhaupt keine Confcrenzcn mehr nach u»>nen auszuschreiben für gut gefunden, weil man dorther entweder keine, oder unrichtige Abschiede erhalte, "s mit Ghiringhclli vorgenommen worden, sei mit Zustimmung des einen oder andern OrtcS geschehen; ^ den Zcugcn von Bcllcnz habe es nie die Meinung gehabt, daß sie den andern Orten nicht auch die Mldigkcit abstatten sollten. Schwyz crwicdcrt, wenn Jemand Abschiede nöthig habe, so werde man sie ^rabfolgr,,^ wofür dann aber auch die Gebühren zu entrichten seien. Daö Begehren, daß der Ankläger /Anghclli's genannt werde, wird von Uri abschlägig bcschicdcn, da der Leider nach dortigen LandcSsazungcn "'cht gcoffenbart werde. «. (S. u. Rappcrswyl.) «I. (S. u. Bcllcnz ic.) «. ES wird beschlossen, daß die Kanzleien um ihrcu Mühcwalt belohnen solle; über die dem Stadtschrcibcr Balthasar zu Luccrn zu ^nncnde Entschädigung sott man unter den Orten eine Gleichheit der Summe zu verabreden suchen, t. dix Vorgänge im savoyischcn Dienst wird die Berichterstattung an die Obern übernommen. In . ' Holzstrcit zwischen Laurenz Wipflin und einigen von Untcrwaldcn sollen die Parteien auf die nächste '^tische Confcrcnz zur Erörterung vorgeladen werden. w Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschafts- und SchirmertSangelegenheiten: »teicn Bclleiiz ,c. «I. Art. 59. °p»ers>vyl. «. Art. 8. S23. Cvnferenz der IV evangelischen Städte. Aarau. 15». bis SS. Februar. (5 bis 12 a. K.) TtaatSarchi» Ziirlch. All». Abschiede Bd. 74. kot. SI. ^ Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; David Heß und Ludwig Wcrdmüllcr, beide Schalter. Bern. Johann Rudolph Sinncr, Sckelmeistcr; Daniel Jmhof, GclcitShcrr und dcö Raths; ^)m,„ Frisch Willading, des Raths. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Oberstzunftmeistcr. ch"lfhauscn. Johannes Kachlin, Statchaltcr. 76 602 Februar 1696. ». Die Herren David Heß und Daniel Jnchof erstatten über ihre Verrichtungen in Genf (st Nro. 3t?) umständlichen Bericht. Die Erweiterung des McßloealcS sei dem Residenten vom Hof aus untersagt worden! als vollständige Genugthuung für das Vergangene und als Sicherheit für die Zukunft werde die Abordnung einer Gesandtschaft nach Paris verlangt, zu der Genf bereit sei; das evangelische Interesse erfordere aber, daß die Aufgabe und das Verfahren dieser Deputation vorher berathcn werde. Nach verdankter Berichs erstatlung werden die in Genf gewesenen Abgeordneten am 17. Februar zum französischen Gesandten nach Solothurn geschikt mit folgender Instruction: 1. Da der französische Gesandte von Genf .uns sntidw liksrtv ü toutö 8orto äs xsi'8onns8 äs Irsgusntvr ells/ Is RsMsnt äs ^lnjskts, 8UN8 prstsnäe^ ätaklir äes ^uräo8 nutour äs 8g. mui8on" fordere, dieses aber gefährlich erscheine, da unter dem Schein der Bcsuchung des katholischen Gottesdienstes allen übelgesinnten Leuten Thür und Thor geöffnet und der ehrliche Bürgerschaft durch den zahlreichen Besuch der ihr so widrigen Religionsübung Anstoß gegeben würde, ^ möchte sich der Resident mit dem den fremden Ministem einzig zustehenden beschränkten Rechte begnügen, s'^ sich und seine Hausgenossen und etwa auch für durchreisende ehrliche Leute Gottesdienst zu halten, sol^ aber davon abzuhalten, welche auswärts in ihren eigenen Pfarreien ihre ungehinderte Rcligionöübung habe", und daß gegen verdächtigen Uebcrdrang Fremder im Interesse der Ruhe und Sicherheit der Stadt Wache" aufgestellt werden mögen. 2. Wenn der Gesandte sich über die Abneigung Genfs gegen Frankreich beschwere, so möchte ihm die Bereitwilligkeit der evangelischen Städte versichert werden, mit ihm die Mittel gcnüglich^ Sicherheit für ihr künftiges Benehmen zu berathcn. 3. Die Abgeordneten möchten sich dafür verwenden, bab die Gesandtschast bei Hofe ehrlich empfangen und der Ausdruk ihrer Unterwürfigkeit gemildert werde, 4. M"" von Seite dcö Gesandten kein definitiver Bescheid oder gar eine mißfällige Antwort erfolge, so sollen die geordneten weitere Berichterstattung an die versammelte Confcrcnz vorbehalten. Bei der dahcrigcn Bespreche"^ am 13. Februar crwicdcrt der französische Gesandte, er billige die Zögcrung in Abscndung der Gcsandhch"" nicht und finde die Beförderung nöthig, er wolle dieselbe zu guter Aufnahme empfehle», rathe ihr aber, "" Gefühle der „Disproportion" mit dem König über die Auödrükc der Genugthuung nicht zu subtilisircn, b" die AuSdrüke vom Hof aus festgestellt seien, die .vntisre lillsrts äs krsguentsr" beziehe sich nicht auf be" Gottesdienst, sondern auf den Zutritt zum Residenten, wie aus dem publicirtcn Verbot hervorgehe. ^ dieser Erklärung geben sich die Abgeordneten und nachher auch die versammelten evangelischen Städte Z" frieden und cS wird das Ergebniß Genf unterm 21. Februar mitgethcilt. I». Ucbcr die in AnrcgU^ gebrachten Mittel, wie Genf, als eine Vormauer und ein Schlüssel der Eidgenossenschaft, gegen alle Zw" . sichergestellt werden könnte, werden die Gesandten ihren Obrigkeiten Bericht erstatten, in der Meinung, b" diese auf eine künftige Confercnz die nöthigen Instructionen crtheilcn. «». Unter Verweisung auf die e>" gelegte spccificirtc Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des zu Ende gehenden Rcchn »ngsjaw bitten die französischen Flüchtlinge um fernere Leistung der bisherigen Untcrstüzung vom 1. Mai 169rd, da die Abschiebung der Flüchtlinge nicht möglich ist, von nun an abstrahirt. v. (S. u. Thurgan.) ^ Einer Mitthcilung zufolge beschwert sich Biel, daß cö zu den eidgenössischen Taglcistungcn nicht eingeladen ^erdc, während andere zugewandte Orte dabei erscheinen; darauf wird bemerkt, daß auf die ordentlichen ^gsazungcn in Baden keine besondcrn Einladungen erlassen werden; immerhin scheine wohlgcthan, bei außcr- °rdcntlichcn Zusammenkünften, besonders wenn sie die eidgenössische Sicherheit oder das evangelische Interesse ^'schlagen, auch Biel und Mülhausen einzuladen, x. (S. u. Baden.) I,. Es wird gerügt, daß einem schreiben von Luccrn vom 18. verflossenen Januars an Zürich die die Grafschaft Baden mitrcgicrcndrn ^"»gclischcn Orte mit „euerer Religion" bezeichnet worden seien, und daß Franz Michael Büclcr in seinem Rchchreiben an Zürich vom 7. gl. M. um Genehmigung seiner Kanzlcivcrwcserci sich auf die bereits erfolgte Zustimmung von „katholisch Glaruö" berufen habe. Aus diesen AuSdrükcn, die schon öfters geahndet worden ^e», müsse eine beschimpfende Absicht vcrmuthct werden, worüber bei gegebenem Anlaß Rcmcdur zu verlangen ^ > sollte in crstcrcr Beziehung nicht entsprochen werden, so soll man die Katholischen künftig auch auf Slejchc Weise tractircn. I. Die evangelischen Kirchcnräthe zu Baircuth verdanken mit Schreiben vom 23. ^unuar die lcztcS Jahr für die ueugcgründctc evangelische Gemeinde Erlang erhaltene Untcrstüzung von ^ Gulden und empfehlen sich auf's Neue. DaS Gesuch wird in entsprechendem Sinn in den Abschied Riommcn. Ii. In der allgemeinen Ucbcrzcugung, daß Einigkeit und gegenseitiges Zutrauen daS beste Fun- ^>»c»t des Staates seien, und von der Beobachtung geleitet, daß die Nachbaren widrigen Glaubens fest zu- uu»mcnhaltcn und ihrer „Posterität schriftlich hinterlassen, wo man ctwan vordcmc angcstosscn," wird nöthig Runde», die Evangelischen sollen daS gleiche Beispiel befolgen, einander alle vorfallenden wichtiger« Geeste, wenn sie auch dem ersten Anschein nach ein Ort mehr beschlagen als die andern, mitthcilcn und mit Rneincm Rath abhandeln. Specicll auS Anlaß des Gcnfcrgcschäftcs wird gutächtlich in den Abschied Riomincn, daß, wenn wieder eine Abscndung von Repräsentanten nöthig werde, denselben von den cvan- Rischcn Orten eine Instruction und der Auftrag crthcilt werde, über ihre Verrichtungen fortlaufend Bericht ö" erstatten. Man sehe auch I» dem Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: .^^brasschaft «>. Art. 550. Kirchliches, GlaubenSsachen, Geistliche, eosschllst Baden. Art. K4. Verwaltung im Allgemeine». 604 Februar u, März 1696. 324. Konferenz der Stände Bern und Freilmrg. An der Sense. 1000, 21. bis 2:!. Februar. GtaatÄarchiv Bern. Frciburqcrabschicde. Gesandte: Bern. Abraham Tillicr; Emanucl Steiger, Sckclmcistcr wälschcr Lande, beide des tägliche» Raths; Johann Friedrich Steck, Gcncralcominissär. Frei bürg. Rudolph Fiva; Hans Peter von Boccaid, beide dcS täglichen Raths; Niklauö Bondcrwcid, Stadtschrcibcr. Die Ursache dieser Konferenz ist der Span zwischen Frciburg und dem Mithcrrn von Marnand, Jean Rodolphc Loys, betreffend dessen Weigerung, die dein Schlosse Surpicrrc schuldigen Bodcnzinjc »»^ Laudemia zu entrichten. Herr Loys bestreitet, die Bezahlung verweigert zu haben, da er nur die Borwei>»»ö der ihn verpflichtenden Dokumente verlangt habe. Da es sich lediglich um einen JuriödictionSstrcit Hände», empfiehlt Bern, billige Untersuchung und Rüksicht walten zu lassen, wenn hiergegen gefehlt worden sei. ^ Gesandten von Frciburg übernehmen, ein ihnen darüber eingegebenes Memorial dcS Herrn von Mar»a»d, dessen Inhalt sie zwar widersprechen, ihren Obern zu hinterbringen. I». Bern gibt abermals eine Beschwert sehnst ein über den der Landschaft Saancn höchst lästigen Zoll zu Allicrcö oder Bubcnbcrg und ersucht selbe dermalen einmal doch in Würdigung zu ziehen. Die Gesandten von Freiburg nehmen cö in den ^ schied. «. Bern wünscht, daß beide Stände künftighin einander wissenhaft machen und sich verständige», ^ von der einen oder andern Seite ein Ausfuhrverbot von Getreide erlassen werde. Wird in den Ab>ch>^ genommen. «I. tS. u. Mutten.) «. Bern glaubt bei dem Stande Frciburg gute Disposition zu vcrsp»"'"- dic langjährigen Grcnzstrcitigkeitcn und andere Anstände endlich einmal abzuthun. Die Gesandten von 8^ bürg versprechen, hierfür das Möglichste zu thun. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangtlegenhelten: N-gtei Mutten. «I. Art. KV«. 325. Konferenz der die Vogteien Bellenz ic. regierenden III Orte. Brunnen. 1000, ». März. Es ist kein Abschied vorhanden. Das Ausschreiben von Url nennt folgende Geschäfte: 1- »b die von Pruntrut ausgegangenen Büchlein über den lezten Bundschwur, worin die Städte Freiburg Solothurn den drei alten Orten vorangesezt, diese somit in ihrer Präeminenz und Vorzugsrechten ^r» thciligt sind, behalten oder zurükschikcn solle; 2. ob man einigen Gemeinden der Grafschaft Bellcnz t»»» wolle, in Bünden Geld zu entlehnen; 3. ob dem Kanzler Ghiringhelli die geheime Rathsstclle belassen „ soll. Nidwalden instruirt seine Gesandten Landammann Karl Joseph Lussi und alt-Landammann Ludwig Lussi, die Büchlein zurükzuweisen, dem Kanzler die Rathsstelle zu versagen und das Weitere reivrvnllum zu nehmen. vandkSarchi» Nidwalden, Wochenralhsprowloll vom ?. M>Uj ^ h Die schwyzerische Instruction für Landammann Johann Rochus Abpberg, die alt -Landammänncr I» Weber und Jost Rudolph Rcding, Landvogt Johann Walther Bcllmont von Rikcnbach, Anton Jg»»Z ^ ^ April I69K, «05 und alt-Landschreiber Johann Franz Abcgg, beide des Raths, enthält »och einige andere Aufträge, wie betreffend die Nichtaufhcbung der Arreste auf die bischöflich como'schen Lehe» in Lanis und Mendris u, f w. Llindcüarchw Schwyz, Abschiede. Das obgenannte Büchlein trägt den Titel: ?g.nvMrion8 Ilinstrissiini« kotontiusimis oxeolleiitiMiini» oto. Lo^tvm llvlvetiiv vatliolicw vantonil>U8 üietus vt a lllistoribu» ?r>intrut!i»is «lioatn». I'iuiitnitii er 1'^pn^iApIij» l^pi^cvzmli »innl ^aeobum b'ratrem ttülli. Zwei Exemplare liegen bei den Acten Bischof von Basel deö Staatsarchivs Lucern. 32t». Coiiferenz zivischen Zürich und Schaffhauscn. Bulach. 0. April. (30. März a. K.) Tiaaidnrchi» Zürich. A»g. Absch. Bd. 74. k°I. MS. Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Hirzel, Statthalter; Johann Heinrich Heß, SalzamtSverwaltcr. ^chaffhanscn. Hanö Jakob Pcycr, Sckelmeister; Johann Spciseggcr, Stadtschrcibcr. ». Da HanS Adam Tröndli, vordcröstcrrcichischcr Salzeontrahcnt zn WaldShut, sein Lager bayerischen Mcs Schaffhauscil zu leztcrn OrteS Nachthcil mißbraucht, die ihm gcscztcn Schranken überschreitet und ^ Schaffhauscil gehörige zu Coustanz liegende Salz mit Arrest belegt hat, so legt sich Zürich auf daherigcS ">»chm Schaffhauscnö in'S Mittel und hält mit diesem gegenwärtige Konferenz. Ein Antrag auf Sperrung ^ wird nicht beliebt, weil die vordcröstcrrcichische Regierung zu Waldshut wegen Offcnhaltung tstlbcn gar ernsthaft an Zürich geschrieben hat. Dagegen wird beschlossen, den Tröndli durch Salzvcrwaltcr ß vertraulich sondircn zu lassen, warum er den Arrest in Constanz gelegt und wie derselbe aufgehoben ^dcn sg„„tc, welchen Auftrag Herr Heß übernimmt. I». Zürich führt bei Schaffhauscil folgende Bc- IVcrden: 1. Von einem Fuder Korn werden entgegen dem Herkommen für den Transport bis Eglisau HP-- gefordert; 2. von den Schwaben, die in Fcucrthalcn Salz kaufen, beziehe man von jedem Mi den Zoll, während doch auf der Schaffhauscrbrükc Alles zollfrei sei, waö nicht drei Viertel erreiche; ">v fordere man von jedem Brod, das von Fcucrthalcn nach Schaffhauscil getragen werde, einen Pfenning " ' 3- den Schuhmachern zu Fcucrthalcn werde i» Schaffhauscil von ihrem in Zurzach gekauften Lcder der ^ abgefordert; >4. einem Fcucrthalcr, der seit vielen Jahren zu Schaffhauscn Sämcrcicn verkauft habe, sei dortige Markt untersagt worden, damit der Gärtner in Schaffhauscil bei seiner Amodiation besser bestehen Diese Beschwerden werden von Schaffhauscn aä lokorsnäum genommen. 606 F April 1K9K. 327. Conferenz der Stände Lncern, Uri, Untcrwalden lind Zug. L«ceru. lliitt!, ». u. ltt. April. Staatsarchiv Lurcr». Ungebundene Abichicde. Gesandte: Luccrn. Rudolph Mohr, Schultheiß; Johann Rudolph Dürler, alt-Schulthciß; Joha»" Martin Schwptzer, Statthalter; Karl Christoph Dullikcr, Sckclincistcr. Uri. Johann Karl Bcßlcr, alt-Lanb^ ammann; Azariaö Schmid, Statthalter; Joseph Anton Püntincr, des Raths. Untcrwalden. Sebastu'" Müller, Landshauptmann von Obwaldcn; Karl Joseph Lussi, Landammani» von Nidwaldcn. Zug. Kaspar Zurlaubcn, Ammann; Severin Trinkler, alt-Ainmann. Obgleich Luccrn auf die von den kürzlich zu Brunnen versammelten III Orten erlassene Züschs hin die Ausrichtung der ausstehenden Bnndcsgcldcr sowohl von dem Gubcrnator zu Mailand, als von bc>» spanischen Ambassador ganz angelegentlich gefordert hatte, fand Uri dennoch für nvthig, eine abermals Conferenz zur Besprechung dieser Angelegenheit anzubcgchrcn, um auf noch kräftigere und wirksamere Mü bedacht zu sein, daß die mehrfachen Ausstände der BundcSfrüchtc ausgefolgt werden. Das Schreiben, wo»'^ Schwyz sein Ausbleiben begründet, wird dem Abschied beigefügt. In der vom Grafen Casati cingckonunenc» Antwort vom 3. April wird zwar selbst zugegeben, daß jczt drei verfallene Jahrcöpcnsioncn ausstehen u» nächste Ostern die vierte verfallen werde, aber auch die Mahnung crthcilt, durch ein allzu ungeduldig Drängen die gute Disposition des mailändischcn Govcrno gegen die verbündeten Orte nicht zu hintertreibt besonders da ein Thcil der Gelder zur Entrichtung einer Pension in den königlichen Schaz bereits cingcllt worden sei. Dem entgegen betonen die Orte, wie schlecht Spanien das feierliche Versprechen laut Reductil instrumcnt gehalten, wie eifrig dagegen die verbündeten Orte, über die BundcSpflicht hinaus, sich biöhtt Beförderung des königlichen Dienstes angelegen sein ließen und eine mehr als große Geduld an den ^ gelegt und bei jedem Anlaß bewiesen, so daß diese neue Vertröstung nicht mehr hingenommen werden long wenn man nicht risquircn wolle, daß bei den nächsten LandSgcmcindcn über diesen Gegenstand etwa »n» same Beschlüsse gefaßt werden. Als wirksame Hebel gegen die spanische Regierung werden in gebracht das Verbot der Rccrutirung für die gegenwärtig in spanischen Diensten stehenden cidgcnöss» 1 Regimenter, oder der Befehl an diese Regimenter, daß sie nicht in das Feld ziehen und in Pienwut n>^ dienen dürfen, wenn nicht zuvor die gerechten Begehren erfüllt seien, oder drittens die Hcimbcrufung ^ Regimenter selbst. Hiergegen wird aber bemerkt, die diesjährigen und künftigen Pensionen seien wieder ^ ihren alten Fond gestellt worden und die Ausrichtung einer JahreSgcbühr könne allem Anschein nach " mehr lange ausbleiben; cS handle sich sonach nur um die Zeit von etlichen Monaten. Ferner seien nur vier Orte anwesend, sonach ein scharfer Beschluß kaum am Plazc u. s. w. Schließlich einigt sich Conferenz, nochmals mit allem Ernst an den Markgrafen von Lcgancö, Gubcrnator, und an den Casati zu gelangen, daß sie noch vor den LandSgcmcindcn die Gelder entweder einsenden oder eine bcruh'ü ^ Antwort geben. Gleiche Empfehlungsschreiben gehen auch noch an den Großkanzlcr, Präsident Elena, ^ an Herrn Castcllan in Mailand ab; der eidgenössische Agent Pcllizaro erhält die angemessene Weisung, Briefschaften unvcrwcilt zu bestellen. Wenn auch diese Mahnung fruchtlos bleiben sollte, wird die Vorkc ) April 1696, 607 Zwingenderen Mitteln dcn Obrigkeiten überlassen, wobei jedoch darauf zu halten ist, daß dann der dahcrigc Schluß einstimmig erfolge. Zu dem Ende wird dieser Abschied Schwyz zugestellt, damit es dcn Stand der Angelegenheit ganz kenne. I». (S. u. Mcndris.) v. Mit Bezug auf die Beschlüsse der katholischen Tag- ^jtniig in, vcrwichcncn Dcecmber berichten die Gesandten von Luccrn, was ihnen von der bcncdictinischcn Kongregation wegen begegnet sei und was sie seither in Sachen der Besteuerung der Geistlichkeit für die Reorganisation des katholischen Schirm- und WchrwcscnS sowohl bei dem Nuntius Conti, als dem Cardinal ^fondrati zur Beförderung dieser Angelegenheit in Rom gcthan haben. Die energische Betreibung dieses so ^>hni»cn Werkes, das nicht erliegen gelassen werden darf, wird abermals beschlossen und hicfür eine Vcr- ^""»lung aller katholischen Orte noch vor der Jahrrcchnnng, nämlich auf dcn 3. Juni in Luccrn, angesagt. ' iE. u. Rhcinthal.) v. Luccrn hat zur Flüssigmachung der vielen ausstehenden savopischcn BundcSgeldcr w>c>, exprcsscn Boten nach Turin geschikt lind durch denselben gleichzeitig die Abstellung der Ucbergriffc füglich dortigen Schweizcrtruppcn und die Unterstellung des Regiments Adorno unter etilen eid- ^»vssischen Obersten verlangt. Graf Govonc habe in seiner Antwort darauf bedeutet, daß bei diesen Zeiten ^ Erhebung der Pensionen sehr beschwerlich falle, bei FricdcnSzcitcn aber sammthaft aliSbczahlt werden sollen, or Bericht wird ml rekoroncluin genommen, t. Zug und Oblvaldcn sind entschlossen, nach Ablauf des lischen SalzvcrtrageS dcn dircctcn Bezug ihrcö Bedarfs an Salz von dort zu verlangen, zu welchem Vor- ihnen, wie allen andern Orten, die cS begehren, von dcn übrigen katholischeil Orten alle Untcrstüzung ^lagt wird. >>. Dcn Herren Zollikofcr von St. Gallen, denen ein französischer Armatcur gewisse Kauf- ^»»Swaaren, die in ihre Stube zu Balcnec gehören, unter dem Vorwand der ConfiScation weggenommen ^'ird ein unvorgrciflichcS Empfehlungsschreiben in gcsamintcm eidgenössischem Namen an die königliche Acstät j„ Frankreich bewilligt. I,. (S. u. Frciämtcr.) >. (Luccrn und Uri allein.) Bezüglich der Schiff- zwischen Luccrn und Flürlen, des WaarcntranöportS über dcn Gotthard und der Fürleitc, und den Schifflcute, über welche Dinge bereits im April 1K87 zil GcrSau eine Confercnz stattgefunden ^ e, werden folgende Vereinbarungen getroffen: 1. Die 1687 für die beiderseitigen St. NiklauSfähren ^ "chtc Ordnung wird bestätigt.. Zuwiderhandlungen sollen bestraft werden. 2. Wenn ein ankommender ^"d Fähren dcö Orts selbst, sondern mit denjenigen deö andern, die anwesend br .. '^'iahrc» will, mag das wohl geschehen; doch sollen die fremden Fähren die einheimischen darum Erlalibniß die Fürleitc, das ist dcn halben Fahrlohn, entrichten. 3. Die Schiff- welche dcn Mailänder Boten nach Luccrn bringen und auf der Rükfahrt von da Fußgänger ^'chmcn und von daher großen Vorthcil beziehen, sind gehalten, die Hälfte der Fahrtaxcn der lcztcrcn dcn ^ ^iklausfährcn zu Luccrn zu überlassen. 4. Die 1687 für die beiden Wochcnmarktschiffc aufgestellte ^ "a»g soll in Kraft bleiben. Da die beiden Marktschissc dcn gleichen Tag von Lucern abfahren und in l>iss ^Icrnancn von Luccrn wegen seiner geringen Ertragcnhcit sehr wenig Schifflcute sind, so sollen diese ^'ffe in Aufnahme von Fußgängern gegen einander keine Gefahr brauchen und einander nicht übcr- ^ sein. 5. Nach bisherigem Herkommen entrichten die Bäker von allen KaufmannSwaarcn die Fürleitc, H ^cin ausgenommen, der als eine für dcn eidgenössischen und Hausbrauch dienliche Sache geachtet wird, z. " !"ll es auch künftig bleiben. 6. Waö den Einkauf der Waarcn seitens der Wochenmarktschiffe betrifft, ^ ^ "'cht, daß da irgend eine Beschränkung des freien feilen Kaufes, Handels und Wandels gemacht <>»/" dürfe; daö Urncrschiff sei pflichtig, ihr Land mit Lebensmitteln zu versehen, daneben aber lasse Uri auf Wiederverkauf hin Handelnden frei gewähren und halte hierin die Luccrner mit ihrem Pfistcr- 608 April 1kg». naucn dm cigcncn LandSlmtm gleich. Luccrn dagegen macht geltend, daß laut Ordnung von 1618 jeder Schiffsgcsclle nur zum Einkauf von zehn Mütt im Kaufhaus Luccrn berechtigt sei und keiner für den ander» einkaufen dürfe. Luccrn dringt besonders darauf, daß beide Schiffe neben einander bestehen und auch de» luccrnischcn Pfistcrn zu ihrer Subsistcnz verhelfen werde. Uri nimmt cS uä rekoronelum. 7. Die Spedün'" über den Gotthard betreffend, hat Uri eine neue Ordnung für sichern, geschwinden und nicht so gar kostbare» Transport der Waarcn von Bcllcnz nach Altorf und umgekehrt aufgestellt. Luccrn verbleibt diesfalls bei dc»> Abschied von 1687. Im Fernern wird beschlossen, sowohl an den Gubcrnator als den spanischen Gesandte" mit dem Gesuch zu gelangen, daß von Mailand aus den dortigen Kauflcutcn die genaue Beobachtung dck Artikels 15 des Bundes, namentlich hinsichtlich der Waarcnspcdition, anbefohlen werde. Der eidgenössische Agent Pcllizaro erhält dazu noch den spccicllcn Auftrag, Alles zu thun, daß der neue Zoll auf die durch ^ Eidgenossenschaft transitircnden Kaufmannsgütcr, um dcssentwillcn die Waarcn jczt vielfach durch Graubünde" spcdirt werden, wieder abgestellt werde. Man sehe auch in dem Abschnitte HcrrschaftSangele^enheite» : Bogtei Rheinthal. «I. Art. li>0. VerlMtniß z. Abt v. St. Gallen. Vofttei Freiämtcr. Ii. Art. 147. Instizsachen, Recht. Gericht. Bogtei MendriS. I». Art. 332. Grenze», Gebletsverlezungcn rc. 3Ä!t. Couferenz zwischen Zürich nnd der Lnndgrafschnft Nellenlnust. Ramsen. tl. April. (1 a K.) Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bcilagc, Bd. 74. Gesandte: Zürich. Kaspar Muralt, des Raths und Obmann gemeiner Kloster; Johann Hei"^ Rahn, alt-Stadtschrcibcr und des Raths. Landgrafschaft Nellcnburg. Baron Joseph Anton von ^ Landvogtcivcrwalter; Franz Hciirrich Roth, Landschrciber der Landgrafschaft Nellcnburg. ^ Da seit der im September 1691 gehaltenen Confcrenz zwischen vr. Johann Evangelist Mcndlc, zu Ramsen, und dortiger Burgerschaft, sowie unter dieser selbst, sich allerlei Zwietracht erhoben hat, ss ' diese Zusammenkunft veranstaltet, auf welcher dann unter Mitwirkung der Abgeordneten von Stein Vermittlung getroffen wird: 1. HanS Rudolph Britsch, der Vichhütcr, wird angehalten, dem Pfarrer ^ seine ehrvcrlczcndcn Aussagen Genugthuung zu leisten und demselben zehn Gulden Kosten, zu vergüte»' ^ gegen soll ihm der Pfarrer den schuldigen Vichhüterlohn abtragen; 2. wenn gegen den auS dem amovirtcn Andreas Geyer nichts UnehrbarcS erhoben werde, so soll derselbe bei Anlaß der ersten einer GcrichtSstelle wieder in das Gericht gewählt und ihm von alt-Stabhalter Rudolph Britsch der ^ Thcil der streitigen Ucrte mit drei Gulden bezahlt werden; 3. Stabhaltcr Britsch soll dem Hans seinen vcrunglükten Stier zwölf Gulden, abzüglich seiner billigen Gegenforderung für Schmied- und ^ entrichten; 1. die Abgeordneten von Stein erlassen unter RatificationSvorbchalt ihrer Obern die de"' Schmied auferlegte Buße von zehn Gulden; 5. das Obcramt Nellenburg extradirt den von alt-St» ^ Britsch eingelegten CautionSschein von zweitausend Gulden; dagegen soll der bereits angefangene Mai 1K9K, 609 treffend Vergiftung fortgcsczt werden, jedoch mit dem Vorbehalt, daß das darüber eingeholte Consultnin Zürich mitgethcilt und ohne dahcrigcn Bescheid nicht weiter vorgeschritten werde; 6. hiemit sollen alle unter streitenden Thcilen geschwcbtcn Mißverständnisse beigelegt nnd Jedermann bei Strafe verboten sein, des Ergangenen über kurz oder lang feindschaftlich zu gedenken. 329. Conserenz zwischen Zürich und Bern. Zürich. 1606, L. Mai (22. April a. K.) Staatsarchiv Bern. Gcnsbnch L, S. 41. Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Andreas Meyer, Bürgermeister; David Heß und »dwig Werdmüllcr, beide Statthalter; Kaspar Muralt, Obmann; Salomon Hirzel, Stadthauptmann. Bern, ^hann Bernhard von Muralt, Sckclmcistcr. Bern findet die Lage der Stadt Genf nicht genugsam sicher gestellt und beantragt, Zürich und Bern darauf Bedacht nehmen, Genf in den eidgenössischen Corpus einzuverleiben oder doch wenigstens durch "swahl guter Gönner und Anwendung einer ziemlichen Summe Geldes mit einigen benachbarten Städten, ^ Luccrn, Frciburg und Solothurn, in ein näheres Bundcöverhältniß zu bringen. So bald die gcnferschc , ^diuing vom französischen Hofe znrükgckehrt sein wird, sollen beide Stände hierüber ihre Gedanken walten lassen, ^'rlchn Weise die drei genannten katholischen Städte für dieses Projcct gewonnen werden können und . ^ was für Organe und VertrauenSpcrsonen die dahcrigcn Unterhandlungen anzuknüpfen seien. Zürich ^'ßcrt sich hierüber also: man anerkenne den schlipfrigcn Stand von Genf und die Unzulänglichkeit der bissen Schuzmittcl, nnd wünsche sonach freilich die „Cantonirnng" der Stadt Genf in die Eidgenossenschaft, ^ wenn dies nicht erhältlich sei, eine engere Verbindung mit den drei Städten. Dazu soll Genf ersucht . fgr pje dahcrigcn Unterhandlungen das bcnöthigtc Geld darzuschießcn und bcincbenS sich auch noch , ^ "> einen wehrhaften Stand zu sezcn. Fraglich sei, ob das Vorhaben ohne directc oder indirekte Mit- ^ ""ß dcö französischen Gesandten ausführbar sei. In jedem Fall sollen die Unterhandlungen erst nach ^Ükunft der gcnfcrschcn Gesandtschaft und zwar auf dem Corrcspondcnzwcge eröffnet werden. 330. Conferenz der katholischen Orte und des Abtes von St. Gallen. Lucern. l6i>6, Sit. bis 6!. Mai. Staatsarchiv Lucer». Ungebundene Abschiede. — LandcSarchiv Nidwaldcn. Abschiede. ^sandte: Lucern. Rudolph Mohr, Ritter, Schultheiß und Stadtvenncr; Johann Rudolph Dürlcr, ^ alt-Schulthciß und Panncrhcrr; Johann Martin Schwytzcr, Statthalter und Obcrzcughcrr; Karl ^vph Dullikcr, Sckclmcister. Uri. Sebastian Emanucl Tanncr, Landammann; Jost Azarias Schmid, 77 610 Mai 1KW, Statthalter. Schwyz. Franz Lcodcgar Nidcröst, Statthalter und Landöhauptmann; Jgnaz Anton Ccbcrg, des Raths. Untcrwaldcn. Sebastian Müller, Landammann und LandShauptmaim von Obwaldcn; Beat Jakob Zclgcr, Landanunann von Ridwalden. Zug. Beat Kaspar Zurlauben, Ritter, Ammann; Kaspar Eusttt und Christoph Andcrmatt, beide alt-Ammann. Katholisch Glaruö undFrciburg. (Entschuldigt.) Solothur». Urs Suri, Vcnucr und des Raths; Johann Ludwig von Roll, Sckclmcistcr. Appcnzell-Jnncrrhodc» Ulrich Sutcr, Landammann. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thum, Ritter, und Erbmarschaii' Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcister; Franz Diethelm von Wißmann, Rath und Lehenvogt. ». Die gegenwärtige katholische Conserenz ist zur Wetterführung der auf der Versammlung vo>» Dcccmbcr v. I. auf die Bahn gebrachten Anträge behufs Wahrung der katholischen Interessen cinbcruss» und diesfalls ein besonderer Abschied verfaßt worden, auf den man sich bezieht. I». (S. u. Rhcinthal u»b deutsche gem. Vogt, übcrh.) «. (Die mit Savopcn verbündeten Orte.) Luccrn berichtet mit Bedauern, dap den eidgenössischen in Savopcn dienenden Hauptleutcn vom Markgrafen von Adorno eine Anzahl SoldaN" gewaltsam weggenommen und dessen neu errichtetem Regiment einverleibt worden sei; diejenigen, die sich hitt" nicht haben verstehen wollen, seien übel tractirt und einige sogar hingerichtet worden; nachdem ein crnsi^ Gesuch um Zurükstcllung der fraglichen Soldaten ohne Erfolg geblieben, habe cS durch einen eigenen Bott" ein Schreiben an den Herzog nach Turin gesandt; daselbst sei aber der Bote über acht Wochen gclalb" worden, ohne Audienz zu erhalten. Es wird beschlossen, ein neues empfindliches Schreiben in gemcim"' Namen an den Herzog zu erlassen, den Boten aber hcimzubcrufcn und dann das Weitcrc nach den Umstände'' zu verfügen. «I. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Der Großkanzlcr Don Vinccnzo Pcrcz von Arac'e y Rada berichtet mit verbindlichem Schreiben vom 21. Mai, daß eine Pension erlegt sei; dagegen thcilt de eidgenössische Agent Pcllizaro durch Privatschrciben mit, bei dem unvcrschcnen Einfall der Franzose» Picmont habe der Gubcrnator das im StaatSschaz liegende Geld zum größten Thcil mit sich nach T'>e'" genommen und es dürfte geraume Zeit erfordern, bis die Pension flüssig gemacht werden könne. Entgeh" einem Antrage auf schärfere Maßregeln wird beschlossen, dem spanischen Gesandten und dein Großka»^ nochmals dringende Vorstellungen über die gehaltlosen Versprechungen zu machen. «. (S. u. Rhcinth" t. Auf die schriftliche Anregung von Zürich wird beschlossen, daß die Gesandten nach Baden über schiedcnc Gcbictsvcrlczungcn in den cnnctbirgischcn Vogtcicn, über die Grcnzstreitigkcitcn bei der Falopl'" und im Wald Forcorctto, über das Fischen mit verbotenen Garnen, und über den Rcchtshandcl dcö maunS Sasso auf nächste Tagsazung gehörig instruirt werden, um dann den Gesandten über daS ( ^ einen um so einstimmigem Auftrag geben zu können, sx. (Alle Orte außer Abt von St. Gallen.) ' Eröffnung LuccrnS glauben die zugcrischcn AuSgemcinden, die Stadt Zug müsse sie bei der dreifachen Gcsa ^ schaft zu fremden Herren und Fürsten schirmen und diesfalls mit ihnen gemeinsame Sache machen, waS aber nicht wolle, sondern erkläre, sie möge den AuSgemcinden die dreifache Gesandtschaft wohl gönnen; ' ^ genüge aber den lcztcrn nicht und deswegen gehen sie damit um, sich politisch von der Stadt zu trcnnc» einen eigenen Haushalt zu gründen. In Folge der Vermittlung Lucerns habe die Ausführung dieser 'A'l verhindert werden können; vor wenigen Tagen aber seien Abgeordnete der äußern Gemeinden vor dem - ^ dahicr erschienen und haben unter Vorlegung des Libells von 1604 das Ansuchen gestellt, daß man an den Dispositionen desselben wolle verkürzen lassen; da aber die Angelegenheit des erwähnten Libells Mal nur mit den übrigen Orten verhandelt worden sei, so habe Lucern nicht einseitig darüber cu> wollen. Hierauf erklären die Gesandten der zugcrischcn Gemeinden, daß sie nicht instruirt seien, diesen l-Kb Mai 169», 611 ^ud anzuregen, aber gern einer Antwort gewärtig seien. Der Gesandte der Stadt bedauert den obwaltenden Zustand und erklärt, die Stadt bestreite ihren Mitlandlcutcn den dritten Gesandten nicht und wünsche, daß Libcll aufrecht gehalten werde. Nach Austritt der Zugcr Gesandten und nachdem diejenigen von Uri und Ewalden Geschäfte halber bereits abgereist waren, wird von den übrigen Orten überlegt, cincSthrilS wie ^ Einigkeit der katholischen Orte durch ein inißbelicbigeS Einschreiten gegen die zugcrischcn Gemeinden gestört "'Ndei, könnte, andernthcilö wie anstößig die dreifache Gesandtschaft der eidgenössischen Nation stets gewesen die Orte anerkennen übrigens, daß daö Libell der Willkür der äußern Gemeinden anheimstelle, ob sie ">>cn oder zwei Gesandte schikcn wollen und daß, wenn sie daö erstcrc thun, wie beim lczten BundcSschwur ^ Wallis und 1695 in Pruntrut, dieses ihrem Rechte ohne Nachthcil gewesen sei. ES wird daher schließlich Zuger Gesandten eröffnet, die Harmonie zwischen Stadt und Landschaft sei den Orten sehr erfreulich; sie "M also daö Libcll in seinem Wesen verbleiben, wie unangenehm sie auch von den Confusioncn, welche die ^ffachc Gesandtschaft schon so oft verursacht habe, berührt wcrvcn; da gegenwärtig kein Fall einer derartigen 9andtschaft vorzusehen sei, so treten sie über diesen Gegenstand nicht weiter ein, indem die Zeitumstände ^)cö „jcht rathsam machen. Diese Eröffnung wird von den Gesandten von Zug verdankt und aä reköisnäum ^'»»iiiien. I,. „. I. (S. u. Baden.) Ii. Die Mcpcr'schcn Erben von Luecrn tragen vor, ihnen sei ein ^)ln>äßigcr FordcrungStitel an daö Erzhauö Oesterreich zugeeilten, wofür das Gotteshaus Ochsenhausen als ^ und Sclbstzahler hafte und alle seine Effecten dafür verpfändet seien; das erwähnte Gotteshaus habe Kauf des SchlößlcinS Horn im Thurgau gerade deswegen einen Nachlaß von 3<1l) Gulden erhalten, ^ "'un befürchtet habe, daß sie, die Mcper'schen Erben, auf diese Liegenschaft greifen möchten; sie haben Nts djx Verwendung des Bischofs von Constanz, als dortigen Gcrichtshrrrn, angerufen; der aber habe üdcrt, Ochscnhauscn wolle ihn nicht als Richter anerkennen, sondern verlange, daß cS vor seinem hcimat- /M Richter belangt werde; sie stellen daher das Gesuch, der Bischof wolle durch eine Empfehlung angegangen »l>e/"' ^ Parteien vorbcrufen und, wenn möglich, zu vergleichen suchen, oder dann Recht sprechen; sofern ^ ^ ^ andere erhältlich wäre, möchten die Gesandten nach Baden hierüber instruirt I. (S. u. SarganS.) (S. u. Thurgau.) H Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheite»: ^i>d^ ^'uat. iiberh. I». Art. Z8. Mliterverkaus an Fremde ir. Thurga». in. Art. 670. Localcs (Altcrswhl). lz. ^beinthal. I». Art. t8g. Ewiger Versprach; Knterverkanf >c. Art. t6t. Verhält, z. Abt ». St. Malle». SarganS. I. Art. Ztt. Verschiedenes. "'6st Baden. I». Art. t74. Judicatur- u. Competenzanst. t. Art. 210. Indicatur- ». Cempetenzanst. ^ ans dem Luccrner (ungebundenen) Abschied. Geheime Konferenz der katholischen Orte sammt dem Abt von St. Gallen. Lucern. U'.W, L«. bis.'!l. Mai. LandeSarchiv Nidwalden. Abschiede. — .«aiitonsnrchw Solothurn. Sovrvt». ^csandte: Die nämlichen, wie in vorhergehender Nummer. 012 Mai 1K9K. ». Da die im Deccmbcr <095 in Luccrn gehaltene katholische Confercnz, betreffend Bcrathnng einer gedeihlichen GcschäftSbehandlung nnd Schirmung der katholischen Interessen, selbst durch thätlichc Gewalt, sofern cS die Roth erforderte, allgemein mit besten Herzen angenommen und die Fortsczung derselben noch'ö befunden worden ist, versammeln sich die katholischen Orte sammt dem Abt von St. Gallen abermals, »ut Ausnahme von katholisch Glaruö und Frciburg, welche jedoch sich bei Lucern entschuldigt, die lcztc Confercnz' Verhandlung genehmigt, ihre Bereitwilligkeit zu weiterer Beförderung der Sache erklärt und sich Mitthcilnng der vorhabenden Verhandlung ausgebetcn haben. Indem ihnen diese zugesichert wird, ergeht an sie z»gle> / die Einladung, sich die Förderung des vorhabenden Werkes stctö angelegen sein zu lassen. I». Vor Allc^ wird von der Genehmigung der beiden Abschiede vom verflossenen Dccember, nämlich des allgemeinen d» ) die Räthc und des geheimen durch die bevollmächtigten Kricgsräthc, Kcnntniß genommen; dann wird ' von Zürich ausgestreute Gerücht besprochen, als kennen die Unkatholischcn alle Beschlüsse der fragliche Confercnz. Allgemein hält man dafür, dieö sei nur eine arglistige Prahlerei, um unter den katholische» Drtc> Mißtrauen zu pflanzen; gleichwohl wird beschlossen, dem Grund dieses Gerüchtes nachzuforschen, allsäW Schuldige exemplarisch abzustrafen und die Beschlüsse dieser Confcrenz so zu sagen „hinter neun Schlißt zu verwahren, sowie in Versendung der Abschiede durch unkatholischc Orte möglichste Vorsicht zu beobachtet' v. Der erste Theil der Hauptberathung bcschlägt die Aufgabe der katholischen Orte im Allgemeinen- dieser Beziehung sieht man drei feindliche Zusammcnzügc vor: 1. Bern und Basel mit Genf, Biel, Münchs ' und Neuenbürg, denen man cntgegcnzusezcn beabsichtigt Luccrn mit den Frciämtcrn, Solothur» mit der l»> ^ bascl'schcn Hilfe, Freiburg und Wallis, wobei man auch auf eine kriegerische Bewegung dcS Bischt ^ Basel gegenüber leztcrcr Stadt, Biel und Münstcrthal, sowie von Seite Frankreichs gegen daS PayS dc ^ rechnet; ferner ist Savoyen zu bewegen, hinreichende Mannschaft an den Grenzen zuhalten, und endlich die mit der Fürstin von Neuenbürg vcrburgertcn Stände eö dahin zu bringen suchen, daß dieselbe de» ^ Bern gewünschten Zuzug ihrer Untcrthanen abschlage; 2. Zürich mit unkatholisch Glaruö und Z»z»Ü^ Bünden, Thurgau, der Grafschaft Baden und Schaffhausen. Diesen wird cntgcgengesezt die Macht von Schwyz, Untcrwaldcn und Zug, sammt Zuzügen aus katholisch Glaruö, Sarganö, den cnnctbirgischcn Vog und thcilwcise Wallis. Vorgesehen wird dabei eine Diversion der Grafschaft Baden und der Städte u und Brenigartcn gegen Zürich; 3. jenseits des HummclwaldS die Unkatholischen aus dem Thurga», ^ Appenzcll-Außerrhodcn, Toggcnburg, Rhcinthal und der Stadt St. Gallen. Diesen bietet die Spize d>r ^ von St. Gallen mit Appcnzcll-Jnnerrhoden und den Katholischen aus dem Thurgau und Rhcinthab wird nun aber nöthig gefunden, für jede dieser drei Heercöabthcilungcn die Organisation lind Bewag genau zu verabreden, zu welchem Zwckc sich die Confercnz in drei Kammern ausscheidet. Die da) ^ Gutachten findet man nicht nöthig in den Abschied aufzunehmen, wohl aber in Form eines Protokolls ^ zubewahrcn. Dabei werden jedoch als allgemeine Grundsäze aufgestellt: i. im Fall eines Bruches, ein Einverständniß zwischen Zürich und Bern unbedingt präsumiren könne, sollen alle katholischen Orte die Waffen ergreifen, um ein Zusammenwirken der Feinde zu verhindern; 2. über den Ort und d» ' ^ des Zuzuges, den ein Ort dem andern schuldig ist, wird nichts spccificirt, sondern verfügt, daß ^ ^ nach dem Bedürfniß des Mahnenden und nach Maßgabe seiner eigenen Gefährdung Hilfe leiste i Hecrcsabtheilung soll der andern mit Zuzug beistehen, soweit sie wegen minderer Gefahr solches th»» ^ Die Bewaffnung der Frciämtcr wird, wie in frühcrn Abschieden, Luccrn übertragen, in der diese Untcrthanen nach Umständen auch zu anderweitigem Zuzug verwendet werden können. Luccrn ' Mai 1696. 613 dieser Last, welche Munition und Artillerie für eine Brigade von 2500 Mann erfordere und erklärt, eS ihn, recht, wenn andere Orte diese Aufgabe übernähmen; jedenfalls müsse cS sich Mitteilungen über die hWthümlichkcitcn pxs Landes und die Pässe desselben auöbittcn. Entgegen verschiedenen Bedenken wird die cststigung RapperswylS festgehalten und beschlossen, cö soll von Sachkundigen ein Riß gemacht und über ^ Kosten des Baues, der Unterhaltung der Garnison und die Beschaffung der hicfür nothigcn Mittel ein Uschlag eingebracht werden. Rüksichtlich der HecreSabtheilung jenseits des Hummelwaldeö und dcS wichtigen ^»cs daselbst wird die unbedingte Vollziehung dcö diesfalls abgefaßten und in Lueern und St.-Gallen Übergelegten Protokolls beschlossen. Schwyz wird aufgetragen, mit katholisch GlaruS und den katholischen "Uleutcn auö Sarganö die beabsichtigte Confercnz zu halten und wegen katholisch Glarus und der Vogtci '^gans, sowie wegen Bcsczung dcö Schollbcrgcs und des Rheins, das Nöthigc zu besprechen. «I. Der Ivette Thcil der Hauptberathung betrifft die AusführungSanstaltcn der einzelnen Orte. Die Berichterstattung, ^ icdcs Ort gcthan oder noch zu thun habe und wie oft sich die verordneten KricgSräthc bcsammelt haben, 'ff hier übergangen werden; indessen wird die dringende Erinnerung in den Abschied genommen, daß die ^rgsräthc sich recht oft versammeln und nicht ruhen, bis sie Alles in guter Kriegsbereitschaft haben. Rük- )llich der Länge der Piken ist man geneigt, von scchSzchn auf vierzehn Fuß abzustellen; schließlich will man in Erfahrung bringen, welche Länge in Zürich angenommen worden sei. Zum Zwck eines gleich- ^iigen Excrcitiums unter den katholischen Orten kann dasselbe gcdrukt bei der Kanzlei Lueern bezogen tbe». ^ dritte Hauptvcrhandlungsgegcnstand betrifft die Beiträge der Geistlichen. Es »Verden diesfalls ^LMde Eröffnungen gemacht: Der Abt von Muri hat auf seiner Rükkehr von der Confercnz in Wyl beim ^llus die beste Geneigtheit ausgesprochen; ebenso beweise der Cardinal Sfondrati guten Willen, er habe ^ > Ivwohl beim Papst, als bei den Eongregationcn verwendet; auch der Nuntius hat verschiedene Commis- nn den römischen Hof bereitwillig übernommen. Daraus ersieht man die Rothwcndigkcit, unauSgcsczt dcr Erreichung des Zieles, und gegen allfälligc Verzögerungen zu arbeiten, und behält sich vor, wenn die gliche,, ihre Beiträge nicht gutwillig leisten, die landesherrliche Gewalt zu brauchen. Zu mehrerer Ausschuß, von jedem Orte ein Gesandter, an den Nuntius gcschikt, welcher seinen das" versichert und ein Schreiben dcS Staatssekretärs aus Rom vorlesen läßt, woraus hervorgeht, A - ^ Papst auf die Vorstellungen des Nuntius und des Eardinalö Sfondrati die Bcitragöpflicht der gutgeheißen und den NuntiuS zu fernerer Berichterstattung eingeladen habe. Lcztcrcr äußert ferner, y . Wichen werden ihre Beiträge freiwillig leisten; dagegen müssen die Obrigkeiten, als „parte äominants", silb ihrige thu», indem der gute Wille hier so wenig ausreiche, als die Obrigkeiten bei den Geistlichen begnüge» würden; so sei RappcrSwyl noch nicht befestigt. Dem Ansinnen Solothurns, daS Stift Knwerd nach Ölten zu verlegen, glaubt er vollkommene Entsprechung in Aussicht stellen zu können, ^id erwähnt er des Abtes von St. Gallen, der seine Kricgöanstaltcn mit großen Opfern getroffen habe, w '^'ch erbittet er sich nähere Spccification, was man eigentlich von den Geistlichen verlange. Auö dieser ,^-^du»g ersieht man mit Befremden, wie der Nuntius von seinen im Dccembcr gemachten Acußcrungen de» abgegangen ist, indem von einem Beitrag dcS Papstes nichts mehr erwähnt und nebenbei die von br,gellen zu machenden Anstrengungen so stark betont werden, da doch der gemeine Mann neben dem darsczc» muß, während die Geistlichen in aller Bequemlichkeit verbleiben ^csc lcztern Bemerkungen deS Nuntius veranlassen indessen die Confercnz, jene Orte, welche seit dem ^ "ichtö oder zu wenig gcthan, dringend aufzufordern, durch Leistung ihrer Pflicht den Geistlichen 614 Mai 1K9K, diesen Grund zu Vorwürfen zu benehmen. So wird den Schirmortcn von Rappcrswpl die Befestigung die!" Stadt nochmals empfohlen. In Betreff der Magazine wird fcstgcsczt, daß eines in Luccrn, daS andere Wpl und das dritte, statt in Rappcrswpl, oberhalb Arth angelegt werde. Dabei wird vorbehalten, ei»"' Thcil des Getreides, daS für die Magazine von Luccrn und Arth bestimmt ist, auch nach Rappcrswpl »der Pfäfsikon zu verlegen, namentlich mit Bezug auf die Beiträge der Gotteshäuser Einsiedcln und Pfäst^ Uebcr das Begehren dcS Nuntius, die Leistungen der Geistlichen spccificirt fcstzusczcn, vereinigt man st - dahin, jedes Gotteshaus solle einen JahrcScrtrag an Früchten, und zwar im Vcrhältniß der drei Heeres abthcilungcn und nach bester Gelegenheit, an die drei Magazine abliefern; zur Erbauung der Magazine u> Luccrn und Arth haben sie inögcsammt mindestens KX1,<)<)<) Reichsthalcr cinzuschicßen, einige Stükc u»d Mörser für die Behauptung der gemeinen Pässe auszurüsten und an die Befestigung von Rappcrswpl u»d den Unterhalt der Garnison ein Geziemendes beizutragen. Mit der Ausführung dieser Beschlüsse wird Lnecr» beauftragt und ihm die Vollmacht crtheilt, mit Rom, dem Nuntius und den Geistlichen in genuin! a>uc»' Namen zu verhandeln, t. Den vierten VcrhandlungSgegcnstand bildet die Fcstsczung der kricgerischrn ^ kchrungcn in den gemeinen Herrschaften und zunächst im Thurgau und Rhcinthal, deren Landschrcibcr^ ^ diesem Zwckc hicher berufen worden sind. Diese Vogtcicn sollen in allen Theilcn nach Anleitung dcS für ^ Heer jenseits des HummclwaldcS abgefaßte» Protokolls handeln. Für die Bewaffnung der 15l><) bis katholischen Thurgauer soll von Wpl auS gesorgt werden, so bald cS Noth thut, um die Unkatholijchcn u> durch vorzeitige Bewegung aus dem Schlaf zu wcken. Dem Landschrcibcr und Landshauptmann im Rlst»' thal wird die Bewaffnung der Katholischen und besonders die Bezeichnung einer größer» Zahl von Licutc»a> ^ Wachtmeistern und Corporalcn aus den Katholische» empfohlen. Da geklagt wird, daß selbst die kath»u>^ Landvögtc wegen schnöder Gcldancrbictungen in der Wahl der Quarticrhauptlcute mcbr a»lf die Unkatholü geschaut, was auch in Ertheilung von Civilämtcrn und Lehen gerügt wird, so werden die Landschrcibcr katholischen Amtleute beauftragt, auf solche eigennüzigcn, die katholischen Interessen vcrlezendcn Ha»dlu>b^ ein wachsames Auge zu haben und solche nach fruchtloser Verwarnung den Obrigkeiten zu vcrzcigc»,^ welchem Ende den Landschreibcrn eine Vollmacht in allgemeinen Ausdrükcn behändigt, daS Mehrcrc mündlich eröffnet werden soll. Endlich wird fcstgesczt, wohin die Gotteshäuser im Thurgau ihre cinschüsse zu liefern haben und was wegen der Bewaffnung der katholischen Thurgauer vorzukehren !"> ^ sichtlich der Maßregeln für die Vogtci Sargans verläßt man sich auf die Confcrcnz zwischen Schobt katholisch Glarus mit Zuzug der katholischen Amtleute aus besagter Vogtci. In Betreff der Grafschaft a ^ erhält Schwpz den Auftrag, die dortige Landshauptmannschaft wohl zu versehen und dem ^blchi^^ Deccmbcr nachzukommen, ohne jedoch dem gegenwärtigen, der katholischen Religion sehr abholdcn ^a» ^ Anlaß zu Argwohn zu geben. Vorzüglich soll daraus gesehen werden, daß bei ausbrechendem sn>c^^ Cvmmunication zwischen Baden und den V katholischen Orten stets gewahrt werde, um von besagter ^ ^ aus die so heilsame Diversion gegen Zürich zu ermöglichen. Ammann Zurlaubcn berichtet, die Frciäniül ^ schlecht bewaffnet und besizcn wenig Mannschaft. Gemäß dein Abschiede vom Deccmbcr habe cr "b^ genommen, die Manipchaft in gute Ordnung zu bringen, zu bewaffnen und zu cxcrcircn; wcgc» Musterung seien ihm Hindernisse gemacht worden, weswegen ihm die Weisung crtheilt wird, von vorhabt Mustcrungcn dem Landvogt jcweilcn Anzeige zu machen. Die Ernennung der Hauptlcutc wird bis auf ^ahrrechnungstagsazniig vcrichobcn. Die noch im Rükstand befindlichen Orte werden erinnert, ihrc stiinmen in Betreff dcö Zuzuges der cnnctbirgischen Vogtcicn beförderlich Luccrn einzugeben. Da Zürich Mai lbSki. 615 Am, diesen Frühling große Musterungen gehalten haben, so verspricht man sich, ihre KricgSvcrfassung und stacht möglichst zu pcnctrircn, um sich darnach richten zu können, »x. Im fünften VcrhandlungSgcgcnstand ^'Ud endlich bestimmt, daß der Landhofmcistcr des Abts von St. Gallen wegen des Zuzuges des Bischofs Basel AllcS anordne, wie cS daS Protokoll wegen des Bern cntgcgcnzusczcndcn Heeres ausweist. Mit Wallis soll bei Gelegenheit der BundcSerncucrung geredet werden, in welcher Stärke, Zeit und Geschwindigkeit "'"u seines Zuzuges zu dem gegen Zürich bestimmten Heere sicher sein könne. Die mit der Fürstin von ^Nienburg vcrburgcrtcn Orte werden sich angelegen sein lassen, dieselbe zu vermögen, daß ihre Untcrthancn "eutral bleiben. Rüksichtlich der Bündncr bleibt cS beim Abschied vom verflossenen Dcccmber. Im Weitem ^lld nochmals einläßlicher beschlossen, alle Pässe lind Sammclpläze in den Orten und den gemeinen Herrschen gcnau zu bezeichnen und durch KricgSkundigc auömittcln zu lassen, wie die einen Pässe zu bcsczen ">>d die andern zu verhauen seien, worüber Alles fleißig in Schrift verfaßt und zu den geheimen Kricgs- ^chen werden soll. Schließlich wird die Vollziehung dieser Beschlüsse allerseits dringlich empfohlen. (Geheimes Protokoll der Stände Lucern und Solothurn.) Wie früher schon erklärt worden, gibt cS nur eine wirksame Gegenwehr gegen die Macht BcrnS und seiner Helfer, wenn die gcsammte Macht der katholischen Städte in Einer Bewegung und im nämlichen Augcnblik aufbricht und losschlägt, um die ^uppm Berns gleich von Anfang an zu thcilcn und deren Conccntration zu verhindern. Solothurn muß ^cr auch Olren in wehrhaften Stand sczcn, und seine Mannschaft entsprechend in die Pläzc Solothurn, und Klus werfen. Unterdessen soll Luccrn die Höhen hinter Wikon gegen Ölten mit etwa 3000 Mann »dcrsehc,,s einnehmen und daselbst feste Stellung fassen. Dadurch wird die Verbindung mit Ölten gewonnen ^ das untere Bcrncrgcbict vom ober» getrennt. Während so gegen das Mittclland opcrirt wird, soll Luccrn ^ seiner Brigade ii, den Frciämtcrn in den untern Aargau und Schenkenberg einfallen. Die Posten von , Wartburg und Wikon sind durch tüchtige Officicrc in Augenschein zu nehmen, und der Befund ist in spätem Confcrcnz, etwa zu Neiden, zu Papier zu fassen. Von dem Bischof von Basel ist ein Hilfs- von 1500 Mann zu verlangen, das in die solothnrnischcn drei Corps eingereiht wird nnd diese so ^rkt, daß sie offensiv und defensiv vorgehen können. Die nähern Unterhandlungen mit dem Bischof hat den, Landhofmcistcr Ringk übertragen. Man erachtet cS als eine Nothwcndigkcit, daß ein Thcil der mFrciburg in bessere Defensiv» gesezt werde, waS jedoch in Frciburg auf Schwierigkeiten stößt. Die ""e, uüc von Freiburg aus opcrirt werden soll, müssen jedoch noch fleißig „durchcggct" und schriftlich ^naßt werden. Man findet auch rathsam, den Inhalt sämnitlichcr geheimer Abschiede auszüglich in ein ^"pcndium zusammenzutragen. Es muß auch gesucht werden, die Republik Wallis zu einer Actio» gegen ZU bringen; das vortheilhaftcste wäre allerdings, wenn im Kriegsfall Frankreich bei Hüningcn, in ^Pliid und im Paps de Gcx einige Truppen aufstellte, was schon die Politik erforderte, wenn sich '^'krcich auch den einen nicht mehr geneigt zeigen will, als den andern. Die gleiche Bcwandtniß hat cS Savopcn. Solothurn wird gebeten, daS Schlößchen Wartburg in bessern Stand zu sczcn; ebenso soll eö Trimbach den Haucnstcin bcsezcn, u», so die Landschaft von Basel in Ruhe zu erhalten. In Wikon und sind Vorräthc von Schanzzeug anzulegen. Endlich ist auch Bedacht zu nehmen, aus waö für Mitteln ^ HilfStruppcn des Bischofs von Basel erhalten werden sollen. Diese Bcrathungcn werden von dem , °der geheimen katholischen Confcrcnz gutgeheißen, sie werden jedoch dem Abschied nicht einverleibt, nur an Luccrn und Solothurn und von diesen dann auch an Frciburg mitgcthcilt. -ms dem KaiitonSarchiv Selothnril, Abtheilung! Ssorst». 61k Mai 1K9K. M. Geheimes Protokoll der Verhandlungen üder die Organisation der katholischen Streitkräfte jenseits des Hummelwaldes. Lucer,». lliSli. L». u. »l. Mai. Staatsarchiv Zürich. U»gebu»dc»c Abschirdr. Gesandte: Die nämlichen wie in Nr. 336. Der geheime Abschied der gegenwärtigen katholischen Confcrcnz hat vorgesehen, daß die Nachschlage z»l Organisation der Streitkräfte jenseits des Hummelwaldes nicht dem Abschied selbst einverleibt, sondern dap diese Beschlüsse in gesonderten doppelten Aufzeichnungen, von denen eine bei den geheimen KricgSsachc" Z" Luccrn, die andere vom Fürstabt von St. Gallen aufbewahrt wird, protokollirt werden. Denn diese Rath schlägc, so heilsam sie an sich sind, werden zum lautern Gift, wenn auch nur das mindeste davon vcrla»tc>' sollte. Die erste Grundlage eines Planes zur Behauptung der Landschaften jenseits des Hummelwaldes ist die möglichst genaue Kenntniß der feindlichen Streitkräfte. Zürich stellt ungefähr 12,006, evangelisch Glarus 4666, Außerrhoden 5666, Thurgau 6666, die Stadt St. Gallen 800, die Landschaft St. Gallen bei 330 und Rheinthal bei 1300 Mann Truppen. Gegen diesen Feind ist zu retten die Landschaft am ober» Zürichs das Gotteshaus St. Gallen sammt der Landschaft, Thurgau, Nhcinthal, katholisch GlaruS, Appenzell und der Paß über den Hummclwald. Da der Fürstabt hiebet am meisten bethciligt ist, indem er nicht nur scinc In» vor dem Ucberfall durch die Widersacher sicher zu stellen, sondern auch noch darüber hinaus Hilfe zu lcisü" hat, läßt sich das, was ihn drükt, hier nicht bergen; die Evangelischen im Toggcnburg sind ein starker D»" im Fuß, die Stadt St. Gallen aber das gefährlichste Geschwür mitten auf dem Herz. Dieser Dorn k""' nicht wohl anders ausgezogen werden, als durch Wcgführung von 600 bis 800 Mann evangelischer Trupps die durch wenigstens halb so viel Boll aus den katholischen Orten, Honig für Gift, crsezt werden. T> Wcgführung konnte so veranstaltet werden, daß Uznach und Gastcr von oben, und das st. gallische Uutcra von unten auf anrüktcn und Schwyz kraft Landrcchtö den Zuzug verlangte. Dabei könnten, um den cn Argwohn zu benehmen, einige hundert Mann von beiden Religionen ausgehoben und da und dort dls werden; auf diese Weise würden die zurükblcibcndcn Evangelischen geschwächt und schadlos gemacht. 800 Mann der Stadt St. Gallen sind in der Religion vcrpicht, tragen den Kopf auf hohen Achsel»/ 'h" sind die Schuhe zu eng, das Volk ist reich, der Bürger steht nicht übel, und diese mit Mauern, Thür' und Gräben geschüzte Stadt drükt schwer auf den Leib. Wenn es sich fragt, wie diesen Stein abw» i ' kann keine Rede davon sein, das Gotteshaus ohne Garnison zu lassen. Im Jahr 1656 sind unvcr>»cr Dinge gegen 450 Mann aus der Pfalz, Genf, Neuenbürg in die Stadt geschafft worden; ein gleiches wieder versucht, und auf diese Weise die Landschaft da und dort durch Ausfälle beunruhigt werden. Besezung des Klosters mit 5- bis 600 Mann würde diese Ausfälle vereiteln und die Kräfte der Stadt und den Zuzug fremder Mannschaft vcrunmöglichcn, und vielleicht Stadt und Gotteshaus zu einer »eu ^ ^ Stellung nöthigen. Wenn in dieser Weise der Abt von seinen schmerzhaften Wunden geheilt wäre, Arbon und Bischofzcll besczcn, wenigstens 1000 Mann nach Wyl und 200 Mann in die Stadt und Frauenfeld verlegen. Dabei müßte aber die Hilfeleistung rascher vor sich gehen als 1656, damit >»a" Mai lüök. 617 überfallen werde, bevor man vor dein Ucberfall gewarnt wordein Wenn noch 150 katholische Thnrgauer nach Cronenfeld gebracht werden können, fällt die Detaschirung der 200 st, gallischen Soldaten nicht schwer. Ferner sollten dann die Schlösser Sonncnbcrg, Spicgclbcrg, das Thal vom Lommis und Spicgclberg bcsczt werden, lttdcni da ungefähr 800 Mann nahe beisammen stehen. Da aber mit einer schlecht- oder unbewaffneten Menge ">chts auszurichten ist und die Verfügung, daß die Landgrafschaft sich selbst bewehren müsse, der evangelischen Mehrheit das Messer in die Hand drükcn würde, bleibt nichts anderes übrig, als die dortigen Grundbcsizcr i"r Anschaffung der Waffen in eigenen Kosten, die zur Linderung der Schmerzen snccessiv geschehen könnte, anzuhalten. Wenn man noch 200 Thnrgauer mit 200 Mann aus den katholischen Orten austauschen könnte, lvürdc dies der Sache ein größeres Ansehen geben, und man vermeinte, den Zürcher« den frühere Male gewonnenen Vorthcil auö den Händen reißen und Thurgau im Gehorsam erhalten zu können. WaS das Einthal betrifft, so ist hier nicht viel zu befürchten, da Außerrhodcn nicht herzhaft ist und Rorschach und b" Rcichsbodcn angrenzen. Obcrricd sollte etwa 200 Mann zur Garnison des Gotteshauses St. Gallen stell«,; Sax und Wcrdenbcrg sind nicht stark zu fürchten; rathsam wäre vielleicht die Bcsezung von Rosen- bg und Grimmcnstcin mit 100 Mann. Wenn auch Außerrhodcn zwei Mal so viel Einwohner zählt als ^»„crrhodcn, so ist doch eine Ucbcrrumpclnng des lcztcrn nicht sehr zu befürchten. DaS Gelände von Außcr- ehvden ist sehr schmal und zieht sich sehr in die Länge, so daß eine Vereinigung der Streitkräfte, zumal ^'"'lich, nicht leicht möglich und unschwer zu verhindern ist. Der katholische Landcsthcil ist zusammenhängend ""b gut gelegen. Katholisch GlaruS muß sich selbst rathcn, den» sie zu schüzcn bedürfte cS an sich schon einer ^"zcn Armee. Die Behauptung dcS Passes über den Hummclwald scheint dem Ausschuß unerläßlich, da durch denselben die Vereinigung von Zürich und Glarus verhindert und Uznach und Gastcr ein sicherer Rükcn Wbcn, ferner der Paß nach de», Reiche gesichert und dem Fürstabt für sclbstständige Operationen Luft Erschaff; wird. Den Neubau eines KornmagazinS in Wyl findet man nicht gerade nöthig, da in dem fürstlichen H°f, dem Rathhaus und der Hcrrcnstube gegen 6000 Mütt Kernen aufgeschüttet werden könnten. Dieses ^"gazin sollte auch noch 800 Fäßlcin bayerisches Salz, 200 Ccntncr Pulver und 100 Ccntncr Blei aufbahren. Die Ausstattung dieses MagazincS soll den Geistlichen, Klöstern und Stiften und den benachbarten ^^lchtShcrrcn Überbunden werden. — Diese Vorschläge eines Ausschusses werden nun sämmtlich der ganzen ^ssion vorgelegt. Diese findet die Angaben über die feindliche Macht im Allgemeinen richtig, der aber nicht ''"r die Streitkräfte der Katholischen jenseits des HummclwaldcS, sondern auch noch die Truppen der Orte b, Schwyz, Untcrwaldcn und Zug cntgcgcngcsezt und durch eine allfälligc Diversion von den Frciämtcrn b der Grafschaft Baden aus unterstüzt werden sollen. Als Hauptgrnndsaz wird aufgestellt, daß so bald mit ^'Uch gebrochen wird, sämmtlichc katholische Streitkräfte sammthaft und im gleichen Moment zu den Waffen ?be>, und den Kampf beginnen. Alle diese Abrcdungc» sollen aber nicht etwa bloß auf dem Papier stehen, ^."bern aufrichtig und getreu ausgeführt werden. Der Vorschlag der Wcgführung eines Thcilö der evange- 'bn Mannschaft auö dem Toggcnburg erscheint sehr klug, aber schwer ausführbar; denn es frägt sich, wie 'kse Volksauöhebung auf erfolgte Mahnung von Schwyz und dcö Abts hin vor sich gehen solle und könne, b stellt sich die Sache so vor: So bald die Ruptur erfolgt, marschirt Schwyz gegen Toggcnburg und M)rt dcn Zuzug nach Inhalt dcö LandrcchtS, der vom Abt bewilligt und befohlen wird, welcher selbst vom ""m»t aus anrükt, um die Aushebung von 1600 Mann zu untcrstüzcn. Wenn der Auszug stattgefunden b solle» die katholischen Truppen contrcmandirt, die evangelischen aber vcrthcilt und in die einzelnen Orte ^bcht und als Geiseln bis zum erfolgenden Frieden anständig gehalten werden. Die Formalität dieses Actes 78 618 Juni 1696. selbst muß sich aus der Zeit und den Umständen selbst ergeben; der Ausführung selbst aber müssen du st. gallischen Beamten vorarbeiten. Eben so viel Bedenkens gibt die Frage, wie die aus dem Land ZU führenden evangelischen Toggcnburgcr zu versorgen und zu verthcileu wären, da ein solcher Handschlag bc> ihren Glaubensgenossen einen halb verzweifelten Uninuth und Widerwillen erzeugen müßte. Wenn der AmclM fehl ginge, würden der Schaden und die Gefahr doppelt groß sein, und es wäre bei der Erregtheit und dem Eifer der katholischen Unterthancn kaum zu vermeiden, daß ihnen nicht da und dort Schimpf und Schmach und vielleicht gar der Tod zu Theil würden. Nachdem alle Gründe für und gegen in drei Sizungc» abgewogen worden, wird endlich einhellig beschlossen, daß die Abführung in der vorgeschlagenen Weise vor sich gehen soll; 256 wäre» in Luccrn, 260 in Uri, 156 in Schwyz, 166 in Untcrwaldcn und 166 Solothurn zu intcrnircn und daselbst zu ehrlicher Arbeit anzuhalten, und nach Abschluß des Friedens in dM Heimat zu entlassen. Die Borschläge betreffend die Stadt St. Gallen und Thurgau werden gutgeheißen, bc> lezterm mit dem Zusaz, daß man trachten solle, die Waffen nicht den einzelnen Personen cinzuhändigc», sondern dieselben auf den Sammclpläzcn zu verwahren. An die Anschaffungökostcn sollen die Geistlichen ihrc Beiträge geben. Zu dem Zwck ist nächstens eine Aufnahme über den VcrmögcnSstand der Klöster »» Thurgau zu machen und einzusenden, um darnach die Reparation vornehmen zu können. Im Schloße ZU Fraucnfcld ist ein Brunnen zu graben. Im Fernern wird genehm gehalten, daß aus dem Hof Oberried einige Mannschaft in das Gotteshaus St. Gallen gezogen werde. Jnncrrhodcn und der Abt sollen sich ständigen über die im Kriegsfall einzunehmende Stellung und über die Maßnahmen, die «»katholisch^ Appenzeller im Zaum zu halten. Was katholisch Glarus und SarganS thun und wie eines daS andere retten könne, soll dcS Nähern auf der Confcrcnz zwischen Schwyz, GlaruS und den Amtleuten von Sarga besprochen und festgestellt werden. Ebenso werden die nöthigen Anordnungen über die Bcsezung und Sicher»'^ dcS Hummclpasscs in erster Linie der Sorgfalt des FürstabtcS anvertraut. Die Vorschläge betreffend " Magazin in Wyl werden gutgeheißen. Rechnungsconferenz der Städte Berit und Freiburg betreffend ihre gemeinsamen Vögten'»- Murten. 7». bis 14. Juni. Staatsarchiv Bern. Freiburger Abschiebe Bd. U, S. 1,7«!. Gesandte: Bern. Abraham Tillicr, alt-Benncr; Emanucl Steiger, Wälsch-Sekclmcister, beide täglichen Raths. Freiburg. Rudolph Fiva, Gcncraleommissär; Karl Keßler, Sckclmcistcr; NiklauS Bondcrn'6 , Stadtschrcibcr. a—i»i». (S. u. d. Vogtcicn.) »». Die Gebrüder Chollct von Freiburg bitten, sie wegen d6 ^ Milden ihnen beschlagnahmten Schafe und der daraus erwachsenen großen Kosten gelinder zu halten nicht entgelten zu lassen, was der Wittwc Mvratcl vor Jahren auf Freiburgcrgcbict widerfahren. D» sandten von Bern erklären, daß diese Angelegenheit einzig vor ihre Obern und nicht hicher gehöre. (S. u. d. Vogtcicn.) ine. Freiburg schlägt bezüglich der langjährigen Zollstreitigkcitcn vor, beiderseits wieder auf die alten Ansäze zu stellen und so den Anständen ein Ende zu machen. »,»» und >»!»>' ^ Juni 1K9K. 619 d. Vogtcicn.) «-«v. Bern theilt dcn Gesandten von Freiburg die Verantwortung des Landvogtö von Oron wegen der gegen ihn erhobenen Klage betreffend die DcSvaux mit und anerbietet sich, das Recht walten zu Arsten und zu verfugen, daß die abgenommenen Gelder bis zum AuStrag des Handels hinter dem Landvogt ^gcn bleiben, (S, u. Tschcrlih.) v?«?. Beide Stände versichern einander, die obschwebcndcn Anstände säinnitlich mit aller Beförderung zu erörtern und zu erledigen. Unter Vorbehalt der obrigkeitlichen Gcnehm- haltung wird der Zusammentritt der Eommissioncn auf 1, Juli angcsczt. Iii. Bern klagt, daß die Gemeinde AuarmarcnS seit der Zeit, wo die Belastung dcS Status guo in dem streitigen Walde beschlossen worden, viele Juchartcn Wald auSgcrcutct habe; ferner daß vor zwei Jahren in dem Holz der Gemeinde Montct u»d jüngst wieder denen zu Ehavanncö ein Marchstcin ausgerissen worden sei. Der Pfarrer zu Matran spreche desgleichen dcn nach Pctcrlingcn gehörenden Ncubrnchzchntcn von Courtancy und Avry an. Das dämliche geschehe vom Pfarrer zu MvnibrcS mit dem Zehnten daselbst und zu Fetigny. Die Dcputirtcn von Frciburg versprechen, diese Beschwerden zu prüfen und bringen ihrerseits auch verschiedene Klagen ähnlicher Art vor, so betreffend ein Stük Allmcind bei BrcnleS, Gcwaltthätigkcitcn ü 1a liosidrv bei Vuisscns, ein sircitiges Grundstük zu Pctcrlingcn u. s. w. WaS das lcztcrc betrifft, werden beide Stände nächster Tage ihre ^»imissärc nach Pcterlingcn abordnen. KUN- Den Obcrcommissärcn wird aufgetragen, die Rcchtsamc bezüglich N« Zehntens zu GlcttcrcnS, der beiden Orten zu gleichen Thcilcn zusteht und woselbst Frciburg von einigen Stäken den Zehntel» für sich allein beansprucht, zu untersuchen. ES wird gefunden, daß bezüglich dcö ÜvrnhandelS zwischen beiden Ständen in Zeiten von Thcucrung zun, vornherein keine Norm aufgestellt werden ^'nc, sondern diese Sache in jedem Falle, wo cS nothwcndig wird, beiderseits geordnet werden müsse. ^ I»I»I». (S. u. d. Vogtcicn.) «,<»«». Der langjährige Streit zwischen Faoug und Villarcpos wird endlich v°r die Obcrconunissärc zum Untersuch der Rechtsamc geschlagen, ri-i-. Obcrcommissär Steck eröffnet, daß er "bcrmals nicht habe finden können, daß dem Sckclmcistcr Vögeln, der sechste Thcil des Zehntens zu RcssudcnS s^)öre; cS müsse daher allenfalls die Grundbuchbcrcinigung von Pctcrlingcn abgewartet werden. kS- u. d. Vogtcicn.) vvx Bern ersucht, dcn Pfarrer von Tornp zu veranlassen, von seiner unbegründeten ^»spräche gegen die Gemeinde Trey betreffend Ncuzchntcn abzustehen, wogegen Bern ein Gleiches thun wolle »cgc„ zu GrangcS gegenüber der Gemeinde Villcncuvc. (S. u. Murtcn.) xiex. ^r Streit der Gemeinden VillarS cn Vuillier und VillarS lc Grand betreffend Wcidgang wird an die Land- öösttc zu Wiflisburg und St. Aubin gewiesen. ,»,»-«» und (S. u. d. Vogtcicn.) «««>«. Dcn Streit ö" Marnand betreffend bemerkt Bern, daß die Obcreommissärc daselbst mit Richtigstellung der Märchen dcn ^sang zu machen haben. Auf die Beschwerde, daß zu Bern die nicht rcgimcntöfähigcn frciburgischcn ^"rgcr den Pfundzoll zu entrichten angehalten werden, wird crwiedcrt, es sei billig, daß die bloßen Ein- ^)>,cr von dcn alten Bürgern unterschieden werden und der Zollfrcihcit nicht thcilhaft werden sollen. ^Ut Bericht von Bern ist nur ein einziges Mal von einem unerfahrenen Zollcr ein Zoll von Eßwaarcn erhoben 'v"rdc„, was gebührend geahndet worden sei. « t « «. Die Gesandten von Bern erklären, daß von transitircnden Pferden, die auSgcwicscncrmasscn nicht auf Fürkauf, sondern für dcn eigenen Gebrauch gekauft worden, kein genommen werde. kULtr- Die Gesandten von Frciburg klagen, daß der Landvogt zu Wiflisburg einen Driburg« wegen Nichtbeachtung eines Festtages hart gestraft, und daß der Landvogt von Saancn eine», Dissen Frachcboud ohne jeden Anlaß sechs Schafe weggenommen habe. Iiliiiii —tili. (S. u. d. "gteien.) 620 Juni u> Juli 1696. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheite» : »>. Ii. »». v. 88. Art. 11—15. I». 1. It. Art. 70- 73. zx. Ii. i». 8. x. I»I». «>. tt. W ^ «>«>«>. «»«»«». »lilil»«. >»I»I»I». iiii. Art 18k—209. «d. k t. II. IV. ^ »III. «Iii. II. IIIIII. ,I,I»I. I»I»>». IIIIII 888 tlt. iwiv. Art. 42k—444. Art. KK7—K81. Conferenz zwischen Zürich und Schaffhansen. Bulach, lliilli, lit. u l4. Juni. (3. u. 4. a. K.) Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 74, kol. Sil. Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Statthalter; Johann Heinrich Heß, Salzanüd Verwalter. Schaphausen. Johann Jakob Pcycr, Sckclmcistcr; Johann Jakob Oswald, des kleine» Raths; Johann Spciscggcr, Stadtschrcibcr. Da Junker David Pcycr und Junker Heinrich und Christoph Zieglcr, Bürger und Beständcr des Salz rcgals zu Schaffhauscn, nicht mehr zugeben wollten, daß Hans Ada», Tröndli, Salzeontrahcnt der vordtt- österreichischen Hofkaminer zu Waldshut, sein unverkauftes bayerisches Salz unbeschränkt in Schaffha»b" lagere, viel weniger dasselbe von dort aus nach Schwaben und in die obcröstcrrcichischcn Lande verhandle, und da die zur Verhinderung dieses lcztcrn getroffenen Maßregeln andere, zu Vcrwiklungcn führende Gegc»^ anstellten provocirt hatten, so ist gegenwärtige Conferenz ausgeschrieben und den schaffhausischen Salzbcständcttb sowie Herrn Tröndli dazu geboten worden. Nach Anhörung der Parteien legt ihnen Zürich eine» Vergleichs cntwurf vor, der von beiden Thcilcn zur Prüfung der Obern heimgcnoinnicn wird. Inzwischen aber reicht Herr Tröndli verschiedene Gegcnbcincrkungen ein, aus denen ersichtlich ist, daß es zu einer Annäherung vieler Arbeit bedürfe. Auf Ersuchen Schaffhausenö übernimmt daher Zürich, seine Vermittlung von HauS aus, oder wie eS die Umstände erfordern, fortzusczen. N!5. Gemeineidgenössische Jahrrechnnngstagsazung. Baden. ttiiX», l. Juli. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 74, kol. 102. — Landesarchiv Nidwalde». Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Statthal^ Bern. Emanucl von Graffenricd, Vcnncr; Johann Friedrich von Willading, des Raths. Luccr». Mohr, Ritter, Schultheiß und Stadtvenncr; Karl Christoph Dullikcr, Sckclmcister. Uri. Sebastian E»>n"" Bcrn-frcib. Vogteien iibcrh. Vofttci Schwarzenbur«. Aontei Tscherlitz. Vogtei Keandson. Vogtei Multen. Juli 169K, 621 Tanncr, Landammann; Jost AzariaS Schmid, Statthaltcr. Schwpz. Jost Rudolph Rcding, Rittcr, Land- ammann; Johann Balthasar von Hospcnthal, dcS Raths. Untcrwalde». Johann Sebastian Müller, Lcmdammann und Jakob Blirach, alt-Landammann von Obwalden; Beat Jakob Zelger, Landammann von Ewalden, Zug. Johann Baptist Staub, Sckelmcistcr; Christoph Andcrmatt, alt-Ammann. GlaruS. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Kaspar Joseph Freuler, Statthaltcr. Basel. Johann Balthasar Burkhard«' Obcrstzunstmeistcr; Andreas Burkhardt, Dreicrhcrr. Frei bürg. Franz Philipp von Lantcn Wannt Heid, Schultheiß; Karl Keßler, Sckclmeister. Solothurn. Johann Victor Bcscnval, Rittcr, Schultheis; UrS Suri, Venner. Schaffhauscn. Johann Konrad Wäpfcr, Burgermeister und Panncrhcrr; Johann Köchlin, Stattl^ltcr. Appenzell. Ulrich Guter, Landammann, von Jnncrrhodcn ; Laurenz Tanncr, alt-Landammann', von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thum, Rittcr, Erb- "'arschall; Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Johann Konrad Fels, Zeugherr; Dicthclm Schärcr, dcS Raths. Biel. Benedict Rothcr, Bürgermeister; Abraham Scholl, Stadtschrcibcr. ». Die Bc'rathung beginnt mit dem Münzwcscn. Bern eröffnet, daß es die massenhaft in'S Land Woimncncn neuen Schillinge auf einen Kreuzer abgerufen habe, und gcnöthigt sein werde, solches auch mit dc» alten zu thun, wenn nicht Abhilfe geschaffen werde. Lncern, Schwyz und Zug crwicdcrn, sie hätten die Stempel zu obrigkeitlichen Händen genommen und münzen nicht mehr; wenn aber andere Orte mit dem Wnzcn fortfahren, so behalten sie sich ihr Recht ebenfalls vor. Zug glaubt ferner, ein Ort ohne Zuthun d" andern sei nicht befugt, eines OrtcS Münzen abzurufen, und beschwert sich über die Menge der eingeölten Baöler Rappen. Zürich behauptet, wenn die Münzen nicht gut gemacht werden, sei der Abruf Wcchtfertigt; der Fehler liege darin, daß manches Ort mehr münze als cS bedürfe; seinerseits sei cS immer "bötig, sri„e Münzen einzuwechseln; die kleinen Münzen werden aber im Ausland viel nachgemacht, weswegen an den Grenzen darauf Acht haben sollte. Basel bleibt beim leztjährigcn Abschiede und behauptet, seine ^ppcn seien allerorten gangbar. Frciburg droht ebenfalls mit einem Abruf der Schillinge. Solothurn beläßt ^ bei», leztjährigcn Abschied, waS schließlich allgemein beliebt wird. Der Antrag NidwaldcnS, die PhilippS- '^lcr auf zwei Gulden zu werthcn, wird nicht beliebt, ebenso ein Antrag, die Probe der Silbcrarbcitcn auf ^ölf Loth zu sezcn. In den Abschied wird genommen, ob nicht auch für Goldarbeiten eine gewisse Probe ^'sezen sei, sowie das Gesuch der fremden Goldschmiede, daß sie Zeichen, Agnus Dei und dergleichen zwölf- '°")'g mache,', können Da die Hoffnung auf einen nahen Friedensschluß wieder mehr schwindet, wird befunden das Vaterland innerlich und äußerlich zu bewahren, innerlich durch treues Zusammenhalten ""b eidgenössischen Beistand, die einen laut Defcnsional, die andern laut den bestehenden Bünden und dicS- gegebenen Erklärungen, waS allseits getreulich zugesichert wird; äußerlich durch Einschließung in den ^bcn, wenn dieser zu Stande komme, und zwar nicht nur für die XIII Orte, wie es beim nimwcgischcn geschehen sondern auch für die zugewandten, da der Bund mit Frankreich den König verpflichte, auch ^ leztern in ftinc Fricdcnötractatc einzuschließen. ES wird daher an den Kaiser und an die Könige von ^"krcich u„d Spanien ein Schreiben erlassen, worin dieses Gesuch gestellt wird, und dasselbe den Gesandten " beiden erster» durch einen Ausschuß zur Beförderung und Empfehlung bei Hofe Übermacht. Auf Iburgs Antrag wird beschlossen, den französischen Gesandten durch ein Memorial zu ersuchen, daß er sich Abschaffung der Kopfsteuer, sowie dcS MißbrauchcS bei den in Frankreich dienenden Völkern verwende, welchem die Obersten und Majore sich der Gelder bemächtigen, statt die Hauptleute selbst mit'den """issaricn rechnen zn lassen, wie dieses vorgeschrieben sei. Schließlich wird aber von Ucbcrreichung dcS 622 Juli 1K9K. Memorials abgestanden und dir Gesandtschaft von Solothnrn beauftragt, die Sache bei dem französischen Aiw bassador persönlich zu betreiben und auf die nächste außerordentliche Tagsazung eine befriedigende Antwort z» verlangen. «I. Von einer Reise in Frankreich zurükkommcnd versichert der französische Gesandte in niündlichc»' Auftrag des Königs die Eidgenossenschaft dessen fortdauernder Huld und bundcsgcnössischcr Bereitwilligkeit, wie der König voriges Jahr zur Beilegung eines bösartigen Streites beigetragen habe, so gehe er auch sizt über unangenehme Vorfälle am äußersten Ende der Eidgenossenschaft weg, damit die Ruhe des Gcmeinwcsc»6 nicht gestört werde. Dieser Vortrag wird verdankt und die Versicherung bundcsgcnössischcr Erwiederung jMU den König ausgesprochen. «. Der Bischof von Basel verdankt die zum Besten seines BiSthumS verwendete Bemühung und bittet um Fortsczung derselben. ES wird ihm die bundcSgcnössische Dicnstbcrcitwilligkeü neuerdings zugesichert, I. Der kaiserliche Gesandte versichert die Eidgenossenschaft der fortwährenden crbvcr- einigten Gewogenheit seines Herrn, beschwert sich aber, daß die TranSgrcssioncn nicht nur nicht aufhörc", sondern daß man jczt geradezu behaupte, eine Ncmcdur sei nicht möglich; die Ursache davon möchte er wisse"! die Erbcinung sei doch ein zweiseitiger Vertrag, der beive Thcilc verbinde; das ErzhanS Oesterreich erfüll' mehr, als ihm obliege, und zwar nicht nur zur Zeit, wo es seiner Verbündeten bedürfe, sondern auch Frieden, während von anderer Seite die Eidgenossenschaft nur günstig gehalten werde, so lange man sie nöthig habe. Da man diesen Vortrag demjenigen von 1693 fast gleich findet und einige Orte überhaupt nicht instruirt sind, so wird dem Gesandten crwiedcrt, man beziehe sich auf die vor drei Jahren abgegebene Erwiederung, übrigens versichere man ihm zu Händen des Kaisers die crbvercinigte Bereitwilligkeit in aussezung gebührender Rcciprocation. sx. Da während dieser lcztcrn Verhandlung die Sizc in der Tagsaz""Ü etwas verändert waren, so daß dre Gesandten der 'Stadt St. Gallen unten an diejenigen von GlaruS Z" sizen kamen, so verwahren sich diese vor jeglichem Präjudiz, mit der Behauptung, daß die Gesandten Basel zunächst an sie anzureihen seien. >». Zürich legt ein Schreiben des kaiserlichen Gesandten vom ^ Juni aus Zell vor, worin auftragsgemäß der Wunsch ausgedrükt wird, es möchten die Orte über die "l" Forderung getreuer Beobachtung der Erbcinung gehörig instruirt werden. Da dieses Schreiben nur wc>»!^ Tage vor der Tagsazung eingegangen war und einzig nur nach Luccrn mitgeteilt werden konnte, so wird c abschriftlich dem Abschiede beigelegt. I. Nachdem die Gesandten von Basel, Frciburg, Solothurn, Sch"" Hausen und Appenzell bereits verreist waren, eröffnet Zürich, der kaiserliche Gesandte habe ernstlich gcrüßb daß sein Schreiben vom 23. Juni den Orten nicht mitgctheilt worden sei, während doch dafür die Z gemangelt habe; ferner habe derselbe geäußert, der Kaiser verlange nun einmal Werke, und nicht bloß und wolle wissen, ob man Freund oder Feind sei. Da viele Orte nicht instruirt sind, so läßt man cS ^ den frühem Erklärungen bewenden und nimmt die Sache in den Abschied. It. Daö Schreiben, won" König von Spanien lim Einschließung der Eidgenossenschaft und der zugewandten Orte in den geh^' Friedensschluß ersucht wird, ist dem spanischen Gesandten zur Beförderung und Empfehlung über»" ^ worden. I. Wie Zürich anbringt, wird die dortige Bevölkerung von den Zigeunern oder Heiden b"^ Stehlen und Rauben sehr beschädigt, und eS beantragt daher, es solle denselben weder in den Orten ' den gemeinen Herrschaften der Aufenthalt gestattet werden; ebenso bittet Zürich, die benachbarten Orte ^ eS nicht übel deuten, wenn in Verfolgung dieses Gesindels etwa ihr Gebiet betreten würde. Hierüber " beschlossen, cö sei jedem Ort überlassen, diesfalls die beliebigen Verordnungen zu treffen; in den Vogteicn aber sollen die Landvögtc den Zigeunern keinen Aufenthalt gestatten und den Untcrthancn bei hu" ^ Kronen Strafe verbieten, solche bei sich aufzunehmen, in. Basel ist, laut dessen Bericht, daö Schreib" Juli 169t>, 623 vbcröstcrrcichischm Regierung an die vorderöstcrreichischc in WaldShut, betreffend seinen Bürger Johann Heinrich ZäSlin, von Zürich anö initgcthcilt worden; ein »ochmaligeö in eidgenössischen, Rainen nach Waldshut "lasscncs Gesuch um GcnugthuungSlcistung ist aber ohne Antwort verblieben. Es wird daher um nochmalige Verwendung gebeten und darauf durch einen Eilboten ein neueö Schreiben an die vordcröstcrrcichischc Regierung erlassen, mit der Androhung, das, im Falle ausbleibender Antwort andere Maßregeln ergriffen Werden. Der Bote wird aber mit einem Empfangschein. und dem Versprechen baldiger Antwort abgefertigt, Worauf später die Erwiederung folgt, cS hätte» sich neue „Emergcnzcn" ergeben, die vorerst völlig gehoben werden müssen. Darauf wird die obcrostcrrcichische Regierung dringend ersucht, die vordcröstcrrcichischc Regierung anzuhalten, der frühem Weisung Folge zu leisten. «. (Die XIII Orte und der Abt von St. wallen.) Die vom spanischen Gesandten mit Schreiben vom 26. Juni gemachte Anzeige von dem Tode der ^'»igin-Mutter wird durch ein Coudolcnzschrcibcn crwicdcrt. «—i». (S. u. d. Vogtcien.) x. Die an der ^rdcrung des portugiesischen Regiments Beteiligten stellen daö Gesuch, Oberst von Bcroldingcn solle anchatten ,verde», sie entweder zu bezahlen, oder ihnen Sicherheit zu leiste». Wird zur Instruction in den schied genommen, t ili. (S. u. d. Vogtcien.) (Die XIII und zugewandten Orte.) Der Geübte von Nidwaldcn stellt das Ansuchen, weil sein Ort dermalen mit den besonder,, Geschäften nichts zu habe, inochtcn die eidgenössischen möglichst befördert werden. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. (Die V katholischen Orte.) WaS über das Münzwcscn und die Herabsczung der Silberprobe ""s Zwölf Loth angeregt worden ist, zeigt der allgemeine Abschied, Iii. (Alle katholischen Orte und der Abt St. Gallen.) Die Gesandten dcö AbtcS eröffne» weitläufig, was für ein Streit sich zwischen dem ^cshaus und der Stadt St. Gallen wegen des Salzhandcls erhoben habe, wie die Gesandten zu berichten werden, und bitten um bundcsgenössische Untcrstüzung, die ihnen auch zugesichert wird. Die Sache ^ indcssm von den Gesandten von Zürich, Bern, Lucern und Uri vermittelt und gelangt daher nicht an gniicine Session. Der Aufsaz kann aber nicht de», Abschied beigelegt werden, weil er der Kanzlei nicht ^cgcbei, wurde. leltit. Solothurn eröffnet instructionögcmäß, der savoyischc Gesandte suche seinen Sohn, "^cr von Luccrn als Ehrenbürger angenommen worden sei, als Eidgenossen in den Malteserorden auf- zu lassen, wodurch die Rechte der gcborncn Eidgenossen geschmälert würden; cö ersucht daher die ^ ^c„ Orte, dieses Beginnen zu hintertreiben und vorzusvrgcn, daß künftig keine solche Ehrenbürger unter Titel von Eidgenossen in den Malteserorden aufgenommen werden. Luccrn wird beauftragt, an den »nd Großmeister zu Malta in gleichem Sinne zu schreiben, wie dies früher von der Tagsazung . ^cmgcmen aus geschehen ist, und namentlich zu verlangen, daß als Maltcscrrittcr nur solche Eidgenossen ^hlt werden dürfen, welche von eidgenössischen Eltern abstammen. Luccrn berichtet bei diesem Anlaß, daß ^ savoyjschx Gesandte seinen Sohn nicht als „Schweizer" zur Wahl empfohlen, sondern als „unterm Hj,„»icl geboren." III. (Die mit Savoycn verbündeten Orte, Uri ausgenommen.) Laut einem von Luccrn ist ein eidgenössischer Soldat, der vom Standrechte dcS TodcS gclcdigt worden, erschossen H ^">gc eidgenössische Soldaten in das Regiment dcS Marquis Parclla vcrsezt worden; Luccrn gibt dabei was die verbündeten Orte diesfalls an den Herzog geschrieben haben, und läßt die erhaltene Ant- ^ verlese,,. Obschon man darüber nicht instruirt ist, wird Luccrn doch beauftragt, dem Herzog zu antworten, 624 Juli 169». man wolle, obschon man die Erwiederung nicht genügend finde, die Sache dahingestellt sein lassen, dagcgc» aber fordere man, daß die Bnndcsfrüchtc bezahlt und nur den von den eidgenössischen Orten crrichtclc» Regimentern und Compagnicn der schweizerische Trommelschlag gestattet werde. Uri hatte erklärt, daß ih>» hievon nichts in den Abschied gegeben werde. iimmi. (Die mit dem Bischof von Basel verbündete» Orte.) Eine Abordnung des Bischofs von Basel bittet um nochmalige Verwendung beim König von Frankreich, daß der Bischof und sein Stift mit den Anlagen auf die Güter im Elsaß verschont werde», indem mit der Exceution bereits begonnen und in Altkirch die Schlüssel abgefordert worden seien, oder daß wenigstens die Exceution bis zum Eingang der Antwort des Königs eingestellt werde. Das Gcs»ä) wird dem französischen Gesandten durch einen Ausschuß empfohlen, worauf dieser crwicdcrt, wenn der König auch noch keine Antwort crtheill habe, so sei dem Ansuchen durch Einstellung der Exceution bereits entsprochen; der Gesandte werde aber dem Jntcndcnten des ElsaßcS die Sache »och besonders empfehlt"' die Nachsicht des Königs gehe nur aus der Achtung für die Eidgenossenschaft hervor, sonst könnte er d» Güter des Bischofs und des Domstiftcs mit allem Recht besteuern. „im. Die Gesandten des äußee" Amtes Zug beschweren sich über den nculichcn weitläufigen und ihren Rechten, die dreifache Gesandtschaft ^ fremden Fürsten betreffend, nachtheiligcn Abschied von Luccrn; wenn dieser nämlich auch das Libcll in Krach" erkläre, so thuc er das namentlich auf den Grund, weil dermalen kein Fall vorhanden sei, wo diese 6^ sandtschaft in Frage kommen könnte; sie seien daher beauftragt, diesem Abschied zu widersprechen, damit er nicht später gegen die AuSgcmeindcn in Folgerungen gezogen werden könne. Die übrigen Orte lach» beim fraglichen Abschied bewenden, nehmen aber die Sache all rokorenünm. «»<»». (S. u. Thurgau.) I'I'I' (S. u. Baden.) (Die katholischen die Grafschaft Baden regierenden Orte.) In Betreff der Tir»!»"" und der Unterschrift der Orte läßt man cS bei demjenigen verbleiben, was von den Gesandten vor Jahre" diesfalls bestimmt worden ist. i-ni«. Es wird in den Abschied genommen, ob man vor der im Novc»^ stattfindenden Tagsazung noch eine Konferenz in Luccrn halten wolle, 888. (S. u. Thurgau.) Ttt ' Rheinthal.) „im. (Alle katholischen Orte und der Abt von St. Gallen.) Luccrn wird aufgetragen, Cardinal Caccia nachdrüklich zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die Zöglinge des Kollegiums in Ma> ^ den höhcrn Unterricht wieder bei den Jesuiten alla Brcra besuchen können, da die Oblaten diesen an Wich"' Landgrafschast Thurgau. schaft nachstehen, und daß von den Oblaten nicht mehr so allerhand Tischgängcr angenommen werden, welchen die eidgenössischen Zöglinge mehr Böses als Gutes lernen. Man sehe in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn: t. Art. 23. Verw.-u.Rechnungsw. i. Allg. im Ii. „ 280. Justizsachen, Recht, Gericht. Iili v. „ 33. Mitregicrung der III Städte. ««. v. „ 30. Verw.-u. Rcchnungsw. i. Allg. «Iii. x. „ 28t. Justizsachen, Recht, Gericht. ««. „ 32k. Gerichtsherren. «»«»«». ü. „ lK3. Beamte. «8«. vd» Art. ll4. Reformation der Verwaltung „ 430. Abzug. „ 127. Beamte. Gericht 240. Justlzsachen, Recht. Nerich" Bogtei Rheinthal. Grafschaft Sargans. II. Art. 20. Verwaltung im Allgemeinen. It. kk. „ 5K. Verwaltung im Allgemeinen. Utk. Ii Ii. „ 42. Verwaltung im Allgemeinen, ttt. II. Art. tk. Verwaltung im Allgemeinen. «»«». mm. „ 85. Leibeigenschaft, Fall, Abzug. pi». im. „ 233. Stifte u. Kloster (PfäferS). «z«». „ 234. Justsssachcn, Recht, „ KK3. Locales (Aadvrf). „ 3tt. Gcrichtsherren. Art. 2t. Verwaltung im Allgemeinen' .. 22t. Kriegs- n. Militärsachen- .. !K2. Verhält», z. Abt v. St. 6""" Ar«. t44. JuriSdictionsstreit mit Werde „ 158. Marchunge». „ 145. JuriSdictionsstreit mit Werde .»b- Juli 1696. 625 ^lasschaft Baden. w. Art. t7. Berwaltung im Allgemeinen, xx. „ 280. Juden. >.V- » 7l!. Verwaltung im Allgemeinen. 55. „ t57. Jndicatur- u. Competenzanst. !»»». „ 253. Justlzsache», Recht, Gericht. ^»lltei Jreiämter. nn. Art. l6. Verwaltung Im Allgemeinen. „ 94. Verwaltung im Allgemeinen, tt. „ 53. Verwaltung im Allgemeinen. ^ier ennetb. Vogt, iiberh. «». Art. 73. Anstände mit Mailand. ^dsttci LauiS. I». Art. tt8. Jnstizsachen, Recht, Gericht. «I. „ 2t2. Grenzen, Gebictsvcrleznngen. »mzr ans dem Nidwaldnerexemplar. Die Verhandlungen der katholischen Orte sind dem allgemeinen Abschied nicht beigefügt, wie sonst üblich ist, sondern liegen in besonderer Ausfertigung, die auch das Gesandtenverzeichniß enthält, vor. (Archive Nidwalden und Zug.) NM. Eonfertliz der evangelischen nnd deren zugewandten Orte während der Jahrrechniings-- Tagsazung zu Baden. UiStt, im Juli. Staatsarchiv Zürich. Mg. Alstch. Bd. 7», kol. IS4. - Staatsarchiv Stern. Evang. Absch. Bd. ». Gesandte: Die gleichen, wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Johann Heinrich Zwicki, ^"danimann; ferner von Mülhausen Josua Fürstcnbcrgcr, Stadtschrciber und dcö Raths. »> Ans den 20. August wird ein allgemeiner Dank-, Bet-, Fast- und Busttag in gesammter evangelischer ^geiwssensehaft fcstgcsczt. I». Den Pfarrherrcn zu Grbnenbach und HcrbiShofen wird die gewohnte Unterisling von 100 Gulden, nnd unter GcnehmigungSvorbchalt der Obrigkeiten noch ein außerordentlicher Beitrag U>0 RcichSthalern (gleich 180 Gl.) an ihre gehabten und noch bevorstehenden Procesikostcn, nach der '"'fstüdtischcn Reparation zuerkannt. Zürich und Basel stimmen definitiv zu leztcrcm Beitrag. «?. Herrn ^"»bois, Pfarrer zu WilliamSdorf, werden als dritte und lcztc Verehrung nochmals 100 RcichSthalcr nach " l'infstüdtischcn Scala zuerkannt. «>. Der zu Weihnachten 1695 verfallene Beitrag von 200 Gulden an ^Nakirch wird nach der sicbcnörtischcn Seala wieder bestätigt. <1. Die evangelische Kirche zu Erlang bittet Fmsezung der frühem Unterftüzung. Zürich lind Basel stimmen zur Verabreichung von 100 Gulden an ^ Pfarrer und von 30 Gulden an den Schulmeister; Bern, Schaffhausen und St. Gallen nehmen den ."^ag cmpfchlend in den Abschied. «. Der kurpfälzischen Kirche wird auf ihr abermaliges Ansuchen und ^gelegte Rechnung wieder ein Beitrag von 2000 RcichSthalern nach der ncunörtischcn Scala zuerkannt. , i"!stlisch Glarnö nnd Appenzcll-Außerrhodcn versprechen diese Beisteuer ihren Obrigkeiten zu empfehlen und Unfalls ihren guten Willen zu beweisen, wenn nicht daS ganze Betrcffniß geleistet werde, x. (S. u. V'rgan.) i». Eö wird Kenntniß genommen von einem Schreiben dcS evangelischen Konsistoriums zu Berlin ^ cincr Empfehlung des StaatSministcrinmS, worin für den vorhabenden Bau einer Pfarrkirche um einen .,.^vag gcbcteil wird. Ein Antrag auf eine Steuer von 600 bis 1000 RcichSthalern unter den VII cvangc- Städten wird aä rstsreiulum genommen. I. Wie HcrculcS Dcllikcr, evangelischer Pfarrer zu Lindau 79 >»!»>». Art. 452. Localcs (Baden). «w" Thal, wie im übrigen Rheinthal, verboten werden möchten, wird dahin crwicdcrt, die sonntäglichen tioncn seien dortseits durchaus im Brauch; wenn solche auch zu Thal stattfinden, werden die Malsizc ^ gleichwohl im Appcnzcllcrland und mit Bescheidenheit gehalten; wenn man auf der Abstellung bcharrc, ^ möchte schriftlich an ihr Ministerium gelangt werden. «». (S. u. Baden.) r. (Zürich und Schaffhsusi^ Auf die von Schaffhauscn angerufene Vermittlung Zürichs wird Hans Adam Tröndli, Salzcontrahc»^ ^ vordcröstcrrcichischcn Hofkammcr zu Waldöhut, nach Baden bcschicdcn und daselbst unter Mitwirku»ö beidseitigen Gesandtschaften auf Ratification folgende Vermittlung zu Stande gebracht: 1. Herr Tröndll ^ den zu Eonstanz auf das Schaffhausen gehörige Salz gelegten Arrest auf, sowie auch das Salz des H Tröndli in Schaffhausen freigegeben wird; 2. Herr Tröndli bezahlt von seinem nach Schaffhauscn gcsirss Zuli 1K9K. 627 ^ymschcn nnd hallischen Salz ncbst dem gewohnten Zoll von jedem Faß einen Kreuzer Lagergebühr; was bereits an auswärtige Herrschaften, wie Schwaben, St, Blasien u. s. w, verkauft ist, soll mit den Zeichen brr betreffenden Herrschaften versehen und bei Strafe der ConfiScation nichts auf dem schaffhausischen Gebiet Erkauft werden; 3. Schaffhausen erklärt sich, dem Herrn Tröndli seine in Schaffhauscn mit Arrest belegten '^9 Faß bayerisches Salz zu 17'/- Gulden abzunchmcü und ihm noch eine Entschädigung von 266 Reichster» zu leisten, n. (Zürich und Schaffhauscn.) Die von Schaffhauscn geführten Beschwerden, daß der thgcrbcr Wiser -zu Feucrthalen durch Ausschüttung des Lohmchls in den Rhein das Wasser gegen die Stadtmauern ablenke und die Keller beschädige, sowie daß zu Feucrthalen ein französischer Flüchtling ein den Vrrkommnisscn beider Orte widersprechendes Gewürz- und Krämcreigcschäft betreibe, werden von Zürich in den Ebschied genommen, mit dem Versprechen, das Gebührende werde verfügt werden, t. In dem zwischen dem t und den Salzbcständcrn und Salzhändlern der Stadt St. Gallen waltenden Streit wird unter Mitwirkung der ersten Gesandten von Zürich, Bern, Luccrn und Uri folgender Vergleich zu Stande gebracht: b' Die Stadt St. Gallen stellt ihre Bürger, Hochrcutencr und Büclcr, alsobald auf freien Fuß und fünf tse nachher hebt der Abt den Arrest auf die Salzfässer zu Norschach auf; 2. die erwähnten Salzbcständcr Abtes vereinbaren sich mit den Salzhändlcrn der Stadt, Kunkler und Stcinmann, für die noch übrige des bestehenden Salzvcrtrageö; indessen sollen die gefährlichen Auf- und Abschläge im Salzpreisc gänzlich "«tcrlasscn werden; 3. die Gesandten des Abtes und diejenigen der Stadt St. Gallen »verde» sich dahin verenden, daß auf geleistete Abbitte Kunkler und Stcinmann vom Abt, und hinwieder Hochrcutener und Büelcr b°n der Stadt begnadigt werden. ». (Zürich und Bern.) Zürich und Bern besprechen sich insbesondere über Schirm von Genf und die Sicherheit der evangelischen Eidgenossenschaft bei gegenwärtigen Verhältnissen '"'b angesichts der unsicher» Friedcnshoffnungcn, »vorüber die Gedanken schriftlich abgefaßt werden. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangclcgcnheitc»: Thurgau. Art. 7-tk. «reales (Rikcnbach u. Ggclshvftn). ^schuft Bade». Art. ZW. Kirchliches, GlanbenSsachcn, Geistliche. Zu in. Nach der ursprünglichen Fassung dieses Artikels war Appcnzell-Außcrrhoden die Aufgabe zugedacht, die Stadt St. Gallen zu beschüze» und sich mit den evangelischen Rhcinthalcrn nnd Thurgaucrn z» verbinden, damit die Katholischen in Furcht gehalten werden und die übrigen evangelischen Orte um so besser vperiren können. Zu n. DaS Gutachten betreffend den Schirm der Stadt Genf lautet: „Zu Sicherheit der Stadt Genf wird in Conformität des zürcherische» Abschieds vom April dieses Jahres nochmals gutgcfunden, bei de» lob. drei Städten Luceru, Freibnrg nnd Solothurn um den Mitschiri» besagter Stadt Genf sich ernstlich zu bewerben, zuvor aber von Genf der reitoranäo ci»(zu)holcudcn eigentlichen Antwort zu erwarten, ob sie steh zur Darschießuug der dazu erforderlichen Geldmittel verstehen »volle. Uebcr die gemeine Grcnzsichcrhcit der evangelischen Eidgenossenschaft kommen fernsehende und sorgfältige Gedanken auf die Bah», deren Vollziehung aber für fast unmöglich angesehen wurde, und ist mau endlich das Gutachten den Obrigkeiten zu hinterbringen, und abschiedlich darauf bestanden: Es möchte Ihrer kvnigl. Majestät von Großbritannien durch ein wohlüberlegtes Schreiben der Zustand der evangelischen Eid- genvssenschaft dcmüthigst dahin vorgestellt »verde», wie daß dieselbe, so lang die Grafschaft Burgund in der- 'ualigcm Gewalt liege, hieran eine unsichere Nachbarschaft und gleichsam gebundene Hände in all dem haben 'verde, worin sie sonst ihre tragende Neigung gegen andere evangelische Potenzen, insonderheit der so sehr ekpvnirtc» Stadt Genf »c. bcschcincn könnte, und insondcrheitlich so viel mehr, wann Savoyc» mit Frank- veich ausgesöhnt sei; beinebcns die a» den sonstigen eidgenössische»» Grenzen liegenden Festungen Hüningcn 628 Juli u, August 1K9K. und Landskron in gegenwärtigem Stand verbleiben sollten. Man ersuche deswegen demüthigsten FleisstS Ihre königl. Majestät, sie wollte nach dem gottseligen Eifer für das Interesse des hl. Evangclii und anwohnender höchster Vorsichtigkeit den machen von selbsten dahin nachzudenken allergnädigst geruhen, wie löblicher evangelischer Eidgenossenschaft der eine und andcre Dorn aus dem Fuß zu ziehen, und sie dadur-b oder anderweitige Mittel in mehrere Sicherheit zu sezen wäre. Welches Schreiben, wie einerseits die Gedanken gefallen durch die im Land sich befindenden Herren Ministros, oder wie man anderseits dafür hält, durch Herrn Oberst Tscharncr von Bern, als der ein Mann von Geist und Faust und bei Ihrer königlichc" Majestät einen freien gnädigen Zugang habe zu fördersamer eigenhändiger llebcrgcbung, jedoch ohne Charakter, könnte committirl und anbei Ihrer königl. Majestät des mehreren geziemend rcpräsentirt werde», aus was ehrerbietigen llrjachcn man derv in evangelischer Eidgenossenschaft wescndc Ministros diesorts stillschweigend übergangen. Wenn Ihre Majestät es rathsamlich finden, daß fürvhi» in dieser wichtigsten Sache, an dcrc" Geheimhaltung aller Effect gelegen, man bei erwähnte» Herren Ministriß sich anmelden solle, wolle man es gar gern thun. Je nach erfolgender königl. Antwort könnte» dann die Herren Generalstaaten, Ihre kur- n»d sürsiliche Durchlaucht Brandenburg und Hessen-Kassel auch schriftlich ersucht werden, sie wollten gnädig belieben, wie allen Anlasses, also sonderlich bei den vorstehenden Friedcnstractatcn dem eidgenössisch eva>^ gelilchen Interesse aus obigen Fuß kräftigst rathend zu sei» und darauf gnädig der RcligionSgcmeinsame zustimmende treue Neflcxioncs zu machen. Ob aber die Herren Ministri diesmal zu übergehen und ihnen das Giebas! aus Handeiz zu nehmen thunlich wäre, ist nichtsdestoweniger zu bedenken ausgestellt worden, u»> ^ viel mehr, daß Herr Valkcnicr von langem her zu dergleichen Zractaten sorgfältig angemahnt und hierzu seine Dienste anerboten hat. Sw-»,„.chw B.-n - «»»..Msche Abschiede Bd. n> s. » 337. Conferenz der die Grafschaft Bellenz :c. regierenden III Orte. Brunnen, lliill», tl. Juli» Es ist kein Abschied vorhanden. Uri hat die Conferenz veranlaßt, um zu berathen, wie der d»rcl> Zessin jüngst in Bellenz angerichtete Schaden abgehoben werden könne; ferner waS man der Mitrichter Bellenz halber erkennen wolle. Nidwaldcn erwählt als seine Gesandten alt-Landammann Johann Lud" und Statthalter Johann Kaspar Achermann. Prowioil der Landsaemeindc» »>»> «rs-ssene» «ih- »»>» s. S"" Als weitere Verhandlungsgcgenstände nennt das gleiche Rathöbuch: l. Es soll allen Ernstes a»l Erbauung einer Sust in Bellenz gedrungen werde». Da daselbst dem Herrn Canziano von Arona e> . Ballen Güter entfremdet worden, mag er die Factoren deshalb bei dem Commissar belange». 2. Molo, genannt Sernieino, von Bellenz soll die ihm wegen persönlicher Ungebührcn auferlegten Siz- ^ ^ Audienzgelder an sich selber haben, soweit er aber im Namen der Gemeinde und Grafschaft Bellenz geh'"' soll er von diesen entschädigt werden. 333. Jahrrechnllng der die vier ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Lauts. tlilXi, t<>. Altftust. Kantonsarchiv Nasel. Eidgenössische Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Jakob Eschcr, des Raths. Bern. Daniel Jmhof, dcS kleinen Lucern. Jost Ludwig Pfyffcr, des Raths. Uri. Jost Anton Schmid, Sckclmeistcr. Schwyz- August tv9l>. 629 beding, dcs Raths. Untcrwaldcn. Johann Sebastian Müller, Landammann von Obwalden. Zug. Johann Kaspar Eustcr, alt-Ammann. Glarus. Johann Ludwig Tschudi, alt-Landammann. Basel, ^vhannes Brenner, dcs Raths. Frei bürg. Karl Niklauö Ammann, des Raths. Solothurn. Peter ^hß, dcs Raths. Schaff Hansen. Michael Senn, Zunftmeister. Man schc das Verhandoltc i» dn» Abschnitte Hknschaftsangelegenhkitcn! eunctb. Vogt, iiberh. Lauis n. Mcudris. ^°»tci Lauis. Littel Meudris. It. »r- l». «I. Art. 47. Art. 17. Art. 99. 187. .. IM- Alt. 305. Recht u. Gericht; allg. Vererb. Anstände mit Mailand. Allg. Vererb.; Statute» ic. v. Art. 189. Zollwesen. 1°. „ 159. Zollwesen. Ii. „ 229. Verwaltung im Allgemeine». I. Art. 308. Zollwesen. Märkte. Grenzen ». Gebietsverlezungen >c. Recht u. Gericht. 339. Jahrrechlliillg der die vier e,metdirgische,l Vogteien regierenden XII Orte zu Lnggarus. nach dem 1«. August. lwantonsarchiv Basel. Sidgenölsische Abschiede. Gesandte: Die nämlichen wie zu Lauis. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheite»! Luggarus. Art. 94. Znsti,fachen. Recht, Gericht. Art. 14. A»g. VerwaltungS- ». Rechnungssachc». I». 128. Anstände mit Mailand. «I. „ 34. Allg. Verordnungen, LandeSverw. ,c. 340. Conferenz der V evangelischen Städte. Aarau. KiiM, 17. » t». August. (7 u. 8 a K) Zlaalsarchiu Zürich. Allg. Abschiede Bd. 74. kol. W!>. Gesandte: Zürich Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Statthalter; Johann Heinrich Rahn, Sckclmcistcr. ^n. Johann Emanncl von Graffcnricd, Benner; Johann Friedrich von Willading, des Raths. Basel, ^l'hasar Burkhardt, Oberstzunftmeister. Schaffhauscn. Johann Konrad Wäpfcr, Burgermeister. Stadt ^ wallen. (Entschuldigt.) ». Die Stadt St Gallen entschuldigt die Nichtbcschikung dieser Conferenz wegen Kürze der Zc.t und bricht, sich im Hauptgeschäft nicht von der Mehrheit zu sondern. I.. Der markgräflich baireuthische Ab- ^"dte, Hofkaunnerrath^ Andreas Biesch, wird durch zwei Mitglieder der Conferenz von der Herberge auf ^ Rathhaus abgeholt, wo er unter Bezugnahme auf frühere Correspondenzen die Eröffnung macht, .eine , ^"'"g sei crbötig von den französischen Flüchtlingen noch etwa zweihundert Fa.ml.en »nt ungefähr "'"'d Köpfen in ihr Land aufzunehmen und ihnen namentlich die neue Stadt Erlang anzuweisen, wofern 630 August 1696. Bern oder die evangelischen Orte die Reisekosten bestreiten und im Sinne der von Johann Laurenz Fabw von Wälschncucnburg mit Bern gepflogenen Unterhandlung eine Summe von 50- bis 10l),000 Thalcr f»r die AnsicdclungSkostcn versichern, wogegen ihnen die Herrschaft unentgeltlich Baupläze und Hofstätten, s»w^ Steine, Kalk und Holz geben und ihnen auf zehn Jahre Freiheit von Abgaben und den Mauufacturuutcr- nehmcrn Freiheit von Zöllen und Acciscn crthcilcn werde; den Bauern werden in der Nähe von Erlang »de Ländcrcicn angewiesen mit sechsjähriger Abgabcnfrcihcit und unter der Bedingung, daß sie Häuser bauen u»d die Felder gehörig bestellen; rüksichtlich der Manufacturarbcitcr sei ferner vorbehalten, daß sie, zum Schuze der cingeborncn Gcwcrbölcutc, ihre Fabrikate außer Landes verkaufen und die Inländer gegen billige Entschädigung ihre Gewerbe auch lehren. Bon dieser Eröffnung wird den zwei Abgeordneten der französische» Flüchtlinge Mitthcilung gemacht, welche sich untcrthänigst zu Allem bereit erklären, dagegen aber folgende Schwierigkeiten einwenden: Bon den sechstausend Flüchtlingen im Gebiete von Bern seien etwa viertausend, welche als Kauf- und Gcwcrbslcute, als Bauern oder Dienstboten ihren Unterhalt verdienen, und etwa tausend, namentlich Geistliche, Greise, Wittwcn, Kinder und Kranke, die von der Wohlthätigkcit leben; wen» nun die baircuthischc Regierung ein besonderes Abschen auf Fabrikanten und Gcwcrbölcutc habe, so möchte» die zweihundert Familien aus der erstem Classe gcnommeu werden, welche durch Anweisung von Vcrdic»! und durch Untcrstüzung wesentlich zur Erhaltung der hilfsbedürftigen Classe beitragen; durch Vermindern»!) der Zahl der erstem steigere sich also die Roth der lcztcrn; die Glieder der gleichen Familie fallen thcilwc>>t in die erste und thcilwcise in die zweite Classe und man könne die erstem nicht zu der neuen Colonie ve» wenden und die lcztcrn zurüklasscn, weil eine solche naturwidrige Trennung unausführbar wäre; die schicbung nur eines Thcilcs sei um so schwieriger, als die Kunde von einem bevorstehenden FricdciiSjchl»^ die Hoffnung einer Rükkchr nach Frankreich, oder einer Uebersicdclung nach Irland steigere; sie behalten aber vor, die gemachten Anerbieten ihren LandSlcutcn zu hinterbringen, da sie zu Unterhandlungen »»^ bevollmächtigt seien. Nach gepflogener Bcrathung wird Herrn Mcsch zu Händen seiner Regierung schrP' in Antwort crthcilt, Bern wolle von den angeblich dem Herrn Fabre gemachten Zusicherungen nichts sodann erschwere die Forderung der Bestreitung der Reise- und Ansicdelungskostcn die Sache sehr, anders haben auch die Flüchtlinge selbst sich ihre Bcrathung vorbehalten; die bcthciligtcn evangelischen Orte werd" die Vorschläge ihren Obrigkeiten hinterbringen und die dahcrigcn Entschließungen der baircuthischc» Regier»'^ mitthcilc». I». Rüksichtlich der bekannten Roth der evangelischen Pfarrer in den picmontestschcn Th» ^ wird der Antrag einer Untcrstüzung von -100 Rcichöthalcrn, wie 1693, nach der sicbcnörtischcn Seal» den Abschied genommen, in der Meinung, daß der Betrag nicht von Händen gegeben werden soll, bis »' den Erfolg der Fricdenstractate und eventuell daS Schiksal der picmoutcsischcn Kirche kenne, e. Zü0^ ^ Kcnntniß von den JntcrcessionSschrcibcn des Kurfürsten von Brandenburg und der zu Rcgcnöburg sammelten Rcichöständc an den Abt von Kempten zu Gunsten der bedrängten evangelischen Gc»»» ^ Gröncnbach und Hcrbishofcn im Allgäu. Nach Erdaucrung der gegen sie verübten Bcdrükuugcn wir» ^ Abt um Abhilfe ersucht und das dahcrigc Schreiben originalitcr den besagten Gemeinden übcrsandt, 0 Zeit und Art der Zustellung überlassend. «I. Schaffhauscn bringt vor, in die während der Jahrrcch»'"'^ tagsazung abgegebene Rechnung über den Fond der französischen Flüchtlinge habe sich ein Fehler cingcchP - indem zwei AuSgabcpostcn an den Spital von zusammen 171 Gulden 18 Kreuzer und 3 Heller eulSg'^ worden seien, die ebenfalls ersezt werden müssen. Wird in den Abschied genommen, v. (Zürich und ^) Hausen.) Schaffhauscn dankt Zürich für Abschaffung des Eingriffes, den ein französischer Flüchtling Z» September 1696, K31 Halen durch seine Kramerei in die Rechte der Bürger von Schaffhausen gcthan; zugleich empfiehlt es ihm neuerdings, dem Rothgcrbcr Wiser zu Fcucrthalcn das Ausschütten des LohmchlS in den Rhein zu untersagen. Zu I». Im Eingang des Memorials beruft sich der Abgeordnete darauf, das, das Haus Brandenburg- Baireuth schon 1686 einige hundert Familien aufgenommen, ihnen nächst der alten Stadt Erlang eine reformirte Kirche gebaut und auf Kosten der fürstlichen Kammer mit einem Aufwand von 3MMt) Thalern Neu-Erlang mit bereits scchsundsicbzig Häusern gegründet, de» Arme» bei ihrer Ankunft etliche hundert Säke Frucht verabreicht, den Fabrikanten cinige tausend Thaler zu ihrer Einrichtung vorgeschossen, die neue Stadt mit Thoren und Schanzen verwahrt, eine Garnison dahin verlegt, den Bauersleute» in einer Entfernung von drei Stunden zu WilhelmSdorf eine neue Kirche erbaut, den Geistlichen selbst besoldet, bis die Gemeinde zu Vermögen gekommen, den Geistlichen aber zu Erlang noch bis auf diesen Tag unterhalten und die vornehmern Flüchtlinge i» die Residenzstadt Baircuth und theilwcise in eigenen Dienst genommen habe. 34t. Conferenz der Stände Bern und Freiburg. Rue. ttiiXi, 14. bis 22. September. Kanw'iSarchw Mr-ibur«. Bnn.r AbMdc Bd. ?, S, 25, Gesandte: Bern. Alexander von Wattcnwyl, Bauherr; Beat Ludwig Thormann, beide des täglichen ^ths; Johann Friedrich Steck, Obcrcommissär. Freiburg. Rudolph Fiva, Obcrcommissär; Karl Keßler, Sckclmcistcr; Franz Peter von Boccard, alle drei dcö täglichen Raths; Franz Peter Vondcrwcid, GcrichtS- ^keibcr. Die streitige Grenzlinie zwischen den Ämtern Milden und Ruc wird festgestellt und der MarchungS- kief über die neu gcsczten Märchen von Moussaulaz bei ChauvanneS und Monte, hinunter bis an die Brope ""-HM. Gleichzeitig wird angeordnet, daß der durch Prädieant Curchod auf Zehnten des Castellan Mail- '»rdoz und Mithaften gelegte Sequester zu Ardraz aufgehoben sei. Ebenso fällt auch daö Verbot auf den Pachtzins von der Rüti Ardraz dahin, und das Geld soll der Gemeinde VuamarenS verabfolgt werden. Betreffend die Curpflichte», welche der Pfarrer von Mörlens an de.» Prädieant Curchod als Besitzer deS >S Burinaux, daS vor Zeiten gen Mörlens kirchhörig gewesen sein soll, geltend macht, stimmen die Gehabten bei, sofern Prädieant Curchod daö Gcgcntheil nicht genuglam darthun kann. 632 Octvber 169k. »42. Conferenz der V katholische» Orte. Lucer»». N»M», 17. bis Ii». Oktober. 5!a»Scsarch!v?ch>u>>z. Abschiede. Gesandte: Lucern. Rudolph Mohr, Ritter, Schultheiß und Stadtvenner; Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, alt-Schulthciß lind Pannerhcrr; Johann Niartin Schwytzer, Statthalter; Karl Christoph Dullikcr, Sckclmeistcr. Uri. Azariaö Schmid, Statthalter; Joseph Anton Püntincr, dcö Raths. Schwpz. Rudolph Rcding von Bibcrcgg, Ritter, Landammann; Jakob Weber, Ritter, alt-Landammann. Untcp waldcn. Sebastian Müller, Landaminann von Obivaldcn; Beat Jakob Zclger, Landaniinann von waldcn. Zug. Johann Jakob Brandenberg, Statthalter; Christoph Andermatt, alt-Ammann. Diese Conferenz ist angcsczt zu einer Borbcrathung für die im November in Baden stattfindende sazung, betreffend den Streit der drei am Landgericht und Malefiz thcilnchmcnden Städte mit den VII Thurgau regierenden Orten, sowie für die bevorstehende Bundcscrncucrung mit Wallis. ». (S. u. Thurga» > >». Luccrn hat laut daherigem Bericht eine Commission an den Ziuntiuö abgeordnet, um dessen gute Die»!» anzusprechen, damit die Geistlichen, namentlich die Bcncdictincrklöster, zum Besten der katholischen Jntcresst» freiwillige Beiträge leisten. Da man eine positive Antwort noch nicht erhallen hat, so wird neuerdings Deputatschaft von einem Mitglied aus jedem Orte zum Nuntius gcschikt, um ihm die Nothwcndigkeit ei»" solchen Maßregel vorzustellen und ihm auf den Fall der Unbcrcitwilligkeit der Klöster durchblikcn zu las»»/ daß die Orte zum Besten der katholischen Religion nach landesherrlichem Recht gegen sie verfahren würde' > Der Nuntius belobt ihren Eifer, glaubt ihnen gute Hoffnung geben zu können, bittet sich aber noch Zeit auö. Nach einer mehr als stündigcn Besprechung, über deren Inhalt man sich des Nähern auf d>» Gcdächtniß der Anwesenden beruft, wird in der Sizung Bericht erstattet. Daselbst wird auö anderer O»c erwähnt, seit dem Tode des Cardinalö Sfondrati habe bei den Geistlichen der gute Wille merklich » genommen; sie bchelfcn sich mit der Ausflucht, erst zur Zeit der Noth daö Ihrige zu thun. Jndcsse» »'" dem Nuntius die verlangte Frist zugestanden, gleichzeitig aber an die Bcncdictincr- und andern Klöster ^ Gesuch um freiwillige Untcrstüzung der katholischen Sache gerichtet. Ferner wird verabredet, daß Luccr» der Nuntiatur und andern geistlichen Herren in gemeinsamem Namen, sowie jedes andere Ort bei de» 1 ^ taten, wo sich dazu Gelegenheit bietet, diese Angelegenheit befürworte. Falls die vorhabende Befestig»»!) ^ Rappcrswpl sammt der dortigen Anlegung eines Magazins nicht zur Ausführung kommt, wird Arth alö ^ Ort bezeichnet, wo man daö Magazin anlegen sollte. Endlich wird auf Ermahnung des NuntiuS beich"'»^ diejenigen Vorsorgen zu treffen, die in den beiden geheimen Abschieden begriffen sind. «. In Rüksicht bevorstehende BundcScrncuerung mit Wallis wird hervorgehoben, daß sich die Formen immer mehr Z» ^ gunsten der VII katholischen Orte geändert haben. Bei dem Bund einiger Zehnten von 1417 habe» ^ den Orten geschworen; beim Bund von 1533 sei der BundcSschwur rcciprocirlich gemacht und alt" ^ worden; endlich 1681 sei man dahin gekommen, daß Wallis die Kosten in einem ganzen Umgang >»" ^ Mal, die VII Orte aber sieben Mal haben sollen; noch bedenklicher sei, daß Wallis, wenn eS zu den komme, als Gast den Vortritt habe, während, wenn die Orte in'ö Wallis gehen, der dortige Bischt October 1ki96. 633 Vorrang behaupte; ferner findet man in Rüksicht auf die Kosten und weil der Bund an und für sich ewig s", angemessen, daß dir Erneuerung nur alle fünfundzwanzig Jahre stattfinden solle, wogegen man Wallis Ehrlich oder zu zwei Jahren um auf die katholischen Konferenzen einladen könne; endlich könne man es des Zuzugs wegen gegen fremde Feinde bei dem Muttcrbund von 1533, und gegen die Unkatholischcn bei den Abschieden von 1661 und 1681 bewenden lassen, jedoch so, daß Feindseligkeiten nicht ohne gemeinsamen Rath unternommen werden. Diese Gedanken werden Frciburg und Solothurn mitgctheilt und in den Abschied üenvmmcn, um sie nach Befinden der Obrigkeiten denen aus dem Wallis vorzustellen. Da gegenwärtig von icdc». Zehnten zwei Gesandte angekündigt sind, im Jahr 1645 zu Luccrn aber nur einer gewesen war, so sü'dct mail für angemessen, wieder auf daö alte Verfahren zurükzusteuern. Das äußere Amt Zug verwahrt scin Recht der doppelten Gesandtschaft laut Libell. «I. ES wird in den Abschied genommen, ob man die "ut Wallis laut Abschied von 1661 getroffene Verabredung über die Arreste nicht auch unter den Orten ^Abst annehmen könnte. «». (S. u. Rheinthal.) I. (S. u. Baden.) Daß Bern unter dem Vorwand b" Beförderung des Verkehrs mit Domo d'Ossola, nebst Anlegung eines Magazins zu Thun, über den ^tschcnpaß eine Straße angelegt und auf der Höhe ein Gebäude aufgeführt hat, das man dermalen noch Tust nmnc, wird um so bedenklicher angesehen, als Bern ohnehin alle in'S Wallis führenden Pässe, mit Ausnahme der Furka, innc hat und bei dem neuen Straßenbau das Gebiet der Republik Wallis angegriffen ^ die Befürchtung liegt also nahe, daß eö darauf abgesehen sei, auf den Fall eines Krieges das Obcr- "«d Untcrwallis von einander zu trenne». Die Erdaucrung dieser Sache wird auf die Bundcscrncucrung "Ut Wallis verschoben. Ii. Ein Antrag von Schwyz, das Hurdcncrfcld gegenüber Rappcröwyl möchte mit ^Alstaden versehen werden, wird ebenfalls an die Bcrathung der sieben katholischen Orte auf den BundcS- ^wur mit Wallis verwiesen. I. (S. u. Baden.) It. (S. u. Thurgau.) I. Die Vorstellung NidwaldcnS, wie großem Schaden die eidgenössischen Handelsleute ihr Vieh über das Gcbirg treiben und oft nebst Vieh auch ihr Vermögen im Wälschland lassen, sowie der Antrag, der Vichtricb möchte nur auf die Märkte von Lauis und Bcllenz, nicht aber in'S Mailändischc gestattet werden, wird in den Abschied ^Uvi»mm. i». Auf die Vorstellung deö Bischofs von Basel, daß auf daö Jntcrccssionsschrcibcn der mit verbündete» Orte beim König von Frankreich noch keine Antwort eingegangen und die Exemtion des immer fortdauernden Arrestes zu fürchten sei, wird in, Namen der verbündeten Orte abermals die Vcr- '^udung des französischen Gesandten nachgesucht und Solothurn empfohlen, daö dahcrigc Schreiben zu Ergeben und mündlich zu untcrstüzcn. «. (S. u. Thurgau.) «». Kanzlciverwaltcr Bücler, der seit zwei ^)rei, an einem schönen und nüzlichen Werke gearbeitet, welches er .Ins i>ul>lieum Uölvstiw betitelt, ist auf ^»rathe» Dritter von dem Drnkc desselben, obschon er ihm 1000 Gulden eingebracht hätte, abgestanden, sonst die Unkatholischen darüber subtilisire» und eö gegen die Katholischen gebrauchen könnten; dagegen gutgcfunden, daß jedes katholische Ort davon einige Copicn haben sollte und daß dieselben dem Vcr- für seine Mühe großmüthig entsprechen. ,» r (S. u. d. Vogtcicn.) x. Wegen des schon zum "'cn Mal ohne Erfolg bei Mailand zur Beilegung der Grcnzstreitigkeitcn nachgesuchten Congresseö und der dabei gezeigten gcringschäzigen Behandlung der Orte findet man »öthig, zu überlegen, welche Alung man künftig gegen diesen Staat einnehmen solle, t. Herr Emanucl Negis von Bern, ^""delsmann in Amsterdam, legt die Arten seines Proccsseö gegen Johannes Sulzcr von Winterthur aus denen hervorgeht, daß lcztcrcr in Bern in o011t.uma.eiam verfällt worden sei und daß der Landvogt ö" Bade» eine Verfügung getroffen, über die sich Sulzcr beschwert und darüber die Appellation nachsucht. 80 K34 Octobcr 1696. Hierüber wird erkennt, wenn sich Sulzer über das ergangene Contumazurthcil nnd die ExecutionSvcrfüg""ö dcS Landvolks beschwere, solle er innerhalb sechs Wochen in Bern seine Beschwerde geltend machen, indem sonst die Execution nicht versagt werden könnte; inzwischen solle die von Hauptmann Stapfcr in Zurzach sür Lcdigung der Sulzcr'schcn Effecten geleistete Caution in Kraft bleiben. In Betreff der Verwaltung des Postwcscns zwischen Italien und Deutschland und umgekehrt, welches seiner Zeit den Herren Fischer »"d Muralt verpachtet worden war, werden folgende Beschwerden erhoben: 1. Die sür die Eidgcnosscnsch"fl bestimmten und aus derselben kommenden Briefe können nicht mehr bei den Dreikönigen in Mailand c>w gelegt und abgeholt, sondern müssen durch die große königliche Post vermittelt werde», was Bcrmehrung dcr Kosten und Schwächung des Vertrauens zur Folge habe; 2. wenn auch die Schreiben an die Angehörige" der Orte noch in gleichem Preise spcdirt werden, so unterliegen diejenigen von Mailand und aus Italic" bereits einer höhcrn Taxe, welche dann auf die Waaren geschlagen werde; 3. entgegen dem Versprechen, dc" Verkehr zu beleben und den Gotthardöpaß in Aufnahme zu bringen, geschehe das Gcgcnthcil, wofür namentlich die Ocffnung des Passes über den Lötschcnbcrg spreche; 4. gegen die Bestimmung des 15. Artikels dcS Bundes sei die Spedition dcr Transitgüter nach dcr Eidgenossenschaft im Mailändischcn verboten wordc", weil man dieselbe durchaus über Chiavcnna leiten wolle, was den Bündncrn und Zürcher», mithin dc" Unkatholischen, zu gut kommt und so den Hauptzwck des PostvcrtragcS vereitelt. AuS diesen Gründen wild nöthig befunden, die erwähnten Uebclstände mit dem Postvcrtrag zu vergleichen und mit dem jungen Hr"" Fischer auf seiner bevorstehenden Rükreise aus Italien in Altdorf darüber Rüksprachc zu nehmen, nachdc"' inzwischen die bcthciligtcn V katholischen Orte etwa an einem am See gelegenen Mittclortc die nöthigc bcrathung werden gepflogen haben. Man sehe auch In dem Abschnitte Herrschaftsangelcgenheiten: Landgrasschast Thuegau. ». Art. Ivo. Mitregicrnng der III Städte. ». Art. 40l. Abzug. . ... It. „ 24t. Justizsachen, Recht, Gericht. K». „ 5i>4. Stifte u. Klöster, GvtteSh. (BischM^' Vogtei Nhcinthal. «. Art. tkI. Verhält, z. Abt v. St. Gallen. Grafschaft Baden. f. Art. t22. Jndicatur- ». Competenzanst. I. Art. 454. LocalcS (Baden). Vier cnnetb. Vogt. Uberh. r. Art. lv2. Anstände mit Mailand. Vogtei LauiS. «». Art. 235. Fischerei. 3^:;. Geheime Konferenz zwischen Lncern und Solothnrn. Neiden. 2t. bis 23. Octobcr. Staatsarchiv Lucer». Acten ^ Reform- ». Religionshiindel. Gesandte: Lucern. Franz Bernhard Fcer; Jakob Balthasar, Vogtschrcibcr, deS großen Solothurn. Johann Ludwig von Roll, Sckclmcistcr; Friedrich Vigicr; Victor Bcscnval und Philipp ^ alle dcS großen Raths. . Die gemäß dcr Abrede vom 31. Mai 169« versammelten Gesandten, nachdem sie die Orte, d'" welche dcr Feind beiden Ständen an, leichtesten bcikommen kann, in Augenschein genommen, fi»dc", meisten Gefahr drohe von Bern, das an Land und Leuten und jeglichem Kriegsbedarf überlegen ist. Octobcr 1696. 635 Kinn ist «Ulm «i. Stü.,. «ich» z-i»«-« in E .s«l >..ltt» !» b.ing.tti ,wittti.ttlich >>..,» rrschcmt, «»„ z..tbtt.g itt «.. Wt...,. S.l.chu.n i„ Ob--uu-g.u, «i° Stich Wims..- tt„« Sch-tt.t»°..tl> >m« «., V°». «... ««»... i» «-- u ..tg°b.,ttg «... und Sch-nl-ub-.», d-. P.ül.t «... St. U.u„ m «-» V°M..u Bt«p. «unu.» »tt« «-.wung-u, «»..Itt in «ttt B»gt<>°t> Tr»cht-i>»ald UN« SumtSwai«, UN« rndl.ch Odwuld-tt IM H.-Utl>u, «i° »Sthig-t. Nuchf.-schnug-n .»tst.it.tt. Um i-icht.- .NM Zi.t ,n ,°mm-tt. nicht -rlnttttt- i-ttt- i-w-il-u «... s.iu°lich.n Wust--»»»-» «-,«.>,n.n, »>. NU, «,.t« !M.» -tu" cht.», NN. «.itt.» Au«.»».- -«.. «i. Mutinschust-iuhl «.- „i-chl,---" -.f-i,--u >°»u°" '»»" -inm-l «,- x -ittd .s St».,., m»ii man mss-tt, >»»« MtUt »>„. ttb.tl»» Unit, ».. mutt thn tch.d.P» .«.. -us .tt-n ,u..n, Um hi-,ub-. -tu.» s-ch» Pi-u ubs-ss-" ». Iii»..-», ».»« L..---» «,° «->>-»».» «°» S--t«.,-g «t>« Wulti» br> «,. «-».»üchstig-u B»ud-»b-sch.«S,»ug .u -m-r dchttttml,» E.Ilu.uug «.-uttlutt-u, w» und tt-i- s>. .itt»-.»-» ..«ll-u, Di. Wucht »°u B..u ist ,u !-,s»litt-.n. «-- Lb.,au,gut, »u.« u nt w..°.tt, B-,u ft.,».t «i. tust. «..biudun» «... -utt«.»tl,al üb-. M«.g.»chu dn.ch du» Thal «i»t-,t>ut«-„ uns SchSn-nw-nl, und W-tt» Oit-n nicht b-f-stigt ist. ,-nu t-°l°„u.t, !». V.,- »««„NM, «i.„- Dtt.chmu-sch°« «ü» .«-- »ich.« t»u°i und.-» ist w.n» Olun ,u> s.s,.. Pia. wa,, Das Thal Win,..Hut«.» t °i>,° I-icht I>t bch-.rfch.n, W-Ntt «l- «b «.Nt D.-sch-» «Utttiibach «t. hin,.. z .si»»..., «,. Eichwal« u.t« «i. Wut«., un.--, «°. W...d..-g^ u». Eug-ld-.» --ich «-'-. «--'«-» ISN»,.,, Di- Schwung,-i, ti-g, »b.. «tt -in, «US in...», t° '-»>>- Z-Itng-n ,» d.« z°,nd°- Hau« », °i. «iumhut.... uns ... Elm.. nicht --..ich.» -nun, -im s.ch--s..u gmnb. man «t-s- B.. ...«...,» .u l>>tU.r,„ib-n w.un uuf «-n gl.ich.tt M-m-ttt «i- tm-rnisch- Brtgud. I>, »ur> d-n z..»« u« NN« du Brigg«.» in «iltiSun, Such. >«,« Munst-- «« ttUchstg-i-g-u-n a-upp-n »ut gatti-r sucht ... .. «um. «i- B.,a...ng «.u Ott.» in «i. Ruchhnt s.iit.. »...-°n Zu. «...tchnttgZw-K »iitit.» üb,, «i. tt,---»isch°t> T-ufp-u s- w-it .»-glich u» «i. G-.»i.u »--l.g« ».-,«-»- W-mt «-,» sich «.. . »°-i>»i.,n«-n Buu «... «-„Nu»«»..,,,» in Oit-n wi»°ch,.» »'"-«-. s°l> «>- »"»- ,u'h°l.,ch- is.«g-n°tt-tttchas> 'inh-ili. duruns «,inu-n «°ru °«n di-s-m Ä-«»»'-» ub»>«.».g-n, -«-- «»»'. «>-» uuch «,. «'s >..NtM,.„, ... ,tu-b».ü .vi.«., g-schi-is, >».,«.», Di- »u« «-- w-ii- Um,..,» «... Ott.» laff.» «.. ich»., nicht w«ht nn, «i. gut.!. St.«, °»i-g-Ui w°>,l »«-- s°». W«!U S-i.ti,n-n b-tnuh. -uttchl°ff-n tst. di--t..t« «I,. UN «.. Mit,, -in »,ch.°. ...l«-.stu..«-s.»!i»°» -m UN«--.- ........ UN. B ..U UN UN und.,.. S-it. um «.,» «.- Buchs..«--»-, °k° «-«-.»- ---ich'-' >">d uu «-- Dunn.-n «chi.us-n un»-«-.»' »--«-», um «US,»«, »»,.. Wa«.r ,u s->-» »"« «'- !» sich--.» W-s-rn t °lu.h»ld «'.... «'.«. «... B-,n nicht m-h- °i- «,-i. «'» ».--'uu""« «""" -»'«-»»»- >' wu-d-u. 7'^»'° u- ^ -in. M..„ii°n «... Sit' Munn ul- g -tu.»-u «t 0tt.n »ut s-.n.n ». in» >-W W-um. «.« S.i«.»...n »nn.,. n°ch «..,»»«."- Munnschuft »--«ii-b-i »«»sug-. .«"-«- s'ch »" «»». ...» g-ftuit-n. dl. B-nI-n ... Wang.» »»« ?lu-»'.-n»-» ->-d°". «'- S°i°chu-n »-.tuch-n ^°l>te Wnm abrr Bcr» sich gegen Luccm wendet, will Solothnrn den Feind durch Ein- und Ausfalle '"'glichst belastiaen Für den Fall, daß die Berner die Festung Solothurn berennen würden, soll Lueern .n ^ Lenzburgische Freiburg aber in das Herz der bernischen Landschaften einbrechen. Wenn Ölten angegnffen ""'de., sollte müßte Solothurn und die Mannschaft dcö Bischofs von Basel die Vcrthc.d.gung dlc,cö Postens ^r»ch»,en/da Lueern hierzu ohne Schädigung nicht wohl angehalten werden kann. D.e Unterhandlungen dem Bischof von Basel über die Hilfötruppcn wurden früher den. Landhofmcistcr R.ngk von ^t. (-'allen übertragen; eö ist aber von diesem noch kein Bericht darüber gegeben worden, so daß man auf eme andere 636 Octobcr u, November 169K. Abordnung bedacht sein muß. Ernste Sorge veranlaßt freilich auch die Frage, woher man für diese l5»l> Mann Hilfötruppcn den Sold und Unterhalt nehmen soll. Diese Angelegenheit wird daher all i-okereinlum genommen. Sodann fragt es sich, ob im Kriegsfälle nicht auch die Verbündeten von Bern, nämlich Gens/ Biel, Neuenbürg, die Münstcrthalcr und Basel mit Bern in den Harnisch schlüpfen würden, da die Religion weit dclicatcr ist, als der Augapfel selbst. In diesem Falle müßte der Bischof von Basel das Münstcrthal i»i Zaum halten und Solothurn hatte sich gleich anfangs des Hartensteins zu bemächtigen. Den Gcnfcrn »»» Ncucnburgcrn könnte Frankreich das Schwert in der Scheide und den AuSmarsch verbieten; doch werde» Fürsten in dergleichen Zutragenheiten allein von ihrem Interesse geleitet und muß man dies daher der Stimmung des AugcnblikS des Kriegsausbruches anheimsczen. Die Wortzeichen sollen bei dem B»ndschw»r zu Altdorf oder bei der ersten badischcn Tagleistung gegen einander rcvidirt werden. Die geheimen Alphabc» betreffend übernimmt Hauptmann Victor Besenval ein solches aufzusezcn. Es wird empfohlen, sich in dicsk Chiffcrnschrifl gegenseitig zu üben. Luccrn wird an die Befestigung von Surfte erinnert. In Ölten und »» Schloß Wikon ist ein ziemlicher Vorrath von Schanzzeug anzulegen. Sämmtlichc ledige Burschen sollen immer möglich mit Füsilen versehen werden. Coilferenz der die Grafschaft Bellenz zc. regierenden III Orte. Brunnen. 1000, 20. Oetober. Der Abschied fehlt. Url hat die Konferenz ausgeschrieben, um zu bcrathcn, wie der Tessin zu Bclb'NZ wiederum in sein altes Bett eingeleitet werden könne, ferner um die Mitrichter, welche über die Ki»^ Mörderin Anna M. Porta ei» gar zu mildes llrthcil ergehen ließen und ihr das Leben schenkten, zur Perai»' wortung zu ziehe». Nidwalden ordnet zu dieser Konferenz ab Landammann Beat Jakob Zelgcr und Luudammauu Johaun Ludlvig Lussi. Landcüarchiv Nidwalden: Wochcnrathöprotokoll Vd. 20, f. 258, Die Instruction für die schwyzerischen Gesandten Landanunann Jost Rudolph Reding, die alt-La» ' ammänner Jakob Weber und Johann Rochus Abyberg, Landsfähndrich Johann Dominik Betschart un Anton Jgnaz Ceberg enthält noch einige andere unbedeutende Aufträge. Landcsarchw Schwyz. Abschiede »45. Blindesernelleriillg mit Wallis und Konferenz der VII katholischen Orte. Altdorf. 1000, 0. November. LandtSarchiv 2chw>>z. Abschiede. Gesandte: Luccrn. Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr; Johann Martin Sch>»^' Statthalter. Uri. Johann Anton Schmid, Ritter, Landöhauptmann und alt-Landammann; Johann Schmid, alt-Landammann. Schwyz. Jost Rudolph Reding von Bibcrcgg, Ritter, Landammann; . Weber, Ritter, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Sebastian Müller, Landammann von Obwaldcn; ^ ^ Jakob Zelgcr, Landammann von Nidwalden. Zug. Johann Jakob Brandenberg, Statthalter; Johann November 1696. 637 Muster, alt-Ammann; Christoph Andermatt, alt-Ammann. Frei bürg. Franz NiklanS Vonderwcid, deS Nathö; Franz Augnstin von Dicßbach, dcö Raths. Solothnrn. Urs Suri, Vrnncr und Sckclmrister; ^vsiph Wilhelm Wagner, Ritter, Stadtschrcibcr und dcö geheimen Raths. Gesandte der Republik Wallis- Johann Stephan am Hcngart, Landshanptmann, Haupt der Lcgation. Des Bischofs: Herr Supcrsax, Kantor des DomstiftS. DcS Domcapitcls: Herr Georgen, Domherr und proenratm- Aoneralw; Hcrr Probus (Prcux), Domherr. Der VII Zehnten: Von Sitten. Joseph Kalbermattcn, Grosicastcllan; P"rtholo,»c Waldi, Bürgermeister. SidcrS. Johann Anton Curten, Panncrhcrr nnd alt-LandShauptmann; ^""z P^or ProbuS, Zchntcnhanptmann. Lenk. Christian Ballet, Meyer; Johann Octschicr, Zehntcn- ^uiptinann. Raron. Christian Roten, Pannerherr; Johann Bodenman», Meyer. Bisp. Arnold Blatter, Panncrhcrr nnd Statthalter des LandShauptmannS; Jost Burgcner, Zchntcnhanptmann. Brieg. Kaspar ^vrg Schniderig, Panncrhcrr; Franz Georg Supcrsax, Zchntcnhanptmann. Gombs. Hcrr Krcy, Panncr- ^rr und Landschrcibcr; Peter von Ricdmattcn, Zchntcnhanptmann. ». Sämmtliche Abgeordnete versammeln sich in der Pfarrkirche zu St. Martin in Altdorf, wo, nachdem de», Amt der heiligen Messe beigewohnt, Schultheiß Dürlcr von Lucern Namens der VII Orte, nnd landshanptmann am Hcngart Namcnö des Bischofs, des DomeapitclS nnd der VII Zehnten die BcgrüßungS- ^cn halten. Hierauf wird daS Bnndcöinstrumcnt von 1533 mit den 1661 und 168l) verabschiedeten und November 1681 in Sitten bestätigten zehn Artikeln, die abermals in de» Abschied aufgenommen werden, ^mlich vorlesen und mit aufgehobenen Händen nach dem von Statthalter Jost AzariaS Schmid versprochenen Cidc beschworen. »». Rüksichtlich der Kchrordnung der BundcSernctlcrnng läßt man eS bei dem ^schied in Sitten von 1681 bewenden; da aber bei dergleichen Solcnnitätcn sehr große Unkosten aufgehen, ^'»>it Niemand geholfen wird und welche zu Gutem dcö katholischen Wesens anderwärts viel nüzlichcr ^»»cn angewendet werden, so wird der Termin der jedesmaligen Erneuerung auf fünfundzwanzig Jahre ^cllt, da der Bund ohnedies ein ewiger ist, wobei aber frühere Zusammenkünfte vorbehalten werden, es die Umstände erfordern. <> Bei diesen so mißlichen Zeiten gelobt man sich beidseitig gutes Auf- und tröstliche Hilfe, wenn ein Theil von seinen heimlichen oder offenen Feinden angegriffen werde; ^'ri darf aber kein Theil ohne gemeinen Rath Krieg anfangen. «I. Wallis führt Beschwerde, daß seine gehörigen in den VII Orten sowohl rüksichtlich der Niederlassung, als der Zolle nicht nach den Verträgen Ehalte,, werden. Die Gesandten der VII Orte verlangen schriftliche Mitthcilung dieser vertragswidrigen ^Handlung und versprechen Abhilfe, sofern diese Klagen sich als begründet herausstellen, v. Wallis verlangt de» VII Orten Rath, wie cS sich wegen verschiedener Beeinträchtigungen durch Bern zu benehmen habe, ^ >vcgen des Zngrcchtcö auf ein von Wallis erlauschtes Stük Land bei St. Mauriz und besorgender Auf- ^'""'g einer Vcrschanznng ans diesem, wegen gefährlicher Vcrscznng der Landmarch bei dortiger Brükc und Eröffnung und Fortseznng dcö Passes über den Lötschcnbcrg auf dem von Wallis angesprochenen Darüber wird von den VII Orten gefunden - 1. Die ZugrcchtSprätension Berns sei unbegründet gefährlich; sofern die Gcgcnpart nicht davon abstehen wolle, sei am besten, den Tausch wieder rükgängig wache,,, z. gegen die Ucbcrvortheilnng in den LandcSmarchcn, sowohl bei der Brükc zu St. Mauriz als ^ dn» den Lötschcnbcrg, habe sich Wallis mit allen Mitteln zu wehren und sich durch die von ^ schlauen calvinischen Listigkeit vorgespiegelten Vorthcile nicht bethvrcn zu lassen, wobei die verbündeten ^ Nach und That anbieten. I'. (Die VII katholischen Orte.) Ueber die in Lucern im October besprochenen "^licn bei den BundcScrncuerungcn mit Wallis nnd in Betreff der Vermehrung der Gesandten dieser 688 Decembcr 1696, Republik wird wicdcr ein Anzug gemacht, schließlich aber gut befunden, den Gegenstand in den Abschied z" nehmen, zx. Da man bei den gegenwärtigen Zuständen »ach Außen nicht für rathsam hält, eine cidgciwjsüchc Angelegenheit in Contcstation zu sczcn, so wird Zürich angezeigt, man wünsche Verschiebung der laut Beschluß der Jahrrcchnungstagsazung auf den 26. November Mlsgcschricbcncn Tagsazung auf eine gelegenere ZG- I». Auf das Schreiben des Kaisers, betreffend Einschließung der Eidgenossenschaft in den erwarteten Frieden, wird Zürich der Wunsch geäußert, es solle dieses Schreiben verdankt und die crbvcrcinigtc Bereitwilligkeit der Orte versichert werden. I. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Landgrafschaft Thurga». I. Art. 402. Abzug. 3W. Gonfermz der evangelischen Orte nnd Stadt St. Gallen. Aaran. l <>!)<», <». bis Decembcr. (26. bis 29. November a. K.) Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. 74. f«I. 2««. Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Wcrdmüller, Statthalter. Bcr» Emanuel von Graffcnried, Vcnncr; Johann Friedrich Willading, des Raths. Evangelisch Glarns- Johann Heinrich Zwicki, Landammann. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Johan" Rudolph Fäsch, Dreicrhcrr. Schaffhausen. Johannes Kachlin, Statthalter. Appcnzcll -AußcrrhobG' (Entschuldigt.) Stadt St. Gallen. Laurenz Leonhard Högger, beider Rechte Doctor und dcö Raths- ». Da die auf den (6/26. November festgesezte gcmeineidgenössischc Tagsazung von den kathelil^G Orten von Altdorf auS abgeschrieben worden ist, so versammeln sich die evangelischen Orte zur Verhandln^ ihrer Geschäfte in Aarau. 1t». Die Entschuldigung von Appenzell-Außerrhoden wird verlesen und ihm dura crwicdcrt, man habe seine Anwesenheit wegen des Ansehens der evangelischen Orte nnd wegen Berathung künftigen Sicherheit derselben sicher erwarten zu können gehofft. «. Der Kurfürst von Brandenburg verdu mit Schreibe» vom 24. Oktober a. K. die Bereitwilligkeit, mit welcher die evangelischen Orte den ihnen d>^ seinen Obersten Jmbert Rolas du Roscy gemachten Anträgen für Werbung einer Compagnic Leibgarde hundert Mann entgegengekommen seien. Oberst du Roscy reicht nun selbst ein Memorial über Bildung Garde und Bcsezung der Officicrsstcllcn ein. Dabei wird zwar allgemein befunden, cS wäre den« genössischcn Herkommen angemessener gewesen, die Sache von Anfang an gemeinschaftlich zu behandeln; u ^ w»r^ ,it man beschließt doch in die Sache einzutreten nnd dem ehrenden Ansinnen zu entsprechen. GlaruS und Stadt St. Gallen beschweren sich, daß sie in der vorgeschlagenen Reparation der Officicrc übergangen n'U ^ seien. Nach längcrn Unterhandlungen erklärt sich Oberst du Roscy dahin, wenn GlaruS sich dermalen »nt " Stelle eines Untcrcxcmptcn beschcidc, solle ihin auf nächste Erledigung die Fähnrichs- oder eine cxcmptenstcllc gegeben werden; ebenso wird St. Gallen, das dermalen mit einem Corpora! bedacht isi, crsteintrctcndc Erledigung ein Untcrcxcmpte zugesichert. Bern erklärt, keine Vollmacht zu haben, in cim ^ ändcrung der Reparation einzutreten. Der Vorschlag wird schließlich uä roförondum genommen und Kurfürsten das ehrenvolle Ansuchen verdankt. Die Eröffnung des Oberst du Rosey, daß der Kurfürst dicstl" Deccmbcr 1696. 639 Eorps ein Fähnlein mit seinem und der evangelischen Orte Wappen zu geben gedenke, wird mit Beifall anf- ynw,»inen, Als Sannnclplaz der Cvmpagnic wird Aarau und als Zeit der 6, Januar a, K. bestimmt. Ein Abgeordneter der französischen Flüchtlinge weist nach, daß sie troz aller Ockonomic vom l.Mai 1695 Ende April 1696 einen Nükschlag von 1290 Francs 7 SouS gemacht haben, der zwar auö der Untcr- ^üzungssummc für daS laufende Rechnungsjahr wieder gcdckt worden sei, daß aber der Rükschlag auf Ende ^pril 1697 7802 Francs 3 Souö erreichen werde, weil nicht nur neue Flüchtlinge ans Frankreich, sondern "uch aus Picmont nachgekommen seien, wodurch die Zahl der UntcrstüzungSgcnössigcn auf 2024 Personen iWngcrt werde, und weil auch die freiwilligen Beitrage im Waadtlandc im Abnehmen begriffen seien. Wenn ^lo der voraussichtliche Ausfall gcdckt werden soll, so müsse die UntcrstüzungSsummc für das Rechnungsjahr 1697/98 von 40 auf 48,000 Francs erhöht werden, um das sie anch inständig bitten, in der Hoffnung, inzwischen sich Wege eröffnen, die ihnen möglich machen, die evangelischen Orte dieser Last zu entheben. Nachdem sich die Gesandten aus den Nachweisen dcS Abgeordneten überzeugt hatten, daß der gemachte Vorschlag unwidcrsprechlich sei, wird der Gegenstand in den Abschied gcnonunc». Bern erklärt sich immer bereit, ^ viel an den Unterhalt der Flüchtlinge beizutragen, als die andern vier Städte zusammenlegen werden. Die Ttadt St. Gallen ist ohne Instruction, gibt aber die beruhigende Hoffnung, daß die Untcrstüzung werde fort- llsiczt werden. In gleichem Sinne spricht sich evangelisch GlaruS aus. Bei Bcrathung der Untcrstüzung ^ französischen Flüchtlinge hatte sich herausgestellt, daß Bern den abreisenden französischen Flüchtlingen aus ^ gemeinen Fond Reisegelder verabreiche, während dann die Betreffenden in den andern Städten neuerdings ^ Aiatica verlangen, und die andern Städte also doppelt angesprochen werden. Dies wird Bern vorgestellt, '^rauf cs übernimmt, die Sache zu untersuchen und nach Befinden Abhilfe zu schaffen, I. Da sich die ^»zösischm Flüchtlinge nach der Confcrcnz in Aarau vom verflossenen August erklärt hatten, die vom Mark- ^fcii von Bairculh angebotene Aufnahme von ungefähr zweihundert Familien nicht annehmen zu können, sie noch immer auf eine Rükkchr nach Frankreich hoffen, so wird daö erwähnte Anerbieten deö Mark- ^sien bestens verdankt und dem Gesandten Mcsch davon Kenntnis, gegeben, p?. (S. u. Thurgau.) I». WaS Acutes Dcllikcr, Pfarrer zu Lindau im Brandcuburgischeu, über das Vorhaben der eidgenössischen Eolonie Achtet hat, veranlaßt keine Beschlüsse. I. Der Eonfcrcnz wird Kenntnis, gegeben, daß die Pfarrer von . ^"cnbach und HcrbiShofcn um ei» Empfehlungsschreiben an den Herzog von Würtcmbcrg, betreffend ihre ^werden gegen den Abt von Kempten, bitten nnd zugleich Rath verlangen, ob sie, mit Vorbehalt der '^vlischkn Feiertage, zu Respcct dcS AbtcS, den neuen Kalender annehmen und sich um AuStauschung der 9la,idögütcr in einen Vergleich einlassen sollen. Dem erster» Gesuch wirv entsprochen und der Herzog sich dahin zu verwenden, daß die erwähnten zwei Gemeinden bei dem rothstcinischen Fideikommiß, ^ wcstplMjschcn Frieden, de» ReichSconstitutioncn, dem pappcnhcimischen KaufSrcccß und andern Ver- ^'chcn gcMzt werden; in Rüksicht der andern Punkte wird den beiden Gemeinden gcrathcn, eine geschichtliche Erstellung aufzusczcn und auf Gruud derselben die brandcnburgische Gesandtschaft zu RcgcnSburg zu ersuchen, ^Pvtiatio» in ihrem Namen zu führen nnd ohne sie sich in nichts einzulassen. Ii. Del kaiserliche Gc- bringt in einem Memorial vom 7. Deccmbcr an, der Kaiser habe in seinem Schreiben vom 29. August und zugewandten Orte in den gchofften Frieden einzuschließen versprochen und müsse daher »ach »cucn Beweis crbvcrcinigtcr Gewogenheit um so mehr auf Abstellung der TranSgrcssioncn dringen; ^ " erklärt sich der Gesandte bereit, allfällige besondere auf den Friedensschluß bezügliche Wünsche höchsten «rtes . . _ . ....... ZU befürworten. In Folge der von der katholischen Confcrcnz in Altdorf cingckommcncn Mitthcilung 640 December 1K96, über das kaiserliche Schreiben wird die Zusicherung des Einschlusses in die Fricdenötractatc im Namen gcsammtcr Eidgenossenschaft dem Kaiser bestens verdankt. Dem kaiserlichen Gesandten gegenüber wird unter Vcrdankung seines Anerbietens der Wunsch anSgcdrükt, daß der Einschluß in den Frieden nicht nur auf die XIII und zugewandten Orte, sondern auch auf deren ewige Vcrbügdcte, als Mülhausen, Biel, Genf, Start und Grafschaft Neuenbürg ausgedehnt werden möchte. In Betreff der TranSgressioncn berufen sich ^ evangelischen Orte auf ihr bisheriges Verhalten und bemerken, daß sie an den TranSgressioncn keinen Thcil haben. I. Daö Schreiben dcö Königs von Großbritannien vom tl). September, worin er sich für den Gm- schluß der Eidgenossenschaft und ihrer ewigen Verbündeten von Mülhausen, Biel, Genf, Stadt und Grasschaft Neuenbürg in den gchofftcn FriedcnStractat zu verwenden verspricht, wird NamcnS der evangelisch"' Orte verdankt und das Schreiben dem großbritannischcn Gesandten zur Bestellung empfohlen. i» abermalige Gesuch der Pfarrer in den piemontcsischcn Thälcrn um Verabreichung einer Untcrstüzung wird wohlwollend aufgenommen und die Verabreichung von 400 Rcichöthalcrn nach der sicbcnörtischcn Scala p" gut befunden. Zürich, Schaffhauscn und Mülhausen dcponircn sofort ihre Betreffnisse; die übrigen Orte nehmen die Sache zu möglichster Beförderung in den Abschied. (S. u. Baden.) >». (Die cvang' Baden regierenden Orte.) Auf den Fall, daß Adam Tröndli, obcröstcrrcichischcr Salzcontrahcnt in Walvöhusi Salz in die Grafschaft Baden verkaufen wollte, soll der Landvogt ihn verwarnen; dagegen findet man »ich'/ daß ihm der Transit verwehrt werden könnte. Die Zusicherung des Kurfürsten von Brandenburg, G'p er sich bei den bevorstehenden FricdcnStractatcn für den Einschluß gcsammtcr Eidgenossenschaft und dcrc» ewigen Verbündeten verwenden werde, wird verlesen; über die dahcrigc Verdankung werden die Orte ihrc Erklärungen an Zürich gelangen lassen. 4. Die obcrösterrcichischc Regierung zu Innsbruck und die vorder- österreichische zu Waldöhut berichten, daß das Proclama gegen Heinrich ZäSlin von Basel aufgehoben wvrd"' sei. ES wird beschlossen, vor der Vcrdankung die Mitthcilung Basels abzuwarten. «. Auf den A»>r>dl Berns wird beschlossen, zu geeigneter Zeit dahin zu wirken, daß bei den bevorstehenden FricdcnSuntcrha»d lungcn den rcformirtcn Vcrburgertcn der Stadt Straßburg in RcgicrungS-, Polizei- und andern Sach"' gleichen Rechte eingeräumt werden, wie den lutherischen Vcrburgertcn, um so mehr, als diese lcztcrn selbst billig finden, v. Alle Orte erklären sich einstimmig für die Erhaltung Genfs im gegenwärtigen Zuslw^ eifrigst besorgt zu sein. Dem Glarncr Gesandten wird überlasse», durch Privatvcrmittlung .dahin zu w»^ daß dem evangelischen Müller zu WildhauS seine kraft wildhausischcm Landrccht neucrbautc Mühle bleibe die deswegen unter dein Borwand, als habe er daS Gebäude über die wildhausischcn Märchen gegen St. gcsczt, auferlegte Buße aufgehoben werde; im Falle der Erfolglosigkeit möchte dann dieser Anstand ^ Beschwerden aufgenommen werden, welche die Landschaft Toggcnbnrg dem Abt von St. Gallen cinzM" ^ gedenkt, x. (S. u. Baden.) (Zürich und GlaruS.) Der Gesandte von evangelisch GlaruS stellt cö nicht angemessen wäre, den Anstand wegen cincö AbzugöfallcS zu Lühclsce nach dem Grundjwl ^ Rcciprocität beizulegen, wobei er sich darauf beruft, daß Frau Milt ebenfalls ohne Abzug nach Zü"^, , lassen worden sei; überhaupt sollte verfangenes Vermögen, welches Jemand lcdig oder hciratöwcisc m andern Ort zieht, wieder ohne Abzug abgcfolgt werden, soweit dieses Vermögen am Aufenthaltsorte gcäufnet wird; sofern eine solche Abzugsfrcihcit zwischen beiden Orten nicht stattfinde, haben sich glarncrisä)"^ , nur die Evangelischen dessen zu entgelten, indem die Katholischen nicht in'S Zürchcrgcbict ziehen und d>ci gegen alle katholischen Orte abzugSfrci seien, und endlich die AbzugSgclder in den gemeinen LandSsckcl b ^ so daß die Katholischen wieder daran participircn. Diese Vorstellung wird von den Zürcher Gesandt"' Januar 16V7. «41 bcn Abschied genommen. ?i. Zum Schlust wird in Betracht gezogen, wie die Sicherheit des Vaterlandes ""ch Innen und Austen ein gutes Einvernehmen der evangelischen mit den katholischen Orten und eine brüderliche Vertraulichkeit der erster» unter sich erfordere, wie allen Misthclligkcitcn bei ihrem Entstehen vorbeugt und den benachbarten Mächten gegenüber ein einnehmendes Verfahren beobachtet werden soll; um U'ncrn oder äustern Feinden zu begegnen, sollten die in den Abschieden, namentlich demjenigen von 1655, "'«haltcnen Nachschlüge durch zwei erfahrne Herren untersucht und darüber den Obrigkeiten ein Gutachten Unterbracht werden; auf den Fall stattfindender FricdcnStraetatc hält man für nöthig, die Anwesenheit eines ^bgcnössischen Vertreters zur Wahrung der eidgenössischen Interessen am Verhandlungsortc, wie seiner Zeit in Münster, bei den katholischen Orten anzuregen, mit der Vcrdcutung, falls die Katholischen ablehnten, würden bic evangelischen Orte von sich aus einen Vertreter absenden. Diese Gedanken werden zur Erdaucruug der Obrigkeiten allseitig in den Abschied genommen. Man sehe auch In dem Abschnitte Herrschaftsangelegenhelte»: ^»dgrafschast Thurga». x. Art. 747. Lecales (Nlkenbach). ^^sjchast Bade». » Art. t75. Jndicatnr- ». Cempetenzanstlrndc. Art. 476. Jndicatnr- ». Competenzanst. «». „ 66. Verwaltung im Allgemeinen. x. „ 45S. LocaleS (Baden). ^». „ 64. Verwaltung lm Allgemelnen. 347. Eoigt'mij du. r ,nN)v.iich... e»i.. N>N7, II. Januar. G,so.»I.. S-°«.ch» d,S Rath«. NU, Z-s°»h «u»u Pünchu., Roch-, F.o». e«.d,oo. Nudm,.. S.oicho.u., Uu.°rwo.».n, S.boftiou Mü»„, -oudommo».. ...» >0»,.,z Hon« Kocho. «ch.,.uo..u, S.o,.„o,..- Ridwoid..., Zug, B.o. «ocho, Zmloub.,., ^.Mouu ... Du s.usmu, .,... i» «°u.OO.i, d.° Mich.-.» «m .7. O-.°b.. «, z, .usonmuu um,On«u.,.ch. und B.,ch»...d.u du P.„u,,un.chm.. K-spo. um. M«,o„ Zunch und B.o. K.ch., «°» "»chmboch u.n B,m .in.. «...o.u., Pchsuu» uu. Uumsuchuu» ... ..... ..noch .,». Erbuch «....00 «mn W Zun. .WZ s-r.d,ft,h.n loff.» .... ous.uh-d-.. 2" imu «fch,u,, -« UN. "«-...ig, ,in, nu. o,I« B.doch.son.,.ii odgch'v.., g°»ou mu -iM- uu« fof, ,-ch- Ach-- .... ihm» »bsch.nß "I do- To.« o.droch.. UN. d -.och«u Zu,»»- „..ich .... «...chm.» ... °I „U 0 ,1° G,ü,,.. "» g.nou ob.uwö».», S- loff- »ch »ich. i» ,.b,-d° s.°„°», .0- w.u. -« nu. «°.s.ch..g.n. „..»-» und >ch.i,.u „...,.» ... .„uu „ob« du o„-V-°.»«,° woh,,u..ch»..n ...» ..... m» d.. Z... ,u soff... ..ich, ,°i, ».«.. du >°i«vu R-li»i°u-»-»°ff-u dm -!och.,.,ch.u. du sch.Osn» s.u., > ihr. nu,«und... «u,n..„son.!.i. o»° B°..„.i.- oblou,... und th.uu ü»-..«.» «u ». d«m «s> "'«« di,s.« ....... P.s»,«,oo« »ug-u -dun uich. un«..ch.i,,,o,uu V..ttog „u. ... ,u»„Ou.„ch.u "«>.«,» „od.., Do»., Mff,n dm» «V und Aus. b-,.,».,- .-> d-u I-!>g°u d.d..»..ch-.. Znliogm »»»« NU- «ug, g-fosu W....U, .0 su m» ihm. >i.ss..u.i,.u «.sichln. »ich. -°ch. I» Tog. >.-.-», «OS ouch 642 Januar 1697. daraus crhcllc, daß die zwei Postuntcrnchmcr de» schon 1693 abgeschlossenen Vertrag drei volle Jahre liegen und ihn dann auf einmal ohne jegliche Voranzeige und Begrüßung der Behörden in's Werk treten ließen, was nicht wenig Befremden crwckt hatte, besonders da es nach Anleitung eines auswärtigen hohen Ministers geschehen sein soll. Sodann wird sehr hervorgehoben, daß die gcsammtc Corrcspondcnz der katholischen Orte und deren mitlaufende Geheimnisse zu allen Zeiten NichtrcligionSgcnosscn anvertraut werden müssen, erscheint daher nothwcndig, abzuwägen, ob die gchofftcn Vorthcilc den sich zeigenden Nachthcilen das Gewicht halten oder um ein crklcklichcs schwerer wiegen. Wenn auch die Unternehmer dermalen sich bereit und g»b willig zeigen, allem Ungemach und den Ucbclständen abzuhelfen, so liege dies in der Natur der Dinge, d»» der Inhaber eines Privilegiums anfänglich sich gelind und glimpflich erzeige, und erst später, wenn er sich wohl eingenistet findet, die wahre Gestalt vorkehre. Daher findet man cS für angezeigt, den Unternehmer» bei Zeiten die wahre Willcnsmcinung der katholischen Orte zu eröffnen, damit sie das Privilegium nicht mißbrauchen und sich dessen gar verlustig machen, wie sich denn die Obrigkeiten in diesem Punkte b" widrigem Erfolg die Hände nicht gebunden haben wollen; denn bei Erthcilung der Concession hatte» b» katholischen Orte die Absicht, ihre Interessen und daS Postwcscn zu fördern, aber nicht zu verschlimmern; b» Uebcrnehmcr hatten danials erklärt, nicht allein das Porto für Briefe und Paquete nicht zu ändern, sonder» im alten Stand zu belassen, ferner dahin zu trachten, daß die Postbcdicnung schneller und bequemer wert», und namentlich auch dadurch die Äufnung des Passes und des Handels von und nach Italien zu untc" stüzen. Sofern nun diese Ziele und Absichten erreicht sind und die Post inSgcmcin und für die Private» unklagbar verwaltet wird, geht die Meinung der Confcrcnz dahin, die crthciltc Eonccssion in Kraft besteht zu lassen. Wenn dem aber nicht so entsprochen wird und sich alle einlaufenden Klagen als richtig erweist»? wie die Herstellung des Passes über den Lötschcnberg in'ö Wallis, die Leitung der Post von Zürich nach Mailand und umgckchrt über Chiavcnna, die Abstellung der Jahrgcldcr, die Belegung obrigkeitlich" Briefschaften mit einer Portotaxc, die Steigerung dcS Porto für Privatpaquctc oder wie sie immer la»»" mögen, sind die Obrigkeiten der Meinung, die Concession rükgängig zu machen und daö Postwesen wies" auf dem alten Fuße einzurichten. Zwar werden sich die katholischen Orte in keinen Streit mit den U>ü"' nchmcrn einlassen, sondern nach Gutfindcn der Obrigkeit schriftliche oder mündliche Vorstellungen »» ^ richten, daß sie den Vertrag getreu einhalten, sich mit den darin vorgesehenen Taxen begnügen, ke»^ Neuerungen sich anmaßen, und die Klagen der Landschaft Lauiö und der mailändischcn Kauflcute uniu'th^ machen. Wenn inskünftig Jemand mit gerechten Beschwerden gegen sie einkommc, werde man ihnen als Ucbcrtrctung des Vertrags anrechnen und Bedenken tragen, die Concession länger fortdauern zu wo nicht sie ganz aufheben. Wie und welcher Weise dieö aber den Unternehmern initgcthcilt werden st ' wird dem Gutfindcn der Obrigkeiten anheimgcstellt. Daraufhin wird auch die Frage betreffend Auflst^''^ dcö PostvcrtragcS eingehend erörtert; es stosscn da aber allerlei Bedenken auf, namentlich, daß in die!"' Fall daö katholische Postwcscn sich kaum besser gestalten werde. Die Herren Fischer und Muralt habe» ^ Zeit auch die Postlcitung aus Frankreich und einem Thcile dcS Reiches in ihrer Hand; wenn ihn"' ^ Concession der Postlcitung über den Gotthard entzogen würde, wären sie leicht im Fall, sich hierfür ^ Passes über de» Lötschenberg oder durch das Vcltlin zu bedienen, womit namentlich die zürcherische Mannschaft einverstanden wäre; dazu entginge den katholischen Orten die jährliche Einnahme von 52" ^ Die Fortführung dcS Postwcsenö nach dem alten Fuße erforderte jährlich doch in die 5<)t) Doublone»; Beitrag der Nuntiatur mit 84 Thalcrn, derjenige der mailändischcn Kauflcute mit ungefähr 1W Th» Jamiar 1997. 643 und die Zuschüsse der Privaten, — an Beitrüge der einzelnen Orte ist gar nicht zu denken,.— würden die RcrwaltungSkosten nicht dcken. Dem entgegen bezweifelt eine Ansicht die Möglichkeit, den Lötschcnpasi zu ^brauchen und die Zwckmüßigkeit der Reute über Bünden für die zürcherische Kaufmannschaft; bei einigem ^nst und Aufmerksamkeit würde auch den Katholischen ohne Mithilfe der Kauflcutc in Zürich der nöthigc Fond erreichbar sein. Die Confercnz findet sonach die Aufhebung der Conccssion für dermalen nicht für ^unlich; jedoch müssen die Unternehmer an die Schranken ihres Vertrages gebunden werden, da nun auch befürchteten Inkorporation dcS eidgenössischen PostwcscnS in die königliche Postvcrwaltung »zu Mailand ^gebeugt ist. Da die Unternehmer ihr PostverwaltnngSpcrsonal aus Angehörigen der Orte selbst zu nehmen Huben, sollen sie daö Verzeichnis) ihrer Angestellten mitthcilen, damit die Orte diese in Eid nehmen, verdächtige Personen wcgwciscn und die Verwaltung in dieser Hinsicht überwachen können, und Beschwerden Überforderungen an Porto u. s. w. den Obrigkeiten angezeigt und durch diese untersucht werden. ^u»üt die obrigkeitlichen Depeschen portofrei bleiben, soll man trachten, das, sie unmittelbar an die Obrigkeiten ^stellt werden. Damit den Schifflcuten und St. NiklauSführcn nichts benommen werde, habe man sich an ^ SchjffsahrtSordnung zu halten, die maßgebend ist. Der Schwierigkeit wegen der Taxirung der nicht cin- d'chcn Briefe — die einfachen Briefe zahlen einen Bazcn Taxe —, ist dadurch zu begegnen, daß dieselben "ach Vcrhültniß des Gewichtes mit einer leidlichen Taxe belegt werden. WaS die Klagen von Lauis betrifft, man eS bei der Erklärung der Unternehmer, daß sie den dortigen Freiheiten im mindesten keinen Eintrag ')">> wollen, bewenden. I». Der Antrag Nidwaldcns, die Regierung von Mailand zur Bezahlung der rük- ^ndigci, Pensionen zu mahnen, wird zu Händen der Obrigkeiten in den Abschied genommen und rathsa», Kunden, diese Angelegenheit dem eidgenössischen Agenten Pcllizaro zur Betreibung zu übergeben, mit der Er- ^'tcrung, gleichzeitig auch dem Artikel 15 betreffend den Transport von Maaren über den Gotthard Nach- ^"»g zu verschaffen, Alles mit dem Verdenken, Pcllizaro solle hierbei mehr den Character als eidgenössischer sejm private Neigung in dieser Angelegenheit zur Geltung bringen. «?. Die Regierung von Eiland ist schriftlich zu ersuchen, bei einer neuen Vergebung des Zolllchcns auf Ende dieses JahrcS die "ndesgl-müßc Zollbefreiung unserer Nation fleißig zu wahren. «I. Da Savoyen wieder zum Frieden gelangt 'h- soll cinc Mahnung dahin abgehen, die ausstehenden Bundcögeldcr und Stipendien zu bezahlen, v. (S. Thurgau.) v Man sehe auch in dem Abschnitte HcrrschaftSangclegeiihcite»: ""diN'asschast Thurgau. v. Art. 565. Stifte u. Klöster (Bischefzell). Zu t. Die Begehren der katholischen Orte sind de» 25. Januar 1997 in Luccrn in einer Con- scrcnz, welcher Levdegar Keller von Lucer», Sckclmcister Schmid von Uri und Statthalter Nicdcröst von Schwyz beiwohnte», dem Sohne des Herrn Fischer, Rudolph Beat Fischer, eröffnet und zur Nachachtung kmpfvhlcn worden. Staatsarchiv Lucern: Acte» Postwrscn. 2. Zur Vervollständigung der Acte» lassen wir hier auch »och den Postvertrag mit Muralt und Fischer dvi» 29. Januar 199Z folgen: „Wir die Schultheiß, Landammann und die Rath der fünf alten katholische» Orte loblicher Eidgenossenschaft Lucern, Uri, Schwyz, Untcrwalden ob und »id dem Kernwald, Zug sammt dem äußern Amt, thu» offtmlich hiemit, diewcilen die wvhledlen, vesten, fürslchtigen und weisen Herren Herr Kaspar Muralt, des Raths löblicher Stadt Zürich, und Herr Beat Fischer, Herr zu Reicheubach, des großen N7, Jtaliam und von dannen wiederum heraus auf eigene Unkosten, Müh und Gefahr einzurichten, und folgen^ zu Bcfürdcrung gemeinsamer hieraus »erhoffender Kominlichkcit und Nuzens gewisse so schrift- so mündliclst Unterhandlung »erpflogen worden, um zu wissen, auf was für einen sicher» Fuß dieses Post- und Bote"" wesen, so weit dasselbe sowohl unser jedes Orts absonderliche, als gemeinsame Botmäßigkeiten in dcro Durchreis und Handlung berühret, zu gewissem darin teilhabendem Verhalt gestellet bleiben sollte: so ist Z" diesem End zwischen uns und ihnen vergliche» worden, und gebe» wir hicmit zu, weilen die Einrichtung dieses Werks, bevor dasselbe zu dem vorhabenden Stand wird gebracht werden, eine merkliche Summe Gelds aufzehren wird, deren Ersazung nicht in den ersteren Jahren, wohl aber mit der Zeit zu verhvffcn stehet I. I. Daß Erstlichen erwähntes Post- und Botenwesen von Lucer» und Zug aus über den Gotthard >" Jtaliam, und danahen wiederum heraus durch unser jeden Orts absonderliche und gemeinsame Lande u»d Botmäßigkeiten denen gedachte» Herren Kaspar von Murall uud Beat Fischer für sich und ihre Erbe» dato an für die dreißig nächstens nach cinanderen folgenden Jahre zu ihrem eigenen etwa daraus quelle»^" Nuzen und Schaden übergeben und zugelassen sein solle, dieses Post- und Botcnwesen nach Gutfinde» Z" Pferd und zu Fuß einzurichten, wöchentlich zwei oder mehr Male und an solchen Tagen ab- und zurcist" zu lassen, wie sie es am Thunlich- und Erträglichsten erachte» werden, 2, Hingegen solle» alle übrige» ^ dieser Route so reitend- als fußwandelndcn Post- und Boten zu Wasser und Land abgeschaffet, »och dm Zeit hindurch dergleichen geduldet werden, Z, Doch daß hierunter nicht begriffen die vberkeitlich absendend'" Läufersbotcn oder die Boten, so Jemand eigener Geschäfte wegen absonderlich abschiken will, noch auch ^ Bote», so nicht auf diese Route, sondern an jene Ort gehen, wohin dieses Post- und Botcnwesen gelanget, 4, In dem Vorsehen, daß sie H, H, Muralt und Fischer dem Inhalt dieses Uebcrei»komn»u5' ehrbarlich nachkomme» werden, so bleiben wir der Meinung, wenn nach Vcrfließung der dreißig Jahre d»'I' Post- und Botcnwesen wcitcrs zu continuicrcn dem gemeinen Wesen nüzlich und verträglich erachtet w»ld^ die Erben der gedachten Herren die Präferenz darzu habe» sollen. Im Fall aber wir nach obvcr»»'^' dreißig Jahren berührtes Post- und Botcnwesen gänzlich wieder aufhebe» wollten, dcnenselbcn oder Erben zwei Jahre vor Ausflicßung des Termins ein solches zu ihrer Nachricht kundbar gemacht werden E ^ II, Denne und weilen für das Andere dieses Werk dahin angesehen, daß dardurch der Paß dieser G» ' und mit Namen über das St, Gotthardsgcbirg geäufnet, die Commerzicn und Handlungen durch ^ schleunige und öftcrmalige Bestellung der Briefen trefflich befürderct, die Reisenden sowohl als die herwärts gezogen und damit gemcinnüziger Vvrtheil in diesen Orten verschaffet werde, als sind wir erbiet' zu Bcfürdcr- und Leichtcrung des Geschäfts alle Gebühr beizutragen, inmasscn wir auch dieses Post- " ^ Botcnwesen von nun an dahin privilcgirt haben wollen, daß die fußgehcndc und reitende Posten und für ihre Personen, Pferde, Bricfsäke, Felleisen oder Ranzen an den Zollstätten oder sottstcn allerorten ^ Zoll, Geleit und Wcggcld befreiet, ungehindert und unangetastet sollen durchpassircn mögen, ES solle «^ diese ihnen also zugebende Freiheit sich einzig und allein für jedes Boten und Postkncchts seine eigene 4^"^ Pferd, darauf hinter oder für sich führendes Felleisen und Ranzen verstehen; dann wo sie oder Namen der Messagerie andere Nebenpfcrdc, Paguct, Waarcn, fremde Personen und Postsachen initsiu^ sollten, würde man dieselben der gewöhnlichen Zölle und Wcggeldcr oder Geleits nicht cpempt, sondern übliche Gebühr zu entrichten anhalten. III. t. Wie sich nun Drittens mehrgcdachte H. H, Muralt und Fü für sich und ihre Erben auf die bemclte Zeit hin verbunden, daß in einer doppelten Spedition auö Frciburg, Solothurn und Basel über Lucern, und aus Zürich über Zug und Brunnen die Brief s" ^ Tag als bei Nacht in dreimal vicrundzwanzig Stunden ungefähr durch Altdorf nach Mailand n»d , nämlicher Geschwindigkeit von dar an gedachte Orte und zwar wöchentlich zwei Male geliefert werden ff' ^ bei welcher Gelegenheit auch andere eidgenössische auf diese Route zielende Briefe mit proportionirter schwindigkcit wöchentlich zwei Mal gewechselt und ausländische Briefe, worauf auch hauptsächlich das Alm ^ gehet, herwärts gezogen werden können: also sollen sie von Lucern und Brunnen aus bis so ^ hinein spcdiren, die Posten, so die Brief führen werden, durch unser der löblichen Orten Landlcut' ^ respective Unterthanc», als lang dieselben um billigen Lohn aufrichtig, getreu und beflisse» diene» Januar 1697. 645 versehen lassen. Den Messageren aber, welcher auch auf Ncbcnpfcrdcn Geld und Gcldswcrth führet, und wofür die Pvsthcrrcn cautionircn müssen, bleibt ihnen vorbehalte», Personen dcshalbcr nach Belieben zu gebrauchen, und an unser der Orten Angehörige nicht verbunden zu sein. 2. Hingegen sollen sie diejenigen CvminiS, welche a» dem einten und anderen der lobliche» Orten zu Einnahm-Bcstcllung und weiterer Versendung der Briefen zu cstabliren nöthig möchten erachtet werden, aus den Bürgern, Landleuten oder Unter- thanen jedes gedachter Orte nehmen, wann jemand ehrlicher und vermögllchcr um eine billige Besoldung sich hierzu wird wollen gebrauchen lassen. IV. Sollten auch wider Vcrhvffen einige Widerwärtigkeiten zwischen Lauiö und Mailand oder auch in Mailand sich ereignen, welche die völlige Execution oder Fortsczung vorhabender Anstalt hintcrstcllig machen möchten, so erbieten wir nnS gutwillig mit bundmäßigcn Vorschreiben auf Mailand diesem Postwcscn allen Vorschub zu thun und obcrkeitliche Hilfhand in Gebühr zu leisten, doch ohne das, man sich etwa» beschwerlich oder nachtheilig deshalber zu i.npegnire» habe; gleichwie entgegen ans gleichen Fall und so ungeachtet gemclter unserer Hilf die besorgenden Difficultäten nicht snpcrirt werden könnte» oder wenn durch Kriegs-, Pcstilenzläuf, Fürsten- oder Ständengcwalt dieses Vorhabens Vollziehung oder Continuation verhindert würde, sie Herr von Muralt und Fischer hierdurch auch nicht vernichtet noch i.npegnirt sei» sollen; i» welchen unvcrhossenden Fällen die biShero geübte Spedition der Fustboten wiederum amplcctirt werden mag. V. So ist auch unsere Meinung, das- aller Orten, durch welche diese vorhabende Post reiset, durch obcrkeitliche Autorität vermittelst uns sclbsten und unserer Land- Vögte Alles ans de.» Weg gerau.net werde, so gegenwärtigem Inhalt zuwider oder sonsten der Gebühr entgegen und also diesen. Post- und Botcnwesen »achtheilig oder hinderlich sei» möchte. VI. Ilm Oeffnung des Got.hardsqebirgS, wann die Höhe desselben bei Winterszeit verschneiet, so dannzumalen etwas Extrakosten desha.ber aufgewendet werden müssen, werden wir von de... Stand Ur. nach solche» M.tteln trachten. daß obbemel.er Anstalt, so viel sich thun lasset, aufgeholfen werde. V I. Nächst d.ese». für das Siebenthabe.. of.ermelte Herren von Muralt und Fischer für die Zeit d.eses dauernden Postwesens sich verbindlich gemacht, alle oberkeitliche. ans jedes Orts Kanzlei fliehende wie nicht ......der an jedes Orts h°h'« Stand imm.-.lwte adressir.e Schreiben ohne Port und Kosten zu verschaffen und z» bestellen als we.t naml.ch d.ese neue Post sich erstreke» wird, und solches durch das ord nari Re.sen be chehen ka^ Landleute und Unter.hauen Briefe aber sollen sie ..... einen leidenUch und bill.gen Pre.s so we. d.ese Pos sich erstreket, und zwar einen einfachen Brief von Lucern, Altorf Brunnen Zug b.s auf Lau.s oder Ma.land (wann ...an je den Lauf von Lauis bis auf Mailand erhalten kann) um einen Bozen h.u- oder hernehmen "nd sonders einige Steigerung (unter was Vorwand da« w°) ordentlich verschaffen Von anderen we.ters n...e enen Orten aber, und auch von mehr dann einfachen Br.efen solle nach Proport.on des O .gen gehandelt werden. In. Fall aber von den Unserigen (über) ein.ge »..gebührende ^.e.gerung des Briefports ge lag. würde, wollen w.r solche K.ägden ihnen. Herren von Mural, und F.scher eo.nmunie.eren lassen welche dann solche, so viel es dieselbe berührt und in ihre... Gewalt, zu verbesseren ,(huldig sc.» sollen. Und obzwaren die Eigenschaft der Jahrgelder für den Briefport de... Postwesen ganz zuwider. gleichwohlen wann Jemand "on den Unserigen der wöchentlichen Briefe eine Viele hätte haben sie Postherren sich e.ner solchen Discret.on erboten, damit Niemand mit Billigkeit sich darüber zu beklagen Ursache habe Auf welches h"' d'eses ost- gedach.e Post- und Botenwesen für die bestimmte Zeit hin und auf mehrer.nelte Herren e.nger.chtet bleibe», »nd de... Inhalt des obigen eigentliche Statt beschehen solle. Woruberh... w.r .hnen fnr unsere absonderliche» und gemeinsamen Lande und Botmäßigkeiten unser., oberke.t ichen Sch...» und Be urderung zusagen, alles aebabr iel. in aute» Treuen und ohne Gefährde. In Urkund dieser Verkommn.ß, deren zwe. gle.chen Inhal « ve fer iget, davon eines gedachten Herren von Mural, und das andere Herren Fischer zugestellt, und unser der Stadt Lucern Seeret-Jnsige. in übriger Orten Namen veNvahr und gegeben Word den ... u». »... 646 Februar 1697. 34». Konferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen. Aarau. 1K117, 7. bis Februar. (28. bis 3». Januar a. K.) Staatsarchiv Zürich. Allg, Absch. Bd. 7S, kol. 5. Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Statthalter. Bcr» Emanucl von Graffenricd, Vcnncr; Johann Friedrich Willading, erster Salzdircctor. Evangelisch Glar»s- Johann Heinrich Zwicki, Landammann. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Oberstzunftmeistcr; Joh^'" Rudolph Fäsch, Drcicrhcrr. Schafshausen. Johannes Kachlin, Statthalter. Stadt St. Gallen. Leonhard Laurenz Högger, beider Rechte Doctor und des Raths. Gemäß dem Wunsche einiger Orte, wegen Absendung eines eidgenössischen Abgeordneten auf ^ obwaltenden Friedcnöuntcrhandlungcn eine Confcrcnz zu veranstalten, hat Zürich die evangelischen Orte cu> berufen. Zürich seinerseits hält diese Deputation nicht für nvthig, einmal weil die meisten Mächte die schlicßung der Eidgenossenschaft in den FricdcnStractat schon zugesichert haben und die Erscheinung ci»^ eidgenössischen Vertreters als Mißtrauen in die crthciltcn Zusicherungen ausgelegt werden könnte; dann "'s die Eidgenossenschaft 1598 beim Tractat von Vervins, 1648 in Münster, 1659 beim pyrcnäischcn, ^ beim aachcn'schcn, 1679 beim nimwcgischcn Frieden und 1683 beim zwanzigjährigen Waffenstillstand a») nicht vertreten war, indem Bürgermeister WcttstcinS Mitwirkung in Münster nur zufällig gewesen dadurch veranlaßt worden sei, daß Basel wegen seines Streites mit Schlcttstadt eine Vorladung vor ' Kammcrgcricht in Speyer erhalten hatte. Bern spricht sich weitläufig für die Abordnung aus und längerer Diöcussion wird auf seinen Antrag beschlossen, die katholischen Orte durch ein freundliches Sclss^'^ zur gemeinsamen Abordnung eines Vertreters der Eidgenossenschaft bei den FriedcnsunterhandlungM zuladcn und ihre Gedanken zu sondircn. Bern, Basel und Stadt St. Gallen genehmigen das entwerft Schreiben unbedingt, die übrigen Orte nehmen cö aä rokvrenäum. l>». Unter Bezugnahme auf den Abschied bemerkt Bern, es werde seinerseits mit Freuden zu Allem beitragen, was die Harmonie unter evangelischen Orten befördern könne, habe gegen kein Ort etwas auf dem Herzen und bitte um vertrau' Eröffnung, wenn irgend ein Ort etwas zu cxpcctorircn im Falle sei. Sämmtlichc Orte beantworte» ^ Anfrage negativ und versichern ihre bnndcö- und rcligionSgcnössischc Wohlgcncigthcit. «. Aus A»la>> obigen Erklärung drükt Zürich sein Bedauern auö, daß der Streit zwischen Emanucl RegiS lind von Winterthur eine Alteration zwischen Bern und Zürich herbeiführen lind beiden bei den katholische» woselbst die Sache in Folge des Sulzcr'schcn Arrestes anhängig gemacht worden, Schimpf und Verdrup Ursachen könnte; Negis habe keinen gütlichen Mitteln Gehör geben wollen und so viel Untcrstüzung g'l"" daß Sulzcr, der nur in der Eigenschaft als Beistand gehandelt, entgegen den Marktprivilcgicn zu Zurzu daselbst mit Arrest auf Person und Waarcn belegt worden sei, wovon er sich nur mit einer Cautio» " 6W Gulden habe ledigen können. Zürich bezieht sich im Weiter» auf den von Schaffhausen ersta^ Bericht; diesem zufolge habe Hcgncr zuerst dort den Arrest gelegt, sei aber auf den Nachweis, ^ Effecten dem Negis und nicht der Ernst Hüßischcn und Regiö'schcn Socictät in Amsterdam gehören, ausgeladen und der Proccß an das Forum von Bern gewiesen worden; der in Zürich erwirkte Arrest Februar IV97, 647 Maaren genannter Societät habe daher mit dem Arrest in Schaffhauscn nichts gemein; Sulzcr sei unverschuldet in die Sache vcrwikclt worden und es sei die gegen ihn nachgesuchte Exceution auf die Cautio» "»begründet. Sehr wichtig sei der Vorbescheid über die Frage, in wie weit ein Eidgenosse, der mit eine.» Ausländer in Socictät stehe und im Ausland wohne, sich auf das Privilegium eines Eidgenossen berufen könne. Bern versichert ebenfalls, daß es eine Vereinbarung gesucht habe, allein sie sei von der Gegenpartei Sulzcr und Hcgncr, nicht angenommen worden; aus den Acten werde sich zeigen, daß in Bezug auf den Gerichtsstand die Einrede der ros zuäio-Ua statthaft sei; da RcgiS nicht anwesend und die Acten ebenfalls sehlcn, so könne man sich in eine Vermittlung nicht einlassen. Auf Verwendung der übrigen Orte wird ^schlössen, es seien alle weiteren proecssnalischcn Schritte der Parteien eingestellt und die Obrigkeiten von Acrn und Zürich ersucht, den Proccß endgültig unter sich beizulegen, oder die Parteien anzuweisen, daß sie "us den evangelischen Orten sich beiderseits in Kaufmanns- und Wechsclsachcn wohl erfahrne Schiedsrichter Bahlen, um den Streit gütlich oder rechtlich zu entscheiden. «I. Bern erklärt sich bereit, an der auf der ^'cn Eonfercnz in Aarau beschlossenen Revision der die Bcrtheidigung wider innere und äußere Gewalt "reffenden Abschiede, namentlich desjenigen von KönigSfcldcn vom Jahr 1055, Thcil zu nehmen und Winanden an den von Zürich z» bestimmenden Ort abzusenden; Zürich nimmt diese Anregung zu möglichster Krdcruiig in den Abschied und die übrigen Orte erbitten sich Mitteilung der Vorschläge. Von dem Dankschreiben der evangelischen Kirche von Erlang für die ihr auf der lcztcn Jahrrcchnungstagsazung ver. "bleichte Untcrstüzung von 130 Gulden wird Kcnntniß genommen, I. Der Rath, welchen Zürich denen von ^röncnbach und Hcrbiöhofen im Allgäu auf daS Mandat dcS AbtcS von Kempten, den gregorianischen Elender anzunehmen und die Feiertage gleich den Papisten zu halten, vorläufig crthcilt hat, wird auch von übrigen Orten genehmigt; gleichzeitig wird dem Herzog von Würtcmberg seine Verwendung für die 'ragten Gemeinden beim Abt von Kempten verdankt, x. Die französischen Flüchtlinge bitten um Dckung ^ sich bis Ende April l. I. ergebenden Dcficitö von 7862 Gulden, 3 Sous, sowie um Auswcrfung einer ^klckljchr,, SustcntationSsumnic für das mit dem 1. Mai nächstkünftig beginnende Rechnungsjahr. Zürich, "scl und Schaffhauscn beantragen auf Genehmigung der Obrigkeiten, den in Aarau auf 10,000 Gulden ^»»inten Beitrag auf <2,<100 Gulden zn erhöhe», was dann mit dem Beitrag von Bern 24 000 Gulden ""ümachcu, die Rükständc dckcn und die künftige Verwaltung bis Ende April 1098 sichern sollte. GlaruS "sprich; eine freiwillige Steuer; die Stadt St. Gallen beschwert sich abermals wegen zu starker Ver- ""k"guttg, wird aber auf die frühem Verabschiedungen verwiesen. Wie Bern berichtet, verabreicht cö den "llcndcn französischen Flüchtlingen aus seinem eigenen Sekcl Reisegelder; was aus dem gemeinen Fond )"bc„ finde seine Verwendung an solche, die auswärts ihr Unterkommen suchen und sonst auf dem '""stüzungöctat liegen, oder die im Land herum vagircn und ohnedies auf den Etat zu stehen kämen- cö ^chchc also Alles im Interesse der Ockonomie. Ii. Zürich und die meisten andern Orte sind in' der Wartung gestanden, Bern werde sich rüksichtlich der noch streitigen Auödrükc in dem Schreiben an den ^surften von Brandenburg, betreffend die Leibgarde, zu einiger Moderation verstehen; da dieses aber nicht cii,^, "zwckt werden können und das Schreiben nicht länger mehr verschoben werden dürfe, so beschließt man ^'">"»ig, daß statt „erwartenden gnädigsten Erklärung" das erste Wort in „vcrhvffendcn" verändert werden lvfcrn diese Abänderung von Bern nicht beanstandet werde. Dem Gesuche von GlaruS, cS solle sein ^ppeii ebenfalls auf das Compagnicsähnlcin gcsezt werden, auch wenn aus dortigem Ort Niemand oder '"«'ige Mannschaft in die Leibgarde aufgenommen werde, wird entsprochen. I. Dem Kurfürsten von 648 Februar 1697. Brandenburg wird für seine Versicherung, die Einschließung der Eidgenossenschaft in den FricdcnStractat z« befürworten, schriftlich gedankt. I«. Der Gesandte der Stadt St. Gallen eröffnet, zwei st. gallische Kauflcutc und ein Johann Binder aus dem Rhcinthal seien zu Marseille auf falschen Verdacht hin gefangen gcsczt und schimpflich behandelt worden; der besagte > Binder habe deshalb, weil er sammt seinen Hausgenossen vo»> Fcldprcdigcr des Regiments Manuel von Bern in seinem eigenen Hause die heilige Communion empfange» und ein Kind habe taufen lassen, einen Ausweisungsbefehl erhalten, was alle eidgenössischen Kauflcutc evangelischer Religion sehr schmerzlich berühre; sie bitten daher, wenn möglich durch Jntcrccssionsschreibcn bc> Hofe oder beim französischen Gesandten auszuwirken, daß sie in Lyon ausschließlich für sich und ihre Hausgenossen einen Prädicantcn unterhalten dürfen, dem cS auch gestattet sei, jährlich ciu bis zwei Mal d>c evangelischen Kauflcutc iu Marseille mit den Tröstungen der Religion zu versehen. Was dem Gesandten der Stadt St. Gallen über die zwei ersten Punkte und die diesfalls verlangte SatiSfaction geantwortet wordc» ist, wird derselbe gehörigen Ortö zu berichten wissen; in Rüksicht des leztcrn Punktes erhält Zürich Boll' macht, die Verwendung dcö französischen Gesandten in gemeinsamem evangelischem Rainen nachzusuchen/ sofern die erwähnten Kauflcutc solches nach reifer Ucbcrlcgung vorthcilhaft finden und verlangen. I. Zü>^ äußert gegen Bern, des leztcrn Angehöriger, Jakob Hummel zu Brugg, beschwere sich mit Unrecht wegen des Abzugs von 15 "/» von dem Vermögen seiner von Hüntwangcn gebürtigen Frau; 10 gehöre» ge>czl>ch dem Landvogtciamt zu EgliSau und 5 °/o der Gemeinde Hüntwangcn; der einschlägige AbzugSvertwö zwischen den V evangelischen Städten und Appcnzcll-Außcrrhodcn von 1040 begreife nur die Städte, aber deren Angehörige. Lcztcrcr Behauptung wird von Bern widersprochen und vorgebracht, daß in feine»' ganzen Gebiete nicht mehr als 10 °/o Abzug gefordert werden und zwar von den Angehörigen wie von de» Burgern der Stadt. Zürich übernimmt, die Gegenvorstellung Berns der Obrigkeit zu hinterbringen. ^ Frage, ob der Vertrag von 1040 sich nur auf die Städte oder auch auf deren Angehörige beziehe, wird ve» sämmtlichcn Orten in den Abschied genommen, i». Basel beschwert sich, daß man ihre an eigene Angehet oder als ehrlich anerkannte Fremde crthciltcn Pässe in Rhcinfcldcn nicht rcspcctirc und die Träger dersill'"' zurükwcisc; die bei der vordcröstcrrcichischen Regierung und dem kaiserlichen Gencrallecutcnant Prinz Ludwbl von Baden gemachten Gegenvorstellungen seien unbeantwortet geblieben. Basel bitte also, daß auf eingeht Zustimmung Luccrnö in dem Antwortschreiben auf das Gesuch der vordcröstcrrcichischcu Regierung, betreffe« die Bcschüzung der dortscitigcn Städte lind Lande, in gcmcincidgcnössischcm Namen Abstellung dieses »»»so barlichcn Verfahrens gefordert werde. Diesem Gesuche wird entsprochen und zwar in dem Sinne, nölhigcn Falls auch an den Prinzen Ludwig geschrieben werden soll. Laut einer Anzeige von Basel > das Decrct der obcrösterrcichischcn Regierung vom 15. September 1090, wodurch der vorderöstcrrciclsil^ Regierung anbefohlen wurde, die gegen Heinrich Zäslin von Basel erlassenen Kundmachungen zurükznneh'"^ nicht förmlich vollzogen worden; daher wird beschlossen, cS sei mit dem gebührenden Dankschreiben »>' obcröstcrrcichischc Regierung so lange einzuhalten, bis Basel von der stattgcfundcncn Vollziehung erwähnten Decrctcö Bericht einsende. <». (Zürich und Schaffhauscn.) Zürich thcilt Schaffhauscn Bericht mit, welchen seine Obrigkeit zu Eglisau, Stciu, Bcnkcn u. s. w. über Abfordcrung oder abfvrdcrung eidgenössischer Grundzinse lind Zehnten aus dem benachbarten Rcichöbodc» erhoben hat. Hausen verdankt diesen Bericht und eröffnet, daß seine Obrigkeit den Bischof von Eonstanz um die ^ dieses Verfahrens befragt und darauf die Antwort erhalten habe, die Einforderung des fraglichen Imposit aus Jrrthlun geschehen, wobei man es bewenden läßt. Februar 1607. 649 849. Konferenz der mit Spanien verlnuideten Orte. Luecrn. 1697, 1.1. u. 14. Februar. Staatsarchiv Luccr». AII>,. Absch. Vd I.XXXIII, kol. 8. Gesandte: Lucrrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Rudolph Mohr, ^>ttcr, alt-Schulthciß und Stadtvcnncr; Johann Martin Schwptzcr, Statthalter und Obcrzeughcrr; Karl Christoph Dullikcr, Sckclmeistcr. Uri. Johann Martin Schmid, Herr zu Böllstein, alt-Landammann; Azariaö Echmid, Statthalter. Schwyz. Jost Rudolph Rcding von Bibcrcgg, Ritter, Landannnann; Franz Lcodcgar P'deröst, Statthalter; HanS Walthcr Bcllmont, Landvogt der Frciämter und des Raths. Untcrwaldcn. ^cbastian Biüllcr, Landannnann von Obwalden; Johann Ludwig Lussi, Ritter, alt-Landainmann von Nid- >valdcn und LandShauptinann ob und nid dem Wald. Zug. Johann Jakob Brandenberg, Statthalter; A"ha»n Baptist Staub, Sckclmeistcr. Frciburg. HanS Peter von Boccard, des Raths; Franz Augustin ^>> Dicfibach, dcö Raths. Appcnzcll-Jnncrrhodcn. Ulrich Sutcr, Landammann. Abt von St. Gallen, ^cihcrr Fidel von Thurn, Ritter und Erbmarschall; Franz Dicthclm von Wißman», Rath und Lchcnvogt. ». Ans den vom Gubcrnator von Mailand und Herrn Oberst Johann Karl Bcßlcr eingegangenen und Orten mitgcthciltcn Schreiben ergibt sich die Absicht dcS GubcrnatorS, die beiden im Mailändischcn bcfindlichrn Regimenter auf fünfzehnhundert Mann zu rcducircn und den Monatssold dcö Manneö von 26 ""f 24 Psuiid zu verringern. Dieses Vorhaben erscheint als schlechter Dank für die geleisteten Dienste und als unförmlich und capitulativnöwidrig bezeichnet, crstcrcö, weil die Orte nicht um die vorhabende Ab- Ü"dcr»ng, sondern nur um die Genehmigung begrüßt worden sind, lcztcrcS, weil die Kapitulation das Minimum der Truppen auf viertausend, und das Maximum auf drcizchntauscnd Mann fcstsczt. In Bezug ""f den Sold wird angeführt, wenn bei den Musterungen nicht durch die Finger gescheit würde, so wäre die Zahlung eines MonatösoldcS von 26 Pfund auf den Mann kaum hinreichend, eine Verminderung um ^ Pfund führe also fast unvermeidlichen Verlust herbei. Uri glaubt, man sollte sich weniger mit dem ^ttcrcssc der Particularcn, als mit denjenigen des gemeinen Wesens befassen, da aus lcztcrm auch daS- ^">gc dcö erstem hcrflicßc, und daher auf Entrichtung der ausstehenden Pensionen und Bundcsgeldcr dringen, schwyz will seiner Obrigkeit vorerst hinterbringen, worin eigentlich die nachthciligcn Conscqucnzcn der gliche» Abänderung liegen. Die übrigen Orte insgemein halten diese Begegniß für eine schwere und ^gmrcichc. Wenn eine starke Rcduction hingenommen würde, wird künftig irgend ein frischer Aufbruch zur ^""»Pichkeit. Die Soldvcrmindcrung sei eine ganz unleidliche Sache, und um so bedenklicher, als diesfalls ^ nichts an die Obrigkeiten gelangt ist, sichern Berichten zufolge aber die Ermäßigung des Söldes auch Fricdcnszcitcn gemeint sein soll. Wenn bei den Musterungen nicht so viel durch die Finger gesehen ^rde, könnte man auch bei einem Sold von 26 Pfund nicht bestehen; wenn man sich aber solcher Sachen ^sscn muß, waö soll endlich mit der Ehre der Nation werden? Wer sich aber dessen nicht bchilft, vermag bei cxactcr Rechnung und Occonomie nichts zu erübrigen. Die Einrede, der mailändischc Dienst zu Pfunden neben dem Eommiöbrod und dem Porronc sei wohl so gut, als der französische in FriedcnS- sei nicht stichhaltig, da Frankreich prompt bezahle, in Mailand dagegen wohl sechs bis sieben Proecnt 82 Februar 1697. mit Unkosten draufgehcn, die auf jede Compagnic jährlich auf -1999 Pfund berechnet werden. Wenn da»» im Weiter» der Obersten- und Justizstab auf einen gar geringen Gehalt hcrabgcsezt würden, — zu Anfang des Aufbruchs waren es monatlich 3599 Pfund, 169t schon wurden davon 1999 Pfund abgezogen und der Rest von 2599 Pfund soll noch einmal um 1999 Pfund vermindert werden — hat cS zur Folge, daß 9» Oberst und die ihm unterstehenden Officicrc nicht nur nicht mehr mit dem dem eidgenössischen Herkommen »»b Republik gemäßen Decorum, sondern ohne jeglichen Nuzen ihre Stellen einnehmen können. Endlich fällt t»c vorgeschlagene Verschmelzung der beiden Regimenter um so beschwerlicher, als daö stärkere, welches sich »»^ großen Kosten auf so starkem Fuß erhalten hat, und in tausend Mann bestehen soll, mit dem um die Hülste schwächer» vereinigt wird, somit das eine gleichsam dem andern zur Rccrutirung dienen soll. Die Abdankung aller Compagnic» bis auf zehn wird in den Orten ebenfalls vielen Unwillen crwckcn. Dabei ist zudn» keine Rede von der Tilgung der großen Guthaben beider Regimenter. Abgesehen von diesen Bedenken, welche die Privaten beschlagen, leiden auch die öffentlichen Interessen; in der Fürsten Dienst zieht ein Beispiel duö andere nach sich und fällt man doppelt eher von dem Guten auf das Schlechtere. Ehrliche Kriegsdienste si»b ehedem der katholischen Orte meiste und vornehmste Unterhaltung gewesen; wenn diese aber auf so elende» Fuß gcsczt werden, gleichsam als Vergeltung für die vielen treuen Dienste, müsse man nun bekennen, daß 1'^ unser eidgenössisches Wesen in einem verächtlichen Zustand befindet. Daneben wird hervorgehoben, schlcchtlich den Obrigkeiten die Pensionen bezahlt werden, wie wider die Bestimmung dcS dritten Artikels Bundes den eidgenössischen Angehörigen, die Pferde und Vieh auf den Markt nach Mailand bringen, »»^ Zöllen zugesczt wird, wie die Kaufmannöwaarcn von Mailand auö nicht mehr über den Gotthard, sonvcr» über Bünden dem Rhein entlang gefertigt, und der freie Kauf im Mailändischcn gehemmt werde. Entwehr habe Mailand die eidgenössischen Völker »öthig oder nicht; im erster» Fall soll die Roth doch wie billig b» Bedingungen bessern, nicht bösem, im leztcrn Fall aber bietet die Fortsczung dcS Dienstes wenig Gutes >»9st' Sämmtlichc Orte, mit Ausnahme von Uri und Schwyz, kommen daher zu folgendem Beschlüsse: in b» Ratification der vorgeschlagenen Abänderung könne nicht eingetreten werden; der mailändischcn Regier»'»? seien dringende Vorstellungen gegen Rcduction der Truppen und des Soldes zu machen und von derselbe» die Entrichtung der Bundesgcldcr an die Obrigkeiten zu verlangen. Die Untcrstüzung dieser an »e» Gubernator gerichteten Vorstellung wird auch dein spanischen Gesandten und dem Grafen-Karl Borronic» empfehlen und dem Obersten Bcßler davon Mitthcilung zu machen beschlossen. Mit der Ausfertigung ^ entworfenen Schreiben wird indessen zugewartet, bis Uri »nid Schwyz ihre Entschließungen Lnccrn wcrbr» mitgcthcilt haben, in der Meinung, daß dieselben Namens der mchrern Orte gleichwohl abgehen wert"'» wenn die Zustimmung besagter Orte nicht erfolgen sollte. Gleichzeitig wird dem Agenten Pcllizaro nach?»» lieh aufgetragen, bei dem spanischen Gesandten die Bezahlung der Pensionen mit allem Ernst zubctrcil'9» I». Da von der benedictinischcn Congrcgation über das an sie erlassene Gesuch um Zusamnicnll'g»^ eines Vorraths an Früchten für den Fall eines Krieges mit den Unkatholischcn eine unbefriedigende A>ü>» eingegangen ist, hatte Lucern laut dem Berichte seiner Gesandten dem Nuntius diesen Gegenstand empfohlen. Eö wird neuerdings eine Deputation von einem Gesandten jedes OrtcS an denselben abgesch' ' um neue Vorstellungen zu machen. Derselben wird vom Nuntius crwicdcrt, er habe die Sache »ich? " schriftlich, sondern bei Anlaß seiner Reise zur Elcction dcS neuen AbtcS von Rheinau bei mchrern Pr»^ auch mündlich urgirt; es handle sich nicht mehr darum, ob, sondern wie man Hand an'S Werk legen u"' ' bei der nächsten Ernte »verde er jedem GottcShausc sagen, was cS an den Vorrath beizutragen und kü»l April 1697. 651 fvrtzusczcn habe; die Orte haben nun zu bestimmen, wo die Magazine angelegt werden sollen. Auf diese tröstliche Antwort bcharrt man rüksichtlich der Anlegung der Magazine bei den frühem Abschieden, nämlich daß eines zu Luccrn, das andere bei Arth und das dritte jenseits des Hummelwaldcö bei Wyl errichtet werden soll. Lucern wird ersucht, mit dem Nuntius zu reden, daß die geistlichen Korporationen, denen die Verwaltung der Früchte verbleibe, zum Bau der Magazine angehalten werden; gleichzeitig soll aber in ^cmäßhcit der Abschiede auch auf die Anlegung eines Geldvorrates gedrungen werden. Ferner wird auf die Vvthwcndigkcit hingewiesen, den Gotteshäusern anzuzeigen, an welches Magazin sie ihre Ablieferungen zu wachen haben; Luccrn übernimmt, von den Amtleuten von Fraucnfcld den schon früher verlangten dieöfälligcn bricht einzuholen. Endlich wird Lucern beauftragt, mit dem Nuntius zu reden, in wie weit er auch andere ^"stlichc in Mitleidenschaft zu ziehen gesucht habe und darauf zu dringen, daß auch gegen diese die nöthigcn schritte gcthan werden. «. (S. u. Sargans.) «I. Da Zürich wegen der AnHaltung zweier spanischen Soldaten bei der Faloppia und wegen der gewaltsamen Wegnahme von Schweinen bei Clivio eine andere Viciitting geäußert hat, als die von Luccrn den Orten vorgeschlagene, und da man allgemein in der Ucbcr- ^»gung ist, cö können solche Anstände nur durch eine Grenzbcrichtigung, beziehungsweise durch den mit Viailand zu haltenden Zusammentritt beseitigt werden, so findet man allerseits nöthig, bei dem spanischen sandten und dem eidgenössischen Agenten in Mailand darauf zu dringen, daß Mailand einmal zu dieser Unterhandlung Hand biete, und zwar, wenn möglich, schon im Frühling; da aber einige Orte nicht instruirt ch>d, so wird die Sache aä röleronclum genommen. « - (S. u. Thurgau.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten - ^«dnrafschast Thürk«,«. v. Art. 242. Znstizsachen, Recht, Gericht. ^rasschast Sargans. o. Art. 312. Verschiedenes. Zu ». Die Orte llri und Schweiz crthciltcn den 16. Februar ihre Zustimmung zu de» projcctirten Missiveu. Staatsarchiv Lucern. Allg. Mich. Bd. I.XXXIII, f«I. N5. 350. Konferenz der evangelischen Orte. Aarau. 4. u. 5. April. (25. u. 26. März a. K.) Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 7S, toi. »S. Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Statthalter. Bern, ^naiuicl von Graffcnried, Benncr; Johann Friedrich Willading, dcS Raths. Evangelisch - GlaruS. ^hann Heinrich Zwicki, Landammann. Basel. Christoph Burkhardt, Obcrstzunflmcistcr. Schaphausen. ^Hannes Köchlin, Statthalter; Johann Heinrich Schalch, Sckclmcistcr; Johann SpciScggcr, Stadtschrcibcr. ladt St. Gallen. (Entschuldigt.) Die Veranlassung zu dieser Confcrcnz ist ein Anstand zwischen dem Obcramt der Landgrafschaft Ncllcn- und dem Stande Schaffhauscn. ». Die Stadt St. Gallen entschuldigt ihre Nichtvcrtrctung an der Efferen;, I» ei„cm zweiten Schreiben eröffnet sie, statt dcö ihr nach der vicrstädtischcn Scala obliegenden wüingcnts von 156t) Guldcn an die SustcntationSkostcn dcr französischen Flüchtlinge werde sie eure frei- 652 April 1697, willige Steuer von 1260 Gulden einsenden, Uebcr das Ausbleiben wird das Bedauern der Confcrcnz und rüksichtlich der Bcthciligung an der Untcrstüzung der französischen Flüchtlinge die Erwartung auögcsproche», die Stadt St. Gallen werde laut Scala von 1694 ihrer Verpflichtung nachkommen. I». In dem zwisch"' der Landgrafschaft Nellcnburg eines- und Schaffhauscn andcrntheilS waltenden Streite wird die den Orte» bereits mitgcthciltc geschichtliche Darstellung verlesen und von Schaffhauscn mündlich erläutert; darnach verlangt daS Obcramt der erwähnten Grafschaft ungeachtet der in gemeinem evangelischem Namen bei der ober- österreichischen Regierung gcthancn Verwendung die Freilassung des seiner Sinne nicht mehr mächtig"' Eberhard Jmthuru und droht mit der Wicdcrlösung einiger vom Erzhausc Oesterreich seit 1651 pfandw"!' erhaltener hoher Gerichte und Regalien in gewissen rüksichtlich d'cr hohen landesherrlichen Rechte zur Landgrafschaft Nellcnburg uud der Grafschaft Thicngcn gehörigen Dorfschaftcn, Weilern und Gütern. Schafs Hausen findet die Frcilaßung Jmthurnö, der in dortiger Stadt gotteslästerliche RcligionS- und Glaubend schmähuugcu ausgeflossen hatte, bedenklich, da das Ucbcl durch die Frcilaßung nur ärger »verde» könnte, dagegen wünsche cö die angedrohte Pfandlösung, als eine ihm sehr präjudicirlichc Sache, welche rechtlich nicht wohl verweigert werden könnte, abzuwenden, was der Verwendung der cvangclischcn Orte höchsten und hohen Ortes, wie cS hoffe, wohl gelingen dürfte. Hierüber wird folgendes beschlossen: Zürich ersucht »> gemeinem evangelischem Namen den niederländischen Gesandten, mit dem kaiserlichen Botschafter eine persönlich' Confcrcnz zu halten oder wenigstens durch JntcrccssionSschrcibcn und Abscndung seines Secrctärs an ihn l" gelangen mit der Bitte, die ncllcnburgischc und die obcröstcrrcichischc Regierung, ja selbst den kaiserlichen H''f günstig zu stimmen; sofern sich der kaiserliche Gesandte zu einer Eonfcrcuz entschließe, soll Schaffhauscn auch eine Rathsbotschaft dorthin senden; ferner soll von den cvangclischcn Orten nicht nur ein Jntcrccssu'nö' schreibe» erlassen werden, sondern auch eine Abordnung von Zürich die Verwendung des niederländischen ^ sandten untcrstüzcn; sofern aber lcztercr nur seinen Sccrctär abordnen wolle, soll gleichwohl eine Abordnung von Schaffhauscn und eine von Zürich, lcztcrc in gemeinem evangelischem Namen, den kaiserlichen Gesandt"' besuchen und crstcrc das ncllcnburgische Obcramt mit einer Empfehlung der evangelischen Orte durch pM""' lichcn Vortrag zu gewinnen suchen; auf den allfälligcn Wunsch des niederländischen Gesandten soll auch b'' Verwendung seiner Regierung nachgesucht werden, wofür Zürich Vollmacht erhält; auch Bern wird cvcntnc ersucht, die Verwendung deS großbritannischcn Gesandten zu erbeten. Inzwischen wird den katholischen und dem Abt von St. Gallen von dieser Ungelcgcnhcit einläßliche Mitthcilung gemacht und daö Int'"" Schaffhauscns ihnen empfohlen. Endlich wird verabredet, Schaffhauscn solle im Fall einer gegen dortig"' Stand unternommenen Exemtion nicht eigenmächtig handeln, sondern den evangelischen Orten hicvo» ^ thcilung machen. Basel führt Beschwerde, daß dortigen vcrburgcrtcn Kauflcutcn zu Benshcim >» Pfalz fünf mit Gütern bcladcnc und auf dem Weg nach Frankfurt begriffene Wägen arrctirt und mit ei»"' Zoll von 4<>«><) Gulden belegt worden seien. Dieser Gegenstand wird zur Bcrathung auf die erste g""'"' eidgenössische Versammlung verwiesen und inzwischen Basel angcrathen, sich mit den Zollbeamten so wohl' als möglich abzufinden. «Z. Da der Paß von WaldShut nach Basel ungeachtet der an den Prinzen Ludw'l von Baden und an die vordcröstcrrcichischc Regierung erlassenen Ersuchschrciben »och nicht geöffnet worde» ' / so soll an beide Orte ein nochmaliges Mahnschreiben erlassen werden. April 1V97. 653 35l. (Konferenz der mit Spanien verbündeten Orte. Luccrn. 16V7, 15». bis 17. April. Staatsarchiv Luccrn. Allg. Absch. Vd. I»XXXIII. kol. 45. Laudesarchiv Schwyz. Abschiede. Gesandte: Luccrn. Johann Rudolph Dürler, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Rudolph Mohr, bitter, alt-Schulthciß und Stadtvenncr; Johann Martin Schwpßcr, Statthalter; Karl Christoph Dullikcr, Sekelincistcr. Uri. Johann Martin Schund, alt-Landammann; Azarias Schinid, Statthalter. Schwyz. Jost Rudolph Rcding von Bibcrcgg, Ritter, Landannnann; Rochuö Abybcrg, alt-Landainniann; Franz Lcodcgar ^idcröst, Statthalter; HanS Walther Bcllmont, des Raths. Untcrwalden. Sebastian Müller, Landannnann Obwaldcn; Beat Jakob Zelgcr, Landammann von Nidwaldcn. Zug. (Entschuldigt.) Frei bürg. HanS Pttcr von Boccard; Franz Augustin von Dicfibach, beide des Raths. Appcnzcll-Jnncrrhodcn. Ulrich ^»tcr, Landannnann. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thür», Ritter, erster Rath und Erb- "'«rschall; Freiherr Galt Anton von Thurn, Rath und Obcrvogt zu Romanöhorn. ». Da die mailündischc Regierung auf die ihr mitgetheilten Beschlüsse der Confcrenz vom 13. und Februar abhiu keine befriedigende AnNvort crthcilt, vielmehr die geforderte Entrichtung der ausstehenden ^»ndcsgclder mit Stillschweigen übergangen hat, und auf der Verschmelzung der beiden Regimenter brharrt, ^ Rcductivn des Soldes, jedoch »nr für FriedenSzcitcn, festhält, und im Weitem auf die Ausschlagung ^icr Ansinnen in einem besonder» Schreiben dcS Grafen Borromco gewissermassc» die königliche Ungnade ""ücdroht »»d den verbündeten Orten für ihre Entschließung einen Termin von zwanzig Tagen angesczt hat, ^ treten die Orte abermals zusammen, um über die Wichtigkeit der Sache zu bcrathcn. Zuerst wird das schreiben von Zug verlesen, worin cS sein Ausbleiben entschuldigt und ferner berichtet, daß cö seine Ent- ^'efiung im Sinne von Uri, Schwyz und Nidwalden nach Mailand mitgcthcilt habe. Uri, Schwpz und Ewalden eröffne» hierauf, sie sehen den mailändischcn Militärdienst für eine Particularsachc der Haupt- an, in der Weise, daß diesen überlassen sei, den Dienst fortzusczcn, wofern sie sich getraue», bei dem ""lsstragrncn Sold bestehen zu können, und unter der Bedingung, daß man den Obrigkeiten ihre auS- ^hmdcn BundeSgcldrr und Gebühren entrichte und die Hauptlcutc um ihre Ausstände befriedige. Diesen Schluß haben sie bereits am 27. v. M. der mailändischen Regierung mitgcthcilt, weil sie wahrgenommen, 'tß dic Verschmelzung der Regimenter in der Willkür der Regierung liege, die Beförderung der Entschließung ÜM, gesehen, und daß die Confcrenz von Luccrn gar zu weit hinaus verschoben werde; übrigens nehmen ^ 'tu difsxr Confcrenz gern Thcil, weil sie bemerkt haben, daß man sich für dic Einbringung der obrig- ^lchci» Gebühren ernstlich verwenden werde. Luccrn, Obwaldcn, Frciburg, Jnnerrhoden und der Abt von Gallen äußern ihr höchstes Befremden über diese unerwartete Absöndcrung der vicrthalb Orte von dem ^hlbcdachten einhelligen Beschlüsse vom leztcn Februar und rügen, daß sie mit der vorschüzigcn Resolution, fachtet bereits eine eidgenössische Ersprachung ausgeschrieben war, so vorciltcn. In diese bedauerliche ^'"dcrung habe sich dic Mehrheit der Orte um so weniger zu schikcn gewußt, als dic Antworten aus weder formell noch inhaltlich eine Abänderung dcö einheitlichen Beschlusses rechtfertigen können. Dic ^)rhcit der Orte widerspricht auf daö Bestimmteste, daß dic Kapitulation mit Mailand als eine Particular- 654 April l697. fache angesehen werden dürfe; die Kriegsdienste, deren Gestaltung, die Feststellung des Soldes sammt allen übrigen Bedingungen seien von jeher und zu allen Zeiten als lwchobrigkcitlichc Obliegenheiten betrachtet und für eine nur von diesen allein zu berührende Frucht gehalten worden. Wollte man den Hauptlcutcn überlassen, solche Dienste einzurichten, würde wahrhaftig den Obrigkeiten zu viel vergeben; man solle doch den Kriegsdienst in Frankreich betrachten, welcher ehedem ein Trost so vieler ehrlicher Leute gewesen, lind »>n> aus bekannten Ursachen in so schlechtem Stande sei. Wenn man den Particularen hierin freie Hand lasst, werden die äußern neu angenommenen Burger und Landleutc, ja allerhand Halbschwcizcr sich Hervorst)»», und selbst noch ungünstigere Bedingungen eingehen und so Alles in den Grund und Boden verderben. Statt durch cinmüthigcn Entschluß sich in einen bessern Stand zu erschwingen, mache man durch Annahme solche schmählichen Bedingungen und durch eigene Trennung die Sachlage nur noch ärger. Biel thunlichcr wäre gewesen, zuerst die gemeinen obrigkeitlichen Anforderungen in Richtigkeit zu sczcn, und erst nachher von der Form der Dienstleistung zu sprechen; wenn aber Mailand Kriegsdienste erhält, wie immer cS sie verlangt, werde cö nach der Hand schwerlich mehr zur Erstattung jener Gebühren zu bringen sein. Daß Mailand zu der Verschmelzung der beiden Regimenter ausschließlich befugt sei, erweise sich ebenfalls als eine Jrrmcinung und könne in Ewigkeit nicht zugegeben werden, da hierzu auch die Orte, als der andere Pacisccnt, zu rcdc» haben. Nicht minder verwerflich sei die Ansicht, daß späterhin Mailand aus dem einen vcrschmolzciuu Regiment wieder zwei machen könne; damit würde der Dienst für alle Zeiten den Einzelnen, die zur dabei sind, und ihren Nachkommen zugcthcilt, und von einem frischen Aufbruch wäre keine Rede mehr. schädlichsten von Allem aber sei die vorhandene Trennung der verbündeten Orte selbst. AuS all oiell" Gründen erklären die Gesandten der Mehrheit der Orte, daß sie unabänderlich bei dem Beschlüsse der lcztc» Taglcistung verbleiben, und ersuchen die übrigen Orte ganz angelegentlich, wieder zur Mehrheit zu trete» und die vorige Einstimmigkeit wieder herzustellen. Die lcztcrn beziehen sich aber-auf ihre Instructionen, »"» denen sie nicht abweichen können. Nach langen fruchtlosen Contcstationcn stellen die fünfthalb Orte de» Antrag, wenn man nicht mehr im Stande sei, in dieser Sache einen cinmüthigen Beschluß zu fassen, so man doch einander die Wahrheit unter die Augen legen, ob denn die ncuprojretirtc Kapitulation so beschul" sei, daß man mit Ehren dabei bestehen könne. Diesem Vorschlage gemäß tritt ein Ausschuß der Session »»' einem solchen von den Hauptlcutcn in Bcrathung, worin Alles genau erbeutclt wird. Nach dem Berichs hierüber halten die Einen den Dienst für möglich und zwar sowohl für die Officicrc wie für die während eine andere Ansicht daran festhält, daß auch bei der größten Sparsamkeit die Gemeinen sich aus den Schulden werden erschwingen, viel weniger etwas erübrigen können. Bei diesem Widerspruch ^ Meinungen hat man gleichwohl gewünscht und auö vielen wichtigen Rüksichten gern sehen mögen, daj! Trennung der Orte der ehrbaren Welt nicht so gar scheinbar vor die Augen gelegt werde, wenn auch Sachen anderseits in dieser scheinbaren Ruhe nicht bleiben werden, und cS tritt daher jede Partei i» gcso»^ Bcrathung, um einen BcschlusseSantrag aufzufinden, der beiderseits angenommen werden könnte. Ein si» ^ Entwurf kommt dann wirklich zu Stande und erhält die Zustimmung von Uri und Schwyz, da cr un wesentlich von ihrer Antwort an Mailand abweiche; da die Gesandten aber nicht ermächtigt sind, Rcpetition der obigen Antwort vorzunehmen, und da man nicht weiß, welche Entschließung die mailändU Regierung bei erfolgender Entlassung der Truppen rüksichtlich der obrigkeitlichen Ansprachen etwa fasse» so nehmen die erwähnten Orte diesen Entwurf u<1 roterenäum, mit dem Versprechen einer definitiven Ant»'^ bis auf nächsten Sonntag. Sollte diese nicht zustimmend sein, so behalten sich die fünfthalb Orte vor, " April 1607, 655 gemeinsame Entschließung nach Mailand zu eröffnen und von nun an diese Angelegenheit besonders zu betreiben. Ii» Ucbrigcn ist man allseitig einverstanden, daß jedes Ort auf das ebenfalls besonders cin- Sekominrnr Schreiben des Grafen Borromco besonders antworte. Endlich wird dein spanischen Gesandten auf seine drei lcztcn Schreiben in gemeinem Namen und im gleichen Sinne geantwortet, wie dem Gubcrnatvr, "ur mit ctwaö mehr Ausführlichkeit in Betreff der drei ausstehenden Pensionen, der bundeömäßigcn Gebühren, dcö Gebrauchs des GotthardpasscS und der Vcrabfolgung der Früchte an die ennctbirgischcn Unterthancn, sowie in Betreff der Abstellung der Neuerungen bezüglich dcS Gebrauchs der Wochenmärktc im mailändischcn Ttaat. Dem Obersten lind den Hauptleuten vom Regiment Bcßlcr wird ein Verweis crthcilt, daß sie mit shrcn Privatuntcrhandlungen zu weit geschritten seien und dadurch die Obrigkeiten in Verlegenheit gcsezt habe»; sic werden vor künftigen ähnlichen Schritten gewarnt, mit dem weitem Befehl, daß die dem Vermuten nach zu erwartende Abschlagszahlung an die Rükständc nicht nach den Compagnien, sondern nach Proportion der Anforderung eines Jeden vcrthcilt werde. Uri stimmt nicht zu diesem Verweis, weil cS diese ^achc als Befugniß jeder Obrigkeit ansieht und weil seinerseits das Benehmen des Oberst Beßler gebilligt worden sei. I». Nach dieser gcmeinsamcn Bcrathnng treten Luccrn, Obwaldcn, Frciburg, Appenzcll-Jnncr- 'Podcn und die Gesandtschaft des AbtcS voir St. Gallen besonders zusammen und drükcn über die statt- gkfuudcnc Trennung ihr herzliches Bedanern auS; nach ihrer bestimmten Ansicht wird von den andern Orten "'ch'S gesucht, als die Nichtabdankung dieses liederlichen Dienstes und die Untcrstüznng des Oberst Bcßlcr. Bezug auf die künftige Haltung der fünfthalb Orte wird beschlossen, sofern die Regimenter von der mai- M"bischen Regierung inSgcsannnt abgedankt werden, haben alle verbündeten Orte das gleiche Interesse, sich in PMiland und beim Hofe in Madrid für ihre Ansprüche zu wehren; sofern aber nur die Truppen der fünft- h"lb Orte abgedankt werden, so soll den Hauptleuten der Befehl crthcilt werden, ihre Mannschaft ganz nach '^usc zu führen, sich keinen Mann abzwakcn zu lassen und mit aller Kraft vor der Abreise die Bezahlung M fordern. Dieses Schreiben soll durch Vermittlung von Luccrn einem sichern Mann in Mailand einhändigt, von diesem aber den Hauptleuten nur im Abdankungsfall eröffnet werden. Ebenso soll durch verhüte Hn„p den, spanischen Gesandten ein Schreiben zugestellt werden, worin derselbe dringend ersucht wird, hicn ganzen Einfluß zu verwenden, daß die Truppen im Fall der Entlassung vollständig ausbezahlt werden; hcs Schreiben selbst soll nur im Nothfall von ihm gebraucht und dannzumal kräftig befürwortet werden. "'Uls die Mannschaft der fünfthalb Orte mit Schimpf und Schaden entlassen würde, soll daS damit an- h)a»c Unrecht in einer schriftlichen AuScinandcrsczung in Mailand und Madrid nachgewiesen, oder selbst ein Präsentant zu mündlicher Vorstellung dorthin abgeordnet werden. «. Luccrn hat laut dem Berichte seiner ^»dtcn mit dem Nuntius in Folge Auftrags vom 14. Februar wegen Anlegung eines Vorraths der Mstcr Rüksprachc genommen und die besten Zusicherungen erhalten; doch habe sich derselbe mehr Zeit aus- Bei diesem Anlaß wird berührt, daß man viel Lärm daraus mache, als sollten auch die Geistlichen Jahre lang den zehnten Thcil ihres Einkommens an Früchten, Wein und Geld beitragen, während ^ ^ den Klöstern nur von den Stiften der Wcltgcistlichcn die Rede gewesen ist und eine weitere Ausdehnung Inanspruchnahme sich nicht rechtfertigen lasse. Da wegen Unwohlseins des Nuntius keine Abordnung he geschikt »Verden kann, so behält man sich vor, bei nächster Gelegenheit ihm dieses JrrthumS wegen die '^>ge Berichtigung zu machen. «I. Unter Bezugnahme auf die Abschiede von 1695 und 1696, gemäß Ort sich mit gcnüglichcm Vorrath von Salz zu verschen hat, wünscht Uri, bei der bcvor- hdcn Erneuerung des Salzvcrtragcö mit der Kammer in Innsbruck auch in de» Traetat aufgenommen K56 April 1697. zu werden, damit cs nicht von dcr Gnade dcr Unkatholischen abhangeir müssc. In der Ucbcrzcugung, daß dic katholischen Orte sich in dieser Sache selbst behclfcn solle» und daß dcr Salzhandcl ihnen ein Bedeutendes eintragen werde, welches nun die Unkatholischcn in den Sak schieben, wird diese Anregung zur Instruction auf die JahrrcchnungStagsazung in den Abschied genommen, v. Der Antrag von Schwyz, dic savopischc» Bundcögeldcr von ?icucm zu fordern, wird allgemein angenommen; das dahcrige Begehren ist dem erwartete» savoyischcn Gesandten, Grafen Mondonc, bei dem Anlaß, wo er seine Aufträge insgemein eröffnen »vir»/ mit den übrigen vorzutragen, I (S. u. Thurgau.) Dem Berichte des appenzellischcn Gesandten znsi'l^ ist vor etwa zwciundzwanzig Jahren ein junger Mann auS Anßcrrhodcn in Kriegsdienste nach Genua gczog^ und hat dort die katholische Religion angenommen; hicvon hatte er dcr Obrigkeit von Jnncrrhoden Kennt'»» gegeben und ihren landcöväterlichcn Schirm nachgesucht und erhalten; inzwischen seien seine Eltern gcstorbc»/ worauf er sich bei Außcrrhodcn um Bewerbung seines Erbgutes und Bezug dcr Zinse angemeldet, aber i»»»" abschlägigen Bescheid erhalten habe. Auf dahcrige Verwendung habe die Obrigkeit von Außcrrhodcn entgegne das Gut sei wegen mehr als neunjähriger Abwesenheit dcö Betreffenden dcr Obrigkeit verfallen; überdies t" in Außcrrhodcn eine Landcsordnung, gemäß welcher dic Aendcrung der Religion außer Landes den Vcrl»^ von Hab und Gut nach sich ziehe. Dagegen habe Jnncrrhoden vorgestellt, wegen Abwesenheit könne Niei»»»^ seines natürlichen Erbrechtes verlustig gemacht werden, dcr Betreffende habe sein Landrccht nicht vcrschc'»^ indem er lcdigen Standes sein Glük in dcr Fremde gesucht und sich dort nicht hauShäblich nicdcrgclassi" habe; ferner sei er zur Zeit des ErbanfallcS von Jnncrrhoden bereits als dcr Seinige anerkannt gcwcjc»' habe demnach laut Landcöthcilung und andern Verträgen den freien Zug gehabt; Außcrrhodcn sei »>^ befugt, zum Abbruch dcr LandcSthcilung und der Rcligionövcrträgc einseitig eine solche LandcSordnnng machen. Jnncrrhoden verlangt daher in Sachen freundlichen Rath. Dieser wird dahin crthcilt, Appc».^' Jnncrrhoden soll ans diese Gründe gcstüzt von Außcrrhodcn dic Vcrabfvlgung des fraglichen Erbg»^ beharrlich verlange», im RichtentsprcchungSfall aber seine Beschwerde an dic Tagsazung in Baden bringt' Ii. (Dic dic Grafschaft Baden regierenden Orte.) Untcrvogt Beat Anton Schnorf zu Baden läßt vorbringt daß auf seine in den Druk gegebene Abhandlung über das ^uu spolii dcr auf Pfründen sterbende» geistlichen von einem gewissen Religiösen eine scharfe Replik erschienen sei, welche ihm eine Erwiederung nöthigc; sofern solches aber den Obrigkeiten mißbclicbig wäre, würde er den Druk untcrlasscn. ES wird ü)'" dcr Bescheid crthcilt, nachdem dcr Ordinarius den Druk dcr Replik gestattet habe, hätten dic Regier»»^' gegen den Druk dcr Erwiederung auch nichts einzuwenden, sofern man sie nicht in die Sache hincinü^' I. (Die V Orte.) Dein Gesuche des Herrn Fischer in Bern um Bewilligung einer Frist von zwei um mit Herrn Muralt von Zürich über dic wegen dcö PostwcscnS über den Gotthard gestellten Beschwor zu antworten, wird entsprochen. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Laiidgrasschaft Thurau». I'. Art. 5!U. Stifte u. Kläger l'äischl»aen). I» aus dem Lucerucrexemplar. Mai 1K97. K57 352. Relation über die zwischen Zürich und Schaffhausen und dem kaiserlichen und dein niederländischen Gesandten gehaltene Vermittlungsconferenz. Dieffenhofe,». 17, «>. Mai (3». April a K ) Staatsarchiv Zürich. All». AbMde Bd. 75. ko>. SZ. N-saadi- - Zürich AadrraS M-P--, V»,; s-haaa Sadwi« W-rdmüii-r, Si-,ihaii-r. Schaff, »-as-a I-Haan »anrad Barg-rm-isi-r, Z.haaa.- Kachlin. Si.iih-I.-r; Zahaaa H-iarich Schalch. S-'-lm-isi-,; Zahana Iakab Oswald, d-s R.ihS; Schaan Sp-i«-»-. S'-d»°>b-d Zn «I« d-s aaraaischm Sibschi-d-S »am < April Hai °,r »i,d-,laadisch- G-sandt- IM Ramm d°r lisch-.. Ott- Mi, dnn sais-rlich-a B-ischafi-r g-g-awü-iig- Saas---.., --rabr-d-i. w°b-i »ach d-r Od-r. am, Siaffach, H-i- Sp-H». »ad di- Mg-°-dn-im »°» Zürich aad Schaff!,aastt, sich -msiad-a. Wchrind d,r ai.d„la»«isch- dm ,-is-rlichm G°s»ad,°» dm G-g-asi-ad s-ia-r Miffwa -raffa-i, d.° d-m» Oswald aad SM-»- d-r ..-Ilmbargischm R-gi-raa» -in-a B-sach »bsiaiim, am ihr«, g»i-a Wll-n »si-d-r .» g-wi...,-»; ab-r »»ach.., ihr-- »a-h-rig-n A.„»..»iga«g i» «an dm R-ih-a aar H,r, vd-,.m,maaa Spahn -aw-ftad. ,ad°» d„ -a...»-»i-t»„w.ii-r Bar... »°» Ras. .a.itt .hrm A„,-a ...,-iS. « Si- s..ll-a am. gi.ichwahi a» H-rra Spahn das G-sach, da ... l-aba-gisch- R,g.-r.m» mach.- di- ,.»-.. aachdarlichra B-,i-ha»a wi-d-r fa-ls-I-a »ad schaff aufm .... d-, W.-d-rla aag drr ihm -"I-..d,i-a Hahri. älxr -iaig- Darfschafim aad H-f. »ad d.r b°»°h,i... Zrtti.ff.a.« d-s Eb-.ha,d Zmlhar» 'lch' w-il-r ...s,,°a ch-r, Sp-H« -ttdi-d-n. da« Od-ram. h-d. w-d-r »an «,m nach »an ZaaSbrack. «a» °» abl,-,.»ia s-i B-s°hi- -rhal.-a, -« -mar.- adrr «am ,ai,-rlich-a G-sandi-a b-,«glich- Mi,.h-,l»ag-a. '"l-asia d.,.1, -- sar dm h-siichm B-snch. Mi, dm. hi-rüb-r -rs.°,.-.m B-rich, «ad ml. Mi.,h,il»ag. -aif-rlich. G,sa»d.° s-i f-hr w-ai» difpaair. ,a. B-g«.iga»g «°- S-schüf»-, wird di- Caas-r-a, aas d-m ^'hh.»s -räffn-i wa d,r ai°d-,l-.,«isch° G-s.adi- dir d-i.-n A..li-»m Schaff.,...st,,s b-si-n» aad Aairag „all. di, >ii5! ,iag,ga.,g-a-,. »ad ,.°» Zahr. Ip-i-r -rl»a,-r.m PsaadschasiSsta-iai- s-.-a aas '«»' z -hr- ,» °d,r t-rmlich I» p-rp-imr-a Z>'"« »nd Schaff.»...,-.. »a,-.siü,.a di-s-a Varirag '« I.lli,i.i,-„ d-saad-r» di- V-rw-adaa« »» 'ais-.lich-a G-saad.-a. M-s-r -rw.-d-r. da,aaf, -- Hab- H-. »°...-hms.„. Siaal-miaisi-ra in Wim b-r-il- s-ia MSglichsi-S g-chaa, s-i abr. aich. ga. aa«-I°m,am, d„ .ilaist. m,hr aas Sösaag, als ans V-rläag-raag d-r Psa»d,chaf>-n b-«ach, ,-i; aad -r, d-r G-saad.-, '>»» dm Wi.,l -rhal.-a sich »iafiig »ich. mrhr mt. salchm iZammiffimm b-fass-n, dag-g-a s-i rr b-r-il, G-sach, d-r -vang-iisch-a Ott- adrr Schaffh-as-nS an dm Kaistr ,.. «-raaii-la, wabii ihm li-d s-ia Schaffl,-»,-.. ,-inm Zw-' -"-ich-, H»--»' wird „an lw°a°a Paa'l b-ir-ff-ad Zr-ilaffaag d-s Mord Zm.hi.r» g-fchrill-a, g-«-» w-lch- a-m ai-d-rlliadischrn G-sandi-a »ad »an Zärich and Schaff, all- al»pal.md-a G-Snd- parg-b-achl w°r«M! ab-r w-d-> d-r laisrrlichr G-saadl-, nach d-r Ob,raa.i- da., S.affach wasirn »an di-s-w Zlasiaa-a «was harr» aad b-ji-hm sich aas di- b-r-iiS -rhaii-a-a ch'h'- für A...»-..d»..g aaa R-pr-ffaii-i» «»ch d-r »am »iidrriäadifchm G-saadi-n «°rg-fchi»a- Aai»»rg, 'ch dir „als!, ai« b»si..gisch-r Grrichi«l-h-»h-rr, Sb-rhard Zmihams »i-rl-n g-richiSH-rrlich-a Anihril s-ia-a '"> «i,»asaiitt> äb-rg-dm mächi-, w°ra»s daaa di- Zr-ilaffang siaiisiad-a ISnair, wird -sirrrnchisch-rs-iiS 658 Mai u. Juni 1697. als unthunlich verworfen. Man beschränkt sich nunmchr darauf, sich gegen die Vornahme der Exccntion zu verwenden; auf Zureden des niederländischen Gesandten erklärt endlich der kaiserliche Gesandte, er wolle die von Schaffhausen so angelegentlich angebrachten Gründe gegen die fragliche Freilassung in erzählender Fol'» und ohne Empfehlung an den Kaiser gelangen lassen; ebenso anerbietet er sich, allfälligc JntcrecssionSschreibc» an den Hof zu befördern. Die Kanzlei Schaffhausen wird nun beauftragt, das nach Wien bcsti»»"^ Schreiben zu entwerfen und sowohl der Kanzlei Zürich als dem Sccrctär des niederländischen Gesandt^ mitzutheilen. Nach dem Mittagsmahl und unmittelbar vor der Abreise der Gesandten läßt sich b" kaiserliche Gesandte vernehmen, er wollte hundert Ducaten gegen zehn sczcn, die Schreiben nach Wien werde» keinen Erfolg haben, wenn Jmthurn nicht losgelassen werde; sofern leztcrcr aber libcrirt werde, sei er des Erfolges für Bclassung der Psandschaft sicher; auch nehme er als gewiß an, daß Jmthurn nach der Frc» lassung nicht in der Nachbarschaft geduldet, sondern sogar zur Schwvrung der Urfehde angehalten wcrdc, sollte er Schaffhauscn dessenungeachtet wieder Ungelcgcnhcitcn verursachen, so würde er von Oesterreich >»^ in Schuz genommen. Diese Äußerungen, die zwar nicht schriftlich crthcilt werden wollten, werden mündlicher Antrag nä rskeronäum genommen. 358. Konferenz der IV Schirmorte des Abtes von St. Gallen mit diesem und der Stadt St. Gallen. Rorschach. Uii>7, 20. Mai bis 7. Juni. Staatsarchiv Lucern. Acten - Abt von St. Galle». — Landesarchiv Schi»»»». Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Escher, Bürgermeister; Johann Heinrich Rahn, Sekeli»^ Lucern. Johann Rudolph Dürlcr, Schultheiß; Johann Martin Schwytzcr, Statthalter. Sch»'^ Johann RochuS Abybcrg, alt-Landammann; Johann Rudolph Schindler, Statthalter. Glarus. Heinrich Zwicki, Landammann; Kaspar Joseph Frculcr, Statthalter. Abt von St. Gallen. M!' Leodcgar Bürgisscr; ?. Laurenz Schenk von Castell, Dccan; U. DcsidcriuS Ebcrle, Statthalter z» U. Aegidius Stadclmann, Official; ?. Rupert Zarlin, CapitclSsecrctär; Baron Fidel von Thür», Marschall; Georg Wilhelm Ringk von Baldcnstcin, Landhofmcistcr; Johann Jakob Schenklin, Franz Diethclm von Wißmann, Lchcnvogt. Stadt St. Gallen. Johann Heinrich Hiller, Bürgern»'^ ' Tobias Schobingcr, Sckclmcistcr; Laurenz Höggcr, I)r. ^ur., Sindicuö. Actuar Joseph Jgnaz RüpV Landammann im Thurgau. ^ ». I. Als Sonntags den 5. Mai einige Kreuzgänge aus der äbtischcn Landschaft in Processi»» ^ nach dem Gotteshaus St. Gallen begeben wollten, entstand zwischen dem Abt und der Stadt St. » Irrung und Mißverständnis weil einige Geistliche die von den Stangen genommenen Kreuze nicht auf den Armen, sondern in den Händen aufrecht trugen, worin die Stadt St. Gallen eine Vcrlcz»»^ ^ Verträge von 1532 und 1549 erblikte. Die Angelegenheit gedieh so weit, daß die Burgerschaft der ^ ^ zu den Waffen griff, und nach verschiedenen fruchtlosen Konferenzen zwischen der Stadt und dem Thorc gegen das Gotteshaus gesperrt und einige grobe Gcschüze aufgeführt wurden, so daß die gc»^ Mai u, Juni 1697, 659 Proccssionkn mit Zurüklassung von Kreuz und Fahnen einen andern Weg nach Hause einschlagen mußten. Als elf Tage hernach auch der Abt zu den Waffen griff und durch seine Truppen die Stadt bloquircn ließ, und die Lage der Dinge je mehr und mehr einen breiten Fuß zu fassen anfing, wodurch auch der Ruhestand der gesammtrn Eidgenossenschaft bedroht wurde, trafen die Gesandten der IV Schirmortc nach Kcnntnißnahme von dem, was vorgefallen, im Auftrage ihrer Obern am 2t). Mai in Rorschach zusammen. Nach abgelegtem eidgenössischem Gruß und Anhörung der beiden Parteien kehrt die Eonfcrenz vor Allem ihre ganze Tätigkeit dahin, daß beiderseits die Waffen niedergelegt, dadurch dem Auflauf der großen Kosten vorgcsorgt und auch die Gefahr einer Störung dcS gcmcincidgcnössischcn RuhcwescnS beseitigt werde. Nach mehrtägigen Verhandlungen, die in einem besonder» ausführlichen Protokoll niedergelegt sind, stellt der Abt das Begehren, die Krcuzgängc in der gleichen Weise, wie sie durch die Stadt nach dem Gotteshaus gezogen, zurük- kchrm und sonach vor Allem eine förmliche Wiederherstellung dcS frühem ZustandcS stattfinde. Hierzu glaubt «der die Stadt laut Herkommen und Gewohnheit nicht pflichtig zu sein. Nach langen Verhandlungen i°»',nt vorläufig den 29. Mai folgender Vergleich zu Stande: 1. Den 3». Mai Morgens sechs Uhr hat hi° Stadt anzufangen, alle ihre aufgeworfenen VcrthcidigungSwcrkc wieder abzutragen; sobald dies geschieht, "">ß auch der Abt auf allen Punkten ein Gleiches thun. Um sieben Uhr soll die Stadt bei Ankunft der hierfür auSgeschosscncn Gesandten die gesammte Mannschaft vor der Schule auf dem Plaze, wo diesmal die Hauptwachc ist versammeln; hier ist die Mannschaft abzudanken, und die fremden Truppen haben die Stadt l°f°rt zu verlassen. Das nämliche geschieht mit den Truppen dcS Fürstabteö. 2. Von den acht Kreuzungen, welche den 5 Mai in das Gotteshaus gekommen, sollen fünf die Kreuze auf den Armen, drei aber 'ufrccht an der Brust und ohne Ausbreitung der Arme durch die Stadt hinaustragen. Doch soll diese Handlung keiner Partei nüzcn noch schaden oder Abbruch an ihren Rechten thun. Die Vollziehung beider ^'Nktc übernehmen die Dcputirtcn Sckelmcistcr Rahn, Statthalter Schwytzcr, Statthalter Schindler und ^»dammann Zwicki. Der Stadt gegenüber wird daö Benehmen dcS Dr. Höggcr und anderer, die bei Anruft der eidgenössischen Abgeordneten zwischen der Stadtportc und dem Zwinger in hiziger Weise die sofortige ^"ssernung der fremden Truppen aus der Stadt anfochten, streng geahndet. Die Stadt entschuldigt sich, hiezu' kein Auftrag gegeben worden, und auch Dr. Högger brachte seine Entschuldigungen vor, die ^'cßlich genehm gehalten wurden, da die Umstände eine absichtliche Beschimpfung nicht constatircn lassen. ^ Darauf versuchen die Schirmorte, auch für künftige Fälle eine Regelung dieser Verhältnisse zu Stande bringe«; beide Parteien beharren aber in weitläufigen, mehrtägigen AuScinandcrsczungcn auf ihren Bc- ^uptungcn; der Abt sagt, er sei berechtigt, die Kreuze nach Gefallen entweder aufrecht an der Brust oder ""f de», Arme liegend durch die Stadt zu tragen; die Stadt gibt nur zu, daß die Kreuze nicht anders als '''"""schlagen" oder auf dem Arme liegend durch die Stadt getragen werden. Nachdem alle gütlichen Vorige umsonst waren, ist der einhellige Schluß und daö Gutachten der Schirmortc dahin gefallen: daß "^dcrhin die Kreuze, wie bisher, bei den Stadtthorcn von den Stangen genommen und von den Pfarrern ""Ut'klst einer hierzu bcqucmlich um den Hals gehenden seidenen Schnur auf ihrer Brust oben, und dann """'"halb mit einem andern seidenen Band also versorgt werden sollen, daß sie im Durchtragcn von der "Prust in keiner Weise ausgestrckt noch erhoben werden mögen." Was die Fahnen betrifft, läßt man cS den Verträgen und dem Herkommen verbleiben. Dieser Borschlag ist endlich von beiden Parteien an- ^""nmcn und die unbedingte Zusage gegeben worden, demselben fleißig nachzuleben. M. Der leztc Strcit- nämlich das Begehren dcS Abtes, ihm für die widerfahrene Behandlung die entsprechende Genugthuung 660 Juni 1K97. zu Kisten, konnte leider nicht beseitigt werden, da die Stadt durch ihre bisherige Nachgiebigkeit das äußerste Maß des Entgegenkommens bezeugt und damit mehr als genügende SatiSfaction gegeben habe lind sich i" keinem weitern Zugcständniß bewegen lasse, sondern entschlossen sei, diesen und andere Anstände lieber rechtlich austragen zu lassen. Der Abt stimmte daraufhin bei, die Sache so, wie sie die Stadt gestellt, bewenden zu lassen, mit Vorbehalt, die verlangte Gcnugthuung auf dem Wege dcS Rechtes zu suchen. Die Confw'uz nimmt die Angelegenheit nä rgforenclum, in der besten Hoffnung, daß die Obrigkeiten auch diesen P»»^ noch zu einem gütlichen Abschluß bringen können, zu welchem Ende sie ihre Gutachten unter einander »»^ thcilcn werden. Die Parteien aber werden ersucht, den Stand der Dinge inzwischen weder mit Worten »»ch mit Werken zu verändern, bis die Obrigkeiten in der einen oder andern Weise sich darüber schlüssig gemacht haben. Bei der Abreise von Rorschach proponirt der Fürstabt noch folgende zwei Anträge: die 6tadt St. Gallen leiste entweder die verlangte SatiSfaction durch Bezahlung einer Summe Geldes, nämlich Thalcr, oder aber der Abt soll befugt sein, nach Lchcnrccht und kaiserlichen Privilegien und eigener Sem vcränität auf dem Rechtsweg die SatiSfaction auf den Lehengütern der Stadt, welche diese vom Abte >» seinen Landen innehat, zu suchen. An beide Vorschläge ist aber der Vorbehalt geknüpft, daß in der Ammsi»' zwischen Abt und Stadt die Untcrthancn des FürstabtS nicht begriffen sein sollen. Da aber die Stadt ve>> diesen Anträgen nichts wissen und sich der Vcrwirkung irgend welcher Lehen nicht beschuldigen lasse» »» ' nehmen die Ehrengesandtcn die Angelegenheit in den Abschied. Il»—«I. (S. u. d. Vogtcien u. Schirme»»» Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschafts- und Schirnwrtsangelegcnheiten: Bogtei Rheinthal. «I. Art. 202. Zollwescn. Grafschaft Sargans. I». Art. 234. Stifte n. Klöster fPfiiferS). Abtei St. Kalten. v. Art. 7. v aus bei» Schwyzerexemplar. Zu »«,. Der vorliegende Abschied wurde »ach der genauen Revision des Conccptcö und mit sichtignng der von Zürich und Lucern getroffenen Correcture» gefertigt, nachher aber von Zürich beanstandet, weil im Jngresse aller Unglimpf der Stadt St. Galle» zugelegt worden sei. Zur Steuer Wahrheit und zur Kenntnismahme für die Nachwelt legte daher der Protokollführer Landammann Ütul» , sowohl den ursprüngliche» Evncept als die eingegebenen Corrccturcn von Zürich und Lucer» in das t > von Luccrn nieder. Der Streitpunkt fand seine Erledigung erst den l4. Octobcr lV98. (Absch. st»? ^ Staatsarchiv Lueern t Acte» Abt v. St. stall' »54. Konferenz zwischen Schwyz und katholisch Glarns. Etrynau. lz. Abschiede. Gesandte: Schwyz. Franz Lcodcgar Nicdcrvst, alt-Statthaltcr und LandShauptmann, Dominik Betschart, Landsfähndrich und dcö Raths. Katholisch Glarus. Kaspar Joseph Frculcr, ^ Halter und Landsfähndrich. Nach Anleitung der frühem Beschlüsse verschiedener katholischer Confcrcnzcn in Luccrn sich die Gesandten von Schwyz und katholisch Glarus, um in Betreff der Grafschaft SarganS u» Juni 1697. 661 Pässe im Oberland, namentlich über den Schollbcrg, diejenigen Anstalten zu treffen, welche im Fall eines Bruches mit den eidgenössischen Stiefbrüdern der andern Religion zur Rettung des alleinseligmachenden Glaubens der eigenen Lande, der Herrschaft Gaffer und der Landschaft March nöthig scheinen. Zu diesem Zwckc wird der Landvogt von SarganS sanunt seinen Amtleuten hcrbcrufcn und unter Auflegung des Stillschweigens befragt, waS seit dem von Luccrn aus erhaltenen Befehl an der Bewaffnung verbessert worden sn, wie hoch sich die Mannschaft der Katholischen und der Evangelischen belaufe, wie ihre Bewaffnung und Eintheilung, die Munition und das Proviant beschaffen sei. Darauf wird vom Landvogt und den A.nt- Wci, folgender bedauerlicher Bericht crthcilt: Von den in Luccrn versammelten katholischen Orten sei dem Landvogt kein bezüglicher Befehl zugekommen, sonst wäre demselben alle mögliche Folge gegeben worden; die lehrhafte sargansischc Mannschaft steige ans siebzehn bis achtzchnhundcrt Alaun, wovon ungefähr zweihundert b" evangelischen Religion angehören und ziemlich wohl bewaffnet seien; von den übrigen seien kaum fünfzig M)örig bewehrt und alle nickt cxcrcirt; im ganzen Land sei weder Degen- noch Büchsenschmied; vor Altem in die Mannschaft in Eompagnicn cingethcilt gewesen, wovon noch Rödel vorhanden seien, seither habe man «ichtö mehr daran gemacht; Officicrc habe man in verschiedenen Fürstrndicnstcn, im Land aber keine; die ^"winden haben weder Pulver noch Blei, von den Particularcn nur wenige; Hausmustcrungcn seien nicht ^genommen worden. Auf diesen Bericht wird beschlossen, cö sei die Mannschaft quarticrwcisc in acht Com- "Micn einzuthcilcn MclS, Flu.nö und Ragaz mit je zwei Eompagnicn, und Sargans und Walenstadt je einer Compagnic von hundcrtncunzig Mann nebst einem Hauptmann, Lieutenant, zwei Wacht- '"nstern und sechs Eorporalcn; jede Compagnic soll aus zwei Drittheilcn MuSguetieren und einem Drittel ^'silieren bestehen; einem jeden Mann seien zwei Pfd. Blei, ein Pfd. Pulver und ein Büschel Lunten zu »oben; sofort seien sechshundert Sulgcrrohrc und nachher noch vierhundert in daö Land zu schaffen, wofür »de yjcmeindc nach Proportion der Mannschaft das Geld hcrschiesien und der Wchr.nann den Betrag ver- soll; desgleichen soll jede Gemeinde vier Ccntncr Pulver, acht Ccntncr Blei und einen Centner Lunten M)affcn und dem Militär gegen Vergütung verabfolgen; für die Verwahrung dieser Munition 'verde» vorigen das Schlosi Greplang, Nidberg und ein alter der Reparatur bedürftiger Thurm oberhalb SarganS; Bezug auf die Mittel zu diesen Anschaffungen wird auf die alle zwei Jahre bei Bcsezung der Ae.nter "laufenden ttvstcn für Essen und Trinken von ungefähr ZOO Gulden und ans die den Gemeinden jährlich ^nden Frevclbusicn in Wald und Feld im Betrag von 200 Gulden hingewiesen, worüber jedoch die Ent- ^idung den regierenden Orten vorbehalten wird; bei der nächsten Huldigung soll der Landvogt ernstlich ^hlc»^ das. jeder Dienstpflichtige sich mit Unter- und Uebergcwehrcn versehe, seine.» Co.n.nandantcn bei Lcib- ""d Lebensstrafe Gehorsam leiste und jährlich drei Mal ans seinem Rohr in'S Ziel schieße; ebenso sollen !^lich zwei ö>u.S,nnstcrn„gen gehalten werden. In Rüksicht der Wahrung der Pässe wird befunden, es die „ach ZizcrS führende Rhcinbrükc von St. Margarethen anS gegen Bünden verwahrt und etwas "'""halb derselben eine Schanze aufgeworfen, auch daö Fläschcrfahr bcsczt werden, ebenso sei der Schollbcrg ""d Aa.tug mit zwei Co.npagnien von Ragaz und Mcls zu verthcidigcn; ferner seien vierhundert Mann """) Wesen und dreihundert nach Walenstadt zu verlegen; mit dem Bischof von Chur soll unterhandelt daß die Katholischen sich des gemeinen Besten auch annehmen und in Bünden Neutralität beobachtet ""de; bei der Grafschaft Vaduz soll auf Abhaltung der unkatholischcn Wcrdenbergcr gedrungen werden; der Bruch unter einem katholischen Landvogt erfolgen, so hat dieser das Eom.nando zu übernehmen, im ^"thciligcn Fall aber ein Schwyzer, wobei man dann dem unkatholischcn Landvogt eine Wache vorS 662 Juni 1697. Haus stellen und sich seiner Person, sowie des Schlosses und des GcschüzeS versichern solle. Feuerzeichen sollen an elf Punkten angeordnet werden, nämlich vom Etzel durch das Sarganscrland bis nach Wartcnstcini für den Bricfverkchr sollen Boten zu Fuß und zu Pferd aufgestellt werden; die Verfügung in Betreff der Abhaltung öffentlicher Musterungen wird den regierenden Orten vorbehalten. 355. Conferenz der V katholischen Orte. L«ccrn. UW7, LI. Jnni. Siaatsarchiv Luccrn, Mg, Absch, Bd. I.XXXIII, Idl. 72, Gesandte: Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Rudolph Meist, Ritter, alt-Schulthciß und Stadtvcnncr; Johann Martin Schwyhcr, Statthalter; Jost Dietrich Balthasar, des Raths. Uri. Azarias Schmid, Landammann; Gardchauptmann Anton Schmid, alt-Landammann. Schwyi- Jost Rudolph Reding von Bibcregg, Ritter, Landammann; Franz Leodcgar Nidcröst, Statthalter. Unter walden. Johann Wirz, Landammann, und Sebastian Müller, alt-Landammann von Obwaldcn; JohaM Ludwig Lussi, Ritter, Landammann, und Jakob Zelgcr, alt-Laiidammann von Nidtvaldcn. Zug- Kaspar Zurlauben, Ritter, Ammann; Josue Jtcn, alt-Landvogt und des Raths. Gegenwärtige Conferenz bczwckt eine Vorbcrathung für die bevorstehende Jahrrcchnungötagsazung, so"" dabei die Interessen der katholischen Orte in Frage kommen. (S. u. Thurgau.) I». Wie Luccrn berich"^ hat der Nuntius in einer Besprechung versichert, er habe sich für Zusammenlegung eines VorrathcS bU Gotteshäuser wiederholt verwendet, allein von der bcncdictinischcn Congrcgation sei ein Capitular von siedeln nach Rom gcschikt worden, um die Sache zu hintertreiben; dem Vernehmen nach sei dieser Gcva> von gewissen Weltlichen angeregt worden, wahrscheinlich in der Absicht, daß bei der Weigerung der Geistlich^' auch sie nicht könnten in Anspruch genommen werden. Obschon man zwar der Hoffnung ist, dieser / werde gegen den schon erklärten Willen des Papstes in Rom nichts ausrichten können, wird doch Luccr» ^ Fortsczung der Unterhandlungen mit dem Nuntius empfohlen, damit bei Einsammlung der Früchte »ut Zusammenlegung des Vorratheö ein Anfang gemacht werden kann. Zugleich wird dem Gardchaupb"^ Meyer in Rom geschrieben, auf das Treiben dcS erwähnten Mönchs ein wachsames Auge zu haben darüber Bericht zu erstatten. «. Auf die Eröffnung, daß in dem Bezirk der schweizerischen Nuntiatur hw ^ große Summen für Dispensen, Indulte, Konfirmationen, Bußen und dergleichen fallen, welche, wie als versichert wird, nach dem Concilium von Tricnt und den Canoncö in loeo ncl pius ouusas verwendet n'c sollten, finden die Orte eine nachdrükliche Vorstellung an den Papst am Plaze, es möchten diese die Aufrcchthaltung der Religion, da diese alle frommen Zwcke übertreffe, verwendet werden. Dir 9 Absicht hat man auch mit den Strafgeldern des Bischofs von Constanz. Beide Anregungen wcrdc» ^ ^ Erdaucrung der Obrigkeiten in den Abschied genommen. «I. (S. u. Thurgau.) «. In Frage kommt, o' Folge des Abschieds von Rorschach vom 2t). Mai abhin im Thurgau und Rhcinthal eine durästst^^ Amnestie zu crthcilcn sei; die einen Orte finden dieselbe unstatthaft, da es in RcligionSsachcn lstfälstl')^ wenn die Einen oder Andern Partei nehmen und denselben zulaufen können, ja solches wirklich Juni 1697, 663 gcschworncn Gehorsam widerstreite; Zürich wolle über seine Rcligionögcnossen die Fahne schwingen und allein mehr gelten, als die katholischen Orte; andererseits wird eingewendet, man wisse nicht, ob die von Zürich verlangte Amnestie Katholische oder Unkatholische betreffe; die Thcilnchmcr an der Bewegung seien nicht gegen 'hre Obrigkeiten aufgestanden, sondern sie haben sich nur in den Dienst ihrer Nachbarn begeben; es sei keine Actio» erfolgt und daher könne man auch nicht von einem Frevel sprechen, selbst die Absichten der Bctrcf- stxdcn seien unbekannt; die Amnestie sei im eidgenössischen Recht nichts Neues. Diese Betrachtungen werden Instruction in den Abschied genommen. I'. (S. u. deutsche gemeine und cnnctbirgische Vogtcicn übcrh.) K- und I». (S. u. Baden.) t. In einer Bcschwcrdcschrift von katholisch GlaruS für sich und Namens der "'it ihn, 1685 mit Savoycn in den Bund getretenen Orte Solothurn, Appenzell-Jnncrrhodcn und Abt von Tt. Gallen, werden verschiedene Klagen über Hintansczung im Dienst und in den Beförderungen vorgebracht; vlt'Landammann Anton Schmid, als savoyischcr Gardchauptmann, bestreitet die Richtigkeit dieser Klagen sowohl in einem Gcgcnmcmvrial als mündlich. Von dieser Widerlegung wird den beschwerdeführenden Orten Aiittheilung gemacht, mit der weitem Bemerkung, daß der Gardchauptmann auf der Jahrrcchnungstagsazung ii" vollends werde beruhigen können. Ic. Aus einem Schreiben von Wallis an Uri ersieht man, daß Bern Straßenbau über den Lötschenberg fortsczc und innerhalb zehn Tagen mit der Durchfuhr anzufangen ^sichtige; Wallis werde sich aber diesem Unternehmen widcrsczcn und habe Bern über seine Absichten ''Ucrpcllirt. Dieser Gegenstand wird allgemein für sehr bedenklich angesehen, da wahrscheinlich nur beabsichtigt ^""de, den Unglauben nach dem Wallis zu verbreiten, auf den Fall eines Religionskricgcs das Unter- und ^bcrwallis zu trennen und den Zwck dcö Bündnisses der katholischen Orte mit jenem sonst so wohl geflossenen Lande zu vereiteln. Es wird daher Uri gcrathcn, den Walliscrn zu empfehlen, wohl auf der Hut stin und die Vollendung der Straße auf ihrem Gebiet zu verhindern. UcbcrdicS wird der Gegenstand zur ^"chtcrstattung in den Abschied genommen. I. Bei diesem Anlaß wird angeregt, wie sehr der Gotthardpaß Abnahme komme. Uri schildert, wie cö allen geführten Beschwerden nach Möglichkeit abgeholfen, die ^'hrcn „in dem Theil" abgeschafft lind eine wohlfeile, sichere und geschwinde Spedition eingeführt habe, ^lche die Handelsleute befriedige; allein Mailand suche mit Vcrlczung des 15. Artikels dcö Bundes den ^varentranstt über Bünden zu leiten, womit denn auch die Absicht, den Gotthardpaß durch das Postwcscn ^ hoben, vereitelt werde. Da deshalb schon wiederholt bei der mailändischcn Regierung rcclamirt, darauf "b" so wonig alö auf andere Beschwerden eine Antwort crthcilt worden ist, und sich zum Nachthcil des deinen Wesens der Streit mit Mailand gegenwärtig fast nur auf den dortigen elenden Kriegsdienst schränkt, wird eine nochmalige Vorstellung an den Gubcrnator beschlossen und dem eidgenössischen Agenten östlich empfohlen, diese Angelegenheit besser zu untcrstüzcn, indem man sonst andere Resolutionen fassen ''"'stc. Dabei behält man sich auch in Rüksicht dcS Postwcscns andere Entschließungen vor, wenn man müßte, daß dasselbe zur Acufnung dcS Passes nichts beitrage, sondern nur den Unkatholischcn einen Wichen Vorthcil in den katholischen Orten sichere. ,». Die Sollicitirung der spanischen Pension läßt man fv'ücstcllt bleiben, weil darüber ungleiche Ansichten walten. i>. Einstimmig ist man der Ansicht, daß die ^ mit Beantwortung dcS Memorials dcö Grafen von Mondonc auch die savoyischcn BundcSgcldcr ^f»ircn sollen; da aber die sämmtlichcn Verbündeten erst auf der Jahrrcchnungötagsazuug in Baden zu- ^"ncnkommcn und von der Mehrheit der Orte die bezüglichen Ansichten noch nicht eingegangen sind, so der Gegenstand auf die erwähnte Tagsazung verschoben. <». (S. u. Baden.) z». Uri wünscht sich bei ^ Erneuerung des hallischcu SalztractatcS ebenfalls zu bcthciligcn und meint, die katholischen Orte sollten 664 Juni 1697. sich aus früher wiederholt besprochenen Gründen von dem Salzmonopol Zürichs ledigen und selbst contrahircii. Lucern und Schwpz sind mit dem frühern Salztractat zufrieden, aber doch ganz geneigt, mit den übrige» Orten besonders einzustehen. Nidwalden und Zug stimmen Uri's Vorschlag bei, worauf der Gegenstand zur Instruction nach Baden verwiesen wird. «>. Rüksichtlich des eidgenössischen Kollegiums in Mailand wird geklagt, die Bildungswcisc dieser Anstalt sage nicht mehr zu, die Zöglinge machen ihre Studien nicht mehr alla Brcra, sondern im Kollegium selbst und werden mit Vernachlässigung der Philosophie und eigentliche» Theologie, mit Kasuistik und Moraltheologie hingehalten; viele Zöglinge werden aufgenommen, welche laut Fundation nicht berechtigt seien, und dem Anschein nach wolle man die eidgenössischen Subjecte verdränge»- Eö wird daher beliebt, es solle ein lateinisches Memorial ausgearbeitet und von Lucern an den Erzbifch^ von Mailand überlassen werden, mit dem Begehren, daß den Beschwerden abgeholfen werde; ferner sei dicßs Gesuch durch den eidgenössischen Agenten zu unterstüzcn. i«. (S. u. Thurgau.) n. Statthalter Nidw 'ß erstattet Bericht über die am 17. d. M. in Grynau gehaltene Konferenz betreffend die Beschirmung des Oberlandes und der dortigen Pässe im Falle eines Krieges mit den Unkatholischcn. Da den geheimen Kriegs räthcn der bezügliche Abschied wird mitgetheilt werden, so bezieht man sich auf diesen. Schwyz und katholhch Glarus werden ihre Bemühungen bestens verdankt, t. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch ln dem Abschnitte HerrschaftSanqelegenhciten: Deutsche gem. Vogt, iiberh. t. Art. 39. Güterverkauf an Fremde rc. Landgrafschaft Thurgau. ». Art. tllt. Mitrcgierung der III Städte. r. Art. 403. Abzug. , «I. 56«. Stifte u. Klöster (Bischofzell). t. 243. Justizsachen, Recht. Kern»'- Grafschaft Baden. Ul» Art. 442. Stiften. Klöster; Gottesh. (Zurzach). «». Art. 4<10. Kirchl., Glaubcnss, I«. „ 399. Kirchl., GlanbenSs., Geistliche. Vier cnnetb. Vogt, iiberh. f. Art. 62. Gütervcrkauf an Fremde. Der (5ontcz-t des Lncernerabschiedcs enthält bei jedem Artikel auch die Resolutionen M. G. Herren über daS ^ handelte. Konferenz zwischen Zürich und Schaffhansen. Vttlach. 24. Juni. (14 a K) Staatsarchiv Jürich. Allg. Absch. Bd. 75, kol. 5». Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Statthalter. Hausen. Johann Konrad Wäpfcr, Bürgermeister; Johannes Köchlin, Statthalter. Schaffhauscn hatte eben während der Zeit, als es wegen der Anstände mit der Grafschaft Nellenbun^ sorgfältiger Bcrathung gestanden, von vertrauter Hand die Nachricht erhalten, alle seine Zinse, Gcfällc Kapitalien auf österreichischem Gebiet seien mit Arrest belegt worden; seither hatte cS durch auSgcschiktc K» schaftcr in Erfahrung gebracht, daß das Arrcstpatcnt nicht nur zu Aach und Mülhausen im Nellenburgu ' ' sondern auch in andern österreichischen Orten publicirt worden sei, waS den Bestimmungen der widerstreite. Da nun an Unterhandlungen zwischen dem niederländischen und dem kaiserlichen Gesandte» " ^ mehr zu denken sei, wünscht Schaffhauscn, daß crstcrcr die Verwendung des niederländischen Gesandt Juni 1697. 665 Wien nachsuche, damit die Schaffhauscn angcthanc Unbill beseitigt und der PfandschaftStraetat prolongirt wcrdc. Zu der Lediglassung Eberhard JmthurnS könne cö sich nicht verstehen, weil die vorgeschlagenen Vor Ilchtömaßrcgcln zu schwach seien, und weil der sonst schlaue Kopf Alles daran sczcn würde, glauben zu mache» daß man ihn mit Unrecht für wahnwizig gehalten habe, so daß angedrohtcrmasscn seine Eondomini in die ^hmscaducität verfällt und er an ihrer Statt in soliäum cingcsczt »Verden könnte; die nächste Folge wäre dann, daß er Weib und Kinder und seine Mittel herausforderte, wodurch Schaffhausen in der Religion Polizei und Oeeonomic mehr alö je bcnachihciligt würde. Zürich drükt über die ncllrnburgischc Arrcstanlegung >cin Bedauern auö; rüksichtlich der Freilassung des Eberhard Jmthurn findet es, daß viele Gründe dagegen und dafür sprechen, glaubt aber, Schaffhauscn sollte sich zur Nachgiebigkeit bequemen, wenn genüglichc Sichcr- hmsinittcl gegeben werden, weil solches die Ehre seiner Stellung wahre. Schaffhauscn nimmt von diesem Pathc Vormerkung, ersucht aber Zürich, seine Bedenken den evangelischen Orten mitzuthcilcn und zur Instruction auf die nächste Jahrrcchnungstagsazung zu empfehlen, was zugesichert wird. 357. Gdmeilleidgeliössische Iahrrechmuigstugsazimg. Baden. .'!<>. Juni. Staatsarchiv Vuccrn. Allg. Abschiede Bd. I.XXXIII, e»I. ,20. Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; Johann Heinrich Rahn, Sckclmcister. Bern. Johann Rudolph Sinner, Schultheiß; Emanuel von Graffenricd, Venncr. Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr P"tcr, Schultheiß und Panncrhcrr; Jost Dietrich Balthasar, des Raths. Uri. Jost Azariaö Schmid, Land- u»ii»ann; Anton Sck)inid, alt-Landammann. Schwyz. Jost Rudolph Rcding von Bibcregg, Ritter Landsmann; Ulrich Ulrich, des Raths. Unterwalden. Johann Wirz, Landammann von Obwaldcn; Johann udwig Lusst, Ritter, Landammann, und Beat Jakob Zclger, alt-Landannnann von Nidwalden. Zug. Beat uspar Zurlaubcn, Ritter, Ammann; Josue Jtcn, deS Raths. GlwruS. Johann Heinrich Zwicki, Land- uu»»a»n; Kaspar Joseph Frculcr, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmeister; hristoph Hagcnbach, deS Raths. Frei bürg. Franz Philipp von Lauten genannt Heid, Schultheiß; Karl Mr, Sckclmcister. Solothurn. Urs Suri, Venncr; Johann Ludwig von Roll, Sekclmcistcr. Schaff- lailsc» Johann Konrad Wäpfcr, Bürgermeister; Johann Köchlin, Statthalter. Appenzell. Ulrich Guter "»dammann, von Jnnerrhodcn; Laurenz Tanncr, Landammann, von Außcrrhoden. Abt von St. Gallen rcihcrr Fidel von Thum, Ritter, Erbmarschall; Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcister; Freiherr Gall Anton Thum, Rath und Obcrvvgt zu NomanShom. Stadt St. Gallen. Heinrich Hiller, Bürgermeister; ""rcnz Leonhard Högger, der Rechte Doctor und deö Raths. Biel. Peter Haaö, Venncr; Abraham Scholl' ^btschreibcr und des Raths. ^ ». Die Silbcrarbeiten sollen nach allseitigem Befinden durchaus dreizchnlöthig sein, damit nicht, wenn " halbes Loth nachgesehen würde, den Goldschmieden Anlaß gegeben würde, nach noch schlechterer Probe zu 'Men. Schwyz will cS bei dem lcztjährigcn Abschied verbleiben lassen; Zug will die Probe genau auf zwölf ) srzen, übernimmt aber, der Obrigkeit über die Einstimmigkeit der übrigen Orte zu berichten, in der 8-t 666 Juni 1K97. Hoffnung, diese werde sich nicht sondern. Luccrn rügt den dahin kommenden Schwall von Bcrncr halben Kreuzern und Baslcr Rappen und verlangt zwckmäßige Abhilfe. Bern entgegnet, daß seinem Großwcibcl und Gerichtöschrcibcr bewilligt sei, jährlich für hundert Dublonen solche Halbkrcuzcrlcin prägen zu lassen, jedoch nicht als eine gemeine Münze, sondern einzig für das bcrnische Gebiet. Schwyz rügt solche unter allerlei Verwänden erthciltc Bewilligungen zur Prägung kleiner Münzen und behält sich vor, mit dem seit längerer Zeit eingestellten Münzen wieder fortzufahren, wenn andere Orte sich auch nicht an die Abschiede halten- Zug äußert sich im gleichen Sinn. Der Antrag einiger Orte, die PhilippSthalcr auf zwei Gulden zu sczr", bleibt in Minderheit. Die Probe mit den Goldwaaren, mit welchen noch mehr Betrug verübt wird, als >»>t den Silbcrwaaren, wird auf zwanzig Karat gesczt, so daß eine Krone drei Gulden und drei gute Bazc» wcrth sein soll. I». Der französische Gesandte spricht in seinem Vortrag vom 3. Juli das Bedauern auö, daß die Hartnäkigkcit der Feinde Frankreichs den gehofftcn Frieden noch nicht möglich gemacht habe. Dabei versichert er die Eidgenossenschaft der fortwährenden Huld des Königs und seiner, des Gesandten, persönliche» Dicnstbcrcitwilligkcit. Durch einen Ausschuß wird ihm alle bundcSgcnössische Bereitwilligkeit wiederholt «»d das Interesse der Eidgenossenschaft empfohlen. «. Solothurn berichtet mit Bezug auf den ihm voriges Jahr erthciltcn Auftrag, eö habe dem französischen Gesandten rüksichtlich der Beschwerden der in Frankreich dienende» eidgenössischen Völker nachdrükliche Vorstellungen gemacht, worüber derselbe an den König geschrieben habe, dabei sei aber auch der Bericht erthcilt worden, daß sich mehrere Officiere gutwillig der Kopfsteuer u»ür- worsen haben. Dies veranlaßt die Tagsazung, dem französischen Gesandten durch einen Ausschuß c»> Memorial einzureichen, worin folgende Reklamationen gemacht werden: i. Die Kopfsteuer der in Frankreich dienenden Völker, sowie der dort niedergelassenen eidgenössischen Handelsleute solle unbedingt abgcsch»^ werden; 2. gegenüber dem eingerissenen Mißbrauch, den Obersten und Majoren das Geld der Compag»»" einzuhändigen, sei die Disposition über die Gelder und deren Vcrthcilung nach alter Ucbung den Hauptlc»»» zu überlassen; 3. kein fremder Oberst soll über die eidgenössischen Regimenter gcsezt, den Obersten und H»»V^ lcutcn keine fremden Officiere aufgedrungen und nicht gestattet werden, daß bei Todfällcn oder Rcsignatio»c» der Hauptlcutc die Compagnicn Fremden zugestellt, sondern den Verwandten des Verstorbenen oder dc>» betreffenden Orte belassen werden; 4. der Schlachtsold solle unvcrwcigcrlich bezahlt und den Hauptleutcn d» herkömmliche Befugniß gewahrt bleiben, den Untcrofsicicrcn Urlaub zu erthcilen; 5. die den Officicrcn f»^ Promotionen zugcmuthctcn Discrctioncn sollen abgeschafft werden; 6. den Hauptleutcn sei nach eingeriss«»" anstekcnden Krankheiten oder erlittenen Schlachten auf drei bis vier Monate der frühere Sold fortznbczahlc»' 7. den neu geworbenen Völkern sollen zu deren bessern Erhaltung gute Garnisonen angewiesen werde»' 8. keinem Gouverneur soll zugelassen werden, eidgenössische Hauptlcutc in Arrest zu sczen; 9. der Verkauf v»» Compagnicn soll untersagt werden; l<). die eidgenössischen Völker sollen nicht zu Schanzwcrkcn vcrwe»^ oder dann dafür besonders bezahlt werden. Diese Punkte werden durch den Ausschuß mündlich untcrstüjt »» mit Zustimmung des Gesandten dem Könige in gcmcincidgcnössischcm Namen zur Rcmedur empfohlen. Fernern wird beschlossen, die betreffenden Orte sollen mit der Vorstellung an ihre Obersten und Ha»p^^ gelangen, daß cS nicht in ihrer Befugniß liege, von bestehenden Privilegien und Rechten abzuweichen, daß ^ sich bei erfolgendem Frieden weder zu einer Reduktion des Volkes noch des Söldes verstehen und daß sic » da diese Dienste zur Erwerbung von Ehre und Gut angesehen sind, der eingerissenen Pracht und ^ schwcndung müßigen. Endlich findet man durchaus nöthig, die Erthcilung dcö Bürger- und Landrcchtö Fremde allseitig abzustellen, da solche Neuburgcr den alten eidgenössischen Geschlechtern die Kricgsämtcr Juni 1697. 667 laufen. «I. Mit Schreiben vom 25. Juni berichtet der kaiserliche Gesandte, laut eingegangenen Mitteilungen sn Frankreich gesonnen, seine Hauptmacht an den Obcrrhcin zu ziehen und die Waldstädtc anzugreifen; er bittet daher, die Eidgenossenschaft wolle dieser auch ihr drohenden Gefahr rechtzeitig vorbeugen. Dieses Schreiben wird einstweilen unbeantwortet gelassen, da der kaiserliche Gesandte selbst in Baden erwartet wird. Am 6. Juli erscheint der kaiserliche Gesandte vor der Session, erneuert die Versicherung dcö Wohlwollens bcö Kaisers und bezieht sich auf sein früheres Schreiben wegen Bcschüzung der Waldstädtc, deS Frickthals und der Stadt Constanz, die in den Pflichten der Erbcinung liege. Er bedauert ebenfalls das ungünstige Resultat der FricdcnSuntcrhandlungcn im Haag und wälzt die Schuld auf die Illoyalität Frankreichs. Es wird ihm hierauf am 8. Juli durch einen Ausschuß in allgemeinen AuSdrükcn die schriftliche Erwiederung gcmacht, die Eidgenossenschaft danke aufrichtig für die Versicherung der kaiserlichen Wohlgcwogcnhcit; sie werde die Erbcinung in ihrem gesunden Verstand und gegen gebührende Rcciprocation treu halten und lasse es in Betreff der Beschirmung der Waldstädtc bei den frühem Erklärungen bewenden. Der kaiserliche Gesandte verdankt dem Ausschuß diese Erklärung, behält sich aber, da er sie zu allgemein findet, eine nähere Verhandlung vor. Von einigen Orten wird gerügt, daß Oesterreich sich immer aus die Erbcinung beziehe Und doch derselben zuwider der Eidgenossenschaft fort und fort Vcxationcn zufüge, weswegen sie glauben, "wn sollte auch einige Empfindlichkeit zeigen und Abhilfe und Satiöfaction begehren. Am 10. Juli stellt der kaiserliche Gesandte durch ein ferneres Schreiben vor, ein allgemeines Versprechen der Beschirmung der Waldstädte, des Frickthals und der Stadt Constanz könne dermalen nicht genügen; Frankreich könne, von Frciburg, Vrciöach, Hüningcn lind Mümpclgard auS, die Waldstädtc, da die Armee der Alliirtcn sich gegen die Pfalz halten habe, so plözlich überfallen, daß jczt schon die erforderlichen Maßregeln ergriffen werden müsse», um b« erster Bewegung die bedrohten Städte bcsczcn zu können; wolle die Sache nicht gleich jczt endgültig auS- l>k'"acht werden, so erwarte er doch, daß die Obrigkeiten wenigstens veranlaßt werden, ohne gefährliche Lagerung die zulänglichen Anstalten zu treffen. Nach längerer Bcrathung dcö Inhalts dieses Schreibens wird "»e Eonnnission beauftragt, die Acten seit 1688 bis auf die Gegenwart zu durchgehen und eine Antwort an bc» kaiserlichen Gesandten zu entwerfen. Diese Eonnnission findet aber nöthig, vorerst durch eine Abordnung dcil französischen Gesandten diesem daS frühere Versprechen, die Waldstädtc, das Frickthal und Constanz verschonen, in Erinnerung zu bringen und ihn über die wirklichen Absichten des Königs zu intcrpellircn. ^r französische Gesandte versichert, daß der König keine feindlichen Absichten auf die erwähnten Städte ""d das Frickthal habe und daß daher der Eidgenossenschaft nichts zu befürchten stehe. Ucbcr diese Antwort wird vor der Session Bericht erstattet und besonders aus dem Grunde, weil diejenigen Orte, welche den östcr- ^chischm Landen bis an den Rhein mit gewissen Beschränkungen auf den Nothfall Hilfe versprochen, zu älterer als der schon gegebenen Erklärung nicht instruirt seien, beschlossen, bei der schon beendigten Antwort ^ verbleiben zu lassen. Dicö wird dem kaiserlichen Gesandten durch einen Ausschuß mitgcthcilt und dabei ^"crkt, man crblikc in Folge der Erklärung des französischen Gesandten keine Gefahr; übrigens seien diesigen Orte, die sich zu besonder», Schuzc genannter Orte verpflichtet haben, crbötig, ihr Versprechen laut ^'schieden zu halten und werden daS Memorial den Obrigkeiten hinterbringen. Gleichzeitig rügt der Ausguß, wie die Eidgenossenschaft vom Grafen von Manöfcld mündlich und schriftlich angegriffen, auch von "dcrn in verschiedener Weise gegen den Inhalt der Erbcinung vcrlczt und namentlich auch dem Bürgermeister Andreas Labhardt und seinem Bruder von Stcckborn eine Wcinzahlung Hinterhalten worden sei, wofür 'wn wirksame Abhilfe gefordert werde. Darauf crwicdcrt der Gesandte den 16. Juli, er erwarte vor seiner 668 Juni 1697. Abreise noch eine spccificirterc Antwort; ob die Klage gegen den Grafen von ManSfcld gegründet sei, wisse er nicht, er möchte wenigstens von der Schrift eine Copic sehen; waö die von Stcckborn betreffe, so sei cs eine Repressalie gegen dasjenige, waö Einem von Stockach im Thurgau begegnet sei, wozu die Ehrcngcsandtcn selbst Anlaß gegeben haben. In einem gleichzeitigen Schreiben erklärt der kaiserliche Gesandte das Vertraue» der Eidgenossenschaft auf die mündlichen Versprechungen des französischen Gesandten als gar zu leichtgläubig, da von jener Seite selbst die unterzeichneten und bcschworncn Tractatc nicht gehalten und gleichzeitig gedroht werde, ein an die Eidgenossenschaft angrenzendes Hcrzogthum wegzunehmen; cs sei daher nöthig, eine h>»' längliche Mannschaft bereit zu halten, um dieselbe auf eintretenden Fall sogleich in die bedrohten Orte zu werfen; cö müsse die Anzahl und die Zeit von der Mahnung bis zur Verwendung derselben fcstgcsczt werden, damit die Generalität für Munition und Proviant sorgen könne; eine solche Vorsorge sei an sich rühmlich und könne böse Absichten zum Voraus vereiteln. Auf dieses Schreiben wollen einige Orte, die sich zu »ichrcri» Schuz der österreichischen Pläzc und Lande verpflichtet hatten, zusammentreten und auf Ratification etwas En» läßlicheres beschließen; da man aber hiczu nicht instruirt ist, wird davon abstrahirt und dem kaiserlichen Gesandten mündlich zugesichert, daß sei» Memorial den Obrigkeiten werde hintcrbracht werden; dagegen wird derselbe ernstlich ersucht, den geführten Beschwerden abzuhelfen und namentlich für Bezahlung der LabhardU besorgt zu sein. Gleichzeitig wird dem kaiserlichen Gesandten eine Bcschwcrdcschrift Namens der eidgenössische in den vordcröstcrrcichischen Landen dienenden Völker eingegeben; darin wird verlangt: t. Daß die Ossic^ und Soldaten mit gangbarer und nicht übcrtarifirtcr Rcichsmünzc bezahlt werden; 2. daß nicht nur stcbzchu, sondern der Kapitulation gemäß zwanzig vacantc Pläzc vergütet werden; 3. daß dtc eidgenössische Fahne nicht auf der Hauptwachc aufgestellt, sondern in Händen der Nation gelassen werde; 4. daß die Truppe» >»^ Schanzarbeiten verschont, oder dafür besonders bezahlt werden; 5. daß ihnen ohne Noth keine neue Kleids anschaffung zugcmuthct werde. Nach diesen Eröffnungen besteht der kaiserliche Gesandte nochmals auf ci»^ einläßlichem Antwort; über die geführten Beschwerden äußert er, sie seien nur ei» Quintlcin schwer, währe» die kaiserlichen zentnerschwer seien, bei welchem Anlaß er auf die Tranögrcssioncn hingewiesen; der Ausseht sei aber nicht darauf eingetreten, mit der Bemerkung, daß man hierüber nicht instruirt sei; wegen denen »"» Stcckborn habe er gesagt, er wisse kein Mittel, da die Regierung von Innsbruck den dahcrigcn Befehl ertheill habe; die Beschwerden der in den vordcröstcrrcichischen Landen dienenden Eidgenossen habe er nicht »»bi^l gefunden und zu unterstüzcn beschlossen; wegen der vacantcn Pläzc sei cS von Anfang an also gewesen man hätte sich gleich anfangs widcrsczen sollen. Nach dieöfälliger Berichterstattung an die Session läßt d>G durch den Untervogt von Baden dem kaiserlichen Gesandten melden, man lasse cS bei der crthciltcn Antn"'^ verbleiben und werde sein Memorial den Obrigkeiten hinterbringen; ferner läßt man denselben anfragen, diejenigen Gesandten gewesen, welche zur Sequestration der Labhardt'schcn Anforderung Anlaß gegeben Rüksichtlich der Dicnstbcschwcrdcn in den vorderöstcrrcichischcn Lande» wird Gcncralwachtmcistcr Bürkli die Session beschicken und ihm nach Eröffnung des bezüglichen Memorials empfohlen, auf genaue Einhalt»'^ der (Kapitulation zu dringen, gcgcnthciligc Befehle den Hauptlentcn mitzuthcilcn, mit ihnen Rath zn h"^' und, wenn Gegenvorstellungen höhcrn OrtS nicht verfangen, an die Orte zu rccurrirrn. Nebst den Memorial enthaltenen Beschwerden werden ihm auch noch zwei Punkte zu bekämpfen befohlen, einmal, d»' Hauptleutc und Officicrc^ die sich genau an die Kapitulation halten wollen, mit Gefangenschaft bedroht eingcstckt werden, und sodann, daß man von verstorbenen Hauptlcutcn den Fall fordere. Darauf crw»'^ Bürkli, er habe sich allen Vcrlczungcn der Kapitulation widcrsczt und an den General, ja selbst an den Juni 1KS7. rccurrirt was cr durch cin Antwortschreiben dcS Hofkanzlcrö nachweist; cr werde auch künftig sein Möglichstes «hun. Ein Dankschreiben dcö Bischofs von Basel für dir ihm und seinem Stift bisher erwiesene Protection mit der Bitte um Fortsczung derselben wird mit freundlicher Zusage crwicdcrt. x. Wie Zürich anbringt, wird die Meinung verbreitet, als handle cS in den Salztractatcn zum Nachthcil anderer Orte; cS zeigt daher "'structionSgemäß an, daß der Salztractat auf Acgidii (1. September) 1698 auslaufe und demnach jedes Ort für sich ftlbst oder mit und neben ihm tractircn könne; Zürich verlangt aber eine Vormerkung im Protokoll, daß cS den Pracht eines Monopols von sich ablehne. Diese Erklärung wird zu eidgenössischem Gefallen angenommen und gut gefunden cS solle diesfalls eine Ucbcrcinkunft getroffen werden über den Absazbezirk jedes OrteS, über einen gleichmäßigen Verkaufspreis, über Ermäßigung der Fuhrlöhne bei eintretenden FriedcnSzcitcn und über Art und Valutation der Geldsorten im Salzhandcl. Diese Vorschläge werden in den Abschied gcnommen. I.. De». Gencralwachtmcister Bürkli wird auf sein Ansuchen in einer Privatangelegenheit cin Empfehlungsschreiben an den Kaiser bewilligt. !-»». (S. u. d. betreff. Vogteien.) I.I». (Die das Rhcinthal regier. Orte.) ^ wird getadelt daß Abt und Stadt St. Gallen seit einiger Zeit mehr als einen Gesandten schikcn, so daß i" den Sizrn Unordnungen entstehen und sich Zug und GlaruS dessen zu beschweren haben. Aus Mangel an Instruction wird der Gegenstand in den Abschied genommen. In Bezug auf Biel stellen die katholischen Orte Ansuchen daß dasselbe ohne große Nothwendigkcit nicht auf die JahrrcchnungS- und andere Tagsazungcn «"geladen werde III. (S. u. d. Vogteien.) (Die VIII Baden regierenden Orte.) Sekel- mcister Nah,, von Zürich und Ammann Zurlaubcn von Zug, welche auftragsgemäß vom Zustande dcö eidgenössischen Archivs in Baden Einsicht genommen haben, können sich über die darin herrschende Unordnung "icht genug verwundern, so daß man nicht wissen könne, waS vorhanden sei; die vorhandenen, schlecht eingebundenen Abschiede gehen nur bis 1555 zurük. Sie beantragen daher- 1. Die ältern Abschiede, seit 1400, auch neuere die an andern Malstätten gemacht worden seien, wenn sie die gesammte Eidgenossenschaft oder "c genuinen .Herrschaften betreffen, sollen von Zürich nach Baden geschikt, abgeschrieben, registrirt und Munden werden; 2 daraus ist cin kurzer Auözug zu machen und in 1«wo» commune zu redigiren; 3. die Rechnungen der Laudvögte der gemeinen Herrschaften sollen in Bände zusammengebunden und diese, sowie die ^schiede Urbane» BuudS- und Vertragsbücher auf einen. Gestell aufgestellt werden; 4. die Tagsazungö- "rotokolw sind ebenfalls zu registrier..; 5. die zerstreuten Schriften sollen aus allen Winkeln, Schindeltruhcn ""d Kästen zusammengesucht, n.aterienweise in Bündel ausgeschieden, mit Zeddelu überschrieben und darüber einc... Buch eine Uebersicht gemacht werden; 6. zu diesem Ende ist ein Corpus mit ungefähr zweihundert Schublade» zu erstellen und leztere mit den Namen der fremden Staaten, der eidgenössischen Orte und der g°"'°inen .Herrschaften zu überschreiben; 7. zur Aufbewahrung deö Archivs wäre daS Gewölbe ans der rechten T-ite nuten in. .Haus ganz passend, nur müßten die Fenster mit eisernen Sprenzeln versehen und der Raum seilen gelüftet'werdcn; 8 daö besondere Archiv der Grafschaft Baden könnte in die gegenwärtige Schreib- s'ubc verlegt werden- 9 mit dieser Arbeit wäre der Kanzleiverwaltcr Büeler zu betrauen und ihm dann von Orten eine ehrliche Belohnung zu verabfolgen. Dieser Vorschlag wird in den Abschied genommen. (S. u. d. Vogteien.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. t« . (Die mit Savoycn verbündeten Orte.) Luecrn erinnert, daß noch nicht alle Orte daö frühere vom Mondäne in Lucern eingegebene Memorial beantwortet haben. Luecrn findet dasselbe aber zu all- 670 Juni (697. gemein gehalten und möchte den Herzog von Savoyen ersuchen, sich in dieser Angelegenheit deutlicher auszusprechen, damit sich die Orte darüber bestimmt erklären können. Diese Ansicht wird allseitig genehmigt und Luccrn mit der Ausfertigung dcS Schreibens beauftragt. ,i„». (Die nämlichen Orte.) Solothurn, Appenzell- Jnncrrhodcn und der Abt von St. Gallen beschweren sich, daß ihre Angehörigen in der Leibgarde zu Turin nicht gehalten werden, wie diejenigen der andern Orte. Nachdem der als Ehrcngcsandte anwesende Garde- Hauptmann, alt-Landammann Anton Schund von Uri, über den Ursprung dieses Gerüchtes und über die Behandlung der Garde Bericht erstattet hatte, erklären sich die drei rcclamircndcn Orte befriedigt- vvv. (Die nämlichen Orte.) Bei diesem Anlaß wird auch gerügt, die Gardisten werden in Sold und Kleidung nicht recht gehalten, können den Herzog auf seinen Reisen nicht mehr begleiten, und zudem stehe" gegenwärtig bis an die acht Pensionen aus. Lucern wird daher beauftragt, künftigen Herbst diesfalls ein nachdrüklichcS Schreiben nach Turin zu erlassen. Nachdem aber Herr Decoux, der als Secrctär des savoyischcn Gesandten in Lucern residirt, in Baden erschienen ist und die Unmöglichkeit nachgewiesen h^- nach den eben erlittenen KricgSkostcn die ausstehenden Pensionen zu bezahlen, wird daö Schreiben bis ans angemessenere Zeit verschoben. v,v,v. Die V katholischen Orte berichten den übrigen, Berit habe über dc» Lötschcnberg in'S Wallis eine Straße anzulegen unternommen, deren Ausführung aber leztcrcö auf Gebiete wegen dcS NachthcilS für Wallis selbst und für die V Orte in Betreff des Passcö nach Italic" durchaus nicht gestatten wolle. Wallis habe diese Entschließung Bern mitgethcilt und eine Antwort gefordert, je nach deren Inhalt dann die katholischen Orte weitere Schritte zu thun haben dürften, xxx. Ucbcr die Mängel und Unordnungen in dem helvetischen Kollegium zu Mailand wird ein Gutachten des Pfarrers """ Altdorf, vr. tlleal. Johann Franz Walthcr, vorgelegt und in Betracht der Wichtigkeit dieser Anstalt für d" katholischen Orte Lucern beauftragt, dem Cardinal zu Mailand und, wenn nöthig, dem Papst selbst ^ Notwendigkeit einer Beseitigung der bestehenden Beschwerden vorzustellen und nach Umständen auch die Wendung der Bischöfe von Chur und Sitten nachzusuchen. In Betreff dcS von den Stiften "" Klöstern für katholische Zwckc anzulegenden Vorraths an Getreide und Geld wird berichtet, cS solle da»> nach Ansicht des Nuntius noch diesen Sommer der Anfang gemacht werden; zwar hätte ein ansehnlicher The der Klöster nach Rom rccurrirt, der Papst jedoch beharre dem Vernehmen nach bei seiner erklärten Meinung Unter Vcrdankung des bisherigen Eifers wird Lucern die Förderung der Angelegenheit neuerdings cmpfess^' Ein Antrag, die Dispcnsegclder, welche nach dem Concilium von Trient aä pias eausas bestimmt sowie die Bußen bestrafter Geistlicher diesem Vorrath zuzuwenden, ebenso ein Anzug, gegen die Erhöhung ^ Dispcnsctaxcn Vorstellungen zu machen, bleiben in Minderheit, um dem Hauptgeschäft nicht Hindernisse den Weg zu legen. 555. Zug und GlaruS beschweren sich über die Beeinträchtigung in der Rangord"'"^ der Size durch die Gesandten der Stadt St. Gallen und Biel, welche sie vor ihren Obrigkeiten nicht antworten können. Wird zur Instruction in den Abschied genommen. Auch wird Zürich von den katholsseh^ Orten ersticht, ohne besondere Roth die Stadt Biel nicht auf die Tagsazungcn einzuladen. ,»,»»». (D>e dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Abgeordnete dcS Bischofs von Basel empfehlen das Bisthuw den Gesandten der verbündeten Orte in deren Quartieren. Es wird ihnen geneigtes Gehör und ein Rccrc erthcilt. (Alle katholischen Orte; katholisch Glarus, Appcnzcll-Jnncrrhoden und Abt von St. Galle" Die Gesandten des AbtcS von St. Gallen erzählen umständlich von dem wegen dcS KrcuztragenS bei 4 ccssioncn in der Stadt St. Gallen entstandenen Streit und berichten, der Abt sei geneigt, den Gegen! ^ sowie den Kostenpunkt gütlich oder rechtlich durch die Schirmortc austragen zu lassen, behalte sich "ber Juni 1697. 671 Abstrafuiig ftincr Untcrthancn und die Judicatur über seine Lehen (in lcztercr Beziehung ohne Anwendung auf Tlmrgan und Rhcinthal) vor. Hierüber wird für gut befunden nicht einzutreten, bis die Stadt St. Gallen ebenfalls auch einen Anzug mache; dagegen werden die Schirmorte ersucht, sich für die'Austragung dieses Streites möglichst zu bemühen. Von der Verhandlung in Luccrn über die Amnestiefragc in diesem Handel wird ebenfalls Erwähnung gemacht, aber nichts Weiteres beschlossen. «?«« —IUI. (S. u. d. Vogtcicn.) Uli»«,»». (Die VII katholischen Orte.) Freiburg eröffnet, daß sein Landsmann, Comthur Düving, als Fra Capellano sich schon bei vierzig Jahren in Malta befinde und sich um die Ritter, sowie um die Ehre bcr Nation sehr verdient gemacht habe. Da sich gegenwärtig Aussicht zu seiner Beförderung zeige, so bittet es u»> Empfehlungen an den Großmeister und an den König von Spanien, damit dieser sich bei crstcrm verwende. Diesem Gesuche wird entsprochen und Luccrn ermächtigt, zu geeigneter Zeit die nöthigcn Schreiben wlöznfcrtigen und durch den schweizerischen Agenten in Madrid vermitteln zu lassen. M.i» sehe auch in dcm Abschnitte Herrschaft-angclegenheitcn - Art. 40. Güterverkauf an Fremde ic. «I«I«I Art. 71. Kriegs- u. MilitSrwcsen. „ S2. Fremder Kriegsd., Werbungen, vvvv, Art. 31. Berw.-u. Rechnnngsw. i. Allg. t. „ 102. Mitregierung der III Städte, n „ 63. Verw.-». RcchnungSw. i. Allg. v. „ 32. Verw.-u. Rechnnngsw. i. Allg. iv. „ IIS. Reformation d. Verwaltung ,c. NU. 404. Abzug Rutsche gem. Vogt, iibcrh. Landgrasschaft Thurgan. ^°gtei Rhcinthal. ^^asschaft SarganS. ^asschast Vaden. °iltci Frciiimtcr. ennetb. Bogt, iibcrh. Lauis. i». ii. «». I» «I r. x. «Iii. «iv. II. Iili. II. I»I» «I«I rr. K!-». tt. IUI. «IV XX n«. «II«. I»I»I». VI v. w. « ««. III. IIIIII. «»«Ii». It. IUI. Art. 22. Verwaltung lm Allgemeinen. Ii«. „ 203. Zollwesen. vv. „ 23. Verwaltung im Allgemeinen. Art. 213. Fremder KricgSd., Werbungen. Itlt „ 17. Verwaltung im Allgemeine». „ 68. Verwaltung im Allgemeinen. „ 235. Stifte n. Klöster (PfäfcrS). „ 8K. Leibeigenschaft, Fall, Abzug. „ 1S9. Marchnngcn. Art. 18. Verwaltung im Allgemeinen. „ S2. Verwaltung im Allgemeine». „ 38. Verwaltung im Allgemeinen. „ 277. Pvlizcisachen. „ 2K8. Abzug. „ 233. Justizsachen, Recht, Gericht. „ 123. Judikatur- u. Competenzanst. „ 281. Juden. „ 34g. Znrzachermarkt. „ 211. Judicatur- u. (5v»ipttcnzanst, „ 158. Judicatur- u. Compttenzaust. „ 3g. Verwaltung lm Allgemeinen. Art. 1K2. Lehen- u. Zehntsache». „ 133. Lehen- u. Zehutsachcn. „ 185. Zölle». Geleit, Handeln. Berk. „ 17. Verwaltung lm Allgemeine», ffff. „ 65. Verwaltung im Allgemeine». Art. 75. Anstände mit Mailand. Art. 67. Allg. Vcrord., Statuten ic. I. „ 72. Kriegs- u. Militärwesen. Art. 327. GcrichtSherrcn. „ 64. Verw.- ». RcchnungSw. i. Allg. „ 141. Beamte. „ 258. Justizsachcn, Recht, Gericht. „ 426. Zehntenstrcitigkeitcn. „ 244. Justizsachen, Recht, Gericht. Art. 43. Verwaltung im Allgemeinen. „ 164. Verhält», z. Abt v. St. Gallen. II. mm. im. «»«». k>r>c»r. «i«i«i. ffr. »r>5!5. Iiiiii. III. Ii Ii It. III. t Vv«. «Iii,Iii. Iililili. Itltltlt. I»I»I». rrr. Art. 146. JurisdictionSstreitigkeiten. „ 147. JurisdictionSstreitigkeiten. „ 162. Handel u. Verkehr; Straße». „ 163. Handel ». Verkehr; Straßen. „ 284. Stifte ». Klöster (Mels). „ 201. Kriegs- n. Militärsacht». Art. 254. Jnstizsachen, Recht, Gericht. „ 456. LocalcS (Baden). „ 443. Stifte ». Klöster (Zurzach). „ 108. Judicatur- u. Competenzanst. „ 333. Handels- u. Verkehrswesen. „ 228. Jnstizsachen, Recht, Gericht. „ 67. Verwaltung im Allgemeinen. „ 401. Kirch!., Glaubenss., Geistliche. „ 402. Kirchl., Glaubenss., Geistliche. „ 77. Verwaltung im Allgemeinen. „ 444. Stifte u. Klöster (Zurzach). Art. 54. Verwaltung im Allgemeinen. „ 148. Justizsachcn, Recht, Gericht. „ 14g. Justizsachen, Recht, Gericht. „ 197. Justizsachcn, Recht, Gericht. Art. 68. Allg. Vcrord., Statuten ic. K72 Juli 1697. 35». Coilferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel wahrend der Iahrrechniiiigs- Tagsazung zu Baden. 1' Den treuen Kirchendienern von Gröncnbach und Hcrbishofen wird von den V Städten die gewohnte Zn^ läge von je 109 Gulden wieder bewilligt. « . Gröncnbach und Hcrbtshofcn verlangen Rath, ob sie, den kirchlichen Anstanden mit dem Abt von Kempten ein Ende zu machen, mit den dortseitS wohnenden Katholischen nicht in einen Abtausch der Güter und Kirchen in der Weise eintreten sollten, daß sie ihre Kirche in Gröncnbach verlassen, sich nach Zell in der Diöcesc Augsburg zurükzichcn und daselbst die dc» Katholischen gehörigen Güter und die Kirche derselben übernehmen, womit dann eine gegenseitige Ausgleichung in Geld für den sich ergebenden Mehrwert!) der Güter und Nuzungen verbunden wäre, für deren Aufbringung sie die evangelischen Orte um Untcrstüzung angehen müßten. Diese vorhabende Transmigration wird a> ihrem Gutfindcn ausgeführt werde. Gleichzeitig wird ein Antrag auf eine Untcrstüzung von 90 Gl. dicsO braven Gemeinden in den Abschied genommen. «I. Dem Pfarrer von Mariakirch werden die auf nachten 1696 verfallenen 200 Gulden wieder zuerkannt. «?. Auf Genehmigung der Obrigkeiten werde» Herrn GrandboiS, evangelischem Pfarrer zu Williamsdorf, nachdem die übernommene Verpflichtung bereit ausgelaufen, gleichwohl noch einmal 60 Ncichöthalcr oder 108 Gulden von den V evangelischen Städten gesichert, t. Die gleichen Städte beschließen auf Ratification der Obrigkeiten, der evangelischen Kirche u»d Schule zu Erlang noch auf zwei Jahre je 100 Gulden für den Pfarrer und 30 Gulden für den Sch'^ »icistcr beizutragen, sx. Der noch immer schwer gcdrüktcn pfälzischen Kirche wird auf deren Dankschrcib^ und RcchnungSauSwciS für die lcztjährige Untcrstüzung von der Mehrheit wieder eine Gabe von Rcichöthalcrn nach der ncunörtischcn Scala zuerkannt. Evangelisch GlaruS übernimmt, diese Untcrstüzung i" empfehlen und wenn nicht den vollen, doch einen crklckliche» Beitrag zu leisten; St. Gallen glaubt N^ immer zu hoch veranlagt; Biel nimmt die Sache mit Empfehlung in den Abschied. Ii. Auf den von dO' französischen Flüchtlingen geleisteten Nachweis, daß sie durch vermehrten Zuzug der vertriebenen Pic»io»tc!^ in ihrer mit Ende April 1697 abgeschlossenen Rechnung um 7411 Franken in Rükstand gekommen si'^ wird beschlossen, die Städte Zürich, Basel, Schaffhauscn und St. Gallen sollen an diesen Ausfall iO Reichsthalcr beitragen, in der Voraussicht, daß Bern gleichviel, mithin zusammen 3600 Gulden, bcistcnc^ Zürich und Bern sprechen sich entschieden dafür auS; die übrigen zwei Städte nehmen cS empfehlend in Abschied. Evangelisch GlaruS verspricht durch eine Kirchcncollectc und Appcnzell-Außcrrhodcn und Biel d» Empfehlung bei ihren Obrigkeiten sich möglichst an diesem LiebcSwcrkc zu bctheiligen. I. Da der Abt r" St. Gallen durch Mandat vom 22. Juni abhin bei schwerer Strafe und Ungnade geboten hat, die cvn" Juli 1K97, 673 gclischcn Geistlichen in Toggcnburg Prädicantcn und nicht Pfarrcr zu betiteln, so tvird dieses Mandat zu Näherin Nachdenken in den Abschied genommen und evangelisch GlaruS ersucht, auf solche Neuerungen im Toggcnburg ein wachsames Auge zu haben und denselben in kraft bestehenden Schirm- und Landrechtes "'»glichst entgegenzuwirken. It. (S. u. Sarganö.) I. Unter Bezugnahme auf den bülachischcn Abschied vom Juni eröffnet Schaffhausen, wie seine Gefälle auf dem österreichischen Boden der Erbcinung zuwider mit Arrest belegt worden seien, und bittet diesfalls um Rath und Hilfe. Nach reiflicher Bcrathung wird beschlossen, beim kaiserlichen und beim niederländischen Gesandten durch eine Deputation vertrauliche Eröffnung i" verlangen durch welche Mittel die waltenden Anstände wegen Freilassung des Eberhard Jmthurn und 'vcgcn Perpctuirung oder Verlängerung der PfandschaftSverträge gehoben werden möchten. Der kaiserliche ^sandte besteht aber auf der Freilassung JmthurnS und auf den von den evangelischen Orten bisher un- »cnügend befundenen Vorsichtsmaßregeln Äo nou vinäioanäo von Seite des Gefangenen, sowie auf der ^sung der Pfandschaft, wobei er gegen Schaffhauscn allerlei Beschwerden vorbringt, welche dieses Verfahren veranlaßt hätten. Bei' diesem unbefriedigenden Erfolg wird gutgcfundcn, Schaffhauscn solle das Memorial Ks niederländischen Gesandten genauer ausarbeiten und auch die dagegen gemachten Einwürfe widerlegen; b""n sei ein fähiges Subjcct, nachdem cS sich dcö AnstandS halber beim kaiserlichen Gesandten angemeldet «"d verwendet haben werde, als Agent nach Wien zu senden, um dieses Memorial mündlich zu untcrstüzcn; diesem Ende sollen ihm von den evangelischen Orten Empfehlungsschreiben an die Regierung in Innsbruck, an den Kaiser und an den Hofkanzlcr Grafen von Bucccllini mitgegeben, sowie auch die Gesandten b" Niederlande und Großbritanniens ersucht werden, die Botschafter ihrer Staaten in Wien zur Förderung b" Angelegenheit einzuladen. Ferner werden gleichzeitig Schreiben an die obcröstcrrcichischc Regierung und "" die Landgrafschaft Nellcnburg entworfen, wobei es rüksichtlich dcS erster» die Meinung hat, daß der Agent wenn möglich, das Geschäft beizulegen suche, ohne die Reise nach Wien machen zu müssen. Sollten diese Mittel nicht zum gewünschten Ziele führen, so verpflichten sich die evangelischen Orte, Schaffhauscn "ich- nur mit Rath sondern auch mit kräftiger Hilfe beizustehen. Diese Anträge werden zu Händen der Obrigkeiten in den Abschied genommen. Gegen Ende der Tagsazung geht dann vom Obcramt Nellcnburg "" Schreiben an die evangelischen Orte ein, worin eS sich entschuldigt, daß cö den höhern OrtS anbefohlenen Arrest Theben könne; für verschiedene Beleidigungen seiner Angehörigen von Seite Schaffhausenö habe ^ keine Genugthuung erhalten können, sei übrigens gleichwohl zur Herstellung nachbarlicher Verhältnisse L°"cigt. ... Die Stadt St. Gallen läßt vorbringen, wie bei der am 5. Mai gehaltenen Krcuzproccssion °'"igc Kreuz! nicht -räch dem Rorschachcr Vertrag getragen worden seien, woraus dann ein Auflauf erfolgt und der Abt nun Genugthuung und SchadcnScrsaz fordere, während vielmehr sie solche Forderungen stellen °°'""cn. Laut einem an verschiedene evangelische Orte gerichteten Schreiben sammt Memorial vom 22. Juni ^"kc der Abt die Sache an die Session zu bringen, weswegen von Seite der Stadt ein Gcgenmcmorial Erfaßt worden sei; sie erwarte auch, daß die evangelischen Orte ihre Ehre und ihr Recht bestens beschüzen ^den. Darüber wird befunden, möglichst dahin zu trachten, daß dieses Geschäft nicht vor die Session ^"cht, sondern von den Schirmortcn dcö AbtcS beigelegt werde. Waö übrigens den st. gallischen Gelten in rcligionSgcnössischcr Wohlmcinung ferner eröffnet worden ist, werden dieselben ihren Obern zu ."""bringen wissen. «. Nachdem bereits einige evangelische Gesandtschaften abgereist waren, überbringt Jakob Oswald,'des Raths von Schaffhauscn, daö abgeänderte Memorial über die Jmthurnisch- "^nburgischc Angelegenheit, worauf man ihm die waltenden Gedanken eröffnet und ihn an den nieder- 85 674 August 1697. ländischcn Gesandten verweist. WaS ihm von Seite der evangelischen Orte, sowie dem erwähnten Gesandten mitgetheilt worden ist, darüber wird Herr Oswald gehörigen OrtS Bericht zu erstatten wissen. «. Ein cin- gegangcnes Privatschreiben über den Zustand der evangelischen Kirche in Pieniont wird sorgfältig bcrathc» und darüber befunden, daß eine Verwendung der evangelischen Orte beim Herzog von Savoycn diesen Glaubensgenossen eher zum Nach- als zum Vorthcil gereichen würde; dagegen wird darauf hingewiesen, bc»» niederländischen Gesandten könnte füglich das Gesuch gestellt werden, es möchten England und die General- ftaatcn in Folge des mit dem Herzog von Savoyen abgeschlossenen SchirmtractatcS, worin für den SchuZ der piemontesischcn Kirche ein besonderer Artikel enthalten sein soll, sich beim Herzog dieser Verfolgte» annehmen, wobei die evangelischen Orte jede gewünschte Mitwirkung zusichern. Zur Verrichtung dieses A»ss träges beim niederländischen Gesandten wird Herr von Grasfcnricd bezeichnet, der sich dazu bereit erklärt. Man sehe auch Im Abschnitte Hcrrschastsanqeleqenhcite» : Grasschaft SarqanS. It. Art. 2Z9. Kirchliches, Glaubenssachen, Geistliche. »5«>. Conferenz der Stände Bern nnd Freibnrg. A,» der Sense. I». bis i>. TtaatSarchi» Bern. Frciburg-r Abschiede Bd. ?, S. Ü2. Gesandte: Bern. Abraham Tillicr, Vcinicr; Johann Rudolph Bücher, Venncr, beide dcS tägliche Raths. Frciburg. Rudolph Fiva, Gcncralcommissär; Karl Keßler, Sckelmcistcr; Hanö Peter Bocc^ uild NiklauS Vonderwcid, Stadtschrciber, sämmtlich des inncrn Raths. ,» u. I». (S. u. Orbc u. Tschcrlitz.) «. Unter Vorbehalt der obrigkeitlichen Genehmigung ^ beschlossen, eine Revision des großen Tauschvcrtrags von 1665 anzubahnen und dabei jedem Thcil z» was Recht sein wird, zu verhelfen. «I. In dem Streite dcö Pfarrers von Mörlens wider den Prädica» Curchod betreffend des leztcrn Gut Burinaux wird vereinbart, daß der Pfarrer sein Recht bei dem La»d^ von Milden anbringen und daselbst summarisch in einer Instanz erörtern lasse; von da mag er daS an den täglichen Rath der Stadt Bern ziehen. Hierbei sott Prädieant Curchod alle Weitläufigkeit«'" Verschleppungen vermeiden. « . Beide Obereommissärc sollen die Anstände zwischen dem Pfarrer von wider die von Trcp, und diejenigen dcö Prädicantcn von GrangeS gegen die von Villcncuvc unters» ^ damit auch hier die Sachen in Nichtigkeit gebracht werden. I'. Die Fortsczung der Marchbcrcinignnö ^ Prä Cucul bis gegen Oron hin wird auf den nächsten 3t. August anberaumt, z?. Bern wird verschaffen, daß denen von Montet ein Vichfahrwcg nach der Weide Vuilc-cngoz bei Prv Cucul z»lss werde. I>. Frciburg verlangt, daß der Sequester auf den Nuzcn des Gutes Prä Henri dcS Franz welcher Beschlag vom Landvogt von Oron verfügt wurde, aufgehoben werde, da dieses Elrundstük ^ Gebiet von Frciburg gehöre. Bern bestreitet dies. Die Obcrcommissäre sollen die Sache bis Martin« « ^ suchen; desgleichen, ob das Haus des Jean Sonney ä la Rvugdve in die Jurisdiction von Bern ^ Freiburg gehöre. I—I. (S. u. d. Vogteicn.) i«. Frciburg uimmt die Mithilfe von Bern in Anspt August 1K97, 675 um das nach und nach mit Sand und Schlamm erfüllte' Bett der Glane wieder zu offnen. Die Gesandten von Bern finden die Ursache dieser Verschlammung in der Schwelle bei der Mühle zu St. Aubin, durch welche überdies die Güter zu Missy Schaden leiden und die Fischcnzcn des Schaffners zu Pctcrlingcn bccin- wachtigt werden. Nach dem Berichte der Gesandten von Frciburg liegt die Säuberung des Flußbettes den ""grenzenden Gemeinden ob, was Bern mit Rüksicht auf die Gemeinde Missy den Obern hinterbringt. Demnächst soll auch die Schwelle zu St. Aubin in Augenschein genommen werden. (S. u. Murtcn.) Es soll darauf Bedacht genommen werden, daß die Anstände wegen des kleinen Zehntens zu MunidrcS, NcubruchzehntcnS zu Fotigny, dcö Zehntens zn Glcttcrcns, sowie wegen des beschlagnahmten Zehntens lu CorccllcS, über welchen der Schaffner von Pctcrlingcn mit dem Pfarrer von Tvrny streitig ist, von den beiden Obcrcommissärcn untersucht und bei Anlaß der nächsten Grenzbcrcinigung im September erledigt werden. ,». (S. u. Orbe u. Tschcrlitz.) q. Die Gemeinde ChavanncS klagt, daß die Leute von Montct ^>ch, das auf der gemeinsamen Weide lc Moutcllier geweidet, in Pfand genommen hätten, unter der Vorgabe, baß dieses Grundstük in Folge der lcztjährigcn Grcnzrichtung an Frciburg gefallen sei, was einem bestimmten "nd klaren Vorbehalt dcö Vertrages über die Grenzbcrcinigung dircct widerspreche. Daraus hat sich ein leidcn- ^astlichcr, voreiliger Proccß cntwikclt. Da sich daS fragliche Grundstük unbcstrittcnermasscn auf Frciburgcr- ^bict befindet, anerbietet sich dieser Ort, denen von ChavanncS gutes lind schleuniges Recht angcdcihcn zu wßm, und verlangt, daß dem Landvogt zu Milden, der sich ganz unschiklich und gcwaltthätig der Sache ""genommen und einen in Haft genommenen Mann mit Schlägen tractircn ließ, daS obrigkeitliche Mißfallen ^eugt und zur gebührenden Satisfaction angehalten werde. Die Gesandten von Bern halten dem daö ungewöhnliche Drcinfahrcn des Amtmanns zu Ruc entgegen, und erwarten, daß auch dies gerügt werde. Wird Abseitig in den Abschied genommen, r. (S. u. Murtcn.) ». Der Landvogt von Chillon hat gegen den ^arrcr von Chsttcl St. Denis ein Strafcrkcnntniß an Leib und Gut erlassen, weil er eine kranke katholische der Scheune des Herrn von Blonay zu Chaumont liegende Frau nach katholischem Gebrauche auStröstcte w'b deren Leiche hernach zur Bestattung nach Chütcl führen ließ. UebcrdicS verhängte der Landvogt dieses »vegcn noch über andere Personen harte Strafen. Da die genannte Handlung nicht vom Pfarrer, w"bcrn vom Caplan zu Ehütcl ausging, bitten die Gesandten von Frciburg um die Liberation dcö unschuldigen Atters und der übrigen Gestraften, t. Bern wird um die Zustimmung ersucht dafür, daß der Amtmann w Guissens auf Recht hin den streitigen Zehnten zu Rosibre zu Händen nehme. Die Gesandten von Bern wh'Nei, das Gesuch in den Abschied. 11. Die Gesandten von Frciburg dringen auf die bereits angeregte ""»igung der Urbanen zu Grandson, damit auf Grundlage derselben die so nothwendigc Grcnzbcrichtigung könne, v. Einige Bauern von ThöriöhauS ersuchen um Entfernung der auf Frciburgcrscitc errichteten . W» Schwelle. Die Gesandten von Frciburg nehmen eS in den Abschied, »v. Die Gesandten von Freies »lachm abermals ihre Beschwerden wegen Zollsachcn geltend: l. daß denen von Chlttcl St. DäniS ^ Valens in ViviS von Einkäufen zum Hausgebrauch wider alles Herkommen Zoll gefordert werde, ^"lcns beruft sich auf eine Urkunde von 1429 und auf den Abschied von 16U5; 2. daß der Zoll zu ^W'S gbcr sechs Heller erhöht und das Gewicht von 18 auf 16 Unzen hcrabgesczt worden sei; 3. daß ^ ^ciburgischcn Händler daselbst allerlei Plakcrcicn ausgcsczt seien und in der Spedition schlecht bedient 4 paß Bern sich über die vorgewiesene urkundliche Zollbefreiung zu Wangen, Blcicnbach und ^vgcnbuchstc und zu Aubonnc oder Allaman noch gar nicht habe vernehmen lassen. Die Gesandten von bestreiten die Einführung von Neuerungen, da der neueste Tarif von 1689 und 1696 sogar unter die 676 August 1K97. alten Ansäzc hcrabgehe, und geben eine Darstellung der Zollrechtsamcn in der Waadt. Sic verspreche» allfällige Willkürlichkciten der Zollbeamten streng zu strafen, die Rcchtsamc von Attalens und Chütcl St- DöniS in Vivis und die Zollbefreiungen von Frciburg in Wangen ic. höhcrn Orts erörtern zu lasse». Angezogen werden die Beschlagnahme der Stiere des Herrn Zchcndcr, Herrn zu SicnS, zu Domdidier und die darauf erfolgte Berarrestirung der Schafe des Herrn Chollct von Frciburg zu Milden. Die Gesandten von Frciburg behaupten, daß Bern mit diesen gehässigen Plakcrcien de» Anfang gemacht, alö cö »» Jahr 1688 dem Peter Pittet zu Aarberg zwei Centner Tabak confiöcircn ließ. Die Gesandten von Bern bestreiten irgend eine vorsäzlichc Handlungsweise des Herrn Zchcnder, und ersuchen ihm das hinterlegte zurukzustellen. Im allgemeinen lehnen sie auch die Zulage ab, als sei von Bern aus der erste Anstoß diesen Plakcrcien ergangen. Die Wegnahme des Tabaks erfolgte kraft eincö frisch veröffentlichten Mandates? dem Herrn Chollet seien dagegen die Schafe verarrcstirt worden, weil sie den Zoll auf Nebenwegen umgeht wollten. Man nimmt beiderseits die verschiedenen auf die Bahn gekommenen VcrglcichSvorschlägc »ü >'«' keronäum. Da die Landwehre bei der Sensenbrüke auf der Bcrnerscitc unwährschaft geworden ist, ersucht Freiburg, dieselbe wieder in guten Stand zu sezen. Der frciburgischc Baumeister Schröttcr bemerkt auch, ^ sei auch auf dem Gebiete von Bern die Wuhre von der Brüke aufwärts gefährdet, und dcßhalb ungcM fünfzig Schritte oberhalb eine Schwelle anzubringen. Man sehe auch In dem Abschnitte HerrschaftSangclegcnheiten: Vogt. Orbc m Tscherlitz. ». >». I. U. I. i». Art. 210—2lS. Vogtet Murten. i» u. Art. S82—S33. Jahrrechnung der die vier ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauts. tvt>7, lU. August. Kantonsarchive Zug und Klar»«. Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Jakob Eschcr, des Raths. Bern. Daniel Jmhof, dcö kleinen Lucern. Johann Bernhard Meyer von Baldcgg, des kleinen Raths. Uri. Jakob Joseph Lusssr, Raths. Schwyz. Johann Franz Gaffer, dcS Raths. Unterwalden. Johann Kaspar Achcrman», Halter von Nidwaldcn. Zug. Oswald Hegglin, dcS Raths. GlaruS. Josuc Tschudi, deS Raths. ^ Christoph Burkhardt, des kleinen Raths. Freiburg. Karl NiklauS Ammann, des Raths. SolothU^ Peter Byß, des Raths. Schaffhausen. Michael Senn, Zunftmeister. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: ^ Vier ennetb. Vogt, iiberh. >». Art. 48. Recht u. Gericht; allg. Verord. »c. v. Art. St. Recht u. Gericht; allg. I» „ 40. Recht u. Gericht; allg. Vcrold. ,c. I. „ 180. Geschüzc in IrniS. « „ SV. Recht u. Gericht; allg. Verord. »c. , Vogteien Louis u. Mendris. k. Art. 18. Anstände mit Mailand. «». Art. K. Landcsvcrw.; allg. Vere>b Ii. „ 23. Beziehungen z. d. Bischof v. Eomo. «ss. „ tö. Anstände mit Mailand. iu. „ S. LandeSvcrw.; allg. Verord. >c. A«g«st >697, »».> «»«. >°> -»«M» -w- -- "».« » «»' »-» " ^ 190 Zollweson. >' '' «'I-ycrri. " 191, Zellwescn. ^ '' " Verwaltung im Allg,, Beamte ,e. It. I 09, Nllg. Vererb,, Statuten,c. r aus dem Glarnerexemplar. J-hrr-chn»»g d-r di- °i-r -»»-tbirgisch-n V-gt-i-n r°gi-r-»d.» XII Ort- zu Luggarns. >l»'>7, nach dem l<>. August. KantonSarchlv Basel. Abschiede, Gesandte: Die nämlichen wie zu LauiS. Das Verhandelte sehe man in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten- u. - ai Muriiitt v. Art. 35. Allg, Vererb,; Lanbesvcrw, rc. «Mei Luggarus. » Art, 95, ^usti^och. ^ ^ gg. Justizsachen, Recht. Gericht. Z<»2. Conferenz der die Vogtcien Bellenz :c. regierenden III Orte. Brunneu. IM>7, l7. August. Diese Conferenz. welche Uri wegen der Wasserbauten am Tessin bei dem Galett und des immer drohenderen Schadens nach Brunnen ausgeschrieben hat. läßt Nidwalden durch Landammaun Johann Ludwig «ussi und Sekelmeister Niklaus Kaiser besuchen, und gibt diesen die Instruction, über d.c Schuzmaßuahmen zu berathen; als solche empfiehlt Nidwalden die Frohnleistung einer jeden Feuerstatt während etwa zwei LandeSarchw Nidwalden - Wochcnrathsprotololl v, 12, August 1097, idl. MV, Das Archiv Schwyz enthält die Instruction für die dortigen Gesandten Jost Rudolph Reding. Landammaun; Johann Rochus Abyberg, alt-Landammann; Johann Dominik Betschart. Pannerherr. und Joseph Franz Chrlcr Gesandten nach Bellenz, Als weitere Verhandlungsgegenstände werden genannt: die Abschaffung der' Bettler, besonders der cnnctbirgische» Wälschcn. mit denen ».an gar fast überlaufen ist; di- Abstellung der frühen, Erkanntniße wegen der Burrcn, Ein Abschied fehlt. Landesarchiv Schwyz, Abschiede, 678 August u. September 1697. AN. Jahrrechnung der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Vellen;. tM>7, 24. August. «andcsarchiv SUdwaldc». Abschiede. Gesandte: Uri. Sebastian Heinrich GiSlcr. Schwyz. Joseph Franz Ehrlcr, des Raths. Ni^ waldcn. Niklaus Kaiser, Sekelmcistcr. Man sehe das Verhandelte in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vogteien Bellenz n. »—«. Art. «0—K2. Konferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel. Aarau. llii>7, !i. bis l4. September. (1 bis 4 a K.) Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. ?S. kal. 2N». Gesandte: Zürich. Aildrcaö Meyer, Bürgermeister; Johann Heinrich Rahn, Sckclmcistcr. Ber>r Johann Rudolph Sinncr, Schultheiß; Emanuel von Graffenricd, Vcnner. Evangelisch Glaruö. Joh<"'" Heinrich Zwicki, Landammann. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Andreas Burklyr^ Drcicrhcrr. Schaffhauscn. Johann Konrad Wäpfcr, Bürgermeister. Appcnzcll-Außcrrhoden. LaM^ Tanncr, Landammann. Stadt St. Galleil. Johann Heinrich Hilter, Bürgermeister; Leonhard Lalw'"' Höggcr, der Rechte Doctor und des Raths. Biel. Benedict Rothcr, Bürgermeister; Abraham Sehr' Stadtschreiber und des Raths. ». Als Hauptgcgcnstand dieser Confcrcnz werden nochmals die Gründe und Gegcngründc einer ^ trctung der evangelischen Orte bei den Fricdcnsuntcrhandlungen zwischen Frankreich und dem Kaiser berat) und Bern beauftragt, die Sache in fernere und reifliche Uebcrlcgung zu ziehen, um dann auch den ü^> Orten ihre Gedanken mitzuthcilcn. I». Der Entwurf eines Schreibens an den König von Frankreich, aus Anlaß der waltenden europäischen Fricdcnöunterhandlungcn die Rükkchr der vertriebenen cvangcü) Franzosen in ihr Vaterland und die Gewährung ihrer Glaubensfreiheit sollicitirt wird, erhält die Genehmst^ in die Bcrathung, was für die französischen Glaubensgenossen, welche sich in den picmontcsischen niedergelassen haben und eine Ausweisung befürchten müssen, gcthan werden könne, wird nicht eingetreten, man über ihren Zustand nähern Bericht hat. v. Ucbcr das Untcrstüzungögcsuch der französischen zu Kassel, welche mit Bewilligung dcS Landgrafen von Hessen eine neue Kirche zu bauen gedenken, weitere Informationen über die Nothwcndigkcit dieses Unternehmens vorbehalten. Bei diesem Anlaß Allgemeinen zur Bcrathung in den Abschied genommen, ob bei einem allfälligen Friedensschluß dadurch vermehrten Zumuthungcn für Beisteuern an evangelische Kirchen und Schulen cö nicht besser "s daß solche Begehren der Willkür jedes Ortes anhcimgestcllt würden, statt daraus eine gemeinsame cva»lss September 1V97. Angelegenheit zu machen. «I. Schaffhausen legt ein Schreiben des ncllcnburgischcn Obcramts vom 6. Sep- 'nnbcr vor, worin dieses sich beschwert, daß Schaffhausen an dein auf den 28. v. M. angesczten Termin die 'l)"> in Hilzingcn bereit gehaltene Pfandlösung von 2<1,<)ttt) Gulden nicht abgeholt habe, und nun den dachten Pfandschilling auf den 10. September in Radolfzell znr Verfügung stellt, und zwar unter Androhung ""er Buße von 30 Mark löthigcn Golds im Fall fernerer Ausübung hochobrigkcitlichcr Rechte im Vcr ^»»dungsbezirke. Gleichzeitig thcilt cS seine Antwort an daS Obcramt voin 28. August a. K. mit, worin dir ^uidität der fraglichen Pfandlösung bestritten und im Weitem angeführt wird, daß ein Abgeordneter aus " Mitte des Raths, Herr Oswald, beim kaiserlichen Gesandten, bei der obcrvstcrrcichischcn Regierung und '">» Kaiser selbst Unterhandlungen führen werde, bis zu deren Auötrag der 8tatus guo eingehalten werden "'vchtc. Alls diese Mittheilnng wird von den evangelischen Orten an die obcröstcrrcichischc Regierung und mit 'vcscntlich gleichem Inhalte an den kaiserlichen Gesandten und die Regierung zu Stockach geschrieben, in Folge es Pfandvcrtragö von 165l möchte eine Ausscheidung der hohen und nieder» Gerichte an den betreffenden NM vorausgehen; im Ucbrigcn wird das Schreiben von Schaffhauscn untcrstüzt. Leztcrm wird dann die ^"»mg crtheilt, gegen allfülligc Exccution des Arrestes Protestatio» zu erhebe,^ ohne jedoch zu Repressalien zu chrcitcn. Im weitem Verlauf der Taglcistung wird von Herrn Oswald über seinen Besuch beim kaiserlichen sandte» Bericht erstattet, gemäß welchen, dieser als sicher in Aussicht gestellt habe, daß die Mission nach ^»löbruck und Wien erfolglos sein und Schaffhausen nur Spott zuziehen werde; das einzige Mittel zu einer Atlichc,, Austragung, zu der er immer geneigt sei, wäre die Freilassung des Eberhard Jmthurn. Ucber die "thserholung SchaffhausenS, waö cS bei diesen Umständen in Bezug auf das Hauptgeschäft und die "»ahme der Pfandlösung zu thun habe, wird gut gefunden, die Antwort auf das an den kaiserlichen Gc- ^"dtcn durch einen Eilboten abcrlassenc Schreiben abzuwarten, dessen Inhalt dann die weitere Entschließung ^ sie Hand geben »verde. Die Stadt St. Gallen erstattet noch einmal Bericht über Ursprung, Verlans ^ dermaligen Zustand des Streites mit dem Abt in Betreff des KrcuztragcnS. Nachdem sich dk übrigen "c ii. Abstand der st. gallischen Gesandten darüber bcrathen, thcilcn sie diesen ihre Ansicht mit, welche es ' "nehmen, sie der Obrigkeit zu hinterbringen. Der Confcrenz wird Kcnntniß gegeben von einem ^reiben von Bürgermeister und Rath der Stadt Chur vom 17. August a. K., betreffend den Streit zwischen ^ Etadt Ehur und einigen mitvcrbündctcn Gemeinden des GottcShauöbundcs, gemäß welchem der erster» ^s ausschließliche Direktorium des besagten Bundes von den fraglichen Gemeinden bestritten wird, während ^ ^adt dieses Amt als Ausfluß der Burgernicistcrwürdc in Anspruch nimmt. Da Zürich an die Gemeinden ^ "'s ci„ zum Frieden mahnendes Schreiben erlassen hat, so wird beschlossen, den Erfolg desselben und den ^sgang des Bundestages abzuwarten, »x. Hirbishofen und Gröncnbach schildern in einem Schreiben vom September, welchen Bcdrükungcn sie von Seite der Katholischen immer mehr auSgcsczt seien, und empfehlen ^ steten Protection der evangelischen Orte. ES wird hierauf den Pfarrhcrren beider Gemeinden durch ^staiizlcj crwiedcrt, daß man fortwährend für daö Wohl ihrer Angehörigen besorgt sei und sie bei iWndcr Noth die kurbrandcnburgischc Gesandtschaft in Rcgcnöburg um Rath angehen möchten; die cvange- Orte seien jederzeit bereit, ihnen mit Empfehlungen an die Hand zu gehen. Ii. St. Gallen verlangt ^ die dortigen Kaufleutc, denen das schwäbische Krcisimpost- und Contrcband-Judicium zu ski bic bekannten neuen AttcstationSformnlaricn aufdringen wolle, zu verhalten haben. Man findet, cS ze^ ""'"al Geduld zu tragen und der Erfolg desjenigen Schreibens abzuwarten, welches Zürich in 'eidlichem Namen an die beiden ausschreibenden Krciöfürstcn und andere hohe Orte erlassen hat; inzwischen 680 September 1697. wird St. Gallen anhcimgcstellt, Jemanden atls seiner Mitte nach Lindau abzuordnen, der gegen zu besorgende Arreste und Abstoßung der Güter Gegenvorstellungen zu machen im Fall ist. i. (Zürich, Basel, Schaphausen und Stadt St. Gallen.) Schaffhausen bittet um endliche Vergütung seiner Forderung von l71 Gulden (6 Kreuzer 3 Heller am Fonde der französischen Flüchtlinge laut dem evangelischen Abschied vom August 1696. Zürich verspricht die Abtragung seines Betreffnisses; Basel und St. Gallen, weil ohne Instruction, nehmen die Sache empfehlend in den Abschied. 365. Konferenz der die Vogteien Bellcnz :c. regierenden III Orte. Brunnen. lM)7, li». September. Um daß Uri auf den 19. September eine Illörtige Konferenz nach Brunnen angesehen, daselbst wesp» Bartolomeo Gottardo della Campagna von Castione, so eine Blutschuld verübt haben solle, und über da ^ jenige, was deswegen sich wciters zugetragen, zu berathschlagen, als wollen M. GG. Herren und die La» leute (von Nidwalden) solche Tagsazung auch besuchen lassen mit der Instruction, daß die Ucberg»^ (Kompromiß) des Herrn Kommissärs bevorderst solle annullirt und aufgehellt sein und der Landvogt als ordentliche Richter über solche malestcische That erkennen solle; auch daß die drei Geschwornen, so dein La» vogt wider die Form der Gerechtigkeit die Captur vcrläugnct, zur gebührenden Correction sollen »"'ö gezogen, der Pfarrhcrr zu Castione von seiner Pfrund amovirt und die Weiber, so den Delinaue»^ aus den Händen des Großweibels gewaltsam genommen, nach Verdienen abgestraft werden. Wenn aber beiden andern Orte hierüber anderweitig erkennen würden, sollen die Gesandten Alles aä rekorenäum »"st' Diesmal soll von der Kanzlei zu Schwyz ein Abschied begehrt werden. Als Gesandte werden bezei^'^ Landammann Johann Ludwig Lussi und Karl Joseph Lussi, Panncrherr und alt-Landammann. Ks ist Abschied vorhanden. LanbcSarchiv Mbwalden - Protololl der Landsgemcindcn und gesessene» Riithe v. Iv. September IM? Vd. IV, r»>. Geheime Konferenz der drei Städte Lucern, Freiburg und Solothurn und der Republik Wallis. Solothurn. ll»07, ltt. u 20. September. Etaatbarchiv vuccrn. Arten Rrsorm- u. Sieligionbhänbcl. Gesandte: Luccrn. Franz Bernhard Fccr, des Raths. Frcibnrg. Franz Angnstin von Dicßbach, ^ Raths. Solothurn. Johann Ludwig von Roll, Sekclmcistcr; Johann Friedrich Vigicr, des großen Wallis. Johann Anton Courten, Panncrherr dcS Zehnten Sidcrö; Franz Georg Supcrsax, Zehntens mann des Zehnten Brieg. ^ ». Die Gesandten der Republik Wallis, welche zum ersten Mal zu diesen geheimen Unterredung'"^^ gezogen worden sind, werden ersucht, dafür zu sorgen, daß diese Verhandlungen der Sicherheit weg'" einzelnen der Räthe mitgetheilt werden. I». Ucbcr die Stärke der Mannschaft des Standes Bern sind September 1K97. 681 dcm leztjährigcn Abschied zu Neiden folgende Erhebungen gemacht worden: Wangen stellt beiläufig 24(10 Mann Aarwangcn 2000, Bipp 1100, Hasle 650, Untcrsccn und Jntcrlakcn 1350, Lenzburg 6000, Schcnkcnbcra ^00, Trachsclwald 5000, Aarburg 100», Aarbcrg, Burgdorf, Nydau und Büren 3000, LandShut uiid Fraubrnnncn 1000, Fnitigcn, Adclboden, Kandcrsteg, Acsch und Müllincn 800, das obere und untere Timincnthal 800, daS Saancrland 1000, die vier MandcmcntS von Aiglc 2000, total 29,000 Mann, Ans sehend ist die MannschaftSzahl der übrigcil Acintcr und Vogteicn, deren Erhebung durch Frciburg aber im Gange ist, und die ungefähr auf die nämliche Zahl geschäzt wird, so daß die Truppcnmacht Bcrn's auf 66,000 Mann berechnet werden darf. Zwei Drittthcilc hicvon bedarf Bern zur Bewachung seiner Städte und Asse und hat daher 20,000 Mann zur Offensive zur Verfügung. Wallis, das ersucht wird, die Stärke seines gegen Bern verwendbaren Corps anzugeben, kann aus Mangel an Instructionen keine gcnmicn Angaben »'achcn, gibt aber die Versicherung, daß cS im Kriegsfall mit gcsammtcr Macht, 8000 bis 12,000 Mann offensiv und defensiv von seinen Pässen aus gegen Bern vorgehen, und durch die eine und andere Diversion einen großen Theil der bcrnischcn Armee zum Stillstand veranlassen könne. Eine Verbindung mit Frciburg s" schwierig. Vor Allem sei erforderlich, daß Wallis in der ersten Stunde schon avisirt sei, um fruchtbar in den Kampf eingreifen zu können; daneben müsse cS aber auch wissen, wie es sich mit der Hilfeleistung an bic übrigen katholischen verbündeten Orte verhalte. Daraufhin wird den Gesandten von Wallis Kcnntniß gegeben von den Abmachungen zu Luccrn vom 12. bis 16. Dcccmbcr 1695 und den seitherigen Abreden ^ssolge denen zwei katholische Hanptcorps den Feinden cntgcgengcsczt werden. Was die möglichst schnelle Benachrichtigung betrifft, ist man der Ansicht, Wallis zu den einem allfälligcn Bruch vorhergehenden Tag- ^stungcn und geheimen Confcrcnzcn zuzuziehen und mit ihm überhaupt eine fleißige Korrespondenz zu untcr- fflltcn. Grundsäzlich wird festgestellt, daß in allen Fällen, wo das eine oder andere Ort angegriffen werden "ull, sämmtlichc Orte gemeine Sache machen, gemeinsamen Rath pflegen und gemeinsam zur That schreiten sollen. Sckclmcistcr von Roll wird beauftragt, bei dem Landhofincistcr Ringk Erkundigungen einzuziehen, wie ^ sich endlich mit der Hilfeleistung des Bischofs von Basel, den man um eine Untcrstüzung mit 1500 Mmm "achgcsucht, verhalte. Jedes Ort soll dafür sorgen, daß sämmtlichc junge Burschen in Kriegsbereitschaft Ehalten, und mit FüsilS, Bajonetten und einem Habcrsak für die Vorräthe versehen werden. Frciburg wird "ochmalS dringend ersucht, das Nöthige z» einer bessern VcrthcidigungSfähigkcit der Stadt Frciburg vorzu- ehrcn; ebenso wird auch wieder angeregt, daß Sursec und Ölten befestigt werden sollten. Was lcztcrc Stadt ^trifft, null Solothurn, sobald die Hauptstadt in gehörig wehrhaftem Stand sein wird, auch in Ölten eines °bor mehrere Werke anlegen, wie dicS im Abschied von Neiden mit Mehrerin auöcinandcrgcsczt ist. Weiter Werden verschiedene Pläne besprochen, in welcher Weise die drei Städte und Wallis in dem Fall, wo eine "Kr Städte bercnnt werden sollte, einander zu Hilfe kommen sollen. Da aber die Orte sämmtlich von einher abgeschnitten sind, ist es schwer, einen bestimmten Operationsplan fcstzusezcn. Eine Verbindung zwischen »rciburg und Solothurn ist nicht wohl anders als diesseits der Aare gegen den Lcbcrbcrg auf Aarberg zu Möglich, weshalb das Flußgebiet der Zihl so bald als möglich in Augenschein genommen, und auch die 'vglichkcit einer sichern und raschen Verbindung zwischen Solothurn und Luccrn studirt werden soll. Als die ^ffe Verbindung zwischen Frciburg und Wallis erscheint der Weg über den Sanctsch durch das Saancnthal 'ach Montbovon und Grcycrz. Diese Orte werden beauftragt, diesen Paß mit einander in Augenschein und ""e Karte aufzunehmen; der dahcrigc Bericht ist dem Gesandten von Luccrn mitzuthcilcn, der gleichzeitig eine Zusammenstellung der bisherigen Abredungcn aus den geheimen Abschieden machen wird. Die geheimen Wort- 86 682 October 1K97. zcichcn und Alphabete werden geprüft und richtig befunden. Das von Solothurn entworfene neue Alphabet wird sämmtlichcn Städten mitgcthcilt, damit sie ihre Ansichten darüber eröffnen können. Frciburg und Wallis wird überlassen, unter sich ebenfalls eine geheime Schriftsprache einzuführen. «. Wallis thcilt den Städten >mt schriftlicher Eingabe seine Anstände mit Bern wegen der Erweiterung des Passes über den Lötschcnbcrg und anderer Punkte mit: sie werden aä rolorenäum genommen. :!<»?. Conferenz der Stände Bern und Freibnrg. Rur. 1M>7, 7». October. Äantousarchw Hreiburo. Berucr Abschikdc Bd. S. VN. Gesandte: Bern. Johann Rudolph Bücher; Alexander von Wattenwyl, Bauherr; Beat Ludwig Thormann, alle des täglichen Raths. Frciburg. Rudolph Fiva, Gcneralcommissär; Kark Keßler, Eckel- mcister; HanS Peter von Boccard, alle des täglichen RathS; Franz Peter Vondcrwcid, GcrichtSschrcibcr und Obercommissär. Fortsezung der Grcnzbcrcinigung und Marchcnsczung zwischen den Acmtcrn Milden und Rur, u»d Oron und Milden von dem Bcrcinigungspunkt der Bäche Mcdcttcs oder EtopcyS und dem Bach uo» Sarrazin an. >». Die Gesandten von Frciburg ziehen abermals das unter beiden Ständen eingerissene Harb und vcxatorischc Verfahren in den Zollbczügcn und Beschlagnahmen an, das dem guten nachbarlichen vcrständniß ganz zuwiderlaufe, und führen die bekannten Klagcpunktc von Neuem an, gegen welche die <^e- sandten von Bern ihre Rechtfertigungen geltend machen. Um künftighin allfälligc Anstände in Güte l" verleiten, wird vorgeschlagen, daß die Zollcr bei minder wichtigen Fällen die Betreffenden warnen, und u"' eine Verschuldung zu Tage trete, sich mit Leistung von Bürgschaft im Lande selbst begnügen, und den 6»l scheid des AnstandcS durch die Nächste Eonfcrcnz abwarten. Ebenso sollen künftig die EonfiScationcn u»U'^ bleiben und der Beklagte die Wahl haben, entweder fünfzig Pfund zu erlegen oder sich mit Rüklassung dcr Hälfte der angehaltenen Waarcn zu ledigen. Beide Vorschläge werden in den Abschied genommen. « u. Orbe und Tschcrlitz.) «I. Bern dringt auf Erledigung des Streites zwischen Chavanncö und Mo""", nachdem Frciburg sich anerboten, elfterer Gemeinde wegen dcö spänigen Wcidgangö gutes Recht zu hall'" o. Die Gesandten von Bern finden in der Schwelle zu ThöriShauS eine Gefährdung ihrer Untcrthanc»; d" Frciburg hierüber immer noch des Gutachtens seines Baumeisters gewärtig ist, kann cS vorläufig bestimmte Antwort geben, t. Auf erneuerte Klage von Frciburg erklären die Gesandten von Bern, bal' der Müller von Laupcn strenge Weisung erhalten habe, die zu hohe Schwelle zu entfernen, x. RcichSthalcrn nach dor siebcnörtischcn Scala zuerkannt. Appcnzcll-Außerrhodcn entschuldigt sein Ausbleiben unter Mitthcilung m»er Meinung über die angemeldeten Bcrathungsgcgcnständc. Hicvon wird mit Bedauern Kcnntniß 6o»v>,imcn und beschlossen, diesem Orte auf der nächsten Tagsazung die Empfindungen der übrigen Orte vorstellen. I'. (Zürich und Bern.) Zürich erstattet Bericht über den noch immer fortdauernden Streit zwischen ^ Stadt Chur und den Ausgcmcindcn des GottcShauSbundcö, worauf beiderseits gut gefunden wird noch acht Tage zuzuwarten, ob nicht an das eine oder andere Ort weitere Mitteilungen eingehen/ sollte "fcs nicht der Fall sein, so wird ein im Entwurf vorliegendes Schreiben abzuerlasscn beschlossen,' worin "de Parteien bei der gegenwärtigen Weltlage zur Versöhnung crmahnt und, nicht gelingenden Falls, an Rechtsprechung der beiden andern Bünde oder an die Vermittlung der Orte Zürich und Bern erinnert 684 November 1697. 3«i>. Eidgenössische Tagsaznng. Baden. 4. November. Staatsarchiv Zürich. Mg. Ab>ch. Bd. 75. kol. »IS. Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; Heinrich Heß, Salzdirector und des Raths. Bern. Johann Friedrich von Willading, des Raths. Luccrn. Johann Martin Schwytzcr, Statthalter u»d Obcrzeughcrr; Lcodegar Keller, Salzdirector und des Raths. Uri. Joseph Anton Püntincr Statthalter. SchwYZ- Johann Dominik Betschart, des Raths. Zug. Beat Kaspar Zurlauben, Ritter, Ammann; Christoph Andcrmatt, alt-Ammann. Glaruö. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Kaspar Joseph Frculcr, Statthalter. Bascl> Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Andreas Burkhardt, Drcicrhcrr. Solothurn. Joha»u Ludwig von Roll, Sckclmcister. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thür», Ritter und Erbmarschall- Unter Vorlegung eines Schreibens der obcrösterrcichischcn Hofkammcr zu Innsbruck vom 21 .Octobcr, worin die Salzdircctorcn Meyer und Eschcr in Zürich zur Erneuerung des bisherigen SalztractatcS >»ü Zürich, Bern, Luccrn, Basel und Solothurn eingeladen werden, erklärt Zürich abermals, wie auf der lcztc" Jahrrcchnungötagsazung, sein Einvcrständiß, daß jedes Ort für sich selbst, auf eigene Gefahr, Bezahlung Spedition mit und neben den bisherigen Orten in den neuen Salztractat eintreten möge. Zürich gehe zwar eine förmliche Association nicht ein, wolle aber Alles thun, um einen wohlfeilen Ankauf und billigere Spedition zu crzwckcn. Die bisher nicht im Salztractat gestandenen Orte verdanken dieses Anerbieten. Nach reifliche Bcrathung über Ausführung dieses ProjcctcS wird auf Ratification der Obrigkeiten Folgendes verabschiede'- 1. In Bezug auf das zu bestellende Quantum Salz lauten die Erklärungen annähernd wie folgt: Zürich 5600 Faß, Bern 2000, Luccrn 2500, Uri 600 bis 800, Schwyz 1500, Zug 800, Basel 500, Abt von St- Gallen 2000. Schwyz erklärt, bei seinem Salzvcrtrag unabänderlich zu verbleiben und denselben fortzuseze»' Glarus behält seiner Obrigkeit die endliche Erklärung vor und verlangt positiven Bescheid, ob man ihnen de» Paß über den Adlcrberg laut Erbcinung und eidgenössischen Bünden offen lassen wolle. Darauf wird crwicdert, dieser Paß stehe unter der Verwaltung von Innsbruck, weshalb die Orte nur dann Einspracht erheben würden, wenn derselbe zum Nachtheil des gemeinen Salztractats bcnüzt werden wollte. Solothur» verlangt 3- bis 400 Faß Extrasalz; wenn dieses aber nicht zugegeben werde, so wolle eS eher seinen Na»wa nicht hergeben. Endlich melden sich an die Räder für 1000, die Wächter für 2500 und die Stadt Constanz für 500 Faß; da aber einige dieser schwäbischen Contrahcntcn fallit geworden sind, so halten die Orte dafür, da? deren Thcile ihnen angefallen seien und man nicht weiter auf sie zu achten habe. 2. Jedem Ort wird a»' heimgcstellt, Jemanden nach Innsbruck zu schikcn, wofür sich Uri, Schwyz und Zug sofort aussprechen; bü übrigen Orte behalten sich ihre Erklärungen vor, Alles in der Meinung, daß nicht jedes Ort für ^ sondern alle zusammen um den Preis tractircn sollen. 3. Alle Abgeordneten sollen gleich qualificirt und Ml mit einer zuvor verabredeten verschlossenen Vollmacht verschen sein. 4. Auf der Hinreise nach Innsbruck solü" die Abgeordneten mit den Factorcn um die Fuhr accordircn, dann ihr Bctrcffniß bis auf Lindau und Brcgc»i anlegen, von dort an aber die Fuhr selbst besorgen lassen. 5. Wegen der Schwankung des GcldwcrthcS ss man möglichste Vorsicht walten lassen. 6. Kein Ort soll mit seinem Salzvcrschleiß in das Gebiet eines ai'dcrü November 1697. 685 eingreifen. Schließlich behält sich Bern vor, für seine außer dem gewohnten Absazgcbict gelegenen Lande auch '»ehr Salz zu beziehen, was von den übrigen Orten zugegeben wird. I». Auf Bcrn'S Autrag wird in den Abschied genommen, ob nicht in der Voraussicht, daß in Folge des eintretenden Friedens der Zudrang fremden Gesindels sich vermehren werde, eine allgemeine Ordnung zu dessen Fcrnhaltung gemacht werden sollte. Inzwischen wird erkennt, mit den begonnenen Wachen fortzufahren und Niemanden in daö Land zu lassen, der iich nicht genügend ausweisen könne. 370. Conferenz der VII katholischen Orte sammt Wallis. Lucern. «. bis «. November. Staatsarchiv Lucer». AN». Alisch. Bd. I.XXXIII, e»I. 18». Gesandte: Luccrn. Rudolph Dürler, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Rudolph Mohr, Ritter, alt- Schultheiß und Stadtvcnncr; Jost Dietrich Balthasar, Spitalherr; Franz Bernhard Fcer, beide des Raths. Uri. Azarias Schmid, Landanunann; Anton Schmid, alt-Landammann. Schwyz. Jost Rudolph Rcding von Bibercgg, Ritter, Landannnann; RochuS Abyberg, alt-Landammanu. Unterwaldcn. Sebastian Müller, alt-Landammann von Obwaldcn; Johann Llldwig Lussi, Ritter, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Johann Jakob Brandenberg, Statthalter; Josuc Jtcn, alt-Landvogt und des Raths. Frei bürg. Franz NiklauS lLvndcrwcid, des Raths; Franz Augustin von Meßbach, Obcrstzcugmcistcr und des Raths. Solothurn. Urs Suri, Vcnncr; Johann Ludwig von Roll, Sekclmcistcr. Wallis. Johann Anton Courten, alt-Landö- hauptmann; Joseph Kalbermattcn, Großcastellan von Sitten. «. Die von bcrnischcn Angehörigen, Thormann und von Graffenricd, unternommene Anlegung einer Straße über den Lötschcnbcrg nach dem Wallis veranlaßt diese Conferenz. Die Abgeordneten von Wallis ^statten folgenden Bericht: Vor etwas mehr als einem Jahr sei ohne Begrüßung des Wallis von den bernischcn Unternehmern auf der Höhe dcS Bcrgeö die Arbeit begonnen und abwärts ans Boden, welchen Wallis anspreche, fortgcsczt worden; nach erhaltener Kenntniß sei von Wallis eine Protestation erhoben, von drn Unternehmern aber Namens des Standes Bern mit einer Gegenprotcstation crwicdcrt worden; später habe öfteres einige von den Unternehmern errichtete Steinpyramiden oder „Zcigermännlein" niedergeworfen und sein bm gehabtes Corps de gardc wieder aufrichten lassen; dieses Jahr habe Herr Thormann beim Castcllan von ^tschc» die Erlaubnis, nachgesucht, auf der Höhe eine Susi zu bauen; da sich dieser aber mit mangelnder Allmacht entschuldigte, sei die Susi zu obcrst in den bcrnischen Weiden errichtet worden und zwar an einem ^rte, der, wenn man von der Balmmaucr gegen das jenseits stehende Wachthäuölcin, welche beide Punkte '"an jederzeit für Marchbczeichnungcn gehalten, eine gerade Linie ziehe, in das Gebiet von Wallis falle; Wallis habe sich darüber bei Bern beschwert, von diesem aber nichts erhalten, als eine Empfehlung ihrer ^''rgcr zur willfährigen Förderung dcö Unternehmens; dagegen habe Herr Thormann dem Landshauptmann Nnen Brief geschrieben, worin cr das Unternehmen als ein beiden Ständen nüzlichcS geschildert und die dagegen erhobenen Beschwerden als nngegründctes Mißtrauen und Aufreizung von Drittlcutcn bezeichnet habe; Rath habe nun beschlossen, durch das Lötschcnthal keine Maaren passiren zu lassen, als was, wie bisher, 686 November 1697. an Reis und andern Bcdürfnisstn auf dem Rükcn getragen werde; übrigens bezieht sich Wallis auf den Bericht über den am 27. August seinerseits und in Anwesenheit zweier unparteiischer mituntcrzcichnctcr Zcugm vorgenommenen Augenschein und die dabei stattgefundcnc Unterredung mit Herrn von Graffcnricd, welches Actenstük dem Abschied beigelegt ist. Ucbcr diese Borgänge sei ferner zu bemerken, daß das Unternehmen als Privatsache vorgegeben werde, gleichwohl aber Herr von Graffcnricd im Namen des Standes Bern eine Gegenprotestation gemacht habe; dann behaupte Bern, die Schneeschmelze bilde die Grenze beider Gebiete, während Wallis an verschiedenen Orten über die Höhen hinunter im Besize sei und gerade von da aus 1656 die Unkatholischcn in Allarm gehalten und an der Befcindung der Katholischen gehindert habe; erst vo» dieser Zeit an spreche Bern daö Land bis auf die Höhen an. Auf diesen Bericht findet die Confcrcnz nicht zweifelhaft, daß der Stand Bern selbst hinter dem Geschäft stckc und daß derselbe Wallis in die Stellung eines Klägers versezen wolle, um den Vortheil zu erhalten, indem eS dann den Obmann sczen kann; ferner findet sie die Ocffnung des Landes auf den Fall eincö RcligionökriegeS ebenso bedenklich, als den in Aussicht stehenden Landmarchenstrcit von der Höhe bis an die Balm; in beiden Richtungen könne nur entweder durch einen Vergleich, oder durch einen Rechtsspruch geholfen werden; das crstere Mittel scheine aber das bessere, jedoch dürfen die sieben katholischen Orte zur Wahrung ihrer unparteiischen Stellung sich nicht vermittelnd einlassen und eben so wenig Wallis als Klägcrschaft austreten; daher könne auch nicht empfohlen werde», den Walliscrn den verlangten Rath dahin zu crthcilcn, die auf dem streitigen Gebiet errichtete Sust zu dcmolirc», während das Umwerfen der Zrigcrmännlcin und die Wiedcraufrichtung des Wächterhäuschens gebilligt wird. Die Confercnz beschließt daher, Herr Landshauptmann am Hcngart von Wallis soll privatim dem Herr» Thormann auf dessen wohlbedachtes Schreiben wieder „gchirnig" antworten und bedeuten, Wallis verwundere sich sehr, warum Bern auf zwei Schreiben nicht geantwortet habe, sondern nur von Thormann selbst c»»' Erwiederung cingckommcn sei; Wallis werde nie zugeben, daß ohne seine Erlaubniß und an einer Stelle, deren Bcsiz cö stets ausgeübt habe, eine Straße angelegt werde; die erfolgende Antwort könnte dann Lucer» und von diesem Namens der VII katholischen Orte Bern mitgcthcilt werden, wodurch zu einem Vergleich Anlaß gegeben wäre und Bern nicht umhin könnte, eine Antwort zu crtheilen; würde dann dieser angeregt Eongrcß zu Stande kommen, so müßte Wallis das Verfahren der Unternehmer nicht in anklagender, wehi aber in „bcschcinender" Form darlegen, dann aber auch die Anstände wegen des ZugrcchtcS auf einen Garte» jenseits der Brüke zu St. Mauriz, sowie wegen des 1677 weggekommenen großen Marchsteines und anders Prätcnsioncn Bcrn'S zur Verhandlung herbeiziehen. WaS dann namentlich das Zugrccht und mehr noch ^ besorgte Errichtung eines Bollwerkes auf dem fraglichen Garten betrifft, so wird dieses als eine Hcim »>»bl des freien Handels und Wandels, die in der Eidgenossenschaft nicht geduldet werden könne, angestlss»' inzwischen wird Wallis ersucht, über die Beschaffenheit der Sache bei der Brüke zu St. Mauriz einen Gr»»^ riß aufzunehmen und einzusenden und seine mit Bern habenden Bünde, Verträge, Burg- und Landrechtc sammeln, welche wohl dahin lauten, daß man einander bei dem Herkommen und ohne beschwerende NcncrlMiss" belassen wolle, was für einen zu erthcilcndcn Rath von Wichtigkeit wäre. I». Herr de la Boulaye, Gehcimschrciber des französischen Gesandten, weist des lcztcrn Schreiben an gesammtc Eidgenossenschaft »>^ drei vom König eigenhändig unterzeichnete und besiegelte Originalactcnstükc vor, wodurch der Einsch^ gcsammtcr Eidgenossenschaft sammt der Republik Wallis in den zwischen Frankreich cincsthcils, und Spa»»'^ England und den Vereinigten Niederlanden andcrnthcils geschlossenen Frieden von RySwik constatirt wird- ES wird ihm hicfür durch einen Abgeordneten der Kanzlei gedankt, mit der Bemerkung, daß die weitc^ November <697, K87 Gebühr von Zürich aus Namens sännntlichcr Orte gegen den Gesandten und gegen den König selbst werde verrichtet werden, v. Auf Ansuchen des ProvincialS der Capucincr der schweizerischen Provinz wird der französische Gesandte schriftlich um seine Verwendung angegangen, daß den Capucincrn aus der Champagne nicht erlaubt werde, in Straßburg oder im Elsaß eine Niederlassung zu errichten, indem die Patres der schweizerischen Provinz daselbst vollkommen befriedigt haben und die Niederlassung von Religiösen gleichen Ordens, aber von ungleicher Sprache, Sitte und Subordination eher Verwirrung als Nuzcn verursachen würde. «I. Luccrn »stattet Bericht über die Unterhandlungen, welche cS rüksichtlich der Anlegung von Vorräthcn der Geistlichen bei dem Nuntius mit Abgeordneten der Stifte Münster, Freiburg, Solothurn, Zurzach und Baden, sowie mit dem Secrctär der bencdictinischcn Congregation und mit dem Prälaten von St. Urban gepflogen hat; die weltlichen Stifte haben eingewendet, daß über die eigene Erhaltung hinaus jährlich fast gar nichts bleibe; auch die Bcncdictiner haben theilö Unvermögen vorgcschüzt, thcilS sich darüber beschwert, daß der Vorrath uußcr ihren Klöstern anzulegen wäre; ebenso haben sie auf die bösen Konsequenzen bei den Protestanten hingewiesen; St. Urban habe sich zu einem Beitrag nicht widrig gezeigt. Dieser Bericht wird verdankt und luccrn ersucht, sich in Sachen weiter zu bethätigcn. Dabei wird auch des Gerüchtes erwähnt, als wollen verschiedene Orte dieses Vorhaben fallen lassen und als werde cS allein von Luccrn betrieben; ans den allseitig eröffneten Instructionen stellt sich aber dieses Gerücht als unwahr heraus und wird daher neuerdings beschlossen, dieses Unternehmen dnrchzusezen. Frciburg eröffnet ebenfalls, ihm sei von seinen Geistlichen erklärt Worden, cS werde auS der Sache nichts werden, weil nur der dortige Stand solches betreibe; die Obrigkeit kehre sich aber an solche Reden nicht, sondern werde einschreiten. Allgemein verwundert man sich über diesen lebhaften Widerstand der Geistlichen, deren Sache gerade wäre, die Obrigkeiten, falls sie hierin saumselig Ovaren, zur Thätigkcit anzuspornen; zeige doch die Erfahrung, daß 1656 die Kornvorräthe der Klöster gerade bazu gedient haben, den Unkatholischcn fettes Proviant zu liefern. Die Einwendungen gegen die Lage der Magazine in Luccrn, Arth und Wyl seien durchaus unbegründet. Noch mehr beschweren sich aber die Klöster ''ber die Kosten des Baues und der Verwaltung der Magazine. Diesem entgegen eröffnet Schwyz, es werde »» den Bau des MagazincS in Arth ein Namhaftes an Holz beisteuern; auch werde ein naher Steinbruch bw Kosten erleichtern. Hierauf wird beschlossen, mit dem Nuntius nochmals zu confcrircn und alle Mannö- wid Fraucnklöstcr, an die man bisher nicht gelangt ist, in Anspruch zu nehmen. Wallis belobt das Vorhaben b» VII katholischeil Orte und versichert, daß seine Obrigkeit in gleichem Sinne handeln würde, wenn der P»>,tü,s bei ihr den Anstoß dazu geben wollte. Solothurn erwähnt, eS müsse ans gute Vcrthcidigung der Ttadt Ölten Bedacht nehmen, weil die Hilfsvölkcr des Bischofs von Basel nur dort zum Wohl der katholischen verwendet werden können, lind hofft daher, man werde diesen Ort in Nüksicht auf die Aufbewahrung des Vorrathcs auch bedenken. Von der an den Nuntius gcschiktcn Abordnung wird am folgenden ^g berichtet, derselbe halte an diesem Werk durchaus fest; es handle sich, wie er gesagt, nur um die Form bv ersten Anstoßes; demgemäß wolle er an alle Gotteshäuser dr-weio korts schreiben, daß sie für dieses Jahr ^» zwanzigsten Thcil der Frucht in ihren eigenen Klöstern, dies Mal für sich selbst, ans die Seite legen; '»zwischen könne man sich bcrathcn, wo man die künftigen Annaten sicher verwahren wolle; wo die Klöster Mk gelegen, könnte man ihnen die Vorräthe belassen, wo dieselben aber auSgcsczt und dem Wolf im Rachen ^'gw, müßte man sie an cincm dritten Ort verwahren; Schwierigkeiten biete allerdings der Ball und die ^»Wallung der Magazine, sowie die Repartition zwischen den wirklichen Eigcnthümcrn; er wolle nun für ^'» Mal mit der Bciscitclcgung des zwanzigsten ThcilS den Anfang machen und über den Erfolg an Luccrn 688 December lK97. oder die sämmtlichcn katholischen Orte berichten; auch an die bisher nicht angesprochenen Klöster »volle er sich wenden; dagegen möchten die Orte die Francnklöstcr noch verschonen, weil sie meistens arm seien und viel Geschrei daraus gemacht werden könnte; später werde man auch die Nicdcrlegung eines Geldvorrates an die Hand nehmen; wenn Wallis gleicher Gesinnung sei, wie die andern Orte, so wolle er gern seine Dienste dazu beitragen. Auf diesen Bericht wird beschlossen, den Erfolg der Schritte des Nuntius abzuwarten; inzwischen wird die Frage des Baues lind der Verwaltung der Magazine, sowie der Inanspruchnahme der Fraucnklöstcr zur Bcrathung der Obrigkeiten in den Abschied genommen, v. Um das helvetische Collcgiw" in Mailand vor ferner», Zerfall in den Studien und der Diöciplin zu bewahren, wird nöthig befunden, darauf zu dringen, daß die Zöglinge in den ober» Studien nicht mehr von den Oblaten, sondern von den Jesuiten unterrichtet und keine italienischen Kostgänger mehr angenommen werden; zu diesem Zwek wird der Cardinal Caccia, Erzbischof von Mailand, ersucht, den Ucbclständcn abzuhelfen, und sind auch die Bischöfe von Chur und Sitten, welche beide in besagtem Kollegium studirt haben, zur Mitwirkung einzuladen, crstercr durch die Confcrenz, leztercr durch Wallis selbst. Zugleich wird auch der Nuntius »«> Förderung der Sache in Mailand ersucht, der seine Verwendung bereitwillig verspricht, tl'. (Die die cnnct- birgischcn Vogteien regierenden Orte.) Die Bcthciligtcn an den beiden Regimentern, die in Spanien undcr Portugal gedient haben, stellen das Gesuch, dem Landvogt zu Lauiö wolle der Befehl crthcilt werden, M'" Oberst von Beroldingcn die Exccution vorzunehmen, da er neulich auf dem Sindicat wegen Aushändigung der von ihm eingenommenen Gelder Frist bis auf gegenwärtigen Martini erhalten, sein Versprechen nbcr nicht gelöst habe. Von diesem Gesuch wird dem Oberst von Beroldingcn Kcnntniß gegeben, mit der Llw drohung, daß die Exemtion nicht verweigert werden könne, wenn er länger säumig sei. »x. (Die »»t Savoycn verbündeten Orte.) Ein Antrag, vom Herzog von Savoyen die ausstehenden BundcSgcldcr fordern, erhält keine Mehrheit, weil die lcztcn KriegSkostcn demselben die Zahlung unmöglich gemacht haben» man vereinigt sich nun dahin, den vollständigen Schluß dcö Friedens abzuwarten und dann anfangs künftigen JahrcS auf den Gegenstand zurükzukommcn. I>. (Die nüt Spanien verbündeten Orte.) Da sich ^ neu aggrcgirte Regiment im mailändischcn Staate dem Vernehmen nach in sehr übel». Zustande befindet, st' daß dabei daS Interesse und die Reputation der Hauptlcute, so)vic die Ehre der Nation gefährdet erschci""'- so wird diesfalls an die mailändische Regierung, sowie an den spanischen Gesandten eine ernstliche stcllung gemacht und zugleich daS Begehren gestellt, das Regiment solle gehörig gehalten, die BundcSgcl^ entrichtet und der Handelsverkehr unbeschwert gelassen werden. Freiburg stimmt diesen Beschlüfst» in so weit bei, als dieses mit der Verweigerung seiner Zustimmung zur Aggregaten der Negu»"'^ vcrcinbarlich ist. l—i». (S. u. d. Vogteien.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschastsangclcgenhcite»: Landgrasschast Thurgau. I. Art. 348. Gcrichtsherrschaften. I. Art. Kt7. Stifte n. Klöster (Paradies). It. „ 2SS. Jnstizsachen, Recht, Gericht. Grasschaft Sargans. Art. 202. Kriegs- u. Militärsachen. November u, Dcccmbcr 1kö7. 689 37t. Conferenz der die Grafschaft Bcllenz :c. regierende» III Orte. Brunnen. liii>7, l!>. November. Es ist kein Abschied vorhanden. Nidwaldcn ordnet als Gesandte ab Landaminann Johann Ludwig Lussi und beide alt-Landamina»n Achcrmann und Zeiger. Die Verhandlungen dieses von Uri beschriebenen Tages betreffen: l. Bartolomeo della Campagna, des Ehebruchs und der Blutschande beklagt, der aber auf dem Wege zum Gcfängniß auf das Geschrei des Pfarrers von Castionc und einiger Weiber, durch diese den Händen des Großwcibcls entrissen worden und sich flüchtete, jvon Uri aber bereits liberirt worden ist. Z. Christoph Varrone, Wirth zur Schlange von Bcllenz, in dessen Haus dem Rathshcrrn Leonhard Reichmuth von Schwyz gegen neunhundert Louisthalcr gestohlen worden, weshalb Varrone gefänglich eingesczt wurde, und des Varronc's Freundschaft mit dem Reichmuth des Gelds halber bereits abgemacht und Satisfaction geleistet hat. Die Instruction von Nidwalden beharrt in Bezug auf della Campagna auf dessen Bestrafung und verlangt für den zweiten Fall, daß der Landvogt weitere peinliche Einvernahme» mit dem Bastard und Gobbo vornehme und von Zeit zu Zeit darüber Bericht erstatte. Landcsarchw Nidwaldcn: Wochcnrathsprowkoll Bd. 2». kol. 241—850. Schwyz besuchte den Tag durch Jost Rudolph Reding, Landammann, Johann Rudolph Schindler, Statthalter, Johann Leonhard Janscr, Landvogt Joseph Franz Ehrlcr und Landvogt Karl Ludwig Schmidig, alle drei des Raths. Die Instruction ist vorhanden. L-mdesarchi» Schwyz. AdWcde. 372. Gemeincidgcnössischc Tagsazung. Baden. U»i>7, !!. December. Staatsarchiv Lucer». ANg. Absch. Bd. UXXXlll, td>. 222. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; David Heß, Statthalter. Bern. Johann Adolph Sinncr, Schultheiß; Emanucl von Graffcnried, Bcnncr. Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, ^ultheiß und Panncrhcrr; Jost Dietrich Balthasar, dcö Raths. Uri. Jost Azarias Schmid, Landaminann; ^'Uon Schmid, alt-Landammann. Schwyz. Jost Rtidolph Reding von Bibcrcgg, Ritter, Landaminann; ^hann RochuS Abybcrg, alt-Laudammaun. Untcrwaldc». Johann Sebastian Müller, Landaminann von Ewalden; Johann Kaspar Achcrmann, Statthalter von Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, ^'"ann; Adclrich Schön, des Raths. GlaruS. Kaspar Joseph Freulcr, Statthalter; Fridolin Blumer, dcö ^'hs. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunstmcistcr; Andreas Burkhardt, Drcicrhcrr. Frciburg. ^uz Philipp von Lantcn genannt Heid, Schnlthciß; Karl Keßler, Sckclmcistcr. Solothurn. Urs Suri, enger; Johann Ludwig von Roll, Sekclmcistcr. Schaphausen. Johann Konrad Wapfcr, Burgcrmcistcr; ^hann Kachlin, Statthalter. Appenzell. Ulrich Guter, Landaminann von Jnncrrhodcn; Jakob Mcttler, "^tthaltcr von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thurn, Ritter und Erbmarschall. !udt St. Gallen. Johann Konrad Fels, Zcughcrr. Biel. Abraham Scholl, Stadtschrcibcr und Raths. 87 690 December 1697. Diese Tagsazung ist aus dem Grunde ausgeschrieben worden, weil die Eidgenossenschaft diesen Krieg hindurch von der Hemmung des Verkehrs und Erhöhung der Zölle von Seite des Reichs, des Hauscö Oesterreich und deö Elsasses viel gelitten und troz aller auf die Erbeinung und den französischen Bund gestüzten Beschwerden keine Abhilfe hat zu Stande bringen können; im Bcsondern habe der schwäbische Kreis mit Erhöhung dcS 1693 aufgerichteten Zolltarifs auch eigenmächtig durch ein gewisses guäieium sukäslsxatum neue und weit beschwerlichere Attestationöformulare vorgeschrieben; nachdem dann verlautet hatte, als könnte, wenn Jemand an den schwäbischen Kreis abgeordnet würde, der neue Zolltarif mit dem darin begriffenen Jmpost, der nur auf die Dauer des Krieges bewilligt worden sei, beseitigt werden, hat Zürich mit Genehmigung von Bern und Lucern, sowie der Mehrheit der handeltreibenden Orte seinen RathSsubstitutcn Hans Jakob Ulrich an die schwäbische Krciöversammlung abgcschikt, mit dem Auftrage, einfach die Aufhebung dcS neuen Imposit zu verlangen. Nach vieler Mühe sei ihm endlich der Bescheid erthcilt worden, daß der Jmpost für Bich, Korn und Garn mit dem 13. November aufhören, für die übrigen Kaufmannsgüter aber bis zur Ratification des Friedens noch fortdauern werde, mit der ausgesprochenen Erwartung, daß mit der Abolition deS Imposit die Beschwerden deö Bischofs von Constanz und der Grafen von Sulz und HohcncmS gegen die Eidgenosse»' schaft auch erledigt werden, welcher Anhang jedoch nach der Erklärung dcS KrciödircctoriumS die Abolition, als sclbstständigcn Act, nicht aufschieben solle. Der kaiserliche Gesandte, bei dem man sich wegen Abschaffung deö Jmpostö angemeldet, habe crwiedcrt, dies sei nicht seines Amtes, er habe vom Kaiser den auödrüklichc" Befehl, im Ocsterrcichischcn keine Zollncucrungcn zu machen, indem dies Sache deö schwäbischen Kreises st>> gleichwohl beruft sich dieser auf das Haus Oesterreich und hatte seinen Beschluß dem judiuium sudäolsga tum zu Innsbruck mitgctheilt. Da nun der Friede zu Stande gekommen ist und es sich nur um Vollziehung deö Beschlusses handelt, scheint cS nöthig, daß nach Inhalt eines hicfür aufgeseztcn Entwurfes an bei^ krcisausschrcibcnde Fürsten geschrieben werde. In der dahcrigen Bcrathung wird allgemein hervorgehoben daß bisher der Zölle halber mit Niemand anders, als mit dem Kaiser, beziehungsweise mit Oesterreich, nur auf gewisse Zeit und jeweilcn in Baden tractirt worden ist; cö wird daher ein Ausschuß bezeichnet, u>n der Session über die Verträge von 1561, 1563, 1587, 1612 und 1654, sowie ungefähr über dreißig e>" schlägige Abschiede von 1567 an einen Bericht zu erstatten. Aus diesem Bericht hat sich wirklich erwähn- daß in Zollsachen jeweilcn nur mit dem Kaiser und mit dem ErzhauS Oesterreich und unter Berufung " die Erbeinung unterhandelt, und daß diese sogar auch dann rcservirt worden war, als man während ' Türkcnkricgö oder bei ähnlichen Angelegenheiten einen mchrern Zoll zugegeben hatte, als laut Erbeinung läßig gewesen wäre. Daraus folgt, daß man sich fest an die Erbeinung und an die Verträge zu h"^' hat, ohne sich vom Kaiser oder von Oesterreich abweisen zu lassen; mit den subdclcgirten Kreisen habe »' sich gar nicht in Tractate einzulassen; und wenn man sich gegebenenfalls wegen Nichteinstcllung dcS 3"'^ an die krciöauöschrcibenden Fürsten wenden müsse, solle man sich steif auf die Erbeinung stüzcn. , Bericht wird genehmigt, der Beschluß aber auf die erwartete Ankunft des kaiserlichen Gesandten versch^'' da sich diese Erwartung aber als vergeblich herausstellte, beschloß die Tagsazung, an die ausschreibe" Fürsten des schwäbischen Kreises daS Begehren zu stellen, daß gemäß Erbeinung und Beschluß dcS besaßt Kreises mit der Ratification des Friedens der Jmpost gänzlich abgeschafft werde; ein gleiches Gesuch viri> ci»- gehen, so werden eventuell fernere Schreiben an die Geheimen Räthe und die Hofkammer zu Innsbruck an den Prinzen Ludwig von Baden gerichtet; sollte von diesen drei Orten keine befriedigende Antwort ^ an den kaiserlichen Gesandten entworfen und genehmigt; sofern auch diese Schritte ohne gehörigen Dcccmber 1697. «91 bleiben sollten, wcrdcn die handeltreibenden Orte das Weitere berathcn und nach eingeholtem Gutachten der übrigen Orte daS Geeignete verfügen. I». (S. u. Baden.) «. Zürich gibt von der bedenklichen Nachricht Kenntniß, daß, ungeachtet des geschlossenen Friedens, die benachbarten Staaten unter den Waffen blcibcn werden. Hierauf wird allseitig erklärt, daß alle Orte und jedes insbesondere die Bünde gegen einander halten und zur Bcschüzung des Vaterlandes Leib und Leben cinsczen wollen. Diejenigen Orte, die noch beim Dcfcnsional verbleiben, versprechen, die ihnen von daher obliegenden Anstalten in guter Bereitschaft zu halten, «i. In seinem Vortrage vom 5. Dcccmbcr bezieht sich der französische Gesandte vor der Session auf bic frühere Mitteilung, daß sich der König habe angelegen sein lassen, in seinen Deklarationen vom 2». September zu den drei unterzeichneten Fricdenötractatcn die Einschließung der XIII und ihrer zugewandten Drtc aufzunehmen; diesem fügt er mündlich bei, der König habe in dem mit dem Kaiser und dem Reich am November abgeschlossenen Fricdenötractat alle Glieder des eidgenössischen Standes eingeschlossen; das ^sehnte Fricdcnöwcrk sei nun gesichert und die Ratification werde baldigst erwartet. Eö wird ihm durch cüicn Ausschuß ein Schreiben übcrbracht, worin zum Friedensschluß gratulirt, die Einschließung der Eid- Sc»osscnschaft in denselben verdankt, die bundcömäßigc Bereitwilligkeit versichert und dem Gesandten selbst seine ^nvciidnng für die eidgenössischen Interessen dankbar anerkannt wcrdcn. Ein besonderes DanksagungSschrcibcn ü'ird auch an den König von Frankreich im Entwurf genehmigt und die eidgenössische Kanzlei beauftragt, bleibe nach Eingang der Ratification von Kaiser und Reich abzucrlasscn. Desgleichen wird vorgesehen, die erwartete Ratification des Einschlusses der eidgenössischen und zugewandten Orte in den Frieden dem Kaiser in gleicher Weise verdankt werde. O. Dem französischen Gesandten wird durch einen Ausschuß ein Memorial folgenden Inhalts überreicht: Als durch den wcstphälischcn Frieden das Sundgau und Elsaß von ^erreich an Frankreich übergegangen, sei den Eidgenossen ihre Zollbefreiung daselbst, wie sie dieselbe unter Österreich genossen, gewahrt worden; weil aber die französischen Zöllner sich nach und nach Neuerungen Glaubt hatten, sei beim König Beschwerde geführt und von diesem am 19. Juli 1658 ein Patent crthcilt ^°rt>cn, laut welchem die Eidgenossen dcS Zolles halber noch besser gestellt wurden, als sie cS zur Zeit der bsürrcichischcn Herrschaft gewesen; dieses Patent sei im Bund vom 12. November 1663 bestätigt und am Januar 1661 im Elsaß publicirt worden; die Zöllner haben sich aber später nicht mehr daran gehalten, Addern sowohl von den eidgenössischen Waarcn, als den in die Eidgenossenschaft gehenden Weinen, sowie Getreide, Holz und eidgenössischen Gefällen den Zoll gefordert; ferner seien neue Zollstätten errichtet und ^t 1685 die sogenannten nouvonux äroils und damit die Visitirung der Personen, und unter dem Titel °."üs GcldauSfuhrverbotcö die Abnahme dcö bei sich habenden Geldes eingeführt worden; weiter sei zu Rüningen eine Durchsuchung der nach Straßburg gehenden Schiffe mit Plombirung und Verzollung der g"en angeordnet worden; endlich habe der freie Handel mit Früchten und andern Waarcn beharrliche ^""»ungen erlitten. Die Eidgenossen bitten daher um Aufhebung dieser Neuerungen und um Herstellung wenigen ZustandcS, in welchem Frankreich diese Lande überkommen habe. Der Gesandte verspricht, sich ,^ür bcch, König bestens zu verwenden, f. Zürich thcilt mit, es sei in Folge von verschiedenen Seiten gegangener Berichte wegen der Sicherheit von Genf in Sorgen gestanden und habe solches dem französischen ^ sandten cntdckt, worauf dieser crwicdcrtc, daß der König keine Absichten auf diese Stadt habe, sonst würde ^ bicstlbc nicht auSdrüklich in den Friedensschluß einverleibt haben. Die katholischen Orte überlassen cS ^ oder seinen verbündeten Städten, dem König für diese Einschließung in den Frieden zu danken, »x. Die übvort des Königs von Frankreich auf die während der lcztcn JahrrechnungStagsazung in Betreff des 692 Dccember 1697. französischen Dienstes geführten Beschwerden ist durch einen Ausschuß geprüft und in den meisten Punkte» gut gefunden worden, worauf eine Deputation dem französischen Gesandten die Befriedigung der Eidgenosse» ausspricht, daß der König den 1671 von Herrn Stuppa mit den Orten aufgerichteten Vertrag vollziehen lassen bereit sei; cS möchten aber auch noch einige der Kapitulation widersprechende Punkte derselben gc>»äß eingerichtet werden. Der französische Gesandte verhehlt hierauf seilt eigenes Mißfallen über einige Punkt' nicht und verspricht, sich für die nöthigc Abhilfe zu verwenden. Dabei bemerkt er aber, diese Kapitulation beziehe sich einzig auf KricgSzcitcn; man solle bedenken, was gegen Holland und Spanien geschehen I« > übrigens wolle er für die Befriedigung der Eidgenossenschaft sein Möglichstes thun; wenn aber die Ofsicnrr nicht bestehen können, sso sei einzig ihr Luxus daran schuld. Gegenüber einem Antrag, die Officicrc »»^ Androhung von Strafe und Ungnade zu einem capitulationsgcmäßcn Verhalten anzumahnen, läßt man bei dem guten Bescheide des Gesandten bewenden und gewärtigt die Wirkung der Verwendung desselben bon" König; übrigens wird der Gegenstand zur Berichterstattung alt die Obrigkeiten in den Abschied gcnoni»»'" I,. Von Zürich wird vorgestellt, wie sehr die Eidgenossenschaft durch die Festungen von Hüningen und Landö krön bedroht sei und wie der König von Frankreich in gegenwärtigem Frieden viele Fcstungen abgcM'b" habe, so daß man um so viel mehr erwarten dürfte, er werde eine solche Glinst auch seinen Freunden »>^ Verbündeten erweisen; nach der Ansicht von Zürich sollte man daher mit guter Manier versuchen, daß der französische Gesandte für die Schleifung dieser Festungen verwende. Nach vielen vaterländischen Mcin»"^" wird beschlossen, den französischen Gesandten durch zwei Abgeordnete diesfalls sondiren zu lassen. Uri, Sch»'^' Untcrwaldcn, Zug und Appenzell-Jnnerrhoden erklären diesem nach ihrem Dafürhalten erfolglosen fern zu bleiben. Wirklich bringen dann die Abgeordneten der Session den Bericht zurük, der Gesandte sich dieser Angelegenheit nicht annehmen, habe übrigens aber bestimmt erklärt, daß jene Festungen keines»'^ zum Nachthcil der Eidgenossenschaft, sondern zur Verthcidigung der Grenzen gebaut worden seien. Bericht wird in den Abschied genommen. I. (S. u. Thurgau.) It. (Die XII Ennctbirg regierenden ^ Dem Gubcrnator in Mailand wird dringend geschrieben, Tag und Ort zu bestimmen, damit die bck»""^ Grcnzstrcitigkcitcn gegen Mailand einmal beigelegt werden können. Dem spanischen Gesandten wird Untcrstüzung dieses Gesuches empfohlen. I. (S. u. Mcndriö.) i». (S. u. vier cnnctb. Vogt, übcrh.) " (Die XII Ennctbirg regierenden Orte.) Die Gemeinde Lauis beklagt sich, daß ihr durch den Postvtt^ mit den Herren von Muralt und Fischer in ihrem Boten- und Courierdicnst nach Mailand Eintrag werde, und bittet um Schuz ihres bisherigen RechtSbcsizcS. Der junge Fischer hingegen wendet ^ ^ Postwcscn sei ein obrigkeitliches Regal, und LauiS werde nicht darthun können, daß ihm daö angcspu') ^ Recht von dcil Obrigkeiten crthcilt worden sei. Da aus der Diöcussion hervorgeht, daß zwischen dc» ^ katholischen Orten und den Postbcständcrn noch Schwierigkeiten walten, wird die Entscheidung des fallcS bis zur Rcgulirung des Hauptgeschäftes eingestellt, auf Beschwerde einiger regierenden Ortc ' beschlossen, daß sich die Bcständcr des PostwcscnS um die Bewilligung derjenigen Ortc, welche bisher gangen worden seien, anzumelden haben. (S. u. d. Vogtcien.) Nach Verlesung des vorliegt ^ Abschiedes wird aufmerksam gemacht, daß die Verhandlungen nicht geheim gehalten werden, so daß ' ^ gewissen Herrn auf jczigcr Tagsazung ein Verweis crthcilt wurde. Es wird daher zur Bcrathung . Abschied genommen, wie diesem Ucbclstand gesteuert werden solle, damit jeder Gesandte seine Ansicht P Vaterlandes Nuzcn frei und ohne Scheu eröffnen kann. Deccmbcr IK97. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. (Alle Orte und der Abt von St. Gallen.) Der Nuntius Michael Angclo Conti, Erzbischof von Tarsus, notificirt seine Beförderung zum Nuntius von Portugal; als Nachfolger meldet sich an Franz Aqua- viva. Luccrn wird beauftragt, in gemeinem katholischem Namen dem erster» für seine Dienste zu danken und dessen Nachfolger ein BcglükwünschungSschrcibcn zu erlassen, ob cS Aquaviva oder ein anderer sei, da daö wirkliche Eintreffen des erstem dem Vernehmen nach noch ungewiß ist. ». Der französische Gesandte sagt auf das früher an ihn erlassene Schreiben seine Verwendung zu, daß das Capucincrklostcr zu Straßburg der schweizerischen Provinz verbleibe und nicht der französischen zugctheilt werde, v. Auf Verlangen des Debitors und GuardianS der Franciöcancr zu Freiburg stellt Schultheiß von Lantcn das Gesuch, cS möchte bei», französischen Gesandten dahingcwirkt werden, daß daö Kloster zu Straßburg sammt Zugchör ihrem Vrdcn wieder zugestellt werde, weil die Provinz den Namen davon habe und der Orden dieses nur um der Religion willen verloren habe. Obschon die Orte hiefür geneigt sind, wird der Schultheiß gleichwohl angebest», sich zuerst beim französischen Gesandten zu erkundigen, ob er sich der Sache annehmen wolle. Auf de» erhaltenen günstigen Bescheid wird der Gesandte durch einen Ausschuß um seine Verwendung beim König "sucht daß dieses Kloster der straßburgischcn Provinz wieder zugestellt werden möchte. Anläßlich des Vortrages von Bürgermeister Escher wegen Beschirmung des Vaterlandes äußern einige Orte die Absicht, "'an sollte das Benehmen der Unkatholischen bei verschiedenen Vorfällen rügen, ehe man sich bestimmt erkläre; besst» wird für besser gefunden, denselben in guter Manier, wie eS dann auch geschehen, das, waö noth- bndig zu verstehen zu geben, mittlerweile aber sich in gutbcwchrtcn Stand zu sczcn; insbesondere werden Tchwyz und Freiburg ersucht, RappcrSwhl, beziehungsweise die Stadt Freiburg wohl zu befestigen und zu schirmen x Bei dieser Gelegenheit ist auch wohlmeinend erinnert worden, daß die katholischen Orte, nach den, Beispiel der Unkatholischen, sich öfter in Confcrcnzen besprechen sollten. A . Auf die Eröffnung, daß der ^"cit Mischen dem Abt und der Stadt St. Gallen in der Hauptsache ausgemacht und nur noch in einem Vebcnpunktc unerörtert sei, wird gntgefundcn, die Sache nicht erliegen zu lassen; doch soll dabei getrachtet brdm daß der erste Schritt wieder von der Stadt gcthan werde, damit man sich dann mit um so größer.» Vachdruk darin verwenden könne. In Betreff der Festung Hüningen wird angeführt, seiner Zeit sei bhvlischcrscits Alles gcthan worden, um den Bau derselben zu verhindern, während gerade den Unkatholischcn dann, kein wahrer Ernst gewesen sei. Luccrn, obwohl ohne Hoffnung auf Erfolg, glaubt, man sollte schon ^ Scheines wegen wenigstens gegen die Erweiterung der Festung auftreten. Uri, Schwyz, Untcrwalden, Acholisch Glaruö und Appcnzell-Jnnerrhoden erklären instruirt zu sein, weder mündlich noch schriftlich ^ für die Dcmolition einzulassen; Freiburg ist beauftragt, für die Dcmolition mitzuwirken, weil diese ^ung ei„cr eidgenössischen Stadt gar zu nahe sei und auch die Waldstädtc von dorther angegriffen werden '°""tcn; es will sich übrigens von den andern Orten nicht söndern; Solothurn und der Abt von St. Gallen ^lle» sich Pen andern Orten anschließen. Der Beschluß ist im gemeinen Abschied zu sehen. .»». (S. u. Thurau,) (Die V katholischen Orte.) Die Beschwerde von LauiS wegen Beeinträchtigung seiner durch den Postvcrtrag mit Muralt und Fischer wird an die XII Orte gewiesen. Bei diesem Anlaß ^ der junge Herr Fischer angefragt, ob er gegenwärtig im Falle sei, auf die früher von den V Orten ""gegcbcncn Bcschwcrdcpunkte zu antworten. Dieser entschuldigt seine Principalcn wegen der ausgebliebenen ^'lvvrt und erklärt, daß sie bei dem Instrument verbleiben wollen und auch glauben, demselben nicht zuwider- 694 December 1697. gehandelt zu haben; eine Abänderung oder Erläntcrung desselben halte er nur mit Zustimmung beider Thcilc für zuläßig. Hierauf gibt derselbe die Antwort auf die fraglichen Beschwerden schriftlich ein, bemerkt übrigens dabei, der Abschied von Luccrn sei etwas dunkel; er wünsche genauer zu wissen, was die V Orte eigentlich wollen; sofern sie den Postvertrag aufzuheben gedenken, wünscht er frühzeitige Anzeige. Da auS dieser Antwort zu entnehmen war, daß den Beständen? der Vertrag verleidet sei und sie den Orten Anlaß gebr» wollen, zuerst davonzustehcn, was man als nicht anständig ansieht, so wird Herrn Fischer angezeigt, st»n' Principalen sollen sich innerhalb zwei Monaten kategorisch erklären, ob sie dem Begehren der katholische Orte ein Genügen leisten wollen oder nicht. Darauf wird von Fischer weiter eröffnet, das mailändhchc Obcrpostamt habe seinen Principalen zugemuthct, ihr Postwcscn, daö sie in der Strada dclla Galla gehabt, in'S Hauptpostgcbäude zu verlegen, was troz ihrer Einsprache vom Gubcrnator selbst anbefohlen worden st't> indessen habe dieser auf nachhcrigcS dringendes Anhalten in Gegenwart zweier Herren versprochen, daß ihre Post wieder zu den Drei Königen verlegen und dort die Briefe annehmen und wieder ausgeben mögcn, dem Vernehmen nach aber werde diesem Versprechen nicht Folge geleistet. Nach dieser Verhandlung wird der Gegenstand in den Abschied genommen, mit der sorgfältigen Hinwcisung darauf, das Privilegium, die P"b bei den Drei Königen zu halten, möge gewahrt werden; bis zum AuStrag der Hauptsache soll aber de» Lauisern kein Entscheid gegeben werden. Zug eröffnet, daß cö in keine Abänderung dcö Postwcscnö eintrete dürfe. ««. (S. u. Frciämter.) Man sehe auch in dem Abschnitte HcrrschaftSangelegenheiten: t. Art. 245. Justlzsachcn, Recht, Gericht. i»»i. Art. 349. Gerlchtsherrschaften. «». „ 464. Zellwesen. I». Art. 64. Verwaltung im Allgemeinen. «>. Art. 204. Zollwescn. I».' Art. 334. Handels- u. Verkehrswesen. r. Art. 335. Handels- n. Verkehrswesen- n. Art. 487. Kirchliches, Geistliche. I. Art. 343. Güterverkauf an Fremde !c. 373. Conferenz der evangelischeil Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Tagsaznng Baden. im December. Staatsarchiv Zürich. All». Absch. Bd. 75, toi. »SN. Gesandte: Die gleichen wie auf der Tagsaznng; für evangelisch GlaruS Johann Friv^' Blumcr, alt-Landvogt und des Raths. ». Uebcr die Art und Weise, wie die Hauptgegcnständc dieser Tagsazung an die Session werden sollen, findet man das Einladungsschreiben für maßgebend; darnach sott mit dem Jmpostowcst" dem Bericht des Rathssubstitutcn Ulrich über seine Verrichtungen auf dem Kreistag zu Ulm begonnen, ' , mit dem inncrn Schirmwesen fortgefahren und mit dem Fcstungöbau von Hüningcn geschlossen werden. , Schilderung der Gefährlichkeit dieses leztcrn Werkes empfiehlt Basel den Gegenstand zu besonderer ^ mcrksamkcit. I». Die Gesandten von Zürich und Bern eröffnen, sie seien zum französischen Gesa» Landgrafschaft Thurgau. Vogtei Rheinthal. Grafschaft Baden. Vogtei Frciämter. Vier ennetb. Vogt, iiberh. Vogtei Mendris. Decembcr 1697. 695 ^schieden worden, der ihnen anzeigte, daß der König entgegen der bisherigen Ucbung und in Würdigung beö früher gestellten Ansuchens die zugewandten und »litvcrbündctcn evangelischen Städte und Lande, als Mülhausen, Biel, Genf, Stadt und Grafschaft Neuenbürg, aus bcsonderm Wohlwollen namentlich in die der- waligen Fricdcnötractate einzuschließen erklärt und seinem bevollmächtigten Gesandten die dicSfälligcn Weisungen Mhcilt habe. Für diese erfreuliche Mitthcilnng wird dem Gesandten für sich selbst und zu Händen des Königs durch einen Abgeordneten jedes OrtcS gedankt und beschlossen, hicvon auch den katholischen Orten Kcimtniß zu geben. Zürich und Bern verbinden init der Mitteilung dieses spccicllcn Einschlusses an die Stadt Genf eine besondere Mahnung, für die Erhaltung der Stadt gute Rüstung und Wachsamkeit nicht zu unterlassen. Da eine gleiche Einschließung in die Fricdcnötractate auch von Großbritannien und den Gcncral- staatcn der Vereinigten Niederlande notificirt worden ist, so wird von den evangelischen Orten dem König von Großbritannien und den Gcncralstaatcn durch Zuschriften dafür gedankt, v. Bei Behandlung dieses Friedcnscinschlusscs wird die Frage aufgeworfen, ob die katholischen Orte nicht dahin gebracht werden könnten, Win Beweise eidgenössischer Harmonik den König von Großbritannien anzuerkennen. Dieser Versuch wird in bcr Weise beliebt, daß daS vormals an gcsammtc Eidgenossenschaft eingckommcnc Notificationsschrcibcn über bie Thronbesteigung verlesen, darauf ein Gratulationsschrcibcn beantragt lind die Einschließung in den Frieden ^llicitirt werden solle. Vor dieser Eröffnung in der Session wird aber noch nöthig befunden, einige der ^holischc» Gesandten über ihre dicSfälligcn Ansichten zu sondircn. «I. Nebst Beschwerde und Bericht über bkn neu beabsichtigten Zoll zu Rheinau, worüber die nähere Bcrathung an die gemeine Session verwiesen worden ist, eröffnet Schaffhause», wie sich Zürich seines Jmthurnisch-nellcnburgischcn Anstandcs angenommen, baß es nun einen schriftlichen Bericht über seine im Pfandvcrtrag begriffenen Rechte aufgesczt habe und den ^angclischcn Orten mitthcilen werde; damit verbindet es das Gesuch um Rath und Hilfe, sofern die Unterhandlungen am kaiserlichen Hofe den ungebührlichen Druk nicht heben können. Nach besonderer Bcrathung '">rd Schaffhausen eröffnet, man habe mit Bedauern vernommen, daß Herr Oöwald in Wien sich als Abordneten der evangelischen Orte ausgegeben, während er nur von seiner Obrigkeit gcschikt worden sei; cS dächte also dahin wirken, daß er diesen Mißgriff verbessere; im übrigen versichern die unbcthciligtcn Orte, ^aß sie nach Prüfung des verheißenen Berichtes Schaffhauscn mit Empfehlungen und laut frühem Abschieden Ostens untcrstüzcn werden. «-. Von den Gesandten von Bern wird eröffnet, Schultheiß Dürlcr von Luccrn habe scj,,x Verwunderung ausgesprochen, daß Zürich über den Streit zwischen Stadt und Abt von St. Gallen ""e bezügliche Mittheilung unterlasse. Der Gesandte der Stadt St. Gallen crwiedcrt darauf, seine Obrigkeit habe ftit der leztcn aarauischcn Confcrenz zugewartet, was über den dort abgefaßten und von Zürich an accrn übersandten Vorschlag einlangen werde; seither seien die Sachen im alten Stand geblieben, außer daß b" Mt für seine ganze Landschaft ein Verbot der Holzausfuhr erlassen habe. Nachdem auch Zürich erklärt ^te, daß die Stokung dieses Geschäftes nicht ihm, sondern dem Stillschweigen Lucernö zur Last falle, wird ^ zweite Gesandte von Bern beauftragt, diesen Bescheid an Schultheiß Dürlcr mitzuthcilcn, und zugleich als "s heilsamste Mittel befunden, daß diejenigen Orte, die bereits ihre Vermittlung versucht haben, sich dieselbe ^ßcns angelegen sein lassen. Diesen Befund verspricht die st. gallische Gesandtschaft ihrer Obrigkeit getreulich ^ hinterbringen, t. Obschon Bern bereits den in seinen Landen wohnenden französischen Flüchtlingen unter ^ngnahmc auf die gegenwärtigen Fricdcnstractate die Mahnung crthcilt hat, sich um einen andern Auf- "'khaltsort umzusehen, so wird doch die bcrnischc Exulantenkammcr ersucht, diese Mahnung an sie in gemeinem ^"gclischem Namen zu erneuern, mit beigefügtem Trost, man wolle ihre Abreise bestens befördern, sie mit 1 Januar u. Februar 1K98. Reisegeldern verschen und die Kranken und Waisen so lange unterhalten, bis sie die Reise antreten können, oder ein anderes erwünschtes Ende ihres Kreuzes erhalten, ps. (Zürich und Bern.) Daö von der lezten Conferenz in Aarau entworfene und seither an die mit der Stadt Chur in Zwietracht stehenden Gemeinden abcrlassene, zur Versöhnung mahnende Schreiben, das auS Versehen eröffnet lind wieder zurükgcschikt worden ist, soll mit gleicht'» Inhalt an die fraglichen Gemeinden inögcsammt neu ausgefertigt werden. I». (Zürich und Schaffhauscn.) WaS die Gesandten von Zürich denjenigen von Schaffhauscn auf Ansuchen der Gesellschaft der Buchdrukcr in Zürich gemäß deren Rcchtsamcn und Gewohnheiten zu Gunsten der Zicglcrischcn Drukerci in Schaffhauscn empfehlt» haben, werden die Gesandten in Schaffhauscn zu billiger Gunstbczeugung und Abhilfe zu hinterbringen wisse». 374. Conferenz zwischen Schwyz und Glarus. Einsiedel!!. llM», 7. bis i). Januar. Landcsarchiuc Tchwyz und MlaruS. Abschiede. Gesandte: Schwyz. Jost Rudolph Rcding, Landammann; Franz Lcodcgar Nidetöst, Landshaupti»»»» > Joseph Anton Rcding, alt-Sckelmeistcr. Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Landammanil; Kaspar Joseph Freuler, Statthalter. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten: Vogteicn Uznach u. Köster. » Art. S—Zt. Die Namen der Gesandten sind dem Glarnerexemplar entnommen, welches noch folgende Bemerk»»ö über diesen Abschied enthält : „Diesen Abschied habe ich Johann Heinrich Zwicki dem Landschreiber Diethcl'" Schorn» (von Schwyz) den 29. Februar 17lZl1 durch Läufer Flury wieder zurükgcschlkt mit demjenigen, ^ die gastcrische Reformation ansieht, weil darin ein und anderer Punkten begriffen, deren ich mich z» schweren habe, und über die ich weder Verbesserung noch Antwort über vielmaliges Begehren (habe) erlang" mögen." 375. Conferenz zwischen Lucern und Uri. Lucern. it. Februar. «taalSarchlv L»c«r». Allg. Absch. Bb I.XXXIV, k«I.?. Gesandte: Lucern. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, alt-Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Sch wytzer, Obcrzeughcrr und Statthalter; Leodegar Keller, Salzdircctor und deö Raths. Uri. Joseph Püntincr, Statthalter; Jost Anton Schmid, Sckelmeistcr. ». Die Erwiederung, welche die Herren Muralt und Fischer von Zürich und Bern auf die ihm» ihre Postführung von und nach Italien eingegebenen Bcschwerdcpunkte bei der lezten Tagsazung in eingegeben haben, war also beschaffen, daß sich die bcthciligtcn Orte weder damit begnügen noch in »'", bestimmte Unterhandlungen eintreten konnten, und daher für gut fanden, von den Postuntcrnehincr» ^ Februar 1llg8. 697 endliche Erklärung bis auf Lichtmeß zu verlangen. Inzwischen hat aber der junge Herr (Beat Rudolph» Fischer an Schultheiß Durlcr und Landammann Schmid geschrieben, seine Principalcn wünschen in Bezua ">>f ihre in Baden eingegebene Verantwortung zu vernehmen, ob sich die Orte damit zu sättigen gesinnt ' seien, oder worin sie eine mehrere Erklärung begehren. Da man auf diesem Wege der Verhandlungen weder auf der einen noch andern Seite zum Ziele der Wünsche kommt und der Sache nicht geholfen ist, treten die a» dem Post- und Botcnwcscn zumeist bctheiligten zwei Orte zu einer Besprechung zusammen. Allerdings sind die bctheiligten Orte jederzeit der Meinung gewesen, an dem Pachtvertrag festzuhalten, wenn ihm von dm Posthcrrcn in Treuen nachgelebt werde; nun aber ist bisher der beabsichtigte Zwck, nämlich die Äufnung des Gotthardpasscö und die Zuwendung von Vorthcilcn an die fünf Orte nicht nur nicht erreicht worden soudcrn sind zu den vielen alten Klagen neue hinzugetreten; noch immer ist die Mcssagcric nicht eingerichtet' Wohl aber bereits daS Privileg der eigenen Bricscassctta im WirthöhauS zu den Drei Königen in Mailand verloren gegangen. Da cö noch fraglich ist, ob von den Postpächtcrn den Beschwerden abgeholfen werden wolle, so müssen die Orte jezt schon allen Ernstes darauf bedacht sein, wie auf den Fall des Rüktrittö der Herren Muralt und Fischer das Postwcsc» weiter fortgeführt »Verden »volle und solle. Zwar hat die Land schuft Lauiö sich für die Ucbcrnahme bereits angemeldet, jedoch ohne nähere Angabe, ob sie die Post bis "ach Basel zu führen gedenke und die Betriebsmittel selbst liefere; ebenso weiß man noch nicht, ob die Kaufleute in Zürich diese Route über den Gotthard ganz aufgeben wollen, und was die Kauflcutc in Basel für bedanken führen. Es wird daher beschlossen, an allen diesen Orten fleißige Nachforschungen zu halten nm sehen, ob man die Mittel aufbringe, gegebenenfalls einen eigenen Boten auf dieser Route zu erhalten ^ci'n hingegen die Postpächtcr den Orten entgegenkommen wollen, müssen diese auf der Einrichtung der Mrssugcrie, auf der Wiedererlangung des Privilegs in Mailand und auf der Regelung der Gewichtstaxcn U"d einer Präcisirung, was ein einfacher Brief sei, beharren. Der Schluß geht dahin, vorerst die mit- ^theiligten Orte durch besondere Schreiben von Luccrn und Uri um Mitthcilung ihrer Ansichten über das ^»raltischc und Fischcr'sche Postwcsen zu ersuchen, jedoch ohne ihnen zu vcrrathcn, daß diese Anfrage unter °^n zwei Orten bereits eine verabredete Sache sei. Dabei hat es die Meinung, je nach den eingehenden Antworten entweder die Postpächtcr vor eine fünförtischc Eonfcrenz zu laden, oder schriftlich in gemeinem Manien eine beförderliche entscheidende Erklärung von denselben zu verlangen. Im Sinne der eingelaufene,» Antworten »vird der leztcre Weg eingeschlagen und das betreffende Schreiben den 3. März abcrlasscn. ?». ^n Bezug auf die Anstände zwischen den Marktschiffcn von Luccrn und Uri erneuert crstcreS Ort seine schon u»f den Eonfcrcnzcn von 1687 in Gcröau, April 1696 in Luccrn und Octobcr gl. I. in Geröau gemachten Vorschläge, den Fruchthandcl auf beide Schiffe zu gleichen Thcilen zu verlegen, oder Korn und Kernen dem ^icr, Haber und Roggen aber, oder mindestens den Haber ganz und den Roggen zur Hälfte dem Luccrner ^ucn zuzueignen, da seine Schifflcute im Gctrcidchandcl mit denen von Uri nicht coneurrircn können, indem oztcrc ihre bestimmten Müller und Kunden haben und die Luccrner, als Fremde, zu kurz kommen, so daß w" Ende ihr Nauen daheim bleiben müsse. Uri erwicdcrt darauf, cS könne seine Schiffleutc in ihren Rechten '"cht einschränken; sie haben daS Schiffcrcirccht von der LandSgcincindc auf die schwere Verpflichtung erhalten "6 Land mit der nöthigen Frucht zu versehen; cö komme eben auf die Schikhaftigkcit der Leute an; früher ^be Luccrn die ganze Schiffern gehabt, jezt habe sie Uri; das Lucerncrschiff sei eigentlich für die KaufmannS- V'"r bestimmt; man solle also trachten, daß die Maaren, die jezt durch Bünden gehen, wieder auf diese "aße geleitet werden; Luccrn habe früher für die Zufuhr der Frucht keine Verpflichtung übernehmen wollen. 88 698 Februar u. März 1698. Endlich kommt noch in Vorschlag, dm Einkauf von jeder Art Getreide in Luccrn, die Spedition desselben . nach Uri und den Verkauf daselbst den Urnerschiffleuten, dagegen die Anhandnahme des aus Italien kommenden Reises den Lucerncrn in Flüclen ausschließlich einzuräumen, und ihnen auch die Fuhr und den Verschleiß desselben zu überlassen. Diese Vorschläge werden beiderseits in den Abschied genommen. Uri lehnt aber »ut Schreiben vom 25. Februar den leztcrn Antrag ab und beharrt auf dem Grundsaz der freien Concurrcnz> S7tt. Conferenz der Staude Bern und Freiburg. Bern. WW, 2«. Februar bis !2. März. Kantonsarchiv Arciburg. Bcrnrr Abschiede, Bd. k, S, 71. Gesandte: Bern. Abraham Tillier, Venncr; Emanucl von Graffcnricd, alt-Vcnncr; Alexander vo» Wattenwyl, Bauherr; Beat Ludwig Thormann, des Raths. Freibürg. Karl Keßler, Sckelmcister; H»>^ Peter voir Boccard, beide des inner» Raths. ». Die leztjährigcn Vorschläge über das Verfahren bei Zollübcrtretungen werden mit folgenden l5r gänzungcn angenommen: Wenn ein Bürger oder Unterthan des einen Standes mit verzollbaren Waarcn d«c Zollstättcn des andern Standes umgehen will, so soll der Zöllner ihn auf den Tarif aufmerksam macht»/ ihm den Zoll abfordern und verwarnen. Wer so gewarnt rükfällig wird, hat hundert Gulden Strafe z» bezahlen, oder die Hälfte seiner Waaren zurükzulasscn. Wer den Fehler zum dritten Mal begeht, bezahlt zweihundert Gulden Buße, oder hat sämmtliche mit sich führenden Waarcn hinter sich zu lassen. I»—e u. Orbe und Tschcrlitz.) «I. Die Grenzlinie zwischen Vuibroyc und Auborangcs, sodann zwischen Oron l» Ville und Gillarenö wird cndgiltig festgesezt, und auch die daran sich knüpfenden Grcnzanständc, Wegsamen, bezüglich einzelner Grundstüke erledigt. «. Da die völlige Grenzbcreinigung noch nicht, gewünscht, durchgeführt werden konnte, verlangt Frciburg inzwischen bis zu Austrag der streitigen P»»^ Belastung der Sachen im Statuquo, und führt klagend mehrere Vorfälle an, wo der Landvogt von On'» eigenmächtig gegen frciburgische Untcrthanen mit Bußen und gerichtlichen Verurthcilungcn vorgegangen wa^ Die Gesandten von Bern laden den Landvogt zur Vernehmlassung ein, die alsobald eintrifft. Daraufh»' wird einstweilen angeordnet, daß beiderseits jegliche Eingriffe unterbleiben, und die Untcrthanen sich bei hoh^ Strafe jeder Bcsiznahme der streitigen Objeetc, wie Wälder u. s. w., enthalten, bis die Grenzlinie zwisch^ beiden Obrigkeiten bestimmt ist. t. Die Anstände zwischen den Gemeinden Oron lc Chatcl und Chcsall^ einerseits und der Gemeinde Chapellc anderseits betreffend Weidgang, ferner die Prvccduren des Landvogtö zu Rue gegen Georges Chcvalley in der Grange ü Caillet und Jakob Vcsinand und Jakob ScrbS ivcrdc» zur nähern Erörterung und wenn möglich Erledigung auf die nächste MarchbcrcinigungSconfcrcnz gkschlag"'' Das Nämliche ist der Fall bezüglich der streitigen Ehrschazforderung des LandvogtS von Oron au J»h^'" Franz Monneh von Villard bezüglich der Wiese Praz Henry. Inzwischen wird diesem die Benüzung d>«'ß^ Grundstüks freigegeben. (S. u. Grandson.) I,. (S. u. Orbe und Tscherlitz.) I. Frciburg verlang die Freilassung seines zu Pctcrlingcn wegen vier an den Stand Bern schuldigen Säkcn Getreides inhaftirü" Untcrthanö Monney. Die Gesandten von Bern versprechen, sich über den Sachverhalt Bericht gebe» ß' Februar n. März 1K98. 699 lassen Ii. Für die Kosten der Pfändung von Bich ist der Gemeinde Faoug ein Stük Land des Claude Follcy von' VillarcpoS zuerkannt worden, um dessen Rükgabc die Gesandten von Freiburg ersuchen. Bern lehnt es ab und will dem angeordneten Untersuch dcö HauptstrcitcS durch beide Oberem,.»,issäre nicht vorgreifen I Frciburg begehrt, daß Junker Friedrich Tscharncr den Lieutenant Guma im Bcsize des Grund- stüks Culaz oder Colin bei Petcrlingcn nicht störe, bis auch dort die streitige ObcrherrlichkeitSgrcnze festgcsczt sei Die Gesandten von Bern schieben die Ursache dieses Streites auf Frciburg, das der dortigen Grenz- bcrcinigung seiner Zeit nicht beigetreten sei. ,». Die Beschwerde von Frciburg wider den Landvogt von LuccnS der eigenmächtig gegen die Untcrthancn zu Montct gehandelt habe, wird iu den Abschied genommen. Bern dringt auf endliche Rechtsprechung in dem Streite zwischen ChavanncS und Montet. «». Frciburg beansprucht von der Gesammthcit der Herrschaft Marnand nach Maßgabe dcö Vertrages von 1558 einen Vicrthcil sowie vom Schloß und Herrschaft Montagny herrührend noch einen Achtthcil, wozu dann spccicll "och das 5auö Byscs kommt. Dementgegen hätte Bern zwar schon früher behauptet, der in jenem Vertrag vorkommende Ausdruk „alle Herrlichkeit" bedeute nicht die Souvcränctät, sondern nur die Jurisdiction. Zur Widerlegung dieser Behauptung führt Freiburg den Entscheid von 1599 bezüglich eines Theilö des Dorfes Combremont und die murtnischen Verhandlungen von 1654 an, wo seine Rechte auSdrüklich anerkannt worden seien AuS diesem Grunde beschweren sich die frciburgischcn Gesandten, daß der Landvogt von Lobsingen einen Anschlag des LandvogtS von Surpicrre an dem im Dorfe Marnand stehenden freiburgischen Pannerstok wegriß und oberhalb desselben ein anderes gegentheiligeö Mandat anheften ließ. Für diesen Eingriff in seine JuriSdictions- und SouvcränetätSrcchtc verlangt Frciburg die gebührende Gcnugthuung. Die' Gesandten von Bern erklären vor Alle», das Vorgehen des LandvogtS von Surpicrre für unbefugt, bestreiten sodann ausführlich das behauptete Mitcigenthum an der Souvcränctät über die Herrschaft Marnand, das ^auö Bvses ausgenommen. ... In verschiedenen Conferenzen, sowie auch in mehreren Sizungen des täglichen und großen RathcS verlangen die Gesandten von Freiburg die endliche Abstellung der wiederholt angezogenen -^.Neuerungen wider die zu Malens und Chatel St. Denis zu Viviö, woselbst auch die freiburgischen Burger, die ihren eigenen Wein von da fortführen, veranlagt, und d.e Roth- und Weißgerber für die aus Wallis beziehenden rohen Häute ganz ungewöhnlich besteuert werden, nicht minder auch die Sästhändler Ferner werden angezogen die neue Erhebung eines WeinzollS zu Milden, die ausstehenden Antworten betreffend die Zollbefreiungen zu Wangen, Bleienbach u. s. w. Die Abgeordneten von Bern beziehen sich im Allgemeinen auf ihre Erklärungen in der lezten Konferenz an der Sense, und geben insbesondere noch Aufschluß über die einzelnen Punkte, die zum Theil noch nicht spruchreif seien, aber untersucht werden sollen Die Konferenz befaßt sich hierauf mit verschiedenen Erleichterungs- und Vergleichövorschlägcn. Kon dem höchsten Gewalt zu Bern wird dcu Gesandten von Frciburg die Vertröstung gegeben, man wolle i" diesen Zollaugelegcnhciten viel zu Lieb und zu Gefälle., thun, wen» Freiburg bezüglich der SouveräuitätS- wchtc in der Herrschaft Marnand einen geneigten Willen erzeige. Man sehe auch in dem Abschnitte HcrrschaftSangelegenhcite»: A»«tt> Orbe u. Tscherlit.. «' <'- Art. 2.7—2t!>. A°«tri tyrandso». 700 März 1698, 377. Konferenz der mit Neuenburg verbnrgrechteten katholischen Städte Lucern, Freiburg und Solothnrn zu St. Urban. 100», 5». u. 0. März. Staatsarchiv Lucern. Acten - Neuenbürg, Gesandte: Lucern. Johann Martin Schwytzcr, Statthalter, Frei bürg. Franz Philipp von Lauten genannt Heid, Schultheiß; Franz Niklauö Vondcrwcid, des Raths. Solothnrn. Urs Suri, Stadtvcnncr. Da der Bericht eingetroffen ist, daß die von Bern nach Neuenbürg abgeordnete Gesandtschaft zur Vereinbarung der zwischen dem fürstlichen Rath und der Stadt obschwcbcndcn Streitigkeiten sich mit der Vermittlerrolle nicht begnüge, sondern, den Interessen des LandcSfürstcn lind der übrigen mitvcrburgcrtc» Städte zuwider, sich mit der künftigen Erbfolge in das Fürstcnthum und der Vereinigung der In- und AuSburgcr besäße, sahen sich die drei katholischen Städte veranlaßt, gegenwärtige Konferenz anzuordnen. A»s der Zuschrift des Gouverneurs vom 28. Februar an Lucern entnimmt die Confcrcnz, daß der fürstliche Rath den jeztmaligen Stand der dortigen Streitigkeiten nur mit „halber Lefzen" angibt und alle Einzelnhcitc», auf denen der Zwist beruht und um die es zu thun ist, verschweigt, während der Inhalt des Schreibens doch klar meldet, daß die durch die bcrnische Mediation versuchte Vereinbarung die Differenzen nicht »ur nicht gehoben, sondern noch merklich verschlimmert hat, und daraus nicht nur eine Gefährdung der Ruhe der Grafschaft, sondern sogar der ganzen Eidgenossenschaft entstehen möchte. Bei dieser trüben Lage der Grafschast mußte cS sehr auffallen, daß man in Neuenburg so wenig Vertrauen auf die katholischen mitvcrburgcrtc» Städte seztc und ihnen von der Sachlage erst dann Nachricht gab, als die Unruhen bereits einen solchc» Schwung genommen, daß deren Beilegung nur mehr bei Anwendung der äußersten Sorgfalt möglich ist- Dieses Sondcrverfahren von Neuenbürg, das sich nur allein Bern anvertrauen wollte, muß die Empfindlichlc" der drei Städte um so mehr crwckcu, als die feierliche Burgrechtserncucrung erst vor wenigen Jahren, stattgefunden hat, und doch keine leere Ccrcmonic sein soll. Wenn einerseits die Stadt Neuenbürg darauf ausgeht, sich von dcö LandcSfürstcn Autorität unabhängig zu machen, so ist anderseits sehr zu verwundern, daß die Herzogin von Nemours so hinläßig ist, daselbst so vieles der Stadt Bern in die Hände zu lcgc» Es ist bekannt, welch' weitaussehcnde Pläne Bern zur Zeit verfolgt, und mit welcher Klugheit cö seine tief gehenden Absichten zu verbergen weiß, und mit welchem Gewichte es sich in den Angelegenheiten der Graf schaft jcwcilcn das freie Dispositionörccht anmaßt. Die Mission der bernischcn Abgeordneten, nämlich ^ hochvcrständigen Schultheiß Siuncr und des Herrn Willading, dauere bereits viele Wochen, und dem lauten nach ist es ihr nicht um die Schlichtung der bürgerlichen Händel zu thun, sondern es dürften ^ wichtigere Dinge verhandelt werden, worin Bern nicht nur durch seine Großmacht, sondern auch hauptsächlich durch sein enges Bündniß ein bedeutendes Gewicht in die Wagschale legen kann. Bern müsse cö bei sti»" Politik daran liegen, daß das Fürstenthum Neuenbürg nicht etwa in die Hand eines allzustarkcn, sondcr» eher eines schwachen Fürsten komme, um das bisherige Ucbergcwicht noch mehr zu befestigen. Kurz, es lic^ am Tage, daß cS Bern nicht lediglich um die Mediation zu thun ist, hat cS doch bezüglich der künftig"' Erbfolge den Prinzen von Conti, unter dem Vorwand, Frankreich möchte die katholische Religion wicd" März 1698. 701 einführen, zu diScrcditircn gesucht, waö den König veranlaßt?, durch seinen Botschafter den bernischcn Abgeordneten Sinner und Willading in Neuenbur^z mit Note vom 25. Februar, die abschriftlich dem Abschied beigelegt wird, einen scharfen Verweis zu geben und zu erklären, daß er nicht leide, daß die Brrncr oder wer immer sich daS Recht anmasscn, über das Schiksal Neuenbürgs zu verfügen. Bern suche auch, die Ausbürgcr mit der Stadt unter daö Stadtpannrr zu vereinigen, wodurch die Macht dcö Landesfürsten geschwächt und diejenige von Bern vermehrt würde. Sollte diese Vereinigung zu Stand kommen, so bliebe dem Fürsten nur noch die wenige Mannschaft von TraverS und Landcron; die übrige gcsammtc Mannschaft müßte vermöge des besondern Bündnisses mit Bern ziehen, so zwar, daß das Bündniß und Burgrccht den übrigen drei katholischen mitvcrburgcrtcn Städten im Kriegsfall nicht nur nuzlos, sondern dem katholischen Wesen der Eidgenossenschaft insgemein zum Schaden und Nachtheil wäre. Eö geht dies auS einer Reihe von Berichten aus Neuenbürg hervor, die dem Abschied beigefügt sind, und welche Licht verbreiten über die Pläne und Bemühungen der dort anwesenden bernischcn Abgeordneten. ES verlautet zwar auch, daß die Stadt Neuenbürg selbst der Umtriebe und gcwalthabcrischcn Manieren der bernischcn Gesandtschaft müde sei. — Während diese Angclcgcnhcitcn besprochen wurden, meldet sich im Namen des Standes Bern Herr Johann Jmhof, alt-Landvogt von Lausanne, zu einer Audienz an, die ihm sofort bewilligt wird. Der Vortrag desselben geht dahin, wie sehr man Bern Unrecht thuc, wenn mau seiner nach Neuenbürg abgeordneten Gesandtschaft die Verfolgung anderer Ziele und Absichten untcrschicbe, als die zwischen der fürstlichen Regierung und der Stadt Neuenbürg entstandenen Streitigkeiten beizulegen. Bern habe zuerst Bedenken getragen, diese Vermittlerrolle anzunehmen, und nur auf Wunsch beider Parteien schließlich daö Amt eines Schiedsrichters auf sich genommen, und sei dann hierin mit der größten Unparteilichkeit vorgegangen, einzig vom Verlangen geleitet, die unruhigen Geister zu stillen. Im Ucbrigcn sei es richtig, daß die Abordnung die Wiedervereinigung der In- und Ausburgcr versucht habe, zu welchem Zwckc ihnen eine Frist von einem Jahre gcsczt wurde. Dieö werde man hoffentlich Bern nicht verdenken, weil einerseits die Landcsfürstin sich dem Vorhaben nicht widcr- sczc, und anderseits die Vereinigung dem Burgrcchtbricf gemäß sei. Dieser Vortrag wird verdankt, mit der Zusicherung, darüber den Obrigkeiten in Treuen zu rcfcriren. Die Konferenz kommt darauf zu folgende.» Beschluß: Da Bern seine Macht und Einfluß nicht ohne den höchsten Nachtheil und Abbruch der Rechte der drei mitvcrburgcrtcn Städte auszudehnen sucht, müssen die lcztcrn auf Mittel und Wege bedacht sein, wie dieser ungebührliche Einfluß und Druk Bcrnö in seine Schranken zurükgcdrängt werden könne, damit auch die andern vcrburgcrtcn Orte künftig ihr Ansehen bewahren und nicht einfach außer Acht gcsczt und übergangen werden. Sic können daher die ohne jede Anzeige unternommene Mediation nicht ungeahndet lassen und richten in diesem Sinne eine Zuschrift an Bern, mit dem Bemerken, erstens, man wolle den Versicherungen des LandvogtS Jmhof insoweit den Glauben nicht versagen, in der Hoffnung, daß Niemand sich über irgend einen Eingriff zu beschweren haben werde; zweitens, daß die Vereinigung der Mannschaft von St. Blasse und Thiblc mit dem Stadtpanncr in keinem Fall zugegeben werde. Dem Gubcrnator und dem Rathc der Stände aber wird für daS gegen die drei Städte an den Tag gelegte schlechte Vertrauen die Mißbilligung ausgesprochen, mit der Mahnung, der Parteilichkeit und dem Partciwcscn keinen Raum zu ^statten, die künftige Nachfolge im Fürstcnthum Gott und der Zeit und den gehörigen Richtern anhcimzu- sicllcn, und es inzwischen bei der bisherigen Söndcrung der Mannschaften bewenden zu lassen. Um aber ^gleichen Bcgcgnisscn inskünftig überhoben zu sein, falls Bern seinen Versicherungen nicht nachkömmt und Weitere Eingriffe unternimmt, oder Neuenbürg nicht den drei Städten mit dem angemessenen Vertrauen 702 März 1698, begegnet, wird verabredet, daß jedes Ort, sobald es dergleichen in Erfahrung bringt, es sofort den andern Städten mitthcilt, damit die nvthigen Maßnahmen getroffen und die Interessen gewahrt werden können, >' Luccrn hat von Uri die Mitthcilung erhalten, daß die bernischcn Unternehmer entschlossen seien, die -Öffnung des Passes über den Lötschcnberg inö Wallis wirklich ins Werk zu sezcn, und deßhalb in Deutsch- und Wälschland Arbeiter suchen. Luccrn wünscht zu vernehmen, ob hierüber in Frciburg oder Solothurn etwaS Näheres bekannt sei, waö verneint wird. Beide Orte erklären, obwohl ihnen dieser Paß eher Vortheil als Schaden brächte, sich hierin gleichwohl von den andern Orten nicht söndcrn zu wollen, sondern bei dem, was jüngst zu Luccrn verabschiedet worden, zu verbleiben. Freiburg übernimmt, ein sachbczüglichcs Schreiben von Luccrn an Wallis an leztern Ort zu vermitteln. Zu !»- Räthe und Burger von Bern ordneten die Herren Sinner und Willading zwei Mal, den Zanuur und 11, März 1698, nach Neuenbürg ab. Die Instruction vom 19, Januar geht im Wesentliche» dahin: Bei den obwaltenden Streitigkeiten zwischen der fürstlichen Regierung und der Stadt Neuenbürg und bei den seit geraumer Zeit zu Tage getretenen und stets wachsenden Parteiungen wegen der Succcfsi»» in der Grafschaft, die auf die Kunde von dem übel» Stand des Processes der Herzogin von Nemours immer gefährlicher anscheinen, liegt es in der bürgerrechtlichen Pflicht und im eigenen Interesse von Bern, rechtzeitig für den Ruhestand dieses Landes zu sorgen. Daher sollen die Gesandten in erster Linie bedacht sein, d>c bürgerlichen Zwiftigkeiten und die Mißverständnisse zwischen der Stadt und der Regierung beizulegem Sodann ist der Fürstin alle Beihilfe zuzusichern zur Aufrechthaltung ihrer Souveränität und Auctorität, die Stadt aber ist aufzufordern zur Mitwirkung, daß die Fractionen dissipirt und die gefährlichen Fc«<^ leger entdekt und gestraft werden. Da im Weitern das von den drei Ständen erlassene Urtheil in Betreff der Jnalienabilität der Grafschaft als die Grundsäule von deren künftiger Sicherheit gilt, soll dew Einen und Andern zugesprochen werden, irgendwie davon abzuweichen, damit die Fürstin im Bestze r»W verbleibe und gleichzeitig seiner Zeit die Erbfolge demjenigen gesichert werde, der hierzu das beste Recht h»i Als ein Beruhigungsmittel für die Sicherheit der Grafschaft soll auch eiue durchgehende Beeidigung odc> Association zu Stadt und Land für Aufrechthaltung der Regierung versucht werden. Sodann sind über de» Zustand und die Disposition der Unterthanen auf dem Lande Erkundigungen einzuziehen. Endlich soll l>^ sucht werden, die Erneuerung des Burgerrechts mit denen von Balcndis durch Perpetuirung desselben dcrm»^ einst in Richtigkeit zu bringen. Staatsarchiv Bern - Jnstru-ttonsbuch X. kot, n», Konferenz von Appellzell beider Rhoden und Abt von St. Gallen. Kloster St. Gallen. w. März. Stistsarchw St. Gallen, v Bd, 7SS, S, W4, Gesandte: Appenzell. Johann Mauriz Geiger, Statthalter, von Jnnerrhodcn; Laurenz Ta»»^ Landammann, von Außcrrhoden. Abt von St. Gallen. Laurenz Schenk von Castcll, Decan; ^erß Wilhelm Ringk von Baldcnstcin, Landhofmeistcr; Franz Dicthclm Wißmann, Lehcnvogt, und Joseph Kil^ German«, Fiscal. Um daö Land von dem Bettler- und Strolchcngcstndcl zu säubern und den Zudrang desselben zu ^ mindern, schlägt der Abt folgende Maßregeln vor: 1. Die Aufstellung besserer und zuvcrläßigercr und den Erlaß eines strengen Mandats; 2, das Verbot an die Schifflcutc am Rhein und Bodcnscc, März 16S8, 703 Gesindel auf Schwcizcrgcbict überzuführen; 3. die Abführilng der gefährlichsten Luder ins Ausland, etwa "ach Bergamo, um sie in vcnctianischc Dienste zu stckcn, während die Weiber und Kinder unter Androhung scharfer LeibeSstrafcn auö dem Land gewiesen würden. Die Gesandten von Appenzell hinterbringen diese Vorschläge ihren Obern, haben aber etwelche Bedenken der Kosten wegen. Der Abt wird beauftragt, von' dieser Bcrathung der Stadt St. Gallen, den Landvogtciämtcrn Thurgau und Rheineck und den Acmtcrn von Arboir und Bischvfzell, die ihre Zustimmung mündlich und schriftlich hierzu gegeben, Mitthcilung zu machen. S7S. Conferenz der evangelischen Orte. Schaffhausen, tlwlt, 25. März. (t5 a. K.) Staalsa»»», Zürich. All». Al'sch, Bd. 7«, kol. 2. Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; David Heß, Statthalter. Bern. Emanncl von Graffenricd, Venncr; Alexander von Wattcnwpl, Bauherr, beide des Raths. Evangelisch GlaruS. Johann Heinrich Zwicki, Landammann. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmcister. Schaff- Hausen. Johann Konrad Neukomm und Johann Konrad Wäpfcr, Bürgermeister; Johannes Kachlin, Statthalter; Heinrich Schalch, Sckclmcistcr; Johann Jakob Peycr, Sckelmrister; Johann Georg Sigrist, Dbcrvogt und des Raths. Appenzell - Außcrrh oben. Laurenz Tanncr, Landammann. Stadt St. Gallen. Johann Heinrich Hillcr, Bürgermeister; Leonhard Laurenz Höggcr, deö Raths. n. Da von Herrn Oswald über seine Unterhandlungen in Wien ungünstige Berichte eingegangen sind, s" ist diese Conferenz angeordnet worden, um die PfandschaftSrechtc Schaffhausens im Ncllcnburgischcn und Frage der LoSlassung Eberhard JmthurnS ferner zu bcrathen. Nun legt Schaffhanscn nebst mchrern Beichten aus Wien einen Auszug seiner Documcnte über das sus tsrritoiii ot rolissionis, sowie über das Mannschaftörccht in den betreffenden Pfandschaftöortcn vor, worauf gutbefundcir wird, zwei Abgeordnete an bt" kaiserlichen Gesandten nach Zell zu schikcn, um rüksichtlich deS Fortbestandes der Pfandschaft, der Sistirnng crbcinungöwidrigcn Arrestes im Ncllenburgischcn und der Gcfangenhaltung des Eberhard Jmthurn seine Ermittlung anzusprechen. Der Gesandte verspricht nochmals, seine Verwendung für den Fortbcstand der Pfandschaft und die Aufhebung deS Arrestes eintreten zu lassen, wenn Jmthurn libcrirt werde; die Gcfangenhaltung desselben möge zwar streng rechtlich begründet sein; allein sie beurkunde Mangel an Achtung gegen i>> Kaiser, dessen Vasall Jmthurn sei; Schreiben der evangelischen Orte an den Kaiser wolle er zwar an 'hrc Adresse befördern, aber ohne alle Empfehlung, so lange die LoSlassung deö Gefangenen nicht erfolge; l"as die Pfandlösung betreffe, so haben sich mehrere vom Kaiser consultirtc Universitäten dafür ausgesprochen, die Befugniß hiczu vorhanden sei. Dieses veranlaßt eine nähere Besprechung über die Frage der Loö- '"ss""g JmthurnS, der sich seine Gefangcnhaltung durch Lästerung der evangelischen Religion, ihrer Diener heiligen Orte zugezogen hatte; und obschon man findet, daß der Schnz der Religion um zeitlichen Vorteils willen nicht aufgegeben werden dürfe, so läßt sich doch Schaffhanscn bestimmen, aus Rcspcet für den ^aher den Jmthurn loszulassen, wenn für dessen künftiges besseres Verhalten Garantien gegeben werden, at solche zu bcrathen, wird durch ein an den kaiserlichen Gesandten erlassenes Schreiben eine Conferenz, 704 März 1698, oder Einholung cincr Weisung beim Hofe verlangt. Der rükkehrcndc Eilbote bringt aber die Antwort, der kaiserliche Gesandte könne ohne vorherige Freilassung Jmthurns in keine Unterhandlungen eintreten, worauf die Konferenz beschließt, den Gegenstand der am 18. April zusammentretenden Tagsazung vorzulegen; ' zwischen stellt sie an den kaiserlichen Gesandten das Gesuch, die Exemtion dcS Arrestes auf die schaffhausilcht» Gefälle im Ncllcnburgischcn einzustellen und das Pfandschaftsvcrhältniß im ututu guo zu erhalten, welches Ansinnen aber wegen vorgeschüztcr Jncvmpctenz abgelehnt wird. Unter diesen Umstanden wird Schaffhausc» empfohlen, bei allfälligcr Exemtion des Arrestes gegen seine Angehörigen keine Repressalien zu ergreifen, von solchen Vorfällen aber die evangelischen Orte in Kcnntniß zu sczcn. I». Eine Abordnung der französische» Flüchtlinge im Gebiete von Bern drükt ihr tiefes Bedauern auö, daß ihre Hoffnungen, in Folge dcS Friedensschlusses in ihr Vaterland zurükkchrcn und dort ihre Religion ausüben zu können, getäuscht worden seien» damit wird die dringende Bitte verbunden, die evangelischen Orte wollen ihnen ferner ihre Untcrstüzung an- gedeihen lassen, bis sie irgendwo einen bleibenden Aufenthalt finden. Laut vorgelegter Ucbcrsicht steigt du Zahl der durch öffentliche Wohlthätigkcit untcrstüztcn Exulanten in Bern und den verschiedenen Gegenden des Waadtlandcs auf 2162. Bern wird von den übrigen Orten ersucht, dem Ausschüsse der Flüchtling dringend zu empfehlen, daß sie bei nun geschlossenem Frieden sich in evangelischen Ländern um eine bleibende Wohnstättc umsehen, in welcher Voraussicht aber die Untcrstüzung von Mai 1698 bis April 1699 aus gleichem Fuße wie bisher fortgcsezt würde. Gegenüber evangelisch Glaruö und Appcnzcll-Außcrrhodcn, Biel und Mülhausen wird die Hoffnung ausgesprochen, daß sie sich an diesem Licbeöwcrkc auch fürderlsi» bcthätigcn werden. «. Die Gesandten der Stadt St. Gallen werden angefragt, was sie auf das Schreib» LuccrnS vom 14. März in Betreff dcS Streites zwischen der Stadt und dem Abt zu crwiedcrn haben, worauf sie dm Ursprung und Hergang des Streites nochmals erzählen und die Folgerung daraus ziehen, daß ^ Gegenpartei absichtlich Händel gesucht habe; ferner werde die Stadt in dem Fuhr-, Schifffahrtö- und Z»^ Wesen durch Neuerungen beeinträchtigt, weswegen sie um Rath und Hilfe bitten. Nach Bclcsung kü»s bezüglichen Schreibens dcö französischen Gesandten an eine gewisse Ehrcnpcrson und in Anbetracht der Gcs»^ einer längcrn Verzögerung dieser Angelegenheit wird den st. gallischen Gesandten eröffnet, die Stadt dürsi gemäß den lcztcn Abschieden der evangelischen Orte in Aarau und Baden auf der Moderation dcö Eingang dcS rorschachischcn Abschieds und in Bezug auf die Entschädigungsfrage wohl beharren; im Ucbrigcn solle sie zu einem förderlichen Kongreß der unbctheiligten Orte Hand bieten und den Mittclhcrrcn cvaNjst' lischcr Religion ihr Interesse lediglich anvertrauen, jedoch in der Meinung, daß nicht nach Stimmcnmchrh^ entschieden, sondern Alles in Güte ausgetragen werde; bei gleichem Anlaß sollen dann auch die oben erwähn»» Neuerungen in Bcrathung genommen, in Richtigkeit gestellt und das VcrsöhnungSwcrk in ein förmliches 2» strumcnt gezogen werden. «I. (Zürich und Bern.) Auf den eingegangenen Bericht, daß die Stadt Ch>» eines- und ihre »ütvcrbündctcn äußern Gemeinden andcrnthcilS in ihrem Streite die Stände Zürich und B^» zu Vermittlern erbeten haben, finden die beidseitigen Gesandtschaften angemessen, daß ihre Obrigkeiten l»" Parteien das bezeugte Vertrauen verdanken und denselben die Wahl der Malstatt und die Bezeichnung ^ Vermittler überlassen; sollten sie aber leztere den Ständen anheimstellen wollen, so würden sie solches nehmen und sich auch über die Zeit des Zusammentrittes verständigen. «. Die vorhabenden Schiit» ^ Gunsten der picmontcsischcn Kirche werden eingestellt, bis die Gesandten von Großbritannien und den N»d<» landen über dm diesfalls bei ihnen verlangten Rath Aufschluß crthcilt haben werden, f. Die Stadt bittet um einen Beitrag zur Wiederherstellung ihres durch den Krieg zerrütteten Stadtwcscns und ancrb» April 1K98. 705 auf diesen Fall, den Evangelischen eine Kirche zu übergeben. Da eineStheilS ein Antrag auf eine Beisteuer von K bis 800 Gulden nach der sicbenörtischcn Scala gestellt wird, andcrnthcils aber die Meinungen gcthcilt sind, ob solche Gesuche von jedem Ort für sich, oder gemeinsam zu behandeln seien, so wird der Gegenstand in den Abschied genommen, x. Ebenso wird zur Instruction in den Abschied genommen das UnterstüzungS- gcsuch dcö Markgrafen von Baden zu Gunsten seiner Städte Durlach und Pforzheim, wobei jedoch eine Summe von 6 bis 800 Rcichsthalern um so mehr in Aussicht genommen wird, als der Markgraf den evangelischen Orten durch Nachbarschaft und Gevatterschaft verbunden ist; dabei wird aber vorbehalten, denselben an die auf den Fall der Wicdcrcinsczung in seine Lande gemachte Vertröstung zu erinnern, den Evangelischen eine bequeme Kirche zu ihrer freien Rcligionöübung einzuräumen. I,. Da die Verwendung für die seit Jahr und Tag auf den Galeeren befindlichen Evangelischen, worunter auch Eidgenossen, bisher ohne Resultat geblieben ist, wird beschlossen, nochmals eine ehrerbietige Vorstellung an den König von Frankreich zu erlassen, er bei nun geschlossenem Frieden wenigstens die eidgenössischen Angehörigen gleich den Untcrthancn der "ut ihm in Krieg gestandenen Völker von der Galccrcnstrafe freilasse. I. Herr Wüscher, Postwciser und Schwcrtwirth in Schaffhauscn, der einen Theil der Ehrengcsandtcn logirt und in dessen Hauö die Sizungen Ehalten worden, während sonst in Schaffhauscn über ein Jahrhundert keine evangelische Confcrcnz mehr stattgefunden hat, bewirbt sich um Verehrung einer Tafel mit den Wappen der Gesandten und mit Angabc des geschichtlichen Anlasses der Confcrcnz. Diesem Gesuch wird entsprochen und dem Wirth aufgetragen, den bezüglichen Entwurf der nächsten evangelischen Confcrcnz vorzulegen. 3!w. Gemeineidgenössische Tagsazung. Baden. 1». April. Staatsarchiv Lucer». Mg. Absch. Bd. I .XXXIV, toi. 27. — Staatsarchiv Bern. Neuenturgbuch !>, 12«. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; David Heß, Statthalter. Bern. Johann Rudolph Siuncr, Schultheiß; Emanucl von Graffcnried, Vcnncr. Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr Eitler, Schultheiß'und Panncrhcrr; Johann Martin Schwytzcr, Statthalter. Uri, Schwyz, Unter- Mulden und Zug. (Entschuldigt.) GlaruS. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Kaspar Joseph »eculer, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmeistcr; Andreas Burkhardt, Drcier- ^er. Frei bürg. Franz Philipp von Lantcn genannt Heid, Schultheiß; Karl Keßler, Sckclmcistcr. Solo- ')"rn. Urs Suri, Venncr; Ludwig von Roll, Sckclmcistcr. Schaffhauscn. Johann Konrad Wäpfcr, "rgermcister; Johann Köchlin, Statthalter. A ppcnzell - Außcrrhodcn. Johann Jakob Mcttlcr, Statt- ^llr. von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thum, Erbmarschall. Stadt St. Gallen. Laurenz ^»hard Höggcr, des Raths. Biel. Benedict Rothcr, Bürgermeister; Peter Haas, Vcnncr. Zürich eröffnet, diese Tagsazung sei wegen der bevorstehenden Bcsammlung der LaiidSgcmcindcn nur "'gern auf diese Zeit einberufen worden; allein da in dem Streite zwischen Schaffhauscn und der Landgraf- ^uft Ncllcnburg wegen Pfandschaftslösung und Freilassung des Eberhard - Jmthurn in Dicßcnhofcn und ^Uffhausen vergebliche Conferenzen gehalten worden seien und Schaffhauscn die Anzeige erhalten habe, daß, 89 706 April 1698. wenn cS die ihm gestellte Bedingung bis zum 18. April nicht zugebe, dannzumal der angelegte Arrest auf seine gemeinen und besondern Mittel im Ocstcrreichischcn cxcquirt und auch Pcrsonalarrcst verhängt werde, s» habe die Tagsazung nicht länger verschoben werden können. In dem nun schon seit fünf Jahren anstehenden Streit haben sich die evangelischen Orte aus den Acten überzeugt, daß Schaafhausen sammt dem Jmthurnischm Hause in dem bezüglichen österreichischen Pfandschaftsbezirkc, welcher sieben bis acht Dörfer mit ungefähr 5<>» Mann in sich begreife, von drcihundcrtfünfzig Jahren her, also länger als das Ncllcnburgischc österreichisch sei, alle Rechte bis an das Malcfiz besessen habe, mit Ausnahme des Dorfes Bilfingen, welches die Jmthurn erst seit zweihundcrtundfünfzig Jahren innehaben; diesen Bcsiz habe cS, mit Ausnahme einiger Anstände »»t dem ncllcnburgischen Oberamt, ruhig ausgeübt; im Jahr 1651 sei ihm aber gegen Bezahlung von 2l1 ,6<>6 Gulden auch das Malcfiz sammt dazu gehörigen Rechten überlassen worden; in Folge dieses Vertrags habe Schaffhauscn im Pfandschaftsbezirk ohne Widerspruch gcthürmt, die Tortur geübt, an'S Halöcisen gestellt, des Landes verwiesen und den Abzug genommen, ohne daß je ein kaiserlicher Amtmann dahin gekommen wäre/ das Malcfiz zu versehen; nachdem aber sein Bürger, Eberhard Jmthurn, von Jugend auf ein unruhiger Geist, nicht wegen Abfalles, sondern wegen Schmähung der Obrigkeit und Lästerung seiner ursprüngliche" Religion, zu ewiger Gefangenschaft vcrurtheilt worden sei, habe der Kaiser die Lcdigung desselben, als sci»^ Vasallen, begehrt, obschon die Erbcinung und der Pfandschaftsbricf bestimmen, daß kein Thcil dem Ungehorsamen des andern Schuz und Schirm geben solle; da aber Schaffhausen von seinem wohlbcfugten Spruch nicht habe abgehen wollen, sei die Arrestirung und die Aufkündung der Pfandschaft erfolgt; die von dcr lcztcn Confcrcnz in Schaffhausen mit dem kaiserlichen Gesandten angebahnten Unterhandlungen, sowie das bedingte Anerbieten der Freilassung JmthurnS haben zu keinem Resultat geführt, weswegen dcr Gegenstand an die Tagsazung geschlagen worden sei. Schaffhauscn rügt, daß dem Kaiser allerlei unwahre Vorgabe" gemacht worden seien, so namentlich, daß 1651 im Pfandschaftsbczirk dcr dritte Theil dcr Bevölkerung katholisch gewesen sei und daß man einige, welche katholisch werden wollten, vergiftet habe; übrigens bcstü»"" dcr Pfandschaftsbrief, daß vor der Lösung dcr Pfandschaft die JuriSdictionsangelegcnhcitcn verglichen werde" müssen. Unter diesen Umständen wird die Ankunft deö kaiserlichen Gesandten abgewartet und nach st"""' Eintreffen in Baden ein Ausschuß an ihn abgeordnet, um neue Unterhandlungen mit ihm anzubahnen namentlich zu verlangen, dcr Arrest solle aufgehoben und vor dcr Pfandlösung dcr JuriSdictionSanstand ^ glichen werden. Dcr Gesandte crwiedert, er habe zwar wegen dieses Streites keinen besondern Befehl, jed^ sei er ermächtigt, alle mit der Eidgenossenschaft obwaltenden Differenzen beilegen zu helfen; der Arrest ^ nicht wegen dcr Gefangenschaft JmthurnS, sondern wegen vieler troz aller Vorstellungen nicht gesühnter ^ bictSvcrlezungcn von Seite SchaffhausenS verhängt worden; die Pfandlösung sei eine bei Hof festgefie^ Sache, auch besage dcr Pfandschaftsbricf nicht deutlich, daß die Bereinigung der Jurisdiction vor dcr Los""b stattfinden müsse. Auö der Verlesung des PfandschaftsbricfcS und der Schreiben von Innsbruck und Stocka entnimmt die Tagsazung, daß die Aufkündung der Pfandschaft an eine halbjährige Frist gebunden ist, währe' welcher die Jurisdiction bereinigt werden soll, sowie daß die Aufhebung deS Arrestes von dcr Lcdigung 2'" thurns abHange, in welch' lcztcrcr Beziehung befunden wird, Schaffhauscn dürfe gegenüber dem rachcrf"'^ und zeitweise wahnsinnigen Gefangenen eine zulängliche Garantie fordern. Schaffhausen verdankt diese öffnung und anerbietet sich unter obiger VorauSsezung zur Freilassung, verlangt aber zugleich, daß der Person und Vermögen JmthurnS gesezte Vogt verbleibe, daß seine niedere Gerichtsbarkeit bis zur Zeih einer dcr Söhne JmthurnS tauglich, oder die Gerichtsbarkeit an Schaffhauscn übertragen werde, vom besag April 1K98, 707 Vogt verwaltet, daß der Freigelassene im Interesse beidseitiger Sicherheit einige Tage weit entfernt gehalten, der Arrest aufgehoben, die Pfandschaft verlängert und das Verhandelte vom Kaiser ratificirt oder revrrsirt werde; dagegen erklärt cS sich bereit, dem Jmthnrn anständigen Unterhalt zu verschaffen, und empfiehlt den Gesandtschaften nach dem Wunsche der Verwandten der Frau Jmthurns, darauf bedacht zu sein, daß den Kindern die Mittel erhalten werden. Nachdem Schaffhausen die von der Tagsazung angcrathcnc Freilassung Jmthurns durch Eilbotcnwcchscl angenommen hatte, wird ein Ausschuß zum kaiserlichen Gesandten gcschikt, uni vorläufig die Jmthurnischc Angelegenheit zu berichtigen. Dieser äußert, er sei zu einer Urfehde äs non vinäioanäo et da non (Mmdonäci mitzuwirken ermächtigt, in etwas Anderes aber könne er nicht eintreten. Nach wiederholter Verwendung des Ausschusses schreitet der kaiserliche Gesandte zu einer einläßlichem Erklärung, des Inhalts: k. die Urfehde soll gefaßt werden, wie sie in der Eidgenossenschaft üblich und von Schaffhausen der obcröstcrrcichischen Regierung bereits vorgeschlagen worden sei; 2. wenn Jmthnrn sein Bürgerrecht aufgeben wolle, müsse dieses nach schaffhausischer Form beschworen werden; 3. wenn er das eine »der andere zu thun verweigere, werde er, der Gesandte, ihm rund erklären, daß er ihn aufgebe; 4. er werde ihn von Schaffhauscn und dessen benachbarten Gerichten, namentlich von Bilfingen, entfernen und, wenn er °hne Mittel wäre, bei sich in eigenen Kosten halten; 5. der Kaiser suche keine neuen Händel mit Schaffhauscn und halte an gegenwärtigem Fall nur aus Rüksichtcn des Ehrcnpunktcs fest; 6. derselbe lasse die Anordnungen Schaafhausens in Bezug auf Vermögen, Weib und Kinder Jmthurnö unangefochten; 7. er, der Gesandte, sei ermächtigt, nach stattgcfundcner Freilassung Jmthurns den Arrest aufzuheben und alle Beschwerden wegen Gcbietövcrlczungcn, Übertretung der kaiserlichen Avocatoricn u. s. w. abzuthun. Diese Erklärung wird als ein Beweis der besten versöhnlichen Gesinnung von dem Ausschuß der Session hinterbracht und von den Gesandten von Schaffhauscn genehmigt. Der Ausschuß tritt hierauf mit dem kaiserlichen Gesandten nochmals in Unterhandlung zum Zwcke der Verlängerung der Pfandschaft und der Aufstellung einer dicsfälligcn Commission, zu welchem Ende ein Schreiben an den Kaiser erlassen wird, welches der Gesandte ül untcrstüzcn übernimmt. Dabei verlangt er aber die sofortige Vollziehung der Freilassung, damit er sich in seiner Mitthcilung an den Kaiser darauf berufen könne. Nachdem das Verfahren bei der Freilassung zwischen Schaffhauscn und dem kaiserlichen Gesandten fcstgesczt war, reist Statthalter Köchlin nach Hause und bringt ue kurzem die Genehmigung seiner Obrigkeit, sowie den aufrichtigen Dank für die Bemühungen der Session i"rük. Inzwischen gewärtigt man, ob Jmthnrn sich entschließen werde, die ihm zur Einsicht gegebene Urfehde W schwören. I». Basel und Schaffhauscn beschweren sich in zwei Eingaben, daß ihren Kauflcuten von den das Reich versandten Maaren zu WaldShut und nachher nochmals zu Liptingcn und Gcbratzhofcn der Z°ll abgefordert werde, waS der Erbcinung, den Zolltractatcn und dem österreichischen Zolltarif widerspreche; ^>wr habe der Zöllner von Waldshut den schaffhausischcn Kauflcuten ein neues Formular von Attcstationcn sür die von Schaffhauscn nach Basel gehenden Maaren zugesandt; damit wird die Bitte verbunden, cS möchte Zoll für die in'S Ocsterrcichischc gehenden Maaren nur an Einem Ort erhoben und die Attcstationcn N"ch nunmehr geschlossenem Frieden abgeschafft werden. Dieses Gesuch wird dem kaiserlichen Gesandten durch ^»en Ausschuß empfohlen; derselbe übernimmt, die deshalb eingereichten Memorialc gehörigen Ortö zu untcr- ^Zen. Da man österrcichischcrseitS immer von einem Dikastcrium zum andern gewiesen wird und die ^chen dadurch verzögert werden, so wird auf die Nothwendigkcit hingewiesen, in Innsbruck einen eidgenössischen Anwalt zu halten, der die Schreiben einliefere, Antwort begehre, sich um die Anstände erkundige N"d darüber wieder Bericht erstatte. Ans die Anzeige des schwäbischen Kreises, daß der frühere Jmpost 708 April 1698, aufgehoben sei und daß man dortseits erwarte, es werde auch cidgenössischerseies den obwaltenden Beschwerden abgeholfen und der Transit unbeschwert erhalten werden, wird unter Verdankung des crstcrn Punktes crwicdcrt, man glaube durch keinerlei Neuerungen Anlaß zu Beschwerden gegeben zu haben, man werde Jedermann gutes Recht halten und zu einem guten nachbarlichen Vernehmen Hand bieten. «. Uri, Schwyz und Nid- waldcn entschuldigen ihr Ausbleiben von der Tagsazung mittelst Schreiben an diese selbst, wie sie solches schon gegenüber Zürich gethan haben, und begründen dieses mit den Geschäften auf die bevorstehenden Landsgemeinden; Obwalden und Zug hatten ihre gleichen Entschuldigungen nur an Zürich gerichtet, f. Mit Schreiben vom 3. März notificirt der König von Frankreich die Ernennung dcö Markgrafen von Puysiculx, GcncrallicutcnantS und Gubcrnators zu Hüningcn, zum Gesandten in der Eidgenossenschaft an der Stelle des mit einem Entlassungsgesuch eingckommcncn Botschafters Amclot, und versichert die Eidgenossenschaft der Fortdauer seiner wohlwollenden und bundcSgcmäßcn Gesinnung. Desgleichen meldet der neue Ambassador »ut Schreiben vom 20. April seine Ankunft und ladet die Gesandten der Orte auf den 25. Mai zur Eröffnung seiner Crcditive nach Solothurn ein. Da die Unterschrift dieses Schreibens mit den Worten eingeleitet ist: ,votro gMotionns ä vous sorvir/ so wird dieses als ungewöhnlich beanstandet und der Wunsch geäußert, den Sccrctär Vigier an die Beibehaltung der alten Form zu erinnern, zx. Als zweite Hauptveranlassung dieser Tagsazung kommt in Berathung die Mittheilung des Königs von Frankreich und seines Gesandten über die Rcduction und die RcglcmcntSvcrändcrung der eidgenössischen in Frankreich dienenden Völker, welche damit begleitet wird, als sei die Beibehaltung der zahlreichen eidgenössischen Truppen und besonders der Officicrc im Dienste der Krone auch nach geschlossenem Frieden ein besonderer Beweis des königlichen Wohb wollens und die beschlossene Veränderung um so befugter, als cS den Betreffenden freistehe, den Dienst aufzugeben. Diese Mitthcilung berührt die Eidgenossenschaft sehr schmerzlich, indem man der Ansicht ist, dO Dienst könne nach dem neuen Vorschlag nicht mehr zur Ehre der Nation und mit einigem Vorthcil für du Officicrc und den gemeinen Mann fortgcsezt werden. In dieser Beziehung werden folgende Punkte erhöbe»! 1. die Compagnien würden von 200 auf 105 Mann rcducirt, so daß sie dem Hauptmann jährlich kam» 1400 Pfd. einbringen würden; 2. der alte monatliche Sold, der bereits von 7 auf 6 Kronen gesunken, käme nun bloß auf 14 Pfd. 10 SouS oder ungefähr 5 Kronen auf den Mann, während die Hauptle»» und Officicrc schon beim Sold von 6 Kronen nicht haben bestehen können und ihre eigenen Mittel von H»'^ haben angreifen müssen, so daß mehr Geld auS dem Land gegangen, als in dasselbe gekommen sei; 3. d» sonst gewohnten Gratifikationen seien um ein Namhaftes verringert; 4. die Officiere müssen sich kostsp»^ kleiden und montircn und nicht selten ihre Soldaten neu bekleiden lassen, zu welchem Zwek, sowie zur zahlung anderer Schulden, ihnen von den Obersten bei 4000 Pfd. zurükbchaltcn werden; dabei sei ferner l» bemerken, daß zu Friedcnszeitcn im Lager Alles thcucr sei und daß die Soldaten bei Verwendung für fcstigungsarbcitcn und Canalbautcn mehr Kleider verbrauchen, wegen der Arbeit die Sterblichkeit gn'I^ werde und die Hauptlcute in Anwerbung von Recrutcn größere Ausgaben haben; 5. den Soldaten werdc» bei der Beurlaubung Wehr und Waffen abgenommen und der dafür versprochene Geldcrsaz von 2 bis <4 nicht geleistet, obwohl ihnen schon zuvor ein MonatSsold abgezogen werde; 6. die Soldaten werden mit dc>» sogenannten Denier-, Roll- und Bckcngeld belegt, was jedem jährlich eine Auslage von neun Pfd. bringt' dadurch werde der gemeine Mann dem Officier verschuldet und müsse, wenn er nicht von Hause ^ bekommen könne, dienen, bis sein Leben fast aufgezehrt sei, oder aber unehrlich ausreißen; 7. die Abgedankt^ werden ohne Anweisung von Etappen und Verpflegung entlassen, so daß sich jüngst eine solche Compng^ April 1608, 709 >"'t ihn.» Fähnlein zu betteln gezwungen gesehen habe; 8. die Hauptleute können nicht mehr nach ihrem fme» Willen die ihnen gefälligen Untcrofficicre behalten; es kommen Fremde und „Halbschwcizcr" in den Dienst; eidgenössische Hauptlcute werden zu Fremden, als Mömpclgardern und andern gcstosscn und die Sub altcrncn werden, statt befördert, vom ersten zum zweiten Lieutenant und dieser zum Fähndrich zurükvcrsczt - 9- im Weiter» beziehe man sich auf die bereits im Dcccmbcr 1697 geführten Beschwerden. Zu all diesen' bundcöwidrigen Verlezungcn der eidgenössischen Vorrechte komme noch der Bezug der Kopfsteuer/ welche nach der Andeutung des französischen Botschafters von einigen eidgenössischen Officicrcn, die sich darüber seiner Zeit' gcgcn das Vaterland zu verantworten haben werden, veranlaßt worden sein soll und wirklich noch besteht Aus der Erwägung dieser Punkte schöpft man die Bcsorgniß, nach der Rcduction der Compagnicn auf 1U5 Mann werde keine öffentliche Werbung mehr verlangt, sondern den Hauptlcutcn angcsonnen werden, die Kompagnien ohne Begrüßung der Obrigkeiten zu ergänzen, so daß einige Familien und Particularen in den erblichen Bcsiz der Compagnien kämen. Die Ursache des Zerfalls des französischen Dienstes findet man überhaupt darin, daß nicht nur einige Orte besondere Volksaufbrüche bewilligt, sondern daß auch Hauptlcute und Officicre eigenmächtig capitulirt und tractirt haben, was zur Folge hatte, daß die sogenannten Janitscharcn °dcr neu angenommenen Eidgenosse» und Halbschwcizcr, die in der Eidgenossenschaft weder Mittel noch Eltern haben, den ächten Eidgenossen den Dienst abjagen oder „vcrstümpeln." Um diesen Ucbclständen abzuhelfen, hält man für nöthig, daß sich alle Orte entschließen, wenigstens bei der mit obrigkeitlicher Mitwirkung geschlossenen Kapitulation von 1671 zu verbleiben, ferner ohne gemeinsame Bcrathung keinem Ort innerhalb seiner Grenzen oder in gemeinen Herrschaften neue Werbungen oder die Errichtung neuer Compagnicn zu "lauben, wofür ein geringerer Sold ausgcsczt würde, als in der Kapitulation Stuppa, und endlich Sorge tragen, daß die Handhabung der Capitulation in Händen der Obrigkeiten verbleibe und den Officicrcn JahrrcchnungSabschied von 1697 bei hoher Strafe verboten sei, zu deren Nachthcil etwas nachzugeben. Diese Ansichten werden zur Instruction auf die auf den 25. Mai nach Solothurn angcseztc Tagsazung in luu Abschied genommen. I». Um die Strolchen und abgedankten Soldaten vom Land abzuhalten, wird für bringend erachtet, daß jedes Ort diesfalls eine gute Verordnung mache und streng handhabe. Als Muster r»>cr solchen wird diejenige von Bern vom 27. Januar sammt Formular von Laufpässen sämmtlichcn Orten "ud auch den Landvögten der gemeinen deutschen Vogtcicn mitgcthcilt. i—«. (S. u. d. Vogtcicn.) t. (Alle aulvcscndcn und zugewandten Orte.) Mit Schreiben vom 2V. Februar erklärt der König von Spanien den Ausschluß der XIII Orte und der III Bünde in den RySwikcr Frieden. Da dieses dem Gesuche der Eid gcnosseuschaft nicht vollständig entspricht und den vertragschließenden Mächten vorbehalten ist, innerhalb sechs Monaten nach der Ratification befreundete Völker und Staaten noch in den Frieden einzuschließen, so wird Ulrich beauftragt, bei dem spanischen Gesandten oder beim König selbst auch den Einschluß der zugewandten rtc zu sollicitiren. (Die Schirmortc dcö Abtes von St. Gallen, der Abt und die Stadt St. Gallen) "ccrn bedauert, daß Schwyz nicht anwesend sei, da der Abt Luccrn und vcrmuthlich auch den übrigen Schirm- ^lcn mittelst Schreiben die Vermittlung seiner Mißhclligkcitcn mit der Stadt St. Gallen anhcimgcstcllt habe, /r Gesandte der lcztcrn, I)r. Höggcr, an den man sich dieser Angelegenheit wegen gewendet, habe aber auf " Vermittlung nicht eintreten wollen und behauptet, die Sache erleide wohl noch längern Anstand; ferner er behauptet, die Vermittlung in Rorschach wegen der Kreuzfahrt sei nur auf Ratification geschehen, so "h cs allem Anschein nach nur auf Verzögerung abgesehen sei, welcher der Faden abgeschnitten werden sollte. '"'Ach eröffnet ebenfalls, daß es auch für eine Vermittlung gewirkt habe und die Sache dermalen gern bei- 71V April 1698. gelegt hätte; der Gesandte der Stadt St. Gallen erkläre aber, er sei weder zu einem Kompromiß noch zu einer Entschädigung, noch zu etwas Andern, instruirt, wenn sich der Abt nicht herbeilasse, die Proccssioncn außer der Stadt herumzuführen; cS sei übrigens Aussicht, daß sich der Abt und die Stadt der Proccssioncn halber selbst werden vergleichen können. Hierauf werden beide Parteien dringend ersucht, auf der Tagsazung in Solothurn, sofern sie sich nicht früher verständigen könnten, ihre Erklärungen abzugeben, ob sie die Sache der Entscheidung der Schirmortc übergeben, damit dann die Angelegenheit in einer bcsondcrn Konferenz oder wenigstens ans der Jahrrechnungstagsazung beigelegt werden könne. Uebrigens lasse man es bei den in Reischach aufgenommenen drei Punkte» als verglichen bewenden. Endlich wird die Stadt St. Gallen von Zürich und der Abt von Luccrn bis AustragS der Sache zu gutem nachbarlichem Verhalten crmahnt. v. (Die IV mit Neuenbürg vcrburgcrtcn Städte.) Als das Interesse der vcrburgcrtcn Grafschaft Neuenbürg unter den Gesandten zur Sprache kam, waren alle einmüthig; als es sich jedoch um schriftliche Abfassung der dahcrigcn Verhandlungen und um Handhabung der Fürstin handelte, wollten sich die Gesandten von Frciburg nicht dazu verstehen, daß hierin etwas in den Abschied komme, da dies wider ihre Instruction sei und ihre Obern den Gerichtshof oder die drei Stände, welche der Herzogin von Nemours die Investitur crtheilt hatten, ^ für incompctcnt halten. Bern habe den jezigcn Lärm angefangen, den König erzürnt und suche nun die andern mitvcrburgcrtcn Städte mit in'S Spiel zu ziehen. Nachdem drei verschiedene AbschicdSrcdactioncn aufgestellt worden, wird beschlossen, es sollen die Gesandten allerseits mündlich hinterbringen, daß zur Vorbeugung allerhand androhender Verwirrung die jüngst von Bern auf den 7. April nach Neuenbürg ausgeschriebene und vertagte Konferenz baldigst zusammentreten möchte. Die einzelnen Orte haben ihre Entschließung a» Bern mitzutheilen. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Luccrn bringt instructionsgcmäß in Anregung, dem Fürsten von Vaudcmont sollte zur Ernennung als Gubcrnator von Mailand nach bisheriger Ucbung Glük gewünscht werden. Früher sei dieses brieflich, in lcztercr Zeit durch Oberst von Bcroldingcn mündlich verrichtet worden > da aber die verbündeten Orte seit Ostern vier Pensionen und viele Partikularen große neue und ältere Sold- rükstände zu fordern haben, so möchte es gut sein, diese Bcglükwünschung durch einen bcsondcrn in Mailand wohl angesehenen Abgeordneten verrichten zu lassen, der dann zugleich versuchen sollte, den Gubcrnator flll die Bezahlung der erwähnten Forderungen, sowie für die Beobachtung des 15. Artikels des Bundes, ge»'^ welchem aller Waarcntransit zwischen Mailand und den Rhcingcgcndcn über den Gotthard vermittelt werden sollte, zu gewinnen. Frciburg und der Abt von St. Gallen wollen die Wahl der hiezu geeigneten Pcrsö»l^)s keit Luccrn überlassen, jedoch mit dem Vorbehalt, daß derselbe am spanischen Dienst nicht intcrcssirt sei, sonst das gemeine Interesse unter dem bcsondcrn leiden könnte. Diese Anregung wird in den Abschied nommcn, in der Meinung, daß die Orte ihre Ansichten Luccrn beförderlich mitthcilcn möchten. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelcgenhcite»: Vogtei Rheinthal. «». Art. 205. Zollwcsen. Grafschaft Sargans. Art. 178. Rheinwuhren. Grafschaft Baden. r. Art. 100. Judlcatur- u. Compctcnzanst. Vier ennetb. Vogt, iiberh. k Art. 77. Anstände mit Mailand. Art. 188. Kirchliches, Geistliche. April 1098. 711 Vofttei Lauis. I. Art. 237. Fischerei. Art. 238. Fischerei. I. „ 2l4. Greifen, Gcbietsverlezungenic. «». „ 262. Geistliche, Pfrnndsachc» ,c. Vogtei Mendris. P Art. 3 t 4. Güterverkauf an Fremde. v aus dem Neuenburgbuch ?, S. t28 des Bernerarchivs. Konferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen nnd Biel während der Tagsazung zu Baden. Uw», im April. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 7«, kol. 147. Gesandte: Die nämlichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Johann Heinrich Zwicki, Landannnann. i>. Hauptgcgenstand der Bcrathung dieser Eonfcrcnz ist der schaffhausisch-ncllcnl'urgischc Streit, rüksichtlich ^ssen Beilegung auf dcu allgemeinen Abschied verwiesen wird. I». Der Gesandte der Stadt St. Gallen "öffnet auf dal,enge Interpellation, bevor seine Obrigkeit zu ciucr Entschließung über den schaffhausischcn Abschied habe schreiten wollen, habe sie eine Deputation an die Pfalzräthe des AbtcS abgeschikt und unter allseitigem Rechtsvorbehalt für dieses Jahr sich mit ihnen dahin verständigt, daß die auf hl. Kreuztag stattfindenden Proccssioncn um die Stadt gchcu und durch das dem Abt eigcnthümlich gehörige Thor iu die Klosterkirche einziehen. Hicvon habe die Stadt dein französischen Gesandten, mit dem sie über die Interessen ihrer Kauflcute confcrirt habe, in Ansehung der dabei gemachten Ermahnung zur gütlichen Beilegung dieses die Ruhe der Eidgenossenschaft störenden AnstandcS, Mitthcilung gemacht und sich selbst geneigt gezeigt, ein Stük Geld zu opfern, um den Frieden zu sichern; unter diesen Umständen halte die Stadt aber dafür, daß das Geschäft ohne Gefahr für die öffentliche Ruhe wohl etwas verschoben werden dürfte; indessen gewärtige fi° den Rath der evangelischen Orte. Diese Eröffnung wird mit Beifall aufgenommen und darauf gutgc- fundcn, den Verlauf der Krcuzprocessioncn abzuwarten und zu sehen, was die katholischen Schirmortc oder d" Abt diesfalls anregen werden. Da man aber vernimmt, daß der Gesandte dcö AbteS bei Luccrn Schritte ll"han habe, welche mit der äußerlich bezeugten guten Disposition in Widerspruch stehen, auch Luccrn auf Erledigung der Sache dringt, wie aus seinen Acußcrungcn auf einer schirmörtischcn Confercnz zu entnehmen '"ar, so treten die evangelischen Orte nochmals in sorgfältige Bcrathung ein, deren Ergebniß im Wesentlichen ^hin gcht, es möchte die Stadt sich angelegen sein lassen, auf anständige Weise aus der Sache zu kommen ""d zu diesem Zwck durch Confcrcnzcn mit der Gegenpartei cS dahin zu bringen suchen, daß der Anstand ^gen der Proccssioncn sammt dem Entschädigungspunkt unter den Parteien selbst definitiv geregelt werden "'bchtc; falls dicS nicht erhältlich sei, lasse man cS bei dem schaffhausischcn Abschied verbleiben, erwarte dann daß der Gesandte von St. Gallen auf der Tagsazung in Solothurn diesfalls mit genüglichem Bescheid scheinen werde. Da Beat Anton Schnorf, Untcrvogt zu Baden, ein Tractätlein mit dem Titel: ,01uvig oder likrorum utriusgue Piris anatomia/ in den Druk gegeben und darin die wichtigsten ^'dfricdlichcn Instrumente, alö den Frieden von 1531, den Vertrag von 1632 und den Friedensschluß von ^6, sowie die evangelische Religion und ihre Bekenner auf giftige und uuwahrhaftc Weise angezogen, 712 April 1698. verlästert und durchgehechelt hat, so wird solches von einem gemeinen und vereideten Amtmann und Diener billig als auffallend nnd ahndungswürdig gerügt. Bei diesem Anlaß eröffnen die Gesandten von Zürich vertraulich, nachdem der Verfasser erfahren hatte, wie sehr dieses Büchlein mißbilligt werde, sei er bei ihnen in ihren Herbergen erschienen und habe unter Anerbietung von SatiSfaction um Verzeihung gebeten. Nach Er- dauerung dieser Sache wird Zürich beauftragt, nach dem Osterfest Jemanden nach Baden abzuordnen und daselbst von Schultheiß und Rath, weil das Büchlein mit der Angabe ,?srini88u Luperiornm" erschienen, sowie vom Verfasser gebührende SatiSfaction zu verlangen und über den dahcrigen Erfolg den evangelischen Orten Bericht zu erstatten. «>. Bern wird wegen bekannten in gemeiner eidgenössischer Session vorgefallenen Anlasses ersucht, beim großbritannischcn Gesandten das Begehren zu stellen, daß er wie sein Vorgänger Coxc die Eidgenossenschaft mit gebührender Titulatur beehren möchte. «. Da die eidgenössischen Grenzen durch den nculichcn Friedensschluß völlig beruhigt worden sind, so wird Basel ersucht, sich mit dem Commandantcn von Rhcinfeldcn, oder wo sonst noch nöthig, über Abstellung der Schirmwachcn zu besprechen, damit auch Zürich/ Bern, Basel und Schaffhausen die jährliche Ausgabe von 38-1 RcichSthalcrn für die zu Äugst aufgestellten acht Mann abgenommen werde, f. Auf Genehmigung der Obrigkeiten wird den Städten Durlach und Pforzheim nach der ncunörtischen Scala eine Untcrstüzung von 1000 RcichSthalcrn zugesprochen. Dabei wird Basel ersucht, den Markgrafen bei erster Gelegenheit an sein früheres Versprechen zu erinnern, den in stiu^ Landen befindlichen oder dort sich niederlassenden Evangelischen den Bau einer Kirche zu gestatten und dazu die Materialien beizutragen, z;. Der Stadt Speyer wird zu ihrer Restitution auf Genehmigung der Obligo kciten nach der ncunörtischen Scala eine Untcrstüzung von 800 Gulden zuerkannt, unter der Erinnerung, dc» Evangelischen versprochenermaßen in der Stadt eine Kirche anzuweisen. Ii. Herkules Dclliker von Zürich, Prediger der reformirten schweizerischen Kolonie zu Lindau im Brandenburgischcn, und Albrccht Wittenbach vo» Bern, Prediger bei der schweizerischen Kolonie zu Potsdam, berichten mit Eingabe vom October v. I-, ^ seien durch den Kurfürsten veranlaßt worden, für die evangelisch-eidgenössische Kolonie eine Kirchcncollcctc z" sollicitiren, da dieselbe vier besondere Kirchen bauen sollte, wofür auch der Kurfürst seine Untcrstüzung zusagt Einstimmig wird darauf beschlossen, den genannten Pfarrern vorzustellen, wie die evangcllschen Orte für ^ Unterhaltung der französischen Flüchtlinge, für die Sustentation der picmontcsischcn Kirche, für die Pfalz andcrwärtige Glaubensgenossen über die Maßen in Anspruch genommen seien z sie möchten also trachten, der geringen Entlegenheit des Ortes größere Kreise in eine Kirche zusammenzufassen, und von den Glaubet ungehörigen eine Zählung nach deren Nationalität veranstalten, wo man sich dann weitere Verfügung v>^ behalte, l. (S. u. Thurgau.) It. Die in Schaffhausen projectirtc Untcrstüzung von 24,0(10 Gulden die französischen Flüchtlinge für das Rechnungsjahr 1698/99 wird allseitig zugesagt. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelcgenhciten: Landgrasschast Thurgau. I. Art. 748. Locales (Rikcnbach). Mai 1698. 713 3!t2. Gemeineidgenössische Tagsazung. Solothurn. KW», L«. bis »l. Mai. Staatsarchiv Lucrr». Allq. Abschiede Bd. I.XXX!V, koi. 82. Gesandte: Zürich. AndrcaS Meyer, Bürgermeister; David Heß, Statthalter. Bern. Johann Rudolph Sinncr, Schultheiß; Emanuel von Graffcnricd, Vcnncr. Luccrn. Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Martin Schwytzcr, Statthalter. U r i. Jost Azariaö Schmid, Landammann; Anton Schund, Ritter, alt-Landaimnann. Schwyz. Johann Rudolph Schindler, Landammann; Jost Rudolph beding von Bibcrcgg, Ritter, alt-Landammann. Unterwalden. NiklauS Jmfcld, Landammann, und Johann Sebastian Müller, alt-Landammann von Obwaldcn; Franz Achcrmann, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlanbcn, Ritter, Ammann; Christoph Andcrmatt, alt-Ammann; Adelrich Schön, Laudvogt und des Raths. Glaruö. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Kaspar Joseph Frculcr, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmeistcr; Andreas Burkhardt, Drcicrhcrr. Frci- b»rg. Franz Philipp von Lantcn genannt Heid, Schultheiß; Karl Keßler, Sckelmcistcr. Solothurn. Johann Viktor Bescnval, Ritter, Schultheiß; Franz Suri, Ritter, alt-Schulthciß; Urs Suri, Stadtvenncr und Sckelmcistcr; Johann Ludwig von Roll, Sckelmcistcr. Schaffhausen. Johann Konrad Wäpfcr, Bürgermeister; Johann Kachlin, Statthalter. Appenzell. Johann Konrad Gygcr, Ritter, Landammann und Panncrhcrr, von Jnncrrhodcn; Bartholome Sturtzcncggcr, Landammannn, von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thum, Ritter und Erbmarschall; Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Ilr. Laurenz Leonhard Höggcr, des Raths. Wallis. Johann Anton Courtcn, ult-Landöhauptmann und Panncrhcrr dcö Zehnten Sidcrö; Joseph Kalbcrmattcr, Großcastcllan, Hauptmann Zehnten Sitten; Johann Jost Bnrgcncr, Hauptmann des Zehnten Vischbach. Biel. Benedikt Rother, Purgermcistcr; Peter Haas, Vcnncr. ». Da der König von Frankreich dem Herrn Michael Amclot als Gesandten bei der Eidgenossenschaft b'c verlangte Entlassung crthcilt und an seine Stelle den Herrn Roger Bruslart, Markgrafen von Puysiculx und Sillery, Gcncrallicutcnant und Gouverneur zu Hüningcn, ernannt hat, so ist diese Tagsazung anberaumt M'd zur Behandlung der an jcdcö Ort gerichteten Crcditive Sonntag der 25. Mai bestimmt worden. Nach P^richtung des eidgenössischen GrußcS kommt in Frage, ob die ebenfalls im Bund mit Frankreich begriffene Republik Wallis, sowie Mülhausen, bei den Frankreich betreffenden Geschäften durch ihre anwesenden Gc- suudtcn in der Session ebenfalls vertreten sein sollen. AuS den Kanzlciactcn von Solothurn geht hervor, ^aß bxj Solcmnisirung des französischen Bundes vom September 1663 die Gesandten von Wallis ebenfalls Bcistz gehabt haben, weshalb derselbe ihnen auch jczt gestattet wird; dagegen aber ist die frühere Ucbung ^sichtlich Mülhausens nicht bekannt; da die Zeit zur Untersuchung dermalen zu kurz ist, so wird gegen Gähnte Stadt ein verneinender Beschluß gefaßt, jedoch ohne Präjudiz und mit dem Vorbehalt, dieses Ver- ^ultniß genau auszumittcln. Auf die Anregung, daß der französische Gesandte bereit sei, die Audienz unter Baldachin oder ohne solchen zu crthcilcn, wird nach dem Vorgang von 1676 und 1685 daö einfachere ^rcinonicl beibehalten. Hierauf wird das an gcsammte Eidgenossenschaft gerichtete königliche Crcditiv, sowie 90 714 Mai 1698. das Schreiben dcö neuen Gesandten an sämmtlichc Orte in französischer und deutscher Sprache angehört und Zürich mit der herkömmlichen Erwiederung beauftragt. Alsdann begibt sich die ganze Session auf die angezeigte Audicnzstundc zu dem Ambassador, welcher zum Empfang bis in den Hof vor der HauSportc entgegenkommt und die Ehrengesandtcn in den untern Saal begleitet. Daselbst hält Bürgermeister Meyer von Zürich in gemeinem Namen die übliche Bcglükwünschungsrcde, worauf der Botschafter in seiner französisch und deutsch gedruktcn Antrittsrede erwicdcrt, er sei an diesen Posten berufen worden, nicht seiner Verdienste und Fähigkeiten wegen, sondern weil er bisher mit den Eidgenossen wohlwollende Beziehungen gehabt habe und der König ihnen dadurch habe angenehm sein wollen; dieser Posten sei für ihn eine Auszeichnung; er werde in die Fußstapfcn seiner Vorgänger eintreten, welche als Privatpersonen und als Minister dcö Königs gegen die Eidgenossenschaft stets den höchsten Respekt gehabt; nicht ohne besonder» Grund schike der König dermalen einen Mann, der unter den Waffen aufcrzogcn worden sei; in dem glorreichen Kriege, den Frankreich du lcztcn Jahre geführt und den der König in so hochherziger Weise mit einem Friedensschlüsse beendigt, habe» die Eidgenossen unsterbliche Waffcnthatcn verübt; es sei nun billig, daß zu ihnen in Anerkennung ihrer Dienste ein Kriegsmann gesendet werde, um die beidseitigen bundcSgcmäßcn Beziehungen fortzusczen; dieses werde er, der Gesandte, thun mit aller Aufrichtigkeit, da ein der Waffen gewohnter Mann die Ränke einer arglistigen Politik zu üben unfähig wäre. Nach dieser Rede wird jedem Ort das für es bestimmte Crcditw auf Pergament mit des Königs Unterschrift und Sigill versehen zugestellt. Nachdem man hierauf einige Zeit mit Besichtigung der „Hofstatt" und andcrm und mit Privatgeschäften zugebracht, wird der übrige Theü des TagcS bis am Abend an der im untern Saal gcdcktcn Tafel fröhlich verlebt. I». Das zweite Gcschast bildet die im verflossenen April zu Baden besprochene Reduktion und Dicnstabändcrung der in Frankreich dienenden Truppen. Nach Ablesung der damaligen Verhandlungen und Eröffnung der Instruktionen fällt die Ansicht aller Orte übereinstimmend dahin aus, es sei eine lautere Unmöglichkeit, den Dienst auf diesem F"e fortzusczen, und man solle daher dem König, der in seinem Antwortschreiben durch die fragliche Reform eine» Beweis seines Wohlwollens gegen die Eidgenossenschaft zu leisten gemeint habe, durch ein einläßlich^ Schreiben nebst beigefügtem Memorial das Schädliche dieser Veränderung vorstellen. In Bcrüksichtiguuö aber, daß dem neuen Gesandten gleich bei seinem Amtsantritt die Vermittlung eines solchen Schreibens »»- beliebig fällt, wogegen er unterbleibenden Falls sich geneigt erkläre, von sich aus seine guten Dienste Z" einer Remcdur anzuwenden, wird von dem beabsichtigten Schreiben um so mehr abstrahirt, als ein bezüglich^ Memorial bereits dem frühem Gesandten Amclot eingegeben und wenigstens theilwcise dem König mitgcthcstl worden war. ES wird daher beantragt, dem Gesandten durch einen Ausschuß mündlich vorstellen zu lasst», daß der Dienst in der angebotenen Weise unmöglich sei und daß, wenn nicht wenigstens die im Jahre i» abgeschlossene Kapitulation genau rcintcgrirt würde, man den Dienst aufgeben müßte; vorher aber behalt man sich vor, den König genau zu informircn und die Verwendung seines Gesandten in Anspruch zu nch»""' damit auf die nächste Jahrrcchnungstagsazung eine Antwort eintreffen könne. Frciburg will den Gesandt" nicht umgehen, findet aber ein Schreiben an den König unerläßlich. Dem Ausschuß wird darüber vom ^ sandteil eröffnet, daß cS ihm nicht angenehm wäre, wenn gleich im Anfang seiner Mission dircct an dc>' König geschrieben würde, während er doch seine guten Dienste aufrichtig anbiete und er, der Gesang Hoffnung auf Erfolg habe; sofern man aber in seine Person Mißtrauen sezc, werde er ein allsällllss Schreiben an den Hof befördern und untcrstüzcn, müsse sich dann aber ein Verzcichniß der Beschwerden a»^ bitten. Dieses lczterc Ansinnen, welches neue Ncgotiationcn, denen man gerade ausweichen wollte, nach Mai 1698, 715 gezogen hätte, schien dem Ausschuß bedenklich und er beantragte daher bei der Session die Überlassung eines Schreibens an den König, worin diese.» die Unmöglichkeit der Fortsczung dcö Dienstes nach der' neuen Reform vorgestellt und angetragen würde, er möge sich selbst durch eine Deputation dessen überzeugen lassen Dem ersten Theil dieses Antrages wird allgemein, dem lcztcrn nur von der Mehrheit beigestimmt, jedoch aus Rüksichtcn für den Gesandten beschlossen, ihm unter Mitteilung dcö Beschlusses durch den vorigen Ausschuß Re Erwartung aussprechen zu lassen, daß er sich selbst in Sachen verwenden und auf oberwähntc Zeit eine Antwort erwirken werde; nicht erfolgenden Falls behalte man sich vor, dem König durch eine besondere Tcputatschaft daS wahre Sachvcrhältniß gründlich mitzuthcilen. Luccrn stimmt für die Abfindung einer Dcputatschaft statt eines Schreibens; Obwaldcn erklärt sich unter GcnchmigungSvorbchalt für die Deputatschaft Ridwaldcn und Zug nehmen diesen Punkt nä rskerenäum; Frciburg bleibt bei seiner frühem Erklärung" Schließlich wird erkannt, cö sollen alle Orte ihre Gesandschaftcn auf die nächste Jahrrcchnungstagsazung mit grnugsamcr Instruction versehen. «?. Bei diesem Anlaß wird erwähnt, wie die Obersten der eidgenössischen Truppen in Frankreich thcils willkürlich, thcilö in Connivcnz mit den Franzosen der Kapitulation und dem Herkommen zuwider gehandelt und neulich ein sehr nachthciligcö Reglement angenommen haben, dessen Gc- "ehmigung nicht ihnen, sondern den Obrigkeiten zusteht. Eö wird daher an alle Obersten ein Schreiben "lassen, worin sie aufgefordert werden, bis auf Johannistag die Gründe ihres eigenmächtigen Verfahrens "»zugeben, mit dem Verbeut, daß man sie zur Rechenschaft zu ziehen wissen werde. Katholisch GlaruS glaubt "»c allfälligc Ahndung müsse der Obrigkeit der Schuldigen vorbehalten werden. ,1. (Ohne Wallis)^ Da «uf die im verflossenen Dcccmbcr auf der Tagsazung geführten und vom abgetretenen französischen Gesandten Hofe unterstüztcn Beschwerden über unzulässige Zölle im Elsaß, Hemmung des freien Verkehrs, Visitirung b" Reisenden u. s. w. noch keine Antwort eingegangen ist, so wird auf den Antrag Basels beschlossen, dem »cucn Gesandten eine Abschrift des dem Herrn Amclot übcrgcbcncn Memorials mitzuthcilen und zur Unter- ^"zung zu empfehlen; sofern aber nicht zeitlich eine Antwort oder Rcmcdur erfolgen sollte, wird Zürich bevollmächtigt, in gemeinem Namen in einem Schreiben die Reklamationen zu erneuern. Dabei soll auch die ^cjchwcrdc St. Gallcnö bcrüksichtigt werden, daß von den nach Frankreich gehenden Waaren immer noch bei Kriegözeitcn, die beschwerlichen Attcstationcn gefordert werden. «. Der Ausschuß berichtet, der üanzösischc Gesandte habe mit Vergnügen vernommen, daß von einem Schreiben an den König wegen der jcform dcö französischen Dienstes abstrahirt werde, auch habe er seine beste Verwendung versprochen; die ^cschwerden wegen des Zolls im Elsaß und anderer im früher» Memorial enthaltener Belästigungen werde " durchgehen und, soweit cS ohne Behelligung dcS Hofcö geschehen könne, selbst verfügen, sonst aber die gedachten Ncclamationcn beim König bestens empfehlen. O In Bezug auf den Zeitpunkt der Eröffnung der jahrrcchnungstagsazung wird der Abschied vom Juli 1669 bestätigt; dieselbe versammelt sich sonach den j°»"tag nach Peter und Paul und, sofern dieses Fest auf einen Sonntag fällt/ auf den nächstkommenden "°»»tag. (S. u. cnnetb. Vogtcicn übcrh.) I». Die Gesandtschaft von Zürich eröffnet, Hauptmann 'Mr, Sccrctär des französischen Gesandten, habe sich bei ihr eingefunden und Namens desselben über °dic Dicnst- "f»r.n und über die Zoll- und anderen Beschwerden im Elsaß nähere Aufschlüsse verlangt; in lczterer Bc- johung sei namentlich wünschbar, daß ein Gesandter von Basel mitcrschcinc. Diesem Gesuche wird mit "snahnic von Freiburg, entsprochen, jedoch mit der klaren Direction an den Ausschuß, sich streng nur ^ Aufschlüsse zu beschränken und in keinerlei Unterhandlungen einzutreten. Der Ausschuß berichtet nachher, vierzehn Punkte des Memorials seien sämmtlich durchgangen, die frühere königliche Zusicherung der 716 Mai 1698. Reintegration der Capitulation von 1671 hervorgehoben und die Unmöglichkeit der Fortsezung des Dienstes nach der neuen Reform vorgestellt worden; der Gesandte habe darauf ueucrdingS seine guten Dienste zugesichert, rüksichtlich der Beschwerden im Elsaß aber actenmäßige Ausweise über den frühem und jczigcn Zustand, sowie vidimirte Abschriften der einschlügigen königlichen Patente verlangt, um so mehr, als die Sache solcher Natur sei, daß sie au den Hof gebracht werden müsse. Bei dem erstem Punkt läßt man es bewenden; in Rüksichi des zweiten übernimmt Basel, die erforderlichen Schriften zu Händen des französischen Gesandten an Zürich zu übermitteln. I. Für die vom französischen Gesandteil erhaltene köstliche Bcwirthung und dessen bezeigt Dicnstbercitwilligkcit wird beschlossen, demselben zu danken und sich in corpore von ihm zu beurlauben. Der Bürgermeister von Zürich hält die Abschicdsrcde und empfiehlt dem Gesandten das Interesse der Eidgenossenschaft und jedes Ortes insbesondere, worauf dieser in der herzlichsten Weise antwortet. I«. (Ohne Wallis)- Schaafhausen eröffnet, der Secrctär des kaiserlichen Gesandten sei jüngst gekommen, um mit dem gefangene» Jmthurn zu reden, was ihm auch gestattet worden sei. Daselbst habe derselbe, sowie die Stadt SchaffhaustN, dem Jmthurn zugesprochen, die Urfehde zu schwören und hinwcgzuzichcn, was dieser jedoch entschieden ans geschlagen habe. Seither habe der kaiserliche Gesandte von Innsbruck ein Schreiben erhalten, worin >»a» sich der Urfehde halb beschwere und eine nochmalige Confcrcnz begehre, was aber Schaffhauscn um so bcfrcmdcndcr vorkomme, als das Projekt der Urfehde dem kaiserlichen Gesandten n<1 eorriAonäum übergeben worden stb bevor die Session eS genehmigt habe. Inzwischen fahre die ncllcnburgischc Regierung, entgegen der vo>» kaiserlichen Gesandten crthcilten Zusicherung, fort, sowohl auf die Gefälle der Obrigkeit als die der Bürger d» Arreste zu behaupten und zu exequiren, die Gegenstände zu verkaufen und dabei zu verbieten, daß bei Vermeidung nochmaliger Zahlung Niemand den Schaffhauscm etwas bezahle; selbst mit Pcrsonalarrest werde gedroht. In dieser wichtigen Sache wird daher von den sämmtlichcn Orten Rath und Hilfe begeht Darüber wird beschlossen, durch ein kräftiges Schreiben an den kaiserlichen Gesandten das Begehren zu stellet die Arreste vcreinbartermassen aufzuheben, die Exemtionen einzustellen und das zu Händen des Fiscus zogene zu rcstituircn. Dieses Schreiben wird durch einen Expressen, den RathSsecretär Johann Rudolph Lavatcr von Zürich, bestellt und dieser beauftragt, dasselbe auch noch mündlich zu untcrstüzcn. I. (Dir 1 Schirmorte des Abtes von St. Gallen, sammt Abt und Stadt St. Gallen.) Gemäß der lczten TagsaZU»ö in Baden hat der Abgeordnete der Stadt St. Gallen dem Bürgermeister von Zürich eine Erklärung geben, dcS Inhalts, die Stadt St. Gallen wolle die fürstlich st. gallischen Schirmorte gern weiter in Sach^ gütlich handeln lassen und hoffe, es werde durch deren fortgcscztc Mediation sich ein Mittel finden, wod»V die noch hängigcn Streitigkeiten völlig beigelegt, unter beiden Parteien eine Versöhnung crzwckt und der behaltene Fall dcS Rechtes vermieden werden könne. Die Gesandten dcS Abtes finden diese Erklärung ^ früher» Abschiedöschluß nicht entsprechend und können sie nur als ein Mittel zur Verzögerung ansehen ; ^ möchten daher eine runde Erklärung haben, ob die Stadt die Mediation der Schirmorte anerkenne, oder ^ man sich den Richter wolle weisen lassen. Der Gesandte der Stadt antwortet, der Beschluß der lczten sazung gebe die Alternative, entweder die Sache in Güte beilegen zu lassen oder sich zu erklären, wessen sonst bedacht sei. Auf dahcrige Einladung legen nun auch die Gesandten dcS AbteS eine schriftliche Erklär»'^ ein, worin sie die IV Schirmortc für sich und Namens der übrigen Orte, von denen ihnen das GeschO anvertraut worden sei, ersuchen, die Vermittlung fortzusezcn und auf den Fall des MißlingcnS derselben Gesandten auf die Jahrrcchnungstagsazung dahin zu instruircn, daß den Parteien der Richter gcwlck werde; schließlich drüken sie die Erwartung auö, cS werde Niemand so frech sein, den vor einem ^ Mai 1K98. 717 Reischach verabschiedeten und im verflossenen April bestätigten Punkten die Rcchtsgültigkcit zu bestreiten. Diese Erklärungen' werden dem Abschied bcigcrükt und dabei beschlossen, es sollen die Parteien sich gefaßt wachen, auf der nächsten Tagsazung den Handel gütlich beilegen zu lassen, ansonst ihnen der Richter gewiesen werde. Im Übrigen werden die in Rorschach verabschiedeten Punkte als gültig anerkannt. (S. u. Sargans.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. n. (Alle katholischen Orte und Wallis). Wallis eröffnet, in welchem Streit cö mit Bern begriffen sei, Heils wegen der Landcsmarch bei der Brüke zu St. Mauriz, thcils wegen der von Bern unternommenen Anfang einer Straße über den Lötschcnbcrg. In leztcrcr Beziehung führt es an, daß der Brief von 1352, wodurch die Herren von Wcißcnburg denen von Bern das Land Frutigcn zu Lehcu gegeben, in Angabc der Märchen (,u8guo all xrossos laxiäss suxru Oorni^ol") gegen die von Bern nun behauptete Grenze der Schneeschmelze spreche; au der Erhaltung des bisherigen ZustandcS des Lötschcnpasscs sei Wallis sehr viel gelegen, so daß cö die von Bern vorgespiegelten Vorthcilc einer zu erbauenden Handelsstraße von der Hand weise und den Waarentransport nur durch Träger gestatten werde; Bern beanspruche jezt die Höhe des Berges als LandcSmarch, während bisher die Mauer in der Gegend des Wachthäuschcns als solche gegolten ^bc, indem dort Wallis in Kriegs- und Pcstzcitcn seine Wachen aufgestellt habe. Ferner mache Bern Einfache gegen die unvordenkliche Ucbung, daß die von St. Mauriz jcwcilcn am hl. Dreikönigcntag über die Brüke daselbst bis auf einen gewissen Plaz im Bcrnischcn gezogen und die Fahne geschwungen haben; desgleichen spreche Bern die Mitte der Brüke zu St. Mauriz als Landmarch an, während doch Wallis die tägliche Brüke selbst gebaut und jcwcilcn reparirt, den Zoll davon bezogen, darauf Wachen aufgestellt und wnscits der Brüke in der von ihm gestifteten Capelle auf dem festen Land vor und nach der GlaubcnStrcnnnng "llc Freitage ungehindert habe Messe lesen lassen; diese Prätcnsion datirc erst von 1671 oder 1672, wo der wnseits der Brüke gestandene Marchstcin, der einerseits mit B und anderseits mit I. ^ bezeichnet war, vcr- fcn gegangen sei und dessen Buchstaben von Bern nun als eine Marchung zwischen Blonay und Lavcp gemutet werden, während sie Bern und Land Wallis bezeichnet haben; daß lczterc Auffassung richtig sei, erhelle w>S dcm Verlangen Berns von 1644, daß die bcrnischcn Mandate „am Marchstcin bei der Brüke", und Wenigen von Wallis an erwähnter Kapelle angeschlagen werden sollen; insbesondere wünsche Wallis zu benehmen, ob Bern von Standcöwegen ein Zugrccht auf den jenseits der Brüke liegenden und von einem i"»cr Angehörigen eingetauschten Garten prätcndircn könne. Nach daherigcr Bcrathung wird, weil laut den tischen Bern und Wallis bestehenden Verträgen bei rechtlichen Sprüchen dem Beklagten die Bezeichnung dcö Obmanns zusteht, besser gefunden, die gütlichen Unterhandlungen fortzusczcn und hicfür eine Vcrmittlungs- wwinifsiou erwählt in den Herren Schultheiß Dürlcr, alt-Landammann Schmid, Schultheiß von Lantcn und Schultheiß Besenval, mit dem Auftrag, die Grundrisse beider Parteien zu prüfen und eine gütliche Beilegung ^6 Streites zu versuchen ; zu diesem Zwckc soll den bcrnischcn Gesandten vorher eindringlich vorgestellt werden, den vorhabenden Neuerungen ans Rüksicht für die allgemeine Ruhe abzustehen und cö in Betreff der "'kc zu St. Mauriz bei der früher» Mediation verbleiben zu lassen. «. (Ohne Wallis). Nidwaldcn ^"dct, daß sich Obwaldcn auf dieser Tagsazung durch eine doppelte Gesandtschaft habe vertreten lassen, da °ch jeder der beiden Landcsthcilc den fremden Fürsten gegenüber nur für ein halbes Ort betrachtet werde; ^ glaubt mit Obwaldcn volle Gleichberechtigung zu haben und verwahrt seine Rechte zu Protokoll. 718 Mai 1698. Obwaldcn erhebt gegen diese Bemerkung eine förmliche Protestation, beruft sich darauf, daß cS bei Lrgitimations- tagsazungen immer eine doppelte Gesandtschaft gcschikt habe, und verwahrt seine Prärogative gegenüber Nidwalden. Der Gesandte Andermatt von Zug widerspricht die Aeußerung Landammann Achcrmannö von Nid- walden, daß eine mehr als zweifache Gesandtschaft eine Unanständigkeit sei, und gibt seine Verwahrung in den Abschied, z». Luccrn macht die mündliche Anzeige, daß des spanischen Dienstes und anderer Geschäfte wegen, namentlich auch in Betreff des von den Klöstern und geistlichen Korporationen zu bildenden Vorraths, e»n 9. Juni in Luccrn eine katholische Konferenz gehalten werde; die Orte möchten daher die Instruction bc- rathen. «z. Das FranciScancrklostcr in Luccrn bittet in einem Schreiben um nachdrüklichc Verwendung den» französischen Gesandten, damit das FranciScanerklostcr zu Straßburg dem seraphischen Orden wieder eingeräumt werde. Diesem Gesuche wird entsprochen und diesfalls ein Ausschuß an den französischen Gesandte» abgeordnet, r. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Luccrn bringt vor, der Anstand erfordere, den »c»cn Gubcrnator von Mailand, Fürsten von Vaudcmont, zu bcwiilkommcn; damit müssen aber auch die Reklamation der vier ausstehenden Pensionen, die Kricgsgeldfordcrung der zwei ältcrn und nun zusammcngcstosscnen Regimenter, die sich auf 2(10,lXXI Kronen belaufen, und die Verwendung für Wiedereinführung des blindes gemäßen Verkehrs und Transites mit Mailand verbunden werden; hierüber möchte für die auf den 9. IuM in Luccrn angeseztc Konferenz allseitig instruirt werden. Frciburg wünscht instructionsgcmäß, daß die ^ sandtschaft einer einzigen Person, z. B. dem Stadtschrcibcr Balthasar von Lucern, oder einem von diese»' Ort zu bezeichnenden Mann übertragen werde. Appenzell-Jnncrrhodcn vcrdcutct, es werde die Konferenz wahrscheinlich nicht beschiken, verspricht dann aber schriftliche Mittheilung seiner Ansicht, n und t. (S- " Thurgau.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Landgiasschast Thurgau. »s. Art. S5l. Kirchliches, Glaubenssachen, Geistliche, t. Art. 427. Zehntenstreitigkciten. Grasschaft Sargans. in. Art. t?g. Rheinwuhre». Bier cnnctb. Bogt, ttbcrh. Art. 18g. Geistliche, Kirchliches. 3»:;. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen, Mülhausen und Biel während der Tagsaznng zu Solothur,». ltttt», Äti. Mai. (16 a K) Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 7«, ko>. WS. Gesandte: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Johann Heinrich Z"^ Landammann und dazu von Mülhausen Gottfried Engelmann, Bürgermeister, und Josua Fürstcnbcrg^ Stadtschreiber. , ». Zürich macht die Mittheilung, daß es in Ansehung der anhaltenden nassen Witterung auf de» " Auffahrtstag im Umfang seines ganzen Gebietes einen allgemeinen Bei-, Fast- und Bußtag festgesczt h» Die übrigen Orte nehmen diese Mittheilung uä refervnäum, um, wenn möglich, ein Gleiches Pranst» ^ zu können. I». Auch die Anregung, daß die auf den Wunsch dcö französischen Gesandten in Gcmäßheü ^ Vorgänge von 1661 und 1663 von Zürich aus einberufenen Gesandten von Wallis den Beistz an der ' Mai 1K98. 719 sazung prätendircn, während diese Republik doch nur mit Bern und einigen katholischen Orten im Bündniß stehe, wird geltend gemacht, daß cS mit der Stadt Mülhausen die gleiche Beschaffenheit habe, der man doch den Bcisiz in gcmcincidgcnvssischcn Versammlungen bestreite. Es wird daher gutgefunden, dahin zu trachten, daß auch Mülhausen der Bcisiz gestattet werde, um so mehr, da es am französischen Bund Anthcil habe »nd den BundcSbrief mit den katholischen Orten noch unversehrt bcsize, obschon lczterc denselben im Jahr 1587 aus bekannten Ursachen gekündet haben. Was dann in dieser Sache beschlossen worden, zeigt der allgemeine Abschied. «?. Die Beschwerde Schaffhauscns, daß Eberhard Jmthurn die Beschwörung der Urfehde verweigere, der österreichische Arrest ans schaffhausische Mittel fortdauere und die ncllcnburgischc Regierung die Exemtion thcils vornehme, thcilS androhe, wird an die gemeine Session gewiesen. «I. Auf die Anfrage, wessen sich die Obrigkeit nach dem badischen Abschiede in Betreff dcö Anstandcö mit dem Stift St. Gallen entschlossen, antwortet der Gesandte der Stadt, diese könne sich nicht dazu verstehen, die Sache dem Spruche der evangelischen oder der sämmtlichen Schirmortc des Stiftes anheimzustcllen. Auf die Vorstellungen einer hicfür bezeichneten Commission erklärt derselbe endlich, wenn auf Anrathcn der evangelischen Orte von den Parteien selbst ein Vergleich versucht, aber nicht zu Stande gebracht werde, gebe die Stadt gern zu, daß die Schirmortc des Stiftcö in eine gütliche Vermittlung eintreten, wobei sie sich jedoch auf den Fall der Erfolglosigkeit das Recht vorbehalte. Diese Erklärung übernehmen die evangelischen Orte der schirmörtischcn Session W eröffnen und den weitem Verlauf den Obrigkeiten laut Abschied zu hinterbringen, v. In Anregung kvnimt das von Untcrvogt Schnorf in Baden gcdrukte und daselbst verkaufte Tractätlcin, und cö wird diesfalls der Bericht des Rathssubstitutcn Ulrich über seine Verrichtung bei den evangelischen Orten Bern, Glarus, Basel, Schaffhauscn und Appcnzcll-Auftcrrhodcn, sowie ein Entschuldigungsschreiben der Stadt Baden «»gehört. Da auch der Verfasser selbst die Gesandten aller evangelischen Orte in Solothurn besucht und 'st»cn seine Rene und seinen Vorsaz zur Besserung versichert und namentlich seine Herren und Obern von Zürich, Bern und Glaruö um Vergebung gebeten hatte, so wird ihm, sofern er das Büchlein untcrdrükc und ^» Abbittschrcibcn an die leztgcnanntcn drei Orte erlasse, zugesichert, daß man die Obrigkeiten, die sonst strenge Absichten haben, auf die nächste Tagsazung auf mildere Instruction zu bringen suchen werde. In betreff der Satisfaction der Stadt Baden wird der Gegenstand in den Abschied genommen. L. Da sich in dc>n sogenannten RcgiShandcl keine der Parteien eingefunden hat, mußte die Sache in der alten Verwirrung blassen werden, (Zürich und Schaffhauscn). Schaffhauscn wird ersucht, die verlangte Copie von dem «»geblichen BcgnadigungSbrief der Gemeinde Rüdlingcn, kraft dessen diese die Stükc und Güter, welche der Phcin dort wegnehmen und aus der Seite von Flach ablegen würde, sich wieder aneignen könnte, der Kanzlei Zürich beförderlich einzusenden. I>. DaS Gesuch der Stadt Wezlar um eine Untcrstüzung zur Acufnung ^ evangelischen Gottesdienstes wird wegen anderer dringenderen Steuern für einmal eingestellt. I. Da f«»»»tlichc evangelische Orte die auf der lezten evangelischen Eonfercnz in Baden projcctirtc Untcrstüzung an d'r französischen Flüchtlinge und andere Glaubensgenossen genehmigt haben, so werden die mit ihren Raten "«ch zurükgcblicbcncn Orte ersucht, dieselben beförderlich der Kanzlei Zürich einzugeben. It. Ebenso sotten ^ gleiche«» Kanzlei auch die Beiträge für die Gedenktafel an die im März in Schaffhauscn gehaltene «»ferenz ehestens eingewiesen werden. 720 Juni 1698. 3U4. Conferenz der VII katholischen Orte. Lucer»». 0. u >0. Juni. Staatsarchiv «ucerii. Mg, Absch, Bd. I.XXXIV, k°1.124, Gesandte: Luccrn. Rudolph Mohr, Ritter, Schultheiß und Stadtvcnncr; Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, alt-Schultheiß und Pannerhcrr; Johann Martin Schwytzcr, Statthalter und Obcrzcugherr; J»st Dietrich Balthasar, Oberst-Stadtwachmcistcr lind des Raths. Uri. Jost Azarias Schmid, Landammann; Anton Schmid, alt-Landammann und Gardehauptmann; Joseph Anton Püntiner, Statthalter. SchwYZ' Rudolph Schindler, Landammann; Johann Victor Schorns, Landschreiber. Unterwalden. Niklaus I»» feld, Landammann, und Johann Wirz, alt-Landammann und Landöhauptmann von Obwaldcn; Franz Achc^ mann, Landammann von Nidwalden. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, Annnann; Josue Jten, des Raths. Freiburg. (Entschuldigt). Solothurn. Urö Suri, Stadtvcnncr und des Raths. Gemäß der auf der Tagsazung in Solothurn getroffenen Abrede besannnclt sich die Conferenz, um über die Geschäfte der nächsten Jahrrcchnungstagsazung Vorberathung zu pflegen und sich über die auf den Ee>u ferenzen vom Deccmber 1695 und Mai 1696 behandelten Angelegenheiten zu besprechen. ». Da unter dc>» lcztcn Nuntius Conti die Unterhandlungen so weit gediehen, daß die Geistlichen ihr Einkommen verzeichne und den zwanzigsten Thcil desselben in Geld und Früchten zum Besten der katholischen Interessen verfügbar halten sollten, ohne daß jedoch über die Vollziehung den Orten die verheißene Mittheilung gemacht wordc» wäre, was man zwar der unerwartet schnellen Abreise des Herrn Nuntius Corti zugeschrieben, so wird bc^ schloffen, dem nun angekommenen Nuntius Julius Piazza, Erzbischof von RhoduS, durch eine Abordnung dg Angelegenheit zur Beförderung zu empfehlen. H». Der neue Nuntius, dessen Creditiv vom 25. Jan. datirt, wird nach alter Hebung in die Sizung abgeholt. Er versichert die katholischen Orte der besonder» Gewogenheit des Papstes und sagt seine eigene Dicnstbercitwilligkcit zu. Sein Vortrag wird durch Abordnung verdankt und damit die Versicherung treuer Anhänglichkeit an den hl. Stuhl verbunden. <-» ^ vom Nuntius in seinem Vortrag berührten Gefahren, welche dem katholischen Wesen drohen, führen auf ^ Betrachtung, in welche Noth die Katholischen bei einem Bruch mit den Unkatholischen versezt würden, w"»' durch einen plözlichcn Ucberfall Rappcrswyl, die dortige Brüke und daö Hurdcncr Feld zusammen, oder c>» oder das andere weggenommen werden sollten. Obschon man die Gründe nicht mißkennt, welche von Befestigung der Stadt Rappcrswyl abrathcn, findet man doch allgemein, cS sollte wenigstens daö Sch^ das bei Niedern, Wasserstand bei der Brüke sich zeigende Jnsclchcn und daö Hurdcncr Feld in etwclchen Ag theidigungöstand gcsezt werden. Die daherigen Vorkehrungen zu begutachten, wird den Schirmortcn der S > RappcrSwyl empfohlen. In Bezug auf die erforderlichen Mittel stüzt man sich auf die nculichcn Vertröstung Roms, wie solche auch schon 1657 gegeben worden sind. Da von der Erhaltung RappcrSwylö auch Behauptung des Passes durch den Hummclwald und die Verbindung mit den Katholischen gegen Wyl ^ abhängt, wo man ohnedies ein Magazin anzulegen beabsichtigt, welches einige Befestigung erheischt, s» g beschlossen, dieses wichtige Augenmerk in den Abschied zu nehmen und hievon dem Abt von St. ^ Hufs einsichtiger Handreichung Mitthcilung zu machen, und zwar um so mehr, als sich bei dem jüngst Juni 1698, 721 Gallen erfolgten Auflauf gezeigt hat, wie sehr man nahe gelegener sicherer Orte bedürfe. Eine von katholisch Glarus vorgelegte Zeichnung sammt einem Memorial, wie bei plözlichcr Gefahr nicht nur ihm geholfen, sondern snnc unkatholischcn Landslcutc im Land eingeschlossen und von den Unkatholischen gegen Zürich zu' getrennt gehalten werden könnten, wird Schwyz übergeben, mit dem Ansuchen, den Gegenstand mit katholisch Glarus M bcrathcn und den katholischen Orten auf der nächsten Tagsazung in Baden die Ansichten zu eröffnen. I» der Bcsorgniß, cS möchten bei auögcbrochcncn Feindseligkeiten die Untcrthancn des Sarganserlandes, welche den Katholischen über Kcrcnzcn zu Hilfe ziehen sollten, GlarnS nicht gehorchen, findet man nöthig, daß die dort regierenden katholischen Orte dem kathoiischen Landshauptmann in Sargans zum voraus dci/nöthigcn Befehl für den erforderlichen Gebrauch zustellen, weshalb Schwyz und katholisch Glarus bei ihrer Bcrathung gleichförmiges Formular für gesonderte dicSfällige OrtSstimmcn entwerfen möchten. Da man bei den angeführten Confcrcnzen von 1695 und 1696 ein Formular von OrtSstimmcn bcrathcn hatte, um mittelst derselben die cnnetbirgischcn Bogtcien zum Zuzug zu mahnen, und aber Uri, Schwyz, Frciburg und Solothurn 'hrc Ortöstimmen noch nicht eingegeben haben, wird an diese eine neue Einladung gerichtet, dies zu thun da man sonst noch Schwierigkeiten genug haben dürfte, diese Untcrthancn mobil zu machen, die wohl ihre unkatholischcn Obcrhcrrcn von Zürich, Bern u. s. w., welche ihnen sonst schmeicheln, vorschüzen und im »crncrn sich auf frühere OrtSstimmcn beziehen dürften, kraft deren sie des Zuzugs gegen Entrichtung einer Summe Geldes entbunden worden seien. ES wird daher in Anregung gebracht, diese OrtSstimmen mit guter Manier wieder aufzuheben. Solothurn berichtet, cS sei darauf bedacht, die Stadt Ölten und den dortigen Paß gut zu schüzcn und hebt hervor, wie großen Eintrag man dem Feinde durch eine starke Bc- suzung daselbst thun könne; nothwcndig wäre aber dort ebenfalls ein Magazin anzulegen, worauf man Beucht nehmen möchte, wenn die Geistlichen den erwarteten Vorrath zusammenlegen. Frciburg wird die Rolle ^'gedacht, die Macht Berns zu thcilcn, thcils durch eine ansehnliche Mannschaft im Feld, die ihm in den Znum fallen könnte, thcils durch ein gewaltiges DcfcnsionSwerk in der Stadt. Zu diesem Ende wird ihm "uch seinem Verlangen dieser Abschied mitgcthcilt. Da laut lrztjährigcm Abschied die Untcrthancn in allen Kleinen Herrschaften wohl bewaffnet werden sollen, so muß dicö besonders in den Freiämtcrn, auf die man "6 sicherste Vertrauen sezcn kann, vollzogen werden, jedoch so, daß daraus keine besondere Klage und kein "/schrei entstehe. Obschon man annehmen zu können glaubt, daß die katholischen Orte der bezüglichen Absiede von 1695 und 1696 eingedenk seien und dieselben im Allgemeinen und jedes für sich vollziehen werden /'dct man gleichwohl nöthig, sie daran zu erinnern und ihnen den Eifer der Unkatholischcn in der Ausrüstung und Musterung, sowie in Vorsorge für Munition und Mundvorrath als Beispiel vorzustellen ^- Dem Nuntius gab ein Ausschuß Kcnntniß von den seit dritthalb Jahren mit dem abgetretenen päpstlichen ^gatcn gepflogenen Uncrhandlungcn, die Geistlichkeit zur freiwilligen Abtretung eines Thcilö ihres Einöllens an Geld und Früchten zu bewegen, aus denen zum Tröste der katholischen Interessen ein Vorrath "gelegt werden solle. Der Nuntius bezeichnete diese Absicht der Orte als löblich und heilig und versprach ^'"e Verwendung bei den geistlichen Stiften, mit der Erklärung, daß er zur Förderung dieses Zwckcö vom -ardiual Spada präcise Aufträge erhalten habe; er stellte auch in Aussicht, daß der Papst selbst zu diesem Flamen Werk beitragen werde, und wenn er cS auch an seiner eigenen Tafel entbehren sollte. Der Ausguß bemerkte dem Nuntius, die Orte hätten zwar von der Verwirklichung dieses Vorhabens noch keine Mit- erhalten, seien aber der Erwartung, es werde ihm als Nachfolger vorbehalten sein, dem Werke die aufzusczcn. Der Nuntius habe hierauf geantwortet, daß ihm von seinem Amtövorfahr in einem so 9t 722 Juni 1698, wichtigen und löblichen Geschäfte weder schriftliche, noch mündliche Information hinterlassen worden sei; >» der Kanzlei habe er etwas Weniges, aber nichts über die neuesten Verhandlungen gefunden; auch von den Geistlichen sei in der Nuntiatur nichts Zulängliches eingetroffen; er wolle unvcrweilt dem Cardinal Spada darüber schreiben und erwarte eine befriedigende Antwort. Der Ausschuß hat hierauf seine Bestürzung nicht verhehlt, daß der abgetretene Nuntius in einer von StandcSwcgcn geführten Unterhandlung so wenig Rük- sichten gezeigt habe; die Obrigkeiten werden nach landesväterlicher Pflicht und gemäß der ihnen zustehenden Bcfugniß sich nun selbst helfen; sie haben die Intervention des Nuntius nur nachgesucht, damit die Geistlichen zur freiwilligen Bctheiligung vermocht werden; sie werden nun aber ihr Vorhaben sonst durchsezcn, Der Nuntius habe hierauf nochmals seine besten Dienste v»rsprochcn und sich eine Frist von zwei Monaten erbeten. Auf diesen unerwarteten Bericht wird beschlossen, cö sei dem Nuntius die verlangte Frist crthcilt, Luccrn aber solle das Geschäft im Auge behalten und fordern. Rüksichtlich der Frage, wo die nicht in den gemeinen Herrschaften, sondern in den Orten selbst gelegenen Stifte ihren Vorrath anzulegen haben, findet man allgemein, daß man die Versorgung des Zusammengelegten der Disposition des betreffenden Ortes nicht wohi werde entziehen können. «. Es wird in Anregung gebracht, daß der neue Gubcrnator von Mailand, Fü^ von Vaudcmont, wie cS bei den lczten fünf Gubernatoren auch geschehen, bcwillkommt werden »miß' Nachdem Frciburg, der Abt von St. Gallen und Appenzell-Jnncrrhodcn theils schon früher mündlich, thcils erst jczt schriftlich beantragt hatten, diese Gesandtschaft der Kostcnersparniß wegen einer einzigen Person i" übertragen, traten auch Luccrn, Unterwaldcn und Zug dieser Ansicht bei, leztcrc mit dem Antrag, die ^ zeichnung des Gesandten solle Lucern überlassen werden und derselbe habe zugleich die vier ausstehenden Pensionen, die Rükstände für die Regimenter und die Herstellung des WaarcntransttS zu fordern. Uri null die Bewilligung einem in der Nähe von Mailand wohnenden Edelmann übertragen und die übrigen Geichs in der Folge einer dreifachen Gesandtschaft überlassen. Schwyz will die Bcwillkommung und die Ncgotiatio»"' gleichzeitig und durch eine dreifache Gesandtschaft verrichten lassen und berichtet, daß cö als dritten Gesandt^ und für seine Particularinteresscn seinen Landschrcibcr Johann Victor Schorn» bezeichnet habe. Schließt einigen sich die meisten Orte auf eine einfache Gesandtschaft, von welcher dann die eben angedeutetw Angelegenheiten vorläufig angeregt, aber erst später durch eine zahlreichere Abordnung verhandelt werdc" sollen. Hicvon ist Frciburg, Appenzell-Jnncrrhodcn und dem Abt von St. Gallen um so mehr Mitthcil"'^ zu machen, als ihre frühem Erklärungen etwas abweichend lauten. Auch werden Uri und Schwyz laden, ibrc Erklärungen über diesen Beschluß so bald als möglich Luccrn mitzutheilen, damit die dermal nicht vertretenen Orte hierüber berichtet werden können, (S- u. Thurgau). (S. u. deutsche gc>>"^ Vogteien übcrh.) I». (Die V Orte). Mit Bezug auf den französischen Dienst wird geklagt, daß d>c katholischen Orte keinen Obersten, ja bald sogar keinen Hauptmann mehr haben, da diese Stellen ihnen Äußern und Halbschweizern und zwei bekannten Städten weggenommen, ihre Angehörigen von den Compag»^ verdrängt und diese den angenommenen fremden LandSleutcn unterstellt werden; diese beziehen dann anö gcmcincn Herrschaften die Rccrutcn in einer Weise, daß kein ehrlicher Mann neben ihnen bestehen könne , gcrathcn die Katholischen unter unkatholischc Offiziere und werden jeder Religionsübung beraubt. Nach Betrachtungen wird befunden, es sei die Antwort des Königs von Frankreich über die in Solothurn strebte Dicnstreform abzuwarten, inzwischen aber von jedem Ort darauf zu denken, wie der fremde Kriegs wieder in daö alte Ansehen und den chevorigen nüzlichcn Zustand vcrsczt werden könne. Als zu beseitig Hindernisse werden genannt: die leichtfertigen Bürger- und Landrechtserthcilungen an Fremde, die sich ^ Zuni 1698. 7 2Z der Werbung bemächtigen, sowie die „»geahndete Mißachtung der gemachten Verordnungen über die Wcrbun ^ (S, u. Thurgau). k. (S. u. Rhcinthal). I. Zürich soll beabsichtigen, die Salzfactorci der Orte seinem "lzdircctor zu übergeben, wodurch den Orten die Verfügung über diese Stelle benommen würde; die an Wcscnden Orte können aber ein solches Vorgehen nicht zugeben. ES wird daher jedeö Ort wohl wissen, sich in °>cscr Angelegenheit zur Wahrung seines DisposttionSrcchteS Rath zu schaffen. Es wird beantragt die '"'Sstchcndcn savoyischen Pensionen mit mehr Ernst zu fordern und an den Herzog selbst zu schreiben, Und bannzunial auch die seit langer Zeit rükständigcn Zahlungen an die Stipendiaten zu rcclamircn. Auf den bricht aber, der Herzog »verde laut einem Schreiben des Marquis von St. Thomas an den in Lucern lohnenden Sccretär in beiden Beziehungen sobald als möglich entsprechen, wird der Gegenstand aä rsköi-onäuin Mommcn, zumal einige Orte diesfalls nicht instruirt waren. Uri stellt den Antrag, man soll in Baden gcmcinsamcm Namen bei gewissen Herren und Ständen auf ciue bessere Titulatur dringen, um so mehr, "'S man eidgcnössischcrscitö mit den Prädicatcn gestiegen und nur gegenüber der Eidgenossenschaft bei den ölten Titeln geblieben sei. «. (S. u. Frcienämtcr). Man sehe auch In dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: putsche stein. Bogt, ilberh. >5. Art. IV2. Kirchs., GlanbenSs., Geistliche. "Ndgrafschaft Thurgau. k. Art. 552. Kirchliches u. Glaubenssachen. I. Art. 428. Zehntcnstreitigkcitc». "Atel Nheinthal. It. Art. tZ2. Verhältniß z. Grafen v. Hohenems. ogtei Freiämter. <«. Art. 220. Kirchs., GlaubenSs, Geistliche. Confercnz von Bern und Freibnrg. An der Sense. lt. bis 14. Juni. «antonSarchw Arclbura. Berncr Abschiede Bd. S. S3. Gesandte: Bern. Johann Rudolph Bücher; Alexander von Wattcnwyl, beide dcö täglichen Raths. Biburg. Karl Keßler, Sekclmcistcr; HanS Peter von Boccard, beide des inncrn Raths. n. Beide Theilc lassen sich von ihren Prätensioncn betreffend die Souveränitätörcchtc in der Herrschaft ^ ornand nicht abbringen, daher beidseitig gesucht wird, diesen Streit anderswie zu erledigen. Bern schlägt ^ gcgcn die völlige Abtretung von Marnand den Zehnten zu Villcncuve, zu Surpicrre, Praz Ratolir und Attalcns an Frciburg zu überlassen. Die Gesandten von Freiburg fordern dazu noch die Abtretung des ^"cn Zehntens zu Mcnicrcö oder eines andern AcquivalcntS und die Bcfugniß, daß die zwei katholischen ^ ^ohner von Marnand vier Jahre Frist habkn, ihre dortigen Güter zu veräußern, sofern ihnen ein ehrliches ^"ehnibarcs Angebot gemacht würde. Diese Vorschläge werden all rekeisnäum genommen. I». Betreffend Zollstrcitigkcitcn macht Bern folgende Anträge: 1. Die Unterthanen zu Attalcns und Chsttcl St. Denis für ihren HauSbrauch zu ViviS zollfrei sein, unter Vorbehalt des Gegenrcchtö für die Ämter Vivis b Chillon. 2. Die Bürger von Frciburg zahlen von Wein eigenen Gewächses zu Vivis keinen Zoll. 3. ^ Weiß- und Rothgcrbcr von Freiburg verzollen in Vivis die aus Wallis eingeführten rohen Häute nach " Tarifen von 1689 und 1690. 4. Die Käschändlcr zahlen allcö in allem zu ViviS für alle drei Zölle 724 Juni 1698, sechs Kreuzer vom Ccntncr; wenn sie aber dircct ihre Waaren nach Savoyen führen, sind sie von der Leistung des Ouchy-Zolls enthoben. Dagegen aber sollen die Bürger und Untcrthancn mit ihren Personen und mit Landesproductcn in der Grafschaft Greycrz zollfrei sein, und die Zollstättc zu Allidres und Bubcm berg ganz eingehen, wogegen auch die Grcyerzer in Ocsch zollfrei sind. «. (S. u. Grandson.) «> Grcnzbcrcinigung zwischen Vuibroye und Auborangeö wird den Landvögten zu Oron und Rlic mitgethcilt, damit die Angehörigen davon Kenntniß erhalten, bei bevorstehender Ernte sich darnach richten und die Erneuerung der alten Zwistigkeitcn unterbleiben kann. v. In dem noch unerledigten Grenzstrcit von Thicrrcns und Denezy mit der Gemeinde VuisscnS wird zur Vermeidung weiterer Händel über die diesjährige Ernte von den streitigen Grundstüken den Obrigkeiten empfohlen, die Garben durch unparteiische Personen zähle» Z» lassen, damit man wissen mag, wem dieselben angehören, I. (S. u. Grandson.) zx. Bern empfiehlt de» Erlaß eines gemeinsamen FürbiltschreibcnS zu Gunsten der auf französischen Galeeren befindlichen Angehörige» der gemeinen Vogteicn, namentlich einiger aus dem Amt Tscherlitz. Ii. Die Gesandten von Bern erinnern an die Pflicht, daß die Orte die von ihnen gestellten Landvögte zur Abherrschung ihrer Amtörestanzcn »»' halten. I. Gemäß der lcztjährigen Verhandlungen zu Murtcn hat Frciburg seine Angehörigen zu Villem'»^ angehalten, die schuldigen Gefälle dem Prädicantcn zu Grangcö zu verabfolgen. Umgekehrt wird seitens derer von Trcp gegen den Pfarrer von Torny-lc-petit die gebührende Leistung verweigert. Bern übernimmt, Alles zu thun, was zur Abhilfe dieser Beschwerden dienlich ist. It. Gegenüber dem abermaligen Begehren dcS alt SckclmeistcrS Vögelin von Frciburg betreffend seinen Sechöthcil an dem Zehnten zu Rcssudens ersuchen d» Gesandten von Bern noch um Geduld, bis das in Arbeit liegende Zehntcnurbar beendigt sei. I. Freib'Nö insistirt auf baldige Erledigung des AnstandS über den Bezug der Gefälle von dem Grundstük cn Colin de Lieutenants Goumaz (Guma) von Fötigny und auf der dcmnächstigen Grenzbcreinigung daselbst, i» ^lege» die von Freiburg behauptete Zollbefreiung zu Wangen, Blcicnbach und Hcrzogenbuchsce wird von ^cr» darauf hingewiesen, daß ein späterer Kaufbrief der Stadt Bern dieses Privilegs gar keine Erwähnung th>^ folglich diese Exemption damals schon dahingefallcn sei. Wird in den Abschied genommen. ». Bezugs deS Zolls zu Aubonne und Allaman wird dargcthan, daß derselbe nicht dem Stande Bern, sondern dc>» Freiherr» von Aubonne zustehe. «. Frciburg erklärt sich damit einverstanden, daß beiderseits die obrigkeitlich^ Güter und Waaren zollfrei durchpassircn sollen, und ersucht Bern um eine gleichmäßige Gegenerklärung- Bern erklärt sich bereit, in den beidseitigen Kauf- oder Waghäuscrn und bei den Thoren gleichmäßige TaNff einzuführen in dem Sinne, daß Freiburg seine höhern Ansäze nach dem Bcrncr Fuß reducire, oder zu so viel bezahle, wie die Bcrncr zu Freiburg. Lcztcrcs will von seinen Tarifen nicht abgehen. «I» ^ protcstirt gegen das Proccßverfahrcn betreffend Montet gegen ChavanneS, daS auf Vernichtung dcS bricfs von 1555 abziele. Freiburg entgegnet, daß dieser Prvccß vielen Kundschaften gerufen habe und Kosten wegen die directc Heranziehung nach Frciburg nicht rathsam erschienen sei; übrigens wird gutcS - ^ zu halten zugesichert, r. (S. u. Orbc u. Tschcrlitz.) «. Die Gesandten von Bern dringen auf Abstcl" der Auflage von 5 Bazcn auf jedes Faß Wein, das durch die Stadt Freiburg geführt wird. Diese datirt aber nach der Erklärung der freiburgischcn Gesandtschaft von Alters her, und gilt sogar für die von Freiburg selbst. Wird in den Abschied genommen, t. Auf die Beschwerde, daß die freiburgischcn thancn zu Milden von jedem Faß Wein 6 Kreuzer Zoll zu bezahlen angehalten werden, wird crwiedcrt, ^ da keine Neuerung vorliege, indem jedes Faß für das Geleit einen Bazen und einen halben Bazcn ^ kleinen Zoll zu zahlen habe. „. (S. u. Grandson.) v. Um künftighin die Gesandtschaften nicht d» Juni u. Juli 1K98. diese oder jene Redaktion der Abschiede in ihrer Abreise aufhalten zu müssen, wird vorgeschlagen jeweil» "äs Protokoll der Verhandlungen eines TagcS in der morgigen Slzung verlesen und genehmigen zu lassen' Man sehe auch in dem Abschnitte HcrrschaftSangeleqenheiten: vrbe und Tschcrlitz. Art. 220. ^^»dsoii. v. f. Art. 447—449. 33«. Conferciiz der IV Schirmorte von Napperswyl. Brunnen, llii»«, Ii>. Juni. Die von Uri nach Brunnen auf den 19. Juni beschriebene Confcrenz bezüglich der Beschirmung der Stadt RappcrswYl und Verbesserung der dortigen Festungswerke läßt Nidwaldc» durch Landammann tFrau!, Acherman» und Johann Ludwig Lussi, alt-Landammann, besuchen, mit der Instruction, mit den andern Ge- sandten zu thu» und zu lassen, was zu Gutem der katholischen Religion gereichen wird Der Abswied s-m. v°,.d-»archw Nidwaldm, W°ch.,.r°Ihspr°,°l°ll o. ,u. J,„,j ^d, Ä>, i°> n«" Schwhz heißt den Besuch dieser Confcrenz ebenfalls gut. Loudes.rchiv Schwyj: Gesell. Rolhspeo.okoa o. 17, Juni INV8. GI. 2ZV, 337. Gcmeiiteidgenössische Jahrrechnililgswgsazllng. Baden. «. Juli. Staatsarchiv «uc-r». Allg. Absch. Bd. I.XXXIV. Gl. 182, ^ Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Hirzcl, Statthalter, ^n. Emanucl von Graffcnricd, Venncr; Johann Friedrich von Willading, des Raths. Lu/crn. Johann »dolph Dürler, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Johanil Martin Schwhtzcr, Statthalter. NU. Jost iarigg Schmid, Landammann; Anton Schmid, alt-Landammann und Gardehauptmann. Schwhz. Johann "dolph Schindler, Landammann; Joseph Janser, des Raths. Untcrwaldcn. Niklaus Jmfcld, Landammann, " Johann Wirz, alt-Landammann von Obwaldcn; Franz Achcrmann, Landammann von Nidwaldcw Johann Weber, Ammann; Christoph Andcrmatt, alt-Ammann. Glarus. Johann Heinrich ^wicki ^"daniniann; Kaspar Joseph Frculer, Statthalter. Basel. Johann Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; ^)a»n Jakob Mcrian, des Raths. Frciburg. Frauz Philipp von Lauten genannt Heid, Schultheiß; ^ Keßler, Sckclmcistcr. Solothurn. Johann Victor Besenval, Ritter, Schultheiß; Urs Suri' '""cr. Schaffhausen. Johann Konrad Wäpfer, Bürgermeister; Johann Köchlin, Statthalter. Appenzell Kvnrad Gyger, Ritter, Landammann, von Jnncrrhodcn; Bartholome Sturzcncggcr, Landammann, Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thum, Ritter, erster Rath und Erbmarschall; Wilhelm Ringk, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Heinrich Hilter, Bürgermeister; Laurenz ^"yard Högger, Dr. .7. und des Raths. Wallis. HanS Anton Courtcn, alt-LandShauptmann und ^ ""crherr des Zehnten SidcrS; Joseph Kalbcrmattc», alt-Großcastellan und dcö Raths von Sitten. Biel "'°dikt Rothcr, Bürgermeister. 726 Juli 1698, n. Da nach beendigtem Krieg zu befürchten ist, daö Rcichsgeld werde in großer Maße und zum allgemeinen Schaden in die Eidgenossenschaft hineingebracht werden, so wird nach dem Vorgänge Zürichs und gemäß frühem Vcrabschcidungen neuerdings beschlossen, daß Niemand gehalten sei, Rcichsgeld als Zahlung anzunehmen, was in den Vogtcicn Thurgau, Rhcinthal, Baden und Sargans publicirt werden soll. Der eidgenössischen Münzen halber wird dabei bcharrt, daß man mit der Prägung kleiner Münzen auch ferner einhalten soll. Gerügt wird bei diesem Anlaß die große Menge der BaSlcr Rappen, halben Bcrncr Kreuzer und Basler Zwcischillingcr. I». Von den Goldarbcitern wurden gegen die leztcS Jahr fcstgcsezte Probe Reklamationen gemacht; nach langer Diöcussion wird beschlossen, cS bei dem lcztjährigcn Beschluß verbleiben zu lassen, nämlich bei zwanzig Karat für die Goldarbeiten und bei dreizehn Loth für die Silberarbcitcn, >"" der Bestimmung, daß die Arbeit mit dem Probcstempel versehen werde. Zug bleibt, wie voriges Jahr, be> der zwölflöthigcn Probe. Da aber hieraus Konfusion entstehen konnte, so wird diesem Orte geschrieben, stch diesfalls den übrigen Orten zu conformiren, wozu die Zustimmung dann auch erfolgte. «». Zug stellt den Antrag/ daß Elle, Gewicht und Maß in der Eidgenossenschaft gleich gemacht werden; man hat es aber für ga"! unmöglich geachtet, weil man alle Urbanen und Stiftungen ändern müßte. «I. Schaffhausen erstattet Bericht über die Vorgänge seit der lezten Tagsazung in Solothurn. Da nämlich die Orte gefunden, cS könne du Wiedcrlösung der ncllcnburgischcn Pfandschaft nicht ausschlagen, zumal der Kaiser laut sichern, Bericht dicst Pfandlösung unabänderlich beschlossen habe, so habe cS dieselbe zur Vermeidung weiterer Anstände angcnoininc" Mit der Empfangnahme der Auslösungssummc sei auch der Erlös der vcrarrcstirtcn und versilberten Mitte bezahlt und der Arrest aufgehoben worden, mit Ausnahme eines von einem Particularen erwirkten. schaffhausischen Dcputirtcn zu Wien sei vom Hofkanzlcr Buccelini gesagt worden, daß die verarrcstirtcn Saäss" ohne Wissen der kaiserlichen Regierung dem FiöcuS zugeeignet worden seien. Schaffhauscn lasse es >»» einfach bei dem jüngsten badischcn Abschied verbleiben, und der ncllcnburgischc Obcramtmann Spohn h"^ alle gute Nachbarschaft versprochen und nichts Weiteres vorbehalten, als daß die Marken umritten, Herr ^ Grüth, als Verwalter dieser Rechte, immittirt und die Trennung der hohen und nieder,, Gerichte befördern vorgenommen werde. Ucber das, was sich wegen des gefangenen Jmthurn ereignet, bezieht sich Schaffst»'""' auf den eingelegten Bericht; dem ncllcnburgischcn Oberamt gestehe cö nichts zu, als die Gerichtsbarkeit über Diebstähle und die hohe Jagdbarkeit; da es aber nicht wisse, was für Anstände aus der Ausscheidung b" hohen und Niedern Gerichte sich ergeben könnten, ersucht cS die Orte zum Voraus um Rath und Brist'"' »ach Erfordcrniß der Umstände. Mit der Zusage des leztcrn wird Schaffhauscn verdenkt, cS solle n'cg"' des auffallenden Benehmens des kaiserlichen Gesandten in dieser Angelegenheit die Ankunft dieses lczter" abwarten. Uri und Schwyz melden, daß sie von der Pfandschaftslösung nichts gewußt haben und bc, Urfehde nicht bethciligt gewesen seien; sie lassen es also dahingestellt. (Die XIII Orte.) Da die ^5»"^ der zugewandten Orte an die Gesandten von Glaruö zu sizcn gekommen sind, so wird dies im Abstandc erster,, von Glarus gerügt und daraufhin beschlossen, daß künftig die Gesandten von Obwaldcn ihren früh'" Plaz beziehen und „oben an der Wand abcn sizcn" und kein zugewandtes Ort mehr neben die Gesa» von Glaruö gesczt werde. Auch wird gemäß leztjährigc», JahrrcchnungSabschicd verordnet, daß kein wandtcs Ort mehr als Einen Gesandten schikcn soll, sofern cS nicht besondere Geschäfte anzubringen st'^ t. Der französische Gesandte trägt am 1l). Juli der Session vor, durch wiederholte nculiche Schreibe» Königs sei er beauftragt, den Eidgenossen die hohe Anerkennung der ihm geleisteten Dienste auszudr»^'' ncbstdcm versichert er seine Bereiwilligkeit, den Wünschen der schweizerischen Nation entgegenzuko»'"'" Juli 1698. 727 Wichen Tags wird ih.» dieser Vortrag verdankt nnd dan.it die Versicherung fortwährender bnndcsgenössi.'cker Bereitwilligkeit verbunden. Da der Gesandte bei Abgabe obiger Erwiederung von den in Solvthurn vor handelten Gegenständen, nämlich von dem eidgenössischen Dienst in Frankreich und den Zöllen keine Wähnung gethan, so wird eine besondere Abordnung an ihn gesandt, welche hernach der Session' Folgendes berichtet: Der Gesandte sei von ihrem Auftrage schon unterrichtet gewesen und habe, bevor er sie „. Wort kvmmen lassen, gleich zu reden angefangen und ein weitläufiges Memorial über die ihm in Solothur» und früher seinem Amtsvorfahr eingereichten Rcclamationcn vorgelesen, woraus sich gezeigt habe, das, zur Befriedigung der Orte wenig geschehen sei; in Bezug auf den Hauptpunkt habe er sich geäußert, er zweifle ">cht, daß der König die Einrichtung der Cvmpagnicn auf 200 Mann nicht beanstanden und' denjenigen Orten, welche zwei Compagnicn haben, überlassen werde, eine davon abzudanken; den Sold betreffend habe " nicht Zeit genug gehabt, sich genauer zu erkundigen, und daher auch dem König nicht gcnüglichc Aufschlüsse rrthcilcn können; da aber die eidgenössischen Völker seit de», nimwcgischcn Frieden ohne Widerspruch auf br>» gegenwärtigen Fuß gedient haben, glaube er, daß es auch ferner dabei werde verbleiben können - des Polles und des Verkehrs halber wolle man rcmedircn und cS sei bereits verordnet, daß künftig ohne Unter fuchung der Waarcn vom Centner acht Sols bezahlt werden sollen; das Verbot, Geld aus dem Land fuhren, bestehe in der ganzen Welt. Darauf habe ihm die Abordnung crwicdert, es handle sich »icht »>>, b>c,e Dinge, sondern sie wünsche zu vernehmen, was der König über den Beschluß von Solothurn und das 'hm, dem Gesandten, daselbst übergcbcne Memorial, daß nämlich wenigstens die von Stuppa geschlossene Kapitulation reintcgrirt werde, beschlossen habe, indem sonst der Dienst unmöglich sei; was wegen der Zölle "nd der Visitirung der Waarcn verordnet worden, sei noch nicht den Tractatcn entsprechend, es müsse namentlich "uch die Visitirung der Manns- und Weibspersonen abgeschafft werden; ferner seien die Eidgenossen zu allen Zeiten bcfllgt gewesen, das aus ihren Waarcn erlöste Geld ohne Hindcrniß aus dem Land zu ziehen was "'an auch fürdcr prätcndire. Hierauf habe der Gesandte verheißen, zur Befriedigung der Orte alles Mögliche ""rzukchrcn und verlangt, daß man ihn nicht in den Stand sczc, keine Dienste leisten zu können; gegen nnige Gesandte habe er im Besonder» das Begehren geäußert, man möchte die Sache bis auf nächsten ^artinStag einstellen. Obschon man in der hierauf folgenden Bcrathung findet, daß ohne Wiederherstellung ^ Kapitulation von 1671 der Kriegsdienst unmöglich sei, kann man sich gleichwohl auf den Antrag, den, ^°nig durch eine Gesandtschaft solches vorzustellen und erfolglosen Falles das Volk zurükzurufcn/nicht "^einigen; dagegen wird der Antrag einer diesfalls nicdcrgcscztcn Commission, dem französischen Gesandten 's zum 29. September Frist zu geben, angenommen, jedoch unter Fcsthaltung am solothurnischcn Abschied. H'cvon wird ihm am 16. Juli schriftlich und durch eine Abordnung Kenntniß gegeben, und zugleich daS ''such eingereicht, cS möchte die Eidgenossenschaft im Zoll- und Handclöwcsen gemäß dem königlichen Patent 1658 behandelt und auch den in Frankreich auf die Galeeren vcrurtheiltcn eidgenössischen Angehörigen ^ dies auch mit allen andern Nationen geschehen, die Freiheit geschenkt werden. Luccrn stimmt zur obigen ^Verlängerung nur mit der Erklärung, daß nicht entsprechenden Falls die Eidgenossenschaft eine Gesandtschaft den König abordne und bei Erfolglosigkeit derselben die Völker hcimbcrufe; jedenfalls behält sich dies "ttM seines OrteS vor. Der französische Gesandte dankt für diese Fristverlängerung, bemerkt aber, er hätte " lieber weiter ausgedehnt gehabt, weil er vom 28. August an mit dem Hof einem vicrwöchcntlichcn Lager ^"vohncn müsse. Man crwicdert hierauf, eine weitere Erstrckung sei nicht statthaft, da der Verzug ohnehin "'"l monatlichen Nachthcil von 16,09» Thalcrn zur Folge habe. In Betreff des Handels- und ZollwcscnS, 728 Juli 1698. sowie wegen Befreiung der Galeerensträflinge verspricht der Gesandte seine besten Dienste. Unter diesen Umständen wird schon jezt eine neue Tagsazung auf den 29. September nach Baden angesagt und den Orten dringend empfohlen, die Instructionen ihrer Gesandten nicht so zu beschränken, daß man nicht zu einem cm- heiligen Schluß kommen könne. Sodann wird fast einstimmig gutgcfundcn, sofern dem Begehren der Tag sazung nicht entsprochen werde, solle eine zweifache Gesandtschaft an den König abgeordnet werden, eventuell zu dem Zwcke, über die Abführung der Truppen zu unterhandeln, indem sonst die Soldaten, welche verschuldet seien, nicht entlassen würden. Dabei hat es aber die Meinung, daß, wenn die Orte wieder mit ungleiche" Instructionen erscheinen würden, die Mehrheit zur Vollziehung dcö Abschiedes von Solothurn sich vereinige" solle. Frciburg erklärt, es könne sich zur Prolongation nicht verstehen und sei jezt schon zur Vollziehung bereit, wolle auch mit dem einen oder andern glcichgcsinnten Orte sich sofort über die Art und Weise derselbe" einigen. Solothurn verbleibt bei dem frühem Abschiede. »5. Uebcr das am 30. Mai an die eidgcnössijche" Obersten in Frankreich erlassene Mahnschreiben sind von den Herren Stuppa, Hässi, Rcynold, Grcdcr u"b (5ourtcn Antworten eingegangen, worin sich diese wegen freiwilliger Bezahlung der Kopfsteuer, beziehungsweise PreiSgcbung der eidgenössischen Privilegien, und wegen eigenmächtiger Annahme eines neuen Reglements entschuldigen. An Oberst Manuel von Bern, an welchen kein Schreiben erlassen worden war, soll ebenfalls geschrieben werden, obschon die Gesandten dieses Standes berichten, daß er die Kopfsteuer nie bezahlt und das neue Reglement nicht habe annehmen wollen. Auch Wallis bemerkt, daß Oberst Courtcn die Kopfste"^ und das neue Reglement erst angenommen, nachdem sich die Andern bereits dazu verstanden gehabt haben- Solothurn hinwieder gibt Kenntniß, daß der Rath die Verantwortung des Oberst Surbeck nicht angenommen, sondern diesen an die Tagsazung gewiesen habe. Es wird nun beschlossen, die eidgenössischen Oberste» >" Frankreich auf den 29. September vor die Tagsazung in Baden zu citiren, damit sie sich bei Vermeid»"") von Ungnade und Strafe persönlich oder durch bevollmächtigte Anwälte verantworten, in der Meinung, daß die Schuldigbcfundcncn von ihren Obrigkeiten gebührend abgestraft werden. Wallis kann sich zur Stell»"") seines Obersten vor der Tagsazung nicht verstehen, worauf ihm entgegnet wird, daß es doch zu den Beschluß" von Solothurn auch gestimmt und also mit den übrigen Orten gemeinsame Sache gemacht habe. Hieran nimmt Wallis die Sache nä rölvrviulum. Die Tagsazung beschließt sodann, wenn sich Wallis nicht jN Stellung verstehen wolle, so werde man seinen Namen in den Schreiben an die Obersten nicht gebrauche" und seine Gesandten bei der Zurcdstellung der übrigen Obersten auch nicht sizcn lassen. Mit Schreiben vo>" 23. Juli verweigert dann Wallis die Stellung seines Obersten mit der Bemerkung, daß dieser sich der strafung durch seine Obrigkeit unterzogen habe, und daß es sich nie zu einem geringer» Dienst in Frankru hergeben werde, als wie die von der Eidgenossenschaft angenommene Kapitulation laute. Die TagsaZ"'^ verbleibt aber bei ihrem eventuell gefaßten Beschluß. Ii. (Ohne Wallis). Basel und Schaffhauscn füh^ Namens ihrer Handelsleute in einem Memorial folgende auf die Erbeinung mit Oesterreich gegründete schwcrdcn: i. Die Zöllner zu Koblenz und WaldShut fordern troz des geschlossenen Friedens die gleicht Attestate, wie sie zur KricgSzcit bestanden haben, in Folge welcher gewisse aus dem Reich kommende Waarc" nur in den Wohnorten der Handelsleute verkauft, nicht aber nach andern eidgenössischen oder franzosil) Orten versendet werden dürfen; 2. die gleichen Zöllner fordern auf angeblichen Befehl der vorderösterrcichü ) Regierung von allen aus Basel in'S Reich gehenden Waaren den Zoll nicht nur zu WaldShut, sonder» noch entweder zu Liptingen oder Gcbratzhofcn, während der Zolltarif nur einmalige Verzollung forsch' 3. die Zöllner zu WaldShut prätcndircn von der in der Eidgenossenschaft fabricirtcn Leinwand einen b> / Zult 1698, 7-ig nie bezogenen Zoll von 5 Kreuzer vomCcntner; 4. die schaffhaustschcn Schifflcute haben bisher ,u - von einer Schiffslast nur 1 Gld. 12 Krzr. bezahlt, während man jezt von jedem Faß Salz und von ü-de"' Zentner anderer Waarc 3 Rappen fordere. Diese Beschwerden werden dem kaiserlichen Gesandten durck! nncn Ausschuß schriftlich zur Beseitigung empfohlen. Derselbe verspricht darüber der vordcröstcrrcichischen Regierung in einer Weise zu schreiben, daß es gute Wirkung haben werde; er erklärt überdies, instruirt m sein, alle noch schwebenden Differenzen beizulegen, „und müßte man auch einen Berg in ein Thal werfen " um die alte gute Nachbarschaft wieder herzustellen. Zu diesem Zwcke finden fast sämmtlichc Orte eine Konferenz beider Theilc durchaus nöthig. I. Der Bischof von Basel dankt schriftlich für die ihm im leztcn Krieg gewährte Umerstüzung, worauf ihm die Versicherung bester Geneigtheit und Dienstbcrcitwilligkcit erthcilt wird Die auf der leztcn Jahrrcchnungstagsazung angestrebte Anstcllung eines eidgenössischen Sachwalters ohne Eharaktcr oder Ercditiv in Innsbruck wird von den meisten Orten gebilligt. Uri, Schwyz, Untcrwaldcn Jug, Glaruö und Appenzell nehmen die Sache uä rokorenäum. I. Es wird abermals geahndet, daß die Rathstubc nicht gut geschlossen sei und die Rathschlägc und die Namen der Antragsteller öfter bekam,! werden; daher wird beschlossen, bei ähnlichen Vorfällen künftig eine Untersuchung anzuordnen, die schlbar gefundenen heimzuschikcn und ihren Obrigkeiten zur Bestrafung zu überweisen. Dieser Bcsch/uß soll beim ^"fang jeder Tagsazuug in Erinnerung gebracht werden, mit der Mahnung, auf der Gasse und an der Tafel nicht von den in der Session verhandelten Geschäften zu reden. Bürgermeister Eschcr berichtet bcr kaiserliche Gesandte habe seinen Sccrctär zu ihm geschikt, um gemäß kaiserlichem Befehl die Eidgenossenschaft der Wohlgcwogenhcit dcS Kaisers und seiner, dcö Gesandten, Dicnstbercitwilligkeit zu versichern. Der Bürgermeister wird beauftragt, für diese freundlichen Gesinnungen zu danken und der Orte crbcinungSgcmäßc Dlcnstbcflisscnhcit zuzusagen. ». Der spanische Gesandte hatte auf das von der leztcn Tagsazuug an !hn ^richtete Gesuch, der König von Spanien möchte die eidgenössischen und zugewandten Orte, wie dies auch von gn andern Fürsten geschehen, in den Frieden einschließen, geantwortet, man möge ihm eine Abschrift der früher» Fricdenöcinschlüsse einsenden, da es bei Hofe schwer halte, den frühem Styl zu ändern. Da man och eines solchen Fricdenöcinschlusscö von Seite Spaniens nicht erinnert, wird Zürich beauftragt, dem Gesandten >c Copic der Fricdenöcinschlüsse der andern Fürsten zu übersenden und ihn zu ersuchen, mif die gleiche cgünstigung zu dringen. «. (XIII Orte). Joseph Ludwig Bussclot de Lesse uud Chanois erscheint am 8- Juli als Abgeordneter des Herzogs Leopold von Lothringen, notificirt der Eidgenossenschaft dessen Wicdcr- ^"'Iczung in seine Lande, sowie seine Vermählung mit der Princcssin Charlotte von Orleans, und begehrt gleichzeitig eine eidgenössische Leibgarde (1 Lieutenant, 2 Trommler, 1 Pfeifer und 60 Gemeine.) Zürich >wrd beauftragt, in eidgenössischem Namen hierauf zu antworten und den Herzog zu beglükwünschen V- (S. u. vier ennctb. Vogt, übcrh.) Die Gemeinde LauiS reicht eine Vorstcllungsschrift sammt eine», '"»orial ein, worin sie sich über die Schmälerung ihrer früher» Rechte im Postwescn durch den mit Fischer W'd Muralt abgeschlossenen Postvcrtrag beschwert und namentlich anführt, wie die Taxation der Briefe gc '"gcrt und die Sicherheit dcS BricfvcrkchrS durch Entfernung des Briefeinwurfes bei den Drei Königen in Mailand beeinträchtigt worden sei. Lucern berichtet hierauf, in Folge der Rcclamation der V katholischen Uc gegr., die eingerissenen Mißbräuchc hätten die Postpächtcr von Aarau aus eine Eingabe gemacht, worin ^gm Steigerung der Briestaxcn Abhilfe versprochen, der Mcssagcric und Acufnung dcö Passes halber aber w Entschuldigung angebracht worden sei, daß die Kürze der Zeit nicht erlaubt habe. Alles zur Perfektion " bringen; im Weitem werde darin angeführt, von den V katholischen Orten sei bei Ertheilung ihres 92 730 Zul! 1698, Privilegiums eine Zcitfrist von dreißig Jahren eingeräumt worden; diese Auslegung sei aber unrichtig; man habe keineswegs für die Jnstandsezung des Postwcsens dreißig Jahre einräumen wollen, sondern dessen möglichst schnelle Bcwcrkstclligung vorausgcsezt in der Meinung, daß dann die Conccssion auf dreißig Jahre genossen werden könne. Ucbrigcns handle cS sich hier nicht um einen Vertrag, wie die Herren Fischer und Muralt glauben machen wollen, sonder» um ein Privilegium, welches der Disposition der V katholischen Orte unterworfen sei. Glarus rügt, daß sich bei ihnen wegen des neuen Postwcsens Niemand angemeldet habe. Auö Mangel allseitiger Instruction wird der Gegenstand in den Abschied genommen und die Beschwerde der Gemeinde Lauis den Herren Fischer und Muralt mitgcthcilt, mit der Weisung, sich des Passes halber mit allen mitregiercndcn Orten zu verständigen, r—un. (S. u. d. Vogt.) tt. (Die die Grafschaft Baden regierenden Orte). Es wird berichtet, seit einiger Zeit werde das auf den Lauiscrmarkt getriebene, daselbst aber nicht verkaufte Vieh nach Mailand geführt und dort dann, nach Auflauf großer Unterhaltökostcn, u>» jeden Preis veräußert, so daß jene, welche in der Heimat solches Vieh auf Credit hin von der Hand geben, ihrer Ansprache verlustig werden. Es wird daher der Erlaß einer Verfügung angeregt, daß Vieh, welches in LauiS nicht verkauft werden könne, wieder nach Hause getrieben werden müsse. Da aber einige Orte für dieses Jahr schon besondere Verordnungen gemacht haben, wird der Gegenstand aü rvkeronüum genommen. »»—«««. (S. u. d. Vogtcicn u. Schirmortc.) (Die Abt st. gallischen Schirmorte.) In Betreff des auf der Confercnz von Rorschach im Mai 1697 zwischen dem Abt und der Stadt St. Gallen noch meist erledigten Anstandes bezüglich Schadcnersazforderung und Gcnugthuung beider Parteien versammeln sich die Schirmortc der Abtei auf das Ansuchen der Tagsazung und bringen zwischen den Parteien folgenden Vergleich zu Stande: t. In Betreff des Krcuztragens bei den Kreuzgängcn durch die Stadt bleibt es genau bei dem Inhalt des angeführten Abschieds von Rorschach; 2. über die bisherigen unbclicbigcn Vorgänge wird gegenseitig vollkommene Vergessenheit ausgesprochen und für künftig von beiden Parteien gute Freundschaft und Nachbarschaft gelobt; 3. im Uebrigen bleiben beide Parteien bei ihren Rechten und Gerechtigkeiten, Sprüche und Verträgen, Briefen, Siegeln und authentischen Gewahrsamcn, wie sie vor Erhebung dieses Streites bestanden haben; 4. die Stadt St. Gallen, welche wegen Abänderung der Zölle, Schiff- und Fuhrlöhne Reklamationen stellt, wird an den Abt verwiesen, in dem guten Vertrauen, daß diesen nach Gebühr entsprochen werde; 5. unter Vcrdankung der Mühe der Schirmortc versprechen beide Parteien, ihren Obern diesen Vergleich zu hinterbringen und dafür zu sorgen, daß bis auf Mitte August n. K. die endliche Erklärung crtheilt werde. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. «II» (Die katholischen Orte und Wallis.) Es wird neuerdings beschlossen, unabläßig darauf st' dringen, daß die eidgenössischen Zöglinge im Eollcgium zu Mailand wieder zu den Jesuiten in die Schul' gcschikt, in Speise und Trank besser gehalten und die wälschcn Tischgängcr wcggcwicscn werden. Luccrn stl' hierüber an den Cardinal Caccia und nöthigcnfalls an den Papst selbst schreiben. Wallis verspricht, durch seinen bcsondcrn Agenten in Mailand für gleichen Zwck wirken zu lassen, i-i-i«. (Die mit Savoycn verbündeten Orte.) Ungeachtet der frühem Entschuldigung des Herzogs von Savoycn, daß cS ihm dermale" nicht möglich sei, die rükständigcn Pensionen und Stipendien zu bezahlen, und auf den erthciltcn Bericht, d" Stipendien seien wohl einigen, andern aber, „so nicht studirt haben," nicht entrichtet worden, wird gleichwohl befunden, daß eine Mahnung nichts schaden möge. Mit dem dahcrigcn Schreiben wird Luccrn beauftrag' Juli 1K98, 731 x-«. (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Der Bischof dankt schriftlich und durch eine bei den Gesandten in ihren Quartieren erschienene Abordnung für die ihm und dem Biöthum.im leztcn Krieg erwiesene Protection. Eö wird der Abordnung zu Händen dcö Bischofs ein verbindliches Erwicdernngs- schrcibcn zugestellt, ttt. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Auf die Anregung, ob nicht der neue Gubernator bcwillkommt werden sollte, crwicdcrt Uri, dieses Kompliment sei früher schriftlich, und später durch eine in der Nähe von Mailand wohnende Person verrichtet worden, ohne daß cS je Etwas gefruchtet habe; man mochte also die Sache schriftlich abthun; sofern man aber eine Gesandtschaft schikcn wolle, werden sich ihre Obern auch bcthciligcn, indem sie viel obrigkeitliche und Particularansprachcn geltend zu machen haben. Aehnlich äußert sich Schwyz und bemerkt, daß cS eventuell schon einen Gesandten bezeichnet habe. Die übrigen Orte wollen aber Luccrn überlassen, ihren Stadtschrcibcr oder eine andere qualificirtc Person nach Mailand zu schikcn und gleichzeitig die rükständigcn Pensionen und andere Ansprachen zu sollicitiren, indem man gemäß neuer Ucbung die Sache nicht mehr schriftlich abthun könne; im Übrigen warnen sie der Con- sequenz wegen vor einer zahlreichen Gesandtschaft. Freiburg nimmt die Sache all lekoignäum. »„» — I»I»I»I». (S. u. d. Vogt.) Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangclegenheitcn : Deutsche »cm. Vogt. iibcrh. K»»d,Grafschaft Thurgau. Aogtci Rheinthal. ^easschast Sarnaus. Grafschaft Bade». Littel öreiäintcr. ^btci St. Kalle», ^ier euuctb. Bant, überh. vv. Art. 9Z. Fremder KriegSd., Werbungen. i»>». i». Art. 3Z. Verw.- n. Rechnungsw. i. Allg. v M. „ 116. Reformation d. Verwaltung >c. i«. t. „ 34. Verw.-u. Rechnungsw. i. Allg. Nie. „ 142. Beamte. im», v. „ 328. Gerichtsherren. «5?.. v. „ 235. Justizsachen, Recht, Gericht. ,,»,»,l. x. „ 151. Beamte. »i>. Art. 24. Verwaltung im Allgemeinen. is.v.. vv. „ 57. Verwaltung im Allgemeinen. »»». vviv. „ 7K. Obrigkeitl. Güter, Rechte ic. vviviv. xx. „ 206. Zollwesen. xxx. „ 133. Verhält», z. Graf v. HohenemS. I»I»I». Art. 18. Verwaltung im Allgemeinen. II I. vv«. „ 16». Marchnngen. ililil. „ 236. Stifte ». Kloster (Pfäfers). Iiiiii. «vv. „ 12g. Justlzsachen, Recht, Gericht. I»I». Art. 53. Verwaltung im Allgemeine». II vv. „ lg. Verwaltung im Allgemeinen, »im. ilil. „ 255. Justlzsachen, Recht, Gericht. »». II'. „ 4l>. Verwaltung im Allgemeinen. <»«». „ 15g. Judicalnr- u. Competenzanst. vv. Iili. „ 212. Judicatnr- u. Eompetcnzanst. 8»». Ii. „ 445. Stifte ». Kloster (Zurzach). vvv. Itlv. „ 437. Stifte u. Kloster (Wettingen). qi>. Art. 186. Zölle u. Geleit; Handelu. Verl. III. vv. „ 187. Zöllen. Geleit; Handel u.Berk, »iiiii». Iii. „ 18. Verwaltung im Allgemeinen, im». Itltlt. „ 66. Verwaltung im Allgemeine». I»I»I»I». «»»». Art. tl). I». Art. 52. Recht n. Gericht; allg. Vcrvrd. Art. 4g. Gerichtsherren. Art. 462. Zollwesen. „ 405. Abzug. „ 260. Justizsachen, Recht, Gericht. „ 553. Kirchl., Glaubenss., Geistliche. „ 42g. Zehntcnstreitigkeiten. „ 618. Stifte u. Kloster (Paradies). Art. 65. Verwaltung im Allgemeinen. „ 182. Chehaften. „ 254. Kirchl., Glaubenss., Geistliche. „ 44. Verwaltung im Allgemeinen. „ 222. Kriegs- ». Militärsachcn. Art. 130. Justizsachen, Recht, Gericht. „ t80. Rheinwuhren. „ 237. Kriegs- ». Militärsachen. Art. 110. Judicatur- u. Competenzanst. „ 266. Bergwerke. „ 184. Judicatnr- u. Competenzanst. „ 19g. Judicatur- u. Competenzanst. „ 336. Handels- u. Verkehrswesen. „ 457. LocaleS (Baden). „ 403. Kirchl., GlanbenSs, Geistliche. Art. 150. Justizsachen, Recht, Gericht. „ 55. Verwaltung im Allgemeinen. „ 169. Marchungen. „ 221. Kirch!., GlanbenSs., Geistliche. 732 Juli 1698. Slttt. Geheime Konferenz der sämmtlichen katholische» Orte und Wallis während der Jahrrechmings- Tagsaznng zn Baden. liiM, Juli. Staatsarchiv Zürich. Ungkbuiidcnc Abschiede. Gesandte: Die nämlichen wie bei der Tagsaznng. Luccrn fragt an, was die Orte behufs Vollziehung des leztcn Abschieds von Luccrn, bezüglich der Befestigung von Rappcrswpl, Frciburg lind Ölten, des VorrathsmagazinS in der st. gallischen Landschaft u. s. w. beschlossen haben. Luccrn selbst erklärt, seinerseits bereits eine namhafte Summe für allerlei Kriegs- vorräthe verwendet zu haben. Die Schirmorte von RappcrSwyl eröffnen, sie hätten sich mit der Sache wirklich befaßt und beschlossen, das Schloß daselbst zu befestigen, die Brükc zu verwahren und einige Flöße in Bereitschaft zu halten. Zu dem Ende haben sie den französischen Ambassador um Zusendung eines gcschiktcn Ingenieurs ersucht, damit dieser den Ort in Augenschein nehme und die nöthigcn Baupläne und Kosten- Voranschläge mache, um darnach die Aufbringung der nöthigcn Mittel in Bcrathung ziehen zu können. In lezter Hinsicht wollen sie durch den Nuntius den Papst um eine Beisteuer angehen. Schwyz fügt noch bei, eö beabsichtige auch die Secufcr auf seiner Seite zu verwahren, damit die Zürcher nicht so leicht anländcn können. Freiburg hat durch einen berühmten Ingenieur einen Bcfcstigungöplan fertigen lassen, der auch andern namhaften Ingenieurs vorgewiesen und von diesen gutgeheißen wurde. Laut diesem Plane solle ein Bollwerk für sich allein über fünfzig Klafter hoch werden, durch welches nur ein Thcil der Stadt beschirmt würde; mit Rüksicht auf die dahcrigen unerträglichen Kosten sei aber der Rath noch nicht entschlossen, ob er die Stadt befestigen oder außer derselben ein Schirmwcrk aufführen wolle. Solothurn hat die Hauptstadt schon in Sicherheit gesezt, und ist zu Gutem der übrigen katholischen Orte bereit, eine namhafte Summe auszugeben, um Ölten in bessern VcrtheidigungSstand zu sezcn, für welchen Fall ihm aber Beihilfe an Munition, Proviant und Mannschaft zu leisten wäre. Was die Mannschaft betrifft, glaubt Solothurn, der Bischof von Basel sollte im Kriegsfall 15l)l1 Mann nach Ölten legen. Der Fürstabt von St. Gallen ist bereit, an einem bequemen Ort ein Vorrathömagazin zu errichten, er verlangt aber hiefür die Hilfe der Geistlichkeit im Thurgau, deren Beiträge, wie früher schon verabschiedet, in keinen gelegenem Ort abgeführt werden könnten. Ebenso ist der Abt bereit, die nothwendigen Befcstigungswcrkc, für welche demnächst ein tauglicher Ingenieur berufen werde, auszuführen; als der geeignetste Ort erscheint vorderhand Wyl. Wallis ersucht um etwelche Provision für seine Mannschaft und wünscht zu vernehmen, in welcher Weise eS im Kriegsfall vorgehen solle, ob cS sich mit Frciburg in Verbindung zu sezen, oder eine Diversion zu machen, oder die Berner an verschiedenen Orten anzugreifen habe. Die gesammte Confercnz findet, es sei überaus viel an der Behauptung von Rappcrswhl und dcS Passes durch den Hnmmelwald gelegen; wenn das eine oder andere verloren geht, ist die Verbindung von Zürich und Gleims nicht mehr zu hindern, und der Abt und Jnncrrhodcn sind von den übrigen katholischen Orten abgeschnitten. Ebenso nothwcndig wird die fcstigung der Stadt Frciburg gefunden. Statt der Verbindung von Wallis mit Frciburg, die schwer z" bewerkstelligen wäre, hält man für besser, wenn Wallis entweder durch Einfälle an verschiedenen Orten Juli 1698, 733 die Bcrncr beschäftige oder de» katholischen Orten Hilfötruppcn zusende. Da den Gegnern die Schlußnahmc der katholischen Orte, ihr Wchrwcscn in bessern Stand zu sczen, nicht unbekannt ist, so müssen diese Beschlüsse auch ausgeführt werden, indem andernfalls die Gegner daraus folgern müßten, daß die Jnöwcrksczung den katholischen Orten unmöglich sei. Der jezige NuutiuS hat wegen der von der Geistlichkeit zu entrichtenden Beiträge nach Rom geschrieben und versprochen, die Angelegenheit bestens zu empfehlen. An diesen Beiträgen ist festzuhalten und wenn zu Roin nichts zu erheben ist, muß man Bedacht darauf nehmen, wie die Geistlichen ohne Rom dahin gebracht werden können. Wenn einmal die Geistlichkeit ihre Beiträge abgeliefert hat, muß man trachten, Ölten und andern Orten aufzuhelfen. Uri ist nicht instruirt, die Geistlichkeit zur Abstattung der Beiträge zu zwingen, wohl aber den Papst zu ersuchen, daß sie von da aus angehalten werde». Solothurn macht den Vorschlag, man solle um Ucbcrlassuug der geistlichen Dispensen, die von Jahr zu Jahr höher steigen, nachsuchen. Da der Ertrag derselben nicht bekannt ist, und nach einigen Berichten gar nicht bedeutend still soll, findet man für rathsamcr, den Papst um eine dirccte Beisteuer an die katholischen Orte, als Vormauer von ganz Italien anzusprechen. Sobald der Plan für die Festungswerke von Rapperöwyl gemacht und sich Frciburg, der Abt von St. Gallen und Wallis auch definitiv entschlossen haben, soll Lucern eine katholische Conscrcnz anordnen, um dann den Schlußstein des Werkes fcstzusczcn. Landeshofmcistcr Ringk von Baldenstein, der schon im Jahr 1696 mit der Mission zum Bischof von Basel abgeordnet worden, um dessen Hilfeleistung im Falle eines Krieges zu rcgulircn, berichtet, der Bischof habe daS Anwerben günstig aufgenommen und nach Anleitung dcS Bundes ein HilfScorpö von 1266 Mann zugesagt, das, wenn die Roth ihn nicht selbst drükc, vielleicht noch vermehrt werden könnte. Gleichzeitig hatte der Landeshofmcistcr Ringk auch ohne Auftrag die Frage angedeutet, ob die verbündeten Orte und der Bischof in einheimischen Religionskriegen nicht auf eigene Kosten einander Hilfe gewähren wollten, worauf sich der Bischof auf daö bestehende Bündniß bczogcit lind die Sache in Erwägung zu ziehen vorbehalten habe, sofern dies gegenseitig angenommen werden sollte. :!»9. Konferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Iahrrcchnnngs- Tagsaznng zu Baden. im Juli. Staatsarchiv Zürich. Allg, Abschitdc Bd. 77, toi, S, Gesandte: Die gleichen wie auf der JahrrcchnungStagsazung; für evangelisch GlaruS Johann Heinrich Zwicki, Landammann. Auf Genehmigung der Obrigkeiten wird für den üblichen Dank-, Fast-, Bct- und Bußtag der 18. ^Ugust festgcsczt. I». Schaffhauscn berichtet über den Stand der nellcnburgischcn Pfandlösung und der fortführenden Gcfangcnhaltung-JmthurnS. Der Gegenstand wird an die allgemeine Session gewiesen, wie aus ^m dahcrigen Abschiede zu ersehen ist. v. Die Gesandten der Stadt St. Gallen erzählen, waS seit der ^°ufcrcnz von Solothurn in ihrem Streit mit dem Abt sowohl bei zufälligen Privatgcsprächcn in Rorschach 734 Juli 1698. und St. Gallen mit Freiherrn Fidel von Thurn, als hier in Baden mit dem französischen Gesandten Bedenkliches passirt sei, und bitten, man wolle ihnen nach dem Vorgang von 1669 zum Recht gleicher Säzc verhelfen. Dieses wird für bedenklich angesehen und daher einstimmig befunden, die Vermittlung der Schirm- ortc des AbtcS solle ihren Fortgang haben und alleö Mögliche versucht werden, den Gegenstand in Gute beizulegen. «I. Nach Anleitung des solothurnischcn evangelischen Abschieds vom verflossenen Mai leistet Untcr- vogt Schnorf den Orten Zürich, Bern und evangelisch Glaruö eine schriftliche Abbitte wegen der ihnen in seiner Drukschrift (llavis tkvmilo^ioa, namentlich im Capitcl äs pacs reli^iosa, zugefügten Beleidigung, empfiehlt sich in ihre Huld und verspricht Besserung. Nachdem er auf weiteres Verlangen seine Abbitte vor diesen drei Orten auch noch mündlich wiederholt hat, wird er vertröstet, daß er den Obrigkeiten zu gänzlicher Aussöhnung werde empfohlen werden, v. Den Pfarrern zu Grönenbach und Hcrbishofcn wird das jährliche Pfrundhonorar von je 166 Gulden von den V evangelischen Städten wieder zugesprochen. BcincbcnS wird in gemeinem evangelischem Namen an den Kurfürsten von Brandenburg das Ansuchen gestellt, diese beiden Gemeinden in ihren Beschwerden gegen den Abt von Kempten zu untcrstüzcn. I. Der evangelischen Gemeinde Mariakirch wird die auf Weihnachten 1697 verfallene Pfrundaufbcsscrung von 26t) Gl. nach der siebcnörtischcn Scala neuerdings bewilligt. Dem Kirchen- und Schulwesen der französischen Flüchtlinge zu Erlang wird von den V evangelischen Städten der lcztc Beitrag von 136 Gl. zuerkannt. I». Alls ein Schreiben der pfälzischen Kirchcnräthe wird der dortigen Kirche und Schule abermals eine Unterstüzung von 2666 RcichSthalcrn oder 3666 Gl. nach der ncunörtischcn Scala gewährt. Evangelisch GlaruS und Appen- zcll-Außcrrhodcn, welche diesfalls ohne Instruction sind, versprechen den Gegenstand ihren Obrigkeiten zn empfehlen, in dem Sinne, daß ihr Beitrag durch eine freiwillige Steuer erhoben werde. I. Rüksichtlich des bedrängten ZustandcS der picmontcsischcn Kirche, worüber man Privatbcrichtc hat, weiß man keinen verfänglichen Rath, bis der niederländische Gesandte über seine Schreiben an den König von Großbritannien und an die Gencralstaaten Antwort erhalten habe. It. Herr Julien und Sccrctär MourgucS erscheinen als Dcputirte der französischen Flüchtlinge und eröffnen ihr Vorhaben, sich nunmehr einmal im Ausland eine bleibende Stätte zu suchen. Zu diesem Zwcke bitten sie um Empfehlungsschreiben an die evangelischen Fürsten und um Reisegeld für die zur Aufsuchung eines NiederlassungsortcS abzuordnende Gesandtschaft. Diesen Gesuchen wird entsprochen, dem lcztcrn mit der Beschränkung, daß höchstens zwei Abgeordnete bezeichnet werden, um ihr Anliegen dem König von Großbritannien und übrigen nächstens in Holland zu einer Unterredung zusammentreffenden evangelischen Fürsten vorzutragen. Das Reisegeld wird auf Genehmigung der V cva» gelischcn Städte auf 366 Gl. fcstgesezt. Auf den Fall glüklichcn Erfolgs behält man sich vor, dannzunnü für die erste Ansiedelung dieser Flüchtlinge einen angemessenen Fond zusammenzulegen. I. (Zürich u. evangelisch GlaruS.) Der Gesandte von evangelisch GlaruS wird zu rcfcrircn wissen, waS ihm zu Händen seiner Obrigkeit wegen besserer Wahrnehmung dcö Seelenheils der evangelischen Gemeinde Wartau empföhle» worden ist. i». (Zürich u. Schaffhausen.) Von Zürich wird Schaffhausen wiederholt um Einsendung der Abschrist des bewußten Briefes der Gemeinde Riedlingen ersucht. ». (Zürich u. Bern.) Die Stadt Chur dankt »»> Schreiben vom 8. Mai für daö Anerbieten beider Städte, in ihrem Streit mit den Gemeinden dcS Gottcs- hausbundes die Vermittlung zu übernehmen, bezeichnet als Malstatt Reichenau und überläßt den vermittelnden Orten die Bezeichnung der Zeit und der Vermittler. Da dieses Schreiben aus wichtigen Gründen uncrösf"^ geblieben war, folgt unterm 5. Juli ein zweites Schreiben. Hierauf wird beschlossen, der Stadt Chur dN Ursache der späten Eröffnung dcS ersten Schreibens mitzutheilcn mit der Bemerkung, man wolle nach Glw Juli u. August 1K98, 735 ga,,g der Antwort dcr Gcmcindcn die Angelegenheit möglichst fördern. ... (Die nämlichen Orte.) In dem rükgängig gemachten Ehevcrsprechcn zwischen Samuel Haßler von Othmarsingm und Elöbcth Locher von Spreitenbach wird zwischen den beidseitigen Vätern ein Vergleich zu Stande gebracht. «» nur im Zürchcrexemplar. NW. Conferenz von Bern und Freiburg. An der Srnsr« ltilllt, 2t« Juli« .«antonSarchw Frciburg. B-ru-r Abschiede Bd. ?. S. 113. Gesandte: Bern. Daniel Jmhof, Salzdircctor, dcö täglichen Raths. Fr ei bürg. HanS Peter von Boccard, des inner» Raths. Man sehe das Verhandelte in dem Abschnitte HerrschaftSangelegenhciten! «°Ntei Krandson. » « Art. 4S0-4S2. S9l. Jaherechnmig der die vier emietbirgische» Vegteien rcgimud-u XII Orte ,u Lauis. lM>», t«. August. «.aa.darchw Zürich. Enne.b. Absch.. Bd. VU. - «an.-..darchiv- »as-, und Echastchaus-n. G-,«nd,°. Queich. Z-l)-nn Zu'.d Esch». «-'»«. B--n. B-.i Ludwin Ti>«.»>.»>,>. de- »emen «»«- «ue-'r» >„»»» «mchu.» Myn «°u Buld-z«. de» Ilm.,» Rulhs. Uri. Z.I.« Z°ft»h iuff», de« Ksiw». uh-imich Fem, R-dm«, Z-»Sh»r Uni-rwuld-n. Nr. Zchu.m Kusp», Z-keb. W «Wh-, «. Odwuldm. Zu«. Kurl Z-s-i-» B.uudmd», «.n»«Mld.ich. Z°h.u» Hemnch «« Sundich .nw Basel. P°'» Rullwd. dl» «MX» P-»»u, B-umaun, des "-'HS. Se!l-.hu-u. Kau. Z.ftdh W-M». Ruths. Schusshuuseu. Kuspue Sch-lch, des geuhen ^ Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten - Stelen Lauis u.MendriS. 5. Art. 7. Landesverw. ; allg. Verord. .e ^°«tti LauiS. ». Art. t!'2. ^ilwesen. ^ „ 95. Jnsti,fachen, Recht. Gericht. '' " ^2 Verwaltung im Allgemeinen. I> „ ?». Allg. Verord., Statuten, Freiheit,c. t05. Justi,fachen, Recht, Gericht. « ans dem Zürcher und Schaffhanserexemplar. Ii aus dem BaSlerexemplar. 736 August u, September 1698,. 392. Jahrrechlmng der die vier ennetlnrgischen Vogteien regierendeil XII Orte zn Lnggarus. ltiittl, nach den» August. Ka»k«„Sarchiv Schaftllauscn. Abschied«. Gesandte: Die nämlichen wie zu LauiS. Das Verhandelte sehe man in dem Abschnitte Herrschastsangelcgenheiten: Bier cnnetb. Bogt, übcrh. I». Art. l«. Allg. VerwaltnngSsachcn. Bogtei Luggarus. »r. Art. KK. Justizs., Recht, Gericht. Vogtei Mainthal. «. Art. tkZ. Kirchliches, Geistliche 393. Conferenz der Orte Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen, 16'lZt, LI. August. Urt hat auf diesen Tag eine Zusammenkunft beschrieben wegen der Beglükwiinschung des neuen Guber- nators von Mailand, sowie um über die Empfehlung der Privatansprachen bei demselben zu berathen. walden nimmt Theil durch Landammann Franz Achermann. Ein Abschied fehlt. LundeSarchiv Nidwalden - Protokoll des Wochenrachs v. 2V. August Bd. 20, toi. llvll. 394. Conferenz der V evangelischen Städte. Aarau. NUM, 3. September. (26. August a. K.) Tkaaksarchiv Ellrich. Allg. Absch. Bd. 77, kol. »7. Gesandte: Zürich. David Heß, Statthalter. Bern. Emanucl von Graffcnricd, Vcnncr. Bas^' Johann Jakob Merian, des geheimen Raths. Schaphausen. Johannes Köchlin, Statthalter. St. Galle»' Dicthclm Schärcr, des Raths. Der Herzog von Savoyen hat unter Bcrufllng auf die ihm durch Art. VII dcS Ryöwikcrfricdc»^ gegenüber dem König von Frankreich obliegende Verbindlichkeit unterm 1. Juli ein Edict erlassen, durch welches dcil Waldenscrn in den Thälcrn von Luccrnc, St. Martin, Pcrrouse, desgleichen zu St. Bartholoms Praroußin und Rocca piatta alle Religionögcmcinsamc mit den auö Frankreich dorthin geflüchteten cva>» gclischcn Untcrthancn bei schwerer LeibcS- und Lebcnöstrafc verboten und den flüchtigen Franzosen gcbotc» wurde, bei gleicher Strafe diese Aufenthaltsorte in Zeit von zwei Monaten zu verlassen. Nachdem auf Priv»^ wegen zuvcrläßigc Kunde in die Eidgenossenschaft gelangt ist, daß diese verfolgten französischen Glaube»^ September 1698. 737 brüdcr in der Stärke von 300 Haushaltungen durch die eidgenössischen Orte sich nach Deutschland zu begeben beabsichtigen, bcsaiinneln sich die Abgeordneten der V evangelischen Städte, um für den Durchpaß dieser Un- glüklichen die nöthigcn Maßregeln zu verabreden. Zu diesem Zwckc werden auf Ratifikation der Obrigkeiten folgende Beschlüsse gefaßt: l. die Auswanderer sollen mit Bcnüzung der günstigen Jahreszeit ohne Aufenthalt aus der Eidgenossenschaft entfernt, aber trostlich behandelt und versorgt werden, ungeachtet die cvan- gclischm Orte hitfür von den Beteiligten nicht angegangen worden sind; 2. in Genehmigung des Gutachtens von Bern wird verabredet, daß lrztcrcr Ort die Ankommenden an der Grenze in Empfang nehme und in Abthcilungcn von sechözig bis hundert Personen nach Brugg führe und mit den nöthigcn Reisegeldern (täglich wenigstens sechs Kreuzer auf den Kopf) versehe; 3. Bern stellt in Brugg einen Commissär auf, der die Leute von da in gemeinen Kosten nach Rafz und Hcrblingen im Schaffhausischcn fordert; derselbe soll durch einen Eommissär von Zürich und Schaffhausen untcrstüzt und von diesen namentlich der Paß durch die Grafschaft Baden, sowie die erforderliche Fuhr besorgt werden; 4. in Rafz wird mit Rath dcS LandvogtS von Egliöau die Fuhr bis Hcrblingen Jemanden anders übertragen, indessen sich die Eommissärc nach Hcrblingen verfügen, die Leute in Empfang nehmen und sie bei der Stadt Schaffhauscn vorbei nach Tuttlingen ^Ucn, nachdem vorher den Flüchtlingen die eine Hälfte der bestimmten Reisegelder zur weitem Selbstvcr- bstegung i» Deutschland übergeben worden ist; 5. in Stuttgart oder Tübingen soll durch eine» schaffhausischcn Kommissär die andere Hälfte der Reisegelder ausbezahlt werden, jedoch mit der Weisung an die Auswanderer, b"ß sie jezt ihr Glük selbst versuchen und alle Gedanken an eine Rükkehr in die Eidgenossenschaft ausschlagen Wilcn; 6. solche, welche wegen Krankheit zurükblcibcn müßten, oder sich vcrschlcichcn, oder wieder zurükkchrcn Wllten, sollen an den nächsten Ort zu möglichst einfacher Verpflegung in gemeinen Kosten versorgt werden; ^ für die Bestreitung dieser Kosten wird die Bildung cincö Fonds von 3000 Rcichsthalcrn nach der fünf- fiädtischcn Scala erkennt, in der Meinung, daß Bern sein Bctrcffniß von l065 ReichSthalern an seinen Ausgaben ^rechne, die übrigen Orte aber ihre Quoten nach Schaffhauscn senden, mit Ausnahme von 300 Reichsadlern, welche Zürich seinem Commissär in Brugg auf Rechnung seiner Veranlagung von 750 Rcichsthalcrn ^Puschicßeil hat. Sollte dieser Fond nicht ausreichen, so ist derselbe nach Proportion zu erneuern; 8. evan- bAhch GlaruS, Appcnzell-Außcrrhodcn, Mülhausen und Biel werden eingeladen, sich an diesem LiebeSwerkc "ach dxx ncunörtischen Scala oder durch freiwillige Beiträge zu bcthciligcn; 9. die Fürsten von Würtembcrg, ^ssm-Kasscl und andere sollen in gemeinem evangelischem Namen angegangen werden, die Reise dieser verfügten Glaubcnöbrüdcr zu erleichtern und zu fördern. Die Meinung SchaffhauscnS, daß dieser Durchzug der Auswanderer besser über Wasser als über Land durch das Schaffhaustschc geschehen könnte, findet eine all- ^"igc Widerlegung, welche, wie man hofft, auch dortiger Obrigkeit einleuchten wird. I». Basel beklagt sich, ihm die freie Zufuhr aus dem Elsaß und dem Sundgau noch immer abgeschnitten sei, und ersucht die ^""gclischen Orte um kräftige Instruction zu dicöfälligcn Reclamationcn bei Frankreich, sofern der französische 'sandte bis auf nächste Tagsazung die in Aussicht gestellte Remcdur nicht bewerkstellige. Die Gesandten ^'ttnchmen, dieses Gesuch ihren Obrigkeiten zu empfehlen. 93 September 1698. 395. Conferenz der die Voczteien Bellenz ic. regierenden III Orte. Brunnen. l1»M, Ls». September. Es ist kein Abschied vorhanden. Nidwalden ordnet zur Conferenz, welche einberufen ist wegen des Beschlusses des Lauiscrstndicats, daß die Angehörigen der drei Vogteien nebst Livinen und Ursern in La »is ebenfalls zollpflichtig seien, Landammann Achermann und alt-Landammann Johann Ludwig Lussi ab. LandeSarchiv ^INdwalden: Protokoll des WochcnrathS v. 24. Sept. IW8 Bd. 20, kol. 3l>8. Das Landcsarchiv Schwpz bewahrt unter den Abschieden „Punkte, welche durch eine zu Brunnen de» 25. d. von den lll Orten gehaltenen Tagsazung veranlaßt worden und der nach Baden (auf den 29. Sept) gestellten Instruction beizufügen erkennt sind." Diese Punkte betreffen: 1. die Entziehung der bisherig"' Zollfrciheit zu Lauis für Livenen, Ursern und die drei Vogteien; 2. das Verbot des Fürkaufs in de» gemeinen Vogteien, soweit es den Hansbrauch übersteigt; Z. das Verfügungsrecht von Schwpz über die Mannschaft von Uznach und Gaster in Kriegszciten; 4. die vorhabende neue Straße im Toggenburg; 5- dE Salzverschlciß in den gemeinen Herrschaften; 6. die Leibgarde des Herzogs von Lothringen, die Luccrn dc>» Vernehmen nach den andern Orten schon vorhin weggenommen habe. 39V. Conferenz der V evangelischen Städte. Aarau. 21». September. (16 a. K) Staatsarchiv Aürich. AN», Atgch, Bd. 77. kol. SS. Gesandte: Zürich. David Heß, Statthalter. Bern. Johann Rudolph Bücher, Vcnncr. Bas^' Johann Jakob Merian, des geheimen Raths; Johann Jakob Nippel, RathSschrcibcr. Schaffhausc" Johannes Köchli», Statthalter. St. Gallen. Leonhard Laurenz Höggcr, I)r. ,1. und dcS Raths. Obschon der Abschied vom 5. September betreffend den Durchpaß der neu ankommenden 'Waldes durch die Eidgenossenschaft von den V evangelischen Städten genehmigt worden war, ist doch der BerUv Berns über den erbärmlichen Zustand dieser Auswanderer den übrigen Städten so sehr zu Herzen gegaug^ daß sie sich neuerdings zu einer Conferenz versammeln. Die Befürchtung, diese Unglüklichcn möchten d»r möglichst schnelle Abschiebung bei dieser Jahreszeit den Beschwerden erliegen und das bisherige LicbcSwerk st diese Glaubensgenossen befielt werden, macht dem Entschlüsse Plaz, sie über den Winter in der Eidgenossenschaft ausruhen zu lassen, jedoch mit dem unwiderruflichen, den Führern gleich anfangs st eröffnenden Entschlüsse, daß sie sich bei erstem Eintritt des Frühlings zur Abreise bereit halten sollen, inzwischen einen festen Nicdcrlassungöort gefunden haben oder nicht. In den Instructionen zeigt sich " . der Widerstreit, daß Zürich und Bern die zeitweise Verpflegung dieser Flüchtlinge nach der Scala von lv ' Basel, Schaffhauscn und St. Gallen aber nach derjenigen vom Dcccmbcr 1686 übernehmen wollen. hierüber neue Instructionen verlangt werden, geht von Appcnzcll-Außcrrhodcn und Mülhausen die erfreu' Zusage eines Beitrags zu diesem Licbcswerke ein, sowie der Bericht, daß evangelisch GlaruS ebenfalls Z evangelisch^ September 1K98, 7.50 Bethciligung eingeladen worden sei. ES wird daher beschlossen, anch an Biel, Genf, Neuenbürg und Neucn- stadt zu schreiben nnd ihnen die Aufnahme einer Anzahl Picmontcscn, oder die Veranstaltung einer Eollectc zu empfehlen LeztereS Ansinnen wird auch evangelisch Bünden gemacht. Inzwischen melden sich zwei Führer der Piemontcscn Dumas und Papon, bei der Confcrcnz an und machen auf besonders an sie gestellte Fragen folgende Eröffnung- Nach Veröffentlichung des EdictS des Herzogs von Savoycn vom 1. Juli haben sich die schwer betroffenen GlaubcnSbrüdcr am 10. August versammelt, und nicht nur an die evangelische Eidgenossenschaft sondern auch vermittelst deS im Lande anwesenden niederländischen Gesandten Valkcnicr an die Gencralstaaten an den Kurfürsten von Brandenburg und durch diesen an den Bischof von London zu Händen des Königs von Großbritannien Briefe erlassen und sich zu gnädiger Protection empfohlen; das Schreiben an die evangelische Eidgenossenschaft sei wahrscheinlich auf der Post zu Pignerol Hinterhalten worden; sie hätten ihren Weg am liebsten durch daS Mailändischc oder über den Gotthard genommen, auö Besorgnis, daheriger Einsprache aber sich Genf zugewendet, wohin ihnen die Etappen bezeichnet worden seien; später habe man Ihnen diesen Weg wieder abgeschlagen, weil man befürchtete, sie möchten wieder in Frankreich einfallen- d.e Zahl des Volkes haben sie selbst nicht recht gewußt, weil die Weitläufigkeit der Thäler und die Höhe'der Gebirge eine Schäzung unmöglich gemacht habe; erst später habe man die Vergrößerung der Anzahl wahrgenommen, woraus sich denn auch die Ungleichheit der vMch.edenen Beuchte erkläre; obschon sie schon längere Zeit Arges haben befürchten müssen, haben sw sich doch mch um nnen bln e.wen Wohnsiz ".ngcsthcn und bitten nun Gott, daß er sie bei den evangelr.chen Fürsten Gnade wolle firmen lassen. H.erau wird i neu thei.neh.nend geantwortet, diesen Winter über können sie sich ... der evangel.schen Eidgenossenschaft aufha..., dagegen müssen sie sich wegen der sonst schon großen Zahl von Fluchtl.ngen m> "gener armer ku.e au den ersten Eintritt deS Frühlings unbedingt zur Alwe.se bere.t machen. H.efur statten d.e Führer hohen Dank ab und versprechen, mit ihren Leuten, sobald sie .... Lande se.en, Nach zu halten und e.nen s^rn Aufenthaltsort zu suchen; nur bitten sie um E.nPfchlungen be. den evangel.schm Fur ten D.esem ^snchc zu entsprechen wird nur insoweit als zu.äßig befunden als man sie be. w.rk.cher Abre.se zu .eb- tticher Aufnahme empfehlen könnte; aber auch hiefür w.rd .unterer Ber.cht an .e Obngke. en vorbehalten. Die Fuhrer berichten ferner, durch diese Auswanderung se.en sieben der am n.e.sten gefäbrdeten Gemeinden, "'s St Jean la Tour le Villard, Noras, Praroustin, Pomarez und V.lle-seche chrer ^eel,orger beraubt, -Ich. V« w>> ».misch,,, W-sschIa,,d „s... .....d.i. sdUI'ii- da d.. >'«, San«,,.,, ,.i„. «m,„°s,,, >«.,>> ftch- G,m.,n»„. n»,„fch.„, das, -m an« «ich.,, s.i°,.„.ss.„,chas. am H°f .» »..in ft- »i- «'"Uli"!! II'--- Zinin»ii llch >-.mi-„»-.i M»-. B.id. «'„Ich. .asa.amlnn, »M-IIIMM, DI' III'WI»II °l>'l,'l-ll''i'°" ZI>«"."I>III.II «WM» «« .„.al.ich ds.n» n„» B,.» »->>ii-"» -in« ">"' »iL sii, .inm.i ,„,» .n»nahm-,°.is- in S»'ii»-n «°u Schaffhanchn d-m-I- "«».im i.„°nd.,., V.- Ich«.,».., a,n„nm„„,.„ ,v°.d.,i sm w.i-1 mi. .-> ..»'Ii ^iii.»'i. »i'ch. da '« ^ .m P-- °.m>- ''-..i.i.„ mm..,„sich n,,s..h.n --..Ii'. -I"- '»! mV"". ,,«sm„m. ,n ...ahl,,,, «"»-.i« bmi'. s'chi s°»ii »«ch Sch.ffh.iis... ""»S» S..»,,,. WM»f. >q- dj, »m, i»7» n„. sii. S>°.dI°is....»I°» 'HI s". d,.s. d,. danm, III. Zahr ,.M> ,» ?ch ..... ..... «I- !».?»'.I.I°I. «°'I W'II'H'II im Luid' bl'idmd-,. Kindm., Wi, Hl» Ä,,.i„. «ich.!»--!. »-H-Iil h°b'. l"iü>"i» l"i 'im »'°H° «»".»> i" "'Kl. ».ha,„ich,,, Wi..,s..,i. m-ch. Zi"ich 'illüch im' «11""'""' ^ P--s°na>..>>ai.,..°n nach d.- 740 September 1698. Scala von 1686, welche ihm 28°/» anweise, gefallen zu lassen, wenn sich anch Bern nnd die übrigen Statte im gleichen Sinne aussprechen, immerhin mit dem Vorbehalt, daß dieses Anerbieten der Repartitionsscala von 1674 unnachthcilig sein soll; sofern aber die übrigen Städte auf diesen Antrag nicht eingehen wollen, überlasse es ihnen die Verantwortung des daranö erfolgenden Elends. Bern muß laut der Instruction bei der Nepartitio» von 1674 verbleiben. Basel cntschlägt sich gänzlich der Pcrsonalrcpartition, anerbietet aber Gcldcntschädigung für die Verpflegung seines Contingcnts. Schaffhauscn und St. Gallen schließen sich endlich der Erklärung Zürichs an. In dieser Verlegenheit wird Bern um nochmalige Einholung neuer Instruction ersucht. In Erwartung dieser lcztcrn wird an Mülhausen das Ansinnen gestellt, einen Beitrag von 1200 Rcichsthalcr z" leisten, in der Meinung, daß diese, sowie andere fallende Licbcsstcucrn, für gemeinsame Kosten und Reisegelder verwendet werden. Was die Versorgung der piemontcsischcn Thälcr mit Geistlichen betrifft, so wird dieser Gegenstand zu näherer Erdaucrung in den Abschied genommen. Sachbczüglich schlagen drei von de» auswandernden Geistlichen, Arnaud, Dumas und Iavel, der Confcrcnz vor, es möchten drei tüchtige Geiß lichc mit einer jährlichen Sustcntation von je <00 Ncichöthalcrn in die entblößten Thalgemcindcn gesendet werden. Bern äußert hiebet die Besorgnis!, wenn an die Stelle von sieben ausgewanderten Pfarrern n«r drei gesendet werde», könnte das Recht der nachhcrigcn Bcsczung der andern vier Pfründen verwirkt werde» Dieser Gesichtspunkt wird daher ebenfalls in den Abschied genommen. Von den bernischcn Cvmmissaricn i» Nidau geht der Bericht ein, daß Biel von den in die Rcpartition fallenden 2803 Flüchtlingen 30 übernehme" wolle. Rüksichtlich der piemontcsischcn Geistlichen, die sich bei den Flüchtlingen befinden, glaubt man ei>» spccicllcrc Verwendung derselben angemessen. Herr Arnaud anerbietet sich, die Reise nach Holland zu mache"- um dort für seine Glaubcnöbrüdcr wegen einer festen Niederlassung zu unterhandeln; zu diesem Zwckc wild ihm auf sein Anhalten in gemeinem evangelischem Namen ein Reisegeld von ungefähr 50 RcichSthalcrn »"l Zürich angewiesen; die Herren DnmaS und Moutoux werden nach Bern und Herr Iavel nach Schaffhauß" beordert, um ihrer Heerde vorzustehen. Alle drei scheiden mit dem Auödrukc des innigsten Dankes. In fernes Bcrathung, in wie weit man sich für die Flüchtlinge bei den evangelischen Fürsten verwenden wolle, wild bedenklich gefunden, Schritte für ihre dauernde auswärtige Ansiedelung zu thun, indem man sich dadurch allerlei Gcgcnantwortcn und Zumuthungcn auSsczcn würde, welche der Abschiebung dieser Leute hinderlich könnten, was Herr Arnaud selbst als richtig anerkennt; dagegen wird auf Genehmigung der Obrigkeiten gefunden, dem niederländischen und dein großbritannischen Gesandten durch einen Ausschuß über die Lage ^ Flüchtlinge Vorstcllungöschrcibcn einzureichen und mündlich zu untcrstüzcn, sowie die Herren Arnaud Papon für ihre vorhabende Reise mit einem Recommendationsschreiben und einem Patent an Hesscn-Dar>" stadt zu versehen. Nach langen und ermüdenden Verhandlungen wird endlich für die Verpflegung ^ baslcrischcn Contingcnts ein wöchentliches Kostgeld von einem Zürchcrguldcn auf die Person, ohne UntcrD des Alters, fcstgesezt und im Allgemeinen die fünfstädtischc Repartitionsscala von 1674 angenommen. aber St. Gallen durchaus auf der Scala von 1686 bcharrt und von dem baslcrischcn Contingent nw verabredete Kostgclv keine Personen annehmen will, gelangt man endlich zu folgendem Abschicdsschluß: den 2833 Flüchtlingen sollen zuerst diejenigen 00 abgezogen werden, welche die Städte Biel (30), Nc>""' bürg (50) und Ncuenstadt (10) und allfällig noch die Grafschaft Neuenbürg freiwillig aufnehmen; der ist nach der Scala von 1674 auf die V Städte zu vcrthcilcn, in der Weise, daß das baslcrischc Conti»^' nach gleicher Scala auf die andern vier Städte verlegt, aber nur den Städten Zürich, Bern und Hausen zugesendet wird; das in 70 Personen bestehende Bctrcffniß St. Gallcnö vom baölcrischen Conti»^ September », Octt'bcr 1698. 741 wird für einmal auf gemeinen evangelischen Kesten in Nidau oder Brugg znrükgchaltcn, bis St. Gallen zu eine.» andern Entschlüsse bewogen werden kann, oder die Obrigkeiten sonst eine andere Verfügung treffen. Rüksichtlich der 45 Personen, welche St. Gallen in Fcsthaltung der Scala von 1686 zu wenig aufnimmt, wird auf Genehmigung der Obrigkeiten beschlossen, dieselben auf dem Gebiete von Bern zu verpflegen, oder dann schließlich den Städten Zürich, Bern und Schaffhauscn zu 15, 23 und 7 Personen zuzutheilen. Dabei 'st einverstanden daß über die Betreffnisse jeder Stadt vom baslcrischcn Eontingent genaue Listen geführt und "ach denselben das Kostgeld vcrthcilt werde. Schaffhausen wird von Zürich, Bern »l.d Basel cinmüthigcr Dank ausgesprochen wegen seiner geneigten Handreichung zur Vertheilung. Basels Vorbehalt, daß der Abmarsch der Flüchtlinge längstens nach Ablauf deS Monatö Mär, stattfinde, wird allgemein angenommen; Bern jedoch will einer allfälligen Unmöglichkeit nicht vorgreife». Ferner wird beschlossen, kurz nach Neujahr nochmals eine Eonserenz zu halten, um den Abmarsch zu besprechen. Endlich werden die Kosten von 1»3Gl. 10 B, ^lche aus der Anwesenheit der piemontesischen Prädicanten bei dieser Eonferenz erwachsen find, auf gc,..eine'Rechnung der V evangelischen Städte genommen. I.. tZürich u. Bern.) Auf die Eröffnung Zürichs, daß a>err Arnaud dortige Obrigkeit ersucht habe, seinen Sohn an den „Studcuteutisch" in Zürich zu nehmen ">'d in den Studien auferziehen zu lassen, was aber nicht habe gewährt werden können, weil bereits ein "iemontesischer Knabe einen solchen Freiplaz erhalten habe, anerbietet der Gesandte von Bern, solches seiner Vbrigk.it zu berichten und, wenn möglich, dem jungen Arnaud die Aufnahme i» dortiger Stadt zu erwirken. 397. Gemeiueidgeiiössische Tnflsaziiiig. Vaden. Mi»«, Li». September bis l:j. Ottober. Diaa.darch.v Luccrn. Allg. Absch. Bd. I.XXXIV, kol. 270. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Hirzel, Statthalter, ^kr.., Emanurl von Graffenricd; Johann Friedrich von Sillading, beide Venner. Luccrn. Jol.ann Adolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Johann Martin Sch.vytzcr, Statthalter und Obcrzcughcrr. Jost AzariaS Schund, Landammann; Anton Schmid, alt-La»da»»»ai>». Schwpz. Johann Rudolph Schindler, Landamman»; Jost Rudolph Rcding, Ritter, alt-Laiidammann. Unterwalden und Zug. '^'sschuldigt.) Evangelisch GlaruS. Johann Heinrich Zwicki, Landammann. Basel. Johann Balthasar "rkhardt, Oberstzunftmcistcr; Johann Jakob Mcria», des Raths. Frciburg. Franz Philipp von Lauten ^'""»t Heid, Schultheiß; Karl Keßler, Sckelmeistcr. Solthurn. Johann Victor Bcscnval, Ritter des ^"ritius- und LazaruSordenS, Schultheiß; Urö Snri, Venner. Scha ffhau sc». Johann Köchlin, Statthalter; ^ Heinrich Schalch, Scktlnieistcr. Appenzell. Johann Konrad Gyger, Landammann und Panncrhcrr, Jin.crrhodcn; Bartholome Sturzcncggcr, Landamma».., von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen, ^"hcrr Fjdcl von Thum, erster Rath und Erbmarschall; Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcister. Stadt ^ Gallen. Lanrcnz Leonhard Höggcr, Dr. fluris, deS Raths. Wallis. Joseph Kalbcrmattcr, alt- ^ßcastellan, des Raths von Sitten. 742 September u, October 1698. a. In Gcmäßheit des lcztcn JahrrcchnungSabschiedcS versammelt sich die Tagsazung, um über die Verbesserung dcö französischen Dienstes oder die Hcimbcrufung der eidgenössischen Völker zu entscheiden. Mit Befremden werden die Entschuldigungen von Untcrwaldcn ob und nid dem Wald, Zug, katholisch Glarus und Appcnzcll-Außcrrhodcn angehört, worin sie thcils Bedenken gegen die im Fall einer unbefriedigenden Erklärung Frankreichs projcktirtc Hcimbcrufung der Truppen und die Kosten einer Gesandtschaft an den König erhebe», thcils sich darauf beziehen, daß dem Vernehmen nach nicht alle Orte erscheinen werden und so ein cinmüthigcr Beschluß nicht zu erwarten sei. Zug besonders schreibt noch, die dortigen Gesandten haben sich niemals zu dieser Tagsazung verstanden, was auffallcndcrwcise im Abschied nicht bemerkt sei. Da von dieser Einsprache Zugs Niemand etwas weiß, zumal der Abschied damals in der Session verlesen worden war, und man überhaupt verlczcnd findet, daß in einer so wichtigen vaterländischen Sache nicht alle Orte zu gemeinsamer Bc- rathung zusammengetreten, so wird an die Ausgebliebenen die dringende Einladung erlassen, diese Tagsazung unverzüglich zu bcschiken. I». In Vorbcrathung der Traktandcn wird beschlossen, zuerst in einem der Tagsazung vorzulegenden Memorial fcstzusczcn, waS man den zur Verantwortung hicher citirtcn eidgenössisch«! Obersten Rcpnvld, Hässi, Gredcr und Manuel vorhalten wolle; inzwischen werde sich zeigen, ob der französische Gesandte einen Vortrag begehren und die Entschließung dcö Königs rüksichtiich dcö Dienstes eröffnen werde, oder ob man sich durch einen besonder» Ausschuß mit ihm werde bespreche» müssen. Bei diesem Anlaß erklärt der Gesandte von Wallis, er wisse nicht, ob nicht auch der Oberst Courten, dessen Stellung zwar von seiner Obrigkeit nicht beschlossen worden sei, freiwillig zur Verantwortung hier erscheinen werde; sofern leztcrcS niäff geschehe, werde er bei der Zurcdstellung der übrigen eidgenössischen Obersten sich in den Austritt begebe»« «. Der französische Gesandte , welcher sich um eine Audienz angemeldet hat, wird in die Session abgeht und versichert in einer zierlichen Rede die fortdauernde Gewogenheit des Königs, wogegen dieser sich gleicht bundcögcmäßcr Gesinnung Seitens der Eidgenossenschaft versehe. Diese Rede wird durch eine verbindliche Gcgcnvcrsicherung erwicdcrt und durch einen Ausschuß dem Gesandten schriftlich eingehändigt. ,1. Da französische Gesandte in seinem Vortrage von der Entschließung dcö Königs auf die ihm früher übermittelt Deklaration und daö damit verbundene Memorial keinerlei Erwähnung gcthan hat, so wird ein Ausschuß bczcich»^ um mit ihm die Angelegenheit zu besprechen und darüber wieder Bericht zu erstatten. Basel empfiehlt »och besonders, dabei auf die Ocffnung der freien Zufuhr der Lebensmittel auö Frankreich »ach Basel zu wirke»« Sobald der Ausschuß beim französischen Gesandten erschienen war, hat dieser sogleich das Wort ergriffen »^ bemerkt, er habe vernommen, daß man zu ihm komme, um die Antwort dcö Königs zu verlangen; er h»^ vorausgesagt, daß der Aufenthalt des Königs im Lager zu Compicgnc die verlangte Entschließung vcrzög«» werde, und deswegen damals eine Frist bis Martini oder Allerheiligen verlangt; nun sei er nicht im 8"^ eine Antwort zu geben; die lezte Mitthcilung des Königs la»tc dahin, daß er ihm die Antwort von ^ saillcs aus crtheilcn wolle; hätte man die Sache der Großmuth dcö Königs überlassen, so wäre die Al'»^ besser erreicht worden; er könne nicht verhehlen, daß der König über daö Vorgehe» der Tagsazung „entläßt bestürzt und piquirt" sei, weil er daraus schließe, man wolle ihm Ziel und Maß sezcn; auch sei ih>», ^ wisse nicht wie, cingcsponncn worden, als hätten sich die Gesandten auf der lcztcn Tagsazung auSgcsproch''"' man lasse sich auf keine Erörterung der Dienstsachen und anderer Beschwerden ein, bis das Begehren Vermehrung dcö Söldes erledigt sei; es sei zwar keine unwiderrufliche Sache, den Sold nicht zu vcrbessc«'' jedoch sei bekannt, daß die Hauptlcutc ganz wohl dabei bestehen können, und wenn der gemcinc Mann einige Erhöhung des Soldes erhielte, so würde dieser bald wieder auf die bisherigen Fr. monall>) September u, October 1698. 748 hmmtersinkcn; cr begreift auch nicht, warum man wegen etwa zwanzig Personen so viel Geschrei mache und sich auSseze, das gute Verständlich mit Frankreich zu stören oder gar mit dem König zu brechen; die cidgc- "i'ssischen Kauflcutc in Frankreich, dcncn man die Auflagen, welche nach dem Fuße der übrigen Ausländer Wohl auf 200,000 Fr. steigen möchten, ermäßigt habe, dürften es schwer empfinden, wenn man gewaltsame Entschließungen fassen wollte; unter den etwa 16,800 Mann, welche noch in Frankreich seien und den Schwcizcr- uanien führen, seien ungefähr i 0,000 Deutsche, von dcncn iin Fall einer Nükbcrufung wenige heimkommen ü'ürdcn, lind eine gleiche Beschaffenheit habe cS auch mit den nicht avouirtcn Compagnicn; cr könne durch einen Courier oder die Post in wenigen Tagen vom König eine Antwort erhalten und erwarte daher, man ä'erde nicht eine übereilte Entschließung fassen. Was dann die andern Punkte, namentlich die Reduction der Kompagnien von 200 Mann betreffe, habe cr zwar keinen Bescheid vom Hofe, getraue sich aber ein Mittel vorzuschlagen, darin bestehend, einige Compagnicn solcher Hauptlcutc, die nicht aus den eidgenössischen Orten siion, „och darin Feuer und Licht haben, also die sogenannten Janitscharcn, zu cassircn und den ächten 8dgcnössischcn Compagnicn zuzuthcilcn. Zur Erörterung anderer in den Dienst eingeschlichener Mißbräuchc sii er allezeit bereit. In Betreff dcS Handels und Verkehrs habe cr das bezügliche Memorial nach Hof gesandt und hoffe, daß der König nach eingezogener gründlicher Information allen vernünftigen Begehren entsprechen werde; was die freie Einfuhr der Früchte aus dem Elsaß nach Basel betreffe, könne er, um es sioimüthig zu sagen, wenig Hoffnung machen, weil der König seine Unterthancn nicht Hungers sterben lassen si'nnc; dagegen sei eine Vermehrung dcS bisher gestatteten Quantums der Ausfuhr wohl möglich. Wegen Zolls lind der Auflagen habe cr schon rcmcdirt; als ihm aber von dem Ausschüsse eingewendet wurde, dieses nur in Rüksicht auf Straßburg, nicht aber auch durch ganz Elsaß und Frankreich geschehen sei, vorsprach cr, sich in dieser Sache allgemein zu verwenden. Bürgermeister Escher crwicdcrtc hierauf, der Ausschuß fti cbcn dieser von ihm angeregten Fragen wegen zu ihm gekommen; cS würde die Eidgenossen übel ^trüben, wenn ihr aufrichtiges und ehrliches Verfahren Tadel oder Verweis erleiden sollte; cö fti weltbekannt, ^si, wo cö sich darum gehandelt habe, Leben und Krone des Königs zu retten, sie mitten durch ihre Feinde ^ führen, Städte einzunehmen und Provinzen zu erobern, die Eidgenossen vom Anfang des Bundes an das trifft dabei gcthan haben; dieser Wahrheit habe er, der Gesandte, zu Solothurn selbst Zeugnis; gegeben; ^ habe ihnen nun verwiesen, daß man dem König zu wenig Zeit zur Information gegeben; allein die ^chgen über schlechten Sold, eingerissene Mißbräuchc im Dienst, neue Zölle, Sperrung des freien Handels, schändliche Visitationen von Mannö- und Weibspersonen auf offenen Straßen, Hinderung der freien Absuhr ^N»cr Gefälle im Sundgau, Elsaß und andern Orten seien schon vor vielen Jahren unter seinem AmtSvor- geführt und durch Deputationen und feierliche Gesandtschaften untcrstüzt, aber mit unvollzogcncn vertaten, mit langweiligen Verzögerungen, mit Bedrohungen oder nichtigen Vertröstungen abgewiesen worden; habe lange genug Geduld gehabt und man hätte sich noch länger gefügt, wenn nicht die so bedenkliche ^»ction erfolgt wäre, welche den Hauptlcutcn die Fortsczung des Dienstes unmöglich mache; habe man ' ^ genug gehabt, die Hauptlcutc bei Hofe zu instruircn, wie sie die obrigkeitlichen Unterhandlungen durch- ^Uzen können, so hätte sie auch hingereicht, über so vielfältiges schriftliches und mündliches Andringen zu ^sicetircn und entsprechenden Bescheid zu geben; daß man dem König gedroht habe, in keine Unterhandlungen ^ ihm einzutreten, bis die RcductionS- und Soldangclcgcnhcit bereinigt sei, werde widersprochen; dagegen ^ Thatsache, daß der König auf die ehrerbietigen Vorstellungen über die Reform geantwortet habe, die stiere, welche so nicht dienen wollen, können nach Hause zurükkehrcn; hätte man auch wirklich gesagt, 744 September u, Oktober t698. wenn man die Anstände wegen deö Soldes und der Reduktion nicht beseitigen könne, sei eine weitere Unterhandlung unmöglich, so wäre dieses auch nicht so übel gefehlt gewesen; denn was nüzc es, über Dis- ciplin und untergeordnete Punkte zu unterhandeln, wenn der Dienst nicht sortgesezt werden könne? Niemanden sei in den Sinn gekommen, dem König zu drohen; die Eidgenossen kennen sich selbst und betrachten den König als den mächtigsten Monarchen von Europa, aber auch als einen Menschen und ihren Bundesgenossen, der sowohl den Gcsczcn, als den Bünden und Capitulationen unterworfen sei, welch' lezterc er selbst beschworen habe; sofern er sie nicht halte, werden auch die Eidgenossen der Pflicht lcvig; sie ihrerseits haben dem König in Treuen gedient und seien dazu auch fürdcr bereit; von Seite des Hofes aber sei, wie der Sprechende bei Anlaß der lcztcn Pariserrcisc Herrn von Eroißp freimnthig gesagt, kein einziger Artikel eingehalten worden; ob die Eidgenossen nun nicht klagen dürfen? Die Untcrthanen selbst dürfen doch dem König ihre Beschwerden vorbringen, um wie viel mehr dann seine Bundesgenossen! Die Klagen über den jezigcn Sold seien schon längst geführt worden, haben aber kein Gehör gefunden; selbst die Hauptlcute haben geklagt, aber, aus Furcht in Ungnade zu fallen, nicht bei den Obrigkeiten, sondern bei Hofe, es wollte keiner der Kuh die Schelk anhängen, sondern den guten Knecht spielen; erst die Reform habe sie und die Obrigkeiten aufgcwckt; die lange Geduld aber begründe keinen Verzicht auf die Tractatc und diese können vom König nicht einseitig aufgehoben oder verändert werden. Die Obrigkeiten seien Väter des Vaterlandes und müssen für ihre Angehörigen sorgen; diese gehen nicht in den Dienst, um ihr Leben aufzuopfern, sondern um dem König en» Zeit lang zu dienen, etwas zum Nuzcn des Vaterlandes zu lernen lind dann mit einigem Vorschlag hcimzw kehren, was man früher erreicht habe, jczt aber nicht mehr möglich sei; da hicmit der Hauptzwck des Dienst^ verunmöglicht sei, so könne man nicht mehr länger zuschauen, sondern müsse fordern, daß die Eidgenosse», welche für den Thron so viel Blut vergossen, auch ehrlich bezahlt werden; wenn der König die Herstellung der Eompagnicn auf 2t1<) Mann zugebe, wie die Tractatc lauten, so dürfe man dann auch hoffen, daß die übrigen Contravcntioncn werden beseitigt werden können. Allein cS handle sich auch um Beschwerden, d» nichts mit dem Dienste gemein haben, um RechtSverlczungcn an Kaufleuten und andern Eidgenossen »» Elsaß, in Burgund, in der Champagne und in andern Provinzen rüksichtlich der Steigerung der Zölle, der Taxationen, der Kopfsteuer, der Hemmung des freien Handels und Wandels, der schandbaren Visitatn'» ehrlicher MannS- und Weibspersonen, der Abhaltung der Früchtcnznfuhr, namentlich gegen Basel; die genossen müssen daher verlangen, daß des Handels halber Alles den königlichen Patenten von <658 gc>»»I' eingerichtet werde; hicfür möchte sich der Gesandte verwenden und auch das Memorial wegen Lcdigung ^ eidgenössischen Angehörigen von der Galeere nicht vergessen. Darauf antwortet der Gesandte, dieser DiSc»^ sei weitläufig und wohlbcgründct, sein Gcdächtniß mache ihm aber unmöglich, auf Alles zu antworten; ^ gebe zu, daß kein Theil ohne den andern den Bund abändern könne; der König habe nicht die Meii»»^ gehabt, die Hauptlcute, welche nicht mehr nach den neuen Bedingungen dienen »vollen, sollen sammt ih>^ Eompagnicn heimkehren, sondern nur jene persönlich, indem der König den Eompagnicn andere Hauptll»" geben könne. Dieses wird ihm aber vom Ausschuß widersprochen; gemäß dem Bunde müsse ein Hauptmann der abgedankt werde, seine Compagnie mitnehmen, da sie ihm von der Obrigkeit anvcrtraut worden sei; ^ König könne nur in soweit neue Hauptlcute geben, als sie aus den Orten der Eidgenossenschaft gcno»»»^ werden, denen daS Volk angehöre. Nachdem der Gesandte Vieles unerwicdcrt gelassen, verspricht er rüksicht^ des Handels und Verkehrs sein Bestes zu thun und stellt in Aussicht, daß die Lcdigung der Galeerensträfling keinen Anstand haben werde. In der Diöcussion hierüber ist man einig, daß beim französischen Gesandt September u, October l(>98. 745 ein MehrcreS nicht zu thun sci; rüksichtlich der Frage, ob nun cinc Gesandtschaft an den Konig abgeschikt werden soll, spricht sich Zürich verneinend ans, weil die Gesandtschaften selten Erfolg gehabt habe» und wieder, wie 1003 und das lcztc Mal in Ensiöhciin, eine die Ehre der Eidgenossenschaft verlezendc Aufnahme derselben zu befürchten sei. Einige Orte sprechen sich gegcnthcilig ans, andere wollen die Beschlüsse von Solothurn und Baden einfach exeguircn, und wieder andere endlich dem König durch einen Edelmann ein "achdrüklicheS Vorstcllungsschrcibcn übergeben und mündlich untcrstüzcn lassen. Zu lczterm Zwck wird durch einen Ausschuß ein Entwurf bearbeitet und der Session vorgelegt/ Da aber verschiedene Orte nicht die "öthige Instruction bcsizcn und durch Einholung neuer einige Zögcrnng entsteht, so läßt der französische Botschafter bei der Gesandtschaft von Zürich anmelden, er habe der Session noch Etwas mitzuthcilen. Eö wird daher der frühere Ausschuß zu ihm gesandt, und diesem nun eröffnet er, die beabsichtigte Absendung kines CouricrS an den König, so lange er im Lager sci, werde gewiß keinen guten Erfolg haben; man solle dem König Zeit lassen bis ans Martini und dann werde er das Schreiben selbst übermitteln und durch nn Memorial untcrstüzcn; erfolge dann bis Martini keine oder unbefriedigende Antwort, so mögen dann "ach Belieben Entschließungen gefaßt werden; indessen hoffe er, daß seine Verwendung nicht erfolglos sein werde. Auf den hierüber vernommenen Bericht beschließt die Session, mit Ausnahme Frciburgö, den verlangten Termin zu bewilligen, mit dem Vorbehalt, daß auf ungünstigen Erfolg cinc Gcsandschaft an den König gcschikt und die Abschiede von Solothnrn und Baden vollzogen würden. Für die Gcsandschaft werden eventuell drei Gesandte mit einem Sccrctär fcstgcsczt, einer von Zürich, einer ans den Städten Luccrn, Frci- l'urg und Solothurn und einer auS den Ländern Uri, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug, GlaruS und Appenzell, jeder von einem Edelmann und zwei Dienern begleitet. Die dahcrigen Kosten veranschlagt man auf 30(10 Thalcr. Einige Orte nehmen die Sache wegen unzureichender Instruction all rslorknäuin. Uri, Schwyz, evangelisch Glarus und Appenzell stimmen zu dem Termin, nehmen aber das Ucbrige all reksienäum, Schwyz mit der Anzeige, daß die Sache vor die LandSgcmeindc gehöre. Zu Ende der Tagsazung, den 13. Oktober, Wird dem französischen Gesandten daö Schreiben an den König durch den Ausschuß übermittelt, mit der Anzeige, man habe de» Termin auf Martini angenommen. Gleichzeitig wird der Gesandte durch ein Atcnwrial ersucht, sich beim König nicht nur in Betreff des Dienstes, sondern auch wegen der andern Bcschmerden zu verwenden. Er verspricht das Beste zu thun »nd bemerkt, daß dir meisten Rcclamationcn ^'ohl begründet seien, v. Die Obersten Rcynold von Frciburg, Hässi von GlaruS, Grcder von Solothurn, Atanncl von Bern und Hauptmann Krämer von Basel, als Anwalt des Oberst Surbcek, erklären sich bereit, '"cgcn der gegen sie in Betreff des französischen Dienstes geführten Klagen sich zu verantworten. Nach Genehmigung der zu Papier gebrachte» Klagcpunktc werden sämmtlichc Obersten vor die Session berufen und jl)»cn die Klagen vorgehalten. ES wird ihnen zugestanden, dieselben zu prüfen und schriftlich zu crwicdcrn; die Autwortcn gehen dahin: I. Allgemeine Klagen. 1. Die Obersten haben sich gegen die Kapitulation von jj>71 Neuerungen erlaubt. Antwort: Die Obersten sind in allen Stükcn in die Fußstapfcn ihrer Vorfahren ^treten und seit der kurzen Zeit, wo sie Regimenter haben, ist nichts Neues eingeführt worden. 2. Sie ^'nächtigen sich des Geldes der Hauptlcntc und behalten von demselben zu Bezahlung derer Schulden znrük. Antwort: Dies fällt nicht den Obersten, sondern dem Gencraldircctor zur Last, welcher allein befohlen hat, ^"jcnigcn Hauptlcutcn Sold einzubehaltcn, welche man sonst auf keine Weise zur Bezahlung ihrer Schulden ^>"gen konnte; selbst den Obersten wird nicht verschont, den Hauptlcutcn aber, welche nichts schuldig sind, sonst richtig zahlen, wird monatlich ihr Decomptc bezahlt. Oberst Manuel insbesondere antwortet, daß 94 74K September u, October 1698. seinem Regiment nichts cinbchaltcn worden sei, daß weder er noch der Major der Hauptlcute Geld zu Händen genommen, sondern daß diese es selbst beim Schazmcistcr fassen. 3. Eö werde kein Feldprcdiger gehalten. Antwort: Die Regimenter haben keinen Mangel weder an Predigern, noch an Priestern. Oberst Manuel sagt, er habe in seinem Regiment allezeit zwei Feldprcdiger angestellt, die ihm von der Obrigkeit geschikt worden seien. 4. Die Obersten haben ein neues Reglement entworfen und dadurch in die Rechte der Obrigkeiten eingegriffen. Antwort: Sic gestehen, daß sie zwar ein Reglement entworfen, aber bei den Regimentern nicht eingeführt haben, weil sie hicfür die Genehmigung der Orte haben einholen wollen; deswegen seien auch Niemanden Abschriften davon ausgehändigt worden; Oberst Manuel habe sich an diesem Entwurf nicht bctheiligt. 5. De» Hauptlcutcn werde zugcmuthct, ihre Soldaten gegen das Herkommen öfter zu kleiden. Antwort: Die Bekleidung ist jederzeit in der Hauptlcute Willen gestanden, aber kein Soldat zu neuen Anschaffungen gcnöthigt worden, als in wie weit cS die Uniformität erforderte. 6. Den Hauptlcute» werde ferner zugcmuthct, Schallmcier, Spielleute und Comödicn zu bezahlen, auch werden ihnen unter Versprechung guter Garnisonen oder anderer Begünstigungen große Summen abgefordert. Antwort: Kein Hauptmann sei unter solchem Vorwandc zu den erwähnten Geldleistungen veranlaßt worden; die Schallmcier, Spielleute uud Comödicn haben sie nach ihrem Belieben angenommen und wieder abgestellt. 7. Die Hauptlcute lassen zu, daß die Soldaten bei ihrer Abdankung von dem Könige, ohne genügsame Bezahlung, der Waffen beraubt werden. Antwort: Die Soldaten, welche ihr Ucbcrgewehr zurükgclasscn haben, sind dafür angemessen entschädigt worden. 8. Die Obersten maßen sich wider das Herkomme» an, ohne Mitwirkung der Hauptlcute den Ucbclthätcrn Gnade zu crtheilcn. Antwort: Kein Oberst hat sich diese Befugniß angemaßt. II. Besondere Klagen. I. Die Compagnicn sind von 200 auf 100 Mann reducirt worden. Antwort: Die Reduction ist ohne Vorwisscn der Obersten in Vollziehung gesczt worden und konnte von ihnen nicht verhindert werden; den Obrigkeiten war die beabsichtigte Reduction schon früher bekannt und haben sich dieselben mit diesem Anstände beschäftigt. Oberst Manuel hat seiner Obrigkeit von diesem Vorhaben Kcnnluiß gegeben, sobald er hicvon etwas vernahm. 2. Der Sold ist verringert worden. Antwort: Die Obersten haben dieses nicht hindern können und sich auch nicht darüber aufgehalten, indem die Truppen während der ganzen vorherigen Fricdcnszcit auf diesen Fuß bezahlt worden sind, wie allen Orten bekannt sei; auch haben sich die Obrigkeiten dieses Punktes angenommen, bevor er zur Vollziehung kam. 3. Den Compagnicn sind ihre gewohnten Gratificationcn abgebrochen worden. Antwort: Die Compagnicn haben ihre Gratificationen jederzeit genossen und cS ist ihnen diesfalls nichts Hinterhalten worden. 4. Die Eompagnien sind nicht nach der ersten Musterung vor dem wirklichen Feldzug bezahlt worden und den Officicren werde nicht genügsame Zeit gelassen, ihre Compagnicn zu ergänzen. Antwort: Es ist den Obersten nichts Anderes im Wissen, als daß bei allen Feldzügcn jederzeit zwei Musterungen gehalten worden sind; wenn ein Officicr länger, als sonst erlaubt, auszubleiben nöthig hatte, haben die Obersten bereitwillig bei Hofe svllicitirt und zu Zeiten Aufschub erhalte». 5. Der im Bund bedungene Schlachtsold ist nicht gefordert worden. Antwort: Der Schlachtsold ist zwar nicht bezahlt worden; allein statt desselben hat die Nation zu Zeiten große Gratificationcn erhalte». 6. Die Officicrc müssen für ihre Certificate eine gewisse Taxe bezahlen. Antwort: Kein Officicr hat je »»t Wissen oder auf Befehl des Obersten ctwaö für sein Certificat bezahlt. 7. Die Bezahlung deö 3 DcnierS pro Livrc wird immerfort geduldet. Antwort: Diese Zahlung hat schon unter den Vorfahren bestanden und ist von der ganzen Nation geleistet worden; die Abstellung dieser Hebung steht nicht in der Macht der Obersten. 8. Den Compagnicn oder einzelnen Thcilcn derselben wird bei der Abdankung weder der MonatS- September u, Oelber lv98. 747 sold vergütet, »och ihnen Etappen angewiesen. Antwort: Die Obersten sind der Beglaubigung gewesen, cS werden den abgedankten Compagnien die Etappen bezahlt und zu Gunsten einiger ist dies wirklich geschehen; aber nach der Reform ist die Rcclamation zu spät gewesen. 9. Die Osficiere, welche länger als die ihnen erlaubte Zeit ausbleiben, verlieren ihren Sold für die ganze Zeit ihrer Abwesenheit. Antwort: Dieses hat schon lange vor der Zeit der gegenwärtigen Obersten bestanden; cS ist aber bekannt, daß, wenn sie für ihr Ausbleiben Gründe nachweisen konnten, sie keinen Verlust zu leiden hatten, sondern bezahlt wurden, 10. Die Soldaten werden zu verschiedenen Arbeiten angehalten, ohne hicfür irgendwie oder gehörig bezahlt zu werden. Antwort: Den Obersten ist nicht bekannt, daß die Soldaten umsonst gearbeitet haben, vielmehr sind sie ihres Wissens bezahlt worden. 11. Den Hauptleuten werden fremde Officicrc aufgedrungen. Antwort: Die Obersten haben den Hauptlcutcn die Ernennung ihrer Officicrc jederzeit überlassen. 12. Französische Jn- spectoren disponircn über daö Geld der Hauptleutc. Antwort: ES ist wahr, das, sich diese erlaube», die Bezahlung der Schulden der Hauptleutc zu befehlen; solches geschieht aber nur denjenigen gegenüber, die man sonst auf keine», Wege zur Bezahlung der Schulden bestimmen kann. 13. Die französischen Gubernatorcn sezcn die eidgenössischen Hauptleutc in Arrest. Antwort: Solches geschieht, wenn die Offieierc sich verfehlen, schon seit langer Zeit. 14. Die eidgenössischen Soldaten werden angehalten, an die in den Garnisonen erfolgten Diebstähle Ersaz'zu leisten. Antwort: Nur wenn der Dieb nicht ausgcmittclt werden kann, wird die ganze Garnison zur Restitution angehalten, betreffe cS Schweizer, Deutsche, Franzosen oder Italiener. 15. Den Marketendern sind ihre Freiheiten genommen oder von den Hauptlcutcn verkauft worden, so daß die Soldaten gezwungen werden, in die königlichen Eantinen zu gehen. Antwort- Wenn sich d.e Truppen in Frankreich befinden genießen die Marketender ihre Freiheiten; dagegen wurden sie ihnen an einigen Orten in Flandern versagt oder limitirt Es wird auch in keinem Regiment gelitten, daß ein Hauptmann die Freiheiten der Marketender verkaufe und dadurch die Soldaten zwinge, in die königlichen Eantinen zu gehe». In Catalonien ist das Privilegium der Marketender nie beeinträchtigt worden. 16. Die Osficiere und Wachtmeister können aus eigener Gewalt keinen angeworbenen Soldaten ledig lassen. Antwort- Dieses geschieht, damit jeder Betrug vermieden werde; wenn aber die Obrigkeit eines Ortcö d,e Loölassung c.neS Soldaten verlangt oder befiehlt so hat der Offieier zu entsprechen, ohne daß er sich dadurch einer Verantwortlichkeit aussezt. 17. Die Obersten haben zugelassen, daß die Offieierc und Soldaten der Kopfsteuer unterworfen werden. Antwort: Die Obersten Revnold und 5ässi bekennen auS gewissen Considerationen den von vier Obersten an die Orte adressirten Brief unterzeichnet zu haben, was sie nicht hätten thun sollen, und daher die Session um Entschuldigung bitten Ihre Regimenter sind hierin gehalten worden, wie die andern. In Oberst Surbeckö Regiment ist das Kopfgeld ohne deS Obersten Vorwisscn zurükbchaltcn worden; die Hauptleutc haben dazu eingewilligt 'l»d versprochen daß sich der Soldat dessen nicht zu entgelten habe. Oberst Grcdcr gibt an, die Kopfsteuer s" seinem Regiment erst cinbchaltcn worden, nachdem die andern sie schon bezahlt hatten; er habe dem Intendanten von Bagnolleö vorgestellt, wie übel dieses von den Orten werde aufgenommen werden; auch habe er lgcvon bei seiner Heimkehr der Obrigkeit Mzcige gemacht und die Antwort erhalten, die Sache werde an "nc allgemeine Tagsazung gebracht werden. Oberst Manuel führt an, er habe zwei Jahre lang die Kopf- s'cucr für sein Regiment verweigert; erst während er sich auf Urlaub im Vatcrlandc befunden, sei sie seinem Regiment cinbchaltcn worden. I", Allgemeinen glauben die Obersten dadurch bewiesen zu haben, daß sie in vlrlcn Punkten nichts 'Neues eingeführt haben und versprechen dasjenige, was wider ihre Absicht und über ihre Gewalt passirt sei, nach Möglichkeit gutzumachen, womit sie sich zu obrigkeitlicher Gnade empfehlen. — 748 September n. Octobcr IllW. Diese schriftliche Verantwortung wird durch den Ausschuß geprüft, das Gutachten vor der Session verlesen und darüber folgender Befund angenommen: 1. Die Verantwortung wegen Ucbertretung der Kapitulation wird nicht stichhaltig befunden, da thcilweisc das Gcgenthcil des Vorgebrachten offenkundig ist und die Entschuldigung nicht angenommen werden kann, daß gewisse capitulationswidrigc Zustände schon lange bestanden haben; vielmehr wäre cö Pflicht der Obersten gewesen, die Obrigkeiten darauf aufmerksam zu machen, 2, Die Entschuldigung, der Sold sei nur den übclhauscndcn Hauptlcutcn Hinterhalten worden, sei unrichtig, indem dieses Verfahren gegen Alle geübt worden sei; die Obersten hätten diesen Eingriff der französischen Jnspcctoren nicht dulde», sondern die Hauptleutc »ach der Nation Recht zur Bezahlung der Schulden anhalten, und erfolglosen Falles an die Obrigkeiten gelangen sollen, 3. Mit den Fcldprcdigcrn verhalte cö sich anders; wenn die Obersten aber auf ihren Angaben beharren, sollen sie anzeigen, waö für Subjectc sie gehabt haben und wie lange. 4. Ein neues Reglement zu entwerfen seien die Obersten nicht befugt gewesen; die Auörcdc, sie haben cö den Obrigkeiten zur Genehmigung senden wollen, sei eitel, indem sie hicfür schon Zeit gehabt hätten, wenn sie cö wirklich gewollt, 5. Den Soldaten seien die Gewehre und Kleider nicht so lange belassen worden, als sie gut und brauchbar gewesen seien; die vorgebrachte Entschuldigung könne daher nicht angenommen werde». 6. Rüksichtlich der Spicllcute und Diöcretionen wegen guter Garnisonen w. sei man anders berichtet; wenn ein Oberst Spicllcute oder Eomödicu haben wolle, könne er solches aus seinem eigenen Geld bezahlen- 7. Die Gewehre abgedankter Soldaten hätten die Hauptleutc nicht in die königlichen Magazine abgeben lassen, sondern selbst zu Händen nehmen sollen, 8. Daß Malcficantcn ohne Zuthun der Hauptleutc begnadigt worden seien, erweise sich als wahr und widerstreite der Freiheit der Nation, lt. Wenn Oberst Manuel seine Obrigkeit über die Reduktion habe berichten können, so hätten es die übrigen Obersten auch thun sollen, 1t>. Die Privatkcnntniß der Obrigkeiten von der Hcrabsezung des Soldes entbinde die Obersten nicht von der Pflicht, solches denselben anzuzeigen. 11. Wegen der bcsondcrn Klagcpunktc 3 und 4 hätten die Oberste» die Hilfe der Obrigkeiten nachsuchen und ebenso den Schlachtsold fordern sollen, 12. Weil die Certificate gegen des Hauptmanns Gewalt und der Nation Freiheit laufen, hätten sie nicht geduldet werden sollen, 13. Der Denier pro Livre sei vom Könige selbst nur auf fünf Jahre begehrt worden; länger hätten die Oberste» dessen Bezug nicht dulden, sondern bei den Obrigkeiten Abhilfe suchen sollen. 14. Für die heimkehrende» Soldaten sei cS nicht um Anweisung von Etappen zu thun, sondern es hätte auf dem capitulationSmäßigc» Monatssold bcharrt werden sollen. 15. Der Verlust des Soldes für die ganze Dauer der Abwesenheit cincö Ofsicicrs, der über die erlaubte Zeit ausgeblieben, sei eine Neuerung, die man den Obrigkeiten hätte cinbcrichtc» sollen. 16. Die Soldaten hätte man zu keinen schweren Arbeiten verwenden lassen sollen, als gegen billige Bezahlung. 17. Ucbcr die Verantwortung wegen der Ernennung der Officiere verwundert man sich um s» mehr, als das Gcgenthcil der dicsfälligen Behauptung offenbar ist. 18. Wenn die Gubcrnatorcn einen fehl' baren eidgenössischen Militär in Arrest sczen, um ihn der eidgenössischen Justiz zu überantworten, so ist dagegen nichts einzuwenden; wohl aber wenn sie Strafarrcst verfügen, da dieses die eidgenössische Justiz vcrlczt. 1^ Mail könne nicht für bekannt annehmen, daß, wenn Soldaten anderer Nation in den Garnisonen Händel anfangen, die eidgenössischen sich an der Restitution bcthciligcn sollten. 2l1. Die Obersten hätten sich eine Beschränkung der Freiheit der Marketender nie gefallen lassen sollen. 21. Die Entschuldigung wegen der Kopfsteuer findet man unzureichend und hält dafür, daß wenn man mit Strenge verfahren wollte, die Oberste» schuldig wären, den Hauptlcutcn, Officicrcn und Soldaten die bezahlten Kopfsteuern zu crsczcn. — Nachdem dieser Befund festgestellt war, werden die Obersten (Manuel war wegen Unpäßlichkeit verreist) und Haupt' September u, Oetober 1698. 740 »mim Krämer vorbcrufen und ihncn eröffnet, ihre Entschuldigungen seien nicht genügend befunden »vordcn »nd ihre Sachc »verde an dic bezüglichen Obrigkeiten gctvicscn, »velche das Gebührende zu verfügen haben werden. Jnzivischen haben sie im Lande zu verbleiben, bis des Königs Entschließung eingehe, damit, wenn der Dienst seinen fcrnrrn Fortgang habe, man dcS Weitem anordnen könne, waö zu des Königs Dienst und der Nation Ehre und Ruzcu gereichen möge. Dic Obersten danken für diesen Bescheid, erbieten sich alles Guten und empfehlen sich in dic Gnade der Orte. Rüksichtlich des weitem Verfahrens der Orte gegen dic Obersten wird von Seite der Session der Wunsch auSgcdrükt, cS möchte dieses bis zur Ankunft der Erklärung des Königs eingestellt bleiben. Ferner wird allgemein wünschbar gefunden, daß diejenigen Obersten, welche nicht mit Feuer und Licht in der Eidgenossenschaft angesessen sind, wenigstens 4000 Rcichsthalcr in's Land hinterlegen sollten, damit man sie bei vorkommenden Fehlern dabei bchaftcn könnte. Endlich wird gutgcfundcu, daß jeder Oberst allen Orten, von denen er Volk habe, den Eid leisten solle. Für Oberst Stuppa, der Alters halber nicht kommen konnte, war Hauptmann Socin von Basel erschienen; da er aber keine förmliche Vollmacht hatte und deshalb die Mitthcilung der Klagcpunktc verlangte, welche dann der Oberst befriedigend beantworten wolle, wird an Herrn Stuppa geschrieben, er habe auf nächste Tagsazung einen Sachwalter mit hinreichender Vollmacht zu bestellen, t. Von Untcrwaldcn ob und nid dem Wald, Zug und GlaruS katholischer Religion sind auf dic Mahnung vom 30. September Antworten eingegangen, worin sie Gründe ihres fernem Ausbleibens angeben. Dieselben »verde» dem Abschied beigefügt und den Obrigkeiten überlassen, wie sie solche verstehen wollen. Appcnzcll-Außcrrhodcn hat seine Gesandtschaft nachträglich hcrgcschikt. Mit schriftlicher Eingabe verlangt der kaiserliche Gesandte nicht nur dic Loölassung des Eberhard Jmthurn, sondern auch die Vcrabfolgung dessen Frau und Kinder und deren Vermögen, unter der Androhung, daß sonst von Seite Ncllenburgö die bereits bewerkstelligte Aufhebung der Arreste auch nicht mehr gehalten würde. Nach Verlesung des AbschiedSschlusscS vom .18. April dieses Jahres wird hierauf schriftlich crwicdcrt, diese Forderung sei mit Verwunderung vernommen worden, weil der angeführte TagsazungSabschicd klar laute, daß der Kaiser demjenigen, waö Schaffhauscn rüksichtlich dcö Vermögens, der Frau und der Kinder Jmthurnö anordnen werde, keine» Eintrag thnn »volle. Uri und Schwyz stimmen zu diesem Schreiben nicht, weil sie bciin dieSfällige» Beschlüsse nicht zugegen gewesen. Schaffhauscn berichtet hierauf, der Gefangenwart Jmthurnö habe auf amtliche Anfrage bestimmt crkärt, daß Niemand mit dein Gefangenen habe verkehren und ihm von dcr Beschwörung der Urfehde habe abrathcn können; wohl aber habe man in Anwescnhcit der ncllciiburgischcn Amtleute ihn mit allen Gründen bestimmen »vollen, dic Urfehde zu schwören, denn man hätte ihn sehr gern Weggehen gesehen, da er schon genug Ungelcgcuhcit gemacht habe. Schaffhauscn bitte daher um Handhabung ^S im April n»it den» kaiserlichen Gesandten getroffenen Vergleichs und um guten Rath, wenn ctwaö Unerwartetes vorfallen sollte. Nach Inhalt der Erbcinung wird Schaffhausen vcrdcutet, von widrigen Ereignisse»» den Orten unverwcilt Anzeige zu niachcu, wo man ihm dann weitem Rath und Uutcrstüzuiig gewähren »verde. ^ i». (S. n. d. Vogtcicn.) (Dic IV Schirniortc des AbtcS von St. Gallen.) In dem seit Mai ^'07 zwischen dem Abt lind der Stadt St. Gallen schwebenden Anstände über dic von» Abte verlangte Gcnugthuung ist endlich eine Verständigung erzielt worden. Diese geht.dahin, daß beide Parteien alles, was i>, dieser Sachc Unfreundliches und Unbclicbigcs zwischen ihnen vorgefallen, der Vergessenheit anheim- lwbe» „nd gute Nachbarschaft gegen einander halten, und in» Übrigen beiderseits bei allen ihren Rechten »ind ^rcchtigkcitcn verbleiben solle». Dic Stadt St. Gallen, dic cinige Abänderung in den Zöllen, Schiffs- und Fuhrlöhnen wünscht, wird hicfür an den Fürstabt gcivicscn, in der Erwartung, daß derselbe nach Billigkeit 750 September u, October 1698. und zur Bekräftigung der guten Nachbarschaft von sich auö entsprechen werde. Dieses Ucbercinkommen wird den 14. October besiegelt, t. (Die mit Savoycn verbündeten Orte.) Dem Herzog wird dringend empfohlen, die Garde zu Turin besser und der Kapitulation gemäß zu kleiden. Man sehe auch in dem Abschnitte Hcrrschaftsanqele>zenheiten: Landqrasschaft Thurgau. «». Art. 2Kt. Jnstizsachen, Recht, Gericht. ». Art. 28-t. Ehehändel. Voqtci Rheinthal. Grafschaft Sarnaus. Grafschaft Baden. ««. Art. 207. Zvliwesen. I» > It. I. I,. I,. Art. tZI. Jnstizsachen, Recht, Gericht. Judikatur- ». Competenzanst. Handels- u. Verkehrswesen. Verwaltung im Allgemeinen. Vogtei Freiämter. Abtei St. Gallen. Vogtei Lauis. Vogteien Bcllcnz ?c. a»S einer Urkunde im Stiftsarchiv zu St. Gallen Art. tkU. „ ZZ7. Art. «7. Art. tZ. Art. 194. Art. K3. i». Art. t?7. Jndicatnr- u. Competenzanstände. Zvliwesen. 3W. Conferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen wahrend der Tagsazung zu Baden. liiiM, im September und October. Staatsarchiv Zürich. AN». Absch. Bd. 77, tdi. ISN. Gesandte: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für Schaffhausen Johann Heinrich Schalch, Sekclmcister.- ». Tobias Holländer, gewesener Bürgermeister von Schaffhauscn, hat sich laut Bericht der zürcherische" Gesandten mehrmals angemeldet, um in der über ihn ergangenen „Fatalität" bei der evangelischen Session Rath und Trost zu suchen; es wird ihm daher der gewünschte Vortrag gestattet. Was er daselbst vorgc bracht, welcher rcligionögcnössische Rath ihm erthcilt worden lind was darüber mit den bei dem Vortrag nicht anwesenden Gesandten von Schaffhauscn zu seinem Tröste und im Interesse der sonst in andern Geschäfte» vcrwikeltcn Stadt Schaffhausen verhandelt worden ist, werden die Gesandten mündlich zu berichten wisse»' I». Bern läßt ein an das dortige Flüchtlingöcomitc erlassenes Schreiben des Herrn Rochegude verlesen, dem zufolge wenig Hoffnung zur Niederlassung der französischen Flüchtlinge in Irland vorhanden sei; deshalb wird unter Eingabe eines Etatö der Flüchtlinge nach ihrer BcrufSart um ein Empfehlungsschreiben der evaw gelischcn Orte an den König von Dänemark gebeten, waö einstimmig zugesichert wird. Da aber diese Vcr triebenen immer noch die Hoffnung nähren, in der Eidgenossenschaft verbleiben zu können, wird beschlösse», Zürich solle dem niederländischen und Bern dem großbritannischcn Gesandten zum Verhalt der Flüchtling ausdrüklich die Ursachen mittheilcn, warum man sie in keinem Fall in der Eidgenossenschaft behalten könne- «». Die Gesandten von Bern thcilcn dasjenige Schreiben mit, welches ihre Obern am 23. September weg» anstößiger Reparation der aus Piemont gekommenen Flüchtlinge an die andern Städte erlassen haben; b» aber dieser Gegenstand in einer Confercnz in Aarau behandelt werden soll, läßt man sich hier nicht dara»l ein, um so weniger, als man hofft, ein Thcil dieser Flüchtlinge werde sich in'S Brandenburgische begebe», Octvbcr IlZW. 751 wo dcr Kurfürst durch Patcut vom 22. August allcu Rcformirtcu und Lutheranern, die sich des Glaubcnö wcgcu flüchte» müsscu, frcicu Aufcuthalt uud Förderung in ihren BcrufSartcu verheißen hat. «I. Glarus erstattet den erfreulichen Bericht, daß dortscits eine Collectc für die aus Picmont vertriebene» Glaubensgenossen erhoben werde. Ein gleicher Bericht war von Appcnzcll-Außcrrhodcn schriftlich eingegangen. r>. Basel thcilt Zürich, Schaffhauscn und St. Gallen ein Schreiben von Bern vom 17. September mit und ersucht diese Orte, bis auf die nächste Zusammenkunft über den Inhalt desselben zu dem Zwckc nachzudenken, wie de» von Bern unternommenen Neuerungen in Handelssachen zu begegnen sei. t. Dcr evangelischen Gemeinde Untcrvaz in Bünden wird für ihren vorhabenden Kirchenball auf Genehmigung dcr Obrigkeiten eine Beisteuer von 2<)l) Thalcrn zuerkannt. Ucber das Memorial dcö kaiserlichen Gesandten, wodurch die Freilassung JmthurnS und die Ausfolgung seiner Frau und Kinder sammt Hab und Gut zugemuthct * wird, vereinigt man sich, darauf zu dringen, daß die im verflossenen April mit besagtem Gesandten getroffene und im Abschied enthaltene Verabredung in Vollzug gcsezt werde. I». Gemäß erstattetem Bericht ist der Streit zwischen Abtei und Stadt St. Gallen durch die Schirmortc beigelegt und über die unklaren Stellen des Rorschachcr Abschieds ein neuer Aufsaz verfaßt worden, dessen Bestätigung an die Parteien gewiesen ist. Die Stadt St. Gallen wünschte aber noch an zwei Stellen die Abänderung des Wörtlcins „sollen." Auf Anrathcil dcr übrigen Orte, das Geschäft nicht weiter in Frage zu stellen, erklären jedoch die Gesandten dcr Stadt, keine weitem Schwierigkeiten machen zu wollen, und verdanken die Bemühungen der Session. 399. Confcrenz der die Frciämter regierenden Orte. Bremftarten. 1 <»;>«, 14. Oetober. «iaalSarchlv Luc«r». Allg. Adsch. Bd UXXXIV, lol. »42. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Hirzel, Statthalter, ^»ccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Martin Schwptzcr, Statthalter und Obcrzcnghcrr. Uri. Jost AzariaS Schmid, Landammann; Anton Schmid, alt-Landammann. ^chwyz. Johann Rudolph Schindler, Landammann; Jost Rudolph Rcding, Ritter, alt-Landammaun. ^»tcrwaldcn. (Nicht vertreten.) Zug. Beat Kasp»rr Zurlaubcn, Ritter, alt-Ammann und LandShaupt- '»ann dcr Frciämter; Johann Weber, Amman». GlaruS. Johann Heinrich Zwicki, Landammann. z». Laut Beschluß dcr lcztcn JahrrcchnungStagsazung versammeln sich die Gesandten dcr die Frciämter Agierenden Orte nach eben beendigter badischcr Tagsazung in Brcmgartcn, um die längst beschlossene Reformation dcr Verwaltung dieser Vogtei vorzunclnncn. Vorerst werden die JahrrcchnungSabschicdc von 1693, 1695 "»d 169(j verlesen, wo über einige Punkte schon Beschlüsse gefaßt, andere aber zur Entscheidung an die Con- hkrcnz verwiesen worden waren. Bevor in diese Angelegenheit eingetreten werden konnte, eröffneten Uri und ^)wyz, daß ihre Obern in Folge des unlängst publicirtcn Verbotes, anderswo als auf offenem Markt Früchte verkaufen, eine Steigerung dcr Preise befürchten und daher eine Moderation oder gänzliche Aufhebung icncs Verbotes wünschen. Zug berichtet, einige Bauern aus den Frciämtcrn hätten bei ihnen das Begehren Wellt, daß sie bei ihrer 1635 erhaltenen OrtSstimme, gemäß welcher nach altem Herkommen drei oder vier 752 October u, November 1698. ihrer „Hudlcr" in de» Acmtern Mcycnbcrg und Muri die Früchte bei dm Häusern aufkaufen und nach Zug auf den Markt führen mögen, geschüzt werden; seit dem lezten Mandat sei bereits eine Verminderung der Fruchtzufuhr in das zugcrische Kaufhaus bemerkbar. Der Landvogt selbst meldet, daß sich seine Amtsangc- hörigrn darüber beschweren, wenn jeder Bauer die Früchte selbst auf den Markt führen müßte, indem manche keine eigenen Züge haben und die Fuhr nicht andern übergeben dürfen; sie bitten daher um Einhaltung des Jahrrcchnungsabschiedcs von 168(1, welcher zugebe, daß die Hodlcr auch außer den Märkten Frucht aufkaufen und auf die Märkte führen dürfen. Da erfahrungsgemäß auf die öffentlichen Märkte um so weniger Früchte gebracht werden, je unbeschränkter der Aufkauf bei den Häusern und Speichern gestattet wird, was dann auch eine Steigerung der Preise nach sich zieht, im Übrigen aber das angeführte Mandat gegen den Vorkauf gerichtet ist, wird die Ortsstimmc von Zug genehmigt, jedoch mit der Beschränkung, daß die drei oder vier bestellten Hodlcr mit obrigkeitlichen Patenten versehen werden und jcwcilcn nicht mehr aufkaufen, als waS sic wöchentlich auf dm Markt führen. Wenn aber Andere solche Käufe bei den Häusern machen, sollen sic vom Landvogt abgestraft werden; indessen wird den Untcrthancn und Eingesessenen vorbehalten, daß sic für ihre» wöchentlichen HauSbrauch ihre Ankäufe auf dem Lande machen und ihre Früchte auch durch Andere auf die Märkte (auch diejenigen, die im Mandat nicht auSdrüklich angegeben sind) führen lassen dürfen. Schwyz und Glaruö, die der Hodlcr halber nicht instruirt sind, nehmen die Sache ael rgtomiuZum. I». Uri, Schwyz, Zug und Glaruö behalten sich vor, daß ihre Angehörigen in den gemeinen Vogtcicn für ihren Hausbrauch auch auf dem Lande Früchte einkaufen mögen. «. Nidwaldcn lehnt die Bcschikung der Eonfcrcnz ab, da die Berathung der Reformen für die Vogtcivcrwaltungcn besser auf den Jahrrcchuungstagsazungcn stattfinde» könnte. «I—t. (S. u. d. Vogt.) Man sehe auch in dem Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheitcn: Deutsche gemi Vogt. iiberh. «. Art. 8. Verwaltung im Allgemeine». Vogtei Areiämter. «>. Art. K8. Verw. i. Allg., Landvogteiref. 1 Art. 188. Zölle u. Geleit, Handel ». Verkehr. Vier ennetb. Vogt, iiberh. v. Art. 17. Allg. Vcrwaltungssachen ic. Conferenz der Städte Bern, Freiburg und Solothurn. Aarberg. 2t». November. Kailtonsarchiv Zfrcibttrg. Abschicdcband 125 Gesandte: Bern. Johann Friedrich Willading, Vcnncr. Freiburg. Johann Peter von Boccard, dcS täglichen Raths. Solothurn. UrS Suri, Vmner. ». Die Eonfcrcnz tritt zusammen, lim sich zu besprechen, was für Maßregeln bei der herrschende» ziemlichen Thcuerung zu ergreifen seien. Bern hat auf seinem Gebiete bereits Schritte gcthan gegen die Vcr- äußerung der Korn- und Bodmfrüchte außer Landes, immerhin in der Meinung, daß auch sürdcrhi», namentlich Freiburg und Solothurn gegenüber, auf genügsame Zeugnisse hin für den Hausgebrauch der M kauf von Getreide mäßwcise auf den Märkten zugelassen werde. Der Gesandte von Freiburg wünscht Allem ein Ausfuhrverbot gegen Genf und Savoyen, sowie gegen Burgund und Neuenbürg; dabei glaubt cr, eS sollen die bernischcn und freiburgischcn Untcrthancn beiderseits befugt sein, nicht allein die Märkte Z" Dcccmber 1698. 753 besuch«,, sondern auch Getreide auf dieselben zu führen. Im Fernern verlangt Frciburg zu wissen, ob den Bcrncrn wirklich verboten sei, Anken in das frciburgischc Gebiet zu verkaufen. Der Gesandte von Bern nimmt diese Punkte sümmtlich in den Abschied und äußert sich vorlaufig dahin, einem vollständigen Markt- vcrbot gegen Genf stehen die zusammenhabenden Bünde entgegen; den Savoycrn sei der Ankauf von Früchten ganz abgestrikt. Auch Solothurn geht damit einig, daß der Abfluß von Kernfrüchten außer Landes gehemmt werde. Sodann wünscht Bern, daß der Preis, des Kornes obrigkeitlich norniirt werde, nicht zu hoch und nicht zu tief, damit der Bürger und mangclbarc Mann nicht zu sehr bcdrükt werde, und schlägt folgende Preise vor: für den Mütt Dinkel drei Thaler, .so daß vcrhältnißmäßig das Maß Kernen achtzehn und der Mütt Haber fünsundfünfzig bis scchözig Bazcn zu stehen käme. Frciburg kann sich zu einer Taxirung nicht cntschlkßcn, wogegen Solothurn grundsäzlich beistimmt, den Preis per Maß jedoch auf fünfzehn, höchstens srchSzchn Bazcn sczcn will, mit der Erläuterung, daß diese Taxe so lange dauern soll, als der „Klamm des Gewächses" anhält. Dem Stand Frciburg werden Vorstellungen gemacht, daß er sich ebenfalls zu einer umtlichcn Prcisfcstsezung verstehen möchte, ansonst alle diesmaligen Bcrathungcn illusorisch seien und auch von b" freien Zufuhr auf die Märkte unter einander nicht mehr die Rede sein könne. Bern und Solothurn, U'clchc in den Normalpreisen auseinandergehen, erklären bei der noch festzustellenden Taxe unveränderlich bis Zur nächsten Ernte zu verbleiben. I». Der Antrag, gegen das haufenweise im Land hcrumschwcifcndc Bcttcl- istsindcl mit Nachdruk vorzugehen, wird in den Abschied genommen. Der Gesandte von Bern berichtet, daß bic Amtleute erst vor wenigen Tagen hierüber Weisung erhalten hätten. (Bern und Frciburg.) Frciburg berichtet, besonders zu Händen von Bern, über die Verdrießlichkeiten zwischen der Republik Wallis und dem Abt von St. Mauriz, dem die Einkünfte im Wallis unter nichtswürdigem Vorwand beschlagnahmt worden hnd. Nachdem die Dazwischcnkunft des päpstlichen Nuntius ebenfalls erfolglos abgelaufen, empfiehlt Frciburg den Abt als seinen Vasallen und Bürger dem Stande Bern, in dessen Gebiet seine meisten Gefälle ^egcn. Bern nimmt cö einfach a,1 rokoronünm. «R. (Bern und Frciburg.) Am Schlüsse der Verhandlungen "hält der Gesandte von Frciburg den Bericht, daß Bern die Zufuhr von Getreide und Anken gegen Frciburg ha»z verboten habe, was an und für sich den Bünden widerspreche und im Momente, wo man in der gleichen ^uche in freundliche Unterhandlung trete, um so befremdender sei. Der bcrnischc Gesandte will von einem ^"icll wider Frciburg erlassenen Verbot nichts wissen und nimmt die Beschwerde in den Abschied. 401. Gememeidgeiwssische Tagsazimg. Baden, 1. Deecmbcr. TiaatSarchw »>»ccr». All». Absch. Bd. I.XXXIV. kol. »M. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Hirzcl, Statthalter, ^crn. Emanucl von Graffcnricd; Johann Friedrich von Willading, beide Vcnncr. Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Martin Schwptzcr, Statthalter und Obcr- ^"gherr. Uri. Jost AzariaS Schmid, Landammann; Anton Schmid, alt-Landammann. Schwyz. Johann Udolph Schindler, Landammann; Jost Rudolph Rcding, Ritter, alt-Landammann. Untcrwaldcn. 95 7^4 December 1698. Niklaus Jmfeld, Landaminann, und Johann Sebastian Müller, alt-Landammann von Obwaldcn; Franz Achcrmann, Landaminann, und Johann Ludwig Lussi, Ritter, alt-Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, und Christoph Andcrmatt, beide alt-Ammann. Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Kaspar Joseph Frculcr, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Oberst- zunftmcistcr; Johann Jakob Merian, des Raths. Frei bürg. Franz Philipp von Lauten genannt Heid, Schultheiß; Karl Keßler, Sckelmcister. Solothurn. Johann Victor Besenval, Ritter, Schultheiß; Urs Suri, Venner. Schaffhausen. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johann Köchlin, Statthalter. Appenzell. Johann Konrad Gpgcr, Ritter, Landaminann und Panncrherr, von Jnncrrhodcn; Bartholome Sturzcncggcr, Landaminann, von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thun«, erster Rath und Erbmarschall. Stadt St. Gallen. (Entschuldigt.) Biel. Peter Haas, Vcnncr. Die gegenwärtige Tagsazung ist von Zürich auf die vom französischen Gesandten gemachte Anzeige hinausgeschoben worden, daß er auf das Schreiben der Tagsazung vom 13. October vom König eine Antwort erhalten habe. n. Die Stadt St. Gallen entschuldigt schriftlich ihre Abwesenheit, weil sie dermalen keine Völker in französischen Diensten habe, und verspricht, sich den Beschlüssen der Mehrheit anzuschließen. Dieses Ausbleiben erscheint um so unanständiger, als man auf der leztcn Tagsazung die Nothwcndigkcit einer allgemeinen Bcrathung und Entschließung so dringend nöthig befunden hatte, und cö sich nicht bloß um den französischen Dienst, sondern auch um die Zölle und den freien Verkehr handle, wobei St. Gallen so sehr intcrcssirt ist und am meisten Kcnntniß davon hat. Gleichwohl wird ein Antrag auf eine schriftliche Ahndung dieses Ausbleibens aus gewissen Considcrationcn nicht beliebt. I». Der französische Gesandte erscheint a>» 2. December vor der Session und eröffnet in seinem Vortrage, der König habe daö Schreiben der Tagsazung gut aufgenommen und durch ein directcs Schreiben vom 3t). October crwicdcrt. Im lcztcrn wird gesagt, dU AuSdrüke des Schreibens der Tagsazung entsprechen ganz der Zuneigung, welche der König für die Orte und die alten Bünde hege, weshalb er seinem Gesandten aufgetragen habe, ihnen des Nähern seine Befriedigung über die von der Nation erhaltenen Dienste auszudrükcn und ihr neue Beweise dieser Anerkennung zu geben« In Folge dieses Schreibens wird ein Ausschuß an den Gesandten abgeordnet, laut dessen Bericht sich dcr Gesandte also habe vernehmen lassen: es freue ihn, daß daö hcrwärtige Schreiben vom Könige so gut a«^ genommen worden sei; hätte die Tagsazung seinem Rath nicht gefolgt, so würde die Sache vielleicht eine» andern Ausschlag genommen haben. In Betreff des eidgenössischen Dienstes gibt dcr Botschafter folgen^ schriftliche Erklärung ab: Dcr gewöhnliche Sold sei in FricdcnSzcitcn auf monatlich 16 LivrcS und für dc» Kriegsfall im Feld auf 6 Thalcr, jeder zu 58 Stübcr, erhöht worden; dcr König aber wünsche dicst» Unterschied zwischen Kriegs- und FricdcnSzahlung durch einen Vertrag fcstzusczcn, Alles ohne Nachtheil dcö 1671 mit Herrn Stuppa gemachten Vertrags. Auf die Bemerkung, cö handle sich aber nicht bloß um bc» Dienst, sondern auch um den freien Verkehr, die Zufuhr von Lebensmitteln, die Zölle u. s. w., worüber de»' Gesandten wiederholt Mcmoriale eingegeben worden seien, antwortet dieser, dcr Intendant im Elsaß h»^ ihm Abhilfe versprochen. Auf die fernere Erwiederung, daß cö sich nicht einzig um das Elsaß, sondern um andere Provinzen handle, verlangt dcr Gesandte abschriftlich? Mitthcilung dcr Tractate, wie cS zur der österreichischen Herrschaft gehalten worden sei, mit dem Versprechen, daß man diesen Tractatcn nachkom»'^ werde; des Früchtcnkaufö halber sei die Ausfuhr allerorts beschränkt; der König habe den leztcn Krieg h'"' durch den Eidgenossen viel verabfolgen lassen; das Commiöbrod, das er den Soldaten für zwei Stü^ gegeben, habe ihn selbst drei gekostet. Hierauf wird dem Gesandten bemerkt, im deutschen Reich sei December 1698, 755 Kommission zur Bcrathung bezeichnet worden, wie viel Früchte man der Eidgenossenschaft zukommen lassen könne; der König von Frankreich dagegen habe die Fruchtausfuhr in Folge Bundes auf sich gehabt und werde eben selbst erkannt habe», daß der Soldat bei thrucrm Brod den Dienst nicht bestehen könne. Nachdem der Behauptung des Gesandten, das Elsaß habe selbst nicht genug Getreide, widersprochen worden war, Mviedcrte er, er habe an den König geschrieben und erwarte eine günstige Antwort, In der über diesen Bericht erhobenen DiSeussion äußert Zürich, daß es jederzeit bei dem Bund und den alten Kapitulationen verblieben sei und auch ferner dabei bleiben werde; »venu aber andere Orte das gemachte Anerbieten annehmen Wollen, könne cS solches nicht wehren und werde Alles beitragen, waS dem gemeinen Wesen anständig und "üzlich ssi, Bern ist instruirt, auf dem lcztcn und den früher» Abschieden zu verharren; Lucern, Solothurn, Schwyz und Zug wollen durchaus bei der Stuppischc» Kapitulation verbleiben, ebenso Frciburg, mit dem Zusazc, wenn daö nicht erhältlich sei, solle der Dienst verlassen »verdcn. Die ander»» Orte sind instruirt, sich entweder den übrigen Orten zu conformircn, oder über die Sache zu benchtcn. Indessen wird der Ausschuß "cucrdingS zum Gesandte» gcschikt, um zu fragen, wie cS der König mit dem Valor dcS Geldes und mit k^r Reductil?» der Kompagnien meine; derselbe crwicdcrte, daS Geld stehe allerorten hoch, in Deutschland B. gehe die Dublone zu 13 Franken; warum man solches nur gegen Frankreich ahnde; der Rcduction öcr Kompagnien halber bleibe es bei den hundert Mann, ansonst man den Sold nicht erhöht hätte. Hierauf Bürgermeister Escher erwicdert, dem Gesandten sei wohl bekannt, was für Traetatc die Eidgenossenschaft wit Frankreich habe, nämlich, daß laut Reglement einer Kompagnie von zweihundert Mann 42l)t), dein Oberst Illlll) und dem Etat major 8l>l) Fr, bezahlt »verde» sollen; dieses Reglement habe bis 1653 bestanden; "ks dann dem Lochmannischcn Regiment nur noch sechs Kronen angeboten worden seien, habe es in seinem ^nzcn Bestände de» Dienst verlassen und so sei es verblieben bis 1657, wo sich einige freche junge Leute Zustimmung der Obrigkeiten angeboten haben, für fünf Kronen zu dienen. Bei der BundcScrncucrung ^v» 1663 sei daS alte Reglement bestätigt »vorbei», welchem entgegen sich aber wieder einige anerboten haben, "w fünf Kronen zu diene»; umsonst sei dagegen beim französischen Residenten MouSlicr Beschwerde geführt Wörde», biS 1671 die Stuppischc Capitulatio» zu Stande gekommen, die man aber nur bis zu Ende des ^'lländischcn Krieges gehalten und dann zwischen Friedens- und KricgSzcitcn zu unterscheiden angefangen ^öc; das gute Vernehmen mit dem König zu »Vahren, habe man sich in Hoffnung auf Besserung iwduldct, bis die große Reform gekommen sei, gegen welche man fortwährend remonstrirt und nun schließlich König eine ganz unbefriedigende Antwort erhalten habe; der Gesandte möchte bedenken, daß der Bund "vf das hl. Evangelium beschworen und die Kapitulation Stuppas, Namens des Königs, von den meisten ^wn aufgerichtet worden sei; der Gesandte möchte also seine guten Dienste dazu verwenden, daß der Dienst ^ den Fuß des lcztcn Tractatö gcsezt »verde. Auf diese Vorstellung antwortct der Gesandte lediglich, er stj„c Befehle aufrichtig eröffnet, dabei bleibe es. In der hierauf folgenden Bcrathung stößt der Session ^ Zweifel auf, ob der Monatösold von 16 Fr. zu FriedcnSzcitcn allein für die Compagnicn von hundert "»>»,, oder auch für diejenigen gemeint sei, welche sich complct erhalten habe»». Ans neue Anfrage veraltet der Gesandte, daß die 16 Fr. allgemein auf alle, auch die complct gebliebenen Compagnicn gemeint seil c», ^ i übrigens sei er beauftragt, über andere Beschwerden mit den Orten zu reden »nd die Sachen zur ^^lSfactivn derselben einzurichten. Da die Session bedenklich findet, diesen schlechten Sold anzunehmen, oder ^ Unterhandlungen abzubrechen und die Sache in dieser Weise den Obrigkeiten zu hinterbringen, wird abcr- ^ s eine Connnission zur Begutachtung der Angelegenheit bezeichnet; Freiburg allein kam» sich zu dieser 75k Decembcr 1698. Begutachtung nicht verstehen und verbleibt bei seiner Instruktion. Die Coininission, die sich in der grösitcn Verlegenheit befindet, geräth nun auf die Idee, für Fricdenszcitcn und auf die Dauer des hohen GcldcurscS die Bezahlung nach der Stuppischcn Kapitulation zu fordern, beim Eintritt des normalen GeldcurscS aber die angebotenen 16 Fr. anzunehmen, oder die Ergänzung der Compagnicn auf zweihundert Mann mit der monatlichen Bezahlung von 16 Fr. oder, sofern die Vervollständigung der Compagnicn auf zweihundert Mann nicht erhältlich sei, eine indireclc Ausgleichung durch Gratifikationen oder Entfernung einiger Beschwerden zu verlangen, dieses Alles jedoch in der Meinung, daß solches nur einstweilige Geltung haben solle und dann die Compagnicn von den Hauptleutcn nicht höher rccrutirt werden. Um aber zu wissen, ob der Gesandte einen solchen Antrag dem König empfehlen würde, wird jener nicht im Namen der Session, sondern particularitcr und durch einen Drittmann hierüber angefragt. Derselbe äußert: Waö den Valor dcS Geldes betreffe, wundere cS ihn, warum man diesfalls allein so stark auf Frankreich andringe, da cS doch die eidgenössischen Völker höher bezahle, als jeder andere Fürst und das Geld allenthalben sehr hoch gehe» der Reduction halber sei der König Willens gewesen, die Compagnicn auf zweihundert Mann zu sezcn und auf den Mann in Fricdcnszciten monatlich 14h'« Franken zu bezahlen; da man dieses nicht habe annehme» wollen, habe sich der König entschlossen, den Compagnicn, wie sie sich jezt befinden, 16 Fr. zu geben und geglaubt, den Eidgenossen dadurch eine große Freundschaft zu erweisen; allein jezt wolle man beide Vorthcilc haben. Da sich der Gesandte über die übrigen Punkte nicht geäußert, wird derselbe nochmals in gleichet Form darüber befragt; der Drittmann erhält aber zur Antwort, die Session müsse sich darüber besser erläutern- Nachdem man aus diesem Bericht ersehen, daß beim Gesandten nichts Weiteres zu erheben sei, kommt in Frage, ob man die Tagsazung aufheben und den Obrigkeiten Bericht erstatten wolle. Dies wird f»h allgemein nicht thunlich befunden und dagegen beschlossen, die Obrigkeiten schriftlich oder durch einen Gesandte» über den Stand der Dinge zu unterrichten und um neue Instruction zu ersuchen. Frciburg stimmt niäst dazu. Ferner wird ein Antrag von Schwyz, cS solle der Herzog du Maine ersucht werden, die Jnspcctio» der eidgenössischen Völker aus sich zu nehmen und keinem Andern zu überlassen, als unstatthaft beseitigt, b» die Anordnung über die Inspektion vom König abhänge. Nach Eingang der neuen, jedoch abermals si^ ungleich ausgefallenen Instructionen wird wieder ein Ausschuß beauftragt, dieselben, wenn möglich, auf eine» allgemeinen Beschluß zu vergleichen. Derselbe hinterbringt der Session folgenden Antrag: Da der König de» eidgenössischen Völkern in FricdcnSzeitcn einen monatlichen Sold von 16 Fr. auf den Mann angeboten Hab erklärt die Mehrheit der Orte, als Uri, Schwyz, Unterwalden ob und nid dem Wald, Zug, GlaruS, Bas^ und Appenzell beider Rhode», daß sie zur Bezeugung ihres Eifers für den Dienst des Königs ihren Haupd lcutcn zulassen, zu Friedcnszcitcn um diesen Sold zu dienen, übrigens sich mit den andern Orten die Bündb Bcibricfc und Tractatc vorbehalten, welchen dadurch nichts benommen sein soll; dabei leben sie der Hoffnung daß auch den neu eingeschlichenen Mißbräuchcn und wiederholt gerügten Beschwerden sowohl in Bezug a»l den Dienst, als den Verkehr und die Fruchtcinfuhr werde abgeholfen werden. Dieser Antrag wird, »"' Ausnahme von Frciburg, welches bei seiner Instruction bleibt, genehmigt. BcinebcnS wird zu Protok^ erklärt: 1. von Zürich und Biel, daß sie bei den Bünden und Bcibricfcn verbleiben und, weil sie kein ^ in Frankreich haben, auch keinen Anlaß finden, sich des Soldes wegen zu erklären; 2. von Bern, Luccr" und Solothurn, daß sie bei den Bünde», Bcibricfen und vorhergehenden Abschieden verbleiben, das Ancrbicll" des Königs aber in den Abschied nehmen; 3. von Schwyz, daß cö sich in neue Tractatc nicht einlaßt könne, ohne Zustimmung der LandSgcmcindc, welche die Werbung zu erlauben habe, ferner, daß die schuld December 1698, befundenen Obcrstcn auch EtwaS a» dic Tagsazungökostcn beitragen sollten; 4, von Schaffhausen und de», Abt von St, Gallen, wie oben von Zürich, mit dem Beisaz, daß sie bei allfälligcn neuen Dienstansuchcn die 18 Fr, annehmen, sofern nicht das eine oder andere Ort bessere Conditionen erhalte, in welchem Fall sie auch diese bessern' beanspruchen. Der Ausschuß, welcher dann dic obige Erklärung der Mehrheit der Orte dem Gesandten übcrbracht und erläutert hat, erstattet über dic Antwort deö Gesandten folgenden Bericht: Er habe deö Königs Wille» mit Wenigem eröffnet und habe auch diesmal nicht viel darüber zu rede»; dic Meinung der Orte habe er verstanden, deö Königs Entschließung aber beziehe sich auf Friedens- und Kricgs- ieiten und derselbe werde sich schwerlich zu Mehrcrm bereden lassen; auch wisse er nicht, ob der König zu denjenigen Orten, welche sich "icht zu den 18 Fr. verstehen wollen, gleiche Intentionen haben werde; er wolle übrigens Alles dem Könige berichten. Als darauf der Ausschuß dem Gesandten für seine Bemühung dankte und ihn um Abschaffung der Neuerungen und Beschwerden ersuchte, antwortete er, cS thuc ihm leid, daß seine Schritte nicht bessern Erfolg gehabt haben; er wisse daher auch nicht, waö unter obwaltenden Umständen weiter von andern Sachen zu reden sei. «-. DaS von eine». Ausschüsse entworfene Reglement für die Obersten in Frankreich wird bcrathcn und angenommen. Dem besonder» Entscheid der Obrigkeiten wird icdoch bezüglich deö Art. ^ vorbehalten, wo und wem dic eidgenössischen Obcrstcn den Eid zu leisten haben u»d wk es mit deren Bestrafung bei Ucbcrtrctungcn des Reglements zu halten sei. Zug und katholisch Glarus behalten sich dic Bestrafung ihrer Obersten feierlich vor. Katholisch GlaruS und Frciburg nehmen das ganze Reglement ml rokoranünm. Die andern Punkte, welche den französijchen Dienst beschlagen und mit den auf der lezten Tagsazung den Obersten gemachten besondern Vorhalten in, Wesentlichen gleichlautend sind werden in ein Verzeichnis, von 17 Artikeln genommen und nebst den Anständen über Verkehr U"d Fruch.zufuhr durch einen Ausschuß mit dem französischen Gesandten besprochen. Rüksichtlich des Verkehrs Werden de.» Gesandten auf sein Begehren Abschriften derjenigen Traetate eingehändigt, welche zwischen Oesterreich und der Eidgenossenschaft in Bezug auf Elsaß bestanden haben, che dieses an Frankreich gekommen. I" Betreff der lcztcrn bemerkt der Gesandte, er werde solche prüfen und an den Hof schiken, in der Zuversicht, daß die Eidgeuossen diesfalls von Frankreich besser werden gehalten werden, als von Oesterreich. Auf die v°» Seite des Ausschusses gegebene Erläuterung der verzeichneten Punkte äußert der Gesandte bei den meiste», er verstehe sie wohl; andere übergeht er mit Stillschweigen. Aus die Forderung, daß den Erben das Vermögen der in Frankreich verstorbenen Eidgenossen laut ewigen Friedens und vtelen Sentenzen ungehindert verabfolgt .verde» solle wendet der Gesandte ein, dieses betreffe nur den Nachlaß solcher E.genossen, welche i" königlichen. Dienst und Sold gestanden seien; der Ausschuß behauptet aber entschieden, daö habe auf alle Eidgenossen Bezug wie eö die eingewicseuen Acten dar.hun und noch weiter bewiesen werden könne. Ueber die auf den Dienst bezüglichen Beschwerden .nacht der Gesandte dic empfindliche Bemerkung, es sei ihm auf d" lezten Tagsazung gesagt worden, die Eidgenossen wollen mit ihm nicht traetiren, bis die zwei Hauptpunkte l'P'idirt seien-/da man aber nicht annehmen wolle, waö er anerboten, sondern verschiedene Orte es ml NerMäum geno.nn.en haben, könne er nicht weiter eintreten und müsse dic Sache ebenfalls ml rekorouünm "chmen; so müsse er als Ambassador reden; als guter Freund sage er aber, wenn man sein Auerb.eten ankommen hätte so wäre er iustruirt gewesen, auch vou den übrigen Punkten zu reden, wöbe, man wahrscheinlich allseitig befriedigt worden wäre. Auf die Gegenbcmerkuug, einige Orte haben daö Auerb.eten ""genommen erwidert der Gesandte, er werde das de». Könige vorstellen; den Annehmenden werde man ^cht widerfahre» lassen « . ES werden nunmehr dic Obersten, oder für die Ausgebliebenen deren Anwälte, 758 Dcccmber 1698, vorbcrufcn und ihncn daö ncuc Reglement vorgelesen und daS wcitcr Nöthige vorgehalten, mit dcm Vcr- dcutcn, die Obrigkeiten wcrdcn daö eine und andere zu ihrem Verhalt ihncn zuschikcn, Frciburg und katholisch GlaruS bemerken, sie wollen ihre Obersten zu Rcspcct der übrigen Orte wohl auch Vorbescheiden lassen, behalten sich jedoch die Judikatur über dieselben feierlich vor; die übrigen Orte lassen eö der Abstrafung halber bei dein Abschied vom 4. November <688 und dcm gegenwärtigen verbleiben. Hauptmann Socin, als Anwalt dcö Oberst Stuppa, legt die schriftliche Verantwortung dcö lcztern vor; in derselben schließt er sich im Allgemeinen derjenigen der übrigen Obersten an, im Besonder» aber bringt er folgendes vor: t. sc>> langen Jahren her sei er bemüht gewesen, die Freiheiten und Privilegien der Nation aufrecht zu halten, wie dies die Zeugnisse der eidgenössischen Kauflcute in Paris, Lyon und Marseille beweisen; 2. in Betreff dcö Kopfgeldes sei er der beharrlichen Ansicht, durch Leistung desselben werde man den Freiheiten mehr förderlich als hinderlich sei», indem in Folge seiner Vermittlung alle andern in Frankreich niedergelassenen Personen der schweizerischen Nation dcö Kopfgeldes enthoben worden seien; hätte er gedacht, daß dieses übel aufgenommen würde, so hätte er sich dessen wohl gehütet; er bitte daher um Verzeihung und verspreche künftig sich anders zu verhalten; 3. er wolle sich, sofern Jemand von den Hanptlcuten seines Regiments ihm die geringste Ungerechtigkeit nachweisen könne, jeder Strafe unterziehen. Nach Anhörung dieser einläßlichen Vcrthcidigung wird dcm Hauptmann Socin eröffnet, die Entschuldigung Stuppa'ö sei nicht genügend befunden worden und daher der Stadt Basel anhcimgcstcllt, wie sie ihn diesfalls ansehen wolle. Katholisch GlaruS nimmt dieses uä rskorenäum. Hierauf wcrdcn die Obersten Rcynold, Häßi, Manuel, der Anwalt StuppaS und Hauptmann Cramcr, Namens des Obersten Surbcck, nochmals vorberufen, dcm Unpäßlichkcits wegen abwesenden Oberst Greder übernimmt Solothurn die nöthigcn Weisungen zu erthcilen, und wird ihnen eröffnet, bei gegenwärtiger Beschaffenheit des Dienstes sei nothwendig befunden worden, ihncn ein Reglement zu machen, das ihncn vorläufig vorgelesen und womit die Ermahnung verbunden wird, sich in Kleidung, Speise und Trank u»d andern, Aufwand bescheidener zu halten; zwei Punkte dcö Reglements seien noch an die Entscheidung drr Obrigkeiten gewiesen, nach deren Vereinbarung dann daö ganze Reglement jedem Oberst zur Nachachtuttg werde zugesendet werden. Darauf geloben die Obersten, die sich des Aufwandes halber entschuldigen wollte», damit aber an ihre Obrigkeiten gewiesen wurden, den Dienst zur Ehre der Nation zu verschen und die eidgenössischen Rechte und Freiheiten zu schüzcn und zu handhaben. I'. Am Ende der Tagsazung, am Dcccmber, wird dcm französischen Gesandten durch den Ausschuß, der ihn in die Session abgeholt hatte, d»s übliche Abschiedscomplimcnt mündlich und schriftlich erstattet, für die Bezeugung der königlichen Huld für seine eigene» guten Dienste gedankt, die Fortsezung der bundcögcnössischcn Bereitwilligkeit gegen gebühre»^ Reciprocation der Tractate versichert und das gemeine und besondere Interesse der Eidgenossenschaft bestes empfohlen. Schaffhausen erinnert, was in Sachen des Jmthurn seiner Zeit mit dem kaiserlichen Gesand»» unterhandelt worden sei und wie eö diese Angelegenheit als gänzlich beigelegt angesehen habe, bis zur lcz»" Tagsazung, wo der Gesandte, der frühern Verhandlung zuwider, die Auöfolgung JmthurnS sammt Weib >»^ Kindern und Vermögen begehrte, worauf ihm aber von der Tagsazung die frühere endgültige Unterhandle in Erinnerung gebracht wurde. Während nun eine Rückäußcrung des Gesandten auf diese leztcrc Erklär»»«? unterblieb, habe dagegen das ncllcnburgischc Oberau» neulich den Arrest aus sämmtlichc schaffhausisch^ Staats- und Privatmittcl abermals angezeigt, sofern Schaffhauscn den Jmthurn mit Familie und W»- mögen und ohne Kaution nicht freilasse; nun begehre man den Jmthurn keineswegs zu Hinterhalten, »»"' müsse aber zur eigenen Sicherheit auf Leistung der zugesagten Urfehde bestehe», zu welchem Ende der bunt»^ Deccmber 1698. 759 mäßige Rath angerufen wird. Da sich aus der Vergleichung des Abschiedes vom verflossenen April mit dem Memorial des kaiserlichen Gesandten, welches der lcztcn Tagsazung vorgelegen war, leztcrcö als mit erster», in Widerspruch stehend und auch mit der Erbcinung unvcrcinbarlich erwciöt, kommt in Vorschlag, diesen Anstand einer kaiserlichen Cvmmissivn vorzustellen, die sich in den vordcröstcrrcichischcn Landen befindet und dort wahrscheinlich noch anzutreffen sei. Schaffhauscn zeigt sich hiczu geneigt und gibt hicvon seiner Obrigkeit Bericht. Diese schikt ihren Postmeister nach Stvckach, welcher, da er die Kommission dort nicht mehr findet, ihr nach Weingarten nachreitet und ein Schreiben seiner Regierung abgibt. Die Commission empfängt ihn sehr gut, kann aber wegen mangelnder Vollmacht nicht in die Sachen eintreten. Auf diesen Bericht wird auf Antrag cincö Ausschusses und mit Zustimmung von Schaffhanscn Namens der Session ein Schreibe» an die geheimen Räthc zu Innsbruck erlassen und durch einen Läufer von Baden aus bestellt. Auf den Fall der Erfolglosigkeit dieses Schreibens wird jczt schon beschlossen, Schaffhausen solle alsdann aus den Orten zwei Herren bezeichnen, welche persönlich nach Innsbruck reisen und das Jmthurnischc Geschäft gütlich und mit der nöthigcn Sicherheit für Schaffhauscn beizulegen suchen sollen. Von de», dahcrigcn Schreiben wird sowohl dem kaiserlichen Gesandten, als den, ncllcnburgischcn Obcramt eine Abschrift übermittelt und ihre beidseitige Mitwirkung nachgesucht. Ii. Wallis erklärt mit Schreibe» vom 30. November, es überesse das französische Rcformgcschäst der Eidgenossenschaft und werde sich von ihren Beschlüssen nicht sondern. Gleichzeitig verlangt cS den lcztcn und den gegenwärtigen Tagsazungöabschicd. Auf den Bericht, daß der Abschied vom verflossenen September zu Händen von Wallis eine», Landschrcibcr von Obwaldcn übergeben Morden sei, wird beschlossen, deshalb Nachfrage zu halten ; wenn der Abschied nicht mehr gefunden wird, soll er ucu ausgefertigt und mit dem gegenwärtigen nach Wallis gesendet werden. I. Unter Hinwcisung auf die gegenwärtige Thcucrung, die anscheinend nicht eine Fügung Gottes, sondern die Folge deö schändlichen Vorlaufs ist, ersucht Uri die übrigen Orte nachzudenken, ob sie nicht dem Ucbcl dadurch steuern könnten, daß sie aus jhrm Vorrathöhäuscrn Korn auf die Märkte führen, wie es Luccrn auch gcthan habe. Zürich crwicdcrt, gemäß gemachter Untersuchung finde bei ihnen ein solches Aufkaufen von Früchten nicht statt; dagegen sei si'lches jenseits des Rheins versucht worden, jedoch nicht mit dem gewünschten Erfolg, indem man wegen der ^Heuerling im Reich, wo ein Lindaucrmütt tl^Gld. kostet, kein Korn abfolgcn lasse, selbst denjenigen nicht, die bereits Geld darauf gegeben haben; auf der zürcherischen Landschaft haben sie keine Vorräthc, wie sonst M andern Jahren, indem die Früchte unergiebig seien; was auf den Markt kommc, lasse man nach Proportion der Kaufleute Fremden und Einheimischen zukommen; man habe aber Nachricht, daß der schwäbische Kreis darüber bcrathc, wie viel Getreide er der Eidgenossenschaft abfolgcn lassen könne. Schwyz glaubt, seine Angehörigen sollten denjenigen, wo die öffentlichen Märkte gehalten werden, gleichgestellt werden. Ein Antrag, die beiden ausschreibenden Fürsten des schwäbischen Kreises zu gelangen, wird für einmal nicht angemessen dl'su»bcn; falls aber von dorther kein weiterer Bericht eingeht, wird Zürich bevollmächtigt, ein solches schreiben zu erlassen. Die Anregung, im Fall einer nicht entsprechenden Antwort die Ausfuhr der im Lande gewachsenen Früchte und Mulchcn zu verbieten, wird zu weiterer Bcrathung in den Abschied genommen. ^ (S. ». d. Vogtcien.) t Luccrn rügt, daß dem Abt von St. Blasien im Kontexte in der mit ihm führten Korrespondenz der Titel „Ihr» hochwürden Gnaden" gegeben worden sei, während einem Prälaten "l>r das Prädicat „Hochwürdcn" gebühre. Alan beschließt, hierüber auf künftige JahrrcchnungStagsazung zu "'üruircn. (S. u. d. Vogtcien.) 760 December 1698. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. I»I». (Die mit Savoycn verbündete» Orte). Ein Wachtmeister in Bcglcit eines Soldaten aus der Leibgarde des Herzogs von Savoyen überbringt von den Untcrofsicicrcn, Richtern und Soldaten besagter Truppe eine Beschwcrdcschrift, daß sie nicht laut Capitulation jährlich, sondern das leztc Mal vor zwei Jahren und zuvor vor vier und einem halben Jahr bekleidet worden seien; ferner daß sie in ihren Privilegien verkürzt und nicht mehr, wie früher, zu den Reisen des Herzogs verwendet werden. Hierauf wird die Antwort des Herzogs auf daS Schreiben der verbündeten Orte vom 1-4. Octobcr, worin er neue Bekleidung der Garde verspricht, sowie die Capitulation von 1609 verlesen, worauf alt-La»dammann Anton Schund, als Gardchauptmann, folgenden Bericht erstattet: Die Garde habe anfangs in scchSunddrcißig Mann bestände» und sei nachher vermehrt worden; sie habe ein WirthöhauS und eine Mczg gehabt und für den Verbrauch an Wein und Schlachtvieh keinen Zoll und kein Ohmgcld bezahlt; unter der Herzogin Christine haben noch vier andere ungehindert gcwirthet; nachdem aber jeder hin und wieder angefangen habe zu wirthcn, sei cS Allen abgeschlagen worden, mit Ausnahme der ersten Wirthschaft; wenn der Herzog außer Turin gcreiöt, habe er jcweilcn einen Thcil der Garde mitgenommen, was jczt nicht mehr geschehe. Der Herzog wird nu» ersucht, die Garde laut Capitulation jährlich zu bekleiden, dieselbe auf seine Reisen wieder mitzunehmen und ihre Privilegien aufrecht zu halten. Ferner werden der Marchcse von St. Thomas und der savoyischc Gesandte ersucht, diese Begehren zu unterstüzcn und sich für die Erweiterung der Privilegien im Verhältnis der Vermehrung der Mannschaft zu verwenden. Auch wird den: Gardclieutenant und dem Fähndrich geschrieben, sie sollen auf die Erhaltung der Privilegien achten, allsälligc Eingriffe den Obrigkeiten anzeige» und dem Wachtmeister und Soldaten, welche das Schreiben übcrbracht, nichts Widriges anthun. ««. (S. »- Thurgau). «I>b^ eine Verordnung vergleichen sollten. Ammann Andermatt »»eint, Schwyz, welches am meiste» Vieh zu erkaufen habe, solle ein Gutachten entwerfen und den übrigen Orten zur Erziclung einer bessern Verständig»'^ mittheilen. Dieser Antrag wird in den Abschied genommen. December (698. 761 Man sehe auch in drin Abschnitte HerrschastSaiigekegenhcite»: Deutsche nein. Bant, iibcrh. Landnrafschaft Thurinni. Bontci Rheiilthal. Krnsschust Sarnaus. Grafschaft Baden. Aogtei Frciamter. ^ofttci Lanis. Aogtei LunnaruS. Ao«teien Bellenz »c, Abtei Lt. Gallen. v. Art. 94. Fremder Kriegsdienst, Werbnngen. I«. Art. 292. Justizsachen, Recht, Gericht. «». Art. 208. Zvllwese». y». Art. l8l. Rheinwnhren. «>. Art. 2t». Jnstizsachen, Recht, Gericht. i». „ 95. Obrlgk. Rechte, Lehe», Gefälle ic. e«. ,, 178. Jndlcatnr- n. Gempctenzanstände. Art. 99. Verwaltung im Allgemeinen, lt. Art. 99. Justizsachen, Recht, Gericht. I. Art. 94. Zölle, in. Art. 64. x. Art. 19. in«. Art. 9. Verwaltung im Allgemeinen. «»«. Art. 919. Stifte ». Klöster (Paradies). Ii. v. Art. I9l. „ 297. Art. 70. Judikatur- n. Cvmpetenzanst. Bergwerke. Verwaltung im Allgemeinen, in. Art. 79. Handel ». Verkehr. 402. Confereilz der evangelischen Orte nnd Biel während der Tagsaznng. Baden. im December. Staatsarchi» Jürlil». A»g. Absch. Bd. 77, r»I. SI5. Gesandte: Die gleichen wie. ans der Tagsazung; für evangelisch Glar >lö Johann Heinrich Zwicki, ^andannnann. n. Schaffhanscn stellt einläßlich vor, wie ihm von Seite der ncllcnl'urgischcn Ncgicrlnig neuerdings mit Arrestlegung auf die Fruchtgcfällc gemeiner Stadt nnd deren Bürger und mit Abschlagung der in der Erbauung zugesicherten gegenseitigen freien Zufuhr zugcsczt »verde, und dieses AllcS »vegcn des ohne ihre Schuld »och strtö bei ihnen in Gefangenschaft sizcndcn Eberhard Jmthurn; cö beabsichtige nun, den Gegenstand an stcuieinc Session zu bringen, »verde aber vorher denselben den evangelischen Orten zu dem Zwckc vortragen, damit sie dasjenige Verfahre» bestimmen möchten, wie auch die katholischen Orte zu einer gemeinsamen Mitwirkung gewonnen »verde» konnten. Nachdem man diese Sache »niederholt besprochen und auch init den» ^iscrlichcn Gesandten darüber Privatunterrednngcn gehalten hat, wird für daö Beste gefunden, den JuriS- dictionsstrrit für einmal zu übergehen und den Gegenstand nur aus den» Gesichtspunkte der Erbcinung und drr im April mit dem kaiserlichen Gesandten vereinbarten und auf den Tagsazungen im Juli und September ^assumirtrn Unterhandlung vorzubringen nnd darauf hinzulcitcn, daß zwei Abgeordnete aus den Gesandten, von jeder Religion einer, der gegenwärtig im Land befindlichen kaiserlichen Cominission in Anwcscnheit einiger Verordneter von Schaffhausen die »öthigcn Vorstellungen machen. Schaffhauscn stimmt diesem Rath bei; der weitere Erfolg ist ans den» allgemeinen Abschiede zu ersehen. I». Ucbcr den ttaurigcn Zustand des cvan- ^lischcn Kirchcn»vcsenö in der Knrpfalz werden verschiedene schriftliche und mündliche Berichte angehört; man hat aber bei allem christlichen Mitleiden kein anderes Mittel zur Abhilfe finden können, als mit dem groß- britannischs,, und den» niederländischen Gesandten Rüksprache zu nehmen, ob Ersuchschrciben der evangelischen ^ibgcnossenschaft an diese beiden Staaten eine für die Kurpfalz ersprießliche Verwendung bcwirkcn könnten, ^cbcr die erfolgenden Antworten der beiden Gesandten wird nachträglicher Bericht vorbehalten. ««. Abgeordnete 96 762 December 1698. der lutherischen Kirche der am 2t. Mai t693 verwüsteten Stadt Heidelberg bitten um Unterstüzung zum Wiederaufbau der Kirchen und Schulhäuser, sowie für Errichtung von Fundationcn für die Pfarrer und Schulmeister. Da solche Untcrstüzungcn bei allen evangelischen Fürsten nachgesucht werden, beschließen die V Städte auf Genehmigung ihrer Obrigkeiten einen Beitrag von 2l)9 Rcichöthalcrn, sofern Heidelberg so viele Unterstüzung finde, daß dann die Ausführung dcö Vorhabens gesichert erscheine. Diese Summe soll inzwischen bis auf beruhigenden Bericht in der Zürcher Kanzlei aufbewahrt werden. «I. Ein ähnliches Gesuch einer Kolonie vertriebener evangelischer Picmontcsen von ungefähr 17t) Seelen zu Augustistadt in Würtcmbcrg wird auf wcrkthätige Unterstüzung vertröstet, sofern sich ihre Niederlassung als gesichert herausstelle, v. Der Gesandte von Glaruö empfiehlt die dortige Gemeinde Nctftall, welche eine neue Kirche und ein Schulhaus gebaut, auch einen Friedhof angelegt hat, zu einem Beitrag an die Fundation für den Pfarrer und Schulmeister und bezieht sich diesfalls auf das von der besagten Gemeinde an Zürich zu Händen der übrigen evangelischen Orte gestellte Ansuchen. Der Antrag auf eine milde Gabe von 3 bis 406 RcichSthalern wird in den Abschied genommen, t. Das Anerbieten der Stadt Mülhausen, ihr Betrcffniß der aus Picmont gekommenen Flüchtlinge gegen ein wöchentliches Kostgeld von einem guten Gulden auf die Person laut lcztcni Abschied von Aarau zu übernehmen, wird bestens verdankt und damit die Erwartung ausgesprochen, sie werde sich an den Kosten der Ein- und Ausfuhr dieser Leute und an den erforderlichen Reisegeldern auch wie die übrigen Orte bcthciligen. x. Bern legt die ihm vom Konsistorium der französischen Flüchtlinge in dortiger Stadt eingegebene Rechnung über die Reisekosten der Herren von Rochcgude und de la Grivcllicre nach Holland und zurük vom 3. August bis 9. November vor, welche den Betrag von l228 livres tournois und 14 Sols erreicht. Da diese Ausgaben sehr hoch und thcilwcise nicht ganz gerechtfertigt erscheinen und der Erfolg nicht hinlänglich entspricht, so werden die Gesandten von Bern beauftragt, nach der Heimkehr dem Consistoriui» anzeigen zu lassen, daß künftig bessere Ockonomic beobachtet und mit allem Fleiß eine dauernde Niederlassung gesucht werden solle, indem die Abreise der Flüchtlinge aus den eidgenössischen Landen auf Ende April 1699 unwiderruflich stattfinden müßc. Ferner werden Zürich und Bern ersucht, die bei ihnen rcsidircndc» Gesandten von Großbritannien und der Niederlande neuerdings mit der Nothwcndigkcit der Abreise der Flüchtlinge zu behelligen, damit diese etwa auch ihre Maßregeln darnach einrichten können. Ii. Laut cinci» schriftlichen Berichte soll cö dem Herrn Arnaud und seinem College» gelungen sein, ihren französisch-picniow tcsischcn Glaubcnöbrüdcrn im Würtcmbcrgischcn mit ziemlicher Sicherheit einen Aufenthaltsort zu verschaffe», der aber dem Anschein nach jenen nicht genehm sei und als unsicher dargestellt werde. Die evangelische» Orte finden, diese Leute sollten solche Gelegenheit um so eher mit offenen Armen ergreifen, als man sie i» der Eidgenossenschaft nur des eingefallenen Winters wegen und mit dem Vorbehalt aufgenommen, daß sie, sobald nach dem Neujahr die Wege wieder brauchbar seien, ihr Glük anderswo suchen solle», wie der leztc Abschied von Aarau dieses auSdrüklich fordert. Dieser Entschluß wird dem niederländische» Gesandten durch dessen Sccrctär, sowie dem Herrn Arnaud selbst mitgcthcilt, damit diese Angelegenheit thätig betrieben werde- I. Da zwei HallcbarvicrS aus der evangelisch-eidgenössischen Leibgarde dcö Kurfürsten von Brandenburg wegen eines Mißverständnisses in Untersuchung gefallen und hcimgcschikt worden sind und der Kürfürst sich der cidgcnössischerscitS sonst vorbchaltcncn Justiz angenommen hat, wird dies als dem Dienste eidgenössischer Völker präjudicirlich angesehen, und zugleich daö Einreißen von Neuerungen bei diesem Corps gerügt. i5'S wird daher verabschiedet, die beiden Hallcbardicrö seien nach ihrer Heimkunft von ihren rcspcctivcn Obrigkcile» (Zürich und Schaffhauscn) zu cxaminircn, und sei auch bei den Officicrcn gründliche Information über de» Dccember 1698 u. Januar 1699, 763 Hergang einzuziehen, in» dann je »ach de», Ergcbniß bei dein Oberst du Rosay gemäß Inhalt der Kapitulation die erforderlichen Rcclamationcn mache» und erforderlichen Falls an den Kurfürsten selbst gelange» z» können. It. Laut Rechnung deö Kunstmalers Vyt belaufen sich die Kosten der Gedenktafel auf die im März dieses JahrcS in Schaffhauscn gehaltene evangelische Konferenz auf 70 RcichSthalcr, welche auf die thcil- nehmcnden Orte verlegt werden. 403. Coilferenz der die Vogteien Bellenz ?c. regierenden III Orte. Brunnen. IliiM, LI. Decembcr. KS ist kein Abschied vorhanden und erübrigt »ur folgender Eintrag im Protokoll der LandSgeincindcn und gesessene» Räthc von Nidwalden vom 22. Dccember 1698: Uri hat eine dreiörtige Konferenz nach Brunne» auf den 23. Dccember ausgeschrieben, um daselbst eine Vorsorge und Ordnung zu treffen, damit dem aus Italien geführten Wein ein gewisser Schlag und Preis gemacht und den drei Vogteien wenn möglich der freie äiornkauf im Mailändischen geöffnet werde. Gesandter wird Landammann Achcrmann. vlindeSarchw Nidwaldc». A. a. O. 404. Coilfereiiz der evangelischen Orte nnd Stadt St. Gallen. Slaran. Uiiw, Iii. bis L5. Januar. (9. bis 15. a. K.) 2snrchiv Zürich. All». Algchirdc Bd. 78. kol. 2. Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; David Heß, Statthalter. Bern. Emanucl von ^raffcnricd; Johann Willading, beide Bcnncr. Evangelisch Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Land- a»n»ann. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstznnftmeistcr; Johann Andreas Burkhardt, Drcicrhcrr. schaffhauscn. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johannes Kachlin, Statthalter. Appcnzcll-Außcr- ^hodcn. Bartholome Sturzcncgger, Landammann. Stadt St. Gallen. Leonhard Laurenz Höggcr, des NathS. ». In Folge Beschlusses der Aaraucrconfcrenz vom 26. September v. I. versammeln sich die cvangc- chchcn Orte, »in über die Abschiebung der Glaubensgenossen aus Picmont zu bcrathcn. Vor Allem wird burch cincn Expressen an den französischen Gesandten daS Ansuchen gestellt, diesen Flüchtlingen den Paß über Rhein hinunter zu gestatte», worauf derselbe crwicdcrt, daß er hierüber die Entschließung des Königs Scholen werde und guten Erfolg erwarte, da die Unterhandlungen über den französischen Dienst ziemlich zur Befriedigung des Königs ausgefallen seien. In Folge dieser vcrzögerlichen Antwort wird Zürich ersucht, behufs eventueller Bcnuznng des Landweges bei den Regierungen von Thcngcn, Ncllenburg nnd Würtcmbcrg ^ nöthigen Schritte zu thun; ein Gleiches wird auch gegenüber der kaiserlichen Regierung mit Rüksicht aus ^Hünfelden und Frciburg vorgesehen, sofern der Paß über den Rhein gestattet und bcnüzt würde. Rüksichtlich 764 Januar 1699. dcS Abzugs wirb Folgendes verabredet: Drei von sämmtlichcn evangelischen Orten besoldete Eomniissäre, jc einer von Bern, Zürich und Schaffhauscn, haben sich vor der Vcrschikung der Flüchtlinge in Brugg über die Transportmittel zu berathcn. Zuerst ziehen die Flüchtlinge im Kanton Schaffhauscn ab, dann diejenigen im Gebiete von Zürich, dann die der Stadt St. Gallen und endlich diejenigen dcS Standes Bern; soviel wie möglich sollen die Abtheilungcn aus Angehörigen der gleichen Gemeinden und auö Verwandten und Bekannten gebildet werden ; die beiden Commissaricn von Zürich und Schaffheulsc» nehmen ihren Siz nicht, wie früher bestimmt, in Hcrblingcn, sondern in Thäingcn, sorgen daselbst in gemeinen Kosten für alle Bedürfnisse der Ankommenden an Lebensmitteln und Fuhren, verabfolgen ihnen etwa die Hülste dcS Reisegeldes und leiten sie von dort nach Tuttlingen, allwo ein Commissür von Schaffhauscn ihnen die andere Hälfte deö Reisegeldes austhcilt und sie dann der Vorsehung GottcS und der Mildhcrzigkcit der Menschen überlaßt. AlS Reisegeld wird bestimmt: für einen Geistlichen 8, für einen Hauptmann 5, für eine Mannsperson über zehn Jahren 3, für eine Weibsperson über zehn Jahren 2 und für Kinder unter zehn Jahren 1 ^ Rcichöthalcr. Zur Bestreitung aller Kosten und dieser Reisegelder schießen die V Städte vorläufig eine» Fond von 3l)»<> Reichsthalcrn zusammen, welcher in der Folge wieder in so weit ergänzt werden soll, daß die Abschiebung nie durch Geldmangel in's Stokcn gerathe. Alte, kranke und zeitweise reiscunfähige Personen sollen auf Koste» der evangelischen Eidgenossenschaft verpflegt werden, bis man sich ihrer füglich entledige» kann. An Bünden, Genf, Stadt und Grafschaft Neuenbürg und Biel wird ein Gesuch um milde Beisteuern gerichtet, sowie ma» von evangelisch Glarus und Appenzcll-Außcrrhoden freigebiges Entgegenkommen erwartet. Von diesem Beschlüsse soll dem großbritannischen und holländischen Gesandten und dem Herrn Arnaud für sich und zu Händen seiner Collegcn Mitthcilung gemacht und in allen Orten, wo sich Flüchtlinge aufhalten, eine allgemeine Kundmachung erlassen werden. I». Die Gesandten von Bern sind auf die an sie gestellte Anfrage nicht im Fall anzugeben, wie viel Geistliche, zwei oder drei, dortiger Stand laut Abschied vom 26. September v. I. in die piemontcstschen Thäler gcschikt und wie eö sich mit deren Sustcntatio», insbesondere aus der Vergabung der verstorbenen Königin von England, verhalte; sie versprechen aber, sich diesfalls zu erkundige» und darüber den Orten Bericht geben zu lassen. Dabei hat eö allseitig die Meinung, daß jedem dieser Geistlichen für die erste Ansiedelung nach der ncunörtischcn Scala Ulli Rcichöthalcr gegeben werde» solle». Berit wird empfohlen, sich mit guter Art beim grvßbritannischcn Gesandten zu erkundigen, was für ein Be- wandtniß cS mit der Stiftung der verstorbenen Königin habe und ob daraus etwa die erwähnten Geistliche» bedacht werden könnte». «. Wie Zürich eröffnet, hat es den Sohn des Herrn Arnaud an seinen Studentcw tisch genommen, aber nur in der Meinung, daß Bern ihm denselben abnehme, oder daß die Verpflegung a»l gemeine Reparation geschehe; eS unterhalte bereits einen Studircndcn aus Piemont und könne sich doch nicht überladen lassen. Dieser Antrag wird von Berit insbesondere und von den übrigen Orten im Allgemeine» in den Abschied genommen. «I. Von der auf der leztcn Confcrcnz in Aarau gemachten Anregung, z»»' Besten der piemontcstschen Kirche einen Agenten in Turin zu halte», wird wegen der Kosten und Jncow vcnicnzcn Umgang genommen. «?. Genf berichtet in einem sehr umständlichcn Schreiben, daß ihm von Sei» Savoycnö wegen der Ausfuhr des Getreides auö seinen im Savoyischcn gelegenen Gütern seit einiger Zell unter unhaltbaren Vorwändc» Schwierigkeiten gemacht und vor etwa vierzehn Tagen ein dicSfälligcS Verbot erlassen worden sei; ein abgeordnetes Rathsmitglicd habe dem Jugc-May.- von St. Julien und darauf dc»> Gouverneur von Savopcn die eindringlichsten Gegenvorstellungen gemacht, aber ohne Erfolg; lcztcrcr habe jedoch versprochen, die vernommenen Gegcngründc dem Herzog selbst mitzutheilcn, und werde dann von dcssc» Januar 1699. 765 Verfügung wieder Kenntnis! geben. In Gcwärtigung dieser weiter» Mitteilung wird einstweilen nicht weiter i» den Gegenstand eingetreten. I'. Wolfgang Ernst Graf zu Isenburg und Büdingen erstattet den evangelischen Orten, von denen die V Städte ihm bei der Taufe Pathcnstcllc vertraten, seinen RcujahrSwunsch. Zürich soll denselben gebührend crwiedcrn. Da die nähere und endliche Bcrathung über die Entlassung der auf bcrnischcn, Gebiete befindlichen französischen Flüchtlinge auf diesen Tag angesagt war, so werden die diesfalls eingegangenen Schreiben der Gesandten von Großbritannien und Holland verlesen. Darin »lachen s>c gegen die sofortige Abschiebung dieser Unglüklichcn, bevor sie einen sichern Aufenthaltsort gefunden, eindringliche Gegenvorstellungen ; cS werden auch die mündlichen Vorträge der Abgeordneten dcö Exulantcn- rvusistoriums in Bern angehört und die eingegebenen Rechnungen derselben verlesen. Einstimmig wird beschlossen, der Abmarsch dieser Flüchtlinge soll gleich nach demjenigen der Picmontescn stattfinden. Zürich, Basel, Schaffhauscn und die Stadt St. Gallen erklären sich unter Bezugnahme auf den Zürcher Abschied dem Januar 1694 dahin, daß Bern diese Leute in seinen Kosten bis nach Brugg führe und daselbst bis Zur Abreise unterhalte; von dort hinweg sollen die Kosten von den V evangelischen Städten gemeinsam lsttragen und die Flüchtlinge nach näherer Abrede der Commissärc von Bern, Zürich und Schaffhauscn in Abthcilungcn von scchSzig bis höchstens hundert Personen, wie cS die erforderlichen Fuhren gestatten, über Kaiscrstuhl und Ras; nach Thäingen geleitet >vcrdcn, woselbst die Eoiiuiiissärc von Zürich und Schaffhauscn Alles zur Weiterreise bereithalten sollen, wie solches für die Picmontescn vorgeschrieben ist. Von dort sollen sie sanunt ihren Effekten noch höchstens eine Tagrcise weit befördert, die auf dem Armcnctat Stehenden auf Kosten der V Städte mit einem Reisegeld von 2, beziehungsweise 1 RcichSthalcr, je nachdem die Person über oder unter zehn Jahren ist, versehen und dann Gottes Vorsehung überlassen werden. Eine höhere blntcrstüjung bis auf höchstens 8 RcichSthalcr bleibt vorbehalten für angesehenere Personen, die diesfalls an b>c Commissärc in Thäingen ein besonderes Wortzeichen von Bern mitbringen. Gegen diesen Antrag stellt Bern die Forderung auf, daß alle vom Wohnsizc der Flüchtlinge bis nach Thäingen erlaufenden Transport- u»d Vcrpflegungökostcn, sowie die ertheiltcn Reisegelder nach der fünsstädtischen Rcpartition von 1674 zu tragen seien; der zürcherische Abschied vom Januar 1694 bcschlage nur die damalige, nicht vollständig auS- lzrführtc Emigration, und auö dem Umstände, daß Bern seither die Hälfte der Flüchtlinge auf seine Kosten ürnoiiunci,, l^sse sich keine Verpflichtung für alle Folgezeit ableiten; sofern die andern Städte Bern in dieser Beziehung nicht entgegenkommen wollen, werde cö sein Betrcffniß der Flüchtlinge auf der ganzen Abreise '""erhalten und versehe», die übrigen aber alö bloße Passanten über die Grenze fettigen; in Betreff der beantragten Reisegelder sei es übrigens einverstanden. Die andern vier Städte können auf diese Forderung '"cht eingehen und ersuchen Bern, ihre Gründe der Obrigkeit vorzutragen. Desgleichen beantragen sie für "'"mal die Bildung eines Fonds von 3lX>l) RcichSthalcr» nach der fünsstädtischen Scala zur Bestreitung aller Auslage» und der Reisegelder. In Gcmäßhcit deS lczten evangelischen Abschiedes zu Baden wird eine Avcrsal- ch»»»c von 12,l)<)<) RcichSthalcr für die bleibende Etablirung dieser Flüchtlinge angetragen, sobald diese sichcr- Wcllt fti. Dabei glauben Zürich, Basel und Schaffhauscn, cö sollte Bern hieran die Hälfte beitragen, "'"liegen aber dieses nur die RcpartitionSquotc von 1674 anerkennen will. St. Gallen entschlägt sich jeder b'eöfälligen Bethciligung, mit Vorbehalt einer allsälligcn freiwilligen Gabe. Bei dieser Meinungsverschiedenheit ""rd der Gegenstand in den Abschied genommen. Ein Antrag Berns, daß die übrigen vier Städte einen ^"""nissär dorthin schikcn, um bei der Ausscheidung der alten, kränklichen und reiscuntüchtigcn Personen und b"' der Bestimmung der Reisegelder niitzubcrathcn, in der Meinung, daß die Zurükblcibcndcir. nach der 766 Zanuar 1K9S. Repartition von 1674 auf die V Städte vcrthcilt werden sollen, wird abgelehnt, indem man der Ansicht ist, über die Zurükbleibenden könne später verfügt werden; dagegen wird allseitig gutbefundcn, den Gesandten von Großbritannien und Holland mitzuthcilen, daß die Abschikung der französischen Flüchtlinge unabänderlich beschlossen sei. Bern wird ferner ersucht, in allen seinen Landen, wo sich solche Flüchtlinge aufhalten, eine allgemeine Publication dieses Beschlusses zu veranstalten, Daö Gesuch SchaffhauscnS, die Flüchtlinge lieber über den Rhein, als über das schaffhaustsche Gebiet fortzuführen, wird bereitwillig aufgenommen, sofern jener Paß bewilligt und die andern Schwierigkeiten beseitigt werden können; dagegen wird auf daö Begehren vo» Schaffhauscn und Stadt St. Gallen, daß die übliche Rcpartition von 1674 zu ihren Gunsten moderirt werde» möchte, nicht eingetreten, indem man dafür hält, daß nach vollendeter Abschiebung der Flüchtlinge der Grund zu wettern Beschwerden von selbst aufhören werde. In näherer Würdigung des BittschrcüicnS der auf Bcrnergcbict sich aufhaltenden französischen Flüchtlinge ergibt sich, daß die Zahl derselben auf 6602 Seelen steigt, wovon 4866 auö eigenem Vermögen oder Erwerb leben; die übrigen gehören zur Classc der Armen, alS: 160 bejahrte Wittwcn, 283 Waisen und 1293 Greise, Kranke und Arbeitsunfähige. Die von de» evangelischen Orten ihnen für daö mit Ende April ablaufende Jahr crthciltcn Untcrstüzungcn betragen 40,300 Franken, die Ausgaben von Mai bis Ende Oktober 1698 24,482 Franken 6 Sons, wozu noch die RciscauSlagcn der Dcputirtcn Rochcgudc und de la Grivcllicrc im Betrage von 2179 Fr. 1 SonS kommen, so daß an die bis Ende April nöthigcn Ausgaben von 25 bis 26,000 Fr. nur noch ein Saldo von 13,633 Franken 13 SonS bleibt. Ihr eindringliches Gesuch geht also dahin, es möchte ihnen die nöthigc Zulage gemacht werden, um bis Ende April den Lebensunterhalt bestreiten zu können. In Anbetracht dieses DeficitS wird auf Genehmigung der zuständigen Behörden der V Städte ein leztcr Beitrag von 8000 Fr. votirt, wozu Bern die Hälfte beizutragen hätte, und Zürich ersucht wird, auch evangelisch Glaruö und Appcnzcll-Außcr- rhodcn um eine Collcctc oder einen Beitrag auö dem LandcSsäkcl anzugehen. Schließlich wird nöthig befunden, dem König von Großbritannien und den Generalstaaten auf ihre Jntcrccssionsschrcibcn zu antworten, die Entlassung der französischen Flüchtlinge sei eine unabänderliche Nothwcndigkcit, wogegen aber die Kranken n"b Rciscuntauglichen auch fürdcr in der evangelischen Eidgenossenschaft verpflegt und die wirklich Abreisenden n»t Reisegeld werden versehen werden, womit man die Hoffnung verbinde, daß dieselben bei den cvangclischcu Fürsten einen schon so lange gesuchten bleibenden Wohnort finden werden. Ii. Der Gemeinde Nctstall wird an ihren neuen Kirchcnbau ein Beitrag von 300 RcichSthalcrn zuerkannt, zu welchem alle evangelischen und deren zugewandten Orte, mit Ausnahme von Glarus, concurrircn. I. lieber den in Aussicht gcnommcnc» Beitrag an die lutherische Kirche in Heidelberg wird dermalen nicht eingetreten, da die erwarteten weiter» Berichte noch nicht eingegangen sind. Ii. In Bcrathung der von dem Kaiser unterm 9. November a» sämmtliche eidgenössische Orte erlassenen Anzeige, daß demnächst im österreichischen Zollwcscn auch die Eidgenossenschaft beschwerende Veränderungen eintreten, wird beschlossen, im Namen sämmtlichcr Orte zu erwicder», man habe zur Zeit der Einführung des schwäbischen Kreisimposts die Versicherung erhalten, daß bei erfolgendem Frieden diese und ähnliche Neuerungen beseitigt und der Erbcinung und der Zollcxcmption von 16'^ genau werde nachgelebt werden; man gctröstc sich also der fortdauernden dicSfälligcn Gewogenheit des Kaisers' I. Schaffhauscn erstattet über den Stand seines JnriSdictionsstrcitcö mit der Grafschaft Ncllcnburg Bericht und legt verschiedene Urkunden vor, worauf cS vcn Beweis gründet, daß ihm in den von der Pfandschsst gelösten Dorfschaftcn weit mehr Rechte zustehen, als die ihm jezt zugestandene bloße niedere Gerichtsbarkeit' Was aber Schaffhauscn dermalen am meisten drüke, seien die fortdauernden Arreste und dann und wan» Januar <693, 767 erfolgenden Gewaltthätigkciten, und besonders die Drohung, die Untcrthancn in den fraglichen Dorsschasten in Huldigung zu nehme», die doch von Oesterreich auch vor der Pfandschaft niemals gefordert, sondern jederzeit von Schaffhausrn eingenommen worden sei, Waö endlich den Jmthurn betreffe, so erwarte man immer noch die Antwort ans daS von der lczten Tagsazung zu Baden nach Innsbruck erlassene Schreiben, lieber das JuriödictionSgeschaft »verde gegenwärtig eine geschichtliche Zusammenstellung gemacht, um darüber die Orte vollständig aufzuklären. Unter diesen Umständen wird beschlossen, daS fragliche Factum abzuwarten, inzwischen "der den katholischen Orten zu näherer Erdaucrung einen kurzen Bericht zu übersenden, um ihr Interesse für dm i» seinen Rechten bedrohten Stand Schaffhanscn in Anspruch zu nehmen. BcinebcnS wird leztcrm an- grrathen, durch eine beliebige Ehrenperson beim kaiserlichen Gesandten privatim zu sondircn, wie etwa dieses verdrießliche Geschäft zu einem guten Ende verleitet werden könnte. i>°. Zürich und Bern legen ihre allgemeinen Rechnungen über die bisher bei der Ankunft und Aufnahme der piemontesischen Flüchtlinge erlaufenen Kosten, sowie die besonder» Rechnungen der Eommissaricn Marx Wcrdmüllcr und Johann Jakob Frölich vor, j„ welch' lcztcrn namentlich die Transportkosten der von Nidau und Brugg ans nach St. Gallen beförderten siebzig Personen enthalten sind. Diese Rechnungen werden dem Abschied beigelegt, um sich allseitig über die Ausscheidung in allgemeine und besondere Kosten bcrathcn zu können. Was die für daS Eontingcnt bcr Stadt St. Gallen gehabte» Kosten betrifft, so glauben Zürich, Bern, Basel und Schaffhauscn, solche ^ic» ganz jener Stadt zu überbindcn, wogegen jedoch vom Gesandten derselben rcmonstrirl wird. Die Sache >vird daher in den Abschied genommen. 405. Confercilz der Stände Obwalden und Nidwalden zu Garnen. UiW, 27. Januar. Landcsarchiv Lbwaldcn. Abschiede. Gesandte: Obwalden. NiklauS Jmfcld, Landamman»; Johann Wirz, Jakob Burach, Johann Sebastian Müller, alle drei alt-Landammänncr; Johann Jakob Bücher, des Raths; Konrad von Flüc, ^okclmcistcr. Nidwalden. Franz Achcrmann, Landammann; Johann Ludwig Lussi und Beat Jakob Zclgcr, b"dc alt-Landammänncr; NiklauS Kaiser, Sckclmcistcr; Melchior Dillicr, Obcrvogt und Joseph Jgnaz Ttulh, des Raths. Die beiden Stände treten zu einer Besprechung zusammen, tun die beidseitigen Anstände und Miß- hclligkcitcn zu erörtern und wo möglich zu erledigen, und die alte nun etwas eingesunkene Freundschaft wieder ^"zupflanzcn und zu erneuern. Nidwalden bringt folgende Klagen vor: t. daß in Obwalden liegende Güter Üfaiid- „>w schazungSwcisc zum yöchsten Schaden des Landes an Äußere und Fremde übergeben und fahren lassen werden; 2. daß Nidwaldner, die in Obwalden Guthaben besitzen, nicht dazu kommen können, daß Ü)»c» fgr ^ Ansprache» Siegel und Brief gegeben werde; 3. daß minderjährigen bcvormnndctcn Angehörigen Nidwalden die in Obwalden ererbten Mittel nicht verabfolgt werden; 4. daß wenn dem Kehr nach die "hrrcchnung die ob dem Wald betreffe, die dortigen Gesandten in Sachen, welche der Jahrrcchnung nicht gängig sind, die Gesandten von Nidwalden in den Sessionen schimpflich zum Austritt nöthigcn; 5. daß 768 Januar u. Februar 1699, Obwaldcn verbiete, in Nidwalden Eier, Hennen und Hahnen zu verkaufen; ferner, daß Jagd und Fischfang auf dem Gebiete von Nidwalden betrieben werden; 6. daß man in Obwaldcn Geistliche aus Nidwalden nicht um ledig gefallene Pfründen wolle anhalten lassen; 7. daß die Behörden von Obwaldcn gegen Frevler aus dem andern Landcsthcil mit aller Schürfe verfahren, was in Nivwalden umgekehrt nicht vorkomme; 8. begehrt Nidwalden zu wissen, ob die Wcinzügcr zu Luccrn aus Befehl oder aus Jrrthum die Weinfässer von Obwaldcn mit einem zweifachen und die von Nidwalden mit einem einfachen Schlüssel anzeichne», da Nidwalden doch vermöge eines mehr als dreihundert Jahre alten päpstlichen Privilegs berechtigt fei, St. Peter mit einem zweifachen Schlüssel zu führen; 9. wird Auskunft verlangt, wie man die Ridwaldncr künftighin in Auffüllen halten wolle und ob Gcgenrecht gegeben werde. 1». Endlich wirv in den Abschied genommen, daß in dem Thurm zu StanSstad der Holzwerkcinbau durch Schnee und Regen verfault sei, und daher eine Reparatur nöthig werde. Die Beschwerden von Obwaldcn gehen dahin: 1. So oft ein Gesandter von Nidwalden daö cnnctbirgische Sindicat versehe, verrechne er immer für den Tag einen Rcitlohn von drc, Gulden, während die obwaldischcn Gesandten nur je zwei in Rechnung bringen. 2. Es wird Satiöfactio» verlangt, daß Nidwalden gewisse an dem Brändshorn vcrunglükte Personen ohne Erlaubniß des Pfarrers vo» Kerns und der Obrigkeit von obwaldischcn, Gebiet weggeführt hat. 3. Wird Klage geführt, daß Nidwalden seit fünfzig Jahren daö Stipendium zu Turin beinahe ausschließlich bcsezt und die Kchrordnung »ich' beobachtet habe. 4. Nächstes Frühjahr sind die Landmarchcn wieder in Augenschein zu nehmen. 5. Wird sehr gerügt, daß Nidwalden von Zeit zu Zeit sich doppelter Gesandtschaften bediene, so 1698 nach Solothur» zur Bewillkommung des französische,, Botschafters. Dies widerstreite den Verträgen, da auch iu fürstlichen Sachen ob dem Wald die Prärogative von zwei Theilen zukomme. — Die Mehrzahl der angebrachten Beschwerden werden sofort in Güte beigelegt, andere aä rotorönäum genommen mit dem beidseitigen Versprechen, bei dem Herkommen zu verbleibe,, und die Neuerungen abzustellen, „woraufhin man sich beiderseits freund,,achbarlich erklärt, einander hinfür alle Freundschaft zu erweise», zu rathcn, und als getreue liebe Landleute in allen Gelegenheiten zu assistiren." 4A». Couferenz der mit Neuenbürg verburgrechteteu IV Städte. Biel. Uiiw, L». Jauuar bis 15. Februar. Staatsarchiv Bern. Rcuenburnbuch ?, S. SU?. Gesandte: Bern. Johann Bernhard von Muralt, Dcutschsckclmcistcr; Emanucl vou Graffcnrn'b, Venncr. Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Schultheiß; Johann Martin Schwyhcr, Statthalter. Frciburg' Franz Augustin von Dicßbach, Schultheiß; Johann Peter von Boccard, des Raths. Solothurn. John"" Victor Bcscnval, Schultheiß; Urs Suri, Venncr. Da das Parlament zu Paris den 13. Dccembcr v. I. den seit mehreren Jahren zwischen de»' Prinzen von Conti und der Herzogin von NcmourS schwebenden Proccß zu Ungunsten der lcztcr» cntschicdc" hat, und Prinz Conti dem Vernehmen nach seine Rcchtöcrobcrung auch auf die Grafschaft Neuenbürg zudchncn Vorhabens ist und sich nach Neuenbürg verfügen wird, um daselbst seine vcrmcintlichcn Rechts"'" Januar 1699. 769 spräche vor dem ordentlichen Gerichte dcö Landes geltend zu machen, hat die Herzogin cS angezeigt gefunden, die vier verburgertcn Städte zu dieser Konferenz einzuladen, damit diese ihr in allen Fällen mit Rath und That an die Hand gehen. Der französische Botschafter wünscht durch seinen Secretär Vigier zu vernehmen wie sich Bern, Lueern und Solothurn nunmehr zu der anerbotenen Besoldung der Truppen in s.m.s,.'ich ».»-.. w°l.-.,i s-m-, sschN „ di° Ns-ndm.» Mmm d-misch-, r,..Mn ,,-ch R,.-dhos.- B.schw.rd°! d>. mili.-.isch- B.s-,...„ »ch m wd° P-»>°n. d-..,m ..... -IS -insoch- P.W.M i>. N-.,-..d...» -m.,.ff.» »...dm, m» ch,. «,.sp-..ch. ...» ... d..,ch ,m solch.« Riß..-« -°«-n m.m PN«--- S-d»,. w°'^ °» P...„. «.b„, oi. G-s...».-.. «... B-,.. «... «uffchU'li. «-» »i- SM. s°.b» «.- Ms... ..»« «.. 2»» M.,,„ «.„-..«. i» «., B.s°.«»i». -- moch.. «°, «-°»- Z>ch»»»,->ch°ß «°» Mmschm ..ch u..°, dm.»«-.. nach sich ,sch-». !U»» di-B.„s--ich.s. »..ist.»« m» .Hm.,.,.,..«....« B-«o..«-..sch»s.... »ch «...ch«,!,.». ...» oh... »-°S- U»«..-«...l,-i. «... ihm A-b.i. ..ich. ob«-,«»-.. .«--«-.. «nm. B°-n °mu. «« «-»,« «ich. ..»schi.«...; um .Mi.. D-...m«°n «i. Spch. .»».».-chm. Ob,.», .. d m «..schos.., mm. s.ch«....-s.m B-,ich. hi.-»»-- „».».« D.....s w.» dm Bo.,,.-. M »nd Sch«,m-is.-, dc, H-,Ho,«. S...»-«,°q und «„st...... «°„ Bon».», ...» d,m Ad«°.„.m B,„.» «Ndl.... «.«-b.m In ch,.m Von,.« -mpfchl-n »° 'i. ...ch-st,.ich.,... Rch,- «., H.,,.«.,, ...f w G-.f.ch. Sch..,° nnd w.is... R..». d°, SM... Di- H..,°z.n st. ft» »>,.m Mchi. .n b.h..,-n, nnd nd.«. -« °m S.-..M, .» i>,.°- Un.-,I>».nn« dn «... ch-m...« . M. -. m ... b,i„».n. D-m S....M »-« PUNM Eon». Si.«„m «-rm»-- Ra,«. d. »ch -b-, „ u «ndl..,. .......id.., .«i,d nn«....«., d.» »i. °°,».w'.,°n- V°°m.ch. ....»-n..-.n° ».. nm >»" "" P-i.,.-n an,..HS,IN. d- ». NN, ans »i° SM». in N-n-ndm« s-Ib» lau,-. so d.» -I NN, .»« ° »°n w.,d... ,-nn-. D-S ...«-,.. In».« w.!«> Hm M»,« -in. «-..«».nd- ' S smd. »«.»dch da.' Zisi.n.^^ »'« P-in,,.. z-an Som« d'ON.an«, H--!-«« «°» »°»»n-»w-, °°». > vn-d-, u« Paiastguich.» von Paris IIa- -in ?.,.!»> ««m >. An«»s. Istst-, wodn.ch n » ^»-m-..,s .«Md.. da« u-ch -i. d.« P....MM.S »°n Paris >'°m >z D..-md-, .«m. n- ch-« das Vollziehungöcrkcnntniß bestätigt; und endlich der Vollzichungöbcfehl dsS KomgS ( -ueu. ro ^99. Zu besserem Behelf der vorhabenden Bcrathungen wird vorerst nöthig gefunden, ur) . Abgeordneten auS Neuenbürg die eigentliche Sachlage in dort in krfahrluig zu uuigcn, nam dicse Stadt gesinnt sei, sofern Prinz Conti dort einen Richter verlange, um ferne Anspruchsrechte zu rortern und auf welchen Säulen die Jna.ienabili.ät der Grafschaft, welche der Angelpr.nlt der ganzen Ange egenhett M sein scheine, ruhe. Die Abgeordneten geben hierüber wirklich emcn kurzen Bericht , für diesmal r ^ 'angen sie nichts Weiteres als eine Erklärung der vier Städte, daß sie i,n No hM der ^ ttchlmäßiger Herrin von Neuenburg Schuz und Schirm verleihe... A.S darauf diese Alwrdnung wege.. der Ankunft des Prinzen Conti eilend- nach Neuenbürg zurükgerufen wurde, verlangte sie e.ne beforder che Erklärung über ihr Begehren, um darüber Bericht erstatten zu können. Die Instructionen der fand en von B°rn gchcn dahin, die Herzogin gegen jeden Versuch einer BcsizeSstörung zu schuzen. Lucern hat kc ne stelle Instruction da eS als daS wcitcstentlcgcne Ort von den Vorgängen in Neuenbürg zu wenig unterrichtet war; die Gesandten zweifeln aber nicht, daß die Herzogin ihrerseits als souveräne Graf,., von ..cucn- burg gehalten werde, und wollen um nähere Befehle nach Hause schreiben. D.e Gesandten von Frc.burg 770 Januar 1699. sind in Folge des Einladungsschreibens des fürstlichen RatheS zu Neuenbürg, das sich nur in ganz allgemeinen Worten bewegte, lediglich instruirt, anzuhören, was vorgebracht werde, und dabei sich der Neutralität zwischen dem Prinzen und der Herzogin zu befleißen, weil Freiburg die leztcrc nicht absolut, sondern nur bedingterweisc anerkannt hatte. Solothurn anerkennt die Herzogin, zwar nicht vermöge ihrer Investitur, die unformalisch vor sich gegangen war, und glaubt daher, daß dem Begehren von den Obern entsprochen werde. Um sich nicht den Anschein zu geben, als sei die Konferenz unter sich selbst uneinS, vergleichen sich die Gesandten auf den Präliminarbeschcid: man freue sich der Einmüthigkeit, mit welcher in Neuenburg die Sache der Herzogin und der Ruhestand behauptet werden; der Wichtigkeit der Sache wegen müsse man aber behufs bestimmter Erklärung die verschiedenen Anliegen vorerst den Obrigkeiten mündlich oder schriftlich vorlegen. Die Gesandten von Freiburg haben ihren Namen zu dieser Antwort auch geliehen, jedoch mit dem Vorbehalt, daß dadurch ihrer Instruction kein Eintrag geschehe, was zu Protokoll genommen wird. Während nun die weiter» Instructionen abgewartet wurden, ist an die in Neuenbürg weilenden Gesandten der IV Städte das Gesuch gerichtet worden, Bericht zu erstatten, was den verschiedenen beunruhigenden Gerüchten zu Grund liege. Die Antwort lautet, es sei allerdings eine gewisse Spaltung bemerkbar; denn wäre der Prinz Conti nicht eines Anhangs versichert, so würde er kaum in eigener Person nach Neuenbürg gekommen sein. Die Gesandten von Bern geben vertrauliche Mittheilung von dem Schreiben des Prinzen Conti vom 1(1. Januar aus Paris, worin er die Geltendmachung seiner Rechte auf Neuenburg ankündigt, den Chevalier d'Angouleme und Herrn MarS als seine Bevollmächtigten bezeichnet und seine Reise nach Neuenbürg anzeigt. Ebenso legen sie auch dein Abschied den Entwurf eines Antwortschreibens bei, worin gesagt wird, Bern sei bei gegenwärtiger Lage nicht gewillt, auch diesmal etwas Anderes wahrzunehmen, als was die mit Neuenburg zusammenhabende bürg- rechtliche Verwandtschaft und die daraus fließenden Pflichten erfordern. Sccrctär MarS legt darauf den 4. Februar ein zweites Memorial des Prinzen, mit mehreren Bclcgestükcn versehen, ein, worin dessen Ansprüche auf die Grafschaft in sehr bestimmter Weise betont werden. Die Konferenz läßt einfach den Eingang dieser Schriftstüke bescheinigen. Gemäß den inzwischen eingelangten.neuen Instructionen erklären die Gesandten von Luccrn im Namen dieses Standes sich zur Erfüllung ihrer Burgrcchtspflichtcn gegen die Herzogin bereit- Frciburg dagegen will sich abermals in der Sache völlig neutral halten und findet daher, der Prinz solle nicht rechtlos gelassen, sondern ihm das Recht geöffnet und die Bcnuzung dcö Archivs in Neuenbürg gewährt werden. Außerdem erschiene cS unparteiischer, wenn der bcrnischc Zusaz von 200 Mann aus Neuenbürg zurükgezogen würde. Solothurn will die Herzogin laut Burgrecht im Falle der Gefahr im Besize der Grafschaft beschüzen; wenn die vier Städte aber ungleicher Ansicht sind, haben seine Gesandten um neue Instruction etnzukommen. Dieses abermalige Auseinandergehen der Ansichten ist Gegenstand reifer Erwägungen, besonders da dieser Zwiespalt geeignet ist, die Städte im Ausland zu diScreditircn. Im Sinne dieser Bedenken werde» die Gesandten von Freiburg ersucht, nach Kräften bei ihren Obern zu wirken, daß sie sich von den ander» drei Städten nicht söndcrn. Darauf erholen sich Freiburg und Solothurn noch einmal die Befehle ihrer Obern; die Instruction der Gesandten von Freiburg fällt jedoch nicht anders auS, als sie bereits eröffne worden war, da die 1095 bei Anlaß der Investitur verlangte Satisfaction bisher noch nicht ertheilt worden sei; daS Burgrccht verbinde Freiburg nur im Falle eines widerrechtlichen Angriffs auf die Grafschaft M Hilfe; dies sei dermalen nicht der Fall, da Prinz Conti nur Recht fordere und den Besitzstand der Herzogs rechtlich anstreite. Die Gesandten von Solothurn eröffnen, ihr Ort habe die Investitur der Herzogin stcls als ungesezltch und formwidrig angesehen; die nachherigc Anerkennung sei nicht in Folge der Investitur Januar 1699. 771 geschehen; damals sei der Herzogin kein legitimirtcr Prätendent gegenübergestanden; die Anerkennung der Herzogin benehme dem Prinzen die Rechte nicht, noch verstärke sie diejenigen der Herzogin; ebenso wenig könne die Anerkennung der Fürstin durch daö Volk als ein Grund für lcztercs angesehen werden, da nicht das Volk es sei, welches die Herzogin als solche eingesezt habe. Allein troz dieser Bedenken will Solothurn im Nothfall die Herzogin bei ihrer Souveränität aufrecht erhalten, jedoch mit dem auSdrüklichcn Vorbehalt, daß von nun an auf Mittel Bedacht genommen werde, wie man den Prinzen mit gutem Anstand und ohne Jemands Nachthcil wieder aus dem Lande bringen möge. Hierfür schlägt Solothurn vor, der Herzogin vorerst den Bcstz auf Lebenszeit zu sichern und nach ihrem Absterben die Grafschaft, wenn sie wirklich in- alicnabcl ist, ihren rechtmäßigen Erben zu erhalten, zu diesem Zwckc eventuell mit dem Prinzen Conti eine Convention betreffend Erhaltung des zuständigen Gerichtes des Landes und der übrigen Freiheiten zu schließen, und so zu verhüten, daß die Herrschaft in irgend einer Weise je an einen souveränen Herrn überginge, sondern im Fall, daß die männliche und weibliche Succcssion des Prinzen Conti crlöschte, an die. vier Städte fallen würde, Alles unter Vorbehalt der bcsondcrn Rechte der vcrburgcrtcn Städte. Durch Annahme dieses Vorschlages würde jedem Thcil die Gebühr widerfahren und allen Sorgen und Gefahren die Spizc gebrochen. Die Gesandten von Bern wiederholen ihre früher» Ansichten, finden aber allzu unbegreiflich und von bösem Crfolg, wenn außerhalb der Grafschaft und in Abwesenheit der beteiligten Parteien und ohne deren Zustimmung Etwas über die Erbfolge wollte beschlossen werden; man kenne die Rechtsverhältnisse, namentlich >» Bezug auf die Jnalicnabilität, zu wenig; abgesehen hiervon sei die jezige Konferenz einberufen worden, um der Herzogin zu erklären, welche Stellung man zu ihr einzunehmen Willens sei. Betreffend die 200 Mann Besazung in Neuenbürg glaubt Bern eher Beifall als einen Verweis zu verdienen. Luccrn stimmt Bern bei und will nicht zuwider sein, wenn die Parteien unter sich ein Abkommniß treffen oder die ncucn- burgischc,, Stände zur Fcrnhaltung der zu besorgenden Wirren etwa zu einem Vergleiche Hand bieten wollen. Driburg läßt es sich auch gefallen, wenn durch die Vorschläge von Bern oder durch andere VcrmittlungS- vorsuchc der Sache begegnet werden kann. Inzwischen erscheint eine Dcputatschaft der Stadt Neuenburg und Abt in ihrer Eingabe der Befürchtung Ausdruk, alö befassen sich die vier Städte mit Plänen über die gegenwärtige und künftige Stellung der Grafschaft und deren Erbfolge, unter Beiscitcsczung der Rechte und der Gerichtsbarkeit des Landes; dieser Befürchtung wird widersprochen, da die Confcrenz, weitcntfcrnt, sie in ihren lochten zu beengen, in der That nur über die Wohlfahrt dcS Landes selbst bcrathe. Anläßlich werden den Abgeordneten die soeben auf die Bahn gebrachten Vorschläge zu gütlicher Ausgleichung mitgcthcilt; die Abordnung entschuldigt sich, daß sie hierfür nicht instruirt sei, und übernimmt, die. Angelegenheit ihren Cvmmittcntcn zu hinterbringen. Die schriftliche Antwort hierauf lautet, die Stadt könne auf diese Ange- ^gmheit, welche sämmtlichc drei Stände berühre, für sich allein nicht eintreten. Später werden den Abgeordneten im Sinne der bisherigen Verhandlungen die Erklärungen der einzelnen Städte schriftlich ^gestellt, «i. Den 11. Februar überreicht der Advocat Julien eine Eingabe, worin die Herzogin von ^biguidreS, der Marschall Herzog von Villcroy und der Graf von Matignon ihre Rechtsansprüche auf b>e Grafschaft Neuenbürg gegenüber dem Prinzen Conti und der Herzogin von Ncmourö verwahren. Die Acht in gcnugsam rcspcctuosci» Ton verfaßte Schrift wird nur auö Rüksicht auf die darin genannten hohen Personen nicht rcfüsirt. «. Sccrctär Mars macht im Namen des Prinzen von Conti den 14. Februar Abermals eine Eingabe, worin er in erregtem und drohendem Tone die Confcrenz ersucht, auf sein früheres ^chrcn einen Bescheid zu crthcilcn, wie man sich seinen Ansprüchen gegenüber stellen wolle. Es wird ihm 772 Januar 1K99. die Antwort ertheilt, die Eingaben seien in dem einen und andern Punkte von solcher Wichtigkeit, daß sie vorher noch den Obrigkeiten zu mehrerer Erdaucrung unterbreitet werden müssen, f. Die Gesandten von Freiburg verlangen auf Weisung ihrer Obern nochmals mit allem Nachdruk die Zurükziehung der bcrnischcn Truppen aus Neuenbürg, da kein Zweifel mehr sei, daß die diesfälligen starken Drohungen des französischen Botschafters ernst gemeint seien; unter Umstünden könne ja die Stadt Neuenbürg mit gutem Anstand dahin bewogen werden, die Zurükberufung der 200 Mann selbst anzuregen. Die Gesandten von Bern lassen sich, weil ohne bezügliche Instruction, auf den Antrag nicht ein, da ihre Obern sich von Standes wegen dircct hierüber gegen Freiburg ausgesprochen Hütten, »x. Der eine Gesandte von Bern beantragt, die Confercnz, deren Aufgabe mit den erfolgten Erklärungen an die Herzogin erfüllt sei, aufzuheben, um so mehr, da nun der Zu- muthung des Königs, sich in keiner Weise in den freien, ungehinderten Gang dcö zuständigen Gerichts und der Rechte der Grafschaft einzumischen, ebenfalls entsprochen sei. Der andere Gesandte ist damit nicht einverstanden und wünscht nur eine Vertagung bis zum 22. Februar, um inzwischen den Obern über die Verhandlungen mündlichen Bericht zu erstatten. Die Gesandten von Lucern haben Weisung, nach Aufhebung der Confercnz sich nach Neuenbürg zu verfügen. Freiburg findet die Abbrechung der Unterhandlungen für bedenklich, besonders da laut neuesten Berichten Frankreich an der Grenze allerhand Kriegsrüstungen betreibe. Solothurn stimmt bei und meint, die Aufhebung der Bcrathungen angesichts der scharfen Drohungen des Königs, die sicher ernst gemeint seien, wäre geradezu eine demonstrative Gcringschüzung dieser Drohungen. Schließlich wird die Vertagung der Berathungen bis auf den 22. Februar ausgesprochen. Ii. Das bei AnHebung der Confcrenz eingegebene Memorial des französischen Botschafters wird dahin beantwortet, die ncuenburgische Angelegenheit, an welcher die Gesandten seither unablüßig gearbeitet, sei derart beschaffen, daß auch noch dic Obrigkeiten selbst darüber Berathung pflegen müssen, deren Entschließungen hierin sowohl, als bezüglich der Besoldungsvcrhältnissc der Truppen später werden mitgcthcilt werden. I. Den 15. Februar theilt Bern »>ll, daß es die 200 Mann Zusaztruppen zurükzuzichcn gutgcfundrn habe, was den versammelten Orten sofort eröffnet worden ist. Dic Drohung des Prinzen Conti in seinem lcztcn Memorial, falls sein Begehren keiner Würdigung unterstellt werde, sehe er sich bemüßigt, anderswohin zu recurriren, führt zu dem Beschlüsse, daß wenigstens noch einige Gesandte in Biel verbleiben, um den Anschein zu vermeiden, als seien die Berathungc» ganz geschlossen worden. It. (Bern, Luccrn und Solothurn.) Betreffend die Soldvcrhältnissc der Truppe» in Frankreich einigen sich die drei Städte auf folgende Erklärung: sie acccptircn die l 6 Franken in Friedens- zcitcn; für die Kriegszeitcn dagegen verlange man den in der Kapitulation von 1071 vereinbarten Sold für die in wirklichem Militärdienst stehenden Truppen, mit der Zusicherung, auch dic übrigen Bestimmung^» der.Kapitulation getreu zu beobachten, den Verträgen und Bünden unbeschadet und in der Voraussczung, daß dic eingeschlichenen Mißbräuchc und die übrigen eidgenössischen Beschwerden abgestellt werden. Solothur» macht dabei den Vorbehalt, falls diese Erklärung abermals ungenügend gefunden werde, auf eigene Ha»d hin sich mit Frankreich zu verständigen, da dic dortigen Interessen mehr als diejenigen der andern Städte a» Frankreich gebunden seien und Solothurn Gefahr laufen würde, dadurch seine sämmtlichcn Emolumentc Z» verlieren. Bern und Luccrn sprechen die Erwartung aus, daß Solothurn mit ihnen auch künftig gcmcinsa»» Sache machen wolle, die, wenn sie mit Entschiedenheit aufrecht erhalten werde, schließlich auch bei Genehmigung finde. Vorstehende Erklärung wird dem französischen Botschafter, als er während der Confcrciü von Neuenburg über Biel zurükkehrte, durch einen Secretär eingehändigt und von ihm gutwillig cntgcgc»' genommen. I. (Alle vier Städte.) Für alle Fälle werden vorsorglich auch dic Beschwerden dcS Kriegs- Januar bis März t699. 773 duusus und und... PNU,,. «.»-Usch-- Kon,-.ich. ,.wi. das °bn« -ui.ch- R-zi-m.», fu- du Od.,st... und HaupU...U d°-.,h-n nnd f-st.,.st.iii. d..m Ads--ii»u»» j.ddch ...Wst-M. >s du ««»« d-s Bmschasu,« auf du .du,. «««. -iu»-.,aug.n ist. .... Ms dm «ui-a» um. SM«.»»... w.-d d-.ch.°ff-u du ... g-.st.m Schwai, ». das «and .,-n.°-s-»-.. Sn.stb..»-- Dmististsuisst-i. und ...«„. fi-m. d....g. NU. Rnch-muu.u-, du MN.M» Gcha...» stud. -il.chi,s st.°di,.u IU iastm u,,d d-u B.sund °,»a»d-- MUMH-U-U. 407. T-usn-nz d-r mit R.uenburg uerl.nrgr.chwm IV Städte. Neue,»dura. Uwi», Ende Januar bis 3t. März. Ttaatsarchw Bern. Neu.nbur»buch ?. S. »»4. s-f.udu. B-.u. Saum., «nschiug. Od-..mu.u.udau. d.S Misch... -,md.«; Z°h»uu Z-ud-ich «iiiadiua Vmu.r «.....», Z-Hauu Rud.iph Du-i--. Schuiih..st! Z°»mm Manu, Sch....,v--, --tun. haltcr Freiburg Franz Philipp von Lantm genannt Heid, Schultheis,; Franz NiklauS Vonderweld, des s"i.tt .?.5zcha..u -Muig .... S.,.im.istm. s-au. z°,.»h Bchnuai d.. « -m «ihr Auf «... Bnichi daß PNU, Emu. im B-g-iif- «->>.. das ,u s.iu.u Gunst... ,.sali.». u, h-.i d.« Pa-iamfuiS u s^s auch auf du G.asschaf. «...-»w-st m.S.udch.uu. ha. du R.M-uug d., Zu-sim u vier verburareckteten Städte ersucht, eine doppelte Gesandtschaft abzuordnen, um nach Anweisung der Burg- , u. » I... s»j,, Die Nierst cinactrossciicn Gesandten der Städte rechte und Verträge einander bcrathcn und bcholfcn zn sei t. Z I . Tm. „ud S.iMhu... Mb... ÄII.M ihn B-»i-..di».,u,»sch-..d.» b-, d,u. Gubmun. »« Rai ad u st. d.«.i„.uu..i und im d.. Mi...M.ahi,.i> »--»chlischas.-. w..d°.u D., ENstü-.uust -ch d-u G-fa,,d.-u. °dn dt.,, d-m du --st. Vis,.. ... mach.., »ad..., »md 7"' « 7' 7,^7 7 auch noch eine Audienz vor den, fürstlichen Rath nehmen und das, nachher er , «s... ad.usta.Uu Hai. I. it., Zaun.,, '» S°iMn..u , Dm Pw . E° i..^n M°m "> Neuenbürg anlangte, hat seine Ankunft den Gesandten anzeigen lassen. Ccremonicl wird mit im Na.um d.r Od- ,,-ii.u .is d.- a..w-s-ud... O.U ... d.wiii,muuu.u Da« » 7° 77 ' 77^ m. d-m Eh.«a.u- fest».,..iiu ,i. 4. D-. iu V..i »chnchm «...cht -Isiaii-i üb,- d.u Zustand d.i 77 SmMum. "st.dm ^ „„ d-m D-°HIch--id.» d-s . 's «.b-ua-. Dl. Gist>udUu ».» '"s V-ri-»u»» «°u 2Ui> Mal... iu du Siad. R-u-n. -l»s.w-i.m ^ '2 77", »i- G,s.„.u.. .... «.... ---»U.U. «i. ius da- Schnid... d.s f,au,-stich... «..Mch.°--S w-S-u ^ Zu -u -ist. Mann und du d.-.u»-. da f.. duch hü-ü. „ich., g-ih-u .u had-u »i-ud.u. a.° «a- st. um Gm. und » » B--u w.,d «.-Haid «u dahni..u V°,st,ii..ust.u MU d,u B.«..-ft-i>-.. ^M. "ch . ^versbrief der X I Orte .. s w. morgenö di.rch Vcnncr Wtlladmg, der expreß nach Solothnrn re.St, dem französische» Botschafter zu Händen deö Königs einhändigen lassen. Ueberdies habe Bern von diesen Drohunge ""d seinem Verhalten allen eidgenössischen Ständen Mitthcilung gemacht und sie um getreues . ),n 774 Januar bis März 1699. Die Gesandten von Freiburg und Solothurn approbircn das Verfahren des Standes Bern. V. Inzwischen treffen die Gesandten von Lucern, welche an der Conferenz in Biel theilgenommen hatten, ein. VI. 23. Februar. (Alle IV Städte.) Die Gesandten von Bern, die heute von dem Prinzen zur Tafel geladen waren, eröffnen der unverweilt zusammenberufcncn Versammlung folgenden bedenklichen Vorfall. Nach Aufhebung der Tafel und nachdem die Tischgcnosscn das Zimmer verlassen hatten, kam der Prinz mit ihnen auf seine Angelegenheit zu sprechen und beklagte sich unter Bezugnahme auf ein jüngst von Bern aus an ihn erlassenes Schreiben über Bern, das durch seine passive Haltung ihm das Thor zu der Justiz, die er verlangt habe, geradezu verschließe, so daß er diese Erklärung für eine förmliche Rechtsverweigerung auffasse. Er verlangte daher von den Gesandten, daß sie sich mit Gewalt und Befehl verschen lassen, damit ihm der wiederholt verlangte Rechtsweg geöffnet werde. Die Gesandten von Bern nahmen Anstand, bei ihrer Obrigkeit um eine solche Vollmacht, die einem bereits ergangenen Beschlüsse zuwiderläuft, einzukommen und beschränkten sich darauf, einfach den Vorfall nach Bern zu berichten. Den übrigen Gesandtschaften wird hicvon Kcnntniß gegeben, damit sie im Stande sind, bei Gelegenheit, wo der Prinz mit ihnen über diesen Punkt zu reden kommt, das Benehmen der bernischen Gesandten zu rechtfertigen und begreiflich zu machen, „was der Stylus und die Geziemcnheit in der Eidgenossenschaft in Ansehen der Herren Gesandten gegen ihre Obrigkeit erfordern." Die Gesandten versprechen, dem geäußerten Wunsche nachzukommen. Die Abordnung von Luccrn hat folgende neue Instruction erhalten: 1. bei der in Biel gcthancn Erklärung gegenüber der Herzogin zu beharren; 2. auf das wiederholte Drängen des Prinzen Conti, die Conferenz in Biel wieder aufzunehmen, nicht einzutreten; 3. auf Mittel und Wege bedacht zu sein, wie der Prinz mit gutem Anstand veranlaßt werden könnte, abzureisen, ohne daß dadurch den Rechten der übrigen Interessenten, mithin auch der Stände des Landes Abbruch geschehe. VII. 28. Februar. Mit Schreiben vom 26. Februar zeigt der französische Botschafter an, Prinz Conti habe bei dem König Klage geführt über Gewaltthätigkeitcn, die an seiner Dienerschaft verübt worden seien; ebenso habe sich auch die Herzogin glcichcnortS über Drohungen, denen sie ausgcsezt sei, beschwert. In der Antwort hierauf lehnen die Gesandten ab, auf solche Klagen sich einzulassen/ da die beiden Parteien viel eher als Andere geeignet seien, hierüber Auskunft zu geben; sollten aber wider Versehen solche Gewaltthätigkeitcn vorfallen, werden die vier Städte als Schüzcr der Ordnung nicht ermangeln/ dem Botschafter darüber Bericht zu erstatten. VIII. Uri erneuert mit Eingabe vom 18. Februar den 1529 bei Ucbergabc der Stadt und Grafschaft an die Gräfin Johanna von Höchberg gemachten Vorbehalt, wornnch es seinen Antheil nicht abgetreten hatte, und ersucht, seinen Rechtsanspruch bei den vorhabenden Unterhandlungen bestens zu wahren und wisscnhast zu machen. IX. 7. März. Prinz Conti überreicht durch seinen Secrctär eine Denkschrift, worin er die vcrburgrcchtctcn Städte ersucht, sich seiner Rechtsansprüche anzunehmen und die Passivität gegen dieselben aufzugeben. Die Denkschrift beruft sich namentlich auf das königliche Schreiben an sämmtlichc eidgenössische Stände, ein unparteiisches Gericht zur Anbringung der schwebende» Streitfrage» anzuweisen, und auf das Manifest des Prinzen an die ncuenburgischcn Stände, und beharrt auf einer endliche» Erklärung. Für diesmal wird das Memorial keiner Berathung unterstellt, sondern vorerst den Obrigkeiten zur nähern Prüfung zugesandt. X. 13. März. Auö der lcztcn Eingabe dcö Prinzen entnimmt Bern la>^ Mitthcilung seiner Gesandten, eö wolle den Ständen oder dem Gericht von Neuenbürg die sonst niemals n»^ gcfochtene Zuständigkeit streitig gemacht und sie als nichtsouveräncr Stand behandelt werden. Bern über-' lasse, da dieses den dortigen Ort nicht direct berühre, darüber zu antworten denjenigen, die cS in crstck Linie angehe; da aber daS Memorial auch die vcrburgrcchtctcn Städte in Anspruch nimmt, um der Ang^ Januar bis März 1699. 775 KM,-,. -inm An«».n« I» «-sch-ff-n. w-ch dm -W»,g- R-chi. g-wuh-i w--d... Mm, fu°- b-i B-m hauptsächlich in B-iruchi. duß d,- nmmdnr,ischm Staudt m I -MI.» »Ibi>anz.»k,.t»«->>>ul»..i.r jn dm »t-r S.-d.m »-hm und dirsm ,-in zw.n»«min-l «b.- >-»- >»--«».- D-r «,„« und ,-m- Bdischust.. s-idst hin«. ,u ...i-d.-h.i.m Mulm g-»-» dm Stund N-n-nd»-» dicht. Stund»....,. -...»-...-.mm; f-»° »n-,°. in s-in-r N-.I »»»> 25 Kdrnur .6SS, t>»° -» u»t«nS»t '».-aur I« uunr» Itiiru nur It.t, ut -... t-ichnn....- .... P-.IU ?°°, I. SMM Sun Si«-°»ä- »n»S°°l- Si.°-°°. »M°u>°°- -n- di-n,- »umniunt tiauaa- Uuu. .,u- -» -'«w.t »,°-°->t °-tt° -dxi«. ut».t -n S-».t äutt«nS-° ,nu w «ntunz -II.«- S« H-nM-tdl a«n>«nr°i»i°nt 5 u«t ««u-S Sun» In »iu.°« i».>>ss«r°n«. xn.»»» ,1» n..°....° in.»»°-.i-n ni »..»i-iu-i.« -»- °° Zm S-mm. d-m-rk du« «n.w°Nsch--.d-n d-S »«..,»« «.UN .3, Mar. ,6« ... Bern, d-r «.„« H.M- »„nch. Md., sich nd-, dn» B-N-H.NM d-, b -rnisch-n D °»..Ii ,.m ... b-Nug-n, di. duhin gm»-.., t.-udl -r l 'u .t. uu, «-S-« »tudi. Sun» I- .NU«--,«» äu put Sb-Us- d-d-ut- d-r «mbnffud-- «m-.-., ->u° » «Ul°'t« »nttunSuch ,»- rat, .I°p.M» ..« ,I..e-,--.i°nt »In» S« »,-°S-« S-- m°-n-«- °» 3° N-°°S-° Sa» S-n.»-°I.« st.» Nnwant Sünna- uld-int- nur si.a.» SM- Sa» Md-S-nt- .MM- m »...,» -Iw»°°t » -°-w I» °....w st- autt« »unra.,-»«. Du» »°b- B--n b-w°»m. stch m » ^ .wch -n.u-u-n d,n D-°h.n,»-.. d--m dir A,,«-i -»-.ch-.' -MMmschm! s-. °» M -n-nng, --WS-- M wm".,- f°-DS>. u». »i. S.S...- nuch -Uilichm » P.i..„n ... »,-.Nd»-.., das. -r du» -und Di- ab-,»-.. »ni«--I>n-»--.m s.» >° schst-stm »ch W-r-r «..sich, un. i..»».-hin ,.. d-r M-imm». du», wm» di-ft g>'.'iich->. ^ '252-, SM,- s-Idst tu « Miii-i tr-.-u ,-ll-n. «--.du,» ist b-in-b-n» nuch ......t-r d-r linststst, -d l°>. - d-- e I »ich. ,.ch,i°» »-luss-n und ihm -in m...-.i°». u..»."i-ii,ch°» G-rich. z-pffn-i w-rdm! B-r» du» g-n °,ll stch »ich. wch.r -ststussm. ui. d-r M»i--..»» und .°> S.u.. .i- -..°-»"im Ruchichiu». °s.»-M° >m »»» ii,..-n -infuch ,u üb--i.ss-„. Du-uusi,,.. wird d-r Gub--..ui°r --such,, -.»-» M-,2 -, iur Entgegennahme dieser Vorschläge in die Session abzuordnen. Im Fernern wird cm ^ccn a dich p.„a..st«- Mi.ch-ii....» »-mach. XI. .s, Ma-j. Du ^ A- «ui> «-u-nbu-s -in»-"-»-» ist. wi-d »-- M°m du- «-».ns-iiig- S.»»t...»«--°.».°...°i k-Wl>-^ D. U.ch >- Ei,....».,... .... -.s°i». in d... ,w.i i-ibinischm H-,.°-i». -°. Schi.sth°s . d n. G»d »».., ...,d d-u. such,ich-.. Ruch. °bm uns dm T-.»».° °°» ..n «>--».«-.» ».»„ich- G-.««ch V-..N-- «-ischin» iM di-»in--»- m ^2 "d^^ch s»..di-n ,u... Z-ich-n ,!,--- R-chi- s°f«ri nuch dm --st-n mif-m-n. ..driun» ubrr nuch,,rr „.vcgrn b-zr»»mdrr Dch-rnz g-g-n d."' . - '--ich-,,u st„..d n»ch -in- Bi--.°ist..»«° -in- Unmr-.»n» stu.ij-snndm, l,-d°» °>- G-s.»«,-n d>- -,f. Vi. iti Mü-, D-... «-»schuss- f--stiichm ">,-» du» R-».°"»I P-n.!-» e°.u> «°m und ii»n in d-n SV... d-ii -i« »-°ß- -»»>" '» D.bri «m- ''«.» nuch stch wn-d- du d,- P-i.„ -in Hm s-i. >» »">>"» «»,-!>.» M>- D-b-> «m «ch--n di. «i-, SM... B..-»--chi ust-i-i. S-i--'. und u»---bn.chlich .» H-I.-» und wm-Ich-». -« '«stliii»- Sich,»,-., nnd stWd-ii-in»,-ii-n »°n d-.n Bu.-.iund- ud »-w -..d-i D» 2 '22-, .ü »-«im...» nnd di- Si-d. N-«mbn-g sdiiim »»ch Mit.,,., such..., «-» P-mi-n im 22' ^-»-n. wi,d «... d-u. «..«.chust ...I -«r°-«»s..m »-..°......°>u XIII. 2S. Mi-I. D-, f,u...°stich. -d.ich. si hält in der Session folgenden Vortrag- Der König hätte schon beim Auftauchen der gegcnwarttgen Frag 776 Januar bis März IK99. eine unzählbare Menge von Streitpunkten vorausgesehen, die alle angcthan seien, die Ruhe der Eidgenossenschaft zu stören und viele Mißbeliebigkeiten nach sich zu ziehen. Daher habe er auf die Aufstellung eines unparteiischen Gerichtshofes gedrungen, um vor diesem den Streit zwischen dem Prinzen und der Herzogin entscheiden zu lassen. Man möge die Folgen erwägen, welche aus der Aufschiebung dieses Entscheides erwachsen; die Rechtsansprüche der Parteien auf die Grafschaft sollten durch hierfür bezeichnete Richter untersucht werden; dieser Weg entspreche sowohl den Interessen der Parteien, als auch den verburgerten Ständen am besten. Die Beantwortung des Vortrages wird vertagt, bis derselbe schriftlich eingereicht wird. XIV. 26. März. Der fürstliche Rath und die Stadt geben über das Memorial des Prinzen Conti folgende schriftliche Schlußerklärung ab: Nach dem Herkommen aller Zeiten und nach unvordenklicher Ucbung sei das souveräne Gericht der drei Stände der einzige, natürliche und zuständige Richter in allen Anständen und Streitigkeiten, welche die Obcrhcrrlichkcit über die Grafschaft betreffen; dieses Gericht allein könne die Investitur verleihen und zwar nach Ansezung der zcrstörlichen Frist von sechs Wochen vom Tode cincö Herrn an gerechnet. Da die Herzogin in gesczlichcr Weise durch Urtheil des genannten Gerichtes in die Grafschaft investirt und als souveräne Herrin anerkannt wurde und seit fünf Jahren im Besitze derselben sei, so könne kein anderer Gerichts- Hof aufgestellt werden, um ihr diese Souvcränctät zu bestreiten, ohne dadurch die bestehende Ordnung über den Haufen zu werfen und die Fundamcntalgeseze dcS Landes und seine Rechte und Freiheiten zu untergraben XV. 27. März. Dem Sccretär MarS wird die gestern eingegebene Erklärung der fürstlichen Regierung und der Stadt mitgetheilt. Derselbe bittet um eine Bescheinigung, daß er sich in der Angelegenheit des Prinzen jcwcilcn einzig und allein an die Gesandten der vier Städte gewendet habe, da es sonst den Anschein gewinnen könnte, als hätte sich derselbe an die Regierung der Herzogin gerichtet. Dieses unerwartete Begehren gibt den Gesandten Anlaß zu verschiedenen Erwägungen und Bemerkungen. Bern und Lucern stelle» vor, solche schriftliche Erklärungen in dergleichen Angelegenheiten seien nicht gebräuchlich und auch gefährlich, weil man nicht voraussehen könne, was daraus erfolgen möchte; es könne den Gesandten nicht zugemuthct werden mehr zu thun, als sie wirklich gcthan, nämlich die wohlmeinenden Nachschlüge der Herzogin und der Stadt zu empfehlen. Frciburg nimmt Bedenken, dem Gesuche, das der Wahrheit wirklich angemessen sei, nicht zu entsprechen. Schließlich einigt sich die Session, der Erklärung der fürstlichen Regierung und der Stadt folgenden Zusaz zu geben: Auf die von den Gesandten gemachten Vorstellungen sei gegenwärtige Antwort crthcilt worden, von der dem Herrn Mars zu Händen des Prinzen gebührenderweise Mitthcilung gemacht werde; im Übrigen beziehen sich die Gesandten auf alles das, was durch ihre Obrigkeiten in dieser Angelegenheit an den Prinzen und andere hohe Stellen geschrieben und eröffnet worden sei. XVI. 28. März- Dem französischen Batschaftcr wird auf dessen leztcn Vortrag unter Verdankung der wohlwollenden Gesinnungen des Königs für die Ruhe und Wohlfahrt der Eidgenossenschaft crwiedcrt, die Confcrcnz nehme Umgang, in eine breite Beantwortung einzutreten, da seine Proposition im Wesentlichen gleichen Inhalts sei, wie dessen Schreiben vom 28. Februar abhin an die Obrigkeiten selbst. Die Gesandtschaften beziehen sich daher auf die dal,engen Rükäußcrungen ihrer Obern. XVII. 36. März. Bezüglich der lczten Erklärung der Räthe der Fürstin und der Stadt überreicht Herr MarS im Namen dcS Prinzen Conti ein Schriftstick, worin er die Bemühungen der Gesandten verdankt, gleichzeitig aber auch seinen Enschluß eröffnet, kein Mitist unbcnüzt zu lassen, um zu seinem Rechte zu gelangen. Dasselbe wird dem Abschied beigelegt. XVIII. 3< März. In Folge der Schlußerklärung des fürstlichen RathcS und der Stadt sieht sich die Confcrcnz nickst mehr in der Lage, ihre Berathungcn noch länger fortzusezcn, und beschließt, die Sizung aufzuheben. I>" März 1K99. 777 Begriffe, sich von der Herzogin zu verabschieden, überbringt Herr Vigicr den Bericht, daß Prinz Conti keinen Abschiedsbesuch annehmen werde, sofern die Gesandten die AbschicdSaudicnz zuerst bei der Herzogin nehmen werden. Die Gesandten sind jedoch sofort entschlossen, daö lezterc nicht zu unterlassen, und zwar 1. weil die Herzogin die anerkannte Fürstin von Neuenbürg ist und die Gesandtschaften auf Kosten derselben hier waren; 2. weil ihre Creditive nur auf die Fürstin lauten, sie daher bei ihr die Rccrcditive fordern müssen; 3. weil cS in aller Welt Sitte ist, daß man sich zuerst bei dem Souverän des Ortes selbst anmelde, wenn gleich noch eine andere höherstehende Person sich daselbst aufhalte w. Auf Begehren der Gesandten von Frciburg wird dem Abschied beigefügt, daß sie sich zwar von den übrigen Orten nicht sondern, aber gleichwohl gewünscht hätte», cS wäre Zeit vorhanden, sich vorerst von der Obrigkeit die Wcglcitung geben zu lassen. Darauf ist die AbschicdSvisitc bei der Fürstin vor sich gegangen. Die Abordnung, welche sich bei dem Prinzen von Conti um die gelegene Zeit der AbschicdSaudicnz erkundigen sollte, machte dieser auf de» Rang- untcrschicd zwischen ihm und der Herzogin aufmerksam; um nicht einen königlichen Verweis auf sich zu ziehen, lehne er den Empfang der Gesandten ab; zwar hätte er gewünscht, sie zu sehen, um ihnen, besonders einigen darunter zu danken für die Freundschaft, die sie ihm in dieser Angelegenheit erwiesen; „er wünsche denselben einen guten Abend." Die Gesandten finden darauf, man müsse es bei diesem Bescheid bewenden lassen, und befehlen, diesen Vorfall im Abschiede vorzumerken. Dieser lezterc ist den Gesandten vor ihrer Abreise vorgelesen und von ihnen genehmigt worden. Conferenz der die Vogteien Bellen; :c. regierenden III Orte. Brunnen. C»W, 17. März. Uri beschreibt eine dreiörtige Conferenz auf den 17. März nach Brunnen, um zu berathen, wie die Untcr- thancn von Bcllcnz und lliivicr in dieser gemeinen Noth mit Korn aus dem Mailändischen direct von Jntra und Pallanza aus verschen werden können; sodann um Rapperswyl eine Ordnung und Befehl zu erthcilcn, wie dieser Ort sich der Werbungen halber zu verhalten hat. Der Abschied fehlt. Landesarchiv Schwyz: Abschiede. Räthe und Landleute von Nidwaldcn ordnen als Gesandte ab Statthalter Johann Kaspar Achcrmann, und Sckelmcistcr (Niklaus) Kaiser mit der Instruction, der Werbung halber auf genaue Einhaltung des Abschieds von Baden zu dringen, im Übrigen das Gesuch der Vogteien nach Kräften zu untcrstüzcn. vandcsarchiv Nidwaldrn: Protokoll der Landögem. und gescsscncn Räthe v. IS. März IS«9. r»I. WS. 778 Aprll 1K99. 409. Conferenz der die Grafschaft Sargans regierenden Orte. Rapperswyl. liilw, i». u Itt. April. La»drSar>»ivSchiuyz. Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Hirzel, Statthalter. Luccrn. Jost von Flcckenstcin, des inncrn Raths. Uri. Johann Wipfli, alt-Landvogt zu Sargans. Schwyz. Franz Lcodegar Nideröst, Statthalter. Unterwaldcn. NiklauS Jmfeld, Landammann von Obwalden; Johann Kaspar Achcrmann, Statthalter von Nidwalden. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, alt-Ammann. Glaruö. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Kaspar Joseph Frculcr, Statthalter. Die Conferenz tritt vornehmlich wegen des von der Gemeinde Triefen erbauten RhcinwuhrS zusammen. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte HerrschaftSangelegenhciten: Landgrafschaft Thurgau. «I. Art. 285. Ehehändel. Vogtei Rheinthal. I». Art. 2l)S. Zollwesen. v. Art. Kit. Verwaltung im Allgemeinen. Grasschaft Sargans. ». Art. 182. Rhcinwuhren. 410. Conferenz der V evangelischen Städte. Aarau. 1«iw, 24. bis u. mit 2». April. (14. bis 19. a. K.) Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 78, kol. W. Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Burgermeister; David Heß, Statthalter: Bern. Johann Rudolph Bucher, Sckelmcistcr; Emanucl von Graffcnricd, Vcnncr. Basel. Balthasar Burkhardt, Oberst- zunftmcistcr; Andreas Burkhardt, Drcicrhcrr. Schaphausen. Johann Köchlin, Statthalter; Jobann Heinrich Schalch, Sekclmcistcr. St. Gallen. Leonhard Laurenz Höggcr, Schaffner; Dicthclm Schärcr, beide des Raths. ». Nach Anleitung dcS Abschiedes vom lezten Januar wird beschlossen, mit dem Abmarsch der piemontcsischcn Flüchtlinge am 3. Mai (24. April a. K.) den Anfang zu machen, um so mehr, als der picmontcsischc Geistliche Papon von Frankfurt aus einen tröstlichen Bericht über die Aufnahme einer Anzahl derselben im Darmstädtischcn eingesandt hat. Für die Bcrschikung so vieler Personen wäre zwar die Wahl mehrerer Wege wünschcnSwerth erschienen; da aber gegen denjenigen durch die Markgrafschaft viele Gründe geltend gemacht worden, so sieht man sich einzig auf den Landweg über Schaffhauscn in das Würtcmbcrgischc und über Basel den Rhein hinunter angewiesen. Rüksichtlich des erstem läßt man eS beim lezten Abschied bewenden; in Bezug auf den leztcrn verspricht der französische Gesandte mit Schreiben vom 22. April alle Borschublcistung und Sicherheit für Bcnüzung der Wasserstraße über den Rhein, wünscht aber das Nähcrc noch mit einem eidgenössischen Deputirten mündlich zu verabreden. Zu diesem Zwck werden die Herren Statt- April 1699. 779 Halter Heß, Vcnncr von Graffcnricd und Drcicrherr Burkhardt nach Solothurn geschikt, welche über die getroffene Abrede Folgendes berichten: die Einschiffung soll in Basel in Anwesenheit eines französischen Beauftragten stattfinden und lcztcrcr wird daselbst über die Zahl und die persönlichen Verhältnisse der Eingeschifften einen Vcrbalproccß abfassen, welcher den Reisenden gcwisscrmasscn als Paß dient und weitere Untersuchung der Schiffe auf der Fahrt entbehrlich macht, indem der König ungehorsamen Untcrthancn keine eigentlichen Pässe bewillige; dabei sollen die Reisenden wo möglich nur auf dem rechten Rhcinufcr anlanden und im Fall der Roth bei linkseitigen Anlandungcn nur die schweizerischen Schifflcutc auf dem französischen Gebiet aussteigen und die nöthigcn Bedürfnisse einkaufen. Von dieser Verordnung hat der Gesandte dem Gouverneur des ElsaßcS Mitthcilung gemacht und cS sei noch dessen Zustimmung abzuwarten. In Erwartung der zustimmenden Erklärung aus dem Elsaß werden an die Regierungen, durch deren Gebiet die Flüchtlinge ihren Weg nehmen müssen (Kurpsalz, Würtcmbcrg, Thengcn, Ncllcnburg, vvrdcröstcrrcichische Regierung zu Frcibürg und der kaiserliche Gesandte), die nöthigcn Gesuche um freien Durchzug gerichtet. Basel soll einen Commissär aufstellen, welcher den Abmarsch zu leiten und die Reisegelder auszuthcilcn hat, wie dieses auch beim Landweg über Schaffhausen in Thäingcn angeordnet ist. Indessen findet man am besten, diese Leute auf Abrechnung der Reisegelder von Basel aus bis nach Manheim oder dortiger Gegend zu befördern und sie in Basel mit Lebensmitteln zu versehen. Die Gesandten übernehmen, bei ihren Obrigkeiten zu veranstalten, daß dieser Beschluß den Flüchtlingen gleich zur Kenntniß gebracht werde. Dem niederländischen Gesandten und dem Herrn Papon wird davon durch die Kanzlei Anzeige gemacht. I». Dem picmontcsischcn Geistlichen Sion, dermalen seit sechs Monaten in Brugg, wird auf sein Gesuch der Bescheid crtheilt, man werde ihm und allen denen, welche sich ihm anschließen, um in's Lciningischc oder anderswohin zu ziehen, die Transportkosten bis auf die Grenze und dort die im allgemeinen festgescztcn Reisegelder verabfolgen; ihm wird auch ein Anthcil an der erwarteten englischen und holländischen Collcctc in Aussicht gestellt. «. Ebenso wird dem Herrn Karl von Scilly, Abgeordneten der eompaxnio olmritakle, die sich in England gebildet und für die Niederlassung der Flüchtlinge in Florida in America bereits 500,000 Juchart Land angekauft hat, auf seine Bittschrift die Zusicherung crtheilt, man werde allen picmontesischcn und französischen Flüchtlingen, die sich der erwähnten Compagnie anschließe» wollen, die gleiche Untcrstüzung angedeihcn lassen, wie ihren GlaubcnSbrüdcrn. Gegenüber einer zweiten Vorstellung desselben, der Compagnie zur Ausrüstung der Schiffe und zum Ankauf der nöthigcn Werkzeuge für die Niederlassung eine Avcrsalsummc, wären es auch nur tausend Thalcr, zu geben, vermag die Confcrcnz nicht, in eine Abänderung des ersten Beschlusses einzutreten. «I. Dem französischen Geistlichen E. Tolozan, welcher auf Grund von Empfehlungen dcö Markgrafen von Brandcnburg- Baircuth und des ConsistoriumS der französischen Flüchtlinge daselbst beabsichtigt, noch mehr französische Flüchtlinge dorthin zu disponircn, wird überlassen, sich diesfalls bei den lcztern zu verwenden, mit der Zusicherung, daß man die mit ihm Reisenden je nach ihrer Klasse in gleicher Weise bedenken werde, wie man solches den Herren Sion und von Seilly verheißen habe. Dem Markgrafen von Baircuth wird für die rdlc Aufnahme der Flüchtlinge von der Eonfcrenz ein Dank- und Empfehlungsschreiben votirt. r. An den Bau cincö ThürmlcinS auf die französische Kirche zu Erlang wird auf Genehmigung der Obrigkeiten ein Beitrag von 100 Gl. beschlossen, t. In Bcrathung der Vorkehrungen für die Abreise der französischen Flüchtlinge meint Bern, cS sollten zuerst die rciscuntauglichcn Personen ausgeschieden und fcstgcsczt und diese »ach per Scala von 167^1 unter die V Städte verthcilt werden. Die übrigen Städte wollen auf solche Repartition nicht eintreten; Bern habe seiner Zeit diese Flüchtlinge ohne Anfrage bei den andern evangelischen 780 April 1699. Orten aufgenommen; auch andere Orte haben früher und jczt Flüchtlinge aus der Pfalz, aus Schwaben, der Markgrafschaft und dem Vcltlin aufgenommen und verpflegt, ohne daß sie hicfür andere Stünde i» Mitleidenschaft zogen. Bei dieser Meinungsverschiedenheit wird von Basel, Schaffhausen und St. Gallen beantragt, die reisbaren Flüchtlinge zuerst aus dem Land zu entlassen, indem sonst zu viele zurükzublcibcn suchen würden; nach der Abreise der Hauptmaße werde sich das Weitere besser beschließen lassen. Dieser Punkt wird als unerörtert in den Abschied genommen. Auch rüksichtlich des beabsichtigten FondcS von 12,000 Reichsthalcrn für die erstell Kosten der Ansiedlung im Ausland ist keine Einstimmigkeit erhältlich. Zürich will sich gefallen lassen, diesen Fond nach der Reparation von 1674 zusammenzulegen, Basel und Schaffhauscn aber erklären, weil die Kosten für den Unterhalt der Flüchtlinge nun noch über den April hinaus andauern, sei bei ihnen keine Geneigtheit für die Bildung eines solchen Subsidienfonds vorhanden; St. Gallen verspricht einen freiwilligen Beitrag, wenn sich die übrigen Orte einigen können. Da nun die Abreise der Flüchtlinge weiter hinausgeschoben werden muß, so erklärt Zürich, seine Beiträge in früherer Weise auf einige Wochen oder einen Monat fortsezen zu wollen, ebenso Bern; die übrigen Orte nehmen es wegen mangelnder Instruction in den Abschied. Rüksichtlich der französischen Flüchtlinge hat es allgemein die Meinung, daß solche Gruppen, welche eine besondere Kolonie im Auge haben, wie zu Wolfshagen und Treisa im Hcsscn- Kasselschcn, gehalten werden sollen, wie andere ihrer Glaubcnöbrüdcr von gleicher Condition, und daß rüksichtlich der Abreise über Basel das nämliche Verfahren in Anwendung komme wie mit den Picmontcscn. p?. Ein Bittschrcibcn der Geistlichkeit in Genf, eS möchten die dort wohnenden französischen Flüchtlinge, welche mit den in den evangelischen Orten befindlichen nach Deutschland zu ziehen wünschten, und deren Transport bis nach Jfcrtcn von Genf bestritten würde, mit ihren in Waadtland sich aufhaltenden Landölcutcn vereinigt und aus Kosten der evangelischen Orte nach Deutschland befördert und mit den üblichen Reisegeldern verschen werden, wird aus Mangel an Instruction in den Abschied genommen. I». Gegen Ende der Konferenz erklärt Bern in Folge erhaltener neuer Instruction seine Bereitwilligkeit, diejenigen Flüchtlinge, die man Gewissens halber zur Abreise anhalten könne, abziehen zu lassen, in der Meinung, daß dann die Alten, Kranken und andern Rciseuntauglichcn nach der Scala von 1674 rcpartirt werde». Zu diesem Zwckc pro- ponirt es nochmals, daß die andern evangelischen Städte einen Kommissär nach Bern schikcn, welcher die Ausscheidung der Rciseuntauglichcn leiten helfe. Dieser lezterc Vorschlag wird von den übrigen Städten abgelehnt, mit der Erklärung, daß sie sich mit der Sustcntation der Zurükblcibcndcn nicht befassen können- Der Anstand wird daher in den Abschied genommen, mit der Verabredung, die endliche Entschließung möglichst bald nach Zürich zu berichten. I. St. Gallen wird von Basel um baldige Erstattung von 196 Gl. 30 Krz. ersucht, welche ihm an dem Einschuß für den Rciscgeldfond vom Januar 1694 noch zugutkommcn. Ii. Der Konferenz werden vorgelegt Schreiben dcS Kurfürsten von Brandenburg, des Landgrafen von Hessen-Kassel und des brandcnburgischcn LcgationsrathcS Bondcli, worin unter Bezugnahme auf die von den evangelische» Orten dem pfälzischen Kirchcnwescn geleisteten Unterstüzungcn und für dasselbe eingelegten Empfehlungen die Abfindung einer Deputation aus den noch andauernden Reichstag zu RcgenSburg vorgeschlagen wird, um mit den protestantischen Fürsten zu bcrathcn, wie der evangelischen Religion in der Pfalz wieder aufgeholfen werden könne. Dieser Antrag wird ebenso ehrenvoll als bedenklich befunden, weil eine solche Verbindung mit protestantischen Fürsten in der Eidgenossenschaft Uneinigkeiten erzeugen könnte und die Kräfte der evangelischen Orte zu Unterstüzungcn verhältnißmäßig doch zu gering seien. In diesem Sinne wird ein ablehnendes Schreiben entworfen und den Obrigkeiten zu weiterer Erdauerung hintcrbracht. I. Der kaiserliche April tk!)9. 781 Gesandte hat dm 24. März die Anzeige gemacht, der Kaiser sei Willens die Zollexcmption der Eidgenossenschaft auf einige Jahre aufzuheben, wobei aber der Tagsaznng vorbehalten bleibe, dagegen Vorstellungen zu machen, oder die Sache schon vorher in einer Konferenz zu besprechen; es wird gut befunden, beim kaiserlichen Gesandten sich gegen die Exemtion dieser beabsichtigten Maßregel zu verwenden und im Übrigen den Antrag einer Conferenz anzunehmen, wofür dem Gesandten die Festsezung der Malstatt und der Zeit überlassen wird. Das Projcct dieses Schreibens wird Lueern mitgetheilt, damit cS nach erfolgter Genehmigung in eidgenössischem Namen überlassen werden kann. .... Da man vernommen hat, daß die evangelisch-eidgenössische Leibgarde des Kurfürsten von Brandenburg bei den großen Kosten der ihr obliegenden Parade und dem verhältmß- mäßig geringen Sold nicht mehr bestehen könne, seitdem man ihr die Frerquartim nicht mehr gebe, und da namentlich auch der eidgenössischen Justiz zu nahe getreten werde, so wird cm höfliches Schreiben um Abhilfe an den Kurfürsten erlassen. ... Die Gesandten der Stadt St. Gallen bringen klagend vor, daß Frankreich ihre Handelsleute troz des geschlossenen Friedens noch stetsfort zu Attestationen anhalte, und verllmgen hiergegen eidgenössische Verwendung. Die Conferenz zeigt sich hiezu bereit, verlangt aber von St. Gallen em gründliches Memorial, um dann beim französischen Gesandten die nöthigen Schritte thnn zu können. ... Zürich ersucht die übrigen Orte, ihm auf der nächsten Conferenz wegen des Unterhaltes deö M'gen Arnaud gcnüglichcn Bescheid zu geben. Wird in den Abschied genommen. «Zürich, Bern und Stadt St. Gallen). Die Gesandten von St. Gallen bringen in schriftlicher Eingabe verschiedene Klagen gegen dm Abt von St. Gallen vor, namentlich, daß dieser entgegen dem Vertrage vom ^ctober v I. die erhöhten Zölle, Schiff- und Fnhrlöhne nicht redueirt habe und im Weitern die Durchfuhr schwäbischen oder österreichischen Getreides durch die bischöflich-constanzischen Herrschaft«, Arbou und Horn, oder die abttschc Dorfschaft Steinach nach St. Gallen verhindere. Damit verbinden sie das Gesuch, ihnen auf nächster Conferenz zu einer Vermittlung behilflich zu sein oder weitem Rath zu crthcilcn. Wird m den Algchnd genommen. (Zürich und Bern). Zürich theilt mit, die Stadt Straßburg habe die Rükerstattung des von ll)r beiden Städten gemachten Depositums von ursprünglich 100,000 Gl. begehrt, und führt in einem h.stor. chen Berich welchem Bern noch weitere bezügliche Korrespondenzen beifügt, Folgendes an: Straßburg habe «>» m n in den Bund mit beiden Städten einen Fond von 100,000 Gl. hinterlegt, um demelbm r im cn zu können; nachdem diese Stadt unter französische Herrschaft gekommen, sei der Bund von ,elbst erlo.chcn, zu», Uebcrfluß aber »och von Straßburg gekündet worden; im Jahre l«,13 glen ivtraguirg au e ^ " suchen, jedoch unter RcstitutionSpflicht, 30,000 Gl. herausgegeben worden; später, nachdem cö franzrssich geworden, habe es die rcstircndcn 70,000 Gl. ebenfalls zurükvcrlangt und sc, diesfalls vom franzogschcn Gesandten anfänglich unterstüzt worden; schon 1658 habe Straßburg diese Rükforderu^ gestellt, d,e Sache sei aber liege., geblieben, weil Zürick und Bern die Restitution der herausgegebenen 30,000 Gl. grundsäzl.ch verlangten,'davon aber abgestanden seien, sofern auch Straßburg seine Reelamation fallen lasse; au erneuerte Forderung habe dann am 18. August 1688 zwischen Bevollmächtigten aller drei Städte m Aaran e.ne Conferenz stattgefunden. (S. Absch. Nro. 136.) Mit Rüksicht auf diese Vorgäuge wird befunde.i, es se. der Gegenstand ...it aller Vorsicht und Verschwiegenheit zu behandeln und zu einer gemeinsamen Sache zu wachen. 782 Mai 1699. 41t. Conferenz zwischen Abgeordneten von Zürich und Lucern und dein kaiserlichen Gesandten. Brcmgarten. lliiw, » solches auf's Höflichste crwicdcrt, in den verbindlichsten AuSdrükcn seine Zuneigung zu den verbündeten ^rtcn versichert und ungeachtet seiner contractcn Lcibcözustände ihn mit Auszeichnung fortbcglcitct; darauf h"bc cr auch der Fürstin seinen Besuch gemacht und sei von derselben ebenfalls mit aller Höflichkeit ^"psangcn worden; die folgenden Tage habe cr den vorzüglichsten Ministem, dem Großkanzlcr, Präsidenten, bc» höher» Kriegöofficiercn und dem Ambassador seine Aufwartung gemacht und die mündlichen Versicherungen ^"n allerseits so wohlwollend gewesen, daß, wenn ihnen im Werke entsprochen würde, die verbündeten Orte "(chts mehr zu wünschen hätten. In der zweiten Audienz habe er dem Fürsten die in Auftrag erhaltenen 784 Mai 1099. Geschäfte vorgetragen und folgende Begehren gestellt: 1. Die vier ausstehenden Penstonen möchten nach dem nunmehr geschlossenen Frieden entrichtet werden; 2. der Transit der Kaufmannsgütcr soll laut Art. 15 des Bundes und öftcrn Zusagen wieder über den Gotthard geleitet werden, statt ihn, wie seit längerer Zeit, auf eine andere Straße abzulenken; 3. den zwei Regimentern, welche im leztcn Krieg so gute Dienste geleistet und über die Grenzen dcö Staates hinaus, bis in'ö Picmont und unter Casal, verwendet worden seien, und die durch Verminderung des Soldes und Verschmelzung so sehr gelitten, soll wieder ein erklcklichcr SuccurS gegeben und für die künftige Bezahlung ein sicherer Fond angewiesen werden; 4. den an den Ansprachen der Regimenter Crivelli, Lussi und Zwcper Bcthciligtcn möge die durch feierliche Verträge zugesicherte Bezahlung um so eher geleistet werden, als durch diese Ausstände so viele Familien in die bitterste Roth vcrsczt worden seien; 5. der schon so lange sollicitirte und zugesagte Kongreß zur Schlichtung der Grcnzstreitigkeiten solle endlich veranstaltet werden. Die verbündeten Orte hätten die Zuversicht, daß cö dem gegenwärtig in Function getretenen Gubernator vorbehalten sei, alle Anstände zu befriedigender Erledigung zu bringen. Auf diese Begehren sei der Fürst Punkt für Punkt eingetreten, habe sich aber nur in allgemeinen AuSdrükcn vernehmen lassen, als: Er habe bei seiner Ankunft die königliche Rcntcnkammcr nicht nur ganz erschöpft, sondern verschuldet angetroffen; den verbündeten Orten müsse entsprochen werde», er habe bereits nach Spanien geschrieben, um das erforderliche Geld zu erhalten; für den Waarcntransit über den Gotthard und für Beförderung des Kongresses wegen der Grcnzstreitigkeiten werde er sich möglichst verwenden; in lcztcrcr Beziehung möchte man sich mit dem Grafen Casati unterreden, was für eine Dcputatschaft man verlange, er werde ihm dann die Beförderung der Verhandlung empfehlen. Hierauf habe er, der Gesandte, dem Großkanzler die gleichen Eröffnungen gemacht; dieser sei mehr in's Einzelne eingetreten und habe namentlich erwiedcrt: In Betreff der Entrichtung der Pensionen werde geschehen, was möglich sei; wenn auch nicht die Bezahlung aller erfolgen könne, so werde doch Eine folgen. Durch Steigerung der Zölle und andere Belästigungen der Kaufleute haben die verbündeten Orte das Abweichen vom Art. 15 des Bundes selbst veranlaßt; wenn aber cidgenössischcrseitS die Gebühr verschafft werde, so sei man geneigt, die Bestimmung des Bundes einzuhalten; daß den Regimentern ein erklcklichcr SuccurS gegeben werde, sei nöthig und man erwarte diesfalls von Spanien eine befriedigende Antwort; rüksichtlich der Ansprachen der alten Regimenter könne bis 1707 nichts geschehen, weil bis dorthin die königlichen Renten alle vcrsczt seien; den Kongreß wegen der Grcnzstrcitigkcitcn wolle man gern befördern helfen. Am folgenden Tage sei über diese Geschäfte eine Giunta gehalten worden; er habe sich hierauf bei den Ministem sehr viel bemüht, gleichwohl aber vor den WcihnachtSfeicrtagcn seinen Abschied nicht erhalten können. In Folge der nachträglich erhaltenen Mitthcilung, daß auf die Bcncficien deö mailändischen Staates künftig keine fremde Geistlichen, worunter man auch die Eidgenossen begreife» wolle, admittirt werden sollen, wenn sie nicht vom spanischen Hof das Placet erhalten haben, habe er dein Gubernator in Betreff der cnnctbirgischcn Untcrthancn Vorstellungen gemacht; dieser habe aber erwiedcrt, er könne hieran nichts ändern, weil dieser Befehl direct vom Hofe gekommen sei; indessen wolle er sich dort nachdrüklich verwenden, daß die Eidgenossen nicht als Fremde behandelt und der Einholung deö kostspieligen Placctö enthoben werden. Ferner habe ihn ein während seines Aufenthaltes in Mailand ergangenes Verbot gegen den Verkauf von Früchten außer den dortigen Staat auch ohne Ansuchen der cnnctbirgischcn Vogtcic» veranlaßt, für diese den freien Kauf oder doch wenigstens den frühem limitirtcn Bezug an Früchten zu sollicitircn; troz mehrerer dieSfälliger Consulten habe er aber nicht mehr als den dritten Theil des früher» Bezuges sichern können. Er habe zwar auch den Auftrag gehabt, die Wiederherstellung der Cassctta für die Mai 1699. 785 Schtvcizcrbriefc im Wirthshaus zu dcn Drci Königen in Mailand zu verlangen; da cr aber dieselbe noch dort angetroffen habe, allerdings dcm Post- und Botcnwcscn einverleibt, welches die Herren Fischer und Muralt »nt der iiiailäiidischcn Pvstvcrwaltung eingegangen sind, und cr in diesen Postvcrtrag nicht habe eingreifen können, auch eine zweite Kassette für Schwcizerbricfc nicht zugegeben worden wäre, so habe er sich mit diesem Auftrag gar nicht abgegeben. Ucbcr dcn von Luccrn und Schwpz erhaltenen Auftrag, für die dem Herrn Rcding von Schwpz lcztcn Herbst abgcdrungcnc bundcSwidrigc Zollübcrfordcrung Restitution und Vergütung der daraus erlaufenen Kosten zu verlangen, habe cr dcm Großkanzlcr ein Memorial eingegeben welcher darauf crwicdcrt habe, dieser Gegenstand sei bei dcm Magistrat, als des Beklagten ordentlichem Richter, bereits anhängig gemacht. Gegen diese Auffassung habe cr eingewendet, daß diese Sache durchaus nicht richterlicher Natur sei, sondern deren Entscheid lediglich auf der richtigen Anwendung des Bundes beruhe, wofür das Herkommen die maßgebende Erläuterung gebe; da ihm aber dieser Anstand erst in dcn lcztcn Tagen seines Aufenthaltes bekannt geworden sei, so habe cr die Soche nicht zu Ende führen können, sondern sie dem eidgenössischen Agenten empfohlen. Da nun in dcn WcihnachtSfcicrtagcn alle Geschäfte ruhen und die Bedienten übungSgcmäß Verehrungen einsammeln und cr diese bedeutenden Kosten bei seiner Ankunft schon einmal, und zwar ziemlich scharf ausgestanden, sei cr, nachdem cr dcn Abschied nicht habe erhalten können mit Zustimmung der Minister nach LuggaruS gegangen, habe aber einen Thcil seines Gefolges in Mailand znrükgclasscn, damit die Gesandtschaft nicht als abgereist erscheine; nach Vcrfluß der Feiertage sei cr sogleich wieder nach Mailand zurükgckchrt und habe nach vielfältigem Mahnen und Drängen endlich am 9. Januar seinen Abschied erhalten. Dieser bestund im Wesentlichen darin: Im Monat Februar soll den verbündeten Orten eine Pension ausbezahlt und die Entrichtung der andern drci beim König kräftig sollicitirt werden- dcm König wolle man dringend vorstellen, daß die wirklich im Dienst befindlichen Regimenter vollkommen befriedigt werden; dcm ordentlichen Magistrat sei Befehl crthcilt, daß dcn ehemaligen Regimentern Crivclli Lussi und Zwcycr rüksichtlich ihrer Forderungen entsprochen werde; man »verde auch an dcn König das Ansuchen richten, daß sie „um ihre Situation rcintcgrirt werden." Dcm Senat sei der erneuerte Befehl crthcilt worden, in Betreff der Grenzstreitigkeitcu die Dcputirtcn zu dcm Kongreß zu erneuern; rüksichtlich des Waarentransitcö über dcn Gotthard sei bereits eine Publication entworfen und »verde dein ordentlichen Magistrat zur Vernehmlassung zugesandt »vcrdcn. Bei der Abschicdnahme beim Gubcrnator und dcn Minister», wobei wieder die wohlwollendsten Versicherungen gegeben worden, habe er, der Gesandte, nochmals nachdrüklich hervorgehoben, wie geringe Entsprechung die großen Forderungen gefunden haben; dagegen könne cr »licht verhehlen, daß der Geldmangel bei der Regierung sehr groß und der Staat stark verschuldet sei, worin auch der wesentliche Grund der ungcnügcndcu Entsprechung liege; ebenso müsse cr mit Anerkennung bemerken, daß der spanische Gesandte ihm alle Ehre und Assistenz bewiesen, daß cr an Sccrctär Scrponti die beste Geneigtheit für die Befriedigung der Orte wahrgenommen, daß rüksichtlich des Transites über den Gotthard der Graf Borromco sich kräftig verwendet und daß die Obersten Bcßlcr und Amrhyn, sowie Herr Pcllizaro ihn fleißig untcrstüzt haben. Schließlich bcdaure cr nur, daß die Aufwendung von so vieler Mühe und Kosten nicht einen bessern Erfolg gehabt habe. Einen besonder», Bericht erstattet der Gesandte noch über die in Nüksicht auf das helvetische Kollegium in Mailand erhaltenen Aufträge, die in folgenden Forderungen bestunden: l. Die Alumnen sollen wieder nach Brem in das Studium zu dcn Jesuiten gelassen werden; 2. man möge dieselben künftig nicht mehr so ganz vorherrschend mit Moraltheologic beschäftigen, sondern ihnen das Studium der Philosophie und der scholastischen Theologie u»chr zugänglich >nachen; 3. man soll ihnen auch die Contro- 99 780 Mai 1liS9. verseil docircn; -4, daö Collcgium solle nicht so mit Wälschen angefüllt, sondern mehr Deutsche darin aufgenommen werden. Alls den Vortrag dieser Gesuche habe der seither verstorbene Cardinal Caccia sich bereitwillig erklärt, das Studium der Controversen einzuführen und die Aufnahme der Deutschen mehr zu fördern, wenn sie sich frühzeitig anmelden; dagegen habe er „den runden Abschlag gcthan", die Alumnen nach Brcra zu den Jesuiten zu schiken, indem er die Gcschiklichkeit der Oblaten und die Fortschritte ihrer Seminaristen hoch gerühmt habe; cS sei der Jugend mehr an der Freiheit gelegen, nach Brcra zu gehen, als am Studium; er wolle die Constitutionen buchstäblich einhalten und man solle nur fähigere Subjecte herschikcn, welche wenigstens das Lateinische perfect sprechen; im Uebrigen habe er, der Gesandte, sich um den Zustand deS Kollegiums gründlich informirt und gefunden, daß die Alumnen in Speis und Trank unklagbar gehalten werden; eö sei aber nöthig, die Pläze nicht nach Gunst, sondern nach der Capacität zu vergeben. Nach Anhörung dieser Relation, der bezüglichen Mcmoriale des Gesandten und des Nescriptcö der mailändischcn Regierung, sowie der Antwort des Cardinalö Caccia wird die lange und umsichtige Bemühung des Gesandten Namens sämmtlicher Orte bestens verdankt. I». Bei diesem Anlaß bringt Lucern in Vorschlag, die Bewillkommung des Gubcrnatoren von Mailand, welche man nach der einmal eingeführten Ucbung nicht mehr wohl werde abstellen können, solle künftig von den verbündeten Orten umgangsweise, aber jeweilen durch einen einzigen Abgeordneten verrichtet werden, so daß die Reihe daö nächste Mal an Uri komme; dabei würde Luccrn dem Abgeordneten nicht mehr den Rang eines Gesandten, sondern denjenigen eines außerordentlichen Gesandten (Invinto nbrn- orüilnu'io) crtheilen, wie es auch die italienischen Fürsten geübt haben und wodurch die Kosten bedeutend vermindert werden können. Von den übrigen Orte», die hierüber nicht instruirt sind, wird der Antrag zur Instruction in den Abschied genommen. «. Frciburg entschuldigt sein Ausbleiben unter Eröffnung seiner Meinung über die in der Ausschreibung enthaltenen Punkte; eö wird ihm der Abschied, dem daö Entschuldigungsschreiben einverleibt wird, übcrschikt. «I. Nunmehr wird in Erwägung gezogen, daß die später verlängerten Termine betreffend die Bezahlung einer Pension ohne Erfolg abgelaufen seien und die Publication wegen des WaarcntransitcS über den Gotthard zwar stattgefunden habe, von den Kauflcuten zu Mailand aber dagegen recurrirt worden sei, so daß allem Anschein nach alle schriftlichen und mündlichen Vorstellungen und selbst Gesandtschaften unfruchtbar und alle Geduld eitel sind. Welche neue Schritte nunmehr versucht werden sollen, ist schwer zu entscheiden. Zwar findet man eine directe Reklamation beim spanischen Hofe zwekmäßig, allein man ist auch einstimmig, daß der eidgenössische Resident Cassani in Madrid wegen Alters und durch Falliment geschwächten Kredites hiemit nicht beauftragt werden kann; Schreiben hält man nach gemachter Erfahrung ebenfalls für unnüz, eine Gesandtschaft für zu kostspielig; dagegen ist man einig, die Sachen nicht so liegen lassen zu können, besonders wenn man weiß, daß ganz Europa auf den Zustand der spanischen Monarchie sieht und nach dem Tode des jezigcn Königs eine Veränderung mit den ihr einverleibten Provinzen, und so namentlich auch in Betreff des Hcrzogthums Mailand, für möglich hält. In welche Lage man dann mit den inzwischen auf Millionen angewachsenen Forderungen an Mailand gcrathcn werde, mag jezt schon Gegenstand ernstlichen Nachdenkens sein, und cS ist daher klug, die Ansprachen der Orte und der Privaten gründlich aufzurechnen. Dabei wird darauf hingewiesen, man habe eben für dergleichen Ansprachen seiner Zeit vom mailändischcn Staate die vier cnnctbirgischcn Vogteien erhalten; was damals recht gewesen, könnte auch zu einer andern Zeit für billig angeschen werden. Die Conferenz will aber dermalen die Sache bei Seite lassen, nicht aber auch aus dem Auge verlieren und findet für angezeigt, unter Vcrdankung der dem Gesandten erwiesenen Höflichkeit dem Gubcrnator wegen Bezahlung der versprochenen und der übrigen Mai U!99. 787 »och ausstehenden Pensionen, deren fünfte mit lcztcr Ostern verfallen, eine dringende Vorstellung zu machen, die Execution der Publikation wegen des WaarentransitS troz aller Einsprachen zu verlangen und auf die vertröstete Antwort a»S Spanien in Betreff der Bezahlung der gegenwärtigen und der alten Regimenter zu dringen; zu gleichem Zweke soll an den Großkanzlcr, den spanischen Gesandten, den Obersten Amrhyn und den eidgenössischen Agenten in Mailand geschrieben werden. UcbcrdieS wird auch die Abscndung eines gcschiktcn und vertrauten Subjcctcö nach Spanien uöthig befunden. Als solches kommt zur Sprache Herr Girardclli von Bellen;, welcher lange und rühmlich beim Cardinal Caecia als Sccrctär in Spanien gedient hat, den spanischen Hof vollkommen kennt, und der sich um das Auditorat in Spanien bewerben soll, sich gegenwärtig in Rom befindet und mit dem Gardchauptmann Meyer in vertrauter Freundschaft steht. Es wird daher vorläufig beschlossen, durch diesen lcztcrn sondircn zu lassen, ob er diesen Auftrag übernehmen wolle. Da dem Vernehmen nach der mailändische Staat keineswegs Mangel an Früchten leidet und gegen Mchrvcrgütuug eines Guldcnö auf den Sak über die verabredete Limitation hinaus Getreide verabfolgen wird, so soll in den Schreiben nach Mailand dieser Sache auch angemessene Erwähnung gcthan werden. Bei diesem Anlaß beschwert sich Uri, daß seit einiger Zeit Luggaruö und Mainthal von den aus dem Mailändischcn verabfolgten Früchten Zwei Dritthcilc beziehen, den Vogtcicn Bcllcnz, Bollcnz, Rivicra und Livincn also nur ein Dritthcil zukomme und die von LuggaruS, die ihr Bctrcffniß nicht aufbrauchen können, dasselbe thcilwcisc nach Bünden verkaufen; cs beantragt daher, die mailändischcn Früchte sollen künftig den lcztcrn vier Vogtcicn, wie früher, zur Hälfte abgeliefert werde», so lange der Früchtcnkauf limitirt sei. Die unbcthciligtcn Orte finden diesen Antrag billig, behalten sich aber vor, allfälligc Einsprachen deren von Luggaruö und auö dem Maiuthal anzuhören und dann nach Umständen zu entscheiden. Da die Grcnzstreitigkcitcn alle XII die cnnctbirgischcn Vogtcicn regierenden Orte beschlagen, so wird beschlossen, den Erfolg abzuwarten und dann je nach Umständen von der Tagsazung in Baden die Ansezung dcö CongrcsscS sollicitircn zu lassen, und zur Verhandlung die Landvögtc und Land- schrcibcr von LauiS und LuggarnS und den Oberst von Bcroldingcn abzuordnen. Rükfichtlich der Publikation Wegen des Waarcntransitcö über den Gotthard vernimmt man, daß nicht nur die Kauf- und Fuhrleute von Mailand, sondern auch die Bündncr und der kaiserliche Gesandte, dieser wegen der Schmälcrung der Zölle zu Lindau ic., dagegen zu wirken suchen; da aber beim Transit über den Gotthard alle die cnnctbirgischcn Vogtcicn Agierenden Orte wegen des Zolls zu Magadiuo, die die Vogtcicn Bcllenz, Bollcnz und Rivicra regierenden Orte ferner wegen ihrer bcsondcrn Zölle, Uri und Lucern aber ganz vorzüglich intcrcssirt sind, so haben sich die beiden leztern Orte in einer besonder» Besprechung über einen Aufsaz geeinigt, welcher in den Schreiben "ach Mailand dahin vcrwcrthct werden soll, daß man alle Oppositionen gegen die Publikation beseitige, indem die Orte für beförderlichen Transport der Maaren bereits gute Anstalten getroffen haben und sie noch verbessern werden. Zu mehrerer Beförderung der Sache wird die Leitung dieser Angelegenheit den zunächst bcthciligten Orten Lucern und Uri überlassen, in dem Sinne, daß sie die nothwcndigen Schreiben erlassen, mit Basel conferircn und Sachkundige an die Kauf- und Fuhrleute in Mailand abschikcn sollen, allerdings in der Vorauösezung, daß die übrigen Orte dabei nicht mit Kosten belastet werden. Rüksichtlich des PostwcscnS, wclchcs schon unter den Herren Fischer und Muralt im Argen gelegen und noch beschwerlicher zu werden bwht, nachdem es in die Hände der Kaufmannschaft von Zürich gefallen ist, soll dessen Jnstandstcllung auf altem Fuße wieder angestrebt werden; namentlich soll, wenn möglich, der Fischcr'schcn, beziehungsweise zürcherischen Post die Kassette der Schweizcrbricfc zu den Drei Königen in Mailand abgenommen und den katholischen Orten wieder zugeeignet werden. Da Herr Orclli von Zürich nach LauiS und Mailand zu reisen gedenke, 783 Mai UiW. solle beim Landvogt von Lauis, bei Oberst Amrhyn und den Herren Pellizaro und von Mentlen dahin gearbeitet werden, daß dessen Ansuchen abgelehnt werde; dann beabsichtigt man ferner, die Post wieder, wie ehemals, einmal in der Woche von eigenen Leuten von Lucern bis Lauiö und von dieser Landschaft bis Mailand fertigen zu lassen und dabei auf bequemen Bricfvcrkchr der Orte Schwyz, Unterwaldcn und Zug aus und nach Italien Bedacht zu nehmen. Die Oberleitung in dieser Angelegenheit wird ebenfalls Luccrn und Uri übertragen. Rükstchtlich des helvetischen Kollegiums in Mailand hat man von der früher versprochenen Verwendung der Bischöfe von Chur und Wallis nichts verspürt, weswegen beschlossen wird, diesen die Antwort deö Kardinals Caccia mitzutheilcn und sie um Eröffnung ihrer Ansichten zu bitten. Einstweilen glaubt man gleichwohl, bei den Obern des Kollegiums dahin wirken zu lassen, daß sie mit der Examinatur der dorthin geschikten Alumnen nicht zu sehr eilen; man möge mit mehr Geduld zu der Philosophie und spcculativen Theologie anleiten, und auch die anfängliche Schüchternheit der Deutschen und deren Unbeholfenheit in der Pronunciation bcrüksichtigcn, da sie später doch gute Fortschritte machen. Endlich findet man nöthig, daß nur tüchtige Subjccte, welche bereits die Rhetorik absolvirt haben und das Lateinische pcrfcct reden können, dorthin gcschikt werden. Diese durch die Relation dcS Herrn Keller vcranlaßten Gutachten und Ansichten werden sämmtlich zu weiten» Nachdenken der Obrigkeiten in den Abschied genommen. In Bcrathung kommt schließlich noch der Kostenpunkt der Gesandtschaft. Die Kosten für Zehrung, Trinkgelder, Kutschen, Rosse und Dienerschaft belaufen sich auf 3003 Gl. 27 Schl., uicht gerechnet 1200 Pfd., welche der Wirth zum Krebs an der Kammer zu Mailand auf Gutsprache des eidgenössischen Agenten angenommen hat und über welche hin die Kammer noch 4026 Pfd. gutzumachen versprach. Außer dieser Rechnung hat der Gesandte noch für seine Kleidung, für Livreen und Equipagen über 700 Philipp verausgabt. Man ist der Meinung, dem Gesandten für leztcre Auslagen die von der Kaimncr ausstehenden -4026 Pfv. zu überlassen; die 3003 Gl. 27 Schl. dagegen auf die Orte zu repartier», so daß es Jedem etwa 375 Gl. 18. Schl. trifft. Dieses Gutachten wird ebenfalls all retorenäum genommen, v. (S. u. Frciämter.) t. Landammann Bcßler führt Namens seines Schwiegervaters, Oberst Karl Konrad von Beroldingen, gegen den eidgenössischen Residenten Cassani in Madrid folgende Klage: Derselbe habe 1680 bei der EinHandlung der Einkünfte von der mou?.' uiiimls die Bethciligten übervorthcilt und mit Unwahrheiten hinterführt; sodann habe er ihn chrvcrlczlich wegen jener 2000 Dublonen verkürzt, um welche Cassani leztcö Jahr die Bethciligten an ihn, den Oberst, verwiesen hatte; endlich habe derselbe jenen Pater, welchen Beroldingen voriges Jahr mit Empfehlungen vom Kaiser und den Orten an den spanischen Hof schiktc, nicht nur nicht untcrstüzt, sondern eher gehindert; er, Beroldingen, sei nun gcnöthigt, zur Geltendmachung seiner Interessen am Hofe eine andere und getreuere Hand zu verwenden und bitte, man möge ihm mit Empfehlungen verhelfen sein. Obschon Cassani, wie man allseitig weiß, wiederholt zu Klagen Anlaß gegeben hat und bezweifelt wird, ob man sich seiner Dienste auch künftig getrösten könne, findet man gleichwohl nöthig, daß ihm die Klage mit allen Umständen mitgctheilt und eine beförderliche Vernehmlassung darüber verlangt »verde. Anläßlich wird auch der Wunsch geäußert, von dem Wortlaut der Quittung für die 1664 an das altbcroldingischc und flcckcnstcinischc Regiment bezahlten, den Berechtigten aber nicht zugekommenen 12,00(1 Kronen Kcnntniß zu erhalten, ob nämlich die Quittung nur auf diese 12,000 Kronen oder allgemein laute. Die Gcsuchstcllcr werden diesfalls an den kassier in Mailand verwiesen. (Die mit Savoycn verbündeten Orte.) Dem alt-Landammann und Gardehauptmann Schmid werden in Antwort auf sein Schreiben die Bemühungcn zu Gunsten der Garde in Turin verdankt und ihm die Wahrnehmung der Freiheiten dieses Corps und die Sorge Mai Nüsts 789 für bessere Bekleidung und Besoldung neuerdings empfohlen. Gleichzeitig sollte vorgcsorgt werden, daß die Garde nicht mit so viel Weibern und Kindern belästigt werde. I». Der Sccrctär dcS savopischcn Gesandten hat sich entschuldigt, die Bezahlung der BundcSgcldcr sei dermalen unmöglich; den Orten werde entsprochen werden, sobald die Rentcnkammcr im Bcsizc der erforderlichen Mittel >cin werde, I. (Alle Orte.) Oberst Jost von Flcckcnstein, der eben von Brcmgarten zurükgckommcn, wo er am 6. Mai nebst Herrn Statthalter Heß von Zürich mit dem kaiserlichen Gesandten über die beabsichtigte zeitweise Einstellung der in der Erbcinung zugesicherten Zollbefreiung confcrirt hatte, wird in die Session berufen und erstattet folgenden Bericht: Da die kaiserliche Rcntenkammcr sehr erschöpft und Oesterreich gcnöthigt sei, die im lcztcn Krieg wieder erhaltenen Festungen mit Artillerie, Magazinen und andern Bedürfnissen zu versehen, so beabsichtige der Kaiser, die Zollbefreiung auf eine gewisse Zeit zu suspcndircn und hoffe, die Eidgenossen werden sich auch dazu verstehen, um so mehr, als der Kaiser ihnen mit andern Gnaden entgegenkommen werde; der Zoll sei auf alle in und aus der Eidgenossenschaft gehende Waarcn gemeint, mit Ausnahme der Victualien, die Dauer auf zehn oder zwölf Jahre berechnet; über den Zolltarif und die Spccialität der zu verzollenden Waarcn habe der Gesandte nichts gewußt. Der Zollbczug trete sogleich in Vollziehung, der Ertrag werde aber bis zur nächsten Tag- sazung auf die Seite gelegt, um, wenn die Eidgenossenschaft ausnahmsweise Begünstigungen erhalten könne, die Restitution bereit zu halten. Auf diesen Bericht erklärt sich die Mehrheit der anwesenden Orte nicht ungcncigt, dem Ansinnen des Kaisers zu entsprechen, wenn man dagegen ein anderweitiges Entgegenkommen zu erwarten habe; man möchte aber wissen, worin dieses bestehe, und wünschte die Zeit auf höchstens fünf Jahre abzukürzen. Dem kaiserlichen Gesandten wird aber lediglich crwicdcrt, der Gegenstand werde der Jahr- rcchnungötagsazung vorgelegt werden; vorher aber wünsche man, die Specification der zu verzollenden Waarcn und die Höhe dcS Tarifs zu vernehmen. Den Orten wird empfohlen, behufs Instruction die Zollaetcn von 1561, 1563, >587, 1612 und 1654 nachzuschlagen. Ii—«». (S. u. d. Vogt.) z». (Luccrn, Schwyz und Zug.) Schwpz stellt wegen dcö herrschenden FruchtmangclS das Gesuch, cS möchten ihm auö den Kaufhäusern von Luccrn und Zug mehr Früchte verabfolgt werden, als bisher. Lucern crwicdcrt, man wolle gewiß duS Möglichste thun; allgemein habe man gegen das Luccrnischc gesperrt; die lcztc Ernte sei uncrgiclng gewesen und die Landschaft erschöpft; man habe daher die Vorräthc angreifen müssen, da ,o»st der Mangel »och größer geworden wäre; cS komme noch viel auf die FrühlingSwittcrung an; sollten die Früchte abermals "icht gcrathcn, so würde die Roth sehr groß, so daß man sich dermalen nicht ganz entblößen könne. (S. u. d. Vogtcicn.) I. (Alle Orte.) Man findet allseitig, daß cS sehr zwckmäßig wäre, zu verbieten, daß daS auf den Lauiscr- und Bcllcnzcrmärktcn nicht verkaufte Vieh in daö Mailändisehc getrieben werde, indem damit die Mailänder gcnöthigt würden, daö ihnen fehlende Vieh in den Orten selbst zu kaufen. Das wird zur weitem Bcrathung auf die JahrrcchnungStagsazung verschoben. ». < Die V katholischen Orte.) Uri eröffnet vertraulich, seit einiger Zeit habe eine sehr trübe Wolke über Neuenbürg gestanden, welche der Eidgenossenschaft Unheil drohte und auch Luccrn veranlasste, bei 4UV0 Mann in Bereitschaft zu stellen; Uri habe nicht fassen können, daß den übrigen Orten von einer so wichtigen Angelegenheit keine Kcnntniß gegeben worden sei. Luccrn erwidert, cS sei von Bern laut Bund zu treuem Aufsehen gemahnt worden und habe vorauSgcsczt, Bern selbst werde eine weitere Kcnntnißgabc gemacht haben; cS seinerseits sei nicht im Fall gewesen, dk übrigen Orte zu mahnen, weil ihm selbst nichts Widriges zugestoßen sei. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSnngtle.zenheitcn: Landgoafschaft Thurm»«. r. Art. 2«0. Ehehänbel. 790 Mai 1699. Voqtci Nheintstal. Grafschaft Bade». Vogtci ffrciämtcr. «Z. Art, 1K5. Verhältniß z. Abt v. St. Gallen. It. Art. 458. Locales (Baden), v. Art. 189. Handel u. Verkehr. i>. „ 15t. Justizsachcn, Recht, Gericht, i». Art. 119. Justizsachcn, Recht, Gericht. I. Art. 209. Judicatur- u. Cempetenzanst. «i. Art. 152. Justizsachen, Recht, Gericht, Voqtei Lanis. jü. Art, 97, Justizsachen, Recht, Gericht. Conferenz der mit Neuenbürg vcrburgrechtcten IV Städte. Laiiflenthal. C»iw, lS. Mai. Staatsarchiv Bern. Neuenburgbuch ?. S. 414, Gesandte: Bern. Johann Bernhard von Muralt, alt-Sckclmcistcr; Johann Friedrich Willading, Vcnncr, beide des täglichen Raths. Luc ern. Johann Rudolph Dürlcr, Schultheiß: Johann Martin Schwyhcr, Statthalter. Frciburg. Franz Philipp von Lantcn genannt Heid, Schultheiß; Franz NiklauS Vondcrweid, des Raths. Solothurn. Johann Friedrich Bcscnval, Schultheiß; UrS Suri, Venncr. ». Die immer bedenklicher sich gestaltenden Zustände und Wirren in Neuenbürg, über welche Luccrn durch eine bcrnischc Abordnung einläßlicher Bericht erstattet worden war, hatte Lucern veranlaßt, diese Conferenz auszuschreiben, um neuerdings nach Mitteln und Wegen zu suchen, der schwebenden Angelegenheit einen Damm zu sczcn und der verburgerten Stadt Neuenbürg mit Rath und Vorschlägen an die Hand zu gehen. Bevor noch sämmtliche Gesandten in Langenthal eingetroffen sind, langt daselbst durch Vermittlung des Guber- nators von Neuenbürg der Bericht ein, daß durch Befehl des Königs der Prinz Conti, die Herzogin von NemourS sammt den übrigen Prätendenten, nämlich die Herzoge von Lesdiguicrcs und Villeroy, der Graf von Matignon und der Markgraf von Rötheln sofort nach Hofe berufen wurden, um so mit einem Male den Wirren in Neuenburg ein Ende zu machen und die dortige Ruhe und Ordnung wieder herzustellen. In der Conferenz werden die Gründe, welche diese Versammlung veranlassen, noch einmal weitläufig eröffnet; namentlich war es die vergewisserte Nachricht, daß ernstlich an der Errichtung eines außerordentlichen Gerichtshofes gearbeitet wurde, was die bestehende Regierung in Neuenbürg als einen Angriff auf ihre Existenz ansehen mnßtc. Bern wollte namentlich darauf dringe», den Prinzen, dessen Abreise damals noch nicht bekannt war, dahin zu vermögen, die Geltendmachung seiner Ansprüche bis nach dem Tode der Herzogin zu vertagen, in der Meinung, es werden mittlerweile die Schwierigkeiten bezüglich des Gerichtshofes von selbst dahinfallcn und sich ein Gericht hcrvorthun, vor dem Jeder sein vermeintliches Recht nach dem Rechte und dem Herkommen der Grafschaft zur Geltung bringen könne. Durch die Abreise der Parteien insgesammt ist eine weitere Bcrathung hierüber überflüssig geworden und Bern beantragt, die Sache in Statu quo zu belassen und Gottes Vorsehung anheimzugeben. Luccrn sieht die Streitigkeiten dermalen noch keineswegs als abgcthan an und will die Bcdachtnahmc auf geeignete gütliche Mittel nicht aus dem Auge lassen. Die Art und Weise, wie Neuenbürg selbst in der Sache handle, erscheine Luccrn sonderbar und für die Städte durchaus nicht rcputirlich; Neuenbürg richte sich ganz nach dem Wetter; wenn eine trübe Wolke komme, belange es die Städte um ihre Burgrcchtspflichten, und zeige sich ein Sonnenstrahl, werde jeder gute Rath wieder bei Seite geworfen. Lucern möchte daher dem Prinzen die Vertröstung geben, daß er nach dem Tode der Herzogin Mai 1699. 791 seine Ansprüche vor dem zuständigen Richter des Landes bcurtheilcn lassen möge, ohne daß die Vcrsäumniß der fatalen Frist als ein Formfehler ihm dabei entgegengehalten werde. Frciburg ist noch immer der Ansicht, es wäre ain besten gewesen, dein Prinzen ein unparteiisches Gericht anzuweisen; bei der diesmaligen Sachlage will Freiburg auch mithelfen, wenn gedeihliche Mittel in Anwendung kommcn sollen. Nachdem auch die Gesandten von Solothurn sich in gleichem Sinne ausgesprochen hatten, wird unter Ratificationsvorbchalt der Obrigkeiten beschlossen, folgende Vorstellung an die fürstliche Regierung in Neuenbürg zu richten: Die ncucn- burgischc Angelegenheit erscheine den vier Städten nicht beigelegt, sondern nur eingeschläfert; in der Ungewißheit, wann die Sache wieder in Fluß komme, wobei gar leicht die Wohlfahrt von Neuenbürg und der Eidgenossenschaft auf das Spiel gcsczt werden könne, werde die fürstliche Regierung angefragt, ob sie nicht rathsam und thunlich finde, dem Prinzen Conti die Erklärung abzugeben, daß ihm und den übrigen Prätendenten nach Ableben der Herzogin daS zuständige Gericht dcö Landes nach dessen Gcsczcn und Rechten zur Anbringung ihrer Anspruchörcchtc angewiesen werde, ohne daß er durch Vcrsäumung der fatalen Frist von 1694 In seinem Rechte verkürzt »verde. Durch diese Erklärung geschähe den Rechten und Befugnissen der Regierung und der drei Stände dcS Landes nicht der mindeste Eintrag. Die fürstliche Regierung erhielte dabei den Auftrag, ihre Entschließung über den Vorschlag an Bern zu Händen der übrigen Mitvcrburgcrten mitzuthcilcn. ES wird dabei ausgemacht, daß Bern zuerst seinen Beschluß über das obige Projcct den andern Ständen überschreibt, worauf diese an Bern zurükbcrichten, ob sie demselben ihre Genehmigung crthcilcn oder nicht. Die Gesandten von Frciburg und Solothurn machen hiebet den ausdrüklichcn Vorbehalt, daß dies den Rechten ihrer Bürger und Vasallen, welche neucnburgischc Edellchcn innehaben, unvvrgrciflich sei. »». Es erscheint Herr Secrctär Mars, im Namen dcS Prinzen von Conti, und wünscht Kcnntniß zu erhalten von den zu Gunsten seines Herrn gefaßten Beschlüssen. ES wird ihm durch den Secrctär der Bescheid erthcilt, das Resultat der heutigen Bcrathungcn werde den Obrigkeiten zur Gcnchmhaltung vorgelegt werden, v. Daö scharfe VerweiSschrcibcn des französischen Botschafters an die einzelnen Stände darüber, daß sich bei der Ncnenburgcr Confcrcnz die Gesandtschaften zuerst bei der Fürstin verabschiedet hatten, hat die größte Empfindlichkeit erzeugt, da der Botschafter die damaligen Gesandten in ebenso ungewohnter als unanständiger Weise durchgezogen hat. Man nimmt zwar an, der französische Hof sei hierüber nicht wahrheitsgemäß berichtet worden. Diese scharfe und schimpfliche Behandlung erscheint unerträglich; es wird zwar von einer dircctcn Verwahrung an den König Umgang genommen, dagegen aber beschlossen, in gemeinem Namen eine entschiedene Zurükweisung der groben Zulagen dem französischen Botschafter zu Thcil werden zu lassen. Sofern der dem Abschied beigelegte Entwurf dieser Antwort nicht allseitig beliebt, wird jedem Ort freigegeben, seine Erwiderung nach Gutfindcn einzurichten. «I. Die Gesandten von Bern rügen, daß der französische Botschafter seit einiger Zeit die Titulatur verringere, indem er in seinen Schreiben statt nffsotionnä" sich mit dem Ausdrnk .nffoetioimö ü von« sorvir" begnügte. Anläßlich wird auch vorgebracht, daß der englische Gesandte Hcrwart in seinem jüngsten Erlasse auS Neuenbürg sich nur als „vcwro trds -Mebiomuz ü vous kniis ser- viov- zeichnete, was sich für einen Gesandten zweiten Ranges gar nicht schike, da dicS noch weniger sagt, "ls vou8 sarvir". Die Gesandten von Bern übernehmen, hierüber Herrn Hcrwart die gebührenden Vor- swllungm zu machen; ein Gleiches werden die Gesandten von Solothurn dem französischen Botschafter gegenüber thun. 792 Mai u, Juni 1609. 414. Konferenz der die Vogtcien Bellen; :c. regierenden III Orte. Brunnen. 27». Mai. Es ist kein Abschied vorhanden. Die Konferenz ist angesehen wegen der Besatzung der drei Vogtcien, zu der sich Schwyz anerbietet, und wegen der Taglia auf die Früchte der genannten Vogteien. Die nid- waldischcn Gesandten Landammann Niklaus Kaiser und alt-Landaminann Johann Ludw'ig Lufsi werden instrnirt, des ersten Punktes halber den Unterthanen zum Besten zu verhelfen, jedoch nichts zu unternehmen, was dem Bunde mit Spanien zuwider wäre; weitere Aufträge beziehen sich auf die endliche Befriedigung der venetianischen Kricgsansprachen und auf den Lauisermarkt. Landcsarchiv Nidwaldm' Protokoll des Wochenraths Vd. 20, kol. 445. 415. Conferenz von Bern und Freilmrg. An der Sense. Uiiw, 2. u. .t. Inn». .Nantonsarchi» Freiburg. Werner Abschiede Vd. ?, S. 10?. Gesandte: Bern. Johann Friedrich Willading, Venner, des täglichen Raths; Christoph Steiger, des großen Raths. Fr ei bürg. Rudolph Fiva, des kleinen Raths; Franz Peter Vvndcrwcid, des großen Raths, beide Obcrcommissäre. n—«. (S. u. d. Vogtcien.) «I. Zur Einsczung der Marchstcinc zwischen Oron-la-Ville und Buibroye einerseits und Auborangcs und Gillarens anderseits werden die Obcrcommissäre und Landvögte am 27. Juni sich an Ort und Stelle verfügen. Die Bereinigung der übrigen Grenzanständc wird bis nach Beendigung der Ernte vertagt v. (S. u. Grandson.) t. Frciburg wünscht wenigstens für die großen Landstraßen die Einführung des weiten Geleises, d. h. für Dcichselwagcn. Die Gesandten von Bern begrüßen die Anregung, wünschen aber, daß die Straßen durchwegs für Doppelgespanne eingerichtet werden. Bern wird beauftragt, sich hierüber mit Luccrn und Solothurn in'S Vernehmen zu sczcn, damit bei nächster badischcr Jahrrechnung das Weitere unter den vier Städten darüber verabredet werden kann. Der Landvogt zu Ruc hat einem bernischcn Untcrthan wegen Holzfrcvclö zwei Säke Haber vcrarrcstirt, wogegen der Amtmann zu Oron einem gewissen Monney wegen Sammlung von Ästen um 30 Kronen Strafe anlegte. Man ist einig, daß beiderseits nicht richtig vorgegangen worden, und macht die Aufhebung der diesseitigen Verfügung vom Fallenlassen der jenseitigen Buße abhängig. Wird in den Abschied genommen. I,. Freiburg beschwert sich über die Weigerung des LandvogtS zu Oron, einen gewissen Benedict Maury von Vuibroye, der auf Frciburgergebict zu Auborangcs 300 Stük Holz geschlagen, gerichtlich vorladen zu lassen. Die Gesandten von Bern nehmen cS in den Abschied. Mail sehe auch In dem Abschnitte HcrrschaftSangelegenheiten: Vogt. Orbe u. Tschcrlitz. «. Art. 22l. Vogtei Grandson. I». «?. Art. 45Z u. 454. Vogtei Murten. ». Art. «84. Juni », Juli <099. 793 416. Konferenz zwischen Zürich und Schaffhausen. Bulach, llw», 14. u. 15. Juni. (4 u. 5 a. K.) Ka»t»nsi>rch!»> Dchafthausc». Abschiede Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Statthalter; Johann Kaspar von Mnralt, des Raths. Schaffhauscn. Johann Jakob Oswald, Obhcrr; Michael Senn, Zunftmeister. In dem Fordcrungsstrcit zwischen Stephan Spleiß und Johannes Seiler von Schaffhauscn einerseits und Johann Ulrich Hcgner und Johannes Sulzer von Wintcrthur anderseits betreffend die Kosten im sogenannten Regishandcl, welche nach der Ansicht von Zürich durch die leztc Confercnz im Mai endgültig erledigt sein sollten, ist eine abermalige gütliche Handlung nothwcndig befunden worden. Nach Anhörung der Parteien und mühevollen Vermittlungsversuchen wird endlich nachstehender Vergleich unter Vorbehalt hoheitlicher Genehmigung getroffen: Herr Spleiß steht von seiner Forderung von 1531 Gulden 21 Kreuzer für Kosten, ebenso Herr Sulzer von seiner Ansprache von 235 Gulden ab; dagegen entrichtet Herr Hcgner nebst den 2295 Gulden 27 Kreuzer Kosten, die er an sich selbst zu tragen hat, noch 1999 Gulden baar an die vom Stande Schaffhauscn bezahlte Summe von 5599 Thalcrn. Mit diesem Vergleich sind säinmtlichc Ansprüche getilgt und erloschen. 417. Gemeineidgenössische Jahrrechnmigstngsazttttg. Baden, lliiw, 5. bis 2». Jnli. DtaatSarchw Lucern. Allg. Absch. Bd. I.XXXV, kol. 128. — KantonSarchiv Solothur». Eidg. Abschiede. Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; David Heß, Statthalter. Bern. Emanuel von Graffcnricd, und Johann Friedrich Willading, beide Vcnncr. Luccrn. Johann Rudolph Dürler, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Jost Dietrich Balthasar, des Raths. Uri. Johann Karl Bcßlcr, Ritter, Landammann und Panncrhcrr; Johann Ulrich Püntincr, alt-Sckclmeistcr und deö Raths. Schwyz. Johann Rudolph Schindler, Landammann; Franz Leodcgar Nideröst, alt-Statthaltcr und Landshauptmann. Untcr- waldcn. NiklauS Jmfcld, Landammann, und HanS Jakob Andcrhaldcn, Landvogt und des Raths von Obwaldcn; NiklauS Kaiser, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, alt- Ammann; Gallus Letter, des Raths. GlaruS. Kaspar Joseph Frculcr, Landammann; Johann Heinrich Zwicki, Statthalter und Zcughcrr. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Andreas Burkhardt, Drcicrhcrr. Frciburg. Franz Augustin von Dicßbach, Schultheiß; Karl Keßler, Sckclmcister. Solothurn. UrS Suri, Venncr; Johann Ludwig von Roll, Sekclmeister. Schaffhausen. Johann Konrad Wüpfer, Bürgermeister; Johann Kachlin, Statthalter. Appenzell. Johann Konrad Gigcr, Ritter, Landammann und Panncrhcrr, von Jnncrrhodcn; Bartholome Sturzcncggcr, Landammann, von Außcrrhodcn. 199 794 Juli 169». Abt von St> Gallen. Freiherr Fidel von Thum, Ritter, erster Rath und Erbmarschall; Georg Wilhelm Ringk, Landhofmeistcr. Stadt St. Gallen. Laurenz Leonhard Höggcr, des Raths. Biel. Peter HaaS, Venner. ». Bei Eröffnung der Session wird abermals vorgestellt, wie die Rathsstubc übel geschlossen sei und nicht nur die Anträge, sondern auch die Antragsteller bekannt gemacht werden. Es wird daher verabschiedet, die Gesandten sollen weder auf der Gasse noch bei Tafel die Verhandlungen der Session berühren, unter der Androhung, daß die Uebcrtrctcr von der Session wcggewiesen und ihren Obrigkeiten zur Bestrafung vcrzcigt würden. Dieser Beschluß soll künftig bei Eröffnung der Tagsazung jcwcilen in Erinnerung gebracht werden. K». In Berathung dcS Münzwescns wird geklagt, daß die halben Straßburger Thalcr oder dreißig Sousstükc maßenhaft in'S Land kommen und einen zu hohen Kurs haben, nämlich 39 bis 40 Schillinge; Basel wendet dagegen ein, diese Stüke halten nach vorgenommener Probe ungefähr einen halben Kreuzer weniger, als 13 gute Bazcn, weshalb man sie bei ihnen um 42 Schillinge nehme und ausgebe. In Bestätigung des lczt- jährigcn Abschiedes wird beschlossen, keine kleine Münzen zu machen, die guten Silbersortcn nicht einzuschmelzen, die Rcichsmünzen als unverbindliche Zahlungsmittel zu belassen und die Silberarbeit auf 13 Loth und die Goldarbeit auf 20 Karat zu stellen. Auf den Bericht, daß die Augöburgcr Silbcrarbcit einige Pfenning unter 13 Loth stehe, wird eine freundliche Verwarnung an diese Stadt beschlossen, daß man in der Eidgenossenschaft kein geringeres, als 13-löthigcs Silber zulasse. Schwyz behält sich vor, je nach Umständen ctwaö kleine Münzen zu schlagen; rüksichtlich der Silbcrsorten behält es sich freie Hand vor, da andere Orte solche auch schlagen. Schließlich wird erkannt, es soll die Verordnung über den Gehalt der Silber- und Goldarbeiten auch in den Städten der gemeinen Vogtcicn publicirt werden, sofern dies nicht bereits geschehen sei. e. Basel stellt unter Hinwcisung auf die in Aussicht stehende gute Ernte das Gesuch, es möchte der französische Gesandte bei seiner Ankunft dringend angegangen werden, sich für die Wiederherstellung des freien Handels und Wandels und besonders der Zufuhr der Früchte laut Bund zu verwenden; dieses Gesuch sei um so mehr am Plazc, als eben neulich die Einführung eines Marktes zu Hüningcu, wie im Jahr 1679, wo er aber nicht zu Stande gekommen, publicirt und zollfreie Zufuhr versprochen worden sei, und von daher neue Beschwerden zu befürchten stehen. Dem Gesuche wird entsprochen. «R. Bei diesem Anlaß wird erinnert, der französische Gesandte habe früher rüksichtlich der Rcclamation wegen Umgebung dcö Handels, namentlich der Gctreidcfuhr in die Eidgenossenschaft, nicht bloß den Mangel an Früchten, sondern auch die Uutcrdrükung des freien Handels in der Eidgenossenschaft selbst vorgeschüzt; von dem einen oder andern Ort wird eingeklagt, daß der freie Kornverkauf hin und wieder gegen die Bünde gehemmt werde. Darüber wird von andern Orten entschuldigend erwicdcrt, wenn sie nicht für einige hunderttausend Gulden Getreide im Reich angekauft und eine genaue Ordnung über den Verkauf eingeführt hätten, so hätten ihre Angehörigen zu Grunde gehen müssen, was doch kein vernünftiger Mensch fordern könne; wenn die höchste Roth sie nicht hindere, werden sie ein hinreichendes Quantum Getreide, selbst mit Angrcifung der Vvrräthe, auf die Märkte bringen lassen, so daß sich Niemand beklagen könne. Nachdem sich nun der Unwille auf die Vorkäuflcr, und namentlich auf den Ochsenwirth zu Rheinau geworfen, welcher mit drei Händlern im Reich in Correspondcnz stehen und ihnen das Quantum des auf den eidgenössischen Märkten erscheinenden Getreides vcrkuudschaftcn soll, und über den der Bericht gefallen, daß er wider Verbot viel Getreide auf den Schütten behalte, denen von Zug „angeloffene" Frucht, die nicht Kaufmannöwaare sei, verkauft und Nidwaldcn eine große Menge zu kaufen anerboten habe, ist er durch einen cxpresscn Boten nach Baden citirt worden. Eine ähnliche Klage wird gegen Juli 1699, 795 einen Müller von St. Gallen, dcrmalcn auf der äbtischcn Landschaft wohnhaft, geführt, worauf Freiherr von Thum sich anerbietet, denselben auf Verlangen hichcr kommen zu lassen, mit der Zusicherung, er werde sich gehörig zu verantworten wissen. Der Antrag, die Hodlcr abzustellen und den Eidgenossen den Verkauf im Schwabcnland zu verbieten, damit die Schwaben mit ihrem Korn selbst auf die eidgenössischen Märkte kommen müssen, wird für unpractisch befunden und erhält keine Mehrheit; dagegen wird in Erwartung der Ankunft des genannten Ochsenwirths eine Commission beauftragt, über diese Materie ein Gutachten abzufassen. Nach der Ansicht SchaffhauscnS liegt daö einzig wirksame Mittel gegen diese Ucbelständc in der Hebung des Getreidebaus, worauf in seinem Gebiete Bedacht genommen werde. «. Die Gesandten von Appenzell berichten über die Conferenz, welche dieser Ort mit dem Abt und der Stadt St. Gallen, sowie den Landvögtcn des RhcinthalcS und dcS Thurgaus halten wollte, um die Mittel zu bcrathcn, wie dem Fruchtmangcl abgeholfen werden könne; da aber die Landvögtc mit den Gesandten dcS Abtcö und der Stadt wegen der Präccdcnz in Zcrwürfniß gericthcn und dadurch die Verhandlung vereitelten, bitten sie um die Entscheidung dieses Präccdcnzstrcitcö, damit diese nüzlichc Unterredung nicht länger verhindert werde, 1. Der französische Gesandte drükt in seinem Vortrag vom 9. Juli seine große Freude aus, bei der eidgenössischen Nation daS Organ seines Königs zu sein und sie der Freundschaft des mächtigen Monarchen, sowie seiner persönlichen Dicnstbcrcitwilligkcit versichern zu können; die kleinen Wolken, die sich unlängst erhoben, haben nur dazu gedient, die alte Freundschaft zu befestigen. Diese Eröffnung wird durch einen Ausschuß sowohl mündlich als auch schriftlich verdankt und hinwieder genaue Beobachtung des Bundes gegen gebührende Rcciprocation zugesagt. Es wird an die mehrfachen Mcmorialc erinnert, welche dem französischen Gesandten auf der leztcn Tagsazung in Betreff der Mißbräuche im eidgenössischen Dienst, der Zölle im Elsaß, der Fruchtzufuhr und des freien Handels übergeben worden waren. Nach Verlesung der bezüglichen Schriften und dcS Abschiedes eröffnet Zürich, cö bleibe beim Bund und seiner frühem Erklärung und wolle, ungeachtet cS kein Volk in Frankreich habe, dennoch Alles beitragen, was zum Wohl des Gemeinwesens gedeihen möge. Sonst erklärt man allgemein, daß cS des Söldes halber seine Richtigkeit habe; Bern jedoch bemerkt, es habe den Sold nur für diejenigen Völker angenommen, die cS wirklich in französischen Diensten habe, welche bisher 14^/s Franken bezogen hatten; auch Schwyz erinnert an die von dem französischen Gesandten gemachte schriftliche Erklärung, daß bei Kricgszcitcn denen, welche im Feld dienen, 17 Fr. 8 Sous bezahlt werden sollen; cö solle daher eine Erläuterung begehrt werden, ob diejenigen, welche zu Krirgözcitcn in Garnison liegen, nur auf 1k Fr. Anspruch haben. Frciburg und Solothurn bemerken, sie hätten diese Sache beim französischen Gesandten schon angeregt. Wegen dcS Reglements ist man sozusagen ganz einig; nur katholisch Glaruö beruft sich rüksichtlich dcS Eides und der Bestrafung der Obersten auf sein diesfalls an Zürich erlassenes Schreiben; Frciburg und Solothurn berichten, wie sie ihre Obersten abgestraft haben, Bern und Basel dagegen, daß sie dieses noch nicht haben thun können, cS aber nicht unterlassen werden. Rüksichtlich der Handels- und anderer Beschwerden wird ein Ausschuß an den französischen Gesandten abgeordnet. Dieser verliest die Antworten dcS Königs auf jeden Klagcpunkt, sowie ein Memorial von ungefähr zehn Bogen, den Zoll und Handel betreffend; als die freie Gctrcidczufuhr von dem Ausschuß spccicll zur Sprache gebracht wurde, antwortete der Gesandte, heutzutage sorge jeder Staat, und in der Eidgenossenschaft auch jeder Ort, für sich selbst und gebe den Früchtcnkauf nicht frei; ein Gleiches werde man auch Frankreich nicht verdenken können; wenn aber die Ernte gut ausfalle, werde man nach Möglichkeit AllcS thun, was Freundschaft und gute Nachbarschaft fordern. Nachdem der Ausschuß die königlichen Antworten und daö Memorial der Session 796 Juli 1K99, hinterbracht, und lezteres den Obrigkeiten aä roterem!um erkannt worden war, wird der Ausschuß beauftragt, die königliche Antwort auf die Beschwerden wegen des eidgenössischen Dienstes zu prüfen und ein Gutachten darüber abzufassen. Vorläufig wird der Grundsaz genehmigt, daß, wenn ein Ort seine Obersten bestraft und darüber der Tagsazung Bericht erstattet habe, damit genug gcthan sei; einzig katholisch Glaruö nimmt dieses wegen mangelnder Instruction in den Abschied, hofft aber, seine Obern werden auch zustimmen. Hierauf wird das Gutachten des Ausschusses vorgelegt und genehmigt und mit mündlicher Empfehlung dem Gesandten überreicht. Dasselbe lautet im Wesentlichen dahin: Nachdem der vom König anerbotcnc Sold von 16 Fr. in Friedens- und 6 Kronen in Kriegözcitcn sowohl für die in den Garnisonen, als im Feld dienenden Völker von den meisten Orten angenommen worden ist, jedoch unter der Bedingung, daß die unter den eidgenössischen Truppen eingeschlichenen und eingeführten Mißbräuche abgeschafft und hierüber ein Reglement vereinbart werde, finde die Tagsazung für nöthig, auf die Antworten des Königs artikclweise ihre Replik zu machen und eine bessere Redaction zu verlangen. Art. 1. Antwort des Königs: Er verlange nicht, daß abgedankte eidgenössische Soldaten ihre Gewehre in die königlichen Magazine abgeben, sie hätten denn solche von ihm selbst erhalten. Replik der Tagsazung: Dem Soldaten soll das Gewehr zur freien Verfügung belassen werden, da er es dem Hauptmann bezahlt habe. Art. 2. Antwort: Der König will die Kapitulation von 1671 genau halten und eine durch ein Unglük reducirte Compaguie eine „vernünftige Zeit lang" für complet bezahlen; wenn sich ein Hauptmann unter Umständen dessen beschweren zu können glaube, so möge sich scinc Obrigkeit an des Königs Gesandten wenden, auf dessen Bericht die Sache weiter werde untersucht werden. Replik: Gemäß Art. 6 der Kapitulation von 1671 seien als „vernünftige Zeit" vier Monate angenommen, um inzwischen die Ergänzung bewerkstelligen zu können; es bleibe also bei diesem Artikel. Art. 3. Antwort: Seit mehr als hundert Jahren sei kein Schlachtsvld mehr bezahlt worden und daher diese Prätcnsion verjährt; bei erlittenem bedeutendem Schaden werde der König Rüksichtcn walten lassen. Replik: Von einer Verjährung könne hier keine Rede sein, weil der Bund, der erst 1663 wieder erneuert worden sei, den Schlachtsold enthalte. Art. -1. Antwort: Der Abzug von drei Pfenningen »verde nur gemacht, um daraus arinc dienstunfähig gewordene Officiere und Soldaten zu unterhalten, und da dieses eine gute Vorsorge sei, so sollen dagegen keine Vorstellungen mehr gemacht werden. Replik: Diesen Abzug habe man achtundzwanzig Jahre gutwillig bezahlt; da er aber weder im Bund noch andern Tractaten gegründet sei, so müsse er abgcthan werden. Art. 5. Es sei schon lange Zeit, daß man den abgedankten Compagnicn keinen MonatSsold mehr bezahlt habe; der König werde aber jcwcilcn bis an die eidgenössischen Grenzen freie Etappen anweisen. Replik: Der MonatSsold sei im Bund vorgesehen; darauf stüze man sich. Art. 6. Antwort: Daß die Officiere sold- vcrlustig werden, welche ohne stichhaltigen Grund über die Zeit des Urlaubs ausbleiben, sei ein kräftiges Mittel, die DiSciplin zu erhalten und die Compagnicn nicht ohne ihre Officiere zu lassen; VcrhindcrungS- gründe können sie bei ihrem Wiedereintritt in den Dienst selbst anbringen, oder von ihrer Obrigkeit durch dcS Königs Gesandten nachweisen lassen. Replik: Für die Zeit dcö Urlaubs dürfe keinem Officiere ctwaö abgezogen werden; der Abzug sei nur statthaft, in wie weit die bewilligte Zeit ohne genügenden Grund überschritten werde. Art. 7. Der König will nicht, daß die Soldaten zu Arbeiten angehalten werden, ohne dafür Bezahlung zu erhalten; Klagen über ein gegcnthciligcs Verfahren sollen ernstlich untersucht werden. Replik: Mit dieser Erklärung sei man einverstanden. Art. 8. Antwort: Lcdig gewordene HauptniannSstcllcn solcher Compagnicn, die mit Bewilligung der Obrigkeit, woher der Hauptmann war, angeworben worden, wird der König an Officiere übertragen, welche da sein werden, vorzüglich aber taugliche Verwandte cincö verstorbenen Juli 1«i!M. 797 Hauptmanns, oder von der Obrigkeit empfohlene taugliche Subjecte bcrükstchtigen, wofern das betreffende Ort die Werbung allezeit erlaubt habe. Replik: Lcdige Hauptmannöstcllcn anerkannter Compagnicn sollen unbedingt nur rcgimcntSfähigcn Burgern oder Landleutcn desjenigen Ortcö, woher der frühere Hauptmann war, verliehen und vorzüglich dessen Verwandte bcrüksichtigt werden. Art. 9. und 19. Antwort: Der König will nicht, daß sich die Inspektoren des Soldes der Truppen etwas annehmen, vielmehr sollen die Hauptlcntc ihres Geldes Meister sein; wenn dann nur dafür gesorgt werde, daß die Kauflcute auch zur Bezahlung gelangen und nicht neue Schulden gemacht werden, um andere zu bezahlen; den Obersten liege ob, für gleichförmige Kleidung zu sorgen; wenn etwas Ungewohntes angeordnet werden sollte, werde den Klagen der Hauptlcntc gutes Recht gehalten werden. Replik: Die Inspektoren sollen nichts Anderes befehlen, als was den Dienst betrifft, die Justiz und Polizei aber laut Bund und Capitulativn den Regimentern überlassen. Kleidung, Bewaffnung und Bezug der Svldgcldcr kommt nur den Obersten und Hanptlcutcn zu. Was die Bezahlung der Schulden betrifft, so soll das Regiment die Säumigen durch seine Justiz zur Bezahlung anhalten. Art. 11. Antwort: Der König will nicht, daß den Privilegien der eidgenössischen Nation zu nahe getreten werde und wird dicSfälligcn Klagen der Hauptlcntc Recht verschaffen; wenn aber ein Officicr in einer Garnison einen Fehler begeht, so erheische die Ordnung, daß der Gouverneur des Plazcö ihn arrctire und seinen Obern überliefere. Replik: Diese Arrcstation werde nur für Fälle augenscheinlicher Gefahr der Flucht zugegeben; wegen Ausbleibens über die Dauer dcö Urlaubs soll kein Officicr in Arrest oder Gefangenschaft gcsezt werden. Art. 12. Für Diebstähle und Schäden, welche in den Garnisonen stattfinden, ohne daß die Schuldigen anSgcmittelt werden können, könne man die Bürger oder Einwohner der Städte nicht in Mitleidenschaft ziehen, sondern es müsse dafür die ganze Garnison haften. Replik: Die Präsumtion gegen die Garnison sei in . solchen Fällen unbegründet und cS sollen daher für solche Kosten die Bürger und Einwohner, wie die Soldaten, zum Ersazc angehalten »Verden. Art. 13. Antwort: Der König willigt ein, keine fremden Obersten über die eidgenössischen Regimenter zu sczcn. Replik: Hicmit erklärt man sich befriedigt. Art. 14. und 15. Antwort: „Die Gerechtigkeit wird in Frankreich nach der Schnur administrirt"; wo ein eidgenössischer Untcrthan davon betroffen wird, mag die Obrigkeit des Ortes, dem die Partei angehört, durch Vermittlung des königlichen Gesandten sich für ihn verwenden, worauf die Sache dem Gerichte wird empfohlen werden. Replik: Man erwartet, daß der König die Exemtionen vom Abzugörccht und andern im Bund oder in den Traetaten gegründeten Privilegien aufrcchthalte und die eingeführten Neuerungen abschaffen werde, so namentlich die Kopfsteuer der Truppen und der schweizerischen Kauflcute und die Durchsuchung der aus Frankreich in die Eidgenossenschaft reisenden Weibs- und Mannspersonen. — Unabhängig von den Antworten des Königs werden noch folgende Begehren gestellt: Art. 16. In Gcmäßhcit der Kapitulation von 1671 soll die Bestellung und Ersezung der subalternen Officicrc ausschließlich und unmittelbar den Hanptlcutcn und ohne Bezahlung von Certificate» zustehen, jedoch in dem Sinne, daß sie aus Leuten desjenigen Orteö genommen werden müssen, dem die Compagnic angehört. Art. 17. ES möchten die Compagnicn nicht mehr mit Fremden, oder mit Untcrthancn der Orte vermischt und die Obcrofficicrc nur mit Leuten aus den Orten, woher die Obersten und Hauptlcntc seien, bcsczt werden, und zwar gemäß Bund und altem Herkommen, ohne Nüksicht auf die Ancicnnität; ebenso dürfen den Compagnicn für Comödicn und unter andern Vorwändcn keine Abzüge gemacht werden. Art. 18. Der König möchte den auf Urlaub heimkehrenden Hauptlcntcn zwei Trabanten mitgeben, denen der Sold gleichwohl laufe. Art. 19. Fremde Hauptlcute, welche eidgenössische Soldaten haben, sollen diese den Hanptlcutcn ihrer Nation abgeben; ein Gleiches sollen eidgenössische den fremden Hauptleute» 798 Juli lk>99. gegenüber in Bezug auf die Soldaten ihrer Nation auch thun. 29, Die Marketender sollen bei ihren bundcS- und capitulationsmäßigcn Freiheiten und Rechten vollkommen gcschüzt werden. In einem zweiten Memorial werden an den Gesandten zu Händen des Königs folgende weitere Gesuche gestellt: 1. Die seit einiger Zeit gesteigerten Brieftaxcn für die nach und aus Frankreich gehende Korrespondenz möchten wieder reducirt werden; 2. cS möchte, abgesehen von dem königlichen Memorial über das Handels- und Zollwcscn im Elsaß, welches seiner Weitläufigkeit wegen den Obrigkeiten zur Erdaucrung zugewiesen worden sei, die freie Fruchtzufuhr auö dem Elsaß nach Basel und mittelbar in die übrige Eidgenossenschaft bei der gehofftcn guten Ernte geöffnet werden; zu diesem Gesuche sehe man sich um so mehr gcnöthigt, als neulich zu Hüningcn ein Wochcnmarkt eingeführt und allen Gemeinden anbefohlen worden sei, alle Lebensmittel auf diesen Markt zu führen, was mit dem bundcS- und tractatmäßigen freien Handel unvcrcinbarlich sei; 3. die Attcstationcn über die aus der Eidgenossenschaft nach Frankreich gehenden Waarcn sollen abgestellt werden; cS wolle dem Spccialgesuch der zürcherischen Kauflcute wegen des Transites der voilvs äo eoton oder spanischen Schleier entsprochen werden; 5. die auf den Galeeren befindlichen Eidgenossen sollen in ihr Vaterland entlassen werden. — In der dahcrigcn Besprechung des Ausschusses mit dem französischen Gesandten äußert sich leztcrcr, der Schlachtsold sei eine verjährte Sache, der Monatssold (Art. 5) sei außer Uebung gekommen; statt dessen weise der König Etappen an, was mehr koste als ein Monatssold und den Heimreisenden nüzlichcr sei; die drei Pfennige wegen des Spitals (Art. 4) wolle der König nicht abstellen, weil andere Nationen sie auch bezahlen; die Trabanten (Art. 18) habe der König als eine Neuerung abgeschlagen; für Beschädigungen und Diebstähle in den Garnisonen (Art. 12) können die Einwohner nicht in Mitleidenschaft gezogen werden; die Gesuche, betreffend das Ausbleiben über die Zeit des Urlaubs und den festen vicrmonatlichcn Termin (Art. 6 und 2) erscheinen bedenklich; die übrigen den Dienst betreffende Punkte sind laut Bericht des Ausschusses nicht widersprochen worden, desgleichen auch nicht die im zweiten Memorial gestellte» Begehren; von dem Wochenmarkt in Hüningcn habe der Gesandte erklärt, kein Wissen zu haben, dabei aber versprochen, sich darüber zu erkundigen. Auf diesen Bericht wird beschlossen, von den Begehren in Art. 18 abzustehen, auf den übrigen aber zu beharren und solche dem Gesandten zur Untcrstüzung bei Hofe zu empfehlen, was derselbe bereitwillig übernimmt. Ii. Ein Dank- und Bitlschrcibcn des Bischofs von Basel, betreffend den ihm bisher angcdichcncn und künftigen Schuz, wird mit entsprechender Bereitwilligkeit crwicdcrt. I. Zur Sprache kommt daö Schreiben des Kaisers wegen zeitweise! Einstellung der Zollexcmtion. Nachdem über die Confcrcnz in Brcmgartcn Bericht erstattet und bemerkt worden war, daß sich Zürich nach derselben an den kaiserlichen Gesandten gewendet habe, damit der Zollbezug vor Zusammentritt der Tagsazung nicht in Vollziehung gesczt werde, und daß diese bisher unterblieben sei, wird allgemein hervorgehoben, wie bedenklich das gegen die Erbcinung und den Vertrag von 1854 laufende Ansinnen sei. Appenzell meint, es sei auf die Zusicherung, die Lebensmittel bleiben zollfrei, wenig zu trauen, da man ihren Angehörigen die Früchte zu Fcldkirch wegnehme, zu Lindau ihnen zwar gegen Butter Früchte gebe, aber öfter auf dem See wieder entreiße. Indessen wird die wirkliche Bcrathung bis auf die Ankunft des kaiserlichen Gesandten verschoben. Als derselbe am 11. Juli vor der Session erschien, verlangte er, nach Versicherung der Wohlgcwogcnheit des Kaisers, mit Rüksicht auf die Erbcinung mit einem Ausschuß das Kamcralintcrcsse zu besprechen, welchem Begehren durch Abordnung einer Deputation entsprochen wird. Dieser nun eröffnete er, die kaiserliche Kammer sei durch die zwei lczten Kriege, die Contagion und die Belagerung von Wien sehr erschöpft und cS müssen die Grenzstädte wieder mit Munition, Waffen und Lebensmitteln versehen werden, weswegen der Kaiser eine zeitweise Einstellung der Juli 1tl»9, 799 Zollcxemtion der Eidgenossenschaft verfügt habe; er, der Gesandte, habe zwar auf dringendes Ansuchen die Exemtion sistirt, könne dieses aber nicht länger so belassen und erwarte, die Eidgenossenschaft werde dem Beschlüsse keine Hindernisse cntgcgensezen. Die nun vom Ausschuß verlangte Mitthcilung der Tarife wird zwar zugesichert, aber erst nach einigen Tagen unvollständig, beziehungsweise nur mit demjenigen von Liptingen geleistet. Es ergibt sich, daß dieser Tarif im Vergleich zu demjenigen von 1647 ziemlich bescheiden, in einigen Artikeln aber viel höher ist. Auf daö Begehren, zwischen Fremden und den Eidgenossen einen Unterschied in der Verzollung zu machen, will der kaiserliche Gesandte wegen der Consequcnzcn und der damit verbundenen Attestationen und Visitationen nicht eingehen. Frciburg erklärt darauf in der Session, bei der Erbcinung zu verbleiben, und Solothurn will des Zolles halber mit den Rheinstädtcn sich zu vergleichen suchen, cö wäre denn, daß man gegen Oesterreich nur einen geringen Zoll und auf kurze Zeit erreichen könnte. Bei diesem Anlaß wurden alle Zollvcrträge mit dem Hause Oesterreich durchgangen, als die Erb- einung von 1511, die Verträge von 1561, 1587, 1612 und 1654, in welch' lcztcrm die Zollcxemtion der Eidgenossenschaft nach Ablauf der nächsten zehn Jahre anerkannt worden war und von 1664 bis neulich zur Einführung des schwäbischen Jmposteö bestanden hatte. In der Bcrathung stehen sich zwei Ansichten gegenüber; die Einen möchten freiwillig einen geringen Zoll eingehen, die Andern gcstüzt auf die Erbcinung und den Vertrag von 1654 die Gewalt, beziehungsweise Exemtion, erwarten. In der darauf folgenden Besprechung wird dem kaiserlichen Gesandten durch einen Ausschuß vorgestellt, wie die Zollfrcihcit urkundlich begründet und bei Einführung des schwäbischen JmpostcS von Innsbruck aus neuerdings zugesichert worden sei, während man jczt wieder den Zoll fordere, Territorialviolationcn verübe, die Frucht sperre und den Leuten, die gegen Mulchcn in Lindau Getreide einhandeln, dasselbe auf dem See wieder abjage. Zur Untcrstüzung dieser leztcrn Beschwerde wird ein Schreiben des Stadtschrcibcrs von Rhcincck an den Landvogt des Rheinthals vorgewiesen, worin angezeigt wird, daß am 19. d. M. zwei Jagdschiffe mit sicbcnundzwanzig Constanzcr Soldaten ein Nhcincckcrschiff, welches Garn und etwas Frucht geführt, bestiegen, einen Mann todtschosscn, sechs andere verwundeten nnd fünf Landlcutc wegnahmen, ohne daß man wisse wohin. Auf diese Vorstellungen crwicdert der Gesandte, der Kaiser suche kein Recht, sondern Willfahr, welche die Erbcinung nicht mutilirc, sondern befestige; für die Annahme eines halben Zolls habe er keine Instruction; nur unverschämte Leute können sagen, daß die Frucht gesperrt werde; zum Beweise dessen zieht er einen Bund Zcddcl heraus, laut welchen in Einer Woche gegen 799 Scstcr (zu zwei Vierteln) in's Thurgau verabfolgt worden seien; dieses Alles habe man gcthan, während im Reich Viele ihr Leben mit Wurzeln und Nesseln gefristet haben und Andere Hungers gestorben seien; über die Excessc auf dem See sei weiterer Bericht abzuwarten; für constatirtcS Unrecht werde Satisfaction erfolgen; allein der Kaiser habe durch die Transgrcssioncn von Seite der Eidgenossen weit schwereres Unrecht erlitten. Während der Ausschuß der Tagsazung über diese Unterhandlungen Bericht erstattete, läßt der Gesandte anzeigen, er müsse verreisen und wünsche daher eine endliche Einschließung. Nun wird der Ausschuß neuerdings zu ihm beordert, um ihn anzufragen, ob er nicht Instruction habe, auf einen ermäßigten Zoll einzugehen und ob man dann auch gcnüglichcr Fruchtzufuhr getröstet sein könne; aus den untersuchten Zcdbeln zeige sich nämlich, daß von den oben erwähnten 79(1 Gestern nur einige Viertel in's Thurgau gegangen, die übrigen aber den constanzischcn Gcrichtsangchörigcn zugekommen seien. Der Gesandte versichert hierauf, wenn man ihm die schriftliche Zusicherung des halben Zolles gebe, so »volle er solches dem Kaiser berichten; wenn die unerwartet gute Ernte es nur immer gestatte, werde man den Eidgenossen das Getreide reichlich verabfolgen lassen; der Vorfall auf dem Bodcnsce spreche nicht zu Gunsten der Rhcincckcr, 800 Juli 1ö99. indem sie ihr Schiff nicht haben visitircn lassen wollen und den ersten Angriff gemacht haben. Zur Untcr- stüzung dessen legt er mehrere aufgcnonimcnc Verhöre vor, welche seine Behauptung rechtfertigen. Nach langen Unterhandlungen wird der Session Bericht erstattet, worauf diese nach vielem Hin- und Hcrredcn folgende Antwort an den Kaiser auf sein Schreiben vom 14. März beschlossen hat: Obschon man bedenklich finde, von der in der Erbeinung und den bezüglichen Tractatcn begründeten Zollexcmtion etwas nachzugeben, so wäre man doch aus Nüksichtcn für den Kaiser zu einem Entgegenkommen bereit gewesen, wenn der kaiserliche Gesandte sich zu Anträgen hätte herbeilassen können, wie sie dem Vertrag von 1654 zu Grunde gelegen seien; da er aber hiezu keine Vollmacht gehabt habe, müsse das ganze Geschäft den Obrigkeiten hintcrbracht werden, wobei man Alles thun werde, das gute Einvernehmen zwischen dein Kaiser und der Eidgenossenschaft möglichst zu befestigen. Ii. Luccrn bringt vor, seit die Orte in den Salztractat getreten, sei eine große Unordnung durch Ucbcrfluß an Salz entstanden; dazu trage wesentlich bei, daß die schwäbischen Salzlicfcranten Wächter und Rader ihr Salz nicht nur in's Thurgau, sondern sogar in die Vogtcicn Baden und Frciämtcr hincinfertigen und zwar zu Preisen, bei denen sie wahrscheinlich selbst verlieren müssen. Nach Würdigung verschiedener Meinungen, wie dieser Ucbersalzung gesteuert werden möchte, wird der Antrag in den Abschied genommen, es möchte bei der Kammer in Innsbruck ein Nachlaß von etlichen hundert Faß begehrt und hiezu die Herren Wächter und Räder ersucht werden, da dieses in ihrem Interesse liege; zu diesem Zwckc sollen GlaruS, Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen mit diesen confcrircn, wobei auch andern Orten die Mitwirkung freisteht; sodann soll man sich eines einheitlichen Salzprciscö vergleichen, mit Zuschlag der distanzgemäßcn Fuhrkostcn, und den regierenden Orten in den gemeinen Vogteicn bestimmte Kreise zur Dcbitirung ihres Salzes anweisen; endlich sollen die Schwaben rüksichtlich ihres Salzhandcls den gemeinen LandcSordnungcn unterworfen und den Städten in den gemeinen Vogrcicn verboten werden, auf dem Land Salzauömcsscr zu bestellen. I. Die thurgauischcn Oberamtsorte führen in einem Memorial Klage gegen Oesterreich wegen Tcrritorialverlezungcn zu Wasser und zu Land, Wegnahme von Früchten und übler Behandlung der Eidgenossen mit Worten, wodurch die Erbeinung verlczt und gcsammtc Eidgenossenschaft geschmäht werde. Ein Antrag, keine Früchte aus dem Land zu lassen und dergleichen „Räuber und Jnfractorcn" auf Betreten zur Strafe zu ziehen, wird bedenklich befunden, weil Oesterreich weit mehr Mittel zu Repressalien habe; dagegen will man alle diese Beschwerden dem kaiserlichen Gesandten vortragen, i». Laut dem Berichte des Gesandten des Abtes von St. Gallen ist seiner und des Hauptmann Heß von Zürich Bemühung gelungen, in Innsbruck einen eidgenössischen Agenten in der Person des Georg Krämer, oberösterrcichischcn Lchcnökanzlistcn, aufzufinden, welcher gegen eine jährliche Bezahlung von 40 bis 50 Gl. sich verbindlich mache, die Schreiben in eidgenössischen und Staatsangelegenheiten dortseitS zu bestellen, auf Antwort zu dringen und diese an gehörigen Ort zurükzusendcn. Der Antrag wird von vielen Orten genehmigt, von andern aber aä rokorenclum genommen, n. (S. u. Abtei St. Gallen.) <». (Die 4 Schirmortc der Abtei St. Gallen.) Laut Bericht beschwert sich die Stadt St. Gallen, daß der Abt ungeachtet der Mahnung der Schirmortc, die bei leztcr Pacification besprochene Ermäßigung der Zölle, Schiff- und Fuhrlöhnc noch nicht bewerkstelligt habe, weil man sich des Ortes der Conferenz nicht habe verständigen können. Es wird daher gutgefundcn, bei den Parteien die Herstellung eines guten nachbarlichen Vernehmens zu empfehlen, wobei die Ehrcngesandtcn dcS AbtcS insbesondere ersucht werden, zur Beilegung dieser Anstände das Ihrige beizutragen. >». (Die die ennctbirgischcn Vogteicn regierenden XII Orte.) Da Schwpz an der LandSgcmcinde beschlossen hat, das ans den Märkten von Lauis und Bcllcnz nicht verkaufte Vieh dürfe bei einer Strafe von 100 Thalcrn nicht Juli 1699. 801 mehr in's Mailändischc, sondern müsse wieder nach Hause geführt werden, und sich Glarus vorbehalten hat, mit seinem Vieh nach altem Gebrauch nach Bergamo und Tirano zu fahren, wird im Allgemeinen auf ein Jahr verabschiedet, den Viehtricb auf die Märkte von Lauis und Bellenz zu beschränken, waö jedes Ort auf seinem Gebiete bekannt machen soll. «». An den Gubcrnator von Mailand wird neuerdings das dringende Begehren gestellt, den Senat zu Bezeichnung der Deputaten für Beseitigung der Grenzstrcitigkeitcn anzuhalten. (S. u. Mcndris). r—»mm». (S. u. d. Vogteien.) um». Da auö der Rechnung der Vogtci Baden hervorgeht, daß zwei außerordentliche Tagsazungcn und die lezte Jahrrcchnung 600 Pfd. gekostet haben, scheint es nicht billig, daß die in Baden regierenden Orte diese Kosten allein tragen, sondern die übrigen Orte sollen an die dem Landschrcibcr verordneten 200 Pfd. für jede Tagsazung, die eine Woche oder länger dauert, ihren Anthcil auch beitragen. Diese Meinung wird all rekoreuäum genommen. »»»—«>«>«!> (S. u. Rheinthal.) rrrr. Glarus wünscht zu vernehmen, ob den Beschwerden der Garde zu Turin abgeholfen 101 802 Juli 1699. sei, und verlangt, daß die Penston rcclamirt werde. Lucern berichtet, über erstem Punkt sei ein Schreiben des GardchauptmannS aus Turin eingegangen, worauf der savoyischc Gesandte um endliche Abstellung dieser Beschwerden ersucht wurde. Der Pensionen halber habe der Marquis von St. Thomas dem Secrctär der Ambassade geschrieben, der Herzog sei dermalen nicht im Stande, dieselben zu bezahlen; wenn er sich aber wieder etwas werde erholt haben, so wolle er den Wünschen der Orte nachkommen. «»u«. Der zugerische Gesandte Letter fragt instruktionsgemäß an, wie cS mit dem eidgenössischen Regiment in Picmont stehe. Hierauf wird der Bericht crtheilt, daß Oberst Rcding nach Turin gereist sei, lim die Kapitulation einzurichten; von dem Erfolge werden die Orte Mitthcilung erhalten, tttt. Der Provincial und die ganze straßburgischc Provinz der Barfüßer stellen mit der Bemerkung, daß sie keine Hoffnung mehr haben, je wieder in ihr Kloster in Straßburg eingcsezt zu werden, das Ansuchen, die katholischen Orte möchten sich beim französischen Gesandten für die Ucbcrlassung des dermalen ganz unbcnüzten Klosters St. Stephan daselbst verwenden. Dieses Gesuch wird dem Gesandten empfohlen, welcher verspricht, sich beim König hiefür nachdrüklich zu verwenden. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Schultheiß von Dießbach von Freiburg eröffnet, ihr Bürger Zurtanncn, Religiös zu St. Mauriz, der vor ungefähr sieben Monaten daselbst in Anwesenheit des Nuntius canonisch zum Abt gewählt worden sei, wolle von den Herren von Wallis nicht admittirt werden unter dem Vorwand, daß er ein Fremder sei, während früher Burgunder und andere Fremde unbeanstandet zu dieser Würde berufen worden seien; ihr Bürger könne doch nicht als fremd betrachtet werden, weil er Profcß des Klosters und Frciburg und Wallis verbündet seien; der Nuntius sei Freiburg wohl geneigt, finde aber eine Jntercession der katholischen Orte beim Papst sehr förderlich; er, der Gesandte, sei zwar in Sachen nicht instruirt, möchte aber diesen Gegenstand den Orten empfehlen, wenn die Obrigkeit sie hicfür angehen würde. Für diesen Fall wird Luccrn bevollmächtigt, in der katholischen Orte Namen an den Papst zu schreiben, vvvv. (Die nämlichen Orte.) Vom spanischen Gesandten sind zwei Schreiben eingegangen, das eine vom 7. und das andere vom 17. l. Monats. In dem ersten wird die Bezahlung der in Portugal gestandenen Regimenter in Aussicht gestellt, worüber die Interessenten auf erhaltene Mittheilung direct an den Gesandten geantwortet hatten; in dem zweiten wird leztcrcs Verfahren gerügt, indem die Antwort den Orten obgelegen wäre; dabei wird aber bemerkt, die Zahlung liege bereit, sobald die Interessenten ihm, dem Gesandten, für Herrn Cassani eine Generalquittung schiken. Im Wettern wird angebracht, weil der Sohn CassaniS, welcher die Supervivcnz auf die Rcsidcntenstclle gehabt, Geistlicher geworden sei, sollte sein Vater eine andere Person aus seiner Verwandtschaft bezeichnen. Rüksichtlich des lcztern Punktes wird aber gefunden, die Substituirung für den Sohn CassaniS gebühre den Orten, und es wird in diesem Sinne auch dem spanischen Gesandten Mittheilung gemacht; auf den ersten Punkt wird dem Gesandten crwicdcrt, man werde den Interessenten hievon Kenntniß geben; Schwyz und Zug wollen es den Interessenten überlassen, ihre Ansprachen richtig zu machen, (S. u. Freiämter.) xxxx. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Zug eröffnet gemäß Instruction, seine Obern seien der Ansicht, daß die Gesandtschaften zu Fürsten umgehen sollten. Da ferner die lczte Gesandtschaft nach Mailand viel gekostet habe, so könnten künftig solche Aufträge schriftlich durch eine Person verrichtet werden. Wollte solches geahndet werden, so könnte man sich damit entschuldigen, daß von der mailändischen Regierung der leztabgcschikte Am- bassador in dem publicirtcn Mandat, wegen des Transites über den Gotthard nur als außerordentlicher Gesandter taxirt worden sei. Luccrn bezieht sich in seiner Erwiederung hierüber auf den Abschied der lezten luccrnischen Konferenz der mit Spanien verbündeten Orte. Auch von anderer Seite wird erinnert, man hätte die Sache lieber mit einem Schreiben abgemacht; allein man sei davon auö wichtigen Gründen abgegangen, Juli 1699. 803 namentlich auch deswegen, weil von andern Orten der Gubcrnator ebenfalls durch Gesandtschaften bewillkommt worden sei. Gegen den Umgang der Gesandtschaften wird nichts eingewendet, vielmehr dieser Gegenstand aä rekoronäum genommen. (Geheime Confercnz sämmtlichcr katholischer Orte.) Mit Bezug auf die bei der lcztjährigen Jahrrechnung gepflogenen Bcrathungcn über die Verbesserung dcö katholischen WehrwcscnS werden folgende Mitthcilungcn gemacht: 1. Die von der Geistlichkeit zusammenzulegenden Vorräthe betreffend hat der Nuntius auf sein Schreiben noch keine Antwort von Rom erhalten. Luccrn ist der Ansicht, diesen Bericht von Rom nicht mehr abzuwarten, da zu einer solchen Anordnung die Orte an sich befugt seien und der Erlaubnis» von Rom nicht bedürfen; nebenbei sei cS auch nicht rathsam, einen möglichen Abschlag von dort abzuwarten. 2. Laut dem Bericht von Uri und Schwyz hat ein Ingenieur über die Verbesserungen der Festungswerke von Rappcrswyl einen Plan entworfen; es fehlt aber an Geld, um die planirtcn Bauteil auszuführen ; hierzu sollte Rom mit Subsidicn helfen, da an diesem Plaz viel gelegen ist. Derselbe ist im übrigen mit Waffen und Sinken wohl versehen, mangelhafter ist die Munition. Es ist die Errichtung von Hand- mühlcn anbefohlen worden. Die katholischen Orte erkennen die Wichtigkeit von RappcrSwyl, dessen Verlust für sie unheilvoll wäre, und ersuchen, an die Befestigungsarbeiten Hand anzulegen. 3. Freiburg sczt auseinander, daß die Befestigung der ganzen Stadt Frciburg eine Unmöglichkeit sei; es müsse sich begnügen, die Burg durch Abschnitte und Erdwcrkc, mit denen nächstens begonnen werde, zu verstärken. 4. Solothurn will Ölten demnächst befestigen; dieser Stand hat aber mit Mühe von Rom die Bewilligung erhalten, daö Stift Schöncnwcrth nach Ölten zu verlegen; während der Bischof von Basel damit einverstanden sei, verlange derjenige voir Constanz eine Gcldcntschädigung. 5. Die Geistlichen sollen nochmals eingeladen werden, gutwillig zur Anlegung eines Vorrathes Hand zu bieten; wollen sie sich nicht dazu verstehen, sollte man ihnen sagen, daß man cö dennoch wolle und Recht und Bcfugniß hierzu habe. Luccrn soll hierüber noch einmal mit dem Nuntius Rüksprachc nehmen. 6. Sarganö hat laut dem Berichte von Schwyz und Glaruö einige hundert Rohre angekauft. Die Durchführung der nöthigcn Bewaffnung wird beiden Orten nochmals empfohlen. 7. Der Abt von St. Gallen läßt erklären, daß er ohne Beihilfe der Geistlichen nichts machen könne. 8. In jedem Orte sind fortan jährlich eine oder zwei Musterungen abzuhalten. 9. Die Magazine sind nach gesicherten Orten zu verlegen; Luccrn wird empfohlen, hierfür Surfte zu befestigen. Luccrn hat zur Aufbewahrung der geistlichen Vorräthe und andern Kriegsbedarfes wiederum ein großes Gebäude aufgeführt; Solothurn gedenkt ein Gleiches zu thun. Im Übrigen sind die sämmtlichcn Orte mit Munition, Wehr und Waffen nach Noth- durft versehen und bereit, hierfür noch mehr zu thun. Katholisch Glaruö hat seit wenig Jahren ein eigenes Zeughaus und beabsichtigt, auch das Kapucincrkloster zu befestigen. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschafts- ». Schirmortsangelegenheiten: Deutsche gem. Vogt, überh. «ß. Art. 23. Beamte. xxx. Art. 68. Freier Handel u. Verkehr. Landgrafichost Thurgau. r. Art. 35. Vcrw.u.Ncchnungsw.i.Allg. I»I» Art. 463. Zvllwesen. „ 143. Beamte. <«- „ 2t9. Jurisdiction»- u. Hvhcitsr. 4. „ 163. Mitregierung d. III Städte. «I«>. „ 263. Jnstizsachen, Recht, Gericht. ». „ 36. Verw.-n.RechnungSw. i.Allg. «v. „ 466. Abzug, v. „ 436. Handel u. Verkehr. „ 438. Handel ». Verkehr, rv. „ 2ll. Jurisdiction»-u. HoheitSr. IiNIiI». „ 626. Stifte u. Kloster (Paradies), x. „ 554. Kirchl., GlaubenSs., Geistl. tlit. „ 555. Kirchl., GlaubcnSs., Geistl. z-. „ 287. Ehchändel. Itltltlk. „ 288. Ehehändel. 5 „ 218. JuriSdictionS- u. HoheitSr. IUI. „ 436. Zehntenstreitigkeiten. »». „ 437. Handel u. Verkehr. „ 718. Locales (Manuenbach). 804 Juli IK99. Vogtei Rheinthal. Art. 25. Verwaltung im Allgemeinen. «I«I«I. Art. 78. Obrigk. Güter, Lehen ic. „ 130. Cw. Verspruch; Güterverk. «««. „ 67. Verwaltung im Allgemeinen. Sie „ 166. Verhält, z. Abtv. St. Gallen. «ff. „ 117. Anstände mit dem Reich ,c. »!»». „ 77. Obrigk. Güter, Lehen ,c. „ 167. Verhält.,. Abt v. St. Gallen. >»>»>». „ l ?l>. Abzug. I»I»I»I» „ 168. Verhält, z. Abt v. St. Galle». ««I«I«I „ 215. Freier Handel u. Verkehr. Grafschaft Sargans. II. Art. 63. Verwaltung im Allgemeinen. Art. 132. Justizsachcn, Recht, Gericht. «INI „ 5l>. Verwaltung im Allgemeinen. „ 176. Zölle u. Weggelder. III». „ 5l. Verwaltung im Allgemeinen. tt. „ 133. Justizsachen, iiiecht, Gericht. «»<». „ l!l. Verwaltung im Allgemeinen. „II. ,, 183. Rheinwuhre». II» „ 52. Verwaltung im Allgemeinen. XV. „ 105. Kindertheilungen. «II „ 77. Obrigk. Güter, Lehen ic. w. „ 238. Stifte u. Klöster (PfäfcrS). Grasschaft Baden. I,I,I>. Art. 54. Verwaltung im Allgemeinen. IIIIII. Art. 201. Judicatur- u. Competenzanst. III. „ 24l. Justizsachcn, Recht, Gericht. VW. „ 202. Judicatur- u. Competenzanst. Itltlt „ 242. Justizsachen, Recht, Gericht. „ 446. Stifte u. Klöster (Zurzach). III. „ tlt. Judikatur-u. Competenzanst. SSS „ 453. LocaleS (Baden). >- ,, 2l). Verwaltung im Allgemeinen. »»«III. „ 256. Justizsachen, Recht, Gericht. «»«»«». „ 278. Polizeisachen. I»I»I»>». „ 223. Justizsachen, Recht, Gericht. „ t?g. Judicatur-u. Competenzanst. «ve«. „ 257. Justizsachcn, Recht, Gericht. „ 67. Verwaltung im Allgemeinen. »Iililil. „ 213. Judicatur- u. Competenzanst. ttt. „ 185. Judicatur- u. Competenzanst. „ 460. LocaleS (Baden). Vogtei Freiiinlter. Art. 84. Verwaltung im Allgemeinen. I»I»I» Art. 261. LocaleS (Bremgarten). 1,1,. „ 13. Verwaltung im Allgemeinen. „ 130. Zölle u. Geleit. II. „ 71. Verwaltung im Allgemeinen. VW. „ 262. LocaleS (Bremgarten). Itlt. „ 56. Verwaltung im Allgemeinen. ww. „ 103. Kelleramtstrcit. Vogtei MendriS. «I Art. ZZZ. Grenzen, Gebietsvcrlez. ic. Abtei St. Gallen. II. Art. 18. «f. Art. 20. aus dem Solothurnercxcmplar. Diese Verhandlung enthalte» in besonderer Fertigung auch die Landesarchive Schwyz und Appenzell. 41». Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Jahrrechnungs- Tagsazung zu Baden, lk'.w, im Juli. Staatsarchiv Zürich. All«. Absch. Bd. 7«, tdl. M4. Gesandte: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus Johann Heinrich Zwicki, alt-Landammann. u. Auf den 26. October a. K. wird ein allgemeiner Bei- und Danktag fcstgcsczt. l». Den evangelischen Kirchen in Gröncnbach und Herbishofcn im Allgäu wird der gewohnte Pfrundzuschuß der V evangelischen Städte von je tllll Gl. zuerkannt. «. Der Gemeinde Mariakirch wird die herkömmliche Unterstüzung von 200 Gl., welche schon leztc Weihnachten verfallen war, zugesprochen, wozu nebst den V Städten auch Mülhausen und Biel beitragen. «I. An daö evangelische Kirchenwcscn in der Pfalz, dessen Verhältnisse sich durch den Friedensschluß ziemlich gebessert haben, wird gleichwohl noch eine Unterstüzung von tOOO Reichs- Juli 1699. 805 thalern nach der siebcnstädtischcn Scala verabfolgt, v. Von weiterer Untcrstüzung der Kirche und Schule zu Erlang, die bis über den Termin hinaus fortgcsezt worden war, wird definitiv abstrahirt. 1. An den Wiederaufbau der lutherischen Kirche und Schule zu Heidelberg werden von den VII Städten 360 Gl. beigesteuert. >5- Auf schriftliches Ansuchen dcö Grafen von Solms und persönliche Empfehlung deS Herrn Johann Ulrich Wcrdmüllcr, evangelischen Pfarrers zu Gombach, wird an den vorhabenden Kirchenbau in besagter Gemeinde auf Genehmigung der Obrigkeiten von den V Städten eine Beisteuer von 360 Gl. erkannt. I». Dem nochmaligen mündlichen Ansuchen des französischen Flüchtlings Tolozan, evangelischen Pfarrers zu Erlang im Bayreuthischc», um den früher tn Aussicht gestellten Beitrag von 100 Gl. an den Bau eines GlokcnthürmchcnS der französischen Kirche daselbst wird nach der fünfstädtischcn Scala entsprochen und überdies dem Herrn Tolozan ein Weggeld von 12 ReichSthalern aus dem Exulantcnfond verabreicht. I. Auf das weitere Gesuch des Herrn Tolozan um Verlängerung der Untcrstüzung einiger im Waadtlande sich aufhaltender französischer Flüchtlinge bis zu Ende der Ernte, an der sie intercssirt seien, wird der Bescheid crthcilt, man lasse es beim Abschied von Aarau bewenden, dem die fraglichen Flüchtlinge nachzukommen haben, wenn sie dcö verabredeten Transportes und der Wcggcldcr genießen wollen. Ii. Als Abgeordnete der französischen Flüchtlinge erscheinen vor der Session Pfarrer Coudcrc und Secrctär Tavcillon und bitten um Fortsczung der Untcrstüzungcn und Berüksichtigung des Rükstandes, in den sie durch verschiedene Verumständungcn gcrathen seien. Da die Gesandten einsehen, daß die Abschiebung der Flüchtlinge vor Ende Juli nicht geschehen könne, so wird die Fortsczung der Untcrstüzung bis zum wirklichen Auszug zugesichert. Auf das damit in Verbindung gebrachte nochmalige Andringen Berns um Absenkung eines CommissarS in besagte Stadt behufs Ausscheidung der Nciseuntauglichcn und Rcpartition derselben nach der Scala von 1674, und auf die fernere Anregung, es möchte die Transportkostcnrcchnung gegen einander berichtigt und rüksichtlich des Fonds von 12,000 ReichSthalern zur Erlcichteruug der auswärtigen Niederlassung der Flüchtlinge etwas Bestimmtes fcstgesczt werden, wird rüksichtlich deS ersten Punktes wiederholt dasjenige vorgestellt, waS die zwei Abschiede von Aarau enthalten, und in Betreff der beiden leztcrn Punkte bemerkt, daß nach vollendetem Abzüge der Flüchtlinge die evangelischen Orte zusammentreten müssen, um das Nöthigc anzuordnen. Inzwischen wird Bern empfohlen, seinen Commissaricn die Weisung zu ertheilcn, die Abschiebung der Flüchtlinge nach Kräften zu befördern und Niemand im Lande zu behalten, als wer Gewissens halber nicht abgcschikt werden dürfe, ferner auch Niemand in die Transporte aufzunehmen, als in wie weit die angeführten Abschiede solches zulassen. Schließlich wird dem französischen und kaiserlichen Gesandten für ihre den Auszug fördernde Verwendung durch eine dreifache Abordnung Dank gesagt und die weitere Untcrstüzung der Sache empfohlen. I. Zürich und evangelisch GlaruS tragen den übrigen Orten vor, Barbara Staub, des Tischhauserö Frau zu Wartau, befinde sich durch die aus wichtigen Gründen eingegangene Uebcrnahme der Güter ihres flüchtigen ManncS über Abzug bereits erhaltener Untcrstüzungcn noch in einem Rükstande von 150 Gulden, und ohne fernere Hilfe drohe Gefahr, daß die gemeldeten Güter in unbcliebigc Hände gcrathen könnten; sie stellen daher das Gesuch, die V evangelischen Städte und evangelisch Glarus möchten die fehlenden 150 Gl. mildherzig beitragen, damit den evangelischen Knaben Tischhauserö geholfen und die Gläubiger zum Schweigen gebracht werden können. Das Gesuch wird mit Empfehlung in den Abschied genommen, i». Was Schaffhauscn über die Negotiation seines Bürgermeisters Holländer zu Innsbruck betreffend die streitige Jurisdiction in den aus der Pfandschaft gelösten Orten der Landgrafschaft Nellcnburg berichtet, und was für ein Rath Schaffhauscn crthcilt worden ist, wird jeder Gesandte gehörigen Orts zu berichten wissen, i». Die Stadt St. Gallen klagt, daß der Abt dem 806 Juli 1K99. Pacificationsinstrumcnt vom verflossenen Octobcr nicht nachkomme, sondern vielmehr durch Hemmung des Transites des fremden Getreides und den Bezug von ungewohnten Zöllen Neuerungen einführe; sie bittet daher um Rath, wo sie sich um Abhilfe anzumelden habe, Rüksichtlich dcö crstcrn Punktes wird die Stadt an diejenigen Orte verwiesen, welche das Pacificationsinstrumcnt vermittelt haben; was die andern Punkte betrifft, wird gutbcfundcn abzuwarten, bis die bischöflich constanzische Gesandtschaft dieser Materie wegen hier eintreffe, worauf dann das Weitere beschlossen werden könne. «». Mit großem Leidwesen wird geschildert, wie die evangelischen Untcrthancn im Toggen bürg in ihren RcligionSsachen beschwert und bedroht werden; cö scheine darauf abgesehen zu sei», der evangelischen Jugend die Ertheilung dcö Fundaments ihrer Religion abzuschneiden. Daher wird evangelisch Glarus ersucht, über den Stand der Dinge vertrauliche Erkundigung einzuziehen und Zürich darüber Bericht zu erstatten. ,». Genf führt Beschwerde, daß man ihm von Seite SavoycnS einen kleinen Strich Landes jenseits der Arvcbrükc ungeachtet dcö unvordenklichen Bcsizeö streitig mache und die Abfuhr des eigenen Fruchtgcwächscs aus dem Savoyischcn verweigere, auch eine Zahlung der Haushaltungen zu St. Victor und Chapitrc begehre; ferner daß ein savoyischcr Edelmann, de la Grave, auf seinem Landgut in der gegen zweihundert Jahre unangefochtenen gcnfcrischcn Jurisdiction zu St. Victor und Chapitrc eine Kapelle zu erbauen sich unterstehe. Die dicsfülligc Verfügung wird eingestellt, bis Herr von Bautillicr, savoyischcr Rath, über das Ansuchen Genfs, diese Angelegenheiten im bisherigen Stand lind Besiz zu belassen, antworten werde. Zürich wird dieses Genf mittheilcn. «j. Ein Schreiben des Königs von Großbritannien vom 9. April, worin er sein großes Interesse für die pfälzischen Kirchcnangclcgcnheiten zu erkcnncn gibt, wird in einer durch den großbritannischcn Gesandten zu vermittelnden Zuschrift bestens verdankt, r. Aus die Beschwerde von Appcnzell-Außerrhodcn, daß ihnen troz der crthciltcn Pässe und BcwilligungS- schcinc die angekauften Früchte von der deutschen Nachbarschaft weggenommen werden, nimmt die Confercnz Anlaß, von der Hemmung der freien Zufuhr und dcö Zoll- und HandclSwcsens von Seite Frankreichs und Oesterreichs im Allgemeinen zu reden. Der Gegenstand ist schließlich an die gemeine Session gewiesen worden, wie dort zu sehen ist. «. (Zürich und Schaffhausen.) Schaffhauscn bittet Zürich um eine Verfügung, daß die Ellikoncrstraße nicht anders als im Sinne dcö zürcherischen Schreibens vom 28. September <695 gebraucht werde. Zürich erklärt sich hierzu, sowie zu andern Diensten bereit, rügt aber die unzuläßigcn Neuerungen der schaffhausischen Zollbcständcr, über welche sich seine Angehörigen des äußern Amtes beklagen, und verlangt Abstellung derselben, ansonst eS zu unangenehmen Mitteln greifen müßte. Auf dicöfälligcS Verlangen wird Schaffhauskn eine Abschrift der geführten Beschwerde mitgcthcilt und damit das Gesuch verbunden, cö möchte der Gegenstand untersucht und Zürich die Ansicht Schaffhallsens mitgethcilt werden, t. (Die nämlichen Orte.) Zürich wünscht zu vernehmen, wessen cö sich rüksichtlich des Bülachcr Abschieds und der darin enthaltenen Vorstellungen in dem sogenannten Rcgis-Bürgschaftshandcl zwischen den Herren Spleiß und Seiler von Schaffhauscn eines- und den Herren Hegncr und Sulzcr von Wintcrthur anderntheils von Seite Schaffhausenö zu versehen habe. Schaffhauscn glaubt, seine Gesandten in Bülach haben sich über die Sache gcnüglich ausgesprochen, so daß man erwarten könne, sein ausgefälltes Urtheil werde Stand halten und es werde seinen Burgern Spleiß und Seiler nach Inhalt der Rükbürgschaft das Recht zu Wintcrthur gehalten werden. Da sich Zürich hierauf in wiederholte Vorstellungen eingelassen, entschuldigt sich Schaffhauscn mit mangelnder Vollmacht, erklärt sich aber bereit, an einer nochmaligen Confcrenz theilzunchincii, in der zuversichtlichen Hoffnung, daß Zürich nicht beabsichtige, daö schaffhausische Urtheil zu sindicircn oder die Vollziehung desselben zu hemmen. Hierauf wird die Sache wieder in den Abschied genommen. (Die nämlichen Orte.) Eö wird Schaffhauscn August 1699, 807 die Nothwcndigkeit vorgestellt, daß der erste und zweite evangelische Pfarrer zu Dießcnhofen abwechselnd die zürcherische Synode besuchen und sich vom jeweiligen Dcean dcö CapitclS Stein visitircn lassen. Schaffhansen verspricht, solches den evangelischen Rüthen zu Dießcnhofen nachdrüklich vorzustellen, v. (Zürich und evangelisch GlaruS.) Zürich und evangelisch Glaruö besprechen sich über die eigentliche Ausdehnung des Abzugö- vcrglcichs von 1662 und 1691 und entwerfen auf Genehmigung der Obrigkeiten folgende Erklärung: Wenn eine Weibsperson von dem einen Stand in den andern heiratet und verfangenes Gut mitbringt, ohne in dieser Ehe LeibcScrbcn zu erhalten, so mag sie nach des Mannes Tod wieder in ihr früheres Vaterland zurük- ziehcn, ohne das verfangene Gut vcrabzugcn zu müssen. Dabei ist aber verstanden, daß die Obrigkeit, unter welcher sie zulezt gestanden, sich ihrer dann in keiner Weise mehr anzunehmen oder sie zu versprechen habe. Im Übrigen läßt man cS bei den frühem Vergleichen bewenden. (Zürich und Bern.) Den evangelischen Gemeinden Grönenbach und HerbiShofcn im Allgäu wird auf gestelltes Gesuch der Rath crtheilt, wenn der Abt von Kempten das Verbot, die ungetausten evangelischen Kinder künftig nicht mehr auf den 1671 abge- thciltcn Kirchhof oder in HerbiShofcn zu begraben, nicht zurüknchmc, sollen die Gemeinden die Erlaubniß auszuwirken suchen, diese in der evangelischen Kirche zu Grönenbach bcizusczen, weil darin zugleich ein RcchtS- titel läge, daß diese den Evangelischen allein gehöre. Im Übrigen wird ihnen empfohlen, alle vorkommenden Anstände der kurbrandcnburgischcn Gesandtschaft zu Regcnsburg uud dem dortigen RcichScorpus, auch dem Herzog von Würtcmbcrg, als ausschreibendem Fürsten deö schwäbischen Kreises, anhängig zu machen und durch gute Mcmvriale zu untcrstüzcn. 419. Jahrrechnung der die vier ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. w. August. Kantonsarchive Basel, Z»a »od Tchasshause». Gesandte: Zürich. Johann Jakob Eschcr, des Raths. Bern. Abraham Stürlcr, des kleinen Raths. Luc ern. Alphons von Sonncnbcrg, des kleinen Raths. Uri. Franz Jgnaz Crivclli, Landcöfürsprcch. Schwyz. Johann Martin Gaffer, alt-Landvogt. Unterwald cn. Hans Konrad von Flüe, LandcSsekclmeistcr von Obwaldcn. Zug. Johann Jakob Andcrmatt. Glaruö. Kaspar Fridolin Tschudi. Basel. Daniel Mich, deö kleinen Raths. Frei bürg. Paneraz Baumann, dcö Raths. Solothurn. Franz Joseph Wallicr, dcö Raths. Schaffhausen. Kaspar Schalch, des großen Raths. Das Verhandelte sehe man in dem Abschnitte HcrrschaftSangelegenheite»: Vogtei Lauis. »». Art. 2lS. Grenze», Gebietsverlcz. ic. k. Art. t9K. Zollwescn. I». „ t95. Zollwese». k- „ 7t. Allg. Vcrord., Statuten, Freiheiten ,e. «. „ tk8. Märkte. I>. „ 27l>. Beziehungen z. Bischof v. Gomv. «I. „ tZt. Gütcrverkanf an Fremde ic. I. „ 98. Instizsachcn, Recht, Gericht, v. „ ttlk. Justizsachen, Recht, Gericht. I> lezter Saz au« dem Schaffhauser-, l aus dem Zugerexemplar. 808 Juli 1699. 420. Jahrrechnung der die vier ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. liiiw, nach dem M. August. Gesandte: Die nämlichen wie zu Lauis. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte HerrschaftSangelegenhetten: Vogteien Lauis u. Mendris. it. Art. 8. Landesverw.; allg. Vererb. >c. Vogtei Mainthal. >». Art. l52. Landesverw., Statuten >c. «. Art. t44. LandeSvcrwaltung, Beamte. 42t. Conferenz der Orte Uri, Schwyz, Untcrwalden, Zug und Glarus. Brunnen. ttiiw, 2C. August. Kantonsarchiv (»laruS. Eidg. Abschiede Gesandte: Uri. Johann Karl Bcßler, Landammann; Joseph Anton Püntiner, Statthalter. Schwyz. Johann Rudolph Schindler, Landammann; Jost Rudolph Rcding, alt-Landammann; Joseph Franz Ehrlcr, Sckclmcistcr. Untcrwalden. Niklaus Jmfeld, Landammann von Obwaldcn; NiklauS Kaiser, Landamman», und Karl Ludwig Lussi, alt-Landammann von Nidwaldcn. Zug. Johann Jakob Brandenberg, Statthalter; Johann Weber, Ammann. Glarus. Kaspar Joseph Frculer, Landammann; Johann Heinrich Zwicki, alt- Landammann. Statt bei dem so fruchtbaren Jahre einen merklichen Abschlag der Kornfrüchte erwarten zu können, laufen von verschiedenen Seiten Berichte ein, daß in Folge dcö seit langem bestehenden Monopols einiger Orte und Städte die Aussicht auf ein Verschwinden der harten und klemmen Zeit und ein Fallen der Preise wenig versprechend sei. Zur Besprechung dieser wichtigen Angelegenheit ist auf Anregung von Schwyz die Conferenz einberufen worden. Uri weist in erster Linie auf Förderung und Ausdehnung des Ackerbaues in den fünf Orten hin und beantragt, bei Zürich, Bern und Lucern die Aufhebung der ncucstcns erlassenen Ausfuhrverbote uud den freien feilen Kauf laut Bünden zu verlangen. Untcrwalden stimmt bei, daß auf Aufhebung des Monopols, das nur auf die Spikung der Vorrathshäuser abgesehen sei, ernstlich gedrungen werde. Zug bestätigt, daß seinen Angehörigen der Ankauf von Früchten im Knonaueramt unmöglich gemacht worden sei, weshalb Zug direct bei Zürich Beschwerde erhoben hatte. In Glarus ist der Akerbau nicht wohl möglich; dieser Stand muß darauf dringen, daß die Kornzufuhr aus Schwaben und dem Reiche wieder geöffnet wird. Das Reich sperre nur, um das Geld zu „erfischcn." Inzwischen sei nöthig, die Städte Zürich, Bern und Luccrn schriftlich an die Gcstattung des freien Kaufs zu erinnern. Schwyz wäre geneigt, verhältnißmäßig mehr Land dem Akerbau zu widmen; der Sperre in Zürich sollte durch Gegenspcrrc des Marktes in den Freiämtern und der Grafschaft Baden begegnet werden; das ganze Benehmen von Zürich sei uneidgenössisch und eigcnnüzig. Laut Bericht von Zug läßt Zürich in seinem Gebiete auch noch den Anken, Käse und dergleichen Produkte durch vier Männer aufkaufen und den Verkauf derselben außer Landes verbieten. Schließlich August 1699. 809 einigen sich sämmtliche Gesandten dahin, an die drei Städte das eindringliche Gesuch zu richten, laut Bunden dem freien Handel keine Schranke zu sczen; Zürich spcciell wird ersucht, die Aufhebung der Fruchtspcrrc im deutschen Reich zu betreiben. Für den Fall, daß von Zürich nicht entsprochen wird, will Schwpz weitere Bcrathungen vorbehalten; daneben ist eö der Ansicht, daß die gcsammtc Eidgenossenschaft sich für die Abstellung der Bcrkehröhcmmungen im deutschen Reich ins Werk lege, I». (S. u, Luggarus.) <. (S, u. Rapperöwhl.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschafts- u, SchirinertSangelegenheiten: Aogtci Luggarus. I». Art. 95, Zölle, Rappcrswyl. «. Art. 9, 422. Jahrrechming der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte zu Bellen;. lll'.W, 24. August. Der Abschied fehlt. Der Gesandte für Nidwaldcn, Johann Kaspar Achcrmann, Landweibel, erhält folgende Instruction: 1. Wenn bei der Pfarrwahl in St. Antonino etwas Fehlers der Simonie vorgefallen, soll laut Statuten eingeschritten werden; ebenso, wenn etwa bei Bcsczung eines gewissen Rathsplazes und bei der Pfarrwahl zu Lumino Nnformcn vorgekommen sein sollten. 2. Die Bürgschaft betreffend will Nidwaldcn den Zoller der bösen Folgen wegen nicht entlassen. 3. In der Revision des I)r. Rusconi wegen einer verlornen Rechtssache gegen die Gemeinde Monte Carasso ist nach den Statuten zu verfahren. 4. Die streitigen Fischcnzcn zwischen denen von Bollenz und Livencn belangend, bleibt es bei dem von Pannerherrn Tschudi (Giudice) gegebenen Erkcnntniß; doch sollen die Kosten nicht etwa auf die Landschaft Bollcnz abgeladen werden. 3. Der Gesandte soll einer gewissen ergangenen Rede, als sollte sechs Jahre lang „der Enden" keine Justiz mehr verwaltet worden sein, nachfragen. Andere Sachen sind unverständlich. Landesarchiv Nidwaldcn: Wochenrathsprotokoll v. 17. u. 10. August 1600, toi. 12 u. 15. Da über das Vorgehen der Gesandten auf dem Sindicat zu Bellen; verschiedene Klagen eingegangen, namentlich auch über eine Aeufierung des Gesandten von llri, schreibt ihnen Nidwaldcn kräftigstcrmasscn und durch Expressen auf Kosten der dortigen Gesandten, man vernehme mit Bedauern, daß sie sich nun schon vierzehn Tage zu lang in Bcllenz aufhalten, wider Recht und Gebühr dem Landvogt an der ersten Instanz Eintrag thun. Sic, die Gesandten, sollen sich bei Strafe und Ungnade an die Statuten halten, sich von Bcllenz fortmachen und sich des Pfarrers von Lumino nichts mehr annehmen. Landesarchiv Nidwaldcn: Protokoll der LandSgcmeinden u. gesessenen Näthc v. 23. Sept. 1600, toi. 282. 423. Konferenz von Bern nnd Freibnrg. An der Sense. 1600, 27. bis 20. August. KantxiiSaechiv Areiburg. Bcrncr Abschiede Bd. b', S. Iis. Gesandte: Bern. Abraham Tillicr, Vcnner; Emanucl Steiger, Wälschsckclmeister, beide des täglichen Raths. Freiburg. Karl Keßler, Sckclmeister; Hans Peter von Boccard, beide dcS inncrn Raths. 102 810 August 1699. ». Frciburg hatte sich seiner Zeit bereit erklärt, seine Rechte zu Marnand abzutreten gegen Ucbcrlassung der Zehnten zu Surpicrre und Praz Rattoux, ferner des Zehntens zu Villcneuve, deö kleinen dem Schloß Lausanne gehörigen Zehntens zu Attalcns und des Zinses, welchen das Schloß Attalens nach Oron schuldet. Da jedoch der Werth dieser Gefälle höher ist, als das Erträgniß von Marnand, verlangen die bcrnischen Gesandten eine Erklärung darüber, ob Frciburg für den Mehrwert!) seine Zehntenantheile zu Brcnlcö und Chcsalleö daran sezen wolle. Frciburg will sich auf eine Wcrthung der Tauschobjecte nicht einlassen und lehnt von vornherein ab, die Zehnten von Brenlcs und Chcsallcs in dieses Tauschgeschäft hineinzuziehen. Darauf anerbietet Bern für den frciburgischen Anthcil an der Herrschaft Marnand 6375 Gulden 4 Schilling 9 Denier, wozu noch der Zins von drei Säkcn Haber zu Mayoric komme, was einen Gcsammtwerth von K795 Gulden 4 Schilling 9 Denier habe. Der Werth der von Bern angetragenen Tauschobjecte ist auf 14,908 Gulden veranschlagt. Der Mehrbetrag von 6113 Gulden würde durch die Zehnten von Brenlcs und ChesallcS ausgeglichen und der Rest von 711 Gulden an Freiburg durch Anweisung einiger wohlgelcgcncr Hcrrenzchntcn compcnsirt. Dieser Antrag wird von dem Gesandten von Frciburg nä rvkorsnäum genommen. »> und e. (S. u. d. Vogteicn). «I. Die Marchstcinsczung zwischen den Ämtern Oron und Rue bei Vuibroye und Auboranges und Oron-la-Villc und GillarcnS wird auf den 1. September anberaumt. Für die Erörterung der übrigen dortigen Grcnzstrcitigkeitcn wird auf den 30. September Tagfahrt angcsczt. Gleichzeitig wünscht Freiburg auch eine baldige Anhandnahmc des Grcnzstrcitcs zwischen lc Combrcmont le grand und Prcvondavaux. «. (S. u. d. Vogteien). f. Laut Klage von Bern wurde dem Vuilliemoz Bcroux von Francx, der ein Faß Wein über AttalenS führen wollte, und wegen Erkrankung des PferdcS erst Sonntags früh daselbst eintreffen konnte, der Wein vcrarrcstirt oder eine Strafe von 10 Thaler abgefordert. Wird von dem Gesandten von Frciburg in den Abschied genommen. Betreffend die gegenseitige Erstattung der Pfrundgcfälle beschwert sich Frciburg, daß die zu Trep ihren Pflichten gegen den Pfarrer zu Tornh-le-grand noch nicht nachgekommen seien. Die gleiche Klage führt, nach dem Bericht des Gesandten von Bern, der Prädicant zu Granges gegen die zu Villcneuve. Um diese bestrittenen Rcchtsamcn gründlich erdaucrn zu können, beantragen die Berncr Gesandten, die von Trcy zur Verantwortung auf die bevorstehende RcchnungS- confcrenz nach Murtcn vorzuladen. Wird in den Abschied genommen. I>. Die Gesandten von Frciburg dringen auf Erledigung der Ansprache des alt-Sekelmeister Vögelin, betreffend den Zehntenanthcil zu RessudenS. Die daherige Erörterung kann Bern nicht vor Erstellung der neuen Urbarbcrcinigung zu Pctcrlingcn vornehmen. I. Den Rechtöhandel zwischen ChavanncS und Montct betreffend eröffnen die Gesandten von Freiburg die Ursachen der bisherigen Verzögerung und vertrösten, der Sache den Fortgang zu geben, sobald die Appellationen wieder geöffnet sein werden. Ii. Frciburg lehnt die Hcrabsezung des Zolls von 5 Bazen auf Wein von bcrnischen Bürgern, der durch diese Stadt geführt wird, ab, da auch seine eigenen Bürger und Angehörigen die nämliche Taxe zu zahlen hätten. I. In den Zollangelcgenheitcn, wo namentlich Frciburg sich über Steigerung verschiedener Zölle zu Bern beklagt, kommt es abermals zu keiner Einigung, in. Von dem Streite zwischen den Gemeinden Courtion und OleyrcS, weil leztere der Gemeinde Courtion die Eichelmast von ihren eigenen Eichen nicht verabfolgen wolle, und der Erläuterung der frciburgischen Gesandten wird im Abschied Notiz genommen, n. ES wird abgemacht, daß der unbedeutende und nun doch schon so lange anstehende Streit betreffend cn Collin zwischen Pctcrlingcn und Fetigny in Verbindung mit den noch ausstehenden Grenzbcreinigungcn zu Verncaz, au Mothelon und Essertpctit und dem Zollstrcit zu McniercS erledigt werde. «. Die leztcS Jahr aufgestellte Ordnung, daß künftighin kein Prädicant ohne FähigkeitS- September 1699. 811 zcugniß (Admissionöschein) dcr Academie zu einer Pfründe gelangen soll, was auch bei den katholischen Geistlichen so gehalten wird, erhalt die Genehmigung von Freiburg. z» und «z. (S. u, d. Vogteicn.) r. Den Ucbcrgriffen dcr bernischcn Fischer in dcr Saanc gegenüber schlägt Freilnirg vor, daß beiderseitige Fischer nicht über die GcbictSgrcnze ihres Standes hinausgehen sollen. Bern ist einverstanden, sofern keine widersprechenden Rcchtsamcn vorhanden sind. n. Freiburg beantragt, längs derjenigen Bäche, die gleichzeitig die Grcnzschcidc bilden, Marchstcine zu sezcn, da dieselben oftmals den Namen oder den Lauf wechseln. Wird in den Abschied genommen. Die Gesandten von Freiburg ziehen das Gerücht an, daß Berit den Ankauf von Butter auf seinem Gebiete untersagen werde, was die srciburgischcn Untcrthancn, welche mit diesem Artikel die Ämter Wifliöburg, Pcterlingcn, Milden und Bivis großcntheilS versehen, schwer berühren würde. Die Abgeordneten Berns wissen von keinem andern Verbot als daß dermalen, wo die Butter zu Bern so thcucr und gesucht ist, daß kaum die Bürgerschaft damit versehen werden kann, die Veräußerung außer Landes und dcr Einkauf untersagt sei. ». Die Gesandten von Freiburg verlangen die Entfernung der Schwelle zu Sallavaux im Amt Wiflisburg, theils weil dadurch den Fischen der Weg glanenaufwärtS gesperrt werde, thcils dcr Ucbcrschwcmmungcn des obhalb liegenden Gebiets wegen, v. Die Gesandten von Freiburg ersuchen, während dcr Pendcnz des Streites zwischen dem großen Spital zu Freiburg und Hrn. Odct daselbst, betreffend gewisse Güter und Zehnten zu Ducröt, von welchen der Landvogt von Petcrlingcn den Ehrschaz fordere, lcztcrn anzuhalten, daß diese Gebühr einstweilen noch nicht bezogen werde, iv. (S. u. d. Vogteicn.) Ma» se he auch in dem Abschnitte Herrschaften »gelegen Helten : Bern.-freib. Vogt, übcrh. «. Art. lk. Vogtci Schwarzruburg. Ii». Art. 74. Vogte, Orbe n. Tscherlitz, «z u. v. Art. 222. 223. Vogtci Grandjon. « u. ,». Art. 455. 45k. 424. Conferenz dcr evangelischeil Orte und Stadt St. Gallen. Aarau. I «;><.>, i>. September. (30. Auglist a. K.) Staatsarchiv Zürich. All». Absch. Bd. 7«, toi. .04 Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; David Heß, Statthalter. Bern. Bernhard von Muralt, Sckelmciftcr; Johann Friedrich Willading, Venncr. Evangelisch Glaruö. Johann Heinrich Zwicki, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Johanir Andreas Burkhardt, Drcicrherr. Schaphausen. Johann Konrad Wäpfcr, Bürgermeister; Johannes Kbchlin, Statthalter. Appcnzell-Außerrhodcn. Bartholome Sturzencggcr, Landammann. Stadt St. Gallen. Leonhard Laurenz Hvggcr, des Raths. Auf Verlangen Berns, das mit Neuenbürg in ewiger Verburgcrung steht, ist diese Konferenz ausgeschrieben worden, um in rcligionSgcnössischcm Interesse über die wichtigen Folgen dcr Absczung des Herrn Girard, gewesenen Pfarrers von Neuenbürg, zu berathcn. Eö erscheinen daselbst als Dcputirtc dcr ncuenburgischcn Geistlichkeit Dccan Pcrrot, Pfarrer von Neuenbürg, und Herr Tribolct, Pfarrer zu Mötiers- TravcrS, und von Seite genannter Stadt Venncr Chambricr, des geheimen Raths, und Schlüsselverwalter 812 September 1699. von Montmollin, des großen Raths, welche unter actcnmäßigcr Belegung und Einreichung eines Memorials berichten, Herr Girard habe, ungeachtet öfterer Warnungen und Verweise, seit vielen Jahren Anstoß gegeben, sowohl durch seilte Zerstreuung im Gottesdienst, als vorzüglich durch seine leidenschaftlichen Predigten, in denen er politische und Privatsachen eingemischt, die Obrigkeit getadelt und daS Volk gegen sie und die gesezlichc Autorität aufgehczt und so die Kanzel mißbraucht habe; lezte Ostern habe er dies neuerdings gcthan, was dann den Rath der Stadt veranlaßt habe, bei der Geistlichkeit die Beseitigung desselben zu verlangen; diese sei von dem Ministerium in gesezlichcr Weise ausgesprochen worden; nun aber werde auf Anstiften dcö Fürsten von Conti vom französischen Hofe lind unter Einwirkung dieses lcztcrn von der Herzogin von Nemours dem Stande Neuenburg die Zumuthung gemacht, den cntsezten Pfarrer wieder einzusezen; sie, die Abgeordneten, bitten daher die evangelischen Stände um Rath und Hilfe, damit sie bei ihren geistlichen Freiheiten und der Kirchendisciplin, sowie bei ihren Privilegien und wohlhcrgebrachten Rcchtöübungen gcschüzt werden. Nach Prüfung der Acten wird beschlossen, aus der Mitte der Conferenz eine Abordnung von fünf Herren nebst den ncucnburgischcn Deputirtcn an den französischen Gesandten in Solothurn abzuschikcn, ihm über die wahre Sachlage Aufschluß zu crtheilen und seine Verwendung beim König nachzusuchen, damit von den gemachten Zumuthungen abgestanden werde. Sollte der französische Gesandte die Authenticität der angeführten That- sachcn bezweifeln, so wird die Abordnung beauftragt, in Neuenbürg selbst die weitern Erhebungen zu veranstalten und das Resultat derselben ihm nochmals mitzuthcilen. I». Ein Antrag, auf der nächsten eidgenössischen Tagsazung über den Fruchthandcl und den freien Verkehr gemeinsame Bcrathung zu pflegen, wird den Obrigkeiten zur Erdaucrung hintcrbracht. «. Eine Gesandtschaft der Stadt Gens erscheint vor der Conferenz und beschwert sich über den Herzog von Savoycn und seine Beamten in folgenden Punkten: 1. Die savoyischcn Beamten machen der Stadt Genf seit einigen Monaten einen Flck Landes und einen Weg, les VcrnctS und vom Volk la Queue d'Arve genannt, streitig, indem ihre Wächter sich dort beständige Eingriffe in den unvordenklichen Bcsiz der Stadt erlauben; 2. der Herr de la Grave errichte im Dorf Saconex, das zu St. Victor gehöre, für die Ausübung seiner Religion eine Kapelle, während im Gebiet von St. Victor und Chapitre die Verfügung in ReligionSsachcn der Stadt allein zustehe; 3. Herr Laurent, ihr Richter zu St. Victor und Chapitre, sei von savoyischcn Wächtern gefangen genommen worden, als er in gewohnter Weise zur Ausübung seines Amtes gegangen sei; 4. die Klage, welche gegen den Pfarrer von FcigöreS wegen Beschimpfung des genferischen Castcllans in dem der Stadt ausschließlich ungehörigen Dorf Ncydans erhoben worden sei, bleibe unerledigt und man habe sogar einen gewissen Papet, der nach Auftrag dcö Castcllans bei der Verhaftung des besagten Pfarrers mitgewirkt habe, eingekerkert; 5. entgegen dem Vertrag von St. Julien fordere man von den genferischen Bürgern und Einwohnern, welche in Savoycn Ländcrcien bcsizcn, eine Abgabe von 5°/«, indem man darauf einen nculichen Beschluß des Herzogs anwende, daß von Lebensmitteln und Waarcn, welche in Savoyen eingeführt und daselbst verbraucht werden, solche Gebühr zu erheben sei; 6. im Widerspruch mit dem gleichen Vertrag, welcher den Handel und namentlich den Verkehr mit Getreide gegenseitig frei gebe, werden savoyischerscits Wächter aufgestellt, um der Stadt Genf die Fruchtzufuhr abzuschneiden; selbst die Einfuhr des eigenen Gewächses der Genfer von ihren Gütern im Savoyischcn werde lästigen Formalitäten unterworfen. Die Gesandtschaft bittet daher um Verwendung, daß Genf beim Bcsiz seines Gebietes, seiner Rechte und Freiheiten geschüzt bleibe. Nach dem Rüktritte der Gesandtschaft wird beschlossen, unter dem Namen der mit Genf verbündeten Orte Zürich und Bern an den Herzog zu schreiben und das schriftliche Memorial der Gesandtschaft über die sechs Bcschwcrdcpunktc beizulegen und Abhilfe zu September 1999. 813 verlangen. Gleichzeitig wird der in der Ncucnburgerangclcgcnheit bezeichneten Abordnung der fernere Auftrag cr- theilt, in allgemeinen Auödrüken diesen Gegenstand dem französischen Gesandten zu Händen des Königs zu rmpfchlen. <1. Appenzell-Außcrrhoden bittet, ihm nicht übel zu nehmen, wenn es etwa nicht alle evangelischen Confcrcnzcn bcschike, indem die vorfallenden Geschäfte ihm öfter fremd seien und manchmal dem Besuche schwer zu überwindende Schwierigkeiten sich entgegenstellen. Hierauf wird gründlich erwicdcrt, die evangelischen Orte bilden Einen Leib und so müsse das Anliegen eines einzigen allen fühlbar sein; auch werden solche Conscrenzcu nur in Nothfällcn ausgeschrieben, v. Herr Pfarrer Coudcrc, Abgeordneter des ComitcS der französischen Flüchtlinge in Bern, erscheint vor der Versammlung und bittet unter Berufung auf die eingegebene Rechnung über die Verwendung der Untcrstüzungcn, man möchte ihnen so viel zukommen lassen, daß sie den Herren von Berit die gelüsteten Untcrstüzungcn und die den Armen dieser Stadt gehörigen und auch für die Flüchtlinge verwendeten Legate wieder erstatten können. Ferner berichtet er, die als rciscunfähig Erklärten befinden sich wirklich in bcmitlcidcnswcrthcm Zustande und könnten gcwisscnöhalbcr nicht wcggcschikt werden; die nach Florida Ausgewanderten hätten dort ein trauriges Loos gefunden. Dieser Vortrag führt auf die Bcrathung der Saldirung der Unkostcnrcchnung der V evangelischen Städte. Bern erklärt sich außer Stand, seine Rechnung jezt schon abzugeben, indem sich bei der Abschiebung der Flüchtlinge gar viele Schwierigkeiten gezeigt haben, namentlich in Folge der thcilwcise schlimmen Berichte der Abgereisten, so daß das Geschäft fast nicht weiter zu fördern sei; indeß werde man für die Ablieferung der Rciscfähigcn allcö Mögliche thun. Diese Verzögerung der Abrechnung wird mit Bedauern vernommen und es erklären die vier übrigen Städte rund heraus, für neu ankommende Flüchtlinge, die man allzu leicht unter die Abreisenden aufgenommen, keine Kosten mehr zu tragen. Rüksichtlich des Fonds von 12,l)t)<) ReichSthalcrn für die Ansicdlung der Ausgewanderten erneuern Zürich und Bern ihre frühem Zusagen von 234l), beziehungsweise 6. (Zürich u. Bern.) Weil der schon lange andauernde Streit zwischen der Stadt Chur und den Gemeinden, als Glieder dcö Gottcöhauö- bundes, noch nicht beigelegt ist, vielmehr sich zu verbittern droht, so wird den Obrigkeiten zur Berathung hintcrbracht, ob die Parteien nochmals von Zürich und Bern, oder durch Privatschreiben zur Ausgleichung unter sich selbst crmahnt werden sollen, wobei den Gemeinden mit gelinder Rüge zu verstehen gegeben werden sollte, daß sie über den Vcrmittlungsantrag der erwähnten Städte noch nie eine positive Antwort crthcilt haben. I. Die Stadt St. Gallen beklagt sich neuerdings über Nichtvollziehung des PacificationsinstrumcntS und des Abschiedes der lcztcn eidgenössischen Tagsazung von Seite des Abtes in Betreff der Zollbefreiung und des ungehinderten Fruchttransitcs. Da kurz vor dieser Confercnz die gleiche Klage der Stadt St. Gallen von Zürich aus den Schirmortcn dcö Abtcö und den im Thurgau mitrcgicrcndcn Orten zur Vernehmlassung mitgcthcilt worden ist, und eine gcmcincidgcnössischc Tagsazung vor der Thüre steht, wird gutgcfundcn, diesen Gegenstand auf dieser leztcrn in Berathung zu ziehen. Ii. In einer wahrcidgenössischcn und patriotischen Schlußrede wird die Erhaltung der evangelischen Eidgenossenschaft empfohlen und als Mittel dazu hervorgehoben Gottesfurcht, Dcmuth, gute Haushaltung, rechtzeitige Bcrcithaltung von Munition und Proviant, unparteiische Verwaltung der Justiz, Liebe zu den Untcrthancn und näheres Vertrauen der Stände unter sich selbst. Solches werden die Gesandten ihren Obrigkeiten zu empfehlen wissen. Zu Wir bemerken an dieser Stelle ein für alle Mal, daß zur Beleuchtung des Toggenburgergeschäfts in seiner Entwiklung vom Streite an wegen der Hummclwaldstraße bis zum Kriegsausbrüche eine Reihe einschlägiger Actenstüke, Korrespondenzen, Berichte, Mcmvriale u. dgl. in dem Anhange zum Abdruk kommen werden. 425. Cvnferenz der mit Spanien verbündeten Orte. Lucern. llwi», tt. u September. Staatsarchiv Luc««,,. Allg. AM. Bd. I.XXXV, kol. 274. Gesandte: Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Rudolph Mohr, Ritter, alt-Schulthciß und Stadtvenncr; Johann Martin Schwytzcr, Statthalter; Oberst Jost von Flcckcn- stcin, des Raths. Uri. Johann Martin Schmid, alt-Landammann; Joseph Anton Püntincr, Statthalter. Schwyz. Dominik Betschart, Statthalter; Franz Leodcgar Niedcröst, alt-Statthaltcr; Hans Walther Bcll- mont, dcS Raths; Franz Victor Schorns, Landschrciber. Unterwaldcn. Sebastian Müller und NiklauS Jmfeld, beide alt-Landammann von Obwaldcn; Johann Ludwig Lussi, Ritter, alt-Landammann, und Johann Kaspar Achcrmann, Statthalter von Nidwaldcn. Zug. Johann Jakob Brandenberg, Statthalter; Christoph Andcrmatt, alt-Ammann. Frei bürg. Simon Peter Vvndcrwcid, des Raths. Appcnzell-Jnnerrhodcn. Johann Konrad Gygcr, Ritter, Landammann und Panncrhcrr. Abt von St. Gallen. Freiherr Gall Anton von Thum, Obervogt zu RomanShorn. September 1699. 815 Am 3t). August gelaugte vom spanischen Gesandten durch Vermittlung des Gubcrnators von Mailand und in gleicher Stunde von Herrn Oberst Karl Anton Amrhyn durch besondere Couricrc die Nachricht nach Luccrn, man wolle das eidgenössische Regiment auf dem mailändischcn Staat ehestens abdanken und mit einer Anzahlung von 40,999 Kronen zurükschikcn ; Luccrn ließ den beteiligten Orten davon durch Eilboten Kcnntniß geben und schlug ihnen zugleich eine Confcrcnz vor. Gleichzeitig wurde an den spanischen Gesandten daö Begehren gestellt, es möge mit der beabsichtigten dem Bunde widersprechenden Entlassung dcö Regiments eingehalten werden, bis die verbündeten Orte ihre Gedanken auch werden geäußert haben. An Oberst Amrhyn für sich und zu Händen des Herrn Oberst Bcßlcr, welcher von der Regierung eilends nach Mailand berufen worden war, wurde die Weisung erlassen, daß, wenn die Entlassung vor Abhaltung der Confcrcnz vollzogen werden wollte, sie init Zuziehung der anwesenden Obcrofficierc eine kräftige Protestatio!, einlegen sollen. Bei der heutigen Konferenz wird ein zweites Schreiben von Oberst Amrhyn mitgcthcilt, des Inhalts, daß auf den Ii). September eine Gcncralmustcrung im Mailändischen angekündigt sei, wobei mit der Entlassung angefangen werden solle. Luccrn selbst hat des Weitem an den Gubcrnator das Begehren gestellt, die Regimenter nicht mit so schlechter Satisfaction zu entlassen, sondern das Resultat der Confcrcnz abzuwarten; ebenso hat cS dem spanischen Gesandten nochmals dringend vorgestellt, daß das angedrohte Verfahren dem Bund, der Kapitulation und seinem eigenen bei Aufrichtung der Regimenter gegebenen Versprechen zuwiderlaufe; endlich hat cö den beiden Obersten die Weisung crthcilt, bis auf weitem Bescheid der verbündeten Orte das Mailändischc nicht zu verlassen, nach Umständen eine Protestation einzulegen und in jedem Fall daö Volk nur sammthaft heimzuführen. Diese Vorkehrungen Lucerns werden genehmigt und verdankt und dann ein soeben eingegangenes Schreiben des Oberst Amrhyn verlesen, woraus hervorgeht, daß alle von den Obersten und Obcrofficicrcn beim Gubcrnator und den Minister!! gethancn Schritte erfolglos geblieben seien und daß man auf der in- timirtcn Entlassung verharre; nur General Cordova und Großcastellan Fernand Baldes? hätten mildere Ansichten. Wie bitter auch dieser Undank für die guten Dienstleistungen der verbündeten Orte gefühlt wird, so können diese doch die große Wichtigkeit nicht übersehen, welche der Bund, die Kapitulation von 1552 und die ältcrn Tractatc mit Mailand für die Orte selbst, die cnnctbirgischcn Vogtcicn und die Communication mit Italien haben. Daher wird beschlossen, dieses Geschäft als ein gemeinsames und nicht als Particularsachc der beteiligten Regimenter zu behandeln. Man gibt sich deshalb auch das Wort, sich in dieser Angelegenheit nicht zu söndcm; dem gemäß wird auch allseitig verabredet, auf die Anregung des spanischen Gesandten, zwei oder drei Compagnicn im Dienst zu behalten, nicht einzugehen. In Gcmäßheit dieser Grundsäzc wird an die beiden Obersten Folgendes geschrieben: Den Rükzug des Volkes aus dem mailändischcn Staate halte man nur für begründet, wenn statt der angebotenen 49,999 Kronen mindestens 199,999 bezahlt und für den Rest Sicherheit geleistet werde; die Obersten und Oberofficicrc sollen getreu zusammenhalten, auf keine Anerbieten von Frcicompagnien eintreten und im Fall nicht erfolgender Befriedigung nach eidgenössischem Herkommen das Volk sammthaft heimbringen, sofern sie dadurch nicht einen bessern Erfolg herbeizuführen sich getrauen, daß sie auf dem mailändischcn Gebiete verweilen, bis sie die ihnen schuldige Befriedigung erhalten haben, wie es seiner Zeit daö beroldtngischc und würtcmbcrgischc Regiment auch durchgcsczt haben. Ob diese Stellung eingenommen und behauptet werden könne, müsse das Officierscorps wissen, und man stelle ihm den dahcrigcn Entschluß anHeim; finden sie nöthig, sich ohne annehmbare Befriedigung zur Abreise zu bequemen, so sollen sie für sich und Namens der verbündeten Orte die zwei beigelegten Protcstationen einlegen und nach Maßgabe des Art. 19 des Bundes sowohl für sich, als im Namen der Orte an das in Bcllenz einzusezcndc SchicdS- 816 September 1699. gcricht Recht darschlagen, und zwar in leztercr Beziehung nach beigelegter Ausfertigung; sollte mailändischer- scits das Recht verweigert oder verzögert werden, so erwarten die Orte beförderlichen Bericht, um die weiter» Maßregeln bcrathen zu können; für unvorhergesehene Falle werde aber den Obersten noch eine Vollmacht beigelegt, um nach Erfordcrniß der Umstände handeln zu können. Dem spanischen Gesandteil wird geschrieben, man beschwere sich über die angekündigte Abdankung nicht, da die Völker schon längere Zeit nicht capitulationö- mäßig gehalten worden seien; aber mit Bedauern sehe man, daß man sich über die Befriedigung derselben wcgseze und ihnen statt nahezu dritthalbhundcrttauscnd Kroncir nur 4v,l)(1l1 anerbiete; da der Gesandte Namens des Königs die Kapitulation unterzeichnet habe, so erwarte man von ihm, er werde derselben nachleben und die Ansprüche der getreuen und wohlverdienten Truppen zur tatsächlichen Anerkennung bringen, sei cS durch Zahlung oder Anweisung einer Pfandschaft, wie in frühern Fällen, und nicht etwa die Interessenten und die verbündeten Orte zu einer schiedsgerichtlichen Klage nöthigen. In ähnlichem Sinne wird dem Gubcr- »ator, dem Großkanzlcr und einigen Ministem geschrieben und sämmtlichc Ausfertigungen am 1<1. September Nachmittags durch einen reitenden Boten versendet. Der Gesandte von Appcnzcll-Inncrrhodcn nimmt den Punkt wegen Antrctung des Rechtes aä rsksrenäum, was von den Vertretern der übrigen Orte unter Hin- wcisung auf den klaren Wortlaut dcö Bundes mißfällig aufgenommen wird. In weiterer Bcrathung dcö Gegenstandes wird hervorgehoben, cS werde den verbündeten Orten die in dem Rcductionöinstrumcnt zugesagte Versicherung ihrer Pensionen „divertirt," da bereits vier derselben ausstehen, von den alten aber in die ncun- unddrcißig unbezahlt seien; ferner stehe den zu Bcllcnz regierenden III Orten an den Durchzug- und Wach- gcldcrn noch ein Großes aus, den alten Regimentern Crivclli, Zweycr, Bcroldingcn und Flcckcnstcin folge nichts mehr; verschiedene Ansprachen von dem burgundischcn und portugiesischen Dienst bleiben unbezahlt; rüksichtlich der Grcnzstrcitigkcitcn könne man zu keiner Erledigung gelangen u. s. w. In Rüksicht auf den bedenklichen Gesundheitszustand des Königs von Spanien und die folgenschwere Entscheidung, in wessen Hände einmal das Herzogthum Mailand fallen werde, wird diesen manigfachen Forderungen eine noch größere Bedeutung beigelegt nicht bloß in Rüksicht des materiellen Interesses für die Obrigkeiten und die Particularcn, sondern auch deshalb, weil durch dieses Mittel mit um so mehr Erfolg auf ein besseres Verständniß mit Mailand gewirkt werden kann. Es ist aber einleuchtend, daß man vor dem Eintritt der angedeuteten Ereignisse die Forderungen geltend machen müsse, und cS scheint das obschwcbendc Geschäft hiezu einen erwünschten Anlaß zu bieten. Daher wird beschlossen, wenn dem Regiment bei der Abdankung die verlangte Befriedigung nicht crtheilt wird, so soll Recht dargcschlagen und hicfür sogleich die Einleitung getroffen werden; im umgekehrten Fall sollen die Obersten die Bezahlung annehmen; sobald dieses aber geschehen sein werde, sind ihnen von Luccrn auö die frühern Beschlüsse und Acten zu übersenden, um rüksichtlich der alten Ansprachen auf die gerichtliche Entscheidung in Bcllenz zu dringen und diesfalls bei der Regierung in Mailand und nach Umständen beim König die nöthigen Schritte anzubahnen. Inzwischen soll für gehörige Begründung der Particularansprachcn in allen Orten gesorgt werden. Sollte die mailändische Regierung dem Recht ausweichen, oder dasselbe nach Spanien verleiten wollen, so muß man sich auch an den König wenden. Dabei wird jedoch bezweifelt, ob Cassani hiefür der rechte Mann sei, da eS ihm laut seinem neulich eingegangenen Schreiben noch nicht gelungen ist, wegen der ihm aufgetragenen Reklamationen in Betreff der Pensionen und der Ansprachen der Regimenter beim Könige Audienz zu erhalten. Schließlich wird beschlossen, über diese Absichten das tiefste Stillschweigen zu beobachten, damit dadurch nicht, wie früher geschehen, der Gegcnpart in die Hand gearbeitet werde. »>. Zürich hat berichtet, der Vicc-Commandant von Constanz anerbiete gegen September 1699. 817 Bezahlung der Azungskostcn die Loslassung der eidgenössischen Angehörige», welche aus Anlaß der gegen zwei eidgenössische Schiffe bei Lindau verübten Gewalt- und Mvrdthatcn arrctirt worden seien. Es wird darauf geantwortet, mau stelle es dem Gutfindcn von Zürich und Äppcnzell, von welch' leztcrm Ort die erste Beschwerde eingegangen, anhcim, dieses Anerbieten anzunehmen oder nicht. Bei diesem Anlaß werden auch die vielen Drangsale hervorgehoben, welche die Eidgenossenschaft von Deutschland nicht nur während des Krieges, sondern auch nachher zu erleiden gehabt und noch leidet, als Sperrung des Früchtckaufs, Steigerung der Zölle, Mißachtung der Jurisdietion auf dem eidgenössischen Sccgcbict, gcwaltthätige Durchsuchungen, Arreste und Einsprache gegen Hebung eines auf dem eidgenössischen Sccgcbict versenkten Schiffes n. s. w. Es wird daher die Frage aä rsksröiiäum genommen, wie man sich gegen solche Bedrükungcn zu schüzcn suchen solle, und Zürich empfohlen, diesen Gegenstand ebenfalls zu crdaucrn lind gutsindcndcn Falls eine gemeinsame Bcrathung hierüber zu veranstalten, v. Der Gesandte von Frciburg dankt den katholische» Orten für das zu Gunsten des ncugcwähltcn AbteS zu St. Mauriz, Niklauö Zurtanncn, an den Papst erlassene Schreiben, welches bereits eine gute Wirkung gehabt habe; zwar weigere sich die Republik Wallis immer noch, den Abt, obschon aus dem Schooße des CapitclS und canonisch gewählt, anzuerkennen und lasse den dritten Thcil seiner Einkünfte, nämlich diejenigen aus Bagne im Wallis, durch einen Schaffner verwalten, während Bern und Frciburg, aus deren Gebiet die zwei übrigen Dritthcilc der Einkünfte hcrflicßcn, dieselben folgen lassen. Dem Gewählten könne nichts vorgehalten werden, als daß er kein gcborucr Walliscr sei; diese Behandlung als Fremden, da er doch Angehöriger eines vcrburgcrtcn und verbündeten Ortes sei, müsse sehr auffallen. Frciburg ersucht daher um Erlaß eines nachdrüklichcn VorstcllungSschrcibens an die Republik Wallis. Diesem Gesuche wird entsprochen, «t. Aus einem Schreiben des savoyischcn Gesandten erhellt, wie weit es mit der Wiederherstellung der Freiheiten der eidgenössischen Garde zu Turin gediehen sei. Da sich derselbe auf den Bericht des GardchauptmannS beruft, so wird der Eingang desselben abgewartet und inzwischen beschlossen, dem Gesandten seine guten Dienste seiner Zeit bestens zu verdanken, v. Luccrn berichtet über seine abermaligen Unterhandlungen mit dem Nuntius über den von den Geistlichen zusammenzulegenden Borrath. Der Nuntius habe versichert, die Angelegenheit werde vom römischen Hof nicht widrig angesehen; nur wünschte man, daß dieses an sich nothwcndigc Vorhaben mit minder Aufsehen und Ostentativ» möchte in'S Werk gcsczt werden, damit nicht etwa die unkalholischcn Orte veranlaßt werden, auf die aus ihrem Gebiete fließenden Gefälle der Klöster gleiche Beiträge zu beschließen. Obschon man nun lieber den ursprünglichen Plan verfolgt hätte, so kommt man in Anbetracht der rüksichtlich der Erbauung der Magazine, der Besorgung der Früchte u. s. w. sich darbietenden Schwierigkeiten auf den Gedanken, ob es nicht besser wäre, die Geldbeiträge der Klöster nach ihrem Vermögen zu vergrößern und auf eine Anzahl Jahre fcstzusczcn, die sich ergebende Summe dann auf die Orte zu verthcilcn und diesen zu überlassen, die Magazine zu bauen und auszurüsten, da dies ohne jegliches Aufsehen ausgeführt werden könnte. Diese Ansicht wird den Obrigkeiten zur Erdaucrung hinterbracht. t. (S. u. Baden.) Luccrn beschwert sich über den harten Ton eines ihm von der am 20. August in Brunnen versammelt gewesenen Confercnz zugekommenen Schreibens, worin ihm der Vorwurf gemacht werde, als hemme es den freien Verkehr mit Lebensmitteln und steigere dadurch den Preis des Brvdcö. ES führt »un alle seine Vorkehrungen an, welche bczwckt haben, scmc Nachbaren nach Möglichkeit mit Frucht zu versehen, immerhin in der Weise, daß nicht aller Vvrrath in wenigen Monaten aufgezehrt werde und dann vollständiger Mangel eintrete. Die fünf Orte entschuldigen sich, es sei eben unmöglich, ihrem Volk den Glauben zu benehmen, daß es um den Früchtenpreis besser stünde, »venu man den freien Verkehr gestatten würde; sie 103 818 September 1699. ihrerseits anerkennen, daß Luccrn den Bedürfnissen der Nachbarschaft nicht genügen könne, wenn ihm von Außen her kein Getreide zukomme; sie bitten aber, man mochte ihnen möglichst viel zukommen lassen; sie werden aber auch selbst darauf bedacht sein, durch eigene Pflanzungen dem Mangel zu steuern. I». (S. u. Thurgau.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiten: Landgrasschaft Thurgau. Ii. Art. 28g. EhehSndcl. Grafschaft Baden. I'. Art. 258. Justizsachen, Recht, Gericht. 42«. Nechnungsconferenz der Städte Bern und Freiburg betreffend ihre gemeinsamen Vogteien. Murten. 2l. bis 2t». September. Ttaatsarchtv Bcr». Fr-iburger Abs-Hilde Bd. S. IM. Gesandte: Bern. Abraham Tillicr, Vcnncr; Emanuel Steiger, Wälschsckclmcistcr, beide des täglichen Raths. Freiburg. Rudolph Fiva, Gcneralcommissär; Karl Keßler, Sckclmcistcr; Niklaus Vonderweid, Stadtschreiber. ,»—I. (S. u. d. Vogteien.) in. In dem Processi der Gemeinden Chcsallcs und Oron mit der Gemeinde Chapclle betreffend Wcidgang erhalten die erstem die Weisung, das erstinstanzliche Urthcil von Rue zu appcllircn. n. Die Gesandten von Berit empfehlen, dem alt-Hofmcistcr Zchcnder nach Maßgabe der Abschiede von 1642 und 1649 zu seinem Zehnten zu Chcyry zu verhelfen, und den Geistlichen von Sur- picrrc, der daselbst den jeweiligen Neubruchzehntcn prätcndirt, anzuweisen, sich mit dem Rütizehntcn von drei Jahren zu begnügen. Wird in den Abschied genommen. «. Die zu Trey, die ehedem nach Torny-le- Pctit kirchhörig waren, werden angewiesen, dem Pfarrer daselbst die Curpflichtcn zu erstatten, in der Meinung, daß auch dem Prädicantcn zu Grangcs seine Zehnten zu Villcncuve nicht mehr verweigert werden sollen, z». Bern beantragt, die abgebrochene Grenzbereinigung zwischen Oron und Gillarens beim Bache Longeve und dem Marct du Prin nach dem Inhalt und dem Wortlaut dcö Abschiedes vom März 1698 nächsten Frühling wieder aufzunehmen; dagegen noch diesen Herbst die Märchen bei Pcterlingcn, als Essirtes-Puthod, an Mothelon, Vcrncaz und den Zchntcnstrcit zu Mcnicres richtig zu stellen. Die dahcrige Confercnz soll den 5. October in Petcrlingcn zusammentreten, «y. Da die GemeindSgcnossen zu LicbiSdorf sich weigern, dem Gutsherrn Gerhard von Dicßbach zum Behuf der Urbarcrneucrung ihre Lehen und Gerechtsamen anzugeben, versichert ihm Frciburg, auf Ansuchen des Standes Bern, hilfreiche Hand, r— (S. u. d. Vogteien.) v. Die Gemeinde Missy wird durch den Landvogt zu Pcterlingcn aufgefordert, ihrerseits zur Säuberung des Flußbettes der Glane mitzuhelfen. —? (S. u. d. Vogteien.) Die Gesandten von Bern bringen den Abtausch der frciburgischen Rechtsamen zu Marnand abermals in Anregung. I»I». Bern hat die Abmachungen vom Juni 1698 an der Sense betreffend das Zollwcsen genehmigt, mit Ausnahme des Punktes betreffend die Legitimation der Untcrthancn deö Amtes Saancn bei der Zollstättc zu AlliereS, was zu beschwerlich falle, vr. (S. u. Tschcrlitz.) «l,I. Die Gesandten von Bern eröffnen, daß das dortige Ankcnvcrbot nur gegeil den Fürkauf, nicht gegen den Ankauf zum Hausgebrauch gerichtet sei. «v KI«. (S. u. d. Vogteien.) II. Das Verlangen der Landschaft Saancn, daß die zu Jaun vermöge ihres großen Grundbcsizcs in dieser Landschaft September 1699. 819 auch einen billigen Thcil an die Lasten der Landschaft beitragen, wird von den Gesandten von Frciburg in den Abschied genommen. iimi. (S. u. Murtcn.) im. Bern ist einverstanden, daß längö der Grcnzbäche zwischen dem Gebiete der beiden Orte Grenzsteine gcsczt werden. «»«». (S. lt. d. Vogteicn.) z»p. Bern dringt abermals auf Hcrabsezung dcö WcinzollS zu Frciburg von 5 Bazcn auf einen Bazcn. Wird all rokorenelum genommen, «zq. Eine Differenz wegen dcS Zehntens zu Dclley ist noch näher zu untersuchen, bevor sie in Nichtigkeit gebracht werden kann. rr. Die Gesandten von Bern genehmigen den vorgelegten Plan zur Bereinigung der obrigkeitlichen Gefälle in Grandson. Frciburg wird seinen Entschluß beförderlich mitthcilc». »u. Das Gesuch, den Landvogt zu Petcrlingcn zur Einstellung weiterer Schritte gegen die von Glcttcrcnö wegen des Durchstichs des Bachdammcs anzuweisen, wird von Bern entschieden abgelehnt, da die von Glcttcrcnö offenbar unrecht gehandelt und den an sie ergangenen Vorladungen keine Folge gegeben haben, tt. Einem gewissen Monncy von Courtion wird die fernere Bcnüzung dcS Achcrumö von seinen eigenen Eichen zu Olcyrcö zugesichert, wenn er seinen Besitzstand während der zwei lcztcn Jahre nachweisen kann, im—vv. (S. u. Murtcn.) Sckelmcistcr Vögclin wird mit seiner Ansprache an den Zehnten zu Ncssudcns abermals bis zur völligen GrundgcfällSbcrcinigung zu Petcrlingcn vertröstet, xx— (S. u. d. Vogteicn.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten! Bern.- frcib. Vogt, übcrh. «. I. «»«. Art. t?—l6. Vogtei Schwarzcnburg. ». Art. 75. Vogtei Tschcrlitz. i>». Ii. I. x. d». v. vv. it. »i«. nn».. Iiiiii. Art. 224—236. Vogtei Grandson. «I. t. vv. tk. xx. I»I»I». vtv. «I«I«I. vvv. xtzrKr. Art. 457—4687 Vogtei Murtcn. v. It. I. >». x. sxps. Iii». Itlt. ini>». im. xx. t'H'. Art. 685—666. 427. Gemoineidgcnössische Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen zu Bade». 2». September. DtaaiSarchw Lucern. All». Abschied- Bd. I.xxxv. kol. 2»s. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; David Heß, Statthalter. Bern. Johann Bernhard von Muralt, Sekclmcister; Friedrich von Willading, Vcnncr und des Raths. Lucern. Johann Rudolph Dürler, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Martin Schwytzcr, Statthalter. Ur i. Jost AzariaS Schmid, alt-Landammann; Joseph Anton Püntincr, Statthalter. Schwyz. Johann Rudolph Schindler, Landammann; Joseph Franz Ehrlcr, Sckelmcistcr. Untcrwaldcn. Johann Sebastian Müller, alt-Landammann von Obwaldcn; Niklauö Kaiser, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, alt-Ammann; Johann Heinrich Jtcn, des Raths; Christoph Andcrmatt, alt-Ammann. GlaruS. Kaspar Joseph Frculcr, Landammann; Johann Heinrich Zwicki, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Oberstzunftmcistcr; Andreas Burkhardt, Drcicrhcrr. Freiburg. (Entschuldigt). Solothurn. Urs Suri, Venncr; Johann Ludwig von Roll, Sckelmcistcr. Schaff Hausen. Johann Konrad Wäpfer, Bürgermeister; Johann Kachlin, Statthalter. Appenzell. Johann Konrad Gyger, Land- 820 September 1699. ammann und Pannerherr von Jnnerrhodcn; Bartholome Sturzeneggcr, Landammann, von Außerrhoden. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thum, Ritter, erster Rath und Erbmarschall. Stadt St. Gallen. Laurenz Leonhard Höggcr, der Rechte Doctor, des Raths. ». Zürich hat diese Tagsazung nach dem Wunsche der besondern Confcrenzen der Katholischen und Evangelischen ausgeschrieben, um über die Früchtczufuhr zu bcrathcn. »». Statt einer Gesandtschaft schikt Frciburg ein Schreiben, worin cS erklärt, in Betreff der Früchtczufuhr aus dem Reich und aus Oesterreich sich den übrigen Orten anzuschließen; dagegen könne es sich nicht zu dem von Oesterreich prätcndirten Zoll und andern Beschwerden verstehen und überlasse den übrigen Orten, gegen solche Neuerungen die gutfindcndcn Mittel zu ergreifen. Da das Ausbleiben Freiburgs der schlimmen Conscqucnzcn wegen Mißfallen erregt, so wird, gegenüber einem Antrag auf nochmalige Einladung zur Sizung, ein Mahnschreiben zu künftigem regelmäßigen Besuch der eidgenössischen Verhandlungen beschlossen. «. Zürich eröffnet, die Tagsazung habe sich mit zwei Materien zu befassen, nämlich mit dem österreichischen Zoll und Handel, und sodann mit der Zufuhr der Früchte. Die lcztere Materie beschlage den freien Verkehr im Innern und die Einfuhr von Außen. Rüksichtlich des vorleztcn Gegenstandes habe Zürich auf das Schreiben der in Brunnen gehaltenen Confercnz sich alles Guten anerboten und über sein bisheriges Verfahren alle mögliche Erläuterung gegeben, so daß es erwartet habe, man werde sich allerseits damit begnügen; wenn dem aber nicht so sei, so möchten die betreffenden Orte ihre Beschwerden jezt vorbringen und auch die Verantwortung willig anhören; es werde sich dann zeigen, daß nichts gegen Bünde, Verträge und Abschiede geschehen sei. In gleichem Sinne äußern sich Bern und Luccrn, an welche das Schreiben der Confercnz in Brunnen auch gelangt war. Uri, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug und Glarus erwiedcrn hierauf, auf der lezten Jahrrechnungstagsazung sei ihnen Hoffnung gemacht worden, sie nach der Ernte reichlicher mit Korn zu versehen, was nicht geschehen, vielmehr sogar der Preis gestiegen sei; aus der Entschuldigung Zürichs, daß es ohne bessere Fruchtzufuhr von außen den Begehren der andern Orte nicht entsprechen könne, sei dann allerdings die Ansicht entstanden, es könne durch Herstellung des freien feilen Kaufes dem Uebclstande geholfen werden. Basel dankt für die Verwendung der lezten Tagsazung bei Frankreich um Oeffnung der freien Fruchtzufuhr und bittet um weitere Empfehlung, wenn etwa die Antwort nicht befriedigend ausfallen sollte; übrigens anerbietet cS, nach Möglichkeit Alles beizutragen, was den andern Orten gedeihlich sein möchte. Hierauf beschließt die Tagsazung zuerst über den Früchtc- verkchr im Innern zu verhandeln. Zürich beschwert sich über die ihm gemachten Vorwürfe, es halte Bünde und Verträge nicht und hemme den freien Verkehr; ferner müsse cS vernehmen, daß man seine Untcrthancn aufwiegle, wodurch cS gcnöthigt werde, auf solche Umtriebe Acht zu geben und die Schuldigen auf Betreten zu strafen; es könne mit Wahrheit bezeugen, sein ganzes Streben sei dahin gegangen, den Fruchtmarkt zu vermehren und den benachbarten Orten möglichst viel Getreide zukommen zu lassen; in dieser Absicht habe es: 1. seine Müller und Bäkcr keine Frucht auf dem Markt kaufen lassen, sondern ihnen seit Ostern wöchentlich 1000 bis 1600 Mütt aus den Vorrathshäusern ausgctheilt; 2. die ausgeliehenen Früchte nicht in natura, sondern im Geldwert!) erstatten lassen, damit dieselben nicht auf die Schütten, sondern auf den Markt kommen; 3. das schon seit zweihundert Jahren bestehende Verbot, Korn bei den Häusern aufzukaufen, festgehalten, obschon die Herrschaften Knonau und Grüningcn die Aufhebung desselben wegen großen Mangels verlangt haben. Ferner wird angeführt, wenn andere Orte Holz, Heu und Streue nicht herauslassen, bis sie selbst damit versehen seien, wie man ihm dann verargen wolle, aus dringender Roth auch eine Verordnung im Fruchthandel zu machen. Die Ernte sei zwar eine gesegnete gewesen, aber sie sei nicht ergiebig, auch daö September 1699, 821 Gebiet nicht so groß, daß bei Sperrung von außen die benachbarten Orte genugsam versehen werden könnten; es thcile brüderlich mit und halte die Nachbarcn wie die eigenen Burger; aber man werde ihm imt »recht nicht zumuthcn können, daß cS sich selbst der Frucht beraube und sie Andern gebe; die Klage, daß cS zu viel Korn für die Vorratshäuser auskaufe, sei unbegründet; außer in der Zeit der gegenwärtigen Thcuerung habe eö innerhalb fünfzig Jahren nur zweimal Aufkäufe für die Vorrathöheusscr gemacht, und zwar jcwcelcn auö den Pensionen; andere Orte sollen cS auch so machen. Bern weist daraufhin, daß seine wäss )en wegen der strengen Sperre aus Burgund kein Korn erhalten, daß auö Savoycn, Wallis, Kcuenburg und Pruntrut nichts zu hoffen sei; von Deutschland her sei Alles geschlossen, und so mäße cö die Frucht, dir lonst auf Luccrn und Bremgarten gegangen, in diejenigen GcbietStheile schiken, die keine eigene habm, bei der eintretenden Thcucrung habe cS eine Verordnung gemacht, woraus aber eine Steigerung des Preises erfe gt sei; nun habe cS die Frucht taxirt, allem in Folge dessen sei dieselbe Hinterhalten oder an andere Orte geführt worden; dem sei man durch ein Verbot der Ausfuhr außer Landes begegnet, und wer zu Martini noch alte Frucht habe, werde bestraft; die Orte werden daraus ersehen, daß es nothgxdrungcn, wie anderwärts auch geschehen, für sich habe sorgen müssen; unter dem freien feilen Kauf dürfe man aber dasjenige nicht begreife», was man selbst nöthig habe; gern wolle es den übrigen Orten beistehen und anerbiete also .»<»»> Mutt aus den VorrathShäuscrn in dem jezt laufenden Preise abfolgcn zu lassen. Luccrn versichert ebenfalls, ,cm Möglichstes gethan zu haben, um seine Nachbaren mit Frucht zu versorgen. Um die Märkte weniger zu erschöpfen, habe es seinen Bürgern Korn aus den VorrathShäuscrn gegeben; da seinen Angehörigen verboten worden sei, in den Frciämtcrn Früchte zu kaufen, um sie auf den Markt in Lucern zu führen, so sei rS unmöglich, mit dem eigenen Gewächs die benachbarten Orte zu versehen; die Obrigkeit >ei darauf beda U gewesen, das Vorhandene so abzuthcilcn, daß gegen den Frühling nicht ein absoluter Mangel eintrete, zu welchem Ende sie bei allen Bauern im Lande die Vorräthc habe untersuchen und ausschreiben laßcin hätte man jeden nach Belieben kaufen lassen, so hätte ein oder das andere Ort nichts mehr gefunden. Uri, Schwpz, Untcrwaldcn, Zug und Glarus verlangen laut Instruction die Wicdcröffnung dcö freien feilen Kaufs, wie sie auch Allcö verabfolgen lassen, was in ihren Landen wachse; man solle Thcure und Wohlfcllhcü, Lieb und Leid mit einander theilen; hätte man das alte Vertrauen zu Gott, so würde er die Früchte so segnen, daß Jedermann sich für die Nothdurft versehen könnte; man habe sich über die Thcucrung nicht zu verwundern, wenn man die Früchte von den Bauern wegnehme und anderswohin verberge; so bekomm» Zug keine Früchte mehr auö der Herrschaft Knonau, während es dahin seine Produkte ungehindert abfolgcn lasse; auch werden die beschwerdeführenden Orte von den Bürgern oft verhindert, Schwabcnfrucht zu kaufen, da dicjc doch laut Erbcinung allen Orten zukommen sollte; daß sie die Ausfuhr von Heu und Streue verbieten, ;ci ein Gebot der Noth, indem sonst die Güter abgemagert und verderbt würden; wenn die Mandate den Verkauf verbieten, so bezwekcn sie gerade den Schuz des freien'feilen Kaufes, und die beschwerdeführenden Orte suchen nichts auf Vorkauf, sondern nur zu ihrer Nothdurft. Endlich lehnen sie den Vorwurf, als wiegeln sie die Untcrthancn der andern Orte auf, von sich ab. Basel, Schaffhauscn und Stadt St. Gallen eröffnen, daß sie den freien Kauf unbeirrt gelassen haben und solches auch fürdcr thun werden. Solothurn bemerkt, wenn eö sich mit seinen Nachbarn nicht verglichen hätte, so wäre dort auch eine Thcucrung eingetreten; wenn möglich werde man den übrigen Orten auch etwas zukommen lassen. Appenzell äußert, cS sei für den Bezug des KornS einzig auf das Reich angewiesen; die von Jnncrrhodcn bekommen solches nur gegen Butter, du ihnen überdies sehr nieder taxirt werde; nur wenn ihnen bei den Eidgenossen der freie Kauf geöffnet werde, 822 September 1699. könne auf die Ocffnung der äußern Pässe gewirkt werden. Die Gesandten des Abteö von St. Gallen versichern, daß dortscits der Kauf frei sei. Nach langer Bcrathung versprechen die Orte, welche Getreide bauen, den übrigen so viel mitzuthcilen als nur thunlich; man möge glauben, daß alles ehrlich gemeint sei und nicht eine Spannung bezwckt werde, auch bedenken, daß aus wenig nicht so große Thcile gemacht werden können, wie aus viel. Uri, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug und Glarus versprechen ihren Obrigkeiten Alles das getreulich zu hinterbringen. «?. Allgemein wird anerkannt, daß der Fruchtmangel in der Eidgenossenschaft wesentlich von der Sperre des Auslandes herrühre. Daher soll man darauf dringen, daß die fremden Fürsten die Fruchtausfuhr gemäß Bünden und Tractatcn wieder gestatten. Hiebet wird erwähnt, Bürgermeister Eschrr sei unlängst in Solothurn gewesen und habe den französischen Gesandten um seine Verwendung gebeten, daß Frankreich den Paß wieder öffne; diese Anregung sei von Solothurn durch ein Memorial untcrstüzt worden, welches der Gesandte bereitwillig an den Hof befördert habe. Ein gleiches Gesuch wird nun von der Tagsazung an ihn gerichtet. Hievon wird Anlaß genommen, auch von den Schritten zu reden, welche gegen daS Reich gcthan werden sollten, und namentlich, ob man sich an den Kaiser selbst oder an dessen Gesandten wenden wolle. Von dem Lcztern wird zwar wenig erwartet, da man durch ihn außer dem Fußachcrzoll nie Etwas hat erwirken können, und die durch seinen Sccrctär mündlich gemachte Anzeige an den Bürgermeister Eschcr ohne jeglichen Gruß, er sei auch hier eingetroffen, als eine schimpfliche Behandlung erscheint. Luccrn hält die Ocffnung des Fruchtpasscs gleichsam für die mindest wichtige Angelegenheit dieser Zusammenkunft; man solle sich doch nicht bloßstellen, sondern einander selbst helfen. Wenn man beini Kaiser und seinem Gesandten nur Brod suche, nur nicht auch die andern Sachen ernstlich betreiben wolle, wollte " Lucern lieber gar nicht erschienen sein; der Kaiser sei jedenfalls übel informirt, sonst würde nicht Klage auf Klage folgen; man soll daher dort einmal den wahren Sachverhalt cntdekcn. Da man aber nicht thunlich findet, den Gesandten zu umgehen, so werden die voraussichtlich zur Sprache kommenden Acten verlesen, namentlich das Antwortschreiben der Jahrrechnungstagsazung auf das Zollbcgehrcn des Kaisers, der erste Artikel der Erbcinung, das Schreiben der lcztcn Tagsazung an die Räthe zu Innsbruck wegen des im Bodcnsce versenkten Schiffes und die dahcrigc Antwort vom 7. September, und endlich das Schreiben des Vicccominandantcn von Konstanz an den Landvogt des ThurgauS sammt einem Factum über das versenkte Schiff, worauf dann ein Allsschuß an den kaiserlichen Gesandten abgeordnet wird. Unter Bezugnahme auf die dem Gesandten bei der lcztcn Jahrrechnungstagsazung vorgebrachten Beschwerden drükt der Ausschuß daö Bedauern aus, daß troz des geschlossenen Friedens die Fruchtspcrre und andere üble Tractamcnte fortdauern und auf dem Bodcnsce Piratcrci getrieben werde; hoffentlich werde der Gesandte nun mit hinlänglicher Vollmacht versehen sein, um Alles herzustellen, was Erbcinung und gute Nachbarschaft erfordern. Spccicll werden noch folgende Thatsachcn gerügt: 1. daß der Vicccommandant von Consta»; unterm 15. September an den Landvogt im Thurgau wegen des versenkten Schiffes ein Schreiben erlassen, woraus troz des 1687 abgeschlossenen JurisdictionsvcrtragcS entnommen werden müsse, es wolle den Eidgenossen die Obcrherrlichkcit auf dem Bodcnsce streitig gemacht werden; 2. daß den mit Pässen versehenen Leuten auf dem Bodcnsce die Früchte weggenommen und das dafür bezahlte Geld Hinterhalten werde; 3. daß die Nachbarschaft an der vordcrösterreichischcn Grenze von ihrem guten Vorhaben für Abfolgung von Getreide von den österreichischen Beamten abwendig gemacht werde. Hierauf crwicdcrt der Gesandte, wegen eigenen Kornmangcls sei gegen den Vorlauf eingeschritten und angeordnet worden, die Schiffe auf dem Bodcnsce zu visitircn; als man sich eidgcnössischcrscits dieser Maßregel widersczt habe, sei die „Armatur" eingeführt worden, um den schädlichen September 1K99. 823 Vorkauf der Fruchtjudcn zu verhindern; ließe man sich gutwillig visitircn, so würde Niemand etwas Unangenehmes widerfahren; der unlängst in dem Rheinecker Schiff todtgeschossene Appenzeller habe zuerst, weil sein Schiff besser bemannt und größer gewesen sei, als das zur Visitirung ausgesandte, dieses abgetrieben, und die im erstem befindlichen Rhcinthalcr einige dcS lcztcrn mit Prügeln niedergeschlagen, weswegen er, der Gesandte, beauftragt sei, von den das Rheinthal regierenden Orten SatiSfaction zu fordern; in Bezug auf die Frucht werde der Kaiser, der selbst während dcS Krieges so viel verabfolgt habe, dermalen noch geneigter sein, und er seinerseits werde dieses Ansuchen bereitwillig empfehlen. Was daS Schreiben dcS Vlcccommandantcn von Constanz betreffe, so lohne cS sich nicht davon zu reden, da ja die Regierung in Innsbruck am 22. Ium ganz auödrüklich erklärt habe, daß man die Jurisdiction der das Thurgau regierenden Orte weder zu Wasser noch zu Land zu beeinträchtigen beabsichtige; rüksichtlich der Abwcndigmachung nachbarlich gesinnter Gcmüthcr bitte er nur um Angabc der Tbatsachcn, indem solche Vorfälle dem Kaiser nicht lieb seien, wenn die Orte weitere Beschwerden haben, so anerbiete er ihnen eine Zusammenkunft, wie solche früher auch gepflogen worden seien. UcbrigcnS habe er auch seinerseits zu bemerken, daß die Eidgenossen, wenn ihnen etwas Widriges zustoße, sich gleich selbst helfen und dadurch Repressalien hervorrufen. So sei unlängst einem österreichischen Angehörigen zu Koblenz, der den einseitig erhöhten Tarif des FahrS nicht habe bezahlen wollen, die Waare mit Arrest belegt worden, ebenso einem Fuhrmann, welcher auf einer früher nicht verbötemn Straße gefahren sei. Alls die FruchtauSfuhr zurükkommcnd, bemerkt er, wenn der Kaiser ein gewisses Quantum zusichere, sollte dasselbe von obrigkeitlich bestellten Personen abgeholt werden, damit »ran versichert sei, daß es dem Publicum zu giltkomme. Wegen des Zolls habe er vom Kaiser keine wettern Auftrage erhalten; sobald dieses geschehe, werde er den Orten davon Mitteilung machen. Als der Anschuß hierüber Bericht erstattete, bemerkte Bürgermeister Eschcr, er sehe, daß Jedermann von Zürich Brod begehre , " ^aste cS nochmals bei den Abschieden und guten Ordnungen bewenden, nämlich daß alle Frucht auf die Märkte geführt und nichts bei den Häuscrn und Speichern aufgekauft werde; waS auf Zürichs Märkte komme, sei cS von Eigenen oder Fremden, wollen sie mit den benachbarten Orten thcilcn; auf ihre Borrätstc können sie Niemanden vertrösten; sie haben selbst gutgcfundcn, von den Kanzeln verkünden zu lasten, daß man in den Haushaltungen das Brod sparen und abthcilcn und Kraut und Rüben einsalzen soll; andere Orte möchten ein Gleiches thun. Auch die übrigen Orte, welche Getreide haben, erklären ihre Bereitwilligkeit, denjenigen bcizuspringen, welche keines haben; sie ermahnen diese aber zugleich, zu gelegener Zeit Borräthc anzullgen und auf's Ansäen und Pflanzen Bedacht zu nehmen und aus dem Wälschland Frucht zu lukommen zu suchen. Diese Erklärungen wollen die betreffenden Orte ihren Obern hinterbringen, v t?. ». (Ohne Schaff- Hausen und Appcnzcll-Jnnerrhodcn). Zufolge des leztcn Jahrrcchnungsabschicdcs haben sich die Salzdircctorcn von Zürich, Lucern, Zug und Appcnzell-Außerrhoden hier eingefunden und mit einigen Gesandten anderer Orte über den Salzhandcl und den Verschleiß desselben auf Ratification der Obrigkeiten dasjenige verglichen, was die Gesandten zu referircn wissen werden. Die Gesandten von Schwyz, welche bei dieser Berathung nicht bctheiligt waren, beanspruchen, daß jeder Ort in den gemeinen Vogtcicn so viel Salz verschleiße, als daS andere; wenn dieses geschehe, so wollen sie sich des Preises und des Maßes halb mit den übrigen Orten vergleichen; in Schwyz und besonders in seinen Vogtcicn können sie sich des Preises halber nicht binden lassen, «z. u. i». (S. u. Thurgau). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. n. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Auf die Schreiben der am 9. u. 19. d. M. in Lucern versammelt gewesenen Confcrcnz sind mit dem Datum vom 27. September zwei Antworten eingegangen, die eine von dem mailändischcn Gubcrnator und die andere von den Obersten Amrhpn und Beßler. In dem erstem wird gesagt, der König werde die ihm gemachten Vorstellungen in Betreff der Abdankung des Regiments gehörig würdigen; der Gubcrnator aber selbst werde es an seinen dicsfälligen guten Diensten nicht fehlen lassen, um der Nation seine Achtung zu bezeugen und das von Zwischenträgern den verbündeten Orten eingepflanzte Mißtrauen zu beseitigen; in dem andern wird erwähnt, der spanische Gesandte habe bei der ersten Audienz die bereits festgcscztc Abdankung eingestellt und versprochen, die Aache dem König vorzustellen; am 15. habe die Gcncralmustcrung wirklich stattgefunden; entgegen den Bemühungen der Congrcgazione del Stato sei verfügt worden, daß die nöthigcn Mittel zum Unterhalt des Regiments angewiesen werden; es habe zwar die besagte Kongregation auf die Kunde von der Verzögerung der Abdankung einen Courier nach Spanien gesandt, um die Leistung von Zahlungen an das Regiment und dessen künftige Unterhaltung zu hintertreiben; allein es sei zu hoffen, daß dieser Versuch nicht gelingen werde; auch verlaute, die über die geleistete Zahlung der Truppen noch bleibende Restanz werde auf einem Landstrich versichert werden; die Minister, an welche die Confcrcnz geschrieben, haben sich in der Mehrzahl sehr geneigt gezeigt und habe namentlich der Groß- kanzlcr versichert, bei erfolgender Abdankung werde der neunte Artikel des Bundes beobachtet werden, wenn die vollständige Bezahlung nicht könne geleistet werden; dem Befehl, sich bei der Gcncralmustcrung einzufinden, haben sie laut erhaltener Weisung widersprochen; damit aber das ausgestreute Gerücht, als habe man die Hälfte Volk laufen lassen, seine Widerlegung finde, habe man alle Truppen ohne Unterschied der Compagnicn in Bataillone eingereiht, um sie beliebig visilircn und abzählen zu lassen; lcztcres sei jedoch nur mit sieben Compagnicn zu Mortara geschehen, welche sehr wohl bestanden und worüber eine der Ehre der Nation sehr vorcheilhaftc Relation erstattet worden sei; da nun aber die Antwort aus Spanien noch längere Zeit ausbleiben könne und der Winter herannahe, so bitten die Obersten dringend um eine nochmalige Verwendung bei dem sehr geneigten spanischen Gesandten, damit dem Regiment, daS in der Bekleidung sehr übel bestehe, ein crklcklichcr Zuschuß gemacht werde, um dasselbe in anständiger Weise montircn zu können, was mit den meisten Compagnicn seit vier Jahren nicht mehr geschehen sei. Auf diesen Bericht wird beschlossen, dem Gubcrnator und dem spanischen Gesandten für ihre bezeugte Wohlgewogcnhcit zu danken und für die Bekleidung der Compagnicn um einen zulänglichen Zuschuß zu bittet,. Ein Antrag, damit zugleich eine Reklamation um Bezahlung der öffentlichen und Privatansprachen und des Crivcllischcn Regiments zu verbinden, September 1699, 827 bleibt in Minderheit, weil man dadurch die Erreichung dcS Hauptzwckcs zu gefährden fürchtet; dagegen wird dem eidgenössischen Agenten in Madrid geschrieben, man werde ihm in Betreff der öffentlichen und Privat- ansprachcn bald das Nöthige zukommen lassen, Behufs Aufstellung der dahcrigcn Rechnung verspricht man sich, bei nächster Zusammcnkuüft das Erforderliche anzuordnen. In der Bcsorgniß, daß die Orte ihre Rechnungen nicht werden cinschikcn können, beantragt Uri, man solle in allgemeinen Auödrüken schreiben, daß dem RcductionS- instrumcnt von 1675 keine Folge geleistet werde und die Privatansprachcn, denen Sicherheit angewiesen sei oder die auf Contracten oder Obligationen beruhen, unbezahlt ausstehen und daß man bei längerer Verzögerung der Zahlung laut Bund Recht vorschlagen müßte, t. (Die mit Savoycn verbündeten Orte.) Luccrn eröffnet, ihm sei von Herrn alt-Sckclmcistcr Rcding von Schwyz ein Schreiben des Herzogs von Savoycn und eines von Herrn Oberst (Johann Franz) Rcding sammt der Kapitulation bchändigt worden; etwas auffallend sei, daß die lcztcrc erst nach ihrem Abschluß eingesendet werde. Ferner seien zwei Schreiben von .Soldaten cingckvmmcn, worin bemerkt werde, daß sie zwar mehr Sold bekommen, aber so köstliche Kleider haben müssen, daß sie dafür fast ewig zu dienen gezwungen seien, weswegen sie um obrigkeitliche Hilfe bitten. Uri sagt, es habe die Schreiben sammt der Kapitulation auch erhalten, und da davon auf der nculichcn Con- fcrcnz in Luccrn nicht geredet worden sei, habe der Rath dem Ansuchen des Herrn Oberst Rcding entsprochen, mit Ausnahme des Art. ä<) der Capitulation, welcher dem Bund widerspreche, indem derselbe das Regiment verpflichte, gegen Jedermann zu dienen, ausgenommen gegen das Vaterland und dessen Verbündete. Schwyz hat die Capitulation ebenfalls genehmigt, mit Ausnahme des Artikels wegen Liccncirung der Officicrc. Auch Zug hat dem Anstichen des Herrn Oberst Rcding entsprochen, muß aber die ausstehenden Bundcsgeldcr und die Ansprachen des Ulrich'schcn Regiments reclamircn, wofür sich die Bctheiligtcn besonders verständigen sollten. Untcrwaldcn, Glarus und Appcnzcll-Jnncrrhodcn eröffnen, sie hätten nur die Schreiben, nicht aber die Capitulation erhalten, weswegen sie sich über lcztcre nicht erklären können. Die übrigen Orte, welche noch keine schriftliche Mitthcilung erhalten, aber die Capitulation privatim gelesen haben, finden mehrere Punkte bedenklich, so z. B. die Vermehrung der Compagnicn, die Musterung der Soldaten, den Pfenning vom Pfund, die Wahl der Hauptlcute, die Freiheit der Marketender und dcS Obersten Gewalt über das Geld. Da diese Punkte gegen Frankreich nicht zugegeben worden sind und für andere Militärdienste daraus nachthciligc Konsequenzen gezogen werden könnten, wird dieser Gegenstand in den Abschied genommen. Man sehr anch tu de», Abschnitte HerrschaftSangelcgenheiten: Deutsche gei». Vont. überh. «. Art. 6». Freier Handel u. Verkehr. Landgrasschast Thurgau. r. Art. 213. Iurisdictions- u. Hoheitsrechte. «z. Art. 494. Zollwesen. it. „ 439. Handel u. Verkehr. 220. Iurisdictions- u. Hoheitsrechtc. «». „ 449. Handel n. Verkehr. Krasschast Bade». «. Art. 338. Handel ». Verkehr. ». Art. 2S9. Iustizsachen, Siecht, Gericht. i. Art. 282. Juden. Vogtei Freiiimtcr. Art. l'9t. Handel u. Verkehr. 828 September u, October 1K99. 42U. Coilferenz der evangelischen Orte nnd Stadt St. Gallen wahrend der Tagsazung zn Vaden. (5mde September und October. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 79, s«I. 202. Gesandte: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus Johann Heinrich Zwicki, Statthalter. ». Durch die neulich an den französischen Gesandten gcschikte Abordnung wird berichtet, wie derselbe die Streitigkeit zwischen dem Herzog von Savopcn oder seinen Beamten und der Stadt Genf ansehe, und daß er sich in Anwesenheit der Gesandten von Genf, Zürich und Bern bereit erklärt habe, zur Bcileguug der An-. gclegcnhcit seine guten Dienste zu leisten. I». Darauf folgt der ausführliche Bericht der Herren, die in Sachen des Pfarrers Girard von der leztcn Confercnz in Aarau an den französischen Gesandten abgeordnet wurden. Anfänglich habe der Gesandte über die Beteiligung der ganzen evangelischen Eidgenossenschaft in dieser Sache sein Befremden geäußert, da nur Bern mit Neuenbürg verbündet sei und diese Angelegenheit nicht füglich als Religionssache angeschen werden könne; namentlich habe er hervorgehoben, der König dringe darauf, daß das gegebene Wort einer allgemeinen und ausnahmslosen Amnestie gehalten werde; indessen habe der Gesandte doch übernommen, die Angelegenheit dem König schriftlich mitzuthcilcn und nicht widersprochen, daß je ein Gesandter von Zürich und Bern, Heß und Willading, nach Neuenbürg reisen, um den Ursprung und Verlauf dieser Sache persönlich zu erkundigen. Ucbcr die Sendung nach Neuenbürg wird nun folgender Bericht erstattet: Die Abgeordneten seien den t8. September dort angekommen und zwei Stunden vor der Stadt empfangen und zur Herberge geführt worden; im Begriffe, ihre Informationell zu beginnen, sei ihnen ein Schreiben des französischen Gesandten zugekommen, des Inhalts, er habe soeben vom König die Anzeige erhalten, daß er über die neuenburgische Angelegenheit vollkommen unterrichtet sei und keine neue Berichte annehme ; wenn daher die Neuenburger nicht beförderlich eine Sinnesänderung zeigen, so werde er gegen sie nach seinem Ermessen verfahren. Hierauf haben sie, die Abgeordneten, die Richtigkeit der der Confercnz in Aarau vorgelegten Abschriften und Auszüge untersucht und bestätigt gefunden; die Classc der Geistlichen habe sich auch eingestellt und erklärt, sie sei nach öftcrn fruchtlosen Ermahnungen durch das leidenschaftliche Verfahren Girardö genöthigt worden, von ihrem seit der Reformation stets geübten und nachgewiesenen Recht der Absczung Gebrauch zu machen; das Einschreiten gegen Girard sei nichts Neues; beschweren müsse sie sich, daß der Fchlbarc, entgegen seinem Eide, fremde Hilfe nachgesucht und erklärt habe: serui retubli, ou xoriru." Auch Herr Girard sei vor ihnen erschienen, habe sich sehr gereizt über die Regierung, den fürstlichen Rath, die vier Ministraux, den Stadtrath und die Classc der Geistlichen ausgesprochen, zugleich aber gestanden, daß er am verflossenen Ostertag mit mehr Hize als Verstand sich auf der Kanzel über Rcgicrungssachcn ausgelassen habe; dieses hätte er aber nicht gcthan, wenn ihm nicht am Abend vorher vom Maitrc-Bourgcois von Vallcngin, Isaak Dardel, ein Vcrzeichniß von Personen eingegeben worden wäre, welche gegen die hohe Person des Prinzen von Conti conspirircn; bei dem Vorhalt, daß er seinem Eide als Geistlicher nicht nachgekommen sei, indem er fremde Hilfe angerufen, habe er sich in seiner Abwehr in allerlei Widersprüche vcrwikclt, welche die Unstätigkcit seines Sinnes beweisen; das sei dann auch die Ursache gewesen, September u, Octobcr 1699. 829 daß die Gesandten von ihrem Versuche, rüksichtlich der Stellung desselben eine Ausgleichung zu erwirken, abgestanden seien. Girard habe versprochen, ein Memorial einzugeben; statt dessen aber sei ein vielfach injuriöses lind nicht unterzeichnetes Schreiben an sie gelangt, welches sich fälschlich als ein Actcnstük ausgegeben habe, das der Confcrcnz in Aarau vorgelegen habe; cS sei dann auch als unterschoben erklärt worden. Am 25. September sei die Gesandtschaft abgereist, nachdem ihr vom Stadtrath alle Ehre und Liberalität erwiesen worden sei. Nach diesem Bericht wird ein unterm 29. September von Girard eingegebenes Memorial verlesen, worin er das Verfahren gegen ihn als ungcsczlich, uncanonisch und leidenschaftlich darstellt. Es wird nun beschlossen, die beiden Abgeordneten nochmals zum französischen Gesandten zu schiken, ihm daS Resultat ihrer unparteiischen Untersuchung mitzuthcilcn und ihn eventuell zu ersuchen, dem König cur Vorstcllungs- schreibcn, dessen Conccpt dem Gesandten zur allfälligcn RcdactionSbcrathung vorzulegen ist, bestellen zu lassen. Nach Ausführung dieser Mission berichten die Abgeordneten, der Gesandte habe sie zwar wohl aufgenommen, aber seine Verwunderung auögcdrükt, daß die so ansehnlichen evangelischen Orte sich in dieser Sache so sehr bemühen; was sie ihm vorgebracht haben, sei dem König und ihm schon bekannt; cS handle sich gegenwärtig nicht um nähere Erörterung der Vorgänge, sondern um Vollziehung des königlichen Begehrens, beziehungsweise um Wicdcrcinsczung des Herrn Girard; bei Anlaß des ncucnburgischen Successionsstrcitcö habe sich nämlich Madame von Nemours gegen den König verpflichtet, daß Alles in unverändertem Stand verbleiben und Niemand sich des Vergangenen zu entgelten haben solle; troz aller Jnabrcdstcllung sei aber bekannt, daß die angeschuldigte Ostcrprcdigt GirardS aus dessen großem Eifer für die Sache des Prinzen von Conti hervorgegangen und die Absezung deswegen erfolgt sei; der Gubernator Neuenbürgs, der die Absczung genehmigt habe, werde durch einen andern crsczt werden; auf das frühere Schreiben der evangelischen Orte sei von Hofe noch keine Antwort eingegangen; es sei übrigens eine Abänderung des königlichen Entschlusses nicht zu erwarten, selbst dann nicht, wenn Girard in die Absczung einwilligen wollte, da cS sich jczt um die Observanz des gegebenen fürstlichen Wortes handle. Nach diesen Einwendungen haben sich die Abgeordneten darauf beschränken müssen, dem Gesandten die Bestellung des Schreibens der Confcrcnz zu empfehlen, was dieser versprochen und sie dann am 5. Octobcr mit allen Ehrenbezeugungen entlassen habe. Unter Vcrdankung der Bemühungen der Abgeordneten wird nun beschlossen, den weiter» Erfolg abzuwarten. «. Den Vorstehern der rcformirt-cvangelischcn Kirche zu Speyer wird auf ihr Bittschrcibcn mit Vorbehalt der Genehmigung der Obrigkeiten ein Beitrag von 8l><) Gulden nach der ncunörtischen Scala zuerkannt. «I. Laut lcztcm Abschied von Aarau und den bestimmten Instructionen der Stände Zürich, Basel, Schaffhauscn und St. Gallen hätte man nun znr Liquidation der Rechnungen in Betreff der französischen und picmontcsischcn Flüchtlinge schreiten und die Beförderung des Abschicbnngsgeschäftcs, das laut einem Berichte von Basel so unbefriedigend von Statten gegangen, bcrathcn sollen. Es entschuldigt sich aber Bern, daß cS auf die fragliche Liquidation noch nicht eintreten könne, indem ihm aus den verschiedenen Landcögcgendc» die längst verlangten Rechnungen noch nicht eingegangen seien; es bitte also noch um Frist bis auf GalluStag; rüksichtlich des Tadels der andern Stände, daß neu angekommene Flüchtlinge unter die früher im Land Verpflegten aufgenommen und spcdirt worden seien, gibt Bern zu bedenken, daß diese eben so gut Glieder am Leibe Christi seien und daher auf gleiches Erbarmen Anspruch haben; im Übrigen habe es ein genaues Verzeichniß der in seinen Landen befindlichen reiscuntauglichen Flüchtlinge aufgenommen, deren Zahl auf 693 ansteige, und erwarte, cS werden bicsclbcn nach dem Abschied von 1674 in persönliche Reparation gcnonnncn werden, zu welchem Ende die Übrigen Städte Commissärc nach Bern senden möchten. Diese Eröffnung wird allseitig mit Befremden auf- 830 October 1699. gcnommcn sowohl wegen Verzögerung der Abrechnung und der Abschiebung der Flüchtlinge, als wegen der dein aarauischen Abschied widersprechenden Untcrmischung neuer Flüchtlinge, welch' lczterc die übrigen Städte durchaus nicht zu versprechen haben, sondern sich diesfalls den freien Willen vorbehalten. Indessen wird doch beschlossen, Bern zur Liquidation seiner Rechnung Frist zu gestatten bis auf Gallustag; an diesem Tage aber soll von jedem Stande ein Abgeordneter oder einer der gewesenen Commissärc an der Herberge in Aarau erscheinen, um die Rechnungen gegen einander aufzulegen, die Einwürfe zu notiren, die Liquidation nach Möglichkeit zu machen und das Resultat den Obrigkeiten zu hinterbringen, damit dann auf einer nächsten Confcrenz das Geschäft beendigt und die Personalrcpartition lind die Bildung des Fondcs für die auswärtige Ansiedelung besprochen »Verden könne. «. (Zürich und Bern.) Eine wiederholte Rcclamation der Stadt Straßburg in Betreff des ehemaligen bundesgcmäßcn Depositums, dircct an Bern und init Vorbehalt an Zürich gerichtet, gibt Anlaß, auf den aarauischen Abschied vom April dieses Jahres zurükzukommcn. Auf Genehmigung der Obrigkeiten soll hierauf erwiedcrt »vcrdcn, diese Angelegenheit betreffe beide Städte Zürich »nid Bern gemeinsam; man hätte sich versehen, sie würde nach den früher»? Unterhandlungen nicht wieder aufgefrischt; sollte aber darauf bcharrt werde??, so schlage man nochmals eine Besprechung zwischen allseitigen Abgeordnete»? in Aarau vor. t. (S. u. Baden.) Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegcnhciten: Grafschaft Bade»?. k. Art. 404. Kirchliches, Glanbcnssachen, Geistliche. 429. Confcrenz zwischen Bern und Freiburg. Pctcrlingen. lliiw, (!. October. Ka»t«»sl>rchiv Freiburg. Bcrnerabschicdc, Bd. ?, S. IZ0, Gesandte: Bern. Daniel Jinhof, Salzdircctor; Beat Ludwig Thormann, beide des täglichen Raths. Frei bürg. Johann Rudolph Fiva, Gci?cralco»»n,issär; Karl Keßler, Sckclmeister; Hans Peter Boccard, Zcugmeistcr, alle dcö inner»? Raths. Bevor die Gesandten vo»? Bern in die Behandlung anderer Geschäfte eintreten wollen, verlangen sie die Einsezung der zwei Marchstcinc a»? beiden Enden gegen Bise und Wind des Baches Longeve und zwar den leztcrn Marchstcin zunächst des Weges von GillarenS nach Oron-la-Villc, »vo der Bach Ruz d'Enfer diesen Namen verliert und den Namen Longeve annimmt, damit hcrnach daö dazwischen liegende Grundstük Marest de Prin mittendurch verinittelst eines Zauns oder eures Grabens getheilt »verde. Die Freiburgcr Gesandte»? sind mit der Einsezung der zwei Märchen an den beiden Endpunkten einverstanden, wolle»? aber das inmitten liegende Land Marest de Prin mittendurch nur so thcilcn, daß was der Gcmcindc Oron zufalle, i»? die Botmäßigkeit von Ber»? und der Thcil vo»? GillarenS in das Gebiet vo»? Freiburg falle, »veil nur auf diese Weise allen Zwistigkcitcn der Anwohner gesteuert »verde»? könne. U»? aber zu bezeuge»?, daß es Freiburg mit der Abstellung dieser Anstände ernst gemeint sei, geben dessen Gesandte»? zu, für diesmal vo»? der Abgrenzung der Souvcränctät abzusehen, immerhin unter Vorbehalt aller Rechte auf den Marest de Prin bei Einsezung der Grundsteine. Ber»? lehnt das ab, da dieser Punkt bereits verglichen sei und nicht mehr hinter- November 1699. 831 stcllig gemacht werden könne. Die Gesandten von Frcibnrg entgegnen, laut dem lczten Mch'cd zu Murten wäre es dermalen in erster Linie eigentlich um Beilegung der Differenzen zu Mothelon cn Coll.n, sstrt- Puthod und anderer zu thun gewesen, und erwarten, daß hoffentlich noch diesen Her'st lc ingc einen glükhaften Fortgang nehmen werden. Conferenz der ^ evangelischen Siädie. Brugg. t. bis 5. November. (22. bis 26. Octobcr a. K.) TtaalSarchw Zürich. ANg. AlMedc Vd. 7V. ko>. »12. Gesandte: Zürich. Johann Rudolph Lavatcr, Stadt-Unterschreiber; Marx Wcrd.nuller, Bern. Johann Christoph Steiger, alt-Landvogt von Lcnzburg ; Gabriel Stcttlcr, Sccrctär. BHc . b Ludwig Wcttstcin, dcö Raths. Schaffhauscn. Johann Ulrich Zieglcr, Gcrichtöschrerber. St. a en. Christoph Hochrcutcner, beider Rechte Doctor. In Folge des Beschlusses der evangelischen Confcrcnz während der lczten bauchen ^agiazung versammelt sich die gegenwärtige Confcrcnz, um die Rechnungen über die Ablchicbung der puimutc u " französischen Flüchtlinge zu bereinigen. Bern legt spccificirtc Rechnung ab, waS die Spedition er Picmontcscn von Amt zu Amt bis Brugg gekostet habe, wo sie danu den Orten zu Han gesc ror sind. Dann legen auch Zürich und St. Gallen ihre bcsondcrn Rechnungen vor, wcl^c lS zur g an die Commissariatc in Basel und Schaffhausen reichen. Da cS in Basel und Schaffhaumi 'ei in Commissariatcn nicht mehr möglich war, die Ausgaben für die Picmontcscn und Franzosen auScman er zu halten, so stellt Bern besondere Rechnung über die in die gemeinsame Rcpartition fallenden Ausgaben an die 3606 Franzosen, welche auf seinem Gebiete gesessen waren oder solches passircn mußten, und zwar von 1. rugg aus bis in die Commissariatsstädte. Hierauf werden auch die Rechnungen der Commissariatc zu ^ Schaffhausen über die Entlassung von 6493 Flüchtlingen, wovon 4758 über Baiel und l7..i u er )i Hausen ausgewandert sind, aufgelegt. Diese Spccialrechnungen werden nun mit vieler Mühe m 'mnagnei und Ausgaben übersichtlich zusammengestellt, so daß daraus genau ersehen werden kann, um nie vic l Stadt i», Borschusse ist, oder was sie noch zu leisten hat und wohin die im Borschuß Befindlichen augewicjcn worden sind. Indem diese UcbcrsichtSrechnung unter Vorbehalt der Ratification der Obrigkeiten gutge g'Ren wird, erklären die Abgeordneten, daß von nun an alle gemeinsamen Kosten für Aufnahme, Transport und Weggcldcr der picmontesischen und französischen Flüchtlinge geschlossen seien und die Commissariatc gänzlich aufhören sollen, und daß damit kein Ort von dcir andern etwas Weiteres zu fordern habe. Cinzig dem Stande Bern wird vorbehalten, für die leztiährigen Picmontcscn und Fuhren von Morste „ach Jsertcn und für Taggcldcr von Jsertcn nach Nidau noch eine Nachtragörcchnung zu stellen, sofern die dahcrigcn Ausgaben in der ersten Rechnung nicht einbegriffen seien. I», Ucbrigcn ist man allerseits einverstanden, wenn sich künftig ähnliche Exulanten in den eidgenössischen Landen zeigen würden, solle jedem Stand freie Hand vorbehalten sei», solche nach Gutsindcn, wie sie Gott crmahnt, in eigenen Kosten anzusehen und zu entlassen. Bern will von dieser Erklärung noch die auf seinem Gebiete befindlichen und reiseunfähigcn 604 französischen auf dem Armcnetat stehenden Flüchtlinge ausnehmen und bezieht sich auf seine frühern Gesuche um deren 832 Decembcr 1699. Reparation; die übrigen Städte beharren aber auf ihrer Ablehnung. I». Bern weist durch eine besondere Rechnung nach, was für Kosten seit dem 1. August bis Ende Octobcr für die Verpflegung der erwähnten 603 französischen Flüchtlinge erlaufen seien und bemerkt, daß die lcztern die evangelischen Städte dcmüthig bitten, ihnen die Vergütung in bisheriger Weise angcdeihcn zu lassen. Aus Mangel an Instruction wird der Gegenstand in den Abschied genommen. «. Da die für die Abschikung der Flüchtlinge bestellten Commissäre noch unbezahlt sind, so wird jedes Ort eingeladen, über die Bemühungen seiner Angestellten Zürich baldigst Bericht zu erstatten, damit bei einem fcrncrn Zusammentritt auch diese Pendcnz abschicdsmäßig erledigt werden könne. «I. Zürich wird beauftragt, in gemeinem Namen Mülhausen zu mahnen, den ausstehenden Vcrpflcgungsrcsi für dreißig Wochen zu einem Gulden auf jeden der ihm betroffenen sechsundfünfzig Picmontcsen zu 2"/» zu berichtigen; dabei soll ihm ferner freundlich vorgestellt werden, daß es ihm an die Transport- und Weggeldcrkostcn ungefähr 340 RcichSthalcr treffe, welche cS nach seinen Erklärungen vom 24. Octobcr und 20. Dcccmbcr 1698 in die gemeinsame Kasse einsenden möchte. 431. Conferenz der V evangelischen Städte. Aarau. 111. December. (30. November a. K.) Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 79. k°I. !>.'!?. Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; David Heß, Statthalter. Bern. Johann Rudolph Bücher, Sekelmeistcr; Bernhard von Muralt, alt-Sckclmeistcr. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Oberst- zunftmeistcr; Johann Andreas Burkhardt, Drcierhcrr. Schaphausen. Johannes Köchlin, Statthalter. St. Gallen. Christoph Hochrcutcncr, beider Rechte Doctor und des Raths. ». Bern, auf dessen Begehren diese Conferenz ausgeschrieben worden ist, eröffnet seine Gründe dazu, wie folgt: Die Verfolgungen gegen die evangelische Kirche in Frankreich haben viele Glaubensgenossen gezwungen, in der evangelischen Eidgenossenschaft eine Zuflucht zu suchen; im Laufe der Zeit habe man einander diese Last bis zur nculichcn Entlastung gemeinsam tragen helfen; nun weilen im Bcrncr Gebiet noch 595 rcisc- untüchtige Personen, die auf dem Armcnctat stehe» und in die gemeinsame Reparation nach dem Fuß von 1674 gehören, was bisher nicht habe erreicht werden können; Bern gebe sich aber der Hoffnung hin, die andern Städte werden ihm billig entgegenkommen. Die leztern beharren aber auf dem bei der Conferenz in Brugg aufgestellten Grundsaze und machen Bern in einer Zuschrift folgende Gegenvorstellungen: Beim Ausbruch der französischen Verfolgung habe eS geschienen, daß nur die Prädicanten ihr Vaterland werden verlassen müssen, worauf dann die Orte auf daherige Mittheilung Berns 1685 beschlossen haben, solche flüchtige Geistliche in gemeinsame Sustcntation zu nehmen; als aber die Verfolgung sich auf alle Stände ausgedehnt habe und die Flüchtlinge in Menge daherkamen, sei jegliche Mitthcilung an die übrigen Orte unterblieben und eS sei daher jedem derselben freigestanden, deren viel oder wenig aufzunehmen und zu verpflegen, wie es bei den Verfolgungen in Bünden, Schwaben, der Markgrafschaft Durlach und im BiSthum Basel auch geschehen sei; so seien neun Jahre verflossen, ohne daß deswegen ein Ort bei den andern die mindeste Gemeinsamkeit der Lasten gesucht habe, bis Bern auf der evangelischen Conscrcnz zu Zürich im Jauuar 1694 Dccember 1699. 833 die übrigen Städte dahin habe bestimmen können, ihm für ein und alle Mal an die Verpflegung eine bestimmte Summe bis auf nächstes Frühjahr beizutragen; da aber die gchoffte Abreise der Flüchtlinge durch den Krieg verhindert worden sei, haben die übrigen Orte auf wwderholte Empfehlungen Berns ihre Beiträge unter gleicher Voraussczung weiter bewilligt, jedoch so, daß Bern sich bestimmt habe verpflichten müssen, die eine Hälfte der Flüchtlinge in seinen ausschließlichen Kosten zu halten; unterdessen haben die mehrcrn Orte die auf ihrem Gebiete befindlichen Flüchtlinge selbst erhalten, ohne dafür einen proportionirtcn Ersaz zu fordern, was doch billig gewesen wäre, wenn man eine gemeinsame Tragung dieser Lasten beabsichtigt hätte; zur Aufrcchthaltung des guten Einvernehmens sei daher am förderlichsten, wenn jedes Ort die aus freiem Willen bei sich aufgenommenen Flüchtlinge selbst verpflege; wenn die in den evangelischen Orten befindlichen circa 900 rciscuntauglichcn Armcnctatgcnosscn nach der von Bern verlangten Pcrsonalrcpartition verlegt werden müßten, würde es dem leztern Stand immerhin 450 Personen treffen, und er würde also um 145 erleichtert, während Zürich an seinen 165 Etatgcnossen bis an wenige sein Bctrcffniß habe, so daß die rcstircndcn 145 auf Basel, Schaffhauscn und St. Gallen verthcilt werden müßten, welche doch mit der gegenwärtigen Zahl von 120 genugsam belastet seien; man erwarte daher von Bern, es werde die übrigen Orte nicht weiter ansuchen, sondern in Geduld erwarten, bis Gott die Alten zu sich rufen, die Kranken zur Genesung und die Jungen zu den Jahren gelangen lassen werde. I». In Rüksicht des früher besprochenen Subsidienfonds für die auswärtige Ansiedelung der entlassenen Flüchtlinge erklärt sich Bern bereit, die Hälfte mit 6000 Rcichöthalcrn beizutragen; Zürich stellt ebenfalls sein Bctrcffniß von 2340 Rcichöthalcrn, ebenso Basel das scinige mit 1500 zur Verfügung, sofern die übrigen Orte auch das Ihrige beitragen. Schaffhauscn erklärt, hierüber nicht instruirt zusein, will aber seinen Obern einen freiwilligen Beitrag empfehlen, was auch St. Gallen verspricht. Dabei wird vorbehalten, wenn die Summe vollständig oder annähernd beisammen sei, solle näher bestimmt werden, wie man die Vcrtheilung sowohl auf die in Hessen-Kassel als die im Brandcnburgischcn niedergelassenen Flüchtlinge ausführen wolle. «. Den für die Aufnahme und Abschikung der picmontesischen und französischen Flüchtlinge bezeichneten Angestellten, sowie den Commissären an der Grenze werden folgende Honorare für ihre Bemühungen zugesprochen und auf die V evangelischen Städte rcpartirt: Dem Commissär Werdmüllcr von Zürich in Thayngcn 90 Rcichsthalcr, dem Herrn Frölich zu Brugg 150, dem Herrn Dünh zu Morsce 30, dem Herrn Tritoran zu Jfcrtcn 40, dem Herrn Schmach zu Nidau 10, dem Herrn Rathöherrn Wcttstcin und den übrigen Herren zu Basel mit Uebcrlassung der weitem Rcpartition an dortige Obrigkeit 300, dem Herrn GcrichtSschrcibcr Zicglcr von Schaffhauscn in Thayngcn 135, dem evangelischen Sccrctär, Unterschreibe? Lavatcr, für seine siebenjährige Mühe, namentlich in Einnahme und Ausgabe von mehr als 250,000 Gulden Subsidicngeldcr, nebst Verdankung zu Protokoll 150, zusammen: 905 Rcichöthalcr. «I. Diejenigen Orte, welche noch etwas an die Sustentation der französischen Flüchtlinge von Anfang August bis Ende Wcinnwnat schulden, sowie diejenigen, welche mit der Stöucr an die evangelische Kirche in Speyer noch im Rükstande sind, sollen ihre Beiträge entweder direct an die Behörden oder an die Kanzlei Zürich einsenden. «. Auf den Bericht des Herrn du Rosey, daß von den in Betreff der evangelischen Leibgarde in Berlin noch uncrörtcrtcn drei Anständen, als bcr Justiz, der Paradcklcider und der Frciguartiere, wenigstens der elftere Aussicht auf Willfahrung habe, und auf den Wink desselben, daß es gcrathcncr sei, die Sache nicht zu urgircn, wird beschlossen, den Gegenstand bis zu einer künftigen evangelischen Konferenz zu verschieben, inzwischen aber durch Privat-Corrcspondcnz mit dem Grafen von Dohna zu Gunsten dieser drei Punkte zu wirken, t. Den Gesandten von Basel wird aufgetragen, sich mit der dortigen Geistlichkeit über deren Gesuch, es möchten sechs Pfälzische Studenten der 105 834 December 1699. Theologie zu künstiger Bestellung der pfälzischen Kirche, auf gemeinsame Kosten der evangelischen Städte, in das Kollegium EraSmianum aufgenommen werden, zu besprechen, und über die jährlichen VerpflcgungS- kostcn den betreffenden Orten Bericht zu erstatten, x. Was von der Angelegenheit dcS abgesczten Pfarrer Girard in Neuenburg und von den Mitteln, dieselbe zu einem erwünschten Ziele zu führen, verhandelt worden ist, werden die Gesandten gehörigen OrtS zu berichten wissen. I>. (Zürich und Schaffhausen.) Der Gesandte von Schaffhausen wolle seinen Obern hinterbringen, was in Betreff der Abhaltung einer freundlichen Consercnz zwischen Zürich und Schaffhauscn wegen des streitigen Zollwcsens, der Sezung der umgefallenen Grenzmarken und des Gebrauches der sogenannten Ellikoncrstraße verhandelt worden ist. Hier mag folgendes, dem Abschied beigelegtes Actenstük seine Stelle finden. Schlußrechnung über die Abschiebung der piemontesischen und französischen Flüchtlinge. I. Casiarechttung. Einnahmen. Retchstlialer. g. gz. Krz. RetchsMer. g.Kz. Krz. 1. Viermaliger Zuschuß der V evangelischen Städte zu 3000 Reichsthalern an den Fond in Basel 12,OVO 2. Zuschuß der Gleichen an den Fond in Schaffhausen . . 6,VW 3. Erlös der bis Basel für die Flüchtlinge verwendeten Schiffe 218 1 4. Ertrag des Abzugs der den Flüchtlingen bestimmten Weggelder, statt deren ihnen Brod gegeben worden.... 2,396 5. Ertrag der Collecten: u. Von evangelisch Glarus 3V6 2V b. von evangelisch Appenzell 380 16 2V- o. von evangelisch Bünden 500 ck. von Mülhausen 933 10 o. von der Grafschaft Neuenburg 590 23 IV- 2,711 10 23,325 11^ L. Ausgaben. 1. Durch das Commissariat in Basel 13,005 8 3 2. Durch das Commissariat in Schaffhausen 4,908 22 2 17,914 1 1 Es ergibt fich insoweit ein Cassasaldo von 5,411 9 3 und zwar verfügbar: Auf der Kanzlei Zürich, Collectengelder 2,711 1V b. an dem Fond zu Basel 1,608 21 2 o. an dem Fond zu Schaffhausen 1,091 8 1 Ii. Bestandsrechnung. 1. Zürich fordert an Vorschüssen 1,072 29 1 2. Bern .. ., .. 6,817 10 2 3. St. Gallen fordert an Vorschüssen . 189 14 2 8,079 24 1 Davon abgezogen obiger Cassasaldo 6,411 9 3 haben die V Städte nach der Scala von 1674 beizusteuern 2,668 14 2 December 1699. 835 Hievon trifft es: ». Zürich . . . b. Bern . . . o. Basel . . . Rcichsthaler. g.U Krz. Relchsthaier. g.Kz. ä. Schaffhausen s. St. Gallen 667 943 427 399 226 3 2 7 18 12 2'/. 2 3V- 2,668 14 2 Iii. Ausgleichung unter den im Vorschuß begriffenen Städten. g. Zürich. Für Vorschüsse Beitrag laut Scala Anweisung auf den Fond seiner Kanzlei b. Bern. Für Vorschüsse Beitrag laut Scala Anweisung auf die Commissariatscassa in Basel . . . Anweisung „ „ „ Schaffhausen . Anweisung auf die in Hand habende Neuenburger-Collecte Anweisung auf den Rest des Fonds in Zürich.... Anweisung auf Basel für seinen Beitrag Anweisung auf Schaffhausen für seinen Beitrag . . . Anweisung auf St. Gallens Beitrag o. St. Gallen. Beitrag laut Scala.... Anweisung zu Gunsten Berns Anweisung auf sich selbst. . Soll. 667 405 3 25 2V- 2'/- Kaben. 1,072 29 1 1,072 29 1 1,072 29 1 6,817 10 2 948 2 2 1,608 21 2 1,091 8 1 590 23 IV- 1,714 21 427 7 3V- 399 18 36 28 6,817 10 2 6,817 10 2 226 12 2 36 28 189 14 2 226 12 2 226 12 2 Der noch unberührte dritte Zuschuß Berns an den Fond in Schaffhausen im Betrag von 1065 Reichsthalern soll diesem wieder aushingegeben werden. 836 Deccmber 1699. 432. Conferenz zwischen Bern und Lucern. Langenthal. tl»W, l7. Deccmber. (7 a. K.) Staatsarchiv Lacern. Allg. Absch. Bd. I.XXXV, k°I. SS«. Gesandte: Bern. Johann Friedrich Willading, Venner und des täglichen Raths. Luccrn. Johann Karl Balthasar, alt-Stadtschreiber und des täglichen Raths. ». Lucern hatte unterm 4. November an Bern das Ansuchen gestellt, ihm liebst den im verflossenen Frühjahr ju Escholzmatt und Entlebuch des Früchtcbezugs wegen eingeräumten Begünstigungen des Weitem zu gestatten, daß seine Unterthanen im untern Aargau bei Zosingen, Aarau und der Enden etwas Früchte für den Hausbrauch einkaufen dürfen, worauf Bern gegenwärtige Conferenz angeordnet hat. Nun stellt der Gesandte Berns vor, der kleinere Thcil seines Gebietes sei Fruchtland; von diesem aus aber müssen die andern Landestheile versehen werden, da es dermalen an jeglicher auswärtiger Zufuhr fehle, indem auch von Seite Burgunds, dem bisherigen Brodkorb der wälschen Lande, gesperrt worden sei; Bern habe nun zwar verordnet, daß alles Getreide nach fcstgcseztcr Taxe auf die Märkte gebracht werden müsse; wenn aber die Märkte auch den lucernischcn Angehörigen geöffnet würden, so könnte ihnen damit wenig geholfen werden, indem im Frühjahr die Märkte zu Aarau, Zosingen und Langenthal aus Mangel an Früchten, wie dieses Jahr, wahrscheinlich eingehen werden; die Obrigkeit sei daher auf den Gedanken gekommen, den lucernischcn Unterthanen etwa eine Quantität Früchte aus den obrigkeitlichen Magazinen verabfolgen zu lassen, unter der Bedingung, daß sie dann vie bernischcn Märkte nicht besuchen, wobei jedoch denen aus dem Entlebuch und aus dem obcrn Willisau vorbehalten werde, zu Langnau und Hutwyl auch fürderhin wöchentlich drei Mäß für jede Haushaltung einzukaufen. Der Gesandte von Luccrn erwicdert hierauf, seine Obcrn hätten die erwähnten Schwierigkeiten wohl vorgesehen; sie haben aber auch in Erwägung gezogen, daß man dieses Jahr schwerlich in die gleiche Klemme gcrathcn werde, indem die Sommcrfrüchtc wohl gerathcn und ergiebig seien, aus Italien nach Glarus und aus Schwaben nach Zürich Getreide eingeführt werde und das Reis wohl gerathcn sei; die nicht vorgesehenen Anerbieten von Bern seien allerdings trostlich, aber dennoch müsse der Gesandte instruktionsgemäß auf die Ocffnung der Märkte dringen und eventuell um nähere Angaben bitten, in welcher Quantität, zu welchem Preis, in welcher Gattung und auch wo die Früchte bezogen werden könnten. Hierauf erwicdert der Gesandte Berns, seine Obern seien gesonnen, denen von Lucern etwa 1W(> Bernermütt Dinkel nach der bestehenden Taxe zu verabfolgen; auch werde man diese gern am gelegensten Orte anweisen. Der Gesandte von Lucern verspricht, solches seinen Obern zu hinterbringen, bittet aber, es möchten inzwischen die Märkte geöffnet werden, sowie man auch den bernischen Angehörigen freistelle, auf lucernischem Gebiete von allen vorhandenen Lebensmitteln einzukaufen. K». Lucern beschwert sich, daß seit einiger Zeit der Zoll zu Zosingen nicht mehr von der Zahl der Fuhrstükc, sondern vom Ccntncr bezogen werde. In Uebereinstimmung mit dem Bericht der vorberufenen Geleits- und Zollangestellten bemerkt hierauf der Gesandte Berns, nach dem Zolltarif könne vom Centner ein Bazen bezogen werden; wenn die Angestellten zeitweise weniger oder es vom Fuhrstük gefordert haben, so könne dieses dem obrigkeitlichen Regal keinen Eintrag thun. Der luccrnischc Gesandte läßt sich hierauf vernehmen, seinen Obcrn sei von einem Zolltarif December 1K99, 837 nichts bekannt gewesen, wohl aber von einem Aufsaz, der von Fuhrstükcn rede; die Zollfordcrung vom Centncr sei ihnen aus mehreren Ursachen beschwerlich; die Verzollung nach Fuhrstükcn sei zu Ende des vorigen Jahrhunderts eingeführt, bei der im Jahr 1668 aufgetretenen Pest aber wieder in soweit unterbrochen worden, daß der jährliche Verkehr von 3—4660 Stük von und nach Italien auf etliche hundert herabgesunken sti; nunmehr aber nehme der Verkehr mit Mailand in Folge stattgcfundcncr Unterhandlungen einen neuen Aufschwung, und es wäre zu befürchten, daß durch die Verzollung vom Centncr derselbe durch Bünden nach Lindau abgelenkt würde. Hicgegcn wendet der Gesandte Berns ein, im Jahr 1659 sci der Zolltarif erneuert worden; weder damals noch zu irgend einer Zeit sci des Geleits nach Fuhrstükcn Erwähnung gcichchen; wenn aber ein Vergleich im bessern Sinne nachgewiesen werden könne, so werde sich Bern demselben fügen. Luccrnischcrscis wird hierauf crwicdcrt, daß wohl ein Vergleich der Orte über Fuhrstükc vorgewiesen werden konnte; daß aber darin spccicll des Geleits wegen etwas vorgesehen sci, dürfe er nicht behauptet»; da aber diese Durchfuhr als eine laudcsnüzliche Sache angesehen werde, habe es sich von selbst gemacht, daß zur Erleichterung der Zoll nicht mehr vom Centncr, sondern vom Fuhrstük, und zwar nicht über 2 Schilling gefordert worden sci; auch in Luccrn habe man zu dieser Zeit die Forderung von 5 Bazcn vom Fuhrstük auf 5 Sch. reducirt und auch in Uri auf gemachte Vorstellung eine ähnliche Ermäßigung eingeführt; Luccrn müsic daher bitten, daß vom Fuhrstük und so auch vom Sak Reis nur 2 Sch. gefordert werden. Dieser Gegenstand wird beiderseits in den Abschied genommen, e. Bern bringt vor, seine Angehörigen, »amcntlich die Bcstzcr des Berges Lütschincn, beschweren sich über allerlei neue Steuern und Anlagen, während sw früher jährlich nur 26 Bazcn haben entrichten müssen; so seien sie wegen der neuen Kirchcnbautc zu Marbach mit 16 Pfd. und wegen eines geschossenen Bären mit 4 Gl. veranlagt worden, und dieses Jahr habe der Pfarrer von Marbach den Flachszchntcn bezogen; das seien unstatthafte Neuerungen, und überdies halte Bern die auf seinem Gebiete liegenden Güter der Luccrncr, Frciburgcr und Solothurncr ganz frei. Der lucernischc Gesandte will kein Wissen haben, warum die erwähnten Anlagen gesteigert worden seien, behauptet aber, daß nichts dagegen eingewendet werden könne, wenn die bcrnischcn Gütcrbcsizcr gehalten werden, wie die eigenen Landcsangchörigen LucernS; waö den Flachszchntcn betreffe, werde cS sich einfach um die Untersuchung handeln, ob die Alp Lütschincn im Zchntcnkrcis liege. In leztcrm Punkt stimmt der Gesandte Berns bei, rüksichtlich der übrigen bemerkt er aber wiederholt, daß die 2t) Bazcn eine alte hergebrachte Steuer seien und daß, wenn luccrnischcrseitS auf einer Steigerung beharrt werde, Bern auch Gcgcnrccht üben könne, wozu sich gerade jczt, da in Mclchnau eine neue Kirche gebaut werde, Anlaß biete, «t. Bern meint, daß der unlängst zwischen zwei bcrnischcn Angehörigen zu Escholzmatt geschehene Kauf keiner Fertigung bedürfe; anders sei es bei Käufen zwischen beiderseitigen Angehörigen; Luccrn dagegen behauptet, daß die Fertigung m allen Fällen nöthig und keilte Beschwerde sci. Der Gegenstand wird all ret'örkiicluiu genommen. 833 Januar 1700, 4»Z. Conferenz der Städte Bern, Basel, Freiburg und Solothurn. Aarberg. t71w, 22. Januar. Kantoiiaarchiu Basel. Eidgenössische Abschiede von I7W. Gesandte: Bern. Johann Rudolph von Dießbach, Zcughcrr. Basel. Johann Ludwig Weitstem, des Raths. Frciburg. Niklauö Maillard, des Raths. Solothurn. Franz Joseph von Bcsenval, des Raths. ». Der Bischof von Basel, der diese Conferenz mitangeregt hatte, kann sie eingetretener Hindernisse wegen nicht beschiken, anerbietet jedoch die Beschlüsse derselben in Vollziehung zu sezen. Solothurn wird ihm dieselben mitthcilcn. Glcichermasscn werden dieselben auch Lucern, Neuenbürg und Biel zugestellt werden. Es wird nun eine allgemeine Verordnung zur Fortschaffung des massenhaft das Land durchstreifenden Bcttcl- gcsindclS und der Strolchen bcrathen und angenommen; sobald sie allseitig ratificirt ist, soll sie gedrukt und veröffentlicht werden. Den Strolchen wird zur freiwilligen Abreise eine Frist bis zum 21. Februar gegeben; am 25. Februar darauf beginnt eine allgemeine Betteljagd. Zur Vorsorge für den WiederbctrctungSfall der aufgegriffenen Bettler und Bösewichte sind genaue Pcrsonalbeschricbc aufzunehmen und einander mitzutheilcn. Die Art und Weise der Vollziehung und die Strafmittel werden jeder einzelnen Obrigkeit überlassen. Wer in das Land kommen will, hat sich bei seinem Eintritt auf den Grenzstationen mit einem gcdruktcn Paße, der in allen Orten gleichförmig ist, zu versehen. Da für verschiedene in der Verordnung vorgesehene Fälle, namentlich gegenüber den Zigeunern, Galeercnstrafc vorgesehen ist, wird Solothurn sich bei dem französischen Botschafter bemühen, daß solche Subjectc auf die französischen Galeeren geschikt werden können. Es wird auch vorgeschlagen, solche Vagantcnfamilien Venedig zur Wivderbesczung von Morca und andern Orten zu übergeben. Die Entschließungen der Orte sind beförderlichst an Bern zu überschreiben. l>». Da sich viele Schaubhütler und dergleichen Gesindel ans bcrnischcn Landen auf das Gebiet von Solothurn werfen, ersucht der Gesandte deS leztern Standes um geeignete Abhilfe. Bern erklärt, daß es diesen Leuten ehestens eine Frist anseze, sich um ein Hcimatrccht umzusehen; nach deren Vcrfluß werde man alle, die noch ohne Hcimatrccht sind, nicht mehr als Angehörige anerkennen, und stellt das Gesuch, cö möchte auch in den übrigen Orten auf gleiche Weise verfahren werden. «. Solothurn, das seit einiger Zeit mit einem Schwall von französischen Siebenkrcuzcrstükcn überlaufen wird, verlangt Bericht, ob das an andern Orten auch der Fall sei, und wie hoch daselbst diese Münze angenommen werde. «I. Das Gesuch von Solothurn um baldige Mittheilung, wie sich die Orte zu der jüngst in Baden angeregten Verbreiterung der Landstraßen verhalten wollen, wird mit Vertröstung auf baldigen Bericht in den Abschied genommen. Zu ». Die Bettlerverordnung lautet: Demnach MGHH. und Obern Lobl. Stadt N. mit sonderbarem Bedauern wahrnehmen müssen, wasgestalten eine Zeit dahar allerhand unnüzes Gesind sich in dero Land zu überaus großer Beschwerde der Einwohner eingeschleikt, inmassen selbige aus landsväterlicher Vorsorge solcher mit allem Ernst abzuhelfen sich benothigt befunden, und zu dem End mit einichen ihrer Benachbarten, deren Lande mit gleicher Last betroffen sind, gemeine Unterrede verpflegen lassen, wie dem Uebel zu begegnen: Als haben hierüber hochgedachte MGHH. zufolge abgefaßten gemeinen Schlusses e ro oberkeitlichen Willen, Meinung und Befehl jedermänniglich, den es einichcrgestalten ansehen mag, zu seinem Verhalt und den darin vernamseten Strafen zu entgehen, durch diese öffentliche Verkündung kund machen lassen wollen, wie in Folgendem zu vernehmen. Januar 1700, 839 Erstlich weil ungeachtet mehrmaliger auf allgemeinen badischen Tagleistungen ergangener Schlüsse, daß nämlich das lose Hcidcngesind, sonst Zygincr genannt, in den Landen zu keinen Zeiten nicht solle geduldet werden, nun und dann derselbigen sich in hiesigen Landen bliken lassen, so ist deren halber MGHH, und Obern fester Schluß, daß auf Betreten solche ohne cinichc Gnade auf die Galeeren übergeben werden sollen; derowegcn alle und jede Beamtete aufs Frische hardurch ernstlich befelchnet werden, den Betretenden ihre Wehr abzunehmen, sie in Haft sezen zu lassen und dessen zu weiterer Verordnung die hohe Oberkcit zu berichten. Belangend zweitens anderes im Land umherstreichcndcs Bcttclgcsind, als da sind alle ausländische Korbmacher, Keßler, Spengler, Krämer, Gewürz-, Pulver-, Kräzen,- Schlcifstcinträger, Bürstenbinder, Schaub- hütler und dergleichen, wie anch deren Weiber, werden dieselbigcn ernstlich vermahnt, MGHH, Botmäßigkeit ohne einichcs Hinterflchsehen längstens bis auf den 11/21. Hornung nächstkünftig, als den zum Abzug ihnen gesezten Termin abzutreten; dann widrigenfalls, da Jemand von solchem Gesindlin nach diesem Ziel und Zeit in dero Landen betreten würde, sie seien gleich zuvor drinnen gsin oder erst seither eingeschlichen, die Mannspersonen ohne Gnade für's erste Mal mit Ruthen gestrichen, wäre es aber Sache, daß man bei ihrer Behändigung verborgene Gewehr auf ihnen finden würde, neben der Auöschmcizung, gebrandzeichnet, und nach ihrer zweiten Behändigung auf die Galeeren verschikt, die Weibspersonen dann, je nach Beschaffenheit, mit der Trüllen, Halseisen oder Ausschmeizung abgestraft werden sollen, jedoch harunter ausbedingt solche Fälle, da von Dräuungen oder anderer Unthaten wegen sie mehrere, ja gar Leib- und Lebensstrafe verdienen würden. Was drittens dergleichen Bettelgefind berührt, so unter das einte oder andere benachbarte eidgenössische Ort gehörig, sollen alle und jede derselbigen hardurch ernstlich ermahnt sein, des Umhcrschweifens in all- hiestgcr Botmäßigkeit sich zu müßigen, denn auf Betreten sie ohne Schonen werden behändigt, und ihre Landsoberkeit zur Abstrafung für's erste Mal berichtet, auf nachwärtigcs Wiederbetreten aber gleich dem äußern Bettelgefind mit der Ausschmeizung und den Galeeren angesehen werden. Die abgedankten Soldaten, deren es eine Zeit dahar sehr viel gibt, sollen, wenns Fremde und nicht Landskinder sind, auf den Grenzen, gleich andern» äußerin Bettelgefind, zurükgewicsen, die sich aber durch Umwegen darüberhin in's Land schlcikten, behändigt und auch auf die Galeeren verschikt werden. Die Nationalvölker oder Landskinder dann sollen bei ihrem Eintritt in's Land alles öffentlichen und verborgenen Geschosses und Gewehren, außer dem Degen allein, sich abzuthun haben, und soll Jedem auf den Grenzen ein Paßzedul, darinnen die grade Route in seine Heimat verzcigt, zugestellt werden, selbige auch schuldig sein, ohne Abweg, Säumniß »och verübende Ucppigkeiten sich dahin zu verfügen, bei hoher Strafe gegen den vorsäzlich Widerhandclndcn, nach Wichtigkeit der Fehler, anzuwenden. Damit auch die vielfältig unterlaufenden Epcesse der Handwerkbnrschcn gehemmt werden mögen, haben MGHH. angesehen und verordnet, daß hinfüro keine in deren Botmäßigkeit gelassen werden, es habe dann der einte oder andere einen beglaubtcn Schein von den Vorgeseztcn der Meisterschaft, da er jüngst zuvor gedicnet, seiner ehrlichen Bcgangcnschaft halber aufzuweisen, welchcnfalls ihnen der Eintritt in's Land «erstattet, darbei aber auch neben Verbot alleö verborgenen und öffentlichen Geschoß- und Gcwchrtragens, außer dem Degen allein, selbige mit Paßzeduln und darinnen vcrnamscndcr gradcr Route an das Ort, dahin sie zweken, versehen werden sollen, unter gleicher Bedräuung, als vbsteht, ohne Abweg, Säumniß noch Ucppigkeiten sich dahin zu begeben, auch in spccie des Fechtens, sonderlich in den Städten, da ihnen die Passada entrichtet wird, sich zu enthalten, bei Pön der Ausmusterung, Bannisation, auch härterer Strafen nach Wichtigkeit der Fehler. Was aber Andere betrifft, die sich nur den Schein der Handwerksgesellen andichten und aber dem Bettel nachziehen, werden selbige, da sie über die Zurükweisung an den Grenzen sich durch Umwege in's Land zu begeben gelüsten ließen, also auch die, so mit den Attestaten der Meisterschaften und Paßzedeln List und Gefährde brauchen sollten, wanns 'bekannt, gleich obvermelten Landläufern mit Ausschmeizung, Brandzeichnung und Galeeren abgestraft werden. 840 März 17N0, Dieweilen aber bekannt, daß es solche Personen gibt, die des Glaubens und anderer erheblichen Ursachen willen ihre Wohnstätten verlassen und durch hiesige Botmäßigkeit öfter ihre Durchreise nehmen, so hat es die Meinung nicht, daß dergleichen Personen der Durchpaß versagt, noch gegen sie einiche der obgenanrten Strafen angewendet, jedennoch aber selbige um ihrer mehrern Sicherheit willen auf den Grenzen auch mit gedruktcn Paßzedeln und darinnen vernamseter Route versehen und darbei auch ermahnt werden sollen ohne Umschweif noch Säumniß ihre Reise fortzusezcn. Und damit der harunter suchende gute Zwek der Oberkeit gebührend in's Werk gerichtet werde, soll gegenwärtige Ordnung an gewohnten Orten öffentlich verkündet und angeschlagen werden, auch Alle, denen es Amts halber zusteht, oberkeitlich erinnert sein, darüber fleißig zu invigiliren und die Execution nach ihrem Inhalt ihnen getreulich obgelegen sein lassen, wie geschehen werde, MGHH. gegen Jedem versehen. Kantonsarchiv Basel: Eidg. Absch. v. 170(1. 434. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1700, ». März. Staatsarchiv Lucer». Allg, Absch. vo» 1700, kol. w. Gesandte: Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, alt-Schultheiß und Pannerhcrr; Jost von Fleckenstcin, Lcodegar Keller und Johann Karl Balthasar, alle des Raths. Uri. Johann Martin Schund, alt-Landammann; Sebastian Emanucl Tanncr, alt-Landammann. Schwyz. Dominik Bctschart, Statthalter; Joseph Anton Reding von Bibcregg, Landvogt und alt-Sekclmeister. Unterwalde n. Sebastian Müller, Landaminann und Landshauptmann, und Niklaus Jmfeld, alt-Landammann von Obwaldcn; (Riklaus) Kaiser, Landammann, und Johann Ludwig Lussi, Ritter, alt-Landammann, Landshauptmann ob und nid dem Wald, von Nidwalden. Zug. Johann Jakob Brandenberg, Statthalter; Jakob Weber, Ammann. ». Lucern, das diese Conferenz mit Schreiben vom 26. Hornung einberufen hat, eröffnet mit Rüksicht auf das Hauptgeschäft, laut sicherer Nachricht habe der kaiserliche Hof zu Wien seinem Residenten in Madrid, Graf Harrach, den Auftrag crthcilt, alles Ernstes dahin zu wirken, daß die in Gemäßhcit des 15. Artikels des Bundes am 1. April 1699 in Mailand erneuerte Publikation betreffend den Handelsverkehr und Transit über den Gotthard wieder aufgehoben und die Kaufmannswaarcn über Chiavcnna und Bünden nach Deutschland spedirt werden. Diese Publication, welche eine bloße Erneuerung derjenigen vom 30. Mai 1635 sei, schreibe klar vor, daß alle aus dem mailändischcn Staat ausgehenden und nach Flandern, Lothringen, Burgund und den Rhcinlanden bestimmten, sowie die aus besagten Landen nach dem Mailändischen gehenden Waaren bei Strafe der Confiscation über den Gotthard und durch die verbündeten eidgenössischen Orte spedirt werden müssen. Durch die im Jahr 1668 in Basel und den Rhcingegcndcn aufgetretene Pest sei diese Handelsstraße in Abgang gekommen und während fast vierzig Jahren öde gelegen. Wenn man nun erwäge, mit welcher Mühe diese Publication zu Stande gebracht worden sei und welch' guten Erfolg sie bereits gehabt habe, ob- schon noch viele Handels- und Fuhrleute sie nicht beachten, so sei es nöthig, an ihr festzuhalten, da sie eine Vollziehung des 15. Artikels des am 20. Juni 1634 erneuerten Bundes sei. Den verbündeten Orten, durch deren Botmäßigkeit diese Straße gehe, liege aber ob, genaue Aufsicht zu halten, daß die Zölle und Tarife nicht gesteigert und die Fuhr wohlfeil und schnell gemacht werde. Nach Berathung dieser wichtigen Sache März 170«, 841 wird Folgendes beschlossen: 1. Luccrn und Uri werden beauftragt und bevollmächtigt, die von den Orten für die Spedition aufgestellten Rcglcmentc genau zu prüfen und vollziehen zu lassen; 2, der spanische Gesandte, der Gubcrnator von Mailand und die Minister werden ersucht, die Publikation in allen Thcilcn aufrecht zu halten; 3. dem eidgenössischen Agenten und den beiden Obersten Amrhyn und Bcßler wird unter Mittheilung des Sachverhaltes und der oben erwähnten Schreiben empfohlen, das Interesse der verbündeten Orte allenthalben zu verfechten, wo sich dazu Anlaß biete; 4. da aus einem Schreiben von Bellen; an Uri vom 27. Februar hervorgeht, daß von den über den Langcnsce geführten Früchten unter dem Namen eines Comerzollcs eine neue Gebühr bezogen werden will, die dem Bunde widerspricht, so werden die zu Bellcnz regierenden Orte ersucht, in Bellenz die erforderlichen unparteiischen Kundschaften über diese neue gewaltthätige Forderung auf dem Langensee erheben zu lassen und in Mailand durch eine Abordnung Beschwerde zu führen, zu deren Unterstüzung der eidgenössische Agent und die Obersten Amrhyn und Bcßler bereits die nöthigen Instructionen erhalten haben; gleichzeitig sei denen von Luggaruö, unter Zusicherung kräftiger Unterstüzung, die Weisung zu erthcilen, sich der erwähnten Neuerung zu widersczen; 5. falls diese Vorkehrungen nicht verfangen würden, behält man sich vor, durch Vermittlung des eidgenössischen Residenten in Madrid in einer ehrerbietigen Vorstellung an den König selbst zu gelangen, und diese durch Abschriften der zwei Publikationen und des Artikels 15 des Bundes zu unterstüzcn. I». Lucern berichtet, der König von Spanien habe auf das von den verbündeten Orten im Juni an ihn gerichtete Ansuchen zur Entrichtung der Pensionen unterm 15. Octobcr geantwortet, er werde immer bestrebt sein, den Orten ihre Gebühr zu verschaffen, und habe dem Gubcrnator von Mailand den Befehl crthcilt, den katholischen Orten die verfallenen Pensionen zu entrichten und deren Situation in keiner Weise zu verändern; diese Mitthcilung sei mit einem Erinncrungsschrcibcn an den Gubcrnator gesandt worden, aber bisher unbeantwortet geblieben. In Betracht nun, daß entgegen dem Inhalt des Reductionsinstrumentcs bereits wieder vier Pensionen verfallen sind und keine Anstalten zu deren Bezahlung gemacht werden, wird der Gubcrnator unter Bezugnahme auf den königlichen Befehl dringend angegangen,, die Pensionen zu bezahlen, wofür auch die Verwendung des spanischen Gesandten, des eidgenössischen Agenten und der beiden oben erwähnten Obersten in Anspruch genommen wird; bei längcrm Ausbleiben der Zahlung werde man einen besondcrn Abgeordneten an den König abschikcn; dieses soll beigefügt werden, weil man die Erfahrung gemacht hat, daß die Inaussichtstellung solcher Maßregeln jcwcilen von gutem Erfolg gewesen ist. Gleichzeitig wird in dem Schreiben an den Gubcrnator auch das Interesse der Zwcycrischcn und Crivcllischcn Regimenter, welch' lcztcrcs so authentische königliche Versicherungen in Händen hat, bestens empfohlen, mit dem Verlangen, daß diese Forderungen bei dermaligcn Fricdenözcitcn in die Bilanz aufgenommen und den Jntcr- cssirtcn die jährlichen Anweisungen verabfolgt werden. Schwyz hat keine Instruction in Betreff einer Abordnung nach Madrid, mag aber leiden, daß in Mailand eine derartige Maßregel in Aussicht gestellt werde. «. Luccrn berichtet weiter, von den kaiserlichen Hofkammcrräthcn in Innsbruck seien zwei drohende Schreiben eingegangen, des Inhaltes, wenn man die Salzcontrahcntcn des Reichs nicht entschädige, solle man ihnen nicht verdenken, wenn sie das Salz nicht mehr verabfolgen lassen. Diese Drohung erscheine sonderbar, da Luccrn nichts Anderes wisse, als daß die Zahlungstermine ordentlich eingehalten und nichts wider den Inhalt des Salzvertragö gcthan worden sei. Auch Uri, Schwyz und Zug haben ähnliche Schreiben erhalten und ihrerseits als unbegründet widerlegt, ohne daß darauf eine Antwort erfolgt ist. Auf den Bericht, daß gegenwärtig Abgeordnete des Abtcö von St. Gallen und der Stadt Constanz, sowie mehrere Salzcontrahcntcn des Reichs in Rorschach sich bcrathcn, wie sie sich etwa einander nähern könnten, wird beschlossen, den Ausgang 106 842 März 1700. dieser Bcrathung abzuwarten. Inzwischen soll, nicht in gemeinsamem Namen durch Luccrn, sondern von jedem Ort besonders der kaiserlichen Hofkammcr geantwortet werden, da die Salztractatc auch von jedem Ort besonders abgeschlossen worden sind. Um die Schwierigkeiten der Titulatur auszuweichen, überläßt Luccrn diese Korrespondenz seiner Salzdircction. «I. Da die Republik Wallis in Betreff des neucrwähltcn Abtcö von St. Mauriz noch nicht geantwortet hat und zu besorgen ist, es möchte durch länger» Anstand zwischen Wallis und Bern und Freiburg, aus deren Gebiet die hauptsächlichsten Gefälle der Abtei hcrfließcn, Zerwürfnisse entstehen, so sollen die Gesandten von Uri und Herr Landammann Lussi von Nidwaldcn durch Privatcor- rcspoudcnz dahin wirken, daß endlich eine Antwort erfolge, v. Gemäß der Eröffnung von Luccrn sind von Soldaten des eidgenössischen Regiments in Savopen zu Händen der verbündeten katholischen Orte schriftliche Klagen eingegangen, daß man sie mit der Kostbarkeit der Kleider gar zn hoch beschwere, so daß sie den Hauptlcutcn immer schuldig bleiben und daher den Dienst nicht aufgeben können; sie wünschen weniger theure Kleider und mehr Wochcnlohn; man habe ihnen auch eine strenge Ordonnanz auferlegt und Mann für Mann einen Eid schwören lassen; dabei werde gegen Auörcißcrei und daherige Versuche ein sehr strenges Verfahren beobachtet, indem unlängst drei gehängt und drei erschossen worden seien; sodann wünscht Luccrn, daß man die neucrrichtcte Kapitulation wohl untersuchen lasse, aber den hohen Gewalten noch nicht vorlege, da der vierzigste, beziehungsweise lczte Artikel derselben dem Bund widerspreche, indem er dem Regiment die Pflicht auflege, gegen Jedermann zu dienen, ausgenommen gegen das Vaterland und seine Verbündeten, wodurch der Dienst, gegen die bisherigen Grundsäze der Eidgenossenschaft, offensiv und nicht blos defensiv werden könne. Hierauf antwortet Landvogt und alt-Sekclmcistcr Joseph Anton von Reding, man werde sich noch erinnern, daß man den Herzog beharrlich gebeten habe, dem sogenannten Andornischen Regiment, welches aus eidgenössischen Truppen bestanden habe, einen Oberst aus ihrer Nation zu geben; als solcher sei nun sein Bruder vorgestellt worden, der aber auf die Andornische Kapitulation nicht habe dienen wollen, sondern nach Prüfung der ältern Kapitulationen, als der Stockerischcn, Ulrich'schcn und Amrhynischcn, nach Anweisung des savoyischcn Bundes mit dem Herzog selbst eine neue verabredet habe, welche dem eidgenössischen Ansehen gemäßer und in vielen Punkten vorthcilhaftcr sei, als die frühere, ja selbst als die französische; der Sold sei von 15 auf 18 Pfd. erhöht, das Holz werde unentgeltlich geliefert, was früher nicht der Fall gewesen sei; die Obersten leisten ihren Eid, statt wie früher in die Hände eines Ministers, dem Herzog selbst, und die Regimentsfahne sei durch den Erzbischof eingeweiht worden; die klagenden Soldaten haben vom Regiment keinen Auftrag gehabt; auch habe der Oberst den Soldaten, die auf die neue Kapitulation nicht dienen wollen, den Abschied freigestellt; das strenge Verfahren finde in der eidgenössischen Kricgsdisciplin seine Rechtfertigung; dieses eidgenössische Regiment stehe den katholischen Orten wohl an und könnte ihnen bei unerwarteten Ereignissen sehr tröstlich sein; den 30. und 40. Artikeln der Kapitulation wolle der Herzog keine andere Auslegung geben, als wie sie aus dem Bund hervorgehe und wie darüber bereits eine Erläuterung gemacht sei; er empfehle daher seinen Bruder, der einem uralten Geschlecht angehöre, welches in eidgenössischen Actione» so oft sein Blut vergossen habe, der Protection der Orte. Die Gesandten von Schwvz bitten nun Luccrn, die Kapitulation ebenfalls genehmigen zu wollen; die Gesandten Lucerns versprechen darüber getreuen Bericht zu erstatten, meinen aber, der lezte Artikel könnte dahin rcdigirt werden, daß das Regiment nach Inhalt des Bundes dienen soll. Da der eidgenössische Resident in Madrid in seinem an die Orte und die Interessenten des sogenannten portugiesischen Regiments gerichteten Schreiben die wegen Versäumung des Termins an ihm gesuchten Zinse nicht anerkennt und vielmehr behauptet, von denjenigen Summen, die er antieipanäo geleistet, April 1700. 843 eine gleiche Ansprache machen zu können, haben einige Gesandte gemeint, man könne mit Fug auf den Zinsen beharren, man wolle jedoch die Reklamation den Beteiligten überlassen; schließlich wird inSgcmcin gesunden, cs können in Übereinstimmung mit der Mehrzahl der Bcthciligtcn und mit Ausschließung des Oberst von Bcroldingcn, der diesfalls keinen Anspruch habe, die in Mailand liegenden 752 Doubloncn gegen Ausstellung einer Gcneralquittung für die empfangenen 25,000 Doubloncn bezogen werden; indessen wird dem Residenten die ernstliche Weisung erthcilt, mit Sollicitirung der 2000 Doublonen auf der Flotte zu Haudcn der Bethelligten nicht abzulassen, »x. (S. u. SarganS.) I». Auf die Beschwerde UntcrwaldcnS, daß den Zöglingen u» Kollegium zu Mailand die weltlichen Stipendien statt alle Fronfasten, wie bisher, erst am Ende dcö Jahres bezahlt werden, wird der eidgenössische Agent in Mailand beauftragt, sich künftig für die herkömmlichen Quartalzahlungen zu verwenden. Man sehe auch i» dem Abschnitte HcrrschaftSangclegenheitcn: Grafschaft Sargans. «. Art. 184. Rheinwuhre». 435. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen, Mülhausen und Biel. Aarau. 1700, 20. bis 24. April. (10. bis 14. a. K.) Staatsarchiv Zkrich. All«. Abschiede Bd. «0. toi. 2. Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; Johann Ludwig Werdmütter, Statthalter. Bern. Emanucl von Graffcnricd, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, Vcnncr. Evangelisch Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Statthalter. Basel. Balthasar Burkhardt, Oberstzuuftmcistcr; Andreas Burkhardt, Dreicrherr. Schaffhauscn. Johaun Konrad Wüpfer, Bürgermeister; Johannes Köchlin, Statthalter. Appcnzell-Außerrhodcn. (Entschuldigt.) Stadt St. Gallen. Laurenz Werder, Unterburgermesstcr. Mülhausen. Gottfried Engclmann, Bürgermeister; Josuc Fürstcnbcrgcr, alt-Stadtschrciber und desigmrtcr Bürgermeister. Biel. Abraham Scholl, Stadlschrcibcr. Appenzcll-Außcrrhodcn entschuldigt sein Ausbleiben mit vielfältigen LandSgcschäftcn. Die Confcrcuz drükt darüber ihr Mißvergnügen auS und hofft, daß eS sich künftig solchen wichtigen Bcrathungcn nicht mehr entziehen werde. I.. Auf gemachte Anregung erstattet Schaffhausen Bericht, was ihm von der oberösterreichischen Regierung in Betreff der Kinder des Eberhard Jmthurn neulich zugcmuthct worden sei, und laßt die dicS- fälligen Acten belesen. Aus denselben geht hervor, daß Eberhard Jmthurn am 10. Februar vorigen Jahres unter Mitwirkung des ncllcnburgischcn Landschrcibcrö, Franz Heinrich Roth, bczichinigSwcisc unter Abfassung eines Verbalprocesscö, in Schaffhauscn der Haft entlassen wurde. Von ihm und seinen Verwandten, sowie von der Stadt Schaffhauscn, ist beidseitiges Vergessen des Vorgefallenen zugesichert und rüksichtlich der Kinder, namentlich der drei Söhnx des Eberhard Jmthurn, vereinbart worden, daß sie nach erlangter Mannbarkeit nach Belieben dem Vater, „was Rcligionö er sein möchte", nachfolgen können. Unterm 8. März des gegenwärtigen Jahres habe sich dann die obcröstcrrcichischc Regierung beschwert, daß dem Eberhard Jmthurn seine inzwischen nach Zürich verbrachten Söhne gegen das ihm bei seiner Freilassung gegebene Versprechen nicht rcstituirt werden wollen, und gebeten, diesem Ansinnen ohne Hinderung zu entsprechen, damit nicht etwa 844 April 1700, strengere Maßregeln ergriffen werden müssen. Dieser Androhung gemäß seien- zu Bilfingen die dem Spcndamt der Stadt gehörigen circa 100 Mütt Früchte mit Arrest belegt worden; obwohl Schaffhausen von der Entführung der Söhne kein Wissen habe und hierüber die oberöstcrrcichischc Regierung unterm 23. März in Kcnntniß gcsczt worden sei, müsse es doch noch strengere Schritte befürchten; es bitte daher um Rath und nöthigcnfalls um Hilfe. Nach reiflicher Reflexion wird befunden, der schaffhausischc Abgeordnete am Wicncrhof, Bürgermeister Holländer, solle über die ganze Angelegenheit actenmäßig unterrichtet und ersucht werden, auf Handhabung der Tractate mit dem kaiserlichen Gesandten während der Tagsazung zu Baden im April 1698, und vom 10. Februar 1699 mit dem bevollmächtigten Landschrcibcr von Nellenburg zubringen, zugleich aber zu berichten, ob mit Auslieferung der Kinder des JmthurnS die Pfandschaft erhalten und die Unterhandlungen zu einem erwünschten Ausgang gebracht werden können. Schaffhausen dagegen stellt vor, ein definitiver Entschluß falle ihm schwer, indem die Hintcrhaltung der fraglichen Kinder einen unglüklichcn Ausgang der Unterhandlungen in Wien, die Herausgabe derselben aber an den Vater die Gefährdung deren Seelenheils befürchten lasse; jeden Fall müsse es daher treues Aufsehen verlangen. Es wird ihm jedoch kein anderer Rath crtheilt, sondern empfohlen, den zu gewärtigcndcn Bericht des Abgeordneten in Wien den katholischen Orten zur Instruction auf die Jahrrechnuugstagsazung mitzuthcilcn. Im Ucbrigcn wird Schaff- Hausen alle bundcsgcnössische Untcrstüzung zugesichert, in der Voraussicht, daß der Bericht des Bürgermeister Holländer bessere Aufklärung gewähren werde. «. Es wird ein Schreiben der evangelischen Fürsten und Stände des Rcichsconvcnts zu Rcgcnsburg vom 30. Dcccmbcr (a. K.) des abgelaufenen Jahres vorgelegt, worin dessen Beschluß für Annahme des Gregorianischen Kalenders mitgetheilt und die evangelische Eidgenossenschaft eingeladen wird, diese Verbesserung der Zeitrechnung ebenfalls anzunehmen. Daß dieser neue Kalender für Handel und Wandel ohne Bedenken könnte angenommen werden, wird allseitig anerkannt; nur evangelisch Glaruö eröffnet, sofern derselbe von sämmtlichcn evangelischen Orten angenommen werden wollte, müßte cS vor einer dahcrigcn Erklärung eine einhellige oder Mchrhcitscntschlicßung der Landleutc einholen. Der Abgeordnete der Stadt St. Gallen berichtet, über diese Materie seien wirklich schon viele Schmuz- und Stichworte geflossen, und könnten allerlei Händel daraus entstehen; dennoch nimmt er die Sache sä rskvrenäum. Schließlich findet man am zwekmäßigsten, den Gegenstand bis auf die bevorstehende Tagsazung zu verschieben, dann die Gedanken der katholischen Orte vorerst zu sondircn, und erst nachher vor der gesammtcn Session damit aufzutreten. Inzwischen wird das Schreiben des evangelischen Reichsconvcnts verdankt. «I. Der Kurfürst von Brandenburg empfiehlt die in dortiger Mark niedergelassenen Schwcizercolonien zu Kirchcncollcctcn für vier neu zu erbauende und zwei zu rcparircnde Kirchen von 96 Haushaltungen. Zürich proponirt unter Hinwcisung auf die großen Ausgaben für die picmontcsischcn und französischen Flüchtlinge und den fortdauernden Unterhalt der zurükgeblicbenen alten und kranken Personen, sowie für die pfälzische Kirche und andere Glaubensgenossen, für ein und alle Mal eine Steuer von 1000 Rcichsthalcrn; Bern glaubt aus Rüksichten für den Kurfürsten auf 3000 Rcichsthalcr antragen zu sollen; evangelisch Glarus erklärt nur aü uuäionäum st rskörenäum instruirt zu sein; Basel will auch beitragen, aber nicht zu einer so hohen Summe; Schaffhauscn lind Stadt St. Gallen wollen sich zwar auch an diesem Licbcswcrk bcthciligcn, behalten sich aber offene Hand vor. Mülhausen läßt sich einen billigen Beitrag gefallen, während Biel bittet, es wenn möglich, zu verschonen. Gegenüber einem Mittelantrag auf eine Beisteuer von 1500 Rcichsthalcrn nach der neunörtischcn Scala beharren Schaffhausen und Stadt St. Gallen auf ihren Erklärungen, v. Auf Genehmigung der Obrigkeiten werden folgende Licbcsstcucrn beschlossen: 1. für den Kirchcnbau in Usingen im Naßau- April 17(10. 845 Saarwcrdischcn, auf Empfehlung des Fürsten Wallrad, nach der neunörtischen Scala 400 Rcichsthalcr; 2. dem Prediger zu Williamsdorf nach der fünfstädtischcn Scala 5l) Rcichsthalcr; 3. dem rcformirtcn Prediger zu Erlang nach gleicher Scala zum leztcn Mal 130 Gl.; 4. dem deutschen und maischen Prediger der Kirchen zu Pclican, Appenhofen, Jngcnhcim und Ballone bei Pclican, wie auch einiger Picmontcscn zu Mcrthcim in der Vogtei Gcrmcrshcim, auf Empfehlung Berns, nach der neunörtischen Scala 126 Gl. Schaffhauscn und Stadt St. Gallen behalten sich auch in Nüksicht dieser Beschlüsse freie Hand vor. f. Da in der Pfalz keine andere als dort gcbornc Prediger zugelassen werden, so wird die Aufnahme von vier Pfälzischen Studircnden der Theologie in daö Eraömischc Kollegium in Basel auf Kosten der V evangelischen Städte für drei Jahre beschlossen, jedoch gegen die Verpflichtung, daß die Alumnen nach Vollendung der drei Jahre das Prcdigtamt nirgends ausüben, als in der Pfalz. Die jährlichen Kosten von 200 RcichS- thalcrn werden nach der fünfstädtischen Scala vcrthcilt, wozu auch Schaffhauscn stimmt, weil seine Absicht Zu freiwilligem Beitrag annähernd mit seinem Bctreffniß übereinstimme; die Stadt St. Gallen aber, die mit 17 Rcichsthalcrn veranlagt ist, bcharrt wieder auf dein Grundsaz, daß solche Steuern vom freien Willen abhängen sollen. I» Betreff der östcrreichischcrscitS beabsichtigten zcitwcisen Aufhebung der Zollexcmtion gegen die Eidgenossenschaft werden folgende Acten vorgelegt: 1. Schreiben des Kaisers vom 20. Februar abhin, des Inhalts, er habe aus dem Schreiben der Tagsazung vom 24. Juli v. I. mit Wohlgefallen «fahren, daß die Eidgenossenschaft die Motive der beabsichtigten zcitwcisen Aufhebung der Zollexcmtion in der Wesenheit anerkenne und nur noch über die Modalität weitere Erläuterung verlange; deswegen sei den Zoll- stättcn bereits der Befehl erthcilt worden, mit dem Zollbezug von den aus und nach der Schweiz gehenden Waarcn den Anfang zu machen, jedoch so, daß eine Ermäßigung beobachtet werde, aus welcher man die crbvcrcinigte Gewogenheit ersehen könne; 2. schriftliche Propvsition dcö kaiserlichen Gesandten vom 23. März, abgelegt vor einer Deputation dcö Raths in Zürich, worin die kaiserliche Entschließung als durch die Roth abgcdrungen und der Erbcinung unnachthcilig dargestellt, und dcö Weitem angeführt wird, daß eine Rcduction des Zolles auf die Hälfte, wie eidgcnössischerscitö gewünscht worden, nicht statthaft sei, weil sonst dadurch die Einjchmuggclung fremder Waarcn hervorgerufen würde. Laut den Berichten von Zürich und Basel hat der Zollbczug zu Liptiugcn und Rhcinfcldcn begonnen. Da jedoch diese Angelegenheit die gcsammtc Eidgenossenschaft betrifft, so wird sie auf die nächste Tagsazung verschoben, inzwischen aber beschlossen: 1. Es sollen die österreichischen Zollstättcn, wo immer möglich, abgefahren werden; 2. hicvon sott den katholischen Orten Mittheilung gemacht werden; 3. seien nach eingelangter Approbation die gutgcfundcncn Protcstationen an die obcröstcrrcichischc Regierung, den kaiserlichen Gesandten und die Zollstätten abzucrlasscn. I>. Ucbcr das Ansuchen des Markgrafen von Badcn-Durlach um Abschluß eines Bündnisses wird sorgfältig dclibcrirt und allgemein der beste Wille gezeigt, mit dem Markgrafen ein gutes nachbarliches Verständnis; zu unterhalten, so weit man diesfalls gehen dürfe; dagegen wird nicht thunlich befunden, eine Dcfensivallianz mit ihm abzuschließen, was dem jenseitigen Abgeordneten, vr. Härder, durch einen Ausschuß vorgestellt wird mit dem Begehre», cr solle eröffnen, waö für Anträge er etwa weiter zu stellen habe. Darauf hat Härder geantwortet, er nähre die Hoffnung, cS könnte ein Thcil der Markgrafschaft von den evangelischen, und vielleicht auch von den katholischen Orten in Sicherheit genommen werden, und zwar etwa in der Weise, daß dem Markgrafen auf seine Kosten zweihundert Mann zur Verfügung gestellt würden, wofür sich katholischerscits laut Privateröffnungcu günstige Disposition gezeigt habe. Nach dicSfälligcr Berichterstattung au die Scssiou wird Herrn vr. Härder geantwortet, man sei ganz geneigt, seinem Committcntcn alle möglichen Dienste zu erweisen; wenn cr es daher 846 April 1700, bei dem Kaiser, dem König von Frankreich und den katholischen Orten dahin bringen könnte, daß die Ncutralisirung eines gewissen bekannten Distrikts zugegeben würde, so würden die evangelischen Orte nicht ermangeln, durch Empfehlungen Verwendungen und Abordnung von Repräsentanten zu seinen Gunsten und seiner Sicherheit alles Mögliche beizutragen, jedoch in der Voraussezung, daß derselbe der evangelischen Eidgenossenschaft alle bisherigen Freundschaftsbeweise auch fürdcr zusichere, und Basel gegen das markgräfliche Land offenen Paß und freien Handel gewähre. Hicfür wird übrigens Berichterstattung an die Obrigkeiten behufs Ertheilung der Instructionen ans die nächste Tagsazung vorbehalten. I. Zürich berichtet, daß die oberösterreichischc Regierung die Wiedcrlösung seiner Herrschaft Ramsen fordere, und gibt darüber folgenden geschichtlichen Aufschluß: Diese weder lehen- noch pfändbare Herrschaft sei von den freien Reichscdeln, Gebrüder Johann Heinrich und Hanö Kaspar von Klingenbcrg, Verschiedenen, besonders aber dem Kaiser Ferdinand I., feilgeboten worden, und zwar einem Reichsgenossen um 500 Gl. wohlfeiler, als einem Nichtgenossen; in Ermanglung anderer Käufer sei die Herrschaft den 18. Juli 1539 denen von Stein um 9500 Gl. eines unwiderruflichen Kaufes verkauft worden; obschon in den Jahren 1540 bis 1549 der Kaiser das Zugrecht geltend machte, habe er doch nicht darauf beharrt und so sei die Stadt Stein von 1549 bis 1656 im ruhigen Bcsiz verblieben; in dem leztern Jahr habe Erzherzog Ferdinand Karl auf Grund eines Recesses von Innsbruck dieselbe sammt der Execution der EhehaftSfälle, mit dem Recht der hohen Jagdbarkeit und Cession der ersten Instanz, jedoch mit Vorbehalt der hohen Instanz und der landesfürstlichcn Hoheit in kirchlicher und politischer Beziehung, gegen Bezahlung einer Summe von 7500 Gl. und 3000 Gl. Discrction überlassen, so daß die Herrschaft auf den Preis von 20,000 Gl. steige; im Jahr 1657 sei in Betreff der EhehaftSfälle und der hohen Jagdbarkeit eine Erläuterung gemacht und vom Erzherzog ratificirt worden, worauf 1658 die Immission stattgefunden habe; endlich im Jahr 1659, als der Erzherzog die Kaufölösung prätcndirtc, sei ein Cessionstractat zu Stande gebracht worden, worin der Baslcr Friede von 1499 allcgirt wurde; nachdem aber im Juni 16^9 wegen des stcinischcn RehhagS, Abtreibung einer nellcnburgischcn Schildwache und Fällung eines Wildschweines einige Erbitterung der Regierung zu Stockach gegen Stein erweckt worden sei, habe die Regierung zu Innsbruck mit Schreiben vom 29. Dcccmber die Lösung dieses Kaufs angekündigt, wogegen die Stadt Stein, unter Recommendation von Seite Zürichs, bei besagter Regierung, dem kaiserlichen Gesandten und zu Stockach ihre gründlichen Gegenvorstellungen gemacht habe. Von der Regierung zu Innsbruck sei hierauf unterm 12. April geantwortet worden, sie habe nur nach ausdrüklichem Befehl des Kaisers gehandelt, übrigens das neueste Gesuch um Veranstaltung einer Konferenz in dieser Angelegenheit dem Kaiser zur weiter» Entschließung übermittelt; die ncllcnburgische Regierung habe unterm 14. April sich ebenfalls darauf bezogen, daß sie nur erhaltene Befehle vollziehe, zugleich aber beigefügt, sie hätte erwartet, die Stadt Stein hätte mit dem Vertrag auch das gute Einvernehmen zu wahren gesucht; wenn sie sich ex äoinmio territoriuli, wie sie angebe, berechtigt geglaubt habe, den Rehhag so einzurichten, daß er einem Zwinger zu vergleichen sei, so hätte doch wenigstens die Rüksicht für den Kaiser und die gute Nachbarschaft sie bestimmen sollen, denselben nach allgemeiner Uebung herunterzuschncidcn. In Rüksicht auf den der katholischen Religion schuldigen Schuz habe man verschiedene Beschwerden; einem Katholiken von Arla, der sich mit einer katholischen Wittwc habe vcrchlichcn wollen, sei ungeachtet der landgräflichcn Empfehlung das Burgrecht zu Ramsen nicht ertheilt worden, während hinwieder nicht nur einige fremde Familien der andern Religion zu Bürgern angenommen, sondern wirkliche Burger, die zur katholischen Religion haben übertreten wollen, unter einem andern Prätext ihres Rechtes beraubt worden seien. Zürich schließt seine Relation mit einem Gesuch um weisen Rath und April 170N. 847 religionögcnössischc Untcrstüzung bei allfällig versuchter Gewalttätigkeit, Die übrigen Orte finden, daß Zürich bisher wohl und vorsichtig verfahren sei, und auch künftig seine Maßregeln nach dem Tractat von 1659 einrichten solle. Der gemeinsame Rath wird ihm dann dahin crthcilt, cS möge den katholischen Orten von dieser Angelegenheit unvcrwcilt Kcnntniß geben, wobei ihm anhcimgestcllt bleibt, im Fall der Roth noch vor der Jahrrcchnungstagsazung eine allgemeine eidgenössische Confcrcnz auszuschreiben. Zürich verspricht diesen Rath seinen Obern zu hinterbringen. Ii. (Zürich und Bern). Nach Verlesung mehrerer Schriften über den in Bünden waltenden Streit und nach reiflicher Erwägung, daß daraus leicht ein gefährliches Feuer entstehen könnte, wird auf Ratification beschlossen, die früher angeregte Mediation aufzunehmen. In diesem Fall sei dann der Gotteshaus- und Zchngcrichtcnbund anzufragen, ob sie die Vermittler und die Wallstatt selbst bezeichnen, oder dieses den vermittelnden Orten überlassen wollen. I. Es wird ein Schreiben des Markgrafen Georg Friedrich von Anspach an sämmtlichc eidgenössische Orte vom 22. März abhin verlesen, worin derselbe eröffnet, der Handelsmann Johann Heinrich Paccaton von Jfcrten habe den Arrest der zu Lmzburg verhafteten Juden durch unrichtige Erzählungen erwirkt; sein Sohn sei in Nördlingcn von den Juden von Fürth nicht wegen der Anschuldigung eines Raubmordes an einem Juden, sondern wegen „Zollschalkung" in Arrest gesczt worden; was von dem Juden Hirsch Ncumark von Oellingen wegen eines todtgcfundcncn Juden chrcnrührcrisch gegen den jungen Paccaton ausgesagt worden sei und dessen Abfassung Zur Folge gehabt habe, sei weder Namens aller zu Fürth wohnenden Juden, noch insbesondere der in Lcnzburg gefangenen Salomon Uhlmann und Moses Simon dcponirt worden; da wegen dieser angcthancn Schmach Hirsch Ncumark vcrurthcilt worden sei, so möge Paccaton gegen diesen die Exccution nachsuchen; glaube er aber, die ganze Judcnschaft von Fürth für die erlittene Unbild verantwortlich zu machen, so solle cr nach Anspach kommen, wo er unparteiische Justiz finden werde; die Gcfangcnhaltung der genannten zwei Juden sei ein Eingriff in die Jurisdiction von Anspach und in das Völkerrecht. Nach Verlesung vieler andern Acten weist Bern nach, wie unschuldig sein Angehöriger Paccaton von der ganzen Judcnschaft von Fürth in Schmach, Gefangenschaft und große Kosten vcrsezt worden sei, wie solches auS dem dem Abschied beigelegten gedrukten Factum hervorgehe. Nachdem über diesen Gegenstand und namentlich über die Umstände der Auslieferung der zwei gefangenen Juden weitläufig discutirt und abweichende Meinungen vorgebracht worden waren, vereinigte man sich endlich, auf Genehmigung der Obrigkeiten, auf den Antrag, cS sei das Schreiben des Markgrafen und das Factum Paccatons den katholischen Orten mitzuthcilcn und dann durch die Tagsazung Zu beschließen, die gefangenen Juden loszulassen undmit der übrigen Judcnschaft aus der ganzen Eidgenossenschaft Zu verbannen, bis dem Paccaton gebührende Satiöfaction werde; ferner könnte das anspachischc Schreiben dem Markgrafen zu Badcn-Durlach, als nahem Verwandten dcS Markgrafen von Anspach, zur Erwirkung eines kräftigen Fürwortes durch Vermittlung des vr. Härder übersendet werden, welch lcztcrm auch daS Factum Paccatons und die Urthcile von Nördlingcn und Oellingen zu bestellen wären, in. Ucber die bedauerlichen lvggcnburgischcn Beschwerden hat man angelegentliches Nachdenken walten lassen und befunden, da die evangelischen Orte sich gegenwärtig auf bloßes Zusehen beschränken müssen, solle evangelisch GlaruS, welches nnt Toggcnburg verlandrcchtet ist, sich der Sachen annehmen, das mitvcrlandrechtctc Schwyz unter einem politischen Vorwand in Sachen zu intcrcssircn und dadurch den Weg zu Unterhandlungen zu bahnen suchen; inzwischen sind die Toggcnburgcr zu möglichster Vorsicht und Vermeidung gefährlicher Schritte zu ermahnen. GlaruS versichert seine Bereitwilligkeit zu allen möglichen Diensten, bemerkt aber, eS stehe nicht an ihm, die Toggcnburgcr einzuladen; es sei aber bereit, ihnen die Hand zu bieten, wenn sie sich anmelden; indcß liege 848 April 170», einem solchen Schritte das schwere Hinderniß im Wege, daß die Toggcnburgcr sich über ihre Angelegenheiten nicht mehr in Versammlungen bcrathen können; es konnte aber etwa die neue Straße durch den Hummclwald, die vielleicht nicht recht ausfalle und ein politischer Punkt sei, den Anlaß bieten, daß sich die Toggcnburgcr bei ihnen anmelden und sie dann mit denen von Schwyz einen Kongreß herbeizuführen im Stande wären, woraus dann weitere Handlungen erfolgen könnten. Hicbci läßt man es dermalen bewenden, Der Gesandte von St. Gallen bringt folgende Beschwerde vor: Vor etwa zwei Jahre» sei das zwölfjährige Töchtcrlcin eines Bürgers der Stadt, als der Vater es habe abstrafen wollen, zu einer papistischcn Frau nach Löhrcn gelaufen; als der Vater es habe holen wollen, habe man simulirt, es ihm verabfolgen zu lassen, allein das Kind sei ihm unter den Augen wieder wcgpracticirt worden; ein Gesuch der Stadt an den Abt um Restitution dcö Kindes habe nur den Erfolg gehabt, daß dem Vater dasselbe zwei Stunden von St. Gallen wieder unter Augen gestellt, aber gleich wieder, und zwar vermuthlich in's Kloster Magdenau, entführt worden sei, sobald das Kind gesagt habe, es wolle nicht mit dem Vater gehen; nachdem dann auch der dein Vater beigegeben«: Gerichtsschrcibcr, der sich etwas verspätet hatte, herbeigekommen sei, habe man vas Kind nicht mehr erscheinen lassen wollen; seither habe der Vater dasselbe zu seinem großen Schmerz, ungeachtet der Bitten an den Abt, nicht wieder erhalten können. Es wird nun St. Gallen der Rath crtheilt, durch eine Deputation an den Abt die Restitution des Kindes nochmals kategorisch zu verlangen; daneben wird der Gegenstand zur Instruction auf künftige Tagsazung in den Abschied genommen. «. Zürich crmahnt Schaff- Hausen und St. Gallen eindringlich, bei den Obern kräftig dahin zu wirken, daß sie zur Bezeugung guter Harmonie ihre Betreffnisse zu den Etablirungsgcldcrn der cmigrirtcn französischen Flüchtlinge, wie Basel es auch gcthan, cinschicßen. Schaffhauscn schüzt seine übrigen großen Ausgaben vor, und St. Gallen will sich überhaupt nicht zur Reparation, wohl aber zur Empfehlung einer freiwilligen Beisteuer und zu getreuer Berichterstattung verstehen. »». (Zürich und Basel). In Betreff der Distributionsweisc der Etablirungsgcldcr der französischen Flüchtlinge erklärt Basel, Zürich möge damit nach seinem Belieben verfahren. «>. (Zürich und Schaffhauscn). In den Anständen Zürichs gegen Schaffhauscn wegen Zollfordcrung von seinen Angehörigen und wegen streitiger Marken, sowie in Betreff der Beschwerde Schaffhauscns gegen Zürich, die Ellikoncrstraßc betreffend, wird auf gelegenere Zeit eine Confcrcnz zu halten beschlossen, r. (Zürich und Bern). Zürich stellt vor, daß im Postwesen verschiedene Unordnungen eingeschlichen seien, daher beim Ablauf des Vertrags eine Unterredung mit Bern nöthig erscheine. Bern nimmt diese Anregung aä rekersnäuin. 430. Conferenz der mit Spanien verbündeten Orte. Lueern. l?lw, 22. April. Staatsarchiv Luccrn. Ungebundene Abschiede. Gesandte: (Nicht angegeben.) Die Bctheiligtcn der in den Jahren 1664, 1665 und 1666 in Spanien gestandenen und wider Portugal verwendeten zwei Regimenter hatten den 14, October vorigen Jahres wegen Bezahlung der Zinse des alten Guthabens an den Residenten Cassani nachdrüklich geschrieben und darauf aus Madrid eine Antwort erhalten, April 17N0. 849 worauf sie das Geschäft in der am 8. März in Luccrn gehaltenen Confcrcnz der V katholischen Orte anbringen ließen. Daselbst wurde den Jnteressirtcn anheimgcstcllt, ob sie die von Cassani in Mailand deponirten 752 Dublonen annehmen und dafür eine Gencralquittung ausstellen wollen. Von den Jnteressirtcn von Luccrn ist dann auf heute diese Conferenz ausgeschrieben worden, auf welcher die Abgeordneten aller V katholischen Orte erschienen sind, mit Ausnahme deren von Schwyz, das sich wegen eingefallener Geschäfte entschuldigt und erklärt, es werde sich den Beschlüssen der übrigen Orte conformircn. Da schon früher auch Frciburg, Appcnzell-Jnnerrhodcn und der Abt von St. Gallen eine gleiche Erklärung abgegeben haben, wird in die Sache eingetreten und zuerst in Frage gesezt, ob man die deponirten 752 Dublonen gegen Auswechslung einer Gcncralquittanz mit Auslassung der von Herrn Oberst von Beroldingcn wirklich bezogenen 248 Dublonen annehmen, oder ob man wegen der von Cassani übersehenen Termine auf den aufgelaufenen Zinsen beharren wolle. Uri meint, das sollte füglich geschehen, weil die von Cassani 1680 extradirte Obligation, obschon sie nichts von Zinsen spreche, ein öffentliches Instrument sei, und Cassani früher für seine Vorschüsse an die Bcthciligtcn auch bis auf 8°/» Zinse berechnet habe. Die Beteiligten der übrigen Orte bestreiten die Anschauung Uri's nicht, heben aber die Einrede Cassani's, daß er keine Zinspflicht eingegangen sei, hervor und geben zu bedenken, daß während der kostspieligen Proceßführung um die Zinsen in Madrid das Depositum von 752 Dublonen in Mailand wieder verschwinden könnte. Sie finden daher besser, diese Summe gegen unc mit gewissen Präcautioncn ausgestellte Quittung zu beziehen. Da schließlich auch Uri hiczu einwilligt, wird an Cassani freundlich geschrieben, man stehe von einer Zinsfordcrung ab, aber erwarte um so mehr, daß er sich eifrigst bemühen werde, die auf der Flotte diesen Regimentern noch ausstehenden 2000, und die dem Eloossichcn Regiment zugutkommcndcn 1140 Dublonen beförderlichst einzubringen; inzwischen möchte er über den Stand der beiden lcztcrn Forderungen Bericht erstatten. In Rüksicht der Quittung wird gefunden, cS sollen die von Oberst von Beroldingcn für sich und Andere empfangenen 248 Dublonen darin nicht erwähnt werden. Auf Begehren der Bcthciligtcn von Uri. Untcrwalden und Zug wird Luccrn beauftragt, sich durch einen geeigneten Mann auf dem Wege der Korrespondenz beim spanischen Gesandten zu erkundigen, wo die Gelder zu erlegen seien, und sich über Alles mit Statthalter Püntincr oder Landammann Oberst Bcßlcr in'S Einvernehmen zu sezen. Dabei berichtet Luccrn, Untcrwalden, Zug, Frciburg, Appcnzell-Jnnerrhodcn und der Abt von St. Gallen wünschen ihre Betreffnisse in Luccrn zu erhalten, während Uri in Mailand darüber versagen möchte. Von Schwyz erwartet man noch Bericht. Im Fernern legt Herr Landvogt Ritter Dullikcr, der dieses Geschäft seit neun Jahren betrieben hat, Rechnung ab, wobei er an der ihm eingewiesenen Masse einen Saldo von 42 Gl. ausweist. Diese Rechnung wird genehmigt und verdankt und eine weitere Belohnung vorbehalten. Uri wünscht zur Vervollständigung seiner Acten eine Abschrift der Rechnung, um sic den übrigen Mitinteressirten mitthcilcn zu können. Die Rcpartition des Betreffnisses wird verschoben, bis die Rechnung allseitig anerkannt und man auch über die Bcwandtniß der 248 Dublonen im Reinen sein wird. Schließlich kommt noch in Behandlung eine vor Jahren von Oberst von Beroldingcn errichtete und auf Gütern zu MaiaS versicherte Obligation von 15,000 Pfd. zu Gunsten der an den ehemaligen spanischen Regimentern Bcthciligtcn, abgeschlossen auf zehn Jahre und zu 3°/o verzinslich, jedoch aufkündbar, wofern iwci Zinse auflaufen. Da nun auf nächsten August diese Bedingung eintreffen würde, wenn Oberst von Beroldingcn nicht früher zahlte, so wird den Regierungen beantragt, daß den Abgeordneten auf das Sindicat Rc Instruction crthcilt werde, dem Instrument gemäß auf die Exemtion zu dringen. Da indessen die Schuld auf 15,397 Pfd. angewachsen ist, daS Instrument aber nur auf 15,000 lautet, so soll Oberst von Beroldingcn 107 850 Mai u, Juni 1700. zur Bezahlung der 397 Pfd. angehalten werden. Das hinter Johann Baptist Riva in Lauiö liegende Instrument soll von Uri zur Hand begehrt werden. 437. Conserenz der die Vogtcien Bellenz :c. regierenden III Orte. Brunnen. 1700, 17. Mai. Uri hat die Conserenz angeordnet namentlich wegen des leztes Jahr zu LuggaruS lezterm Orte gewährten Zollrcchts auf Korn und Wein, worüber sich die Communität Bellenz sehr beschwert. Nidwalden läßt die Conserenz durch Landammann Johann Ludwig Lussi und Statthalter Johann Kaspar Achcrmann besuchen, mit dem Auftrag, besonders auf die Abschaffung des Zolls zu Vira zu dringen. Am 19. Mai wird über die Verhandlungen relatirt; daraus ergibt sich, daß Uri und Schwyz prätendirc», die drei Vogteicn wider ihren Willen zu besalzcn, wozu sich Nidwalden keineswegs verstehen will. Landesarchiv Nidwalden: Wochenrathsprotokoll von: 10. u. 15. Mai 1700, 5ol. 102, 103 u. 107. 43«. Conserenz der katholischen Orte und des Abtes von St. Gallen. Lucern. 1700, N. bis 5. Juni. Staatsarchiv Lucern. Allg. Atsch. Bd. I.XXXVI, kol. K4. — Landesarchiv Zch>v>>>. Abschiede. Gesandte: Lucern. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Martin Schwyhcr, Statthalter; Karl Christoph Dullikcr, Sekclmcistcr; Oberst Karl Anton Amrhyn, des Raths. Uri. Johann Karl Bcßlcr, Landammann und Panncrhcrr; Anton Schund, alt-Landammann und Gardehauptmann zu Turin; Johann Ulrich Püntiner, alt-Sckclmeistcr. Schwyz. Johann Dominik Bctschart, Landsfähndrich und Landammann; Walthcr Bcllmont von Rikcnbach, des Raths. Untcrwaldcn. Johann Wirz, Landammann und Panncrhcrr, und Sebastian Müller, alt-Landammann von Obwaldcn; Beat Jakob Zelgcr, Landammann und Panncrhcrr, und Joseph Jgnaz Stultz, Landschrcibcr von Nidwalden. Zug- Johann Jakob Brandenberg, Statthalter; Johann Heinrich Jtcn, Ammann. Katholisch GlaruS. Kaspar Joseph Frculcr, Landammann. Frei bürg. Johann Peter von Boccard, Obcrzcughcrr; Simon (Pancraz) Bumann, Bürgermeister. Solothurn. Urs Suri, Vcnirer; Johann Ludwig von Roll, Sekclmcistcr. Appenzell-Jnnerrhoden. (Entschuldigt.) Abt von St. Gallen. Freiherr Gall Anton von Thurn, Obcrvogt zu Romanöhorn. ». Da der kaiserliche Gesandte unlängst den Orten, den einen persönlich, den andern durch Circular, die Aufhebung der in der Erbcinung begründeten Zollbefreiung und den wirklichen Bezug des Zolles an den österreichischen Zollstättcn angekündigt hat, und von Seite der in Aarau versammelt gewesenen evangelischen Conserenz unterm 18. April über den all exkeutione angefangenen Zollbezug und namentlich eine Zollfordcrung von 150 Gl. von dem mit eidgenössischen Waarcn beladcncn und zu Liptingcn durchgeführten Wagen Mittheilung gemacht worden war, auch im Fernern der kaiserliche Gesandte mit Schreiben vom 14. Mai den Juni 1700, 851 katholischen Orten unter Andern« von der Pratensis«! der Regierung in Innsbruck auf Wiederlösung der der Stadt Stein an« Rhein zuständigen Herrschaft Ramsen Anzeige gemacht hat, ist die gegenwärtige Confcrenz ausgeschrieben worden, damit sich die katholischen Orte vor Bcsammlung der Jahrrcchnungötagsazung über die obwaltenden Geschäfte besser verständigen können. Bei der Eröffnung berichtet Luccrn, es habe den kaiserlichen Gesandten bei seiner jüngsten Anwescnhcit daselbst ersucht, mit dem notificirten Zollbezug einzuhalten, bis diese Sache von den gcsammtcn Orten könne besprochen werden; darauf habe derselbe geantwortet, die Sache sei eine bereits beschlossene; gleichzeitig habe er ein Memorial sammt den Zolltarifen zu Liptingcn und Gebratz- hofcn hinterlassen und diese dem Verlauten nach auch den übrigen Orten übersendet. Nachdem die Mitthcilung der evangelischen Confcrenz über die Zollabnöthigung zu Liptingcn, ferner ein Schreiben des kaiserlichen Gc- jandten, als seien die drei Wägen vorsäzlich mit den kostbarsten Waarcn beladen worden, um den Zoll dein gemeinen Mann recht odios zu machen, ferner eine Gegcninformativn des von Zürich hichcr geschiktcn Untcr- schrcibcr Lavatcr über die Natur der auf den drei Wägen verladenen Waaren (in Zürich fabricirtc Wollcn- stoffe und einheimisches Pelzwerk) sammt einen« Memorial der evangelischen Orte über die Bcdcnklichkcit des von« Kaiser eingeschlagenen Verfahrens verlesen «vorbei« waren, «vird zur Bcrathung geschritten. Es wird hervorgehoben, allem Anscheine nach sollen die von der Eidgenossenschaft abgeschlossenen Bündnisse ihr zur Dicnstbar- keit gereichen, indem man sich östcrreichischcrscits über die Erbeinung und die über dieselbe hinausgehenden guten Dienste «vcgscze und zweiseitige Stipulationen eigenmächtig aufhebe; «venu die Eidgenossenschaft vcr- Ichiedcne Male, und zulczt 1654, auf die Zollbefreiung verzichtet habe, so sei es jcwcilcn auf Grund eines Vertrages, auf beschränkte Zeit und in großen Nöthen geschehen, so namentlich 1561, als es sich darum handelte, den Erbfeind des christlichen Glaubens von den deutschen Grenzen fernzuhalten; würde man nun in gegenwärtigen Friedcnözcitcn nachgeben, so könnten sich andere verbündete Fürsten ebenfalls von ihren Vcrtrags- pflichtcn lossagen; es sei von der höchsten Wichtigkeit, daß alle Orte sich für einen gemeinsamen Entschluß einigen; das Ansinnen Oesterreichs ganz abzuschlagen, sei nicht rathsam, da die Unterhaltung guter Nachbar- Ichaft mit demselben der Eidgenossenschaft nüzlich sei; aber Willkür soll man nicht hinnehmen, sondern sich den Zoll eher abnöthigcn lassen. Luccrn äußert seine Ansicht dahin: Wenn durch die Unterhandlungen erzwckt «verde« könne, daß die Waarcn, welche in die Eidgenossenschaft eingehen und daselbst verschlissen werden, zollfrei bleiben, die in der Eidgenossenschaft fabricirtcn bei ihrem Eintritt in'S Ocstcrrcichischc den halben, die Transltwaarcn aber den ganzen Zoll bezahlen, so könnte man dieses auf zehn bis zwölf Jahre Zugeben. Uri, Schwpz, Untcrwaldcn, Zug, Glarus und der Abt von St. Gallen erklären, sie seien nicht ungcneigt, Oesterreich nach den Verträgen von 1561, 1587, 1612 und 1654 entgegenzukommen. Da indessen dlc neuen Tarife und das zürcherische Memorial den Orten nicht früher vorgelegen haben, so «vird die Ent- Ichlicßung allerseits all rkksronäurn genommen. Frciburg und Solothurn «vollen ii« dieser Sache weder viel noch wenig nachgeben, sie «verde» aber die Ansichten der übrigen Orte ihren Obern getreulich hinterbringen, "i der Hoffnung, daß diese sich den ersten« nähern werden; nur finden sie, man solle ein solches Anerbieten mcht sogleich machen, sondern darauf erst eingehen, wenn es vom kaiserlichen Gesandten proponirt «verde. Sollte ein solches Entgegenkommen nicht verfangen, so findet man allgemein, daß dann eine zweifache Gc- landtschaft, von jeder Religion ein Mitglied, an den Kaiser abzuordnen sei, von der Annahme ausgehend, baß dieser so gerechte Monarch übel berichtet sein müsse. Ii». Luccrn eröffnet, ihm, und vcrmuthlich auch den übrigen katholischen Orten, sei von Zürich die Mitthcilung gemacht worden, die Regierung zu Innsbruck pratcndire die Wicdcrlösung der Herrschaft Rainscn, obschon diese Niemanden lehcnpflichtig und von den 852 Juni 17N0. Klingcnbergischcn Erben schon 1 539 dem Bürgermeister und Rath zu Stein am Rhein käuflich übergeben, von Kaiser Ferdinand I. 1549 deren Lösung cedirt und leztlich von Erzherzog Ferdinand Karl gegen eine Aufgabe von 10,5t)l) Gl. die Kaufslösung in seinem und seiner Erben Namen abgetreten worden sei, mit dcr-Bcdingung der Sicherung der katholischen Religion; die LösungSsummc sei zu Radolfzell dcponirt und wenn dieselbe nicht angenommen werde, so beabsichtige man, die Angehörigen von Ramsen in die Huldigung zu nehmen; Zürich habe nun bei der obcrösterrcichischcn Regierung um eine Konferenz gebeten, um die Käufe und Ccssioncn producircn zu können, und alle Abhilfe anerboten, sobald nachgewiesen werden könne, daß rük- sichtlich der Sicherung der katholischen Religion etwas versehen worden wäre; inzwischen habe es bei Luccrn das Gesuch gestellt, an den Kaiser ein Vorstcllungsschreiben zu erlassen, das bewilligt worden und unter seinem, Lucernö, Namen abgegangen sei. Nach dieser Eröffnung werden verlesen: Memorial des Unter- schreibcr Lavater von Zürich, Extract des ramsischen Abschiedes von 1694, Vcrzcichniß der katholischen Bevölkerung in Ramsen von 1659 und 17t)l), wonach dieselbe in diesem Zeitraum von 58 auf 66 Personen gestiegen sei, während der kaiserliche Gesandte eine Abnahme derselben behaupte. Nach Kcuntnißnahme dieser Actenstüke wird nöthig befunden, über Verschiedenes auf der Tagsazung in Baden nähern Bericht einzuziehen ; mit Bezug auf die Wesenheit der Sache wird für bedenklich angesehen, daß Herrschaften, welche außer den Grenzen der Eidgenossenschaft liegen und von dieser nicht von Bundes wegen zu versprechen sind, in den eidgenössischen Schirm genommen werden sollten, um so mehr, als dem Rath zu Stein nur die niedere, der Grafschaft Nellcnburg aber die hohe Gerichtsbarkeit in Ramsen zustehen sott. Uri meint, daö längere Zusehen zur Vcrnachläßigung der katholischen Religion könne auf die spätere Geltendmachung des Rechtes nicht verjährend einwirken; da man 1659 die versuchte Wicdcrlösung von Ramsen als ein für die katholische Religion glüklichcS Ercigniß begrüßt habe, so wäre es inconsequcnt, sie gegenwärtig verhindern zu wollen. Schwpz, Unterwaldcn, Zug und Glarus, sowie der Abt von St. Gatten, welche diesfalls nicht instruirt sind, nehmen die Sache aä reforsiulum; die Gesandten des lcztcrn äußern übrigens, der Abt werde nicht ungern sehen, wenn die außer der Eidgenossenschaft liegenden Herrschaften in den eidgenössischen Schirm genommen werden; dagegen könne nicht außer Acht gelassen werden, daß Zürich diese Herrschaft ohne irgend welche Mitthcilung an die übrigen Orte in seinen Schirm genommen habe. Luccrn, Freiburg und Solothurn erklären, sie sehen diesen Fall nicht so fast der Sache selbst willen, als vielmehr der Konsequenzen wegen für wichtig an; man spreche jezt viel von solchen Pfandlösungen, und namentlich mit Rüksicht auf Kyburg, auf daö thurgauische Landgericht und auf Habsburg im Berncrgebiet; wenn ein förmlicher und hundcrtundsechszig Jahre bestandener Kauf der Lösung unterworfen sein sollte, um wie viel mehr wären solche Prätcnsioncn auf bloße Pfandschaftcn zu besorgen! vielleicht sehe man nur darauf, welche Haltung die Eidgenossen bei dem gegenwärtigen Versuch ein- uchmcn werden, um dann je nach Umständen mit schärfen» Appetit in den gemeinen Vogtcien, in den Orten, ja im Herzen der Eidgenossenschaft selbst auf andere Pfandschaftcn zu greifen; die katholische Religion soll man allerorten aufrechthaltcn und Zürich, wenn es seine Pflicht in Ramsen vcrnachläßigt haben sollte, z» derselben anhalten, oder es sich selbst überlassen; wenn aber Zürich diesfalls nichts zur Last gelegt werden könne, so dürfe man es nicht stckcn lassen. «. Aus einen, Bericht Lucerns geht hervor, daß auf die zwei freundlichen Schreiben an die Republik Wallis wegen Anerkennung des ncugewähltcn Abtes von St. Mauriz endlich eine Antwort an die katholischen Orte eingegangen sei, aber sehr empfindlichen Inhaltes; auch der Nuntius sei in, Wallis gewesen, habe aber „„verrichteter Sache zurükkchrcn müssen. Der Nuntius hat der an ihn gesandten Abordnung den Abt besonders empfohlen und selbst den Vorschlag gemacht, beim Papst die Juni 1700. 853 ^onfirmationsbulle zu sollicitircn, was er denn selbst auch untcrstüzcn werde; diese Anregung wird zwar geneigt aufgenommen, gleichwohl aber wegen besonderer Bedenken zur Instruction in den Abschied gestellt, in der Meinung, daß die dahcrigcn Entschließungen beförderlichst Luccrn mitzuthcilcn seien, um eventuell das Schreiben nicht zu verzögern. Übrigens ist man mit der Ahndung des Schreibens von Wallis einverstanden und zwar in der Weise, wie das genehmigte Conccpt lautet. Schwyz allein nimmt diesen Entwurf all mkerenäum. <>. In Betreff des Beitrags der Gotteshäuser zu einem Gctrcidcvorrath in Kriegszeiten kommt man zu dem Entschlüsse, von denselben Geldleistungen anzunehmen, wenn ihnen das angenehmer sei, weil damit die Kosten von Magazinbautcn und die Aufmerksamkeit der Unkatholischcn vermindert würden, worauf schon früher vom Nuntius hingewiesen worden war; aus diesen Geldern können dann succcssive Borräthc an Früchten angeschafft werden; dabei hat es die Meinung, daß nur die Gotteshäuser in den gemeinen Bogtcicn veranlagt werden sollen, indem sich jedes Ort vorbehält, seine eigenen Klöster, oder diejenigen, welche auf seinem Gebiet Gefälle haben, selbst zu belangen; die Hauptsache ist, daß einmal der Anfang gemacht wird; hicfür hält man für nöthig, mit dem Nuntius zu verhandeln, zu welchem Ende eine Abordnung an ihn geschikt wird, die von seiner Seite die besten Zusicherungen erhält. Auf deren Bericht werden Luccrn seine bisherigen Bemühungen verdankt und ihm die Förderung dieses guten Vorhabens neuerdings empfohlen; auf der nächsten JahrrechnungStagsazung soll es dann über den weitem Erfolg berichten, v. Ucbcr den auf der Tagsazung im Deccmber 1698 erhaltenen Auftrag, auf Wiederherstellung der Freiheiten der Garde zu Turin, und namentlich auf neue Bekleidung derselben zu dringen, erstattet alt-Landammann und Landshauptmann Schmid folgenden Bericht: Er habe sich persönlich an den Hof begeben und soviel erwirkt, daß man hoffentlich zufrieden sein werde; den Soldaten werde der Sold, statt dreimonatlich, nun monatlich bezahlt; jewcilcn mit den Soldaten erhalten auch die Wachtmeister, Fouricrc, Corporate, Trommler und Pfeifer neue Kleider, und zwar in solcher Qualität, daß auf Einen Mann jezt mehr verwendet werde, als früher auf zwei oder drei; m demjenigen Jahr, wo man der Garde keine Kleider gebe, erhalten die Soldaten für die kleine Montirung, als Hüte, Lingcn, Schuhe und Strümpfe, 15 Pfd. Turincrwährung; der Herzog habe auch die Freiheit des Wirthshauscs und der Mezg, die sonst selbst den fürstlichen Ministem entzogen worden sei, bewilligt und die wöchentliche Mezg um ein Kalb vermehrt und die jährliche Einkellerung des Weines von fünfunddrcißig auf vicrundvierzig Wägen gesteigert; im Weitem habe der Herzog allen eingereichten Artikeln entsprochen, mit Ausnahme der „Deciston des Ranges," die dem Gardchauptmann gebühre, und der Bewilligung, daß die Officicre schwarze Stökc tragen dürfen; dabei habe der Herzog ihm zu Händen der verbündeten Orte versichert, er beabsichtige, ihre Privilegien eher zu vermehren, als zu schmälern. Schließlich rühmt der Gardehauptmann die besondere Untcrstüzung, welche ihm vom Präsidenten de la Tour und vom Graf von Govonc bei seinen Unterhandlungen geleistet worden sei. Auf diesen erfreulichen Bericht wird die Verwendung des Herrn Schmid bestens verdankt und beschlossen, auch an den Herzog und die beiden oben genannten Minister Dankschreiben zu erlassen. Rüksichtlich der verfallenen Pensionen und ausbleibenden Stipendien, zu deren Reklamation die meisten Orte instruirt waren, wird gutgcfunden, mit den Mahnschreiben noch einige Zeit Zuzuwarten, um den Eindruk der Dankschreiben nicht zu trüben. Es wird vielseitig vorgebracht, man habe Rc von Oberst Rcding mit dem Herzog von Savoycn abgeschlossene Capitulation vieler bedenklicher Folgen Wegen nicht genehmigen können; bisher habe kein Ort mit einem Fürsten, der mit mehrcrn Orten verbündet gcwc>en sei, ohne Vorwisscn der andern tractirt oder capitulirt; in Betreff des Inhaltes der Capitulation zeige flch, daß der Sold des Etat major gering, derjenige des gemeinen Mannes zu klein und der Aufwand für 854 Juni i7N0, Klcidcr zu groß sci, auch daß der 40. Artikel der Kapitulation wider alles Herkommen den Dienst offensiv mache; die Vermehrung der Kompagnien sei dem Fürsten, die Ernennung der Officicrc und die Beschaffung der Kleider dem Oberst allein vorbehalten; ein Abzug von 2"/o sci nachgegeben, und das, was man unlängst in dem zu Baden den Obersten vorgeschriebenen Reglement so stark geahndet, nunmehr eingeführt, so daß die Kapitulation mehr einer hochdeutschen, als einer eidgenössischen gleiche, was der Oberst wohl selbst zugeben müsse; wenn die gerügten Uebclstande verbessert würden, wäre an der Genehmigung nicht zu zweifeln. Schwyz verwendet sich für die Genehmigung, bemerkt aber, wenn die Kapitulation etwas Anstößiges enthalte, so werde der Oberst die nöthigc Rcmcdur sich gewiß angelegen sein lassen, Luccrn hat aus Anlaß einer Anregung Zürichs dieses ersucht, beim spanischen Gesandten auf Beschleunigung der Beilegung der cnnetbirgischen Grenzstrcitigkeiten zu dringen. Da dieses Geschäft wegen der beständigen Unpäßlichkeit dcö Königs immer bedenklicher erscheint und die Austragung desselben bei den lcztcn Unterhandlungen in Mailand den verbündeten Orten zugesagt worden war, so wird Zürich ersucht, nochmals in Aller Namen an den spanischen Gesandten ein Erinncrungs- schrcibcn zu erlassen. Davon wird auch von hier aus direct dem Gubcrnator und dem eidgenössischen Agenten Mittheilung gemacht, dem lcztcrn mit der Weisung, noch vor dem nächsten cnnetbirgischen Sindicat eine Antwort von der Regierung auszuwirken. Für die Marchbereinigung selbst hält man eine Abordnung von drei Gesandten Namens der regierenden Orte für genügend und überläßt die Bezeichnung derselben dem Sindicat. Ii. Die Obersten Amrhyn und Beßlcr referiren über das, was sie zu Vollziehung der ihnen von der Konferenz in Luccrn vom 8. März abhin ertheiltcn Aufträge gcthan haben. Sie haben unvcrwcilt dem Gubcrnator und dem spanischen Gesandten die an sie gerichteten Schreiben überreicht und mit angemessenen Vorstellungen begleitet, auch bei dem einflußreichen Großkanzler sich angemeldet; den Äußerungen dieser zufolge hat die Regierung dem Magistrat den Befehl crthcilt, eine Pension bereit zu machen, an deren Abfolgung um so weniger zu zweifeln sci, als der König im März Weisung gegeben hat, die verbündeten Orte für die ausstehenden Pensionen zu befriedigen. Daß der kaiserliche Gesandte in Madrid die Vollziehung der Publication wegen des Gütcrtransitcs über den Gotthard habe hintertreiben wollen, sci allerdings nicht unbegründet; doch werde dieses nichts verfangen, wenn nach Spanien berichtet werde, daß die neueste Publication nur eine Erneuerung jener des Kardinals Albcrnoz von 1634 sci; indessen müsse durch ein gutes Reglement für sichere und schnelle Spedition gesorgt werden. Wegen der Ansprachen des Zwcyerischcn und Crivcllischcn Regimentes, namentlich dcö leztcrn, sci noch nicht alle Hoffnung geschwunden; mit was für Satisfaction das abgedankte Regiment abgeführt worden, sci bekannt, und was ihm mehr geboten worden sci, als anfangs, verdanke cS der kräftigen Verwendung der Orte und den unermüdctcn guten Diensten des spanischen Gesandten, wofür sie jenem für sich und Namens des ganzen Regiments unterthänigst danken. Ferner müssen sie berichten, daß der Gubcrnator Namens des Königs und in Anwesenheit des spanischen Gesandten für sich und zu Händen der verbündeten Orte für die dem Staate geleisteten treuen Dienste bestens gedankt habe; weniger günstig haben die Particularsachcn des Regiments erledigt werden können, indem bei der Abrechnung unter verschiedenen Titeln Abzüge gemacht worden seien, weswegen sie um ein Fürschreibcn an den König bitten, ihren dahcrigen Beschwerden abzuhelfen und die für die Bezahlung der Ausstände angewiesene Sicherheit nicht entäußern zu lassen. Diesem Begehren wird entsprochen und der eidgenössische Agent in Madrid beauftragt, dieses Gesuch zu unterstüzen. Den beiden Obersten wird für ihre thätigc Verwendung in dieser Sache, sowie dem Gubcrnator und dem spanischen Gesandten für ihre guten Dienste zur Erzwckung besserer Befriedigung des Regiments verbindlichst gedankt. Da es sich übrigens nicht nur um eine, sondern um vier verfallene Pensionen Juni 1700, 855 handelt, so wird der spanische Gesandte in einem besonder» Schreiben an die Bestimmungen des Rcductionö- instrumentes erinnert und ersucht, dahin zu wirken, daß diese Ansprachen unverändert auf dem Salzrcgal versichert bleiben, und daß die alten Ansprachen, namentlich des Erivcllischcn Regimentes, wieder in die Bilanz aufgenommen und die weltlichen Stipendien fleißiger möchten bezahlt werden. Auch der eidgenössische Agent erhält Auftrag, diese Zwckc durch unabläßigc Verwendung zu fördern.. Schließlich spricht die Conferenz die Mahnung aus, die Orte sollen sich bei künftigen Volksaufbrüchcn die Lehre merken, daß hinlängliche Wcrb- geldcr gefordert werden, damit die Officicrc nicht mehr ihr Vermögen angreifen müssen und so, wie diesmal, in Schaden gcrathcn. i—11. (S. u. d. Vogteicn.) «». Katholisch Glarus bittet, man möge ihm von Con- fcrcnzbcschlüssen, welche die katholische Religion oder die gemeinen Herrschaften angehen, Mittheilung machen, aber ohne besondere Roth ihm nicht zumuthcn, bei solchen zu erscheinen, da dieses der Entfernung wegen bcichwerlich falle. Erstercs wird zugesagt und rüksichtlich des leztcrn zur Nachricht in den Abschied genommen, daß man katholisch Glarus möglichst schonen wolle. >». Nachdem man sich von den heilsamen Wirkungen des vor einiger Zeit vereinbarten Verbotes, außer den Märkten zu Lauiö und Bcllcnz kein Vieh über den Gotthard zu treiben, oder dort nicht verkauftes in's Mailändische zu führen, überzeugt hat, wird auf Anregung Uri's von Luccrn, Schwyz und Unterwaldcn erklärt, daß sie demselben gehörig nachkommen werden; l>e beobachten aber, daß die sogenannten Capralini das ganze Jahr in den Orten Pferde aufkaufen und vcr- muthlich im Mailändischcn damit das Monopol treiben, so daß es gut wäre, solchen Roßkäufcrn in den Weg zu treten. Dagegen wird eingewendet, daß diese wahrscheinlich nur Pferde für die Rcmonte der Cavalleric ankaufen und gegen sie also nicht eingeschritten werden könne. Dieses lcztcrc wird denn auch zugelassen, jedoch mit der Beschränkung, daß sie die Einkäufe wohl mit einem einheimischen Dolmetsch machen, aber Niemand un Land damit beauftragen mögen. Von diesen Beschlüssen wird Zürich und Bern in der Absicht Mitthcilung gemacht, daß sie denselben auf der nächsten Tagsazung auch beitreten. Zug, das diesfalls nicht instruirt ist, nimmt die Sache nä rekerenäuin. q. (S. u. Luggaruö.) r. In dem zwischen Zürich und Brcmgarten noch unmcr obschwcbenden Streit über die Jurisdiction im Kellcramt proponirt Brcmgarten einen nochmaligen Vcrglcichsversuch. Auf den Fall der Erfolglosigkeit desselben wird beschlossen, auf dahcrigcö Ansuchen denen von Brcmgarten nach Möglichkeit die Hand zu bieten und inzwischen den Gegenstand zur Instruction in den Abschied zu nehmen, u. (Geheimes Protokoll über die Reorganisation des Kriegswesens.) Da man in dem Wartauergcschäft die Nothwcndigkcit eingesehen hat, sich gleich denen der andern Religion mit Anschaffung von Lebensmitteln und Kricgömunition in guten Stand zu sezen, so scheint diese vollständige Bcsammlung der katholischen Orte für eine dieöfälligc Besprechung vorzüglich geeignet. Lucern läßt daher das Eonsultum der katholischen Orte auf der leztcn JahrrcchnungStagsazung verlesen, und nachdem es auf die Geheimhaltung solcher in bcsondcrn Abschieden verschriebenen Berathungen hingewiesen, eröffnet es, daß es sich neulich in bedeutende sachbezüglichc Kosten geworfen, indem es ein neues Vorrathöhauö aufgeführt, das Zeughaus mit Artillerie, Mörsern und Feldschlangen ausgerüstet, sowie die Muöquctcn auf Ein Caliber eingerichtet und mit Baponettcn versehen habe. Wenn Gott wohlfeile Zeiten schike, so gedenke Luccrn, die Vorrathshäuscr noch besser zu füllen und etwa auch die Stadt Sursee in wehrhafter» Stand zu sezen; eS hoffe, auch die andern Orte werden ein Gleiches gcthan haben. Un berichtet, es habe die Nothwendigkeit eingesehen, auf dm Fall eines Bruches mit den Unkatholischen wegen der sicher damit verbundenen Sperre sich mit Früchten und Salz zu versehen, was nun crzwckt sei; auch habe cS nach der Lage des Landes eine crklckliche, wenn auch nicht schwere Artillerie; ferner wolle cö auch gern zur bessern Verthcidigung der Stadt Rappcrswpl mit- 856 Juni 1700, helfen. Schwyz meldet, daß es sich ebenfalls bemühe, seine Vorräthc an Lebensmitteln und Kricgsmunition zu vermehren und daß es mit Salz wohl verschen sei; die wichtige Befestigung der Stadt Rappcrswyl könne weder dieser noch den Schirmorten allein zugcmuthet werden, indem überdies noch auf die Garnison Bedacht genommen werden müsse; für die Beschüzung dieser Stadt gegen einen plözlichcn Uebcrfall und bessere Verwahrung der Brükc werde es sich schon herbeilassen; im Übrigen liege ihm mit GlaruS ob, die Grafschaft Sarganö zu armircn, die sie in so schlechtem Stand angetroffen, daß kaum der vierte Thcil bewaffnet gewesen sei; gegenwärtig sei der Zustand viel besser, indem man jährlich eine Anzahl Gewehre angeschafft habe. Ob- waldcn versichert, sowohl das Zeughaus, als der gemeine Mann seien genugsam mit Gewehren versehen, auch werden jährliche Musterungen gehalten; habe es auch keinen großen Früchtenvorrath, so reichen doch die Lebensmittel auf den Nothfall hin. Aehnlich spricht sich Nidwalden aus und zeigt an, daß es gesonnen sei, ein Vorrathshaus zu bauen. Zug glaubt, man müsse vor Allem auf Gott vertrauen, dann aber auch das Seinige thun. Es habe die nöthigcn Vorräthe wirklich angeschafft und werde auch künftig darauf bedacht sein. Katholisch Glarus gibt an, seine Rcligionsgenossen seien wohl bewehrt, an Vorräthcn aber bleibe bei beiden Religionen noch viel zu wünschen; Sargans sei gegenwärtig allerdings in bcsserm Stand, als früher; allein die katholischen regierenden Orte sollten dieser Vogtci den Befehl zukommen lassen, die Mannschaft in Compagnien einzuthcilen und schriftlich zu verzeichnen; und wie sich Schwyz und Glarus durch den Rappers- wyler Abschied vereinbart, wie viel Mannschaft auf ereignende Roth für katholisch GlaruS verwendet werden soll, so möchten die übrigen katholischen regierenden Orte durch Ortsstimmcn dieser Verabredung beitreten. Falls dann die Gotteshäuser statt Naturalbeiträgen Geldleistungen machen, möchte eS die übrigen katholischen Orte freundlich ersuchen, daß dieselben unter sämmtliche Orte repartirt werden. Frciburg bemerkt, die dortige Stadt könne nicht wohl befestigt werden, gleichwohl werde man trachten, mindestens die alte Burg gut zu sichern; sonst sei Stadt und Land mit Früchten, Wehr und Waffen besser versorgt als je, indem in neuester Zeit ungefähr 8000 Gewehre in der Stadt und auf der Landschaft vertheilt worden seien. Wie Solothurn berichtet, sind dort beständig zweihundert Arbeiter an den Festungswerken beschäftigt; auch habe es einige Stükc gießen lassen; die Kornhäuser seien zur Genüge mit Früchten angefüllt, ebenso sei eine große Quantität Mecrsalz vorräthig; in dieser Vorsorge werde man auch künftig fortfahren. Die Gesandten des Abtes von St. Gallen melden, unlängst seien 2000 Fcldmusquctcn von gleichem Loth für die Landschaft angeschafft worden; an den Bcfcstigungswcrkcn sei noch nichts gemacht worden, der Abt sei aber fortwährend darauf bedacht. Nach diesen besondern Berichten findet man, jedes Ort solle für seine Convcnienz besorgt sein und Mangelndes ergänzen. Auf die Beiträge der Geistlichen soll man besonders dringen, dann auch die Kricgöcxcrcitien und die jährlichen Musterungen fleißig halten. Was Rappcrswyl betrifft, so ist dieser Plaz besonders wichtig, um die Verbindung der Unkatholischcn zu verhindern, weswegen man von der Befestigung desselben nicht abstehen soll; wenn man einmal angefangen, so werden sich auch die Geldmittel finden; eine Garnison von zwanzig Mann neben der Burgerschaft möchte crklcklich sein; vor dem Wirthshaus zum Sternen wäre ein Hauptbollwcrk zu errichten, und da und dort sollten gewisse Abschnitte gemacht werden, um gegen einen plözlichcn Uebcrfall das Nöthige bewerkstelligen zu können; zur Verwahrung der Brükc habe man Pallissadcn projectirt, deren Kosten wohl zu erschwingen wären; auch dürfte die Waarcnnicdcrlagc am Gestade um so eher zum gleichen Zwcke bcnuzt werden, als die Schifffahrt dem Ort Schwyz gehöre und im fraglichen Gebäude einige Mannschaft postirt werden könnte. Die Vollziehung dieser Projectc wird den Schirmortcn der Stadt besonders empfohlen. Schließlich weist man darauf hin, wie sehr die gemeinen Vogtcien durch die Juni u, Juli 1700, 857 fremden Werbungen an katholischen Untcrthancn crödet worden seien, und bringt sich allseitig in Erinnerung, künftig diesen Fehler zu vermeiden und eher darauf bedacht zu sein, mit Hintansezung eines kleinen Interesses den katholischen Untcrthancn die Lehen der Güter vorzüglich zuzuwenden. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Landgrasschast Thurgau. I. Art. 704. LocalcS (Lustorf). i». Art. 567. Stifte u. Klöster (Blschofzell). Vogtei Rheinthal. I. Art. 469. Verhültniß z. Abt v. St. Gallen. It. Art. 255. Klrchl., Glaube,iSs., Geistliche. Grafschaft Baden. Art. 4t. Verwaltung im Allgemeinen. Vogtei Luggarus. Art. 96. Zollwesen. « liegt als selbstständiger Abschied in besonderer Fertigung vor in den Archiven von Zürich, Schwyz, Obwalden, Zug, Solothurn und Stiftsarchiv St. Gallen; unserer Bearbeitung wurde das Schwyzerexemplar zu Grunde gelegt. 439. Conferenz zwischen Zürich und Schaffhansen. Bulach und Cglisau. 17<>l>, 2l. u 22. Juni. Kantonsarchiv Schaffl>»»sc». Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Rahn, Sckclmcistcr; Johann Heinrich Hirzel, Landvogt. Schaffhausen. Johann Heinrich Schalch, Sckclmeistcr; Johannes Speisegger, Stadtschrcibcr. » Bis zu einer völligen Bereinigung der Urbarien wird der Streit über den Zehnten zu Bachcnbülach dahin erledigt, daß jedem Stande die Hälfte davon zugcthcilt wird. I». Die Zehnten zu Rutschweil und Dagcrlen sollen ehestens auögcmarcht werden. «>. Zwischen der Herrschaft Eglisau und der Vogtei Riedlingen wird die Grcnzmarchc begangen und die Marche erneuert. .440. Gemeineidgenössische Jahrrechnungstagsazung. Baden. l7l><>, 4. Juli. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. v. i ?oa. k»>. IM. — Landesarchiv SchtvNz. Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Statthalter. Bern. Emanucl von Graffcnricd, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, Vcnner. Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr; Karl Christoph Dullikcr, Sekclmcistcr. Uri. Johann Karl Bccllcr, Ritter, Landammann und Pannerhcrr; Johann Ulrich Püntincr, alt-Sekclmcistcr. Schwyz. Johann Dominik Bctschart, Landammann; Franz Blaser, des Raths. Untcrwaldcn. Johann Wirz, Landammann und Pannerhcrr von Obwalden; Beat Jakob Zelgcr, Landammann, und Joseph Jgnaz Stultz, Landschrciber und des Raths von Nidwaldcn. Zug. Johann Baptist Staub, alt-Sekelmcister; Christoph Andermatt, alt-Ammaun. GlaruS. Kaspar Joseph Frculer, Landammann; Johann Heinrich Zwicki, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Andreas Burkhardt, Drcierhcrr. 108 858 Juli 1700, Freiburg. Franz Philipp von Lantcn genannt Heid, Ritter, Schultheiß; Johann Peter Castella, Sekclincistcr. So lothurn. Johann Victor Bcsenval, Ritter des Mauritius- und Lazarus-Ordens, Schultheiß; Urs Suri, Vcnner. Schaffhausen. Johann Konrad Wäpfer, Bürgermeister; Johann Köchlin, Statthalter. Appenzell. Ulrich Suter, Landammann, von Jnncrrhodcn; Bartholome Sturzcnegger, Landammann, von Außcrrhoden. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thum, erster Rath und Erbmarschall; Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcister. Stadt St. Gallen. Laurenz Werder, Untcrburgcrmcistcr. Biel. Abraham Scholl, Stadtschrciber und des Raths. ». Nach Anleitung früherer Abschiede wird ernstlich an das Verbot erinnert, auö den Verhandlungen irgend Etwas zu offenbaren. V». Rüksichtlich des Münzwcscnö und der Gold- und Silbcrarbcitcn läßt man es bei den frühern Abschieden, sowie auch bei der Bestimmung verbleiben, daß die Münzen geschlossen sein sollen. Geahndet wird, daß so viele Bcrncr Halbkrcuzcr und Basier Zwcischillinger und Rappen in's Land kommen, worauf Basel seinerseits seine Verwunderung ausspricht, da dortscits fast keine solche mehr gefunden werden und man die Zwcischillinger im Reich auswechsle. Schwyz und Zug behalten sich das Recht vor, wieder Münzen zu schlagen, wenn andere Orte es auch nicht lassen. Ein Antrag, die Philippsthalcr auf zwei Gulden zu steigern, bleibt in Minderheit, weil man davon eine schädliche Wirkung auf andere Münzen fürchtet. Glarus meint, man sollte die Dreißigsousstüke allenthalben für 40 Schillinge annehmen. «. (Die XIII Orte). Die Anzeige des Kurfürsten von Brandenburg von der Vermählung seiner einzigen Tochter Louisa Dorothea Sophia mit dem Erbprinzen Friedrich von Hessen-Kassel soll Zürich durch ein gebührendes BeglükwünschungSschreibcn crwicdern. «I. Der kaiserliche Gesandte versichert mit Schreiben vom 16. Juli die Eidgenossenschaft der bundesmäßigcn Gesinnung und Wohlgcwogcnhcit des Kaisers und anerbietet seine geneigten Dienste. Diese Eröffnung wird in einem schriftlichen Gcgcncomplimcnt verdankt, v. Rüksichtlich des neuen österreichischen Zolles wird das Schreiben verlesen, welches der Kaiser kurz vor Zusammentritt der Tagsazung an sämmtlichc Orte erlassen hat; mit Befremden wird ersehen, daß darin den Orten unterschoben werde, als hätten sie sich für die Annahme des zugcmuthctcn Zolles geneigt erklärt, während auf der lczten Jahrrechnungstagsazung eine solche Geneigtheit nur unter der Bedingung in Aussicht gestellt worden ist, daß der Zoll nach Art und Weise des Tractatcs von 1654 eingerichtet werde. In der dahcrigcn Bcrathung wird namentlich gerügt, daß der neue Zolltarif gegen den alten bedeutend höher sei, daß, mit Ausnahme der Eßwaarcn, Alles zu verzollen wäre, also namentlich auch die in der Eidgenossenschaft fabricirlcn oder in dieselbe eingeführten und daselbst zu verschleißenden Waarcn, was bisher sonst nie der Fall gewesen, wodurch die Eidgenossen allen andern Nationen gleichgestellt und namentlich auch gcnöthigt würden, die Waarcn- scndungcn zu sondern und zu spccificircn. Ganz besonders aber wird gegen die bisher unerhörte Auslegung des kaiserlichen Gesandten protcstirt, die Erbcinung enthalte nicht die Befreiung vom Zoll, sondern nur von einer Steigerung desselben; ebenso tritt man dem thatsächlichcn Bezug des Zolles entgegen, da man die Einstellung desselben bis zur dicsfälligcn Bcrathung durch die Tagsazung verlangt habe. Die Orte sind daher einstimmig der Ansicht, es sei dieser Zoll nicht anzunehmen, dagegen sei man geneigt, auf Propositioncn im Sinne des TractatcS von 1654 einzugehen. Da aber der Gesandte bei seinen nculichcn Unterhandlungen in Zürich und Luccrn von einem ähnlichen Tractat nichts wissen wollte, und in seinem Memorial diesen Punkt nicht berührte, so wird bereits von einer Deputation an den Kaiser gesprochen, vorher aber noch beschlossen, einen Ausschuß an den Gesandten zu schikcn und ihm dringende Gegenvorstellungen zu machen. Lcztere waren vergeblich. Es zeigte sich auch auö dem Berichte des Ausschusses, daß die Abordnung von Juli 17W, 859 Dcputirtcn an den kaiserlichen Hof zur Nothwcndigkeit wird. Es wird daher beschlossen, sämmtlichcn Orten durch ihre Gesandtschaften ein von der Session genehmigtes Memorial übermitteln zu lassen, und auf Grund desselben die hicfür erforderliche Instruction einzuholen. Die eingegangenen Instructionen werden nun eröffnet, und obschon viele derselben einfach auf die Deputation an den Kaiser lauten, wird doch, entgegen dem positiven Antrag von Freiburg und Basel, eine nochmalige Unterhandlung mit dem kaiserlichen Gesandten beliebt und ausgeführt. Der dahcrigc Ausschuß berichtet über seine Mission Folgendes: Uebcr die Anfrage an den Gesandten, ob er Vollmacht habe, im Sinne des Tractatcs von 1654 Propositioncn zu machen, antwortete er, in Betreff des Zolles müsse er sich an seine Instruction halten, welche den Zoll als in der Wesenheit zugestanden vorausscze; dagegen sei er bereit, über die Modalität zu unterhandeln; die Ausstreuungen, daß auch Eßwaarcn dem Zoll unterworfen werden, seien vcrläumdcrisch; man solle ihm gcgenthcilige Thatsachcn spccificiren, dann werde er remedircn; übelwollend sei gleichfalls die Behauptung, daß der neue Tarif höher sti, als der alte; dieses sei nur in wenigen Artikeln der Fall, in den meisten aber sei er niedriger; das werde ßch auch zeigen, wenn man Alles zusammenrechne. Uebcr das ihm vorgebrachte Gesuch dcS Markgrafen von Badcn-Durlach, daß ein Vicrtheil seiner obcrn Markgrafschaft in Neutralität gesczk werden möchte, habe der Gesandte geantwortet, der Markgraf habe sich direct schon an ihn gewendet, worauf er diese Angelegenheit bereits an den Hof berichtet habe, von wo er täglich die Entschließung gewärtige; es habe sich diesfalls anfänglich eine Schwierigkeit gezeigt, indem durch die Ncutralisirung die Communication zwischen Frciburg und den Waldstädten verhindert würde; allein der Markgraf habe ihn belehrt, daß dieselbe über den Schwarzwald offen bliebe. Hierauf wurde dem Gesandten rcmonstrirt, der schwäbische Kreis sei geneigt, den feilen Kauf offen zu lassen, und habe zu diesem Zwck an den Kaiser geschrieben, weswegen man die Aufhebung der Fruchtspcrre erwarte, um so mehr, als der Gesandte sich früher ausgesprochen habe, daß er im Ocstcrrcichischcn lchon Abhilfe schaffen werde; der Gesandte habe darauf versichert, daß der Paß offen und der Jmpost aufgehoben sei; wenn dem zuwider gehandelt und ihm für den einzelnen Fall der Nachweis geleistet werde, so wolle er Abhilfe schaffen. Auf die Frage, ob, wcnu die Eidgenossenschaft bei der Erbcinung verbleiben und den Zoll nicht annehmen wolle, der Handel offen belassen und der Jmpost abgestellt bleiben würde, habe der Gesandte eine confusc Antwort gegeben, dahin lautend, daß der Handel frei und der Jmpost abgeschafft bleiben werde, wenn der Zoll bezahlt werde; wie cS sich aber im gcgcnthciligcn Fall verhalten würde, darüber habe er sich nicht geäußert. Die Session überzeugt sich aus dieser Relation, daß beim kaiserlichen Gesandten nichts auszuwirken sei, und beschließt daher eine Gesandtschaft an den Kaiser und zwar von jeder Religion lc zwei Herren. Einem Ausschuß wird der Auftrag crthcilt, einen Entwurf auszuarbeiten, welchen Ranges die Gesandten sein sollen, waö für Instructionen man ihnen crtheilen wolle und wie die Kosten zu verlegen sticn. Appcnzcll-Jnncrrhodcn stimmt zu der Deputation nur mit Vorbehalt, daß die Kosten schonend verlegt werden. Der Ausschuß proponirt nun, den Dcputirtcn den zweiten Rang mit der Qualität außerordentlicher Gesandter zu geben, von den Kosten vorab den handeltreibenden Städten 30°,o zu übcrbindcn und den Rest zu gleichen Thcilen auf die XIII und die drei zugewandten Orte zu verlegen. Die sachliche Instruction lautet dahin: 1. Rüksichtlich dcS Zolles sei nicht auf einen Tractat im Sinne desjenigen von 1654 hinzuarbeiten, sondern ein allfällig deshalb gemachter Antrag nur all rekörenäurn zu nehmen; dagegen sei ßMn die Unterschiebung, als habe man den Zoll grundsäzlich schon zugestanden, zu rcmonstrircu, das einseitige Vorgehen Oesterreichs gegenüber der zweiseitigen Erbcinung hervorzuheben und zu rügen, daß östcrrcicherscitS bcr Anfang all «zxeeutioiw gemacht worden sei. 2. Die bisherigen Beschwerden seien umständlich und mit 860 Juli 170N. schriftlicher Belegung anzuführen, als: Die im lezten Krieg verübten Zollcxactionen, die Sperrung der Früchte und die Vcxation mit den Patenten, die vielen Tcrritorialverlczungcn, die wiederholten Beraubungcn auf dem eidgenössischen Bezirk des Bodcnsecs, die rhcincckischc Gewaltthat, die Anmaßungen wegen des im Bodenscc versenkten Schiffes, die Pfandlösung gegen Schaffhauscn, das Verfahren gegen Ramsen, die in Frage liegende und schon bewerkstelligte Aufhebung der Zollbefreiung, u. s. w. Dazu sollen sämmtliche Orte ihre besondern Beschwerden den Gesandten schriftlich eingeben. 3. Soll man Anlaß nehmen, die der Eidgenossenschaft vorgeworfenen Transgressioncn zur Sprache zu bringen und darzuthun, daß sie sich auf wenig beschränken und nicht ganz haben vermieden werden können und durch verschiedene über die Erbcinung hinaus dem ErzHause Oesterreich geleistete Dienste wohl compcnsirt worden seien, namentlich durch Bcschüzung dcS Frickthalcö und des RhcinthalcS, durch wirksame Verwendung bei Frankreich, daß der namentlich den vier Waldstädtcn bedrohliche Festungsplan zu Grcnzach wieder aufgegeben worden sei, durch Verwahrung der Pässe, so daß über den eidgenössischen Boden die österreichischen Lande nicht haben überfallen werden können, durch Rettung der Stadt Waldshut vor Verbrennung mittelst Jntercession bei den französischen Generalen, durch Bewilligung eines Regiments Eidgenossen zur Beschirmung der vordcrösterreichischcn Lande, durch Jnschirm- nahme des herwärts des Rheines liegenden österreichischen Landes samint den darin befindlichen Städten. Wenn dagegen eingewendet werden wolle, daß die Eidgenossen manche der obigen Leistungen um ihrer eigenen Sicherheit willen gethan, so soll darauf geantwortet werden, daß sie dem Ihrigen wohl hätten vorstchen können, und das ihnen mehrmals gemachte Anerbieten, die fraglichen österreichischen Orte ihnen abzutreten, ausgeschlagen haben. 4. Endlich sollen sich die Gesandten keineswegs in eine Erläuterung der Erbcinung einlassen. In Rüksicht der Behandlung der Gesandten wird verlangt, daß sie nach dem gleichen Ccrcmonicl gehalten werden, wie diejenigen anderer freien Stände; wenn ihnen dieses verweigert werden wollte, sollen sie ihre Funktionen einstellen und den weitem Befehl der Orte einholen. Anläßlich wird auch angcrathen, die Gesandten möchten in Wien einen tauglichen Agenten aufsuchen, welcher die eidgenössischen Schreiben dortseits bestelle und auf Beförderung der Antwort dringe, wie dieses in Innsbruck auch angeordnet ist. Im Fernern crthcilcn Zürich, Bern, Luccrn, Uri, evangelisch Glarus, Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, Appcnzcll-Außcrrhodcn, Abt und Stadt St. Gallen, sowie Biel den Gesandten den Auftrag, beim Kaiser dahin zu wirken, daß die zu gütlicher Beilegung des ramsischcn Geschäftes anbegehrtc Confcrcnz zugestanden werde; die übrigen Orte nehmen diesen Punkt aä rslerenäum. In der Session sodann wird dem obigen Jnstructionscntwurf von den meisten Orten die Genehmigung crthcilt; nur Zug nimmt den Kostenpunkt all rekerenäum und Appenzell- Jnncrrhoden erklärt, es könne die Zustimmung nicht vertrösten, wenn nicht eine andere Verlegung der Kosten gemacht werde. Diese Aeußerung gibt Anlaß, leztcrm Ort schriftlich dringende Vorstellungen zu machen, daß cö sich zu einem einstimmigen Beschluß verstehen möchte. Uebrigcnö wird die ganze Instruction der Ratification der Obrigkeiten vorbehalten, mit Ansczung eines Termins von vier Wochen. Einige Tage nach dem Schluß der Tagsazung ging von AppcnzcU-Inncrrhoden die Anzeige von der Genehmigung der Gesandtschaft und der ertheilten Instruction ein. Von diesem Beschluß wird dem Gesandten des Kaisers durch einen Ausschuß Mitthcilung gemacht und das Gesuch damit verbunden, er wolle den Acccß der Gesandtschaft befördern, daS Geschäft rccommandircn und die Execution dcS Zolles bis zum Austrag der Sache einstellen. Der Gesandte verspricht seine guten Dienste für die Empfehlung der Abordnung, zweifelt übrigens an dem Erfolg der Mission, namentlich was das Begehren eines demjenigen von 1654 ähnlichen Vertrages betreffe, da dieses dem Kaiser mehr schädlich als nüzlich gewesen sei; in Betreff der Materie der Sache bittet er nicht übel zu Juli 170V. 861 nehmen, wenn er sich an seine Instruction halte. Ferner wird dem Gesandten zur Beförderung an den Kaiser ein von Zürich über das Ramscrgeschäft abgefaßtes Memorial empfohlen; indem er dessen Beförderung zusichert, macht er dabei aber den Vorbehalt, daß er gegen seine Instruction weder reden noch schreiben könne. Schwyz erklärt, sich des Memorials nicht annehmen zu wollen, f. Auf die Bemerkung Luccrns, daß die Abschiede zu weitläufig abgefaßt werden, wird dem Concipientcn empfohlen, dieselben möglichst abzukürzen. Die VIII alten Orte eröffnen instruktionsgemäß, daß nach ihrer Ansicht die Kanzlcikostcn der außerordentlichen Tagsazungcn nicht bloß von den die Grafschaft Baden regierenden, sondern von sämmtlichen Orten getragen werden sollten. Frciburg entgegnet, dann solle man ihm auch die Kosten der weitem Reise und des längcrn Aufenthaltes wegen der vogteilichcn Geschäfte, an denen es keinen Theil habe, vergüten. I>. Der französische Gesandte versichert in seiner sehr schmeichelhaften Proposition vom 8. Juli die Eidgenossenschaft dcr fortwährenden Freundschaft des Königs und seiner eigenen Dicnstbcrcitwilligkcit; das wird ihm durch einen Ausschuß schriftlich verdankt, i. Eine schriftliche Danksagung des Bischofs von Basel für die ihm bisher geleistete Protection mit Versicherung seiner nachbarlichen Assistenz wird mit dem Ausdruk aller dicnstgcfälligen Geneigtheit erwicdcrt. Ii. Dcr spanische Gesandte vermeldet mit Schreiben vom 29. Juni dm bundcsgcnössischcn Gruß des Königs und versichert seine eigene Dicnstbercitwilligkcit. Gleichzeitig berichtet kr, bei dcr mailändischcn Regierung seien die nöthigcn Schritte gcthan worden, damit die längst gewünschte Grenzbereinigung vorgenommen werde. Auch bezeigt er sein Vergnügen über die ihm von den katholischen Orten gcthane Danksagung für seine Verwendung zu Gunsten des abgedankten Regiments. Diese Mittheilung wird bestens verdankt und Namens dcr XII die cnnctbirgischcn Vogteien regierenden Orte zugleich der Wunsch ausgcdrükt, daß die mailändischc Regierung baldigst die Wahl ihrer Dcputirtcn und Ort und Zeit des Zusammentritts für die Grenzbcrichtigung anzeigen möchte. I. Auf Verlangen des französischen Gc>andtcn verfügt sich ein Ausschuß von einem Herrn jedes Ortcö zu ihm und erhält die mündliche und Ichristliche Eröffnung, der König von Frankreich, dcr König von Großbritannien und die Gcncralstaatcn dcr Niederlande haben auf den Fall des kinderlosen Abstcrbcns des Königs von Spanien über seine Succcssion klncn Tractat abgeschlossen, welcher in London von den beiden königlichen Bevollmächtigten am 3. März und von den niederländischen Gcncralstaatcn am 25. gl. M. unterzeichnet worden sei; dieser Tractat beabsichtige die Aufrcchthaltung des Friedens auf den fraglichen Tvdfall, dcr sonst durch die begründeten Ansprüche dcS Delphins ans die spanische Succcssion und durch die Geltendmachung dcr Prätcnsioncn dcö Kaisers Namens beider österreichischen Linien getrübt werden müßte; die Eidgenossenschaft habe daran das größte Interesse, mdcm in dem Thcilungötractat vorgesehen sei, daß dcr mailändischc Staat einem „Particularfürstcn" zufalle, vor dem sie sich nicht zu fürchten habe, sondern dcr vielmehr darauf angewiesen sei, ihre Freundschaft zu luchen; der König von Frankreich erwarte daher, die Eidgenossenschaft werde diesem Tractat beitreten und bic Garantie desselben mitbcrcchncn. Das gleiche Gesuch wird auch vom großbritannischen Gesandten schriftlich Schellt. Da über diesen wichtigen Gegenstand Niemand instruirt war, so werden diese Eröffnungen nach bahcrigcr Besprechung in dcr Session den fremden Gesandten verdankt und ihnen erwicdcrt, dieser Gegenstand werde den Obrigkeiten zu weiterer Entschließung hintcrbracht werden. Da man mit Unlieb wahrgenommen, baß der großbritannische Gesandte sich in seinem Schreiben bloß als „Euer affcctionirtcstcr Euch Dienst zu leisten" unterschrieben und dieses gar zu mager schien, so wurde seinem Sccrctär angezeigt, daß er unterzeichnen solle, wie andere außerordentliche Gesandte; dcr Kanzlei aber wird die Weisung crthcilt, in dcr Antwort auch bloß den Ausdruk „affcctionirtestc zu dienen" zu gebrauchen, i». Zürich eröffnet, waö ihm von dem Juli 1700. ncllenburgischen Oberamt wegen der Stadt Stein begegnet, wie man von Seite Oesterreichs proccdirc, und was für Recht die Stadt Stein wegen Ramsen habe, und bittet um eidgenössischen Beistand in dieser Sache. In der Bcrathung wird die Wichtigkeit dieser Angelegenheit wohl erwogen und gefunden, wenn förmliche Käufe und Ccssivncn nicht mehr schüzen sollten, so sei die Eidgenossenschaft noch mit vielen von Oesterreich an sich gebrachten Herrschaften nicht mehr gesichert, und würden alle Verträge über den Haufen geworfen. Daher erklären die evangelischen Orte die Sache Zürichs für wohlbcgründct und sichern ihm auf jcdcu Fall bundcsgcmäße Treue und Untcrstüzung zu. Luccr», Uri, Freiburg und Solothurn sprechen sich in gleicher Weise aus, sofern den Verträgen, namentlich der katholischen Religion halber, nicht zuwider gehandelt worden sei; einige Orte sind instruirt, zu gütlicher Austragung der Sache zu helfen oder diese schriftlich zu empfehlen, andere wollen ihren Obrigkeiten, die in Sachen nicht berichtet gewesen, Alles hinterbringen. Schwyz versichert, für Zürich zu thun, was es könne; da es aber die Sache nicht gründlich gekannt, habe es sich derselben nicht annehmen wollen; es werde aber seiner Obrigkeit Alles getreulich hinterbringen. Zürich verdankt diese Erklärungen und hofft, es werden sich die bisher noch unentschiedenen katholischen Orte ebenfalls der Mehrheit anschließen. Nicht lange hernach eröffnet Zürich, der König von Frankreich habe ihm auf gestelltes Ansuchen zugesagt, durch seinen Gesandten in Wien dahin zu wirken, daß die Beschwerden wegen Ramsen auf einer Konferenz behandelt werden möchten. Dem Vernehmen nach wolle aber der kaiserliche Gesandte auf demjenigen, was er wegen Ramsen an die Orte geschrieben, beharren; wenn dem also sei, so wäre es am besten, dort hinaus zu reiten und den Augenschein einzunehmen. Bern theilt mit, daß es unlängst auf Zustimmung aller Orte, mit Ausnahme von Schwyz und katholisch Glarus, zu Gunsten von Zürich ein Empfehlungsschreiben wegen des Ramsergeschäftcs erlassen und durch einen Expressen nach Wien befördert habe; in dem Antwortschreiben des Kaisers vom 30. Juni sei vorab bemerkt, daß er in diesem Geschäfte es einzig mit der Stadt Stein zu thun zu haben meine; es möge nun Zürichs Absehen auf die landcsfürstlichc Obrigkeit, oder nur auf die niedere Gerichtsbarkeit und das Eigcnthum an der Herrschaft Ramsen gerichtet sein, so ergebe sich, daß, da das ^'us territoriale über besagte Herrschaft weder vor noch nach dem Jahr 1539 von dem Hause Oesterreich oder dcni römischen Reich durch Vertrag vergeben worden sei, die von Klingcnbcrg dasselbe auch nicht besaßen und daher auch nicht an die Stadt Stein haben verkaufen können; handle es sich aber nur um die niedere Gerichtsbarkeit und das Eigcnthum, so sei allbekannt, daß die Stadt Stein, unabhängig von ihrem Schuzort Zürich, ihre Sachen, Renten und Güter administrirt und die verschiedenen Verträge von 1539 bis 1659 als contrahircnder Theil allein eingegangen habe; es sei daher nicht wohl begreiflich, wie die gcsammten reformirten Kantone aus einem solchen Particulargcschäft auf der Confcrcnz zu Aarau gemeinsame Sache gemacht und Gegcnrüstungen beschlossen haben, und wie sie sich veranlaßt finden konnten, sich für die von Zürich begangenen Verstöße gegen den Inhalt des bedingten Vertrages von 1659 in Rüksicht auf den Schuz der katholischen Religion mitverantwortlich zu machen, da man sich wohl erinnere, daß einige katholische Orte, welche sich im lczten Schreiben mit und neben den Reformirten unterzeichnet haben, früher ganz andern Sinnes gewesen seien; durch daS Connivircn der Stadt Stein mit ihren Schuzherrcn fühle man sich endlich voil Gewissens wegen gedrungen, die schon längst beabsichtigte Pfandlösung auszuführen; zum Beweise übrigens, wie viel das eingelegte Fürwort der eidgenössischen Stände gelte, habe der kaiserliche Gesandte den Auftrag erhalten, der Tagsazung zu Baden die unbestreitbare Befugniß der Pfandlösung vorzustellen, woraus man sich von der Rechtlichkeit des bisherigen Verfahrens überzeugen werde. Dieses Schreiben wird vor der Session verlesen, ebenso eine Eingabe des kaiserlichen Gesandten vom 16. Juli, worin er laut erhaltener Juli 1700, 863 Instruction gegen die Prätcnsion von Zürich im Wesentlichen folgende Gründe anführt: 1. Zwischen dem ErzHaus Oesterreich und der Eidgenossenschaft sei 1499 zu Basel ein Vertrag errichtet worden, dessen Art. 6 bestimme, daß kein Thcil in des Andern Botmäßigkeit Schlösser, Städte oder Herrschaften ohne auödrüklichc Bewilligung des Landesherr« an sich bringen dürfe, was in der Erbeinung bestätigt worden sei; nun habe die Stadt Stein 1539 von'Johann Heinrich von Quingenberg den Flckcn Ramsen sammt den zugehörigen Höfen Biberach, Weiler, Wicöholz und Hofcnackcr, welches Gebiet anerkanntermaßen in der Landgrafschaft Artlenburg liege, ohne landcsfürstlichcn Conscns für 9599 Gl, gekauft; es sei also der Kauf an sich nichtig und die Pfandlösung um so begründeter, was sich auch daraus zeige, daß, als Oesterreich die Lösung angebahnt, die Eidgenossenschaft mit Schreiben vom 7. März 1549 dem König Ferdinand I. die Abtretung bcr Herrschaft Ramsen gegen bloße Zurükbchaltung des zu 6655 Gl. angeschlagenen Bibcrach anerboten habe; 2, daß 1656 von Oesterreich der Stadt Stein die Exemtion von dem nellcnburgischen Landgericht und die Jagdbarkeit in der Herrschaft Ramsen gegen Erlegung von 11,599 Gl. überlassen und damit der Klingen- bergsichc Kauf bestätiget, auch hernach 1659 der Pfandschtlling pcrpctuirt worden sei, könne der Stadt Stein zur Behauptung von Ramsen nicht dienen, weil in dem Vertrag von 1656 auödrüklich vorbehalten worden sii, daß dadurch dem Lösungsrccht nichts präjudicirt sein solle, und dem PcrpctuirungSvcrtrag von 1659 die Bedingung beigefügt worden sei, daß, wenn wider die Religion und die landcsfürstliche und übrige hohe Jurisdiction etwas unternommen würde, die Pcrpctuirung null und tüchtig sein soll; nun sei von Stein und Ramsen diesen Vorbehalten, und namentlich in Betreff der Religion, erweislich wiederholt und beharrlich zuwidergehandelt worden, und das bloße Jnabrcdstcllcn vermöge nichts gegen die Notorictät; 3. für alle Bcichwcrdcn habe sich die Stadt Stein an die Landgrafschaft Ncllcnburg zu wenden. Laut Vertrag von 1656 gehöre die Appellation nicht allein von den EhchaftSfällcn und den Urthcilen des ramsischcn Gerichtes, sondern auch der Malefizsachcn uud anderer Territorialrcchte an die ncllcnburgischc landcsfürstliche Jurisdiction, und zwar sowohl in kirchlichen wie in politischen Dingen; daher gehöre auch die obschwebcndc Angelegenheit vor die nämliche Gerichtsbarkeit; denn es gelte überall die Observanz, daß in Sachen, welche nicht nicdcr- genchtlichcr Natur seien, der Landesherr zu entscheiden habe; damit stimme auch der angeführte Vertrag von 1499 übcrcin, gemäß welchem Territorialstreitigkciten von derjenigen Obrigkeit zu beurthcilcn seien, wo daS betreffende Territorium liegt; im Weilern habe die Stadt Stein die österreichische Judicatur wegen Ramsen selbst anerkannt, indem sie mit Assistenz des zürcherischen Dcputirtcn Johann Kaspar Hirzcl verschiedene Male bei der 1659 in Constanz angekommenen österreichischen Commission sich eingefunden, vor der auf den 8. April gl I. angcscztcn Tagsazung erschienen und sich gar noch nach Innsbruck begeben habe; endlich, da Ramsen auf dem österreichischen Rcichsbodcn liege und der Klingcnbcrgische Kauf nach geschlossener Erbeinung stattgefunden habe, diese Herrschaft also nicht unter eidgenössischem Schuze stehe, so sei nicht zu sehen, auf welche Wehe sich Pix Eidgenossenschaft dieser Sache anzunehmen habe, gleichwie sie sich auch niemals wegen der vom Stift St. Gallen angekauften Herrschaft Neuravensburg und Homburg eine Einmischung angemaßt habe. Ucbcr dieses Schreiben läßt Zürich ein Gcgenmcmorial ablesen, in welchem die vom kaiserlichen ^sandten, und bei Anfang des Conflictö von der oberöstcrrcichischen Regierung vorgebrachten Gründe widerlegt und der Schluß gezogen wird, daß es seinerseits nicht gegen die Verträge gehandelt habe. Der Vertrag von 1659 bestimmt klar, wenn Zürich auf vorgebrachte Beschwerden nicht Abhilfe schaffe, werde dannzumal der Kauf wieder in den Stand zurükgcsczt, wie er vor 1659 bestanden habe; nun seien ihm keine Klagen Zugekommen, welche es unberüksichtigt gelassen hätte; so seien namentlich im Jahre 1694 verschiedene Anstände 864 Juli 1700, verglichen worden, weswegen es die Orte bitte, es bei dem erwähnten Vertrag von 1659 zu schüzen. Nachdem die Orte ihre frühern Erklärungen wiederholt und Zürich geäußert hatte, daß cS diesen Anstand mit dem Kaiser durch freundliche Mittel beizulegen wünsche, sich aber mit Nüksicht auf die unentschiedenen Orte entschlossen habe, sich keine Gewalt anthun zu lassen, kommt der Gegenstand bei Anlaß der Instruction für die Gesandtschaft nach Wien nochmals zur Sprache, indem Zürich bittet, daß, wenn auf sein dem kaiserlichen Gesandten übergcbcnes Gcgcnmcmorial das Ramsergeschäft bis zur Abreise der Gesandtschaft nicht liquidirr werden könne, dieser dannzumal empfohlen werde, bciin Kaiser sich mündlich für die Zugcstchung der verlangten Confcrcnz und für Aufrechthaltung des Vertrags von 1659 zu verwenden. Dieses wird von den Orten, in deren Namen das erste Schreiben an den Kaiser abgegangen war, bewilligt; Schwpz, Nidwaldcn, Zug, katholisch Glarus und Appcnzcll-Jnnerrhodcn nehmen die Sache aä rokervnäum, versprechen aber, bei sich ereignenden Zufällen ihre Bundcspflichten getreulich zu erfüllen. Zürich dankt für diese abermalige Erklärung und reicht ein zweites, in siebzehn Artikeln bestehendes Memorial ein, in der Meinung, daß sich alle Orte daraus gründlich belehren können, i». Zürich macht darauf aufmerksam, wie unbeständig die Weltlage sei. Während man geglaubt habe, daß nun Alles im Frieden stehe, haben sich im Norden große Unruhen ereignet; der erwartete kinderlose Tod des Königs von Spanien bedrohe den Frieden neuerdings; für solche Ereignisse haben sich die alten Eidgenossen innerlich durch Einigkeit und äußerlich durch Neutralisirung der an die Eidgenossenschaft angrenzenden Länder zu schüzen gesucht; so seien im lcztcn Krieg die bischof-baselschcn Lande vor Verheerung, Einquartierung und Kontributionen gcschüzt worden; gegenwärtig stelle der Markgraf von Baden-Durlach in gleicher Weise das Ansuchen um Neutralisirung des obcrn Thcils seiner an die Eidgenossenschaft angrenzenden Markgrafschaft, worin der Bischof von Basel auch drei Dörfer bcsizc, die dadurch ebenfalls in Sicherheit gestellt werden könnten. In der dahcrigcn Berathung wird erinnert, für Burgund habe man schon zum fünften Mal die Neutralisirung vermittelt und dadurch die fremden Waffen von den eidgenössischen Grenzen abgehalten; auch in den leztcn Kriegen habe man gewußt, nicht nur die obere Markgrafschaft, sondern auch noch andere an die Eidgenossenschaft angrenzende Orte und Lande in die Neutralität zu sezen; indeß wird aus mehrseitigem Mangel an Instruction beschlossen, dieses „unschuldige und der Eidgenossenschaft nüzlichc" Ansinnen, für welches auch die nachbarlichen Beziehungen zum fürstlichen Haus sprachen, den Obrigkeiten zur Erdauerung zu hinterbringen und bei dem französischen und kaiserlichen Gesandten zur Willfahrung zu empfehlen. «. Auf das früher dem französischen Gesandten eingereichte und empfohlene Memorial der eidgenössischen Kauflcute betreffend die Freigebung der Straßen für die Einfuhr von Leinwand und anderer Artikel, ferner betreffend Umgangnahmc von der Unterscheidung zwischen Waarcn, die aus Deutschland stammen und von Eidgenossen eingeführt worden, u. s. w., ist von Seite des Gesandten ein sehr weitläufiges Gcgcnmcmorial eingegangen, welches Basel mit Zuzug seiner Kauflcute und anderer Sachkundiger zur Beantwortung zugestellt worden war. Da aber dieser Bericht noch nicht vollendet werden mochte, wird Basel neuerdings dazu eingeladen, anstandshalber aber dem französischen Gesandten durch den Ausschuß mitgctheilt, die Antwort werde baldigst erfolgen ; inzwischen wolle derselbe dahin wirken, daß die Eidgenossenschaft bei der Exemtion der Zölle, bei der freien Wahl der Straßen und gegenüber der Forderung von Attestationc» bei dem ewigen Frieden, Bündnissen und königlichen Deklarationen geschirmt werde. Zu diesem Bchufe sollen die am meisten beteiligten Orte zwei sachkundige Herren aus den übrigen Orten erbitten, um mit ihnen dem Gesandten diese Vorstellungen zu machen und im Einzelnen zu begründen, p. Bern, Freiburg und Solothurn beschweren sich über tarifwidrigc Steigerung des Portos der aus Frankreich kommenden Briefe und über Juli 17M. 865 Versendung derselben durch abgelegnere Wege und dahcrigc Verspätungen; ihre und Herrn Fischers Reklamationen bei», französischen Gesandten seien erfolglos gewesen, weswegen sie bitten, es möchten dem französischen Gesandten über diese die ganze Eidgenossenschaft betreffende Beschwerde Vorstellungen gemacht werden. Nachdem der Gegenstand durch einen Ausschuß begutachtet worden war, findet man zwckmäßigcr, in einem Schreiben an den König selbst zu gelangen. Dieses Schreiben wird dem Gesandten zur Bestellung und Untcrstüzung empfohlen und derselbe gleichzeitig ersucht, sich für die Lcdigung der noch auf der Galeere befindlichen Eidgenossen zu verwenden. «K. Basel bringt neuerdings die Beschwerde vor, daß die Fruchtzufuhr aus dem Elsaß noch immer gesperrt sei; alle von ihm und von den gejammten Orten bei den Minister» gcthancn Schritte, ja selbst ein Schreiben an den König haben keinen andern Erfolg gehabt, als das Versprechen, nach Beschaffenheit der nächsten Ernte zu entsprechen, wobei cS aber fortwährend beim Alten geblieben sei. Da aber die Tractatc die Freiheit der Zufuhr der Früchte, des Handels und Wandels sichern, >v bittet Basel um nochmalige nachdrükliche Empfehlung der Sache beim französischen Gesandten, und im Fall der Erfolglosigkeit um eine Gesandtschaft an den König. Da die bisherigen Bemühungen rüksichtlich bcr freien Fruchtzufuhr beim Gesandten ohne tatsächliches Resultat geblieben, hätte man gern die fragliche Gciandtschaft beschlossen; aus Mangel an Instruction aber mußte der Gegenstand an die Obrigkeiten verwiesen werden. Inzwischen wird in einem Memorial an den französischen Gesandten auch diese Beschwerde erneuert und Zürich ermächtigt, sofern auf die nächste Ernte nicht Abhilfe geschafft werde, im Namen aller Orte ein Vvrstcllungsschrcibcn an den König zu erlassen. Der Ausschuß, welcher dieses Memorial überreicht hat, hinterbringt folgende Antwort des Gesandten: 1. Wegen eigenen Mangels habe man die Früchtczufuhr, wie anderwärts und auch in der Eidgenossenschaft, beschränken müssen; wenn aber die Ernte gut ausfalle, so werde man Basel nach Inhalt der königlichen Antwort entsprechen; 2. mit der Antwort über den mitgethciltcn Thcilungöcntwurf der spanischen Monarchie sei der Gesandte wohl zufrieden gewesen; 3. das Schreiben an den König wegen tarifwidrig erhöhten Briefportos werde er um so bereitwilliger bestellen, als seine diesfälligcn Verwendungen unwirksam gewesen seien; 4. die Beschwerden der eidgenössischen Kaufleutc werde er gern anhören und untcrstüzcn, wenn sie ihn, umständlich mitgcthcilt werden; 5. das Begehren des Markgrafen von Badcn-Durlach werde er bereitwilligst empfehlen; dabei könne er jedoch nicht unberührt lassen, daß, weil der Markgraf ein Reichsglicd sei, auch der Kaiser und das Reich etwas dazu zu sagen haben, namentlich auch wegen der Reichöstcucrn und Einquartierungen; 6. die auf den Galeeren befindlichen Eidgenossen seien schon lcdig erklärt; wenn aber einige noch nicht losgcgcben sein sollten, so werde er sich dafür verwenden; denen, welche zum Dienst gezwungen worden seien, werde die Befreiung wohl zu erwirken sein, schwerlich aber den Ausreißern, r. In einem neuen Memorial vom 17. Juli stellt der französische Gesandte in Folge wiederholten Auftrags des Königs das Gesuch, es möchte ihm möglichst bald nach dem Schlüsse der Tag- sazung eine Antwort in Betreff der Garantie des Tractatcs über die Verthcilung der spanischen Lande crthcilt werden, wobei er neuerdings auf den Vorthcil hinweist, der den eidgenössischen Orten durch die Einsczung eines besonder» Fürsten in« Mailändischcn erwachsen «verde. In Betracht, daß diese «vichtige Angelegenheit au die hohen Gewalten gebracht «Verden müsse und eine allseitige Unterredung nöthig macht, «vird dieselbe nochmals aä rokersnäum genommen und dieser Beschluß dem Gesandten durch einen Ausschuß zur Kcnntniß gebracht, unter Zusicherung baldiger Entschließung. Uri, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug und Glarus erklären lhre Bcrcitwilligkeit, sowohl gegenüber Frankreich als Oesterreich für die Ocffnung des freien feilen Kaufs "ud Handels mitzuwirken; dieses seze aber voraus, daß auch in der Eidgenossenschaft nicht gesperrt werde; dabei wiederholen sie die im Abschied vom leztvcrflossencn September enthaltenen Beschwerden, mit der 1U9 866 Juli 1700, Bemerkung, wenn nicht Abhilfe geschafft würde, müßten sie sich in den gemeinen Herrschaften selbst helfen. Zürich, Bern und Luccrn erwicdern, sie haben geglaubt, ihre lcztjährigcn Erklärungen hätten Jedermann beruhigen sollen; wenn nicht großer Mangel geherrscht, haben sie Jedermann frei kaufen lassen; hätten sie aber in dieser Noth den Kauf ganz frei gegeben, so wäre der Frachtpreis um ein Namhaftes höher gestiegen; die reclamircnden Orte möchten doch überzeugt sein, daß man cS redlich meine. Zürich insbesondere versichert, daß es die Früchte nach Möglichkeit mittheile und bei diesen Zeiten nichts in seine Magazine einkaufe. Ebenso erklärt sich Bern, mit dem Zusaz, daß es Jedermann frei kaufen lasse, seitdem der Fruchtmangcl etwas nachgelassen habe. Zug crwicdcrt, eS habe dermalen keine Klage über den Markt in Zürich; nur darüber beschwere es sich, daß man der Nachbarschaft den freien feilen Kauf nicht vergönne, während es den scinigen offen lasse; Schwpz habe ihm auch den Viehkauf sperren wollen; es hoffe aber auf Besserung, t. 1. Zürich erwähnt des weltkundigcn Beschlusses der protestantischen Stände des Reichstages zu Regensburg über Einführung des neuen Kalenders und der Einladung an die evangelischen Orte, jenem Beschlüsse auch beizutreten; es habe nun gutgefunden, der Tagsazung hierüber vertrauliche Eröffnung zu machen, versichere aber, daß es damit keine Neuerung suche, sondern wünsche, daß in den gemeinen Vogteicn jede Religion bei ihrer Freiheit belassen werde; an die katholischen Orte stelle es nur das Gesuch, durch ihre Geistlichen Jedermann beruhigen zu lassen, daß es auf keinen Eintrag an der katholischen Religio» abgesehen sei. Die katholischen Orte, obschon hiezu nicht instruirt, willigen mit dem Beding ein, daß damit der Religion halber nichts gegen das Herkommen verändert werde. Glarus stimmt auch bei, jedoch mit Verwahrung seiner Landesvertrüge gegen jedes Präjudiz. 2. Die Zurzachcrmesse wird, um andern einfallenden Märkten keinen Abbruch zu thun, für diesen Herbst bei dem angcsezten Ziel belassen; künftighin aber wird sie auf den 12. September gestellt, n. (S. u. Abtei St. Gallen), v. (Die XII die ennetbirgischen Vogteien regierenden Orte). Das Verbot, das zu verkaufende Vieh weiter als auf die Märkte zu Lauis und Bellen; zu treiben, hat sich durch den Versuch während eines Jahres als gut und nüzlich erwiesen; dasselbe wird daher als künftige Regel und Ordnung für alle Zeiten bestätigt, mft dem Zusaz, daß die Wälschcn nicht durch Commissionirte im Land Vieh ankaufen, sondern selbst anher kommen sollen. Diese Verordnung soll gebührend publicirt und gchandhabt und die Uebertreter bestraft werden. Zug stimmt nur auf ein Jahr bei, um st nach den daherigcn Erfahrungen wieder anders verfügen zu können; auch wünscht es zu vernehmen, ob man ihm den Paß sperren wollte, wenn es sich nicht zu der Verordnung verstehen würde. Glarus erklärt, nicht instruirt zu sein, stimmt aber zu der Verordnung, jedoch mit dem leztes Jahr gemachten Vorbehalt, v—-«>>- (S. u. d. Vogteien). vv. In gemeiner Session ist auf das Ansinnen des Markgrafen von Onolzbach u>» Loslassung der in Lenzburg gefangenen Juden befunden worden, daß diese, sofern sie dem Herrn PaccatoN nicht Kosten und Schaden abtragen, auS gcsammtcr Eidgenossenschaft zu verbannen seien; in der besonder» Session der die Grafschaft Baden regierenden Orte aber wird nachträglich auf den den Juden 1697 auf sechszehn Jahre erneuerten Schirmbrief aufmerksam gemacht. Dieser sichert den Juden freien Handel und Wandel zu und sczt fest, daß kein Jude für den andern zu bezahlen habe, er stehe denn mit ihm in Gemeinschaft, oder habe sich für einen verpflichtet. Daher wird mit Mehrheit erkennt, die Juden sollen laut Schirmbrief obrigkeitlich geschüzt werden; dagegen wird Bern eingeladen, der Kanzlei Baden ein Memorial über diese» Handel einzugeben, und inzwischen im Namen der XIII Orte, ausgenommen Bern und Schwyz, welch' lczteres sich der Sache ganz entschlagen hat, dem Markgrafen zu erwiedern beschlossen, Paccaton sei ei» Unterthan des Standes Bern und die Juden in des lcztern Gewalt; Bern werde über den Handel ei» Juli 170«. 867 Memorial einreichen, welches dem Markgrafen nächstens zukommen solle. Katholisch Glarus stimmt zu diesem Schreiben, will aber davon weder Ungelcgcnheiten noch Kosten haben, (S. u. d. Vogt.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. xxx. (Alle katholischen Orte und der Abt von St. Gallen). Luccrn wird beauftragt, den neu gewählten Erzbischof von Mailand schriftlich zu beglükwünschen, ihm die Zöglinge des Borromcischcn Kollegiums zu empfehlen und namentlich den Wunsch auSzudrukcn, daß gemäß dem Versprechen der Oblaten das Studium der Kontroversen eingeführt werde. Gern hätte man damit auch das Begehren verbunden, daß die Zöglinge wieder die Schule der Jesuiten besuchen könnten, wenn man ein Mittel zur Ausführung gesehen hätte. Nebenbei werden die Orte dringend gewarnt, keine Zöglinge nach Mailand zu schikcn, welche nicht die Rhetorik absolvirt haben, indem neulich ein Syntaxist heimgcschikt worden sei. Schwyz meint, die Vollendung der „Humanität" dürfte genügen. Frciburg rügt, daß die Zöglinge von Herrn Pcllizaro nicht auf den gebührenden Termin bezahlt werden. (Die mit Savoycn verbündeten Orte.) Luccrn wird beauftragt, beim Herzog die Pensionen und das Guthaben des Regiments des Oberst Ulrich zu sollicitircn. (Dieselben Orte). Laut Beschluß der lczten Konferenz in Lucern kommt die von Oberst Rcding in Picmont geschlossene Kapitulation in Bcrathung. So sehr man dem Oberst sein Glük gönnt, können sich doch die Orte, mit Ausnahme von Schwyz und Zug, nicht zur Genehmigung entschließen, sondern es wird ihm geschrieben, baß er die beanstandeten Punkte abändern müsse, wenn er seine Reputation bei den Orten erhalten wolle. Schwyz versichert, die anstößigen Punkte seien bereits verbessert; wenn etwas Bundcswidrigcs darin wäre, so würde es die Genehmigung auch nicht aussprechen. ,»»»». (Dieselben Orte). Ein Schreiben des Herzogs von Savoycn, als Antwort auf dasjenige von Lucern, wird verlesen und dem Gardchauptmann zur Berichterstattung und dahcrigen spätem Schlußfassung mitgctheilt. I»!»>»>». (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte). Der Bischof von Basel dankt in einem Schreiben für die ihm bisher erwiesenen Dienste und empfiehlt sich neuerdings in die Protection der Orte, unter Versicherung seiner guten Zuneigung. Er wird durch ein Gegcncomplimcnt aller bundcSmäßigcn Freundschaft versichert. ««««. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Der spanische Gesandte versichert von Chur auS seine guten Dienste. Das Schreiben wird ihm gebührend crwicdcrt und damit um so mehr das Gesuch um Entrichtung der Pensionen und der Rcftanzcn der alten Regimenter verbunden, als ein dicsfälliges Schreiben von Lucern unbeantwortet geblieben llt. Bei diesem Anlaß macht Uri aufmerksam, wie nöthig es sei, daß jedes Ort gemäß früherm Beschluß seine obrigkeitlichen und Particularansprachcn zusammenstelle und bei den Ministem liquidircn lasse, indem Wust, wenn Mailand in andere Hände kommen sollte, wenig mehr zu erwarten wäre; weil nun die zwischen Frankreich, England und den vereinigten Staaten von Holland vereinbarte Theilung der spanischen Monarchie u> Spanien übel aufgenommen worden sei, so möchte der gegenwärtige Zeitpunkt sehr geeignet sein, etwas Befriedigendes auszuwirken. Die Herren Bauherr Balthasar und Statthalter Püntincr, die sich früher dieser Liquidation angenommen, werden neuerdings beauftragt, die Sache fleißig in Ordnung zu richten. Dabei Ehalten sich die Orte vor, weitere Beschlüsse zu fassen und Jemanden zur Neclamation abzuordnen. < Dieselben Orte). Oberst von Bcroldingcn klagt, das ihm von den Orten bewilligte und in deren Namen von Lucern ausgefertigte Rccommandationsschrciben an den König von Spanien, betreffend Bezahlung der Pension von derjenigen kommende, welche ihm der König auf seiner Ambassade in Madrid bewilligt habe, noch nicht abgegeben worden, und bittet daher um Erneuerung dieser Empfehlung. Ungeachtet 868 Juli 1700. mangelnder Instruction wird dem Gesuche entsprochen, von Schwyz und Freiburg mit der besondcrn Bedingung, daß die neue Ausfertigung mit der alten gleichlautend sein solle. Luecrn behält sich vor, darüber seinen Obern zu rcferiren, in der Erwckrtung, es werde die Sache nicht beanstandet werden. v«v«. (Dieselben Orte). Der eidgenössische Agent zu Madrid berichtet, vor etwa sechs Monaten sei bei Hof ein Memorial eingegangen, worin der Rükruf der von der Regierung von Mailand erneuerten Publikation betreffend den Waarcntransit über den Gotthard sollicitirt werde; die Rathsabthcilung der italienischen Angelegenheiten, welche die Sache nicht näher kenne, habe vom Gubcrnator Bericht verlangt, der aber eben so wenig eingegangen sei, als derjenige über die dem Regiment gegebenen Assignationcn, „welche abzusczcn darin auch discurrirt worden"; er habe nun mit allen Ministem darüber geredet und die Zusicherung erhalten, daß, wenn auch der Bericht von Mailand ankomme, keine Neuerung vorgenommen werde; indessen sei doch nöthig, beim Gubernator auf Erstattung eines günstigen Berichtes hinzuwirken. Luecrn bemerkt bei diesem Anlasse, daß diese Opposition von den Bündnern herrühre, welche beim Hof in Wien Empfehlungen auszuwirken gewußt haben, um den Waarcntransit durch Bünden zu behaupten. Man einigt sich daher, den Transit über den Gotthard durch gute Anordnungen möglichst zu erleichtern und diesen Verkehrsweg wieder in den alten Flor zu bringen. Luecrn erhält zudem die Vollmacht, den eidgenössischen Agenten zu Madrid zu unauögcscztcr Wachsamkeit in dieser Angelegenheit zu bestimmen zu suchen, tttt. (Dieselben Orte). Vom eidgenössischen Agenten in Mailand wird geschrieben, durch wiederholtes Andringen bei der Regierung habe er den Befehl an den Senat ausgewirkt, die Dcputirtcn für Beilegung der Grcnzstrcitigkciten zu bezeichnen; in gleicher Weise sei den ordentlichen Magistraten die Weisung zugegangen, die Pension zu entrichten; man habe sich zwar mit der Unmöglichkeit entschuldigen wollen; allein der Auftrag sei erneuert worden und man sei nun mit Aufbrechung von Geld beschäftigt; er werde sich möglichst angelegen sein lassen, auf Wiederherstellung der Assignationcn für die Crivcllischcn und Zweycrischen Regimenter und auf Wiederaufnahme der in's Stokcn gcrathcnen Stipendien in die königliche Bilanz, wofür der Befehl bereits crthcilt sei, hinzuwirken. Lcztcr Tage habe der Marchese Clcrici, Präsident der königlichen Einkünfte, ihm ein Schreiben dcö Königs vorgewiesen, welches verlange, daß über Alles, waö die schweizerische Nation an der Kammer zu fordern habe, Rechnung gestellt werde; hierauf habe er ihm crwicdcrt, daß die Forderungen in drei Classen zerfallen, als: 1. Die fünf ausstehenden Pensionen; 2. die Ausstände der Crivcllischcn, Zwcyerischcn und Lussischcn Regimenter, welche schon saldirt in Händen des casino rg^iormto der königlichen Einkünfte liegen; 3. die neuen Forderungen der Amrhynischcn und Beßlerischen Regimenter, deren Rechnungen noch unvollkommen seien, weil die damit Beauftragten troz wiederholter Befehle der Regierung die Bereinigung noch nicht durchgeführt haben; der Präsident müsse dieselben einfordern und den Jntcrcssirten abschriftlich zur Vernehmlassung zustellen. Dieser Bericht fällt deswegen ans, weil er nur von Einer Pension spricht, während dem Agenten die Forderung aller aufgetragen war; es scheint sich dadurch die Bemerkung des Oberst Bcßler zu bestätigen, daß es mit dem Sollicitircn saumselig gehe; auch macht es einen üblen Eindruk, daß die Bezahlung der lcztern Regimenter bis auf 1703 verschoben worden. Endlich wird erhoben, daß nebst obigen drei Classen noch andere Forderungen bestehen, deren Liquidation den Herren Bauherr Balthasar und Statthalter Püntiner übertragen ist, und auf deren Beschleunigung neuerdings gedrungen wird. Luecrn erhält daher den Auftrag, dem eidgenössischen Agenten möglichste Thätigkeit in Sollicitirung der Pensionen und Berichtigung der Stipendien zu empfehlen und dem Präsidenten Clcrici zu schreiben, daß noch andere Anforderungen cxistircn, deren Specification nicht lange mehr ausbleiben werde, —i»i»»i». (S. u. d. betr. Vogt.) ««««. (Geheimer Abschied der Juli 170». 869 I.ch.I ON, », d°« AN.- s>. «-»), -U.-M l,.t nach ANA,UN, de- Adschi.d,« ,-.,.n ,nch°„sch.n Confercuz in Luccrn eine Deputation an den Nuntius gcschikt, um zu vernehmen nie e um ^ ^ ^ der Klöster an das katholische Schirmwcscn stehe. Diese habe in Antwort erhalten, aß r .g gutes und heiliges Werk seien und daß, wenn die Kloster sich nicht gutwillig hezu 'equ > e , dazu gezwungen wurden; wirklich habe der Nun.iuS ein sehr nachdrük.iches Schreiben vor^s , welches er an die Klöster erlassen habe. Ueber die in der Discussion erhobene Frage, ob man auch von Fn - klöstcm Beiträge verlangen wolle, entschied man sich, daß nur die vermoglichim anzugeben jenn. ^ Jnncrrhodcn bemerkt hiebet, die dortigen Klöster werden wegen Armut nicht belangt werden wird nun neuerdings beauftragt, beim Nuntius weitere Instanzen zu machen. 'aS ir e allfälligcn Einschüsse betrifft, jo wird beschlossen, daß sie eines jeden Ortes Obrigkeit zu si wrer err. , ; gegeben werden sollen. Für Pfäfers findet man nöthig, daß eS seine Beiträge m semem AnUhauft ! RapperSwyl niederlege. Für die Einschüsse der thurgauischen Klöster wünscht man, dap Whl oder cur anderer gelegener Ort in der abt-st. gallischen Landschaft bezeichnet werde. »»I'I'I» (Dieselben Orte) Die schirm, orte von Rapperswhl entschuldigen sich, daß sie noch keine Zeit zu einer Eonferenz gefunden haben, aber nächstens zusammentreten werden. Große BcfcstigungSwerke seien nicht so fast der bedeutenden Lau-, als vielmehr der spätem Untcrhaltökostcn wegen unmöglich; doch werde man Vitien rt )m ang > ) rer cuicil Plözlichcn Ueberfall sicher stellen. Katholisch Glaruö bemerkt, daß der ganze dortige Stand eu.cö der ^chrrmor c bilde und daß der katholische Theil nicht viel zur Befestigung beitragen könne; eö meutte aber, man sollte den Papst oder das äo xropa^anän träe um eine Beisteuer ersuchen, dem erne gnen na ) c das Zeughaus in Rapperswhl sehr übel versehen. «,«,«,«» (Dieselben Orte). Da an Frciburg noch nicht Hand angelegt worden ist, so wird dieser Stand dringend crsu )t, lese Ulh lgc zu befördern. Deutjche kein. Vogt, ilberh. Landgraslchast Thnrgau Vogtei Rheinthal. Grafschaft Sarganö. Grafschaft Baden. Man sehe auch in dem Art. 107. „ 24. Abschnitte Herrschafts- n. Schirmortsangelcgenhciten! in». «»«». Iii». «Iii. «v. Iii». Ii. III. »in»»»»«. Ii»»»». «»«»«». in Iii. im. I»I» ri^. tt. im. IVIV. Art. 37. t»4. ., 334. „ 38. 128. Art. 58. .. 20. .. 7». Art. 20. 293. „ 233. IK4. Art. 2l. „ 430. 243. ., 200. t8ti. „ 43l. „ 284. Stifte u. Klöster. «I«K. Beamte. ««. Berw. ». Rechnungsw. i. Allg. I I. Mitregierung der III Städte. Iililili. Gerichtsherren. ttit. Verw.-u.Rechnungsw. i. Nllg. Itltltlt. Beamte. Verwaltung im Allgemeinen. Itlt. Verwaltung im Allgemeinen. II. Obrigk. Gitter, Lehen ,c. Verwaltung im Allgemeine». I»I»I». LocaleS (Walenstadt). . Juden. «I«I,I. Art. 13. Beamte. „ 47. Abzug; Ehrschaz; Ehehaften. „ 22t. Jurisdiction«- u. Hoheitsr. „ SK8. Stifte u. Klöster (Bischofzell). „ K2t. Stifte u. Klöster (Paradies). „ 705. LocaleS (Lustvrf). Art. 170. Verhält, z. Abt v. St. Gallen. „ 102. Justizsachen, Recht, Gericht. „ 250. Kirch!., GlaubcnSs., Gcistl. Art. 294. LocaleS (Walenstadt). „ 53. Verwaltung im Allgemeinen. „ 54. Verwaltung im Allgemeinen. „ 185. Rhcinwuhren. Art. 102. Judicatur- n. Competenzanst. „ 339. Handels- n. Verkehrswesen. „ 340. Handels- n. Verkehrswesen. „ 447. Stifte u. Klöster (Zurzach). „ 180. Judicatur- u. Competenzanst. „ 30. Obrigkl. Güter, Rechte >c. „ 97. Obrigkl. Güter, Rechte ,c. 870 Juli 1700. Grafschaft Baden. «««. Art. 98. Obrigkl. Güter, Rechte ,c. III. Art. 109. Obrigkl. Güter, Rechte ic. ttt. „ 312. Handels- u. Verkehrswesen. Isis Ii. „ 101. Obrigkl. Güter, Rechte ic. „ 351. Zurzachermarkt. INI. „ 3K7. Kriegs- u. Militärsache». „ 99. Obrigkl. Güter, Rechte ic. „ 435. Stifte u. Klöster (Sion). Vogtei FreiSmter. ttt. Art. 20. Verwaltung im Allgemeinen. VW. „ 157. Gerichtöherre». „ 72. Verwaltung im Allgemeinen. „ 105. Kellcramtsstreit. VW. „ 250. Stifte u. Klöster. Vier ennetb. Vogt, überh. v. Art. 138. Handel u. Verkehr. «I«I Art. 18. Allg. Verwltgss., Beamte ic. „ 154. Niederlassung, Vicinat rc. X. „ 53. Recht ». Gericht, allg. Verord. Vogtei Lauis. « Art. 216. Grenzen, Gcbietsverlez. ic. Vogtei Luggarus. v. Art. 97. Zollwcsen. Abtei St. Gallen! ». Art. 23. Zu f. Der lezte Saz ist dem Schwyzerepemplar entnommen. Zu «»«»«»»—«». Diese Perhandlungen find als geheimer Abschied auch besonders gefertigt worden und finden sich vor im Staatsarchiv Lucern und in den Archiven von Schwyz und Appenzell. 441. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Jahrrechnungs- Tagsazung zu Baden. 1700, im Juli. Staatsarchiv Zürich. Mg. Alisch Bd. so, td>. 202. Gesandte: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glaruö Johann Heinrich Zwicki,- Statthalter. ». Auf den 5. September (a. K.) wird ein allgemeiner Bct- und Bußtag festgesezt. I». Von den V Städten werden den Gemeinden Gröncnbach und Hirbishofen im Allgäu die gewohnten Beiträge von je 100 Gl. zuerkannt. «. Die gleichen Städte sammt Mülhausen und Biel entrichten an Mariakirch die herkömmliche Untcrstüzung von 200 Gl. «I. Dem Ansuchen des Grafen Ferdinand Christian zur Lippe, bei seinem mit Frau Henriette Ursula, geb. Markgräfin und Gräfin zu Dohna, erzeugten Söhnlcin Gcvattcrstclle zu übernehmen, wird unter Verdankung der den evangelischen Orten dadurch bezeigten Ehre entsprochen und beschlossen, nach dem Vorgang von 1686 gegenüber dem Grafen zu Isenburg und Büdingen dem Täufling als Pathcngeschcnk eine goldene Schalk im Werth von 10(1 Dublonen mit den in Schmelz ausgeführten Wappen der neun Orte zu verabreichen. «?. Auf Empfehlung des Grafen zu Isenburg und Büdingen wird der durch den lcztcn Krieg ruinirtcn Stadt Wenings, namentlich für die Wiederherstellung der Kirche und Schule, eine Beisteuer von 100 Rcichsthalern nach der neunörtischen Scala zugesprochen, t. Die Freien Johann Christoph, Albrecht und Johann Konrad von Adolzheim, nächst der kurfürstlich-pfälzischen Oberamtsstadt Moosbach, bitten die reformirte Eidgenossenschaft um eine Beisteuer für die Anstellung eines Kirchen- und Schuldicners im Städtchen Adolzheim. Auf den schriftlichen Bericht des frühem dortigen Pfarrers wird eine LicbeSstcuer von 100 Rcichsthalern dccrctirt. Der pfälzischen Kirche wird auf neuen Bericht über ihre mißliche ökonomische Lage ein abermaliger Beitrag von 1000 Rcichsthalern oder 1800 Gl. nach der neun- Juli 1700. 871 vrtischcn Scala zuerkannt. I». Wie im verflossenen Jahr Speyer, so bewirbt sich nun auch die rcforinirtc Gemeinde Worms in Folge erhaltenen Privilegiums für öffentliche Ausübung ihrer Religion bei den evangelischen und deren zugewandten Orten um eine Beisteuer an den dortigen Kirchcnbau. Auf Genehmigung der Obrigkeiten werden ihr nach der ncunörtischcn Scala 800 Gl. votirt. Schaffhausen und St. Gallen beschweren sich der hiebet angewendeten Rcpartition und stellen nur freiwillige Beiträge in Aussicht; die übrigen Orte aber sprechen die Erwartung auö, die beiden Städte werden sich von ihnen nicht trennen, i. Die auf der lcztcn Confcrcnz in Aarau unter den V Städten verabredete Sustcntation vier pfälzischer Studenten im Kollegium Eraömianum in Basel wird ratificirt, mit Ausnahme der Stadt St. Gallen, deren Gqandte nicht instruirt sind und sich einfach auf dasjenige beziehen, was ihr Ministerium an dasjenige von Ba>el hierüber geschrieben hat. Ic. Die auf lcztcr Confcrcnz beantragten Liebcöstcuern werden ratificirt, mit der Ausnahme, daß sich Schaffhauscn in Betreff derjenigen für den Kirchcnbau in Usingen nur für eine freiwillige Steuer erklärt. I. Diejenigen Orte, welche sich über die Ratification der auf der am 26. September 1698 in Aarau gehaltenen Confcrcnz beschlossenen Sustcntation von 300 Rcichsthalcrn an die aus dem Bcrnergcbict in die picmontesischen Thälcr verordneten Geistlichen noch nicht ausgesprochen haben, werden Flucht, dies baldigst zu thun. Zürich erstattet Bericht, was es im Ramscrgcschäft an Frankreich, England, Holland, Brandenburg und Hessen-Kassel geschrieben, was für eine bedenkliche Antwort der kaiserliche Kanzler Bucccllini über das an ihn gesandte Empfehlungsschreiben crtheilt habe, wie es um die Verrichtungen des von Zürich nach Wien gcschiktcn Secretärs stehe, und daß man unter dem Vorwand religiöser Interessen ungunstig auf die katholischen Orte einzuwirken strebe; cS verlangt daher Rath, wie diese Angelegenheit an die katholischen Orte zu bringen sei. Indem die übrigen Orte erklären, für Zürichs wohl fundirtcs Recht stets »nt Rath und That einzustehen, finden sie, man müsse die katholischen Orte über die religiösen Interessen zu beruhigen suchen; übrigens könne der Gegenstand in gemeiner Session am füglichsten damit angezogen werden, baß Zürich für die Zustimmung zur Überlassung eidgenössischer Jntcrcessionalien danke. Wie dieses nun bewerkstelligt worden, was für eine Antwort der Sccrctär inzwischen vom kaiserlichen Hofe mitgebracht hat und was darüber verhandelt worden, werden die Gesandten in frischer Erinnerung haben und ist auch aus bcm gemeinen Abschied ersichtlich. Rüksichtlich der auf der lezten Confcrcnz in Aarau besprochenen Einführung des neuen verbesserten Kalenders wird gutgefundcn, die dahcrigc Eröffnung an die katholischen Orte auf das Schreiben des ReichsconventS in Rcgensburg zu beziehen und dieselben anzugehen, ihren Geistlichen zu empfehlen, den Evangelischen, deren Feste nun mit denen der Katholischen zusammenfallen werden, an ihrem Gottesdienste nicht hinderlich zu sein, sondern den gleichen Modns einzuhalten, wie er bisher üblich war, wenn bü Festtage zusammengefallen sind. In der Hauptsache wird befunden, daß man während dcS laufenden Jahres ohne Confusion nichts abändern könne, daß dann aber, wenn die vorbehalten? Genehmigung der Orte Zugegangen sein werde, das künftige Jahr 1701 mit dem 12. Tag Januar angefangen und die 1t vorangehenden Tage „leerstehend" gelassen werden; von der erfolgten Ratification soll dann dem Rcichöconvcnt ^iitthcilung gemacht werden. «. Der neuen rcformirtcn Gemeinde Mühlbcrg in der Niedern Markgrafschaft uurd auf Empfehlung dcS Markgrafen von Badcn-Durlach und ein Bittschrcibcn des Daniel Lautier, Pfarrer büstr Gemeinde von etwa scchszig cxilirtcn Familien, an die Erbauung einer Kirche auf Genehmigung der ngkeitcn Beitrag von 200 RcichSthalcrn nach der ncunörtischcn Scala zuerkannt, i». Die evangelische emcinde zu Speyer verdankt auf's herzlichste die ihr voriges Jahr gewährte Untcrstüzung und empfiehlt sich zu ferner», gnädigen Angedenken. «>. Auf den Bericht, daß sich die in's Würtcmbcrgischc und Darmstädtischc 872 August 1700. auSgcwandcrtcn französischen und picmontcsischen Flüchtlinge wieder thcilwcise den eidgenössischen Grenzen nähern, wird gutbefunden, gegen solche drohende Einschleichung Anstalten zu treffen, r. Aus zwei von Zürich vorgelesenen Schreiben des Oberst du Rosey wird mit Vergnügen entnommen, daß der Kurfürst von Brandenburg den Officiercn der eidgenössischen Leibgarde an ihre Paradeklcider und Quarticrkostcn für das laufende Jahr eine Zulage von 1500 Reichsthalern gemacht habe; daß der Anstand wegen der Justiz wohl auch zu erwünschter Erledigung gelangen werde und daß sich der Oberst für die Aufnahme des Corps immer verwenden werde. Diese Mittheilungen werden dem leztern verdankt; dagegen macht die Conferenz Gegenvorstellungen gegen die in einem der beiden Schreiben ausgesprochene Absicht, den Soldaten an ihrem Sold etwas für ihre allfällige Rükreise abzuziehen, indem man sich auf die Liberalität des Kurfürsten und der Officiere verlassen zu dürfen glaube. «. Während man sich auf einen Bericht Berns mit dem Zustande der picmontesischcn Kirchen beschäftigt, erscheinen zwei Pfarrhcrrcn von dort mit einem Creditiv und bitten uin Unterstüzung für den Unterhalt der Geistlichen und der Schullehrcr, und für den Wiederaufbau ihrer auf de» Grund zerstörten Gotteshäuser. Da man für diese Unglüklichcn bereits viel gethan hat und die eigenen Bedürfnisse immer dringender werden, so verspricht man ihnen, sich für sie bei dem englischen und holländischen Gesandten zu verwenden; dabei zeigt man sich aber bereit, an die Unterhaltung der Geistlichen und Lehrer in der Folge einen Beitrag zu gebe«, (Zürich und Bern.) Staatsanwalt Tremblay hatte bei seinen« Aufenthalt in Zürich und Bern müiidlich berichtet, daß die Streitigkeiten zwischen Genf und Savoyen über Rechte besagter Stadt durch die Unterhandlungen zu Turin noch nicht haben beigelegt werden können; die Gesandten von Zürich und Bern erklären nun ihre Bereitwilligkeit, auf ein an ihre Obrigkeiten gestelltes Gesuch ein neues Jntercessionsschreiben an den Herzog von Savoyen zu richten, u. (Zürich und Bern.) In den bündnerischen Streitigkeiten wird, nachdem die Parteien die Bestimmung von Zeit und Ort zur Vornahme der übertragenen Mediation beiden Städten anheimgcstrllt hatten, beschlossen, diese Mission mit Anfang Hcrbstmonats mit doppelter Gesandtschaft anzutreten und die Verhandlungen in Malanö zu pflegen. 442. Conferenz von Lncern und Uri. Weggis, «. August. LandeSarchiv Stidwalden. Abschiede. Gesandte: Lucern. Johann Karl Balthasar, Bauherr. Uri. Johann Karl Emanuel Bcßlcr, Lan^ ammann; (Franz Jgnaz) Crivclli, Sekclmcister. In Gcmäßheit des jüngst bei der Jahrrcchnung ergangenen Beschlusses treten beide Orte zusammen, «»" die Aufstellung der Gesammtrechnung der ausstehenden spanischen Pensionen und Privatansprachcn vorz«> bcrathen und zu Papier zu bringen. 1. Es ergibt sich, daß den katholischen Orten aus der Zeit von der Errichtung des Bündnisses von 1586 bis zum Rcductionövcrtrag wenigstens 39 Jahrcspcnstoncn, deren M 50,000 Kronen übersteigt, ausstehen. Seit der Rcduction bis 1700 sind weitere fünf Pensionen zu 34,0l^ Kronen unbezahlt. Einzelnen Orten sind auch noch neben den 39 Pensionen die Jahrgeldcr von 162t)/ 1621 und 1623 unvcrgütct; Frciburg fordert nicht weniger als 56, Appcnzcll-Jnnerrhodcn 51 «,'2 Pensionc» August 1766. 878 2- Uri und Oberst Johann Konrad von Bcroldingcn und Panncrhcrr Emanucl Bcßlcr fordern 18,816 Mailänder Pfund, die drei Orte Uri, Schwyz und Nidwaldcn beanspruchen noch für aufgelaufene Wacht- gcldcr in dem Bündnerkricg 29,266 Ducatoni, Hierbei ist noch zu untersuchen, ob nicht 1664 an diese Summe 4166 Ducatoni an Oberst von Bcroldingen bezahlt worden seien. 3. Die Regimenter Bcroldingcn und Fleckenstcin fordern von der Kammer 92,915 Kronen, die Kammer anerkennt iabcr nur 42,163 Scudi, woran im Jahr 1664 16,435 Scudi bezahlt wurden. Die daherigcn Differenzen müssen noch herausgehoben werden. 4. Das Regiment Zwcycr fordert 115,977 Mailänder Pfund; das Regiment Crivclli 191,887 Scudi; lcztcrcs hat mehrere Rechnungen an das Schazmcistcramt eingegeben, ist aber nicht ganz ausbezahlt worden. Dieses Regiment hat aber kraft des in Händen habenden vom königlichen Rath aufgcseztcn Instruments noch verschiedene unwidcrsprcchbarc Anforderungen, die nicht specificirt vorliegen, sich aber auf mehr als 156,666 Scudi belaufen. 5. Die vier am Aufbruch auf Frcöcalolo bcthciligtcn Orte fordern von daher noch 2766 ^cudi. 6. Die jüngst vereinigten und zu Anfang des Jahres 1766 beurlaubten Regimenter haben nach Abzug der von der Kammer erhaltenen 56,666 Scudi lind 196,666 Pfund noch eine Anforderung von 167,443 Scudi. 7. Hauptmann Johann Gottrau vom Regiment Fleckenstcin fordert vom Jahr 1624 noch 386«) Ducatoni; desgleichen die Erben des Hauptmann Buclcr 1968 Ducatoni. Die Rechnung der Erben von Oberst Püntincr soll noch genauer belegt werden. 8. Die beiden Regimenter, welche in Spanien wider Portugal gedient haben, fordern nebst andcrm noch 2666 Dublonen. 9. Die Erben des Oberst Emanucl Bcßlcr haben an der Kammer laut Abrechnung von 1672 noch ein Guthaben von 13,366 Pfund; ferner fordert Oberst Bcßlcr vom burgundischcn Zug vom Jahr 1673 noch 1226 Thalcr; ebenso die frciburgischcn Hauptlcutc Gottrau, Bondcrwcid und Müller vom gleichen Zuge herrührend 7623 Thalcr. Ucbcr weitere Ansprachen der Erben Lussi und der Cavallicrc Crivclli mangeln noch die nähern Belege. Oberst Konrad Karl von Bcroldingcn fordert wegen seines CavallicratS auf der Mczannata 46,666 Scudi di Vcglione. Die Eompagnic des verstorbenen Hauptmann Johann Karl Lussi beansprucht kraft zweier Libcranzcn etwas zu 3666 Kammcrkroncn und bei 16,666 Kronen für remutti. Auch andern noch ausstehenden und bisher nicht angemeldeten Ansprachen wird ihr Recht vorbehalten. Diese Aufstellung wird den mit Spanien verbündeten Orten zugestellt mit dem Ansuchen, allfälligc weitere Eingaben zu beschleunigen. 443. Jahrrcchmmg der die vier ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. t7M>, 11». Auaust. Vandcsarchivc Tchwyj und Zug. Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Jakob Eschcr, des Raths. Bern. Friedrich von Graffcnricd, des kleinen Raths. Luccrn. Alphonö von Sonncnbcrg, des kleinen Raths. Uri. Joseph Anton Püntincr, Statthalter. Schwyz. Joseph Anton Rcding, alt-Sckclmcistcr. Untcrwald«n. Melchior Dillier, Sekclmcistcr, von Nidwaldcn. Zug. NiklauS Jtcn, alt-Ammann. Glarus. Josuc Tschudi. Basel, vr. ^ur. Emanucl Brand- wuller, des kleinen Raths. Frei bürg. Johann Peter Boccard, Zcugherr. Solothurn. Hieronymus ^uri, des Raths. Schaffhausen. Johann Wilhelm von Waldkirch. 874 August u, September 17Vl). Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier ennetb. Vogt, iiberh. ». Art. 80. Vogteie» Lauis u. Mendris. >». Art. 24. c. „ 25. «I. „ 26. Vogtei Lauis. k- Art. 107. I, aus dem Zugerexemplar. Anstünde mit Mailand. Beziehungen z. Bischof v. Como. Beziehungen z. Bischof v. Como. Beziehungen z. Bischof v. Como. Justizsachen, Recht, Gericht. «. f. Art. 9. ., 29. Landesverw. Abzug. allg. Verord. ic. Art. 83. Jnstizsache», Recht, Gericht. 444. Jahrrechmmg der die vier ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 1700, nach dem 10. August. KantonSarchiv Schasschause». Abschiede. Gesandte: Dieselben wie zu Lauis. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vogtei Lauis. Vogtei Luggarus. I». Art. 148. Vicinat. ». Art. 98. Zollwesen. 445. Jahrrechnung der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Bellenz. 1700, 24. August. Landesarchiv Nidwalde». Abschiede. Gesandte: Uri. Sebastian Heinrich Jauch, alt-Commissar zu Bcllcnz. Schwhz. Johann Walther Bellmont von Rikcnbach, des Raths. Nidwalden. Beat Jakob Lcuw, Obcrvogt. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelcgenheiten: Bellen,, Bollen, u. Rivier. »t. Art. 66—71. Die dem Gesandten von Nidwalden mitgegebene Instruction enthält noch verschiedene andere Geschäfte. Landesarchiv Nidwalden - Wochenrathsprotokoll v. 18. Angust 1700, idl. ISS. 44«. Jahrrechnung der mit Spanien verbündeten Orte. Luceru. 1700, 0. u. 7. September. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. v. 1700, toi. 282. Gesandte: Lucern. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Martin Schwyhcr, Statthalter und Obcrzcughcrr; Karl Christoph Dullikcr, Sckclmcistcr; Johann Karl Balthasar, Bauherr. Uri. Oberst Johann Karl Emanucl Bcßlcr, Landannnann und Panncrhcrr; Johann Ulrich September 17««. 87 S Pü,»um Schw„, Z°l>»»n D-mmi! Bnsch»«. -»nwmmmm; Fr« L-»d-»»r NiMSst 4>uim»rr, aii ^erctMiig'.r. ^ /» alt-Landammann von Obwalden; Beat Statthalter und Landöhauptmann. Unterwalden. Niklauö Imseld alt ^anvan na. N.vwalden Z»I°- z-I,-., m.» P.m.-,u»d z-hm.n -»»«-» i». Zu». Z° .m. Z.k.« B..n»-uw», Z°»°nn schuldig.., »d»-n,-ll-Z,..,--»>°d°«. M.ich S»..-, -Md.».»,-»,», «b, °°n SI. Gull,». MM- Gall Anton von Thum, Obcrvogt zu Romanshvrn. ^ -x. ». Auf die Anzeige des Präsidenten Cleriei in Mailand an den schweizerischen ^wtm bastlbst,^ ^ß vom König von Spanien Befehl erhalten habe, ein ausführliches Verzeichnest ^ ^ ^ ^s nössischcn Orte und Particularcn an die dortige Kammer einzufordern, und auf uefa ^ ^ , Agenten Pel.izaro ist diese Konferenz ausgeschrieben worden. Nach Verlesung es E'U.chu Ws von Freiburg erstattet Lneern Bericht über die von ihm und Uri in Weggtö ^^cne Voreonferenz^ m einer gedeihlichem Gesammtberathung eine vorläufige Rechnung zu gestalten, wclch-wirklich ^ ^ ch wurde und herausstellt, daß die meisten der mit Spanien verbündeten Orte von 1586 ^675 ^ dreißig Pensionen, und seit der damaligen Rcduction wieder fünf neue zu fordern Hann, ^.df.mnia burgs bis zur Reduction belaufen sich sogar auf einundfünfzig und diejenigeii von ' V "'Ü ' . und eine halbe Pensionen; von den Pensionen der Jahre 162«, 1621 und 623 finde m^n Kmizllwn nichts und es sei daher ungewiß, ob sie bezahlt worden seien. Unter s Bench^ ^ d beschlossen, es soll jedes Ort seine Pensionenrechnung mit dem Datum des Empfanges und der ^ch„ g der Jahre, auf welche sich die Zahlungen beziehen, Lueern eingeben, worauf dann u"d l^n cyuch sin^ Alles genau zu prüfen und nichts aufzunehmen, was nicht wohl belegt werden könne In Betreff der f rt- ansprachen hält man dafür, daß die Rechnung deS Zweyerischen und Envellstchen Regiments völlig l er g, diejenige des Bcroldingischcn und Fleckcnstcinischcn dagegen noch nicht ganz stimme un ap c ' Zweifelhaftes falle.i zu lassen, als sich Blößen zu geben. Von den Forderungen der ^'ugwsisshen Re^mmKr und des burgundischen Zuges werde man in Mailand wahrscheinlich nichts w'sscn wollen; allein da Spam iezt seiner verbündeten katholischen Orte bedürfe, sei Aussicht, daß die Sache nicht m Umland anögem-ch werde, sondern an den Hof in Madrid gezogen werden könne. Den Zweiten ^rathi.ng geg^ >' das Project der Thcilung der spanischen Monarchie, gegen welches cm Schreiben eS ^'Zo t ) ^ ' an sämmtliche eidgenössische Orte vorliegt. Dieses Ansinnen (Beitritt der das Theilungsprojcct) wird als ein noch nie erlebtes hervorgehoben und au rcr ) e Erstlich stehe die Eidgenossenschaft mit England und Holland in keinerlei Bu.wn.ß; laut Art. 8 des cnigc.i Friedens sei man verpflichtet gewesen, den Feinden Frankreichs, m dessen Bi,lz dama s a>. -^irzig ,um 'Mailand war, de.i Paß zu sperren; seitdem aber mit diesem Staat eure Handa..derung vorgegangen und mit Einwilligung Frankreichs lau. Reveröbriesen von 1602 und 1663 in den eidgenossi,chen Schirm genommen worden sei, bleiben die übrigen Bestimmnngen deö ewigen Friedens gleichwohl in Kräften und eS sind die verbündeten Orte verpflichtet, für den Schuz deö HerzogthumS eine limitirte Anzahl Volk zu liefern wahrend der proponirte Vertrag eine unbeschränkte Hilfeleistung fordere; dann sei ferner zu beachten, daß die bezüglichen drei Mächte sich verpflichten, ihr Projeet gegen Jedermann, der sich entgegenstellen würde, zu Wasser und zu Land zu exequiren; wollte nun der Kaiser den Erzherzog Karl als Regenten des HerzogtlM.ö Mailand anerkennen und die drei Mächte einen Andern einsezen, so würde die Eidgenossenschaft in bedenkliche Verw.klungen hineingezogen, ja es könnte „och bei Lebzeiten des Königs von Spanien em Krieg entstehen; überdies könne 876 September 170(1. die Eidgenossenschaft an der Zersplitterung der spanischen Monarchie kein Interesse haben. Zweitens stehe zwar die Eidgenossenschaft mit verschiedenen Mächten in Bündnissen; diese aber führen sie von der neutralen Stellung nicht ab, denn sie habe sich nur verpflichtet, jede bei ihrem Besitzstand zu schüzen, so daß cur Bündniß neben dem andern bestehen könne. Von diesem Verfahren der Altvordern soll man durchaus nicht abweichen. Drittens sei die mailändischc Freund- und Nachbarschaft, wenn sie auch den Eidgenossen nicht immer nach Erfordcrniß gehalten worden sei, von großer Wichtigkeit, so namentlich für die Einbringung der ausstehenden Pensionen, für den Handel, für die Märkte zu Lauiö und Bcllcnz, für den Vieh- und Mulchenverkauf, für den den ennctbirgischcn Vogteien unentbehrlichen Früchtebezug, für den Waarentransit über den Gotthard, dann vorzüglich aber für daS Interesse der katholischen Religion, welchem durch den 12. Artikel des Bundes eine unbeschränkte Hilfeleistung zugesichert sei. In Betracht dieser Vorthcilc und verschiedener durch den Bund, namentlich die Artikel 6 und 13 desselben, den verbündeten katholischen Orten obliegender Pflichten sei es daher durchaus geboten, diesen Antrag wohl zu überlegen und auf der allgemeinen Tagleistung in Baden zu erscheinen. Schwyz, welches dieses Geschäft für ein vielköpfiges Unthier hält und in Besorgniß steht, es möchte in Baden etwa eill fataler und nicht mehr gutzumachender Schritt gethan werden, kann den Besuch der Tagsazung nicht ür Aussicht stellen, theilt aber die allgemeine Ansicht, daß man gegen Jedermann die Bündnisse halte. Nidwaldcn glaubt, die Bündnisse sprechen so klar, daß eine Tagsazung nicht nöthig wäre; wenn aber die meisten Orte erscheinen, werde es auch nicht ausbleiben. Appcnzcll-Jnncrrhodcn theilt die gleiche Ansicht und erklärt, wenn Ein Ort ausbleibe, so dürfte es wohl das zweite sein. Die übrigen Orte halten den Besuch der Tagsazung für sehr nöthig, weil die fremden Gesandten daselbst erscheinen und eine Antwort verlangen werden, und das Ausbleiben den Schein eines Zwiespaltes unter der Eidgenossenschaft vcr- muthcn ließe. «. In Rüksicht auf die beantragte Gesandtschaft nach Wien wird von einigen Orten sehr nöthig befunden, den Kaiser, an dessen Rechts- und Billigkcitsgcfühl man nicht zweifelt, über die Haltung der Eidgenossenschaft unmittelbar aufzuklären, demselben die ihm beigebrachte ungünstige Meinung zu benehmen und auf der durch die Erbcinung begründeten Zollbefreiung zu beharren. AuS allseitigem Mangel an Instruction wird aber der Gegenstand den Obrigkeiten zu hinterbringen übernommen. Schwyz eröffnet, es habe dieses Geschäft bisher in dem Stande gelassen, wie es vor der lcztcn Tagsazung gewesen sei. Obwaldcn will mit den übrigen Orten zusammenhalten; Nidwaldcn ist mit der Gesandtschaft einverstanden, verzichtet aber auf einen Gesandten und will auch keine Kosten tragen; Appcnzell-Jnnerrhoden endlich kann für die Entschließung seines Orts nicht bürgen, sofern nicht alle Orte beistimmen. «I. Von den mit Savoycn verbündeten Orten wird, da ein Schreiben der im verflossenen Juni in Luccrn gehaltenen Confcrcnz keine Willfahr gefunden, beschlossen, in einem ersten Schreiben die Bezahlung der rükständigcn Pensionen, und in einem zweiten die Prärogative des Ehrenpostens deS Gardehauptmanns zu rcclamircn. «. Dem Vernehmen nach soll vom Papst die Ertheilung der Confirmationsbulle für den zum Abt von St. Mauriz erwählten NiklauS Zurtanncn von Frciburg schon beschlossen sein, weshalb Frciburg schriftlich ein Empfehlungsschreiben an den Papst verlangt, damit die Bulle ausgefertigt werde. Da sich aber Wallis der Einsczung ZurtanncnS immer abgeneigt zeigt, so stimmen Uri, Schwyz und Nidwaldcn nicht für das Empfehlungsschreiben, während Luccrn, Obwaldcn und Zug sich dafür aussprechen. Unter diesen Umständen wird auf Genehmigung der Obrigkeiten der Mittclantrag angenommen, der Republik Wallis nochmals vorzustellen, daß sie, ihren Rechten ohne Schaden und zu Gefallen der katholischen Orte und des Nuntius, die Wahl anerkennen möchte. September 877 ^ (S. u, Thurgau.) Laut der Eröffnung von Luccrn zeigt der Nuntius wegen dcö von den Geistlichen i" errichtenden Borraths große Thätigkcit; er habe auch von einigen Gotteshäusern bereits eine fast zusichernde Antwort erhalten, während er ein Gleiches von andern noch crwarlc. Dieser Gegenstand wird der wntcrn Fürsorge Luccrns neuerdings empfohlen, Ii. (Die V Orte.) Uri macht Mitthcilung von einem verbürgten Gerücht, als habe Solothurn den freien Kauf der Früchte gesperrt, was zum Schaden der andern ^rte leicht auch von Bern nachgeahmt werden könnte. Laut dem Berichte anderer Orte ist an der Sache "ur >o viel Thatsächliches, daß Solothurn gegen Bern einige Präcautionömittel angewendet habe, daß aber ">>c Ausgleichung zwischen beiden Ständen zu hoffen sei. Man sehe auch in dcm Abschnitte HerrschaftSangelegenhcitcn: "»dgrasschast Thurgau. I'. Art. 569. Stifte u. Klöster (Bischoszell). 447. Confercnz von Bern und Freibmg. Im Jurtenwald und „da herum". t7(w, ll. bis 13. September. AantonSarchlv Frciburg. Berncrabschiede, Bd. S. 134. Gesandte: Bern. Alexander von Wattcnwpl, alt-Bauhcrr, dcö täglichen Raths; Obcrstbrigadicr NiklauS Icharncr, Landvogt zu Lausanne, des großen Raths. Frciburg. Rudolph Fiva, Obcreommissär; Karl ^ßlcr, alt-Sckelmcistcr, beide des inncrn Raths. u. Marchcnbcgchung laut Grcnzbercinigung von 1544, angefangen vom hohen Marchstcin bis zur lunftcn Marchc genannt lu Korne kerreo, wobei die Gesandten von Freiburg bei dcm Brüklcin von Bottens "s Vorhandensein einer von Bern bestrittenen Marchc behaupten, was schriftlich nä reteronäum genommen ' ^uch über den weiter» Anstand bei Villarct oder Fayoulaz zwischen den Gemeinden Bottens und wtigny, dahin gehend, ob jenes in die Obcrhcrrlichkcit von Lausanne oder Tschcrlitz gehöre, ist keine crständigung erzielt worden. Es wird hierüber ein Plan aufgenommen und den Obcrcommissärcn aufgetragen, selben noch einmal an Ort und Stelle zu vcrificircn, die wahren Namen der angrenzenden Grundstüke an» einzutragen und in Bcglcit der vorhandenen Urkunden je ein Doppcl den Landvögtcn zu Lausanne und Schmitz zu bestellen. 44U. Gemeineidgenössische Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen. Baden. l7lw, t<3. September. Staatsarchiv Lucer». All». Abschiede vmi 1700, kol. 212. ^ Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Statthalter. Emauucl von Graffcnricd, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, Vcnncr. Lucern. Johann "bolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Karl Christoph Dullikcr, Sckclmcistcr. Uri. Oberst 878 September I7l)l). Johann Karl Bcßler, Ritter, Landammann und Panncrherr; Jost Anton Schmid, alt-Sckclineistcr. Schwpz- (Entschuldigt). Untcrwaldcn. Johann Wirz, Landammann und Panncrherr, und Niklaus Jmfeld, alt- Landammann von Obwalden; Beat Jakob Zelger, Landammann und Panncrherr, und Joseph Jgnaz Stultz, Landschrcibcr und des Raths von Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, alt-Ammann; Christoph Andermatt, alt-Ammann; Johann Baptist Staub, alt-Sckclmeistcr. Glarus. Kaspar Joseph Frculcr, Landammann; Johann Heinrich Zwicki, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Andreas Burkhardt, Drcierhcrr. Frei bürg. Franz Philipp von Lauten genannt Heid, Ritter, Schultheiß; Johann Peter Eastclla, Sckclmeistcr. Solvthurn. Johann Victor Bcsenval, Ritter, Schultheiß; Urs Suri, Vcnncr. Schaphausen. Johann Konrad Wäpfcr, Bürgermeister; Johann Kochlin, Statthalter. Appenzell. Ulrich Sutcr, Landammann, von Jnncrrhodcn; Bartholome Sturzencggcr, Landammann, von Außerrhodcn. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thurn, erster Rath und Erbmarschall; Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Laurenz Werder, Bürgermeister. ». Bei dieser wegen des spanischen Succcssionsgeschäftcs einberufenen Tagsazung haben sich zur Audienz angemeldet zuerst der spanische Gesandte, aber ohne Festsezung eines bestimmten Tages, und der französische Gesandte mit Bezeichnung des heutigen Tages. Es wird beschlossen, dem leztern heute, und dem spanischen Gesandten auf den von ihm zu bestimmenden Tag, die Audienz zu gestatten, was beiden durch den Untcrvogt angezeigt wird. R». Es wird ein vom 3. August aus Madrid datirtcs Schreiben des Königs von Spanien verlesen, worin er die XIII Orte und den Abt von St. Gallen auf die Wichtigkeit des zwischen Frankreich, England und den Niederlanden abgeschlossenen Tractats über die Thcilnng der spanischen Monarchie aufmerksam macht und ihnen empfiehlt, die ihnen vom spanischen Gesandten zu machenden Eröffnungen wohl zu würdigen. Dieses Schreiben wird schriftlich verdankt und damit die Empfehlung in die fernere königliche Zuneigung verbunden. «. Der französische Gesandte, der übungsgemäß zur Sizung abgeholt wurde, versichert die tapfere und hochbcrühmte eidgenössische Nation der Freundschaft des Königs; er will nur deswegen von ihren Thaten und siegreichen Schlachten schweigen, weil der König selbst davon Zcugniß gebe und dem Gesandte» gezieme, vor ihm zu verschwinden, wie die Sterne vor der aufsteigenden Sonne. Es wird dem Gesandten hierauf ein geziemendes Gcgcncomplimcnt durch den Untervogt zugestellt. andtschaft nach Wien endlich auch erklären, und sich künftig nicht mehr absondern, t. In Betreff der Verthcilung der spanischen Monarchie nach dem allfällig kinderlosen Tod des jczigcn Königs werden von den sandten aller fremden Mächte vor der Session die bezüglichen Propositionen gemacht und zwar folgenden Inhalts: Der kaiserliche Gesandte: Obschon er vor wenigen Wochen in Betreff der beabsichtigten Thcilung ber spanischen Monarchie an die Orte geschrieben, wolle er gleichwohl auch hier noch darauf hinweisen, daß bns Ansinnen um Garantie des fraglichen Vertrags nicht nur unbillig sei, sondern daß es der Gerechtigkeit und dem Völkerrecht widerstreite und alle Jahrhundertc durch ohne Beispiel dastehe. Der Kaiser werde durch unwichtige Beobachtung der Bündnisse und Verhinderung jeder Abschwächung des Gleichgewichts der Mächte un den eidgenössischen Grenzen stets auf den Schuz der Eidgenossenschaft, und auf den Genuß des Friedens ^dache sej„ ^ls Beweis der wohlwollenden Gesinnung dcö Kaisers führe er an die Veranstaltung dcS freien Handels und Kaufs des Getreides und anderer Lebensmittel, deren die Eidgenossenschaft neuerdings önneße. Der großbritannischc Gesandte: Der aller Wahrscheinlichkeit nach kinderlose Tod des kränklichen Königs von Spanien drohe einen langwierigen und grausamen Krieg über Europa herbeizuführen; einem so großen Ucbel zuvorzukommen, sei Pflicht aller neutralen Mächte. Wären auch die Befürchtungen von der Geltendmachung der Rechte der Prätendenten auf die ungeheure spanische Monarchie ungcgründet, so haben wenigstens die neutralen Mächte kein Interesse, daß sie ihrem gegenwärtigen Umfang nach ganz dem Kaiser ^rr dem König von Frankreich zufalle; vielmehr müßte diese Ungcthcilthcit Besorgnisse erregen. Der Muster und der König von Spanien seien wohl vom gleichen Stamm, aber in so entfernten Graden verwandt, "ß sie oft verschiedenen Interessen gedient haben; ganz anders wäre cö aber, wenn die ganze spanische Anarchie an den Kaiser, oder an den König von Frankreich, oder eines ihrer Kinder käme. Als Karl V. der Krone Spaniens auch noch die kaiserliche erhalten habe, sei ganz Europa in Furcht gesczt worden, und 'es scj wieder der Fall gewesen, als derselbe seinem Bruder Ferdinand das Reich und seinem Sohn )>l>pp II-Spanien abgetreten habe, indem von der beiderseitigen Eifersucht üble Folgen zu erwarten gewesen f"en; ,„j, allmäligcn Auseinandergehen des Verwandtschaftsgrades sei aber diese Bcsorgniß immer mehr ßcwlche,, Statt daß die ganze spanische Monarchie ausschließlich an das Haus Oesterreich oder Bourbon ^ e, sei es für das übrige Europa viel besser, wenn dieselbe unter sie vcrthcilt werde, wie cö der Tractat ^sthc. Wx„„ djx Gründe des Anspruchs des Königs von Frankreich prüfe, so müsse man zugeben, ff' er sich bescheidenen Thcile begnügen wolle. Der Einwurf, cö sei nicht statthaft, bei Lebzeiten ""es Königs über die Verthcilung seines Reiches Verträge zu entwerfen, sei nicht stichhaltig; bei Lebzeiten III 882 September 1700, desselben, oder wenn er Nachkommen erhalte, werde nichts geändert; da aber natürlicherweise keine Nachkommenschaft zu erwarten sei und der König selbst nichts thue, um die Succession zu regeln, so sei dies Aufgabe der andern Mächte, gleichwie die Nachbarn einen Brand zu löschen bemüht sein werden, wenn auch der Hauscigcnthümcr selbst nichts dafür thue. Tractatc über die Succession seien auch früher öfter gemacht worden. Als Sebastian, König von Portugal, 1578 gestorben und sein Oheim Heinrich in hohem Alter und kinderlos die Krone erhalten, habe man unter den verschiedenen Prätendenten bei dessen Lebzeiten die Succession zu regeln gesucht; ein Gleiches habe mau in Spanien um die Mitte dcö 15. Jahrhunderts gcthan, da König Heinrich IV. nur eine Tochter gehabt, die man für unterschoben gehalten habe, und in Folge der dahcrigcn Tractatc sei dann Ferdinand der Katholische auf den Thron gekommen. Solche Betrachtungen haben den König von Großbritannien bewogen, mit den Vereinigten Staaten der Niederlande und dem König von Frankreich im Interesse der Ruhe ihrer Staaten und derjenigen Europas die Ansprüche der beiden Prätendenten, des Erzherzogs Karl und des Dauphin, zu vergleichen. Auch die eidgenössischen Orte haben zu Anfang des vorigen Jabrhunderts um ihres Interesses willen mit dem Kaiser, mit dem König von Arragonicn und dem Herzog Franz Sforza sich verbündet, um die Ansprüche Franz I. auf das Hcrzogthum Mailand, dessen Nachbarschaft sie für bedenklich gehalten haben, abzuweisen. Der gegenwärtige Vertrag, welcher dem Herzogthum Mailand einen eigenen Fürsten zusichere, entspreche daher der Politik der Eidgenossenschaft. Im Allgemeinen erscheine die Tbcilung der spanischen Monarchie im Sinne des Vertrags auch als eine natürliche, indem dadurch gerade diejenigen Bcstandthcile derselben davon abgelöst und dem Dauphin zugctheilt werden, welche nicht zum ursprünglichen Königreich gehört haben und ihrer isolirten und entfernten Lage wegen nicht zum eigentlichen Corpus gehören. Er erwarte daher, die Eidgenossen werden dem fraglichen Vertrag ihre Billigung und Garantie nicht versagen. Der niederländische Gesandte, nachdem er das Motiv der Theilung und die bescheidenen Ansprüche des Königs von Frankreich hoch gerühmt hatte, sagt: Die drei Mächte gedenken, durch ihre Einladung, dem Theilungsvertrag beizutreten, keineswegs, die Eidgenossenschaft zu Kosten oder zu einer gefährlichen Verbindung zu verlokcn; sie verlangen nur für den Nothfall freien Paß und gegen Bezahlung Volk wider diejenigen, welche die Vollziehung des Vertrages hintertreiben; sie versprechen auch, denjenigen Orten, welche wegen des mailändischcn Dienstes noch Forderungen haben, dazu vcrhilflich zu sein. Desgleichen wollen sie die eidgenössischen Orte mit genügsamem Getreide versehen, wenn man ihnen wegen der Beteiligung an der vorliegenden Allianz die Zufuhr auö Deutschland und dem Mailändischen entziehen würde; auch wenn sie diesfalls anderswie in Vcrwiklungen gcrathcn sollten, werden sich die contrahircndcn Mächte mit allen Kräften ihrer annehmen. Die Gcneralstaatcn erwarten daher den Beitritt der Eidgenossen zum fraglichen Tractat, weil dieser das Mittel sei, das Gleichgewicht und die Ruhe Europas zu sichern; dadurch werden sie nur das Beispiel ihrer ruhmvollen Altvordern nachahmen, welche sich auch in eine Allianz gegen den Herzog von Burgund eingelassen, damit sich dieser nicht des Elsasses bemächtige; ebenso seien sie im folgenden Jahrhundert in eine Allianz mit Heinrich VIII., König von England, und andern Souveränen eingetreten, um den Kaiser Karl V. zu verhindern, daß er das Reich dcö Königs von Frankreich, Franz I., den er damals gefangen gehalten, nicht überwältige; ja noch mehr; sie seien den französischen Königen Heinrich III. und IV. gegen Philipp II., König von Spanien, mit vielen Truppen und Darlcihung großer Summen zu Hilfe gekommen, von der richtigen Ansicht ausgehend, daß durch die Unterwerfung Frankreichs unter den Sccptcr Spaniens ihre Freiheit verloren gegangen wäre. Wenn man allfällig Bedenken habe, die Betheiligung an der Allianz widerstreite der Erbeinung und dem mailändischcn Bund, so soll man September 17(w. 883 hinwieder TacituS' Wort nicht vergessen: ,0mns maxnum sxomxlum llakst sliguiä ex inigue, guoä tamen ntilitatg publieu roxsnäitur." — Nachdem nun die Gesandten der fremden Mächte ihre Präpositionen ehalten und der französische Gesandte noch ein Memorial eingegeben hatte, werden alle der Session Zugekommenen Acten und Mcmoriale, sowie die an die Orte erlassenen besonder» Schreiben der fremden Gesandten verlesen und in reifliche Bcrathung gezogen. Dabei wird auch der Abschied vom November 1684 ""chgcschlagcn, wo es sich um die Garantie des zwanzigjährigen Waffenstillstandes handelte; damals hatte außerordentliche französische Gesandte der Eidgenossenschaft die Eingehung der Garantie mißrathcn und die Beobachtung der Neutralität empfohlen. In Anbetracht dieser Thatsachc und in fernerer Erwägung, daß der Tractat erst nach dem Tode des Königs von Spanien in Vollziehung gesezt werden solle; daß der König ^i Iahren ist, wo man Nachkommenschaft noch immer erwarten kann; daß inzwischen einer der contrahircndcn Fürsten mit Tod abgehen könnte, woraus wichtige Veränderungen erfolgen dürften; daß bisher keine andern Staaten in diese Garantie eingetreten; daß der Kaiser und der König von Spanien sich diesem Tractat üüdcrsczcn; daß die Eidgenossenschaft auf Italien, mit dem sie für den Absaz ihrer Productc, als Vieh und ^üse, iu so wichtigem Verkehr stehe, eine aufmerksame Rüksicht nehmen muß; daß in dem Tractat die ^nhl eines andern Königs in Spanien vorgesehen ist, sofern sich der Kaiser und der König der Abmachung ^ndcriczcn sollten; daß somit noch bei Lebzeiten des jczigcn Königs Krieg entstehen kann: wird in Folge der ""stimmig befundenen Instructionen und der gleichlautenden schriftlichen Erkläruug von Schwpz gefunden, n>an wolle sich in den Schranken der mit den benachbarten Mächten in Kraft bestehenden Tractatc halten "ud iu die zugcmuthcte Garantie nicht eintreten. Dieser Beschluß wird am 25. September im Namen der ^111 und zugewandten Orte den Gesandten der drei Mächte durch einen besonder» Ausschuß schriftlich Zugestellt, unter Vcrdankung der in einer so wichtigen Angelegenheit der Eidgenossenschaft erwiesenen Ehre, ^vlothurn, das zwar ebenfalls zu diesem Beschlüsse stimmt, verlangt und erhält die Aufnahme einer Erklärung in den Abschied; diese lautet: Solothurn halte das Gesuch um die Garantieerklärung dem ewigen Frieden und dem Bunde gemäß, nachdem der französische Gesandte den Sinn und die Tragweite des Wortes nrantie dahin präcisirt habe, der König verstehe darunter nichts Anderes, als daß seinen Feinden der ^uß gesperrt und ihm auf Begehren und gegen Bezahlung Volk geliefert werden müsse. Der Ausschuß Unterbringt darauf die Aeußerungcn der Gesandten über den mitgctheiltcn Reccß. Derjenige von Frankreich ZU'c erwicdcrt, er wolle denselben dem König überwachen, wisse aber nicht, wie dieser ihn aufnehmen werde; spanische Gesandte habe den Beschluß mit Dank aufgenommen und versichert, er werde denselben dem ">ug anrühmcn und dieser nicht unterlassen, hicfür seine Anerkennung zu beweisen; auf gleiche Weise habe ) der kaiserliche Gesandte geäußert und beigefügt, der Kaiser werde die Erbcinung aufrichtig halten und " c zum Beweise dessen den freien Kauf ganz geöffnet; was den Zoll betreffe, sei ihm, dem Gesandten, leid, cr in Folge der nach Wien verordneten Gesandtschaft mit den Orten sich nicht um ein Acquivalent ^"gleichen könne, was er sonst gern gcthan hätte; dies sage er nicht aus Auftrag, sondern auö guter Privat- '""»ung; sich «uf den Fuß von 1654 einzulassen, habe er weder früher noch jczt Vollmacht gehabt. Der ^oßbritannischc Gesandte antwortete, der Beschluß scheine ihm nicht auf seine Proposition zu passen, er werde übrigens mit bester Empfehlung dcö eidgenössischen Interesses dem König übermitteln. Gleichen Inhalts ^ die Acußcrung des niederländischen Gesandten gewesen. I«. Da die Mitglieder der Tagsazung von den hind"^" ^ Mächte abermals zu Gast geladen worden sind, was dem Fortgang der Geschäfte merklich "lich ist, so h^te gern gesehen, daß dieses unterblieben wäre. Da aber einige Gesandte bereits bei 884 September dem einen Gesandten gewesen, so kann die Einladung diesmal mit Ehren nicht ausgeschlagen werden; dagegen wird dem Landvogt der Auftrag crthcilt, „mit beider hoher Kronen Ministerium Leuten" zu reden, daß sie künftig die Gesandten bei so wichtigen Geschäften mit solchen Gastereien verschonen möchten. I. Von dem Markgrafen von Onolzbach ist in Betreff der von Bern in Arrest gesezten Juden ein mit dem frühem fast ganz gleichlautendes Schreiben eingegangen, woraus geschlossen wird, er habe die auf leztcr JahrrcchnungS- tagsazung an ihn erlassene Antwort nicht erhalten. Deswegen wird ihm neuerdings in gleichem Sinne geschrieben und eine Antwort verlangt. Dabei stellt Bern, um Herrn Paccaton unter die Arme zu greifen, nochmals den Antrag, es möchten alle Juden aus gesammtcr Eidgenossenschaft verbannt werden, in welchem Fall dann die Juden dem Herrn Paccaton für Kosten und Schaden Satisfaction leisten und ihren Regreß auf die Juden in Pfirt nehmen würden; man will aber vorerst eine Antwort des Markgrafen abwarten. >». Da der Markgraf von Badcn-Durlach rüksichtlich der Ncutralisirung der obern Markgrafschaft weder vom Kaiser, noch vom König von Frankreich eine Antwort erhalten hat, so läßt er durch vr. Härder, Professor der Mcdicin in Basel, das Ansuchen stellen, es möchte ihm von den Orten ein Repräsentant bewilligt werden, welcher in ereignende» Fällen bei jenen Mächten, wo es nöthig scheine, für ihn vermittelnd und empfehlend auftreten würde. Man ist nun zwar bereit, dem Markgrafen alle nachbarliche Gefälligkeit zu erweisen; da aber viele Orte diesfalls nicht instruirt sind, ist nur von einigen die Bereitwilligkeit zu Bezeichnung eines Repräsentanten ausgesprochen worden; jene Orte, welche auf der Gesandtschaft nach Wien bestehen, finden, es sollte dieses Geschäft in deren Instruction gesezt werden, wofür auch einige Orte sich sofort aussprechen, während andere Berichterstattung an die Obrigkeiten vorbehalten. ». Wie Zürich berichtet, hat sich der kaiserliche Gesandte in einer abermaligen Unterredung in Betreff Ocffnung des freien Verkehrs endlich dahin erklärt, der freie Verkehr sei so weit gestattet, daß gegen Vorweisung obrigkeitlicher Patente und Bescheinigung, daß es nicht auf Vorkauf abgesehen sei, unbeschränkt gekauft werden dürfe. Dieses Zugcständniß wird aber als ungenügend und der Erbcinung und dem Herkommen widersprechend gefunden und daher dem kaiserlichen Gesandten durch den Untervogt eröffnet, man müsse auf dem unbeschränkten freien feilen Kauf beharren. «—«. (S. u. d. Vogtcien). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. t. (Die mit Spanien verbündeten Orte). Nachdem auf der leztcn Conferenz in Lucern beschlossen worden war, eine Mahnung um Bezahlung der Forderungen an Spanien auf diese Tagsazung zu verschieben, um sie dann gleich dem spanischen Gesandten übergeben zu können, wird nun daö von Luccrn entworfene Schreiben, sammt einem Verzeichniß der obrigkeitlichen und Particularanforderungcn verlesen und genehmigt, und durch einen Ausschuß dem spanischen Gesandten übermittelt und empfohlen. Auch dem Agenten Pellizaro wird zu Händen des Präsidenten Clerici eine Abschrift der Rechnung überschikt, mit dem Auftrag, diesen z" befragen, wie und wann man die Orte und ihre Angehörigen bezahlen wolle, und den erhaltenen Bescheid den Orten sofort mitzuthcilcn. Die Gesandten des Abtes von St. Gallen behalten sich vor, ihre Rechnung noch nachträglich einzugeben. «. (Die mit Wallis verbündeten Orte). Auf das Verlangen von Frciburg wird wegen der Nichtanerkennung der Wahl des Herrn Zurtanncn zum Abt von St. Mauriz abermals ein Mahnschreiben an die Republik Wallis erlassen, da die meisten Orte Bedenken tragen, ein neues Mahnschreiben an den Papst zu richten, v. (S. u. Thurgau). Septcmbex 1700. 885 ^«»dgrasschast Thurgau. Grafschaft Sarnaus. Grafschaft Baden, ^ier ennetb. Bogt, iibcrh. Vogtci Laufs. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: v. Art, 570, Stifte u. Klöster (Bischvfzell), «. Art. 295, LvcaleS (Walenstadt), «z. Art, 313. Handels- u, Verkehrswesen. r. Art. 352. Zurzachermesse, I». Art. 8t. Anstände mit Mailand, «». Art, 217, Grenzen, Gebietsverlez. ic. 449. Konferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen während der Tagsazung zu Baden. l7W, im September. Staatsarchiv Zürich. Mg, Abschiede Bd. 8», kol, 2S7, Gesandte: Die gleichen, wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glaruö Johann Heinrich Zwicki, Statthalter und Zeughcrr. ». (Zürich und Bern). Da die Stadt Chur gegen die für die bündncrische Vermittlung bezeichnete Walstatt Malans einige Schwierigkeiten erhoben hat, während die Gemeinden des Gottcshausbundcs dieselbe ganz angemessen genehmigten, so ist die Entscheidung darüber der gegenwärtigen Confcrcnz vorbehalten ""d nach reiflicher Ucberlegung beschlossen worden, es bei der bezeichneten und den Parteien schon notificirtcn Walstatt verbleiben zu lassen, weil sonst das Vcrmittlungöwerk neuerdings verzögert würde. Diese durch uncn Eilboten angezeigte Entschließung wird endlich auch von Chur angenommen. Der Zeit halber wird ^abredet, daß die Vermittler von Bern am leztcn Tag Wcinmonat in Zürich eintreffen und mit denjenigen '0er Stadt die Reise nach Malans antreten sollen. I». (Zürich und Bern). Zürich eröffnet, cS schiene zwckmäßig, wenn wegen der Postverbindung der beiden Orte eine Confcrcnz gehalten würde, wo dann nnand von der Kaufmannschaft in Zürich und die Herren Fischer von Bern angehört werden sollten, um .etwas Zwckmäßigcs verabreden zu können, zumal der Gcleitöherr Schmutziger zu Aarau sich beschwere, daß ^ eine Rcstanz von der Fußpost nicht einzubringen im Stande sei. Da aber Bern hiefür nicht instruirt ist, ^rd der Gegenstand in den Abschied genommen. «. (Zürich und Bern). Wegen des gcnfcrisch-savoyischcn eschäfts wollen beide Städte den Erfolg des zu Gunsten Genfs an den Herzog von Savoyen erlassenen '"pfchlungsschrcibens abwarten, «R. Da die Stiftung der verstorbenen Königin Maria von England von Reichsthalern zur Erhaltung des picmontestschen Kirchen- und Schulwesens durch Vermittlung ^ holländischen Gesandten auch zu Gunsten von französischen Predigern, welche picmontcsischcn Gemeinden ^gestanden, aber ihrer Herkunft wegen nach dem Reiche auswandern mußten, verwendet worden war, wodurch u m Picmont wirkenden Kirchen- und Schuldicnern merklicher Abbruch geschah, und die evangelischen Orte ^ "rch Untcrstüzung dieser lcztcrn veranlaßt wurden, so will man mit dem englischen Gesandten dahin ^handeln, daß die Disposition über das englische Legat ihm überlassen werde, in der Hoffnung, daß dann b) ich die i» Picmont befindlichen Prediger damit werden bedacht werden. Indem man den aus Picmont ^gewiesenen Predigern hicvon Kcnntniß gibt, wird zugleich beschlossen, denselben für ein und alle Mal eine 'esgabc von 300 Reichsthalern nach der neunörtischen Scala zu verabreichen. Evangelisch Glaruö und hhrnzcll nehmen diese Steuer mit Empfehlung aä rslersnäum, während Schaffhauscn und Stadt St. Gallen 886 September 1700. sich nur zu einem freiwilligen Beitrage verpflichten. Auf Ersuchen der picmontcsischcn Prediger Wilhelm Malonot und Joseph de Eoppct wird dann dem Herzog von Savoycn für die den rcformirten Untcrthancn erzeigten Gnaden schriftlich gedankt und die Protection derselben ihm neuerdings empfohlen, v. In Discussion kommt, daß einige Orte die auf der Cvnfcrcnz in Aarau lind auf der lcztcn Tagsazung in Baden beschlossenen Steuern noch gar nicht, oder nicht vollständig entrichtet haben. Schaffhausen hat nur an einige dieser Steuern, und zwar unter dem Ansaz beigetragen und erklärt, die Obrigkeit lasse es einfach bei dem Übersandte» bewenden. Evangelisch Glarus sagt zwar seine Beiträge zu, verwahrt sich aber vor der Folgerung, daß es sich künftig über seinen freien Willen werde verpflichten lassen. Appcnzcll-Außcrrhodcn endlich eröffnet, es könne an sämmtliche Steuern nicht mehr als 40 Rcichsthaler beitragen. Unter diesen Umständen wird beschlossen, die Steuern in dem Maße, wie sie eingegangen, an ihren Bestimmungsort abgehen zu lassen, f. Der dringenden Bittschrift des Herrn Wilhelm Peironnet für sich und Namens fünfzig bis sechszig in der Schweiz sich aufhaltender flüchtiger Familien um Verabreichung von Reisegeldern, um sich in's Würtcmbcrgische zu begeben, kann im Gegcnsazc zu den picmontcsischcn Flüchtlingen nicht entsprochen werden; dagegen wird ihnen gestattet, sich auf ihrem Durchmarsch bei den Orten um freiwillige Wohlthaten anzumelden, z?» Zürich erstattet nach den ihm von Herrn Pfarrer Heidegger gemachten Mittheilungcn über die Bedrängniß der reformirtcn Gemeinde zu Thcinsclberg im Allgäu folgenden Bericht: Die Katholischen daselbst haben dem rcformirten Mcßmcr auf hinterlistige Weise die Kirchcnschlüsscl aus den Händen practicirt, die Kirche geöffnet und auf eigenmächtiges Läuten die Vesper darin gehalten; dagegen haben die Reformirtcn neben dem Anhängschloß der Katholischen auch das ihrige beigefügt, um leztcrn den Wiedereintritt in die Kirche zu verwehren, und durch einen öffentlichen Notar eine Protestation in Form Rechtens abfassen lassen; Baron d'Ulm, bei dem sie sich beklagt, habe geantwortet, der Gegenstand, als geistlicher Natur, gehöre vor den Hofrath in Kempten und der dortige Abt sei nach kurpfälzischcm Recht befugt, in der streitigen Kirche das ,8imul- tnnsuin" einzuführen; eine weitere Klage beim Abt habe eine Vorladung beider Parteien mit ihren Anwälten zur Folge gehabt; nachdem sie sich ungern hiczu gefügt, sei der Spruch dahin gegangen, die Kirche bleibe den Reformirtcn entzogen, bis der Abt den Katholischen anderswie entsprechen könne; der Kirchcnschlüsscl bleibe in Händen des Abtes, die Katholischen aber seien wegen der verübten Excesse in eine Buße von 500 Gl-, verfällt. Gegen diesen Spruch haben die Reformirtcn eine Rechtsverwahrung eingegeben und Pfarrer Heidegger dem kurbrandcnburgischcn Bevollmächtigten zu Rcgcnöburg hicvon Mitthcilung gemacht. Auf diesen Bericht wird beschlossen, durch kräftige Empfehlungen die Verwendung des Kurfürsten von Brandenburg und des Fürsten von Hessen-Kassel anzurufen. I». Appcnzell-Außerrhodcn zieht wohlmeinend an, Bürger der Stadt St. Gallen hätten unter dem appcnzcllischen Landvolk ausgestreut, daß von den achtzig Mitgliedern des großen RathcS von St. Gallen kein einziges für den neuen Kalender gestimmt habe; man werde de» Kalender für das folgende Jahr nach dem alten Styl druken lassen, weil auch England, Schweden, Brandenburg, Sachsen und Dänemark auf ewig bei dem alten Kalender zu verbleiben beschlossen haben; das habe unter dem Volke Widerwillen gegen den neuen Kalender erregt. Der Gesandte der Stadt St. Gallen bestätigt, daß die dortige Obrigkeit keine Nöthigung zur Einführung des neuen Kalenders gefunden, vielmehr beschlossen habe, den alten noch wenigstens ein Jahr zu behalten; übrigens sei dieser Anzug etwas befremdend, indem auf geführte Beschwerde solchen Ausstreuungen mit obrigkeitlichem Mißfallen begegnet worden wäre. Die Konferenz, in der Bcfvrgniß, es möchte durch solche Ausstreuungen eine Erbitterung der Gemüthcr herbeigeführt werden, erläßt an Appenzcll-Außcrrhoden und an die Stadt St. Gallen freundliche Schreibe», September 1700. 887 wori» ausgeführt wird, daß man im vorigen Jahrhundert die Einführung des neuen Kalenders abgelehnt ^bc, um den Schein einer Unterwerfung unter die päpstliche Autorität abzuwenden; nachdem aber die cvangelhchc Eidgenossenschaft von den evangelischen Fürsten des hl. römischen Reichs auf dem Reichstag zu Rcgensburg zur Annahme, nicht des Gregorianischen, sondern des verbesserten Julianischen Kalenders eingeladen worden sei und die zu Rathc gezogenen Gelehrten die Vorzüge dieses verbesserten Kalenders nachgewiesen haben, sei kein Grund mehr geblieben, die Annahme desselben zu verweigern. Man erwarte daher, die beiden Drte werden sich hierin ihren evangelischen Religionsgcnosscn conformiren. Sofern sie aber beim alten Kalender bleiben wollen, hoffe man, daß wenigstens alle feindseligen Acußcrungcn über den neuen Kalender verhindert werden. I. Schaffhausen berichtet, ihr besonderer Abgeordneter in Wien, Bürgermeister Holländer, habe dort die .^rAumsnta AellenburAiea,", welche Bcsiz, Verjährung, Kauf und alle andern Titel verwerfen, "'blich erhalten. Behufs kräftiger Widerlegung derselben habe er den Entwurf einer 8pseiss tuet! übersendet, zugleich aber wegen vieler ihm widerfahrener Vcrläumdungcn seine Heimbcrufung verlangt; man habe ihn "vcr, unter Zusicherung strengen Einschreitens gegen den »erzeigten Vcrläumder, ersucht, auf dein Posten auszuharren, mit einer spseiss l'acti gegen die nellcnburgischcn Argumente aufzutreten, crfolglosenfallS sich uur auf den Bcsiz zu stüzcn, oder eine Kommission beider Parteien zu gütlicher Beilegung vorzuschlagen, im äußersten Falle aber mit einer feierlichen Protcstation die Heimreise anzutreten. Die Gesandtschaft stellt Weiter vor, wenn kein Rcchtstitel mehr rcspcctirt werde, so sei dies eine gemeine Sache aller Orte, indem, was heute an Schaffhausen gesucht werde, der Reihe nach auch andern Orten begegne» könne; Schaffhausen wu»>cht daher namentlich auch darüber Rath, ob dieser Gegenstand nicht auch der nach Wien erkannten kwg. Gesandtschaft aufgetragen werden sollte. Die Confcrcnz findet, es sei vorerst der Erfolg der dem Herrn Holländer crthciltcn neuen Instructionen abzuwarten und dermalen nichts an die gemeine Session zu bringen, ^eiin die eidgenössische Gesandtschaft sich einmal in Wien befinde, so könne Schaffhauscn nach Umständen ""'gen katholischen Gesandten Aufträge erthcilcn. lk. Das Pathengcschcnk für den Sohn des Grafen von der Lippe, bestehend in einer goldenen Schale, wird mit einem freundlichen Schreiben an den Vater abgcschikt. 450. Konferenz zwischen Bern und Freiburg. Oron und Promasens. 4. bis l». November. bkantonsarchiv Frclburg. Berner Abschiede Bd. b', S. 141. Gesandte: Bern. Emanuel von Graffcnried, alt-Schulthciß; Johann Friedrich Willading, Vcnncr; ^rxander von Wattcnwyl, des täglichen Raths. Freiburg. Franz Augustin von Dicßbach, Schultheiß; url Keßler, alt-Sckelmcistcr; HanS Peter von Boccard, Zeugmeistcr. Anläßlich der Feststellung der streitigen Grenze zwischen Oron-la-Villc und GillarcnS und über den arct de Prin wird vorerst grundsäzlich festgestellt, daß die Fixirung der GebictSgrenzcn, wie es hier zutrifft, w Rechte der Drittlcutc gar nicht berühren soll. Sodann wird die SouveränitätSgrcnze durch Einsczung von z^i Marchsteineu bei Lcchcyres und Marct de Prin bezeichnet und bestimmt, daß die Marchlinie mit w dcrmaligen Bett und Lauf des Baches Longeve zusammenfalle; ebenso wird der Maret de Prin endgültig 888 November u. December 17VV. gcthcilt, und zwar so, daß Oron-la-Ville drei Vicrthcile zufallen, und der übrige Viertheil nach Gillarens gehört. Von hieraus wird sodann auch die Grenzlinie bis zur sogenannten Fontaine du Bugnon bei Bezencens fcstgesezt, bis die Beendigung der Grcnzbcreinigung bis zur Broye durch die Heimbcrufung der Abordnungen abgebrochen worden ist. 45t. Coilferenz zwischen Zürich, Lucern und ttri im Namen der die Freiämter regierenden Orte. Muri. u «. November. Staatsarchiv Zürich. Acten : Bremgarten u. Kelleramt. Gesandte: Zürich. Solomon Hirzel, des Raths von der freien Wahl und Stadthauptmann; Johann Jakob Eschcr, Constaffclhcrr und des Raths. Lucern. Johann Karl Balthasar, Bauherr und des Raths. Uri. Franz Heinrich Bcßler, Zcugherr. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiten: Vogtei Freiämter. »r. Art. tviZ. Kelleramtsstreit. - >». „ tK5. Zehntensachen. 452. Vermittlnngsconferenz der Stände Zürich und Bern in dem Streite zwischen dem Gotteshausbnnd und der Stadt Chur. Malans. t2. November bis l.j. December (t Nov. bis 2 Dec. a K ) Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 80, kol. 822. Vermittler: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; Johann Heinrich Rahn, Sckclmcistcr. Bern- Bernhard von Muralt, Sckelmeistcr; Samuel Frisching, alt-Vcnncr und des Raths. Nachdem sich schon seit dem Jahr 1692 zwischen den Gemeinden des GottcshauSbundes und der Stadt Chur ein wcitauSschcndcr Streit erhoben, in Folge dessen die besagten Gemeinden sich abgesondert, dir Stadt Chur aus dem Bunde ausgeschlossen und einen eigenen Bundcsdirector, Schreiber und Weibcl gesczt/ und die hierüber von Chur angerufenen beiden andern Bünde, ungeachtet der Compctenzbcstrcitung und deS Ausbleibens der Gemeinden des GottcöhauöbundcS, zu Gunsten der Stadt Chur ein Urthcil ausgefällt hatte», gaben sich Zürich und Bern Mühe, unter den Parteien eine sclbstcigcnc Ausgleichung zu bewerkstelligen, und hatten wegen Erfolglosigkeit dieses Schrittes ihre Vermittlung angeboten, welche dann auch nicht nur von den Parteien, sondern auch von den zwei unbcthciligtcn Bünden angenommen wurde. In Folge dessen begeben sich die Abgeordneten der vermittelnden Orte nach der Malstatt Malans, woselbst sie, sowie auch diesseits u»d jenseits dcö Rheines feierlich bcwillkommt wurden. Am 16. November Abends bcrathen sich die Herren Vermittler über die Behandlung ihres Geschäftes und laden die Parteien auf den folgenden Morgen zur Vcr- November bis Decembcr 1799. 889 Handlung vor. Nachdem Bürgermeister Meyer den Zwck und die guten Absichten der angetragenen Vermittlung auscinandergesezt und sowohl der Bundeödircctor Friedrich Anton von Saliö ab Soglio, Namcnö des Bundes, als Bürgermeister Martin Clcrig, Namens der Stadt Chur, die Bemühung der Vermittler bestens verdankt hatten, eröffnen die Gemeinden des Gottcshausbundeö folgende Klagcpunktc: 1. Der Obere (Graue) und Zchngcrichtcnbund haben sich zu Richtern über den Gottcshausbund aufgeworfen, diesen außer seine Grenzen vor Gericht geladen und über dessen Hoheit und Freiheiten abgesprochen; 2. die zwei Bünde haben sich in des Gotteöhausbunds Occonomic und BundcSgcschäfte eingemischt und ihm seine Hoheit und Gewalt über leine Gemeinden entzogen; 3. die erwähnten zwei Bünde haben die gemeinen Landcsgcschäftc ohne Bcisiz und Zufliminung des Gottcshausbundcs vorgenommen und abgehandelt, und dabei sich den Namen der gemeinen ^Ü»dc angemaßt; 4. nachdem alle Klagen und Protcstationcn gegen ein solches Verfahren erfolglos gewesen, sti auch der Antrag zu einer gütlichen Confcrcnz oder zu einer rechtlichen Entscheidung gemäß Art. 19 des Bundeöbricfcö von den andern Bünden abgeschlagen worden. Die Abgeordneten der Stadt Chur crwicdcrn, diese Beschwerden betreffen nicht sie, sondern die zwei andern Bünde, und so haben sie auch darauf nicht zu antworten; nach Inhalt des BundsbricfcS und gemäß vielfältigen Beispielen haben sie bei den beiden Bünden N"th und Hilfe gesucht nnd pflichtmäßig erhalten. Die Abgeordneten des Gotteshausbundcs wenden dagegen "u, das seien die wesentlichsten Ursachen des Streites; wenn ihnen nachgewiesen werden könne, daß laut den Konventionen zwei Bünde über den dritten Richter sein sollen, so wollen sie sich fügen. Auf die Bemerkung dor Vermittler, die zwei Bünde haben mehrmals jegliche Thcilnahme an diesem Streit abgelehnt, wiederholen du Gottcshausbündncr, diese Vorfrage müsse zuerst entschieden werden, weil jene Behauptung dem Art. 19 dos gemeinen Bundsbricfeö von 1471 widerstreite, welcher besage, daß, wo zwei Bünde mit dem dritten stoßig würden, die Sache durch je sechs Männer von jeder Seite entschieden werden soll. So lange daher die Stadt Chur sich auf das unbefugte Urtheil der zwei andern Bünde stüzc, können sie nicht weiter eintreten, ohne ihre Souveränität preiszugeben. Nach vorläufiger Unterredung befragen nun die Vermittler die Abgeordneten von Chur, ob sie nicht von dem Urtheil von 1696 abstehen wollen, da es nur auf Contumaz, und nicht auf einem contradictorischcn Verfahren beruhe. Diese crwiedcrn, solches komme ihnen bedenklich vor, indem sie sich dadurch selbst den Strik um den Hals werfen würden. Dabei berufen sie sich auf verschiedene frühere Fälle, wo zwei Bünde den dritten zu Recht gewiesen haben. Die Abgeordneten des Gottcs- Möbundcs treten in eine Widerlegung dieser angeführten Fälle ein. Auf ernstliches Zureden der Vermittler ^klären sto endlich, mit Vorbehalt der Souveränität ihres Bundes in die Sache einzutreten. Hierauf eröffnet Hm Obcrstzunftmcistcr vr. Peter Ragaz, Namens der Stadt Chur, wie der Gotteshausbnnd benannte Stadt uus dem Bund ausgeschlossen, die Ämter bcsczt, ein eigenes BundcSsicgcl gemacht und seine BundeS- vorjanunlungcn wider alles Herkommen zu Zizers gehalten habe; man bestreite dem Bunde seine Souveränität 'ucht, doch habe sie ihre Schranken; von unvordenklichen Zeiten her habe der Amtsburgcrmcistcr von Chur us Siegel und das Präsidium des Bundes geführt, auch den Schreiber und Wcibcl gegeben, wie aus einem Uhcil von 1529 erhelle; 1559 bei einem Streit zwischen dem Obern und dem GotteShausbund, betreffend ^ Präccdcnz und das Versiegeln, sei von dem Zchngcrichtcnbund durch Urtheil fcstgesezt worden, wenn der undcslag zu Chur gehalten werde, so solle der Bürgermeister daselbst das Präsidium führen und siegeln; fernem beruft sich der Sprecher auf die kaiserlichen Privilegien, mit denen die Stadt in den Bund Preten, und bittet um Schuz der Rechte, die in der vorgelegten Drukschrift: „Wahr und grundhafter Bericht ^ Äcchtsaincn, so die Stadt Chur wegen des verdrießlichen StrcitS mit dem Gottcshausbund haben thut," 112 890 November bis Decembrr 1700. weitläufig vcrthcidigt und mit Acten belegt seien. Die Abgeordneten des Gottcshausbundes erklären hierauf, daß sie ihre Verantwortung nur informationsweisc, aus Achtung für die Vermittler und mit Vorbehalt jeder dc>» Bunde nachtheiligen Folgerung abgeben. Die Ursache, warum Chur aus ihrem Bunde ausgeschlossen worden sei, liege darin, daß es den übrigen Bundcsglicdcrn nicht gebührendes Recht gehalten habe. Es habe namentlich über das alte Erbrecht eine Erläuterung gemacht, welche die übrigen Bundesgenossen gleichsam von allen Erbschaften ausschließe; und da es sich zu keiner Satisfaction habe verstehen wollen, so habe man zur Ausschließung schreiten müssen, welches Mittel in diesem und in den beiden andern Bünden gegen ungehorsame Glieder schon öfter angewendet worden, so daß gegenwärtig noch die eine und andere Gemeinde ausgeschlossen sei. Daß sie ihre Ämter bcsczt, sei vi juris majestatis geschehen, ein Recht, das mit dein Gesezgebungs- und Kricgsführungsrccht verbunden sei; dieses Ämtcrbesezungsrccht sei schon 1693 auf dem Bundestage zu Samaden geübt werden, und zwar deswegen, weil die Bürgermeister von Chur Auctorität und Sigill vielfach mißbraucht haben. Dann treten sie in eine Widerlegung der aus den Urthcilen von 1529 und 1550 gezogenen Folgerungen ein und bestreiten den unvordenklichen Besiz der Stadt Chur; dem oben angeführten Tractätlcin sezcn sie eine gcdrukte Gegenschrift entgegen, betitelt: „Widerlegung des fälschlich also genannten wahr- und grundhaftcn Berichts der Rcchtsamcn" w. In Bezug auf die Verjährung sagen sie, die Stadt Chur könne sich nicht auf dieselbe berufen, weil solche keinem Untcrthancn wider seinen Herrn zukomme, der Gegenstand der Verjährung nicht fähig und der Rcchtstitcl selbst ungerecht sei. Die Abgeordneten von Chur repliciren, daß das angefochtene Urthcil sich auf das allerorten geltende Gcgcnrccht stüze; die Bundesämter seien keine jura majostatis, sondern nur xi-wrossutiva oräinis. Die fernere Drukschrift der Gegenpartei: „Acht Fragen, den löbl. Gottcshausbund betreffend, erörtert durch einen frei- und wahrheitsliebenden Bundesgenossen," haben sie durch eine schriftliche Gegcnantwort, auf welche sie sich bezichen, gcnugsai» widerlegt. Nachdem auch die Abgeordneten dcö Gottcshausbundes nochmals das Wort ergriffen, versuchen die Vermittler verschiedene Vcrgleichsvorschläge, die aber nicht zum Zwcke führen. Auf weiteres Andringen lassen sich endlich beide Parteien, diejenige des Gottcöhauöbundcs nur mit Mühe, bestimmen, den Vermittlern daS ganze Strcitgcschäft zu einem ledigen Ausspruch, jedoch unter Ratificationsvorbehalt der beidseitigen Committcnten, zu überlassen, mit der Verpflichtung, die Ratification des Spruchs zu empfehlen. Am 9. Dcccmbcr n. K. sodann erließen die Vermittler folgenden Spruch: 1. Der gesammte Gottcshausbund wird bei seiner wohlhergcbrachten Souveränität, Hoheit, seinen Rechten und altem Herkommen, gleich den übrigen beiden Bünden, sowie auch jedes Hochgericht und jede Gemeinde desselben insbesondere bei ihren Hoheiten, Rechten und Herkommen geschüzt. 2. Präsidium, Umfrage, Vorgang und Siegel des Bundes, wie auch das Amt des Schreibers und deS Weibcls, wird auch fürdcr bei der Stadt Chur belassen; es sollen jedoch diese Ämter nur Namens des Bundes verwaltet und damit keine Gewalt oder Jurisdiction über den Bund arrogirt werden, sondern dieselben nur xrwroAutivu oräinis bilden. 3. Jährlich um die Zeit des gewöhnlichen Bundestages sollen von dem Bund aus den Fünfzehn des kleinen Raths der Stadt Chur zwei geeignete Subjecte bezeichnet und eines derselben durch daS Looö als Bundespräsident erwählt werden; bis zum nächste» Bundestag soll aber das Präsidium vom Amtsburgcrmeister der Stadt Chur bekleidet werden. 4. Bundespräsident, Schreiber und Weibcl sollen künftig dem Bund einen näher zu verabredenden Eid leisten. 5. Diese Beamten sind für ihre Handlungen dem Bunde verantwortlich und können, wie bei den übrigen zwei Bünde», von ihm für begangene Fehler zur Censur gezogen werden. 6. Der Mehrheit der Gemeinden des Bundes steht zu, aus der Stadt Chur einen Bundsschrcibcr und Weibcl zu wählen, wofür wegen der bisher erprobte» November bis Decembcr 1700. 891 Erfahrung und zur Vermeidung verschiedener Jncouvcnicnzcn, namentlich in Betreff des Archivs, von den Ermittlern der jeweilige Stadtschreibcr von Chur empfohlen wird; die Schreiber- und Wcibclstelle der Bundes- >u>dicatur wird der Disposition gemeiner III Bünde vorbehalten. 7. Wenn die Bundcöpräsidcntschaft beim Amtsburgcrmcister und die Schrcibcrstelle beim Stadtschreibcr von Chur verbleibt, so sollen sie vom Bund keine Salaricn beziehen, als was bisher üblich war; falls diese Ämter aber auf Andere fallen, sollen diese gehalten werden, wie in den andern Bünden. 8. Alle seit 1692 ein- oder andererseits dieser Bundsämtcr halber ergangenen Acten und Verordnungen werden als aufgehoben und kraftlos erklärt. 9. Im Übrigen verbleiben beide Thcilc bei ihren Briefen und Siegeln, soweit diese den gegenwärtigen Streit nicht berühren, und sollen küifftig wieder in brüderlicher Liebe und Eintracht verbunden sein. K». Da der gegenwärtige Streit aus der unentschiedenen Frage erwachsen war, wie es der Judikatur halber zu halten sei, wenn eine oder wehr Gemeinden mit ihrem eigenen Bund in Streit gcrathcn, so hielten die Vermittler es für rathsam, den Obern und den Zchngerichtcnbund einzuladen, den gemeinsamen Bund in diesem Stüke zu erläutern, wofür d" zwei Städte auch ihre Vermittlung anbieten. Der Zchngerichtcnbund crwicdcrte, der obschwcbendc Streit habe sich früher niemals erhoben; wenn ein zweiter Fall eintreten sollte, würde dieser nach dem gcschworncn Bundsbricf und der Billigkeit beigelegt werden. Der Vorsteher des Obern Bundes versprach, spätestens auf' den 21. Decembcr eine entscheidende Antwort zu crthcilcn. Wegen dieser wcithinauö gcrüktcn Frist beschränken ach die Vermittler darauf, den Bünden die Hebung dieses Steines des Anstosses bei ihrem nächsten Congrcß W empfehlen. Vor den Vermittlern erscheint am leztcn Tag ihres Aufenthaltes in MalanS Anton Clapath, "gierender Landammann der Gemeinde Schamö im Obern Bund, mit einem Beglaubigungsschreiben besagter Gemeinde und einem zweiten Schreiben von Landammann und Rath zu Rhcinwald, beide mit dem Zwck, sich ^en Ständen Zürich und Bern zu empfehlen. DaS lcztcre Schreiben enthält spccicll das Begehren: 1. Daß iu diesen gefährlichen Zeiten eine noch engere Vereinigung und Vertraulichkeit mit der gcsammtcn Eidgenossenschaft und besonders den Ständen Zürich und Bern angebahnt werde; 2. daß im Interesse des Grauen Bundes der Grundsaz eingeführt werden mochte, in Streitigkeiten zwischen einem Bund und einer Gemeinde ^selben soll den zwei unbctheiligtcn Bünden das Richtcramt übertragen werden; 3. daß den jczt streitenden -Parteien von den Vermittlern vcrdcutct werde, wer dem Vcrmittlungsspruch nicht Folge leiste, der werde von d" Gemeinde Rheinwald und andern als Feind der Ruhe und dcS gemeinsamen Vaterlandes betrachtet und ""6 den bunvsgcrichtlichcn Landen ausgeschlossen werden. Dem Abgeordneten wird die Vertröstung gegeben, Elches den Obrigkeiten zu hinterbringen. «I. Die Vermittler, im Begriffe, die Heimreise anzutreten, erlassen ^ Würdigung der ihnen während ihres Aufenthaltes vielfach gemachten patriotischen Mitthcilungen ein sscund- und bundgcnössischcs Abschiedöschrciben an die Häupter, Räthc und Gemeinden der III Bünde, worin vor Eifersucht, Parteilichkeit und fremden Einflüsterungen gewarnt werden. 892 November 1700, 453. Conferenz der die Vogteien Bellenz ?c. regierenden III Orte. Brunnen. 1799, 24. November. Auf das Schreiben des französischen Botschafters, durch welches der Tod des Königs von Spanien an-- gezeigt, und die Gestattung der Volkswerbungen gegen Bezahlung und die Verschließung der Pässe gegen die Feinde des Königs verlangt wird, hat Uri eine dreiörtige Conferenz nach Brunnen ausgeschrieben, um sich da außerdem auch noch über den Zoll zu Vira, die irrige Kammerrechnung von Bellenz und andere Geschäfte zu besprechen. Nidwalden ordnet als Gesandte ab Landammann Beat Jakob Zelger und alt-Landammann Johann Lndwig Lussi, um das Nöthige abzufassen und aä rskorenäum zu nehmen. Der Abschied fehlt. Landesarchiv Nidwalden: Wochenrathsprowloll v. 22. November I7M, kvl. l«5. Der gesessene Landrath von Schwyz genehmigt nach erstatteter Relation durch Landammann Betschart das Verhandelte. Landesarchiv Schwyz I Rathsprotokoll v. 28. November 1700, e°I. 888. 454. Conferenz der mit Spanien verbündeten Orte. Lucern. 1799, 29. November. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. v. 1700, toi. 39S. Gesandte: Lucern. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Johann Martin Schwytzer, Statthalter; Karl Christoph Dullikcr, Sckclmcistcr; Johann Karl Balthasar, Bauherr und des Raths. Uri. Oberst Johann Karl Bcßlcr, Landammann und Panncrherr; Anton Schmid, alt-Landammann und Landshauptmann. Schwyz. Johann Dominik Bctschart, Landammann; Franz Lcodcgar Nidcröst, Statthalter. Untcrwalden. Niklaus Jmfeld, Landammann von Obwaldcn; Jakob Zelger, Landammann, und Johann Ludwig Lussi, Ritter, alt-Landammann von Nidwalden. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, alt-A»nnann und Landshauptmann in den Frciämtcrn; Johann Heinrich Jtcn, Ammann. Frciburg, Appcnzcll-Jnnerrhodcn und Abt von St. Gallen. (Der Dringlichkeit wegen nicht einberufen). n. Mit Schreiben vom 14. November hat der französische Gesandte dem gcsammtcn eidgenössischen Bunde und den katholischen Orten insbesondere die Anzeige von dem am 1. November erfolgten Tode Karl II., Königs von Spanien gemacht, und damit das dringende Gesuch verbunden, es möchten die eidgenössischen Orte bei dieser veränderten Sachlage über den ThcilungSvcrtrag dieser Monarchie, wie er ihnen früher von Frankreich, England und Holland vorgelegt worden war, ihre Garantie aussprechen, beziehungsweise dem König von Frankreich kategorische und definitive Antwort crthcilcn. Dieses wichtige Geschäft hat die schnelle Einberufung der nächstgelcgencn mit Mailand verbündeten Orte zu der gegenwärtigen Conferenz veranlaßt. Da inzwischen von verschiedenen Orten die Nachricht eingegangen ist, der verstorbene König habe in seinem Testamente den Herzog von Anjou, zweiten Sohn des Dauphin, zum Universalerben der spanische» Monarchie eingcsczt, der König von Frankreich habe das Testament angenommen und der Herzog sei voin spanischen Gesandten in Paris bereits bcglükwünscht worden, so wird von den versammelten Orten hervor- November t7t>v. 393 gohobcn, wie sehr sich der Stand dieses Geschäftes inzwischen verändert habe, und man verwundert sich, warum von Seite Frankreichs gleichwohl so nachdrüklich auf den Beitritt zu der fraglichen Garantie gedrungen werde, wie dieses aus einem besonder« Schreiben des französischen Gesandten an Luccrn vom 28. November hervorgeht. Indessen findet man, daß der ewige Friede und der Bund mit Frankreich, die Erbcinung mit dem Haus Oesterreich und der spanische Bund der katholischen Orte sammt dem Rcvcrsbricf den Standpunkt bezeichnen, auf dem sich die Eidgenossenschaft zu halten habe, und daß gegenwärtig der spanische Bund als eurgestcllt zu betrachten sei, bis der Erbe der Monarchie, beziehungsweise des mailändischcn Staates, bekannt u»d «unerkannt sei, von dort an aber nochmals auf die vertragsmäßigen fünf Jahre nach dem Tode des Ebings in Kräften zu bleiben habe. Hinwiederum schreibt die Erbcinung vor, daß die Eidgenossen nichts thun oder vornehmen sollen, woraus gegen das Erzhauö Oesterreich Krieg entstehen könnte, und der ewige Friede bestimmt, daß kein Thcil die Feinde des andern aufnehmen oder ihnen den Paß gestatten solle; deshalb kommt in Frage, ob dadurch nicht für die Eidgenossenschaft die Pflicht erwachse, keiner Partei den Paß in'S ^ailändischc oder nach Italien zu gestatten, bis die Erbfolge in's Herzogthum unbestrittcu ausgemacht sei. Nidwaldcn und Zug haben sich bereits für die Stellung von Hilfsvölkcrn, als tractatgcmäß, entschieden; die übrige» Orte aber erklären, bei ihnen sei der Gegenstand der weitem Reflexion ihrer Obrigkeiten vorbehalten, u»> dann auf der allgemeinen Tagsazung einen endlichen Schluß zu fassen. Die vcrsammcltcn Orte gehen u> dem Gedanken einig, daß die Eidgenossenschaft, als zwischen Oesterreich und Frankreich eingeschlossen, die ^crbindung mit dem Süden, beziehungsweise mit dem Mailändischcn sehr nöthig habe, die katholischen Orte über noch um so mehr auf die Erhaltung des alten Bundes bedacht sein müssen, als die Pcnsionö- und blondem Forderungen, der freie Handel und die Zollbefreiungen damit eng verbunden seien. Alan ist daher u»ch einverstanden, daß die Unkatholischcn jederzeit von diesem Bund fern zu halte» seien, und gcwärtigt, Spanien werde selbst in seinem Interesse finden, ihnen entgegenzukommen. Dabei erscheint es als sehr rathsam, bku einmal cingcseztcn König von Spanien über die gegenseitigen Vorthcile der Fortdauer des Buudcö 'Zeitig aufklären zu lasse». Da dieses aber nicht von Standes wegen geschehen kann, weil die Orte sonst ""c bittende Stellung einnehmen müßten, so hält man dafür, diejenigen Herren, die mit dem französischen sandten in näherer Beziehung stehen, sollen die Sache bei ihm anregen; ebenso soll man sich officiös, uumcrhin aber privatim an die spanischen Minister wenden. Auch findet man, der Nuntius wäre in der uge, die,e Idee bei dem französischen Gesandten sehr vorthcilhaft zur Sprache zu bringen, ohne daß er dabei "uen Auftrag durchblikcn zu lassen hätte. Diese Verständigung, von welcher den abwesenden Orten Mitthcilung ^wacht wird, ftüzt sich aber immerhin auf die Voraussezung, daß der Herzog von Anjou den spanischen Won besteige. I». (S. u. Luggarus). «?. Auf den Anzug Obwaldcnö, wie nothwcndig es sei, nicht davon zu asstn, daß die Geistlichen den ihnen zugemuthetcn Vorrath zusammenlegen, berichtet Luccrn, es habe diese Gelegenheit nicht aus den Augen gelassen und neulich vom Nuntius wieder die Auskunft erhalten, daß er wcl^ mehrere ausstehende Antworten gewärtige. Der Gegenstand wird dem Nuntius neuerdings empfohlen. '' Aidwalden erkundigt sich nach dem Erfolg der bei Savoycn gemachten Pcnsionörcclamationcn. Dem Leib Luccrn zufolge ist erst vor ungefähr drei Wochen sowohl der Pensionen, als der Prärogative der gardc wegen an den Herzog und seine Minister geschrieben worden und ist nun die Antwort, von der " den verbündeten Orten sofort Mitthcilung machen werde, abzuwarten. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Luggarus. I». Art. 99. Zollwcsen. 894 Deccmber 1700. u. Februar 1701. 455. Conferenz zwischen Bern und Freilmrg. Murten. l7C<>, t i. bis 1». December. KantonSarckiiv Frciburg. Berner Abschiede Bd. ?, S. 14S. Gesandte: Die Nämlichen wie bei der Conferenz Nro. 450. n. Es wird die Grcnzbcrcinigung zwischen Oron und Ruc wieder aufgenommen. Von der Fontaine du Bugnon zieht sich die landesherrliche Grenze längs der Straße von Bczcnccnö nach St. Martin und von da gegen die Broye hin. I». Frciburg tritt alle seine Rechte zu Marnand sammt drei Häusern und Zubehör zu Combrcmont-le-grand an Bern ab, wogegen ihm die Anthcilc am Zehnten zu Villencuve, der Zehnten zu Surpicrre und Praz Ratoux und die Zehnten zu Attalcns überlassen werden, wie dies des nähern im scnsischcn Abschied von 1698 enthalten ist. «». Der Handel betreffend die vom Landvogt von Surpicrre angeordnete nächtliche Aufhebung des Franzosen Francis Vcrnay zu Marnand wird in den Abschied genommen, «l und v. (S. u. d. Vogtcien). f. Was die Verbreiterung der Straßen behufs Einführung eines größer» Geleises betrifft, will man vorerst auch noch die Ansichten der betreffenden Gemeinden in Erfahrung bringen, zx. Nachdem nun allgemein der neue Kalender angenommen worden ist, verlangen die Gesandten von Frciburg/ daß man sich beiderseits über die Vermeidung der Coincidenz der Märkte verständige. I,. (S. u. bern-frcib. Vogtcien überh.) I. Freiburg dringt abermals darauf, daß die obrigkeitlichen 1200 Salzfaßlicfcrungcn auf Bcrnergcbict zollfrei gehalten werden. Man sehe auch in dem Abschnitte HcrrschastSangelegenheiten: Bern.-sreib. Vogt, überh. v u. I,. Art. 20. u. 2t. Vogtei Murten. «I. Art. «97. 45V. Conferenz zwischen Bern und Freiburg. Murten. 17U1, 17. Februar bis l. März. Kantonsarchiv Frciburg. Bmierabschiedc Bd. b, S. IS3. Gesandte: Die Nämlichen wie im vorhergehenden Abschied. lieber die beiderseitigen Zollanstände wird Folgendes vereinbart: 1. Der Zoll auf Käse zu Vivis wird für das Geleite und den Zoll zu Vivis und Ouchy von sechs auf fünf Kreuzer per Ccntner hcrabgesezt 2. Bei der Zottstätte Allicres sollen die Ursprungszeugnisse nicht mehr gefordert werden. 3. Beim Einkauf von Pferden zu Bern und in der Landschaft fällt der Vorwcis von Zeugnissen weg, sofern in Bern dawider nicht sehr erhebliche Bedenken olstvaltcn. 4. Von dem über Frciburg transportirtcn Wein soll nur zehn Kreuzer Zoll bezahlt werden, wenn cS sich erfindet, daß hievon nicht mehr bezogen worden ist. 5. Was nicht in den Kreis des StäffiscrzollcS kommt, ist weder zu Cudrcfin noch zu Murten zu verzollen, sofern Frciburg nicht März 1701, 895 wncrt drei Monaten für das Gcgcntheil genügsamen Ausweis leistet. 6. Von allem Wein, den die Bürger und Untcrthancn von Freiburg über Milden führen, ist vom Faß nicht mehr als ein Bazcn zu zahlen. 7. Zu Domdidicr soll cS bei den alten Zollansäzcn verbleiben; der Tarif ist nach Bern mitzutheilcn. 8. Der Antrag von Frciburg, daß beiderseits die obrigkeitlichen Waarcn zollfrei sein sollen, wird in den Abschied genommen. 9. Bern anerkennt die von Frciburg geltend gemachte Zollfreiheit zu Aubonnc und Allaman laut Urkunde des Kaiser Karl IV., wenn nicht innert drei Monaten nachgewiesen werden kann, daß dieses Vorrecht spütcr aufgehoben wurde. 10. Die Gesandten von Bern nehmen die Prätcnsion von Frciburg auf Zollcxemtion zu Wangen, Hcrzogcnbuchscc und Bleicnbach in den Abschied. H». Frciburg beschwert sich, daß somc Kauflcute an den Märkten zu Bern angehalten werden, ihre Hüte zeichnen zu lassen. Die Gesandten von Bern wollen der Sache nachforschen, v—«Z. (S. u. d. Vogtcicn). Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegenhcite»: Schwarzenburft. «I. Art. 76. o»tci Murtt». «. Art. 698. 457. Postconferenz der Städte Zürich, Berit und St. Gallen. Aarau. W. Marz. Staatsarchiv Bern. EvangeUIche Abschiede Bd. 0, S. Sü!>. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Rahn, Sckclmcister; Johann Jakob Ulrich, Zunftmeister. Bern. ^Manuel von Graffcnricd, Schultheiß ; Johann Friedrich Willading, Venncr. Stadt St. Gallen. Christoph chrcutiiicr, Stadtschreibcr; Andreas Wcgclin, Zunftmeister. ». Aris einer Zuschrift der Fischcr'schcn Postvcrwaltcr an das kaufmännische Direktorium in Zürich vom ig Deccmbcr v. I. wurde daselbst mit Befremden ersehen, daß jene die bisherige Postroutc Zürich-Bern u> die Strckc Bern-Mellingen oder Lenzburg zu beschränken trachten. Da zudem die bernischc Postpacht bald "Rh glaubt Zürich, es sei der Moment gekommen, den gegenseitigen Postvcrkchr mit Bcnr von neuem ^ucrnd zu regeln und die bisherigen Ucbelständc abzustellen. St. Gallen schließt sich diesem Antrage an. 'o Gesandten von Bern erklären, ihr Stand habo das Postregal wohlbcfugterweise an sich gezogen und vmalei, an die Fischer verliehen, wobei es sein Verbleiben habe; im Uebrigen ist Bern bereit, begründete ^Ochwcrdcn der Postämter von Zürich und St. Gallen gegen die Fischer, jedoch unbeschadet dem Postrcgal, rcmcdircn. Zürich und St. Gallen widersprechen dieser Theorie eines bcrnischcn PostrcgalS; ein solches )e allerdings im römischen Reich und in Frankreich, und zähle zu den rcscrvirtcn Rechten des Fürsten; Mail ^ ^ ^ Italien, wo Venedig seine Posten ungehindert über Mailand nach Turin schike und in bie'c oigenes Bureau habe; anders auch in der Eidgenossenschaft, die bis vor etlichen Jahren von mi/'n ^^6al nichts gewußt habe, sondern wo man einander in guten Treuen von einem Ort zum andern seil' ° Boten reisen ließ, wie denn Zürich hellte noch seinen Boten durch die katholischen Orte, ja St "^vrcichischeö Gebiet nach Chur und Basel habe und hinwieder den Boten von Bergamo, Luecrn, "ucn und andern den Durchpaß durch zürcherische Landcöthcile gewähre. Bcnr selbst berühre mit seinen 896 März 17(11. Ritten ans Genf, Solothurn und Schaffhauscn fremdes Gebiet. Das Zollwescn sei auch ein Regal, doch dürfe da kein Ort das andere ohne Nachthcil der bestehenden Bünde mit neuen Ansäzcn beschweren. A>» wenigsten stehe den evangelischen Orten bei jczigcn gefährlichen Zeiten an, sich um des Eigcnnuzcs einzelner Privaten willen zu trennen. Um den allseitigen Interessen, namentlich auch des Handels, gerecht zu werden, müsse eine obrigkeitliche Vereinbarung getroffen werden; mit den Herren Fischer wolle man nichts zu thun haben. Man versteht sich schließlich dazu, beiderseits die Bcschwcrdcpunktc anzuhören. Die Klagen der Postämter Zürich und St. Gallen sind: 1. Der Versuch von Bern, den bisherigen Posten- und Rittkurs zwischen Bern und Zürich nur bis Mellingen oder Lcnzburg zu führen. 2. Das Vorhaben der Herren Fischer, von Brugg aus einen neuen Postcnritt nach Schaffhauscn einzurichten. 3. Die Oeffnung von Bricfsäkcn auö Zürich und St. Gallen, die nach Genf bestimmt waren, zum Zwcke, die Lyoncrbricfe daraus zu nehmen und besonders zu taxiren. 4. Die Belegung der neben den Säkcn laufenden Briefe mit erhöhten neuen Taxen- 5. Die Belegung von Gold, Silber und schweren Waarcn mit einem höhern Porto. 6. Nimmt Herr Fischer keine Rüksicht auf die Fuhrbriefe und die darin bestimmten Gewichte und Porti. Wenn zu Vcrsoix ein Felleisen, das verschiedene Pakete von dreißig Pfund Schwere enthält, mit dreizehn Schilling bezahlt werde, belegt er jedes einzelne Paket noch besonders mit einer Taxe von sechs Bazen. 8. Wider den Zolltarif von Morgcs werden schwere Sachen mit einem höhcrn Zollansaz als bisher belegt. 9. Hat Herr Fischer einige neben den Säken gehende Briefpakcte geöffnet, die Briefe herausgenommen und einzeln taxirt. Hr. Fischer rechtfertigt sich hicgegcn mit der Behauptung, daß die vormaligen Tractate ausgelaufen seien und er krast seiner Befugnisse gehandelt habe; nebenbei erhebt er noch folgende Beschwerden: 1. daß je mehr und mehr Mißbrauch getrieben werde, fremde Briefe in die Säkc zu verpakcn; 2. daß ihm die großen Kosten der Extrapöstcn auf dem Hals liegen, während doch das zürcherische Directorium allen Gewinn von dem Post-' wcsen bis auf Bern allein beziehe; 3. daß er allerlei Verdrießlichkeiten und Proccssc wegen verlorener Effecte» und Saumseligkeit des Zürchcrbotcn leiden müsse. Gerade diese Beschwerden überzeugen die Städte Zürich und St. Gallen noch mehr von der Nothwcndigkcit, ein neues obrigkeitliches Postrcglcmciit zu verfassen, und stellen nochmals das angelegentliche Gesuch an Bern, hiezu seine Mitwirkung zu leihen, und inzwischen die Postvcrwaltung anzuweisen, von allen den genannten Neuerungen Umgang zu nehmen. Die Gesandten vo» Bern nehmen daS Gesuch ack rekerensinm. I». (Zürich und Bern.) Zürich theilt mit, es könne bei der jczigcn Zeitlage dem Begehren von Venedig um einen Volksaufbruch nicht entsprechen, weil die italienische Fürsten und Stände selbst noch unschlüssig seien, und wenn sie sich endlich für die eine oder andere Parte« erklärten, die schweizerischen Truppen sich entweder gegen die Franzosen oder die österreichische Armee müßte» gebrauchen lassen, wodurch man aber dem Vaterland leicht ein schweres Ungewitter auf den Hals ziehe» könnte. Die Gesandten von Bern vermelden, der dortige Stand sehe ein enges Verbündiß mit der Republik alö eine über die Massen gedeihliche Sache an, besonders da man bei gegenwärtigen Zcitläufcn auf diese'» Wege vielerlei heilsame Berichte, ja selbst in Rath nnd That bestehende Hilfe erhalten könnte, und im Fa>lr die Werbung nicht statthätte, das Volk sich auch ohne Erlaubniß in unbcliebige Kriegsdienste begeben würde- Nach Ansicht von Bern sollte man die gebotene gute Gelegenheit nicht versäumen und auf dem Wege der Privatcorrcspondcnz unvcrweilt sondircn, ob die Republik wohl erst vorher den bisherigen Frcundschaftsvcrtrag erneuern und erst nachher mit dem Gesuch um VolkSwcrbung einkommcn wolle. Erfolge die Zustimmung hiezu, sei Bern geneigt zu entsprechen. Diese auseinandergehenden Anschauungen werden den Obrigkcite» hintcrbracht. «. (Zürich und Bern.) In Folge der noch andauernden Verhaftung einiger Juden wegen des März I7M, 897 Paccaton'schcn Handels erleidet die zürcherische Kaufmannschaft je länger je mehr empfindliche Nachthcilc, ">dcm die Besucher der Leipziger Messen nicht nur für ihre Person die geraden Straßen nicht mehr zu gebrauchen wagen, sondern auch sogar ihre Waare auf beschwerlichen Umwegen hin- und herführen müssen. Die Gesandten von Zürich ersuchen daher den Stand Bern, diese Angelegenheit endlich einmal zu erledigen und diese Juden freizulassen. «I. Die Gesandten von Bern werden verschaffen, daß Postvcrwaltcr Fischer den Geleitshcrr Schmutziger in Aarau für dessen Anforderung, von Extrapostcn in den Jahren 1695 bis 17l)l) herrührend, befriedige. 45«. Conferenz der V katholischen Orte und Appenzell-Jnnerrhoden. Lncern. 1701, 3V. u 31. März. Staatsarchiv ZSucern. Allg. Atsch, v. 170>, kol. 10. Gesandte: Lucern. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Johann Martin chwytzcr, Statthalter und Obcrzcughcrr; Franz Laurenz von Flcckcnstcin, dcS Raths; Johann Karl Balthasar, Bauherr und des Raths. U r i. Johann Karl Bcßlcr, Landammann und Panncrherr; Joseph Anton Püntincr, Statthalter. Schwyz. Dominik Bctschart, Landammann; Jost Rudolph Rcding, des Raths, utcrwalden. Johann Wirz, Landammann, und NiklauS Jmfcld, alt-Landammann von Obwaldcn; ahanu Kaspar Achcrmann, Statthalter von Nidwaldcn. Zug. Jakob Brandenberg, Statthalter; Johann aptist Staub, Sckclmcister; NiklauS Jtcn, alt-Ammann. Appcnzcll-Jnncrrhodcn. Ulrich Sutcr, ^undammann. 1- In Folge der auf den 4. April nächsthin ausgeschriebenen allgemeinen Tagsazung versammeln 91 die mit Spanien verbündeten Orte zu vorläufiger Bcrathung dcS wichtigsten TagsazungsgcschäftcS, "umlich dcx Succcssion im Hcrzogthum Mailand. Im Rükblik auf die im verflossenen November daselbst Galtcnc Conferenz erinnert man sich des damaligen Beschlusses, den mailändischcn Bund als suspcndirt zu Achten, bis die spanische Monarchie einen anerkannten Monarchen lind das Hcrzogthum Mailand einen " Isolgcr haben werde, von welchem Zeitpunkt an erst die weitere fünfjährige Dauer des mailändischcn ^ zu zählen sein wird. Inzwischen hat sich crwahrt, daß der verstorbene König von Spanien in nein Testament den Herzog von Anjou, zweiten Sohn des Dauphins, zum Universalerben der spanischen Anarchie cingcsczt, und der König von Frankreich das Testament angenommen hat; dessen Enkel ist bereits ) Spanien verreist, daselbst als König ausgerufen und anerkannt worden, waö auch die Nachfolge in's M'Uland in sich schließt, so daß der spanische Gesandte in Folge dessen die verbündeten katho- M ^ fünfjährige Fortdauer dcö Bundes erinnert und von ihnen einen Aufbruch von älM) gcgcn bundcSmäßigc Rcciprocation begehrt hat. Bedenklich aber ist dn: Umstand, daß auch der seither ^torbcnc kaiserliche Gesandte Ncvcu unterm 16. Dcccmbcr und der Kaiser selbst mittelst Reskriptes sich zu der > ^ Erzhauseö Oesterreich um die Fortsezung des mailändischcn Bundes bewerben. Während dadurch Plan der Thcilung der spanischen Monarchie fallen gelassen wird, vcrwikclt sich das Geschäft fast noch "der durch die zwischen den zwei größten Mächten Europas entstehende Contestation. Man bedauert, 113 898 März 1701. daß der spanische Gesandte sich so kurz gefaßt und weitere Eröffnungen auf die Zeit der Tagsazung vorbehalten hat, indem man bei mehr Offenheit den Gegenstand besser hätte beurtheilcn können; dermalen erscheint es als ein unerhörtes Ercigniß, daß zwei Mächte gleichzeitig und aus gleichem Titel, als furo sun^uinis und von Testaments wegen, um den gleichen Bund concurrircn, die gleichen Begehren stellen und die gleichen Ancrbictungcn machen. Unter diesen Umständen haben die Eidgenossen in erster Linie auf ihre eigene Erhaltung zu sehen; die Fürsten sind vor Allem auf Vermehrung ihrer Macht bedacht und kümmern sich sehr wenig um die eidgenössischen Convenicnzen. So hat man nicht ohne Befremden schon eine Zeit lang sehen müssen, mit welcher Irregularität von fremden Ministern die Notifikationen und Anwerbungen bald in Sachen der Erbcinung, welche die ganze Eidgenossenschaft angeht, bald wegen des mailändischcn Bündnisses in fast unergründlichen Worten angebracht werden. Es verlautet zwar aus Spanien, der eine Aufbruch werde auf Grund der Erbcinung bei gesammter Eidgenossenschaft verlangt werden, obwohl ihr dieselbe keine solche Verpflichtung auferlegt, während der zweite nur die katholischen verbündeten Orte betreffe; aber wie zwei solche Inanspruchnahmen neben einander bestehen könnten, ohne daß dadurch der wesentlichste Punkt des mailändischcn Bundes, nämlich die Erhaltung der wahren Religion, beeinträchtigt werden müßte, begreift man nicht. Alles spricht also für ein höchst behutsames Vorgehen in dieser Sache um so mehr, als in ganz Europa kein Vertrauen in den Frieden herrscht; die Generalstaatcn Hollands rüsten wieder troz ihrer Erschöpfung, und der Papst, sonst so sehr für den Frieden besorgt, ergreift dem Vernehmen nach die Waffen zum Schirm seines Kirchenstaates, soll aber rüksichtlich seiner Kirchcnlehcn Neapel und Sicilicn „ganz perplex" sein; Venedig hat sich noch nicht erklären wollen. Wie viel mehr muß da die Eidgenossenschaft, als neutraler Staat, gcwahrsam sein und gleichsam mit „bleischweren Füßen daherwandeln," bis über die Absichten der Monarchen mehr bekannt und der schon angekündigte kaiserliche Gesandte, Graf von Trautmannsdvrf, angelangt sei» wird! Unter so hcikcln Verhältnissen wird einstimmig beschlossen, sich weder hier noch auf der Tagsazung in Erklärungen einzulassen, in fremder Fürsten Geschäfte sich nicht einzumischen, strenge Neutralität zu halten, zu keinen Ncgotiationcn über Tractate zu schreiten, sondern die Eröffnungen der fremden Gesandten all rolvren- äum zu nehmen. Dabei versichert man sich allseitig brüderlicher Einträchtigkcit und Harmonie. 2. In Rük- sicht auf die freundliche Notifikation des Königs von Frankreich von der Erhebung seines Enkels auf den spanischen Thron, deren Beantwortung an der Tagsazung verhandelt werden soll, hätte man gewünscht, daß Zürich dieses Gratulationsschrciben schon erlassen hätte, um so mehr, als dadurch dem Verhältniß z»>» mailändischcn Bund nichts präjudicirt worden wäre; daher soll man auf der Tagsazung auf schnelle Erledigung dieser Obliegenheit halten. 1>». Nach Abhörung eines Schreibens der III Bünde an gcsanunte Eidgenossenschaft, worin der Wunsch ausgcdrükt wird, mit derselben in engere Vereinigung zu treten, äußert Schwyz große Gcgenbcdcnken, weil die Mehrzahl dieses Volkes „mit der widrigen Religion behaftet" sei und dadurch eigentlich nur die evangelischen Orte gestärkt würden; es sei daher besser, es bei dem Bund von 1497 und 1498, beziehungsweise bei dem treuen Aufsehen bewenden zu lassen. Die übrigen Orte halten dieses Anwerben nicht für unwichtig, weil die III Bünde wegen ihrer Lage und wegen der Angrcnzung Oesterreich und an den mailändischcn Staat, sowie wegen ihrer Verbindung mit Uri, Glarus, Appenzell und dc>» Abt von St. Gallen, auch der gemeinen Herrschaften Sarganö und Nhcinthal, und schließlich wegen der Angrcnzung an die Landvogtei Bellen; eine Schuzwehr der Eidgenossenschaft sein können und das mit denselben 1497 geschlossene Bündniß im Schwabcnkrieg sich als sehr vorteilhaft erwiesen hat; überdies stehe der Zehn- gerichtcnbund, der noch vielfach von Oesterreich abhängig sei, mit der Eidgenossenschaft in keiner Verbindung, März 1791. 899 Und es sei rathsam, diesen LandcSthcil besser zu schüzcn, da dadurch auch die Eidgenossenschaft gedekt werde; cndllch ssj xg Frage, ob cs im Interesse der Katholischen liege, wenn die Bündncr sich nur mit dcr evangelischen Eidgenossenschaft enger verbinden würden. Auf diese Gegenvorstellungen wird einstimmig ^schlössen, die erwartete Gesandtschaft der III Bünde auf der Tagsazung freundlich anzuhören und ihr Anbringen nä rsksronäum zu nehmen, v. (S. u. Thurgau.) «I. Wie die beiden Fähndrichc der eidgenössischen Garde zu Turin berichten, haben sie keine Hoffnung, mit ihren Bcwciöstükcn für den Gardchauptmannsrang in der Kapelle und im Vorsaal und für den Gebrauch der schwarzen Stöke der subalternen Officicre durchzudringen. Zugegen haben sie sich beim Herzog selbst um Reintegration dieser Privilegien angemeldet, welcher ihnen rrnncdcrte, wenn sie einen „alten, gcschcidcn Hofhcrrn" stellen, welcher bezeugen könne, diese Privilegien seien früher practicirt worden, so werde er ohne wciters willfahren. In Betracht, daß ein Nachgeben hier schlimme "uscqucnzcn für die Privilegien an andern Höfen haben könnte, und daß die im Dienste stehenden Officicre hch ohne Zweifel scheuen, stark anzudringen, wird beschlossen, dieses Geschäft Namens der verbündeten Orte ^bst an die Hand zu nehmen. Da dem Verlauten nach Schultheiß Mohr, Schultheiß Gottrau vou Frci- "rg nnd die als Gesandte anwesenden Landammann Bctschart und Obcrstwachtmcistcr Rcding in Schwyz ^ schwarzen Stöke noch gesehen haben und um die Einführung der neuen von Brasilicnholz noch gar wohl Bussen, werden die betreffenden Orte ersucht, mit ihnen rcchtSförmlichc Einvernahmen zu veranstalten und diese ""ch Luccrn einzusenden, worauf danu bei einer nächsten Gelegenheit das weitere Vorgehen gegen den Herzog Kathen werden soll. Den Fähndrichcn wird unter Mitthcilung dieses Beschlusses aufgetragen, aus den annncrrcchnungcn und Controlcn zu ermitteln, in welcher Eigenschaft Herr Vitry, welcher mit den cidgc- w'ssischcn Officicrcn „roulirt" haben soll, gedient habe, indem verlaute, er sei auch nur Fähndrich und nicht Gxcmptcr gewesen. mehrere Orte über den erster» Gegenstand noch nicht iustruirt sind und der zweite noch so unklar vor- - Den Gedanken von Schwyz, beim Nuntius anzuregen, der Papst möchte den mailändischcn Staat und Eidgenossenschaft in Neutralität sezcn, findet man an sich gut, aber zur Zelt noch verfrüht, p.. Wegen djx 5^ ^ Sanitätsbehörde in Mailand und von LauiS eingegangenen Berichtes, als grassirc in Kroatien ^ Pest und in Tirol eine gefährliche Fiebcrscuchc, was eine fleißige Korrespondenz mit Mailand erforderlich ' ), damit der Handel nicht gesperrt werde, vernimmt man mit Vergnügen, daß einige Orte bereits dorthin sick"^^^ haben. Luccrn anerbietet sich ebenfalls, seinem Landvogt im Rhcinthal den Auftrag zu crthcilcn, wegen der Seuche in Tirol zu erkundigen, damit daö dahcrigc Ergcbniß der Sanitätsbehörde in Mailand Aus^ ^""bcn könne. I>. Luccrn bringt in Anregung, wie bekanntlich zwischen der Stadt Zug und den ^'"">»den wegen Zuständigkeit des Forums in Sachen des Heinrich Bütlcr ein so heftiger Streit erwachsen -daß man sogar von einer Trennung gesprochen habe; die Mahnung mehrerer Orte zu gütlicher AuS- Zwck""^ Libcll von 1694 habe zwar einen solchen Versuch zur Folge gehabt, allein es habe der nncr "^"cht werden können; cs sei daher nöthig, die Parteien von dieser Confcrcnz aus nochmals zu ^ Ausgleichung anzuweisen. Die Gesandten der Stadt Zug bestätigen die Erfolglosigkeit des gemachten 900 April 1701. Vermittlungsversuchs; ihrerseits habe man von keiner Trennung gesprochen, da sie dem Libell straks widerstreite; da aber die drei Gemeinden damals erklärt haben, nicht instruirt zu sein, so sei Zug nichts übrig geblieben, als alle Orte, welche bei Errichtung des Libclls Hand geboten haben, zu ersuchen, ihre Gesandten zu gütlicher oder rechtlicher Entscheidung des Streites zu instruiren. Die drei Gemeinden lassen sich vernehmen, sie seien nicht instruirt, sich in ein Wortgefecht einzulassen; dagegen begehren sie, daß man ihnen gcnüglich Zeit lasse, ihre Gründe auch zu producircn, und erwarten dann, daß man sie bei ihrer Judicatur belassen oder ihnen zur Trennung verhelfen werde. Nachdem dieses Geschäft in Abstand der Parteien berathcn worden war, wird diesen proponirt, sie möchten unter sich oder aus den Orten Vermittler erwählen, um den Streit in Minne beizulegen; sofern dieses nicht gelinge, so sollen sie sich beiderseits - verstehen, die nächste Landsgcmeindc ohne Beimischung dieses Gegenstandes in brüderlicher Eintracht abzuhalten. Diese Eröffnung wird von beiden Thcilcn mit Dank und mit der Versicherung aufgenommen, solches ihren Obern zu hinterbringen und eine Störung der Landögcmeinde zu vermeiden, I. (S. u. Thurgau.) Ii. (S. u. Frciämtcr.) Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheite» : Landgrafschast Thurgau. «. Art. 622. Stifte ». Klöster (Paradies), t. Art. 571. Stifte ». Klöster (Bischofzell). Vogtei Freiämter. Ii. Art. 167. Kclleramtsstreit. Zu k. Das Original des päpstlichen Brevcs an die VIII katholischen Orte nnd katholisch GlaruS, d. d. Rom 1. Januar 1701, liegt im Staatsarchiv Lucern. 459. Gemeineidgenössische Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen und Biel. Baden. 1701, 4. April. Staatsarchiv Zürich. A»g. Abschiede Bd. 81. k»I. 28. - Staatsarchiv Lucern. Abschiede v. I7M, kol. SI. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Wcrdmüller, Statthalter. Bern. Johann Friedrich Willading, Vcnncr; Alexander von Wattcnwhl, Vcnncr. Luecrn. Johann Rudolph Dürler, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr; Franz Laurenz von Fleckcnstcin, Stadtvcnncr. Uri. Johann Karl Bcßlcr, Ritter, Landammann und Pannerhcrr; Joseph Anton Püntincr, Statthalter. Schwyz. Johann Dominik Betschart, Landammann; Franz Lcodcgar Nidcröst, Landshauptmann und alt-Statthaltcr. Untcr- waldcn. Johann Wirz, Landammann und Pannerhcrr, und NiklauS Jmfeld, alt-Landammann, von Obwaldcn; Johann Kaspar Achcrmann, Statthalter von Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, alt-Ammann; Christoph Andcrmatt, alt-Ammann; Johann Baptist Staub, alt-Sekelmeistcr. GlaruS. Kaspar Joseph Frculcr, Landammann; Johann Heinrich Zwicki, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Oberst- zunftmeistcr; Andreas Burkhardt, Drcierhcrr. Frciburg. Franz Philipp von Lanten genannt Heid, Ritter, Schultheiß; Johann Peter Castclla, Sckclmcistcr. Solothurn. Johann Victor Bcscnval, Ritter, Schultheiß! Johann Ludwig von Rott, Vcnncr. Schaphausen. Johann Kvnrad Wäpfcr, Bürgermeister; Johann Köchlin, Statthalter. Appenzell. Ulrich Sutcr, Landammann, von Jnncrrhodcn; Bartholome Sturzeneggcr, Landammann, von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thum, erster Rath und Erbmarschall; Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Laurenz Werder, Bürgermeister. Biel. Abraham Scholl, Stadtschrcibcr und des Raths. April 17N1. 901 Diese Tagsazung ist einberufen worden wegen der Notifikation des Königs von Frankreich über die Erhebung seines Enkels, des Herzogs von Nnjou, auf den Thron von Spanien, ferner wegen der Relation nach Wien abgeordneten Gesandtschaft und wegen der bedrohlichen Weltlage. Nach dem Herkommen wird zuerst das Münzwcscn vorgenommen. Zürich eröffnet, daß eine Menge französischer Thalcr und Trcnte-Souöstüke in die Eidgenossenschaft kommen, die sehr ungleichen Ems haben; eine dortscits vorgenommene Probe habe herausgestellt, daß die französischen Thalcr drei Kreuzer und etliche Pfennige mehr Werth seien, "ls andere Thaler, der Werth der DreißigsouSstükc aber auf 12 gute Bazcn steige; ihre Obrigkeit habe daher die erster» auf 28 und die lcztcrn auf 12 gute Bazcn tarifirt und wünsche, die übrigen Orte möchten sie cbcnjo annehmen; wenn aber ein anderer Ems allgemein beliebt werde, so wolle sich Zürich auch fügen. Ferner zeigen sich auch türkische Ducatcn, wovon nach gemachter Probe die einen 2 Gl. 25 Sch., die andern nur 2 Gl. 12 Sch. Werth seien; Zürichs Meinung wäre daher, man sollte sie ganz verrufen. Bern rügt, daß ein großer Thcil der französischen Dublonen zu leicht sei, wodurch der gemeine Mann, der sie nicht wagen könne, in Schaden gcrathc. Zug beschwert sich der vielen Groschen wegen und wünscht eine Verordnung Zu deren Abwehr. Nachdem sich alle Orte über den CurS der genannten Gcldsortcn ausgesprochen, wird der Antrag auf gleichförmige Tarifirung derselben in den Abschied genommen, ll». (Ohne Schwyz, Nidwalden, Zug, kath. Glarus und Jnncrrhodcn). Die von Wien zurükgckehrtc Gesandtschaft, Statthalter Johann Ludwig AZcrdmüllcr von Zürich und Statthalter Joseph Anton Püntincr von Uri, erstattet über ihre Reise und Pcrrichtungcn folgenden Bericht: Nach vorgängigcr Unterredung in Kappcl über die Zahl der beidseitigen Vcglcitschaft und die Livree der Bedienten ist die Gesandtschaft sammt ihrem Ehrengeleit, nämlich von Zürich Zvhaiin Jakob Holzhalb, Rathssubstitut und Sccrctär, und Noll. I)r. HanS Heinrich Hottingcr, und von Karl Alphons Bcßler und Karl Anton Püntincr, Sccrctär, bei der Zusammenkunft am 4. November Wittags im Schloß Eglisau vom Stande Zürich gastlich tractirt und Abends in Schaffhauscn mit Ehren- kMgungcn empfangen und bis zur Abreise am Morgen gastfrei gehalten worden. Am 11. November ritt w Gesandtschaft glüklich in Ulm ein und wurde durch eine Deputation des Stadtmagistrats bcwillkommt und um andern Morgen in zwei Stadt-Carosscn abgeholt und durch die Stadt geführt, um ihnen das Zeughaus ww die Fortificationcn zu zeigen, auch verehrte man ihnen ein Faß Wein. Am 12. November zu Schiff von m verreist, langte die Gesandtschaft nach zehntägiger Fahrt auf der Donau glüklich in Wien an und nahm Wc Einkehr zur Goldenen Sonne und dann das LogiS im HauS des Grafen von Hcrmcnstein. Auf die u csnachricht des Königs von Spanien haben die Gesandten und ihre Bcglcitschaft nach dem Beispiel der andern cmden Gesandten Trauer angezogen und dann erst beim Kaiser Audienz verlangt, als sie vernommen, daß nach der Traucrzcit sich wieder öffentlich zeige. Am 1. Dcccmbcr Abends nach eingebrochener Nacht wurden ^ Vortragung von Fakcln in zwei Carosscn zur Audienz nach der Hofburg abgeholt, wo ihnen bei ^ Ankunft vom Militär und in den Vorsäälen von den Cavalicrcn große Ehren erwiesen wurden. Nachdem " ^annncrhcrr aus dem kaiserlichen Zimmer zu fragen gekommen, ob die schweizerischen Gesandten da seien, ^ c sie pcr Obcrst-Hofkämmcrcr, Graf von Wallcnstcin, in's kaiserliche Audicnzzimmer eingeführt, sich aber ich cmfcrnt und sie allein beim Kaiser gelassen, der bcdcktcn Haupts unter einem Baldachin oben an Ti,ch stund. Nach dreifachen Reverenzen und Ucbcrrcichung des Creditivö habe der Abgesandte dn '"^lcr die Proposition gcthan, worauf der Kaiser crwicdcrtc, es sei ihm ganz angenehm, die Versicherung ^ Aufrcchthaltung der Erbcinung zu vernehmen; über den Anstand betreffend die Auslegung derselben werde wohl reflcctircn; er versichere sie der besten Intention, mit der ganzen Eidgenossenschaft in gutem Verständniß 902 April 1701. zu lcbcu wie seine Vorfahren, und er sei denselben, wie den Abgesandten mit kaiserlicher Huld wohl zugcthan, Nachdem die Gesandten noch für ihre Person ihre Gratulation zu der Entbindung der römischen Königin von dem crstgcborncn Prinzen, und hinwieder ihre Kondolenz zum Tode des Königs von Spanien angebracht, auf welche der Kaiser huldvoll antwortete, haben sie sich nach ehrerbietigem Handkuß, zu dem auch ihr Gefolge zugelassen wurde, zurükgczogen und seien wieder in ihr LogiS gefahren. Ferncrc Audienzen und Besuche der Gesandten haben stattgefunden bei dem König, dem Erzherzog und den Staatsministern, bei lcztcrn mit Eröffnung ihrer aufhabenden Angelegenheit. In Folge dieser vorläufigen Ncgotiationen habe dann am 20. Dcccmber mit dem Oberst-Hofkanzler, Grafen Buccclini, in Anwesenheit des Refcrendariuö von Buol, eine Confcrcnz stattgefunden, wo die Gesandten ihre dem Kaiser gemachte Proposition einläßlich erörterten. Am 30. Dcccmber Abends haben sie beim Kaiser eine zweite Audienz gehabt, in welcher sich derselbe sehr gnädig ausgesprochen. Nachher habe er eine Commission der Minister Graf von Harrach, Fürst von Maiis- fcld, Graf von Kaunitz und Graf Bncccllini sammt zwei Ncfcrcndaricn, Consbrocck und von Buol, veranstaltet welche ein Cvnsultum abgefaßt, dasselbe dem ganzen Confcrcnzrath, dem auch der Kaiser und der König beigewohnt, vorgelegt und nach nochmaliger Revision den Gesandten als kaiserliche Deklaration, datirt vom 10. Januar 1701, zugestellt haben. In dieser Deklaration wird auf die vierfachen Gesuche der Gesandtschaft crwicdcrt: 1. Von Seite deö Kaisers werde die 1-174 zwischen Herzog Sigmund und den VIII alten Orten errichtete und 1511 von Kaiser Maximilian I. für sich und Namens seines minderjährigen Enkels Erzherzog Karl, dem nachmaligen Kaiser, dem V. dieses Namens, auf alle XIII Kantone, sowie auf Abtei und Stadt St. Gallen ausgedehnte Erbeinung in allen ihren Bestimmungen stät und unverbrüchlich gehalten und auch den ober- und vordcrösterreichischen Behörden der Befehl zu gleicher Observanz crtheilt werden; dem gemäß solle der freie Handel und Verkehr wieder gänzlich geöffnet und ohne Beschwerung durch neue Auflagen oder Zölle getreulich gehalten werden. Hinwieder erwarte der Kaiser von sämmtlichcn Kantonen, daß sie ihre eidlich beschworenen Erbcinungspflichtcn bei diesen ihre Freiheit, wie ganz Europa bedrohenden Zeiten getreulich halten, und als Abstämmlinge deutscher Nation von allen im französischen Krieg gegen das Erzhauö Oesterreich verübten feindseligen Handlungen abstehen und sich mit dem Haus Bourbon, namentlich rüksichtlich des mailändischcn Staates, sei es in Gestattung neuer Werbungen, oder bezüglich der ihnen von dorther ««gesonnenen Sperrung der Pässe, nicht einlassen, sondern sich nach dem Buchstaben und dem Sinn der Erbeinung sowohl circa punctum äc mutuc äckcnücnäo, als auch äc mutuo non ückcnclcnüo also betragen, daß der Kaiser ein Genügen daran finden möge, indem er nur in dieser Voraussezung die obige und die nachfolgenden Zusagen crthcile. 2. Rüksichtlich der Zollbefreiung hätte der Kaiser allerdings erwarten dürfen, die Eidgenossenschaft würde auf die ihm und jedem Kanton insbesondere im Jahr 1098 eröffneten Gründe, worunter namentlich die Jnstandsczung der Festungen Freiburg und Brciöach wesentlich auch den Schuz der Eidgenossenschaft bezwckte, die Entrichtung des Zolles, wie früher, namentlich von 1561 an öfter, und leztlich noch 1664, in bescheidenem Maß und auf wenige Zeil eingegangen sein; indessen »volle der Kaiser auch in dieser Sache seine nachbarliche und crbvcreinigtc Gcucigthc U beweisen und an die Behörden die Verfügung erlassen, daß der Zölle halber Alles »vicdcr in den alten Stand gcsezt werde, »vie es von 1664 bis 1693 und »vicdcr von 1698 an geübt worden sei, selbst mit Verzichtung auf den halben Zoll, zu dein sich doch die Tagsazung geneigt gezeigt habe; dagegen crwartc der Kaiser, daß Alles getreulich vermieden »verde, wodurch unter dem Vorwand der eidgenössischen Zollbefreiung Fremde die gleichen Vorthcilc zum Schaden der kaiserliche» Camcralintcrcsscn sich aneignen. 3. Bezüglich des Gesuches des Kantons Zürich, es »volle, da von der Lösung April 1701. 903 ber Herrschaft Ramsen abgestanden, die Zürich angchörigc Stadt Stein bei ihrem 1659 mit dem ErzhauS Oesterreich abgeschlossenen Vertrag gcschüzt und den Bürgern derselben die vom Obcramt Stockach scqucstirtcn Früchte verabfolgt werden, habe zwar der Kaiser gerechte Bedenken, von seiner frühem Entschließung zurük- ückommcn, nicht aus Abneigung gegen Zürich, sondern zum Schuze der von vierzig auf wenige katholische Familien reducirtcn Bevölkerung und in der Ucbcrzcugung, daß die Ablösung daö einzige Mittel sei, den beiderseits wünschbaren Frieden herzustellen; um jedoch den Kanton Zürich nicht ungctröstct zu lassen und ihn ÜMer aufrichtigen Absicht zu überzeugen, wolle er anordnen, was derselbe wiederholt, und neulich noch lrch Secrctär Holzhalb nachgesucht habe, nämlich daß die diesseits eingeklagten Rcligionöbcirrungcn und andere Beschwerden durch beiderseitige Dcputirte an Ort und Stelle untersucht, inzwischen aber mit der ' osung eingehalten und denen von Stein ihre scquestrirtcn Früchte freigegeben werden; je nach dem dahcrigcn csund behalte sich der Kaiser eine Entscheidung vor, wie sie die gute Nachbarschaft und daö beiderseitige mücrcssc erfordere. 4. In Betreff des von dem Kanton Schaffhauscn abgelösten Blutbanncs über einige "Km mit der Niedern Gcrichtshcrrlichkcit angchörigc, unbestritten auf Rcichöbodcn gelegene Dörfer haben die sandten sich zu bescheiden, daß diese Ablösung eine bereits geschehene Sache und der Pfandschilling von )affhauscn angenommen worden sei. Das ganze Geschäft sei nur noch insoweit pcndcnt, als noch einige iü'cifclhafte Punkte und streitige Jurisdictionsbefugnissc erläutert und verglichen werden sollen, und nachdem Oesterreich sprechenden Gründe schon im verflossenen Monat August dem Bürgermeister Tobias Holländer Mstllch mitgctheilt und von ihm beantwortet worden seien, werde der Kaiser anordnen, daß man mit selben in mündliche Konferenz trete und in Sachen Abhilfe schaffe, damit die Eidgenossenschaft hieraus " «nie, viclgültig ihr Fürwort beim Kaiser sei. Nachdem die Gesandtschaft diesen schriftlichen Bescheid )a ten, habe ihr auch der für die Eidgenossenschaft bezeichnete neue Gesandte, Graf von TrautmannSdorf, e">c» Besuch abgestattet und sie zur Tafel geladen, worauf sie nicht ermangelte, demselben bei einem Gcgcn- ^ che ihre Glükwünsche darzubringen. Nunmehr habe sich die Gesandtschaft zur Abreise bereit gemacht und s" ihr auf den 22. Januar die Abschiedsaudienz beim Kaiser gestattet worden. DaS Ccrcmonicl sei Evesen, wie bei der ersten Audienz. Der Obcrst-Hofkämmcrcr, der sie aus dem Vorzimmer eingeführt, bemerkte 0i vorläufig, er habe nach der Audienz noch etwas mit ihnen zu sprechen, und erwarte sie also in ihrer » ctiradc". Das Abschicdscomplimcnt habe der Kaiser aus das Huldvollste erwiedcrt und sie dann entlassen. a ) der Audienz habe sie der Obcrst-Hofkämmcrer wieder empfangen und sie dann durch einen Kammcr- ^ e»tcn in sein Zimmer geleiten lassen, während er selbst auf einem andern Weg ihnen vorausgegangen und »rt selbst wieder empfangen habe. Nun habe er jedem Gesandten eine köstliche goldene Kette mit einer a cn Medaille, das Bildniß des Kaisers vorstellend, übergeben, die sie mit der größten Ehrerbietigkeit und ^> )rendem Dank entgegengenommen. Gleichzeitig sei auch das Gefolge der Gesandten eingeladen worden, Bild Tages zu erscheinen, und jede Person desselben habe eine goldene Medaille mit des Kaisers in, erhalten. Hierauf seien noch die Abschiedsbesuche beim König, beim Erzherzog und bei den Staatö- ern gemacht worden. Hinwieder habe der Obcrst-Hofkanzlcr der Gesandtschaft eine Visitc gemacht, und su ^ ^fcrendariuS Buol, der ihr das Rccrcditiv übergeben habe. Bei Bürgermeister Holländer, mit dem Während des Aufenthaltes in Wien in beidseitigem freundlichem Verkehr gestanden, habe sich die Gesandtschaft ebenfalls ab, um ihm zu berichten, wie sie das baden-durlachische Geschäft bei den Staatsministcrn mstructtons- ^esucl verabschiedet. Auch dem Prinzen Ludwig von Baden, der sich in Wien befunden, stattete sie einen gemäß empfohlen habe. Am 24. Januar Nachmittags sei endlich Herr Püntincr, und am 25. Herr Wcrdmüllcr, 904 April 1701, jeder mit seinem Gefolge von Wien abgereist, und zwar deswegen gesondert, um bei den Posten der Pferde wegen weniger Schwierigkeit zu haben. Der Weg wurde über Linz, München und Augsburg genommen; in Lindau traf man wieder zusammen und wurde daselbst bcwillkommt; Herr Werdmüllcr, der dort übernachtete, wurde zum Nachtessen eingeladen, und dcS folgenden Tages, weil der See nicht fahrbar war, mit Pferden bis St. Gallen versehen. Im Vorbeireiten zu Rorschach sei die Gesandtschaft im Auftrag des Abtes von St. Gallen vom Baron von Thurn bcwillkommt worden. Am 4. Februar Abends kam Werdmüller in St. Gallen an und wurde von einer ansehnlichen Deputation der Stadt empfangen und bcwirthct, und des folgenden Tages mit militärischer Ehrcnbcdckung bis an die Grenze begleitet. Bei der Ankunft am 7. in Zürich wurde er von seiner Zunft, zum Weggen, empfangen und in die Stadt begleitet, während Herr Püntincr gleichen TageS in Uri angelangt und von seinen Mitlandlcutcn freudig empfangen worden ist. Den Schluß des Berichtes bildet die Rechnung über die gcsammtcn Kosten der Reise. Empfangen hatte die Gesandtschaft bei der Abreise nach Wien 4200 Rcichsthalcr oder 8011 Gl. 12 Schl. RcichSwährung. Dic Gcsammtausgabcn steigen auf 7717 Gl. 40 Schl., so daß noch ein Aktivsaldo von 293 Gl. 26 Schl. bleibt. Diesen Vorschuß glaubt man allgemein den Sccrctarien für ihre Mühcwalt überlassen zu sollen. Für Herrn Referendar Buol, der wegen der Gesandtschaft viel Mühe gehabt hat, wird ein Geschenk beantragt, wozu die Stände Zürich, Bern, Luccrn, Uri, Basel, Frciburg, Solothurn, Schaffhauscn und St. Gallen je 20 Thalcr beisteuern sollen. Den Gesandten wird ihre Mühe mit dem Auödruk der vollsten Befriedigung verdankt, und obschon sie vom Kaiser bereits beschenkt worden, gleichwohl in den Abschied genommen, was für eine Erkenntlichkeit ihnen noch weiter zu erweisen sei. Obwaldcn und evangelisch Glarus lassen es bei ihre» Zuschüssen bewenden. Zürich dankt den Orten noch besonders für ihre Empfehlung des Ramsergeschäfteö und anerbietet allseitig seine Gegendienste. «>. Ferner berichten dic Gesandten sodann, sie hätten sich instructionögcmäß nach einem Agenten in Wien umgesehen, welcher die Briefe der Orte bestellen und um Antwort sollicitircn könnte. Sie haben nun zwei geeignete Personen gefunden, Philipp Jakob Kistler und Secrctär Haag, crstercr katholischer und lcztcrcr augsburgischcr Confcssion. «I. Zürich ermahnt nach Anleitung der frühcrn Abschiede zur Verschwiegenheit über die Verhandlungen und berichtet, der französische, kaiserliche und spanische Gesandte hätten ihre Ankunft angezeigt und die beiden lcztcrn auch gleich Audienz begehrt; diese wird jede»' bewilligt, nachdem daö Crcditiv dcS erstem, Franz Ehrenrcich, Grafen von Trautmannsdorf, vom 17. Februar abhin, richtig und dasjenige des lcztcrn auf den Namen König Karl's II. und der spanischen Regierung sich ausgestellt befunden hat. Zürich eröffnet im Weitem, rüksichtlich der Beantwortung der Anzeige des Königs von Frankreich von dem Tode dcS Königs von Spanien und der Erhebung des Herzogs von Anjou auf diesen Thron seien von den Ständen sehr ungleiche Schreiben eingegangen; dic Abcrlassung der Antwort an Frankreich sei aber vollends unmöglich geworden, weil der verstorbene kaiserliche Gesandte von Ncvcu ih»' und Luccrn den Tod des Königs von Spanien ebenfalls angezeigt, den Kaiser als rechtmäßigen Erben dicsts Thrones genannt und in diesem Sinne persönlich vor dem geheimen Rath in Zürich aufgetreten sei. 6s stehe nunmehr der Tagsazung zu, wie sie dic Antwort einzurichten gedenke. Nach Bclcsung dcö kaiserliche Schreibens an Zürich und Lucern, dcö französischen an gesammtc Eidgenossenschaft und dcS zürcherische Conceptcs wird lcztercs mit einer kleinen Veränderung angenommen; der Hauptinhalt ist, man drükc übe den Todfall des Königs von Spanien das einstimmige Beileid aus und nehme hinwieder an der Berufung des Herzogs von Anjou auf den spanischen Thron und der Aufnahme des königlichen Hauses von Frankreich freudigen Anthcil. v. 1. Vor der Session erscheint am 8. April der kaiserliche Gesandte, Graf vo» April 1701. 905 ^autmannödorf, und erklärt sich für alle Beschwerden der Reife wohlbclohnt, da er nun in dieser ansehnlichen ^crsiunmlung erscheinen und die Versicherung der kaiserlichen Wvhlgcwogcnhcit mittheilcn könne. Wie aufrichtig bwjc >ei, könne die von Wien zurükgckchrte Gesandtschaft bezeugen, welcher der Kaiser rükstchtlich ihrer Aufträge bereitwillig entgegengekommen sei. Weil aber die gegenwärtigen Zeitereignisse Besprechungen über "Zeitige Sicherhcitömaßrcgcln und Befestigung der Erbcinung erfordern, so wünsche er einer Deputation vettere heilsame Vorschläge zu machen. Eine solche wird bezeichnet und gleichen Tags an den Gesandten abgeordnet, welcher nun einen „weitläufigen und sehr wichtigen" Vortrag hält, dessen schriftliche Zustellung er üdoch, „„tcr Berufung auf dicsfälligc Instruction, verweigert. Die Session aber findet in der bloß mündlichen vvffnung so wichtiger Punkte eine Neuerung, die man der Folgen wegen nicht aufkommen lassen dürfe, und Endet die in Wien gewesenen Gesandten noch besonders an den Herrn von Trautmannödorf, um zum Zwcke gleichmäßiger Berichterstattung an die Orte eine schriftliche Mitthcilung zu erhalten. Der kaiserliche Gesandte ^hchuldigt sich jedoch mit gcgcnthciligcr Instruction, bemerkt aber endlich, er beziehe sich auf das- kaiserliche Miben an Zürich und Luccrn, auf das Ncscript, welches die Gesandten von Wien mitgebracht, auf das angelegte Creditiv und auf seine vor der Session gehaltene Proposition. 2. Der kaiserliche Gesandte hat dem us>ch»ß gegenüber gegen die Anerkennung und Anhörung des Grafen Casati, als spanischen Gesandten, protestirt. Die Tagsazung findet aber, nachdem er von Köllig Karl II. und der spanischen Regierung bestätigt worden sei, solle ihm Audienz crthcilt werden, wie den Gesandten anderer Mächte. 3. Auf abermaliges schrei, des kaiserlichen Gesandten verfügt sich wieder ein Ehrcnausschuß zu ihm. Diesem wird Folgendes Mündlich eröffnet und am 12. April schriftlich zugestellt: Der Kaiser sei bereit, die Erbcinung getreu zu "E uild er erwarte eine gleiche Gesinnung auch bei den eidgenössischen Orten. Dieses mache aber eine nähere Erläuterung derselben nöthig; vor Allein frage es sich, was für einer thätlichcn Hilfe man sich " ^>cits unter dem AuSdrukc des versprochenen treuen Aufsehens zu versehen habe. Im Sinn der alten u>chcn Aufrichtigkeit genommen, könne unter „Aufsehen" kein bloßcö Zusehen, sondern eine wirkliche Hilfe ^ Rettung beider Theile Land und Leute verstanden werden. Zum andern laute die Erbcinung mit dürren v cn, kcül Thcil solle des Andern Land und Leute, wie die Namen haben, auch wenn sie in der Erbcinung ^ begriffeil, feindlich überziehen oder bekriegen. Während nun die crstcrc Stelle eine gegenseitige Hilfeleistung die ^"^vcsie eine Vcrthcidignng der obcröstcrrcichischcn brciSgauischcn Lande lind Festungen bedinge, handle zweite äo muluo non olldinlviulo und beziehe sich nnbeschränkt anfalle österreichischen und eidgenössischen ^ ' cr. Es sei aber durchaus nöthig, den Sinn dieser Vorschriften festzustellen. Schließlich habe er zu ">wil, daß der Kaiser zur Bezeugung seiner Zuneigung zu der Eidgenossenschaft ein Regiment Eidgenossen äMverbcil und in die vordcröstcrrcichischcn Pläzc zu legen entschlossen sei, worüber aber die Bedingungen H zu vereinbaren wären. Dabei erwarte derselbe aber, die Orte werden bei ihren frühem Erklärungen ttbcn, daß nämlich die Vcrtheidigung dcö französischen Gebietes, wie es der 1663 erneuerte Bund gesprochen, sich „icht außer die damals besessenen Lande ausdehne und daß die in französischen Diensten wnden Truppen eine dicsfälligc Weisung erhalten. 4. Nach Verlesung dieser Mitthcilung und unter .^E>gnahme ^ ^ kaiserliche Ncscript vom 10. Januar fällt in Discussion, ob und wie man dem Kaiser Sci/"'^ ^"^gcn dcö freien Verkehrs, der Abstellung der Zölle u. s. w. danken wolle; von verschiedenen Erl/" babci gerügt, man solle da für Dinge danken, die man entweder nicht empfange oder lallt vo ohnehin zu fordern habe, zumal der Kaiser sich je nach Umständen den Rüktritt von seinen Zusagen ^'llte. Nach langen Verhandlungen, von denen sich diejenigen Orte, welche sich an der Gesandtschaft 114 5 906 April 1701. nach Wim nicht betheiligt hatten, fern hielten, wird auf namentliche Empfehlung der in Wien gewesenen Gesandten der Inhalt des Schreibens in dem Sinn bestimmt, dem Kaiser seien die Zusagen wegen Ocffnung des freien Verkehrs, Abstellung der Zölle, Erledigung des Ramscr- und Schaffhausergeschäftes bestens zu verdanken und sei derselbe zu ersuchen, die nöthigcn Befehle zu erlassen, daß die Zusagen ihre baldige und vollständige Vollziehung finden. Was die von ihm am 4. Decembcr v. I. an Zürich und Luccrn erlassenen Schreiben, einige Punkte des Reskriptes und die mündlichen und schriftlichen Eröffnungen des kaiserlichen Gesandten betreffe, so seien diese von so wichtiger Beschaffenheit, daß sie reifliche Ucberlcgung erfordern, und die Antwort somit erst später erfolgen könne. Bei diesem Anlaß widerspricht Schaffhauscn der in dem kaiserlichen Rescript enthaltenen Behauptung, als liegen verschiedene ihm zugehörige Dörfer undisputirlich auf RcichSboden, da dieselben von Ferdinand III. in den Jahren 1643 und 1648 förmlich vom Reich cximirt worden seien. Dem kaiserlichen Gesandten wird schriftlich für die Zusicherung kaiserlicher Huld gedankt und in Hoffnung gebührender Rcciprocation getreue Erfüllung der Erbcinungöpflichtcn gelobt; in Betreff seines mündlichen Anbringcns und des Memorials vom 12. April wird Mitthcilung an die Orte und Einholung weiterer Instruction vorbehalten, l. Der spanische Gesandte berührt in seinem Vortrag vom 9. April die wunderbare Fügung, wie die Pläne für die Thcilung der spanischen Monarchie vereitelt und die Ruhe Europas troz des Todes des Königs von Spanien erhalten worden sei. Als Gesandter dcS neuen Königs fahre er in einem Dienste fort, der nun seit mehr als hundert Jahren gleichsam erblich in seiner Familie geblieben sei. Er beglükwünscht die eidgenössischen Orte, daß sie allen Schmeicheleien und Drohungen, durch welche man sie von ihren Bundcspflichten habe abbringen wollen, widerstanden seien. Der König anerkenne dieses weise Betragen und habe ihn beauftragt, die Versicherung zu crtheilen, daß er der gesammtcn Eidgenossenschaft den Bund, und den katholischen Orten das mailändische Capitulat getreulich halten und die Rükstände vor der Erneuerung desselben bezahlen werde; um überdies allen Orten sein besonderes Vertrauen zu beweisen, ersuche er um Gestattung eines bleibenden Volksaufbruchcs von zwei Regimentern und erwarte zuversichtlich die daherige Entsprechung. Einem von ihm verlangten Ausschuß bemerkt er, dem Vernehmen nach wolle der neue Brauch eingeführt werden, mündliche Vorträge nicht schriftlich auszugeben; damit könne nichts Anderes beabsichtigt sein, als cincstheilö solche Eröffnungen nachher willkürlich auszulegen, und andern- theils den Inhalt den andern Gesandten vorzuenthalten; das Interesse seines Königs erfordere aber, daß er von diesen Eröffnungen Kcnntniß erhalte, weswegen man ihm den Inhalt derselben mittheilen und in den Orten nichts beschließen möchte, ehe cr davon Kcnntniß erhalten habe. Ferner habe cr von zwei Städten reden hören, welche aber der Eidgenossenschaft so lange Jahre nichts geschadet haben und ihr auch künftig nichts schaden werden. Nachdem der Ausschuß hierüber Bericht erstattet hatte, wird dem Gesandten der Ausdruk der königlichen Zuneigung verdankt und in Bezug auf die unerwarteten wichtigen Anbringen bemerkt, dieselben werden den Obrigkeiten zu reiflicher Erdaucrung hintcrbracht werden. Der Kurfürst von Brandenburg notificirt mit Schreiben vom 19. Januar der Eidgenossenschaft, daß er nnt Zustimmung des Kaisers und der Könige in Europa für seine preußischen Lande den Königstitcl angenommen habe und als König gekrönt worden sei. Diese Mitthcilung wird durch ein Gratulationöschrcibcn vom 11. April crwicdcrt unter Beobachtung der für die Könige von Schweden und Dänemark gebräuchlichen Titulatur. Appenzell- Jnncrrhodcn nimmt diesen Gegenstand all rekerenäum. I». Zürich eröffnet, daß Gesandte der III Bünde Audienz begehren. Die Streitfrage, wo ihnen der Plaz anzuweisen sei, wird dahin entschieden, man könne sie nicht an die st. gallischen Ehrcngcsandtcn anreihen, sondern müsse sie in der Scssionsstubc oben bei den April 1701. - 9 0 7 Fmstcr?« ncbcn der Säule ui?d dcr Uhr gegenüber sczcn. Darauf «verde?« sie durch drei Gesandte, den Landvogt »nd den Untcrvogt in die Sizuug abgeholt. Daselbst eröffnen sie den Wunsch dcr gcsammtcn III Bünde, sich i» Anbetracht dcr gefährlichen Zeiten mit gcsammtcr Eidgenossenschaft zu verbünden. Die dicöfälligcn Eröffinmgm entgegenzunehmen, wird ein Ausschuß von einem Herrn jedes Ortcö bezeichnet und nach Verlesung dcs Bundes dcr VII alten Orte mit dem Gotteshaus- und Grauen Bunde die Gesandten angefragt, ob sie "was Mchrcrcs begehren, als in diesem Bunde stehe, worauf sie crwicdern, sie wünschen die Verlesung des Mischen gcsammtcn III Bünden und Bern bestehenden Bundes vom 30. August 1602, auf dcsseu Grundlage ^ sich nnt dcr Eidgenossenschaft zu verbünden gedenken. Auf diese Eröffnung wird beschlossen, es sei dcr Anstand all rokorknäum zu nehmen und zu gelegener Zeit dcr weitere Bescheid zu crthcilcn. i. Dem uzösischcn Gesandten wird das Gesuch des Markgrafen von Badcn-Durlach um Ncutralisirung des obcrn "u die Eidgenossenschaft angrenzenden Thcilcö seiner Markgrafschaft nachdrüklich empfohlen und damit begründet, "p cs auch der Eidgenossenschaft nicht gleichgültig sein könne, von Basel bis Konstanz hinauf eingeschlossen iu wcrdcn. Der Gesandte bezieht sich auf seine frühere Mitthcilung dcr Ansicht seines Königs, daß nämlich >c Eidgenossenschaft nicht über ihre Grenzen sehen sollte; wenn er aber eine schriftliche Eingabe erhalte, werde " sie mit Empfehlung an den König versenden; das leichteste Mittel indeß wäre, wenn dcr schwäbische und "l>n>chc Krcjß die Neutralität auch annähmen, wie das Ansinnen bereits an den Kaiser gemacht worden El- Dem Gesandten wird darauf ei» bezügliches Memorial durch den Ausschuß überreicht. Ii. Unter Mgnahmc auf eine nculiche Mittheilung an sämmtlichc Orte beschwert sich Basel über die Errichtung ""cö Hüningcn und über die Bedrohung dcr auf dem Rhein auf- oder abfahrenden Waarcn- Feuer auf sie zu geben, wenn sie nicht in Hüningcn anlanden; unlängst sei sogar ein Schiff auf !chcm Gebiet angehalten und zur Bezahlung des Zolls gcnöthigt worden, waö cs freilich nur unter v "tation gcthan habe; alle Rcclamationcn beim französischen Gesandten, beim Intendanten dcö Elsasses, . , ,^^'si beim König, seien ohne Erfolg geblieben, indem man immer behauptete, cs sei dieses ein alter Zoll; ^0c Behauptung sei aber unrichtig, indem aus eidlichen Einvernahmen alter Bürger von Brcisach und ^ucnburg am Rhein klar hervorgehe, daß in Hüningcn nie ein Zoll bezogen worden sei. Dieser Zollbczug "u'instcr'schcn und ryswikischcn Friede«? schnurgrad entgegen lind berühre wegen dcr freien Rhcin- ^Uahrt alle Orte. Ebenso seien alle Rcclamationcn für Herstellung des freien Verkehrs und namentlich Erin^^" Aruchtzufuhr aus dem Elsaß von Frankreich unbeachtet geblieben; neulich sei Basel auf die küuftige ^ v"tröstct ?vordcn; trozdcm diese aber reichlich ausgefallen, seien wieder nicht mehr als die 120 Säkc verabfolgt worden. Die eidgenössische?? Stände werde?? daher ersucht, sich ernstlich für die Au ucucn Zolls und die Wiederherstellung des freien Verkehrs init Frankreich zu verwenden, s. befunden, Basel müsse untcrstüzt «verde??, und zwar, wenn weitere Rcelamationcn bei»? ^jösssch^ Gesandten ohne Erfolg bleiben, durch eine Gesandtschaft ai? den König. Da für lcztcrc Maß- bc»? ^ustructioiien vorliegen, so wird sie all reko? o??äu?n genommen; inzwischen aber macht eil? Ausschuß reck ^"^silchcu Gesandten nachdrüklichc Vorstellungen. Darüber crwicdcrt er, man komme damit nicht zur Zut; freie Fruchtausfuhr gestatten wollte, so wäre bald keine Frucht mehr i»? fcr„ ^' Lothringen folgen lasse«? «vollen; allein es habe dicS ausgeschlagen; " habe man auf die Einfragc, «vic viel Getreide die Stadt brauche, nie eine bestimmte Antwort erhalten. >vda??,^ Ailsschussc crwicdcrt, die Fuhr aus Lothringen sei zu entfernt und zu beschwerlich; handle es sich nicht um Bestimmung cincö Quantums für Basel, sondern um Frcigcbung dcS Verkehrs, 908 April 1701. und wenn dieser nicht geöffnet werden wolle, so bleibe nichts übrig, als eine Gesandtschaft an den König Z» schikcn. Endlich läßt sich der Gesandte zu nochmaliger Verwendung für Abstellung des Zolls und Ocffnuug des frcicit Verkehrs bestimmen, wenn ihm ein bezügliches Memorial zugestellt werde, was dann wirklich geschieht. I. Unter Vorlegung eines Memorials beklagt sich Schaffhausen, wie eö in den von Erzherzog Ferdinand Karl 1651 zur Verhütung von allerhand Streitigkeiten um 20,000 Gulden auf fünfzehn Jahre an sich gebrachten, nein aber wieder abgelösten zehn Dörfern, Weilern und Höfen in seinen dortsclbst besessene» Rechten durch Arreste, Repressalien und ConfiScationen gegen den Inhalt der Erbcinung beeinträchtigt werde- Schon längst seien beim Kaiser und so neulich wieder durch den in Wien weilenden Bürgermeister Holländer in einer besonder», dem Abschied beigelegten Speeles facti die Rechte SchaffhausrnS nachgewiesen und rcclamirt worden; aber während man schon am 20. Januar der eidgenössischen Gesandtschaft in Wien verheißen habe, mit gedachtem Bürgermeister dieses Conflictcs wegen in mündliche Confercnz zu treten, lasse man diesen großen Kosten müßig warten. Schaffhauscn bittet daher seine Mitcidgcnosscn um Rath und thätlichc Hilfe, lcztcrcs auf den Fall, daß cS, wie bereits eventuell beschlossen sei, gcnöthigt würde, Gewalt mit Gewalt abzutreiben. Auf diese Beschwerde hin werden dem kaiserlichen Gesandten dringende Vorstellungen gemacht Er crwicdcrt, der fragliche Gegenstand liege außerhalb seines Ministeriums und gehöre nach Innsbruck; indessen wolle er ihn dem Kaiser bestens empfehlen: am schnellsten könnte nach seiner Ansicht dieses, wie das Ramscrgeschäft durch diejenige Commission beigelegt werden, welche für die Einnahme der Huldigung Z" Brcisach bezeichnet sei. Als der unterhandelnde Ausschuß hierauf bemerkte, es sollten doch inzwischen alle Gewaltthätigkciten eingestellt werden, verheißt der Gesandte seine nachdrüklichc Empfehlung an den Kaiser und die geheimen Räthc in Innsbruck. Schließlich gibt er zu bedenken, wie nothwcndig die Unterhaltung eines eigenen Agenten für die eidgenössischen Angelegenheiten in Wien sei. >»>. Die Mittheilung des Markgrafe» von Badcn-Durlach, die Gemahlin des Erbprinzen sei eines Sohneö genesen, und das Gesuch des Erbprinzen, wodurch er die XIII und zugewandten Orte seinem Sohne zu Gevatter bittet, werden durch Gratulation^ und Dankschreiben crwicdcrt; auf den Bericht der evangelischen Orte, welche Geschenke sie in ähnlichen Fälle» gemacht, finden die meisten Orte, entgegen einem Antrag auf ein goldenes Bassin oder einen schönen Diamanten, es solle von jedem Orte dem Landvogt zu Baden 60 Thalcr eingeschossen und diesem die Anfertigung eines Geschenkes überlassen werden. Mehrere Orte nehmen die Sache u<1 rckcrcndum. Nidwaldcn macht de» Vorbehalt, daß die Gleichheit der Reparation zu keiner Conscqucnz gereichen solle; Glarus kann sich Z»^ Bcthciligung nur verstehen, wenn die Repartition nach Vcrhältniß der Zahl der Orte stattfindet. Appenzell^ Jnncrrhodcn nimmt die Sache nä rsforsnclnm, will aber die Verehrung den größcrn Orten überlasse»' Herr vr. Härder, Professor der Medicin zu Basel, bewirbt sich im Auftrag des Markgrafen von Badc»^ Durlach, cS möchte der an die Eidgenossenschaft angrenzende Thcil seiner Markgrafschaft ncutralisirt werde», zumal dem Vernehmen nach bei Hüningcn eine Brükc über den Rhein geschlagen werden solle, wodurch dortig Gegend ganz blos gelegt würde. Ucberzcugt, daß die fragliche Ncutralisirung der Eidgenossenschaft noch Z" größerm Vortheil gereiche, als dem Markgrafen selbst, wird Herr Härder ersucht, die Gesichtspunkte seines Committcntcn schriftlich aufzuzeichnen, damit dann auch die Motive der Eidgenossenschaft bcigesczt und bc> weitem Verhandlungen geltend gemacht werden können. Hicmit verfügt sich ein Ausschuß zum kaiserliche Gesandten, welcher sich vernehmen läßt, der Markgraf habe sich selbst schon an ihn gewendet und er dara»! nach Wien geschrieben; er werde aber nochmals schreiben, zu welchem Ende ihm ein Memorial übergebe wird. «. (Die XII Orte.) Unter Hinweisung ans die früher erhaltene Anzeige der Sanitätsräthc ve» April 1701. 909 Vcnedig und Mailand, in Kroatien und andcrn vcnctianischcn Landen zeige sich eine gefährliche Krankheit, deshalb die Pässe scharf bewacht werden, so daß die italienischen Kauflcutc, welche den Markt in Bozen besucht haben, nicht mehr zurükpassiren können, eröffnet Zürich, laut ncuerm gründlichen Bericht stelle sich bPcs Gerücht als grundlos heraus; dasselbe sei dadurch veranlaßt worden, daß zu Salzburg ein Fieber herrschte, an dem viele Leute gestorben seien, bis die Aerztc die Natur desselben erkannt haben, p r. n. d. Vogtcien). n. (Die Sargans reg. Orte). Da der Abt von Kempten troz früherer Reclamation c»n Obcramt von Vaduz fortfährt, sich gegenüber den regierenden Orten einer so magern Titulatur zu >">en, so wird die wegen des Tricnser WuhrS bezeichnete Confcrcnz beauftragt, nach Erledigung des Hauptgeschäftes dem Grafen von Vaduz und seinen Obcramtlcutcn zu bemerken, sie möchten den Abt zur Beobachtung " von allen Rcichsfürstcn gebräuchlichen Titulatur anweisen, ansonst seine Schreiben «»eröffnet zurükgcschikt bürden, t. (Die VII Thurgau reg. Orte). In Bcrathung kommt das Gesuch des Generals von Fürstcnbcrg z? ^vsliefcrung der Ausreißer, welches von den Orten so verschieden aufgenommen worden war, daß "uch dasselbe nicht beantworten konnte. Es wird auch fast allgemein gefunden, Auslieferungen seien nicht ' 'ch, vielmehr stets abgeschlagen worden, da die Soldaten durchschnittlich wegen Mangel an Lebensmitteln cr Hinterhaltung des Soldes zum Ausreißen gezwungen werden. Nur die Rükscndung der Waffen und " uistung Fremder wird zugegeben, was von Zürich dem General mitgethcilt wird. Luccrn bezieht sich auf ""e Antwort an Zürich; GlaruS will auch die Ausrüstung nicht abfolgcn lassen. x. (S. u. d. Vogt.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. (Alle katholischen Orte und der Abt von St. Gallen.) Der Papst verlangt einer Mitthcilung des untms zufolge wieder einmal eine Obcdicnzgcsandtschaft nach Rom. In vertraulicher Bcrathung wird als '""" könne eine solche schwerlich abschlagen, solle dann aber darauf trachten, sie nuzbarcr zu machen frühere, wo man troz der guten Versprechungen nichts erwirkt hat. Zu diesem Ende werden alle Orte ^"gcladcn, in jhrcn Archiven nachzusehen, was man bei solchen Anlässen angestrebt habe, und solches Luccrn üi'crichteu; wenn man dann in Rom sieht, daß so viele Forderungen geltend gemacht werden wollen, und vielleicht in Italien der befürchtete Krieg ausbricht, wird man dort weniger mehr auf die Ab- ' "ug dieser kostspieligen Gesandtschaft dringen. Frciburg, das diesfalls ein Mal zu Gunsten Solothurnö i>?<5 verwahrt seine Rechte auf die bevorstehende Gesandtschaft, x. (Dieselben Orte.) Den Orten wird i» gebracht, wie der Papst durch ein Brcvc und der Nuntius durch einen Vortrag vor dem Rath uccrn die Orte dahin zu disponircn versuchte, daß sie rüksichtlich des spanischen SucccssionSstrcitcs einen ^vaffuctcn Angriff auf Italien verhindern wollen, oder sich neutral verhalten. Die Antwort hierauf wird MM, bis eine solche auch den andcrn Mächten wird erthcilt werden. Schwyz beantragt ein Gesuch- sD? " Papst, er möchte sich für die Neutralisirung des mailändischcn Staates bemühen, nn. Pelden Orte.) Katholisch Glaruö berichtet über den Streit, den es mit seinen Mitlandlcutcn der andcrn lpvn hat, indem die lcztcrn dem Landammann Tschudi und Statthalter Elmcr ihre Rittlöhne auf die djr von, 29. August 1695 nicht aus dem gemeinen Eckel bezahlen wollen, unter der Vorgabe, wenn sei e >ucht in gemeiner Rathstubc vereinbart werden könne, so wie es dannzumal der Fall gewesen aeill , müssen die Kosten von jeder Religion bezahlt werden, wie das beim französischen Bund 1663 ebenfalls Behauptung sei aber ganz unrichtig und widerspreche den Verträgen von 1623 und ' welche klar ausdrükcn, daß Tagsazungcn, welche Vaterland, Religion, Botschaften zu Fürsten und Y10 April 1701. Vogtcisachen betreffen, aus gemeinem Sekcl bestritten werden sollen. Der Vorgang von 1663 könne ebenfalls zu keiner Consequenz dienen, da die damaligen Gesandten in eigenen Kosten gereist seien. Dieses Geschäft wird zu weiterer Erdaucrung in den Abschied genommen. I»I». (Die mit Savoycn verbündeten Orte.) In Betreff der Prärogativen der Garde zu Turin, wovon schon auf einer Confcrcnz zu Luccrn verhandelt worden war, wird ein neuer Anzug gemacht und beschlossen, an den Herzog zu gelangen und gegen die Schmälcrunz des Rangs der Garde und die Vcrtauschung der herkömmlichen schwarzen „Stckli" durch rothe zu rcclamircn und zugleich die ausstehenden Pensionen nachdrüklich zu fordern. Katholisch Glarus wünscht, daß auch die rükständigen Stipendien verlangt werden. ««. (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Del Bischof von Basel ersucht die verbündeten Orte durch ein Schreiben um fortgesezte Wahrnehmung des Interesses seiner Lande und um Einschluß derselben in eine allfällig zu Stande kommende Neutralitätserklärung« Ferner gibt er denselben schriftlich und durch Schultheiß Schnorf von Baden mündlich Kcnntniß von eine»' Anstand mit Biel in Betreff des PanncrstrcitcS für den Fall, daß Biel diesfalls etwas anregen würde. De»' Bischof wird crwicdert, man werde auch fürdcr das Interesse seiner Lande wahren und wäre bereit gewesen, ihm auch gegen Biel gute Dienste zu leisten; es sei aber von lcztcrcr Seite nichts vorgebracht worden. (Alle katholischen Orte und der Abt von St. Gallen.) Der Antrag der III Bünde, mit gcsammtcr Eidgenossenschaft in ein näheres Bündniß zu treten, wie sie ein solches schon mit Bern haben, kommt ebenfalls Z" gesonderter Berathung. Während eine Verbindung mit allen III Bünden in der Weise, wie sie zwischen dc»> Gotteshaus- und Grauen Bund cinesthcils und den VII alten Orten andcrntheils bereits besteht, als wünschbar erscheint, wird eine Verbündung nach dem Muster von Bern als bedenklich angeschen; denn sofer" die III Bünde ihren mit Bern und andern protestantischen Orten habenden Bund nicht aufheben würde", was sehr unwahrscheinlich sei, hätten die katholischen Orte von den Bündncrn wenig Nuzcn, dagegen viel Kosten zu erwarten, wenn sie ihnen auf jeden Ruf zu Hilfe ziehen müßten. Aus diesen und andern de" Gesandten wohl erinnerlichen Gründen wird dieses Ansuchen in den Abschied genommen. Und da beiläufig der Bericht gefallen ist, diese Bundcöwcrbung scheine dem Bischof von Chur etwas suspcct, wird gutgcfundc", daß Jemand aus den katholischen Orten mit ihm darüber rede. (Ohne Appcnzell-Jnncrrhoden und Abt von St. Gallen.) In Folge Ucbcrwcisung des Streites zwischen Stadt und Amt Zug an diese Tagsaz""g erklären die Gesandten des äußern Amtes, daß sie sich in keine Disputation einlassen können, sondern thrc Angelegenheit den katholischen Orten allein vortragen wollen, und treten hierauf ab. Der Gesandte von Zug spricht sein Bedauern über den obwaltenden Streit aus und versichert, die Stadt habe die Vorschläge der leztcn Confcrcnz mit Dank angenommen und eine Vereinbarung versucht, die jedoch erfolglos geblieben ftu Nach dieser Erklärung begibt sich auch der Gesandte der Stadt Zug in Abstand. In nochmaliger A"ö- cinandcrsczung verlangt das äußere Amt, man solle ihm Zeit geben, an die katholischen Orte ebenfalls eiitt" Bericht zu erlassen, wie dieses von Seite der Stadt auch geschehen sei. Dieses Gesuch erscheint billig; inzwischen wird beiden Parteien eindringlich empfohlen, sich aller Tätlichkeiten zu enthalten, eine neue Verständigung zu versuchen und der bevorstehenden Landsgcmeinde den Fortgang zu lassen. Auch wird ih»cn angcrathcn, Vertrauensmänner aus den katholischen Orten zuzuziehen, um den Streit um so eher vermitteln zu können. Dieser Rath wird von beiden Parteien mit Dank aufgenommen, tt. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Auf das Ansuchen des spanischen Gesandten um beförderliche Erthcilung einer Antwort »nf sein Anbringen wird cinmüthig befunden, die Orte sollen sich in einer so wichtigen Sache nicht sonder"- zumal Frciburg, Appcnzell-Jnncrrhoden und der Abt von St. Gallen gegenwärtig nicht vertreten seien; ^ April 1701. 911 wird daher vereinbart, daß kein Ort gesondert tractiren oder beschließen solle. Sofern dann der Gesandte weiter andrängen sollte, ist eine katholische Confcrcnz nach Luccrn auszuschreiben, (Dieselben Orte.) Mit kuicin Schreiben vom 12. April bestätigt der spanische Gesandte Alles, was er in seinem Vortrag vor der ^ssion sowohl über die Zuneigung des Königs, als die von diesem verheißene getreue Beobachtung des wailändischcn Capitulatö in Nüksicht auf die Bezahlung der Pensionen und eine beständige Volkswerbung ^mißcrt habe. Dies veranlaßt einige Unschlüßigkcit, ob man den Gesandten um Mitthcilung seiner Gedanken "der den mailändischcn Bund ersuchen wolle, weil man dadurch die Instruction desto genauer geben könnte; allein da der Bund noch fünf Jahre fortdauert, die Bezahlung der Pensionen vor Ablauf jener Frist bereits ^r>prochcn und ein Volksaufbruch von <400(1 Mann begehrt worden ist, steht man von einem Gesuch um "ahcrc Eröffnungen um so mehr ab, als auch die Justructioncn zu weiterer Einlassung fehlen. Es wird dahcr Gesandten durch einen Ausschuß crwicdcrt, dieses Geschäft werde den Obrigkeiten hintcrbracht und bei sl zeigender Dringlichkeit eine besondere Confcrcnz nach Luccrn ausgeschrieben werden. Iii». (Dieselben rlc.) Mit einem ferner» Schreiben vom 11. April berichtet der spanische Gesandte, der Transit der Kaus- wainisgütcr über den St. Gotthard nach den Rhcinlandcn sei wieder hergestellt worden; dieses mache aber "athig, daß die Spcditorcn und Kauflcutc ihre vorher gesteigerten Bricftaxcn ermäßigen, andernfalls er keine "M Mx Abgang des Passes mehr annehmen könnte. In der dahcrigcn Bcrathung muß man sich wirklich ^stehen, daß Unordnungen und Ucbcrforderungcn eingerissen sind. Es wird dahcr dem Gesandten durch einen lchuß für scinc wohlmeinende Erinnerung gedankt und Abhilfe versprochen; man habe den zürcherischen ^Verwalter nach Baden berufen und sich mit ihm unterredet; an den Gesandten stelle man das Gesuch, "wchtc die alte Postcafsettc bei den Drcikönigcn in Mailand, welche unter der Fischcrischcn Verwaltung der großen Post vereinigt worden sei, wieder hergestellt werden. Auf dieses Gesuch crwicdcrt der Gc- aiidtc, er habe von Mailand bereits die Zusage der Aufstellung fraglicher Cassctte erhalten, für den Fall, ^ l> auch die Eidgenossen daö Postwcscn wieder in den alten Stand stellen; die vorgebliche Verbesserung, daß '»alcn ein Fußbotc den Postdicnst von und nach Mailand zwei Mal in der Woche besorge, erweise sich des vier Monaten als einen Vorthcil; für die übrige Zeit vcrunmöglichc die Schwierigkeit ^ Passes meistens eine wöchentlich zweimalige Postbcdicnung. II—qq. (S. u. d. Vogtcicn.) Man sehe auch i» dem Abschnitte HerrschastSangclegcnhcitcn: "" «rasslhast Thurgan. Art. 2K4. Justizsachen, Recht, Gericht. Art. 57l. Stifte n. Klöster (Bischofzell). v. „ 24K. Justizsachen, Recht, Gericht. I»I». „ 513. Militär- n. Kriegswesen. Py . . ^ „ K2Z. Stifte u. Klöster (Paradies). l5>'ai!n Art. 134. Verhältn. z. Grafen v. Hohenems. ^^lians. Art. 18k. Rhtinwuhre». I»l». Art. 2l4. Fremder Kriegsd., Werbungen. Vogte ^ ^«lllzsacho», Recht, Gericht. «,«>. Art. 474. Verschiedenes. " ^"'Sinter. «. Art. l0S. Kelleramtsstreit. N. Art. 222. Kirchliches, Geistliche. Itlt. „ 233. Stifte u. Klöster (Muri). Boi/< «>. Art. 2t8. Grenzen, Gebietsverlez. »c. «»«». Art. 219. Grenze», Gebietsverlcz. ic. k Mendris. Art. 399. Verwaltung v. Recht u. Gericht. Zu «, 1. Die mündliche Eröffnung des kaiserlichen Gesandten an den Ehrcnausschuß ging im kstntlichcn dahin: Das Hcrzogthum Mailand sei ein Ihrer kais. Majestät hcimgcfallencs Rcichslchen laut rr kaiserlichen Investitur, jure iestsmenti, xaotormn, kamilii» ot sanguinis; er wolle nicht reden, wie das leztere 0tament per vim st mvtum eptorguirt worden, werde aber die mchrcrn Rechtsamcn Ihrer kais. Majestät, 'a sie z„ dem Mailändergebiet habe, einem jeden löbl. Orte in particular übcrschikcn. Die katholischen Orte 912 A pril 17«t. seien nicht mehr im Stande, den mailändischen Bund zu halten, und wen» man den Dienst fortsezen wollte gegen Spanien, würde es der Kaiser nicht anders als eine Feindthätlichkeit achten. Das Mailänder Gebiet sei ein Reichslehen, worüber der Reichshofrath zu Wien Richter sei, und was derselbe darüber aussprechen werde, dem wolle der Kaiser nachkommen. Der Herzog von Anjou habe die Investitur von Neapel und Sicilicn begehrt; der Kaiser aber habe solche nicht crtheilcn wolle», welches genugsam zeige, daß sein Recht nicht so liquid sei. Man möchte aber sagen, daß er in possessions wäre: so habe er doch nur civilem pa»' ssssionem, der Kaiser aber als Eigenthumshcrr naturalem possessionem. Man werde ihm sagen, die löbl. Orte können nicht ohne das Mailändergebiet sein, denn dorther haben sie ihre Sustentation von Getreide! wenn aber zwei starke Armeen sich darin befinden, werde es unmöglich fallen, denselben das Getreide abfolge» zu lassen, oder aber mit großer Unkommlichkeit und gar hohem Preis, so daß der Kaiser es viel copioftr und kommlicher, auch in ringerm Preis zukommen lassen könne. Er habe auch vernommen, daß Spanien zwei Regimenter von beiden Religionen begehre, welches der Kaiser auch annehmen werde. Wenn man aber Spanien zwei Regimenter bewilligen würde, gegen wen selbe dienen müssen? wider den Kaiser, als ihre» Mitverbündeten. Die löbl. katholischen Orte möchten sagen, sie hätten ein Bündniß wegen des Mailänder- gebietS; so verspreche er im Namen Ihrer kais. Majestät den mailändischen Bund sanots und aufrichtig ZU halten, und wenn sie das Mailändergebiet bekomme und dessen Besizer bleibe, die Restanzen, wie man sie eingegeben, zu bezahlen und darum Sicherung zu geben. Spanien und Frankreich seien nun ganz vereint und gleichsam Ein Reich ; wenn die löbl. Orte das Mailändergebiet werden schirmen helfen, so werden sie sich selbst unterthänig machen und die wälschen Vogteicn verlieren, welche um 3W,WV Kronen für die Kricgskostcn gegeben worden. Denn Frankreich werde sagen, daß nach dem salischen Gescz von der Kro»e nichts veralienirt werden könne, und des Kaisers Maximilian! Ccssion und Investitur nicht achten; Frankreichs Grenze sei der Rhein, und wenn man die alten französischen Grenzen aus dem Julio Cäsare suchen werde, wie es der Eidgenossenschaft ergehen werde? Man solle betrachten die zwei Festungen Hüningen, LandskroW Burgund und das Mailändcrgebiet; daß man ganz eingeschlossen, bleibe nichts übrig, als allein die vier Waldstädte und Consta»;; daher, wenn eine löbl. Eidgenossenschaft von Frankreich beunruhigt würde, vo» wem sie, als allein von dem Kaiser Hilfe habe^? Was Spanien betreffe, welches gar zu weit von einer löbl. Eidgenossenschaft entlegen, würde dieses keine Dienste oder Hilfe leisten können. Man sage schon, daß Frankreich die Niederlande an die Kriegskosten überlassen werden sollen; wenn es mit dem Mailändergcbict auch also ergehen sollte, so bliebe bei dieser Circumvallation einer löbl. Eidgenossenschaft nichts übrig, als eine umbra der Souveränität, daß selbe ihren souveränen Stand mit großem Ruhm und Lob unvermindert erhalten habe. Er lasse eine löbl. Eidgenossenschaft bedenken, ob selbige sich getraute, diesen beiden Potenzie» zu widerstehen, da man erfahren, was so viel andere Potcnzien wider Frankreich ausgerichtet. Wegen des Traffik, so man mit Italien habe, sei nicht so viel auf die Waarcn, als wohin man selbige debitircn köi»ü, zu sehen, da ja bekannt sei, daß der meiste Theil in's Deutschland gehe. Protestirt wider die Agnoscirunß des Duc d'Anjou in bester Form. Es könnte eine löbl. Eidgenossenschaft von Niemand besser, als Ihr kasi Majestät beschüzt werden, die dann erbietig sei, dieselbe wider Alle und Jede zu schüzen und zu schirmen, sie sich auch zu den Herren Eidgenossen, als sonderbaren Eiferern der Gerechtigkeit, versehen, sie werden wid^ Ihr kais. Majestät auch nichts Widriges vornehmen. Und weil der Graf Casati kein Ambassador sei, alldicw^ der König von Spanien gestorben, und er sein Crcditiv nur von einem Subaltern habe, der keine Ambass^ dorcn legitimircn könne, protestire er wider denselben, hoffe, man werde dcmsclbigcn keine einzige Audie"! crtheilcn. Bedankt sich der so baldigen Willfahr der Deputation und versichert die löbl. Orte der kais. sonderlichen Wohlgewogenheiten, auch sie seiner guten Intention und Officien. Zu I. Deduction, daß die Territorialhoheit in den streitigen Dörfern und Weiler» dem Kanton Sch"^ Hausen gehört. Es bestzt der zur löbl. Eidgenossenschaft gehörige Kanton Schaffhausen in dem vbcrn Klctgäu Dörfer, Höfe und Weiler, darüber der österreichischen Landgrafschast Nellenburg das merum Imperium od^ das jus xlallü gehört. Dicweil nun die Landgrafschaft Nellenburg ihre jura jederzeit zu cxtendircn gesu^' April 1701. 913 sind dahero viele Streite und nachbarliche Uneinigkeiten erwachsen, denen abzuhelfen das Durchl, Haus von Oesterreich im Jahr 1651 die ihr dieser Orten zustehende hohe Obrigkeit, sivo die fnrisäiotionem eriminalom der Stadt Schaffhauscn um 20,000 Gl. auf fünfzehn Jahre Pfands- und bcstandsweis überlassen, zugleich auch versprochen, daß vor Abtretung des Bestands- und Restituirung des Pfandschillingö Oesterreich sich der ketuum, so zu dem furo xlackii gehören oder nicht gehören, mit dem Kanton Schaffhausen in der Güte vergleichen wolle. Nun ist 1698 der Pfandschilling von der Landgrafschaft Ncllcnburg dem Kanton Schaffhausen zwar restituirt und mithin von der Landgrafschaft Ncllenburg sein auf denen zehn loeis gueostionis habendes fus xlaäü reluirt, aber der streitigen hochobrigkcitlichcn aotunm halber dem s.ocoräs.to immsäiats entgegen nicht allein bis anhero nichts verglichen worden, sondern es sprechen die ncllenburgischcn Beamte» und wer dieselben porlirt, dem Kanton Schaffhausen über die Orte gu-estionis auch gar die Tcrritorialsupcriorität ab. Dieweil aber der Kanton Schaffhausen in loeis gnesstionis die Vogteilichkcit über ihre Leute und Land epereirt, darüber Zwing und Bann gehabt, Steuern und eolleetas, gleichwie andere Fürsten und Stände des Reichs, also auch die Stadt Schaffhauscn gefordert und eingenommen, das fus und renale des ungefuudcnen Ciuts, wie andere Landesfürstcn und Herren daselbst gehabt, daselbstcn auch die seguelam sive Werbungen, Musterungen und Eingnartirungc» cpercirt, die Erbs- und Landshuldigung auf- und abgenommen, Saz- und Ordnungen gemacht und independenter von Ncllenburg die Justiz erthcilt, administrirt und alle Chargen eesezt, auch erst vor hundertundfünfzig Jahren die Festung Munoth außerhalb der Stadt mitte» im tsrritorio gnwst. auferbauct und noch über dieses Alles die Tcrritorialsupcriorität über die loca guesstionis anno 1451 und hiermit ganzer vierzehn Jahre zuvor, ehe das Durchlauchtestc ErzHaus von Oesterreich die Landgrafschaft Rcllenburg titulo empti et vsnäiti bekommen, schon in den löbl. eidgenössischen Bund gebracht, auch in annis Uk-1, 1468, 1474, 1477, 1499, 150», 1511, 1559, insonderheit aber 1647 Äio 14. Nazi vom Kaiser dinando III. xloriosiv momorilv presregmsita Oräinnm Imporii ssntentia. ot consilio auf Alles, was die Eidgenossen in den Bund gebracht, renuncirt und den sämmtlichcn Eidgenossen eine schriftliche Declaration dahin euheilt worden, daß sie vom römischen Reich allerdings exempt und in xlona libortate, mithin ein iudcpen- direndcr Stand sein und verbleiben sollen; solche Declaration auch in de» münsterischen Friedensschluß cko nun» 1648 Art. 6 auf ewig ratificirt und sowohl von allen Ständen des Römischen Reichs, als auch in npseig von dem Durchlst. ErzHaus von Oesterreich absgus »IIa reservatio»« st exoreitio omnium aetunm torri- lorializ suporioritatis privatives guoaä I,anäxraviatnm üellonbur^ensom von ctlich hundert Jahren bis anhero uuilo unguam interrupto tempore und allzeit gewesen, che und bevor noch die Landgrafschaft Ncllenburg an us Durchlst. ErzHaus Oesterreich gediehen: Alles erhellt sowohl aus obcrzähltcn, als noch vielen andern in »leinen wider die ncllcnburgische Dcductionsschrift verfertigten xlossis marxinaübus beigebrachten Gründen »lehr, daß die Tcrritorialsupcriorität über die loea gneest. nicht der Landgrafschaft Ncllenburg, sondern dem »»ton Schaffhauscn zugehörig sind. Tobias Holländer von Bcrau. Konferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Tagsaznng zn Baden. im April. Staatsarchiv Zürich. All». Absch. Bd. SI, kol. I4Z. ^ gleichen wie auf der Tagsaznng; für evangelisch Glaruö Johann Heinrich Zwicki, von Notification dcö Königs von Frankreich von der Erhebung seines Enkels, des Herzogs "lou, gzss 5^,, Thron von Spanien, wird gutgefundcn, dieses Geschäft vor die allgemeine Session zu 115 914 Avril 1701. bringen und nach Verlesung des französischen Schreibens und desjenigen des Kaisers zu sondiren, was dic katholischen Orte davon denken, und inzwischen mit dem Entwurf einer Antwort, wie er von Zürich vorbereitet worden, zurükzuhalten. I». Schaffhauscn klagt, daß Bürgermeister Holländer mit seiner Mission in Wien a» kein Ziel komme, inzwischen das Obcramt Ncllcnburg allerlei Vcxationcn ausübe und wohl noch thätlichc Gegenwehr hervorrufen könnte, wie sehr auch die Obrigkeit solche zu verhüten suche; cS bittet daher um Rath und Hilfe. Nach reiflicher Erwägung verfällt man auf den Gedanken, beim kaiserlichen Gesandten zu sondiren, ob er auf allfälligcn Befehl des Kaisers den Auftrag übernehmen würde, die Beilegung dieses Anstandes zu versuchen. So könnten nämlich die Unterhandlungen in's Land gezogen und Bürgermeister Holländer heimberufcn werden. Dieser Ansicht gemäß wird beschlossen, bei der allgemeinen Session darauf hinzuwirken, daß das Geschäft dem kaiserlichen Gesandten empfohlen und vom Kaiser eine Verfügung erwirkt werde, wornach während der Unterhandlungen alle Gewaltthätigkcitcn eingestellt werden. Bcinebcns versichern namentlich Zürich und Bern stete Bereitwilligkeit, Schaffhauscn mit Rath und That beizustehen. «. Wir Bern berichtet, sind neulich 100 Pferde mit je einem Mann und kleiner» und größern Fässern auö Burgund durch ihr Land nach dem Mailändischcn durchpassirt. Dies habe den Argwohn crwekt, es möchte mit de» Pferden auf eine Cavallcric-Rcmonte abgesehen und in den Fässern Pistolen, Carabiner, Sättel und andere Ausrüstungsgcgcnständc verstckt sein, und dieses um so mehr, als dem Vernehmen nach noch andere nach- folgen sollten; würde man diesen Dingen einfach zusehen, so könnte dem Lande der Vorwurf gemacht werde»/ cS gestatte fremden KricgStruppcn den Durchmarsch. Von den übrigen Orten wird Bern angcrathcn, sich beb» französischen Gesandten um diesen Vorfall zu erkundigen und je nach Umständen bei seiner Obrigkeit weitere Instruction einzuholen. «?. Auf Vorweisung eines offenen auf Karl Ancillon, Lcgationsrath und Oberlichter/ ausgestellten Schreibens des Königs von Preußen, worin eine milde Beisteuer für den Kirchcnbau einer Kolonie französischer Flüchtlinge in Berlin nachgesucht wird, fällt ein Antrag auf eine Steuer von 30Ü Rcichsthalcrn. Da aber dic mchrcrn Orte den Gegenstand uä rsksrenäum nehmen, Schaffhauscn und S» Gallen nur eine freiwillige Steuer geben wollen und Biel die Unmöglichkeit einer Bcthciligung vorschüzt, s" wird der weitere Erfolg abzuwarten beschlossen, v. In gleicher Weise wird auch das Gesuch dcS Predigers zu Williamsdorf um Fortsczung der seit mchrcrn Jahren crthciltcn Beisteuer von 50 Rcichöthalcrn behandelt t. Unter Bezugnahme auf frühere Korrespondenz wird gegen Oberst du Roscy in Berlin dic Erwartung ausgesprochen, es werde den Militärs der eidgenössischen Leibgarde, welche mit ehrlichem Abschied heimreisen, dcr gcsammtc Sold, ohne Monatöabzug, und die Kleider, in welchen sie gedient, verabfolgt werden, zx. (Zürich und Bern.) Bern sucht in besonderer Besprechung Zürich von dcr Vorthcilhaftigkcit dcr von Venedig ang^ tragcnen Volköwcrbung zu überzeugen. Bern müsse seinen vielen Angehörigen ohne Amt und Beruf ci»c» ehrlichen Ausgang suchen; wenn Zürich glaube, bei dcr jczigcn Zeitlagc seine Mannschaft im eigenen Lande behalten zu sollen, könne dies mit Vortheil so geschehen, daß es in den gemeinen Herrschaften werben l»^ und seine eigene Landen verschone. Zürich hingegen beruft sich auf seine mit Schreiben vonss 21. bereits eröffneten Gcgcngründc und hebt namentlich hervor, daß beide Städte nichts unternehmen sollten, w»ö als Vcrlczung dcr Neutralität ausgelegt werden könnte. Bern bleibt jedoch auf seiner Ansicht, sofern sc>^ Obrigkeit nicht auf die Vorstellungen Zürichs eingehe. April u, Mai 1791. 915 4M. Conferenz voll Bern und Freilmrg. Murten. 1701, 29. April. KaiitonSarchw Freidurg. Bcrnerabschirdc Bd. ?, S, IM, Gesandte: Bern. Daniel Inihof, Salzdircctor, des täglichen Raths; Abraham Stcttlcr, Landvogt zu ^ randjon. Frei bürg. Hans Peter von Boccard, Zeugmcistcr, des innern Raths; Tobias Kücnlin, alt- U'ndvogt zu Grandson. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Hcrrschaftsangeleaenheiten: °küi Grandson. Art. 4kg. 402. Confcrenz zwischen Zürich und Schaffhansen. Marthale,». 1701, 10. u 11. Mai. Tiaaisarchiv Zürich. All». Absch. Bd. 81, kal. ISS. ^^andtc: Zürich. Johann Heinrich Rahn, Sckclmciftcr; Johann Jakob Eschcr, gewesener Landvogt ' dburg und des Raths. Schaphausen. Johann Köchlin, Statthalter; Johann Jakob Oswald, des Johann Spciscgger, Stadtschrciber. von Schaffhauscn auf Schließung oder Beschränkung der ihrer privilcgirtcn Zollstatt nachthciligcn hand^"^^^^^ Zürich auf Genehmigung des Bülachcrabschicdcs vom September 1699, den Rcgis- " cl betreffend, gedrungen wurde, so wird gegenwärtige Confcrenz gehalten und vorab das schaffhausischc ^ Wesen vorgenommen, namentlich das Privilegium deren aus dem Amt Uhwicsen. Die alte dortige Zoll- »ung lautet: Was diejenigen Personen, so im Amt Uhwicsen und zu Rheinau säß- und wohnhaft sind, fre/^ ^ Stadt Schaffhauscn kaufen und in ihren Häusern zu ihrer Nothdurft brauchen, ist bisher zoll- dic dann die Angehörigen der Herrschaften Kpburg, Eglisau und Andclfingcn betrifft, werden schiede vom Februar 1643, April 1662 und der Jahrrcchnung von 1682 verlesen, welche auf den Zollt übrige Zollbcschaffcnhcit Bezug haben. Schaffhauscn meint zwar, diesfalls bei seinem neuen c>cm"^ verbleiben zu können; allein Zürich bringt den AbschicdSvcrtrag von 1662 zu neuer Anerkennung, in schein Getreide und Früchte aller Art, welche von oder zu Händen von zürcherischen Angehörigen fwffc für den bloßen Hauöbrauch gekauft werden, zollfrei sein sollen; was aber Sammet, Sciden- des ^ Barchent, Federn, Speccrcien, Blech, Eisen, Mcssingdraht, Pfannen, Token und andern Kram, Knps"^ " ^^hwalz, Käse, Ziger, Wachs, Harz, Flachs, Reiste, Fastenspcise, gebrannte Hefen, Weinstein, der ^wrncs und messingenes Geschirr betrifft, davon sollen die Zürcher nach alter Zollordnung, sofern und ^ ^^ ÜUtcn Bazcn, steigt, von den ersten 2l) Pfd. 2 Schillinge oder 4 Kreuzer zg folgenden 111 Pfd. je 1 Schilling oder 2 Kreuzer Ucbcrzoll bezahlen, während Käufe unter Zollfrei sind. Rüksichtlich der Verzollung des von Zürchcrn in Schaffhauscn gekauften Viehes an- 916 Juni 1701. erbietet Zürich dm Stükzoll, als von Großvieh 4 und von Schmalvieh 2 Kreuzer, während Schaffhausen den Pfundzoll, nämlich vom Gulden 3 Heller, und von dem auf den Markt in Schaffhauscn geführten und nicht verkauften Groß-, beziehungsweise Kleinvieh, einen Zoll von 4, beziehungsweise 2 Kreuzern prätendirt Da man sich darüber nicht einigen kann, so werden diese zwei Punkte beiderseits in den Abschied genommen. I». Zürich dringt auf die endliche Genehmigung des Abschieds vom September 1699 in Betreff des Rcgi^ Handels. Schaffhauscn verlangt aber, cö solle ihm diesfalls mehr Erleichterung gewährt werden, und beschwert sich namentlich über die Abschncidung jeglichen Regresses. Zürich, durch seine Instruction gebunden, ninunt die Sache aä rskorenäum. «. In Betreff der Ellikonerstraße verweist Zürich darauf, dieselbe sei deswegen angelegt worden, weil die schaffhausischcn Zollbcständcr sich öfter Neuerungen erlaubt und dadurch die SalZ^ fuhr nach Zürich vcrtheuert haben; daß auch Fremde diese Straße gebraucht, sei ihm nicht lieb gewesen! aber man werde sich noch erinnern, was für scharfe Schreiben von der vordcrösterrcichischcn Regierung und der obcrösterreichischen Kammer in den Jahren 1695 und 1696 eingegangen seien, als es dem Johann AdalN Tröndli für seine Salzfuhren diese Straße abgeschlagen habe. Wenn aber Schaffhauscn in den obc» erwähnten Zollanständcn die nöthige Nachgiebigkeit zeige, so werde Zürich nicht ermangeln, nach Stein, Eglisau, Ellikon, ja sogar auf die Zurzachermesse die Insinuation zu machen, daß die Ellikonerstraße »»> Waaren Fremder nicht mehr gebraucht werden dürfe; es selbst werde diese Straße nur mit großer schcidcnheit für seine Salzfuhr brauchen, müsse sich aber das Recht zum Gebrauch derselben auödrüklich vo» behalten. Auf die Vorstellung SchaffhausenS, daß diese Straße ihren Zoll und den Verdienst der Burgll sehr beeinträchtige, läßt sich Zürich endlich zu der Erklärung herbei, sofern ihm in obigen zwei Punkten c»b sprechen werde, wolle man der Obrigkeit beantragen, daß, „mit Vorbehalt ihres Rechtes," diese Straße nicht mehr solle gebraucht werden. «?. Dem zwischen beiden Ständen 1697 geschlossenen Vertrag über Reiw Haltung der Rhcinufcr in Schaffhauscn und Feuerthalcn soll wieder genau nachgelebt werden. «. Folgen^ Reklamationen SchaffhausenS werden von Zürich nicht beanstandet, nämlich: 1. Daß das Wasser bei«" Brunnen in Feuerthalcn besser und für die Brüke unschädlich abgeleitet werde; 2. daß die Angehörige von Kyburg und Laufen angewiesen werden, laut Vertrag von 1591 ihre Wcinmaßc und Viertel in Scha^ Hausen sichten zu lassen; 3. daß der Kramladen unter dem Engel in Feuerthalcn laut Vertrag entfernt wcrdc t. Zürich ersucht Schaffhauscn anzuordnen, daß Fremde, welche laut Vertrag von 1617 etwa nach Fe«^ thalcn kommen, um daselbst mehr als drei Viertel Salz zu kaufen, nicht mehr daran verhindert werden, ß' Auf den Bericht, daß der Marchstcin bei Noll weder recht gearbeitet, noch in rcchtsförmlichcr Weise ges^ worden sei, wird beschlossen, ihn neu zu sczen lind dazu auch Jemanden aus der Grafschaft Sulz nöthigcnfalls von Rheinau einzuladen. 408. Conferenz von Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 17M, V. Jnni. Vor Rathen und Landlcuten zu Nidwalden erstattet alt-Landammann Achermann als gewesener ^ sandte Bericht über die Verhandlungen in Brunnen, nämlich was da wegen des Sustgelds zu Flüelen, wegen Betrugs mit dem Reis in den Susten zu Uri, wegen des Platiferzolls, des Vorzugs derer von ! Juni 1701. 917 "n Weinkauf und zugleich, daß „wir" schuldig sein sollen, im „Theil" zu fahren, bcrathcu worden ist. Es ist kein Abschied vorhanden. Landesarchiv Nidwalden I Wochenrathsprotololl v. 2V. Mai u. 8. In»! I70l, kol. 22«, 227. 404. Conferenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Brunnen. 1701, S. Juni» Ucbcr diese von Uri ausgeschriebene Konferenz berichten die Gesandten von Nidwalden Franz Acher- »>ann, alt-Landammann, und Laudvogt Franz Melchior Zclger. Die Verhandlungen betrafen die Schirms- crneucrung von Rapperswyl und daherige Klagen; ferner die gemeinsamen Beschwerden von Schwyz und Nidwalden wider Uri wegen des Sustzolls, „im Theil" fahren, des Zolls am Platifcr, worüber Uri in dem "»en und andern Punkt Abhilfe versprochen habe. Der Abschied fehlt. Landesarchiv Nidwalden: llüochenrathsproiololl «. 8. u. 12. Juni I7VI, ldl. 228, 22V. 465. Conferenz der katholischen Orte nnd des Abtes von St. Gallen. Lueern. 1701, 15. bis 1». Juni. ZLandeSarchlv Dchlvvz. Abschiede. — (Lucerner-Exemplar »»vollständig.) Gesandte: Luccrn. Johann Rudolph Dstrlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Martin Ratl^^' Statthalter; Franz Laurenz von Flcckcnstein, Vcnncr; Johann Karl Balthasar, Bauherr und des )s. Uri. Joseph Anton Püntiner, Landammamr; Johann Karl Bcßlcr, Ritter, alt-Landammann und und^v^^ Schwyz. Johann Dominik Bctschart, Landammann; Franz Lcodegar Nideröst, alt-Statthaltcr Biel Unterwalden. NiklauS Jmfeld, Landammann und Zcugherr, und Hans Jakob Her, des Raths, von Obwaldcn; Johann Ludwig Lussi, Landammann von Nidwalden. Zug. Beat alt ^"^^^ubcn, Ritter, Ammann; Johann Baptist Staub, alt-Sckelmcistcr; Johann Hcillrich Jtcn, Sek^"iburg. (Entschuldigt). Solothurn. Johann Ludwig von Roll, Stadtvcnncr und ^^e>»ci>tcr; Joseph Wilhelm Wagner, Ritter, Sckelmeistcr. Appcnzell-Jnnerrhodcn. (Entschuldigt). St. Gallen. Freiherr Gall Anton von Thurn, Obcrvogt zu Romanshorn. bcr d^' Eonfcrcnz ist wegen der Erhebung des Herzogs von Anjou auf den Thron von Spanien und >vicl/ Contcstation zwischen den mächtigen Häusern Bourbon und Habsburg, sowie wegen anderer ^ gcr Geschäfte ausgeschrieben worden. Vor Allem werden die Entschuldigungen von Freiburg und Zu ^ 'Jnncrrhodcn bedauert, deren Anwesenheit so wünschbar gewesen wäre; 'darauf schreitet die Conferenz dcss vom Nuntius eingegebenen päpstlichen Brevcs sammt dessen Proposition und einem Schreiben fern ^ in welchen die übliche Obcdicnzgesandtschaft nach Rom verlangt wird. In einem Pr ^eve vom 16. April verlangt der Papst, daß der Kurfürst von Brandenburg nicht als König von verlud" ""^kannt werde, da die Canoncs vorschreiben, daß unkatholische Männer vielmehr ihrer Ehren Ü gehen, als zu neuen Ehren erhoben werden sollen. Auö dein ersten Brcve zeigt sich die Sorgfalt 918 Juni 1701. des Papstes für die Erhaltung der durch den spanischen Successionöstreit gefährdeten Ruhe Europa's, und cs wird daher dieses Brcvc verdankt und mit der Versicherung crwicdcrt, die katholische» Kantone werden dci» ausgesprochenen Wunsche für Erhaltung des Friedens bestens nachkommen. In Bezug auf die verlangte Obcdienzgesandtschaft meint Uri, man solle dem Papst, von dem alles Gute zu hoffen sei, entsprechen, ohne sich jedoch rüksichtlich der Zeit jczt schon zu verpflichten. Sofern die Gesandtschaft stattfindet, wird Solothur» das besondere Begehren stellen, es möchte dem jeweiligen Nuntius in der Eidgenossenschaft die Vollmach' eingeräumt werden, für die Ehe von Geschwisterkindern Dispcnö zu crtheilen, mit dem Zusaz, daß solch' Gelder dann in looo zu milden Zwckcn verwendet werden. Die übrigen Orte haben gegen diese Gesandtschaft folgende Bedenken: Seit der Stellung dieses Begehrens haben sich die Umstände sehr verändert, indem namentlich die Ruhe Italiens durch den Einmarsch feindlicher Heere gestört und die Reise unsicher gemacht worden ff'- so daß der Papst auf seinem Wunsche vielleicht nicht mehr beharre; der Luxus der Livreen und Equipagc" sei beim römischen Hof so sehr gestiegen, daß die Kosten fast unerschwinglich wären und eine Gesandtschaff welche hierin zurükhaltcndcr sein wollte, nur Schimpf zu gewärtigen hätte; von der Ertheilung neuer Gnade» sei wenig zu hoffen, da man schon früher in Rüksicht auf Ehedispcnscn, auf Steuererhebungen zu bessere" Wahrung der katholischen Interessen, auf Vermehrung der Alumnen im Collcgium zu Mailand, auf Besczung der den Klöstern zuständigen Eollaturen mit Weltgeistlichen, auf Ertheilung eines Frciplazes für jedes O"' im Kollegium äs propaAunäg, Ms, auf Vermehrung der Zahl der Maltheserritter aus der "Eidgenossenschaft u. s. w., nie etwas Fruchtbares ausgerichtet habe; ferner würde man durch Ausführung dieser Gesandtschaft sich gcwisscrmassen verbindlich machen, bei jeder neuen Papstwahl dieselbe zu erneuern; endlich könne >»a» geltend machen, daß zwei Orte gegenwärtig nicht vertreten seien, und daß diejenigen Herren, deren Abscndu»ß man sonst beabsichtigt habe, bei diesen Zeiten im Vaterlande selbst nöthig seien. Es solle daher mit de»> Nuntius gesprochen werden, daß er dermalen von wcitcrm Andringen abstehe. Was daS Gesuch >'»' Nichtanerkennung des Königs von Preußen betrifft, soll dem Nuntius bemerkt werden, dasselbe komme Z" spät, indem die katholischen Orte auf der lezten Tagsazung bereits zum GratulationSschrcibcn an den Kön'ß gestimmt haben, allerdings nur in der Absicht, sich nicht von den Orten der andern Religion zu sonder»/ keineswegs aber, um diesen besondere Vvrthcile einzuräumen. I». Um den von den Klöstern und Stift'" zusammenzulegenden Vvrrath endlich zu Stande zu bringen, wird beschlossen, es sollen zwei kluge Mätt»'' von Luccrn und Uri mit der nöthigcn Vollmacht und nach vorheriger Anzeige von Luccrn auS sich in t»' Klöster der gemeinen Herrschaften verfügen und mit ihnen unterhandeln, daß sie etwa einen Jahrcsraub einen entsprechenden Betrag in Geld zusichern, das Angebotene aufzeichnen und dafür die Ratification d'" Orte vorbehalten. Durch einen Ausschuß wird hicvon, sowie von den obigen Beschlüssen dem Nun»»" Kcnntniß gegeben. Derselbe belobt die Antwort an den Papst über das erste Brcve, verspricht die Entschließ»»^ wegen der Gesandtschaft empfehlend nach Rom zu berichten, billigt den Schritt wegen dcö Vorraths b» Geistlichen, findet aber nöthig, daß hicfür „mit Sanftmuth begabte Subjccte" bezeichnet werden sollen. DaS Ansuchen der III Bünde um eine nähere Verbindung mit den eidgenössischen Orten wird aus d»" Gesichtspunkt der Beschirmung der eidgenössischen Freiheit und der in Bünden weniger zahlreichen katholisch'" Bevölkerung allerdings für wünschbar angesehen; indcß finden die katholischen Orte, die neue Verbind»»^' wo nach dein Muster des Bundes mit Bern von 1002 der gemahnte Theil in eigenen Kosten zu ziehen müßte, sei darum etwas bedenklich, weil die III Bünde an drei große Mächte, Oesterreich, Vc»'^ und Mailand grenzen und der Zuzug zu ihren Gunsten häufiger vorkommen möchte, während die katholisch'" Juni 1701, 919 ^ ^ ihren Nöthen weniger zu hoffen hätten, da die Bünde meistens der andern Religion angehören; ^was Anderes wäre es, wenn der Zuzug auf Kosten des mahnenden Thcilcs stattfände; es scheine daher besser, es bei dem bisherigen bundcsgemäßcn treuen Aufsehen fortbestehen zu lassen. Gleichwohl solle man e" Bünden bei ferncrm Jnsistircn nicht absagen, sondern sie „in der Apparcnz" ferner anhören, die Sache rvlgronäum nehmen und sie in frcundnachbarlichcm Lcrständniß zu erhalten suchen. «R. (Die mit avvycn verbündeten Orte). Allgemein beschwert man sich, daß der Herzog von Savoycn alle Vorstellungen c äffend Wiederherstellung des RangS eines GardchauptmannS, des „Roulircnö" halber der subalternen rldgcnössischcn Officiere mit den savoyischcn, sowie wegen Bezahlung der nun ausstehenden zwölf BundcS- gcldcr außer Acht läßt; aus den diesfalls vorgenommenen Erkundigungen ergebe sich, daß der eidgenössische / Hauptmann in allen Functionen nach dem ersten Carosscn-Hauptmann aufgetreten und die subalternen r>dgci,vssijchcn Officiere mit den savoyischcn ohne Unterschied der Stcklcin roulirt haben, während man ihnen ^nächtliche Distinction rothcr Stcklcin von Brasilicnholz gegeben und sie von der Gemeinsamkeit der Prärogativen zurükgcsezt habe; der Goldschmied, welcher die ersten rothcn Stcklcin gemacht, lebe noch, und er Bericht des Herrn Vitry stimme ganz mit demjenigen der eidgenössischen Officiere übcrcin, und nur die urantic, daß man die Völker in Savoycn halte, wie in andern fremden Diensten, habe die Annahme der püulation ermöglicht. - In diesem Sinne wird eine neue Vorstellung an den Herzog beschlossen und damit ch die Mahnung um Bezahlung der BundcSgeldcr erneuert. Gleichzeitig wird gutgcfundcn, in den Orten rr die Prärogative der in savoyischcn Diensten stehenden Militärs amtliche Kundschaften aufnehmen zu sind dieselben zu produciren, wenn dem Schreiben nicht voller Glaube geschenkt werde. «?. Einige Orte ' laut dcrcu Berichten von Herrn Rcding, Obersten eines eidgenössischen Regiments in savoyischcn Diensten, ^gegangen worden, ihn, drei Compagnien zur Verstärkung und zur Verwendung auf den mailändischcn dxx bewilligen, ihm zu diesem Zwcke die Rcerutirung in den gemeinen Herrschaften zu gestatten und ^ früher aufgerichteten Kapitulation die Genehmigung zu crthcilen. Es fällt auf, daß solche Begehren nicht rc Gcsammtheit der verbündeten Orte gestellt werden, und daß auf das von der lcztcn Jahrrcchnungs- M»g erlassene Schreiben keine Antwort crthcilt worden ist. Es wird daher dem Herzog von Savoycn ^ Mcbcn, wenn vom Oberst in üblicher Form an sämmtlichc verbündete Orte gelangt und dem angeführten wen aus Baden entsprochen werde, sei man geneigt, die Kapitulation zu genehmigen und Alles zu Prj ber Bund zu Diensten von Savoycn verordne, vorausgesczt, daß den Orten rüksichtlich der "si^we und der Bundcögelder auch entsprochen werde; was die Verwendung des Regiments für den "»dijchcn Staat betreffe, so könne bei diesen gefährlichen Zeiten hicvon nicht die Rede sein, Luccrn und und über die Redingischcn Begehren nicht instruirt waren, nehmen den Gegenstand uä röksröiuluin des ihre Entschließungen in Baden mitzuthcilcn. t. (Alle anwesenden Orte). Daö Begehren ^ sichofs von Basel und des Markgrafen von Badcn-Durlach betreffend Ncutralisirung der Lande des Ein,, beziehungsweise eines Theilö der Markgrafschaft auf den Fall eines Krieges, wird in entsprechendem lvcrd/ ^Mommcn und beschlossen, cS soll auf der Jahrrcchuungötagsazung auf die übrigen Orte gewirkt kaie ^ diese Gesuche, wo und wie immer nöthig, nach Möglichkeit gefördert werden, zx» Da der Co, ^ Gesandte die Eidgenossenschaft nach Inhalt der Erbcinung wiederum zum treuen Aufsehen über Eilt ^ ^ Waldstädte gemahnt hat, zieht man die Wichtigkeit in ernste Erwägung, welche die der Städte und des au den Rhein und Bodenscc angrenzenden Reichsgebietes für den Frieden ' gcnosscnschaft und den Bezug der Früchte und des SalzcS hat, und gelangt an den kaiserlichen und 920 Juni 1701. den französischen Gesandten, um die Ncutralcrklärung dieser Orte und Gegenden zu erwirken; da vom leztcr» bereits eine günstige Antwort, beziehungsweise eine Zusage eingegangen ist, sofern man auch einige Landvogtcic» des obern Elsasses darin cinbcgreifcn wolle, findet man allerseits nöthig, an der Erreichung dieses Zieles mit aller Beharrlichkeit auf der Tagsazung zu Baden zu arbeiten. In diesem Sinne wird Zürich die Ansicht der katholischen Orte schriftlich mitgcthcilt. Was die im Schreiben des französischen Gesandten vom 4. Juni cingcrüktcn Wörtlcin: „unter Eurer Garantie" zu bedeuten haben, darüber behält man sich weitere Besprechung mit dem Gesandten selbst vor. I». Unterm 4. Deccmbcr hatte der kaiserliche Gesandte an Zürich und Luccrn geschrieben, der Kaiser sei gewillt, die Erbcinung nicht nur zu halten, sondern auch zu befestigen und auszudehnen. Da aber der kaiserliche Gesandte auf der lcztcn Tagsazung sich nicht weiter geäußert hat, als cr lege das in der Erbcinung vorgesehene treue Aufsehen nicht als ein bloßes Zusehen, sondern als eine Hilfeleistung zum Schirm von Land und Leuten beider Thcilc aus, wird allseitig gefunden, man könne der Erbcinung keine bessere und gesündere Auslegung geben, als wie sie der Buchstabe und die bisherige Praxis mitbringen; in diesem Sinne will man il>r gegen Erfüllung der Gegcnpflichtcn in guten Treuen nachleben- Diese Bcrathung führt auch auf eine nähere Besprechung des kaiserlichen Rescriptö, welches die Gesandte» von Wien mitgebracht haben. Wenn man auch zugibt, daß die Transgrcssioncn während des lcztcn Krieges beim Kaiser Mißstimmung haben verursachen müssen, so findet man den Inhalt des Reskriptes doch in viele» Beziehungen auffallend. Während nämlich auf Grund der Erbcinung von 1511 die Ocffnung des freie» Verkehrs und die Aufhebung der neuen Zölle verheißen wurde, sei diese Zusage wieder an die Bedingung geknüpft, daß die Eidgenossen allen andern im Rescript enthaltenen Forderungen nachkommen. Der Kaiser verspreche Vergessenheit aller frühem anstössigen Vorfälle, erwähne aber mit keinem Wort der vielen und ungeahndeten Gebictsvcrlczungcn, welche die Eidgenossenschaft von Seite des Reichs zu erdulden gehabt habe- Man findet dcßwcgcn, es könne dieses Rescript nicht ohne Erwiederung gelassen werden; daher soll auf der nächsten Tagsazung folgende Vorstellung an den kaiserlichen Gesandten, sei cS durch Schreiben, sei cö mittels Memorials beantragt werden: Die Eidgenossenschaft nehme die kaiserliche Erklärung über Ocffnung des freie» Verkehrs und Abstellung der Zölle als Beweis treuer Beobachtung der Erbcinung auf und werde auch ihrer- ^ scitö derselben nachkommen; dabei halte man aber dafür, die Erbcinung sei ein für sich selbst verbindlicher Vertrag; indessen werde man nichts unterlassen, was zur Erhaltung der vordcröstcrreichischcn Nachbarschass namentlich der vier Waldstädtc und Constanz dienlich sein könne; hinwieder erwarte man, die Eidgcnosscnsch»^ werde künftig mit Gebictsvcrlczungcn verschont bleiben, I. Bei diesem Anlaß wird gerügt, mit wie ungleiche»' und geringem Cercmonicl den eidgenössischen Orten hie und da begegnet werde, indem die einen Ambassadott» in ihren eigenen Häusern den eidgenössischen Dcputirten die Hand „nehmen" und sie mit schlechtem Empfa»6 und Begleitung wieder entlassen, während selbst der kaiserliche, als der bedeutendste Gesandte, ihnen die H»»^ reiche. Man ist daher einstimmig der Ansicht, es soll unablässig daraus hingearbeitet werden, daß man Z" einem höhern Cercmonicl gelange. Ii. Da der französische Gesandte das an den König aberlasst»^ Gratulationsschrcibcn über die Erhebung des Herzogs von Anjou auf den spanischen Thron bekanntermassc" als ungenügend zurükgeschikt hat, so fällt in Bcrathung, wie man aus dieser unangenehmen Stellung wied'" herauskommen könne. Obschon man es für die Eidgenossenschaft nicht sehr rcputirlich findet, von ciw»' einmaligen Conccpt abzuweichen, so glaubt man dieses doch am unverfänglichsten thun zu können, indem »>»" aus Anlaß der noch bevorstehenden Beantwortung der Notifikation dcS Enkels des Königs von seiner Thr»» bcstcigung in Spanien dem königlichen Großvater etwa so schriebe: Man habe sein und seines E»k<^ Juni 1701. 921 Notification mit tiefstem Rcspcct empfangen und dem neuen König Glük gewünscht; und da er als Großvater diesem großen Ercigniß einen besondcrn Anthcil habe, so wolle man nicht unterlassen, auch ihm die große "de der Eidgenossenschaft zu bezeugen. I. Der kaiserliche Gesandte hat unter Vorweisung cincö Beglaubigungs- Mibens an die mit Mailand verbündeten Orte eine Audienz begehren lassen und wird durch einen Gesandten ^ jedem Ort am 17. Juni in die Sizung begleitet. Daselbst hält er einen Vortrag, worin er im peinlichen erklärt, der Kaiser übernehme den mailändischen Bund mit allen seinen Pflichten, namentlich mit pemgcn der Bezahlung aller allgemeinen und Particularfordcrungcn. Da aber auch der spanische Gesandte "uf den 18. Juni eine Audienz verlangt und erhalten hat, wird auch sein Vortrag angehört; darin wird "uscmandcrgesezt, der König von Spanien sei von den Ständen als Univcrsalnachfolgcr in die Monarchie Erkannt und vom mailändischen Staat proclamirt worden; es werde daher nicht bezweifelt, daß die katholischen ^ c ihm den mailändischen Bund noch die bedungenen fünf Jahre hindurch halten werden. Da die Confcrenz 'Mt diesen beiden Propositioncn die Schaubühne auf einmal eröffnet sieht, nämlich, daß die zwei mächtigsten urftcnhäuscr von Europa die Hand nach dem Hcrzogthum Mailand ausstrckcn und der Eidgenossenschaft die r jczung des noch fünf Jahre dauernden Bundes ansinnen, muß wohl überlegt werden, was für einen Ent- ^ uß man fasse; denn man befindet sich zwischen Hammer und Ambos, mit dem Anschluß an die eine Partei r der Groll der andern heraufbeschworen. Der Schluß geht dahin, sich zu keiner Partei zu schlagen, beiden "eu Anlaß zu Klagen zu geben, bei allem Drängen auf eine Resolution das Geschäft möglichst hängend ä" ehalten zu suchen, den Erfolg der Waffen abzuwarten und inzwischen darauf hinzusteuern, daß ein ^wisser District der cnnetbirgischen Vogteicn in Neutralität gesczt werde, was Allcö all reksrsnllum genommen "ber beide Gesandte einer Antwort harren, so wird ihnen durch einen Ausschuß die schriftliche vicderung gegeben, man halte die bezüglichen Eröffnungen für sehr wichtig und müsse daher thcilS Mangel an hinlänglicher Instruction, theils wegen Abwesenheit der Gesandten zweier Orte den gnsstand all rsfgrönlluin nehmen und eine reifliche Würdigung durch die Obrigkeiten vorangehen lassen. Wsichts diesig kritischen Zeit bcräth man sich auch über die Sicherheit der Eidgenossenschaft und stellt zur ^ )rung derselben folgende Grundsäze auf: Gemeinsames Zusammenwirken zwischen allen eidgenössischen und ^'gewandten Orten zu gegenseitigem Schuz, in Fürsten- und Bundcssachcn nie gesondert, sondern gemeinsam ^^^handeln, Constanz, die Waldstädtc und daS deutsche Rhcingcbict wieder in Neutralität sezcn zu lassen, Fürsten die Bünde und Tractate zu halten, den mailändischen Bund aber unter gegenwärtigen r )altnisien als suspcndirt zu betrachten, die gefaßten Beschlüsse geheim zu halten und keiner kriegführenden ^ n irgend einen Vortheil einzuräumen. Ein Antrag von Nidwaldcn, jezt ans die Bezahlung der Pensionen zu dringen, wird nicht gutbcfundcn, da darin ein Verstoß gegen den Grundsaz läge, ^ und als suspcndirt zu betrachten. «—t. (S. u. d. Vogteicn). ii. Dem Gesuche Uri's um Empfehlungen üürd^"^ Bcroldingen an die Könige von Spanien und Frankreich zur Geltendmachung seiner Ansprüche ^ man willfahren, wenn diese sich in solchem Stande befinden, daß cS ohne Nachtheil geschehen kann. v. ' Thurgau). Ein Ausschuß der Stadt Zug und von Hünenbcrg führt gegen die drei Gemeinden , n, ^uzingcn und Baar folgende Beschwerde: Heinrich Bütlcr, früher angesessen in Hünenbcrg und Bürger in Zug, werde strafgcrichtlich für Bcgangcnschaftcn angesucht, welche aus der Zeit seines »Haltes in Hünenbcrg hcrdatircn und nach Ansicht des Ausschusses vor den Stok in Hünenbcrg Meil^" die drei Gemeinden hartnäkig behaupten, die Verantwortung gehöre vor Stadt- und AmtSrath, "tler nunmehr ein in Huldigung aufgenommener Burger sei. Die Hoffnung der Confcrenz, diesen 116 922 Juni 1701. Streit beilegen zu können, wird getäuscht, da sich die drei Gemeinden wegen mangelnder Instruction nicht einlassen wollen und bei Anhcbung der Klage in Abstand treten, auch frühere gütliche Mittel an der Ungewißheit der besagten Gemeinden gescheitert sind. Es wird daher beschlossen, zu dem eidgenössischen Recht Zuflucht zu nehmen. Hicvon wird den drei Gemeinden und den Gesandten von Stadt und Amt Zug i» eindringlichen Schreiben Mitthcilung gemacht und unter Einschärfung der Handhabung des status guo an sie die Einladung gerichtet, sich noch vor der JahrrcchnungStagsazung zu erklären, ob sie den Bünden gemäß sich einer gütlichen oder rechtlichen Entscheidung dcö Streites unterwerfen wollen. Man sehe auch in dem Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheiteii: Landgrafschast Thurgau. Vogtei LauiS. Vogtei Mendris. Vogtei Luggarus. »». Art. 676. LocaleS (Dießenhvfen). v. „ 247. Justizsachen, Recht, Gericht. I». Art. 226. Grenzen, Gebietsverlez. rc. «K. x Art. 334. Grenzen, Gebietsverlez. rc. t. Art. t»0. Zölle. Art. 624. Stifte u. Klöster (Paradies). Art. 27t. Beziehungen z. Bischof v. Como. t « fehlen im Solothurncrabschied. Zu ». Das Original des päpstlichen Breve an die VIII katholischen Orte und katholisch GlaruS, d. d. Ron> t6. April 176t, befindet sich im Lucerner Staatsarchiv. Conferenz zwischen Zürich und Schaffhansen. Marthalen. 1701, 1«. u 17. Juni. Staatsarchiv Zürich. Allg. Atsch. Bd. si, ko>. 182. Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Wcrdmüller, Statthalter; Johann Jakob Eschcr, gewesener Landvogt zu Kyburg, dcö Raths. Schaffhausen. Johann Köchlin, Statthalter; Johann Jakob Oswald, des Raths; Johann Spciseggcr, Stadtschrcibcr. ». Auf Verlangen Schaffhauscns versammelt sich die Conferenz nochmals und spricht sich über den Zell deren von Uhwicscn und Laufen, sowie deren aus den Herrschaften Kyburg, Eglisau und Andclfingcn wieder aus, wie auf der Conferenz im Mai. In Betreff des Vichzolles wird vereinbart, die aus dem Amt UhwiescN und Laufen sollen von allem Vieh, welches sie in Schaffhauscn für ihren eigenen Gebranch kaufen oder daselbst verkaufen, oder unverkauft wieder zurükführcn, zollfrei sein; für alle übrigen Angehörigen von Zürich aber soll in den übrigen Fällen der Zoll für Großvieh 4, und für Schmalvich 2 Kreuzer betragen; dcr Pfundzoll darf nur von demjenigen Vieh bezogen werden, mit dem gewerbsmäßiger Handel getrieben wird' Hinwieder haben die Bürger und Angehörigen von Schaffhauscn, welche in Eglisau Vieh kaufen oder durchs führen, vom Stük nur einen Rappen zu bezahlen. I». In Betreff der Ellikoncrstraße kommt man nicht Z" einem definitiven Abkommen, sondern cS bleibt nochmals bei den gleichen Erklärungen, wie im Mai. «. 2»" dem Regishandcl gibt Zürich einzig nach, daß die Ausschließung dcö Regresses nur gegenüber Spleiß Seiler, Sulzer und Hegner beibehalten, die Worte „oder Jemand anders" aber gestrichen werden. Scha^ Hausen findet diese Beschränkung zu groß und verlangt auch in dcr Geldsumme eine Erleichterung, bczichung^ weise eine Verlegung auf die Mitbetheiligtcn. Endlich nähert man sich mündlich etwas mehr, wie die Juni ». Juli 1701. 923 Gesandten zu berichten wissen werden. «?. Zürich erklärt sich einverstanden, daß die Trokcnmaße in Schaff- Hausen geeicht werden sollen; dagegen will es seinen Angehörigen freistellen, die Wcinmaßc in Schaffhauscn oder in Laufen sinnen zu lassen, da an leztcrm Ort kupferne Geschirre zum Fichten vorhanden seien. Schaff- haujen besteht aber auf der Einhaltung des Vertrages von 1591. Wird beiderseits all reforkmAiiin genommen. Wegen der Wasscrablcitung in Frucrthalcn wird dem Anwalt dieses Ortes die erforderliche Weisung Mheilt. 4«7. Conferenz von Bern nnd Frcibnrg. Mnrten. 1701, 29. Juni bis 1. Juli. KantonSarchiv Mrcibnrg. Vcrncrabschicde Bd. S. I«2. Bern. Alexander von Wattcnwyl, Vcnncr. Frei bürg. Hans Peter von Boceard, Das Verhandelte sehe man im Abschnitte HcrrschaftSangclegenheitcn: Art. 699. 4K8. ^nneineidgenössische Jahrrechnungstagsazung der XIII Orte, Abt nnd Stadt St. Gallen und Biel. Baden. 1791, 4. Jnli. Staatsarchiv Luccr». Mg. Absch. von i?oi, kol. Iva. Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; Johann Heinrich Rahn, Sekclmcister. Bern. °)a>m Rudolph Sinncr, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, Vcnncr. Lucern. Johann Rtldolph ''kler, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Franz Laurenz von Flcckcnstcin, des Raths. Uri. Joseph Anton uiitmcr, Landammann; Johann Karl Bcßlcr, Ritter, alt-Landammann und Pannerherr. Schwyz. Johaiur vminik Behchart, Landammann; Franz Lcodcgar Nidcröst, alt-Statthaltcr. Unterwaldcn. Johann Wirz, "»dammann und Pannerherr, uitd Johann Jakob Bücher, des Raths von Obwaldcn; Johann Ludwig si, Ritter, alt-Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, alt-Ammann; Josuc iv ^ ^>u>»ann. Glarus. Johaim Heinrich Zwicki, Landammann; Kaspar Müller, Statthalter. Basel. ^)ann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmeister; Andreas Burkhardt, Dreicrherr. Frciburg. Franz Wfftin von Dießbach, Schultheiß; Johann Peter Castella, Sekclmcister. Solothurn. Urs Suri, Wthcjß; Johann Ludwig von Zfoll, Vcnncr. Schaffhausen. Johann Konrad Wäpfcr, Bürgermeister; Lc/d"" Statthalter. Appenzell. Ulrich Sutcr, Landammann, von Jnncrrhodcn; Johann Grubcr, ammann, von Außerrhodcn. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thum, Ritter, Erbmarschall, "dt St. Gallen. Laurenz Werder, Bürgermeister. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister. >ü. der auf der lcztcn Jahrrcchnungstagsazung in den Abschied genommenen Frage, ob man sich "der Une gleichmäßige Valutation gewisser Gcldsortcn verständigen könne, spricht man sich fast insgemein Gesandte: Jkuginxistcr. B«»tei Murten. 924 Juli 1701, für die Wünschbarkeit einer solchen gleichmäßigen Werthung aus; da aber die Interessen der verschiedenen Orte ungleich sind und einige sich gegen eine Steigerung des Wcrthcs aussprechen, weil sie dadurch einen Zufluß zu leichter französischer Gcldsortcn, thcilwcisc der Dublonen, mehr noch der Thaler befürchten, so kommt man zu keiner allgemeinen Verständigung. Die meisten Orte erklären, die vollgcwichtigcn französischen Dublonen zu 3 Bajoircs, die französischen Thalcr zu 28 guten Bazcn und die Drcißigsous zu 12 guten Bazcn anzunehmen, jedoch mit dem Vorbehalt, deren Curs zu mehren oder zu mindern, wenn andere Orte eine andere Werthung annehmen; andere Orte hingegen wollen die französischen Thaler nur zu 27 guten Bazcn und die Drcißigsous nur zu 13 Schwcizerbazen annehmen. Nidwaldcn möchte die PhilippSthalcr auf 2 Gl- sezen. Da geringere Münze noch im Ueberfluß vorhanden ist, soll mit neuen Prägungen auch ferner eingehalten werden, jedoch ohne Präjudiz für das Münzrecht selbst. I». Am 5. Juli erscheint vor der Session der kaiserliche Gesandte und trägt vor: Die bourbouische Herrschbcgicrde greife wie ein Feuer oder wie eine Wasscrfluth um sich und bedrohe die deutsche Nation mit Unterjochung; gemeinsame Abwehr sei nöthig, unv die Eidgenossenschaft werde sich dabei in ihren Entschließungen nicht durch Furcht bestimmen lassen. Der Kaiser habe sich bereits mit den Königen von England, Dänemark, Preußen, den Generalstaatcn und verschiedenen Rcichsfürstcn geeinigt, wozu er auch die Eidgenossenschaft einlade, und erkläre sich als rechtmäßigen und einzigen Nachfolger der ganzen spanischen Monarchie. Nach der schimpflichen Zurükwcisung des früher an Frankreich erlassenen Gratulationöschrcibcns habe die Eidgenossenschaft freie Hand und werde hoffentlich durch ihren Beitritt zum Kaiser ihre deutsche Gesinnung beweisen und den Botschafter des Herzogs von Anjou nicht als königlich-spanischen Gesandten anerkennen, gegen dessen Anhörung er feierlichst Protestire, sondern vielmehr das Beispiel des höchsten geistlichen Oberhauptes und anderer königlicher und souveräner Mächte nachahmen, welche sich zu keiner Bcglükwünschung verstanden haben, und Befehl erthcilcn, daß keine Eidgenossen den kaiserlichen Vasallen und Untcrthancn in den Niederlanden oder im Herzogthum Mailand sich kriegerisch entgegenstellen. Nachdem sich dann nach seinem Verlangen eine Deputation zu ihm begeben hatte, macht er ihr noch folgende Eröffnungen: Auf die von Baron von Neveu am 4. Deccmber v. I. an Zürich und Lucern erlassenen Schreiben rüksichtlich der Ansprüche des Kaisers auf die spanische Monarchie sei »och keine Antwort erfolgt; er gctröste sich aber, dieselbe werde in deutsch gesinntem gutem Willen erfolgen, wenn sie auch Einholung neuer Instructionen nöthig mache, Alles in der Voraussezung, daß inzwischen kein den unbestreitbaren Rechten des Kaisers nachtheiliger Schritt gethan werde. Das Drängen um Anerkennung des Herzogs von Anjou als König von Spanien bezweke nur, daö wieder hergestellte und immer enger werdende Einverständniß zwischen dem Rcichsoberhaupt sammt seinen untergebenen souveränen Ständen und der eidgenössischen Republik zu stören, weil nur die gcsammte deutsche Nation der Univcrsalmonarchie zu widerstehen vermöge; auch sei der Kaiser allein im Fall, seinen Bundesgenossen hinlänglichen Schuz zu gewähren. V»n gegnerischer Seite werde viel Aufhebens von der Anerkennung Seitens Englands und Hollands gemacht» aber mit vornehmem Stillschweigen übergehe man die von diesen mit dem Kaiser geschlossene Allianz. Aus die Anerkennung des Herzogs von Anjou in Spanien sei wenig Gewicht* zu legen, da derselbe durch die a» den Grenzen stehenden starken französischen Heere und durch die Treulosigkeit des Cardinal Portocarrero de» spanischen Vasallen und Untcrthancn aufgedrungen worden sei. Weder dieses Beispiel, noch das von Frankreich zurükgcwicscne Gratulationöschrcibcn könne die Eidgenossenschaft zu dem ihr gegncrischcrscits gemachten Ansinnen verlokcn; dagegen falle zu Gunsten dcS Kaisers in Betracht die Aufhebung des Zolls, die Vcrab- folgung der Früchte und die erwünschte Beilegung des ramsischen und schaffhausischcn Geschäftes. Ob aber Juli 17N1, 925 dic Ancrkcnnung des Herzogs von Anjou, welche laut dem mailändischcn Capitulat einen Zuzug von 5 bis iRM Mann und eine Verwendung desselben gegen die kaiserlichen Heere nach sich ziehen würde, mit dem treuen crbvcrcinigten Aufsehen vcreinbarlich sei, das dürfe er dein Urthcil jedes wahren Eidgenossen überlassen. Dem spanischen Gesandten wird auf sein Verlangen „mit seiner gewissen Präcaution" eine Audienz ^willigt, wogegen sich der kaiserliche Gesandte bei den Gesandten von Zürich beschwert und dann unterm ' Juli ein Memorial an die Tagsazung richtet und anfragt: 1. Ob die bewilligte Audienz als Ancrkcnnung ^rltc; 2. ob dieselbe dem Kaiser, dem römischen Reich lind dem ErzHaus Oesterreich zum Präjudiz gereichen w r, und 3. ob sie mit dem mailändischcn Capitulat einige Konnexität habe? Nachdem man anfangs "Weicher Meinung gewesen, ob man die verlangte Erklärung crtheilcn wolle, wird endlich beschlossen, dem sandten durch den Landvogt von Baden anzeigen- zu lassen, die Audienz sei mit solchen Präcautioncn 'billigt worden, daß dadurch hoffentlich Niemand werde präjudicirt sein; wenn der Gesandte hierüber einen ^-rotocollauSzug verlange, so stehe er ihm zu Gebote. Dem spanischen Gesandten wird von der bewilligten " umz durch de» Untcrvogt Anzeige gemacht. Hierauf kommt in Anregung, man sei dem Kaiser laut dem W lezter Tagsazung erthciltcn Versprechen noch eine mehrere Antwort schuldig; es wird daher ein Schreiben Wenden Inhaltes an ihn erlassen: Aus seinen Schreiben vom 4. Dcccmbcr v. I. an Zürich und Luccrn, "'w den schriftlichen Vorstellungen seines verstorbenen und des nunmehrigen Gesandten und den mit lcztcrm öchaltcncn Besprechungen habe man ersehen, waö der Kaiser bei den gegenwärtigen Zeiten von der Eidgenossenschaft Wüsche; ^ ^ der Eidgenossenschaft seine beste crbvcrcinigte Zuneigung ausdrüke, für die sie ihm W dankbar sei, so versichere auch sie ihm die beständige Beobachtung der Erbeinung; übrigens beziehe man ^ 'wif das seinem Botschafter übergebcne Memorial. Dem kaiserlichen Gesandten wird auf seinen Vortrag w'd seine Mcmorialc schriftlich crwicdcrt: Die sämmtlichcn eidgenössischen und zugewandten Orte danken sowohl "r ^ic Versicherung dcö kaiserlichen Wohlwollens, als auch für die laut dem der Gesandtschaft nach Wien ^tclst Reskriptes zugesicherte Handels- und Zollfrcihcit, als einer Wirkung der zur Beobachtung der Erbeinung 15sk tragenden gnädigen Absicht; sie ihrerseits werden ebenfalls die Erbeinung nach ihrem buchstäblichen ")alt und gesunden Verstand, sowie nach dem Beispiel und den zeitweiligen Erklärungen ihrer Altvordern Wm gehoffte Rcciprocation unverbrüchlich halten und bei diesen schwierigen Zeiten die dem Vaterland jcwcilcn Neutralität beobachten. Andere wichtige Geschäfte, welche thcils die ganze Eidgenossenschaft, theils ^ ^uzclne Orte betreffen, haben sie der Bcdcnklichkcit der Zeiten wegen für nöthig gefunden, den Obrigkeiten weiterer Bcrathung zu hinterbringen. Schwyz hätte noch gewünscht, daß man die Erbcinungsgeldcr in Antwort erwähnt hätte. Katholisch Glarus wünscht, man solle in dem nächsten Schreiben an den Gesandten auch versprechen, den ewigen Frieden zu halten, wie man hier dem Kaiser die Haltung versichere. «I. In der Audienz vom 7. Juli trägt der französische Gesandte Folgendes vor: ^r König wisse, daß die ältesten Bünde immer die stärksten seien, und dies erprobe sich an dem Bunde bis Eidgenossen; eine eben so hohe Idee habe er von der StaatSklugheit derselben; zwar habe es Cur ^ Gebirge gedonnert, aber immer habe der Blitz auswärts eingeschlagen, so daß, während ganz W' im Kriege gestanden, hier im Lande der Friede erhalten worden sei; mögen die Eidgenossen diesen fei, genießen und mit ihrem ältesten Bundesgenossen, der jedem Feinde ihrer Freiheit den Gedanken einer eines " ilntcrnchmung vertreiben könne, fest vereint bleiben; sie genießen einer allgemeinen Achtung und ^ > """'^währenden WaffcnruhmS, werden aber nicht in Abrede stellen, daß der Bund mit Frankreich nicht Zu diesen großen Vorthcilcn beigetragen habe; nie haben sie seither in eigenem Namen gegen Fremde 926 Juli 1701. Krieg führen müssen, und daher sei diese Vcrbündung der beiden Nationen eben ein Grund des NeidcS; cS möge also dieser Bund bis zum Ende der Welt bestehen; der König halte ihr Interesse eben so hoch, als das seinige, er sei gegen seine Freunde eben so treu, als gemäßigt gegen seine Feinde; ganz Europa könne bezeugen, wie er nur um einen immerwährenden Frieden besorgt sei; der Redner müsse sich diesfalls Stillschweigen auferlegen, versichere aber die Eidgenossenschaft auch seiner persönlichen Hochachtung und Dicnstbcflisscnhcit, In einem am 19. Juli eingereichten Memorial sagt der gleiche Gesandte: Das gute Recht Philipp V. auf den spanischen Thron spreche für sich selbst, und daher sei er auch fast von ganz Europa anerkannt worden; auf die Jnvcctivcn der Schriften des kaiserlichen Gesandten antworte er nicht, er wolle nur zeigen, daß man sich auf das von jener Seite Vorgestellte nicht verlassen könne. Man male den Eidgenossen die Macht Frankreichs als den stärksten Grund vor, den neuen König von Spanien nicht anzuerkennen und dessen Schreiben, wenigstens nicht in gebührenden Auödrüken zu beantworten; aber er frage, ob denn Frankreich seit dem Tode Karl II. wirklich mächtiger geworden sei, und ob die Eidgenossenschaft nicht von langem her erkannt habe, daß, je mächtiger Frankreich sei, desto weniger ihre Nachbarn unv Mißgönncr mit ihren bösen Vorhaben sich an sie wagen dürfen und sie deshalb fortwährend des Friedens genieße. Wie sehr der König auf diesen bedacht sei, beweise der Umstand, daß er die von den Eidgenossen begehrte Neutralität für die Waldstädtc, die so leicht einzunehmen wären, zugebe und dieses ungeachtet der Thatsache, daß die Eidgenossen unter den lcztcn seien, welche das klare Recht seines Enkels auf den spanischen Thron anerkennen. Nicht in gleich willfähriger Disposition sei der Kaiser, denn während dessen Gesandter in einem Memorial eine glüklichc Erörterung des ramsischen und schaffhausischcn Geschäftes zusichere, werde Zürich genöthigt, beim Vice-Kanzlcr Bucccllini '»»» Bezeichnung von Commissioncn und eines Ortes für eine bezügliche Confcrcnz anzuhalten, indem der Gesandte hicfür keine Vollmacht bcsize. England und Holland haben den König von Spanien anerkannt; die Tractate zwischen diesen Mächten und dem Kaiser bestehen nur in der Einbildung, und deswegen habe er nichts davon gemeldet; dagegen bestehe in Wirklichkeit zwischen Frankreich, Spanien und Portugal ein Schuz- und Truz- bündniß. Auffallend sei es, wie der kaiserliche Gesandte sich herausgenommen habe, die Gründe wissen zu wolle», aus denen dem Grafen Casati, als spanischem Botschafter, eine Audienz bewilligt worden sei; das sei dock) viel eher eine Beschimpfung, alö seine, des Gesandten, Weigerung, das Schreiben der Eidgenossen an de» König von Frankreich zu vermitteln; nur weil der König in demselben nicht diejenige Fassung wahrgenommen habe, welche seiner alten Affectiv» entspreche, habe er es aus bestem Wohlmcincn und in dem Glaube» zurükgewiescn, der Ton desselben sei ihnen von den Feinden des Königs cingcblascn worden. Der Vortrag des Gesandten wird durch ein schriftliches Gegencomplimcnt in üblicher Weise erwiedcrt. In Rüksicht der dem König von Frankreich noch schuldigen Antwort wird ein Concept ausgearbeitet und den sämmtlichcn Orte» zur Eröffnung ihrer Ansicht zugestellt, damit dann Zürich die Ausfertigung besorgen lassen könne. DaS Concept lautet: Man verdanke dem König seine Anzeige vom 2. Dcccmbcr über den Hinschcid Karl II. von Spanic» und seine Disposition über die Thronfolge zu Gunsten des Herzogs von Anjou, und bezeuge ihm über diese» Trauerfall alle Theilnahme; da er aber als Großvater an der Erhebung seines Enkels auf den spanische» Thron einen so großen Anthcil nehme, so bringe man ihm, wie dieses auch gegenüber dem neuen Kö»>S geschehe, die ehrerbietigsten Glükwünsche dar und bitte Gott, daß dieser das große Werk der Erhaltung des Friedens in der Christenheit zum Flor des königlichen Großvaters und seiner ganzen Dcsccndcnz vollende" möge. «. Der Stadtschrciber von Chur überbringt ein Schreiben der III Bünde, worin das Verlangen »»' nähere Vcrbündung mit der ganzen Eidgenossenschaft nach dem Inhalt des Bundes mit Bern erneuert wird' Juli 1701, 9 2 7 Hierauf wird dcn 14, Juli schriftlich geantwortet, wie die mit den III Bünden verbündeten Orte ihre BundeS- Wichtcn auch künftig zu erfüllen entschlossen seien, so seien alle inSgcsammt bereit, bei allen Vorfällen ihnen c cid- bundcsgcnössischc Freundschaft und Gefälligkeit zu erweisen; zu Mehrerin haben sich die brigkcitcn nicht entschlossen. t. Basel beschwert sich, daß troz der von lcztcr Tagsazung gcthancn Schritte Ocffinmg der freien Fruchtzufuhr aus dem Elsaß und die Abstellung des Zolls zu Hüningen nicht erfolgt sei. uf sein Gesuch verfügt sich ein Ausschuß zum französischen Gesandten, um zu vernehmen, ob und >allfällig für eine Antwort vom König über diese Beschwerden eingegangen sei. Der Gesandte crwicdcrtc, es sei wc Antwort eingelangt; die freie Fruchtzufuhr sei der eigenen Noth wegen gegenwärtig fast unmöglich; eher w c das wöchentliche Quantum etwas vermehrt werden; der Zoll zu Hüningen sei nun schon fünfundzwanzig " sie bezahlt worden. Auf die Einwendung des Ausschusses, es möge vielleicht der Landzoll bezahlt worden der Wasserzell aber sei zuverlässig eine Neuerung, antwortet der Gesandte, daß er in diesem Fall wohl WM werden könnte; dcn Baslcrn stehe der Zutritt zu ihm offen, wenn sie solches nachweisen wollen, "ch c,n Basel nun auch noch persönlich mit dem Gesandten gesprochen hat, aber keine bessere Antwort erhalten ^ " c, hxr Ausschuß, verlangt cS neuerdings weitere Untcrstüzung Seitens der Tagsazung. Diese findet, >v ltc der König unter Berufung auf dcn ewigen Frieden, dcn Bund und die Tractate ersucht werden, die ) zufuhr aus dem Elsaß freizugeben, oder, dem ewigen Frieden unbeschadet, das bisherige Quantum zu "k )rcn, zu welchem Ende, mit Vorwisscn des französischen Gesandten, durch einen geeigneten Expressen ein Ü cchcs Schreiben dem König übergeben werden soll. Nachdem einer der Gesandten von Basel dieses in ^ Obrigkeit hintcrbracht und die Genehmigung desselben erhalten hatte, wird die Session ersucht, w , " Sinne an dcn König zu schreiben, das Schreiben dem französischen Gesandten abschriftlich mitzu- cine ^ Untcrstüzung desselben anzugehen und von der Session aus an dcn StaatSministcr von Torcy am behufs dienstwilliger Ucbcrgabc der Zuschrift an dcn König zu erlassen, wobei sich Basel knu ^ uurcht, eine qualificirtc Person mit dem Schreiben nach Paris zu schikcn. Diesem Gesuche wird U'chen und das Schreiben von Zürich aus überlassen. Die Handelsleute von Schaffhauscn und zu u gesonderte und mit Einzelnhcitcn belegte Mcmorialc ein gegen die unzulässigen Zollfordcrungcn Ford^"'^" Gebratzhofen für die für die Eidgenossenschaft bestimmten Waarcn und gegen die fortwährende ^ ^""g eidgenössischcr Attcstationcn. Sic werden dem kaiserlichen Gesandten zur Abhilfe kräftig empfohlen, eim e " Weicher Weise werden dem französischen Gesandten Mcmorialc übergeben und zur Untcrstüzung tti betreffend die baslcrischen Zollbeschwcrdcn in Frankreich, die Steigerung des Briefporto aus Frank- bcs/ ö" Hüningen, welcher laut amtlichen Bescheinigungen vom Januar 1701 früher gar nicht drci<^^ endlich die Lcdiglassung der Eidgenossen auf französischen Galeeren. I. Es werden verlesen t70; bcS neuen Königs von Spanien, das eine vom 31. März und die beiden andern vom 3. Juni Kc», zwei ersten, die bis an wenige Worte gleichlautend sind, gibt derselbe gesammter Eidgenossenschaft Act d" ^ ^ Nachfolge in das gcsammtc Reich seines verstorbenen Vcttcrö Karl II. und von dem V«i^"^nchmg als König, und drükt dcn Wunsch aus, mit der Eidgenossenschaft die guten bisherigen ^wssu Hwtzuscze»; in dem dritten wiederholt er diese Absicht und bezeichnet als Ambassador dcn bisherigen b^ß d ^^^ti. Hierauf begehrt dieser lcztcrc eine Audienz, die ihm mit dem Vorbehalt bewilligt wird, solle ^ Formalität den allerseitigcn Hauptgeschäften tveder (etwas) gegeben, noch benommen sein des s „H^wls hält der Gesandte folgenden Vortrag: Schon vor der leztcn Tagsazung habe er im Auftrage wgö um eine Werbung angehalten und hoffe nun auf baldigste Bewilligung derselben, da sie zu beider 928 Juli 1701. Staaten Wohl gereiche. Indem er über diesen Gegenstand und die übrigen früher berührten Punkte eine der Gerechtigkeit angemessene Antwort erwarte, wolle er sich über den Protest dcö kaiserlichen Gesandten nicht verbreiten, da es den Grundsäzcn der Eidgenossenschaft so sehr zuwiderlaufe, wenn er sie zu Bündnissen zwingen würde, welche einen offene» Bruch mit beiden Staaten zur Folge hätten, und weil es gar zu sonderbar erscheine, daß man demjenigen Glük wünschen sollte, welcher erst nach der Monarchie strebt, und nicht demjenigen, der sie im Bcsize hat. Das Beispiel der vornehmsten Staaten, selbst der mit dem Kaiser verbündeten, welche den neuen König anerkannt haben, gebe den Fingerzeig, wohin die Eidgenossenschaft durch ihre Natur und durch ihre Verbindung in Handel und Wandel angewiesen sei. Vcrlokcnd oder drillend könnten allerdings die gcgncrischerscits gemachten Versprechungen und Drohungen auf das Volk wirken; allein von der Klugheit der schweizerischen Nation sei die Einsicht zu erwarten, daß derjenige es nicht auf Gnade» abgesehen habe, welcher ungebührliche Beschwerden in Handel und Wandel und im Zollwcsen aufbürde und unterhalte, trozdem der Kaiser einer eidgenössischen Abordnung die Aufhebung derselben versprochen und sei" Gesandter der Tagsazung selbst eröffnet habe, dieselbe sei bereits vollzogen worden. Wenn der Kaiser, welcher für den Schuz der Waldstädtc die Hilfe der Eidgenossen anspreche, den auf diesen lastenden Beschwerden keine Schranken seze, was würden sie dann zu gewärtigen haben, wenn er sich gegen alle Erwartung des mailändische" Staates bcmcistcrn könnte. Auch möchten sie wohl betrachten, wer und in welchem Abschen in das Innerste des Landes mit Wicdcrcrwcrbung der alten Herrschaften eindringe, waö zum Thcil bereits erfolgt und zw" Thcil versucht worden sei, zum weit größern Thcil aber noch fest im Vorhaben liege. Endlich möchten ste den Widerspruch überlegen, der darin liege, daß Oesterreich wegen angeblicher Erschöpfung ihnen solche Laste" auflege, gleichzeitig aber Geld finde, solche Herrschaften einzulösen. Hierauf begehrt der Gesandte eine" Ausschuß, der ihm bewilligt wird. Diesem macht er am 19. Juli folgende Eröffnung: Hätte er nicht volles Vertrauen in die Aufrichtigkeit und Klugheit der Eidgenossen, so müßte er einläßlich nachweisen, wie scltsw" und unbegründet die vom kaiserlichen Gesandten angebrachten Gesuche und Vorstellungen seien; da sie aber an der Neutralität festhalten und daher auch fremde Streitigkeiten nicht untersuchen, so könne er darüber weggehen. Aber zu erwägen sei, ob nicht demjenigen, welcher dem noch so schwer leidenden Europa ci»c" neuen Krieg auf den Hals wälze, der Titel eines Usurpators gebühre, oder etwa dem König von Spanic», welcher durch nähern Grad des Blutes, durch Testament und den Ruf der Königreiche mit Frohlokcn Monarchie berufen worden sei? Wahr sei es, daß der Papst bei diesen schwierigen Zeiten mit der Jnvcstitt von Neapel zurükhalte; dagegen habe er dem König von Spanien den Bcsiz niemals widersprochen und st^' nie gegen die Anerkennung desselben ausgesprochen. Daß England und Holland ihn durch Briefe Gesandtschaften anerkannten, sei wcltkundig; dagegen stelle er bestimmt in Abrede, daß diese bis anhin dem Kaiser Bündnisse geschlossen haben. Wäre dem aber auch also, so würde dieses nur die Unbilligkeit dt Forderung des kaiserlichen Gesandten herausstellen, der den Eidgenossen das verbieten wolle, was von angeblich mit dem Kaiser Verbündeten geübt worden sei. In Bezug auf die kaiserlichcrseitö angerühw^' Wohlthaten wisse jeder der Anwesenden, ob, wie zugesagt worden, die Zölle aufgehoben seien und ob d" Beschwerden wegen Ramsen und Schaffhauscn unterblieben seien, da gegenwärtig eine Konferenz mit verschiedet" kaiserlichen Ministem in Wien tage, während der Gesandte sich so oft gerühmt habe, er besize Vollmacht diese und andere Streitigkeiten beizulegen. Ob dann etwa die Eidgenossenschaft dem Kaiser dafür Dank wist^ sollte, daß man sie ersuche, ihm die Waldstädtc und die angrenzenden Lande, die auf andere Weise nicht ^ retten wären, zu erhalten? Er gebe ihr zu bedenken, ob sie, während sie mit dem Kaiser die Erbcin»"^ Juli 1791. 929 strlsezc, ,owohl diese, als daS Capitulat von Mailand dem Könige von Spanien verweigern könne. Nach Ausdehnung, welche der Kaiser der Erbcinung geben wolle, müßte auch die Eidgenossenschaft ihre aufgeben, indem sie dann dem einen Thcil mehr als dem andern zugeben würde. Vollends eine 'ßachtung der eidgenössischen Freiheit liege darin, daß der kaiserliche Gesandte die Zulassung eines Gesandten ^ Königs von Spanien zu hintertreiben suche und Rechenschaft fordere, in welchem Sinne er angehört worden sei. Indessen gewärtige er ruhig, die Eidgenossenschaft werde den Anstand und die Unabhängigkeit »ach dem Beispiel ihrer Vorfahren zu erhalten wissen. Da man allgemein einverstanden ist, dem Anstand gnnäß Spanien auf seine Schreiben eine Antwort zu crtheilcn, über die Art und Weise aber ^rschjchxnx Ansichten herrschen, so wird auf Genehmigung der Obrigkeiten ein Entwurf aufgcsczt, über welchen Entschließungen Zürich mitzuthcilcn sind. Derselbe lautet dahin: Die Eidgenossenschaft verdanke die ., cibcn vom 31. März und 3. Juni, worin ihr der König von Spanien daö Ableben Karl II. und ^ Thronbesteigung, sowie die Accrcditirung seines Gesandten, Grafen Karl Casati, mitgctheilt habe. Indem ^ bnn König zu dieser Todesanzeige condolirc, wünsche sie ihm Glük zu seiner Erhebung auf den Thron pauicnö und bitte Gott, daß er dieses Werk zum fernem Flor des königlichen Hauses wolle gedeihen lassen, hvr'^ beziehen sich auf ihre Instructionen, die dahin gehen, nicht nur den spanischen Gesandten anzu- ^ rn, sondern auch den Königen von Frankreich und Spanien wegen dcö lcztcrn Erhebung auf diesen Thron . issKulircn und gegen den König von Spanien in den Curialien die vollkommenste Anerkennung als chcn auszudrükcn. Auf den Vortrag des spanischen Gesandten wird das übliche schriftliche Gegcncomplimcnt Au bemerkt, die Gesandtschaften können sich bei diesen bedenklichen Zeiten über seine übrigen ^ »»rbungen nicht weiter aussprechen, sondern werden diese den Obrigkeiten zur Bcrathnng hinterbringen. Zcst abermaliges Ansuchen des Bischofs von Basel, es möchten seine Lande und Leute bei diesen gefährlichen » m gedeihliche Sicherheit gcsczt werden, werden beim kaiserlichen und beim französischen Gesandten bcidc^I ^"^rachcn für die Ncutralcrklärung dcS ganzen BiSthumS eingelegt. Dieses Gesuch versprechen ^ Gesandte bei den betreffenden Höfen bestens zu empfehlen, wovon dem Bischof in freundlicher Erwiederung »üniß gegeben wird. I. Wie Solothurn beschwerend anzieht, besteht troz aller Vorstellung beim französischen au/'^" mittelst Schreibens an den König das wider Bund und Herkommen gesteigerte Porto der Briefe sel, '^^6) noch immer fort; zudem seien kürzlich drei Posten ausgeblieben, wodurch die Eidgenossenschaft für werde. Solothurn wünscht daher, der französische Gesandte solle angefragt werden, was » . " ^'ort vom König eingegangen sei; sofern keine oder eine nur ungenügende erfolgt sei, solle er um »nd^ »achdrükliche Empfehlung dieser Beschwerde ersucht werden. Hicfür erklären sich alle Orte bereit, Bei ^ Gegenstand mit andern« in einem Memorial dem Gesandten neuerdings empfohlen, in. Anlaß beschwert sich Appcnzell-Jnncrrhodcn über das Porto der Briefe von Zürich und Luccrn, bttlan'^'^ ^ ^ ^ mchrthcils bis auf 12 Bazcn kosten, wozu die Boten noch Essen und Trinken ««au ^ ^ Bcrathnng ergibt, daß es sich diesfalls «im obrigkeitliche Briefe handelt, findet gel»'/" ^ Sache nichts Ungewohntes, da jedem Boten, dem diese Briefe durch die Hände gehe««, 19 Schillinge fra» bas Porto leicht auf 12 Bazcn steigen kann. n. Ein flehentliches Gesuch der auf den ^stsai d " Galeeren befindlichen Eidgenossen um Verwendung für ihre Loölassung wird dem französischen Lbri nochmals nachdrüklich rccommandirt. Da diese ,Galcotcn" meistens Ausreißer sind, so wird an die bc» vs ^ Antrag gebracht, sie möchten ihren Obersten und Hauptlcutcn in Frankreich empfehlen, mit Elstern nicht so streng zu verfahren. «». (Ohne Appenzell und Biel). In Anbetracht der gefährlichen 117 930 Juli 1701. Zeiten wird ein schriftliches Projcct über den Schirm dcS Vaterlandes abgefaßt und dem Abschied beigelegt, in der Meinung, daß diejenigen Orte, welche dasselbe gutheißen, es auch in Vollziehung sezcn. Von der Mehrheit der Orte wird diese Verordnung den Landvögtcn der deutschen und wälschcn Vogtcien, soweit sie davon betroffen werden, zngcschikt und ihnen anbefohlen, alles Bezügliche in's Werk zu sezcn. Uri und Schwyi lassen es bei ihren 1691 im März und Juli abgegebenen Erklärungen bewenden; Obwaldcn, Zug, katholisch und evangelisch Glarus, theilweise nicht instruirt, nehmen es aä relsronäum. Die übrigen Orte gelobe» sich, dieses Projcct beförderlich in's Werk zu sezcn. z». Zu bcsscrm Schirm des Vaterlandes wird auch nöthig befunden, Alles anzuwenden, um die angrenzende Nachbarschaft in Neutralität zu sezcn. Es wird daher der kaiserliche Gesandte durch einen Ausschuß angefragt, ob und was für eine Antwort er in Betreff der früh" mit ihm besprochenen Ncutralistrung der obern Markgrafschaft, worüber er sich auffallenderweise weder i» seiner Proposition noch in der mit ihm gepflogenen Konferenz geäußert, erhalten habe. Darauf gibt er die Antwort, er habe wohl ein Rcscript erhalten; der Kaiser wolle aber wissen, was unter der Vogtci Elsaß, die von Seite Frankreichs auch in die Neutralität gcsczt werden wolle, zu verstehen sei, und wie weit die Ol» das treue Aufsehen auf die Erzhcrzog-Sigmundischcn Lande ausdehnen wollen. Darauf hat der Ausschuß crwicdcrt, die Ncutralistrung werde nicht als Ausfluß der Erbcinung, sondern als Gegenstand der Convcnieill behandelt, worauf der kaiserliche Gesandte sogleich von der Erbcinung abstrahirtc und selbst das Neutralität gebrauchte. Auf die Frage, waö er unter den Erzhcrzog-Sigmundischcn Landen verstehe, u»d was für Antwort er über die Ncutralistrung der obern Markgrafschaft erhalten habe, sowie auf das Gesuch- die bisthum-baselschcn Lande in die Neutralität cinzubegrcifcn, erklärt der Gesandte, unter den Sigmundischc" Landen verstehe er das Brcisgau mit den Festungen Breisach und Freiburg, die vier Waldstädtc und Consta»i und die am Rhein und Bodcnsce gelegenen Orte; dcS Bisthums Basel halber sei bisher nichts an ihn gelangt' Auf die Bemerkung des Ausschusses, daß dieses 1690 auch in die Neutralität eingeschlossen worden st'- erwiedcrt er, sobald er die Erläuterung über den Begriff der Vogtci Elsaß erhalte, wolle er einen besonder» Courier zur Einholung der Antwort an den Kaiser und die Generalität absenden. Der obern Markgrafsch»» halber habe er keine Antwort erhalten, weil ihm das Geschäft dadurch aus der Hand genommen worden st'- daß der Markgraf von Badcn-Durlach einen eigenen Agenten in Wien halte. Hierauf hat der Ausschuß dem Gesandten in Erinnerung gebracht, daß er auf der lcztcn Tagsazung selbst angcrathcn habe, der Markgr»t möge ebenfalls in Wien sollicitircn lassen, und versichert, weder der Markgraf noch die Orte beabsichtig"'- ihm, dem Gesandten, dieses Geschäft ans den Händen zu winden. Der Gesandte verlangt hierauf, wenn ^ das Geschäft wieder an die Hand nehmen solle, eine bezügliche Erklärung des Markgrafen. Auf dahcrstst Berichterstattung läßt die Session durch den Ausschuß dem französischen Gesandten für die Zugabc d«' Neutralität der Waldstädte danken und ihn anfragen, was er unter der Landvogtci Elsaß verstehe und w'ß der König in Betreff der vom Markgrafen von Badcn-Durlach verlangten Neutralität geantwortet h»^' gleichzeitig solle er die Ncutralistrung deö Bisthumö Basel bestens empfehlen. Laut Relation des Ausschulst versteht der Gesandte unter der Landvogtci Elsaß die Vogtcien Ensishcim, Altkirch, Thann, Pfirt, Landst^ und Tattcnricd; wegen Brcisgau und der darin liegenden Festungen BreiSach und Freiburg sei ihm nich^ vorgebracht worden, indem nur von den Waldstädtcn die Rede gewesen sei; so sei auch vom Bisthum nichts erwähnt worden; wenn aber das Elsaß in Neutralität gcsezt werde, habe jenes nichts zu gefahr'"' sofern der Bischof sich neutral verhalte. Was die obere Markgrafschaft betreffe, so sei des Königs Mein»»-)' sofern der Markgraf die mit den Kreisen geschlossene Neutralität beobachte, bedürfe er einer fernem Neutralst'^ Juli 1701. 931 "'Hl, Auf die Einwendung des Ausschusses, das BiSthum Basel sei 1690 auch in Neutralität gcsczt worden, und die Eidgenossenschaft habe keinen Thcil an der von den Kreisen mit dem König abgeschlossenen Neutralität und müsse dabcr die Ncutralisirung aller dieser Lande auch für ihre eigene Sicherheit wünschen, verspricht der sandte, dieses Gesuch in seinem ganzen Umfang zu empfehlen, bemerkt aber, der König werde General- und pccialgarantie verlangen; über leztcrcs äußert sich der Ausschuß, wenn diese Neutralität zu Stande kominc, werde dann darüber zu reden sein und wohl etwa die gedeihlichen Mittel hicfür gefunden werden können. ^ w Auftrag der Session- hinterbringt der Ausschuß die Erläuterung über den Begriff der Landvogtci Elsaß kaiserlichen Gesandten, und ersucht ihn, die Ncutralisirung der genannten Lande und die Erhaltung des u u« guo bis zum Eingang der Antworten beider Höfe nachdrüklich zu empfehlen. Dabei wird dem ^gestellt, daß die Ncutralisirung der an den Rhein und Bodcnscc angrenzenden Nachbarschaft das ^ schwieriger machen würde, und daß die ober» Lande auch gcdckt seien, wenn die obere durlachischc ^kgrafschaft, das Brcisgau, die Waldstädtc und Konstanz sammt ihren Zubchördcn in Neutralität vcrsczt w. Der Gesandte bemerkt hierauf, die Landvogtci Elsaß sei etwa um einen Drittel größer, als das ^ gau, gibt aber gleichwohl die Zusage, beim Kaiser mit bester Empfehlung nachzusuchen, daß die cutralitätserklärung in verlangter Weise bewilligt werde. Die gleiche Erklärung gibt auch der französische sandte ab, welchem die Antwort des kaiserlichen Gesandten mitgcthcilt worden war, und glaubt das Beste Um " " ^nnkn, wenn man den Königen von Frankreich und von Spanien in gebührender Weise gratulirc. für djx ZufmP allen Zweifeln und Zweideutigkeiten zuvorzukommen, werden von der Session am 15. wird Gesandte gleichlautende Memorialc erlassen, worin das Gesuch um Ncutralisirung dahin präcisirt Frrj' ^ Constanz und die IV Waldstädte sammt ihren Dcpendcnzen, das Breiögau mit BrciSach und wog, die clsäßischcn Vogtcicn Ensiöhcim, das ganze Bisthum Basel und die obere Markgrafschaft Badcn- aufrichtige Neutralität und Sicherheit gesczt werden möchten. Dabei wird bemerkt, diese bm hohen Mächten ebenso zuträglich, als der Eidgenossenschaft, und es erwarte lcztere, u> bixsm Landen nichts altcrirt werde, bis die beiderseitigen Antworten eingetroffen seien, q. Dem m ^ Baden-Durlach wird zu einem Pathcngcschenk ein Mundbcchcr sammt Crcdcnztcller aus abcr'^" beschlossen. GlaruS, Schaffhauscn und Stadt St. Gallen stimmen auch zu, verlangen daß künftig eine gebührende Reparation gemacht werde. Appenzell, das nicht instruirt ist, nimmt den Uri^N^ ^ rskervnäum. Biel stimmt auf Ratification der Obrigkeit bei. i». (Zürich, Bern, Lucern, Thalc ^oeiburg, Solothurn, Schaffhauscn und Stadt St. Gallen.) Diejenigen Orte, welche ihre 20 dem 9 Geschenk für Herrn Buol in Wien noch nicht eingeschossen haben, werden ersucht, dieselben and ""dvogt einzuhändigen. Die Stadt St. Gallen versteht sich ebenfalls zur Mitbcthciligung, wenn sie Biel)^ von dem Erzhauö Oesterreich glcichgchaltcn werde, n. (Ohne Untcrwaldcn, Appenzell und auf Zürich wird ein Schreiben der Kammer zu Innsbruck vom 2. Juli vorgelegt, worin darauf ausl'^ ^ ücmacht wird, daß der Salzvertrag vom 5. Dccember 1697 künftigen Acgidiuötag (1. September) n»ci, ' gewärtige daher, ob auf den 28. August eine Abordnung in Innsbruck eintreffen werde, um A» ""wn Vertrag abzuschließen. Zur Vorbcrathung hierüber wird eine besondere Confcrcnz auf den 7. Pro' Baden angesezt und die Orte eingeladen, hierüber Instruction zu ertheilcn. Hicfür wird ein an ^ ^lf Artikeln als Grundlage in den Abschied genommen, t. (Die VIII Orte). Glarus zeigt Eid, Jahrmärkte dieses Jahr nach dem alten Kalender abhalten werde. ». Gegen das in der vßmschaft befindliche Bettel- und Strolchcngcsindcl wird ein neues scharfes Mandat erlassen, und den 932 Juli 1701. Landvögtcn, Amtleuten und Untcrthancn befohlen, diese Leute aus dem Land zu schaffen und den Zudrang an den Grenzen und Pässen abzuwehren, v—A. (S. u. d. Vogtcien.) m. Lucern verzeigt neue Territorial- violationen in den cnnctbirgischen Vogtcien und beantragt, die dortigen Grcnzstrcitigkcitcn endlich beizulegen zu suchen. Der Antrag wird zur Jnstructionserthcilung in den Abschied genommen. »». Der Antrag von Zug, es mochte ihm erlaubt werden, auf Commission Vieh zu kaufen, wird abgewiesen, da sich das lcztjährigc bezügliche Verbot als nüzlich erwiesen hat; auch läßt man es dabei bewenden, daß das Vieh nicht weiter als auf die Märkte von Bellen; und Lauis geführt werden dürfe. Glarus erinnert, daß es dieser Ordnung nur für ein Jahr zugestimmt habe, und behält sich, weil nicht instruirt, die Bcfugniß vor, die Märkte in Bünden und im Venetianischcn zu besuchen. I»I»—Irlilt. (S. u. d. Vogtcien.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. III. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) In sorgfältige Berathung fällt, wie auf das Notifikation^ schreiben des neuen Königs von Spanien von der Besitzergreifung der Monarchie und von der Ernennung des Grafen Casati zu seinem Gesandten bei der Eidgenossenschaft zu antworten sei; da man gleich bedenklich findet, das Wort Bundesgenossen, wie es der König gebraucht, auch anzuwenden oder auszulassen, erscheint als bestes Auskunftsmittel, sich darauf zu berufen, daß die Schreiben vom 31. März und 3. Juni zu sp^ eingegangen seien, um noch von den Rüthen behandelt werden zu können, was von Lucern dem spanisch^ Gesandten gelegentlich mitgctheilt werden soll, ininm. Schwyz und Zug beantragen, man solle gleich de» an den Rhein und Bodcnscc angrenzenden Ländern auch die cnnctbirgischen Vogtcien in Neutralität zu vcp sczen trachten. Da solches schwer zu erreichen scheint, so wird es einfach zur Ueberlegung der Obrigkeiten den Abschied genommen. i»im. (Die mit Savopcn verbündeten Orte.) Abermals kommt man auf die vo" Seiten Savoyens ausstehenden Bundcögcldcr und Pensionen, auf die geschmälerten Prärogativen und Freiheit^ der Officicrc, die Erniedrigung des Rangs des Gardchauptmanns, die Ungleichheit des Roulicrcns mit de» savoyischcn Officicrcn und auf die Einführung der rothcn Stcklcin zurük. In Bezug auf leztere berich^t Schwyz, Hauptmann Kyd habe selbst noch einen schwarzen Stok getragen; Ammann Zurlaubcn erklärt/ selbst anwesend gewesen zu sein, als der Marquis von St. Thomas dem Pciernagcl empfohlen habe, Z" seinem schwarzen Stcklcin Sorge zu tragen. GlaruS erinnert, daß einem seiner Stipendiaten noch 176 zugutkommcn, welche man rcclamiren möchte; gleiche Reklamationen machen Schwyz und Untcrwaldcn r»^ fordern überdies, daß man den Ihrigen zur Bezahlung des Guthabens des Ulrich'schcn Regimentes verhelf Es wird daher beschlossen, beim Herzog auf Entrichtung der Bundcsgelder und Pensionen, der rükständsist" Stipendien und des Guthabens des genannten Regiments zu dringen. «»<»<». (Die gleichen Orte.) In BcM auf das Schreiben dcö Herzogs an einige Orte um Anerkennung des Regiments des Oberst Rcding und dll mit ihm abgeschlossenen Kapitulation wird der Abschied vom verflossenen Juni nochmals durchgangcn wieder gefunden, dieses Geschäft müsse als ein gemeinsames aller verbündeten Orte behandelt werden. Luccr"/ Frciburg, Solothurn und der Abt von St. Gallen erklären ausdrüklich, daß sie bei dem luccrnischcn Absch^ verbleiben, und wie an der Kapitulation, also auch an den möglichen schädlichen Konsequenzen derselben kcin^ Thcil haben wollen. Uri läßt es zwar auch beim angeführten Abschied verbleiben, berichtet aber, seit Confcrcnz habe es sich veranlaßt gefunden, an den Herzog zu schreiben, weil es vernommen, daß diesem ül^ dortigen Stand unrichtige Mitteilungen zugekommen seien, denen es habe prävcnircn müssen. Inzwischen Oberst Rcding ihnen über die Kapitulation Erläuterungen gcschikt, so namentlich über den Art. 48, Juli 1701. 9 3 3 uamlich die Worte „euvers et eontrs tons" zu dienen, auf den Sinn zu beschränken seien: „laut Bündnis;," daß die Worte ,au olloix äu Oolonol" nicht die Ernennung, sondern nur die Genehmigung der "nannten Officierc bezeichne. Sie halten übrigens die Kapitulation für bundcsgcmäß, wollen indessen nicht "mangeln, auch die Ansichten der übrigen Orte ihrer Obrigkeit zur Kenntniß zu bringen. Bcincbcns können chr Mißfallen nicht bergen, daß diese Redingischen Recruten au ungewohnten Schiffländcn zu passircn gesucht haben, wie es auch mit den sogenannten Schellcnburgischcn Völkern geschehen sei, worüber sich der Zierliche und der französische Gesandte beschwert hatten. Schwyz, Untcrwaldcn, Zug und Glarus lassen es " chrcr dem Oberst Rcding ertheiltcn Bewilligung und CapitulationSratification bewenden, doch in dem "w, daß laut Bündniß und nur defensive gedient werde, wie Oberst Rcding des Mehrcrn erläutert habe. Myz bemerkt noch, Oberst Rcding habe auf das an ihn erlassene Schreiben nicht geantwortet, weil sein c Schreiben von den Orten nicht gut aufgenommen worden sei und weil er sich nicht habe der Gefahr siezen wollen, vor einer mündlichen Besprechung wieder etwas Schriftliches von sich zu geben, das vielleicht ^ er Anstoß erregt hätte. Sonst glaube er, die verbündeten Orte werden in Considcration ziehen, daß das Munt Andorno nunmehr, statt eines fremden, einen eidgenössischen Oberst habe; auch habe er die "gcrnng des Soldes von 15 auf 18 Pfd. zu Stande gebracht, so daß er die alte Kapitulation nicht nur ^ vcrlezt, sondern verbessert habe. Appcnzcll-Jnncrrhodcn, das nicht genug instruirt ist, nimmt die Sache ^isreiiäum. (Luccrn, Uri, Schwyz, Untcrwaldcn, Frciburg, Solothurn und Appcnzell-Jnncr- vden.) Ein Ausschuß der Stadt Zug, alt-Ammaun und Ritter Beat Kaspar Zurlaubcn, Stadtschrcibcr ^ lgang Vogt, Oberstlicutcnant Karl Joseph Brandenberg, meldet sich zu einem Vortrag über den Streit de., Gemeinden des äußern Amtes, worauf Ammann Jtcn gegen alles Bitten, hier zu bleiben, unter °^"iung seiner Instruction den Austritt nimmt. Der Ausschuß stellt das Gesuch, die anwesenden Orte ^ cn ihnen zum eidgenössischen Recht verhelfen. Da auf der lcztcn Confcrcnz in Luccrn die Parteien an- vder " ^^en waren, im Fall des MißlingenS eines Vergleichs den Streit durch unparteiische Säzc gütlich b? entscheiden zu lassen, wollen einige Orte einfach dabei verbleiben. Appcnzcll-Jnncrrhodcn scheid"' ^ Gemeinden des äußern Amtes hätten auch Gesandte zu ihnen gcschikt, denen sie aber den Bc- "theilt haben, man wolle die Gründe der Stadt auch anhören. Es werde demnach den hiesigen Vor- g und die Ansichten der übrigen Orte der Obrigkeit hinterbringen. Luccrn, Freiburg und Solothurn fällt an den in allen Bünden aufgestellten Grundsaz, nämlich, wo ein Ort in sich selbst zcr- ^ streit gütlich oder rechtlich durch beiderseitige Säzc entschieden werden; wenn man hiervon des g Geschäft, das man bisher unter den katholischen Orten behalten hat, zum Nachthcil situ c blandes an gcsammte Orte kommen müssen. Aus dem bisherigen Benehmen der drei Gemeinden zu Erl!""' Wahn, dieses Geschäft gehöre nicht vor das eidgenössische Recht; da auch die das Uri, Schwyz und Untcrwaldcn diese Ansicht bestätigen, wird diesen lcztcrn von einigen Orten falls gemacht, sich dahin zu erläutern, daß der Stadt- und Amtsrath nochmals zusammentrete, und, bczicl "".^^"ch zu Stande komme, der Streit durch unparteiische Säze zu entscheiden sei. Die drei Orte ^ einfach auf die abgelesenen Erklärungen ihrer Obrigkeiten, jedoch will Uri über die ab- ^ » cn Ansichten der übrigen Orte rcfcrircn. (Obige, außer Appenzell.) Ammann Zurlaubcn, und Sckclmcistcr Landtwing, als Abgeordnete der Stadt Zug, eröffnen, der Bütlcrische Uesir der Stadt und den drei Gemeinden vertiefe sich immer mehr. In den leztcn Tagen während ^ugsazung seien Ammann und Räthc der drei Gemeinden wider alles Protcstircn, Vorschlagung des 934 Juli 1701. eidgenössischen Rechtes und Abtreten von Statthalter und Rathen der Stadt gegen ihren Stadtschreiber Vogt widerrechtlich verfahren, indem sie denselben nicht nur als einen meineidigen, ehrlosen Mann, dessen Worte» und Schriften kein Glaube beizumessen sei, erklärt, sondern in die dieses Handels wegen erlaufenen Koste» und in 199 Ducatcn Buße, zahlbar innerhalb vierundzwanzig Stunden und im Weigerungsfall unter 'Androhung der Proscription, verfällt haben; als er dieser Sentenz nicht nachgekommen, seien sie mit Verbannung und EonfiScation seines Vermögens vorgcfahrcn, hätten dessen Leib und Leben durch öffentliche» Kirchcnruf vogclfrei erklärt und diejenigen, welche solches zu äfcrn unternehmen, als ihrer Gnade oder U»- gnade anheimgefallen bedroht. Der Kirchcnruf sei auch dem Unterwcibcl der Stadt versiegelt zugestellt worden, dieser habe ihn jedoch nicht angenommen. Butler sei selbigen Morgen nach Baar in die Kirche gegange», und habe sein Gelächter darob gehabt. Hierüber erbittert, haben einige Bürger sich bereits zusammengerottet, um den Bütler gewaltsam abzuholen, wovon sie aber glüklichcrwcisc abgehalten werden konnten; die Stadl bleibe durchaus bei dem Abschied von Luccrn. Nun ersehen sie aber aus dem Verfahren gegen den Stadt- schrcibcr, und hören es auch von den drei Gemeinden selbst, daß diese in Folge der angeblichen Ortsstiminc» von Uri, Schwyz, Untcrwaldcn und Appcnzcll-Jnncrrhodcn sich zu allem Gcthancn befugt gehalten haben, d» doch die Stadt mit Grund eingewendet, sie habe noch nicht Zeit gefunden, die genannten Orte über die Sacht aufzuklären und überdies Appcnzcll-Jnncrrhodcn seine endliche Entschließung noch vorbehalten habe. Sic bitte» daher um Gottes, Mariä und des lieben Rechtes willen, daß man ihnen zur Beruhigung und zum eidgen»^ fischen Rechte verhelfe, wie es das Libcll vorschreibe, wo es heißt, daß die drei Gemeinden die von der Stadt in Sachen der unter und gegen einander habenden Rechte und Gerechtigkeiten nicht gefahrlich übcrmchrc» sollen. Das eidgenössische Recht sei übrigens auch in den Landfrieden von 1531 und 1656 begründet u»d durch die Praxis anerkannt. Da im Fernern Bütler sich äußerte, er werde, wenn es mit seinen Sacht» schlimm zu stehen kommen sollte, sich auf flüchtigen Fuß sczcn, so bitten sie um Rath, ob sie zeitig auf ih» greifen und sich seines Leibs und Gutes versichern sollen, da er der Kirche und den Waisen zu Hüncnbcrg noch um circa 19,999 Gulden zu antworten habe, und ob sie den Stadtschrcibcr Vogt, als in Sache» erfahren, in den Geschäften seiner Vogtei Hüncnberg und anderswie weiter gebrauchen können. In herzlich^ Theilnahme über diesen weitaussehcnden Streit wird von der einen Seite darauf bestanden, daß derselbe dc>» eidgenössischen Rechte unterbreitet werden müsse; der Abordnung aber wird gerathen, die Sachen in statu g»" zu belassen, wegen Bütler und andern nichts via kaeti vorzunehmen, auch den Stadtschrcibcr in keiner zu cxpvniren, sondern nach vollendeter Tagsazung qualificirtc Personen in die Orte Uri, Schwyz und U»t^ walden abzuordnen, um diese besser zu informircn; indessen wollen die andern Orte sich dahin verwende»- daß der Gegenstand unter den katholischen Orten verbleibe und etwa deshalb bald eine Conferenz vcranst»^ und zur beiderseitigen Bezeichnung der Säze geschritten werde. Uri, Schwyz und Untcrwaldcn lassen eS den den drei Gemeinden jüngst crtheilten Bescheiden und Gutachten verbleiben, versprechen aber, den seitherige" Verlauf ihren Obern getreulich zu hinterbringen, (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Or»'^ Das Gesuch des Bischofs, sein BiSthum wieder in Neutralität vcrsczcn zu Helsen, wird dem kaiserlichen »^ dem französischen Gesandten bestens empfohlen und das Gesuch gestellt, daß bis zu einlangender beiderseits Antwort daran nichts altcrirt werde, wie im gemeinen Abschied zu sehen ist. ««u—1111. (S. u. d. V»g^ Kttlxzx. (Die die Freiämter regierenden Orte.) Bei Anlaß der Erörterung über die Bcsczung der Pf»^ BoSwyl mit einem Convcntualcn von Muri wird von Uri und Schwyz hervorgehoben, man sollte allge»»^ darauf bedacht sein, daß die Pfründen mit Wcltgcistlichcn und die Statthaltcreien, wie es früher auch gewest" Juli 1701. 985 sn, mit weltlichen Amtleuten und Schaffnern besezt würden, damit Jedermann in den Schranken seines Berufes bleibe, und Acrgcrnisse, wie sie bisweilen vorgekommen, vermieden werden. Ihre Ansicht ist daher, '"an solle diesfalls bei der Nuntiatur Vorstellungen machen. Es wird aber eingewendet, dieser Gegenstand wenn die Gesandtschaft nach Rom stattfinde, dieser füglichcr in Auftrag gegeben werden. Diese An- in den Abschied genommen. Iililili. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: könne. !>cht wird deutsche gem. Vogt, iiberh ^"dnrasschgst Thurga». " Rheinthal, "n'asjchgft Sargans. ust Baden. i». INI» im. Iii». v«. «Iii. vv. Ii. II. Itlt. Art. Aogtej Freiämtcr. ^°"»°tb. Vogt, nwh -"°«te. Lauis. " Mendris. Luggarus. 60. Polizeis, Niederl.. Bettler. „ 41. Gütcrverkauf an Fremde >c. „ 31. Justizsachen, Recht, Gericht. Art. 39. Berw.- ». NechnnngSw. i. Allg. „ 40. Verw.-u.Rechnungsw. i. Allg. „ 23 l. Gilterverkauf an Fremde ic. „ 514. Kriegs- u. Militärwesen. „ 265. Justizsachen, Recht, Gericht. Art. 27. Verwaltung im Allgemeinen. „ igg. Marchungen, vvv. Art. 7l>. Verwaltung im Allgemeinen. «>«>«> „ 2l. Verwaltung im Allgemeinen, «vv. „ 2gli. Locales (Walenstadt), itl. „ t87. Rheinwuhren. «»«». Art. 55. Verwaltung im Allgemeinen, zip. „ 22. Verwaltung im Allgemeinen, «t«». „ 163. Judicatur- u. Competcnzanst. w. „ 475. Verschiedenes. KS. „ 405. Kirchl., Glaubenss, Geistliche. It. „ 285. Inden. «-ms. „ 43K. Stifte u. Klöster (Sion). ttt. „ 3K8. Kriegs- ». Militärwesc». ««. Art. 85. Verwaltung im Allgemeinen. „ 21. Verwaltung im Allgemeine», xx. „ 73. Verwaltung im Allgemeinen. „ 153. Justizsachcn, Recht, Gericht, v. Art. 2l)5. Beziehungen z. Bischof v. Como. Art. 240. Fischerei, x. Art. 335. Grenzen, GebictSverlez. rc. IV. w. Art. 05. Fremder Kriegsd., Werbungen. I»I»I«. „ 14. Beamte. mm. „ 73. Kriegs- u. Militärwesen. NT- Art. 469. Zollwesen. Ii Ii. „ 200. Ehehändel. „ 572. Stifte II. Klöster (Bischofzell). «I«I«I«I. „ 625. Stifte u. Klöster (Paradies). Iililili. ., 706. Locales (Lustorf). II. Art. 135. Verhält, z. Gras v. HohenemS. UiUiir. Art. 240. Stifte u. Klöster (Pfäfers). Iilili. „ 55. Verwaltung im Allgemeinen. Iii. „ 56. Verwaltung im Allgemeinen. Itlili. „ 297. Locales (Walenstadt), vw. Art. 262. Justizsachen, Recht, Gericht, «iviv. „ 406. Kirchl., Glanbcnss., Geistliche, xxx. „ 407. Kirchl., Glaubenss, Geistliche. .III- 112. Judicatur- u. Competcnzanst. „ 261. Justizsachen, Recht, Gericht, iüiiül. „ 369. Kriegs- u. Militärwesen. I»I»I»>». „ 231. Justizsachen, Recht, Gericht. 5? Art. 99. Obrigk. Güter, Lehe» rc. Ii««. „ 57. Verwaltung im Allgemeinen. «««>«. „ 109. Kclleramtsstreit. IUI. „ 223. Kirchliches, Geistliche, i«. Art. 82. Anstände mit Mailand. Art. 101. Zölle. Zu «I. Das Eomplimentschreiben an den König von Frankreich ist nach dem vorliegenden Concept den 10. April 1702 unter dem Namen der Orte Luccrn, Uri, Untcrwaldcn, Zug, katholisch Glarus, Solo- 'hur» und Appcnzell-Jnnerrhodcn abgegangen. ' Anm-rw»« im Lu«r»micmplar-. Abschicvba»» v. noi, m. W». Z" Laut Vormerkung im Lnccrncrcxcmplar, Abschiedband von 1701, lol. 264 i>t daS Schreiben König Philipp V. nach dem Entwurf Namens der Orte Lucern, Uri, Untcrwaldcn, Zug, katholisch 'Narus, Solvthurn und Appcnzell-Jnnerrhodcn den 2. März 1702 überlassen worden. 93« Juli 17vt, 4M>. Conserenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Jahrrechnungs- Tagsazung. Baden. 1701, im Juli. Staatsarchiv Zürich. Allg, Abschiede Bd. 8l, kol. Z09. Gesandte: Die gleichen, wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus Johann Heinrich Zwicki, Landammann. ». In besonderer Confcrenz werden die Hauptgeschäfte der Tagsazung vorbcrathen, als: 1. wie ma" sich in Betreff der Zurükweisung des dem französischen Gesandten zu Händen des Königs übergeben^ Gratulationsschrcibcns zur Erhebung seines Enkels auf den spanischen Thron zu verhalten habe; 2. wie das Creditivschrcibcn des Königs von Spanien für seinen Ambassador, Grafen Casati, anzusehen sei, ob diesem eine Audienz gestattet werden solle und ob bejahenden Falls darin eine Anerkennung des Herzogs von Anjou, als Königs von Spanien, welcher der kaiserliche Gesandte sich widersczt, liegen würde; 3. was für die eigc»c Sicherheit an den Grcnzorten, als den Waldstädtcn und Konstanz, den Ufern des Rheins und Bodenflcs entlang zu thun sei; 4. welche Antwort auf das Schreiben des Kaisers vom 4. Decembcr und die Pr^ Position seines Gesandten auf lcztcr Tagsazung über den Sinn der Erbeinung äs mutuo äetonäenäo ^ ele mutuo non olkenäonäo zu crthcilen sei. Diese Fragen werden reiflich berathen, das daherige Gutachtc" in der Session angebracht und darüber entschieden, wie der gemeine Abschied zeigt. I». Auf Genehmigung der Obrigkeiten wird auf den 22. Hcrbstmonat für die gcsammtc evangelische Eidgenossenschaft ein allgemeiner Dank-, Fast-, Bet- und Bußtag angcsczt. e. Alexander Zollikofer in Genf und Paul Ragatz schildern bcsondcrn Schreiben den traurigen Zustand von ncunundzwanzig eidgenössischen Angehörigen auf den fraiw" fischen Galeeren und empfehlen zu Händen der Tagsazung ihre Ledigung. Diese Schreiben sammt der LisN der Sträflinge sollen in gemeiner Session, da auch Angehörige der katholischen Orte darunter sind, verlese" und eine Verwendung beim französischen Gesandten, oder wo nöthig, beantragt werden. Auch Profcsflr Calcndricr aus Genf empfiehlt eine Anzahl französischer und picmontcsischer auf der Galeere befindlich^ Glaubensgenossen zu weiterer Protection durch den französischen Gesandten. Die Confcrenz zeigt sich herzlichem Mitleiden zu dieser Verwendung bereit, verschiebt aber die Sache aus eine fernere nahe bevorstehe»^ Versammlung, um Bern Zeit zu lassen, die Liste seiner Angehörigen zu vervollständigen und die bezügliche Galeeren und die Nummern der einzelnen Sträflinge auszumittcln. «I. Die kurpfälzischcn evangelisch"' Kirchcnräthc danken für die lcztjährigc Beisteuer von ltlOtt Rcichsthalcrn und bitten um abermalige U»b" stüzung. Da die Orte hierüber nicht instruirt sind, wird der Gegenstand verschoben und all rskerensiu"' l genommen, um so mehr, als die versprochene Rechnung über die Verwendung der lcztcn Steuer noch >»^ eingegangen ist. v. Unter diesen Umständen wird das Gesuch des Herrn Jakob von Rcinach, Pfarrer Z" ^ Impflingen, um Erstattung der ihm unschuldigerwcisc übcrbundcncn Proceßkostcn in einem Handel, w»"'' ihm die Urheberschaft des Übertrittes katholischer pfälzischer Untcrthancn zur rcformirtcn Kirche imp»^ j worden war, dahin erledigt, wenn die Beisteuer an Kurpfalz zu Stande komme, sollen Herrn Rcinach 5l) Rcichsthalcr davon zugewendet werden. Biel bemerkt, es werde ihm schwer fallen, sich an dieser Sic"'' Juli 1701. 937 ^ ^^^llgcn. f. Das Gesuch des Pfarrer Assimont zu Williamsdorf um ciue nochmalige Steuer von 50 "chsthalcrn wird zum leztcn Mal empfehlend in den Abschied genommen, x. Den allgäuischcn Kirchen ^rönenbach und Hirbishofen werden nach der fünförtischcn Scala je 100 Gl. und der Gemeinde Mariakirch »ach der sicbcnörtischcn Scala 2()l1 Gl. zuerkannt. I». Dem Junker Capitaine-Licutcnant Mciß in Berlin w auf sein Schreiben geantwortet werden, die evangelischen Orte werden nicht zugeben, daß aus den Sold- abzügcn der Soldaten der dortigen Leibgarde ein Fond gestiftet werde, sondern cS solle einfach bei der Capi- llllation verbleiben, i. Basel beschwert sich instructionsgcmäß über die noch immer fortdauernde, dem ewigen neven, den Bündnissen und dem Herkommen widerstreitende Hemmung des Handels und Wandels im Elsaß »»d namentlich der Fruchtauöfuhr auö leztcrm; das wöchentlich verabfolgte Quantum von 1 20 Säkcn reiche weitem nicht hin und werde überdies nicht von den Bauern, sondern von Unterhändlern in die Stadt gebracht, und zwar um einen hohem als den Marktpreis in der nächsten Umgegend; Basel bittet daher um ), ob eine Gesandtschaft an den König geschikt werden solle, oder ob man, immerhin dem ewigen Frieden »»»achthcilig, um ein zulängliches wöchentliches Quantum anhalten solle. Die Orte finden, ein in eidge- 'wslhchcm Namen abzucrlasscndcs Schreiben, das unter Empfehlung dcS Gesandten durch einen qualificirtcn ^Witten von Basel bei Hofe abzugeben und mündlich zu untcrstüzcn wäre, dürfte am ehesten Erfolg haben; erschein demnach gut, diesen Gegenstand vor der Session zur Sprache zu bringen. It. Laut dem Berichte ^chaffhausens hat sein Abgesandter, Tobias Holländer, ein bedenkliches kaiserliches Ncscript erhalten, worin dortigen Stand die jüngsthin wiedcrgelöste Malcfizgcwalt über die bekannten Dörfer, Weiler und Höfe " ^chcnswcise gegen eine Summe Geldes und unter der Bedingung angeboten werde, daß den dort wohnenden Wr'iurtcn die Rükkchr zur katholischen Religion ohne Pflicht zur Auswanderung freigestellt und den katho- wm Malcficanten vor und bei der Execution der Beistand eines katholischen Geistlichen gestattet werde, »bcr hat alt-Burgcrmcistcr Holländer ein weitläufiges Gcgcnmcmorial verfaßt, das zu näherer Prüfung A ^ ^ Die versammelten Orte, von denen Schaffhauscn eidgenössischen Ruthes begehrt, äußern ihre Mc, ^ wäre besser, diesen Reccß mit guter Manier wieder zurükzustcllcn, als ein so weitläufiges von abzucrlasscn; gegenüber der anscheinenden Prätcnsion des Kaisers, als habe er in diesen Ortschaften Rcli wegen die Disposition über die Religion, sei jedoch die Auffassung festzuhalten, die prätcndirte ii bilde eigentlich nur eine Kompensation für das angebotene Lehen; wenn aber dadurch der Uiw Friede hergestellt werden wolle, so erscheine dieses Mittel gcgcnthcilS nur als neuer Zankapfel, namentlich deswegen, weil bei der Verpfändung von 1651 die jczt auf die Bahn gebrachte gwnsftcihcit gar nicht erwähnt worden sei. Wie aber dieser Reccß wieder zurükgcstcllt und dem Abgc- Lc»,d ^ werden könne, seinen ehrlichen Abschied in Wien zu nehmen, die fernere Unterhandlung in'ö äu ziehen und mit dem kaiserlichen Gesandten fortzusczen, welcher in seiner Proposition von dem glük- dieses Geschäftes so gute Vertröstung gegeben, all' das müsse Schaffhauscn selbst überlassen Ken, ^ darauf stellt dieser Ort mit Schreiben vom 26. Juli das Gesuch, dem Kaiser durch ein in in /""" evangelischem Namen zu erlassendes Schreiben vorzustellen, seit hundertzwciundsicbzig Jahren sei dicstr" Pfandschaftsortcn die rcformirte Religion ohne Eingriff gelitten worden, weshalb er von flincr Resolution abstehen möge. Dieser Antrag wird zur weiter» Erdaucrung der Obrig- dicscnigegeben, in der Meinung, daß die dahcrigen Ansichten Zürich mitgcthcilt und von St ^»lg an Schaffhauscn überschrieben werde. I. (Zürich, Bern und St. Gallen.) Zürich und allen wünschen die Entschließung von Bern über die am 10. März d. I. in Aarau gehaltene Post- 118 938 August 170t. conferenz zu vernehmen. Bern crwicdcrt hierauf, es hätte gern gesehen, wenn die Kaufmannschaft von Zürich und St. Gallen sich mit den Herren Fischer, welchen das bcrnischc Postwcscn verpachtet ist, hätte vergleiche» können. Wenn man sich aber über diese Herren etwas zu beklagen habe, wolle Bern gern Abhilfe schaffe»' Zürich und St. Gallen entgegnen, sie betrachten das Geschäft als Standcsangelegcnhcit und nicht als in der Convcnienz der Kaufleute gelegen, weshalb sie hofften, man hätte sich auf die damals dargelegten Gründe wohl zu einem ehrlichen Reglement unter einander einigen können; statt dessen aber habe man nur auffallende Neuerungen wahrnehmen müssen, als die Eröffnung des Genfer Briefsaks und die Erhöhung der Bricftaxe, was nicht wenig Alteration verursacht habe; man wünsche daher, daß Bern die Ansinnen beider ander» Stände frcundcidgcnössisch in neue Erwägung ziehe, am gegenwärtigen Zustande nichts verändere und zu einer neuen Conferenz über diesen Gegenstand Hand biete. Die Gesandten von Bern versprechen, dies ihrer Obrigkeit in empfehlendem Sinn zu hinterbringen, erwähnen aber dabei auch der Beschwerde der Hcrrc» Fischer, daß die Kauflcutc von Zürich und St. Gallen fremde Briefe in die ihrigen einschließen, was die Eröffnung des Bricfsakcö zur Folge gehabt habe. Ein solcher Mißbrauch wird von den anwesenden Post' Verwaltern beider Orte widersprochen. Zürich ahndet nochmals, daß die Bricfsäke wiederholt eröffnet wurde», und von den Herren Fischer dem Postamt Zürich geschrieben worden sei, es solle künftig die Briefe nicht mehr in Bern, sondern in Mellingen abholen. Bern verspricht endlich, in der Stadt selbst und in Lcnzburg A»' ordnung zu treffen, daß die Bricfsäke nicht mehr eröffnet und die Ucbergabe der Briefe in Mellingen ciiijff' stellt werde. Die schließlich? Anregung, Gclcitsherr Schmuziger in Aarau habe noch immer eine für dic Fußpost ausgelegte Summe Geldes zu fordern und man möchte ihm einmal zur Bezahlung verhelfen, wird von Bern in den Abschied genommen, i». (S. u. Rhcinthal.) ». Als dic Gesandten bereits abgereist waren, ging von der rcformirtcn Gemeinde Adclshcim ein Gesuch um einen Beitrag an dic Sustcntatio» ihres Pfarrers ein. Dasselbe wird zur Instruction auf die nächste Conferenz dem Abschied beigelegt. Man sehe auch In dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten! Vogtei Rheinthal. i». Art. 257. Kirchliches, Glaubenssachen, Geistliche. » 470. Salzconferenz zwischen Zürich, Bern, Lncern, Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Solothurn und Stadt St. Gallen. Baden. 17<>l, 7. August. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 81, ldl. »2«. — Stistsarchiv St. wallen. Abschiede. Gesandte: Zürich. Heinrich Heß, Salzdircctor. Bern. Daniel Jmhof, des Raths und Salzdirect»» Luccrn. Lcodcgar Keller, des Raths und Salzdircctor. Uri. Jost Anton Schmid, alt-Sckclmeistcr. SchwP' Johann Jost Nicdcröst, Salzdircctor. Glarus. (Entschuldigt.) Zug. Beat Jakob Zurlauben, des Rath^ Solothurn. Urs Victor Bauch, Sckelschreibcr. Stadt St. Gallen. Heinrich Lcutmann, des Raths. Gemäß dem lcztcn Jahrrcchnungsabschicd versammeln sich die Orte, um einen neuen Salzvcrtrag »'^ der Kammer zu Innsbruck vorzuberathcn. Glarus entschuldigt sein Ausbleiben, läßt den Orten freie nach Erfordcrniß des gemeinen eidgenössischen Nuzens, bittet sich aber den Abschied aus. In der Sache August 1701, 939 wcrdcn nun folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Bei diesem Tractat wolle man allseitig mit eidgenössischer Treue u»d Aufrichtigkeit verfahren und nicht durch zu zahlreiche Abordnungen eine Steigerung des Preises herbeiführen, Lucern äußert, es werde sich vielleicht durch einen Abgeordneten eines andern Ortes vertreten lassen, ^ri und Schwyz werden für sich den Stadtammann Rist zu Bregcnz commissionircn. In gleicher Weise lpncht sich Solothurn für eine Vertretung aus; Zürich und Bern behalten sich besondere Abordnungen vor; ""ch die Stadt St. Gallen mochte Jemanden schiken; da aber berichtet wird, in diesem Falle werde auch der ' Von St. Gallen ein Gleiches thnn, wodurch dem Tractat Hindernisse bereitet werden konnten, wird dic- 'c ersucht, sich mit dem Abt zu vereinbaren, daß beiderseits auf eine besondere Abordnung verzichtet und Abgeordneten eines andern Ortes Vollmacht crtheilt werde, um so mehr, als dem Verlauten nach die "miner Innsbruck bedacht sein soll, die Besatzung beider Thcile den Rcichsgcnosscn zu überlassen. Der bgcordnctc der Stadt nimmt dieses Ansinnen in den Abschied. 2. Was den Verschleiß des Salzes betrifft, man es bei dem Abschied vom 4. November 1698 verbleiben, nämlich daß kein Ort in des andern ^ "t Salz einführe oder gefährlicher Weise an dessen Grenzen lagere. Zürich und Stadt St. Gallen )men dieses aä rgfsranckum. Bern beschwert sich, daß die Rcichsgcnosscn bis Mellingen, Vilmcrgcn und ckon Salz liefern, und bittet, seine Obrigkeit möchte bei dem Recht der Besatzung in ihrem Gebiet )uzt werden. Bern wird damit beruhigt, daß die Schwaben kein Salz mehr dorthin verlegen werden, ^ ern einige regierende Orte. 3. In Betreff der Besatzung der gemeinen Herrschaften beantragt Bern, daß ^ Vill alten Orte ein gewisses Quantum Salz für dieselben bestimmen, durch einen gemeinsamen Factor dar- ^ redliche Rechnung führen lassen und den Reingewinn gleichmäßig unter sich vcrtheilcn, oder wenn dies ) erhältlich sei, soll jedem regierenden Orte ein gewisser District zur Besatzung angewiesen werden. Die lgcn Orte finden aber, es könne keinem Ort verwehrt werden, in den gemeinen Vogtcicn Salz zu dcbitircn, man sich „ach abgeschlossenem Vertrag eines gleichen Preises verständige. 4. Die Orte sind einig, p man rüksichtlich des zu beziehenden Quantums eher auf eine Verminderung als auf eine Vermehrung Wx, ^ 5. Wenn immer möglich, sollen die Rcichsgcnosscn von dem Vertrag ausgeschlossen werden, mit"" "üer bei der Kammer nicht erhältlich ist, soll man dieselben wenigstens auf die gemeinen Vogteien ^ und neben den Orten zu beschränken suchen. 6. Bern beantragt instruktionsgemäß, man solle ein untum Stadelsalz und hinwieder ein Quantum Pfanncnsalz beziehen und die beiden Arten durch gewisse suck " "verscheiden. 7. Die bisher üblichen unnöthigcn Punkte soll man aus dem Tractat fern zu halten 5 auch syst auf Verminderung des Fuhrlohns, auf Bedingung der Zahlung in Currcntgeld und auf m ^'ü"ug der Beschwerden wegen mangelhafter Bereitung, Vcrpakung und Spedition des SalzcS gedrungen w Gesandte von Zug, der erst bei der Verlesung des Abschiedes ankommt, erklärt, die Obrigkeit ^ »ächstms beschließen, wer sie bei der Unterhandlung zu vertreten habe. Der Kanzler von Wcttingcn, Püntincr, der den Abt von St. Gallen bei dieser Konferenz vertreten sollte, hat sich, nachdem bcgch bereits ausgefertigt war, auf der Kanzlei angemeldet und für den Abt ebenfalls einen Abschied Der lezte Saz aus dem Exemplar des Stiftsarchivs St. Gallen. 940 August l7Nt. 47t. Jahrrechnung der die vier ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauts. 1701, 10. August. Kantonsarchive Schaflhauscn und Basel. Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Jakob Eschcr, des Raths. Bern. Friedrich von Graffcnricd, des kleinen Raths. Lucern. Karl Anton Amrhyn, des inncrn Raths. Uri. Johann Franz Epp, des Raths. SchwYZ' Joseph Franz Mettler, Landschreiber. Unterwalden. Franz Ludwig Hcymann, Landschreiber von Obwaldcw Zug. Bonaventura Brandenberg, Obervogt. GlaruS. Gabriel Schmid. Basel. Johann Ludwig Wctb stein, des Raths. Frei bürg. Franz Niklaus Vondcrwcid, des Raths. Solothurn. Hieronymus Surs alt-Rath. SchaffHausen. Wilhelm von Waldkirch. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vogtei Lauis. ». Art. 272. Beziehungen z. Bischof v. Como. «I. Art. t3S. Abzug. I». „ 132. Güteroerkauf in fremde u. todte Hand. v. „ 108. Justizsachen, Recht, Gericht v. „ 72. Allg. Verord., Statute» ic. k. „ 137. Abzug, t aus dem BaSlerexcmplar. 472. Jahrrechintng der die vier ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lnggarus. 1701, nach dem 10. August. Kantoasarchiv Schaisiiaascn. Abschiede. Gesandte: Die nämlichen, wie zu Lauis. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier ennetb. Vogt, iibcrh. I». Art. ISS. Niederlass., Vicinat, freier Zug ,c. «. Art. S4. Recht u. Gericht, allg. Verord. >c Vogtei Luggarus. Art. 102. Zölle «I. Art. 69. Abzug. «. „ 36. Allg. Verord., Landesverwaltung ic. 473. Conferenz zwischen Zürich und Schaffhausen. Bulach. 1701, SO. August. Staatsarchiv Zürich. Allg. Abschiede Bd. 81, kol. 384. Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Wcrdmüller, Statthalter; Salomon Hirzcl, des Raths. Scha^ Hausen. Johannes Köchlin, Statthalter; Johann Jakob Oswald, des Raths. August 1701. 941 " Dem Wunsche SchaffhauscnS entsprechend hat Zürich diese Confcrcnz angesezt und verlangt nun 6" vernehmen, was Schaffhauscn vorzutragen habe. Dieses wünscht Bericht, was für Ansichten die evangelischen "c über den zu Baden erwähnten, vom Kaiser mit einem bedenklichen Rcligionsartikel verbundenen Lchens- vntrag über die bewußten Dorfschastcn haben, damit es seine Nachschlüge darnach einrichten könne. Nachdem Zürich djx eingegangenen Schreiben von Bern, Basel und St. Gallen originalster vorgelesen und Schaffhauscn 'Ichriftcn davon zugestellt hat, verlangt leztcrcs auch Zürichs Ansicht zu vernehmen. Dieses steht nicht an, »offne,,, was der dortige Rath diesfalls befunden habe, behält aber die Ausfertigung des Befundes der ^ 'Ngkcit vor. Schaffhauscn thcilt hierauf mit, ihm mache nicht allein der Punkt der Religion, sondern auch ^ Kenntnißgabc des Bürgermeister Holländer aus Wien Bedenken, daß ihnen nämlich eine Strafe von ^ ^ 60,000 Rcichsthalcrn angedroht werde, weil sie in den undisputirlichcn hohen und nieder» Gerichten " Grafschaft Ncllcnburg der Stadt Wappen haben anmalen lassen; Holländer habe weniger um diese Strafe ' 'Zuwenden, als um die angetragene Pfandschaft geheim zu halten, „die 6000 Ducatcn auf Ratification der "gleit ja pactum gebracht"; im Ucbrigcn schciirc ihm unmöglich, den Punkt der Religion ganz zu "rn, und wenn man dies und jenes nicht eingehe, so möchte die Judicatur und die Religion in Gefahr und er würde sich dann nicht getrauen, dieses Geschäft ohne Jntcrcessionalicn der evangelischen Orte ^szuführen. Auf diese vertrauliche Eröffnung verspreche» die Gesandten von Zürich, ihren Obern Alles zu dc^^"gcn, ^""schell aber, daß Schaffhauscn durch schriftliche Mitthcilung hiczu den Anstoß gebe, was von u Gesandten leztcrn OrtcS uä rglursiiäum genommen wird. I». Schaffhauscn beantragt eine Corrcctur des arthalcrabschiedcs und hofft, derselben werde die Ratification crthcilt werden. Zürich, das darüber nicht verspricht Bericht zu erstatten. «?. Schaffhauscn berichtet, der Wiser zu Fcucrthalcn halte nicht vp seinen Kramladen noch stets offen, sondern lasse, dem Vertrag zuwider, am Rhcinufcr Pfähle einschlagen. ') verspricht, daß hierin rcmedirt und dem Wiser werde zugesprochen werden. 474. Jahrrechnung der die Vogteien Bcllenz zc. regierenden III Orte zu Bellenz. 1701, 24. Anguft. Es erübrigt nur noch die Instruction für den nidwaldischcn Gesandten Landschreiber Azarias Remigius "ssi, dahingehend: 1. Diejenigen, so den leztcs Jahr von den Gesandten hinterlassencn Abschieden nicht ""chgelebt, sind in die angedrohten Bußen zu verfallen, ausgenommen was wegen der bekannten Steine im kssin verfügt worden war. Dieser leztcrn wegen ist der Augenschein einzunehmen. 2. Es soll »ach Mitteilt ^trachtet werden, wie dem umsichfrefscnden schädlichen Wasser am Galett Einhalt geboten werden könne. ^ Da ^ Bellenz das Maß der „Bräuten" streitig ist, soll es von den Sindicatoren ordentlich gefachten Verden und wenn es sich ergibt, daß eine Bränte minder dann 96 Pocal enthält, soll der Betreffende gestraft Verden. 4, Nidwalden hat beschlossen, daß alle diejenigen, die mittels falscher Eide den Andrea Ghiringhclli '»unglükt und in große Kosten gebracht haben, zu der Gebühr verleitet werden. 3. Der verbannte, jedoch un Bernehmen nach wieder eingesessene Johann Pcdrioli soll wo möglich handfest gemacht und auf die a eerc geschikt, der Landvogt aber wegen crmangelnder Execution der obrigkeitlichen Befehle zur Rede gestellt »den. 6. Wegen gewisser Blutschande sollen die Gesandten, sofern der Landvogt den Proceß formirt, aber arüber noch nichts erkennt hat, die Delinquenten ernstlich bestrafen. LandeLnrchw Nidwaldc»: Protokoll der LandSgcmcinde u. gesessenen Räthc v. 17. August l?vl, kok. SM. 942 August 1701. 475. Konferenz der die Vogteien Bellenz ic. regierenden III Orte. Brunnen. 25. August. Landcsarchiv 2chw>>j. Abschiede. Gesandte: Uri und Schwyz. (Nicht bekannt.) Nidwaldcn. Johann Ludwig Lussi, Landamman», und Franz Achcrmann, alt-Landammann. a—I. (S. u. d. Vogt.) Ii. Nidwaldcn erwähnt, was für ein ernstliches Schreiben jüngst von der Stadt Zug eingegangen sei. Bei Besprechung des Gegenstandes kommt man auf den Gedanken, es sollte» einige Dcputirtc der am Libcll thcilhabcndcn Orte und der beiden Parteien an einem dritten Orte zusammew kommen und eine Vermittlung versuchen. Wird aä retörenäurn genommen. I. Schwyz macht Uri Vorstcllungc» wegen der Fuhr des Reises durch ihr Land und findet, der sogenannte Reiöthcil oder das von Uri i» Anspruch genommene ausschließliche Recht, Reis und Lebensmittel anderer Orte selbst zu führen, widerspreche den Bünden und sei mit allerlei Ucbclständcn und Schädigungen verbunden. Es verlangt daher Aufhebung des Rcistheilcs, oder doch in so weit eine Ermäßigung, daß jedes Ort mit eigenen oder gcmicthetcn Pferde» seine zum eigenen Gebrauch, nicht aber auf Vorkauf, eingehandelten Lebensmittel selbst führen könne, llri crwicdert, dieser Reiöthcil sei ihren Angehörigen schon vor zweihundert Jahren wider ihren Willen aufgctragc» worden, die für die Besorgung des SaumwcsenS die Pferde halten müssen und nicht auf die Alpen treibe» können; diese Ordnung sei von der LandSgcmcindc mit Siegel und Briefen bekräftigt; Schwyz möchte daher diese Fuhr nicht als Mangel an Entgegenkommen ansehen, da Uri ihm stets gern entspreche. Schwyz meldet schließlich, Uri möge nicht übel nehmen, wenn diesfalls Erlasse großer Gewalten an die dortige Landögemci»^ gelangen. Ein gleicher Mißverstand erhebt sich auch wegen des Sustgeldes zu Flüelen. Beide Punkte werde» aber ohne besondern Beschluß gelassen. (Uri und Schwyz). Schwyz bringt die seit einiger Zeit herrsche»^ Unordnung lind Mißvcrständniß wegen der Schifffahrt zu Brunnen und Flüelen in Anregung und wünl^ die Aufstellung einer gründlichen Ordnung, an die sich die Schifflcute und die Reisenden halten könnten, welche eine Ahndung der Ucbcrtrctcr ermöglichen würde. Uri stimmt diesem Wunsche bei und erklärt si^ bereit, zu einer Ordnung Hand zu bieten, wie sie in der Engclwcihe gebräuchlich, oder wie sie vor fünfD > hundert oder zweihundert Jahren geübt worden sei. Da cS aber bereits schier Nacht sei, könne heute c>»^ solche Ordnung nicht mehr gemacht werden; dagegen sei es crbötig, in den nächsten Tagen eine besondre Konferenz zu veranstalten, wenn die Obrigkeit damit einverstanden sei, worüber es auf künftigen Sonnte Bericht ertheilen wolle. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn: Bellen;, Bollenz u. Rivicr. » I. Art. 72—80. Die Namen der Gesandten von Nldwalden aus dem dortige» Wochenrathsprotokoll Bd. 2l, kol. 25t. August 1701, 943 47«. Conferenz der die Vogteien Bellcnz :c. regierenden III Orte. An der Treib. 1701, 30. Angttft. Lan»csarchiv 2chw>>>. Abschiede, ^csandtc: Uri. Joseph Anton Püntincr, Landammann; Oberst Johann Karl Bcßlcr, alt-Landammann ^anncrhcrr, Schwyz. Johann Dominik Bctschart, Landammann; Johann Rudolph Schindler, alt- ^ubammann; Joseph Anton Rcding, alt-Sckclmcistcr; Johann Walthcr Bcllmont, alt-Landvogt. Nidwaldcn. )ann Franz Achcrmann, alt-Landammann und Landeshauptmann; Anton Maria Zclgcr, Panncrhcrr. ci»c ^ eingetretener Mißhclligkcite» über die Schiffordnung versammeln sich die drei Orte, um "r sijr Einheimische und Fremde unbeschwerte Ordnung einzuführen. Es werden zuerst die Schiffordnungcn ^u von Flüclcn und Brunnen von 1592, 1627 und 1662 abgelesen, dann die beiderseitigen Bcschwcrde- c vernommen und hierauf auf Gutheißen der Obrigkeiten von Uri und Schwyz eine umständliche Ichordnung aufgcsczt. Nach Ablesung dieses Entwurfes meint Schwyz, im 9, Artikel sollte zugegeben de» ^ Waaren, welche auf Vorkauf gekauft und im Ort Schwyz wieder verkauft werden, nicht von ' ^chifflcutcn zu Flüclcn, sondern von denen zu Brunnen sollten geführt werden, wogegen Uri einwendet, - oinc solche Ausnahme werde die ganze Schiffordnung unmöglich gemacht. In den alten Ordnungen, ^ Abschied vom 15. Juni 1627, welcher laut vorgewiesenem Originalschrcibcn von Schwyz ^ worden war, seien über den Borkauf die nöthigcn Bcstimmuugcn enthalten, wobei »nd ' Verbleiben haben soll. Das Zugcständniß von Uri, daß der von Schwyzcrn in Uri gekaufte ^ ll>r Auswirthung in Schwyz bestimmte Wein von den Brunner Schissleuten in Flüclcn abgeholt werde, diese Fracht sollst laut Abschied von 1627 den Schifflcutcn zu Flüclcn de» q ^ ^ BMnz w.) «. Schwyz macht, wie auf der lcztcu Conferenz in Brunnen, so jczt wieder gel Angehörigen falle das Sustgcld zu Flüclcn für Kaufmannswaarcn, die nicht iil die Susi gro«^ ^^ie der RciSthcil gar zu beschivcrlich; lvcnn hierin keine Abhilfe getroffen »verde, dürfte ein a»S^ starke und unbclicbigc Gegenproccdurcn beschließen. Dagegen drükt Uri sciilc Vcrwllndcrllng Particularcn von Schwyz den Stand Uri beim gemeinen Mann anschwärzen, als lade man H -" den Sustcn neue Beschwerden auf, da doch die etliche hundert Jahre alte Sustordnung mit aller die ""d bisher ohne Widerspruch, obscrvirt werde; da man ferner 1576 aus nachbarlicher Freundschaft ^ )wyzcr des Wcinzollcs enthoben habe, wogegen diese mit Siegel und Brief rcvcrsirt haben, in der ^hcr""^ ^ hicfür alle Zölle, Susi- und Wcggcldcr um so fleißiger bezahlen werden. Uri erwartet Ä5cn dem Landmann den Wahn benehmen und ihn versichern, daß der alte Tarif in keiner z»st/ "^^chuttcn werde. Der Reistheil sei schon vor 1560 eingeführt worden; da übrigens jedem Stande dic Spedition im Lande Verordnungen zu machen und diese für die Handelsleute von Uri ganz hal>k>, "I' wie für diejenigen von Schwyz, so werden sich die lcztcrn doch darüber nicht zu beschweren Bisten Fuhrlcllte Waaren Hinterhalten oder beschädigt haben, so werde man gebührenden Ersaz 944 September 1701. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenhciten: Vogtcien Bellen; ic. I». Art. 8t. (Zusaz im Schwyzerexemplar.) De» l5. September 1701 ist dieser treibische Abschied von einem dreifachen Landrath von Schwyz zwar abgelesen, aber nicht angenommen worden. 477. Gemeineidgenössische Tagsaznng. Baden. Li». September. Staatsarchiv Zürich. Allg, Absch. Bd. 8l, toi. »4(1. Gesandte: Zürich. David Heß, Statthalter; Salomon Hirzcl, des Raths. Bern. Johann Rudolph Sinncr, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, Vcnncr. Basel. Johann Jakob Mcrian und Christoph Jselin, beide des Raths. Schaffhausen. Johann Konrad Wäpfcr, Bürgermeister; Johann Kachlin, Sta»' Halter. Stadt St. Gallen. Laurenz Werder, Bürgermeister; Anton Locher, Sckclmeistcr. Die übrigc" Orte. (Entschuldigt.) Der französische Gesandte hatte unterm 3. August ein Memorial des kaufmännischen Raths vo» Frankreich sammt einem Auszug der zwischen Frankreich und der Eidgenossenschaft bestehenden Verträge ül>0 die Zollbefreiung eingesandt und sich zu empfehlender Uebcrmittlung einer allfälligen Gegenschrift an dc» König bereit erklärt, worauf Zürich dieses Schriftstük sämnulichcn eidgenössischen und zugewandten Orten Vorbcrathung übersendet und sie auf gegenwärtige Tagsazung eingeladen hat. Da sich aber die meisten „freundlich und vernünftig" entschuldigten und dieses Zoll- und HandclöfrcihcitSgcschäft vorläufig den handc^ treibenden Städten anheimstellten, versammeln sich diese in Baden. Zürich, Basel und St. Gallen eröffne von ihnen seien vorbcrathcnde Commissioncn zur Sammlung und Prüfung der Acten und zur Abfassung Gutachten, die verlesen werden, bezeichnet worden. Aus denselben geht hervor, daß einerseits daö französij^ Memorial nicht alle maßgebenden Acten umfaßt, anderseits die Zoll- und Handclsprivilegicn die g"'^ Eidgenossenschaft angehen und die von den handeltreibenden Städten bezahlten Zölle jcwcilcn auf die WaaO" geschlagen und so mittelbar auch von den übrigen Orten getragen werden müssen. Die drei Befunde werdO' nun in ein einziges Gutachten zusammengezogen und dieses mit dem Abschied sämmtlichcn Orten zur Prüfu^ und Rükäußerung übersendet, mit der Anfrage, ob ein im Sinne der Mehrheit abgefaßtes Memorial d»r. den französischen Gesandten zu versenden, oder die nächste Tagsazung abzuwarten sei. Während der Sizu"^ geht vom Abt von St. Gallen ein nochmaliges Schreiben ein, worin er Alles genehmigt, was bei gcg^ wärtigcr Tagsazung zum Besten des Vaterlands werde beschlossen werden. Das französische Memorial so scheidet das vorliegende Geschäft nach zwei Beziehungen auö, nämlich in Rüksicht der Ausfuhr aus und ^ Einfuhr nach Frankreich. In Bezug auf die aus Frankreich ausgeführten Waarcn habe die Eidgenossen!^ niemals eine vollkommene Zollbefreiung prätcndirt; alle königlichen Patente haben sich auf den ewigen Frn'^" von 1516 berufen, gemäß welchem die damals bestandenen Zölle nicht gesteigert werden dürfen. ^ Deklaration und der Zolltarif Heinrich II. von 1553 geben über den Zoll jeder Art Waare genauen Auflch^' wie aus der Abschiedöbeilagc zu ersehen sei. Dabei läßt man eS denn auch einfach bewenden. Rüksicht^ der aus der Eidgenossenschaft in Frankreich eingeführten Waarcn walte der wichtige Unterschied, daß September 1701. 9 4 5 ^vllfmhch ,un> für dir in der Eidgenossenschaft entspringenden oder wachsenden, keineswegs aber für die darin ^ ncirtci, Waarcn anerkannt werden will nnd Frankreich ssch dabei auf den ewigen Frieden beruft. Diese "ufung erscheint aber als ganz unbegründet, indem der Art. 9 dcö ewigen Friedens unter Garantirung der ^gcnscitigcn Handelsfreiheit jede Neuerung der Zolle und anderer Lasten ausschließt. Die eidgenössischen aiidclslrM ^'cn "uch iu allen Zeiten ihre Waarcn zollfrei in Frankreich eingeführt; hatte irgend ein ' krichicd bestanden, so hätte genau benamset werden müssen, für welche Waarcn die Zollfrcihcit nicht bestehe, "b eine weitere Unterscheidung nicht bestehe, beweisen auch folgende Thatsachen: 1. Der Bcibricf vom 1. 'u 1658 zu dem Tractat lautet, daß die eidgenössischen Kauflcutc Freiheit von Zöllen und Auflagen ^ucßc» fgx ^ Waare», sowohl für die in der Eidgenossenschaft fabricirtcn nnd bereiteten, als andere, K laut ewigem Frieden befreit seien. Die Unterhandlung hierüber mit dem französischen Gesandten de la ^c habc ein ganzes Jahr gedauert, indem dieser in den Bcibricf das Wörtlcin „originairös" habe aufnehmen cn, pst Eidgenossenschaft aber auf den Ausdrükcn „t'alniguöks ou apprstgss" bestanden und endlich durch- w D"^uf habe man sich auch noch in der Unterhandlung mit dem königlichen Dcputirtcn ^vilSlstr 1665 weitläufig berufen. 2. Die königliche Dcclaration aus Calais vom 19. Juli 1658 anerkennt Z^°^^ihcit „P0ur tonlos leurs murelmnäises, tant fudrigusos on upprötevs on Luisse, gu'aulres." ' kr Art. 20 des mit dem gegenwärtigen König 1663 geschlossenen Bundes bestimmt, daß die eidgenössischen Und ^ ^ikfichtlich der Zölle nicht anders gehalten werden solle», als wie diese nach dem ewigen Frieden . Alters her bestanden haben, ohne alle Steigerung. Die Prätcnsion der Eidgenossen beruht daher dic z langem Bcfiz, sondern auf auödrüklichcn Tractatcn. Das französische Memorial behauptet, ullci, Leinwand Anwendung, welche in der Eidgenossenschaft erzeugt worden sei; ks zeigt sich, paß auch die in Deutschland gewachsenen und fabricirtcn Lcinwandwaarcn, welche durch "1 Eigenthum der Eidgenossen geworden, in Frankreich zollfreien Eingang gefunden haben, wie dieses im Rag französischen Gesandten in einem Memorial dcmonstrirt worden ist. Der kaufmännische ) von Frankreich gebe zu, daß die Eidgenossen im Bcsizc der zollfreien Einfuhr von Leinwand, Käse, ci. und Messingdraht seien, verlange aber den. dahcrigcn Titel zu wissen. Dieser Titel liegt zu o "n Bcsize selbst, andernthcils in folgenden rechtlichen Entscheidungen und Erlassen: 1. Die Scnechaux Von haben den 7. März 1552 in einem Streit der eidgenössischen Kauflcutc und der dortigen Douanc sici ^ Eidgenossen sollen bezahlen, wie 1516, und auö den aufgeschlagenen Büchern dieses Jahrcö habc uni, gezeigt, daß sie für die aus Frankreich bezogenen Waarcn etwas Weniges, laut oben erwähnten, cid ^ ^ ^ ^ Frankreich eingeführten Waarcn aber nichts bezahlt habc». 2. In Bestätigung der cüst"!^^" Freiheiten wird von König Heinrich IV. im Jahr 1604 ausdrüklich gesagt, daß die Eidgenossen I5tg " Deutschland gewachsenen oder fabricirtcn Waarcn ohne Bezahlung anderer, als der bei, p ^^"^ncn Zölle in Frankreich einführen mögen, bei 1000 Rcichsthalcr Strafe und Ersaz des Schadens ju welche sie darin turbircn. 3. Im Jahr 1635 haben die Eidgenossen dem königlichen Rath >>l ^ ^ kin Zcugniß des Herrn Parccval, gewesenen Generalcommissärs der fünf großen Zölle in Frankreich, bescheinigt worden, daß die eidgenössischen Kauflcutc während seiner fünfjährigen AmtS- dvrt ^ ^ Eidgenossenschaft und auö Deutschland eingeführten, sowie von den von ""^iuhrtcn Waarcn keinen Zoll, sondern nur von jeder Balle einen Sou in die Armcnbüchsc bezahlt Eck, vermöge ihrer Freiheiten. Dieses Zcugniß erwähnt der König in einer zu Amicnö erlassenen "ßnahmc vom 27. Octobcr 1636 ausdrüklich, sowie einen Zollpachtvcrtrag vom 26. August 1629, worin 119 946 September 1701. die Eidgenossen des Zolls zu Lyon frei erklärt sind. 4. Den 19. Januar 1637 hat das Gericht in Lyo» erkennt, daß die Eidgenossen von ihren aus Deutschland und aus den Orten in Lyon eingeführten Waarc» nach altem Brauch aller Zölle frei seien; demnach sei der verhängte Arrest aufgehoben und den Kauflcutc» Vergütung geleistet worden. Dieses Urthcil sei motivirt worden durch einen gewissen Vcrbalproceß von 1553, das angeführte Zcugniß von Parccval, die eidliche Aussage der damaligen Zollbeamten Chavannc, Brigodet und Masson und die Zollbüchcr selbst. 5. Den 6. April 1637 ist Herr Chollet in der Douanc verhört worden und hat dasselbe bezeugt, was Parceval, nur mit mehr Umständen. 6. Den 17. März (zu Dijon) und den 12. Juli 1646 sind königliche Beschlüsse ergangen, daß man die Eidgenossen bei ihren Freiheiten belasse» sott, unter Anführung der Erkenntniß vom 27. Octobcr 1636. Die Einrede der französischen Kaufmannschaft/ der Handel der Eidgenossen sei zur Zeit der Ertheilung der Privilegien bei Weitem nicht so bedeutend gcwcsc»/ und habe sich erst durch die Fabriken der französischen Flüchtlinge so sehr gehoben, sei unrichtig. Schon aus dem angeführten alten Zolltarif könne man die Bedeutung des ehemaligen HandelSwesens ersehen; von de» französischen Flüchtlingen seien keine wesentlichen Fabriken oder Geschäfte gegründet worden; die wichtigste» Handelshäuser der Eidgenossenschaft bestehen schon hundert Jahre, oder annähernd so viel. Ucbrigcnö sei die Zollfrcihcit in der Bundcsncucrung von 1663 wieder bestätiget worden und hätte man je einen Unterschied gemacht in der Verzollung der in Frankreich eingeführten Waarcn, je nachdem sie in der Eidgenossenschaft entsprungen, oder darin nur verarbeitet worden seien, so hätte man diesen Unterschied bei den so oft gemattete» Streitigkeiten schon längst aufgegriffen. In Betreff der ebenfalls angestrittcncn GcldauSfuhr aus Frankreich stehe wenigstens fest, daß durch den ewigen Frieden der freie Handel beider Nationen mit einander vereinbart worden ist. Dieser schließt den Bezug des baar erlösten Geldes aus dem Land in sich und ein königliches Patent von 1658 sagt ausdrüklich, es sollen die Eidgenossen die aus ihren Waarcn erlösten Gelder trans- portircn mögen, doch sich darüber anmelden und die erforderlichen Passirscheinc nehmen. Lcztcrc seien >»» auf Vorweisung der Fuhrzcddcl crthcilt worden und haben daher eine vollkommene Controle gewährt. M»» man anführe, es sei von Gcnfcrn und Lyoncrn und auch von Eidgenossen Betrug geübt worden, so hat» solches gegenüber den erstem nicht verhindert werden können; was Eidgenossen zur Last gelegt werde, man namentlich bezeichnen und dann werden sie bestraft werden; aber ungerecht sei cö, den Unschuldigen f>» den Schuldigen büßen zu lassen. Nach dem Angebrachten, schließt das Gutachten, erwarte man, es werbt der König die Eidgenossenschaft auch fürdcr bei ihren Privilegien und Freiheiten schüzcn. K». In Folge dts Basel auf lcztcr Jahrrcchnungstagsazung crthciltcn RathcS hat dieser Ort das in gemeinsamem eidgenössischrt» Namen an den Köllig erlassene Schreiben in Betreff des freien Fruchtkaufes im Elsaß durch seinen Burg^ Hans Bernhard Burkhardt, Landvogt zu Mönchcnstcin, bestellen lassen wollen. Dieser habe sich bei dc>» Minister Marquis von Torcy angemeldet, welcher jedoch crwiedcrte, er dürfe das Schreiben nicht abnehmt»/ ohne vorher mit dem König gesprochen zu haben; dagegen habe er ihm mitgcthcilt, daS bisher verabfolg» wöchentliche Getreidcquantum von hundcrtundzwanzig Säkcn sei um achtundvicrzig vermehrt worden. Endl^ habe er ihm den Brief abgenommen und ihm bemerkt, er könne nun wieder nach Hause kehren, der Kö»»ö werde seine Gedanken seinem Gesandten in der Eidgenossenschaft mittheilcn. Auf Bitte um weitem Rath w» unter Vorbehalt der Genehmigung der Orte gutgcfunden, nochmals in gcmcineidgcnössischcm Na»»» nachdrüklich an den König zu schreiben, und Herrn Torcy, sowie den französischen Gesandten zu ersucht» diese eidgenössische auf den Bünden beruhende Angelegenheit dem König zu empfehlen. In Voraussezung ^ Genehmigung der Orte wird Basel überlassen, daS Schreiben an den König selbst abzufassen, vorbehältlich ci»» September 1791. 947 eisten durch die Orte Zürich und Luccrn, und demselben auch anheimgcstcllt, de» Herrn Burkhardt hcimzuberufcn Paris zu belassen, Basel hätte gewünscht, daß dieses Schreiben durch einen Abgeordneten eines andern Ortes 9 cllt würde. Die dahcrigcn Entschließungen der Orte sollen Zürich mitgethcilt werden, v. Schaffhausen führt agc, vo,„ Obcramt Ncllenburg werden die Arreste nicht nur nicht aufgehoben, sondern die beschlagnahmten ^custäudc zur Bezahlung unbefugter Kosten verwendet, so daß der Schimpf nun ebenso groß sei, als der Schaden, glicht die Orte, diese Sache mehr zu Herzen zu nehmen, als bisher. Da aber die Instructionen ru'rr Mm, wird der Gegenstand in den Abschied genommen, um auf nächste Tagsazung Weisung zu .. cn. Den Gesandten von Schaffhausen wird inzwischen angcralhcn, sich auch an den kaiserlichen Bot- Nür zu wenden und von ihm Rcmcdur zu verlangen. 47». Conferenz der V evangelischen Städte während der Tagsazung zn Bade»». 21». bis :!l». September. Staatsarchiv Zürich. »Mg, Absch. Bd. 81, kol. S»4. ^sandte: Die gleichen, wie auf der Tagsazung. Nachdem von Seite der kurpfälzischcn Kirchcnräthe der Ausweis über die Verwendung der lcztcn ^ wlzung sammt einem neuen Bittschrcibcn derselben cingcgairgen ist, werden ihnen auf Genehmigung der ^ lZürich und Bern sind hicfür bereits instruirt) nach der ncunörtischcn Seala wieder 1999 Rcichsthaler >"it dem Vorbehalt, daß hicvvn dem Pfarrer voir Reinach zu Impflingen wegen des ihm -- ^^gmvcise angehängten Processcö vorab 5t) Rcichsthaler gegeben werden. I». Mit schriftlichem Gesuch ä»c» Jumcl, Pfarrer der französischen Flüchtlinge zu Mariakirch, für die dortige französische Kirche Alls Genehmigung der Orte wird ihm nach der sicbcnörtischcn Seala auf drei Jahre ein b». ^ 199 Gl. zuerkannt. «. Ucbcr die Rathöcrholung des Pfarrer Heidegger zu Hirbishofen, . - ' Zustand der Kirche zu Theinsclbcrg und das bei den Kur- und Rcichsfürstcn diesfalls nach- ^l»s ^ ^'^^ort, welches der Abt voll Kempten so übel genommen, hatten sämmtlichc evangelische Orte, mit sti»/'^"^ Bern, ihre Ansichtcil bereits Zürich cinberichtct. Die nun auch von Bern eröffnete Ansicht übrigen übcrcin. Es wird nun beschlossen, in gemeinsamem evangelischem Namen Herrn ^csiu^^ ^ Nnlcitung zu geben, es solle der bekanntlich angeregten Adresse nach Weisung der würtcmbergischcn Z»stu^^^ ^ Fortgang gelassen werden. «I. Die Gesandten werden sich erinnern, was wegen des traurigen vdx/"^ ^ ToggenburgS berichtet worden ist. Darüber will man geduldig zuwarten, bis etwa von GlaruS Z . ^^^'ärts ctlvas MchrcrcS cinkommt. «. Basel erstattet Bericht über den unbefriedigenden Erfolg der "P des Herrn Burkhardt nach Paris, und wie cS ihm nicht einmal möglich gewesen sei, das von ihrrr " ^ ^^grnvsscnschaft erlassene Schreiben dem Könige persönlich abzugeben. Alle Orte versichern Basel "Prägen Thcilnahmc und geben ihm den freundlichen Rath, diese nun einmal eidgenössisch gewordene Sc»,,-' Anwesenheit des Landvogtciamtcs vor der Session vorzubringen. Das Weitere ist aus dem des >, ^b!chlcd zu ersehen, t. (Zürich und Bern.) Zürich empfiehlt eindringlich die endliche Erledigung ^ Paccaton betreffenden Judenhandcls, indem angeführt wird, mit waö für großen Kosten seine Handels- 948 October 17V1. lcutc das anspachische Territorium abweichen und vielseitig Arreste besorgen müssen, und wie das rcformirtk nürnbcrgischc Kirchcnwescn, welches bis dahin zu Stein an der Rcdnitz conccdirt gewesen sei, durch fortwährende Gefangcnhaltung der Juden gefährdet werden könnte, worunter dann auch viele daselbst s^ aufhaltende Eidgenossen leiden müßten. Bern versichert seine große Bereitwilligkeit zu einer gütlich^ Erledigung dieses Handels, wenn nur seinem betrübten und fast gänzlich ruinirtcn Angehörigen gehofft werden könne. Es sei Vorhabens göwcscn, den jungen Paccaton sammt einem ihrer Bürger mit dem fnM abschriftlich mitgcthciltcn Schreiben an den Markgrafen von Onolzbach abzuordnen, um ihm die wahre Sach läge vorzustellen; allein diese Absicht sei vereitelt worden theilö durch Unpäßlichkeit Paccatons, thcils durit die damalige Abwesenheit des Markgrafen in Holland. Dermalen nährt Bern die Hoffnung, durch die lcztcr Tage im Einvcrständniß mit Freiburg und Basel vorgenommene Verbannung aller Juden aus ihrer Mäßigkeit sei das Mittel gefunden, die lange gesuchte Genugthuung zu erhalten, um so mehr, als Paccat^ auch die Weisung erhalten habe, seine Sache bei dem Markgrafen durch vertraute Hand in Holland fördcl» zu lassen. Zürich wünscht diesem Vorhaben guten Erfolg, ersucht aber Bern neuerdings, auf angemessen Erledigung des Handels bedacht zu sein, indem es sonst seiner eigenen Angehörigen Sicherheit und Schadl^' Haltung an Bern suchen müßte. Die Gesandten leztcrn Standes erklären sich bereit, dieses ihren ObcN empfehlend zu hinterbringen. (Zürich und Schaffhausen). Schaffhausen ersucht um baldige Zusendw'S dcS Marthalcr Abschiedes, und beschwert sich, daß seit dem verflossenen August die Ellikoncrstraßc mehr gebraut werde, als vorher. Zürich verspricht, dieses der Obrigkeit getreulich zu hinterbringen. 479. Conferenz der IV Schirmorte der Stadt Rapperswyl. Rapperswyl. l7l»l, 4. Oktober. Landcsarchiv Slidwaldcn. Abschiede. Gesandte: Uri. Joseph Anton Püntiner, Landammann; Johann Karl Beßlcr, alt-Landamman"' Johann Jakob Püntiner, Landschreiber. Schwyz. Johann Dominik Betschart, Landammann; Joh^'" Rudolph Schindler, alt-Landa»nnann. Unterwaldcn. Johann Jakob Bucher, des Raths von Obwalvc"' Johann Kaspar Achermann, Statthalter von Nidwaldcn. Glarus. Johann Kaspar Müller, Statthat Fridolin Zweifel, alt-Landammann. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Schirmvrtsangelcgenheitcn: Rapperswyl. »—S- Art. lt.—17. Oktober u, November 1701. 954 4M). Postconferenz zwischen Zürich und Stadt St. Gallen. Elfll!. lt. Oktober. Staatsarchiv Zürich. All». Absch, Bd. 81. kol, Zill. Gesandte: Zürich. David Heß, Statthalter; Saloinon Hirzcl, Stadthauptmann, und Johann Jakob Zunftmeister, beide des Raths. Stadt St. Gallen. Anton Locher, Sekclmcistcr; Sebastian Kunz ^ad Andreas Wegelin, beide des Raths. Auf Einladung Zürichs hat die Stadt St. Gallen ihre Gesandten nach Elgg gcschikt, um über das Ichwebende bcrnischc Post- und Botenwcscn sich zu gemeinsamem Handeln zu vereinbaren. Zürich legt den Utwurf eines Schreibens an Bern vor und verlangt St. Gallcns Ansicht darüber zu vernehmen. Dieses "»»t dem Conccpte bei, jedoch mit Ausschluß eines Sazcs, worin Zürich eines Rcvcrsbricfcs von 1583 welchem St. Gallen nicht betheiligt ist. Das Schreiben wird zu beiderseitiger Genehmigung in " Abschied genommen und ging dann am 27. Octobcr an Bern ab, und zwar folgenden Inhaltes: Das wvrychreibcn von Bern vom 19. September über die ihm gemachten Borllcstungcn betreffend das Postwescn Bcib ^ die angebrachten Gründe gänzlich und enthalte einzig nur die Erklärung, daß Bern auf gänzlicher ' Haltung des Postregalö beharre, was die zwei Städte billigcrweisc befremden müsse. Statt auf das llwc im beiderseitigen Interesse gelegene Reglement einzugehen, habe es gegen alle zwanzigjährige Thesit Zürich kommenden Bcrncrbotrn zu Lcnzburg und den BaSlcrbotcn, der nur einen kleinen du I ^ bernischen Gebiets betrete, ohne alle Verwarnung in Brugg angehalten, die Postsäkc geöffnet und Flucht und ihm den Durchpaß gewaltsam versperrt. Dieses widerstreite den Bünden und der namentlich sond so hochnöthigcn Vertraulichkeit, weswegen sie sich über dieses Verfahren nicht nur beschweren, die rc" Bezugnahme auf die Abschiede von Baden und Aarau und daS Schreiben vom 1. August ^sscu ^'^"ng aussprechen müssen, Bern werde sich zur Einführung des angetragenen Postrcglcmcnts hcrbci- dic N beiden Städten behufs weiterer Entschließung eine bestimmte Erklärung abgeben, ob cS künftig "ich, ^ ununtersucht durchpassircn lassen wolle. Falls dieses Schreiben den erwarteten Erfolg laben sollte, wird bereits die Wahl einer neuen Postrvute in Aussicht genommen, wobei sich die Stadt allen bereit erklärt, daö Nöthige später vereinbaren zu helfen. 481. Conferenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Brunne»». lk. November. ^ Nidwalden läßt diese Conferenz, an der über die nothwendig gewordene Verwahrung der Grenzen bei gefährlichen Zeiten berathen werden soll, durch alt-Landammann Franz Achcrmann und Panncrherr »ton Maria) Zelgcr besuchen. Ein Abschied fehlt. Landesarchiv Nidwalden: Wochenrathsprotokoll v. 13. Nov. 17V1, toi. 272. 276. 950 Deccmber l7t)t. 4»2. Conferenz der Städte Bern, Freiburg und Solothurn. Aarberg. !70t, l.5. Deccmber. »rantousarchiv Freiburg. Abschiedband ISS. Gesandte: Bern, Johann Rudolph von Dicßbach. Bauherr. Fr ciburg. Johann Peter von Boceard, Zcughcrr. Solothurn. Johann Friedrich von Roll, dcS geheimen Raths. ». Die Mißernte hat die einzelnen Städte bereits veranlaßt, die Ausfuhr von Getreide aus dem La»^ schärfstcns zu verbieten. Die von Bern einberufene Conferenz soll sich nun mit der Frage beschäftige», die Kernfrüchte im Lande behalten werden können, und wie der Marktverkauf geregelt und der Preis fcstgcsti' werden soll. Bern und Solothurn haben verfügt, daß nur mehr auf den Märkten und zwar lediglich für den Sclbstgcbrauch verkauft werde, nämlich auf einmal nicht mehr als zwei Mäß Kernen ovcl vier Mäß Haber. Frciburg ist der Meinung, durch das Ausfuhrverbot solle der freie Handel zwiM" Bern und Freiburg nicht beeinträchtigt werden; da Frciburg beinahe allseitig an Bern angrenzt, ka»" es einzig gegen Neuenbürg hin die Ausfuhr überwachen. Zu dem Antrage von Bern, den Verkaufs preis des Getreides amtlich zu nvrmircn, kann sich Freiburg einstweilen nicht verstehen; Solothurn dagcg^ stimmt bei vom Moment an, wo die Privatvorräthc erschöpft sind und die obrigkeitlichen Kornhäuser gcöfß^ werden müssen. Die Gesandten von Bern und Solothurn dringen in den Abgeordneten von Frciburg, ^ Sonderstellung seiner Obern wegen der Tarifirung des Getreides aufzugeben. Bern und Solothurn wcrd"' sich auf dem Correspondcnzwcge über die Höhe der Preise verständigen. I». Den Obrigkeiten wird empföhle die Beschlüsse von Baden und Aarberg über Fcrnhaltung der massenhaften Bettler und Strolchen zu vollzieht Die Tarifirung der lezteS Jahr ncuauSgcgebcncn LouiSd'or soll auf einer spätem Conferenz bcspn'ch^ werden, «t. (Bern und Frciburg). Betreffend die von Schultheiß Meyer dem großen Spital in Frcibu^ vermachten Zehnten und zugehörigen Güter bei Pctcrlingcn, welche der Stand Bern an sich gezogen, wü»>^ der Gesandte von Frciburg, es möchte von Bern der angebotene Gegenwert!) beförderlichst ausgerichtet werdc" 4!!3. Conferenz der katholischen Orte. Lucern. l7(N, li). u L0. Deccmber. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. v. I7VV. kol. SM. Gesandte: Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Johann Schwyhcr, Statthalter; Franz Laurenz von Flcckenstei», dcS Raths; Johann Karl Balthasar, des -1^' Uri. Joseph Anton Püntincr, Landammann; Johann Karl Bcßlcr, alt-Landa»nnann und Panncrh^ Schwyz. (Entschuldigt.) Untcrwaldcn. Niklaus Jmfcld, Landammann von Obwalden; Johann Lud>^ Lussi, Landammann von Nidwaldcn und Landshauptmann ob und nid dem Wald. Zug. Beat Kaspar ^ Dccember 1701. 951 (aubcn, Ritter, alt-Ammaun; Johann Jakob Brandenberg, Statthalter. Frciburg. Franz Niklaus Vondcr- ^"d, des Raths. Solothurn. Johann Ludwig von Noll, des Raths. Appenzell-Inn crrh öden (Entschuldigt.) ». Auf dringendes Ansuchen der mit den drei Gemeinden des äußern Amts nun schon seit einem Jahr ^fallencn Stadt Zug ist diese Confercnz ausgeschrieben, aber von den gedachten drei Gemeinden und von ch^vyz und Appenzell-Jnnerrhodcn nicht bcschikt worden. Dies wird um so mehr bedauert, als die Con- ,,ur auf eine gütliche Unterhandlung abgesehen war und den zwei im Libcll begriffenen ausgebliebenen Ucn eben so sehr an der Beruhigung eines Mitstandcs hätte liegen sollen, als den übrigen. Es werden die Ausschüsse der Stadt Zug angehört, welche nach Darlegung der Sachlage und in Besvrgniß noch Egerer Proccdurcn von Seite der drei Gemeinden „um Gottes und Mariä und um der Wunden Christi Hillen' um gütliche oder rechtliche Beilegung des waltenden Streites bitten, indem sie sonst bei den gegen sie "'ten Excesscn und Exemtionen endlich Gewalt mit Gewalt abtreiben müßten. Auf ihr ferneres Begehren ^ ui Stadychreibcr Vogt und alt-Kanzlcr Wyßcnbach vor der Versammlung über alle Vorgänge in Form »pkeigg verhört. Da wegen dcö Ausbleibens der drei Gemeinden des äußern Amtes Zug eine unmöglich ist, wird in Frage gestellt, ob, wenn ein Stand in sich zerfallen ist,' die andern ihn und anhalten können; dies wird in den ältesten wie in den neuesten Bünden und Verträgen m der stätcn Ucbung wohl begründet gefunden. Demnach beschließen die anwesenden Orte auf Ge- Mgung der Obrigkeiten an die drei Gemeinden die bereits formulirtc Anzeige, man könne den Recht B ernden Theil nicht rath- und hilflos lassen; sie möchten also zu Minne oder Recht Hand bieten und sich , ' ^ schriftlich aussprechen, ansonst die Sache vor gcsammtc Orte der Eidgenossenschaft gezogen werden fern den Abgeordneten der Stadt Zug Kcnntniß gegeben und ihnen empfohlen, sich auch rr aller Tätlichkeiten zu enthalten. Auch Schwyz und Appenzell-Jnnerrhodcn werden die Copic» der vrfeucn Schreiben mitgethcilt und ihnen das Bedauern eröffnet, daß sie dieser wichtigen Confercnz fern eri Thurgau.) ^ Bezugnahme auf ein an die katholische Eidgenossenschaft >vird ^ ^pstlichcs Schreiben verlangt der Nuntius eine Audienz, die ihm nach gewohnter Forin erthcilt Kric s^suem Vortrage schildert derselbe die Besorgnisse des Papstes für die Christenheit bei diesen neuen >vird^^""^n und drükt seine besondere Hochachtung für die katholische Eidgenossenschaft aus. Darauf üblichen Gegcncomplimcnt crwiedcrt, man habe das päpstliche Brcvc mit allem kindlichen Rcspcct Ngcit und verdanke ihm seinen Vortrag; man wünschte nur so bemittelt zu sein, um die Absicht des zc» ^ Erhaltung dcö Friedens untcrstüzcn zu können; indessen werde man das Mögliche thun, übcr- >vird' bcr Verhütung des Krieges auch das Wohl der Eidgenossenschaft gesichert werde. Schließlich das ^utttius das Gesuch von katholisch Dicßenhofen um Aufnahme von zwei dortigen Studenten in des iu Mailand oder Rom bestens empfohlen. «I. Baron von Grüth überbringt ein Schreiben sli», ^E^chcn Gesandten vom 18. Dcccmbcr, worin dieser die versammelten Orte gegen die treulosen Jn- ei» Frankreichs warnt und sein früheres Gesuch um Bewilligung zweier Regimenter wiederholt. Da »icht Schreiben schon an alle Orte erlassen worden ist und die anwesenden Gesandtschaften darüber nistruirt sind, so wird die Sache all rstorenäum genommen und dem kaiserlichen Gesandten in höflicher Und davon Kcnntniß gegeben, e. Der obige Antrag gibt Anlaß, auf die bereits in Baden besprochene Eea / Memorial bei dem Hof in Wien angeregte Neutralität zurükzukommcn, um so mehr, als dieses andes in dem obigen Schreiben nicht erwähnt ist. Dabei erwägt man richtig, wie vorthcilhaft die 952 Januar 1702, fragliche Neutralität nicht nur für die Fcrnhaltung fremder Armeen von den Grenzen, sondern auch für die freie Zufuhr und Wohlfeilheit der Früchte sein würde. Man spricht sich daher einstimmig dafür aus, von dieser Ncutralitätsbestrebung nicht abzulassen und zu diesem Ende mit der Erklärung über die begehrten zwc> Regimenter nicht zu eilen, sondern collcgialitcr mit den übrigen Ständen am gewohnten Orte darüber zu verhandeln. i>. Georg Ludwig, Herzog zu Braunschwcig und Lüneburg, eröffnet den katholischen Orten mit Schreiben vom 1k. August aus Hannover, das englische Parlament habe im Fall des kinderlosen Todes des Königs und der Princessin Anna seiner Mutter die Succession auf den Thron von England nach dem Recht der Erstgeburt zugesprochen und den daherigen Act ihr durch eine Gesandtschaft überreicht. Eine ähnliche Mitthcilung war bereits von Zürich aus gemacht worden. Der Gegenstand wird aä retörenäui» genommen, (S. u. Thurgau.) Ii. (Lucern und Uri.) Luccrn zieht den schon seit dem April zwischen seinen Pfistcrn und den Marklschifflcutcn von Uri waltenden Streit an und verlangt, daß sein in Uri gebüßter Angehöriger, Balz Müller, von der Buße gclcdigt werde, weil nach dem GerSauer Abschied von 1687 der Montag den ordinäre Marktschifflcutcn zu Uri nicht privilegirt freigegeben sei, indem es einfach ohne Benennung des Tages heiße, daß jede Partei die durchreisenden fremden Fußgänger in ihr Schiff aufnehme» könne; gegen diesen Abschied habe Müller nicht gefehlt und auf die Borladung vor Gericht habe er nicht erscheinen können, da er vom Schiffmcistcr den Befehl zu sofortiger Rükkchr erhalten und sich durch sc» Landwcibcl entschuldigen lassen habe. Uri crwicdert, der angeführte Abschied sei dortseits nicht so verstände» worden und man habe sich stets an den von beiden Theilcn besiegelten Vertrag von 1686 gehalten, welche das Fahrrccht an Montagen ausschließlich nur den ordinäre Wochcnmarktschiffleutcn zuspreche. Wenn l'ch aber Müller in angegebener Weise entschuldigt habe, so könne man auf die Sache zurükkommcn. Allgci »c>» findet man, es solle auf einer andern Confcrcnz und unter Theilnahme beidseitiger Schifflcutc untersucht werden, ob der Vertrag von 1686 oder der Abschied von 1687 maßgebend sei. Dem Gesuche Luccrns, d»>' Balz Müller, der sich während dieses Streites der Schifffahrt nach Uri gemüßigt und daher in Schad"' gekommen, bis zur Entscheidung des Streites die Fahrten fortsczen dürfe, wird von Uri entsprochen. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Landgrnsschast Thurgau. I». Art. 677. Locales (Dießenhefen). Art. 573. Stifte u. Klöster (Bischofzell) Zu «. Das Original des päpstlichen Brcve a» die katholischen Orte, d. d. 26. November 1701, im Staatsarchiv Lucern. 484. Conferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen. Aarau. 17112, 23. bis 27. Januar. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Vd. 82. koi. 2. Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Hirzcl, Statthalter. Bcl" Johann Rudolph Sinncr, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, Vcnncr. Evangelisch Glar»^ Johann Heinrich Zwicki, Landammann. Basel. Johann Christoph Burkhardt, Obcrstzunflmcistcr; Joh»"" Jakob Mcrian, des Raths. Schaffhauscn. Tobias Holländer, Bürgermeister, und Johann K»»^ Januar 1702. 9 5 3 ^»pftr, alt-Burgcrmcistcr. App enzc ll - Außcrrh odcn. Johannes Grubcr, Landammann. Stadt St. wallen. Laurenz Werder, Bürgermeister; Sebastian Kunz, dcö Raths. Die evangelischen Orte versammeln sich zur Borbcrathung der auf nächster Tagsazung in Baden zu ^handelnden Geschäfte. Von Zürich wird vorab der traurige Zustand der guten Leute im Toggcnburg rük- ''Htlich ihrer leiblichen und geistigen Freiheiten erwähnt. Auf dahcrigcs Ersuchen erstattet das nebst Schwyz "Ut de», Toggcnburg vcrlandrcchtcte Glaruö folgenden Bericht: Eö walten zwischen Toggcnburg und dem "on St. Gallen drei Hauptstrcitpunktc, nämlich die der Gemeinde Wattwyl vom Abt zugcmuthcte Erteilung einer Wagcnstraße durch den Hummclwald zu Gunsten von Schwyz, dann die Büßung ehrlicher » e aus dem Toggcnburg wegen Besichtigung des Panncrs, und endlich die Ansprache der alten Landschaft ' die Grafschaft Toggcnburg, herrührend von der Aufstellung von Wachen. Vor längerer Zeit sei Land- wclbcl Gcrmann, ein sonst eifriger Papist aber getreuer Landmann, nach St. Gallen citirt, dann aber nach Rorschach geführt und nun schon seit langem in Haft gehalten worden; die übrigen Land- ^ stehen in großer Besorgnifi, dürfen sich nicht regen, keinen Landrath halten, viel weniger ihren befugten ) cr anrufen, indem man sie bedrohe, wenn sie nicht den Abt als ihren einzigen und absoluten Herrn an- uiiicn, würden sie als Rebellen erklärt. Ucbcrdics werde das Gebot erneuert, in der Schule keine Kindcr- ^cn mehr zu halten und die Kinder weder Katechismus noch Gebete mehr zu lehren. GlaruS habe zwar ""Ntlich Schwyz die Erneuerung des LandrcchtcS als ein dienliches Mittel vorgeschlagen, aber keinen will- ^ gcii Bescheid erhalten. Katholisch Glaruö wäre bisher noch in guter Disposition und habe mit den ""gclhchrn unter gemeinen Standes Namen die Landrcchtscrncuerung beim Abte nachgesucht, worauf aber find eingegangen seien. Endlich hätten sie unterm 14. Januar dem Abte ernstlich geschrieben, man ^ durchaus nothwcndig, daß der Bcschwörungsact, wie solcher von Abt Ulrich und den Toggcnburgcrn Ma„ ^rdcn, befördert werde, da seit der lcztcn Huldigung bereits fünf Jahre verstrichen seien, worüber 18^^"^ rükkchrcndcn Expressen die endliche Entschließung erwarte. Darauf habe der Abt unterm - Januar geantwortet, ihm sei der Buchstabe dcö LandrcchtcS rüksichtlich der Erneuerung des LandrcchtcS Mi/ Glaruö werde aber auch wissen, daß die ununterbrochene Ucbung einen gewissen Weg weise, ^ „,it ^ fraglichen Erneuerung zu halten sei; dann werde GlaruS auch nicht unbekannt sein, was Land ^ abgeredet worden sei; was aber die gegenwärtig verlangte eilfertige Einberufung einer gemeinde betreffe, so werde man ihm zu gut halten, wenn er solche bei dieser Wintcrkälte und den kurzen unzcitig erachte und finde, daß sie wohl auf eine günstigere Jahreszeit verschoben werden könne. ^ diesen Umständen bittet Glaruö um Rath, wie den guten Leuten weiter geholfen werden könne. Die Unter empfinden hierüber daö größte Mitleid und finden, daß auch dicSortS nach der Welt Art für" Borwand der politischen Freiheiten einzig die Rcligionöschwächung intcndirt werde, weswegen man daß ^ diese Angelegenheit auch fürdcrhin als eine rein politische zu behandeln und vorab zu trachten, »tholsich Glaruö in guter Gesinnung erhalten werde. Da dem einen und andern Orte wegen der ^ ganzen evangelischen Eidgenossenschaft wegen dcö RcligionSintcrcsses an der Erhaltung eii,c viel gelegen ist, wird nach einstimmigem Beschlüsse der gemeine Stand Glarnö eingeladen, dc>, Rcchargc an den Abt behufs Abgabe einer bestimmten Erklärung zu erlassen und inzwischen nick» "BMburgcrn mit aller Gcwahrsamc unverzagten Muth einzusprechen und sie zu versichern, daß man sie von werde. I». Vor der Session erhält Baron de lc Jay, Oberst und Gcncraladjutant des Königs -holen und Kurfürsten von Sachsen, Audienz und verlangt zur Vcrtheidigung der knrsachsischcn Lande 120 Januar 1702, aus dm evangelischen Ortcn cin Regiment von scchsundzwanzig Kompagnien zu neunzig Mann cffectiv be> zehn Mann Gratification, wofür er eine Kapitulation in achtzehn Artikeln vorlegt. Da aber früher dieser Antrag an gcsammte Eidgenossenschaft gestellt worden war und bereits den Ortcn zur Instruction auf die nächste Tagsazung zugewiesen ist, so wird dem Abgesandten der Bescheid erthcilt, die Sache könne, ohne eine» widrigen Eindruk zu verursachen, dermalen nicht zurükgcnommen werden; übrigens danke man für diese» Beweis des Zutrauens und werde jederzeit zu Diensten bereit sein. In der Sache selbst sprechen sich die Orte dahin aus, bei den gegenwärtigen Zeitkäufen und den anhängigen Werbungöbegchren des Kaisers Frankreichs und Spaniens könne dieser Antrag um so weniger bcrüksichtigt werden, als man mit Sachsen i» keinem Bündniß stehe lind der Bestand des Königreichs Polen in Folge des gegenwärtigen Krieges >»b Schweden zweifelhaft ist. Bern jedoch, das eine große Anzahl Officicre und Volk besizt, glaubt den Antrag nicht ablehnen zu sollen, wenn man eine bessere Kapitulation erhalten könne, weil das Regiment nur defcnßA verwendet werden soll und Marsch und Ausrüstung nicht kostspielig seien. «. Nach Verlesung deö Schreibend des kaiserlichen Gesandten vom 2(1. November 17<1l und 9. Januar abhin, worin für die vorderöstcrrcichische» Lande eine Werbung von zwei Rcgimcntcrn verlangt wird, finden die Orte insgemein, man solle vor Allc>» aus die schon auf der lcztcn Jahrrcchnungstagsazung besprochene Neutralität der an die Eidgenossenschaft a>» grenzenden Nachbarschaft sowohl beim Kaiser, als bei Frankreich zur Anerkennung zu bringen suchen; soll^ dieses aber nicht gelingen, so finden mehrere Orte, namentlich auch Bern, nicht, wie man diese Werbung n>b guter Manier abschlagen könne, da sie, wenn auch nicht in der Erbcinung, doch in der Convcnienz der Ei^ gcnosscnschaft rüksichtlich der Erhaltung der vordcröstcrrcichischcn Lande gelegen sei. «I. (Die V Städte) Pfarrer Heidegger zu Hcrbishofcn berichtet, die Restitution der theinsclbergischcn Kirchen werde vom Abt Z» Kempten noch immer verzögert, und bittet daher, dem Herzog von Würtcmbcrg zu empfehlen, daß er st»» Gesandten auf die nächste Versammlung des schwäbischen Kreises instruire, bei den Bevollmächtigte» des Abtes zu Kempten nachdrüklich für die fragliche Restitution zu intcrcedircn. Diesem Gesuche wird mit cinc>» kräftigen Schreiben Folge gegeben. «. Zürich glaubt, es sollte das Notificationsschreibcn des Kurfürsten Hannover über die eventuelle Zusicherung der Succcssion seiner Mutter auf den Thron Englands unter gemeinem evangelischem Namen mit einer Gratulation crwicdcrt werden. Auf die nachdrükliche Einwendung Berns, daß an Frankreich und Spanien noch keine GratulationSschrcibcn abgegangen seien, cS sich hier »eä) nicht um eine wirkliche Succession handle und der französische Gesandte cin solches Entgegenkommen ge'ö^ den Kurfürsten von Hannover übel deuten könnte, wird die Sache zu späterer Behandlung all roteronäul» genommen. Diejenigen Orte, welche ihre Beiträge an die im verflossenen September beschlossene k»^ pfälzische und mariakirchischc Unterstüzung noch nicht geleistet haben, werden eingeladen, solche beförderlich c>»' zusenden. px. Das Steuerbcgchrcn des Herrn David Ancillon, französischen Predigers in Berlin, ^ Erbauung einer Kirche, sowie dasjenige der picmontesischcn und französischen Flüchtlinge in den würtc»' belgischen, hcsscn-kasselschcn, hcsscn-darmstädtischcn und badcn-durlachischen Landen zur mchrern Befestigung ihrer Ansiedelungen werden, wenigstens in Rüksicht der lcztcrn, als bedenklich angesehen und all instruonä»'» auf künftige Tagsazung in den Abschied genommen. I». Bern bringt eine Beschwerde der picmontcsisch^ Kirchen- und Schuldicncr vor, wonach ihnen das Legat der verstorbenen Königin Maria von England jährlich (8(1(1 Rcichsthalcrn von den französischen Flüchtlingen in Deutschland entzogen worden sei, und e>» pfichlt die Gcsuchstcllcr zu tröstlicher Hilfe. Zürich wird beauftragt, sich bei dem englischen Gesandte» erkundigen, ob auf die ihm früher gemachte Empfehlung etwas Fruchtbares eingegangen sei; im verneinend^ Januar 1702. 955 8ail >»ll einer der fähigsten Prediger mit den nöthigen Empfehlungsschreiben nach England geschikt werden, um daselbst den buchstäblichen Inhalt dieses Legats zu erforschen. I. Basel wird auf den Bericht der Erblosigkeit der Verrichtung seines Abgeordneten in Paris und auf das dahcrigc Begehren um Rath die Weisung erthcilt, unter Berufung auf den Beschluß der Tagsazung vom verflossenen September mit einem ^uritcllungsschrcibcn an sämmtlichc Orte zu gelangen, seine Roth wegen des gesperrten Handels und Wandels iu schildern, und sie in Sachen um Instruction ihrer Gesandtschaften zu bitten. In Betreff des neuen Zolls Hüningcn wird ihn, der Rath erthcilt, bei dem französischen Gesandten sich zu erkundigen, ob vom Hofe Antwort eingegangen sei. Darauf wird Zürich bei nächster Tagsazung anfragSwcise Anlaß nehmen, über Etand der Sache Bericht zu erstatten; jedoch soll dieses Geschäft von dem obigen gesondert behandelt U'crdcn, it. Schaffhauscn bringt bcsorglich an, der Kaiser scheine gesinnt zu sein, die ncllcuburgischcn Juriö- ^tlvnöstreitigkcitcn für einmal auf sich beruhen zu lassen, wodurch aber die Verwirrung nur großer würde. laßhausen bittet daher, es möchte aus dieser Sache eine gcmcincidgenössischc gemacht und von allen Orten ' .Ochste Tagsazung die zwckmäßigcn Instructionen erthcilt werden, wessen es sich bei den katholischen Orten rcus versichert habe. Die gegenwärtige Zeit sei hicfür sehr günstig, indem der preußische Gesandte, Bar- >, und derjenige der Gencralstaaten in Wien ihre guten Dienstleistungen versprochen haben, denen die ^dgenvssijchc Dazwischcnkunft den größten Nachdruk geben könnte. Das Gesuch wird allerseits mit Em- bllhllmg Abschied genommen, in der Meinung, daß man sich an den Tagsazungsabschicd vom April " halte und hiebet jeden Schein religiöser Bestrebungen vermeide. I. Professor Calandrin von Genf ^"pfiehlt abermals die Angelegenheit der auf den französischen Galeeren so übel gehaltenen Glaubensgenossen; ^ >ollcn die Gesandten auf die nächste Tagsazung dahin instruirt werden, dem französischen Gesandten c falls neue und nachdrükliche Vorstellungen zu machen. ,». Oberst du Roscy läßt durch Hauptmann "cr Mciß von Zürich und Lieutenant von Erlach von Bern schriftlich und mündlich sein Vorhaben an- bfcn, de» eidgenössischen Hallcbardicrcn am Hof zu Berlin monatlich acht Groschen abzuziehen, um daraus bilden. Einstimmig wird beschlossen, das Ansinnen weder zu verwerfen, noch gutzuheißen. des ^ Härder von Basel neuerdings bei den einzelnen Gesandten gestellte Gesuch um Ncutralisirung an die Eidgenossenschaft angrenzenden ThcilcS der Markgrafschaft Badcn-Durlach wird geneigt aufgc- >»>»cn und den Obrigkeiten empfohlen, damit auf der nächsten Tagsazung in diesem Sinne alles Zwck- ^b>gc, ,ci es unter dem Titel der Neutralität, der Sicherheit oder irgend einem andern, gcthan werde. «. und Stadt St. Gallen eröffnen am Schlüsse der Confcrcnz den unbcthciligtcn Orten, in welchem ^ six Stande Bern wegen dcS Post- und Botendienstes stehen. Diesem Berichte zufolge haben bon Alters her das Postwcscn unbeanstandet durch das bcrnische Territorium bis nach Genf und Lyon ' ^ ^ sogenannte Pvstregal eingeführt und ihre beiderseitigen Boten bloß noch nach " gelassen worden; früher haben sie mit allen Postämtern dircctc Verträge gehabt; t691 habe Postvcrwcscr scj Einführung eines ncncn PostrittcS über Brugg und Schaffhauscn hart zugcsczt; gegenwärtig ^ in Confusion. Das Postamt Bern eröffne die verschlossenen Bricfsäkc, belege die Briefe mit uncr- ^ ' )en Taxen, sperre den Boten wider alle Bünde den freien Durchpaß, habe dieselben zu Lcnzburg und "gg angehalten, die Felleisen eröffnet und sperre der Mcssagcric den freien Lauf; alle freundlichen Zu- ci»cr " ^ vorigen Jahres in Aarau gehaltene Eonfcrcnz und seitherige neue Versuche zu g-^ ^""barung sticn erfolglos gewesen, während man doch nichts bczwckt habe, als ein obrigkeitliches u»c»t, wie ein Postamt gegen das andere sich zu verhalten habe; die beiden Städte bitten daher die 956 Februar 1702, übrigen Orte, ihren Gesandten auf die nächste Tagsazung solche Instructionen zu geben, daß dieser Anstand beseitigt werden könne. Das Gesuch wird zu getreuer Berichterstattung in den Abschied genommen. 4«5. Außerordentliche gemeineidgenössische Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen und Biel. Bade»». 1702, ». Februar. Staatsarchiv Zürich. Mg, Al'sch. Bd. 82, toi, 8«, — Landesarchiv Schw»>z. Abschiede, Gesandte: Zürich, Johann Heinrich Escher, Bürgermeister; Johann Ludwig Hirzel, Statthalter Bern, Johann Rudolph Sinncr, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, Bcnner, Lucern, Johann Karl Balthasar, Schultheiß; Franz Laurenz von Flcckcnstcin, Bcnner, Uri. Joseph Anton Püntiner, Landammann; Oberst Johann Karl Beßlcr, Ritter, alt-Landammann und Panncrherr, Schwyz, (Ausgeblieben), Unter waldcn. Niklaus Jmfeld, alt-Landammann von Obwaldcn; Johann Ludwig Lussi, Ritter, alt-Landamma»» von Nidwaldcn, Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn und Christoph Andcrmatt, beide alt-Ammann; Joha»» Baptist Staub, alt-Sckclmcistcr. Glarus. Johann Heinrich Zwieki, Landammanil; Kaspar Müller, Starb Halter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmeistcr; Johann Jakob Merian, des Raths« Freiburg. Franz Augustin von Dicßbach, Schultheiß; Johann Peter Castclla, Sckelmcister. Solothur»« Urs Suri, Schultheiß; Johann Ludwig von Roll, Bcnner. Schaffhauscn, Tobias Holländer, Burgcr mcistcr; Johann Konrad Wäpfcr, alt-Burgcrmcistcr. Appenzell. Ulrich Suter, Landammann, von Jnnerrhodcn; Johannes Gruber, Landammann, von Außcrrhoden, Abt von St. Gallen, Freiherr Fid^ von Thum, erster Rath und Erbmarschall. Stadt St. Gallen. Laurenz Werder, Bürgermeister. Biel« Abraham Scholl, Bürgermeister. Düse Tagsazung ist der anhängigen wichtigen Geschäfte, und namentlich der Volkswerbungsgcsuche wegen ausgeschrieben worden, wobei über daö unmotivirte Ausbleiben von Schwyz das Mißbelieben auSgb sprechen wird. Vor Eröffnung der Geschäfte wird nach Anleitung der Abschiede Geheimhaltung der Bcrathungc» empfohlen und darauf hingewiesen, daß nach altem Herkommen fremder Fürsten Sachen nicht behandelt werde» sollen, bis sie ihre Propositioncn vorgetragen haben. I». Feldmarschalllicutcnant Graf von Fürstcnbcrg, Commandant der Stadt Konstanz, macht schriftlich die Mitthcilung, daß er und seine Verwandten ihre gemeinsam besessenen Länder gcthcilt haben; ihm seien die zunächst an die Eidgenossenschaft angrenzende» Länder, und namentlich Bar zugefallen. Gleichzeitig meldet er die Geburt eines Sohnes; er versichert, g»^ Nachbarschaft halten zu wollen. Zürich wird beauftragt, diese Mittheilung zu verdanke», zu beiden frohe» Ereignissen Glük zu wünschen und die Versicherung guter Nachbarschaft zu erwiedcrn. v. Dem Herzog v»» Mantua, der in zwei Schreiben den elenden Zustand seines HcrzogthumS schildert, wird das geziemende leiden bezeugt und der vorige Ruhestand angcwünscht. Frciburg, Appenzell beider Rhoden und Stadt S» Gallen sind nicht instruirt. «I. I. Wie den Orten bereits mitgethcilt worden ist, hat laut Anzeige dcs Gesandten der König von Frankreich den Prinzen von Wallis (Wales) als König von England anerka»»^ wogegen aber der englische Gesandte protcstirt hat. Der Ansicht gemäß, daß sich die Eidgcnosscnsch»^ Februar 17(12, 957 ^isin »icht viel zu beladen habe, wird erkannt, man solle dem französischen Gesandten diese Mitthcilung bei ""ß anderer Unterhandlungen mündlich verdanken. Dieselbe Verrichtung wird Bern gegenüber dem bei residircndcn englischen Gesandten aufgetragen. 2. In gleicher Weise soll dem französischen Gesandten für knien den Orten bereits mitgethciltcn Bericht wegen der „Saß" zu Gent und der Arrestlegung auf einige zu Düsseldorf freundlich gedankt werden. Die vom holländischen Gesandten über diese Begcgnissc an auch gemachte Mitthcilung läßt man auf sich beruhen, da man sich der Sache nicht weiter beladen will. Bcrathung kommt das von den handeltreibenden Orten im verflossenen September entworfene Memorial cr dic Zollfrcihcitcn der Eidgenossen gegenüber Frankreich, Da sich der französische Gesandte hatte vernehmen lsi", über dieses Geschäft unter Mitwirkung einiger vom König aus der französischen Kaufmanuschaft beizuladen Räthc mit den Orten im Land selbst tractiren zu wollen, während man früher jedesmal mit großen " c" nach Frankreich reisen mußte, so wird diese Gelegenheit begierig ergriffen, das Memorial durch einen asschuß gxprgft und auf den Antrag desselben in allen Thcile» genehmigt, mit Ausnahme des Punktes, ch» von der zollfreien Einfuhr der eidgenössischen Fabrikate in Frankreich handelt und folgende bestimmtere siung erhält: Es liege klar am Tage, daß alle eidgenössischen Waarcn, besonders auch die in der Eidgc- siid fabricirtcn Burats, CrcponS, Florct und Seide, desgleichen Seidcnflor, Seidenstoffe, Schnupftücher, ^ ^ wü Baumwolle oder Leinen gemischte Tücher, baumwollene Tüchlcin und Halstücher, seien die Stoffe ^^ Eidgenossenschaft gewachsen oder nicht, der Zollbefreiung genießen sollen. Dieses wohl begründete "ivrial wird dem französischen Gesandten durch eine Cominission eingehändigt und empfohlen, <7 Basel ^ ^ ^ ^ttn Tagsazung angcrathcnc Abordnung an den König von Frankreich, in Betreff ^ Herstellung des freien Verkehrs, sei ohne Erfolg geblieben, so daß es einen gänzlichen Mangel der Hün ^rausschcn müsse; diese Hemmung des Verkehrs sei ebenso bundcswidrig, wie der Rhcinzoll in von ^ Steigerung des Briefportos und die Mißachtung des militärischen Dienstrcglements. Uebcrzcugt n 'I ^ ^echwendigkcit, die Bundcspflichtcn des Königs ebenfalls zur Anerkennung zu bringen, wird Basel sind "ugcrathen, ein Schreiben an diesen zu entwerfen und Zürich und Luccrn zur Prüfung zu über- welches dann von crstcrm Orte in gemein-eidgenössischem Namen ausgefertigt und durch einen von N? ^ ^ unbctheiligtcn Ort zu bezeichnenden Abgeordneten dem König eingehändigt werden soll. Unter Abschrift an den französischen Gesandten soll zugleich dessen Empfehlung noch besonders drükb^"^ werden. 1, Dem französischen Gesandten werden ferner zwei Mcmorialc eingegeben und zu nach- ^"tcrstüzung empfohlen. Das erste verlangt Wiederherstellung des chcvorigcn mäßigen Briefporto, ^ >m»ng des neuen Rhcinzollcs bei Hüningcn, und Lcdigung der auf französischen Galeeren befindlichen zweite die genaue Haltung deS Dicnstrcglcmcnts, bei dessen Errichtung der Gesandte selbst Ken, ^"csen und daö vom König genehmigt worden sei, nun aber, „da der Buchstabe noch kaum trokcn si ' nieder abgeändert und gleichsam wie aufgehoben betrachtet werde. Rüksichtlich der den Eidgenossen wuiipfljchx,, Galccrcnstrafc wird beschlossen, die sämmtlichcn Orte einzuladen, daß sie ihren Obersten und die n ^ Strafe und Ungnade gebieten, keine Soldaten mehr zur Galeere zu vcrurthcilcn und djx ' ^iuchungcn nicht mehr mit solcher Strenge zu führen, auch ihnen zu empfehlen, diejenigen Soldaten, silsillt'" gewisse Jahre zur Galeere vcrurthcilt seien, wieder zu ledigen. Dabei wird erinnert, die Aiiv ^steierc können bei ihrer Bezahlung nicht bestehen und die Soldaten seien durch die für die in / abgezogenen Dcnicrs, welche jährlich auf 6 bis 709(1 Franken steigen, sehr belästigt, so daß man uer Beziehung eine Aufbesserung, in leztcrcr aber gänzliche Abschaffung anstreben sollte. Diese Mcmorialc 958 Februar 17NZ, werden dem Gesandten noch mündlich empfohlen, mit der Bemerkung, daß man an den König selbst gelange» würde, wenn die Reklamationen ohne Erfolg bleiben sollten. Der Gesandte crwicdcrt, das Memorial wegen der Zölle werde er an den Hof schikcn und erwarte davon gute Wirkung; den Zoll bei Hüningcn habe er bereits für abgeschafft gehalten, wobei aber sein Sccrctär die Bemerkung macht, man habe des Wcinzollö halber einen alten Tarif gefunden, der mit dem jczigcn Bezug übereinstimme und den man den Orten über- senden werde; im Weitem versichert der Gesandte, man werde das Dienstreglcmcnt genau halten, und bestreitet troz der angeführten Fälle, daß man es umgangen habe. In Rüksicht der auf der Galeere befindlichen Eidgenossen habe er bemerkt, man werde doch nicht die Ausreißer vcrthcidigcn wollen, worauf ihm der Ausschuß mit Nein geantwortet, aber auch frcimüthig eingewendet habe, daß die Orte ihre Völker nicht nach Frankreich schikcn, um sie zu Sklaven machen zu lassen. Rüksichtlich des Briefporto crwicdcrt der Gesandte, der Fehler liege gewiß nicht an Frankreich, indem die Briefe zuvcrläßig ohne Steigerung des Porto bis nach Pontarlicr kommen. Auf diesen Bericht beschließt die Session, den Erfolg abzuwarten, glaubt aber schon vorauszusehen, daß wenig Befriedigung zu hoffen sei, wenn die Orte nicht ernstlichere Maßregeln ergreifen. 2. Da der Gesandte anfragt, was für Sicherheit die eidgenössischen Orte in Betreff der Neutralität der angrenzende» Nachbarschaft geben wollen, wird ein Ausschuß zu ihm gcschikt, um zu vernehme», waS er diesfalls verlangt Der Ausschuß drükt die Hoffnung aus, der König werde die gewünschte Erklärung auf die vom Gesandte» zugesicherte Empfehlung wohl crtheilen und dieser werden die Orte durchaus vertrauen; wenn aber er, der Gesandte, Mißtrauen habe, trage man kein Bedenken, im Solde dcö Königs eidgenössisches Volk an die GrenZ" zu sezen. Ii. Eine Dcputatschaft der Stadt Zug eröffnet, wie alle Bemühungen der am sogenannten Libcll bcthciligtcn katholischen Orte für die Beilegung des zwischen ihr und den drei äußern Gemeinden waltend^ Streites fruchtlos gewesen seien, und bittet um Anweisung des eidgenössischen Rechtes. Alle Orte empfehlt beiden Parteien nochmals, entweder sich selber gütlich zu vereinbaren, oder die Sache durch sclbstgcwähl^ Schicdmittcl austragen zu lassen. Da aber die Stadt auf dem eidgenössischen Rechte, die Gemeinden hingcsss" darauf bestanden, daß diese Mißhclligkcit, welche nur ihre Angehörigen berühre, von dem Stadt- und AmtSra'ß als ihrer natürlichen Obrigkeit entschieden werde, so wird an beide Parteien die schriftliche Einladung erlasst"- innerhalb weniger Tage eine Erklärung abzugeben, ob sie die erwähnte gütliche Austragung versuchen wolle», indem sonst das eidgenössische Recht eintreten müsse. Die Stadt erklärt hierauf, sie werde zu einer Vermittln»!! durch die Tagsazung oder eine Commission derselben gern Hand bieten; das äußere Amt dagegen beha^ darauf, daß die souveränen Rechte dcö Stadt- und Amtörathcs Anerkennung finden müssen. Auf dich' Erklärungen sehen die Orte kein anderes Mittel mehr als das in den Bünden vorgesehene ridgcnössi!^ Recht. Indessen werden beide Thcile am 22. Februar nochmals schriftlich aufgefordert, ihren Streit d»c^ sclbstgcwähltc Schiedsrichter im Verlaufe des Monat März entscheiden zu lassen, indem sonst die Tagsaz»'"! neuerdings einberufen würde, um den Handel endgültig nach eidgenössischem Recht zu erledigen. Da d" Meinung geäußert worden, das äußere Amt werde in seiner Renitenz durch Particularc von Schwyz »^ wenig gesteift, so wird dieser Stand unter Mittheilung des Schreibens an die beiden Parteien besonder ersucht, auf die getrennten Theile von Zug einzuwirken, daß sie in der obigen Frist sich gütlich verständige"- oder ihren Streit durch Schiedsrichter beilegen. Appcnzcll-Jnnerrhoden nimmt die Sache in den Abseht Veranlaßt durch die Acußerungcn beider Parteien wird auch beschlossen, sie anzufragen, ob sie wirklich einer Trennung geneigt wären, was von den Ausschüssen für ihre Person bejaht wird, mit der Bemerk»'"! jedoch, sie seien dafür nicht instruirt. Demnach hält man an der eventuell beschlossenen Versammlung ^ Februar 17VZ. 959 ^"Mzung fest, drükt jedoch gegen beide Theilc nochmals die bestimmte Erwartung aus, sie werden die ihnen ^beraumte Frist bcnüzcn. In Abwesenheit des Ammann Andcrmatt crwicdcrt Sckclmeistcr Staub, er habe c «hm von einem Ausschuß eröffnete Resolution seinen Obern bereits cinbcrichtct und werde nicht ermangeln, ^ Erinnerung getreulich zu hinterbringen. GlaruS nimmt den Beschluß wegen Wicderbcsammlung der ^Mzung in den Abschied, t. Ain- 19. Februar hält der kaiserliche Gesandte vor der Session folgenden rag- Da fast alle Mächte bemüht seien, das bedrängte Europa vor der bevorstehenden Dienstbarkcit zu rr keinen Zweifel, auch die Eidgenossenschaft werde sich die Gerechtigkeit zur Richtschnur nehmen rhu „lit der längst erwarteten willfährigen Erklärung erfreuen. ES wäre ein Abweichen von der rchtigkcit, wenn dieselbe der Usurpation der spanischen Monarchie irgend welchen Vorschub leisten, oder den andten des Usurpators, des Herzogs von Anjou, anerkennen würde. Die mit leiblichen Eidschwürcn gcthancn seien ^ r>ie in den Tcstamcntcn Philipp III. und IV. der Succession halber getroffenen Verfügungen ^ " bekannt genug, so daß cS nicht mehr in der Willkür Karl II. gestanden wäre, diesfalls einige Abänderung ^macho„, wenn er, was nicht znUgeben werde, dieses auch gewollt hätte. Einen Hauptbcwciö bilde der der Königin Maria Theresia, daß sie, ihre Kinder und Nachkommen also angesehen werden sollen, M ^ '"cht geboren. Da kein Eidbruch ungestraft bleibe, so werde sich dessen wohl keine fremde dcr ^ch'^dig machen; von der Eidgenossenschaft aber erwarte man dieses um so eher, als sie den Nuze» ^'"hundertjährigen Erbcinung würdigen und im Weiter» erkennen werde, daß unter dem von Frankreich ^ otcncn Frieden der Krieg und unter der vorgespiegelten Freiheit die verächtlichste Leibeigenschaft verborgen ^ Frankreich bemühe sich zwar, darauf hinzuweisen, eS und Spanien werden künftig zwei verschiedene haben; allein man vernehme wöchentlich, wie alle Befehle nach den spanischen Niederlanden, als m Neapel nicht von Madrid, sondern von Versailles kommen, so daß der Herzog von Anjou nur habe ^ ^"'6 von Spanien erscheine, der wirkliche König aber zu Versailles sei und bereits die Absicht aca ' Mailand angrenzenden Kantone mit den mailändischcn Festungen ebenso einzuschließen, wie es Erstermittelst der Citadcllc von Hüningcn geschehen sei. Wenn man einwende, das ErzhanS Hcrzogthum Mailand und alle Grenzen bis an Burgund besessen, und cS sei die ^ '"'Istnjchaft nichts desto weniger in guter Ruhe geblieben, so sei dicS zwar richtig, aber die Gefahrlosigkeit sei beliebt gekommen, daß sich crstcrcs durch sein friedsameS und gottesfürchtiges Gcmüth überall bcr ex aber durch seine unersättliche Ländcrgicr allerorten verhaßt gemacht habe. Oesterreich gestatte bc» m ^'"'^uschaft vir offene Fruchtzufnhr und freie Handclschaft, Frankreich dagegen sperre nicht nur ^bcna Früchte und schlage beschwerliche Zölle auf die ein- und ausgehenden Maaren, selbst die g, Ro>" ^ ^ ^"bcrn suche den Grwcrbsflciß der Eidgenossenschaft gänzlich zu untcrdrükcn, wie dieses 1688 djx Hcnkeröhand geschehen und 1689 wieder nahe gestanden sei. Oesterreich ergreife nothgcdrungen z» s^,!. ' Eigcnthum wieder zu erhalten und sich und seine Nachbarcn wider ungerechte Gewalt gehest welchem Zwekc der römische König mit einem Heer von 82,999 Mann am Rheinstrom dsi P ^ ^rrde; Frankreich breche einen Friedensschluß nach dem andern, um fortwährend seine Macht über ^rllist erweitern. Da nun gleiche Gefahr auch gleiche Vorsichtsmaßregeln erheische und der be>n ^^"Zvrtc unfehlbar auch den Untergang der Eidgenossenschaft nachziehen würde, und also, was bewilligt werde, zugleich zu des eigenen Landes Nuzcn gereiche, getröstc er sich einer willfährigen ""Ü seines wiederholten Ansuchens und versichere die Eidgenossen mit deutsche» Worten, deutschem bcntscher Treue und auö deutschem Herzen der Gnade und erbvcreinigten Freundschaft deö Kaisers, 960 Februar 1702, auf dessen Seite auch laut gestern durch Expressen eingegangenen Nachrichten über den Erfolg der Wass» in Italien und den herzhaften Beschluß des englischen Parlaments der Segen Gottes stehe. Dem gestellte» Begehren gemäß wird dem Gesandten ein Ausschuß bewilligt, welchem er mündlich weitere Eröffnungen macht und schriftlich einzugeben verspricht. In Erwartung derselben werden ein Schreiben des Gubcrnators ve» Mailand, eines des spanischen Gesandten an die XIII Orte und an den Abt von St, Gallen, die Propositn'» dieses Gesandten vom II. Februar, zwei vor der Tagsazung eingegangene Schreiben des kaiserlichen Gcsandtc» und dessen Proposition vom 10. Februar verlesen. In der unterm 14. Februar schriftlich eingegebenen R»^ äußcrung desselben wird angeführt, die Eidgenossenschaft werde nun einsehen, daß sie in Folge der UsurpirM der spanischen Monarchie fast ganz von Frankreich umgeben und von den übrigen Mächten abgeschnitten st'' und daher nur noch vom Kaiser mittelst der Vormauer der vordcröstcrrcichischcn Lande Hilfe zu erwarten Hab0 es sei daher für die beiderseitige Communication höchst nöthig, die gedachten Orte in genügsame Sichcrhc» zu sczen. Da aber rüksichtlich der vormals projcctirtc» Neutralität von dem französischen Gesandten kc»» Erklärung eingegangen sei, so müssen die betreffenden Grenzen mit genügsamer Mannschaft versehen »verde» Er sei daher beauftragt, wegen der früher zu diesem Zwckc verlangten Regimenter eine endliche Resolution Z» verlangen, und erwarte um so mehr Willfahrung, als dieselben sowohl außerhalb an der Grenze, als >» Nothfällcn im Innern der Eidgenossenschaft verwendet werden könnten, wobei man es überdies bei besonder" Zufällen an einem weitern SuccurS nicht werde fehlen lassen, da der Kaiser bereit sei, gegenüber dem et»'»' obscurcn Wortlaut der Erbcinungstractate die Erfüllung des Sinnes wcrkthätig zu beweisen. In der Berat!)»»!' hierüber findet Zürich, nach allem Anschein drohe ein allgemeiner europäischer Krieg, weswegen vor A»c»' auf die Behauptung der Ruhe und Sicherheit des Vaterlandes Bedacht genommen werden soll. Dann soll man die bei beiden Mächten verlangte Neutralität zu Stande zu bringen suchen. Was die verschiede»!» Wcrbungsgcsuchc betreffe, so lasse sich wohl überlegen, wem man Volk geben wolle; am besten wäre es wenn man sich jeder Bewilligung einschlagen könnte, damit die fremden Mächte erkennen, daß man eine frc>»^ Ernte nicht anrühren wolle. Zürich habe sich bei der Erbcinung nun schon bei zweihundert Jahren w»' befunden und lasse es ohne Erläuterung oder Erweiterung dabei verbleiben. Der Mehrtheil der Orte f>>^ ebenfalls, man solle nach dem allen Orten mitgethciltcn, auf der lcztcn Jahrrcchnung angenommenen Am!»' auf den Schuz des Vaterlandes bedacht sein. Obwaldcn meldet, es sei diesfalls nicht instruirt, glaube seine Obern werden auch mit den übrigen Orten halten. Zug will einfach bei den alten Bünden Tractatcn bleiben. Katholisch Glarus erklärt instructionsgemäß, daß es jeden, der das eidgenössische Territory betrete, als einen erklärten Feind ansehen und Gewalt mit Gewalt abtreiben werde. Was die Sicherheit benachbarten österreichischen Lande betrifft, sind alle Orte instruirt, entweder bei der auf lczter Jahrrcch»»^ angestrebten Neutralität „oder deren Realität" zu beharren, zu welchem Zwckc eine Deputation dem kaiscrlm» Gesandten dringend vorträgt, sich beim Kaiser um die bezügliche Erklärung zu verwenden. Der Gcsandtc hierauf geantwortet, der kaiserliche Rath habe dieses Ansinnen einstimmig abgelehnt; er, der Gesandte, . die Waldstädte lieber in Feuer aufgehen sehen, als sich nur zu einem Schein der Neutralität verstehen, die hicgcgcn gemachten Einwendungen crwicdcrte er, die beste Sicherheit der Eidgenossen sei, daß dem K» ^ die begehrten zwei Regimenter bewilligt werden. Nach langem Schwanken, ob man auf dieser Ncutr» ' länger bestehen, oder auf die Werbung übergehen wolle, wird namentlich auf Andringen LuccrnS das cr^ beschlossen und zwar in dem Sinn, daß beide feindlichen Mächte sich erkläre», bis auf eine gewisse DistaM ^ den eidgenössischen Grenzen keine Armeen vorzuschieben; inzwischen soll auf die Werbungen nicht cingct» Februar 1702. 961 >vcrdcn. findet man nöthig, eine allfällige VolkSwcrbung nicht zu zahlreich zu bewilligen, um " bic Zxjt der eigenen Noth nicht zu sehr entblößt zu sein. Um zum erstem Zwck zu gelangen, wird ein >ch»ß an den französischen Gesandten geschikt, um von ihm eine entsprechende Deklaration rüksichtlich der auf der leztcn Jahrrcchnung bei ihm nachgesuchten Neutralität zu erhalten zu suchen. Der französische, sandte crwicdcrt, er habe schon am 26. Juli eine ziemlich günstige Antwort erhalten, dieselbe aber noch . niitgethcilt, ^ uoch nichts von einer Antwort des Kaisers gehört habe. Auf die Bemerkung des ^ ^ ^ussts, daß er vielleicht den besten Rath in dieser Sache zu geben wüßte, habe er sich gestellt, als wenn ch besänne, und dann crwicdert, vielleicht würde der König das Rcciprocum vom Kaiser nicht begehren, ka»i" ^ ^genossen dafür garantirten. Da sich aber die Eidgenossenschaft zu einer Garantie nicht verstehen Krieg verwikclt zu werden, anderseits aber die Abhaltung der fremden Heere sthci,^" üar wünschbar erscheint, wird ein Ausschuß beauftragt, die Acten zu durchgehen und zu vo„ darüber im leztcn Krieg mit den fremden Ministem abgemacht worden sei. Nachdem die Session >vird^" ^6Migcn Auszügen, namentlich den Deklarationen der beidseitigen Mächte Kcnntniß genommen, da», ""f der angebahnten Ncgotiation zu beharren und dem kaiserlichen Gesandten einen der »alnzcn Erklärung ähnlichen Entwurf zur Erneuerung vorzulegen und dabei zu bemerken, man »volle u»d - " ^ verlangte Werbung rcflcctircn. Der Gesandte will aber von der Neutralität nichts hören, aber ^ über die Sicherheit der eidgenössischen Grenzen ziemlich zweideutig. Bald nachher läßt er "vssen^ ^""dtschaft von Zürich sagen, er wünsche nochmals mit der Commission zu reden, um der Eidgc- ^iming genau aufzufassen. Um auch wieder eine schriftliche Antwort zu erhalten, wird ihm der crs ^ ^ mündlichen Vortrags der Commission schriftlich durch den Unlcrvvgt übcrschikt. Da aber die ^ ^"vicdcrung nicht befriedigt, so wird abermals ein Ausschuß an denselben abgeordnet, um ihn zü der ^bgcn'" - vermögen, daß weder des Kaisers noch seiner Alliirtcn Heere diesen Krieg hindurch den ^ssandt'^" ^vden betreten werden, wofür die kaiserliche Ratification eingeholt werde. Darauf wendet der ^scheid krstc Antwort sei besser gewesen, als die ihm jezt zugcmuthctc Erklärung, mit welchem Züricb ^ ^vmmission wieder vor der Session erscheint. Unter diesen Umständen lassen die Gesandten von Hcrrn von St. Saphorin zu sich berufen, und ersuchen ihn, sich beim Gesandten dahin zu bau» ^ schriftlich crtheiltcil Anttvort das Wort „niemals" eingeschoben und die Erklärung r -i ^"wenden, er hierauf, cS sei vom König wegen seiner Zuneigung zur Eidgenossenschaft jedenfalls eine günstige ^sandt Urkunde abgegeben werde. Durch eine andere Commission wird auch der französische "Niedert gleiche Erklärung über die Neutralität abzugeben wie im leztcn Krieg. Der lcztcrc H karten; aber die Billigkeit erfordere, daß, soviel dem Kaiser in Sicherheit gcsczt werde, auch dieser > geschehe. Hiegcgcn wird vom Ausschuß eingewendet, nicht der Kaiser begehre die Sicherheit hiebet Lande, sondern die Eidgenossenschaft um ihrer eigenen Sicherheit willen, so daß cS sich ^ühcr,,"^ Rcciprocum handeln könne. Aus sein Verlangen wird dem Gesandten eine Abschrift der und der königlichen Ratification bestellt, worauf er verspricht, sich für die Abgabe der ^usichxr " Erklärung bestens zu verwenden. Vom kaiserlichen Gesandten geht dann am 21. Februar unter bcr Einholung der kaiserlichen Genehmigung die Erklärung ein, „den Grund und Boden der ^'Ugstf Postcnfasscn noch Durchzug auf keinerlei Weg jemals zu beunruhigen, oder daS Ochtel ^ gereichen möchte, zu unternehmen, sondern viel eher all' dasjenige, was zur Befestigung Ruhestands, Freiheit und Sicherheit ihrer Lande nur immer gedeihlich ist, aus ausrichtig allcrgnädigstcr 121 962 Februar 17l)2, crbvcrcinigtcr Zuneigung beizutragen, ja gar deren Armee auf den bedürftigen Fall zu Hilf zu schikcn." ^ Nachdem sich der kaiserliche Gesandte über die Sicherheit der eidgenössischen Grenzen dcrmasscn erklärt, man unausweichlich nöthig, über die von ihm nachgesuchte Volkswerbung nun auch einen Bescheid zu gcbc" .Es wird zwar vielseitig bemerkt, es wäre am besten, sich jeder Volkswcrbung zu enthalten; allein die mehrcl» Orte heben den Nuzcn und die specicllcn Vorthcilc der Erbcinnng, die zwar zu einer Bewilligung von Kriegs volk nicht verpflichte, hervor und verweisen namentlich darauf, daß die Eidgenossenschaft von keiner ander" Seite als vom Reich eine Fruchtzufuhr zu erwarten habe. In eidgenössischer Wohlmcinung wird zw'" anderseits auch vorgestellt, daß die Grenzen gegen Italien und die anstoßende Nachbarschaft ebenso g"" gesichert werden sollten, da man dorthin für Vieh, Mulchen und Salz für Millionen verkehre, der Zollfrei^ genieße und die ennctbirgischcn Vogtcien nicht bloßgcsezt lassen dürfe. ES würde nun übel angesehen werde"' Spanien Volk abzuschlagen, dem Kaiser aber, dem man keines schuldig sei, solches zu bewilligen. Gegenü^ der Ansicht einiger Orte, daß zuerst mit den Minister» der drei Mächte, welche Volk begehren, geredet werde" sollte, auf was für Kapitulation und wohin die Mannschaft verwendet werden wolle, weil man dadurch gerade bessere Anleitung erhielte, von der Sache zu reden, wird aber beschlossen, in das kaiserliche Werbung gcsuch einzutreten. Es wird daher beim Gesandten ein CapitulationScntwurf verlangt und von dicj^ eingesandt, bald darauf aber eine Commission begehrt, um ihr diesen näher zu erläutern. Die Scßu'" beschließt aber, den Entwurf vorher durch eine Commission begutachten zu lassen, worauf erst mit du" Gesandten in eine Besprechung eingetreten wird. Bevor lcztercs geschieht, eröffnet Schaffhauscn, der kaiscrli^ Gesandte habe auf Verwenden der Orte sich anerboten, das Geschäft wegen ihrer außer Rheins habend" Dörfer dem Kaiser zu gedeihlicher Beilegung zu empfehlen; allein trozdcm sei die Sache nicht gcfördcü' vielmehr das Dorf Rüti mit Volk und Liptingcn mit einer Contribution belegt worden, lcztcrcS mit d^ Androhung, daß dieselbe im Weigerungsfall militärisch eingezogen würde; es bittet also alle Orte, den endlich^ Abschluß der Kapitulation zu verzögern, bis ihm entsprochen sei. Die Unterstüzung dieses Gesuches wird ds" Ausschuß bestens anempfohlen. Nachdem nein die Kapitulation von der Session bcrathcn und möglichst ö" modificirt worden war, hat man allgemein nöthig befunden, die Reservation zu machen, daß ma» d" Capitulation nicht aus Schuldigkeit, sondern freiwillig, eingehe und daß dieselbe gegenüber andern Dicnl^ zu keiner Konsequenz dienen solle, ferner, daß die Obersten und Hauptlcute nichts gegen dieselbe und d" eidgenössische Herkommen unternehmen und daß die Hauptlcute und nicht die Obersten das Geld in Han^" haben sollen. Die Commission, die vom kaiserlichen Gesandten nach Bclcsung des modificirtcn Entwurfs ^ sich verlangt worden war, bringt nun allererst das Schaffhauscr- und Ramscrgeschäft, die Zollfrcihcit und ^ freie Fruchtzufuhr laut Erbcinung als Gegenleistungen zur Capitulation zur Sprache; nachher wird ^ Capitulation möglichst gut vereinbart, vom kaiserlichen Gesandten den l. März unterschrieben und besiegelt der Session vorgelegt. Dieselbe wird in den Abschied genommen und den Orten der Wunsch ausgcdl"^ daß sie innerhalb vierzehn Tagen nach beendigter Tagsazung sich über die Annahme derselben bei Züü erklären, wovon dem Gesandten ebenfalls Mitthcilung gemacht wird. I. Bei den Unterhandlungen über ^ Capitulation werden dein kaiserlichen Gesandten die Beschwerden der Eidgenossenschaft im Allgemeinen Besonder» vorgetragen, nämlich daß das Schaffhauscr- und Ramscrgeschäft gedeihlich beigelegt, die Erbcim »"d gcldcr bezahlt, ein schriftlicher Act der Zollbefreiung und der ungehinderten Fruchtzufuhr ausgestellt und d obere Thcil der Markgrafschaft Badcn-Durlach in Neutralität gesczt werde. Der Gesandte crwicdcrt hicr"^ er wünsche jeden Stein des Anstoßes zu beseitigen. Die Sachen müssen anders und also eingerichtet wc"d^' Februar 17NZ, 963 "ß mau ih>„ von jedem Anstand bchufs sofortiger Abhilfe Anzeige mache. Ihm wird hierauf erwicdcrt, das ^vcrlichstc sei, daß die österreichischen Beamten gleich mit der Exemtion anfangen und keine Gründe )vrcn wollen; wenn cS so fortgehen sollte, so müßte man sich gleicher Mittel bedienen, da man solchen 'mpf nicht mehr ertragen könne. Der Gesandte bemerkt hierauf, die Erbeinungsgcldcr würden schon Die . ' Kaiser die Früchte der Erbcinung genießen ließe und die Tranögrcssioncn abstellte. ^ ^'"^"dung des Ausschusses, nicht alle Orte Hütten Volk in Frankreich, wird damit erwicdcrt, die ^ bestehe mit allen Orten und die TranSgrcssioncn müssen also von allen abgestellt werden. Der sicb ' "Ü ""d der Fruchtzufuhr halber sei ja keine Klage, und wenn etwas dieser Art vorfalle, solle man ^ anmelden. Schaafhausen bittet nochmals eindringlich, daß man der Kapitulation halber Ali»,' "fließe, bis es in Bezug auf seine Judikatur gesichert sei. Es habe von einem gewissen vornehmen »i»n ^ Brief, worin vcrdcutct werde, man habe das Mittel in Händen, Schaffhauscn zu helfen, wenn ^ uainlich den Abschluß der Kapitulation davon abhängig mache. Könne dieses nicht geschehen, so erwarte ^""^ücns, Zürich beauftragt werde, NamenS sammtlichcr Orte beim Kaiser die gebührende Beilegung sollicitiren. In bereitwilliger Gewährung dieses Gesuches, ivofür Zürich und Schaff- u beftens danken, wird dem kaiserlichen Gesandten durch einen Ausschuß nochmals die beförderliche g »ig des schaffhausischcn und ramsischcn Handels empfohlen. Der Kaiser, so wird vom Ausschüsse Einv d>ic ^kte immer seiner Freundschaft und seines aufrichtigen Bestrebens, das gegenseitige gute befestigen; die Eidgenossen sehen aber nicht ein, wie dieses möglich sei, wenn man ihnen in Vz„, senden nicht gehörig entgegenkomme, und eine dicsfälligc Zögcrung werde die Bewilligung der ^ "g jchr erschweren. Ucbrigcns wird dem kaiserlichen Gesandten auf seine Propositivn ein gebührendes de» ^""'^"'ont zugestellt, und ihm durch einen Ausschuß mündlich eröffnet, diese Kapitulation, wenn sie von bx,.> '"Seiten bewilligt werde, sei nur zu eigener Sicherheit geschlossen worden, und man erwarte, daß die Mannschaft vornämlich zum Schirm der Waldstädtc werde verwendet werden. Darauf entgegnet andcrc ^ biesc Völker in vier Abthcilungcn werden vcrthcilt werden, eine für die Waldstädte, die ^be>, Frciburg, die dritte für BrciSach und die vierte für Constanz und Brcgcnz, und daß sie, da das Orten gleich gut sei, mit einander abwechseln und roulircn müssen, i». Dem spanischen durch Ansuchen Audienz vor der Session bewilligt, jedoch mit dem frühem Vorbehalt, daß ^sfr»> Formalität den beiderseitigen Hauptgeschäften nichts gegeben noch benommen sein soll. Ucbcr die sa^ ^»spräche des kaiserlichen Gesandten wird zur Tagesordnung geschritten. In seinem Vortrage »c»c -/ ^'sandte: Von einer Reise nach Madrid zurükgckchrt, sei er beauftragt, dem eidgenössischen Corpus ^iltcl ^s königlichen Wohlwollens und der bundcsgcnössischen Hochachtung zu überbringen. Die ^ ^ostattung der mailändischcn Particular-BundcSpflichten und das an gcsammtc Kantone gerichtete ^hei, ^villigung oincs VolkSaufbruchcS habe er bereits vorauögcschikt, und dadurch sei die Probe der des »Ii i-der König in diese Nation sczc, geleistet. Da nun die verlangten Völker zur Bcschüzung ^blc»rh^" ^^'^cs, als einer Vormauer dieser Republik, verwendet werden sollen, so werde Jedermann ^'aatßft kosten des Königs dasjenige werde geleistet werden, was die Eidgenossenschaft nach guter Tj»„ eigenen Kosten hätte thun müssen. Der König, um der Welt zu beweisen, wie weit sein sei, einen neuen Krieg zu befördern, erkläre die Annahme der von den Orten vorgehe Zeiten vollzogenen Neutralität, daß jeder Macht ihre Bündnisse gehalten werden. Da üonosscn die Bundcsfrüchte ohne Abänderung genießen, so dürfe der König in die Aufrichtigkeit 964 Februar 170Z, derselben keinen Zweifel sezcn, daß sie gegen den angrenzenden mailändischcn Staat die gleichen Gesinnung^ hegen werden, wie gegen die Waldstädtc. Viel weniger könne er sich einbilden, daß sie, nachdem sie niä/ verbündeten Fürsten Werbung und Recrutcn gestattet haben, einem verbündeten König sie abschlagen dürfte» Um die Sache zu beschleunigen, sei er, der Gesandte, mit unbedingter Vollmacht und den nöthigcn Mittel» versehen, und anerbiete die Annahme der leztcn von den Kantonen schon gutgeheißenen Kapitulation und auf dem mailändischcn Staat eingeholte sicherste Bezahlung. Er erwarte daher jene baldige Bewilligung welche ohne Verlezung der Unparteilichkeit und ohne Außerachtsezung der bundesgenössischen und politisch^ Obliegenheiten nicht verschoben werden könne. Bald darauf begehrt der Gesandte eine Commission zu die ihm mit dem gleichen Vorbehalt, wie früher die Audienz, bewilligt wird. Dieser Commission hält Gesandte vor, die Eidgenossenschaft habe auf das Notisicationsschreibcn des Königs noch nie geantwortet u»^ verweigere ihm die Anerkennung, die ihm sonst von allen Fürsten, mit Ausnahme des Kaisers, ausgcsproch^ worden sei. Dann verlange er auch eine Antwort der nachgesuchten Werbung halber und glaube, man j diese lcztcrc von Rechts wegen schuldig, weil die Orte die Bundcsfrüchtc vollkommen genießen. Hierauf n'>^ ^ ihm crwiedcrt, die fremden Minister rühmen immer, wie viel Gutes man der Eidgenossenschaft thue, der anderseits doch die Tractate nicht halte, wie z. B. Spanien in Betreff des freien Verkehrs, der Zölle der Grcnzangclcgcnhcitcn. Der Gesandte fällt dabei mit der Bemerkung ein, wenn man von solchem spu'^! wollte, hätte Spanien sich der Transgrcssioncn wegen mehr zu beklagen; davon sei aber dermalen nichts Rede. Als hernach in der Session von dem Schreiben des Königs von Spanien vom 23. Octobcr worin er seine Vermählung mit der Prinzessin Maria Ludovica Gabriela von Savoycn anzeigt, sowie v»" dem schon früher erwähnten Schreiben des neuen Kurfürsten von Hannover rüksichtlich seiner eventuell SucccssionSrcchtc auf den Thron Englands Kcnntniß genommen worden war, läßt sich Zürich folgender»'^' vcrncluncn: Schon in mehreren Tagsazungcn sei von diesen Notificationcn gesprochen worden. Der von Frankreich habe seines Enkels Erhebung auf den spanischen Thron angezeigt; man habe ihm gratul>»' aber diese Gratulation sei mit Schimpf zurükgcschikt worden. Gleich darauf habe auch der Herzog Anjou seine Einsczung als König von Spanien angezeigt, wogegen der Kaiser geschrieben, jenes Königs gehöre ihm laut Lehcnrccht und ander» Tractatcn. Obgleich ihre Obern sich zu beiden Gratulationen verstund so hätten sie doch nach der eingegangenen Protestatio» besser gefunden, davon zu abstrahircn; wenn aber » Orte gratulircn, werden sie sich nicht söndcrn, sonst aber die Sache ull refsrvnäum nehmen. Bern und a» ' Orte fallen Zürich bei; die Mehrzahl der Orte aber verbleibt bei dem schon projcctirtcn und von ^ Obrigkeiten genehmigten Gratulationsschrcibcn und ein Thcil derselben macht auch kein Bedenken, auf ' ! lcztcrwähntc Schreiben des Königs von Spanien zu gratulircn, andere Orte nehmen die vorgcfal^' Difficultätcn uä rsksronäum. In dieser Lage wird wohlmeinend aufmerksam gemacht, daß früher alle ^ ! mit Ausnahme von zweien sich einverstanden erklärten; wenn man vcrmuthct hätte, daß um dessen ^ die Ausfertigung des Schreibens unterbliebe, so würde gleich damals in die Frage gekommen sein, nicht unter dem Namen der zustimmenden abgehen sollten. Welchen Eindruk aber die ungleiche Ansicht Orte bei gegenwärtigen Zeitläufcn machen müsse, sei wohl zu bedenken. Es wird daher das eine oder a>^ Gratulationsschrcibcn nochmals all rokeronäum genommen. — Nach diesem Zwischenfall wird in die Wcrbungsangelcgcnhcit eingetreten. Die mit Spanien verbündeten Orte äußern sich dahin, wenn ^ den vom mailändischcn Staat hcrflicßcndcn Nuzen betrachte, so müsse die Werbung schlechterdings bcu" werden; bedenke man aber, daß die nicht verbündeten Orte keine Pflichten gegen Spanien haben, und ' ^ Februar 1702. 965 ^mals Volk stellten^ und daß vom Kaiser erklärt werde, er betrachte alle diejenigen, welche dem besagten bc'^ Hilfc leisten, als seine Feinde, so inüssen sie zu dein gcgenthciligcn Entschlüsse kommen; ^>ßc als unentschiedenen Lage des Königreichs Spanien halten sie daher für das Beste, die Entschließung so hier die verbündeten Orte gerichtet. DaS crsterc gründe sich auf die von der Eidgenossenschaft erklärte ra j„ Folge welcher man Spanien das begehrte KricgSvolk nicht abschlagen könne, wenn man andern we man es nicht schuldig sei, solches gebe; das zweite gründe sich auf das mailändischc Capitulat, di ^ verbündeten Orte noch auf fünf Jahre nach dem Tode des lcztcn Königs verbinde. Wenn nun das Volk verweigern, so werde Spanien auch nicht mehr gebunden sein wollen, und damit falle das ^a»d" ^ Vorthcilcn, dem Früchtcnkauf, dem Salzbczug, der Zollfrcihcit und dem freien verli-^ es gcrathcn nicht nur die cnnctbirgischcn Vogtcicn in einen armseligen Zustand, sondern es Part Nuzcn, den sie von Vieh und Mulchcn bezogen, sammt den gemeinen und fas/Klugheit gebiete daher, alle diese Folgen wohl zu überlegen. Die Mehrzahl, ja drcici""'"^^ erachteten sonst für das Beste, keiner der drei anwerbenden Parteien, oder dann allen vcrl^ ^ ' gleichwohl aber erscheint auch dies unausführbar und wird daher den mit Spanien la» ' gcrathen, sofern neue Instanzen bei ihnen gemacht werden, ihre Entschließung möglichst ^'^^"^rcn; sollte ihnen von daher Gefahr oder Ungemach zustoßen, so versprechen die übrigen Orte und Bünden und der auf der leztcn JahrrcchnungStagsazung gemachten Verordnung mit Leib und n ^^ustchcn. Da auch die meisten Orte nur instruirt waren, die allseitigen Ansichten zu vernehmen G - wieder zu berichten, so wird dieses Geschäft allseitig in den Abschied genommen. Dem spanischen ^Nsill hicvon am 27. Februar durch ein schriftliches Gcgcncomplimcnt Anzeige gemacht. Mit siaiu'e^ vom 13. Februar und unter Bezugnahme auf sein früheres Schreiben verlangt der ^rku n ^sandte "neu Volksaufbruch von 6000 Mann. Auf die durch einen Drittmann eingeholte uu den^""^ ^ Conditio» diese Völker dienen sollten, wird crwiedcrt, sie hätten uiitn ' Orten nnc die übrigen Truppen zu dienen; im Weiter» sendet der Gesandte einen Capitulationö- uich, j ^ Deutsche übcrsczt und vor der Session verlesen wird. Obschon die meisten Orte hierüber »ud s wird doch von einigen angetragen, diese Kapitulation zu begutachten; allein auS erheblichen dcrangegebenen Gründen wird die Sache einfach all rslersnäuin genommen, in der Meinung, auf An möglich zu verzögern. Von einer andern Seite wird die Auffassung geltend gemacht, daß cS sich wu zwei gesonderte Gesuche handle; das eine sei an die mit Spanien nicht verbündeten, und das andere »äcba — y.." , -- 'Uc " "üsazung darauf einzutreten. Dem französischen Gesandten wird hicvon mit der Motivirung j» ingc "'"°glich> ^»>acht, daß sein früheres Schreiben zu spät eingegangen sei, um allen Orten die Jnstructionscrthcilung dc>, j -, " Gencraladjutant de le Jap, als Gesandter deS Königs von Polen, verlangt in seinem cj„c ^ ^'niar vor der Session gehaltenen Vortrag einen Volksaufbruch von einigen tausend Mann und »»d , "'^zuie Hallcbardicrs katholischer Religion als Leibgarde und für den Glanz des königlichen HauscS, cincn Capitulationöantrag ein. Mehrere Orte wären geneigt, diesem Anwerben zu entsprechen, ^^"w^tigcn Zeitumstände und die Rükstcht, daß man sich leicht für eigene Rothfällc zu sehr ^>»achs" uicht davon abricthen. Eö wird daher dem König in einem verbindlichen Schreiben der "W. ^ verdankt und daS Bedauern allSgcsprochcn, daß man unter gegenwärtigen Verhältnissen seiiicr'q^ thun könne, was man sonst unter günstigem Umständen zur Bezeugung der Anerkennung ^ Wvhlgcwogenhcit zu beschließen gewünscht hätte. Auch wird dem Abgesandten seine Eröffnung in einem 966 Februar 1702. schriftlichen Gcgcncomplimcnt freundlich crwicdcrt. Zürich, Bern, Luccrn, Uri, Zug, Glarus, Basel »>lk Frciburg nehmen das Volksbegehren aä reteronäum. z». Da die Bemühung, die obere badcn-durlach»^ Markgrafschaft in Neutralität zu vcrsczcn, an dem Abschlag des Kaisers gescheitert ist, so wird gemäß srnh^ Abschieden wieder beschlossen, dem Markgrafen nach Umständen mit allen freundlichen Mitteln, sei es einem Repräsentanten, oder mit Schreiben, Gesandtschaften oder mit Salvegardcn gegen die hohen Mi»>!^ Dienste zu leisten. Zu diesem Ende wird Zürich bevollmächtigt, im Namen aller Orte die nach den ^ hältnisscn und dem Verlangen dcö Markgrafen nöthigcn Patente oder Schreiben auszufertigen, damit ^ obere Markgrafschaft möglichst vor Ungemach und Uebcrfall sichergestellt und die Sicherheit der eidgenössisch^ Grenzen um so mehr gewahrt werde. Ucberdics hat eö die Meinung, den Plan der Neutralisirung »^ aufzugeben, sondern bei günstigem Zeitumständen darauf zurükzukommcn. Auf den Fall, daß es Abordnung von Repräsentanten kommen sollte, wird beschlossen, daß der jeweilige Repräsentant nicht lä»j^ als drei Monate in Function bleibe», und der Anfang bei Zürich gemacht werden soll. «5. Der schon gestellte und wiederum erneuerte Antrag, daß die fremden Fürsten, welche eine Tagsazuug begehren, die K»!^' derselben zum Voraus erlegen sollen, wird zur Instruction in den Abschied genommen, r. Da das Gerü^ geht, der Prälat von Muri verlange als solcher in den Rcichsfürstcnstand aufgenommen zu werden, so »'^ über ein solches der Hoheit und dem Ansehen der Orte so nachtheiligcs Beginnen vaterländisch diöcurrirt die Ansicht ausgesprochen, es sollten in der Eidgenossenschaft keine andern Ehrentitel gestattet werden, als welche von den Orten selbst crthcilt werden. Diese Ansicht wird zur Instruction in den Abschied gcnoim«^ Bei Anlaß der vorliegenden drei Werbungsgcsuchc wird eindringlich erinnert, man solle solchen entsprechen, wenn den Obersten und Hauptlcuten ein genügsames Werbgcld gegeben und den Subalternen Soldaten die Besoldung also verbessert werde, daß die einen und andern neben dem cingcsczten Leben noch ihr eigen Hab und Gut verzehren, und wegen Unmöglichkeit den Dienst zu verlassen, zu ewige» Scb»'^ werden müßten, wie dicö in den Abschieden von 1698 umständlicher dargestellt ist. Nur durch den an Einigkeit sei der eidgenössische Dienst also heruntergekommen, weswegen nöthig sei, daß die Orte insbesondere Werbungen gestatten, sondern in ihren Entschließungen zusammenwirken. Bei den gegenwärtig gefährlichen Zeiten sollten auch die TranSgrcssioncn abgestellt und die Ucbertrcter zu ernstlicher Strafe gcz^' werden. ES sei weder vor Gott, noch vor der ehrbaren Welt verantwortlich, daß man den eidgenössisch^ Völkern, welche hiezu nicht verpflichtet seien, gestatte, fremde Länder und Völker, welche der Eidgenosse»^ kein Leid gcthan, also muthwilligcr Weise zu unterdrükcn und zu verheeren, die Leute umzubringen, 2^' und Kinder zu schänden und ehrliche Familien ins Verderben zu stürzen. Wenn hierin nicht eine Acndc^ getroffen werde, so lade man nicht nur die Strafe Gottes, sondern auch die Feindschaft der Mächte aus ^ ja cö scheine die gerechte Rache GottcS schon über dem Lande zu schweben, indem in dem wahrschg' ^ bevorstehenden Kriege um schnödes Geld Eidgenossen gegen Eidgenossen, Väter gegen Söhne, Brüder Brüder kriegen werden, wenn diesen schändlichen TranSgrcssionen nicht nach dem Beispiel der Voreltern, »'^ . diesfalls nicht bloß heilsame Verordnungen gemacht, sondern die Fchlbarcn auch bestraft haben, ei» ^ gemacht werde. Diese vaterländische Erinnerung wird zur Uebcrlcgung und Jnstructionscrthcilung ^ Abschied genommen, t. Nachdem die auf der lcztcn Iahrrcchnungstagsazung entworfene Verordnung den Schirm des Vaterlandes von den meisten Orten genehmigt worden ist, wird sie einer nochmaligen D» ficht unterworfen, wobei Verbesserungen und Zusäze zu den Artikeln 2, 7, 17, 19 und 21 beliebt Da in dieser Verordnung von der Landvogtci Sargans nichts enthalten, der Paß am Schollberg abcr Februar 1702. 9 6 7 ist, so wird GlaruS überlassen, mit Zuzug des Landvogtciamtcs und des Landöhauptmanns daselbst . Anleitung der Verordnung für Rhcinthal und Baden die nöthigcn Anstalten zu treffe». An die Land- r der deutschen und wälschcn Vogtcicn wird eine nochmalige Ermahnung erlassen, daß sie der ihnen lcztcS ^ ^ "^^l^udtcn Verordnung und besonders der Gewehre halber, genau nachkommen, so daß sie bei erster Wungsablcgung sich darüber ausweisen können. Ferner wird beschlossen, alle Orte sollen ein Formular Mustcrungsordnung auf die nächste Tagsazung bringen, damit daraus ein gleichförmiges Formular für lllmcuicn Vogtcicn aufgestellt werden kann. Endlich hätte man sehr gewünscht, den Orten vorzuschreiben, der n" ^ ^ gegenwärtigen leidcntlichcn Preisen mit Frucht, Reis und andern Victualicn versehen; wegen ^ "Gleichheit der Verhältnisse ist man aber davon abgestanden, in der Meinung, dies sei dem Sinn »ach l» ^ ^gemeinen Verordnung schon enthalten und die Orte werden dafür besorgt sein. Uri läßt cS in e mäßigem, Sinn dabei bewenden. Zug und Jnncrrhodcn bleiben bei den eidgenössischen Bünden. ^ "rrhodcn ist „ich, ,„chr vertreten. Evangelisch GlaruS erklärt, cö >vcrdc sich in solchen Stand sczcn, daß ^ ^"ndcn das Ihrige werden leisten können. Katholisch GlaruS läßt es bei seiner vorher eröffneten ^>>»mg bewenden. Der Bischof von Basel stellt neuerdings das schriftliche Gesuch um »achdrüklichc daß sein Stift und dessen an die Eidgenossenschaft angrenzenden Lande bei einem allfälligcn ^ verfall gesichert werden, sofern die Neutralität nicht zu Stande komme. Obwohl nicht alle »j. '"llruirt waren, wird ihm nach frühem Vorgängen crwicdcrt, wenn rS zu Tractatcn komme, werde man Mnangcln, dem Gesuche nach Möglichkeit zu entsprechen, v. (Ohne Appenzell und Biel). Der Land- vv>, ^adcn berichtet, was für große Ehren ihm Namens der Orte bei Ucbcrrcichung des Pathcngcschcnks rriü Markgrafen von Badcn-Durlach und von dem ganzen Hause des Erbprinzen, sowie auf der Durch- bffälo"'" ^^üstrar von Basel erwiesen worden seien. Da er diesfalls in einige Kosten gcrathcn, so wird g, ^ ehe», ihm dieselben, soweit cö von einigen Orten nicht bereits geschehen ist, aus der nächsten Jahrrcchnung ^ v». (S. u. d. Vogtcicn). t'f. Auf die Anzeige, Einige aus den Orten seien voriges Hab, ^ bestehende Verordnung mit ihrem Vieh über das Gcbirg gefahren, wird neuerdings die Hand- ^ '"ß der Verordnung beschlossen. ^—11. (S. u. d. Vogtcicn). KI«. Appenzell beschwert sich, daß dassir/"" ^ Steinach, Rorschach, sogar auch bei Schwarzenbach und Wpl, mit Kaufmannögut durch- ^ar„ daiclbst Lcin>vand, Mulchcn und andere Waarcn verhandle, oder nach Schaffhauscn führe, oder ">a>, ^ von geraumer Zeit her mit neuen Zöllen beschwert werde; im Weigerungsfall nehme Eip" ^ ^""rc weg; die Obrigkeit habe die Landlcute darüber einvernommen, und diese hätten auf s,ch ^ ""sgesagt, an besagten Zollstättcn sei ihnen früher kein Zoll abgefordert worden; umsonst habe man '^stellung dieser Neuerung an den Abt und an die Orte Zürich und Luccrn gewendet, weswegen ^ ""parteiische eidgenössische Recht anrufe. Der abt-st. gallische Gesandte crwiedert, er sei in ^sichc ufftruirt, wolle aber gleichwohl bemerke», daß dieser Zoll nicht neu sei, derjenige von Rorschach ^hcim/ neunhundert Jahren und sei von den Zürchcrn, St. Gallcrn, Schaffhausern, Thurgaucrn, bx„ und Appenzeller» ohne Widerspruch bezogen worden; so sei auch die Zollgcrcchtigkcit zu Stcinach handelt ^^"rgau regierenden Orten abgekauft und stets geübt worden. Da es sich also um die Frage Zoll eine Neuerung sei, oder von unvordenklicher Zeit bestehe, so werden die Parteien zu einer ' An Eonfcrcnz zusammcngcwicscn. II. (S. u. Sargans). 969 Februar 1792. >'« di- -id,-.,°M>-.. «und. ssi- di- I.ist-Iich... Vitt-. n»ch b-w-m S..-.- w-h..nd „in. »«'. d.. wusch- G-chndi. i-„. mnii-udisch-u. «.'„imw auch di- »-s-.b-.Uch- ^"^2? 17 »-chmchl-, wird .wchnnUS in ,-isiich- B-raihnnz -i»g,»'-»-> «>< / '"-ch-»-n B.,,h.m s.s«.i in di- An»-» s»,i,M„. 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S-ch- -.w. ... .--.Ssi-m w"s°"- S"ib>»° 7''"' "' "7' 2-»m . »« i« "... m..i-u,disch-., S...U V°i, ... '7» 7 T...U-N ..... ,Z, '7... .... w°.m d-« K°..i»S V-.m,ih,....g m. ' ^l.il M Ich "bnela von Savoycn mitgcthcilt wird, Dadurch wird du Frage vcranla,!, v' ) 7 "»h-.. Schr-iw. »-..-si-..d di- TH-°..»-si-i„....g m'< 727.Ii I Iv"!." chchcht». hi-rsid-r ,-hr ,,.hiiil sind, und Sch»« „ich, '». w.-d d-r '» ' ^ und b-siimm,. d„si di- di-Si-iili»-.. Enischli-si»,.»-.. i«-„. -mb-ncht« ^^urgau.) Man sehe auch in den. Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: "^lU'asfchaft Thurgan. Art, 574. Stifte u, Klöster (Bischofzcll), ^°lstki Rhcinthal. Ii. Art, 17t. Verhält». z, Abt v. St, Gallen. '^stchast Saraans. ». Art, 188, Rhelnwnhrcn. » . ... '°^°st Bade». x. Art. 244, Jnstizsachen, Recht. Gericht, «»'> Art, 298, «... .. 408, Kirchliche-, GlanbenSs,. Geistl. « ^ -- - Recht. Gericht, .. Z55. Fischerei, «»>' " ^ ' P , <-«> 2K9. Abzug. y.» " öreiiimter. I.I.. Art, 235. Stifte n. Klöster (Muri) Militär- ... Kriegswesen. Ao Vogt, iibcrh. v. Art, 20ö, Beziehungen z, Bischof v, 15oi»o, >. ' Lauis. Art, 241. Fischerei. 122 970 Februar 17VZ. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Tagsaznng Z" Baden. 1702, im Februar. Staatsarchiv Zürich. All«, Absch, Vt>, 82, k»I, 180, Gesandte: Die gleichen, wie auf der Tagsaznng; für evangelisch Glarus Johann Heinrich Z"'^' Landammann, „ ». In Betreff der Bcrathungswcisc der Geschäfte, deren hauptsächlichste die verlangten Volkswerbuttil und der Schirm dcS eigenen Landes sind, wird gutgcfundcn, zuerst die Propositioncn der fremden Mi»Ü^ anzuhören, I». Alis wiederholtes Begehren dcö Herrn David Ancillon, französischen' Predigers zu werden für den Kirchcnbau der dortigen französischen Gemeinde nach der ncunörtischcn Scala 600 Rcichöth"^ bewilligt, besonders auf die Zusicherung, daß man fürdcr von dort her keine derartige Gesuche mehr »verde, < . Zürich bleibt mit seinem Antrage, dem Gesuche der in den würtcinbcrgischcn, hessen-kasschch^ hcsscn-darmstädtischcn und badcn-durlachischcn Lande» ctablirtcn französischen und picmontcsischrn Flüchüü'^ mit einer gewissen Beisteuer für ein und alle Mal zu entsprechen, allein. «!. Ueber die abermals a»HÜ worfcnc Frage, ob den picmontcsischcn Predigcril angcrathcn werden soll, Jemand auö ihrer Mitte England zu schikcn, um dort die Verhältnisse des Legates der verstorbenen Königin Maria zu erforscht' erklärt man sich in Mehrheit verneinend, nachdem die dicsfälligcn Verwendungen beim großbritannischcn sandten nicht den erwarteten Erfolg gehabt haben; dagegen wird beschlossen, eine allfälligc Abordnung ^ selben von Zürich aus mit nachdrüklichcn Empfehlungen zu versehen. «. Der deutschen reformirtcn Genick zu Christian-Erlang wird auf ihr Ansuchen vom 7. Februar auf Genehmigung der Obrigkeiten noch für Mal eine Beisteuer von 100 Gl, nach der fünfstädtischcn Scala zuerkannt, f. (Die V Städte.) Ein Bcr> des Pfarrer Heidegger zu Hcrbishofcn, daß die thcinsclbcrgischc Kirchcnstreitigkcit eher ein besseres AuSstl?^' gewinne, wird i» Erwartung »vcitcrcr Nachrichten dem Abschied beigefügt. In Betreff der Landrcch^ erncucrung im Toggcnburg werden zwei dem Stande Glaruö vom Abt von St. Gallen und vom dreifa^ Landrath von Schwyz zugekommene Schreiben vorgelegt. Im erstem wird der Bcsammlung der LandSgc>ncü^ im Toggcnburg vorgängig eine Conferenz vorgeschlagen, im lcztcrn bezieht sich Schwyz auf seine Meinung, daß die Landrcchtöcrncucrung auf die schönem Tage im Frühling verschoben werde, von einer ^ hcrigcn Bcsammlung des Landrathcs im Toggcnburg aber abzustehen sei. Darüber berichtet der Gesa" von evangelisch Glarus, der Prälat von St, Gallen suche auf jede Weise, und namentlich mittelst Absenk"^ des Landschrcibcr Ledcrgcrwcr, eine Spaltung unter den Toggcnburgcrn zu bewirken, wcöhalb cö schwer si' werde, sie zu einer Eröffnung ihrer Beschwerden bei Anlaß der Landrcchtscrncucrung zu bestimmen. Er bcgr> daher in dieser wichtigen Sache klugen Rath. Zürich versichert, cö sei wegen Rcligionögemeinsamc cntsckP'^' den guten Leuten im Toggcnburg und nöthigcn Falls denen von Glarus mit Rath und That bcizust^^ was auch von den übrigen Orten erklärt wird. Die vom Abt angetragene Conferenz soll nach einsti»""^ Ansicht angenommen werden, um so mehr, als die Toggcnburger dem Landschrcibcr Ledcrgcrwcr gcantu"' ^ haben, sie werden die Eröffnung ihrer Beschwerden bei der Landrcchtscrncucrung machen, und änderst^ ^ Toggcnburger bei Anlaß der Conferenz etwa bestimmt werden können, einen Landrath zu bcsaminel», April 1702. 971 iw »-sch..ttd-a Haid-, s.ch ... b-.a.»sch..».Ui f°ch° d.. M W...U s°'-l"ii -u.----u.--.-u. s° dl- «.».„»-! dam. um s. ....... u.sachtt lich .« Z-d""-»« w.-d- ».- C°..f-,.u, -...- >>,.,5. Richlschnm für da« >p-i.-.° B°r»-h-n »ardittttd ZuWlsch-» l-ll-» d.- Tozg-..d..-g-- »«. D--UUUU» aendd« . >ur ruv v/ der Druk des neuen und alten Kalenders M'arnt und chncn Standhastegkcrt cmgcsprochcn werden. I». Da der ^ „,,dc ^al,r in allen «i"> .in-ad-, Edusus..'.. d-.u-s.ch> >,»>. °'«»sch> B--U. da« mau s>>- ^ »u, d... d.u>. und d.«,->d-n d-W»-, >°°° M -m- B-wauvm.» -« nu M-at-i Hab- Di- üb,.»-.. Ott- mhmrn dich» Mira» >- ^ ^ S>-di Ed s.»m wünsch,.. ,.. »--»->,>»<», st- Zn».»->s°»-» d>c >»-,»-., ^ ^ "'"U der beiden Städte mit Bern dcs»Post- und BotcnwcscnS hiilber gr.na,! . ^ ^ --..-..IN habm b-m AuSdnil «!« B,da..-.nS Uber dich» S.M. >- -. ^ ,n'«-m.ch->. Su.ch.d-a d-, d-.h-i.ig.-.. Ott. d.auf.,a».. mr. B-.U u. -iu-. <--..s.,.u. -...-.. V-ch>. ch .» «--.uchttd ^1.. wl.d Dan, ...» dami. ..°ch di. Bi... ^ ^ « ---»s d-i..»-.., da» di° f-ttwähttud g-üd.- -ig.-°ft Btt-fiar- sä.,.»» ».., w.-d--h->>... b-ichw ° ' ^ M E-I-di«....., d.« G-schas.-« -i..»-,i°°. «°.dtt ... Schaffhaus... d--.ch>°.. >» ^ m s-l-u h-l-a-a-a ih--- Siadt ...»-hörig-» ...» außrr d-m Pfand,chaf.i.ch." . 5°.- °ch-..-ich«'-in Ma„..-.,d.. ...i, -i..i»-.. S°.°a.m °wch''-ii« u.» -m- S.u.. u.».. ^ ».,» R..H h-»-l,« wi,.^ Dich- >°i,d tchf.» -,.^ i'«h-i> d°s ,ai„„ichr., «°I,sd-g-h--»S s»h° «i-s° B.sch.»°rd- »-... B«..ch-s.-- » ^ m,.°, Hi.,».-i.....g auf d... "^ ^-u d-» p«>..isch°u G°. '' Der wertere Erfolg ist aus dem gcmcmen Abichred zu er,ehm. -> besondere d- >. z., .1 M»-.. ........ -. in M»° u-u-u ^ -.-.Hand..,»» Mi. »-» I»a..»-.isch-.. Or.-.. üd-r di- «-«»..» dr. i.V.. «>. au»... ^ Zahl ,» „,..i»f.-u- wi.d. «° °-ch">b-» ->» T°- "»gegangen ist, von den noch anwesenden Orten einfach aä rokeronänm genommen. 4»7. A»k> d ^ vidi O)rte Abt und Ttadt >st. Änlien ^rordeutliche gemeineidgenössische ^agsazung der ^ ' und Biel. Bremgarten. ^ ^pril. La«»t»archiv SOlw»,- . . .. Nneaermcistcr; Johann Ludwig Hirzcl, Statthalter. Zg-jch^ z«ha.„. H-,..-,ch Sich-.. 1 ^ z-ha...,«!... Bal- . ^ Johann Friedrich Welladmg, Vcnncr, Dame ^ ) ^oicvh Aulon Püntincr, Landammann; «'"U. «°ii «l''-'Z7^7;',,.^D.mM' 'B-hch^ «°.».üuu.a....l «ui... «ich. 972 April 1702. Raths, Freiburg, Franz Augustin von Dicßbach, Schultheiß; Johann Peter Castclla, Sekclmeist^ Solothurn, Urs Suri, Schultheiß; Johann Ludwig von Roll, Vcnncr, Schaffhauscn. Johann Ko>u^ Wäpfcr, Bürgermeister; Johann Köchlin, Statthalter. Appenzell. (Abwesend.) Abt von St. Galle»' Freiherr Galt Anton von Thurn, Obcrvogt zu Romanöhorn. Stadt St. Gallen. Laurenz Werder, BurgO mcistcr. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister. ». Da die äußern Gemeinden von Zug für die Bcilcguug ihrcö Streites mit der Stadt keine bezeichnet haben, versammeln sich die Orte gemäß dem lcztcn badischcn Abschiede, um diesen Handel wen» möglich auszutragen. Vorerst wird von einem Schreiben von Appcnzell-Außcrrhodcn, worin cS seine ^ Wesenheit wegen Landcsgcschästcn entschuldigt, Kcnntniß genommen; dann von einem solchen dcS französisch^ Gesandten, worin er anfragt, ob auf der Tagsazung auch Geschäfte zur Behandlung kommen, welche ^ hohen Mächte betreffen. Dem Gesandten wird crwicdert, die Tagsazung sei nur eidgenössischer Geichs' namentlich des bekannten Zugcrhandcls wegen, zusammengetreten. Nach Verlesung der Crcditive der Dcputirb" beider Parteien wird beschlossen, lcztcrc vor eine Commission zu berufen und sie anzufragen, ob sie der Scssi^ überlassen wollen, „zu offner Hand gütlich zu handeln," mit der Versicherung, daß man sie an ihrer veränität und Judikatur nicht bcinträchtigcn wolle. Schwpz erklärt zum Voraus, mir instruirt zu sein, ^ offener Hand alle gütlichen Mittel anzuwenden. Die Dcputirtcn der äußern Gemeinden verlangen zu nehmen, was man unter der Wahrung ihrer Hoheit und Judikatur verstehe, ob man nämlich die gefällt und noch zu fällenden Urthcilc über ihre unter ihnen gesessenen und ihnen mit Eid verbundenen Angehört ununtcrsucht und unberührt so verbleiben lassen wolle, daß solche Niemand sindicircn noch ventilircn wenn diese Zusicherung nicht crthcilt werde, so können sie sich nicht zu offener Hand einlassen. Die Dcputü^ der Stadt bitten laut badischcm Abschied um das eidgenössische Recht. Da eine neue Ermahnung z» gütlichen Compromiß nicht angenommen wird, werden die Parteien ersucht, ihren Instructionen und Holsi^ rechten unbeschadet und nur pro inkormabiono den Gesandtschaften ihren Streit zu eröffnen, waö mit D»" angenommen und mündlich und schriftlich ausgeführt wird. Und da die äußern Gemeinden bitten, man auch den Bütlcr verhören, wird auch dieses zugestanden, jedoch unter der Bedingung, daß auch Stadtschrc'^ Vogt zugegen sei. Weil sich aber beide dessen beschweren, so wird davon abgestanden. Nach genügsamer hörung beider Parteien überzeugt man sich von der Nothwcndigkcit, diesen Streit ohne länger» Verzug bc^' legen, und zwar, wenn möglich, durch gütliche Mittel. Die Parteien beziehen sich aber beiderseits auf Instructionen, versprechen übrigens, allfälligc gütliche Mittel der Orte ihren Obern zu hinterbringen. Gesuche der drei Gemeinden, ein dem Vernehmen nach von der Stadt eingegebenes Libcll möchte ihnen Vernehmlassung mitgcthcilt werden, wird entsprochen. Zur Entwcrfung gütlicher Mittel wird darauf ein ^ schuß verordnet, welcher in seiner Mehrheit folgende Anträge hinterbringt: 1. Von der Stadt Zug si'^' den drei Gemeinden in einem Stadt- und AmtSrath die ihr zustehenden hüncnbcrgischcn Rechte in Freundlich' vorgewiesen werden, wobei eS laut Brief, Siegel und Sprüchen verbleiben, auch die Souveränität und eatur dieses Ortes ungckränkt erhalten werden soll. 2. Wolfgang Vogt, welcher gegen seine Obrigkeit0 geziemende Gebühr in Verführung dieses Handels übersehen, solle zu Händen der Stadt- und Amtsräthe ^ bewußten 100 Ducaten erlegen und über sein Verhalten eine ehrerbietige Entschuldigung leisten. 3. Bütlcr, als Verursachcr des Handels, solle für Alles, was dcönahcn an ihm gesucht werden möchte, ^ Rcichsthalcr zur Disposition der Stadt und des hüncnbcrgischcn Gerichtes entrichten und vor Räthcu Bürgern eine ehrerbietige Abbitte leisten; dagegen erwarte man von der Stadt, daß sie denselben zu April 1702. 973 der . liius ^^iZnadigcn und nsicdcr zu eincm Bürger annchmcn werde. 4. Ucber die zu Hüuenbcrg aufgc- dic unauögetragcncn Civilsachcn soll Butler in Hüncnberg antworten; die Bußsachcn aber, Allrs ^rflicßcn möchten, sollen mit obigen 2l)l) Rcichsthalcrn ausgemacht sein. 5. Im Übrigen soll Partci^l^" ^ ^hcvorigcn Stand gcsczt und das Vorgefallene aufgehoben und vergessen sein. 6. Jede l» l „ ^ erlaufenen Kosten an sich zu tragen. 7. Wenn künftig einem Bürger in die der Stadt eigen ^'"deu^"' uach Hüncnberg für dort aufgelaufene Sachen zu deren Rechtfertigung geboten ^itirtc solches mit Vorwisscn eines StabführcrS in der Stadt geschehen; wenn aber der Anns ^ ^ stellen wollte, so daß Gewalt gebraucht werden müßte, so solle solches an den Stadt- und ^rhüw ^ werden, jedoch daß damit die Vvgteicn und Hüncnberg in Ausübung ihres Rechtes nicht crt werden sollen. 8. Im Übrigen soll Alles bei Verträgen, Siegel und Briefen und gutem Hcr- vcrbleiben. 9. Im Fall von Mißverständnissen über diese Vermittlung behalten sich die Orte die kv»I! nie» ülnglich, Erllärnng vor. Schun» bringt folgenden Minderh-itSanlrag e l De-Stadl Zug Elle >m Stadl. ? ihr. l» Heln-nb-rg habenden Rechte. B-Ks «» Siegel b-scheinen w-» l"ud--kch " ^ ' Vorgefallene chl, o «ergehen sein, als wäre es nee ««chm. Z. Hei»,ich Beeile. al^Burge .» ZW. den, «.g, ahs.nenber» gebeehrend S.-llu„g gefordert und laee, dm Hm, '7'" » Siege, Briesee ».-.-ch.s...ig. «erden. „doch »eerin d.m Stadl- und h'-m-Rch« 7»»'» ki,- Stadls«.,-ib-r Pogl soll. dem Stadl. >md «eeelSralh d>- ZW 'd>rhvr,amö halber crlrgcn und vor demselben gebührende l'Ibbinc thnn. u- Heuer ) .„eselnee . j 7»' Hand.,. der S.d. Zug und HunenbergS erleg-n und dann. soll.» a°° s-u. ^ ' 'UN übrigen sollen dem Srand Zug seine Souvcraniläl. Rrchtsamen. >ue,ge, riete, l ' . 7 ,M.n Gewohnheilen krieflegll salveri und dl- K.fl.n b-w-s« >^.^.^.2.'^ 7 durch einen Äusschuh beiden Parteien besonders vorgelesen und michd'^nn,.,nng . 77' »--i-ibe. sofern ,'e durch ihr- I„,iru-.i.n.n gebunden seien, ihren Obern wn»° ii »ixeN drn daherigen Bescheid wieder -inMbring-e. > iNjwlschr» werden de, 'd " w bleiben und ans den z.ell einer V--w-rsn»g de« Mira»« nach »llkl'lgrn . l -irdl danlen 2' °^Ise», wo,., man stch lani eidgenössischen Beenden »--Bich,ei Halle Dl- "-l-,edlen °Ach slir die gehable Melhe, glanben aber leine Hoffnnng i-ir «neeahmi beb Bor. > a» ' ) ^ ^ 7'ich«-..» sich namentlich. d.s. n- den Bulle. U'l-de- ausm»»'ll s°°-m 7' 7' -7g / l b 7°' -ng-regl- Trennung, indene -- für immer NN»,., glich sei. NN. der ""den,77« ^ e ,d,umiiu,e,u der drei Gemeinden danken ebenfalls und versprechen, den ' ei ,l> i ° '°l»,n «orgen «-.langee, ,i. von den am iib-l. .hei,habenden Or.en Mdeen,. m "M ' Session e,s.a.l...„ veri,aul. ch.ee Berich, nber verschieden. ^ ach "7»l-chi-n der Stab,,ehre. de, Siadi allein nm die E«.-a,i°»-„ b-g-nh' n'd 77Ilm « 7 ans den l l den Bescheid ihrer Obern .»einbringe», weel auf den einfallenden Palmsonntag '7» Gemen,»,,, die »is.ee, die bflerliche «„dach, «emchlm »„d de- «bhaliung der G-m-md- vor -m .""»-»lag s„s, „ich, ,ng„„ch .„».ich «„langen ß-, das. ihnen d-S Klaglibell der Slad, melgeiheell m 7"" «rhirl werde. Es wird den Pari-.-» nun Sri» bis -NM 2«. Slp-il gegeben NN« ,w» 7>s 7 7 «-» das «„gleich»-»»,.-, »ich. angenommen wnrde, die «eesnng erlheell, d-e. ^-,, mW d° O - ' «»hie» „,,d Zg,ich davon in K-nnlniß >n s-!-»! s°ll'm -w Sa,, gewah» emrden, so hale l-d°- de, sechs o„. einen Sa- -rkl-sen. welche ans den ll. Mai in B-emgarl-n erscheinen und da« 974 April 1703. Geschäft nach den Bünden erledigen sollen, wobei der Schreiber der Kanzlei Baden das Protokoll zu fülP" habe. Inzwischen sollen beide Parteien nichts Eigenmächtiges gegen einander unternehmen, indem solches als Störung des gemeinen Friedens angesehen würde. Sollten die Parteien eine Trennung begehren »nd ^ ersprießlich erachten, so mögen sie dieselbe entwerfen; wenn sie aber darin nicht einig werden, so wollen dll Orte ihnen bcholfcn sein, soweit es ohne Nachthcil des eidgenössischen Wesens geschehen könne. Ilri instructionSgcmäß an, was die Orte zu thun gedenken, wenn das freundliche Gutachten nicht angcno»»"^ werde. Diese erklären hierauf, den Bünden gemäß zu handeln, falls die Eidgenossen der Stadt Zug in ihr" hüncnbcrgischcn Judikatur anders, als mit dem eidgenössischen Rechte, angesucht werden, was sie auch über dem Stadt- und AmtSrath zu thun entschlossen seien, sofern er an seiner Souveränität wider das Lsi'^ sollte angefochten werden. Schwyz wiederholt, daß es nur zur Anwendung gütlicher Mittel zu offener instruirt sei. I». (Ohne Schwyz und Freiburg.) Der Markgraf von Baden-Durlach läßt durch ein S-Hrc^" und vr. Härder berichten, er habe vom kaiserlichen Gcncrallicutcnant Prinz Ludwig von Baden die Z«' sichcrung erhalten, wenn die Eidgenossenschaft eine Salvcgardc in die obere Markgrafschaft lege, so werde selbe von der kaiserlichen Armee allezeit respcctirt werden; sofern daher der angestrebte Zwck der Neutral^' nicht erreicht werden könne, ersuche er die Eidgenossen dermalen um die Schuzwachc, um sich derselben ^ Nothfalle bedienen zu können, sowie »im Verwendung bciin französischen Gesandten, daß der König Frankreich eine gleiche Ancrkcnimngscrklärung abgebe. Obschon die Gesandten hierüber nicht instrnirt /N A/M M M/äs/tM M/ Mm /Vt/tt AcMkm /chrMch öas Achch sscM sofern vom Kaiser die fragliche Erklärung erhältlich sei, eine gleichförmige vom König zu erwirken. Die Gesandten von Svlvthurn übernehmen überdies auf daherigeS Ansuchen, mit dem französischen Gesandten mündlich darüber zu reden. Dieser spricht sich seinerseits in zusagender Weise aus, in der Meinung, daß diese Salv^ gardc in jeder Weise gehalten werde, wie chcvor beim Bischof von Basel. Dem Markgrafen wird überlasse eine einfache oder eine doppelte Salvcgardc, d. h. zu ein oder zwei Mann von jedem der XIII Orte, si' begehren. Sollte ein Repräsentant in die obere Markgrafschaft gcsezt werden, so hätte sich die Schuzwachc in vorkommenden Fällen an ihn, sonst aber an einen ihnen besonders zu sezcndcn Führer zu wenden. Das Amt des Repräsentanten soll drei Monate dauern und bei den Orten umgehen. Als Sammclplaz für ^ Salvegardc wird Basel bezeichnet. «?. Der holländische Gesandte notificirt daö Ableben des Königs v»» England. Zürich übernimmt die übliche Erwiederung auf dieses Schreiben. «I. (Zürich, Bern, Luccrn, llrb Obwalden und GlaruS.) Auf Lucerns Nachfrage wird eröffnet, die meisten Orte hätten nach Weisung ^ lcztcn badischcn Abschiedes ihre Erklärung über daS kaiserliche Wcrbungsgesuch an Zürich, einige aber dirtt dem kaiserlichen Gesandten eingegeben, während noch einige andere damit im Rükstandc seien. Wie ^ Gesandten von Luccrn berichten, finden ihre Obern nicht, daß es noch Zeit sei, sich hierüber zu erklärt indem sie alle und nicht bloß einzelne eidgenössische Grenzen gesichert wissen möchten. Wenn man aber ci»ct Macht Volk bewillige, der andern abschlage, so werde cS bei dem einen Thcil Unwillen verursache» »» wenig Gutes mit sich bringen; überdies walte in Luccrn die Ansicht, man solle nicht auf so geringen dienen; denn entweder haben die fremden Fürsten das Volk nöthig oder nicht; im erstem Fall brauche c nichts, als diesen günstigen Anlaß zu bcnüzcn, um zu einem bessern Dienst zu kommen. Aus diesem Gr»^ und weil Spanien so sehr auf die Observanz des mailändischcn CapitulatS dringe, habe sich Luccrn nicht entschließen wollen. Hierauf berichten die übrigen Orte, auf welche Kondition sie die Werbung bcwillbl haben, wie die Gesandten zu rcfcrircn wissen werden. Uri hat seine Entschließung bis nach Anhörung ^ April t702. 9 7 5 der andern Orte verschoben, nnd werden die Gesandten nunmehr das Angehörte hinterbringen. ^ ^l'ich Gtarllö hat diese Werbung bedenklich bcfnndcn und verbleibt einfach bei der Erbcinung. « l. d. Vogt.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. 2 ^ katholischen am zugcrischcn Libcll thcilhabcndcn Orte). In der Streitsache zwischen der Stadt ) und dm drei äußere Gemeinden wird nochmals das Bedauern ausgesprochen, daß cS den katholischen sind ' Bemühungen nicht gelungen ist, dieses Geschäft unter sich zu behalten. Uri und Schwyz ^ lustrnirt, dasselbe wieder in die Hände der Katholischen zurükzubringcn, indem cS bedenklich sei, wenn zugewandten Orte, namentlich Biel, das selbst Untcrthan sei, über eines freien -leg css ^ — - ^ , . , ouvcränitüt und Judicatur richten sollen; sie haben daher den Auftrag, wenn cö damit >cmcn lolltc, eine Protestatio» einzulegen, damit es andern Orten nicht zum Präjudiz gereiche, entgegnen hierauf, cS habe niemals die Meinung gehabt, daß man der Souveränität und Ri/"'" über dies Geschäft richten lassen wolle, sondern man lasse es des ^k>cr einfach bei dem Inhalt der Bünde verbleiben; ohne Vcrlczung des Anstandcs und ohne kv»> Mißtrauen könne man den übrigen Orten daö Geschäft nicht mehr entwinden, wohl aber bei, g'> P""cicn dasselbe wieder an die katholischen Orte verleiten. Nachdem nun von gcsammtcn Orten ein freundlicher Vcrglcichsvorschlag zugestellt worden, führen die DeMlNen äHM lathollschcn um LibcU therlhabenden Orten verschte'dene Beschwerden, namentlich bezüglich gebc ""d bemerke», cS sei ihren Obern unmöglich, auf die bestimmte Zeit ihre Entschließung abzu- ^ pikten, daß die katholischen Orte die Sache wieder allein in ihre Hand nehmen und den Bütlcr )vrcn möchten. Die Orte crwicdcrn hierauf, die drei Gemeinden seien selbst schuld, daß die Sache an schl gekommen; was aber die Evocation, die Vcrhörung BütlerS, und daß sie ihrer Obern Ent- ^ ^'"g nicht auf die bestimmte Zeit einbringen können, betreffe, wolle man den übrigen Orten hinterbringen. do>, 5 ^ Savoyc» verbündeten Orte). Die Antworten des Herzogs von Savoycn und dcS Markgrafen ^'bomaö auf die ab lcztcr Tagsazung wegen der Bezahlung der Pensionen und Stipendien und der der 5^" ^ erlassenen Schreiben werden ungenügend befunden und Luccrn beauftragt, im Namen schw ^ ernsthaftes Schreiben abzuerlassen. Zu diesem Zwckc »verde» die Orte ersucht, ihre wegen der ^»ccrn^ " aufgenommene Kundschaften Luccrn behufs Beförderung an den Herzog einzusenden, i». Wie ^ de» ^ bat sich daselbst Freiherr von Grüth angcineldct »urd den Erlaß eines GratulationSschrcibcns Slly ^üser begehrt, nachdem einige katholische Orte dem König von Spanien ebenfalls gratulirt haben. Ver/ ^ entschuldigte, habe derselbe verlangt, man möchte doch dein Kaiser antworten und sein (Lucer,/" bcrdankcn. Da diesfalls Niemand instruirt ist, »vird die Sache uä rekoronäum gcilommen. «. kand ^b»valden und Abt von St. Gallen). Es »vird ein Schreiben des eidgenössischen Agenten in Mai- ist ^ Gelder der königlichen Stipendiaten mitgctheilt. Da aber auch hierüber Niemand instruirt d»c Sache in den Abschied genommen und von Luccrn die Nachscndung dcS Schreibens zugesichert. Adin sehe auch i» dem Abschnitte HerrschaftSangeleqenheite» : >«. Aier Lauter. ti. Art. »00. Obrigkeitl. Güter, Rechte, Gefülle. i. Art. 236. Stifte ». Klöster (Muri), iej / . überh. l. Art. 207. Beziehungen z. Bischof v. Como. ' v. Art. 242. Fischerei. 976 April 1702. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Tagsazung zu Bremgarten. l7t»L, im April. Staatsarchiv Zürich. Allg. Abschiede Bd. 82, k»>. 1W. Gesandte: Die gleichen, wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus Johann Heinrich Zwicki, Landammann. Der Gesandte von Glarus berichtet, seine Obern seien in Uebercinstimmung der immer noch g»tg^ sinntcn katholischen Landleute entschlossen, gleich nach den Ostcrfeicrtagcn die vom Abt von St. Galle» vorgeschlagene Conferenz zu begehren. Die Ausschüsse, die sich jüngst nach Schwyz und GlaruS verfug haben, seien sofort nach ihrer Nükkunft vom Landvogt zu Lichtcnstcig bei finsterer Nacht citirt und ihnen u»» zu Händen ihrer Landlcutc aus Auftrag des Abtes bei hoher Eidcspflicht geboten worden, weder in »eä> außer dem Lande vor der Conferenz mit den beiden Orten sich um Beistand zu bewerben. Die Ausschuß haben dann um einen Landtag angehalten, der ihnen gestattet worden sei, jedoch ohne eine Zeit zu bestimme», so daß es offenbar auf langen Verzug abgesehen sei. Unter diesen Umstanden weiß man keinen bessern N»Ü), als die Toggcnburgcr sollen den Erfolg der Conferenz abwarten. Dem Gesandten von GlaruS wird indes»» überlassen, »ach seinem Ermessen zu veranstalten, daß die tvggcnburgischcn Gemeinden gegen obigcS, ihre» Freiheiten klar widerstreitendes Verbot eine ehrerbietige Protestatio» erheben. I». Zürich berichtet, daß einige Orte mit ihren auf verschiedenen Taglcistungcn beschlossenen Liebesgaben im Rükstandc seien und crs»^ um baldige Berichtigung. Diese Anregung wird all reterenäum genommen. GlaruS macht wenig Hoffnu»i! zur Beteiligung an der Kirchensteuer für Berlin, ebenso Biel rüksichtlich der pfälzischen Steuer. «?. Was ^ wegen dem Hunscheid Wilhelm III., Königs von Großbritannien, wegen der in Holland und England sci^ laut Valkcnicrs Notificationsschrcibcn abgefaßten großmüthigcn Schlüssen; 2. wegen des zwischen den bei»rr scitigcil Rcligionsgenosscn gemeiner III Bünde streitig schwebenden SagcnscrgcschäftcS, sowie 3. wegen ^ von den katholischen Orten bedenklich unterstehenden Dccimirung der in gemeinen Herrschaften liegen^' Klöster nachrichtlich verlesen und vertraulich discurrirt worden, das wird jeder Gesandte seines Ortes n'»/ zu rcfcrircil wissen; dem Herrn Valkcnicr aber soll inzwischen seine Mitthcilung verdankt werden, «l. Pf»^ Heidegger zu Herbishofcn erstattet über das thcinsclbcrgische Kirchcngcschäft folgenden Bericht: In Folgc ^ von der lcztcn aarauischcn Conferenz erlassenen Schreibens habe der Herzog von Würtcmbcrg seinem ordneten auf die Krciövcrsammlung in Ulm den Auftrag crthcilt, die kcmptischcn Dcputirtcn zu einer lution zu veranlassen; diese haben aber ausweichend geantwortet, der Abt gehe damit um, die Herrsch' Rothcnstcin an einen evangelischen Stand zu veräußern und stehe wirklich mit dem Prinz Philipp ^ Sulzbach in Unterhandlung. Da sich diese Vorgabe als nicht ganz richtig herausstellte, sei weiter in Dcputirtcn gedrungen worden, was jedoch keinen Erfolg gehabt habe, und nur beweise, daß man die S» ^ verschleppen wolle. Da auf den 20. April wieder eine KrciSvcrsammlung nach Ulm ausgeschrieben sib könnten die dortigen wiederholten Vorstclkmgcn vielleicht bessere Wirkung haben. Der zu Rrgr»^. rcsidirendc würtcmbcrgischc Abgesandte fände nun gut, daß einige vornehme evangelische Stände, jeder für ,, versuchen sollten, dem Abt eine endliche Resolution auszupressen, wobei der Herzog zuvcrläßig mit»'>r Mai 1702, 977 ^ürde, wodurch vielleicht der Abt zu einem Verlaus bestimmt werden könnte. Inzwischen verlaute, man habe mit einem Herrn von Ehur eingelassen und ihm den Kaufpreis auf -10,000 Rcichsthalcr gcsczt; cS wäre ^unach gut, wenn die evangelischen Stände den Abt zu einem andern Entschlüsse führen könnten. Du» Pfarrer Heidegger wird in Antwort hierauf angcrathen, sich mit dem preußischen Gesandten in RegcnSburg ^sichtlich der Jntcrccssion einiger angesehener evangelischer Stände in'S Einvernehmen zu iczcn, und ihin ^gleich zu versichern, daß die rcformirtc Eidgenossenschaft für diese bedrängten Rcligionögcnosscn alles Gut- sindcnde willig vorkehren werde. 4»;>. Conferenz zwischen Zürich, Bern, Lncern, Uri, Schwyz und Nnterwalden. Bremgarten. 1702, 10. Mai. .«antonSarchiv Schwyz. Ablchicdc. Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Hirzcl, Statthalter. Bern. Johann Friedrich Willading, Nenner, "ccrn. Johann Karl Balthasar, Schultheiß. Uri und Schwyz. (Entschuldigt.) Untcrwaldcn. Johann "!par Achcrmann, Landammann von Nidwaldcn. Obwalden. (Entschuldigt.) Bei Eröffnung dieser Conferenz, welche wegen des zugcrischcn StreitgcschäftcS gemäß dem leztcn ^"'gartischm Abschied einberufen worden ist, legt Zürich zwei von Basel eingegangene Schreiben vor, laut M der Kaiser Frankreich den Krieg erklärt habe und lcztcrcS ein Gleiches gegen den Kaiser thun werde, ^lb zu besorgen sei, daß die obere Markgrafschaft mit Kricgscontributioncn und Verheerungen hcim- ^rdcn möchte. Gleichzeitig wird angezeigt, Frankreich habe von Hüningcn an den Rhein hinunter U ^ Waarcn verschlossen. In einem dritten Schreiben bittet Or. Härder, Namens des voil Badcn-Durlach, um Absendung eines Repräsentanten und einer Salvcgardc in die obere Fcbr Zürich hat in Folge dieses Schreibens und des Beschlusses der Tagsazung vom verflossenen Pcrson des Statthalter Werdmüllcr einen Repräsentanten bezeichnet und abgcschikt. Da aber ... üztcn brcmgartischcn Abschied die Absendung einer Salvcgardc von der Zustimmung beider krieg- c>nc^^" ^^chtc abhängig ist, habe es an den französischen Gesandten geschrieben, damit er auch seinerseits lirk ^ ^Ücrlichen ähnliche Zustimmungserklärung vom Könige erwirken möchte, wobei Solothurn zur münd- Fra" ^"^^^"9>ng dieses Gesuches angegangen worden sei. I». Da nun der Krieg zwischen dem Kaiser und ^ ""krcich unvermeidlich ist, wird zur bessern Sicherung der Eidgenossenschaft beschlossen, in gcmcincidgc- ^"'ucn beim Kaiser die Ratification der srühcrn schriftlichen Erklärung seines Gesandten, und bei ^krcich ei„c Erklärung, den eidgenössischen Boden nicht zu betreten, nachzusuchen. «. Zürich thcilt ein worin die Hoffnung ausgesprochen wird, die drei zugcrischcn Gemeinden werden den h . ^»rschlag annehmen, weswegen die Conferenz bis zum Eingang der erwarteten Antwort verschoben 3ssviw ^'zwischen sii aber die Nachricht eingegangen, daß die drei Gemeinden am 1-1. Mai eine Landsgemeinde gehalten und wider den Inhalt des Libcllö einige Acmtcr eigenmächtig bcsczt haben. 8er„? ^schuld"^" Schreiben von Schwyz und Obwalden vorgelegt, mit welchen diese Orte ihre Abwesenheit Pen. Hierauf erscheinen die Deputirtcn der Stadt Zug und eröffnen, ihre Obern hätten den gütlichen 123 978 Mai 1702. Vorschlag, wie schwer es ihnen auch einiger Punkte wegen gefallen, mit Vorbehalt ctwclcher Erläuterung angenommen, während die Gegenpartei denselben verworfen oder an solche Bedingungen geknüpft habe, die der Stadt schwerer fallen als der Haupthandel selbst. Die drei Gemeinden haben es aber nicht hiebet bewenden lassen, sondern der Stadt am 11. Mai durch einen außerordentlichen Ausschuß ein Schreiben bestellt/ worin sie unter der Bedingung, daß diejenigen, welche sich den Räthen von Stadt und Amt, als der Bürger und Landlcutc rechtmäßiger Obrigkeit, widersczcn, zum Gehorsam und zur Unterwerfung angehalten werde», sich bereit erklären, mit der Stadt im Frieden zu leben, die Aemter zu besezen und das Regiment gemeinsam zu führen; sofern dieses aber nicht zugesichert werde, seien sie entschlossen, gesonderten Haushalt zu führe» und auf den 14. Mai in Aegcri ihren Gencral-Congreß zu halten, die ledig gefallenen Aemter zu bcsczc» und die Separation zu bewerkstelligen. Die von der Stadt haben am 12. Mai darauf schriftlich geantwortet, sie seien, wie jederzeit, bereit, mit und neben ihnen Widerspenstige zum Gehorsam gegen die Obrigkeit anz»^ halten und zu bestrafen; da aber dasjenige, worauf die Gemeinden intendiren, ihre Vogtei Hüncnbcrg n»d deren Obcrvogt betreffe und sie ihnen deshalb das eidgenössische Recht vorgeschlagen und von der Mehrhcü der Orte bereits dahin gewiesen sei, so erwarten sie in Gcmäßhcit des brcmgartischen Abschiedes, daß sie »" Widerspruch mit dem Libcll keine Regimcntstheilung einführen, sondern die Entscheidung der auf den 16. MM nach Brcmgartcn ausgeschriebenen Conftrcnz abwarten; wenn aber an der Bcsczung der ledigen Aemter alle» so viel gelegen sei, schlagen sie die Einhaltung des 1662 bei der Wahl des Landvogtcs Blattmann nach Lauis angewendeten Verfahrens vor, daß am gleichen Tag in allen vier Gemeinden abgestimmt und d» Mehrheit aus der Abzählung der Stimmen gezogen werde; gegen Abhaltung einer gesonderten Landsgemein^ müßte die Stadt aber protcstiren. Dessen ungeachtet haben die drei Gemeinden am 14. Mai einen Amman" und einen Landvogt nach Luggaruö gewählt und den Landschrciber bestätigt; was sie mit den übrigen Aemter» vornehmen werden, stehe zu erwarten. Da dieses eigenmächtige Verfahren große Unordnung in Verwaltung^ und Gerichtssachcn nach sich ziehe, so erwarte die Stadt, die Gesandten werden nicht von hier abreisen, ^ sie den Handel rechtlich beigelegt oder ehr das eidgenössische Recht geöffnet haben. In Erwägung, daß ^ Handel auch von den drei Gemeinden bereits an's Recht geschlagen und eine Regiincntssönderung eine cigcm mächtige und sowohl dem Libcll als dem brcmgartischen Abschied widerstreitende Sache sei, kann die Confcr"" in diesem Vorgehen nur ein Attentat crblikcn. Da aber mehrere Orte nicht vertreten sind und eine Parteien ausgeblieben ist, so finden sich die versammelten Orte außer Stand, in Sachen vorzufahren, ^ rüksichtlich der neuem Vorgänge Etwas zu verfügen, und es bleibt nur übrig, den Orten durch gegenwärtig"' Abschied vom Stand der Dinge Kcnntniß zu geben. Da vor der Jahrrechnungstagsazung schwerlich »'^ eine Confcrenz stattfinden wird, ist man der Meinung, es solle dannzumal das Zugcrgeschäft vor allen A»^"' in Bcrathung gezogen werden. Inzwischen werden die Orte ersucht, Zürich ihre Ansicht beförderlichst »sitz"' thcilcn, ob nicht von dort aus in gemeinsamem Namen sowohl an die Stadt als die drei Gemeinden den Umständen angemessenes Mahnschreiben erlassen werden soll, und jedenfalls ihren Gesandtschaften ans ^ nächste Tagsazung hinreichende Instruction zu erthcilcn. Mai ». Juni 17»Z. 979 490. Conferenz zwischen Beril und Freibnrg. Murtc,». 1702, Ende Mai. Ka»to»sarel>iv Arciburg. Bcrucrabschkdc Bd. ?, S. ISS. Gc>andtc: Bern. Johann Bernhard von Muralt, alt-Sckelmcistcr; Daniel Jmhof, Salzdircctor, beide ^ täglichen Raths; Abraham Stcttlcr, des großen Raths. Freibnrg. Rudolph Fiva, Obcrcommissär; »ans Pe^r von Boccard, beide dcö täglichen Raths; Tobias Kücnlin, Landvogt zu Grandson. ^ u Vogtcicn.) Ii. Die Gesandten von Frciburg stellen das Begehren, es mochte dem ^ Frciburg der Preis für die von Schultheiß Meyer herrührenden Güter und Zehnten im Amt k, ."^"Hcn, welche Bern an sich ziehen will, nicht baarschaftlich bezahlt, sondern durch Ueberlassung anderer l"lc in freiburgischcr Botmäßigkeit compcnsirt werden. z> ^ Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheite»: Tschcrlitz. «I—«. Art. 237-240. dirandss,,. v. Art. 470—472. 4M. Postconfcrenz der Städte Zürich und St. Gallen. Zürich. 1702, 7. bis it. Juni. Staatsarchiv Zürich. Acten Stadt St. Gallen. ^ sandte: Zürich. (Johann Jakob) Heß, Statthalter; (Heinrich) Rahn, Sekclmcistcr; (Christoph) Lanh""^' ^"""rrherr; (Hans Jakob) Holzhalb, Zunftmeister und Landvogt; Rathshcrr (Johann Kaspar) (T ^9)shcrr und Landvogt (l^.) Eschcr, und Postdircctor Daniel Orcll. Stadt St. Gallen, ^ltian) Krmz und (Andreas) Wcgclin, beide dcö Raths. freundlichen Ansuchungen bei dem Stande Bern und auch selbst die Verwendung der cvan- langjährigen Streit wegen des Postwcsens von Zürich und der Stadt St. Gallen gegenüber L>»l vermochten, sondern gcgcnthcilS die Postbcständcr Fischer in Bern ihre Drohungen durch sah s ^ »ach Zürich laufenden Briefe zum zweiten Mal schon unfreundlich in's Werk gcsczt haben, lichcr in der verdrießlichen Lage, die in Lcnzburg hintcrhaltcnen zwei Bricfscndungcn gegen Zu- hche ^ "9cr Gebühr auslösen zll lassen, und die Stadt St. Gallen zu einer gemeinsamen Bcrathung über ^ Alleinzuladen. Gegenstand der Bcrathung sind hauptsächlich die drei Stüke, wie der Poststrcit Aminen zu ciucm Ende geführt werden könne, und ob in der Zwischenzeit die Korrespondenzen durch Bx. Route oder durch Wiedereinführung des alten Botcnritts befördert werden sollen. In '"Ucr Punkt wird bei den höchst gefährlichen Zeitkäufen das hochnothwcndigc Einvcrständniß " rcfvrmirtcn Orten sehr in Würdigung gezogen; wenn aber die Vcrmittlungsanträgc der rcformirtcn 980 Juni 170Z, Orte bei Bern kein Gehör finden sollten, findet man für geboten, auf den durch die eidgenössischen Ordnungen vorgczcichnetcn Staffeln vorzugehen und einen gemcincidgcnössischcn Entscheid nachzusuchen, zwar keineswegs in der Meinung, sich mit Bern in eine contradictorischc Rechtshandlung einzulassen, sondern nur zur Einrichtung des PostwcsenS die Frage zu erläutern, ob es mit den gemcincidgcnössischen Vcrkommnisscn und den so genau zu Einem Leib verknüpften Freundschaftsbanden verträglich sei, daß das eine Ort dem andern dN Posten- und Botengänge so eng einschränke und die Briefporti so überlästig steigere. Ein solcher Reales dürfte allerdings nur mit Einrathcn der Orte, die sich bereits in's Mittel geschlagen, geschehen. Die französische und andere Briefpostcn belangend bringt die neue angeregte Route so viele Beschwerden mit sich, das davon wenig zu erwarten stehe, da sie das Gebiet von Oesterreich, des Bischofs von Basel, Neuenbürg uns Frankreich berührt und hierzu die allseitigen Bewilligungen einzuholen wären. Der Botenritt, durch den d>c Briefe abwechselnd durch Boten von Zürich und St. Gallen allwöchentlich nach Genf gefertigt und die deü einlaufenden Briefschaften gemeinsam zurükgebracht würden, biete zwar auch seine Schwierigkeiten, doch kö»w man erwarten, daß beide Städte diesfalls die nämliche Freiheit genießen, wie Lucern, das ungehindert cign" und fremde Briefe über bcrnischcs Gebiet nach Solothurn führen lasse. Dieser Ritt könne um so wcnig^ gesperrt werden, da Bern selbst den ungehinderten Transit zugestanden habe. Die Gesandten von St. GaR" eröffne», ihnen seien in lezter Zeit die Briefe wiederholt über Schaffhausen statt über Zürich zugekommen, ^ sie, zwar ohne Bezahlung des Porto, angenommen haben. Die Fischer von Bern hätten ihnen des öst^' anerboten, die Briefe in vorthcilhaftcrm Preis über Schaafhausen zu fertigen. Hierüber wird Zürichs verlangt. Diese Eröffnungen insgcsammt werden darauf Rüthen und Bürgern von Zürich hintcrbracht. Als dieses Gutachten Tags darauf vor Rüthen und Bürgern genau erlesen und bcrathschlagt worden, ist ^ lediglich dahin bestätigt worden, daß das ganze streitige Geschäft in allen seinen Umständen den zur J»t^ Position erbetenen unbcthciligtcn reformirtcn Orten mitgcthcilt werde, was auch geschehen ist. Zürich hat da^ unmaßgeblich die Meinung, daß die über Schaffhauscn nach St. Gallen gehenden Briefe einstweilen »"' angenommen und die Porti, jedoch unter Protestation, bezahlt werden können. Da Bern mittlerweile ^ Handlungsweise der Postvcrwalter Fischer gebilligt hat, und die Fischer statt des ihnen versprochenen ^ schusscs 4000 Franken für den eingesandten Conto und 3000 Franken für das Künftige, ehe und bevor ^ die arrcstirtcn Briefe fortgeben, von dem kaufmännischen Direktorium in Zürich gefordert haben, wird in ^ nochmalige Bcrathung niit den Gesandten von St. Gallen über die Errichtung des Botcnritts cingetr^' und derselbe definitiv nach altem Herkommen auf dem Fuße des eidgenössischen freien Handels und Wa»^ gemäß dem Vertrag von l676 und des von Berit zugesagten freien Transits festgestellt. Den erste» macht der Zürcherbotc den lll. Juni und wird ihm zu dem Bchufe Ausweis und Instruction crtheilt. Juni 1702, 981 492. Conferenz der mit Spanien verbündeten Orte. Lueern. 17112, 12. bis 14. Juni. Staatsarchiv Lucer». Abschiedeband von I7V2. Gesandte: Lucern. Johann Karl Balthasar, Schultheiß; Johann Rudolph Dürler, Ritter, alt-Schulthciß ""d Panncrhcrr; Johann Martin Schwytzcr, Statthalter und Obcrzcughcrr; Jost von Flcckcnstcin, dcö Raths. Joseph Antoir Püntincr, Landainmann; Franz Jgnaz Crivclli, Sekelmeistcr; Johann Martin Brand, ^ Raths. Schwyz. Franz Lcodcgar Nidcröst, Landammann; Johann Dominik Bctschart, alt-Landammann. "tcrwalden. Niklaus Jmfcld, Landammann; Johann Franz Anderhaldcn, des Raths von Obwaldcn; 0)ai,n Kaspar Achermann, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Johann Jakob Brandenberg, Statthalter; Baptist Staub, Sekelmeistcr; Johann Heinrich Jtcn, alt-Ammann. Frciburg. Franz Philipp von antcn genannt Heid, Schultheiß; Johann Peter Castclla, Sekelmeistcr. Appcnzcll-Jnnerrhodcn. Paul ^r, Landammann. Abt von St. Gallen. Freiherr Gall Anton von Thurn, Obcrvogt zu Romanshorn. Zur Vorbcrathung der Geschäfte der Jahrrcchnungstagsazung, ilamcntlich der Verhältnisse des ^ailändhchcn Staates und des ZugcrhandclS, versammelt sich diese Conferenz und erhält den Bericht, gestern o»dö sxs pxx kaiserliche Gesandte hier angekommen und verlange, sowie auch der spanische Gesandte, ""z. Diese wird beiden auf morgen zugesagt und zugleich auch von einem Creditiv des französischen sandten für Herrn Baron Kcnntniß genommen. I». Als dringlichstes Geschäft wird zuerst in die Streitigkeit Wichen Stadt und Amt Zug eingetreten. Der Gesandte der Stadt Zug erstattet Bericht über das Resultat siezten Conferenz in Brcmgartcn und über das eigenmächtige seitherige Vorschrcitcn der drei Gemeinde». Gesandten der lcztcrn erwicdcrn, sie seien zu diesem Verfahren veranlaßt worden, nachdem ihr Begehren, ^ ^"gehorsamen zur Gebühr anzuhalten, bei der Stadt kein Gehör gefunden habe; durch die Separation die besondere Bcsczung der Acmtcr glauben sie das Libcll nicht vcrlczt zu haben, und was Fürsten- und . e gemeinsame Geschäfte betreffe, glauben sie auch künftig mit der Stadt gemeinsam verhandeln zu können; »nd^^ ge für eine Verhandlung dcö Geschäftes nicht instruirt; sofern man aber für das Vergangene stir das Künftige die Widcrspänstigcn gehorsam machen wollte, ließe sich ein Mchrcrcs davon reden. ^ ^tadt rcplicirt, das hüncnbcrgische Jurisdictionalgcschäft gehöre nicht vor Stadt- und Amtörath, weil die Stadt bcschlagc; ebensowenig sei nach dem Libcll und dem Herkommen eine Söndcrung der drei B ohne Wissen und Willen der Stadt zuläßig; sie lasse es daher einfach bei dem brcmgartischcn ttst ^ verbleiben. Nachdem auch noch Schultheiß Balthasar über die lcztc brcmgartischc Conferenz Bericht b>crd allseitig das Bedauern ausgesprochen, daß dieses Geschäft an sämmtliche Orte habe gezogen bikrd^ und wiederholt gewünscht, es möchte dasselbe wieder an die katholischen Orte zurükgcführt solle»" ist, daß Stadt und Amt Zug ein ungctrcnntcs Ort sein und bleiben ^rt/' ^ glaubt man hierin vielleicht daS Mittel zu finden, das Geschäft wieder an die am Libcll bcthciligtcn ">ht '"Zubringen, vorausgcsczt, daß diese sämmtlich den Parteien eindringlich empfehlen würden, im Fall u»d »^^"giichcr Minne die Sache rechtlich entscheiden zu lassen. Für diese Mitwirkung werden Schwyz Ppcnzcll-Jnncrrhodcn besonders angegangen und dann den Parteien mit der auödrüklichcn Bemerkung, 982 Juni 1702, man betrachte die anwesenden Gesandten als Repräsentanten eines ungetrennten Ortes, neuerdings angcsonnc», entweder den Vorschlag der Tagsazung vom April anzunehmen, oder die Sache selbstgewählten Schiedsrichter» zur gütlichen oder rechtlichen Erledigung zu übergeben, oder zu gleichem Zwcke die am Libcll thcilhabendc» Orte anzurufen, mit der weiter» Bemerkung, daß sonst nach dem Beschluß der Tagsazung von Bremgartt» ein Rechtsspruch unvermeidlich sei; denn die eidgenössischen Orte können unmöglich zugeben, daß wesentliche Bünde und bisherige Ucbungcn, welche das unauflösliche Band der Eidgenossenschaft bilden, mißachtet werde»- Schwyz und Appcnzcll-Jnncrrhodcn erklären, nur für gütliche Vermittlung instruirt zu sein; dagegen werde» ihnen triftige aus dem katholischen Interesse hcrflicßcnde Bemerkungen gemacht, wie sie wohl zu rcfcrircn wissr» werden. Freiburg ist gar nicht instruirt und bezieht sich darauf, daß der Gegenstand bereits an die Tdp sazung gewiesen sei. Von diesem Ergcbniß wird den Parteien Mittheilung gemacht, welche für die gehab» Mühe danken, die Stadt Zug mit der Versicherung, sie werde auch fürdcr auf dem Pfad der Bünde wa»dc>» und den 8tatu8 guo beobachten; die drei Gemeinden mit der Bemerkung, daß sie sich in gemeinen Standes gcschäftcn nicht von der Stadt sondern werden. «. In Folge eines frühem Confercnzbcschlusscs waren Obcrb Karl Anton Amrhyn, des inncrn Raths von Luccrn, und Zcughcrr Franz Heinrich Bcßlcr von Uri beauftrag worden, bei den Gotteshäusern der katholischen Orte persönlich für die Jnstandstcllung eines Proviant- ob" GeldvorratheS zu wirken. Erstcrcr berichtet nun, er sei mit Herrn Bcßlcr in Muri und Wcttingen gcwcsc»' der Prälat des erstem Klosters habe seine beste Intention für dieses Unternehmen ausgesprochen und anerboten, bei der bevorstehenden bcncdictinischcn Congrcgation Alles anzuwenden, was zur Befriedigung ^ katholischen Orte gereichen könne; der Abt von Mellingen habe erklärt, er wolle die Entschließungen bll bcnevictinischen Congrcgation abwarten und dann an den Vorrath beitragen, was ihm die Kräfte zulasse» Dieser Bericht wird verdankt und Luccrn neuerdings empfohlen, sich die Förderung dieses Werkes angelegt sein zu lassen und vom Prälat von Muri seiner Zeit Antwort zu verlangen. «I. Rüksichtlich der ausgeworfen^ Frage, wie man es bei diesen Kricgsläufcn und der Anwesenheit großer Heere in Italien mit dem Besuch Lauiscr- und Bcllcnzcrmarktcs halten wolle, haben einige Orte gemeint, man sollte unter diesen Umständen b»' Vichtricb ganz freigeben; die meisten Orte aber wollen bei der sich so ersprießlich erwiesenen Vcrordi»»^ verbleiben; jedoch müssen alle Orte davon abstehen, oder alle dabei verbleiben. Einige Orte nehme» b» Sache aä roksienäum. v. Da der Vortrag des kaiserlichen Gesandten erst auf 19 Uhr angesagt ist, ^ bcnüzcn die mit Savoye» verbündeten Orte diese Zeit, um von den Antworten des Herzogs und des Gr»l^ von St. Thomas Kcnntniß zu nehmen. Da jene aber weder bezüglich der Reintegration des Ranges ^ GardchauptmannS und vcr schwarzen Stökc, noch bezüglich der Bezahlung der Pensionen und Stipendien b» gchofftc Entgegenkommen enthalten, so wird Lucern beauftragt, an beide nochmals dringend zu schreiben, cS »»'^ den verbündeten Orten in allen diesen Punkten, wie es an andern königlichen Höfen ohne Anstand geicl?^' entsprochen werden, indem sonst die Obrigkeiten zu der Entscheidung veranlaßt würden, ob sie den Bund fortbestehen lassen wollen oder nicht. Zu diesem Zwcke werden Schwpz und Zug ersucht, die Aus!»i> derjenigen Herren, die sich der Abänderung der schwarzen Stökc noch erinnern, in authentischer Form ^ einzusenden, um sie durch die Officicrc bei Hof producircn zu lassen. 1'. Es wird mit Nachdruk gcah>^' daß der kaiserliche Gesandte in öffentlicher Function und ohne Begrüßung der regierenden Orte dem Muri den Titel eines RcichSfürstcn übertragen und der Abt denselben ebenso ohne Anzeige an die rcchllnäp^ Kastcnvögtc und Schirm- und Landesherren angenommen habe, da die einfältigen Unterthancn sich vo» ^ neuen Titulatur einen unrichtigen Wahn machen könnten und wahrscheinlich von einem solchen bcfangllb Juni 1702. 983 ^"scm Anlaß Freudcnschüssc veranstaltet haben. Es wird daher die Meinung angeregt, den Untcrthancn b^cn Wahn durch einen Gcgcnact zu benehmen und ihnen zu zeigen, daß die landesherrliche Gewalt dadurch '"cht beschränkt worden sei; von anderer Seite wird bemerkt, cö wäre wohl besser, den Abt zu der Erklärung veranlassen, daß er sich dcS neuen Titels in diesen Landen nicht prävalircn wolle. Schwyz, Untcrwaldcn ""d Zng berichten, sie haben dem Abt zu dieser Würde gratulirt, jedoch in der Meinung, daß diese den enden Orten unnachthcilig sein solle. Diese Sache wird zu weiterer Reflexion in den Abschied genommen, l. Der kaiserliche Gesandte wird übungsgcmäß durch die zweiten Gesandten jedes Ortes in die Sizung weitläufige Proposition, welcher er die schriftliche Protestatio» beifügt, daß die wahr- unlich spamschm Gesandten auch zu crthcilcnde Audienz nicht als Präjudiz für die Hauptfrage angesehen ^^n tolle. Die Propositiou selbst wird am Abend spät schriftlich eingegeben und cS wird in derselben '"bst den gnädigsten Versicherungen des Kaisers das Vergnügen ausgedrillt, in dieser vorzüglich wegen des "Wändhchcn Bundes veranstalteten Versammlung die Ancrbictungcn vom 22. April — Schreiben dcö '"rlichcn Gesandten von diesem Datum aus Baden an die mit Mailand verbündeten katholischen Orte — ""»crn und näher besprechen zu können. Zwar streue der spanische Gesandte zum Schimpfe der Eidgenossenschaft ^ mit Geld sei Alles zu erlangen; allein er, als kaiserlicher Botschafter, getraue sich, diese Zulage Lügen ^nn wenn er sich frage, warum die katholischen Orte mit dem Usurpator der spanischen Krone eingehen sollten, so könne er keine andern Gründe finden, als 1. Schuz für die Religion, 2. den Händen liegenden Besiz dcö mailändischcu Staates, und 3. die Vorthcilc in Handel und Verkehr ^ die Orte und besonders für die cnnctbirgischen Vogtcicu. In Rüksicht dcö ersten Punktes zeigen seine ^ )Mi Schriften, daß cö dem Hause Bourbon nicht um die Religion, sondern um die Region zu thun sei, vi allgemeinen Feind der Christenheit, dem Türken, in Allianz stehe, Friedensverträge breche, ^ÜMdertjährigc Kirchen, Stiftungen und Gotteshäuser zerstöre und auch in der Eidgenossenschaft den lcztcn fomcntirt habe. Ucbcr den Besiz des Hcrzogthumö Mailand werde der vom Kaiser, von Engen i Holland am 15. Mai erklärte Krieg entscheiden, und wofern man den kaiserlichen Waffen und der M und holländischen Flotte nicht einige Länder opfern wolle, müssen Spanien und Frankreich ihre abcr zersplittern. Es verlaute zwar, der Herzog von Anjou werde in eigener Person nach Italien ziehen; 'venu dieses Gerücht auch begründet wäre, so erfolge daraus keine wesentliche Verstärkung der Armee, Di ^ ^ römische König in eigener Person mit vielen tausend Mann nächstens im Elsaß erscheinen werde. ^ "hicht auf die Erhaltung dcS Handels und Verkehrs mit Italien sei unerheblich; Pferde, Vieh, Käse und ^ ^ französischen Armee, ja ganz Italien, so nöthig, daß an keine Sperrung des Passcö zu sich ^ ^ ' Sollte aber auch den cnnctbirgischen Vogteicn Frucht und Salz vorenthalten werden, so anerbiete bicst/^ ^"^r, ihnen beides genügend zu liefern. Wenn aber auch zeitweise ctwaö mangeln würde, wäre tzg weniger in Anschlag zu bringen, als sich selbst die Ketten zu schmählicher Knechtschaft zu schmieden, allcr/""^ ^ nämlich um nichts Geringeres, als um Errichtung einer Univcrsalmonarchic, zu der durch Und ' Kaiser unternommene Rebellionen, Fricdcnöbrüchc, Mordbrcnucrcien, List, feindliche Allianzen u»d ""erhörten Kricgsgrcuel der Weg gebahnt worden sei. Zuerst sollten die RcichSfürstcu uutcrdrükt ^chtc'^^ ^ souveränen Staaten verschlungen werden, um endlich die von Mazarin und Richelieu ausgebe, st, ^"^'onhchc Monarchie aufzurichten. Auch die Eidgenossenschaft habe nichts Besseres zu erwarten; n,st ^ztcn dreißig Jahren im königlichen Rath schon zwei Mal der Antrag gestellt worden sei, dieselbe ^ iu überziehen, so würde dieses Vorhaben nur um so leichter zur Ausführung kommen, »venu 984 Juni 1702, Mailand in bourbonischcn Händen bliebe, indem die römischen Kaiser dieses Hcrzogthum dem ErzHaus Oesterreich deswegen verliehen, damit dasselbe gegen jeden französischen Angriff als Vormauer dienen so^ Die gemachten Rcunioncn seien leider noch in frischem Andenken, und während der Herzog von Anjou untcr dem angemaßten Titel eines Erzherzogs von Oesterreich und Grafen von Haböburg die vorthcilhafte Meinung angcborncr Sanftmut!) zu sichern suche, könne doch die bourbonischc Tyrannei nicht ganz vcrdckt werden, w» denn zu vermuihen sei, daß die Stadt Luccrn vor einigen Jahren nicht umsonst die Dokumente der fürstliche» Abtei Murbach zu ihren Händen gebracht habe. Die ungütigcn Bezeugungen im Elsaß und in Burgund mehren und erfrischen sich täglich, was folgern lasse, daß von Seite Mailands nichts Besseres zu erwarte» wäre. Frankreich und Spanien werden nicht lange stille sizcn, sondern aus übergroßer Macht überlaufen u»s ihre Nachbarn überschwemmen. Viele meinen zwar, die beiden Länder möchten mit einander zerfallen; alle«» sie können noch lange Hand in Hand Land und Leute erobern, ohne sich gegenseitig zu verlczen, und es wäre eine höchst unsichere Politik, auf die Fehler des bourbonischcn Hauses zu vertrauen. Es seien mehr Völker durch List als durch Gewalt unterjocht worden, weswegen der Gesandte hoffe, die Eidgenossen werden de» ihnen vom Grafen Casati gelegten Fallstrikcn ausweichen und daher mit dem Kaiser, als dem unwidersprcchlichr» Lehen- und Eigenthumsherrn des Herzogthumö Mailand ohne weiteres Bedenken das Bündniß crneucr» Sollten aber zur Zeit noch Bedenken walten, so erwarte er wenigstens genaue Beobachtung der ihm einem Jahr in Baden schriftlich und mündlich zugesicherten Neutralität, ansonst davon die bedenklichsten Folgt» zu erwarten wären. 2. Gleichen TagS erscheint auch Graf Casati vor der Session und sagt in sei»^ Proposition, er habe vor einiger Zeit die Ankunft und den freudigen Empfang des Königs von Spanien >» Neapel berichtet; mittlerweile werde derselbe wahrscheinlich schon im mailändischcn Staat angekommen sein u»b es werden sich die Eidgenossen der Nähe eines so mächtigen und ihrer Republik so geneigten Monarch''» freuen, der ihnen die Bundcsfrüchtc unverändert verabfolgen lasse, »bschon die Gegenerklärung guter Verbünd^ voir ihnen noch nicht erfolgt sei. Nachdem aber in Mantua ein so preiöwürdigcr Succurs eingelangt, b» Waffen des Königs und seiner Verbündeten solche Fortschritte gemacht, der Papst einen Legaten u later^ Venedig, Genua, Florenz und andere Mächte Gesandtschaften zur Bcglükwünschung des Königs abgcsch^ haben, werden nun auch einige Orte ihren Wahn fallen lassen lind nicht länger anstehen, betreffend ^ Ratification des mailändischcn Capitulats und die Bewilligung des VolkSaufbruchcö den kategorischen Entsch^ zu fassen. Er überhebe sich der Mühe, auf die Zweifel einzutreten, welche man gegen die Fortdauer d^ Capitulatö erhoben habe, indem sowohl aus dessen Eingang, als aus den Art. 1, 23, 25 und 26 klK hervorgehe, daß das Capitulat mit den Nachfolgern der damals lebenden Fürsten und auf weitere fünf zu halten abgeschlossen und, ungeachtet dcS Vorbehaltes der Erbcinnng und des Hauses Oesterreich, Beschüzung des mailändischcn Staates, auch wenn er von den in den besagten Artikeln vorbehaltcncn Mäch^ angegriffen würde, in's Werk zu sczcn übernommen worden sei. Angesichts des buchstäblichen Inhalts ^ angeführten Art. 23 und 25, welche ehemals voll den Eidgenossen gegen den Willen des Kaisers zu G»»>^! Ludwig XII. und Franz I., als Bcsizcr des mailändischen Staats, eingegangen worden seien, müsse jeder die Sache selbst bezügliche Zweifel schwinden, und es könne sich nur noch um die Untersuchung handeln, von den Drohungen der Hinterhaltung der Früchte auS Schwaben und dcS Salzes aus Tirol etwas fürchten sei. Dieses sei nicht der Fall, da aus dem mailändischen Staat und laut Vertrag mit dem K"»^ von Frankreich auch aus des leztcrn Ländern all' ihrem Bedürfnisse werde gesteuert werden. Er ersucht b»)' die verbündeten Orte um die Reciprocation der BundcSpflichtcn, erinnere an die Berechtigung zu cintt ^ Juni 1702. 985 lange verzögerten endlichen Antwort, und protcstire, wenn den Untcrthancn die Vorthcilc des Capitulats nicht wehr folgen würden, so könne dieses einzig die Schuld ihrer Zurükhaltung sein. 3. Am 14. Juni übersendet b"r kaiserliche Gesandte der Session eine weitläufige Widerlegung der Replik des spanischen Gesandten Casati von, 25. April, vorzüglich in Betreff der Behauptung, die frühem Verzichte, welche man auf daS Hcrzogthum Mailand anwenden wolle, kommen nicht mehr in Anwendung.— Aus dem Inhalte dieser Actenstükc gelangt '"an insgemein zur Ueberzeugung, daß in dieser so wichtigen und nun anderthalb Jahre lang verzögerten Sache b"" fremden Minister» endlich eine Antwort gegeben werden müsse. Zur Beleuchtung der eigentlichen Wesenheit ""d Wichtigkeit des Capitulats stellen die Gesandten von Luccrn in zierlicher und umständlicher Dcduction vor, welcher Sorgfalt die Eidgenossen von uralten Zeiten her die gute Nachbarschaft von Mailand wegen des ""entbehrlichen Handels und Wandels cultivirt, von dritthalbhundert Jahren her mit den Herzogen in >"genannte Capitulatc getreten, diesen Staat in den schweren Kriegen in guten freundschaftlichen Händen zu "halten gesucht und mit dem Hans Oesterreich, .an welches derselbe 1552 gefallen, einen Tractat geschlossen " Aus diesem und den frühem Tractatcn sei dann der 1587 mit Philipp II. aufgerichtete Rcligions- bis Jossen, welcher 169-1 voll Philipp III. bestätigt und 1634 von Philipp IV. erneuert und ""s uns gebracht worden sei, wodurch mittelbar die Existenz und der Bcsiz der cnnctbirgischcn Vogtcien w'" erhalte,r werden können. Nun dringe der kaiserliche Gesandte darauf, daß die katholischen Orte den ^"">g von Spanien nicht anerkenne» und daher das Capitulat nicht mit diesem, sondern mit dein Hause 'Bereich, «ls angeblichen rechtmäßigen Lchcnhcrrn und Nachfolger der spanischen Monarchie, sortsezcn, oder ") wcnigstcns in der bisherigen Neutralität verharren, und sich dieses Capitulats halber mit keinem Fürsten ""rbindcn, cr habe denn die Investitur vom Kaiser erhalten. Für diese Prätcnsion berufe sich das Haus ""erreich auf das Neichslchcn- und Jnvcstiturrecht, auf die Familicnverträgc Philipp III. und auf das "mein Philipp IV., sowie auf die in Frankreich geschehenen feierlichen Verzichte; von Spanien dagegen werde lMhrt, daß die alten Investituren auf männliche und weibliche Linie lauten; bisher habe es nicht an der "u»g, wohl aber an der Willfahr solcher Investitur gefehlt; der Herzog von Anjou sei der nähere am ^ und deswegen auch von Karl II. testamentarisch cingcsczt, von den Landständen ausgerufen und ancr- 'u den Bcsiz der Monarchie cingcsezt und ihm die Huldigung gebracht worden; wenn auch einige sick ^ "Mngm, daß das bourbonische Haus die spanische Monarchie nicht „affcctircn" wolle, so habe cS - des Rechtes nicht begeben, dieselbe anzunehmen, wenn sie ihm freiwillig angeboten werde. Einstimmig dx/ ^ Konferenz, die Untersuchung dieser RechtStitcl sei nicht Sache der Eidgenossenschaft; in der Stellung u»d^^ prüfen, was die eigenen Convcnicnzcn des Vaterlandes, die Erhaltung der Freiheiten ^ die Fortsczung des Ruhestandes bei diesen Zeitkäufen etwa erheischen. Daher schreitet die Confcrenz zur ^.^^'"tung folgender Fragen: 1. In wie weit die katholische» Orte zur Fortsczung des Capitulats vcr- biek" ^cr katholischen Orte Convcnicnz diese Fortsczung erfordere, und 3. ob für die Orte cinc Nothwcndigkcit vorhanden sei. Die erste Frage müsse bejaht »verde», da der Bund laut Art. 2l ^ Sohnes Absterben noch fünf Jahre in Kraft verbleiben solle und die Art. 23 ^ ' über die Beobachtung des Bundes noch nähere Vorschriften enthalten; durch den Bund seien beide ""crbi^^" verpflichtet, und da der eine Theil die Erfüllung verlange und die Bundesfrüchtc zu leisten Drix andere nicht einseitig zurüktrctcn. Daß die Fortsczung in der Convcnicnz der katholischen tvcrd-^^ bedürfe keiner langen Begründung. Beide Länder grenzen an einander; durch das Capitulat " dem es,lim der Weg nach Deutschland und den Niederlanden, dem andern nach Italien geöffnet; Handel 124 986 Zum 170Z. und Wandel, der Lauiser- und Bellcnzermarkt, der für so viele Hunderttausende bestehende Verkehr, der Kriegs dienst und viele andere Emolumcntc sprechen für die Zuträglichkcit des Capitulats. Diese Zuträglichke» steigere sich aber bis zur Nothwcndigkcit mit Rüksicht auf die cnnctbirgischcn Vogtcicn, welche ohne dieses Capitulat an Salz und Getreide äußersten Mangel leiden würden; überdies leiste dasselbe den katholische» Orten bei Rcligionsgcfahrcn großen Vorschub, wie das Jahr 1656 bewiesen habe und der Umstand zeige, daß namentlich dadurch die Verbindung der Bündner mit den protestantischen Orten bisher verhindert worden sei; diese leztcrn suchen sich durch Bewilligung von Volksaufbrüchen für Holland wohl zu schüzcn und würde» die Umstoßung dieses Bundes gern sehen; würden sich nun die katholischen Orte diesfalls indifferent zeige», so könnte der König von Spanien sich ebenfalls seine Willkür vorbehalten. Die fernere Frage, mit we>» dieser Bund unterhalten werden müsse, sei leicht zu lösen, nämlich gewiß mit demjenigen Fürsten, der »» Bcsizc des Landes und daher im Stande sei, auch die Gegcnpflichtcn zu erfüllen. Halte man nun, w» dicö zwei Orte bereits ausgesprochen, die Fortsczung des Capitulats für nothwcndig und anständig und »» der Zeit, die Unterhandlungen diesfalls im Namen der Orte selbst anzuknüpfen, so müsse man dagegen siä' auch über die Folgen eines solchen Entschlusses, der die eidgenössische Beschirmung von Mailand wider d» Waffen des Kaisers und der Alliirtcn in sich schließt, klar werden, wie denn der kaiserliche Gesandte cinc» solchen Schritt bereits als Einbruch und Fcindthätlichkcit erklärt hat; das würde Handelssperre, Abschlag dcr Früchte und des Salzes, Steigerung der Zölle, Lösung der Pfandschaftcn, Thcucrung und anderes Ungci»»^ und unter Umständen auch den Verlust der cnnctbirgischcn Vogtcicn als RcichSlehen nach sich ziehen. ^ sei bekannt, mit welcher Vehemenz das ErzHaus Oesterreich den Krieg um die spanische Succession angehebt» und mit so großer Allianz fortgcsezt habe, wie es wider Köln und Wolfcnbüttcl, um sie aus der befugt» Neutralität zu sczcn, agirtc, welch' großer Schaden Venedig in seinen flachen Landschaften erlitten habe, »»^ wie rasch der kaiserliche Gesandte aus Rom abgerufen worden sei. Appenzell und andere Landschaften würdr» durch eine solche Sperre noch härter getroffen, als die andern Orte, weshalb der Gesandte von Jnncrrhod»' erklärt, mehr als an den BundcSfrüchtcn sei ihnen an ihrem freien seilen Kauf gelegen, und daher um Go»^ Barmherzigkeit willen bittet, zu keiner solchen Sperre Anlaß zu geben, durch welche ein guter Thcil des dortig» Landes erödcn müßte. Mail solle daher mit großer Umsicht vorgehen, che man das Tuch verschrote. A»b^ seitö wird betont, daß aber auch von Spanien nicht weniger zu gefahren sei, wenn man das Capitulat »»^ länger in der Schwebe halte; denn Frankreich und Spanien bieten zur Vcrthcidigung von Mailand nur Mögliche auf. Wenn nun dieses Bündniß durch Indifferenz der katholischen Orte dahinfallc, und >»»" vielleicht der eidgenössischen Hilfe dort entbehren könnte, würden auch der Handel, der Paß, die Subsistcnz ^ cnnctbirgischcn Vogtcicn und alle auS dem Capitulat fließenden Vorthcilc mit einem Mal gleichzeitig ffiffc» Es fragt sich daher, was in dieser mißlichen Lage das bessere und zuträglichere sei, ob man in dem biö>)^ beobachteten Tcmporisircn no.ch weiterhin fortfahren wolle, wie dies einige Orte wünschen, oder ob man »" irgendwelche Temperamente ausfindig machen könne. Jedenfalls müsse man nach Ansicht einiger Orte bedach»»"' vorschrcitcn ; von dem Drängen der fremden Gesandten solle man sich nicht leiten lassen; wer einen vcrirrlich^, und gefährlichen Weg vor sich habe, thuc besser, stille zu stehen als vorwärts zu schreiten. Ehcdci» ^ andern Zcitlagcn hätten die Eidgenossen wohl etwas wagen dürfen, jczt aber habe man für seine eigene H» zu sorgen und sei nicht rathsam, im Trüben zu fischen. Den fremden Gesandten könne man füglich ^ Abwehr auch vorhalten, daß ihre Höfe das Reeiprocum nicht erfüllen, was doch allen Erklärungen vorg»»ö sein solle; man spüre, daß der Fürsten Absichten sich nicht sowohl auf dem Motiv der Freundschaft alö Juni 1702, 987 ^vnvcniciizcn gründen. Diese fremden Gesandten haben nun ihre Sache bis zur Zeit genugsam geltend gemacht; nun sei cS an den Eidgenossen, sich gegen jene auszusprechen, daß sie sich zu unsicher» Resolutionen ^cht ziehen lassen, daß es in ihrer Hand liege, ob sie die Gcgcnpflichtcn leisten wollen oder können; wenn man ^incm Freundschaft bezeugen wolle, verlange man von ihm nichts Unmögliches und Gefährliches. Der Bund schlage wesentlich die Handelsbeziehungen und daß man sich gegenseitig nicht schädige; in Bezug auf den "'«lern Punkt äs muimo se üökknäönelo werde mau doch nicht begehren, daß die Eidgenossen sich des GlükS "b" UnglükS theilhaftig machen, denn bei einem unglüklichcn Ausschlag hätten sie nichts als Ungemach zu "warten. Wenn man Früchte und Salz auf allen widrigen Fall anerbiete, so geschehe dies mehr aus Con- ""nenz als aus andern Gründen. Der König von Spanien sollte sich doch mit der Versicherung sättigen ^nncn, daß man ihn als Bcsizcr anerkenne, gute Freund- und Nachbarschaft halte, inzwischen das Capitulal Niemand eingehe und keinem Thcilc Vorschub leiste oder Paß gewähre; wenn der König im Besizc ""bleibe, könnte dann auch der Punkt wegen thätlichcr Hilfeleistung später seine Richtigkeit gewinnen. Dieser i"c Vorschlag erschiene dermalen als der weniger Anstößige, denn dabei könnte sich auch das ErzhauS G"rcich nicht beklagen. Wenn aber das Capitulat fortgcsczt werden will, könnte es doch den Fortgang "'cht ss baH gewinnen, indem vorher den erhobenen Beschwerden Abhilfe verschafft, die Ansprachen bezahlt ""b sichergestellt werden müssen. Damit würde Zeit gewonnen. Vor Allem aber bedarf es hierin der "^gehenden Einmüthigkcit aller bcthciligtcn Orte, was die sämmtlichcn Gesandten auch anerkennen. Diese ^"traulichen Gedanken über die Mittel und Wege, wie in den schnurstraks sich entgegenstehenden Werbungen " kriegenden Mächte etwa ein Mittelweg aussindig gemacht werden könnte, sollen den Obrigkeiten zu weiterer "'"ägung hiutcrbracht werden. Aus allem gehe hervor, daß spccicll der dritte Hauptpunkt über gegenseitige ss- und Schirmslcistung bei Anwendung der richtigen Mittel in unanstößigcr Form für einander gebracht " könne, worüber, wie über den begehrten Aufbruch auf nächste Gelegenheit vollmächtige, doch auf eine soll Einmüthigkcit zielende Instruction gegeben werden soll. Um die Sache nicht noch zu erschweren, ^ "Wvischcu mit Scparatcrklärungcn eingehalten werden. Schwyz, Zug, Frciburg, Appenzell und Abt von ^ Gallen, welche für Eutwcrfung von Vorschlägen nicht instruirt waren, wenden nichts ein, daß der Abschied genommen werde. Nidwaldcn regt im Besonder» noch an, es möchten die "nuugsgclder gefordert werden. Von diesem Beschlüsse wird dem kaiserlichen und spanischen Gesandten 'vird ^ ^"i"gc gemacht und ihnen eine baldige endliche Erklärung in Aussicht gestellt. In gleicher Weise B? französischen Gesandten rüksichtlich seines Verlangens um einen Volksaufbruch von 6000 ^'"^chufllich die Antwort crtheilt, der Gegenstand sei an die Bcrathung der Obrigkeiten gewiesen. Vor "Schluß der Confcrcnz eröffnet Schultheiß Balthasar, der kaiserliche Gesandte habe ihn zu sich läßt Eröffnungen gemacht, von denen er der Confcrcnz mündlich Kcnntniß gibt. Diese „... Gesandten durch jene Commissiou, welche die Antwort übcrbracht hatte, vcrdcutcn, jene Eröffnungen de» lchriftlich eingegeben werden, sofern sie von der Confcrcnz noch gewürdigt werden sollen. Dies wird d m ^"scrlichcn Gesandten zugesagt, aber bis zum Schluß der Confcrcnz nicht erfüllt. I»—Ii. (S. u. ' ^vgteicn). 988 Juli 1702. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn: Landgrafschaft Thurglin. Ii. Art. S75. Stifte n. Klöster (Bischofzell). I. Art. 248. Justizsachen, Recht, Gericht. Vogtei Lauis. It. Art. 22t. Grenzen, Gebietsverlez. :c. Zu t. Die drei Actenstüke 1) Schreiben des kaiserlichen Gesandten vom 22. April, 2) Replik Casatis vom 25. April, 3) Widerlegung dieser Replik durch den kaiserlichen Gesandten vom 14. Juni befinden D beim Abschied. Dieselben bewegen sich in einläßlichen Darlegungen der Gerechtigkeit der eigenen Ansprüche und Behauptungen, und in der Widerlegung und Herunterwürdigung der gegnerischen Prätensioncn und Z»^ muthungen, sowie in Erörterung der rechtlichen und conventioncllen Stellung, die der Eidgenossenschaft >» diesen Anständen zukomme, wobei natürlich jeder Theil das Entgegengesezte von dem andern behauptet. Wir übergehen den im Uebrigen nichts Neues bietenden Inhalt und heben nur den Passus aus der Casatische» Replik heraus, in welchem das Wesen der Erbeinung characterisirt wird: „Zu diesem schlagt sich, baß obwohl das Wort Erbeinung in einer ausländischen Sprache mit dem Wort Us^s, ausgedeutet wird, wisse» dennoch EE. HH. wohl, daß dieses Wort in deutscher natürlicher Sprache solches nicht heißt, vielweniger solche Wirkung hat, »lassen die rcciprocirlichc Hilfsleistung (als eine allgemeine Grundsäulc der Bündnisse) nicht beschlossen worden ist; so haben die löbl. Orte allzeit protestirt, daß sie die Erbeinigung für e»> Bündniß nicht erkennen, sondern für einen einfachen Bertrag gut crbverciniglichcr Vcrständniß augesehen, >r»e dann das eigentliche Geheiß dieses Wortes mchrer in sich nicht haltet. Im Uebrigen weil die alte und niäst die neue Verpflichtung des freien Handels und Wandels die (den) obgcmclten Verträge(n) vorgehen b»^ müssen, haben sie, die löbl. Orte, solches nicht für einen Grundarticul besagter Verträge halten wolle»' Dieses Alles, indem es in der That sclbsten besteht, werden EE. HH. wohl fassen, daß die sogenannte Erb°° Vereinigung nicht von solchem Metall ist, welches so großes Geschrei machen solle, viel weniger mit de» andern Bündnissen, die den Namen, das Werk und den Werth haben, zu vergleichen sei." 49Z. Gemeineidgenössische Jahrrechnungstagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen und Biel. Baden. 1702, 2. Juli. Staatsarchiv Luccr». Adschiidcbaud v. I7V2, toi. 21. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Hirzcl, Statthat B ern. Emanucl von Graffcnricd, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, des Raths. Luccrn. Johü^ Karl Balthasar, Schultheiß; Johann Ludwig Meyer, Kornhcrr und des Raths. Uri. Joseph Anton tincr, Landammann; Johann Martin Brand, des Raths. Schwyz. Franz Lcodcgar Nicdcröst, ammann; Johann Rochus Abybcrg und Johann Dominik Bctschart, beide alt-Landanunann. Unterwaldc" Johann Franz Andcrhaldcn, dcö Raths, und Konrad von Flüc, Sckclmcistcr von Obwalden; Johann Kast^ Achcrmann, Landammann von Nidwaldcn. Zug. (Nicht vertreten.) Glarus. Johann Heinrich Z"'^ Landammann; Kaspar Müller, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Oberstzunftincist^' Andreas Burkhardt, Dreicrherr. Frei bürg. Franz Philipp von Lantcn genannt Heid, Schultheiß; Johü"" Peter Caftclla, Sekclmcistcr. Solothurn. Johann Victor Besenval, Schultheiß; Johann Ludwig ^ Roll, Vcnncr. Schaphausen. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johann Kachlin, Statthalter. App^' zcll. Paul Sutcr, Landammann, von Jnncrrhodcn; Bartholome Sturzcncgger, Landammann, von Juli 170Z, 989 Rhoden. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thnrn, Ritter, erster Rath nnd Erbmarschall; Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Laurenz Werder, Bürgermeister; Sebastian Kunz, Raths. Biel. Peter Haas, Vcnncr. ». Nach Ermahnung zur Verschwiegenheit, welche der Wichtigkeit der zu verhandelnden Geschäfte wegen "ur um so nöthigcr ist, wird ein an sämmtlichc Orte gerichtetes Schreiben der Stadt Zug sammt einer Dar- ^ilung der zwischen ihr und den drei Gemeinden in Betreff der Bcrathung der Instruction auf diese Tag- !Mng gcwaltctcn Unterhandlungen verlesen; aus denselben geht hervor, daß die äußern Gemeinden an die ladt eine Einladung zu gemeinsamer Bcrathung der Instruction erlassen, diese aber solches abgelehnt hat, ' >mc sich erklären, von ihrer eigenmächtigen Trennung abzustehen, was aber von den Gemeinden rund abgewiesen wurde. Die Gesandten der lcztcrn erklären hierauf instruirt zu sein, über diese Sache weder noch viel zu reden, und was sie darüber sprechen, sei als persönliche Acußcrung zu betrachten. Da ^ »un zeigt, daß die drei Gemeinden in ihrer Absonderung beharren und man auch über die Verhandlung ^ lcztcn Konferenz in Luccrn Mittheilung erhalten, wollen einige Orte gemäß dem brcmgartischcn Abschied ^fahren; de», entgegen wird aber beschlossen, den Gesandten der drei Gemeinden durch den Untcrvogt eine Forderung zu einer Erklärung zustellen zu lassen, ob sie das auf der Tagsazung vom 4. April entworfene annehmen oder selbst Schiedsrichter bezeichnen wollen, ansonst nach Inhalt der eidgenössischen Bünde sick bezeichnet und die rechtliche Austragung des Streites angeordnet würde. Im Wcitcrn haben sie ) >»>t einer Instruction des gcsammtcn Standes Zug zu versehen und die Trennung aufzugeben, ansonst '""» den Bcisiz auf der Tagsazung nicht gestatten könne. Schwyz erklärt, für gütliche Beilegung durch die ^ ^ Luccrn versammelt gewesenen Orte, keineswegs aber zur Ausschließung der drei Gemeinden instruirt Obwalden, katholisch Glarus' und Appcnzcll-Jnncrrhodcn sind für den Ausschluß der Gesandten > instruirt. Da aus der hierauf erfolgten Antwort ersichtlich war, daß seitens der drei Gemeinden die , ^cinung herrsche, als werde der zugcrischc Streit von der Tagsazung als ein Partieularstrcit betrachtet, . die Stadt in einem weitläufigen Memorial den Beweis geführt, daß cS sich um einen Streit übcr^" Gemeinden des Standes Zug handle, so wird eine Dcputatschaft an dieselben abgesandt, um sie drej^ ^ Sachlage gründlich zu belehren. Diese Dcputirtcn haben dann den Bericht zurükgcbracht, die vd^ ^'"^"dcn hätten sich nur zu der Erklärung herbeigelassen, wenn Stadtschrciber Vogt sich auf Gnade ^ Ungnade vor Stadt- und Amtsrath stelle, seien sie crbietig, den hüncnbcrgischen Streit durch alle, die übcrd'^"^ ^ teilhabenden Orte austragen und einrichten zu lassen. Es erscheint Vli ^"»nann Andcrmatt und berichtet unter Berufung auf einen Artikel des Libclls, einen Spruch der fcilti ^ Gutachten von 1678, wie die Gemeinden in Betreff der Gesandtschaften vicl- schac? Mitlandlcuten der Stadt Zug bnmruhigt worden seien; er folgert auch, daß die Gcsandt- aber Jahrrcchnung zu Baden jedes zweite Jahr den zwei Gemeinden allein, die übrigen Gesandten »»stammt der Stadt gebühren. Da jede der drei Gemeinden für sich allein die Gesandten sie c gcbührc, nach ihrer Meinung, Niemanden als ihnen daö Recht, sie zu instruircn; zwar haben bevl, ^ ^ Instructionen mit einander gemacht, und es sei das auch bei dem Bundesschwur in Pruntrut ^» di ^ i aber dieselbe der Stadt nicht gefallen, habe diese für sich eine andere gemacht; wenn Ansir solches könne, werde es auch ihnen erlaubt sein. Sic haben die Stadt wiederholt ersucht, die ^»sivn^" U)»cn zu bcrathcn, aber ohne Erfolg, während man sich doch über Abholung der französischen n habe verständigen können. Sie wünschen schließlich eine Attcstation, daß der Ausschluß von der 990 Juli 1702. Tagsazung nicht der Personen der Gesandten wegen geschehen sei. In Bcrathung dieses Zwischenfalles wird befunden, der Streit drehe sich nicht lim die Gesandtschaften, sondern darum, daß die Gemeinden den eidgenössischen Bünden und dem Libell nicht nachleben wollen und sich dadurch der Früchte ihrer Stellung selbst berauben. Sic werden daher nochmals schriftlich eingeladen, den Bünden und dem Libell nachzukommen. Schwyz bleibt bei seiner schon eröffneten Instruction. Unterm 15. Juli wird von Ammann, Rüthen und Landlcutcn des äußern Amtes crwicdcrt, sie verwundern sich billig, daß man ihnen jezt Außcrachtsczung der Bünde und des Libclls vorwerfe und darauf ihren Ausschluß von der Tagsazung gründe, während man früher die nicht gemeinsam abgefaßte Instruction als Vorwand gebraucht habe. Nachdem aber ihr Ammann nachgewiesen habe, daß kraft Libells diejenigen, welche den Gesandten ihren gesezlichen Character zu geben befugt seien, auch die Instruction zu crtheilen haben, komme man auf den andern Einwurf, der ebenso unbegründet sei. Aus den eidgenössischen Bünden, dem Friedcnstractat von 1650 und dem Libell gehe klar hervor, daß die jezt angegriffene Judikatur und Souveränität ihnen unabhängig vorbehalten sei. Die erste Vcrlczung des Libclls falle, ans Antrieb des Stadtschrcibcr Vogt, der Stadt zur Last, indem sie diese» dem Stadt- und Amtsrath mit Ehre und Eid unterworfenen Mann nicht nur nicht zu gebührendem Gehorsam habe anhalten helfen wollen, sondern ihm noch die Hand geboten habe. Da ein solches Unterfangen die Freiheit und Hoheit des gcsammtcn Standes bedrohte, haben sie wenigstens die Ihrige zu rette» gesucht, bis die Stadt ihren Stadtschrcibcr zur Anerkennung seiner ihm von Gott geordneten Obrigkeit verweise. Sollte diese Vorstellung den Orten den Wahn nicht benehmen, als hätten die Gemeinden Bünde u»b Libell übersehen, so protcstircn sie vor dem höchsten Richter gegen einen solchen unverdienten Act und alle dahcrigcn Folgen. Es wird auch von einem Schreiben der Stadt Zug, worin abermals um Gottes und dcr Bünde willen das eidgenössische Recht verlangt wird, sowie von dem am 2t. Juli 1701 über Stadtschrcibcr Vogt ergangenen Urtheil Kenntnis! genommen, und am 17. Juli beschlossen, die drei Gemeinden noch>»»^ schriftlich aufzufordern, aus den unbcthciligtcn Orten beliebige Schiedsrichter zu wählen und mit vollmächtig^ Gewalt auf Sonntag den 23. nach Baden zu schiken, um des folgenden Tags den hüncnbergischcn Mm' verstand gütlich oder rechtlich entscheiden zu lassen, worauf die am Libell thcilnchmcndcn Orte sich bemüht werden, die prätendirtc Söndcrung vorzunehmen und nach Recht nnd Billigkeit auszutragen; sofern sie ausbleiben und keine Schiedsrichter erwählen, würde durch einige von den Orten ernannte Säze gleichw»? in die Bcurtheilung eingetreten. Schwyz bezieht sich abermals auf seine Instruction, Appcnzcll-Jnncrrhodc? auf seine Ortsstimmc. Die Orte, welche ihre Säze noch nicht ernannt haben, werden ersucht, dies befördert»? zu thun. Da nun die Stadt Zug ihre Dcputatschaft gcschikt, die drei Gemeinden aber am 21. Juli ci»^ neue Protestatio!, gegen das angeordnete Schiedsgericht eingesandt und die Bezeichnung von Säzen verweh hatten, wird erkannt, für Schwyz, welches keinen Schiedsrichter bezeichnete, solle einer von den zweien v»? Untcrwaldcn Gewählten an seiner Statt benannt werden, um mit den Säzen von Zürich, Bern, Luccrn, und dem andern von Untcrwaldcn das Recht über den hüncnbergischcn Streit zu vollführen, mit dcr in ci»^ Patent enthaltenen Versicherung, sie bei ihrer Amtshandlung zu schüzcn. Ferner wird am 24. Juli die lcff Protestatio!, dcr drei Gemeinden in kräftigster Form widerlegt. Dcr gegenwärtige Streit berühre die catur und Souveränität des Standes Zug, deren Wahrung den Orten sehr angelegen sei, in keiner da es sich nicht um die Judicatur eines von gcsammtcm Stande ausgegangenen Acts, sondern um c> Streitsache zwischen verschiedenen Gliedern Eines Standes handle, welchen Fall die Bünde ausdrüklich ^ genössischex Rechtsprechung zuweisen. Was dagegen die Trcnnungöfrage betreffe, so gehöre diese an dic ' Juli t70Z. 991 Abell theilhabenden Orte. Sic werden daher ersucht, am fcstgcscztcn Rechtslage ihre Stellung zu wahren, ^'!onst in contumaciam würde verfahren werden. Den Säzen wird schließlich noch aufgetragen, den drei ^cmcindcn den Tag anzusczcn und sie zu citircn. Schwyz und Jnncrrhodcn beziehen sich wieder auf ihre ^ustruction. Glarus zweifelt nicht an seiner Obern Concurrenz, nimmt aber die Sache aü rolerciuZum in Abschied. Die Ehrcnsäzc schwören nun vor gemeiner Session den Eid, diese Streitsache nach ihrem besten Tm und Gewissen, nach Recht und Billigkeit unparteiisch und ohne Ansehen der Person auszutragen, "l die erfolgte Citation erscheint ein Ausschuß der drei Gemeinde», welcher die Entstehung und den bissigen Verlauf der Streitsache eröffnet und schließlich darauf bcharrt, daß sie nicht pflichtig seien, diesen ^ren dem eidgenössischen Rechte zu untcrwefcn, und darwidcr auch neuerdings protcstirt. Diese Protestatio» ^rd aber durchaus nicht angenommen, sondern dem Ausschuß nochmals vorgestellt, die Gemeinden möchten eines bessern besinnen, ansonst das Recht seinen Lauf nehmen werde; allein der Ausschuß tritt darüber ""c andere Erklärung ab. Schwyz verbleibt bei seiner eröffneten Instruction; Appcnzcll-Jnncrrhodcn ist mehr anwesend. Nachdem von den am Libell thcilhabcndcn Orten berichtet worden, sie finden die Änderung der drei zugcrischcn Gemeinden dem Libell und dem brcmgartischcn Abschiede vom 4. April zulaufend; ferner die äußern Gemeinden hätten eigenmächtig und einseitig einen neuen Ammann, einen g^r das Gebirg und einen Landvogt nach LuggaruS gewählt, auch den Landschrcibcr bestätigt Üch nicht dazu verstehen wollen, mit der Stadt wieder in gemeinsame Regierung zu treten; endlich sie > auf dreimalige Citation nicht erschienen und hätten eine Protestatio» eingelegt, die aber nicht habe an- ^ ^"»ncn werden können, wird beschlossen, dem Gesandten über daö Gcbirg könne der Beisiz bei den LuggaruS nicht gestattet werden, weswegen die bcidcrorts dem Stande Zug fallenden /r von den betreffenden Kanzleien zur Hand genommen und einstweilen verwaltet werden sollen; deö- Hcn sog her „eugewähltc Landvogt nach LuggaruS nicht präscntirt und ihm nicht gehuldigt werden, vicl- R I ^ alte Landvogt beauftragt, bis auf weitere Verordnung seine Amtsgeschäfte fortzuführen und gute ^'a»g zu halten. Schwyz erklärt, cö sei zwar nicht instruirt; da aber die Trennung seinen Obern ^ " 6 gefallen habe, so könne es sich dazu verstehe», daß die Stadt und daö äußere Amt ein ungcsöndcrtcr >cin sollen. »». Bei Bcrathung des MünzwescnS klagt Zürich, daß gar zu viel RcichSmünzcn in die „^"^nschaft hineinkommen, namentlich schlechte Constanzerkreuzcr, dann auch neue kölnische Thalcr, die üigt ^^"^ig Bern beschwert sich über die dortscits zuströmenden Rappen und Plappart; Luccrn ltrc Eindringen der schlechten halben Bcrncrkrcuzcrchcn. Auf lcztcres crwicdcrt Bern, diese halben sichle " ^^dcn nicht von der Obrigkeit, sondern schon seit zweihundert Jahren von ihrem Großwcibcl >vc»j ^ ^ Abwehr, daß die Rappen nicht von ihnen geschlagen werden, und ebenso ih^^ Plappartc; sie müssen wahrscheinlich von unguter Hand herrühren, die Gesandten wollen es aber ,5 hinterbringen. Im Allgemeinen einigt man sich, jedes Ort solle nach Möglichkeit trachten, Rcichsinünze zu verhindern; rüksichtlich der Constanzcrkrcuzcr möchten die das Thurgau der ^Ae die nöthige Vcrordinmg dagegen machen. Zürich anerbietet sich, den übrigen Orten Abdrükc ^lbcr kölnischen Thalcr zu schikcn, damit das Publikum davor gewarnt werden könne. Der Rappen Fris/ sür das beste, dieselben auf einen Angster hcruntcrzusezcn, jedoch mit Anberaumung einer Monaten, oder daß Keiner deren mehr als für 3 Schl. als Zahlung anzunehmen verpflichtet übrigen läßt man es sowohl des Münzcns als der Gcldsvrten halber bei den früher» Abschieden schwyz behält sich das Münzschlagcn vor, sofern andere Orte ein Gleiches thun. «. Der 992 Juli 17NZ. kaiserliche Gesandte hält am 4. Juli vor der Session eine Proposition, in welcher er die Orte gegen die Trans- grcssioncn und die Erneuerung des mailändischcn Capitulats mit dem jczigcn König von Spanien zu stimmen sucht und ihnen namentlich an's Herz legt, wie sehr solches gegen Treue und Glauben und gegen das Interesse ihrer eigenen Sicherheit streite. Die Bcrathung hierüber wird in ausführlicher Weise zu Papier gefaßt und dem Abschied beigelegt; im Allgemeinen wird anerkannt, daß die TranSgrcssioncn gegen das römische Reich unzulässig und daher abzustellen seien. Dagegen sind die Meinungen getheilt, in wie weit der Dienst in den Niederlanden als Transgression ausgelegt werden kann. Von einer Seite wird betont, der Dienst in den Niederlanden datire schon von mehr als hundert Jahren her; zu seinen Gunsten spreche dermale», daß er dort nur defensiv nicht offensiv sei; sodann weist der Erbvcrein heiter aus, daß nur diejenigen Laut» darin begriffen seien, die Oesterreich wirklich besizc oder in Besiz bekomme, was auf die Niederlande niA zutreffe. Wenn man aber den Dienst, zu dem man nicht pflichtig ist und der wider keinen Tractat läuft, nicht gedulde» sondern abstellen will, so muß man auch den eidgenössischen Truppen, die dermalen im römische Reich und in Holland dienen, den nämlichen Befehl zugehen lassen. Wenn man die Tranögrcssioncn allerorts abstellen wolle, werde man den französischen Dienst mit einem Mal ganz unnüz machen. Es sei auch »»verborgen, daß die Interessen der Orte ganz ungleich seien; die einen machen ihr Glük mit dem Handel, andcrc müssen das Ihrige in dem Kriege suchen, dem einen und andern habe man bisher Rechnung getragen und sich wohl dabei befunden. Dagegen wird auf die der Transgressioncn halber in früher» Jahren ertheilU» scharfen Verweise und Klagen dcS Kaisers und die weitem Maßregeln, wie Fruchtspcrre, Hemmung ^ Handels, Zollstcigcrung, Gcbietsvcrlezungcn hingewiesen; die jezigen Drohungen wegen der TranSgressione» seien noch schärfer und lassen noch größeres Ungemach besorgen, wie denn die Gesandten über die bcsoM^ Drohungen gegen Appenzell des weitem zu berichten wissen werden. Die Niederlande seien ein Reichstes und wie der Kaiser behaupte, ihm von Erbrcchtswcgcn angefallen, daher sei der dortige Dienst unstatthaft Der Nuzen dcS Dienstes komme einigen wenigen Officicrcn, der Schaden aber der ganzen Eidgenosse»^! zu. Was den Dienst eidgenössischen Volkes in Holland und im Reich betrifft, bemerken der Gesandte »e» Zürich und Bern, sei denn doch ein großer Unterschied, denn diese dienen mit Wissen und Willen de römischen Reichs in und für dieses, die Schweizertruppcn in den Niederlanden aber in und gegen das Rni wären Lebensmittel aus Deutschland den wälschcn Bogtcicn zugeführt worden. Die verbündeten Orte doch die Ungclegcnheitcn erwägen, welche einer ganzen Eidgenossenschaft aus den Drohungen erwachsen als"^ besonders wenn sie genöthigt würde, ins Feld zu ziehen; der Schade« wäre da doch unvergleichlich größer der Nuzen einiger Orte aus dem Capilulat. Mau wolle keineswegs, daß man das Capitulat aufhebe, ^ crn nur, daß mau noch länger einhalte. Nach langen und weitläufigen DiScussivnen wird angeregt, sich ^kurzem wieder in Baden zu versammeln und sammthaft eine gebührende Antwort an den kaiserlichen lmidtcn abzufassen; es wird auch vorgestellt, welche Erbitterung auf Seite des Kaisers und seiner Alliirtcn >i müßte, wenn inzwischen die verbündeten Orte ihre Erklärung mit dem Trommelschlag bekannt machen kein ^nige Orte sezcn in Zweifel, ob ihre Obern so bald eine Tagsazung besuchen werden, und geben ^ Hoffnung auf Abänderung der bereits gefaßten Beschlüsse. In Anbetracht alles dessen wird dem kaiserlichen brj„ einen Ausschuß verdenket, man finde das Geschäft so wichtig, daß man es den Obern hintcr- '"üssc, worauf dann der Bescheid auf nächsten 3. September erfolgen werde. Gleichzeitig sollen dann bie Anstalten zu Beschirmung der Eidgenossenschaft gegen fremde Angriffe, die '(Kapitulation der franzö- dei» " ^^bung, das rheinthalischc Communellagcschäft und der Streit zwischen dem Bischof von Constanz, des .^^^illnamt zu Klingnau und dem badischcn Landvogtciamt vorgenommen werden. Schwyz läßt cS 'Zöllschen Dienstes, beziehungsweise der Transgrcssioncn halber bei den Erkanntnisscn seines großen halb" ^ bewenden. Nidwalden will die Transgrcssioncn wider das römische Reich abstelle», der Niederlande str» ^ ^cgcn nimmt es die Sache aä rotörsnäum. Evangelisch Glarns erklärt sich aus Mangel an In- siä/w" ^"^llö Zu lcztcrm, will aber Alles in Treuen hinterbringen und hofft, der dortige Stand werde ^ Mehrheit sondern. Katholisch GlaruS und Solothurn glauben, der Dienst in den Nicdcr- ^ könne nicht als Transgrcssion ausgelegt werden und behalten sich offene Hand vor, jedoch mit dem ^ gcgcnthciligcn Ansichten ihren Obern getreulich zu eröffnen; crstcrcS läßt überdies seinen ^Ppc> verwarnen, "icht über de» Rhein zu ziehen. Frciburg nimmt die Sache einfach ml rekoronäuin. Dj. ^"''^rhoden erklärt, diese Frage gehe den dortigen Stand nichts an, weil er kein Volk in fremden klär, ^ übrigen Orte beziehen sich auf ihre 169(1 dem kaiserlichen Gesandten gegebenen Er- ^chtc^" ' 2n Bezug auf das Capitulat bleibt Luccrn bei seinen Eröffnungen, daß es sich nämlich pflichtig b^sihc, Bündniß mit dem Bcsizcr von Mailand zu halten; Uri, Schwyz und beide Untcrwaldcn bc» 'b)rc diesfalls dem spanischen Gesandten bereits ausgehändigten Erklärungen, wollen aber rrlauf den Obern initthcilcn. Freiburg und der Abt von St. Gatten wollen über das Angehörte 125 994 Juli 1702, refcrircn, Jnncrrhodcn schließt sich der Mehrheit der verbündeten Orte an. Die Orte Basel und Schaffhausc» sowie die Gesandten vcs Abtes von St. Gallen, als am meisten der Gefahr ausgcsczt, bitten auf den Noth fall um getreues Aufsehen. «I. Der Umstand, daß der kaiserliche Gesandte öfter Commissioncn zu sich verlangt, wodurch viele Zeit verbraucht und der Geschäftsgang erschwert wird, und die Unschiklichkcit, daß man Gesandten, welche ein Begehren zu stellen haben, noch entgegengehen müsse, führt zu dem Antrage, man st^ sie einladen, mit ihren Begehren vor die Session zu kommen oder dieselben schriftlich einzugeben, wie die OrN auch zu thun pflegen; es wird aber doch bedenklich gefunden, im vorliegenden Falle die bisherige Ucbu»g abzuändern, dagegen thunlich erachtet, für die Zukunft eine solche Ordnung, die gegen alle fremden Gesandt^ observirt werden soll, aufzustellen, v. Durch einen Ausschuß wird der kaiserliche Gesandte angegangen, du kaiserliche Ratification über seine Erklärung in Betreff der Sicherheit der Eidgenossenschaft abzugeben. Dara»l antwortet derselbe, er habe solche längst bei Händen, dürfe sie aber nicht herausgeben, bis ihm die französische Dcclaration und Ratification vorgewiesen werde. Da diese leztcrn Actenstükc noch nicht eingegangen sind und somit nicht vorgewiesen werden können, wird auf neues Andringen vom Gesandten der Bescheid erthcilt, " müsse vor Herausgabe der Ratification die Antwort auf seilte Begehren abwarten. Auf die fernere Anfragt ob ihm wegen Sichcrstcllung der obcrn Markgrafschaft keine neuen Befehle eingegangen seien, antwortet ^ mit Nein, anerbietet aber, ein daheriges Memorial nach Hof zu empfehlen, welches dann wirklich gegeben wird. Dagegen wird den Orten die vom 9. Juli datirte kaiserliche Genehmigung der neuest'" Kapitulation ausgehändigt, f. Der französische Gesandte gedenkt in seiner am 5. Juli gehaltenen ProposiU'" der wichtigen Dienste, welche die Eidgenossen seinem Könige im lczten Kriege geleistet haben, und stellt Austrage desselben das Ansuchen, sie möchten ihn neuerdings in seinem Bestreben, die bedrohte Ruhe EuroP^ aufrecht zu halten, mit ihren treuen und ersprießlichen Diensten untcrstüzcn. Es wird ihm durch ciM» Ausschuß das übliche Gcgcncomplimcnt abgestattet und gleichzeitig die Erinnerung an frühere noch unerledigt Gesuche erneuert. Der Gesandte crwicdcrt hierauf mündlich und in einem am 1t). Juli abgegebenen Memory Folgendes: 1. Der Köllig habe gegen die Eidgenossenschaft die besten Absichten und werde ihre Ruhe keiner Weise kränken, sofern sie auch dem Kaiser keinen Paß und keine Postcnfassung auf ihrem Gcb>'" gestatte; sobald man eine Copic der Erklärung des kaiserlichen Gesandten und eine solche der kaiserlich'" Ratification vorweise, werde der Köllig die scinige in gleichem Sinn ausstellen. 2. Das lczte Memorial ^ Tagsazung über die Verkchrsvcrhältnissc habe er dem König mit bester Empfehlung übersendet; nach ^ erhaltenen Antwort scheine der König der Ansicht zu sein, das von ihm vor zwei Jahren übergcbcnc Mc>»oU" über diesen Gegenstand sei zu wenig gewürdigt worden, indem die Tagsazung keine Schritte gcthan habe, die vom König angebotene Absendung eines Sachkundigen in diesem Fache zu erreichen, lim mit diesem beiderseitigen Ansichten auszutauschen. Da dies aber bei der lezten Audienz begehrt worden sei, wolle er ^ Begehren dem König sofort empfehlen. 3. WaS den Zoll auf dem Rhein zu Hüningen betreffe, so st'/ richtig, daß der König die auf dem Rhein zu Brcisach bestandenen Zölle etliche Jahre vor der Rcstituch" Brcisachs nach Höningen verlegt habe; weil aber solche Verlegungen auch unter den Orten selbst ist" werden, so könne der fragliche Zoll nicht als Neuerung angesehen werden. Da der Kaiser zudem Brc>^ mit den damaligen Freiheiten übernommen habe, sei es dieser, uzrd nicht der König, welcher daselbst neuen Zoll einführe. Indessen habe er an den König hierüber in einer Weise geschrieben, die hoffen der Köllig werde auf den fraglichen Zoll zu Hüningen zu Gunsten Basels verzichten. 4. Eine Untersuch"'! habe herausgestellt, daß die meisten Schweizer, welche den Angaben nach auf der Galeere sein sollten, Juli 1702, 995 '"ehr dort seien.' Unter den noch vorhandenen seien die meisten Ausreißer, die der König nicht begnadigen ^mic, weil die Straflosigkeit eines solchen Verbrechens den Dienst unmöglich machen würde; die Orte können versichert sein, daß alle diejenigen, welche künftig „in ihren Gerichten" auf des Königs Galeeren vcrurthcilt '"erden, auf Begehren alsobald wieder werden losgelassen werden, 5. Schließlich müsse er sich wundern, mit welcher Geduld die Eidgenossen die hochfahrende Behandlung und die Drohungen dcö kaiserlichen Gesandten ""»ehmcn und ertragen. So spreche man zu Untcrthancn und nicht zu einem freien Stande, und wenn sie ^s so dulden, so werden andere Mächte ein Gleiches thun. Ob sie denn ein solches Auftreten Frankreichs ^"igcr zu fürchten hätten? Allein der König beauftrage ihn ausdrüklich, der Eidgenossenschaft nicht nur ^ bundesgenössischc Hilfe, sondern im Fall der Roth seine Macht zur Abwehr aller Ruhestörer zuzusichern, brauche daher die Drohungen des kaiserlichen Gesandten nicht so schwer aufzunehmen, wie es von einigen geschehen sei, da der König bereit sei, sie gcnüglich mit Früchten, Salz lind andern sonst aus dem bezogenen Bedürfnissen zu versehen. Diese Zusicherungen sollten aber auch nicht auf ein undankbares ^ "0ch fallen. Dem Kaiser und andern Fürsten gebe man, selbst ohne Verpflichtung, Völker, während ""kreich auf seine Volkswcrbung, welche nur dem bestehenden Bündniß gemäß sei, noch keine Antwort stell ^ ^ Eidgenossenschaft werde darüber näher nachdenken; er müsse ihr jedenfalls vor- wenn sie auf daö kaiserliche Begehreu betreffend Abstellung der sogenannten Transgrcssioncn eingehe» würde der König des Genusses seines Bündnisses mit ihr entäußert. Mit Schreiben vom 1-1. u. 21. »vi/ ^ Gesandte noch stärker auf eine kategorische Antwort in Betreff der verlangten Werbung , ^99 Mann. Mit einem zweiten Schreiben vom lcztcrn Datum unterwirft er eine fernere Eingabe des ülchcu Gesandten einer strengen Kritik, stellt den Ton derselben gegenüber der Eidgenossenschaft als unge- bar und warnt vor einem Gesandten, der nicht mehr den Vermittler zwischen seinem Fürsten und ^ atio» mache, bei der er beglaubigt sei, sondern sich als Herold darstelle, der den Krieg erklären wolle, bestj^ Mmiorial vom 19. Juli in Bezug auf die Sichcrstclluug der Eidgenossenschaft die Orte nicht ^^cn konnte, so wird der Gesandte zuerst durch ciucu Ausschuß uud nachher nochmals durch einen Dritt- ^ , "w die dahcrige Deklaration angegangen, worauf er dann auch wiederholt verspricht, dieselbe vom sa»t/ ""wirken zu wollen. Rüksichtlich der übrigen im gleichen Actcnstük berührten Punkte wird dem Gc- >>i besonderes Memorial eingegeben. In Betreff der Werbung von 6909 Mann tritt die Tagsazung ^"'^bliche Eröffnung der Instructionen ein. Zürich ist nicht instruirt und will die Ansichten der übrigen ^ ^'9""bringcn; vorläufig sei die dortige Obrigkeit entschlossen, nur nach Maßgabe des Bundes zu dienen. >vkrd ^ Sinne äußert sich Bern. Luccrn hat die Werbung bewilligt, wenn sie gemäß dem Blinde begehrt d>Na ' ^ ^ bcr Reduction ausgeworfenen Sold nicht einverstanden sei, so werde als Be- iö>l»c ^ Kapitulation vorausgcsezt, nach welcher der Dienst mit Nuzen und Ehren geleistet werden ^"chtci ^ Gesandten s„id daher beauftragt, die Orte zu ersuchen, bei diesen günstigen Umständen dahin zu ^>t»l' ^ Dienst auf bessern Fuß gestellt werde und daß mau nicht gesondert, sondern gemeinsam tej. '"eil man nur auf diese Weise günstige Bedingungen erreichen könne; auch sollte den Officicren Tssuck ^'""se verboten werden, irgendwie von der Capitulation abzuweichen. Uri hat über das Werbungs- ^ar»s"^ "'ch's beschlossen und will die Ansichten der Orte rcferircn. Schwyz, Unterwaldcn, katholisch NisH ""b Solothurn haben die Werbllilg laut Bündniß bewilligt, einige mit gewissen Bedingungen. Evan- Schaffhausen, Appenzell beider Rhoden, Abt und Stadt St. Gallen, sowie Biel nehmen die ^ roksrsnckum. Basel will mithalten, wenn sammthaft capitulirt werde; wenn aber die Orte, welche 996 Juli 1702, die Werbung bewilligt haben, Etwas projectiren wollen, so werden sie es ihrer Obrigkeit hinterbringen, ^ man sich der Erklärung des französischen Gesandten vom verflossenen Februar erinnert, daß die begehrt Völker so dienen sollen, wie die schon im Dienste stehenden, so wird der Gesandte durch einen Ausschuß gefragt, wie und wo die fraglichen Völker zu dienen hätten. Der Gesandte aber findet unnöthig, auf d>ci' Fragen einzutreten, bis sich die Orte allerseits über die Bewilligung der Werbung erklärt hätten; es befrei»?' ihn, daß er von mchrcrn Orten in Betreff der Werbung noch keinen Bescheid erhalten habe, während »' dem Kaiser die Werbung innerhalb vicrundzwanzig Stunden bewilligten, ungeachtet sie von Frankreich » viele Wohlthaten und so richtige Bezahlung empfangen haben. Darauf erwicdert der Ausschuß, man sei ß" die Wohlthaten dankbar; wenn aber die Pensionen so richtig bezahlt worden wären, so stünden deren noch so viele aus. Ein Antrag auf vorläufige Bcrathung der Capitulatiou wird abgewiesen, bis sich Orte erklärt haben werden; dabei geht die allgemeine Meinung dahin, die Orte sollen gemeinsam capillitii Die endliche Entschließung wird der nächsten Tagsazung vorbehalten. In Betreff des Begehrens des spanisch'" Gesandten um Audienz vor der Session verlangt und erhält der kaiserliche Gesandte die Zusicherung, daß selbe rüksichtlich der Anerkennung des neuen Kölligs von Spanien ohne Präjudiz sein solle. Der spansi^ Gesandte hält am 8. Juli seine Proposition folgenden Inhalts: Obschon der Jubel aller Fürsten »»? Republiken Italiens über die Ankunft des Königs von Spanien gewiß auch in diesen Landen erschallt st'" »verde, habe er gleichwohl den Auftrag, den eidgenössischen Ständeil von des Königs glüklichcr Reise >»' Mailand Kenntniß zu geben und ihnen die Versicherung der königlichen Zuneigung zu crthcilen. Es nun bei den Eidgenossen, dein König Gelegenheit zu geben, ihnen seine Zuneigung im Werke zu beweist' Da inzwischen das mailändische Capitulat fast einstimmig bestätigt worden sei, so wolle er nicht dar»" zweifeln, es werde auch die Erbcinung fortgesezt »Verden. Die Drohung des kaiserlichen Gesandten, daß jcnigcn Orte, welche sich zur Fortsczung des besagten Capitulats haben bestimmen lassen, Unheil zu gewärtig haben, sei haltlos, indem der König erklärt habe, bei Durchführung der angedrohten Salz- und Fruchtjp'^ sie ganz schadlos zu halten. Die herkömmliche Erlaub,,iß, daß die von Karl II. auf dem mailändisch'" Staat gehaltenen Regimenter in allen Ländern des Herzogs von Savoycn kämpfen dürfen, sei auch sonnenklarer Beweis, daß die Verwendung der in Frankreich dienenden Völker in den spanischen Niedert»»^ nicht als Transgression ausgelegt »Verden könne. Indem also der König seine bundesgcnössische Gegenteils zusichere, erwartc er von der Eidgenossenschaft die Aufrcchthaltung nicht nur des Capitulats, sondern auch ' Erbcinung. Unterm 29. Juli reicht der Gesandte ein neues Memorial ein, worin er die Drohunge» kaiserlichen Gesandten gegenüber der Eidgenossenschaft ernstlich rügt und unter Hiilweisung auf die im» Frankreichs und Spaniens als eitel darstellt. Die Proposition »vird durch einen Ausschuß in gcwe'l)" Weise erwicdert. Ii. Bei dem Herannahen der feindlichen Heere zu beiden Seiten des Rheins bittet 2»'. um unvcnvciltc Allordnung der Feuerzeichen, Wachen und Posten zu Fuß und Pferd, sowie um treues sehen bei sich zeigender Roth. Diesem Ansuchen entsprechend, »Verden die Gesandten aller Orte eingcl» ^ bei ihren Obrigkeiten die gute Jnstandstellung aller dieser Vorsichtsmaßregeln zu begehren und Basel ' , andere Grcnzortc dem eidgenössischen Aufsehen zu unterstellen; hinwiedcr »vird Basel verständigt, bei Vorfällen sich dircct an die nächstgclcgcncn Orte zu wenden. Da noch »nährend der Tagsazung der B'r^ einging, daß sich die feindlichen Heere an den Grenzen vermehren und man im Begriffe stehe, bei Hü>ll"ö eine Brüke über den Rhein zu schlagen, »vird in Anbetracht der durch den möglichen Fall von Landa» vermchrtcn Gefahr beschlossen, die Hochwachcn und Feuerzeichen seien an allen Orten sofort aufzustellen Juli 1702. 997 ^ auf neuen obrigkeitliche» Befehl zu unterhalten. Ein Gleiches wird auch allen deutschen und wälschcu Strien anbefohlen, mit der Erweiterung, daß sie ihre Auszüge gehörig ausrüsten und marschbereit halten, ""l die Annäherung der feindlichen Heere und alle verdächtigen Erscheinungen ein wachsames Auge haben "ad alles Erhebliche an seinen gehörigen Ort berichten. I. (Zürich, Bern, Lucern, Basel, Freiburg, Solo- ^arn, Schaffhausc» und Abt von St. Gallen.) In Betrachtung der drohenden Zeitumstände wird der auzlei Baden der Auftrag crthcilt, dasjenige, waö früher für den Schuz dcö Vaterlandes verabschiedet worden, in eine Verordnung zusammenzustellen, um dieselbe dann auf der nächsten Tagsazung bcrathcn und "ach Umständen verbessern zu können. It. (Ohne Zug.) DaS Gesuch des Bischofs von Basel um Interne» beim französischen Gesandten, damit seine Leute und Lande während dieses Krieges verschont werden "achten, mird dem Gesandten nachdrüklich empfohlen; dieser verspricht, die Sache beim König bestens zu Inzwischen werden den bischöflichen Abgeordneten von der Tagsazung zwei Schreiben an die ^ Citizen Generale zugestellt, deren sich der Bischof im Fall der Noth zum Zwck der Abwehr der fremden ^ ^ ^dienen könne. I. Am 26. Juli erscheint auch der Gesandte der niederländischen Gencralstaatcn vor ^ Session, und sagt in seiner Proposition: Zum dritten Mal gcrathe der größte Thcil der Christenheit ^r nach der Univcrsalmonarchic strebenden Herrschsucht eines Einzigen in Blut nnd Feuer; alle ^ aicn und friedliebenden Christen seien daher in ihrem Gewissen verpflichtet, dieses gemeine mit der Europas verbundene Unheil abzuwenden. Einige der größten Mächte haben sich deshalb verbündet; ihre" die Gencralstaatcn angeschlossen und auf ihren Befehl erscheine er hier, um die Eidgenossen ^ Zuneigung und Freundschaft zu versichern. Er beabsichtige nicht, sie gegen ihre herkömmliche Staats- kci» "I aincn blutigen Krieg zu vcrwikcln, wohl aber sie zu erinnern, sie möchten den ungerechten Arm in Glied verstärken; denn wer dieses thuc, lade den Zorn GottcS auf sich bis in's dritte und vierte arlmil't ^ einverstanden, daß nach den göttlichen Gcsczcn und der natürlichen Billigkeit nicht ^r>» - ^ ^ Macht des Ungerechten zu stärken; wenn er sie aber fragte, ob nicht Frankreich jener ungerechte ^rä>,^ bürden sie ihm wahrscheinlich antworten, sie seien von Gott nicht als Richter über andere Son- sei allerdings wahr; aber gleichwohl müssen sie ihres eigenen Interesses wegen ein ^chix ^ gegenwärtige gefährliche Zeitlagc abgeben. Wenn Frankreich sich noch die spanische Mon- , "'^rporirc, so sei das Gleichgewicht Europas dahin, und wer nicht gegen diese Störung des Gleich- "N'gc» - der handle wider sich selbst. Die Eidgenossen rühmen sich ihrer Treue und Vaterlandsliebe; »ich; "ut Hintansczung aller Particularrüksichtcn in der That bewähren! Wer könne leugnen, daß brcctw jener ungerechte Arm sei, Frankreich, das weder Gott noch Menschen Treue halte, Tractatc ^ ^ 5.» . ..„v. . . entstellender Weise auslege und schwarz für weiß erkläre; Frankreich, welches ohne Grund, mit z ^walt Land und Leute unterjoche und nichts für unerlaubt halte, wenn es ihm nur nüzc. Die >"it Welt erwarte daher, daß die Eidgenossen diesen ungerechten Arm nicht stärken werden, weder ^stellt Truppen, noch mit offensiver Verwendung der Frankreich nur zur Vcrthcidigung bereits in Kölker, oder mit Bestätigung des mailändischcn EapitulatS zu Gunsten dieses ungerechte», jczt auch sie herrschenden ArmS. Zu lcztcrm Schritte können sie sich nach dem angenommenen Grundsaz, daß »est,, ^ dichter über andere Souveräne seien, folgerichtig auch nicht entschließen, bis der Kampf der Par defx,^"^^cn sti; eher würde cS in ihrer Stellung liegen, mit andern wohlmeinenden Souveränen eine der einzugehen, wofür die Gencralstaatcn bereit wären. Man werde aber einwenden, die Sache undctcn gehe langsam und Frankreich sei ein gcfürchtetcr Nachbar; aber eben diese Einwendung 998 Juli 17N2. enthalte den Grund, daß sie Frankreichs Ucbcrgcwicht nicht noch vermehren sollen. Von Spanien im ^ sondern spreche er gar nicht, weil es mit Frankreich gleichsam in Einer Hand liege. Diese Proposition wi^ verdankt und damit die Versicherung verbunden, die Eidgenossenschaft werde auf ihre Erhaltung bedacht si>" und ihr Benehmen so einrichten, daß sich dessen mit Grund Niemand werde zu beschweren haben. i>» die allgemeine Klage über die Zunahme des fremden Bettel- und Strolchcngcsindclö und über das Wicdcr erscheinen der Zigeuner wird unterm 24. Juli ein neues scharfes Mandat erlassen, worin drei bis vier gemeine Bettcljagdcn vorgeschrieben, jedes Ort zum Unterhalt seiner eigenen Armen angehalten und ^ Abschiebung der fremden verdächtigen Leute und besonders der Zigeuner nach der nächsten Grenze vcrabrc^ wird. Schwyz, Untcrwaldcn und Appenzell sind nicht instruirt, lassen sich aber eine gedeihliche Ording gefallen. ». Schaffhauscn beschwert sich schriftlich und durch seine Gesandten mündlich über neue EinglE dcS ncllenburgischcn Oberamtö nicht nur in seine landesherrlichen Rechte, sondern auch in seine cigcnthüinlich^ Niedern Gerichte, und bittet die übrigen Orte um Untcrstüzung für die Erhältlichmachung des Entwcnd^ sowie um getreues Aufsehen, wenn es veranlaßt würde, das neuerdings etwa gewaltsam Wcggcnom»'^ wieder abzuholen und ihm dabei Ungemach zustoßen sollte. Diesem Ansuchen entsprechen alle noch anwesend Orte. «. Zürich und St. Gallen führen Beschwerde, daß Bern ihr mehr als hundertjähriges Post- Botcnwcsen empfindlich verlezc, indem es ihnen den Paß über sein Gebiet nach Genf und Lyon sperre, ^ Briefe und andere Sendungen wegnehme und vcrarrcstirc und selbst gegen Eaution nicht herausgeben Gcstüzt auf den in den Bünden enthaltenen Grundsaz des freien Verkehrs und auf die bisherige Ucb"^ verlangen sie die freundliche Intervention der übrigen Orte. Bern crwicdcrt, die klagenden Orte ancrkci»^ selbst, daß daS Postwcscn ein Regal sei; dieses stehe demnach im Umfang des Gebietes jedes Ortes ^ betreffenden Obrigkeit zu. Die Souveränität und Judikatur sei jedem Orte gewährleistet, namentlich d" den Friedensschluß von 1656. Da die Orte hierüber nicht instruirt sind, so wird die Sache zur Erdancr», der Obrigkeiten bis auf die nächste Tagsazung in den Abschied genommen, inzwischen aber die Gesandt^ von Bern durch einen Ausschuß ersucht, die hintcrhaltcnen Postsachen gegen annehmbare Kaution hera»^ geben und bis auf weitere Entscheidung den Post- und Botendienst in der früher» Weise fortbesteht, lassen. Da aber die bcrnische Gesandtschaft wegen Mangel an Instruction auf keine Unterhandlungen ^ gehen kann, so wird Namens der unbcthciligten eidgenössischen und zugewandten Orte ein schriftliches ^ ^ an Bern gerichtet, daß bis zur nächsten Tagsazung der Transit der Postgcgcnstände der beiden Orte das bcrnische Gebiet nach und von Genf gestattet werde, jedoch in dem Sinne, daß dieser Postdicnst sich ^ Aufnahme bcrnischer Postsachen weder auf dem Hin- noch dem Rükwcge befasse, z». Appenzell beider erinnert, auf lczter Tagsazung sei cS rüksichtlich des mit dem Abt von St. Gallen schwebenden zur Verständigung zusammengcwiescn worden, die fragliche Konferenz sei aber nicht zu Stande gck»"" daher soll nunmehr der Streit an daö eidgenössische Recht gewiesen, der Zoll eingestellt und die den weggenommenen Pferde wiederum herausgegeben werden. Die Gesandten des AbtcS erwiedcrn hieraus^ Confcrcnz habe wegen Abwesenheit des Freiherr» Fidel von Thum, der sich in einer länger» Badem nicht stattfinden können, denen von Appenzell sei dagegen schriftlich anerboten worden, die Konferenz acht ^ nach der Tagsazung zu halten, was auch jezt wieder zugesichert werde. Sie glauben daher, gegenwärtig ^ über zu keiner Antwort verpflichtet zu sei», erklären sich jedoch auch hiczu bereit unter der Bedingung, ^ sofern das Gotteshaus mit den Orten zu thun habe, diese ihm activ und passiv das Gcgenrccht halten Die Tagsazung findet, es sei die angebotene Confcrcnz abzuwarten; dagegen werden die Gesandten des Juli 1702, 999 ^ch eine Kommission um ihre Verwendung ersucht, daß der Zoll bis zum Austrag des Handels eingestellt u»d die Pfcrde oder deren Erlös, allen Rechten unschädlich, den Eigcnthümcrn verabfolgt werden. <>. GlaruS ^ »ach dem Berichte seiner Gesandten vor einiger Zeit eine Gesandtschaft in's Toggcnburg gcschikt, um Ölleitungen zur Beschwörung des nebst Schwyz mit dieser Landschaft habenden Landrcchtcö zu treffen, worauf ^ Abt seine» Untcrthancn verbot, Versammlungen zu halten, so daß die Gesandtschaft nur Schimpf habe "fahren müssen. Schwhz weigere sich, die Beschwörung des LandrcchtcS mit GlaruS zu betreiben; lcztcrcS ' "»de aber laut Vergleich von 1688 berechtigt zu sein, die Beschwörung allein verlangen zu dürfen, und Dritte dieselbe gleich nach Beendigung der Tagsazung vorzunehmen; wolle Schwyz mithalten, so sei cS »rus lieb, sonst fahre dieses allein vor; das Recht sei klar und unterliege gemäß dem Friedensschluß von keinem RcchtSsazc. Sollte GlaruS hieraus Ungemach entstehen, so bitte cS lim bundcsmäßigcS getreues "chen. Schwyz erklärt, cS sei hierüber nicht instruirt, wolle aber bcrichtöwcisc bemerken, daß GlaruS ^llrst den Tag der Beschwörung dcö LandrcchtcS auf Johannistag zu Weihnachten, also auf die Zeit, wo am kürzesten seien, angesczt habe, was ihm ganz unpassend vorgekommen sei; da sich im Fernern ^ und seinen Untcrthancn einige Differenzen erhoben, habe Schwyz für besser befunden, mit e" ^"^chtscrncucrung einzuhalten, weil durch die Zusammenkunft einer so großen Mannschaft leicht eine so ausstehen könnte. WaS den Vergleich von 1688 betreffe, so sei dieser nie rechtskräftig geworden, siii, ^ b^falls einzig beim Inhalt des LandrcchtcS verbleibe, dessen Aufrcchthaltung auch ihm angelegen der ^ sei aber auf die nächste Zeit nach dem Schlüsse der Tagsazung ein dreifacher Rath angesczt, ^i^ ^ ""tthmaßlich auch mit dieser Angelegenheit beschäftigen werde. Von Seite der Gesandten dcS AbtcS in s ^ glarncrische Gesandtschaft sei wider freundliches Ansuchen, Protestatio» und Rcchtsvorschlag Land gekommen; sie sei nicht an den Abt gerichtet gewesen und habe an die Untcrthancn, über die fllbcn Jurisdiction zustehe, Mandate und Befehle erlassen; auch sei dem Abt von dem Gefolge dcr- bcst" mit Worten angcthan worden. Der Abt sei bereit, das Landrccht beschwören zu lassen, wenn bes begehren; einem allein aber stehe dieses Recht nicht zu. Ein Vergleich sei 1688 allerdings Ottc worden, aber nicht zum Abschluß gekommen; übrigens haben die dahcrigcn Unterhandlungen beide ^ccht Gegen eine Landrcchtsbeschwörung unter Thcilnahmc eines einzigen OrtcS schlage der Abt lleibcn ^ ll)>n darüber Gewalt geschehen sollte, so halte er für billig, dieselbe mit Gewalt abzu- iusai»' Tlle Tagsazung, in Wahrung des eidgenössischen Herkommens, bei Streitigkeiten die Parteien zuerst ^chai'd^^^eiscn, richtet an Schwyz und GlaruS das Ansuchen, beförderlichst mit dem Abt eine Vergleichö- "llbcr» ^ pstrgcn; GlaruS wird überdies ermahnt, inzwischen mit Beschwörung dcö LandrcchtcS oder ^^llMngcn einzuhalten, i». (Ohne Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen und Biel.) Auf An- "uf Zr ^"^chs wird die Frage zur Instruction in den Abschied genommen, ob den Eingesessenen eines Orteö das q ^ Lebensmittel, welche von Angehörigen anderer Orte auf oder außer den Märkten gekauft werden, iü>ei Zustehe. «—vv. (S. u. d. Vogtcicn.) (Die VIII alten Orte außer Zug.) Die vor ^fchränst^" Verordnung, daß der Vichtricb nach Italien auf die Märkte von LauiS und Belle»; dchxj ^rd von den meisten Orten genehmigt. Uri stimmt bei, wenn auch die andern Orte Ober» ^ch^yZ nimmt den Gegenstand all rstorenllum und zweifelt nicht an der Zustimmung seiner andern Orte auch dabei bleiben. GlaruS stimmt ebenfalls bei, behält sich aber die Bc- " vcnctianischcn und bündncrischcn Märkte vor. xx- kktx. (S. u. d. Vogtcicn.) 1000 Juli 17N2. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. I>I»I». (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Auf ein Schreiben dcö Bischofs, wor>» er möglichste Verwendung für die Sicherheit seiner Lande und Leute im gegenwärtigen Krieg sollicitirt, wird die schriftliche Versicherung crthcilt, für diesen Zwck möglichst zu wirken. Mit dem französischen Gesandt'» wird diesfalls Rüksprache genommen und auch gegenüber dem kaiserlichen Gesandten bei nächster Gelegen!)'» eine dicsfällige Verwendung vorbehalten. Inzwischen wird dem Bischof angcrathcn, in seinen außer Rhci«d gelegenen Landen zu keinen Kontributionen oder Einquartirungcn cinzuwilligcii, sondern sich solche eher >»» Gewalt abbringen zu lassen, weil ein gcgcntheiligcs Benehmen sonst leicht nachthcilige Folgerungen für sc»» Lande diesseits des Rheins haben könnte. Schließlich wird den bischöflichen Abgeordneten nach dem her kömmlichen Styl ein offenes Patent und zwei besondere Schreiben an die Generalität der beiden kriegführend» Mächte mitgegeben, um sich derselben auf den Nothfall bedienen zu können. Ferner werden dem auf Begehren auch Räthc, Abgesandte und Völker anerboten. Auf die Frage der Abgeordneten, bei wc>» sich der Bischof um Repräsentanten anzumelden habe, wird geantwortet, die Reihe komme nun an Freibudd da Zug den lcztcn Repräsentanten gegeben habe. iii. (Die mit Mailand verbündeten Orte außer Gemäß dem Beschlüsse der lcztcn Konferenz in Luccrn eröffnen die Orte ihre Instructionen über Fortscz»»^ dcö mailändischcn Capitulats und die verlangte Werbung. Luccrn berichtet, von ihren Obern sei die F»» sezung des CapitulatS init dem gegenwärtigen König von Spanien beschlossen und die Vvlkswcrbung gewissen Präcautioncn bewilligt worden. Uri ist ebenfalls entschlossen, das kapitulat fortzusczcn; rüksiclsi» der Hilfeleistung, die nicht gefordert werden könne, wolle man die Meinungen der übrigen Orte anhör»» worauf die Obrigkeit erst ihre Entschließung fassen werde. Schwyz und Untcrwaldcn haben sich cbcus» ' für die Fortsezung des CapitulatS mit dem gegenwärtigen König von Spanien und für Bewilligung ^ Werbung ausgesprochen, jedoch mit gewissen Vorbehalten gemäß einer dem spanischen Gesandten abgegeben»' Erklärung. Frciburg ist nur zur Berichterstattung an die Obrigkeit beauftragt. Jnnerrhoden ist instn»»' sich der Mehrheit der Orte anzuschließen. Der Abt von St. Gallen hat noch keine Entschließung wohl aber sind die Gesandten beauftragt, über die Ansichten aller Orte zu rcfcrircn, und im klebrigen Geltendmachung der verfallenen Schuldigkeiten zu concurriren. Da nach diesen Instructionen ein cinsti»»'»^ Beschluß nicht erzielt werden kann, so sucht man, namentlich in Erwägung, daß die VolkSbcwilligung ^ verbündeten Orten leicht großes Ungemach zuziehen könnte, mit der Entscheidung noch zurükzuhaltcn. wird daher beschlossen, den ausgestellten Erklärungen ohne Nachtheil, vom spanischen Gesandten Aufschlug verlangen, wie Spanien die allgemeinen und besonder» Ansprachen bezahlen und hicfür Sicherheit le»^ den früher» Beschwerden abhelfen und im Falle einer Sperrung von Seite des Reichs die Eidgenosse» ^ Frucht und Salz versehen wolle; ferner was es zur Vcrthcidigung der Eidgenossenschaft im Fall eines ä»l»^ Angriffes zu thun bereit sei, und ob im Fall der bewilligten Werbung das erforderliche Wcrbgcld und r solche Bezahlung geleistet werden wolle, daß die eidgenössischen Völker mit Nuzcn und Ehre dienen kö»»^ Auf das dahcrigc Memorial vom t 7. Juli crwicdcrt der spanische Gesandte am 20. Juli in ausweicht Weise, die neulichcn Drohungen des kaiserlichen Gesandten werden doch nicht vermögen, die von den "»'^ verbündeten katholischen Orten Spanien abgegebenen Erklärungen zu entkräften, da beide Kronen st ch im Stand finden, die verbündeten Orte gegen jede Vergewaltigung zu schüzcn. Mit dieser Antwort sich die Orte nicht begnügen und stellen daher mittelst Memorials vom 25. Juli folgende einläßliche 8'"» Juli 1702, 1001 ungc»: 1. Daß Zeit und Art der Bezahlung der ausstehenden allgemeinen und privatrcchtlichcn Ansprachen hcordnct und nicht auf die Zeit der Bundcserncucrung verschoben, für die Bezahlung dieser Ansprachen ein ^»ugcndcr Fond angewiesen und seine Bestimmung nicht mehr entfremdet, und endlich über die Anerkennung °^r Bestreitung der eingegebenen Rechnungen eine Erklärung abgegeben werde; 2. daß über die Bezahlung ^ icit der Rcduetion ausstehenden Pensionen nicht mit Inaussichtstellung Ungewisser und auf viele Jahre Erziehender Anweisungen geantwortet, sondern diesfalls auch eine Zusicherung auf bestimmte Zeit gegeben ^crde; z die lallt vielfältigen Versprechungen erwartete Grcnzbcrichtung gegen das Mailändische nach ^ntung des Bundes einmal vorgenommen und hicfür Ort und Personen bezeichnet werden, um so mehr, ' der unbefugte nculichc Holzhau der Gemeinde Monte dieses dringend erfordere; 4. daß den cnnctbirgischcn ^ogtcicn laut crthciltcm Revers das Salz in billigerem Preise und besserer Qualität geliefert werde; 5. daß Beschwerden wegen des Zolls an der Pforte zu Mailand, wegen der Zollstcigcrung der aus dem ^ '"crgebiet über den Langcnscc geführten Colli und wegen des neuen Zolls zu Cairobbio abgeholfen werde; daß die Ausschließung der eidgenössischen Angehörigen von den geistlichen Bcncficien im Mailändischen ' 'op dem im Bund bestätigten alten Herkommen aufgehoben werde; 7. daß die im alten Quintcrnctto ü Mnen Güter von Steueranlagen ledig gehalten, oder dann die zu Gunsten der betreffenden eidgenössischen anzuordnenden Repressalien ohne Beschwerde hingenommen werden; 8. daß über die Bedingungen ^ Kapitulation, den Vorschuß der Wcrbgcldcr und die Sicherheit der Bezahlung ein spccistcirtcr Aufsaz und ^ordc, da zu viele Familien wegen mangelnder dicsfälligcr Befriedigung in Armuth gcrathcn seien einmal den Zinö des cingcscztcn Kapitals erhalten; 9. daß über die versprochene Hilfe bei der wcrd ^"v"klichung der von Seite dcö Kaisers gemachten Drohungen eine genügende Erklärung gegeben die / ^^de nämlich weiter gehen soll, als nur auf die im Bund vorgesehene Hilfe, und daß man wgcnosscn über die Zulänglichkcit derselben beruhige, da einem so großen Monarchen jczt des Krieges ' unmöglich fallen wolle, den Orten die längst verdienten Forderungen zu bezahlen; 10. daß über die )M>mg Früchten und Salz genügende Zusicherung gegeben werde, falls Deutschland die eventuell die Spmc verhängen sollte. Hierauf antwortet der spanische Gesandte unterm 26. Juli: 1. Da er fülle,/ über Fortsczung des Capitulatö erst vor wenigen Tagen erhalten habe, so könne es nicht auf- sv ^ früher für Bezahlung der ausstehenden Forderungen gesorgt habe; er werde sich aber Laster "'^ssich z«m König verfügen, um solche zu sollieitircn; an Mitteln, selbst größer» und vorthcil- Re/^"' ^ ungeachtet der durch den Krieg erhöhten Ausgaben nicht fehlen. 2. Die eingegebene ^ gesehen und wisse nicht, ob sie genehmigt oder bestritten sei; da sie aber ^ dürften beträchtliche Zahlungen nicht abgezogen sein; übrigens sei daö jezigc Drängen d>c/i "achdcm die Eingabe der Rechnung anderthalb Jahre auf sich habe warten lassen; nichtödcsto- ^ ^ Versicherung, bei seiner Besprechung mit dem König dahin zu wirken, daß die fragliche »och " ^^llst geprüft und versichert werde. 3. Für die Bezahlung der nach dem Rcductionsinstrumcnt ^gc/^^^»dcn wenigen Pensionen werde er sorgen; der dafür bestehende Fond sei der Kricgsbcdürfnissc sin / ^ geistliche Immunität habe weichen müssen, angegriffen worden, jczt aber wieder ganz s ^ "0prünglichcn Zwck bestimmt. 4. Rüksichtlich des Grcnzstrcitcs, der Zölle, dcö schlechten Salzes u. Fchlc/^^ ^ Abhilfe schaffen, sobald er eine Spccification der Beschwerden wegen der Zölle erhalte; der 5 Zöllnern liegen, da an den Zöllen von Seite dcö Königs nichts geändert worden sei. ^ Schwierigkeiten wegen Zulassung auf die geistlichen Bcneficicn werde er zu beseitigen suchen. 6. In 126 1002 Juli 1702. Bezug auf die Kapitulation aucrbictc er 2 Thalcr Handgeld und 28 Lire Sold nebst Brod und Porroiic und im Ucbrigcn die Bedingungen der früher genehmigten Kapitulationen von 1684 und 1690, so daß cr eine weitere Erklärung nicht nöthig finde. 7. Da der König nur die Fortsezung des Capitulatcs verlange, die ihm jezt nach vicljährigcm Genuß der Früchte desselben und in der höchsten Roth schwierig gemacht werde, stehe den verbündeten Orten auch nicht mehr zu, als die Erfüllung der Gcgcnpflichtcn zu verlangen! wenn sie größere Gefälligkeiten wünschen, so wäre es geziemend, dem König init solchen ebenfalls entgegenzukommen, in welchem Falle nicht zu zweifeln sei, daß er ihnen in jeder Noth im vollsten Maß entspreche» würde. Allerdings sei es dem König unter gegenwärtigen Umständen schwer, den alten ausstehenden Forderungen gerecht zu werden; aber unmöglich sei es nicht und dürfe nicht widersprochen werden, daß cr im F»^ einer außerordentlichen Noth nicht auch mit außerordentlichen Mitteln den dringenden Bedürfnissen der OrU beistehen werde. Sofern der Kaiser eine Sperrung der Früchte und des Salzes verhänge, so werde es seu^ wichtigste Angelegenheit sein, sie zum billigsten laufenden Preise damit zu versehen und ihnen namentlich daö Salz aus Burgund zu liefern, und zwar nach Luccrn oder an andere beliebige Orte. In der Bcrathung über diese Erklärungen sind alle Orte einig, daß von keinem Orte allein, sondern von allen gemeinst"" capitulirt und ernstlich getrachtet werden soll, bei diesen günstigen Umständen solche Bedingungen zu erhalte», daß Hauptleute, Officiere und Soldaten mit Nuzcn und Ehre dienen können, Illilr. (Dieselben Orte) Uebcr die Frage, ob man dem König von Spanien zu der angezeigten Heirat gratulircn wolle, sind die meisten Orte ohne Instruction. Es wird daher der Gegenstand behufs baldiger Erklärung der Orte Luccrn in den Abschied genommen, jedoch mit dem Vorbehalt, daß in dem Gratulationöschrcibcn das Wor> Bundesgenosse dem König gegenüber nicht gebraucht werde. III. (Ohne Glaruö.) Von den Gesandten dck Abtes von St. Gallen wird umständlich berichtet, was für eine Beschaffenheit es mit dem toggcnburgisch" Landrccht habe, was sich mit der Gesandtschaft von Glaruö zugetragen und was für Schmach und Gebiet vcrlezung dem Abte von derselben widerfahren sei. Obschon dem Abte in diesem Streit nicht auSdrüklich 0" besonderer Richter gewiesen sei, bitte und hoffe er, die katholischen Orte werden ihm nach bisheriger Uebu»ö zu dem unparteiischen Rechte verhelfen. Da Gefahr im Verzuge sei, erwarte cr, auch wenn die Gesandt" nicht instruirt seien, gleichwohl eine entsprechende Zusage, um so mehr, als sein Recht und das Unrecht dcr Gegner offenbar sei. Da es sich nur um die formelle Bewandtniß der Sache handelt und diese fast katholische Stände betrifft, so hätten die anwesenden Orte dieses Geschäft gern unter sich behalten, damit cö nicht an die Session gebracht werde. Es wird daher mit dem katholischen Gesandten von Glarus gcsproch^"' der sich aber mit der erhaltenen Instruction entschuldigt, dabei aber versichert, die Angelegenheit werde dtt Session in einer Weise vorgelegt werden, daß sich Niemand darüber zu beschweren haben solle. Der weit^ Verlauf ist aus dem gemeinen Abschied zu ersehen. (Die am zugerischcn Libcll thcilhabcndcn Or"'- außer Frciburg und Jnncrrhoden.) Um ^zu verhindern, daß die evangelischen Orte ihre Hand auch den Zugcrhandel schlagen, beschließen die am Libcll teilhabenden Orte gemäß ihren Instructionen, die Gemeinden des äußern Amts sollen die wider das Libcll vorgenommene Söndcrung aufheben, die vor>ö' Rcgicrungsform wieder herstellen und einander gutes schleuniges Recht halten; wenn dieselben aber auf ^ Sönderung beharren sollten, so würde man gegen die Ungehorsamen die in dem Libcll und dem Spruch 1624 enthaltenen Ursäze in Anwendung bringen. Dabei wird bemerkt, Schwyz mache wegen der Conscq"^ solcher Säze Bedenken, während dermalen, wo die Katholischen die Mehrheit haben, im allgemeinen tischen Interesse läge, wenn Schwyz selbst auch einen Saz bezeichnete, da ein solches Vorgehen künftig Juli 1702. 1003 d>o Parität dcr Religionen als Beispiel benuzt werden könnte. Hierauf erscheint eine Abordnung der'drei Gemeinden und versucht darzuthun, sie seien von dcr Stadt zur Söndcrung gezwungen worden; sie haben damit dem Libcll nicht zuwiderhandeln wollen, sondern begehren cS zu halten und seien sogar bereit, die alte ^cgicrungsform wieder einzuführen, wenn die Stadt das Libcll auch gegen sie halte und ihnen die Ungehorsamen gehorsam machen helfe. Da man hieraus ersieht, daß die drei Gemeinden auf ihrer bisherigen Innung, die dem Libcll ganz widerspricht, verharren, so läßt man cS bei dem obigen Beschlüsse bewenden, schwyz wiederholt seine im gemeinen Abschied angemerkte Meinung. i»ni»—(S. u. d. Vogtcien.) (Die mit Savoycn verbündeten Orte.) Wie Luccrn rcfcrirt, haben Uri und Schwyz den verheißenen ^"icht über den Gebrauch dcr schwarzen Stäbe in dcr Schweizcrgardc zu Turin noch nicht eingegeben, ^oshalb das früher dieser und anderer Beschwerden halber beschlossene Schreiben an den Herzog noch nicht habe überlassen werden können. Die Eingabe des fraglichen Berichtes sei daher dringlich. Schwyz bemerkt " diesem Anlaß, es sei instruirt, auch die ausstehenden Pensionen und Stipcndicngcldcr sollicitircn zu lassen. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheitcn: gem. Vogt, iibcrh. VVQ. Art. 10. Verwaltung im Allgemeine», ondgrasschllft Thurau. x. Art. 41. Verw.-u. RechnungSw.i. Allg. «I«I. Art. 422. Münzwcsen. „ 105. Mitregicrung der III Städte. ««. „ 470. Zollwesen. !S. „ 42. Vcrw.-u. NcchnungSw. i. Allg. tf. „ 249. Justizsachen, Recht, Gericht. „ 05. Vcrw.-u. RechnungSw. i. Allg. «»«»«». „ 118. Reformation d. Verw., Parität-c. I»I». „ 129. Beamte. I»I»P ,, 270. Stifte u. Klöster (Bischofzeil). ««. „ 117. Reformation d.Verw., Parität ic. «I«I«K. „ 020. Stifte u. Klöster (Paradies), sssx. Art. 28. Verwaltung im Allgemeinen. Kit. Art. 223. Kriegs- u. Militärwcsen. Iii». „ 59. Verwaltung im Allgemeinen. II. „ 210. Freier Handel u. Verkehr. II. „ 80. Obrigkeitl. Güter, Lehen rc. i»»i». Art. 22. Verwaltung im Allgemeinen. pz» Art. 242. Stifte u. Klöster (PfäferS). i»n. „ 57. Verwaltung im Allgemeinen. «vv. „ 87. Leibeigenschast, Fall, Abzug. «»«. „ 241. Stifte u. Klöster (PfäferS). q«I. Art. 23. Verwaltung im Allgemeinen. xx. Art. 103. Obrigkeitl. Güter, Rechte ic. rr. „ 247. Justizsachen, Recht, Gericht. ZV ,, 448. Stifte u. Klöster (Zurzach). 5>«. „ 471. Locales (Zurzach). „ 449. Stifte u. Klöster (Zurzach). tt. „ 353. Zurzachermarkt. !»!»!». „ 370. Kriegs- u. Militärwesen, im. „ 102. Obrigkeitl. Güter, Rechte ic. I»I»I». „ 401. LocaleS (Baden), vv. „ 232. Justizsachen, Recht, Gericht. i»i»„. „ 203. Justizsachen, Recht, Gericht. «I«I«I. Art. 22. Verwaltung im Allgemeinen. I'I't. Art. 101. Obrigk. Güter, Lehen ic. «vv. „ 74. Verwaltung im Allgemeinen. „ 238. Stifte u. Klöster (Muri). A ^^otb. Vogt, iiberh. >4. Art. 208. Beziehungen z. Bischof v. Como. P ^"UiS u. Mendris. Art. 20. Anstände mit Mailand. Lauts. t. Art. 273. Beziehungen z. Bischof v. Como. « Art. 222. Grenzen, GcbietSverlezungen w. . v. „ 43. Verwaltung i. Allg., Beamte w. ^ Mainthal. v. Art. 145. Landesverwaltung, Beamte. VoM Rhcinthat. ^raftchaft Targans ^raffchaft Baden. kostet Fretämter. 1004 Juni u. Juli 1702. 494. Coilferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen nnd Biel wahrend der Jahrrechnnngs- Tagsaznng zu Baden. 170L, im Juni und Juli. StaalSarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 82, toi. 840. Gesandte: Die gleichen, wie auf der Tagsaznng; für evangelisch Glarus Johann Heinrich Zwicki, Landammann. ». Auf Zürichs Ausschreibung versammelte sich die Confcrcnz bereits am 29. Juni behufs Vorbcrathung wichtiger Geschäfte. Es wird zunächst auf Gcnchmhaltuug der Obrigkeiten ein allgemeiner Bct-, Büß- "»b Fasttag auf den 21. September angcsczt. l>». Schaffhausen schildert, wie entgegen der Vertröstung des kaiscr lichcn Gesandten die Arreste, Confiscationcn und Bußen von Seite des nellenburgischcn Obcramtcs nicht n>» nicht aufhören, sondern sich täglich mehren, und bittet daher auf den Fall, daß es seine Leute und Güter mit Gewalt abzuholen gcnöthigt würde, laut Bünden um Rath und Hilfe. Die Orte finden nun, Schaff Hausen könne nicht zugemuthct werden, solche Bcdrükungcn länger zu dulden; da man wahrgenommen Hab daß die Vorstellungen des kaiserlichen Gesandten an die katholischen Orte wegen Freiheit der katholische Rcligionöübung in den bekannten Dorfschaftcn keine Schwächung der eidgenössischen Zuneigung hervorgebracht haben, ist man der Meinung, es sollte vor gemeiner Session wesentlich dahin getrachtet werden, von dc>» kaiserlichen Gesandten eindringlich Abhilfe der Beschwerden zu verlangen. Wenn dann die Erklärung des Gesandten nicht, wie bisher, nur allgemein lautet, sondern auf Einzelnhcitcn eingeht, wird dann eine nähere Besprechung mit ihm am Plaze sein; jedenfalls soll ihm erklärt werden, daß man sich nicht länger mit leere» Worten hinhalten lasse, und daß man Schaffhausen nach Inhalt der Bünde bei dem schüzcn wolle, was eö in den Bund gebracht hat. Wenn auch in dieser Frage auf die katholischen Orte kein besonders fester Fus zu sczcn ist, so wäre doch höchst bedenklich, sie davon in der gemeinen Session etwas merken zu lassen. Wegen Erneuerung des toggcnburgischcn Landrechtcs berichtet Glarus Folgendes: Nachdem der Abt de» Toggcnburgcrn verschiedene mit ihren Freiheiten unverträgliche Zumuthungcn gemacht, haben sie sich dcsff» bei Schwyz und Glarus beschwert, Redner und Beistände gesucht und erhalten und dem Abt das Recht diesen beiden Orten vorgeschlagen. Glarus habe begehrt, daß das Rcchtsvcrfahrcn dem Herkommen ge»»^ von beiden Ständen collcgialisch verpflegen werde; allein Schwyz sei einseitig vorgefahrcn, habe die Parte»" contradictorisch angehört, die Toggcnburgcr ctwclchcrgcstaltcn abgewiesen und in die Kosten verfällt. Dar»"^ habe auch Glarus die Parteien citirt; der Abt habe sich aber geweigert zu erscheinen, mit der Bemerkung, ^ habe ein Urthcil vou Schwyz, an dem er sich halte. Dessenungeachtet habe es die Toggcnburger angeht und zu ihren Gunsten gcurthcilt. Nun sei ihm nichts übrig geblieben, als auf der Erneuerung des L»» rechtes zu beharren, welche dann von der LandSgcmcindc auf den 23. Juni fcstgesczt worden sei. Sch'"^ und der Abt seien dazu eingeladen und die toggcnburgischcn Gemeinden durch ausgcschikte Zcddcl zu»' ^ scheinen auf der Allmcind zu Wattwyl aufgefordert worden. Er, Landammann Zwicki, Statthalter M»^ katholischer Konfession, und die Landvögtc Gallati und Blumcr seien auf die bestimmte Zeit in Walt»'" erschienen und, wie sie vernommen, wäre auch der weitaus größere Thcil beider Religionen, ungeachtet ^ ^ Juni u. Juli 170Z. 1005 ^erbotcs dcs Abtcö zu erscheinen Willens gewesen. Weil aber vom Landvogt zu Lichtcnstcig, Schorn» auf schloß Jbcrg, Landschrcibcr Lcdcrgcrwcr und Ammann Gcrmann dawider protcstirt und im Namen des Abtcö eidgenössische Recht dargcschlagcn worden sei, haben sie, um den ehrlichen Toggcnburgcrn kein Ungemach ^uf den Hals zu laden, den Bcschwörungsact eingestellt, den Rcchtsvorschlag aber nicht angenommen, sondern Amtleuten des AbteS gngczcigt, daß sie den ganzen Hergang ihrer Obrigkeit zu weiterer Verfügung hinterlegen werden. Der Landrath von GlaruS habe darauf cinmüthig beschlossen, den Rcchtsvorschlag nicht Annehmen, sondern gleich nach der Tagsazung die LandrcchtSerncucrung vorzunehmen, vorher aber hier über l Sachlage Bericht zu erstatten und die Orte um treues Aufsehen zu bitten. Die Confercnz sieht sich zu wem Beschlüsse veranlaßt, sondern will gewärtigen, was die Tagsazung beschließen werde. «I. (Ohne arus und Außcrrhodcn.) Zürich hat auf Berns Begehren seinen Buchdrukcrn, Buchbindern und Krämern ^bote», keine andern, als die neu verbesserten Kalender zu drukcn und zu verkaufen, und zwar unter An- 0)»ng dcr Confiscation und hoher Buße. Bern und Schaafhausen verstehen sich zu gleicher Anordnung, "lll dagegen eröffnet, ihre Buchhändler hätten in einer Bittschrift vorgestellt, der Druk bloß dcs neuen ^ "'bcrs ftl dem Absaz sehr nachtheilig, weil in der Nachbarschaft Kalender nach neuem und altem Styl hall^^^bcn werden. Man hat aber die Gesandten von Basel ersucht, diesfalls mit den übrigen Orten zu vdcr doch wenigstens ihre Buchhändler zu verwarne«, dergleichen Kalender nicht in andere eidgenössische »o/ ^senden, indem man hierauf wohl achten »verde. «. (Ohne Bern.) Zürich und St. Gallen tragen als' "uwescndcn Orten sei bekannt, in welcher Weise das Post- und Botcnwcscn nach Genf von mehr ^ ^ ^"'^Adreißig Jahren her abwechselnd von Zürich, Basel, Schaafhausen und St. Gallen nach jedes OrtcS "rfniß besorgt worden sei; eben so bekannt sei, was die bcrnischcn Postmeister seit einiger Zeit mit u»tcr^"^ ^ ^ittc, Abnahme und Visitation der Felleisen und Bricfsäkc unter dem Titel dcs Postrcgals haben. Sic stellen nun die Frage, ob ein solches Verfahren neben den Bünden, welche den Handel und Wandel gewährleisten, bestehen könne und empfehlen diese Angelegenheit der Verwendung ^i^""^Heiligtcn Orte. Wie wenig die Bemühungen dieser lcztcrn auf Bern vermochten, wissen die Gc- refcrircn. Daß dann Zürich und St. Gallen zur Beschwcrdcführung vor der gemciucn Session svr -t! wurden und was der Erfolg davon war, zeigt der allgemeine Abschied. Die beiden Städte vcr- ^ t^ues Zusammenhalten und wollen die Wirkung dcs an Bern erlassenen Schreibens abwarten. ^ Route über Pontarlicr fortgefahren und im Allgemeinen überlegt werden, wie cs ^^^ältnissc noch besser geordnet und die Altcrnation eingerichtet werden könne, I. In der Bcsorgniß, katholischen Orte zu einer Bcglükwünschung der ncucil Königin Anna von Großbritannien bieten, wird beschlossen, das königliche NotificationSschrcibcn der Session nicht vorzulegen und den vv„ ^ ^""sichcn Gesandten durch Bern hierüber verständigen zu lassen, zx. Aus die Anzeige dcS Königs djx i-r betreffend seine Succcssion in die oranischcn Lande findet man eine Antwort nicht nöthig, weil streitig ist. Ii. Es werden folgende kirchliche Untcrstüzungcn beschlossen: 1. Den Pfarrhcrrcn ^'^"^ch und HcrbiShofcn je 100 Gl. nach der fünförtischcn Scala; 2. der rcformirt-dcutschcn Gc- >>n -^ariakirch 200 Gl. nach der sicbcnörtischcn Scala; 3. den französischen Flüchtlingen zu Fluchshof u»d für den Bau einer Kirche 100 RcichSthalcr nach der ncunörtischcn Scala. Schaffhauscn schuldig wollen sich jedoch nur zu einer freiwilligen Steuer verstehen und Appenzell und Biel rnt- gänzlich; man erwartet aber, sie werden um so geringen Betrags willen sich nicht von den rtcn sondern; 4. dem Pfarrer zu Christian-Erlang 130 Gl., wobei Zürich bevollmächtigt wird, 1006 August 1702. Namens der V evangelischen Städte die erledigte Pfarrcrstclle mit einem tauglichen Subject zu versehen. I 1. Bei diesen Zeiten findet man bedenklich, den Piemontescn zur Auferbauung ihrer Kirchen etwas beizusteuern, erklärt sich aber für bessere Zeiten hiezu geneigt; Bern wird beauftragt, solches gehörigen Orts anzuzeigen. 2. Eine gleiche Bcwandtniß hat es rüksichtlich der in den baden-durlachischcn Landen etablirten französischen Flüchtlinge. Ii. Die vom kaiserlichen Gesandten so eindringlich verlangte Abstellung der TranSgressioncn und dessen Abmahnung bei den diesfalls verbündeten katholischen Orten von der Eingehung des mailändischc» Capitulats veranlaßt die Confcrenz zur Bcrathung der Gründe, welche die evangelischen Orte vor der Session geltend machen sollen. Nach reiflicher Erdaucrung wird den katholischen Orten auf ihre bekannten Gründe zu crwiedern beschlossen, daß sie sich mit Anerkennung des Capitulats und Bewilligung eines Volksaufbruchcs zu Schiedsrichtern der beiden streitenden Mächte auswerfen, die eine für legitime Besitzerin erklären und die andere als unberechtigt abweisen, womit die so ersprießliche Neutralität aufgegeben werde und sie sich als Feinde Oesterreichs erklären. Der Inhalt dcö Capitulats sei den evangelischen Orten wohl bekannt und ma» rathe ihnen nicht, dasselbe auszugeben, sondern dem spanischen Gesandten zu antworten, sie verbleiben für einmal bei dem Capitulat, nähren aber die Zuversicht, man werde ihnen nicht zumuthcn, sich zum Richer beider Parteien aufzuwerfen, da sie wohl ermessen können, wie empfindlich Oesterreich dieses aufnehmen würde, besonders wenn die Abstellung der Transgressionen auch nicht erfolge; im Übrigen mögen die katholisch^ Orte sich seitens der evangelischen aller Bundcstrcue versichert halten. 495. Jahrrechnung der die vier ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Lauis. 1702, l«. August. Staatsarchiv Zürich. Enneibirg. Absch. Bd. VIII. — Kantottsarchiv Schaffhausei«. Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Jakob Ulrich, Zunftmeister. Bern. Johann Jakob Trübclbciß, des innrr" Raths. Lucern. Johann Jakob Ludwig Pfyffcr, des inncrn Raths. Uri. Franz Jgnaz Crivclli, Sek^. meistcr. Schwyz. Anton Jgnaz Ceberg, Statthalter. Untcrwalden. Niklauö Jmfeld, alt-Landa»»na^ von Obwalden. GlaruS. Johann Heinrich Jakobcr, des Raths. Basel. Johann Ulrich Passavant, d^ inncrn Raths. Frei bürg. Franz Niklaus Vondcrwcid, deö inncrn Raths. Solothurn. Johann Wilhelm Suri, des Raths. Sch Uffhausen. Johann Konrad Pcyer im Hof, Rathschrcibcr. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vogteien Lauis u. Mendris. >». Art. ll). Landcsverw.; allg. Verord., Statuten ic. Vogtei Lauis. i». Art. 274. Beziehungen z. Bischof v. Como. «. Art. 223. Grenzen, Gcbietsverlcz. " «. „ 133. Güterverkauf an Fremde ic. t. „ 137. Zollwesen. «I. .. 44. Verwaltg. I. Allg., Beamte ,c. I,. „ 275. Bezieh, z. Bischof v. E-""" Vogtei Mendris. x. Art. 313. Verwaltung v. Recht ». Gericht, x u. t> ans dem Schaffhauserexemplar. August 1702. 1007 40«. Jahrrechimng der die vier ennetdirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Lnstgarns. 1702, nach dem 10. Auftust. Ka»t»»sarch>v SchaNUausc». Abschiebc. Gesandte: Die nämlichen, wie zu LauiS. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte HcrrschastSangclegcnhcitcn: ^ Aogt. iibcrh. Art. I5K. Niederlassung ; Bicinat ic. ^" Luggarus. I». Art. 37. Allg. Verord., Landesvcrw. >c. 497. ^^chnnngsconferenz der Städte Bern und Frciburg betreffend ihre gemeinsamen Vogteien. Murten. 1702, 1«. bis 22. ?luguft. SwaisarchiV »er». Frkiburgcr Abschiede Bd. S, S. S27. läal e^^^^^' Samuel Frisching, Wälschsckclmcistcr; Alexander von Wattcnwyl, Vcnncr, beide des Raths. Frei bürg. Rudolph Fiva, Gcncralcommissär; HanS Peter Castella, Sekelmcister, beide "lncrn Raths; NiklauS Vondcrwcid, Stadtschrcibcr. die ^ lik. Längs dcö Baches la Biordaz zwischen Palczicux und Granges, der >drc ^"dcr Stände scheidet, sind Marchsteinc zu sezcn. II. Frciburg verlangt, daß die zu Trey Präd uach Torny-lc-Petit abstatten, nachdem die zu Villcncuvc ihre Schuldigkeit gegen den ^ Zu GrangcS auch gcthau haben. Bern sagt die dcmnächstigc Vollziehung zu. ini» «« (S. u. a». ' 0p» In dem Streite zwischen dem Landvogtciamt Pctcrlingcn und der Gemeinde Glcttercns wegen ^"ändcrung des BcttcS dcö GrcnzbachcS werden die widersprechenden Behauptungen der bcidcr- ^«»nt u> dcil Abschied genommen und die Einstellung weiterer Maßnahmen bis nach Allerheiligen ^ verlangt zu wissen, warum sich Freiburg über den seit Jahren projcctirtcn und von ^sandt^"^ lzenchmigtcn Vertrag betreffend den Zoll zu AllicrcS noch nicht ausgesprochen habe. Die Frciburg versprechen die Sache unvcrwcilt in Fluß zu bringen. i»i«. (S. u. Tschcrlitz.) die h. Vkarchstrcitigkciten zn Oron beigelegt sind, verlangt Frciburg die Aufhebung dcö Arrests auf »st^ welche den Dienst verlangen, verbessert, namentlich das Werbgcld auf 12 Thalcr erhöht. Man ist ' zwar überzeugt, daß man bei diesem zugesagten Sold nebst Brod und Porronc mit Ehre und Nuzcn d»> konnte; allein Bedenken macht noch der Umstand, daß die Hauptleute für die Bekleidung und Montirung 0^ Compagnicn eine allzugroße Summe, nämlich 5 bis 6000 Gl. vorstecken müßten, und daß man »us ^ Anweisungen (Patcntilicn) nach früherer Erfahrung nicht 4 PhilippSthalcr ziehen, sondern einen Verlust ^ -1 bis 5"/o und noch mehr erleiden werde. Man ist daher der Meinung, es sollten den Hauptlcutc» ^ König größere Gcldzuschüsse gemacht und von ihm besondere Beauftragte bezeichnet und besoldet werde», den Hauptlcutcn die Patcntilicn in vollem Werth und einen Monat vor dem Verfall auszuzahlen; in d> ^ Falle wäre dann diese Capitulation besser als die französische und jede andere. Da aber der Capitui^^, cntwurf bisher nur Luccrn zugekommen war, so wird derselbe sammt einem Gutachten dieses Ortes »' t Abschied genommen. Dabei wird aber allgemein vorbehalten, vor Abschluß der Capitulation und dein ?llst ^ der Mannschaft gewisse Garantien für die Bezahlung oder Versicherung der gemeinen und der bcs»> August 1702, 100 9 Anforderungen aus dem frühem Dienst zu verlangen, wobei auf Verpfändung einiger Länder, von Kleinodien, ^ stlbst der Krone hingedeutet wird. Ebenso wird volle Sicherheit für die nvthigc Zufuhr von Getreide und z ""d für hinlänglichen Schuz verlangt, wenn das Reich eine Sperre verhänge und vielleicht gar einen llchcn Augriff mache, indem es die dem spanischen Gesandten abgegebenen Erklärungen als Bruch der nnung auslegt. Inzwischen gcwärtigt man, che mit dem spanischen Gesandten diesfalls in dircctc Unter- ^uivlung getreten wird, »och die Entschließungen von Freiburg und des AbtcS von St, Gallen. Lucern ud de», Gesandten Kcnntniß geben, daß sein Schreiben und der Entwurf der Capitulation vorher noch den such hintcrbracht werden sollen. I». Da die Zeitumstände den Zielen der verbündeten Orte nun günstig zu « Dinge aber durch zu frühzeitige Werbung und che die Ansprachen sichergestellt sind, leicht "A)theil gemeiner Eidgenossenschaft und der katholischen Orte insbesondere umschlagen könnte, soll man üb« zurükhaltcn. In Betreff der dem kaiserlichen Gesandten endlich zu erthcilendcn Antwort ,/ ^ Fortsczung des mailändischcn Capitulats, eventuell die Aufhebung des Erbvcrcinö soll man sich vo„' schuftlich, keineswegs aber etwa mit dem Trommelschlag vernehmen lassen. Ein dicSfälligcr n Luccrn ausgearbeiteter Entwurf einer Antwort wird zur Bcrathung durch die Obrigkeiten in den Abschied Mvinnicn. Die Ergänzungen im Gesandtenvcrzcichniß aus dem Schwyzcr Rathsprotokoll Bd. 12, tat. 22, 499. Jahrrechiuulg der die Vostteien Bellenz ic. regiereude» III Orte. Bellen;. 170L, 2-t. August. Es erübrigt nur folgende Instruction für den »idwaldischcn Gesandten alt-Landvogt und Commissär ^nz Melchior Zelger t 1. Weil der Commissär cbenso wenig als die Pflichtigen die leztjährigc» Aufträge noge» Reparirung des Tcssin und des Dragonats und Erhaltung der Wuhren vollführt habe», erhält der vi Vollmacht nnd Befehl, jeden Ungehorsame» nach Gebühr zu bestrafen und neue Weisungen zur ' luhrung der Arbeiten zu crtheilen, 2. Betreffend die ärgerliche in der Grafschaft Bellenz ergangene "nonie, deren unterschiedliche Personen bezichtigt sind, ist auf Seite Nidwaldcns der ernste Wille, daß dieses vst Laster ausgerottet werde, Daö Sindicat sott daher wider solche, die hierin fchlbar erfunden worden, di>ae bczüchtigen; sollte einer der Geschworenen selbst dabei betheiligt sei», hat an Stelle b be» Laudschrciber der Aufrichtung des Processcs beizuwohnen, 3. Da dem Vernehmen nach einige »»^ ,^ ' Sache nicht an's Tageslicht kommen zu lassen, in Folge Abmachungen mit dem Landvogt voi^.- wurden, ist der Gesandte beauftragt, das Quintcrnct fleißig zu durchgehen; wo Unrichtigkeiten erl lvll der Gerechtigkeit zu ihrem Lauf vcrholfcn werde», 4, Da einige Unterthane» in Bellenz sich wider das Verbot Vieh in's Mailändischc zu treiben, will Nidwaldcn die Uebertrcter und die, Bet hwrzu die Erlaubniß gegeben hatten, nach Strenge züchtigen, 5, Weil imuzer „ych Klagen in ch'st e Gewichtes und Maßes fließen, soll der Gesandte fleißig nachforschen und helfe», daß die Fehlbaren W werden, K, Andere Ridwalden dermale» nicht bekannte Punkte soll der Gesandte nach Inhalt der u> mit den übrigen Gesandten abthun, Vundcdurchiv Mdwulocn: Wochnirathspiotoioll v, I?, August eol, as». 127 1010 August 1702, 500. Conferenz zwischen Zürich und dem ErzHaus Oesterreich. Ramsen. 1702, 25. u. 20. August. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 8.1, toi. z. Gesandte: Für Zürich. Oberstfcldhauptmann Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Statthalter; Beat Holzhalb/ Zunftmeister und des Raths. Namens des ErzhanscS Oesterreich. Johann Baptist Moser von Moshost»- obcrösterrcichischcr Regicrungsrath. Der österreichische Abgeordnete eröffnet die Confcrcnz mit folgendem Vortrag: Es sei bekannt, waS Klagen in Betreff des Dorfes Ramsen seit 1656 an den Kaiser gelangt seien; weil aber die zulänglich^ Mittel zur Abhilfe nicht ergriffen worden seien, so habe der Kaiser sich endlich entschlossen, von der Stad Stein die Wicdcrlösung dieses Dorfes zu verlangen. Da aber Zürich durch eine Dcputatschast habe anhalte" lassen, daß man an Ort und Stelle eine gründliche Untersuchung vornehme, habe der Kaiser aus crbvcrcinig"l Wohlgcwogcnhet dieses Gesuch nicht abschlagen wollen; es sei nun darum zu thun, Alles genau zu u»tc^ suchen und dahin zu trachten, daß Alles wieder in den tractatmäßigcn Stand gesczt und das frühere Verständlich hergestellt werde. Zürich crwicdcrt hierauf, ihm seien seit den Jahren 1694 und 1696 kci>" Klagen bekannt, die damals erhobenen Beschwerden aber durch Deputatschaften verglichen und ihnen Aichig verschafft worden; wollte man nun die bezüglichen Abschiede für ungültig halten, so seien es auch nicht mi"^ die Klagcpunkte; sofern seither etwas wider die Tractate, Abschiede und die Billigkeit vorgefallen sein niöch"' sei Zürich ganz geneigt, solches anzuhören und Verfügung zu treffen, daß daö erbvcrcinigtc gute Einvcrneh»"" wieder unterhalten werde. Hierauf wird in die kirchlichen und politischen Klagepunktc eingetreten und dar«^ jcwcilen die Erklärung abgegeben, wie folgt: 1. Am Fronleichnamsfest haben einige reformirtc Ramsel nur Karren und Wagen in die Straßen gestellt, sondern auch das Vieh ab der Weide unter die Processi getrieben, so daß daö Volk sich habe trennen müssen; ferner haben sie allerlei Spott getrieben und vor d"" Vcnerabilc nicht den Hut abgenommen; auch sei eine Weibsperson zum höchsten Acrgerniß mit offenen unter die Proccssion getreten, waö die Ausübung der katholischen Religion sehr beeinträchtige. Zürich antwor' darauf, wenn solches vorgekommen, sei es wider seinen Willen geschehen und es hätte der Pfarrer " Ramsen bei der Stadt Stein klagen und Abhilfe verlangen sollen. Damit aber Ähnliches nicht mehr gc>ch^' sollte die Stadt Stein in Ramsen jährlich verkünden lassen, daß zur Zeit, wo Processionen gehalten wcr^' kein Vieh von der Weide getrieben werde und Jedermann gehalten sei, vor der Processi»» den Hut abzusic^''' vor den Häusern aufzustehen, oder auszuweichen, oder sich in die Häuser zu begeben. 2. Seit 1659 sich die Zahl der Katholischen in Ramsen bedeutend vermindert. Dieses wird von Zürich mit gutem widersprochen und'der Beweis anerboten, daß sich die katholische Bevölkerung um einige Personen vcr>" habe; anch beschwert sich Zürich nicht wenig, daß durch einige fricdhäßige Leute ausgestreut werde, es 1^ einige Katholische durch Gift beseitigt worden. 3. Die Stadt Stein habe nicht dulden wollen, daß ^ Pfarrer von Ramsen in dem Dorf ein Kreuz aufrichte, wozu er doch befugt zu sein glaube. Namens Stadt Stein wird crwiedcrt, an Pfarrer Mändlc sei wegen Aufrichtung fraglichen Kreuzes allerdings, ohne Erfolg, eine Protestation erlassen worden; den Ramscrn werde die Versicherung ertheilt, sic dc> August 1702, 1011 Abling des katholischen Glaubcns ungehindert verbleiben zu lassen; dagegen erwarte man, daß die Katholische» Rcformirtcn keine Neuerungen zuinuthen, indem die Vermehrung der Kreuze nur zu Unfugcn Anlaß sieben konnte. 4. Die von der Kirche cingescztcu Feste und Feiertage werden von den rcfornürtcn Ramsern 'vch Waschen, Hvlzhaucn und Filhrwcrkcn vorsäzlich profanirt. Darauf wird eingewendet, man solle die stbarcn der Stadt Stein verzeigcn, da diese nicht ermangeln werde, die auf Fcicrtagsbrüchc gescztcn Gcld- pcn zu verhängen; dabei werde aber auch vorauSgcsczt, daß die katholischen Ramscr die Rcformirtcn mit >ncn neuen Feiertagen beschweren werden. 5. Die nellcnburgische Regierung beschwert sich über die Stadt welche nicht zugeben wolle, daß der Pfarrer von Ramsen die Leute um gewisser Fehler willen mit "chsstrafcn belege, was doch allerorten üblich sei und den Pfarrhcrrcn zustehe. Die Stadt Stein führt lügen ^ ^ Fxjxrwgsbrüchc bisher ohne irgend welchen Widerspruch bcurtheilt und die Exemtion ^ 'e Mitwirkung des Pfarrers angeordnet; sie hoffe daher, man werde von dicSfalligcn Neuerungen abstehen. - on Seite des österreichischen Dcputirten wird prätcndirt, daß die Ehen der Rcformirtcn in der katholischen ^ wc durch den katholischen Pfarrer copnlirt und ihre Kinder auch dort getauft werden sollen, indem solches ewcr Öffnung enthalten sei. Diese Prätensiou wird von denen zu Stein mit großer Verwunderung ü)vrt, indem die Kopulationen und Taufen der evangelischen Rainscr jewcilcn vom reformirtcn Pfarrer ^worden seien, keine Öffnung von etwas Andcrm spreche und das crzhcrzoglichc Rcscript von l 659 ^ von Ramsen diese Bcfugniß klar zugebe, weswegen sie der Hoffnung lebe», mau werde die rcformirteu ^ '^cr iu diesem Punkt mit keinen Neuerungen beschweren, vielmehr sie im Genüsse ihrer Freiheiten belassen. den Gcn'chtShcrrn zu Ramsen wird geklagt, er habe diejenigen Personen, welche auf den Palmsonntag vv» ' kstbrochcu, mit Geldbußen belegt. DicS wird vom gegenwärtigen Gcrichtshcrrn, Sckclmcistcr Schneid Wcrd^^"^ ^ Nmtcö widersprochen und versichert, daß cS auch künftig so werde gehalten visu»' ^ Pfarrer zu Stein gehe zu kranken und sterbenden rcformirtcn Ramsern, mache Hanö- v'üstc^frage die Leute, ob sie keine katholischen Dienstboten halten, halte Kinderlehrcu, und der Schüllers ^ desgleichen. Dies widerstreite den Verträgen, indem diese zu Ramsen allein den Katholischen die »Nt> ^^üwMbung und den Evangelischen sowohl heimliche als öffentliche Zusammenkünfte verbieten Schulmeister ganz von Ramsen ausschließen. Diese Augabc wird bestimmt widersprochen, Ki>,"' ^ ^"rcr und Schulmeister sich der erwähnten Handlungen nie unterstanden haben und auch weder "vch Predigten noch andere Religionsübungcn gehalten worden seien, indem man wohl wisse, ^^rmirten Ramscr vermöge der Tractate hiezu keine Bcfugniß haben und dieselben heilig zu halten Erbend^ würde einem rcformirtcn Pfarrer doch sehr schwer fallen, wenn er eine kranke oder ^tl»W ^ ^ versprechen habe, nicht besuchen, sondern trostlos hinsterben lassen sollte, während dürdci, ^ ^ Stadt Stein ohne Widerspruch von Seelsorgern ihres Glaubcns besucht und getröstet ^chwc erwarte daher, cS werde in diesem Punkte Rcciprocität gehalten werden. 9. Eine weitere dahin, daß diejenigen Personen zu Ramsen, welche von der evangelischen zur katholischen "^^vctcn, von dort verwiesen, und daß einem gewissen NiklauS Graf von Worblingcn, der nunmehr veränderter Religion der Zugang in das Dorf abgeschlagen worden sei. Darauf erfolgt in ^igivn hundert Jahren her von keinem Ucbcrtritl von der einen zur andern Zollen ' weniger, daß man Jemand von seinem ihm in Ramsen zustehenden Bürgerrecht habe verdrängen ^lbtsn'"^ künftig den Katholischen sowohl als den Rcformirtcn gönnen, waö ihnen von ^ün gebühre. 10. Den Katholischen werde die Erwerbung des Bürgerrechtes zu Ramsen sehr erschwert. 1012 August 170Z. Wenn zwar die Taxe für Jedermann auf 100 Gl. gcsezt sei, so werde diese doch nur von den Katholische» genau bezogen, während den Evangelischen ein Nachlaß gestattet werde. Dies wird positiv widersprochen, und behauptet, die Angehörigen der einen und andern Religion seien in Erwerbung des Bürgerrechtes gleiche halten. 11. Die ncllcnburgischc Regierung klagt, ein gewisser Ruodi Brütsch, der Zeit zu Behlingen säßhasi, der mittelst der Abstammung von seinen Eltern Bürger zu Ramsen gewesen und während seiner Abwesenheit die der Gemeinde schuldigen Gebühren nicht entrichtet, werde deshalb nun seines Bürgerrechts verlustig erklärt. ES wird ihm zu Rcspcct des kaiserlichen Conimissärs das Bürgerrecht wieder zugesagt, unter der Bedingung, daß cr für die Zeit seines auswärtigen Aufenthaltes die gewohnten Gebühren an die Gemeinde nachentrichte. 12. Wcgc» Hilarius Ncidhardt, welcher sich beklagt, daß die Stadt Stein ihm das Bürgerrecht, welches seine Eltern i» WicSloch besessen, nicht angcdcihen lassen wolle, wird der Stadtschrcibcr beauftragt, in dem Handbuch nachz» schlagen, ob Ncidhardts Voreltern Bürger gewesen seien, oder das Hintersaßcngeld bezahlt haben. 13. Weiter wird Beschwerde geführt, daß dem Hans Ritzi von Worblingcn von dem zu Wicsloch ihm angefallenen Erbc gegen den Inhalt des hcgäuischcn Vertrags von 1494 ein Abzug von 60 Gl. abgefordert worden sei. D» Stadt Stein erwidert, sie habe dieser Enden zu allen Zeiten den Abzug ohne Widerspruch bezogen; man nur in den alten Verträgen nachsuchen, wie die Herrschaft Ramsen im Hegäu der Abzüge halber gchal»» worden sei. Wenn aber Einer, der außer dem Kreise des hcgauischen Vertrages gesessen sei, Etwas aus dcr Herrschaft Ramsen beziehe, müsse er davon den zehnten Pfenning entrichten, waö selbst von der holst» Konferenz und den Obcrbeamtcn von Stockach billig befunden wird. 14. Auf die Klage, daß ein Soldat/ der auf einen gewissen Posten gestellt worden, um die Zufuhr zu verhindern, von einigen Bürgern vo» Stein in seiner Function verhindert worden sei, wird von der Stadt Stein angegeben, sie habe aus A»>»^ vieler insolenter Vorfälle von Stockach ein Schreiben erhalten, des Inhalts, sie solle alle diejenigen Soldatc»/ welche von ihren Officicrcn keine authentische Paßschcine aufweisen können, anhalten. Da nun der fragl^ Soldat mit keinem solchen Paß versehen gewesen und sich durch seine widersprechenden Aussagen noch überdies verdächtig gemacht habe, sei er angehalten, aber auch sofort wieder entlassen worden, nachdem seiner Mst" ein geringer Schein vom Fähnrich eingegangen sei. 15. Eine fernere Klage lautet, die Stadt Stein h»^ den Hof zu Bibcrach verpallisadircn lassen. Die Stadt Stein glaubt, man werde das Vorgekehrte doch »^ als Vcrpallisadirung ausdeuten können. Es habe sich nur darum gehandelt, den dort gestandenen Privatschio" zu rcpariren, um den Hof vor den Zigeunern und andcrm Strolchcngcsindel zu sichern. 16. Man verbiß den Ramscrn, in irgend einer Sache in Stockach Raths zu begehren; zwar sei wohl bekannt, daß Appellationen nach Innsbruck gehören. Die Antwort hierauf lautet, cö erinnere sich Niemand eines Verbot sich in Stockach Raths zu erholen. 17. Der Pfarrer zu Ramsen sei citirt worden, mit Ober- und 0»^ gewchr vor Gericht zu erscheinen, waö gegen einen Geistlichen ein unstatthaftes Verfahren sei. Die St» Stein antwortet hierauf, sie wisse wohl, wie man geistliche Personen zu tractircn habe; cö wäre möglich/ ' der Wcibcl aus Jrrthum und ohne böse Meinung also citirt hätte; übrigens wäre sehr zu wünschen, ' Pfarrer Mändlc sich nachbarlich vertragen und nicht jeder geringen Sache eine so böse Deutung geben »"'^ Nach Anhörung dieser Beschwerden wollten die zürcherischen Gesandten mit Commissär Moser in freundliche r. .mg treten w.c wirklichen Ucbelständcn rcmcdirt werden möchte und ihm den Entwurf des Abschieds wir! zu Hm.den stellen; d.e.er entschn.digte sich aber, es sei ihm kein anderer Auftrag ertheilt worden, als die S" zu unt.rittchcn und darüber Bericht zu erstatten, weswegen er sich nicht weiter einlassen könne; er werde ' dem Ka.,cr über Alles getreuen Bericht erstatten und zur Beilegung der Anstände sein Möglichstes bcitrast bck ei» August 1702, 1013 501. Konferenz der mit Toggenburg verlandrechteten Orte Schwyz und Glarus und Abt von St. Gallen. Einsiedeln. 1702, 2». u 29. Slnflust. Dtistsarchiv St. walle». Acic» Toggenburg Rub, 85, Fascilel 54. Gesandte: Schwyz. Franz Lcodegar Nicdcröst, Landammann; Johann Dominik Bctschart, alt-Land- ^"mann; Joseph Anton Stadler, des Raths. Glarus. Heinrich Zwicki, Landammann; Kaspar Müller, Schalter. Abt von St. Gallen. Georg Wilhelm Ringk von Baldenstcin, Landhofmcistcr; Franz wn Ow«oz.. n. (Schwyz und Glarus.) Die Confcrcnz tritt nach dem Wunsche der lcztcn Jahrrcchnnngstagsaznng lanimmcn. Schwyz verlangt vor Allem zu vernehmen, mit was für Formalitäten GlaruS die wiederholt dab ^ toggcnburgischc Landrechtscrneucrung vorzunehmcn gcsinilt sei, und wie dies geschehen könne, damit ^ gleichzeitig das Ansehen der beiden Orte und des AbtcS bezüglich der Mitlandlcutc im Toggcnburg Land^ Daralif eröffnen die Gesandten von GlaruS, ihr Ort sei unabänderlich entschlossen, das T>cs^^ Toggenburgcrn und zwar in Verbindung mit Schwyz sobald als möglich zu erneuern. Fvr halber könne GlaruS auf die allseitige Kommlichkcit Rüksicht nehmen, in Bezug auf die ^ Glarus bei der Art und Weise, wie der lezte Bcschwörungsact vor sich gegangen, bewenden, d> ^ wünschen wäre, daß künftig jeder neue Abt bei Antritt seiner Regierung das Landrccht statt der r der Hand, in der nämlichen Weise beschwöre, wie jcwcilcn das alte Land- und Bnrgrccht sie beschworen wird. Glarus macht dabei geltend, es behalte dem einen oder andern Orte, sofern H ""sicher Meinung sind, die Bcfugniß vor, zu fünf oder zehn Jahren um das Landrccht zu erneuern, 'hrer sich hierüber vorläufig ausgesprochen, präcisircn die Gesandten von Glarus die Ansichten ^)in: 1. Die Beschwörung des Toggcnburgcr Landrcchtcö soll künftig nicht mehr durch Dar- ^cht ^ ^^nd, ^'"6 keinem der bcthciligtcn Stände angemessen sei, geschehen. 2. Die über das Land- z ^andlcutc Toggcnburg errichteten Briefe werden als gültig und zu Recht bestehend angesehen, niit ^ Karate Beschwörung des Landrcchtcs könne GlaruS nicht verweigert werden, da es gleichberechtigt dicht r leztern diese Berechtigung durch einen besonder» Vertrag von 1688, an dem GlaruS seine ^ ^nomine», zugestanden worden sei. Darauf erklären die schwyzcrischcn Gesandten, ihr Ort wolle dvr>„ ^"»ie unbeschränkt bewahren und habe beschlossen, ebenmäßig mit Glarus die Landrcchtöcrncncrung 3e»c», i^dch nur in bisheriger Art und Weise, die bei der Huldigung des Cardinalö Sfondrati 1687 b°n ^^^icstcllt worden sei. Weiter zu gehen ist Schwyz nicht instruirt. I». (Schwyz, Glarus und der Abt ^klärc» Nachdem isiese Jnstructioncil der beiden Orte den Gesandten des Abtes eröffnet worden, ^itp,",f^!^ Landrcchtscrncucrung nicht widrig, er halte aber den gegenwärtigen zu <5. . nicht für geeignet, da in Toggcnburg Alles in höchster Turbulenz sei, cS von Worten leicht ^iarus Zu furchtbarem Unheil kommen könnte. In Bezug auf die Forderung von nur das Landrccht des Abts Ulrich von 1ä69, sondern auch der Landlcutc Landrccht von dnd Fallenlassen der bisherigen Form und eventuell nur einseitig von dem einen oder 1014 September 170Z. andern Orte, beschworen werden solle, sind die Gesandten ohne Instruction. Schwyz kann mit der Beschwörung einstweilen noch zuwarten, wenn nur Hoffnung geschöpft werden kann, daß die Mißverständnisse im Toggcnburg beförderlichst erledigt werden; dagegen wird cö schwerlich soweit geschehen, daß auch das 1440er Landrccht mitbcschworcn werde, um nicht die Dinge noch mehr zu verwirren. GlaruS behält sich vor, in Verbindung mit Schwyz den Tag der Landrcchtscrneuerung festzusezcn; die Bedenken gegen deren Vornahme in den jczigcn Wirren nimmt cö zu weitcrm Nachdenken iir den Abschied, ebenso seinen Antrag auf Feststellung einer neuen Form der Beschwörung, in den übrigen Punkten bcharrt es auf seinen Eröffnungen- Zulczt sprechen sich des AbtcS Gesandte noch dahin aus, ihr Herr werde nicht ruhen,^ bis die Anstände i»> Toggcnburg gütlich oder rechtlich liquidirt und frischer Tisch gemacht sei; inzwischen werde er sich über die gemachten Anregungen schriftlich oder auf dcmnächstigcr neuer Zusammcnkunft aussprechen. «». (Schwyz u»k Glaruö.) Landvogt Jakob Gallati und Landvogt Fridolin Blumcr alö Redner der Ausschüsse der Togge» burgcr stellen das Gesuch, die beiden Stände sollen laut Landrccht und alten Urthcilcn in dem Mißverständnis' von Toggcnburg mit dem Abt das Richtcramt übernehmen, und sich sodann bei dem Abt um die Freilaßu»!! des Landwcibel Germann verwenden. Die Namen der Gesandten sind dem einzig vorhandenen Abschiedöexcmplar des StiftLarchivs St. Galle" entnommen, das übrigens wesentlich nur lit. b und o enthält. Die Voten der Glarncrgesandtcn sind dc>" Landschrciber von Schwyz zur Aufnahme in den Abschied besonders zugestellt worden, und befinden sich Archiv Schwyz, Acten Toggcnburgerkrieg. 502. Außerordentliche siemeineidgenössische Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen- Baden. 1702, il. September. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. «S, kol. I«. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Hirzcl, Statthat' Bern. Emanucl von Graffcnricd, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, dcS Raths. Luccrn. (Entschuldig Uri. Joseph Anton Püutiiicr, Landammann; Johann Martin Schund, alt-Landammann. Schwyz Untcrwaldcn. (Entschuldigt.) Zug. (Ausgeblieben.) Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Landa»»»»""' Kaspar Müller, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Andreas Burkhard Drcicrhcrr. Frciburg. Franz Philipp von Lauten genannt Heid, Ritter, Schultheiß; Johann Peter Cain^' Sckclmcistcr. So lothurn. Johann Victor Bcscnval, Ritter, Schultheiß; Johann Ludwig von Roll, Vc>»'^ Schaffhauscn. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johann Köchlin, Statthalter. Appenzell. Paul Landammann, von Jnncrrhodcn; Bartholome Sturzcncggcr, Landammann, von Außcrrhodcn. Abt " St. Gallen. Freiherr Fidel von Thum, Ritter, Erbmarschall. Stadt St. Gallen. Sebastian Kirchcnpflcgcr und des Raths. ^ ». Gemäß dem Beschlüsse der Jahrrcchnungötagsazung hat Zürich die gegenwärtige Versammlung " geschrieben, um dem kaiserlichen Gesandten auf seine nun schon anderthalb Jahre anhängigen Begehrt» Antwort zu crthcilcn. Es werden zunächst zwei Schreiben von Luccrn und je eines von Uri, Schwyz " September 17l)2. 1015 idwaldcn verlesen. Luccm hatte das Gesuch gestellt, die Tagsazung bis Mitte Octobcr zu verschieben; allein Zürich berichtet, mit Rüksicht auf die dem kaiserlichen Gesandten von der Tagsazung selbst gegebene Zusicherung ^'urr Wicderbcsammlung auf den 3. September habe cS eine solche Verschiebung als sehr beleidigend für ^»sclbcn angesehen und hätte sich auch überhaupt uicht befugt gehalten, auf das Begehren eines einzigen /trs einen einstimmigen Beschluß abzuändern, abgesehen davon, daß die Zeit von Mitte Octobcr wegen Zufallender Weinlese den wcinbaucnden Orten unschiklich gewesen wäre; sodann sei das zweite Schreiben von ttrn so spät angekommen, daß eine Abänderung der Zeit der Versammlung nicht mehr möglich gewesen indem die Gesandten mehrerer Orte sich damals schon auf der Reise haben befinden müssen. Die ^ Üchriftcn von Uri, Schwyz und Nidwalden trafen erst am Tage vor der Abreise dcö zürcherischen Gesandten Das Ausbleiben der genannten Orte wird sehr bedauert, da die fremden Minister sich diesen Mangel " Einigkeit wohl werden zu Nuzen machen. Da aber verlautet, cS dürfte sich noch das eine oder das Müdere Ort vertreten lassen, wird die Verhandlung noch etwa um zwei Tage eingestellt. Nachdem noch Uri ü'gcrükt war, wird dann aber die weitere Bcrathung eröffnet. l>». Zuerst wird in Frage gcsczt, ob man ^lcn Abwesenheit einiger Orte eine andere Versammlungözcit fcstsczcn, oder in die Beantwortung der Gesuche , /"i^lichen Gesandten eintreten wolle. ES wird lcztcrcs beschlossen. In Eröffnung der Instructionen halt""" ^ sämmtlichc Orte, die Erbeinung unter Vorbehalt der Rcciprocation aufrichtig und ehrlich zu ^ ^ Acholisch Glarus mit dem Vorbehalt, „nach dem Verstand der Altvordern"; ferner, die Transgrcssioncn n, das römische Reich abzustellen und hicfür die nöthigcn Befehle zu crthcilen. Der übrigen ^ "Ujchcn Verwendungen halber, die man auch als TranSgrcssioncn bezeichne, lassen cS die Stände Zürich, ^uni Schaffhausen, sowie Abt und Stadt St. Gallen bei ihrer dem Grafen von Lodron am 2. in >! abgegebenen Erklärung bewenden. Evangelisch Glarus erklärt, ihm sei nicht klar, ob der Dienst bc» ^"ihchcn Niederlanden wider die Erbeinung laufe, und ob irgend welche Tractatc bestehen, welche der » ^ Reich lmtersagen; um des Heiles des Vaterlandes willen trete es jedoch rüksichtlich Dü /^""dung der Transgressioncn gegen das Reich der Meinung gcsammtcr Orte, und rüksichtlich des Tvl ^ spanischen Niederlanden der Mehrheit der Orte bei. Katholisch GlaruS, Frciburg und Hand^""" zu allen Zeiten in den Niederlanden gedient, behalten sich rüksichtlich dieses Dienstes freie Erst" ^ Jnncrrhodcn und Stadt St. Gallen, welche kein Volk in Diensten haben, sehen sich zu keiner veranlaßt. Außcrrhodcn wünscht die Abstellung aller Transgrcssioncn, und will mindestens diejenigen säniin,^ römische Reich nicht zulassen. Rüksichtlich der Fortsczung dcö mailändischcn CapitulatS stellen ihnen evangelische den verbündeten katholischen Orten die bedenklichen Folgen derselben vor und empfehlen ben k ' " Verschiebung der Volkswcrbung; sie überlassen ihnen auch die Beantwortung dieses Punktes an und ^^ehm Gesandten. Uri bezieht sich rüksichtlich der TranSgrcssioncn auf seine Erklärungen vom Mai Hxj.- iüW- In Betreff des mailändischcn CapitulatS sei zwar eine Instruction crthcilt, damit aber die Ziffer verbunden worden, dieselbe mit den übrigen verbündeten Orten zu besprechen; da nun aber mehrere ^eibnr ^ ^ anwesend seien, könne es bis auf gelegentliche Besprechung mit denselben sich nicht äußern. >vcirc„ !, auf seiner Meinung, Zurükhaltung und Verschiebung im ganzen Geschäfte dcö CapitulatS ^rire,," ^0tc; wenn dies aber nicht möglich sei, so müsse cö über die Gcgengründc instructionsgcmäß habe cx Gesandte des AbteS von St. Gallen sagt, „weil sich sein Fürst dazu nicht verpflichtet gefunden, ^iserliclx,, ""lassen." — Nach diesen Instructionen einigt man sich auf folgende Erklärung, welche dem Gesandten am 7. September durch den Landvogt von Baden überreicht wird: k. Sämmtlichc 1016 September 1702. Orte seien entschlossen, dem Kaiser die Erbcinung unter VoranSsczung gebührender Rceiprocation ausrichte und ehrlich zu halten; 2. desgleichen werden sie ihren in Diensten stehenden Völkern nicht gestatten, in gcgc» wärtigcm Krieg wider das römische Reich zu dienen, oder dasselbe zu schädigen, und deshalb am gehörige» Ort die nöthigcn Befehle erlassen; 3. rüksichtlich der eingeklagten Transgrcssioncn beziehen sich die meiste» Orte auf den dem Grafen von Lodron 1690 behändigtcn Bescheid; einige Orte aber berufen sich ebenstes auf die dem kaiserlichen Gesandten anfangs oder hernach crthciltcn Erklärungen; 4. in Betreff des mailändische» Capitulats überlassen die an demselben nicht intcrcssirtcn Stände den mit Mailand verbündeten Orten, üb>» die an sie gcthanc Mahnung zu antworten; jedoch befinden sich unter lcztcrn einige, welche auS erhebliche» Ursachen dermalen sich dazu nicht haben verstehen wollen. «. Das von einem Ausschuß in Folge Beschlusses der leztcn JahrrcchnungStagsazung entworfene eidgenössische Schirmwerk, in 48 Artikeln bestehend, (Beilage 3) wirk verlesen und von den am vaterländischen Vcrwahrungswcrk noch teilhabenden Orten zur Instruction >» den Abschied genommen, mit der Bemerkung, dies geschehe nicht in der Meinung, Jemanden dazu zu binden, oder den übrigen Orten Etwas über die Bünde hinaus zuzumuthcn. Uri, katholisch GlaruS »»^ Appenzell erklären, auf den Nothfall jedem Orte laut den eidgenössischen Bünden mit Gut und Blut beiz» stehen. Evangelisch GlaruS beschränkt sich auf Berichterstattung über daS Angehörte. «I. Nach dem Berichs von Basel haben die bisherigen Verwendungen der Orte für bessere Früchtczufuhr in dortige Stadt nicht k»» beabsichtigten Erfolg gehabt; wegen des wieder auSgcbrochcncn Krieges seien keine neuen Instanzen zu c»»» Vermehrung des bisherigen wöchentlichen Zuflusses von 168 Säkcn gemacht worden; neulich aber sei ih>»» auch dieses Quantum, wie angegeben werde auf Verfügung des Königs, abgeschlagen worden, wogegen »ist fache Vorstellungen an die Beamten im Elsaß nichts haben ausrichten können. Basel habe auch im Mö»ä» gardischcn 1200 Säke Frucht aufkaufen lassen, von denen aber ein Thcil unweit Basel zurükbehaltcn wort»» sei, ja man lasse ihnen nicht einmal die Früchte ihrer eigenen Güter im Elsaß abfolgen. Sic haben daht» eine Abordnung an den französischen Gesandten gcschikt, der ihnen versprochen, ihr Anliegen bei Host ^ empfehlen und jüngst berichtet habe, das dahcrigc Schreiben sei abgegangen. Sic bitten nun, daß man 6)»^ mit Rath und Hilfe an die Hand gehe. Die Tagsazung rathct zuzuwarten, bis auf die Jnterccssio» ^ französischen Gesandten Antwort einlange. Sollte keine oder eine unbeliebige erfolgen, so wird Zürich bcw' mächtigt, im Namen gemeiner Orte an den französischen Gesandten, oder gar an den König zu schrc>»'^ Katholisch Glarus und Appcnzcll-Jnncrrhodcn stimmen ohne Instruction bei, jedoch unter Ratificationsvorbch» «». Zürich erinnert an die vom kaiserlichen Gesandten abgegebene Erklärung, daß die kaiserlichen und deren Alliirtcn das eidgenössische Gebiet nicht betreten werden; eine gleiche Erklärung sei bekanntlich beim französischen Gesandten nachgesucht worden, mit der Erweiterung, es möchten auch die bischof-basist») Lande in die Neutralität eingeschlossen werden, wie dieses früher vom französischen Gesandten Amclot ^ war. Eine derartige Erklärung, jedoch ohne Erwähnung des bischof-basclschcn Gebietes, sei nun orthcill, ^ fragliche Erweiterung aber abgelehnt worden, mit der Bemerkung, französischcrscits werde nicht mehr zugcst»» werden, als was kaiscrlichcrseits geschehen sei; wenn man ihm eine Copic der kaiserlichen Ratification zusü^ wolle er vom König eine gleichlautende auszuwirken suchen. Unter diesen Umständen wird bei dem sranzost^ Gesandten das Gesuch um Ausstellung der fraglichen ausgedehnter» Erklärung nochmals erneuert und ^ dringend vorgestellt, die Erhaltung der bischof-baselschcn Lande sei mit derjenigen der Eidgenossenschaft eng verbunden; man habe die kaiserliche Ratification noch nicht in Händen und dürfe mit Ansta»» ^ Herausgabe einer solchen nicht fordern. Die Bestellung und weitere Untcrstüzung dieses Schreibens wi>» September 1702. 1017 ^landtschaft pon Solothurn übertragen. I'. Als die Gesandten bereits im Begriffe waren, auseinander zu liiff ein Schreiben deS kaiserlichen Gesandten vom 9. September, als Antwort ans dasjenige der Session vom 7. gl. M. ein, welches seiner Wichtigkeit wegen einfach zur Bcrathung der Obrigkeiten in den schied genommen wird. In diesem Schreiben wird bemerkt: Die Erbcinung sei nicht mit einzelnen ^rten, sondern mit gcsammtcr Eidgenossenschaft geschlossen worden und müsse auch von allen Orten nach chrem buchstäblichen Inhalt beobachtet werden, sonst sei auch der Kaiser nicht mehr daran gebunden. "6 dann die TranSgrcssioncn der in französischen Diensten stehenden Truppen gegen verschiedene Kreise dcö ^'milchen Reiches, sowie die vom spanischen Gesandten betriebene Erneuerung dcö mailändischen CapitulatS ^ffe, gegcn welche wiederholt rcmonstrirt worden sei, so mache der Gesandte nur darauf aufmerksam, daß ^ dem eidgenössischen Stande behufö einer kategorischen Antwort fcstgescztc Frist von drei Wochen längst ^clause» sei und der Kaiser daher zur Hemmung deS Verkehrs und Sperrung der Früchte befugt wäre, k habe jedoch damit eingehalten, in der Hoffnung, die Orte werden auf die auf der JahrrcchnungStagsazung ! »»mte Zeit hier erscheinen und den gegründeten Beschwerden Abhilfe schaffen. Statt dessen seien die Bisten verbündeten katholischen Orte zu desto mehrerer Bestätigung ihres abgeneigten Gcmüthcs ausgeblieben, '»zwischen ein guter Thcil ihrer Völker in dem Hcrzogthum Cleve, in den Erz- und Domstiftcn "» und Lüttich, die übrigen aber im burgundischcn Kreis unter der feindlichen Armee wider den Kaiser, ' römische Reich und die übrigen alliirten Mächte die Waffen gebrauchen, obschon die Eidgenossenschaft ' , d»ß kraft dcö den 26. Juni 1548 zwischen Kaiser Karl V. und dem römischen Reich abgeschlossenen wctcttcs die Niederlande unter dem Namen des burgundischcn Kreises in den Schuz deS römischen Reiches ^»ommcn worden seien, mit dem Zusaz, daß dem ErzHaus Oesterreich derselben wegen bei den RcichSconvcntcn ^ Votum gebühren soll, und daß diese Länder dem Kaiser von Erbrechts wegen angefallen.seien, "dies haben die meisten katholischen Orte gegen alles Abmahnen mit dem Herzog von Anjou, dem erklärten sicl ^ ^ lediglich der Bezahlung dreier Pensionen wegen das mailändische Capitulat erneuert und verbindlich gemacht, zur Abtreibung der kaiserlichen Armee in Italien mitzuwirken, was mit der »'cht bestehen könne. Durch diesen Abfall von den bcschworncn Traktaten werde der Kaiser rö> die Erbcinung, wie hicmit geschehe, gegen die Eidgenossenschaft aufzukündcn, und sich, dem fresst Alliirten den Regreß für allen Schaden vorzubehalten, welcher durch die Trans- Hm>b' " ^ übergetretenen Kantone entstehen möchte. Ebenso »verde die Hemmung des freien als le^ ^ Sperre des Getreides sofort folgen und in zehn Tagen werden alle eidgenössischen Waarcn ^ Mttrebandc angehalten »Verden. Da der Kaiser aber wohl »visse, daß die meisten und die bcdcutcndcrn unbefugte Benehmen der andern mißbilligen, und da er die Unschuldigen nicht für Anderer Schuld All/' wolle, sei er bereit, mit jenen hehufs Aufrichtung einer wahren Neutralität eine neue besondere habe ^ und er, der Gesandte, »verde sich glüklich schäzcn, dazu mitwirkcn zu können. Schließlich ^Ppci ^ herrlichen Sieg der kaiserlichen Waffen in Italic» zu notificircn. (Uri alnvcsend.) Et Rhoden bringt an, nach Weisung des JahrcSrechnungsabschicdcS sei man mit dem Abt von Bx. " bekannten ZollstrciteS in eine freundliche Confcrcnz getreten, in der Meinung, daß der ^»ßcr ^ dahcrigcn Ansuchen der Orte inzwischen eingestellt »verde. Allein da Einem von "Mzcflil^ " abgefordert, sondern in Schwarzenbach und im Humniclwald neue Zölle ^vcjst,^ scicn, so bitten sie, der Abt möchte angewiesen werden, seine Berechtigung urkundlich nach- ' worauf sie dann auch spccificirt ihre Gegengründe anbringen »vollen und sich wohl werden 128 1018 September I70Z. verständigen können. Unterdessen aber sollen die verarrestirtcn Gegenstände der Ihrigen aushingcgcbcn »»b der Zoll eingestellt werden, wobei die Gesandten sich verpflichte», Alles, was die Angehörigen von Appenzell nach AuStrag des ZollgcschäftcS schuldig bleiben, als Bürger ehrlich zu bezahlen. Sofern dieses nicht ange- nommcn werde, solle der abt-st.-gallischc Gesandte das ausgesprochene Zollrccht darthun und den Beweis dein Bürgermeister Eschcr einhändigen. Wenn aber auch dieses verweigert werde, möchten die Orte Appenzell eine» unparteiischen Richter weisen. Der Gesandte des AbtcS crwiedcrt, nur der zuständige Richter könne die A»6' Übung eines Rechtes, in dessen Bcsiz man sei, einstellen; die angebotcnc Bürgschaft sei nicht annehmbar, es müßte vielmehr etwas angeboten werden, woran man sich halten könnte; zur Extradition der RcchtsgrüM des AbtcS sei er nicht instruirt; damit man aber nicht etwa vermuthe, der Abt wolle dem Rechte ausweiche»' so anerbiete er sich, die Tagsazung als Richter anzuerkennen, sofern die Orte ihm ein gleiches Recht zusichcr»' wenn er cincö der Orte belangen wollte. In der dahcrigcn Bcrathung wird gefunden, bei der Abwesend einiger Orte könne den gegenwärtigen Parteien kein Richter gewiesen werden, nach eidgenössischem Herkommt» aber müsse vorerst ein VerglcichungSvcrsuch unter ihnen gemacht werden, zu welchem Zwckc jede Partei, alle» Rechten unschädlich, einen verständigen Herren als Vermittler zu erbeten hätte. Auf Eröffnung dieses achtens bittet Appenzell, ihm mit einem nochmaligen Zusammentritt zu verschonen; der Gesandte dcö Abtes hingegen nimmt den Vorschlag auf Genehmigung an. Appenzell stellt nun das neue Gesuch, diesen Strc>t den Schirmortcn des Abtes zur Entscheidung vorzulegen, mit dem Vorbehalt, daß inzwischen alle Ncuerunge» eingestellt und die Arreste aufgehoben werden. Der Gesandte des Abtes behält sich darüber Berichtcrstattum! vor, widerspricht aber, daß der Abt sich Neuerungen erlaube. Unter diesen Umständen ist die Tagsazu»ü lediglich im Fall, den Abt zu ersuchen, sich innerhalb vier Wochen gegen Appenzell über die Annahme Nichtannahme des Richtcramtcs der IV Schirmortc zu erklären, sofern dasselbe eine nochmalige Confcre»! ablehne, oder eine solche ohne Erfolg bleibe. Dabei wird der äbtische Gesandte gebeten, dahin zu wirke»' daß allfällig noch unverkaufte Arrcstgcgcnständc gegen gcnügliche Hinterlage im St. Gallischen hcrauögcgebe» und streitige Zölle gegen gleiche Caution eingestellt werden. Beide lcztern Punkte nimmt der Gesandte » röterenäum. Ii. (S. u. Rhcinthal). Man sehe auch i» dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Vogtci Rhcinthal. I«. Art. l?2. Verhält», z. Abt v. St. Gallen. 50S. Confcrenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen anläßlich der gemeineidgenössisch^ Tagsazung zu Baden. I70S, September. Staatsarchiv Zürich. Mg. Abschiede Bd. 8Z. tdl. 74. Gesandte: Die gleichen, wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus Johann Heinrich Z"'^' Landammann. a. Zunächst gibt Zürich Kcnntniß von den Entschuldigungsschreiben der Orte Luccrn, Uri, Sch"'^ Untcrwaldcn und der Stadt Biel betreffend ihr Nichterscheinen auf der Tagsazung und bemerkt, cS habe de September 1762. 1019 ^klchicblingöbcgchrcil Lllccrnö ans verschiedenen Gründen nicht entsprechen können. Sofern nun die katho- )cn Orte ausblieben, frage sich, ob nicht die evangelischen Orte sich darüber, was sie vorzukehren haben, Drechen sollen. Nachdem aber schließlich alle katholischen Orte, außer Luccrn, Schwyz, Untcrwaldcn und H cuigctroffcn waren, wird befunden, es sollen vor gemeiner Session die Tranögrcssioncn nochmals ihrer ^«>ichaft gemäß beschrieben und den transgrcdircndcn Orten mit der Vorstellung, wie sie sich die Rache des fechten Gottes und den Haß der ehrbaren Welt aufladen, zugcsczt werden; gleiche Vorstellung sei gegenüber " bcthciligtcn Orten zu machen in Betreff der schweren Folgen des mailändischcn CapitulatS und der damit undciicn Werbung. Einem weitergehenden Antrag Berns, nothigen Falls mit besonder« Schreiben oder "ubhchaftci, an die betreffenden Orte zu gelangen, wird aus Gründen, die in gutem Andenken sind, nicht ^ Basel beklagt sich abermals über Hemmung des freien Verkehrs mit dem Elsaß, ja selbst ^ Verweigerung der bisher wöchentlich verabfolgten 168 Säkc Getreide, über theilwcisc Zurükhaltung ^ttr hundert im Mömpclgardischcn angekaufter Säkc Früchte und über die Erfolglosigkeit seiner bei den es k Beamte» erhobenen Rcclamationcn, indem man Basel den unwahren Vorwurf mache, als hätte fr > ^ bei Hüningcn unternommenen Bau den Kalk verweigert. Der französische Gesandte habe nun -m-, Abo,d...mg p--,pr°ch-n. sich di-ssi'si- b°l»> Kim» !U »«-»dm ; da ab-r auch di- Mal., M-, Dl. -.«smd-» O.l- 'b-schll-si.n. d-i dn S«l°» «a-auf anM-a»-». daß s-f-m »ich. B-i-l »°ch ^ si" ^olhring,,, Momprlg.irv der Paß gesperrt sei med große Roth drohe, so bitte Basel um Rath und ci»e ^ ^ ^ . ^ ^ g>argc an den französischen Gesandten versuchen wolle, Namens sämmtlichcr Orte an ihn, oder dvrtj. König geschrieben werde. Glaruö erstattet Bericht über die am 27. August zwischen Uc»cn^ Schwyz und dem Abt von St. Gallen in Einsiedel» gehaltene Cvnfcrcnz betreffend die Er ölte», ^ toggenburgischcn Landrcchtcs. Schwyz sei zwar der Meinung gewesen, den fraglichen Act nach bccnl' vor sich gehen zu lassen; der Abt habe hiczu eingewilligt, sofern solches von beiden Orten der <5 ^rdc; nur habe er zu bedenken gegeben, ob dermalen bei so geschwollenen Köpfen und Gcmüthern fllr>t<. ^ weiter hinausgeschoben werden sollte. Es haben sich aber über die Frage, ob das von Abt >vvrd errichtete, oder das 144(1 verbriefte und besiegelte Landrccht, welches durch crstcrcö bestätigt °rd»u bc>chwörcn sei, merkliche Meinungsverschiedenheiten erhoben. Da weder Schwyz noch die Ab- ^aiid^ hierüber instruirt waren, und cincStheilö GlaruS auf der Gültigkeit des ursprünglichen» ander ^ Bcfugniß zur Erneuerung desselben auch ohne Mitwirkung von Schwyz bcharrtc, Andres ^aitc dcö Abtcö dieses widersprochen und der spätere Nachweis anerboten wurde, das alte aü r ^ dasjenige von Abt Ulrich aufgehoben worden, so sei die Confcrcnz abgebrochen und Alles Tg,. '" 'n>üum gcnommcil worden. Es sei auch ein Ausschuß der Toggcnburgcr eingetroffen, welcher bei ^and mit Mühe Audienz erhalten und flehentlich gebeten habe: 1. sie nicht um ihr eigenes altcS ^virrr ^ bräjudicircn; 2. den gemeinsamen Rechtsstand vor beiden vcrlandrcchtctcn Orten, da er in etwas ldeibxs garathen, vormaliger Ucbung, Brief und Siegel gemäß wieder einzurichten, und 3. für den Land- lcdvrh ^ ""'aun und die dcgradirtcn Ausschüsse ein uachdrüklichcS Vorwort einzulegen. Der Ausschuß habe versp befriedigenden Bescheid erhalten, indem die Gesandten von Schwyz darüber nur zu rcfcrircn lvsi Gegenstand aber nicht in den Abschied nehmen wollten. Die Orte wollen dermalen abwarten, lassen , ^ bic Oppositionen und Gründe von Glaruö auffassen und waö von Seite des Abtcö vcrsprochcncr- werde; bei zu langer Zögerung aber fänden sie rathsam, an beide Thcilc eine Rccharge zu ^ Mit großem Mißbelicbcn wird der Bericht vernommen, daß die brandenburgisch-cidgcnössischc 1020 September 17l)Z. Leibwache in der Person eines Herrn Simoni einen fremden Richter erhalten habe, welcher sein Amt Z" merklichem Nachtheil der Compagnic verwalte. Da solches dem eidgenössischen Rechte und der Eapitulatu'» klar widerspricht, so wird beschlossen, hierüber von Oberst du Roscy sichern Bericht zu verlangen. 504. Außerordentliche gemeiueidgeuössische Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gall^ und Biel. Bade». 1702, 2». September. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. v. 1702. k«>. 144. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Hirzcl, Statthat Bern. Emanucl von Graffcnricd, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, Bcnncr. Lucern. Joh»"" Karl Balthasar, Schultheiß; Johann Ludwig Meyer, Kornhcrr und des Raths. Uri. Joseph Anton tiner, Landammann; Johann Martin Schmid, alt-Landammann. Schwy z. Franz Lcodcgar Nicdcröst, La»^ ammann; Johann Dominik Bctschart, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Johann Sebastian Müller, ^ Landammann, und Johann Franz Andcrhaldcn, des Raths von Obwaldcn; Johann Kaspar Achcri»»""' Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, alt-Ammann; Johann Baptist St»^' alt-Sekclmcistcr; Johann Heinrich Jten, alt-Ammann. GlaruS. Johann Heinrich Zwicki, Landamma»»' Kaspar Müller, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Andreas Burkhard Drcierherr. Frei bürg. Franz Philipp von Lantcn genannt Heid, Ritter, Schultheiß; Johann Castclla, Sckclmcistcr. Solothurn. Johann Victor Bcscnval, Ritter, Schultheiß; Johann Ludwig ^ Roll, Vcnner. Schaffhausen. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johann Kachlin, Statthalter. A.Pp^' zell. Paul Sutcr, Landanunann, von Jnncrrhodcn; Bartholome Sturzcncggcr, Landammann, von rhodcn. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thurn, Ritter, Erbmarschall. Stadt St. Gnl0" »Laurenz Werder, Bürgermeister. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister. „V ». Da verschiedene Nachrichten voi« dem Herannahen fremder Heere eingegangen sind, so versa»""' sich auf Zürichs Einladung die Tagsazung, um für die Erhaltung der Ruhe der Eidgenossenschaft gedeiht- Bcrathung zu pflegen. Den ersten Anlaß dazu gibt ein Schreiben des französischen Gesandten vom ' September, worin er berichtet, der König habe auf das bei leztcr Jahrrcchnungstagsazung an ihn gcw, Gesuch ihm den Austrag erthcilt, eine mit der dcS Kaisers gleichlautende Erklärung auszustellen, daß Truppen das eidgenössische Gebiet nicht vcrlczcn werden; die königliche Ratification habe er in Hände», sie aber nicht eher auöhingcbcn, als bis ihm die kaiserliche vorgewiesen werde; denn der König wolle mehr zugestehen, als es von Seite des Kaisers der Fall sei. Über diese Zurükhaltung solle man sich verwundern, da in den mchrcrn Orten in lcztcrcr Zeit dem Kaiser mehr Willfährigkeit bezeigt worden ^ dem König. Weil aber die Dinge durch die jüngst erfolgte Kündigung der Erbcinung ein anderes zu bekommen scheinen und die Eidgenossen nunmehr mit dem Kaiser keine Verbindung und folglich Sicherheit seinerseits mehr haben, werde der König dein Gesandten auf dessen Vorstellungen hin ^ nächsten Tagen den Befehl übersenden, der Eidgenossenschaft oder den einzelnen Orten den Abschluß W de» September 1702, 1021 ^actatc zu beantragen, um sie gegen jede Bedrohung ihres Landes und gegen ihre inncrn und äußern " c sicher ^ stsllcn. Den König leite dabei die Sorge, es möchte die von ihm laut Bund zu leistende "che Hilft jczt gegenüber den großen Armeen nicht genügend sein, die Eidgenossenschaft zu schüzen. Diese stru dem Gesandten verdankt und ihm bemerkt, der Gegenstand müsse aus Mangel von Jn- c loucn den Obrigkeiten hintcrbracht werden. Die Orte haben aber wohl begriffe», wohin solche biöhin ^gnvvlMr Ancrbietungen zielen und wie bedenklich ein Eintreten darauf wäre. Man ist daher der Meinung, das auf die Beibringung der Erklärung beider kriegführenden Mächte zu richten, daß sie ^ücuössischx Mrhjrt nicht betreten lassen werden. Da man nun nach langem Nachwcrbcn von beiden kii Mächten solche Deklarationen erhalten hat, in diesen aber daö Gebiet des Bischofs von Basel nicht du,' ist, sollte cö Aufgabe der mit dem Bischof verbündeten Orte sein, beim französischen Gesandten ^ inverlcibung auszuwirken. Solothurn berichtet, dieö sei vom französischen Gesandten auf sein Ansuchen all, .^csagt worden. Um nun zur Aushändigung der beiderseitigen Deklarationen zu gelangen, findet man Gru ^ ^c ""icr sich vollkommen einig seien und nicht einzeln vorgehe»; wäre dieser u»s ^ ächtet worden, so hätte man, wie die einen Orte rügen, nicht so viel vom mailändischcn Eapitulat kei» Transgrcssioncn zu reden. Von andern wird hierauf crwiedert, das mailändische Eapitulat sei sondern datirc schon von 1466 und sei 1586 ausgedehnt worden; die verbündete» Orte a»dcw gcchan, ^ sjA, pfljchtig gefunden; man wisse übrigens auch wohl, daß auch von land " dergleichen besondere Tractate gemacht worden seien; der dcrmalige Dienst in den Nicdcr- Äacl" ^ Bruch der Erbcinung, weil dieselben sich nicht im Bcsiz des ErzhauscS Oesterreich befinden. ^ dlkjcn Äußerungen erklären alle Orte einstimmig, sich allseitig lallt Bünden und Verträgen mit Leib, ^ schüzen. Um nun aber in den Bcsiz der Deklarationen zu kommen, wird bei dem kaiser- sühc,,' französischen Gesandten sondirt, ob sie sich zu gleichzeitiger Aushändigung derselben vcr- zu„i > da aber crstcrcr Schwierigkeiten erhebt, so wird am 3(1. September all beide ein Memorial ah ^ gleichzeitigen Abgabe der Deklaration erlassen. Der französische Gesandte lehnt dieses Gesuch kMr,,? ^ugnahmc auf seinen im lcztcn Memorial angegebenen formellen Grund; ebenso beanstandet der Gcax,,,.^. sandte daö bezügliche Ansinnen, indem unverantwortlich wäre, die kaiserliche Ratification dem ^'sicher,' Sindieatur zu cxponircn. Dazu komme noch, daß die auf lcztcr Tagsazung ihm gegebene ^stalle,, fremden Macht den Paß über eidgenössisches Gebiet oder die Postcnfassung darauf zu ^kc„b^ Abwesenheit der meisten katholischen Orte crtheilt worden sei, so daß sie von den nicht mit? in " ^rtcn könnte angefochten werden; am wichtigsten aber sei das Bedenken, daß die katholischen Orte Erneuerung des mailändischcn CapitulatS dem Herzog von Anjou den Paß nicht würden ab- ^esm, , Übrigeil verbleibe er bei seiner unterm 21. Februar l. I. gegebenen Erklärung. Nach iu ^ Antwort findet die Session am angemessensten, über die vorgebrachten Beschwerden nicht viel Abteil dj/"" Indern einfach auf die Aushändigung der Deklarationen zu dringep und dem kaiserlichen Gc dir ^ ^^sichcrung zu crthcilcn, wenn französischerscitö die Declaration verweigert würde, wolle man ^ü»kt„ auch wieder zurükstcllcn. Die mit Mailand verbündeten Orte geben noch insbesondere zu ">äßjg ' ^^rtsezung des mailändische» CapitulatS sei nicht eine ihnen freistehende, sondern eine vertrags- habc» Entschließung gewesen, dasselbe habe keinen offensiven, sondern nur defensiven Zwck; sie ^sandte,/ Vcweggründc ihrer Entschließling in Schrift' gefaßt und gedenken dieselben dem kaiserlichen "utznthcilcn. Nachdem dieser Entwurf der Session vertraulich mitgcthcilt worden war, bemerkt 1022 September 1702. Bern, die Fortsczung des mailändischen Capitulats sei die einzige Ursache der Aufkündung der Erbci»»»g und mittelbar der Bedrohung der Sicherheit der Eidgenossenschaft; die verbündeten Orte möchten dahcr wenigstens die Werbung für Mailand verschieben. Auf die Nachricht, daß sich eine bayerische Armee l>c» eidgenössischen Grenzen nähere, habe Bern 20(10 Füsiliers zum Schuz von Schaffhausen und Basel a»N boten. Luccrn crwicdert, die verbündeten Orte haben die Werbung so lange alö möglich verzögert; durch die gleichen Androhungen, wie sie nun von Seite des Reichs kommen, werden sie endlich gezw»»^' werden, ihrer Verpflichtung nachzuleben. Die Fortsczung des mailändischcn CapitulatS laufe nicht gegen d» Erbcinung; wenn man diese ohne Ursache aufkündc und damit alle andern Militärdienste unnüz >»ach^ wolle, habe man sich doch höchlichst zu beschweren. Wahr sei cS, wie Bern bemerkt habe, daß das >»»' ländischc Capitulat aus Anlaß der Erbeinung errichtet worden sei; Oesterreich habe aber auf den Fall ci>^ Angriffes in diesem Capitulat die Erbcinung ausgeschlossen, was in Folge der Revolutionen und verändert Zeiten ihm nunmehr zum Nachthcil gereiche, so daß die verbündeten Orte weder am einen, noch am andcr» die Schuld seien. Die Mahnung lim Beihilfe habe man dortscits aufgefaßt, wie in Bern. — Mit Züschs vom 3. Oktober übersendet hierauf der französische Gesandte ein Schreiben des Königs vom 25. Septem^ worin dieser den Eidgenossen in Folge der Kündigung der Erbcinung und der dadurch an den Tag gcgcbc»^ Absicht, die Freiheit der Eidgenossenschaft zu unterdrükcn, auf jeden Nothfall zulängliche Hilfe vcrspr^' Dieses Anerbieten wird durch einen Ausschuß dem Gesandten verdankt und dabei bemerkt, der Gcgcnft»»^ müsse den Obrigkeiten hintcrbracht werden, in der Meinung, daß Zürich nach Eingang der Ansichten ^ Orte die Antwort abfassen werde. Ncbstdcm wird der Gesandte neuerdings um Herausgabe der Ratifica»^ der Erklärung, den eidgenössischen Boden zu verschonen, angegangen, was unter der Bedingung der Zun' crstattung zugestanden wird, sofern die kaiserliche Ratification nicht ausgehändigt würde, oder in der Subst^ anders laute, als die französische. Diese Bedingung wird mit Dank angenommen, worauf dann die vcrla»^ königliche Ratification vom 13. September ausgehändigt wird. In Folge dessen wird durch den gl^! Ausschuß auch die kaiserliche Ratification begehrt, weil man sich der Transgrcssioncn halber neulich cbc» l erklärt habe, wie seiner Zeit gegen den Grafen von Lodron. Dabei wird aber auch eine positive Erklär» verlangt, wie es mit der Aufkündung der Erbcinung gemeint sei, und ob die Eidgenossen cS mit cinci» r vereinigten Kaiser zu thun haben oder nicht. Hierauf crwicdcrtc der Gesandte, bevor er hierüber cinc ^ gorischc Antwort abgeben könne, müsse er auf bcsondcrn Befehl des Kaisers Aufschluß verlangen: ( er sich von den mit Mailand verbündeten Orten rüksichtlich dcö dem Herzog von Anjou zu gewährt» Passes zu versehen habe; 2. ob Seitens der Eidgenossenschaft die Beobachtung der Erbcinung ohnc ^ eiF ' in der That abstellen; 4. ob mit gesammtcr Eidgenossenschaft die Erbcinung bestehen könne, während ^ procation, beziehungsweise ohnc Beschirmung der vorderöstcrrcichischcn Lande, wofür man die Früchte der j» Kantone notorisch und unwidcrsprcchlich Transgrcssioncn verüben und dieselben nur mit Worten, nicht Kantone mit dem Herzog von Anjou das mailändischc Capitulat erneuert haben und diesem demgemäß H" gegen den Kaiser und dessen Heer in Italien schuldig seien? Sobald er hierüber eine bestimmte Erklä"^ erhalte, werde auch er cinc solche abgeben. Nach weitläufiger Berathung, worüber die Gesandten zu wissen werden, wird am 6. Octobcr hierauf folgende Antwort crthcilt: Sämmtlichc Orte erklären »och'»^ diesen Krieg hindurch wahre Neutralität zu beobachten und deshalb keiner kriegenden Partei wider die Paß oder Durchzug durch ihr Land zu gestatten, die Erbcinung nach ihrem buchstäblichen Inhalt ehrlich 1024 September 1702. cidgcnössischerscits bei dm Streitigkeiten über den Sinn der Erbcinung allezeit die eigene Eonvcnicnz de» Ausschlag gegeben habe, so müsse der Kaiser fordern, daß ähnliche Streitigkeiten dem in den Erbcinungö- tractaten mit dürren Worten bedungenen Schiedsgerichte zur Entscheidung übergeben werden. In der Erwartung, die Eidgenossenschaft werde dieses durch feierliche Tractatc aufgestellte SchicdSrichtcramt niä)> ablehnen, anerbiete er Namens des Kaisers auf die sechs Monate hin, innerhalb welcher gemäß den besagt Tractaten die streitigen Fälle untersucht und darüber scntcnzirt werden soll, alle erbvercinigten Vorthcilc oh»r Hindcrniß fortbestehen zu lassen, mit der fernem Versicherung, daß während dieser Zeit des Kaisers Trupps den eidgenössischen Boden nicht betreten, noch etwas Feindliches gegen das Land vornehmen werden, Z" welchem Zwckc er die kaiserliche Ratification vom 2. April über seine unterm 21. Februar ausgestellte Erklärung ihnen aushingcbc, dagegen aber die Erklärung über die Annahme des Schiedsgerichtes erwarte. einer Nachschrift wird bemerkt, die schweizerische Nation habe sich neulich wieder gegen das römische Rrich brauchen lassen, indem die Regimenter Eastclla lind Hässi in Lüttich, das Regiment Brändli aber in Bo»" cingcrükt seien. Nachdem man hierüber in Bcralhung getreten, eröffnet Zürich, der französische Gesandte h^ durch eine dritte Person bemerken lassen, die kaiserliche Ratification wegen Nichtbctrctung des cidgenösshch^ Gebiets sei dem Vernehmen nach so beschaffen, daß er hoffe, sie werde nicht angenommen werden; ebenso s^ den Eidgenossen ein Schiedsgericht vorgeschlagen worden sein, welches sehr unnöthig sei, weil die Tract^ klar seien; er wünsche, daß dieses gemeiner Session vorgetragen werde, waö hicmit geschehe. In Fortsei der Bcrathung einigt man sich auf den Grundsaz, in eine Replik auf das Memorial dcö kaiserlichen ^ sandten nicht einzutreten, sondern in aller Kürze das ausgehändigte Ratificationsinstrumcnt zu verdanken rüksichtlich des Antrages eines Schiedsgerichtes zu erklären, daß dieser Gegenstand wegen mangelnder macht und seiner Wichtigkeit wegen den Obrigkeiten hintcrbracht werden müsse. Rüksichtlich der Annahmc ^ Ratification und der frühem Erklärung, nicht gegen das römische Reich zu dienen, wird zur Nachricht den Abschied genommen, daß man unter dem römischen Reich nichts anderes verstehe als den Kaiser, ^ Kur- uud Rcichsfürstcn, sowie die Rcichsständc, und daß gegen diese der Dienst unzuläßig sei, wofür «>^ züglich die nöthigcn Befehle an die Officicrc erlassen werden, jedoch in der Voraussezung, daß das rö»»I Reich die bisherige gute Nachbarschaft fortseze. Des Passes halber läßt man es bei der frühem Erklär'^ bewenden. Luccrn versteht sich auf Ratification hin hiezu auch. Der Antrag einiger Orte, sich für dic^ ^ schirmung der Waldstädte und der Stadt Constanz nach Anleitung der Abschiede von 1688 und erklären, weil dieselbe im Interesse der eigenen Sicherheit liege, wird für einmal nicht beliebt, bis »ia» ^ Fortsezung der Erbcinung ganz sicher sei. Eine besondere Aufmerksamkeit wird dem wiederholten A»^ des kaiserlichen Gesandten, als haben die beteiligten Orte das mailändischc Capitulat erneuert, indem keine Erneuerung, sondern nur eine Fortsezung desselben stattgefunden habe. Die Erbeinung s" bestreitbar bloß ein Tractat äs nan (Mnäonäo; daraus ergebe sich: 1. daß mit Grund nicht pra^' werden könne, die verbündeten Orte sollen das Mailändcrgcbict nicht vcrthcidigcn dürfen; 2. werde dic v ^ sezung der Erbeinung mit solchen Bedingungen beschränkt, daß dic Eidgenossenschaft je nach der Ausllö derselben daran keine Sicherheit habe; 3. sehe man wohl, daß der kaiserliche Gesandte durch das ^ „Vcrspruch" alle Länder, welche der Kaiser anspreche, wenn er sie auch nicht mehr im Bcsiz habe, ^ Erbcinung einzubringen suche, so daß bei der Leichtigkeit, solche Ansprüche gegen viele Länder zu crhcbc'^^ Eidgenossen mit keinem Fürsten mehr Dcfcnsivtractatc schließen könnten; 4. hat man den Vorschlag ^ Schiedsgerichtes sehr bedenklich gefunden, wie dic Gesandten dcö mchrcrn zu rcfcrircn wissen. 0 September 1792. 1025 ^»zvsischc Gesaildtc reicht zwei Mcmorialc ein, daö eine vom 9. mit Nachtrag vom 19,, und das andere 19. Octobcr. Im erstem hebt er hervor, wie gewissenhaft der König bisher das eidgenössische Gebiet ^schont auch für die gegenwärtige Zeit den Militärbcamtcn wieder die gleiche Weisung crthcilt habe, so "p die eidgenössischen Truppen, welche nach Basel und an die Grenze gestellt worden seien, gewiß nicht den 'c haben können, ihr Land gegen Frankreich zu dckcn. Ganz Anderes haben die Eidgenossen vom Kaiser küiüz Dieser gebrauche nichts, als Ranhheit und Drohung, er behandle sie so zu sagen als Feinde, er ^ ihucn den Bund auf, störe ihren Verkehr und halte ihre Bcrathungcn durch die ewigen Rcpetitionen »»an Dessenungeachtet gebe man dem Kaiser Regimenter zur Erhaltung seiner Lande. Soll dey" nicht fragen dürfen, ob diese Eidgenossen die Abkömmlinge derjenigen seien, welche das Unterfangen Oesterreich gegen ihre Freiheit einst mit Gewalt der Waffen verhindert haben; ob sie Väter, sich ^ Mitlandlcutc derjenigen seien, über deren ruhmwürdigc Thatcn gegen die Feinde dcS Königs man verwundere. Er sei aber überzeugt, sie »verdcn die ewigen Klagen dcS Kaisers zu ahnden und daß ^^^vmmcndcn und nicht zu befriedigenden Bundcsgcnosscn zu unterscheiden wissen. Er hoffe daher, qh, , ^ Grenzen gestellten Truppen vollkommene Neutralität beobachten, »venu sie aber davon irgend sollten, die Sache des Königs, als die gerechte, begünstigen. Da er vernommen, daß der kaiserliche stin,^^ uncrschrokcncn Haltung gegen alle Drohungen sein hochfahrendes Wesen hcrnntcrgc- ,» " und nun eilt Schiedsgericht vorschlage, so habe er ihnen das Wohlgefallen des Königs über ihre der st- auözudrükcn, und glanbc, cS liege in dieser daö beste Mittel, ihre Ruhe zu sichern, wozu lleiNss'r"^ Unzeit daö Scinige beizutragen bereit sei. In dem andern Memorial dcnuncirt er, daß alle cid- Hiiu ^ offenen Straßen, welche nach Deutschland oder dem Elsaß führen, mit ^ndt " ^ kaiserlichen Dienst stehenden Eidgenossen, thcils der Diener dcS kaiserlichen Gewiss um alle hin und her Reisenden auszuspähen. Ein solches Verfahren sei ein Ein- Zsiwrd" ^ Freiheit und die Souveränität eines Staates und er erwarte daher, man »verde die nöthigcn ^visscir"'^" ^^n, damit Niemand gcnöthigt »verde, sich im Lande wider dcö Grase»» voi» TrautmannSdorf ^rda„kt Den» Gesandten wird darauf die Versicherung der königlichen Wohlgcwogenhcit bestens Basel versichert, die eidgenössischen Truppen seien nur für die Wahrung der Neutralität nach gehösj^^9t worden; die dem kaiserlichen Gesandten zur Last gelegte Anwendung von Emissären »verde ljche,, »" gerügt und für künftig Abstellung verlangt werden, »vaö vermittelst Schreiben an den kaiscr- »vird dix v " vollzogen wird. Von diesem gehen am 19. Octobcr »nieder zwei Schreiben ein. In dem einen ^sicher, "'""h,»»e der Festung Landau durch die kaiserlichen Truppen angezeigt, im andern einerseits die '"«telst ^thcilt, daß eine ihm zur Kcnntniß gekommene Vcrlezung des eidgenössischen Gebietes bei Basel ^ükeich""^ Nheinfcldcn kommenden mit Steinen bcladcncn und auf die Verhinderung des französischen b>crde ac » Hu»ingen abzielenden Schiffes an den Thätcrn, bezichungsiveise kaiserlichen Officicren, streng ^°be„s werden, andcrnthcils bemerkt, die kaiserliche Dcclaration »vcgcn Nichtbctrctnng des eidgenössischen ^^lich^,' a Vorbehalt zu verstehen, daß Alles, was beiderseits in Contestation stehe, bis zum Fei ke eingestellt bleibe, besonders aber daß die in verschiedenen RcichSkrciscn fortwährend vcr- ^ Satiss cingestellt und Solothurn wegen dcS den Feinden des Kaisers gestatteten Durchzuges and^-'°" ^"si^baltcn werde. Nach eingehenden DiScurscn zwischen Zürich und Bern einerseits und ^ dringende Wünschbarkcit, »vcnigstcns die Werbungen für Mailand bis zum Eintritt ^Verhältnisse cinzustcllen, sodann über die Bcschüzung der Waldstädtc, »vosür nach Ansicht von 129 1026 September 1702. Luccrn auch keine Pflicht bestehe, lassen sämmtliche Orte cS bei der frühern Zusicherung, einander mit Gut und Blut zu schüzen, bewenden. Die Tagsazung richtet gleichen Tags an alle in französischen Dienste» stehenden Obersten und Hanptlcute den Befehl, bei hoher Strafe und Ungnade diesen Krieg hindurch sich »»d ihre Untergebenen nicht zum Schaden des römischen Reiches gebrauchen zu lassen. Hicvon wird dem kaise^ lichcn Gesandten gleichzeitig Mittheilung gemacht, in Bezug auf die an die kaiserliche Deklaration geknüpfte» Bedingungen aber bemerkt, daß solche den Obrigkeiten hintcrbracht werden müßcn. v. Der Tagsazung werde» zwei Mcmoriale des spanischen Gesandten vorgelegt. In dem erstem vom 1. Octobcr versichert derselbe die Eidgenossenschaft der Wohlgcwogcnheit und steten Hilfsbercitwilligkcit des Königs, namentlich mit Rüksicht auf die Kündigung der Erbcinung von Seite Oesterreichs; in dem zweiten vom 11. October rügt er, daß viele Schwcizercompagnien wider Venloo, einen Plaz des Königs, gcsvchten haben, und will erwarten, daß solches nicht mehr geschehe, da alle Bünde nur defensiv seien und die Eidgenossen vom König nur Zeicht» der Zuneigung erhalten. Die Tagsazung verdankt das erstere Schreiben; das zweite werde man den Obr>^ leiten hinterbringen. «I. 1. Basel hat mit Rüksicht auf die wachsende Gefährdung seiner Grenzen durch d» Gesandten anfänglich 200, und später noch weitere 400 Mann Hilfstruppen verlangt. Sodann berichtet cd, unlängst seien zur Nachtzeit einige mit Steinen bcladcne Schiffe unter dem Vorwand, sie führen Provia»^ für die Kaiserlichen, unter ihrer Rheinbrüke durchgefahren, was der französische Gesandte gerügt habe »»^ leicht zu Verwiklungcn führen könnte. Vom kaiserlichen Gesandten wird über diesen Vorfall sofort sein crttft^ Bedauern ausgesprochen, womit man sich gern begnügt hätte; da aber Ähnliches wieder begegnen kön»^ wird der Gesandte durch Eingabe vom 7. Octobcr ersticht, die Fehlbarcn zur Strafe zu ziehen. Zu dem »c» Basel begehrten Zuzug erklären sich die im eidgenössischen Schirmwcrke begriffenen Orte bereit. Es wird »»» den betreffenden Gesandten den Obrigkeiten hicvon Kcnntniß gegeben und Basel eingeladen, das HilfSgcs» noch speciell an jedes einzelne Ort zu richten. Die übrigen Orte aber wollen das Begehren an ihre Obr»1 leiten bringen, damit sie sich bereit halten, Basel auf den Nothfall laut den eidgenössischen Bünden best»' springen. 2. Da dermalen noch von keiner der kriegführenden Mächte die Erklärung, das eidgcnössi!^ Gebiet nicht zu betreten, erhältlich gemacht werden konnte und beide Armeen derart an den eidgenössisch^ Grenzen aufgestellt sind, daß die eine oder andere je nach Umständen auf den eidgenössischen Boden zu relirft^ genöthigct werden könnte, finden die in dem Schirmwerke begriffenen Orte durchaus nöthig, neben de» Basel begehrten 600 Mann noch 400 von sich aus auf die Pässe zu Äugst und an der BirS zu verord>»" und mit zwei Kriegsräthen, den einen von Zürich und den andern von Luccrn, zu versehen, welche auf si^ Wochen daselbst bleiben und über alle wichtigen Vorfälle mit den Officiercn von Basel und denjenigen ^ übrigen Orte bcrathen sollen, in der Meinung, daß auch lcztere beförderlich ihre Kricgsräthe ernennen- Auf die Anzeige der baselschcn Gesandten, daß kein Stük Frucht mehr in ihrer Stadt zu Markt komme » ihre wenigen Vorräthc für diese Mannschaft nicht ausreichen, verpflichten sich Bern und Solothurn ^ billige Bezahlung zur Lieferung von 300, beziehungsweise 200 Mütt Korn. 4. Hierauf wird von de» Dcfcnsional beteiligten Orten das sogenannte eidgenössische Schirmwcrk in Bcrathung gezogen, mit ciM» .^ Zusäzen vermehrt und auf Ratification der Obrigkeiten angenommen. Den III Bünden und der Wallis wird von dieser vaterländischen Vorsorge Mitthcilung gemacht, in der Zuversicht, daß sie Abschieden von Wpl von 1647, vom März 1668 und vom September 1673 die auf sie verlegten ^ Völker, nämlich Bünden 3000 und Wallis 1200 Mann, in Bereitschaft halten, wogegen man auch auf ereignenden Nothfall mit eidgenössischer Hilfe beibringen werde. Es ist auch ein Anzug gemacht September 1702. 1027 iur Vermehrung des Ansehens der Eidgenossenschaft nach Außen den Bischof von Basel, sowie Genf und ^ lcnburg in das Schirmwerk zu ziehen, weil man sich dadurch keilte neue Beschwerden aufladen, wohl aber 'diesem Fall ein einfacher Auözug fast so stark würde, wie sonst deren zwei. Da aber die meisten Orte H nistruirt waren und einige sich darüber nicht äußerten, wird die Sache in den Abschied genommen. Heer" ^ ^"rns bemerkt, cö könnte sich dermalen in keine engere Vcrbündung einlassen. 5. Da sich die Ob ^ ^ Gefahren vermehren, wird von den basclschcn Gesandten im Auftrage ihrer ''gleit angefragt, ob nicht der dortige Paß mit mehr Mannschaft bcsczt werden sollte. Dieses wird nun dvr/^ anheimgcstcllt, wobei aber die im Schirmwcrk begriffenen Orte wünschen, durch die zwei >vo KricgSräthc lind einen praktischen Ingenieur sollte der Augenschein eingenommen werden, ob, zum Schuz des Passes und der Stadt eine bleibende Linie gezogen werden könnte. Zu diesem deren ^"'"herr Burkhardt nach Hause, um wieder Bericht erstatten zu können. Inzwischen wird Basel Spät" ^ ^ jederzeit nach Umständen dircct von den Orten die bundcSmäßigc Hilfe verlangen könne- das m ^''chten die Baslcr Gesandten, Prinz Ludwig vou Baden habe durch einen Abgeordneten an Basel der"» gestellt, auf dem liukcn Rhciuufcr eine Linie zu ziehen und mit Mannschaft zu bcsezcn, mit Paß ' 'lion, sofern die Stadt das nicht thue, werde er es selbst ausführen, um den Franzosen den Durch- ö" verwehren; die Obrigkeit habe gegen diese Zumuthung ihrer Conscqucnzcn und der Kosten wegen gemacht; tun so mehr wünschen sie aber zu vernehmen, ob die Mannschaft daselbst nicht noch k»im werden sollte. Dem gleichzeitigen Gesuch um Abscndung von noch zwei Kricgöräthcn wird Bx ° Während nun über die Vermehrung der Mannschaft diöcutirt wird, stellt Basel das bestimmte ^ Manil in stündlicher Bereitschaft gehalten und ihm mit eilten, größer«, Quantum lllllg ^^^"lfen werde, da es andcröwo auch um das baarc Geld keine zu bekommen wisse. Die begehrten vv„ ^ 'vcrdcn von den an dem Schirmwerk bcthciligten Orten in Bereitschaft zu halten versprochen; sprj^^^'echiniitg ausgchcild, daß für 1000 Mani, auf zwei Monate 90(1 Mütt Korn nöthig seien, verlieh^ vorigen 300 noch 200 Mütt, beiderseits init Vorbehalt der obrigkcit- auf ^ '^^'guilg. Falls dann die Truppen noch länger dort bleiben müßten, wird das Fruchtcontingent Auf b Monate also festgestellt: Zürich 200, Bern 500, Luccrn 50 und Solothurn 200 Mütt. ciiti^ Ansuchen Basels verpflichten sich Berit und Solothurn, bei einem plözlichen Nothfall, wo die Zur schnell gcilug herbeieilen könnten, laut dem eidgenössischen Schirmwcrk ihre Mannschaft ab, ^ stellen. Uri, Schwpz, Obwaldcn, Zug und Appenzell beider Rhoden geben die Erklärung u»d bcr eidgenössischen Bünde für gemeine Eidgenossenschaft und jedes Ort insbesondere Leib p>ie birj ""^ien werden. Evangelisch GlaruS nimmt Alles all referenäum; katholisch GlaruS spricht sich silbeu fg^ erklärt, daß cö sich dcö Schirmwcrks von 1647 und der seitherigen Verbesserungen des- ^'"gci, allezeit nichts mehr annehme. ». (Ohne Bern.) Zürich und die Stadt St. Gallen ^»iiue d' e "'geachtet des von lcztcr Tagsazung au Bern abgegebenen fretindlichen Vermittlungsschreibens ^^"hrendcii Postwcscn fortwährend, weswegen sie um Rath bitten, wie die Sache zu einer ''vil ^A'diguug gebracht werden könne. Gleich darauf läßt Vcnncr Willading durch dci, Untcrvogt ^"treten ' ^^"lzclt, die bcruischc Gesandtschaft sei instruirt, bei allfälligcr Vornahme dieses Geschäftes nicht Form ^ nichts einzulassen und sich keiner Judikatur zu unterwerfen; sie protestirc daher in ^rtc„ "lle dicsfälligcn Verhandlungen ii, ihrer Abwesenheit. Da nun zwar Bern sämmtlichcn ^"tläufige Deduction eingegeben hat, die von Zürich hieraus verfaßte Antwort aber den Orten 1028 September 17V2. nicht rechtzeitig genug zugekommen war, daß darüber allseitig hätte instruirt werden können, auch übcrhaup' die gegenwärtige Zeit der Behandlung dieser Angelegenheit nicht förderlich erscheint, wird nochmals an bell'' Parteien eine freundliche Aufforderung erlassen, den Streit unter sich oder durch sclbstgcwählte Vermittler schlichten; Bern dagegen wird angezeigt, seine Protestatio», als dem eidgenössischen Herkommen zuwider, kö»»c nicht angenommen werden, t. Unter Hinwcisung auf die immer noch unerledigten Anstände mit dem Obcl' amt Stockach sollicitirt Schaffhausen eine neue Verwendung beim kaiserlichen Gesandten, daß dieser SM'' gemäß der Zusicherung des Kaisers einmal geschlichtet und das eigenmächtig Weggenommene rcstituirt werde i da Schaffhauscn in Sorgen steht, es möchten ihm neue Gcwaltthätigkciten zugefügt werden, ersticht es sä»»»' liche eidgenössische und zugewandte Orte, es nicht stcken zu lassen, sondern ihm laut Bünden zur Rctt»^ alles dessen, was es darein gebracht, bcholfcn zu sein. Diesem zweifachen Gesuche wird entsprochen, indc»' cinestheils ein Memorial an den kaiserlichen Gesandten erlassen, andcrntheilö von sämmtlichcn Orten die Vc»' sicherung crtheilt wird, Schaffhausen bei eintretender Noth mit Leib und Gut zu schirmen. ^—I. (S- »> ^ Vogtcicn.) i». (Die VIII alten Orte.) Schwyz verlangt die Aufnahme folgender Erklärung in de» schied: Der Umstand, daß es dem dcrmaligcn zugerischcn Streite nicht bcigesessen sei, soll ihm des Beisü^ wegen und auch sonst zu künftigen Zeiten unpräjudicirlich sein. n. (S. u. Sargans u. Freiämter.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. <». (Die mit Mailand verbündeten Orte.) I. Lucern erinnert, daß die evangelischen Orte auf ^ Tagsazung im verflossenen Hönning ersucht haben, mit der Volkshilfe für das Mailändergebiet noch z»rü^ halten, indem sie den katholischen Orten im Falle daraus entstehenden Ungemachs laut Bünden beisteht werden; auf der Jahrrechnungstagsazung haben sich dieselben geäußert, sie könnten zwar den katholisch Orten nicht absein, das mailändischc Capitnlat sortzusezen, jedoch würde ihnen auch anheimstchen, wie s" verstehen wollen. Dies habe Lucern zu ernstem Nachdenken und zur Einberufung einer fünförtigcn nach Wäggis veranlaßt, woselbst es einen Aufsaz mit dem Beweise vorgelegt habe, daß die Forlsezm») mailändischc» CapitulatS nicht gegen die Erbeinung sei; dieser Aufsaz sei von den V katholischen h genehmigt worden, in der Meinung, denselben dein kaiserlichen Gesandten behufs Beseitigung seines Ummh zu übersenden; inzwischen habe man diese Deduktion auch den übrigen mit Mailand verbündeten Orte» gcO ^ um ihren Consens einzuholen; da aber die Antworten der leztern nicht zur rechten Zeit eingegangen u»h den 3. September wieder eine Tagsazung ausgeschrieben worden sei, welche es nicht habe rükstcllig »»' können, habe jene Ausführung nicht ausgehändigt werden können, weswegen es dermalen instruction^h dessen Zustellung an den kaiserlichen Gesandten verlangen müsse; vorher aber sollte das Gutachten den cvangGH Orten vertraulich mitgctheilt und von ihnen zu vernehmen getrachtet werden, wie ihre auf der Jahrrech»'"h tagsazung gegen die katholischen Orte abgegebene Erklärung gemeint gewesen sei. Dies ist nun geschehen, w»' ^ dem gemeinen Abschied ersichtlich ist. 2. Da der spanische Gesandte durch ein Memorial die Vollzieh»»^ ^ bewilligten Werbung ernstlich verlangt, wird in der dahcrigcn Bcrathung von einigen Orten auf der Kapitulation und auf Versicherung der verschiedenen Anforderungen gedrungen. Es werden demnach ' . Punkte in zwei verschiedenen Schriftstüken dem spanischen Gesandten eingereicht und durch einen mündlich untcrstüzt. Da dieser aber weder in der einen noch andern Beziehung eine vergnügliche crtheilt, so wird, unter Kenntnißgabc an denselben, die ganze Angelegenheit zur Entschließung der Obr») September 1702. 1029 den Abschied genommen. Uri, über diese Antworten mißvergnügt, nimmt die Sache aä reforonäum. cwurg eröffnet, eS habe sich ans wichtigen Gründen zu der Fortsczung dcö Capitulats noch nicht entschließen ^">cn und sei mir instrnirt, von der Verteidigung des Vaterlandes zll reden. Die Gesandtschaft des AbtcS rlks erklärt, auch dortscits habe man sich zu der Eröffnung der Werbung nicht entschließen können; lchmch des CapitulatcS habe der Abt weder eine Kündigung erhalten noch eine solche selbst gemacht, ^'0 man es bewenden lasse. z>. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiten: liberh. Ii. Art. 76. Militär- u Kriegswesen. It. Art. 66. Fremder Kriegsdienst. Werbungen. Gra ü n- Art. 204. Kriegs- n. Militärwcscn. P. . . ^ Staden. I. Art. 450. Stifte u. Klöster (Zurzach). I. Art. 2t3. Judicatur- n. Competenzanständc. Bog" ^"iämter. Art. 168. Kriegs- u. Militärwescn. ^^üs. s?. Art. 45. Verwalt. t. Allg., Beninte rc. Zu «i 4. Die Zusäzc und Llbändcrungcn am eidgenössischen Schirmwcrk betreffen.' 1. zu Art. 3. ^ soll weder den fluchtigen noch den ihnen nachjagenden Truppen Paß gegeben werden. 2. zu -Art. 5. ° den Feuer- und Lärmzeichcn sollen vier Mann sein, darunter einer, der den Sachen vorzustehen und ^"ch die Mörser zu laden und anzuzünden weiß. 3. zu Art. 7. Die vom bedrohten Ort auszustellenden atente sollen nur provisorische sein. 4. Zu Art. 11. Dato sind noch im eidgenössischen Schirmwcrk Priffe» Zürich, Bern, Luccrn, evangelisch Glaruö, Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhausc», Abt und ladt St. Gallen und Biel; diesen trifft es, außer evangelisch Glaruö, für de» ersten Auszug 8200 Man», ° er jede», einzelnen Orte 2'/- auf je 200 Mann, sonach fallen auf je 212 Mann auf Zürich 35, Bern ^"rern 30, evangelisch GlaruS 7, Basel 10, Frciburg 20, Solothurn 15, Schaffhauscn 10, Abt St. len 25, Stadt St. Gallen 5 und Biel 5 Mann. Wenn der begehrte Zuzug die Zahl der 212 nicht Ersteigt, bleibt dem Vorort Zürich überlasse», mit seinem Contingcnt einen Hauptmann, einem Orte, das ' Man» stellt, den Wachtmeister, den Orten, die von 30 bis 50 Mann liefern, einen Lieutenant oder 6 )ndrich sammt einem Wachtmeister zu schikcn. Ein Ort, das über 50 Mann stellt, mag einen Lieutenant, Wachtmeister, welche diese Mannschaft commandiren, senden. Wenn ein Ort 100 und mehr Lie,,'" solle» diese bis auf 200 Man» eine Compagnie bilden, welcher wenigstens ein Hauptmann, ein Fähndrich und zwei Wachtmeister sammt den erforderlichen Unterofficiercn beigegeben sind, die ^ iedoch jedem Orte überlassen, noch mehr Officicrc beizuordnen, wie auch ein Ort, dessen Mannschaft Die m ^ ^ "bcrstcigt, seinen Officicr nach Belieben Hauptmann oder Lieutenant titnlircn mag. 5. zu 'Art. 25. all- ^""schuft soll statt mit Musketen mehr mit Füscnen verschen werden. 0. zu Art. 27. Zu Verhütung von 10 ^ ^"stelcgcnheit soll der Sold gleichmäßig sein und jeder Knecht täglich 1'/» Pfd. Brvd und wöchentlich sechs ^"^'^bazen erhalten. — Anläßlich der abermaligen Abordnung von Kriegsräthcn nach Basel, die von Bern Wochen abwechseln, wird unter den Orten folgender Turnus vorgeschlagen - Zürich und Luccrn, ch»n Biburg; wenn evangelisch Glarns beim Schirmwcrk bleibt, jenes und Solothurn, sonst Solo- crklt' ^ Schaffhauscn; Abt und Stadt St. Gallen. Wenn sich noch andere Orte zum Schirmwcrk werden" ^ fewcilcn dem Range der Orte nach je ein katholischer und evangelischer Kriegsrath abgeordnet bliiidtw Folge eines Schonfcucrö oder einer angezündeten Rüti in dem wälschcn Bcrnergcbict ein oder 'w.^'" ^stände», sollen, so lange die Hochwachcn bestellt bleiben, nirgendswo Schonfeucr gemacht "Oinen angezündet, und auch die großen Glokcn allerorts eingestellt werden. Staatsarchiv Ziirich: Eid». Absch. Bd. 8», kot. IK4. 1090 September u, October 1702. 505. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Tagsazung Z" Baden. 1702, im September nnd October. Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. 8», k°I, 181. Gesandte: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus Johann Heinrich Zwi^' Landannnann. ». Basel gibt ausführlichen Bericht über die Gefahren, welche dieser Stadt aus dem beständigen Norman^ der kaiserlichen und französischen Armeen in einem bedenklichen Grade erwuchsen, was die dortige Obrigkeit da»" bewog, die drei Vororte angelegentlich um Zusendung von 200 Mann anzugehen, für deren Willfahr gedankt wird, und gleichzeitig um ferncrn Verhalt zu ersuchen. Die Vororte hatten dieses Begehren unzcitig befunden, Basel aber zur Vermeidung von Jalousie den Rath crtheilt, solche Mahnungen künftig an einzelne Orte, sondern gleich dircct an den gesammtcn eidgenössischen Stand zu richten. I». Hieras bespricht man sich vertraulich über das neu projcctirtc eidgenössische Schirmwcrk, und findet, daß küW jedes nothlcidcnde Ort alle übrigen zugleich mahnen solle. Eine Anregung, ob die Kriegsräthe nicht ih» beständige Residenz in Baden haben sollten, wird an gemeine Session verwiesen. «. Bern eröffnet, s^' mehrmals habe es bei evangelischen und gcmcincidgcnössischcn Versammlungen instructionögcmäß vorgebracht daß die Stadt Constanz, die Waldstädtc und das Frickthal nebst den nächstgelcgencn Städten im Interesse d» eidgenössischen Sicherheit und gemäß der noch zu Recht bestehenden Abschicdöbeschlüsse von 1688 und bb ' in wirklichen Schirm genommen werden sollten. Auch Zürich führt für diese Ansicht mehrere erhebliche Grü»^ an, gibt aber zu bedenken, ob die Zeit hiefür nach der Kündigung der Erbeinung schiklich sei und »b nicht angemessener scheine, ein dicsfälligcs schriftliches oder mündliches Gesuch von Seite dcö Kaisers seines Gesandten abzuwarten. Bern wendet dagegen ein, die Befestigung des eidgenössischen Ruhestandes »»» die Hauptrüksicht bilden, und werde der kaiserliche Gesandte Hierinfalls schwerlich ein solches Ansuchen ste^"' weil dieses der Vcrsezung dieser Gegend in eine Art Neutralität gleichkäme, welche zu schädlicher Conft»^ führen könnte. Basel glaubt, seine Obern werden, soviel die eigene Roth es gestatte, den frühern Beschs» nachleben; die übrigen Orte, welche, wie Basel, nicht instruirt sind, wollen das Geschäft ihren Obern h»' . bringen. <1. (Ohne Bern.) Zürich und die Stadt St. Gallen erstatten abermals Bericht über ihren ^ mit Bern betreffend das Post- und Botcnwescn und die neu ausfindig gemachte Route, und ersuchen die ^ dieses Geschäft zu gedeihlicher Erledigung zu führen, da sie sich aus dem ihnen übersandten Factum, vo» ^ sie unter Vorbehalt der Zustimmung auch den katholischen Orten Kcnntniß geben werden, von der ^ gründcthcit ihrer Beschwerde werden überzeugt haben. Obschon nun einige Orte dieses Factum noch erhalten haben und andere wegen der plözlichcn Einberufung der Tagsazung darüber nicht instruircn ko>» ^ wird doch versprochen, zur Förderung dieser Angelegenheit alles Mögliche vorzukehren, v. Die Vorsteht französischen Gemeinde zu Mariakirch bitten schriftlich tun Vcrabfolgung der ihnen bereits vor einem ^ auf nächste drei Jahre bewilligten Licbcsstcuer und um Verlängerung dieser Zeit, bis ihre immer »och 6 großen Bedürfnisse so abnehmen, daß sie den evangelischen Orten nicht mehr zur Last fallen müsse»' ^ wird beschlossen, die noch rükständigcn Einschüsse von evangelisch GlaruS und Appenzell einzubcgchren October bis November 17t)2. 1031 ^''glichen neun Orte zur Ablieferung der für das zweite Jahr bereits verfallenen Steuer von 100 Gl, einzuladen. f. Wjx berichtet wird, wünscht der großbritannische Gesandte, es möchte das Notificationsschrcibcn ^ der Thronbesteigung der Königin Anna von England mit einer gemeincidgcnössischcn Bcglükwünschung ^wiehert werden. Da solches aber die Mitthcilung desselben an die katholischen Orte nöthig machen würde, d,^^ befunden, dem Gesandten begreiflich zu machen, daß nicht rathsam scheine, das hohe Ansehen ^ Königin einer unzweifelhaft erfolgenden Beschimpfung auszusezcn; wenn er aber auf der Vorlegung an ^ ^"glazung beharre, werde man ihm entsprechen. Die freie Reichsstadt Lindau hatte schon mit reiben ^m 22. September an die evangelischen Orte das Gesuch gestellt, im Hinblik auf den unvcr- der bayerischen Armee in den schwäbischen Kreis und die Einnahme der Städte Ulm und stcts""""^^ besagte Stadt Lindau als Vormauer und Brodkorb der Eidgenossenschaft, mit welcher Lindau da»»/" Beziehung gestanden, in ihren Schirm aufzunehmen und den Kurfürsten von Bayern des <5 ^ Krnntniß zu sczcn. Dieses Anstichen wird nun durch zwei Abgeordnete von Lindau erneuert und i», Ansinnen gemacht, ihm mit ctwclchcn Stükcn sammt zugehöriger Munitiou und Constablcrn, 4l)<)g riuch etwa mit 2 bis 3l)t) Mann in eidgenössischen Kosten und einer Gclduntcrstüzung von die ^^^^^alcrn bcizlistchcn. Obschon der Zustand dieser Stadt tief zu Herzen genommen wird, können »»d ^ verhehlen, daß die zwei ersten Punkte mit der erklärten Neutralität unvcreinbarlich scicu bu'ird kricgführciiden Mächten und den katholischen Orten eine schwere Verantwortlichkeit zuziehen d»k^"' ktwas Volk und Munition dagegen könnte der Stadt von den »ächstgclcgcncn Orten her vielleicht u»d^^ Marktschiffe zugeführt werden, jedoch in aller Stille, und des Volkes wegen könnte mit Appenzell Züri^"' ^ das Nöthigc verabredet werden; was die Gcldfordcrung betrifft, behalten sich ^uscn Berichterstattung an ihre Obern vor, während Basel und Schaff- gleiij" ^ eigener Gefahr cntschllldigcn. Hicvon wird den Abgeordneten Mitthcilung gemacht, unter sich Vcrsichcrllng des besten nachbarlichen Willens. Ii. (Zürich, Bern und Basel.) Basel beschwert gx,>^ . von Seite SolothurnS wegen Bcnüzung des Weges über die Schafmatt neue Verdrießlichkeiten ^ " ... .s. t7 ^ Mündlich,,. werden. Man behält sich vor, in Erwägung zu ziehen, ob mittelst freundlicher Remonstration oder Schreibens an Solothurn die Sache wieder in den alten Stand gcsczt werden könne. SVK. Bericht der «ach Basel abgeordneten Kriegsräthc. Basel. 1702, 5. Oetober bis Mitte November. Staatsarchiv Zürich. All«. Abschiede Bb. 8Z, kol, 2S«. des ^^gSräthc. Zürich. Johann Jakob Eschcr, Constaffclhcrr und des Raths. Bern. Emanuel Steiger, Ziachg ^ ""d alt-Sckclmcistcr wälscher Lande. Luccrn. Jost von Flcckcnstcin, Oberst und dcS inner» N Franz Augustin von Dicßbach, Schultheiß. ^ch die kriegführenden Mächte, nämlich einerseits der Kaiser, England und Holland und daS ^A,d,r Ausnahme von Kur-Bayern und Kur-Köln, anderseits Frankreich und Spanien mit verbündet haben, und die Armeen der kaiserlichen Verbündeten und diejenigen von Frankreich sich an 1032 October bis November 170Z. dm eidgenössischen Grenzen unweit Basel ansammelten, und von den kriegführenden Mächten keine zuverlässige» Deklarationen wegen Nichtbctrctung des eidgenössischen Gebiets erhältlich waren, vermehrte sich auch d» Bcsorgniß, es möchte das eidgenössische Territorium vcrlczt, darauf Posten gefaßt und die Stadt Basel silbss angegriffen werden. Die Lage erschien um so bedenklicher, als Kur-Bayern Ulm überrumpelte und bis Pfullcndorf vordrang, so daß mittelst eines Marsches gegen die Waldstädtc und Forcirung der basclschcn Päss^ eine Verbindung mit der französischen Armee hätte stattfinden können. Auf die von kaiserlicher und französisch^ Seite erfolgte Mahnung, die Stadt Basel möchte für ihre eigene Sicherheit sorgen, wurde die BürgerwaA bei Tag vermehrt und bei Nacht verdoppelt, die Schliessung der Ncbenthorc angeordnet und eine Landaus von 400 Mann in die Stadt genommen. Bei steigender Gefahr wurden von Zürich, Bern und Luccrn Mann und während der im September gehaltenen Tagsazung von den im Dcfensional stehenden eidgenössisch^ Orten die Vermehrung derselben bis aus 600 Mann, von den übrigen aber die stündliche Bcreithaltung ihr^ Zuzuges verlangt. Die Tagsazung beschloß aber überdies die Absendung von 400 Mann zur Besezung ^ Pässe zu Angst und an der BirS und die Abordnung von je einem Kricgsrath von Zürich und Luccrn. besonderer Vorfall verschlimmerte die Lage. Am l. Oktober Nachts passirtcn vier mit Steinen bcladcnc v"' Rhcinfcldcn herkommende Schiffe unter der Rhcinbrükc zu Basel durch, unter dem Vvrwand, daß sie Provas für die Kaiserlichen führen, in der Wirklichkeit aber, um die französische Schiffbrükc bei Hüningcn zu beschädigt was, obschon es nicht zur Ausführung kam, gleichwohl als Gebictsvcrlezung angesehen lind beim General v»» Arco und dem General von Fürstcnbcrg durch eine cxprcsse Dcputatschaft geahndet wurde. Schon ^ folgenden Morgens um 10 Uhr erschien ein Abgeordneter des Generals von VillarS vor den Gchcimrätlss» in Basel, um den Vorfall zu rügen und bessere Bewachung der Rhcinbrükc zu verlangen. LcztcrcS w»r^ sogleich angeordnet und dem Marquis von Villars durch eine Dcputatschaft nebst Entschuldigungen ^ Versicherung rrthcilt, dieses Ercigniß habe ohne Wissen und Willen von Basel stattgefunden. Jnzwisä)^ langten die eidgenössischen Zuzüge und die Kricgsräthc, der von Zürich am 5. und der von Luccrn a»> " October an, welche vereint mit den Officicrcn von Basel die Wachen in der Stadt, aus den Grenzen an den Pässen bestmöglichst einrichteten. Wie die Umstände noch bedenklicher wurden, ließ Basel durch Gesandten bei der Tagsazung anfragen, ob sie nicht einen fernem Zuzug von 1000 Mann und noch KricgSräthc nöthig finde. Diese Anregung wurde in bejahendem Sinne entschieden und noch je ein Kr>^ rath von Berit und Frciburg ernannt. Um die Stadt vor einem plözlichcn Ucbcrfall zu sichern, u»>r>^ die zwei Kricgsräthc in Bcglcit basclschcr Officicrc am 8. October die Stadt von außen, um allfä^ Mängel zu cntdckcn. In Folge der nachhcrigcn Bcrathung wurde gutgcfunden, von den 400 cidgenössi^ Zuzügern auf den Pässen mehr in die Stadt zu nehmen und die Posten besser zu bcsczcn, besonders d' Kleinstadt, auch die Wicscnbrükc und Wiese und den Posten zu Klcin-Hüningcn. Dieses Gutachten sollc basclschcn Gesandten zu Baden zur Erdaucrung übersendet werden und zugleich auch daö Ansinnen des Ludwig von Baden, daß Basel vom Rhein bis an die Markgrafschaft eine Linie ziehen solle, widrigc>ll^ er nicht vertröstet sein könnte, sondern andere Maßregeln ergreifen müßte. Zwei Tage nach der Ankuust ^ Kricgsrathcs von Bern, nämlich am 13. October Nachmittags, seztc sich die französische Armee unversc^' über ihre Schiffbrükc in Bewegung und es gicng von Klcin-Hüningcn der Bericht ein, daß sich die auf der Insel oder dem Wcrd im Rhein auf dem mit Stangen auSgcstcktcn baslcrischcn Territorium aufg0^ haben. Sogleich treten die KricgSräthc mit den Geheimen der Stadt zusammen, tun zu bcrathschlagc», " , diesfalls zu thun sei. In Folge dessen werden die drei Kricgsräthc und zwei der Geheimen an den Octobcr bis November 1762. 1033 Villars abgeordnet, um ihm vorzustellen, daß dieses Vorgehen seiner eigenen Versicherung und der c aration des französischen Gesandten widerspreche und den Kaiserlichen den Anlaß gebe, ebenfalls das ^cnössijchc Territorium zu betrete». Damit wurde die Forderung verbunden, die auf dem baselschcn Thcilc ^ Insel stehenden Truppen sofort zurükzuzichcn, indem sonst der Landsturm durch die ganze Eidgenossenschaft ^ürde. Dieser Auftrag wurde Abends 9 Uhr verrichtet, wobei General von Villars sich ) mit dem Versprechen herauslassen wollte, daö Baölcrtcrritorium nicht zu betreten, sondern nebenhin ^ fragliche Thcil der Insel sei streitig. Ans diese Berichterstattung der Dcputatschaft wurde noch Mannschaft aus der Vogtci Mönchcnstcin iu die Stadt gezogen und mit dieser und den eidge- sichcn Zuzugcru die Kleinstadt, auch der Posten zu Äugst, die Wiescnbrükc uud Klcin-Hüningcn wohl Vorgänge wird an die Tagsazung, sowie an Zürich, Bern, Lnccrn und Solothurn >vir/"^^ Bericht erstattet. Auf den Fall, daß die Franzosen bei Klcin-Hüningcn durchbrechen wollten, dics,/^ die Weisung crthcilt, sich mit Protestatio» auf die Wiescnbrükc zurükzuzichcn, und sofern st»r Gewalt auch über diese ziehen wollten, nach der Stadt zu marschircn und erst dann den Land- . ergehen zu lassen. Wie dann am 14. Octobcr die Schlacht auf dem Wplerfcld zu Ungunsten der der ausgefallen, wird in einem bcsondcrn dem Abschied beigefügten Bericht erzählt. Da vcrmuthlich Gesandte auf die Remonstrationen SolothurnS über die stattgcfundcne Vcrlczung des baselschcir ^ m, den Markgrafen von VillarS geschrieben, kam etliche Tage nachher der königliche Statthalter von H^'^'uugcn in Bcglcit eines Officicrö daher und überbrachte zur Bestellung an den Gesandten eine Dabei wiederholte er die Versicherungen der inoffcnsivcn Absichten der Franzosen und ließ die fagei, ^ku, der Markgraf von VillarS habe sich genugsam darüber geäußert und habe ein MchrcrcS nicht die k ansonst cS den Anschein gewonnen hätte, als ob man von ihm erfahren wollte, auf welchem Weg er ^uucc anzugreifen gedenke. Diese Acußcrung vcranlaßtc die Kricgöräthc zu einem Schreiben an Ucucrb ^ Unterschiebung, als habe man mit ihm in verfänglicher Weise unterhandelt, abgelehnt und sich ^ Nichtbctrctung des eidgenössischen Gebietes verlangt wird. Am 16. Oktober läßt dann Bern kükei, ' Grenzen stehendes Füsilicrrcgimcnt unter Oberst von Bonstcttcn auf die basclsche Grenze vor- Dctvbcr" " ^ Verwahrung derselben oder zur Abwehr eines Angriffes zu verwenden. Nachdem am 17. ^'Uacht ^ frciburgischc KricgSrath eingetroffen, und ihm alle bisher getroffenen Anstalten bekannt Ellars waren, lassen die vier Kricgöräthc durch einige eidgenössische Offenere dem Marschall von »a,nx.,.,. ^'°u französischen Marodeurs auf basclschcm Territorium vorgenommenen Beunruhigungen vorstellen, sin,, ^ französischcir Schildwachcn auf dem markgräflichcn Gebiet zwei Schüsse abgefeuert worden u»d ^ eine Luccrncr Schildwachc, der andere auf den basclschen Commandantcn zu Klcin-Hüningcn, Vv„ ^^"ivsischc Marodeurs vier auf basclschcm Territorium weidende Pferde weggenommen haben. Herr wcrdc,^ darauf, crstercö müsse ohne Vvrsaz geschehen sein, indem die Schüsse zufällig losgegangen Als dam,"der Pferde »verde« Informationen angestellt und die Restitution angeordnet werden. ^Mräti Pferde und 490 Grenadiere daö Wicscnthal hinauf dctachirt »vurdcn, crthciltcn die ^'f dsi ^ ^ ^ D>rtcir hierüber Bericht, was nicht wenig zur Einberufung einer neuen Tagsazung beitrug. ^ scinc"z^""^"^ Kunde, daß der Kurfürst von Bayern nach der Wylcrschlacht sich den Grenzen nähere ^dten d, bereits in Stockach erschienen seien, in der muthmaßlichcn Absicht, oben bei den Wald- ^ die ^. und sich mit der französischen Armee zu verbinden, begehrt Schaffhauscn auS Bcsorgniß ^ Krhcit von Stadt und Land unterm 28. Octobcr seine nach Basel gesandten 160 Mann zurük, 136 1034 October 17N2. mit der Versicherung, dieselben wieder einrükcn zu lassen, sobald dortseitS die Gefahr schwinde. Diesem Gesuche wurde ungeachtet einiger Bedenken wegen künftiger Konsequenzen unterm 30. October von Basel entsprochen- Während der Tagsazung rügte der kaiserliche Gesandte gegen eine eidgenössische Deputation, daß Basel dc» französischen Truppen den Marsch über sein Territorium nach der Markgrafschaft gestattet und ihnen dadurch den Angriff und die Beschädigung des deutschen Heeres auf dem Wylcrfcld erleichtert habe. Die Tagsazung berichtete dieses an die Kriegsräthe, welche nicht nur selbst den Augenschein vornahmen, sondern auch d"' Kommandanten zu Klein-Hüningen und andere Zeugen eidlich verhören ließen, woraus die Unrichtigkeit diesig Vorwurfes klar hervorging. Diese Einvernehmen werden der Tagsazung zu Händen des kaiserlichen Gesandt übermittelt, und cS gelang somit, diesen von seinem bedenklichen Wahn zu befreien. Als darauf in der Schlacht auf dem Wylerfeld die Deutschen etwas zurükgewichcn und die Franzosen auf beiden Seiten dck Rheins gegen Othmarsheim und Neuenbürg hinuntcrgezogen, auch anzunehmen war, daß sich die bcid^ Heere in Folge einbrechender Kälte in die Winterquartiere zurükzichen werden, kam in Frage, ob nicht a»ä) die eidgenössischen Hilfsvölker wieder nach Hause zu entlassen seien. Wirklich wurde die Entlassung der ^ den basclschen Pässen und Grenzen stehenden Abtheilungen beschlossen und auch diejenige der Bcsazung ^ Stadt in Aussicht genommen. Desgleichen wurde auf Abstellung der mit vielen Kosten verbundenen Läl>^ und Feuerzeichen Bedacht genommen, da lezterc bei einbrechendem Nebel nicht solche Dienste leisten würd^ wie durch reilende Boten erreicht werden können. Der Abmarsch der in der Stadt verwendeten Truppen Frciburg, Solothurn, Schaffhausen (welches nach überstandener Gefahr wieder 50 Mann hatte einrükcn lassc»)' Biel, Stadt und Abt St. Gallen begann am 14. November; des folgenden TagcS zogen die von Zürich Luccrn, und am 16. November die von Bern ab. Gleichzeitig wurden die Lärm- und Feuerzeichen abgei" und dieses den Orten angezeigt. Auch die KriegSräthe verabschiedeten sich unter aufrichtigster Dankcsbczcug^ von Seite Basels. Diesem Berichte wurde noch bcizusezcn für gut befunden: 1. Daß eine folgende TagsaZ^ auf ein crkleklichcS Mittel denken möchte, bei künftigen Gefahren fremde Heere von den eidgenössischen Grc»^ abzuhalten; 2. daß man sich dahin verglichen habe, den Soldaten „neben den Scrviccn" einen weiche»^ Sold von einem halben Thalcr und täglich 1^/, Pfd. Brod, zu 36 Loth, zu verabreichen. 507. Außerordentliche gemeineidgenössische Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. und Biel. Baden. 1702, 25. October. Staatsarchiv Luceri«. Abschiedeband v. 1702, tdl. 24k. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Escher, Bürgermeister; Johann Ludwig Werdmüllcr, Statth^ Bern. Emanuel von Graffcnried, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, alt-Vcnner und dcS Luccrn. Laurenz von Flcckcnstcin, Vcnncr. Uri. Joseph Anton Püntincr, Landammann; Johann ^ Schmid, alt-Landammann. Schwyz. (Entschuldigt.) Unterwal den. Johann Sebastian Müller, ammann von Obwaldcn; Johann Kaspar Achcrmann, alt-Landammann von Nidwalden. Zug- ^ Jakob Brandenberg, Statthalter; Johann Baptist Staub, alt-Sekclmcistcr; Christoph Andcrmatt, Oktober 1702. 10 3 5 tÄ r arus. Johann Heinrich Zwicki, Landammann. Basel. Emanucl Socin, Bürgermeister; Christoph Hagmbach, des Raths. Frei bürg. (Entschuldigt.) Solothurn. Johann Victor Bcscnval, Ritter, Hulthciß; Johann Ludwig von Roll, Venncr. Schaff Hausen. Johann Konrad Wäpfer, Bürgermeister; "Min Köchlin, Statthalter. Appenzell. Paul Guter, Landammann, von Jnnerrhoden; Bartholome turzcneggcr, Landammann, von Außerrhoden. Abt von St. Gallen. Joseph Anton Püntincr, fürstlicher ^^"'alen Kanzler zu Wcttingcn. Stadt St. Gallen. Laurenz Werder, Bürgermeister; Kaspar "dcr, des Raths. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister, q. Die Tagsazung ist zusammengetreten, bei diesen gefährlichen Zeiten wegen der Erhaltung und "chttinung des Vaterlandes Rath zu halten. Zunächst wird ein durch den Secrctär Baron übcrbrachtcS Wcibcn des französischen Gesandten aus Solothurn vom 24. October verlesen. In demselben versichert der des 9 ^ Wohlgewogcnhcit dcö Königs gegen die Eidgenossenschaft und anerbietet ihr zur Bcschüzung Köi,j "Allerdings den ihr beliebigen Zuzug. Hievon nimmt er Anlaß, das verbindliche Anerbieten des un/s^ hochfahrenden und beleidigenden Auftreten des kaiserlichen Gesandten in Vergleich zu sczcn Inn Bedauern auszusprechen, daß troz allem dem so viele Orte dem Hause Oesterreich geneigter seien. »Itter ZNge sich namentlich auch aus den ärgerlichen Reden über die angebliche Postcnfassung der vorl^ Kommando des Markgrafen von VillarS stehenden Truppen auf dem basclschcn Gebiete, ohne ^ ^ ^ "utcrsuchcn, ob dieö nur Ausstreuungen der Feinde des Königs seien. Die ganze Klage rcducire Truppen über eine Eke einer Insel im Rhein passirt seien. Nun könne aber nicht in dies? » werden, daß alle diese dem Elsaß gegenüber liegenden Rhcininscln dem König, als Landgrafen Gar gehören, und bisher nie übel genommen worden sei, wenn auf denselben Werke aufgebaut und Eckiff Schalten worden seien. Es sei auffallend, welcher Lärm daraus gemacht worden, während man der fünf chciic^ crwähnt habe, welche die Kaiserlichen, mit Mannschaft und Steinen angefüllt, zwischen beiden Stadt- »crnv durchgeführt haben, in der Absicht, damit die Brüke zu Hüningen zu beschädigen. Er habe auch Vcrlczung der Neutralität wäre mit Stillschweigen hingenommen worden, wenn er nicht darüber ^>chcrl^'^ Der König werde die Neutralität der Eidgenossenschaft stets achten; an ihr aber sei cS, ihre Wdirccj ^ Seitens derjenigen zu suchen, mit denen sie weder Tractat noch Erbcinung mehr habe und welche sie verbiß bedrohen, indem sie die eidgenössische KaufmannSwaarcn anhalten und allen Handel und Wandel Rheiw" Nachschrift fügt der Gesandte bei, soeben erhalte er den gcnaucrn Bericht, daß der Theil jener ^selbst B französischen Truppen betreten haben, stets streitig gewesen sei; wenn Basel behaupte, daß man ^rfci, ""^"wc und Stangen mit dem Wappen von Basel finde, so werde man nicht in Abrede stellen ^ Gall ^' '"cht rechtlich und mit beiderseitiger Anerkennung gcsezt worden seien. 1>». 1. Der Abt von ^"rdc„ ^ ^l^cibt, thcils wegen Unpäßlichkeit und thcils wegen Beschäftigung seiner Officialcn sei er bemüßigt bcrest ^^ ^ Tagsazung durch den Kanzler von Wcttingcn vertreten zu lassen. UcbrigcnS wäre er von de» verlangten KricgSrath und hohen Officicr zu stellen; inzwischen werde er sein Contingcnt d>ird verlangten 1000 Mann noch diese Woche abgehen lassen. 2. Dem Kanzler von Wcttingcn östlich ^'^'"al, jedoch ohne Conscgucnz, der Bcisiz auf der Tagsazung gestattet. «?. Schwyz berichtet griffe,,^ stch dcö DefcnsionalS für immer gänzlich cntschlagcn, erklärt sich aber bereit, jedem ange- ^»sirh^ ^ ^ cidgcnössischcir Bünden mit allem Eifer bcizuspringen. «l. Frciburg schreibt, nach seiner schreibe,, ^ ^"^^udSgcmäß, daß dem König von Frankreich über sein bei lczter Tagsazung cingckommcneS unvcrgrciflichcn Auödrükcn ein Gcgcncomplimcnt gemacht werde. Die Schreiben an die Obersten 1036 Octobcr 1702. Rcynold und Castclla betreffend die Transgrcssioncn werden baldigst abgehen, Daö eidgenössische Schirinwcri habe Frciburg gänzlich angenommen und sich anch für die Beschirmung der IV Waldstädtc und der StK> Constanz sammt dem Frickthal erklärt, auch sei es bereit, dafür einzustehen. Dem Schreiben ist die Entschuldigung darüber beigefügt, daß es sein Kontingent nicht nach Basel geschikt habe und auf gegenwärtiger Tagsazung nicht erscheine. «. Den in dem Schirmwcrk begriffenen Orten wird von den III Bünden auf das von der lcztcn Tagsazung an sie erlassene Schreiben geantwortet, man werde dieses ihren Obern hinterbringen und die daherigc Entschließung zurükberichten. t. Mit Schreiben vom 18. Octobcr ahndet der kaiserliche Gesandt die Verlezung des baslerischen Gebietes auf einer Rheininsel von Seite der französischen Truppen BillarS und knüpft daran die Betrachtung, wie wortbrüchig Frankreich sei, welches doch unlängst eine königli^ Declaration ausgestellt habe, den eidgenössischen Boden nicht zu betrete». Im Fernern theilt der Gesandt verschiedene Korrespondenzen mit, aus denen hervorgeht, daß die Franzosen auf dem rechten Ufer des Rhci»d über Säkingen hinaus vorgcrükt seien und es auf die Waldstädtc und Constanz, sowie das Frickthal abgcssh^ haben. Er bittet um kräftigen Zuzug, damit dieses für die Eidgenossenschaft selbst bedrohliche Vorhabt vereitelt werde. Es heiße nun: entweder jczt oder nie. Nach nochmaliger Verlesung des Schreibens ^ französischen Gesandten vom 2-4. Octobcr eröffnet Basel, der Ort der fraglichen Gcbictsvcrlczung sei eine wo die Franzosen einige Wachen aufgestellt haben, waS man nicht für so wichtig gehalten hätte, wäre »i^ kaiscrlichcrscits die Drohung gemacht worden, ein Gleiches zu unternehmen. Diese Eke habe Basel jcdcrz^ für seinen Grund und Boden gehalten, auch vor vielen Jahren ohne Einsprache von Seite Frankreich Marken oder Stangen mit dem Baslcrwappcn darauf aufgestellt und, als Frankreich dort habe Bauten cu>^ führen wollen, dagegen protcstirt, worauf dann mit dem Bau innegehalten worden sei. Nach reifer Reflex'^ wird gut befunden, sich mit den beiden Gesandten über diesen Vorfall nicht weiter einzulassen, indem wahrscheinlich wenig ausgerichtet werden könnte. Die Zeit wird daher zur Berathung der Mittel für ^ eigene Sicherheit verwendet. Uri, Untcrwaldcn, Zug und evangelisch Glarus nehmen die Angelegenheit wcg^ Beschirmung der Waldstädtc ml rokoronclnm. Appenzcll-Jnncrrhoden bezieht sich einfach auf die Erbci»»^' den ewigen Frieden und den Bund. Im Übrigen geht der AbschicdSschluß dahin: Jedes bedrohte Ort ß' mit Leib und Gut zu bcschüzcn, keiner kriegführenden Partei der Durchzug oder die Postcnfassung auf 0^ nössischcm Boden zu gestatten und nöthigcnfalls Gewalt mit Gewalt abzutreiben, die Grenzen sollen S verwahrt und namentlich der Paß bei Angst mit 150 und derjenige an der Birs und bei der Wiesen^ mit je 25 Mann bcsczt werden, wobei Basel und den Kricgsräthcn überlassen bleibt, diese Zahl nach Ermessen zu vermehren oder zu vermindern, und bei vorfallenden Exccsscn oder GcbictSvcrlczungcn die deren man habhaft werden könne, exemplarisch zu bestrafen. In Bezug auf daö Gesuch des kaiscr^ Gesandten um Beschüzung der Waldstädtc und des Frickthals machen einige Orte Schwierigkeiten stch erklären, bevor man wisse, ob die Erbcinung ihren unbedingten Fortbcstand habe. Man will daher kaiserlichen Gesandten schreiben, es sei wahrscheinlich, daß die meisten Orte auf daö Ansinnen ssingchcn wer ' wenn es in gleicher Weise eingerichtet würde, wie 1688, 1689, 1691 und 1697, und wenn die Eü'eü^ ihren frühem Bestand habe. Dem französischen Gesandten wird vorgestellt, der einzige Paß, welcher der gcnosscnschaft noch offen stehe, sei der nach dem Reiche, ohne welchen jene ganz eingeschlossen wäre; cr ^ - daher beim König auszuwirken suchen, daß cr, der Eidgenossenschaft zu Gefallen, von weiter» Erobcr»^ dem Rhein und Bodcnscc entlang gnädigst abstehen möchte. Ein gleiches Gesuch wird an Villarö, des am rechten Rhcinufcr vordringenden französischen Hccrcö, und auch an den König selbst gcrichtct. Oktober 1702, 1037 Astern wird dabei zugleich zu seiner Erucuuuug als Marschall gratulirt und dem lcztcru für seine guten ^>crbictungcn vom 25. September gedankt. Im Übrigen läßt man es bezüglich der Landcsvcrthcidigung bei ^ Beschlüssen der JahrrechnungStagsazung von 17l)1 verbleiben, mit der einzigen Modifikation, daß zur si^"^Mlg unzcitigcn LärmS die Feuerzeichen nur dann angezündet werden sollen, wenn eine fremde Armee / "^)crc und gegen alles Abmahnen beharrlich den Einfall in ein Ort oder eine Landvogtci unternehme, die ^5 ^ hinreiche, die Obrigkeit des nächsten Ortes davon zu benachrichtigen. Sobald dann auf aber ^ Landsturm erfolgt, sollen die im Schirmwcrk begriffenen Orte ihre Kriegsräthe, die übrigen ^ chre Gesandten unverzüglich nach Baden schikcn. Mit einem zweiten Schreiben vom 28. Octobcr ^ dkr kaiserliche Gesandte die mchrbcrührte GcbictSvcrlczling bei Basel und spricht die Erwartung aus, >vcrdc diese nicht so leicht hingenommen werden, wie manche andere Treulosigkeit der Franzosen. Daran kr die Betrachtung, wie weise der Kaiser gehandelt habe, daß er die angetragene Neutralität dieser ausgeschlagen habe, indem dadurch Frankreich nur der Weg gebahnt worden wäre, die in der Bestw^^ begriffenen Orte und Länder um so leichter überfallen zu können. Ob nun daö aufrichtige als ^ Kaisers, mit der Eidgenossenschaft in gutein Einvernehmen zu leben, höher anzuschlagen sei, ^ u Fallstriken gleichenden Versicherungen Frankreichs, dürfte leicht zu entscheiden sein. Wenn diese »»er' gegenüber Frankreich nicht ernstlich gerügt werde, so stehe zu besorgen, daß cS in seiner Ländcrgicr die Waldstädte, von deren Beschirmung wohl auch die Freiheit der Eidgenossenschaft G - ^ fiine Gewalt bringe. In Bcrathung dieses Schreibens wird die mündliche Behauptung des ffrvrl Bataillone auf dem fraglichen Plaz gestanden^ von den Gesandten von Basel widcr- ^ Kriegsräthe, denen billig geglaubt werden muß, wollen nichts von einer solchen Zahl ^schir, ^ ^ Cvmmission, welche dein kaiserlichen Gesandten die eventuelle Erklärung über die der m ^ Waldstädtc zll überbringen hat, diese Ucbcrtreibung berichtigen, zugleich aber versichern, daß ^chisfc gebührend »verde geahirdct werden; indcsscil müsse man fordern, daß wegen der rhcinfcldischcn Gchjr,. eine offene und nicht bloß heimliche Bestrafung erfolge. Zwar wird der Unterschied der mittelst dieser Schiffe einerseits und der Besczung eines Thcils der Rhciuinsel auf dem >vird den anderseits wohl eingesehen; da aber Basel diese Ekc der Insel in ruhigem Bcsiz gehabt, ^reiben und Svlothtirn, welche bcallftragt sind, dem französischen Gesandten daS ^kbietsh Schonung des rechten Rhcinufcrö zu überbringen, ztlglcich der Auftrag erthcilt, für diese dienx ^ Satiöfaction zu begehren, damit daö Stillschweigen Basels zu keiner nachthciligcn Conscqucnz »»d s„ es in Bezug auf beide Fälle die Meinung, daß die Entschuldigungen angehört werden, gr«s Beziehung, daß Basel sein EigenthumSrccht an der fraglichen Ekc nachweise. Ii. Der Mark- ^bzösi.vs ^^u°Durlach berichtet in einem durch eine Abordnung übermittelten Schreiben, er habe der Sailen ^'uralität für die Schonung seines Landes eine Contribution versprochen; da aber seine Untcr- ^ksa„dn„^ Brand und Plünderung besorgen, so ersuche er die Eidgenossen, sich beim französischen ^ verwenden, daß alle solche Gräuel vermieden werden und die Franzosen sich mit der ^scindtc»^' Diesem Gesuche wird entsprochen und den in anderer Angelegenheit an den französischen daß ^'^"'bcn Dcputirtcil der Auftrag ertheilt, dieses Gesuch bestmöglichst zu empfehlen. I. Basel ^^uß und Snndgau liegenden Früchte, Gefälle und Eigcngcwächsc Hinterhalten werden. Lxh,, daher an Herrn Ehamillard ein dringendes Gesuch um bundcSgcmäßc Vcrabfolgung >utel; würde dieses Schreiben nichts fruchten, so soll Zürich in eidgenössischem Namen an den 1038 October 170Z. König selbst schreiben. Ii. Die Anzeige des Kurfürsten von Bayern, daß er die Eidgenossenschaft nicht angreifen oder beunruhigen werde, wird bestens verdankt und damit das Gesuch verbunden, die Lande und Orte auf dem rechten Rheinufcr und dem Bodcnsee entlang mit allen kriegerischen Operationen zu verschone»' I. Dem kaiserlichen Gesandten wird bei Anlaß der Verrichtung des erwähnten Auftrages durch den Ausschuß dringend empfohlen, Schaffhause» das ihm vom Obcraint Ncllenburg Weggenommene rcstituircn zu lasse»/ indem man die von Schaffhausen nicht immer hilflos lassen könnte, wenn von jener Seite immer via k»ot> vorgefahren würde. Der Gesandte erwiedcrt, das Oberamt habe sich von Stockach entfernt und das Arch>" sei nach Constanz geflüchtet worden, so daß unter solchen Umständen nichts zu machen sei; inzwischen bleibt Alles in statu gno; übrigens sei schon geraume Zeit Schaffhausen von Seite des Oberamts Ncllcnburil nichts Widriges begegnet. Da gegen leztere Behauptung Einreden erhoben werden, antwortet der Gesandt Schaffhauscn habe gefehlt. Hierüber beschwert sich Schaffhausen und sagt, man mache ihm imnier Vorwurf wolle aber ungeachtet wiederholten Begehrens nicht eröffnen, was cS gemacht haben solle; dadurch werde ilß" die Rechtfertigung vcrunmöglicht; würde ihm etwas Weiteres angethan, so könne es nicht garantiren, daß ^ seinen eigenen Leuten Meister werde; es protestire daher gegen alle daraus entstehenden Folgen und zähle den Schuz seiner Miteidgenosscn. i». Da der kaiserliche Gesandte bei der Unterredung mit dem Aussch'^ behauptete, einige Bataillone Franzosen seien auf fraglicher Rhcininscl bei Basel gestanden, und zum Bc»»^ dessen einen aufgefangenen französischen Brief und die für den Kaiser bestimmte Relation des Prinzen Lud»'^ vorwies, verlangte der Ausschuß weiter, daß er mit der Absendung jenes Berichtes noch einhalte, bis »»"' ihm genauer« Aufschluß crtheilen könne. Es werden nun die Kricgsräthe in Basel beauftragt, über d-" Sachverhalt bei Eiden Kundschaft aufzunehmen, ob die Franzosen vom Werd aus über das basier»^ Territorium gezogen, um die Deutschen anzugreifen. Nachdem fünf diesfalls einvernommene Zeuge» ^ Gegcntheil ausgesagt, werden die Originalen der Depositioncn dem kaiserlichen Gesandten durch den Untcr»^ vorgelegt, mit dem Anerbieten, ihm davon Abschriften zu geben, oder ihm die Originalen gegen Aushändigt von Abschriften zu überlassen. Der Gesandte wählt leztercS und verdankt diese Berichtigung. Im Ilbrig^ verlangt er einen schriftlichen Beschluß über seine Antwort und Abschriften von den Schreiben an Malst von Villars, an den französischen Gesandten und an den König selbst, was ihm zugesichert wird. « ll (All- Orte außer Zug und Appenzell.) Nachdem in Betreff der Beschirmung der Waldstädtc, des Frickthals der Stadt Constanz mit den Herren St. Saphorin und Baron von Grüth Unterredungen gehalten waren, notificirt der Gesandte mit Schreiben vom 1. November Folgendes: 1. Die Eidgenossenschaft ^ klug und löblich gehandelt, indem sie alle Schritte gcthan habe, um ihr Gebiet von keiner Macht bctrctc'^ lassen; auch der Kaiser werde nicht daS Mindeste gegen die extradirte Ratification unternehmen; ^ Anerbieten wegen Beschirmung der Waldstädte, des Frickthals und der Stadt Constanz verdanke er, und »' ^ es lediglich bei den Abschieden von 1688, 1689, 1691 und 1697 bewenden lassen; er gewärtige daher, werde dem gegebenen Versprechen auf erfolgende Anzeige thatsächlich nachkommen, mit der Versicherung, ^ es rüksichtlich der Erbcinung bei seinem früher« Anerbieten sein beständiges Verbleiben haben werde; ^ ihren Vorstellungen bei der französischen Generalität wegen Schonung der Lande und Orte auf dem Ufer des Rheins und Bodcnsccs und von der Satisfactionöfordcrung an Frankreich in Betreff der verlezung auf der Rhcininscl werde er dem Kaiser Bericht erstatten, der daran unzweifelhaft ein bcft'' ^ Wohlgefallen haben werde; 4. daß der Vorfall mit den rheinfeldischcn Schiffen gegen sein Wissen u»b l ^ Willen stattgefunden, habe er bereits mitgethcilt, und in der Vcrsczung des commandircnden Generals zu I Octobcr 1702. 10 39 ^"rnisvi, werde man wohl genügsame Satisfaction finden. Diese Mittheilung wird verdankt und dem cn Gesandten zugleich angezeigt, Zürich, Bern, Frciburg und Solothurn seien nach Anleitung der de» ium Schuze der Waldstüdte, der Stadt Konstanz und dcS FrickthalS bereit, ebenso, laut 1689, 1691 und 1697 Luccrn, Obwaldcn, Basel und Schaffhausen, lcztcrc drei Orte rüks^ Instruction, mit Vorbehalt der obrigkeitlichen Ratification, wobei sich aber Obwaldcn vorb l^ vicrzehntägigcn Frist zur Mittheilung der diesfälligcn Entschließung an Zürich Berichterstattung verficht übrigen Orte nehmen das Ganze in den Abschied. Da der kaiserliche Gesandte nunmehr Und b ^ ^ ^ ^ wegen Nichtbctretung dcS eidgenössischen Territoriums unabänderlich bei seiner Erklärung uufgetr^ Ratification das Verbleiben habe, so wird den Gesandten von Bern und Solothurn u»d Verrichtung ihrer Mission an den französischen Gesandten diesem hicvon Mittheilung zu machen De», ^ verdenken, daß cö nunmehr folgerichtig auch bei der königlichen Ratification zu verbleiben habe, djx . ^ Baron wird zu Händen des Gesandten ein Rccrcditiv crthcilt. «. Appenzell beschwert sich, daß uicht "s ^gsazung gut befundene Confcrenz in Betreff des Zollstrcitcö mit dem Abt von St. Gallen ^btcs ^lMmden habe, und verlangt abermals Unterstüzung in seinem Begehren. Da der Gesandte deö ü»drj, instruirt ist und mehrere Orte nicht mehr rcpräscntirt sind, so wird der Abt wiederum Eiör,^^ ^sucht, Zollbczug bis zum Auötrag dcS Handels einzustellen, oder die rechtliche ^>scb e länger zu verschieben, z», (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Der unmittelbar vor dieser Tagsazung geschrieben, die Generalitäten beider kriegführenden ^uicM Deputation versichert, seine Lande zu verschonen; in der Ungewißheit, ob diese im di^x g ^üificationsinstrumcnt auch inbegriffen seien, nimmt er die Dienste der Orte in Anspruch, daß der französischen Gesandten crtvirkt werde. Den Gesandten von Solothurn wird ^»andv^j ^hcilt, an besagtem Orte sich zu verwenden, daß nach Ordre deö Königs oder des Militär- " ^"üe und Lande dcS Bischofs, wie im vorigen Kriege, mit allen Beschwernissen verschont werden. ' Thurgau.) ^dgr»ttch . Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegenhciten: Thurgau. «,. Art. 172. Rechte u. Freiheiten d. Grafschaft. „ Stt». Uferen, ^ 6 oer evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Tagsazung zu Baden. 1702, 25. Oetober. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 83, kol. 246. ^"^«»ua» ^ gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Johann Heinrich Zwicki, ». Zcugherr. ^cnidx,/^ ^gründet die Einberufung der gegenwärtigen Tagsazung mit Folgendem: Da das Vaterland ""Üs umschlosscn sei, die Deklarationen, das eidgenössische Gebiet nicht zu betreten, seitens der Abfindung rhcinfildischcr Schiffe behufs Zerstörung der Hüningcr Schiffbrükc und ""zofin durch Postcnfassung auf dem sogenannten Basier Wcrd vcrlczt worden seien, und der 1040 Oktober 17V2. französische Gesandte die von ihm übergeben« Ratification für ungültig halte, weil der kaiserliche Gesandte d» scinige nur mit dem Vorbehalt übergeben, daß die Eidgenossen den vorgeschlagenen Richter zur Erörtern»!! der obschwcbcndcn Zwistigkeitcn anzunehmen erklären, dessen sich dieselben weigern, wodurch die kaiserliche Deklaration nichtig und die französische ebenfalls entkräftet »verde, sei die Einberufung der Tagsazung »>" nöthigcr geworden, weil die kriegführenden Mächte jcwcilcn ihre Convcnicnz suchen und die Tractatc wc»>ü achten. Die Eidgenossen müssen sich nun bcrathcn, wie sie sich selbst Sicherheit verschaffen können. D»!" komme noch das Verlangen des Kaisers für Beschirmung der Waldstädtc und dcS FrickthalS, welche und Gegenden jcweilen für die Sicherheit der Eidgenossenschaft und der Stadt Basel insbesondere hoch a»^' schlagen worden seien. Es frage sich daher, ob man in allgemeiner Session nicht zuvörderst dahin wir^' sollte, daß durch einstimmigen Beschluß ausgesprochen werde, keiner fremden Macht den Paß über das r>d genössische Gebiet zu gestatten, und, um dieser Resolution mehr Nachdruk zu verschaffen, zu Äugst, an ^ BirS und zu Klein-Hüningcn etwas Dcfcnstonswcrkö zu errichten und mit 3 bis 400 Mann zu verwähl Sollte daun einer dieser Posten forcirt werden, so wäre der Landsturm aufzubieten. Ferner dürfte dem st»" zösischcn Gesandten, wie 1093, vorgestellt werden, weil die Eidgenossenschaft, mit Ausnahme der deutscht Nordgrenze, ganz eingeschlossen sei, würde sie eine Fortsczung der französischen Eroberungen auf jener als eine sehr bedenkliche Sache ansehen und erwarte daher Schonung jener Gegenden. Diesem vorgcschlag^ Verfahren wird allseitig beigepflichtet. Ucbcr die Postcnfassung der Franzosen auf dem sogenannten Wcrd berichten die Gesandten von Basel Folgendes: Das Wcrd sei eine längliche Insel im Rhein, der badischcn Markgrafschaft, auf welcher im lcztcn Krieg troz der Protestation dcS Markgrafen von ^ Franzosen einige Werke gebaut worden seien, die man über die ganze Insel habe ausdehnen wollen; ^ aber die obere Spitze von dem Baslcr Bannstein gegen die Mitte des Rheins in das baslcrischc Territory falle, haben die Franzosen die weitere Ausdehnung dcS Baues eingestellt. Auf dieser Spitze haben die vormals ohne irgend welche Einsprache Pfosten mit ihren Wappen aufgerichtet. Dieses sei auch ^ ^ geschehen, die Franzosen haben jedoch ihre Truppen gleichwohl auf dieser Spitze aufgestellt, seien aber dort nicht auf Baslcrgcbiet, sondcru mittelst einer rükgängigen Bewegung durch ihre Werke über die klc» Schiffbrüke auf das Markgräflichc marschirt und es seien somit die Deutschen niemals, wie man sonst behaus von den Franzosen geradenwegs vom Baslcrgcbiet aus angegriffen worden; auch sei ihm fragliches niemals streitig gemacht worden. Hievon wird Notiz genommen. I». Wie Basel berichtet, wird ih>» zwar von Frankreich das wöchentliche Quantum von hundcrtachtundscchSzig Säkcn Frucht geliefert, dag ^ werden ihm die obrigkeitlichen Zins- und Zehntcngcfälle im Elsaß und Sundgau Hinterhalten; die dalss^ Rcclamationcn beim französischen Gesandten, dem Intendanten des ElsaßcS, Herrn de la Houssayc, u>^ ^ Herrn Chamillard seien erfolglos geblieben, weswegen es um Rath und Hilfe bitte. Dieser Gegenstand an die allgemeine Session gewiesen, in der Meinung, daß man diesem Orte durch Empfehlungen beim ^ und seinem Gesandten zu helfen suche. «. (Ohne St. Gallen und Biel.) Mit Schreiben vom 9. theilt bcr Kurfürst von Bayern aus dem Hauptquartier Buxheim mit, er werde die Ruhe der EiM"" schaft nicht altcrircn. Diese Zusicherung wird bestens verdankt. «I. Mit Schreiben vom 7. Octobcr I ^ Oberst du Rosay die von der lcztcn Jahrrcchnungstagsazung bei ihm geführte Beschwerde, als schweizerischen Leibgarde in Berlin ein fremder Richter vvrgcsczt, zu widerlegen, indem er anführt, Simonis sei nur seiner Geschäftökenntnissc wegen und im Interesse des Corps zu einigen Dicnstü'^'^z,, bcigczogcn worden, ohne dem mitgcthciltcn Etat der Garde anzugehören. Diese Entschuldigung wird Dccember il7l>2. 1041 ^ guiügend angenommen und daher au den Oberst daö Begehren gestellt, diese Richterstcllc kraft beschworener 'Mutation zu rcdrcssiren, ansonst die bcthciligten Orte andere Maßregeln ergreifen müßten. (Ohne Bern.) ^uch und Stadt St. Gallen ersuchen, ihnen wegen Beilegung des mit Bern waltenden Streites betreffend Post- und Botcnwcscn möglichst vcrhilflich zu sein. Da aber die Orte wegen schneller Einberufung der 'llmzung nicht instruirt sind, so wird den beiden Orten die Versicherung crthcilt, auf nächster Versammlung genügender Instruction zu erscheinen. 5. Postcoilserenz zwischen Zürich und Stadt St. Gallen. Elstg. lt. bis Ut. Dccember. 2t»a«oarchiv Zürich. ANg. Absch. Vd. 8Z, kl>I. !>V4, u. Actm! Bern. Na» ^^^^ch^ Christoph Wcrdmüllcr, Constaffel- und Panncrhcrr; Kaspar Landolt, Stallhcrr; zg ^ Postamtes: Daniel Orcll, Postdircctor. Stadt St. Gallen. Sebastian Kunz und Andreas u>, beide des Raths; für daö Postamt: Junker Paul Schlumpf. geriliu ^ ^^"^^nz ist auf Verlangen der Stadt St. Gallen wegen der durch den Poststrcit mit Bern cin- bctra ^ Noutc für das Post- und Botcnwcscn ausgeschrieben worden, t. Die t t50 Züricher Gulden Pvsft ' ^ '^chnung dcS Cornct Bernhard (Leonhard) Wiederkehr von Zürich, der die Reisen auf der neuen 5, ^ verrichtet hat, wird genehmigt und ihm für den Extra-Prvbcritt noch ein Trinkgeld von ^lti,i/ ausgeworfen. 2. Die obigen und andere erlaufene Koste» werden auf beide Städte im Vcr- Hvffi,,' Dölaus jedes Standes Briefen, nach Unzen gerechnet, verlegt. 3. Da BcrnS Verhalten keine ^halte,,^ ^ gütliche Beilegung des PoststrcitcS aufkommen läßt, so muß die neue Route ferner bci- Ntteg St. Gallen dringt aber auf eine raschere Expedition; bei der Langsamkeit des bisherigen ^ Antworten auö Lyon erst in drei Wochen einzulangen, was den Handel nicht wenig Littels aus dem Reiche nähmen bereits ab. Nach der Ansicht von St. Gallen sollte der CurS verst,H^'"^P"ug eines Altcrnativrittcs in solche Diligcncc gebracht werden, daß auf einen nach Lyon zu ^gleist ^ Antwort innert vierzehn Tagen eintreffen kann; im Übrigen sollte das zu gütlicher ^Psei, ^ unbcthciligtcn evangelischen Orten anhängig gemachte Hauptgeschäft nicht schlafen ll»e» ist geneigt, St. Gallen willfährig zu entsprechen, regt aber statt des Altcrnativrittö Gallcu^"^ doppelten Postritt an, durch den dem bcrnischcn Postamt der empfindlichste Abbruch geschähe, ^chdcn, ciucm Alternativ- und Botcnritt, nicht aber zur Einrichtung einer Post ermächtigt. ^0'tttc ' ^ ^"^ch die llnmöglichkcit einer so raschen Bricfbcfördcrung durch verschiedene zu Papier gcsczte verstehen sich endlich die Gesandten von St. Gallen, unter GenchmigungSvorbchalt, zu Eisiger m ^^'stritt, der abwechselnd, für die ganze Linie von St. Gallen aus, durch beide Stände in ^»es besorgt werden soll. Zürich ist der Ansicht, daß diese Einrichtung mit dem Zustandekommen ^ gc»,^^ wieder eingehe, St. Gallen aber will den CurS auch nachher beibehalte». Es ^gefunden, vor Anhcbung dcö neuen BotcnrittS bei dem kaiserlichen und königlich franzö- ui und bei den andern Mächten, deren Botmäßigkeit berührt wird, die Durchpaßbcwilligung l3t 1042 Deccmber 1702. einzuholen. Der kaiserliche Ambassador wird um Erthcilung eines Gcncralpasscö begrüßt. Wenn cntgcgr» besserer Zuversicht eines oder andern OrtS diese Sicherheit nicht auszuwirken wäre, könnte alsdann der Ritt wie bisher in möglichster Diligcncc botenwcise, aber auch alternativ eingerichtet werden. Bis ein bestimmtet Beschluß vorliegt, wird Cornet Wiederkehr von Zürich die Botcnreise fortsczen und ihm für jeden Ritt ^ Thalcr bezahlt werden, dabei soll er aber keine Unterwegsbriefe von einem Hauptorte zum andern suchem Betreffend endlich die Organisation des vorhabenden neuen doppelten Altcrnativrittö kommen folgende dtt> Mittel zur Sprache: 1. Die beiden Boten sollen jcwcilcn den ganzen Ritt von St. Gallen bis Genf u»d zurük genießen und in Bezug auf Bestellung der Knechte, Pferde und Anderes gleichgestellt werden, oder "bcr 2. sie sollen unter sich den Weg abtheilcn und alle Vierteljahre abwechseln; 3. endlich geben die GcsandtM von Zürich zu erwägen anhcim, ob die Abwechslung nicht auch so stattfinden könne, daß der nämliche die eine Woche die Post in Nuzen und Beschwerden der Stadt Zürich und die andere Woche aus Rechne und Gewinn der Stadt St. Gallen besorgte. Diese Anträge werden insgesammt in den Abschied genommc» Wie das damalige Postwcscn beschaffen war, zeigt der Entwurf des neuen doppelten Postritts Genf. Erster Pvstabgang: Dienstag Morgens um 19 Uhr von St. Gallen, Mittwoch Morgens Uhr Ankunft in Zürich, Abgang um 7 Uhr. Erstes Pferd. Ankunft in Baden 9V- Uhr. Z. Pferd. ^ kunft in Leibstadt um t? Uhr Mittags. 3. Pferd. Ankunft in Mumpf um 3 Uhr Abends. 4. Pferd. AistM" in Mutten; K U. Abends. 3. Pferd. Ankunft in Zwingen 9 U. Abends. 9. Pferd. Ankunft in MciMM' dorf (Courrendlin) 11V- Uhr Nachts. Unterbruch. Ankunft in Mallcray Donnerstag um 3 Uhr MorgM 7. Pferd. Ankunft in Courtclary um 3V- Uhr Morgens. 8. Pferd. Ankunft in Dombrcsson 8V» llhr Pferd. Ankunft in Noircge um 12 Uhr. 1t). Pferd. Ankunft in Poutarlicr um 3 Uhr Abends. 11. Ankunft in Nozeroy um k Uhr 'Abends. 12. Pferd. Ankunft i» Morbier 8V- Uhr. 13. Pferd. A»M"l in St. Claude um 12 Uhr Nachts. Ein Mann über den Berg. Ankunft in Gex Freitag Morgens 1 14. Pferd. Ankunft in Genf zwischen 7 und 1t) Uhr Morgens. Zweiter Po stabgang: Freitag AbM ^ 3 Uhr von St. Gallen. Samstag Morgens 3 Uhr in Zürich. Abgang von Zürich um 7 Uhr. M»»^ um 19 Uhr Morgens Ankunft in Genf. I. Rükkehr. Freitag Abends Abgang von Genf auf gleichem und Ankunft in St. Galle» Montag um 9 Uhr Morgens. II. Rükkehr. Dienstag Nachmittags 1 Uhr ^ gang von Genf. Freitag Morgens 7 Uhr Ankunft in St. Gallen. Project des Botenla«U Dienstag Morgens 19 Uhr Abgang von St. Gallen. Sonntag Morgens Ankunft in Genf. Dienstag kunft in Lyon. Rükkehr: Mittwochs Abgang von Lyon, Montag Morgens 'Ankunft in St. Galle». 5W. Conferenz von Schwyz, Nidwalden und Zug. Brunnen. l?02, 22. Deccmber. Kaiitoiisarchi» Zug. Abschiede. Gesandte: Schwyz. Franz Leodcgar Nidcröst, Landammann; Johann Rudolph Schindler, ammann; Anton Jgnaz Ceberg, alt-Statthaltcr; Johann Walther Bellmont. Nidwalden. Johann R'm Achcrmann, Landammann; Johann Melchior Dillier, Statthalter; Joseph Jgnaz Stultz, Sckclmcister; Jakob Lcuw, Obcrvogt. Zug. Oswald Kolin, Panncrhcrr; Johann Heinrich Jtcn, alt-Ammann. Januar 1703, 1043 ». Mit Mißfallen hat man wahrgenommen, daß Uri von Angehörigen der anwesenden Stände, welche ^ »ach dem Wälschland treiben, einen ganz unerträglich hohen Zoll in Miele», Lifcncn und am Platifcr Weigerungsfall die betreffenden Personen mit Gewalt zur Zahlung nölhigt, ja sogar wider c Bünde und Verträge mit Arrest auf Leib und Gut bedroht. Nicht minder wird empfunden, daß Uri das Einladung von der Confercnz ausgeblieben ist und sonach die Angelegenheit ungebührlich in Weite zieht. Die anwesenden Orte erinnern dabei auch an verschiedene frühere Beschwerden gegen Uri des zu hohen Zolls auf Reis, die alle erfolglos blieben. Eö wird beschlossen, nochmals in cin- '3 lchstcr Weise um Abstellung aller dieser Beschwerden bei Uri schriftlich cinzukommcn; wenn auch diese I e ung nicht verfängt, sollen die Differenzen nach dieser oder jener Seite hin mit Minne oder mit Recht >verd/^^ "öttcrt werden. I». Zug klagt, daß auch in Schwpz seine Wälschlandfahrcr ungebührlich besteuert diese G Gesandten von Schwyz geben die Erklärung ab, daß die bisherige Verordnung, kraft welcher cbührcn bezogen wurden, aufgehoben und der freie eidgenössische Transit wieder auf alten Fuß gcsczt ansü?' Antrag von Zug wird beschlossen, auf die nächste Konferenz die Gesandtschaften über die savoyischcn gemeinen und privaten BundcSfrüchtc zu instruircn. «I. Nidwaldcn wird bewilligt, Au badischcn Abschied für den französischen Aufbruch in den gcmcincn Vogtcien zu werben, wie dies "" bereits gcthan hat. Zu A,if Einladung von Schwyz hatte bereits den 5. Dcccmber in Brunne» eine Conferenz zwischen und Nidwaldcn stattgefunden wegen Übertretung dcö Verbots, Vieh über den Gotthard zu treiben; dlri sich erfrecht habe, die von beiden Orten crthcilte Liberation dcö Kanzler Karl Angustin ^ ^'uighcllj zu rescntircn, als wolle ihrerseits das Laster der Simonie, statt ihm die Flügel zu stuzen, eher rg'rt werden, endlich wegen des Platifcrzolls. Nidwaldcn ließ die Confercnz durch Landammann Acher- ""b Sckelmcistcr Srnltz besuchen, mit der Instruction, nichts Schlicßlichcs abzumachen, sonder» Alles ^tarvnllum zu nehmen, auch darauf zu dringen, daß über die parmesanischc Ansprache auf die nächste ÜMg instluirt werde. LandcSarchiv Nidwolben: !l0»che»ratl)Sprowkoll v. 4. u. n. Dccember 1702, kol. SSV u. 2S7. 511. Coufereuz von Schwyz und Nidwaldcn. Brunnen. !703, S. Januar. Ebschied fehlt. Weil Uri sich bei der lezten Conferenz in Brunnen nicht einfinden wollte, vielmehr Ka>> Zuschrift des Commissär Kaiser in Bcllcnz dem dortigen Rathe abermals die Absezuug des Alles s ^biringhelli intimircn ließ unter Androhung der Bestrafung jeder Widersczlichkeit, und da dies u» e sind, die nicht geduldet werden könne», läßt Nidwaldcn die von Schwyz darüber nach Brunnen Aidw'lb Konferenz durch Laudammann Achcrmann und Sekelmcister Stultz besuche». Desgleichen stimmt ^inst u b>c Deputativ» an den Nuntius in Luccrn vom 30. Decembcr 170Z, um daselbst die de,» schweren Proccssircns im Ghiriughcllischcn Handel zu sollicitircn. Laut der am 5. Januar ^ull u Nidwaldcn erstatteten Relation beschäftigte sich die Confercnz auch mit dem beschwerliche» ^llägt N ^unlcidcnlichcn ReiSthcil und andern Sachen. Um das gute Einvcruchmcn wieder herzustellen, leicht d vor, Ilri zu einer nächsten Conferenz an einen unparteiische» Ort einzuladen, da es vielen Ort Brunnen um ctwaö scheue. LalldcSarchiv Nidwaldcn: Wocheilrathsprotokoll v. 20. Dcccmber 1702 u. 5. Januar 1703, kol. 300. 1044 Januar 17V3. 312. Conferenz von Schwyz und Glarns, Abt von St. Gallen und Ausschüssen von Toggenbm'g- Napperswyl. 1703, 0. bis 14. Jaunar. Landcsarchiv Glarus. Toggcnlmrgeractm. — Dlisiaarchiv Dt. Galle». ToMiiburgcracte», Rub. SS, Fasc. S4. Gesandte: Schwyz. Franz Lcodcgar Nidcröst, Landammann; Johann Dominik Bctschart, alt-La»^ annnann; Joseph Anton Stadler, dcö Raths. Glarns. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; KasP^ Müller, Statthalter. Abt von St. Gallen. Georg Wilhelm Ringk von Baldcnstcin, Landhofmcistcr! Franz Dicthelm Wißmann, Obcrvogt zu Obcrbcrg. Ausschüsse aus Toggcnbnrg. Hans Melchior Bösch' Lieutenant; Jakob Grob, Stadtcommissär; Joseph Schcrcr, Ammann; Johann Luffi, Pfleger; Joseph Gigcb alt-Sckclmcistcr; Johann Jakob Maggivn, junior; Johann Schcrcr, Pfleger, und Johann Steiger. (Schwyz und Glarus.) Die Gesandten von Glarns eröffnen, die Confcrcnz habe ein zweifach^ Ziel, erstlich sich über die drei auf der lczten Confcrcnz in Einsiedel« angeregten Punkte auszusprechen die Meinungen gleichsam unter einen Hut zu bringen, um in dem Streit zwischen Abt und Toggcnbnrg ^ um so größerm Nachdruk vorgehen zu können, zweitens zu berathen, wie man die Sache angreifen und fangen wolle. Schwyz bedauert, nicht die gewünschte Instruction, die nur von der Maicnlandsgcmcindc gehen könnte, zu bcsizcn, verspricht aber alles Mögliche zur Abhebung der Zwistigkcit beizutragen. Auf s»l^ Grundlage verspricht sich aber GlaruS nicht viel; es handle sich um den Rcchtöstand einer Gegne gegen ^ andere und ob mit einer Landrechtscrncucrung nur der Landrcchtbricf des Abt Ulrich, oder auch der frÄ^ beschworen werde, und anderseits um dcu Span des AbtS und seiner Untcrthancn. Es wird schließlich ^ gestellt, zum Vornherein die Angelegenheit des Landwcibcl German» und der sechs Ausschüsse von Watt"'' vorzunehmen; denn sobald diese Punkte beigelegt seien, könne das Übrige mit mehr Leichtigkeit abgcthan werd^' I». Im Verlaufe der Angelegenheit, welche auf der Confcrcnz in Einsiedcln ungeregelt gelassen worden, der Abt diese freundliche Besprechung zur Dctcrminirung des zwischen ihm und Toggcnburg waltenden Z"'" verlangt. Den zwei Orten, welche die Beilegung dcö Streites auf friedlichem Weg annoch besser finde», " die Bctrctung des Rechtsweges, machen die Gesandten deö Abtes folgende Eröffnungen: Sic haben Instruction zu einer freundlichen Vereinbarung; es handle sich gar nicht um eine solche, sondern daru»>, bcthciligtcn Gemeinden zur Beobachtung dcö 1616 in RappcrSwyl errichteten Vertrages gehorsam zu i»ach^ vermöge welchem ein großer, ja beinahe der größere Thcil. von Toggcnburg seine Klagepunkte bereits cingctss rind deren Abhebung nachgesucht habe. Wenn der übrige Thcil das Gleiche auch thuc, sei der Präliminar! erörtert, und finde dann das Ucbrige nach Anleitung deö Landrcchtö stufenweise seinen weiter« Fortjp" Erfolge dies aber nicht, so könne der Abt dem taglich wachsenden Ungemach nicht mehr länger zusehen, s"" . müsse mit dem Recht an die Sache gehen und gleichwohl die ihm durch den Vertrag von 1616 zugcwiefl'^ Rechte vorbehalten. Darauf finden die beiden Orte für gedeihlich, hierüber die Ansichten der Togge»b"^ Ausschüsse anzuhören. I. Im Ausstand der Gesandten des Abtes wird diesen Ausschüssen, sammt deren Johann Walthcr Bcllmont, des Raths von Schwyz, und Jakob Gallati und Fridolin Blumer, beide Landvögtc und des Raths zu GlaruS, die Erklärung des AbtcS folgendermasscn kundgegeben: 1. ^ erwarte, daß derjenige Thcil, welcher seine Beschwerden an ihn noch nicht eingegeben, auf dem Wege Januar 1703. 1045 ^i»»c odcr des Rechts nach dem Vertrage von 1616 hierzu angehalten werde. 2. Der Abt habe durch die " Orte vernommen, es sei daS Begehren um Abhaltung eines Landrathö beider Religionen vom Land- beschicdcn worden, daß die Evangelischen für sich wohl einen Landrath halten mögen, bei dem ^ Katholischen nichts zu thnn hätten. Das sei nun aber nicht richtig, sondern der Landvogt habe , wenn die Katholischen ebenfalls einen Landrath verlangten, sie solchen auch halten können. Hierüber 1685^ ^ ^ Antwort. Die Toggenburgcr antworten darauf, die ganze Grafschaft habe seit sein, " wiederholt einen gemeinsamen Landrath verlangt, aber nie erhalten können; zu mehreren Malen lveil ^ Beschwerden eingereicht worden; so habe man den 16. Juli 1702 die Freilassung des Land- De/y "ud die Znrükgabc von Ehr und Gewehr an die alten Ausschüsse von Wattwyl begehrt, glaub entgegnet, die Katholischen verlangen keinen solchen gemeinen Landrath; Toggcnbnrg a»cl u vermöge des LandcöcidcS zu freien Zusammenkünften in allen Gemeinden berechtigt zn sein, wie Tjx ^ ^bgeordireten zn diesem gemeinsamen Landtag, der dann nach Mehrheit entscheiden würde, zu wählen, den sollten bei dem Abt sich dafür verwenden, daß etwa Landweibcl German», dessen Gebrechen das unbekannt seien, in Freiheit gcsczt und die alten Ausschüsse wieder begnadigt werden, damit Z^t diesen, als in den Landrechtcn erfahren, Rath und scrncrn Verhalt erholen möge. Seit der H»c ^ Grafen habe in Toggenbnrg zwischen beiden Religionen nur Ein Regiment und überhaupt nur hntcr bestanden; es sei unznläßig, daß sich Gemeinde von Gemeinde sondere; ihre Freiheiten weisen ">cht ^ wegen Zug, Steuer und Bräuchen einen gefreiten Landtag haben, zn dem sie aber bishin ^'utcn, indem den Landtagen Personen, die dem Abt mit Eiden zugcthan, beiwohnen. Landvogt ">'d den Ausschüssen vor, ans die zwei Punkte dcö Abts einzutreten, ihre Beschwerden einzugeben, lu>rgcr gegenwärtiger Confcrcnz beiderseits in der Güte abzuwandeln. Diese Eröffnungen der Toggcn- Gesandten des Abtes durch eine Abordnung mitgctheilt; das Gleiche geschieht bezüglich der ^larus) ^ ^ Toggenburgcr, ohne daß Etwas zu Protokoll genommen wird. II. (Schwyz und aus Ty Töchtcr dcö Landtvcibcl German», welche von sicbenundzwanzig befreundeten Männern lass,,,,^ Auburg begleitet waren, erneuern die flehentliche Bitte um Jnterccssion bei dem Abte für die Frci- als Vaters. Die Gesandten versprechen, diese Angelegenheit sowohl ihren Obern zu hinterbringen, 6>ndcr„ .^^^icn des Abtes zu empfehlen, die ihrerseits sich dahin verlauten lassen, es könne dies den beide» p/" Anbetracht, daß Blut nicht Wasser sei, nicht verdenkt werden, und sie werden die Fürbitte der der?lus'^°-^'" ""verbreiten. III. (Schwyz, Glarus, der Abt und die Ausschüsse.) Auf die Begehren ^'»eiud """"orten die Gesandten dcS Abteö: 1. wegen der schwebenden Anstände seien mehr alö genug »>» Ehalten und dabei die erforderlichen Abgeordneten gewählt und bevollmächtigt worden; das Gesuch Religionen ziele mehr darauf ab, den gehorsamen Thcil auch noch abwendig zu ^"'ogc ^"gelcgcnhcit mit Landwcibel German» gehe die Toggenburgcr nichts an, sondern gehöre ^icigk,, Bestallung und dcö in der alten Landschaft angesehenen gefährlichen Vorhabens an seine» ^bc ""^p"tiUichcn Richter; 3. wenn man erwäge, wer recommendirc und rccommcndirt werde, ^bicuc zu hoffen; das bisherige ungchorsamc Verhalten sei bekannt; dieser Undank und Troz ^beit ff» " fortgcscztc Ungnade. Schließlich wird von Schwyz und GlaruS mit vieler Mühe und ^ bewil/" Bermiltlungöprojcct auf Ratification der Parteien und der Stände zustandgcbracht: 1. Der ^^">>Uh andcril Gemeinde auf gebührendes Anhalten, Ausschüsse zu wählen, worauf nach ^ Verträge und der fürstlichen Dcclaration von 1654 der Landtag zusammentritt, die allseitigen 1046 Februar 170Z. Beschwerden zusammenfaßt und dem Abte gemäß dem Vertrage von 1616 sammcthaft übergibt und um dcrc» Rcmcdur anhält. 2. Die Gemeinden des Toggenburg sollen sich der Angelegenheit des Landwcibel German" nichts annehmen. 3. Nach Eingabe der Klagepunkte sollen die sechs cntscztcn Ausschüsse dem Abt persönlich Abbitte leisten und um Begnadigung bitten, wobei die zwei Orte dann der Hoffnung sind, cS werde der Abt die Ungnade gänzlich sinken und Gnade eintreten lassen; die Formel dieser Abbitte wird dem Abschied beigefügt« 4. Die zwei Stände hoffen, der Abt werde, sobald dieser Vcrglcichsvorschlag gutgeheißen werde, zu Rcspcet von Schwyz und GlaruS, aus eigener Milde und ohne Nachtheil seiner hohen Rechte auch den Landweg Gcrmann begnadigen. 5. Durch die endgiltigc Annahme dieses Vorschlages soll keinem Thcil irgend Etwa§ von seinen Briefen, Siegeln, Freiheiten und Landrechten benommen werden. «. Glarus bringt die Erneuerung dcS Landrcchteö, die Einführung gewisser neuer Zölle in Toggenburg und die Frage in Anregung, wie bc> Schcitcrung der gütlichen Unterhandlungen der Toggcnburgcrstreit rechtlich anhängig gemacht und betriebt werden sollte, und erinnert auch daran, daß die Gesandten dcS AbtS auf der lcztcn Konferenz in Einsiedl versprochen hatten, die beiden Orte zu capacitircn, daß nur das Landrecht des Abtes Ulrich von 1469 gel'" Schwyz erklärt, es sei grundsäzlich für die LandrechtScrncucrung, halte aber die Zeit der jezigcn Wirren hieft^ nicht für geeignet; waS die Administration dcS richterlichen Amts betreffe, soweit hierüber noch a»de" Bestimmungen als daö Landrecht Abt Ulrichs enthalte, bestehen, erwartet es gute Vorschläge von Glaruö Die Gesandten des Abtes crwicdcrn jedoch, erstens seien sie ohne Instruction, sodann erlaube die jezige läge hierüber keine DiScussion, da sie nach der Schlichtung der Toggcnburgcr Anstände mit besser»! W angehoben werden könne. «1. Gegenüber dem Antrag, daß bis zum Auötrag dieser Händel der Abt K" dessen Amtleute gegen die Toggcnburgcr nichts unternehmen, was etwa die gute Wirkung der gegenwärtig"' Unterhandlung beeinträchtigen könnte, sprechen die Gesandten des Abtes die Erwartung auö, daß auch ^ Toggcnburgcr sich nach Gebühr verhalten und den Rcspcct und schuldigen Gehorsam nicht vergessen. 513. Conserenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel. Aara»t. 1703, 13. bis LI. Februar. Staatsarchiv Zürich. Mg, Absch. Bd. 84. kol. 2. Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; David Heß, Statthalter. Bern. Emanuel ^ Graffcnricd, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, Vcnncr. Evangelisch Glarus. Johann Zwicki, Landannnann. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Oberstzunftmcistcr; Andreas Burkhardt, Herr. Schaphausen. Johannes Köchlin, Statthalter. Appcnzcll-Außcrrhoden. Bartholome St"^ cggcr, Landammann. Stadt St. Gallen. Sebastian Kunz, dcS Raths. Biel. Peter Haas, Venne"^ Diese Conserenz ist aus Anlaß eingckommencr Schreiben dcö kaiserlichen und des französischen Gesa" einberufen worden. Es werden ihr auch Schreiben der Landvögtc des Thurgauö und der Grafschaft wegen Gcbictsvcrlezungcn auf dem Bodcnsce, beziehungsweise am Rhcinfahr bei der Klemme vorgelegt ^ auch die mündlichen Berichte der Gesandten von Basel und Schaffhauscn über die fraglichen Gcbictsverlcz"" angehört, und hierauf von Zürich in Bcrathung gcsczt, ob nicht eine außerordentliche Tagsazung cinj"^" Februar 17l)Z. 1047 ^ ^icses wird, gegenüber einigen Bedenken, vorzüglich anö dem Grunde beschlossen, weil sich auch bereits g katholischen Orte schriftlich dafür ausgesprochen haben. Demgemäß wird die Tagsazung auf den ^stgcskjt und Basel beauftragt, über daö dortscitS Vorgefallene ein Memorial abzufassen und Zürich ^ ' )cilcn, welchem dann obliegt, alle übrigen Violationen spccificirt zu verzeichnen und gehörigen OrtS ^>»gtlM,„g Vorsorge für die Zukunft zu verlangen. I». Angesichts der steten Kriegszustände an der erkl"'^ fortgcscztcö trcucö Allfschcn. Die im eidgenössischen Schirmwcrk begriffenen Orte von kn allen Thcilcn nachzukommen, finden aber für einmal angezeigt, daß eine eidgenössische Wache Ta Mann aus jedem Ort nach Äugst verordnet werde; ein bezüglicher Antrag soll der nächsten crs-b ^"'^ lMiacht und von ihr entschieden werden, ob eine nochmalige Abscndung von KricgSräthcn nöthig EittiVt, - ^oangelisch Glaruö nimmt diesen Beschluß nä roksroiulum und wird Zürich baldigst seine kW«/nütthcilcn, ob es sich an dem Schirmwcrk auch bcthciligcn wolle; Appcnzcll-Außcrrhoden hat ^ross ^ Bereitschaft, dcö SchirmwcrkS halber aber entschuldigt cS sich. «. Die Gesandten von n»dr ""d der Gcncralstaatcn stellen der Confercnz in einem vom 17. Februar datirtcn Nkemorial u»d ^ augenfälligen Interesse der Sicherheit der Eidgenossenschaft, die von Frankreich by»j-. beabsichtigte Communieationslinie, wodurch die Eidgenossenschaft von dem Einfluß des bour- daß "klcn Seiten eingeschlossen »vürdc, zu verhindern, waö gerade dadurch geschehen könnte, des rdes Schreibens des kaiserlichen Gesandten vom 14. Februar zu gcmcinsamcr Verteidigung ^crde Reiches und der eidgenössischen Nachbarschaft ein bedeutendes eidgenössisches Corps bewilligt rKosten der Werbung und des Unterhaltes »verde die Königin und die Verwaltung der brüstt ^ ^"^cl bcitragcil und eine vortheilhaftc Capitulation anbieten. Da hierüber Niemand zu ^ wird der Antrag den Gesandten verdankt und versprochen, hierüber den Obrigkeiten Bericht über m gleicher Weise wird dem kaiserlichen Gesandten in Betreff eines durch Oberst St. Saphorin ^isttlick ^ ^^leric eingegebenen Schreibens geantwortet. Ein Schreiben des lcztcrir, als Subdclegirtcn dcö des Gesandten, vom 19. Februar, welches auf den Schuz der Waldstädtc, der Stadt Constanz und d°>n wird aü i-ekvronüum genommen; die meisten Orte erklären indessen, eS beim Abschied Masseur ^otobcr bewenden zu lasscir. «K. Wallis crwicdcrt auf daö von der lcztcn Tagsazung dorthin ^nsche betreffend den in Gemäßheit des Abschieds von Wyl von 1647 schuldigen Zuzug, es ^)altc>, vormaliger Uebung zu derlei Versammlungen auch berufen zu werden, oder den Abschied zu Bcrcith,,, ^ Häupter und Räthc gemeiner III Bünde hinwieder schlagen über den verlangten Zuzug eine ^ Sckl ^ """" drittelt Orte vor. Hierüber wird befunden, man solle den Walliscrn in Ucbcrscndung ähnlichen Fällen entsprechen, oder sie nach Gestalt der Sache selbst einladen. Man ist i'Niucrhj,, ^ Zürich der Republik Wallis von der Einberufung der nächsten Tagsazung Kcnntniß gebe, ^stellt daß Luccrn hiczu seine Zustimmung auch crthcile, wobei dann Wallis anheinr- Wuitsch der Tagsazung selbst vorzutragen. Daö voir Zürich wohlmeinend proponirte ^^sa», ^ ^'bon an die evangelischen Bündncr wird auö besorgender Jalousie der Katholischen nicht ^ ^r„cr„ Gesairdtc von Biel empfiehlt bei diesem Anlaß daö Interesse seiner Committcnten an ^ Buchung der Tagsazungen, worauf ihm die Versicherung aller eidgenössischen Affectiv» crthcilt ^w>g eiiics ^"^g""g Berns wird beschlossen, den früher ncl rokoionäum genommenen Antrag zur Ein- ^ßicic» großen LandschirmS von der Nordgrcnzc des Nhcinö durch Bünden, die wälschcn ' W, Neuenbürg tiitd die biSthum-basel'schcn Lande bis wiederum an den Rhein in die 1048 Februar 1703. Ausschreibung der Tagsazung aufzunehmen, f. Nach dem Bericht Berns wird den zum Dienste des Kaisers iir die vorderöstcrrcichischcn Lande verordneten eidgenössischen Kricgövölkcrn, ungeachtet mehrmaliger Ncclamatio», daS capitulationsmäßige Commiöbrod nicht verabfolgt; cS wird daher durch ein Schreiben an den kaiserlich»' Gesandten Abhilfe verlangt, n» dcmüthige Vorstellung dcö Predigers Jahicr auö Picmont über de» bedauernswürdigen Zustand dortiger Kirchen wird auf Genehmigung der Obrigkeiten eine Gabe von Rcichsthalcrn nach der ncunörtischcn Scala erkannt. Schaffhauscn und Stadt St. Gallen wollen ei»e freiwillige Steuer empfehlen; Appenzell-Außcrrhoden macht hiezu wenig Hoffnung. I». Der rcformirt»' Gemeinde zu Speyer wird unter Vorbehalt der obrigkeitlichen Genehmigung für die Unterhaltung ihrer Sch>^ und Kirchendiener auf acht Jahre nach der ncunörtischcn Scala ein jährlicher Beitrag von 100 Gl. sprechen, i. (Die V Städte.) Basel erinnert, daß auf nächsten Johannistag der zur Sustcntation der v'» pfälzischen Studenten bestimmte dreijährige Termin auslaufe, lind die Frage des ferncrn Fortbestandes Z» besprechen sei. Wird zur Instruction auf nächste Tagsazung gewiesen. Ii. In dem Zollstrcit zwischen d»" Abt von St. Gallen und beiden Appenzell hatte elfterer eine nochmalige Konferenz unter den Bcthciligt»' abgelehnt, und dafür den Entscheid durch frei gewählte Schiedsrichter oder durch die Schirmortc vorgeschlag^' Jnncrrhodcn dagegen erachtet eine solche Confcrcnz doch noch für nuzbar, weshalb Außcrrhodcn um bittet, waö es diesfalls thun solle. Die Confcrcnz findet, es sollte zur Beibehaltung dcS guten Verständnis mit Jnncrrhodcn der gewünschte Zusammentritt noch vor der nächsten Tagsazung versucht werden; für ^ Fall aber, daß die Confcrcnz vom Abt ausgeschlagen oder unfruchtbar ausfallen würde, sollen dann b»»' Appenzell an der Tagsazung instruirt erscheinen. I. Oberst du Roscy in Berlin antwortet, er habe ^ Richtcrstcllc bei der dortigen evangelischen Leibgarde nunmehr dem Obcrcxcmt Fäsi von Zürich verliehen, bestens verdankt wird. m. (Ohne Bern.) Zürich und Stadt St. Gallen wünschen die Ansichten ^ unbcthciligtcn Orte über das ihnen mitgcthciltc Factum betreffend den mit Bern obwaltenden Post- Botenstrcit zu vernehmen. Unter Versicherung wahren Lcidmutheö wollen aber die Orte sich in die Haupts nicht einlassen, weil unter gegenwärtigen Zcitvcrhältnisscn das Einvcrständniß beider Vororte zu berüksicht^' und daher zu wünschen sei, daß daö Geschäft an der nächsten Tagsazung nicht vorgebracht werde. Jndc^ wird durch den Gesandten von evangelisch Glarus ein officiöscr Schritt bei Bern gcthan, welches, weil Instruction, verspricht, über den Gegenstand Bericht zu erstatten. In welch' bedenklichen Stand ^ toggcnburgische Geschäft auf der von Schwyz und Glarus mit dem Abt von St. Gallen und einem togb^ burgischcn Ausschuß im Januar zu Rapperswyl gehaltenen Confcrcnz gcrathcn, zeigt daö dem ?lbjch beigefügte Vcrglcichöprojcct und die den wegen der Hummclwaldstraßc dcgradirten Ausschüssen vorgcschr» strenge Abbitte. Noch mehr Licht gibt daö abgelesene weitläufige Factum sammt verschiedenen Docuwc» ' sowie der von evangelisch GlaruS erstattete Bericht, welcher den Gesandten noch in blühenden Gedanken Glaruö verlangt vornehmlich über folgende drei Punkte Rath : 1. Ob es die einseitige LandrcchtScrncucrnng ^ Toggcnburg, sofern sie auf gütlichem Wege nicht erhältlich wäre, rechtlich probircn dürfte; 2. ob dieser gütlich oder rechtlich zu einem End gebracht werden solle, che und bevor der Abt und die Toggcnburg^ über die obwaltenden Contraverscn verständigt haben; und besonders 3. waö Glarus in Bezug erwähnte Projcct selbst thun und den Toggenburgcr», die dem Vernehmen nach damit wenig getröstet rathcn solle. Die unbcthciligtcn Orte versichern allseitig ihr reges Interesse für die Erhaltung Togg»'^ ^ und finden den VcrglcichSvorschlag sammt der Abbitte für sehr bedenklich, weil solches eine dcmüthige Unter»"'» ^ auf Gnade oder Ungnade enthalte, ohne eine feste Sicherheit und gänzliche Versöhnung zu gewährt», Februar u. März 1703. 1049 ^abgchvrtm Briefen und Siegeln rüksichtlich der Freiheiten dcS Toggcnburgs nicht gemäß sei. Es möchte »nd wohlgcthan sein, den „Rcligionsschcin annoch diesmal bestmöglich auszuweichen", nm katholisch evangelisch Glaruö fortwährend zusammenzuhalten. Den obwaltenden Interessen würde cS daher, nachdem 'bz jenen Antrag in allgemeinen Ausdrükcn bereits ratificirt habe, am förderlichsten sein, wenn der "cbcitt" Glaruö durch ein Schreiben die Ansichten der Toggcnburgcr über das Projcct zu erkundigen, . " ^ü'cn vertraute Hand diejenigen Einreden, welche sie dagegen erheben könnten, zu ihrem ^^alt „subministrircn" suchte, um dadurch eine nochmalige Zusammenkunft beider vcrland- 8cv>s" annehmbaren Vergleich zu erzielen. «. Das Gesuch des bündnerischcn Pfarrer Privilegium für den Druk eines Büchleins über die hl. Schrift auf eine gewisse Zahl ^ für sich zur Instruction in den Abschied genommen. 514. Conferenz der mit Mailand verbündeten Orte. Lncern. 170.!, Ski. Februar bis S. März. LandcSarchiv TchwNl- Abschi-dc. Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Karl ^cykr Schultheiß und Stadtvcnner; Johann Martin Schwyher, Statthalter und Bcnncr; Johann Ludwig ^^^hs. Ori. Joseph Anton Püntincr, Landamman»; Johann Martin Schmid, alt-Landammann. >v<,ld^ Lcodcgar Nidcröst, Landammann; Johann Dominik Bctschart, alt-Landammann. Untcr- ^uspar v ^l>astian Müller, Landammann, und Niklauö Jmfcld, alt-Landammann von Obwaldcn; Johann ^»der», ^^^"'unn, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Johann Jakob Brandenberg, Statthalter; Christoph Johann Baptist Staub, Sckclmcistcr. Katholisch Glarus, Frciburg, Solothurn. lAusci»,,^ppcnzcll-Jnncrrhoden. Paul Sutcr, Landammann. Abt von St. Gallen. ^chaiidtx königliche Ncscript aus Atttibcö vom 20. November vorigen Jahres, welches der spanische ^rifst,, "ks man in dem wirklichen Aufbruch der zwei zum Schuze Mailands bewilligten Regimenter Mailand mitgebracht hatte, hat die Einberufung dieser Conferenz veranlaßt. Zur vcrbüitdctcir Orten dem spanischen Gesandten am 7. Octobcr in Baden ^ch»crks^„ ^'gS darauf erfolgte Antwort, sowie daö Rcscript selbst verlesen und darauf u»d xg " ünnacht, daß der Bund mit dem Nachfolger Karl II. in dritthalb Jahren zu Ende gehen werde, ^ ^Pitul beschleunigten Abmarsch der zwei Regimenter und der Guthcißnng ^schiedc^ '' Erfüllung der Gcgcnpflichtcn zu dringen. Wenn nun auch das königliche Ncscript den Dia ^cmorialcn dem spanischen Gesandten gemachten Vorstellungen in mancher Beziehung mit 'übe,, ^ "ügcgcnkvmmt, so wird doch gefunden, man könne sich dabei nicht ganz beruhigen, indem ^ w "r- ^'^Zcbcncn Punkten andere nicht minder wichtige nur allgemein berührt, »nd namentlich von wert, ' ^"'"9 und Zeit der Bezahlung der vier verfallenen und während der Dauer dcS Bundes noch "'den drei Pensionen nichts enthalten sei. Es wird also das königliche Ncscript der Berathung 102 1050 Februar u, März 1703. zu Grunde gelegt und das Zugestandene dankbar angenommen. Lcztercö geht dahin, der Preis des und die Zölle sollen nicht wider den Bund gesteigert, die ennctbirgischcn Untcrthancn zu den Bcncficicn w" dem mailändischcn Staat zugelassen, die zur Beilegung der Grenzstrcitigkcitcn nöthige Deputation beförderlich ernannt, den eidgenössischen Untcrthanen die Abfuhr der Fruchte von ihren im Mailändischcn gelcgc»^ Gütern gestattet, die in dem Quintcrnctto vccchio gelegenen Güter nicht besteuert, und im Fall einer Spcrr»^ von Seite des Reichs Salz und Früchte in crklcklichcr Quantität und in landläufigem Preis abgeliefert werden. In der Hoffnung, dieser Zusage werde aufrichtig Folge geleistet werden, wird noch nöthig bcfu»^ an den König das Gesuch zu stellen, den betreffenden Ministem die nöthigcn besondcrn Weisungen zur tLott zichung zu crtheilcn. Rüksichtlich der Pensionen werden drei Klassen unterschieden: die laufenden, die und die vor der Rcduction verfallenen. In Betreff der laufenden wird gemeldet, cS werde dafür ein keiner Weise veräußerlichcr oder zu andern Zwckcn angreifbarer Fond angewiesen werden; dagegen wird Bezug auf die beiden andern Klassen weder eines FondcS, noch einer Zeit der Bezahlung erwähnt. den neuesten stehen diejenigen der Jahre 1699, 17(10, 1701 und 1702 aus und bis zum Ablauf der Bu»d^ daucr werden noch drei verfallen; es ist daher nöthig, darauf zu dringen, daß von nun an jährlich alte und eine laufende Pension bezahlt und hicfür cur spccicllcr Fond angewiesen werde. Bezüglich der der Reductio» aufgelaufenen Pensionen ist beim König geltend zu machen, dieselben seien sowohl i» Reversen dcö Cardinal Infant von 1634, als in dem Rcductionsinstrumcnt auödrüklich vorbehalten w»rd^' desgleichen auch andere Ansprachen, wie diejenigen der alten Regimenter, namentlich dcö Crivcllischcn; den Ausstand der leztcn beiden Regimenter hat man noch bei Lebzeiten Karl II. eine genau spccificirtc Rcch»^ eingegeben, bei der cö wohl sein Bewenden haben werde; allfällige Aussczungcn will man vor der in ^ ficht gestellten Commission bereitwillig besprechen, wo dann aber auch die Anweisung eines Fonds und ^ und Ort der Bezahlung verhandelt werden soll. Während dieser Verhandlungen ist vom spanischen Gestüt eine Audienz verlangt und bewilligt worden. In seiner Proposition versichert er unter Bezugnahme aus ^ königliche Reskript, der König sei den verbündeten Orten bestens zugcthan; der Gesandte selbst ancrbictet Allem seine eigenen guten Dienste. Von dieser Audienz nehmen einige Orte Anlaß zu dem Antrage, eines Memorials dem Gesandten vorzustellen, wie wenig ihnen in Bezug auf ihre vielen und gros Ansprachen entgegengekommen »verde, während sie in größtem Vertrauen ihre Bundcspflichtcn mehr alS ^ hätte gefordert »verde» können erfüllt habe»». ES »vird aber schließlich erkannt, eine Deputation a» ^ Gesandten zu schikcn und ihn zu mündlichen Acußcrungcn zu veranlassen. Dem Berichte der Dcput" zufolge antwortete der Gesandte Folgendes: Der König habe das mailändischc Capitulat durchaus bc,>»" und sich dadurch zur Erfüllung der diesfälligcn Pflichten verbunden; er habe ebenfalls das Rcductionsittsw'^'' gutgeheißen und sich nach dessen Inhalt als Schuldner erklärt; mit der Abstattung der alten Pensionen er den Anfang gemacht, und wahrscheinlich hätte er darin mehr geleistet, wenn er, der Gesandte, bei sr'^, Ankunft in Mailand dem König bessere Nachricht von dem Aufbruch der Eidgenossen hätte erthcilcn kö""^ er er habe für diese nach Möglichkeit gewirkt und dem König einen besonder» Courier gcschikt, sobald ^ Nachricht von der BcwerkstcUigung des Aufbruches erhalten habe, »vorauf dann die günstige Antwort ^ Antibcs erfolgt sei; mit der Nichtstcigcrung der Zölle und dcö SalzcS habe cö seine Richtigkeit; die behufs Austragung der Grenzstrcitigkcitcn sei mau Willens zu ernennen; die Besteuerung der prir" ^ ^ oilcg'l' Güter des Quintcrnctto vccchio habe nur ein Jahr gewährt; der Fond der laufenden Pcnsioncu Richtigkeit und »verde nicht anders vcrwcndct werden; er hoffe bald die Anwcisnng zur Bezahl»»^ Februar u. März 1703, 1051 ^gcn"" h"bm> woraus man die schon verfallenen Pensionen bezahlen werde, könne er nicht der K ^ außerordentlichen Mitteln thun rvcrdc, wie dies bei den drei lcztcn auch werden Frage, ob denn während der Datier deS Bundes die erwähnten sieben Pensionen bei u" werden, habe der Gesandte geantwortet, der Köllig habe sich als Schuldner erklärt lind werde Riclu "p Die den beiden Regimentern ans künftigen April angewiesenen 20,000 Kronen haben ihre a ^ Konig habe die bezüglichen rionpiti schon von Handelt gegeben; er, der Gesandte, werde daß x ^ verwenden, daß dem Crivcllischcn Regiment entgegengekommen werde. Der König habe verordnet, sie ^'"üster bezeichnet werden sollen, die eidgenössischen Ansprachen zu untersuchen, nicht in der Absicht ^gcbe,, sondern nur um die Rechnungen zu prüfen, wobei sich ohne Zweifel eine ziemliche Rcductivn der ^ dasjenige aber, so sich als richtig herausstelle, werde der König die Fonds anweisen; er, Mittel ^ ^ bcthciligteil Orte, »vcil der mailändische Staat nicht genügsame Pensionen bcsizc, den Köllig selbst um Beschaffung außerordentlicher Mittel >vjx ." '"Ilten, lvobci er kräftigst mitlvirkcn werde. Dabei hoffe er aber, die verbündeten Orte werden auch, ^ Notificationsschreibcn des Königs von seiner Bcrchlichung mit einem Beglükwünschungö- ^lülftr'^ ^ ^"^ortcn. Dieses wird als Pflicht des Anstandcö anerkannt und Luccrn mit der Vollziehung a»ch ' .' die Bemerkung des Gesandten, man habe durch die lange Unschlüssigkcit die Gegenleistungen ^sichre« ^ ihm eingewendet worden, während alle Mächte zurükgchaltcn, habe man nicht wohl ^diciux", übrigens hätte man gemäß Art, 22 des Bundes wohl die vorherige Saldirung der längst ^ichö b" ^""^si^ührcil erwarten dürfcil, auch seien die ihnen entgegengestellten Drohungen von Seite des das köi/, ^ Anschlag zu bringen. Nach reiflicher Berathung über diesen Bericht wird beschlossen, auf niit Rcscript ciil ehrerbietiges Antwortschreiben zu erlassen lind dem Gesandten nach Maßgabe der »öthj^ ^pflogcnen Besprechung ein Memorial zur Befürwortung beim König einzuhändigen. Ferner wird Angelegenheiten dem Gubcrnator von Mailand, dem Markgrafen de RivaS und dem sowohl flw"' ^genteir Cassani schriftlich zu empfehlen. Dabei wird eine weitere Berathung vorbehalten, >verdx„ ""'"v Abordnung nach Mailand, wenn die erwähnte Rechnungsprüfung vorgenommen ^sirdei, baß wieder, wie früher, in Sachen eitle Aufzüge und Verschleppungen gemacht ^genvss s' Luggarus). Da sich ein Abgesandter der Königin Anna von England in der schrei, ! befindet, welcher wahrscheinlich bei der nach Baden ausgeschriebenen Tagsazung eine Audienz Luccrn in Berathung, wie man sich diesfalls benehmen wolle. ES wird allgemein die ^ll'gcs bic Obrigkeiten sollen einem solchen Gesuche nicht hindernd entgegentreten und auch ein Änstr, bor Königin zur Verhütung aller Jalousie beantworten; da aber mehrere Orte hierüber ^^b bcr Gegenstand in den Abschied genommen. «I. Schwyz wünscht eine vdcr "Brechung, ob man die ausgeschriebene Tagsazung allseitig besuchen wolle und erklärt, wenn das ^'chc, tvefl^^ ausbleibe, werde auch cö nicht erscheinen. Obwaldcn zeigt wenig Geneigtheit zum ^ ^ hauptsächlich um Abstellung der Transgrcssionen handle, worüber genügsame Abschiede ^sika>einc„ N dinglich nachleben müsse. Von andern Orten werden aber sehr viele Gründe für den ^ bcr Tagsazung angeführt. Zu diesen tritt hinzu ein vom Abt von St. Gallen an ^trauliches Schreiben, worin sich der Abt über das vielfach verbreitete und gänzlich falsche ^^eru„g mit dem Kaiser eine Defensiv- und Offcnsivallianz gemacht. Wenn auch diese " dermalen als bekannt angenommen wird, so erscheint cS gleichwohl nicht unzcitig, die Sache 1052 Februar u, März 1703. im Auge zu behalten; denn damit würde der IV Schirmortc Burgrccht zu Wyl und das Landrccht v?» Schwyz und GlaruS mit Toggcnburg zu Boden geworfen und den Fremden der Weg in'ö Land gcöff»^ Es sei also nicht außer Acht zu sezen, daß mau bei allseitiger Bcsuchuug der Tagsazung diesen und ähnlich^ Zweifeln auf den Grund kommen solle. Schwyz und Obwaldcn nehmen diese Erörterung in den Absch^' Die Antnwrt des savoyischcn Gesandten auf die Rcclamation rüksichtlich der Erstattung der BundcSfrüä)^ der Reintegration der schwarzen Stäbe und des damit verbundenen Ranges wird abgelesen; es ergibt sich dan'^ abermals, daß der Herzog unter neuem Datum den alten Vorwand der Unmöglichkeit der Bezahl auffrischt und spätere Befriedigung verspricht. Man findet daher nöthig, auf den alten Prätcnsionen, auf ^ Forderungen des Regiments Ulrich und auf der Reintegration der schwarzen Stäbe und des damit verbünd^ Rangs zu insistircn. Demnach wird dem Gesandten geschrieben, wenn der Herzog der eidgenössischen Rccr»^ sicher sein wolle, müsse er, der Gesandte, die so lange verschleppte Befriedigung auszuwirken sich angc^' sein lassen. Der Garde in Turin wird hicvon Kcuntniß gegeben und ihr empfohlen, die Beweise wcgc» Gebrauchs der schwatzen Stcklcin schleunig beizubringen. Dem Sccrctär de Coux wird alles ^ri'I vcrdcutct, wenn man dortscitö den Eidgenossen nicht besser entgegenkomme, werde man nicht mehr im Sb'^ sein, die Landsgcmcindcn von Beschlüssen abzuhalten, welche dem Dienste des Herzogs sehr übel ausschi^ könnten. Q In einem Schreiben vom 12. Februar verlangt der kaiserliche Gesandte zur Verhinderung ^ zwischen Frankreich und Kurbayern vorhabenden Communicationölinic einige eidgenössische Völker in Dienst zu erhalten; in einem zweiten vom 28. Februar bcharrt er auf der erwähnten Werbung, bemerkt dieser Zuzug solle zur Bcschüzung des angrcuzcudeu römische» Reichs und der vordcröstcrrcichischen verwendet werden. Im Fernern wird verlangt, daß die Anstände in Betreff der Erbcinung, und die Frage, welche Länder in derselben begriffen seien, behufs Feststellung des Begriffes der TrauSgressionc» ^ Rcchtsstand unterworfen werden. Da aber diese Schreiben nicht zeitlich genug eingegangen waren, baß Orte darüber hätten Instruction crtheilcn können, wollen es einige bei dem bewenden lassen, was ^ Obrigkeiten rüksichtlich der Beschirmung der vordcröstcrrcichischen Lande schon zugesagt haben, und einige bereits Volk dortscitS im Dienste haben; andere Orte halten es für bedenklich, die cidgcnöM.^ Zuzüge für das römische Reich verwenden zu lassen, da solches in der Erbcinung nicht begründet >"'b früheres Beispiel hiefür aufzuweisen sei. Da aber ohne Zweifel dieses Ansinnen auch an die evang^^. Orte gestellt worden und dermalen katholisch Glarus, Freiburg und Solothurn und der Abt von St. nicht anwesend sind, wird die Sache uä rolorMäum genommen, in der Meinung, daß auf nächst^ sazung darüber zu reden sei. Mit Mißfallen wird aber auö dem KrciSschrcibcn hervorgehoben, baß ^ kaiserliche Gesandte den katholischen Orten die Fortsczung des mailändischcn Capitulats als VcrlcMl^ Erbcinung vorwirft und in den Rcchtsstand ziehen will. Man glaubt daher, diesen Vorwurf noch»>a^ . der ehrbaren Welt widerlegen zu sollen. Was den Rcchtsstand betrifft, so findet man sehr bedenklich, anzunehmen oder abzulehnen, lcztcrcS schon deswegen, weil er in der Erbcinung heiter vorbehalten ^ , der Unglimpf der Ablehnung auf die Orte fallen würde. Die Annahme desselben aber wäre um so gesi^st ' als während der mehr als zwcihuudcrtjährigcn Dauer der Erbcinung von diesem Mittel nie Gebrauch worden sei. Ferner wird als auffallend bezeichnet, daß der kaiserliche Gesandte behaupten will, cS h'^ ^ Thurgau keine Gebictöverlezuugcn stattgefunden, während kaiscrlichcrscitö die eidgenössische Juriödictü'"^ dem Bodcnsee immer unterdrükt werde, und man darauf loszugehen scheine, durch verschiedene Acte lff" »lassen einen Besizstand zu constatircn. Es wird daher auch in dieser Richtung nöthig bcf»»b^ März t703. 1053 u>chä »ung des kaiserliche» Gesandten nachdrüklich zu widersprechen, zx. Bei diesem Anlaß rügt Lucern die ^ >gst in eine». Schreiben des kaiserlichen Gesandten enthaltene Unterschiebung, als seien aus dem dortigen '""^uchischc Documcnte verkauft worden; dieselbe sei durchaus grundlos. I» u. I. (S. u. d. l?cit ^ ^ beabsichtigte Vorrath an Früchten und Geld von Seite der Klöster und Stifte nicht ^'""^"gkbracht werden können, so hat Lncern seines Ortes die Verordnung getroffen, daß alle Gotteö- ki»e>» welche in seiner Botmäßigkeit Fruchtzehntcn genießen, gehalten seien, einen JahrcSraub von ül'crk'rudern Jahr aufzubehalten; in der Bcsorgniß, es möchten die Preise noch steigen, hat Lucern übri ^ ^"^bulichc Fruchtankäufe gemacht, um damit den Markt zu speisen. Dabei ist es bereit, mit den gemeinen Vogtcicn den beabsichtigten Vorrath in'S Werk zu sczcn. Dieser Bericht wird und neuerdings beschlossen, von diesem Vorhaben die Hand nicht zurükzuziehcn. Laich... -- Man schc auch in dem Abschnitte Hcrrschaftsangelegcnheiten: Kras^° , ^ Thurga». I,. Art. 678. Localc- (Dleßc»hofei>). i. Art. 2l5. Aremder Krikgsdicnst, Werbungen. "Saarns. Art. 56. Ittstizsache», Recht, Gericht. 515. ^^eidgenössische Tagsnznng der XIII Orte, Abt nnd Stadt St. Gatten nnd Biel. Bade»». 1703, Zt. März. Ttaatsarchw Lucer». A«g. Absch. b. N0». kol. 28. - «'a„t>»lsarit>i»> «alotliur». Abschiede. Andreas Meyer, Bürgermeister; David Heß, Statthalter. Bern. Emanucl von ^ü rlcr ^ ^^"ltheiß; Johann Friedrich Willading, alt-Vcnncr und des Raths. Lucern. Johann Rudolph ^"tvi,Schultheiß und Panncrhcrr; Landvogt Johann Ludwig Meyer, des Raths. Ur i. Joseph Landammann; Johann Martin Schmid, alt-Landammann. Schwyz. (Entschuldigt.) ^3' Obwaldcn (ausgeblieben); von Nidwaldcn Johann Kaspar Achermann, Landammann. alt.A ^ ^"^'ar Znrlaubcn, Ritter, alt-Ammann; Ehristoph Andcrmatt, Ammann; Johann Heinrich ^)a»NR Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Kaspar Müller, Statthalter. Basel. DicßlM^" Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Andreas Burkhardt, Dreicrhcrr. Freiburg. Franz Augustin ^Utcr, ^ Schultheiß; Johann Peter Castclla, Sckclmcistcr. Solothurn. Johann Victor Bcsenval, ^)s»n Johann Ludwig von Roll, Vcnncr. Schaffhausen. Tobias Holländer, Bürgermeister; ^^ciiean ^ Statthalter. Appenzell. Paul Sutcr, Landammann, von Jnncrrhodcn; Bartholome ^ galljs^^' ^^^""nunn, uon Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Joseph Anton Püntincr, fürstlich Kanzle in Wcttingcn. Stadt St. Gallen. Laurenz Werder, Bürgermeister. Biel. Bürgermeister. ^allc>, ^ ^chü'yz, Obwaldcn, Zug und Jnncrrhodcn.) Die abermalige Vertretung des AbtcS von "°"u»cn, Kanzler von Wcttingcn wird beanstandet, aber schließlich für diesmal noch angc- Und ^"'^^w'cise dem Abte der Beschluß der lcztcn Tagsaznng noch nicht vorgelesen worden sein " die gutcu Eigenschaften und die Herkunft des Kanzlers bekannt sind. Indessen wird dem 1054 März 17NZ, Abt geschrieben, daß er die Tagsazung künftig mit solchen in „Subalternpflichtcn" stehenden Subjcctcn ^ schonen und beim alten Herkommen bleiben mochte. Nidwaldcn eröffnet instructionsgemäß, cS dürfe den weder dem Kanzler noch irgend einem solchen Ersazmann zugestehen. ES wird daher der Antrag i» ^ Abschied genommen, daß der Conscqucnz wegen derartige Vertretungen weder Seitens des AbtS noch andc^ Orte zulässig sein sollen. I». Nach Verrichtung des eidgenössischen Grußcö wird gemäß bestehender Absch^ erinnert, daß man über die Rathschläge genaues Stillschweigen beobachten solle. Mit Schreiben vo>» beziehungsweise 7. März entschuldigen Schwyz und Zug ihr Ausbleiben, crstcrcö damit, daß einige ^ handlungsgegenftändc so wichtig seien, daß zur Erthcilung von Instructionen die Einberufung der La»^ gemeinde nöthig scheine, was aber jezt nicht angehe, lcztcrcs weil dem Vernehmen nach mehrere Orte erscheinen und also die Versammlung unvollkommen sein werde. Der schlimmen Folgen eines solchen ^ bleibcnS wegen wird zur Instruction in den Abschied genommen, wie man einer solchen daö Wesen der bedrohenden Absonderung entgegenarbeiten könnte, gleichzeitig aber an beide Orte eine besondere Einlas zum Erscheinen erlassen, an Schwyz mit der Vorstellung, daß sein angegebener Grund gerade für die wcndigkcit der Besuchung der Tagsazung spreche, um nach Anhörung aller Meinungen vor einem Gewalt desto besser Beschlüsse fassen zu können. Zugs Gesandtschaft erschien hierauf in der Tagsazung- ^ Der Tagsazung werden diejenigen Schreiben vorgelegt und verlesen, welche der kaiserliche Gesandte vo»'' bis 13. Februar an die eidgenössischen und zugewandten Orte, und der französische Gesandte vom 8. bis 24. Februar an Zürich zu Händen der Orte erlassen hatte. Ferner werden verlesen verschiedene BcM über Territorialviolationen, namentlich einer Basels über dortige Vorgänge dieser Art seitens der beide» führenden Mächte, und je einer der Landvögtc von Thurgau und Baden über solche Exccssc seitens ^ kaiserlichen Truppen. Aus diesen Acten wird nicht nur ersehen, was für GcbictSvcrlczungcn stattgefu" , habe», sondern es fällt billig auf, welchen Tones sich beide Gesandte gegen gemeine Orte und einige besondere bediene». Rüksichtlich der GebietSvcrlczungcn werden in der dahcrigcn Bcrathung zwei unterschieden, nämlich solche, wodurch die Orte allein, und solche, wodurch die eine oder andere kricgfülss Macht gleichzeitig beschädigt worden ist. Zu den erstem gehören vorzüglich diejenigen auf dem cidgen^! Theil des Bodensces, wodurch der Bestand dcS JuriSdictionsvertragcs gefährdet werden will. Bei d Anlasse beschwert sich Luccrn über die in einem Schreiben, daö später in den Druk gegeben wordc»^ enthaltene Verunglimpfung von Seiten des kaiserlichen Gesandten, als wären aus dem Archiv Luccrns " bachische Documente verkauft worden, was durchaus unwahr sei. Auf diese Vorbringen wird bcsch^ ^ über diese Gcbictsvcrlezungen beiden Gesandten ernstliche Remonstrationen zu machen und Satisfac^"^ begehren. Dem französischen Gesandten wird geschrieben, er eifere nicht nur gegen die GebictSverlcz»"^'^ Kaiserlichen, sondern werfe den Orten in ungcmesscnen Ausdrükcn vor, daß sie solches dulden, während von den königlichen Truppen einige ähnliche GebietSvcrlczungcn begangen worden seien, rüksichtlich man ernstlich Abhilfe verlangen müsse. Die Gcbictövcrlczungcn der Kaiserlichen seien nicht geblieben, und theilö sei Satiöfaction erfolgt, theils werde sie noch erwartet und betrieben. Der Gesandte wird noch specieller behelligt. Vorerst wird ihm seine Auslassung wegen angeblichen ^ murbachischcr Documente aus dem Archiv Lucerns verwiesen, sodann werden ihm folgende Gebsstsverü^^ namhaft gemacht: 1. Am 25. Januar abhiu habe ein Officier aus der Garnison zu Constanz >»it Soldaten zu Stcinach, fürstlich st. gallischen Gebietes, angelandet und im WirthshauS daselbst ci»c ^ aufgestellt. 2. Einige im Frickthal stationirle Dragoner haben mehrere mit Tuchwaarcn bcladcne u»d März 17N3. 1055 ' "> Licstal »ach Basel zurükkchrcndc Wagcn gcwaltthätig angegriffen und einen ziemlichen Thcil der »vss^ ^^ilcnommcn, ohne daß auf dahcrigc Klage Entschädigung geleistet worden wäre. 3, Zwei cidgc- ^^"^utcn, welche im Elsaß Wein gekauft und auf die von Nhcinfcldcn ausgestellte Versicherung ^ ^ neu Passcs Rükwcg daselbst gcnommci» haben, sei zu Frick der Wein abgenommen worden und 4 ^ dcrjclbc troz der Zusage dcö kaiserlichen Gesandten, ihn abfolgcn zn lassen, noch immer Hinterhalten. Consta, ^ ^vvcmbcr vorigen Jahrcö seien zwei thurgauischc Untcrthancn, mit einem Paß des Bischofs von gnviss^ "ut vicrundvicrzig Säkcn Frucht nach Hause gefahren und auf dem See von einem fahwn" Scrembc und fünf Dragonern in einem Jagdschiff verfolgt, mit rauhen Worten angc- ^"tsci u Schuß anzuhalten gczwllngen worden. Ungeachtet des vorgewiesenen Passes und ihrer Schiff an daö Jagdschiff angebunden und nach Constanz geführt worden, woselbst sie illlcr» ^^cld von zwölf Thalcrn cntlasscir worden seien. 5. Im verflossenen Dcccmbcr sei einigen Appcn- ichiffe» i- ballern und Thurgaucrn, welche sich zu Buchhorn auf dem Markt befunden, von zwei Jagd- q»f. ' i>ch ein fürstcnbcrgischcr Hauptmann, achtzig Soldaten und vier Fcldstüklcin befunden, so lange u„d d - ^'"rdcn, daß sich dieselben bemüßigt befunden haben, die vornehmsten Waarcn wieder auszuladen dc„ g . Stegen zu lassen, so daß sie ihnen später wieder mit Kosten haben zugeführt werden müssen. Mit seie,, Waarcn, als Nüssen, grünem Obst, Geflügel und Eiern haben sie die Rükfahrt angetreten, cu'ächaltc, eidgenössischen Sccgebiet ungefähr eine halbe Stunde vom Gestade durch einen Schuß dqß 'hre Schiffe durchsucht und rein ausgeplündert worden. 6. Auö gründlichem Bericht wisse man, ^chbur"^" eidgenössischen Officicrc und Soldaten, welche aus purem guten Willen zur Beschirmung der ^a»nt ^"/^rrcichischcn Orte bewilligt worden, zu solchen Exccsscn verwendet worden seien. 7. ES sei Mische», ^ ^nstanzischcn Jagdschiffe bei Stein, Horn und Rorschach, also nnwidersprcchlich auf cidgc- ^i>liffci,"„ ^^ebict öfter hin und her kreuzen und auch anlanden. 8. Einigen im bayerischen Salztractat schall, ^6Mi'ssischcn Orten, »vclchc ihr Salz über den Rhein hinunterführen, sei der Paß verweigert und so beirj^ seien acht Fäßlein Salz mit Arrest belegt worden. Alle diese Gewaltthätigkcitcn seien um Die sie den mündlichen Zusagen dcö kaiserlichen Gesandten und der Erbcinung widersprechen, ^steuert ^"^»schaft müsse daher zur Wahrung ihres Ruhestandes verlangen, daß allen derartigen Exccsscn ^ Gebiet Gegenpartei nicht zu ähnlichen Unternehmungen veranlaßt »verde. Sollten solche Eingriffe östlich ^ auch fürder erfolgen, so »verde laut dem lcztcn badischcn Abschied gegen die Fchlbarcn werden. Vorzüglich aber müsse darauf bestanden »verde», daß die eidgenössischen Völker ^^ietsv^, schalt ihrer Capitulation hinaus gebraucht »verde». Alle Orte sind entschlossen, bei solchen ^ ihrcn, Gc»valt mit Gc»valt abzutreiben; die Grcnzortc »verde», beauftragt, dies den Nachbarn» uiitzuthcilcn. Ben» hat seinen Truppen im kaiserlichen Dienste ernstlich verboten, gegen das, vorzugehen und hat auch darüber dem Commandant zu Constanz geschrieben, der selbst ^^fe>», ^ Capitulation »väre. Der Abt von St. Gallen »vill die Scinigcn ebenfalls befoh^^" ^"'^bar gemacht werden kann, daß sie sich diesfalls verfehlten. Dem Landvogt im Thurgau ^»ihrc,,^ seiner Angehörigen sich zu solchen Räubereien hätten gebrauchen lassen, solle er ^NclM ^^^^fen. Vom französische»» Gesandten »verde»» zwei Mcmorialc eingegeben. In denselben ^^^»ng Kdhl habe sich an den König ergeben, und die Deutsche»» seien bei St. Wendel in ^schlagen und gcnöthigt »vorbei», die Belagerung von Trarbach alifzugeben. In dein erster» fmwr verbelltet, »vcnn der König für seine Sicherheit gcnöthigt »verde, in der Nachbarschaft 1056 März 1703. der Eidgenossen mehr Eroberungen zu machen, so möchten sie darüber keinen Argwohn fassen. Um durch Stilb schweigen nicht etwa die Meinung zu veranlassen, als würde ein solches Beginnen gleichgültig aufgcno»»»»», wird dem französischen Gesandten die im verflossenen November durch Bern und Solothurn ihm mündlich schriftlich gemachte Vorstellung wegen Vcrschonung der deutschen Nachbarschaft wieder in'S Gedächtnis, gcr»fl" und die Hoffnung ausgesprochen, man werde die Ruhe der Eidgenossenschaft erhalten. Auch dem Subdclcgirts deS kaiserlichen Gesandten wird hicvon Mitteilung gemacht, I. Auf Ansuchen des Markgrafen von Bt»' Durlach wird der französische Gesandte durch einen Ausschuß neuerdings ersucht, die obere Markgraffcht wenn nicht niit Contributionen, doch wenigstens mit außerordentlichen militärischen Exactioncn von Fo»»'^ und Frohndcn zu verschonen, damit der arme Landmann seine Güter bebauen und die gewöhnlichen 6t tributivnen um so eher entrichten könne. Nachdem die Beschirmung der Waldstädtc herwärts Rheins Z'" Sprache gebracht worden war, eröffnet Luccrn, es beharre nicht nur bei dem eidgenössischen Schirm»»'^' sondern auch bei den Abschieden von 1688, 1689, 1691 und 1697 betreffend die Erhaltung der österreichisch"' Nachbarschaft, und wünsche, daß man allseitig dabei bleibe und auch einzelnen Orten gestatte, mit Vorwiss"' der übrigen ein MehrcrcS für diesen Zwck zu thun. Bern eröffnet, weil es die Sicherheit der Waldsia für seine eigene halte, habe es bis zur Ankunft der Truppen der übrigen Orte 2000 Mann in Bereits^ stellen lassen, wofür ihm von den Orten, denen es hievon Kcnntniß gegeben, gedankt worden sei. wird zwar nothwcndig gesunde», mit der Beschirmung der Waldstädtc etwas Bestimmtes zu vereinbare» i aber seit lezter Tagsazung diesfalls nichts mehr an die Orte gelangt ist, geht man auf den gemeinen Lat schirm über, wobei sich Zürich, Bern, Luccrn, Frciburg, Solothurn und der Abt von St. Gallen bei dem Dcfcnsivnal zu verbleiben, ebenso Basel und Schaffhauscn, welche jedoch die übrigen Orte um gt" Aufsehen ersuchen. Uri und Nidwaldcn bleiben bei ihren frühem Erklärungen, Zug spccicll bei dcrjrt. von 1691, katholisch GlaruS bei derjenigen von 1702, Appcnzcll-Außcrrhodcn, Stadt St. Gallen und bei den lczten Abschieden. Evangelisch Glarus versichert, cS habe sich in solche Bereitschaft gestellt, um ^ dasjenige leisten zu können, was ehrlichen Eidgenossen obliege und die Bünde erfordern. Daß es sich Z" Vatcrlandsschirmwerk nicht völlig verstehen könne, daran sei einzig die allzustarke Veranlagung seines ' tingcntS schuld. Appcnzcll-Jnncrrhodcn läßt es bei den Bünden bewenden. Bei diese»» Anlaß wird ^ erwähnt, daß die meisten Orte mit den» einen oder andern der benachbarten Stände verbündet seien u»d im Fall der Noth Hilfe leisten, ohne daß gemeine Orte von daher eine Gegenleistung erhalten; es wird ^ ^ die Frage gestellt, ob dieser gegenwärtige Schirm nicht allgemein eingerichtet werden sollte. Aus M»»ö^ Instruction wird der Gegenstand aä rvteronäum genommen. Katholisch Glarus bemerkt, daß es »>" . de»» III Bünden verbündet sei und sich in keine »vettere Verbindlichkeit einlassen möchte. Ii. Auf antwortet der Gesandte des Abtes von St. Gallen, er sei wegen der den» lcztern imputirtcn neue» nicht instruirt, vcrmuthlich weil in dem Ausschreiben zu der Tagsazung dessen nicht erwähnt »verde »>^ ^ überhaupt der Abt den Orten Zürich und Luccrn hierüber schon seine Mitteilungen gemacht habe. > der Bcrathung über den Schirm der Waldstädte diesseits des Rheins geht ein Schreiben deS Freiherr» ^ von Grüth, Subdclegirtcn des kaiserlichen Gesandten, ein, worin er auf die Zusage der Orte vom 30. ^ 1702, daß cS der Waldstädtc halber bei den Abschieden von 1688, 1689, 1691 und 1697 sein haben soll, zurükkomnit und dabei bemcrkt, diese von» Grafen von Trautmannsdorf unterm 1. NoveM^^, genommene Erklärung sei an den Hof berichtet worden; er, der Gesandte, verlasse sich darauf, d"" ^ Erklärung cidgenössischcrseitö nachgekommen »verde. In der dahcrigcn Berathung wird hervorgeht"/ März 1703. 1057 ^Ichirmung der Waldstädtc sei nur untcr dcr Bedingung angenommen worden, daß von dort aus keine 'wjeligkeiten gegen Frankreich verübt werden, und Frankreich habe sie nur dann unbckränkt zu lassen ver- ^ stch aller Feindseligkeiten enthalten. Es wird daher dem Freiherr» von Grüth crwicdcrt, Orte werden Allem nachkommen, was sie dem kaiserlichen Gesandten zugesagt haben. Damit wird das - ) verbunden, diesen Krieg hindurch daS Bisthum Basel zu verschollen, wie daS auch Frankreich vcr- /vchcit nnd bisher gehalten habe. Ii. Es wird allseitig eröffnet, was in Betreff dcr Werbung für das saiidt kaiserlichen Gesandteil den katholischen und vom großbritannischcn und holländischen Erdas ^ cvangclischcn Orten gcschricbcil worden ist. Da die meisten Orte darüber nicht instruirt sind lind ^ besuch allzu allgemein und zu weit aussehend gefunden wird, auch darüber nichts NcucS mehr an die gelangt ist, so wird das ganze Geschäft in den Abschied genommen. I. Anö dem eben angeführten Kclbcn des kaiserlichen Gesandten wird.mit Ucbcrraschung vernommen, daß derselbe troz seiner auf dcr lcztcn stand ^ Webenen Erklärung, die Erbcinung sei wieder hergestellt, dennoch auf dem vorgeschlagenen Rechts- H.. /'^vre, wessen sich die Orte nicht im mindesten versehen hatten. Dcr Gegenstand wird daher in den An ^ ^ ^nominell. Obschon man bedenklich findet, daS Recht „rauhcrdingcn" auszuschlagen, ist doch eine 1 von Orten dcr Meinung, man sei nicht schuldig, gleich Alles ohne Unterschied diesem Rechte zu untcr- kci»c l g^ubcil namentlich die mit Mailand verbündeten Orte, daß daS Capitulat mit dcr Erbeinung o Gemeinschaft habe, indem sich die Erbcinung nur auf diejenigen Lande beziehe, welche Oesterreich im ^sizc^ Nuil habe dasselbe bei Errichtung dcr Erbcinung den mailändischcn Staat nicht besessen und ^'zdc gegenwärtig nicht, weshalb dieses Verhältniß auch nicht dein fraglichen Recht unterworfen sei, w der kaiserliche Gesandte dieses den katholischen Orten gegenüber so kck behaupte. AuS gleichem Zieche gefunden, daß dcr Dienst in den spanischen Niederlanden weder dcr Erbcinung noch dem z^istr ""tcrworfen sei. Was aber die Jnschirmnahmc von in dcr Erbcinung begriffenen Orten gegen den gcbr,/ so bedürfe daö allerdings einer Erläuterung, wobei man dann auch gebührende Antwort zu Mag werde. Ju Betreff dcr TranSgressioncn wider das römische Reich läßt mau cS bei dem bewenden, kläru kaiserlichen Gesandten zuvor erklärt hat; die übrigen Orte verbleiben bei ihren frühem ErZell - Appenzell verlangt wiederum, daß dcr Abt von St. Gallen vermocht werde, mit dem streitigen ""^zuhalten, bis er sein dahcrigcS Recht »verde erwiesen haben, mit dem Versprechen, daß dcr er sil s> ^ ordentlich werde nachbezahlt werden, wenn dcr Abt obsiege. Dcr Gesandte dcö AbtcS crwicdcrt, Gegenstand nicht instruirt, wiederhole aber, was er denen von Appenzell schon angezeigt, daß zu lasst,,^ ^ Sache entweder durch Schiedsrichter oder durch die IV Schirmortc entscheiden ^scheid wird nun Appenzell empfohlen, eines dieser Mittel anzunehmen, und sofern es sich für erstcrcS ^Mier ^on XIII Orten nach Belieben seine Richter bezeichnen. Dcr Gesandte von Appcnzcll- ^igkcsi ^mcrkt, wegen mangelnder Vollmacht könne er dies zur Zeit nicht, er habe darüber aber seiner >»,d Üftchriebcn und erwarte Weisung. Auf die unterm 7. October vorigen Jahrcö an die III Bünde bü Schreiben, daß sie ihr Mannschaftscontingcnt in Bereitschaft halten sollen, antworten gleich^ ^ ^ wünschen an einem gelegenen Ort sich darüber zu unterreden; Wallis dagegen möchte zu dcr- schlage,, zugezogen werden oder verlangt wenigstens Mitthcilung der Abschiede. Einige Orte Ab>^"" Konferenz in Baden vor; da aber die meisten Orte nicht instruirt sind, so wird die Sache in ^"ommen. Beiden Ständen wird indessen für ihre bundcSgenössischc Entsprechung gedankt und ' d"ß sich dix Tagsazung bereits für strenge Beobachtung dcr Neutralität ausgesprochen habe und 133 1058 März 1703. bereit sei, jeden gewaltsamen Angriff des eidgenössischen Territoriums mit Gewalt abzutreiben; da man vernommen, daß auch sie für Wahrung der Ruhe des engem und weitern Vaterlandes Anstalten zu treffen »» Begriffe stehen, so werde man sie bei anscheinender Gefahr zu gemeinsamer Bcrathung einberufen. <» Erneuerung früherer Abschiede wird abermals beschlossen, daß ohne besondere Roth weder von den Obrigkeit"' noch von den Landvögtcn Steuer- und Bettelbriefe ausgestellt werden sollen. >». Der an den französisch"' Gesandten abgeordnete Ausschuß berichtet, derselbe habe die ihm gemachte Distinction der Tcrritorialviolatio»"' halber wohl begriffen und in Bezug auf jene gegen die Stadt Basel geäußert, es sei dies wider den Will"' des Königs und aus bloßer Unwissenheit geschehen, auch sei Befehl crthcilt, daß dergleichen nicht »ich' geschehe. Wegen Sicherheit der Nachbarschaft habe der Gesandte alles Gute versprochen, jedoch unter d" Bedingung gehöriger Gegenleistung. Dem Markgrafen von Badcn-Durlach werde gern verschont werde»' dagegen gebe der Erbprinz desselben Anlaß zu Klagen. Es wird nun Basel geschrieben, in Bezug leztcrn Punkt gehörigen Orts Remonstration zu machen. «K—»,i. (S. u. d. Vvgteien.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. >»I». (Alle Orte und der Abt von St. Gallen, außer Schwyz und Obwaldcn.) Es werden Z'"" Schreiben dcS kaiserlichen Gesandten an die katholischen Orte verlesen. Das eine begehrt kraft der Erbei»»"^ eine Volkswcrbung zum Schirm des ganzen römischen Reichs, in dem andern wird wegen Fortsczung mailändischcn Capitulats, wegen der TranSgrcssioncn und einiger wider den Kaiser in Schirm gcnom»'"'^ in der Erbcinung begriffener Orte Recht dargeschlagcn. In Bcrathung jener Schreiben wird zwar bcfui'd"'' das römische Reich hange nicht von der Erbcinung ab, hingegen sei cS eben so bedenklich, daS Recht ci»b auszuschlagen, als diese Sachen ohne Unterschied dem Recht zu unterwerfen. Da sich hierüber noch nicht » Orte erklärt haben, so wird beschlossen, die Meinungen der übrigen noch zu vernehmen, wie dann gesch") und im gemeinen Abschied zu ersehen ist. ««-. (Die mit Savoyen verbündeten Orte.) Unter Bezug»»)' auf die jüngste Confcrcnz wird Luccrn beauftragt, an den Herzog von Savoyen neuerdings dringe»^ schreiben, daß er auf Grund der ihm eingesandten Acten die Reklamation wegen Wiedereinführung ^ schwarzen Stäbe untersuche und die Stipendien und Pensionen endlich bezahle. Der Gesandte des Abtes St. Gallen ist zwar hierum nicht instruirt, erklärt jedoch, daß der Abt ebenfalls zustimmen werde, »' etwas Gutes ausgewirkt werden könne. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Landgrafschast Thnrgau. Grafschaft Baden. Bier cnnetb. Vogt, überh. Bogtei Lauis. Vogte» Luggarus. t. Art. 450. Handel u. Verkehr. v Ii. „ kk. VerwaltgS.- u. RechngSw. i. Allg. v. Art. 248. Iustizsachc», Recht, Gericht, x. „ Z4l. Handels- u. Verkehrswesen, z-. „ l27. Judicatur- ». Competenzanst. i°. Art. l4l. Handel ». Verkehr. >>«. Art. 27t>. Beziehungen z. Bischof v. Eomo. «>. Art. 57. Justizsache», Recht, Gericht. c>h»' Art. 2l4. JuriSdictionS- ». HeheitSv Art. llZ. Judicatur- u. Co »ipete»za»ß' »in. „ 4K2. Locales (Baden). März 1703, 1059 5tt». ^ottferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Tagsaznng zu Baden. !?<>:!, ». März. Staatsarchiv Zürich. All». Abschi-dc Bd^ «4, kol. »4. ^ssandtc: Dir gleichen, wie auf der Tagsaznng; für evangelisch GlaruS Johann Heinrich Zwicki, ^udanimann. a> Es wird Kcnntniß genommen von einem an gcsannntc Session gerichteten Memorial des französischen ^»dtcn, worin cincSthcilS Alles dargelegt ist, was der Kaiser vor und nach dem Absterben Karl II. von ^ Behauptung der Krone dieses Landes gcthan, andcrnthcilö die Versicherung der Wohlgcwogcnheit Königs erneuert und die Beobachtung dcö ewigen Friedens und des Bundes versprochen wird. Mit N Bedenken wird eine Stelle aufgenommen, welche rüksichtlich vorhabender neuer Eroberungen in der ^ Eidgenossenschaft Vorbehalte macht. Im Allgemeinen wird befunden, in der Antwort solle enivc angrenzenden deutschen Lande und das damit verbundene eidgenössische Interesse neuerdings )lcn und nebenbei einige in einem Schreiben vom 31. Januar enthaltene harte AuSdrükc über gewisse ^ c^erleznugm geahndet werden, wie aus dem allgemeinen Abschiede zu ersehen ist. I». Zürich sczt in sicbn' ^ ^ gegenüber den Gesandten dcS Kaisers, Großbritanniens und der Niederlande rük- halte,/ Gesuches um Beschirmung der Waldstüdtc und um Bewilligung einer Volköwcrbung zu vcr- Aic Insgemein wird gefunden, das auf der lcztcn Confercnz in Aarau eingereichte dicsfälligc heb> >4 ^ allgemein gehalten und die darin angedeutete Ausdehnung dcö Dienstes sei von großer Er- G. ^ weshalb man am besten abwartet, was etwa von den katholischen Orten, an welche der kaiserliche der i" ^ gleiches Gesuch richtete, oder von den erwähnten fremden Botschaftern zu näherer Erläuterung ^ch'u, ""^bracht werde. «?. Der Gesandte von evangelisch GlaruS erstattet Bericht, waS nach An- ^lchrstb ^ Abschiedes von Aarau an Schwyz, den Abt voir St. Gallen und die Toggcnburgcr ^ brin ^°^bcn ^i, um ihre Gedanken über das bedenkliche VcrglcichSprojcct von Rapperöwyl in Erfahrung Hab«, bemerkt, daß die katholischen Mitlandlcutc (von Glaruö) in Allein gutwillig mitgewirkt ^°Wnl sei eine Empfangsbescheinigung, vom Abt eine ausweichende Mitthcilung, von den als "bcr noch nichts eingegangen. Den lcztern sei inzwischen unter der Hand sowohl schriftlich - ""Kathen worden: t. von dem Landvogt zu Lichtcnstrig oder dem Abt die Bcsammlung ciires stelle, " ^'"draths zu begehren; 2. was zu thnn sei, wenn die Katholischen ei» solches Begehren nicht ^statte/ ^ ^ abgeschlagen werde; 3. waS sie vorzukehren haben, wenn der Landrath ^stattcr ^ welcher Weise und Form sie ihre Beschwerden zusammenzutragen haben. Dem Berichtes seine geschiktc Anordnung allseitig gedankt und von dem Bericht über die gute Harmonie der beider Religionen mit Vergnügen Notiz genommen. ,1. Nach Prüfung und Richtigbcfindcn ' ^dclbcrgcr Kirchcnrath über die Verwendung der lcztcn milden Steuer für die rcformirte pfälzische Rechnung und auf ein uochmaligcs Untcrstüzungögcsllch dcS Kirchcnraths wird auf Ge- Ecalg Obrigkeiten wieder für ein Jahr eine Gabe von t(10l) ReichSthalcrn nach der ncunörtischcn Schaffhausen kann sich nur zu einer freiwilligen Beisteuer verstehen, und Appenzell- 1060 März 170Z. Außerrhodcn entschuldigt sich mit mangelnder Instruction. «». Auf das den vier im Kollegium EraSniiain»» in Basel untergebrachten pfälzischen Studenten erthciltc erbauliche Zeugniß wird deren Unterhalt daselbst vo» Zürich, Bern, Basel und St. Gallen auf fernere zwei Jahre übernommen. Schaffhauscn hatte nur für Jahr die Fortsezung seines Beitrages beschlossen; die Gesandten zweifeln aber nicht an der Bcthciligung s'" zwei Jahre, t. Bern macht darauf aufmerksam, wie viel daran gelegen sei, über vorkommende Begebenheit^ in der evangelischen Eidgenossenschaft richtige Berichte nach Paris zu befördern. Dieses sei gegenwärtig schwer, weil Alles durch den Kanal des französischen Gesandten gehen müsse. Es regt daher die Frage a», ob es nicht wünschbar wäre, in Paris einen vertrauten Mann, dem rechtzeitig Alles einberichtct werde» könnte, zu unterhalten, um die Interessen der evangelischen Orte wahrzunehmen. Die Anregung wird ^ roksrenäum genommen, z?. Pfarrer Johann Lconhardi von Nufencn erhält für sein Tractätlcin „von Würdigkeit der hl. Schrift" für sich und seine Erben auf sechs Jahre ein Privilegium. 517. Conferenz von Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1703, 31. März. Schwyz hatte Nidwalden auf den 23. März zu einer gemeinsamen Ersprachung eingeladen über die beiden Ständen wegen der Vellenzer und Ghiringhellischen Geschäfte gefaßten Schlußnahmen, die zum TV »och nicht vollzogen seien, ferner über die Behauptung der Major«, über den großen Schaden, den die v Preonzo erlitten w. Nidwalden, obwohl bereit, der Einladung zu folgen, wollte vorher, um das alte trauen und die Einigkeit wieder herzustellen, Uri anfragen, ob ihm Brunne» als Malstatt beliebe, oder ^ es einen andern unparteiischen Versammlungsort wünsche. Daraufhin hat Uri eine Conferenz auf de» nach der Treib, Schwyz aber eine solche auf den 31. März nach Brunnen ausgeschrieben. Räthe und 1''"^ leute von Nidwalden beschließen daher den 26. und 30. März, Uri sei anzufragen, ob es auf dem T»g Brunnen ebenfalls erscheinen wolle, in welchem Fall Nidwalden auch nicht ausbleibe; wenn Uri ' will Nidwalden eine Versammlung nach Weggis ausschreiben. Da Uri wirklich ablehnt, findet den 31-. die Conferenz zwischen Schwyz und Nidwalden zu Brunnen statt. Leztcrcr Ort instruirt seine Gesa« Landammann Johann Kaspar Achermann, Statthalter Melchior Dillicr und Sekelmeister Joseph Jgnaz dahin, es gänzlich bei dem verbleiben zu lassen, was beide Orte wegen der Major«, des Zolls und Reis c beschlossen haben; weiter ist zu bcrathen über den großen Landsschadcn zu Preonzo, die daherigen anlagen in der Grafschaft Bellenz, die Citationen der Pfarrhcrrcn zu Giubiasco und Pianezza wegen S>>w die Abänderung des Nathcs zu Bcllcnz, den Einkauf der Fremden als Vicini itt Riviera, die von den Bü"v"^ zu Lumino begangenen Gebictsverlezungen und Entführung von neun Stük Vieh, die Beschwerde des ft» fischen Gesandten über allzugroße Zollforderung in der Riviera. ^ Landcsarchw Nidwalden I Wochmrathsprotololl v. 20., 28. u. so. Miirz 1702, kal. 282, 288, Daraufhin hat Uri auf den 17. April eine dreiörtische Conferenz über die obwaltenden Streitig' nach Geröau, die Nidwalden mit der obigen Instruction besuchen läßt, ausgeschrieben. Die Abschiede st') A. a. O. e»>- ^ Mai 17»Z, 10K1 511!. Außerordentliche gemeineidgenössische Tagsazung der XIII Orte, Abt nnd Stadt St. Gallen und Biel. Baden. 2«. Mai. Staatsarchiv Lucer». AIlg, Absch. v. 170», sol. 98. Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; David Heß, Statthalter. Bern. Johann u vlph Sinner, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, Vcnncr und des Raths. Luccrn. Johann °lph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr; Johann Ludwig Meyer, Kornhcrr und des Raths, stx . Martin Schmid, Landammann; Joseph Anton Püntiner, alt-Landanunann. Schwyz. u jchnldigt.) Unterwalden. Niklauö Jmseld, alt-Landammann von Obwaldcn; Melchior Dillicr, Land- ^uua»n von Nidwaldcn. Z ug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, alt-A»nnann; Christoph Andcrmatt, Anunann. ^ Heinrich Zwicki, Landammann; Kaspar Müller, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Eck, Dbcrstzunftmcistcr; Andreas Burkhardt, Drcicrhcrr. Frei bürg. Franz Augustin von Dicßbach, thcst,. Eastclla, Sckclmcistcr. Solothurn. Johann Victor Bcscnval, Ritter, Schultheiß; Köcbl" Vcnncr und dcö Raths. Schaffhauscn. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johann Land ^ ^"Uhaltcr. Appenzell. Jnncrrhodcn (entschuldigt); von Außcrrhodcn Bartholome Sturzcncgger, tzj^.^"'"unn. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thum, Ritter und Erbmarschall. Stadt St. Laurenz Werder, Bürgermeister. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister. Wi>n' Abstattung des eidgenössischen Grußes wird die gewohnte Erinnerung gemacht, die Nachschlage dieses ^itcn. i». Es werden verlesen ein Schreiben dcö Marschall von VillarS an Schaffhauscn, worin der Nachbarschaft versichert wird, sowie ein Schreiben Schaffhauscnö an Zürich, mit dem Bericht, ^»rps ' ^ VillarS habe unter dem Commando des Marquis von Ehamcrand, Fcldmarschall, ein Zürich Bodcnsee dctachirt, waö durch einen Bericht des Landvogtcö von Thurgau bestätigt wird. ^usc„ ^ habe nach Anlcitling früherer Abschiede eines seiner RathSglicdcr und eines von Schaff- ^Ulan ^"/^'ilars abgeordnet, tun ihn zu ersuchen, daß er die Städte und Orte dem Rhein und Bodcnsee ^"Zland^ verschonen wolle. Es wird nun allgemein anerkannt, wie wichtig es sei, die deutschen ^fcnil ^ jczigm Zustand zu erhalten, und alle Orte erklären sich bereit, laut Bünden oder laut das Interesse der Eidgenossenschaft einzustehen. Zu diesem Zwckc wird am 2l. Mai in lliitc^ ^'^^^dhcm Namen ein dringliches Schreiben an den Marschall von VillarS erlassen und dem ^>tcr zz Baden zur Bestellung an die eidgenössische Abordnung bei besagtem General übergeben, worin ^^"^hwc auf die frühem Zusagen des Königs von Frankreich, die Ruhe der Eidgenossenschaft nicht Eh, Schonung der deutschen an den Rhein und Bodcnsee angrenzenden Lande verlangt wird, ächtet ^ > gleichzeitig an den französischen Gesandten zu Händen des Königs und der Generalität köi,„r dir Antwort hierauf versichert der Gesandte, er wolle dieses Gesuch gehörigen OrtS untcrstüzcn und T«gs^ 'dgcnosscnschaft der unveränderlichen guten Absichten des Königs versichern; indessen werde die ^ greifen, daß der König nicht etwas gewähren könne, was seinen militärischen Absichten zuwider chwyz und Appcnzell-Jnncrrhodcn entschuldigen schriftlich ihre Abwesenheit. Ihnen wird das 1062 Mai 1703. schädliche Beispiel dieser Absöndcrung durch Zuschriften zu bedenken gegeben und zur Instruction in de» Abschied genommen, wie man solchem auffallenden Benehmen begegnen könne. «I. Das vom französisch"' Gesandten an Zürich und an die Tagsazung gerichtete Gesuch, verschiedene Sachen und Bagage der französisch"' Officicrc und diese selbst durch die Eidgenossenschaft passircn zu lassen, veranlaßt eine Bcrathung, ob diesig zu gestatten sei. Nach Untersuchung der bezüglichen Abschiede wird an dem früher» Grundsaze fcstgchalM', Reisenden ohne Ucbcrgewchr, wenn sie mit ordentlichen Pässen versehen seien, sowie dem Bagage von Pa>^ cularcn, wenn es nicht Contrcbandc sei, den Paß zu gestatten, jedoch daß sie sich der offenen Landstraß"' bedienen und gebührend benehmen; auch sollen den Leuten auf Verlangen um billigen Preis Wcgw">" gestattet werden. Dieser Beschluß wird dem Sccrctär des französischen Gesandten und dein Frcihcrrn v"' Grüth schriftlich mitgcthcilt. Erstcrcr stellt dann in einem Memorial das Gesuch, an den Orten, wo d>"' Leute durchpassircn müssen, publicum zu lassen, daß man alle diejenigen, welche vom französischen Gcsa»d>"' mit zu diesem Zwcke deutsch auszustellenden Pässen versehen seien, ungehindert passircn lassen soll. o. ^ an den Marschall von Villarö abgeordneten Herren von Zürich und Schaffhauscn senden ihre am 22. im Lager bei Meßkirch gehaltene Proposition sammt dem in Erwiederung hierauf vom Marschall a» Eidgenossenschaft erlassenen Schreiben vom 23. Mai ein; auch der zurükgckehrtc Untcrvogt von Baden über seine Mission Bericht, und kurz darauf ist solches auch von Seiten der beiden Abgeordneten pcrjö»" geschehen. Aus diesen Mitthcilungcn zeigt sich das Versprechen des Herrn von Villars, in der Nachbars' der Eidgenossenschaft nicht Posten fassen zu wollen, wenn beim Kaiser oder dem Reich ausgewirkt werde, daß " französische Felleisen unter eidgenössischem Siegel und durch eidgenössische Boten wöchentlich über Schafft)""^ nach Ulm oder über St. Gallen nach Memmingcn befördert werden könne. Dieser Vorschlag wird hicrst dankbarst aufgenommen; da es aber nicht bei der Eidgenossenschaft allein steht, denselben in Ausführung « bringen, wird mit einer Abordnung von Lindall, welche in einem Memorial von der Eidgenossenschaft ^ begehrt hat, Rüksprachc genommen, was für Mittel sie für diesen Zwek angeben könne. Allein dieselbe crm ' ohne Zustimmung des Kaisers nichts thun zu können, auch der Freiherr von Grüth und der Obcrvogt von MccrSburg hätten sich auf dahcrigeS Ansuchen auf gleiche Weise entschuldigt. Inzwischen b" ^ Freiherr von Grüth in drei Mcmorialien auf die Beschirmung der Waldstädtc und des FrickthalS, indc"' die drohende Gefahr einer völligen Circunivallation der Eidgenossenschaft seitens der nun vereinigten fraM'^,^, und bayerischen Hccrhaufcn lebhaft schildert; die Proposition des Herrn von Villarö stellt er in einem Sch^ vom 26. Mai als eine französische List dar, welche sich den Anschein des Wohlwollens gebe, aber ^ Voraus berechne, daß Niemand vorhanden sei, um die Bedingung einer Postverbindung mit Ul»'^ ^ Mcmmingcn zuzugeben. Wenn aber die Eidgenossenschaft garantire, daß sie inzwischen die namhaftcrn außer Rheins bcsczen lind gegen die französische Invasion behaupten wolle, werde er sogleich einen ^ an den Kaiser senden, um die Einwilligung zu dem fraglichen Postdienst einzuholen. Dabei bcsch"'''^ sich aber gegen die massenhafte Beförderung französischer Bagage und der großen Maulthierladungen ^ durch die Eidgenossenschaft, da dieses der Neutralität, der Erbcinung und dem eidgenössischen gleichem Maße widerstreite. Da auch General Bürkli um Hilfe für die Waldstädte nachsucht, I» die Orte Schaffhauscn, Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen eingeladen, auf alle kriegerischen Ereign'ß' zu haben und alles Erhebliche nach Baden zu berichten. Eine gleiche Einladung ergeht an die La»^ ^ von Thurgau und Rhcinthal. Gleichzeitig wird der Untcrvogt von Baden wieder mit einem Sch^'^^r den Marschall von Villarö abgefertigt, worin die Garantie des fraglichen Postdicnstes angcnonu»"'/ Mai 1703. 10K3 / "vthigx Zeit zur Einführung desselben und inzwischen Vcrschonung der jenseits dcö Rheins gelegenen und "malen bedrohten Orte verlangt wird. Auf den Fall, daß diesem Ansinnen von Herrn von VillarS nicht ^ angegebener Weise entsprochen würde, macht die Tagsazung folgende Vorschlüge, welche von den Gcsandt- Mtcn behufs Einholung weiterer Instruction den Orten hintcrbracht werden: 1. Einige Orte meinen, man »ach dem Wunsche des Freiherr» von Grüth l(10l) Mann Eidgenossen in die Städte außer Rheins ^"^gni; andere aber halten diese Zahl für zu gering, sofern man sich nicht zum Voraus entschließe, sie mit für"' unterstüzcn, wenn die geringere Anzahl nicht rcspectirt würde; andere hinwieder finden dieses " Ichr gefährlich und schlagen vor, die betreffenden deutschen Städte und Orte ausschließlich mit eidgenössischen ^ bcsczen, und zwar auf Kosten des Reichs. 2. Zürich, Bern, Luccrn, Basel, Freiburg, Solothurn, Imhausen, der Abt von St. Gallen und Biel sollen gegen bestimmte Rcciprocation und auf Kosten des ^ crklcklichc Mannschaft in die Waldstädtc diesseits Rheins verlegen und daselbst in solcher . ^Haft halten, daß sie auf erstes Begehren zum Schuzc der Städte und Orte außer Rheins verwendet la»/" Einige Orte meinen, die das Thurgau regierenden Stände sollten laut Dcfcnsional und ^ dcm Abschied vom 10. Octobcr 1K88 aus dem Thurgau acht Compagnicn nach Constanz verlegen, laude/" banden die regierenden Orte, außer Zürich, ein, das Dcfcnsional sei nur zum Schirm dcS Vatcr- Thur Waldstädtc und der Stadt Constanz aufgerichtet worden, man habe nie Volk aus dem ^ Constanz bewilligt und es wäre auch nicht klug, bei diesen gefährlichen Zeiten Thurgau von »"lchast ^ entblößen. 4. Es scheine nothwcndig, daß allenthalben, und besonders auf der Lägcrn bei Baden, Hvchw"-^-" . ^ ^ .. ..... . . . ..... . ..... lcdeö OrtcS aber zur Einholung weiterer Instruction nach Hause verreisen. 6. Einige Orte regen llvcj ^ ^ Tagsazung an einen der Gefahr näher liegenden Ort zu vcrsczcn und inzwischen deg . ^^llsräthe in das Thurgau zu schikcn; die übrigen Orte nehmen dieses aä iskorenäum. f. Rüksichtlich ^"(lossmm Februar uä rekorsnäum genommenen Gesuches von Großbritannien und den niederländischen um eine Volkswcrbung für das römische Reich wird die Frage bcrathcn, in welcher Form werden solle. Die meisten Orte finden nicht passend, hierauf von der Session aus, an welche ihr H '"chtS gelangt sei, zu antworten; demgemäß wird Zürich ersucht, den zwei Gesandten zu eröffnen, sv " l'ci gar zu allgemein befunden worden; wenn sie aber etwas an gemeine Session bringen wollen, ihn, ^ iie anhören. (Die XIII Orte ohne Schwyz.) Prinz Ludwig von Baden verspricht über einen des ^)tctcn vor einiger Zeit vorgekommenen Einfall einiger seiner Völker in den Sundgau mit Bcnüzung ziehe,, Gebietes und über die gleichzeitige Ausplünderung des Dorfes Buschwcilcr Information cinzu >väre„ l^aun das Nöthige zu verfügen. Gleichzeitig erlaubt er sich aber auch die Anzüglichkeit, als verflossenen October von Hüningcn aus über Baslcr Boden in die obere Mark- hierauf crwiedcrt, der gerügte Einfall in den Sundgau sei notorisch und auf ^ ^ ^ ihm Satisfaction und Ersaz dcö Entwendeten; die angebliche Gebictöverlczung der Franzosen '^^"gcbict sei durch eidliche Kundschaftsaufnahmc als unrichtig erwiesen und der kaiserliche Gesandte ^ttc darüber vollständig zufriedengestellt worden. Ii. (S. u. Sargans.) I. (Die Thurgau reg. ^"»aiid/,/^' Untcrwaldcn und GlaruS.) Laut Bericht des LandvogtcS im Thurgau hat der "ühr Constanz angezeigt, daß die Posten auf dem Rcichöbodcn unterbrochen seien und kein Mittel ^auttvvr^' ^ eidgenössischen Territorium über Reischach zu vermitteln. Er habe demselben wenn die Post von Constanz auS in früherer Weise nach Rorschach befördert werde, so werde 1064 Mai 17NZ, die Fortsezung keinen Anstand haben; sollte aber im Thurgau selbst eine Abänderung der Verkehrslinie bcab- sichtigt werden, so erwarte er, daß die Post vom Abändcrungspunkt an durch thurgauischc Angehörige werde bedient werden, wobei die schleunige Beförderung durch Pferde und Fußbotcn zugesichert werde. Dem La>^ vogt wird hierauf crwicdert, daß cS seiner Einsicht überlassen werde, die Post von Constanz bis Rorjch", mit und neben dem Abt von St. Gallen auf das beste einzurichten. It. (S. u. Thurgau.) I. (Zürich, Bern, Lucern, Zug, Basel, Frciburg, Schaafhausen, Appcnzell-Außcrrhodcn, Abt von St. Gallen, Biel.) Untcrvogt von Baden überbringt von seiner Mission an den Marschall von Villars ein Schreiben dcsscl^' vom 2. Juni, worin dieser die Geneigtheit ausdrükt, diejenigen kaiserlichen Lande, für die sich die Eidgenossen!ch'w verwende, zu schonen; aber gerade jene Länder, deren Vcrschonung mit Contributioncn gewünscht werde, st"" die eifrigsten für die Untcrstüzung der kaiserlichen Truppen; es sei daher nicht billig, daß er von dcipcÜ"" nichts beziehe. Er könne also die gestellte Fürbitte nur so weit bcrüksichtigen, daß er die bereits mäßijst" Contributioncn um etwas vermindern werde. Der Untcrvogt erstattet auch schriftlich Bericht über seine nähme von Seite des Herrn von Villars. Darüber wird beschlossen, diesen lcztern abschriftlich dem von Eonstanz mitzutheilcn. i». (S. u. Thurgau.) ». (Ohne Uri, Schwyz, Untcrwalden, Glarus, rhoden und Stadt St. Gallen.) Mit Schreiben vom 2!). Mai antwortet der Bischof von Constanz ans ^ Unterredung, welche die eidgenössischen Abgeordneten von Zürich und Lucern in Baden mit seinem geheim Rath Johann Heinrich Dilgcr wegen der Sicherheit auf dem Bodcnsee und der Beförderung des franzöß!^ Felleisens über das eidgenössische Gebiet nach Deutschland gehalten, der Vorschlag erscheine zwar als bequemes Mittel, aber es müssen zum Voraus auf den Fall einer Täuschung Vorkehrungen getroffen indem der Lauf der Dinge nicht dazu angcthan sei, sich einschläfern zu lassen. Den Vorschlag habe cr ^ Herzog von Würtembcrg mitgcthcilt und wünsche in dieser Sache fortwährend im Einvcrständniß >»" ^ Eidgenossenschaft zu handeln. «. Basel ist von der Regierung in Freiburg eine neue Verordnung übcr Spedition der durch das Ocstcrrcichischc passirendcn Waarcn zu Händen seiner Kauflcute mitgcthcilt wol ' wonach eine neue Form von Attcstationcn verlangt werde, gemäß welcher die Handelsleute eidlich anzugu hätten, daß in den Sendungen keine Waarcn von Oesterreichs Feinden begriffen, daß die aus dem Oesterreichs ^ in ein eidgenössisches Ort eingeführten Maaren daselbst verschlissen und in kein anderes Ort verführt, ^ weniger an Feinde Oesterreichs verkauft werden sollen. Gegen diese harte, den Zolltractatcn und der Erbc"' zuwiderlaufende Verordnung verlangt Basel die Intervention der Tagsazung zu dem Zwckc, daß die ^^ bandcwaarcn namentlich bezeichnet und die fremden wie die eidgenössischen Waarcn auf die Attcstationcn aus- und eingelassen werden. Diese auf die Unterdrükung des eidgenössischen Handels ) Verordnung zu einer Zeit, wo die Eidgenossenschaft sich so sorgfältig für die österreichische Nachbc">^ verwendet, erscheint als höchst unbillig und cS wird daher eine eindringliche Beschwerde an den Freiherr" ^ Grüth gerichtet. Dieser verspricht bei der Regierung in Innsbruck die nöthigcn Schritte zu thun und er ^ sich ein dicöfälligcs Memorial, das ihm sofort behändigt wird, mit dem fcrncrn Gesuch, sich bei der Reg"", in Frciburg zu verwenden, daß dem Zacharias Büningcr von St. Gallen seine zu Gcbraßhofcn angch"^, Fäßcr Stahl auf Grund der bisherigen Attcstationcn abgcfolgt werden. Inzwischen gibt Freiherr von die Zusicherung, daß bis auf weitere Verfügung der Status quo erhalten werden solle, z». Auf den ^ der Marschall von Villars habe zwei ordentliche Posten aus dem Reich aufgehalten, weil das fr""^ .Felleisen im Reich auch keinen sichern Paß finde, wird an den französischen Gesandten eine De""' ^ geschikt, mit der Bitte, bei Herrn von VillarS auszuwirken, daß die durch jene Hinterhalten«, Posten bcs'er Mai 1703. 10 6 5 ^»fnianns- und Wcchsclbricfe, durch dcrcn Verzögerung manch' unschuldiger Mann rninirt werden könnte, ^"^kgcben werden. Der Gesandte schreibt sofort an Herrn von Villarö und auch die Tagsazung richtet Juni an denselben ein bezügliches Gesuch, mit dem spcciellen Begehren, dem Ucbcrbringcr dieser beiden ) cwc» die fraglichen innoccnten Briefe einzuhändigen. Allein der damit abgefertigte Ucbcrrcuter aus ' ) kommt in Kurzem wieder zurük, weil er nicht an seinen Bestimmungsort gelangen konnte. Ucber die 'che» werden die Ehrcngesandtcn zu rcfcrircn wissen. Dem französischen Gesandten wird daher sein Hcrrn von Villarö wieder zugestellt. <>. Mit Schreiben vom 1. Juni beschwert sich Freiherr vass' k>aß seit nahezu drei Wochen täglich fünfzig bis hundert Franzosen durch die Eidgenossenschaft B>u Contrcbande mit sich führen, namentlich auch Waffen, wie sich aus der von der veranstalteten Durchsuchung eines Wagens ergebe» habe. Offenbar seien diese P '"chk reisende Privaten, sondern dazu bestimmt, um die Feinde des Reichs zu verstärken. Diese als widerspreche durchaus dem Wortlaut der Erbcinung. Die Stadt Schaffhauscn lasse sich besonders sie der Franzosen gebrauchen; daselbst halten sich Officiere und Soldaten so lange auf, bis einer Escortc von etlichen hundert Mann abgeholt werde». In Bcrathnng hierüber rügen einige selbe» durchpassircndcn Franzosen sei zu groß, mit dem Bagage werde Eontrcbandc geführt und »>ni ^ngcschmuggelt, was der Neutralität widerspreche; das werde der Eidgenossenschaft Ungclcgcnhcitcn b^nn die Bauern im Zürcher- und Bcrncrgcbict seien über die Zerstörung der Feldfrüchtc in der Fr sehr ungehalten. Schaffhauscn verwahrt sich gegen den Vorwurf, daß cö der Sammclplaz der Fr w'- In Folge nicht genügsamer Erläuterung des Reglements über den Durchpaß haben sich die bedeutender Unordnung und unerwartet zahlreich der Stadt genähert; mit Ausnahme der ^rbikt^ ^ Waffen gewesen; hätte man nicht zu viele auf einmal auf daS eidgenössische ^ Schaffhauscn nicht gleichzeitig eine so große Zahl angekommen; sie seien diese , "^chkosscn, auf einmal nicht mehr als zwanzig Franzosen in die Stadt zu lassen, und erst wenn ^uige ^"ilcn seien, wieder neue einzulassen. Ferner meint Schaffhauscn, es sollte eben nicht einzig der Heß s Wildern auch andere ober- und unterhalb gelegene Rheinpässc für den Durchmarsch bcnuzt werden, h>r» daher erwachsende Ucbcl Schaffhauscn neue Bedrohungen zuziehe. Andere Orte bemerken, ^'kgci, ^ Frankreich den Meister spiele, und wisse, was die Tractatc besagen und wie cS des Passes abxr vorigen Kriegen gehalten worden; man möge es wohl überlegen, che man den Paß abschlage; ^rc»,li'" Parteien gleich halten, damit sich Niemand zu beklage» habe. Diese Verhandlung ^»tcrn ^ Session, das frühere Reglement über den Durchpaß der Franzosen auf folgende Weise zu H>',„i»^^ ^ ^llc durchreisenden Franzosen sollen mit einem förmlichen Paß vom königlichen Statthalter in »»i Win, mit Angabe aller mitreisenden Personen und mitgefühlten Waarcn. Es sollen täglich >»llc„ P. . ^ ^ Whn Mannspersonen ohne Uebcrgewchr spcdirt werden. Beim Eintritt in die Eidgenossenschaft ^sial Waarcn verificirt und die Pässe visirt werden. Als Route wird vorgeschrieben Basel, Buktcn, Ölten, Schöncnwcrd, Aarau, Lenzburg, Mellingen, Baden, Ottclfingcn, Bülach, bic ^"delfingrit und Schaffhauscn. 2. Alle Durchreisenden sollen sich gclcitlich verhalten. 3. Damit ^ch>nr„ Route eingehalten werde, seien die Reisenden angewiesen, Führer in bescheidenem Lohn mit- biestg Sollen keine Iiostilia, durchgeführt werden, bei Strafe der Eonfiöcation. 5. Ucbertrctungcn namentlich auch die Unterlassung des Visums auf die angegebenen Stationen sollen mit und andern Mitteln bestraft werden. 6. Dieses Reglement soll beiden kriegführenden Parteien 134 1066 Mai 170Z, gegenüber in gleicher Weise angewendet werden. Bern erklärt, es könne diesem Reglement nicht zusti»»»c», es werde aber seinen Obern dasselbe empfehlen; Uri meint, man sollte nicht viel Rcglcmcntc machen, wcii sie nur zu ungleichen Auslegungen Anlaß geben, sondern überhaupt keiner kriegenden Partei den Paß gestallt und im Übrigen sich tractats- und bundcsgcmäß verhalten. An den französischen Gesandten wird das Gesuch gestellt, in Hüningcn den Befehl zu erthcilen, daß keine Züge mehr abgehe», bis die im Zürchcrgcbict »»^ in Schaffhauscn befindlichen Personen abgereist seien. Derselbe hat darauf crwicdcrt, die einen seien wirklich schon abgereist, die andern aber seien contrcmandirt. Dessenungeachtet wird das Reglement in Kraft crkcuu und sowohl dem französischen Gesandten als dem Freiherr» von Grüth abschriftlich mitgethcilt. Ersieh erwicdcrt, cS werde hoffentlich vernünftig sein; indessen wolle er dasselbe prüfen. , . (Ohne Uri, Sch»'^ Glarus, Appenzell und Stadt St. Gallen.) Der französische Gesandte spricht mit Eingabe vom 3- 2"^ seine schmerzliche Ucbcrraschung aus, daß einige Orte geneigt scheinen, von den Grundsäzen ihrer Vorcl»'"' dic jcwcilcn nur den Schuz des Frickthals, der Waldstädtc und der Stadt Constanz im Auge gehabt, al'Z"' weichen und zu den Extremitäten zu schreiten, indem sie mit bewaffneter Hand den König verhindern nwlü'b mit seinen Verbündeten eine Communication einzurichten und seinen Generalen Befehle zukommen lasse» ^ können. Solche Entschließungen müßten daS gute Einvernehmen zwischen dem König und den Eivgcnoi»» stören. Um diese Wirkung zu verhindern, erhebe er von sich aus ohne Auftrag seine Stimme und gcwär»^ die weitem Weisungen des Königs. Er hätte noch verschiedene Beschwerden vorzutragen über die von d»' Kaiserlichen täglich ungestraft in der Eidgenossenschaft verübten Gewaltthätigkcitcn; allein dermalen wolle er nur warnen, daß man vom Frickthal aus solche Gcbictsvcrlczungcn nicht zulasse, weil die Vcrscho»"^ desselben lediglich von der Einhaltung dieser Bedingung abhänge. Ohne Zweifel werden auch Klagen harter und unbarmherziger Behandlung französischer durchpassircnder Officicrc an den Marschall von Bill» ^ gelangen, und er werde auch selbst dem König davon Kcnntniß geben müssen; die Eidgenossen »w^ daher für die Zukunft sichernde Vorkehrungen treffen. Da dieses Schreiben mit dem Hauptgeschäft zusa»»»^ hängt, dieses aber nicht vorgenommen werden kann, weil vom Bischof von Constanz noch keine ?>»>"' eingegangen ist, wessen er mit dem Herzog von Würtembcrg rüksichtlich des dem Marschall von gemachten Vorschlages über Beschirmung der am Bodcnscc liegenden Pläzc übereingekommen sei, so wird Expresse mit dem Ersuchen an den Bischof abgeordnet, diesem die erwartete Antwort mitzugeben. JM»'^ wird die Beantwortung des Memorials des französischen Gesandten eingestellt, u. Die Stadt St. theilt den 1. Juni schriftlich ihre Entschließung über die durch ihren Gesandten all rokereinlnin Punkte betreffend den Schuz des Vaterlandes und der angrenzenden deutschen Nachbarschaft mit- ^ Allem aus findet sie, der König von Frankreich und der Kaiser sollten durch Unterhandlung dahiwssbr^ werden, die Grcnzorte Bregenz, Zell und Constanz der Eidgenossenschaft auf Kosten des Kaisers zur Beschs". ^ zu übergeben, gegen die Garantie, dieselben nach übcrstandcncr Gefahr wieder zurükzustcllcn; in diese»' würde St. Gallen gern zur Besczung mitwirken, während es sonst als gefährdeter Ort in der Nä>» ^ Grenzen behutsam sein müsse, ohne sich jedoch von den andern Orten sondern zu wollen. Rüksichtt'^^, Beschirmung der Waldstädte überlasse es den zunächst bctheiligtcn Orten, nach ihrem Ermessen zu , und berufe sich diesfalls auf die Erklärung vom Juni und Octobcr v. I. Die Wachen und. Feuers ^ werde St. Gallen in Bereitschaft stellen, über die Fortsezung und allfälligc Verlegung der TagsaZ'^ übrigen Orten beitreten; in der Ungewißheit aber, ob die Tagsazung nicht geschlossen werde, bem» Gesandte wieder auf derselben eintreffen könnte, habe man denselben zurükbchaltcn, werde ihn Mai 1703. 1067 ^crlangc,, wieder abschikcn. t. Solothuru berichtet, einigen armen Bauern, welche von der französischen r»»cc wieder zurükgckchrt, seien auf der Schafmatt von den eidgenössischen in den Waldstädtcn liegenden " baten, die von vier Frickthalcrbaucrn angeführt waren, elf oder zwölf Pferde weggenommen worden, eines davon ^trunken, zwei diesen Frickthalcrbauern gegeben und die übrigen gegen Kaistcn auf die Weide getrieben forden. Freiherr von Grüth, von dem Satisfaction begehrt worden, habe dieser Sache wegen sein Mißfallen ^ugt und versprochen, eine Untersuchung in Rhcinfeldcn veranstalten zu wollen, von der aber noch nichts ^ "utct habe. Sollte keine befriedigende Antwort eingehen, so bitte Solothurn, daß man alles Mögliche für ^uttlung der Schuldigen thue und dann jedes Ortes Obrigkeit dieselben exemplarisch abstrafe. >>. Der wen wird auch mitgethcilt, was für ein Affront dem Untcrvogt von Baden, als einer von den Orten ' icnsirtcn Person, von einem Lieutenant zu Hohcntwicl widerfahren sei. Zwar habe der Commandant n den Obcrstwachtmcistcr mit einem Schreiben und einem Bericht über den Vorfall hichcrgcschikt und die s d auf den Untcrvogt gewälzt, mit dem Ersuchen, den Obcrstwachtmcistcr und den Untcrvogt zu verhören, daß ^ ^boch einigen protestantischen Gesandtschaften angemeldet und selbst verlauten lassen, dicsir^" ^ Exorbitanz des Obcrstlieutcnant mißfalle. Das Schreiben wird dein Untcrvogt zugestellt, worauf nne solche „Oratio»" gctha», daß ihm aiffgctragcn wird, einen Gcgcnbcricht abzufassen, der dann nnem Schreiben an den Herzog von Würtcmbcrg und an den Commandantcn zu Hohcntwicl abcr- vv„ verbunden mit einer Satiöfactionsfordcrung. v. Mit Memorial vom 5. Juni tritt Freiherr ^rüth ja Kritik desjenigen des französischen Gesandten vom 3. gl. M. ein. Die Eidgenossenschaft, ^nnc nun selbst beobachten, wie sehr sich Frankreich seiner an ihren Grenzen ungehindert befestigten llstcll ^^irc. Wril cö Frankreich convcnire, am obcrn Rhein i»nd Bodcnscc eine Communication zu ^ sollte die Eidgenossenschaft blindlings dazu Ja sagen und sich dadurch die Verbindung mit allen Hab ^ abschneiden lassen. Obschon cS noch nicht das Aussehen habe, daß sich einige Kantone der vorüber keiner herzhaften Nation zu d»»ldendcn Circumvallation widcrsczcn werden, schreie man schon Extremität. Wenn solche Anmaßung jczt geschehe, wo Frankreich von den andern Mächten "ugcb^^" >vcrdc, was werde erst zu erwarten sein, wenn die Circumvallation vollendet sei und Frankreich Hände habe! Die Berufung dcö französischen Gesandten auf daö Beispiel der Altvordern gebe als Z5 ^Nogcn die Anleitung zu ihren» Verhalt unter gegenwärtigen Verhältnissen; denn jene haben immer beobachtet, sich nicht von Einer Macht umzingeln zu lassen. Er gebe sich daher doch sich , Hoffn>„^ hin, daß nicht nur jene Kantone, auf welche der französische Gesandte hingedeutet habe, »verdcn ^^cn einschüchtern lassen, sondern daß auch die übrigen zu einem mannhaften Entschluß kommen ^arscl um so mehr, als ihre mchrmaligcn Erklärungen an den französischen Gesandten und den ai, VillarS, man könne fernere Eroberungen an den cidgcnössichen Grenzen nicht zugeben, mit der dcr "'Illing Hohcntwicl erlassenen Aufforderung zur Ucbcrgabc und mit der Androhung der Verwüstung ^llihcrr " Umgebung durch Feuer und Schwert beantwortet worden seien. Kurz hierauf übersendet vorder» ^rüth ein kaiserliches Reskript vom 9. April, worin die eidgenössischen Stände eindringlich auf- ^llchcs ihre in französischen Diensten stehenden Truppen von fernerer Bcdrängung des römischen Jülich ,5,' katholischen Niederlanden, im Erzstift Köln, im Bisthum Lüttich und in den Hcrzogthümcrn ^itlilat/^ abzuhaltci» und sich nicht dein Wahn hinzugeben, die Fortsczung des mailändischcn i>er tzch ""k dem Herzog von Anjou trete der Erbeinling init dein ErzHaus Oesterreich nicht zu nahe. In °>stn eigenem Interesse liege cS, die Vergewaltigung durch Frankreich nicht zu untcrstüzcn; solches 1068 Mai 17l». wcrdc der Kaiser ihnen in allen Begebenheiten anzuerkennen wissen. Freiherr von Grüth erwartet, die Tass sazung wcrdc hierüber einen Entschluß fassen, welcher der wohlmeinenden Absicht dcS Kaisers, der Kurfürst^ Fürsten und Stände des Reiches und dem von Frankreich bedrohten Zustande Europas förderlich sei. (Alle Orte außer Schwyz, Glarus, Appenzell und Stadt St. Gallen.) 1. Nachdem die zur Einholl»^ neuer Instructionen heimgekehrten Gesandten wieder zurükgekommcn waren, wird der von Marschall ^ Villars gemachte Vorschlag betreffend die Sicherheit der am Bodcnsce gelegenen deutschen Orte zur Spra^ gebracht. Da aber auf das vom Freiherrn von Thum an den Bischof von Constanz hierüber erlaßt Schreiben noch keine Antwort eingegangen ist, so findet man, es könne über diesen der deutschen Nachbarsch^ sonst so gedeihlichen Vorschlag noch eingetreten werden. Es wird daher an den Bischof von Consta^ ein Expresse abgeschikt, mit der Bitte, diesem mitzuthcilcn, was der Bischof diesfalls mit dem Herzog ^ Würtcmbcrg ausgemacht habe. Die Antwort lautete, er gewärtige von lcztcrm noch immer mit Ungrd>^ die Antwort. 2. Beim französischen Gesandten wird daS Gesuch gestellt, die an den Rhein anstoßende deub^ Nachbarschaft, woher die Eidgenossenschaft die meiste Fruchtzufuhr und Schaffhauscn seine Zinse, Zehnten u" Gefälle beziehe, sowie die Herrschaften des Abtes von St. Gallen in Oesterreich und im Reich beim und beim Marschall von VillarS dahin zu empfehlen, daß diese Gegenden der Eidgenossenschaft zu verschont, oder daß doch wenigstens insoweit eine Ermäßigung getroffen werde, daß die Eidgenossenschaft Bezug ihres FruchtbcdarfS und Schaffhauscn und der Abt von St. Gallen im Genuß ihres Eigcnthums ihrer Gefälle gesichert bleiben. Ebenso wird der Gesandte gebeten, sich beim König und beim Marsch^ von Villars zu verwenden, daß die Stadt Rottwcil mit Plünderung und Contribution verschont werde- In einem Memorial vom 6. Juni crthcilt der Gesandte die wiederholte Versicherung der Wohlgcwogcu' des Königs und fügt bei, dieser habe nicht im mindesten die Absicht, die Eidgenossenschaft einzuschließen; die Eidcnosscnschaft nach dem Vorschlag dcS Marschall von VillarS volle Sicherheit für die Spedition Briefe aus Frankreich nach Deutschland und zurük erwirken könne, so wcrdc er sich keines Plazcs am bemächtigen; wenn aber dieser nothwcndigen Forderung nicht entsprochen wcrdc, so müsse er einen s" ^ Posten in seine Hand bringen, sei aber bereit, denselben wieder der Eidgenossenschaft zu übergeben, u> ^ Meinung, daß darin vollkommene Neutralität beobachtet wcrdc. Hicfür wird durch einen Ausschuß und schriftlich gedankt und die Versicherung crthcilt, man hoffe bei Einräumung der erforderlichen französischen Briefe sicher nach Lindau zu befördern; dagegen erwarte man auch, daß der Malschs , Villars die für die Eidgenossenschaft bestimmten Briefe aus dem Reich auch sicher werde passiren lassen- französische Gesandte verspricht solches und empfiehlt möglichste Beförderung der sichern Postvcrbi»^ Hicvon wird dem Bischof von Constanz in einem durch den Untcrvogt von Baden übermittelten Kcnntniß gegeben und von ihm unter Mitthcilung des Memorials deö französischen Gesandten eine »n'ö ^ baldige Entschließung auf Grund einer Verständigung mit dem Herzog von Würtcmbcrg verlangt, Forderung des französischen Gesandten wesentlich im Interesse deö Bischofs und des schwäbischen Kreist ^ Nach bereits erfolgter Abreise des Untervogts geht vom Bischof eine Antwort auf daö ihm durch ^ Expressen bestellte Schreiben ein, gemäß welchem der Herzog von Würtcmbcrg nicht thunlich ^ Vorschlag der französischcrscits verlangten sichern Postvcrbindung zu genehmigen, da durch die Kricgscrk ^ deö Reiches alle Correspondcnzbeförderung, selbst die Spedition der Wechsel, verboten sei; dagegen ^ solches könnte durch die Intervention der Eidgenossenschaft erzielt werden, was allerdings im W»>ü ' ^ deutschen Nachbarschaft liegen müsse. Durch den Uutcrvogt wird ebenfalls eine Rükantwort dcS ^ Mai 17NZ. 1069 worin dieser sich wiederholt für den Vorschlag ausspricht und bemerkt, er habe sich beim Herzog Würtcmbcrg neuerdings für die Förderung desselben verwendet, worüber auch der Untcrvogt auf Grund ^0Prcchu»g mit dem Bischof einen schriftlichen Bericht vom 10. Juni an die Tagsazung erstattet. Von - "'Unterhandlungen und namentlich der bereitwilligen Mitwirkung des Bischofs von Konstanz wird dem ^ ^Ülchcn Gesandten durch einen Ausschuß einläßlich Kcnntniß gegeben und derselbe ersticht, dahin zu k", baß in den Orten am Bodcnsce der Status quo erhalten werde, bis vom Kaiser eine genügende "ort eingehe. In gleichem Sinne wird an den Marschall von Villars geschrieben und das daherigc ^ ci'cn vom französischen Gesandten untcrstüzt. Nicht minder wird auch der Bischof von Konstanz durch der ^Mbcn in'S Interesse gezogen. Nachdem diejenigen Orte, welche sich früher zur Beschirmung Bei "^städtc verstanden, die bisherigen Mcmoriale dcö Freiherr» von Grüth sowohl in Bezug auf daö über "uf die Gegenleistung allzu allgemein befunden hatten, wird derselbe um nähere Erläuterung Ükfvrp Punkte ersucht: 1. Wie viel Mannschaft für jedes Ort, wann und auf was für Weise vorl ^ ^ vcrtheidigcndcn Städten das Nöthige an Lebensmitteln und Munition Kien' rüksichtlich der Zulassung eidgenössischer KricgSräthc keine Schwierigkeiten zu gewärtigen die ^ Reciproeation halber zu erwarten sei; 5. ob zur Bezahlung der verlangten Mannschaft sehe ^ pcicn über die Maulthicrc hergcrathcn. Bei diesem Anlaß wird, wie schon früher geschehen, bedenklich cS sei, daß die Eidgenossenschaft zusehe, wie von Seite des kaiserlichen Gesandten ^ Badci,^ ^badt Baden auSgcschikt »vcrdcn, um außer Rheins Reisende auszuplündern und den Raub bringen, so daß diese Stadt zu einem Raubncst gemacht werde. Da diese Räubereien von ^ürstj p,. ""wer fortdauern und jede Satisfactionsforderung erfolglos bleibe, wird Gcncralwachtmcistcr "a> schreiben und Freiherr von Grüth durch ein Memorial um Abstellung dieser Exccssc und '^bvn angegangen, mit der Androhung, daß man sich sonst selbst Recht verschaffen werde. 1070 Mai 17NZ. ,»». Die III Bünde berichten in einem von einem Expressen überbrachten Schreiben, daß sie auf die Kunde ve» der Annäherung der Franzosen gegen Lindau und Brcgcnz ihre Pässe auf der Steig gegen Fcldkirch habc» verwahren lassen, und stellen das Gesuch, man wolle diese Borkehrung alö ein eidgenössisches Interesse bctracht' und ihnen im Nochfall zuziehen, so wie sie hinwieder zur Bcrathung des gemeinen RuhwesenS auch Mögliche beitragen werden. Diese Mittheilung wird verdankt und den III Bünden versichert, man wer^ ihnen gemäß dem am 16. März abhin an sie erlassenen Schreiben ebenfalls beispringen. »»I». Zü^ berichtet, der französische Gesandte habe sie um Paß für neun bis zehn Hausbcdicntc des Markgrafen ^ Blainville, GcnerallicutcnantS einer im Reich stehenden französischen Armee, durch ihre Stadt bis nach Schill Hausen ersuchen lassen. Da sie aber bei dem gemachten Reglement zu verbleiben gedenken und der Stimnn^ ihres Volkes wegen keine Anhäufung von französischen Truppen auf ihrem Gebiete zugeben wollen, bis ^ Stadt Schaffhausen wieder von Franzosen cvacuirt sei, wünschen sie die Erklärung Schaffhausens zu verlieht Dieses bemerkt vorab, es werde den Paß ebenfalls laut Reglement gestatten, bcincbcnS aber hoffe es, ^ man ihm die Last dieses Passes nicht allein aufbürden werde, da oberhalb und unterhalb der Stadt sich Rhcinpässc befinden, und die Ansammlung der Franzosen in Schaffhausen der Obrigkeit allerlei Vorwürfe Bedrohungen zuziehe. In der Bcrathung wird dieser Spccialfall als ein außerordentlicher, und ein Absch^ des Passes für bedenklich angesehen, da er einerseits eine hohe Person und anderseits unschuldige °c betreffe. Da die schaffhausischcn Gesandten mit Rüksicht auf ihre Instruction sich zu nichts verstehen könne», Schaffhausen schriftlich um ausnahmsweise Bewilligung ersucht, die dann auch crthcilt worden ist. Uebrijss wird der französische Gesandte durch einen Ausschuß ersucht, die Eidgenossenschaft mit diesen Paßbcge)^ möglichst zu verschonen. Schaffhauscn stellt schließlich vor, daß die Escortirung von Abteilungen von zwanzig Mann aus dortiger Stadt zu beschwerlich sei und man die Zabl etwa auf scchSzig bestimmen ^ Die übrigen Orte stellen dieses dem Ucbercinkommcn zwischen Zürich und Schaffhausen anhcim. ^ einem Memorial vom 3. Juni verwarnt der französische Gesandte die eidgenössischen Handelsleute >vcgeu^ Mißbrauche, daß in den Attcstationcn über den Ursprung der nach Frankreich eingeführten Leinwand»'^ ^ statt des Wortes fabricirt der Ausdruk apprvtä en Luisse gebraucht werde, was etwas ganz Vcrsch"^ sei. Auf diese Weise könnten durch geringe Appretur in der Eidgenossenschaft deutsche Fabrikate in N' ^ Masse zollfrei nach Frankreich kommen, daß das ganze Land davon überschwemmt würde, was offenbar ö den Vertrag von 1692 und die Kaufmannstreue sich verstoße. Von dieser Warnung, welche uaincntllE ^ Leinwand von Appenzell und Abt und Stadt St. Gallen betrifft, wird sämmtlichcn Obrigkeiten Mitlhu^ gemacht. <> Verordnung über die'Spedition des Bagage der französischen Osficicre habe cö den Anschein, als welle ^ einigen Bedienten eines der ersten Generale der französischen Armee den Paß versagen. Man werde müssen, daß es dem Marschall von Villars ein Leichtes gewesen wäre, die Ortschaften am Bodenste ^ nehmen, was er aber der Eidgenossenschaft zu lieb nicht gethan habe; es sei begreiflich, daß ^ Eommunication mit Frankreich haben müsse und sollten daher die Eidgenossen anerkennen, daß er leichteste und ihnen zuträglichste Mittel vorgeschlagen habe. Der König habe ihnen ein großes ^ gezeigt, indem er ihnen die Ucbcrgabc und Bewachung solcher jenseits der Grenzen gelegener Orte ew welche er um der Verbindung mit Frankreich willen einzunehmen genöthigt würde, und zwar auf sii>" ^ Kosten. Das dürfte denn doch genug sein, um die Besorgniß einer Circumvallation zu beseitiget Mai 17NZ. 1071 ^"bc IIUI, aber dcr König denken, wenn ihm berichtet werden müsse, daß einige Orte Volk in die Pläze der "de zu legen beschlossen nnd daß man im Allgemeinen Schwierigkeiten mache, einige Bediente französischer mttcrc sammt Bagage passircn zu lassen. Die Eidgenossen möchten sich nun positiv erklären, damit der ^sic, woran er sei. Dcr freie Paß könne weder auf den Titel eines neutralen Staates noch nach Artikel des Bundes verweigert werden. Gegenüber den Bedenken wegen des Passes von scchszig 'rnieu mögen sie die Großmuth des Königs beherzigen, welcher so vielen Eidgenossen den Aufenthalt in Bcd ^ ^ ^ Ucbung einer Religion gestatte, die er seinen eigenen Untcrthancn verbiete. Unter dcr ">gung ciner richtigen Würdigung dieser Verhältnisse und dcr Paßbcwilligung wolle dcr Gesandte dem bind ^ Villars gern schreiben, daß er für die Einrichtung dcr in Unterhandlung begriffenen Postvcr- dtten ^ Tagsazung Frist gestatte. Für diese Mitthcilung wird dem Gesandten gedankt und B»d" ^"'^rhlung an die Obrigkeiten versprochen. Gleichzeitig wird ihm die Sicherheit dcr am Rhein und a>n üUcgcncn Orte und die Vcrschonung dcr Herrschaften des Bischofs von Constanz neuerdings ««. (Ohne Schwhz, GlaruS, Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen.) In dcr Bcrathung an, ^"^'^'gung dcr von Freiherr« von Grüth verlangten tausend Mann zur Beschirmung dcr Pläze ttiac ' ^öffnen Zürich nnd Bern, weil eine Einschließung dcr Eidgenossenschaft durch Eine Macht nicht Et» » werden dürfe und eine Einnahme dcr Pläze am Bodcnsec von Seite dcr Franzosen in vicrundzwanzig ^b,il/" ^^ftclligt werden könne, hätten sie beschlossen, die verlangte Mannschaft oder auch mehr auf ^acl ^"pitulation zu stellen, aber nur zum Schirm und behufs eigener Sichcrstellung, und Niemand zum stir dsikatholischen Orte hingegen crwicdern unter Versicherung ihrer gewiß ebenso großen Vorsorge ^'^^hcit des Vaterlandes, sie halten ein einstimmiges Verfahren aller Orte für daS sicherste Mittel t>c>ß dcs ZwckcS; die unter ihnen im Dcfcnstonal begriffenen Stände hätten jederzeit dafür gehalten, ^fchrcst^ Zustimmung dcr andern etwas MchrcrcS thuir solle, als waö gedachtes Dcfensional sich .... ^ ""d dies um so mehr, als unlängst verabschiedet worden sei, wieder hier zusammenzukommen, wenn ^idc„ Zeige. Da sie keinen andern Bericht gebabt, so seien sie dcr Ansicht gewesen, daß diese ^ "''ttclst jhrcr besondcrn Truppenbcwilligung nach Lindau dem Begehren des kaiserlichen Sub- ^"^z'ehung geben wollen, und haben deswegen nicht begreifen können, wie die Abschikung ^trq» ^ gemeinen Vogtcien, ohne Einvcrständniß mit den mitregicrcndcn Orten, dem eidgenössischen ^ttttn, ' Hcrkomincn, dem Dcfensional und den Abschieden entspreche; dabei haben sie keineswegs die wenn die benachbarten Orte verschont bleiben, dieses n»r zur Ehre der zwei Orte, welche Da ^ äcschikt haben, gereiche, sondern daß die übrigen nicht minderer Considcration genießen werden, ^fspcd tt^^ abzunehmen scheine, so hielten sie für besser, abzuwarten, ob die von Frankreich verlangte Stande komme. Dann finden sie die tausend Mann ungenügend, wenn überhaupt Frankreich eiiin, tdri ^ ^bc, und sofern dieselben nicht respectirt werden, sei die Eidgenossenschaft unversehens ''^cbeil ^ ^"vikclt. Selbst wenn Frankreich am Bodcnsec einen Plaz einnähme und der Eidgenossenschaft ^istr bürden sie sich nur dann dazu verstehen können, Volk darein zu legen, wenn auch dcr ^ fchwäbischc Kreis dazu einwilligten. Ucbcrhanpt sei cö unerhört, daß die Eidgenossen zu ihrer ^ Bodcnsec hinaus gcschikt haben, und wenn solches von dem einen oder ^ dst ^^^^""'^chtig geschehe, so sei zu gewärtigen, wie cS die übrigen aufnehmen, und cS müsse jenen Linda,, ^'^^tlichkcit dafür übcrbundcn bleiben. Zürich und Bern rechtfertigen ihre Truppcnscndung "mit, daß sie nur ihr eigenes Interesse, den Bezug dcr Frucht, des SalzcS und anderer 1072 Mai 17NZ, Waarcn im Auge gehabt haben, indem die Einnahme Lindaus sie selbst fast so sehr geschädigt hätte, als Stadt selbst. Als freie Stände haben sie sich dazu befugt gehalten; hätte cS die Zeit gestattet, so hätte» s»' die andern Orte hierüber berichtet. Basel muß laut Instruction über Alles rcfcriren. Freiburg, das d» allgemeine Instruction hat, für die Erhaltung des Vaterlandes daS Nüzlichste vorzukehren, behält sich Einhol»»!! speciellcrn Befehls vor. Solothurn erklärt, es könne bei diesen Zeitumständen kein Volk außer Landes ssssif' indem es desselben selbst bedürfe. Schaffhauscn sieht keine dringende Gefahr, will sich aber nicht einschlief lassen, sofern Frankreich die Pläze am Bodcnsce einnehmen wollte. Der Gesandte des Abtes von St. hat bei der Abreise seine Ansicht schriftlich dahin zurükgclassen, daß bei dem Anrükcn der französischen Arf gegen Brcgenz und Lindau der im Defensional vorgesehene Fall eingetreten sei, sich auf die Grenze» ^ stellen und zu beschließen, was des Vaterlandes Sicherheit erheische. Die obwaltenden ungleichen Ansi^f über die begehrte Stellung der tausend Mann werde er an den Abt berichten. Stadt St. Gallen erklärt einer Zuschrift als das Wünschbarste, daß der Kaiser die gefährdeten Orte Bregcnz, Zell und Consta»! Eidgenossenschaft übergebe, gegen die Garantie, dieselben nach verschwundener Gefahr wieder abzutreten. ^ solche Bedingung werde es sein Contingcnt gern stellen; sonst müsse es sich seiner Lage wegen gcwasi^^ halten; wenn übrigens die Orte einig seien, gedenke es sich nicht von ihnen zu sondern. Biel will sich die Mehrheit der Orte anschließen. Glaruö und Appenzell sind nicht mehr anwesend. In Folge v»! abweichenden Ansichten wird dem Frcihcrrn von Grüth am 12. Juni folgende Antwort crthcilt: Die ^ haben für die Erhaltung der Waldstädtc, des FrickthalS und der Städte am Bodcnsce bisher Alles getha» ^ seien auch künftig dazu bereit, in der Voraussczung, daß die Erbcinung von Seite des Erzhauscs ^si""j,, gehalten und die Eidgenossenschaft künftig mit den so beschwerlichen Exccsscn verschont werde. ^ Abfolgung der begehrten tausend Mann seien Zürich und Bern bei erheischender Noth und auf gcbüh» Kapitulation bereit, .die übrigen Orte aber haben sich aus wichtigen Bedenken dazu nicht verstehen ko>» lt. Der Untervogt von Baden stellt Rechnung über seine Reisen, zwei zum Marschall von Villars ^ Meßkirch, und eine zum Bischof von Consta»; nach Gottlicbcn. Mit Rüksicht auf die schnelle »f ^ Verrichtung der Aufträge wird ihm neben Vergütung der Auslagen eine Erkenntlichkeit von 40 Thalcr» ^ seinen Bedienten eine solche von 4 Thalern zuerkannt. Ebenso wird die Rechnung der zwei Uebcrre»»^^ Stadt Zürich genehmigt, von denen der eine zum Marschall von Villars nach Mcßkirch hätte reite» aber nur bis Singen gelangte, der andere aber zum Bischof von Ebnstanz nach Gottlicbcn gereist Jedem wird ein Trinkgeld von 2 Thalcrn bestimmt. Die Gcsammtkosten jedes Ortes für diese Ritte l»ü'^ 18 Gl. xx. Bern eröffnet, bei seinen Landleuten entstehe Unwillen, weil sie sehen, daß andern'»^ Fcncrzcichcn und Wachen nicht mehr unterhalten werden, während sie damit ihre Landarbeiten vttb müssen; man solle daher diese Vorkehrungen entweder allenthalben abstellen oder allenthalben fortM» ^ wird das leztcre beschlossen. 1,1,. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß das Schreiben des Kaif^ 14. April, welches den Dienst auf dem Mailändcrgcbiet, die eidgenössischen Truppen, die wider df, ,,,> und in dem Reich dienen, und die Transgressioncn in den Niederlanden zum Gegenstand hat, noch »" wortct sei, während doch billig eine Antwort gegeben werdet» sollte. Da nicht alle Orte gegenwärt»! und die Jahrrcchnungstagsazung nahe bevorsteht, »vird der Gegenstand verschoben. II. (Die Schirl ^ Abtei St. Gallen.) Es »vird wohlmeinend zur Sprache gebracht, bekanntlich habe der Abt an» 8. 3»^ ^ mit dem Kaiser einen Particulartractat (Beilage 4) geschlossen, von dem man einen Extract zur Indem man sich über die Gefährlichkeit solcher Particulartractate allgemein mißbilligend ausspricht, > Mai 1703, 1073 "He zur Instruction auf die Jahrrechnungstagsazung verwiesen, weil Zürich nicht instruirt und Schwyz ab- ^!e»d stt. Kit u. II. (S. u. d. Vogt.) i»i„. (Zürich, Luccr», Untcrwaldcn und Zug.) Das Begehren ^ Frcihcrrn von Grüth, daß laut Abschied vom Oktober 1688 die acht im Thurgau stehenden Compagnien ' >e fünfzig Mann von jedem Ort auf den Nothfall in die Stadt Constanz geworfelt und die in den stäbt^"^" Grafschaft Baden aufgestellten 200 Mann auf erstes Begehren zum Schuzc der Wald- ^ e diesseits des Rheins verwendet werden, veranlaßt eine sehr bewegte Besprechung. Zürich eröffnet, cö "> keiner andern Meinung gestanden, als daß cS mit dem Abschied vom Oktober 1688 seine vollkommene ni>>i habe; um so befremdender sei ihnen vorgekommen, daß mehrere regierende Orte sich diesem Abschied ^ confornürcn wollen, da doch die Erhaltung der Stadt Constanz auch die beste Garantie der Sicherheit des . . sei, die acht Compagnien auf Kosten des Kaisers gehalten werden und die Verwendung derselben ^ . ^g geschehen könne, während, wenn man von entfernten Orten Zuzug erwarten müßte, die Stadt der « ^ überrumpelt werden und das Thurgau damit verloren gehen könnte. Da daS Thurgau aus 0chir,nung von Constanz den unmittelbarsten Nuzcn ziehe, so sei es auch gerecht, daß seine Leute hiefür voll - ^ ^rdcn. Dabei habe es aber keine andere Meinung, als daß diese Compagnien, theilwcise oder dststr Nothfall und nur so lange, als erforderlich, in Constanz stehen sollen. Luccrn läßt eS des ^°'"p"g>ucn halber dahingestellt, betont aber die Nothwcndigkeit, sich über das wegen Auslegung dksprccl zwischen Zürich und den übrigen. Orten entstandene Mißverständlich vertraulich zu für ihrerseits seien der Ucbcrzcugung, daß sich die Mehrheit der Orte niemals zur Hilfeleistung sich , entschieden und daher auch jene acht Compagnien nicht dahin bewilligt habe; den Orten, die ebc/" dchcr tatsächlichen Hilfeleistung erklärt haben, wäre also obgelegen, dieselbe mit ihren eigenen Leuten Hirz»"'" ""derer Orte Untcrthancn zu leisten. Daher haben sie auch das Begehren Zürichs, dem Herrn Kricgsrath beizugeben, abweisen müssen, bis die mchrcrn Orte zustimme». Eine fernere ""d dc, ^ unterlaufen, daß dem Dcfensional, dem im September 1702 gemachten Reglement bogt ' ^ Landvögtc erlassenen Befehl zuwider, die Mahnung wegen drohender Gefahr nicht vom Land- Zürich ausgegangen sei, während erst auf des LandvogtcS Mahnung die im Defcnsional ^iiicsl die KricgSräthc und übrigen Gesandten hätten abschiken sollen, und zwar nach Baden, ""'»cmi^ ^ Thurgau. Es sei bald „eine Figur gemacht", könne aber leicht mehr schaden, als nüzen, D"s ^"n ein Ort allein in gemeinen Herrschaften eine prädominircndc Stellung einnehmen wolle, ^""r.in ^ ^ ^ Unterthancn selbst Mißtrauen und widrige Eindrüke erregt und theiltvcisc auch eine Vcr- ^ ^ "^)t so voreiligen Orte bewirkt. Eine schlechte Figur habe die Abschikung eines einzigen hüttc xg ^ gemacht; bei großct Gefahr sei dieser ohne Bedeutung, und wenn keine vorhanden gewesen, so Rheins ^^s Einen nicht bedurft. Uri, Untcrwaldcn und Zug erklären positiv, daß sie für die herwärtö tbi, Waldstädtc und für Constanz weder eine thätlichc Hilfeleistung, noch die Verlegung der Kompagnien nach Constanz eingegangen seien. Sic rügen daher, daß man nicht in den ^ ^ gemachten Reglements verblieben, und fordern, daß der zürcherische Kricgsrath aus dem ^'crdc. Im Übrigen meinen sie, da Constanz nur von der Landscitc belagert werden '»n ^ Hincintvcrfcn der acht Compagnien ohne Nuzcn, vielmehr sollten diese auf dem Lande bleiben, Üc Erhm,""^ verhindern, daselbst Posten zu fassen. Weiterhin wollen sie laut Bünden erstatten, was ""6 de.« ^ Vaterlandes fordere und AllcS ihren Obern hintcrbring»». Die endliche Schlußnahmc ist gemeinen Abschied (se.) zu ersehen. 135 1074 Mai 1703, Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. (Ohne Schwpz und Appcnzell-Jnnerrhoden,) Die katholischen Orte haben in ihrer besondcr» Sizung sowohl die Hilfeleistung für das Frickthal, die Waldstädte herwärts Rheins und Konstanz, als ^ Rettung der außer dem Bodensce gelegenen Orte besprochen und den von Zürich und Bern ohne Einv^ ständniß mit den übrigen Orten nach Lindau gethancn Zuzug mißbilligt. Alle anwesenden Orte erklärt», für die Erhaltung des Vaterlandes Alles beitragen zu wollen. Zu dem Ende haben Luccrn, Frciburg, thurn und der Abt von St. Gallen abermals gelobt, gegen gebührende Erstattung der Gegenpflichtc» ^ Gunsten der Waldstädte und des Frickthals Alles in Treuen zu erfüllen, was sie früher versprochen. ^ übrigen Orte lassen es bei dem bewenden, wozu sie sich schon mehrmals erklärt, und katholisch Glarus dem, wessen cS sich früher bei Zürich schriftlich verpflichtet, wovon im gemeinen Abschiede nichts erwähnt > ^ weil katholisch GlaruS zur Zeit des Beschlusses nicht mehr anwesend war. Der außer dem Bodensce gelegt»^ Orte halber sind sämmtlichc Orte entschlossen, zur Erhaltung derselben alle gedeihlichen Mittel zu ergrcisi» Bcincbcnö solle die voreilige Abschikung von Mannschaft nach Lindau und die Anschwärzung der katholll^ regierenden Orte, als hätten sie weniger Obsorge für daS Vaterland, geahndet werden, wie dies aus gemeinen Abschied zu ersehen ist. ««. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Landgrafschaft Thurgau. I. Art. 455. Handel u. Verkehr. I». Art. 498. Kriegs- u. Militärsachen. It. „ 497. Kriegs- u. Miiitärsachcn. «»«». „ 499. Kriegs- n. Militärsachcn. Grafschaft Sargans. Ii. Art. 205. Kriegs- n. Militärsachen. Grafschaft Baden. Itlt. Art. 2ZZ. Iustizsachcn, Recht, Gericht. II. Art. 354. Zurzachcrmarkt. 519. Konferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Tagsaznug Baden. l70.'t, 20. Mai. Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. 84, kol. 2Z4. Gesandte: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus Johann Zwicki, Landammann. Die evangelischen Orte haben in verschiedenen besonder» Sessionen die wichtigem Tagsazungslss! ^ vorberathcn, so den bedenklichen Durchmarsch der französischen Officiere, die Beschirmung der Waldstä^ ^ der Stadt Constanz, die Erhaltung der Städte und Orte am Bodcnsee, worüber daö Nähere eben »i ' zuführen nvthig ist, da die Schlußnahmcn im gemeinen Abschiede zu finden sind. I». HcrkulcS ^ ^ rcformirtcr Prediger zu Lindau im Brandenburgischcn, schildert in einem wohlgcseztcn Schreiben ^ März die im Deeembcr v. I. vollzogene feierliche Einweihung der netten Kirchen der Schwcizcrcon' Lindau, Lüdersdorf, Schulzcndorf und zu Ruppin, zu welch' leztcrcr die Schweizer aus Storbcck einps»^ laut dem nämlichen Berichte ist die Reparatur der Kircheil zu Ncu-Töplitz und Michelsdorf schon vnr ^ Jahre fertig geworden. An diese Bauten wurden bishin 4810 Thalcr, worunter 4600 Licbcsg^^l evangelischen Orte, verausgabt. Dieser Bericht wird mit Freuden aufgenommen und dem Herrn Juni 1703, 1075 von" von Gottes Segen verdankt. «. Die vom 8. Mai datirtc Anzeige des Herrn du Roscy dos ^cförderling zur Generalmajorstclle wird mit einem Bcglükwünschnngsschrcibcn crwicdcrt und ihm den eidgenössischen Leibgarde auch für die Zukunft empfohlen. «I. Auf Anregung Zürichs wird sandten von Großbritannien und der Gcncralstaatcn auf ihre im Februar auf der Confcrcnz in Aarau Ncifl Memoriale betreffend Bewilligung eines eidgenössischen Zuzugs zur Beschirmung dcö römischen sassc» crwicdert, die Obrigkeiten seien nicht im Falle, darüber bestimmte Beschlüsse zu ^'e»n ^ ^ »litbegriffcnc Dienstextcnsion der begehrten Mannschaft in allzu allgemeinen AuSdrüken besteht; "der bestimmtere Vorschlüge gemacht werden, so sei man bereit, solche den Obrigkeiten zu hinterbringen. 520. ^andrechtserneiierililg ^ Schwyz nnd Glarils mit der Landschaft Toggenlmrg. Lichtenfteia und Wattwyl. 1703, 4. bis l . fte?' ^khwhz. Franz Lcodcgar Nidcröst, Landammann; Joseph Anton Stadler, des Raths; »»>> Schorns, Richter; Gesandter (Franz) Karl Gigcr; Johann Peter Büclcr, Landweibel, strich Junscr, Landschrcibcr. GlaruS. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Kaspar Müller, ^osmuö Dinner, Landschrcibcr. vom 3(1. Mai ist an sümmtlichc Gemeinden dcö Toggcnburg der Befehl der zwei Orte lvixsx j,, ^laruö ergangen, zur Erneuerung der LandrcchtSbcschwörung sich den 5. Juni auf der Pfrund- ciilzufindcn. Sonntag den 3. Juni hat dagegen der Abt von St. Gallen in allen Kirchen dies^ ^ ^ ^ Jedermann vermöge des gcschworncn Eides bei Strafe des Meineids gebiete, an Zilien o,' ^^^^Ukucrung, die wider die bisherige Form verstoße und die landesherrlichen Rechte verleze, bereis d,' ^ "ehmen, vielmehr den gütlichen oder rechtlichen Ausgang des Streites, in dem der Abt Anstatt Recht angcrrifen habe, abzuwarten. II. Der fürstliche Landvogt Peter Bcscnval von "dd s>rr den 4. Juni dem vcrsammcltcn Landrath, wie die beiden Orte, ungeachtet alles AbmahnenS sich '^ll»ng des eidgenössischen Rechtes, wider alles Herkommen rmd mit gefährlichen Neuerungen von ^achsr ^ ^^^drechtscrncucrung angeordnet haben; der Landrath solle machen, daß ihm hieraus kein Nachthcil ^'dvvgt bisheriger Ucbung die Landsgcmcindcn vom Abt fcstgesezt und dem Landrath durch den ^sgci> tsv" ^"thung der nöthigcn Anstalten angesagt worden seien. Des Landcshcrrn Eid gehe allen ^»pt d°r, daher dürfe dem Gebot der zwei Orte keine Folge gegeben werden. Deren Vorgehen sei übcr- ^ ^r»,w verstoße wider die allgemeinen EidS- und BundSpflichtcn; dasselbe ziele ans die Änderung ^ Fa»g ^ ^ Landes, daß der Unschuldige vor dem Schuldigen geschirmt werde, und auf die Einführung ^Udrcün ^ Landrath beschließt darauf, sechs seiner Mitglieder zu den Gesandten der beiden ^siciltc,, dem Ansuchen abzuordnen, alle Neuerungen zu unterlassen und so viel Plaz zu ^ der Parteien zu einer gütlichen Unterredung zusammentreten; wenn dies nicht beliebe, so behalt ^ssiv,, ^^ Rechte vor. III. Landschrcibcr Lcdcrgcrw hält den 4. Juni Nachmittags vor der ^chchcn Abgeordneten zuerst im Namen des AbtcS und darnach im Namen des Landrathö die 1076 Juni 1703. Proposition, worin die Verschiebung der vorhabenden Landrcchtsbcschwörung und die Erörterung der Anstä»^ durch eine gütliche Besprechung dringend verlangt wird. Die zwei Orte verlangen vor Allem zu wissen, " es die Meinung habe, daß sowohl das Landrccht des Abts Ulrich als dasjenige der Landleute beschul und gehalten werden soll. Die Amtleute des Abtes entgegnen, es sei seit zwcihundcrtdreißig Jahren von d^' Stift St. Gallen und den Landlcutcn im Toggcnburg nie ein anderes Landrccht alö dasjenige des ^ Ulrich beschworen worden; eine Abweichung hiervon werde der Abt nie zugeben. Die Mitglieder dcS rathö verbleiben bei dessen heutiger Schlußnahmc und bitten, keine Neuerung anzufangen, sondern bei alten Herkommen zu verbleiben; sie lassen sich nicht weiter ein, als zu erklären, daß sie den Ausgang ^ Streites abwarten und nachher sich in aller Gebühr verhalten werden. Landammann Zwicki verlangt zu nehmen, ob hier der vom Abt gesczte oder vom Land selbst gewählte Landrath vertreten sei; cS bestehen Landrcchte; dasjenige des Abts Ulrich haben die Orte mit dem Fürsten, und nicht mit dem Land, das haben sie aber mit dem Land und bestehe noch immer zu Recht, und dieses müsse nun wieder mit dem Toggcnburg beschworen werden. Die beiden Orte eröffnen darauf ihre Entschließung dahin: sie suchG ' ihrem Freunde und Bundesgenossen, dem Abte, nichts, was wider seine landesherrlichen Rechte und barkeit gehe; da das Landrccht von 1440 mit dem äbtischcn Landrccht in keiner Beziehung stehe, wcrdc Beschwörung desselben vor sich gehen. Dawider erheben die Amtleute des AbtcS vor der Session einen rcch förmlichen Protest, zu dessen Abfassung ein kaiserlicher Notar und zu dessen Bezeugung mehrere llrlu» Personen anwesend sind. IV. Dem in seiner Mehrzahl noch versammelten Landrath wird durch die des Abtes von den Verhandlungen mit den Gesandten von Schwyz und Glarus Kcnntniß gegeben und g ^ zeitig eröffnet, daß der Abt für alle Landlcute, welche an der Landsgemcindc nicht erscheinen, alle antwortlichkeit, Kosten und Schaden auf sich nehme; die Erklärung ist einigen Landräthcn nachgehend^ ^ ihr Verlangen schriftlich zugestellt worden. V. Den 5. Juni begeben sich die Abgesandten der zwei zahlreicher Escorte toggcnburgischcr Landlcute zu Pferd und zu Fuß und mit klingendem Spiel und nach Wattwyl. Nach einer Anrede des Landammann Nidcröst, die im Namen dcö Landes Toggcnburg ^ Ammann Joseph Schercr beantwortet wurde, wird der Landrechtsbrief von 1440 der versammelten vorgelesen und darauf beschworen. VI. Die toggcnburgischcn Ausschüsse verlangen den 6. Juni durch ^ Redner von den Gesandten der zwei Orte Schwyz und GlaruS, es möchte ihnen zur Anbringung ihr0 ^ schwcrdcn auf den 16. Juni Rechtstag angesezt werden. Die Gesandten nehmen dieses Begehren und ihnen eröffnete Anliegenhciten aä rotorenäum. « Das Stiftsarchiv St. Gallen enthält eine sehr eingehende pragmatische Darstellung der Vcrha» aus der fürstlichen Kanzlei in Toggcnburg. Im Staatsarchiv Zürich ist eine Relation der glar»^ Kanzlei, die wesentlich gleich lautet. Juli 17N3. 1077 52t. ^Meineidgenössische Jahrrechiulngstagsazlmg der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen. Baden. t. Juli. Staatsarchiv «ucer». Allg. Absch v. >703, kol. 23«. Ci» ^landtc: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; David Heß, Statthalter. Bern. Johann Rudolph Schultheiß; Johann Friedrich Willading, Bcnncr und des Raths. Lucern. Johann Rudolph bitter, Schultheiß und Panncrhcrr; Franz Lconz Meyer, dcS Raths. U ri. Johann Martin Schmid, >»a»nJoseph Anton Püntincr, alt-Landa»nna»n. Schwpz. Franz Lcodegar Nidcröst, Landöhaupt- ssia» ^ndammann; Jost Rudolph Rcding, Ritter, alt-Landa»i»>ann. Unterwaldcn. Johann Seba- dcg ^ ' alt-Landannnann von Obwaldcn; Melchior Dillicr, Landaimnann, und Johannes Odcrinatt, Nidwaldcn. Zug. Brat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, alt-Annnann; Johann Kaspar Eustcr, GlaruS. Johann Heinrich Zwicki, Landannnann; Kaspar Müller, Statthalter. Basel. dv>, ^^lthasar Burkhardt, Oberstzunftmeistcr; Andrcas Burkhardt, Drcicrhcrr. Frciburg. Franz Augustin Schultheiß; Johann Peter Castclla, Sckelineister. Solothurn. Urs Suri, Schultheiß; von Roll, Bcnncr. Schaffhauscn. Johann Konrad Wüpfcr, alt-Burgermeistcr; Johann ^"ühaltcr. Appenzell. Anton Maria Speck, Landannnann, von Jnncrrhodcn; Bartholome ^ster landannnann, von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thum, Ritter, Erbmarschall; Georg Wilhelm Ringk, Landhosmcistcr. Stadt St. Gallen. Laurenz ' Bürgermeister. Nidwalden und Abt von St. Gallen.) Nach verrichtetem eidgenössischem Gruß und ^ zur Geheimhaltung der Verhandlungen wird ein Schreiben des Marschall von Villars ^icdcrt Gundelfingen verlesen, worin derselbe auf ein früher an ihn gestelltes Gesuch ^ erhaltener Instruction geneigt, die ihm empfohlenen kaiserlichen Nachbarland? zu ^ ^ ^ dcnl Sinne, daß er seine Forderungen möglichst ermäßigen wolle, da gerade diese Lande dem ^'bram' '"^'N Vorschub leisten und es also unbillig wäre, von ihnen nichts zu beziehen. Zürich wird lassen cz ' ^'0cS Schreiben zu verdanken. I». (Ohne Abt von St. Gallen.) Rüksichtlich dcS MünzwcscnS stacht h "'"stcn Orte bei dem lcztjährigen JahrrcchnungSabschied verbleiben, mit dem Beisaz, daß in An- '"'Wellt -- ^^'^llußcö an Kleingeld das Münzen, jedoch ohne Präjudiz für daS Münzrccht, noch ferner ^fc»nj„^ lolle. Die Constanzcrgroschcn werden auf zwei Kreuzer und die dortigen Kreuzer auf zwei ^°l)r jedoch in der Meinung, daß diese und die andern schlechten RcichSmünzcn nur für den ^cer„, ^! ^>rei,zvrte eingenommen und nicht in'S Innere der Eidgenossenschaft ausgegeben werden dürfen, klüger Unterwaldcn und Zug wollen die Rappen der Orte passircn lassen und bchaltcil sich bei all- sxj^^"l""g das Gegcnrccht vor, namentlich auch rüksichtlich der halben Bcrncrkrcnzer, welche weniger ^ls djx Rappe». Schwpz lind Frciburg behalten sich ihr Münzrecht vor. Dabei wird wohl- Zürikt"'"l>rr dergleichen Verabschiedungen die Exccution anordne, möchten die Orte ^ ' ^Nch/ ^"^^uchtjgt werden, damit die Exccution gleichzeitig von allen Orten geschehen könne, o. Auf daß im Elsaß bei 18 Millionen Silbcrgcld, namentlich gute Sorten aus der Eidgenossenschaft, 1078 Juli 1703, auf deutsche Probe umgemünzt worden seien, verspricht Zürich, diese Münzen probircn zu lassen und ^ Orten den Befund mitzutheilen. Dieser Befund ist dem Abschiede beigefügt, damit bei dem großen Verl«!' welcher aus den ganzen und halben Thalcrn und den neuen französischen örtlcin dem Publicum erwachs die Orte auf die nächste Tagsazung in Sachen instruircn. «I. Zur Bcrathung kommt das auf lezter sazung bearbeitete Project, wie und was für Hilfe man der Stadt Constanz, den Waldstädtcn hcrwat Rheins und dem Frickthal auf den Nothfall leisten und was der Kaiser hinwieder thun wolle. Zürich, Luccrn, Basel, Solothurn und Schaffhauscn genehmigen das Project; dasselbe wird jedoch auf Begehre» Mehrheit an den auf der lezten Tagsazung hicfür verordneten Ausschuß zu einiger Modifikation zurükgc»'^ und dann in dem von ihm rcvidirtcn Wortlaut gutgeheißen, sofern es vom Kaiser auch angenommen wcr^ im gcgenthciligcn Fall läßt man es bei den frühern Erklärungen verbleiben. Frciburg hält sich der . halber an die Abschiede von 1688, 1689, 1691 und 1697 und läßt cS in Betreff der Formalität bei ^ Project bewenden, mit dessen besserer Rcdaction es auch einverstanden ist. Uri, Schwyz und Untern'" ^ haben wegen Kürze der Zeit nicht von den Landögemcindcn, wohl aber Schwyz vom dreifachen La»^ Instruction einholen können; wenn mehr nöthig sei, wolle es, wie Uri und Untcrwaldcn, das Angehört'^ die Obrigkeiten rcfcriren, in der allseitigen Meinung, daß das Project werde genehmigt werden, wenn ^ Kaiser auch annehme. UcbrigenS haben Schwyz und Obwaldcn bereits Völker in den Waldstädte». glaubt sich nur zum treuen Aufsehen verbunden, ebenso katholisch GlaruS. Evangelisch Glarnö n»b Appenzell sind wegen späten Einganges des Abschiedes ohne Instruction, desgleichen die Stadt St. ^ ^ Appcnzcll-Jnncrrhodcn bezweifelt, daß der dortige Stand werde Volk schikcn können, da er solches fl't und die Nachbarschaft nöthig habe. «. Mit Schreiben vom 4. Juli berichtet Baron von Grüth, laut st Nachricht marschire die im Tirol befindliche französisch-bayerische Armee gegen den Adlerbcrg und bcU, Brcgcnz, Lindau und die übrigen am Bodcnsee liegenden Städte. Er begehrt daher nochmals ein H>P von tausend Mann. Zürich und Bern wollen aus den aus der vorigen Tagsazung angegebenen und weil die Gefahr augenscheinlich sei, dem Gesuche entsprechen. Die übrigen Orte sehen keine so br»'st ^ Gefahr, und glauben nicht an die Absicht Frankreichs, die Eidgenossenschaft einzuschließen. Luccrn sogar, seine Obrigkeit würde Bedenken nehmen, einen von Frankreich allfällig eingenommenen Plaz ^ gcnössischcm Volk zu besczcn, wenn nicht beide kriegführende Mächte dazu einwilligten. Sofern übrüss"^, Heere wieder in die Nachbarschaft kämen, würde cö mit und neben den übrigen Orten seine ^ Dcfcnsional an die Grenzen schikcn. Die übrigen katholischen Orte bemerken, Zürich und Bern überzeugt sein, daß ihnen an der Erhaltung dcS VatcrlandcS Alles gelegen sei, wie sie auch bisher ^ alle gedeihlichen Mittel angewendet haben; jedoch sollte dabei die Eidgenossenschaft nicht noch in legcnhcit gezogen werden. Wenn das Haus Oesterreich sich wolle helfen lassen, so solle cS selbst ^ freundlichen Mitteln Hand bieten. Darin gehen alle Orte einig, sich von keiner fremden Macht ei>» ' zu lassen. Schwyz bcharrt bei seiner LandSgemeindcerkanntniß und will gemäß den Bünden lsstreu^ Pflicht erfüllen. Glaruö beider Religionen, Appenzell-Außcrrhodcn und Stadt St. Gallen sind nicht i»st evangelisch Glarus will sich indessen von den übrigen Orten nicht sondern, während katholisch Appcnzcll-Außerrhodcn schwerlich Volk an die Grenzen zu schikcn sich entschließen könnten. UcbrigenS sich alle Orte bereit, einander gegen frcinde Gewalt mit Leib, Gut und Blut zu schüzcn, thcilS des DcfcnsionalS, thcilS in Gcmäßhcit der eidgenössischen Bünde. Zürich anerbietet sich, auf dc» Annäherung der feindlichen Heere einen Repräsentanten an die Grenze und im Nothfall auch in dir „ Juli 1703. 1079 städtc" zu schikcn, sofern dieses den übrigen Orten gefällig sei. 1. Der Markgraf von Baden-Dnrlach stellt seinen Leibarzt Johann Jakob Härder von Basel das Gesuch, bei den hohen Mächten dahin zu wirken, ^ die obere Markgrafschaft Badcn-Durlach in gedeihliche Sicherheit gesczt, und namentlich der französische bwdtc angegangen werde, das Land mit Kontributionen, besonders aber mit Requisitionen von Fourage, ^ Mrbcitcn und Schanzwcrkcn zu verschonen, damit die Bauern bei ihrer Arbeit bleiben und die modcrirtcn ^Msiuonen um so eher entrichten können, sowie auch den Verkehr mit der Stadt Basel offen zu lassen und n ck^""^" der Markgrafschaft vor Gcfängniß und andern Bcdrängungcn zu bewahren. Obschon hierüber sian stände instruirt waren, wird doch in Anbetracht früherer dicSfälligcr Unterhandlungen mit dem U Gesandten beschlossen, diesem die Sache neuerdings zu empfehlen. Derselbe crwicdcrtc darauf, der u>id^^ ^bc wenig Rüksichtcn zu beanspruchen, weil sein Sohn und Bruder in den Diensten des Kaisers »ick ^ ^"scö stehen und gegen den König den Degen führen; mit Contributioncn werde der Markgraf ^ mehr beschwert als im vorigen Kriege; wenn er dagegen mit stärkcrn Requisitionen heimgesucht werde, rühren, daß mehr Leute aus dem Elsaß und andern Orten zu unterhalten seien; von qcickdes freien Verkehrs mit Basel wisse der Gesandte nichts, es müßte denn aus der Ursache dcs i,! " ^>aS Land nicht von Lebensmittel» entblößt werde. Ebenso sei ihm von einer Hemmung ^""cuverkehrs »ut Basel nichts bekannt, wenn dieser Verkehr nicht dazu mißbraucht werde, die kaiscr- „ri^ ^^!pondcuz „ach Basel zu befördern und von dort wieder mitzunehmen; denn der Markgräfin sei ein Zcj/ bewilligt worden; er wolle jedoch dem Herrn de la Houssay schreiben und glaube, die vo» N ^ Information, x. Unter Vcrdankung der bisherigen guten Dienste empfiehlt der Bischof «b Biöthum neuerdings zu guter Protection, worauf ein Ausschuß an den französischen Gesandten ^>sclv' ^ solches vorzutragen. Derselbe hat darauf geantwortet, hoffentlich werde sich der ziifch^. ^ SM» beobachteten Rüksichtcn zu rühmen haben, weil der König mit dessen Haltung ebenfalls halte ^ K^se» . pxrsxlbc werde in dieser Weise fortfahren, so lange der Bischof sich ebenfalls so vcr- ^ eidgenössischen Kaufleutc, besonders diejenigen von Zürich, St. Gallen und Rorschach, welche der Lotzen und der Enden handeln, stellen das Begehren, cS möchte der Kurfürst von Bayern und die Villars ersucht werden, an alle Generale und Commandantcn den Befehl zu erlassen, daß «U'hem °hcn liegenden oder auf der Straße befindlichen Waarcn der eidgenössischen Kaufleutc auf Vorweisung '">vert ^ttestatioucn der betreffenden Obrigkeiten vor Beschädigung und Beschwerde» gcschüzr und ungc- stc,„^--.^'^chliUasscn werden. Die Kanzlei wird beauftragt, diesem Gesuche zu entsprechen, welches dem sich ^ Gesandten zur Ucbcrmittlung an den Marschall empfohlen wird. Bei diesem Anlaß beschwert Alchen ^ ^ ^ Baron von Grüth auf lcztcr Tagsazung crthciltcn Versprechens die cidge- dics '"Hst "ach t>cn bisherigen Attcstationen durch das Ocstcrrcichischc passircn können; übcr- >» ^aron von Grüth über dortige Obrigkeit bei den Orten unbegründete Klagen geführt, die aber kügt an Zürich widerlegt worden seien. Indem Mitthcilung dieser Antwort an die Orte ver- bessir die Tagsazung zugleich, dem Baron von Grüth zu vcrdcutcn, er möge künftig die Sachen leibe d ^lttchcn, brrior er klage, auch hätte er sich vorher an Basel wenden sollen. Schließlich wird derber ^ ^ t>cn Untcrvogt von Baden angefragt, was für Antwort er von Wien oder Innsbruck in Betreff ^riebr»^^" "stalten habe. Dieser crthcilt hierauf in Antwort, er habe über Innsbruck nach Wien '"chts versäumt; ohne Zweifel habe der unvcrmuthctc Einfall in'S Tirol die Antwort vcr- ' ülcich „ach Empfang werde er dieselbe mittheilcn. Inzwischen habe er an die Commandantcn zu 1080 Juli I70Z. Constanz tind Bregcnz geschrieben, daß sie bis zum Eintreffen der kaiserlichen Antwort die eidgenössisch^ Waarcn nach den alten Attcstationcn passircn lassen; indeß möchten aber die eidgenössischen Kauflcutc si vor allen Falsitätcn hüten, damit seine Unterhandlung nicht erfolglos gemacht wcrvc. I. Wie der von Constanz berichtet, wollen der Herzog von Würtcmbcrg und die kaiserliche Generalität sich nicht zu ^ Paß der französischen Briefe verstehen; der Bischof habe das Schreiben der Eidgenossen durch einen Expr^ an den Marschall von VillarS abgcschikt; der Expresse habe aber wegen der streifenden Husaren nicht s den Ort der Bestimmung gelangen können, weswegen das Schreiben wieder zurükgcstcllt wird. Hicvon u'i^ dem französischen Gesandten durch einen Ausschuß Mitteilung gemacht, nichtsdestoweniger aber an den Bis») von Constanz durch einen Expressen nochmals das Gesuch gestellt, alles Mögliche anzuwenden, um den verkehr in angedeuteter Weise herzustellen. Unter Mitthcilnng hicvon wird der französische Gesandte angcfubU ob, seitdem der Kursürst von Bayern sich des Tirols bemächtigt, die Briefe nicht sicherer durch Bünde» die Eidgenossenschaft spcdirt werden könnten, oder ob nicht in der Weise eine Rcciprocität eingeführt n>cr^ möchte, daß die französischen Briefe auf Ulm und die Wiencrcorrcspondcnz auf Passau geliefert und von ^ wieder abgeholt werde, oder aber ein District von zwei Meilen von beiden kriegführenden Mäch»» ^ Sicherheit gesczt werde. Der Gesandte crwicdcrt darauf, durch das erstcrc geschehe Frankreich nicht ft Gutes, daß es in Ansehung dessen die Nachbarschaft verschonen sollte; daS zweite Mittel sei nur langst"" ^ erproben; indeß wolle er einige Tage auf eine Antwort warten und wenn nichts Zuvcrläßigcö eingehe, s nichts gebunden sein; das dritte Mittel wolle er dem Könige in Vorschlag bringen, wenn auch der K" die Zustimmung crthcile. Ii. Bei diesem Anlaß eröffnet der französische Gesandte auf Befehl dcS daß man die Schwcizcrtruppen, die sich außer dem Rhein und am Bodcnscc befinden, als Feinde »»sehen behandeln werde; ungeachtet die von Zürich und Bern erklären, daß sie gegen Niemand feindselige ^ hegen, besteht der französische Gesandte doch auf der Behauptung, diese Stellung laufe wider den Bn»d ^ Frankreich. Hierüber wird durch einen andern Ausschuß mit Baron von Grüth auf dem RathhauS und lcztercr befragt, ob er ein bezügliches Schreiben an den Kaiser bestellen wollte. Darüber macht dtt!^ verschiedene Bedenken und äußert uamcutlich, daß der Kaiser ohne Einwilligung sämmtlicher Alliirte»^ nicht dazu werde verstehen können; indessen wolle er ein derartiges Schreiben mit den ihm anzugeö"^ Gründen empfehlen. Der holländische Gesandte, mit welchem ebenfalls Rüksprache genommen wird, daß sich die Gcncralstaatcn nicht gern zur Sperrung des CommerciumS verstanden und nur auf ein dazu verbunden haben; er werde die Vorschläge bestens empfehlen. Bei so bcwandtcn Dingen wird des zweifelhaften Erfolgs für die Einführung des von Frankreich gewünschten Bricfvcrkchrs ein ehrcrb»'^ Schreibe» an den Kaiser abgefaßt und darin vorgestellt, daß die Vcrschonung der am Rhein und gelegenen deutschen Pläzc von diesem Auskunftsmittcl abhänge. Nachdem anfänglich Baron von Grüth ^ sprochcn hatte, diesen Brief an den Kaiser zu befördern, später aber gcstüzt auf ein von Prinz Ludw'ü ^ Baden an die Stadt Lindau erlassenes Schreiben, worin er ihr Connivcnz init den Feinden dcS Reichs warf, große Schwierigkeiten machte und verdcutetc, dieses Gesuch habe keine Aussicht auf Erfolg, "'^z>t nicht auch gleichzeitig an Englanv, Holland und Portugal, als Alliirtc des Kaisers, erlassen tverde,^.^,, Zürich den Auftrag, in gleicher Weise auch an diese Alliirtcn zu schreiben. Inzwischen geht vom - von Constanz die Nachricht ein, es sei fast keine Hoffnung mehr vorhanden, die angestrebte Spedt»^ ^ französischen Briefe zu Stande zu bringen. Um nun bei zunehmender Mißlichkcit dieses Zieles für Haltung der deutschen Nachbarschaft nichts unversucht zu lassen, wird dem französischen Gesandte» Juli 1703. 1081 "'M Ausschuß vorgestellt, nachdem der Kurfürst von Bayern sich des Tirols bis an die Bündnergrenzc "chligt fragliche Bricfspcdition am leichtesten durch Bünden und die Eidgenossenschaft verbau" l ^ Gesandte diesen Vorschlag dem König zu empfehlen verspricht, wird den III Bünden ''cr geschrieben und der Landschrcibcr des Rhcinthals mit einer bcsondcrn Instruction dorthin gcschikt. , - . ^ berichtet jedoch aus Chur, die bayerischen Truppen erreichen die Bündnergrenzc noch bei zehn Stunden A ' die Pässe stark bcsczt seien; daher erscheine die fragliche Bricfspcdition als unmöglich; er, der des h"be deshalb auch sein Creditiv in Chnr nicht abgegeben. I. Zurükkommcnd auf die Schreiben ">chrcr^^^" Gesandten und des Kaisers selbst vom 1., beziehungsweise 9. April, welche wegen Abwesenheit Juli d" ^ Tagsazung uncrwicdcrt geblieben sind, wird nunmehr dem Kaiser unterm t-t. ^ Antwort crthcilt, man habe rüksichtlich der der Eidgenossenschaft vorgeworfenen TranSgrcssioncn in H gehörigen katholischen Niederlanden, im Erzstift Köln, im Bisthum Lüttich und in den Äiajs Jülich, Cleve und Berg, und der dem Herzog von Anjou zum Schirm des Hcrzogthums m,d bewilligten Regimenter unterm 6. Octobcr v. I. an die Befehlshaber der Truppen die erforderlichen betreffs" lassen und beziehe sich nochmals darauf. In Rüksicht dcS mailändischcn Capitulats sei von den ^icn am ä. September v. I. dem kaiserlichen Gesandten eine so gründliche Dcduction cin- lechti ^ daß der Kaiser, wenn er sich aus derselben informircn lasse, nach seinem bekannten Geengt finden werde, daß dadurch der Erbcinung kein Abbruch geschehe. >,». Schaffhauscn ^cz»g ^incn Köhlern seien die vcrarrcstirtcn Kohlen zwar wieder verabfolgt, dabei aber für künftig der Schaffs Waare angedroht worden. Ferner beklagen sich einige Kauflcute von Bern, halte» " Wintcrthur, daß ihnen troz der Attestate einige unschuldige Waarcn in Constanz hintcr- ">a»di und verlangen deshalb obrigkeitliche Hilfe. Es wird ein ernstliches Schreiben an den Com- ^aucr Eonstanz überlassen und Baron von Grüth zur Bestellung empfohlen. Um aber auf die z» h^^u und nach der Auflösung der Tagsazung die eidgenössischen Kauflcute nicht in einem Zustande ^chrcib' ^ ^ Vertrauen keine Waare» mehr nach Deutschland senden können, wird der Kaiser mit ^assc» ^ Juli ersucht, an die Regierung in Frciburg und andere Amtöstcllcn den Befehl zu ^6 Re ^ ^ Betreff sowohl der in die Eidgenossenschaft, als der aus derselben nach Oesterreich und in ^ichc» Ohmden Waarcn bei den bisher üblichen Attcstationcn verbleibe und von der kaum ausführbaren Aersich ^'chU'örung dcö Inhalts derselben durch die eidgenössischen Kauflcute abgestanden werde, mit der die erforderlichen Maßregeln werden ergriffen werden, um jeglichen Betrug Seitens der Biic» ^ verhindern. Auf dicöfälligcs Ansuchen übernimmt der holländische Gesandte, dieses Gesuch in Ostens ""^^üzcn. Zu gleichem Zwcke wird mit Baron von Grüth geredet. Dieser erwicdcrt, er werde Grafen von Königöcgg, dem gegenwärtig die Regierung der vordcröstcrrcichischen Lande ^chc»- Eonstanz eine Confcrcnz halten, wo er dann hoffe, die Wünsche der Kaufmannschaft zu heßc», würde aber gut sein, wenn sich die handeltreibenden Städte bei dieser Confcrcnz auch vertreten der ieztcrn Punkt glaubt die Session nichts verfügen zu sollen, weil der freie Handel und Wandel ^ begründet sei; dagegen überläßt sie cS der Kaufmannschaft, gutfindcnden Falls Jemand ^^>ge» ^e Confcrcnz abzuordnen. «. (Ohne Abt von St. Gallen.) In Abänderung des lczt- ^ ^ärkll» ^ beschlossen, daß für Vieh, Pferde und Lebensmittel aller Art, die auf oder außer " Erkauft werden, kein Zugrccht stattfinden soll, mit Vorbehalt jedoch der Maßregeln gegen den Wie Zug eröffne, ist sein Angehöriger Mathias Jberger von Steinhaufen von den Frickthalcrn 136 1082 Juli 1703. unter dem Vorgeben, der Paß sei offen, ermuntert worden, mit einem Fuder Wein durch das Frickthal Z" fahren, woselbst ihm aber das Fuder weggenommen wurde; Zug bittet, dem Beschädigten nöthigcnfallS durch Repressalien zu helfe«. Diese Beschwerde wird dem Baron von Grüth mitgcthcilt mit der Bemerkung, ^ man erfolglosen Falls auf andere Mittel denken werde, z». Ein ErinncrungSschreibcn des Baron von Grüch betreffend die Abtragung der rükständigcn Salzgcldcr einiger Orte, um daraus die in Diensten des Kaifl^ stehenden eidgenössischen Regimenter besolden zu können, wird aus Mangel an Instruction uä rsksrenäu»' genommen, q. (Ohne Abt von St. Gallen.) Am 6. Juli erschien der französische Gesandte vor der Sessi^ und cntwikclte in seiner Proposition Folgendes: Wenn der Erfolg klugen Berechnungen zuzuschreiben sti, ^ müsse man von den Voreltern der Eidgenossen sagen, daß sie jewcilcn die größte Klugheit besessen h»^"' denn der Erfolg sei immer auf ihrer Seite gewesen. Dies sci nur dem Festhalten an den Maxiinen ^ Vorfahren zu verdanken. Indessen gebe cS genug Leute, ja selbst fremde Botschafter, die den Eidgenossen Palmzwcig, das Symbol des Friedens und des Überflusses, auS den Händen winden und ihnen den T>eß^ in die Faust geben wolle». Diese bösen Näthc kommen nur von den Feinden seines Königs, in dessen ^ trag er, der Gesandte, stets nur Einigkeit und Beachtung der alten Bündnisse empfohlen habe. Wen» eine in jeder Beziehung glükliche Nation werden wollte, müßte man wirklich die eidgenössische zum nehmen. Sie werde auch keinen treuem Bundesgenossen haben als den König; stets habe er ihr sein gehalten und noch neulich ihr einen bcsondcrn Beweis seines Vertrauens gegeben, während andere ) ihr wohl auch nachwcrben, aber in ihren Versprechungen unsicher oder bald wieder reuig seien, ja selbst träge brechen. Die Eidgenossen möchten daher nur treu an den Maximen ihrer Vorfahren halten, und ' würde auch der König Alles thun, was zu ihrem Ruhm und ihrer Glükscligkcit gereichen könne. Dicst 1 Position wird durch einen Ausschuß mündlich und schriftlich verdankt und dem Gesandten zugleich usitg^^ daß der Briefvcrkehr durch Bünden unmöglich sei; cö werde aber nichts unterlassen werden, um de» sichtigtcn Zwck auf irgend eine andere Weise zu erreichen, weshalb wiederholt gebeten werde, die du>^ Nachbarschaft am Rhein und Bodensee mit ferner» Eroberungen zu verschonen, r. (Die XIII Orte.) " spanische Gesandte schreibt, er wisse nicht, ob er durch die Geschäfte dcö königlichen Dienstes verhindert »' ^ sich nach Baden zu begeben; er bevollmächtige daher an seiner Statt den Herrn Oberst Amrhpn, »>" , alle vorkommenden Geschäfte Bescheid zu geben. Diese Anzeige wird verdankt, Appenzell beider erneuert sein schon öfter angebrachtes Gesuch um Bewilligung dcö eidgenössischen Rechtes in seinem 6'' " , mit dem Abt von St. Gallen und um Sistirung des Bezuges dcö streitigen Zolles bis zu dem bah' ^ Spruch. Der Gesandte dcö Abtes crwicdcrt, Appenzell dürfe billig nicht rechtlos gelassen werde»! ^ frühem, Abschied sei ihm freigestellt, entweder beliebige Schiedsrichter zu erwählen, oder die Entscheid»"^ IV Schirmorte der Abtei zu verlangen, worüber eö sich noch nicht erklärt habe. Wenn die Orte dem ^ Haus St. Gallen auch Rcciprocität halten wollen, sei es crbötig, auch vor den XII Orten Rede »>^ ^ wort zu geben. Da leztcrcs Verfahren weder nach den Bünden noch nach dem Herkommen annehmt ^ so wird beschlossen, sofern Appenzell sich für keines der beiden zuerst genannten Mittel erkläre, XII Orte von sich aus Säzc bezeichnen. Außcrrhodcn und der Abt von St. Gallen erklären, dieser Richter gefallen zu lasse»; da aber Jnncrrhodcn laut Instruction auf den XII Orten besteht, beide Thcile nochmals ersucht, sich gütlich zu vergleichen; erfolglosen Falls wird Jnncrrhodcn schriftlich c^. sich für einen der drei vorgeschlagenen Richter zu erklären; falls es diesem Ansinnen keine Folge gebe» ^ wird dem Gesandten von Jnncrrhoden nebenbei angezeigt, daß Außcrrhodcn gestattet würde, sich vo" Juli 170Z. 1083 Indern und das Geschäft allein auszutragen, t. Die Gesandten deö Abtes von St. Gallen eröffnen, cö sei vcltkundig, was für einen Act Schwyz und Glaruö im verflossenen Monat Juni in der Grafschaft Toggcn- ß, seinem Territorium, vorgenommen haben. Dieser Act habe nicht nur das Mark der Landcsobrigkcit lk)rt, sondern auch ihre Ehrcnpcrsvncn so angegriffen, daß solches nicht ungeahndet gelassen, sondern darauf "cht genommen werden müsse, Reparation zn erhalten. JnstructionSgcmäß müssen sie nun vorstellen, wie die ^ Differenz halber, welche Glarus wegen alleiniger Erneuerung des LandrechtcS crwckte, hergegangen, ^ darüber von gcsammte» Orten allhicr gutgcfundcn, was in den Konferenzen zu-Einsicdcln und Rappcrs- Zwilche,, Schwyz und Glarus und dem Abt verhandelt worden und was hernach in den erwähnten Orten zur ausführlicher zu beschreiben nöthig sei. Aus dem Gesagten zeige sich, daß der Abt c>chwörung des Toggcnburgcr LandrechtcS in bisher geübter Weise und zu freundlicher Besprechung auf <5^ stets bereit gewesen sei und rüksichtlich der zwischen ihm und seinen Unterthanen schwebenden ^ ^l.gkcitcn bei Sch.vyz und Glarus das Recht angerufen habe. Das habe aber nicht verfangen, sondern es. ^ ungewöhnliche Act gegen solcmnischcö Prolcstircn und Rcchtbictcn seinen Fortgang gehabt, und nicht nur das in Kraft bestehende Burg- und Landrccht, sondern auch das ältere, widersprochen?, das ^ Ms St. Gallen nicht berührende, auch niemals bcschworne Landrccht mit Bcrlczung der landesherrlichen äln l l ^^tvorcn worden. Die Orte werden daher inständigst um das eidgenössische Recht ersucht, das in cr> . Dachen unter den gleichen Parteien schon mehrmals gebraucht worden sei. Schwyz und Glarus sthlc»^"' ^ diesem Anzüge kein Lorwisscn gehabt; obschon es ihnen an Gcgcngründcn nicht stzc» können sie sich instructionsgcmäß in keinen Disputat einlassen, viclwcnigcr etwas in's Recht ">üsscn einfach verlangen, daß ihnen umständlich und schriftlich angegeben werde, über welche E»dx ihnen Recht darschlage. Die Gesandten des AbtcS versprechen, das Verlangte ihnen noch vor ^"gsazung schriftlich zuzustellen, verbinden aber damit das Gesuch, die Orte möchten ihnen den , ^cn und inzwischen Schwyz und Glarus schriftlich ermahnen, bis zu einem daherigcn Spruch die Dii im Status quo zu belassen; ebenso möchten die Toggcnburgcr angewiesen werde», den Stand ktweis gc unverändert zu lassen und de.» Abt und seinen Beamten den schuldigen Respcet und Gehorsam zu um so .»ehr, als jene seit jenem Act sich schwierig zeigen. Schwyz und GlaruS können ...cht dazu daß im beantragten Sinn an ihre Obrigkeiten geschrieben werde, da diese bisher n.chts gethan, als di?'^ besug. gewesen seien. Ein Schreiben an die Toggcnburgcr finden sie ebenfalls unno.h.g, ...dem sie und nach dem Act der Landrcchtsbcschwörung zur Erfüllung ihrer Pf».cht.» gegen e. 5 ^stcn Beamte crmahnt haben. Im Abstände der Parteien wird von einigen Orten beantragt, an du >""urgcr m. solches Mahnschreiben zu erlassen; andere aber können sich hiezu nur verstehen, wenn hwyz mw ebenfalls einverstanden wären. Hicvon wird den Gesandten bcwcr Orte Kenntn.st ^°s°lben wollen sich aber zu einem solchen Schritte nicht herbeilassen. Es wird nun be.den Parte.en sohlen, den Status quo genau beizubehalten und allen Tätlichkeiten und Neuerungen zu wehren. Zu u>w st,. ^»>lchcn Erinnerung concurrirt auch Uri; die Sache selbst nimmt es aä rekerenüu.n. Schwyz inu " 'uh.ncn dieselbe in den Abschied. Kurz darauf bringen die Gesandten des Abtcö neuerdings ^derspüw ^ncht stehen die Toggcnburgcr mit Wehr und Waffen in Bereitschaft und erzeigen sich lli.es stießen hin und wieder bedenkliche Reden; sie erneuern daher ihr früheres Gesuch um Erlaß Dtcuug ^""'6 an die Toggcnburgcr und einer Mahnung an Schwyz und Glaruö um Erhaltung des Allein die Mehrheit der Orte will hierauf nicht eingehen und so beschränkt sich die Tagsazung 1084 Juli 170Z. auf eine nochmalige freundliche Vorstellung an beide Parteien. i>. In Bcrathung fällt nun der Anstand wegen des am 28. Juli v. I. zwischen dem Gotteshaus St. Gallen und dem Kaiser, als Erzherzog v»» Oesterreich, abgeschlossenen Tractatcs, welcher vor gemeiner Session abgelesen wird. Die Gesandten deS Abtck äußern sich hierüber, auö dem Tractat sei ersichtlich, daß es sich dabei um nichts Neues, sondern nur „Lonsvoutiva früherer Tractate" handle, und daß dadurch den eidgenössischen Tractatcn, Burg- und Landrccht" in keiner Weise präjudicirt werde; wenn aber Jemand Bedenken zu äußern habe, hoffen sie, dieselben M Genüge beantworten zu können. Im Abstand der Gesandten des AbtcS werden verschiedene Bedenken ü^r den Tractat erhoben, worüber einige Orte die Erläuterung der äbtischcn Gesandten anzuhören verlange"' andere Orte berufen sich auf den Umstand, daß die meisten Gesandten hierüber ohne Instruction seien beantragen, den Gesandten des AbtcS einfach zu verdenken, daß man den Tractat bedenklich, wichtig, gefährü und wcitausschcnd finde und darüber den Obrigkeiten Bericht erstatten wolle, übrigens Vorlegung ^ Originals verlange. Dieses wird den Gesandten eröffnet, welche dann die Orte ersuchten, die Sachc „milder Erläuterung anHeim zu bringen." Luccrn und Schwpz bemerken, sie seien instruirt, ihre Bedenke» eröffnen und die Antwort der Gesandten des Abteö anzuhören. In Abwesenheit dieser leztcrn werden gegen diesen Tractat geführten Bedenken zur Nachricht in den Abschied aufzunehmen beschlossen; cö sind folgen^' 1. ES sei auffallend, daß der Abt über die Aufrichtung des fraglichen Tractatcs so zweideutig an die ^ geschrieben und daß ungleiche Copicn desselben ausgegeben worden seien, indem in derjenigen des AbtcS Schlüsse etwas ausgelassen sei. 2. Die IV Schirmorte der Abtei meinen, dieses Bündniß könne weder »cl"" ihrem mit dem Gotteshaus habenden Landrccht, noch mit dem Landrccht, welches Schwpz und Glarus demselben haben, bestehen. Das crstere enthalte deutlich, daß das Gotteshaus dieses Landrccht aufgeben wolle; das andere aber besage, daß die Abtei mit Niemand weder Burg- noch Landrccht, " Schirmvcrtrag eingehen dürfe. Ferner laute das Landrecht der IV Schirmortc klar dahin, daß alle St» und Schlösser der Abtei der Schirmortc offene Häuser seien, während das beanstandete Bündniß vorsehe, Oesterreich dem Abte bis gegen 4000 Mann zu Hilfe schikcn solle. 3. Mit Rüksicht auf die gcsa"""^ Orte wird für sehr gefährlich angesehen, solche Particnlartractate zu schließen, indem sie der Eidgenosse»!^' schoil großes Ungemach bereiteten, wcßwcgcn die VIII alten Orte zur künftigen Verhütung solcher in " nachfolgenden Bündnissen vorbehalten haben, daß kein Ort ohne Wissen und Willen aller oder der Orte init fremden Fürsten oder Ständen Bündnisse schließen dürfe. Wenn dieses nun den cidgenössi!^ Orten selbst nicht erlaubt sei, so könne eS den zugewandten noch weniger zustehen. 4. Es sei bedenklich, ^ das Gotteshaus ein Reichslehcn sein solle. 5. Man weiß nicht, was unter dem öfter vorkommenden „abgerissene Orte" zu verstehen sei; und da Appenzell meint, cS möchten die benachbarten Orte verstanden sein, so bittet es gesammte Orte um getreues Aufsehen, k. ES wird sehr bedenklich gesunde», ^ in die Erbeinung von 1511 die Pflicht zu thätlicher Hilfe gelegt werde, da doch bekannt sei, daß dcr^'^ Maximilian die Pflicht der thätlichcn Hilfe daraus beseitigt uud in ein treues Aufsehen verändert h" Dieses gebe der Erbeinung eine schädliche Conseqncnz, während doch die Orte bei Bewilligung ihrer ^ zum Schuze der herwärts Rheins gelegenen Waldstädte immer klar vorbehalten haben, daß dieses >u^ Schuldigkeit, sondern der eigenen Sicherheit wegen geschehe und von Oesterreich jcwcilcn so ange»""" ^ worden sei. 7. Die gegenseitige Hilfe sei nicht wenig bedenklich, nicht so fast deswegen, weil dad^'^ seiner Zeit eine namhafte Zahl fremder Völker in die Eidgenossenschaft gezogen werden könnte, als weil ^ dafür hält, daß cinesthcilS der Abt von Seite des Reichs keinen feindlichen Anfall zu besorgen habe, 1085 Juli 170Z. L?. n7s>.7-!. ^ >«»» Ml-r!I7d.s!,^Mch!7sch^ .UN", w->ch-- dem >-»-» T-gs°,m«-.bich>°d w»-w ^'ar, und behaupten, daß die zollfreie Einfuhr der außer der Eidgenossenschaft angekauften und in dieser bislcr " appretirtcn Leinwand nach Frankreich mit Unrecht beanstandet werde. Diese Waarc sei »inner zollfrei gewesen, ja cS seien etliche ist Deutschland, die man die Eingeschriebenen heiße, deren wcltl ^"^lö zollfrei eingelassen werde. Aber noch mehr; laut königlichen Deklarationen und Urthcilc», ^aare ^ ^^"iösischen Gerichte zwischen den Zollpächtern und Kauflclitcn in oontraclietorio ausgefällt, sollen 8ra> k ^ kn der Eidgenossenschaft „0rixinairs3, oruss, kabrignoos ou nppretses" seien, zollfrei nach bis ^ Ü^hen. Solches sei dem französischen Gesandten durch ein Memorial vorgestellt worden, wobei cö b»rcl - Abliebe» sei; sie bitten nunmehr, daß ein von ihnen gefertigtes ncucö Memorial dem Gesandten Ausschuß empfohlen werde. Die Tagsazung findet aber besser, damit noch einzuhalten und dem Mem ', ^ durch "ncn Ausschuß die Entschuldigung vorzubringen, daß vic Beantwortung seines bezüglichen stj^ ^ durch die Unterhandlungen mit den Alliirtcn verzögert und der Stand der Dinge verändert worden i„j^-. "urn nothwcndig den Gegenstand den Jntcrcssirtcn zur Erdaucrung heimbringen müsse; er möchte Andels" ^Wahrung des stutus guo sorgen. Schtvyz wünscht sich der Heiden und dcö Strolchcn- ^"klcdigcn und meint, cS sollte etwa eine scharfe Verordnung gemacht werden, um jene allerorten können; durch die angeordneten Jagden werden sie nämlich nur vou einem Ort in das andere l^chlvsst^ kommen gleich wieder zurük. Da erst lcztcö Jahr eine solche Ordnung gemacht worden ist, wird der n„ " ^ ^kle» allerorten bessere Anstalten zur Vollziehung derselben getroffen werden, x. Auf Ansuchen i^chc» '"^)en und badischcn Untcrthancn, daß bei dem gegenwärtigen Zurükwcichcn der Armeen die Fcucr- »,ch ^ Hvchwachtcn eingestellt werden möchten, wird von den noch allein anwesenden VIII alten Orten de,, ^ St. Gallen beschlossen, dieselben für einmal abzustellen, in den Grcnzortcn aber die Wachten haust,, Brüken und Fähren fortzusczen. Inzwischen aber sollen die Grcnzortc Zürich, Basel, Schaff- ^cspv,^ St. Gallen, sowie die Landvögtc dcS ThurgauS und des RhcinthalS Späher und ^Ucrzc,^ ^unterhalten und über alle neuen Vorfälle Bericht erstatten »nid bei sich zeigender Gefahr die '"'d des a? Hochwachtcn sofort wieder einführen. Basel, Schaffhauscn und die Landvögte dcö ThurgauS ^°gt.) ^'uthals werden von diesem Beschlüsse schriftlich in Kcnntniß gcsczt. «I«I. (S. u. d. ^»„lachst spanische Gesandte läßt durch Oberst Amrhy» anzeigen, der Senat in Mailand werde ^'utirtc für die Grcnzbcrcinigung gegen die cnnctbirgischcn Vogtcicn bezeichnen. Die regierenden ^ b)ssd " ^Vorkehren. (S. u. vier ennctb. Vogt, übcrh. Art. 83.) t'f. (Die VIII alten Orte.) ^ frühere Verordnung, daß man init Vieh und Pferden nicht weiter als auf die Märkte Oberer ^ fahren, und außer dorthin Pferde und Rindvieh weder commissionSweisc noch in Gotthard führen solle, werde von einigen Orten nicht mehr beobachtet, weshalb der ^ habe hj. ^'^d, baß dieselbe entweder aufgehoben, oder von Allen gehalten werde. Schwyz erwiedert, ^ deswegen aufgehoben, weil sie von andern Orten auch nicht gehalten werde. Da sonst alle bahi„ nüzlich und gut finden, »verdcn die Gesandten von Schwyz ersucht, sich bei ihren ^». verwenden, daß sie dieselbe beibehalten und ihre Entschließung den übrigen Orten mittheilen. Anrükci, ^^^au.) ,»i„. (Die das Thurgau regierenden Orte.) Zürich erinnert, daß cS beim bcr Armeen in guter Meinung nach Anleitung dcö DcfcnsionalS den Landvogt Hirzcl als 1086 Juli 17NZ, Kriegsrath in's Thurgaau geschikt habe, welcher daselbst vier Wochen geblieben sei und dem nun auch ihrer Ansicht die gebührende Besoldung gegeben werden sollte. Lucern, Schwyz und Glarnö. die »ich> instruirt sind, nehmen den Gegenstand all rekerenäum; Uli lehnt jede ZahlungSpflicht ab, weil der erwähl Kriegsrath ohne Einwilligung der regierenden Orte, oder wenigstens der Mehrheit derselben abgeordnet wo"" sei; Nidwaldcn ist gleicher Ansicht, nimint aber die Sache all mloronäum. »»—«»<»<». (S. u, d, Vogt^ Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. y»I»I». (Die V Orte und katholisch Glarnö.) In Fällen, wo wegen Rccruten an den Stand Gla"^ geschrieben wird, wünscht katholisch Glarnö jcwcilen auch eine besondere Zuschrift zu erhalten. Luccrn dies zu, die übrigen Orte, weil ohne Instruction, nehmen die Sache all retertmäum. (Alle katholisch" Orte.) Lucern eröffnet, zwischen der lcztcn Tagsazung und der gegenwärtigen sei zu wenig Zeit gcbli""' um eine Confcrenz nach Luccrn einzuberufen; man werde aber künftig diese Convcnicnz nicht außer lassen, da man wisse, daß die Gegenpartei ihre Versammlungen fleißig halte und in den gegenwärtig" Geschäften hinterlistig handle. Die Eidgenossenschaft müsse darauf halten, daß sie von keiner Macht cingcschb"" werde; ihre Obern haben das auf leztcr Tagsazung gemachte Projcct betreffend die Erhaltung der hcrn'^ Rheins gelegenen Waldstädtc und der Stadt Constanz mit einer kleinen Verbesserung genehmigt, so daß ^ Projcct jezt nicht mehr vom Defcnsional abhänge. Zur Bewilligung der begehrten tausend Mann st" Orte außer dem Bodenscc können sie sich nicht verstehen, seien aber zu allen freundlichen Mitteln für Erhalts des gegenwärtigen Zustandcs derselben bereit. Waö darüber beschlossen worden ist, zeigt der Abschied, rri». (Dieselben Orte.) Es wird gerügt, daß die Dispcnscngcldcr in Rom immer mehr gesteh werden, so seien z. B. in einem Fall des dritten Grades der Schwägcrschaft 450 Scudi gefordert wo"" ferner, daß man die Dispenscngründe propter anximtiam loci nicht mehr, und wegen Armuth »ur ' ^ zulassen wolle, wenn Jemand seinen Unterhalt mit inäustria, gewinnen müsse. Um diesen den kathol»^ Interessen so nachtheiligen Neuerungen zeitig zu begegnen, wirv nöthig befunden, an den Papst und a» .„öch"" den betreffenden Orten zur Unterhaltung des großen Schwalls der Convcrtitcn oder sonst zu kathol^ Cardinal Barbcrini, als Protcctor der katholischen Eidgenossenschaft, zu schreibeil und Abhilfe zu begast . Gleichzeitig kommt der Antrag auf die Bahn, die ConfirmationSgcldcr der eidgenössischen Prälaten . kathoM Zwckcn überlassen werden, da die calvinischcn Orte ohnehin bei größer» Mitteln seien als die kathoul ^ lind die lcztcrn gegenüber den crstern um so mehr unterliegen müßten, wenn sie durch die Dispc"^ - Confirmationögeldcr noch mehr erschöpft würden. Alis das Bedenken, ob die Stellung des lcztern ^ dem erstem nicht hinderlich sein könnte, wird Luccrn überlassen, beide Schreiben nach bester Manier aller Orte abgeben zu lassen, xn«. (Die mit Savoyen verbündeten Orte.) Laut Bericht hat der ^ ^ von Savoyen auf die frühere Reklamation wegen der schwarzen Stäbe, der ausstehenden Pensionen >" ^ Privilegien der Leibgarde keine Antwort erthcilt; dagegen solle er dem Herrn de Coux geschrieben er nächstens etwas auf Abschlag der alten Pensionen bezahlen wolle. Schwyz berichtet aber, habe versichert, er werde bis Jakobi drei Pensionen bezahlen, welchen Termin es abwarten wolle. D" " ^ Orte behalten sich weitere Schritte vor, sofern die Bezahlung nicht angegcbcncrmasscn erfolge, ^ katholischen das Thurgau regierenden Orte.) Luccrn weist darauf hin, daß die Frage wegen Einw"" acht thurgauischen Compagnicn in die Stadt Constanz noch unentschieden sei, und daß die dortige ^ Juli 1703. 108 7 R,'jssick>t auf den Schirm nicht niir dcr Stadt Constanz, sondern auch des ThurgauS, sich gern zur ^^prcchu„g vcrstandcn hätte, zumal dies in fremden Kosten hätte geschehen können; weil aber die übrigen ^ ""derer Meinung seien, müsse es die Sache dahin gestellt sein lassen. Rüksichtlich der Bemerkung, daß ^and'ä ^ dcS KricgSrath in daö Thurgau gcschiktcn Landvogtö Hirzcl auf die den, ^'ä^rn beabsichtige, wird beschlossen, einen dahcrigcn Antrag abzuwarten. DaS Weitere ist aus Basel Abschied ersichtlich. ,1,11»—(S. u. d. Vogt.) ^1«. (Die mit dem Bischof von Prot Orte.) Eine Abordnung des Bischofs dankt für die dem BiSthum bisher geleistete Bist rmpfichlt dasselbe zu fernen» Wohlwollen und überbringt zugleich ein Memorial folgenden Inhaltes: Schl Grafen Johann Jakob von Rappoltstcin sei das viclhundcrtjährigc Mannlehcn dcS iurüf Stadt Rappoltstcin in Erinanglung männlicher DcSccndcntcn an das BiSthum Basel Tochtcrmann dcS Grafen, Pfalzgraf von Birkcnfcld, habe aber diese Lehcngütcr an sich Hr.». ( "'"rr dem nichtigen Vorwand, daß er diese sammt andern Rappoltstcinischcn königlicheir Lehen von ^°ra»s ^ ^^"^rn habe. Der Bischof habe vom König die Restitution dcS hcimgefallcncn LchcnS verlangt, solle» ^'^p'Aigcr fünfjähriger Proccß entstanden, dessen Endurthcil schon im Juni hätte gefällt werden crs»^ ^ ^ Krieges wegen wieder verschoben worden sei. Da aber dcr Entscheid bald erfolgen dürfte, »>,d ^ Bischof die verbündeten Orte, sich beim französischen Gesandten durch eine Deputation oder schriftlich, vv>, m . ^"Hndcn selbst beim König dahin zu verwenden, daß das Urthcil bald gefällt und dcr Pfalzgraf als stincm schon dreißig Jahre usurpirtcn Bcsizc verdrängt werde, und dieses um so mehr, »dich . . großen Nachthcil dcr katholischen Religion allerhand Seelen aufnehme und begünstige. Hierüber ^ö»ig ^'^cn, den Gegenstand dem französischen Gesandten bestens zu empfehlen; ob aber auch an den werden soll, wird dcr Entscheidung dcr Obrigkeiten vorbehalten, welche sich hierüber n>a» Luccrn erklären sollen. Dem Bischof wird hicvon Mitthcilung gemacht mit dcr Versicherung, Interessen stets nach Kräften wahrnehmen, erwarte aber auch von ihm, daß er seinen Vorthcilc und Beneficicn werde angcdcihcn lassen, wie man dem Bischof schon mehrmals <»»»». (Die mit Spanien verbündeten Orte außer Abt von St. Gallen.) Es wird mit ^ Fvl^ ^ Sprache gebracht, daß die Rcclamation dcr gemeinen und Particularansprachcn nichts Anderes ^ Zuschriften von Cassani in Madrid mit einem abschriftlich beigelegten Schreiben ^ilcmd ' lZtaatösecrctärs, worin berichtet wird, dcr König habe dem Gubcrnator und Senat in ^ Grcnzstrcitigkcitcn mit den cnnetbirgischcn Vogtcicn durch eine freundliche Konferenz ^"ge, Ncchnungcn dcr Pensionen zu liquidircn und deren Versicherung nicht zu verändern, mit dcr ^"ndc,, trachten »verde, den Ansprachen dcr Orte zu entsprechen. Diese Antwort wird ungenügend daß" ^""rn beauftragt, dem eidgenössischen Agenten eindringlich zu empfehlen, daß er bei Hof darauf ^ ^ofchl crthcilt werde, die gemeinen und Particularansprachcn zu berichtigen. Der Gubcrnator spanische Gesandte sollen gleichzeitig ersucht werden, die Schritte Cassanis in Madrid ^»krciih ^ Ebenso wird auch dcr französische Gesandte gebeten, durch Vermittlung des Königs von ^^chren der Orte vcrhilflich zu sein. Frciburg, weil nicht instruirt, itimmt die Sache ml a»f (Die gleichen Orte.) Laut einem Schreiben dcS Oberst von Bcrolbingcn hat dcr Empfehlung verordnet, daß Bcroldingcn sein in Spanien noch rükständigcs Ein- ^ ^dc. Da aber eincSthcils diesem nicht Folge geleistet worden, und andcrnthcilS Bcroldingcn von einer in der Stadt Como gelegenen und von dcr Stadt Mailand gekauften Mühle von 1088 Juli 1703. sieben auf fünf per Cent abgemindert worden, so bittet er, sich für ihn dieser beiden Punkte wegen bcu" König von Spanien zu verwenden und zudem auch die Unterstüzung des Königs von Frankreich und Gesandten nachzusuchen. Da diese Bitte dem Herrn von Bcroldingcn schon vor zwei Jahren bewilligt »»? das Schreiben schon abgefaßt worden war, so wird ihm ohne Weiteres entsprochen, zumal ein dahcrigcr g»l" Erfolg auch denjenigen von Nuzen sein könnte, welche noch portugiesische Forderungen haben. Schwyz "in""' die Sache empfehlend in den Abschied. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangclcgcnheitcn! Deutsche stein. Vogt. iiberh. Landgrafschaft Thurga». Vogtei Rheinthal. Grafschaft Sargans. Grafschaft Baden. Vogtei Freiämter. Vier ennetb. Bant, übcrh. Vogtei Lauis. Vogtei Luggarus. Vogtei Mainthal. XXX. Art. 168. Stifte II. Klöster, xzx. Art. 67. Vcrw.-u. RechnungSw. i. Allg. Iili. „ 43. Verw.-u. RechnungSw. i. Allg. lt. „ 173. Rechten. Freiheitend. Landsch. Itlt. „ 7l9. Locales (Neukirch). Art. 29. Verwaltung im Allgemeinen. 55. „ 269. Marchnngen. vtv. Art. 23. Verwaltung im Allgemeinen. «I«I«I „ 7t. Verwaltung im Allgemeinen, «v«. „ 243. Stifte u. Klöster (PfäferS). »n. Art. 56. Verwaltung im Allgemeinen. «»». „ 24. Verwaltung im Allgemeinen. I»p. „ 164. Obrigkeitl. Güter, Rechte ic. e Stifte n. Klöster (Hitzk'^" Verwaltung im Allgemein vv. Art. 83. Anstände mit Maila"^ ««. Art. 243. Fischerei. 522. Conferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen während der Jahrrechnl»^ Tagsazung zu Baden. t. Juli. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 84, t»I. »48. . Gesandte: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Johann Heinrich Landammann. Juli 170Z. 1089 Vv» " ^ bc» 27. September wird ein allgemeiner Fast-, Bct- uud Bußtag festgesczt. I». Dcr Gesandte ^ ^angclisch Glarus rcfcrirt ausführlich, wie sich auf Anordnung dcr Stände Schwyz u»d Glarus die ^^"^ger am 5. Jrini bei 6000 Manu stark in Wattwyl versammelt und das Toggcnburgcr Landrccht dicsc/^^ dasjenige des Abtcö Ulrich von 1469 nach öffentlicher Verlesung beschworen haben. Gegen Der" ^ ^ Abgeordneten des Abtes protcstirt und daS eidgenössische Recht vorgeschlagen worden, dicsi/^ seinen hierauf au Schwyz und Glarus erlassenen Schreiben gerügt, daß durch Mark landesherrlichen Rechte im Toggcnburg dcr Form und dcr Materie nach bis auf's / worden seien, und daß er alle erlaubten Mittel anwenden werde, dieser Eigenmächtigkeit cntgcgcn- des l ' Cvnfcrcnz spricht gegenüber dem rühmlichen Eifer beider Orte und insbesondere dcr Dcxtcrität burgcr ^"^"dcn Gesandten ihre volle Befriedigung aus, erachtet aber für angemessen, daß die Toggcn- ttmi? Geschäft, welches nun in eidgenössischen Händen liege, nicht weiter altcrircn, sondern wohlmeinend ^allcu sollen, dem Abt allen gebührenden Rcspect zu erweisen. «. Dcr Gesandte dcr Stadt St. ^ei ^ Bündniß zu sprechen, daö der Abt mit dem Kaiser zu gegenseitiger Hilfeleistung mit Tr.itt ^ ^ Zusind Mann abgeschlossen hat; durch Freundeshand haben seine Obern eine Abschrift dieses U>csp, ^h^tcn, worin ihnen besonders die stipulirte Hilfeleistung wegen „abgerissenen Landen" auffalle, ^virkl^ ^cundvcrtraulichen Rath verlangen. Nach Verlesung des Tractatcs wird dcr Inhalt desselben sehr bedenklich gefunden; indessen glaubt man, die evangelischen Orte sollten in Sachen nicht vorcilcn. s°Ndl Der qv ^cr Bcrathung vor gesammtcr Session die Ansichten der katholischen Orte anhören Blainville läßt durch seinen Sccretär ein spceificirtcS Vcrzcichniß einrcichcil von den ^ach Dienern, welche derselbe zu dcr in Deutschland stehenden französischen Armee zu ziehen wünscht. »i,d zvcrzcichniß besteht dcr Zug aus 34 oder 35 Personen, 55 bis 56 Pferden, 18 Maulthieren bcj Esclincn. Zürich äußert hierüber, es sehe zwar diesen Durchzug nicht gern, glaube aber dennoch ^schlief" ""s lcztcr Tagsazung aufgestellten Reglcincut verbleiben zu sollen; dagegen könne es sich nicht sich ^ ^uge auf seinem Territorium Aufenthalt oder Niederlage zu gestatten. Schaffhauscn beschwert "uchdrüklich, was für Ungelcgcnheit ihnen diese Durchzüge verursachen. Die in ihre Stadt ^dk„- ^ ^^'cierc und Bagageö können nur unter starker auf dcr Grenze wartender Escortc abgeführt >hiie„ werde ihre Nachbarschaft mit Fouragircn und Zertreten dcr Saaten sehr geschädigt, was dies dorther zu beziehenden Gefällen, Zehnten, Zinsen uud Renten großen Eintrag thue; übcr- ^vhu» ^ Schaden dcr Stadt zur Last gelegt und eö fehle nicht an derben Vorwürfen und LcbcnS- ^ei,l,v^"' ^ch^Mscn bitte daher, daß man cS möglichst schone, u»d, wenn immer thunlich, in Fcuerthalen, Vbcr,, Rheinau kleinere Sammclpläze anlege; nur wenn lcztcrcS nicht erhältlich wäre, würden seine daß ^ Reglement verbleiben. Die übrigen Orte sprechen sich für Festhalten am Reglement aus, jedoch ^ubc>, ,^^wsen nicht zugcmuthct werde, jewcilcn größere Züge aufzunehmen, als zwanzig Personen, und durch könnte wohl einen Theil in Fcuerthalen zurükbchaltcn. Da die Gesandten leztcrn Standes ^crich, ^ßcnthcilige Instruction gebunden sind, so übernehmen sie, ihren Obern über daS Sachverhältniß «. Bern reicht ein weitläufiges dem Abschied beigelegtes Memorial ein, in welchem die ^'^halte ^ wrchgewicscn wird, daß die evangelische Eidgenossenschaft am französischen Hof einen Residenten ^^chtcrstM^"^ ^inunt dieser Anregung bei; die übrigen Orte, weil darüber nicht instruirt, behalten sich ^»e>w^ Obern vor. t. Von den V evangelischen Städten werden den Pfarrhcrrcn zu ^ ui,d Hcrbishofen ihre jährlichen Zuschüsse von je 100 Gl. wieder zuerkannt. Ebenso 137 «I. 1090 Juli 1703. wcrdcn der rcformirtcn deutschen Gemeinde zu Mariakirch die üblichen 2(10 Gl, von obigen V Städten sä""" Mülhausen und Biel bewilligt. I,. Dem rcformirtcn deutschen Prediger zu Christian-Erlang werden von V evangelischen Städten wie vor einem Jahr 100 und dem Schulmeister 30 Gl, geschenkt. I. Auf Genehmigt der Obrigkeiten wird der neu gegründeten cvangelisch-reformirtcn Gemeinde zu Worms auf deren Bittschrc^ für nächste acht Jahre ein Beitrag von jährlich 100 Gl. nach der neunörtischcn Scala zugesichert, Ii ^ Gesuch des französischen Predigers zu Wilhclmsdorf um Fortsezung der frühern Untcrstüzung von 50 Reichs thalern wird von den V evangelischen Städten nä rslerenäuni genommen. I. Dem Laurenz Hochrcuti>»b Bürger und Buchdruker zu St. Gallen, sowie seinen Erben, wird für die neue Auflage seiner trostreich^ Gesänge, „Scclenmusik" betitelt, auf zwölf Jahre ein Privilegium ertheilt. in. (Zürich und Bern.) eröffnet, es werde bei der auf leztcr Tagsazuug getroffenen Abrede betreffend das Hilfscorps von tau>e> Mann zur Beschirmung der Städte und Orte am Bodcnscc unentwegt verbleiben, jedoch mit der PräcauN^' daß, so lange sich in diesen Orten eidgenössische Truppen befinden, aus denselben keine Feindselig^' verübt werden, und unter der Voraussezung, daß die Mannschaft gehörig bezahlt und dieser lcistung ohne Ausdehnung der Erbcinung vom Kaiser eine förmliche Genehmigung ertheilt werde. ^ . erklärt ebenfalls bei der frühcrn schriftlichen Abrede verbleiben zu wollen und stellt sein Contingcnt » ereignenden Fall zur Verfügung, in der Meinung, daß die Mannschaft alsbald in die betreffenden " ' einrükc, bei größerer Gefahr aber der erforderliche Succurs auf Kosten der Orte sich an die Grenze solle. Ueber die von Zürich gestellten nähern Bedingungen seien sie nicht instruirt; ohne Zweifel seien » ihre Obern mit der Einholung der kaiserlichen Ratification einverstanden; allein cS frage sich, ob bei c» Angriff auf die Städte und Orte am Bodenscc diese Ratification abzuwarten, oder nicht vielmehr die Ma»»I^ für deren Rettung zu verwenden sei, weil sie sonst leicht verloren gehen könnten. Daß aus diesen ^ . keine Feindseligkeiten verübt werden sollen, sei auch ihre Meinung; jedoch glauben sie, man würde beim K» auf weniger Bedenken stoßen, wenn man sich einfach des allgemeinen AuSdrukcS bediente, daß diese V" zu NiemandS Offeusion, sondern nur als Garnison zum Schuze dieser Pläzc gebraucht wcrdcn sollen. verspricht, diese etwas abweichende Anschauung seinen Obern mitzutheilen. Die Gesandten des Abtcö ^ St. Gallen, denen von dieser Bcrathung Kcnntniß gegeben wurde, ließen sich AllcS daö wohl beliebe» bedeuteten, der Abt gedenke sich mit beiden Ständen zu conformiren; cS hange nur davon ab, daß die burger wieder zu gebührendem Gehorsam wcrdcn angehalten wcrdcn, wofür sie sich hicmit wollen angc»^ haben. 523. Confcrenz von Bern und Freiburg. Murten. 170», ». bis 7,. Juli. Kantonsarchiv Freiburg. Berinrabschied- Bd. ?, S. 172. ihlllö' Gesandte: Bern. Alexander von Wattcnwyl, Vcnncr; Commissar Johann Friedrich Steck, v'" Hans Peter von Boccard; Obercommissär Vondcrwcid. ». Frciburg weigert sich, das von den Gesandten von Bern mitgebrachte Geld für die Mcycr'schc" ^ und Zehnten zu Pcterlingcu nach der von Bern veranstalteten Schäzung anzunehmen, weil der 2öcl August 1703. 1091 stj^ Freiburg dafür bereits 8009 Bcrncrkroncn geboten habe. Der Gesandte von Arm bereit, eine neue Wcrthung vornehmen zu lassen, was abgelehnt wird, da dieses Gut der höhere Summe gelten müsse. I». Da ausgemacht wurde, daß beide Stände sich zur Ent- ^ schuldigen Curpflichtcn die Hand bieten sollen, wird die endliche Erledigung der Anstände zwischen Und Curchod und dem Pfarrer zu Mörlens, ferner zwischen Grangcs und Villcncuve und Torny bcrci^"^ Anregung gebracht und beiderseits in den Abschied genommen, o. Die Fortsczung der Grcnz- bcj sst demnächst wieder an die Hand zu nehmen; Frciburg wünscht namentlich, daß der erste Tritt Do» Untcrthaucn sonderlich leiden, gcthan werde. Bei diesem Anlaß klagt Bern, daß von sesta » wiederholten Malen der vor beiläufig zehn Jahren unter Vorbehalt obrigkeitlicher Ratification ^ün Abgrenzung zuwidergehandelt werde. «I. (S. u. Mutten.) Va.,,. ^ Man sehe auch im Abschnitte HcrrschastSaugelcgenheiteu: »-"tten. Art. 70». 524. Konferenz der vier Orte Uri, Schwyz, Ilitterwalden und Glarus. Brunnen. l70.!, 7. August. ihre Abschied vorhanden. Uri hat die Konferenz ausgeschrieben, weil die von Rapperswhl wider auf d ^mnherren etwas ungute und spöttliche Rede» ausgegossen haben; sodann weil sich die llnterthancn ^'^icra über die Vorenthaltung des ihnen gehörigen Kontingents Salz höchlich beklagen, ebenso auch vttabf ^"ndner, welche eine namhafte Zahl Schafe, die sich auf dortiges Gebiet verlausen, nicht mehr ^g»a wollen. Nidwaldcn gibt seinen Gesandten, Landammann Dillier und Statthalter Joseph ^haü solgcnde Instruction: 1. das Nöthige anzuordnen, um den Rcspect der hohen Obrigkeiten zu Alis''., Betreff der Beschwerden über bündnerische Gebietsverlezungen (ein Franz Fritz aus dem btchr 'wch seiner Behauptung der gewesene Landvogt zu Bellenz, Mcttler, ohne Recht und Ge- Glein/«^' weggenommen, hatte darauf zur Erholung seines Schadens denen von Lumino ein "nd w soll der Kommissär zu Bellenz beauftragt werden, gegen die Dörfer Misox, St. Victor ^sond"^"" ^ Repressalien vor die Hand zu nehmen. 3. Des Zolls und Rcistcils halber soll mit Schwyz Prebet werde», da Nidwaldcn hierin mit ihm gemeine Sache macht. — Zufolge der Relation der ej,^ o,,', " Gesandten vom 9. August ist verabschiedet worden, wegen der Spottrcdcn der Rappcrswylcr sandten dorthin zu schikcn; die andern Geschäfte sind unerledigt geblieben. LandcSarchiv Nidwaldcn I Wochcnrathsprowloll v. s. u. ». August 170», kol. 4IS. ^kidvti ^^andte von Glarus waren anwesend Statthalter Johann Kaspar Müller und alt-Landvogt "UN Staatsarchiv Zllrich: Acten Toggcnburg. Bericht des Landschreiber Dinner v. Glarus. 1092 August 17VZ, 525. Jahrrechnung der die vier ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Lauis. 170», 10. Aua»,st. Staatsarchiv Zürich. Enneibirg. Absch. Bd. VIII. — «antonsarchive Zug und Basel. Gesandte: Zürich. Johann Jakob Ulrich, des Raths. Bern. Beat Ludwig Stürlcr, des kleinen Luccrn. Johann Ludwig Pfpffcr, des innern Raths. Uri. Karl Alphonö Beßlcr, Panncrherr. Sch"'^ Johann Joseph Schnürigcr, Thalvogt. Untcrwaldcn. Johann Kaspar Achcrmann, alt-Landam»ia»n " Nidwaldcn. Zug. Christoph Andermatt. Glarus. Josua Tschndi. Basel. Johann Ulrich Passat"' des innern Raths. Freiburg. Franz Niklaus Vondcrwcid, des innern Raths. Solothurn. 3^ Joseph Wilhelm Suri, des Raths. Schaffhausen. Johann Konrad Pcycr im Hof, RathSschrcibcr. Das Verhandelte sehe nian im Abschnitte HerrschaftSangelegenhcitcn: Vogteien Lnuis u. Mendris. I». Art. lt. LandeSvcrw.; allg. Verord., Statuten ,c. «>. Art. 2l. Anstände mit Maila»^ ^ Bogtei Lauis. Art. 277. Beziehungen z. Bischof v. Como. Art. lZ4. Gütcrverkauf an «. „ lüg. Zollwesen. I». Justizsachcn, Recht, v. „ 73. Allg. Verordn., Statuten ic. i. „ 244. Fischerei. L. „ 303. Verschiedenes. « u. , aus dem Zuger, »x. I» ans dem Zürcher und Basler und i au« dem Basler Exemplar. 52k. Jahrrechnnng der die vier elliletbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 170», »»ach de»»» 10. August. Kantonsarchiv Schasfiiause». Abschiede. Gesandte: Die nämlichen wie zu Lauis. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten! Vier ennetb. Vogt, iiberh. ». Art. 2l0. Beziehungen z. Bischof v. Como. Vogtci Mainthal. »». Art. l54. Landesverwaltung, Statuten, Recht, Gericht. 527. Konferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen, Mülhausen und Biel. Aarau. 170», 10. August. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 84, kol. M8. Gesandte: Zürich. David Heß, Statthalter. Bern. Beat Ludwig Thormann, des Raths. ge lisch Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Landammann. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, August 17VZ. 1093 iunstmcistcr Schaffhausen. Johann Konrad Wäpfcr, Bürgermeister. Appenzell-Außcrrhodcn. ^ "bchnldigy. Stadt St. Gallen. Laurenz Werder, Bürgermeister. Mülhausen. Josuc Fürstrnbcrgcr, ^gcrincistcr. Biel. Peter Haas, Vcnncr und des Raths, des T"' Confcrenz ist durch die betrübende Nachricht veranlaßt worden, daß die Glaubcnövcrwandtcn . i..^"^"thuins Orange in Folge plvzlichcn Befehls des Königs von Frankreich mit Hinterlassung aller der aus ihrem Vaterland vertrieben worden und bereits in Genf angelangt seien. Angesichts ba„ )^kcit dieses Ereignisses wird daher das entschuldigte Ausbleiben von Appcnzcll-Außcrrhodcn mit Be- ^erfrl »nd beschlossen, dicscin bei Übersendung des Abschiedes die schädlichen Conscquenzen solchen « )«»s vorzustellen. I». ES werden zwei Schreiben von Bern an Zürich mit Beilage eines solchen von o»ö gcmäß welchen die Ankunft von ungefähr 2l)l)<) dieser bcmitlcidenöwcrthcn Glaubensbrüdcr er>ä ^^stcnthum Orange erwartet werde, von denen denn auch laut Eröffnung der vor der Session 1-t q, Prediger, Charles Petit und JacqucS Ehion und einem vorgelegten Vcrzcichniß bereits am ihr T"'- Personen in Genf angekommen sind. Diese dcputirtcn Prediger berichten, am 28. März sei sagt von den königlichen Truppen occupirt, den Rcformirtcn die Ausübung ihrer Religion untcr- idätcr"^ ^ angewiesen worden, das Land innerhalb drei Monaten zu verlassen. Die anfänglich verweigerte, ^°igc rrtheiltc Erlaubniß, ihr Eigenthum zu veräußern, sei ohne wesentlichen Nuzen gewesen, weil in ein ^ugrcchtcn und heimlichen Verboten von Seite der königlichen Beamten und der Beichtväter nur Tss habe verkauft werden können, so daß nur wenige auf einige Zeit Subsistcnzmittcl bcsizcn. ^"dercsAufenthalt und zeitweise Unterstüzung in der Eidgenossenschaft, bis die Vorsehung etwas Probe - 2 m Abstände der Redner spricht man sich allgemein mit lebhaftem Interesse für diese aus der ^asil ^^"abcncn zum mehrfachen Mal cxulircndcn Glaubensbrüdcr auö. Die Gesandten von Glarus, der ^ ^^sshauscn, St. Gallen, Mülhattscn lind Biel sind, weil ihren Obern bei Ausschreibung der Konferenz für <5^^ Sachverhalt noch nicht bekannt war, zu allgemeinen christlichen Erklärungen, die andern Orte aber werde,des Durchmarsches und Reisegeldern instruirt. Gegen die persönliche Aufnahme der Flüchtlinge ben, Entschuldigungen vorgebracht, weshalb angesichts der absoluten Unmöglichkeit, diese Leute in ^P'chen' Eidgenossenschaft unterzubringen, Zürich ersucht wird, solches den zwei genannten bei, ^aöffncn. Darauf bitten diese, eS möchte doch ein löbl. Stand Bern die besondere Güte haben, !a»de ^ b>ic sehnlichst beisammen zu bleiben wüisschcn, auf etwa zwei Moilatc Aufenthalt im Waadt- be», Mähren; inzwischen würden die Prediger ihre vorhabende Reise zum Könige von Preußen als ^virkc,, Prätendenten dcö Fürstcnthums Oranicn beschleunigen und dort einen festen Wohnst; zu ^Mizte'^" Gesandten von Bern können aber auf dieses von den übrigen eidgenössischen Orten '"daß ^ eintreten; denn im Waadtlandc hätten sich bereits 57t Haushaltungen naturalisirt, bereits übervölkert sei; außerdem-habe Bern noch 435 Personen auf dem Armcnctat; glcich- ^t»,ch,„^ entschlossen, nach der Reparation von t674 sein Trcffniß von diesen Flüchtlingen liebreich ^chüiert persönlichen Vcrthcilung sind jedoch nur Zürich und Berit instruirt; Schaffhausen ^ Vv„ Basel, St. Gallen und Biel nicht allein der Reparation von t674, sondern sogar auch ^ begehrt, daß deutlich in den Abschied genommen werde, Schaffhausen sei in Berüksichtigung herben KricgSconjuncturcn tind der Erschöpfung der dortigen Einnahmen in Folge der vo,„ , ^ribution in der Nachbarschaft sowohl in Personal- als in künftigen Geldanlagen nur mehr " ^t darzuschirßcn gewillt. Schließlich einigt man sich, den Obrigkeiten die Vcrthcilung von 1094 August 1703. ungefähr 1000 Personen — so viele werden nach Angabe der Prediger der Eidgenossenschaft zur Last fallen und zwar für Basel und St. Gallen nach dem Thcilungsmodus von 1686 und für Schaffhauscn nach ^ heutigen Erklärung zu empfehlen. Der Vorschlag geht dahin: 1. Die Prediger Petit und Chion begebt sich schleunig nach Berlin, um von ihrem diesmaligen Landesfürsten einen sichern Wohnsiz zu erhalten > ^ diesem Ende erhalten sie in gemeinem evangelischem Namen ein Empfehlungsschreiben an den König. AiN schießt den Predigern auf gemeinsame Rechnung 100 Thaler Reisegeld vor. 2. Als Zeitpunkt der »» ständigen Abreise der Flüchtlinge aus der Eidgenossenschaft wird der 1. Octobcr nächsthin angcnon»""' 3. Von deil 1000 Personen übernehmen Zürich 250, Bern 355, Basel 130, Schaffhauscn 80, St. Galle» ^ ^ Mülhausen und Biel je 20, Neuenbürg 30, Ncuenstadt 8; die übrigen 47 sollen aus den milden 6)"' von Glaruö, Appenzell und Graubündcn erhalten werden. 4. Nach Genehmigung dieses Antrages ff" Zürich und Bern Commissärc nach Genf oder in das Waadtland, um die Flüchtlinge für jeden cinff Stand auszuheben. 5. Sollte die Entfernung der Leute aus irgend einem Grunde auf den 1. Octobcr möglich werden, so soll der Aufenthalt in der Eidgenossenschaft auf keinen Fall länger als bis zum >»W Frühjahr gewährt werden. 6. Zürich bleibt überlassen, bei dem französischen Gesandten einen Paß »»' suchen, dessen sich die Glaubensgenossen bei ihrer Reise den Rhein hinunter bedienen können. An ^ zell, Graubünden, Neuenbürg und Neucnstadt gehen die betreffenden Bittschreibcn ab. Von Zürich/ ^ Basel und Schaffhauscn geht noch während der Konferenz die völlige Guthcißung des Antrages ei»! ^ Gesandten der übrigen Orte werden denselben ihren Obern mündlich empfehlen. Die Commissäre werden ^ nun beförderlich in Genf oder Nidau einfinden und die Vollziehung der Schlußnahmc nach Inhalt des ' schieds vom September 1698 in's Werk sczen. Bern macht noch den Vorbehalt, wenn von den dieser Flüchtlinge einige sich in seinen Landen niederlassen, später aber verarmen würden, könnte es d» pflegung nur nach Bctrcffniß übernehmen. Schließlich werden die Gesandten von Zürich und Bern iff ^ von dem französischen Gesandten den Flüchtlingen den freien Paß auszuwirken. «. Auf die Anfrage, ^ sich mit dem Toggcnburgcrgcschäft verhalte, gibt der Gesandte von Glaruö die Klagepunkte des , und bezieht sich im Weitem auf den Ausgang der am lezten Sonntag in Schwpz diesfalls gehaltenen ' ^ gemeinde, wobei man es bewenden läßt. «I. Die Gesandten von Bern und Basel werden beauftrag ^ um die Person, die Obliegenheiten und Salarirung des aus leztcr JahrrcchnungStagsazung zur ^ gekommenen Agenten der evangelischen Eidgenossenschaft in Paris zu informircn und auf nächster kunft darüber zu berichten. Schaffhauscn, das dabei kein besonderes Interesse zu haben meint, r»t! sich der Sache ganz. August 1703- 1095 52». Konferenz der Städte Zürich, Bern, Basel, Schaphausen und St. Gallen und der vordcrösterreichischen Regierung. Rorschach. 170.'!, 20. August. EtaatSarchiv Bcr». Allg. Sidg- Abschiede Bd- SSS. S. 571. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Locher, des kleinen Raths, Hans Kaspar Landolt, des großen n,z ^ . ^^rn. HanS Jakob Stettlcr, Comercicnrath. Basel. HanS Jakob Hcnslcr, Vorstand dcö kauf- O,t ^ Direktoriums; HanS Lucas Krug, Bcisizcr des Direktoriums. Schaphausen. HanS Heinrich 'Ünicister, Vorstand des kaufmännischen DircctoriumS; Stephan Spleiß, Hofmeister. Stadt St. H u. Sebastian Kunz, des Raths; Jakob Schlumpf, älter, Marktvorgchcr. Für die vorderöstcrrcichischc ^ung Graf Franz Maximilian von Königscgg. viel,^ ^ ^^"lercnz tritt zusammen, um mit dem Abgeordneten der österreichischen Regierung sich über die vers. ' ^"kercien der österreichischen Zollbehörden zu unterreden. Da nicht alle Gesandten mit Crcditivcn ^bor>>" gar keine abgegeben. Die Mehrheit beschließt, den Grafen von Königsegg mit „hoch- ^es, ^ stnädigcr Herr" zu betiteln; Bern findet aber, man gehe damit zu weit. Die Konferenz will ihre /"'fangs nur mündlich anbringen, versteht sich aber schließlich nach vergeblichem Sträuben dazu, einzureichen. ES sind folgende: 1. An den österreichischen Zollstättcn werden den eidgenössischen ^rspr»^" Zollcinnchmcrn und Contrcbandistcn zum öfter» innoccnte Waarcn troz der authentischen angehalten, geöffnet und verkauft. Dieses ungute Verfahren soll ein für alle Mal abgestellt ^lchc ^gcnübcr der Zumuthung, die eidgenössischen Waaren mit neuen Declarationen zu begleiten, frühx^^" ihres allzu scharfen Inhaltes unmöglich eidlich bestätigt werden können, wird verlangt, daß die vster^j, während des jczigcn Krieges gebräuchlichen Ursprungszeugnisse angenommen werden. 3. Die ^ ^ ^vgierung soll ein spccificirtcs Vcrzeichniß aller Waarcn, welche als Contrcbandc gelten, einreichen, >verd^ ^^iichcr Mann weiß, wie er vorzugehen hat. 4. Für den Fall, wo Einem Waarcn abgcstosscn soll, diejenige Amtsstcllc bekannt gegeben werden, bei der der Eigcnthümcr der Waarc sich anmelden ^"üssärs ^ ^ie bisher, von einem Ort nach dem andern gewiesen werde. 5. Das Verbot dcö Tut ^Ere, wonach den Fuhrleuten die Straße über den Randen durch daS Frickthal und andere ^tfertia!^^"^" abgeschlagen wurden, und sie einzig an die Straße über Liptingen gebunden sein sollen, Host ^ nicht, denn wenn auch der Paß über den Randen gebraucht wird, erleidet der österreichische ^ °) icinen Eintrag, da diese Fuhrwerke die Zollstättc Horb gleichwohl passircn müssen. 6. Eö soll ^iler u„h Zolles an den Zollstättcn zu Gebrahhofcn, Leutenhofen, Weingarten, Fcldkirch, Stakcn- ^ svll Vkx °^^"vicd, welche wider den Erbvcrcin und den Vertrag von 1654 geht, untersagt werden. 7. ^'Ündc,, ^"^Üung getroffen werden, daß die eidgenössischen Orte künftig mit allen wider die Erbvcrcinigung "Zungen verschont werden. Beigefügt werden noch die Formularicn für Declarationen von und für zollfreie, innoccnte Waarcn, welche von nun an durchgängig gebraucht und ^rungx»^ ^cn. Die Confcrenz dringt besonders darauf, daß die wegen der Contrcbandcwaarcn auf- welche den Verträgen zuwiderlaufen, vollständig abgeschafft werden. Die zollfreien Waarcn 1096 August 1703. betreffend, findet Graf KönigSegg die Vorlegung von UrsprungSschcincn für nothwcndig, damit man welche eidgenössischen Waaren wirklich zollfrei oder zollpflichtig seien und um den Zolldefraudationen zu bcgcg»^ Was die Contrebandcwaaren anbetrifft, sei dem Kaiser sehr daran gelegen, deren Ausfuhr zu hintertreibt und was den Eidgenossen nicht geradezu unentbehrlich sei, im Reiche zurükzubehalten. Es sei wenig Hoff»"'^ vorhanden, daß die verlangte Abschaffung der Pässe, durch welche allein die unlimitirte Veräußerung Contrebandcwaaren verwehrt werden könne, gewährt werde. Nach langen und zähen Unterhandlungen gibt von KönigSegg insoweit nach, daß der Handel mit innocentcn Waaren aus dem Reich ganz frei ungehindert verbleibe, und cS hiefür keiner Ursprungsschcine bedürfe, außer wenn jene als eidgenössisch^ " ' V 1', ' ^ ^ > .u freies Gut dcclarirt seien. Betreffend die Contrebandcwaaren wird, unter Vorbehalt der kaiserlichen Ratifit nur die jeweilige Einfuhr des täglichen eigenen Bedarfs zugegeben, ebenso Waaren, die nicht pure sind, als Stahl, Kupfer und Sensen. Dabei behalten sich jedoch die Eidgenossen die Bcstimmungc» ErbvcrcinS und des Vertrages von 1654 deutlich vor. Schließlich wird noch ein Formular für die Dcclaraü scheine vereinbart und jedem Thcil ein Muster zugestellt. 529. Coilferenz der IV Schivmorte der Stadt Rapperswyl. lUappcrswyl. 1701, 21. August. Landcdarchw Schwitz. Abschiede. Gesandte: Uri. Joseph Anton Püntiner, alt-Landammann; Johann Ulrich Püntincr, Statt^'^ Schwpz. Franz Leodegar Nideröst, Landammann und Landshauptmann; Johann Rudolph Schindler, Landammann. Untcrwaldcn. Johann Jakob Bücher, des Raths von Obwaldcn; Joseph Jgnaz ^ . Statthalter von Nidwaldcn. Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Johann Kaspar N Statthalter. Das Verhandelte sehe man i» dem Abschnitte Schirm ortsangelegen Helten: Rapperswyl. Art. 18.—24. ^ Eine abermalige Confercnz der Schirmortc in Brunnen am 25. September, an der Nidwaldr"^,s. Statthalter Stultz und Kanzler Lussi thcilnahm, erließ ein eindringliches Abmahnungsschrciben an von seiner Hartnäkigkeit abzustehen. Räthe und Landleute von Nidwaldcn, denen den 29. September / Bericht erstattet worden, beschließen, wenn es gegen die Widersinnigen zu einer Ruptur kommen Uri sofort eine neue Zusammenkunft anzuordnen. ^ r? Landcöarchiv Nidwaldcn - Protololl der Landbgenicinden und gesessenen Riiihe v. 2v. September August u, September 1703. 1097 SSV. Jahrrechnung der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Bellenz. 1703, 24. August. Der Abschied fehlt. Nidwaldcn gibt seinem Gesandten Obcrvogt Sebastian Remigius Kaiser folgende ! nictilm. 1. Einige Particularen, mit denen der Rath zu Bellenz oder eine andere Gemeinde der Graf- einc^ nuch etwas intcressirt ist, hatten wider obrigkeitliche» Befehl in klemmen, sehr thcuern Zeiten e namhafte Quantität Korn und Salz außer die Bcllenzcr Jurisdiction verkauft und waren dafür streng >» O ^rden, mit der Weisung, die Strafe angemessen auf die Fehlbaren zu vcrthcilcn. Da lczt'cres nicht gebracht sei und man vielleicht bishin durch die Finger gesehen habe, soll der Gesandte sich über ku Sachverhalt Kenntniß verschaffen und wider die Fchlbarc» und Ungehorsamen mit gebührender Strafe lgehcn, sofern sich der Evmmissär der ersten Instanz cntschlage. 2. Es soll untersucht werden, ob die 309 Bey""' Koste», welche für die 1697 befohlene Erbcsscrung des Dragonats ergangen sind, vom Rathe zu kuz, wie befohlen worden, auf die betreffenden Anstösser verlegt worden seien, oder ob die Last den armen der^I^"^" aufgebürdet wurde; im leztcrn Fall sollen die Schuldigen bestraft werden. 3. Da der Rath sich . ' Währung von Burrcn, zu der Main Anton Molo laut Ortsstimmeu befugt war, widcrsezt hat, soll dix ^"geschritten werden, auch ist eine Untersuchung gegen einen gewissen frühern Spitalvogt, der wider tatuten ein dem Spital gehöriges Gut erworben hat, vorzunehmen. 4. Wenn an Tag kommt, daß a» ^"^"^arcn mit Doctor Cossogno heimliche und gefährliche Korrespondenz pflegen und somit das scl^e Mandat der Orte Schwyz und Nidwaldcn übertreten, sollen sie bestraft werde». 5. Der Land- we >. soll zu dem ihr gehörigen Salzcontingcnt und zu den ihr vcrarrcstirte» Schafen vcrholfen Roy"' ^ Betreff der bündnerischcn Grcnzvcrlczunge» soll der Commissär von den drei Gemeinden salien^"' ^allanca und St. Victor die Stellung der Fehlbaren verlangen und fruchtlosen Falls zu Rcpres- schrcitcn. vandcsarchw Ntywaldc»: Wochenrathsprotololl v. n. August I70Z, lol. 418. SSI. Couferenz voll Schwyz, Glarus und Abt voll St. Gallen. Einsiedel,». 1703, 4. u 5. September. ^a kein Abschied ausgefertigt wurde, sind wir auf folgende Acten angewiesen: Tgg-- 1793, lg. August. Der Abt von St. Galle» an Schwyz. Da Glarus seines Orts seit der lezten ^chtg, ^ Untcrthancn im Tvggcnburg zur Austragung der schwebenden Streitigkeit mit dem Abt de» ^^nnt hat und ein Gleiches bei Schwyz anwerbe, crmahnt der Abt, bei dem Beschlüsse der Zagere»/ ^bleiben, und ersucht, zur gütlichen Abhebung der Anstände nochmals zu einer besondern Con- ^lusaininenzutretcn. Landcsarchw Schwyz - Acten Toggenburgerlrteg. und ^ August. Gemäß gleichzeitigem LandSgemeindebcschluß beruft Schwyz die Orte Glarus Wedeln ' Gallen nebst den Toggcnburgcrn auf den 4. September zu einer Confcrenz nach Ein- ^ Vundesarchiv Schwyz. A. a. O. Unsere ^ ^ Der Abt von St. Gallen an Schwyz. Der Abt werde der ausgeschriebenen ^gcbrln gebe», wenn daselbst lediglich die Punkte, die er klagend der lezten Tagsazung y.,, 'br richtiges Ort gestellt werden; bevor das geschehen sei, lasse er sich mit den Toggcnburgcrn ^rten nicht ein. 138 1098 October 1703. In der Rükantwort vom 30. August erklärt Schwyz, die Landsgemeinde habe bei Ansezung der E""' serenz allerdings die Meinung gehabt, daß vorerst die Anstände der zwei Orte mit dem Abte verha»^ werden sollen. Landesarchiv Schwyz. A. a, o. 4. 1703, 5. September. Einsicdcln. Schwyz und Glarus an Schultheiß, Räthe, Ausschüsse und La»"' lcute des Toggenburgs. Da bei der Landrechtscrneuerung vom 5. Juni viele Landleute ausgeblieben w«rc"' und nicht bekannt ist, ob dies aus Furcht vor dem Mandat des Abtes, oder aus ehrenhafter Roth, oder a" vorsäzlichcm Widerstreben geschehen, soll hierüber Bericht erstattet werden. Ebenso wird eine kategonl ^ Erklärung abverlangt, ob die gesammte Grafschaft als mitbetheiligt die Rechte der zwei Stände wider "' Anstrcitungen mit Rath und That unterstüzen wolle oder nicht. Es sollen in aller Stille und Bescheide»^ sämmtlichc Gemeinden zu einer Entschließung, die dem Landrath schriftlich einzugeben ist, angehalten werde" Landesarchiv Schwyz. A. a. 5. 1703, 13. September. Bericht über die Conferenzverhandlungcn von Landschreiber Dinner Glarus an Stadtschrcibcr Werdmüller in Zürich. 1. Als man von den st. gallischen Rüthen vcrneh"^' wollte, ob sie im Namen ihres Principalen das jüngst mit beiden Orten beschworne Landrecht der Land" für gültig halten oder nicht, haben sie dem rundweg widersprochen. Herr Wißmann sagte, wiewohl " höflicher Protestatio», nichts zu protokollircn, weil man nur pro inkormationo hierüber rede, der Gru» >' der Landrechte gehe dahin, daß man in vertraulicher Nachbarschaft leben möge; es seien ja Pflichten Pflichten versprochen worden; beide Thcile haben ihre Rechte und Gerechtigkeiten vorbehalten, also dieses Landrecht dem Vorbehalt entgegen; zudem sei dieses Landrecht in die hundert, zweihundert Jahre » mehr beschworen worden, sondern nur jenes des Abts Ulrich. Herr Statthalter ?- Gemsch hat sich herausgelassen und gesagt, man wisse von diesem Landrccht sauber nichts; es sei dieses Landrccht «ubw? aufgerichtet worden; und gesezt auch, es wäre ein Landrecht gewesen, so wäre es in dem von Abt > ^ verschlungen worden. Wie beide Orte das Wort subroptitis verstehen und aufgenommen haben, ist leicht > errathen. Auch sagten diese beiden Herren, sie hätten zwar noch mehr Gründe, aber für dies Mal . Mehreres nicht. Die Gesandten wollten diese vernehmen, da sie die andern gar nicht annehmen kön» ^ allein jene beharrtcn auf ihrer Meinung und schlugen Recht vor. 2. Daraufhin ist von den Dcputirü» ^ beiden Orte die Frage erhoben worden, wie der Sache zu thun sei und wie man die, welche das nicht geschworen, zur Gebühr weisen wolle, ob man das Recht gestehen oder ohne weiters die Ungchorl"^ mit Gewalt handhaben wolle. Das leztere konnte zwar von den (andern) Orten nicht wohl aufgcnr"" ^ werden, allein es gäbe der Sache einen Trieb. Endlich ist gutbefunden und abgeredet worden, auf Orte Erkanntniß ein Schreiben an die Toggenburgcr zu erlassen. Staatsarchiv Zürich - Actc» Gesandte waren von Schwyz: Franz Leodegar Nideröst, Landammann, und Rathsherr Joseph Stadler; von Glarus: Landammann Johann Heinrich Zwicki und Statthalter Johann Kaspar Müller, Seite des Abtes: ?- Johann Baptist Gemsch, Statthalter, und Franz Diethclm von Wißmann. ^ Landesarchiv Schwyz! Acte» Tvgg^ 532. Postconferenz zwischen Zürich und Stadt St. Gallen. Clgg. l7t>.t, 2. Oktober. Es ist kein Abschied gefunden worden; daß aber die Besprechung stattgefunden, ist bezeugt ^^rti Zusage der Marktvorgeherschaft in St. Gallen vom 28. September 1703, den nach Elgg ausgcsch"'^ Congreß wegen des doppelten Alternativrittes zu besuchen. Staatsarchiv Zürich - Acte» Stadt s«. October 1703. 1099 533. Konferenz von Schwyz und Glarus und der Ausschüsse der Toggenburger. Einsiedel,,. 1701, 1». bis LS. October. Stlstsarchiv St. Mall«». >cta bist Rubr. XNI, FaSc. 27. Elil Schivyz. Franz Leodcgar Nidcröst, Landammann; Joseph Anton Stadler, des Raths, und Schorno, Richter. Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Johann Kaspar Müller, ^ Mltcr. Toggcnburg. Jakob Gallati und Fridolin Blumcr, beide alt-Landvogt und des Raths zu Hclcl^ ^kdncr; Hauptmann Johann Rudolph Keller; Sckclmcistcr Niklaus Rüdlingcr; Lieutenant Johann Mr Bosch; Lieutenant Joseph Kunz und Bauincistcr Johann Kaspar Wirth. ^ ^bt das eidgenössische Recht wirklich angerufen hat, muß man sich verfaßt machen, ob man iMehcn will, und wenn ja, ob zu diesem Zwck nicht unter Mitwirkung aller drei Parteien der wahre Es Gcgcnsaz zu der Klageschrift des AbtcS, in einem laetum talc niedergelegt werden soll, des ^ beschlossen, an der Hand des von Schwyz vorläufig aufgestellten Gcgcnmcmorials Punkt für Punkt ^ ^lrcitgeschäftcs zu durchgehen. Dabei findet man, daß der ganze Streit seitens dcS Abtes, der " Tausas keine Anregung gcthan, auf den Hauptsaz abgestellt werde, ob das Landrccht der toggcn- cg . ilandlcutc neben dem Landrccht des Abtes Ulrich auf seinem Fuße zu Recht bestehen könne oder ob Aachdcm man das einläßliche schwyzerische Gutachten abgehört, und die darin angeführten cj„xn, q! ben Originalurkunden verglichen und gleichlautend gemacht hat, wird die Rcdaction desselben später,, vem drei Mitgliedern zugewiesen, der sofort den Aufsaz abfaßt und der Session in einer Drte ^""6 vorlegt. Da dasselbe weitläufig ist und dessen völlige Mitthcilung an die eidgenössischen u»j> .j>, ^ ^)unlich erscheint, soll nur ein gedrängter Auszug desselben zur Versendung kommen. II. (Schwyz Ratification der Obrigkeiten wird beschlossen, durch eine Gesandtschaft, in der auch "^^en sein soll, den Ständen Zürich und Luccrn die Rechtsstellung von Schwyz, GlaruS und Ziagen dermaligcn Streit darzuthun tlnd die vom Abt den eidgenössischen Ständen schriftlich mitgcthciltcn ^sandtivi' .^^"icgen lind dessen ausgestreuten unguten Wahn von den Angeschuldigten abzuwenden. Diese ^llan bestehend in Landvogt Stadler und vr. Gilg Christoph Schorno von Schwyz, Landvogt Jakob ^dliiw"ilandvogt Fridolin Blumcr von Glarus und Hauptmann Johann Rudolph Keller, NiklauS ^hnien d "Lieutenant Johann Melchior Büsch, soll daS große Memorial wohl zu ihrer Information mit- be„ ^hclbe jedoch nicht von der Hand geben. III. Die Toggenburger Ausschüsse, die mit und neben U»d djx «„ ^ dem Rechte stehen, klagen, daß sie bei solchen Missionen ihren gefangenen Landwcibcl ^ Hilfe ^äradirten Ausschüsse, als die in ihren Landcösachcn erfahrensten, sehr vermissen, weshalb sie platte» „ "bitten. Aus Mangel an Jnstructioir kann dermalen hierüber den Obern lediglich Bericht ^iipljH ^ IV. Schließlich werden noch gewisse Punkte, die dem factum talc noch einzuverleiben sind, Zander a>>^^ wird erinnert, daß man nun gemeinsame Sache machen, fcstzusammcnstchcn und " ^brcn und allem dem, was sich hierin noch zutragen mag, bcstcrmassen schüzcn und schirmen solle. 1100 October u, November 1703. 534. Conferenz der IV Schirmorte der Stadt Rapperswyl. Brunnen. 1703, 23. October. LandcSarchi« Nidwaldcn. Abschirde. Gesandte: Uri u. Schwyz. (Nicht bekannt.) Nidwaldcn. Melchior Dillicr, Landammann; Jgnaz Stultz, Statthalter. Glarus. (Ausgeblieben.) Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Schirmortsangelcgenhciten: Rapperswyl. Art. 25. Die Namen der nidwaldischen Gesandten aus dem dortigen Wochenrathsprotokoll vom 22. October kol. 436. 535. Conferenz der mit Savoyen verbündeten Orte. Lucern. 1703, 10. bis 24. November. Landesarchiv Zchivyz. Abschiede. Gesandte: Lucern. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr; Johann Schwytzer, Statthalter lind Vcnncr; Jost von Flcckcnstcin, des Raths; Franz Lconz Meyer, alt-Bauhcrr des Raths. Uri. Johann Martin Schmid, Landannnann; Joseph Anton Püntincr, alt-Landa»»"^ Schwyz. Franz Lcodegar Nideröst, Landannnann; Joseph Anton von Reding, alt-Sckclmeister; Joseph Anton Stadler. Untcrwalden. Niklaus Jmfcld, Landammann von Obwaldcn; Johann Dillier, Landannnann, und Joseph Jgnaz Stultz, Statthalter von Nidwaldcn. Zug. Johann Jakob Br"" ^ berg, Statthalter; Johann Kaspar Euster und Christoph Andcrinatt, beide alt-A»nnann. Katholisch (Entschuldigt.) Frciburg. Franz Augustin von Dicßbach, Schultheiß; Johann Peter Castclla, Sckcl""^ ^ Solothurn. Urs Suri, Schultheiß; Johann Ludwig von Roll, Vcnner. Appenzcll-Jnncrrh" Anton Maria Speck, Landammann. Abt von St. Gallen. Freiherr Gall Anton von Thurn. ej Nach Verrichtung deS eidgenössischen GrußcS wird dem apostolischcil Nuntius Vinccnze . Erzbischof von Laodicca, accrcditirt den 1k. Mai 1703, auf sein Ansuchen eine Audienz zu ihm Zeit bewilligt. Derselbe erscheint am ersten Tage, überreicht das Brcve, welches der Papst auf das Gesuch um Milderung der Dispcnötaxcn erlassen, versichert die katholischen Orte der steten Zunciguuö . Papstes und crmahnt sie zu fortwährender Treue gegen denselben. Das vorgelegte Brcve vom 8. Scp^' ^ enthält die Erlaubniß, daß künftig für den dritten Verwandtschaftsgrad auch der DispcnsationSgrU'^ ^ unFustinm loci werde zugelassen werden, und bezieht sich im Weitem auf die nähern MitthcilMbb" - Nuntius selbst. Nach beendigter Audienz wird hervorgehoben, wie groß die Wohlthat dieses neue» grundcS für die katholischen Orte sei, da in Folge der unter Angehörigen des gleichen Standes stattfindenden Verbindungen die Verwandtschaft vielseitiger werde und Fälle bekannt seien, wo für ^ November 1703. 1101 ^ ritte,, Grad über 400 Silbcrkrvncn bezahlt werden mußten. Es liege nun den Orten ob, diese Gnade ^^chlichcn Erläuterung zu bringen. Bisher haben nur zwei Dispensgründe bestanden, nämlich der »cr«,;" derjenige ob angustiam loei. Der crstcrc sei ehrlichen Familien und minder fiitdc"^^" Standes- und Adclöpcrsoncn schimpflich gewesen, weil er eigentlich nur auf solche Anwendung "»» ^ inüustria ot I-rboro vivunt; der zweite sei häufig beanstandet worden. Durch das Brcvc sei Taxe ^ Möglichkeit gegeben, daß sich ehrliche Leute auch des zweiten bedienen können, und daher eine mildere svllc haben. Dabei kommt aber auch die weitere Frage in Anregung, ob man nicht auch trachten dic ß c sowohl die Dispcnsgcldcr, wenigstens die aus einem nähern als dem dritten Grade fließenden, als >nit iv. ."""tioiiögebühren der Prälaten zu frommen Zwckcn in den Orten verwendet werden dürfen, namentlich Proti-o ^ großen Lasten, welche auö der Aufnahme von Konvertiten herrühren; zumal auch die »ach ze ^ Glaubensgenossen Vieles vcnvcnden. Es wird jedoch nicht für rathsam gehalten, ^chrcch> Gnade gleich eine größere zu begehren, und daher beschlossen, mit diesem bereits in dem ^dcssc,, ^ betreffend Milderung der Dispcntaxcn erwähnten Gegenstand noch einzuhalten. >vjH xch Kanzlei Luccrn beauftragt, die erhaltene Gnade dem Papste zu verdanken. Im Fernern ^od»r die mit der Vollziehung beauftragten Commissarien oder Pfarrer. I». Der '^rafcit N- die Stelle dcs nach Mailand zurükkchrendcn Karl Casati in der Person deö ^ t> Landi bezeichnet worden ist, reicht sein Beglaubigungsschreiben vom 27. October abhin 1102 November l70?> ein und hält in der ihm gestatteten Audienz eine weitläufige Proposition folgenden wesentlichen Inhaltes: ^ erscheine als Gesandter eines Hofes, welcher in Erthcilung seiner Befehle vorsichtig, in seiner Handlungsn'Nl' gemäßigt und gegen seine Verbündeten treu sei, und namentlich gegen die eidgenössische Republik eine ausrichte Zuneigung nähre. Vor drei Jahren habe der König den Thron von Spanien bestiegen und werde v"" seinen Unterthancn, selbst denen in der neuen Welt, geliebt und anerkannt. Der vom Hof in Wien Verbindung mit England und Holland gegen den König und seinen Großahnhcrrn, den König von reich, unternommene Krieg habe den Urhebern nichts als Verlust und Schmach bereitet; Schlachten und seien in Italien, Deutschland und Flandern verloren, und Flotten auf dem Meere zu Grunde gcgaibss" Unter diesen Umständen habe der Kaiser den seltsamen Einfall gehabt, den Erzherzog Karl als König ^ Spanien zu proclamiren; hätte er die Uebcrzeugung des Rechtes hiczu gehabt, so würde er damit nicht ^ lange gezögert haben; allein er habe dieses Mittel erst ergriffen, nachdem er genügsame Macht gesammelt haben geglaubt, wider das Recht ankämpfen zu können. Der König von Spanien erwarte, die Freunde st^ Krone werden erkennen, wie sehr ihm daö allgemeine Wohl am Herzen liege, und daß er sich im G0"" seines Rechtes ruhig dem Willen Gotteö hingebe, welcher die gerechte Sache Spaniens und Frankreichs bcsch und die arglistigen Anschläge derjenigen zu Schanden mache, welche sich unbedachtsam in diesen S einmischen. Man werde unschwer errathcn, daß er in lezterer Beziehung vom Herzog von Savoycn welcher mit Vcrlezung der heiligsten Tractatc, mit Verleugnung dcö Blutes, mit Ucberliefcrung seiner lll> thanen an alle Greuel des Kriegs sich gegen Spanien und Frankreich erhebe. Beweise er, wenn er kv> seine Anschuldigung, als habe ihm der König von Spanien die Treue gebrochen; man werde wenig ^ . haben, darzuthun, daß er selbst der Anfänger aller Feindseligkeit sei, und wenn die Orte der Eidgenosse"! seiner Bewerbung um Volk Gehör schenken wollten, so würden sie dadurch nicht nur ohne Unteri»"^ handeln, sondern dircct ihre Abneigung gegen beide Könige beweisen. Die beste Unterstüzung tvürdk'' Orte dem Herzog gewähren, indem sie ihm guten Rath ertheilten und für seine Vcrirrung intcrccdirtc»; würde er ihnen einst dafür dankbar sein. Er, der Gesandte, erwarte daher, cö werde auS der dieser Confercnz der Beschluß hervorgehen, nichts zu thun, was den beiden Königen und der der Eidgenosse"! selbst so nothwendigcn Erhaltung Philipp V. und seiner Monarchie nachthcilig sein könnte. J>" ^ anerbiete er in seinem neuen Amte alle ihm nur möglichen guten Dienste. «. 1. Da die Ucbersezung , Proposition viel Zeit erfordert, so wird die Angelegenheit dcö Herrn Intendant Mcllarede, den der ^ von Savoycn mit Schreiben vom 6. November als seinen Abgeordneten beglaubigt hat, vorgcnoninn" ^ nach Bclcsung der frühern Schreiben und Memoriale, welche einen Volksaufbruch zum Zwckc habe», ^ Bcrathung eingetreten. Da aber Mellarcde mittelst Eingabe vom 20. November einen AuSsch"!' ^ langt, um mit ihm das Nähere zu besprechen, so wird hicfür von jedem Ort ein Gesandter bczeich"'^ der Abgesandte auf's RathhauS zur Unterredung abgeholt. 2- Inzwischen wird auch noch von ^ Herrn Baron überbrachten Memorial deS französischen Gesandten vom 20. November Kcnntniß worin die Abweisung des Begehrens deö Herzogs von Savoycn verlangt und die Erwartung ausg0 wird, cS werde nichts verfügt werden, was den ältern Bündnissen mit Frankreich und Spanien könnte. 3. Ucber die Unterredung mit Herrn Mellarcde wird von dem Ausschüsse folgender Bericht 0 ^ Zuerst habe der Abgesandte die von Frankreich dem Herzog angethanen Unbilden erwähnt, u"d Versicherung ertheilt, derselbe werde, ungeachtet dcö schweren Kriegs, den verbündeten Orten seine ^ erfüllen; die Reparation seiner Festungen habe ihm dieses bisher nicht möglich gemacht. Der Bund 1103 November 170Z. » - s. o? »m niebt minder als 6000 Mann Acholischen Orten sei alt, die Roth und die Gefahr s s'^^ ^ ausstehenden Pensionen ""Ken müsse. Sobald diese Hilfe zugesagt set, werde der H ^ ^ ^ ^ic übrigen Ansprachen "b Stipendien für Studenten ausbezahlen und den Nest in ) > erwarteten MfStruppcn «... ... ... »° s-s°ud>- M «' nn..,.„.n UN» ""de man eine annehmbare Kapitulation anerbieten, weswegen e s. schwarzen Stäbe habe. ? vernehmen wünsche, waS für eine Bewandtmß es nut er e ^ Gesandtschaften meistens " Eröffnung der Ansichten über diese wichtigen Anwerbungen crg s ), vorläufige Prüfung der bestimmte Instruction nur zum Anhören und Hinterbringen a'geor e ' auf die ""cht aber führt zu folgenden Erwägungen: Daö Begehren des '^"wge ^ ^ wenigstens auf die "Korporation des Hcrzogthums Savoyen in den gcsammte» ^ ^ ^ pcS zusammenhabenden ^lisirung desselben, und drittens auf Abordnung d" furde^ 0 n ^ kM ^ ^cs. Der erste Punk, besch.ägt sonach die ganze ^ behandeln sein. Bekanntlich haben aber die Altvordern ^ ^ ^ . Klassen als dieselben d,z H„zog.h„>„ Burgund lieber Frankreich ^ ^^^^etrifft, so habe die Eidgenossenschaft . ^ gezogen. Was die Vcrsezung «savoyenS m du .ic Ncutralisirung der N?' ^"hin getrachtet, nicht von Einer Macht umschlossen zu wer ' _ ^ . katholischen Barschaft ste.s .t unlichst gefördert. Nachdem die ^ttalisiru^^ ^ s„ vueern a.n 2 April l690 und gleichen Jahre- im Ma. ^ ^ m J„ Betreff des "kartet werden, daß man sich bei den kriegführenden Mach u> Bcgründethcit dcS H .Millen P„„k.es spreche der Bund von 1651, Art. 2 und 2-^unzwe felha^ f»r W ^ i»/?"ch^' ^ 5" Herzog im eigenen Land bedrängt werde. "w c ^ Gegcnpflichten um. """'laransprachcn seiner Pflicht nachkomme, so wer e ^ „klärten Neutralität auch das ^ o weniger entwinden können, als mit der auf der Tagtazung n ' Necivrocation die Bünde und ^»Kunden worden war, allen verbündeten Fürsten gegen ge u: w ^ ^ ^^e.a.e h^ten. Die Einrede, der Herzog sei selbst der «uttr^t "'^h. ...f die Ncm/? bisherigen Uebung der Bcurthcilung der Orte. Indchm ^,^clitcn für alle Länder drz "'^""g Savoycnö beschränken, sondern cS müsse diese bei den knigmmi: jenseits des Gebim?'^ ""chgosucht werden, um so mehr, als die franzos»clnn . "'Vpu> ^ ^ ^ ^ Bundes den ^ picmonicsischc» und savoyischen Lande tingedruiMu teuw . ^ Mitteln den H"u>?' bie mit Savoyen verbündeten Orte n. B ^ Gesandtschaften hiefür dich, ins! ^lichten und Blutvergießen zu verhindern strele c-wriakeiten am 23. November an H>n» >»>«!" »°ch in V-iauSs-iM.» dl. Zuftimminn, i Grwtihnm, »"» nn ..n .in Sch.n».n n.n^n. .. '"echte ^ ^"'ch^ ausgcdrükt wird. Gleichzeitig wird auch an e f ... Svanicn und Savoyen ^l'endc/S" M)ern ^ ^ ^"''suchen"daß"der Krieg in den Landen des Herzog- Ca. "Ucs arbeiten, und namentlich zu erwirken suäun, ' . lassen könne. M »i. Tnzs..,nn, in B.»n. ...... V--wm°nng -M..N . '"ich,,, " ""luch'n «>rd mi< Hm» M-Un--»- »°chm»i« Un.-.ri»nn, »°h» . 7'- i,-»- im «nmm »-- H-«- »i- «''7""» V ^ auf dw Z^t Zusage dcS BolkSaufbruchcS, und der andern Hälfte I ) 1104 November 1703. Für die Hilfsvölkcr werde eine gute Kapitulation versprochen, wobei man auf die jüngste Ncding'schc abstellt möchte. Dagegen sei aber eingewendet worden, die Verhältnisse seien nicht gleich, weil jene in Friedcnszcib" geschlossen worden, und dermalen ein höherer Sold gefordert werden müsse. Obgleich die Orte nicht i"' Abschlicßung einer Kapitulation instruirt waren, so wird doch an Herrn Mcllarcdc das Ansuchen geß^' eine solche zu entwerfen, um für die Bcrathung Zeit zu gewinnen. Dabei sind sämmtlichc Orte Unverstand^ daß dieselbe nicht von den Officicrcn, sondern von den Obrigkeiten abzuschließen und so einzurichten sei, ^ Officicre und Soldaten mit Nuzcn und Ehre dienen können. Während dieser Bcrathung gehen von Mcllarcdc zwei vom 24. November datirte Schreiben ein. Im erstem wiederholt er die frühere Versichert rüksichtlich der Abtragung der Pensionen und Stipendien und verspricht einen Capitulationöcntwurf cinzugrt der jedoch erst nach beendigter Konferenz einging; in dem zweiten Schreiben berichtet er, in der Solothurn sei ein Piemontese vom französischen Gesandten in seine Residenz berufen und daselbst in's Gesang gesezt worden. Da durch diese völkerrechtswidrige Handlung zugleich die Souveränität eines cidgenössil ^ Standes vcrlczt worden sei, so verlangt Herr Mellarcde, daß die verbündeten Orte die Freilassung t Gefangenen fordern. Unter Voraussczung der Wahrheit spricht sich über diesen Vorfall allgemeine Entrup' aus, und es werden die Gesandten von Solothurn beauftragt, bei ihrer Heimkunft den Sachverhalt jss'' zu untersuchen, zutreffenden Falls Freilassung des Gefangenen und SatiSfactiou zu begehren und, wen» ^ Schwierigkeiten zeigen, die Orte dessen zu benachrichtigen, damit darüber auf die bevorstehende Tagb'^ instruirt werden könne, «l. Luccrn spricht sein Bedauern aus, daß es bisher nicht gesungen sei, den Schwyz und Glarus eines- und dem Abt von St. Gallen andernthcils waltenden Streit wegen Bcschn"'^ des toggenburgischcn LandrcchtcS beizulegen, und daß laut neuem Berichten in der Grafschaft Toglss" ^ ohne Subordination und Rüksicht für den LandcShcrrn verfahren werde. Allgemein wird anerkannt, dan ^ solches Zcrwürfniß den eidgenössischen Orten, namentlich bei diesen bedenklichen Zeiten sehr »achthcüU ^ Die Parteien werden daher ersucht, diesen Streit auf dem Weg der Minne oder des Rechtes auszntl^ Schwhz verdankt diese Anregung für sich und Namens des nicht vertretenen Standes Glarus, und von der Landsgcmcindc sei bereits erkannt, mit den mit dem Abt von St. Gallen in Burg- und stehenden Orten eine Konferenz zu halten, daher nicht nöthig sei, jezt weiter darüber zu verhandeln. , der Gesandte des AbtcS verdankt die wohlmeinenden Acußerungcn der Orte und verspricht, dieselben ^ Herrn rühmend zur Kenntniß zu bringen, v. Bei diesem Anlaß wird ein Schreiben verlesen, worin ^ sein Ausbleiben wegen zu späten Empfangs vcr Einladung entschuldigt. Es wird beschlossen, Confercnzprotokoll mitzutheilcn. l. Eine Bcrathung veranlaßt auch der voriges Jahr zwischen de»' und dem Abt von St. Gallen abgeschlossene Schirmtractat, welcher den eidgenössischen Bünden, dein ^ dem Abt und seinen Schirmortcn bestehenden Burg- und Landrccht, sowie der Erbeinung zuwiderlaufend ^ wird, indem dieser die Pflicht einer thätlichcn Hilfeleistung unterschoben werde. Durch diesen Tracn" das eidgenössische Vertrauen und das Ansehen der Orte erschüttert, weil darin der Schein liege, dieselben nicht im Stande, ihre angegriffenen Eid- und Bundesgenossen mit der Hilfe Gottes >»^ ^ Macht vor fremden Unbilden zu vcrthcidigen. Die Ergebung des Stiftes in fremden Schirm össw ^ Völkern die Pforten der Eidgenossenschaft, pflanze Mißtrauen, namentlich durch den Auödruk „abgerisb^ und errege gerechtes Bedenken, wie cö um das Recht der Schirmorte stehe, daß Land und Schill offen stehen sollen, während darin fremde Besitzungen aufgenommen werden wollen. Auf diese crwicdcrt der Gesandte des Abtes, in dem Ausschreiben sei über diesen Punkt nichts enthalten November 17t)3. 1105 sich ^ dasjenige beziehen, »vaö hierüber auf der lcztcn Jahrrcchnungstagsazung eröffnet worden ^ -Nit dieser aliöwcichcndcit Antwort könne» sich die Orte nicht begnügen, und es wird daher der äbtischc daß""^ scincm Herrn hicvon Mitthcilling zll machen und die Erwartung gegen ihn auszusprechen, ^ >olchc Mittel ergreifen werde, welche weiteres Einschreiten der Tagsaznng entbehrlich machen können. Ans Solothurn sind nicht instruirt, hoffen aber, daß noch Mittlcl aufgefunden werden niöchtcn, diesen die q, ^^"igen. Lucern bringt in Bcrathung, ob lind wie man das Schreiben, wodurch der Kaiser dieser Sohneö, Erzherzogs Karl, als König von Spanien anzeigt und dessen Anerkennung in H^.^si^Ichaft begehrt, beantworten »volle. Da die meisten Orte nicht instruirt sind und daS Schreiben "6 »ach Baden gewiesen ist, so wird es »ü rokeronclum genommen. Einige Orte meinten, man hätte ^ U""/ " 'I', ' ' v - das, > . " "sich zu allem, was der Kaiser selbst verlange, beifügen können. Ii. Bon Uri wird getadelt, allzu eigenmächtig Tagsazungen aus- und abschreibe, sich vorher um die Kommlichkcit der Orte leicht Tagsazungen, und zwar mehr für Fürsten- als für einheimische Geschäfte, einberufe, "'cht ^. ^"niionsschreibei» in unverfänglicher Weise, ohne eine Anerkennung auszusprechen, verdanken und Z iiliirci Kosten verursacht werden, »vogcgci» nothwcndig eine Remedlir angeordnet »verde» sollte. Diese dir . - ^ allgemein untcrstüzt und namentlich auch als nothwcndig bezeichnet, daß Zürich jeden Vorabend nb»vcir/> Agenden Akorgcn vertagten Geschäfte anzeige und von der fcstgcscztcn Tagesordnung nicht z» ^uccrn wird beauftragt, auf der nächsten Tagsazung im Namen der anwcscndcn Orte diesen Antrag dcr , '""cht ^inc »vcitläufige Digrcssion über die neulichcn Unruhe»» der Stadt Rappcröwpl, in hch, ^ ^ niöchtrn verschiedene Orte durch unrichtige Berichte „inipressionirt" sein. Zu diesem Zwckc ^^chc» 1^58 die Rechte des HauscS HabSburg und hernach Oesterreichs an die IV Schirmortc, schirm ^ Stadt RappcrSwyl ergeben, übergegangen seien. Damals habe RappcrSwyl gcschtvorcn, den Als ' ""t Stadt, Schloß und Leuten, wie vormals Oesterreich, treu, gehorsam und gewärtig zu sein. ^Nich h, Stadt und Bürgern sich eine Streitigkeit erhöbe»», haben sie von den Schirmortc»» einen »>»d c»,/^^' ^'tvohl Oesterreich der Stadt erlaubt, einen Schultheißen zu wählen, Gericht und Recht ^ichkcj/ ^tutbann zu administrircn, sei solches nicht privative, sondern cumulativc und mit Wider- Uppers, ^^Khen, indem Oesterreich ungeachtet dieser crthciltcn Gnade öfter gerichtet babc. Als die ^»bc„ ""gefangen, den Prädicantcn Gehör zu geben und wider die I V Schirmorte zu predigen, ^>s aber ^ ^ ""gehalten, sich durch einen Revers zur Beibehaltung der katholischen Religion zu verpflichten, 'sicht so ^ ^"ppcrs»v»)lcr von ?icucn» in» Glauben gewankt und sich geäußert, sie seien den Schirmortc» ^Zsiri^ ^"^IMigkcit schuldig, ihnen auch den Zugang und das Proviant abgeschlagen, das Commercium H»h^' Religion geändert haben, und man sie dann in den Landfrieden habe einschließen ^ c»/" ^ Schirmortc vorbehalten, die Treulosen zu züchtigen, und darauf die Stadt gezwungen, ""s G ^»enniivrie oorvci)a»icn, oic ^rc»llo>cii zu z »lci )»>geii, »>I»V oaiuus v»r ^»aor gezwungen, ^sizt ^ ^ "der Ungnade zu ergeben. Sofort sei die Religion wieder geändert, Schultheiß und Rath gewählt »vordcn; die Privilegien der Stadt habe man ein halbes Jahr eingestellt und -»ch ^ ""d » . ^ ^Ur c ^ ^ ^ """ ^ ^ — . ^ verhi^t^ ^ limitirt, mit dein Vorbehalt, sofcril Schultheiß und Rath sich gegen die Schirmortc I»iß- habe» ^ dieselben ohne der Stadt Widerrede anders zu bcsezen. In den Jahren 1565, 1577 und i, -v v. ^ ^ '"cht »»ehr stattgefunden. Als Schultheiß Hunger seine Klagpunktc zu Brunnen eröffnet, ^ Schirmortc daselbst die Huldigung aufgenommen, wobei sie „gnädige Herren" genannt und ^^ig»»^ Gnadcnbricfe jc»vcilcn verlesen »vordcn seien. AuS Rüksicht auf die Kosten habe die I'unvrtc ein Abmahnungsschrcibcn an die Stadt erlassen, den Status quo nicht zu verändern; 1106 November 1703. dessen ungeachtet habe die Stadt dem Schultheiß Siegel und Schlüssel abgenommen und denselben in Burgcrversammlung abgesczt und den Hoflcuten den Rccurs an die Schirmortc verboten. Auf Beschw^ des Schultheißen sei aber der Rath durch Abgeordnete der Schirmorte wieder in den frühem Stand vcrffi worden; indessen haben die Rappcröwylcr den ihncil hinterlassen«! Receß wieder als unannehmbar zurükgcsa"^ und nachdem sie sich mit dem Schultheiß abgefunden, haben sie geglaubt, die Schirmorte würden die nun auch ruhen lassen. Da aber dieselbe noch immer pendcnt sei und von den Rapperswylcrn entstellt so erwarten die Schirmorte mit Rüksicht auf die wichtige Lage der Stadt im Nothfall Untcrstüzung- Relation wird Uri verdankt, mit dem Versprechen, die Sache den Obrigkeiten zu hinterbringen. It. Rüksiäff der Ansprachen an Spanien wird in Erwägung gezogen, was für Vorbehalte man bei Erklärung der v sezung des Bundes nach dem Tode Karl II. gemacht, was Spanien damals versprochen, und wie >vc> davon bisher gehalten worden sei. Schon seien von den fünf Jahren drei verflossen, und bis zum ^ des fünften werden sechs Pensionen verfallen sein. Noch bei Lebzeiten des lczten Königs habe man über ^ Ansprachen spccificirtc Rechnung eingegeben, sowohl über die Pensionen, als über die Forderungen Erivcllischcn und anderer Regimenter. Dem entgegen spreche man immer von eurer Liquidation der Rechnum ^ um unter dem Vorwandc des allfällig noch zu Berichtigenden die Bezahlung des Liquiden verzögern^ können. Um endlich zu einem Resultat zu gelangen, wird eine Abordnung an den spanischen gcschikt, um auf die Berichtigung der Ansprachen zu dringen und zugleich die Ncutralisirung Savoyenö ^ regen. Ucber den Erfolg berichtet diese, der Gesandte habe alles Gute verheißen und die bezüglichen und Rechnungen verlangt, um dann in dieser Sache einen besonder» Courier nach Madrid senden zu kr'" ^ wegen der savoyischcn Neutralität werde er an höhere Stelle gelangen. Diese Relation wird der Abo^ ^ und vorzüglich ihrem Sprecher, Schultheiß Dürler, verdankt und der Kanzlei der Auftrag erthcilff ^ Mcmorialc und Rechnungen dem spanischen Gesandten zuzufcrtigcn. Zum Schlüsse wird diesem seine schriftlich verdankt, zu seinem Amte Glük gewünscht, dem Könige die Versicherung bundesgcnössisch^ " ^ erneuert und dem Gesandten das Interesse der verbündeten Orte bestens empfohlen. I. In Betreff ^ wiederholten Forderung Zürichs, daß die Kosten des von ihm nach dem Thurgau abgesandten Kriegs ^ Hirzel von sämmtlichcn regierenden Orten getragen werden möchten, erklärt die Confcrenz neuerdings ^ ihrem frühem verneinenden Beschluß zu verbleiben, da diese Abscndung in Folge des Defcnsionals worden, während doch die meisten Orte nicht im Dcfcnsional stehen. UcbcrdieS sei im September ^ Landvögtcn von Baden aus eine Weisung crtheilt worden, wie sie sich bei augenfälligen Gefahren Vorrükcn fremder Heere gegen die Grenzen zu verhalten haben, so daß die vorschnelle Abordnung eines ^ rathcs überflüssig gewesen sei. Luccrn hätte zwar geglaubt, man sollte des bessern Einverständnisse^ entsprechen, in—z». (S. u. d. Vogt.) q. Auf die von Schwpz gestellte Frage, warum daS GeschO Anlegung eines Getreide- und Geldvorraths der geistlichen Stifte für die KriegSbedürfnissc der Orte in'S Stokcn gcrathcn sei, crwicdcrt Lucern, es habe gesehen, wie einige Gotteshäuser in den g ^ Vogteicn tcrgivcrsirt und boshafte Berichte nach Rom gelangt seien. Auf dies hin habe es die auf seinem Gebiete angehalten, stets einen JahrcSraub Getreide in Vorrath zu behalten, bis das »euc ^ ^ cingcheimsct sei. Dies habe anfangs viel Anstoß gegeben, jezt aber sei die Schwierigkeit übcrwundc»' sei nun bereit, mit den beteiligten Orten in den gemeinen Herrschaften ein Gleiches durchsczw Z" Diese Anregung wird nä rskerenäum genommen, r. (S. u. Thurgau.) Dccember l7t)Z. 1107 ^ Man seht auch in dem Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheitcn: ^Michaft ThileglNi. i». Art. 5Nl. Kriegs- », Militärwese». r. Art. 25l>. Jnstizsachen, Recht, Gericht Py , . 628. Stifte u. Klöster (Paradies). A°St" " A't. 273. Verschiedenes. ^ «. Art. 278. Beziehungen z. Bischef v. Cvme. 580. iche geinciiwidgeilössische Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen und Biel. Baden. !70.t, 0. Dccember. Staatsarchiv Lucer». Algchicdcband v. I7UZ, kol. »18. ^cr„ ^' Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Wcrdinüllcr, Statthalter. Lg. J^^ann Rudolph Sinner, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, alt-Vcnner und des Raths. John«,, Rudolph Dürler, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Franz Lconz Mcpcr, alt-Bauherr Karhs. Uri. Johann Martin Schund, Landammann; Oberst Joseph Anton Püntincr, alt-Land- ^"bg„n,. ^^rstlicutcnant Jost Anton Schmid, alt-Sckclmeistcr. Schwnz. Oberst Franz Lcodcgar Nidcröst, '"»Nil ""d des »»II Joseph Anton Stadler, Landvogt; Joseph Anton Rcding, alt-Sckclmeistcr. Untcrwaldcn. '"«US <> . ' - - » - - u, Teg, «> ""ücld, alt-Landammann von Obwaldcn; Melchior Dillicr, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Zurlaubcn, alt-Ammann; Oswald Hegglin, Sckclmcister; Johann Kaspar Eustcr, alt-Ammann. ^»rkh/> Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Kaspar Müller, Statthalter. Basel. Johann Balthasar ^orstzunftmcistcr; Andreas Burkhardt, Drcicrhcrr. Frei bürg. Franz Augustin von Dicßbach, Castclla, Sekclmeister. Solothurn. Urö Suri, Schultheiß; Johann Ludwig ^ch>i» "ud des Raths. Schaffhau sc n. Johann Konrad Wäpfer, alt-Burgcrmcistcr; Johann ^'^ühaltcr. Appenzell. Anton Maria Speck, Ritter, Landammann, von Jnnerrhodcn; Bartholome ^'andammann, von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thum, Ritter, ^dcr Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Laurenz ». ^^^'"oistcr. Biel. Peter Haas, Venncr und des Raths. ^blc>, >wdie Eröffnung, diese Tagsazung sei auf zweimaliges Begehren des savovischcn Abgehst» ^ ""d wegen Sperrung der Salz- und Fruchtzufuhr und des Handels aus dem Reich cin- ^ Rnksicht der Fruchtsperre beruft es sich auf eingegangene Schreiben dcS Landvogts im ^ des Commandantcn von Constanz, Graf Latour. Lcztcrcr entschuldige die Sperre mit Vorsorge .. "^'"3 der Magazine; übrigens werde man sich darüber um so weniger aufhalten, alö eine große dir ^ ^ Eidgenossenschaft geflüchtet worden sei und das Verbot wieder werde aufgehoben werden, ^thia»,"^"" angefüllt seien. Obschon diese Sperre der Erbcinung zutvidcrläuft, so findet mal, doch scin Act zu eifern; dagegen wird zur Vermeidung aller Conscqucnzcn Baron von ^chtc ""gefragt, wie cö damit gemeint sei, wie lange diese Sperre währen soll und ob die eigenen ^ AiUch^ grossen im Reich, namentlich jene derer von Schaffhauscn, auch vorenthalten werden wollen. darauf lautet fast ganz gleich wie daö Schreiben deS Commandanten Latour; in Betreff der 1108 December 1793. cigcncn Früchte der Eidgenossen halte er die Sperre nicht für anwendbar; damit aber kein Betrug unterlaß möchten ihm die Eigcnthümcr die Quantität angeben, worauf er ihnen Paßschcinc ausstellen lassen Diese Mitthcilung wird verdankt und damit das Gesuch verbunden, es möchte der Paß baldigst w>^ geöffnet und den Orten davon Anzeige gemacht werden. I». Baron von Grüth läßt bei diesem Anlaß fließen, daß dem Vernehmen nach das Schreiben des Grafen Latour mißfällig aufgenommen worden flu wird ihm hierauf vcrdeutct, dieser habe sich allerdings eines zu geringelt Titels bedient, worauf Herr Grüth entschuldigend crwicdcrt, Graf Latour sei stets Soldat gewesen und in solchen Sachen nicht erfahr^ «. Zürich berichtet, das bayerische Salz sei ganz gesperrt und vom tirolischcn bis auf wenige Zeit mehr passirt. Das Salz sei nun aber ein unentbehrliches Bcdürfniß, und um es zu bekommen, müsse a die Spedition der dahcrigcn Zahlungen sicher sein. Alle Orte, wenn auch nicht sämmtlich im SalM begriffen, beschließen, daß mit Baron von Grüth und mit dem französischen Gesandten, sobald sie nach kommen, über die Sicherung der Salzzufuhr unterhandelt werde. Beide zeigen sich bei der dann rrs ... Besprechung zu allen Diensten bereit und geben Anleitung, wohin man sich zu wenden habe. DcimP^ wird den 11. December an den Kaiser das schriftliche Gesuch gestellt, den Befehlshabern und Truppe"^ Befehl zu erthcilen, das bayerische Salz ungehindert passircn zu lassen. Ucberdics werden der kaiserliche ^ sandte van Trautmannsdorf und auf dem Privatwcgc der Minister Buol in Wien gebeten, dieses Gesuch untcrstüzen. Hinwieder werden der Kurfürst von Bayern und der französische General, Marschall von angegangen, das tirolischc Salz passircn zu lassen. An den lcztern übernimmt der französische Gesandte ^ eine besondere Empfehlung. Zu mehrerer Vorsorge wird auch an den General von Thüngcn ein erlassen, mit der Bitte, den Conimandantcn den Befehl zu crthcilc», daß sie das bayerische Salz, ulö ^ mchrigcs eidgenössisches Eigcnthum, bis zu einlangender Antwort des Kaisers ungehindert passircn ^ «I. Einen weitem Bcschwcrdcpunkt gegen das römische Reich eröffnet Zürich mit Rüksicht auf die H"""' „ des freien Verkehrs mittelst Einfübrung neuer Attcstationcn. Oesterreich fordert nämlich von den eine eidliche Anlobung: 1. daß die Waarcn, welche in das römische Reich gehen, in der Eidgenosse"! ^ gewachsen, zugcrüstct oder fabricirt worden seien; 2. daß die aus dem Reich in die Eidgenosflnsch"^ z gehenden Waarcn daselbst verschlissen und nicht an Feinde des Reiches versendet oder verkauft werde" werde vorgeschrieben, daß die Waarcn nur über Liptingcn passircn dürfen. Da diese Beschränkung"^ Erbcinung und den Zolltractatcn ganz zuwiderlaufen, wird beschlossen, bei Baron von Grüth dagegen Remonstrationen zu machen, e. (Ohne Abt von St. Gallen.) Zurükkommcnd auf das Schreiben, der Kaiser am 19. September an die XIII und zugewandten Orte der Eidgenossenschaft erlassen n»d ^ angezeigt hatte, daß er und der römische König sich der spanischen Succession cntschlagcn und diesig ^ Erzherzog Karl überlassen, welcher von den geheimen Confercnzräthcn als König von Spanien crkl" ^ ausgerufen worden sei, stellt Zürich in Umfrage, ob und wie man darauf antworten wolle. E6 w Meinung geltend gemacht, wenn man darauf antworten wolle, könne nicht mehr und nicht minder ^ werden, als man vor zwei Jahren gegen Frankreich projcctirt habe. Die Orte können sich aber > gcmcinfamcs Schreiben vergleiche», und so bleibt die Sache eingestellt. Inzwischen will man von Grüth zu vernehmen suchen, ob ein Schreiben, wie es an den König von Frankreich in Betreff fication von der Erhebung seines Enkels auf den spanischen Thron projcctirt worden war, würde. 1'. (Alle Orte.) Ein Notificationsschrcibcn des französischen Gesandten vom 19. November > ^ Einnahme der Stadt Landau und den über den Prinzen von Hessen crfochtcncn Sieg wird in gleicht Deccmber 1703. 1109 ^ bcaittwortcn beschlossen, wie früher gegen den kaiserlichen Gesandten geschah, als der gleiche Plaz von den die <5 " eingenommen worden war. Wegen dcS neuen Andrangs schlechter Rrichömünzcn wird auf Fcr, dcö vor Jahren erlassenen Mandates, welches so guten Erfolg gehabt habe, angetragen, dcrc berichtet, laut einer von Zürich vorgenommenen Probe diffcriren die neuen französischen Thaler, Wc ^ bezweifelt worden sei, nur unbedeutend vom Ncnnwerth. Die sogenannten Höggcrli habe man dem auf > ^ Drittels von einem Trcntc-Souöstükc entsprechend gefunden. Auf die Bemerkung, daß man erst ^ ^^brrechnungstagsazung der RcichSmünzcn halber eine Pcrordnung gemacht und in die gemeinen ssttn, ^üßt "'an "S dabei bewenden. Die neuen halben französischen Thaler laßt man bei ßröss verbleiben; die Höggerli dagegen werden auf zwölf Luccrncrschilling hcrabgcsczt. Ii. Auf die U,jx Herr Mcllarcde, Abgesandter des Herzogs von Savoycn, Audienz begehre, entsteht die Frage, bn>di^> und wo er gesczt »Verden soll. Da man ihm nicht den Charactcr eines ordentlichen Gc- kuiin, so wird er gleich dem General Adjutant Baron de lc Jap, welcher im Februar vorigen i» ^ gleichen Creditiv erschien, behandelt, durch zwei Gesandte und den Untcrvogt abgeholt und Position ^ Äka? ^ , , > — — ^ z» Herzog von Savoycn verübt, so sehr zu Herzen dringen, daß cS daö Gefühl der Anwesenden ^ide/ würde, wenn er von neuem die Umstände, unter welchen die savoyischcn Truppen im Dienste Hex. ^""» entwaffnet worden, und den Befehl deö Königs von Frankreich, mit seinen Truppen in dcS Her ^uidc einzufallen, schildern würde. Dieses unwürdige Verfahren bczwcke nichts Anderes, als den ,"^^cn, sein Land diesseits dcS Gebirges an Frankreich abzutreten, nachdem es lcztcrm nicht jcht ^rscn Zwck drirch Tractatc zu erreichen. Umsonst bemühe sich der französische Gesandte, solche esstonsstnbe in einen Sessel jenseits der Säule gegen die Uhr plazirt. Daselbst hält er eine Predigenden Inhaltes: Allen freien Ständen werde die Gcwaltthätigkcit, welche der König von Frank ^ sicl/^ ^^^kcn und die unerhörte Gcwaltthätigkcit zu beschönigen. Dieses Verfahren sei der Probierstein, ^s»ah»,x ^ rh bcr Eidgenossenschaft und allen freien Staaten gegenüber auöcrsehen, um an der Art der senigx,, / Herzog widerfahrenen Behandlung bemessen zu können, wie cö mit Gelegenheit gegen die- ">it Ziehen genug Uncmpfindlichkcit zeigen. Wer Völker in Frankreichs Sold oder ein Bündniß btt '', bicte schon einen hinreichenden Titel, daß der König die Herrschaft daselbst sich anmassc. Gerade ^^sppc.i Frankreich und Savoycn sei der Grund gewesen, welchen der französische Botschafter Haft b" Enttvaffnung der savoyischcn Truppen offen angegeben habe. Ob nun die Eidgcnosscn- ^ dürfe, da der Bund zwischen Frankreich und Savoycn über sechshundert Jahre alt H'e P beiden Häusern durch vielfache Heirathcn so heilige Bande dcö BlutcS geknüpft worden seien? ^ Eidgenossenschaft mit Frankreich »Verden ihr nicht als Schild dienen, »venu es lcztcrm ^lkiyvrhr ^ ^ Nachbarcn zu untcrdrüken und daS Land von allen Seiten einzuschließen. Thätlichc de» ^ Entwaffnung der in französischen Diensten stehenden Truppen zur Folge haben, wie es .^Hbarc>, geschehen sei. Die Eidgenossen haben von jeher die StaatSmaximc befolgt, verschiedene Mva^ ""b Huben daher auch Savoycn in dein Bunde mit Frankreich einbegriffen. Der Ge- ^ Eidgenossen wcrdcil die Untcrdrükung eines benachbarten Fürsten nicht gleichgültig ansehen, ^ Bisten, um sein Land gegen die Gcwaltthätigkcit Frankreichs zu dckcn. Dieses Gesuch sei Die -j.' Frankreich keineswegs zuwider und liege im augenfälligen Interesse der Eidgenossenschaft Hcrhrj, >''i kostbar, die Gefahr drohend und die Pflicht gebieterisch, den später» Generationen jene ehalten, welche die Altvordern erworben haben. I. Von dem Creditiv vom 2. Octobcr, durch 1110 December 170Z. welches der König von Spanien den Herrn Markgrafen Bcretti als Nachfolger des Grafen Karl Ea>a» ^ der Eigenschaft als Gesandten bei der Eidgenossenschaft beglaubigt, wird Notiz genommen. In einem M»»'^ vom 20. December empfiehlt derselbe der Tagsazung, auf das Hilfsgcsuch des Herzogs von Savoycn >»'^ einzutreten, da bei diesem keine Aufrichtigkeit zu finden sei und die Klugheit gebiete, der spanischen Monat befreundet zu bleiben. Dieses Memorial wird aä roksronelum genommen. It. Der französische Gel»» crthcilt die schriftliche Versicherung, daß während dieses Krieges die französischen und die bayerischen -i r»pp am Rhein, von Basel an bis an den Allsgang des Bodcnseeö weder Feindseligkeiten verüben, noch wegnehmen werden, sofern auch von den eidgenössischen Orten gegen den König von Frankreich und ^ Kurfürsten von Bayern nichts Feindseliges unternommen werde und die evangelischen Orte dem Herzog Savoycn keine Völker gewähren noch heimliche Werbungen zu seinen Gunsten gestatten. I. Da die i eidgenössischen Regimenter in kaiserlichen Diensten gcnöthigt sind, wegen Erhältlichmachung ihrer BcM auf eigene Kosten Jemand nach Wien abzuordnen, so wird auf Ansuchen der bcthciligtcn Orte unter gc>" ^ eidgenössischem Namen eine Empfehlung an den Kaiser lind an den kaiserlichen Gesandten, Grase» ^ Trautmannsdorf, bewilligt, i». Wie Berit berichtet, ist General Tcssö in Savoycn cingcrükt, hat Eh»'" ^ ohne Gewalt eingenommen, sich aber wieder etwas zurükgczogen, wahrscheinlich um mehr Truppen an si^ . ziehen. Nachdem es von diesem Bericht auch Frciburg Mitthcilung gemacht hatte, haben beide Stände^, eidgenössischem Herkommen und nach Anleitung des Dcfcnsionals je einen Gesandten an den General abgcschikt, mit dem Ansuchen, er möchte der Eidgenossenschaft zu Ehren und Gefallen von weitem Erobcr»^ in der eidgenössischen Nachbarschaft abstehen. Ein Bericht über den Erfolg sei wegen Kürze der >3^ nicht eingegangen. Diese Verwendung wird beiden Ständen bestens verdankt. Die katholischen Orü ' , des Weiter» bei, daß sie zu gleichem Zwek auch an den französischen Gesandten geschrieben und ihr ' durch die Gesandten von Solothurn noch mündlich haben untcrstüzen lassen. i>. In Bcrathung Position dcö savoyischen Abgeordneten und des Memorials des französischen Gesandten wird die Nothn»'»^^ hervorgehoben, an der alten Maxime festzuhalten, daß nicht nur die eidgenössischen Grenzen gewahrt, auch die Sicherheit der Nachbarschaft möglichst angestrebt werde, weswegen auch Savoycn in dci» ^ Frieden mit Frankreich eingeschlossen worden sei. Obschon nun die evangelischen Orte, die mit dci» von Savoycn nicht in Bündniß stehen, nicht instruirt sind, sich für eine Gencralncutralität der Lä»d^ ^ selben zu verwenden, viclwcnigcr ihm Hilfe zuzusagen, während die katholischen Orte zu einer Particularncutralität crbictig sind und sich besondere Bcrathung vorbehalten, wird doch im Interesse dcr ' ' ^ Sicherheit für nöthig gefunden, für die Erhaltung Savoyens die gleichen Schritte zu thun, wic Nachbarschaft am Rhein und Bodcnsce. Gleichzeitig wird von einigen Ständen des schwäbische» ^ durch den Obcrvogt Dilgcr, der mit einem Crcbitiv vom Bischof von Constanz versehen ist, sowie vo>» von Königscgg und Rothcnfcls das Gesuch gestellt, daß der erstem halber der ganze District vo» über Jmmcnstadt bis gegen Riedlingen, von dort der Donau entlang bis auf Rottwcil und von Schaffhauscn, des andern halber aber die Stadt Jmmcnstadt sammt der Grafschaft Rothcnfcls in gcsezt, diese Gegenden sowohl von den französischen als von den bayerischen Truppen mit allen Fei»!»' verschont und solches durch den französischen Gesandten auszuwirken gesucht »Verden möchte, ^ besagten Stände und der erwähnte Graf bereit seien, ihre Völker von der Armee zurükzuzichc» ihrem eigenen Commando zn halten, in der Weise, daß auch gegen die französischen und bayerische nichts Feindliches unternommen werden soll, wozu sie die Zustimmung des Kaisers auszuwirken sich ^ Dccembcr 1703. 1111 dak dicscs Gesuches wird als im wahre» Jutcrcsse der Eidgenossenschaft liegend befunden, und des ^uöichuß an den französischen Gesandten abgeordnet mit dem doppelten Austrag, die Ncutralisirung ^ ^^ogthums Savoycn sowie des erwähnten Districtcö am Rhein und Bodenscc auszuwirken zu suchen. crwicdcrt darauf, seine Instruction gehe nicht dahin, rüksichtlich aller Lande des Herzogs zu dari»^"' Vorschlag in Betreff des schwäbischen Districts sei ihm ganz neu und er müßte denn doch die Abc, Stände näher kennen. Nachdem der Ausschuß hierüber Bericht erstattet, wird dem savoyischcu Ulrustt"^" Mitthcilung gemacht. Dieser crwicdcrt, er sei einzig für die Ncutralisirung Savoycns der cv ' Sinne, daß die Kreise Tärantaisc und Mauricnnc, welche im vorigen Kriege nicht in ' ralität begriffen waren, ntin auch eingeschlossen würden. Auf diese Antwort wird eine nochmalige mit dem französischen Gesandten beschlossen, mit der Direktion, die bereits so gut wie verstell» """"'"lg wegen Bcrschonung der Städte und Pläze am Rhein und Bodenscc nicht mit der Sicherer ^ schwäbischen DistricteS zu vermischen und zu gefährden, und über die gestellte Bedingung, „wenn sondtc ^ Frindcn Frankreichs kein Volk geben," nähere Erläuterung zu verlangen. Der französische Gc- e»> . auf dieses Vorbringen, er wolle Alles, was ihm in Betreff SavopcnS vorgestellt worden sei, ^sichlh"^ ss^"^ch berichten und die dahcrigc Antwort den Orten mitthcilcn. Ein Gleiches verspricht er ^ ^ Sicherstellt»^ des ihm nun näher bezeichneten schwäbischen DistricteS. Über die oben angc- Sebci," ^"'^ln Worte erklärt er, sie haben den Sinn, daß die nicht verbündeten Orte Savoycn kein Volk so wenig die gesanuntcn Orte solches nach Schwaben schikcn mögen; von den mit Savoycn AtiH,^ ^rtcn habe er bemerkt, sie möchten über ihr Verhalten wohl auch rcflcctircn. Auf Verlangen dcö deg ^ Gesandte unterm 21. Dccembcr hierüber eine schriftliche Erklärung aus. Auf Ansuchen Dilgcr ist beim französischen Gesandten ausgewirkt worden, daß der kranke Bischof von ^c»>, ^ dem Rathc seiner Acrztc unbcunruhigt wieder nach McrSburg zurükkchren könne, wofür ihm, >vird dcr ^ ein sicheres Geleit durch französische oder bayerische Truppen zu Gebote stehe. Endlich ^ty'vrt "och ersucht, dahin wirken zu wollen, daß Savoycn in statu quo belassen werde, bis die w, ^ ^ Königs einlange. Gleich nach diesen Unterhandlungen ist von dem kaiserlichen Subdclcgirtcn ^Ugchc»^^ Wiitkc eingckommcn, wcgcit Ncutralisirling dcS schwäbischen DistricteS nicht weiter h»t ^ '' or sich darüber mündlich werde vernehmen lassen können. Der zu ihm gcschiktcn Commission biest ^öffnet, der Kaiser könne ohne Zustimmung seiner Alliirtcn diesfalls nichts zugeben, weshalb ^ "özuwarten sei. Man erachtet aber nicht für nöthig, mit dem französischen Gesandten hierüber ""om zweiten Memorial dringt Baron von Grüth nochmals auf das Fallenlassen aller ^ Sichcrstcllung des schwäbischen DistricteS, indem diese nur einen Schatten von ^"^)ren und die Bewegungen der kaiserlichen Völker nur lähmen könnte; dabei drükt er sein ^ hcgangcn sei, ohne über das Vorhaben seine Ansicht einzuholen. Die Er- A»f ^^^"^'Ülchcn Gesandten wird indessen den Obrigkeiten zur Erdaucrung zu hinterbringen beschlossen. ^ Berns wird der französische Gesandte ersucht, sich für die Freilassung dcö schon lange in ^>c» Erhaltenen Hauptmann Portcfaix voi« Jfcrtcn zu verwenden. Als der Gesandte darauf ^°^»d crthcilcn wollte, wird ihm bemerkt, cö sei die Auswechslung jenes gegen einen in i>, / französischen Officicr verabredet worden und liege der Schein von der Lcdigung dcS ^'"6 ^ Eidgenossen. Hierauf begehrt der Gesandte Einsicht des Vergleichs und LcdigungS- "'"rkt, das sei nun freilich eine neue Sache, die der Erwägung würdig sei. z». Nach Maß- ""Midlung "'bliche . 1112 Dccember 1703. gäbe des Abschiedes der lcztcn JahrrcchnungStagsazung wird von den Gesandten dcS Abtes von St. die Verantwortung über das zwischen de», Abt und dein Kaiser, als Erzherzog von Oesterreich, un^ 28. Juli 17l)2 abgeschlossene Bündniß verlangt. Dieselbe wird von Landhofincistcr Ringk verlesen und das Anerbieten gemacht, darüber mündlich jede gewünschte Erläuterung zu geben. Dieses Actcnstük e»0' folgende wesentliche Punkte: 1. Da bekanntlich der Kaiser und das römische Reich gegen die Bcsizna^'' des Hcrzogthums Mailand durch den Herzog von Anjou auf's nachdrüklichstc aufgetreten seien und des»» solche Deklarationen bekannt gemacht haben, welche dem Gotteshaus St. Gallen vermöge seiner Lage an Grenze des Reichs höchst bedenklich haben erscheinen müssen, sei es gezwungen gewesen, sich entweder angedrohten Nachtheilcn auözusezcn, oder auf die Fortsczung des mailändischcn Capitulats zu verzichte» ' sich von den katholischen Orten zu sondern. DaS Gotteshaus habe sich nun mit Prcisgcbung einer Fordet» von mehr als hundert tausend (Pf. Gld.) an dem mailändischcn Staat zu lczterm entschlossen. Für diese ' habe man sich durch den beanstandeten Tractat wieder etwas zu erholen gesucht. Man hätte den cidgcnöPl^ Orten davon gern Mitthcilung gemacht; die Erwägung aber, wie sich die protestantischen Orte wird», über dieses Capitulat ausgelassen, und die Gewißheit, daß die katholischen Orte den kurzen Bescheid würden, man wolle das Capitulat noch fernere fünf Jahre fortsczcn, habe den Ausschlag dahin gegeben, einer solchen Mitthcilung zu abstrahiren. 2. Das Gotteshaus sei seit achthundcrtundachtzchn Jahren t»6 ' den heutigen Tag in des Kaisers und des Reichs Schuz und Schirm gestanden und niit den Rechten und Privilegien ausgestattet worden, was die Diplome beweisen; dann sei es mit dem pnirinm»^ 8ti. UaUi oder der sogenannten alten Landschaft und später mit der Grafschaft Toggcnburg sannnt Hohr» ^ Niedern Gerichten, Zöllen, Geleit, Blutbann und Mannschaft belehnt worden. Die aus dieser Bcleh>» ^ entstehenden Pflichten habe das Gotteshaus nicht übersehen können und dieselben daher bei seinem Ei»'" den eidgenössischen Bund und im Burg- und Landrccht von 1451 sich vorbehalten. Damit werde d» ^ anstandung dcS fraglichen Tractatcs wohl fallen müssen, da dieser und das Burg- und Landrccht wolss einander bestehen können. 3. In Rüksicht der Erbeinung walten bekanntlich in der Eidgcnosscusch^ verschiedene Punkte, namentlich über die Pflicht zu thätlichcr Hilfe, cntgegengesczte Ansichten; Thal!» ^ es, daß im Jahr 1668 die Pflicht zu thätlichcr Hilfe anerkannt und die kaiserliche Ratification crthcilt worden sei. Aus verschiedenen Beispielen, vorzüglich von 15<)l), zeige sich, daß die mit d» ^ cinung verbundenen Angelegenheiten nicht immer mit gcsammtcr Hand verhandelt worden seien; ^ bei den eidgenössischen Tractatcn mit auswärtigen Mächten zwar meistens gemeinsam bcrathen worden seien sie doch öfter bloß von einzelnen Orten eingeleitet und erst nachher nach Umständen beschränkt worden. Man wolle sich nur erinnern, wie viel verschiedene Meinungen in Betreff der ^ grcssioncn obgewaltet und wie viel Widersprechendes diesfalls beschlossen worden sei. Im Jahr ^ die Orte dieses Punktes wegen einstimmig gewesen; diese Einstimmigkeit sei aber durch die besondere -' eines einzigen Ortes wieder so geändert worden, daß man bis auf den heutigen Tag damit mehr zu thuir habe. Beim Abschluß dcS dermalen in Frage liegenden Tractats sei daö Gotteshaus bei ^ ^ fassung von 1668 verblieben, habe aber dennoch die Vorsicht gehabt, in einem bcsondern Artikel ^ cinung und „der Orte dabei waltendes Interesse" vorzubehalten. Ucbcrhaupt habe seitens dcö hlßl des Gotteshauses die Absicht bestanden, daß durch diesen Tractat Niemand in der Welt beleidigt, ip oder beschädigt werden soll. Sollte nun aber in dieser Sache gleichwohl noch etwas Zweideutig ^ ßt Zweifel bleiben, so sei man crbötig, demselben vollends abzuhelfen. Aus diesem Allem gehe hervor, Decembcr 170Z. 1113 ^^»tr^hentcii alle schuldigen Rükfichtcn gegen andere Staaten beobachtet und daher Niemand gefährdet oder haben. 4. Um nun auf einige Spccialbcdcukcn zu kommen, wolle man zuerst erläutern, was '-abgerissenen Landen" zu verstehen sei. Der Zwck der Erbcinung liege in der Behauptung cincS- dcr o ^^ungen Lande, welche Herzog Sigmund von Oesterreich diesseits des Adlcrbcrgs besessen, andcrnthcils N»u" welche den intcrcssirtcn eidgenössischen Orten zugehörig seien und von jenen besessen worden waren. lo? keinem Lande, daö seit Aufrichtung der Erbcinung von den voradlcrbcrgischcn Herrschaften worden sei, als das Elsaß, und obschon das Gotteshaus St. Gallen diesen so bedenklich aufge- dcs ^»sdruk gewiß nicht veranlaßt, habe cö auch keinen Grund gefunden, dem dicSfälligcn Wunsche "icht entgegenzukommen. Es könnte ja, im Falle daö Elsaß durch Kauf, Tausch oder FriedcnS- wndcr dem ErzHaus Oesterreich zugewendet würde, kein Bedenken erregen, die Stipulationen dieses aller ^ dasselbe auszudehnen; so lange aber der vorgesehene Fall nicht zutreffe, bleibe derselbe außer ab "'ßo. Dem Gotteshaus St. Gallen sei seit der Errichtung der Erbcinung kein Nagel breit Land der füglich auch keines rcstituirt werden; cS brauche weder Appenzell noch sonst Jemand 5 w darüber Bcsorgniß zu fassen, daß ans diesem Auödruk Gefährde oder Schaden entstehen könnte, zr, in des Kaisers Willkür stünde, die im Vertrag bedungene Mannschaft in die st. gallischen Lande lüündc/" ^ ^arc der Einwurf wegen Einführung freinder Truppen in die Eidgenossenschaft nicht unbc- d>crdc "'öge aber wohl unterscheiden, daß kein fremder Manie in des Abtes Land cinrükcn dürfe, er dorha» Dccan uild Convent gerufen. Ob aber auch nur ein Schein von Glaubwürdigkeit ^igenc» ^ ^ berufen werden, außer wenn cö der mit allen Thicrcn zur " /^h^itung gcmcinhabendc Nothstand erlaube! Die Schlösser und Städte des Gotteshauses stehen sich onutcrmasscn den Schirmortcn offen, sie bleiben aber immerhin Eigcnthum desselben; und da frage ^sticht" ^ ^ der Noth daö jus äomus praxi im nicht dem jus lwstilitatis oder nporturgz z» Tractat gehe aber nicht so weit, sonder» besage, wenn die Schirmortc die Ocffnung der Pläzc daß i'cuöthigt wären, müssen die Völker des AbtcS in denselben ihnen weichen, woraus klar hervorgehe, lich^ Burg- und Landrcchtc der Orte keilten Abbruch thun wolle. Wegen Unterhaltung der kaiser- ^ttc // einfach bedungen, daß sie dem kaiserlichen Gebrauch entsprechend sein solle und cS dürfen die "ltct sein, paß das Gotteshaus den Grundsäzcn der Eidgenossenschaft dadurch keine nachthciligcn ^bejst,, ^"!"hcn werde, ja es sei bereit, dereinst die Kapitulation in Original vorzulegen, nin zu ^hcls ^ wodurch die eidgenössischen Interessen eher gehoben als gefährdet werden. 6. Rüksichtlich des ^ Gotteshaus das Recht habe, solche Tractate zu schließcit, müsse erinnert werden, daß sein ^ jus > ^ondschaft bestehe und daß cS rüksichtlich beider mit auSdrüklichcn Wortcit dis ' Bündnisse zll schließen, weil in dem ^ühr« tloriugerc Recht enthalten sei und man gerade durch den Krieg zum Abschluß von Bündnissen s > ^ ju den Bünden mit den jünger» Orten bedungen worden, daß sie keine Bündnisse ^ bchätigc des Gotteshauses Recht, solche einzugehen, weil in dem Bunde mit den IV Schirm- »»d '"cht cnthaltcil sei. In Bezug auf Toggcnburg sei genau verglichen, wie cS in Kricgö- ^ ^chlics, /^"^"^'ch solchen, wodurch Schwyz und Glaruö nicht berührt werden, zu halten sei. ^Urg scharre das Gotteshaus auf der Anrufung dcS eidgenössischen RcchtS; da aber weder aus ^"chleua ^ dem Landrecht ersichtlich sei, wer in Streitigkeiten zwischen den vcrburgertcn oder verton und dem Gotteshaus der compctcnte Richter sei, so dürfe man sich auf frühere Fälle 140 1114 Deccmber 17VZ. berufen, wo das eidgenössische Recht gebraucht worden, namentlich 1437 vor gemeinen Eidgenossen zu Luccr», 1463 vor Statthalter und Rath zu Bern, 1471 zu Rappcrswyl vor Schultheiß und Schiedsrichtern, vor dein Freiherr» von Tax, als erkiestem Schicdrichtcr, und 1577 vor gleichen Säzcn, wo es sich namentlich um Toggenburg und beide Orte Schwyz und Glarus gehandelt habe. Das Gotteshaus begehre daher höchsten Periodo," daß Schwyz und Glarus angewiesen werden, die Entscheidung der obschwcbcndcn Streik kcitcn beiderseits beliebten Standen oder Personen zu übergeben, oder daß, wenn sie sich dessen weigern, ^ gesammte Republik dem Gotteshaus nach dem neuen Exempcl in Zug den Richter bestimmen und inzwsich^ anordnen möchte, daß die beiden benannten Orte alle Thätlichkcitcn einstellen und den gegenwärtigen Zust^ wahren. 8. Noch sei fast vergessen worden zu bemerken, daß man nicht begreifen könne, warum der fragil Tractat dein Dcfcnsional widerstreiten sollte. Wenn das Gotteshaus leiste, was es schuldig sei, und ih>" auch die Gegcnpflicht erfüllt werde, so vermöge man keine Inkompatibilität herauszufinden. — Da in ^ Schrift auch daS Toggcnburgcrgcschäft hereingezogen unv diesfalls das eidgenössische Recht gefordert wo^' beschweren sich Schwyz und GlaruS, daß ihr früheres Anerbieten, den fraglichen Handel den unbcthciüg Schirmorten Zürich und Luccrn zur Vermittlung zu übergeben, vom Abt nicht angenommen werde, u»d suchen daher die eidgenössischen Orte, diesen dazu anzuhalten, da Toggenburg 1538 von den IV Sch^ orten dem Gotteshaus St. Gallen zugesprochen worden und die zur Begründung des verlangten cidgcnösstl Rechtes angeführten Beispiele wegen nicht zutreffender Gleichheit nicht maßgebend seien. Die Tagsazung " fügt nun, es solle der Abt einerseits daö Original des Tractatcs vom 28. Juli 1762 vorlegen und n» seits mit und neben Schwyz vor den Schirmorten Zürich und Lucern eine gütliche Vermittlung Nach daherigcr Besprechung mit dem Abt berichten dessen Gesandte, aus triftigen Gründen erscheine die mittlung vor den genannten zwei Orten nicht annehmbar, wohl aber sei der Abt bereit, den gcwü»!^ Versuch zu machen, wenn auch Bern und Solothurn bcigczogcn werden. Dem Gesuch um Vorlegung ^ Originaltractatcs wird durch Einreichung einer von beiderseitigen Ministem unterschriebenen und bcsug^ Schrift entsprochen, die aber nur als Projcct und nicht als wirkliches Original befunden wird. Schwei ^ Glarus wollen mit Bezugnahme auf den bereits gefaßten Beschluß der Session von einer Bcizichung ^ Bern und Solothurn nichts wissen und verlangen, daß bei den Unterhandlungen auch die Toggenburg^ ^ treten seien, waö der Abt zugibt. Bei dieser Ungleichheit der Meinungen der beiden Parteien und . Orte weder zur Bezeichnung von Richtern noch zur Verpflegung des eidgenössischen Rechtes iustruirt , wird beschlossen, den Gegenstand in den Abschied zu nehmen, in der Meinung, daß die Orte ihre beförderlichst dem Vorort Zürich cinbcrichtcn sollen. Gleichzeitig werden beide Parteien dringend "uiahu^ aller Selbsthilfe und Veränderung deS gegenwärtigen ZustandcS zu enthalten. Im Fernern wird ciuc ^ Mission beauftragt, über die Gründe des Abtes ein Gegengutachtcn abzufassen, welches den Obrigkcitc» falls zu näherer Instruction hinterbracht wird. Dasselbe enthält im Wesentlichen folgenden Befund: ^ ^ vorgelegte Schrift sei eben kein Original, weil eS nicht von den eigentlichen Contrahentcn, sondern deren Unterhändlern unterzeichnet und mit ihren kleinen Petschaften besiegelt sei. 2. In Betreff des , grundcö zum Abschluß des fraglichen Tractatcs könne man die Vorgaben dcö AbteS nicht richtig Jahrhunderte lang habe sich die Abtei St. Gallen unter dem Schirm der IV Orte und unter dem ^ mit Schwyz und Glarus wohl befunden, ja es haben alle eidgenössischen Orte mit ihr Lieb getragen, so daß cö auffalle, warum dieselbe auf einmal ihr Vertrauen sinken lasse und fremde Hill'' ^ Zu dem mailändischcn Capitulat sei Niemand gezwungen worden, sondern jedes Ort habe srci Deccmber 1703. 1115 können, was die Stellung von Frciburg beweise. 3. Des römischen Reichs Schuz und Schirm Fr> von Zeit zu Zeit erfolgten Bclchnungcn und Investituren lasse man dahingestellt sein, da laut Ii», "^^ussen und kaiserlichen Deklarationen wcltkundig sei, daß Rcichöschnz und Bclchnungcn nur I>»/"'^'" vollkommener Befreiung vom Reich hergebracht worden und die Eidgenossen nur vives Ct des Reichs geblieben und keinen AbhängigkcitSlastcn mehr unterworfen seien. DaS Gotteshaus Zu»,, ' deswegen den eidgenössischen Schirm angcnvmnicn, rnn sich dadurch gegen zeitweilige Anlagen lind Beschwerden des Reichs mit Erfolg zu schüzcn. Wenn nun aber der fragliche ^ ^ ^uf einige Lchenpflicht gegen das römische Reich abgesehen sei, so würde er der IV Orte Schirm-, Ott«, Landrccht um so mehr untergraben, als das Gotteshaus kraft desselben gelobt habe, den genannten d'vd> getreu lind bcholfcn zu sein und „keine Sache nie mehr zu suchen noch ihr nachzuwerbcn, to», / ^urg- und Landrccht abgcthan. oder davon getreten werden möchte." Noch deutlicher lege das ^ehir»w^^ Landrccht dem Gotteshaus auf, keinen andern Schirm anzunehmen, noch des angenommenen ^ Einung, Kauf, Tausch oder anderswie zu entäußern. Aber auch der fremd" ^gcnvsscnschaft gereiche cS zu einer verderblichen Conscqucnz, wenn ein zugewandtes Ort einen soll annchinc. 4. Obschon der Tractat besage, daß er der Erbcinung der Orte linnachtheilig sein ^ einleuchtend eine Unanständigkeit, daß ein zugewandtes Ort, welches nicht so fast aus ichliissc' Schirmorte, vermittelst welcher cö an der Eidgenossenschaft hange, in die FricdcnS- »>cil„ ^"^cgriffk,, und der Erbcinung einverleibt sei, eigenen Gcwalts das thatsächlichc Beispiel zur Er- lulcgc ^uics eidgenössischen Tractatcö gebe und der Erbeiirung ipso laoto die Pflicht einer thätlichen Hilfe ^her Gotteshaus sei nicht unbekannt, daß die Verhandlungen von 1668 nicht einstimmig gewesen und Hilfe daraus verschwunden sei. Dcmsclbcn stehe daher nicht zu, dasjenige, was die Eid- vermeiden gcssicht, zu ihrem Schimpf und gleichsam mit dem Vcrdcuten, als hätten die ^ilicht übersehen, factisch für sich einzuführen. In den lcztcn Kriege», wie im gegenwärtigen, sei ">rc,,c so ausgelegt worden, daß die thätlichc Hilfe keine Schuldigkeit sei, sondern nur das ^cichc ^ k)abe Kaiser bei zcitwciscr Hilfeleistung selbst zugegeben, und cS könne somit nicht 5. Gotteshauses sein, ohne Vorwisscn der übrigen Orte von diese»» rechtlichen Boden abzuweichen. Vilich,, "^'suung von abgerissenen Landen geschehe in so allgenicincr und der Eidgenossenschaft so uncr- ^ k>cn Ailschcin gewinne, man wolle damit die Orte absichtlich vcrlczcn. Wenn daS dc»,, iclbst gestehe, daß cS keine seit Errichtung der Erbcinung abgerissenen Lande habe, warn», bei ^'^c »öthig gewesen sei? ES sei nicht zu übersehen, welchen Anstoß sie Oesterreich gegenüber ^ä»dx "Uchast Baden, dem Thurgau lind Aargau erregen müsse, ncbstdcm daß sich St. Gallen damit die ^uPerwcsic binde. Wenn nämlich die Eidgenossen in die Nothwcndigkcit vcrsczt würden, gegen Oesterreichs Gegenvorstellungen zu erlassen, so könnte das Gotteshaus sie nicht mehr ^ ^ ^">"oge seiner Eidcspflichtcn gegen die Schirmortc wohl hätte vermeiden sollen. Ferner ^chtljch abgerissen, sondern käuflich cedirt worden, und der Tractat enthalte keine Zeitbestimmung '^'ttißung. 6. Die Beruflnig fremder Völker in die Eidgenossenschaft sei die schwerste Äb- " ^>Nc„ Fußstapscn der Altvordern, die zwar in der äußersten Roth entschuldigt, nie aber als Regel aufgenommen werden könne. Eine solche Roth sei nicht vorhanden gewesen, indem daö ^-'''cutralität gestanden und man unlängst über den Schirm des Vaterlandes sich neuerdings ^ Offenbar könne cö nicht jedem Orte zustehen, aus vorgeschüztcr und nur eingebildeter Roth 1116 Deccmber <708, Stipulationen für Hcrbcizichung fremder Völker zn machen, wenn die Eidgenossenschaft nicht ganz zerriß werden soll. Und wie stünde cS dann »im die in dem Schirm-, Burg- und Landrccht bedungenen offcB' Häuser, wenn Fremde darein gelegt worden wären, namentlich bei der bekannten Disciplin der kaiserliche Völker? Gegenüber den Orten Schwyz und GlaruS stelle sich die Unzuläßigkcit dieses Punktes noch deutlich^ heraus. Laut dem toggcnburgischcn Landrccht seien nämlich die zwei Orte nicht schuldig, ohne die Togg^ burgcr über Rhein zu ziehen, und hinwieder müssen die Toggcnburger Niemand einlassen, als die Truppe der IV Schirmortc. Nach altem Herkommen könne daö Gotteshaus nur auf Mahnung und unter Anführt der Schirmortc ausziehen und darauf gerade sei die Hauptmannschaft in Wpl angesehen. 7. Aus dem Tra^ zeige sich klar genug, daß die wirkliche Kapitulation der Völker schon gemacht sei, indem der bei den ka>>e lichcn Völkern bestehende Brauch als maßgebend angenommen sei. Der Kaiser, als der stärkere Thcil, dann die Erklärung geben, nicht aber sie vom schwächer» Thcil annehmen. 8. Der vom Gottcsh^ St. Gallen versuchte Beweis, daß es ohne Vorwisscn der Schirmortc, der zwei mit Toggcnburg verlad rechteten und der übrigen Orte Bündnisse zu machen befugt sei, könne deswegen nicht zu Recht bestehen, die Orte sich zu gemeinsamer Erhaltung und zur Abtreibung gemeinsamer oder besonderer Feinde verbüß und in jedem einzelnen Ort alle angegriffen seien. Auö diesem Grunde könne auch kein einzelnes Ort ^ sich selbst Krieg führen und dies um so weniger, als die Bünde sogar verbieten zu reizen. In den Sch^' Burg- und Landrcchtcn sei zudem heilsam vorgesehen, daß das Gotteshaus sich des „Rechtes" »nissige» ss ' wenn cS von den Schirmortcn dazu crmahnt werde; noch bestimmter besage das toggcnburgischc La»d^ ' daß das Gotteshaus auf Abmahnen der vcrlandrcchtctcn Orte mit Krieg einzuhalten oder davon abzul"' habe. Der Schirmherr sei nicht ein Gardeknccht, sondern cur moäembor Kolli. Nicht der Schirmgc>»'"^ könne durch seine Mahnung den Schirmhcrrn zum Dienst verpflichten, sondern dieser habe zu untersuch"'/^ der Schirm gerecht und zuträglich sei. Daraus ergebe sich, daß der Schirmgcnössigc ohne Zustimmung^ Schirmherrn nicht Krieg führen oder Bündnisse schließen könne. Kein eidgenössisches Ort könne bcssU ^ neue Bünde schließen; wollte man aber dem Gotteshaus ein dicsfälligcs Recht zugestehen, so ergäbe siä) ^ Ungereimtheit, daß die Orte, von denen ein zugewandtes abhängig sei, geringem Rechtes wären, als Ucbrigcns verbiete das toggcnburgischc Landrccht mit klaren Worten, daß diese Grafschaft einen andern^' annehme oder irgend eine Einung eingehe. Schließlich sei zu bemerken, daß dieser Tractat in keiner gesälstü ) ^ Zeit als der gegenwärtigen hätte geschlossen werden können. Alle dagegen erhobenen Bedenken seien b"" > sandten des AbtcS vorgestellt worden, in der Absicht, daß dieser und der Eonvcnt von dem staö ^ gefährlichen Tractat abstehen; sofern sie sich nicht dazu entschließen sollten, so werde das Geschäft Obrigkeiten in fernere Würdigung gezogen und darüber weiter verfügt werden müssen. Ans dicst stellungcn erwicdcrn die äbtischcn Gesandten, sie wollen darüber bei Hause gehörige Relation abstK^'^ daß man ihren Fleiß und ihre Treue zu verspüren haben werde. «». Appenzell beider Rhoden möge ihm einmal zu gütlichem oder rechtlichem AuStrag seines ZollstrcitcS mit dem Abt von St- verhelfen. Nach Maßgabe des leztcn JahrrcchnungsabschicdeS habe es Zürich und Lucern zu Schick erwählt und stelle nun daö dringende Gesuch, daß das Gotteshaus entweder die Arreste aufhebe u»^ Zollbczug einstelle, oder ebenfalls seine Schiedsrichter bezeichne. Dem lcztcrn Gesuch entsprechend erklär ^ Gesandten des AbteS, ihrerseits seien Bern und Solothurn als Schiedsrichter gewählt worden. Orte werden nun eingeladen, beförderlich ihre Schiedsrichter zu ernennen, sie ihres Eids zn entlasse» Vorsorge zu treffen, daß Zeit und Malstatt verabredet und den Parteien angezeigt werde, r Z>>^ I Dcccmber t7l»3. 1117 erheben sich »vcgc»» des Passes »md RcpasscS dcr Generale von Villars nnd Marsin die "«dein öfter unerwartet zahlreiche Haufen an die Grenze kommen nnd passircn wollen; auch so ^ darüber sehr unwillig, weil durch die meistens nächtlichen Züge ihre Güter verderbt werden, haltcn Angelegenheiten entstehen könnten. Zürich seinerseits werde sich an dem gemachten Reglement Ach« 'Gleiches von den übrigen Orten. Da auch daraus Anstände erwuchsen, daß die Stadt u dic>cn Leuten Pässe ausstellte, so wird verordnet, dieselben sollen künftig von dcr eidgenössischen Erkls ^ ""^gestellt werden. Uri und Schwyz bleiben bei ihrer auf dcr Jahrrcchnungstagsazung abgegebenen U'iii, ^chasshausen, »vclchcS dcr Klage Zürichs beistimmt, will ebenfalls beim Reglement verbleiben, ^ ^ ^ anderes Ort verlegt »verde. Appcnzcll-Jnncrrhodcn »vill nichts von wissen, und Außerrhoden möchte nichts passircn lassen, wodurch die Armeen verstärkt werden ^stm,t> französische Gesandte, dem hicvon Bericht gegeben »vird, erklärt sich mit dein Reglement tin- »n'jsso öcinerkt aber, cS »verde nicht so bald wieder dazu kommen, daß man die Leute incommodircn ^ ^ katholischen Orte bcschwcrcn sich, daß die Tagsazungcn oft unversehens auf so kurze Frist dahcr werden, daß es biSwcilcn einzelnen Orten nicht möglich sei zu erscheinen. Dieselben beantragen Fiixs, ^ ^ 1- Die Absicht zur Ausschreibung einer Tägsazung soll vorher angczcigt »verde»»; 2. die ^ r»on de»» eidgenössischen getrennt werden; 3. die Fürsten, welche Tagsazungcn begehren, svllx,, ^ ^'steil tragen, gleich wie cS früher auch gehalten worden ist; 4. die VcrhandlungSgcgcnständc f ^usichrciben verzeichnet »vcrdcn; 5. cö sollen jcwcilcn am Abend die Vcrhandlungögcgcnstände Tages bchnfs besserer Ueberlegling bcka»»nt gegeben »vcrdcn; 6. die Landvogtcisachcn sind im ^3sazun^ ^^)andlung zu bringen, da die fremden Gesandten mcistcils einige Tage nach Eröffnung dcr treffe». ^ ^"krcffcn. Nach weitläufiger DiScussion »vird befunden, cS sei nicht möglich, eine Abänderung zu ^>crss tvird dem Borort empfohlen, die Orte möglichst mit Tagsazungcn zu verschonen. Zürich Schäfte ^ ^^h keine Tagsazungcn ausgeschrieben, »verde dieses auch künftig so halten und die ^rdcrn, wenn die übrigen Orte ihm auch dazu verhelfen. Schwyz und katholisch GlaruS ^ Aus ^ Meinung, daß die Fürsten die Kosten dcr von ihnen begehrte»» Tagsazungcn bezahlen sollen. Wclss ^ Markgrafen von Badcn-Durlach »vird an den französischen Gesandten das Gesuch ^dgeiivss. ^'kcndantcn zu Straßburg vertraulich zu schreibe»», der Markgraf und sein Land möchten dcr ^^cht d ^ ^ kicb mit den Eontributioncn so lcidcntlich als möglich gehalten »vcrdcn. Dcr Gesandte ^>Ucs B Gesuch bestens zu empfehlen. «. Dcr Markgraf von BadcwDurlach notificirt den Tod die Geburt ciircs Erbprinzen. Zürich »vird beauftragt, die üblichen Condolcnz- und ^ ä" erlassen, v. Alis »vicdcrhvltcs Ansuchen des Mathias Jbcrgcr voi» Steinhaufen ^'^al Grüth nachdrüklich ersucht, sich dahin zu vcrwcndcn, daß dem Reclamantcn das ihm in» ' weggnionniiciic Fuder Wein vergütet »verde. Dcr Baron übernimmt dicS, glaubt aber wenig ^ ' , 0 'hcilm"? Erfolg"»»achcn z»» können, da dcr Wein nicht mehr vorhanden sei. Bern und Frciburg s'ch ^ Brief ihrer nach Savoycn abgeordnete»» Gesandten mit, laut welchem dcr französische General die " könne aus Mangel ai» Instruction de», gestellten Ansuchen nicht entsprechen; er wolle aber »»^.. bestens cmvsebl?,, .... - »n-n- -m.iq.-n. D. di- d.i..» nun ,-im zus..»- IM» und dnm V°-»n>°-n^^ Auf, " «M» die Grenze veranlaßt sein könnten, ihre Völker aufzunmhncn, b»t,»n , ' ««. Gch.ch wi.d >>>» Em.schl.m., m d.n Mschud h-w b°s-N nach Andnn M»ch< und dm» -wsnn»m- 1118 Deccmber 1763. begehrt. Da diesem Ansinnen aber nicht entsprochen worden sei, habe Graf Latour, Eommandant zu Eonstm"' der Stadt Lindau zwei Schiffe, welche meistens mit eidgenössischen Waarcn beladen gewesen, wegnehmen u»k verarrestircn lassen. Eine Deputation besagter Stadt an den General von Thüngen, welche die LoSgcb»"^ der Schiffe hätte sollicitircn sollen, habe keine Audienz erhalten können. Eine fernere Deputation nach BregM! an eben denselben habe die Antwort erhalten, wenn noch mehr nach Constanz geschikt werde, werde dies ll'M' falls weggenommen werden. Da nun befunden wird, daß sich die Eidgenossen dieser Streitigkeiten nicht entgelten haben sollen, so werden an den Baron von Grüth und an den Comniandantcn von Consta dringende Vorstellungen erlassen. (Die XII die cnnctbirgischcn Vogtcicn regierenden Orte.) Laut A»;^ des Grafen Casati an Luccrn hat die Regierung zu Mailand zur Beilegung der Grcnzstrcitigkciten als ^ p.utirtc den Markgrafen und Senator Radonasco gewählt und diesem einen Fiscal, Secretär und JngcM^ sowie den Kanzler beigegeben. Da die meisten Orte hierüber nicht instruirt sind, so wird als Gutachte" ^ den Abschied genommen, es möchten von Zürich, Luccrn und Uri je ein Gesandter bezeichnet werden^ ^ diese schon dreißig Jahre anstehende Bereinigung mit möglichster Beförderung vorzunehmen. d. Vogtcicn.) «I«I. (Die VII das Thurgau regierenden Orte.) Zürich dringt neuerdings auf die verhält"'^ mäßige Uebernahme der Kosten des von ihm als KricgSrath in das Thurgau abgeordneten Herrn ' mit der Bemerkung, wenn ihm der Schimpf einer Abweisung widerfahre, werde es sich in ähnlichen darnach zu richten wissen. Die katholische» Orte berufen sich darauf, daß gemäß der im September ! " von gesammten Orten gemachten Verordnung dem Landvogt dcS ThurgauS die Aufsicht über diese La»rm ^ und die Berichterstattung über bedenkliche Gefahren aufgetragen worden sei. Uri bleibt bei seiner auf lcztcn JahrrcchnungStagsazung abgegebenen Erklärung. Die übrigen Orte nehmen die Sache nä röloron v«—I»I>. (S. u. d. Vogt.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. Ii. (Die mit Savopen verbündeten Orte.) Lucern verlangt zu vernehmen, was die Orte ^ auf der leztcn Confcrcnz in Luccrn berathcncn Ansuchens dcS Herzogs von Savopen beschlossen berichtet seinerseits, daß sie nach Untersuchung der Präccdcnzfälle von 1618, 1631, 1633, 1656 und daö auf besagter Confcrcnz eingeschlagene Verfahren dem Herkommen ganz entsprechend gefunden und haben, alle möglichen gütlichen Mittel zu ergreifen, um des Herzogs Lande in Ruhe und bisherigem ^ ^ zu erhalten; der Werbung halber haben sie sich noch nicht entschlossen, wollen aber hoffen, daß der - ^ mit Bezahlung der Pensionen und Stipendien so weit entsprechen werde, daß man Ursache habe, die des Bundes als erfüllt anzusehen, und daß eine Capitulation angeboten werde, bei welcher man »>ü - ^ und Ehren dienen könne. Aus der Umfrage ergibt sich, daß einzig Uri und Schwyz für die Bewillig'"^ ^ Werbung sind, erstercs mit dem Beding, daß die Particular- und die gemeinen Ansprachen, ,„,i Stipendien bezahlt werden und die Capitulation der oben erwähnten VorauSsczung entspreche, dem Vorbehalt, daß es sich rüksichtlich der ausstehenden Ansprachen und der Capitulation mit de» ' ^ Orten verständigen wolle. Zug will auch zur Neutralität verhelfen, und wenn diese nicht erhältlich Ansichten der übrigen Orte hinterbringen. Katholisch Glaruö will beim bestehenden Bündniß vcrbln ' ^ sich mit Savopen in keine Jncorporation einlassen; werden die BundcSfrüchtc gehörig entrichtet, 6' sich auch bundcsmäßig benehmen; was die Capitulation oder Werbung betreffe, so gehöre diese an vm Dcccmber 1703, 1119 ' inzwischen wcrdc cS zu gütlichen Mittel» für Erzwckung der Neutralität sein Möglichstes beitragen, Ri> sind zur Anstrcbuug einer General- oder Particularneutralität, sowie gegen gebührende Air, ""d gute Capitulation zur Haltung dcS Bundes bereit. In einem inzwischcn eingegebenen ^ Dcccmbcr verlangt der savoyischc Abgesandte Beförderung des begehrten Aufbruchs, »iw ^ ^ Luccrn eingegebene Capitulation in verschiedenen Punkten unvollständig und nur nach der i» dcr^ Capitulation des Oberst Rcding abgefaßt war, wird ein verbesserter Entwurf verlangt, welcher fr^i? einging. Dem Herrn Mellarcdc wird durch eine Dcputatschaft Kcnntniß gegeben, was der de», ^ Gesandte über die ihm nachdrüklichst empfohlene savoyischc Neutralität geantwortet hat, (wie in Parti«""""" Ebschied zu sehen ist) und eine Erklärung vorn Mellarcdc verlangt, ob er der gemeinen und cr^^^"^achcn und der Capitulation halber nicht mehrere Instructionen bcsizc. Hierauf hat dieser ^ geschienen, man sei mit seiner in Luccrn gegebenen Erklärung rüksichtlich der Pensionen "»tlh/^' ^ vmwmdere sich, daß man zwischen dem Herzog und andern Fürsten einen so großen Unterschied !prc. Herzog bedürfe der Rcerutcn und wisse, daß man ihm dieselben nur gebe, wenn er seinen Vcr- ^»hrcss Genügen leiste; die Hälfte der Pensionen wcrdc vor Beginn der Werbung, die andere in ^rich R ^ie Stipendien berichtiget werden. Mit den an den Ansprachen dcö Regimentes ^"iöslsck^ Vergleich gemacht worden. Die Capitulation sei ebenso vorthcilhaft, als die ^rlust l ^ spanische für den mailändischen Staat und lcztcrc wcrdc nur „in Patentiglicn", also mit ^cipitui während die savoyischc auf baätcö Geld gestellt sei. Nachdem inzwischcn das neue Projekt der ^ssclbt» Comission begutachtet und verschiedene Abänderungen beantragt worden waren, werden ^ähr„Mellarcdc eingehändigt. Dieser verspricht, die neuen Wünsche zu prüfen und sich für deren 5>rtc Möglichkeit zu verwenden; nur bitte er um beförderliche Entscheidung. Da aber die meisten "'ittuirt sind, hier etwas zu beschließen, wird der Gegenstand in den Abschied genommen, mit der ^°th»rn daß die Orte zusammenhalten und nicht gesondert tractircn. lili. (Dieselben Orte.) ^ Ncsidc '^^ct, nach genauen Nachforschungen habe sich der bekannte savoyischc Edelmann freiwillig in ^ dcns'i? ^ französischen Gesandten begeben, sei aber daselbst nicht arrctirt worden. Der Gesandte n>ic», daherigcn Besprechung vorrufen lassen, und dieser habe sich geäußert, er möchte „alleweil" ^ ^inar k? ^rcst sein, wcrdc aber verreisen, sobald man ihm einen Paß gebe, so daß Solothurn dadurch ^svrinst^ widerfahren sei. Man läßt daher dem Herr» Mellarcdc vcrdcutcn, er möge sich künftig besser cr Klagen an die Orte bringe. II. (Die mit Mailand verbündete» Orte.) Luccrn erinnert ^^chei,."^"Confercnz in Luccrn für Bezahlung der mailändischen gemeinen- und Particular- ^ gm s" Kreits an den Prinzen von Vaudcmont und den Grafen. Casati geschrieben, so möchte ^ beiden Obersten ostensible Schreiben zu erlassen. Sollte cS dann nöthig werden, auch ^ ^ bereits an den Prinzen von Vaudemont und den Grafen Casati geschrieben, so möchte gm an die beiden Obersten ostensible Schreiben zu erlassen. Sollte cS dann nöthig werden, Rechnungen einen Gesandten nach Mailand zu schikcn, so hätte Luccrn am meisten ^sür, sg Landammann Püntincr, der von der Sache die beste Kcnntniß habe. Ferner hält Luccrn !^dttt Bezeichnung der hicrscitigcn Gesandten zur Beilegung der Grcnzstrcitigkcitcn möglichst ^""'lssiv,, Bcrathung hierüber wird beschlossen, an beide Obersten zu schreiben und durch eine ^ ^"ssel^n "" panischen Gesandten die Bezahlung der gemeinen und Particularansprachcn zu sollicitircn i. i» b -."^'""'^ich vorzustellen, daß es bei längerer Verzögerung nicht möglich wäre, den Unwillen des ^Nc„ ^ ^^'chtigcn und cS von Beschlüssen abzuhalten, welche der mailändischen Regierung unlieb sein dahcrigc Erwiederung werden die Gesandten zu rcfcrircn wissen. Da rüksichtlich der Liquidation 1120 Dcceniber l703. dcr Rechnungen dir übrigen Orte nicht instruirt waren, für eine Gesandtschaft zu stimmen, wird wenigst"^ darauf gedrungen, man solle hicrscitö nochmals die Rechnungen zu berichtigen trachten. In Betreff ^ Beilegung dcr Grenzstrcitigkcitcn mit Mailand ist das Verhandelte aus dem gemeinen Abschied zu erseht «»in. (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Von Luccrn ist laut Bericht dcr dortig" Gesandten das Schreiben an den König von Frankreich wegen dcr Herrschaft Rappoltstcin erlassen und d"" französischen Gesandten die Untrrstüzung desselben empfohlen worden. Die Antwort steht noch zu erwarb" Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheite»: Deutsche stein. Vogt, überh. »»». Art, Wo,, Fremder Kricgsd,, Werbungen, Landstrafschast Thuega». v«. Art, 251. Justizsicht», Recht, Gericht, , Grasschaft Sargans. Grasschast Bade». Vogtei Freiämter. Vogtei Mainthal. Zu >». tkl Art. 2t 6, Fremder KriegSd,, Werbungen, I»I». Art, 433, Stifte u, Klöster (Le»ggern), «v. Art, l?t, Marchungen. Art. 153, Landesverwaltung; Statuten rc. pttr- Art, 3l3. Verschiedenes. Iii». Art, 263, Locales (Bremgar tc»)' »c» Die Deputation an de» Marschall von Tefsö und an den General von Sales in bestund aus alt-Sekelineister Bernhard von Mnralt von Bern und Franz Niklaus Bvgelin, des inner» Aa von Freiburg. Die Instruction für leztern enthält das frciburgischc Znstructionsbuch Bd. 2l>. 537. ° Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der gemeineidgenoss^ Tagsazung zn Vaden. 0. December. Staatsarchiv Zürich. Mg. Abschiede Bd. 84. koi. 48«. . . Gesandte: Die gleichen wie auf dcr Tagsazung; für evangelisch GlaruS Landammann ^ Heinrich Zwicki. «. Zürich bringt zur Sprache, daß laut Mitthcilungcn des Baron von Grüth, dcö Commandanb'^ ^ Constanz und des Landvogts im Thurgau die Fruchtznfuhr aus dem Reich auf so lange gesperrt sG Magazine wieder gefüllt seien; ferner daß das bayerische und tirolischc Salz schwer zu bekommen weil die Zahlungen kaum mehr durch die militärisch bcsezten Länder spcdirt werden können, am ausbleiben dürfte, sowie daß durch rigorose Forderung von Attcstationen von Seite dcr kaiserlichen Zv^'^ und durch Sperrung der Straße über den Randen dcr Verkehr sehr gehemmt werde. Von Materien wird in offener Session zu diScurrircn beschlossen, rüksichtlich dcr Fruchtspcrrc jedoch mit dcr Zurükhaltung. Schaffhauscn bittet noch insbesondere tun Verwendung, daß die kaiserlichen Beamten vtnn»inngsort auszuwirken. In Betreff der Reisegelder und anderer Bedürfnisse behält man sich spa .^"^üangcncr Antwort des Königs eine nochmalige Eonscrcnzbcrathnng vor. v. Zürich eröffnet, der Dolmetsch Zurgilgcn habe ein an die Eidgenossenschaft gerichtetes Schreiben von dem prätcndirendcn Acr ^ übcrbracht, mit der Bemerkung, cS enthalte die Legitimation des Markgrafen Laurenz "16 spanischen Gesandten. Da aber dieser König von ihrem und andern Ständen desist, hat Zürich Bedenken genommen, dieses Schreiben zu entsiegeln, lim nun eine Kränkung »»d ä» vermeiden, wird beschlossen, dem Schultheiß Dürlcr von Luccrn hicvon Kcnntniß zu geben obwa "inchcn, daß er vor Erbrechung des Schreibens dem Herrn Zurgilgcn privatim von dem ^hältb' " H"'derniß Mitthcilung mache. «I. Da aus der Erklärung des französischen Gesandten für die ^'hcnb der von Savopcn nachgesuchten Neutralität wenig zu hoffen ist und Bern in Voraussicht ^rtc ^ ^'"^hr die übrigen eidgenössischen Orte zum treuen Aufsehen gemahnt hat, erklären die evangelischen ^c„f > ° ^"kit, waS zur Sicherheit der Eidgenossenschaft gedeihen könne, und äußern den Wunsch, bctrjf^""^, Zürich zu möglichster Wachsamkeit eingeladen werden. Was die savopischc VolkSwcrbung ^"ües/" "'uu dieselbe den katholischen Orten, da die evangelischen Orte mit Savoycn in keinen »achb '"Dichtungen stehen; dagegen wird der Herzog durch seinen Gesandten Mcllarcdc fortwährender guter "'»er ' ^^unung der evangelischen Orte versichert, Die Erklärung des französische» Gesandten, ^kcj,^ ^ ^ vorbehalten die an den Rhein und Bodcnscc angrenzende deutsche Nachbarschaft mit Fcind- als verschont werden, erscheint den evangelischen Orten, und vorab Bern um so mehr für bedenklich, der "Iler offenen und heimlichen Werbungen für Savopcn enthalten sollten, während die Erhaltung A Nachbarschaft für die Eidgenossenschaft eben so wichtig sei, alö diejenige am Rhein und Bodensec. ^gcbci, verabredet, dem französischen Gesandten Vorstellungen zu machen, er wolle diese Bedingung j Zusage dahin erweitern, daß auch die Schuzvcrwandtcn der Orte verschont werden. Dieses bricht ° ^ erreicht werden, 1. Der Gesandte von evangelisch GlaruS erstattet einen umständlichen unfruchtbar die von GlaruS und Schwyz mit dem Abt von St. Gallen in Einsiedel» gehaltene 8u>». ^ "umgefallen sei; die Gesandten des lcztcrn behaupteten daselbst, das toggcnburgischc Landrccht sei bvch ^ "' Iritis hergebracht, oder aber in dcmjcnigcn dcS AbtcS Ulrich von 1469 verschlungen worden, ^'"t>röejb ^ Ü'U'ohl von dem Frcihcrrn von Raron als von Abt Ulrich selbst nebst dem toggcnburgischcn ^böijg tvordcn sei. In, Fernern eröffnet derselbe, beide vcrlandrcchtctc Orte seien übereinstimmend ^ ^vtna "ubcthciligtcn Schirmvrtcn Zürich und Luecrn, nicht aber vor gemeiner Session, mit welcher ^ ^ ^"tlen nicht verbündet sei, in Gegenwart ihrer toggcnburgischcn Mitlandlcutc ihre für ^"vahrsamcn zu produciren, stellt aber die angelegentliche Frage, ob die Session sie hiezu ""'ß'^ü)aus befugt halte. Da aber daS GottcShaliS St. Gallen seine Gründe niemals eröffnet hat, sich ^ für einmal eingestellt lassen. Den Gesandten von Appenzell und Stadt St. Gallen, über die in dem Tractat des AbtcS von St. Gallen mit dem Kaiser enthaltene Stelle > ^ ^csc» ' beschweren, wird angcrathc», bei Behandlung dieses Gegenstandes eine genügsame Erläuterung ü'clch^. , Zu verlangen. Ii. (Ohne Appenzell.) Die appcnzcll-außcrrhodischc Gemeinde am Luzcn- Vcr """ Nhcinthal pfarrgcnößig ist, läßt durch ihren Abgeordneten, LandShauptmann Toblcr, ^ulia,, bitten, daß ihncn die hl. Communion in Thal auf die Wcihnachtfcicrtagc nach dem "u Kalender gereicht werden möchte. Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen finden aber, daß 141 1122 December 1703. dicscm Gesuche nicht entsprochen werden könne, weil in der Landvogtci Rheinthal der neue verbesserte Kale"^ eingeführt sei. Hierüber werden Herrn Toblcr durch einen Ausschuß und Appcnzell-Außerrhodcn durch Schreiben zu Händen der dortigen Geistlichkeit triftige Gegenvorstellungen zu dem Zwcke gemacht, daß sich ^ von Luzcnbcrg nach der Zeitrechnung des Rhcinthalö richten. Evangelisch GlaruS und St. Gallen, die ß ebenfalls noch des Julianischcn Kalenders bedienen, stimmen diesem Schreiben nicht bei. i. Schaffh'"^" klagt, daß es nun geraume Zeit den Durchpaß der Franzosen erduldet und sich dadurch viel Verschwör;^ und seinen Verburgcrten aber, welche in der Nachbarschaft Gefälle und Forderungen besizcn, große Nach^ zugezogen habe. Eö bitte, man möchte künftig den Paß auf die Route über Rheinau, Stein oder Hofen verlegen. Dieses Ansinnen wird an die gemeine Session gewiesen. I«. Rüksichtlich des Gesuchs Markgrafen von Badcn-Durlach sind sämmtliche Orte instruirt, sich beim französischen Gesandten zu vcrwc»^ daß dcö Markgrafen Lande mit Eontributionen von Heu, Stroh :c. möglichst milde gehalten werden. I- ^ französisch-picmontesischcn Colonie zu Dürmcnts im Würtembcrgischcn, welche in 350 Personen besteht ^ lcztcn Sommer durch ein schrcklichcS Hagelwetter, und drei Familien überdies durch eine Feuersbrunst große Roth gcrathen, wird mit Vorbehalt der obrigkeitlichen Genehmigung eine Licbcöstcucr von 350 Th" >cr» nach der ncunörtischcn Scala zuerkannt, mit dem Beding, daß jede der brandbeschädigtcn Familien l0 voraus erhalten solle. Schaffhauscn, das zu 45 Reichsthalern und 54 Kreuzern veranlagt ist, behält vor, eine freiwillige Steuer zu erheben. i»>. Auf Genehmigung der Obrigkeiten wird dem Herrn Philipp, Grafen zu Isenburg und Büdingen, für den Neubau einer Kirche und die Errichtung einer an'st schule in seiner Residenz Offcnbach eine Beisteuer von 200 Reichsthalern nach der neunörtischw . l it ^ picmvntcsischcn Predigers Dumas ergibt sich, daß am verflossenen 9. December eine furchtbare FcucrSbn" . < 4 54 514 t 5.» 5. ^ ^er ^ zuerkannt. ,i. Aus der vom niederländischen Gesandten eingegebenen Abschrift eines Schreibens des franz^^ Reutlingen 35 Häuser zerstört und 119 Personen obdachlos gemacht habe. Dem Sccrctär, ^ Schreiben überbrachte, wird die Unmöglichkeit vorgestellt, diese guten Leute nach ihrem Verlangen M Winterung in die evangelischen Orte aufzunehmen; dagegen wird er vertröstet, daß bei den Obrigkeib"^ milde Beisteuer von 300 Reichsthalern werde beantragt werden. ». Auf den Bericht der rcformirtcn zu Grönenbach und Hcrbiöhofcn über den äußerst dürftigen Zustand dieser Gemeinden, und auf die Verficht ^ daß sie dieselben nur im äußersten Nothfall verlassen werden, wird von den V evangelischen Stäl^^^, Genehmigung der Obrigkeiten jedem der beiden Prediger ein außerordentliches Honorar von 19^ zugesprochen. >». Unter Verdankung bisheriger Verwendung empfiehlt Bern wiederholt den von ^ französischen Soldaten auf solothurnischcm Gebiet ergriffenen und nun zu Besamen in harter gehaltenen Hauptmann Portcfaix von Jfcrtcn. Die Gesandten sind bereit, durch Schreiben an de" von Frankreich oder andere Verwendungen für die Freilassung desselben alles Mögliche beizutragen. ^ ^ macht auf eine neulich in Paris von Zaillvt herausgegebene Schwcizerkartc aufmerksam, auf welcher ^ Bildniß des Königs und ringsherum die Wappen der eidgenössischen Orte angebracht seien, und Anregung, ob man gegen solches, alö der Ehre der Nation schimpflich, nicht auftreten solle. Man si"^ besser, die Sache zu ignorirc», dagegen aber auf den Verkauf dieser Karte Acht zu haben betretenden Falls confiSciren zu lassen, r. (Zürich und Bern.) Auf das Begehren der Stadt ^hc> Vermehrung der ihr bewilligten Mannschaft, sofern die Noth cS erheische, äußert sich Zürich bereit, M o' gehende Kapitulation die gegenwärtige Garnison noch um 200 Mann zu verstärken. Bern Miß ^ mit Volk weiter entsprechen könne, und ersucht Zürich auf den Fall, daß ihm dieses nicht möglich > ^ Dccember 1703. 1123 'Wn Mannschaft auch in ftincin Name» zn stellen, wogegen cS die gebührende Ausgleichung in Geld Die zürcherischen Gesandten nehmen daS uü rosvrenclum. x. (Zürich und Bern.) Unter Tratt"daß der Kaiser den von Zürich, Bern und dem Abt von St. Gallen mit ihm geschlossenen Beschirmung der am Bodcnscc gelegenen Städte und Orte genehmigt habe, spricht Baron von Venn "' kmmi Schreiben die Erwartung auö, die betreffenden Orte werden die dadurch übernommenen hcscblso mehr erfüllen, als in Folge der vom Kaiser mit den meisten Mächten Europa'S Ziel», Allianz von der Bewilligung einer Neutralität dieser Gegend keine Rede sein und sie nur durch Boll- der ^ Gähnten TractatcS den nöthigcn Schuz erhalten könne. Zürich, daS in Hoffnung der Erziclung dcs B " nicht für die Stellung der ihm auferlegten 1000 Mann instruirt war, nimmt das Schreiben aron von Grüth nä rokaronäum; Bern bcharrt nochmals bei der früher abgegebenen Erklärung. f Separattractat zum Schuze der am Bodcnsee gelegenen Städte, den 12. Juni 1703 in Baden Vern d>n vereinbart, lautet: Nachdem die Herren khrcngesandtcn beider lobl. Stände Zürich und Kahrens.ihrer gnädigen Herren und Obern sich zu Vcrabfolglassung der von dem kaiserlichen Herrn clegirten Baron von Grüth zu Beschirmung der an dem Bodcnsee gelegenen Orte, an deren Conscr- hab"" Eidgenossenschaft so merkliches gelegen, anbcgchrtcn 100l) Mann willfährig erklärt, als ^'^^ben theils unter sich selbst, thcils aber auch mit chrcnbemeldetem Herrn Baron von Grüth und " Oberst von St. Saphorin auf obcrkeitlichc Ratification die Sachen folgcndergestalten erläutert: lvbl c" ^vllen diese 1000 Mann in 10 Kompagnien cingctheilt und vom lobl. Stand Zürich 300, vom ^"d Bern 400 und von Ihr fürstlichen Gnaden zu St. Galle», welche hierzu gleichmäßig concurrircn, nun dargereicht werden. - Zum Ander» möchten zn Gcwiunung der Zeit diese Völker von reglirten Ausschüssen bestehen, halt k > ^/'itens und so viel die Kapitulation belangt, solle» diese Völker durchaus nach buchstäblichem Jn- Kapitulation, welche für die dermalen in den V. H. Landen befindlichen eidgenössischen Truppen ^zt worden, gehalten werden. Hand' ^'^Oens bleibt der kaiserliche Herr Subdelegirte nochmalen der Bezahlung halber, über die vor- lvbi ^ ^""OHast, bei der in seinem Memoriale ancrbotcncn Conditio», daß es nämlich aus den hinter den ^hcste», Oegendcn Salzgeldcrn beschehc», und zu dem Ende die darüber erforderliche Ratification mit ^ don den hohe» Stelle» zu Innsbruck ausgewirkt werden solle. Zell , diese 1000 Mann in die Orte Lindau, Bregcnz, Mainau, Ucberlingen, Langenargen und webr'?.." ^ H^Obare Pläze, verlegt, in die unhaltbaren aber Salvaguardia, jedoch nicht in Meinung, sich zu gestellt werden. ^ Sechstens sollen diese Völker zu Niemands Offenstem, sondern einzig und allein defensive gebraucht; ^ So auch siebentens anders nicht, als in entstehenden größten Nöthen zur Arbeit angehalten werden. g ihnen der Sold, sobald sie von Haus wegziehen, wirklich angehen. ^ejse Ctatmajor zu verordnen gut befinde» wird, sollen selbige auf bezahl^vrm, wie deren in den V. O. Landen stehender eidgenössischer Völker Kapitulation vermag, ^ l werden. solle zehntens es die Meinung hat, daß diese Völker von Ausschüssen bestehen thuen, l I -^"»rination der Hauptlcute und Officicre jedes Orts lediger Disposition überlassen bleiben. ^"ggei, ""nethin solle ihnen auch täglich das kommisbrod von zwei Theilcn Kernen und einem Theil ^w»zer> ä 2 Kreuzer das Pfund (Corrcctur am Rand: zu anderthalb Pfund wohlgebaken ä 2 ^illeii, chselbige »ach der hohen Obcrkeit Belieben abgelöst werden mögen. Bei welchem Ohlers ^ ""^bedingte Meinung hat, daß zum Fall Hann das eine oder andere ausgelassen, oder auch ^'gerim, " '^""tcr» nothweudig erachtet würde, ein solches nach eidgenössischem Gebrauch und Herkommen werden solle. 1124 Januar 17N1. Und gleichwie abgedachter Ausschuß bloß wegen jeztmalig bevorstehender Gefahr begehrt worden, steht auch bei Jhro kaiserlicher Majestät, selben auf den Fall, da es die Nothdurft nicht mehr erforderte, Ü' remittiren, in Hoffnung, wenn wider Vcrmuthcn bei diesem Krieg eine gleichmäßige Gefahr steh abcri»^ Herfürthun sollte, daß man kein Bedenken machen würde, solche wiederum abfolgen zu lassen. Was dann endlich den wirklichen Abmarsch viel ersagter Völker berührt, haben die Herren Subdelcgir^ zwar um desto ehest mögliche Beschleunigung wegen bcfahrendcr Vcrzugsgcfahr inständig angehalten; tsi" wohl aber nehmen es beider lobl. Stände Herren Ghrengcsandte, gleichwie auch voriges Alles, ihren gnädig"' Herren und Obern zu hinterbringen. Actum Baden den 12. Junii 17VZ. De Pesme de St. Saphorin. A. v. Grüth. Johann Ludwig Hirzel, Rathssubstitut v. Z>'" Staatsarchiv Bern: Allg. cidg. Bücher. Rcvtralitiit Bd. I, WS, (Abschrift), wo über diese Angelegenheit die weiter» Arten gesammelt st»b 17l>3, 12. September. Kaiserliche Ratification der obigen Ucbercinkunft. Staatsarchiv Zürich. (Original! . 53». Conferenz zwischen Bern und Freibnrg. Freiburg. t7«4, ll. bis 15. Januar. ttta»to»sarchiv Zhreiburg. Ungebundene Abschiede u. Rathsprotololl. Gesandte: Bern. Johann Bernhard von Muralt und Alexander von Wattcnwyl, beide dcS i»>'^ Raths. Freibnrg. Hans Peter von Boccard, Bürgermeister; Franz NiklauS Bondcrwcid; Franz Maillardoz; NiklauS Vögcli, alle des täglichen Raths. Vor Rathen und Blirgcrn und hernach vor einem Ausschüsse des täglichen Raths erörtert die Gesandtschaft die Sachlage in Savoycn, wo gegenwärtig eine französische Armee steht, und ersucht dtt»ö der Stand Frciburg wolle mit Bern gemeinsame Sache machen, daß die savoyischcn Lande in eine Stellung gebracht werden können. Im Nothfall sei Bern weiter» Eröffnungen zufolge entschlosst"/ ^ Herzog kraft der Bünde und auö Ncccssität mit Völkern beizustehen und zwar in der Weise, daß sich ^ Orte vertraglich verpflichten, dem Herzog seine dicSseitö deö Gebirges gelegenen Landschaften zu erhalt" Bern wäre sogar der Meinung, es sollte darauf gedrungen werden, durch Verwendung der Mutten Herzogs selbst in einem künftigen Friedensschluß die Jnalicnabilität seines Landes aussprechen Z" Freiburg habe an der Neutralität Savoycns daS nämliche Interesse wie Berit und werde daher anstehen, im Verein mit diesem zu handeln. Auf dieser Grundlage wünschte dann Bern, daß bcitt' ^ „ an Zürich und Luccrn gelangen, um ihre Unterstüzung zu sollicitircn; je mehr Orte in das iff"" Interesse gezogen werden können, desto mehr werde das Unternehmen von Erfolg begleitet ftin- hätte zwar gewünscht, es wäre in dieser Angelegenheit rascher verfahren worden, indem nun die Thütt ^ verschlossen und Savoycn in der Hand von Frankreich sei. Die weitere Anzeige voll Berit, die i?" ^ Tagsazung zu uutcrbrciten, wird abgelehnt; cS sei besser, direct zum Brunnqucll, den Obrigkeiten, ^ da bekannt sei, wie cö zu Badcu hergehe; da ändere sich daö Wetter gar bald lind mau macht präciscstcn Instructionen nichts aus. Nachdem hierüber iu zwei Sizuugcu reifliche Bcrathungcn worden, willigt Frciburg ein, mit und neben Bern vor die Räthc in Zürich und Luccrn zu kehren. Januar 17l>4, 1125 alt-q Instruction, welche Freiburg an Hans Peter Boccard, Bürgermeister, und Franz Joseph Maillardoz. G.. "l>"leister, Gesandte »ach Zürich, und Franz Niklauö Bondcrwcid und Franz NiklauS Bogelin als eittsn",^- Lucer» ertheilt, geht von folgenden Gesichtspunkten aus: 1. Die ganze Eidgenossenschaft sei e,>. ! ^ "'cht von einer einzige» Macht einschließen zu lassen; die dahcrige Schlußnahme sei dem "chstschcu Ambassadoren zu Händen seines Principalen heiter verdenket, und darauf versichert worden, der nig beherzige den eidgenössische» Ruhestand und wolle denselben nicht betränken, die Eidgenossenschaft könne der ^'lassen. Nichtsdestoweniger seien die geschwinden Läufe bekannt, wie Frankreich mit Einnahme Bussen Lande zugefahren. 2. Die jczigcn geschwinden Kriegslüufc und veränderlichen Conjuncturen ftn,"'-^ möchte das Herzogthum Savoyen, wie früher die Freigrafschaft Burgund, dauernd in scbak». Hände fallen, woraus für die ganze Eidgenossenschaft und sonderbar für die angrenzenden Land- Kirkel" '" Frciburg über kurz oder lang großes Unheil erwachsen möchte; denn damit wäre der Inn lt td'Ichlosftn und die Eidgenossenschaft von einer einzigen so mächtigen Potenz umgeben. 3. Troz des sclil^ begehrten Interims bei dem französischen Gcneralcommandantcn und troz der vorgc- >>bersn'"" Lieutralität habe sich der französische Gesandte lediglich herbeigelassen, die Sache dem König zu sei k'sn"^"' aber ziemliche „Ufläntzungen" und schwere Bedingnisse zn besorge» seien. 4. Die Zeit aller « thcuer, die Operationen geschwind, daher dürfe die Sache nicht einschlafe», sondern müsse mit erü» ,."^i>ie >ofort an die Hand genommen werden. Daher sollen die Gesandten mit und »eben Bern alle Zür'n'^'" möglichen Mittel ergreifen, um eine sichere Neutralität Savoycnö zu Stande zu bringe», die ssolle» desgleichen auch etwa zur Ansezung einer besonder» Tagsazung bewogen, und wenn Dev ^ ^tigtc Neutralität nicht erreichbar sei, zur Mitwirkung veranlaßt werde», durch eine ansehnliche "icht'l"'"" Ambassador und eventuell schriftlich auch dem Könige klar zu verdenken, es wäre den Orten Und ^ 6" ihrer eigenen Sicherheit in die Lage gedrängt würden, zu weiter» Mitteln zu greifen avoycn zur Bcschüzung seiner benachbarten Lande mit Volk zu uuterstüzcn. «»»tonSarchw Freiburq - Jnstnictionsbuch Bd. 20. 539. Coilferenz der V katholischen Orte. Wegflis. 1704, 24. u 25. Jaunar. ^»andeSarchiv Tchwyz. Abschiede. N Franz Laurenz von Flcckcnstcin, Vcnncr; Jakob Balthasar, des Raths. Uri. ^°deg^ Schund, Landammann; Oberst Joseph Anton Püntiner, alt-Landammann. Schwyz. Franz landammann; Joseph Anton Rcding, Sekclmcistcr. Untcrwaldcn. Niklans Jmfcld, Dbwaldcn; Melchior Dillicr, Landammann, und Johann Kaspar Achcrmann, alt-Landammann , - ^"chdcm"», ^'"schuldigt.) leztxx ^ "ltcr und General (Johann Franz) Rcding mit Luccrn über die von dem Gesandten Mcllaredc > "Aftern Alling begehrte Hilfeleistung und die dahcrige Kapitulation in Unterhandlung getreten, wurde b ^tU"g d^^.""^"ng der Sache eine Konferenz der nächstgclcgencn Orte ausgeschrieben, und zwar mit ^ uns dcr Tagsazung angenommenen Grundsazcs, daß das Geschäft gemeinsam bcrathcn und J»str>" cntschuldigt seilt Ausbleiben, da cö ihm in der kurzen Zeit nicht möglich gewesen so»""'°" Abschied, indem cö nicht gesonnen sei, sich von den übrigen ^u. Der französische und der spanische Gesandte, die von dieser beabsichtigten Konferenz 1126 Januar 1704. Kenntniß crhaltcn hatten, sprechen in besonder» Zuschriften die Erwartung aus, man werde gegen ihre K»>»^ nichts Widriges vornehmen wollen. Der französische Gesandte meint, man sollte den verlangten S»cc»^ schon deswegen nicht bewilligen, weil die dem Herzog angebotene Neutralität seiner Lande nicht habe a»ö» nommcn werden wollen. Der spanische Gesandte fügt der gleichen Ansicht noch den Bericht bei, eine Pc»I»'" sei bereits angelangt und überdies hoffe er, den Ansprachen der alten Regimenter in Kurzem entsprecht» i" können. Den beiden Gesandten wird geantwortet, man beabsichtige keineswegs, ctwaö den zwei Mäch»" Widriges zu beschließen, sondern wolle nur dasjenige thun, waö man laut Bund schuldig sei. Auö Bericht über die Unterhandlungen in Luccrn ergibt sich, daß General Rcding die in Baden gemacht Abändcrungöanträge zu der von Mcllarcdc entworfenen Kapitulation bcrüksichtigt hat, jedoch nicht z» Befriedigung, indem der Oberst mit den dem Etat major ancrbotcnc» 1666 Piemontcserpfundcn jährlich , bestehen könne, und eben so wenig der gemeine Mann mit 26 Pfund monatlich. Man findet daher >»» ^ nöthigcr, auf die Annahme der Vorschläge in Baden zu dringen, als nicht alle Orte anwesend sind »»» , Herzog wirklich mit Frankreich und Spanien in Krieg steht, mithin ein höherer Sold gegeben werde» «»^ Inzwischen verlangt General Rcding eine Audienz, zu welcher er von zwei Gesandten abgeholt wird. Derlei rc» versichert die Orte der bcsondcrn Zuneigung des Herzogs und spricht von den beidseitigen Vorthcile» ' !l> Bundes und der Nothwcndigkcit der gegenwärtigen bundcSmäßigcn Hilfeleistung. Die Vortheilc der angcl"'»^ Capitulativn glaubt er in Luccrn schon genug nachgewiesen zu haben, so daß er cmcn beförderlichen A»6'^ erwarten dürfe. Auf weitere Wünsche einzutreten sei er bereit; wenn man aber lieber die französische Capit>"» als die angebotene annehme, so sei er bevollmächtigt, dieselbe sogleich zu unterschreiben. Bei diese'« rügt er, daß ihm nachgeredet werde, als wolle er die Eidgenossen zu einem unvortheilhaftcn Dienste bestu»"^ während er doch nichts beabsichtige, als waS einem ehrlichen Eidgenossen wohl anstehe. Hierauf wir» ^ allseitig versichert, man werde den Bund getreulich halten, jedoch unter der Vorauösczung einer annch«^"' Kapitulation. Da aber außer Schwyz kein Ort zum Abschluß derselben bevollmächtigt ist, und auch .vi noch die Instruction hat, zu allfälligen Verbesserungen mitzuwirken, so wird dem General verdenket, ^ .ä Coinp^' beanstande in dem CapitulationScntwurf vorzüglich den Sold des Stabes und dcS gemeinen Man »cS, . Stab dem Entwurf von Baden 26,666 und dem gemeinen Mann, statt der angebotenen fünf SpccicSrcich»^^ die Bestimmungen über Mczgcr und Marketender; er möchte sich daher dafür verwenden, daß dem 2 t Pfund, und zwar ohne Gefahr'der Steigerung dcs Wertheö derselben, bezahlt werden; daß jede ihren Marketender habe und daß dieser, sowie der oder die Mczgcr des Hauptmanns Musterung paM»' ^ jeder Hauptmann den Decompte für seine Kompagnie selbst führe und seine Gelder zur Hand »eh»» im Falle eines Aufbruches den Völkern als Sammelplaz die Stadt Äugst (Aosta) bestimmt ist »'w ^ allfälligcr Bcsczung der Pässe durch des Herzogs Feinde, oder wegen Schneefalles eine Verzöget»^ Marsches eintreten kömrte, verlangen die Orte auch noch Garantien, daß die Hauptlcutc nicht »e^^ verabredeten Marschkvstcn behaftet werden und also in Schaden gcrathcn möchten. Die französsiche ^ lation lasse sich wegen des Unterschieds dcS Geldwcrthcs zwischen bcivcn Ländern gar nicht anwc»»"' Allgemeinen möchte der General wohl überlegen, daß zu einer Zeit, wo man aus BundcSpch Convcnienz bereits so vielen Fürsten Volk bewilligte, cS immer schwerhalte, taugliche Offeriere und »» ^ Mannschaft zu crhaltcn, wenn man nicht den Sold erhöhe; denn bei diesen Zeiten mache das Soldaten. Ucbcr die Beschwerde dcS Generals wegen übler Nachrede könne man nicht eintreten, »» ^ / nichts an die Orte gekommen und auch Niemand instruirt sei. Unterwaldcn fordert noch besonders, Januar 1704, 1127 Aufbruch alle ausstehenden Pensionen bezahlt und daS Ucbcrciukommcn mit den a», Regiment den l ^^^'^gten wirkliche Vollziehung gesczt werde, indem dies die Bewilligung des Aufbruchs durch >v)cu Gewalt wesentlich fördern würde. Auf Eröffnung dieser Wünsche verlangt General Rcding die worin' ^ Z"^llung aller AuSsczungcn und Gegenanträge zu dem von ihm eingereichten Capitulationöcntwurf, sei entsprochen wird. Unter Bescheinigung des Empfangs versichert er, eine Erhöhung des GcldwcrthcS der ^ besorgen; wenn eine solche stattfände, würde der Herzog die Regimenter schadlos halten. Rüksichtlich ^-^"^ctcn Verzögerung des Marsches nach dem Sammclplaz in Äugst habe er zwar keine Instruction, lassei, versichern, daß der Herzog so gerecht sein »verde. Niemand in unverschuldetem Schaden zu ^cstlb "'"ssc bitten, daß ihm die Eapitulation in demjenigen Wortlaut, nach welchem die Orte >>i^ stkiichmigen gesinnt seien, mitgcthcilt werde. Dieses Gesuch wird den Obrigkeiten zu hinterbringen "Winnie». 540. ^^ordentliche czcmeiueid^cnössische Tagsaziliig der XIII Orte, ?Ibt und Stadt ^t. Gallen. Baden. 1704, S». Januar. Staatsarchiv Zürich. Allg. Ab.ch. Bd. SS, ksi. N. Luce^'""^- Zürich. Heinrich Heß, Salzdircctor. Bern. Daniel Jmhof, des Raths und Salzdircetör. Keller, des Raths und Salzdircetör. Uri. Oberst Joseph Anton Püutiner. Schwyz. ^-.spa ^ ^"lcr, des Raths, Landvogt zu Baden. Untcrwaldcn. (Ausgeblieben.) Zug. Beat ÄUtk/. ^"""ubcn, alt-Ammann. GlaruS. Johann Heinrich Zwicki, Landammann. BasU. Andreas ^chaf.Z^rcicrhcrr. Freiburg. (Ausgeblieben.) Solothurn. Urö Victor Bauch, Sckclschrc.bcr. Vbew ' , 'len u. Appenzell. (Ausgeblieben.) Abt von St. Gallen. Freiherr Gall Anton von Thurn, ll zu Romanöhorn. Stadt St. Gallen. Heinrich Lcutmann, dcS Raths. Biel. (Ausgeblieben.) ^crspä» gegenwärtige Confercnz ist nicht so fast deswegen ausgeschrieben worden, um den Ursachen der b. Cj °dcr Verhinder.ing der Fuhr des tirolischen SalzeS zu remediren, als vielmehr um die neucrd.ugS hls Innenstadt und Hindenlang a..f das eidgenössische Salz prätendirten Auflage., abzuwenden, dst der Verspätung findet man namentlich die mangelhafte Beförderung deö Salz.udeS ..nd dann ""d de.» Abfolgung sogenannter Stoßfäßchen an Pattienlaren. WaS die fraglichen der Erbeinung Skchej., "'z'ractat zuwiderlaufenden Auflagen betrifft, wird einstimmig beschlossen, sich d.cscr Neuerung u.S- dieüuderscze». Einige Orte glauben dicS am besten durch eine Gesandtschaft zu erreichen; da aber '-"NN», " "icht iustruirt sind, erläßt man bezügliche Vorstellungen an die obcrösterreichische Hof- ' ^""^ruck, an den Bischof von Augsburg, an die Generalität zu Brcgcnz, an den Grase» zu ^ best?, ""b die Beamten zu Sandhofen und Jmmenstadt, und läßt dieselben durch Expresse von Zürich abs,"'. einer Rcclamation gegen die Steigerung deö FuhrlohncS wird in Betracht der Zcitum- ^"sl^n ebenso von einer Anregung der Stadt St. Gallen, in der Rcclamation auch d.c namhaften 8iir ^ ^rühren, welche zu Jmmenstadt und Hindenlang von andern Kaufmannöwaarcn erhoben werden. daß über den Hauptgcgcnstand willfährige Antwort eingehe, wird die Kanzlei Baden zum 1128 Februar 1704. Voraus beauftragt, auch über die lczteru Puukte die nöthigcn Schreibe« zu erlasse». Da dem Verlauten zu besorgen ist, es möchte Herr Zieglcr wegen dcS bayerischen Salzes mit den übrigen Orten nicht „eintreffen," lind diese» dadurch einiges Präjudiz zuziehen, so wird der Kurfürst von Bayern ersucht, Eidgenossenschaft mit Steigerung des Salzes zu verschonen und beim bestehenden Tractat zu verblüh Denen von Schaffhauscn wird schriftlich vcrdeutct, sie werden doch ihrem Mitbürger Zieglcr keine Voll"" ertheilt haben, in eine Steigerung des Salzes einzutreten, vielmehr sich neben den übrigen Dcputirtcn solchen Versuche ernstlich widcrsczcn. Nachdem inzwischen der Bericht eingegangen, daß zu Jmmcnstadt Hindcnlang der Jmpost bezogen und zur Behauptung desselben mit Zurükhaltung des SalzcS gedroht »'^ ^ werden die eben beschlossenen Schreiben nach Bcdürfniß verschärft und in demjenigen an die Innsbruck ein entsprechender Nachtrag gemacht. I». Im Namen dcS französischen Gesandten eröffnet H»' mann Vigicr, er sei laut vorgewiesenem Crcditiv ermächtigt, allfälligc Gesuche zu Händen des entgegenzunehmen. Diese Mitthcilung wird durch ein Gcgcncomplimcnt crwicdcrt. e. Nach der ^ von Bern ist cS der Verwendung dcS französischen Gesandten gelungen, daS Porto der Briefe aus welches von k oder 7 Kreuzer bis auf 13 gesteigert worden, wieder auf den alten Ansaz zu red" ^ «I. Ein Antrag Zürichs, einen Salzvorrath im Lande anzulegen, um nicht bei jedem Zufall dein Val»w ^ auSgcsezt zu sein, wird empfehlend in den Abschied genommen. Bern bemerkt, nach gemachter werde das gute Silbcrgcld aus der Eidgenossenschaft nach Straßburg gezogen und daraus die jogew' ^ Höggcrli geschlagen, die eines geringen Wcrtheö seien und untersucht werden sollten, um dann nach die gebührende Rcmedur damit vorzunehmen. Inzwischen könnten die Orte Aufsicht halten, daß gute Geld aus dem Land gezogen und das schlechte hereingebracht »verde. Hierüber wird an daS abwcl Schaffhauscn eine Warnung erlassen und im Weiter» die Anregung in den Abschied genommen. 541. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der TagsaZ»'^ ^ Solothurn. 1704, vom 17. Februar an. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch, Bd. 8ö. koi. «5. Gesandte: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus Johann He»w"' Landammann. ' .1^ ». In Bezug auf das Hauptgeschäft der Tagsazung, die Ncutralisirung der deutschen Nachb"'> Rhein und Bodcnsec und eines ThcilS von Savoyen, eröffnet Zürich seine Instruction dahin, cS ^ die savoyischc Neutralität zu Befriedigung der am »leisten dabei intcrcssirtcn Orte Bern und 8^ ^,i> crtvirken, aber auch diejenige der deutschen Nachbarschaft am Rhein und Bodcnsce nicht aus den Bern äußert, von der beabsichtigten Ncutralisirung Savoyenö hange die Freiheit der Eidgcnoß^^^ Da den mündlichen Eröffnungen des französischen Gesandten zufolge Geneigtheit vorhanden ist, die d' Provinzen Chablaiö und Faucigny der Obhur der Eidgenossenschaft anzuvertrauen, in diesen beide» ^ ^ aber kein haltbarer Plaz besteht, so einigt man sich, in der Tagsazung selbst mit Behutsamkeit Zugeständnisse von Seite Frankreichs hinzuarbeiten. Den weiter» Verlauf zeigt der gcmcii»' Februar 5704. 1129 für ^er König von Preußen sich bereits in einem an sännntlichc evangelische Orte gerichteten Schreiben einer ^ Duldung der aus Oranien vertriebenen Glanbcnöbrüder verwendet hat, wird auch noch von Zuschrift desselben an den Stand Bern vom 2. Februar Kenntniß genommen; in derselben ^cchcn Unglüklichen im Waadtlandc noch fernerhin ein Unterkommen zu gestatten, mit dem Vcr- ^'gevrd, Unterhaltung derselben durch Collccte» beizutragen. Ebenso wird ein gleiches Gesuch dreier b>csc» oranischcn Consistoriums in Genf angehört. Bcrir eröffnet hierauf, es sei ihm unmöglich, t>"sclbln Flüchtlingen einen länger» Aufenthalt im Waadtland zu gestatte»; einmal sei die Hoffnung ^ ^ wieder in ihr Vaterland zurükkchrcn dürfen, unwahrscheinlich, dann sei die vom König von °h»chn, lintcrstüzung eine unsichere, und endlich sei die Unmöglichkeit da, diesen Leuten in dem ^bcnki bevölkerten Lande Handarbeit zu verschaffen, mithin der daraus sich ergebende Müßiggang sehr bicsx yz/ Würdigung dieser Gründe glaubt man vom Beschlüsse der leztcn badischcn Tagsazung, daß im April in Gottes Namen zu entlassen seien, nicht abweichen zu können, waö dem "nziizsj Greußen in einem ehrfurchtsvollen Schreiben und den Abgeordneten der Flüchtlinge mündlich ^"chtlch" vürd. Die Aberlassung des Schreibens wird indessen verschoben für den Fall, daß die scheid Gesuch dem Rathc in Bern noch besonders vorzutragen gedenken, dort einen bessern dir . "galten sollten. So viel dann die Einthcilung der Viatica, die Regelung des Transportes und Ehalte,, ^ ^"""bannig mit dem französischen Gesandten betrifft, so wird daS der weiter» Erwägung der Orte vor- ^schh-d' Meinung, daß die Orte sich beförderlich bei Zürich schriftlich erklären, ob hierin der aarauische "bsehci, Selten habe oder nicht. Schaffhanscn glaubt von de», Viatienm habe» ^'"'"n, da diese Flüchtlinge, die nun i» der evangelischen Eidgenossenschaft »üldrcich überwintert ^lllcs'^"lrrthanen des mächtigen Königs von Preußen considrrirt werden, will indessen der Obrigkeit Jülich hinterbringen. -ladt St. Galten und Met. , . All Oll°, « "" . B,r«. «..»w sch"-"«". . -w.- Z'wch. H-wnch Schw. Adolph Tinncr. Schultheiß; Älcxande ^ ^ Ro'HS^ Nrderöst, Landamman' ^Mheiß; Leonz Mcpcr, alt-Banherr . Franz vc Niklanö Imseld, al ^eph A^vn Püntiner, alt-Landannnan,. Raths. Untren^ ^ Beat Kaspar Hamich '""W Jost Rudolph Reding von Brberegg, ^ ^idtvalden- GlaruS. Zol> ^Obwalden; Melchior Dillier, Landannna Hcgglu,, ^ ^^^char Bmkhardt, Olnr, ^mmann; Ehristvph Andcrmatt, Basel- ^vhan ^ SchnltlM, -a^ltherß; Landannnann Kaspar Müller, Statt,, von ^ Surr att-SchuUhe Burkhard., Dreierherr. Fretbnrg- ^,„al, M»er, t^2 Sekeln,erster. Solothnrn. Johann Vretor 113l) Februar 1704, Johann Ludwig von Roll, Vcnncr; Joseph Wilhelm Wagner, Ritter, Sckclmcistcr; Johann Jakob Glutz, Stadtschreibcr; Johann Friedrich von Roll, Gcmeinmann und des Raths, Schaphausen, Joho»" Konrad Wäpfer, alt-Burgcrmcistcr; Johann Köchlin, Statthalter und des Raths. Appenzell. Anton Speck, Ritter, Landamman»; Ulrich Sutcr, alt-Landammann, beide vonJnncrrhodcn. Abt von St. Galle»- Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcister; Freiherr Gall Anton von Thurn, Obcrvogt in NomanShorn. St. Gallen. Laurenz Werder, Bürgermeister; Anton Locher, Sekelmcistcr. Biel. Abraham Scholl, Burg" meistcr; Peter Haas, Vcnncr. Nach erstattetem eidgenössischem Gruße und Bcwillkommung der Versammlung durch den Schulth^'^ von Solothurn werden der Tagsazung die Schreiben des französischen Gesandten vom 31. Januar und Februar, welche die Zusammenkunft vcranlaßtcn, vorgelegt, worauf vorerst in Frage gcsczt wird, wie ^ Gesandte zu der begehrten Audienz abgeholt werden solle. Der Ucbung in Baden gemäß wird beschloß daß die Abholung durch die zweiten Gesandten der Stände Zürich, Bern, Luccrn, Uri, Schwyz, Basel, Freib»rß und Solothurn geschehen solle. Nach seinem Eintritte hält der Gesandte eine sehr einnehmende Propop»»"' in derselben erinnert er, wie der König dem Verlangen der Eidgenossenschaft, von einer Bcsezung der stste" Pläze am Rhein und Bodcnsec durch bayerische oder französische Truppen abzustehen, entsprochen habe; minder habe der König das anläßlich der leztcn Tagsazung in Baden dem Gesandten durch eine zahlreiche Deputation vorgetragene Gesuch um Neutralisirung eines eine Stunde breiten Districtö dem Rhein Bodensee entlang und desgleichen in dem an den Gcnferscc anstoßenden savoyischcn Gebiete auf Empfeh^ des Gesandten ebenfalls gewährt. Die Eidgenossen scheinen besser zu wissen, als er selbst, waö sie ^ Könige zumuthcn dürfen; denn, aufrichtig gestanden, habe er an der Wirkung seiner Empfehlung gczwcisi^ da die Gewährung den Feinden des Kölligs zu gut komme. Nachdem der Gesandte in seinem Vortragt ^ Gründe seiner Zweifel mit verschiedenen Thatsachcn untcrstüzt, sagt er weiter, in Betreff Savoycns habc durch einen Courier den Befehl erhalten, den Eidgenossen die Bewachung von Chablaiö und Faucigny »"l» vertrauen. Dadurch werde doch gewiß auf's Deutlichste dargethan, welches Vertrauen der König der Eidlss nosscnschaft schenke, und wie weit er davon entfernt sei, dieselbe einzuschließen. Die Eidgenossenschaft dem König hiefür verbunden sein und er, der Gesandte, sich stets angelegen sein lassen, ihre Wünscht demselben zu untcrstüzcn. Dieser Vortrag wird von der Tagsazung so wichtig gefunden, daß er wohl c»^ „übernächtige Rcflcction" verdiene. I». Es wird wiederum Klage geführt, daß das Briefporto in Fra»^» erhöht und dadurch jährlich dem Publicum und dem gemeinen Wesen bedeutender Nachthcil zugefügt wcr^ Dagegen will auch von einer Portocrhöhung in der Eidgenossenschaft selbst verlauten. Demnach wird Eommission beauftragt, die eigentliche Quelle dcS Ucbclstandcs aufzusuchen, um betreffenden Ortes, tvc»» beim französischen Gesandten für die Abschaffung der Mißbräuchc daö Geeignete vorkehren zn können. ^ ' Würdigung der gestrigen Proposition dcS französischen Gesandten wird gefunden, auf die Zusage Franks ^ einen eine Stunde breiten District von Basel bis nach Bregcnz von aller Kontribution freizuhalten, sci zu vertrauen, da sich Frankreich durch ein früheres Schreiben an Zürich zu Händen der Eidgcnojst»!^ das Recht der Erhebung von Contributioncn vorbehalten habe. Wenn nun gar zur Eintreibung militärische Exccution versucht würde, wie solche schon angedroht sein soll, fiele diese Zusage in ' zusammen. Mit der ancrbotencn Sichcrstcllung der Provinzen Chablaiö und Faucigny sei weder noch der Absicht der Eidgenossenschaft entsprochen. Einmal seien in den erwähnten zwei Provinzen keine Pläze, in denen sich eidgenössische Völker mit Erfolg halten könnten, dann bedürfe ganz Savoycn dicsstilö cs Februar I7t>4, 1131 ^ ^ges der Ncutralisirung, und die Eidgenossenschaft habe daran unbedingt das allerorten nach Möglichkeit ^wahrtc Interesse, nicht zu sehr von Einer Macht eingeschlossen zu werden. Dem Vernehmen nach wolle sich .Lasier troz der Opposition des schwäbischen KrciscS des im Reich gelegenen Thcils des Bodcnsccs ^"chsigcn, was für den Verkehr der Eidgenossenschaft sehr nachthcilig wäre. Ebenso wisse man noch wohl, ^ Frankreich, als man ihm 1664 die Frcicompagnicn nicht habe zugestehen wollen, die schuldigen Pensionen galten, die Abdankung der eidgenössischen Völker angedroht und daS Commercium den Bünden zuwider A, ° gesteigert habe; damals sei die Eidgenossenschaft noch nicht so weit von Frankreich umgrenzt gewesen, sciiic ein, Savoycn werde nach erfolgendem Frieden, wie früher auch schon geschehen, wieder an ^ ' vorigm Herrn kommen; allein das sei keineswegs sicher, das Schiksal der Frcigrafschast Burgund biete mit?^ühciligcs Beispiel. Ucbcrhaupt werden die freien Stände und Städte von den Fürsten und Herren ^ scheelen Augen angesehen, wie Straßburg, Erfurt, Ulm und Augsburg beweisen, und auch Danzig werde Nncr ^"6" müsse». Dagegen wird anderseits beruhigend eingewendet, die Eidgenossenschaft habe von ^^"ychließung vom Savopischcn aus wenig zu gefährden; wenn Frankreich solches beabsichtigte, würde d'sscn" für seine sämmtlichcn Länder die Neutralität, ja selbst den Frieden anerbieten. Nach ^^vxioncn wird eine Abordnung von je einem Gesandten aus jedem Ort an den französischen Gesandten >vu ^ ^ ^ ganze Hcrzogthum Savoyen diesseits des Gcbirgs die Neutralität und für den Mehrerin, stritt am Rhein und Bodcnscc die Befreiung von allen Contributioncn zu sollicitircn. Die Abord- ^ g Utvntx dabei, die französischen Gesandten pflegen von Zeit zu Zeit gar sehr auf die der Eidgenossenschaft 6c>pii ,^"^lichcn Gnaden hinzuweisen. Die Orte unterscheiden deren zweierlei, nämlich die Pensionen, und Zollbefreiung, welche man vermöge der Bündnisse schuldige Gnaden nennen könne; in die vbcr ^ Gefälligkeiten und Dienstancrbictungcn, wenn etwa das eine oder andere Ort unter sich nia» ^ustcn in Mißvcrständniß gestanden, und die Ambassadorcn mittclnd dazwischentraten. Diese könne Tav^vrdicntc Gnaden nenne», wenn man bedenke, was die französischen Könige durch eidgenössische errungen, und wie die Eidgenossen jezt noch gegen etliche Pensionen gleichsam eine Armee von "üb»l Die Comission erstattete darauf über ihre Mission folgenden Bericht. Rüksichtlich der Con- ^ ^vsandtc gefragt, ob die daherige Befreiung zu Gunsten der Eidgenossenschaft oder zu sich , ' ^ Feinde des Königs begehrt werde. Hierauf habe man ihm crwicdcrt, die Eidgenossen pflegen ^ Ncgotiationen der Mächte einzumischen; was sie dermalen sollicitircn, geschehe um ihrer 'üblls' ^"^'ücnz und ihres Interesses willen. Der Gesandte habe darauf erklärt, daß die fraglichen Collis unterbleiben könnten, wenn von Seite des Kaisers ein Gleiches geschehe; indessen wolle er der ^üglichcn Instructionen weiter nachsehen und sich morgen schriftlich oder mündlich erklären. In Betreff ^ Savoycn diesseits des Gebirges habe der Gesandte sich verwundert gestellt und Bode doch in Baden nur begehrt, daß ein District am Gcnfcrsce, gleichwie am Rhein und la^- ^ ^cutralität gcsezt werden, worauf mit zwei ganzen Provinzen entsprochen worden sei. DaS ^u>»s ^'ünschc er schriftlich zu erhalten, und müsse zugleich fragen, ob man Abtretung dieses Hcrzog- vcrla. ^ H^uden des Herzogs selbst oder Frcigcbnng desselben an die eigenen Untcrthancn ohne Bcsazung üi»c beiden Fällen müßte von den Orten Garantie gefordert werden, daß der König von dorther /^Ü'ligkcit zu besorgen habe; oder ob etwa die eidgenössischen Orte das Hcrzogthum zu sclbstcigencr übernehmen wollten. Dann müßte sich aber der König zum nöthigcn Unterhalt seiner Armee in "ncn Paß darin vorbehalten. Darauf habe ihm die Abordnung in Antwort crthcilt, der große alte 1132 Februar 1791. Paß über Meer sei immer offen; im Krieg von 1691 habe Frankreich die Neutralität für ganz Sav»»e> diesseits des Gebirges angeboten, was nur deswegen nicht zu Stande gekommen sei, weil der Herzog die Ncutralisirung der Provinzen Tarantaisc und Mauricnnc nicht habe zugeben wollen. Gegen diese Bemerk»'^ habe der Gesandte eingewendet, daß sich die Verhältnisse seither geändert haben; denn 1691 habe der Ko»^ noch Pigncrollc in seiner Gewalt, und damit einen Paß nach Picmont gehabt; beim Friedensschluß h»^ auf Pigncrollc verzichtet, und könne sich mit dem unsicher» Paß über Meer nicht begnügen. Nach Auhor"'^ dieser Relation wird denjenigen Herren, welche heute beim Gesandten zum Mittagsmahlc eingeladen aufgetragen, demselben für seine wohlwollende Gesinnung und die geleisteten Dienste zu danken, versprochene schriftliche Erklärung über Aufhebung der Contributioncn ain Rhein und Bodensce zn cri»»^ und nochmals die Ncutralisirung von ganz Savoycn diesseits des GcbirgS zu begehren, mit der Bemerk»'^ daß die Orte aus Mangel dahcrigcr Instruction nicht im Falle seien, sich über die Art und Wall Ncutralisirung nach den drei Gesichtspunkten des Gesandten auszusprechen. Wenn er übrigens einen AbW ' auszug wünsche, so werde ihm derselbe crthcilt werden. Der Gesandte habe auf diese Eröffnungen die Fordcr'»^ der Ncutralisirung Savoycnö in der angegebenen Ausdehnung durchaus abgelehnt, dagegen Ueberwehung Sache an den König versprochen, ohne jedoch irgend welche Hoffnung für den Erfolg machen zu In Betreff der Contributioncn am Rhein und Bodensce will er ein Memorial einreichen. In diese»' ' 21. Februar eingegangenen Memorial verspricht der Gesandte, daß bis zur Jahrrcchnungstagsazung »> Districte am Rhein und Bodensce keine Contributioncn und ebenso wenig militärische Exccutioncn vorgenommen werden; in dieser langen Frist werde es den betreffenden cximirtcn Orten möglich , gleiche Gnade beim Kaiser auszuwirken; dabei werde aber, wie billig, vorauSgcsczt, daß von diesem D'I ^ aus weder der König noch der Kurfürst von Bayern feindlich angegriffen, noch vom Kaiser Contributu erhoben werden. Was die Ncutralisirung Savoycns betreffe, werde es schwer sein, vom König eine kategl»^ Antwort zu erwirken, da die Orte die Modalität derselben nicht angeben können; was indessen die 8"^ betreffe, von einer einzigen Macht umschlossen zu werden, getraue er sich, sie zu überzeugen, daß diese W,. unbegründet sei; sie möchten deshalb nur einige Herren zu ihm schikcn, worauf er trachten werde, vom K» dasjenige zu erwirken, was sie für das Zuträglichste halten. Den ersten Gesandten von Zürich, Bern, ' Uri, Freiburg und Solothurn wird aufgetragen, diese freundliche Gegenäusserung zu verdanken und die sir ^ Eröffnungen deS Gesandten entgegenzunehmen. «I. Zur Behandlung kommt das Toggenburgergeschast- Instructionen der unbethciligtcn Orte lauten alle dahin, es möchten die Parteien diesen Streit st^ ^ Minne beilegen; sofern dies nicht erreicht werden könne, zielen die meisten Orte dahin, daß die Z""' fürstlich- st. gallischen Schirmbricf befindlichen und hierin unbethciligtcn Orte Zürich und Luccrn das zur Hand nehmen, die Parteien anhören und nach Prüfung der beidseitigen Beweise ihr Gutachten, b ^ ohne einen Spruch zu thun, insoweit eröffnen, daß dadurch der eine oder andere Thcil selbst zur geleitet werde, was er zu thun oder zu lassen habe. Schwyz und Glaruö erklären sich mit diesem einverstanden, lcztcrcs zwar mit der Bemerkung, daß schon zwei gütliche Zusammentritte vergeblich seien, und katholisch Glarus mit einer Rüge über den Tractat deS AblcS mit dem Kaiser. Die Ges»»^ des Abtes hinwieder eröffnet, sie könne von ihrer zu Baden gegebenen Erklärung nicht abweichen, daß Zürich und Lucern noch zwei andere Orte an der Vereinbarung thcilnchmcn sollen; da an dieser Sache »^ gelegen sei, als man glaube, so behalte sich der Abt vor, die bezüglichen Gründe von Kanton z" ^ durch eine Gesandtschaft vortragen zu lassen. Ucbcr den Tractat habe die Gesandtschaft nichts zu erwies Februar 1704. 1133 derselbe in der Ausschreibung nicht berührt worden sei. Die Bemerkung von katholisch Glaruö, daß die ^bwdtschaft darauf ziele, die Sache zu verschleppen und die Gegenpartei zu ermüden, wird von "bthchen Gesandten auf daö Bestimmteste widersprochen und dabei behauptet, eben dieser Weg sei der Gesandtschaft werde ihre Reise von hier auö antreten und dann könne daö Geschäft auf der ^"ßsazung an die Hand genommen werde». Evangelisch Glaruö erwicdcrt, man werde nicht wohl dic,e Gesandtschaft Einsprache erheben können; nur müsse man fordern, daß auf einseitigen Bericht . ^ülchicdkn werde. Nachdem sich die unbctheiligten Orte über die Sache nochmals bcrathcn, wird blidc > Iveeve. ,icy me »iiveiyeuigreu ^rie uoer vre ^-acpc uvcymcuo vcraiyeu, loerv ^ Parteien neuerdings die Nothwendigkcit einer Verständigung, und der abt- st.- gallischen Gesandtschaft " Münschb Ernst v Ac,«? mündlichem Bericht der leztcn Abordnung an den französischen Gesandten und durch dessen »Nt vorgestellt, daß jene Abordnung an die Kantone unterbleiben möchte. Ferner wird von ihr klangt, daß über den Tractat mit dem Kaiser die versprochenen Erklärungen endlich crthcilt a»z" ^ ^ de» eidgenössischen Orten der Vorschlag gemacht, ihnen die Festung Montmclian, von welcher ^voycn beherrscht werden könne, zur Verwahrung zu übergeben, sei cö, daß der Herzog dieselbe cinräume, oder daß der König sie gegen dessen Willen einnehme und dann den Eidgenossen als dic >zustelle. Dieser Vorschlag wird nicht entsprechend befunden, weil cincsthcils zur Annahme ^hcilc^"-^°" andcrnthcilS Namenö des Herzogs von Savopcn Niemand Rede und Antwort Wenn nun die Festung allein in Neutralität gcsczt würde und die Eidgenossen sie zu vcrant- sle ei wäre es nur zu leicht möglich, daß sie von der einen oder andern Macht beleidigt, oder daß ^andve^" ^ andere verstoßen würden. Man wünscht also nochmals Ncutralisirung der ganzen wird welchem Auftrag die chcvorigc Abordnung ncucrdiugs zmn französischen Gesandten gcschikt ^ abgelesenen Schreiben des Kurfürsten von Bayern, des französischen Marschalls von tzst. ^ bcr bayerischen Hofkammcrkanzlci geht hervor, daß in Folge des frühem Ansuchens daö von der irisch'bestellte tirolischc Salz unverhindcrt werde abgcfolgt werden, sofern auch kaiscrlicherscitS dem ^sagc >>ud den daherigcn Corrcspondcnzcn und Geldsendungen der freie Lauf gelassen werde. Diese ^''istr ^ ^ Kurfürsten bestens verdankt und zugleich an Baron von Grüth das Gesuch gestellt, beim der Zusage zu erwirken, x-- Der wegen Erhöhung des Briefporto innerhalb und außerhalb Hage - bezeichnete Ausschuß, welcher den Herrn Fischer von Bern, als dortigen Postvcrwaltcr, bcigczogcn tzs Niirb^^ Untersuchung Bericht, aus welchem hervorgeht, daß die Klagen fast allgemein sind. Z^'cdur nöthig befunden, daß Herr Fischer den Brieftarif jedem Orte zur Erdaucrung und gebührender ""l die nächste eidgenössische Tagsazung übersende. I». Die Abordnung, welche gestern beim vcrst^ , Gesandten gewesen, berichtet, daß er das lcztc Ansinnen übel aufgenommen und schriftliche Antwort ^chc lautet dann wirklich dahin, die Ncutralisirung von ganz Savoycn sei eine Zumuthung, krj»^ Interesse des Königs zu sehr vcrlcze, daher er dieselbe dem König nnr übersenden, aber sie in n>ii ""^chüzen könne. Der harte Ton dieses Memorials veranlaßt die Session, die gleiche Abordnung "n,c an ^ des ersten Gesandten von Untcrwaldcn und desjenigen des Abtes von St. Gallen nochmals sin, schiken, um, wenn dieser durch irgend eine Acnßerung in oder außer der Session vcrlczt >»als Zwar nicht verschuldet zu haben glaube, das Bedauern zu erkennen zu geben und noch- »i» baß das Gesuch um Ncutralisirung Savoycns diesseits des Gebirges nicht der Natur sei, ^sts erregen zu können. Die Dienste, welche die Eidgenossenschaft Frankreich geleistet, dürften "Neu rechtfertigen. Der Gesandte möchte die ganze Angelegenheit mit allen dargelegten Umständen 1134 März u. April 17V4. dcm König cinbcrichtcn. LcztcrcS wird laut erstattetem Bericht der Abordnung versprochen, jedoch Erklärung des Gesandten, daß er sich nicht im Fall sehe, das Gesuch, wie sonst, zu unlcrstüzcn, Im habe er bemerkt, er sei nicht etwa durch mißfällige Reden der Gesandten vcrlczt worden. I. Dem Ml) von Constanz, als ausschreibendem Fürsten des schwäbischen Kreises, wird von der bei Frankreich auögcwir^ Frcihaltung des deutschen Bezirks am Bodcnsec von allen Contributioncn und Exemtionen Mitteilung gc»"' Ii—1„. (S. u. d. Vogt.) ii. In dcm Zollstrcit zwischen Appenzell und dcm Abte von St. Galle» ^ crstereS die Stände Zürich und Luccrn, leztcrcr Bern und Solothurn zu willkürtcir Richtern gewählt ^ ciirzelnen Schiedsrichter sind von den betreffenden Orten selbst zu ernennen; sie werden sich über Zcü ' Malstatt der Schicdhandlnng verständigen und jedenfalls noch vor der Iahrrcchnung zusammentreten. Ma» sehe auch i» dem Abschnitte Hcrrschaftsaiigclegeiihcltc» : Landgrafschast Thurgan. m. Art. 72l. LocalcS (Neukirch). Grafschaft Sargans. I. Art. 189. Rheinwuhre». Grafschaft Baden. Ii. Art. 249. Iustizsachen, Recht, Gericht. Ii aus dcm Solvthuriier Exemplar. 543. Confercnz der IV Schirmorte von Rapperswyl. Rapperswyl. 1704, 3l. Mär; bis l». April. LandeSarchlV Echwyz. Abschied-. Gesandte: Uri. Joseph Anton Püntincr, alt-Landammann; Johann Ulrich Püntincr, Schwpz. Franz Leodcgar Nidcröst, Landammann und Landshauptmann; Johann Rudolph Schi»^'^^ Landammann. Untcrwalden. Johann Jakob Bücher, des Raths von Obwalden; Joseph Jg»^ ^ Statthalter von Nidwaldcn. Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Kaspar Müller, St»üch Das Verhandelte sehe mau im Abschnitte Schirmvrtsangelcgcnheiten: Rapperswyl. »—v. Art. 27—31. ^ Auf den 10. Juni l704 hat Uri des Rapperswyler (Geschäfts wegen abermals eine drciörtilä" ^ ferenz in Brunne» veranstaltet. Laut dem Berichte der nidwaldischcn Gesandten, Landammann ^ Stultz und Statthalter Johann Melchior Remigi Lussi vor Rathen und Landleuten ist beschlösse» denen von Rapperswyl durch Landschrciber Johann Jakob Püntiner von Uri persönlich einen Auszug aus dcm Abschied von Rapperswyl vom März und April d. I. zustellen zu lassen, damit stä)' ' der Unwissenheit zu entschuldigen habe. Es ist kein Abschied vorhanden. ^ s? LaudeSarchw Nidwaldcu i Wochcurathsproiololl v. !>. «. IS. Ju»i 1704, tb» Den 26. Juni tritt auf Ausschreibung Urbs die dreiörtische Confercnz in Brunnen von sammcn, um gegen die immer wachsende Widerspänstigkcit der Rapperswyler ernste Maßnahmen z» ' Der Abschied hierüber fehlt. Die Gesandten von Schwyz: Landammann Jost Rudolph Rcding, ammänner Franz Lcodegar Nidcröst und Rudolph Schindler, alt-Sekelmeister Franz Joseph ^ Oberst Joseph Anton Rcding waren instruirt, anzuhören, was von Rapperswyl mündlich vdci ^ vorgebracht werde, und das Ergebnis) der Berathung den Obern heimzubringen. Der Gesandte walden, Landammann Joseph Jgnaz Stultz erstattet den 3(1. Juni dcm dortigen Wochcnrath Berichs April 17N4. 1135 vorgewiesene Abschicdseptract genehmigt und beschlossen wird, ehe und bevor der „Einwurf" von Truppen u> RappcrSwpl geschehe, sei den unbethciligtcn Orten die Ursache dieser Maßregel gründlich darzulegen, dninit sich Niemand dessen formalisirc noch einige Gclosia fasse; es werde sich also der Gesandte auf nächster Errechnung darnach zu richten wisse». vandcimrchw SSM» - Abschird- und Ra,hspro,oioll nor, k»i. 62. Landesarchiv Nidwalden: Wochenrathsprotokoll v. 30. Juni 1704, kol. 41. 544. Außerordentliche gemeineidgenössische Tagsazung. Baven. 1704, 13. April. Staatsarchiv Zürich. All«. Absch, Bd. 8S. ko>. WS. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Statthalter. ' Joha nn Bernhard von Muralt, Sckclmcistcr; Johann Friedrich Willading, alt-Pcnncr. Luccrn, Hau Untcrwaldcn, Zug. (Entschuldigt.) Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Drei", Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmeistcr; Andreas Bnrkhardt, Freibürg. Franz Augustin von Dicßbach, Schultheiß; Johann Peter Castclla, Sckrlmcister. ^ Schultheiß; Johann Ludwig von Roll, Venncr. Schaffhausen. Johann Konrad rh°dc"' ^"^""'"stcr; Johann Kachlin, Statthalter. Appenzell. Jnncrrhoden entschuldigt; von Auficr- ^rbn^ - Sturzcneggcr, Landammann. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thür», Ritter, Georg Wilhelm Ringk, Landhofmeistcr. Stadt St. Gallen. Anton Locher, Sekclmcistcr. Abraham Scholl, Bürgermeister. Ablcgnng des eidgenössischen Grußes eröffnet Zürich, es habe wegen Beantwortung der vom ' ^opvsn ^lcmdtcn auf der leztcn Tagsazung in Solothurn in Betreff der Neutralität Savoycns gemachten ^hchicdwegen des Toggcnburgcrgeschäfts, dann wegen der Annäherung der fremden Armeen und V anderer Geschäfte in bester Wohlmcinung diese Tagsazung ausgeschrieben. Nun haben die Einladung hiczu keine Folge geleistet, in der Meinung, das Geschäft der savoyischcn solche u, ^ hurch Corrcspondcnz ausgetragen werden sollen. Die Session findet aber einstimmig, eine ordentlichen Wege der Bcrathung behandelt werden, und erläßt daher am »cuc w . ausgebliebenen Orte eine neue dringende Einladung; darauf erfolgen von allen Orten die und Borwändc und einige erbeten sich Mittheilung des Protokolls, worüber man sich landix,, ^ auf später vorbehält. 1». Chevalier Lumagne überreicht eine Zuschrift des französischen Ge- »irh, ^pril, worin dieser anzeigt, daß er auf die Kunde, es werden mehrere Orte diese Tagsazung vv» Baden nicht nöthig gefunden habe; denn, wie er sich schon gegen die Herren die ^ Päußcrt, könne er vom König keine Weisung einholen, bis er die Erläuterung der Orte über ^ dahcrj"'^ Savopcn begehrten Neutralität erhalte; sie möchten daher dem Ritter Lumagne de zu seinen Händen machen und nebenbei überzeugt sein, daß es eine boshafte AuS- ^Ulcls Königs sei, als beabsichtige er, Truppen über den eidgenössischen Boden vorzuschieben. ^Uiip ^ ^lpril berichtet der savoyische Abgeordnete, daß die Franzosen ganz Savopen Üch in die Dauphinc unter die Kanonen der Festung Barrot zurükgezogcn haben. Dem Herzog 1136 April 1704. wäre cs nun leicht, in die benachbarten Provinzen einzufallen; allein er anerkenne das ernstliche Bcftrcbc" der Eidgenossen, sich die Nachbarschaft Savoycns unter seinem angestammten Fürsten zu sicher», und daher bereit, diese Nachbarschaft auf dauerhafte Weise fcstzusczcn, wenn auch Frankreich dazu mitwirken wol^ Er, der Gesandte, sei mit allen uöthigen Vollmachten ausgerüstet, um darüber in Unterhandlung zu treu"- und wünsche sich diesfalls mit den Eidgenossen in Confcrcnzcn besprechen zu können. Bei diesem Stand dU Dinge findet die Session troz des Ausbleibens mehrerer Orte für nvthig, an daö Werk der Neutralst»"^ Savoyenö sofort Hand anzulegen. Es wird daher nach getroffener Verabredung der savoyischc Gcb'N^ durch den Untcrvogt in die Session abgeholt, woselbst er sein Projcct erläutert und dann schriftlich Punkte eingibt: 1. Der König von Frankreich solle die savoyischcn Provinzen Genevois, Chablais, FauchM Tarantaise, Mauricnnc, Petit Bugcy, Tcrnicr, Gaillard und Vallcc de Chcscry nicht angreifen, noch b" dieselben Truppen senden, um andere Länder des Herzogs anzugreifen, auch alle etwa noch in diesen ProviuZ^ befindlichen Soldaten zurükzichcn, wogegen auch der Herzog von seinen Landen aus sich gegen Franks ^ keinerlei Feindseligkeiten erlauben werde. 2. Die Eidgenossenschaft soll für die Exccution dieses Vertt^" garant sein und zu dem Ende zur Bcschüzung Savoycns Truppen stellen. 3. In Ansehung der Fcstu^ Montmclian sollen die Gubcrnatorcn, Commandantcn und Officicrc des Herzogs daselbst verbleiben, auch eine gleiche Anzahl Schweizer hineingelegt werden und bis zu Ende des Krieges daselbst 4. Die Wahl der Officicrc soll den betreffenden Orten zustehen und diese Truppen sollen von Savoyc» Kricgsrüstung und denjenigen Sold erhalten, welche andere im Dienste des Herzogs stehende Völker h^^ 5. Diese eidgenössischen Truppen sollen dem Gubcrnator, dem Commandantcn und dem Stab dcS gehorchen, soweit dies dem Traetat der Neutralität nicht entgegen ist. Ucbcr diese Punkte wird mit de»> sandten durch einen Ausschuß confcrirt und nach dem Ergcbniß dieser Besprechung ei» Entwurf auSgeart'^' wie dem französischen Gesandten auf seine Vorschläge geantwortet werden könne. Da aber nicht alle ^ wcsendcn Orte bestimmt instruirt waren, etwas abzuschließen, so werden die Gesandtschaften ersucht, c»ty' durch Schreiben oder durch Abordnung eines Kollegen weitere Vollmacht einzuholen. Nachdem die Gcnch>"b' dcS Entwurfs allseitig eingegangen, wird dieser dem französischen sowie dem savoyischcn Gesandten l'0 ^ Die fraglichen Artikel lauten in ihrer endgültigen Fassung wesentlich dahin: 1. Der König von wird mit geziemendem Rcspcct ersucht, alle seine noch etwa in Savoycn befindlichen Truppen und den gegenwärtigen Krieg hindurch die diesseits des Gebirges liegenden savoyischcn Lande weder ' greifen, noch durch dieselben Truppen durchpassircn zu lassen, um andere Länder deö Herzogs anz»lss ^ 2. Desgleichen wird der Herzog ersucht, von seinen Landen aus Frankreich nicht anzugreifen, noch vur^ ^ selben Truppen passircn zu lassen, um in Frankreich einzufallen, und im Fernern alle seine Trupps Savoycn zurükzuzichcn, mit Ausnahme der Festung Montmclian. 3. Damit dieser Traetat zu ^ Sicherheit beider kriegführenden Parteien und der Eidgenossenschaft um so treuer gehalten werde, eidgenössischen Orte auf näher zu vergleichende Condition und Besoldung ein Regiment von 150l) bis - ^ Mann nach Savoycn verlegen. 4. In Montmclian habe der vom Herzog gcseztc Gubcrnator und dant zu verbleiben und zu commandircn und die Garnison daselbst wird aus zwei Thcilcn Eivgcm'lb" einem Theil Savoycrn zusammcngcsezt. Alle diese haben einen Eid zu schwören, diesen Neutralität^^ genau zu beobachten. Zu sicherer Erreichung dieses ZwckcS soll sich ein eidgenössischer Repräsentant i" mclian aufhalten, ohne dessen Vorwissen vom Gubcrnator und vom Commandantcn keine militärhch^' ^ fügungcn getroffen werden dürfen, um dadurch jedem Eingriff in den Traetat zuvorzukommen. April 1704. > 1137 ^»vcizcnschcn Truppcn sollen diesen ganzen Krieg hindurch daselbst bleiben und aus dem sichersten Einkommen ^Landes bezahlt werden, jedoch der Souveränität des Herzogs ohne Nachthcil. 6. Die Orte, welche Volk geben, haben die Officicre und Soldaten, welche sie dahin schikcn wollen, selbst zu bezeichnen. 7. Die Mnzcrhchcn Truppen haben dem savoyischcn Gubcrnator und Commandantcn zu gehorchen, wie es in ^mi eidgenössischen Diensten geübt wird; wenn aber etwas dem Ncutralitätstractat Zuwiderlaufendes . werden wollte, sollen sie dem Befehl ihrer Obrigkeiten nachleben. Dieser Vorschlag sammt dem Tag- ^"'gsabschicd wird auch den ausgebliebenen Orten mitgetheilt. Von dem französischen Gesandten geht am 'st'ril nüt der Empfangsbescheinigung der Vorschläge die Versicherung ein, er »volle dieselben troz der »»» ^ Parteilichkeit für den Herzog von Savoyen dein König übermachcn lind sein Möglichstes thun, " zum 18. Mai eine Antwort zu erhalten. In einem zweiten Schreiben widerspricht er den frühem cht des savoyischcn Gesandten, als seien die französischen Truppen gänzlich aus Savoyen vertrieben gegentheils seien die savoyischcn Truppcn am 22. April von Montmclian aufgebrochen und nach u»d"^ ömükgcwichcn, wobei die französischen Truppen am 24. in den Provinzen Mauricnne, Tarantaise ^hablais eingezogen und Herr von St. Rcmy vor Chamber») eine Menge Todtcr und 30(1 Ausreißer ^0» habx. Seiten des savoyischcn Gesandten wird der Neutralitätsvorschlag bestens verdankt und >v>w ^ atlSgcdchntcre Vollmachten einzuholen. Auf diese beiderseitige Zusicherung 5>c nächste Tagsazuug auf den 18. Mai fcstgcsczt »nid davon den ausgcblicbcncn Orten Anzeige gemacht. ^ Berichte des Markgrafen von Badcn-Durlach dlirch seinen Bevollmächtigten 1)r. Härder hat ^ ^^"zösijchc Gesandte auf Vcrtvcndung der Tagsazung die Zusichcrting crthcilt, daß, wie am Rhein und sill/"^' Markgrafschaft eine Meile breit von der BaSlcrgrcnzc Sicherheit und Schonung genießen des q tvird ein Dankschreiben an den französischen Gesandten erlassen. «I. Zufolge einer Mittheilung ^ tb.s ^ ^ Gallen an den Kaiser, daß der Tractat vom 28. Juli. 1702 bei der Eidgenossenschaft k und angefochten worden sei, versichert der kaiserliche Gesandte mit Zuschrift von» st» de, sie 'ch alt ^»» » "» - - , "rchpaß cincr namhaften Mannschaft »nit andern Waffen als bloß Degen »uid Pistolen, sowie über »«cht Tractat, der zu Nicniandens Schaden oder Abbruch abziele,. solle möglichst bald näher untcr- "ud znr Zufriedenheit der Eidgenossen modificirt »verde». In einem zweiten Schreiben vom 10. April . " gt dn kaiserliche Subdclcgirtc Baron von Grüth zur Verthcidigung der Gegend am Rhein und Bvdcn- Ahsn"'^ ^vlksaufbruch von 1000 Mann. Beide Zuschriften werden zu Händen der Obrigkeiten in den ^ genommen. «. Mit Schreiben vom 8. April beklagt sich der französische Gesandte bei den VIII d> ^xccsse. Hierauf wird crwicdert, dies sei ohne Wissen und Willen der Orte vorgefallen; aus der gcbr ^ g^rchtcn Untersuchung habe sich ergeben, daß drei Stükc nebst einem Mörser an die erwähnten Orte habe seien, was deswcgc» unbemerkt geblieben, »vcil die Stükc ohne Lasteten waren; von Excesscn si»e /""" erfahren. In Betreff der Mannschaft möchte sich der Gesandte erinnern, mit welcher New welcher Anzahl auch die französischen Völker passirt seien, so daß »»an deswegen ein sin», machen müssen. Die Eidgenossenschaft begehre gegen beide kriegführenden Mächte eine voll- bsirp ^ ^'utralität zu beobachten und »verde diesfalls auch an die andern Gesandten gelange»». Gleichzeitig T, Handhabung des bestehenden Reglements neuerdings beschlossen, l. Die Gesandten dcS Abtes von ^»»nicr" ^vffitcn, daß sich der Anstand mit Schwyz »»nd Glaruö betreffend den toggcnburgischcn Handel '"chr vertiefe, was den Abt veranlaßt habe, wiederholt daS eidgenössische Recht zu verlangen und zu 143 1138 April 17N4. diesem Zwckc eine Abordnung in die Orte zu schiken. Obschon die Tagsazung Schwyz und GlaruS angc wiesen hat, bis zum Austrag der Sache alle Tätlichkeiten zu vermeiden und Alles in statu guo zu belasse habe Schwyz dem Abt ganz neulich angezeigt, daß es diejenigen, welche sich bisher geweigert haben, ^ toggcnburgische Landrccht zu beschwören, dazu anhalten werde. Gegen diese Androhung verlange der Abt Hstsi' Wenn zwischen dem Abt und andern als den Schirmortcn Streit entstehe, so seien diese lcztcrn die geordnet^ Richter; wenn aber zwischen dem Abt und den Schirmortcn selbst Streit walte, so weise das Burg- Landrecht den Richter nicht. Dagegen folge aus den eidgenössischen Bünden und der Ucbung, daß »>an dc»> jcnigcn, der daS eidgenössische Recht begehrt, dasselbe gestatten soll, ja es bestimme der Landfrieden von ' daß selbst die Frage, ob eine Sache durch Recht zu entscheiden sei, vor das eidgenössische Recht gehöre. aber Schwyz und GlaruS nachweisen können, daß in Streitigkeiten zwischen dem Abt und den Schir»"'^ ein anderer Richter gewiesen sei, so werde sich elfterer demselben unterwerfen. GlaruS erwicdcrt hierauf, habe diesen Anzug nicht erwartet und daher auch keine dicöfällige Instruction erhalten. Schwyz h"^ ^ die Copie eines an Zürich erlassenen Schreibens mit der Bemerkung zugestellt, daß es am nächsten So»>^ eine Landsgemcinde halten und das Resultat dem Mitstande Glarus mitthcilcn werde, weswegen die rathung über dieses Geschäft verschoben worden sei. Da beide Orte in dieser Sache bethciligt und Sckst^ abwesend sei, so werde man zu seinem Präjudiz nichts beschließen. Die Gesandten des Abtes bemerken ^ auf, die toggenburgischcn Unterthaiicn hätten sich herausgenommen, einen Ausschuß an die LandSgcmcindc ^ Schwyz zu schiken, mit dem Begehren, daß alle seit dem toggenburgischcn Landrccht von 144l) errichtete» > diesem widersprechenden Siegel und Briefe annullirt werden. GlaruS erklärt, daß ihm hicvon nichts ^ ^ sei. Die unbcthciligtcn Orte, in dem lebhaften Bedauern, daß wegen Abwesenheit so vieler Orte »> ^ Sache nicht eingetreten werden könne, ersuchen Schwyz und Glarus in einem freundlichen Schreiben, sich ^ Tätlichkeiten zu enthalten und zu bedenken, daß daraus leicht ein Feuer entstehen könnte, welches beide ^ nicht mehr zu löschen vermöchten. Die Gesandtschaft des Abtes verdankt dieses Schreiben, stellt aber müsse der Hauptsache gesteuert werden und solle man in dieser Angelegenheit das eidgenössische Reckst ^ weise», in welchem Sinne sich bereits früher die Mehrzahl der Orte ausgesprochen habe. Nach reiflicher rathung wird befunden, cS könne wegen Abwesenheit so vieler Orte in das Gesuch des Abtes nicht cinge r ^ werden; dagegen will man Schwyz und Glarus dringend ersuchen, ihre Gesandten auf nächste Tagsazung zu instruircn, daß sie sich erklären können, ob und bejahenden Falls wo und wie die beiden Orte das r> nössischc Recht zugestehen wollen, damit in» Vaterland der Frieden erhalten werde. Stadt St. Gallc» Biel überlassen die Angelegenheit den Orten und wünschen, dieselbe möchte in Güte beigelegt werde» (Zürich, Basel, Solothurn, Schaffhauscn und Biel.) Der Gesandte des Abtes von St. Gallen berichtet, als gr'" Bewilligung des Abtes für einige nach Savoycn bestimmte Compagnicn im Toggcnburg Werbungen ' gemacht werden wollen, hätten die Untcrthancn dies den Officicrcn abgeschlagen und sich geäußert, sie N'U solches auch dem Landvogt nicht gestatten. Jni Weitem habe der Schultheiß zu Lichtcnstcig und ci» nanntcr dreifacher Landrath, welchen die Toggcnburger eigenmächtig „um zwei Theil vermehrt," u» 18. April auf Donnerstag den 24. gl. M. eine Landsgemcinde nach Wattwyl einberufen, mit der daß die ohne ehchaftc Roth nicht Erscheinenden als Ehr und Eid mißachtend werden angeschen u»r ^ ^ gemeinen Landlcutrn zur Rechenschaft gezogen werden, obschon die Einberufung von Landsgcmcindc" s schließlich Sache der Amtleute des Abtes sei und auch die Criminalgewalt allein dem Abt zustehe. ^ bitte daher um Schuz für seine schwer vcrlczte Souveränität. Dieses Unterfangen der Toggcnburger April 1704, 1139 ^ bcsonderm Bedauern vernommen und weder billig noch recht befunden; da jedoch aus Mangel an Jn- ^uctwn nicht zu entscheidenden Beschlüssen geschritten werden konnte und die Kürze der Zeit nicht erlaubte, ^ Instructionen einzuholen, so wäre man geneigt gewesen, an die Toggcnburgcr zu schreiben, hätte man vernommen, daß jene AuSkündung auf Weisung von Schwyz und GlaruS erlassen worden sei. Es "tkd daher das kurz vorher an Schwyz und Glarus erlassene Schreiben ernstlich wiederholt und durch Eil- tn bestellt. In Antwort hierauf kommen zwei Schreiben von Schwyz und GlaruS ein, worin diese dcs" ' ^ ^ Beschwörung des Landrcchtcö auf bestimmte Zeit vornehmen werden. Der Gesandte Abtes bittet nun, daß gemäß den verschiedenen Schreiben oder Ortsstimmcn das eidgenössische Recht plattet werde. Aus Mangel an Instruction kann aber diesem Ansuchen nicht entsprochen werden; dagegen nochmals beschlossen, die beiden Orte sollen sich auf die nächste Tagsazung erklären, ob, wo und wie "bgcnössischc Recht zugestehen wollen. I,. (Alle anwesenden Orte.) Oberst Hieronymus von Erlach, "tich Wien gcschikt worden war, um die Bezahlung der Soldrükstände seines eigenen und des Obersten llcodegar von Nidcröst's Regiments zu sollicitircn, legt ein kaiserliches Crcdilivschrcibcn vom 27. Februar ^' ycmäß welchem er in seinem Gesuche guten Erfolg gehabt und vom Kaiser, der Kaiserin, dem römischen 3, der Königin, dem Kurfürsten in der Pfalz und von den Herren Minister» mit Auszeichnung des ^vvdcn ist. Ihm wird seine gcschiktc Verwendung bestens verdankt, i. Rüksichtlich der Erhöhung Mll berichtet, Herr Fischer habe sein Versprechen, den Orten die Tarife zu schikcn, noch nicht ^ neuerdings daran erinnert. I«. In einem Schreiben vom 15. April tadelt der spanische »iiina^ ^ von, Kaiser „blindcrwcise" über den Herzog von Mantua ausgesprochene Reichsacht, und über- . >o mehr die Rechtfertigung der Handlung des leztcrn, als er, der Gesandte, dessen Minister Schreiben den Orten noch nicht mitgcthcilt worden war, so wird cS in den Abschied Zür rl'"^ verbündeten Orten den verbündeten überlassen, dasselbe zu beantworten, l. bc» Kurfürsten von Bayern, vom kaiserlichen Gesandten, vom General von Thüngcn und "btt Amtleuten zu Jmmcnstadt über dcir Durchpaß des tirvlischcn und bayerischen Salzes und Zürirl/^ einer neuen Abgabe eingegangenen Schreiben verlesen. Da diese Sache der Salzdirection in Nm, ^s^u bekannt ist, so wird dieser Stand ersucht, wo nöthig neuerdings in gcmcincidgcnössischcm ^viebcr Schreiben auszuwirken, daß den Tractaten in jeder Beziehung nachgelebt und die Angelegenheit für ohcvorigcn Stand gesezt werde. Im Weiter» wird Zürich ersucht, dem kaiserlichen Gesandten ^ ^vährung des Durchpasscs dcS baycrischcir Salzes zu Händen des Kaisers zu danken, i». In Host» vom 11. April führen die eidgenössischen Kauflcutc folgende Beschwerden: 1. In Lcutcn- ch'll ^Adkirch werden die aus der Eidgenossenschaft ausgehenden Waaren, entgegen der Erbcinung, mit ^ztcrm Ort sei auf die von Böhm her in die Schweiz eingehenden Waaren noch ein ^ worden. 2. Zu Jmmcnstadt und Hindcnlang seien neue Zölle errichtet worden. 3. Den der y ^ A'u Kauflcutcn wolle man, cntgcgcir den Verabredungen auf der Rorschachcrcvnfcrenz und ungeachtet Attcstationen, die in Steiermark eingehandelten Waaren nicht passircn lassen, unter dem u»mü > ' ^lle solche durch Tirol spedircn, was aber der unbequemen und weit länger» Wege halber fast "^ühci, ^ ^ sei einem ehrlichen Bürger von St. Gallen, der mit deutschen und lateinischen Pässen vv„ ^ sKwcscn djx Attcstationen vorgewiesen, sowohl vom Commandanten von Brcgcnz als vom Grafen !vcg ü,- der Paß verweigert worden, weil den Eidgenossen überhaupt von der Generalität der HandclS- ^eich abgeschlagen "worden sei, aus dem angeblichen Grunde, daß sie dem Kurfürsten von Bayern 1140 ApM 1704. und den französischen Generälen Geld, Briefe und geheime Nachrichten hinterbringen. Diese Bcschwcrdcschub wird dem kaiserlichen Subdclegirtcn zur Abhilfe unterbreitet, was dieser auch zusagt, dagegen genaue achtuug der Rorschachcr Ucbcrciukunft empfiehlt. 11. (Zürich, Bern, Basel, Frciburg, Solothurn, Schafst)""^ und Abt voir St. Gallen.) Auf dcir von verschiedenen Orten eingehenden Bericht, daß die französische ^r»>cc am Rhein in großer Bewegung sei und dem Anscheine nach beabsichtige, in das Frickthal einzufallen, wes^ Alles bereitstehen soll, sowie auf die Nachricht, daß auch die deutsche Armee sich den Grenzen nähere, n'>^ über die Sicherheit des Vaterlandes sorgfältig delibcrirt. Indessen läßt der französische Gesandte durch Lumagne die Versicherung abgeben, daß weder von den französischen noch den bayerischen Truppe" mindeste GebictSverlezung zu besorgen sei, indem der General von Tallard diesfalls vom Könige selbst bestimmtesten Befehle erhalten habe. Dessenungeachtet wird nöthig befunden, die Mannschaft aufzm""^ und in Bereitschaft zu halten, die Hochwachteil und Feuerzeichen einzuführen und die Posten zu bcsczcn, nach Vorschrift der Schirmvcrordnung von 1702. Im Weitem wird die Absendung zweier Repräsen""'^ nach Basel nöthig gefunden, wovon den Gesandten von Basel und Solothurn zu Händen ihrer Obrigke^' denen der Reihenfolge gemäß die Wahl zusteht, Anzeige gemacht wird. Ferner werden Basel und Hausen durch Vermittlung ihrer Gesandtschaften ersucht, über alle erheblichen Truppenbewegungen und st'">^. Ereignisse bei Tag und bei Nacht Bericht zu erstatten. Endlich wird Luccrn lim die Zustimmung ersucht, in der Grafschaft Baden gemäß den Vorschriften von 1702 die Feuerzeichen und Hochwachtcn eingeführt wer^ Lucern nimmt in seiner Antwort, wenn nicht eine unzweideutig drohende Gefahr erwiesen sei, Anstand, ^ Frage zu bcantwortcn, behält sich aber eine definitive Erklärung vor, wenn die mitrcgicrcndcn Orte, hicvon Mitthcilung gemacht, ihm ihre Ansichten eröffnet haben werden. «». (S. u. d. Vogt.) i» sandten von Solothurn wird aufgetragen, ihrer Obrigkeit zu empfehlen, daß der dortige Repräsentant beförderlich nach Basel oder Äugst begebe. Man sehe a»ch. im Abschnitte Herrschastsangelcgenheiten: Landgrasschaft Thurgau. «». Art. 502. Kriegs- u. Militärwesen. Vogtei Rheinthal. «». Art. 225. Kriegs- ». Milttärwcsen. 545. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Tagsazu»st ^ Vadcn. 1704, l t. April. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. SS, f»l. I7Z. ^ gll'iltb Gesandte: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Johann Heinrich ^ Landammann. ^ z». Das bcdaucrsamc Ausbleiben der V katholischen Orte gibt Anlaß, in der allgemeinen Scsste" ' ^ anzutragen, daß diese Stände durch ein driugeudcs Schreiben ersucht werden, ihre Gesandtschaften »och ^ ^ träglich herzusenden, l». In Betreff der Ncutralisirung eines ThcilS von Savoyen stellt Bern Wichtigkeit dieser Angelegenheit für die Erhaltung der Eidgenossenschaft vor, unv würde eine große darin crblikcn, wenn vielleicht Frankreich gegen Einräumung eines andern Acquivalents Savoyen April 1704. 1141 ^ und dic Eidgenossenschaft so zum großen Thcil von Frankreich eingeschlossen würde. Zürich stimmt dieser und bemerkt, seine Obern glauben dahin wirken zu sollen, daß Savoycn von den französischen savoyhchen Truppen geräumt und beiderseits daö Versprechen crtheilt werde, daß weder von Savoycn aus derd diesem Savoyen angegriffen, und lczteres Land von eidgenössischen Truppen bewacht y ' ohne Ucbernahme irgend einer Garantie. Die übrigen Orte thcilcn diese Ansicht und Biel b>- ^ evangelischen Orten halten und Alles beitragen werde, was seinen besonder» Verve» qFrciburg förderlich sein könne. «. Mit Schreiben vom 25. März verspricht der König ^ -Preuße», die aus dem Fürstcnthum Oranien ausgewanderten Glaubcnsdrüdcr in seine Lande aufzunehmen, der ^ ^ weilenden Individuen mitzureisen gedenken, wird hicvon dem dortigen Consistorium und >»il ^ Anzeige gemacht, lcztcrcr unter Requisition eines genauen Verzeichnisses der Personen und Herd/"' dvr Erwartung, daß sie sich an den zu verabfolgenden Reisegeldern ebenfalls beteiligen uöthigcn Pässe werden dann beim französischen Gesandten erhältlich gemacht werden. Dem Preußen wird für sein Anerbieten gedankt und derselbe ersucht, für die Empfangnahme der Frankfurt Anstalten zu treffen. Im Weiter,, wird verabschiedet, daß Zürich in gemeinsamem die Durchpaß durch die Kurpfalz, durch Würtcmberg und Badcn-Durlach sollicitirc, und daß dann lhcil gemäß dem aarauischcn Abschied vom August 1693 die Anordnung der Reise und die Ver- ^ u»g der Reisegelder fcstsezcn. Schaafhausen macht in Betreff dcS Viaticums wieder die gleiche Bemerkung, Hilde»"! ^ ^ugsazung in Solothurn; man versieht sich aber gegen dortigen Stand einer gleichmäßigen daß " ^^iligung. «?. Mit großem Mißvergnügen hat die Session durch Zürich und Bern vernommen, der ^"Pneiner aus dem Kloster Baden am lcztcn Ostcrdicnstag in Zurzach von offener Kanzel die Religion habe» ^'^^n geschmäht und diesen angedichtet habe, sie geben Gott als den Urheber der Sünde aus, sie Da » Abscheu von den guten Werken, die Bekenner dieser Religion seien ärger als die Bestien u. s. w. de» ^ Mehrzahl der die Grafschaft Baden regierenden Orte nicht anwesend ist, so läßt man ^flr. ^ uns nächste Gelegenheit ruhen; indessen wird dem evangelischen Pfarrer in Zurzach der "»derc m ^ diese Schmähungen genügsamer Kundschaft zu versichern, es wäre denn, daß ohne ^abs,r» ^^ufigkcit gehörige Satisfaction crtheilt würde, v. (Zürich und Bern.) Laut sicher», Bericht ^chwyz und Glarus nächstens nochmals in's Toggcnburg zu gehen, um dort die das lcztc Mal ^'v»m das Landrccht beschwören zu lassen, wogegen der Abt prvtcstirc. DaS gibt beiden Ständen ziehx» ^vrn Anlaß, die dem evangelischen Wesen vorteilhafte Lage des Toggcnburg in Erwägung zu ^'durch Zürich, Thurgau, Rhcinthal, Glarus, Wcrdcnberg, Appenzell-Außerrhoden, Sax, Ali,,, -. Bünden in eine Contiguität gebracht werden könnten, welche im Stande wäre, eine starke d» dvr,"^ ^llammenzubringcn und das gcmeinc Beste zu untcrstüzcn; anderseits wird auch beherzigt, wie ^rd >> evangelischen Einwohner in weltlichen und geistlichen Sachen viele Jahre gequält worden; es sie ^ ^ ubthjg befunden, diesen ehrlichen Leuten beizustehen. Evangelisch Glarus erhält daher den Auftrag, Ah, ^ untern und der Untcrstüzung beider Stände zu versichern. Dabei soll jeder Privatvcrglcich »üt de», Ver»g und vielmehr dahin getrachtet werden, daß ein allfälliger AuöglcichSvcrsuch nach der Idee " die Städte Zürich, Bern, Luccrn und Solothurn geleitet werde. 1142 April 1704. 546. Landrechtsbeschwörung der Toggenburger mit den Ständen Schwyz und Glarus. Lichtensteifl und Wattwyl. 17114, L4. u. Sk». April. Laudcsarchiv Glaru» ! Acten TogMuburg, Gesandte: Schwyz. Franz Lcodegar Nidcröst, Landammann; Joseph Anton Stadler und U>'. Christoph Schorno, beide des Raths; Karl Gyger, Gesandter. Glarus. Johann Heinrich Zwicki, ammann; Kaspar Müller, Statthalter; Jakob Gallati und Fridolin Blumcr, beide dcS Raths. 1. Landschreibcr Lcdcrgcrw protcstirt in der Session der Gesandten zu Lichtcnstcig am 24. April ^ Namen des Abts sowohl gegen den unanständigen Erlaß des dreifachen Landraths von Toggcnburg vo»> April, wodurch alle Landlcute eidlich zu der Landsgcmeinde einberufen wurden, als auch gegen den von bc Orten beschlossenen Act der Vervollkommnung der lcztjährigcn Landrcchtsbcschwörung selbst. Die GeM crwicdern, wenn in der Auskündung der Landsgcmeinde ein Formfehler unterlaufen, haben sie daran w Anthcil, und weisen den Protest gegen den Vcrvollkommnungsact zurük, da dessen Anordnung von den >n Obrigkeiten ausgegangen sei. 2. Das Ansinnen der toggcnburgischcn Ausschüsse, es möchte vor der BcjckM' und Vervollkommnung des Landrcchts zuerst ihr mit beiden Ständen habender Landcseid beschworen ^ ^ wird abgelehnt, da hiefür keine Instruction crthcilt worden ist. 3. An der Landsgemcindc in Wättwvh die Landlcute, welche lcztcs Jahr das Landrecht nicht geschworen, mit „cntdcktcm" Haupte vor den dcputirtcn aufgestellt sind, erklärt im Namen aller jener Ammann Falk von Peterzcll, die Mißhcllc Ml beiden Orten und dem Abte sei ihnen unlieb, und sie hätten lieber den AuStrag in Folge des eidgenössischen Rechts abgewartet; nachdem nun aber die Gesandtschaften da seien, wollen sie das ohne Nachthcil männiglich beschwören und hoffen, daß man sich hicrinfalls nun sättigen werde. HicraM ^ die eidliche Beschwörung des Landrechts. 4. Acht toggcnburgischc Ausschüsse geben den 25. April der ^ . in Lichtcnstcig die Versicherung, daß die Grafschaft das beschwor»? Landrccht bei jedem Anlaß sttif u»? halten werde und ersuchen die zwei Stände, wegen der dcgradirtcn sechs Ausschüsse und des noch Gefangenschaft gehaltenen Landwcibcl German» einen beschleunigten RechtStag anzustellen, und sie ^ Früchte des LandrcchtS genießen zu lassen, damit sie nicht in Ermanglung dcS Rechts Ursache haben, vor die Hand zu nehmen, die ihnen selbst nicht lieb wären. Die Gesandten verdanken die anerbotciü und Gehorsam, nehmen übrigens das weitere Gesuch wegen des RcchtSlags in den Abschied. Das Stiftsarchiv St. Gallen, Rubrik 85, Fase. 54, hat eine sehr einläßliche Darstellung diel^ Handlungen aus der toggenburgische» Kanzlei. Mai 1704, 1143 547. Conferenz der V katholischen Orte. Lueern. 17114, 14. u. 15. Mai. Landesarchiv Schwyz. Abschiede, Gesandte: Lucern. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß und Vcnncr; Johann Rudolph Dürlcr, alt-Schultheiß und Panncrhcrr; Oberst Jost von Flcckcnstcin, Statthalter; Franz Lconz Meyer, alt- alt^v ^^ Raths, Uri. Johann Martin Schund, Landammann; Oberst Joseph Anton Püntincr, ^^h^yz. Johann Rudolph Schindler und Oberst Johann Dominik Bctschart, beide alt- "Minann, Unterwalden. Konrad von Flüc, Landammann von Obwaldcn; Franz Jgnaz Stultz, Land- """»n von Nidwalden. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, alt-Ammann; Christoph Andcrmatt, alt- "Mman,^ Zfi Conferenz ist einberufen, um über das jüngst von der Tagsazung zu Baden aufgescztc savoyischc ^"^projcct zu bcrathen, da die damals nicht anwesenden V Orte ersucht worden sind, auf der iillw ^"gsazung vom 18. Mai mit und neben den andern Standen mitzuhelfen, um dieses Werk zu v°rcis " bringen. Im Allgemeinen hält man jczt noch an der Ansicht fest, daß jene Tagsazung zu ^ ""d zu frühzeitig angesezt wurde; ebenso wird getadelt, daß sie sich anmaßte, die von den V Orten dsisi Gründe ihres Ausbleibens in Untersuchung zu ziehen und zu sindiciren; man ist auch der Ansicht, Be. ""beständige Tagsazung habe nicht nach Anweisung der Bünde gehandelt dadurch, daß sie ihre m»v f»rtseztc und cndgiltige Vorschläge über die savoyischc Neutralität, che und bevor sie den nicht Orteil vorgelegt worden waren, den fremden Gesandten aushändigte. Namentlich wider die Rechte ^ st^oße Gewalt an; denn die Bünde mit den neuem Orten lauten Balten leztcrn Etwas vornehmen wollen, so sollen auch die alten Orte ihre Gedanken darüber bk>rj^ sie dann finden, dem sollen auch jene nachkommen. Was nun das Ncutralitätöprojcct lu ^ ^ immer Grundsaz der Altvordern gewesen, sich der vollen Zustimmung der beteiligten Mächte »v» J»> vorliegenden Fall scheint es dem nicht also zu sein, da man eine eidgenössische Bcsazung st>N' b ^ Mann nach Montmclian zu verlegen für nöthig finde. Dies scheint aber zwckloS zu s,ch ^ ist dss Neutralität ernstlich gemeint, so bedürfe es keiner Besazung; ist sie es nicht und müßte man ^ci», ^»d einer Seite auf Gewalt vorsehen, so würde eine so geringe Mannschaft nicht hinreichen, ^vllir ^ von den Vorfahren beobachtete Maxime aufgeben und in eine Garantie eintreten so .>' '""stten die katholischen Orte darauf halten, daß ihren Prärogativen nichts vergeben und der Dienst q„d """chict würde, daß sie neben den protestantischen Orten gleichen Rang behaupten könnten, wie es so ^ ° ""ch geübt worden sei. Da man auch nur einen einzigen Repräsentanten in Aussicht genommen, Drix ^ "'st Rüksichr auf die Ehre und Gefahr der katholischen Orte dahin getrachtet werden, daß aus jedem "ichf !. ^iel Mannschaft gezogen und rüksichtlich der Besoldung auf eine spcciell bezeichnete Sicherheit, und ststl»,g ""k „das beste Einkommen des Landes" abgestellt werde. In Betreff der Ausschreibung der Tag- dq st"^e man gern ciile Verschiebung beantragt, wenn es noch möglich gewesen wäre; ^ dst Hochwachten und Feuerzeichen schon eingerichtet und von Zürich und Basel Anzeige von der 1144 Mai 1704, Annäherung des französischeil und bayerischen Heeres gegen die eidgenössische Grenze eingegangen sind und ^ ncucnkirchische Geschäft im Thurgau noch anhängig ist, so wird von einer Verschiebung abstrahirt, obs/ nicht sicher ist, daß alle katholischen Orte diese Tagsazung besuchen werden und namentlich Schwyz äußert, weil es auf den l8. Mai eine Landsgcmcindc einberufen habe. Zur Erzwckung eines glcichmäM Verfahrens wird Lucern ersucht, sich ungesäumt über die Bcsuchung der Tagsazung zu erklären, damit »>"" je nach seiner Entschließung auch in den übrigen Orten instruiren und das unbefugte Vorgehen der llztt' Tagsazung ahnden könne. I». Bon verschiedenen Seiten, und namentlich von Uri, wird gerügt, nachdem ^ Dienst in Savoycn fast allgemein bewilligt worden, sei von einigen Orten ohne Begrüßung der ander» > entgegen den Verabredungen von Baden und Wcggis, mit dem Abschluß der Capitulation vorgccilt werde"' und zwar mit so geringem Sold, daß man dabei nicht mit Ehren dienen könne; dies ziehe auch Nach / für die Geltendmachung der gemeinen und besonder» Ansprachen an Savoycn nach sich. Unter d> Umständen hofft Uri gleichwohl, daß man den diesfalls bcnachtheiligtcn Orten für die Forderung der B»>^ gebühren und Ansprachen Hand bieten werde. Obschon man nun auch schlimme Beispiele anderer ansührcn könnte, die ebenfalls ohne Begrüßung der übrigen für sich gehandelt, so glaubt man doch, üth ^ nach guten Beispielen richten zu sollen, und es wird daher der Gegenstand aä rökervneluin Nebstdem wird für nothwendig erachtet, genaue Aufsicht zu halten, daß nicht allerlei fremdes Volk uiütt ^ Namen von Schweizern durch die Eidgenossenschaft Durchpaß erhalte und dadurch dem ewigen Friere» ^ Frankreich entgegengearbeitet werde. «. (S. u. vier cnnctb. Vogt, übcrh.) «I. 1. Oberst Karl Konrad ^ Beroldingen stellt das schriftliche Gesuch um ein abermaliges Empfehlungsschreiben an die Köiwff Spanien und Frankreich und deren Gesandten, um für seine Privatansprache an Spanien eher Befr» bt zu erhalten. Diesem Gesuche wird auch von Schwyz, Untcrwalden und Zug entsprochen, obschon stc /^ nicht instruirt sind. 2. Uri »rächt instructionsgemäß die weitere Anregung, man solle von Spanien im Allge»» ^ die Bezahlung aller gemeinen und besonder» Ansprachen und die endliche Grcnzbereinigung ^ Mailändischc mit Nachdruk fordern; nur auf das Versprechen hin, daß in allen diesen Beziehung^ rcd langen Reclamationen der Orte noch vor Ablauf des Bundes entsprochen werden soll, habe man tue s deö mailändischcn Capitulats zugesagt; ein stärkeres Andringen sei um so nöthigcr, als bis zum Abla"l ^ Bundes nur noch ein Jahr und einige Monate bleiben. In Genehmigung dieser Ansicht wirv ll'se' ^ Ausschuß an den spanischen Gesandten abgeordnet. Dieser verspricht das gemachte Begehren der untcrstüzcn und glaubt hoffen zu dürfen, daß den Orten aus außerordentlichen Mitteln bald Zahlungen werden geleistet werden; insbesondere dürfe er nächstens auch eine Zahlung an die Erw> ^ Ansprache erwarten. Da mau aber bekanntlich in Mailand behaupte, die Conti seien nicht liquiv, u> ^ dortige Regierung den Senator Mentcgazza zur Prüfung bestellt habe, so wäre cö Sache der pi ihrerseits Eommissionirtc nach Mailand zu schikcn, um die Liquivirung zu befördern. DicS Alles ^ ^ dem Zweke in den Abschied genommen, um auf nächster Tagsazung das Nöthigc zu besprechen. Thurgau.) t. Die auf lcztcr Tagsazung zur Sprache gekommene Beschwerde des französische» ^ wegen der Durchfuhr von Stükcn, Mörsern, Gcpäk und Mannschaft der Feinde des Königs durch Gebiet wird ebenfalls besprochen und der bezügliche Bericht des Landvogtcö von Thurgau vcrnom»»», sich ergibt, daß der Durchzug ohne Beanstandung durch Zürich, Schaffhausen und die abt- Landschaften stattgefunden habe. Da solche Conuivenzcn immcr höchst schädliche Folgen haben, wird bej diesen Vorfall in offener Session zu rügen und jenen Orten zu zeigen, daß eine solche Parteilichkeit » Mai IM, 1145 ""Wer offen bekannten Neutralität passe. Gleichzeitig erklären sich die Orte, das bestehende Reglement genau fachten. zx. (S. u, Thnrgau.) Ii. Aus eine Beschwerde verschiedener Untcrthancn aus den cnnct- »nd^ ^agtcicn, daß sie zu Turin und in den savoyischen Landen, wo sie sich als Baumeister, Maurer ^^chitektcn aushalten, entgegen dem 18. Artikel des Bundes, mit allerhand Auflagen beschwert werden, , vbichvi, ähnliche Klagen früher ohne Erfolg geblieben waren, beschlossen, daö Memorial dem savoyischen ve/" Zu übergeben und kräftig zu untcrstüzen. i. 1. Lucern beschwert sich gegen Schwyz, daß dieses dc>n welches an Angehörige von Luccrn falle, den Abzug fordere, waS sowohl dem Herkommen als von zwischen Luccrn, Uri, Schwyz und Untcrwalvcn abgeschlossenen Vertrage widerspreche. 2, Da die Ichrid^"^ Greppcn wegen eines Zauns, welcher sowohl die Landmarch als ihre Weiden von einander ly c,/ Streit gcrathcn, wünscht Luccrn, es möchte ein Tag fcstgcsczt werden, um diesen Streit bcizu- bcr l Richtigkeit zu stellen. Schwyz verspricht, über diese Anstände der Obrigkeit zu und auf freundeidgcnössischc Entsprechung zu wirken. Man sehe anch im Abschnitte Hereschastsangelegenheiten: ^.^bwssihoss Thueftan. «». Art. 722. Locales (Nenkirchcrstreit). » Art. K79. LvcalcS (Dicßenhofen). anetb. Bogu überh. v. Art. 2lt. Beziehungen z. Bischof v. Como. Coilferenz zwischen Schwyz und Glarns und der Landschaft Toggendurg. Einsiedel,,. 171)4, 14. Mai. Lan»cSarchN> («laruS. Eidg. Abschiede. dr Schwyz. Jost Rudolph Rcding, Landammann; Franz Leodegar Nidcröst, alt-Landammann; Christoph Schorno, Statthalter; Joseph Anton Stadler, Landvogt. Glaruö. Johann Heinrich Alidb Kaspar Müller, Landammann. Toggcnburg. Rudolph Keller, Hauptmann; Niklauö "^^^^clineistcr; Johann Melchior Bösch; Kaspar Wirth, Baluncistcr. 'WM, ' und GlaruS.) Nach gegenseitiger Begrüßung und nachdem wider alles Vcrhoffen die Vcr- ^^tes nicht eingetroffen ist, werden die Antworten des lcztcrn und die jüngsten Verhandlungen der z» Baden verlesen. Auf die Frage, waS nun wegen der Anrufung des eidgenössischen Rechtes ^cch,g^ssen sei, wird beschlossen, sich diesmal über die Sache noch nicht auszulassen, ob man des Vl^ '"'bcthciligtc» Schirmortc geständig sein wolle oder nicht. Dagegen findet man nothwcndig, daß ^b'chc,,^ Parteien bei der nächsten Tagsazung in Baden erscheinen, um derselben in Abstand der baß ^'^ordnctcn einen vollständigen Bericht über den bisherigen Sachgang zu geben und zu erklären, angesichts der Landleute Landrccht keiner weitem Entscheidung bedürfe; nichts dcstowcnigcr "I>är, Zwei Schirmvrtrn Zürich und Luccrn daö Recht der Landlcute nochmals aus den Originalicn bcg "ud nach Entgegennahme der Behauptungen des Abtes, den gütlichen oder rechtlichen Entscheid ^>ll, beiden Schirmortcn zu überlassen. Wenn der Abt die heutige Confcrcnz in Baden fortsczcn u», kinvcrstandcn. Hicvon wird auch den Ausschüssen der Landschaft Toggcnburg Kcnntniß gegeben, " ^"lichten ^ vernehmen. Diese erklären aber ohne Instruction zu sein, und bitten gleichzeitig abermals, 144 1146 Mai 1704. den betrübten Männern ihres Landes endlich einmal Recht angedeihcn und sie der Früchte des Laiidrccht^ genießen zu lassen. I». Landvogt Stadler beantragt eine Schlußnahme, wie während des obschwcbcndcn Streik das Recht verwaltet werden solle, und verbindet damit die Anfrage, ob GlaruS und Toggcnburg sich dem bezüglichen lcztjährigen Beschlüsse der schwyzcrischcn Landsgemeinde anschließen könne. Wird in de» Abschied genommen. 549. Außerordentliche gemeineidgeuössische Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. und Biel. Baden. 1704, l». Mai. Staatsarchiv Lucer». Allg, Absch. v. 1704. kol. 104. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Werdmüller, Statthast^ Bern. Johann Bernhard von Muralt, Sekclmcistcr; Johann Friedrich Willading, alt-Vcnncr und dcS Lucern. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß; Oberst Jost von Flcckcnstcin, Statthalter. Uri. Martin Schmid, Landammann; Oberst Joseph Anton Püntincr, alt-Landammann. Schwyz. Jost ^ud Rcding von Bibercgg, Ritter, Landammann; Joseph Anton Stadler, des Raths. Untcrwaldcn. von Flüe, Landammann von Obwaldcn; Joseph Jgnaz Stultz, Landammann von Nidwaldcn. Zug- ^ Kaspar Zurlaubcn, Ritter, alt-Ammann; Johann Heinrich Jtcn und Christoph Andcrmatt, beide alt -A»u»> GlaruS. Kaspar Müller, Landammann; Johann Heinrich Zwicki, Statthalter. Basel. Johann Balth^' Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Andreas Burkhardt, Dreicrhcrr. Freiburg. Franz Augustin von ' Schultheiß; Johann Peter Castclla, Sekelmeistcr. Solothurn. Urs Suri, Schultheiß; Johann Ludwig ^ Roll, des Raths. Schaffhausen. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johann Köchlin, Statthalter. zcll. Anton Maria Speck, Ritter, Landammann, von Jnncrrhodcn. (Außcrrhodcn nicht vertreten.) von St. Gallen. Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Anton Locher, Sckcst»^ Biel. Peter Haas, Venner. (Uri, Schwyz, Zug, Glarus und Außcrrhodcn abwesend.) Nach Verrichtung des eidgeiwlst! Grußes eröffnet Basel, für den dortigen Stand sei Christoph Burkhardt, des geheimen Raths, und Solothurn Joseph Besenval, der ältcrn Räthc, zu eidgenössischen Repräsentanten gewählt worden; beide sich sofort in Basel zusammengefunden, daselbst die Bewegungen der Kricgsvölkcr genau beobachtet >»'d ^ deren Annäherung sich zum commandircndcn General, Marquis von Courtcbonne, begeben und ^ Zusagen des Königs und seines Gesandten in Erinnerung gebracht; sie haben dabei eine sehr gute ^ gefunden und die Versicherung erhalten, die Eidgenossenschaft habe von der französischen Armee >uw ^ befürchten, da der König dem Herrn von Tallard diesfalls auSdrüklichcn Befehl crtheilt habe; cr, Courts ^ für seine Person werde Alles thun, waö der Ruhe und dem Interesse der Eidgenossenschaft förderst) . ^ könne. Inzwischen haben sich die Kricgsvölkcr abwärts gezogen. Auf diesen Bericht wird von ^ eidgenössischen Schirmwerk begriffenen Orten den Repräsentanten schriftlich gedankt und angezeigt, sic " ^ für einmal ihre Functionen einstellen; sofern sich aber die Kricgsvölkcr innerhalb drei Monaten wicd^ Mai t704, 1147 ^»zc nähern, sollen sie sich wieder auf den Plaz begeben und ihre Mission fortsczen. I». Nach Anweisung U)crcr Abschiede wird die Beobachtung des Stillschweigens über die Verhandlungen der Tagsazung nach- ^'ch empfohlen. «. (Schwyz und Außcrrhvdcn abwesend.) Obschon man allgemein einen Angriff auf ^ Eidgenossenschaft nicht befürchtet, wird doch den Grcnzortcn empfohlen, auf alle äußern gefährlichen ^Kniffe aufmerksam zu sein und bei der Annäherung fremder Heere den Generälen die im Interesse der gcnvsscnschaft liegenden Vorstellungen zu machen. Einige Orte sind hierüber nicht instruirt. Ucbrigenö ^ bereit, einander gegen alle fremde Gewalt mit Gut und Blut beizustehen laut den ^mvsihchcn Bünden, und die im Dcfensional begriffenen nach den Vorschriften desselben. Endlich wird ^ stühern Abschieden und den mündlich und schriftlich bei den fremden Gesandten abgegebenen Erklärungen die R schloffen, gegen Jedermann eine aufrichtige Neutralität zu beobachten, keiner kriegführenden Macht rtretnng des eidgenössischen Territoriums zu gestatten und Gewalt mit Gewalt abzutreiben. «I. Auf de» ^ Markgrafen von Badcn-Durlach wird dem französischen Gesandten durch einen Ausschuß empfohlen, andcn desselben die verlangte Sicherheit angcdcihen zu lassen, v. Solothurn bringt vor, kürzlich hätten 3^ französische Dragoner aus einer Mühle auf dortigem Gebiet etwas entfremdet; der Müllcrknccht, welcher Thü ""chücsczt, habe aber von ihnen schwere Vcrlczungcn empfangeir. Auf dahcrigc Klage seien nun die derds ^^ff^ll geschlagen worden. Daher bittet Solothurn, es möchten die beiderseitigen Gesandten ersucht ^für zu sorgen, daß die Eidgenossenschaft mit dergleichen Räubereien und Exccsscn verschont werde, das Solothurn, die dortige Gegend werde durch bewaffnete Heiden sehr belästigt, und hält es für M ^ ^ aufgegriffenen Mannspersonen auf die Galeere geschikt und die Weibspersonen mit Ruthen vv» ^ Dem crstcrn Begehren wird durch Schreiben an die beiderseitigen Gesandten entsprochen, Hausen"' aber wird abstrahirt, da schon 17«)2 ein solches Mandat publicirt worden ist. Schöffaus s" d>aß seinen Angehörigen, welche Getreide auf Constanz führen, ein Zoll von drei Kreuzern geschlagen werde. Auf Weisung der Tagsazung wendet cS sich diesfalls an den Baron von .^'^cher die Abschaffung dieser Auflage zu befürworten verspricht, sofern sie eine Neuerung sei. x. ^hall Gesandten von Schaffhauscn bringen vor, sie haben von ihrer Obrigkeit den Bericht kuiand' ^ französische Armee zu Ried-Eschingen, die deutsche aber zu Gcisingcn, also keine Stunde von ^iaich^ ""rh werde, wenn es nach aller Wahrscheinlichkeit zu einer Schlacht komme, der dortige ^flstcrn'" ^ geringen Entfernung von fünf Stunden Ungemach zu erwarten haben. Deshalb sei Oberst Nietes ^ an die beiderseitigen Generale gesandt worden, um sie um Schonung des eidgenössischen schafft ^"chrn und sich auch nach der Beschaffenheit der beiden Armeen zu erkundigen. Dabei bittet V°r>o Weisung, nur es sich bei diesen Umständen zu verhalten habe. Die Wachsamkeit und ^cisi ^ch"ffhauscns wird verdankt und ihm alle Untcrstüzung nach den eidgenössischen Bünden, bcziehungS- chgg säx^ Dcfcnstonal, zugesichert; zu einer Weisung sieht man sich aber nicht veranlaßt, bis man wisse, Bcr» ^fchcid Oberst Pfistcrn zurükbringcn werde. I>. Vor der Session wird ein an die Gesandten von ej»x ^ Schreiben von Schultheiß und Rath zu Aarall verlesen, worin angezeigt wird, dortscitS sei ^o>ne "'^e französischer Pferde sanunt etwa 5t) Pcrsoilcn, mit Abweichung von der vorgeschriebenen ""d / von >vo man sie aber gemäß dem bestehenden Reglement nicht habe weiter passircn lassen, ^sandt^ verlange, was iil der Sache nun weiter zu thun sei. Auf den Bericht, daß der französische Erklärt ^ Pferde und Personen wieder zurükcommandirt habe, wird der Gegenstand auf sich beruhend ' Schaffhauscn beklagt sich wiederholt, seine ganze Nachbarschaft werde durch die Eöcortcn, welche 1148 Mai 1704. die sich bei ihnen ansammelnden Franzosen abholen, ganz ruinirt und verderbt, dadurch die Zinse und Zch»^' des Staates und der Particularen zu Grunde gerichtet, Burger und Angehörige bei den Rcichsunterth»»^ verhaßt und in Handel und Wandel beunruhigt, waö eine solche Erbitterung gegen die Franzosen vcrurjach' daß von daher große Gefahr für die gemeine Sicherheit und selbst für die Autorität der Obrigkeit zu bcfürch»» sei. Eö wird daher dringend gebeten, den Franzosen einen andern Paß anzuweisen. Um diesem Gcj»ch^ wenn möglich, zu entsprechen, wird ein Ausschuß gewählt, um eine andere Route aufzufinden; als solche»" dann diejenige von Andclfingcn nach Dicßcnhofen vorgeschlagen. Da aber die Mehrzahl der das Th>»g^ regierenden Orte diesen Paß unbequem und die Lage von Dicßcnhofen für die Eidgenossenschaft bedenk findet, und der französische Gesandte weder mehr begehrt noch erhalten hat als die Bewilligung zu o»»"' bloßen Durchzug, so läßt man es einfach bei dem bestehenden Reglement verbleiben. Indessen wird vc>» französischen Gesandten durch einen Ausschuß vorgestellt, es werde das bezügliche Reglement immer Überschuß und mißbraucht, so daß sich alle Orte darüber beklagen. Uri, Schwyz und Appcnzcll-Jnnerrhoden lasse» des Passes halber bei den Bünden, beide Untcrwaldcn aber bei dem Reglement laut Bünden bcwc»bc>» It. Mittelst schriftlicher Eingabe berichtet der savoyischc Gesandte, daß sich einige französische Ausreißer ihm beklagten, als habe sie der Landvogt von Baden mit dem Thurm bedroht, wodurch sie gcnöthigt nwrde»- nach Solothurn zu gehen. Der vorberufcnc Landvogt erzählt vor der Session den ganzen Hergang und der sich auf unparteiische Kundschaften, so daß aus seiner Verantwortung seine Unschuld genugsam ersichtlich ' Es wird daher dem savoyischcn Gesandten angezeigt, er sei übel berichtet worden und möge daher künsi^ solchen Leuten nicht so viel glauben. I. (S. gemeine deutsche Vogtcicn übcrh.) i». Der kaiserliche ^ delcgirte stellt in einem Memorial vor, daß sich französische und bayerische Officicrc und Soldaten, wen» ^ von den Deutschen nachgesczt werde, auf daS eidgenössische Gebiet flüchten; da ihm leid wäre, wenn dar>^ der Eidgenossenschaft Ungemach widerfahren sollte, ersucht er um daherigc rechtzeitige Vorsorge. In , der Freiheit, welche bisher die kaiserlichen Ausreißer in der Eidgenossenschaft genossen habe», und da es " ist, daß auch die französischen und bayerischen glcichgchalten werden, wird nothwcndig befunden, die bell^ seitigcn Gesandten zu ersuche», daß ihre Truppen das eidgenössische Gebiet verschonen und ihrer Zusage ge>' nicht betreten sollen. Dem weitem Beschluß, den Grcnzorten eine Abschrift des Memorials zu schikcn, ^ ^ keine Folge gegeben, weil sich die Armeen inzwischen von den eidgenössischen Grenzen entfernt habe». " Orten wird übrigens überlassen, wie sie es auf ihrem Gebiete mit den Ausreißern halten wollen; in den gc»" Vogtcicn aber lassen es die regierenden Orte bei den früher» Abschieden bewenden. Von den Abgcord» ^ welche sich nach München begeben hatten, um, wo immer möglich, den freien Paß des hallischc» ^ bayerischen Salzes zu erwirken, wird über ihre Reisekosten Rechnung gestellt; dieselben steigen auf ^ 25 Krzr. Diese Rechnung wird in den Abschied genommen, damit die Kosten nach der Anzahl der bezog Fässer rcpartirt werden können, in der Meinung, daß jedes Ort sein Bctrcffniß auf der nächsten Jahrcsrcch» ^ einzahle, u. (Alle Orte.) In Betreff des Streites zwischen Ncukirch und dem Stift Bischofzcll ^ Zürich folgende Eröffnung: Wiederholt, aber ohne Erfolg, habe es versucht, sich mit den regierenden Orten hierüber zu verständigen. Schon über hundcrtundfünfzig Jahre sei die Pfarrei ^ durch einen besondcrn Prediger versehen worden; wegen zunehmender Bevölkerung habe man die dortige . erweitern wollen; da man ihnen dies aber nicht gestattete, haben die Protestanten vor scchSundzwanzig mit Wissen und Bewilligung des Stiftes Bischofzell angefangen, an Sonntagen den Gottesdienst Z»"' " zu halten; wenn aber katholischer Gottesdienst gehalten werde, finde der ihrige nur ein Mal statt. Mai 1704, 1149 badischm Abschied von 1651 sei Jedermann freigestellt, den Gottesdienst zu besuchen, Ehen einzusegnen, ^ Luisen, und was der Glaube erfordere, auszuüben, wo es ihm am gelegensten sei. Der gleiche H>cd besage, wenn man eine Kirche erweitern wolle, so habe solches mit beiderseitiger Bewilligung zu )chen. Nachdem sich aber das Stift Bischofzcll vor einem Jahr über den zweimaligen Gottesdienst ^M'ert, weil dadurch die Kirchcnmaucr beschädigt und viel mehr Seile zum Läuten gebraucht werden, habe r Landvogt, unter Abweisung eines Anfschubgesuchcs der Evangelischen, sogleich einen Tag fcstgcsezt, ein N erlasse», die Evangelischen in Buße und Kosten verfällt und durch ein ungewöhnliches von der Kanzel Üins Mandat sie in ihre Gemeinden gewiesen, wo einige gar keine Religionsübung finden. So sei die aber ^ Baden gekommen, wo das Urtheil durch die katholischen Orte bestätigt worden sei, Mail könne abst ^messen, wie eS ihren Rcligionsgcnosscn ergehen würde, wenn man in Rcligionssachcn por umsorg, haben " Solches haben sie niemals anerkannt und können es auch künftig nicht gestatten. Indessen dienst ^ Prädicantcn die Weisung crthcilt, bis zu einem Vergleich mit den Katholischen mit dem Gottcs- »nd ^"^chKtcii, Nachdem aber die Katholischen das Urtheil bestätigt, sei dagegen Protestatio» eingelegt sau ^" ^ädicantcn Befehl crtheilt worden, mit dem Gottesdienst wieder fortzufahren. Während dieser Tag- n»r Zürich versucht, den Streit mit den katholischen Orten gütlich beizulegen, was aber nicht Aoll sondern mit der Anzeige crwicdcrt worden sei, der Landvogt habe wiederholt den Befehl zur das tUMtcn, Dies veranlasse Zürich, den Gegenstand bei der Tagsazung anhängig zu machen und ^Uscj ^ Bcschüzung des bisherigen Besizstandcö zu stellen, oder aber laut Friedensschluß von 1656 dilrch gleiche Säzc zu verlangen. Offenbar nämlich sei, was Kirchen und Gottesdienst betreffe, d'a sic " gemäß dem Abschied von 1651 besuchen auch die Katholischen nahe gelegene Kirchen, hingehören. Die Einwendung, der Besuch des Gottesdienstes sei nur übelmögcndcn Leuten, und ^»dcr„ des Wassers die andern Wege nicht brauchbar seien, gestattet, betreffe nicht Ncukirch, Schöncnbcrg; auch können solche Privattractatc spätem Abschieden und dem Friedensschluß dfftcit ^ Eintrag thun. Die katholischen Orte erwicdern, sie seien instruirt, bei dem leztes Jahr ^^^)Ul des Landvogts Amrhyn zu verbleiben, sich diesfalls in keinen Disput einzulassen, viel Die ^,^^'as in's Recht oder in Compromiß zu sezcn; nur informationswcisc wollen sie Folgendes bemerken: To,, ^dirche zu Ncukirch sei von einem gewissen katholischen Edelmann gebaut, nur zum katholischen ^ihvli'/ Nicsselcscn bestimmt und in der Folge dem Stift Bischofzell übergeben worden, damit die "6>nl>cl ^ ^^ücnosscn, wenn die Thür „aufgehe," nicht ohne Gottesdienst sein müssen. Nach der Reformation, ^»c» ^ haben die evangelischen Pfarrgcnosscn zu Sulgcn einen eigenen Prädicantcn begehrt, was »„des,, ^ regierenden Orten abgeschlagen worden sei und beweise, daß sie bei Anfang der RcligionS- hal>k„ auf daö Jahr 1566 kein Recht zu dieser Kirche gehabt haben. Denn im lcztcren Jahr vv„ ^ Zeichen Pfarrgenosscn zu Sulgcn abermals einen eigenen Prädicantcn begehrt und sei ihnen dieser >vvrbx„ .^'Mudeil Orten unter gewissen Bedingungen gestattet worden. Mehr als ihnen dadurch zugegeben cincy ^ ^'uncn sie nicht beanspruchen. Dem entgegen haben sie aber vor einigen Jahren an Sonntagen >ni»gxi^""^gen Gottesdienst eingeführt und noch andere Pfarrangchörigc, die kein Recht dazu haben, Atc» ^ Beschwerde der Chorherren von Bischofzcll, als Collatorcn, habe der Landvogt zu», zweiten "Uheit > "'Msczt; aber auf zweimaliges Ausbleiben der Gegenpartei des Stiftes sei ein Contumaz- ^igions bekanntlich in Baden bestätigt worden, Daß Zürich selbst diesen Streit nicht für eine und den Säzcn unterworfene Sache gehalten, beweise die Thatsache, daß es mit den übrigen 1150 Mai 1704, rkgiercndm Orten ebenfalls darüber gesprochen habe, während laut Vertrag von 1632 Fragen über Verhindern»!? der Rcligionsübung vor gleiche Säzc gehören. Hier werde aber die Rcligionsübnng den Pfarrgenossc» st' Sulgcn nicht bestritten, wohl aber nur in der Ausdehnung gestattet, wie sie ursprünglich crthcilt worden Den Abschied von 1651 kennen sie nicht, glauben aber, daß das Spccialrecht durch einen Abschied nur »"1 gehoben werde, wenn solches im lcztcrn ausdrüklich erwähnt sei. Die Einrede, die Katholischen besuchen »" allenthalben nach ihrer Bequemlichkeit den Gottesdienst, sei nicht stichhaltig, weil sie von Anfang an an »i>e» Orten das Recht gehabt, während die Protcstircndcn ihr Recht nur mit Limitation erhalten habe», wenn auch die Beschränkung des Gottesdienstes auf übelmögendc Leute sich nicht auf Ncukirch, sonder» ^ das Amt Schöncnberg beziehe, so könne doch die 1566 denen von Sulgcn crthcilte Bewilligung nicht a"? andere Pfarrgcnosscn und auf einen zweimaligen Gottesdienst ausgedehnt werden. Endlich könne Zürich Mehrheitsbeschluß der das Thurgau regierenden Orte ohne Vcrlezung der Souveränität derselben nicht anfcchb" und durch gegentheiligc Befehle hintertreiben. Nach Anhörung dieser Vorträge ermahnen die unbcthcilststb Orte beide Parteien, sich in Freundlichkeit mit einander zu verständigen und dadurch die Ruhe des landcs zu erhalten. Zürich erklärt sich zu einer Confcrenz bereit, jczt während der Tagsazung oder wann und wo die katholischen regierenden Orte es wünschen; wenn aber Bitten und Beten nichts ststst' schlage cS nochmals das eidgenössische Recht vor, und wenn dessenungeachtet mit der Exemtion vorgcf») werden wollte, müßte cö Mittel anwcndcn, die ihm selbst nicht lieb wären. Die katholischen Orte crwie"' sie können von ihrer Instruction nicht abgehen, werden aber das Angehörte ihren Obrigkeiten hintcrbrnw Wenn aber Zürich auf seinem Vorhaben beharre, werden sie ihre Landcshcrrlichkcit mit allem, was Gott gegeben, zu handhaben suchen. Glaruö, das zwar nicht instruirt ist, dürfte doch zu allen st" . ^ Mitteln helfen, nimmt also die Sache aä rsterendum. Von den unbctheiligtcn Orten wird den ^ das Thurgau regierenden Orten nochmals vorgestellt, wie nothwcndig die Erhaltung der Einigkeit >0, ihnen eröffnet, daß an ihre Obrigkeiten geschrieben worden, mit der Exemtion nicht vorzufahren, bis die ' ^ Parteien eine gütliche Unterredung gehalten haben werden. Die katholischen Orte danken für dicic meinende Sorgfalt und mögen es wohl leiden, daß man ihren Obrigkeiten geschrieben, indem sic ihren Instructionen nicht abweichen können. >». Der Gesandte des Abtes von St. Gallen berichtet, und ^ und Glarus bestätigen es, daß sic sich beiderseits geeinigt, auf einer freundlichen Confcrenz das st" ^ Toggenburgergcschäft in Güte beizulegen zu suchen. Hiczu wird ihnen Glük und guter Erfolg gc"'" ^ «z. Auf den Anzug, daß der Abt von St. Gallen gemäß dem Abschied von Solothurn den Orten »i'" ^ mit dem Kaiser geschlossenen Tractat mit befriedigendem Bescheid an die Hand gehen sollte, Gesandte des Abtes, aus dem Schreiben des kaiserlichen Gesandten sei zu ersehen gewesen, wie "»st^st"^ der Abt an den Kaiser geschrieben, daß er den eidgenössischen Orten von sich auö die gewünschte ^ gebe. Da aber noch keine Antwort erfolgt sei, habe der Abt nochmals um eine solche gebeten. '' ^ hierüber eröffneten Instructionen zeigt sich, daß ein Theil der Orte bereits erkannt hat, cS solle dem er den Orten diesen Tractat einhändige, der Bcisiz bei den Sessionen nicht mehr gestattet werde». ^ ^ nun dem Gesandten eröffnet, die Mehrheit der Orte wolle bis auf nächste Jahrrechnungstagsazung wenn aber auf diese Zeit nicht gebührend entsprochen werde, so würden sie Anstand nehmen, dem Abb' ^ den Bcisiz bei eidgenössischen Versammlungen zu gestatten. Der Gesandte des AbteS nimmt dies uck roto>e ^ r. In Betreff dcS auf lcztcr Tagsazung ausgestellten savoyischcn Ncutralitätsprojcctö antwortet der Gesandte mit Schreiben vom 23. Mai Folgendes: Früher haben sich die Eidgenossen bei auswärtige Mai 1704, 1151 für ihre innere Ruhe zu sorgen und sich der Nachbarn nur rcconnnendationSwcisc angcnomnicn; nun sie weiter gegangen und haben succcssive vom König die Neutralität für das Frickthal, die Waldstädtc 'Konstanz, dann das Versprechen, von Basel bis nach Brcgcnz dem Rhein und Bodcnsce entlang keinen breit darauf die Befreiung von allen militärischen Exemtionen innerhalb eines eine Stunde "r Bezirkes in gleicher Ausdehnung bis auf nächsten Johannistag und endlich die Bcsezung der savoyischcn uizcn Chablaiö und Faucigny und eventuell die Ucbcrgabc der Festung Moirtmclian erwirkt. Mit allen ^ Willfährigkeiten eines so mächtigen Königs seien aber einige Orte nicht zufrieden, weil dieselben dem 1116. ^ Savoycn nicht genügen, und begehren noch eine Neutralität für ganz Savoycn und zwar genau Äön ^ükcln, wie sie der savopischc Gesandte in seinem Memorial vorgeschlagen, in der Meinung, der annehmen und seine Eroberungen sammt den Pässen, die er zum Schirm der spanischen ^ nöthjg habe, vor dem Friedensschluß seinen Feinden zu Händen stellen. Vom Kaiser und dessen Der h"bcn sie alle Gcbictsvcrlczungen, Drohungen und selbst die Kündung der Erbcinung hingenommen, sticn beobachte mit Mißfallen, daß alle seine Gefälligkeiten, von denen viele nicht BundeSschuldigkeiten und Inseitige Erwiederung finden und daß immer nur Begehren gestellt werden, welche Frankreichs u Fladen zum Vorthcil gereichen. Schon vor einigen Tagen habe er vom König eine Antwort Hab? ^ ehalten und alle Mühe angewendet, daß sie in etwas gemildert werde, waö er nun insoweit erreicht diese Antwort wohl aufgenommen werden müsse, wenn man alle Parteilichkeit aufgebe. Er könne Krön/ ^ Absicherung erthcilcn, daß der König bei einem erfolgenden Friedensschluß Savoycn nicht seiner bei»,? .^"^eiben werde. Schließlich ersuche er die Eidgenossen, daö Benehmen des Königs gegen sie mit ^uchdc^" Feinde zu vergleichen und daö gute Einvernehmen mit demselben nicht zu verscherzen. über diese Antwort reiflich rrflcetirt, wird gleichwohl gefunden, man könne von dem so nüzlichcn bestell ^ ürvoyischcn Zicutralität die Hände nicht zurükzichcn, um so mehr, als Bern und Freiburg kräftigst über ^ Gefahren ihnen ohne diese Neutralität drohen. Nach einiger Uncntschicdcnhcit, ob man cj„ ^bichlag der angestrebten Neutralität zuerst mit dem savoyischcn Gesandten reden solle, wird endlich ^ Gesandten Frankreichs gcschikt, mit dem Allftrag, die im Schreiben desselben enthaltenen Gretes "^uhcbcn", das untadclhaftc Verhalten der Orte vorzustellen, die Absicht des savoyischcn NcutralitätS- '"süiiirt ^Mttigcn lind dcit Gesandten um weitere Negotiation in dieser Sache zu bitten. Schwyz ist ^ücht ^ beiden Gesandten Antworten zu vernehmen und darüber der Obrigkeit zu berichten. Gemäß dem tt ^ Ausschusses verblieb der Gesandte bei der gegebenen Antwort und crwicdcrtc auf die Frage, ob »ichs Eitere Jnstrllction in Hintcrhut habe, er könne nichts Weiteres thun; wenn aber die Orte etwas haben, wolle er es entgegennehmen. Auf diesen Bericht begibt sich ein Ausschuß zum ^sf»ct " ^sandte», um zu vernehmen, waö für Instruction er erhalten habe. Diese wird zuerst mündlich cs erw^"^ schriftlich eingegeben. Frankreich, sagt der Gesandte, habe sich endlich entlarvt, wie er b">lle stc ' ^ bei, Eidgenossen, ruhig zu sein, um sie zu gelegener Zeit einschließen zu können; cS ^ bic Lande, an deren Erhaltung ihnen so viel gelegen, im Stiche zu lassen, um Europa zu ^c»übrr ^ wichtigsten Staatsgrllndsäzc untergraben könne. So lange man Frankreich Zeit "»fache Sollieitationcn brauche, statt starke und nachdrüklichc Resolutionen zu fassen, werde nur ^theil, verloren. Nach dem von Frankreich erhaltenen Abschlag habe ihm der Herzog die Vollmacht ^ bie erster»,, sonder» mit den Eidgenossen zu unterhandeln, um die richtigen Maßregeln fettige Sicherheit zu vereinbaren und der Eidgenossenschaft eine freie Communication mit einem 1152 Mai 17(14. befreundeten Nachbgrn zu sichern. Ob hiezu Geneigtheit vorhanden sei, wünsche er ehestens posi^ ^ vernehmen. Ungeachtet dieses Schreibens werden nochmals einige Auögcschoßcnc partieularitcr zum franzölü^" Gesandten geschikt, um auf neue Ncgotiationen zu dringen; allein unter Berufung auf die erhaltene Jnstrucü^ lehnt dieser das Ansinnen ab, mit dem Beifügen, die Neutralität wäre vielleicht zu Stande gekommen, alle Orte an der lczten Tagsazung teilgenommen hätten. Uri bemerkt hierauf, es scheine, man habe st»' Anwesenheit dabei nicht gewünscht, sonst hätte man ihm, wie man es schuldig gewesen wäre, das Proi mitgethcilt, bevor man es den beiden Gesandten übergeben habe. Hätten Bern und Frciburg die - so dringlich vorgestellt, wie jezt, und man hätte den V katholischen Orten davon Mitthcilung gemacht- ^ hätte Uri seine Landsgcschäfte, welche es am Besuche der Tagsazung gehindert, wohl verschoben. Da ^ mit dem französischen Gesandten nicht weiter in Unterhandlung getreten werden kann, Bern und Frciburg ' immer andringen, ihnen mit Hilfe und Rath beizustehen, und der savoyische Gesandte früher mündlich ' er hätte noch einige unschuldige Lorschläge zu machen, wird er durch einen Ausschuß ersucht, sich ^ deutlicher zu äußern. Zuerst mündlich, dann schriftlich mittelst Memorials vom 29. Mai, stellt er das ^st ' diejenigen mit Savoyen verbündeten katholischen Orte, die noch kein Volk gestellt, mochten die A>rr ^ ebenfalls gestatten und überdies auch die protestantischen Orte etwa 3 bis 4990 Mann bewilligen, »"" ,. Versicherung, daß dieselben allein zum Schirm Savoyens und keineswegs zum Angriff gegen , gebraircht und nur in die Garnisonen und Pässe Savoycns versczt werden solle», und zwar mit der gc Besoldung, wie die schon im Dienste befindlichen katholischen Völker. Hierüber wünsche er noch v»r ' ^ Abreise eine positive Antwort zu erhalten; sollten die Orte hierüber nicht genugsam instruirt sein, so sie um Einholung weiterer Vollmacht. Aus Mangel an Instruction kann über die erhaltenen Vorschlag Beschluß gefaßt werden. Einesthcils erscheint die französische Proposition zweideutig, namentlich in BchcrZ' ^ des Schiksals von Lothringen; andcrnthcils läßt die Andeutung des savoyischcn Gesandten, die ^ „ Eidgenossenschaft geworbenen Völker werden stark genug sein, um die Franzosen aus Savoyen zu "9 s ^ schwere Vcrwiklungcn für das Vaterland befürchten. Dem entgegen wird aber auch nicht übersehen, ^ Einschließung der Eidgenossenschaft durch eine einzige Macht fast unausweichlich sein werde, benachbarten Staaten zum Schuzc ihrer Lande kein Volk mehr geben dürfe, und daß übrigens in dem ^ Frieden mit Frankreich den Orten vorbehalten worden ist, Savoyen Volk zu geben. Auch haben genossen 1668 dem König von Frankreich geschrieben, als freie Stände halten sie sich für befugt, ohne ^ des französischen Bundes mit andern Ständen Schirmvcrträgc und Bündnisse zu schließen, was mehrmals, wie z. B. mit den Waldstädten, dem Bisthum Basel und Grcnzach, thatsächlich ausgeführt ^ Einige Orte nehmen die Sache zu weiterer Erdaucrung, die meisten aber behufs Jnstruirung in den ^ Schwyz bleibt bei seiner eröffneten Instruction. Hievon wird den 31. Mai dem französischen Anzeige gemacht und ihm zugleich das Interesse der Markgrafschaft Badcn-Durlach und die Sicher) ^ Nachbarschaft am Bodcnsce und Rhein empfohlen. Der Gesandte sichert diesfalls seine Vcrwc»d>'"^ Gegenüber den von einigen Gesandten geäußerten Zweifeln, ob es mit seinen Vorschlägen wegen Nn'» ^ ^ Chablais und Faucigny seine Richtigkeit habe, könne er dieses nur neuerdings bestätigen und Erklärung des Königs beifügen, daß er bei erfolgendem Friedensschluß Savoyen nicht seinem Ancid ^ leiben werde. Wegen des Durchpasscö werde Schaffhauscn in keine Verlegenheit mehr kommen, da » passirt sei; sofern neue Züge stattfinden müßten, werde er Vorsorgen, daß dem Reglement genau werde, n. Der König von Spanien beglaubigt mittelst Schreibens den Grafen Berctti Landi alS »rdr Mai 1704, 1153 ^sandten bci dcr Eidgenossenschaft und versichert die Orte seiner steten Zuneigung. Die Beantwortung dieses ^Hmbcns wird den mit Spanien verbündeten Orte überlassen. Frciburg nirnmt den Gegenstand all roksrvnclum; ^ Gesandte des Abtes von St. Gallen ist ohne Instruction, glaubt aber, der Abt werde sich nicht von den Drtcn sondern; die Gesandten von Stadt St. Gallen und von Biel sind nicht instruirt, bemerken ^ daß königliche Schreiben nur an die XIII Orte und den Abt von St. Gallen gerichtet sei. ' llntcrn» 29. Mai richtet dcr spanische Gesandte an die Tagsazung ein Memorial folgenden Inhalts: Die " c des Königs haben den Eidgenossen allerlei Mißtrauen einzuflößen gesucht; an ihm sei cS, ihnen jeden M'vhn ^ benehmen. Dcr König von Frankreich habe durch seine Erklärung, Savopen nie seinem Reiche ^ iuvcricibcn, mehr gcthan als die Eidgenossen je hätten verlangen können; statt einer zcitwciscn, erhalten immerwährende Sicherheit. Dessen freue er sich und hoffe, daß sie diese Zusage freudig ihren ^ Ußkcitcu berichten »verde». Allein die Feinde des Königs werden auch künftig nicht ruhen; mit großen ^ Waben sti st, ihren Instructionen enthalten, daß die Eidgenossenschaft wider beide Könige in den Krieg ^,'"^ogkn werden müsse. England und Holland, vom Kaiser aufgestachelt, haben daö Garn ausgespannt, bc k" ^""ßul und dcr Herzog von Savopen fallen sollen. Die Flammen, womit diese Andere zu vernichten >>»l»r eigenen Untcrthancn verzehrt. Ob sich die Eidgenossen von diesen feindlichen Mächten »v» allarmircn und auf neue Tagsazungcn »vollen schleppen lassen? Wo seien denn die angeblich Nia " ^"»glichen Waffen verübten Tcrritorialviolationen, »vo die Unmöglichkeit einer Verbindung des Tallard mit dem Kurfürsten von Bayern, außer mit Vcrlczung des eidgenössischen Bodens? Per, ^ b"" Bericht getäuscht, die Franzosen haben Savopen räumen müssen, dcr König von »icht"^ Zuzug dcr Engländer und Holländer Spanien angreifen, das indianische Gold »verde ^"uiicn, die Spanicr werden sich gegen ihren rechtmäßigc» König empören! Die Geduld, ja daö ^ der eidgenössischen Nation erfordern, daß sie auf solche Erfindungen nicht mehr höre. So eben habe Hrj, ^ Gubcrnator von Mailand daö Manifest erhalten, durch welches dein König von Portugal dcr ^crdc, und bereits haben sich Port Allegro, Montfortino, Scguta und Salvaticrra de», königliche» sie ^cbcn. Bcincbcns habe er vom König den Befehl erhalten, die Eidgenossen zu versichern, daß er 'von« " ^ Schachte und daß er sie gegebenen Falls mit aller seiner Macht bcschüzcn »volle. Die Bcant- u»»ttb^ Memorials »vird ebenfalls den verbündeten katholischen Orten überlassen, u. (S. u. vier ^ahrr ^) v. Ucber Durchführung dcr Grcnzbcrcinigung gegen daö Mailäildischc soll auf nächste Wuiigstagsazung instruirt »verde». (S. u. vier cnnctb. Vogt, überh. Arr. 86.) Besondere Verhandlungen dcr katholischen Orte. sie Schultheiß Schwptzcr und Landannnann Püntincr berichten, die Gesandten von Zürich haben an Cache gestellt, »vcgcn dcö Ncukirchcrgcschäfts eine frclnidlichc Bcrathring zu pflege»», damit die n»i, ^ ^ die Session gebracht werden müsse; gleichzeitig haben sie Aufschiebung dcr Exccution verlangt, eine . ""^lung, daß, wenn man Gewalt brauchen »volle, sie ein Gleiches thun werden. Es »vird nun lacti sainmt dein lcztjährigci» Jahrrcchnungsbcschluß verlesen und allseitig die Instructionen des ^^"s erklärt, nicht instruirt zu sei», die übrige»» Orte lassen cö einfach bei de», bestätigten Urthcil verbleiben. Dem Landvogt, dcr um Verhaltsbcfchlc geschrieben, »vird gcantwortct, er soll ^ )cil Vollziehung geben. In» Weiter»» »vird beliebt, es sollen Schultheiß Schwptzer und Land- 145 1154 Mai 17l>4. ammann Püntiner nochmals »nt den Zürchcrgesandtcn reden, daß sic cS bci dcm Urthcil bewenden lassen. D» aber nichts erhältlich war, so ist die Sache vor gemeine Session gebracht worden, wie aus dein allgeincii»» Abschied zu ersehen ist. Einem nachhcrigcn Ansuchen der unbcthciligtcn Orte, mit Zürich in eine gütlich Besprechung einzutreten, kann eben so wenig entsprochen werden, x. (Die mit Savoycn verbündete» Orlc, außer Frciburg, Solothurn, Jnncrrhodcn und Abt von St. Gallen.) Da man den Maurern und Stcimncst» aus der Landvogtci LauiS, die sich in Savoycn aufhalten und über Bezug einer gemäß Art. 18 des B»»dcs ihnen nicht zuzumuthcndcn Auflage, nämlich die Mahlsteucr, Beschwerde führten, auf der Eonfcrciiz >» Lnccrn Untcrstüzung zugesagt hat, und diese seither ein Memorial eingegeben haben, welches den rcgicrcndc» Orten mitgetheilt worden ist, >o wird dasselbe auch dcm savoyischcn Gesandten bchändigt und ihm zu» G»b sprcchung empfohlen. A. (Dieselben Orte.) Bei Berathung über das lcztc Memorial des savoyischcn Gesandten wird hervorgehoben, dieser hätte sein Begehren um mehr Volk nicht bci sämmtlichcn, sondern nur bc> den verbündeten Orten vorbringen sollen; in dcm Bund sei klar bedungen, daß die Unkath'olischen in kest»»' Bündniß mit dem Herzog sein solle», man könne also nicht dazu helfen, daß dieselben ihm Volk geben. hinwieder der französische Gesandte anerbietet, Montmclian, Chablais und Faucigny in die Neutralität Z» sczcn, und versichert, der König werde bci erfolgendem Frieden Savoyen seinem Reiche nicht einverleibt»- glaubte man, eine solche Zusicherung annehmen zu können. Weil aber die Orte ohne Instruction sind, blc>b' es bci dcm, was der gemeine Abschied darüber enthält. Man seht auch !» dem Abschnitte Hcrrschaftsangclkgcnhciten.' Deutsche gc»l. Bogt. ilberh. I. Art. »7. Fremder KriegSd., Werbungen. Bier ennetb. Bogt, ilberh. Art. 2t2. Beziehungen z. Bischof v. Como. v. Art. 8K. Anstände mit Mailand 550. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Galten und Biel während der Tagsazung ^ Vaden. 1». Mai. Staa««ar<»w Zürich. Allg. Absch, Bd. SS, kol. 241. Gesandte: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Johann Heinrich ^ Statthalter. ». Während der Tagsazung wurde wiederholt die Abreise der GlaubcnSbrüdcr aus dcm Fürst'» ^ Oranicn besprochen. Mit Schreiben vom 6. Mai hatte der König von Preußen den Wunsch geäußert ^ die Flüchtlinge in mchrcrn Abteilungen und mit einem Untcrbruch von zwei bis drei Wochen nach , spcdirt werden, wo der Resident Dahlhaus sic in Empfang nehmen und nach dcm Fürstcnthuni befördern werde. Nachdem der französische Paß für die Emigranten eingegangen, dieser aber " Gültigkeit von zwei Monaten beschränkt war, wird dem König von Preußen crwicdcrt, das Absch^t» Flüchtlinge müsse in Zwischenräumen von je acht Tagen erfolgen und werde an Herrn Dahlhaus eine Liste der Ankommenden vorauögcschikt werden, um für die Weiterbeförderung die nöthigcn Vorkchc» ^ treffen zu können. Gleichzeitig wird verabredet, die Commissärc der evangelischen Orte sollen sich A» 8. Juni in Brugg einfinden, um rüksichtlich der Reisegelder und der Abschiebung Alles gcmäß dem aara»> Mai 17N4, 1155 ^'schied vom August 1698 anzuordnen. Von diesen Auvrduuugcu wird an Genf durch Bcrn Mitthciluug i>»»acht, mit dcr Einladung, sich auch an dm Reisegeldern zu bcthciligcn. Basel will die in dortiger Stadt Elende» Orauier zuerst abgehen lassen. Die Gesandten von Schaffhauscn, die für die Rciscgcldcrspende ' )t iustruirt sind, übernehmen cS, ihren Herren darüber Bericht zu erstatten. I». ES wird Kenntniß ^ttenmicn von dcr Ernennung des Herrn von Erlach zum Obcrcommandantcn dcr eidgenössischen Leibwache Königs von Preußen an dcr Stelle des Herrn du Noscy. Man findet jedoch aus den allen Gesandten "unten Gründen und nach dem Wunsche des Herr» von Erlach selbst nicht thunlich, dem König eine Danksagung abzustatten; dagegen wird solches jedem einzelnen Orte freigestellt. «. Baron ^ ^ch Ludwig von Bonstcttcn von Bcrn, dcrmaligcr Hofrath dcr vcrwittwctcn Kurfürstin Sophie von - Mover, wendet sich mit einer schriftlichen Empfehlung der lcztcrn an die evangelischen Orte um einen umdeii " Beitrag an die in Hannover zu erbauende rcformirte Kirche sammt Pfarrhaus. Dieses Gesuch wird vrn ^ 1. öeu Abschsid genommen mit dem Vorschlag einer Beisteuer von 5t)<) Thalcrn nach dcr ncnnörtischcn Scala. iLe - ^^^» Niklaus Malacrida und Compagnic, Bürgern von Bern, welchen in Würtcmberg auf irrige ^ eine Geldsumme von 8600 Dribloncn mit Arrest belegt worden ist, wird ein kräftiges Em- "schreiben an den Herzog crthcilt, nachdem sich dcr Petent zur Genüge über das redliche Verhältnis; Llnliegcns ausgewiesen hatte. «. Zürich bringt vor, cS haben die Chorherren von Bischvfzcll de» ^ »c pchc,i Gcmcindsgcnosscn zu Zkcukirch, denen dortiges Kirchlcin zu klein gewesen, 1678 zwar abgebe m"' ^"^^lbc auf ihre Kosten zu erweitern, dagegen aber die Bewilligung crthcilt, an Sonntagen zweimal ^ halten. Dies sei nun bis auf lczteö Jahr so geübt worden, was dem katholischen GottcS- m j. ^""» Eintrag gcthan habe, indem derselbe nur an Sonn- und Feiertagen gehalten worden und kein ^ wohne. Dcr evangelische Kirchenbcsuch gründe sich auf de» fraucnfcldischcn Abschied von 1651, ^ is schein Jedermann dcr Besuch dcr nächstgclcgcncn Kirche erlaubt sei. Diejenigen, welche nun die ^ Kirche besuchen, haben keine in ihren Gemeinden und man wolle ihnen weder neue in ihren Kosten ^Vpel' dm in Ncnkirch zu erweitern erlauben. Auf die vorgcwcndctcn Gründe, daß durch den dsi Gottesdienst die Kirchhvfmaucr, der Altar und die Glokcnseile verderbt werden, habe dcr Landvogt Pred, ohne Einräumung einer verlangten Bedenkzeit in Buße und Koste» verfällt und die doppelte Drfi ^dbotcn. Auf dcr lcztcn JahrrcchnnngStagsazung haben die im Thurgau regierenden katholischen "Mm, ^kthcil des Landvogtcö bestätigt und leztcrcr darauf ein ernstliches Mandat publicirt, daß Jeder- ^givi^ Kirche gewiesen sein soll. Nun sei es aber eine offenkundige Sache, daß in dergleichen ^.^^ch"ftcn laut LandfricdcnSvcrtrag von 1632 und Friedensschluß von 1656 weder Landvogt noch ^ ö" entscheiden habe, sondern daß solche Streitigkeiten durch gleiche Säzc beigelegt Katholischen stüzcn sich auf zwei Gründe. Einmal handle cS sich nicht um eine abc, Zubern um eine (Zivilsache, über welche schon 1555 und 1567 scntencirt worden sei. Dies sei der denn die Predigt sei ein Hauptbcstandthcil dcr Religion, und dcr Abschied von 1651, sowie Frß hc„ ^ " >" "" ^1^"" ^ ^ 1656 dcrvgircn den frühen; Acten. Dcr zweite Grund, daß man auch den Katho- die freie Ausübung ihrer Religion nicht gestatte, sei nicht zutreffend, weil über lcztcrcS fünsij^ 1644 bis 1651 Streit gewaltet und weil in Ncnkirch die evangelische Religion seit hundcrt- w ^ Lustorf aber die katholische niemals geübt worden sei. Zürich wünschte immer noch den, "»zuwenden; allein die katholischen Orte wollen von ihrem Urthcil nicht abweichen und haben fijx Vollziehung desselben befohlen. Dieser habe schon zwei Mal den Pfarrer citirt. Die 115k Mai 1704. Sache müsse jczt an die unbetheiligtcn Orte gebracht werden, zu welchem Zwckc diese Angelegenheit d> bestens empfohlen wird. In der einstimmigen Ansicht, daß es sich hier um eine Neligionösachc handle, man den weitem Erfolg gewärtigen, I. Aus dem gemeinen Abschied ist zu ersehen, daß auf die Instand der Tagsazung um Einführung der savopischcn Neutralität von Seite dcS französischen Gesandten, bezieh»»^ weise des Königs abschlägiger Bescheid ertheilt worden ist, jedoch mit dem Gegcnvcrsprechcn, daß Sav^ bei einem Friedensschlüsse Frankreich nicht einverleibt werden soll. Von Bern wird unauSgesczt auf ^ Wichtigkeit der Neutralität Savopens hingewiesen; nicht nur wären die bcrnischcn Lande sehr auSgcsezt, wc»" Savopcn in andere Hände käme, sondern die Ruhe, die Freiheit und die Religion des Vaterlandes würdc» dadurch auf's schwerste bedroht. Auf die Anfrage, wie denn die fragliche Neutralität ferner angestrebt wcrd^ solle, bemerken die Gesandten von Bern, man sollte auf eine möglichst unverfängliche und dem mit Fraukrc habenden Tractat unanstößigc Weise dem Herzog Volk geben, um sein Hcrzogthum wieder zu gewinne». ^ diesem Ende sollte hier ein Entwurf ausgearbeitet und zur Ratification an die Obrigkeiten heimg^w werden. Weil die Gesandten der übrigen Orte in Betreff dieser Volkswcrbung, die nun vom savopü ) Gesandten selbst begehrt wird, nicht instruirt sind, wird dieser Antrag in den Abschied genommen. !?- ^ thcilt schriftlich mit, daß cS die in dortiger Stadt sich aufhaltenden und nun nach dem Halbcrstädtsichcn ^ reisenden Glaubcnsbrüdcr aus dem Fürstcnthum Oranicn in seinen Kosten »ach Mvrscc führen wolle, ' aber in Anbetracht der wochcnlangen Verpflegung dieser Emigranten von Beiträgen an die Reisegelder l'9 zu werden hoffe. Zürich, Bern und Basel finden diese Rüksicht für begründet und halten dafür, cs! die Rcisespescn von Basel bis Frankfurt nach der 1698 geübten Ordnung in gemeinsame Reparation ch in Rüksicht des Schifflohns von Brugg bis Basel wird den Commissärcn die Disposition überlassen. " ihrer Wicdcrankunft in Baden bringen die Gesandten von Zürich an, ihre Obern haben in Treuen belsi ^ was dem Stande Bern und der ganzen Eidgenossenschaft an der Neutralität Savopens gelegen scu' Indessen sollte vor Bewilligung einer Volkswcrbung beim französischen Gesandten versucht werden, " nach vorgängig eingeholter Zustimmung der übrigen Orte neue Unterhandlungen angebahnt werden Die anwesenden Orte stimmen dieser Anregung bei, worauf ein Schreiben an den französischen Ge>» ^ und eines an die Orte entworfen wird, in der Meinung, daß crstercö den Obrigkeiten hinterbracht und ^ erfolgter Genehmigung von Zürich aus überlassen werde. Inzwischen findet aber Bern, daß man "»ä) ^ savopischcn Gesandten zu vernehmen suchen sollte, auf welche Konditionen, auf welchen Sold und ^ für Dienste er die Volkswcrbung verlange. Dieses in Erfahrung zu bringen, wird Bern beauftragt, dann nach Rüksprache mit dem savopischcn Gesandten eine Kapitulation vorlegt, welche von sn""" . Orten all rskoignäum genommen wird. i. Bern und Basel eröffnen, was sie mit Frciburg und privatim wegen des doppelten Gottesdienstes zu Ncukirch geredet haben; diese äußerten ihre Ansicht ^ ^ der Streit könne am besten beigelegt werden, wenn Zürich unter der Hand Anstalten treffe, den ^ Gottesdienst eingehen zu lassen, bis der Gegenstand zu endlicher Erörterung gelange; Bern und Basel M darauf die unbetheiligtcn Orte, inzwischen den fernem Lauf des Streites zu hemmen. Die Gesandt Zürich versprechen, dies ihren Obern zu hinterbringen. Z» Ii. Auszug aus dein CapitulationSeutwurf zwischen dem Herzog von Savoyeu und den evangelische " ^ ^rt. 1. Lon ^Itesse ro^ulo, vakant In vai« äs In nvxooiution ponr Ig, noutrulitö äs In savoio, xeut plus entror, est entisromvnt rompns pur Ig, nsxutivo äs tu Brunos, äomunäo uux louudles ^ äs Ini äonnor äss g, present un eorps äs trois ou gnutrs millo liominos gui soront emplo^ss u lui 1^ librs xossesvion st tu libre jonisuunee äs svs stutv kersältuiro« äs Luvoio, unguol «Iis pourrg, jolnäro Juni 1704. 1157 neeesüairg ä'üutros troupos et prinoipalomont äo colles c,uo los louablok. 0».ntons outboliciuos ont äonnöos on vertu ' ^ Ivur alliunee pour 1's.iäor ä proeurvr la äita possossion ü son lUtosso ro)'g.Io. ä^rt. 2. .luslzu'ö. oo czuo I'on PUiü»e prunilro los mosuros eonvonablos (ä Ig ^Vrt, 3. (los troupos no pourront vtro omploxoos eontro los ötuts quo Is. ?raneo possväsit ^ ^»»nöo 1KK3, ni rion fuiro c,ui »oit opposö ü 1'g.llig.neo c,uo lv loukbls Oorps Uölvotiizue g. uvoo ootto puissuneo. ^ 4, Fon ^.Itosso ro^ulo on vonsiäörution uo Mmuis ollo puisso vtro ulionös äo ^^uronnv sous c,uel protoxto . u. 10. Juni. Staatsarchiv Zürich- Allg. Absch. Bd. 85, toi. 28». Zürich. Johannes Rahn, Ehcgerichtsschrcil'cr- Bern. Gabriel Thormann, alt-Gnbcrnator 7> Basel. Hans Heinrich Gcrnlcr, Liccntiat beider Rechte. Schaff!)anscn. Johann Ulrich alt-GcrichtSschrcibcr. St. Gallen. Georg Joachim Zollikofcr von und zn Altcnklingcn. ^chcn ^ ^lpril und Mai getroffenen Verabredungen versammeln sich die Commissärc der cvangc- z» um die Abreise der oranischcn Flüchtlinge nach Frankfnrl und die Erthcilung der Reisegelder mit ^ Allcrvördcrst wird bestimmt, daß daS Commissariat, welches bereits in Basel aufgestellt ist, ^>c>„ g ^^^^äung beauftragt werde. Der Coinmissär von Basel berichtet hierüber Folgendes: Gemäß ^vmj Baden habe Basel am lezten Donnerstag mit der Mscndnng sciitcS eigenen und des ^chsci, ^ Mülhausen, in hundcrtzwciundzwanzig Personen bestehend, den Anfang gemacht. Den Er- ^scö^n" Unterschied ein Reisegeld von 3 RcichSthalcrn und Kindern unter zehn Jahren die Hälfte Nsy^ . gegeben worden, da über das Quantum noch nichts bestimmt worden sei. Davon seien jeder Person 12 Pfund Brod zu 6 Rappen und 4 Gulden. Schifflohn bis nach Frankfurt abgezogen ^ Erwachsenen vom Viaticum noch etwa 23 Baslcrschillingc und einem Kinde die Hälfte dicg Ablieben seien. Den Schifflcutcn habe man die nvthigcn Vcrhaltbcfchle eingeschärft und ihnen liberale,, Weinschrcibcr Buxdorf als Commissär mitgegeben. Der Schifflohn steige so hoch wegen der Schiffbrükcn, wo man nur mit Kosten und Gefahr passiren könne. Die Besorgung des daß , ^ iu Wasser wird definitiv Basel überlassen; dagegen findet man den Rest des Viaticums so gering, a»f ^ "^ch bei» Abschied vom August 1698 für erwachsene Personen von Stand auf 5, für Gemeine ^ Kinder unter zehn Jahren auf die Hälfte dieser Ansäzc fcstgesczt und zugleich ü'ird, den schon Abgereisten diesen Betrag zu complctircn. Für das Pfund Brod soll der wirklich 1158 Juni 1704. kostende Preis von 7 Rappen am Viaticum abgezogen werden. Die Abreise der Contingentc der übrige Städte von Basel aus wird hierauf folgcndermasscn fcstgesczt: l, Auf den 16. Juni eine Abthcilung ^ zürcherischen ContingcntS von ungefähr hundcrtachtzig Personen; 2. auf dcu 23. Juni der Rest des zürcherisch"' Kontingents von ungefähr fünfzig Personen, daö schaffhausischc von siebzig und das st. gallische von ungcfa) scchSzig Personen; 3. Bern wird ersucht anzuordnen, daß sein und der Städte Biel und Neuenbürg ^ tingcnt nebst den in Genf sich aufhaltenden Flüchtlingen nach Basel instradirt und dort am 30. Jun>, ^ und 1-1. Juli je zu ungefähr hundcrtachtzig Personell eingeschifft und entlassen werden können. Dabei )' cö die Meinung, daß jedes Ort seinen Flüchtlingen für jeden Reisetag bis zur Abfahrt in Basel ein D'ö gcld von -1 Schwcizcrbazcn, für Kinder die Hälfte, auswerfe und über die jedesmaligen Truppen eine g"" Liste eingebe, damit von Zürich aus dem preußischen Residenten in Frankfurt von jedem Transport M anzeige gemacht werden kann. Die Kommissäre verpflichten sich, bei den respcctivcn Orten dahin zu wir^ daß keine andere Fremde, auch nicht andere französische Flüchtlinge mit den oranischcn vermischt »verde» Wenn aber Jemand mit sichcrm Paß lind auf eigene Spesen mitreisen wollte, so mag man daS wohl Z» geben. Da dem Rhein nach die Officicrc und Wachten immer wechseln und der von Prinz Ludwig Baden crtheilte Gencralpaß vielleicht nicht immer wieder rechtzeitig zurükgcschikt werden könnte, so wird, allen Berzug und Schaden zu verhüten, vereinbart, Zürich solle bei dein kaiserlichen Subdclcgirten in BK" fünf Originalpässc auszuwirken suchen, damit jedem Transport einer mitgegeben werden kann; zur ist dann noch ein sechster von Basel unter dem Namen der V evangelischen Städte auszustellen. 2" Voraussicht, daß die Flüchtlinge bei vielen Wachten beider kriegführenden Parteien vorbeifahren nothwcndig befunden, jedem Transport etilen sprach- lind wcltkundigcn Comniissär mitzugeben, der über Obsorge halten, dem preußischen Residenten die Leute übergeben und dafür einen Empfangschcin znrükbruö soll. Zur Bestreitung der Reisegelder und anderer Kosten wird auf eine gcmciilsamc Abrechnung ein von 3700 Reichsthalcrn nach Basel beschlossen, welcher Betrag für einmal also verlegt wird: Zürich Bern, welches bereits über 1000 Thlr. ausgelegt hat, 1500, Schaffhauscn -100, St. Gallen 300. 2» ^ allgemeine Abrechnung, welche einem besonder» Kongreß vorbehalten wird, sollen alle Transportkosten ^ Genf bis Frankfurt zusammengezogen, davon die Beiträge der III Bünde, von evangelisch Glaruö ^ Appcnzcll-Außcrrhodcir abgerechnet und der Rest nach dem Kontingent jedes OrtcS rcpartirt werden. ^ auch gezeigt hat, daß die im August 1703 projcctirtc Abthcilung unklar und unrichtig sei, weil »ach dessen, was jüngsthin von Neuenbürg und Neucnstadt assignirt worden, noch ein Rest von 85 bleibt, ^ den Obrigkeiten zur Entscheidung anhcimgcstcllt, ob nicht auf der Tagsazung zu Baden eine Revision " nehmen und darauf dann die Repartilion der Kosten durchzuführen sei. Was die kranken oranischcn ^ linge betrifft, so sollen dieselben bis zu ihrer Genesung auf gemeinsame Kosten verpflegt, uachh" abgeschoben werden. Bern wird anhcimgcstcllt, die Städte Biel, Neuenbürg und Neucnstadt zum K>» die allgemeine Repartition einzuladen, oder sie zu mahnen, wenigstens die Flüchtlinge mit gehörig" gcldern zu versehen und die Transportkosten zu gemeiner Erleichterung abzuführen. Da Genf den T" von dort aus nicht in seinen Kosten übernehmen will, so wird Bern ersucht, die Spedition besorgen ^ Daö Weitere in Betreff der dahcrigcn Kosten wird der Verordnung der Obrigkeiten vorbehalten. ^ ^ kommt man auf die Bestimmung zurük, daß den Flüchtlingen das Pfund Brod zu 7 Rappen a»ge ^ und vom Viaticum abgezogen werden soll. Da nämlich Basel dem ersten Transport für daö nur 6 Rappen angerechnet, während dasselbe allerdings auf 7 zu stehen kam, so wird zur Durch! Juni 1704. "NN gleichen Behandlung Aller angenommen, daß den nachfolgenden Fluchtluegcn kbuualls NM 'ür das Pfund Brod abgezogen werden, daß aber Basel der Ausfall von 1 Rappen m allgememen ^cchnung gutzumachen sei. 552. Konferenz der katholischen Orte und des Abtes von St. Gallen. Luceri». t7<>4, ttt. bis Ltt. Juni. 2tnatsa,chi» »!>,ccr». Allg. Absch. v. no«, kal. IS». ^ sandte: Luccrn. Johann Martin Schweitzer, Schultheiß; Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, alt- des Panncrhcrr; Oberst Jost von Flckcnstcin, Statthalter; Franz Lconz Meyer, alt-Bauhcrr und K. U ri. Johann Martin Schneid, Landammann; Oberst Joseph Anton Püntincr, alt-Landammann. ^°sc l ^ ^"^chuldigt.) Untcrwaldcn. Niklaus Jmfcld, Landammann und Panncrhcrr von Obwaldcn; ^lZnaz Stultz, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, alt-Ammann ueed ^ bviptinann der Frciämter; Joseph Jgnaz Elscncr, Ammann. Katholisch GlaruS. (Entschuldigt.) (Entschuldigt.) Solvthurn. Urö Suri, Schultheiß; Johann Ludwig von Roll, Vcnncr. ^ ^'^ll - oben. (Ausgeblieben.) Abt von St. Gallen. Freiherr Galt Anton von Thum, »u Romanshorn. b>csc Eonfercnz ist auf Gutachten Luccrns und gleichzeitige Anregung Uri's ausgeschrieben worden, Ncukirchcrgcschäft und die weitere, Schritte für die Ncutralisirung SavoycnS zu bcrathcn. gen» ^ ^ulschnldigungcn voee Schwyz, katholisch GlaruS und Frciburg evird mit Bedauern Kcnntniß beschlossen, ihnen in Würdigung ihrer Gründe den verlangten Abschied mitzuthcilcn. I». In dort ^"^^üeschäft behauptet Zürich, Ncukirch sei eine Pfarrei, das Stift Bischofzclt habe vor Jahren cincö zweimaligen Gottesdienstes bewilligt und der Landvogt habe im Anfang des Streites stjr» . ^Nossen von Ncukirch keinen Aufschub gewährt, worauf sie in contumaciam vcrurthcilt worden dzß entgegen wird aber der Sachverhalt also dargestellt: Nachdem das Stift Bischofzcll vernommen, ^ '^^^ch cm Stük der Kirchhofmaucr eingestürzt, daß das Gitter in der Kirche und die Paramcntc »»d ^iuthwillcn derjenigen, „so in der Viele den Gottesdienst in dieser Kirche besuchen," verwüstet ^ vielmalige Läuten, auch die Emporkirchc und daS Gestühl verderbt und das Stift ^c»,b Gebrauchs von Glokcnscilen iee erheblichen Schaden vcrsczt werde, habe dasselbe am 14. ul,e ^ beim Landvogt Klage erhoben. In derselben wurde gegenüber den beklagten Gemeinden vlvhl " " O' k)' " V" ^'.'. ^ "I ^ 5)"" ^ ' " Schvncnbcrg vorgetragen, daß sie, entgegen der 1566 zu Baden erhaltenen Bewilligung, welche ^terg ^ Filialkirchc nur denen von Buhwyl und Schöncnbcrg, und auch diesen nur, wenee sie wegen ^"lch'dcllung der Thür ihre Pfarrkirche zu Sulgcn nicht besuchen können, ihr Recht mißbräuchlich zahl andere in der Umgegend Wohnende mithcrbcikommcn, so daß wegen der zu großen An ^chsc zwei Mal gehalten werden müsse, wodurch de», Stift, als Collator, großer Nachthcil 2Z. sich die Beklagten zu ihrer Verantwortung Bedenkzeit auöbatcn, sei ihnen solche bis auf den (704 erthcilt und dann auf nochmaligen Vortrag rechtlich darüber erkennt worden: Da der 1160 Juni 1704. Beschluß von 1566 Niemanden als denen von Keßlers Buhwyl und Schöncnbcrg, die sonst nach SM" pfarrgcnössig seien, den Kirchcnbcsuch in Ncukirch zugebe, so solle allen Andern der Besuch besagter K>r^ untersagt und daher die Abhaltung eines zweimaligen Gottesdienstes daselbst aufgehoben sein. Dabei habe ferner die Meinung, daß diejenigen, welche das Recht des Kirchcnbcsuchcs daselbst haben, Altar, Para»»»" und Gitter in keiner Weise beschädigen und ihre Rcbenstühlc nicht mehr an besagtes Gitter anhängen, so»i^" ohne Schaden des Collators und der katholischen RcligionSübung außerhalb oder innerhalb der Kirchc mst bewahren. An die Reparatur der Kirchhofmaucr und an die jezt ergangenen Kosten sollen Buhwyl »>U Schöncnbcrg 3<1 Gulden bezahlen, wobei die obrigkeitliche Strafe gegen die Fchlbarcn noch vorbehalten mcr^ Da dann Zürich dafürgehalten, die Kirchc vermöge die Berechtigten nicht zu fassen, so habe der Landv g gestattet, mit dem zweimaligen Gottesdienst provisorisch fortzufahren. Da aber die Unberechtigten mit ^ achtung der Sentenz ihren Kirchcnbcsuch in Ncukirch fortsczten und daher das Stift die Exemtion des Spr» ' verlangte, sei am Drcifaltigkcitssonntag ein Mandat publicirt worden, daß sich die Unberechtigten des Kirchs bcsuchs in Ncukirch bei Strafe zu müßigen haben, unter Verweisung in ihre Pfarrkirche zu Sulgen- aber Zürich diesen Spruch auf die Jahrrcchnung nach Baden zu ziehen sich erklärte, sei die Exemtion mu eingestellt worden. Troz mehrmaliger Aufforderung habe indcß Zürich die Sache in Baden nicht vorbrum wollen, und nun haben die katholischen Orte den Spruch des Landvogtcö per mnM-n bestätigt. Auf der Tag sazung in Solothurn im Februar sei Zürich aller Vorstellungen ungeachtet auf seiner Gegenmeinung weshalb auf der im Mai in Lucern gehaltenen katholischen Confercnz dem Landvogt die Exemtion des aufgetragen worden sei. Dieser habe dann den Prädicantcn nach Fraucnfeld citircn lassen. Da cr ^ wegen vorgeschüztcr Unpäßlichkeit nicht erschien und den zweimaligen Gottesdienst fortsczte, sei am 22. ^ 1704 vom Landvogt ein positives Inhibitorium erlassen worden, worauf der Prädicaut erklärte, er habc ^ Befehl von Zürich gehandelt. Mit Unrecht berufe sich Zürich auf de» fraucnfcldischcu Abschied vom 1651, welcher allerdings besage, es solle auch Jedem uach seiner Religion freigelassen sein, den Gottcsdu ^ Ehccinsegnen, Kinder-Taufen und was sein Glauben erfordere, am nächstgclcgcncn Orte zu besuchen üben, voir Männiglich ungehindert und unbeschwert; denn einmal sei dieser Abschied erweislich nicht nommcn worden; sodann hätte cr solchen, die nicht thurgauischc Unterthanen seien, keine Rechte endlich würde cr nur die Pfarr-, nicht aber die Filialkirchcn beschlagen, wenn cr wirklich angenommen w wäre. Bei solcher Bcgründctheit der Sache müsse man sich billig verwundern, daß auf der lcztcn TmM in Baden die unbcthciligtcn Orte sich haben bcigehcn lassen, die katholischen Orte, ohne sie angehört z» ^ ^ zur Minne und gütlichen Beilegung des Streites zu crmahncn. Eben so auffallend sei, daß ihnen Schreiben, welches nicht von der eidgenössischen Kanzlei, sondern vom Sccretär des Standes Mr» ^ ^ gegangen und mit den Sizilien der beiden Gesandten dieses Orts versehen gewesen, zugcmuthct worden ^ mit der Exemtion des Spruchs einzuhalten, wogegen man aber nicht wisse, ob auch die Einstellung ^ zweimaligen Gottesdienstes in Ncukirch angeordnet worden sei, was doch die Gesandten von Solothucu^^ eine billige Sache zu fordern übernommen hatten. Sicher sei indessen, daß dieser zweimalige Gottesdienst' ^ aufgehört habe, und wenn cS den unbcthciligtcn Orten nicht gelinge, diesfalls eine Sistirung zn bringen, so können die katholischen Orte auch nicht auf gütliche Mittel hören, sondern müssen d»N ^ gebrauchen, welche jene Orte vermieden wissen wollen. Solches wird den Gesandten von Solothuen ^ denjenigen des Abtes von St. Gallen zu dem Zwcke empfohlen, damit Zürich endlich zur Gebühr vcc werde. Sollte daö nicht erreicht werden, so müßten die katholischen Orte die Sache an die hohe» ^ Juni 17N4. 1161 ^ ^andsgcmeindcn bringen, welche ohne Zweifel einen solchen Eingriff in die Religion und die Souveränität si dulden, sondern beschließen würden, die von Zürich geübte Gewalt mit Gegengcwalt abzutreiben. Es ^' c sich darum, muthig vorzugehen, wie einst im Wigoltingcr Handel, wenn man nicht die Rache Gottes ^ zichcu und die Hilfe des Himmels, die sich bisher erzeigt, nicht verscherzen wolle. Gegen die Ansicht, dcs könnte der Abt von St. Gallen diesen Streit dämmen, wenn er seinen Untcrthancn den Besuch Gottesdienstes in Ncukirch untersagte, wird von dessen Gesandten eingewendet, der Abt wäre hiczu zwar ^ Gsi, müsse aber aus Bcsorgniß, das Feuer im Toggcnburg könnte auch in der alten Landschaft ausbrechen, " >llteu. Schließlich übernimmt Svlothurn, mit Bern nochmals zu reden und Frciburg über den Sach- ^t Kcnntniß zu geben, damit von dorther ans Zürich gewirkt werde, daß es den katholischen Orten zur Glgung des zweimaligen Gottesdienstes in Neukirch eine solche Gcnugthuung gebe, welche allein weitere ' )c Schritte möglich machen könne, e. Der spanische Gesandte erhält die Bewilligung zu einer Pro- u°» ^ der Konferenz. In derselben versichert er die Orte der fortwährenden Zuneigung des Königs. A'ci" Ertrag wird ihm durch einen Ausschuß übungögemäß verdankt und gleichzeitig ein Memorial übcr- A»' welchem der Gesandte ersucht wird, die Anerkennung und Bezahlung der gemeinen und bcsondcrn Vi möglichst zu fördern. Der Gesandte verdankt die ihm erzeigte Aufmerksamkeit und versichert, dieses schik"^^ Empfehlungen nicht nur nach Madrid und Mailand, sondern auch nach Versailles zu von wo seinen Gesuchen am meisten Förderung zu Thcil werde, so daß die betreffenden Orte die tn ' ""ö l"ncr Verwendung sicher verspüren werden, wenn auch nicht schon auf die nächste Jahrrcchnungö- Mstrui"^ diesem Anlaß wird auch beschlossen, die Orte sollen ihre Gesandten auf die nächste Tagsazung ^ Liquidation der noch nicht bereinigten Rechnungen zu übertragen sei, und wer zur ^ Grcnzstrcitigkcitcn dcputirt werde» solle. «I. In der Erwartung, daß die savoyischc Ncu- tzö ^dfrngc auf der nächsten Tagsazung zur Behandlung komme, wird der Gegenstand vorsorglich besprochen. >»n ^ ^ Instructionen, daß Luccrn, Uri, Untcrwalden und Zllg, wie bisher, immer bereit sind, »der ""d angelegener Verwendung die fragliche Neutralität zu fördern, niemals aber zu Drohungen abcr ^^^^chkcitcn zu schreiten, wodurch «ur zu leicht die innere Neutralität vernichtet werden könnte. Um ^»»cn Neutralität zu erzielen, müßte man den betreffenden Mächten beliebige Mittel vorschlagen a> ^ ^ aufgestellte Behauptung, die Eidgenossenschaft habe als Staatsgrund- cj„o Gewalt mit Gewalt abzutreiben, wenn ein oder alle Orte feindlich angegriffen werde», wenn "">zi>, auf eidgenössischem Boden Posten fasse, und wenn die Eidgenossenschaft von Einer Macht dahin widersprochen werden, daß nur die zwei erster» Fälle als Gründe zu thätlichcm Zuerkannt worden seien. Für Bern lind Freiburg hielte man aber für weit besser, wenn alle ^ H^ivgö von Savoycn in Neutralität gcsczt würden, weil die Restitution Savoycnö wenig nüzcn nämlich Picmont verloren gehen, so müßte auch Savoycn bald wieder fallen. Sowie "'cht v ^ ^^utralitätögcschäft nicht aufgebe, soll man auch die Versicherung des französischen Gesandten ^>n»»tc^^ ^ König von Frankreich Savoycn nicht seiner Krone einverleiben werde, und daher die scii,x,„ ^ ^dcrung stellen, daß dasselbe beim Friedensschlüsse keinem Fürsten von Geblüt, sondern wieder Hrrrn abgetreten werde. Svlothurn macht sich wenig Hoffnung für Erreichung der an- ^chc» " ^^ralität, will aber alle dahcrigen Schritte uittcrstüzcn. Vorzüglich müsse man zu verhüten ^'sscr av ^ Hcrzogthum Frankreich einverleibt werde; erhältlich würde wohl sein, daß ein gc- luct pxg Herzogthums, etwa von ChablaiS und Faucigny bis auf Montmclian und von 146 1162 Juni 1704, da bis zum Pays de Gcx in Neutralität gcsezt werde, gleichwie dieses dem Bodcnscc und Rhein cntlau geschehen sei. Der Gesandte des Abtes von St, Gallen erklärt, dieser sei bereit, zur Sicherheit der eidist nössischcn Grenzen alles Mögliche beizutragen. Da mit Johannistag die Zusage Frankreichs für die Sichrrst der Rhein- und Bodcnseegrenze auslaufe, müsse man diesen Punkt auf der Tagsazung ebenfalls w>c besprechen. In der hierauf erfolgten allgemeinen Bcrathung wird die Haltung Berns als auffallend » verdächtig bezeichnet. Wenn man nämlich diesem Orte von Zöllen, von freiem Kauf und von Abfelgu^ von Früchten rede, so erhalte man, die Bünde mögen lauten wie sie wollen, keine andere Antwort, als ^ seine Convenienz es also erheische; hingegen was ihnen in den Sinn komme zu fordern, das suchen sie ' Gewalt durchzudrükcn und ihre Gesandten nehmen gleich Partcistcllung an. Wenn andere Orte ihnen >» sogleich Beifall geben, werden sie als ungeschikt beschimpft und gedroht, solche angeblich ungereimte Uly an die Akademien zu bringen. Aber noch auffallender sei das enge Verständnis; mit England und Ho ^ und das noch engere mit dem Herzog von Savoycn, so daß es fast zweifelhaft scheine, ob das BündnM ^ demselben, das doch wesentlich zum Schuzc der alleinseligmachenden Religion eingegangen worden str, katholischen Orten etwas nüzcn würde, wenn sie mit den unkatholischcn in Bruch gcrathcn sollten. ES I») überhaupt, der Herzog sczc auf „unsere Stiefbrüder" mehr Vertrauen, als auf die katholischen Verbunds da er ja bekanntlich unter der Hand bei Bern eine Volkswcrbung betreibe, und zwar ohne daß er zuvor ^ seinen Verbündeten die Bundesfrüchte abforderte; ja der Herzog habe die katholischen Orte nicht einmal 0 ^ besondcrn Schreibens gewürdigt, bis er von seinem Gesandten aus Bcsorgniß großen Unwillens ^ einen Expressen dazu vermocht worden sei. Diese unförmlichen Werbungen sollen daher gegen 0 geahndet werden. Uri und Obwaldcn wird zugesichert, daß man sie in der Geltendmachung ihrer unrerstüzcn werde. Inzwischen geht von Zürich das Conccpt eines Schreibens an den französischen E>c>a ^ in Betreff des savoyischen Ncutralitätsgcschäftes ein, und da dieses den Instructionen der Orte gemäß ist, die Überlassung desselben zugegeben, Zürich aber bedeutet, man behalte sich in Betreff der weiten; Aussu) ^ gemeinsame Bcrathung vor. v. (S. u. Frciämtcr.) O Zu Gunsten der cnnctbirgischcn Maurermeister Picmont, welche gegen das Herkommen mit Zöllen beschwert werden, wird ein nochmaliges Empsest schreiben an den Herzog erlassen, zx. Auf die Beschwerde der Mcycrischcn Erben in Luccrn, daß alle Empfehlungsschreiben vom Bischof von Coustanz keine Antwort zukomme, wird allgemein für ^ erachtet, daß dem Domcapitcl von Constanz insinuirt werden müsse, wenn es den ihm erstinstanzlich Rechtsspruch zwischen dem Gotteshaus Ochsenhauscn und den besagten Erben innerhalb einer gewisse ^ nicht crthcilc, so werde der Handel dann an die daö Thurgan regierenden Orte zum Entscheide lst werden. Diese Ansicht wird zur Instruction auf die nächste Tagsazung in den Abschied genommen. Man sehe auch ln dem Abschnitte HerrschaftSangelcgenheiten: Vogtei Freiiiiiiter. «,. Art. 207. Localcs (Mellingen). Juni 17N4, 1163 55S. Conferenz von Appenzell beider Rhoden und Abt von St. Gallen. Rorschach. 1704, S5. Juni. «tIstSarchiv ««. MaUc». Iiist. R»l>r. XIII, FaSc, 27. Zn» Appenzell. (Anton Maria) Spcck, Landaniinann; (Ulrich) Sutcr, alt-Landan»nann, von (Johannes) Grubcr, Landaniinann; (Bartholome) Sturzcncggcr, alt-Landainmann, von Außcr- ^bt von St. Gallen. ?. Dominik Ritter, Statthalter von Rorschach; ?. Ratpcrt Zarlin; Fidel hnrii, Erbinarschall; Georg Wilhelm Ringk von Baldcnstcin, Landhofmcistcr. Dcr Ar Bcrathung sind die Zollstrcitigkcitcn an den Zollstättcn Rorschach, Stcinach und Horn, ^lbt die Urknndcn für seine Zollgcrcchtigkcitcn vor, nämlich den Brief Kaiser Friedrich III. von 1185, eine ^ täglichen Urkunde Otto I. und dcr zwölfte Artikel dcS Rappcrswylcr Vertrags vom 16. September daß ^ ^ Appenzell beschwert sich über die Erhebung des Transitzolls, namentlich As, Leinwand fünf Kreuzer bezogen werden. Dcr Abt entgegnet, Transit-Tranöporl oder des der Zoll, dcr von einem Ort an ein anderes verlegt worden; dieser könne aber auf jedem Theil Zoll ^ ^ Azogcn werde», wie dies die Attestate von Luccrn, Schwyz, Zug und Altstetten beweisen. Dieser A»k ^ unvordenklichen Zeiten zu Steinach und Horn erhoben worden, sei also nicht neu, sondern ein I»s,g ^ ^ Hauptzolls nach der Rcchtörcgcl, eui eoncsssum guoä plus est, eonsetur otiam eaneessuin ^tlik Auf die Beschwerde, daß jedes nach auswärts, wie Arbon, Bischofzcll u. s. w. transitircndc ^>iuki mit füiif Kreuzern verzollt werde, während von ganzen Lägcten, welche über den See den ^blcs Stadt St. Gallen zugehen, nur drei Pfennig bezogen werden, antworten die Gesandte» des !)ubc sciiicn Grund darin, daß solche Leinwand inSgcsammt auf die äbtischc Bleiche komme und d'aich ' '^ ^ obrigkeitliche Gefälle erhoben werden, als Feld- und Wachtgcld. Ein Stük hicrländischc Lcin- hundcrtdrcißig Ellen Länge und im Wcrthc vö'n dreißig Gulden sei mit fünf Kreuzer nicht zu hoch W)lc Anbau und Constanz seien keine „Schauer" und daher auch keine Transitzölle; für andere Waarcn "ahr Transitzoll zu Stcinach und Rorschach. Die Stadt St. Gallen beziehe laut neuem I Zufalls cincn Transitzoll von den Untcrthancn dcS Abts, die über ihr Gebiet Leinwand nach die;/? oder Arbon tragen. Appenzell erklärt sich nach diesen Aufschlüssen für befriedigt, und die Gesandten, U'cr den Obrigkeiten berichten werden, verlangen nur die Hcrabsezung des Zolls von fünf Kreuzern. 11K4 Juli 1704. 554. Gemeineidgeuössische Jahrrechmmgstagsazmlg der XIII Orte, Abt imd Stadt St. Gallen und Biel. Baden. l7<>4, li. Juli. Staatsarchiv Lucer». Abschiedeband v. I7V4, kol. 174. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Stattha»^ Bern. Emanuel von Graffcnried, Schultheiß; Johaim Friedrich Willading, alt-Vcnncr und des lliat) Luccrn. Johann Martin Schwyzcr, Schultheiß; Jost von Flcckcnstein, Statthalter. Uri. Johann MM" Schmid, Landammann; Joseph Anton Püntincr, alt-Landammaim. Schwyz. Jost Rudolph Rcding M Bibcregg, Ritter, Landammann; Johann Dominik Janser, des Raths. Unterwalden. Niklaus alt-Landammann und Panncrhcrr, und Joseph von Mooö, des Raths von Obwaldcn; Joseph JgnazS"'^ Landammann von Nidwaldcn. Zug. Sebastian Joseph Elscncr, des Raths; Christoph Andermatt, " Ammann. GlaruS. Kaspar Müller, Landammann; Johann Heinrich Zwicki, Statthalter. Basel. Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Andreas Burkhardt, Drcicrherr. Frcibllrg. Franz Philipp)'^ Lantcn genannt Heid, Ritter, Schultheiß; Johann Peter Castclla, Sekclmeistcr. Solothurn. Johann ^ Besenval, Ritter, Schultheiß; Johann Ludwig von Roll, Stadtvcnner. Schaphausen. Tobias Hollä»^^ Bürgermeister; Johann Kachlin, Statthalter. Appenzell. Anton Maria Speck, Landammann, von 2""^ rhodcn; Johann Grubcr, Landammann, von Außcrrhoden. Abt von St. Gallen. Freiherr FiM ^ Thurn, Ritter, Erbmarschall; Georg Wilhelm Ringk, Landhofmciftcr; Freiherr Gall Anton von Thnrn, vogt zu Romanshorn. Stadt St. Gallen. Anton Locher, Sckelmcistcr. Biel. Peter Haaö, Bcn»^ Nach Verrichtung des eidgenössischen Grußes wird nach Anleitung früherer Abschiede die Mm)" über Beobachtung der Verschwiegenheit rüksichtlich aller Rathschlüssc erneuert. I». In Bezug auf daS - ' wesen wird berichtet, daß zu Straßburg neuerdings eine große Zahl sogenannte Hoggcrli geschlagen n'^ ^ wordc" sei, welche laut der dem Abschied beigelegten Probe viel schlechter seien, als die frühem. Dann l>M ^ Dublonen im Reich bis auf 8 Gl. gestiegen; wenn daher die Eidgenossenschaft gegen die Stcigcnwö^ Gold- und Silbersortcn nicht vorsorgt, wird sie bei erfolgendem Abruf sehr großen Schaden leide». abgt >»ld- „ich^ wird »och darauf aufmerksam gemacht, daß der große Schwall der Rcichsmünzcn möglichst sollte abgch" . Mttcl Z" 4. ^ werden. Uebcr diese Anregungen wird beschlossen: I. Das Münzen soll, mit Ausnahme von Silbersortcn, auch künftig eingestellt bleiben; 2. da ein Abruf der schlechten Höggcrli ohne Zwciftl ' fruchten würde, so wird jedem Ort anhcimgcstrllt, die zur Abwendung von Schaden dienlichen ergreifen; 3. die Gold- und Silbersortcn sollen in ihrem bisherigen Werth nicht gesteigert werden» ^ Rcichsmünzcn halber läßt man es bei den früher», namentlich dem leztjährigcn JahrrcchnungSablch"'^ ^ bleiben. Schwyz behält sich das Recht zu münzen vor. Freiburg nimmt die Steigerung der DuM'" ^ lökeronüum. «. (Ohne Unterwalden, Schaffhauscn, Appenzell und Biel.) Rüksichtlich der Vcrlcgu"ö^ Kosten der Gesandtschaft für Erhältlichmachung des ungehinderten Transportes des tirolischcn und des b»M> ^ SalzcS hinterbringt die aus einem Herrn jedes Ortes gebildete Commission den Antrag, cs st'^. Kosten auf die bezogenen Fäßcr verlegt werden, und zwar auf ein Faß tirvlischcs Salz zwei, »nd ' Juli 1704, 1165 "ß baycrhchcs drei Kreuzer. Auch auswärtige Salzhändler, welche Salz in die Eidgenossenschaft dcbitircn, cn diese Taxe zu bezahlen. Bern meint, man sollte daS bayerische und tirolischc Salz gleich taxircn; ^^vyz darauf, daß cS zu keiner Gesandtschast, sondern nur zu brieflicher Verwendung gestimmt ^ und glaubt daher auch nur an die Kosten leztercr Art beitragen zu müssen; indessen nimmt cö ^ ^achc rskeronäum. Basel überläßt die Sache denjenigen Orten, welche Salz abgeführt haben. von Basel läßt durch eine Deputation für die ihm und seinem Biöthum erwiesene Verwendung und empfiehlt sich üm Fortsezung derselben. Das wird ihm zugesichert. ?. Schwyz bringt vor, laut ^cht des Oberst (Johann Franz) Rcding habe sich aus den Verhören mit zwei oder drei Ausreißern ergeben, vierzig Soldaten verschworen haben, da und dort Kriegsdienste zu nehmen, nach empfangenem wieder auszureißen und dieses mit einander zu theilcu. Da hierdurch die Hanptlcute in großen Schaden ^ ^lucht Schwyz die übrigen Orte um AuSfindigmachung von Mitteln, wie diesem Ucbel vorgebeugt Aci cntgcgcil wird aber auch gerügt, daß einige Osficierc bei der Werbung allerlei List und gebrauchten und daß gegen Rcusälligc, die sich wicver lcdigen wollen, gar zu hart verfahren Verl/ baS eine und andere unzuläßig erklärt wird, läßt man es bei den bestehenden Wcrbvcrordnungcn Bei ^ ^ ^vird das neulich den Ständen eingegangene Schreiben des französische» Gesandten in baß s ^ ^avoyischen Neutralität verlescir; die Gesandten von Bern und Frciburg eröffnen instructionsgcmäß, »u» Neutralität von ganz Savoycn dringen müssen. Die Freiheit sei das edelste Gut; da sie ^innal eingeschlossen seien, haben sie die vorige Freiheit nicht mehr und ersuchen daher die übrigen ^ssr» bcn mehrmals gefaßten Beschlüssen, daß man sich nicht von Einer Macht wolle einschließen ^ '' iic und die ganze Eidgenossenschaft aus dieser Gefahr retten zu helfen. Schwyz verbleibt bei seiner auf ^"gÜMng eröffneten Instruction, beider kriegender Parteien Meinung cinzuvcrnchmen, die Sachen z» belassen und nä roksrenäum zu nehmen, dabei aber jedem Verbündeten die Bünde ^»üß übrigen Orte aber finden der Eidgenossenschaft zuträglicher, wenn dem bisherigen Verfahren »och - ^ gedeihliche Neutralität für Savoyen zu Stande gebracht werden könnte. Deshalb wird beschlossen, was ^uauf zu beharren, und ein Allsschuß bezeichnet, um vom französischen Gesandten zu vernehmen, wolle» Befehle er über diesen Gegenstand vom König, an den er sich in seinem Schreiben wenden zu siiiicr hatte, erhalten habe. Vorher aber ist die Ankunft des Gesandten abzuwarten, weil er in bon, eg.^vfltion sich vielleicht darüber aussprechen wird. Im Fernern wird dem Ausschuß aufgetragen, »», ^ ^'Wlen für die der Nachbarschaft am Rhein und Bodcnscc gewährte Sicherheit zu danken und ihir ^ax. . ^ängcrung zu ersuchen, sowie ibm auch das Interesse des Biöthums Basel und der Lande des ^iaiidt Baden zu empfehlen. Da cS sich darum handelt, den in Baden angelangten französischen 5)ric» , Audienz abzuholen, beschweren sich einige Orte, daß man immer Gesandte von den gleichen wcjl t»r während doch alle Orte gleich seien. Für diesmal läßt man es noch beim Alten bleiben, ^ok»> ) üu kurz ist; es soll aber von dieser Materie später gesprochen werden, um für die Zukunft eine habx ^ französische Gesandte sagt in seiner Propvsition vom 10. Juli, die Eidgenossenschaft ^sscn » der französischen Waffen ein besonderes Interesse. Als im Jahr 1702 die kaiserlichen ^wisse ^ treulose Vcrlezuug der angenommenen Neutralität von Scire einiger Kreise am Rhein eine Ticherl», '^^"üt erlangt haben, sei die Eidgenossenschaft in Unruhe vcrsczt und gcnöthigt worden, Volk zur "»f dsi Denzen abzuschikcn; nachdem sich aber in der Schlacht von Fricdlingcn daö Kricgsglük wieder cüc yxg Königs gewendet, haben die eidgenössischen Lande wieder ihre Ruhe erhalten. Diesem 1166 Juli 1704. göttlichen Schuz der gerechten Sache verdanke es die Eidgenossenschaft, daß sie die Drohungen jener fre»>^ Minister, die sich fast als Abgesandte von Obcrhcrrcn benommen, nicht mehr anhören müsse. Daraus sie aber auch entnehmen, was sie zu erwarten hätte', wenn Frankreich außer Stand gcsczt würdig ss'""" Bundesgenossen, den Orten, Hilfe zu leisten. Auch der Herzog von Savoycn suche sie um ihre Ruhc? bringen und in Kriege zu verwikcln. Durch Stiftung von Unruhen im Land suche er nur Anlaß, ^ vermeintlichen Prätcnsioncn auf einen Theil eidgenössischen Gebietes wieder aufleben zu machen. Dc>» scheine es, daß die Eidgenossen den Monarchen, von dessen Erfolgen ihr Glük abhänge, eher fürchten. sei er eigentlich nur gekommen, um sie im Namen des großen Königs zu versichern, daß nichts in der ^ im Stande sein werde, die so alte Freundschaft zwischen Frankreich und dem eidgenössischen Stands vermindern; er komme, ihnen zu rathcn, daß sie nie von den Fußstapfcn ihrer großen Ahnen abweichen- möchten wohl überlegen, ob das Hauptgeschäft dieser Tagsazung wichtig genug sei, um sich in geß"ss Konsequenzen hereinzulassen. Endlich sei er »och beauftragt, den Eidgenossen die glükliche Nachricht zu brübss ' daß die Herzogin von Burgund eines Sohnes genesen, welcher den Titel eines Herzogs von Bretagne ^ habe. Die gleiche Ratification wird auch jedem Orte durch ein königliches Schreiben gemacht. Dic>c thcilung wird dem Gesandten durch einen Ausschuß verdankt und zugleich dem König ein Gratulationssch^ übermittelt, mit der Anzeige an den Gesandten, daß jedes Ort noch insbesondere das Schreiben bcant»"' werde. Ucberdieö folgen sämmtlichc Gesandtschaften der Einladung zu einem von dem Gesandten vcra»!^ ^ To äouin lauäninus. I. Da die Proposition des französischen Gesandten keinen Anlaß gegeben hat, a» Beschlüssen des savoyischcn Ncutralitätsgcschäftcs etwas abzuändern, so wird nun der Ausschuß an dc»!l^ abgeordnet, um sowohl wegen besagter Neutralität, als wegen Sicherung der Nachbarschaft am Bodcnsee, der Lande des Bischofs von Basel und derjenigen des Markgrafen von Badcn-Durlach zu untcrha" ^ Auf das daherigc Vorbringen antwortet der Gesandte, man habe ihm im lczten Schreiben von der Sich^^ ^ Gegend am Rhein und Bodcnsee nichts bemerkt, weswegen er auch keine dicSfällige Anregung beim Könige ge> habe; er wolle diesem aber schreiben und inzwischen den Generälen die Weisung crthcilcn, bis zum Eiiuresssu^^ Antwort nichts Widriges zu unternehmen. In Betreff der savoyischcn Neutralität habe er keine Jnstruclu'", der savoyischc Gesandte auf der lczten Tagsazung ganz davon abgestanden sei und andere Mittel habe. Er müßte also zuerst wissen, in was für Disposition der Herzog von Savoycn diesfalls >ci, ^ er darüber an den Hof schreiben könnte. Der Bischof von Basel habe bisher alle Freundschaft er, der Gesandte, sei crbötig, auch ferner alle dicnstfrcundlichSn Schritte für denselben zu thun. Trw gras von Baden sei er immer freundschaftlich zugethan gewesen und sei es noch; allein die Di»jp ^ bekanntlich so beschaffen, daß er nicht immer thun könne, was er wünschte; indessen sei er bereit, ß fernerhin für den Markgrafen zu verwenden. Ii. Bei diesem Anlaß eröffnet und behändigt der Gcsa»^^ Ausschuß den Auszug eines Schreibens des Herrn Ricoux, französischen Gesandten in Bayern, wen» ^ geführt wird, daß die in Schaffhauscn hin und hcrreiscndcn französischen und bayerischen Officicrc ss'^ ^ tractirt werden. Nachdem dieses Schreiben vor der Session abgelesen worden, eröffnet Schaffhauscn, schon zwei Mal beim Gesandten zu vernehmen begehrt, was für Klagen er gegen sie habe, und N hätte die Antwort darauf so gelautet, daß Schaffhauscn den Gesandten vollständig befriedigt zu hal'w ^ ^ Endlich habe es die Klagen schriftlich begehrt und, nach seiner Ansicht, auch zur Genüge crwicdcrt, " gleichzeitig anerboten, gebührende Satisfaction zu crthcilcn, wenn sich wirklich etwas Schuldbarcs Von den Bayern habe es keine Klagen gegen seine Angehörigen vernommen, sondern diese scic» Juli 1704, 1167 ^'vernehmen mit dm erstem gestanden und haben ihnen, wie übrigens auch den Franzosen, verschiedene '"c geleistet, weil sie von Bayern dcö Salzes wegen besser als alle andern Orte gehalten werden. -' ' ^ win Schaafhausen auf sein Begehren Mitthcilung der Klagcpunktc erhalten hat, gibt cS sowohl dem Wlychcn Gesandten als der Session ein Memorial ein, worin die geführten Beschwerden einläßlich widcr- . werden, i. Entgegen der Ansicht einiger Orte, daß man vorerst über die Absichten des savoyischcn wn Aufschluß nachsuchen sollte, wird der Ausschuß abermals zum französischen Gesandten gcschikt, um kr ^ savoyischc Neutralität und die übrigen Aufträge zu unterhandeln. Rüksichtlich der Sicherheit a»4, am Rhein und Bodcnsee verspricht der Gesandte nachdrüklich an den König und inzwischen an die französischen Generäle Villcroy und Tallard zu schreiben. Dem savoyischen Gesandten wird Dal,' ^ ^ französische wünsche dessen Eröffnungen über daö mchrcrwähntc Ncutralitätögcschäft zu erhalten. ^« wiederholt Bern eindringlich sein Ansinnen, die Neutralität für ganz Savoycn anzustreben; Freiburg c>» ^"rhc neuerdings der Obrigkeit hinterbringen. Darauf, gibt der savoyischc Gesandte unterm 19. Juli ^wgabc HV) «1^ k> V rworial ein, welches dem französischen Gesandten mitgclhcilt wird. Dieser unterwirft cS alsdann mit tvcißscharfen Kritik. Der savoyischc Gesandte, sagt er, wolle den Eidgenossen daß er die Neutralität für ganz Savoyen nur deswegen begehre, um ihnen die Nachbarschaft Förste b daß ^ichcrl^^ unternommen habe. Ferner wolle er glauben machen, die fragliche Neutralität werde nur der j,., Fürsten zu sichern, gegen den dieselben keinen Grund zu Mißtrauen haben; er scheine aber vergessen zu ' daß ^ >"an sich noch erinnern werde, was einer seiner Vorfahren im Anfange des vorigen Jahrhunderts f unternommen habe. Ferner wolle er glauben machen, die fragliche Neutralität werde nur der der Eidgenossenschaft wegen verlangt; hätte er dieses beabsichtigt, so wäre es ihm leicht gewesen, ^c»> A'inahmc dcö Anerbietens dcö Königs zu erhalten; allein auf den Fall, daß man sich mit der Kx von ChablaiS und Faucigny begnüge, habe er mit den Waffen gedroht. Das Mißtraue», daö d,ß ^'wssm gegen den König von Frankreich zeigen, sei ganz grundlos, nachdem dieser sein Wort gegeben, führe ^ ^ Friedensschluß Savoycn nicht seiner Krone einverleiben werde. Der savoyischc Gesandte wirb;!.'' ^r König bedürfe Savoycn nicht, um in Picmont einzudringen, weil der Herzog de la Fcuilladc ^aus Dclphinat in das Thal zu Susa eingezogcir sei. Es sei sehr auffallend, daß derselbe sich Zsicht dm> König den Weg zu zeigen, dessen er sich zu bedienen habe, um nach Piemont zu kommen, fuhr ""üm'igt könne die Verdächtigung gelassen werden, der König thuc den Eidgenossen nichts zu lieb und kr Orten Mißtrauen zu pflanzen. Diese Vorwürfe werden durch die Thatsachcn widerlegt, daß ^ührcnd^ ^ Neutralität des Frickthals, der Waldstädtc und der Rhein- und Bodcnseegrcnzc zugegeben, ^'wssc, - ^uiscr dieselbe verweigert habe. Der König habe allezeit dasjenige bewilligt, was der Eid- er absrh^^ "uzlich gewesen sei; was aber nur auf den Vorthcil des Herzogs von Savoycn ziele, das könne cig,,h Der König anerbiete also, wie früher, die Neutralisirung der Provinzen ChablaiS und Fau- ^k ^'w'dcrholc sein Wort, daß er bei einem Friedensschlüsse Savoyen seiner Krone nicht einverleiben schein, Verlesung dieses Schriftstüks in der Session dringt Bern neuerdings darauf, es solle zur >kzt Freiheit der Eidgenossenschaft die Neutralität von ganz Savoycn gefordert werden, indem man 6°»jh Macht eingeschlossen sei, was man früher wiederholt nicht zu dulden beschlossen und dem ü>»c», ^" ^"krcich und seinen Generälen angezeigt habe. Die Versichenlng dcS Königs, er werde Savoycn ^ einverleiben, sei zweideutig, weil man ein Land nichts desto weniger behalten könne. Auch ^üich ^ Neutralität für ganz Savoycn, wenn sie mit Einwilligung beider kriegführender Mächte wenn man aber nicht dazu kommen möge, würde cö sich mit der schriftlichen Erklärung des 1168 Juli 1704, Königs begnügen, daß cr bei Abschluß dcö Friedens Savoycn seinem natürlichen Herrn wieder einhändig wolle. Die übrigen Orte erklären sich instructionsgemäß ebenfalls für Anstrcbung der Neutralität von Savoycn, sofern sie ohne Vcrwiklung der Eidgenossenschaft erreicht werden könne. Da sich aber auS ^ Memorial des französischen Gesandten ergebe, daß von Frankreich nicht mehr, als früher, zu erhalte» l"' möchten sich einige Orte mit diesem Anerbieten begnügen; andere erklären, weitere Instruktion einhole» l' müssen. Es wird daher dem französischen Gesandten durch einen Ausschuß eröffnet, man schlage sei» bieten nicht ans, könne es aber auch nicht annehmen, weil mehrere Orte noch neue Instructionen einlss^ müssen, Schwyz läßt es bei seiner schon eröffneten Instruction bewenden. »». Bei dieser Gelegenheit der französische Gesandte dem Ausschusse einen Auszug aus einem Briefe dcö französischen Marschalls ^ Tallard mit, worin lcztcrcr sein Bedauern ausdrükt, daß seine Soldaten an der Donau einen Postillion, ^ mit Briefen aus den eidgenössischen Orten beladen gewesen sei, angehalten haben. Man habe irrth»»l geglaubt, damit eine Repressalie gegen die Kaiserlichen zu üben, welche bei Thaingcn auch alle franzöM Couricrc aufhalten und die Briefe wegwerfen. Aus Considcration für die Eidgenossenschaft werde er daß solche Vorfälle nicht mehr stattfinden, vorausgesczt, daß den Deutschen dadurch nicht Vorschub werde. Die Eidgenossen hätten sich eben früher mehr Mühe geben sollen, mit dem Kaiser über die Bcförocr ^ der Briefe eine Vereinbarung zu treffen. Indessen sei dem Postmeister aufgetragen worden, alle ^ . zusammenzuthun und sie wieder zurükzuscndcn. Was die Neutralität des Districtes am Rhein und ^ betreffe, so sei sie zwar des Königs Dienst sehr nachtheilig, da der Kaiser aus den Pläzcn lieben»»^ Brcgcnz, Zell und andern die Franzosen bekriegen könne; allein bis auf weitem Befehl des Königs »' cr nichts Neues anordnen. Auf diese Erklärung findet die Tagsazung, man werde sich über die Aussig der Briefe nicht viel beklagen können und trachten müssen, daß auch deutscherseits das Aufhalten von 1' unterbleibe. Die Gesandten des Abtes von St. Gallen verlangen von denen von Schwyz und b ' ^ zu veruchmcn, ob, wo und wie sie dcS toggcnburgischcn Geschäfts halber zu Rechte stehen wolle». vielen Reden und Gegenreden und genommenen Abständen beharren die Orte Schwyz und Glarus . Instruction, in das toggcnburgischc Geschäft nicht einzutreten, bis das Hauptinstrumcnt des österreiff Tractatcs anhcr in die Stube gebracht und annullirt und sie versichert seien, daß man weder jezt noch >»s ' ^ deswegen weder Schaden noch Nachthcil zu gefahren habe. Nachdem eine Confcrcnz in Einsiedel» geblieben, und eine nach Rappcrswyl ausgeschriebene von ihnen wegen Landesgeschäftcn nicht habe ^ werden können, glauben sie, es sollte nunmehr laut den Abschieden von Solothurn und Baden !)««'' ^ freundliche Confcrcnz zwischen beiden Parteien gehalten werden. Die Gesandten dcö AbtcS crsucho» Orte, den österreichischen Tractat nicht mit dem toggcnburgischcn Geschäft zu confundircn, und erkläre» ^ Abt und Convent, daß dieser Tractat, soweit er der IV Orte Burg- und Landrccht, der Orte Schu'^ ^ Glarus Landrccht und der übrigen Orte Bünden und Tractaten nachtheilig sei, todt, ab und null weder gegenwärtig noch künftig den Orten Schaden oder Nachtheil bringen solle. Wenn die Orte » noch einiges Bedenken haben, so werde man sie vollständig beruhigen. Es stehe daher nichts das toggcnburgischc Geschäft einzutreten und dem Abte einen Richter zu zeigen, und dies um so Schwyz und Glarus wider alles Bitten und Beten, Protcstircn und Rechtvorschlagcn sich als Parte«, - ^ und Exccutorcn auswerfen, die Untcrthancn im Toggcnburg sich in völligem Aufruhr befinden »"^ Bot noch Verbot gehorchen. Die von, Abt bewilligte Werbung haben sie mit Drohungen vereitelt, ^.hcl Tribunale eingerichtet. Es sei daher dringend nöthig, daß ein Richter gezeigt werde, um diese»' Juli 1704. 1169 ^uhclftn. Indessen wollen sie mit den beiden Orten allein, oder mit ihren guten Freunden gleichwohl eine gütliche uiscrcnz halten; wenn aber der Richter nicht schon vorher gezeigt werde, würde zu viel Zeit verloren gehen. . . Abtreten beider Parteien wird das ganze Geschäft reiflich bcrathcn und dabei von sänuntlichcn Orten " n>, dn österreichische Tractat sei so beschaffen, daß er nicht bestehen könne, welche Auffassung den Ehrcn- ' cn vcrdciltct wird. Beide Parteien werden gleichzeitig crmahnt, ihren Instructionen gemäß hier eine ' >chc Confcrcnz zu bestehen und einen Vergleich zu versuchen. Die fürstlich st. gallischen Gesandten >»>d ^ ^muf, sie seien crbötig, die obige mündliche Erklärung wegen des österreichischen Tractats schriftlich tili Siegel des Abtes und Convcnlcö auszuhändigen, und wenn man dadurch nicht beruhigt sei, )»str Befriedigung zu thun. Auf den Einwurf des Ausschusses, daß, wie verlaute, ein förmliches Tractat existirc, versichern die Gesandten des Abtes hoch und thcucr, daß sie kein »>ii ^ ^"cumcnt kennen als das hier auf den Tisch gelegte, von dem kaiserlichen Gesandten und ihnen ^r>„Petschaften besiegelte. Gleich nach Aufrichtung dieses Tractats sei nämlich in den Orten isun Schwyz und GlaruS ebenfalls bereit sind. Nach Verlesung des Abschiedes vom Dcccmbcr "4 i,„>. t..., . ..... . ^ gemacht und daher nicht auf die Confirmation gedrungen worden. Dabei bitten sie nochmals um An- '3 des «.«r 5!^r. .1^.. 5.!» ... «... ... versuche. w>d der Bedenken gegen den österreichischen Tractat kommt in die Umfrage, ob man sich mit der Bcthcucrung daß . vcs vu'tcs, vast zre von temcm andern als vcm aus oen 4>i>cy geiegren 4.racral wissen, unv Ei»! aufgehoben werden müsse, befriedigen wolle. Darüber sprechen sich die Orte abweichend aus. g^^^ungen Positivcrc Ausweise, daß kein endgültiges Instrument vorhanden sei, andere wollen an die >»id Tr Vethcucrung kommen; alle aber verlangen, daß der Tractat nicht bloß mit den bestehenden Bünden a»ch ^atcn in Einklang gebracht, sondern ganz und gar aufgehoben werde. Einige beantragen, man sollte ^"^kichc Doppcl zurükfordcrn. Schwyz, GlaruS und beide Thcilc von Appenzell fordern die Dric» ^ Vernichtung des Hauptinstrumcnts und dazu die Versicherung des AbtcS, daß von daher den der 5 ^"'uls Nachthcil entstehen solle, ansonst sie instructionsgcmäß den Gesandten des AbtcS den Bcisiz auf rcjchj-. nicht gestatten können. Nach vielen Discurscn wird endlich einhellig beschlossen, der östcr- ^btcs ^ ^ctat könne nicht bestehen, er sei daher den Orten auszuliefern und ihnen unter dem Siegel des Konventes die Versicherung zu geben, daß sie von keinem andern Tractat oder Hauptinstruincnt Tch,. ^ vorgelegten abstehen und dasselbe für immer als todt und nichtig erklären, ^klärc^ ^^us mw beide Appenzell nehmen diesen Beschluß all rsköronäuin. Die Gesandten des Abtes >vc»„ ' ^ "uisscn es bei dem schon Eröffneten bewenden lassen, und nehmen daö Übrige aä rokoronäum; Ikarus ^ Richter bezeichnet sei, werde die Sache übel angeschen werden, weswegen sie von Schwyz und ""ch'nals eine Erklärung verlangen müssen, ob, wo und wie sie zu Recht stehen wollen, und im ^k)andlung des toggcnburgischcn Geschäftes den Abstand derselben verlangen. In abermaligem bis ^ ^ Parteien wird erkennt, weil Schwyz und Glarus eröffnet haben, sich nicht weiter zu äußern, ßc Tractat aufgehoben sei, und dieser nun als nichtig und aufgehoben erkennt ist, so sollen 'kgffahrc "»V sst ^ Ikch ZU wälzen, lassen die Landrcchtöbricfe und deren Bestätigung verlesen, woraus hervorgeht, Gotteshaus St. Gallen das Toggcnburg besessen, ein besonderes Landrccht mit den Toggenburg, nämlich den Freiherren von Raron, und auch ein absonderliches Landrccht mit 147 ^klären, ob, wo und wie sie zu Recht stehen wollen; unterdessen könne in der gütlichen Confcrcnz ^rdcn. Die beiden Orte, um die Vorwürfe unbefugten und gcwaltthätigcn Verfahrens im 1170 Juli 1704, denen auö Toggcnburg gehabt, welches die Freiherren von Raron bestätigt haben. Mit diesem lcztcrn recht sei Toggcnburg an das Gotteshaus St. Gallen gekommen und es sei dasselbe nach Aufrichtung LandrcchtcS des AbtcS Ulrich vom Gotteshaus bestätigt worden, so daß beide Landrechte neben einander besteht Jenes Landrccht sei auch von den Toggenburgern ohne Anwesenheit des AbtcS beschworen worden; bM ungeachtet haben die beiden Orte bei der lcztcn Beschwörung den Abt dazu eingeladen. Aus dem des Abtes Ulrich gehe auch hervor, daß der gehorsame Thcil den ungehorsamen anhalten könne, das Lande zu beschwören, und auö demjenigen mit den Toggenburgern, daß eS in der Willkur beider Orte stehe, dm> zu erneuern. Aus verschiedenen Urthcilcn, Verträgen und Abschieden wird auch dargcthan, daß dicstS " recht von Zeit zu Zeit bestätigt worden und daher nicht verjährt sei. Ferner ergibt sich auö dem La» des Abtes Ulrich und den bezüglichen Abschieden, daß, wenn der Abt mit den Toggenburgern oder Streit habe, oder, gemäß dem Toggcnburgcr Landrccht, wenn „Gcgncncn wider Gegncncn" streiten u»d auf die Orte oder eines derselben Rechtes berufen, die beiden Orte oder eines derselben allein Richter seien. GS' sich in diesem Streite nur, ob das Toggcnburgcr Landrecht noch bestehe und ob die beiden Orte befugt gewesen dasselbe zu erneuern. Da das eine und andere nachgewiesen sei, so zweifeln sie, ob sie schuldig seien, hierüber dem Richter zu antworten und die Sache wieder in Frage zu stellen. Auch die beiden Ausschüsse auö dem bürg erklären, daß sie bei diesem Landrcchtc verharren wollen. Die Gesandten dcö Abtes lassen den die Grafschaft Toggcnburg von 1468 und die Confirma'tion dieses Kaufs von Seite Kaiser Friedrichs von sowie das Landrccht Abt Ulrichs mit Schwyz und GlaruS ablesen und behaupten hierauf gestüzt, daß die Graß ^ mit der Landcöhcrrlichkeit, hohen und Niedern Gerichten, mit dem Mannschaflsrccht, mit Zöllen, Wegen und allen Einkünften, wie die Herren von Raron sie besessen, an das Gotteshaus St. Gallen ^ gegangen sei, und daß dieser Kauf von Schwyz und Glaruö die Genehmigung erhalten habe, stehe daher die volle Landcsherrlichkcit zu. Dieses Landrccht sei von 1469 an unbestritten immc> ^ erneuert worden; der Streit drehe sich nur um daö sogenannte Baucrn-Landrccht, welches Gras Friede» ^ Toggcnburg seinen Leuten anfänglich mit Schwyz allein und nachher mit Schwyz und GlaruS bewilligt habe. Die landesherrlichen Rechte des Gotteshauses ergeben sich aber nicht allein auö dc>» recht des AbtcS Ulrich, sondern auch aus einem zu Luccrn erlassenen Spruchbricf zwischen der Toggenburg und den beiden Orten, worin, neben Bestätigung des alten LandrcchtcS, die Gräsin als >> ^ Herrin bezeichnet worden sei, und ferner aus einem zu Feldkirch zwischen denen von Raron und d"»"^ Toggenburg ausgefällten Urtheil, welches denen von Raron die Landcöhcrrlichkeit zuschreibe. Endlich , in den Bcwilligungsbricfcn zum sogenannten Baucrn-Landrccht die Landcsherrlichkcit nicht nur vor^ sondern es habe die Bewilligung zum fraglichen Landrccht sowohl bei den Grafen von Toggcnburg » ^ Freiherren von Raron als beim Gotteshaus St. Gallen eingeholt werden müssen. Der Abt „ßcr Gültigkeit dieses Landrcchts nicht, soweit cS den landesherrlichen Rechten nicht präjudicirc und sich ^ ^ i^ Bewilligung dcö LandrcchtcS erwähnt seien; die Gegenden, welche daö Gotteshaus schon vor Toggcnburgs besessen, haben ein anderes Landrccht gehabt und gehören daher auch nicht in das sß Die beiden Orte prätcndircn, dieses Baucrnlandrccht könne, unabhängig vom Abt, erneuert ^crdcn, aber unrichtig, weil dazu jcweilcn die Bewilligung des Landcshcrrn habe nachgesucht werden müsse»; ^ sei aber die Form einer Landsgcmcindc nicht die rechte; laut dem Landrcchtc müßte die Erneuernd Siegel und Briefe oder durch Boten stattfinden. Die Bestimmung, daß der gehorsame Thcil den »»lss^ Zu/I 1704. 1171 ^ Beschwörung des LandrcchtcS anhalten könnc, gcltc für daS Landrccht Abt Ulrichs und nicht für das ^rnlnndrecht; dcr Abt sei daher mich nicht der ungehorsame Thcil. Daß lcztcrcö Landrccht der LandeS- m)kcit des Abtes keinen Eintrag thun dürfe, zeige sich auch daraus, daß den Toggcnburgcrn, denen nach ^lbt s ^ zugestanden wäre, Landlcutc anzunehmen, solches in Gcmäßheit dcr Landcshcrrlichkcit des und vermöge des Vertrages von 1593 abgeschlagen worden sei. Da dieses Landrccht seit Menschcn- ^ nic erneuert worden, so hätte man bei einer solchen Neuerung nicht via lnoti vorgehen, sondern den >vvllc erörtern sollen. Ucbcr diese Differenz habe dcr Abt sich mit den beiden Orten vergleichen m ""d wünsche cS noch; weil aber diese solches für eine pure Unmöglichkeit halten, so bleibe nur das übrig. Da aber weder in dem Landrccht noch in Tractatcn ein Richter gezeigt sei und die zwei Orte Partei und Richter sein können, so bitte dcr Abt um das eidgenössische Recht. Nachdem sich aus Äei?l beider Parteien gezeigt, daß sie sich ohne Dazwischcnkunft anderer Orte schwerlich werden vcr- eidgenössische Vermittlung stattfinden müsse, hicfür aber die nöthigcn Instructionen dc, d^scS Gcschgsc auf eine künftige Versammlung verschoben und an Schwyz und Glaruö, sowie st,-,die Einladung erlassen, ihre Gesandten zu diesem Zwckc dann gehörig zu instruircn und zu bevoll- ?lbt Toggcnburgcrn wird ebenfalls geschrieben, sich aller Eigenmächtigkeit zu enthalten und dem Beamten den gebührenden Rcspcct zu erweisen; auch die beiden Orte werden ersucht, in gleiche»: des ^ Toggcnburgcr zu wirken. <». (Ohne Biel.) Dcr spanische Gesandte übermittelt eine» Brief »nd l bic Kriegserklärung an den König von Portugal und den Erzherzog Karl notificirt wird, Ortc bcnsclbcn mit einem Memorial, welches sich weiter über diesen Act verbreitet. Die katholischen Eid, ^ Frciburg und dem Abt von St. Gallen, welche nicht instruirt sind, glauben, es sollte von dcr darauf geantwortet werden, weil diese durch die cnnctbirgischcn Vogtcicn mit dem mailändischcn n^llc» ^"'^^bart >ci und die Vogtcicn von daher Gutes oder Böscö zu gewärtigen haben. Die übrigen Orte ^hr„ ' ^ wegen Mangel an Instruction und auS früher mehrmals angeführten Gründen nicht vcr- dex ^ überlassen die Beantwortung den verbündeten Orten. Z». (Ohne Biel.) Es wird ein Schreiben Hcrrci, Kaufmannschaft an daö Handclsdircctorinm dcr Stadt Zürich verlesen, zufolge welchen, die und Söhne in Lindau und Andreas Matt in Brcgcnz von dcr obcröstcrrcichischcn Kammer in ^kssii ^ Pacht über Blei und Schwefel erhalten haben und sich nun äußerst bemühen, auch Stahl, ""d Eiscnwaarcn in Pacht zu bekommen. An diesen bedenklichen Bericht reihen sich andere U'urdc»^"' klagt, daß einem Fuhrmann ihres Ortcö im Frickthal 32 Eimer Wein weggenommen Nr», kroz aller Empfehlungen dcr Orte nicht vergütet werde». Ferner müssen diejenigen, welche dic ^ bas Frickthal führen, vom Fuder einen Thalcr bezahlen, waS eine Neuerung sei. Basel klagt, acht Salzfäßchcn seien nicht rcftitnirt worden und cö wisse nicht, auö wessen !u>st ^ ''^uest verhängt worden sei. Schaffßauscn und die Stadt St. Gallen beschweren sich, daß von dcr bcr Eidgenossenschaft den Rhein aufwärts geführten und selbst von dcr in dcr Eidgenossenschaft Constanz noch immer bezogen werde, daß zu Fcldkirch, Jmmcnstadt und neuer Zoll eingeführt sei, und daß zu Gcbrahhofen die Iiostilia, ungeachtet dcr dc«, ^ktcstationcn, abgestoßen und angehalten werden. Da alle diese Thatsachcn sowohl dcr Erbcinung ^ Ä„»s, Handel und Verkehr widersprechen, wird beschlossen, an die geheimen Räthc und die Kammer ^lichc» 'c den Grafen von KvnigSegg mit dem Ansuchen zu gelangen, daß den nochmaligen "lärungcn gemäß diese Monopole nicht eingeführt und dem Handel und Wandel dcr freie Gang 1172 Juli 1704. gelassen werde. Durch einen Ausschliß werden diese Schreiben dem kaiserlichen Subdclegirtcn zur Bcstcll»»^ und Unterstützung empfohlen und derselbe auch um Abhilfe gegen die andern Beschwerden ersucht. Dem erst"» Ansuchen verspricht er bereitwillig zu entsprechen, auf die übrigen Beschwerden antwortet er Folgc»^' 1. Mathias Jberger habe sich wegen des Weins versäumt und nicht am rechten Ort angemeldet, auch st> Wein nicht mehr vorhanden; Jberger habe auch darin gefehlt, daß er ohne Liccnz durchgefahren sei. man ihm, dem Subdclegirtcn, aber ein Schreiben an die Regierung in Frciburg übergebe, so wolle er bestens empfehlen. 2. Der Thaler, der von einem durch daS Frickthal fahrenden Fuder Wein zu bezahl' sei, werde nicht von der Kammer, sondern von den Officicrcn bezogen; da man diese bei gutem Wille» erhalten begehre und man französische Waarcn nicht durchgehen lassen könne, so sei wohl nicht helfen, als daß diejenigen, welche den Zoll nicht zahlen wolle», einen andern Weg nehmen müssen. Zölle zu Constanz, Fcldkirch, Hindcnlang und Jmmcnstadt seien nicht aus Befehl der geheimen Rätlsi ^ Innsbruck eingeführt worden. Man solle ihm deshalb und wegen der llostilia. zu Gebratzhofcn ein M»'»^ bchändigen und dann wolle er es gehörigen Orts empfehlen, so daß die Orte Befriedigung finden wcrdu 4. Von Basel verlange er wegen der acht Fäßchcn Salz nur eine Eingabe, welche er dann der oberösterrcich» ^ Regierung empfehlen werde, «z. Bern wird von den übrigen Orten ersucht, Herrn Fischer zu vcrain»! ' daß er ihnen den versprochenen Posttarif übcrschike. r. (Die XIII Orte.) Mit Schreiben vom 2T zeigt Johann Franz seine am 21. gl. M. stattgcfundcne Wahl als Bischof von Constanz an, empfahlt den Eidgenossen und versichert sie seiner nachbarlichen Freundschaft. Das Schreiben soll von Zürich crwicdcrt werden. Gegen Ende der Tagsazung, als nur noch die VIII alten Orte anwesend waren, » der kaiserliche Gesandte durch ein an die Orte gerichtetes Schreiben, daß ihm der Kaiser die fcrnctt ^ ^ führung der Gesandschaftögeschäftc übertragen habe und er bereits an der eidgenössischen Grenze Diese Anzeige wird verdankt, t. Von den an den zwei eidgenössischen Regimentern in den vordcröstcrrcm) ^ Landen betheiligtcn Orten wird vorgebracht, daß die Bezahlung des Söldes in großem Rükstande sti Versprechungen des Kaisers und seines Gesandten, sowie die Versicherung, für die regelmäßige einen gewissen Fond anzuweisen, keinen Erfolg gehabt haben, so daß die Obersten und Hauptlcutc g"» ^ seien, den Dienst zu verlassen, wenn nicht bald Abhilfe erfolge. Da nun der kaiserliche Gesandte Land kommt, so bitten sie die Orte, Statthalter Wcrdmüllcr und Oberst Flcckcnstcin an denselben und Bezahlung der Rükstände zu verlangen, mit der eventuellen Androhung, die Regimenter s»»^ ^ nach Hause zu berufen. Da Oberst Flcckcnstein diese Mission nicht annehmen will, so wird, Orte nicht instruirt sind, Herr Wcrdmüllcr, der auf Genehmigung seiner Obrigkeit seine Dienste zusagt, im Verein mit dem Uutcrvogt von Baden, in der Eigenschaft als Secrctär, diesen Auftrag Schwvz, weil ebenfalls nicht instruirt, nimmt die Sache all roksronünm. (S. u. vier cnnctb. Vogt ^ v. In Sachen der Grcnzbcrcinigung zwischen den ennctbirgischcn Vogtcicn und dem Mailändhä"» ^ beschlossen, die mit Mailand verbündeten Orte sollen Namens aller regierenden Orte dem Senat in ^ anzeigen, daß die nach den ennctbirgischcn Vogtcicn abgeordneten Gesandten von Zürich, Luccrn und ^ der Beilegung der Grcnzstrcitigkeitcn beauftragt seien. Man möchte also Ort und Zeit der fraglichen Grenzbcreinigung anzeigen. Die Gesandten werden ferner angewiesen, inzwischen auf dcr > LauiS die auf die Grenzstrcitigkcitcn bezüglichen Schriften zu studircn. Die Kosten sind zu tragen: ^ regierenden Orten, insoweit sie allein das Interesse der Bereinigung haben; von den Gemeinden, " allein dabei betheiligt sind; von den regierenden Orten und den Gemeinden gemeinsam je nach dem W» Juli 1704. 1173 ^ daran habenden Interesses. Zürich wünschte, es möchte zuerst untersucht werden, ob es sich um Landcs- "im oder um GcmeindSmarkcn handle; diesfalls wäre dann ein Plan aufzunehmen, um darnach die ertheilcn zu können. Luccrn bleibt bei seiner Instruktion; Schwyz will die ganze Angelegenheit Sindicat überlassen; Basel und Schaffhauscn nehmen die Sache aä roksrenäum. xv. Solothurn chtet, Schwyz habe den sogenannten Oberst Heller zu einem Gesandten auf das cnnctbirgischc Sindicat Ks ^dcr bei der vcnctianischcn Werbung der bcthciligtcn Orte und damit auch ihrer Obern ^raktcr mißbraucht; unter dem falschen Vorwand, als habe Oberst Byß die Soldaten um Geld an die ^ rrschaft Venedig verkaufen wollen, die Obcrstenstcllc an sich gebracht, und Oberst Byß mit zwanzig Soldaten Quartier überfallen, sich seiner bemächtigt, ihm 50<>l) und dem Hauptmann Brunncr 200l) Thalcr Oberst Schmid bei ihm hinterlegten Geld weggenommen, sich solche durch ein AuönahmSgcricht crv a " Oberst Byß in schändliche Gefangenschaft gelegt, ihm, um noch mehr Geld zu Lc>,s ^ Tortur gedroht, ihn standrechtlich zum Tod vcrurthcilt, dem er nur durch Hilfe anderer illm sei. Daher glaubt Solorhurn, ein solcher Mann könne nicht neben andern ehrlichen Gesandten ^sscil bitten Mal haben sie ihn nach Solothurn citirt und ihn wegen Contumaz verrufen und sich > zlisprcchcn lassen. Schwyz erwicdcrt, es habe diesen Anzug nicht erwartet. Zwar sei ^)ß solches Gerücht über Oberst Heller ergangen; aber niemals sei von Solothurn oder Oberst Lc»le " kompetenten schwyzcrischcn Richter eine Klage angehoben worden. Nach den Aussagen ehrlicher den ^ Sache nicht so, wie Solothurn angebe, weshalb Schwyz erwartet, man werde die Kläger Obri /"'"Petenten Richter verweisen. Auf den Bericht, welchen die schwyzcrischcn Gesandten hierüber ihrer ^Istn ^ ""ü"llcn, werden dann auch verschiedene von Oberst Heller eingesandte Schriften verlesen. Dagegen lbllic ^"s""dlcn von Solothurn ein Memorial vorbringen, welches schon 1692 der Session vorgelegen "ÜAli^ vollständige Unbegründetheit der Klage und die Richtigkeit der Behauptung Hellers, daß Hellet ^ Anwesenheit des Landammann Abybcrg gänzlich verglichen, denjenigen, welche an Oberst lügc s.c Abschied beigelegt worden war. Aus diesen Schriften, bemerken die Gesandten von Schwyz, ' die S zu fordern haben, vor dessen natürlichen Richter vorgebotcn und zum zweiten Mal ein Termin Solothurn davon Anzeige gemacht worden sei; da aber Niemand erschien, sei auf die vom bttcst . ^ gestellten Zeugen hin grurthcilt und derselbe freigesprochen worden. Indessen sei Oberst Heller die etwas an ihm zu suchen haben, vor seinem natürlichen Richter nochmals Rede und Oh Heben. Solothurn bestreitet, daß die Sache jemals verglichen worden sei. Heller habe ^zp'ttn Hauptmann» Brunncr wider Protcstircn und Rcchtvorschlagcn zum Unterschreiben Officicrc mittelst Essen und Trinken auf seine Seite gebracht. Oberst Byß und Hit k ^eunner seien crbictig, vor dem Ausschuß, welcher die Capitulation gemacht, ihre Klage es ^ gasten zu belegen. Den schwyzcrischcn Richter anerkennen sie in dieser Sache nicht, weil ^chci, Mißbrauch des Charakters ihres Standes handle. Oberst Heller habe nämlich diese »vH ^ verübt, nachdem der Dienst ausgelaufen gewesen und er vom Stand Solothurn weder Vollmacht ^d>alt ^ einen ihm gleichen oder untergeordneten Officicr gehabt habe. Für diesen Mißbrauch der ^^bc nur dem Stande Solothurn verantwortlich, und es sei daher auch allen Bürgern und sicher M worden, in solcher Sache einen andern Richter zu suchen. Hätte Heller geglaubt, ein ">iht sein, so würde er seine Ehre zu retten versucht haben. Da die übrigen Orte hierüber " Ü»d, wird der Gegenstand all rolvrenäum genommen, x u. (S. u. die Vogteien.) 1174 Juli t7N4, i«. Wie Luccrn anzeigt, sind unlängst zwei große Abteilungen Husaren von Zug her in ihr Gebiet gekon»»^ die eine bestehend in scchszchn bewehrten Männern mit Weib und Kindern und fünfundvicrzig Pferden, andere in achtundzwanzig bewehrten Männern nebst Weib und Kindern und zweiundachtzig Pferden, welchem reglcmcntöwidrigcn Vorgehen leicht Unheil hätte erwachsen können. Da angenommen werden ' daß diese Husaren von der östlichen Grenze der Eidgenossenschaft hergekommen sein müssen, so wird den ra ^ Vögten des Nhcinthalö und von Sarganö daö über den Durchpaß fremder Truppen errichtete nochmals zugestellt und ihnen die Handhabung desselben ernstlich anbefohlen. Uri und Schwpz laßen den Bünden bewenden. Herr Rathsprocurator Orell bringt vor, Oberst von Noll scl. habe an ^ Prälatcnstand außer Rheins laut Siegel und Briefen 66l1 Dublonen Capital zu fordern, woran weder noch dessen hintcrlasscnc Wittwc während ihres fünfzigjährigen Wittwenstandcö je irgend welche Beza>)' erhalten haben. Nach der leztcrn Tod bleibe nunmehr den Erben kein anderes Mittel übrig, als, ^ ^ Prälat für die andern in solieluin verpflichtet sei, auf die in der Eidgenossenschaft gelegenen Güter für Capital und Zinsen zu greifen. Die Erben bitten daher um die Bewilligung, die Güter dcS Prälatc» ^ St. Blasien diesfalls rechtlich anzugreifen. In gleicher Weise eröffnet der Landschrcibcr von Baden, verstorbene Frau Maria Magdalena Grcdcr an den Prälatcnstand außer Nheius eine Capitalansprach^ t 2,Gill Gl. gehabt uud bisher weder Zius noch Capital erhalten habe. Wohl seien ihr von den von St. Blasien und Lützel 8000 Gl. Capital, welche diese beiden allein schuldig gewesen, zurükbczahlt uud bei diesem Anlaß sei ein Vergleich gemacht worden, für die größere Forderung alle Mitschuldncr ^ zu belangen. Dies sei aber gar nicht ausführbar, weil die Schuldner unter verschiedenen sizcn, so daß, wenn es bei diesem Vergleiche bleiben müßte, die Erben der Frau Grcdcr weder Capit^ ZinS erhalten könnten. Diese bitten nun um die Bewilligung, die in der Vogtei Baden gelegenen Guar ^ Prälaten von St. Blasien für dessen Schuldcnthcil zu bchaftcn. Obschon diese Begehren billig ^schcw"^ wird doch der Förmlichkeit wegen den Beschwerdeführern die Weisung erthcilt, die Gegenpartei auf Tagsazung anhcr zu citircn, um die Sache contradictorisch zu verhandeln. I»I»—1»»>. (S. u. d. . im. Zürich stellt den Antrag, es sollen bei Annäherung der fremden Heere die Hochwachtcn und Feuert ^ wieder allgemein eingeführt werden. Da nun aber die Heere dermalen weil entfernt sind, so wird u ^ Sache bis auf weitem Bericht eingehalten. »«»—»,»»». (S. u. d. Vogt.) Zürich drükt Thurgau regierenden Orten sein Bedauern aus, daß die Verwendung der unbcthciligtcn Orte in dcw ^ kirchcrgcschäft nicht zu einem Vergleich geführt habe. Es ersucht daher die katholischen Orte »och»"^^ der Exemtion einzuhalten und eine Konferenz zu bestimmen, wo sich dann wohl Mittel finden werden, l"'"' , von einander zu kommen. Wenn die Confcrcnz und die Sistirung der Exemtion nicht erhältlich seien, Zürich das eidgenössische Recht vor, und sofern dieses nicht verfange, protcstirc cS wider Alles, was erfolgen möchte. Die katholischen Orte anerbieten, die Exemtion aus Rüksichten für die unbcthcitigte" ^ einstellen zu wollen, wenn der unbefugte Gottesdienst, welcher denen vom hl. Kreuz gehalten worden, werde. Wenn aber nachgewiesen werden könne, daß denen vom hl. Kreuz von der Mehrheit der ng" Orte zugegeben worden sei, den Gottesdienst zu Ncukirch zu besuchen, werden sie von ihrem abgehen; wenn dem aber nicht so sei, so seien sie nicht schuldig, solches zu gestatten. Sollte auf seiner Meinung beharre», so verwahren sie ihre Rechte und protestircn gegen alle unbefugten ^jll und was daraus erfolgen möchte. Glaruö wünscht sehr eine gütliche Erledigung dieses Handels > zu allen Mitteln beitragen. Der endliche Vorschlag der unbctheiligtcn Orte, daß alle Streitpunkte weg Juli 1704, 1175 ^/tchcrgcschäfts allcn Rechten ohne Schaden von beiden Parteien vier oder sechs Wochen lang eingestellt ^ "> möchten, um inzwischen einen Vergleich zu versuchen, wird von Zürich und den katholischen Orten genommen. ««?«. (S. u. Thurgau.) «UI«l. (Die das Thurgau regierenden Orte.) Alis suchen Alcycrischcu Erbeil wird an den ncucrwähltcn Bischof von Konstanz abermals, wie früher Hof/" ^^^'meu, daö Gesuch gestellt, wcgc» der Forderung derselben an dem Gotteshaus Ochsenhausen, ^ ^ sich cm des lcztcrn Schlößchen Hörnli im Thurgau halten, daS Richteramt auszuüben. . Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. kathol. Orte.) Bei Behandlung des Neukirchcrgcschäftcö stellen sich hauptsächlich folgende hcrauS: Ob die vom hl. Kreuz, die in den abt- st. gallischen Landen gesessen sind, den GottcS- Prät ^"'kirch besuchen können, ob dieser Streitpunkt vor die gleichen Säze gehöre, inwiefern der kam Ncukirch zu bestrafen sei. I. In Bezug auf den ersten Punkt halten die im Thurgau regierenden »nd ^ dafür, daß denen vom hl. Kreuz die Bcsuchung dcö Gottesdienstes in Ncukirch nicht zustehe, ^ t?om ^ ^rcuz im Landfrieden nicht inbegriffen seien; 2. weil 1566 der Besuch des ch^"'^cs m Ncukirch nur den übclmögcnden Lcutcil von Schöncnbcrg und Buhwyl und allgemein bei . / " ' 7 ^ ^ Wassers bewilligt worden sei; 3. durch diese besondere Bewilligung sei jede weiter gehende ei, Nclst^ anerkannt, indem sie schon 1555 daS Gesuch um Bewilligung cincö eigenen. Prädicanten ' ^ ^ U-V ^uicsc, ^"^klkschlossen, bis eine klare Bewilligung der katholischen Orte oder der Mehrheit derselben nach- eine solche Bewilligung des Landesherr» nöthig sei, haben die von Schöncnbcrg und dahcrigcr Abweisung, wozu auch Zürich gestimmt, im Jahr 1566 jcuc beschränkte Erlaubniß ^»>»clt ^ Hiergegen könne der Abschied von 1651, wenn er auch anerkannt wäre, niemals geltend ^sclbc/^^^ Thurgaucr Anwendung finde, während die vom hl. Kreuz außer ^hörc Hessen seien. Ebenso wenig könne auö dem Umstand, daß daS Malefiz zu hl. Kreuz in's Thurgau . ^'kgcrt werden, daß sie nicht als Fremde angesehen werden können, weil mancher Landesherr in Wrc ^andc Malcfizrcchtc bcsizc, wie z. B. Zürich im Kcllcramt, obschon dieses nach Brcmgartcn ^Vcrhältniß deren vom hl. Kreuz lasse sich aber am allerwenigsten ableiten, daß sie in'S »ich, ^ ^sarrgcnössig seien. II. Nach der Meinung der regierenden katholischen Orte gehört der Streitpunkt ^e gleichen Säze; denn 1. haben 1555 und 1566 auch nicht gleiche Säze, sondern die gcsammtcn »ich, ^..^kc gesprochen; 2. sei diese Sache gerade deswegen eine entschiedene, die keine weitere Untersuchung ^"dei»?/' greife per Vertrag von 1632 nur daö Thurgau und Rhcinthal und besage klar, daß in ^kgie, 6 "'^frieden unterworfenen Vogtcicn nichts vor die gleichen Säze gehöre, als wenn derer von Zürich sei, ^ ^"vßcn im Thurgau und Rhcinthal an ihrer RcligionSübung, oder was nothwcndig damit verbunden seic» ^er Hinderung widerfahre. III. Da der Landvogt in Sachen bcfugtcrweisc gesprochen habe, so ^ Hm ^ ^ Prädieant, welcher wider daö Verbot den unbefugten Gottesdienst fortgcsezt, als diejenigen vom holst // strafbar. Nachdem die unbcthciligtcn Orte diese Darstellung angehört, eröffnet Glaruö, cö ^stcii ' ^'^kvra nicht zu nahe treten, sondern möchte um der Ruhe des Landes willen sehr der Sache zum "°ih »ich/" ^ beschwert sich auch, daß es den lcztcn luccrnischcn Abschied, obwohl es ihn verlangt, doch » .^^tcn habe. Auf den Bericht, der Abschied sei nach Brunnen gcschikt und von dem gewöhnlichen v '^ich getragen worden, anerbietet sich Schwpz, der Sache nachzufragen. Frciburg, Solothurn, "uerrhodcn und Abt von St. Gallen sind bereit, alles Mögliche beizutragen, waS zum Besten der 1176 Juli 17l >4. katholischen Religion gedeihen könne; Solothurn und Appcnzcll-Jnncrrhoden ganz besonders wollen aus Mittel denken, wodurch die Extremität verhütet werden mag, Uri rügt hiebet, daß das Schreiben ^ unbetheiligtcn Orte an Zürich und die V katholischen Orte von Bern besiegelt worden sei, während es Kanzlei zu Baden aufgesczt hatte und die Bcsicgelung dem Landvogt zugestanden wäre. - tlt. (Die reg. katholischen Orte.) Da der unbefugte Gottesdienst in Ncukirch immer fortgesezt wird und Zürich aus ' Schreiben der unbetheiligtcn Orte noch keine Antwort crthcilt und einen Anzug des Geschäftes vor der Seist"" vermieden hat, wird der Landvogt Amrhyn bei Ablegung der zehnörtischcn Rechnung darüber angefragt, denn auch Bericht erstattet. Zürich nimmt Bedenkzeit, darauf zu antworten, und beruft inzwischen 'den vogt Amrhyn und Landammann Rüpplin zu sich, um ihnen einen Bcrglcichsvorschlag zu machen, Da a die katholischen Orte in keinen Vergleich eintreten können, bis der unbefugte Gottesdienst eingestellt w> ' befragen sie Zürich, wessen es sich über den Bericht Amrhynö entschlossen habe. Zürich crwicdcrt, seine Antwort durch die thurgauischcu Amtleute überbringen lassen und gewärtige nun, was die kathol^ Orte darüber denken. Da sich nach langer Rede und Widerrede Zürich nicht für die Einstellung des Go ^ dicnstcs erklären will, so wird der Prädicant durch einen Expressen zur Verantwortung anhcr citirt, der > nicht erscheint, sondern ein Rcccpissc einsendet. Gleichzeitig wird der Landvogt beauftragt, denen vom hl. at . das Verbot des Gottesdienstes in Ncukirch wieder iu Erinnerung zu bringen, und bei fcrncrm ^"6 ^ ^ sie zu büßen und die Buße zu excquircn. Nachdem das Geschäft wieder an die Session gekommen ^ Zürich begehrt hat, daß nicht nur die Exccution des Urthcils, sondern dieses selbst eingestellt werde, wird ^ den unbetheiligtcn Orten der Vorschlag auf ciuc Friftcinräumuug gemacht, welche von beiden roforoiulum genommen wird, wie sich auS dem allgemeinen Abschied zeigt. Luccrn hätte diesen angenommen, wollte sich aber nicht von den übrigen Orten sondern. (S. u. deutsche gem. Vogt, u ^ (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Der Bischof von Basel verdankt sch"'st^ ' durch eine Deputation die ihm und seinem Biöthum, namentlich auch im Rappoltstcinischcn Proccß Dienste und empfiehlt sich und seine Lande bei diesen unsicher» Kricgsläufcn zu fortgcscztcm Nath Beistand. Es wird ihm die Versicherung crthcilt, daß die verbündeten Orte ihren Verpflichtungen auch " nachkommen werden, und daß es sie besonders freue, wenn ihre Verwendung beim König von Rappoltstcinischcn Geschäft guten Erfolg gehabt habe. III—m»,,. (S. u. d. Vogt.) «»«»«» Mailand verbündeten V Orte.) Da Oberst und Landammann Püntincr von Uri nach Mailand ver ^ wird, glauben die Orte, er könnte bei dieser Gelegenheit auch die Rechnungen der ausstehenden Particularansprachcn liquidsten und die Bezahlung verlangen. Schwpz meint, es sollte auch 6ch> ^ Dürler mitgcschikt werden; Zug schlägt an des lcztcrn Stelle den Landammann Jmfcld vor. Die wird schließlich aä reksrenäum genoinmcn. (Die mit Savoycn verbündeten Orte, außer ka ) Glarus, Frciburg und Abt von St. Gallen.) Nachdem die mit Savoycn errichtete Capitulatio» " ^ genehmigt worden ist, hat Uri, wie dessen Gesandte berichten, die Werbung erlaubt. Der Herzog seine BundcSpflichtcn nicht erfüllt, weil sich einige Orte gesondert zu einer geringer» als der g""" ^ angenommenen Capitulatio» verstanden und Volk geliefert haben. Dies habe die Folge gehabt, daß stehenden Pensionen und die Ulrich'sche Ansprache unbezahlt geblieben, auch nicht einmal dasjenige worden sei, was beim Aufbruch hätte bezahlt werden sollen. Man Hab» zwar nicht ermangelt, beim Gesandten auf die Zahlung zu dringen und gegenwärtig seien zwei an der Ulrich'sche» Ansprache ^ hier, welche neue Schritte gcthan, aber zur Antwort erhalten haben, der Herzog müsse denen Geld Juli 1704, 1177 Volk liefern. Unter diesen Umständen ersucht Uri die Orte, die savoyischc Werbung einzustellen, bis die ^undcspflichten erstattet werden, und davon dem Herzog und dem Herrn Mcllarcdc Anzeige zu machen. ^)wyj erklärt, den Inhalt dcö Abschiedes von Lncern nicht zu kennen und vcrmuthct, er sei dorlscits ganz "bcrsehcn worden. Indessen werde die Obrigkeit Uri nach Möglichkeit unterstützen; nur scheine es bedenklieb Werbung einzustellen. Es nimmt den Gegenstand aä rokermäum. Untcrwaldcn beschwert sich ebenfalls cs keine Satisfaction erhalten habe; auch cS erwartet Hilfe. Obschon mehrere Orte zur Einstellung der ^crbung bereit gewesen wären, wird dennoch der Gegenstand aä ivkersnänm genommen und gegen ^chwpz ""d Untcrwaldcn die Erwartung auSgcdrukt, daß sie in kurzer Frist ihre Entschließungen Luccrn nüttheelen 'verde», damit von dort auS an den Herzog und an den savoyischcn Gesandten geschrieben werden könne. D">tsch Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangclcgenheiten: e «ei». jjdcrh. LiUidl "'«sschaft Thurga». Rheinthal. ^ilchast Sarins. ^»sschast Frciamtcr. °"»ctb. V-gt. iiberh. «><>. Art. 98. Fremder Kriegsd., Werbungen. SSS. „ 193. Kirch!., Glaubenss., Geistliche. it. Art. 68. Verwaltung im Allgemeinen. ,i». „ 139. Beamte. xv. „ 44. Verwaltung im Allgemeine». vdv. „ 152. Beamte. xx. „ 164. Beamte. „ 159. Beamte. «»<». Art. 39. Verwaltung im Allgemeinen. >»I». „ 69. Verwaltung im Allgemeinen. Ii Ii Art. 24. Verwaltung im Allgemeinen. Ii. „ 193. Pvlizcisachen. Itlt. „ 297. Kriegs- u. Militärsachen, x. Art. 25. Verwaltung im Allgemeinen. I»I». „ 464. Locales (Baden), z-. Art. 164. Lehen- u. Zehntensachcn. «I«I. „ 172. Marchungen, «v. „ 25. Verwaltung im Allgemeinen, «i. Art. 213. Beziehungen z. Bischof v. Como. liltlt. Art. 199. Stifte u. Klöster. 5? Art. 647. Convertiten. »iit». „ 648. Convertiten. t t <>. „ 471. Zollwcsen. III. „ 629. Stifte u. Klöster (Paradies). Iii»»«». „ 649. Convertiten. „ 664. Locales (Andorf), xx. Art. 81. Obrigk. Güter, Lehen ic. „ 82. Obrigkeitl. Güter, Lehen ic. II. Art. 165. Handel n. Verkehr, iiiiii. „ 298. Kriegs- u. Militärsachen. III. „ 394. Locales (Weißtannen). 4, vom 1. Juli an. Staatsarchiv Zürich. Allg. Abschiede Bd. SS, toi. ZS2, K. Die gleichen wie ans der Tagsazung; für evangelisch Glaruö Johann Heinrich Zwicki, ""Halter, I, Fs' koiinncndcn 11. Hcrbstmonat wird ein allgemeiner Fast-, Bei-, Büß- und Danktag fcstgcsczt. der ^ Erbauung einer reformirtcn Kirche und cincö Pfarrhauses in Hannover wird in Bcrüksichtigung "pllhlung hex vcrwittwctcn Kurfürstin Sophie von Hannover ein Beitrag von 5V() Thalcrn nach der 148 1178 Juli 1704, neunörtischen Scala beschlossen, Glarus und Appenzell nehmen den Gegenstand -ul rokorsnäum ot wonünnüum. «. Der reformirtcn deutschen Gemeinde zu Mariakirch wird von den VII evangelische» Stadls (mit Einschluß von Mülhausen) der gewohnte Jahresbeitrag von 200 Gl. zuerkannt, «I. Den beide» 'M Herren zu Gröncnbach und Hcrbiöhofen, welche wegen dcö Krieges viel zu leiden haben und von ihren b' bedrängten Gemeinden nicht wie gewöhnlich bezahlt werden, wird von den V Städten der jährliche Hom'»" zuschuß von 100 auf 200 Gl. erhöht, in der Meinung jedoch, daß es bei bessern Zeiten wieder beim frühe»' Beitrag zu verbleiben habe. v. Der neuen cvangclisch-rcformirtcn Gemeinde zu Worms wird zu bessc^ Sustcntation ihres Predigers für dieses Jahr nach der ncunörtischcn Scala ein Beitrag von 100 Gl. sprochen. I. Die V Städte werfen dem reformirtcn deutschen Prediger zu Christian-Erlang abermals und dem Schulmeister 30 Gl. an ihr Honorar aus. Auf daö Gesuch der von der französische» »' bayerischen Armee schwer bedrängten Stadt Kempten um eine milde Beisteuer oder ein Anleihen, »m Haus, Kirche und Schulen aufrcchthaltcn zu können, wird in der Besorgnis, cS möchte eine Geldsendung die Hände der Feinde fallen, crwicdert, man werde ihr mit einer Beisteuer entgegenkommen, sobald sc fremder Gewalt befreit sei. Ii. Gemäß dem Beschluß der im Februar 1703 in Aarau gehaltenen Eon»» wird der reformirtcn Gemeinde zu Speyer der zweite Jahresbeitrag zur Unterhaltung der Kirchen- und v) diencr mit 100 Gl. nach der neunörtischen Scala ausgeworfen, i. Die Prüfung der AuSgabcnrcchn»»ü ^ die Spedition der oranischcn Exilirten wird verschoben, bis weiterer Bericht von Basel cinkommc. k legt eine ihm soeben zugekommene Bittschrift der waldcnsischcn Pfarrhcrrcn von St. Johann, Angu'b"^ St. Martin, Prarustin und Rochcplatte vor, worin sie unter Schilderung cincö am 27. Mai cingcf» ' Hagelwetters, welches alle ihre Früchte zerschlagen, die Bewilligung nachsuchen, in der evangelische» 0'^ nosscnschast eine Stcucrsammlung vorzunehmen. Obschon man die Roth dieser Leute sehr zu Herzen »» hält man doch eine Stcucrsammlung der Eonscqucnzcn wegen nicht für thunlich; dagegen wird ihne» Genehmigung der Obrigkeiten eine Untcrstüzung von 400 Reichsthalern nach der neunörtischen Scala z»ü». I. Eberhard Ludwig, Herzog von Würlcmbcrg und Teck, macht mit Schreiben vom 0. März die Mitthe» ^ er habe beschlossen, in der Person des Herrn Ludwig Runkel einen Residenten bei der Eidgenossenschaft zustellen, und empfiehlt denselben der amtlichen Anerkennung der evangelischen Orte. Diese halten nut lichcn Verfügungen ein, bis der Resident sich anmelden wird. Vom Herzog von Würtcmbcrg ist »ach Berichte von Bern auf das in gemeinem evangelischem Namen an ihn erlassene Schreiben betreffend du ^ Vcrburgcrtcn Niklauö Malacrida A Co. abgenommenen und vcrarrcstirtcn 8000 Dublonen noch keine eingegangen, weshalb Bern das Gesuch stellt, daß dieses Geschäft in gcmcincr Session angeregt von gcsammtcr Eidgenossenschaft eine noch nachdrüklichcre Empfehlung zu erwirken. Diesem Begehrt» ^ einstimmig entsprochen. i>. (Zürich, Bern, Glarus, Basel und Schaffhauscn.) Zürich beantragt, die Erörterung der Grcnzstrcitigkcitcn mit Mailand auszuweichen und auf eine andere Zeit zu verschiebe», sich klar zeige, daß dadurch nur die Anerkennung Philipp V. beabsichtigt werde, indem ein dahcrigcr ^ doch unter dem Namen des Königs abgeschlossen werden müßte. Dieser Anregung wird zugestimmt das Beste erachtet, wenn die evangelischen Orte ihre Gesandten dahin instruircn, auf dem nächsicn die Wichtigkeit der Streitsache zu untersuchen, namentlich ob sie Dörfer, Land und Leute, Wiesen »»^ ' , oder nur felsigen und unfruchtbaren Boden betreffe, ferner einen Grundriß anfertigen zu lassen und Z» ^ ob die Kosten durch das Interesse der Untcrthanen gcdckt und von ihnen bestritten werden können, ^0 . auf den regierenden Orten lasten müßten, worüber von den cnnetbirgischcn Abgeordneten Bericht en Juli 1704, 1179 " c, ,> verschiedener Scite, und namentlich von Zürich, hatten die Gesandten vernommen, der gegcn- wüsche Gesandte, Markgraf Bcretti Landi, werde von der Session eine Audienz und das gleiche 0>w»icl in Abholung und Zurükbcglcitung verlangen, wie cS gegenüber dem Grafen Casati stattgefunden, in si^^ „fcrnsichtigc" Ansuchen wird dem Oberst Amrhyn, der eine dahcrigc Mitthcilung gemacht hatte, silb ^thcilt, die Gesandten der evangelischen Orte seien hierüber nicht instruirt. z». Zürich entschuldigt ^ entgegen der Empfehlung Bcrnö und SolothurnS sich nicht habe entschließen können, den doppelten sclb-^^ Ncukirch einzustellen, weil cS damit das Urthcil dcö LaudvogtcS und die Bestätigung dcS- vk bcthciligteu katholischen Orte anerkannt und auf die Wiedereinführung der doppelten Predigt kau ^ Obrigkeit sei übrigens zu gütlichen Unterhandlungen ganz geneigt; wenn aber die ssi/ Zufolge des Urthcilö des LandvogtcS die zweite Predigt abzustellen behaupten, so zeige sich ch,^ weniger am fraglichen Gottesdienst, als an der Zcrnichtung der Tractatc gelegen sei. Gegen ^ >vlchcs Unterfangen werde aber Zürich Alles cinsezcn, was ihm Gott zu seiner eigenen Bcschüzung gegeben. Äil, evangelischen Orte um ihre Mitwirkung, daß die Sache im Status quo gelassen und » gütlicher Beilegung gesucht werden können. Nachdem die Gesandten von Bern und Basel übcr- dcr, Solothurn darüber vertraulich zu sprechen, die katholischen Orte aber auf der For- daß der doppelte Gottesdienst aufgehoben lind der Pfarrer von Ncukirch wegen seines ^»sir/^"^ ^ ^ Thurgau regierenden Orte nach Baden citirt werde, bringt Zürich gemäß erhaltener »ach' ^^ verdrießliche Geschäft vor gemeine Session lind sucht der unbcthciligtcn Orte Hilfe und Rath ^ den Streit angesehen und waö für ein Gutachten sie darüber abgegeben, zeigt der gemeine Da der Antwort des französischen Gesandten in Betreff der nachgesuchten savoyischcn Neutralität »>»l> U'ar, daß fast alle Hoffnung auf Erreichung dieses Zwekcö verloren sei, wird auf die aber ^icch Berns, was für Unheil die Eroberung SavoycnS der Eidgenossenschaft durch völlige Ein- >rali,."^ ^^"»sachcn »verde, beim französischen Gesandten die Fortsczung der Unterhandlung für den Ncu- nochmals sollicitirt. Aus dessen Nükäußcrung, er müsse zuerst über die Gedanken des Herzogs Gx.- ^ war leicht zu entnchmcu, daß es nur auf Verzögerung und „Amüsements" abgesehen sei. Die Bern eröffnen daher, unter diesen Umständen seien ihre Obern entschlossen, dem Herzog von Bcschüzung seiner Lande eine Anzahl Volk zu schiken, in der Hoffnung, die übrigen Orte werden ^»icrl beistimmen. Auf gcthanc freundliche Remonstration aber, wie gefährlich eS einerseits wäre, die V°lky über die Neutralität ein für allemal abzubrechen, und wie fcrnsichtige Folgen anderseits ein ^900 Mann haben könnte, namentlich für Basel und Schaafhausen, denen es wegen tzss. -Uahr fast unmöglich wäre, und dann namentlich auch in Erwägung, welch' großen Haß sich die unvermerkt durch eine solche Hilfeleistung zuziehen würde, wird Bern nochmals zu bedenken zu dm- ^ ^ Ncutralisirung der vier Provinzen und der Vogtcicn Tcrnicr und Gaillard ^rte ^bcr Bern erklärt, hierüber ohne Instruction zu sein, nehmen die Gesandten der übrigen gcq»,. Hoffnungen ebenfalls nü rotoreiuluin. WaS über dieses Geschäft dem französischen Gesandten worden ist, zeigt der gemeine Abschied ausführlich. 1180 August 1704. 550. Jahrrechiumg der die vier enuetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauts. 1704, 10. August. KantonSarchive Zug uu» Basel. Gesandte: Zürich. Johann Jakob Ulrich, des inncrn Raths. Bern. Karl Willading, des i»>"t" Raths. Lucern. Franz Jakob Schumacher, des inncrn Raths. Uri. Franz Heinrich Beßler, SckclnicM Schwyz. Joseph Heller, des Raths. Untermalden. NiklauS Jmfcld, Landshauptmanu von Obmüd^ Zug. Wolsgang Damian Müller, des Raths. GlaruS. Melchior Zwicki, des Raths. Bascl. 3»^"" Bernhard Burkhardt, dcS Raths. Frei bürg. Joseph Niklaus Gottrau, des Raths. Solothurn. 3"^'"" Jakob Joseph Glutz, Stadtschrcibcr. Schafft,auscn. Jdhanu Ludwig Schalch, des großen Raths. Das Verhandelte sehe man in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheite»: Vier ennctb. Vogt, überh. «. Art. 8g. Anstände mit Malland. Vogteien Lauis u. Mendrls. t. Art. 30. Abzug. Vogtei Lauis. ». Art. 46. Verw. i. Allg.; Beamte. «. Art. t KS. Märkte. I». „ 200. Zollwesen. I,. „ 24S. Fischerei, v. „ 74. Allg. Verord., Statuten »c. U. „ 47. Verw. i. Allg., Beamte >c< «I. „ 27g. Beziehungen z. Bischof v. Cvmo. I. „ l00. Justizsachc», Recht, Gericht, t. „ 120. Justizsachen, Recht, Gericht. I a»S dem Zugerexcmplar. 557. Jahrrechiulng der die vier ennetbirgischen Vogteie« regierenden XII Orte zil Luggarus. 1704, nach dem 10. August. Kautonoarchiv Tchassl,auscn. Abschiede. Die nämlichen wie zu LauiS. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheite» : ,4. Art. 16. Allg. VerwltgS.- u. Rechngssachen. «I. Art. 67. Justizsachc», Recht, Berich ^ I». „ 38. Allg. Vcrordn., Landesverw. ic. v. „ 3g. Allg. Verordn., Landesoeiw. «. Art. 146. Landcsverwaltung; Beamte. 55». Cvnferenz der III Orte Uri, Schwyz nnd Unterwalden. Brunnen. 1704, 11. August. Die Persammlung ist auf Wunsch von Uri und Schwyz veranstaltet worden, um vor dem bevoist^ Zusammentritt der Schirmorte in Rapperswyl die Präliminarien zu machen. Nidwalden ordnet dah>" ammann Stultz und alt-Landammann Achcrmann ab mit der Instruction, sich von den beide» Orte" Gesandte: Vogtei Luggarus. Vogtci Mainthal. August 1704, 1181 i« sondern, dagegen auf endliche Vollziehung der gefaßten Schlußnahinc» zu dringe». Weitere Aufträge betreffe» die Abwendung des immer drohender werdenden Schadens durch de» Dragonat und de» Zessin und andere ennetbirgischc Sachen; endlich eine Vorberathung über den Ncukirchcrstrcit. Gs ist kein 'Abschied vorhanden. Landcsarchiv Nidwaldcn: Wochenrathsproiokoll v. IS. August 1704, k»I. 48. Als Gesandte von Schwhz nennt das dortige Rathsbuch kol. Kg Landammann Rcdmg, Statthalter Schorns und die alt-Landammänncr Schindler und Nideröst. 559. Conferenz der Schirmorte der Stadt Rapperswyl. Aapperswyl. l7<>4, ltt. August bis <». September. ZvandcSarchiv Zchwyz. Abschicdc. halt ' ^r i. Oberst Joseph Anto» Püntincr, alt-Landammann; Johann Ulrich Püntincr, Stattfand ' ^uion Schmid, alt-Landvogt und des Raths. Schwyz. Johann Rudolph Schindler, alt- Cch/-""""""' Franz Leodcgar Nideröst, alt-Landannnann und Landöhauptmann; Hauptmann Johann Joseph fa»d"^"' ^"kcrwalden. Johann Jakob Bücher, des Raths von Obwaldcn; Joseph Jgnaz Stnltz, halt^'""'""" ^idwalden. Glarus. Kaspar Müller, Landammann; Johann Heinrich Zwicki, Statt- Das Verhandelte sehe man Im Abschnitte SchirmertSangelegenheite» » -I». Art. Z2—4K. 590. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. »7U4, LU. u. 2l. August. Landcsarchiv Tchwi,,. 7N>Ichkdc. ^uccrn. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß und Venncr; Johann Rudolph Dürlcr, strj ''"^^chulthciß und Panncrhcrr; Jost von Flcckenstcin, Statthalter; Karl Anton Amrhyn, des Raths. ^^^iin Schmid, Landammann; Obcrstlicutcnant Jost Antoir Schmid, alt-Landammann. Rudolph Rcding von Bibcrcgg, Landammann; Dominik Janscr, dcö Raths. Untcr- h>att>r„ " von Flüc, Landammann von Obwaldcn; Melchior Dillicr, alt-Landammann von Nid- Andk.,„ Beat Kaspar Zurlaubcn, alt-Ammann und LandShauptmann der Frciämtcr; Christoph alt-Ammann. U. u »>it z.,, . /. Ncukirchcrgcschäft, um dessen willen diese Conferenz veranstaltet worden ist, verlangt Zürich Abrede auf die sichere Nachricht, daß der Landvogt im Thurgau troz der jüngsten 'l der Tagsazung die abt-st. gallischen Untcrthanen, welche den Gottesdienst in Ncukirch besuchten. 1182 August 1704. auf dm 23. August zur Verantwortung nach Fraumfcld vorgeladen habe, eine bestimmte Erklärung, cb b" von Zürich zur gütlichen Beilegung dieses Streites auf den 25. August nach Fraumfcld ausgeschriebene Tag lcistung besucht werden wolle oder nicht. Wofern ein Abschlag erfolge, werde Zürich daS eidgenössische ^' darschlagcn und je nach dem Erfolge weitere Mittel zur Abwendung dieser Exemtion bcrathm. Auch ^ Seite der unbcthciligtcn Orte liegen verschiedene Schreiben vor, welche das Vorgehen der V Orte mißbilligt und zu gütlicher Auseinandcrsezung crmahnen. Aus allen diesen Zuschriften zeigt sich, wie heftig dieses schüft von Zürich betrieben wird, obschon dessen Gründe unhaltbar sind. ,Dcr Landfrieden von 1632, D man, bcschlage nur die Landvogtcicn Thurgau und Rhcinthal, nicht aber die Untcrthancn des Abtes rc> St. Gallen. Das Auftreten Zürichs zu Gunsten derselben erscheint daher als eine unbefugte Einmischt^ und widerstreitet dem 3. Artikel des erwähnten Landfriedens, in welchem Zürich verspricht, sich fürdcr kc» Herrschaft, wo es keine Mitrcgicrung habe, anzunehmen. Gefährlicher noch sei die Auslegung dcS Feiest^ schlusscs von 1656, wonach, wenn eine Partei behaupte, daß etwas eine Rcligionssachc sei, dan »z»^ durch gleiche Säzc diese Vorfrage entschieden werden müsse. Dadurch suche Zürich, welchem die Regst""^ im Thurgau nur zum siebenten Thcil zustehe, mit Umgehung der Stimmenmehrheit die Hälfte der sich zu bringen. Nach diesen und ähnlichen Betrachtungen werden die allseitigen Instructionen eröffnet, übereinstimmend auf Geneigtheit zu gütlichen Unterhandlungen lauten, wenn inzwischen die doppelte Pc eingestellt und ein beiden Thcilcn genehmer Ort in Vorschlag kommt, als welcher Fraumfcld nicht ^ wird. Obwohl der Erfolg deö Mandates des Landvogtes zum Versuch gütlicher Mittel nicht crmuntcrt, ^ auf die Publication desselben viel mehr Leute und von ganz ungewohnten Orten her zum Gottesdienst Ncukirch hinzuströmtcn, wird doch unter Verwahrung aller Rechte -die Thcilnahmc an der Vermittlung unbcthciligtcn Orte zugesagt und davon Zürich und dm andern Orten Anzeige gemacht. Auch dem wird die Weisung erthcilt, gegen solche, welche der Vorladung wegen Ucbcrtrctung des Mandates Folge l nicht strafend einzuschreiten. Auf ein Schreiben des französischen Gesandten, welcher in dieser . In Bollenz soll daö Sindicat nach- Geistlichen, entgegen den Statuten, Weibspersonen, die noch nicht auf einem bestimmten Alter an», ju Dienst hatten oder noch haben, und so es sich befindet, dagegen einschreiten. 7. Ob Statthalter > un.d Frau Clara Chicheri in einem Sequester aus einem 2 ein 12 gemacht haben, soll näher untersucht u e„ H Behufs Ausschöpfung und Wuhrung am Dragonat sollen hinten im Thal, wo daö Wasser den so^ "u»mt, „Fälle" gemacht werden, um das Material eiuigcrmasscn zurükzuhaltcn. Daö Sindicat selbst de» Augenschein einnehmen und für Vollziehung seiner Anordnungen besorgt sein. 9. Die Gravodena- T-, ^ verbessert werden. 10. Wenn Jemand verlangt, daß Stattbaltcr Ghiringhelli wegen seiner Schwester ^vvn zwei Jesuiten find, Rechnung gebe, soll er dazu bei einer Buße angehalten werden. 10. Nach- ^ .^""9 halten, ob Statthalter Molo das Vorleit der Stadt Bellen; ohne Auftrag wirklich präjudicirlich ven""^ ^ twiste Geistliche zu Bollenz, die gegen die Obrigkeit und den Landvogt den Rcspcct Es? amlionünm vorbum roxium anzuhalten oder mit ihrer geistlichen Obrigkeit zu bedrohen. 13. , uähcr untersucht »verde», was für Leute Früchte aus der Grafschaft verkauft haben, ferner, ob nicht ^ c»>c Steuern zu Beschwerde Unschuldiger verlegt worden seien. 14. Da dem gcsammtcn Land vom Tcssin ^ Schade» er»vächst, sollen die Consuln und Beamten sich über Erhebung einer gemeine» und andere Mittel, diesem Ucbcl abzuhelfen, verständigen. vaudcsarchw Aidwaldm ^ Protvlull der vaudögcmeindeu ». gcscstcnc» Ruthe v. 78. August !704, toi. 74. 1184 August 1704. 5tt2. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel. Aarau. 1704, .'!<>. August. Staatsarchiv Zürich. Allg. Nbsch. Bd. «5, fol. 4V4. Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Werdmüllcr, Statthalter. Emanucl von Graffcnricd, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, Venncr und des Raths. Evangcl'l Glaruö. Johann Heinrich Zwicki, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunft »nh^' Andreas Burkhardt, Drcierhcrr. Schaffhausen. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johann Kachlin, Sta Halter. App cnzcll - Außcrrhodcn. Johannes Grubcr, Landammann. Stadt St. Gallen. ^>>t" Locher, Sekelmcistcr. Biel. Peter Hermann, Sckelmcistcr. Die Conferenz tritt hauptsächlich dcö Ncukirchcr Streites wegen zusammen, nachdem die im Ts)'" gau regierenden katholischen Orte die zur gütlichen Beilegung dieses Geschäftes von Zürich vorgcsch"^ Conferenz jüngst in einer zu Luccrn gepflogenen Bcrathung abgelehnt haben. Zürich erstattet »n» ^ stündlichen Bericht, mit welchem dargcthan wird, daß die abt- st. gallischen Angehörigen, welchen Gottesdienst in Ncukirch verweigert werde, denselben schon seit hundert Jahren besuchen, auch dem Lands" einverleibt seien und Zürich zu versprechen stehen. Ferner wird angeführt, der gegenwärtige Landvogt ^ einen Ausschuß dieser abt- st. gallischen Untcrthancn vor sich bcschicdcn und ihm, ohne jedoch eine Bist" ' zusprechen, ernstlich insinuirt, daß sie sich künftig dieses neukirchischcn Gottesdienstes enthalten sollen, ni>I ihnen Neues und Altes zusammen genommen würde. Von Seite der katholischen Orte werde bcabstw das Mark der authentischen Abschiede, des Vertrags von 1632 und des Friedensschlusses von 1656 an ^ greifen und die Majora durchzusczcn. Zürich ersucht daher die evangelischen Orte, ihre Gesandten au ^ von Bern auf den 14. September nach Baden ausgeschriebene Tagsazung mit solcher günstigen Inst" zu versehen, daß die bedrängten Glaubensgenossen getröstet und die evangelische Religion unbckränkt werde. Da die katholischen Orte ohne vorherige Einstellung dcö Gottesdienstes in keine gütliche ^ Handlung eintreten wollen, sehe sich Zürich gcnöthigt, nach Anleitung dcö erwähnten Friedensschluß^ ^ unparteiische eidgenössische Recht anzurufen, sofern nicht von den unbcthciligtcn Orten gütliche Miw'l findig gemacht werden können. Die übrigen Orte verdanken diesen Bericht upd versprechen, den Owg ^ Alles getreulich zu berichten, damit die Instructionen in verlangtem Sinne crthcilt werden. Uud ^ evangelischen Orte zu ihrem Befremden den das Ncukirchcrgcschäft betreffenden Punkt dcö Jahnen)' abschicdcs nicht erhalten haben und überhaupt die Abfassung desselben als sehr parteilich befunden ^ wird Bern zu veranstalten überlassen, daß bei künftiger Behandlung des Neukirchcrgeschäftcs ans ^ ^ sazung von dortigem Stand ein Actuar mitgenommen und vom Stande Frciburg, als erstem unbctst ^ Orte, ein zweiter berufen werde, indem man die Angestellten zu Baden als parteiisch ansehen müsse- Betreff des Toggcnburgcrgcschäfts berichtet der Gesandte von Glarus, Schwyz habe ihm mit Schreib"',^ 4. August nochmals den Landsgcmcindcschluß vom 18. Mai 1704 mitgcthcilt, gemäß welchem für fachen ein Auönahmsgcricht aufzustellen sei. Eine positive Antwort sei hierauf noch nicht crthcilt " Dann haben die Toggcnburgcr unterm 8. August an Schwyz geschrieben und Glaruö abschriftlich untjff September 1704. 1185 ^ Beschluß der lcztcn Tagsazung scheine darauf angelegt zu sein, „daß alle drei Völker allgemach so weit Achten gclokt werden, bis wir zu einem eidgenössischen oder andern Rechte gewiesen wurden." Wie nach- solches der Souveränität von Schwyz und Glaruö und wie bedenklich den Toggcnburgcrn werden kö,„^ Jedermann begreifen. Wie nun Solchem vorzubauen sei, wollen sie zunächst von Schwyz vcr- ^ b»cn, >,nd versichern dieses, daß sie gemäß dein Landrccht von 1440 jede auch noch so starke Resolution ^ ^Haltung ihrer Freiheit untcrstlizcn werden. Bei Schwyz zeige sich jedenfalls Abgcncigthcit gegen das Möjsischi! Recht und die Toggenburgcr suchen Verzögerung; dem Vernehmen nach beabsichtigen sie, ihre bcdö,in einem Manifest darzuthun. In der Ucbcrzcugung, daß dieses Geschäft einer baldigen Erledigung wiich die Toggenburgcr nicht in großes Ungemach stürzen, und mit Nüksicht auf das Interesse, ches die evangelische Eidgenossenschaft an der Erhaltung der rcformirten Toggenburgcr hat, wird von den Drtcn beschlossen, eS sei dieses Geschäft auf dem Wege der Güte oder des Rechtes möglichst ^ auszutragen; durch welche Mittel aber dies zu bewerkstelligen sei, wird der Erdauerung der Obrigkeiten ^ ^gestellt. Inzwischen sollen die Toggenburgcr durch Zürich oder evangelisch GlaruS in vertraulicher ^ ^ zur Vorsicht und zur Einstellung aller Eigenmächtigkeiten crmahnt werden. Ferner soll auf der nächsten ^ Toggenburgcr- nicht mit dem Ncukirchcrgcschäft vermischt, und leztercö, wenn möglich, zu geführt und zugewartet werden, was die betreffenden Parteien rüksichtlich des erstem antragen 563. Confcrenz der V katholischen Orte. Lucern. 1704, 4. u S. September. LandcSarchlv Schwyz. Abschiede. Luccrn. Hans Martin Schwyßcr, Schultheiß und Vcnncr; Hans Rudolph Dürlcr, Ritter, Panncrhcrr; Oberst Jost von Flcckcnstcin, Statthalter; Oberst Karl Anton Amrhyn, dcö Johann Martin Schmid, Landammann; Anton Schmid, alt-Landammann und Landshauptmann. Rudolph Rcding von Bibercgg, Ritter, Landammann; Dominik Janscr, des Raths. Untcr- ^ldc„ ^^"^d von Flüc, Landammann voir Obwaldcn; Melchior Dillicr, alt-Landammann von Nid- ^ Jug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, alt-Ammann; Melchior Jten, alt-Ammann. i4. tz' bie von Bern am 25. August erlassene Einberufung einer außerordentlichen Tagsazung auf den Vor H,, ^'"bcr wegen des Ncukirchcrgcschäftö versammeln sich die V katholischen Orte zu einer Vorberathung. Zürich ^^dcn die Antworten auf jene Schreiben verlesen, welche von der lezten Confcrenz in Luccrn an ^ unbcthciligtcn Orte und an den Landvogt im Thurgau erlassen worden sind. Von der «>if ^ scharfen Schreibens von Zürich wird abstrahirt und beschlossen, vorerst dem Stand Bern ^hrcn - ^^bemg zu antworten, daß die katholischen im Thurgau regierenden Orte friedfertige Gesinnungen bei Zürich nicht finden. Zwar sei von den hohen Gewalten noch nicht bestimmt, ob am Dite, ^ Tagsazung werde besticht werden; wenn eö aber geschehe, so werden die V katholischen ^ ihre Stellung vor Gott und der ehrbaren Welt wohl begründen können, gütlichen Mitteln 149 1186 September 1704. nicht abgeneigt sein, sofern wahrend der gütlichen Unterhandlungen der doppelte Gottesdienst in Ncukirch gestellt werde. Bern möchte also in dieser Richtung auf Zürich einwirken. In ähnlicher Weise wird a> den übrigen unbctheiligtcn Orten geschrieben und dem Landvogt im Thurgau der Auftrag crthcilt, auf ^ was inzwischen vorgehe, Acht zu geben, Berichte einzuziehen und den Orten davon Mittheilung zu Die Tagsazung zu besuchen, wird allseitig für gut gefunden. In Betreff der Sache selbst soll man daß^ zuvörderst die von Zürich in seinem lcztc» Schreiben wieder aufgestellte Behauptung widerlegen, als habc» st.- gallischen Untcrthancn den Gottesdienst in Ncukirch seit unvordenklichen Zeiten besucht, und als I». dieselben ihm zu versprechen. Alls dem Entscheid von 1566 gehe klar hervor, daß die, eigenen Unttrtha"^ wenn sie in Ncukirch einen eigenen Gottesdienst haben wollen, diese Gnade von den Landesherren crbcU' müssen; um so weniger können sich Fremde ein solches Recht wider den Willen der Mehrheit der regiere ^ Orte anmaßen. Wollte man das Gcgcnthcil annehmen, so wäre der Grundsaz der Stimmenmehrheit Souveränität selbst umgestoßen. Die V katholischen Orte müssen daher einträchtig zusammenstehen. Antrag, in Bcrathung zu nehmen, wie man einander zu Hilfe ziehen und im Fall eines Bruches den 8"»^ zuvorkommen wolle, wird dermalen noch abgelehnt, dagegen beschlossen, die Untcrthancn in der BolmalUö jedes Ortes zu mahnen, sich mit allem Röthigen zu versehen und dann die HauS- und öffentlichen Musteru"» vorzunehmen, weil dieses kein Aufsehen erregen könne. Ein Antrag von Schwyz, den Abt von St. zu ersuchen, daß er seinen Untcrthancn den Besuch des Gottesdienstes in Ncukirch untersagen möchü, nicht genehmigt, cincStheilö, weil es von Seite der Orte eine Schwäche wäre, und andcrnthcils, weil davu ' dem katholischen Interesse leicht geschadet werden könnte, indem dann die betreffenden rcforniirtcn Unten) ^ um so mehr in den Abt dringen würden, ihnen einen eigenen Gottesdienst im Lande selbst zu gestatte». ^ In Folge des auf lczter Confercnz erhaltenen Auftrags hat Luccrn beim spanischen Gesandten die gc>" ^ und Particularansprachcn der mit Mailand verbündeten Orte kräftig sollicitirt. Die Antwort ging bah»', ^ Gesandte sei in beständiger Arbeit begriffen, den Orten zu entsprechen; derselbe hoffe auch bald, eine chei zu erhalten; indessen wünschte er, daß das Gesuch schriftlich eingegeben werde, um cS nachdrüklichcr mit und Herz untcrstüzcn zu können. 504. Außerordentliche gemeiueidgenössische Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. und Biel. Baden. 17114, 14. September. Staatsarchiv Luccr». Allg, Absch. v. I7»4, rot. 28t. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Escher, Bürgermeister; Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Bern. Emanucl von Graffcnricd, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, alt-Venncr und des ^ Luccrn. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß; Oberst Jost von Flcckcnstcin, Statthalter. Uri Martin Schmid, Landammann; Oberst Joseph Anton Püntiner, alt-Landammann. Schwyz. J^ß' Rcding von Bibcrcgg, Ritter, Landammann; Johann Dominik Janscr, des Raths. Untcrwaldc». > von Flüe, Landammann von Otnvaldcn; Joseph Jgnaz Stulh, Landammann von Nidwaldcn. September 1764. 1137 "Idar Zurlaubcn, Ritter, alt-Amman»; Sebastian Joseph Elscncr, des Raths. Glaruö. Kaspar Müller, ^»damniann; Johann Heinrich Ztvicki, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrst-Zunft- Andreas Burkhardt, Drcicrhcrr. Freiburg. Franz Philipp von Lauten genannt Heid, Ritter, )ulthcjßz Johann Peter Castclla, Sekclmcistcr. Solothurn. Johann Victor Bcsenval, Ritter, Schultheiß; ^ Ludwig von Roll, Stadtvcnner. Schaffhauscn. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johann Köchlin, von ^ Pcnzell. Anton Maria Speck, Landammann von Jnncrrhodcn; Johann Grubcr, Landammann lußcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Freiherr Gall Anton von Thum, Obcrvogt zu Romanshorn, "dt St. Gallen. Anton Locher, Sekclmcistcr. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister. Ort ' eröffnet, es habe diese Tagsazung einberufen, weil das Ncukirchcrgcschäft unter den beteiligten ssn >. ausgetragen werden können, und erwarte, daß diese Vorsorge für die Aufrcchthaltung des Bcv ^ ^ Eidgenossenschaft von beiden Parteien werde gutgeheißen werden. Nachdem Zürich sein a,./"usgcdrükt, daß die katholischen das Thurgau mitrcgicrcndcn Orte die Bcsuchung einer nach Frauenfcld )ricbcncn VcrmittlungSconfcrcnz abgelehnt haben, hält es in Wesenheit folgenden Vortrag: 1. Aus dem ^ Landvogteö Amrhyn vom 22. März 1763, aus den Mandaten vom 19. Mai und 1. August Thür ""bestreitbar hervor, daß nicht nur den fürstlich- st. gallischen Angehörigen, sondern auch andern vo». der doppelte Gottesdienst verboten worden sei. Nun gebe aber der Altstcttcr achtörtische Abschied 1582 klar zu, daß die fürstlich- st. gallischen Untcrthancn zum Gottesdienst gehen mögen, wo cS Juli >hnc: alstss wolle die Authcnticität dieses Abschiedes von den katholischen Orten bestritten werden; ^elbc sei durch den Fraucnfcldcr Abschied vom 1. November gl. I. bestätigt und für authentisch ^s»cl ""d> d>er Abschied von 1651 besage heiter, daß man den Gottesdienst am nächstgclegencn Orte a» fürstlich- st. gallischen Angehörigen haben den Gottesdienst in Neukirch schon von 1661 >,» ' "'dem ihre Tallfcn und Ehen in den dortigen Pfarrbüchern eingetragen seien, so daß sich dieselben ^rvv/ Bcsizc befiildcn. Dann gehe aus dem Vertrag vvu 1632 und dem Friedensschluß von 1656 vcrs,/ Ncligionöstrcitigkcitcn nicht die Landvögte, sondern, sofern die streitenden Parteien sich nicht können, gleiche Säze zu entscheiden haben. In gleichem Sinne sage der Zuger Abschied von ^gier ^ Wartaucrgcschäft betreffend, daß die Landvögte in NcligionSsachen ohne Wissen und-Willen der 'schiedurthcilcn sollen. Landvogt AmrhynS Spruch sei daher, weil diesen Tractatcn und v'cii s ^""'dcrlaufcnd, ungültig und nichtig. An diese Tractatc und Abschiede müsse sich Zürich halten, die ^ dieselben aufgehoben und seine Religion auö dem Land vertrieben würden. Zürich suche keineswegs Helj^'""""'"°hrhcit anzustrcitcn, wo sie statthaft sei, nämlich in politischen und bürgerlichen Sachen; für ob "^r stellen die Verträge von 1632 und 1656 die gleichen Säze auf, ja sogar für Vorfragen, Bjs^.^^chachc eine Rcligionssachc sei. Es sei fast schimpflich zu erwähnen, daß eine Klage des Stiftes bcstj^^ ^gcn Schädigung der Kirchcnmaucr und größerer Abnuzung der Glokcnscilc, die so leicht hätte der H ^rdcn können, zu einem solchen Streit erwachsen sei; aber noch bedauerlicher habe ihrer Obrigkeit Affrrvorkommen müssen, daß man an de» Landsgcmcindcn vorgegeben, als wenn die Rcformirtcn den ^°rdc„ - Kirchcnparamcnte verwüstet hätten, während ein solches Unterfangen so ernstlich würde bestraft ^ andere daran ein Excmpel hätten itehmcn können. 2. Im Jahre 1678 sei das Stift fassen Bewilligung angegangen worden, die Kirche zu Neukirch, weil sie das Volk nicht mehr S°»nn. " ^ erweitern zu dürfen. Dies habe das Stift abgeschlagen, auf das weitere Gesuch aber, an " Zwei Mal Gottesdienst halten zu dürfen, geantwortet, man möge zwei oder drei Mal predigen, 1183 September 1704. wenn nur der katholische Gottesdienst dadurch nicht verhindert werde. Das Alles könne durch ehrliche bewiesen werden. Nebst den in der Erkanntniß von 1560 begriffenen 545 Seelen, Knechte und Mägde gerechnet, seien noch 223 imincdiatc Thurgaucr und 294 fürstlich- st. gallische Angehörige, welche laut ec>» Fraucnfclder Abschied von 1651 den Gottesdienst zu Ncukirch, als am nächst gelegenen Orte, zu ^ berechtigt seien, unter vertragsmäßiger Vergitterung des Chors, und zwar ohne Unterschied, ob es eine ^ oder Pfarrkirche sei. In Folge der Vermehrung des Volkes sei es eine nothwcndige Forderung der Rclißw Übung, daß entweder der doppelte Gottesdienst oder die Erweiterung der Kirche gestattet werden. ^ die abt- st. gallischen Leute des Landfriedens gcnößig seien und Zürich zu versprechen stehen, zeige slH folgenden Acten. Auf der Jahrrcchnungstagsazung von 1575 haben die das Thurgau regierenden . Mehrheit erkennt, daß der Abt denselben laut Landfrieden Prädicantcn geben soll. Ebenso besage der Ab>ä> von Bremgartcn und der JahrrechnungSabschied von Baden von 1652, daß diese Unterthancn laut i bei ihrer Rcligionsübung belassen werden sollen. Ferner zeige sich aus dem JahrrechnungSabschied von ' daß die abt- st. gallischen Leute niemals für Fremde gehalten, sondern zu den Thurgaucrn gerechnet, Religionsbeschwcrdcn mit und neben denen der Thurgaucr selbst in Gegenwart dcS Abtes verhandelt wo ^ seien, und daß sich Zürich ihrer mit Wissen und Zulassung der katholischen Orte angenommen habe, ja chlb" ^ katholischen Orte ein Gleiches gethan haben. Noch mehr; laut dem JahrrechnungSabschied von 1652 habe» katholischen Orte selbst dem Abt den Inhalt der 1651 zu Baden und Fraucnfeld einzig um Religions- und ^ friedcnssachen erlassenen Abschiede in seinen thurgauischen Gerichten zur Anwendung empfohlen. Nicht »n»^ diene der Abschied von Bremgartcn vom Januar 1653 Berüksichtigung, wo der Abt in eigener Person crichie»e" und erklärte, in seinen Niedern Gerichten Jedermann laut Landfrieden bei der freien Uebung der Religion zu be ^ wobei zwischen ihm und den regierenden Orten nicht über die Frage, ob diese Leute unter dem Landfrieden i sondern nur darüber Streit gewaltet, wer die dahcrigcn Übertretungen zu bestrafen habe. Auch zeige der bricf von 1501, daß dieser fragliche Bezirk jeweilcn zum Thurgau gerechnet worden sei. Damit sei die^"^ widerlegt, daß diese Unterthancn dcS Abtes Zürich nicht zu versprechen stehen, wobei bemerkt werde, dritte Artikel dcS Landfriedens nur auf fremde Stände und Herrschaften zu beziehen sei. 4. Die der katholischen Orte, das Ncukirchcrgcschäft sei keine Religions-, sondern eine politische oder Regierungdb^ werde durch Landvogt AmrhynS Urtheil selbst widerlegt; denn dieser habe den Gottesdienst verböte». könne aber ohne Gottesdienst keine Religion bestehen. Zürich sei bereit, mit den mitregiercndcn Orte» ^ zusizen und zu richten; wenn man sich aber nicht einigen könne, müsse es gemäß dem Vertrag vc>» und dem Friedensschluß von 1656 von den unbethciligtcn Orten daS unparteiische Recht begehren- ^ katholischen regierenden Orte crwicdcrn hierauf: Laut Landfrieden, dem Fundament aller eidgenössische s habe sich Zürich verpflichtet, sich keiner Herrschaft anzunehme», wo es keine Mitrcgierung habe. ^ ^ sehr auffallend, wie es sich der fürstlich- st. gallischen Angehörigen zum hl. Kreuz, die ihm nicht z» verll' stehen, mit solchem Eifer annehme. Der Vorwurf, man wolle die authentischen Tractatc über dei^ werfen, falle daher nicht auf die katholischen mitregicrcnden Orte, sondern auf Zürich selbst. Was AmrhynS Urtheil betreffe, so gehe daraus klar hervor, daß weder den Thurgaucrn, welche in dem 1566 begriffen gewesen, noch denen vom hl. Kreuz die Bcsuchung des Gottesdienstes zu Ncukirch, ^ nur der ohne landesherrliche Erlaubniß eingeführte doppelte Gottesdienst verboten worden sei. Der habe daher nicht wider die allcgirten Abschiede von Altstetten und Fraucnfeld, welche man in ihn»' ^ oder Unwerth belasse, gehandelt; ebenso wenig habe er sich gegen den Abschied von Fraucnfeld von September 1704. 1189 von Baden von 1695 verfehlt, indem er nichts NcncS verfügt, sondern nur dasjenige gehandhabt r, was bereits 1566 von allen regierenden Orten erkennt und 1632 und 1656 rcscrvirt worden sei. Der da V Abschied von 1651 betreffe nur Rcligions- und keineswegs Rcgicrungssachcn, beziehungsweise wie n " öffnen und zu schließen ist. Die katholischen Orte haben daher ein Interesse, sich jeder dem ^»d widersprechenden Neuerung zu widersczcn und daS Recht der Stimmenmehrheit und die ^"^t, >»it welcher die eigenmächtige Einführung eines eigenen Gottesdienstes in einer fremden Juris- unvcreinbarlich sei, zu schüzcn; sie haben auf Ansuchen Zürichs mit der Exemtion bis zur nächsten . „ ^"""g eingehalten, in der Beglaubigung, dasselbe werde seine Gesandten mit erforderlicher Instruction bicsci, ^ erschienen seien, haben sie vcrmuthen müssen, man beabsichtige durch ^tug die Majora zu hintertreiben; denn darum und nicht um Mauern oder Glokenscile handle es betr'ff^^^ ^ Urtheil des Landvogtcs bestätigt. Was den besonder» Gottesdienst in Ncukirch . ^ widerstreite derselbe der Bewilligung von 1566. Dagegen könne die Bewilligung des Stiftes En Collator, auch wenn sie bewiesen wäre, nicht verfangen, weil eine solche ohne landesherrliche Nncn, kraftlos sei. Merkwürdig sei auch, wie Zürich den fraucnfcldischcn Abschied von 1651 nur in allgemein beobachten wolle; denn in den ersten zwei Punkten desselben sei gesagt, "us, Prädicantcn zum hl. Kreuz eingestellt bleiben lasse», und die katholischen Orte den Altar zu Tb» aufrichten sollen; dermalen aber wolle jenes denen vom hl. Kreuz einen eigenen Prädicantcn im bei» katholischen Orten aber den Altar zu Lustorf gleichwohl verweigern. Die Frage, ob die ^ Gcl baö Thlirgau gchörcil und im Landfrieden seien, müsse verneint werden. Einmal seien sie Landesherr», des Abtes von St. Gallen, säßhaft und haben den das Thurgau regierenden habc gehuldigt; dann habe der Abt beim Abschluß des Landfriedens nicht mitcontrahirt und Zürich ^ Herrschaft anzuitehmcn, wo es keine Mitregierling habe, waS durchaus nicht auf fremde Herrschaften bezogen werden könne. Auch daraus, daß sich Zürich deren vom hl. Kreuz jederzeit >»it tönnc für seine Rechte nichts gefolgert werden; denn nicht, was bloß geschehen, sondern nur was Wg - ^ geschehen, eigne sich zu Rechtöfolgcrungcn. Das Malcfiz selbst gehöre den regierenden Orten nicht ^sclbc," Exccution, inid zwar über diejenigen vom hl. Kreuz nur insoweit, als die Fehlbarcn bksv,,^ dort aus zngcschikt werden. Endlich müsse auch die Frage verneint werden, ob der prätcndirtc griffe,^'^dienst eine Religionösache sei. Weder den Thurgaucrn, welche nicht im Urtheil von 1566 ejg^ "vch denen vom hl. Kreuz werde die Bcsuchung des Gottesdienstes zu Ncukirch, sondern bloß die ^ ^ ^"'führung eines besonder» Gottesdienstes daselbst verweigert, weil, was auö Gnaden bewilligt ^ beliebig ausgedehnt werden dürfe. Die Verfügung darüber sei eine landesherrliche Sache, liesxg ^s unparteiische Recht, soirdcrn die regierenden Orte per inazora zu entscheiden haben, wie dc>» . ^ ^thcilc von 1555 und 1566 beweisen. Die katholischen Orte haben daher denen von Zürich vor hi»,^^^'^chcn weder Rede noch Antwort zu geben; indessen wollen sie ihren Obrigkeiten Alles Kl "vd sthcn, wie sie die Sache auffassen werden. Nachdem auch Zürich erklärt hatte, die Sache beglich ä" nehmen, drükt Bern sein Bedauern aus, daß eine gütliche Beilegung auch dermalen nicht lichte und crmahnt die betheiligtcn Orte, sich inzwischen jeder Thätlichkcit zu enthalten. Zürich !>abc» . . vügt aber, daß die katholischen Orte hin und wieder gemustert und sogar das Volk aufgcmahnt in den Frciämtcrn, wo auf eine besondere Weise Namens der katholischen Orte abgedankt Auch die katholischen Orte versichern, daß sie nur friedliebende Absichten haben; sie lassen jährlich 1190 September 1704. ein bis zwei Mal mustern und wo cö noch nicht geschehen, werde es noch angeordnet werden. Der La»^ Hauptmann der Frciämtcr, Ammann Zurlaubcn, eröffnet, er habe die gewöhnliche jährliche Musterung besohl^' wenn der Kanzlcivcrwaltcr etwas Mehrercs oder Anderes gcthan, so habe er ohne Befehl gehandelt. Ansuchen von drei Fuhrleuten von Bern, Luccrn und Basel, welchen auf der Fahrt nach Frankfurt von Leuten des Markgrafen von Villeroy thcils die Wägen geplündert, thcilS die Waarcn verderbt worden wird an den französischen Gesandten das Begehren gestellt, beim Markgrafen die Restitution dieser auswirken zu wollen. <». Die Gesandten von Zug klagen, daß ihr Land voll von Bettlern, Strolche» Ausreißern sei, und wünschen, es möchten dagegen zulängliche Mittel ergriffen werden. Die Orte si»^ gegen die Ausreißer sei wohl nichts Anderes vorzukehren, als sie aus dem Land zu weisen. Rüksichüich Bettler und Strolchen solle man sich an das daherigc Mandat halten. «I. (Ohne Frciburg.) Vom ff»»i fischen Gesandten sind zwei Schreiben vom 14. September eingegangen. In dem einen räth er de» dahin zu trachten, daß daö Ncukirchcrgcschäft ohne Trübung des Friedens der Eidgenossenschaft bcbsi ^ werden könne, und anerbietet, selbst nach Baden zu kommen und zu einem Vergleich mitzuwirken, gewünscht werde; in dem zweiten Schreiben rügt er, daß man Rccrutcn und Waffen, welche die Feinde Königs dem Herzog von Cavoycn schikcn, durch die Eidgenossenschaft Yassiren lasse, so daß solche sendungcn bereits im Augstthal angekommen seien. Das crstcrc Schreiben wird mit der Bemerkung vcr ^ ^ man hoffe das Ncukirchergeschäft ohne Gefährdung des Landfriedens beilegen zu können; auf daS . erwicdcrt, man habe keine Kenntniß davon, daß dem Herzog von Savopcn Waffen durch die Eidgcnoßd»> zugeführt worden seien. Alan werde das in Betreff der Durchzüge durch das Land bestehende Ncg« ^ gegen beide kriegführende Mächte genau und gleichmäßig handhaben und zu diesem Zwckc seien uu>ä»ö>^. die betreffenden Landvogtcicn die nöthigcn Weisungen erneuert worden. Uri und Schwpz lassen cö nim des Passes bei den Bünden bewenden, v. Der kaiserliche Ambassador drükt in einem Schreiben September sein Befremden darüber aus, daß der französische Gesandte wegen angeblicher Durchfuhr vo» ^ und Waffen durch die Eidgenossenschaft zur Uuterstüzung des Herzogs von Savopcn Rcclamationc» ' ^ ^ während sich die Franzosen sehr wenig an das dicsfälligc Reglement gehalten haben. Er erwarte daher, ^ werde den Deutschen mindestens gleiches Recht wie den Franzosen einräumen. Es wird ihm Reglement werde gegen beide kriegführende Mächte gleichmäßig gchandhabt und man habe dasselbe, w» > neuerdings in Erinnerung gebracht. Uri und Schwpz, welche sich dcS Reglements nicht angenommen ^ beziehen sich auf den Inhalt der Bünde, t. Die österreichische Regierung lehnt mittelst Schw^'^ Restitution oder Vergütung dcö dem Mathias Jbcrgcr von Steinhaufen weggenommenen Fuders Den Gesandten von Zug wird eine Copic dieses Schreibens zugestellt, unter der Versicherung, daß den dortigen Stand nach Möglichkeit ferner uuterstüzcn werden, zx. (Die XII Orte.) Nidwalvcn ^ dem Vernehmen nach werde in verschiedenen Orten Vieh auf Gefahr lind Wart gekauft; wen» s ^ Lauiscrmarkt schlecht ausfalle, so werde dasselbe schwerlich bezahlt werden. Es bringt daher die A»!». ^ Bcrathuug, ob es nicht besser wäre, daS verkaufte Vieh vor dem Lauiscrmarkt nicht wegführen zu ^ hierüber sehr ungleiche Meinungen geäußert werden, so wird der Gegenstand ael reloronclum g^ Ii. (S. u. Thurgau.) September 1191 Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. >> (Die kathol. Thurgau reg. Orte.) Der Landvogt deö Thurgans schreibt, daß die abt- st. gallischen "thancn ungeachtet seines Verbotes die Kirche in Ncukirch noch immer besuchen und den doppelten Gottes- .. ^rtjezei, und zwar, wie sich zeige, auf Anstiften Zürichs durch Vermittlung des Prädieantcn. Gleich äii^ ^ Mitthcilung deö Beschlusses über daS Drcicrischc Erbe und dcS Schulmeisters von Gachnang das N - hierauf geantwortet, daß entweder gegen Ende der TagsazunH oder dann von Hause aus Ii . ^sivssenc werde berichtet werden. Ii. Da Zürich in der gemeinen Session seine Ansicht über das Ncu- ^"Huchäft cntwikclt und verschiedene Abschiede und Acten angerufen hat, deren Prüfling den katholischen ^ "Ugcnbliklich unmöglich war und sie sich darüber Bedenkzeit erbaten, wird den Gesandten von Luccrn k>cr übrigen bethciligtcn katholischen Orte von Bern und Solothurn Ziamcns der unparteiische» kiird ^att sich auf eine Antwort einzulassen, welche nur weiter» Reden und Gegenreden rufen stell Zürich zusammenzutreten und einen Vergleich zu versuchen. Da aber Lucern weder zur Ein- ^strui^ ^ Gottesdienstes noch zu cülcm Vcrglcichsvcrsuch, sondern nur zur Aufrcchthaltung des GrundsazeS ilri ^ Rcligions- und dem eidgenössischen Recht unterworfene Sache handle, "tch^bwaldcn und Zug aber instruirt sind, ohne Einstellung dcS doppelten Gottesdienstes in Neu- Vergleich einzutreten, während Nidwaldcn im Allgemeinen nur auf Wahrung des katholischen Stimmenmehrheit angewiesen ist, konnte dem Ansinnen der unbcthciligtcn Orte nicht cnt- werden, und cS entschließen sich daher die bethciligtcn katholischen Orte, auf den Vortrag Zürichs zu "»iivvrtl »iit> . dringe stark darauf, in dem Ncukirchcrgcschäfl zwei unparteiische Schreiber, einen rcformirtcn Auf die Mitthcilung dieses Entschlusses an die unbcthciligien katholischen Orte wird von diesen Nffnct ^'cn katholischen, anzustellen, zu welche»» Zwekc es vor der Tagsazling an Frciburg geschrieben, was ^^""6 nicht habe thun wollen. Ungeachtet alles Zuredens der unbctheiligten katholischen Orte "»ch ^ ^or Verwendung dcS von ihm mitgebrachten Schreibers, weil cS im Wartaucrhandel ^sscii'"" gehabt habe und weil in seinem lcztcn Jahrrechnungöabschied daö Ncukirchcrgeschäft aus- ^ttl, ^°^on st,. Gegen dieses Versehen der Kanzlei, welche das fragliche Geschäft in die sicbenörtischen ücsezt hatte, war aber von Bern nicht rcclamirt worden, sonst hätte die Kanzlei das Versehen ^gemacht. Auf den Fall nun, oaß Bern scincil Protokollführer durchsczcn wolle, bitten die linde,,,, katholischcil Orte um Rath, was sie thlin, und namentlich, ob sie die Session verlassen sollen; sie, ^üten diese Zumuthung Berns fast für bedenklicher als das Rcukirchergcschäft selbst. Daher stellen ^°rscla an die regierenden Orte, ob ihnen nicht ihr auf der lcztcn JahrrechnungStagsazung gemachter »», > ^ Natten möchte, daö Ncukirchcrgeschäft auf gewisse Zeit allen Rechten ohne Nachthcil einzustellen, Vergleich zwischen beiden Parteien zu ermögliche». Hierauf wird den unbcthciligtcn ^ülicb" Bemühung wegen Nichtzulassung cincö besonder» Protokollführers gedankt und crwicdcrt, die ^c»„ »'eisten Orte lassen keine gütlichen Mittel zu, bis der doppelte Gottesdienst eingestellt werde. >»», ^ unbcthciligtcn Orte selbst Vorschläge machen, so können sie es nicht hindern. Diese crthcilcn ^'«»c» ^uis den Vortrag Zürichs nicht zu antworten, sondern auf den Grund, daß es hiczu einer der Abschiede und Acten bedürfe, die Sache aä rekkienäum zu nehmen. In der hierauf ^tra Bcrathllng finden aber die bethciligtcn katholischcil Orte, daß sie mit Reputation den ü Zürichs nicht uncrwicdcrt lassen können. Es werden daher Schultheiß Schwytzcr und Landanunann 1192 September 1704. Püntiner beauftragt, nachdem sie die Abschiede und Acten werden zur Hand gebracht haben, eine Antwort entwerfen. Diese wird, nachdem Püntiner sich wegen starken Kopfwchcö entschuldigt, von Schultheiß Schwb^ ausgearbeitet und den unbethciligtcn katholischen Orten im Conccpt mitgetheilt. Dieselbe wird zwar r'0> diesen gebilligt, erregt aber durch Fortsezung der Discussion das Bedenken, Zürich und Bern werden nun so eher veranlaßt werden, das eidgenössische Recht nachdrüklich zu begehren, namentlich werde Bern auf besondern Protokollführer verharren; sie fragen daher, wie sie sich in Sachen weiter verhalten sollen. Dar" erwiedern die katholischen bcthciligtcn Orte, daß sie nach ihrem Vortrag gleichwohl nicht in die Entscheids eintreten, sondern die Sache ihren Obrigkeiten zu weiterer Erdaucrung hinterbringen wollen. Inzwischen i Solothurn an die bctheiligten Stände die Anfrage, ob sie einen Vorschlag der unbethciligtcn katholische» daß Zürich den doppelten Gottesdienst einstelle, sie aber zum Anbau eines Vorschopfcs an die Kirche Bewilligung erthcilen, ihren Obrigkeiten rccommendircn würden. Dies wird zugesagt, immerhin ohne nung auf Erfolg zu machen. In Frage kommt noch, ob man den zürcherischen Vortrag in Schrift begc) wolle, um dann punktweise darauf antworten zu können. Uri und Nidwaldcn bleiben beharrlich bei d» Ansicht; der Vortrag findet aber statt, wie im gemeinen Abschied zu sehen ist. Laut Bericht Soloth"^ hatte Bern vorher bei ihm die Frage gestellt, ob die katholischen bctheiligten Orte antworten wollen, w»d bejaht und zugleich gefragt habe, ob Bern kein gedeihliches Mittel kenne, wie der Sache zu Heist» Darauf habe Bern geantwortet, es kenne nur das auf der lcztcn Jahrrcchnungstagsazung vorgeschlagen, ^ nämlich das ganze Neukirchergcschäft bis auf nächsten Martini allen Rechten ohne Nachthcil eingestellt > inzwischen unter den beiden Parteien eine Vereinbarung versucht werde; es wäre bereit solches beiden vorzuschlagen, was dann auch geschehen ist. Zürich habe aber erwicdcrt, es wolle den Vortrag der V " tischen Orte gern anhören, nehme aber keine Vorschläge an und beharre auf einem Protokollführer I ^ Religion. Auf dieser Erklärung sei Zürich verblieben, ungeachtet Solothurn ihm vorgestellt, daß es Jahrrcchnungstagsazung den Vorschlag einer zeitweise» Einstellung des Streites angenommen habe, die katholischen Orte den außerordentlichen Protokollführer nicht zulassen werde». Seine Antwort stl tst ^ „es gehe heute auö," woraus geschlossen werden müsse, daß es nochmals Recht vorschlagen werde, Rüksicht auf die Bestimmung des Friedensschlusses von 1656, daß Vorfragen, ob eine Strcitiastp Religionssachc sei, durch gleiche Säzc entschieden werden müssen, sehr bedenklich sei und von den unl>ctm> Orten nicht wohl umgangen werden könne. Auf das Anerbieten der lcztcrn, in der Session zu daß beide Parteien nichts vornehmen, woraus weitere Vcrwiklungcn entstehen könnten, erwiedern d>c ligten katholischen Orte, sie können nichts dazu reden und wollen den unparteiischen Orten ihre v lassen. Das Weitere ist auö dem gemeinen Abschied zu ersehen. I lt. i». (S. u. d. Vogt.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenhcitcn: Landgrasschast Thurgau. I,. Art. 472. Zollsachen. Vier ennetb. Vogt, ilberh. I. Art. t?4. Kriegs- u. Militärsachen. Vogtei Lauisi Art. 48. Vcrwalt. i. Allg., Beamte, Sindtcat ,c. September 17V4. 1193 5<»5. Konferenz der evangelische» Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Tagsazung zu Baden. >704, >4. September. Ttaatönrchl» Zürich. All». AM, Bd. 8», kol. 42». sandte: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Johann Heinrich Zwicki, Schalter. Da das Ncukirchcrgcschäft unter den Parteien nicht hatte vereinbart werden können, hat Bern behufs wie Ruhe in der Eidgenossenschaft gegenwärtige Tagsazung ausgeschrieben. Nun eröffnet Zürich, F^'„^ katholischen Orte dem Vernehmen nach in den eigenen und gemeinen Herrschaften, besonders in den astdcr"'^" '» der Grafschaft Baden, alles Volk aufgcmahnt, vielfältige Musterungen angestellt und vertu ^^^"ilalten getroffen haben; es frage sich daher, ob nicht in gemeiner Session auch eine Erklärung »n> M werden soll, wessen man sich von denselben zu versehen habe. Hicvon rathcn die übrigen Orte ab, sam ^^schäft nicht gleich im Anfang zu altcriren, sind aber einverstanden, daß die Sache in der Vcr- sti», ^ unbctheiligten Orte angezogen »verde. I». In Bcrathung des inoäus xroeeäönäi wird cin- ^Jossen, daß der llcbung gemäß der gewohnte eidgenössische Gruß bei Zürich angehoben, von Bern stc/ ^ Beweggründe zur Ausschreibung der Tagsazung eröffnet und dann von Zürich eine gedrängte Dar- ^ gegenwärtigen Standes der Sache gemacht und dahin geschlossen werde, eö solle nach dem Jn- ^ es Friedensschlusses das eidgenössische Recht gewiesen werden. «?. In der Session der unbctheiligten Religionen erhebt sich ein starkes Mißverständnis;, indem die evangelischen Orte, weil es sich um zjxh^'^'wsgcschäft handle, nach dem Vorgang im Wartaucrgcschäft und nach andern Excmpcln die Bei- e>»c evangelischen Schreibers verlangen, die katholischen aber unter dem Vorwand, daß es nur um Prm itl thun sei, sich dem widcrseztcn. Die evangelischen Orte beschließen aber, auf ihrem besondcrn ha»dcl, verharren und ohne denselben in der Versammlung der unbethciligtcn Orte nichts zu vcr- D O. Da die unbethciligtcn Orte Zürich beauftragten, die auf das Ncukirchcrgcschäft bezüglichen vtttn ^ offener Session aufzulegen, trägt Zürich die bezügliche Beweisführung den evangelischen Orten gesi,^. w summarischer Weise vor. Die dahcrige Anlage und Begründung wird von diesen wohlbclcgt ^esc» ^ verdankt. Da der Vortrag im allgemeinen Abschied ausführlich enthalten ist, so wird auf ^lstcu verwiesen. «. Die nassauisch-saarbrückischcn Räthc bitten schriftlich um eine nochmalige milde v>ird ^ Vollendung der neuen rcformirtcn Kirche zu Usingen. Auf Genehmigung der Obrigkeiten Rcichsthalcrn nach der ncunörtischcn Scala decrctirt. f. Der Gesandte von cvan- ^ berichtet, lcztcr Tage haben die Landlcutc aus dem Toggcnburg durch ein Schreiben an den ollcs das Begehren gestellt, die dortige LandSgcmcinde solle ihnen eine Urkunde ausstellen, wodurch "Pgehvb^"^ k>cr Zeit gegen den Inhalt des Landrcchtes von l^4l) sentencirt worden sei, v°n> 7 ^klärt werde. Statt dessen aber habe die Landögcmeinde den Toggcnburgcrn gegen den Abt eine ^"tachs ^tembcr an laufende vicrwöchcntlichc Frist für einen RcchtStag angcsczt ,«nd davon Glarus Anzeige Pcchsg^^^cich aber auch Antwort über die ihm Anfangs August gemachte Mitteilung betreffend den wd in Civil- und Religionssachcn verlangt. Dabei bemerkt der Gesandte, früher sei in Religionslos) 1194 October u. November 17V1. strcitigkcitcn des Toggcnburgs zwischen Schwyz und GlaruS verschieden verfahren worden; einige Mal stü gleiche Säze bczcichilet worden, zuweileir sei von Glarus Nicmaird dabei gewesen und zum zweiten Mal evangelisch Glarus allein entschieden. In der dahcrigen Bcrathung wird der Antrag von Schwyz, der lcztcn Confcrcnz in Aarau vorgelegen, für die evangelischen Toggcnburgcr sehr bedenklich gefunden, so ^ evangelisch Glarus Ursache habe, in dieser Sache vorsichtig zu sein. Da man nicht wissen kann, ob vcr auf dem Rcchtstag erscheine» und zun, Nachtheil der Toggcnburgcr mit Schwyz colludircn werde, so die Gesandten im Gcdächtniß bewahren, wie sie sich auf die privatim an sie gerichtete Anfrage haben ^ nehmen lassen. Indessen will man erwarten, was für einen Entschluß der Abt fassen und was er etwa ^ die unbcthciligtcn Orte bringen werde. Mit Befriedigung wird auch vernommen, was ein Ausschuß ^ Toggcnburgcr beider Religionen „wegen vermeinender Jndcpcndcnz und wie sie ihre Conduitc ohuanftolUg zurichten," bei Zürich angebracht und wessen sie in bester Wohlmcinung von ihm erinnert worden st'E»- Verhandlungen zwischen Uri, Schwyz und Nidwalden. 1704, im October und November. Man ist über diese Verhandlungen auf nachstehende Acten angewiesen. „ 1) 17l)4, 13. October. Alt-Landaminann Jost Anton Schmid, Landvogt vr. Anton Wipflln, ^ Martin Stadler, Sebastian Schilling, Franz Epp, Andreas Aschwandcn, Franz Rämin, Landschreibcr .» ^ ^ Sebastian Jauch und Jakob Zgraggcn machen in, Namen von Rath und gemeinen Landleuten von , gesessenen Rathe zu Stans folgende Eröffnungen: 1. Mit besonder», Bedauern vernehme man die 's Ausstreuungen, als wolle Uri in den mit den III Orten gemcinhabende» Vogteicn allein den Meister ^ ^ ^ und die Majora nicht gelten lassen. Hierin geschehe Uri Unrecht, weswegen die gegenwärtige Deputat» ^ Abgabe der nöthigen Erklärungen und Berichtigungen sowohl an Nidwalden als an Schwyz " ös werde. Nidwalden wird ersucht, a» der Gesandtschast »ach Schwyz gleichzeitig theilzunchmcn. 2. ^ .^,>r union und Mißverständniß zwischen den III zu Bcllcnz regierenden Orten rühre incistenthcils vo» Abwandlung dortiger Geschäfte her; hieran sei einzig der alt-Kanzlcr Karl Augustin Ghiringheb' Uri sei diesem nicht Feind, wolle aber von seine» vielen alten und neuen Missethatcn nur zwei Erstlich habe er sich erfrecht, nächtlicher Zeit zum zweite» Mal einen „Gcrig" aus de», Zoccolantenk o ^ ^ Belle»; verkleidet zum Tanz zu führen; sodann habe er aus einer Opfcrschüssel einen Philipp cxpractici>t daher die Obrigkeiten nicht Jemand aus den Orte» zur Kundschaftaufnahme an Ort und Stelle lnZ» ^ so werden weder die Landvögte noch die Gesandten auf die Wahrheit kommen. Diese Zerwürfnisse Orten aber müssen einmal gänzlich gehoben werden, zumal jezt bei den dcrmalige» gefährlichen wo auch eine Ruptur von Seite der „Stiefbrüder" anscheine. Wenn de», Begehren Uri's »iclst , werden wolle, sei es veranlaßt, sein Land einzuschränken und sich um andere Freunde zu bewerbe». auch für gut, daß jährlich in dem Rütli oder an andern den drei Ständen gefälligen Orten eine kunst gehalten werde, damit das dreifache Band der Einigkeit zu bessern, Trost der Untcrthanen st" unzertrennlich gehalten werde. Nidwalden findet das Ansuchen von Uri billig, stimmt der gemeiny""^^,,,, sandtschaft nach Schwyz zu und ernennt hierfür Landammann Joseph Jgnaz Stultz und Statthalter Rcmigi Melchior Lussi, mit dem Auftrag, Alles beizutragen, um das Widrige einmal aus de», auszurotten. Mit Beistimmung beider oder auch eines Ortes ist Nidwalden bereit, wegen ^;c. Ghiringhelli Kundschaft aufnehmen zu lassen und zwar durch die Abscndnng je eines Herr» a„S Landedarchiv Nidwalden - Protokoll der LandSgemeiuden u. Rathichlallbuch October u. November 1704. 1195 2) 17Y4, Z7. October. Vor dem zweifachen gesessenen Rath in Stans bringt auch eine schwyzcrische bordnung, bestehend in Statthalter Christoph Schorns, Landvogt Walthcr Bcllmont, Thalvogt Joseph chnüriger und alt-Landvogt Bartholome Mcttlcr Folgendes vor: Schwyz sei nicht weniger als Uri und ldwaidcn geflnnt, zur Bekräftigung der anererbtcn Bruderliebe und Einheit beizutragen; so habe es bereits auf den 2. November die Landsgcmeinde angeordnet, um die Anbringen der Eidgenossen beider Orte zu verloren. Zwar habe Schwyz eine so große Instanz, wie von Seite Uri'S geschehen, nicht für nöthig erachtet, a dortseits nichts wider Bünde und Vertrag« verfehlt worden sei. Wenn also nur die Rcstabilirung einer wahren drciörtischen Harmonie bezwckt werden wolle, wünschte Schwyz auch die Beizichung von Obwalden, sich vollkommen und desto besser expcctorircn zu können. Wenn aber die Deputation nur ein jeztmalig ""strendes Particulargeschäft aus Bellenz beschlage, erwarte Schwyz von Nidwaldcn, daß es den Statuten Bcllenz den Fortgang, somit dem jeweiligen Landvogt die erste Instanz lasse, von wo die Sache auf dem ege diw Appellation vor die Gesandten oder die Orte gezogen werden könne; ferner daß es bei den Be- Ichlüssen betreffend den bcl?c»zischcn Kanzler und Substituten verbleibe und in diesen und andern Fällen die ajora als das köstlichste Kleinod der ganzen Eidgenossenschaft und einzige Fundament des gestimmten Ruhe- weseng aufrcchthalte, dabei auch auf Abstellung der Uebelständc wegen des Reisteils und der Zölle beharre. ^uufhin verstärkt Nidwaldcn seine Gesandtschaft nach Schwyz um zwei Mitglieder, nämlich mit Haupt- niann Azarias Reinig! Lussi, gewesenem Landschreiber in Bcllenz, und Landcsschäzcr Franz Rcnggcr und "klärt sich, was bisher durch die Majora verhandelt worden, zu schüzc» und die Gesandtschaft nach Bcllenz "»stwcile» noch einzustellen. Landesarchiv Ridivalden - Protololl der Lnndögcmeindcn u. gesessene» Räthc v. Iii. u. 27. October 7704, koi. 77. 3) 1704, 2. Novcmbcr. Verhandlungen vor der Landsgcmcindc in Schwyz. a. Vorbringt» der Urner Ordnung : Der gcmcinc Man» sehe die gegenwärtige Zwietracht unter den drei ältesten Orten mit großem chmerze; wenn unter diesen Umständen ein Auszug zum Schuze der eidgenössischen Grenzen gegen die wmdcn Armee» nöthig würde, wie ItiZti, und wenn Uri gemahnt würde, so wäre zu befürchten, es käme ">cht ein „Männlein." Die Ursache dieser Uneinigkeit seien der Ehrgeiz, die Trölcrci und die Fürstcngeldcr. ^ Mittel, diese Uebelständc zu beseitigen, müssen nicht von oben herab, sondern von dem gemeinen Land- "w»i, herkommen, der der Landcöfürst sei; der heilige Geist halte gewiß eher Einkehr in den »icdcrn Häusern ^ bei den Großen und Höher», wie denn auch im alten Testament die Apostel nicht aus de» Dvctore», ern aus schlichten einfältigen Fischer» auscrwählt worden seien. Der alte gegenseitige Titelt fromme, Wsame, bescheidene widerspreche dem jezigen Wesen und der jczige» Rcchtsvcrwaltung; an diese müsse einmal ^ gemeine Mann Hand anlegen. Die Verkleinerung und der Schimpf, welchen die drei Orte von den ""gern Orten erfahre», sei eine Folge ihrer Uneinigkeit; an dem Streite aber sei Niemand schuld als der ""stcr Augustin Ghiringhclli in Bcllenz und seine Anhänger; es sei keine Pfründe, kein Amt zn besezcn, jener nicht dabei sei, er begehe Trölercicn und Simonien, in jeder Gemeinde habe er seine Tribut- 'chligcn, Lumpenlcute seien seine Günstlinge; ehrliche Leute, welche die Wahrheit rede», müssen seinetwegen . dem Lande verbannt werden, in den Orten selbst habe Ghiringhclli mächtige Beschüzcr. Diese Wirrnisse de» drei ennctbirgischen Vogtcien entzweien die drei Orte; da könne nur geholfen werden, wenn der "ndvogt die erste Instanz habe, und von ihm der Entscheid an das Sindicat und von diesem dann an die ^)ui Obrigkeiten komme; jczt aber unterlaufe der Ghiringhclli Alles, füge es nach seinem Kopfe und richte ^ armen Untcrthaucn zu Grunde. Der streitige Rciöteil sei nichts Neues, sondern bestehe schon seit hundert- m" wahren und zwar zu Gutem des gemeinen Mannes, weil sonst die Waarc» und Früchte nicht spcdirt ^ "> wären; eine allfälligc Abschaffung sei nicht von Dauer. ES sei nicht genug, über die Wirkungen einer ^ ^ Zu klage», man solle die Ursache dessen aus dem Grunde hinwcgthun, da liege der Stein des AnstvßcS. wie ' . ln es besser kommen soll, ^ müsse. Man wende aber ein, er sei durch Ge- ° »>a». um ein Mühlrad stillzustellcn, das Waffe I i dessen Missethaten seien so groß, '«"dte. Landvögte und durch die Obr.gke.ten Y ^ ^ Wohlverhalten begnadigt, alle.n er eme scharfe Wiedervergcltung am Plazc sei. ? 119k October u, November 1704. habe sich gebessert wie „des Kollers Most/' der zu Essig geworden. Mit Unrecht lege man Uri zur daß es die Wahrheit nicht anerkennen wolle; die zwei andern Orte sollen Uri nur helfen, eine bessere Ording in den drei Vogteien einführen, dann werde die alte Einigkeit wieder aufleben. In leztercr Hinsicht >r> vorgeschlagen, im Rütli „am alten Orte" eine Kapelle zu erbauen und da jährlich zu gemeinsamem GotM dienst und Berathung zusammenzukommen. Sache der gemeinen Landleute sei es, eine gerechte Obrigkeit Z wählen und vorzusorgen, daß diese nicht Freiheiten hinweggebe und vcrtröle. d. Vortrag der nidwaldischen Gesandten: Eine der Hauptursachcn der jezigen Zwietracht sei, daß ein Gesez ohne Strafe habe, da solle man nachhelfen; es gebe zweierlei Fehler, die absonderliche» und die allgemeinen öffentlichen. Erstere solle man mit Geld strafen, die leztern aber erfordern eine gerechte »> scharfe Epecution und die höchste Strafe. Der Stein des Anstoßes sei von Uri deutlich bezeichnet Nidwaldcn sei entschlossen, die Majora zu behaupte», die Einigkeit wieder einzurichten und an der räumung des Steins des Anstoßes mitzuhelfen. Es sei nvthwcndig, eine genaue und unparteiische U»" suchung über die Anklagen gegen Ghiringhelli anzuordnen; denn sie seien so schwer, daß wenn er unsch'u " sei, man ihn nach Rom tragen und heiligen lasse», umgekehrt aber bei einem Schuldigbcfinden »ach dienen strafen müsse. ^ o. Die schriftliche Erklärung des gesessenen Raths von Schwyz über diese Anbringen geht dahin: ^ Begehren um Audienz vor der Landsgemeinde haben keinen andern Verhandlungsgegenstand enthalten, eine Besprechung über die Wiederherstellung der alten brüderlichen Liebe und die Beobachtung des ^ Bundes. Mit Bestürzung habe man aber aus den Vorträgen hören müssen, als werde unter uns die rechtigkeit übel administrirt, durch das verfluchte Geld das Recht corrumpirt und der hohe Gott . erzürnt; ferner daß der heilige Geist nur noch bei dem gemeinen Manne in den Niedern Häusern daß der unschuldige Landmaun da wider den Geldteufel rettend eingreifen müsse, indem die großen und Herren große Summen spenden, so daß es scheine, man würde ihnen selbst die Freiheit nachtragen feilbieten. Alles das seien Vorgaben, die den gemeinen einfältigen oder in dergleichen dcmocratische» sonst wider die Obrigkeiten zweifelhaften Landmann in den Harnisch und bösen Glauben bringen ko"" ^ Speciell habe man den Augustin Ghiringhelli und sein ganzes Haus genannt, der durch einige den drei Orten unterstüzt, junge Gesandte und Landvögtc verführe, die armen Untcrthanen auspress ^ daher ausgerottet werden müsse, wenn wahre Liebe und Vertrauen wiederkehren solle. Ja schließlich h"^" . Schwyz zu allgemeinem Erstaunen noch die Frage zugerufen, ob es dermalen von Uri bei einer Hilfe zu gewärtigen hätte, wie im Jahr 1656, und gleichsam mit ausdrüklicher Aufkündung des >viäN>g ^ Artikels des Dreiländerbunds, nämlich desjenigen über thätlichen Zuzug, rund herausgesagt, daß ^ nicht ein Mann, ja nicht ein Männlein zu Hilfe ziehen würde. In der Annahme, daß die Gesandt! zu diesen Zulagen, die etwa in vaterländischem Eifer gesprochen sein mochten, in ihren Instructionen ^ stricte gebunden waren, habe die Landsgemcinde einen bcsvndcrn Landrath anbefohlen, um über verhosfte Begcgniß eine Erklärung zu suche». Allein der Inhalt eines nachher von Uri cingekvnu Schreibens bestätige geradezu jene Zulagen. Es wird daher mit aller Entschiedenheit getadelt, daß jegliche Andeutung in dem Audicnzbegchrcn, daß Beschwerde» über die Mitrcgicrung zu Bcllcnz Z«r ^ kommen sollen, die Anklagen wegen Ghiringhelli mit Umgehung des Landraths, als des rechtmäßige" lationsrichters, in die Landsgemeinde hineingeworfen, „wo weder der bundcserforderlichc Rcspect ,^i noch die wcitaussehcndc Eonsequcnz diesorts dem Landrath gestattete, mit einer fast abgenöthigte» ' und unanständigem Wortwechsel standhaft zu prätendircn, daß er als rechtmäßiger Appcllativnsricb > gerechter, unparteiischer und uncorrumpirter Richter sei, welches Prädicat Schwyz mit Recht '^rer augesehen sein wolle, daß es in seinen Urtheilen und Verhalten so gerecht und ehrlich handle, als an der Mitregierung theilhabcndcr Appellationsrichter, und wer anders von uns (dem Rathe z" redet und hält, das schieben wir wiederum als ehrliche Leute von uns und auf den zurük, der unbegründeten Argwohn auf uns trägt." Schwyz erwarte, daß der Rath künftig mit solchen ;chc» Vorträgen verschont werde, und verlange eine angemessene Erklärung, wessen man sich mit dem tb' ^ Zuzuge auf den Fall einer Hilfsmahnung zu versehen hätte. Land-s°rchw Schwyz - L°.chsg°m-wdspr °t°l °ll l. k°>> November 1704. 1197 4) 1704, 10, November. Vor Rathen und Landleuten zu Staus wird über die Verrichtung in Schwyz rricht erstattet und werden gleichzeitig Zuschriften von Uri und Schwyz verlesen. Elfterer Ort dringt auf e Abfertigung der außerordentlichen Gesandtschaft zur Untersuchungsvornahme wider alt-Kanzler Ghirin- S )clli; Schwyz spricht sich dagegen aus und will einfach die Majora aufrcchthalten. Nidwaldcn beschließt, von " Gesandtschaft abzustehen, dagegen dem Landvogt in Bcllenz zu befehlen, daß er unverweilt den Proceß Segen Ghiringhelli anhebe und die Acten cinschike. Ohne zuvvrige Benennung des Klägers soll aber in dieser Gelegenheit nichts Weiteres mehr vorgenommen werden. Landesarchiv Nivwaldc» -. Wochenraihsprotoioll koi. vo. 5V7. Confercnz zwischen Schwyz nnd Glarus. Einsiedeln. 1704, S4. November. Staatsarchiv t!»ccr». Allg. Abschiede vo» 1704, koi. ZIS. aim ' Schwyz. Landamlnann Nidcröst, Statthalter Schorno. GlaruS. Kaspar Müller, Land- Fridolin Blmncr, gewesener Landvogt zu Baden und LauiS. «issi ^blcgung des eidgenössischen Grußes hat man dasjenige, was von Zürich am 13. November und u»d I protokollwcise vom Abt von St. Gallen eingegangen, angehört, in reifliche Bcrathung genommen zu x beschlossen, Zürich eine gedeihliche Antwort und den Landlcutcn im Toggcnburg eine Ermahnung >ki»rr Gcnchmiguilg der Obrigkeiten entworfenen Schreiben lauten t. an Zürich: Auö dcni haben die beiden Stände die Beschwerden dcö Abtes über die Toggcnburgcr ersehen und von 6ci»„ ' ^ U> veranstaltenden eidgenössischen Zusammcnkllnft, wenn diese beiden Ständen auch beliebe, ^chtui, seien aber alle Begebenheiten zwischen dem Abt und den Toggcnburgcrn seit Auf- jc bezüglichen Landrcchte den beiden Orten, als constituirtcn Richtern, zuständig gewesen, ohne daß ^iiii Partei dagegen Einsprache erhoben worden wäre. Es sei daher auch nicht zu bezweifeln, daß, ^br»cl t" gelange, durch gerechtes Urthcil der Fricdstand abermals gedeihlich zu Stande kiiix ^dc. Man erwarte demnach, diese Befugnis; werde auch künftig unangefochten gelassen und auf dcsH^^^^Plchcn Confercnzen oder Judikaturen gezogen werden, um so mehr, als die hohen Gewalten " haben, keine dicSfälligcn Confercnzen mehr zu besuchen. UcbrigenS sei den Landlcutcn im Toggcn- »>c>h,» ^ "'an über die Begebenheiten nur indircctcn und einseitigen Bericht des Abtes bestzc, eine Er- ^"dlc,,^ worden, sich aller inncrn Unruhen und Neuerungen zu enthalten. 2. Das Conccpt an die "ch'dlicl Toggcnburg geht dahin: Die beiden Stände hätten erwartet, die frühem schriftlichen und >° c,^'"ahnungen wären bereitwillig beachtet worden. Da aber gegcnthciligcr Bericht eingegangen, >» ^ "'an ihnen nochmals dringend, alle Unruhen und Neuerungen, woraus Gefahren von außen oder Zachen ' ^""sscuschaft entstehen könnten, zu vermeiden; hinwieder werde man ihnen in allen rechtmäßigen ^ das-"^ ^"Weisung des Landrcchtcö entsprechen. — Rüksichtlich beider Schreiben hat cö die Meinung, ^>vy, von beiden Orten, dasjenige an die Toggcnburgcr aber Namens beider Stände von """" ausgefertigt werde. 1198 November 1704. 5 Unterhändler zu dem andern geht und jeder dabei seinen Gewinn haben will, so entfallen auf den " ^ Landmann, der schließlich die ganze Last allein tragen muß, nur noch geringe Erlöse. Daher wird ans nchmigung der Obrigkeiten beschlossen, es solle in allen vier Botmäßigkeiten keinem Bürger oder lliücr noch auch andern eidgenössischen Untcrthancn und Burgern gestattet sein, commissionswcisc Pfcrdeha» ^ treiben, damit die auswärtigen Händler gcnöthigt werden, wieder in's Land zu kommen und die erster Hand zu kaufen. Dabei hat es jedoch die Meinung, wenn Angehörige eines der Stände oder " Eidgenossen im Austrage des Königs oder des (französischen) HofeS in eigener Person und unmittelbar 4' aufkaufen würden, solches nicht verboten sein soll, sofern sie im Land selbst keine Unterhändler Damit aber diese Verordnung nicht umgangen werde, soll allen Bürgern und Angehörigen verboten eine größere Zahl von Pferden anzukaufen, als sie nach ihrem Vermögen und Bcdürfniß nöthig haben, > ^ ^ eine Ucberschreitung dieser von den Obrigkeiten jcweilcn zu genehmigenden Zahl ein Einvcrständniß >"^ ^ wärtigcn Händlern vcrmuthcn lassen würde. Zuwiderhandlungen sollen nach jeden Orts Brauch wohnhcit mit einer Geld- oder andern Strafe, oder mit obrigkeitlicher Confiscation bestraft werden, b' ^ bringt auch in Anregung, ob nicht gegen die Einschlcppung der im Elsaß unter den Pferden grKÜ"' ^ Seuche Vorsehung gethan werden sollte. Darauf wird der beruhigende Bericht crtheilt, daß sowohl ^ Solothurn das Nöthigc vorgekehrt haben, indem sie besondere Ställe oder Stände einrichteten, in .j,»i aus dem Elsaß kommenden Pferde abgesondert gefüttert und getränkt und von jeder wettern Coi»m"> abgesperrt werden. Indessen wird von Basel noch näherer Bericht zu vernehmen sein. Deccmber 17V4, 1199 5M). Confereilz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel. Aarau. 17114, t. Deccmber. Ttaatsarchlv Zürich. All». Msch, Vd. SS, kol. 4M. ^ Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Statthalter. Bern. ^""»ucl von Graffcnricd, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, Vcnncr. Evangelisch Glarus. Johann Ulrich Z^j^ Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Oberstzunftmeistcr; Andreas Burkhardt, ncrhcrr, Schaffhauscn. Tobias Holländer, Bürgermeister; Johann Kachlin, Statthalter. Appcnzcll- '^nhoden. (Entschuldigt.) Stadt St. Gallen. Anton Locher, Sckclmeistcr. Biel. Abraham Scholl, ^gcrmcistcr. in den lcztcn Tagen wichtige Schreiben eingegangen sind, zufolge welchen sich das Tvggcnburgcr- ^ni'ri vertieft, ist von Zürich gegenwärtige Confcrcnz ausgeschrieben worden. Vorerst wird die ttsci, ^^ung von Appcnzcll-Außerrhodcn angehört, daß es wegen einfallender Landcsrcchnungögcschäftc nicht llön ^ies veranlaßt die anwesenden Orte, eine dringende Vorstellung dorthin zu erlassen, wie g dic Einmüthigkcit in dieser Sache sei, welche große Wichtigkeit dieselbe für dortigen Stand habe. I». ^ ''st wird das den Orten schon früher mitgethciltc vom li. November datirtc Klagschreiben des Abtes von vv» , ^ ^ i'ctrcffcnd dic am 29. Oktober in Lichtcnsteig gehaltene Landsgcmcindc der Toggcnburgcr nebst der wan eingesandten Jllstificativnöschrift vom 19. November verlesen. Dann berichtet der Gesandte von ^ Marlis, vorige Woche sei zwischen den Ständen Schwyz und Glarus zu Einsicdcln eine ConscrenZ ^>s, Genehmigung der Obrigkeiten beschlossen worden, eine dieses Geschäftes wegen allfällig ^ eidgenössische Tagsazung, weil weder möglich noch nöthig, nicht zu besuchen, zumal dic Klage das « ^ beiden Stände, sondern nur dic Toggcnburgcr bcschlage, und elftere also kraft Landrcchtcs Ty. ^eramt auszuüben haben. Bei dieser Confcrcnz haben dic schwyzcrischcn Gesandten dic von den i» ^ "egcrn dem Anschein nach angestrebte Parität und angemaßte Gewalt gerügt, während die Obrigkeit tzss., ^ Toggcnburgcr aufrichtig zu erhalten wünsche. Zürich hebt hervor, wie viel der evangelischen seh "ir der Conscrvation der Toggcnburgcr wegen ihrer Lage und der großen Bevölkerung gelegen abcx ^ ichließt damit, es sei entschlossen, dieselben bei ihren Rechten und namentlich der Religionsfreiheit, Ebenso ^ minder den Abt und dic beiden Orte Schwyz und Glarus bei ihren Befugnissen zu erhalten, ^hi» sich Bxr,, und die übrigen Orte aus. Dic eröffneten Instructionen lauten demnach einstimmig ^ . " Geschäft möglichst schnell in Güte beizulegen zu trachten, immerhin mit Wahrung des geistigen Wohles der Toggcnburgcr. Zu diesem Behuf wird vereinbart, daß Zürich auf den 8. künftigen Ber» gemein-eidgenössische Tagsazung ausschreibe, um dic Sache gütlich oder rechtlich zu entscheiden. >ei»c ^ ^ indessen bei Lucern erkundigen, ob es diese Tagsazung besuchen wolle, und im Vcrncinungsfall icic» ^ ^"rich mitthcilcn, ob dessenungeachtet die Tagsazung ihren Fortgang haben soll. Bcincbcns i>ch Mcnburgcr vertraulich zu ermahnen, sich aller Klugheit in Worten und Werken zu befleißen und ihre» '^»Mächtigkeit zu enthalten, mit der Versicherung, daß dic evangelische Eidgenossenschaft sie bei Mren beschirmen werde. Der Gesandte von evangelisch Glarus kann laut Instruction nicht zur 1200 Deccmber 1704. Einberufung einer Tagsazung stimmen, sondern bezieht sich auf die von Schwyz und GlaruS behauptete Recht sprechung. «. Von Zürich wird berichtet, daß seit der lczten Tagsazung in Baden der doppelte Gottcstu^ in Ncukirch ungehindert gehalten und besucht worden sei. Dabei wird instruktionsgemäß Rath verlangt, man die Sache so fortgehen lassen oder für die Annullirung des landvögtlichcn Urthcilö weitere Schritte ^ soll. Aus Mangel an Instructionen wird diese Frage uä rekarsnäum genommen. «I. Den kurpfälchch reformirtcn Kirchcnräthcn wird auf abgelegte Rechnung über die Verwendung der leztcn milden Beisteuer u auf deren nochmalige Bitte, auf Genehmigung der Obrigkeiten, eine neue Gabe von 1000 Rcichsth^"' nach der ncunörtischcn Scala zugesprochen, v. Die reformirtcn Glaubensgenossen zu Braunschwcig bi>'" um Veranstaltung einer Collcctc für die Gründung einer rcformirten Gemeinde daselbst. Es wird der R»tr^ in den Abschied genommen, ihnen eine Liebesgabe von 500 ReichSthalcrn nach der ncunörtischcn Scala verabfolgen, f. Ueber das Bittschrcibcn der vier im Herzogthum Würtembcrg ctablirtcn picmontcsischcn P" Arnaud, DumaS, Giraud und Javel, worin sie ihren ärmlichen Zustand vorstellen und um milde HandrcläU bitten, wird Zürich ersucht, sich beim großbritannischcn Gesandten zu erkundigen, wer von den picmontcß!. Pfarrhcrrcn jczt eigentlich das von der Königin Maria gemachte Legat genieße. Hinwieder wird Schafft aufgetragen, durch den gewesenen holländischen Secretär Runkel zu vernehmen zu suchen, in welchem sich diese Leute befinden, was für Einkommen sie haben, und ob sie noch von Steuern frei seien, um nach den eingesandten Berichten bei der nächsten Zusammenkunft das Weitere zu beschließen. L- Durch ' Schreiben der Stadt St. Gallen und den nähern mündlichen Bericht ihres Gesandten wird Beschs geführt über das ungerechtfertigte Verfahren des kaiserlichen Contrebandcommissärs Ducr« auf dem Bo e Ungeachtet der ordentlichen Attestationen visitire er nämlich die nach Lindau und in das Reich Waarcn, öffne auf dem See die PaquctS und Ballen Leinwand, nehme die italienischen Seidcnwaarc» ^ bei Besichtigung von Geldsendungen sage er, er lasse nicht mehr als 300 Gl. in einem Group habe scharfe Vcrhaltsbcfehle erhalten, die er aber Niemand offenbaren wolle. Die Gesandten von Zu" St. Gallen werden beauftragt, auf ihrer Durchreise in Baden dem kaiserlichen Gesandten Trautma»'^ ^ hierwcgen ein Memorial einzugeben und ihn um Abhilfe zu ersuchen. Ii. Basel soll sich erkundigen, ^ in Straßburg und dort herum unter den Pferden herrschende Seuche im Ab- oder Zunehmen bcgn5"' ^ und darüber den Orten Bericht erstatten, l. Auf Basels Anregung wird zur Instruction in den ^ genommen, ob die V evangelischen Städte mit der Sustcntation der in dortigem Kollegium befindlich"' pfälzischen Studenten fortzufahren gedenken, und bejahenden Falls, wie lange. 570. Conferenz der V evangelischen Städte. Aarau. 1704, 3. bis <». Deccmber. Staatsarchiv Zürich. All». Absch, Bd. SS. toi. SI4. ^ Gesandte: Zürich. Johann Rahn, Ehegerichtöschreiber. Bern. Gabriel Thormann, von P ctcrlingcn. Basel. Hans Heinrich Gcrnlcr, Liccntiat der Rechte. Schaffhausen. 2^""" jchl^ Ziegler, alt-Gcrichtsschreiber. Stadt St. Gallen. Georg Joachim Zollikofcr, Rath- und ^ schreibe?. December 17(14. 1201 u», Abschied von Brugg vom 9. und 10. Juni dieses Jahres versammelt sich die Confercnz, ^ u»e Rcpartition der Kosten der Aufnahme und Entlassung der oranischcn Exilirtcn vorzunehmen. Uebcr ^ "i>e Frage, ob die Rciscunkostcn der Commissärc auch in die allgemeine Rcpartition zu nehmen seien, w dic Instructionen verschieden; die Gesandten finden aber, es sollen nur die Commissariatskostcn zu und Aarau in die allgemeine Rechnung aufgenommen, die übrigen aber von den betreffenden lg m ^mgcn werden. Demnach stellen sich die Guthaben der Orte bei einem Total von 7266 Rcichöthalcr 1 Krzr. folgcndcrmasscn: Zürich 569 Th. 1t B., Bern 1736 Th. 18 B. 2 K., Basel und Mül- 4569 Th. 26 B., Schaffhauscn 216 Th. 26 B. 1 K., St. Gallen 173 Th. 9 B. 2 K. An dieser z ^'""Usttmmc fallen in Abrechnung die freiwilligen Collcctcn von zusammen 1346 Rcichsth. 22 Bz. und rzr., als von Glaruö 333 Th. 18 B., Appenzcll-Außcrrhodcn 272 Th. 19 B. 2 K., Bünden 600 Th., uenburg 51 Ncuenstadt 27 Th. Erlös von Schiffen 62 Th. 12 B. Demnach kommen noch in die Rcichsth. 14 Bz. 3 Krzr. Ferner ist noch das laut Abschied von Brugg sich ergebende ober^/»°/<> in Abzug zu bringen, über dessen Verrechnung sich anfänglich Streit erhebt, der dann ^cnchmigung der Orte in der Weise beigelegt wird, daß nach Vcrhältniß der gehabten Bemühung M 14, Schaffhausen 8°/4, St. Gallen 6^, Mülhausen 2, und Biel 2°/« zu- werden. Demnach wird die Rcpartition also festgestellt: Zürich 1627 Th. 21 B. 1 K., Bern ilh. ^' l8B., Basel 828 Th. 20 B., Schaffhauscn 518 Th., St. Gallen 399 Th. 15 B., Mülhausen ^ ^ B. 3 K., Biel 118 Th. 10 B. 3 K. Demnach haben herauszugeben: Zürich 764 Th. 20 B. 3 K., 5 Tl)- 6 B., Mülhausen 118 Th. 10 B. 3 K., Biel 118 Th. 10 B. 3 K.; zu beziehen: Bern Qbri?' ^ ^' Schaffhauscn 98 Th. 26 B. 1 K., St. Gallen 73 Th. 21 B. 2 K. Sodann wird den seie» ^ Gutachten hintcrbracht, wie die den spcdirtcn Flüchtlingen bcigcgcbcncn Begleiter zu honorircn Viatica und andere Spesen geführte Rechnung wird beifällig ^ Frage, ob die wegen körperlicher Gebrechen zurükgeblicbcncn Oranicr in Personalrcpartition ^ von jedem Ort auf seine Kosten fortcrhalten werden sollen, wird aä relorenclum genommen, Hrrn, ^ ^"'pfrhlung des lcztcrn Grundsazeö. Auf diesen Fall wird Herr Gcrnlcr beauftragt, sich bei preußischem Residenten in Frankfurt, zu erkundigen, wie dieselben später Aufnahme finden ^ndcrt, ^"^6) wird auch die Frage in den Abschied genommen, was zu thun sei, wenn die in einigen ^rigc ^^"rn bestehenden und noch in keine Rcpartition genommenen Oranicr in Genf, nachdem sie das >»'g A,i/^^zchrt haben werden, bei den evangelischen Orten den fernem Unterhalt oder die Spedition des,,, ^ ^ Nachsuchen. Vorläufig ist man der Meinung, sie sollten angeleitet werden, durch ein Mitschreiben von Prcußen um ihre Sustcntation, oder um die Bestreitung der DimissionSkosten anzuhalten, dies^ Hnr Gernlcr beim preußischen Residenten in Frankfurt sondircn, was er über die Aufnahme «'"chtlinge denke. 151 1202 December 17V4. 57t. Conferenz der V katholischen Orte. Lneer». 1704, 10. bis 12. December. Staatsarchiv Luccru. Allg. Absck^ v. 1704, koU Z2S. Gesandte: Luccrn. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß; Johann Rudolph Dürlcr, Ritter,^ Schultheiß und Panncrhcrr; Jost von Flcckcnstcin, Statthalter; Karl Anton Amrhyn, des Rathö. ^ ^ Johann Martin Schmid, Landannnann; Oberst Joseph Anton Püntincr, alt-Landammann; Oberstlic"^"' Jost Anton Schmid, alt-Sckelnieistcr. Schwyz. Franz Leodcgar Nidcröst, alt-Landammann; Christoph ' Statthalter. Unterwaldcn. Konrad von Flüe, Landammann von Obwaldcn; Joseph Jgnaz Landammann von Ziidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, alt-Ammann; Christoph Andermal Ammann. ^ ». Die Hauptursache der Zusammenbcrufung dieser Conferenz ist die Bcrathung einer Antwort aus ^ bei lezter Tagsazung gehaltenen Vortrag Zürichs im Ncukirchergcschäft. Nach reiflicher Prüfung Zürich allcgirtcn Abschiede, mit Ausnahme von zweien, welche sich in Baden nicht vorfanden, ist eine begründete Antwort ausgearbeitet worden. Diese Denkschrift gelangt zu folgenden Schlußsäzen: 1 ^ kirchcrgcschäft ist eine pure Civilsachc und bisher auch als solche behandelt worden; 2. der erste Landfriedens, welcher die feste Richtschnur auch in Religionssachcn bildet, ist von den katholischen Orten ö ^ eingehalten worden, indem darin jedem Stand die Landeshcrrlichkcit und den Untcrthancn die freie Übung vorbehalten worden; 3. der Landvogt im Thurgau ist nicht nur befugt, sondern verpflichtet gl ^ in dem Neukirchergeschäft abzusprechen und den regierenden Orten stund zu, diesen Spruch nuch ^ Stimmenmehrheit zu bekräftigen; 4. die abt- st. gallischen Untcrthancn sind weder damals noch sp^r Landfrieden incorporirt worden; 5. Zürich ist nicht befugt sich derselben in irgend einer Weise anz»>" ^ In Bcrathung, wie diese Antwort an Zürich zu bringen und die Sache weiter zu führen sei, Allem aus das Beispiel der Voreltern zur Nachahmung genommen, welche jewcilen alle freundliche» ^ versucht haben, im Vaterland den Frieden zu erhalten. Obschon nun Zürich in diesem Geschäft nicht ^ handelt, mit den Abschieden spielt und Mißhclltgkcit und Vcrwiklungcn sucht, auch schwerlich z» daß es die Wahrheit und Gründlichkeit der Gegcnantwort erkennen wolle, so darf doch dem gemeinen - . nicht Nahrung gegeben werden, als wären die bcthciligtcn katholischen Orte der zürcherischen Blwcids" , erlegen. Man einigt sich daher, das weitläufige Factum in eine Synopsis zusammenzuziehen n»d ^ ^ sammt einem freundlichen Schreiben zu überschiken, mit dem Anerbieten, mit ihm an einem zu vereint unparteiischen Orte zusammenzutreten und an der Hand der Originale die weitere Verhandlung ^ Sollte Zürich diesem Vorschlag kein Gehör geben, so wird beschlossen, den unbctheiligtcn katholische die fragliche Synopsis ebenfalls, aber nur zur Information, mitzuthcilcn und ihnen in einem Schreiben anzuzeigen, was gegen Zürich gcthan worden sei. Dann wird zur Erinnerung in de» genommen, daß den unbctheiligtcn Orten, falls die Unterhandlung mißlingen sollte, empfohlen ihrem Urthcil, ob eine Sache in das Recht gehöre oder nicht, bedachtsam zurükzuhaltcn, indem diese EnÜ ) ^ sehr heikel sei, besonders wenn man erwäge, mit welchen Vorbehalten Freiburg und Solothurn in de» December 1704. 1203 lgcnvii,,,,^ worden seien. Falls Zürich die vorgeschlagene Confcrcnz auch beliebt, wird folgendes Verfahren handch soll man wohl beachten, daß es sich um Wahrung der Majora und der Landcshcrrlichkcit ^rnn >»an eine cinmüthigc Erkanntniß abzufassen und nicht thädigungöwcisc zu verfahren hat. ^»adc>^^ den regierenden Orten ctwaö verlange, so soll ihnen nach befindenden Dingen in y». " willfahrt werden. Dann muß für den halsstarrigen Ungehorsam dcö Prädicantcn und der st. gallischen ^ Reparation begehrt nnd ein actus tcrritorialis ausgeübt werden. Ferner soll der Auödruk siilc» " Gottesdienst" vermieden und dafür die Bezeichnung gebraucht werden: „der hinterrüks der Obrig- ^oemdcn eingeführte Gottesdienst", weil der erstcrc Ausdruk den gemeinen Mann in der Meinung ollc « handle es sich um ein RcligionSgcschaft. Weitcrs ist beharrlich darauf zu bestehen, daß nicht ^"uösachcn vor das Recht gehören, sondern nur diejenigen, welche im Vertrag von 1632 als solche namentlich die Ausübung der Religion. In diesem Sinne ist auch der Friedensschluß von rrs^^^^ogcn, weswegen man auf jene Annotationen achten soll, welche Freiburg und Solothurn bei ^ltcsdj^"^ Katholischen hinterlassen haben. Endlich ist hervorzuheben, daß der längere Besuch dcS ^pstlick"'^ Ncukirch nur eine Duldung, nicht aber eine Zugabc begründe. I». Vom Nuntius ist ein ^ovc als Antwort auf die Empfehlung der katholischen Orte für den erwählten Bischof von ^ltun^ worden. Da dem Bischof thcilwcisc auf das Fürwort der katholischen Orte die Bcibc- ^ ^"ouicate zu Würzburg und Augsburg gestattet und vier Fünfthcilc der Taxen und Annatcn sind, so wird dem Nuntins zu Händen dcS Papstes durch eine Ehrcncommission von je einem ^sinbm ""tgcthcilt. Schwyz, zuerst hierüber angefragt, eröffnet, zwischen ihm und Glarus sei bereits »ni ^ , ^°rden, wegen des Toggcnburgcrgcschäftcs keine allgemeine Tagsazung zu besuchen. Zllg bemerkt, rs icichiictc Zcj, werde es mitten in der Besczung der Acmtcr begriffen sein, und Uri thcilt mit, daß »»d Gs sch"" oinc LandSgcmcinde angcsezt habe. Da nun beim Ausbleiben von Schwyz besuchdie Versammlung der übrigen Orte ohne Frucht sein müßte, so zeigt sich wenig Geneigtheit zur ^ rech,^N^^ Tagsazung. Dazu kommen noch andere Gründe. Baden scheint für dieses Geschäft nicht . "^""uliingSort zu sein, weil daselbst die fremden Minister mit ihren Anliegen die Verhandlungen ^ tir " bürden; ferner erscheine das Toggcnburgergcschäst nur als ein „gekochter Prätcxt", hinter dem ^genbi Absichten verborgen sein dürften; endlich haben früher sämmtliche Stände erklärt, das , ilcschäft nicht anzugreifen, bis der zwischen dem Abt und dem Kaiser errichtete neue Tractat ^ s^ll übrigens allseitig den Obrigkeiten anhcimgestcllt sein, ob sie die Tagsazung ^"dcls ^n Würdigung dcö Toggcnburgcrgcschäftcs selbst wird gesunden, es sei die Jndicatur dieses ^ ^°hl „auSgetragencn Rechtes" als der Neukircherstrcit. Derselbe beziehe sich nicht auf den wallen als solchen, sondern auf seine Eigenschaft als Graf von Toggcnburg. Der Abt suche ^ Streites nicht, sondern wolle im Trüben fischen. Das Geschäft sei zu unterscheiden; dje . os das Landrccht, welches nicht streitig sei, und wenn darum etwas Mißverstand entstehe, ^ Ab, ^Ae unbestreitbar die Richter; dieser richtige Thcil dürfe mit der Mißhelligkcit, welche zwischen ^ T)rtcn obwalte, nicht vermengt werden. Was aber die Sache bedenklich mache sei ^sihcit v. auf der einen Seite jede Dcpcndcnz als odios fühle, andcrnthcils aber die süße und sich von der Untcrthanenschaft „auszuhalftern" suche. Dem Abt sei sein Unrecht in der 1204 Deccmber 1704. Hauptsache wohl bekannt, und er würde sich auch gern Verfällen lassen, wenn nur andere, als die orte, darüber absprächen, indem er damit den odiosen Namen eines zugewandten gegen dcnjeittjff» eidgenössischen Ortes zu vertauschen suche. An den Schirmortcn sei es, das drohende Ungemach z» ^ ^ wenn sie nicht den übrigen Eidgenossen verantwortlich werden wollen; ihnen habe der Abt gcschwott", ^ vermöge dieses Eides sei er zu eidgenössischen Sachen zugelassen worden; darauf beruhe auch Beziehung, welche andere Orte mit dem Gotteshaus St. Gallen haben. Die Schirmorte werde» ^ Mittel finden, daß das Landrccht beschworen werde, und dann verbleibe dem Abt ein unzweideutiges tss der Obcrhcrrlichkcit. So läßt sich Uri vernehmen. Lucern äußert sich, cö werde zur Beruhigung des burgcrgeschäfts Alles beitragen; das Burg- und Landrccht aber sage nicht, wer Richter sein soll, wen» ß" ^ dem Abt und einem Schirmort Anstände entstehen. Der gegenwärtige Streit betreffe den Ruhcst^^^. gemeinen Vaterlandes, so daß alle Orte ein Interesse daran haben. Zürich wisse wohl, daß der ncM ^ ^ und dieses wichtige Geschäft an einander geknüpft seien, dissiinulire und suche, daß die Katholische reden, damit von daher Unglimpf auf dieselben falle. «I. Mit Schreiben vom 30. Octobcr berichtet ^ Castclli, daß der eidgenössische Resident Johann Baptist Cassani in Madrid gestorben sei, und bcw» um diese Ehrenstelle. Schwyz, Untcrwalden und Zug haben aus Rüksichtcn für den spanischen ^ und in Anbetracht des dahcrigcn großen Einflusses ihre Ortöstimmcn dem Franz Andriani, Nep^'' Regenten Rubbini, crthcilt; Luccrn ist instruirt, sich der Mehrheit anzuschließen; Uri hält für weit Vorths. einen Residenten von der eigenen Nation zu bestellen, wird aber die angehörten Meinungen der hinterbringen, v. (S. u. Thurgau.) I. Da Cardinal Karl Barbcrini, Protcctor der eidgenössilcho' gestorben ist, wird in den Abschied genommen, auf den Vorschlag eines andern Subjcctcs Bedacht z» " j-. (S. u. Lauis.) I». Dem Obersten von Bcroldingcn werden wiederholt Empfehlungen an die Frankreich und Spanien bewilligt. Schwyz kann wegen mangelnder Instruction nicht zustimmen. > ^ Sargans.) It. Lucern macht Mitthcilung von den Beschlüssen der IV Städte Bern, Luccrn, Frcibu^^ Solothurn auf der Conferenz zu Langenthal in Betreff des allerdings landesschädlichcn Pferdeanfkaul^ ^ llntcrhändlcr. Da aber die Obrigkeiten über diese Beschlüsse noch nichts verfügt haben und die instruirt sind, hat man die Sache all rskoröneluni genommen. I. Dem spanischen Gesandten wird > ^ und schriftlich vorgestellt, daß das Capitulat in wenigen Monaten auslaufe. Der König silbfl Antibcs aus die Versicherung ertheilt, daß die rükständigcn und die noch verfallenden Pensionen, Forderungen des Crivcllischen Regiments noch vor Ablauf des Capitulatö sollen bezahlt werden; ^ ^ auch noch dieses Jahr eine Pension entrichtet werde, so stehen bis zum Ablauf des Capitulats deren vier aus, während dem Crivcllischen Regiment ebenso wenig entsprochen worden sei. Ucbcr du' muthmaßlichcn Folgen spricht sich das dem Gesandten übcrgcbcne Memorial einläßlich aus. Der Gcs»> für die ihm erwiesene Ehre einer Abordnung, nennt die Begehren der Orte billig, gerecht und bcP»> versichert, der König werde entsprechen müssen, zu welchem Zwckc er ohne Jcmands Mahnung innnO ^ habe. Morgen werde die Anweisung für eine Pension ankommen und dann Herr Chapclle sic ^ Bis im März werde dem Crivcllischen Regiment eine ansehnliche Zahlung geleistet werden; unausgesezt an der Beschaffung der andern Pensionen und Ansprachen gearbeitet. Eine besondere S» finde er darin, daß die Orte dem Herrn Andriani die vacante Rcsidentenstelle in Madrid übcrlr»^ ..^c» Es sei dies auch zum großen Vorthcil der Orte, indem dessen Oheim, dem Regenten Rubbini, alle cidiff Geschäfte durch die Hand gehen, ob er in Spanien bleibe oder nach Italien komme, woselbst ihn' ^ December 1704. 1205 c»z dcr cincs Präsidenten des ordentlichen Magistrats zugesagt sei. Die in savoyischcn Diensten M Mailändischcn gefangen gehaltenen Soldaten wolle er dem Fürst von Vaudemont ^ Herzoge von Vcndomc empfehlen, weil sie ehrliche Soldaten und Eidgenossen seien und ihre seiiic^^" dem König von Spanien im Bunde stehen. Hoffentlich werde man bald vernehmen, das, »er» ^"^"dung gewirkt habe. Mit diesen Eröffnungen habe der Gesandte die Abordnung mit den ^ " ^chsim Ausdrükcn entlassen, i». Zug beschwert sich über die Unzahl nichtswürdiger Gesellen und Iivej welche das Land füllen, und sich nur mit Betrügereien abgeben. Ammann Zurlaubcn hat deren >" der Gefangenschaft zu Brcmgartcn und bittet um die Bewilligung, sie über das Territorium der d ^ iM"Pich führen zu dürfen. Bei aller Geneigtheit zu entsprechen, findet man doch, daß des s ^ uunüzc Kosten erwachsen; solche Landstreicher seien strafwürdig und daS Beste sei, sie nach Anleitung ^üglichm Mandates zu bestrafen. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: «. Art. 577. Stifte ». Klöster (Bischofzell). i. Art. 190. Rheinwuhren. »x. Art. 250. Kriegs- ». Militärsachen. 572. Confcrenz von Bern und Freibnrg. Bern. 1704, S2. December. KantonSarchlv Freiburg. Berner Abschiede Bd. b, S. I7I>. ^ha»„Emanucl von Graffcnricd, alt-Schulthciß; Samucl Frisching, Wälschsckclmeistcr; »llc F^edrich Willading; Alexander von Wattenwyl; Johann Rudolph von Dicßbach; Daniel Jmhof, glichen Raths. Frei bürg. Franz Augustin von Dicßbach, alt-Schulthciß; Hans Peter von ^ 'Franz NiklauS Vondcrwcid, alle des innern Raths. Aivjs streitigen Zollangclcgcnhcitcn werden folgende Beschlüsse gefaßt: l. Für den Zoll zu l»»f ^ ^)»ch^ das Geleite genannt, sind von jedem Ccntncr, das Pfund zu achtzehn Unzen berechnet, ^ dir entrichten, sofern die Waarcn (Käse) strakö über den See nach Genf geführt werden; wenn ^cdcr c andern Orten, wie Morste, Ncuß verfrachtet und daselbst aus- und abgeladen und nicht Nvn werden, ist hicvon auch wieder der übliche Zoll zu bezahlen, ausgenommen, wo die Anfahrt "h»e ^ ^ im Unglük unerläßlich ist. Wenn die Käst der Freiburgcr Kauflcutc von Vivis aus dircct ^ältni/^"^ von Ouchp nach Savoycn verschifft werden, ist von den fünf Kreuzern der Ouchpzvll nach ^^»tc bringen. 2. Der Zoll zu Allicrcs und Bubcnberg ist für alle bcrnischcn Bürger sowohl für die Personen als deren Waarcn, gänzlich abgcthan, und jene sind in Grcycrz ^»rgks F^iburg behält sich nur seine VcndcS vor. Dagegen erklärt Bern, daß die frciburgischcn ' ^'ttcrthancn zu Ocsch iu Zollsachcn ganz gleich wie die Bcrncr gehalten werden sollen und daß, ^tti, 1670 daselbst erhöht worden, auf die damaligen Tarife zurükgcgangcn werden soll. dazu herbei, den Zoll von rohen Häuten, welche die Roth- und Weißgerber von Freibnrg 1206 Januar 1705. aus Wallis über Vivis einführen, daselbst nur mit fünf Kreuzern vom Centner verzollt werden solle». ^ bürg verlangt, daß der Zoll auf einen Bazcn per Centner normirt werde, wozu sich Bern nur verstehe» sofern seine Propositionen bezüglich der übrigen Zollanstände auch angenommen werden, mit der Erlau» ^ daß das Sustgcld für die Häute in Vivis nur dann zu bezahlen ist, wenn sie in der Sust wirklich gebracht werden. 4. Zu Stäffis sind alle Waaren, welche herwärts der Mitte des Sec'S auf Stächst^ unter Berührung von dessen Gebiet verschifft werden, verzollbar, gleichviel ob die Schiffe in Stäffis am" ^ oder nicht. Was aber der Zihl zu- oder von da abfährt, ist zollfrei. 5. Von jedem Faß Wein, das Bürger und Unterthanen von Freiburg durch Milden tranSportircn, ist ein Zoll von einem Bazcn z» ^ j» die Sustgcbühr darf nur erhoben werden, wenn die Sust wirklich bcnuzt wird; das nämliche greift Plaz in Bezug auf das Brükcngcld zu Brcssonaz. 6. Frciburg verlangt, daß alle obrigkc» ^ Waaren und Güter zu Ste. Croix, Lignerollcs und LcS Clccs zollfrei seien. Bern gibt nur zu, daß d» ^ Frciburg bezogenen 4200 Lasten Salz daselbst zollfrei sind, sofern Bern für sein Salz, Wein, Gctrcitt ^ andere Waaren dcö Zolls zu Stäffis enthoben werde, und behält sich den Zoll zu Ballaigucs "»»»^^^„ vor. 7. Freiburg kann sich nicht dazu verstehen, den Zoll zu Domdidier, der für jedes Faß eine» beträgt, hcrabzusezcn und dem Murtnerzoll anzupassen. I». (S. u. Mutten.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheite»: Vogtei Mutten. I». Art. 7lv. Zu »». Durch Vertrag vom 13. März und 21. April 1703 werden die Differenzen folgc»dtt»^.z erledigt: 1. Die Ämter Chatel St. Denis und Attalcns sind für ihre Waaren zum Hausgebrauch zollfrei; gleiches Recht genießen die Ämter Vivis und Chillon bezüglich des Zolls zu Semsalcs. gewächs der Burger von Freiburg ist zu Vivis ebenfalls zollfrei. 2. Die Angehörigen von Bern »» bürg sind wechselseitig zu Oesch und Greyerz von jedem Zoll befreit. 3. Die über Vivis eingcführ»» Häute aus dem Wallis bezahlen ausnahmsweise nur einen Bazen Zoll per Centner 4. Salz, W' ' treibe und andere Waaren von Bern sind zu Stäffis zollfrei; das gleiche Recht genießt das obr>g Salz von Freiburg zu Ste. Croix, Lignerolles und Les Clees 3. Von jedem Faß Wein, das Pr»'" Domdidier führen lassen, sind nicht mehr als zwei Kreuzer zu bezahlen. ^ zK Staatsarchiv Bern: Frciburgcrabschicdr B>>. 578. Conferenz der die Vogteien Bellen; :c. regierenden III Orte. An der Treib. 1705, 7. Januar. ll» Der Abschied fehlt. Das Wochenrathsprotokoll von Nidwalden hat darüber folgende Cintuul^^. schreibt diese Conferenz aus 1. wegen des immer wachsenden Schadens durch den Dragonat und de» ^ 2. weil einige Gemeinden ungleicher Meinung seien in Betreff der Ansäze, nach welchen die Ge Schuzbauten aufgebracht werden sollen; 3. zur Abstellung der gemeinschädlichen Jmpresa und ^ »ahme so großer Käufe; 4. zur endlichen Beilegung des Monticeller Grenzstreitcs; 3. behufs ' gegen gewisse Capitalien, Livello genannt, welche mit 12 bis 20 vom Hundert verzinst werden >»M ^ walden läßt den Tag durch Landammann Stultz und Landshauptmann Franz Achermann besuch'» ^ ihnen folgende Aufträge: 1. Wegen des Vorkaufs der Pferde soll ein Anzug geschehen, ob ni4st Januar 1705. 1207 von Uri bezogene Zoll am Platifer von diesen Pferde» auch zu Bellcnz erhoben werden soll. 2. In Sachen Streitigkeiten mit Bünden und in Betreff der Restitution der erlaufenen Koste» sollen die Beschuldigten iur Eingabe eines Cvntrafactums eingeladen werden. Laudcsarchi» Mdn-aldc». A. a. o. e»i.«». 574. gemeineidgmössische Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen und Biel. Baden. 1705», 2!>. Januar. Staatsarchiv Luccr». Abjchicdcband v. I7US, k<->. ». ^ sandte: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Statthalter. Bern. Graffcnried, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, alt-Vcnncr und des Raths. Luccrn. Rudolph Dürler, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Jost von Flcckcnstcin, Statthalter. (Wegen durch wurde der Schultheiß später durch Salzdircctor Lcodcgar Keller, und für das Neukirchcrgeschäft ^Nt»g Balthasar crsezt.) Uri. Joseph Anton Püntincr, alt-Landammann; Obcrstlicutcnant Jost alt-Sckclmcistcr und des Raths. Schwyz. Franz Lcodcgar Nideröst, alt-Landammann; ^ ^chorno, Statthalter. Unterwalden. Konrad von Flüe, Landammann von Obwaldcn; Joseph landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Ammann; Sebastian Joseph ^asc^' ^ Raths. Glarus. Kaspar Müller, Landammann; Johann Heinrich Zwicki, Statthalter. ' ^'Hantt Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Andreas Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr. Frciburg. von Lantcn genannt Heid, Ritter, Schultheiß; Johann Peter Castella, Sckclnicistcr. Johann Victor Bescnval, Ritter, Schultheiß; Johann Ludwig von Roll, Stadtvenncr. Schaff- ^llcr^^'^as Holländer, Bürgermeister; Johann Köchlin, Statthalter. Appenzell. Anton Maria Speck, v°» "'^^"'wann, von Jnncrrhodcn; Bartholome Sturzcncggcr, Landammann, von Außcrrhodcn. Abt wallen. Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcistcr; Freiherr Galt Anton von Thurn, Obcrvogt zu 'ühorn. Stadt St. Gallen. Anton Locher, Sckclnicistcr. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister. l>if verrichtetem eidgenössischem Gruß wird ein Schreiben der Stände des schwäbischen Kreises an ^^^nschaft verlesen, womit sie ihr Vorhaben anzeigen, auf jedes Fäßchcn tirolischcS und bayerisches Und von 2 Gl. und 30 Krzr., auf die Säke und Scheiben ein vcrhältnißmäßig gleiches Bctrcffniß des x.,,' ^ Wolle, Garn lind einige andere Waarcn auch etwas Weniges zu schlagen, thcils zu Dckung lür dj. ^vicgsschadcnS, thcilö zur Fortsczung des Krieges. Dieser Anzeige sind beigefügt eine Instruction ^dgc»vs"" ^'"^hincr und ein bezügliches Schreiben dcö kaiserlichen Gesandten. Dann werden die von Zürich in Ramcn an den schwäbischen Kreis, an den Bischof von Augsburg, an die obcröstcrrcichischc Sürsts Herzog von Würtcmberg und an den Bischof von Konstanz, an leztcre zwei als ausschreibende ^ Ev> ^"äbischrn Kreises abcrlasscncn Schreiben und endlich auch die eingegangenen Antworten des Bischofs ^'tusiv^ Kurfürstin von Bayern verlesen. In dem lcztcrn wird diese Auflage als gegen die RrichS- und die Eidgenossenschaft eingeladen, zur Abwendung derselben mit der Kurfürstin ^dq„„ ^ ^"chc zli machen. Statthalter Werdmüllcr von Zürich und Salzdircctor Keller von Luccrn berichten ' "^6 six ü» Namen sämmtlicher Orte mit dem kaiserlichen Gesandten verhandelten. Es wird beschlossen, 1208 Januar 1705, dicscm durch einen Ausschuß vorzustellen, wie beschwerlich und unerträglich diese Neuerung sei. Da aber b» Gesandte den Ausschuß wegen Unpäßlichkeit nicht anhören konnte, wird ihm die Beschwerde schriftlich cinger« Schwyz trägt nach dem Vorgang von 1692 und 1693 ans Repressalien an, wenn diese Auflage nicht bestes werde. Dem kaiserlichen Gesandten, welcher den Eidgenossen seiner Zeit den Sieg bei Schcllcnbcrg und Höchst die Wiedcrcrobcrung der Städte Landau und Ulm und den in Ungarn errungenen Sieg angezeigt hatte, »'" hicfür in einem zweiten Memorial gedankt, dem Kaiser Glük gewünscht, und diese Eingabe mit dem crM" Memorial ihm durch den Untcrvogt von Baden überreicht. Da inzwischen der französische Gesandte die durch Herrn St. Colombe hatte versichern lassen, sie mit dem nöthigen Salz aus Frankreich zu verseht sofern der Bezug desselben aus dem Reich beeinträchtigt würde, wird dieser Anlaß bcnuzt, um dem französt!^ Dolmetscher, Herrn Baron, zu Händen Herrn St. Colombe ein Memorial zu übergeben, worin Ausich^ nachgesucht wird, wie viel burgundischcs, lothringisches und Mccrsalz, wann und wie und zu welchem bezogen werden könnte. Am 4, Februar meldet der kaiserliche Gesandte in einem weitläufigen Actcnstüh^ hgbc vom Kaiser allcrneucstcns den Befehl erhalten, seine frühem Vorstellungen wegen Mißachtung Erbcinung zu wiederholen; schon früher habe er, der Gesandte, sich über den zu Solothurn Frankreich crla» Durchmarsch einiger hundert Mann nach Italien beschwert; die Eidgenossenschaft habe sich als Sa»»m l^ für die Rcichöfcindc hergegeben; der Beförderung der feindlichen Briefe habe man Vorschub geleistet» übergehe die Mitwirkung des zu Ulm verstorbenen General Zurlauben bei der Action zu Höchst unv in dem belagerten Landau gestandener schweizerischer Bataillone, die Erhaltung der Niederlande f»r Usurpator durch die gleichen Kriegsvölkcr, ungeachtet des Abschiedes vom 2. Juni 1690, ferner die TranSgrcssionen und die Mißachtung des ihm 1701 gemachten Versprechens der Neutralität der in 6 - ländische gcschiktcn Völker; er übergehe die geringe Beobachtung des gemäß der Erbcinung so theucr vcrjpn') treuen Aufsehens, welches nur in Worten bestanden habe, und ohne welche Thcilnahmlosigkcit die fl>» Parteien nicht mit Bctrctung des eidgenössischen Bodens in das Reich und die österreichischen . hätten eindringen können. Zwar lasse die Eidgenossenschaft in allen Schlüssen immer die unverbrüchliche ^ Haltung der Erbcinung einfließen; allein obschon man 1668 erklärt habe, das treue Aufsehen thätlichcr Hilfe zu bestehen, so gebe man der Erbcinung nunmehr immer eine gegcntheilige Allerdings haben einige Kantone seine Klagen über diese Auslegung und über die Tranögrcssioncn als erklärt und Abstellung der leztern versprochen; wenn dies auch noch nicht vollzogen worden sei, denselben doch eine bessere Zuneigung bewiesen und lasse sich Abhilfe hoffen; die gezwungene Auölcgu»st ^ welche man in der Folge, entgegen dem Abschied vom 14. November 1668 und den wegen Constanz Waldstädtcn 1688 gefaßten Beschlüssen, und entgegen den am 10. April 1691 und 31. Oktober gegebenen Zusagen der Erbcinung gegeben, werfe alle Verträge um und verunmöglichc namentlich die Erbcinung beabsichtigte Erhaltung der vorderöstcrreichischen Lande. Während die oben erwähnte» ^ beim Einbruch der Franzosen in's Reich in größter Gefahr gestanden, habe» sich die meisten Vollziehung der gegebenen Zusagen auf's heftigste widcrsczt und die langsame Vorsorge habe »»r ^ ^ gerichtet geschienen, den Verlust von Constanz zu befördern. Hierauf sei dieser Städte halber Schirmprojcct zu Stande gebracht worden, welches, wenn cö auch weit hinter den früher» Entschlaf ^ zurükgcbliebcn und fast nichtssagend gewesen sei, trvzdcm von einigen Orten noch nicht genehmigt ^ der Reservation verbunden worden sei, daß sie die bezüglichen Schritte nicht wegen der Erbcinung, ss'»^' ^ eigenen Landcsvertheidigung wegen unternehmen. So sei cS dahin gekommen, daß dem Kaisir Januar 1705, 1209 ^bkinung nur dic Lasten, den Kantonen aber die Vorthcilc bleiben. Schon oft habe er in seinen Mcmorialcn ^>>gt, wie unrecht es sei, daß sich die Orte zu eigenmächtigem Auslegern dcö mit Oesterreich habenden undnissts machen; so viel habe der Kaiser sich nicht angemaßt, sondern vielmehr dic schiedsrichterliche Ent- dung verlangt, um einmal bestimmt feststellen zu lassen, wozn künftig jeder Thcil verbunden sei. Dadurch ^'"tc die Erbcinung ein festes Band wahrer Freundschaft werden, während sie jczt eine Ursache beständigen ^Verständnisses sei. Ucbcr den Vorschlag einer solchen Entscheidung sei er nun volle zwei Jahre ohne ">vort geblieben, ja viele Kantone haben ihre Entschließungen über den vorjährigen Beschluß gegen ihr gasiges Versprechen noch nicht herausgegeben, was eine handgreifliche Mißachtung seines Vortrages sei. Wehe zwar, daß der Kaiser nicht gegen alle Kantone die gleiche Ursache zu Beschwerden habe, und daß 'le jewcilcn Proben ihres Gerechtigkeitssinnes an den Tag gelegt haben, wenn sie auch mit der Voll- noch i», Rükstandc seien. Aber immerhin gebe der Umstand, daß gewisse Orte bloß offene Fcind- zum Vorthcil der Univcrsalhcrrschaft Frankreichs unterlassen haben, Grund auch zu künftigem ^trauen. Am befremdendsten aber komme dein Kaiser vor, daß man sich der zur Erhaltung der geschwächten ci>u^"^ kurze Zeit im schwäbischen Kreise neu beschlossenen Auflage zu widcrsczcn gedenke und sie als k Acrlczuug der Erbcinung erkläre, während einige Kantone dem abtrünnigen Kurfürsten von Bayern bei ve>n Einfall m's Tirol sich um dortiges Salz empfohlen hatten, statt des schuldigen treuen Aufsehens zu eiiic"^ Nothfall müsse man sich selbst vor Andern helfen, und im Türkcnkricg 1561 haben die Orte ^ ^^chöhung auf fünfundzwanzig Jahre ohne Widerrede angenommen und 165^1 nach eben beendigtem Erb^" ^ Erhöhung zur Hälfte wieder auf zehn Jahre fortgesczt, während sie sich jczt auf die berufen, dic sie selbst so vielfältig vcrlczt haben. Ohne Rcciprocation sei kein Bündniß möglich; de'' ^ Kantone also dic Vorthcilc der Erbcinung vollkommen genießen, so müssen sie alle Bedingungen "Ufhisi" »füllen und den Kaiser in Allem klaglos stellen, damit nicht daS eine und andere von selbst vo» ^ Zollbefreiung bringe der Eidgenossenschaft gemäß amtlicher Erhebung einen jährlichen Vorthcil z>.. ». ^lbst die in seinem Dienste stehenden Osficicrc ihre Mantclsäkc und Felleisen verzollen müssen. " Au>«, . ...... . ... . ........ . . . Gl., während Frankreich von den Transitgütern und Lcbcnsmittclwaaren neue und harte Zölle b>c dcr"^" ^ Erbcinnng eingeführten Zollbefreiung übersteige denjenigen der französischen Pension, '^bnig „ach Belieben anstehen lasse und ohne Eingehung neuer Bedingungen nicht bezahle, so daß der ^ ^ 'vchr als vierzig zu fordern haben, wobei überdies zu bemerken sei, daß diese Pensionen ^ nachthcilig seien. Von der baölerischcn Fruchtspcrrc und der Forderung der Kopfsteuer von französischen Dicnsteir stehenden schweizerischen Truppen wolle er nicht reden, sondern nur ^ verächtlich dic französischen Gesandten die Eidgenossenschaft behandeln und wie wenig dic k« ^ ehalten werden. Schließlich erwarte er eine definitive Antwort und müsse darauf hinweisen, daß dicht ^""vung sei. wenn einige Gesandte nach Hause reisen, um Instruction zu verlangen. Wenn dies ^ ^ Auslegung der Erbcinung obwaltenden Anstände nicht durch ein Schiedsgericht z» . werden können, so müsse sich der Kaiser vorbehalten, mit einigen Kantonen ein engeres Vcrständniß Ork Erhaltung einzugehen. Dieses Memorial vcrsezt die Tagsazung in große Aufregung. Einige iiberbr'"^"' ^ zurükwciscn, andere den Obrigkeiten hcimschikcn, andere cö durch die Gesandten denselben " Bussen. Nachdem man sich endlich zu steifem Zusammenhalten geeinigt, wird beschlossen, dem ^halt " ^^vdtcn durch den Untcrvogt mündlich anzeigen zu lassen, das Memorial sei „wegen seiner ungute,, und scharfen Expressionen und Zulagen so empfindlich vorgefallen," daß sie bcmüssigt 152 1210 Januar 1705, seien, vorerst darüber allen Obrigkeiten Bericht zu erstatten und zu erwarten, wie sie es aufnehmen werden- I». Schwyz, Glaruö und Appenzell stellen instructionögcmäß das Begehren, der von dem Abt von St, Galten mit dem Kaiser errichtete Tractat solle aufgehoben werden, indem sonst die beiden erstem Orte dcS Beim wegen Bedenken machen müßten. Darauf stellen die Gesandten des Abtes das dringende Gesuch, es »löchnn nach lezter Erkanntniß die nöthigen Verfügungen getroffen werden, um das Mißverständniß zwischen dc» beiden Orten Schwyz und Glarus und dem Abt dermalen beizulegen, damit lcztcrer um so eher im Stande sei, jedem der Eidgenossenschaft zustoßenden widrigen Ereigniß besser zu begegnen. Dem Abt sei an der Erhaltung des Vertrauens der Orte ebenso viel gelegen, als diesen leztcrn an ihrem Begehren, v. Die ^ Orten bereits mitgctheiltc Anzeige des französischen Gesandten, daß er vom König mit dem Ritterorden hl. Geistes beehrt worden sei, wird mit einer gebührenden Gratulation zu crwicdern beschlossen, ^ Bischof von Constanz und der Herzog von Würtcmbcrg, als ausschreibende Fürsten des schwäbischen Krcyu, erwicdern unterm 18. Januar auf das von Zürich aus an sie erlassene Schreiben, bei Ankunft des lest"» habe sich die Krcisvcrsammlung in Eßlingen bereits aufgelöst gehabt, und habe daher an der Auflage ' Salz und einige andere Waarcn bis zu einer neuen Versammlung nichts mehr geändert werden könne» i hoffen jedoch, die Eidgenossen werden diese Verfügung nicht als eine so große Beschwerde oder als h> Behandlung ansehen, indem sie nur auf Salz und einige andere Waarcn und nur auf die Zeit des eingeführt sei, und namentlich den Fruchthandcl aus Rüksichtcn für die eidgenössische Nachbarschaft beschlage. Darauf wird am 6. Hornung erwiedert, die fragliche Auflage widerstreite der Erbcinnng, Vertrag von 1654, dem zu Basel mit dem Kaiser Maximilian gemachten Tractat und dem mit 1499 geschlossenen Frieden; die Eidgenossen können und werden sich zu der Neuerung nicht verstehe», äußersten Fall möchte daher diese Neuerung wenigstens bis zur Wiedcrbesammlung dcS schwäbische» ^ suspcudirt werden. Gleichzeitig wird die Kurfürstin von Bayern ersucht, zur Abwendung dieser beschwer Auflage alle möglichen Schritte zu thun. «. Der Markgraf von Badcn-Durlach bittet abermals »»' Empfehlung an den französischen Gesandten, daß er mit Contributioncn und außerordentlichen ^ möglichst verschont werde. Diesem Gesuche wird entsprochen und davon dem Markgrafen Mittheilung zugleich mit der an ihn, als Fürsten des schwäbischen Kreises, gerichteten Bitte, sich möglichst für vre schaffung des neuen Jmposts zu verwenden, f. Als in Betreff der zwei in österreichischen Diensten schweizerischen Regimenter ein Ausschuß an den kaiserlichen Gesandten abgeordnet wurde, ließ sich , anläßlich folgendcrmassen vernehmen: Der schwäbische Jmpost sei wegen höchster Roth und fast beschlossen worden, er werde aber nicht lange dauern; er, der Gesandte, habe zwar auf Ansuchen der T>ep" ^ von Zürich und Luccrn nach Wien geschrieben, aber vom Kaiser den wiederholten Befehl erhalten, wie er dem Schreiben vorgelesen, auf diesem Jmpost zu verharren und die Orte zu dessen Entrichtung zu bw"" wenn die Noth aufhöre, soll derselbe wieder abgeschafft werden. Nach dieser Relation wird ncuerdiuö^^ Ausschuß an den Gesandten gcschikt, um ihm zu eröffnen, daß man nun einmal instruirt sei, de» nicht anzunehmen; da man den krcisauSschrcibcnden Fürsten eine Antwort schuldig sei, so werde der b G ^ ersucht, eine solche zu empfehlen. Hierauf hat sich dieser über den Jmpost selbst wie früher Schreiben erklärt er empfehlen zu wollen, bemerkt aber, daß er beim Kaiser damit wahrscheinlich übel a»5^^^ werde. Demnach werden die Schreiben überlassen. Schließlich bittet der Gesandte, die Tagsazu»Ü ihm dermalen über seine vielfältigen Klagen eine gebührende Antwort geben, zx. Die Gesandten dG ^ . von St. Gallen verdanken den unbctheiligten Orten die Zusainmcnbcrufung dieser Tagsazung u»b ^ Januar 1705. 1211 ^ Würden es für bloßen Zeitverlust halten, über das Verhältnis! dcö ToggcnburgcrgcschäftcS noch umständlich W reden. Da die unbcthciligten Orte schon voriges Jahr gutgefundcn, Schwyz und GlaruS sollen sich klären, ob, wo und wie sie daö Recht bestehen wollen, werden sie nun hoffentlich ihre Erklärung abgeben; den entgcgcngeseztcn Fall ersuche der Abt die unbcthciligten Orte inständig, ihm das unparteiische eidgc- 'wssischc Recht angcdcihcn zu lassen, weil die wachsende und gefährliche Verwirrung im Toggcnburg rasche vaiidanlegung nöthig mache. Hierauf wird ein Schreiben von Schultheiß, Ammann und gemeinen Landen im Toggcnburg vom 29. Dcccmbcr 1704 verlesen, worin sie für die Ermahnung vom 27. Juli danken, "'c! aber bemerken, man werde sie hoffentlich nicht für solche Leute ansehen, welche dem Abt oder Jemand "Uders die rechtmäßigen Pflichten verweigern. Sic versichern demnach, daß sie dem Abt Alles erstatten wollen, ^"6 sie ih,„ schuldig seien, wie sie solches schon dessen Gesandten zugesagt haben. Die Orte werden aber ^u, daß die Toggcnburgcr mit Schwyz und GlaruS eidlich verbunden und mit ihnen aus eigenem Antrieb Landrecht eingegangen und hicmit ein „bundmäßig Völklcin" seien. Sie bitten daher, sie bei diesen zwei Letten, die ihnen über Alles gehen, zu schüzcn. Wenn Jemand an sie eine billige Ansprache mache, so sie bereit, vor dem compctcnten Richter zu antworten, welcher eben durch den Landcscid und das erwähnte u recht bestimmt werde. Nach Anhörung dieses Schreibens verlangen und erhalten die Gesandten von su ^nst, um sich mit denen von GlaruS zu besprechen, worauf sie dann in der Sizung eröffnen, Linien sich fxine Autwort einlassen, es sei denn auch Herr Landvogt Stadler, als dritter Gesandter, Agen. Sie haben deshalb an die Obrigkeit geschrieben und erwarten dessen Ankunft stündlich oder aber ' ^e Verhaltsbcfchle. Es wird nun daö Geschäft einstweilen eingestellt. Sobald aber Herr Stadler war, eröffnen Schwyz und GlaruS, daß sie sich über des Abtes Begehren um Angcdeihung des ^»össischcn Rechtes nicht wenig verwundern und bemüßigt seien, ihre dagegen laufende Bcfugniß nachzu- La obwaltende Streit berühre nicht bloß die den beiden Orten mit Eid und Landrccht zugethancn ^ Toggcnburgs, sondern als einzigen Streitgegenstand das vom Abt angefochtene Toggcnburgcr ^ ^cht, welches nicht mit dem Abt, als toggcnburgischcm Landcsherrn, sondern mit den Landlcutcn im Egenburg selbst kraft habender Gewalt aufgerichtet und beschworen worden sei, so daß dieselben sclbstständig an el " contrahirt haben. Sic widersprechen aber auch daö Contrahirtc nicht, sondern bitten ^ Amtlich dessen Aufrcchthaltung. Daraus gehe klar hervor, daß die beiden Orte diesfalls mit "Uders zu thun haben können, als mit den Toggcnburgcrn. Wenn aber auch der Abt bei dem ^ ^chte »litcontrahirt hätte, so glaubten die beiden Orte auch dann noch dem Abt nicht zu Rechten stehen öfftäb^^ Landrccht eine transigirtc und unter den Kontrahenten judicirte und durch viele Acte Verl ^ sei. Sic geben sämmtlichcn Orten zu bedenken, daß Leute, welche sich mit einem Orte und eidlich gelobt haben, diesem Orte gehorsam und dessen Landleutc zu sein, gewiß auch dieses Tuzc» ^^"uchen und Recht unterworfen seien. Gleichwie nun kein mit solchem Eid verbundener Landmann barst "udern Landmann außer dem vcrlandrechtctcn Orte oder dessen verordneter Obrigkeit Recht suchen Du ^ Raupten die beiden Orte, daß die Toggcnburgcr ihnen gleichen Gehorsam zu leisten schuldig seien. b„r^r y ^ ^ ^ ^ ^ Eigenschaft als Landesherr, solche dem Toggcn- zuwiderlaufende Propositioncn und Gesuche stelle, so anerbieten sie sich, wie früher schon, in Niies ^ ^bt habenden Burg- und Landrcchtcs, zwar nicht aus Schuldigkeit, sondern zur Verhütung °Ncn ^"^"stücn Streites, ihre Documcntc um daö in Streit gezogene Landrccht den unbcthciligten Schirm- ""ch und Lucern vertraulich aufzuweisen, in der Hoffnung, sie werden den Abt von Krieg und 1212 Januar 1705. unbilligem Streit abzumahnen wissen. Darauf wird den Gesandten des Abtes mitgctheilt, Schwpz u"d Glarus betrachten den waltenden Streit als res juäieata und behaupten in Streitigkeiten zwischen Toggcnburg und dem Abt Richter zu sein, weil die Toggenburgcr ihre Landlcutc seien und keinem andern Richter u>ü^ worfcn sein können; die beiden Orte hätten sich aber hierüber nur pro inkormationo vernehmen lassen. A'ach einiger Bedenkzeit antworten die äbtischcn Gesandten hierüber Folgendes: l. Daß das gegenwärtige Geschäst eine abgcurtheiltc Sache sei, werde insoweit zugegeben, als das fragliche Landrccht allerdings als res trän'' acta et guäicaba anzusehen sei, mit dem Vorbehalt jedoch, daß die Gültigkeit desselben von der Landes Herrlichkeit abHange. Da diese aber täglich und schon seit Langem umgangen und beeinträchtigt werde, jo s" das Gotteshaus St. Gallen gcnvthigt, hierüber das unparteiische Recht anzurufen. Das Landrccht werde aber auch nur mit der Reservation zugestanden, daß es jewcilcn der Bestätigung des LandcShcrrn, der Hcrre» von Raron und nachher des AbteS von St. Gallen, bedurft habe, und daher um so weniger zur linker grabung der landesherrlichen Autorität bcnuzt werden könne. Als res zuäieata können ferner folgende Frag"' nicht angesehen werden: Ob das fragliche Landrccht, welches über Menschengedenken niemals beschworen word">, wieder beschworen werden könne; ob, im Bejahungsfälle, die Beschwörung an einer Landsgcmcindc staatthast s"' da das Landrccht selbst nur eine solche „durch Boten oder Briefe" vorsehe, und auf welche Gegenden des Togg"' burgs sich dieses Landrccht ausdehne. 2. Daß daö Gotteshaus St. Gallen in vorkommenden Streitigkeiten den Toggcnburgern Schwyz und Glarus als Richter anzuerkennen habe, werde laut dem Landrccht dcö Abtcö Ulrich von 1469 zugegeben; wenn aber, wie gegenwärtig, beide Kantone mit den Toggcnburgern gemeinst"^ Sache wider den LandcShcrrn machen, oder wenn Rechte angetastet werden, welche im Landrccht von deutlich vorbehalten worden, können die beiden Orte, als in eigener Sache, nicht Richter sein. Als Bclsp^ hicfür können angeführt werden das ergangene Recht zu Luccrn 1437, zu Bern 1463, zu Rappcrswyl t4 , vor den Freiherren von Sax 1517, vor gleichen Säzcn 1577, ferner was sich 1480 und 1532 crcig hatte. 3. Der Abt sei allerdings Landmann und die Toggenburgcr Landlcutc beider Orte und stehen »> deren Schirm; daß sie aber obrigkeitliche Gewalt über den Abt oder seine Untcrthancn haben, werde an kräftigste widersprochen, weil es dem Kaufbrief und dem Landrccht, worin die hohe und niedere Jurisdw klar vorbehalten sei, schnurgerade widerstreite; verwunderlich sei denn, daß der Landesherr, als Landwa - keinen andern Richter als die beiden Orte sollte anrufen dürfen, da doch der ebenfalls vcrlandrcchtctc von Raron eben um dieses Landrcchtcö willen vor einem andern Richter, als den beiden Orten, gcst"' sei. Man werde doch den Schirm nicht in eine Herrschaft umwandeln wollen, indem das Aufrcchthaltung und nicht zur Untergrabung der Landcöherrlichkcit des Abtes errichtet worden sei- Borschlag, die Sache pro inlarmationo den Ständen Zürich und Luccrn vorzutragen, können sie auS vor- derer holt angegebenen Gründen nicht annehmen, und besonders deswegen, weil die beiden Orte dem Llbt solche Verpflichtung auflegen wollen. Ein solcher Versuch wäre aber völlig unnüz, besonders wen» du schlagenden Orte nicht zu gütlicher oder rechtlicher Austragung der Sache instruirt seien. Ein viel grr^ ^ Weg wäre, wenn der Streit den beiden vorgeschlagenen Orten, oder einer gcsammten Eidgcnosscttsch^^ gütlichem oder rechtlichem Spruch überlassen würde, da jeder Versuch einer gütlichen Ausgleichung u»trr ^ Parteien selbst mißlungen sei. Nun sei aber gegenwärtige Tagsazung laut früher», Beschluß zu dr>» ausgeschrieben worden, damit die Parteien mit gehöriger Instruction behufs der Jntcrposition gemeiner^ ' nosscnschaft erscheinen, nachdem sie seiner Zeit er»,ahnt worden waren, inzwischen den Stand des ^ unverändert zu erhalten. Da in lcztercr Beziehung gerade das Gcgentheil geschehen, und weitere Januar 1705. 1213 sei, so bitte der Abt auf's inständigste um daö eidgenössische Recht. Nachdem diese Antwort den c>dcn Orten Schwyz und GlaruS und deren Replik den Gesandten des Abtes mitgcthcilt worden war, erklären nochmals, daß sie gegen jedes Verfahren vor den Orten Zürich und Luccrn protcstircn, dagegen erbötig vor gcsammten nnbetheiligtcn Orten, oder vor den vier Orten Zürich, Luccrn, Bern und Solothurn ^ Streit gütlich zu verhandeln. Wenn dieses aber nicht stattfinden möge, so müssen sie um so-dringender eidgenössischen Recht verharren. Schwyz und Glaruö, denen diese Erklärung mitgethcilt wird, Liedern, sie können nach ihrer Instruction weder die gcsammten noch die bezeichneten vier Orte in der "che gütlich handeln lassen. In Anbetracht, daß dieses Geschäft immer schwieriger wird und sich zu einer .„k rcmität neigt, werden Schwyz und Glaruö mit Zuschrift vom 12. Februar gebeten, den Streit entweder "Nnitlichcn nnbetheiligtcn Orten oder einer mindern von ihnen selbst oder von den erstem zu bezeichnenden Zahl derselben zu gütlicher Handlung zu übertragen. Wenn aber keiner dieser Vorschläge angenommen . / ^ wolle, so werde zu bedenken gegeben, ob der Recht begehrende Thcil recht- und hilflos gelassen werden lc. Inzwischen sollen die beiden Orte den Status quo unverändert lassen und ihre Erklärung längstens " der ersten Woche des Monats März an Zürich abgeben. Gleichzeitig wird den Toggcnburgcrn ihr cigcn- ' )ügcs „nd der Ermahnung vom 27. Juli 17t)4 widersprechendes Vorgehen schriftlich verwiesen, und ^ dringend empfohlen, dem Abt und seinen Beamten, als ihren natürlichen Obern, Ehre und Gehorsam erweisen und sich vor aller Neuerung und Eigenmächtigkeit zu hüten. Die Mehrzahl der Orte stimmt >>»d^' ^ ^ Mahnschreiben an Schwyz und Glaruö auch von den zugewandten Orten Stadt St. Gallen bei ^verschrieben werden; die Gesandten von Uri, Schwyz, Untcrwalden und Zug lassen es diesfalls w Bünden und Verträgen bewenden. Als hierauf der Abschied abgelesen worden, eröffnen die des Abtes, weil sie die Replik von Schwyz und Glarus noch nicht erhalten haben, wollen sie slch^ """^Men, was dem Gotteshaus gedeihlich, das Nachthciligc aber in bester Form widersprechen und kiiic Gegcncrwicdernng vorbehalten. Schwyz und GlaruS protcstircn gegen die Zulassung der vorbchaltcncn entgegen wird aber beschlossen, daß die erwähnte Replik den Gesandten des Abtes schriftlich Ha»d freigestellt werde, eine allfällige Gcgcncrwicdcrung Zürich oder der Kanzlei Baden zu ^ der Orte einzugeben. I». Bern erinnert für sich und im Namen der übrigen beteiligten Orte, daß Reg.» Obersten und Hauptlcutcn der zwei in österreichischen Diensten stehenden schweizerischen weg ^iscrlichc kguiiciuer ^ des "bcr bAesandtcn bewilligt wurde, welche jedoch wegen der gegebenen Vertröstung unterblieben war. Weil ^ wegen Entrichtung des Soldes Anweisung eines sichern Fonds für regelmäßige Bezahlung und bcs Preises und der Vermehrung des Commisbrodcs eine Gesandtschaft in ihren Kosten an den "es m nicht nur nicht bezahlt, sondern immer gestiegen sei, und man wegen des Ungewissen Preises ^iscrl zur Abrechnung kommen könne, so ersuche man die nnbetheiligtcn Orte, diesen Anstand dem w>z»/ Gesandten durch ein Memorial vorzustellen und durch einen Ausschuß eine mündliche Empfehlung Aus >4^ Diesem Gesuche wird, obschon die unbethciligtcn Orte nicht instruirt sind, entsprochen und der o»t>v^ ^ Herren der unbethciligtcn und sechs der beteiligten Orte gebildet. Diesem Ausschuß ivül ^ Gesandte, die zwei Regimenter haben zu seinem Bedauern deswegen nicht bezahlt werden können, daß ww schwäbische Kreis, sondern auch viele österreichische Orte dermasscn ruinirt worden seien, a»f P, Auflagen noch Contributionen bezahlen können. Daher habe man den Fond der Bezahlung ^l>. ^ Österreich verlegen müssen, welches aber seine Anlagen nur quartalweise zu bezahlen pflege; cS zur Abzahlung der Rcstanz zweier Quartale; nachher werde die Bezahlung regelmäßig quartal- 1214 Januar I7V5. weift erfolgen. Was das Brod betreffe, wolle er, wenn ihm durch Attcstationen nachgewiesen werde, daß cs den Soldaten höher als im laufenden Preise angerechnet werde, an gehörigen Ort schreiben, damit Abhilft geschaffen werde. Dieser Bericht des Ausschusses wird von den beteiligten Orten in den Abschied gcnc»»»»" I. Wie Zürich und Schaffhauscn berichten, haben ihnen die Hofkammcrräthe zu Innsbruck ein kaiserlich^ Patent zum Anschlagen und Publiciren übersendet, wodurch die österreichischen Lehcnlcute aufgefordert werde»/ innerhalb sechs Wochen den vierten Theil des jährlichen Einkommens bei Strafe des dreifachen Betrags Z" bezahlen, mit der fernem Androhung, daß unrichtige Angabe des jährlichen Einkommens mit dem Dreifache bestraft werde. Die Publikation sei bisher unterlassen worden. Zürich besonders erklärt, es habe keine ftl^ Lehen, wohl aber Stein am Rhein; jedoch habe es einige Dorfschaftcn auf dem Rafzcrfcld vou der Grafschaft Sulz zu Lehen und vom Kaiser zu Aftcrlchen. Schaffhauscn eröffnet, daß es eigentlich nicht wisse, was st" Lehen der dortige Stand habe, mit Ausnahme der dem Haus Oesterreich gehörigen Fischcnz zu Laufen; da»" haben auch einige Bürger Lehen. In der Bcrathung hierüber wird gefunden, man sei von den in der gcnosscnschaft liegenden Lehen laut dem Friedensschluß von Münster nichts schuldig, weil die Eidgcnosftnsch^ dadurch von allen Reichs- und auswärtigen Lasten befreit worden sei; was aber die im Reich »der »' Oesterreich gelegenen Lehen betreffe, werde man sich der Leistung schwerlich erwehren können. It. Appc"^ kommt wieder auf den zwischen ihm und dem Abt von St. Gallen waltenden Zollstreit zurük und verlang daß in Gcmäßhcit früherer Abschiede der Abt angewiesen werde, seine Säze zu bezeichnen, damit die Sag> einmal ausgetragen werden könne. Freiherr von Thum entschuldigt sich, der Abt habe die dahcrigc Jnsinuatw" so spät erhalten, daß es ihm nicht möglich gewesen sei, seine Säze zu bezeichnen. Man solle aber nur o und Ort des RechtstageS fcstftzcn, für welchen dann der Abt seine Dcputirten verordnen werde. Schwbi und Glarus behalten sich, soweit es sich um die Zölle zu Wildhaus und im Hummclwald handle, ihr richtem ) Amt vor. Die Gesandten des Abtes crwiedem darauf, sowie der Abt sich nicht beschwert hätte, vor dicft^ beiden Orten zu Recht zu stehen, wenn Appenzell ihn dahin vorgeladen hätte, so werden sich ^ genannten Orte nicht zu beschweren haben, wenn er Appenzclls Ladung vor andere Orte folge. Es wird ^ es haben Appenzell und der Abt drei Tage vor der nächsten Tagsazung in Baden zu erscheinen, Streit auszutragen. I. Lucern schildert, wie ganz Europa in Kricgsflammcn stehe und im Blut Venedig, welches die Neutralität erklärt habe, werde davon nicht wenig betroffen. Gott wisse, wie langc Eidgenossenschaft noch verschont bleiben werde. Kaum finde man noch eine Macht, die zum Frieden ra ^ könnte, weil fast alle im Krieg verwikclt seien, oder wegen Unterschicds der Religion sich nicht bei Parteien insinuircn könnten. Einige Orte hatten seiner Zeit angcrathcn, an der Friedensverhandlung Ryöwik teilzunehmen, was aber der damaligen Situation und der Entlegenheit des Ortcö wegen unter»» ^ war. Da aber die Vorsehung sich oft schwacher Werkzeuge bediene und die kriegführenden Parteien, , Eidgenossenschaft, verschiedener Religion seien, so lasse sich fragen, ob diese nicht in der Lage wäre, bei den Mächten zum Zwck der Anbahnung von Friedcnsuntcrhandlungcn einen Versuch zu machen. Es wäre ^ nach der Ansicht ihrer Obrigkeit ein Gott gefälliges Werk, ohne Gefahr, aber der Ehre und dem Jnlcrcsft Eidgenossenschaft sehr zuträglich. Die Bünde und Tractatc mit den Mächten seien mehr oder minder . die Freiheiten und Privilegien zcrstümpelt, mit Zöllen und Neuerungen beschwert. Wenn diese weitem Erfolg hätte, würde sich von selbst Gelegenheit darbieten, die eidgenössischen Interessen zu rcinU'^^ und vermittelst der dadurch begründeten Einigkeit auch die unter den Orten schwebenden Mißhelligkcltft" ^ leichter zu beseitigen. Die Unterhaltung einer Gesandtschaft an einem solchen FriedcnScongrcß würdc Januar 1703. 1215 ngcne» Lande weniger kosten, als auswärts. Dabei soll man nicht vergessen, daß die vielen Tagsazungcn ' ^rcnzbesczungcn weit mehr Geld kosten, daß der gcmcine Mann des Krieges wegen Alles theurcr p n '"üssc, und daß die in den Diensten der kriegführenden Mächte stehenden eidgenössischen Völker ihr n wisezen und, wie zu Kaiserswerth, einander selbst aufreiben. Dieser Vortrag wird Luccrn verdankt und ^ Wichtigkeit wegen zu weiterer Erwägung der Obrigkeiten und zur Jnstructionscrthcilung auf nächste h zung üi den Abschied genommen, i». Es wird erinnert, daß der vom Abt von St. Gallen mit dem Abt üeschlossenc Bund nicht bloß von den Orten als nichtig erklärt, sondern auch dessen Aufhebung vom des besprochen worden sei. Auf die Anfrage, ob dem Folge geleistet worden sei, geben die Gesandten ^ folgende schriftliche Erklärung ab: Soweit der Tractat mit Oesterreich dem Burg- und Landrccht Tra Toggenburg vcrlandrcchtctcn zwei Orten oder gemeiner Eidgenossenschaft Bünden und Wenwärtig oder künftig in irgend einer Weise nachthcilig sei, werde derselbe hicmit todt, null und l>csst ^ ^r Abt sei bereit, in diesem Sinne einen Revers auszustellen und von Dccan und Consent ^ kasscn. Nach dieser Erklärung drükcn alle Orte ihr Bedauern aus, daß jener Tractat je errichtet bj, oassirt sei. Da aber Zürich, Bern, Basel, Frciburg, Solothurn, Stadt St. Gallen und Biel »»d ^ instruirt sind, so nehmen sie den Gegenstand in den Abschied. Luecrn, Uri, Untcrwaldcn, Zug zcll ^^^^k)auftn lassen es beim lcztjährigcn Jahrrcchnungöabschied bewenden. Schwyz, Glarus und Appcn- instructionsgcmäß, daß dieser Vertrag annullirt werde; sofern dieses nicht geschehe, können sie der Gesandten des Abtes den Bcistz nicht mehr gestatten. ». Unter Berufung auf die Verhandlung hält im September vorigen Jahrs eröffnen die katholischen das Thurgau mitrcgierenden Orte, sie diss/-^" Obrigkeiten über den Vortrag Zürichs wegen des Neukirchcrgcschäftcs Bericht erstattet, woraus bxj ^ veranlaßt gefunden, eine ausführliche Gcgcnantwort abzufassen, welche verlesen und dem Abschied Greste Ikarus erklärt laut Instruction, zu allen Mitteln Hand zu bieten, die zur Beilegung des seine» können, jedoch init Vorbehalt seiner MitrcgicrungSrcchtc. Zürich wiederholt im Wesentlichen der Vortrag und bemerkt, daß der Abt von St. Gallen in seiner Replik wider das Contramanifcst ^lid ^ ^ ^ Appenzell selbst einen Unterschied zwischen seinen eigenen und seinen thurgauischcn Marchbricf von 1501 beweise klar, daß die zum hl. Kreuz jcwcilcn zum Thurgau worden seien. Aus dem Brcingartcr Abschied von 1652 gehe ebenfalls hervor, daß das damalige fssc» . '"k>niß nicht darüber gewaltet habe, ob diese st. gallischen Untcrthaucn dem Landfrieden unterworfen darüber, ob die Frevel gegen den Landfrieden dem Strafrcchtc des Abtes oder der regierenden ^l>e»'s^^!M; folcstH seien diese Leute jcwcilcn als des Landfriedens genößig betrachtet worden. Demgemäß b>c»st ^ ^vaft des Fraucnfcldcr Abschieds von 1651 das Privilegium, den nächstgclegcncn Gottcs- iir besuch^ Recht, das sie bereits über hundertunddrci Jahre ausgeübt haben. Dem Landvogt stehe slichx . fachen nicht zu, ein Urthcil zu fällen; darüber, sowie über die Frage, ob ein Streit eine ReligionS- nach dem Vertrag von 1632 und dem Friedensschluß von 1656 das eidgenössische Recht welches Zürich nochmals bitte. Die mitrcgicrcndcn katholischen Orte entgegnen, der Abt von ^re v ^ üi der angeführten Replik wohl einen Unterschied zwischen einer Herrschaft, die er wenige u»d ^ käuflich erworben, und denjenigen thurgauischcn Herrschaften, die er schon viele Jahre besessen ^>r>»vr/^ welcher neun Jahre, bevor das Thurgau an die regierenden Orte gekommen, mit den IV hohe» baö Burg- und Landrccht geschlossen worden sei. In den alten Herrschaften stehen dem Abt alle '"edern Gerichte zu, außer einigen spccificirten Malcfizfällcn, welche, wenn sie der Abt also erfinde, 1216 Januar 1705. dcm Landvogt im Thurgau überantwortet werden, aber keineswegs in Ansehung des BcgchungöortcS, sondcr» der That selbst. Weder den VII regierenden, noch den Malefizortcn stehen in den st. gallischen Landen Gc und Verbot zu, und der Marchbricf von 1501 sei kein Landmarch-, sondern ein Malcsizmarchbricf. ^ eigentliche Landmarchbricf zeige klar, daß das hl. Kreuz in den Landen des Abtes und nicht im TlM»" liege. Die Leute zum hl. Kreuz huldigen dcm Abt und schworen dcm Decan und Capitcl, und die lcutc der IV Schirmorte zu Wyl beziehen von denselben, Malcfizsachcn ausgenommen, den halben Thcil Bußen, die andere Hälfte der Abt. Der Brcmgartcr Abschied vom Octobcr 1652 sei übrigens keine Entscheids sondern eine gütliche Handlung, welche auf des Abtes Entgegenkommen beruhe. Es sei daher nicht bewiese»' daß die Leute vom hl. Kreuz unter der Herrschaft der das Thurgau regierenden Orte stehen, und deswege' komme ihnen auch das Privilegium der Bcsuchung des nächst gelegenen Gottesdienstes nicht zu, denn auch das Bcgräbniß in Ncukirch nie erhalten haben. Bezüglich der Natur des Geschäftes handle cs nicht um die Ucbung der Religion, sondern nur um die Frage, ob die vom hl. Kreuz zu Ncukirch, einem fremdeir Ort, ohne Wissen und Willen dcö Landesherr» einen bcsondcrn Gottesdienst einführen Zürich verdankt hierauf die Bemühung der unbcthciligten Orte und bedauert, daß das Geschäft nicht habe Güte beigelegt werden können. Es richtet daher an dieselben das Gesuch, auf nächste Tagsazung so ^ ^ zu erscheinen, daß das eidgenössische Recht walten könne. Wenn die mitregicrendcn katholischen Orte sich ^ zur Güte noch zum Recht verstehen, so verwahre es sich vor allen Folgen, und wenn der Status ^ verändert werden wollte, so müßte es Gewalt mit Gewalt abtreiben. Die beteiligten katholische crwiedcrn, sie werden Zürichs Antwort ihren Obern mittheilcn und diesen überlassen, wie sie dieselbe ausne werden. Sic gedenken zu keinen Anständen Anlaß zu geben; sofern aber von der Gegenpartei solches müßten sie sich zum Voraus vor den Folgen verwahren. Das eidgenössische Recht aber können sic erwähnten Gründen nicht zugeben. Von den unbctheiligtcn Orten wird nun in offener Sizung daS Bedauern ausgesprochen, daß diese Tagsazung für das obschwcbcndc Geschäft wieder unfruchtbar abgc ^ ^ sei. Die Eidgenossenschaft habe so viele Kosten gehabt, den Krieg von ihren Grenzen fern zu nun scheine er im Vatcrlande selbst entstehen zu wollen. In heutiger Tagsazung habe man wohl»"" ^ Gedanken eröffnet, wie unter den fremden Mächten der Friede vermittelt werden könnte; ob es »W ^ nothwendiger und ersprießlicher sei, zuerst alle Zwistigkcitcn unter den Orten selbst zu heben zu l»chc»' ^ den fremden Mächten ein gutes Beispiel zu geben und den beabsichtigten Eröffnungen an dieselben so bessere Aufnahme zu sichern. Daher werden sic bei der nächsten Tagsazung wieder Hand an lege», und bitten die beteiligten Orte, ihren Obern Alles getreulich zu berichten, die Sache mehr zu ^ ^ als zu verbittern, das nächste Mal nicht mit so beschränkten Instructionen zu erscheinen, und iuzwilchc»'^ im Statu quo zu belassen. Leztcrcs wird von beiden Parteien angelobt und den unbethciligtcn Bemühung nochmals verdankt. «—i». (S. u. d. Vogt.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. M. (Die kathol. Thurgau mitreg. Orte.) In der Voraussicht, daß Zürich, weil im Bcstz, des schäfts wegen keine Anregung machen werde, zumal die schriftliche Antwort auf den von ihm auf sazung gehaltenen Vortrag wegen noch nicht von allen katholischen Orten eingegangener Zustimmung nicht hat mitgetheilt werden können, wird beschlossen, die abgefaßte Widerlegung sammt den Originalactcu Januar 17V5. 1217 ^ Session der unbcthciligtcn Orte vor Augen zu legen und es von der Unbegründetheit seiner Prätcnsion "^erzeugen zu suchen und, sofern dicö nicht gelinge, diese Ucbcrzcugung den übrigen Orten beizubringen, ^^llc katholischen Orte und der Abt von St. Gallen.) Die V katholischen das Thurgau »ütrcgierendcn ^ wci>cn darauf hin, Zürich habe in seinem früher» Vortrag behauptet, daß die vom hl. Kreuz den daö .. Agierenden Orten unterworfen und des Landfriedens gcnössig seien. DaS Gcgcnthcil hicvon zeige ^ aber aus ihrer schriftlichen Widerlegung, welche nun, wie Einiges aus den Originalactc», verlesen wird, k-m"" sie das Gesuch, man wolle sie bei ihrer gerechten Sache beschirmen. Die unbcthciligten äußern hierauf, daß sie die angehörte-Synopsis klar und wohlbcgründet finden; Solothurn Andere bemerkt, cö habe an dem Recht der V Orte nie gezweifelt. Alle Orte geben diesen auch die daß sie ihnen Alles zu erstatten bereit seien, was die eidgenössischen Bünde und Tractatc war"" Katholisch Glarus spricht sich dahin aus, seine Obern haben keine „bösen Gedanken;" es sei ^^""utlich in einem beschränkten Stand, glaube aber, darin den katholischen Orten mehr dienen zu als wenn es sich zu denselben stellte. Was sich weiter ereignete, da die unbctheiligtcn Orte ihre kö»>, ^ MMgc machten, wissen thcils die Gesandten zu sagen, thcils weist es der gemeine Abschied. » u. v. Ges, > ^ ^lss.) (Die mit Spanien verbündeten Orte Luccrn, Uri, Schwyz und Zug.) Der spanische Atad ^ das schriftliche Gesuch, daß dem Herrn Jakob Franz Andriani, schweizerischem Residenten zu bx.- ' bcr Titel eines außerordentlichen Gesandten crthcilt werden möchte, indem dieses dem König zu Vergnügen gereichen würde. Dieses Gesuch wird nä rekorcmclum in den Abschied genommen. Man sche auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten.- Art. 20g. Kriegs- ». Militärsachen Baden. Art. 342. Handels- n. Verkehrswesen. v. Art. 40g. Kirchliches, Glanbenss.. Geistliche. iisti» Lauis. t. «I- „ 472. LvcaleS (Zurzach). veeiaintcr. Art. lS2. Handel n. Verkehr. «». Art. 280. Beziehungen z. Bischof v. Como. 575. ^ «d ^^beilz der evangelischeil Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Tagsazung zu Baden. 1705, 20. Januar. »»aatdarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 80, t°>. ,24. ^ s Hcin. ^^^' Die glcichcn wie auf dcr Tagsazung; für evangelisch Glarus Statthalter Johann Zwickj. ii, wiederholtes Ansuchen dcö AbtcS von St. Gallen um Angcdcihung des eidgenössischen Rechtes »w ^ /""»er mehr sich vcrwikclndcn Toggenburgcrgcschäft, uild wegen Erkennung eines JmpostS auf Salz )i> ^ andere Waarcn von Seite des schwäbischen KrciscS ist die Tagsazung zusammcnberufcn worden, w» ^^.^^"^iischcn Eonfcrcnz werden die Schreiben dcS schwäbischen KrcisconvcntS zu Eßlingen, des Bischofs bvstg ^s Herzogs von Würtembcrg und des kaiserlichen Gesandten in Betreff dcS erwähnten Jm- bej», f.. Darauf erstattet Zürich Bericht über die gemeinsam mit Luccrn in eidgenössischem Namen l lchcn Gesandten diesfalls gcthancn Schritte. In dcr Berathung hierüber lvird gutgcfunden, gegen t53 1218 Januar 1705. diese höchst nachtheilige und der Erbeinung widersprechende Auflage beim kaiserlichen Gesandten durch ^ Deputation Vorstellungen zu machen. Da aber der kaiserliche Gesandte in einem weitläufigen Memorial a»l der fraglichen Gebühr verharrt, verständigt man sich, schriftlich an den schwäbischen Kreis und dessen a»ö schreibende Fürsten und an die Hofkammer zu Innsbruck zu gelangen und den kaiserlichen Gesandte» Befürwortung dieser Schreiben anzugchen. Auch der Markgraf von Badcn-Durlach und die Stadt Lin^ denen die Eidgenossenschaft wesentliche Dienste geleistet, beschließt man in's Interesse zu ziehen. Endlich nöthig gefunden, bei dem französischen Subdclcgirtcn, Herrn von St. Colombc, wegen des angctrag^ burgundischen und Mccrsalzcs nähere Erkundigung einzuziehen. I». Berit bringt vor, seilt Vcrburgclbb Niklaus Malacrida k Co., habe wegen der ihm bekanntlich in Stuttgart verarrcstirtcn 8000 Dublone» ^ einer ihm von der Obrigkeit ausgestellten eidlichen Attcstation, daß dabei nicht die mindeste Gefährde gct^ worden sei, zu keiner Satiöfaction gelangen können. Es stellt daher das Ansuchen, es möchten die sä»»>^ evangelischen Orte durch ein Schreiben beim Herzog von Würtembcrg intcrcedircn. Diesem Gesuche a entsprochen, e. Der Gesandte der Stadt St. Gallen macht die vertrauliche Mitthcilung, der Abt längst in Lindau zwei Mörser gießen lassen, auf welchen der Stadt Wappen, nämlich ein Bär »ul ^ Halsband und ein aufrechtstehendes Kreuz mit den Worten: .In oruos snlus, und der Jahrzahl ^ sehen sei. Dies komme der Obrigkeit um so auffallender vor, als im besagten Jahr in dortiger ProccssionSstrcitigkcitcu gewaltet haben; der Gesandte verlangt hierüber Rath. Was für sorgfältige D> ^ diesfalls gewaltet, werden die Gesandten zu rcferircn wissen. «I. Schaffhausen erstattet Bericht über d» ^ gaben des vormaligen holländischen Sccrctärs Runkel in Betreff des Legates der Königin Mar»' ^ England. Darnach sind die aus diesem geschöpften Pensionen den im Würtcmbcrgischcu ctablirtcn montesischcn Predigern eine Zeit lang entzogen, aber seit März 1703 wieder verabfolgt worden; dazu h»^ ^ Prediger die Nuznicßung von dreißig Juchartcn Land. Unter diesen Verhältnissen wird eine Unterstüzu»ö ^ für nöthig gefunden, dem Herrn Giraud jedoch wegen seiner zahlreichen Haushaltung nach der ncuiwr Abthcilung eine Gabe von 30 Rcichöthalern oder 54 Gl. zuerkannt, v. Mittelst eines offenen Patents vermittelt die hcsscn-darmstädtischc Regierung, unter Beilegung einer Attestation des picnwntt' ^ Predigers Papon, das Gesuch der waldensischcn Kolonie zu Mörfelden um ciuc mildrcichc Beisteuer Bau einer Kirche, eines Pfarrhauses und anderer Particulargebäude. Auf Genehmigung der ^ wird eine Untcrstüzung von 200 Rcichsthalcrn nach der ucunörtischen Scala erkennt und gleichzeitig ^ Außcrrhodcn schriftlich ersucht, bei solchen Licbcswcrkcn sich gemeinsam mit den übrigen Orten zu tt'. Die V evangelischen Städte erklären sich bereit, die Sustcntation von vier pfälzischen Studenten ^ tvicder auf drei Jahre zu übernehmen. ??. In dem Toggcnburgcrgeschäft wird um so mehr auf »üttlung gedrungen, als nach dem bedenklichen Berichte von evangelisch Glarus im Landrath von > ^ bürg wegen der cvangelischcrscits begehrten Parität Uneinigkeiten ausgebrochen seien. Es wird daher zwckmäßigstc gehalten, darauf hinzuarbeiten, daß die Vermittlung den von Zürich und GlaruS Ständen Zürich und Luccrn mit Zuzug der vom Abt geforderten Orte Bern und Solothurn werde. Da sich aber in der gemeinen Session bedenkliche Umstände zeigten, namentlich daß die Kat)" bei denen sich über das Verhalten der Toggenburgcr starke Erbitterung und frühzeitiger Eifer kundga^ ^ Vermittlung durch gcsammte unbctheiligtc Orte vornehmen und die Majora anwenden wollen, evangelischen Orte unschwer begreifen können, daß die Dinge im Begriffe sind, eine immer gw'' ^ werdende Wendung anzunehmen. Bei der Wichtigkeit von Toggenburg für die evangelischen Jntcrcsss" März 1705. 1219 .Pfunden, daß die Gesandten ans nächstcinfallcndcn Kongreß gcmcinlich sattsam instruirt erscheinen, wie die djx Geschäftes Situation auffassen und was für heilsame Mittel sie vorzukehren gedenken, damit Gliche« und geistigen Freiheiten der Toggcnburgcr erhalten und beschirmt werden, und endlich wessen die . Orte sich gegen einander zu erklären gesinnt seien, wenn der Streit in noch größere Weitläufigkeit »ii/ " ^ gcmcincidgcnössischc Kanzlei auch Schwierigkeiten macht, dem an die Orte Schwyz zu richtenden Ermahnungsschrcibcn die Namen der zugewandten Städte St. Gallen und Biel die >1"-^ Vorhabens aber auf der Hand liegt, wird in erster Linie angeordnet, daß evi ^'bung der Schreiben bis auf weitem Befehl unterbleibe. In der Hauptsache selbst aber beharren die ^ ^ cmstimmig auf der Bcisczung der Namen beider Städte, und wenn dies nicht zugestanden H ^ bic Zustiminung zur Abfertigung der Schreiben ganz zurükgezogen und von diesem wichtigen »ich>^^ Obrigkeiten Bericht gegeben werden. Zu diesem Rathschlag hat der Gesandte von GlaruS das ,, Ucbcr die Frage, ob Zürich in dem Neukirchcrgcschäft selbst einen Anzug machen oder Z,-. °^ehcn der katholischen Orte abwarten soll, sind die evangelischen Orte instruirt, dies der Klugheit abcr ^ überlassen. In der Berathung hierüber wird das lcztcre für zwekmäßiger gefunden. Dabei wird ttlaub^" mit Besorgniß vorgestellt, wie die katholischen Orte sich Schmähungen und Drohungen Kricgsrüstungcn machen, so daß es wohl auf die Vollziehung deö landvögtlichcn Urthcils ab- Fall konnte. Es wünscht daher zu vernehmen, was die übrigen evangelischen Orte in einem solchen ""d ^ ^denken. Diese geben hierauf die Zusicherung, daß sie Alles erstatten werden, was die Bünde ^ ^igionsgcmcinschaft erfordern. Wie dann die Katholischen dieses Geschäft in der Session ange- kührcrs"^ Zürich darauf erklärte, auch wie die evangelischen Orte auf der Bcizichung eines Protokollen H Religion beharrten, werden die Gesandten zu rcfcrircn wissen. Unter Hinwcisung auf die von >rägx ^^ichcn behauptete Gültigkeit des landvögtlichcn UrtheilS nnd die Entstellung der authentischen Vcr- ^ischc"-> Abschiede ersucht Zürich um gedeihliche Instruction auf die nächste Zusammenkunft, um das cvan- rcsst aufrecht halten zu können. Conferenz zwischen Schwyz und Glarus. Einsiede»,». »705, 20. März. LandcSarchiv MaruS. Eidg. Abschiede. Schwyz. Franz Lcodcgar Nidcröst, alt-Landammann; Gilg Christoph Schorns, Statthalter; ^»nc, Stadler, Landvogt. Glarus. Johann Kaspar Müller, Landammann; Hauptmann Fridolin ^Landvogt. ^stcind,, ^"Handlungen der lcztcn Tagsazung von Baden wird die Ucbcrzcugung geschöpft, daß inniges dcr I ^^^c Einmüthigkcit der Stände Schwyz und Glarus höchst nothwcndig sind. Schwyz ist ^'chc>, "'an dürfe sich der schweren und üblen Folgen wegen keinem Rechtsspruch und keiner "^"blung Dritter ergeben, findet abcr doch erforderlich, über die Beantwortung des ernsten bcr Tagsazung schlüssig zu werden. Unmaßgeblich wird GlaruS empfohlen, sich in seinem 1220 März 1705. Beschlüsse der Erklärung von Schwyz möglichst zu conformircn, damit die einmüthigc Antwort an die Tagsnst"^ Jedermann auch den mindesten Wahn von einer Meinungsverschiedenheit der zwei Stände unter sich st benehme. Die Gesandten von Glarus finden die Angelegenheit gar schwer; sie biete den Anschein, daß cs einem Bruche kommen möchte, da das Stift St. Gallen sich aus jeder landrcchtlichcn Schuldigkeit heraus winden, ausschließlich in den Schirm der eidgenössischen Orte zu werfen und den Handel zu einer gc»"" eidgenössischen Angelegenheit zu machen suche. Schwyz wird daher ersucht, den daherigcn Beschluß st' Landsgcmcinde vom nächsten Sonntag 22. März bis längstens den 24. März mitzuthcilcn. GlaruS we ^ aber auch darüber in'ö Klare kommen, waö zu thun wäre, wenn die eidgenössischen Orte troz des Proc ^ beider Orte wider die angerufene Gütigkeit oder daö Recht dennoch zu einem Rechtspruch schritten, was für Mitteln die zwei Stände ihre Rcchtsamcn aufrecht erhalten könnten. Es frage sich, ob zur wcichung dieser Eventualität nicht rathsamer sei, die gütliche oder rechtliche Handlung den zwei Schinagl Zürich und Luccrn zu überlassen. Schwyz betrachtet die Einlassung auf eine derartige Verhandlung für ^ gefährlicher und dringt nochmals in Glarus, daß cS sich belieben lasse, in diesem Punkte mit Schn'Vi ^ entschiedene Haltung einzunehmen. Daneben sind zwei Punkte der äbtischcn Eingabe noch nicht erlaubt beantwortet worden. Diese und die heutige Besprechung werden den Obrigkeiten hintcrbracht. 577. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel. Aarau. 1705, 30. März. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 8«. k»I. ISS. Acr"' Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; Johann Heinrich Rahn, Sckclmcister. Emanucl von Graffenricd, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, Vcnner und des Raths, ^ang'' Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Burgcr»"'^ Andreas Bnrkhardt, Obcrstzunftmeistcr. Schaff Hausen. Tobias Holländer, Bürgermeister, Außerrhoden. Johann Gruber, Landammann. Stadt St. Gallen. Anton Locher, Sckclmciftcr- Abraham Scholl, Bürgermeister. ». Diese Conferenz ist abermals des Toggcnburgcrgeschäfts wegen versammelt worden. Es wird Schreiben dcö Panncrhcrrn und der evangelischen Toggcnburgcr vom 26. März verlesen, worin auf du ^ Kosten ihres schon so lange anhängigen Handels aufmerksam gemacht und die Bcsorgniß geäußert wird, 'd > ^ von der Gegenpartei darauf abgesehen sein, sie zu ermüden; sie bitten daher um möglichste Beförderung^ Angelegenheit. Darauf berichtet der Gesandte von evangelisch Glarus, was in dieser Sache stit Tagsazung geschehen, besonders was zwischen Schwyz und Glarus auf einer nculichcn Conferenz in ' ^>c verhandelt worden sei. Gemäß seiner Instruction stellt er die Bcdenklichkcit der Sache vor. »ist beim Landrccht verbleiben und werde schwerlich zu einer gütlichen oder rechtlichen Handlung Hand bu ^ vielleicht werde Glarus sich ihm anschließen. Der Gesandte wünscht daher, man wolle sie nicht ^ neue Maßregeln präjudiciren oder mit den übrigen Orten in ein Mißverständnis; bringen oder ye g ^ Erklärung drängen. Gemäß den eröffneten Instructionen erklären die übrigen Orte, mit Eifer, a März 1705. 1221 ^ aller Behutsamkeit dahin arbeiten zu wollen, daß die geistige und leibliche Freiheit der Toggcnburgcr eim^ Wörde. Hierauf wird diesen in Antwort auf ihr Gesuch Mitteilung gemacht und ihnen ^l°)lcu, den Stand der Dinge nicht zu altcriren, mit dem Versprechen, ihre Ausschüsse auf die nächste gjazung zur Eröffnung ihrer Beschwerden einzuladen. In der Bcrathung, wie im Weilern zu verfahren ""Mendig gefunden abzuwarten, was für eine Antwort von Schwyz und Glarus auf das ab der vier" an sie erlassene Schreiben erfolgen werde, namentlich ob sie auf eine Vermittlung von zwei, willko^ Orten, oder der ganzen Session eingehen wollen. Jeder der drei erstem Fälle wird als ein Mittel angesehen, denjenigen Weitläufigkeiten zu entgehe», welche entstehen müßten, wenn Glarus sich „an eine Wand stellen" und jede andere Art einer Mediation ausschlagen würden, ^ Gewaltmittel dazu gezwungen werden müßten. Dabei wird aber vorausgcsczt, daß die Mediation nüttl»,"^ Anzahl Stände von beiden Religionen vorgenommen werde. Sollte aber keiner dieser Vcr- Aii, angenommen werden wollen, so hätten dann die unbcthciligtcn Orte sich zu bcrathcn, wie die laß, "hae Störung der Ruhe des Vaterlandes beigelegt werden möchte. Der Gesandte von Glarus ^uki rt Eröffnung bewenden. I». Zürich fragt an, ob cS nicht auf der nächsten Tagsazung das Acr» wieder zur Sprache briugcn und, sofern eine den Verträgen und Abschieden unpräjudicirlichc von >, ^ '^cht stattfinden könne, auf dem verlangten eidgenössischen Recht beharren soll. Diese Frage wird Thür ""^thciligtcn Orten bejaht, um so mehr, als die dem lcztcn Abschied beigelegte Replik der das ^idm " ""Regierenden katholischen Orte sehr bedenklich und gefährlich abgefaßt sei und einer wohlbcgründetcn ^a»c> ^dürfc. Inzwischen erklären die Orte, Alles beitragen zu wollen, was zur Aufrcchthaltung der l>„ ^ Religion und einer erwünschten Beendigung des Streites dienen könne, v. In einem Schreiben Uiy erklärt Luccrn sich einverstanden, daß an den schwäbischen Krciö eine Abordnung gcschikt werde, ^vitigung des neuen JmpostS zu wirken. Dabei wird aber vorauögcsczt, daß die Bcrathung aus verschoben werde, sofern die Versammlung des Krcisconvcnts nicht eine Beförderung der v>i,b kchcischc, in welchem Fall den Ständen Bern und Zürich die weitere Disposition anhcimgcstcllt üb,,,, auch, ob die Abordnung einem Secretär oder des größer» Ansehens wegen einer Gesandtschaft " ^dcn soll. In jedem Fall wird vorbehalten, daß alle Gcgcncröffnungcn über das Quantitative ^rich, ^"dauer des Jmposts aä reksionäum genommen werden sollen. Bern und Zürich behalten sich o°„, ^ " luug an ihre Obrigkeiten vor. «I. Die Königin Anna von Großbritannien zeigt mit Schreiben lischt sie Hcrrir Wilhelm Aglionby, ihren außerordentlichen Gesandten bei der evangc- ^sandtc ^""^"s^aft, zurükzubcrufcn und durch ein anderes Subject zu crsczcn beschlossen habe. Auch der ^uivs ^vrabschiedet sich in einem besonder» Schreiben. Zürich wird mit der Ausstellung des Rc- übe, welchem die Dienstleistungen des Gesandten bestens anerkannt werden sollen. Gegen- ^"schtbeschlossen, es solle ihm durch eine Deputation für die vorhabende Reise Glük ) ^rdcn, wie dieses früher gegenüber Herrn von Hcrwart auch beobachtet worden war. «?. (S. u. Zürich ' luccrn hatte in einem Schreiben vom 20. März eine Confcrcnz zwischen Abgeordneten von ^ zu ..^"crn vorgeschlagen, um die Fricdcnsvcrmittlung unter den kriegführenden Mächten zu bcrathcn, ^ Schreiben zu entwerfen und den Orten zur Erdaueruug mitzuthcilcn, damit das Geschäft bei >°lchc ^ schütter erledigt werden könne. Zürich hat darüber an Luccrn geantwortet, ^"stularconfcrcnz könnte bei den übrigen Orten Mißtrauen erregen, darum hielte es für augc- auf den 16. April eine Tagsazung einzuberufen, welchen Vorschlag Luccrn angenommen habe, 1222 April 1705. um dann auch das Toggenburgergeschäft wieder in Behandlung zu nehmen. Diesem Antrag wird von " " Orten, mit Ausnahme von evangelisch GlaruS, zugestimmt und die Tagsazung auf den 17. April lx. (S. u. Thurgau.) Ii. Von Genf wird berichtet, dem dortigen nach Lyon reisenden Boten sci > voil savoyischcn Truppen arrcstirte Bricfsak fast unversehrt wieder verabfolgt worden; Bern wird ersucht, ^ savoyischcn Gesandten hicfür den gebührenden Dank zu erstatten. I. Die Rcformirtcn zu Leipzig bitte» ^ Schreiben vom 10. März um eine milde Beisteuer an den Unterhalt eines Predigers und Vorsinget ' ^ an den MiethzinS für ein PrcdigthauS, welches ihnen der König von Polen nächst der Stadt zur öffci»») Ausübung ihrer Religion erlaubt habe. In Abgang von Instructionen wird den Obrigkeiten eine S»" von 500 Rcichsthalern nach der ncunörtischcn Scala beantragt. Schaafhausen beschwert sich des ihm trefft" Rcpartitionsbctrageö und behält sich die Aufnahme einer freiwilligen Steuer vor. Ii. Der aus dem Bra» burgischcn wieder in sein Vaterland zurükgekehrtc Pfarrer Wittenbach von Bern berichtet, von reformirten Kirchen, an deren Bau die evangelischen Orte beigesteuert, seien sechs vollendet, diejenige Storbcck aber noch nicht ausgebaut. Er bittet daher um eine fernere Liebesgabe von 300 Reichs»)" Das Gesuch wird in den Abschied genommen, mit der Weisung nachzuschlagen, wie viel und in Weise vormals an diese Kirchen gesteuert worden sci. I. Auf glaubwürdige Attestationcn zweier Abgcor > daß die auf einem rauhen und hohen Berge gelegene Gemeinde Pancy im Gerichr Castcls-Luzcin im 1 ^ gau eine neue Kirche zu bauen beschlossen habe, wird auf Genehmigung der Obrigkeiten zu diesem 3»^^ Beisteuer von 100 Rcichsthalern nach der ncunörtischcn Scala beschlossen, i». Appcnzcll -Außcrrhodcn auf den nachgesuchten Rath, wie es sich in dem Zollstreit mit dem Abt von St. Gallen zu benehmt» > ^ empfohlen, es solle mit Jnncrrhodcn in gemeinem Namen die bezüglichen Documcnte den bezeichne»» Orten Zürich, Bern, Luccrn und Solothurn zur Information mittheilcn, damit die Sache nach Bec» . der bevorstehenden Tagsazung erörtert werden könne. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegenhciten: Landgrasschast Thurgau. Art. 77«. Locales (ZIHlschlacht). Grafschaft Bade». «. Art. Z43. Handels- ». Verkehrswesen. 57!t. Außerordentliche gemeiueidgenössischc Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. und Biel. Baden. 1705, 17. April. Staatsarchiv Luccr». Allg. Absch. v. 1705, kol. 01. Per"' Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; Johann Heinrich Rahn, Sckclmcistcr , Johann Rudolph Sinner, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, alt-Vcnncr und dcS Raths- ^ ^„i> Johann Martin Schwytzer, Schultheiß; Franz Lconz Meyer, alt-Bauhcrr und des Raths. Martin Schmid, Landammann; Jost Anton Schmid, Landmajor und alt-Sckclmcister. SchwYZ- Schorno, Statthalter; Landvogt Joseph Anton Stadler, des Raths. Untcrwaldcn. Kvsirad ^ Landammann von Obwaldcn; Joseph Jgnaz Stultz, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat o» April 1705, 1223 ^uben, Ammann; Christoph Andcrmatt, alt-Ammann. Glarus. Kaspar Müller, Landammann; Johann ^>»rich Zwicki, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Andreas Burkhardt, Höh "Zunftmeister. Frei bürg. (Entschuldigt.) Solothurn. Johann Victor Bcsenval, Ritter, Schultheiß; Ludwig von Roll, Stadtvcnncr und des Raths. Schaffhausen. Tobias Holländer, Burgcr- Köchlin, Statthalter. Appenzell. (Entschuldigt.) Abt von St. Gallen. Georg cum T?"' ^)ann 'lhclm Ringk, Landhofmcistcr; Gall Anton von Thum, Obcrvogt zu Romanöhorn. Stadt St. Gallen. Lochcr, Sekclmeister. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister, inim^' Glarus, Frciburg und Appenzell abwesend.) Gegenwärtige Tagsazung ist wegen dcS Vcr- »»d zwischen den kriegführenden Mächten, wegen des schwäbischen JmpostS und des Ncukirchcr- u»d ^°^'^urgcrhandclS einberufen worden. Die Entschuldigungen der ausgebliebenen Orte Uri, Freiburg bleib werden verlesen, worauf das allgemeine Bedauern ausgesprochen wird, daß durch solches Ausruf d" auswärtigen Fürsten ein schlimmes Beispiel gegeben werde. I». (Alle anwesenden Orte.) Da ^ ^ Tagsazung an den schwäbischen Rcichsconvcnt und andere Orte erlassenen Schreiben keine erfolgt und dagegen der Bericht eingegangen ist, daß im schwäbischen Kreis die durchpassircndcn M unmcrfort verzeichnet werden, so daß zu besorgen sei, es mochte der beanstandete Jmpost aufrccht- ^ctcnb wird in Anregung gebracht, ob man nicht zwei Sccrctärc an den am 24. April zusammcn- "hal,. cn ^^"^^nvcnt nach Eßlingen abordnen sollte, um diesem in eidgenössischem Namen die nöthigcn »usa ^ machen. Diese Anregung wird allgemein beliebt und für die Dcputirtcn eine Instruction »I " v , < übrigen Ausfall werde er durch Mccrsalz dcken, und zwar in dem Preise, wie es Bern 'u beziehe. Man dürfe also nur die Zeit und Quantität bezeichnen. «. Zürich läßt ein Schreiben ^ird und Namens Glaruö verlesen, worin an erstem Ort und Luccrn daö Gesuch gestellt ^ ^"'cm beliebigen Ort außer den abt- st. gallischen Landen eine Confcrcnz zu legt "bcr auf gleiche Zeit diese Tagsazung veranstaltet wurde, habe Zürich die Confcrcnz hichcr vcr- gewärtigen, was die Parteien darüber zu bemerken haben. Schwpz und Glarus bitten um u»d x. ^ der Confcrcnz, die abt- st. gallischen Gesandten aber bitten wiederholt um daö eidgenössische Recht ^Schwpz und Glaruö werden den frühem Abschieden gemäß sich endlich erklären, ob, wo und ^»chc ^ ^cht stehen werden. Von der lcztcn Tagsazung aus seien beide Orte schriftlich auf die erste c>l,s st^ ^Kärz um eine Erklärung ersucht worden, ob sie in der Sache gütlich handeln lassen wollen; hicr- " keine Antwort erfolgt, wohl aber eine besondere Confcrcnz begehrt worden; daher befürchten sie, 1224 April 1705. dieses Verfahren führe nur zu neuen Verzögerungen. Die Konferenz können sie zwar nicht verhindern- behalten sich aber vor, daß dieselbe dem bereits Verabschiedeten nicht nachthcilig sei. Schwpz und entschuldigen ihr Stillschweigen mit dem späten Empfang der Schreiben und der Kälte, welche eine sammlung der Landsgcmcinden unmöglich gemacht habe. Die unbcthciligten Orte erklären, ihre Zusti""""^ sei in diesem Fall nicht nöthig; wenn Zürich und Luccrn etwas Gutes schaffen, daß sie selbst nicht Hn anlegen müssen, so werden sie sich sehr freuen. Nachdem inzwischen die fragliche Confcrcnz zusainmcngetr^ war, berichtet Zürich, Schwpz und Glarus haben wesentlich die Frage zur Sprache gebracht, ob das l Haus St. Gallen einen andern Richter vorschlagen könne, als seine Schirmortc. Hierauf bemerken die sandten des AbtcS, ihnen komme dieser Einwurf ganz sonderbar vor ; der Abt verharre auf dem, was st>'l verabschiedet und an beide Orte geschrieben worden sei, und bitte nochmals dringend um das cidgcm'Ii» Recht. Das Begehren der Gegenpartei, den Streit den Ständen Zürich und Luccrn zur Information m'"" tragen, habe der Abt immer widersprochen, weil diese Stände laut dem Burg- und Landrccht nicht die Rn? seien. Schwpz und GlaruS crwicdcrn, sie haben wegen der möglichen schädlichen Conscquenzcn der >) von lcztcr Tagsazung aus gemachten Vorschläge ohne Versammlung der Landsgcmcinden nichts können. Diese haben nun eine Konferenz mit den unbcthciligten Schirmortcn verlangt und bevor dM gehalten werde, können sie keine Erklärung abgeben. Sie wollen auf dem alten, wahren und ^ Pfad verharren, von welchem nicht sie, sondern das Gotteshaus St. Gallen abgegangen sei. Mit als Landesherr» im Toggcnburg, glauben sie nichts zu thun zu haben; wenn er aber in seiner als Abt Beschwerden habe, so werde er keinen andern Schirm oder Richter suchen, als den durch dn ^ träge und des Gotteshauses eigene Zugabc bezeichneten und an welchen die unbcthciligten Orte vieles ^ schäft gemäß den ersten Abschieden selbst gewiesen haben. Die Gesandten des Abts behalten sich ^ , ihnen ihr damaliges Stillschweigen zu keinem Nachthcil gereichen soll, weil das Vorbringen von a ^ nichts nüze, bevor der Richter gezeigt sei. Die vorgebrachten Einwürfe widersprechen sie unter auf die frühem Abschiede auf das Bestimmteste. Hierüber wird von den unbcthciligten Orten lange vis" ^ und da Zürich ohne Weisung der Obrigkeit über das Resultat der gehaltenen Confcrcnz keine Erklärung geben kann, so werden dessen Gesandten ersucht, unverzüglich die nöthigc Berichterstattung zu machen Grund derselben die weiter» Vcrhaltsbcfehlc einzuholen, damit dann Zürich und Lnccrn, welch' lcztcres ^ WeitcrS sich über die Konferenz auszusprechen bereit ist, den beiden Orte» Schwpz und GlaruS »o) ^ Abhaltung der bevorstehenden Landsgcmcinden ihr Gutachten abgeben und sie dadurch in den Stand können, über das Schreiben der unbcthciligten Orte vom 12. Februar auf nächste Jahrrcchnungstagb ^ ihre Erklärung abzugeben, um dann diesem verdrießlichen Geschäft endlich gedeihlich abhelfen zu kö»»c>u^^ diesem Zwckc werden die Stände Schwpz und GlaruS durch ein Schreiben vom 24. April nochmals > die erwartete Antwort beförderlichst zu crthcilen und inzwischen den Status quo aufrecht zu halten, Orte.) Zürich eröffnet, es habe sich veranlaßt gefunden, auf die Antwort der V katholischen Orte ^j,i> des Ncukirchcrgcschäftes eine einläßliche Replik abzufassen, welche in der Session vorgelesen und dc>» - beigelegt wird. Dabei versichert Zürich, daß cS nichts suche, als was billig und recht sei, und in dieser Sache zu libclliren gedenke. Wenn Mittel zu freundlicher Beilegung gefunden werden so werde es dazu möglichst Hand bieten; sei aber ein Vergleich unmöglich, so beharre es nössischen Recht. Die V katholischen Orte crwicdcrn hierauf, daß sie eine Replik auf ihre wohll'^ff Antwort nicht erwartet haben; aus Mangel an Zeit und Instruction werden sie diese Replik nü roto> April 1705. 1225 und ihren Obern anheimstellen, ob und was sie darauf antworten wollen. Hierauf treten die unbefugten Orte in eine Berathnng über gütliche Mittel ein und geben einen Vorschlag folgenden wesentlichen dc/ i bei, Abschied: 1. Diejenigen in der thurgauischcn Landcshcrrlichkcit liegenden Orte, welche bisher " Gottesdienst in Ncukirch besucht, sollen bei den das Thurgau regierenden Orten um die Bewilligung zur ^'^""ng dieser Kirche anhalten und nach erhaltener Bewilligung der doppelte Gottesdienst aufgehoben und von allen denjenigen besucht werden mögen, die ihn bisher frcqucntirt haben, 2. Die Erweiterung ^chc soll auf Kosten der Petenten geschehen und diese sich mit den Chorherren von Bischofzcll über die "lüge Unterhaltung vergleichen. 3. Damit soll dieser Streit ohne fernere Ahndung und Weitläufigkeit bci- . ^ bei dem Landfrieden, den authentischen Abschieden und Verträgen, sowie dem Fricdcnö- Verbleiben haben. 4. Die Parteien sollen sich über diesen Vorschlag auf nächster Tagsazung und wenn sie sich für die Annahme erklären, so behält sich die Tagsazung vor, die Erweiterung ^ die Abstellung des doppelten Gottesdienstes zur Vollziehung zu bringen. Die Gesandten des ^ ^ Replik Zürichs viel über die Rechte des Abtes enthalten sei, welches, als unter en verhandelt, diesen, nicht nachthcilig sein könne, indessen aber widersprochen werde. Zürich "rt darauf, daß dasjenige, waS cS geschrieben, wohl probirt werden könne. «. Da der Vorschlag einer f Msvermittlung, wie er auf lcztcr Tagsazung von Luccrn angeregt worden war, wieder zu Sprache kxjx ^ äußern einige Orte ihre Bedenken, wenn damit gemeint sei, daß die Eidgenossenschaft den ^»hrcndm Parteien eine Mediation vorschlagen sollte. Luccrn erklärt aber, es habe nur eine geziemende ^ ^u„g den kriegführenden Mächten zur Vereinbarung des Friedens mit Vorschlagung eines beliebigen ^ u, der Eidgenossenschaft zu der dahcrigcn Versammlung beabsichtigt und wünsche, daß die nöthigcn sola ' ^ ""f gegenwärtiger Tagsazung bcrathcn und festgestellt werden. Obschon nun sämmtlichc Orte ein zu ^ ^''^cnswcrk sehr verdienstlich finden, kann doch ein Beschluß über Formulirung eines ProjcctS nicht gebracht werden, weil Zürich und Bern nur instruirt sind, zu svndircn, ob eine dicSfälligc An- bei den kriegführenden Mächten Anklang finden würde, und für Einholung neuer Instructionen keine beiden Orte werden daher eingeladen, sich beförderlich auszusprechen, ob sie zur Ent- ^ccr,,^ Antrages stimmen; bejahenden Falls soll dann von Zürich eine Confcrcnz der Orte Bern, bfhi» ^">1 und Solothurn ausgeschrieben werden, an welcher aber auch den übrigen Orte» theilzu- ^a»dc ' uürd. t. Die schriftliche Anzeige des französischen Gesandten von seiner Wicdcrankunft im ücbührcnd crwicdcrt. zx. Laut Bericht ist zu den drei Pfenningen für die Invaliden auf alle in bumsten stehende Völker noch ei» vierter Pfenning geschlagen worden, was jährlich in die 5999 ^i,c„ »löge. Da die Obersten entgegen der Weisung von 1698 über diese neue Last den Obrig- ^lills/'^ berichtet haben, wird dem Obersten Rcpnold zu Händen der übrigen aufgetragen, sich über ihr bcr in verantworten und cincsthcils die Ursache dieser neuen Last, andcrnthcilö aber auch die Zahl v»d Soldaten anzugeben, welche sich im Invalidcnspital befinden. I». Von Herrn Bächli zu sie ^ berichtet, daß dem Ulrich Rcichlin und Mithaftcn von Rubischwyl 329 Ccntner Waarcn, welche wenigen Wochen von Morscc nach Schaffhausen haben führen wollen, im Thicngischcn anfänglich ^aldsl " ^vrwand von Contrcbande und nachher unter demjenigen des bei dem Wirthshauö oberhalb ^ abgefahrenen Zolles vcrarrcstirt worden seien und jezt noch zurükbehaltcn werden. Die Bcthciligtcn ^^vrda t uwchtc der Untcrvogt in Baden mit einem obrigkeitlichen Schreiben nach Frciburg (i. Br.) werden, um Aufhebung des Arrestes zu verlangen. Nachdem man aus den Abschieden ersehen, 154 1226 April 1705. daß 1682 Herr Muralt und Landschrcibcr Schindler sel. eben dieses Zolles wegen an die Regierung^ Freiburg abgeordnet, und damals dieser Zoll abgestellt und seither nicht mehr gefordert worden sei, was Zollcr in Waldshut und die ganze Nachbarschaft von Koblenz bezeugt, wird der Untcrvogt in cidgcnosshch" Namen nach Freiburg abgeordnet, um die Aufhebung des Arrestes zu fordern. Dabei wird ihm die erthcilt, auf der Heimreise in Koblenz genaue Erkundigungen einzuziehen, i. (Ohne Untcrwaldcn.) Obersten und Hauptlcutc der zwei in kaiserlichen Diensten stehenden Regimenter führen abermals Bc>chw^' daß die Zahlungen troz der Versicherungen des kaiserlichen Gesandten auf der lezten Tagsazung Rükstandc seien; da den Officicrcn die Bekleidung und Besoldung der Kompagnien obliege, sei ihnen >u ^ mehr möglich, diese Kosten zu erschwinge», namentlich da es sich jczt wieder um neue Bekleidung handle, ihr Ansuchen wird ein dringendes Schreiben an den Kaiser zu erlassen beschlossen, sofern während der ^ sazung die Zahlungen nicht vcrsprochencrmasscn erfolgen. Ii. (Die IV Schirmortc des Gotteshauses Gallen.) Schwyz und Glarus entschuldigen sich, daß sie das von leztcr Tagsazung an sie erlassene nicht haben beantworten können, weil es ihnen ziemlich spät zugekommen und weil es, als dem Burg' Landrccht präjudicircnd, an die Landsgcmcindcn habe gebracht werden müssen, welche wegen der große» ^ und in Glarus auch anderer Vorfälle wegen nicht eher haben gehalten werden können. Sie seien »»» ^ den Landsgcmeindcn angewiesen, eine vorläufige Konferenz mit Zürich und Luccrn zu verlangen, Gegenstand denselben zu definitiver Beschlußfassung vorgelegt werden könne. Die dieses Verfahren begrün c Bedenken bestehen in des Abt Caspars (Burg- und) Landrecht, auch thcilweise in dem Erläuterung dieses Landrcchtcs, dann in der Hauptmannschaft zu Wyl von 1490, ferner in einigen Punkten aus ^ Landsazungsbricf des Gotteshauses St. Gallen von 1525, gemäß welchen dieses neue Landsazungcn Schirmortcn zu vorläufiger Prüfung und Genehmigung unterbreiten müsse; endlich dürfe dasselbe ohne und Willen der Schirmortc mit seinen Leuten nicht in den Krieg ziehen. Auf Grund dieser Bc wünschen sie von Zürich und Luccrn zu vernehmen, ob das Gotteshaus St. Gallen in vorfallenden S keitcn einen andern Richter suchen dürfe, als die unparteiischen Schirmortc; sie hingegen seien nicht gcb» und wenn sie dem Abt einen andern Richter vorschlage», so sei er laut Verträgen schuldig, ihn anznw') ^ Auch wenn das Gotteshaus mit Jemand Krieg habe, müsse es auf Anmahnen der Schirmortc davon ^ stehen. Wenn es im Mchrcrn diesen Gehorsam schuldig sei, warum denn nicht im Mindern? ^ ^ Gotteshaus nur mit den IV Schirmorten verbündet und vcrlandrcchtet und nur vermöge dieses Burg LandrcchtcS habe es den Bcifiz an den Tagsazungcn. Die zugewandten Orte haben in ihren Bünden l'O ^ ^ Richter und können sich nicht des gemeinen eidgenössischen Rechtes bedienen; dcS Gotteshauses daher innerhalb des Kreises des Burg- und LandrcchtcS zu suchen. Es habe auch wirklich 1532 in Zürich und den abt- st. gallischen Unterthancn waltenden Streit die unbethciligten Schirmorte als Richtet ' ^ rufen, Zürich aber, als Kläger, vor andere Orte Recht dargcschlagcn. Die von demselben wegen dcS eine» ^ andern Richters angeführten Beispiele seien auf gegenwärtigen Fall nicht anwendbar, wie aus den zeigen werde. Im Jahr 1686, 1687 oder 1688 haben sämmclichc Orte den wegen dieses toggcnbuts^ LandrcchtcS waltenden Streit an die unbethciligten Schirmorte gewiesen; im Herbst 1703 und her»»^ Solothurn sei im vorliegenden Streit die gleiche Weisung erthcilt worden. Wenn das Gotteshaus zu Richtern nehmen könne, so werde das Burg- und Landrccht und das Toggcnburgcr Landrccht Haufen geworfen. Sic geben die schädlichen Konsequenzen zu bedenken, wenn daö Gotteshaus St- welches im Rcichsstand sei, den eidgenössischen Orten gleichgestellt würde und allen Sachen bcisizcn könnte- April 4705. 1227 ^ Luccrn äußern hierauf, gemäß ihren Instructionen werden sie AllcS thun, um dieses Geschäft beizulegen '"cht aus der Hand zu lassen. Die gcthanc Remonstration finden sie gut, außer daß das Burg- und ^ daß sie im gegenwärtigen Streit nothwcndig die Richter seien, indem cS die Schirmortc ^"'Streitigkeiten zwischen dem Gotteshaus und solchen, die nicht im Burg- und Landrccht begriffen, als Mr verordne, nicht aber, wenn crstcrcS mit den Schirmortcn selbst im Streite sei. Übrigens können sie ihre ^' )t noch nicht eröffnen, sondern müssen die Sache vor die Session bringen. Schwyz und GlaruS verdanken beider Orte, bemerken aber, wenn sich der Abt eines Tumults im Toggcnburg beklage, seien »»d toudcrn cr selbst die Ursache, weil er wider Siegel und Brief daö Landlcutcn-Landrccht widerspreche cuicn andern Richter suche. Schwyz insbesondere äußert, es wollte eher seinen eigenen Untergang vor ^ sehen, als sich von diesem Landrcchtc verdrängen lassen. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. ^ ^ dem Nelikirchcrgcschäft läßt, nachdem die beteiligten Orte abgetreten und nur noch die unbcthciligtcn ^einander versammelt waren, der Landhofmcistcr des AbtcS den katholischen regierenden Orten durch den >vag"^^ Berichten, Zürich habe in seiner Replik Verschiedenes gegen die Rechte des Gotteshauses angeführt Unter"' ^ auch keine Instruction habe, nicht unwidersprochen lassen könne. Nur fürchte er, daß er ^'"ständen den Bcisiz einbüßen und dann nichts mcbr für die katholischen Orte thun könnte; er erwarte >hr Gutachten, wie er sich zu benehmen habe. Diese finden, er werde am besten thun, seine Bemerkung Tagsazung anznbringcn, wie dann geschehen und aus dem gemeinen Abschied zu ersehen ist. »v»^K ^lcS dem Ermessen des LandhofmcistcrS anheimstellen. Nachher erscheinen auch die Gesandten auf 5 ^^"rn im Auftrag der übrigen unbcthciligtcn Orte und fragen, ob sie, die V katholischen Orte, nur so Fuß des leztcn Projcctcö gütlich handeln lassen wollen; denn wenn sie keine Moderation zugeben, Hoffnung zu einem gütlichen Vergleich; Solothurn sei bereit, Alles zu Gunsten der katholischen >v«g katholischen daS THurgau regierenden Orte beizutragen; nur soll man ihm Weisung geben, Vrk ^lle. ^uicr Vcrdankung dieser Mitthcilung wird hierauf geantwortet, wenn die unbethciligtcn ^NcMittel finden können, wodurch der katholischen Religion und den Rechten der katholischen der /"'Abbruch geschehe, so möge man cS wohl leiden. Dabei wird ihnen aber auch bemerkt, daß gemäß ^ Replik die unbcthciligtcn Orte dieses Ncukirchcrgcschäft durchgchcnds für eine Rcligionssachc der !z scheinen. Dies wird aber von Solothurn widersprochen, mit der Bemerkung, daß man sich sonst u»u ^ eines fremden Protokollführers nicht mit solchem Eifer widcrsczt hätte. Was für Vorschläge Dlle/" unbcthciligtcn Orten gemacht worden sind, zeigt der gemeine Abschied, i». (Die V katholischen an, lz ^t aus dem lczten Abschied die Prätcnsion der Städte St. Gallen und Biel ersehen, daß daö «der ' F^"lar an Schwyz und GlaruS erlassene Schreiben auch auf ihren Namen gestellt werde. Da cS so^ 5>ur nicht lange sei, seit die zugewandten Orte zu allen eidgenössischen Sachen zugelassen worden, «lg j. ^ katholischen Orte Vorsorgen, daß den zugewandten Orten nicht mehr Rechte beigelegt werden, H^chrcil. Man habe anfangs den Abt von St. Gallen des katholischen Interesses wegen zugelassen; ^ Evangelischen die Städte St. Gallen und Biel an sich gezogen, so daß dieselben nun big ^ ^ Üchcn. Schwyz bemerkt, laut Instruction könne es den Bcisiz des AbtcS so lange nicht gestatten, Kaiser gemachte Tractat aufgehoben sei, indem die über den Tractat neulich abgegebene H nicht angenommen werden könne. ». (Dieselben Orte.) Da in den katholischen Orten die Titulatur 1228 April 1795. gegen die Geistlichkeit und Prälaten, namentlich auch gegen den Wcihbischof und Gcncralviear von Consta»' sehr verschieden ist, und daher ein gleichförmiges Cercmoniel sehr wünschcnöwcrth erscheint, macht L«ccr« Mitthcilung von den dortseitö gebräuchlichen Titulaturen. Dieselben werden in den Abschied gcno»«»^' «». (Die mit Mailand verbündeten Orte.) Luccrn beantragt, daß die verbündeten Orte ihre obrigkeitlich^ und Privatansprachen an Mailand, ohne der Erneuerung des Capitulats zu erwähnen, ernstlich und nacht»'« fordern, und daß kein Ort etwas gesondert tractircn solle. Schwyz stimmt nach seiner Instruction bei. ^ übrigen Orte, obschon nicht instruirt, lassen sich diesen Antrag auch gefallen, und ersuchen Luccrn, im aller verbündeten Orte zu reclamircn. 579. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Tagsazung Z" Baden. 1705, 17. April. Staatsarchiv Zürich. All,,. Absch. Bd. ««, kol. WS. Gesandte: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus Johann Heinrich Statthalter. ,. ^ Wie Zürich eröffnet, wird sich der schwäbische Krcisconvent auf den 24. laufenden MonatS »« versammeln, wo dann die Bestätigung des neuen der Eidgenossenschaft so nachtheiligcn JmpostS nochm«^ Berathung kommen soll. Auch Bern sei nun mit einer Abordnung nach Eßlingen einverstanden «"d man solle dieselbe zwei Secretärcn übertragen, da es sich nur um Sollicitircn und Ncmonstrircn, ««^ ^ um Negocircn handle. Diese Ansicht wird auch von den übrigen Orten gethcilt und daher beschlossen, ^ Geschäft auf angegebene Weise an die Session zu bringen, l». Für den Ausbau der Kirche zu Storbe Brandcnburgischcn wird eine Beisteuer von 399 RcichSthalern nach der ncunörtischcn Scala bcsch Schaffhauscn nimmt den Beschluß acl rakkrönckum. «. Die Beisteuer an die Erhaltung eines Predigers ^ VorsingcrS der reformir.tcn Gcincinde zu Leipzig, welche auf der lcztcn in Aarall gehaltenen Conferenz ^ Abschied genommen worden war, wird auf 499 Ncichsthalcr nach der ncunörtischcn Scala fcstgcsczt- ^ Hausen und Biel nehmen die Sache ml relsrsnäum, mit dem Versprechen, dieselbe zu unterstüzc». wird ein Schreiben von Schwyz an Zürich vom 29. März verlesen, worin auf den 29. April an ^ beliebigen Orte, jedoch außerhalb der abtfft. gallischen Botmäßigkeit, eine Conferenz der IV Gotteshauses St. Gallen verlangt wird. Da inzwischen auf diese Zeit die Tagsazung ausgeschrieben «' sei und die Ansicht Lucerns hierüber nicht mehr habe einvernommen werden können, so falle jczt «> < ob man nicht diese Conferenz veranstalten, die Stände Schwyz und GlaruS anhören, darüber resträ'"^ berathschlagcn soll. Diese Frage wird von allen Orten bejaht, und daher die Conferenz festgestellt. ^ dem Dankschreiben von Landammann, Gericht und Rath zu Castcls-Luzcin im Zchngerichtenbunt' Beisteuer von 199 Ncichsthalcr an den Kirchcnbau in Pancy wird einfach Notiz genommen. 1'. ^ des Gesandten von evangelisch Glarus beklagen sich die Toggcnburgcr sehr, daß die bei ihnen lcdig evangelischen Pfründen vom Abt meistens mit Fremden bcsczt werden, welche entgegen den Tractatcn einmal bei ihnen anmelden, obschon das Bcncficium doch von ihnen herrühre. Sic beabsichtigeil daher, April 1705, 1229 ""f die lcdig werdende Pfründe in Lichtcnstcig mit Ucbcrgchung eigener Landcökindcr ein Fremder gewählt Pfrundcinkommen hcrunterzusczcn, bis die eigenen Bewerber wieder Bcrüksichtigung finden. Dieses ^°r)twcn scheint den Gesandten bei der bereits schon herrschenden Aufregung sehr bedenklich. Zürich berichtet, habe den evangelischen Toggcnburgcrn ans ihr Ansuchen privatim angcrathcn, in diesem Geschäft mit aller Dichtigkeit vorzugehen und den Abt in ehrfurchtsvollen Auödrüken zu ersuchen, daß er die in den Tractatcn scheuen Bedingungen einhalte und solche Landcökindcr, welche in einer der vier evangelischen Städte die Aiü ^ ^"nden haben, bcrüksichtige. Hiebet lassen es die übrigen Orte ebenfalls bewenden. Bei diesem W wird auch erwähnt, daß der Abt mehrmals solche Subjcctc auf die Pfründen gewählt, welche entweder ^ mangelnden Talents oder wegen der bei ihrer Berufung unterlaufenen Unregelmäßigkeiten und dahcrigcm ^"gcl an Frcimüthigkcit nichts haben wirken können, so daß die Erkcnntniß Gottes und das Seelenheil >hr/^ Dieser Bericht wird in den Abschied genommen, damit die Obrigkeiten sich vorsehen, daß aus seien ^^"^ükcit nur solche Prediger in'ö Toggenburg gcschikt werden, welche ihrer Aufgabe gewachsen Äi >> übrige Toggcnburgcrgcschäft bleibt auf dem Fuße, wie im gemeinen Abschied zu sehen ist. >Md " ^^Mß, die Abreise des UntcrvogtS von Baden nach Waldöhut mochte sich noch etwas verzögern, >vicdie vcrarrcstirtcn Waarcn, von denen im gemeinen Abschied die Rede ist, veräußert werden, schon mehrmals geschehen war, bittet Spcditor Bächli von Brugg, es möchte vorläufig ein Schreiben an ^^österreichische Regierung erlassen werden, mit dem Gesuch, die fraglichen Waarcn unangetastet im ^ W quo zu belassen. Diesem Gesuche wird entsprochen. I>. Der Gesandte der Stadt St. Gallen führt cini der kaiserliche Gesandte vor einigen Tagen unter tadelnden Bemerkungen über das Betragen Bürger der Stadt sich über die ganze Stadt auf eine sehr chrcnrührerischc Weise auSgcdrükt und im ^Uwt^^ht ^'0, alle Güter und Personen St. GallcnS sollen aus dem Reich verbannt werden. Da die ^ uls solchx an dem Betragen des einen oder andern Burgers keine Schuld trage, wird bei den anwesenden ^ürVi ^ Schuz gegen die fragliche Verunglimpfung nachgesucht. Nach langer Bcrathung erhält tzr, / Auftrag, von St. Gallen einen Bericht über die ganze Vorfallcnhcit einzuholen und das dahcrigc eigenen Empfehlung dem kaiscrlichcir Gesandten mitzuthcilen, mit der Einladung, diejenigen ^ ^ Neutralität gehandelt, namhaft zu machen, damit man sie zur Corrcction ziehen u>it ^ Confcrcnz »vird Kcnntniß gegeben von einem vom Grafen von Königscgg unterm 24. März Tillicr und Cic. in Bern abgeschlossenen und vom kaiserlichen Gesandten genehmigten Vertrag, ^cicb das ausschließliche Recht crthcilt worden ist, aus den österreichischen Landen und dem Blech, Blei, Kupfer und Sensen zum Verbrauch in die Schweiz einzuführen; ebenso wird ^sicitl^ Vertrag des gleichen Grafen mit den Herren Scllon und Bouverat in Gens in ^or Einfuhr ihrer in Genf fabricirten Gold- und Silbcrgaloncn und goldenen und silbernen Spizcn für s.!' Diese Verträge werden, als dem freien Handel zuwiderlaufend und auf Monopolicn abzielend, crachtct und daher Bern darüber Vorstellungen gemacht. Die dortigen Gesandten crwicdern, Gegenstand nicht genugsam bekannt, den dortigen Bürgern werde jedoch von der Obrigkeit werden, was gemeiner Eidgenossenschaft zum Schaden gereiche. Eö wird beschlossen, diese Haudclsdircctoricn von Zürich, Basel, Schaffhausen und St. Gallen mitzutheilcn, ihre Gutachten ^r>l>ld welcher dann eine Vorstellung an Bern zu richten sein wird. Ii. Die allgemeine »bd lx-/ ^ eidgenössischen und evangelischen Sessionen behandelten Geschäfte so oft auf unanständige schädliche Weise gcosfenbart und publicirt werden, wie denn erst jüngst in einer Zeitung stund, 1230 Mai 1705. eS seien auf der Confcrenz in Aarau solche Beschlüsse gefaßt worden, womit die evangelischen Toggcnb«»)^ wohl getröstet sein können, führt zu dein Beschlüsse, sämmtlichc Obrigkeiten hierauf aufmerksam zu mache» »'^ ihnen die nöthigcn Anstalten dagegen anhcimzustcllen. 5!w. Conferenz der mit Mailand verbündeten Orte. Lucern. 1705, 1». u. l0. Mai. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch, v. I7llS, kol. IV7. Gesandte: Lucern. Johann Rudolph Dürler, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr; Johann M»r»» Sc hwytzcr, Schultheiß; Jost von Flcckcnstein, Statthalter; Franz Lconz Meyer, alt-Bauhcrr. Uri. Anton Püntincr, Landammann; Johann Martin Schmid, alt-Landammann. Schwyz. Gilg Christoph Landammann; Franz Faßbind, Siebner und des Raths. Untcrwaldcn. Franz Andcrhaldcn, Landam»»»^ und Niklaus Jmfcld, alt-Landammann von Obwaldcn; Johann Melchior Remigius Lussi, Landamman» Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Ammann; Johann Heinrich Jtcn, alt-Amman». Frcib»lö (Entschuldigt.) Appenzell-Jnncrrhoden. Ulrich Sutcr, Landammann. ». Angesichts des baldigen Ablaufes des mailändischcn CapitulatS vcrsamincln sich die mit verbündeten Orte und äußern einstimmig ihr Bedauern, daß alle Versprechungen des Königs voll seines Gesandten und desjenigen von Frankreich, cö sollen alle öffentlichen und Privatansprachcn am mailä» Staat noch vor Ablauf des CapitulatS bezahlt werden, mit Ausnahme einer einzigen Pension, als ^ Worte in der Luft verhallten und der Orte Schiffe nun auf trokcncm Land stehen. Nach Verlest»») ^ Abschieds zu Lucern vom 10. Dcccmbcr v. I. und desjenigen von Baden vom 17. April d. I- Frage aufgeworfen, ob man nun zur Vollziehung des 22. des italienischen oder des 19. Artikel des Textes des CapitulatS schreiten, oder aber ob man zur Sicherstcllung der Anforderungen pfandweise Einsej»"^^ Land begehren, oder den Obersten der beiden aus dem mailändischcn Staate stehenden Regimenter den der»» Stand der Dinge mittheilcn solle, damit sie sich nach den hicrscitö zu fassenden Entschließungen Z" ^ ^ wissen. Inzwischen verlangt und erhält der spanische Gesandte Audienz, der dann die Vcrsichcr»"^^ bundcsgcmäßcn Zuneigung des Königs ablegt, den eidgenössischen Ständen zu dem ungetrübten Friede» wünscht, die Anerkennung des Königs für die Dienste der zwei im Mailändischcn stehenden schwel» ^ Regimenter ausdrükt, mit der Versicherung, er, der Gesandte, trage sein Herz auf den Lippen und I» ) den Ruhm und das Interesse der Orte. Nach Anhörung dieses Vortrages wird, „bevor man de» ^ abschießt", die Abordnung einer Kommission zu dem Gesandten gutbcfundcn. Dieser Ausschuß stellte der Gesandte selbst habe die ihm bchändigtc Rechnung über die verschiedenen Ansprachen für gerecht c ^ und den verbündeten Orten auf den verflossenen März die Bezahlung einer ansehnlichen S>»»»»' ' Crivcllischcn Rcstanzcn versprochen, was jedoch wider alle zuversichtliche Erwartung nicht geschehen ll» habe sich endlich die lange Geduld der hohen Gewalten in Ungeduld verwandelt und die Räthe ^ drüklichcn Reklamationen gedrängt. Da auch der französische Gesandte sowohl nach dem Tode Karl nachher wieder im Jahr 1703 die Eidgenossenschaft der bundesmäßigen Reciprocation Spaniens vttl Mai 1705, 1231 ^rdc der spanische Gesandte nicht übel nehmen, wenn man sich diesfalls auch an jenen wende. Die Antwort Gesandten ging dahin, er anerkenne nochmals die Gerechtigkeit der Anforderung der Orte, allein der für '"^ ^ alle Erwartung hinaus verlängerte Belagerung von Vcrva haben einen Thcil der Hab ^ ^genossen zusammengelegten Gelder aufgezehrt und ihm diese große Mortificatio» aufgeladen; inzwischen ^ kr unabläßig gearbeitet, um darzuthun, daß er auch den Orten selbst ein treuer Minister sei; er habe k» durch einen Expressen den Bericht erhalten, daß die Gelder zusammengelegt werden. Daß die Orte las französischen Minister anmelden, sei ihm sehr angenehm. Die Conclusion sei ganz richtig, wer Äb»j wolle, müsse auch bezahlen; das Capitulat sei Spanien vorthcilhaft und nothwendig, weil der den mailändischcn Staat nicht entbehren könne; deswegen wisse er mit unfehlbarer Gewißheit, daß die der befriedigt werden; aber hicfür müsse man sich für den ganzen Monat Juli Zeit ausbittcn. Er, war Befehl vom König, seinem Herrn, und auch vom König von Frankreich; von leztcrm ^ bcm Herrn des mailändischcn Staates, wohl aber weil dermalen die Sache des einen auch diesig ^ ^ möchten überzeugt sein, daß er unausgcsczt für ihre Befriedigung arbeite. Auf Vers. Federung wird ihm der Einwurf gemacht, wenn auch die Belagerung von Vcrva große Summen ^ärcn'"'^^ ^ dennoch, daß Millionen in dem Schloße zu Mailand liegen; die Eidgenossen bei» ^ unglüklich, wenn auch diese noch müßten dissipirt werden, ohne daß ihre gerechten Anforderungen die q bürden. Darauf hat der Gesandte crwicdcrt, wenn Millionen erspart worden seien, so können auch °>»tr geleistet werden. Auf diesen Bericht wird von den Orten beschlossen, in diesem Geschäft »e ^ zusammenzuwirken und alle Particulartractatc zu vermeiden, die schönen Worte des Gesandten, weil Erfolg gewesen, nicht als genügend anzunehmen und den verlangten Termin bis Zunis ^ gestatten, sondern gegen Spanien und Frankreich wirksamere Mittel zu ergreifen. Dcm- F°rb Gesandten ein Memorial erlassen, dcö Inhalts, sofern den verbündeten Orten ihre bezahlt werden, behalten diese sich die vollste Freiheit vor, den Art. 22 dcö Capitulats in ^khtci/"^ ^ bringen, wovon sie ihm um so mehr Anzeige machen, als zu besorgen sei, die hohen Gewalten srq,,,^. der langen Verzögerung ernstliche Beschlüsse fassen. In gleichem Sinne wird auch dem Gesandten geschrieben. Hicvon wird den Obersten Amrhyn und Joseph Anton Püntiner im ^ltc„ ^ Anzeige gemacht, damit, wenn den hohen Gewalten ernstere Resolutionen abgcnöthigt werden abcr ^ uicht gählings überfallen sehen müssen. Schwyz stimmt zu allen diesen Schreiben, behält sich bkiir st, - Exccutionsmaßrcgcln noch vor. Bei Ucbcrwcisung des Memorials bemerkte die Commission ^'wtcn mündlich, man hege gegen ihn kein Mißtrauen, könne aber den begehrten Termin nicht zugeben, vcr H ° ^ von neuen Aufschubgcsuchcir die Rede sei, immer gefragt werde, ob man Kaution habe. Obschon doch ^ einige Empfindlichkeit zeigte, daß man seinem Worte nicht bessern Glauben schenke, versprach er v>>rd ^ mailändischcn Regierung sich bestens zu verwenden. I». Von der Entschuldigung Frciburgö slclss ^^""ern Kcnntniß genommen und ihm, unter Zusicherung der Mittheilung des Abschiedes, vorgc- ^zichc ^ man wünschen müsse, daß der dortige Stand sich künftig so wichtigen Geschäften nicht mehr "od von Zürich auf der lcztcn Tagsazung im Ncukirchcrgcschäft eingegebene Replik wird verlesen ^ unwahr, und zudem auch bißig und sophistisch befunden. Es wird demnach beschlossen, darauf abzufassen und dieselbe rechtzeitig den regierenden katholischen Orten zur Prüfung zu unterstellen, ^»^sherrv"' "'^"heiligten katholischen Orten im Februar gemachte Project wird verworfen, weil es dem u» Thurgau, dem die Erthcilung von Gnaden zukommt, nicht die gebührende SatiSfaction 1232 Mai 1705. gewährt. Dabei wird aber nöthig befunden, den Ständen Freibnrg und Solothnrn auf einer nech ^ Johannistag zu veranstaltenden Confcrcnz daö in diesem Geschäft obwaltende Interesse der katholischen noch besonders an's Herz zu legen. «I. Luccrn thcilt ein Schreiben der Landlcutc in Toggcnburg an d» Schirmorte des Gotteshauses St. Gallen und seine hierauf an Zürich gemachte Erwiederung mit ""b ' . Schwyz ein, über den Stand dcö ToggcnburgcrgeschäftcS Bericht zu erstatten, namentlich ob keine Mog»cy sei, dasselbe in Minne beizulegen. Schwyz, obschon ohne Instruction, eröffnet hierauf, wegen nicht fundcncr Bcsammlung der hohen Gewalten habe das Schreiben der unbctheiligten Orte nicht bcantw werden können. Daö Schreiben sei endlich für ihren Ort abgefaßt, unterliege aber noch der Gc»ch»»ö der nächsten Sonntag zusammentretenden Landsgcmcinde in GlaruS, so daß die fragliche Antwort bald »' erfolgen können. Aus diesem Schreiben werde sich gründlich zeigen, daß jene Streitigkeiten, bei welche» »^ den Schirmortcn auch andere Orte Hand gehabt haben, bei weitem nicht der Natur gewesen seien, daß d»r^ auf die gegenwärtigen Zerwürfnisse argumrntirt werden könnte. Die beiden Orte haben gegenüber dci» alle Schritte gcthan, um Weitläufigkeiten zu vermeiden; allein derselbe habe alle ihm erwiesene» vergessen. Sie haben sogar die Production ihrer Handfeste» und Gewahrsamen nicht erhalten könne». Allem, und namentlich aus dem Tractat mit dem Kaiser, erwachse der Argwohn, daß der Abt sich des ^ und Landrcchtcs zu ledigen suche. Gegen die Toggcnburgcr haben die Obrigkeiten vorgekehrt, daß sic Schranken bleiben. Sie wünschen die Beilegung dieses Geschäftes sehr; was man aber von den ^ ererbt, sei man schuldig, der Nachkommenschaft zu bewahre». Auf diese Berichterstattung finden sich Orte zu keinen Beschlüssen veranlaßt; allein sie überlegen mit Bcsorgniß, daß die Tvggcüburgcr ohne Obrigkeit seien, daß „das Allcctamcnt zur Freiheit" seine gefährlichen Folgen habe, und daß, fremden Mächte nicht zu Stande bringen, durch innerliche Unruhen herbeigeführt werden könnte. der Meinung, der Abt sollte vor gemeinen Orten (besser als nur vor zweien), aber mit Ausschluß der ' wandten, seine Sache führen, wo man vielleicht einig werden könnte. Darüber mögen die Gesandt» ^ Obern berichten, v. Ucbcr das allgemeine FricdenSgcschäft kann nicht verhandelt werden, weil Zürich ^ ^ daö jüngst in Baden Abgeredete noch nicht geantwortet hat. Wenn keine Antwort cinkommcn »>^ ^ Geschäft auf sich beruhen sollte, betrachtet man dies als einen Schimpf für die Eidgenossenschaft. Gesandten von Zug haben gebeten, man möchte sie, wenn immer möglich, mit so vielen Taglcistungcn vcN ' Solches wird allen Orten lieb sein, wenn es möglich ist. 5U1. Nechnungsconferenz der Städte Bern und Freiburg betreffend ihre gemeinsamen Marten. 1707», 27. bis Li). Mai. Staatsarchiv Vera. Freiburger Abschiede Bd. S. 344. . täglich"' Gesandte: Bern. Samuel Frisching, Wälschsckclmcistcr; Emanucl Steiger, Vcuncr, beide des Raths. Freiburg. Rudolph Fiva, Gcncralcommissär; Niklaus Vondcrwcid, Stadtschrcibcr. a (S. u. d. Vogtcicn.) ». Nach beendigter Ernte sollen die noch schwebenden March- ' Streitigkeiten durch beiderseitige Aborduungcn an die Hand genommen werden. Juni 17VZ. 1233 « Man schc auch im Abschnitte HerrschaftSangelegciiheite» : S « Art, 8l—83, Tchwarzenburg, ^^tei Orbe Tscherlltz. «I—v. «z. r. >. Art, 291—2KS. " Grands-n. f. x. I—p. Art. 430—497. ' iUIurtc». I»—Ii. «. t. v—x. Art, 711—718. 5!t2. Coiiferenz zwischen Zürich und Bern. Aarau. 17113, 3. Juni. Staatsarchiv Zürich. All«, Adschicdc Bd. SS, k°I. 2S0, u, Acten i Venedig, ^imidtc: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; Johann Heinrich Rahn, Sckclmcister und alt- ^ Schreiber, Bern. Johann Rudolph Sinncr, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, Vcnncr. kr., " unterm 12. März accrcdirtc Resident der Herrschaft Venedig, Herr Vcn- ^ianchi, in Zürich angekommen und hat daselbst (den 23. April), sowie hernach (den 11. Mai) in iti, mündlichen Anträge für die Erneuerung des zwischen erwähnter Republik und beiden Ständen dic^ geschlossenen Bündnisses gemacht. Die zu weiterer Besprechung angeordnete Konferenz beginnt H '^"dwng mit Verlesung des alten Bündnisses und des schon am 2T Mai vom Residenten eingereichten Darauf äußern die Gesandten beider Orte ihre Ansichten; für eine Erneuerung des Bündnisses Interesse freier Staaten, sich gegen monarchische Gewalt zu schüzcn, der unbestreitbare Nuzcn, ^ dieses Bündniß den Vorfahren gebracht hat, und die Neutralität Venedigs, welche die Eidgenossenschaft Hissc verbinden würde. Als Gegcnbcdcnkcn sind aber nicht zu übersehen der mit einer .^"udcöcrncucrung nothwcndig verbundene Volksaufbruch, die gegenwärtige Kricgswuth in Italien, die der /^"bmsse j,„ eigenen Vaterland, vorab das Toggcnburgcrgcschäst und die nculichcn Remonstrationen !" Gesandten. Wenn man sich daher auch für das angetragene Bündniß entschließen will, so ist ve„cs Ausgang der gegenwärtigen Campagnc abzuwarten. Bei dieser Bcrathung erörterte der ^ Resident auch persönlich, in welchem Sinne die Artikel 2, 3, 9 und 19 des alten Bündnisses Nrd werden sollten, während nach seiner Ansicht die übrigen Bestimmungen desselben mit unbedeutenden Icho» ^Veränderungen auch für daS neue Bündniß belassen werden dürften. Bern, daö den Gegenstand vorbcrathcn hatte, legt das alte Bündniß in seinem vollständigen Wortlaut und mit denjenigen Z,»j/^"^Mlträgcn als Randbemerkungen vor, welche cS dem neuen Vertrage zu Grunde legen will. instruirt, in die Bcrathung eines Entwurfes einzutreten; cS wird daher die Vorlage Hlirici Abschiede zur weitem Erdaucrung beigelegt und dem Residenten hicvon Anzeige gemacht. I». ^chilicl ^ Schwyz und Glarus rüksichtlich des Toggenburgcrgcschäftcs zu gütlicher oder ^bigk^ ^^A)andlung vor den Ständen Zürich und Luccrn erklärt haben, jedoch nur über die Frage der Ic>»x ^ LandrcchtcS. Dann habe der Landrath im Toggcnburg, in Bchcrzigung der wider die Land^ stell»,,'^"^^^" Drohungen, ein Aufgebot publieirt, worauf dann Freiherr von Thum in Zürich Gcgcnvor- Bey, " gemacht habe, deren weitere Würdigung aber der Jahrrcchnungstagsazung vorbehalten worden sei. 6°>stvl Mitthcilung. «. Frciburg und Luccrn haben schriftlich beantragt, die Abschikung einer ^ und Gratulation an den neuen Kaiser, Joseph I., noch bis zur Jahrrcchnungstagsazung einzustellen; 155 Juni (705. ciiic solche Verzögerung scheint Zürich aber bedenklich, doch wird noch vorbehalten, die Mcinnngc» ^ anderer Orte abzuwarten, und dann Bern wieder davon zu verständigen. «I. Von der Stadt St. Galle» der verlangte Bericht über die scharfen Acußcrungen und Drohungen des kaiserlichen Gesandten cingcg»"^ mit dem Gesuche, denselben den Orten mitzuthcilcn. Es wird dies aber aus verschiedenen Gründen bebe» gefunden und St. Gallen geantwortet, man wolle diesen Gegenstand während der Jahrrcchnungstagl»!' in der evangelischen Session vorerst noch vorbcrathcn. 5«:;. Konferenz der katholischen Orte und Abt von St. Gallen. Lucern. 1705, 15. bis l». Juni. Staatsarchiv Lucer». Allg. Abschiede v. I7VS, tdl. IS«. — Landesarchiv Schwyz. Abschiede. Gesandte: Lucern. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrherr; Johann Schwytz cr, Schultheiß und Vcnner; Oberst Jost von Flcckcnstcin, Statthalter; Laurenz Franz von Flecke»! ^ Vcnncr und des Raths. Uri. Joseph Anton Püntincr, Landammann; Jost Anton Schmid, »lt-Sckel»»' und des Raths. Schwhz. Christoph Schorns, Landannnann; Franz Faßbind, Sicbncr und des Untcrwalden. Franz Andcrhalden, Landammann von Obwalden; Johann Melchior Remigius Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Ammann; Sebastian Joseph Essener, deö > ' ^ Katholisch Glaruö und Frciburg. (Entschuldigt.) Solvthurn. Johann Ludwig von Roll, Fridolin von Roll, Gcmcinmann und des Raths. Abt von St. Gallen. Georg Wilhelm Ringk, Hofmeister; Gall Anton von Thum, Obcrvogt zu Romanshorn. ^ Die gegenwärtige Confcrcnz versammelt sich wesentlich wegen des Ncukirchcr- und ToggettbuM^ wegen des großen Fricdcnsgeschäftcs. Die Entschuldigungen von katholisch GlaruS und Frciburg Bedauern angehört, der Kanzlei indessen der Auftrag crtheilt, diesen Ständen den Abschied ebenfalls thcilcn. Z». Von Zürich sind soeben die Abschriften von zwei in eidgenössischem Namen untern« ^ aberlasscncn Schreiben eingegangen, das eine als Condolcnz- und Gratnlationsschreibcn an de» ' ^ (Joseph I.) nach Kaiser Leopold I. Tod, das andere als Condolcnzschrcibcn an den König von Fe» ^ betreffend den in zarter Jugend verstorbenen Herzog von Bretagne. Dabei berichtet Luccrn, Zürich seine Einwilligung nachgesucht, mit der Bemerkung, daß fast alle Orte und namentlich auch einverstanden seien. Die Schreiben werden in ihrem Inhalte entsprechend gefunden; Schwyz dagcge» ^ die dortige Obrigkeit habe nur dem lcztcrn beigestimmt und für daö crstcrc instruirt, eine Vcrschu'^ ^ auf die nächste Tagsazung zu beantragen. <». In Bcrathung des Toggcnburgcrgcschäfts verhehlt »' nicht, daß, wenn der Ucbcrmnth der Toggcnburgcr nicht gehemmt «verde, ein Ausbruch erfolgen kö»»^ sich alle Orte entgelten müßten. Schwyz eröffnet hierauf, das Antwortschreiben beider Stände M thciligtcn Orte, untcrstüzt von einer gründlichen Dcduction, sei schon leztcn Donnerstag abgegangen- ^ ^ seien auch sachbczüglichc Schreiben an Zürich und Luccrn abgegeben worden. Auf etwas Anderes, ' ^ diese Schreiben enthalten, seien die Gesandten nicht instruirt; aus denselben «Verden aber hoffentlich sich überzeugen, daß nicht die Stände Schwyz und Glarus, sondern der Abt Schuld an diesen so Juni 1705, 1235 A ' Gesandtschaft dcS AbtcS crwiedcrt hierauf, das Gotteshaus habe auf vielen Taglcistungen stic» " ^ rechtlichen Entscheid verlangt; wenn vier oder sechs Orte der Gegenpartei nicht gefällig ,v ' ^'°llc es vor gemeiner Eidgenossenschaft Recht nehmen. Die Eidgenossen seien vor der ganzen Welt Gerechtigkeit berühmt; Türken und Heiden habe man das Recht nie versagt; man werde also Abt, der bei allen Anlässen für Vaterland und Religion das Seinige treulich geleistet, Gr, der Landesherr und rechtmäßige Obere im Toggenburg, werde aber in seiner Gewalt httt> Ansehen verschimpft und seine Souveränität auf den Kopf gestellt, Sazungcn und Ordnungen bic Religion leide, die Untcrthanen haben sich eigenmächtig unter das Gewehr gestellt, die ^tcrcs' ^nachthcnncn aufgckündct, die Hcrrcnstcucr zu Wattwyl, sowie den Fürstcntitcl verweigert, »°ch d"" Borwand, daß dies sonst ihren Rechten präjudicircn könnte. Da diese wachsende Rebellion androhe, habe der Abt eine Gesandtschaft nach Zürich abgeordnet und daö Ansuchen ^Sgcnburgcr sollen angehalten werden, die Sache im Status quo zu belassen; Zürich habe aber Erhall ^ Jahrrechnungstagsazung dieser selbst die weitere Verfügung vorbehalten. Ein solches i>ki» auffallend erschcincw, erhalte aber cinigcrmasscn eine Erklärung aus dem später» Privat- Aar Gulfindeit Berns in dieser Sache nichts thuc und dieselbe an die evangelische Confcrcnz '">>?», werde. Die bewaffneten Toggcnburger werden also in ihren Gewaltthätigkcitcn ermuntert, lasse bBericht aus gewissen Orten Zuzug versprochen sei. DaS Verhalten von Zürich des m daß dort weit aussehende Gedanken walten müssen. Schon unter drei Acbtcn sei die Ocffnung Hei, ' den Hummclwald begehrt, aber aus wichtigen Ursachen immer verweigert und erst in neuester ^vlisl ^lZcsagtcn Beistand von Schwyz die Bewilligung crthcilt worden; während man in diesem den streit ^"lcrcsscn nüzlichcn Unternehmen begriffen sei, überfalle man das Gotteshaus mit unzcitigcm der ^cbe Andern Gelegenheit, im Trüben zu fischen. Der Abt anerkenne das Baucrnlandrccht, jedoch ^rdci, ^"^'chkcit unnachthcilig, und verlange nur, daß die damit verbundenen Umstände rechtlich erörtert nicht durch Richter eines oder zweier Orte, die mit dein Abt im Streite stehen und mit den ^wcinc Sache machen. Der Abt bitte also inständigst, daß man ihm den Richter zeige, ^ ganzen Welt sonst Niemanden versage; er werde dann beweisen, daß er sich nur über de», ^ beklage, dir den landesherrlichen Rechten diametral cntgcgcngcsezt seien. Schwyz crwicdert, von Achter ' gkwicscncn Pfad könne es nicht abgehen. Die Bewaffnung der Toggcnburger sei nach Schwyz die Obrigkeit habe sich aber in Sachen nicht bcthciligt, sondern vertraulich eröffnet, daß sie 'dci, bedacht sei, als die bestehenden Rechte zu erhalten, und daß daher keine Hoffnung vorhanden ' ^"bsgcmeindSschlüsscn etwas abzuändern. Hätte der Abt die .jura re^ionis nicht der Religion ^>» "nter den katholischen Orten mehr Vertrauen gesucht, so wäre cS nicht so weit gekommen. formalisircn, wenn Zürich nicht ohne Bern vorgehen wolle, indem der Abt lcztcrn Stand dcs u' das Geschäft zu schlagen. Durch Anerkennung des BauernlandrcchtcS sei der ^chlcr u^ßcs beinahe beseitigt; man solle aber allen Argwohn fallen lassen und den vorgeschriebenen «llc„ schwyz und GlaruS werden also über Brief und Siegel weder von wenigen, noch mchrcrn, wlassen; was aber die katholischen Orte von sich aus zur Pacification vorschlagen „ ^lserkl "»hören und getreulich hinterbringen. Im Übrigen beziehen sie sich auf die höchsten Vonr'""'"^ ""b besonders auf ihre jüngsten Missiven an die unbethciligtcn Orte. Aus agen entnehmen die anwesenden Orte, daß die Parteien sich wohl etwas im Allgemeinen, nicht 1236 Juni 1703. abcr im Besonder» genähert haben. Mit Unmuth bemerken sie dagegen, daß die Toggenburger keine ErmKM^ achten und gegen den Abt alle Rüksichtcn aufgeben, woraus zu besorgen sei, eö werde dem Einschreiten Orte nicht besserer Erfolg zu Thcil werde». Beide Parteien möchten bedenken, daß das Geschäft immer gcf"^ »verde und der Schaden auf beide fallen dürfte, während der Gewinn dem Drittmann zuwachse. 6än und herrenloses Volk stehe in den Waffen; wenn also die beiden Orte im Toggcnburg etwelche Gewalt sollen sie die Gefahr beseitigen, oder dann müssen sich die unbcthciligtcn Orte der Sache annehmen, Richter gezeigt sei und aus dem vicrörtischcn Burg- und Landrccht klar hervorgehe, daß Zürich und ^ absolut nicht die Richter seien. Das Geschäft müsse demnach in Baden an die Hand genommen n'^^ und zwar, um noch größere Verwirrung zu vermeiden, nicht bloS von den katholischen, sondern von säm>» ^ unbetheiligtcn Orten. Beide Parteien verdanken die Bemühungen der Orte, und Schwyz wiederholt »o) cö begehre daS Baucrnlandrccht in seinem „rauhen und dürren Buchstaben", suche abcr keineswegs, da^ zu Abbruch der Rechte des Abtes zu gebrauchen. Die Gesandten des lcztern verlangen wiederholt ^ Richter, weil man Niemand rechtlos lassen dürfe. «I. In dem Ncnkirchcrgeschäft wird die Mp ^ Zürich und die Duplik der katholischen das Thurgau mitregierenden Orte verlesen; lcztcrc wird Bericht einer hiemit betrauten Commission sehr wohl begründet befunden. Je mehr abcr diesem von. ^ „mit der Laterne gesuchtem Streit" nachgespürt »vird, desto mehr leuchtet den Orten ein, daß das, Schein nach den Streitpunkt ausmacht, so vieler Mühe nicht Werth sei, und daß Zürich unter dem ^ ^ Religion eine Verkürzung der Rechte der niitregierenden katholischen Orte suche. Um diesen Zwck zu ^ habe eS jederzeit allerlei Tractatc und Projccte einzurichten gesucht, welche den Katholischen Nachthcil gereicht haben. Es »vird daher einstimmig beschlossen, keinen Projectcn mehr Gehör Z" ^ sondern erkanntnißwcise zu verfahren. Von diesem Gesichtspunkte aus und gemäß den eröffneten ^ »vird das lezthin in Baven gemachte Vcrglcichsprojcet vcrworfcn, weil dadurch der katholischen Orte » daS Mehr und die Souveränität lädirt würden. Die Duplik »vird dem Abschied beigelegt, Frciburg ^ ^ und soll auch Zürich auf der Jahrrechnungötagsazung eingegeben »verde». Wenn daher Jemand, ^ die Bewilligung hiczu noch nicht gehabt, die Ausübung der Religion in Neukirch wünsche, so Bitte an die regierenden Orte bringe»», welche dann in „ancrbotcncr" Revision auf den» früher» eintreten »verde»». Solothurn versichert, daß cö bei den» lcztcn Projcct für die katholischen Drtc Absicht gehabt habe; es habe vorgeschlagen, daß nur die Thurgaucr um Erwcitcrung der Kircho ^ »»nd die st. gallischen Untcrthancn nur anlaßwcise dahin zur Kirche kommen sollten, damit a»S go>" Anhalte»» nicht gefolgert werden könne, daß die lcztern im Landfrieden und den Tractaten und Absch" griffen seien. Da dieses Projcct abcr nicht beliebte, möchten die regierenden katholische»» Orte, dw" allerdings rcchtöbcständig sei, nur sagen, wie geholfen »verde»» könnte, da Solothurn immer gem'iP ^ zu thun, was denselben und dein katholische»» Interesse zuträglich sein könne. Die Gesandten dcS r die gleiche Versicherung und sprechen ihr Bedauern aus, daß dieser sich dermalen nicht in der seiner Untcrthancn halber diejenigen Anstalten zu treffen, die er sonst für zwckmäßig hielte. Die ^ mitrcgicrcndcn Orte versichern, daß sie nur auf Friede und Einigkeit trachten; wenn die Unkathv ^ dem alten Weg der Bitte an sie gelangen, seien sie gern geneigt, ihnen dasjenige angcdeihcn z» jhls sie eigentlich begehren; dagegen »vollen sie sich von Zürich zum Nachthcil der Religion, der Major" ^ Souveränität nichts abdringcn lassen; hätten sie daS Badcncrproject angenommen, so wären sir ^ Zürich gelegten Strikc gefallen, was man schon daraus ersehen könne, daß Zürich »nt BeM Juni 1705, 1267 Buchung des Gottesdienstes in Ncukirch von Seite der abt-st. gallischen Untcrthancn den AuSdruk „gastwcise" habe leiden wollen Die Gesandten dcS AbteS bemerken, man habe dcö testen, Untcrthancn zu dem Wünschte,, Schritt zn diSponiren gesucht, sie aber schon in der Weise instruirt befunden, daß sie gegen den »ei, 'U^bs ihm, dürfen, weil sie sonst von ihm verlassen zu werden furchten. UcbrigcnS gehe die ''den, »eck ^'0 '^ucn Versuch machen werde; bleibe auch dieser erfolglos, so gebe cö ^ anderes überlassen wird. Nach nochmaliger Verlesung des Schreibens von Bern vom 19. Mai, "at d>ps»s . . . ... . .. ... anderes Mittel, das den katholischen Orten noch mehr Ehre verschaffen könnte, worüber zu rcfcrircn ,»a bas u, Baden abgefaßte Projcet den bcthciligtcn Orten empfohlen hatte, wird Bern für sich und cn der übrigen »»bcthciligtcn Orte geantwortet, man verdanke bestens die Bemühung der unbcthciligtcn "ächsie^ ebenfalls nur friedfertige Gedanken; in diesem Sinne werde man die Instructionen auf die bis^^bstung einrichten, um das Geschäft zur Beruhigung zu bringen. (S. u. Baden.) f. Solothurn Utik ^^u längere Zeit von Bern bedrängt »verde. Dieses fechte nämlich seine Regalien an, »>id >hm abgelöst M der Weinhandlung hemmend entgegen, habe ihm bis in die 300,000 Gl. ZinSgültcn aufgekündct u»cn> verbiete seinen Untcrthancn in Solothurn fernerhin Anleihen zu machen, und schlage ihm, entgegen >» ^^uen Vergleich, in den thcucrstcn Zeiten den Kornkauf ab. Die bcrnischcn Untcrtbancn, welche d Solothurn Kriegsdienste genommen und Geld darauf erhalten, haben sie am Abmarsch verhindert ä'»c!> ^bauchirt, ja Solothurn sogar durch eine Deputatschaft anzeigen lassen, wenn cö neuerdings von Ho^^^hmicn cngagirc, werde das Commercium mit ihnen gebrochen werden. Wo Bern bisher nur ^rsic gehabt, habe cS nun Jahrmärkte eingerichtet, um damit die benachbarten solothurnischcn Jahr- «Ntrzge - > ^ habe Solothurn mit Geduld ertragen; nun aber müsse cö sich namentlich über drei gttjch,^"'^chtigungcn beklagen: 1. In Buchcggbcrg, wo cS die Landcshcrrlichkcit, Bern aber die Malcfiz- b)abe, verlange dieses die Ausweisung eines dort schon in die dreißig Jahre ansässige» katholischen las, Solothurn bcsize die niedere Gerichtsbarkeit beider Burgstalle zu Aarburg, wovon einer aber Diese seien denen von Hallwyl abgekauft und mit Bern die Ausmarchung vorgenommen ^l'ars ^"tc Solothurns sei ein Wald, der ihm gehöre; Bern aber spreche ihn in Kraft eines 5,: . und r "bach ^ "U" ->h übcs worden sei. Nu» wolle Bern mit Basel Solothurn zwinge», diese Straße abzuändern und Aufmalt Zu führen, angeblich wegen Nähe des Weges, in Wirklichkeit aber aus cigcnnüzigcn b>!se Solothurn sich weigere, so habe ihm Bern auf nächste Tagsazung Recht vorgeschlagen. Ucbcr "^saebl - ^ um Rath. Aus diesem Verhalten erkennen die Orte, daß Bern im Gefühl seiner Größe b>°llc„ sj!"' ullcrortcn „gleich hoch spreche und noch härter drükc." Es scheine überhaupt, die Protcstirendcn ^U>er„ ^ ^citumstände zu Nuzcn machen und den Katholischen Schrckcn einjagen. Solothurn sei zu ^ stch mit Andern in gleicher Tribulation befinde. Es sei daher eine noch nähere Einigung ^ben. q,?".^lllcS den Obrigkeiten hinterbringen, welche ohne Zweifel tröstliche Instruction erthcilcn abzutreiben. Auf Pferde und andere Gegenstände habe es neue Zölle gelegt, und zwar gegen bestehende c». a>' »nd proccdirc via facti. 3. Bekanntlich führe die Rcichöftraße über den untern Haucnstcin nach "u» ab^-^^" Schöncnwerd, welche Straße mit Zoll und Geleit dem Freiherr,, ThomaS von Falkcn- die bc»j., " bchtlich dcö im Buchcggbcrgischcn gesessenen ManncS möchte man zu zögern suchen, bis andere ^»>tk ^»treten, dabei aber trachten, wie derselbe etwa unter einem andern Vorwand dort wegkommen ^ s»r bestehenden Conventivnc» nicht widcrsczen könne. Die Ansprache an den Wald halten ren,e Gewaltthätigkcit und die Forderung für Abänderung der Straße könne» sie gar nicht „taufen", 1238 Juni 1705 indem sie die Bünde, das landesherrliche und Völkerrecht auf den Kopf stelle, Von allen a>uvc>c>^ Orten wird anerkannt, daß die von Luccrn ausgegangene Idee, zu einem allgemeinen Frieden zu rathc», ^ Himmel „cingegeistct" worden sei. Man solle also davon nicht abstehen. Als Motiv könne diene», kaiscrlichcrscits keine Neutralität beliebt und deshalb unscrc Grenzen nicht haben sicher gestellt werden w ^ Zwar habe dem Vernehmen nach Bern wenig Neigung zu diesem Geschäfte bezeigt, mit der Bemerkung, wolle dm Frieden von außen, nicht aber die innerlichen Streitigkeiten beseitigen, was um so mehr als gerade Bern am meisten Mißhclligkciten crwckc. Obschon man lieber unterlassen hätte, in dieser ^ in Zürich und Bern zu dringen, wird doch der Sache zuträglicher gefunden, diese Orte ebenste , Instruction einzuladen. I». Da der mit dem Nuntius getroffene Vergleich in Betreff der Dispens» ^ verstanden werden will, wird der bezügliche Abschied von 1703 verlesen und befunden, daß wirklich o»^ zweifelhaft sei. Da aber die Dispensen eigentliche Bußen sind, und solche nach dem Fehler müssen werden, so müsse folgerichtig zwischen dem dritten, wo 8 Thalcr bezahlt werden müssen, und dem vierte» ^ der Verwandtschaft gewiß ein Unterschied gemacht werden. Man einigt sich daher, darüber mit dem in Freundlichkeit zu reden. I u. Ii. (S. u. d. Vogtcicn.) I. Schwyz bringt an, bei dem lczte» ' , Bundeöschwur in Altdorf sei wegen der großen Kosten verabschiedet worden, diese Bundcserncuer»»g ^ alle zehn nur alle fünfundzwanzig Jahre vorzunehmen. Da aber die gegenwärtigen Zeitumstände sehr und das Zusammenhalten der Katholischen sehr nöthig sei, so wären seine Obern in Betracht, ' ^ ^ Termin in ungefähr vierzehn Monaten ablaufen werde, der Meinung, diesen Bundeöschwur, welcher sie komme, anzuordnen. Aus der Verlesung des Abschiedes von Altdorf zeigt sich nun, daß obschon man mit Instructionen versehen gewesen wäre, die Verschiebung all ikkkrenäum genom»»" um dann in Baden darüber zu entscheiden. Es wird beschlossen, je nachdem die Sachen in ^ anlassen, mit der Republik Wallis darüber vertrauliche Korrespondenz zu pflegen, i». Die A»Z ' Domstiftcö Basel von dem am 4. Juni erfolgten Ableben des Bischofs Wilhelm Jakob wird »"t Kondolenzschreiben erwicdert. ». Die abt-st. gallischen Gesandten erinnern, daß die in dem Zollstreü Z ^ Appenzell und dem Abt Erkiesten drei Tage vor der Jahrrcchnungstagsazung in Baden eintreffen ^ ihrerseits werde eingehalten werden, damit man sie nicht der Verschleppung beschuldige. Die Orte st" wegen Kürze der Zeit und um der obschwcbcndcn wichtigen Geschäfte willen werde diese Verhandlung stattfinden können. Ucberdics wisse man nicht, ob Appenzell, als klägcrische Partei, erscheinen (S. u. Frciämtcr.) p. (Luccrn und Uri.) Luccrn macht die Bemerkung, seit den zwei Jahren, eine Scidcnhandlung bestehe, sei in Uri von einem Ballen nie mehr Zoll gefordert worden als ^ ^ auf einmal aber verlange der Factor sowohl für das Vergangene als für künftig von jedem Lucern möchte nun wissen, woher diese Steigerung komme. Uri crtheilt hierauf de» Aufschlug alten Tarif betrage der Zoll für einen Ballen Seide 25 Sch., es sei denn, daß wegen srcqucnlcr oder aus andern Gründen, wie cS mit Zürcher» und Luccrncrn vorgekommen, jemand bcgü»! ^ Erst bei der lczten Zollrechnung habe sich gezeigt, daß irrthümlich ein zu geringer Zoll bezogen n' man habe also den Factor angchaltcn, den Zoll gemäß Tarif zu verrechne». Man sehe auch in dein Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Grafschaft Sargans. It. Art. tgl. Nhcinwuhren. Grafschaft Baden. e. Art. 74. Verwaltung im Allgemeine». Vogtei Freliimter. I. Art. 200. Kriegs- ». Militärsachen. «». Art. 24l. Stifte n. Kläger K» nur im Lucerner Exemplar. Juli 1705. 1239 5!!4. ^Meineidgeiiössische Jahrrechmmgstngsazuilg der XIII Orte, Al't und Stadt St. Gallen und Biel. Baden. 1705, 7,. Juli. Staatsarchiv Lucer». Allg Absch. v. I7NS, kol. 177. ^ejandtc: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; Johann Heinrich Rahn, Sekclmcistcr. Bern. Rudolph Sinncr, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, alt-Vcnncr und dcS Raths. Luccrn. Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß; Laurenz Franz von Flcckenstcin, Vcnncr und des Raths. U r i. ^ >w>cph Anton Püntincr, Landammann; Johann Martin Schmid, alt-Landammann. Schwyz. Christoph hald^"°' ^widammann; Franz Faßbind, Sicbncr und dcS Raths. Untcrwaldcn. Johann Franz Änderest"'' ^"dmmnann, und Franz Blattlcr, Sckclmcistcr von Obwaldcn; Rcmigillö Lussi, Landammann von ^u g. Beat Jakob Znrlaubcn, Ammann; Heinrich Jtcn, alt-Ammann. GlaruS. Kaspar /k, Landammann; Johann Heinrich Zwicki, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Bürger- Jakob Mcrian, des Raths. Frciburg. Franz Augustin von Dicßbach, Schultheiß; Oberst v°n Joseph von Alt, Ritter, Sekclmcistcr. Solothurn. Urö Suri, Schultheiß; Johann Ludwig Hai, ^mncr. Schaffhausen. Johann Konrad Wäpfcr, alt-Bnrgermcistcr; Johann Kachlin, Statt- ^ Appenzell. Ulrich Sutcr, Landammann, von Jnnerrhodcn; Johann Grubcr, Landammann, von Gallen. Freiherr Fidel von Thurn, Ritter, Erbmarschall; Georg Wilhelm Achter ^^^dncistcr. Stadt St. Gallen. Anton Locher, Sekclmcistcr. Biel. Abraham Scholl, Burgcr- haistl"' Vorrichtung des eidgenössischen GrußcS wird die Erinnerung zur Geheimhaltung der Vcr- ^ erneuert. I». In Betreff des MünzwcscilS, namentlich rüksichtlich der kleinen Handmünzc» und bcj großen Gcldsortcn, läßt mait cS bei den frühem Abschieden, der RcichSmünzcn halber aber Tlcichx'" ^^^rcchnungsabschicdc von 1703 verbleiben. Einige Orte hätten für die großen Gcldsortcn eine de, ^..^^ung gewünscht; es wird aber dieses fast unausführbar befunden. Von andern Orten wird auch Verruf der sogenannten Hvggcrli beantragt, weil sie bei bloßer Tarifirung nur noch schlechter »Rh ! worden; die Mehrheit aber findet die Tarifirung für Handel und Wandel vorzüglicher. Demgemäß überlassen, das Angemessene zu verfüge». Der Bericht, daß neuerdings Drciunddrcißig- bc„ ^ ^ goschlagni werden, welche nach gemachter Probe nicht zehn Schweizcrbazen wcrth seien, wird in ^ genommen, damit die Orte durch entsprechende Verordnung dem dahcrigcn Schaden steuern bcj ^ schwyz behält sich daS Recht zu münzen vor, lind läßt es übrigens ans Ratification der Obrigkeit ll ^^ährigcn Abschied bewenden. Zug behält sich vor, ebenfalls zu münzen, wenn andere Orte cS Dst ^ Im Namen der unbcthciligtcn Orte bringt Bern das Ncnkirchcrgcschäft zur Behandlung, chssj^ ^ ^I)"rgau mitregicrcildcn katholischen Orte lassen ihre Duplik auf die zürcherische Replik verlesen, ^eschj und erhält dieselbe in Abschrist, um sie seiner Obrigkeit zur Prüfung einzusenden und weiter» > ^^hvlcii. Nach vorläufiger Einvernahme der Parteien bcrathcn sich die unbctheiligtcn Orte im Abstich worauf die eine lind andere Partei über ihre Ansicht betreffend das frühere Vcrglcichsprojcet befragt "uch äußert, dortscitS haben einige Bedenken dagegen gewaltet, welche es den unbcthciligten Orten 1240 Juli 1705, seiner Religion vorzutragen wünschte; ein Gleiches mochten auch die katholischen mitrcgicrenden Orte jcnigcn ihrer Religion gegenüber thun. Die V katholischen Orte erklären, ihnen komme daö Vergleichs" sehr beschwerlich vor und sie seien nicht gewillt, Etwas, das schon von den VII regierenden Orten ciisich" worden sei, wieder in Compromiß zu sczcn. Die unbetheiligtcn Orte möchten also Zürich wieder aus Pfad zu leiten suchen, daß die V katholischen Orte zu einer Vermittlung auch Hand bieten können. ^ dieser Einleitung treten die Parteien in eine sehr weitschweifige contradictorischc Verhandlung ein, uuS ^ nichts wesentlich Neues hervorgeht. Zürich bleibt beharrlich bei seiner Behauptung, das Ncukirchcrgcsch^ I eine Rcligionösache, und da dieses von den V katholischen Orten bestritten werde, so müsse diese durch gleiche Säze entschieden werden. Die katholischen Orte hingegen behaupten, der ganze Streit st" bestreitbar eine Civilsachc, so daß die von Zürich aufgeworfene Vorfrage unstatthaft sei. Nachdem hch Geschäft bis in den Anfang des Monats August hineingezogen, eröffnet Bern Namens der unbethel») Orte, ihnen sei sehr leid, daß ihre Bemühungen wieder unfruchtbar geblieben; sie werden jedoch ihre ^ von dieser Angelegenheit nicht zurükzichcn, und richten an die bcthciligtcn Orte ein vom 5. August da ^ Schreiben, worin dieselben eingeladen werden, ihre bekannte Sorgfalt für die Ruhe des Vaterlandes " ^ aufzugeben, sondern auf nächster Tagsazung das Geschäft wieder aufzunehmen und dabei Beweise ihrer s liebenden Gesinnung abzulegen. ,1. Bei AnHebung der Bcrathung über das Tvggcnburgcrgcschäft ^ verlesen: die Antworten der Stände Schwyz und Glaruö auf die von den unbetheiligtcn Orten im und April an sie erlassenen Schreiben, ein Marchbrief von 1471 zwischen Toggcnburg und Uznach, ^ Marchbricf von 1517 betreffend die nieder» Gerichte zwischen Glaruö und Wildhaus, ein M"dch^^.. 1577 zwischen Toggenburg und Uznach und endlich ein Extract aus den vom Gotteshaus St. Galle» ausgegangenen Manifesten. Schwyz und Glarus eröffnen hierauf, sie hätten dem Inhalt dieser Sä) nichts weiter beizufügen, und müssen nur verlangen, daß auch der anwesende Ausschuß der Toggc» > als der andere „vertragende" Thcil, angehört werde. Die abt- st. gallischen Gesandten crwicdcrn, si" ^ ^ weder aus dem Schreiben von Schwyz und GlaruS, noch aus den Erläuterungen der Gcsandhchafln' selben ersehen, daß Zürich und Luecrn oder Schwyz und GlaruS im gegenwärtigen Streit Richter sci» " ^ Nach der Verabschiedung vom verflossenen Januar, man wolle das Gotteshaus St. Gallen nicht rechtlos lassen, bitten sie um Angcdcihung des unparteiischen Rechtes und um Schuz gegen gcwältigcn Richter. Die unbetheiligtcn Orte gelangen hierauf an die beiden Parteien, daß sie >" ^ ihre gütliche Vermittlung annehmen. Dem Vernehmen nach wollen sich nämlich Schwyz lind dem Abt in Unterhandlungen einlassen; da aber beide Orte keine bessern Freunde haben als ihre M , nosscn, so werden sie diese wohl auch mithandcln lassen, um so mehr, als Luecrn sich bereits erklärt ^ daß es nicht der im Burg- und Landrccht bestimmte Richter sei. Schwyz und Glarus erklären al»r, dem Antwortschreiben ihrer Obrigkeiten und der erhaltenen Instruction auf diese Vermittlung nicht r>n ^ zu können. Die abt- st. gallischen Gesandten stellen vor, Schwyz und Glarus suchen das ^ottcslm'"^ Gallen und die Eidgenossenschaft zu trennen, crstcrcs des eidgenössischen Rechtes zu berauben und ^ als Richter auszuwerfen. Daraus werden die unbetheiligtcn Orte leicht abnehmen können, daß ci»r Vermittlung nicht zu erwarten sci. Ihre Instruction laute nur auf Anweisung des Richters, bczich""^^ auf Angcdcihung deö eidgenössischen Rechtes; Abt und Convcnt seien entschlossen, die Sache eher dem ^ und Verhängniß GottcS" anheimzustcllen, als sich in eine gütliche Handlung einzulassen, lieber ^ klärungcn wird von den unbcthciligten Orten lange verhandelt^ und es wird nach viele» gemacht"" Juli 17V5. 1241 dn endlich beschlossen, den beiden Parteien zu eröffnen, das Geschäft könne nicht in Freundlichkeit ^legt werden, wenn sie zur Erleichterung desselben nicht selbst beitragen. Den Standen Schwyz und 'Uns wird namentlich vcrdcutct, daß der von ihnen behauptete RcchtSstand vor Zürich und Luccrn schwerlich l» g haben werde, weswegen die unbctheiligtcn Orte zu vernehmen wünschen, ob sie sich nicht von den im "uuar ihnen vorgeschlagenen Mitteln eines gefallen lassen wollen. Auch den Gesandten des Abtes wird der ""Ich einer gütlichen Unterhandlung nochmals an'S Herz gelegt; diese crwiedcrn aber bei ihrer Instruction .- Zu müssen, da sich die Lage der Sache seither nicht geändert habe. Auch Schwyz und GlaruS /chc» sich ablehnend aus. Der Abt habe als solcher keine andere Ansprache an die Eidgenossenschaft, als cs der IV Schirmortc, so daß er zu Niemand besseres Vertrauen haben sollte, als zu den unbctheiligtcn ssi/" Zürich u„d Lucern, und wenn derselbe in den Acccssoricn des Landlcutcnlandrcchtcs einige Beschwerden bisse, dieselben den beiden genannten Orten eröffne, wollen sie sich darüber in einer Weise vernehmen daß .«an ihre friedliebenden Gedanken daraus ersehen könne, immerhin m,t dem Vorbehalt, daß sie aus substanzliche Veräuderung des Landrechtes nicht eingehen können. Als Graf von Toggenburg halw der »n Niemand Ansprache, als an den Orten Schwyz und Glanes und habe daselbst laut Landrccht wchuz ""b Sehst, öligen Streit, von dem sich der gegenwärtige nur dadurch unterscheide, daß er nebst den Toggenburgern ^bt an schirm zu suchen, was im Februar 1599 vvu gesammtcn Orten anerkannt worden sei, indem sie den ."6) de» Abt betreffe, an Schwyz und GlaruS gewiesen haben. Sic erwarten daher, man werde sie bei so kö>,»c- schien und das Gotteshaus St. Gallen an ihre Gerichtsbarkeit verweisen. Zu etwas Ander», cm Lm,d" ^ ^ üemäß ihrer Instruction nicht verstehen, um so mehr, als sich zeige, daß der Abt sich des und der beiden Orte Schirm zu ledigen suche. UcbrigenS, wenn man in Sachen unterhandeln ">>>sscn auch die Toggcnburgcr dabei sein. Diese Antwort wird von den unbctheiligtcn Orten den ^lchic ^ Abtes mitgcthcilt. Diese erkläre» aber, im gegenwärtigen Streit die Schirmortc nicht als ^ ^ "der Vermittler anerkennen zu könne». Das Bauernlandrccht werde ihrerseits insoweit anerkannt, als ^ ., ) ^s Bewilligungsrecht des Landesherr» und die nachfolgenden Acten nicht modificirt sei. Wollte es dc,> ^ ^Ügcmcinhcit angewendet werden, so würde das Gotteshaus aller seiner Rechte cntsezt und alle von Drtcn ihm ausgehändigten Briefe und Siegel „labcfactirt und geschwächt." Ungeachtet dieser ""d ßy beschlossen, von dem Ziel einer gütlichen Vermittlung nicht abzustehen. Es wird daher Schwyz ^"ceri, "bffnct, in dem Maße wie sie glauben, daß der Abt zu den zwei Schirmortc,, Zürich und so ^ ^ beste Vertrauen haben sollte, muthe man hinwieder auch ihnen selbst zu, daß sie zu den mit ihnen ^bundcncn unbctheiligtcn Orten daö beste Vertrauen haben und diese zur Sache reden lassen sollten, ^ches GlaruS crwiedcrn darauf, die gegenwärtige Streitsache gehe das Gotteshaus St. Gallen als '"svr„ " ^ ^ unbethciligtcn Orte nicht unmittclbar an, und wollten sie daher daö bisher Vorgebrachte nur dts ^^'"bwche eröffnet haben. Laut de», Landrccht seien sie die Richter, und in Gcmäßhcit des Bundes ^st>,»^ >"bcS Ort bei seinen Landen und Leute», Rechten und Handfesten gcschüzt werden. Im 5»de» ^ ^ bethciligtcn Orte wird neuerdings bcrathcn, wie man zu einer gütlichen Verhandlung einen Weg hch , und in Folge dessen den Parteien der Antrag gemacht, beiderseits ihre Documcntc aufzulegen, sie hä,,.' dermalen Gesandte anwesend seien, welche sie noch nicht kennen. Schwyz und Glarus crwiedcrn, du» ^ Originale nicht zur Hand, seien aber bereit, die Abschriften infvrmationsweisc vorzulegen, mit streitigenfalls die Originale beizubringen. Die Gesandten des AbtcS verharren aus dem daß ,,,an ihnen den Richter zeige, behalten sich aber eine schriftliche Erklärung vor, welche unter», 156 1242 Juli 1705, 28. Juli cingcgebcn wird, dahin lautend: Im April 1704 und auf der darauf folgenden Jahrrcch"""^ tagsazung, sowie im Februar und April l. I. haben die unbcthciligtcn Orte beschlossen, Schwyz und Glan sollen sich erklären, ob, wie und wo sie zu Recht stehen wollen, und dem Gotteshaus St. Gallen w»r^ zugesagt, dasselbe nicht rath- und rechtlos zu lassen. Wenn nun die Materie dcS Geschäftes zur Vcrha»dl»"l> käme, so würde der Stand desselben verändert. Indessen wollen sie aus Achtung für die eidgenössisch'" Stände den angetragenen Vermittlungsversuch nicht ausschlagen, jedoch unter der Bedingung, daß ihnen den wahrscheinlichen Fall des MißlingcnS desselben zugesichert werde, daß Schwyz und GlaruS weder >' Richter sein können, noch Zürich und Lucern als solche anerkannt werden sollen. Nachdem man aus b"> bedingten Erklärung ersehen, daß dermalen in eine gütliche Verhandlung nicht eingetreten werden könne, das Geschäft immer schwieriger und dem gemeinen Vaterland gefährlicher zu werden drohe, wird ncucrdn'ö beschlossen, den Gedanken einer Vermittlung nicht fallen zu lassen. ES wird daher durch Schreiben voi» ' Juli dem Abt und den beiden Ständen Schwyz und Glarus eindringlich empfohlen, in Modifieation bisherigen Instruction sich eine Vermittlung der gcsammtcn unbetheiligtcn Orte gefallen zu lassen, an lcW Orte mit der Begründung, daß der von ihnen prätendirtc Rcchtstand nicht verfangen und man den Abt die Länge nicht rechtlos lassen werde. Gleichzeitig wird den Toggcnburgcrn ihr eigenmächtiges VorgW verwiesen und sie neuerdings ermahnt, den Status quo nicht zu verändern und dem Abt, als ihrem La» Herrn, sowie dessen Beamten allen Rcspcct und Gehorsam zu erweisen. Darauf wird von den Toggcnbw'ö^ ein Memorial eingegeben, worin sie sich über grobe Leidenschaftlichkeit der Beamten des Abtes und i'W ^ des Landschrciberö Lcdcrgcrwcr, über Mißbrauch der Justiz in verschiedenen angeführten Spccialfällcn, Drohungen, man werde sie bei den Köpfen nehmen, eS werden in Kurzem viel tausend Kaiserliche km" und sie zu Paaren treiben, beschweren und schließlich bitten, man wolle die Beamten dcS Abtes zur MW ^ crmahnen und bei Behandlung des Streites, sei es in der Frage dcö Forums oder in der Hauptsache, sir, ebenfalls contrahircnde Partei, auch zulassen. Von den übrigen Schreiben wird den Gesandten des ^ ^ und denjenigen von Schwyz und Glarus in offener Sizung Mitthcilung gemacht und ihnen empföhle", ^ ihr Vorwort dahin zu wirken, daß an eine gütliche Vermittlung Hand angelegt werden könne, worüber ^ ^ bis Mitte September Antwort gewärtige. Schließlich verdanken beide Parteien die Bemühungen der " ^ theiligtcn Orte. v. Die Herren Johann Ludwig Hirzcl von Zürich und Marcus Morlot von Bern > ihr von Eßlingen zurükgcbrachtcs Rccrcditiv verlesen und berichten, wie sie aus Rüksichtcn für die Eidgc»o>ü" ^ allerorten auf's höflichste empfangen und tractirt worden seien, was für Anstände sie gehabt, wie sie Abgesandten beider krciSausschrcibendcn Fürsten einmal zur Mahlzeit geladen und mit Rükvisitcn beehrt ^ seien, und wie sie schließlich am 13. Mai den Bescheid erhalte», daß der Imposit auf Salz aufgchobr", jcnige auf Waarcn aber für einmal suspcndirt und zu weiterer Verhandlung mit dem ErzHaus O0 ^ verwiese» sei. Dabei wird der neue Tarif vorgelegt. Da derselbe aber zwei verschiedene Ansäzc l?K man in Zweifel ist, welcher der gültige sei, wird bei dem Corrcspondcnten in Eßlingen Aufschluß welcher dahin crthcilt wird, die erste Rubrik enthalte die Taxation des schwäbischen Kreises, die die am kaiserlichen Hof festgcseztc. Diesem Berichte wird beigefügt, der Imposit werde schwerlich ^ ^ kommen, weil er dem Handel sehr nachtheilig sei, so daß die Stände sich demselben ebenso wohl zu Ursache haben als die Eidgenossenschaft. Dem Anstand gemäß wird nun den beiden krciöausiclW Fürsten für ihre Erklärung wegen Aufhebung dcS Salzimpostcs und für die de» Abgeordneten erwies'"^ ^ gedankt und gleichzeitig auch die Aufhebung der Auflage auf die übrigen Waarcn sollicitirt. Dan" wirb ' Juli 17N5. 1243 den Marschall Baron von Gcmmingen, geheimen Rath des Markgrafen von Baden-Durlach, ein Dankschreiben erlassen, weil er den Abgeordneten in ihren Unterhandlungen viel Helfe gelastet. Endlich wird der Wifieirte Rechnung derselben über ihre Reise vom 24. April bis 22. Mai im Betrag von 561 Gl 1 Krzr. ""gelegt. Da aber dieselbe außerordentlich niedrig gestellt ist, und die Abgeordneten ehre MGon m.t besonder... Fleiß und Erfolg erfüllt haben, wird jedem für den Tag ein Dueaten znerkannt waö d.e Summe von Gl. und 10 gnte Bz. ausmacht, mit der Bestimmung, daß dieser Betrag auf d.e Anzahl der von zedem heiligten Orte bezogenen Salzfäßchen verlegt werden soll. Schwpz hoff, von Kosten bestell zu st.n a eS "ich' zu dieser Abordnung gestimmt habe; Glarus nimmt die Sache nä rokmonäuin; Fre.burg glaub h.er.n v"ch "ich. imcrcssirt zu sein, weil eö mit Lueern einigen Abtansch getroffen; Appenzell-Jnnerrhoden ^ bitter Gegenstand berühre ihr Land nicht, weil eö nicht im Salztraetat stehe. Den Obersten und Off.e.eren b" zwei in kaiserlichen Diensten stehenden Regimenter wird, da man n.cht wc.p, ob das auf leztcr Zagiazung tthaltene Empfehlungsschreiben dem seither verstorbenen Kaiser noch zugekommen se., und gegenwart.g .e Zahlung von achtzel... Monaten her aussteht, auch die Soldaten neu bekle.det werden sollten, e.ne M ^c°mmenda.ion an den gegenwärtig regierenden Kaiser bewilligt. I" der am 10. 2».. gehaltenen Pro- "vsttion drükt der französische Gesandte seine Freude aus, daß er wieder ... d.e E.dgenosse.sschaft zurukgekehr. 'tt- "»er welche er die angeneh.nen Orte seines Vaterlandes vergesse. Dann versichert er .e Cndgenosstn der ""wandelbaren Zuneigung des Königs, seiner Anerkennung für d.e .hm gclc.stcten Kr.egöd.cnstc und schl.cpt b"'"ü, der König werde stets AllcS thun, ...» die Ruhe des Landes zu bewahre», welche andere Machte ''btt" möchten. Dieser Vortrag wird durch einen Ausschuß mündlich und schr.stl.ch crw.cdcrt I.. b e w.rd b'° Antwort des Herrn Generallientcnant und Obersten der Garde, Reynold, auf das von eztcr Tagsazung ihn erlassene Schreiben verlesen, wobei berichtet wird, daß der nun eingeführte v.erte Pse.m.ng .... en frühern für jede Eompagnie jährlich 800 Franken betrage. Wie gle.chze.t.g vorgebrach, w.rd, werden von im Deeember 1698 gemachten Reglement nur etwa zwei Punkte gehalten, und wenn es werde aß E.ne »der Andere die Beschwerden der Eidgenossenschaft nvt.fic.rcn wolle, haben sie .e z> . g . , '."btt" sie bis auf sechs Woche» in Gefangenschaft gesezt werden. Obschon „.cht alle Orte Volker '^fischen Diensten haben, so glauben doch alle, solchen Zuständen wehren zu müssen, und bcaustragcn e.ncn 'usschuß Entwerfung von Vorschlägen, wo und wie ...an die Sache anbringen und w^ man dem 'b"rn Rcpnold wieder antworten wolle. Der Gesandte von katholstch GlaruS eröffnet h.cbc., Oberst Hass. «be seine Schuldigkeit gcthan und gleich anfangs der Obrigkeit berichtet; er, der Ge.andte, ,e. ...cht nur für ' Beseitigung des vierten Pfennings, sondern für die Zurüksorderung des Bezogenen ...s ru.rt Fre.burg ?"de. sich ohne speeielle Instruetion. Nach de... Antrag deö Auöschußeö w.rd ...... de... sta..zosi,chen >'d.en schriftlich vorgestellt, daß die auf kurze Zeit vereinbarten und ...... achtundzwanz.g Jahre lang ^lten drei Pfenninge einmal abgethan werden sollten, da nun in dieser Zeit der JnvalidenspM genngsam sei» werde Statt dessen aber werde noch ein vierter Pfenning aufgebürdet und ncbstdem d.e Cap.tulat.on '071 und die königliche Zusage von 1699 nicht gebührend gehalten. Er möchte daher be.mKon.g auf 7'tt'ig..ng des vierte» Pfennings und in Rüks.cht der drei Pfenninge dahin wirken, daß sie, sofern sie ...cht ^"'"lls aufgehoben werden können, in die eidgenössischen Orte verlegt werden, dam.t d.e M.l.tarc daselbst "..er zu machenden Verordnung die Ansprüche als Invaliden genießen könnten. Es wurde duseS fur französisch,„ Dienst weit vortheilhaftcr sein, da viele gern in ihr Vaterland zurükkchrcn. Endlich mochte ^ "rh verwenden, daß die eidgenössischen Völker bei ihren Privilegien und den Tractatcn gcsch.rmt werden. 1244 Juli 17»5, Dem Gcncrallieutcnant Reynold wird von dem Inhalt dieses Memorials Kcnntniß gegeben und ihm ein Verweis crthcilt, daß er dem aufgestellten Reglement nicht nachgekommen sei und sich der Einführung öcö vierten Pfennings nicht widcrsezt habe. Es wird ihm daher das Reglement für sich und zu Händen dcr übrigen Obersten nochmals zu genauer Nachachtung übersendet. Da man bei dieser Verhandlung gcsitsi"' daß die Obersten zur Beschwörung des Reglements nach Hause kommen sollten, dieses aber als unausführbar erscheint, so werden sie bei dem Eid, den sie dcr Obrigkeit geschworen, auf dasselbe verbunden. SchwV! nimmt es uä rokerenäum, in dcr Erwartung, die Obrigkeit werde ebenfalls zustimmen. Frcibnrg behält sicy vor, seine Entschließung dcr eidgenössischen Kanzlei cinznbcrichtcn. Als nun das Memorial dem französische Gesandten behändigt und empfohlen wurde, äußerte derselbe, er habe geglaubt, dcr Gencrallicutenant Rcy»^ habe den Orten soviel geschrieben, daß sich dieselben hätten begnügen können. Mit den drei Pfenningen P es eine angenommene und vereinbarte Sache; wenn aber die Verlegung derselben in die Orte dem Dienste Königs vortheilhaft wäre, so könnte mit dcr Zeit mehr davon gesprochen werden. Dcr vierte Pfenning sin besserer Unterhaltung derjenigen eidgenössischen Officicrc bestimmt, welche sich nicht in ihrem Vaterland aufhaltc"' Er werde sich informircn, ob die Einführung desselben vollzogen worden sei, zur Zeit seines Aufenthaltes Paris sei dieses noch nicht der Fall gewesen. Für die Aufhebung desselben wolle er sich möglichst verwende Die Beschwerden wegen Nichtbcobachtung dcr Capitulation solle man ihm spccificirt eingeben. Bei der Berichterstattung hierüber wird Zürich beauftragt, sofern in Zeit von zwei Monaten keine Antwort erfolgt eine Rcchargc zu erlassen, eine allfälligc Antwort aber den Orten schleunig mitzuthcilcn, damit auf "ächsi^ Tagsazung darüber instruirt werden könne. Schwyz nimmt diesen Beschluß wegen Mangel an Jnstructw» den Abschied. I. Dompropst und Capitcl von Basel danken für die dem Bisthum erwiesene Protection erbitten sich diese neuerdings bei den jezigcn bedenklichen Zeiten. Solches wird durch ein freundliches Schreib zugesichert. Ii. Kurz hierauf zeigt der ncuerwählte Bischof von Basel, Johann Konrad II., seine Prow^" an, versichert die Eidgenossen seiner guten Nachbarschaft und beharrlichen Freundschaft und empfiehlt sich ^ fortgcsezter Protection. Dieses Schreiben wird mit einer Gratulation und dcr Versicherung aller cids- > bundesgcnössischcn Dienste crwicdert. I. In Bcrathung fällt das schon mehrmals besprochene Prosict s Erziclung eines allgemeinen Friedens in Europa. Zürich und Bern, welche diesen Gedanken zwar für lo ' und christlich halten, bezweifeln, ob dabei nicht Schwierigkeiten auftauchen würden, die von Seite dcr Ma ' ^ unannehmbare Zumuthungcn hervorrufen könnten. Sic würden also diesen Gegenstand nochmals cusi c ^ und inzwischen die innerlichen Unruhen zu beseitigen suchen. Dann müsse man auch zum Voraus wissi», wem man die Anregung machen wolle. Freiburg bemerkt, daß es in dieser Sache noch zu keinem Entsch gekommen sei, weil es nicht wisse, wohin die Orte zielen; auch besorge es, man möchte dadurch in Ungclcgcm) ^ gcrathcn. Lucern sezt seine Ansichten nochmals weitläufig auseinander, und hält den Schritt für cbc» ungefährlich als verdienstlich; namentlich glaubt es, daß die Eidgenossenschaft dadurch ihr etwas lsich" Ansehen erhöhen könnte. Da alle übrigen Orte dieser Ansicht beitreten, wird ein Ausschuß beauftragt/ ^ Schreiben zu entwerfen, welches inutntis mutnnclis an den Kaiser, an die Könige von Frankreich Spanien, an den Herzog von Savoycn und an England und Holland zu erlassen wäre. Dabei hat ^ . Meinung, daß wenigstens die zwei crstcrn Schreiben von sämmtlichcn, die andern aber, sofern nicht dabei bethciligcn wollen, von den betreffenden religionövcrwandtcn Orten überlassen werden könnten. - . ^ Vorlegung des dahcrigcn Entwurfes beziehen sich Zürich und Bern auf ihre Instruction; GlaruS, " Frciburg, Schaffhauscn, Appcnzcll-Jnncrrhodcn und Stadt St. Gallen nehmen den Entwurf in de» Alsich' ' Juli 1705. 1245 acholisch Glarus ist zwar mit dc>» Couccpt einverstanden, nimmt es aber gleichwohl all rokeronäum. Die Minderheit wird schließlich ersucht, ihre Entschließungen beförderlich Luccrn mitzuthcilen. i». (Ohne Äußernden und Biel.) Bern und Basel bringen vor, daß die Landstraße von Zcglingcn über die Schafmatt nach arau von Jahrhunderten her bestanden habe und von Basel und Solothurn unterhalten worden sei, wofür ^ lich auf eine dem Abschied beigefügte Dcduction beziehen. Erst im Jahr 1691 habe Solothurn diese lraßc zu erschweren und endlich zu sperren unternommen, und dagegen die Straße über den Haucnstcin in ^snahmc zu bringen gesucht. Die leztcre sei aber um sieben oder acht Stunden länger und beeinträchtige m Stadt Aara», welche Bern laut Capitulationöbricf bei ihren Rechten zu schirmen pflichtig sei, an dem während Solothurn durch die Straße über die Schafmatt nicht geschädigt werde, indem es auch da '"hcil am Zoll habe. Bern und Basel haben Solothurn alle Vorstellungen gemacht, dieses jedoch nicht können, von seinem Unterfangen abzustehen, weswegen sie genöthigt seien, das eidgenössische Recht zu ^gchm,. Solothurn leugnet nicht, daß es einen Abweg über die Schafmatt etwas versperrt, weil darauf 'A'legcuheitcu entstanden, so daß die Soldaten von Rheinfcldcn den Bauern aus dem Elsaß daselbst zwölf " c weggenommen, was vom französischen Gesandten hart gerügt worden sei. Von daher habe Basel "aß genommen, diesen Streit zu erheben und auch Bern an sich zu ziehen, welches bisher Solothurn ^genüber keinerlei Ncclaination gemacht habe. Da cö sich aber um eine auf solothnrnischem Gebiet gelegene wcr^ so stehe gemäß dem Friedensschluß von 1656 nur ihm die Gerichtsbarkeit hierüber zu, und Hab beschweren habe, werde bei ihm gutes und schleuniges Recht finden. Des vorgelegten Memorials ^ man sich nicht versehen, könnte cö zwar wohl beantworten; da die Gesandten aber hiezu keine Instruction wünschen sie dasselbe den Obern zu hinterbringen. Die unbethciligtcn Orte empfehlen hierauf den Mir""' ^ vereinbaren, womit die Sache ml röferoiulum genommen wird. i>. ES M,d wegen des vom Abt von St. Gallen mit dem Kaiser geschlossenen TractatS ein Anzug gemacht ich» ^ sandten des Abtes befragt, wessen sie hierüber instruirt seien. Hierauf verlangen diese die Vcr- Ab'!? verflossenen Januar auf der Tagsazung abgegebenen Erklärung, auö welcher die aufrichtigen >hl»> " ^ AbtcS klar hervorgehen; wenn aber die Orte etwas Mchrcrcs verlangen, sei er bereit, Alles zu b>^ " filier Ehre vcrcinbarlich sei; die Orte möchten nur diesen Gegenstand nicht mit dem Toggcn- ^^st)c>chäft vermischen; der Abt »volle ein Geschäft nach dem andern erledigen helfen und in allen billigen cntgcgcnkommcn. Nach Verlesung des 1451 von Zürich, Luccrn, Schwyz und GlaruS mit dem Abt Ort- ^ "^gerichteten LandrcchtS wird gefunden, der neue Tractat sei nicht mir den vier, beziehungsweise zwei ve/" ivudcrn gemeiner Eidgenossenschaft sehr nachthcilig. Schon auf der lcztcn Jahrrcchnungstagsazung wurde Orten mit Ausnahme von Schwyz, GlaruS und Appenzell, welche diese Angelegenheit aä des "ahmen, beschlossen, der Abt solle de» Orten diesen Tractat aushändigen und unter seinem und bei, Sigill erklären, daß er von keinem andern Traclatsinstrumcnt etwas wisse, als von dem auf ab,» ""Lettisch gelegten, und, sofern ein anderes Instrument zum Vorschein kommen sollte, habe er davon ^btc/^^ ^ dasselbe für alle Zeiten als todt und gcnichtigct erklärt. Dies wird den Gesandten des "ttfl '"wc Erinnerung gebracht und eine Antwort verlangt. Dieselben verweisen auf ihre Erklärung vom »>w ^nuar ""d fügen bei, weil seither nichts an den Abt gelangt sei, befinden sie sich ohne Instruction "och ^ heimbringen. Dabei bemerken sie aber, sie hätten seither in Erfahrung gebracht, daß i» ^ " ^actat sich auf der Kanzlei des kaiserlichen Gesandten befinde, welchen sie, wenn man Mißtrauen vpicn stze, z„r Vcrglcichung beizubringen bereit seien. Für den Antrag, dieses Exemplar einzuver- 1246 Juli 1705, langen, ergibt sich keine Mehrheit. Schwyz, GlaruS und Appenzell bemerken, daß sie sich mit der Erklärung vom verflossenen Januar nicht sättigen können, sondern die Nichtigung des Tractatcs und die Herstellung dcs ehevorigcn ZustandcS fordern müssen, ansonst sie zu allen ihnen beliebigen Mitteln greifen würden. <> ' die Klage SolothurnS, daß ihr Land von starkem Bettel- und Strolchengcsindcl erfüllt und auf dein La» bald Niemand mehr sicher sei, wird die strenge Vollziehung des Mandates von 1762 neuerdings ^ schlössen und auf den 23. September, sowie auf einen gewissen Tag im Frühling eine allgemeine Bcttcstag in der ganzen Eidgenossenschaft angeordnet. Schwyz und Glarus nehmen den Beschluß all rskorenäuw I». Mit schriftlicher Eingabe eröffnet der kaiserliche Subdclegirtc, Baron von Grüth, daß er gcrüchtswc^ vernommen, es hätten die gegenwärtigen Kriegsdrangsalc und die Vcrgicßung so vielen Christcnblutcs Eidgenossen bewogen, die kriegenden Mächte zum Frieden zu ermahnen und ihnen ihre Mediation anzubicU» Dieses sei allerdings ein christliches Werk; da aber bekanntlich einige Kantone in Bezug auf das dem und dem römischen Reich zustehende Lehen des Hcrzogthums Mailand soweit Partei genommen, daß s« den dcclarirtcn Feinden des Kaisers sich derart in ein Bündniß eingelassen haben, daß ihre Volker Herzogthum stehen und im Verein mit den Feinden des Kaisers gegen diesen kämpfen, und überdies die Tra gressionen fortdauern, so gebe er zu bedenken, wie der Kaiser solches aufnehmen müsse, wenn sie mit der c>«c> Hand Frieden stiften wollen, mit der andern aber seine und des römischen Reichs Lande öffentlich Wegen Mangel an Instruction wird der Gegenstand aä rsksrenäum genommen. Die katholische« beziehen sich auf ihre frühem Erklärungen und auf dasjenige, was sie seiner Zeit dem kaiserlichen mündlich und schriftlich remonstrirt haben, und weisen die Imputation, als habe man in dem Fricdenswcrk c> Mediation angeboten, ab. «z. Zürich thcilt ein Schreiben des Grafen von Königsegg sammt einem Bei ) ^ der beiden obcrösterrcichischcn „Wesen" vom 15. Juni mit, gemäß welchem alle aus der Eidgenossen! ch«st^ das Reich und aus dem Reich in die Eidgenossenschaft eingehenden Waarcn, mit Ausnahme der >« ^ Schweiz fabricirtcn oder zum Hausbrauch nöthigcn, mit einem neuen Zoll belegt werden, da die Erbcinung^ nur auf die zwei leztern Ausnahmen beziehe. Da aber die Voraussezung dieses Beschlusses unrichtig ist, ' sowohl durch die Erbcinuug als durch den Tractat von 1654 alle aus der Eidgenossenschaft und in > ^ gehenden Waarcn zollfrei erklärt werden, so wird von den obcrösterrcichischcn Räthcn zu Innsbruck Abstellung dieser Neuerung verlangt, r—»n. (S. u. d. Vogt.) - Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. tt. (Alle Orte und der Abt von St. Gallen.) Luccrn bringt unter Bezugnahme auf den Abjch«^ ^ leztcn dort gehaltenen Confcrcnz das Projcct eines Antrages an die kriegführenden Mächte zur Spruche ^ sie einen ihnen beliebigen Ort in der Eidgenossenschaft wählen möchten, um eine FricdcnSuntcrhandl»«ö zunehmen. Dieser Gedanke wird allgemein für löblich, christlich und Gott gefällig erachtet, werde der ^ erreicht oder nicht. Es wird daher eine Commission bezeichnet, um die Schreiben an die höchsten »«b Mächte zu entwerfen, wie aus dem gemeinen Abschied zu ersehen ist. Freiburg eröffnet, seine Oda'« ^ sich bisher zu nichts Bestimmtem entschließen können, weil sie besorgen, es könnte die EidgcnosscnichB vermerkt in eine Ungclcgcnhcit gezogen werden; sie wollen nunmehr, da sie wegen Bcsezung der Ämter ^ auf der leztcn Confcrcnz in Lucern haben erscheinen können, die Ansichten der Orte vernehmen. ^ das Thurgau mitrcgicrcndcn katholischen Orte sezcn abermals auseinander, das Ncukirchergeschäfl pure Civil- und keine ReligionSsachc; Zürich suche nur, ihre Mitregicruugsgcwalt zu hemmen u«b Juli 1703. 1247 ^dominatioi, anzumaßen. Die auf lcztcr Tagsazung von Zürich eingegebene Replik habe die mitrcgicrcndcn bitte Duplik veranlaßt, die den unbcthciligtcn Orten bereits übersendet worden ist; sie - " ^"^er, daß man sie bei ihren Rcgicrungsrcchten laut Bünden schüze. Die unbcthciligtcn Orte veraltest' Instructionen für das Interesse der katholischen Religion und die Beilegung dieses Streites °... ^sil'chc beizutragen. Daö Gleiche verspricht katholisch Glarus, mit der Bemerkung, ihm sei der bie qt Luecrn zur Zeit der Abreise auf die Tagsazung noch nicht zugekommen. Nachdem inzwischen »vir gemeiner Session verlesen und Zürich auf sein Verlangen eine Abschrift davon gegeben worden cinl Schwyz in der besonder» Bcrathung der katholischen Orte, cö »löge zwar die in der Duplik Betreff dcö AbtcS von St. Gallen wohl leiden, behalte sich aber dabei seine Rechte vor. «ch»,^ katholischen Orten beschlossen worden war, keine VcrmittlungSvorschlägc mehr anzu- Äi, ^"dcrn in die unbctheiligtcn katholischen Orte zu dringen, daß sie Zürich in die Schranken seiner ^^Mning zurükwciscn, wird doch nach vielfältigen Particularconfcrenzen von den unbcthciligtcn katholischen Dttc» ^ August der vermittelnde Antrag gestellt, daß die thurgauischcn Untcrthancn bei den regierenden ^willigung zur Erweiterung der Kirche in Ncukirch nachsuchen und daß die st. gallischen Untcr- d>cn Zutritt zu der erweiterten Kirche nach bisheriger Weise anhalten sollen. Darauf antworten ^ '"'^gierenden katholischen Orte (Unterwaldcn war nicht mehr anwesend), auf ein bittlichcS Ansuchen werden z» t ^"^chtcn für die katholischen unbctheiligtcn Orte so entsprechen, daß daraus jedermann ihre Neigung »>, Einigkeit zum Ucbcrfluß werde erkennen können. Drei Wochen nach Ucbcrgabc der Duplik Hchtd die unbcthciligten katholischen Orte endlich im Stande zu berichten, Zürich habe nach vielen ^gcndc Eröffnung gemacht: Weil die V katholischen Orte daö auf lcztcr Tagsazung gemachte Aick hinterbringen übernommen lind seither so freundlich an Bern zu Händen der unbcthciligtcn Orte ^uic ^erwartet, cS würden die mitrcgicrcndcn katholischen Orte dasselbe etwa mit einiger Er- cj„^ "»genommen haben, gleichwie allch Zürich für die Annahme instruirt gewesen sei, mit Vorbehalt ^»>c ^"^"'»g iit Betreff der Amnestie. Da dieselben aber von diesem Projcct gänzlich abstrahircn, so djx ^''»'ch auch keinen andern Vorschlag zu hinterbringen übernehmen. In dieser Lage der Dinge wünschen very, ^"^'gtcn Orte, um Angesichts dcö Unmuthcö beider Parteien eine Alteration des Geschäftes zu »icht Abschied zu formircn uird die bcthciligtcn Orte dahin zu bereden, daß sie den Status quo Die mitrcgicrendcn katholischen Orte crwicdcrn hierauf, daß Zürich sie durch seine Vcr- ^schcn »»^ unerhört behandle. Man sehe wohl, daß Zürich nicht daran gelegen sei, die cvan- >»i^ .' ^»tcrthancn im Thurgau inid im St. Gallischen des Gottesdienstes halber zu trösten, sondern die Oitx ^ ^rtc wider Recht ui,d Tractate zu hemmen; sie mögen wohl leiden, daß die unbcthciligtcn rs Obrigkeiten schreiben; allein sie können nichts zu hinterbringen übernehmen, sondern überlassen ^ ^ anfangen werden. In besonderer Bcrathung der V katholischen Orte wird von Luccrn dcs^' früher nicht bekannte Behauptung Zürichs, daß mit dem Stift Bischofzcll sillt^ '^rchcnbcsuchö in Neukirch ein Vergleich geschlossen worden sei, vertrauliche Information einziehen »>ird »icht rathsam wäre, die Republik Wallis auch zur Besprechung herbeizurufen; allein schließlich der H "^"» weiter» Projcctircu abstrahirt und bloße Berichterstattung an die Obrigkeiten beschlossen, in ^ nächstens eine katholische Confcrcnz gehalten werden soll, um Weiteres zu beschließen. ^'6rc„z ^ Gesandten des Abtcö das vertrauliche Ansinnen gestellt, der Abt solle denen vom entweder einen eigenen Prädicantcn bewilligen oder sie durch Befehl anhalten, bei den daö Thurgau 1248 Juli 1705. regierenden Orten die Bewilligung zur Fortsczung des KirchcnbcsuchcS zu sollicitircn. Die Gesandte» u' lvicdern hierauf, daS elftere würde dem Abt nicht schwer fallen, wenn es mit den dem Abschiede von l53> angehängten Conditioncn geschehe, obwohl er „dergleichen Gäste" nicht bedürfe; auch daS zweite Mittel»'^ ihm gefallen; aber er bc,orgc, die Untcrthancn werden dann um Rathöcinholung nach Zürich laufen »'^ dann seinen Befehlen nicht gehorchen; indessen wollen sie über beides rcfcrircn. Schließlich wird doch zur Sprache gebracht, ob man nicht bei Zürich die Einberufung einer Confcrenz der das Thurgau regierend"' Orte verlangen solle, da man früher nicht die Confcrenz als solche, sondern nur den Ort derselben abgcleh'" habe; man glaubt nämlich, aus den Verhören der ncukirchischen Pfarrgcnossen würde sich ergeben, daß sic" fremden Leute nicht begehren, was zur Erreichung der obwaltenden Absicht dienen könnte ES wird ab" darüber kein Beschluß gefaßt. Von den unbetheiligtcn katholischen Orten wird den i.n Thurgau mitregiere""" sonne auch Zürich noch eindringlich empfohlen, den Stand der Dinge unverändert zu lassen Die V bcthcilig»" danken den unbetheiligtcn katholischen Orten für ihre Bemühung und bemerken, man vernehme von ihr" Absicht, eine neue Tagsazung auszuschreiben; sie, die beteiligte» Orte, haben dagegen keine Einspracht" machen und »uisicn ihren Obrigkeiten anheimstellen, ob sie eine solche besuchen wollen. Wie i»a" begehren die von Ncnkirch keine Erweiterung ihrer Kirche; Zürich wolle aber nicht gestatten, daß die «h^ gausichcn Untcrthancn vor den regierenden Orten ein dicsfälligcS Gesuch vorbringen, während cS im ToF" burgcrgcschäft nichts vornehmen wolle, cS seien denn die Toggcnburgcr zugegen. Sie haben ihr klares genugsam nachgewiesen und bitten die unbetheiligtcn Orte, sie dabei schüzcn zu wollen. Dies vcrjprw) ^ mit d"" r, M'" anwesenden katholischen Orte und möchten vernehmen, was sie den übrigen unbetheiligtcn Orten »an) ^ Wunsche hinterbringen sollen. Dieses wird aber ganz ihrer eigenen Einsicht überlassen, vv. (Die ^ Bischof voil Basel verbündeten Orte.) Dompropst und Capttcl des Bisthumö Basel danken in eine Abordnung überbrachten Schreiben für die dem Biöthum in dieseir schweren Zeiten erwiesene P"" und empfehlen sich auch für die Zukunft. Das Schreiben wird mit einer freundlichen Gcgcnvcrsi ^ ,sicher»"!! tcr m'd crwicdcrt. (Dieselben Orte.) Der neu erwählte Bischof von Basel zeigt seine Erhebung bischöflichen Würde an, versichert die verbündeten Orte seiner beständigen bundcsgcnössischcn Frcundjch»^ ^ Nachbarschaft und ersucht sie ebenfalls um ihre Assistenz. Eö wird ihm zu seiner hohen Würde gratul"» ihm alle bundesmäßigc Hilfe zugesagt, xx (Alle katholischen Orte.) Ein Schreiben des Bischt ve>> Alnahl»"s Constanz, worin er eine Empfehlung der katholsichcn Orte an den Papst nachsucht, damit rhm zu der großen Schuldenlast dcS BiSthumS die Einkünfte der unbescztcn Stelle des DompropstcS überlasse» » ^ wird in dem Sinne in de» Abschied genommen, daß die Orte ihre Entschließungen beförderlich Luecr» ^ thcilcn und dieses dann das Schreiben abcrlasse. (Die VII katholischen Orte.) Zug bringt rufung auf die lczte Confercnz in Lucern den Beschluß in Erinnerung, wegen den großen Dsipuw nachdrüklichc Reclamationcn zu machen. Da aber die Orte seit dem Tode dcS Cardinalö Harber»" ^ Protector in Rom sind, regt Zug an, cS sollte gesucht werden, an dessen Stelle den Cardinal gewinnen, damit er die Interessen der katholischen Orte beim Papst vertrete. Dieser Antrag wird aus ^ an Instruction aä rokorenäum genommen. In Betreff der Dispensen verspricht Lucern dahin zu '»» ^ ^ Namens gcsamintcr Orte beim Nuntius der gewünschte Schritt gcthan werde. »5. (Die mit SV»" bündeten Orte.) Der eidgenössische Resident in Madrid, Jakob Franz Andriani, dankt in einem de» ^ ^ bereits mitgcthciltcn Schreiben für die auf ihn gefallene Wahl und sucht auch um ein Credit'» Königin nach, wie dieses die Uebung erheische. Es wird ihm bewilligt. Schwhz und Obwaldcn Juli 17N5. 1249 ^u>rt, zweifeln aber nicht an der Zustimmung ihrer Obrigkeiten. »»,». (Dieselben Orte.) Der Sohn ^ ^"^orbcncn eidgenössischen Residenten Cassani schreibt aus Madrid, im Jahre 1698 sei die Procura wegen ./^"^Hcn Particularansprachcn am mailändischcn Staat auf seinen Vater und ihn ausgestellt worden, stch mit den Prätendenten dahin verglichen habe, daß er die Ansprachen für 25,0V» dir übernahm; da er aber nach dcö VatcrS Tod in den Jesuitenorden getreten sei und deshalb dir mehr sollicitircn könne, bitte er um Ucbcrtragung der Procura aus Herrn Andriani, der dcr bereits zugesagt und ein Formular hiefür eingegeben habe. Dieses wird verlesen und mit sim Vollmacht übereinstimmend gefunden, mit dem einzigen Unterschied, daß derselben 2000 Scudi »o» welche von der unnutu der 20,000 Ducatcn bcschcintcrmasscn dem Oberst Karl Konrad kc»»c Lugano gehören. Obschon nun die Orte das Verhältnis» der 2000 Scudi nicht genau dic ^ Procura doch ausgestellt, den Herren Andriani und Cassani aber geschrieben, man sei bereit, bicsiu berichtigen, wenn cS damit etwas Bedenkens hätte. Schwyz, Zug und Frciburg nehmen lTjc' ^^^"^»nd ucl rokvrenäuin und versprechen ihre Entschließung Luccrn beförderlich mitzuthcilcn. ^Ue.) Der gleiche Oberst von Bcroldingcn bittet »vcgcn seiner in Spanien habenden Ansprachen »ich "^^^»»g^» an den König von Spanien, an den französischen Gesandten in Spanien, an Andriani läßt ^ Regenten Rubino. Diesem Gesuche wird, wie schon früher drei oder vier Mal, entsprochen. Uri ^ bcmjcnigcn bewenden, was cS deshalb an Luccrn geschrieben hat; Schwyz, Obwaldcn und Frci- Dbcrs"^'"^ Gegenstand uü roterviulnin. «««. (Dieselben Orte.) In einem fernem Schreiben klagt Blüm Vcroldingen, der verstorbene eidgenössische Resident Cassani habe troz Auftrages und wiederholter ^rhj,/ ^ ^krbündctcil Orte seine Particularansprachcn in Madrid nicht gefördert, ja sogar die Bezahlung b6k«j ^»ssani behaupte auch, daran noch keinen Heller erhalten zu haben, während er 1683 erweislich ^ ^ di Viglionc empfing. Es sei auch am Tag, daß er die Bittschrcibcn an den verstorbenen und ^bnig nicht abgegeben habe, anderer Acte von Untreue nicht zu erwähnen. Er, Bcroldingcn, bitte bleust ihm auf die demselben käuflich abgetretene mo/?.' unnutu für 6000 und den am portugiesischen ^»tc» ' ^^'9tcn für 2000 Dublonen einen Sequester bewilligen und denselben dem gegenwärtigen Rcsi- ^»v», ^»ftrag grbcn. Da diese Sache einen Verstorbenen betrifft, wird der Gegenstand in den Abschied ^ssc»"^ (Dieselben Orte.) Uri erklärt seine Zustimmung zum lcztcn Luccrncr Abschied und möchte u>>e Antwort der spanische Gesandte erhalten habe, um je nach Umständen auch beim fran- d>ird ' ^»^»ssador für die Bezahlung der obrigkeitlichen und Particularansprachcn Schritte zu thun. Es dir K 9>isti»»»ig beschlossen, eine Commission an den spanischen Gesandten abzuordnen. Dieser crwicdcrt, sso»s^ ^ '» Mailand so weit gediehen, daß er auf Mitte August oder bei Anlaß der nächsten katholischen verbündeten Orten so viel werde eröffnen können, daß sie sehen werden, wie Großes er für ^bitiil KMirkt habe; dannzumal werde cS auch an der Zeit sein, von der Erneuerung des auslaufenden jq Auf diese ungenügende Antwort wird Luccrn beauftragt beim Gesandten neue Instanzen ^ciier^ ^"scr verspricht alles Gute und drükt- den Wunsch aus, cS solle auf Mitte August oder auf Confcrcnz aller verbündeten katholischen Orte ausgeschrieben werden. Frciburg, daS ohne glaubt die Theilnahme versichern zu können. «««. (Die mit Wallis verbündeten Orte.) diksts ^ ^9 Feier der Erneuerung des Bundcsschwurs mit Wallis vorzubereiten und findet, ^töst gegenwärtigen Zeitumständen besonders ersprießlich. Die übrigen Orte verdanken das »erbieten, beziehen sich aber auf die Abmachung bei dem lcztcn BundcSschwur in Altdorf, die 1250 Juli 1705. Bundcscrneucrung künftig nur alle fünfundzwanzig Jahre vorzunehmen; man werde daher ohne Einwillig^ von Wallis an dieser Sache nichts ändern können. Sollte wegen drohender Gefahr eine Unterredung ^ Wallis nöthig werden, so könne man es auf eine katholische Konferenz einladen. Der Gegenstand n nochmals all resorenäum genommen, flt. (Alle Orte und der Abt von St. Gallen.) Solothurn vor, es sei mit Bern und Basel in einen Streit vcrwikclt; diese beiden Stände wollen nämlich^' Solothurncr Gebiet befindliche Dorfstraße über die Schafmatt zu einer Landstraße machen und habc» ^ das eidgenössische Recht vorgeschlagen. Solothurn verlangt nun Rath, ob cS, wenn der Gegenstand »> Session angeregt werde, das Factum informatiouswcisc erzählen, oder sich mit Bezugnahme auf die Jnst"^ nicht einlassen solle. Da darüber zwei Meinungen walten, wird die' Entschließung über das fornicllc fahren Solothurn anhcimgestellt. In Bezug auf das Geschichtliche uud Materielle des StrcitcS cn Solothurn Folgendes: Die Landstraße über den Haucnstein sei uralt, dagegen sei der Weg über die matt immer nur eine Dorfstraßc gewesen; der jährliche Zoll der erster» steige auf 1000 Thaler, dcrjcmgk ^ der Schafmatt nur etwa auf 60 Pfund. Die Herrschaft, durch welche die Landstraße über den H""" ^ und die Dorfstraße über die Schafmatt führe, habe zwei Brüdern gehört; bei der Verthcilung habe die Herrschaft Farnsburg sammt dem Sisgau, welche später in den Bcsiz von Basel übergegangen, der aber die Herrschaft Gösgen sammt dem BuchSgau erhalten. Da aber leztcrer Thcil geringer an gewesen, sei dem zweiten Bruder zur Compcnsation Zoll und Geleit über den Haucnstein dazu gegeben welche später von Solothurn gekauft wurden. Erst 1690 habe Basel angefangen, den Weg über du ^ ^ matt zu erweitern, was ihm aber sogleich und seither immer widersprochen worden sei. Bern begnüg ^ Gesuch um Augedeihung des eidgenössischen Rechtes mit einem Beispiel von 1497, wo sich beide ^ einem ähnlichen Fall dem Spruche Frciburgs unterworfen haben. Allein dieses Beispiel treffe »>) ^ Damals habe cS sich um zwei Landstraßen gehandelt, von denen die eine im Berner und die an ^ Solothurncr Gebiet gelegen sei; gegenwärtig handle es sich um eine Landstraße und eine Dorfstraßc, du ^ im Solothurnischcn liegen. Vor Jahren habe Solothurn durch eine Abweichung nach links einen büß ^ Weg nach Biel gefunden, auf dem sie den Zoll in Lcugnau haben abgehen können; nachdem aber ^ vierzigjährigem Gebrauch eingewendet, dies sei eine Neuerung und laufe den Bünden zuwider, habe» neue Straße wieder abgehen lassen. Eine Straße über die Schafmatt würde Solothurn »ncr r> Schaden bringen; hingegen verliere Aarau an seinem Zoll nichts, indem alle Waarcn, die nicht »ach ^ oder Italien bestimmt seien, von Ölten nach Aarau gehen und daselbst verzollt werden müssen. über den Haucnstein werde nur zu Kricgszcitcn so stark gebraucht; sonst gehen alle Waarcn dircct a»s ^ selben und durch das Frickthal. Solothuru habe seine einzige Verbindung mit den katholischen ^ ^ Ölten, und da Bern merke, daß man dieselbe in bessern Stand sezen wolle, suche es dieses z« " ..zch, und Aarau zu begünstigen, vielleicht in der Hoffnung, daß daselbst ein großer Markt, wie der Z» ^ aufkommen könnte; zugleich sollten dann die Waarcn zum Nachthcil vieler anderer Orte von ^'chl»k Zürich und durch Bünden nach Italien geführt werden. Da nun laut den Bünden und dem hci von 1656 jeder Stand auf seinem Gebiet Meister sei, so werden die katholischen Orte ersucht, Soll' seinen Rechten zu schüzen und das Memorial von Bern und Basel vor ihren Obrigkeiten nicht ablesen bis auch das Gcgcnmcmorial eingegangen sein werde. Die anwesenden Orte sagen Solothurn ihre Theilnahme zu. Freiburg und Appcnzcll-Jnncrrhodcn sind zwar nicht instruirt, zweifeln aber nichl ^ffchic?' Wirkung ihrer Obrigkeiten. Was darüber in gemeiner Session verhandelt worden ist, zeigt der gemein^ Juli 1705, 1251 llonbMMast Thurgau. Rhcinthal. Sarvan^« ^ra^chast Baden. Frrlamter. SuMrus. »». I»I». II. «k. I,1,. I»I» «I«I t. ». v. II. iiii«, 5. «1,1. vv. 474, 215. II. Art. 192. Itk. „ 134. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelcgcnheitcn: Art. 45, VerwltgS.- », RechngSw. i, Allg. . Art. 58. 88. 344. 6S. Art. 87. .. 242. Art. 103. Münzwesen. Zollwesen. JuriSbictions- u. HoheitSrechte. Ewiger Verspruch, Güterkanf. Ewiger Verspruch, Güterkauf. Verwaltung im Allgemeinen. Leibeigenschaft, Fall, Abzug. Handels- u. Verkehrswesen. Verwaltung im Allgemeinen. Verwaltung im Allgemeinen. Stifte u. Klöster (Muri). Zölle. 585. ^"ferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Jahrrechnnngs- Tagsazung zu Baden. 1705, im Juli. Staatsarchiv Altrich. Allg. Absch. Bd. 8S, k°I. 412. Avlw^""^' gleichen wie auf der JahrrechnungStagsazung; für evangelisch GlaruS Statthalter Heinrich Zwicki. gg. wird ein allgemeiner Fast- und Bcttag in der evangelischen Eidgenossenschaft auf den 17. September ^lin A ^ beiden Pfarrhcrrcn zu Gröncnbach und Hcrbishofcn (Johann Ludwig Nüschclcr lind Wil- ibcrki ^ " werden von den V Städten die gewohnten jährlichen Honorarzulagcn von je 100 Gulden ^Dem rcformirtcn Prediger zu Christian-Erlang und dem dortigen Schulmeister werden von ^»ciil^^en abermals 130 Gl. angewiesen. «I. Von den VII Städten werden der rcformirtcn deutschen ^iiid ' ^ Mariakirch die jährlichen 200 Gl. wieder votirt. v. Den beiden rcformirtcn evangelischen Gc- ügH Worms und Speyer werden nun für das dritte Mal die auf acht Jahre zugesagten je 100 Gl. tef^ ""inortischcn Scala verabfolgt. 1°. Auf das Gesuch des Landgrafen von Hcsscn-Darmstadt, der Uly, lranzösischcn Colonic im dortigen Amt Lichtenberg eine Beisteuer an ihren vorhabenden Kirchcn- Ziejchg.^^""sbau zu verabfolgen, wird von Zürich, Bern, Basel und St. Gallen eine Gabe von 200 5 "ach der ncunörtischcn Scala beantragt. Glarus, Appenzell und Biel nehmen es aä reksrsn- X. Uffhausen beschwert sich sciitcr Veranlagung und behält sich vor, eine freiwillige Steuer zu erheben. Kcnntniß von einem von der kurfürstlich-sächsischen Stadt Lauban in der Markgrafschaft Obcr- llilhx^-. Obern eingegangenen Beschreiben um eine LicbcSstcucr an den vorhabenden Bau einer >s>, Kirche daselbst. Da diese Stadt so weit von der Eidgenossenschaft entfernt und ungleicher Religion ""s einer Gabe nachlhcilige Consequcnzcn erwachsen könnten, so wird in das Gesuch nicht cingc- 1252 Juli 1705, treten und Bern überlassen, sich zu entschuldigen, I». (S. u. Baden.) I. Der Gesandte der Stadt St. bringt neuerdings die vom kaiserlichen Ambassador gegen dortige Stadt ausgeflossenen Beschimpfungen ^ Drohungen zur Sprache und bittet um Rath, wie sie zur SatiSfaction gelangen könne. So sehr >»»» Gesandten Aeußcrungen als höchst kränkend anerkennt, wird doch befunden, für einmal keine weiter» ^ . zu thun, weil sich jener zur Zeit nicht im Lande befindet. Ii. Laut vertraulich mitgcthciltcm Schreibens tcndirt der spanische Gesandte bei gegenwärtiger Tagsazung eine öffentliche Audienz, wie solche seinem fahren, Grafen Karl Casati, gestattet gewesen sei, und droht im VcrweigcrungSfall mit Abbrcchung bcs mcrciums von Seite des mailändischen Staates. Zürichs Instruction lalltet auf Abweisung dieser ^ indem weder Philipp V., noch der ihm cntgcgcngcscztc Karl III. von der Eidgenossenschaft anerkannt ^ ^ diese die ihr bisher zu statten gekommene Neutralität bewahren müsse, um nicht mit dem ErzHalls -Tester iil Verwiklungcn zu gcrathcn. Die übrigen Orte stimmen dieser Ansicht bei und lassen sich durch die »» holten Instanzen des Gesandten nicht anders bestimmen. I. Ein Schreiben der lcztcn katholischen Ernst in Luccril verlangt, daß die Orte in Betreff des von Luccrn angeregten Fricdcnsgcschäftcö auf die instruircn möchten. Zürich und Bern stellen vor, wie bedenklich ein solches Unterfangen sei, wie die ^ nosscnschaft diesen Mächten gegenüber nicht in verhältnißmäßigcm Ansehen stehe, welche Nachthcilc und ^ wirruugen eine solche Friedensverhandlung dem betreffenden Orte in der Eidgenossenschaft verursacht» »' ^ mit welchen Schwierigkeiten die Abfassung der Schreiben lind die Allswahl der anzugehenden Mäch» ^ bundcn wäre, und wie bedenklich ein solcher Schritt zu einer Zeit sei, wo im Innern des Zwistigkcitcn bestehen. Da aber die Mehrzahl der Orte instruirt ist, auf Ratification wenigstens ^ Projcct Hand zu bieten, so wird der Gegenstand an die gemeine Session verwiesen. >». Im Togsst» ^ gcschäft finden die Orte vor Allem nöthig, daß die Abgeordneten aus dem Toggcnburg ebenfalls Scssioil angehört werden. In der Hauptsache wird, wie früher, einstimmig beschlossen, auf jede Vermittlung zu Stande zu bringen, sei es durch Zürich und Luccril, oder Zürich, Bern, Luccrn thurn, oder durch die sechs Orte Zürich, Bern, Luccrn, Uri, Basel und Solothuru, oder endlich durch Orte, jedoch mit Wahrung der RcligionSparität. WaS für ausführliche Gegcnrcmonstrationcn aber ^ ^ hiergegen gemacht, unter Berufung auf die Landsgcmcindsbeschlüssc von Schwyz lind Glaruö, werden ^ sandten zu rcfcrircn wissen. Dagegen wird einstimmig beschlossen, sich dem katholischcrscits beabsichtigt ^ schluß der Städte St. Gallen und Biel in diesem Geschäfte, dem sie bisher beigewohnt, zu widmest» Ein thcils vom König voll Preußen, thcilö vom Magistrat der Residenzstädte FricdrichSwcrdcr lind stadt eingegangenes Gesuch um einen Beitrag an die dort bereits unter Dach gebrachte neue den Abschied genommen. «. Der französisch-reformirtcn Gemeinde zu Mariakirch wird auf ihr ' ^ abermals auf drei Jahre ein jeweiliger Beitrag von 100 Gl. nach der ncunörtischcn Scala ^ F Zürich dankt den Orten für ihre bisherige Untcrstüzung im Ncukirchcrgcschäft und berichtet, ihm sti ' ^ lcztcr Tagsazung gemachte VcrmittllNlgSproject nicht zuwider, insofern cincsthcilS klarer ausgcdrükt »" der doppelte Gottesdienst nicht früher aufhören soll, als bis die Baumaterialien zur Erweiterung auf dem Plaze seien und mit dem Stift Bischofzcll über den künftigen Unterhalt eine Vereinbar»'») ^ ^ fundcil habe, andernthcils der Artikel der Amnestie eine klare und unzweideutige Fassung erhalte, ^ Meinung der V katholischen Orte erforscht werden sollte. Bern und Basel, welche diese Sondir»»ö nehmen, berichten, daß die katholischen Orte nicht nur vom neuesten Vcrglcichsprojcct abstrahw», auch von keinem andern etwas wissen wollen, indem sie sich ganz an ihrer Duplik halten. ZÜ0W August 1705. 1253 ^ übrigen Orte zu getreuem Festhalten an ihrem bisherigen Verfahren, um die Anwendung der Majora, ^ Üc katholischcrscitö prätcndirt werde, zu bekämpfen und dadurch daS Interesse ihrer bedrohten Religion zu Auch werde cS nöthig sein, die Duplik der katholischen Orte kurz zu widerlegen. Die übrigen Orte Zürich ih„ fortwährende Unterstüzung zur Conservirung des Allen gleich theucrn Glaubens zu. u. Bern) In Betreff des von Venedig proponirten und auf lcztcr Konferenz in Aarau aä rokerenäum ^">»>mrnc„ Bündnisses eröffnet Zürich, dortscitS walte kein Bedenken gegen den Bund selbst, wohl aber »ur in verrnupficu -llo.rsausvrucl), oa vre ^u,ranoc rn ^ai.en ....v v.e ^wlsngreiirn u» -lla.cr.ano Vorsicht mahnen. Man müßte daher in Betreff des VolkSaufbruchcS gewisse Vorbehalte für tue ^tuatton den damit verknüpften Volksattfbruch, da die Zustände in Italien und die Zwistigkcitcn im Vaterland sich Lande machen. Dem gemäß läßt Zürich den von ihm aufgestellten Entwurf des Bundes drr Capitulation ablesen, wozu Bern seine am Rand bemerkten Abändcrungsanträgc macht. Schließlich sich beide Städte über daö Projcct, worauf Zürich dasselbe auf der Heimreise dem venctianischen n "Um Bianchi in Weitungen zur Prüfung unterbreitet hat. Auf Grundl.rgcc.ncö den 2. August.n ausgearbeiteten Entwurfs verschiedener Punkte wird dann am 6. gl. M. m Wetn.ngen e.ne e.nlapl.che ^W-Hung geholte.., i>. der man sich wechselseitig annähert und dann die Anträge aä rslsrcmäurn mmmt. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschafts.,»gelegenheite» ! ost Bade». I,. Art. 411. Kirchliches, Glaubcnssachen, Geistliche. Zu «. 11 1705 12 <5uli Der venetianische Resident verlangt mit Nachdruk von Zürich eine endliche "i .« auf d.° «»-!« ; «... Hab- auf »„ ..st-» »Uten und acnciaten Willen erzeigt; bei länger»! Ncrschub fürchte er von seiner Regierung eine» stalten Erweis wegen unnüz verlorener Zeit, allzu großer Leichtgläubigkeit und unrichtiger Ber.ch.Mt.mnng zu erhalten St, A. Zürich: Acim Venedig. (Orgg 2) 1705 Z Auanft. Der französische Gesandte schreibt Zürich, mit großem Erstaunen vernehme er von dn> Verhandlungen mit Venedig über Abschluß einer Capitulation zu ungünstiger,. Bedingungen als u Köchg ^e7amrboünen und von Zürich abgelehnten. Dem Könige habe Zürich den Aufbruch abge- ^ - - unter der Vorgabe, daß keiner Macht ein solcher gewährt werde. Daher verlange der Gesandte, daß " Gesuch von Venedig nicht eingetreten, oder aber, daß dann auch dem König Volk gegeben werde. 5!M. Ährrechnnng der die vier eniietbirgischeu Vogteieu regierenden XII Orte zu Lauis. 10. August. «»»><»,sarchiv Tchassbause». Abschiede. Zürich. Heinrich Bodmer, des innen. Raths. Bern. Karl Willading, des innen. Raths. " ^"kob Frauz Schumacher, dcö innen. Raths. Uri. Sebastian Heinrich Jauch, des Raths. Ol/ Sebastian Wüörncr, Statthalter. Untcrwaldcn. Wolfgang Jgnaz Wirz, des Raths Zug. Gallus Letter, dcö Raths. GlaruS. Jakob Franz Bachmann, dcö Raths. Basel. ^ Vi.'illcr, des Raths. Frciburg. Joseph Niklauö Gottrau, dcö Raths. Solothurn. Johann o>oph Gluß, Stadtschrcibcr. Schaff Hausen. Johann Ludwig Schalch, des großen Raths. 1254 August 1705. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschastsangelegenheite»: Vier cnnetb. Vogt, überh. t. Art. SS. Vogteicn Lauis u. Mendris. e. Art. 27. Bogtei Lauis. ». Art. 7S. I». 224. «. „ 24«. Vogtei Mendris. Art. ZtS. Recht u. Gericht -, allg. Vererb., Statuten ic. Beziehungen z. Bischof v. Como. Allg. Verord., Statuten ,c. Grenzen, Gebietsverlezungc» ic. Fischerei. Gütcrverkaus an Fremde. «I. I>. Art. !38. Abzug. „ 133. Abzug. 587. Jahrrechnung der die vier cnnetbirgischen Vogteieu regierenden XII Orte zu Lttggarus. !7ll5, nach dem lll. August. KantonSarchiv Echasfhause». Abschi-d«. Gesandte: Die nämlichen wie zu LauiS. Das Verhandelte sehe man in dem Abschnitte Herrschastsangelegenheite»: Vier cnnetb. Vogt, überh. i». Art. SK. Recht u. Gericht ; allg. Verordnungen ,c. Vogtei Luggarus. I». Art. 40. Allg. Verordnungen; Landesverwaltung ic. «I. Art. 7l>. Abzug, v. „ 108. Fischerei. 588. Jahrrechnung der die Vogteien Bellenz ic. regierenden III Orte. Bellenz. 1705, Ende August. Der Abschied ist verloren; das Verhandelte deutet folgende Instruction für den nidwaldischc» ^9» ^ Laurenz Jollcr an: 1. Die Gebietsvcrlczungcn der Bündner mit Überweidung und Aufbauung ^ Hütte sollen bis auf Eingang näherer Berichte nicht behandelt werden. 2. Da der nngchcure ^"^5stcr, und der Bach Dragonat so unbeschreiblichen Schaden anrichten, so daß nicht nur die umliegende» sondern auch die Stadt und die Mvösabrüke in Gefahr stehen, wird der Gesandte den Augenschein und dem Sindicat das Vorhaben Nidwaldcns, Mannschaft aus den regierenden Orten zur de»' Schuzbautcn dorthin zu schikcn, eröffnen. 3. Der große Schaden, den die Patres St. 2oha»»sc' Dragonat erlitten haben, soll vom Sindicat crdauert und über die Rechnung der landvögtlichc» Bericht gegeben werden. 4. Die Ghiringhclli stnd zur Rechnungsstellung für die in Rom befindliche" ^ anzuhalten. 5. In Betreff des Gesuchs der Zoccolantcn um eine Beisteuer an eine neue Orgel ^ . »gl Gesandte den übrigen Orten anzuschließen. K. Nachfrage, wer dem vor sechs Jahren verbannte» l)r. Cossogno in Bellen; dann und wann Unterschlauf gebe. 7. Wenn über einen Rathshcrrn oder ' ^ selbst processirt wird, mögen die drei Gcschworncn in Ausstand erkennt werden. 8. Denjenigen in ^ ^ d>c vom Hundert 1l), 12, 15 bis 2V Procenr nehmen, soll fleißig nachgeforscht werden. 9. Derjenige, Fürleite etwas bcnachtheiligt haben möchte, soll zum Ersaz angehalten werden. 19. Die vom ^ ^^e gegebenen Liberationen sind zu durchgehen, ob nichts darin zu finden sei, was der Kammer nachts' ^ 11. Verschiedene andere unbedeutende Aufträge, vandeoarchw Rwwawc»: Woch«»rachspr°t°iou v. 27. August no». September 1705. 1255 Gesandter von Schwyz war alt-Landvogt Walthcr Bclmont. Archiv Schwyz- Raihsyroiokoll v. 27. Auyust I70S, f«I. Ivs. Eine Vorbesprechung der Tractanden hatte den 26. August auf einer drciörtischen Confcrenz in Brunne» stattgefunden, an der Nidwaldcn durch Landammaun Lussi und alt-Lauda»»nan» Dillicr theilnahni. Aidwaidncr ÜLochcurvihsproiokoll v. I7VS, kol. los. 5ZW. Coilferenz der init Spanien verbündeten Orte. Lueern. 17tt5, 2.1. bis 25. September. Staatsarchiv Luc-rn. All«. Abschiede von I7VS. kol. 2S7. - LaxdcSarchiv Zchwyz. Abschiede. GesaMc: Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Martin »>id d Schultheiß und Vcnncr; Jost von Flcckcnstcin, Statthalter; Laurenz Franz von Flcckcnstcin, Vcnncr Eck ^ ^uths. Uri. Joseph Anton Püntincr, Landaminann; Johann Martin Schmid, alt-Landaunnann. Christoph Schorns, Landammann; Franz Faßbind, Sicbncr. Unterwaldcn. Franz Andcrhaldcn, von Obwalden; Johann Melchior Remigius Lussi, Landammaun von Nidwaldcn. Zug. »ll-z, ^ Zurlaubcn, Ammanu und Landmajor; Johann Heinrich Jtcn und Christoph Andcrmatt, beide '"uiann. Freiburg. (Entschuldigt.) Appcnzell-Jnncrrhodcn. Ulrich Sutcr, Laudammanu. küti, spanische Gesandte hatte auf der lcztcn Jahrrcchnungstagsazuug versprochen, auf der nächsten »erb' Konferenz den Beweis zu Kisten, daß er seine Reise nach Mailand dazu verwendet habe, den die ^rtcn für ihre Ansprachen (an die Ausstände im Betrage von 2 Millionen PhilippSthalcr wurde ^ssicd von 10(1,000 Kronen versprochen) eine solche Satisfaction zu bewerkstelligen, daß sie damit >v°rdcu" Gerden. Nach längerer Behinderung ist endlich zu diesem Zwckc diese Confcrenz ausgeschrieben ^cibc, allgemeinen Bedauern ist Frciburg abermals nicht anwesend, überläßt aber in einem Entschuldigungs- svh.,Negotiation um die gemeinsamen und die Particularansprachcu den übrigen Orten und erbittet sich ^bsy Punkt als über die Erncucrung dcS mailändischcu Capitulatö Äiitthcilung des Abschiedes. ^"dschuldigung uls nicht begründet erscheint, wird doch beschlossen, Freiburg über die vorliegenden ^ttob^ .^^sGuzlichcn Bericht zu erstatten, mit der Anzeige, daß ohne weiteres Ausschreiben auf den 18. sejyx g. 'Guc Confcrenz in Sachen dcS mailändischcn Capitulatö fcstgcsczt sei, wobei mail hoffe, daß v'stchcr ^udtcn nicht zum vierteil Mal sich der Bcrathung entziehen werden. I». Der spanische Gesandte, tt ^ . G um eine Audienz gemeldet hatte, wird in die Session abgeholt und hält daselbst eine Rede, worin "'crdc Nuzcn der Erncucrung dcö CapitulatS hervorhebt und die Erwartung ausspricht, dieselbe sei, werden. Dabei betont er, wie sehr seine eigene Reputation all diesem großen Werke bcthciligt ^ststiii ^ ^ Anbetracht seiner Anhänglichkeit an die verbündeten Orte hoffe, man werde auch seine so ^üksichtigcn. Da von der Bezahlung der Ansprachen in diesem Vortrag keine Erwähnung geschah, Ausschuß an den Gesandten gcschikt, um sowohl über die Bezahlung der Ansprachen als die vi,b innere und äußere Angriffe und die früher versprochene Vorsorge für Lieferung von Salz ^tiUff lcztcrc von Oesterreich abgeschlagen würden, eine bestimmte Erklärung zu verlangen, ^vicdcrte der Gesandte, bei dem jrzigcn Krieg zu Wasser und zu Land, in Italien, Spanien, in den 1256 September 1705. Niederlanden, in Africa und in Indien falle dem König schwerer, zehn Scudi zu bezahlen, als in cimg^ Jahren tausend. Das gegenwärtige Anerbieten sei daher für den König ein großes, für die Orte abcr^ Vergleich ihrer hohen Ansprachen sehr gering und weit eher nur ein Zeichen königlicher Bereitwilligkeit- ^ der Gesandte, unterscheide zwischen den alten, vor der Reduction erlaufenen, und den neuem Ansprache" habe nun Befehl, bei Erneuerung des Capitulatö zwei Pensionen zu bezahlen; künftiges Jahr scimanWilc»/ die verfallene und bis zu dieser Zeit fällig werdende zweite Pension ebenfalls zu entrichten. Sofern aber wider Erwarten verzögert werden sollte, so werden das dritte Jahr zwei gegeben werden, wofür einen bestimmten Fond «erzeigen werde; indessen hoffe er, die dritte Pension werde schon in der Fastc" stoßen werden können. Sodann sei er beauftragt, dem Crivcllischcn Regiment 30,000, dein Zwcycrischc» ^ dem alten Flcckcnstcinischcn Regiment je 1500, und den lcztcn zwei Regimentern Amrhpn und Beßlcr ^ Kronen zu bezahlen. Ferner anerbiete er den jczt genannten Regimentern sichere Assignationcn für jährliche Abzahlungen. Für die ungefähr auf zwciundvierzig steigenden alten Pensionen könne man jczt > Gewißheit keine Versicherung geben; man möchte sich also begnügen, dieselben im neuen Bund nach Mm des RcductionSinstrumcntS zu rescrvircn. Daö Versprechen seines Amtsvorfahrs, Grafen Karl Easa", ^ Fournirung von Getreide und Salz erneuere er auftragsgemäß, und habe man sich diesfalls nur m» Quantität, Qualität und den Preis zu verständigen. Im Fall einer Empörung oder zustoßenden ' ^ wärtigkcit könne er die Orte bestimmt versichern, daß sowohl Frankreich als Spanien ihnen nicht der im Bunde bedungenen Hilfe, sondern aus eigener StaatSmaxime hilfreiche Hand bieten und ^ werden. Ucbrigens sei wahrscheinlich, daß daö HauS Oesterreich wegen des neuen Bundes nichts ^r»j tractircn werde; denn dieser sei gleichsam ein natürlicher Bruder der früher zugesagten Fortsczung des Eap> Schließlich ersucht der Gesandte die Orte, die mit den Forderungen eben nicht in richtigem Verhältnis» w) ^ Zahlungen nicht zum Nachthcil des Bundcsgcschäftes in's Gewicht fallen zu lassen, sondern das Capü" ^ ^ Philipp V. und dem zu erwartenden crstgcborncn Prinzen, sowie auf fünf Jahre nach deren Absterbe» ^ ^ gehen. Dabei möchten sie keine Schwierigkeiten machen, wenn der im Bund vorgesehene Artibl Burgund, welches seither an Frankreich übergegangen, wegen mangelnder Instruction beider Länder f»e suspcndirt gelassen werde. Diesen Ancrbictungcn gegenüber zieht man in Betracht, daß die Gcsann»tfor der Orte laut der im verflossenen Mai aufgestellten Rechnung auf mehr als zwei Millionen Philipl» ^ und daß der frühere spanische Gesandte am 4. April 17l)1 und noch später erklärte, die Gc»c>'" ' ^ Particularansprachcn„mit soliderer Begierde abzuführen"; daher kann man sich mit diesem Antrag nicht ' > ^ erklären. Der Ausschuß verlangt demnach von dem Gesandten, es sollen bei der Bundcscrncucrnng »»' drei Pensionen erlegt, den Zwcycrischcn und Flcckcnstcinischcn Regimentern ein Mehrcrcs, und dem und andern Regimentern auch etwas Erhebliches bezahlt, dem Erivcllischcn Regiment bei wirklicher der 30,000 Kronen nichts abgeschnitten, sondern dasselbe sowohl als die Regimenter Amrhy» »'^ ^ rcintcgrirt und den beiden leztcrn die versprochenen 25,000 Kronen unfehlbar verabfolgt werden- ^ der Gesandte für alle Assignationen die bezüglichen unveräußerlichen Fonds zeigen, bevor man sich " Capitulat erkläre, indem eine nachhcrigc Ausmittlung dieses Punktes nicht angenommen werden „gck Weitem möchte er sich auch noch über einige andere Ansprachen erklären, wie über diejenige wegen dls^ ^ nach FrcScarolo, dann über die des Untcrschrcibcr Frischhcrz in Schwyz wegen des von seinem ^ Lieutenant Leonhard sel. gelehnten Geldes. Auch Nidwaldcn empfiehlt in Erinnerung zu bringe»/ ^ oft dem Crivcllischcn Regiment 30,000 Kronen bezahlt worden seien, des Johann Karl Lussiö I September 5705, 1257 ^pagnie jcwcilcn auch 4000 Mailändcrpfund erhalten habe, was sich auö den Rechnungen nachweisen lasse. die zwciundvicrzig alten Pensionen möchte man etwas Land als Unterpfand zeigen, gegen das Versprechen, "chcs den Herren von Mailand abzutreten, wenn sie die gebührende Bezahlung übernehmen. Auch wird "rmuic verlangt, daß wenn durch einen FriedcnStractat der mailändischc Staat in andere Hände übergehen ° Frankreich und Spanien die Anerkennung und Ucbcrnahmc der Forderungen der Orte dem neuen Werber überbürden. Nicht minder wird dem Allsschuß in Auftrag gegeben, über die eventuelle Lieferung von "i und Getreide genauere Zusagen zu erwirken; endlich soll dem spanischen Gesandten vorgestellt werden, stehe sozusagen am Vorabend des Ablaufs des Capitulatö, bessere Ancrbictungcn seien vorher unerläßlich, ehnc solche könne die BundeSerneucrung nicht stattfinden, und nach Ablauf dcö Termins müßten die Ulppci, aus dem Mailändischc» zurükgczogcn werden, wenn nicht von Seite Oesterreichs Vorwürfe über "'"hätlichkcitcn gewärtigt werden wollen. Hierauf crwiedcrt der Gesandte, es sei ihm jezt durchaus unmöglich "M als Zwei Pensionen zu versprechen, die dritte aber könne er auf kommende Fasten sicher zusagen; man 's" °och weiter in ihn dringen, für die Regimenter Zwcycr, Bcroldingen und das alte Flcckcnstcinischc Hab ^"""»cn abzutragen, weil einmal daS Geld nicht vorhanden sei und das Versprochene von Frankreich dargcschosscn werden müssen. In Rüksicht der Regimenter Crivclli, Amrhyn lind Bcßlcr verspreche er, ^ Alchen an ihren Bezahlungen nichts abgeschnitten werde, sondern sie unverändert auf ihren Fonds und t^^^ilten verbleiben sollen; auch garantier er den beiden lcztcrn ihre Bezahlung von 25,Olli) Kronen vor ^ Renovation des Capitulatö. Zu mehrerer Sicherheit der Rcstanzcn der übrigen fünf oder sechs Regimenter 'breche er „icht nur Assignationcn und jährliche Abzahlungen an jedes derselben, sondern er gebe auch die l"''h,nc der Bestimmung in das neue BundeSinstrumcnt zu, daß, sofern die jährlichen Zahlungen nicht richtig lstv ^"dcn, man den Bund aufheben dürfe. Zu der Vcrzcigung der Assignationcn vor Erneuerung des ^ buulats verstehe er sich ohne Bedenken, und hoffe solches vor der Abreise der Gesandten nach Mailand zu „j.Wollige». Betreff der oben erwähnten verschiedenen andern Ansprachen könne er etwas Gewisses lagen, verspreche aber, sich auch für diese alle Mühe zu geben. Von de», Ansinnen, für die alten Äcid Sicherheit zu geben, möchte man doch abstehen, da auch auf solches dermalen kein 5» . "l)ältlich märe; er müßte aber auch befürchten, mit einem solchen Antrag am Hofe in Ungnade Die Spanier werden von ihrem Land nicht das geringste Stük hingebe», lind huldigen deswegen würben, weil Frankreich am bestell im Fall sei, mit seinem starken Arm die Monarchie unver- HSik galten. UcberdicS höre man nicht leicht, daß ein Souverän dem andern Land ccdire; dagegen odcx geschehen können, wenn daS Friedenswcrk in der Eidgenossenschaft zu Stande gekommen wäre, ^och käme. Eine Abtretung des mailändischcn Staates scheine ihm durchaus nicht glaubhaft, aber auch lou hicvon dürfte er beim König eine so wenig angemessene Vorstellung nicht machen. Rüksichtlich der Salz und Getreide bestätige er, waS der König auö Antibcs und Graf Karl Casati am 8. ^ , ^l)2 zugesagt haben, und sei crbötig, solches nach Belieben aus Frankrcich zu beschaffen und Qualität und Preis mit den verbündeten Orten zu verabreden. Daß alle diese Punkte noch vor ^ ^"pllulatS in'S Reine gebracht werden müssen, finde er ebenfalls für nöthig; aber mit unmöglichen ^>ikr> dm König nicht ängstigen, sondern mit bundcsmäßigcr Generosität für einmal das "^uchmeu. Aus dem Berichte dcö Ausschusses findet man, die Sache habe sich eher gebessert als die »venu auch noch manches Wesentliche nicht habe erreicht werdeil können. Für wichtig werde gehalten, daß im Fall nicht erfolgendem jährlicher Zahlung an die Regimenter vom Bunde zurük- 158 1258 September 1705. getreten werden könne. Sodann sei die Zusage für die Regimenter Crivelli, Amrhyn und Bcßlcr bcsti»»"^ daß ihnen nämlich wegen der jczigcn Bezahlung der 30,000 Kronen nichts werde abgeschnitten werden; ferner sei mehr Beförderung in Bezahlung der 25,0(1(1 Kronen an die zwei leztern versprochen, ebenfalls d>e Verzcigung der Assignationcn vor Abreise der Gesandten nach Mailand, und schließlich sei man für ^ Lieferung von Salz und Getreide noch besser getröstet. In Bezug auf die endliche Entschließung werden ZN'a Ansichten geltend gemacht, die eine auf Verschiebung des ganzen Bundcsgeschäftcö, die andere auf möglich^ Beförderung. Gegen die crstere Ansicht wird eingewendet, ohne Erneuerung des Capitulatö können db Regimenter auf dem Mailändischen weder fortdicncn noch verbleiben; damit höre auch der Genuß ^ Bundesfrüchte auf, und können im Allgemeinen gegen die Erneuerung des Capitulatcs eigentlich nur ^ geringen Offerten gegenüber den großen Ansprachen geltend gemacht werden, während der Bund ebenso zum Bestell der Orte als des Herrn von Mailand abziele, und auS einer zeitweise» Unterbrechung leicht c» Dahiilstcrbcn desselben erfolgen könnte. Ferner haben die verbündeten Orte keine Ucbcreinkunft mit Malta» über das so nothwcndigc freie Commercium, als in wie weit es im Capitulat enthalten sei, lind man ko»^ daher dieses nicht so leicht fahren lassen. Endlich sei der Bund für die cnnctbirgische Nachbarschaft ebenso von großem Nuzcn. In Bezug auf das Verfahren habe es zwar früher die Meinung gehabt, die Bezahlt aller Ansprachen sicherzustellen, bevor man sich in ein neues Capitulat einlasse; dieses sei aber gegenwärtig keine statthafte Stellung mehr, da der spanische Gesandte mit der einen Hand das ancrbotcne Geld ' mit der andern aber die Bundeszusage entgegennehmen wolle. Es wird demnach beschlossen, das ganze Gcstp^ mit ausführlicher Relation den Obrigkeiten zu hinterbringen und an die großen Gewalten zu verleite», dem Vorbehalt, daß kein Ort ohne das andere sich dcclarirc, sondern daß alle zusammenhalten. Dan» auf den 18. Oktober ohne ferneres Ausschreiben wieder eine Confcrcnz in Luccrn gehalten und auf ^ der Instructionen und Deklarationen jedes Standes das Geschäft, wenn möglich, zu einem glüklichr» geführt werden, e. Von den cnnctbirgischcn Untcrthancn ist ein Vcrzeichniß aller Beschwerden gegen Mal in Bezug auf Störung des freien Handels und Wandels eingegeben worden, mit der Bitte, dcnstlbc» ^ Erneuerung des Capitulats Abhilfe zu verschaffen. Das wird zugesagt. «K. (Die reg. Orte.) Es Betreff des Ncukirchcrgeschäfts eine vom Stift Bischofzcll gegen die unbegründete und erdichtete Zulage Zu ^ gerichtete Protestatio» verlesen und aus dem Begleitschreiben ersehen, daß im Schloß Hauptwpl öfter Woche eine öffentliche Übung der andern Religion stattfinde, wozu nicht nur die GcrichtsangehöNge» Hauptwyl, sondern auch die rcformirtcn Angehörigen des Stiftes durch die Glokcn eingeladen werden, wird der Kanzlei Luccrn übertragen, sowohl dem Stift als dem Landammann Rüpplin, diesem wegen ft» ^ Berichterstattung, zu danken und sie zu fernerer Wachsamkeit für das katholische Interesse einzuladen, man sich dann erinnert, daß die regierenden Orte dem Herrn von Gonzcnbach in seinem Schloß ^ verschiedene Privilegien erthcilt, wird das Obcramt in Fraucnfcld beauftragt, den Bestand Rcligionsübung betreffender Privilegien aus der Kanzlei zu ermitteln und den katholischen regierenden darüber Bericht zu erstatten, um zu ersehen, ob dieselben nicht mißbräuchlich ausgedehnt werden. Da weise laut den auf der Jahrrcchnungstagsazung in Baden geäußerten Ansichten von den unbethciligtc» eine außerordentliche Tagsazung zur gütlichen Behandlung des NeukirchcrgcschäftcS ausgeschrieben " ^ könnte, so findet man, es sollten die beteiligten katholischen Orte an einer solchen nicht thcilnchmcn, cs " ^ denn die thurgauischcn und abt-st. gallischen Untcrthancn sich zu Nachsuchung einer Bewilligung ^ Besuch des Gottesdienstes in Ncukirch herbeilassen, indem sonst die Tagsazung unmöglich eitlen Erfolg September 17V5. 1259 ^"ntc. Sollte jedoch von Zürich um dieses und anderer Geschäfte willen eine Tagsazung ausgeschrieben "nden, so glaubt man wegen der Wichtigkeit der leztcrn sich nicht fern halten zu können, besonders wenn "'w versichert sein konnte, daß wenigstens die abt-st. gallischen Untcrthancn sich zu besagtem Gesuch verstehen k" Aus Mangel an Instruction wird übrigens dieser Gegenstand aä reksrsnäum genommen. Damit w die abt-st. gallischen Untcrthancn um so eher zu dem gewünschten Schritt bewogen werden können, wird, Hein cin früheres Schreiben unbeantwortet geblieben, ein nochmaliges Gesuch an den Abt gerichtet, auf »>n^ welche den Gottesdienst in Ncukirch besuchen, dahin zu wirken, daß sie bei ihm cin Gesuch ^ Gestattung eines eigenen Gottesdienstes im eigenen Lande stellen. Da inzwischen der amtliche Bericht ^Zangen, daß einige st. gallische Untcrthancn bei dem Landvogt in Fraucnfeld ihr untcrthänigeö Gesuch F racht, wird dem Landvogt aufgetragen, alle thurgauischcn und st. gallischen Untcrthancn, welche durch ^ Gottesdienstes in Neukirch den Gehorsam vcrlezcn, gcuau, aber ohne alles Aufsehen, zu verzeichnen, habeu die T lei »x ^""6) die Frage, ob die Schreiben an die kriegführenden Mächte, ungeachtet der Ablehnung einiger die katholischen regierenden Orte nach Umständen gegen sie einschreiten können, v. Wie Lucern berichtet, ßch Stadt noch dagegen haben sich Zürich und Bern gegen diesen Versuch ausgesprochen. ES dsi ^ ^ ^ ^ Fricdcnögeschäft alle katholischen Orte, außer Frciburg, und dann auch Basel und tadt St. Gallen erklärt; Schaafhausen habe seine Antwort noch suspcndirt, und von evangelisch Glaruö 6°nsi habl überlassen werden sollen, aä reksrenäum genommen, um dann auf der auf den 18. Oktober festgcsczlcn darüber zu entscheiden, I. Auf Ansuchen von Lucern berichtet Schwyz, das Toggcnburgcrgeschäft ^ seit der lcztcn Jahrrcchnungstagsazung nicht geändert; man habe neulich noch gefunden, es sei ohne kv>» von Siegel und Briefen nicht möglich, von den schon oft gefaßten Entschließungen zurükzu- Eid^ übrigen Orte stellen Schwyz vor, wie wichtig es sei, die Beilegung dieses die Ruhe der ganzen Preß nn ^ ^'^Gchaft bedrohenden Streites unauSgcsczt anzustreben, und rathen ihm eine neue gütliche Unterhandlung bchall^ wobei sämmtlichc unbcthciligtc Orte zum Frieden mitwirken möchten, immerhin mit dem Vor- ^ ' baß dadurch den Rechten beider Thcilc nicht zu nahe getreten werden soll. Die Gesandten von ben, ^ ^ruchmcn, dieses Ansinnen ihren Obern zu hinterbringen, x u. I». (S. u. d. Vogt.) I. Nach Luccrn hat sich das Domcapitcl in Chur in Abwesenheit des Bischofs bei den katholischen ikiscb. verwendet, daß cin aus der Eidgenossenschaft gebürtiger Capucincr, welcher in einem Dorf ^ Zizcrs und Chur vcrpfründct sei turd dort nicht geduldet werden wolle, durch die Auctorität der ^schri'^" untcrstüzt werde. Luccrn habe dem Domcapitcl die Weisung crthcilt, mit einer dicsfälligcn uuf den 23. September an die nunmehr versammelte Confcrcnz zu gelangen; da aber seither z» ^"gegangen ist, so sei anzunehmen, die Sache habe sich in Folge der Landsgcmcindc (Bundestag) >. ^bessert. Dieser Bericht wird zur Nachricht in den Abschied genommen. Ii. (S. u. Thurgau.) " wird cin Schreiben des General Ncding vorgewiesen, worin er alle diejenigen, welche an sich ^ ^ Savoyen gestandenen Regiment etwas zu fordern hätten, einladet, innerhalb sechs Monatc» ^ilcitt wenden, mit dem Versprechen, alle billigen Forderungen zu bezahlen. Dieses wird zur Bcricht- dsi H bic Obrigkeiten in den Abschied genommen, in. Schwyz stellt die Anfrage, ob cS, ungeachtet )wörung des Walliser Bundes auf fünfundzwanzig Jahre hinaus verschoben worden, nicht gut wäre, «Zkgc» diesen bedenklichen Zeiten etwa in Jahresfrist gleichwohl vorzunehmen, wozu Schwyz bereit wäre, sei ^ an Instruction wird der Gegenstand in den Abschied genommen und zugleich beschlossen, es ^>» aus die Republik Wallis, alö mitcvntrahirendcr Thcil, um Mittheilung ihrer Ansicht zu ersuchen 1260 September 1705. und auf der Confermz vom 18. October dann das Weitere zu beschließen. ». (Luccrn u. Uri.) verlangt zu vernehmen, wie es seit der im Juni gehaltenen Confcrcnz um den Zoll der Scidcnballc» > und macht den Einwurf, wenn auch die Italiener, welche in Altdorf und Wielen ebenfalls Seide durchsüh^ den großen Zoll bezahlen müssen, so seien dagegen die von Eidgenossen in Italien angekauften Waarcn ^ eidgenössisches Gut zu betrachten und müssen sonach nicht so hoch verzollt werden; Lucern solle» doch auch ' nämlichen Privilegien zugutkommcn, deren viele Particularen genießen. Uri antwortet, seit dem Monat . sei am Zoll nichts geändert, den Gesandten aber auch nichts Bezügliches in die Instruction gegeben man werde der Obrigkeit Alles berichten und gern zu einer Facilitirung des Zolls verhelfen. «». (Die »än> u. ^ zwei Orte.) Luccrn bringt den schon auf der Jahrrcchnungstagsazung behandelten Anstand wcgc» Pfistcrnaucnö wieder in Erinnerung und verlangt, daß in kraft des auf Verträgen beruhenden langiälM freien Commcrciums die Schifflcute des Luccrncr Pfistcrnaucns in Betreff der Rükfuhr der Frucht ungcM gelassen werden, weil die endlich zurükgcbrachtc Frucht von den gcschworncn Schäzern für gute und " Kausmannswaare erklärt und wirklich am nächsten Dienstag von den Urnerschifflcutcn wieder gekauft ^ heimgeführt worden sei. Die Gesandten von Uri crwicdcrn, es sei ihnen nach ihrer Heimkehr von Baden Aufschluß crthcilt worden, die Frucht habe einen unangenehmen Gcschmak gehabt und sei deswegen nach 0 Landcsordnung abgeschäzt worden. Dabei versichern sie, daß sie denjenigen, welche Frucht in's Land bringen, da» seien, und daher der Pfistcrnaucn von Luccrn bei ihnen guten Schuz finden werde, wenn er gute Waarc > Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSamielegeuheitcn: Deutsche stein. Vvftt. iiberh. Ii. Art. tN4. Kirchliches, GlaubenSsachcn, Geistliche. ^ Landgrasschast Thurga». »x. Art. 556. Kirchliches, GlaubenSsachcn, Geistliche. It. Art. 2t6. JuriSd.- ». Heb>>N' ii u. «» nur im Luccrncr Exemplar. 5W. Conferenz der V evangelischen Städte. Aarau. 1705, 2». September. Staatsarchiv Zürich. All». Absch. Bd. 8«. kol. 4W. K c l Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Bürgermeister; Johann Heinrich Rahn, Sckclmcistcr- ^ Johann Rudolph Sinncr, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, Vcnncr; Albert von MülüuU,^^ Raths und Obercommandant der Landschaft Waadt. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Johann Jakob Mcrian, Obcrstzunftmcister. Schaffhausen. Johannes Kachlin, Statthalter. ^ St. Gallen. Anton Locher, Sckclmcistcr. ». Als erstes Geschäft kommt in Behandlung der toggcnburgischc Streit. Da aber aus eine»« " .-^,i schreiben hervorgeht, daß Schwyz und GlaruS auf die von der lcztcn Jahrrcchnungstagsazung an sic ^ Vorstellungen noch keine Beschlüsse gefaßt haben, so kann man hierüber nichts AbschließlicheS bcrathc»- ^ gegen einigt man sich, auf den Fall einer Vermittlung auf der Einhaltung der Parität der Ncligu""^ dem Bcisiz der Städte St. Gallen und Biel zu beharren. I». Dem Berichte von Zürich der leztcn Tagsazung in dem Neukirchcrgcschäft nichts Neues vorgefallen, als daß der Landvogt in September 1705. 1261 ^ Vstwrcr von Ncukirch vor sich bcschiedcn, unter dem Vorwand, daß er an einem Feiertag in seinem "u>e etwas Arbeit habe verrichten lassen, in der Wirklichkeit aber wahrscheinlich zu dem Zwckc, um seinen erproben. Da aber immer noch ungewiß sei, ob die mitregicrendcn katholischen Orte nicht etwa ^ Exemtion anordnen werden, welche von Seite Zürichs nothgcdrungcn abgewehrt werden müßte, so bitte vic evangelischen Städte, ihm in dem Begehren des eidgenössischen Rechtes bcholfcn zu sein, oder an- ^"'barx gütliche Mittel vorzuschlagen. Die Städte versichern, daß sie stetsfort Alles thun werden, was zur >>, ihrer Religion ersprießlich sein könne. Dabei wird auch Erwähnung gcthan des bei gewissem Anlaß »ssicht gestellten Versprechens, wenn sich Zürich zu dein FriedensexhortationSschreiben an die kriegführenden " )ü verstehe, werde nicht nur daS Ncukircher, sondern atlch daS mailändischc Arrestgcschäft vergnüglich werden, wie die Gesandten des Nähern werden berichten können. Da aber Bern dagegen wichtige vorgebracht hat, so wird der Gegenstand nä rotsrenüum genommen. «». Zürich erstattet Bericht, ^ aus dem Grunde, daß man dein spanischen Gesandten den auf lcztcr Tagsazuug begehrten Vortrag vor siici, gestatten wollen, seinen Angehörigen in Mailand alle Effecten mit Arrest belegt worden ' v'aö Zürich veranlaßtc, ein Gleiches gegen die Mailänder in Zürich zu verfügen. DaS anfänglich in evangelischem Namen an den Gubcrnator von Mailand zu erlasse» gutbcfundcne Schreiben habe ^^bchaltcn, und dagegen ein bei gewissem Anlaß zur Sprache gekommenes Privatschreiben abgehen . ^ ven Fall aber, daß dieses lcztcrc Mittel nicht verfange, bittet Zürich um eidgenössischen Rath, vvlü ^ Erfolglosigkeit des PrivatschrcibcnS solle auf nächster Tagsazung in Ai'I Klage geführt und die katholischen Orte angegangen werden, laut Bünden sich mit den cvan- Reifs ' Aufhebung dcö Arrestes zu verwenden. «R. Zürich eröffnet, in lcztcr Zeit seien von verschiedenen ^ vrtc,, Gesuche um thcilwcise sehr bedeutende Anleihen eingegangen, mit deren Prüfung sich die Obrigkeit ^chäftigc. Es wünsche nun zu vernehmen, ob, wenn die Sicherheit und Verzinsung genugsam sich ^ürdc, die übrigen evangelischen Städte sich an diesem Geschäfte mitbcthciligcn wollten. Bern zeigt »»d s gcncigt, wenn damit etwas für das gemeine evangelische Wesen Ersprießliches erzielt werden könne Pfandweise Sicherheit gegeben werde. Eben so sprechen sich Basel, Schaffhausen und St. 'hrcr g ^ ""v nehmen de» Gegenstand aä roksisnänm. < . Schaffhausen rügt, daß seit einiger Zeit einige °dcr k ^^'rgerten des einen und andern Geschlechtes sich erfrechen, ohne Bewilligung ihrer Eltern, Großeltern sie ^ derselben versehenden Personen außerhalb der schafft). Botmäßigkeit sich copulircn zu lassen, wenn die , ^^vrcr finden, der dieses thuc, was schon oft gegen alles Protcstircn geschehen sei. Es werden daher Ges Orte ersticht, ihren Pfarrhcrrcn solche Jnformalitätcn bei strenger Strafe zu untersagen. Die glciz übrigen Orte wollen dieses Gesuch mit allem Nachdruk bei ihren Obrigkeiten untcrstüzcn; f. wird beschlossen, ein gleiches Ansuchen auch an die nicht anwesenden evangelischen Orte zu richten, iin ^m Vorschlag Berns, die seit vorigem Jahr in Folge Erkennung des schwäbischen SalzimpostcS für ^'"vgischcn scqucstrirtcn Salzfässer durch Anbictung einer Caution zu lösen, finden die übrigen Orte „och einmal eine Abordnung an den schwäbischen Krciöconvcnt zu senden. Zürich wird daher bcthciligtcn Orten um weitere Vollmacht cinzukommcn. Kx. (S. u. Baden.) Ii. Graf ftc ^^»st von Isenburg empfiehlt die rcformirtc Gemeinde Ravclöhausen zu einem milden Beitrag an sei,st vincs Fonds für einen Schulmeister. Zürich beantragt 100 Gl.; Bern und Basel lehnen wegen i. ^ vielfältiger Inanspruchnahme ab; Schaffhausen und St. Gallen nehmen das Gesuch nä relereutlum. besuch per dklitsch-rcformirtcn Gemeinde zu Christian-Erlang in der Markgrafschaft Brandenburg- 1262 October 17N5. Bayreuth um eiue Beisteuer an den dortigen Pfarr- und Schulhausbau wird von den V Städten mit Gulden entsprochen, weil daselbst 128 eidgenössische Angehörige haushäblich niedergelassen sind. It. (o» , und Bern.) Schon seit dem 25. September sind die Stände Zürich und Bern zur Bcrathung des Wciningcn abgefaßten Entwurfes eines Bündnisses mit der Herrschaft Venedig versammelt gewesen, wozu venetianischc Resident durch zwei Ehrcngcsandtc in die Sizung berufen wurde. Nach Eröffnung der lautenden Instructionen beider Stände macht der Resident mit Bezug auf elf Artikel Gegenbemerkung^» abweichende Vorschläge. Da jedoch die Gesandten auf diese nicht eingehen können, lassen sie die bcansta» Punkte ihren Obrigkeiten durch Fußbotcn nochmals unterbreiten. Nachdem nun abermals eine gleicht»'^ Instruction eingegangen, wird den 1. October in der Schlußbcrathung unter Vorbehalt beidseitiger ) Ratification der Entwurf mit allseitiger Zustimmung angenommen. Dabei behalten sich aber beide S' ausdrüklich vor, daß sie sich zu keinem wirklichen Volköaufbruch verstehen können, bis die bekannten inner Zwistigkciten in der Eidgenossenschaft beigelegt seien. Man sehe auch In dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheitcn: Grafschaft Baden. z;. Art. 412. Kirchliches, Gianbcnssachen, Geistliche. 591. Konferenz der mit Spanien verbündeten Orte. Luecrn. 1705, l». bis 2«. October. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. v. N0S, kol. Zl8. Mal«» Gesandte: Lucern. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr; Johann ^ ^ Schwytzcr, Schultheiß uud Vcnncr; Jost von Flcckcnstcin, Statthalter, Franz Laurenz von FleckensteM/ und des inncrn Raths. Uri. Joseph Anton Püntincr, Landammann; Johann Martin Schmid, ^ ammann. Schwyz. Christoph Schorns, Landannnann; Franz Faßbind, Siebncr. Untcrwaldcn ' , ^ Franz Anderhaldcn, Landammann, lind Niklaus Jmfcld, alt-Landammann von Obwalden; Johann ^ ^ Remigius Lussi, Landammann, lind Joseph Jgnaz Stultz, alt-Landa»»»ann von Nidwaldcn. Jakob Zurlaubcn, Ammann; Severin Trinklcr und Johann Heinrich Jtcn, beide alt-Ammänncr. (Entschuldigt.) Appenzcll-Jnnerrhodcn. Ulrich Sutcr, Landammann. ». Laut Beschluß der iin September in Luccrn gehaltenen Confcrenz tratcil die Orte ohne .^c» schrcibung zusammen, um die Beschlüsse der hohen Gewalten über die vom spanischen Gesandten a»^ Pcnsions- und andere Zahlungen und die dagegen geforderte Erneuerung des mailändischcn Capitulaw ^ den darauf gegründeten Instructionen zu vernehmen und das Weitere abzuhandeln. Nach Vcrnch ^ eidgenössischen Grußes wird durch einen Expressen ein vom 13. October datirtcS Schreiben von ^ ^ übcrbracht, worin neuerdings die Nichtbcsuchung der Confcrenz angezeigt lind damit entschuldigt w>rd/ Erklärung der Genchmhaltung des mit Mailand abzuschließenden CapitulatS und der übrigen gegenstände nochmals, wie schon im September, erneuert werde. Dieses abermalige Ausbleiben »iachl ' ^ Orte einen schmerzlichen Eindruk, da augenscheinlich Freiburg das Mißliche der Bethciligung an dusir Handlung ausweichen, die Vorthcilc des Bundes und der Beschwörung desselben dagegen sich ) Octoder 17V3. 1263 ^ Frciburg habe schon vor einem Jahr gegen Empfang einiger Pensionen dem spanischen sandten die Erncncrung des Bnndcö zugesagt, was nach dem Bunde der VIII alten Orte durchaus nicht das^ ^ Indessen tritt man in die Sache ein und behält sich vor, Frciburg am Schluße der Confcrcnz N"chigc zu schreiben. I». In der Hauptsache findet man sehr beschwerlich, daß die Annahme der weit e den frühern Versprechungen zurükblcibcndcn Zahlungöanerbictungcn an die Bedingung der Capitulats- eucrung gebunden sei, und man lcztcrc nicht mit Reputation ablehnen könne, weil es sonst den Anschein als suchte man in der Bundcserneucrung ein bloßes Gcldintcrcssc, während es die Voreltern zur u»g katholischen Religion eingegangen waren und der freie Verkehr der cnnctbirgischcn Vogtcicn mit ^l.i„d jenes Bündniß fast zur Nvthwcndigkcit macht. Während daher die Orte allerdings auf bessere ^"agslnsllmgm dringen, haben sie gleichwohl zum Abschluß dcS Bundes Vollmacht crthcilt. Den ,^'^^ncn gemäß wird ein Ausschuß an den spanischen Gesandten geschikt mit folgenden Aufträge», wobei „ ""ng auf die Frage der Bundcserneucrung nicht eingetreten werden solle: 1. Die dritte schon verfallene 'e>, sowie überhaupt höhere Zahlungszusichcrungen zu fordern; 2. die harte Bedingung der BundeS- ^ rügen, wenn man an die alten wohlverdienten Ansprachen ein vcrhältnißmäßig so Geringes '^olle; 3. anzufragen, ob der Gesandte seit der lcztcn Confcrcnz in Luccrn nicht Vollmacht zu höhcrn ^'"^""gen erhalten habe; 4. ihm nach der Ansicht von Schwyz vorzustellen, daß durch seine Anerbictungcn „ . ^'"^^^rme Interesse dem partikulären hintangesczt werde, und daß Schwpz diese Bundcsangclcgcnheit "'cht, wie die übrigen Orte, der LandSgcmcindc vorgelegt habe, sondern dieses erst nach Nerfluß der lcztc Simon und Juda zu thun gedenke; 5. die von Uri, Schwyz und Unterwaldcn schon auf der ^ " ^"'chrrcnz gestellten Reklamationen betreffend die ausstehenden Wachtgcldcr geltend zu machen, namentlich ^u»d bcS alten Bcroldingischcn Regiments und der Lussischcn Prätcnsion von je -tWll Mailändcr- »en ^ ^ Regiment Crivclli 3l),l)<1l) Kronen erhalte; 6. eine Erklärung zu verlangen, ob die dü f." Zahlungen an die Regimenter Amrhyn und Beßlcr, und die Assignationcn für die Pensionen und ^ Bezahlung an die Regimenter bereits verfügbar seien, indem man eine Verschiebung dieser „^^"""M-auf die Zeit der Bundcsbeschwörung in Mailand nicht annchmcn könne; 7. die Bezahlung der die ^ ^'chancn im Bunde zu rescrvircn und lebendig zu erhalten, und auf einen allfälligcn Friedensschluß Versicherung zu erwirken; 8. sich zu erkundigen, wie es mit der Lieferung von Salz und ^ und was der Gesandte inzwischen versprochcncrmasscn mit Herrn St. Eolombe über deren das , Frankreich ausgewirkt; endlich 9. dem Gesandten für seine gehabte Bemühung zu danken und ihm ^v>» der verbündeten Orte auch für künftig zu empfehlen. Der Ausschuß erstattet über seine "»crh " ^ Session folgenden Bericht: Der Gesandte verwahre sich gegen die Anschauung, als seien die Zahlungen dem Bundcsgcschäft nur acccssorisch und bedingungsweise beigefügt, vielmehr sei nur ^»fe^ ^ ^ Gelder erst auf die Zeit haben zu Stande gebracht werden können, wo das Capitulat ausgeht ^ ^'^er erneuert werden müsse. Mehr als zwei Pensionen könne er gegenwärtig schlechterdings ^a»c ' dagegen werde die dritte unfehlbar in der Fasten, wenn nicht schon früher, folgen. Dem aas ^nvclli sei er alle Stunden bereit, die 3l),l)l1(1 Scudi zu bezahlen, und es verbleibe diese Ansprache ^^'"als angewiesenen Fondö. Für die Regimenter Amrhyn und Beßlcr werden die versprochenen sicher eingehen, indem er deshalb Herrn La Chapcllc nach Mailand geschikt habe, und ihre er ^ ^"g fortwährend auf den alten Fonds beruhe. Jedem der Regimenter Flcckcnstcin und Zwcycr werde besprochenem l5l)l> Kronen sicher bezahlen, könne ihnen aber keine Assignationcn anweisen; indessen 1264 Oktober 17V3. verspreche er, so oft den erwähnten drei Regimentern Zahlungen geleistet werden, solle auch den Regimen"^ Fleckcnstcin und Zwcycr eine Rate folgen. Dem Beroldingischen Regiment sei er ebenfalls etwas ^ bereit, wenn ihm irgend welches Geld bleibe, ebenso an die Lussische Ansprache, wenn sie richtig sei. A» Liquidation der alten circa zwciundvicrzig Pensionen werde der Fürst von Vaudcmont laut erhaltener Nachr einen Cavalicr bezeichnen, um zur Zeit der Beschwörung des Bundes in Mailand mit einem oder Z Dcputirtcn der Orte die Rechnung zu prüfen; inzwischen könne man, wie im bisherigen Bund, dicrccht»»»'» General- und Particularansprachcn unter Rcchnungsvorbchalt reservircn. Von den besonder» Forden» !! von Uri, Schwpz und Untcrwalden habe er keine rechte Kcnntniß und müsse daher wünschen, daß >»"" darüber ein Memorial eingebe; im Falle der Richtigkeit werde er sich für die Bezahlung derselben vcrwc» ^ Salz und Getreide können nach Belieben aus Frankreich oder Italien bezogen werden, dafür französische Gesandte einen Revers ausstellen. Herr St. Colombc sei zu Hcrru Salzdircctor Keller worden und werde mit ihm alles Erforderliche besprochen haben. Schließlich habe der Gesandte >»! ^ ^ gebeten, man wolle unter diesen schwierigen Vcrumständungen das Ancrbotcne annehmen, da er übcrzelbis^ daß die Orte nicht des Geldes wegen, sondern aus Liebe zum König den Bund eingehen; es werde ^ auch in einer schönen großen Dankrcde der ganzen Welt im Drukc zur Kenntuiß gebracht werde». Anhörung dieses Berichtes wird mit Mißbcliebcn hervorgehoben, wie seit Berfluß eines MonatS drc ^ sich nicht gebessert habe, außer was des Beroldingischen Regiments und der Lussischcn Prätcnsw» ? versprochen worden sei, während die in dem großen Conto stehenden alten Ansprachen weder mit ^ noch mit Versicherung bedacht werden. Es wird daher der Gesandte den 21.Octobcr schriftlich ersucht > mündlichen Versprechen ebenso, wie 1634, in Schrift abzugeben und den Betrag der längst am»» Forderungen, worüber ihm neuerdings die Rechnungen beigelegt werden, auszusczcn, die Art der VM») ^ und Abzahlung anzugeben und hiefür die königliche Bestätigung zuzusagen, wie dieselbe auch ^ „ König aus Antibcs rüksichtlich der bei der Zusage der Fortsczung des CapitulatS gemachten Versprc) geschehen sei. Hierauf erwicdcrt der Gesandte schon am folgenden Morgen schriftlich, er finde Ansprachen indctcrminirt zu erwähnen, indem er zugebe, daß Vergessenes nachgebracht werden überdies einige Ansprachen, wie diejenige der zu Bcllcnz regierenden III Orte wegen Grenzwache», seien, und mit den Forderungen der Regimenter Zwcpcr und Fleckcnstcin nun auch das Beroldingsiehc Z versprochenen 3660 Kronen concurrire. Der Ausschuß wird daher nochmals an den Gesandte» ^ um ihm zu bemerke», daß die Ansprache der III Orte ganz liquid und 1664 von der Kammer ei»e ' Summe auf Rechnung derselben bezahlt worden sei. Dann müsse man der alten Pensionen dctcrminirtcn Zahlungsvcrsichcrungstcrmin verlangen, wie 1634, wo fünf Jahre angenommen w»rde», man sich nicht auf Kommlichkeit hin vertrösten lassen könne. Die in Bausch und Bogen Ansprachen seien cincsthcils schlecht versichert, andcrnthcils gehören sie verschiedenen Prätendenten, ^ ^ namentlich des Hauptmann Büelcrs scl. Erben vorzügliche Berüksichtigung verdienen. In Bcznö ^ de» Regimentern Fleckcnstcin und Zwcpcr bereits zugesicherten 3666 Kronen ergebe sich schließlich ^ grade Erklärung, sofern nicht bei der Gcsandtschaftökanzlci ein Mißverständnis! eingeflossen sei, M lcztcn Erklärung zu der gleiche» Summe auch uoch das Bcroldingischc Regiment concurrircn diese Vorstellungen crwiedcrt der Gesandte, wenn ihm gezeigt werden könne, daß die Ansprache ^ anerkannt sei, werde er beim Gubcrnator nach allen Kräften auf die Bezahlung dringen. Was d» ^^hc, und übrigen in der Rechnung spccificirtcn Ansprachen betreffe, so sei er bereit, dieselben, wenn ^ October 1705. 1265 von, Fürsten von Vaudcmont cingcschikten Formalicn, so weit sie ein mchrcrcS Versprechen enthalten, lwicr Erklärung einzuverleiben und zu sagen, daß der Gubcrnator nach völlig liqnidirtcr Rechnung trachten ^"be, diese bei bessern Zeiten unfehlbar abzutragen, sowie den Büclcrischcn Erben nach Möglichkeit zu spreche,,. Die Auffassung, als concurrirc das Bcroldingischc Regiinent ebenfalls zu der den Regimentern ^ "'stein und Zwcpcr versprochenen Zahlung, sei allerdings durch einen irrigen AuSdruk veranlaßt worden; leztcrn werden ihre Zahlung voll, und das Bcroldingischc auch einen gebührenden Betrag erhalten. ^ )v» diese Antwort nicht ganz entspricht und manche Punkte auf weitere Reklamation vertröstet werden, »ih^ gnnäß den Instructionen in Betracht gezogen, daß schon 1-166 (1467) die VIII alten Orte "cm Herzogthum Mailand ein Verständniß eingegangen, welches mit Rüksicht auf die Religion, den ., die Nachbarschaft und andere Interessen 1587 in einen gegenseitigen Dcfcnsivbund umgeändert und leilher zu beiderseitige», Nuzcn fortgcsczt wurde. Es wird daher beschlossen, mit den erforderlichen Präcautioncn ^^bic BnndcScrncucrung einzulassen. Zu diesem Zwcke wird der Bund von 1634 verlesen und bei ^ Stelle das Erforderliche bcrathen; so wird schon im Eingang gutgcfundcn, die öftere Erwähnung der mit de», Haus Oesterreich zu übergehen und sich auf den wirklichen Besitzstand zu beziehen. ^ ^lnlaß ^s 2. und 3. Punkts, welche die Tratta, Zölle :c. betreffen, wird beschlossen, dem Gesandten das ^^"'""vrial der cnnctbirgischcn Untcrthancn einzugeben und ihn zu ersuchen, bei», Gubcrnator auszuwirken, g ^rottischc Tractat, und was das Quintcrnctto vccchio betrifft, gehörig gehalten und dafür ein Revers ^ ^mllt werde. Beim 6. Punkt glaubt man statt einer Erwähnung der zu vcrthcidigcndcn Pläze den »n ^ äebrauchcn zu sollen: die Pläze, welche Karl II. hinterlassen habe. Ferner wird die Aufnahme des ^ ^"uschcn Exemplar ausgelassenen, im deutschen aber enthaltenen Passus verlangt: elw al prineixio mosg clvvino gssers Ii nostri re^^imonti voinpilamonbö. Der 11. Punkt wird ganz U»>äß ">'d ^ '» dem Sinn, daß die alten Pensionen im BundcSinstrument auf 50,00t) Kronen, oder mindestens .. ' bc», RcductionSinstrumcnt ans 34,000 Kronen angcsczt und rcscrvirt werde». In den Artikeln 13 b'iri, Burgund, mit de», inzwischen eine Handändcrung vorgefallen, ausgelassen. Im 18. Artikel ^ ^ancr des Bundes auf Philipps V. Lebenszeit und fünf Jahre dazu gcsezt. Die Meinung einiger lg q ^,^bc auch auf daS Leben des ersten zu erwartenden Prinzen zu crstrekcn, findet nicht Anklang. Im ">c»„ ^ ^ Bestimmung aufgenommen, daß die Orte von dem Bunde znrüktrctcn. können, nicht nur Ney Pk"sivn die andere erreiche, sondern auch wenn die Particularanwcisungcn und die in den' ^machten Versprechungen nicht gehalten werden. Im Weitem hat man sich noch verständigt, b»ldi ° ^""ktc bei den Ncgotiationcn zu fordern: 1. Eine bessere Titulatur und besseres Ceremoniel; 2. Beilegung der Grcnzstreitigkcitcn; 3. Zusicherung der Compctcnz der cnnctbirgischcn Geistlichen zu Mailändischen, gemäß der Zusage des Königs auS Antibcs vom Ziovembcr 1702; 4. Wicdcr- alten besonder» Post in Mailand für die Briefe der katholischen Orte, beziehungsweise Trennung großen unter nicht katholischer Administration stehenden Post. Diese Vorschläge werden dem Ausschuß wieder hintcrbracht. Unter Vcrdankung der bewiesenen Bereitwilligkeit crwiedcrt gc^,> ' ^ ^^e zur Einholung der erforderlichen Vollmacht einen besonder» Courier nach Mailand gcschikt; ^'dc„ ^ ^^lcrwähnung der Erbeinung habe er einiges Bedenken, man könnte aber wohl einen Ausdruk b>crd/ ^ ^vten unnachlhcilig wäre; für die Beseitigung der Klagen der ennctbirgischcn Untcrthancn ^ürse^.^' '"^glichst verwenden; wegen Bezeichnung der Pläze, auf welche sich der Bund auszudehnen habe, ^ keiner besonder,, Präcaution, nur müsse er wünschen, daß der Name Karl II. nicht eingcsczt 15!) 126k Octol.fr 1705. wcrde; der Pensionen halber könne die Summe der 34,00(1 Kronen wohl in das Instrument aufgcm'«"^ werden; auf besonder» Wunsch des Königs müsse er auch verlangen, daß die BundeSdaucr auch aus Leben des erwarteten Prinzen gestellt wcrde, wogegen alle Vorstellungen nicht beachtet werden; die nachträglich" vier Punkte sage er zu, namentlich die schnelle Beilegung der Grcnzstrcitigkcitcn. Da demnach die bcidcricitbl" Ansichten nicht weit auseinandergehen, schreitet die Konferenz zur Gestaltung eines deutschen Entwurfes, wclff ' da für die Ucbcrsczung zu wenig Zeit blieb, dem Gesandten übcrbracht wird. Gleichzeitig wird auS den ^ Gesandten bekannten wichtigen Gründen für das Salz und Getreide ein Revers und für den Landw)^ Keller zu Luggaruö die Rükcrstattung der der königlichen Kammer für Meersalz vorgeschossenen 60,000 sc verlangt. Für crstcrcs verspricht der Gesandte einen Revers, für lcztcrcS seine Verwendung bei dem b " nator. Da man nun im Allgemeinen mit dem Erfolg der Unterhandlungen zufrieden ist, so regt ob man nicht auch dem Abt von St. Gallen vom Stande derselben Kenntniß geben und ihm möglich sollte, jczt oder spater wieder in den Bund zu treten. Da aber die Gesandten nur instruirt waren, spätem Bericht hin zu handeln und nichts abzuschließen, wird dieser Vorschlag abgewiesen, namentlich ^ aus dem Grunde, weil der Abt sich diesfalls bei Niemand angemeldet und weil der Tractat mit ihm dieses vielleicht nicht zulasse. Was Frciburg betrifft, wird ihm angezeigt, man habe nunmehr - zum Besten des katholischen Interesses gearbeitet, dem spanischen Gesandten aber noch nichts Abschluß ^ ausgehändigt; wenn es dann dazu komme, wcrde man ihm umständliche Mittheilung machen, wogcgc" bestimmt erwarte, daß cS bei der Schlußvcrhandlung nicht wieder zum Bedauern aller Orte ausbleiben Indem nun zum Abschicdsschluß geschritten wird, geht vom Gesandten der Rcvcrö ein, daß er den vcrbu" ^ Orten eventuell Salz und Frucht beschaffen wolle, crstcrcs im laufenden Preise und lcztcrc, wenn noch billiger. Gegen diese lcztcrn Bestimmungen wird rcmvnstrirt, das Bundcsvcrhältniß bringe eS »ui . daß nicht die laufenden, sondern privilcgirtc Preise gemacht werden. Zugleich wird dem Gesandte» ein ^ des Jngresscs und zweier Punkte, nämlich der Versicherung und Anweisung der Zahlung der Pensionen und der Zeitdauer des Bundes, eingereicht. Die beiden leztcrn Punkte werden genehmigt; dcö JngrcsscS besteht er aber beharrlich darauf, daß König Philipp V. nicht nur als Bcsizcr des Staates angeführt, sondern daß bcigcsczt werde, er sei mit allgemeiner Zustimmung seiner Reiche unv thancn als wahrer und rechtmäßiger König von Spanien anerkannt. Da aber die Orte jcweilcn vcrnl haben, sich in die Legitimation des Königs einzulassen und sie sich weigern, eine solche Stelle aui,ü">c kommt cö soweit, daß man dem Gesandten anzeigen läßt, die Unterhandlung müsse als unvollendet und den Obrigkeiten die Entschließung anhcimgcstcllt werden, wobei dann zu gewärtigen sei, wie weit du Gewalten den Gegenstand zurükschicbcn werden; überdies könnte diese Verzögerung dann zur Folge die beiden auf dem mailändischcn Staate befindlichen Regimenter den ebenfalls mit der Capitulation Dienst einstellen müßten. Durch diese Eventualitäten gedrängt, versteht sich der Gesandte in der lczün zu der Rcdaction: „daß solcher Staat und Bcsizung desselben an Ihre königl. Majestät Philipp ^ zu Spanien, als Herzog von Mailand, gekommen, lind als ein solcher mit allgemeiner Mitstünmuuö^^ Reiche und Stände erkennt ist", welche Faßung auf den Fall angenommen wird, wenn die von vorgeschlagene nicht erhältlich sein sollte. Zum Schlüsse der Unterhandlungen crthcilt der Gesandt 26. Octobcr mit Vcrbürgung dcö königlichen Wortes einen dctaillirtcn Revers, daß Alles in ^ gebracht werde, was und wie er cS während der Unterhandlungen zugesagt habe. « . Luccrn gibt von dcit Antworten, welche auf die Schreiben der im verflossenen September in Luccrn gehaltenen ^ October 17(13. 1267 sn>d ^ Ncukirchcrgcschäfts vom Abt von St. Gallon und vom Landvogt im Thurgan cingcgangcn / erstem erklärt sich der Abt bereit, seine Untcrthancn zu sich zu berufen und sie entweder zu dem " )c bei den das Thurgan regierenden Orten zu vermögen, daß ihnen der Besuch des Gottesdienstes in lrztc ^ oder aber sie anzuweisen, in ihrer Hcimatpfarrci ihren Gottesdienst zu halten. Ob ihre ^ st»den könne, wird von den Orten bezweifelt, da die evangelischen Untcrthancn schwerlich auf c kosten einen Prädicantcn anstellen werden und Zürich sich ebenfalls kaum entschließen wird, hicfür die ^ «»zuweisen. Der Landvogt verzeichnet in seinem Schreiben die thurgauischen und abt-st. gallischen Hainen Unterthancn und crthcilt zugleich den Bericht, daß er der Gonzcnbachischcn Angelegenheit halber ^ ^ivilcgic» gefunden habe, die eine sachbezüglichc Entschuldigung enthielten. Einige Privilegien werden an ^uccrncr Archiv vorgewiesen. Diese stehen aber dem Beschlüsse nicht entgegen, daß die Gcrichtö- dicvon Bischofzcll angewiesen werden sollen, sich dieses Gottesdienstes zu enthalten. «I. Luccrn fragt übf von Schwyz an, ob sie gemäß dem im September gegebenen Versprechen die Vorstellungen der in, katholischen Orte der dortigen Landsgcmcindc eröffnet, und was diese darüber für Gesinnungen ^ "rt habe. Im Falle milderer Sinnesänderung würde Luccrn alles Mögliche thun, um das drohende ^^"^'^orgeschäft beizulegen. Die schwyzcrischcn Gesandten berichten darauf, sie haben ihr Versprechen ^zc> " der vielen Geschäfte sei dies aber erst am Ende der Landsgcmcindc möglich gewesen, wo >värx" der gcsczlichcn Zeit keine Discussion und Beschlußfassung mehr möglich gewesen sei. Allerdings ^ /°.dv"igc,n Stande "^)t lieb, wenn die Sache auf's Äußerste getrieben werden müßte, und rS sei nicht dg. '^uing verschwunden, daß man sich mit dem Abt „in seiner geziemenden Manier" verständigen würde; Tu,! Disposition vorhanden, auf die Proposition der elf unbcthciligtcn Orte einzugehen. Unter ""ü dieses Berichtes wird den Gesandten neuerdings empfohlen, an der nächsten auf Simon und daß ^gcscztcn Landögemcindc im Sinne der übrigen Orte einzuwirken und cS, wcnn möglich, dahin zu bringen, ^ nochmals eine freundliche Confcrcnz gehalten werde, v. In Betreff dcS ^^^"^üoschäftcö hat nun auch Frciburg seinen Conscnö zu dem Aderlaß der vorbereiteten Schreiben »i>d H Hoffnung vorhanden, daß auch evangelisch GlaruS beitrete. Da nunmchr nur noch Zürich «^lehnend verhalten und Schaffhauscn seine Erklärung suspendirt hat, wird lcztcrcs um eine u»ß . ^ Antwort ersucht; nach deren Eingang soll Zürich und Bern vom Stand der Sache Kcnntniß gegeben Schreiben überlassen werden, um diesen Ständen zu zeigen, daß man sich von ihnen nicht ^>»dc/ ^ Sochvyz wünscht die Instructionen der Orte über die Frage der Beschwörung des Walliser- ^^"^üncn und verlangt zugleich, daß Luccrn sich bei Wallis erkundige, ob man zur Beschwörung ^silbs, ^ instruirt sind, die Walliscr zu einer katholischen Confcrcnz einzuladen und j» ^ bundcsgcnössischc Freundschaft zu erneuern und dadurch die großen Kosten eines Bundcsschwurcs ^ ^ ^ Orte von der Mehrheit bewogen, den Gegenstand nochmals aä rolerenäum zu Versprechen, ihre Entschließungen Luccrn mitzuthcilcn. Gleichzeitig wird lcztcrcr Stand ^ übrigen Orten zu einem Bundeöschwur gestimmt werde, auch Frciburg und d>c ^ ^ivon Mitthcilnng zu machen und ihre Ansicht einzuholen, und erst dann je »ach den Umständen ^ Wallis um ihre Entschließung anzugehen, px. Ein KrciSschrcibcn von Zürich an die Orte neuen Auflage auf Salz und Waarcn im schwäbischen Kreis und beantragt, die beiden ^d>cjsx nach Eßlingen zu dem Krcisconvent abzuordnen. Die einzelnen Orte haben sich hierüber "vch gar nicht, thcilwcise ablehnend ausgesprochen. Sofern aber diese Neuerung sich wirklich 1268 November u, December 1705. bestätigen und die Nothwcndigkcit einer Abordnung sich herausstellen sollte, ist man allseitig einig, daß beiden bisherigen noch ein katholischer Sccrctär beigegeben werde. I». (S. u. LauiS.) Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschastSangelegenheitcn: Bogtci Lauts. I>. Art. 281. Beziehungen z. Bischof v. Com» 592. Konferenz der mit Spanien verbündeten Orte. Lncern. !7«5. L.t. November bis t<>. December. Staatsarchiv teurer». Allg. ülbsch. v. l?os, k«>. Z«n. Gesandte: Luc er». Johann Rudolph Durlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Schwytzcr, alt-Schulthciß und Vcnncr; Oberst Jost von Flcckcnstcin, Statthalter; Franz Laurenz von ^ ^ stein, Vcnncr und des Raths. Uri. Oberst Joseph Anton Püntincr, Landammann; Johann Martin ^ ^ alt-Landammann. Schwyz. Gilg Christoph Schorno, Landammann; Franz Faßbind, Sicbncr. waldcn. Johann Franz Andcrhaldcn, Landammann, und Niklaus Jmscld, alt-Landammann und ^ e Herr ob und nid dem Wald, von Obwaldcn; Johann Melchior Remigius Lussi, Landammaun, »i'd Jgnaz Stultz, alt-Landammanu von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Ammanu; Christoph ^ matt, alt-Ammann; Sebastian Joseph Elscncr, des Raths. Freibürg. (Entschuldigt.) App^"^ Jnnerrhodcn. Ulrich Suter, Lauda»unann. Nachdem nunmehr in allen Orten die leztcn Verhandlungen mit dem spanischen Gesandten den ^ Gewalten zur Ratification vorgelegen haben, tritt die Confcrcnz neucrdingö zusammen. Nach eidgenössischen Grußes wird ein gestern durch einen Expressen übcrbrachtcS Schreiben von Frciburg worin dieser Stand abermals erklärt, er finde den Besuch dieser Confcrcnz nicht nöthig und nehme wie schon früher zugesagt worden, das, was beschlossen werde, auch für sich an. Ohne Zeit Z» wird darüber mit Bedauern zum Hauptgeschäft geschritten und eine Antwort an Frciburg vorbehält' Auf gestelltes Gesuch erhält Baron von Grüth, als Abgeordneter dcö Kaisers, Audienz und wird d»r) ^ Herren abgeholt. In seiner Propositiou bemerkt er, die katholischen mit Spanien verbündeten Orte h»^ ^ zum Bedauern des Kaisers von den bourbonischcn Ministem verleiten lassen, nach dem Tod Karl ^ mailändischc Capitulat noch fünf Jahre zu Gunsten dcö eingedrungenen Herzogs von Anjou fortzussb»/ dieser der thatsächlichc Inhaber des Hcrzogthums Mailand sei. Da aber dieser Eindringling kein Mailand habe, weil solches dem Kaiser zustehe und die Zeit der fünf Jahre nunmehr am Abla> ^ erwarte der Kaiser, daß die katholischen Kantone mit dem Usurpator kein ncucö Capitulat abschließe»/ ihre im mailändischcn Staate habenden Truppen zurükbcrufcn. Sollten sie aber mit Vcrlczung M und der Erbcinung mit dem Herzog von Anjou das Bündniß eingehen wollen, so werde der la ^ Mittel ergreifen, welche ihm die Gerechtigkeit der Sache und die Convcnicnz eingeben werden. Da » ^ Position eigentlich nichts Anderes enthält, als was schon das frühere kaiserliche Rcscript sagt und "»b ^ sogar meinten, man könne ohne Einholung weiterer Instruction nicht darauf eingehen, wird bcschl»^'"^ Hauptsache fortzufahren. Aus der Eröffnung der Instructionen zeigt sich, daß alle Orte cnhchlm" November u, Dcccmber 1705. 1269 mit einander zu „heben und zu legen," und daß an den bereits getroffenen Verabredungen nichts zu verbessern noch abzuändern, sondern das Ganze einfach der Vollziehung cntgcgcnzuführcn sei. Da, ^ ^ aus dem vorgefundenen Instrument ergibt, die katholischen Orte schon 1^26 mit Herzog Philipp Mailand einen Bund geschlossen, den sie mit Rüksicht auf die Religion, den Handel und die nachbarlichen ^Mtnissc der cnnctbirgischen Untcrthancn 1587 in ein engeres Schirmbündniß umgewandelt haben, wird ,"'ier der Voraussczung, daß der spanische Gesandte die erforderliche Vollmacht bcsize, gutgcfnndcn, das Capi- in besprochener Weise zu erneuern, und zwar ohne Rüksicht auf die nicht ganz entsprechenden Zahlungen, . "'ü dadurch der Vorwurf widerlegt werde, als lasse man sich nur durch das Geld bestimmen, Nidwalden ^üragt ,»it Rüksicht auf die Drohungen des Kaisers, cö solle in dem Bündnis; der Passus „rieo^nosainto ^ ^ dutti ""dte crwicdcrt, waö er mündlich oder schriftlich versprochen habe, verbürge er mit dem Worte ^Königs; er habe Vollmacht, für die zwei im Mailändischcn befindlichen Regimenter die alte Capi- ""s zwei Jahre zu erneuern; die anerbotcncn SatiSfactioncn werde er, wenn es verlangt werde, ^'""de aushändigen bis an einen Rest an das Bcßlcrischc und Amrhpnischc Regiment; doch könne auch .. ^ auf p^n 15, Dcccmber geliefert werden, indem er hicfür eine Obligation von Herrn de la Chapclle in habe; von Mailand her habe er nicht geglaubt eine Vollmacht nöthig zn haben, indem er nicht vom ^ "»atvr, sondern dircct vom König abhänge; da aber die verbündeten Orte diese Vollmacht durchaus vcr- ^ ^ Expressen in Mailand verlangt und hoffe sie morgen oder übermorgen liul können. Schließlich wünscht er zu vernehmen, waö die Propositivn des kaiserlichen Abgeordneten s°l//^ Darauf crwicdcrt die Commission, die Vollmacht sei nach dem Herkommen unerläßlich, ohne abgeschlossen werden. Ziachdcm sie auch ihren Wunsch nach besserer Titulatur geäußert, sei ^>-chri^ Gesandte gleich mit der Bemerkung in die Rede gefallen, er habe deshalb bereits dem Könige und zwar deswegen, weil er nicht über sich nehmen könne, die Succcssorcn in der Herrschaft in °hnc Vorwisscn des Königs dahin zu verbinden. Der Prinz von Vaudcmont habe sich selbst ^ch»c/ ^ die Ehre haben, die Abgesandten der Orte mit dem Titel .kllnstrmsimi« auözu- ^>Icu/ dann ein Gleiches künftig auch ihm, dem Gesandten, zustehen würde. Die Proposition dcö sij, Abgeordneten habe eigentlich nichts Anderes enthalten, als was im kaiserlichen Rcscript gestanden -/^^s der Haltung Oesterreichs müsse man daher neuerdings auf erhöhte Sicherheit für die Lieferung Früchten dringen. Der Gesandte hat hierauf seine Versicherungen erneuert und sich anerboten, dkx ^ Expressen zum französischen Gesandten nach Solothurn zu schikcn, um von diesem zu Händen ^rtc das schriftliche Versprechen einzuholen, daß ihnen Salz und Frucht nach der Zusage dcö ^'°u Frankreich auö werde geliefert werden, Uebcr diesen Bericht und namentlich über die Bereiter k ^sortigcr Bezahlung ist die Session sehr befriedigt, und sie beauftragt die Kanzlei, unter Abgabe !» ^ Proposition des kaiserlichen Abgeordneten vom spanischen Gesandten die wirkliche Bezahlung ^1»» Forderung zeigt sich dieser „cinömalö übernommen"; gleichwie von ihm die Vor- ^ucr Vollmacht gefordert werde, welche morgen oder übermorgen eingehen werde, so könne auch er 1270 November u. December 1703. ohne solche die Zahlungen nicht aushändigen und erwarte daher, man werde ihm diese Tage noch tragen; sobald übrigens die Vollmacht einlaufe, sei er sofort und ohne Kondition znr Zahlung bereit, ohne erst die Erneuerung des Capitulatö abzuwarten. Diese Acußcrung wird von der Session sah Retraktion angesehen und »ach längerer Bcrathung jedenfalls als beleidigend aufgenommen, da die Beza > der Pensionen in dem Rcscript des Königs aus Antibcs bereits versprochen worden war. ES wird gutgcfundcn, mit dem Gesandten particularitcr zu reden und ihn zur Bezahlung zu bestimmen, bevor dir ^ klärung zur Erneuerung des Capitulats abgegeben werde. Am folgenden Morgen berichtet Luccrn, der sandte habe durch seinen Kammcrhcrrn berichten lassen, daß er im Verlaufe des Tages seine Voll»"' erwarte und dann sofort die Pensionen erlegen werde. Auf die fernere Anfrage, wie es dann mit de» st" cularfordcrungcn stehe, habe er erwicdcrt, er kenne weder die Rcpartition derselben noch die Namen der g ^ cssirtcn; übrigens möge die Session nur disponire», er sei zu bezahlen bereit. Hiemit begnügt man sich^ einmal und kommt, um keine Zeit zu verlieren, auf die Proposition des kaiserlichen Abgeordneten zurük. Verlesung der bezüglichen weitläufigen Arten wird gefunden, hier könne nur die Antwort entworfen ^ um sie den Obrigkeiten zur Ratification zu hinterbringen. Auf das Drängen um Antwort von ^ kaiserlichen Abgeordneten wird demselben am 2-t. November hievon schriftlich Mitthcilung gemacht, »"' ^ Ausdrnk der Erwartung, er werde die Entschließung seiner Zeit dem Kaiser übermitteln. Das ^ Kanzlei entworfene und von einer Commission vorberathenc Schreiben wird von der Session gcnch»»^ in den Abschied genommen. Inzwischen berichtet die Commission, der kaiserliche Abgesandte habe bei ^ nähme der oben erwähnten provisorischen Antwort Schwierigkeit gemacht, die in Aussicht gestellte dem Kaiser zu übermitteln, wenn das Eapitulat geschlossen werde; er fürchte, ihm gebe man die leeren der Gegenpartei aber das Werk; der Kaiser werde genug Mittel haben, den verbündeten Orten die er»"' ^ Bundcsvorthcile abzuschneiden. Dadurch läßt sich aber die Session nicht aufhalten, sondern beschul erfolgende Antwort gleichwohl durch die Vermittlung des kaiserlichen Abgeordneten bestellen zu ^ »renn sie znrükgewicscn würde, sie auf andere Weise dem Kaiser zu iutimircn. Als darauf durch mctschcr des spanischen Gesandten berichtet wurde, der Courier habe die verlangte Vollmacht nicht »" ö ^ weil der Fürst von Vaudcmont selbst noch keine Vollmacht vom König erhalten habe, dieselbe wcrve ^ ^ fügen ließ, er habe vom Gubcrnator durch den gleichen Courier andere Schreiben erhalten, die n»z»'^ wenigen Tagen erwartet, gcräth die Session in höchlichcö Erstaunen, um so mehr, als der Gc >andtc >»^ lh»l' für seine Beglaubigung sprechen, nnd daher meinte, man könnte in Erwartung der eigentliche» ^ 'aß si vcrn" daß s'' inzwischen mit ihm weiter tractircn. In noch größerer Bestürzung wird nun wahrgenommen, daß Gesandte auffallend wenig Mühe gegeben habe, eine Vollmacht einzuholen, wie sehr das Gcschäsi werden könnte, wenn kaiscrlichcrscitö bekannt würde, daß der Gesandte keine Vollmacht habe und daß so vorschüzig mit demselben eingelassen. Hierauf wird gutgcfunden, daS Geschäft möglichst auf g" z» halten, die Bezahlung zu fordern und ans diesen Erfolg hin eine Versicherung des standhaften E» > ^ ^ zur Eingehung des Capitulats auszustellen. Dieses wird dem Gesandten mitgethcilt nnd ihm stellt, wenn die Gesandten ohne die erwarteten Gelder heimkehren müßten, könnte die Unterhandlung ^ völlig umschlagen. Dem entgegen proponirt der Gesandte folgende zwei AuSkunftsmittcl: erstlich , od vorhandenen Briefe und Schriften des Fürsten von Vaudcmont zu untersuchen, um selbst zu diese nicht hinlänglich seine Bevollmächtigung constatircn, oder zweitens einen andern Courier »ach zu schiken, um die Vollmacht herzubringen; im leztern Fall möchte die Confcrcnz sich ja nicht auflöst», November », Dccembcr 1705. 1271 ""i kosten dcö Kölligs hier bleiben. Auö der Untersuchling der fraglichen Papiere wird aber die Ucbcr- ^g«ng geschöpft, daß sie nicht die Vollmacht ersczcn köilncn, daher wird auch das zweite AuSkunftSmittcl 0trl verworfen, lvcil eine Vollmachtcrthcilung von Seite dcS Gubernators ohne Bedeutung wäre, da >clb>t vom König keine solche bcsize; eher hätte man gemeint, cS sollte an die Höfe von Frankreich und a»ien ein Courier abgesandt werden, um zu erproben, ob sie mit solchem Eifer die Freundschaft der Orte Nach „euer Bcrathung wird dem Gesandten der Gegenvorschlag gemacht, man wolle ihm einen Ex -?ct Abschieds zustellen, des Inhalts, daß die Erneuerung des CapitulatS von den Orten beschlossen sei, "» die versprochenen Gegenleistungen lind Zahlungen erfüllt werden. Dieser Vorschlag wird als Beweis . ^ ^cncigthcit vom Gesandten verdankt, gleichwohl aber nicht annehmbar befunden, weil er gegen seine laufe; man möchte ihm also erlauben, den Courier nach Mailand abzuschiken, entweder um die ^ zu erhalten, oder um beim Gubcrnator Rath einzuholen, ob er ans einen solchen AbschicdSextract ." ^""dcl» könne. Im Verlauf der Unterredung mit dem Ausschuß kommt der Gesandte noch auf einen ktn Vorschlag, nämlich, man solle ihm eine authentische Zusage der Erneuerung deö CapitulatS zustellen, soll ^ l^i, ihnen in jeder gewünschten Forin einen Revers auszustellen, daß der Bund nichtig sein 'sofern innerhalb einer gewissen Zeit nicht eine authentische Vollmacht eintreffe. Diese ungewöhnliche Pro- ^ glauben die Gesandten nach ihren Instructionen nicht annehmen zu können, da dieses Mittel in den das Geschäft nicht fördern würde. Als sie noch bciseztcn, es sei noch zweifelhaft, ob Spanien v°», den Blind so sehr wünschen, fällt der Gesandte lebhaft ein, er werde innerhalb zwanzig Tagen Frankreich ein Schreiben auswirken, und daS vom König von Spanien „wegen der Parti- >vc>cl""'"^ich»ung des Bunds" an Frciburg erlassene Schreiben sammt den bezüglichen Acten vorweisen, aus ^ man ersehen könne, in waö für Expressionen der König die Freude über den Beschluß eines einzigen lG ^ llcäußcrt habe. Man möchte daher über den von ihm ancrbotencn Gcgcnrcvcrs doch ernstlich ^'itl ^abermaliger Ucbcrlcgung der Sache findet die Session, cS sei doch hart, daß der Gesandte den genügende Versicherung annehmen und die Bezahlung des längst Versprochenen und in ucn'crdings conditioniren wolle, und in der Constcrnation argumcntirt man : .gnoel luve in virnti, Nachdem in dieser Mißstimmung die Instrumente und Erklärungen von Frciburg ein sp.,,^ ^"ch'uustcrt worden, kehrt man wieder zum Hauptgeschäft znrük. Nach langer Bcrathung wird dem der ^ " ^sandten durch den Ausschliß erklärt, man könne den ancrbotencn Revers nicht annehmen und sei sv^..^""^gung, er könnte sich mit voller Sicherheit mit einem AbschicdSextract, der zu diesem Zwckc auf's aiihrj kmworfcn worden war, begnügen, ansonst sich die Session auflösen und Gott »nd der Zeit ^esch' -^^" werde, welches Ende dieses ohne Schuld der Orte wieder auf's wcitc Meer hinauSgcstossenc werde. Da aber der Gesandte troz der eindringlichsten Vorstellungen erklärt, er könne den ""«chmen, >veil dadurch der Bund nur versprochen, nicht abcr geschlossen sei, verlangt der AuS- schriftlich, was voil Seite der Confcrcnz in die Orte berichtet werden soll, sowie eine Er kintgc ihm früher eingegebene Plinktc, waö auf dcil folgenden Tag versprochen wird. 'Am ^hcilt der Gesandte einige Nachrichten über den zwischen Zürich und Bern cincö^ und der Republik ihn, . "'^^nthcilö in Untcrhandlling stehenden Bund, und verlangt dann mit der Kanzlei zu reden, was nachher gibt cr ein Schreiben (vom 29. November) ein, worin er bemerkt, die k ^^'""cht habe wegen großer Entlegenheit und dcö Krieges in Catalonicn nicht zeitlich genug cin- ulncn. Inzwischen bitte cr die Orte, den Gcgcnrcvcrö, daß der beschlossene Bund als nichtig vcr- 1272 November u> December 17VZ. standen sei, wenn die Vollmacht nicht eingehe, anzunehmen. Es mochte nun ein Gesandter jedes Ortes »ach Hause gcschikt werden, um die Annahme dieser provisorischen Sicherheit zu bewirken. Vom Tage an ' fallen die Koste» der Confcrcnz auf den König, und vielleicht bringe der nach Mailand abgesandte Co» die Vollmacht früher als man erwarte. Da nun Alles bis auf eine Formalität vereinbart sei, der wesentlich das Interesse der katholischen Religion und andere Convenicnzcn der Orte bczwckc und und andere Mächte denselben im Geheimen zu durchkreuzen suchen, so erwarte er einen raschen Abschl»» bitte wiederholt, daß die Confcrcnz bcsammclt bleibe. Rüksichtlich der Punkte, über welche noch eine , Erklärung verlangt worden war, erbittet sich der Gesandte gehörige Spccisication, die ihm von der Ka», crthcilt wird. Nach angehörter Relation wird demselben wieder berichtet, daß man sich zwar von dem wenig Hoffnung mache, gleichwohl aber von jedem Stand einen Gesandten hcimschikcn und inzwiichl»^ weit cS von dem persönlichen Willen der Gesandten abhänge, die Confcrcnz nicht auflösen wolle. Der sandte verdankt diese Mitthcilung auf das verbindlichste und verlangt die Namen der nach Hauff ^ ordnenden Gesandten zu erhalten, angeblich, damit er die Circularc darnach einrichten könne. ES aber vcrdcutet, eine solche Mitthcilung sei nicht üblich, wahrscheinlich werde der erste Gesandte jedes mit diesem Auftrag betraut werden. Nachdem endlich am 8. December die erwartete Vollmacht cingcsff ^. ist, wird hicvon den in Luccrn zurükgcblicbencn Gesandten Kcnntniß gegeben, die Vollmacht auf die gelegt und die abwesenden Gesandten wieder einberufen. Da die beiden Gesandten von Uri hcimgcrclsr ^ wird die Confcrenz in Abwesenheit derselben zwar am kl. December wieder eröffnet und inzwischen d>c spanischen Gesandten eingereichte Erklärung über die nachträglich verlangten Punkte in Berathung und nachher, weil nicht ganz entsprechend, wieder zu besserer Stilisirung zurükgcschikt. Da Uri auch mittags noch nicht eingetroffen ist, so wird inzwischen von einem Schreiben der evangelischen 8. December Kcnntniß genommen, worin abermals auf Anregung des kaiserlichen Abgeordneten von ^ die Bcdcnklichkcit der Erneuerung des mailändischcn CapitulatS vorgestellt und Sistirung der Handlungen bis zur nächsten Tagsazung verlangt wird. Nachdem Uri am l2. December wieder einsff ^ wird dieses Schreiben bcrathcn; die Session findet darin lediglich die Absicht der cvangelischcn katholischen allerorten Schwierigkeiten in den Weg zu legen, während man jene unbeanstandet mit w» ^ tianischcn Bündniß vorfahren lasse; es wird daher beschlossen, die Beantwortung dieses Schrcibu'^^ Obrigkeiten selbst anhcimzustcllcn, wovon Zürich am Schlüsse der Verhandlung über das Luccrn vorläufige Anzeige gemacht wird. Im Hauptgeschäfte selbst wird nach übereinstimmender vor Allem aus die Bezahlung der Pensionen und anderer Guthaben gefordert; auch wird der Mkchl - - werde gesperrt werden. Auf den Vortrag dieser Gesuche crwiedcrt der Gesandte, er werde die „g Pensionen morgen und unmittelbar darauf die Particularansprachcn bezahlen lassen; rüksichtlich der ^ von Salz und Getreide könne er nach eingelangten Berichten des französischen Gesandten alle w»" ^ Zusicherung geben, indem eine Zusage vom König von Frankreich ehestens eintreffen werde; er wolff ^ zur Beschleunigung der Sache einen Expressen nach Solothurn schikcn; übrigens glaube er nicht, dal' ^ reich eine so ganz feindselige Haltung annehmen werde. Von dieser Erklärung nimmt die Eonff" großer Befriedigung Kcnntniß und beschäftigt sich dann mit der lcztcr Tage verlangten und Gesandten rcvidirtcn Erklärung über einige Punkte, die nun als ganz entsprechend befunden wird. daß man sich in formellster Weise für Lieferung von Salz und Früchten versichern lasse, allseitig da voraussichtlich mit dem Bekanntwerden des Abschlusses des CapitulatS von Seite Oesterreichs der ^ November u, December 1705. 1273 die Forderung, es solle in daS Capitulat der Vorbehalt aufgenommen werden, daß keiner der kricg- >rc>idcn Parteien der Drrrchzug durch das Land gestattet werde. Die übrigen Orte finden schließlich diesen ^ chalt überflüssig, weil eine solche Erklärung beim Anfang des Krieges von gemeiner Eidgenossenschaft ^gcbc» und spccicll von Frankreich auch gutgeheißen worden sei; dagegen vereinigt man sich dahin, an Essender Stelle im Instrument neben dem Vorbehalt der altern Vcrkommnissc, Bünde u. s. w. auch das ^ „Erklärungen" beizufügen, ohne indessen den spanischen Gesandten darüber weiter zu behelligen. Jn- ^ M geht vom kaiserlichen Gesandten ein weitläufiges vom 12. December datirtcs Schreiben ein, in ^kr nochmals Vorstellungen gegen Erneuerung des CapitulatS macht, in derselben eine Verlczung der k'"u»g ^ Gerechtigkeit im Allgemeinen crblikt, den katholischen Orten zusczt, sie können einen solchen ,^"t »nt Prciögcbung der rühmlichen Grundsäzc ihrer Altvordern thun, sie bringen dadurch ihre cvan- liiid '^cidgcnosscn unverschuldet in eine schwierige Stellung, die zur Gefährdung der inncrn Ruhe führe, »k werden dabei mehr verlieren als gewinnen, da sie ja für die unentbehrlichsten Lebensbedürfnisse und lkp ihrer Erzeugnisse an das deutsche Reich gewiesen seien. Ucbcr dieses Schreiben will sich die ^'skrcnz mit kaiserlichen Abgeordneten in keinen Fcdcrkampf einlassen, sondern übersendet demselben einfach December ein vom 12. gl. M. datirtcs Schreiben an den Kaiser, worin nachgewiesen wird, daß der Mailand eine gerechte Sache sei und keineswegs auf die Schmälcrung der Erbcinungöpflichtcn A'cs ^ ^chic Oesterreichs abziele. Aus diesem Schreiben werde er alles dasjenige ersehen, was die Orte dm Pkoposition und die lezte Zuschrift zu antworten haben, lind er werde daher ersucht, dasselbe an sin befördern. Da das Bundcsinstrunicnt beinahe zur Aushändigung bereit gelegen, läßt die Con- den ipanischcn Gesandten noch aufmerksam machen, daß über einige Punkte noch seine Erklärung anfragen, ob, da er nun in Auszahlung der Pensionen begriffen, auch die Particularan- dcg Züchtigt werden; vorzüglich aber läßt man ihn durch den Ausschuß dringend ersuchen, den Abschluß Ncick ""6) einige Zeit geheim zu halten, indem sonst die Orte durch die voraussichtliche Sperre des ^»hr'c würden, bevor die versprochene Zufuhr aus Frankreich eintreffen könnte. Zudem sei den welche das Salz aus dem Reich spcdircn, ein Vorschuß von 25,000 Gl. für ein Quartal auch verloren ginge, wenn der Abschluß so schnell bekannt würde. Gegen dieses lcztcrc An- ^ ^ Gesandte wiederholt und mit allem Nachdruk auS; er habe diesfalls bestimmte Weisung ^ und wolle nicht die Reputation eines zweideutigen oder WinkclgcschäftcS haben; dem König werde ^ "'"Heil, den Ersaz der 25,000 Gl. eventuell zu übernehmen; die Sache könne auch sonst nicht die weil doch in den Orten selbst darüber berichtet werden müsse; übrigens sei dafür gesorgt, daß »OH . ^ der nöthigen Lebensbedürfnisse keinen Verzug erleide. Die Particularansprachcn werden unmittelbar ^"swiicn berichtigt und die Antwort über die bewußten Punkte «»verweilt folgen. Nachdem dcS vcx.v ' vom Gesandten zwei Schreiben eingegangen, daS eine als Zusage der mündlich schon b>sir Punkte, das andere das Versprechen von Salz und Getreide enthaltend, wird daö Bundcs- ^bc» "Ü,Session nochmals verlesen und dem Ausschuß zur Einhändigung an den Gesandten übcr- ^>fq» nimmt es mit aller „Vcncration" zur Hand und äußert, der 15. December sei der eigentliche Lebens, alles Frühcrc könne er für nichts achten. Dabei dankt er in den verbindlichsten AuS- ^ '""Nils des Königs und verspricht für jeden Anlaß seine eifrigste Verwendung für die verbündeten be», Vorbehalt, solches morgen in feierlicherer Weise zu thun. Dabei bemerkt er, ob cö nicht wäre, von diesem Bund, der wesentlich die Religion betreffe, dem Cardinal Spada und der Eon- 160 1274 November u, Dcccmber 1705. vmienz halber auch dem Gesandten Andriani in Madrid Anzeige zu machen. Auf dahcrigc Relativ» ^ Ausschusses und auf die erfolgte Anzeige, daß der spanische Gesandte auf diese» Morgen (16. Deecmbcrl Proposition zu machen gedenke, inzwischen aber einen Abschicdscxtract über die Dauer des CapitulatS verl»»^ weil im Instrument selbst darüber nichts enthalten sei, wird ihm dieser Extract um so mehr ohne crthcilt, als die Bezahlung der Pensionen und Particularansprachcn wirklich stattfindet. Darauf Gesandte durch die Ehrcnconimission in die Session abgeholt. In schwungvoller Rede belobt er die Einsicht der Stande und die weise Fürsorge derselben für ihre Freiheit, beglükwünscht sie für die gl» Sicherung der Interessen dcS Vaterlandes und dankt für die Genehmigung seiner Antrüge, wodurch ^ ^ glüklichc Werkzeug zu einem großen Werke geworden sei. In einem weitläufigen ExcursuS widerlegt ^ schließlich die Briefe, Anzüglichkeiten und Drohungen des Kaisers und seines Abgeordneten und versieht verbündeten Orte seiner steten Dicnstbcflisscnhcit. Nach Anhörung dieser Rede wird in Festhaltung dcö ^ sazcö, die Publicität der Tractatc auszuweichen, auf Genehmigung der Orte beschlossen, dem Cardinal davon keine Mitthcilung zu machen, wohl aber dem Gesandten Andriani in Madrid, weil er im manches auf den Gegenstand Bezügliche bei Hofe zu untcrstüzcn. Ebenso wird der Entwurf einer bczug ^ Mitteilung an den König von Frankreich den Obrigkeiten hintcrbracht. Der Ucbung gcmaß wirb ^ spanischen Gesandten durch die Ehrcncommission ein Höflichkeitsbesuch abgestattet. „Wir aber, Bezahlung schon fast überall ausgehändigt und an dem Rcstircndcn nicht zu zweifeln ist, h»bc» mailändische Capitulat einmal eingerichtet zu haben uns erfreut und nichts gewünscht, als daß der Aller) ^ unsere gerechte Sache und Gedanken segnen und uns vor allem Ungemach gnädig behüten »volle." (Beil»P ^ v. Dem Stande Frciburg wird wiederum daS Mißfallen über sein Ausbleiben bezeugt, und (chichzel»ö^ Act, wie er dem spanischen Gesandten übergeben worden, und eine Abschrift des Schreibens des Barv» ^ Grüth und der Antwort an den Kaiser mitgcthcilt, jedoch nicht ohne die Verwunderung auszu>prvchl"' ^ cS ohne Vorwissen der VIII alten Orte und im Widerspruche mit dem Bunde derselben mit mailändischcn Bund separat abgeschlossen habe. Frciburg werde aus den Acten ersehen, mit welche - ^ man gearbeitet habe, und daß man gehofft hätte, es würde wie den Genuß so auch die Mühe , übrigen Orten theilcn. Schließlich wird ihm aus Gründen, welche die Gesandten zu rcfcrircn wissen, v»Ü'> ^ die übersandten Acten geheim zu halten. «I. Schwyz bringt abermals die Erneuerung des Wallsicr ^>» ^ schwurcs in Anregung. Die übrigen Orte, mit Ausnahme von Zug, welches Schwyz eine Zusasss hatte, finden aber, cS müsse an dem Beschlüsse der Confcrenz in Altdorf festgehalten werden; der Zwek ^ mit großen Kosten verbundenen Feier könne ebenfalls erreicht werde», wenn man die Zehnten von B'» ^ gegebener Gelegenheit, wo katholische Interessen zu bcrathcn sind, zu einer Eonfercnz einlade. Schwyz ^ sich vor jeder Schuld, wenn aus der Unterlassung der BundcScrncucrung etwas Nachthciligcö Der Nuntius übersendet der Session ein gewisses kleines Büchlein, welches in einem Gespräche die th'Nö' Angelegenheit und diejenige des KapuzincrpatcrS Fontana spöttisch und der katholischen Religion >»)" darstellt, und verbindet damit das Gesuch, cö solle dieses einschleichende Gift durch ein Mandat ^ aus allen Orten ausgetrieben werden. Unter Vcrdankung dieser Mitthcilung wird dem RuntiuS diese Maßregel sei von einigen Orten schon getroffen, während die andern sie ebenfalls nicht vcrsäuinc" n ^ t. DaS erneuerte Ansuchen des Standes Zürich um die Zustimmung zu einer nochmaligen zwei Sccrctäre auf den schwäbischen KreiSconvcnt nach Mcmmingcn, um gegen den Salz- und W»»"' ^ zu rcmonstrircn, erregt die Vcrmuthung, dieses Andringen möchte von Particularintcresscn hrrcühw" November u. Deccmber 17V5. 1275 daher geantwortet, über die Einführung des SalzimpostcS sei nicht einmal Gewißheit vorhanden und ^"c daher die Abschikung von Secrctärcn nicht nöthig; sollte sie aber in der Folge stattfinden müssen, so "W man die Beigabe cincö dritten katholischen SccrctürS, wozu alle katholischen Orte, außer Schwyz, ">rrircn würden, xx. Der Cardinal Spada erklärt unter Vcrdankung des Zutrauens die Annahme der ^ ^getragenen Charge als Protektor der katholischen Kantone beim hl. Stuhl. Für solche Bereitwilligkeit >hm ^christlich gedankt und zugleich das Crcditiv übermittelt. Ii. Herr Baron Zwcycr, als Herr zu . iäßt Beschwerde führen, daß ihm zu Hallwyl und Mandach im Bcrncrgcbict, an dem einen Ort ^ ^ und an dem andern zwölf Mütt BodcnzinS vcrarrcstirt worden seien, und zwar, wie er von seinem ^ravisct iir dortiger Herrschaft vernommen, einzig deswegen, weil der gewesene Amtmann zu Kouigs- Herr Tscharncr, sich bei der Obrigkeit in Bern um den ihm in der Grafschaft Baden nach dortiger 'Uterdmmg rükständig gebliebenen BodcnzinS angemeldet; deswegen soll nun er, Zwcycr, als Unschuldiger, Av ^ solchen Arrest gebüßt werden. Dieses Verfahren wird füglich mißbilligt und beschlossen, den nch ^"^e Abschied zu nehmen und dann den Obrigkeiten die weitere Erdaucrung der Sache ^ rz»g aus das Gantrccht, welches Bern mit den übrigen zu Baden regierenden Orten gemacht, zu über- js, Herrn Zweycr und allsällig andern in gleicher Weise Vcrlcztcn zu helfen. I. Wie Luccrn eröffnet, habe""' ^ ^ ^ versprochene und nochmals verlangte Antwort nicht crthcilt worden; dagegen leim ^ ^unzlcr von Wcttingcn zwei Schriften zur Nachricht eingesandt, welche verlesen werden. Daraus »»b ^ ausgcsonncne Mittel, weil eS nicht recht applicirt »vordcn, ziemlich schwach ausgefallen sei suilii^ der Orte nicht erfüllt habe. Da nämlich die Beamten des AbteS die Fchlbarcn nicht „con- ' ^"^vrn uur lau zu sich berufen, habe es den Anschein genommen, alö habe man sie gebeten, bei den >>»dct ^uudc nachzusuchen. Dieses Verfahren wird daher nicht zu sondcrm Dank aufgenommen, vielmehr Hab damit weniger als nichts zu Gunsten der Orte und deS katholischen Interesses gethan ^ fcrncrn Jnstanzcil bcini Abt abstrahirt und nach weiterer Bcrathung die Luccrner «oi,^""stragt, den Marchbricf zwischen der Landgrafschaft Thurgau und der alten st. gallischen Landschaft z. oder Fraucnfcld her zu Händen zu bringen. It. Auf die Erkundigung LucernS, wie cS um das ig "'^'^orgeschäft stehe, eröffnet Schwyz, daß die Sachen sich ziemlich wohl anlassen und daß auf den dieses freundliche Confcrcnz nach Einsiedel» angcsezt sei, um Alles in Güte zu vergleichen. Sollte n z.. ""Möglich sein, so hoffe Schwyz, man werde ihm in seiner gerechten Sache stets beholfen sein. I. (S. Tch Ein vom tk. Deccmber datirtcö, aber erst nach Beendigung der Confcrcnz eingegangenes de» ^ französischeil Gesandten, des Inhalts, er habe für Bcrcithaltung von Salz und Getreide für ^bscb ^ ^ ^ katholischen mit Spanien verbündeten Orte die nothigcn Anordnungen getroffen, wird dem einverleibt. l!»^ . Man sehe o»ch l» dem Abschnitte Herrschaftsniigelegenheiten: "'ichast Thinaa». I. Ar«. 2Z«j. Justizsache», Recht, Gericht. 1276 Deccmber 1766 Conferenz zwischen Zürich, Bern nnd Gens. Aaran. 17115, 1. Deccmber. TtaatSarchiu Zürich. ANg, Absch. Vd. 8«, kol, 45». Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister, Johann Ludwig Hirzcl, Statthalter. Bcr» Johann Rudolph Sinncr, Schultheiß, Johann Friedrich Willading, Vcnncr. Genf. Peter Gaulticr, S>"d>c> Ami Le Fort, alt-Sindic. n. Die beiden Stande Zürich und Bern bcnuzcn diese auf Verlangen von Genf angcscztc Consta um mit dem vcnctianischcn Residenten daö Bundcsgeschäft in dcir noch beanstandeten Punkten zu erledig^ Diese betreffen namentlich die Tarifirung der zur Zahlung der Truppen zu verwendenden Gcldsortc», ^ Pflicht zur Hilfclcistling an Venedig, wenn es feindlich angegriffen »verde, die Kaution der Hanptlcutc ihnen gemachten Vorschüsse und den Dnrchpaß der Völker durch Bünden. Nachdem diese Punkte aus > ' fication vereinbart worden, wird die Beschwörung des Bundes vorläufig auf den 7. Januar nächsth'" gcsczt, dabei aber der Vorbehalt erneuert, daß die beiden Städte Zürich und Bern sich bis zur Beilegung ^ obschwebcndcn Zwistigkcitcn in der Eidgenossenschaft zu einem Volksaufbrnch nicht verstehen können- Zürich berichtet, laut eingegangener Nachricht biete sich vielleicht Anlaß, die im Allgäu gelegenen evamM^^ Gemcindcn Hirbishofen und Theinsclbcrg durch Kauf in evangelische Hände zu bringen. ES wird ^ beschlossen, diesfalls an die beiden in Mcmmingen befindlichen Sccrctäre und an die Pfarrhcrrw Grönenbach und Herbishofcn zu schreiben und von ihnen genaue Auskunft über die Möglichkeit cineS Kaufes, sowie über die Werth- und Ertragsvcrhältnissc dieser Gemcindcn einzuziehen. Von Zürich " ^ ein Schreiben des Johann Rollcnbuh, Pfarrers in Ncukirch, vorgelegt, gemäß welchem der Hofa»u»a»"^ Wyl am 13. November nach SchönholzcrSwyl gckoinmcn sei, dort ct»va fünfzehn Männer, welche Gottesdienst in Ncukirch besuchen zu sich bcschicdcn und ihnen daö Ansinnen gemacht habe, sic ihn oder den Statthalter in Wyl, oder an den Abt von St. Gallen die Bitte stellen, er »volle sich ^ das Thurgau regierenden Orten dahin verwenden, daß ihnen der schon so lange streitige Besuch des ch dicnstcS in Ncukirch gestattet »verde. Dabei habe er gesagt, die Evangelischen der abt-ft. gallischc» La» hätten kein Recht auf den Besuch des Gottesdienstes in Ncukirch, indem im Jahr 1666 der vogt Hirzcl in Wcinfcldcn von» Abt von St. Gallen nur die Erlaubniß ausgewirkt habe, daß sic ^ dienst daselbst besuchen können, für welche Erlaubniß Hirzcl Naincnö des Standes Zürich dem Abt g^ ^ habe. Die Leute in Schönholzerswyl haben über dieses Ansinnen um so mehr Mißtrauen gcfaßh ^ Hofammann ihnen anfangs durchaus keine Bedenkzeit zur Antwort habe geben »vollen und sich auf der Weigerung Drohungen erlaubt habe. Sic seien dann zu ihn», den» Pfarrer, gekommen und ha^'" ^ ihm Rath begehrt; er ersuche nun aber Zürich um eine Weisung zu Handel» dieser Leute. Zürich am 16. November den Rath erthcilt, sie sollen ein solches Bittgesuch nicht stellen oder »icht ^ einwilligen, nachdem sic den Gottesdienst in Ncukirch über hundert Jahre lang besucht haben, Hofammann zu Wyl sein Anerbieten verdanken und sich damit entschuldige», daß sic für solche ^jy schwach seien und Alles den regierenden Orten anheimstellen. Nachdem sie dem Hofannnann solchcu Deccmber 1703. 1277 ^bc», habe cr sic an den Statthalter in Wyk gewiesen, der ihnen neuerdings angcrathcn habe, die fragliche ^ iu thun. Als sie sich dessen wiederum geweigert, habe cr ihnen gcrathcn, sie sollen zu ihnen in die hrb und dann wollen sie ihnen eine eigene Kirche in ihrem Land geben, wo sic wollen. Darauf ^ ui six sic hoffen, man »verde sic bei der bisherigen Ucbnng verbleiben lassen. Damit habe >0» Bewenden gehabt. «I. Zürich macht Bern vertrauliche Mitthcilung über den Stand dcö Toggcn- 3"gc>clMcs, namentlich daß zwei Abgeordnete auS dem Toggcnbnrg nach Zürich gekommen seien und über Punkte Rath begehrt haben: 1. Ob sic vor oder nach der von Schwyz nach Einsiedcln ausgeschriebenen >v«s ^'ufcrcnz ihre LandSgcmcindc halten sollen, 2. wie sie sich bei dieser Confcrcnz zu verhalten haben, R ^ ^ ^ull eines widrigen Spruchs oder nachthciligcn Vergleichs zu erklären, und wessen sic sich der dcg "/'"Uö halber zu vertrösten haben; 3. ob sic von der Rathöbcsczung in Lichtcnstcig, namentlich wegen j^^'bwgS ,,ilf Landwcibcl Gcrmann gestellten Vorschlages, etwas zu gefahren haben könnten. Hierauf sei »n,^ crthcilt worden, die LandSgcmcindc erst nach der Einsiedler Confcrcnz zu halten, an derselben J»str Freiheiten thcilzunehmcn, einen ungünstigen Beschluß unter dem Vorwand mangelnder ehrerbietiger Entschuldigung abzulehnen, sich für Erfüllung ihrer Pflichten gegen den Abt ^sscn und dagegen die Hoffnung auSzudrükcn, daß man sie bei ihren Freiheiten werde verbleiben lichtcnstcigischcn Factumö halber können sie sich mit der ihnen zustehenden Freiheit entschuldigen. ^ "chcrtheilung wird von Bern gebilligt und gemeinschaftlich verabredet, den Toggcnburgcrn die Anleitung ^ diesem Geschäft mit aller Moderation zu benehmen; übrigens wollen beide Städte bei den wirken, daß die Toggenburgcr bei allen Geschäften als mitbcthciligtc Partei bssuu " «. Mit Zuschrift vom 29. November übermittelt der kaiserliche Subdclcgirtc Baron von ) de» evangelischen Orten die Abschrift eines kaiserlichen Schreibens vom 17. Octobcr an die mit dr>„ ^^bündctc» Orte, nebst seiner den 23. November in Luccrn gehaltenen Proposition, welche die Vorstellungen enthalte», daß das mailändische Capitnlat ohne Vcrlczung der Neutralität der !» ,, .^^^^uft und der Erbcinung nicht erneuert werden könne. Den evangclischcn Orten wird namentlich ^>cd, " " Ergeben, daß die gcsammtc Eidgenossenschaft die Beobachtung der Neutralität und der Erbcinung ^»»ir ^ ^ evangelischen Orte das eigenmächtige Vorgehen der mit >virb ".^bündcten katholischen Orte nicht gleichgültig ansehen können. Nach Bcrathung dieser Vorlagen »Ntcr ^ ^ ^rtification der Obrigkeiten beschlossen, die katholischen Orte von ihrem Vorhaben abzumahnen, des .^""u^chcr Berufung auf die Vorstellungen, welche sie ihnen schon l7<)2, als cS um die Continuation ser,j. "^tö Zu thun gewesen, gemacht habe», l. Die Gesandten von Genf bringen vor: 1. Eine Rechteres, Verfahrens mit zwei „Kerlen", welche vor einiger Zeit zwischen Versvix und Coppct einen und hernach in der Stadt Genf verhaftet worden seien; 2. daß französische und savoyischc ^>gc , ^)rc Stadt herum Excursioncn machen und die Ruhe und Sicherheit derselben gefährden; 3. daß sollt,, Vanquicrö den französischen Armeen in Italien die Zeit über bedeutende Gelder geliefert haben siivoyj,-^" ^'Nr Beziehung wird folgende Erzählung gemacht: Verschiedene Personen haben sich auö dem Bvoirc an den See begeben, dort einem Fischer wider seinen Willen sein Schifflcin wcg- "nc Fahrt auf dem See'gemacht, die Passircndcn angerufen und einige angehalten, und so ^sviic» ^ Italien bestimmte» Courier das Felleisen sammt Geld, sowie einige» von Genf kommenden ^»v,„ savoyischcm Boden eine große für die französische Armee in Italien bestimmte Summe Geldes ^u, welches dann unter die im Schloß Avoirc gelegenen Soldaten vcrthcilt worden sei. Nach einigen . 1278 Deccinbcr 176Z. Tagen seien zwei Savoyardcn in Baucrnklcidcrn nach Genf gekommen und haben vom Stadtmajor Bewilligung zum Ucbcrnachtcn iu den Dreikönigcn verlangt und erhalten. Da sie aber der Wirth nicht 1' aufnehmen wollen, seien sie in ein anderes Wirthshaus gegangen, wo sie aber sogleich für verdächtig gcha^ und darauf arrctirt worden seien. Bei deren Durchsuchung habe man in den Schuhen und im Fuücr Kleider auf dem einen 74 und auf dem andern 76 Louisd'or gefunden. Im Verhör haben sie angcg^'^ sie seien Savoyer und vor ungefähr vierzehn Tagen in der Stadt Genf angeworben und mit einigen andcn in das Schloß Uvoirc verlegt worden, welches sie haben bewachen müssen, während die Officicre auf dt» See gefahren seien. Am 23. Octobcr seien die Officicre mit dem Schiff an'ö Land gekommen lind hal^ ohne auszusteigen, denjenigen, die im Schloß gewesen, ein Pak Geld gegeben und sie beurlaubt, woraus das Geld unter sich gctheilt, so daß jeder 75 Louisd'or erhalte» habe. Als der französische Resident in ^ ^ vernommen, daß diese Kerle an dem zwischen Vcrsoix und Coppct begangenen Raub Thcil haben, verlangt, daß sie im Gcfängniß gehalten werden. DaS habe der Obrigkeit bedenklich geschienen, da sn ^ mit dem, was auf savoyischcm Territorium vorgehe, nicht zu befassen habe; sie habe sich daher darauf beschul ^ die beiden Individuen wegen Ucbcrtrctung des Verbotes der Anwerbung in der Stadt zu bestrafen u>^ ^ nach Abzug der Buße und Vcrhaftökostcn mit ihrem Gcldc zu entlassen. Nun werde sie aber sowohl französischen Residenten als vom savoyischcn Gesandten hart beschuldigt, vom erstem, weil man die u» ^ Straßenraub Bctheiligteu losgelassen, vom lcztcrn, weil man savoyische Untcrthancn verhört und über ^ Mitschuldigen befragt habe. FranzösischcrscitS werde darüber noch Erstattung des den Kerlen »ichi " ^ nommencn Geldes verlangt. Die Regierung bitte daher um Rath und um kräftige Verwendung, l?afi gewisser District um die Stadt herum gegen alles Zudringcn der kriegführenden Mächte sichergestellt > wie dieses schon durch den Vertrag von St. Julien, der jezt aber nicht mehr rcspcctirt werden wolle, l ^ sezt gewesen sei. Nach längerer Bcrathung hierüber ist man auf den Gedanken gekommen, ob man »ecy Frankreich und Savoycn für einen gewissen District um die Stadt eine Neutralitätserklärung nachsuche ^ Aus Mangel an Instruction wird indessen diese Frage in den Abschied genommen. Was den Gcla»dlo>> ^ Genf wegen des Auslandes mit dem französischen Residenten angerathen worden ist, wie sie >>ü"'' Ansichten des französischen Ambassadors zu sondircn, Bern darüber Bericht zu erstatten, den großbritai" ^ Gesandten in's Mittel zu ziehen und die Sache beim savoyischcn Gesandten anhängig zu machen ^ »verde» die Gesandten ihren Obrigkeiten zu refcrircn wissen. Ebenso hoffen Zürich unv Bern, ^ Gesaudtcn von Genf ihren Obern ihre Bedenken über die Gcldlicfcrungen einiger Genfer Bangnicrs > ^ französische Armee umständlich mitthcilen »verde», indem eine solche Handlungsweise sowohl der > dem Publicum iin Allgemeinen unwiederbringlichen Schaden verursachen dürfte. Genf hatte nur an den Verhandlungen des Artikels l Theil. Januar 170k, 1279 594. ^uferenz von Schwyz und Glarns sammt den toggenlnirgischen Ausschüssen mit dem Abt von St. Gallen. Einsiedel,,. 1«. bis lli. Januar. Stnatsarchiv Zürich. All», Absch, Bd. «7, kol, ll«. ^csaiidtc: Schwyz. Gilg Christoph Schorno, Landammann; Joseph Anton Stadler, Landvvgt. ' U>ö, Kaspar Müller, Landammann; Johann Heinrich Zwicki, alt-Landammann. Abt von St. Galle», ^biton Vetschau; Landhofmcistcr Georg Wilhelm Ringk; Kanzler Joseph Anton Püntiner. AuS- w aus dem Toggcnbnrg. Hauptmann Rudolph Keller; .Sckrlmristcr Rüdlingcr; Lieutenant Bosch; ^"stcr Rudolph Wirth. Ucl'c»^" ^ Januar Vormittags berathcn sich Schwyz und Glarns allein, wie die abt-st. gallischen Dcputirtcn ka»/ Ausschüssen ans dem Toggcnbnrg gehalten werden sollen. Darüber wird befunden, so lange das j» zugestanden worden, sollen die Toggenburgcr als Mitcontrahcntcn mit gebührender Auszeichnung H Hungen zugelassen tvcrdcn, um allseitig über' die Anerkennung deö Landrcchtcs laut früher» Zusagen allllc ^^c», wovon den Dcputirtcn des AbtS Anzeige gemacht tverdcn soll. Bei Eröffnung der sei, Zession bringt der Landammann von Schwyz vor, diese Confcrcnz sei zur Wiederherstellung der Aiib ^chrcn getrübten Freundschaft einberufen, was hoffentlich gelingen tvcrdc, da die beiden Orte nichts s,x ^ ^"khni, als was laut Briefen und Siegeln des auf ewig errichteten Landrcchtcs ihnen zustehe, und >vllrr ^ ^ flincn Rechten laut Landrccht schüzcn wollen. DaS beste Mittel zu einem Vergleich AbicK ^ Landrccht, „wie cS an ihm selbstcn ist", anerkennen würde. Die Gesandten dcS solches ihrem Herrn, der sich persönlich im Stift befinde, zu berichten. Dessen Antwort geht u ^ .habe sich durch seine Gesandten bei verschiedenen Confcrenzcn deutlich ausgesprochen, wie weit ^tiu> ^"umntc Baucrnlandrccht in seinem Werth bleiben lassen wolle; dabei beharre er, wolle jedoch gern ^icdc" ^' sür ein gedeihliches Pflaster für so harte Wunden wolle vorgeschlagen werden. Die Orte ^ ^ wollen sich darüber bedenken und eine freundliche Antwort folgen lassen, womit die gemeinsame bks»y "^'gehoben wird. Inzwischen kommen auch dir Ausschüsse auö dein Toggcnburg an. Nachmittags der H die Gesandten beider Orte wieder und berathcn, was dem Abt zu antworte» sei. Im Verlaufe >v»s "üthig befunden, die Ausschüsse aus dem Toggcnburg zu berufen und ihnen mitzutheilcn, a»g d.,z ^"^rüg geschehen sei, um mit ihnen gemeinschaftlich eine Antwort abzufassen. Diese geht daraus Nejsx ^ ^""brecht müsse, wie es an sich selbst sei, verstanden und anerkannt werden. Was die Art und >ver^ ^"eucruiig betreffe, werde man sich über die Formalitäten wohl verständigen können und man ^ Bc", bchimmtcstcn AnSdrükcn die Begierde an den Tag geben, die alte Freundschaft herzustellen und Pflichten zuzusichern. Als aber die Gesandten des Abtes vernommen, daß die ^läre,. - ^m Toggcnburg an der Bcrathnng ebenfalls Thcil nehmen, beschweren sie sich dessen und " ' Ivlches ^sandte» dst ^'^^s dem Abt berichten zu müssen. In Folge dessen wird die Sizung für diesen Tag aufgehoben. !»vwl Schwyz verfügen sich hierauf zum Abt von St. Gallen, um ihn Namens der Obrigkeit "'»mm und ihm zum Neujahr Glük zu wünschen. Zu wiederholten Malen begehren die Gesandten 1280 Januar 1706, tlc des Abtcs die Entfernung der toggenburgischcn Ausschüsse, und kommen erst Nachmittags spät, nachdn" ^ sich endlich entschlossen ihre Anwesenheit zu dulden, wieder in die Sizung. Daselbst wird ihnen d,c erwähnte Antwort gegeben, welche sie uä rekerenclum nehmen. Darauf crwicdcrn sie, der Abt sei Z" ^ gütlichen Austragung des Handels geneigt; cS fehle nur an dem, daß die beiden Orte den Abt das Bauernlandrccht solle ihm an seinen obcrhcrrlichcn Rechten nichts präjudiciren; dann lasse sich lciclst ^ Mitteln reden. Hierauf begeben sie sich in Ausstand. Diese Äußerung fällt den beiden Orten »"d ^ Ausschüssen bedenklich; sie können daö darin liegende Begehren um so weniger fassen, als ein solches »>e ^ sie gelangt sei und sie dazu keinen Anlaß gegeben haben. Sic halten daher nochmals dafür, daß bei ihrer ersten Erklärung belassen werde; damit sei der nöthige Vorbehalt der Herrschaft wegen nicht vcrgr ^ und man versichere den Abt bestcrmassen aller Treue. Die Gesandten des Abtcö erbeten sich hierüber morgen Bedenkzeit. Freitag Morgens hinterbringen sie die Antwort, der Abt belasse das fragliche da» ^ in seinem Stand und Werth und anerkenne es insoweit, als es seinen landesherrlichen Rechten >">b seither errichteten Briefen und Sizilien nicht nachthcilig sei. Nachdem man sich hierüber einige Zeit wird nothig befunden, die Antwort auf Nachmittag zu verschieben, damit diese „wohl mastieirt und verschrotten" werde. Die Sizung wird demnach aufgehoben. Nachmittags, nachdem die Parteien Gedanken zu Papier gefaßt, wird cinmüthig beschlossen, den Gesandten dcS AbtcS in borminw äot>ormiwu>^^ Folgendes zu eröffnen: Da der beide» Orte und ihrer'Mitlandlcutc in Toggcnburg einfache und uust' ^ Meinung in nichts Ander», bestehe, als in Erhaltung ihres bcfugtcrdingen stipulirtcn Landrcchtcs »nd >" Absicht, den, Abt in dem Übrigen alles das Scinige zu lassen, so erklären sie sich auf die von, lcztcrn »r Antwort dahin, daß sie ebenso einfach auf der Gültigkeit des vom untern und obcrn Amt ihnen LandrcchtcS, wie solches beschriebe» und bestätigt, auch des AbtcS Rechte darin vorbehalten seien, vcr Samstag Nachmittags crtheilt hierauf der Abt folgende Antwort: Obschon die beiden Orte bei ihrer eröffneten Erklärung verharren, empfinde er gleichwohl ob ihrer heute sinccrirtcn fortwährenden lieben Frieden und der guten alten Vcrständniß eine sondere Consolation, er »volle auch diese >o Sinccrationcn und was in Sachen bei diesem freundlichen Zusammentritt weiter verlaufen, scnic»' umständlich mitthcilcn, in der guten Hoffnung, die Herren Abgeordneten werden bei ihrer glüklichcn nicht nur ein Gleiches thun, sondern ihre gnädigen Herren und Obcrn durch kräftige Remonstratn'» ^ verleiten, daß sie die gerechte und unschuldige Erklärung des Abtcs agnoscircn und ohne weiteres o sich daran mit gute», Willen sättigen »verde». Nach Abstand der abtsst. gallischen Abgeordneten ^ ^ bei diesen bedenklichen Zeiten jedem scheinbaren Grunde zu Vorwürfen vorzubeugen, gutgcfundcn, mut-ntis rnutanäm die gleiche Erklärung zurükzngebcn, also lautend: „Obschon Jhro fürstliche» ihrer Erklärung bcharrt, empfinden »vir gleichwohl ob ihrer sinccrirtcn fortwährenden Propcnsivn zu Frieden und dem alten guten Vcrständniß eine sondere Consolation; so »vollen »vir auch Sinccrationcn, und was in Sachen bei diesem freundlichen Zusanuncntritt weiter verlaufen, an u„j»rc ^ ^ Behörden umständlich communicircn, ihr fürstlichen Gnaden aber bei ihrer glüklichcn Heimkunft wüst ' ^ Gleiches thun, sondern auch ihr hochwürdigcs Capitel durch ihre kräftige Remonstration dahin es die gerechte »nid so unschuldige Erklärung der beiden Orte und ihrer Mitcontrahcntcn, der ^»c»' Toggcnburg, mit ihrer fürstlichen Gnaden agnoöcircn und ohne »vcitcres Zuniuthcn sich daran > Willen sättigen, auch dessen ein löbl. Ort Schwyz zu Hände», der übrigen Mitintcrcssirrcn Z» ü Erfreuen fürdcrlich berichten werden." An die Gesandten des Abtcö wird noch besonders die BüU Januar 170k. 1281 Tic^ sich rüksichtlich dcr Mitthcilung der erwarteten Entschließung an Schwyz bestimmt aussprechen. >c Gesandten versprechen, hierüber zu berichten. Bald darauf kehrt Herr Kanzler Püntiner zurük, erläutert über Mehrcrcs und fragt, ob die Gesandten cS recht verstanden. Da cö nun in die Nacht gehe und er ^ Session nicht aufhalten könne, so werde er die Antwort des AbteS einem dcr Deputirtcn zu Händen überbringen, was dann nach einer Stunde beim Landammann von Schwyz geschehen, mit dem ^ Entschließung des Capitcls sobald als möglich dem Stande Schwyz zustellen, hvffc ^ pxr beiden Orte zu erhalten. Da diese beiden gegen ^ch"'"n Vorschläge in gutem Vcrständniß vcrpflogcn und ml rokoronäuin genommen worden sind, Evnfcrcnz nicht aufgehoben, sondern die Fortsczung derselben vorbehalte». Wesentlich gleichlautend mit diesem Abschied sind dcr Bericht, de» Landammaii» Zwicki den 14. Januar Rathssubstitut Joh. Ludwig Hirzcl in Zürich erstattet (Staatsarchiv Bern: Toggcnburgbuch W, 389, ^schrist) und die Mittheilung von RiklauS Nüdlingcr au Sckelmcistcr Rahn von Zürich vom 15. Januar Staatsarchiv Zürich: Acten Toggcnburg, Orig.) 595. Abschied zwischen Zürich nnd Bern nnd der Republik Venedig. Zürich. 17ÜK, 11. bis 14» Jannar. Staatsarchiv Zürich. Mg. Mch. Bd. 87, kol. S. »»d Zürich. Heinrich Eschcr und Andreas Meyer, Bürgermeister; Johann Ludwig Wcrdmüllcr al,.e>^""" Ludwig Hirzel, Statthalter; Johann Heinrich Rahn, Sckclmcistcr; Junker Wilhelm Blarcr, gemeiner Klöster; Beat Holzhalb, Zunftmcistcr und alt-Landvogt von Kyburg; HanS Jakob ix m und Panncrhcrr; Johann Jakob Eschcr, Stadthauptmann; Hans Jakob Leu, alt-Landvogt Junker Hanö Leonhard Escher, Constaffelhcrr; Andreas Meyer, Zunftmcistcr, alle des Raths. ^thg> Rudolph Sinncr, alt-Schulthciß; Johann Friedrich Willading, Vcnncr und des kleinen ^'ric'l Emanucl von Bonstcttcn, Oberst; Johann Heinrich Steiger, alt-Schultheiß von Burgdorf; Rathschrcibcr und des großen Raths, Gesandtschaftösccrctär. Namens dcr Republik 'Ü- Vcndramino Bianchi, Resident in dcr Eidgenossenschaft. "n>I»e ' anfänglich auf den 7. Januar fcstgcseztc Beschwörung des Bündnisses beider Städte mit Venedig .^Mn verspäteten Eingangs dcr italienischen Briefe auf de» 12. Januar verschoben werden. Nach ^ ^"üschkn Gesandtschaft wird am 11. Januar in dcr ersten Confcrcnz beider Städte daö Bündniß ^»ch " gcnchmigt, und dabei die Wahrnehmung gemacht, daß im lateinischen Instrument im Widcr- ü»c l, Gilten Abschied von Aarau im Artikel 14 des Commisbrodcö nicht gedacht wird, während ^cs Bestimmung im deutschen Text enthalten ist. Hierüber gibt der vcnctianischc Resident gleichen sijye,, ^ lü)riftlichc Erklärung ab, er wäre gern bereit, dem Worte .utonmlium" noch panm" bcizu- iicher' ks in den vorliegenden Originalausfcrtigungcn noch statthaft wäre; er gebe aber die Vcr- siesixdie schweizerischen Soldaten hinsichtlich des BrodcS den andern glcichgchaltcn werden. Bei ^^>ng läßt man cö bewenden. Alödann wird das für die Bundcöbcschwörung nach dem Vorgang 16j Januar 1706. von 1618 entworfene Ccrcinonicl verlesen und genehmigt. Um allen Jnconvcnicnzcn vorzubeugen, rrhü Stadthauptmann Eschcr den Auftrag, die Wachten um 160 Mann zu verstärken. Die Feierlichkeit »>»» folgenden Verlauf: Dienstags den 12. wird in allen vier Pfarrkirchen ein außerordentlicher Gottes ^ gehalten und hierzu, wie an Sonntagen, Morgens 8 Uhr mit allen Gloken geläutet. Die Gesandte» Bern werden durch acht Herren der zürcherischen Abordnung und zwei Herren der Kanzlei in das Münster geführt, dann wieder in ihre Wohnungen und von dort in die Versammlung der kleinen und gl Räthc auf das Rathhaus begleitet. Eine gleich starke Abordnung begleitet auch den vcnetianischcn durch das Wolliöhofcrthor und den Fraumünstcrplaz auf das RathhauS. In der Stube der Räthc > ^ Bürger werden der Resident zur Rechten und die Berncr Gesandten zur Linken dcS Bürgermeister gleicher Linie und Höhe wie die Burgcrmcistcr-Scsscl in Armsesseln placirt; das Gefolge, soweit cS Livreen trägt, wird auch in die große Rathstubc eingelassen; diejenigen, die des großen Raths zu Der» ^ erhalten Sizpläze, die übrigen bleiben stehen. Neben dem Residenten steht sein Dolmetscher und nebe» Gesandten von Bern ihr Sccretär, Rathschrcibcr Groß. Darauf hält der Bürgermeister einen ' wesentlich folgenden Inhalts: Als auf den leidigen Sündcnfall alle Geschöpfe Gottes Feinde dcSundank'S Menschen und der Mensch gegen den Menschen ein Wolf geworden, hat der grimmige Menschenfeind ^ seiner Boten: den Ehrgeiz und die Vcrbunst (Mißgunst) in die Welt gesandt, welche die Menschenkinds^ sehr hintereinander gchezt, daß einer den andern zu beherrschen gesucht und endlich Nimrod die eingeführt hat. Unter dieser Sclavcrci seufzen nun die meisten Staaten, und darum müssen diejenige», noch in Freiheit leben, auf ihrer Hut stehen und den Spruch zu verwirklichen suchen, daß domo > ^ äous, wozu der Abschluß von Dcfcnstvtractatcn ein treffliches Mittel sei. Dieser Staatsmaximc ^ Herrschaft Venedig und Zürich und Bern von jeher gehuldigt und schon am 2. April 1618 einen ^ beschworen, der jezt wieder den gegenwärtigen Verhältnissen angepaßt erneuert worden sei und heute bei > ^ werden solle. Nach dieser Rede, die dem Residenten sofort verdeutscht wird, fragt der Bürgermeister an, ^ die anwesenden Gesandtschaften dieses Geschäftes halber anzubringen haben. Hierauf läßt der Rcsiecu' ^ , Vollmacht verlesen und hält dann eine italienische Proposition, worin er anführt, daß es eine große Gottes sei, wenn er einem Staat nicht nur Land und Leute, sondern die gerechteste, gelindeste nnv Rcgicrungsform gebe, welche allein die Republik sei. Wenn aber der Allerhöchste die Regierung cimö b . Staates dem freien Willen der Glieder desselben überlasse, so sei es abermals eine große Wohlthat, »' ^ ihnen die Liebe zum Frieden und zur Vereinigung einflöße. Diese Gleichheit der Rcgicrungsform »»d ^ ^ Liebe zum Frieden machen eine Verbindung der Herrschaft Venedig und der Republiken Zürich und ^ einer ganz natürlichen und es sei zu erwarten, daß Gottes Segen darauf ruhen werde. Er schäze sich ö' ^ das Werkzeug zur Errichtung dieses Bundes gewesen zu sein und werde denselben beschwören. Rachtu"^ ^ Rede durch den Dolmetsch in'ö Deutsche übcrsczt worden war, legt Schultheiß Sinncr Namens des ^ ^ Bern seine Vollmacht vor und spricht: Der so treffliche und merkwürdige Thcil der Welt, den Gott eu ^ Anwesenden zur Wohnung angewiesen, heiße heut zu Tag mit Recht das verwirrte Europa, indem und Elend darin auf die höchste Stufe gestiegen seien. Hicvor habe aber Gott einige Staaten bewahrt, ^ ^ eine steife Neutralität beobachten und auf ihre Erhaltung bedacht seien. Davon leiste die heutige Fu" ^ Beweis, indem die Herrschaft Venedig und die Städte Zürich und Bern den frühen, Bund ernem" beschwören. Gott wolle diesen Bund segnen. Nach dieser Rede wird der Bund zuerst lateinssch deutsch verlesen (Beilage 6). Hierauf spricht der Dolmetsch des Residenten den beiden Ständen den Januar 17NK, 1283 Sprache vor, nach dessen Schwörung der regierende Bürgermeister dem Residenten den Eid italienisch - ""d von diesem mit aufgehobenen Fingern ebenfalls geschworen wird. Während sich die Vcr- - ung wieder sczt, werden auf dem Hof die sechs aufgestellten Vierpfünder und auf dem Schänzli die Scchspsijnder in drei Salven gelöst, und die Trompeten fallen lustig ein. Dem Residenten lind den ^/^^bmdtcn, sowie deren höhcrm Gefolge wird hierauf auf dem Rüden eine Mahlzeit gegeben, zu welcher >vir^^^" ^ kleinen Rathcö sämmtlich und von jeder Zunft ein Dclcgirtcr zugezogen werden; auch allcn Zünften gestattet, sich auf ihren Stuben bei einem Abcndtrunk zu crgözcn. Während der Mahlzeit Verls" Trinksprüchcn, welche den bcthciligtcn drei Ständen und dann ihrer allseitigen »'düng galten, die Stüke auf dem Schänzli gelöst, bei den übrigen wird nur von den Trompetern UM. Mittwochs werden die Gesandten und die bcigczogcncn kleinen Räthe von Zürich, sowie das Gc- !e»k^ ^^""gcsandtcn vom Residenten gastirt und unter Räthe und Bürger eine auf diese Feier gemachte wunze auSgetheilt. Den Bcrnergcsandtcn werden auch Ketten zugestellt, die sie jedoch nicht für sich an- l>rj„ in erwähnte Gcdcnkpfcnninge umwandeln lassen, womit der Act geschlossen wird. I». Zürich fü vor, tms Toggcnburgcrgcschäft stehe auf einem sehr bedenklichen Fuß. Auf Antrieb der römischen sicd Schwpz und Glarus mit dem Abt aus den kl), dieses Monats eine Confcrcnz nach Ein- Tcr v auf einen für das evangelische Wesen nachteiligen Vergleich abgesehen sei. dazu ^ch in eigener Person mit seinen Rüthen dorthin begeben und cS seien auch die Toggcnburger "Fladen. Von den st. gallischen Priestern werden die katholischen Toggcnburger crmahnt, sich von evangelische,, Mitlandlcutcn zu trennen, damit sie mit Kosten verschont werden und doch bei ihren Frci- können. Da nun zu besorgen sei, wenn besagte Orte sich mit dem Abt vergleichen könnten, "chn/" ^ Toggcnburger etwa zu »achthciligcn Erklärungen gedrängt werden, so wünschte Zürich zu vcr- ^ diesen Glaubensgenossen zu rathcn und beizustehen gesinnt sei, indem das evangelische '"it dem Toggcnburg wegen dessen Lage und der durch dasselbe führenden Communication mit cvan- a„-.. ^iarus, Appenzell, Rhcinthal, Sax und Bünden eng verknüpft sei. Bern findet die Situation wirklich llir n ^ )verdc daher sehr wohl und in beständiger Sorgfalt beherzigt, und werde Bern nicht ermangeln, ^^iung der leiblichen und geistlichen Freiheiten der Evangelischen allcö Dicnsamc beizutragen und "och , l)uten lassen. Da man aber das Resultat der Confcrcnz so wolle man hoffen, daß nicht thatsächlich vorgefallen werde, sondern daß die Glarncr die ^ rekki-Lnäuiu nehmen und auch den Toggcnburgcrn eröffnet werde, was sie ihren Landlcutcn zu ^lc„ ^^cn. Dadurch könnte Toggcnburg Zeit gewinnen, um bei den evangelischen Orten Rath cinzu- ^ilc„ wird daher überlassen, alle bedenklich scheinenden Nachrichten den evangelischen Orten mitzu- ^^te man bei gegenwärtigen Conjuncturcn die Toggcnburger durch beständige Verzögerungen z» ^ gleichsam „n petit ton ausmergeln" wollen, so solle man sie animircn, das Geschäft dadurch ^llc„ ^ Zusicherung aller Pflichterfüllung gegen den Abt mW die Schirmortc die Bitte Rechte laut Landrccht unbckränkt zu lassen. Sofern den abgeordneten Toggcnburgcrn eine wenkzcit eingeräumt werde, sollten sie sich nach Anleitung Zürichs an die von gesammtcr Eidgcnosscn- Hasl ' ... . . . . ... ^»c l ^icn erwählten Schirmortc wenden, e. Gcncralprocurator Treinblcy von Genf erscheint, wiewohl ^ wdiliv, in pcr Session und versucht cincsthcilö das Vorgehen der Obrigkeit von Genf in dem Proccssc Hüft genommenen savopischcn Soldaten zu rechtfertigen, und andernthcils darzuthun, daß die ^ ^kgieilmg an den gewinnsüchtigen Gcldrcmissen einiger dortiger Banquicrs an die französischen Armeen 1284 Januar !7N6. in Italien weder Schuld noch Gefallen trage, und hält zur Aussöhnung der Stadt mit den alliirtcn Mä um Fürbittschrcibcn an. Da aber nach der Darstellung des englischen und savoyischcn Gesandten gegc» ^ erwähnten Soldaten sowohl im Examinircn als in der Kostcnaufcrlegung sehr ernsthafte Ungebührcn kamen und dadurch viele ehrliche Leute bei Frankreich „entdckt" und in Ruin gebracht, auch das ^ die Armee nicht durch Rcmisscn beschafft, sondern zu überaus großem ZinS in Genf und Umgebung krochen und baar verschikt worden sei, wird dies dem Gcncralprocurator vorgehalten, mit der Einladung, unbeschönigtcs Factum über den Hergang der Sachen aufzusczcn. Sollte dann hierin etwas den Alliirtcn Widriges bcschchcn sein, so soll Genf für die Zukunft die Scinigcn mit allem Ernst zu gciunnr ^ obachtung einer wahren Neutralität anhalten, in Folge deren es dann auch rüksichtlich der He»»'»"'!) freien Verkehrs nichts zu fürchten hätte. Bcimbcnö wird Bern empfohlen, dem englischen und >avoy'I ^ Gesandten vorzustellen, wie viel den bcthciligtcn Mächten und Zürich und Bern an der Conicrvanen^^ Grenzstadt Genf gelegen sei, und wie sehr es zu bedauern wäre, wenn sie durch extreme Mittel in die ^ einer allzu bedeutenden Macht getrieben würde. Darauf lzat Herr Trcmblcy gebeten, jeden Beschluß ^ stellen und vorher seine Particularinformationcn anzuhören, worin ihm entsprochen wird. Zürich wird ^ bevollmächtigt, die weitem Mittheilungcn entgegenzunehmen und nach Umständen ein Jntcrccssionsschrcibr" ^ zufassen, welches dann Bern mitgetheilt werden soll. <1. Auf den eingegangenen Particularbcricht, du ^ katholischen Orte an einer gemcincidgcnössischcn Tagsazung Thcil nehmen möchten, wird gutbcfundcn, wegen des mailändischcn Capitulats als des Toggcnburgcrgcschäfts auf den 1. Februar eine Confcrcnz und auf de» 3. gl. M. eine allgemeine Tagsazung auszuschreiben. Dabei wird jedoch lassen, die evangelische Confcrcnz auch früher schon zu bcsammcln, falls das Toggcnburgcrgcschäft dies « . Betreffend den von den Spörrischcn Erben in Brugg geforderten Abzug vom Nachlasse ihres empfiehlt Bern, daß die Abzugsgebühr auf das ererbte Vermögen beschränkt und nicht auch vom Er)» ^ bezogen werde. Auf diese Fürsprache hin verspricht Zürich, die Spörrischcn Erben gelinder zu behandeln, sichert auch den verlangten dreiwöchigen Anstand zu. 596. Conferenz von Lucern, Uri, Schwyz und Unterwalden. Lucern. 17NV, 2<». Januar. Staatsarchiv Lucern. Mg. Absch. v. 1706, kol. 4. c. , Gesandte: Lucern. Leodcgar Keller, Salzdircctor und des inncrn Raths. Uri. Johan" Bcßlcr, Landsfürsprcch und des Raths. Schwyz. Landvogt Nidcröst, Salzdircctor. ,gi>c» Benedikt Jmfcld, Landsfähndrich von Obwalden; Johann Melchior Dillicr, alt-Landammann voir ». In Folge von Eröffnungen des französischen und des spanischen Gesandten über die b»> , rathung des mailändischen Capitulats stipulirtc Lieferung von Salz und Getreide ist diese Conferenz )» getreten, um über Quantität, Qualität und .Preis dieser Bedürfnisse, sowie über die Frachtkosten das ^ zu besprechen, l. Der Anfang wird mit dem ancrbotcncn französischen Mcersalz gemacht, wovon ew Januar 1700. 1285 fast Bericht dcS Salzdircctors von Luccrn ist dieses der Qualität nach um dcu scchstcir oder 1 fünften Thcil besser als das burgundischc Salz und übersteigt das lcztcrc auch an Gewicht, wobei es werd^" hat, nicht der „Schwanung" unterworfen zu sein. Zwar nimmt man an, dieses Mccrsalz ^ ' weil ziemlich rauh und allerorts srcmd, anfänglich weniger beliebt sein als das hallischc Salz; allein >der^" beidseitigen Gesandten doch etwas abschließen muß, so muß darüber das Nöthigc bcrathcn u. Die Instructionen lauten mit 'Ausnahme von Schwyz allseitig, daß man inSgcsammt und nicht ein auf v andere handeln soll. Auch der Gesandte von Schwyz zweifelt nicht, daß seine Obrigkeit sich iäb ^uscinandcrsczung den übrigen Orten conformircn werde. Darüber, wie viel jedes einzelne Ort Py ) bedürfe, können keine genauen Angaben gemacht werden, indem einige Orte nur ihre noch vorhandenen durchschnittlichen Bedarf kennen. In Betreff dcö Preises legt Luccrn eine genaue zu ^"'"g vor, laut welcher der Minot in Luccrn mit Inbegriff dcö Agio und der Fuhre von Scyssel bis p ^ stehen kä»ie, also höher als man cö annehmen konnte. Es muß daher noch etwa ein /^marktet werden, wobei dann das ordinäre Faß in Luccrn auf 18 Gl. 42 Krz. und 5 D. zu rührend das hallische Salz wenigstens 21 Gl. kostet. Wollte das Mccrsalz ohne Raffinirung füdcu finden, so würden die dahcrigcn Kosten durch die Vermehrung dcö Salzquantunis beim Weiß- Hkdckt werden. Dieses Gutachten sowie die weitere Frage, ob man darüber mit dem französischen ^»»N ^ffilich oder durch eine Deputation unterhandeln wolle, wird uä rkksrenäum genommen. Hierauf Cg,. bereits in Canobbio eingetroffene mailändische Mccrsalz zur Sprache; aus dem Extract eines Üli'e» Fürsten von Vaudcmont wird mit Verwunderung vernommen, daß der Scheffel (Stajo) dcs- Mailänder Pfund zu stehen kommt, in welchem Preise man cö nicht annehmen kann; denn das ^ kostet in Pavia nur 2 Pfd. 9 Krz. Mailänder Währung. Da überdies auch kein Muster davon beauftragt, die Qualität genau zu erforschen und die Fuhre bis Uri zu berechnen, damit Preis in's Reine komme. 2. Veranlaßt durch das Schreiben des französischen Gesandten wird ^Ichvi, ^ biöcutirt, ob, wie viel und zu welchem Preise man Frucht aus Burgund zu beziehen gedenke, ch,»,^' mehreren Orte hierüber nicht instruirt sind, läßt man sich doch in die Sache ein, will aber für Ig; . auf eine Lieferung hinarbeiten, da das Land in Folge der guten Ernte noch ziemlich versehen de«, . " glaubt man darauf insistircn zu sollen, daß in der Franchc Comtc eine ziemliche Quantität zu v»n Niedern Preise zur Disposition gcbaltcn werde. I». Der Gesandte von Uri eröffnet, die fallen ^ rilfcrtig auf den 3. Februar ausgeschriebene allgemeine Tagsazung sei seinen Obern sehr auf- «astn^'"^mnmen und es haben diese daher beschlossen, sie nicht zu besuchen; er müsse aber auftragsgemäß Abfalls ^ übrigen Orte zu thun gedenken. Diese haben die gleiche Resolution gefaßt und finden ^ühig, daß die mit Spanien verbündeten Orte sich auf einer katholischen Konferenz besprechen, ^gsa„ '" allgemeinen Tagsazung Thcil nchine. Schwyz findet diese eilige Ausschreibung einer ü so ungelegener, als dadurch den angebahnten Unterhandlungen zur Vermittlung des Toggcn- >»>t leicht ein harter Stoß gegeben werden könnte. «. Wie Luccrn discurswcise erinnert, wird AndrcaStag der Salztractat init der kaiserlichen Hofkammcr zu Innsbruck auslaufen; es wird Monatsfrist an dem sein, daß man die Orte zur Erneuerung des Tractates einladen oder mit ^ Verkehrs anfangen »verde. Im erstem Fall müsse es sich dann zeigen, ob man die katholischen wolle. Es dürfte daher gcrathen sein, daß die Salzdirectoren wieder zusammentreten, um für "'wr nöthigcn Reise nach Innsbruck sich vorher zu besprechen und zu erwägen, was für Vor- 1286 Februar 176». stcllungcn wcgcn der immer steigenden Frachtkosten zu machen seien, Obschon diese Anregung olmc gemacht wurde, wird die Kanzlei doch beauftragt, dieselbe dem Abschied zu inserircn, damit die Obng c darüber rcflcctircn können. 597. Conferenz der katholischen Orte und des Abtes von St. Gallen. Lucern. 17<><», 2.'!. bis 27. Februar. Staatsarchiv j!»ccr,i. Allg, Absch v, I7W, kol, >8, Gesandte: Lucern. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß und Nenner; Johann Rudolph Ritter, alt-Schulthciß lind Panncrhcrr; Johann Ludwig Meyer, Statthalter; Franz Laurenz von ^ Nenner. Uri. Oberst Joseph Anton Püntincr, Landammann; Johann Martin Schund, alt -Land""'"^ Schwyz. Gilg Christoph Schorno, Landammann; Johann Franz Faßbind, Siebncr. Unterw" ^ Johann Franz Anderhaldcn, Landannnann von Obwalden; Johann Melchior Remigius Lussi, Land""""' von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Ammann; Johann Heinrich Jtcn, alt-Ammann. „ Glarus. Kaspar Müller, Landammann. Freiburg, Franz Augustin von Dießbach, Schultheiß» Niklaus Vondcrwcid, des inncrn Raths. Solothurn. Johann Ludwig von Roll, Nenner; (Franz Joseph) Bcscnval, der altern Räthc. A p p enze l l-J nn errh oden. Ulrich Sntcr, Landa"'"" Abt von St. Gallen. Freiherr Gall Anton von Thür», Obcrvogt zu Romanöhorn. , ». Die von Zürich auf den 3, Februar wegen Erneuerung des mailändischcn Capitulats ausgcjch""^ allgemeine Tagsazung ist auf Andringen LuccrnS als verfrüht wieder abbestellt worden; dagegen ^ besondere Besprechung der katholischen Orte unter sich rathsam befunden und daher gegenwärtige b e ^ ^ veranlaßt. Die versammelten Orte nehmen vorab von der zwischen Zürich und Lucern diesfalls Corrcspondcnz Kcnntniß. Aus dieser zeigt sich, daß sich Zürich, ungeachtet aller früher» Eiiyprach^ während erlaubt, ohne Begrüßung der übrigen Orte allgemeine Tagsazungcn auszuschreiben, wobu ^ eines keineswegs eidgenössischen Stiles bediene und sich im Gefühl der Unterstüzung der protestantisch'"^^ ein eigentliches Dircctorium anmaße. Daraus ergibt sich die Nothwcndigkcit, das <586 gcknüpsir Band wieder zu befestigen, um dadurch die unbefugten politischen Machinationen der „Stiefbrüder" zu Nach Kcnntnißnahmc der obschwcbcndcn Geschäfte kommt zuerst in Bcrathung, ob man die nächstc"^ schreibende eidgenössische Tagsazung besuchen wolle. Mehrere Orte sprechen sich anfangs verneinend xjc man den protestantischen Orten über das mailändischc Capitulat keine Rechenschaft schuldig Fastenzeit sowie die darauf folgenden Landsgcmcindcgcschäftc vorgcschüzt werden könnten. AuS Rutl> ^ die innere ohnehin bedrohte Einigkeit entschließt man sich, jedoch auf Ratification der Obrigkeiten zu"' der Tagsazung, sofern sämmtlichc katholische Orte beitreten. Schwyz kann die Zustimmung »'äst ^ ^ weil die dahcrige Entschließung der LandSgemcinde vorbehalten sei. Dem Zweifel, ob vielleicht Zu"' ^ mit Mailand verbündeten Orte keine Einladung erlassen werde, um sie in die Enge zu treiben, die dem Ncrmuthcn nach drohende regcnsburgische Deklaration der Ncrkchr mit ihnen abgcbrochr" ^ begegnet Lucern mit der Bemerkung, daß cö sich gegen Zürich noch eine bestimmte Erklärung u' Februar 1706, 1287 ^ , S der Tagsazung vorbehalten habe. K». In Betreff dcS mailändischcn Capitulats erscheint unerläßlich, ^ begriffenen katholischen Orte über die Gründe und die Verhältnisse desselben aufzuklären, »>>d^^ ^vcke wird ihnen von dem Gang der Unterhandlung und den Einsprachen des kaiserlichen Hofes protestircnden Orte Kcnntniß gegeben und hervorgehoben, daß die Erneuerung des Capitulats aus >>i,d " ^ ^ Erhaltung der katholischen Religion und der gemeinen Untcrthanen, des freien Verkehrs Nachbarschaft geschehen sei, wie denn diese Beweggründe in einem an den Kaiser gerichteten, von s>»d '" Grüth aber rcfüsirtcn Schreiben, dessen Copic er indessen zurükbehaltcn, auscinandergcsczt worden W Bcfugniß zur Erneuerung deS Capitulats ergebe sich aus dem geschichtlichen Herkommen. Der ^ ^ Bund mit Mailand sei 1-126 errichtet und dann 1-116, 1-176 und 1-177 erneuert worden. 1500 sei ^^1 XII. und 1521 mit Franz I., König von Frankreich, wieder erneuert worden, obschon sich . "sie Mal Kaiser Maximilian und das zweite Mal Kaiser Karl V. wegen der Rcichslehcnschaft widerscztcn. ^uiNals r... , . . . ' . N'cß Hindcrniß in den Weg gelegt. Von einer Vcrlezung der Erbcinung könne keine Rede sein, 1474 und 1511, also vor den Bündnissen mit Ludwig XII. und Franz 1. errichtet wurde. Damals die Eidgenosse», ohne sich, wie auch jczt, zu Richtern auszuwerfen, wegen beiderseitiger Situation hei H >^"^chcrscits nicht ein Verstoß gegen die noch im frischen Gedächtniß stehende Erbcinung, sondern die l»>d ^^"^chaft als Grund eingewendet worden, und man habe dieses durch eine ansehnliche Gesandtschaft ^dmahnungöschreibcn von RcgenSburg aus durchsczen wollen, aber nichts erreicht. 1533, als der ">>s ^ iZcfallcn, haben die V katholischen Orte einen neuen Bund errichtet und bis s'nd ehalten, mit welchem dann die XII Orte 1552 abermals einen Bund geschlossen. 1587 >vrlkl " ^ katholischen Orte mit Philipp II., König von Spanien, einen förmlichen Schirmbund eingegangen, ""chher von den VII katholischen Orten 1601 mit Philipp III. und 1631 mit Philipp IV. erneuert ^>vid" beiden lcztcrn Bündnissen habe sich Frankreich gewaltig widcrsczt und die Eidgenossen »>ehr ^ ^"""kn wollen, weil die Grafschaft Burgund, die mit dem gegenwärtigen Bund in keiner Beziehung ^ser begriffen gewesen sei. Weil aber die eigene Convcnienz den Bund erfordert habe, sei man "'^rachr ungeachtet vorgcfahren und habe denselben bis auf die jczige Zeit fortgesczt. Von einem habe ^ Erbcinung könne keine Rede sein, weil man in Betreff derselben immer für entscheidend angesehen >>e>i,'(L^ Land im Bcsiz des HauscS Oesterreich gewesen sei oder nicht. Ebenso unbegründet sei die von Oesterreich erhobene und von den protcstircndcn Orten „intonirtc" Beschuldigung, daß durch das ^llhcr ^ ^ zugesagte Neutralität vcrlczt werde. Der Badcncr JahrrcchnungSabschied von 1701 zeige, mit ^ "°^"kt man die Neutralität für die an die Eidgenossenschaft angrenzenden Länder, als die IV Wald- ^^^anz, sowie das Elsaß gesichert, und mit klarer Reservation des mailändischcn Capitulats unterm h», Jahres dem kaiserlichen Botschafter eine Erklärung zustellte, welche dieser entgegengenommen )»lj ^srr Erklärung sei man in der Folge immer verblieben, so bei den Tagsazungcn vom Februar, ^'ilirt' ^kücmber 1702. Bei der lcztcrn namentlich, wo die Fortsczung des mailändischcn Capitulats bcthciligtcn katholischen Orte gezeigt, daß dasselbe nur ein Schirmbündniß und zu »»ich ^ ^^eidigung aufgerichtet und von so vielen Jahren her zum Wohl der verbündeten und indirectc verbündeten Orte unterhalten worden sei und demnach weder die ewige Erbcinung noch die sv ^"'kralität vcrlcze. Obschon man nun den protcstircndcn Kantonen keine Rechenschaft schuldig sei, ^ k>och vertraulich, und nicht zur Verantwortung, bemerken, daß auch sie die Pflicht haben, ^g'ichcn Vogteien, als eigene Untcrthancnlandc, zu schüzen. Wie auch die katholischen Orte sich 1288 Februar l7l)ö. nicht in die Particulartractatc der protcstircndcn Orte einmischen, so erwarte man ein Gleiches auch ^ ihnen. Der Best; Mailands gebe der Sache genügsames Gewicht; denn auch der Kaiser unterhalte »nl Türken rations possossori» und mit Rüksicht auf das Interesse seiner angrenzenden Lande ein Bünd»^ obschon er, als katholischer Fürst, denselben nicht als rechtmäßigen Bcsizcr der eroberten Länder könne. Auch werde den protestircndcn Ständen zu bemerken sein, wenn der König von Frankreich Orte gemeinsame Hilfe in den Bcsiz des mailändischcn Staates kommen sollte, wären jene neben den katbo»! ^ verpflichtet, ihm denselben krast des ewigen Friedens schüzcn zu helfen, welcher Grund auch dafür jpr / ' daß das mailändische Capitulat kein Eiitbrnch in die Erbcinung sei, weil sonst die Folgerung eintreten »> ' daß die Erbcinung neben dem ewigen Frieden nicht bestehen könnte. Diese Gründe werden von den katho ^ nicht verbündeten Orten „wohl gustirt", und es sichern diese den verbündeten ihre kräftige Untcrstüz»»!^^ «. Mit Bedauern kommt man wieder aus das Ncukirchcrgcschäft zu sprechen, welches die protcstircndcn gegen alles Recht durchzwingcn wollen. Dem entgegen lauten die Instructionen dahin, von dem klarcn ^ der katholischen regierenden Orte nicht abzuweichen und nichts der Entscheidung durch Säzc zu untcrbr Indessen will man bei dieser trüben Zeit nichts Thätlichcs unternehmen, sondern günstigere Conjum abwarten. Einzig gegen die thurgauischcn und abt-st. gallischen Untcrthancn müsse, gegen die cinc» »' > Ungehorsams, gegen die andern wegen Frevels eingeschritten werden. Bei diesem Anlaß bemerkt der ^ ^ des Abtcö, lcztcrm sei leid, daß seine Untcrthancn den Orten so viel Unannehmlichkeit verursacht»' ^ Eommission, welche nach dem Wunsche der katholischen regierenden Orte beauftragt worden sei, diciclbc» Gebühr zurükzuführcn, habe nichts ausrichten können, indem die Untcrthancn ihr antworteten, w Befehl von anders woher und das Versprechen, daß ihnen nichts geschehen solle. Da der meiste Aull'!' ^ ^ sichtlich der Untcrthancn des Abtes waltet, so wird dessen Gesandten aufgetragen, diesem zu ^mcrll",^ ^ stehe von dem Beschlüsse der leztcn Jahrrcchnungstagsazung, welcher ihm intimirt worden, nicht ab >»ll ^ man das eine oder das andere der vorgesehenen Mittel in Ausführung bringen. «I. Luccrn wünscht vcrn^^^ Mitthcilung zu erhalten, ob die jüngst zwischen Schwyz, Glarus und dem Abt von St. Gallen »> ^ des Toggcnburgcrgeschäfts gehaltene Eonfcrcnz einen guten Erfolg gehabt habe. Die beiden Ortc cu ^ darauf mit der gleichen Reservation, wie früher, sie hätten, von der Absicht geleitet, ihren Anstand >» Abt beizulegen, die Eonfcrcnz in Einsicdcln besucht; daselbst seien schriftliche Erklärungen gemacht »^ ^ welche beide Theile all lötsrönelum genommen haben. Der Abt habe versprochen, seilte E»t>chtic>»"''i ^ zehn Tagen schriftlich einzugeben, und die Orte hinwieder baldmöglichst ein Gleiches zu thun. Die ^ sei indessen nicht aufgehoben, sondern nur vertagt worden. Sie gedenken den Abt in seinen Rcchtc» präjudiciren, und wenn er gute Gesinnung nähre, so sei ein glüklichcr Ausgang zu erwarten. Dic des Abts sei nun eingegangen und Glarus mitgcthcilt worden; ob sie annehmbar befunden werde könne mail noch nicht sagen, weil in so kurzer Zeit die Landsgcmcinden nicht haben bcsannnclt werde» ^ ^ immerhin dürfen die beiden Ortc im Gefühle ihrer Verpflichtung gegen die Nachkommenschaft nicht ^ alten Siegeln und Briefen und dem dürren Buchstaben abgehen. Der Gesandte des Abtes ä»s»»t sein Herr habe sich in der in Einsiedel» gegebenen Deklaration weit hinauögclasscn und viel dagegen haben sich die beiden Ortc ungeachtet alles guten ErbictcnS nur in allgemeinen Ausdrillen und sich nicht nähern wollen. Wenn nun bei dieser gütlichen Handlung nichts werde gerichtet so müßte der Abt die Ortc bitten, mit demjenigen, welches ihm zu Baden und anderwärts urkundlich ^ worden, aller drohenden Gefahr rechtzeitig abzuhelfen. Gegen diese Acußcrung erheben die bellt» . Februar 1706. 1289 ^°tcjtativn und bemerke», eine solche Sprache ziele auf das Zerfallen der Unterhandlung ab. Die unbctheiligtcn t c unterbrechen diese Rede und nehmen, nachdem die beiden Parteien abgetreten, den Gegenstand in reifliche l^wn. Es nun gutgcfunden, den wieder vorbcrufenen Parteien die Gefahren der drohenden Wcit- ^Wcit vorzustellen und sie zu Händen der Obrigkeiten zu ermahnen, die löblich unternommene gütliche "Nttlung fortzusczen, dem Abt bald eine Antwort zu crthcilcn und das Geschäft inzwischen unverändert unter sich zu behalten, unter Ancrbictung wohlmeinender Mediation von Seite der unbctheiligtcn Orte. ^wird der Eonscqucnz wegen gerügt, daß früher bei diesem Geschäfte die zugewandten Orte der andern l'cid^" Bcchil gehabt haben. Diese wohlmeinende Bemühung der unbctheiligtcn Orte wird von ^ ^ Parteien verdankt, mit dem Versprechen, solches an ihre Obern zu bringen, v. Mit Schreiben vom ^^^"ar macht der Bischof von Basel den VII katholischen Orten folgende Mitthcilung. Bei der im c»wcr v. I. zu DclSbcrg mit den Münstcrthalcrn vorgenommenen Huldigung habe der Panncrmcister ^d bcm abgelesenen Pflichtcid zu», Nachtheil der landesherrlichen Rechte dcS Bischofs den neuen Anhang Icii,^' ^ HuldigungSschwur ihrem bcrnischcn BurgrechtScid so wenig nachthcilig oder vorgrciflich als jener BurgrcchtS- diesem HuldigungSschwur nachthcilig oder vorgrciflich sein solle. Wegen ivou Verglcichung zwischen einem BurgrcchtS- und einem Untcrthancncid sei Wisard zur Vcrant- ^ ""g gezogen und schließlich dcS Amtes cntsczt worden. Hierauf habe Bern eine Deputation an den tut ^ gesandt, welche auf ihrer Durchreise auf seinem und des Reichs Boden die durch vorheriges Cireular »>>> """"^mfcncn Meyer, Gcschworncn und andere Münstcrthalcr troz eingelegten Verbotes über den Verlauf »ud verhört habe. Bei ihrem Vortrag in Pruntrut habe sie nicht nur Wisards Verbrechen vcrthcidigt Lossprcchung desselben verlangt, sondern auch auf das „Schildblatt" dcS Münstcrthalcr BurgrcchtS Porwurf eines TcrritorialcüigriffS abgewiesen und ihre Bcfugniß behauptet, wogegen der Bischof ^ . ^vtcstation eingelegt habe. Nachher seien durch ein abermaliges Ausschreiben vom 12. Februar die Meyer und Geschwornen zur Besprechung des Burgrcchtes lind der Freiheiten der Münstcr- ^ auf den 19. gl. Vi. nach Bern berufen worden. Offenbar werde damit beabsichtigt, unter dem äußern sin, ' znsammcnhabcndcn BurgrcchtcS über die bischöflichen Untcrthancn eine angemaßte Protection Burgrccht lasse aber Bern eine solche Mitrcgicrung keineswegs zei, sondern gestatte den »»dnur, in billigen Dingen auf gewisse Weise bei Bern Rath zu suchen; ja der Burgrcchtsbricf Tie ^/^6icr Vertrag von 1657 behalten die landesherrliche Botmäßigkeit des Bischofs ausdrüklich vor. des ^""wwltcn Orte werden daher ersucht, diesen drohenden Handel zu prüfen und Bern in die Schranken Adicl zu weisen. Die Confcrcnz verwundert sich über die späte Anzeige eines bereits so weit Zweites; da man mit Befremden vernommen hat, daß in der bcrnischcn Nachbarschaft KrirgS- ßcmacht werden, wird, wenn auch ohne dicsfälligc Instruction, Bern durch ein Schreiben aufmerksam ^cbi-v, ^ Abschiede den benachbarten Orten über Veranlassung lind Zwck solcher Rüstungen ^theiicn sei, und dabei bemerkt, wenn diese sich auf den Anstand mit dem Bischof von Basel Interesse der inncrn Ruhe des Vaterlandes und dem eidgenössischen Herkommen gemäß eine bcjz^ ^'^ö"ng versucht werden. Dieses Schreiben wird dem Bischof abschriftlich mitgethcilt und er ersucht, dag ^ in berichten, wer in solchen Vorfällen gemäß den Convcntioncn der Richter sei. Im Übrigen wird ^ ^ rokerönüuin genommen, t. Solothurn erneuert die im Juni und auf der lcztcn Jahr- dh ^ ^Psazung vorgebrachte Beschwerde in Betreff der von Bern und Basel prätcndirtcn Rcichsstraßc über 'lwatt, tritt in eine gründliche Beantwortung dcS bcrnischcn Memorials ein und verlangt freund- 1290 Februar 1706. eidgenössischen Rath, da Bern seither wirklich einen andern Weg oder eine Rcichöstraße von Aara» Wcitenau gegen die Rothcnfluh, ihm mehr zum Dcspcct als zum Abbruch, errichtet habe. Diese von eigenen Feldmessern erkundigte Straße sei an vielen Orten wegen zweier Berge und steiler Abhänge ^ und zugleich länger. Solothurn wünscht daher zu vernehmen, ob cS, wenn Bern und Basel selbst ans ^ nächsten Tagsazung diesfalls nichts vorbringen, diesen Gegenstand anregen solle. Die Orte glauben ' Frage verneinen zu sollen; wenn aber von Seite der beiden Städte die Ocffnung der Schafmatt als straßc verlangt werde, sei dieses zu bestreiten, weil nicht bewiesen werden könne, daß die Straße über Haucnstcin ein einfacher Weg, diejenige über die Schafmatt aber eine altherkömmliche Rcichöstraßc ß Deshalb auch sei dieser Streit lallt Verträgen und eidgenössischen Bündnissen nicht in's Recht zu Inzwischen müsse sich Solothurn gefaßt machen, auf das bernischc Memorial schriftlich oder mündlich ^ antworten, wogegen ihm Untcrftüzung zugesichert wird. Der Stadtschrciber von Solothurn crschci"^ ^ Eilbote seiner Obrigkeit und eröffnet folgenden ganz frischen Vorfall. Im Jahr 154(1 seien die Marchs zwischen Bern und Solothurn bereinigt worden. Dieser Bereinigung gemäß sei, wie die Marchstcinc beweis ein gewisser Wald zum größer» Thcil in daS Bcrncrgebict, eine Ekc desselben aber in'S Solothurnischc lsisi' Nun aber habe sich Bern troz alles Rcchtvorschlagens erfrecht, in jenem noch Solothurn zuständigen 1 das schönste Holz zu schlagen und wegzunehmen. Seither habe HanS Meyer von Solothurn, dessen in jenem Wald ein Beholzungörccht gehabt haben, die noch übrig gebliebenen Buchen daselbst gefällt, aber habe der Commandant von Aarburg vom Schultheiß in Ölten die Stellung Meyers verlangt' Schultheiß, welcher damals in Solothurn war, habe auf Anrathen der Obrigkeit den Commandantcn M ^ zuzuwarten, bis er heimkomme, wo er dann die Sache untersuchen und nach Umständen die ^ anordnen werde. Auf ein erneuertes schriftliches Stellungsgesuch sei die gleiche Antwort crtheilt worden. Meyer inzwischen wieder in daö fragliche Holz gieng, seien fünf Bcrncr an ihn herangekommen «nb ^ ihn aufgefordert, mit Lieb oder Gewalt mit ihnen nach Aarburg zu gehen, um wegen des HolzfrcvelS > ^ zu stehen. Als er erklärte, man möchte ihn in Solothurn belangen, haben ihn die Bcrncr mit gebunden und über Stauden und Stöke geschleppt, so daß er übel zugerichtet in Aarburg angekommen ^ und jczt noch Wundmale trage. Daselbst sei er von einem zum andern Richter geführt und eiid» bösen Worten und Citation auf den nächsten Donnerstag entlassen worden. Als Meyer sich i'" ^ Obrigkeit beklagte, habe man an der Grenze wahrgenommen, daß die Citation an einem Brunnenstok^^ schlagen war, wie eS früher schon einmal in einem andern Fall widerrechtlich geschehen sei. Er, der ^ schreibcr, habe dann aus Befehl seiner Obern die Kundschaften beizubringen gesucht. Bei dem Bcrncr sei nur ein Knecht bei Meyer gewesen, der sich aber als Bcrncr davon gemacht habe. Ein unpor ^ ^ Gerichtsmann könne indcß bezeugen, was jener Knecht ihm darüber erzählte. Sodann habe er drei ^ ^ Männer, die nicht Solothurncr seien, in den Wald geführt, um constatircn zu lassen, daß außer ^ Eke kein frisch gefälltes Holz sei lind daß der Ort, wo Meyer daS Holz gefällt, etwa fünfundfünfzig ^ ^ innerhalb der Solothurncr March liege. Die Obrigkeit wünsche nun über diese schwere Bcgcgniß . xjc zu erhalten. Dieser Bericht über solchen Frevel und Muthwillcn befremdet alle Orte und ^gr"^' ^ Ansicht, daß diese Handlungsweise Berns darauf abzweke, Verwiklungeu herbeizuführen. Nach ^ ^ Solothurns wird gutgcsundcn, diejenigen, welche wider Rcchtsvcrbot Holz ab seinem Gebiet abgcf"iü'^ Commandantcn zu Aarburg ebenfalls zur Stellung zu fordern lind die dahcrige Citation am gleichen W»» öffentlich anheften zu lassen, um „par pari rokorro". In Betreff der andern gcwaltthätigen ^iolo Februar (706. 1291 Bern Satisfaction zu begehren rmd je nach der Antwort auch eine Gcgcncitativn oder ein Gcgcnact zu "ffen. ^ vielfältig drohenden Gefahren und die aus den eigenmächtigen Handlungen der prolcstircndcn ^ hervortretende Absicht derselben, einen Brnch herbeizuführen, veranlassen die anwesenden Orte zu einer ^Wltigcn Bcrathung, ob cö nicht dringend nothig sei, sich mit Provisionen und Waffen zu versehen und crstcn Auszug bereit zu halten. Dies wird allgemein um so uöthigcr erachtet, weil Bern viel Volk im "'"rsch habe und die übrigen evangelischen Orte ebenfalls rüsten. Bei dieser Gelegenheit bemerkt Solothurn, ZU ohne besondere Instruction, nach dem Beispiel von Bern sollte in den ersten Auszug nur junge und - Mannschaft genommen werden. Einige Orte haben dicö bereits so eingerichtet, andere versprechen, Obrigkeiten zu empfehlen. Im Weiter» weist Solothurn darauf hin, wie cS nach seiner Lage Stand Bern eigentlich in den Rachen gesczt sei, und im Fall eines Angriffes von keiner befreundeten ^ Zuzug zu erwarten habe. Bern könnte sich leicht in ihrem Lande fcstsczcn und wäre dabei vorwärts zur - ^ und rükwärls durch den Jura gcdckt. Rur der Bischof vou Basel könnte Solothurn direkt ^ Hilfe ziehen, weswegen angemessen sein dürfte, sich mit ihm über einen allfälligcn Zuzug zu verständigen. ^ ^ Ansinnen wird allseitig wohl aufgenommen und beschlossen, den Antrag den Obrigkeiten zu hinterbringen, km ^ " Frciämtcr.) It. Auf die Vorstellung Luccrn'S, wie nothwcndig eine enge Vcrständniß zwischen den H wichen Orten und den Verbündeten sei, wird unter Hinwcisung auf frühere Beschlüsse etwa auf den eine katholische Confcrcnz fcstgcsczt, zu der die Republik Wallis ebenfalls eingeladen werden soll, soll dieser Republik in einem Schreiben von den obschwcbcnden wichtigen Angelegenheiten der u»d ^ Toggcnburger- und Ncukirchcrgeschäft, der Anfechtung des mailändischcn EapitulatS Münsterthalcrhandcl Mitthcilung gemacht werden. Schwyz hätte sehr gewünscht, die Bundcscr- halt^ Wallis hätte stattfinden können. Frciburg bemerkt, daß cS auf der nächsten mit Wallis zu ^»de» Confercnz auch den bekannten zwischen ihnen waltenden Streit behandelt sehen möchte. I. Wie P^"'chtet, führen die Zürcher in Kappel ein großes Gebäude mit dikcn Mauern auf, angeblich für eine ""d ein Magazin; daselbst werden auch solche Auffüllungen vorgenommen, daß, während man früher ^ "ne,n erhöhten Punkt der zugcrischcn Botmäßigkeit Kappcl habe überschauen können, dieser neu erhöhte h"" zugcrischcn Höhepunkt beherrsche, so daß es auf eine Fortificatiou abgesehen zu sein scheine. ^ kgehrt daher Rath, wie etwa gegen dieses Gebäude Einsprache erhoben werden könnte. Hierüber wissen »y nicht viel zu räsonnircn und stellen Zug anheim, was cS diesfalls thun zu können glaube. N>»rd u. SarganS.) i>. (Lucern und Uri.) Uri ist bereits bei zwei katholischen Confcrcnzcn ersucht Schilling gesteigerten Zoll von jeder Scidcnballe auf 5 hcrabzusczen. Dieser Gegenstand h«l>c ' angeregt und die Urncr Gesandtschaft angefragt, ob sie nicht etwa bessern Bericht zu crthcilcn ^>>c„ crwicdert, sie habe auf das an sie gestellte Gesuch den Gcgcnstaud im Landrath angeregt, aber erwirken können, weil das Zollwcscn unmittelbar von der Landsgcmcindc abhänge. Auf das ä s,, ^ Andringen LuccrnS, die Gesandte» von Uri möchten die Sache fördern und den Zoll wieder auf suchen, da auch die Particularcn ebenso gering gehalten werden, wird die Antwort ^ ^ Landsgcmciudc hierauf vielleicht cingicngc, wenn nicht die Gewässer so ungeheure Kosten Auf die fernere Anfrage, ob Luccrn durch ein Schreiben an die Obrigkeit in Uri ein gutcö ^se»m könnte, antworten die befragten Gesandten, sie müssen cS dem dortigen Stand anheimstellen, v»r ^ ZU machen oder nicht. ». Der spanische Gesandte hat die Bewilligung nachgesucht und erhalten, ^ ^rjammlung einen Vortrag zu halten; er wird zu derselben in gewohnter Weise abgeholt und äußert 1292 Februar 17V6. sich folgendcrmasscn: Er sei vom König beauftragt, dic katholischen Orte seiner fortwährenden Zuneigung ^ versichern. Dies sei unter den gegenwärtigen schwierigen Verhältnissen um so bedeutungsvoller, wen» I bestätige, daß das Rcichscollcgium zu Regcnsburg auf Anstiften des Wicnerhofcö und dcö Reichs wegen Erneuerung des mailändischcn Capitulats ein Verbot der Abfolgung von Salz und Getreide erlasse» ' daö ebenso ungerecht und unklug als den eigenen Staatöintcrcsscn nachthcilig sei. Oesterreich glaube sich ^ zu jedem Unterfangen stark genug, seitdem Reichsfürstcn sich der Auctorilät dcö Reiches so sklavisch »nterworst^ haben, daß sie zur Untcrdrükung der bayerischen Untcrrhancn herbeigeeilt seien, ohne zu bedenken, das Untcrdrükung Bayerns ein Beispiel für dic Untcrthancn Brandenburgs, Sachsens, Würtcmbcrgs und and>r> Fürsten sei. Indem er vor den katholischen Ständen spreche, glaube er es zugleich vor der ganzen Eädjst nosscnschaft zu thun. Mögen dic protestantischen Kantone erwägen, was das Dccrct von Regcnsburg, zum Nachthcil der katholischen erlassen sein soll, zu bedeuten habe. Ein einzelner Thcil lasse sich nicht antast"' ohne daß der andere es mitfühle. Mögen sie überlegen, ob nicht sie eines Tages, wenn ihre Convc» ^ einen dem römischen König mißbelicbigcn Beschluß zu fassen erfordere, Drohungen und Beschlüsse zu gcwär habe», als wären sie von demselben abhängig. Daö Rcichscollcgium in Rcgcuöburg nenne dic Sacht Hauses Oesterreich dic gemeine Sache, um Krieg, Gcwaltthätigkcit und politische Verführung zu beschaut Doch daö wissen die hier vertretenen Kantone schon; nicht minder, daß der Hof in Wien mit mißgünl Auge sehe, wie, während fast ganz Europa in Feuer stehe, das sichere, mäßige und kriegerische HclvctN» seinem Innern den Frieden bewahre. Da der Wicncrhof der ganzen Nation nicht mit Gewalt bc>k»> ^ könne, suche er zwischen Protestanten lind Katholischen Mißtrauen und Zwietracht zu säen, um dann dir ^ nach den andern zu untcrdrükcn. Er, der Sprechende, ermahne also dic anwesenden Orte, aber auch Protestanten, zu denen dieses Wort der Liebe und dcö Diensteifers dringen möchte, gegen diese Nächst" u auf der Hut zu sein. Der König verlange nichts sehnlicher, als daß die Eidgenossen einer bcneidcnswcrthcn Eintracht genießen. Eine solche Eintracht könne man mit Recht dic gemcinsanir Hclvcticns nennen, im Gcgcnsaz zu derjenigen, welche Reiche, Fürstenthümcr, Leib und Gut bitte die versammelten Orte, dic Verschiedenheit der Handlungsweise zwischen ihm und den s"" ^ Ministem zu beachten; er crmahne sie zur Einigkeit, jene suchen sie zu zerstören; er suche ihre Eh", ^ stellen ihrer Freiheit nach; er stärke sie durch Ehrenhaftigkeit und Beistand, diese bedrohen sie mit'Gefahren. Nach der Lehre der Naturforscher lasse die Vorscbung auf einem Felde keine Giflpflauzc u'» ohne nebenher ein Gegenmittel hcrvorspricßcn zu lassen. Diese vcrchrungswürdigc Vorsehung habe du > von Spanien und Frankreich auScrschcn, um die Eidgenossen durch ihre Wünsche und Räthe vor du» ^ anderer feindlicher Mächte zu bewahren. ES mögen dic Ocstcrrcichcr immerhin knirschen, daß, wähn' ^ ^ währet so großer Thcil der Welt ihnen gehorcht, dic Eidgenossen souverän bleiben und im Innern Fried»» wollen. Dieses Vorhaben sollen sie stets offen bekennen. Nach Anhörung dieser Proposition wird "» ^ schuß bezeichnet, um das Dankcomplimcnt zu verrichten. Zugleich aber findet sich die Confcrcnz d»r ^ Anführung des rcgcnsburgischcn Decrctcs veranlaßt, auf dic Erhältlichmachung des versprochenen Salb» ^ Getreides Bedacht zu nehmen. Zu diesem Zwckc wird das Protokoll der bezüglichen einfachen ^»st^^^ss 26. Januar abhin verlesen. Luccrn berichtet dazu, die unvcrwcilt versprochenen Antworten über de» jedes Ortes an Salz und Getreide, sowie über die Frage, ob man mit dem französischen Gesandtc» schriftlich oder durch eine Deputation unterhandeln wolle, seien mit Ausnahme von Nidwaldcn eingegangen. Gestüzt auf die Instructionen wird aber sogleich in die Sache eingetreten, und nachd"" Februar 1706. 1293 "vn> j,, Betreff der Ucbcrnahmc der Fuhre verlesen, i» Erinncrlmg gebracht, daß man sich einer dicö- ' Berechnung wohl enthalten könne, indem zur Zeit der Erneuerung des CapitulatS den Orten klar ^gesagt worden sei, Salz und Getreide im laufenden Preis und nicht hoher, als man es anderwärts her könnte, zu liefern, weswegen der französische Gesandte mit Schreiben vom 10. Januar angefragt ^ zu welchem Preise die Orte daS eine und andere annehmen wolle» oder können. In Bezug auf den ns der Unterhandlung wird gefunden, nach dem eigenen Wunsch des französischen Gesandten sollen zwei ^ordnete damit betraut werden, wofür einer von Lnccrn und einer von Uri vorgeschlagen wird, Schwyz ^ dies aä retoronünm. Da aber AllcS mit dem spanischen Gesandten verhandelt worden ist, findet die "»lttcnz fgr „bthig, sich zunächst an ihn zu wenden und durch die bereits bezeichnete Commission ihm r,nts anzeigen zu lassen, daß die Orte die Erncucrnng dcS CapitulatS genehmigt haben, andererseits ihn vv," ans das Dccrct dcS RcichcollegiumS in Ncgcnsburg anzugehen, daß er auf die Lieferung " Tulz Getreide Bedacht nehme und dem französischen Gesandten schreibe, er möchte namentlich die in ^Wl liegenden 20,000 Minotö in unser Land abführen und fernere 20,000 Minotö wieder nach Scpsscl ^Mcdircn lassen, wobei man erklärt, die ersten 20,000 Minotö auch dann zn behalten, wenn von Seite die Sperre nicht erfolge. Im gcgcntheiligen Fall bedürfe man, nebst dem burgundischcn Salz, i» ^ ""iicfähr 5<>^ooo Minotö Mecrsalz. In Betreff des Preises sollen die Abgeordneten für den Minot, An'^^ genommen, etwa einen französischen Thaler anbieten. Um mit Bern wegen des DurchpasscS keine zu crhcüten, wünsche man, daß das Salz unter königlichem Namen bis in unser Land gefertigt so ! ^"bci wolle man das mailändischc Mcersalz nicht aufgeben; da aber die Fuhre sehr beschwerlich sei, ^l»f^ werden, daß auch die entlegenem Orte es nicht thcurcr erhalten, als die nähern. Vru ^"'ffnung crwicdert der spanische Gesandte unter Vcrdankung der Anzeige von der Ratification der H ' ""H der König von Spanien habe die Ratification mit großem Applaus crthcilt und dem Fürsten von Kj, "„gesandt. In Bezug ans die Ausschreitung des Rcichöcollcginms zu RcgenSbnrg sei an der ivas' verheißenen Lieferung von Salz und Getreide Folge zu leisten und dem französischen Gesandten, zu schreiben, daß man die 20,000 Minotö unbedingt annehmen wolle. Rüksichtlich des ^ bekannt, daß der Jntciwant in Burgund gemäß königlichem Befehl jederzeit eine ansehnliche ' ^ Provision halte und nach Weisung dcS französischen Gesandten dasselbe in die Orte senden s mailändischc Mcersalz sei wegen der Anschwellung der Gewässer so hoch zu stehen gekommen; bcr Solcmnisation des CapitulatS, welche der Fürst von Laudcmont nach Ostern vorzu- >»>r diesem selbst das Nähere verabreden. Hierauf wird dem Gesandten rcplicirt, die Vor- '^"wusation dürfte beanstandet werden, bis alle Bedingungen erfüllt seien. Das veranlaßt den Begehren, ihm alle noch nicht erfüllten Punkte in einem Memorial einzugeben. Diesem ^chc»" badurch entsprochen, daß dem Gesandten durch die Kanzlei ein Memorial zugestellt wird, in Mbt Abschrift der königlichen Ratification verlangt und im ferner» bemerkt wird, daß die noch nicht ^c>nb aus dem ihm bchändigtcn ErklärungSactc und den Reversen vom 20. Oktober und 15. ö" crschcn seien. Der Gesandte verspricht die verlangte Copic und bemerkt, daß die übrigen ^vcicrlci Natur seien. Die einen laute» positiv, z. B.: ich will bezahlen, ich will Assignationen "Nissen in Folge der Ratification cffcctuirt werden; die andern seien auf weitere Verwendung kbc„ ^ ^ ich werde cö dahin empfehlen, der andere wird verschaffen, u. s. w. Diese Punkte können auf einmal ausgeführt werden, wie z. B. die Wünsche wegen dcö CcrcmvniclS, der Titulatur, des Februar u, März 1706. PostwescnS :c. Er werde aber zur Erhältlichmachung derselben allen Fleiß verwenden und ersuche die ' die Solcninisation aus die gewünschte Zeit bei ihren Obrigkeiten fördern zu wollen. Diese Antwort vollkommen, und cS wird daher sowohl die Fcstsczung der Zeit der Solcninisation als die Frage, ob w ' wenn das rcgcnsburgischc Decret wirklich so scharf lauten sollte, an die Könige von Spanien und Fr»" ^ eine dahcrigc Kcnntnißgabe machen solle, um sich deren Assistenz zu sichern, uä rstsrenäum genommen, ll in dem Sinne, daß man sich keines bittenden Tones bediene. Ma» sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangclcgenheiten: Grafschaft Sarnaus. in. Art. 245. Stifte ». Klöster (Pfäfcrs). Vogtei Freiämter. i. Art. 2vl. Kriegs- u. Militärsachen. 59». Confercnz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel. Aarau. Ls». Februar bis t. März. Staatsarchiv Zürich. Allg. Abfch. Bd. 87, kol. 47. Kel"- Gesandte: Zürich. Heinrich Escher, Bürgermeister; Johann Ludwig Hirzel, Statthalter. ^ Albert von Erlach und Johann Friedrich Willading, beide Vcnncr und des Raths. Evangelisch Johann Heinrich Zwicki, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Johan» Mcrian, Oberstzunftmcister. Schaffhau'sen. Johannes Köchlin, Statthalter. Appcnzell -Außerrb^^ Johannes Grubcr, Landammann. Stadt St. Gallen. Anton Locher, Sekclmcistcr; Christoph Hoch^' Stadtschrcibcr. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister. ». Da die erwartete allgemeine Taglcistung wegen dcS Toggcnbiirgcrgcschäftcs und wegen der »"" zogcncn und bedenklichen Erneuerung des mailändischcn Capitulats nicht zu Stande kam, verfammc»^ die cvangelischcil Orte zu der gegenwärtigen Confercnz. Zuerst kommt zur Verlesung der Abschied verflossenen Januar zwischen Schwyz »md Glarus und einem Ausschuß der Landlcutc im Toggcnl'»>ö ^^.^ und dem Abt von St. Gallen andcrnthcils gehaltenen Confercnz, worüber der Gesandte von Glarus berichtet und auch die Antwort mitthcilt, welche der Abt unterm 1l). Februar an die beiden -Orte dahin lautend, daß er sammt Dccan und Capitcl das guästionirlichc Landrccht in seinem Stand bewenden lasse und soweit agnoscirc, als es seinen landesherrlichen Rechten und seither errichtete» ^/ ^ und Briefen unnachthcilig sei. Nach Anhörung dieses Berichtes findet man gut, bei der nächste» T»ö ^ auf eine eidgenössische Mediation mit sorgfältiger Beobachtung der Rcligionsparität und mit Fksthal»"'^ ^ Bcisizcs der zugewandten Orte zu dringen und vorzusorgcn, daß die Toggcnburgcr als beteiligte Baden bcschicdcn werden. Sofern aber vor dem Zusammentritt einer Tagsazung zwischen Schwyz ^ ein gütlicher Vergleich erfolgte und die Toggcnburgcr kraft des Landrcchtcs von 144l1 nach Recht verwiesen würden, soll dannzumal die Sorge für die geistige und leibliche Freiheit der Togg" Glarus evangelischer Religion überlassen werden, und wenn dem einen oder andern etwas U»gr" oder Unbilliges zugcmuthet werden wollte, solle die Entscheidung eingestellt, an vertraute Behörden »<""" Februar u, März 1706. 1295 erthcilt und darüber das Nähcrc bcrathcn werden. I». Die Vorstellungen des kaiserlichen Sub- ^Pttcn, Baron von Grüth, an die evangelischen Orte vom 29. November, 5. und 19. Dcccmbcr in Sachen Mwerden verlesen, dazu ein kaiserliches CommissionSdecrct, wodurch den mit ^^bündctc» Orten der Abbruch alles Verkehrs und die Vcrarrcstirung aller Effecten im römischen s>a >>> ^'ilcdroht wird. Hierüber wird dem Subdclcgirtcn eine höfliche Antwort erthcilt und die Versicherung u»d crbvcrcinigtcr Gesinnung erneuert. Da das mailändischc Capitulat dem gemeinsamen Vaterland ^ ^r evangelischen Religion sehr nachthcilig ist, wie Bern namentlich aus dem Art. 29 desselben nachweist, betreffenden Orten eine nochmalige Gegenvorstellung gemacht und auf den 16. März eine allgemeine Tagsazung ausgeschrieben, mit der Verabredung, daß sich die evangelischen Orte einen Tag ^ " bciainmcln, um fcstzusezen, was man gemeinsam den mit Mailand verbündeten Orten vortragen wolle. die Ausfertigung der beiden Schreiben aä relerenäum. Gegen Ende der Konferenz erscheint Subdclcgirtc noch persönlich und widerlegt in einer schriftlichen Eingabe die von den katholischen ^ ^ Erneuerung des Capitulats vorgebrachten Gründe, indem er zugleich die Haltung der evangelischen q dieser Sache belobt. Dieses Memorial wird in den Abschied genommen. «. (S. u. Thurgau.) c°»v " Namen der evangelischen Orte und des Abtes von St. Gallen lezthin bei dem schwäbischen Krcis- vttp, ' Mcmmingcn gewesenen Secrctärc RathSsubstitut Johann Ludwig Hirzcl von Zürich und SalzamtS- ^ Marx Morlot von Bern erstatten einen schriftlichen Bericht über ihre.Aufnahme und gastfreie >hrc Elallen, Lindau, Wangen und Lcutkirch sowohl auf der Hin- als Herreise, ferner über über. bei den verschiedenen Fürsten, Prälaten, gräflichen und städtischen Gesandtschaften, und ^dui ^ ^^""dlungcn mit dem österreichischen Gesandten PapuS zu Brcgcnz und mit der ordentlichen KrciS- ^ aiivi, Mission hatte den Erfolg, daß der Salzimpost gänzlich abolirt und der Waarcnimpost so ^ori, ^urdc, daß alle eidgenössischen Waarcn und Fabrikate, mit Ausnahme des Garns, davon befreit by, Endlich berichten sie, wie sie von den meisten Gesandtschaften mit Gegenvisitcn beehrt und von ^"bcrgischcn, constanzischcn und durlachischcn Gesandten zur Mahlzeit eingeladen worden seien, und iiZg bcr evangelischen Eidgenossenschaft bezeugt wurde. Die Rcisekostcnrcchnung bcläuft sich Ztz ^ Sch., und mit Hinzurechnung von einem Ducatcn Honorar für jeden Abgeordneten während Ab, Ell. 25 Sch., welche auf die commcrcircndcn Orte Zürich, Bern, Basel, Schaafhausen, ^^dt St. Gallen gleichmäßig rcpartirt werden. An den schwäbischen Krcisconvcnt wird am 27. b»ic>, ^^"cbcn, man habe den modcrirtcn Tarif, jedoch ohne Conscqucnz, genehmigt und den Handelsakt daß sie den Jmpost bis zum erwarteten Frieden unweigerlich bezahlen. Gleichzeitig wird 9chwcrdc geführt, daß auch seit der Rükkchr der Secrctärc auf verschiedenen Zollstättcn der alte Jmpost gefordert worden sei, und daß man also allen Zöllnern die nöthigcn Mitteilungen machen ^ ^Hümsich Bezogene den Betreffenden wieder erstatten möchte, e. (S. u. Rhcinthal.) t. Den den Moderatoren der belgischen Synode empfohlenen ncugcgründctcn cvangclisch-rcformirtcn Gemeinden ""lt, Gcmarkcn wird für die Erhaltung ihres Predigers und Schulmeisters ein für alle Mal eine r,s^ "sicucr von 290 Rcichsthalcrn nach der ncunörtischcn Scala zuerkannt. Zur Unterhaltung des ^dc>„ Schulmeisters zu Ravclöhauscn, welchen der Graf von Isenburg, dem die V evangelischen Städte lgg geleistet, öfter empfohlen hat, wird auf Ratification der Obrigkeiten eine einmalige Beisteuer von ^htt ""ch der fünförtischcn Scala zugesprochen. Schaffhauscn entschuldigt sich, weil diese Steuer ^usiimmig ausgeschlagen worden sei. I>. Bern erinnert, der französische Gesandte habe noch keine 1296 März 170k. Antwort crtheilt auf das auf der leztcn Jahrrcchnungstagsazung an ihn erlassene Memorial, worin wurde, daß die zur Fondirung des Jnvalidcnspitals in Paris den eidgenössischen Regimentern von Mann abgezogenen 4 Pfenninge den Orten abgeliefert werden mochten, und verlangt Jnstructionscrth ^ auf die nächste Tagsazung, damit diesfalls eine Rcchargc erlassen werde. I. Bern berichtet, daß cö »M ^ Bischof von Basel in einen wichtigen Streit vcrwikclt sei. Bei der im verflossenen November im Münchs vorgenommenen Huldigung habe der unmittelbar von dem Land gewählte Bandclicr in Kraft früher namentlich 1693 aufgenommenen Berichts das Burgrccht mit Bern mit den beigefügten Worten ^ / Niemand als er Protector dcS Münsterthalcs sei. Dieses sei nämlich i486 nach Kricgörccht n» ^ gefalle», das sich mit Wissen und Gutheißen des damaligen Bischofs mit dieser Landschaft vcrburgrcW ' bevlv' proteotours" vorbehalten, was aber der Bischof öffentlich mit der Behauptung widersprochen Der Bischof habe nun den Bandclicr vor das Hochgericht citirt, aller Acmter cntsezt und mit einer starke» Geldbuße belegt. Nachdem bei dem Bischof alle schriftlichen und mündlichen Mittel erfolglos geblieben habe Bern eine Gesandtschaft in das Münstcrthal abgeordnet, um daS Burgrccht zu erneuern, den degradirtcn Bandclicr wieder in seine frühere Stelle cinzusezcn. Bern bittet nun um treues Ami ^ wenn ihm dieser Sache wegen etwas Widerwärtiges zustoßen sollte. Die anwesenden Orte danken Bericht und versprechen aus Rcligionsgemcinsamkcit ihre Untcrstüzung in einer so klaren Sache- 4M ^ nächstens von Bern eine Gesandtschaft nach Zürich, Basel und Schaffhauscn gehen wird, Gegenstand und den neuesten Erfolg einläßlichere Eröffnungen zu machen, so beschließt man, das Weitere ^ ^ warten. Ii. (Zürich und Bern.) Rathshcrr Trcmblep von Genf erscheint und dankt für die ^ ^ vielfältig erwiesenen bundcögenössischcn Dienste. Dabei bringt er vor, daß im deutschen Reich dortigen Bürger noch immer Arreste verhängt werden, und bittet um ein nachdrüklichcS Vorstellung > an den Kaiser unter beider Orte Namen. Dieses wird ihm zugesagt. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangeiegenheiten: Landgrasschaft Thurga». «. Art. 77t. Lvcales (Zihlschlacht). Vogtei Rheinthal. e. Art. 2S8. Kirchliches, Glanbenssache», Geistliche. 599. Conferenz der die Vogteicn Bellenz :c. regierenden III Orte. Brunnen. I7M», IL. März. An die von Uri angesczte Conftrenz ordnet Nidwaldcn Landammann Remigi Lussi und I"'' Anton Maria Zelger ab und crtheilt ihnen die Instruction: 1. Es ist über die Währungen ' ^-.rtl»» Dragonat zu berathen; wenn wiilschc Völker hierzu nicht tauglich erfunden werden, sollen dcuw ' gesandt werden. 2. lieber das Ansuchen von Bcllcnz, die Erbauung einer neuen Zuchtschulc vdcr^'^^stiM zu bewilligen, haben die Gesandten Vollmacht zu entsprechen, doch den Orten ohne Lasten. 3 zwischen Bcllenz und Bünden ist endlich einmal zu erledige». 1. Wegen der MißHelligkeit Schirmsangchörigen in Rappcrswpl ist von den übrigen Gesandten der Sachverhalt in Erfahrung t 5. Wenn die Burrcn, der Zoll auf Käse und das Vorhaben des Bischofs von Eomo, die Güte« ^ thane» zu entziehe», zur Sprache kommen, sollen die Gesandten den Untcrthanen alle AssisteM die Zahlung des Käsezolls zu Gunsten der Obrigkeiten betreiben. März 170k, 1297 Nachdem über die Verhandlungen dem Nathe wiederum Bericht erstattet worden, faßt dieser folgende Schlüsse: 1. Nächsten Herbst ist im Verein mit den übrigen Orten allen Ernstes zu trachten, die Wild- ^'asser in einen geraden Lauf zu bringen; die dahcrigc Arbeit soll einem Sasso oon Laniö gegen Erlegung Kaution verdungen werde», lieber die Aufbringung der Kosten soll im Herbst verfügt werden, 2. Die Zuchtschnle betreffend läßt man die Sache bis zum Herbst, wo über die Fundation allseitig verhandelt Werden soll, eingestellt. 3, Der Burrcnhandlung und deren Transport im Tessin halber verbleibt es bei den Stuten von Bellenz, nämlich, daß sie zusammengebunden im Tessin gestößt werden sollen. 4. Im Streite Alchen den Rappcrswylcrn und den Hofleuten wird ein Entscheid bis auf Eingang weiterer Berichte von '")hz dertagt. Landesarchw NidwaldenI Wochenraihsprotokoll v. II. u. IS. Miirj I?as. kol. IS« ss. ^°^'utliche gemeineidgenössische Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen und Biel. Baden. 170«, 1«. März. 2»aatsaril,i>> vuccrn. All». Abschiede v. NVS, kol. S7. — vandeSarchiv 2chw»„. Abschiede. Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Hirzel, Statthalter, ^'ert von Erlach, Venncr; Joh. Friedrich Willading, alt-Vcnncr. Luccrn. Johann Martin Schwptzcr, Franz Flcckcnstcin, Venncr. Uri. Oberst Joseph Anton Püntincr, Landammann; ^ßbi>>" Schmid, alt-Landammann. Schwyz. (Gilg) Christoph Schorno, Landammailn; Franz ^Ili Untcrwaldcn. Johann Franz Andcrhaldcn, Landammann von Obwaldcn; Remigius ^baßj von Nidwalden. Zug. Beat Kaspar (Jakob) Zurlauben, Ammann und Landmajor; TtW Elscncr, dcö Raths. Glarus. Kaspar Müller, Landammann; Johann Heinrich Zwicki, Basrl. Johann Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Johann Jakob Mcrian, Obcrstzunftmcistcr. '^1 Franz Philipp von Lauten genannt Heid, Schultheiß; Franz NiklauS Vögcli, dcS Raths. Johann Ludwig von Roll, Venncr; Franz Joseph Bescnval, des Raths. Schaphausen. Wäpfcr, alt-Burgcrmeistcr; Johann Köchlin, Statthalter. Appenzell. Ulrich Sutcr, von Jnncrrhodcn; Johann Grubcr, Landammann, von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen, ^nton von Thurn, Obcrvogt zu Romanshorn. Stadt St. Gallen. Johann Konrad Fels, n»d Raths. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister. Frciburg.) Nach Verrichtung dcS eidgenössischen GrußcS eröffnet Zürich, die gegenwärtige ^ Verlangen der evangelischen Orte wegen der seit einiger Zeit auö dem Reich kommenden ^»cr ^^)uugc» und zum Zwckc der Beilegung verschiedener innerer Zwistigkcitcn ausgeschrieben worden. ^ ^ un von dem bevollmächtigten Gubcrnator der obern und vordcröstcrrcichischcn Lande an die ^üangcnes Schreiben vor, worin derselbe seine Promotion zu diesem Amte anzeigt und die Orte ^ Ziiri^" Fuundschaft und Geneigtheit versichert. ES wird eine gebührende Erwiederung beschlossen. ^ üi weitläufiger Auscinandcrsczung an die Tagsazungövcrhandlungcn von 1702, wo dcit verbündeten Orten angesichts der dringenden, auf die Erbcinung gcstüztcn Einsprachen Oesterreichs ^^siczung des mailändischcn Capitulatö vorgestellt worden sei, die Eidgenossenschaft nicht den deshalb 163 1298 Mär, 1706, ^ ^ ' zu besorgenden Vcrwiklungen auszusczcn. Diese Vorstellungen haben damals nichts gefruchtet n»e ^ neulich das Capitulat definitiv erneuert morden. Das Capitulat von 1634, bestätigt 1664, von Hand mitgcthrilt, sei auf der Konferenz in Aarau einläßlich geprüft worden, und es habe sich hcransge!^ daß cö nicht einfach defensiv, sondern auch offensiv sei, daß es die zusammen habenden Bünde vernichl^, den bethciligtcn Orten und Spanien anheimstelle, die evangelischen Orte mit der spanischen Macht ans - land und Burgund zu überfallen. Daher können sich diese keine Stunde sicher glauben oder sich Freundschaft von Seite der beteiligten Orte vertrösten. Bereits habe dieses Capitulat die Wirkung daß auf dem Reichstag zu RcgcnSburg vom Cardinal von Lambcrg eine bedenkliche Proposition gemacht ^ ein Beschluß gefaßt worden sei, welcher den Verkehr der unbcthciligtcn Orte mit dem Reich besehen"^ ^ denjenigen der bethciligtcn aufhebe, während alle Orte für den Absaz ihrer Waarcn und den nothwcndigstcn Bedürfnisse an das Reich gebunden seien. Daraus müssen Vcrwiklungen unter den bet 1 ^ und unbcthciligtcn Orten entstehen. Da aber Luccrn an Zürich geschrieben, mit dem neuen Tractat ^ von außen noch im Innern irgend welches Unheil zu gefahren, so wolle man gern die dahcrigc Begru" ^ anhören, und verspreche im Übrigen, gegen Jedermann die Bünde und Verträge gewissenhaft zu mit Mailand verbündeten Orte crwiedern hierauf, wenn die evangelischen Orte dieses Bundes wcge" ^ legcnhciten besorgen, werde cö am besten sein, wenn sie treu mit ihnen halten. Sodann vcrwnndcre^^ sich über die Behauptung, der fragliche Bund sei gegen sie gerichtet, da er doch schon über Hundes unangefochten bestanden und nur gegen diejenigen gerichtet sei, welche sie von ihrer Religion, Gerechtigkeit drängen wollen, was sie von den evangelischen Mitcidgcnossen nicht befürchten zu sollen g' ^ Auch sie werden sich durch keine Bünde mit ausländischen Fürsten abhalten lassen, ihre BundeSpsti ^ erfüllen und haben deshalb in dem Capitulat die nöthigcn Vorbehalte gemacht, um sowohl der als der Neutralität gerecht zu werden. Zürich crwicdcrt, auch cS wisse, daß treues Zusammenhalte» ' ^ Mittel zur Conscrvation der Eidgenossenschaft sei, aber es sei zu einer dahcrigcn Deklaration im mit Mailand verbündeten Orte nicht instruirt und könne nicht einen Bund schirmen, dessen vorenthalten werde und bezüglich welches die katholischen Orte troz aller Bemühungen nie eine des Erklärung haben abgeben wollen. Wenn wider Vcrhoffcn hieraus eine Trennung erfolgen würde, ^ nicht die evangelischen, sondern die katholischen Orte daran schuld. Zürich sei crbötig, mit Baron oo» ^ zu reden, wenn man ihm mehr Mittel an die Hand gebe, als seiner Zeit in dem Schreiben an d«» ^ enthalten gewesen seien. Den katholischen Orten werde anheimgcstcllt, ob nicht etwa eine S>> u Solcmnisation des Bundes und der Vornahme der Werbung zu ncgotiircn wäre. Da die keine weiter» Eröffnungen über genommene Präcautioncn machen, so müssen die evangelischen alles - ^ ihren Obern hinterbringen, um auf die nächste Tagsazung neue Instruction zu erhalten. - katholischen Orte ihren Standpunkt in einer einläßlichen historischen Erwiederung nochmals Z» " gesucht und Zürich und Bern erklärt hatten, zu einer Verwendung bei der kaiserlichen Gejand > ^ instruirt zu sein, werden die gehaltenen Vorträge beiderseits uä retoremlum genommen; gleichzeGÜ ^ auch übereinstimmend beschlossen, auf jeden Fall die eidgenössischen Bünde gegen einander ansucht achten. <. Bern bringt bcrichtwcisc vor, daß cS mit dem Bischof von Basel in eine unbeliebigc ^ gcrathcn sei. Im Jahre 1486 seien in Granfclden zwei Pröpste gewählt worden, der eine ka»o» Capitcl, der andere vom Bischof; der crstcre sei vom Papst bestätigt worden, aber keiner habe weichen wollen. Daher habe der Papst Bern befohlen zu excquircn und den vom Capitcl gewählt März 1766. geschehen sei. Darüber sei im gleichen Jahr vom Dompropst zu Basel gcurthcilt nnd "»'irkc Kosten das Münstcrthal zugesprochen worden, sofern der Bischof nicht ein MehrcreS ^ ^Dieser sei nun noch im gleichen Jahr mit großem Gefolge nach Bern gekommen und habe »>>> m ^^ut so viel ausgewirkt, daß ihm gegen Bezahlung von 3t)t1<) Gl. an die gehabten Kosten, und Ziiibx, ^ BurgrcchtcS der Münstcrthalcr mit Bern und dcS Blutbanncö, das Münstcrthal sammt ^ , ""^cr eingehändigt worden sei. Daher sei das Burgrccht mit Bern bei den Huldigungen jederzeit hell worden, und der vorleztc Panncrmcistcr habe noch 1693 dasselbe mit den gleichen Worten vorbc- >i»h ^ jczigcn geschehen sei. Der jeweilige Panncrmcistcr werde von dem gemeinen Mann gewählt Rd 1'"^ Bischof und der Gemeinde schwören, ihnen treu und gewärtig zu sein, den Nuzcn zu fördern »ach zu wenden, und die Freiheiten, Gerechtigkeiten und alteS Herkommen der Münstcrthalcr Ittnc,,, Aor^^gcn zu schüzcn. Alö nun der gegenwärtige Bischof von Basel im Münstcrthal die Huldigung dir habe der Panncrmcistcr Wisard an der Spize dcS Volkes gesagt, daß er das Burgrccht, welches kr mit den Münstcrthalcrn habe, ihr, als den gnädigen Schirmherren, vorbehalte. Sogleich sei birscs ^ Gefragt worden, ob er dieses aus sich selbst oder aus Befehl rede, worauf er geantwortet, er thuc Tilcl Befehl, sondern anö Eidcöpflicht. Indem der Bischof den den Herren von Bern gegebenen n ^ Willigte, habe er gleich darauf gesagt: Wir sind euere Schirmherren und kein anderer. Darauf habe iich ' bigung sogleich vorgenommen, wobei der Gencralprocurator den Untcrthancn bedeutet, daß sie den adrx Borbchalt eines andern schwören sollen, waö dann auch geschehen sei. Der Panncrmcistcr Wisard Prlintrut bcrufcil, in eine Buße von 1W0 Pfund verfällt und seiner Acmtcr cntsczt worden, 'tstki, ^ Blirgrccht bei allen Huldigungen vorbehalten, und dieser Titel den Herren von Bern im scj, ^'^rccht von i486 und im BaSlcr Vertrag von 1657 und dessen Rcveröbrief jcweilcn gegeben worden »bit , . zwar der Panncrmcistcr um Rachlaß der Buße und um Restitution der Ehren angehalten, ^ galten können als eine Abmindcrung der Buße auf 11>l) Gl. Deshalb sei er nach Bern ^»»cr" ""b Schirm gebeten. Bern habe hierauf den Bischof freundlich ersucht, dem "habe die Buße zu erlassen und denselben wieder in seine Ehren einzusezcn; worauf derselbe erwicdcrtc, ^»rast Pannermeister nicht wegen dcS gethancn Vorbehalts und Titels, sondern als einen Aufrührcr ^>dm, Zweifel, ob der Panncrmcistcr die Wahrheit gesagt, haben sie daher den Fähndrich Pagan von ^ Münstcrthal geschikt, um von den Mcyern und Andern Bericht einzuziehen. Als sich nun die bcs PannermcistcrS durch diese Untersuchung bestätigt, haben die Herren von Bern ihr Begehren ^^boch ohne Erfolg, erneuert, ja cS habe derselbe vielmehr den Lieutenant Mahlcr mit dem Befehl ^'dcr, geschikt, den Herrn Pagan oder andere Abgeordnete von Bern zu verhaften, obschon mit "ipiUen dargcthan werden könne, daß sie jederzeit ohne Widerspruch dorthin geschikt haben, um Sic haben nun eine Gesandtschaft an den Bischof abgehen lassen, um ihm mündliche ^ wachen; dieser habe aber bei der Audienz erklärt, er werde sein Urthcil handhaben bis auf hi»,x" ^"^tropfcn. Nach allen diesen Vorgängen habe Bern sich entschlossen, die ihm angcthanc Unbild Zu"' " Blirgrccht nochmals zu beschwören, und den Wisard wieder in seine Acmtcr cinzu- dm,' Abgeordnete der Gemeinde nach Bern berufen worden. Diese seien erschienen, gefragt, was sie sagen solle», wenn man sie nach ihrer Heimkehr auf den Eid befrage, waö HrjsiijH ^^gangen sei. Darauf sei ihnen verdcutct worden, man werde cö ihnen anstatt eines RccreditivS '"'geben. Gleicher Beschluß sei dem Bischof durch ein Schreiben am 14. Februar eröffnet worden. 1300 März 1706. In Folge ausgeflossener Drohungen gegen die Gesandtschaft habe sich die Obrigkeit veranlaßt gcf»»d>», ^ selben zu ihrem Schuz eine Bcglcitschaft mitzugeben, worunter einige Offeriere, und gleichzeitig habe I» ^ Mannschaft an die Grenze gelegt, nachdem davon Luccrn am 1. März zu Händen der katholischen ^ Anzeige gemacht worden, daß dieser Auszug gegen keines der Orte gerichtet, sondern nur auf den ^ Gesandtschaft abgesehen sei. Nach Beschwörung des BurgrechtcS seien mit dem Bischof wieder vcri Schreiben gewechselt worden, in Folge welcher nun auf den 22. März eine gütliche Confcrcnz »ach ' vereinbart worden sei. Zürich dankt für diesen Bericht und will von der angcsezten Confcrcnz nm» ' ^ Ausgang erwarten. Die katholischen Orte hingegen verlangen über die fragliche Truppcnaufß^l""^ Abwesenheit Berns zu reden. Da aber Zürich dieses nicht zugeben will, weil Bern seine vor offener Session gemacht habe, bestehen die katholischen Orte laut Instruction darauf, über diese Rcichöstand gerichtete Bewaffnung in Abwesenheit Berns sich vernehmen zu lassen; sie wollen Kürze der Zeit dieses auf einen andern Anlaß verschieben. Als die katholischen Orte später die von Bern befragten, ob die Truppen zurükgczogcn seien, und was man von der Nachricht, daß Land aufgcmahnt sei, zu denken habe, erhalten sie zur Antwort, man könne wegen Entlegenheit des über crsterc Frage keinen Aufschluß geben; sobald übrigens der Bischof sich entschließe, bei dem alten zu verbleiben, würde der Rükzug sofort erfolgen; Bern habe schon öfter wegen der Landschaft Waa^ an die Grenze gegen Savoyen gelegt, ebenso Zürich wegen Ramsen. DaS Land sei nicht aufgcbon>n ^ ^ nur zur Bereitschaft crmahnt worden; nur das Wälschland sei aufgcmahnt, weil sich an den Grenzen ^ ^ bei 10,000 Mann befinden; mit der Bemerkung, daß sich die Orte hoffentlich nicht gegen Fremde Richtern auswerfen wollen, treten sie ab. Hierauf eröffnen die katholischen Orte, sie wollen nicht Werth oder Unwcrth der Sache reden, sondern nur von der Art und Weise, wie man mit verfahre, und wünschen zu vernehmen, ob man künftig solches Verfahren einhalten oder nicht den eidgenössischen Bünden und Abschieden es abstellen solle. Es müsse selbst dem gemeinen Mau» ' daß man ohne vorherige Kcnntnißgabc an die Orte mit Volk, Waffen und Stükcn ausziehe und dabei obschon die Confcrcnz in Nidau auf Zureden der katholischen Orte vom Bischof angenommen sei- deshalb zu seinem Verfahren befugt gewesen zu sein, weil cö einen fremden Fürsten betreffe; der mit den drei Orten fordere aber, daß man vor einem allfälligcn AuSzuge in Kienholz Mammen >- sich bcrathc; im gleichen Sinn laute der Sempachcrbricf, der Bund der VIII alten Orte und schicdungcn. Nicht minder statuire die zu Anfang des gegenwärtigen Krieges gemachte Ordnung' ^ von außen einige Gefahr zeige, solle eine Tagsazung nach Baden ausgeschrieben werden. So gerechtes Mißtrauen crwckcn. Sie wünschen daher, daß entweder ein freundliches Vorstcllungöü den Stand Bern erlassen, oder die Gesandten angegangen werden, die Völker zurükzuzichcn. nicht instruirt sei, so könne es neuen Befehl einholen. Des lcztern weigert sich Zürich, indem ^ Instruction zu spät cinkommcn würde; dagegen könne man den Gegenstand, wie es dann gcjän^' ^M'ff Abschied nehmen; für einmal wolle es den Aufbruch Berns weder gut noch bös nennen. <> ^' u,,o^ sich Namens der bcthciligtcn Orte, daß die zwei in kaiserlichen Diensten stehenden Regimenter schlecht bcz») und daß für die Bezahlung kein sicherer Fond angewiesen sei, und bemerkt, daß die Kapitulation b>ö .^>>> Mai auslaufe. Auf sein Ansuchen beschließen die Orte, an den Kaiser ein höfliches ff" für gehörige Vcrabfolgung der Bezahlung zu richten. Zugleich wird dem Baron von Grülh Deputation ein Memorial eingereicht, mit der Bitte, das Schreiben an den Kaiser zu unterstüzc»- März 1706. isril Jahrrcchnungöabschicd über daö Toggcnburgcrgcschäst verlesen und bemerkt, daß demselbeir und Glarus auf Mitte Hcrbstmonat vorigcil Jahres ihre Entschließungen hätten »ütthcilcn ' was aber.nicht geschehen sei. Auch sei ein Ausschuß der Toggcnburgcr hier und gewärtige, was an Schwyz und GlaruS crwicdcrn, da im Ausschreiben der Tagsazung dieser Gegenstand worden sei, so seien sie auch nicht instrnirt. Bcrichtweise und unter Verwahrung ihrer Rechte verhalten, daß beide Orte in Anwesenheit der Toggcnburgcr vor einiger Zeit mit dem Abt daß wallen in Einsicdcln eine Confcrcnz gehalten haben, bei welcher solche Erklärungen gemacht wurden, H Ausschlag zu hoffen sei. Da aber beiderseitige Berichterstattung an daö Capitel, beziehungsweise als vorbehalten und vom Abt eine Antwort versprochen worden sei, habe man die Confcrcnz nicht s,j ^chwßcn erklärt, sondern eine weitere Fortsezung vorbehalten. Der Gesandte des AbtcS crwicdcrt, es g ^ lcztcrn nichts verabsäumt worden; allein auf seine Mitthcilung an Schwyz habe er eine strick,' '"^"göanzcige erhalten, was billig seinen Unwillen hätte erregen können, um so mehr, als seither aus Wahrnehmungen habe geschlossen werden können, daß die Unterhandlung ohne Zweifel fruchtlos werde; es sei daher noch nicht gewiß, ob der Abt die Eonfercnz wieder besuchen werde. Da das lies, ^ w"ncr mehr zu vertiefen beginne, so ersuche er die Orte inständig, dem Abt gcmäß den vorherigen den Richter zu zeigen, um die Sache nach dem eidgenössischen Rechte austragen zu können, es Hah ^ ^"^ttnz nicht zu Stande komme oder fruchtlos ablaufe. Von Schwyz wird hierauf geantwortet, di» ^ Landögcmcindc halten müssen, dann den Beschluß Glarus mitgcthcilt, und inzwischen dem Abt ^""s Schreibens bescheinigt. Da vor der Abreise auf die Tagsazung von Glarus noch keine hlcr„ sei, habe auch dem Abt nichts Weiteres berichtet werden können. DaS Gesuch dcS ^"Weisung eines Richters erscheine bei noch vorbchaltcncr Fortsezung der Confcrcnz als unstatthaft. ^>rd , - Parteien ersucht worden waren, abzutreten, Schwyz und Glarus sich aber dessen weigerten, ^thui, ^ haben ihren Ausstand zu nehmen, ansonst die unbcthciligtcn Orte sich zu gesonderter »ich,g ^fernen wurden. Hierauf treten Schwyz und GlaruS mit der Protestatio» ab, daß sie hierorts »s b^'^"kig machen und sich vor den Folgen verwahren. Von den unbctheiligtcn Orten wird nunmehr dringende Gesuch gestellt, der vorhabenden Confcrcnz einen guten Erfolg zu geben; stc 5^6 könnte man nicht länger also zusehen, sondern müßte verlangen, daß sich beide Orte über " '"st der lcztcn Jahrrcchnungstagsazung vorgeschlagenen Mittel erklären; wenn dem Abt etwas "vrfallc, solle er die unbcthciligtcn Orte dessen berichten, damit die Gesandten auf die nächste ^^^"stlsazung mit Weisungen versehen werden können. Hicvon wird dem Ausschuß der Toggcn- ^ "'^ilung gemacht, t. Durch Chevalier von St. Colombc und Herrn Baron, königlichen Dolmetscher, ^ Drte ein vom 18. März datirtcö Schreiben des französischen Gesandten überreicht, worin er Schlei, erinnert, die unter ihnen schwebenden Mißhclligkcitcn unter sich selbst freundlich zu ^ o»cnb"dmch die Einigkeit zu erhalte». Gleichzeitig versichert er sie deS königlichen Wohlwollens, ^ l'cj», stutcn Dienste. Diese Mitthcilung wird verbindlich verdankt, zx. Bern dringt darauf, ^ Gesandten neue Schritte für die Abschaffung des dritten und vierten Pfennings bei Truppen in Frankreich gcthan werden, da auf das lcztjährigc bezügliche Memorial noch ^ ^ ^"^^üangcn sei. Von der Session werden der Landschrcibcr und der Untcrvogt zu Herrn von sich zu erkundigen, ob der französische Gesandte daö fragliche Memorial abgcschikt, Falls, ob er eine Antwort erhalten habe. Da die erste Frage bejaht, die lcztcrc aber verneint 1302 März 170k. und zuglcich berichtet wurde, daß die drei Pfenninge für den Jnvalidcnspital und ein vierter Gratificationcn an verdiente Officicrc noch immer bezogen werden, daß auch der eidgenössischen Justiz ^ geschehe und von Oberst Rcynold an seine Obrigkeit ein ganz widerwärtiger Brief geschrieben werden dem Herrn von St. Colombe zu Händen des französischen Gesandten unterm 27. März die Vorstellungen über Abschaffung des vierten Pfennings und der drei Pfenninge, oder eventuell über E'i»l»l^ ^ dieser lcztcrn an die betreffenden Orte schriftlich erneuert. Dem Obersten Rcynold aber wird für sich Händen der übrigen Obersten ernstlich vcrdcutct, man hätte eine genaue Beobachtung des vor seztcn Reglements erwartet; dem entgegen aber werden die eidgenössischen Rechte und Privilegien Interessen willen nicht gewahrt; wenn das so fortgehe, so werden ernste Mißfallcnsbczcugungcn nicht am Ii. Zug bringt vor, Zürich habe die Rcichömünzcn verrufen lassen, woraus nun zu besorgen sei, diese - ^ werden um so mehr in die andern Orte und in die gemeinen Vogtcicn kommen, weil sie den Lohn gegeben werden. Zürich crwiedcrt, der Andrang von RcichSmünzcn und faulen Constanzcr- und >)' ^ stcincrmünzcn habe ein Mandat veranlaßt, daß Niemand solche Münzen anzunehmen schuldig sei, und mit solchen belästigt »Verden solle, bei 10t) Thalcr Buße. Auch Basel beschwert sich, daß viel falsch^ ^ zu ihnen komme, namentlich Drciunddrcißig-Sousstükc, die kaum 4 Bazcn Werth seien, dann auch halbe französische Thalcr, die nicht den Werth haben und von de» gewichtigen schwer zu u »tcrschc>du> ^ Man sei dortscitö in einer Probe begriffen, um dem Uebcl zu steuern. Da der Zudrang solcher Eidgenossenschaft sehr schädlich ist, ein sofortiger Verruf aber ohne vorausgegangene Warnung mit z» ö ^ Nachthcile'verbunden wäre, so wird den Orten anheimgcstcllt, gedeihliche Verordnungen zu mache» " Angehörigen zu verständigen, daß Niemand solche Münzen anzunehmen schuldig sei. Den deutsche» ' wird hicvon Anzeige gemacht, damit sie suchen, diese Münzen abzukommen und künftig sich ihrer z» i. Auf die Eröffnung Appcnzclls, daß der Streit mit dem Abt von St. Gallen über verschiedene, verlegte Zölle noch nicht beigelegt sei, und auf daö dahcrigc Gesuch, es möchte der Abt angewiesen ^ ^ auf nächste Jahrrcchnungstagsazung seine Docuinentc vorzuweisen, antwortet der Gesandte dcS sei bereit, den Streit gerichtlich entscheiden zu lassen. Da die Parteien bekanntlich ihre Säzc bereits ^ haben und nur noch der Tag fcstzusczcn ist, so wird beschlossen, die Verhandlung soll drei oder vier Zusammentritt der nächsten Tagsazung in Baden stattfinden. Schwyz und Glarus behalten ihre o zu Wildhaus vor. It. (S. u. Schirmort Rapperswyl.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. I. (Alle katholischen Orte und der Abt von St. Gallen.) Da dem Vernehmen nach die cva»»ff Orte wegen des mailändischcn Capitulats einen Vortrag halten werden, bcrathen sich die katholisch^ was sie darüber antworten wollen. Die einen wolle» zuerst den Streit zwischen Bern und dem ^ ^ ,» Basel vornehmen; andere finden für gut, den Vortrag der Länge nach anzuhören und dann crwicdcrn, man wünsche etwas Bedenkzeit, um auf die Proposition Berns im Münstcrthalcr H»»^ ' ^c» »vortcn; inzwischen aber möchte man in Abwesenheit leztcrn Standes von der militärischen Bcwcg»^ den Bischof von Basel reden, welches Alles so ausgeführt worden ist, »vie der gemeine Abschied 5^' sic das Vorbringen der evangelischen Orte, als sei daö mailändischc Capilulat offensiv und dcfens»' gerichtet, und über daö Begehren, dasselbe zu verbessern, »vird zuerst nur eine allgemcinc Autwort Z» beschlossen, »vie aus dem Abschied zu ersehen ist. Nachdem aber das Capitulat drei Tage lang Mär, 1706. 1303 und Zürich und Bern sich zu dein verlangten Officium nicht verstehen wollten, wird die Dnplik der ^ b auch weitläufiger eingerichtet und Vortrag und Replik der evangelischen Orte punktweise widcr- 'bezüglich wessen abermals auf den gemeinen Abschied verwiesen wird. i». (Die mit dem Bischof von Basel " ^rtc.) Eine Deputation des Bischofs von Basel überbringt ein Schreiben desselben und eine ^ Mlcr Zuschrift von Bern in Betreff der nach Nidall angeordneten Confcrcnz und macht folgende W"'" lliu Eröffnung: Als sich der Bischof zur Vornahme der Huldignng in's Münstcrthal begab und die ^)m>cn an ihre Pflichten erinnerte, haben diese mit ihm allein zu reden begehrt. Da sei der Panncr- ""istcr ks>w^ ^"heilen und Hcrkommcnhcitcn vcrbleibeil zu lassen, was der Bischof versprochen habe. Bei Vcr ^siard mit einem Andern zu ihm gekommen und habe ihn gebeten, die ganze Gemeinde bei ihren ^ ^6 Eides habe aber Wisard gegen alles Herkommen vor allem Volk gesagt, daß dieser Eid demjenigen, b>c Gemeinde dem Stande Bern schwöre, nicht präjndieircn solle, so daß die Meyer selbst ihm vcr- ^ben, fix Hütten ihm dazn keinen Befehl gegeben. Vom Bischof hierüber zu Rede gestellt, habe geantwortet, er habe diese Acußcrung nicht auö Jemands Befehl, sondern kraft seines AmtScidcS lud solches bisher in dieser Form und vor allem Volk niemals geschehe», sei er nach Prnntrut citirt »»d ""llestandcncm Fehler in 1000 Pfd. Buße verfällt und seiner Acmtcr cntsczt, auf gcthanc Abbitte aber ^^sbeechcn, dieselbe nicht zu äfcrn, die Buße auf 100 Gl. ermäßigt worden, ohne jedoch die Ehrcn- ^^^"b)cben. Wisard habe sich aber klagend an Bern gewendet. Nachdem hierauf ein gewisser ^"stan von Nidau in's Münstcrthal gcschikt worden, tun daselbst wegen Wisard Bericht cinzu- b'udc' Bischof gegen ihn einen Vcrhaftsbcfchl erlassen, bis derselbe sich seiner Verrichtungen halber bli»/ haben. Wie jener aber hicvon Wind bekommen, habe er sich davon gemacht. Durch den hif ^ werden die bischöflichen Abgeordneten angefragt, ob es init der bcrnischcn Gesandtschaft wirklich so wie von diesem Stand geklagt worden sei. Hierüber hinterbringt der Untcrvogt de» schriftlichen ^hvst^ ^'geordneten, der Bischof habe die Stunde der Audienz fcstgesczt, die Gesandten in der Kutsche ^ Deutschland herrschenden Brauch in ein Nebenzimmer und dann zur Audienz a„, ' und dann nach Beendigung derselben sie wieder in der Kutsche in ihre Quartiere zurükzubringcn ih^> ^ witcr Zustellung des Nccrcditivs, so daß die Gesandten dem Bischof um die erwiesene Ehre durch haben danken lassen. Hierauf habe Bern dem Bischof angezeigt, daß cS daö Burgrccht im ^ erneuern wolle und bald darauf eine Gesandtschaft dorthin gcschikt, den Panncrmcistcr Wisard .^ssnctcr Hand wieder in sein Amt cingesczt und schließlich das Burgrccht beschwören lassen. Der bjsH.. ^e herauf eine Protestatio« und die Gesandtschaft einen Gegcnprotcst erlassen. ES haben die ^>csc> ^'geordneten den verbündeten Orten auch die Abschrift eines Crcditivs au gcsammtc Orte vor- ^isiv» begehrt, ob sie solches dem Bürgermeister von Zürich abgeben, oder selbst vor gemeine Aminen sollen; da dasselbe aber von sehr schwachem Inhalt war, wird ihnen dessen Abgabe miß- !l> ^gegcn vcrdcutct, hier zu bleiben, da man beabsichtige, die bcrnischc Armatur an die gemeine Session diesem Ende wird Bürgermeister Eschcr durch den Untcrvogt ersucht, die XII Orte zusammcn- welcher solches aber rund abgeschlagen und dagegen gefragt habe, ob die katholischen Orte bestell, ^ Eapilnlatcs antworten wollen. ES wird den bischöflichen Abgeordneten das Rccrcditiv ""b ihnen angcrathcn, in Nidau auf einen billigen Vergleich einzugehen; gleichzeitig werden die ^sandte» ersucht, mit denjenigen von Bern zu reden, daß die Sache in Freundlichkeit beigelegt "wchtc. tzi,, Gesuch der bischöflichen Abgeordneten um ein Schreiben an Bern wird thcilS verspätet, 1304 Mär, 1706, thcils unfruchtbar befunden. Das Weitcrc ist aus dem gemeinen Abschied zu ersehen. ,i. (Alle kaiholß Orte und der Abt von St. Gallen.) Lucern trägt instructionsgcmäß an, daß man sich bei diesen miß ^ Zeiten verständige, wie ein Ort dem andern beibringen solle. In der Bcrathung wird dann geheimen Abschied von Luccrn vom Jahr 1695 oder 1696 hingewiesen, welcher alle nöthige Anleit»»)^ und vereinbart, daß sich alle Orte in gute Bereitschaft sezcn, damit man nicht schlafend angetroffen ^ Katholisch Glarus bittet hiebet, daß die katholischen Orte ein wachsames Auge auf sie haben und der ' schrcibcr in Sargans angewiesen werde, ihnen im Nothfall mit etlichen hundert Mann zu Hilfe zu «. (S. u. d. Vogt.) z». (Die mit Mailand verbündeten Orte.) Luccrn erinnert, daß Baron von das Schreiben der verbündeten Orte, das sie zur Rechtfertigung des mailändischcn Capitulats an de» erlassen, nicht an seine Bestimmung habe bestellen wollen, weshalb man beabsichtigte, dasselbe dem ^ einem andern Weg einzuliefern; da dieses aber nicht habe angehen wollen, handle cö sich nun dan»n, ^ Erreichung dcS Zieles auf andcrm Wege zu versuchen, sei es, daß man es nach Rcgcnsburg schikc, Druk ausgehen lasse. Es wird beschlossen, in Sachen noch einzuhalten; wenn ein MchrcrcS von einlange, könne man noch Weiteres beschließen. Hicmit wird die Sache all rokoronäum genommen. ^ gleichen Orte.) Mit Schreiben vom 11. März übersendet der Gubernator von Mailand die vom Spanien erhaltene Vollmacht zur Solcmnisation des Capitulats und spricht den Wunsch aus, dap nach Ostern in Mailand stattfinden möchte. Zugleich versichert er, daß genugsam Salz für der Orü auf dem Langcnscc sei, sofern man um den Preis des französischen nicht einig werden könnte. Diepr ^ ^ stand wird in den Abschied genommen, r. (Die gleichen Orte.) Es wird Mittheilung gemacht von morln Schreiben des eidgenössischen Geschäftsträgers Jakob Franz Andriani in Madrid vom 10. Februar, - die verbündeten Orte ersucht, der ihm unterm 25. Dccembcr übersandten Procura die nachträgliche Erlau ^ ^ zu geben, daß er die 20,000 Scudi des Airo äollu ino/.?.' annaba den Erben des Herrn Cassani anöbrn' ^ dürfe, indem dieser Beisaz durchaus nöthig sei. In gleichem Sinn verwendet sich Cassani 's S"hn iiistluir'' Galle»' Schreiben vom gleichen Datum. Luccrn entspricht diesem Gesuche, die übrigen Orte, weil nicht nehmen es all iktkrenclum. « u. t. (S. u. d. Vogt.) «. (Alle Orte und der Abt von ^t. ^ Katholisch Glarus fragt instructionsgcmäß an, ob, wenn sie bei einem allfälligcn Bruche von den Orten die Neutralität erhalten könnten, eine solche von den katholischen gebilligt würde; sofern du! ^ erhältlich oder nicht statthaft wäre, bittet es um die nöthige Hilfe aus dem Sarganserland. Mn» ' ^ einfach bei den deshalb errichteten Abschieden bewenden, v. (Dieselben Orte.) Der Gesandte dcö o ' St. Gallen gibt zu bedenken, wie viel der Abt im Falle eines Bruches zu leisten habe und führt de» ^ zu Gcmüthe, daß sie ihn in Ansehung des bedauerlichen Zustandcö seiner Lande berüksichtigcn mochten- ^ aber nächstens eine katholische Confcrcnz mit Bcizichung der Republik Wallis gehalten werden ^.^„»-r» dieser Gegenstand sowie die Frage, ob man äußern mit den katholischen Orten verbündeten Mächten d>e Gefahren vorstellen solle, den Obrigkeiten zu wcitcrm Nachdenken hintcrbracht. Man sehe auch im Abschnitte Herrschafts- und SchirinertSangelegenheite»: Deutscht nein. Vogt. iibcrh. «». Art. 77. Kriegs- ». Militärsachen. Landgrafschast Thnrftau. i«. Art. 003. Stifte n. Klöster (Kreuzlingen). Vogtei Freiämter. «». Art. 202. Kriegs- u. Militärsache». t. Art. ll0. Kellcramtsstreit. NapperSwyl. It. Art. 47. It aus dem Schwyzerexemplar. März 1706. 1305 <;vt. Konferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen nnd Biel während der Tagsaznng zn Baden. l700, l0. März. Diaawarch!» Zürich. All». Adsch. Bd. S7. kol. 149. Gesandte: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glarus Statthalter Johann ^'""ch Zwicki. Das von der lcztcn in Aarau gehaltenen Confcrenz an die katholischen Orte erlassene Vorstcllungs- ^ciben hat die gute Wirkung gehabt, daß diese nun auf der Tagsazung erschienen sind; die evangelischen ^ halten nun eine vertrauliche Vorbcrathung, was jenen über die bedenkliche Eingehung des mailändischen ^pltulats zur Behcrzigung vorgebracht werden solle. Nach Bclcsung des Bundcsinstrumcnts von 1634 und ss Erneuerung desselben von 1664 wird gefunden, das Capitülat sei nicht bloß defensiv, sondern auch u»d ' demselben sei dcu eidgenössischen Erklärungen zuwider fremden Völkern der Durchpaß gestattet >, ^ zwckc es wesentlich auf die Untcrdrükung der evangelischen Religion ab. Die Confcrenz dieses den katholischen Orten vorzustellen, ihnen in Erinnerung zu bringen, was man ihnen 17U2, ^ äch nach dem Tode Karl II. um die fünfjährige Verlängerung des Capitulats gehandelt, zu bedenke» Verantwortlichkeit für die Folgen dieses Unternehmens aufgeladen und vorgestellt »iid^ Eingehung eines solchen Bundes ohne Mitwissen der evangelischen Orte daS Vertrauen Ks Harmonie unter den Orten gestört werde und wie nun bereits als eine Folge davon die Hemmung unentbehrlichen Verkehrs mit dem deutschen Reiche ernstlich angedroht sei. Schließlich soll aber bemerkt Prcj^ ^ ^ Versicherung Lucerns, es seien bei Abschlicßung des Capitulats alle möglichen '^Utioiim getroffen worden, den weiter» Bericht zu veruchmcu tvüusche. Bei Behandlung dieser Angc- ^uhcit i„ per Session änßcrn die katholischen Orte, daß sie auf der Bcfugniß zur Abschlicßung solcher ^ ^tlltc verharren; das Capitülat sei nur defensiv, nicht offensiv und widerstreite weder den eidgenössischen Neutralität, noch der Erbcinung. Sie ersuchen daher die evangelischen Orte, sich nicht ^ucn zu söndern, vielmehr ihnen gemäß den eidgenössischen Bünden beizustehen und das dem Vaterland Ungemach mit ihnen abzuwenden zu suchen. Dagegen führt der kaiserliche Subdclegirtc in einem sivc ^"üUischcn Orten eingegebenen Memorial den Beweis, daß das abgeschlossene Capitülat wirklich offcn- ^ und mit der ewigen Erbcinung und der erklärten Neutralität nicht vcreinbarlich sei und ohne ^^che>»lichcn Nachthcil dcS gemeinsamen eidgenössischen Interesses nicht bestehen könne; er ersucht die ^^^lchcn Orte, durch dringende Vorstellungen bei den katholischen jede mögliche Milderung zu versuchen, Jülich dahin zu wirken, daß die Solcmnisation dcö Capitulats und die Bewilligung des Volksaufbruchcö ^'leibe. Da diese Vorstellungen erfolglos blieben, wird ein Ausschuß an den kaiserlichen Subdclcgirtcn ^ Ordnet, um ihm von dem Stand der Sache Mitthcilung zu machen, ihm das Interesse der evangelischen W empfehlen und ihm namentlich nachzuweisen, daß sie gegen das Vorgehen der katholischen Orte alle , lUche Mghx angewendet haben. Der kaiserliche Subdclegirtc verdankt diese Eröffnung, und während er n>ii ^ ^ verspricht, diese Gesinnung dem Kaiser anzurühmcn, gibt er andererseits zu bedenken, ob der Kaiser Deputation zurükgehcn könne, nachdem er dem Rcichöconvcnt zu Rcgcnöburg das Dccret wegen Sperrung 164 1306 März 170V. des Verkehrs schon mitgethcilt habe. Er bedauere, daß auch die evangelischen Orte unter einer solchen Niap regcl werden zu leiden haben; man solle ihm aber nur Anleitung geben, was er für sie thun könne, er werdk für sie alle Considcratio» haben; sie mochten sich aber nicht formalisiren, wenn die Exccution wider du Katholischen vorgenommen werde. I». Wie Bern vorbringt, kommt es dortiger Obrigkeit bedenklich vor, dab die katholischen Orte so viele Bündnisse haben, nämlich nebst dem mailändischcn Capitulat noch solche n»t dem Herzog von Savoycn, mit dem Bischof von Basel, mit der Republik Wallis u. s. w., und zwar alle zum Nachthcil der evangelischen Religio». Die evangelischen Orte möchten daher bedenken, ob sie sich mit geeigneten evangelischen Potenzen verbünden sollten. Ferner mache ihnen nicht weniger Bedenken, dal' Mailand in französisch-spanischen Händen liege und dadurch eigentlich eine Einschließung der Eidgenosse»!^' vollzogen sei, welcher begegnet werden sollte. Aus Mangel an Instruction nehmen die übrigen Orte die!"' Gegenstand all rokorenäum. «. Zürich drükt sein Bedauern aus, daß das Toggcnburgcrgcschäft durch ^ bisherige eidgenössische Vermittlung nicht hat beigelegt werden können, wodurch die Landleute im Toggcud"^ an ihren geistigen und leiblichen Freiheiten und unter der Last der Kosten leiden müssen. Auch die übrig"' Orte bezeugen die gleiche Empfindung und erklären sich zu möglichster Beförderung der Sache bereit. gclisch GlaruS hat den von Schwyz erhaltenen Entwurf eines Antwortschreibens an den Abt von St. ^ullc» vertraulich mitgethcilt; dessen Inhalt erscheint aber für die toggcnburgischen Freiheiten bedenklich und oer anlaßt laute Beschwerden der in Baden befindlichen toggcnburgischen Abgeordneten. Es wird daher der sandte von GlaruS ersucht, bei seiner Obrigkeit dahin zu wirken, daß dieses Schreiben in tröstlicherer ^ abgeändert werde, was derselbe auch verspricht. Dabei wird ferner beschlossen, es solle zu gelegener Zc>' ' Interesse der Toggcnburgcr dem evangelischen Stande Glarus ohne weitere Vvllmachtcinholung in iss""-' evangelischem Namen von Zürich aus empfohlen werden. Für die diesmalige Verhandlung wird gutgesi» ^ daß Zürich in der Session den leztcn JahrrechnungSabschicd verlesen lasse und dann über den Staub ^ Geschäftes Aufschluß verlange. «I. Appenzcll-Außcrrhodcn beschwert sich, daß die Stadt Lindall neulich ^ Garn einen starken Jmpost gelegt hat, der sich jährlich auf 7 bis 8000 Gulden belaufen würde, u»b ^ um kräftige Verwendung der evangelischen Orte. Obwohl angeführt wird, dieses Jmpostogeschäft sei auf ^ schwäbischen Rcichsconvcnt zu Mcmmingcu unlängst gar gutmüthig modcrirt worden, übernehmen du sandten dennoch, diese Beschwerde ihren Obrigkeiten zn hinterbringen. Conferenz zwischen Bern und dein Bischof von Basel. Nidau. 170«, :tN. März. TtantsarchlU Bcr». Bischos-Baölisch AuStragbuch l., s»I. MI. Gesandte: Bern. Johann Bernhard von Muralt; Johann Rudolph Bücher, beide alt-Dcutjch!^^""^^ Emanuel Rodt, Stadtschrcibcr; Christoph Steiger, alt-Laudvogt. Bischof von Basel. Johann ^ Rudolph von Pfirt, Dompropst; Franz Hartmann Ludwig von Wcssenbcrg, Erzdiacon; Johann P0" von Münchenstein, Landhofmcistcr; Johann Jgnaz Licupvre, fürstlicher Rath; Johann Franz Mahlcr, Halter im Münstcrthal. März 17NK. 1307 Nachdem in Folge der im lezten Wintermonat von dem Bischof aufgenommenen Landcshuldigung im Münsterthal ob und unter dem Felsen die Mißhclligkeitcn zwischen beiden Ständen auf einen Grad gediehen, d"ß ein völliger Bruch zu befürchten war, ist nach mehrtägigen Unterhandlungen den 3«), Marz l,0«> zu Nidau folgende Vereinbarung zu Stande gekommen. 1. Alle Briefe der Münsterthaler, M.nentlich der Frci- Wbrief von Donnerstag nach Lichtmeß 1430, die LandcSrödel, der Vertragsbrief von Sonntag nach Ü-ühcrina 1486, daS Burgrccht der Stadt Bern mit den Münstcrthalcrn, der Vertrag von Basel vom April 1657 a. K., und alle darauf ruhenden Freiheiten, alte Gewohnheiten und Rechte deo Müusterthals 'Verden in Kräften erkannt; sie alle sollen nicht über ihren klaren Sinn ausgedehnt noch cingcjchräukt werden. Was Unliebsames auf der einen und andern Seite vorgefallen, soll aufgehoben sein und die von Bern 4. März abhin vorgenommenen Burgrcchtscrncucrungen in allen ihren Umständen beliehen gelassen 'Verden. Demzufolge verbleibt der Bandclier Wisard auch bei der Bandclicrstellc, doch ,vll er zur W.cder- "langung der 5uld und Gnade ...it einem demüthigen Bittschreiben beim Bischof einkommen, und dann h.n- 'v'edcr durch eine schriftliche Vcrabschridung getröstet werden. DicS ist geschehen, und drc betreffenden Acte '""den dem Abschied beigefügt. 3. Gleichwie der Bischof mündlich und schriftlich erklärt, daß bc. eurer '"""ligen Landeöhuldigung daS bernische Burgrecht und die Rechte und Freiheiten der Münsterthaler vorbe- sein sollen und eine Entkräf.uug des Burgrech.s nicht beabsichtigt ist, so soll auch der Bandelier be. '°'chen Huldigrurgöaeten seinen Vortrag und seine Vorbehalte mit gebührender Ehrerbietigkeit anbringen. Es ""'d eine dahcrigc Formel aufgestellt und dem Abschied beigefügt. 4. Um künftighin alle Reibungen zu vereiden, bleibt den Münsterthalern nach Wegweisung des baölischen Vertrags unbenommen, sich nach voriger Anzeige unbehindert zu versammeln, und wenn bei den. Bischof nicht willfahrt würde an den Ätand "" st> gelangen. Wenn die Beschwerden über burgrcchtlichc Sachen eine Unterredung der «ladt '1 crn »nt ^"Gemeinden erforderte, soll dies vorher dem Bischof als Landesherrn »ütgetheilt werden. Um sicher daß keine andere als burgrcchtlichc Angelegenheiten verhandelt werden, mag der B.jchof cuugc ,ml»,tcr- 'id'lischc Meyer eidlich verhören. 5. Waö die Steuern auf Groß- und Kleinvieh, Pferde und andere Waarcn ^ifft, welche von den Müusterthalem gleich wie von den andern bischöflichen Unterthancn gefordert werden, verabredet, daß die Münsterthaler von solche» Abgaben künftighin im ganzen BiSthum bcfrctt ,c», lollcii; ">e»igen Steuern aber, welche in de», Feeiheitsbrief von 1430 und i» dem Vertrag von lbu, aiisdruklich werden, müssen auch fürderhin geleistet werden; an die allgemeinen Reichssteuern bezahlen die ^"'stcrlhalcr den vierzehnten Thcil dcS Betreffnisses des BiSthumS. 6. In bürgerlichen Rcchtsstrcitigkeitcn jeder Einwohner dcS MünstcrthalS seine Klage an den bischöflichen Richter m Dclsbcrg bringen. Wenn verschiedene Parteien bei dem Bandclier daS Gesuch stellen, daß ihnen im Lande Recht gehalten werde, ''"b der Bandelier dieses Ansuchen de», bischöflichen Richter anzeigt, soll sich leztercr auf einen bestimmten '"'chtstag «ach Münster oder an einen sonstigen Ort des MünstcrthalS verfügen und sich für Audienz und mit der Taxe von fünf Schillingen begnügen. In Strafsachen soll der Richter die angcsczten " "'cht überschreiten. In Criminalfällcn sollen die TodeSurtheilc über Münsterthaler ob dem Felsen zu >m.,ch b vollstrekt werden und die dortigen Geistlichen sollen ungehindert die Vcrurtheiltcn besuche» und Äsvfcrn sie es verlangen. Jedes Urthcil ist dem Bandclier anzuzeigen. 7. Was endlich alle übrigen ^ verde» der Münsterthaler betrifft, so ist verglichen worden, daß der Bischof sie gnädig anhöre und nach drr Rechte und Freiheiten des Landes behandle. In dieser Zuversicht verzichtet Bern auf den Ersaz "Walen erlaufenen Kosten. 1308 Mai 1706. Dieser Vertrag ist vom Bischof und Domcapitel den 6., und von dem Stande Bern den 9. Aprl ratificirt worden. 603. Conferenz der katholischen Orte und Abt von St. Gallen. Lncern. 1700, 17. bis 22. Mai. Staatsarchiv Luccr». Abschicdcband v. 170«, kol. 149. Gesandte: Luccru. Johann Martin Schwytzer, Schultheiß; Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, alt Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Ludwig Meyer, Statthalter; Lcodcgar Keller, Salzdircctor. tlre Oberst Joseph Antoit Püntincr, Landammann; Johann Martin Schmid, alt-Landann»ann. Schwyz- Christoph Schorno, Landammann; Dominik Janser, des Raths. Untcrwaldcn. Niklaus Jmfcld, La>>^ ammann und Panncrhcrr ob und nid dem Kcrnwald, von Obwaldcn; Beat Jakob Leu, Landamman», > Remigius Lussi, alt-Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Ammann und Landim»^' Christoph Andcrmatt, alt-Ammann. Katholisch Glarus. (Entschuldigt.) Freiburg. Franz Nikla" Vondcrweid und Franz Niklaus Vögclin, beide des Raths. Solothurn. Johann Ludwig von Roll, Bc»»^' Franz Joseph Bcscnval, alt-Rath. Appcnzell-Jnncrrhodcn. Ulrich Suter, Landammann. Abt » St. Gallen. Gall Anw» von Thür», Obcrvogt zu Romanshorn. Wallis. (Entschuldigt.) ^ ». Da die protcstirendcn Orte auf der leztcn Tagsazung ihre ganze Thätigkcit darauf verivcndctcN/ katholischen Orte der Vcrlczung des Bundes zu beschuldigen, wobei die übrigen Landcsgcschäfte in ihrer » als bedenklichen Lage gelassen und der nächsten Tagsazung vorbehalten wurden, hat Luccrn die katho >>ch Orte sannnt der Republik Wallis zu dieser Conferenz eingeladen, um auf die nächste Tagsazung eine ^ rathnng zu halten. Nach Verrichtung des eidgenössischen Grußes läßt Luccrn ein Schreiben der Wallis verlesen, in welchem sie ihr Ausbleiben mit in diese Zeit fallenden Landcsgeschäftcn und »"l ^ Zuversicht auf die durch das mailändischc Capitulat erreichten Errungenschaften der katholischen Orte rutsch» - dagegen Mittheilung des Abschiedes verlangt, soweit er die Rcligionsintercsscn bcschlage. Hierauf wird 9 Wallis das Bedauern ausgesprochen, daß es verhindert sei, der Conferenz beizuwohnen, mit Entschulde daß diese nicht mehr habe abbestellt werden können. Gleichzeitig wird die Ucberscndung des Abschieds z'bss I». Auch katholisch Glarus entschuldigt sein Ausbleiben mit der eben vorzunehmenden Bcsczung der ' und verlangt ebenfalls Mittheilung des Abschiedes, waö beschlossen wird. v. Frciburg bringt, wcil ' ^ ^ im Verzug, gleich anfangs beschwerend vor, es habe mit dem Herzog von Savoycn auf drei Capitulation für drei Compagnicn abgeschlossen, nun aber habe der Herzog unlängst nicht nur de» ^ Alt und alle Hauptlcutc und Officicrc ohne irgend welche Klage cassirt, sondern die Mannschaft Protestatio»«! des Obersten gewaltthätig dem Kydischcn Regiment einverleibt. Frciburg habe darauf!)»' Läufcröbotcn mit einem Vorstcllungöschrcibcn an den Herzog abgeschikt; jener sei aber von seiner zu seiner „convoyrtcn" Abreise mit seinen Gespanen keinen Augenblik unvcrwacht, „rcspcetivc gelassen, und Oberst Alt einige Stunden vor des Läufers Ankunft, vcrmuthlich auf Anzeige des . Subdclcgirtcn, Secretär Totcmps, nach Chivasso („Chivazzo") beordert worden. So sei denn auch die A»t»'s Herzogs unwillsährig ausgefallen. Da eine so schimpfliche Behandlung der ganzen Eidgenossenschaft enipst Mai 1706. 1309 fallen müssc, bitte Frciburg, daß cnüvcdcr eine Deputation oder durch einen Beauftragten ein Schreiben an den H"zvg abgcschikt werde, um gegen dieses einseitige Verfahren nachdruksainc Einsprache zu erheben, und zwar l'"'" durch die dein Vernehmen nach bevorstehende Belagerung von Turin große Confusion entstehe. Da "'cjc Beschwerde sehr begründet befunden wird, eine Deputation aber bei diesen unsichcrn Zeiten bedenklich scheint, so wird ein Schreiben an den Herzog beschlossen, dem der Ucbcrbringcr nach Umstanden noch Weiteres Flügen könne, mit der Bemerkung, wenn der Rcclamation Freiburgs nicht entsprochen würde, so sähe man zu einer feierlichen Protestatio« veranlaßt. Da Schwyz hierüber in Ermanglung einer daherigcn Mitthcilnng '"cht instruirt ist, und es sich indircct auch um seinen Landsmann Oberst Kpd handelt, so behält es sich ^ '"holung von Instruction vor. «l. Nachdem auf der lcztcn Tagsazung im März bei der Verhandlung über "6 mailändische Capitulat die endliche Erklärung der protcstirendcn Orte dahin ansgefallcn, daß sie ihren "igkcitcn Alles rcfcriren tvcrden, dagegen aber in Ermanglung anderer, als der in dem Schreiben an den "'s" vorgebrachten Gründe keine Verwendung beim Kaiser übernehmen, und ebenso wenig den katholischen einige Hilfe zusagen können, wohl aber auf künftiger Tagsazung deren nähere Erklärung zu eigener ^'chcrhcit und Befestigung der Bünde erwarten, wird anfangs nach Verlesung des lcztcn Abschiedes gutgc- ""dcn, sich ohnehin unnüzcS Gefecht zur Rechtfertigung des CapitulatS einzulassen, sondern sich '"'fach auf die Erklärungen bei leztcr Tagsazung zu beziehen. Da man aber als möglich voraussieht, daß " protestircndcn Orte unter dem Vorwandc der offensiven Natur des CapitulatS doch auf eine Erklärung „'""gen könnten, wird, um sich vor der Conscqucnz eines solchen Actes zu bewahre», der eine Zurcdcstcllung ' ^ den Walliscr- und de» goldenen Bund nach sich ziehen könnte, beschlossen, jenen in diesem Falle einfach ^ ""deuten, daß die Obrigkeiten den lcztcn Abschied allerorts genehmigt und geglaubt haben, die auf leztcr ^^"9>ng bcrichtwcisc gegebene Auskunft habe der ganzen ehrbaren Welt die Gerechtigkeit der Sache der itcll^^" gemacht, und cö seien vielmehr diese im Fall, an die protestircndcn Orte die Frage zu ob sie die Bünde gegen sie halten wollen, da die auf leztcr Tagsazung versagte Hilfe und anderes b'mes Verfahren nicht mit Unrecht noch größer» Argwohn zu crwckcn geeignet seien. In Betracht der in der Eidgenossenschaft waltenden Mißhelligkcitcn und der von den protcstirendcn Orten gemachten . ^"'ftungcn, welche nur auf die katholischen Orte abgesehen sein können, wird das Schirmgcschäft der ^ tischen Orte auf den Fall eines Bruches in Bcrathung genommen und allseitig gelobt, daß, wenn ein vt>c^ protcstirendcn Orten angegriffen werden sollte, alle katholischen demselben Hilfe zu leisten, »> I Anleitung der geheimen Abschiede zur Zersplitterung der feindlichen Macht Diversionen zu ""d den Angreifer zu beschädigen verpflichtet seien. Obschon man nicht beabsichtigt, die geheimen 'vird^^ ^ erweitern, sondern die nöthigcn Anstalten zu treffen den geheimen Kricgsräthcn überläßt, dqß der Abschied oder das Consultnm von 1700 verlesen und nachher mit Vergnügen vernommen, ^ ">au in allen Orten mit guter Rüstung den Anfang gemacht und es sich nur um gute Fortsczung handelt. Beziehung wird spceicll gutbcfundcn, die schweren Muöquctcn durch Füsilö zu crsczcn, auf gleiches Hell ^ halten, nach dem Beispiel der protcstirendcn Orte das Bayonnct einzuführen, die Piqucn gegen eh, zu vertauschen und sich mit Kriegs- und Mundvorrath zu versehen. Auch wird Luccrn ersucht, k«tb ^ katholischen Orte gleichförmiges Excrcitium aufzusczcn und ihnen zuzustellen, damit man in der Av > ^ S'zung in Baden davon den Anlaß nehmen könne, dasselbe auch zur Einführung in den gemeinen sieh ^ empfehlen. Ferner soll man in jedem Ort KricgSräthc ernennen, welche im Fall einer Ruptur ' l'crathcn hätten, wie man den Angriff am besten abwehren könne. Denjenigen, welchen das Kriegs- 1310 Mai 17N«, Wesen obliegt, soll empfohlen werden, die geheimen Abschiede zu lesen und darüber zu rcflcetircn. Sch>^'! versichert, daß es bei allen Vorfällen aufrichtig leisten werde, was bundcSmäßig und herkömmlich sei; wcgt» dcö heimlichen Abschiedes aber, wofür ihm die Instruction fehle, werde cö der Obrigkeit getreu rcfcnrc»' Appcnzcll-Jnnerrhodcn bittet, ihm ebenfalls zu zeigen, woher es Hilfe zu erwarten habe, da wegen der Nevoli»»'" im Toggcnburg der Abt von St. Gallen dies nicht zu thun im Stande sei. Davon nimmt der Gesandte dck AbtcS sogleich Anlaß, die katholischen Orte inständig zu bitten, daß sie das unglükliche Toggcnburgcrgcich»» laut crthciltcn Urkunden einmal zu ihren Händen ziehen, damit der Abt seinen Verpflichtungen gcgc" ^ katholischen Orte auch nachkommen könne. Die Confcrenz crmahnt hierauf die Gesandten von SchwYZ ^ des Abtes zu gütlicher Beilegung des Streites, damit auch Appcnzcll-Jnnerrhodcn in seiner Hilsts getröstet werden könne. Da laut Berichten einige Orte mit eilfertiger Aushebung der jungen Mannlchn schon begonnen haben, andere aber diesfalls auf Widerstand gestoßen sind, so wird dieser Gegenstand zu wcitcrtt Dispositiv» der Obrigkeiten in den Abschied genommen, f. Da Zürich auf lcztcr Tagsazung Mangel » Instruction vorgeschüzt hatte, als man wegen der bcrnischcn Armatur für die Zukunft ein sicherndes Versaht fcstsczcn wollte, so wird, wenn gleich nunmehr die münstcrthalischc Streitigkeit beigelegt ist, die Mitchells an Zürich beschlossen, daß man den Gegenstand auf der nächsten Tagsazung wieder zur Sprache werde und hoffe, daß cS dann mit Instructionen verschen sein und den Scmpachcrbrirf und den VIll alten Orte nicht anders auslegen werde, als die katholischen Orte. Zürich werde nicht übersehe», ' die meisten protcstircnden Orte gewiß schon das lcztc Mal das Verfahren Berns nicht gebilligt haben, »»^ werde es wohl vorziehen, zur Rettung des Scheins mit den katholischen Orten zu einem Rathschluß wirken, als seine verderbliche Absicht noch mehr an den Tag zu geben. Luccrn verlangt zu wie cS sich mit dem Toggcnburgcrgeschäft und namentlich mit dem Gerücht verhalte, daß die Eidgenosse» GlaruS wegen der bewußten heimlichen Practikcn der protcstircnden Orte sich zerschlagen, und ob in der Weisung der leztcn Tagsazung ein Vergleich erfolgt oder angebahnt sei. Schwyz erklärt, cö >ei ä» hierüber nicht instruirt, weigere sich aber keineswegs, sich berichtweisc vernehmen zu lassen. Allerdings ^ sich Glarus anfangs zu dem in Schwyz entworfenen Schreiben an den Abt nicht verstehen wolle», habe es doch, wie von Schwyz durch einen Tag und Nacht laufenden Boten berichtet worden, sich . ausgcdrükt, „daß in Gottes Namen das Schreiben nach St. Gallen ablaufe". Auch haben einige Ausschüsse aus dem Toggenburg bei der leztcn Landsgcmcinde in Schwyz unter Anführung von clf Bcich»'^ punkten Untcrstüzung verlangt und geklagt, daß die Katholischen dort nicht sicher seien. Die Bcsch»'^^ . seien aber zur Geduld verwiesen worden, mit der Versicherung, man werde ihre Beschwerde» in Llch ^ wohin auf den 26. Mai die Fortsczung der Confcrenz mit dem Abt fcstgcsezt sei, untersuchen, guten Willen mitbringe, so hoffe man dort die Mißhelligkcit beizulegen. Vom Landrccht könne man st verdrängen lassen und hoffe diesfalls auf die Untcrstüzung der katholischen Orte. Der Gesandte des erwidert hierauf, er müsse sich beklagen, daß Niemand von den Amtleuten des Abtes im Toggcni'»^ sei, das herrenlose Völklcin spiele seinem Landesherr» einen Schimpf auf den andern, mehre an den ^ die Officialcu des Abtes hinaus und mache beständige Neuerungen und Unruhen, obschon gegen Didier Eidgenossenschaft eine strenge Verwarnung erlassen worden sei. Da die Aufregung in Thätlichkn»» zugehen drohe, so ersuche der Abt die katholischen Orte auf das dringendste, das Geschäft zu ihre» zu ziehen und ihm mit Rath und Recht vcrhilflich zu sein, um so mehr, als der gefährliche Ort der ^ keine freie Ausübung dcö RichtcramtcS erwarten lasse. Ucbrigens habe der Abt sechs Monate lang » Mai 17N6, 1311 '»Wort warten müssen, und bevor er Zeit gehabt, darüber nur mit allen seinen Rüthen zu reden, sei die »»adung zn einer neuen Confcrcnz eingegangen. Schwyz bestreitet in seiner Replik, daß der Ort gefährlich »»^ behauptet, derselbe sei nur zur Bequemlichkeit des AbtcS gewühlt worden. Der Gesandte des Abtes in seiner Duplik, daß er wohl Instructionen bcsizc und zwar solche, welche ohne Zweifel den katholischen "»» gefällig wären; allein da die Gegenpartei ohne solche sei, so sei es unnüz, die scinigen zu eröffnen; '»» füge er bei, sobald sich die beiden Orte in unparteiischen Stand werden gcsezt haben, »verde sie der Abt Ulrich crsuchrn, das Richteramt auszuüben. Nach beschlossenem und erwirktem Abstand der Parteien und ^^ogciicr Bcrathung werden beider Theilc Gesandte wieder besonders vorbcrufcn und zuerst denen von lwyz M Gohren Geschäftes und des Bcrsammlungsortcs der nächsten Confercnz vorgestellt und Wen die Ansicht eröffnet, daß es besser wäre, die Confercnz in Lichtcnstcig abzustellen, dort in keinem Fall ^ Rcligionösachen einzulassen und im Ganzen alles Mögliche anzuwenden, um das Geschäft zu vermitteln, "dgenössisch zu reden, sei das jüngste Beispiel von Bern von böser Cvnscqucnz und man möchte gern "»ch»,^ ^ bekannte Billet oder heimliche Nota, dessen Exccution seither in dem Mchrcrn lpürt worden, in Schwyz für Impressionen gemacht habe, lind wie die bewußte Rede des protcstircndcn ^»gesandten, daß man nämlich auf Johannis beide Geschäfte, das toggenburgische und ncukirchischc an /»»^r knüpft,, und endlich enden wolle, getönt habe." Schwyz wiederholt hierauf die Versicherung, daß ^wtknsteig Nebenabsichten und nur aus Rüksichten für den Abt als Versammlungsort der Confcrcnz >oor " wurde; am Termin könne nichts mehr geändert werden, weil er von der Landsgcmeindc bestimmt . sei. In Betreff des bewußten BillctS und anderer Sachen seien ihnen die Augen aufgegangen und ihre ^^ ^ protcstircndcn Orten an bösem Willen nicht fehle; indessen stehe ihnen allein zu, ""d Gerechtigkeiten aufrecht zu erhalten und ungeschmälert ihrer Nachkommenschaft zu überliefern. ^ wird auch dem Gesandten des AbtcS eine ähnliche Ermahnung zu einem Vergleich crthcilt. Ii. Da »»d nach die protcstircnden Orte das Ncukirchcrgcschäft bei der nächsten Jahrrechnung mit Gewalt mw tillen Kräften zu einer Erledigung zu treiben suchen werden, wird bcrathcn, wie man sich dabei »chn/"' ^ bctheiligten Orte Ursache haben, bei den Verhandlungen der lcztcn badischcn Jahr- »'Ü fest zu beharren und man nicht weiter gedrängt werden will noch kann, ergeht an die unbcthciligtcn ^ " d'w ^„suchen, iil der unparteiischen Session bei Anzug dcö Geschäftes die Ablesung jener Verhandlung Drtc^ weiteres Prvjcctircn einzulassen. Indessen »vollen dann die katholischen bctheiligten G ^ einmal bedeuten, daß man um Friede und Ruhe willen den Fremden den gastwciscn Besuch des i. ''»fws gestatten »verde, so lange sie sich unklagbar halten und cS den katholischbn Orten beliebig sei. Liesf ^ französischen Gesandten abgeordnete Connnission erstattet über ihre Unterhandlung betreffend »'M Früchten, »vic solche bei Abschluß des mailändischcn Capitulats versprochen »vordci» '»cht Gesandten sei in Erinnerung gebracht »vorbei», daß den verbündeten Orten das Salz in »°ch > ^ ^"^iichcrm Preis, als sie cS sonst haben, ausdrüklich zugesichert wurde, und daß Herr von St. Colombe ">'ch ^ Baden erklärte, es sei in dem Preis des burgundischcn erhältlich. Darauf habe der Ambassador Höflichkeiten gleich geantwortet, daß er allerdings von dem König eine Gratificatiyu auf gedachtes ^ / i» Gunsten der verbündeten Orte ausgewirkt habe, nämlich auf jeden Miuot einen Nachlaß von -»ich»»l> 8 DcnierS; »vaS Herr von St. Colombe ihnen versprochen, wisse er nicht; er sei aber f°i»c y!gebunden. Ungeachtet sie hierüber Herrn von St. Colombe befragt und dieser wiederholt Wgc bestätigt habe, »volltc doch der Gesandte auf etwas Mehrcrcs nicht eingehen. Des folgenden 1312 Mai 1706, Tags scicn die Abgeordneten vom Gesandten zur Tafel geladen und köstlich tractirt worden. Da auch ^ die gemachten Instanzen ohne Erfolg geblieben scicn, haben sie ans Ratification ihrer Obrigkeiten mit Vorsicht einen Vertrag über Lieferung des Salzes abgeschlossen. Einstimmig wird aber befunden, den Ol'»:! kcitcn zu beantragen, das Salz nicht in höhcrm Preis anzunehmen, als wie man es bisher bezogen. ^ indcß die Rechnung vollends machen zu können, wird ein Ausschuß bezeichnet, der mit den Pächter» >" Spcditorcn, die sich bereits eingefunden, einen Vertrag entwirft und der Session vorlegt. In diesem " sämmtliche Spesen bis auf zwei oder drei bernische Zölle aufgenommen, welche die Spcditorcn nicht übcrnch'»"' wollen, mit dem Bedeuten, daß Bern dieselben auf Ansuchen der Orte hin ohne Schwierigkeit nachsehen Diese Vertröstung wird aber als eitle Hoffnung beseitigt und festgestellt, mit den Unternehmern nur d""' etwas abzuschießen, wenn sie jene Zölle auch auf sich nehme». Im Weiter» wird versprochen, einen erfahre»" Mann aus Genf zu schikcn, welcher Anleitung gebe, mit wenig Holz den im Maß nicht ergiebigen Mccrsalz fast um einen Vicrthcil zu vermehren; man will nun diesem, zwar mit schlechter Hoffnung, unterdessen aber, da »ach der aufgestellten Berechnung der Preis dieses Mcersalzcs allzu hoch zu stehen und mit dem nicht zutrifft, was bei Erneuerung des Capitulats versprochen wurde, soll der spanische zur Abgabe einer Erklärung angegangen werden, dahingehend, daß wenn die verbündeten Orte bei ^ allfälligen Sperre gcnöthigt würden, sich dieses MccrsalzeS zu bedienen, sie laut früherer Zusage »> Billigkeit schadlos gehalten werden. Ucbrigcns nehmen alle Orte, ausgenommen Luccrn, das LiefcrungSvcrtrag auch rüksichtlich des Preises bereits genehmigt hat, den genannten Tractat und bei dieser Confercnz über das Salz verhandelt wurde, lediglich all rokeionäum, wovon dein franze! Gesandten unter Vcrdankung der beim König ausgewirkten Gratification vorderhand schriftlich Anzeige ge wird. lt. Luccrn stellt in der Vorauösezung, daß die Solcmnisation des mailändischcn CapitulatS g dem seither bekannten Wunsche der Könige von Spanien und Frankreich und des GubcrnatorS von-»"»' statt in lcztercr Stadt, zu besserer Kommlichkeit der eidgenössischen Orte in der Eidgenossenschaft selbst st»"" ^ solle, die Anfrage, ob man allerseits instruirt sei, vorher die mit dem Capitulat verbundenen f in die Richtigkeit zu bringen und sich alsdann über die Bezeichnung des Ortes zu verständigen. wird von den übrigen Orten crwicdcrt, ihnen sei officicll über eine Abänderung des OrtcS der Solen»»!' ^ nichts mitgethcilt worden; die dicsfälligcn Privatnachrichtcn müsse man einfach ignoriren; indessen den Instructionen und der Sachlage angemessen, durch eine Commission über die Satisfactioncn unter)' ^ zu lassen. Eine solche wird bezeichnet und diese eröffnet dann, unter Berufung auf die Rcvcrie Octobcr und 15. Dcccmbcr 1705, dem spanischen Gesandten folgende Begehren: 1. Daß die aus >»» versprochene Pension jezt, und die zweite auf Ende des Jahres bezahlt werde; 2. daß unter k"i»g Sigill verheißen werde, die Pensionen auf dem ssmno äol salv und der leriim elvi salo dcS "»»^ ^ Staates zu versichern und dieselben auf die jährliche Bilanz aufzunehmen; 3. daß unter gleichem Hc jährliche Zahlung einer Rate an das Crivcllischc Regiment und die erneuerte Versicherung dieser > auf dem äa/.io ävlla merean/äa. und die Bezahlung und Versicherung der Regimenter Amrhyn »»^ auf den nämlichen Staatseinkünften in besonder!« Instrumenten bestätigt «verde; 4. daß die den Fleckcnstcin, Zwcyer und Bcroldingcn gemachten Zusagen durch königlichen Act bekräftigt werden; Gesandte die Ansprache des Landschrcibcr Keller für gemachte Vorschüsse an die Salzvcrwaltung »ach ^ ^ rccommcndirc; 6. daß die drei zu Bellenz regierenden Orte ihre versprochene Satisfaction erhalten ^ wegen der alten Pensionen die königliche Bestätigung in Form dcö Reverses von 1634 consig»»" Mai 17NK, 1313 ^ ^"sprechen besser gehalten werden; 7. daß die Grcnzstrcitigkcitcn beförderlichst ausgetragen, die Cassctta ^ du Bricfpoft der katholischen Orte in Mailand hergestellt, die eidgenössischen Geistlichen zu dcu inailändischen "Mim zugelassen, die Beeinträchtigungen der cnnctbirgischcn Vogtcien beseitigt und den zwei auf dein Staate befindliche» Regimentern die Fortdauer des Dienstes auf niiudcstcnS zwei Jahre, wie Gubcrnator zugesagt worden, auch durch königliche Auctorilät verbürgt werde; 8. daß die versprochene ^'csstrmig des CcreinoniclS nuninchr bewerkstelligt werde. Auf diesen Vortrag crwicdcrt der Gesandte, er "uerc, daß man ihm zuvorgekommen sei; er habe noch einen Courier von Mailand erwartet, der wahrscheinlich werde, und der sein Erscheinen vor der Session verzögert habe. Das Ausbleiben dieses ^ denn auch die Ursache, weswegen er noch nicht kategorisch auf alle Gesuche antworte» könne, ^jei, habe es allerdings seine Richtigkeit. Die Pension wäre schon bezahlt worden, wenn die Solem- ^ um Ostern in Mailand stattgefunden hätte; dieses werde aber bald geschehen und die zweite Pension ^ de des JahrcS auch folgen. Inzwischen habe der Gubcrnator die Abänderung getroffen, daß die ^"'"i>ation dcö Bundes zur Ehre der Orte in der Eidgenossenschaft stattfinden solle, weshalb man sich fii/ bcrathcn möchte. AuS Auftrag deö GubcrnatorS müsse er aber sehr bitten, ihn mit Forderungen ae ^^imcntcr Bcroldingcn, Flcckcnstcin und Zweycr dermalen zu verschonen, weil diese Leistungen ^ bärtig unmöglich seien und man bereits für die dcrmaligcn Zahlungen Glokcn in Mailand einschmelzen »ch"b 2» Rüksicht auf die Titulatur und daS Ccremonicl habe sowohl der Gubcrnator als er selbst G» König verwendet, darauf aber von diesem zur Antwort erhalten, weil das Gesuch nicht vom ganzen ^vvtüeum ausgehe und auch nicht an andere Höfe gerichtet sei, könne er für sich allein nicht wohl m ^chen; zudem sei Spanien bekanntlich derjenige Staat, welcher andern jewcilcn zulezt größere dicSfälligc >örh ^""^cn rrthcilt habe; bei einem Friedensschlüsse würde der König ein solches Gesuch bereitwillig ^ übrigen Punkte betreffend Grcnzstrcitigkcitcn, geistliche Bcncficicn, Beschwerden der cnnctbirgischcn und die besondere Postcinrichtung in Mailand, werde er nach der JahrrcchnungStagsazung in Stande zu bringen suche». Bei discurSwciscr Berührung der inncrn Angelegenheiten khlt der Gesandte die Fürsorge für Erhaltung des Ruhestandes; sollte den katholischen von den protcstircndcn " billiges zugcmuthct werden, so sollen sie sich tapfer widcrsczcn, denn er habe gemessenen Befehl, solchen Fall nicht nur Spanien, sondern auch Frankreich mit mehr als der bloS Tml^^en Hilfe ihnen beispringcn würden. Hierüber wird der versammelten Konferenz durch die Commission der<^ "^Ect. Des folgenden Tagcö, nachdem der Sccrctär von Mailand eingetroffen, begehrt und erhält Audienz, bei der er in seinem Vortrage die Erhaltung dcö durch die Machinationen des kaiserlichen /'^"^cn ^Ruhestandes im Lande empfiehlt und dann eröffnet, daß die Solcmnisation des Bundes zur Eidgenossenschaft selbst stattfinden solle. Wenn dieser Feier an äußcrm Gcpräng etwas >>ks ^ ^dc, so gewinne sie durch die herzliche Zuneigung des Königs und die entsprechende Gesinnung ^!a»d/ Zierde. Dieser Vortrag wird durch die Commission verdankt und bei diesem Anlaß der ^ ""gefragt, wie cö jczt mit den versprochenen SatiSfactioncn stehe, da er diesfalls eine bestimmte "»lvr - ^ Ankunft des nun eingetroffenen CourierS eingestellt habe. Darauf antwortet er, der Gubcr- «bes Pension schon im März bezahlt, wenn ihm die Antwort der Orte eingegangen wäre; nun sei daß Zustand durch Abänderung dcö Ortcö der Solcmnisation verändert worden z er könne aber versichern, ^stku^ alsobald entrichtet und Alles nach den Stipulationen werde vollzogen werden. Auch alle Gic werden bereit gehalten werden, wenn nur die Zeit der Solcmnisation schon festgestellt wäre. In 165 1314 Mai 17NK. allen Dingen werde man gerne nach Möglichkeit entsprechen; des Ccrcmoniels halber könne er nichts melden. Nach hierüber erstattetem Bericht erklärt die Session sich sofort zur Solcmnisation bereit, sobalv Erfüllung der verabredeten Punkte ihr richtig an die Hand gestellt werde. Schwyz allein kann nur a» st' und refcrircn, weil an der lczten LandSgcmcinde wegen Mangel an Zeit über daö Mailändcrgcschäst hatte instruirt werden können. Solches wird dem Gesandten durch die Commission wieder berichtet u"d ihm über alle noch schwebenden Punkte eine schriftliche Erklärung verlangt. Wegen dcö Ccrcmonicls ko»> sich die Orte nichts vergeben. Der Gesandte äußert hierüber, daß in vierzehn Tagen Alles werde gemacht werden können, so daß man die Solcmnisation auf den 27. oder 29. Juni, welche beide seien, fcstsczen könnte. Die Commission meint, diese kurze Zeit werde schwerlich ausreichen, besonders wen» cs >' dem mailändischcn Sprichwort gehe, daß, was man heute nicht mache, auch morgen nicht gemacht w In Erwartung der versprochenen schriftlichen Erklärung des Gesandten beschäftigt man sich mit dem Schr des GubcrnatorS vom 11. März, mit dem er den verbündeten Orten eine Copie der königlichen Vo zum Abschluß des Capitulats übcrsandt hatte. Das Schreiben wird verdankt und die Bereitwilligkeit m>^ sprechen, mittelst der Solcmnisation die lcztc Hand an den Bund zu legen, sobald den mündlich und scbt ^ gegebenen Zusicherungen ein Genügen geleistet sein werde. Wie aber die schriftliche Gegcnäußcrunö Gesandten der Session eröffnet wird, entsteht eine allgemeine Verwunderung, wie wenig sie den Vcrabrc ^ auf den im Octobcr, November und Dccembcr gehaltenen Tagsazungcn entspreche. Um sich daher »> vergeben, wird in einem Memorial vom 22. Mai der Gesandte an alle am 26. Octobcr und 15. 17115 gcthancn Zusagen erinnert, und dabei auf die thatsächliche Erfüllung derselben gedrungen, weil ^ der Solcmnisation vorausgehen müsse. Nicht minder Nachdruk wird auf die Verbesserung des und der Titulatur gelegt. Bei Ucbcrrcichung des Memorials wird dem Gesandten wiederholt vorgestellt, ^ er zur Solcmnisation wohl noch einer bcsondcrn Vollmacht bedürfe, die in so kurzer Zeit nicht bcig werden könne; daß die cinkommcndcn Instrumente noch müssen geprüft werden; daß die beiden Bundcsex auf Pergament geschrieben, den Landräthcn aller Orte unterbreitet und endlich zur Bcsicgclung gcschikt werden müssen, was alles viel Zeit erfordere. Der Gesandte findet, man mache sich eine zu Vorstellung von der Sache; in zwölf Tagen könne Alles bereit und das königliche Sigill hergebracht^ er habe versprochen, daß die Sache auf Johannistag in Richtigkeit werde gebracht werden, und st' st> ^ Reputation dabei bctheiligt. Wenn man so viele Schwierigkeiten mache, so müsse er an den 1 " ^ schreiben, man.wolle die Solcmnisation nicht in der von ihm bezeichneten Zeit vornehmen und cs st> ^ ihm anhcimgestcllt, diese Feier auf den Herbst nach Mailand zu verlegen. Dabei ersucht er noch"" ^ Sache befördern zu helfen; sowie er des Ccrcmoniels wegen sich Bedenkzeit genommen, h> werde ^ suchen, daß ihm, weil sein Hauö für große Gastereien zu klein sei, das RathhauS hicfür eingeräumt ^ dann möge er wohl leiden, daß allen Gesandten Armsessel gerüstet werden, waS dann der obliege und ihm nicht präjudicire. Nach erstatteter Relation läßt die Session durch zwei Gesandte sie müsse cs bei dem Memorial bewenden lassen; wenn der Gesandte das Erforderliche werde vorbcrcstct^ ^ wolle man auf seine Kcnntnißgabe gern die Prüfung vornehmen und, wenn möglich, den Act Johannistag vollführen. Der Gesandte bedankt sich dieser Erklärung. Da bei einer frühem des Salztractats mit Frankreich erwähnt worden war, wird ihm noch bemerkt, daß daS französststst etwas höher zu stehen komme, als das hallischc Salz; sofern daher vom Reich eine Sperre vcrst'M ^ und man jenes Salz gebrauchen müsse, werde er laut Versprechen um die Mehrkosten entgegenkommt Mai t70k. 1315 ^sandte anerkennt diese Verpflichtung, wünscht aber darüber eine Berechnung zu erhalten. I—q. (S. u. ^ Schwyz verwendet sich dahin, cö möchten beim Cardinal-Protcctor in Rom Schritte gcthan daß die vor einem halben Jahr über den in Schwyz sich aufhaltenden Dominicaner Pater Diego, ^"nnt der Spanier, gewesener Fcldpricstcr eines eidgenössischen Regiments in Mailand, verhängte Suspension ^gehoben werde, da er sich dieselbe einzig dadurch zugezogen, daß er zu Crcmona einen Soldaten des ^uiicnts mit einer dortigen Bürgerin getraut habe. Wiewohl man glaubt, der Dominicaner dürfte sich eher ^»>cn Ordcnögcncral wenden, wird doch ein Rccommcndationsschrcibcn bewilligt. ^ Man sehe auch In dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Thurgau. l. Art. 298. Geldanleihen. IN» Art. 283. Iilstizsachen, Recht, Gericht. " Freiümter. «,. Art. 203. Kriegs- u. Militärsachen. n. Art. 282. Beziehungen z. Bischof v. Como. I». Art. 2K3. Geistliche, Pfrnndsachen ,c. «». „ 7K. Allg. Vcrord., Statuten ic. K04. Geheime Confcrenz der Städte Lucern, Freiburg und Solothltru. Lucern. 2L. Mai. Staatsarchiv Lucer». U»geb»nbe»e Abschiede u. Acten ReligionShändcl. ^^"dtc: Luccrn. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß; Johann Rudolph Dürlcr, alt-Schulthciß; ^ ^^l Anton Amrhyn und Jakob Balthasar, beide des Raths. Frei bürg. Franz Niklaus Vonder- Kf Franz NiklauS Vögelin, beide dcS Raths. Solothurn. Johann Ludwig von Roll, Vcnncr; ^°ÜPH Bcscnval, beide des Raths. ""'grr Zeit mußte man gewahren, wie übcrmüthig die Eidgenossen der andern Religion den katho- ^ ^^rn mit allerhand auf den Vorthcil berechneten Zumuthungcn zusczcn, unter nichtigen Vorwändcn dqß Bünde und Verträge da und dort ungewarnt ihre Landmacht aufbieten und zusammenziehen, so ^ic» ^ ^^^^Ichcn Orte nothwcndig sich zur Gegenwehr aufraffen müssen. Nach Kcnntnißnahme von den ig, Abschieden, an denen nichts geändert wird, macht sich die Ucbcrzcugung geltend, daß wenn Ruptur die drei katholischen Städte und Wallis nicht cinmüthig und nach Einem Plane "ur kein Erfolg zu hoffen steht, sondern zu besorgen ist, daß die Feinde von diesem zusammcn- ^rzt !! ^^äude ein Stük nach dem andern wcgnehincn würden. Deshalb wird als Hauptgrundlagc fcst- ^cgs sobald eines der Orte angegriffen wird, die übrigen alle gemeinsame Sache machen und dem h>ix ^ ^ entweder dircct zuziehen oder ihm durch Diversionen und Einfälle Luft zu machen haben. So )sl t/-Städte jczt aus Eurem Munde reden, so sollen sie im Kriegsfall aus Einem Herzen opcrircn. »»d ^ wundläge vorhanden, so haben sich die katholischen Orte dcö Mehreren der Hilfe von Frankreich, >»kg^ ^ Savoycn und Burgund aus, und der Republik Wallis und des Bischofs von Basel nicht ^irke» ^ ^^östcn. Solothurn wird beauftragt, in diesem Sinne auf den französischen Botschafter cinzu- ^ ">khr als Freiburg, sofern bei einem Kriegsausbruch die Waadt nicht voir den französischen her lahmgelegt wird, von BcrnS Truppen ganz umringt ist und mit seinem eigenen Schuze genug 1316 Mai 170k, zu thun haben würde. Zu diesem Ende haben die drei Städte mündlich und schriftlich sich bei dem bassador verwendet. Großes Vertrauen wird in Wallis gcsczt, das auch im goldenen Bunde cinbcgnfsi" Da aber bei dem gegenwärtigen katholischen Kongreß Wallis nicht vertreten ist und dasselbe bei geheimen Verabredungen niemals kategorisch sich erklärt hat, wie und wo und mit was für Streitkräfte» Beihilfe leisten wolle, soll es nach der badischcn Jahrrcchnung nochmals zu einer katholischen Konferenz ^ geladen werden. Da nicht bekannt ist, welche Stellung der gegenwärtige Bischof von Basel z« seinem Vorgänger, getroffenen Abmachungen über Hilfeleistung einnehmen wird, entsendet Solothurn r seiner geheimen Räthc in gemeinsamem Namen, um mit dem Bischof darüber zu unterhandeln; wenn A" auf ein Untcrstüzungscorps von 15(1(1 Mann vorhanden ist, wollen die Orte deren Unterhalt auf sich Immerhin sind diese Verhandlungen mit möglichster Vorsicht und Heimlichkeit in'ö Werk zu sczcn. 6'" möglichung einer bessern Verbindung zwischen Lucern und Solothurn wird lcztcres ersucht, mit der Beftl »1 von Ölten fortzufahren. Solothurn stellt diese Arbeit in baldige Aussicht und wünscht, daß Luccrn in auf Sursee ein Gleiches thuc lind auch die Befestigung der Stadt Frciburg fortgcsezt werde. Lucern »mr ^ die Wichtigkeit und die gute Lage der Stadt Sursce, konnte aber hierfür bisher bei den ungeheuren für die Verbesserung der Bewaffnung und Vermehrung der Stadtzcughäuscr nichts thun. Frciburg cm" ^ der Befestigung der Stadt stehen die örtliche Lage und namentlich die nahen die Stadt beherrsche»^" ^ höhen hinderlich im Wege. Bei einem Kriegsausbruch gedenkt Frciburg, seine gesammtc Mannschaft »>" ^ Hauptstadt aufzustellen und sich daselbst so lange defensiv zu halten, bis entweder Hilfe ankommt , Feind durch kräftige Einfälle in die Waadt abgezogen würde. Die geheimen Wortzeichen und Alphal'G' bei der nächsten Jahrrechnung gegen einander verglichen werden, und bei einem Krieg soll jedes Ort ^ Kricgsrath nach Solothurn abordnen, um desto eher eine einheitliche Kricgsführung in's Werk können. Was die Fußbotcn von Solothurn auf Luccrn und Frciburg und die Wachtfeuer betrifft, vcr es bei den Bestimmungen des Abschieds von 167(1. Die Mission des solothurnischcn Abgesandten Franz Victor von Besenval zu dem ^'schof "a»^^ hatte folgenden Erfolg: Der Bischof erklärte, auf jedes Anmahnen hin sofort möglichste HNst- ' fS 1500 Mann, wenn möglich ledige Burschen nebst etwas Reiterei »ach Solothurn oder Ölten oder am ehunlichsten erscheint, zu sende» uud diese Mannschaft mit llnter- und Uebergcwchr zu versehe». ^ ^ werden im Nothfall auf der Stelle gegen K00 Mann marschbereit sei» und die übrigen in weMS ^ nachfolgen. Kontonsarchiv Solothurn I Gchcimc Instruction zur Jahrrcchnuno M>5. Consercnz von Schmyz und Glarus sammt den toggenlmrgischen Ausschüssen mit dein voll St. Gallen. Lichte,»steig. 2«. bis 2!>. Mai. LandcSarchiv Echwyz. Abschiede. . l r ^ Gesandte: Schwyz. Gilg Christoph Schorns, Landammann; Landvogt Joseph Anton Raths. Glarus. Landammann Johann Heinrich Zwicki; Statthalter (Johann Ludwig) Tschüs ' anunann. Abt von St. Gallen. Herr Dccan (5l.); Official Bctschart; Landhofmcister Ring ' Mai 1706, 1317 ^eibcr Ledergcrw. Ausschüsse der Toggcnburgcr. Hauptmann Keller; Sckclmcistcr Riidlingcr; Doctor )ärer; Hauptmann Breitenmoscr. ^ Die Landsgcmcindc von Schwvz hat nach Kcnntnißnahmc von dem Einsiedler Abschied vom 1l). sw»ar am 9. Mai die Fortsczung der Confercnz wegen des Toggenburgcrgeschäfts auf den 26. Mai nach '/"'steig fcstgesezt, woselbst die allseitigen Abgeordneten eintreffen. Die der beiden Stände beschließen, die ^ Sizung im RathhauS zu halten, während die Gesandten des Abteö dessen Amthauö angeboten hatten, ^achdc,,, die beiden Orte sich ihre Instructionen eröffnet und solche gleichlautend befunden worden, wird ^ redet, den Toggcnburgcrn in Freundlichkeit zu verweisen, daß sie die Schlußworte des von beiden Orten ^ ^ erlassenen Schreibens: „mit Gnaden wohl bcigcthan verbleiben," gerügt haben, da doch die beiden Achter und ihnen Gnaden zu crthcilcu im Stande seien. Deswegen sollen zuerst die Ausschüsse rick ^ggenbiirg berufen werden, um sie zu versichern, daß die beiden Orte das Landrccht steif und auf- ^ ^ Zu halten gesonnen seien. Wenn etwa in dem Amthaus etwas verhandelt werden sollte, so werden sie wieder auf's RathhauS bringen, »im cS zu drei Thcilcn zu bcrathcn. Mit Eröffnung dessen wird den Dissen zugleich bemerkt, man habe mit Bedauern von entstandener Uneinigkeit unter ihnen Kcnntniß und sei instrnirt, auf Eintracht hinzuwirken. Die Ausschüsse entgegnen, sie seien nicht rechtzeitig cin- Ai" ^ worden, es hätte diese Confercnz wohl an einem unparteiischen Ort gehalten werden können, ans Instruction müssen sie das Abgefaßte vor der ganzen Landschaft verantworten; von entstandener /ugkcit wissen sie nichts. Die beiden Orte crwiedcrn, der Zwek der Confercnz sei einzig, das Miß- djxg Betreff des LandrechteS zu erörtern und die Zwietracht unter den Landlcutcn zu beseitigen; ^ 'verde man auch mit den Gesandten dcö Abtes besprechen und dafür sorgen, daß auch die Toggcnburgcr h!.Gelegenheit anbringen können. In Bezug auf die Einladung habe man dem Landrccht nachgelebt, /vstsezc, daß dieses mit Boten oder Briefen geschehen könne. Diesmal seien sie durch Landvogt Stadler, de» durch das Toggcnburg gereist, avisirt worden. Die Ausschüsse rcplicircn, die Landleutc werden Hanl, ^ Landrccht halten, wenn diese ein Gleiches thucn; was auf der Confercnz in Einsicdcln vcr- ^ worden sei, wollet« sie auch zugestehe». III. Am 27. Nachmittagö treffen die Gesandten des AbtcS ,s. ^ vröffilen auf den« Anithaus ihre Instruction, die dahin geht, zu arbeiten, daß das gute alte Berich " ^'"^r hergestellt werde. Die Orte bringen hierauf vor, sie wünschten' zu vernehmen, was für Briefe liegen, da doch der Abt das sogenannte Baucrnlandrccht ancrkcnnc. Nach genommenem Ab- l»«d ^^'vortcn die Gesandten des Abtes, dieser ancrkcnnc das Landrccht, jedoch dcS Gotteshauses Siegeln der z unnachthcilig, da hingegen das Landrccht gar zu weit cxtcndirt «verde» «volle; wegen Kürze ^ haben sie die Briefe nicht zur Hand bringen und untersuchen können; daS Gotteshaus nüissc bei ''lese ^ ^vcnklichc» Hebung gcschüzt «verde» ; weil es spät sei, «vollen sie übernächtigen Rath halten, womit l>e»> geschlossen wurde. IV. Am 28. Morgens lassen die Gesandten beider Orte, nachdem sie auf sich vertraulich bcrathcn, dci« Toggenburger» anzeigen, daß sie ebenfalls in die Session komme«, A«,g .'../" ""zuhören, was gestern mit den Gesandten dcS Abtes verhandelt worden sei. Die toggcnburgischen hierauf, daß man sie bei Verrichtung der Curialicn auf den« Amthauö »ach Ankunft der ^ Abtes nicht auch zugelassen habe, mit der Bemerkung jedoch, daß sie gegen die Gesandten der 'h v'e kein Mißtrauen hegen. Die leztern erklären hierauf, daß in Sachen des LandrechteS nichts «verde ^'handelt ^Auch, cS möchte Einigen gestattet «verde», psr inoäun« rkpiivgontationis auch der Antwort der ^d«cht> ohne daß sie als Mitcontrahcntcn dabei sein können. DaS von zwei Ausschüssen vor 1318 Mai 170k. Gesandten des Abtes beizuwohnen, wird den leztern kundgegeben, worauf sie erwicdern, sie lassen es i belieben, wie cS die Orte gutfinden. Mit diesen Unterhandlungen verstreicht der Vormittag. Bei der ^ mittagsvcrhandlung auf dem Amthaus beschweren sich die Gesandten dcö Abtes, über die Verhandlung ^ gestern Abend Antwort zu geben, weil sie wegen Kürze der Zeit die nöthigen Documcntc nicht haben bringen können, und bitten, daß man ihnen solches nicht verarge. Übrigens anerkennen sie daö ^ jedoch mit Vorbehalt der beschränkenden Briefe, Siegel und obrigkeitlichen Rechte und besonders mit der Schwyz crtheiltcn Limitation, welche neben andern in diese oberhcrrliche Auctorität gcsezt worden, «nd mit Excmpcln und Briefen bcscheincn, daß die beiden Orte aus den über dieses Landrccht crtheiltcn Um ^ und gemachten Verträge erfahren werden, was ihnen von Rechts- und Billigkcitö wegen gehöre. Wen» ^ ^ jedoch vermittelnde Anträge mache, werden auch sie unter Wahrung der Rechte Gegenschrittc thun, abtreten. Auf diese Erklärung wird von den beiden Orten beschlossen, daß die Toggenburgcr in Sachen Landrechtcs als contrahircnder Thcil mitberathcn, bei den Ncbcnbricfen aber nur sie selbst mit de» ordneten des AbtcS unterhandeln sollen, und daß, wenn diese sich rüksichtlich der leztern der Kürze der ^ beschweren, man sofort das Landrccht vornehmen wolle. Nach Eröffnung dessen an die Abgeordnete» Abtes wird von diesen versichert, daß der Abt bereit sei, salvm salvaneiig zu allen Mitteln Hand um den Streit zu erledigen; nur solle man ihnen Zeit geben, die Urkunden zusammenzubringen. ^^ ^ Gleiche wird am 29. Morgens wiederholt und eine Prolongation der Confcrcnz behufs Einholung ^ Instruction verlangt. Unter der Bedingung, daß im Falle eines längern Verzugs in Baden nichts anhängig gemacht werde, läßt man sich auf eine Vertagung der Confcrenz ein, glaubt aber, die ^ sczung dürfte übermorgen, als am Montag, wieder stattfinden, indem cö den Gesandten möglich sei, _ in Wyl sich aufhaltenden Abt über den Sonntag die erforderlichen Instructionen einzuholen. Die Gel» des Abtes aber erwicdern, daß die nöthigc Untersuchung mehr Zeit erfordere und sie eine längere wünschen; wenn indcß die Gesandten beider Orte über den Sonntag hier warten wollen, wcrvcn Abt davon Mitthcilung mache», auf welche Erklärung sie sich verabschieden. Dabei wird von dem ' der Toggenburgcr den Gesandten zu Händen des Abtes die Versicherung schuldiger Hochachtung »nd crthcilt. VI. Von den Orten wird dem Ausschuß der Toggenburgcr vcrdcutet, daß sie eine baldige l- ^ zur Fortsczung der Confcrcnz zu erwarten haben. Schwyz insbesondere bringt den Toggenburgcr» ^ jcnigcn Punkte seiner Instruction zur Kcnntniß, welche daö weitere Vorgehen gegen den Abt, ss'ss"' nächster Tagsazung abcrmal um eidgenössisches Recht ruft, beschlagen. Die Toggenburgcr erbieten l Guten und bitten um abschriftlichc Mitthcilung dessen, was in Schwyz wegen dcö Toggcnburgerg'' ^^ beschlossen worden sei. Den Ausschüssen wird auch vorgehalten, daß dreißig und einige ehrliche ^ aus dem Toggcnburg vor dem gesessenen Rath und auch vor der Landsgcmcindc in Schwyz ^ .»>? unter Beschwcrdcführung über Beeinträchtigung der katholischen „Faction" Schirm und Rath gc>uchl " ^ Kosten des Unrecht habenden ThcilcS den Beweis anerboten haben. Beide Orte nehme» davon " beiden Religionen zu friedlichem Betragen unter sich zu crmahnen. Die Ausschüsse erwicdern, sic wssü" von Klagen und daß Jemand etwas Ungutes widerfahren sei; nur haben sie gehört, eine solche Klaö<^ ^ Landschrcibcr angestiftet worden. VII. Schließlich wird gutgcfundcn, den Orten mitzuthcilcn, ^ ^ sst sicdler Confcrcnz am 26. Mai fortgesczt worden sei, aber nichts habe abgeschlossen werden könne», ^ ^ geordneten des AbteS sich über die kurze Frist zwischen der Einladung und dem Zusammentritt bcich»'^ die beiden Orte müssen es nun den übrigen überlassen zu erwäge», ob der Mangel eines Erfolges ihre ^ Juni 17VL. 1319 <>0V. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel. Aarau. 170«, 3. Juni. swalüarchw Zürich. Allg. Adsch. Bd. 87. kol. 171. ^cjandtc: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Hirzcl, Statthalter. Bern. Rudolph Bücher, gewesener Sckclincistcr der deutsche» Lande; Johann Friedrich Willading, Bcnncr. Erlisch Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Landammaun. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Johann Jakob Merlan, Obcrstzunftincistcr. Schaff Hause». Johannes Köchlin, Statthalter. ^ ^^ell-Außcrrhodcn. Bartholome Sturzrneggcr, Landammann. Stadt St. Gallen. Laurenz ^r, Bürgermeister. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister. Schwyz mit Glaruö und dem Abt von St. Gallen so unerwartet in Lichtcnsteig ^aglcistung nahm Zürich Anlaß, die gegenwärtige Conferenz einzuberufen. Nach verrichtetem cid- ^ "»bchem erstattet der Gesandte von evangelisch GlaruS Bericht über das nach dem Wunsche von ^ mit Schwyz vereinbarte, beziehungsweise abgeänderte Antwortschreiben an den Abt betreffend dessen anniv,, über das sogenannte Landleutenlandrccht, über ein Klagcmcmorial einiger katholischer Toggcn- der/u evangelischen Landlcutc daselbst bei der LandSgcmeindc von Schwyz, und über den Beschluß die Zurükziehung dieser Klage seitens der Katholischen, über die Verhandlungen der Lichtcnsteig cincsthcilö zwischen Schwyz und Glarus und den Toggcnburgern, andcrnthcils hiiy genannten Orten und den Gesandten des AbtcS, welche sich wegen Kürze der Zeit nicht mit Instruction versehen zu sein erklärt und eine neue Prolongation der Conferenz verlangt haben, , ^>uch indessen von beiden Orten und den Toggcnburgern uä rvlaromlum genommen worden sei; ^ beiderseitige Instruction des Inhaltes, daß man an dem Landrccht von 1446 und dem buch- ^"^alt desselben immerfort festhalten wolle, da dasselbe als eine ausgetragen«! Sache keiner weitem "'"mvorfcn werden könne. Zürich erwähnt hierauf die vielen Anstrengungen der unbcthciligtcn rrG>'j. nichtige Geschäft zu einer gedeihlichen Erledigung zu führen, und glaubt, eS sei Zeit, daß einmal angelegt werde; Schwyz und Glaruö haben sich dessen um so weniger zu beschweren, als in Toggcnbnrg betreffenden Zwistigkcitcn seiner Zeit nicht nur der Freiherr von Sax, die Stadt ^ ' sondern auch die eidgenössischen Orte in den Jahren 1528, 1638 und 1686 eint und andere dcj Handlungen vorgenommen haben. Da die übrigen Orte dieser Ansicht beistimmen, wird beschlossen, Jahrrechnungstagsazung zuvörderst sich zu erkundigen, ob die Orte mit dicsfälligc» Jn- !» " versehen seien, und verneinenden Falls sie zur Einholung solcher anzuhalten; dann in die Parteien ^cr» ^ ^ "ut strenger Beobachtung der Neligionöparität sclbstcigcne Vermittler annehmen; endlich, gelingen sollte, darauf hinzuarbeiten, daß von den unbethciligten Orten selbst aus ihren Einige zu gütlicher oder rechtlicher Handlung bezeichnet werden, da dieses allein die Ruhe des diesbx,,. ö" erhalten geeignet sei. Daö schließlichc Gesuch Zürichs an die übrigen Orte um Erwirkung . genügender Instruction wird allerseits mit bester Vertröstung erwicdcrt; nur evangelisch GlaruS ^ auf die zwischen beiden Orten Schwyz und Glaruö vereinbarte Instruction und Erklärung. 1320 Juni 1706. I». Wie Zürich vorbringt, befindet sich Baron de le Jap hier und erneuert sein schon <702 gestelltes um Bewilligung einer Leibwache von einigen hundert Mann sür den König von Polen und Kurfürsten Sachsen. Da hierüber Niemand instruirt ist, wird das Gesuch in den Abschied genommen und hicvon de le Jay durch den Secretär Kcnntniß gegeben. «. (S. u. Thurgau.) «I. Der Herzog von Würtc»' ^ schildert in einem Schreiben den bedauernswürdigen Zustand der Stadt Mümpclgard, in welchen sie durch dcrmaligc verderbliche Regierung gerathcn sei, und empfiehlt dieselbe der Untcrstüzung der evangelische" Nun hätte man dieser Empfehlung gern Folge geleistet und an den Herzog von Mümpclgard ein ^ ^ ecssionsschrcibcn erlassen, wenn nicht verlautet hätte, die Zwistigkciten seien verglichen, die cinquartirtcn abgezogen und es sei dem Herzog die Huldigung geleistet worden. Zürich wird beauftragt, dem Würtcmberg hicvon Mitthcilung zu machen, v. Appcnzcll-Außcrrhoden bringt, wie schon auf der sazung, nochmals in Anregung, daß man ihm zur Beseitigung des neuen Jmposts auf Garn im schw"^ Kreis vcrhilflich sein möchte. Diesem Gesuche hätte man gern entsprochen; allein da man unlängst sur » eidgenössischen Waarcn und Fabrikate so gutwillige Excmption erhalten, verspricht man sich wenig u > Indessen wird de» Sccrctärcn, welche früher in Mcmmingcn gewesen, der Auftrag crtheilt, sich ^ ^ ^ Freunden vertraulich zu erkundigen, ob etwas zu hoffen sei; bejahenden Falls soll sich Zürich evangelischen Orte an den KrciSconvcnt wenden, t. Bern bringt wieder vor, daß ihm das maila" Capitulat immer sehr bedenklich vorkomme, nicht so fast, weil es der Erbcinung und der erklärten widerstreite, als weil eS offensiv und gegen die evangelische Religion gerichtet sei und den ältcrn "dg^'"^ ^ Bünden Abbruch thuc; es regt daher neuerdings an, diesen Gegenstand auf nächster Tagsazung noch""' ^ . besprechen, wobei dann auch erwogen werden könnte, ob man sich nicht bei glaubcnsvcrwandtcn Mächten um Hilfe bewerben sollte, was vielleicht die katholischen Orte zu mildern Gedanken führe" ^ Die übrigen Orte sind einverstanden, daß dieser Gegenstand auf der nächsten Tagsazung zur Spracht g werde. Man sehe auch in dem Abschnitte HenschaftsangclegenHelten: Landgrasjchast Thurgau. <>. Art. 772. Lvcalcs (Zihlschlacht). <»07. Conferenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. A,» der Treib. 170«, 15. Juni. Der Abschied fehlt und ist nur noch die Instruction für die nidwaldische» Gesandten a»> Vcat Jakob Leuw und Pannerherr Zelger vorhanden: l. In Sachen der Schuzarbciten am !es>>" ' ^-l Dragonat, für welche Bellenz einen Aufschub bis auf nächstes Sindicat verlangt, ist auf Arbeiten zu dringen. 2. Die von Ursern sollen den Zoll für Käse, die sie über Bellenz nach dem ^ ^ spcdircn, den Obrigkeiten abstatten. 3. Bei den andern Orten ist anzuziehen der große dreiörtischen Hauptlente bei der lcztcn Schlacht in Flandern erlitten und wie ihnen in diesem gesammtem Namen möge und könne geHolsen werden. 4. Die Erledigung der auf dem leztjähnch'" unerörtcrtcn Geschäfte ist in Erinnerung zu bringen.— Laut der Relation der nidwaldische» Gesa» l7. Juni hat sich die Conferenz auch über die Solemnisation des spanischen Bundes besprochen »n > dieselbe von statten gehen zu lassen, wenn die Pensionen und Privatansprachen bezahlt werden. k Landeüarchiv Nidwalden: Wochcnrathsprotokoll v. 14. u. 17. 3um 1^^' Juni 17«k. 1321 00». Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 17111», 25. u 21». Juni. z>a»»cSarchiv Tchw»z. Abschiede ^sandte: Luccrn. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß und Vcnncr; Johann Rudloph Dürlrr, Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Ludwig Meyer, Statthalter; Franz Laurenz von Fleckcnstein, Uri, Oberst Joseph Anton Püntincr, Landanunann; Johann Martin Schmid, alt-Landa»»»ann. Christoph Schorno, Landannnan»; Dominik Janscr, des Raths. Untcrwaldcn. NiklauS Landammann von Obwaldcn; Beat Jakob Leu, Landammann, und Johann Remigius Lussi, alt- Ve»»cr v«! Einfeld' y au» von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Ammann; Johann Heinrich Jten und Christoph " krniatt, beide alt-Ammann. In Folge dcö Abschiedes vom verflossenen Mai und der wiederholten Zusagen des spanischen Ge- daß er die Vollziehung der im Octobcr und Deccmbcr 1705 gemachten Versprechungen beförderlichst Anleiten Werde, um die Solcmnisation des Bundes zu befördern, versammeln sich die V Orte. (Die übrigen >»it qv " > - U" ^ ^ u ^üand verbündeten Orte waren wegen Kürze der Zeit nicht eingeladen worden.) ES zeigt sich aus sva.. ^"ctwncn, daß alle Orte zur möglichsten Beförderung dcö Geschäfts bereit sind, sofern auch der ^nstr^ gemäß dcni Memorial vom 22. Mai Alles gcthan, waS die Kürze der Zeit gestattet habe. ^Mwnögemäß wird der Entwurf des Bundes mit den bei den Unterhandlungen vereinbarten Punkten zz 1?^' dem Original von 1634 zusammengehalten und verbessert. Hierauf wird das Memorial vom b°wrk ^ Erlesen, welches die Anleitung gibt, wie allgemein gegebene Versprechungen spceicll schriftlich zu bezüglichen Schriften, namentlich vom 26. Octobcr und 15. Deccmbcc 1705, vor ' Erforderliche daraus notirt worden, wird dem spanische» Gesandten durch eine Commission ^ die Orte seien bereit, die lczte Hand an den Bund anzulegen, sobald Alles in Richtigkeit gestellt aus sie den Bundcöcnüvnrf aufmerksam durchgangcn und finden darin noch etwas Ncdc-^' behändigtcn Vollmacht sei auch von Zürich, Bern, Basel lind Schaffhauscn die >>» N Bund zur Erhaltung der katholischen Religion angesehen sei, so würde eS besser sein, so n,-!^ contrahircndcn Orte zu erwähnen. Da in der Vollmacht das Datum offen gelassen sei, ^ Gesandte für die Ausfüllung die nöthigc Anleitung geben; auch möchte die Sichcrstcllung der sosino äol »alo und die forma <1ol salo dem BundcSinstrumcnt einverleibt werden. Alle werden vom Gesandten genehmigt; die Ausfüllung des Datums überläßt derselbe den de» °>a»dtl ' welche sich „ach per Hand auf den 20. Juli vereinbaren. Im Fernern verlangen die Orte für die ^»»d cingcscztc Vollmacht eine ausdrüklichc königliche Ratification und beharren darauf, obschon der ge»»"^ Wortcil der Vollmacht: „Ich heiße alles solches gut, vor jczo für dasselbe Mal," eine Bekräftigung finden will. Der Gesandte räth daher, man möchte solches durch ein Schreiben vom verlangen und einen bezüglichen Ratificationscntwurf beilegen. Im Weiter» werden noch folgende ^»d Gesandten gestellt: 1. Ausstellung eines Reverses für die Bezahlung der Pensionen ^Uicularansprachcn gemäß dem Revers und Beibricf von. 1634. 2. Zusicherung der Bezahlung eines 1322 Juni 1706. Thcils der den zu Bellen; regierenden Orten gehörigen Wachtgeldcr und Festsezung eines Termins für Abstoßung der dahcrigcn Restnnz. 3. Ersaz der Nachtheilc, welche den Orten wegen Eingehung dcö tulatS iil Bezug auf Früchte und Salz drohen, wobei auch Frankreich einen Revers ausstellen möchte- Gesandten wird Alles zugesagt, was von ihm abHange; soweit cS die von Frankreich gegebene Zusich" betreffe, möchte man sich an den König wenden. 4. Aufnahme der Zusicherung für Beilegung der Grenz streitigkcitcn und für Erstellung der Postcassctta in Mailand in den Bcibricf. 5. Erwähnung in dem M' der den Regimentern Crivelli, Ainrhyn und Bcßler unterm 26. Octobcr erthciltcn Zusagen, sowie dcrjcnig^ welche die Regimenter Flcckenstcin, Zwcycr und Bcroldingcn betreffen. 6. Aushändigung eines ActcS a» beiden auf dem mailändischcn Staate befindlichen Regimenter über Erneuerung der Eapitulation. ^ ^ sichcrung in dem Beibricf, daß den Particularansprachcn ein Genügen geleistet werden soll, wie wenn Bunde stünden, da der Gesandte gewünscht, daß dieselben nicht als oonäitio Lins gun nsn in dcnsclbcu genommen werden. 8. Angcdcihung dcS einem souveränen Stande gebührenden Cercmonicls nach ^ Verlangen. Auf alle diese Ansinnen crthcilt der spanische Gesandte seine Zusage; über einzelne läßt er noch besonders aus. Dieses Jahr sei cS nicht möglich, den zu Bcllcnz regierende» Orten eine Abjchsg zahlung zu leisten, weil zwei Pensionen zu entrichten seien; da aber für das kommende Jahr wieder Pensionen assignirt seien, aber nur eine bezahlt werden müsse, so habe der Gubcrnator beschlossen, de» ^ Orten an ihre Ansprache dann etwas Erhebliches abzustoßen, und so auch die folgenden Jahre, , ledigung der Beschwerden der cnnctbirgischcn Unterthancn werde er sein Möglichstes thun; die Orte aber ihren Agenten Pcllizaro beauftragen, die Angelegenheit bei der mailändischcn Regierung zu dctt ^ hinwieder sollten sie auch den Beschwerde» abhelfen, welche die Mailänder gegen sie führen. In zichung wird versprochen, daß den Gesandten über daö Gcbirg die nöthigcn Instructionen werden cr^ werden. In Betreff der Verbesserung des Ccrcmoniclö wird vom Gesandten für die Zukunft die bcstc sichcrung gegeben; dabei räth er den Orten, sich diesfalls auch an den französischen Gesandten zu ^ ^ voil woher wohl Untcrstüzung zu erwarten sei. Endlich erbittet sich der Gesandte eine Note über d«r ^ Begehren und eine Erklärung der Zeit der Solemnisation. Nach erstattetem Bericht wird jedoch r"'» ^ Session beschlossen, dem Gesandten nicht eine Note, sondern den Entwurf eines ReveröbricfcS ^«zurnch^ des Erfolges um so sicherer zu sein. In Betreff der Zeit der Solemnisation wird dem Gesandten daß man in der Ausfertigung dcö Instrumentes begriffen und zu aller Beförderung des SchlußacUs ^ sei, daß man aber vor Bcsicgclung des Instrumentes die versprochene Pension erwarte. Es schcinc alnr ^ möglich, die Solemnisation vor der JahrrcchnungStagsazung in Richtigkeit bringen zu können, wie n ^ Orte es auch wünschte». Auf diese Eröffnung bricht der Gesandte in Klagen und Seufzer auS; sich allerorten für die Beförderung verwendet und bestimmte Versprechungen gemacht; nun stl Spott und Ruin, und er müsse vom König seine Entlassung begehren; man möchte sich doch ^ derung entschließen und ihm die Schmach erspare». Nachdem die Session hierüber Bericht erhalten, I / ^ die Discussion anfangs; endlich entschließt man sich, dem Gesandten die Unmöglichkeit „ohne Feder" nochmals nachzuweisen. Dieser benimmt sich hierauf sehr passionirt. Es prcssire um die Auosc ^ der Instrumente nicht, er werde am Weiter» keinen Antheil mehr nehmen können und sich vielerorts Ü ^ schuldigen haben. Gleichwohl dringt er darauf, daß die ausgebliebenen Orte Frciburg und Zustimmung schriftlich crtheilcn, oder die Beschwörung dcö Bundes ohne sie vorgehen solle, und r ^ nochmalige Berichterstattung an die Session, obschon ihm vorgestellt worden, daß ein solcher Act »" Zun« 170« !22S '««„ei, »ar sich gehen muff, und daß «in ,° praiipriitli« Werl in d-r Eidgenaff-nschaft s-s,-i. Hnii »>-»> wind! Di- Seffian irin dies-, Ansicht dn NN« läsn «IM Gesandten durch die .I-anil-t berichten, man l""de Alles den Obrigkeiten gctrenlich hinterbringen und ihnen gern anhcnnstrilcn. zu I'inrr Befriedigung AnisunfiSmittel ,n finde». Nachdem »i, Gesandte» «°n Unierwaidcn ab und >»» dem Waid bereits ""eis, waren, stellt der Gesandte nachmals das Ansinnen, das! die Salemnisanm ans den Sanntag «ar t-....i.S «„sprachen »ad. ' 'l<«.ichi nach nicht -rfalg. sei, ES wird deschl.ffen, dieseide dem Gesandten in Baden .„zustellen, we-haid ,d in den Abschied g,Nammen wird, n. Bau in---» wird ade,mal- da« «gesch.si ange- ''»b ,in,Sil,eil» weil die tinstern Mich,- j-zt d-sand-r« geneigt s-m dnrsien, and-rnth-ti» wen dt, neueste >ch' in Nandern wieder die tranrige Thaisach, ,n Tage gesärderi, das! Eidgenaffen gegen iit.g-n-ff-n d.e ».lehn NN. sich anfge-ied-n haben, Di- A»«.l-g-.,h-ei wird »lierfttt» dah.n nntechnzt. da« sie in angeregt und «i, Orte «e», hui.ru an» zur Znstrnetian -nig-iad-n werden, lim auch Znnch ,n wird hneern angeraihen, Basel NM seine «i-SMig- N-rwendnng a,».igelst,i, I. An, Verlangen v't, „stattet Schwh, unter g-wahni-i Reservaiian Bericht über die wegen de» Tagg-nbnrg-rgescht s ^-l"i» ».halte». i-anser-nz. Diese »ad, -inen ga». freundlichen Verlans genammen, ahn, »dach em s-eath-s Resultat zu erhalten, weit die Adg-ardn-ten des AdteS die einschlägigen Siegel und Breese Nicht der »Nd nicht l ade» «e,sprechen ,-nmn, dieselden in zwei Tagen b-i,nb,n.g„i Da ii.bs.dem die One .ng-rath-n, dal. adzudr-ch-n. h-d- «»» sich d-i.-.s°.t- de. Hanser-n, ee»chst-n- ... °A»! ad,I Einst,dein sa-tjns-zen, Schwh, wir» hieraus ermahnt, die Sache magl.chit d-i stch zu belstiltiii ? « -inem gütlich-.. Vergleich Hand zu die,.». Da man ans andern Berichten »..Nammen hat, bah de, , >« Sariseznng d-r Eanseren, «ar der Zah,r-chnn»»SIags»zn»a gewünscht hatte, t° >°t-d ihm »eschri-de», ^"l zu „war,,,, ,n>» inzwischen ,n. Bch'usiignn» de, «ns.,gn»g da» «emege d-tintr-g-n. Da an, der .«>»».> im »erstaffene» März d,schlaffen Warden, was,,» da» Taggenburgergesch. > dt» zur Iahrrechtum» ^ -"glich.,, hätten Schwh. »nd Gl--.,- dann ans -°« Iahr,-cht,nn»«i.gsa,nng an Waffen, Schreiden eine AnN«°.i zu -riheii-n. ,° wir« Schwh, „seicht, den en.d-th-eie»,-.. Orten in einem -nzuzeigen. dasi die Sache ans guten Wegen und nach Beendigung der Tagst..»»« -in. n-chmalig- >"«! >u, endliche» B-iiegung de» Streite» s-stg.s-.i s-i^ Um ade- d-i dnsem «chr-id-n de, aste ü'»' k-lihe, ist,beige,ageiien .««.wand,-» Orte nm»-h-n ,ii 'atmen. s->l- das Sch-eeden an Zu,ich zu Hand.» ^ ""bcihciliglcu Orte mit Auslassung dcr zugewandten adrcssirt werden. Man fthc auch In dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheitc»: ^Stej I». Art. t ll. Kelleramtsstrelt. möchte. In der Discelssion findet man aber, sowohl in Betreff dieser Thalcr als der Groschen »>^ schlechter RcichSmünzcn werde cS wegen der Verschiedenheit sowohl der Nachbarschaft alö der Gulden schwer sein, sich über den Curs der französischen ganzen und halben Thaler, die aber zum verschwunden seien, sich einer Gleichheit zu vereinbaren. Es wird daher gemäß dem lcztcn Jahrre) abschied jedem Ort überlassen, gegen die schlechten Gcldsortcn die gulsindcnden Verfügungen z» und Glarus bitten die übrigen Orte, ihnen von allfälligcn abgeänderten Tarifen Kcnntniß zu gebe»' ' ^ und Zug behalten sich, wie gewohnt, das Recht zu münzen vor. Die Stadt St. Gallen beschw^b ' ^ großen Schwalls von Groschen und bittet die Orte, auf Mittel zu denken, wie man derselben los ^ ^ ^ könnte. I». Solothur» verlangt Beförderung der gemeinen Geschäfte, damit man nicht so lang« Kosten bleiben müsse. Zürich erklärt sich hiczu bereit, wenn nur auch die übrigen Orte dazu hclst" «. Noch vor Eintreffen des Gesandten dcö Abtes von St. Gallen eröffnet Appcnzcll-Jnncrrhoden, nicht möglich gewesen, gemäß dem leztcn Abschied mit dem Abt wegen dcö Zollgcschäftcö zusammen;» und wünscht, daß die ernannten Schiedsrichter das Geschäft während der Tagsazung vornehmen. Juli 17W, 1325 v»' «.iidn, wn-.-n nichi« NN. s«snn »i.ch dn «bi »i->n -inmiliig-. BN Min,. Vni-snn., di-s-s Pnnii-S s,ch »i, G-s».i.i-n d-SSibi-S, ...» »mn in >»,-, Sibw-s-nh-i' »»mW -mzn-n-n. nm ,« m, MMN dnri, nnd noch I-i, WS st-giich- G-lPst -°rinn-»mn>^ s« «nd nun g-snnd-n. P«.i.i,n sich »iis N...N g-i.nss-n r-, -nsi-ndi.,-» NN. di- Schi-dSnchi-. f.ichl-i.i, »...«.,» Sin B-chlns, wird ,-ftg-»..ii-n, »dsch-n SM-Ni-Ii m-ini, MSN s-iii- si- WS G-,ch»si «»».-iiddn Tng,»iniig "»»mm iassm w »- sich -nch »sin »»dnn O.i° liingn IMn »in »nsi>»l,-n mii.snn <1. D» '»> di- »l. i-jin "ii.i>n-ch»nngs,-iis-i!iing °n dm s,»niösisch-n S>-i.n.wi> niaff-n- V-.si-iinng «-g-n -ibich»ffn»g d-m-n ,„id »inini Ps-»ning« nnd i»,g-n R,sp,-ii-»nz d-i -idg-nössiich-» »>-»-! n.ch ,-,»- Sinn» , -i g - ist. «,imch, B.ch«nd.n .---ii-g-n. s° «i.d -in WSs-iMi d-l-chn-i. mn d»° "">»».« ,ii »,i>„ di- n-iim B,ich«--»-n »i«!»,i.sng-n nnd d-m s-s»n«.-n B-fn,«°,inn» bn» Km.z « °d,.g. -„ M di- E.,i»,n». d-s G-i-ndi-n. n h»d- .°m H°f n°ch ,-in- «„im.,, »n dn- s.n»n- »'«--i». -chnii m n s-i b. -ii. -in i-ich-s mi. s-inn Emds-Hinng ,n nninsininn i»i-d chiii nn n-n-s >i..i -!!. ^n" „...in s-ig-nd. B-g-.iMi g.s.°iii i«nd.i.i i Sibchnffnng d.« dnii-n NN mnn >»«»», dn dn Zn>..iid-»,»ii.>i g-,»,«f-m smldi» f-i. «-ii di- R,,°.m„i-N di-i-n «Niinl Ni- d-Niii, ^i>«. ,-ii s„. d-. König i.nd- ihn,n d-sj-nig- G-id, M-Ich-S di- Zh.igm w,ii b-,.,»«ni h-,.n«g-d-n " dnmii di, Bi-ssi.i-n nnd Diinsinnfshig!» s-idst »nin»a»-n Iii i.mncn -i-iiignng -idz.n-ssisch. Züsch, z, «nilnssiiii, dn -id»-nöffi,ch-n S-iwi-n ,°n d-ii G» -n-ii, ^ -w i.,bi n, dn >Mi ».. ö m.g d.- P...»S dn uns -ich ,ömmnid-n B-i-ft, 5, »ns.-ch.i>.i.nn» "dg-n-ffisch '>-«!,» dn „ z,»nl.-ich iii-dn-i-in»-n-n °dn d°.i sich I-i.«-is° .nfhniimdm Eidg-n-ff-n. d.z,-»,,ng»«-is- ^»iiii, d-.s.i...n ...,i K.sg.idnn Niid Zöii-N. d-n-ii si-. n.i-s,»«.ösi,ch-u„.nii>.n..n »n.nn.°.fni wn n. -».»-g-n d.m .«ig.» «-i-d-n. T..i..n.ni, d.n i-niglich.» P»i-°i-n »mn ^ / '»nndn D,„ml.,. ISI8. M»i IS22, «°n IS.«, snnn dn EN.>»„..»» d-s ich... " . "14 nnd «nschi-d-n-n P».i»m-»iS.-i-n, B°ii,°iiim-n-Z°»f.nh-i. tn-°»° ^«'-i»,-ich z,i,,nd.n WNN.-N, ,,ms» d-m I-nigiich-n P-i-ni »ii« ^ ^ di- in d., Eid-,-n°ss-nsch»f. s.i.-i.i..-n nnd «nnsi.i.n. 7. Schii-»,n» «..d d-m ^'"«»»i>„, NN, di- .,,-snn Vnliis.,, w-ich- dt-H-ni-ii-ni- im M-nw-mz-ii F-lw>» NN» ii.m ich Schi-ch, niiii-n, d.in«-nd «o.s-ft-1», sich d-i H«s d.'»in IN »nw-nd,n. wsi »n, H.n>-iinii.n M ^>»»» id.,. ik-md-sni-n g-naziich. Z-ii »,i»Is-n, und i»»°» n-dft d-n d-i.-ff-iid,n (,..>i>si-..ii°n-n >'»».,-«,i.n „ich, h-hn n„,.schl.»n. NiNdN, »i« NN- si, di-s-ld-n !iiM R--.Nii.-N ..-N°-Nd,N ,°„n-n. s».,i iwch ins.-i,..i.»s».m»» di- E-il-nm-i »in.n. siisnn '-di- b-t,i-di«-nd, Min-o.i w- ° , '""i« n, dn, K-iiii, ,-idst »-schn-b-n, »dn -in- G-s-ndisch»s> NN ihn S-Ichi» >»nd°n. «. Sin iis Zui d„ f,nnMsch, G-snndi- »». «n S-ffion »nd ,»», in s-in-, P.°»°sii,°n, w» n s-n» ,n°°i>n I-i. di.sn Bnsainminni, ».n d-n E-s.,».» nn. Si-->-„ .-« K-ni.,s B-nchi T»--m». " ihnn, mi> gl-ich-m V--,.»ii-n .IN« Sin,..»» d«s »Snigs Mlichni-n, Wh ,-in- «nffni in s-insminn ? „nnlniiich -m-s-n s-i-n. Di-s- Miiq-iinn-i i.»ch° -. nichi. NM bn z-niiid-n T.°s> Iii snch-n, i > »» si,. di- Mi. d-m König sschl-n, Iii i-°si-n. V». «il-m s-ll-i. si° sich im ZiiNNi, nichi -iii.w-,-ii. z '»» dnrch ,i„ M-monni d-s Ssnrn M-ii-r-d-, WS „ s-ibft »-.-»-niiichl hnb-, b-nbsichiigi >»°,d-» sn. „,,d, f.nfnh.-„, fg. di- K-id-ii Knmp.i« nnd ,-g°ii di°Sn»ni°.ii»i O-ftn.nchs. nn- s,- unin K.i,i V. b-I,»»d-n. ,n liimiism »nd «nd, »ich «i- Ei»,-N°!s-N IN ichs,!-n «iffin. «NM si, -ng-g»ss-i> Di-s-, V»rir»g «ird schrisliich n«i-dni »nd dn Si» dnrch -in- ik-mnnissim nb-ir-chi. <7 1326 Juli 1706. einer nachträglichen Eingabe berichtet der französische Gesandte, daß er sich mit Urlaub dcS Königs «ach Paris begeben werde und inzwischen Herrn de la Chapclle mit den GesandschaftSgeschäftcn beauftragt y k. Der Bischos von Basel dankt für die ihm bei jeder Vorfallcnheit erwiesenen nachbarlichen und bun genössischen Dienste, empfiehlt sich fortgesczter Wohlgcwogcnhcit und bittet um einen Beschluß, daß, künftig zwischen einem eidgenössischen Ort und dem bischöflichen Stift eine Mißhelligkcit entstehen würde, ^ eigene gütliche Austragung und die unparteiische schiedsrichterliche Entscheidung vorgezogen und alle Th» ^ kcitcn unterlassen werden. Bon der Session wird dem Bischof die Fortsczung aller guten Freundschaft ^ Nachbarschaft zugesichert; da über das besondere Ansuchen aber Niemand instruirt ist, so wird baven^ Schreiben keine Erwähnung gcthan. I». Die katholischen Orte kommen auf die Tagsazungsverhandlu»g ^ verflossenen März zurük, wo sie den kriegerischen Aufbruch Berns gegen den Bischof von Ba>cl >» Münstcrthalcr Geschäft als eine Verlczung des Scmpachcrbricfcs, des Bundes der VIII Orte und »» eidgenössischer Verabschiedungen geahndet haben, und verlangen zu vernehmen, wessen sich Zürich, daS da neue Instructionen einzuholen sich vorbehalten, entschlossen habe. Bern antwortet, das Münstcrthalcr Gc> gehe die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte nichts an, und dürfe diese Angelegenheit Tagsazung unterworfen werden. Der Bischof von Basel sei ein fremder Fürst, der in Berns Rechte b ^ eingebrochen, dessen Bürger beleidigt und das mit dem Münstcrthal bestehende Burgrccht aufzuheben ge>^ habe. Da durch Schreiben und Gesandtschaften keine Abhilfe habe erzwckt werden können, sei Bern ge>" gewesen, zu einem zureichenden Mittel zu greifen. Ein solches Verfahren von Seite der Eidgenosse» S nicht verbündete Auswärtige sei nichts Neues; es seien hicfür schon Beispiele angeführt worden >» könnten noch vermehrt werden. Gegen Eidgenossen werde Bern die Bünde und Tractate steif und ^ ^ . Uebrigens hätte es erwartet, daß man diese Sache hätte ruhen lassen, da der Streit mit dem Mlw beidseitiger Befriedigung ausgetragen sei. Die katholischen Orte erwiedcrn, der mit so vielen Orten vcr ^ Bischof sei doch nicht als ein Fremder zu betrachten, und cS könne nicht gebilligt werden, daß >»»" ^ Bcrathung mit verbündeten Orten gegen fremde Fürsten oder Stände kriegerisch ausziehe, weil ^ ^ ^ eidgenössische Vertrauen erschüttere. Gemäß der abgegebenen Erklärung Berns erwarten sie daher, ^ künftig solche kriegerische Bewegungen vermeiden und den eidgenössischen Bünden und Grundsäzc» ü . handeln werde. Zürich und die übrigen Orte erklären hierauf, daß sie die eidgenössischen Bünde und genau halten werden. I. Zürich erinnert an die Verhandlung der lcztcn Tagsazung über das Capitulat, wo dasselbe von den evangelischen Orten als Offensiv-, von den katholischen aber als Dcft»Ü" , angesehen und schließlich von beiden Theilcn in den Abschied genommen wurde; eS wünscht nun zu w'r wessen sich die katholischen Orte zu erklären haben, um das gute Vertrauen in der Eidgcnosscnsch»!' ' ^ herzustellen. Die mit Mailand verbündeten Orte erwiedcrn hierauf, ihnen komme dieser Vortrag ü ^ früher wunderlich vor; sie haben sich über diesen Gegenstand auf der lczten Tagsazung genugsam cr ^ wissen nichts Ncucö bcizusczcn; die Obrigkeiten haben das Capitulat genehmigt, dasselbe sei von hundert Jahren her von keiner Seite als Offcnsivtractat angesehen worden. Sie werden die Bünde vor allen andern Bünden aufrichtig halten, wenn man es ihnen gegenüber auch thue. Die des Abtes von St. Gallen berufen sich auf die schon früher gemachte Mittheilung, warum der ^ Tractat ferngeblieben sei. Zürich und die übrigen evangelischen Orte glauben, ihre Anregung s" frühern Tagsazungsvcrhandlungcn keineswegs auffallend; da nun aber die katholischen Orte bei ihrer verharren, können die evangelischen Orte sie zwar nicht weiter treiben; man werde aber auch nicht v Juli 17NK. 1327 Pscbaft bewerben. Die Erklärung, daß daS ^enn sie sich zu ihrer Sicherheit bei andern Macht," ^llen andern vorgehen, wolle man den ^Vstulat nicht offensiv sei und das, die zusammen m n Rcciprocation alle eidgenössischen Bunde Obrigkeiten hinterbringen und unter der VorauSsezung Lueern «nd Verträge mit wahrer Ausrichtigkeit beobachten, um u ^ ^ FricdcnSgcschäft, welches mehrere Orte bw'gt das auf leztrr JahrrcchnungStagsazung u'cü<"stü ^ früher aufgcscztc Schmbcn an d,e ^ rekvrenünm genoinmcn, wieder in Anregung, nn ^ heilig und christlich; Jedermann dächte erlassen werden. Zürich erklärt, es anerkenne du -i. ^ ^ ^ ,,nnt gut wüsche den Frieden und Niemand könnte gegen den ^ könne nicht glauben, daß, nachdem «Memmen; es habe aber noch die gleichen Bew' cn wu fru^, ^ ^ '^S Jahr die Bestellung deS Schreibens an höchste « für Abcrlassung dcS SchrnbenS, owe ^dc. Bern ist nicht instruirt; die mc.stcn ubrtgen Nachtheil könne es nicht brmgen. ^sstcht darauf, ob eS wohl aufgenommen oder ^ Mediation angeboten, ohne daß eS von publik Venedig habe den kriegführenden Machten st worden, daS Schrc.bcn un Namen ^«"d übel aufgenommen worden wäre. ^ongcS v ' ^ ^ch^n können; die Orte, welche früher b" übriacn und Bern n,m. "'"i^re cmc allgemeine Verständigung «n ver «acye »»v , ^ ^^«"l!t Bericht, ob auf das bei lcztcr JahrrcchnungStagsazung an den Kaiser erlassene Schreiben wegen der vtt,' vordcröstcrrcichischcn Landen stehenden Regimenter eine Antwort eingegangen sei. Auf den '""cndyl Bericlu Baron von Grütl, durch eine Commissioil hierüber angefragt, der aber ebenfalls stiel, ""Met hierüber, die dahcrigc Untersuchung stcuc sc,i, oap » »>,d ^ habe daher durch einen Deputirten beim Commandantcn von Brcisach SatiSfaction, Restitution ^ ^chadcnersaz verlangt, aber eine ungenügende Antwort erhalten. Ein nachhcrigcö Schreiben an denselben cjy, ""^'cdcn geblieben. Gleichzeitig wird berichtet, der Commandant zu Rhcinfclden babe dieser Sache wegen ^gcnössischx über den Rhein abgeführte Maaren angehalten, endlich aber wieder frei gegeben, wobei ^"gcn sei, cS nurdc der Paß über den Rhein zum großen Nachthcil der Eidgenossenschaft gesperrt beiden Vorfälle werden dem französischen Gesandten durch eine Commission behufs angelegentlicher °"b"ng empfohlen, was dieser bereitwillig übernimmt. Dem Obersten Nideröst wird hievon Kcnntniß 1 1328 Juli 1706. gegeben. «. Solothurn klagt, es befinde sich eine solche Menge Strolchen in der Eidgenossenschaft, ^ dem Landvolk unerträglich werde. Laut wcitcrm Bericht steigt die Zahl derselben auf 40t), die öfter "> kleinen Bädern zu Baden zusammenkommen. Obschon man zwar nicht erwartet, daß diese Strolche wahr des Krieges ganz werden vertrieben werden können, so wird doch den Orten dringend empfohlen, gcgc» Gesindel die zwckmäßigcn Mittel zu ergreifen. Dann wird auf den 18. August eine allgemeine Bettel fcstgesczt, wobei die inländischen Vaganten in ihre Heimat, die fremden aber außer die Eidgenosse" ^ gewiesen werden sollen. Solche, die über ihre Subsistcnzmittcl nicht Rechenschaft zu geben im Stande! ' sollen auf die Galeere gcschikt werden. «. Zürich bringt vor, daö Toggcnburgcrgcschäft sei nunmehr sechs Jahre lang in dieser Rathstubc verhandelt worden und die bisherigen Confcrcnzcn der Parteien fruchtlos geblieben, während Unruhe und Gefahr im Toggcnburg immer mehr zunehmen und die Eonfusion den Toggcnburgern selbst verleide. Es sei daher zu besorgen, daß man dieses Geschäftes nicht " Meister werde und dadurch die ganze Eidgenossenschaft in großes Ungemach gcrathc. Daher sei cS ">l den Parteien eine Mediation anzubieten, wozu sie die Mittel selbst erkiesen oder durch die Session bczc> ) ^ lassen können. Man wolle ihre Souveränität und Judicatur nicht antaste», und ebenso wenig "w Richtern auswerfen, sonder» nur als gute Freunde mitwirken, daß jedem Thcil werde, was ihm ist' ^ Schwyz und Glarus erzählen daS Resultat der Confercnz in Lichtcnstcig, von wo man beiderstils Verabredung geschieden sei, die Confercnz an einem andern Orte fortzusczcn. Diese sei nun auf den I im August nach Grynau festgcsezt, weil man nicht für möglich gehalten habe, dieselbe noch vor der rcchnungötagsazung vorzunehmen. Sic verwundern sich, daß der Abt dessenungeachtet daö eidgenössisch verlange, während die Confercnz auch von ihm vorgenommen worden sei; aus diesem Grunde haben ^ nicht auf daö von der leztcn JahrrcchnungStagsazung an sie erlassene Schreiben geantwortet. Sic dieser Verzögerung nicht schuld, sondern der Abt. Die Gesandten des Abtes bestätigen die den Verlauf der Confercnz in Lichtcnstcig; der Abt habe aber die Einladung dazu nur sechs Tagc erhalten, und in dieser kurzen Zeit sei es nicht möglich gewesen, sich mit den nöthigcn Acten Z" ^ Eine Dilation von acht bis neun Tagen habe von Seite der beiden Orte nicht gegeben werden Confercnz hätte füglich vor dieser Tagsazung noch gehalten werden können; aber bis zu ihrer Abrny ^ haben sie von den beiden Orten nicht einmal die versprochene Antwort erhalten. Da nun die Toggcnburg immer zunehme, so bitten sie, daß ihnen vorläufig der Richter gezeigt werde, damit man c l ^ ^ Falls den Streit unparteiisch gütlich oder rechtlich austragen könne. Jnj> Abstand der Parteien unbcthciligtcn Orte über diesen Gegenstand. Die eilten wollen Schwyz nnd Glarus anhalten, aus ^ der lczten Jahrrcchnungstagsazung an sie erlassene Schreiben eine Antwort zu geben, andere wollen >) ^ Mediation antragen, die Mehrheit aber spricht sich dafür auö, der Confercnz den Fortgang zu lasß"' ^ man es bewenden läßt, p—KK. (S. u. d. Vogt.) II. (Die VIII Baden reg. Orte.) ^^"^„tc>>, Berit dem Herrn Tscharncr, gewesenem Hofmeister zu Königöfcldcn, bewilligt habe, den urncrijchcu zu Landammann Schund von Bötstcin und Baron Zwcycr von Hilfikon, einige Bodcnzinsc im Bcriu^ö vcrarrcstircn; dem Herrn Zwcycr seien zwar auf dessen Anhalten seine Früchte bedingungsweise folgt worden, während gegen Herrn Schmid der Arrest fortdauere. Der Bund der III , Mö schreibe aber vor, daß Jedermann da Recht suchen soll, wo der Angesprochene säßhaft sei, und vcr Verhaften und Pfänden, außer gegen den rechten Schuldner, oder den Bürgen, der für ih" ist ^Afallö Bern möchte daher diesen Arrest aufheben. Der Bcrncr Gesandte Willading erwicdcrt hierauf, cr st' Juli 170k, 1329 "cht instruirt und müsse gegen das Anbringen protcstiren; wenn man gegen Bern etwas habe, so solle man ^kt anmelden, Uri replicirt, wenn Herr Schmid an Bern etwas zu fordern hätte, wüßte er wohl, wo ^ !>ch melden müßte; der Fall sei aber ein ganz anderer, Herr Tscharncr behaupte nämlich, es sei ihm in 'k>, „jcht gehörig Recht gehalten worden, und deswegen habe er solche bundcswidrigc Repressalien ergriffen. ^ tiris Ansuchen wird der Gegenstand uä rekerenäum genommen. min—III. (S. u. d. Vogt.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. (^llc Orte.) Auf Luecrns Anregung wird beschlossen, Zürich, daS auf leztcr Tagsazung die Miß- >g»ng der katholischen Orte wegen des kriegerischen Aufbruches Berns gegen den Bischof von Basel nä gcnommen halte, zu einer Erklärung zu veranlassen, da cS sich nicht nur um Bern, sondern auch andere unkatholische Orte handle. Der weitere Verlauf ist aus dem gemeinen Abschied zu ersehen. ''' ^te mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Dem Bischof von Basel, der durch einen Abgc- ^ fgr die seinem Bisthum geleisteten Dienste danken und um fernere Hilfe und Schirmlcistung bitten ^ "'>rd alle bundcSgcnössischc Assistenz zugesichert. Iii. (Dieselben Orte.) Wie Zug vorbringt, wird zu lchaft »ut der Aufführung von Schanzen immer fortgefahren. Der dortige Stand habe daher eine Gcsandt- »ck q/'"" ^'"tmann in Kappcl geschikt, um anzufragen, was dort zu bauen beabsichtigt werde. Dieser habe ihrer "^^attung an seine Obrigkeit vorbehalten und nachher gemeldet, daß sie nicht schanzen, sondern zu ^ucmlichkeit eine alte Mauer niederreißen und ausbessern. Zug habe aber später Jemand auf den gc»schrj„ geschikt, worauf dieser den Bericht erstattete, daß es auf eine Festung abgesehen sei, weil ^ «»»damcnte sehr tief und die Mauern dik, auch Stüke dorthin geführt worden seien. Aus dem Grundriß, ^ ^"g habe aufnehmen lassen, könne übrigens der Zwck dcS Baues ersehen werden. Weil nun durch den von 1656 die Schlcißung der Schanzen zu Kappel bedungen worden sei, so bitte Zug um Rath, »n, Wichsten dagegen vorgegangen werden könne. Man beschließt, einstweilen den Grundriß abzuwarten, ^""dlichcr einschreiten zu können, liltli. (Alle Orte und der Abt von St. Gallen.) Luccrn bringt «»^ FricdcnSgcschäft in Erinnerung und dringt auf Überlassung des schon projcctirtcn Schreibens ^"^führendcn Mächte. Daö dahcrigc Ergcbniß ist aus dem gemeinen Abschied ersichtlich. III. (Dic- Orte.) Po„ Lucern wird vorgestellt, in gcmcincr Session habe sich nun klar gezeigt, wie sehr die dumwünschen, ihre Hände in das Toggcnburgcrgeschäft zu mischen und namentlich den Streit »»b Säzc erledigen zu lassen. ES ersucht daher den Abt, die vorgeschlagene Konferenz zu besuchen ^PsÜ' Vergleich Hand zn bieten. In gleicher Weise lassen sich die übrigen Orte vernehmen und r°fcri^" Parteien sich zu vergleichen. Katholisch Glarus verspricht, diese Wünsche der Obrigkeit zu skj ""d erklärt sich ebenfalls für einen freundlichen Vergleich, Die Gesandten des Abtes versichern, es Ab, mit Schwyz in einem Mißverständlich zu stehen, da er auf dessen Freundschaft viel halte; der tzx.- ^che andere als friedliebende Gedanken, Im Abstand der Parteien wird beschlossen, denselben die > )'uig der Confcrcnz lind daö ernstliche Bestreben eines Vergleiches nochmals an's Herz zu legen, die ' (dieselben Orte.) Es wird wohlmeinend vorgestellt, die katholischen Orte sollten daran sein, daß tes,j^^'""dtc>l Orte nicht zu allen Sachen gezogen werden, weil, wenn diese den Bcisiz haben, die pro- ^cr» ^"ndc die Mehrheit erhalten, «im—(S. u. d. Vogt.) i-i'i-. (Die V katholischen Orte.) stellt die Frage, ob nicht in der Session darauf aufmerksam gemacht werden solle, daß der tirolische zu Ende laufe und daß man angesichts der Drohung Oesterreichs, den mit Mailand verbündeten 167 1330 Juli l7NK, Ortcn das Commercium abzuschlagen, namentlich der Vogtciuntcrthancn wegen wissen sollte, ob Innsbruck Vertrag erneuern wolle. Hiebei fällt der Bericht, laut einer Aeußcrung von Bürgermeister Eschcr alle Orte zur Erneuerung dcö SalztractatcS eingeladen werden. Die versammelten Orte halten für daö ' daß Luccrn diesen Anzug nur von sich aus mache. 888. (Die mit Mailand verbündeten Orte) spanische Gesandte verlangt, den Tag zur Solcmnisation des Capitulats zu verabreden. Es wird ihm ^ auf durch einen Ausschuß erwiedcrt, daß mau hierum nicht instrnirt sei und keine andere Antwort g könne, als was die Orte gegen ihn schon schriftlich und mündlich geäußert haben; indessen wolle ma» Ansuchen den Obrigkeiten getreulich hinterbringen. Landgrafschaft Thurgau. Vogtci Rhciiithal. Grafschaft SarganS. Grafschaft Bade». Vogtei Freiiimtcr. Vogtei Laui». Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Art. 47. VerwltgS.- ». Rechngsw. i. Nllg. Art. ZtZ. Gerichtsherren. 475. Zollwese». 424. Münzwescn. Iili. „ 174. Rechte u. Freiheiten >«,. „ 2K5. Locales (Rebstein). im. Art. 2K. Verwaltung lm Allgemeinen. VI. „ 1l>2. Kindcrtheilungcn. vi». „ 177. Zölle ». Weggeldcr. xx. „ 192. Nheinwuhren. „ 134. Justizsachen, Recht, Gericht. «Iii. Art. 27. Verwaltung im Allgemeinen, v«. „ 181. Judikatur- n. Competeuzstreit It. „ 288. Marchungen, xx. „ 413. Kirchliches, GlaubcnSs., Geistl. Iili. „ 1K4. Judicatur- u. Competeuzstreit. min. Art. 112. Kelleramtsstreit. «<«. „ 27. Verwaltung im Allgemeinen. >i. Art. 284. Beziehungen z. Bischof v. Eomo. d. mm. «i«»«i. ,i,i,i. vv. tt. »»Ii. Iiiiii. «v«. «I«I«I. II. Itlt. im. «,«,«1. 592. Stifte u. Klöster (Fisch'"" >, 299 Gelddarlehen z. tl. Zinsfuß „ K82. Locales (Ermatingen). Art. 2K3. Locales (Aitstätteu). ,, 4«. Verwaltung im Allgemein«"- ,, 218. Poltzeisachen. Art. 210. Krieg«-». Militärsachen. >, 285. Locales (Berschis). ,, 305. Locales (Wcißtannc»). 59. Verwaltung im Allgemeinen l-t«. Jurisdstrelt. mit Werdendes" Art. 1K5. Judicatur- ». Gompetenzst""' -- l28. Judicatur- u. ilcunpetenz""" ,, 129. Judicatur- u. Eoi»peie"Ü^^ » 414. Kirchliches. GlaubcnSs, ' III. Art. 204. Kriegs- ». Militärwcft"- Mi». Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Jahrrechu" 9 Tagsaznng zu Baden. 170«, im Juli. Staatsarchiv Zürich. All». Absch. Bd. 87. kol. 270. Gesandte: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Landamnuw» Heinrich Zwicki. Zuli 170». 1331 Auf den 16. September wird ein allgemeiner Bct-, Büß-, Fast- und Danktag fcstgesezt. I». Zürich nkyrt Rath, ob daS Hangende Neukircher Geschäft bei dieser Tagsazung angezogen werden solle. Nach sorgen Ucberlegung wird gutgcfundcn, abzuwarten, welche Wegwcisung hiczu die übrigen Geschäfte geben ^ Bezugnahme auf den Aaraucr Abschied eröffnen die evangelischen Orte ihre Instructionen ^ ToggenburgcrgcschäftS. Dieselben lauten übereinstimmend dahin, alle Anstrengungen zu mache», d'cscr Streit einmal durch eidgenössische Mediation zur Ruhe gebracht werde. Evangelisch GlaruS bedeutet daß auf den 1. August die Fortsezung der Konferenz nach Grynau ausgeschrieben sei; allein die a;u»g die Erklärungen der katholischen und der evangelischen Orte über das mailändischc Capitulat beider- ^ relsranäum genommen worden waren, so wird beschlossen, den katholischen Orten die Besorgnisse !d>ar ^rtc verbleiben bei ihrer Ansicht, indem sie von der erwähnten Confcrcnz keinen Erfolg erwarten und ^azs Förderung der Sache verstreichen lassen möchten. «I. Da auf der leztcn stiis der offensiven Natur des Capitulatö nochmals vorzustellen und sie dadurch zu bewegen, eine solche ^ an»,?,, z>, geben, daß die evangelischen Orte entweder eine Beruhigung erhalten, oder sich um anderweitige h . ^Genossenschaft bewerben können, v. (S. u. Thurgau.) I. Den evangelischen Pfarrhcrrc» zu Gröncn- » HerbiShofcn wird daS jährliche Honorar von je Illl) Gl. nach der fünsstädtischcn Scala erneuert. ^ ^ ^ evangelischen Städte sprechen dem rcformirtcn Prediger und dem Schulmeister zu Christian-Erlang djx " jährliche Zulage von 130 Gl. zu. Ii. Der rcformirtcn deutschen Gemeinde zu Mariakirch werden H Ehrlich üblichen 200 Gl. nach der sicbcnörtischcn Scala zugesprochen. I. Den beiden rcformirtcn »vy ^Worms und Speyer wird nun die vierte Zahlung der auf acht Jahre bewilligten Untcrstüzung ^ ^ 100 „cunörtischcn Scala zugesichert. Ii. Der französischen rcformirtcn Gemeinde zu !1>Y ^ ^ Jahre zugesagte Honorar von jährlich 100 Gl. nach der ncunörtischcn Scala auszuhändigen beschlossen. I. Auf daS Bittschrcibcn der sieben rcformirtcn französischen d^,,. ^^tungcn in Dresden um eine Untcrstüzung zum Ankauf eines HauseS für die Abhaltung ihres Gottcs- der « von Zürich 100 RcichSthaler beantragt. Da aber solche Gesuche allzuhäufig eingehen, wird ^svr ^ rekananäum genommen. Schaffhauscn entschuldigt sich gänzlich, in. Ein Schreiben des Konsistoriums in Hanau, worin die Gemeinde Windckcn behufs Erweiterung ihrer Kirche ^^"^rt wird, stößt auf gleiches Bedenken und wird daher aä rokoranüum genommen. ». Christoph ^ ^ von St. Gallen, reformirtcr Prediger zu Adclöhcim in Franken, überbringt ein Bittschrcibcn des Pre». von Adclsheim um eine milde Beisteuer zur Erweiterung dortiger Kirche und zur Sustcntation des Dieser Gemeinde ist bereits vor sechs Jahren ein Beitrag geleistet worden, indessen wird doch ein ge>>v ^ nochmalige Verabreichung von 100 Rcichsthalcrn nach der ncunörtischcn Scala uä rekeianäum re^. " Die vcrwittwctc Gräfin zu Isenburg-Büdingen verwendet sich schriftlich für die französische Waldcnberg, zwölf Stuiwcn von Frankfurt a. M., dainit ihr für den dringend Hr. ^nu einer Kirche eine Untcrstüzung verabreicht werde. Ans Mangel an Instruction wird der p. in den Abschied genommen mit dem vorläufigen Antrag auf eine Gabe von 200 RcichSthaler». Hkj^, evangelischen Orten bereits mitgcthciltcn Schreiben dankt der kurpfälzischc Kirchcnrath zu lyd dic^? leztübersandtc Beisteuer und empfiehlt sich für den vorhabenden Wiederaufbau der Kirchen chjh ^^'cdcrhcrstcllung des dolls^ium sapisntiw zu fernerer Untcrstüzung. Da aber die gegenwärtigen keine Garantie für erfolgreiche Verwendung solcher Untcrstüzungcn darbieten, so wird Zürich "Kk, solches dem Kirchcnrath zu bemerken, zugleich aber die tröstliche Versicherung zu ertheilc», daß man 1332 Juli 170k, bci bessern Zeiten sich ihre Untcrstüznng werde angelegen sein lassen. «,. Die Prediger und Vorsteher der picmontcsischen Thäler schildern in einem Schreiben den erbärmlichen Zustand, in welchen sie durch den Kr>^ und durch Wasscrgüsse gcrathen seien, und halten um Untcrstüzung an. Da in den genannten Thäler» a einige Prediger aus der bcrnischcn Botmäßigkeit sich aufhalten und von ihnen keinerlei Berichte cingech^ sind, wird Bern beauftragt, sich über den Sachverhalt bci diesen zu erkundigen und das Ergcbniß den evange»!^ Orten mitzulheilcn, r. Aus einem schriftlichen Bericht ist zu ersehen, wie die Regierung der Stadt gard der Bürgerschaft immer Härtcrc Zumuthungcn mache, die althergebrachten Freiheiten verlcze, von große Geldsummen erpresse und mit Verhaftungen und Strafen einschreite. Nun wären die evangelische ^ gern zu Gunsten dieser bedrängten Stadt an den Herzog von Würtcmbcrg gelangt; in der Bcsorgmb es mochte ein solcher Schritt nur noch mehr Erbitterung hervorrufen, wirv beschlossen, die Antwort ^ Herzogs auf das frühere Schreiben abzuzvartcn. ». Zürich bezieht sich ans ein schon auf der Constwll Aarau erwähntes, in Rorschach öffentlich ausgcthciltcs schändliches Büchlein, betitelt: „Kurzer BcwciKst"' daß die Lutherische, Calvinische und Zwinglische Reformation nichts anderes sei, als ein von viele» ^ ^ a» stinkenden, alten, kezcrischen Flcken, Lappen und Lumpen zusammcngcfliktcr Bettel- oder Sicchcninantcl, ist" gegeben durch Christian«»! Catholicum, gcdrukt im Jahr, da Luther von dem Teufel erwürgt, Calw» der Läussucht gestorben und Zwingli zu Cappel verbrannt war." Da man dasselbe seither gcdrukt zur gebracht hat, zeigt sich, daß darin auch das Vater unser und die zwölf Artikel des christlichen Glaube»^ ^ eine gottvergessene Weise mißbraucht seien. Zürich berichtet, troz seiner Bemühung sei cS ihm gewesen, den Verfasser oder Verbreiter dieser Schrift zu ermitteln. Der Abt von St. Gallen habe durch Kanzler von Wcttingcn ihrer Regierung die Mißbilligung über diese Schmähschrift auSdrükcn lasse»' ^ diesen Bericht wird beschlossen, von weiterer Untersuchung abzustehen, dieses schändliche Büchlein aber Zürich durch den Scharfrichter verbrennen zu lassen. Man sehr auch in dein Abschnitte HerrschaftSangelegcnheite»: Landgrasschast Thurfllin. v. Art. 774. Locales (Zihlschlacht). Ml. Couferenz der Städte Lucern, Freiburg und Solothurn. Ölten. 170«, 19. Juli. HantonSarchiv Solothurn. Ungcb. Abschiede, 3oorot». Gesandte: Luccrn. Oberst Karl Anton Amrhyn; Hauptmann (Alphons) von Sonncnbcrg. jg Johann Jakob Joseph Alt, Oberst. Solothurn. Johann Victor von Bcscnval, Schultheiß; Joha«" " von Roll, Vcnner. .. Die heimlichen Wortzeichen, welche in zwölf halben Zeichen, von jeder Gattung dreierlei, »"^ Kupfer, Messing und Zinn bestehen, werden besichtigt. Von jeder Gattung sind nur fünf mit eins biö fünf gezeichnet. Wenn diese fünfzehn verbraucht sind, findet nach Bedürfnis! eine neue Zcich"""^^ Die Stempel liegen zu Frciburg. Das neue geheime Alphabet in Zahlen ist in besonderer Ausfertigt"^ Stande mitzuthcilcn; dasselbe soll eingeübt werden. Alt-Rath Franz Joseph von Bcscnval erhält den ' August t7(16. I 383 ^ Bischof gelegentlich zu eröffnen, daß die katholischen Orte sich auf seine anerbotcne Hilfe In Bezug auf Wallis wird dein Borort Luccrn überlassen, entweder zwischen sämmtlichcn katholischen ^ oder den drei Städten eine Confcrcnz auszuschreiben. Die Lage von Oltcu wird wegen der zn beiden ^ Aare befindlichen Höhen gefährlich und bedenklich gefunden und reiferem Nachdenken überlassen, / dsi>c»l helfen sei. Es ist auch angeregt worden, ob nicht die Höhe des HaucnsteinS und von )al bcsczt, und gegen Trimbach eine Linie gezogen werden sollte, damit die Besazung zu Ölten von ^ herab untcrstüzt werde, oder sie sich auf diese Linie zurükzichcn könnte. 162. Jahrrechnnng der die vier ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Lauis. 17««, 1«. August. .waniousarchiv z-l,a!s Hausen. Abschiede. ^ sandte: Zürich. Heinrich Bodmcr, des inncrn Raths. Bern. Daniel Engel, des kleinen Raths. ^ Joseph Mohr, des inncrn Raths. Uri. Franz Florian Schmid, dcS Raths. Schwyz. ^ ^ Antvn Rcichmuth, des Raths. Untcrwaldcn. Anton Maria Zclgcr, Panncrhcrr von Nidwaldcn. Oswald Hegglin, Sckelmcistcr. Glarus. Fridolin Blumcr, des Raths. Basel. Johann Rudolph des Raths. Frei bürg. Joseph Niklaus Gottrau, dcS inncrn Raths. Solothurn. Johann ^ Sctticr, alt-Rath. Schaffhau sc n. Bernhard Pcyer, Kriegslast). ^ Das Verhandelte sehe man in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: LlUUz „ Art. 3t. Abzug. «I. Art. 22. Anstände mit Mailand. ^ ' v >>» „ 28. Beziehungen z. Vischel v. Como. ^ ^ zzg Beziehungen z. Bischof v. Como. f. Art. 49. Verwaltung i. Allg., Beamte ic. v. „ 20l. Zollwescn. 61Z. Jahrrechnnng der die vier ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 170«, nach dem >«. August. Kaiitousarchiv Tchasshause». Abschiede. ^standte: Die nämlichen wie zu Lauis. Da« Verhandelte sehe man im Abschnitte HcrrschaftSangelegenheiten: ' ^lststarus. Art. t7. Allg. Verwaltung«- ». Rechnungssachen. «. „ 4l. Allg. Verordnungen; LandeSverwalinng,c. ^^üithal. «I. Art. tSK. Statuten, Recht, Gericht. «. Art. l57. Statuten, Recht, Gericht. 1334 August 170k. 014. Conferenz der mit Spanien verbündeten Orte. Lucern. 1701», ltt. bis IS. August. Staatsarchiv Lucrr». All». Abjch. v, Nva, kol. 2M. Gesandte: Lucern. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß und Vcnncr; Johann Rudolph Ritter, alt-Schulthciß und Panncrhcrr; Johann Lndwig Meyer, Statthalter; Laurenz Franz von Flecke"^ ' Vcnner. Uri. Oberst Joseph Anton Püntincr, Landammann; Johann Martin Schmid, alt -Landam>nw ^ Schwyz. (Entschuldigt.) Untcrwaldcn. Niklaus Jmfcld, Landammann, und Franz Andcrhaldcn von waldcn; Beat Jakob Lcuw, Landammann, und Remigius Lussi, alt-Landammann von Nidwalvcn. ^ Beat Jakob Zurlaubcn, Ammann; Melchior Jten und Christoph Andcrmatt, beide alt-Ammann. Focl ' Franz Philipp von Lauten genannt Heid, Ritter, Schultheiß; Franz NiklauS Vögelin, des Raths. App zell-Jnnerrhoden. (Entschuldigt.) ^ Der Grund der Einberufung dieser Confcrenz ist die Solcmnisation dcö mailändischcil Capitulnt^ ^ deren Vollziehung sich die Orte bei den frühern Unterhandlungen bereit erklärt hatten, sobald alle VerstM»" ^ ^ und Anbcdingungen in der Wirklichkeit erfüllt wären. Da nun alle diese Begehren vom spanischen Gey" ^ in Wirklichkeit „vertröstet" worden, so versammelt man sich, um nebst andern Vorstellungen bei bemjeli''" königliche Ratification abzufordern, auch die Satiöfactioncn für die Regimenter und die Pension Da aber die Gesandtschaft von Schwyz wegen heute stattfindender Landsgcmcindc und diejenige von Jnncrrhoden noch nicht anwesend sind, aber auf morgen erwartet wcrven können, so wird dem „ Gesandten vorläufig durch die Kanzlei eröffnet, die verbündeten Orte müssen laut im Mai »>ügo Memorial darauf bestehen, daß in Bezug auf das Ccrcmonicl der Solcmnisation sowohl rüksichtlich ^ als der gegenseitigen Eidlcistung und anderer Förmlichkeiten der Vorgang von 1634 beobachtet werde, erstattetem Bericht hat der Gesandte darauf erwicdcrt, weil nun das Mahl auf dem Rathhaus st" walte der Armsessel halber keine Schwierigkeit mehr; auf die übrigen Begehren könne er in Folge Befehle nicht eingehen, man möchte ihn mit weiter gehenden Forderungen verschonen; wenn man steh Verbesserung dcS CercmoniclS nicht ausnahmsweise nur an ihn, sondern auch an Frankreich wende» ^ ^ so wollte er einen solchen Schritt kräftigst untcrstüzen. Dem Gesandten wird aber durch den gleiche nochmals erklärt, daß man von den im Memorial gestellten Forderungen nicht abgehen könne. auch vernommen hat, daß Appcnzcll-Jnncrrhodcn nicht siegeln wolle und das Instrument ohne ^ der Gesandten zurükgcschikt worden, von Schwyz aber noch keine Nachricht eingegangen war, so wird : ^ ^ zeitig dem Gesandten von ersten» Vcrhältniß Mitthcilung gemacht und rüksichtlich des leztcrn angcfrmst/ „ etwa Nachrichten von Schwyz erhalten, was er verneinte und über den unerwarteten Ausgang >» ' seine Bestürzung zeigte. Des Ccremonicls halber habe er die gestrige Antwort wiederholt, und endlich ' ^ ^ wenn sich die Orte bezüglich der Solcmnisation erklären wollten, so wolle er sich über daS Cerenio» ^ weiter auslassen, nachdem er die Pension theilwcise schon herausgegeben. Als des folgenden Morest ^ ^ Schreiben von Schwyz eingegangen, gemäß welchem die dortige Landsgemcinde daS Capitulat zwar gefunden, wegen der mißlichen Zeiten aber die Solcmnisation eingestellt habe, und man mit tiefem August 17»«i, 1335 Zerfallen der früher gelobten Einstimmigkeit wahrnimmt, wird in die Umfrage gcsczt, ob man vegenun- ^chttt u„d mit Rüksicht auf das sonst entstehende Geschrei nnd das zahlreich anwcjendc fremde Volk die solenn,isation vornehmen wolle. Hiefür sind zwar alle Orte instrnirt, mit Ansnahme von Frcibnrg, dessen Mitwirkung nach der Behauptung der Gesandten absolut an die Einstimmigkeit der Orte gebunden ,ci. Nur dieser Voraussczung habe Frcibnrg daS Instrument gesiegelt und müsse daher verlangen, daß fem Siegel s° lange hinter den Stand Luccrn gelegt werde, bis alle Orte einstimmig seien. Hievon kann auch das Breden der übrigen Orte die Gesandten nicht abbringen; dagegen erklären sie sich bereit, durch einen rhrcr ^delleutc neue Instruction einzuholen, wenn man sechs Tage Verzug geben könne. Dic>cs Auskunfismittel "Heim den anwesenden Orten nicht so ganz beruhigend, weil man am Ende des Erfolgs nrcht sicher scr. T" spanische Gesandte, dem von dieser neuen Verlegenheit Mitthcilung gemacht wird, verwendet sich ebenfalls ^ den Gesandten von Freiburg, daß sie einstweilen hier bleiben, was sie auf sein und der Orte Audnngcn ""«gen. J.„ Abstand Frciburgö entsteht aber daö neue Bedenken, ob die anwesenden vier Orte den Erd.chwur leisten können Nach längerer Bcrathnng wird beschlossen zur Solcmnisation zu schreiten, da es sich "nc pure Ccrcmonie handle und keine neue Verbindlichkeit übernommen werde, und Treue und Glauben °'""dics zu halten seien Diese Entschließung wird dem Gesandten durch zwei Abgeordnete m.tgcthcllt, zugleich die Bedingung gestellt, daß er vorher die Pension und die Originalversicherung der Ansprachen und Wgnationen, sowie die königliche Ratification herausgebe und alle gethanen Zusagen nochmals unverbrüchlich halte» verspreche, namentlich auch mit Rüksicht auf alle Entschädigungen, welche Spanien und Frankreich ?de>, Fug dcr Abschlagung des Commerciums von Seite des Reichs zu leisten versprochen haben. Die "eistiing soll dann auf dem Rathhauö geschehen; dem Gesandten wird empfohlen, alle» Eclat, der etwa > Möchte zu vermeiden. Der Gesandte ist über diese Mittheilung hocherfreut und erstattet alles Versprochene '°'"°hl rüksich.lich der Pension als der schriftlich begehrten Versicherungen. In Betreff der Schadloshaltung ^nubcr den befürchteten Hemmungen dcS Reiches und der Verpflichtung, für die Rettung der Orte c.nzu gibt er neuerdings die verbindlichsten Zusagen. Einzig fehlt noch die königliche Ratification, die wegen der Zeit nicht eingehen konnte; der Gesandte gibt aber die Versicherung, daß sie ,n Kurzem einlangen ^ 'hncn werde zugestellt werden. Nach diesen Vorbereitungen erscheint der Gesandte vor der gestio» und eine beredte Proposition. Nachdem dann die Zuhörerschaft abgetreten, bleibt er vcrabrcdctcrmapen noch lnriik und erneuert bei verschlossenen Thürcn nochmals in umfassender und feierlicher Weise daö Versprechen, "Urb«, "^e Könige von Spanien und von Frankreich die verbündeten Orte, wenn sie von ihren Feinden bedrängt Wlltcn, keineswegs verlassen werden; hicfür gebe er das Wort nicht bloß als Kavalier, sondern auch ^ ^ist. Was hjx Abwesenheit von Schwpz betreffe, so glaube er der Würde des Königs nicht zu nahe »Ski " ^ie Solcmnisation mit den anwesenden Orten vorgehen lasse. Die Kanzlei macht nun Hj^ bisherigen Brauch bei offenen Thürcn durch eine kleine Rede die Eröffnung zur Solemnisation. ^ Sccrctär des spanischen Gesandten an die Vertreter der Orte die Frage, ob sie den Willen "en Gesandten gerichtet. Nachdem beiderseits mit Ja geantwortet worden, macht der Gesandte in spanischer «» sprach ^ Vollmacht haben, das mailändischc Bündniß zu beschwören. Die gleiche Frage wird von der Kanzlei ^ )c den Anfang mit dem Eidschwur auf die Evangelien, alles in der Form wie 1631. Von der ^ ^ wird dieser Eid in'ö Deutsche übcrsczt und dann der Eid den Abgeordneten der Orte in deutscher e. ^ vorgelesen, wie es auch 1631 geschehen war. Sobald dieselben den Eid geschworen, wünscht man "llsiitb st Glük. Hierauf zieht sich der Zug durch die Volksmenge nach der Stiftskirche im Hof, wo das 1336 August 1706. '1's äeum angestimmt wird. Nach Beendigung dessen geht der Zug, an der Spize der spanische Gesandte ^ dem Schultheiß von Luccrn und dem Landammann von Uri zur Seite, wieder auf das Rathhaus Ü ^ woselbst eine kostliche Mahlzeit genommen wird und dann Jedermann nach Hause geht. Auf Einladung spanischen Gesandten begibt man sich des andern Morgens in die Stiftskirche zu einem Lobamt vor a»sg scztcm Allcrhciligstcn, zu welchem der Gesandte bei seiner Wohnung abgeholt wird. Nachdem kurz da ^ den Gesandten von Frciburg die Instruction zugekommen war, daß sie zur Wahrung der Einstimmig^ ^ Orte das Bündniß beschworen dürfen, wird dieser Act am 2t). August vor dem täglichen Rath auch ^ ihnen verpflegen, wie vorher von den übrigen Orten, und zwar mit Wiederholung der gleichen Formaln 015. Conferenz der mit Savoyen verbündeten Orte. Luccrn. l4. August. Landesarchiv Tchwyz. Abschiede. Gesandte: Lucern. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß; Johann Rudolph Dürler, Ritter, ' ^ Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Ludwig Meyer, Statthalter; Laurenz Franz von Flcckcnstciu, W tlri. Oberst Joseph Anton Püntiner, Landanunann; Johann Martin Schmid, alt-Landammann. S Christoph Schorno, Landammann; Dominik Janser, des Raths. Untcrwaldcn. Niklaus Jmftld, ammann, und Franz Andcrhaldcn von Obwaldcn; Beat Jakob Leu, Landanunann, und Melchior Lussi, alt-Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Ammann; Melchior Jtcn Christoph Andcrmatt, beide alt-Ammann. Katholisch GlaruS. Kaspar Joseph Frculcr, Freiburg. Franz Philipp von Lanten genannt Heid, Ritter, Schultheiß; Franz Niklaus Vögclin, des Solothurn. Johann Ludwig von Roll, Stadtvcnncr; Franz Joseph Bcsenval, alt-Rath. a. Diese Conferenz versammelt sich auf Verlangen Frciburgs wegen der den Orten bereits »iltg^ ^ von savoyischcn Husaren verübten Ermorvung seines Rathschrcibcrs Tcchtcrmann, welcher in W» rechtswidrigen Absezung des Herrn Oberst Alt lind der gewaltsamen Einverleibung seiner Mannschaft Kydischc Regiment von den verbündeten Orten als beglaubigter Briefträger nach Savoyen gcsch^ ' ...^ war. Frciburg eröffnet, daß es diese Unthat auf's tiefste empfinde, für eine wirkliche Vcrlezung des ^ rechtes halte und noch schlimmere Muthmaßungcn fassen könnte, weil dieselbe von einem Officicr vcrübt^^^ verübt wo sei, der den Verwundeten dann selbst in's Quartier geführt habe. Dabei müsse sehr auffallen, daß ^^ ^ dem die odiose Commission Tcchtcrmannö bekannt gewesen, nicht zu ihm gekommen sei, bis biege l Sprache verloren gehabt und in einem Zustand gewesen sei, wo er ihm die Schreiben nicht mehr b ^,,„>t geben können. Nicht minder Bedenken müsse cS erregen, daß, obschon der Charakter des Umgebrachtes^ ^ geworden, gegen den Thätcr keine Untersuchung erhoben wurde. Bei der Bcrathung fallen ^n» ^ sofortige Arretirung des gewesenen Agenten des Herzogs, Herrn Descoux in Luccrn, andere sich nicht zu weit durch Argwohn verleiten zu lassen. Endlich wird beliebt, in zwei gleichlautend» ^ dem Herzog das an Oberst Alt und seiner Mannschaft verübte Unrecht und die Ermordung Tcchtcrmann vorzustelle», und eines dieser Schreiben dem Herrn Totcmps zu Bern, Secrctar des g August 170k. 1387 ^sandten, das andcrc dem Herrn Dcscoux zur Bestellung zu empfehlen. Dabei wird der Antrag uä ^revänm genommen, diesen beiden Herren im Begleitschreiben zu bemerken, wenn innerhalb eines gewissen Bunins, z. B in zwei Monaten, vom Herzog keine Antwort erfolge, werde gegen beide em förmlicher Arrest verhängt werden, wobei man vorauösezt, daß auch Bern gemäß den Bunden zur Exemtion gegen Hern, Totemps Hand bieten werde. Die Orte versprechen über diesen Antrag nächstens ihre Entschließungen de>" Stand Lucrrn mitzuthcilen. I». Auf Solothurnö Verwendung wird dem Anton von Berolduigcn, 6°"vn.tual und Coadjutor zu Murbach in Frankreich, in Betreff seiner Angelegenheiten mit dem dortige,. Arsten, Hm., von Löwcnstein, eine E.npfehl.mg bewilligt und derselbe verständigt, er solle der Kanzle. Materie und Motive seines Anliegens, sowie die Adresse angeben. «. Lucern verlangt zu vernehmen, 'me viel französisches Mecrsalz jedes Ort wünsche, und ob weiß gesotten oder nicht, indem schon geraume ^it ein Wcißsicder hier sei und die weiter,. Befehle gewärtige. Indem man sich allerseits auf die dem ^"Mschen Gesandten abgegebene Erklärung beruft, wünschte jedes Ort und jeder Partikular für sich das ^hcimnjß des Wcißsiedens zu erhalte». Es wird daher verabredet, Nachmittags die Salzd.rcctorcn m ihre», ^""rticr das Weitere besprechen zu lassen. «R u. S. (S. u. Frciämtcr.) Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangeleqcnheitcn! ^»"i Sreiiimter. .1. Art. N3. Kelleramtsstreit. «- Art. 205. Krieg«- ... Militärwese». kt«. ^nferenz von Schwyz und Glarus mit dein Abt von St. Gallen und den Landleuten im Toggenburg. Gry,»au. 170«, l»aii gebe» 1338 August 1706, lcutcn-Landrecht nicht zugestanden und daß dasselbe nicht anzuerkennen sei, wird von Seite St. Gullens ab unrichtig widersprochen, da dasselbe damals nicht in Frage gestanden, auch Schwyz deshalb nicht > debattiren lassen wollen. Man habe aber dasselbe gleich darauf in Baden mit Reservation der landesherrlich Rechte anerkannt, wobei man es nochmals bewenden lasse. Die Briefe belangend, sei zu bemerken, d»>' sofern man sich an diesen Kanal halten wolle, wahrscheinlich nur trübes Wasser liefern. Solche Briefe licg^ gerade in den Kanzleien der Orte, und Schwyz habe erklärt, nur solche Briefe anzuerkennen, welche bona errichtet seien. Deshalb wollen die Gesandten des Abts eben von ihnen abstrahiren, um allen Dispute» weichen. Die beiden Orte jedoch insistircn nochmals auf der Ausweisung der Documcntc und der Angabe Ursache der Verweigerung derselben, mit dem Anerbieten, auch die ihrigen vertraulich zu eröffnen, ^ Abhilfe aller Weitläufigkeiten machen sie folgenden Vorschlag: Wenn der Abt das Landlcutcn-Landrccht ' Abt Ulrichs Revers anerkenne, werde man in dem Übrigen seinen Rechten nicht entgegentreten, sonder» laut Landrecht schüzcn. Der Abt fragt, wer denn Richter sei, falls zwischen ihm und den Orten inAuslcg'^ von Siegel und Briefen Streit entstünde; es werde daher nöthig sein, die Erklärung abzugeben, den Äbt ^ altem Herkommen und Landeshcrrlichkcite», auch allen mit beiden Orten errichteten Siegeln und Briest» ^ schüzcn; dann würde auch der Abt entsprechen. Ferner äußern sich seilte Gesandten, wenn auch scho" im Landrccht verschrieben und spccificirl und seinen Rechten zuwider wäre, so würde es nichts gelten; c wolle er nicht, daß in Frage gestellt werde, ob die seither errichteten Siegel und Briefe disputirlich, bezieh' ^ weise bona tiäs errichtet worden seien. Die Orte wenden hierauf ein, dieser Vorschlag sei nicht Lichtcnstcig gegebenen Versprechen gemäß, da der Abt die Documentc nicht aufweisen wolle, sondern die Zumuthung mache, blinderwcise Siegel und Briefe zu bestätigen, die vielleicht nicht alle Theile Sic verlangen, daß er das Landrccht einfach mündlich oder schriftlich gemäß dem Reverse des Abtes ^ anerkenne. Auf die Entgegnung der äbtischcn Gesandten, daß sie aus dieser Acußerung entnehmen, wolle den Abt bei bisheriger Ucbung schüzcn, wenn er das Landrccht laut Abt Ulrichs Vorbehalt crwicdcrn die Orte, so sei es nicht gemeint, indem von der bisherigen Ucbung nicht geredet worden aber, daß man den Abt im Übrigen bei seinen Rechten schüzcn werde. Die Abordnung des Abtes > dieses all rsborsnäum und stellt ferner an die zwei Orte allein die Frage, ob sie meinen, cö Gegenden im Toggcnburg in dem Landrccht einbegriffen, da daS Urthcil von 1415 in Abt Ulrichs angezogen und erläutert sei. Dem entgegen verlangen die Orte genaue Angabc derjenigen Gegend«', nach der Ansicht des Abtes im Landrccht nicht begriffen seien, ferner, daß wenn der Abt bezüglich'' in Händen habe, er solche vorweise; als ehrliche Leute werden sie je nach Inhalt derselben handeln- ^ er aber einige das richterliche Amt betreffende Briefe in Händen habe, und dieselben nicht vorweg protcstircn sie dagegen, indem solches öfter begehrt, aber nie damit entsprochen worden sei. ttt7. Jahrrechnung der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Bellen.;. 24. August. Es erübrigt nur die Instruction für den Gesandten von Nidwaldcn, Sebastian Herrmann, dahingeht: 1. Einen Untersuch gegen die Spitalverwaltung, die einige Aufträge der Obrigkeiten u»d September 1700. 1339 überschritten hat, zu veranstalten und die Gerechtigkeit walten zu lassen; ferner an die Stelle von Statthalter Molo einen neuen Obristwachtmcister zu wählen, 2. Dein Commissär Zclger wird erlaubt, für stinen Hausgebrauch mit allerhand Garnen im Tcssin zu fischen. Lanbcllurchw Nidwalde» - Wochenruthsprotololl v, IS, August 170«, kol. 2N8. Laut demselben, kol. 204, hat auch den 5, August an der Treib eine drciörtische Zusammenkunft stattgefunden, ebenso auf Ausschreiben von Nri den 20, October, Auf lcztern Tag ordnet Nidwaldcn Land- aniniann Leuw und alt-Landammann DiUicr ab, um zu bcrathcn, daß Bellen;, die Grafschaft und die Schlösser bei diesen schweren Zeitkäufen nicht etwa unversehens überfallen werden. Die Gesandten sollen auch an die im spanischen Capitulat versprochene Schadlosigkeit erinnern. — Weiteres über diese Confercnzcn ist tttcht erhalten. Landcsarchiu Nidwaldcu: Proiololl der Landsgtincinde» u, gesessenen Räche v, 18, October I7U« kol, 122. Conferenz zwischen Zürich und Bern. Aara«. 17M», L3. September. »taa>«archiv Zürich. Allg, Absch, Bd. 87, kol, »22, ^sandte: Zürich. Johann Ludwig Hirzel, Statthalter. Bern. Johann Friedrich Willading, Vcnner. ^ Diese Conferenz ist verabredet worden, um über daS vom kaiserlichen Subdclcgirtcn, Baron von ^ unerwartet eingereichte Projcct eines Vertrages dieser beiden Orte mit dem Abt von St. Gallen, daö ^ ^^urgcrgcschaft betreffend, zu bcrathen. Die vorgelegten Präliminarpunkte lauten: 1. Bei künftig sich Milden Streitigkeiten zwischen dem Fürsten und seinen Untcrthancn im Toggcnburg soll jeder Thcil zwei '>gc Schiedsrichter je nach der Parteien Wahl und Willkür, wen und wo sie wollen, in oder außer der j^^stnschast, Kantone oder Particularcn, jedoch Personen von Stand und Ansehen, crnamscn und sich Z .,^"6>p">ch unterwerfen. 2. Wegen dcS ObmannS soll man sich bei künftigem Congreß vergleichen. ^ obwaltenden Streitigkeiten sollen durch beide Kantone Zürich und Bern und den kaiserlichen U>ttd ""l dem Wege der Vermittlung beigelegt, waS aber wider Vcrhoffcn gütlich nicht gerichtet 0i konin^ alsobald an Ort und Stelle von den obbcnanntcn zu erkiesenden Schiedsrichtern rechtlich abesse ^ ^^^on. 4. Ihre fürstliche Gnaden mögen in den Tractatcn den römischen Kaiser und das Reich und auf daö Feierlichste und insbesondere mit den gleichen AuSdrükcn rcscrvircn, wie ihre Vorbild"' un spanischen Capitulat von 1604 und 1634 allch rcscrvirt haben. 5. Von dein Baucrn- beiden Thcilcn in künftigem Kongreß lediglich abstrahirt werden. 6. Wenn dieses hstrc Ihre fürstliche Gnaden oder deren Untcrthancn angefochten würden, von wem und wann es viel >> Städte obligirt sein, dieselbe mit aller Gewalt zu schüzcn und zu manutcnircn. 7. So »»» ^^igionSwcscn im Toggenburg anbelangt, erklärt sich der Abt hicmit, daß die dortigen Einwohner Zeiten ein freies und ungehindertes Excrcitium ihrer evangelischen Religion sühlt fcrncrn Meinung, daß alle diejenigen Punkte, welche dem zuwider beschwerlich cingc- ^ciuvon nun an schriftlich eingegeben und darin von Seite dcS Abtes alle erforderliche und billige Zeir« " ^Hohcn, zu,„al hierin beiden Städten Zürich und Bern die schirmliche Obsicht und Garantie auf- ^ctiv," solle. Für diesen lcztern Artikel proponirt Baron von Grüth kurz darnach folgende Rc- So viel das Rcligionswcscn im Toggcnburg betrifft, erklärt sich Ihre fürstl. Gnaden, daß die 1340 September 17l)ö. dasclbstigm evangelischen Untcrthancn in den eingegebenen Punkten und was noch weiter von dieser eröffnet werden möchte, ein freies und ungehindertes Excrcitium zu allen Zeiten genießen sollen, ui Meinung, daß was selbigem zuwider beschwerlich eingeführt worden, schriftlich eingegeben werde, und ^ Jhro fürstl. Gnaden hierin die billige und gebührende Ncmcdur bcschchcn solle. — Diese Präliminarpun^ die Baron von Grüth den 13. September in Dictikon nicht schriftlich eingegeben, sondern dem zürchcrilch^ geordneten, Herrn RathSsubstitut Leonhard Goßweilcr, in die Feder dictirt hatte, werden nun von den bcücl scitigen Gesandten bcrathcn und darauf beschlossen, der Gesandte von Zürich solle bei seiner Hcimrcisc über BKs im Namen beider Stände, weil die Anwesenheit des Gesandten von Bern Aufsehen machen könnte, dein ka>>ll lichen Subdelegirtcn folgenden Gegenvorschlag ebenfalls in die Feder dictircn: 1. Daß in künftig vorfallt» Streitigkeiten zwischen dem Abt und seinen Untcrthancn jeder Thcil zwei Kantone oder Particularc», » aus der Eidgenossenschaft, zu gütlicher Handlung als Schiedmittcl erbeten möchte. 2. Wegen Erwähl»'^ eines Obmanns sind in eidgenössischen Verhandlungen solche Vorcrklärungen nicht üblich, auch nicht »o ' dessen in den Praliminarpunktcn zu gedenken; wenn aber die Tractate in ihre vollständige Richtigkeit gcb^ ^ sein werden und man sich dann in ereignenden Streitigkeiten lim den Obmann vergleichen kann, beide Stände Zürich und Bern solches wohl zugeben. 3. Beide Stände Zürich und Bern tragen für Baron von Grüth, als dermaligcn kaiserlichen Subdelegirtcn, eine sondere Achtung, wissen sich auch ^ bis dato in diesem Geschäft vielfältig angewendete Unterhandlung obligirt, hoffen zumal, daß er seine vff darin weiter, wie bis dato, intörvenionäo beitragen und zur Vermeidung von Neuerungen in der ^ nosscnschaft auf der ancrbotcncn Mediation nicht verharre, auch durch die in seinem Memorial zu Ende dritten Punktes in looo zu erkiesen habende Schiedmittcl eben die Herren Mediatoren verstanden haben n 4. Weil in den Präliminarprojcctcn niemals üblich gewesen, einigen Reservat von dieser oder jener 4^ cinzurükcn, auch in eidgenössischen Streitigkeiten und darüber errichteten schicdlichcn VergleichSinstruinentc» ^ Potenzen vorbehalten werden, solle auch dermalen in dem Präliminarprojcct von allen und jeden Rcstrdatuf abstrahirt werden. 5. In den Präliminarpunkten soll des sogenannten Baucrnlandrcchtcö nicht gedacht, der» solches unberührt übergangen und in seinem Werth und Unwcrth gelassen werden, gestalten man Thcil zu seinem Präjudiz etwas weder zugegeben noch genommen, auch kein Documcnt weder zu a 's ^ noch zu conformiren gemeint; es wird sich aber mit der Zeit zeigen, was zu selbiger Behandlung möchte. 6. Beide Stände, der Herr Prälat und die Toggenburgcr wollen einander bei dem, so sic und unterhandeln werden, mit gebührender Rcciprocation schirmen, also daß, wo die anzuwendenden g" Mittel nicht verfänglich und die Manutcntion erforderlich wäre, ein Thcil den andern wirklich »uw» und die nothwcndige Hilfe leisten würde. 7. Was dann das evangelische Religionscxcreitium im ^ bürg belangt, worüber Herr von Grüth sich allbercits erklärt, daß den evangelischen Toggenburg"»^ beständige, vollkommene und freie Rcligionsübung zugestanden werden solle, verstehen beide Städte de» ^ schlag dahin, daß diese Sachen von den Herren Mediatoren solchergestalt rcgulirt und den Tractatcu werden, daß den rcformirtcn Toggcnburgcrn ein beständiges, freies und ungehindertes Exercitium der - , und was zu dessen vollkommenem Anhang nöthig, zugelassen sein solle. I». Zürich thcilt Bern cüu» > ^ Ki-chh-nnm jimmmmnu. Nqilnu, "«d Wildhan» am »crh»ff,»-» B-twg d-n -Ipumb-r «„ dm Edanarlischii, IN dm un'd ^ w°,.,n s.i, lmm,n„ich ans B-.,.i>,m d.» ^.charer und je.ner dre. Sohne, von denen einer Doetor, einer Barbier und der dritte Kandidat des hc'l'S' October 1706, 1341 "usteriums sei, Hauptmann Keller und andere katholische und evangelische Männer habe» dttvor gewarnt, ^ daraus leicht neue Nerwiklungcn und namentlich eine Spaltung zwischen den Katholische» und Evan- >>chcn entstehen und die Untcrstüzung der evangelischen Orte verscherzt werden könnte; allein die erregte "bsi habe sich nicht abhalten lassen. Von Zürich wird ferner sein unterm 18. September an die erwähnten Meine» erlassenes Schreiben und ein Bericht von evangelisch Glarus über diesen Gegenstand vom 19. ^pkiiibcr vorgelegt, in welch' erster»! die Gemeinden von der eigenmächtigen Neuerung abgemabnt werden, dadurch die angebahnte Vermittlung der Stände Zürich und Bern, welche ohnehin nur auf den Grund > .bändige freier NcligionSübung stattzufinden habe, vereitelt werden könnte. Bern verdankt diese Mit- ^ ""Ü und beantragt, sofern das erlassene Schreiben bei den Gemeinden nicht verfangen sollte, eine Er- ^M»„g ^ Untcrthancn im Toggcnburg zu erlassen, daß sie sich jeder politischen und kirchlichen '^ung müßigen und den Status quo aufrecht halten; es könnten aber auch, wenn man es besser finde, bekanntere Männer von beiden Religionen nach Zürich beschicdcn und den Evangelischen in Anwesenheit ^.^^olischcii gleiche Ermahnungen gemacht werden. Schließlich empfiehlt cS Zürich fernere Vorsorge in v ^ Zürich verspricht dieses, sowie jeweilige Berichterstattung an Bern über weitere Ereignisse. ^ w durch Gchcimrath Thomas SupiuS im Namen der durch den Krieg hart mitgenommenen Stadt , Zungen vorgebrachtes Gesuch um ein Anleihen von 30,000 Gl, wird, da Bern hierüber nicht instruirt läß>^ ^erenäum genommen, unter Versprechung baldiger schriftlicher Antwort an Mcmmingen, «>. Zürich Schreiben des I)r. Micg zu Heidelberg an Herrn Hottinger, Chorherr» und Professor der l>er^°^ Zürich, verlesen, worin er den Zustand der pfälzischen Kirche und ihrer Prediger schildert und »dd^ ^ dortige Kirchcnrath sich entschlossen habe, einige gutartige Knaben anzunehmen, in Speis P z» unterhalten und in den Studien unterrichten zu lassen, damit sie später an die Stelle solcher des w" werden können, welche sich den zeitlichen Vorthcil mehr angelegen sein lassen, als die Acuffnnng Aich Christi und seiner Kirche, Dabei bittet er um eine milde Beisteuer von 191)0 Reichsthalcrn. dieses Gesuch seiner Obrigkeit zu empfehlen übernimmt, wird Herr Hottingcr beauftragt, dem »dl ' zu berichten, sein Gesuch »verde auch noch andern evangelischen Orten mitgcthcilt werden, ^dar, mm zu hoffen sei, mit gutem Erfolg. Conferenz von Schwyz, Glarus und der Landschaft Toggenlmrg. Lachen. 1 ?<>», das Landlcutcnlandrrcht niöge allerdings in seinem Wesen und seiner Gültigkeit bestehen, doch mit der Bc schränkung, daß das Bauernlandrccht den landesherrlichen Rechten, sofern sie aus dem Grunde dieses Lan rechtes angefochten würden und also mit und neben einander nicht bestehen können, weichen und Plaz waH müsse. So lange diese Frage nicht gelöst sei, sei in Toggcnburg und wegen Toggcnburgö weder Friede » Ruhe zu vcrhoffen. Ein Nachgeben des Stiftes sei hierin nicht möglich, wcöhalb der Abt der Hoffnung ^ daß auch die beiden Stände diese endliche Entschließung genehm halten werden. Mit diesem Entschluß " Meinung können sich aber weder die zwei vcrlandrcchtcten Orte lind noch weniger die Toggenbnrger . geben, da dies dem eigentlichen verschriebenen Landrccht schnurgerade zuwider ist. Alle Bcthciligtcn daher die Erklärung, bei dem Landrccht, wie es verbrieft ist, und bei den mehrfach darüber crgangcncn ^ schlüsselt unverbrüchlich zu verbleiben. Zu dem Ende wird auf Genehmigung der Obrigkeiten hn> ^ Collectivantwort an St. Gallen bcrathen und in den Abschied genommen. I». Die Ausschüsse aus ^ Toggcnburg weisen auf die großen der Landschaft durch die vielen Confcrenzen erwachsenden Kosten h"' ^ stellen das Gesuch, daß die Streitsache mit zulänglichen Resolutionen baldigst zu Ende gebracht werde. ^ sei wcltkundig, daß der Abt nur auf Verschleppung der Sache ausgehe. Inzwischen werde der Gcrmann nicht nur in trostloser Gefangenschaft gehalten, sondern den Landlcutcn werde auch der Gc»»ß Landrechts von den Beamten des Abtes verweigert. Die zwei Orte, als hochschäzbare vertraute Mitlan werden daher gebeten, zu gewähren, daß die Toggcnburgcr nach Inhalt ihres Landrcchtcs und ihrer Fr"l im Lande handeln und verfahren möge». LcztcrcS Gesuch wird lediglich in den Abschied genommen. «?. ^ nnd Glarus kommen übcrcin, daß jedes Ort von sich aus den übrigen eidgenössischen Ständen »chmung deö ungleichen Wahns bezüglich der Aufrcchthaltung des Landrcchtcs den Sachverhalt zus ) unter Beifügung der Antwort, welche die heutige Confercnz an den Abt zu richten für gut gefunden b «2V. Konferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel. Aara«. LS. Oktober. Staatsarchiv Zürich. Allg. Atsch. Bd. 87. kol. »4». Gesandte: Zürich. Heinrich Escher, Bürgermeister; Johann Ludwig Hirzcl, Statthalter. Bern. von Graffenricd, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, Vcnncr. Evangelisch Glarus. Joha»»^- ^ ^ Zwicki, des Raths. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Christoph Burkhardt, des ^ Schaffhausen. Johann Köchlin, Statthalter. Appcnzcll-Außcrrhodcn. (Entschuldigt.) Sta Gallen. Laurenz Werder, Bürgermeister. Biel. Abraham Schott, Bürgermeister. „r>l- n. Diese Confercnz ist von Zürich wegen des ToggcnburgergcschäftcS einberufen worden. ' Außcrrhodcn entschuldigt seine Abwesenheit wegen der ihm zur Einholung von Instructionen zu ^ mcsscncn Zeit und weil cS sich nur um die Präliminarien der Mediation im Toggcnburg handle- ihm hierauf crwicdcrt, man hätte sein Erscheinen sehr gewünscht, weil es vermöge seiner Lage an ^ ganz besonders bcthciligt sei. I». Auf gestelltes Verlangen berichtet der Gesandte von evangelisch ^ Octvber 170k. 1343 '^c die zwischen Schwpz und GlaruS, den Ausschüssen der Toggenbnrgcr und dem Abt fcstgcseztc Confcrcnz " ^rynau stattgefunden. Der Abt habe daselbst das Baucrnlandrecht von 1440 anerkannt, jedoch nur mit ehalt seiner landesherrlichen Rechte, während die beiden Orte und die Toggcnburgcr eine unbedingte Erkennung desselben nach seinem buchstäblichen Inhalt forderten, was die Gesandten des AbtrS schließlich 'okelonckum genommen haben. Die beiden Orte werden nun der Tagsazung ein ausführliches Factum " i'ic ganze Angelegenheit einsenden, mit dem Gesuch, sie bei ihrem toggcnburgischcn Landrecht, als einer . ch bestehenden Sache, kraft der eidgenössischen Bünde zu schirmen, wobei aber Schwpz den zugewandten ^^ tzjMen und Biel den Beisiz bestreite. Zürich drükt hierauf sein Bedauern aus, daß die in ^ b»au gehaltene Confcrenz unfruchtbar ausgefallen und daß auch die bei seiner Obrigkeit und dem Stande " angeregte Privatmcdiation in Ansehung der dem eidgenössischen Stil und Herkommen vielfach widcr- ^k»dcn Schwierigkeiten sich zerschlagen habe. Da sonach dieses Geschäft noch immer in gleich gefahrdrohender liege, so halte es die Einberufung einer allgemeinen Tagsazung für nöthig, um nach frühem . Steden, namentlich demjenigen vom Januar 1705, eine friedliche Mediation von vier, sechs, acht oder ""bethciligtcn Orten mit Beobachtung der Rcligionsparität urgircn zu können. Auf die Zustimmung ^ übrigen Orte zu diesem Vorschlage wird beschlossen, eine gcincin-cidgenössischc Tagsazung auf den 14. ^einher nächsthin nach Baden auszuschreiben und dazu auch die toggcnburgischcn Ausschüsse einzuladen, bitte" ^ ^ Bcisiz der evangelischen zugewandten Orte kräftigst gchandhabt werden. Evangelisch Glarus bex »wchtc nichts zum Präjudiz des toggcnburgischcn LandrcchtcS unterncbmrn und nimmt den Besuch "achstcii Tagsazung acl ikkeroncluin. Anläßlich wird von Zürich auch berichtet, wie einige toggcnburgischc ^bjechche Gemeinden allzu voreilig das Psalmcnsingcn in den Kirchen vorgenommen und wie es dieselben die dermalen besonders.bedenklichen Neuerung abgemahnt habe. In gleichem Sinne erläßt nun auch ^ °»fcrcnz ein Schreiben an die betreffenden Gemeinden. Mit Rüksicht auf die nächste Tagsazung äußert >cinc Ansicht dahin, sofern die katholischen Orte troz aller Vorstellungen auf dem eingeschlagenen Weg ^-^bihrlichcn Verzögerung verharren sollten, sei eine auf Beilegung dieses Geschäftes zielende Resolution zu dh w ^ bwar in der Weise, daß die evangelischen Orte und wer etwa seitens der katholischen Orte zustimme, Littel Vorbescheiden und im Fall ihres Erscheinens nach Prüfling der Prätcnsioncn derselben ein Abhilfs- h^""6findig zu machen trachten; wenn aber die Toggcnburgcr allein erscheinen, so möchte man auf einem ^chtc^ ^ Tagsazung zu verabredenden Ort und Tag ihre Documcntc untersuchen, ihre prätcndircndcn ^cht und ihnen hierauf einen Modus vorschreiben, wie sie das eine und andere, das ihnen nach '»ttd "Billigkeit gebühre, betreiben könnten, und zwar in der Meinung, daß sie dann dabei bestens geschüzt ^ ' sollen, Bern stimmt diesem Rathschlag bei; die übrigen Orte, weil nicht instruirt, nehmen die Sache «. (S. u. cnnetbirgische Vvgtcien überh.) «I. Bei Anlaß der Besprechung der vom i>c>» von Savopcn gegen die cnnetbirgischcn Uiitcrthancn verhängten Sperrung des Verkehrs mit t>°»i ^^ndischcn Staat läßt Zürich das ihm von vertrauter Hand mitgcthciltc rcgcnSburgischc RcichSconclustun ^ de» ^^obcr 1706 verlese», wodurch den katholischen mit Mailand verbündeten Orten das Commercium ^schied abgeschlagen wird. Dieses Actcnstük wird zur Erdaucrung der Obrigkeiten in den schreit Die obcröstcrrcichische Regierung zu Innsbruck ladet in einem von Zürich vorgelegten bes K ^ sämmtlichcn Orte, mit Ausschluß der am mailändischcn Capitulat bcthciligtcn, zur Erneuerung die ^^iagcs auf den 12. November nach Innsbruck ein. Man vereinigt sich, den Abgeordneten allseitig Instruction zu crtheilcn, untcr Empfehlung möglichster Harmonie. 1'. Nachdem Zürich, Bern, 1344 Oltobcr 1706. Basels Appcnzcll-Außerrhoden und Stadt St. Gallen schon früher ihre Zustimmung zu der vom pfälzisch^ Kirchenrath behufs Errichtung eines theologischen Seminars nachgesuchten Unterstüzung von 100(1 Reichs^"'' erklärt hatten, tritt nun auch Biel bei. Evangelisch GlaruS verspricht, der Obrigkeit die Mitthcilung cbcnst' zu empfehlen. Schaffhausen sagt eine freiwillige Beisteuer von 75 Rcichöthalcrn zu; die übrigen Orte abcl drükcn die Hoffnung aus, cS werde sich des kleinen Unterschieds wegen nicht von ihnen sondern. Die Drtt werden schließlich ersucht, ihre Beiträge der Kanzlei Zürich einzusenden. (Zürich u. Bern allein.) Stadt Mcmnüngcn wird auf ihr früheres Gesuch ein Anleihen von 5000 LouisblancS zugesichert, rükzahl^ nach zehn Jahren, vcrzinsbar zu 5"/„ mittelst Abführung an die Salzspedition. Hierüber hat Mc>n»nn!st> eine authentische Beschreibung auf beider Städte Namen auszustellen. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Vier cnnetb. Vvstt. iiberh. <». Art. 106. Anstände mit Mailand. <»21. H Conferenz der V katholischen Orte. Lueern. 170«, 20. u 30. Oktober. Staatsarchiv zeueer». Allg. Absch v. I7va. kol. 2Sl. Gesandte: Lueern. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß; Johann Rudolph Dürler, Rittcr, Schultheiß und Pannerhcrr; Laurenz Franz von Flcckenstcin, Bcnncr; Oberst Karl Anton inner» Raths. Uri. Oberst Joseph Anton Püntincr, Landammann; Gardchauptmann Anton , Schwyz. Johann Sebastian Wüörncr, Landammann; Joseph Anton Stadler, deS Raths. Niklaus Jmfcld, Landammann von Obwaldcn; Beat Jakob Leu, Landammann von Nidwaldcn- Johann Jakob Brandenberg, Statthalter; Sebastian Joseph Elscncr, des Raths. ». Da Zürich die wegen der bekannten Streitigkeit im Kellcramt schon fcstgcsczte Confcrenz alten Orte unter allerlei Verwänden und namentlich Hinweisung auf die nahe Einberufung cmcr » ^ ordentlichen gcmcineidgenössischcn Tagsazung wieder abgeschrieben hat, so finden die katholischen ^ besondere Confercnz für nöthig, um sich über die demnächst zu verhandelnden Gegenstände vertraulich ständigen. I». (S. u. Frciämter.) v. Da auf den 14. November eine Tagsazung ausgeschrieben ist, ^ ^ der bedrohliche Zustand des Toggcnburgcrgcschäftes zuerst von den unbcthciligtcn vier Orten in er rathung gezogen und die von Schwyz und Glaruö und hinwieder vom Abt eingegangenen Schreibe» Hierauf wird den Gesandten von Schwyz mit Rüksicht auf dessen mit GlaruS abcrlasscncs Schreibe»,^ ^ ^ bundcsmäßigc Unterstüzung verlangt wird, vorgestellt, daß vorher noch eine Bcrathung zu pstegeu Minne zu versuchen sei. Da der Abt erklärt habe, er sei zu freundlicher Beilegung des finde man kein besseres Mittel, als die Mediation der katholischen oder der sämmtlichcn elf ^cr Orte anzunehmen, wobei man versichert, daß den katholischen Orten daran gelegen sei, daS Lanvrc) schrt zn lassen; diese Mediation sei daher nur „in die offene Hand" gemeint, um freundlich dazu da beide Parteien über die Hauptsache einig seien und es sich nur noch um die Ausdehnung ^ „g Herrlichkeit handle. Schwyz verdankt diese Eröffnung, wiederholt seine schon öfter vorgebrachte Oktober 1706. 1345 ^ Sache und erklärt, wenn dir Orte annehmbare Vorschläge bringen, werde eS darauf eingehen, insoweit ^ an dem Landrccht nicht verkürzt werde. Schwyz wird nun allseitig criucht, ans die nächste Tagiazung so beschränkte Instructionen mitzubringen, daß die Beilegung der Sache dadurch verunmöglicht würde. Mit Rüksicht auf den kaiserlichen Traetat erklären alle Orte, wie früher, daß sie von ihren vielfältig eröffneten ^'ructionen keineswegs abweichen. Bei weiterer Berathung der Art und Weise der vorzunehmenden Med.- wird man durch die im Ausschreiben der Tagsazung enthaltene Hinwcisung aus tue Tagsazung vom ^"uar 17,15 auf die unangenehme Erinnerung geführt, daß in der Unterschrift dcS an tue Stande «chwvz ""b GlaruS wegen deS Toggen burgergeschäfteS erlassenen Schreibens die zugewandten Orte Stadt Ät. Gallen Biel mitgenannt ivorden waren, was um so fataler erscheint, a.S daraus ihr Recht zur M.tw.rkung be. Mediation hergeleitet werden möchte. Nachdem man aber gesehen, daß im Coneept deS Schreibens emz.g ^ Uf..„betheiligte» Orte genannt worden, glaub, man sich mit der Einrede beHelsen zu können dap zum ^c cincs AdhortationsschrcibenS die Erwähn.mg der genannten beiden Städte m der Unterschritt von ^"'a»d difficnltirt worden sei. Ferner soll angeführt werden, daß die auf die künftige Tagiazung zu Instructionen nur auf eine Mediation der elf Orte lauten, um für einmal abbrechen und daö Be- fülle» zu können, daß die elf Orte auf den folgenden Tag zu einer Session eingeladen werden sollen. «»ch Freiburg und Solothnrn für die Ausschließung der zwei zugewandten protestirenden Orte bestimmen ^'nen, so» mit ihnen in Baden besondere Rücksprache genommen werden. Schwyz eröffnet.nstruettonS daß es zur Erneuerung des Salzvertrages nach Innsbruck eingeladen worden und, wenn eS angehe, sei, cin größeres Quantum Salz zu bestellen, um auch den andern Orten aushelfen zu können. frei.nd.iche Anerbieten wird verdankt. I'. (S. u. gem. deutsche Vogt. u. Thurgau.) Da ,.ch daß der lezte Iahrrecku.ungöabschied den Beschluß wege,. der vierproeentigen Darleihen der protestirenden ^ die gemeinen Vogteien, namentlich in'ö Thurgau, nicht enthält, was nur dem Einfluß der pro- "'»Mden Orte zuzuschreiben ist, welche alle ihre Reden und Repliken der Kanzlei Baden eingeben, ohne dafl ^-wüschen Orte adäquate Widerlegungen machen können, so wird dieser die Weisung erthe.lt. ... solchen lep -' >n ">>rd '"»r» >,! . ^'^lischen Olte zur Eingabe ihrer Gegcngründc zu veranlassen, sofern man solche Eingaben nicht r Orten zu untersagen vorzieht, l». Angesichts der gefährlichen Lage des Toggcnburgcrgcschäftcs dringend empfohlen, seine dem Vernehmen nach i» schlechtem Zustand befindliche Bewaffnung zu ^ Lage wegen am meisten ausgcsezt sei. Die Gesandten versprechen, ihrer Obrigkeit Bich z« hinterbringen. ,S. auch n. gem. deutsche Vogt, übcrh.) I. Luccrn thcilt zwei von s»ll ' Solothnrn eingegangene Schreiben mit, worin de», Vorhaben dcS großen'FricdcnsgcschäftcS Bci- ^.^'^dcn wird. Da auch der Papst dieses Werk sehr empfiehlt, so wird einstimmig gefunden, es sei am der lcztcn Jahrrcchnungötagsaznng scstzuhaltc» und für einmal etwa an die Könige von Portugal, o» 5^"' Dänemark und Preußen und wo man es weiter für zwckmäßig halte, jedoch selbstverständlich nicht o ^"^'Müsschc RcichScollcgiuin, cin dicsfälligcö ehrerbietiges Schreiben zu erlassen. Die Ausführung anheimgegeben. It. Unter Bezugnahme auf das an Luccrn gerichtete Begehren, das Schreiben Handels dcS Oberst Alt in Savoycn bis auf weitem Bericht nicht abzucrlasscn, melden die ^»iii ^^sandtcn, das für Herrn DcScoux bestimmte Schreiben habe noch zurükbchalicn werden könne», ^»ir ^ H^r» TotcmpS aber sei bereits nach Freiburg abgegangen gewesen, woselbst eS aber wieder si^'"""^t worden; über den Erfolg sei von dorther noch keine Antwort eingegangen. Uri seinerseits ^ lvllte wegen der veränderten Lage des mailändischcn Staates und wegen des nun bekannter 109 1346 October 1706. gewordenen Handels und Wandels des Oberst Alt das Schreiben an den Herzog gemildert und namentlich der drohende Anhängsel weggelassen werden, indem es nach seinem Dafürhalten den Orten nicht zustehe, die Jncorporation der Mannschaft des Oberst Alt zu opponireii, wohl aber wegen der Tödtung dcS An schrcibcrs Tcchtcrmann Justiz zu begehren. Was den Oberst Alt betreffe, so sei er mit gleicher Müni bezahlt worden, wie er s. Z. ausgegeben, als das Redingischc Regiment dem seinigen incorporirt worden I" Dieser Ansicht wi»d allerseits beigepflichtet und der Gegenstand g.<1 rsksrenäum genommen. I- ^ ^ ^ beschwert sich, daß seinen Stipendiaten in Mailand seit einiger Zeit von dem gewesenen Agenten ^ ^ die Gelder nicht bezahlt worden seien, und ersucht um dahcrigc Verwendung. Im gleichen Falle befinde» die übrigen Orte, mit Ausnahme von Lucern und Nidwaldcn. Man will daher mit Herrn Pellizaro da reden und ihm über die Stipendien Rechnung abfordern, i» u. (S. u. Thurgau.) «». Lucern wiederholt Uri um Reduction des Zolles auf die aus Italien kommenden Scidenballcn auf den früher» ^ trag, damit es nicht genöthigt werde, sich für den deshalb erleidenden Nachthcil andcrSwie zu erhole»- ^ rügt diese ihm schon schriftlich gemachte Androhung und bestreitet, daß eine Neuerung oder Steiger»"^ Zoll stattgefunden habe. Wenn die Zollbcständcr den Zoll einige Zeit zu niedrig bezogen, könne dieses ^ Zollregal des Landes keinen Eintrag lhun, Ucbrigens diene dieser Zoll nur zu Unterhalt von Steg ^ Weg, der dieses Jahr in Folge von Regengüssen wieder beschwerlicher geworden sei, und gereiche aho ^ zum Nuzcn gemeiner Eidgenossen. Der Gegenstand wird aus Mangel weitem Erfolges aä gcnonuncn. z». Lucern beschwert sich, daß Nidwaldcn von kurzer Zeit her von dem nach der Stadt führten Brennholz einen gewissen Zoll fordere, dessen in den alten Tractatcn nicht erwähnt werde und früher bezahlt zu haben sich Niemand erinnere. Unter Berufung auf den Tractat von 1662, gemäß »' man einander um alle zum Hausgebrauch nöthigcn Sachen wie Bürger und Landlcutc halten soll, ^ es Abstellung dieser Beschwerde. Der Gesandte von Nidwaldcn crwicdcrt hierauf, der fragliche Zoll etwa scchszig Jahren bezogen worden, aber wieder in Vergessenheit gcrathcn, trozdcm er in den alten ^ ^ stehe. Lucern macht hierauf die Einwendung, daß der Tractat von 1662, als jüngern Datums, die»" ^ dcrogirc und übrigens Leute leben, die sich noch älterer Zeiten erinnern können, aber nichts von richtung eines solchen Zolles wissen. Der Gesandte von Untcrwaldcn entgegnet, es sei vor einige» ^ ^ ^ auch in Lucern ein Zoll prätcndirt worden, gegen welchen man Einsprache erhoben habe, und »»"' ^ vernehmen, wie es damit stehe. Auf die Antwort Luccrns, daß derselbe beseitigt worden sei, »im»>l ^ walden den Gegenstand in den Abschied. «>. Der Gesandte NidwaldcnS wird von Lucern ersucht, de» ^ rcchtöhandcl der Eva Susanna Andcrmatt, Ehefrau des luccrnischcn Bürgers Franz Joseph baldiger Erledigung zu führen. Derselbe versichert, sobald die erwarteten Schriften aus Wien eingehe»/ schnelles und gutes Recht gehalten werden. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclcgenheiten: Deutsche gem. Bogt, iiberh. f. Art. 42. Getddarleihen z. kl. Zinsfuß. Ii. Art. 78. Kriegs- ». Militärs"»» Landgrafschaft Thurgau. I'. Art. Z»0. Gciddarleihen z. kl. Zinsfuß. Art. «04. Stifte ». Klöster (Kreuz i«. „ 254. Jnstizsachen, Recht, Gericht. Vogtei Freiämter. I». Art. 2t4. Kelleramtstreit. Vier ennetb. Vogt, iiberh. «I. Art. 107. Anstände mit Mailand. «»—«I nur im Lncerner Exemplar. ^xgt Zu^i- Ein ans dieses Friedensgcschäft bezügliches Breve des Papstes an die katholische» ^ im Staatsarchiv Lucern. November 1706. 1347 «22. Confercnz zwischen Schwyz, Glarus und Toggenlnlrg. Lache«». ». Nove»»»bcr. ^c,m,dtc i Schwyz. Landvogt Joseph Anton Stadler. GlaruS. Johann Heinrich Zwicki, Landen. Toggcnburg. NiklauS Rndlingcr und (Johann) Maggion. Da hierüber kein Abschied verfertigt worden ist, geben wir die Verhandlungen nach den bezüglichen ^rhandenc» Missiven des Staatsarchiv Zürich (Acten Toggcnburg). 1) 17(16, 3. November. Landvogt Stadler an Landammann Zwicki. Der Landrath von Schwyz hielte, ihn nicht die bezüglichen Landsgcmeindcbcschlüsse daran hinderten, die Abhaltung der Confercnz der sei interessirtcn Theile noch vor dem Zusammentritt der auf nächsten Martini anberaumten Landsgemcinde lur nothwendig. Um doch zum Ziel zu gelangen, ermächtigte er Landvogt Stadler particulariter zu einer ^aherigcn Besprechung, der daher Tagfahrt auf den 8. November ansezt, um den Mitbeteiligten die auf Mr Cvnfcrenz in Lucern ereignete Bcgegniß zu eröffnen. 2) 17(16, 5. November. Landammann Zwicki an Sckclmcistcr Rahn in Zürich. Nach dem Sprich- ss°rt, paß Jeder seinem Gaul zum Maul schauen soll, erachtet Zwicki in Uebereinstimmung mit Landvogt Radier für nothwendig, daß auch Jemand aus Toggenburg an der Lachcner Confercnz teilnehmen soll, und Zwar Personen von beiden Religionen, damit der toggenburgischen Landleute Einigkeit, die man zu unterhaben gesucht, immerdar im Wesen und Vorschein sei. 3) 17(16, 1(1. November. Relation von Niklaus Rüdlingcr an Sekelmeister Rahn. llber die lezte ^hvlischc Confercnz berichtet Landvvgt Stadler Folgendes: Schwyz sei mit schier ungewohntem Nachdruk °"hi» eingeladen und dort in einer vierstündigen Session mit Rüksicht auf die ausgeschriebene Tagsazung Hhjogen morde», man könne um der süßen Ruhe willen den Handel nicht immerhin steken und den Abt untergehen lassen; die katholischen Orte wollten, auf Gefallen beider Orte Schwyz und Glarus, eine gute, Niemand nachteilige Mediation einrichten helfen unter dem Versprechen, daß nicht ein Haar von Landrccht abgehen soll. Stadler habe darauf erwiedert, wenn dem Landrecht nichts abgehen soll, seien ° mit dem Abt schon eins und liege nur dies noch im Streit, so daß sie keiner weiter» Mediation mehr ° ürfen. Darauf habe Schultheiß Dürlcr versezt, der Abt begehre gleichwohl auch zu wisse», was ihm chvre, und könne man ihn an seiner Landcsherrlichkcit nicht sinken und in der äußersten Noth nicht steken Pscn. Da Stadler in diesem Fall laut achtörtigcm Bund sich der Hilfe versicherte, sei ihm von Schultheiß ^ gcautwortet worden, es werde den unbeteiligten Orten vor der Hilfeleistung doch »och die Unter- Uuig pxx Sache obliegen. Der Abt habe schriftlich angezeigt, daß er noch ungebundene Hand und den reit „och Niemand zum Austrag übergebe» habe, wozu er genöthigt werde, wenn er keine Crhörung finde. i,a^ Ansicht Stadlers werde» daher auf nächster Tagsazung alle katholischen Orte, Uri ausgenommen, ruirt erscheinen. Schwyz finde rathsam, ebenfalls auf der Tagsazung zu erscheinen, aber gleich zu Anfang öuzejgcu, ^ freundlichen Einladung revorontialitor, nicht aber animo äisputunäi Folge gegeben, stch auch Landammann Zwicki für Glarus, das sonst Bedenken trage nach Baden zu gehen, gefallen lisch ^rrrn Maggion sagte Stadler im Vertraue», der Abt habe den völligen Austrag der Sache den katho- ^ le„ Orten übertragen wollen; die Toggcnbnrgcr frug er, ob sie davon wissen, daß der Abt sich mit ^^"burg djrcct verständigen wolle; worauf erwiedert wurde, mau wisse nicht, daß öffentlich so etwas an da»d gelangt sei; ferner erwähnte er des Gerüchts, daß der Abt Toggcnburg a» Zürich und Bern vcr- ^ wolle. Landammann Zwicki bemerkte er bei Seite, es erachten vernünftige Leute für besser, wenn die ^g^cnburgcr nicht »ach Baden gehen, waö Zwicki verneinte. Aus all dem schließen die Toggcnbnrgcr, es diedieser Zusammenkunft nur um Sondirung, wie Toggcnburg es mit Schwyz meine, und um brathung seiner Gesandtschaft nach Baden zu thun gewesen. 1348 November 1706, «2:;. Außerordentliche gemeiueidgenössische Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gale»' Baden. 17M5, 14. November. Staatsarchiv L»cer». Adschlcdcband v, >70», kol. »12, Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Hirzcl, Bern. Emanucl von Graffcnried, Schultheiß; Johann Friedrich Willading, Bcnncr. Luccr», ^ ' Martin Schwytzcr, Schultheiß; Laurenz Franz von Flcckcnstcin, Vcnner. U r i. Oberst Joseph Anton Pün Landainmann; Johann Martin Schund, alt-Landammann, Schwyz, Gilg Christoph Schorno, Landa»>»u Landvogt Joseph Anton Stadler, des Raths. Untcrwaldcn. NiklanS Jmfcld, Landainmann Herr von Obwaldcn; Beat Jakob Leu, Landainmann von Nidwaldcn. Zug. Johann Jakob Brau c ^ alt-Statthaltcr; Christoph Andcrmatt, alt-A»unai»i, Glaruö. Johann Heinrich Zwicki, La»da»i»u' Johann Ludwig Tschudi, Ritter, Statthalter und alt-Landammann. Basel. Johann Balthasar B»r Bürgermeister; Christoph Burkhardt, Deputat und des Raths. Frciburg. Franz NiklauS Vondcrn'Nv ^ Franz Niklaus Vögcli, beide des Raths, Solothnrn, Johann Victor Bcscnval, Ritter, Schultheiß' Ludwig von Roll, Stadtvenncr. Schaffhause». Johanil Köchlin, Statthalter; Johann Jakeb ^ ^ Sckclmeistcr und Panncrhcrr. Appenzell. (Jnncrrhoden entschuldigt.) Bartholome Sturzcncggcr, ^ ^ ammann, von Außcrrhoden. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thurn, Ritter, Erbmar!, Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcistcr. Stadt St, Galle». Laurenz Werder, Bürgermeister. ». Nach Verrichtung dcS eidgenössischen Grußes eröffnet Zürich, das Toggcnburgcrgcschäft den Parteien nicht verglichen werden können, so daß die Ausschreibung dieser Tagsazung befunden wurde, damit sich die Orte alle crsinnliche Mühe geben, dieses verdrießliche Geschäft zu ^ ^ ^ Ende zu führen. Es wird nun der Bcwilligungsbricf der Freiherren von Raron von 144» Ü" Bestätigung des Abtes Ulrich von 14K9, ein Bericht des Standes Glarus über den Toggenburgclüru ^ ^ 25. October und eine Anzahl Schreiben verlesen, und dann voll Zürich bemerkt, daß auch Ausl ) dem Toggcnburg den Verhandlungen beizuwohnen verlangen. Einige Orte wollen dies gestatten, da ^ ^ und Glarus nichts dagegen einwenden; andere machen dagegen Einsprache, weil es sich bisher »ur Mißverständlich zwischen den beiden Orten Schwyz und Glarus eines- und dem Abt andcrnthcilö ü ^ ^ habe, und dasselbe die Toggcnburgcr nicht berühre; Schwyz und Glarus lassen sich vernehme», Toggcnburgergeschäft, um dessen willen die Tagsazung einberufen worden, die Orte nicht berühre, ssu'" erschienen, um das Nöthigc informationswcisc vorzubringen; wenn aber die Tagsazung cinigcrmasscn eines Triblinals annehmen wolle, oder etwas dem Toggcnburgcrlandrccht Zuwiderlaufendes versucht sie protcstiren lind ihre Rechte bestens verwahren. Bei Bcralhungcn über das Landrccht verlange» s» " ^.^>1 den Bcisiz der toggcnburgischcn Ausschüsse. Rüksichtlich allfälligcr Verfügungen gegen die Toggcnb>nö^ sie ihre Rechte verwahren. Die Gesandte»' des AbteS eröffnen, sie seien instruirt, dem Geschäft Austrag zu suchen; die Art und Weise des Verfahrens überlassen sie den Orten; nur wünschten yc - der vorhin verlesene» wichtigen und ihnen früher nicht bekannten Schreiben, was ihnen bewilligt n ^ ^ Bezug auf das Verfahren meinen dicI meisten Orte, wenn man Hand an das Geschäft lege, >vc November 1706. 1349 » ^bst zeigen, wen man zum einen oder andern berufen solle. Zürich fügt bei, es handle sich nicht darum, das Geschäft zu urthcilcn oder Jemand von Siegel und Briefen zu vertreiben, sondern darum, als gute ^ e»»dc zu den Sachen zu reden und zu trachten, daß jeder Partei werde, was ihr von Rechtswegen gebühre. 'Wem dann in die Frage gekommen, ob mau die toggcnburgischcn Ausschüsse in der Session sizcn oder i"ssen wolle, wird lcztercs beschlossen, weil man sie früher auch nicht habe sizcn lassen. Es werden ?cr die Sessel wcggethan, wobei den Ausschüssen aber erlaubt wird, wenn sie müde werde», hinten auf die l» sizcn. Schwyz rügt, daß Zürich die Toggcnburgcr hiehcr berufen, da diese nur ihm und dem '"""de Glarus zu versprechen stehen; es wiederholt daher die früher schon gemachten Protestationcn. Glarus ^ ^ Anwesenheit der Ausschüsse zugeben, obschon es wünschte, sie wären nicht da, oder dann einzig von beiden Orten hcrbcschicdcn. Auf die Frage der Gesandten des Abtcö, in wessen Namen die toggenburgischcn Schüsse hin seien, und auf die Antwort des Statthalter Hirzcl von Zürich, daß sie als Jntcrcssirtc der ^'Pchaft Toggcnburg erscheinen, »vendcn die erster» ein, daß zwei Landrechtc seien, eines mit dem Landes- anderes mit den Untcrthancn; crstcrcs liege außer Streit; rüksichtlich des leztcrn frage es sich, ^ dem Baucrnlandrccht begriffen sei, weil sich dasselbe nicht auf die ganze Grafschaft Toggenburg Wenn also unter den Ausschüssen solche seien, die am Bauernlandrecht nicht Thcil haben, sei ihre . "^iMhcit unnöthig. Auch die Ausschüsse bestätigen, daß sie von der ganzen Grafschaft hiehcr gcschikt worden bemerkt, die Toggcnburgcr seien als eontrahircndcr Thcil desjenigen Landrcchtcs hier, welches ' Seite des Abtes anfänglich abgeleugnet, hernach aber zugestanden worden sei, da sie auch 1463 mit den -"rc>, von Raron als Mitcoutrahenten vor dein Rath zu Bern gestanden seien. Zur Erneuerung des Land- ^ ftien nur solche eingeladen worden, welche im Landrccht begriffen seien. Glarus erstattet einen wcit- Bericht, von wem und wie das Landrccht von einer Zeit zur andern bewilligt und bestätigt worden djx' ^ lW hi„zn, paß sie die Toggcnburgcr deswegen ntcht hiehcr berufen haben, weil sie gemäß Instruction < des Landrcchtcs weder einer gütlichen noch rechtliche» Entscheidung unterstellen dürfen. Zürich ^ ^'ncr Rechtfertigung, es habe die Toggcnburgcr nicht aus sich selbst, sondern nach Anleitung ^Abschiede hiehcr berufen. Die Gesandten des Abtes crwiedern, cS sei nicht darum zu thun, wie das ^'^cht bewilligt und bestätigt worden sei, sondern ob alle Toggcnburgcr in das Landrccht gehören. Diese Kreits 1704 in der Session besprochen worden. Nachdem sie sich hierauf weitläufig über die Schwyz und Glarus an die unbethciligtcn Orte ausgelassen und sich eine schriftliche Eingabe H galten, auch die Toggcnburgcr erklärt hatten, daß sie ihres Landrcchtcs wegen hier seien und die dcrmaligc ^ Geschäftes verlangen, »verde» die beteiligten Orte ersucht, den Austritt zu nehmen. Schwyz es ^ ^ ""t erneuertem Rcchtsvorbehalt gegen jede schädliche Folgerung, Glarus mit der Erklärung, daß bie ""der zu gütlichem noch zu rechtlichem Compromiß anheimstelle; die Gesandten des Abtcö ersuchen Hilfe und Recht, wie ihnen solches in verschiedenen Abschieden verheißen worden sei. Nach »vm Vcrathiing unter den unbethciligtcn Orten wird den Parteien die Nothwendigkeit einer Vermittlung ^ ^ it und angetragen, aus der Session vier, sechs, acht oder mehr Herren als gute Freunde bcizuzichcn, lthj .ihrer Mitwirkung den Streit beizulegen. Schwyz und Glarus erwicdcrn, sie müssen laut Instruction bei dem verbleiben, was ihre Obern an die unbethciligtcn Orte geschrieben haben. Die Ausschüsse ^ggcnburg lassen sich dahin vernehme», sie müssen über die zum ersten Mal vernommene Behauptung des Abtes, daß nicht alle Toggcnburgcr in das Landrecht gehöre», ihren Committcntcn Bericht Die Gesandten des Abtes bemerken, cö sei schwer, hier eine Erklärung abzugeben, da sich die beiden 1350 November 1766. Orte nicht ausgesprochen haben, ob sie den Vorschlag der unbcthciligtcn Orte annehmen. Sic icicn a»l Verlangen crbötig, in Abwesenheit der Gegenpartei ihre Beschwerde zu eröffnen, weil sonst nur ein »»>">;" Wortwechsel daraus folgen würde. Während sich die beiden Orte und die Toggcnburgcr im Abstand borK^"' suchen die Gesandten des Abtes nachzuweisen, daß dem Abt laut verschiedenen Präccdcnzfällcn das cidgciiolm Recht gebühre; sie verlangen dasselbe, soscrn eine Mediation nicht erhältlich sei. Nach gepflogener Berath»»^ der unbcthciligtcn Orte und gefaßtem Beschluß, daß der Vortrag in Anwesenheit der beiden Orte und Ausschüsse zu geschehen habe, eröffnen die Gesandten des Abtes Folgendes: Die Grafschaft Toggcnburg ^ Eigcnthum des römischen Reiches und ein Lehen dcö Gotteshauses St. Gallen, wofür es bei jedem wählten Kaiser die Investitur nachsuchen müsse. Zu diesem Bchufe berufen sie sich auf den Kaufbrul die Grafschaft Toggcnburg von 1468, welchen sie sammt der kaiserlichen Confirmation von 1469 vcn lassen, ferner auf einen Zeugnißbricf vom Bischof Hermann von (Konstanz, daß Abt Ulrich ihm zu H"" dcö Kaisers die Lchcnpflicht erstattet, den Originallehcnbricf von Kaiser Maximilian betreffend daS Toggcu'^ vom 18. April 1497, den Vidimus dcö Lchcnbricfcs von Kaiser Rudolph II. unter Abt Bernhard vom ^ Juni 1595; dabei machen die äbtischcn Gesandten sich anheischig, aus Verlangen alle Lehcnbricfc bis aus Gegenwart vorzulegen. Dann lassen sie verlesen den OriginallandrcchtSbricf des AbtcS Ulrich mit und GlaruS von 1469. Ferner werden verlese» die Abschiede vom Juli 1764 und Januar 1765. dcducircn die Gesandten, daß nicht die ganze Grafschaft Toggcnburg in das Untcrthanenlandrccht von ^ gehöre, weil daS Gotteshaus St. Gallen schon vor Aufrichtung des fraglichen Landrcchtcs Gegenden cigcnthümlich besessen habe. Welche Gegenden in daö Landrecht gehören, zeige der Kausbrns 1468, worin alle spccificirt seien; es seien dieses diejenigen, welche die Freiherren von Raron vom ^ Friedrich ererbt haben. Da nun nicht die ganze Grafschaft Toggcnburg in's Landrccht gehöre, so „ Wunder, mit welchem Recht Schwpz und GlaruS daö Laudrccht mit der ganzen Grafschaft haben cr> können. Die beiden Orte prätcndircn zwar, daö Landrccht unabhängig vom Landesherr» anwenden zu ^ allein die Freiherren von Raron haben mit demselben ihrem Rechte nichts vergeben wollen; denn einmal h ^ ^ sie in ihrer Bewilligung ihre Rechte und Herrlichkeiten auödrüklich vorbehalten, und ebenso Abt aber seien in den Urtheilcn zu Luccrn und Fcldkirch dem Herrn der Grafschaft Toggcnburg st»u-' ^ rescrvirt worden. Der Landesherr dcö Tvggcnburgs sei kein vertragschließender Thcil gewesen und Rechte nicht gegen dasjenige vorbehalten, was nicht im Landrcchlc enthalten gewesen, sondern gcgcu d>6 ^ Thcile, die darin angeführt gewesen seien, damit er dadurch gegen jedes Präjudiz gcschüzt Landrecht könne daher nicht unabhängig vom Landesherr» ausgeübt werden. Der Abt sei kein im Togg" ^ gesessener Landmann. Das Laudrccht besage, wann die beiden Orte Richter seien, nämlich, wen» ^ ^ oder beide Thcile auf eines oder beide Orte Recht bieten; wer aber in Streitigkeiten zwischen dem den Orten selbst Richter sei, besage es nicht. Mehr als der Buchstabe des LandrcchtcS des Abtes ^ besage, könne daö Gotteshaus nicht zugeben, und daö Bauernlandrccht könne es nur insoweit es den landesherrlichen Rechten nicht widerstreite. Die beiden Orte stüzcn sich so gewaltig auf daö ^ von 1469, während sich doch das Gotteshaus darin die hohen und nieder» Gerichte auödrüklich vor^ ^ habe, was von jenen gewiß nicht zugegeben worden wäre, wenn sie irgend welche Jurisdiction > Land gehabt hätte». Mit welchem Recht können sie nun prätcndircn, Richter zu sein? Mit ^^'".jchkcit haben die Angehörigen der Grafschaft Toggcnburg das Regiment daselbst so verändert, daß es keine Lle it mehr mit dem alten habe. Wer habe ihnen die Gewalt dazu gegeben? Solches hätte nur d»r November 179t>. 1351 geschehen können. Das Gotteshaus St. Gallen müsse also wiederum in integrum rcstituirt ^ bis zu», Austrag des Handels darin belassen werden. Hierauf crwicdcrn die beiden Orte, die Frci- >"rc» von Raron haben nicht mehr verkaufen können, als waö sie besessen; da aber das Landrecht vor djx A , > , - V , 1 v - v « , ^ , - u - "Mptung, daß das Toggcnburg ein Reichölchen sei, lassen sie de» Abschied vom 9. Dccembcr 1793 und folgern daraus, daß die unbcthciligtcn Orte ihnen nach den cidgcn. Bünden Schuz und Schirm Achtung'des Kaufbriefes bestanden habe, so könne ihm durch leztern kein Abbruch ge.hau werde». Gegen au; »crlcscn huldig seicu. Aus diesem Abschied zeige sich, daß der Schirmherr kein selbstgcwähltcr scr, sondern da,, dcr- ""'lle, welcher den Schirm nachsuche, ihm das Sachverhältniß eröffnen müsse, damit er sehen könne ob die ^chirmgcwährung billig oder gerecht sei. Ebenso sei daraus ersichtlich, daß das Gotteshaus -st. ^ allen nnr ^'vcgen den Zutritt zu den Orten habe, weil eS mit den IV Orten, beziehungsweise den II Schmnortcn Mündet sei, und somit keinen andern Schirm suchen dürfe. Was die behauptete Reichölehenschast betreffe, si- nur llonoraris zu verstehen, da laut allgemeinen Friedensschlüssen und ka.,erlichcn Erklärungen d.e "^"össischcn Lande von allen Eigcnthumsrechtcn dcS Reiches frei seien und die abgelesenen kai,erl.chcn Lihcn- vrieip - .. ^chir Rechte vorbehalten. Wenn der Abt ein rechter Rcichsvasall ivare, so könnte er den der bic eingegangenen Vcrpflichtllngcn nicht leisten. Bcrmuthlich werde dieses aber nicht zum Behufe loa bcs Abtes angeführt, sondern »un die Gunst dcS HauscS Oesterreich auf sich zu ziehen. Die ^.""urgischcu Ausschüsse stimmen diesem Vortrage bei und führen des Weilern an, sie haben vor Altem dessc^"^ Italien gemacht, und als sich der Abt beschwert, haben ihre Ausschüsse in Anwesenheit lüc» unwidersprochen vor dem Rath in Schwpz erklärt, daß sie ihm in Kricgszügcn nichts schuldig ^' cbcuso seien sie gegen einen von Laudenberg ausgezogen. Hieraus lassen sie den Vcrzichtbrief der Hj/ und Lucern von 1-169 zu dem Zwckc verlesen, damit man daraus ersehe, daß die Grafschaft H ^ bundcsvcrwandt sei, als Schwyz und Glaruö, weil sich die erster» zwei Orte darin aller der des v, ^ Caspars Burg- und Landrccht gezogen worden, begeben haben. Die Behauptung Landrccht gemachten Vorbehalt dieses selbst beschränkt werde, widerstreite der »ich, ^ruunft, weil fast alle Artikel den landesherrlichen Rechten zuwiderlaufen, und weil sich derselbe liln 5ms, mas vertragsmäßig rcgulirt sei, sondern auf das Übrige beziehe. Dafür spreche auch Abt ^^"drccht, worin auödrüklich gesagt sei, daß sein Eid allen andern vorgehen soll, jedoch dem Landrccht loa Auch der Kaufbrief um die Grafschaft bekräftige die gleiche Auffassung, indem darin den ^°»cs, Freiheiten und Gnaden, und einschließlich auch daS Landrecht vorbehalten seien. Das ^ >aus St. Gallen habe von Abt Ulrich bis auf die jüngste Zeit das Landrccht nicht so verstanden, wie ""6 vielen nur ein paar Proben anführen wolle. Als die Richter im Toggcnburg die K'vjjst "Fehler nicht so gestraft, wie Toggcnburg es gewünscht, habe es bei Schwyz oder Glarus eine Akt/ ^^ung der Bußen begehrt, worin ihm entsprochen worden sei. Als ein Gefangener durch Tumult ^ 'Vörden sei, habe der Abt die Sache vor dem Rath in Schwyz austragen lassen. Endlich als sich .«o du» ^ Toggenburgcrn Streit erhoben, ob crstercr seine eigenen Güter auch versteuern ^ Rath zu Schwyz diese Frage bejahend entschieden. Was den Einwurf betreffe, die beiden »ich! m eigener Sache Richter sein, so sei derselbe schon im Abschied vom Januar 1795 widcr- 'vorauf man sich beziehe. Wenn aber das GottcShauö einen fremden Schirm aus sich zu ziehen ' >» Protcstirc» sie dagegen, indem das Landrccht sowohl den Richter bezeichne als bestimme, daß daS "us keinen andern Schirm und kein anderes Landrccht annehmen möge. Auch beweise der Abschied 1352 November 1706. vom 14, Hönning 1599 klar, daß der Abt keinen andern Richter anerkennen wolle als die beiden was auch von allen Orten gutgeheißen worden sei. Nicht minder werde durch das gcdruktc Manisch Gotteshauses vom Jahr 1657 dargcthan, daß dieses von Niemand abhänge, als von den IV Schir»»'^"' was um so wichtiger sei, da der Streit wie jczt zwischen ihm und den Toggenburgern gewaltet, und cchctt gleichwohl die beiden Orte als Richter anerkannt habe. In Betreff der Behauptung, daß nicht alle Gcgcn^ der Grafschaft Toggcnburg in das Landrccht gehören, müsse weitere Untersuchung vorbehalten werden, die toggenburgischcn Abgeordneten nun bewiesen zu haben glauben, wer in dem waltenden Streit Richter ^ und dabei die Ehre der Obrigkeiten betroffen werde, so tragen sie das Vertrauen, daß man sie gc>»»b ^ Abschied von 1599 bei dem Richtcramt schirmen wolle. — Nachdem mit dieser Sache bereits neun bis Z Tage verbracht worden waren, lassen die unbcthciligtcn Orte die Parteien durch den Landvogt, Land>chtt und Untcrvogt anfragen, ob sie nach Anleitung des Abschiedes vom Januar 1705 Jemand voll der istt' zur Vermittlung bezeichnen, oder die ganze Session gütlich handeln lassen wollen. Die Antwort der 'r ^ Orte lautet dahin, sie müssen cS um so mehr bei ihrer schon eröffneten Instruction verbleiben lasten, »ks^ Gesandten dcö Abtes wegen der Rcichslchcnschaft eine so unverantwortliche Proposition gemacht haben ersichtlich sei, daß von Seite des AbtcS neuer Schirm gesucht werde, um das Landrccht zu vernichten, b ^ sprechen sich die toggcnburgischen Alisschüsse aus. Die Gesandten des Abtes wünschen eine Vermittln»!? verlangen erfolglosen Falls das eidgenössische Recht. Auf diese Erklärungen wird beschlossen, die Ver»» ^ durch die ganze Session vornehmen zu lassen. Es erklären aber hierauf die Ausschüsse aus dem Toggc» ^ daß sie dermalen nicht gerüstet seien in die Sache einzutreten, indem sie drei einigen Tausend gcgcmibo und I't eigene Leute seien, unerwicdcrt zu lassen, dazu aber müsseil sie sich aus Siegel und Briefen, soweit s» Verantwortlichkeit nicht übernehmen können, die Behauptung, daß das Toggcnburg ein RcichSlehen ^ ^ noch»'^ Landwcibcl Gcrmann nicht gcnonimcn worden seien, näher unterrichten. Nachdem sich die Partclcn in Replik und Duplik ergangen, stellt Zürich die Frage, ob man jezt in die Hauptsache eintreten ^ ^ nachdem die toggenburgischcn Ausschüsse Ausschub verlangen; es seinerseits habe die nachträgliche J»P' ^ erhalten, den Aufschub zu bewilligen. Ebenso sprechen sich die andern evangelischen Orte auS, wähu»d ^ katholischen, ohne den Anstand der toggenburgischcn Ausschüsse vorausgesehen zu habe», instruirt ü»d, Hauptsache einzutreten. Schließlich wirb den Toggenburgern der verlangte Aufschub aus kurze Znt bt» ^ und sowohl an diese als au Schwyz und Glarus am 27. November im Namen der elf unbcthciligte» lind Stadt St. Gallen, außer evangelisch Glarus und Jnncrrhodcn, ein Mahnschreiben erlassen, sich ^ aller Tätlichkeiten und Neuerungen zu enthalten. Nach Verlesung des gemeinen Abschiedes danke» ^ Gesandten dcö Abtes den unbcthciligtcn Orten für ihre Bemühungen. I». Während der entschuldigt und Mitthcilung des Abschiedes verlangt wird, was die Orte zusichern. Bern führt W "lissc» " Replik, als von den katholischen Orten herrührend, aufgenommen worden. Gegen diese müsse es p^^ ^ und sich auf seine Anführungen im März und Juli berufen. Es habe aber noch im Weiter» z» ^ ^ das Toggcnburgcrgcschäft wird ein Schreiben von Appcnzcll-Jnncrrhodcn verlesen, worin >ci» daß im lcztcu Jahrrcchnungsabschicd in Betreff der münstcrthalischcu Streitigkeiten ohne sein Wsttt" prol bcinok"'' daß der Bischof von Basel Bern gegenüber cm fremder Fürst sei, welcher zur Zeil der Errichtung M thalischcn BurgrcchtS mit den katholischen Orten noch in keinem Büudniß gestanden sei. Nachdem später mit ihm ein Bündniß gemacht, haben sie ältere Bünde, mithin auch denjenigen mit Bern, »» ^.-^zst so daß sie zu Gunsten des Bischofs keine Pflichten wider Bern haben und sich unberufen in dicsiö November 1706. 1358 "»mi,chcn. Ferner müsse cS bestimmt widersprechen, als dürfe cS in Kraft älterer oder ncucrer Bünde nichts Artiges, wie in lcztcrer Zeit geschehen, gegen den Bischof unternehmen, ohne vorher die Sache mit den ""bundctcn katholischen Orten überlegt zu haben. Den benachbarten Orten habe es von seinem Unternehmen W» den Bischof Anzeige gemacht, um allem Mißtraue» vorzubeugen, aber keinen Man» an deren Grenzen während diese in kriegerischer Weise Wachten aufgestellt, Patrouillen angeordnet und Garnisonen in die ^'ädtc gelegt haben, so daß Bern mehr Anlaß zu Mißtrauen gehabt hätte; es werde die Bünde gegen alle Anesse» treulich beobachten. Die katholischen Orte machen gegen die Aufnahme dieser Duplik keine Ein- behaupten aber, cS sei nichts in den Abschied genommen worden, als was sie laut Instruction Kröche» haben. «I. Bern eröffnet auch, aus dem lcztcn Abschied habe es mit Bestürzung ersehen, daß stehe, das mailändischc Eapitulat sei „einmal" ein Offensivtractat, während von den bcthciligten Orten "s Gegcnthcil versichert worden sei. Die katholischen Orte erklären hierauf, daß dieser Anstand in einem eßcn Schreibfehler bestehe, indem cö „nicmal" heißen sollte. Die Gesandten dcö Abtes von St. Gallen ' V >' " " ' ' ' drei Antworten über das Schreiben der Orte Schwpz lind Glarus und einen dem lcztcrn beigefügten ^ beide» Orte machen dagegen Einsprache, weil die Tagsazung am Ende sei lind sie sich darüber nicht über das Toggenburgcrgeschäft ein, deren Aufnahme in den Abschied bereits bewilligt worden war. vernehmen lassen können. Die Orte genehmigen diese Aufnahme und beschl.eßen es seeen davon den «tsch,ist.» .».ust.llm. .»mit auch s>° -«M», in w. «dich.,« .muh.» .um,», Di,i.,,u,„, O,,,. ,.,.ch, li°.us.agui°u i» «,» »,«„-ft.-„ichiich-n w,«„, >>->'-». fll»rm Klag,, da., d.° l»»...»>lch,u Ol.,., sch«» Iwrlmal diw.Mz.n. Em?stl>I....»r» »..« «... «,.. Z...MI. «., -»--«Miß..,, B,PI»....., ... „mm .„u>.-m°m »-»'»' l'.".°» und tu.,.. ..... Z»l„- Es -m- D-Ma,sch.s. ... «-» MiMich-» ad»°sch.„, w,lch„ aw «,'.. '"U" S-lls,.,a...u „ich,» »uff,,, ...Ul, «uf dl, B,m,-'»US. d.si da« M-sl- M.m.nal ... «dw, Sul»,,»,.>„,.chl „ M,IH-il..»S »,»> «M„. d„ fnch-n. Emgad-u !?«ch. ,-iu »ch-s j» thu», >«i° „ ,M. >m, ES wir« ...... «°u d°« Wh,,..».,» O,lm "»»„-> Srff.,1. ^..»-r-.chl und »ach G-u-hm.zun» dm. la.strl.chm l «I.rch dm > «..«schuh .»„„..ich,. E»»>l-»l»u» «. -Oh», .«au»,lisch Glan.«,, D-, a.s-rl.ch- ... ........ Sch„lw. dm »ich, im m.ilS.,disch,» Ea»i,..la. d-zriff,,,,» O-l-u w. Sl.uh d,s Eifers ^ ^ " ..... lehr und die Versicherung bester erbeinungSmäßiger Gesinnung; gleichzeitig zeigt der Gesandte seine ce>, Hierauf wird von den bctheiligtcn Orten durch dic gleiche Deputatschaft das übliche Gcgcn- ig verrichtet. I». Basel berichtet, dic auf lcztcr Iahrrcchnungstagsazung an den Markgrafen von ^»rlach erlassene und seither rechargirtc Rcclamation wegen der iin Badischcir seinem Mitbürger Hof- ^hcj^ ^vnsortcn weggenommenen Waarcn sei ohne Erfolg geblieben; wie verlaute, haben dic Zollcommissärc biiie,"" ^'^mtioncn, welche dem mit dem schwäbischen Kreis vereinbarten Reglement widerstreiten. Basel Tie,- un nochmaliges IntcrccssionSschrcibcn an den Markgrafen unter gemein-eidgenössischem Namen. »> Gesuche wird entsprochen, i—«». (S. u. d. Vogteien.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. Tesej^' ^uccrn, Uri, Unterwaldcn, Zug, Frciburg uild Solothurn.) In vcrtralilichcr Besprechung über die die vls^ ^ ToggenburgcrstrciteS wird gefunden, cS sei derselbe aus dem bisherigen Fuße nach Anleitung Schübe womöglich durch eine Mediation zwischen den zwei Orten und dem Abte beizulegen, damit nicht 170 November 1706. etwa, »vcnn vorerst der Unterthanen Sache vorgenommen würde, die Unkatholischcn eine Rcligionssachc daraus machen, gleiche Säze und einen unkatholischcn Schreiber haben wollen; insbesondere soll getrachtet werde», das« die zugewandten Orte von diesem Geschäft scrngchaltcn werden. DaS Benehmen von Zürich aber, das ohne Zweifel auch die Toggcnburgcr zur Stellung des AufschubbcgchrcnS angestiftet hat, zeigt klar, dap aus diesem Handel mit Gewalt eine Rcligionssachc erzwingen wolle, damit cS die Hand darein schlug" könne, was weder den Orten Schwyz und Glaruö, noch dem Abt, noch der katholischen Religion z»»> ^ thcil wäre. Eö wird daher von Mitteln gesprochen, wie die katholischen Orte daö Geschäft in ihren Ha»^' behalten möchten, und im Übrigen beschlossen, in gemeiner Session zu eröffnen, daß in die Sache ^ hcrigcm Fuße eingetreten werde. Inzwischen haben die äbtischcn Gesandten sich vernehmen lassen, irr l«^ es gern, wenn die katholischen Orte die Hand an das Geschäft legen, und anerboten, weitere E^MM^, zu machen. Diese erfolgen zuerst mündlich und werden ausführlich auch dem Abschied einverleibt. sandten von Schwyz antworten hierauf mündlich und geben hernach ihre Widerlegung ebenfalls schriftlich " den Abschied. Nach Anhörung dieser Vorträge finden die unbcthciligtcn katholischen Orte, daß die A»^ legcnhcit immer schwieriger werde. Indessen beauftragen sie Landammann Püntincr und Schultheiß Vcsc>>^ einen Entwurf auszuarbeiten, um beide Parteien zusammenzubringen und zu verhindern, daß die Unkathol«! ^ ihre Hände in das Geschäft schlagen. Dieser Vorschlag wird aber von beiden Parteien bcanstandct. ^ darauf Herr Bescnval verreiste, bemühte sich Püntincr allein, die Parteien zu vergleichen. Da aber ^ ^ dies unverfänglich war, kam unter Mitwirkung der beiden Gesandten von Luccrn und Herrn Püntincrs neuer Vorschlag zu Stande, welcher von Luccrn aus den unbctheiligtcn Orten und den beiden Parte«"' ^ gesendet und den leztcrn zur Annahme empfohlen werden soll, wie die Gesandten zu rcfcrircn wistcn «>»s gemeine Abschied zeigen wird. Dieses unvorgreifliche Gutachten der unbcthciligtcn katholischen Orte, rhodcn ausgenommen, wird mit Schreiben vom k7. Dcccmbcr an die bcthciligtcn Orte und den Abt ero und lautet also: „Obglcichwic die wcitausschcndcn Conjuncturcn nicht sowohl, als die mehrere Vertieft i ciwsft" des bekannten langwierigen und verdrießlichen Toggcnburgcr StrcitgcschäftS die löbl. katholftchc» ^ bewegt, (daß) alle weitere gefährliche Weitläufigkeit vermieden und der liebe Frieden in gcmcincr E'dg" schaft fürbas erhalten werde, als haben dieselben nichts Gedeihlicheres (zu) sein erachtet, als val> quästionirlichc Landlcuten-Landrccht und alle dem Landesherr» in Toggcnburg rcscrvirtcn landesherrliche ^ andere Rechte aufrecht gelassen werden. Was dann der Toggcnburgcr Landlcutc angezogene Bcichwcrdc" ^ Klägdcn betrifft, daß ihnen wider ihr Recht und Privilegien bcschchcn wäre, zweifeln wir nicht, ^ft>r s«^ Gnaden, so selbe von dcro Unterthanen Harum gebührend wird ersucht werden, die erforderliche Rcincd»^ schaffen werde; im Falle aber selbe nicht nach Vergnügen erfolgen sollte, thun die katholischen ^ ^ bcwandtcn Sachen aus ihren Mitteln hierzu unparteiische Mediation anerbieten, allerseits Recht oh»« ^ thcil. Es behalten sich auch l. katholische Orte vor, ihre obbcschriebcnc Wohlmeinung und achten, im Fall solches, wie sie hoffen, für genehm genommen würde, in dem Mchrern, so cS erachtet würde, zu erläutern." «>. (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) In einem a» ^ gerichteten Schreiben beschwert sich der Bischof von Basel, daß der Herzog von Birkcnfcld, welch«»" ^ dem Stift cigcnthümlich zugehörige Lehen von Rappoltstcin um eine jährliche Compctcnz verliehen ha weigere, die lcztcrc dem Stifte zu entrichten, bis der Bischof dem Könige den Eid der Treue wcrd« ^ ^ haben. Da nun dieses Ansinnen dem wcstphälischcn, nimwcgischcn und ryswikischcn Frieden z»"" ^ ersuche er die Orte um ihre Verwendung bei Frankreich, daß diese Forderung abgewendet und der mit t>c>» November 1706, 1355 H"jvg von Birkcnscld geschlossene Vergleich vom König ratificirt werde. In Entsprechung dieses Gesuches ""w dem Herrn de la Chapcllc ein Schreiben zll Händen des französischen Gesandten übermittelt und ^silbc u.» gehörige Bestellung ersucht. Kurz darauf wird durch den Landhofmcister von Pruntrut ein '""eres Schreiben des Bischofs sammt der Abschrift eines Erlasses dcS französischen Staatssekretärs und dem ^»>wurf einer Antwort an den lcztcrn übcrbracht, und unter Anführung der Gründe, warum er auf das Begehren nicht eingehen könne, neuerdings Verwendung beim französsschcn Hofe verlangt. Auch Ansinncu wird entsprochen und ein neues Memorial mit genauerer Begründung an den französischen ^sandten erlassen. Dem Entwurf eines Schreibens an den französischen Staatsjecretär wird Beifall gegeben, der unmaßgeblichen Bemerkung, daß darin angegeben werden dürfte, er, der Bijchof, habe »nl jemen ^"dcsgcuosftn über den Gegenstand Rath gepflogen. Freiburg dcnuncirt das Dccc.nbcrhcft des Nmouro ^ ^^itiguo, h, welchem solche kczcrischc uild gottcSläjtcrlichc Sachen enthalten seien, daß sie die ^"ft zu verbieten und Käufer und Verkäufer zu strafen bedacht seien. Da aber mittlerweile diese Tag- ^>">g eingefallen seien die Gesandten beauftragt worden, bei den katholischen Orten anzuregen, ob sie d.cseS ^l"n "icht auch verbieten lassen wollen. Der Gegenstand wird zu weiterer Verfügung in den Abschted 5 "°'"'"cn. ^ F^lmrg berichtet, cö sei in Folge der auf der lczten Confcrenz der V katholischen Orte in erhobenen Bedenken das Schreiben an den Herzog von Savoyen noch nicht aberlassen worden. Drcsc sii aber in der Form, wie sie früher voll allen Orten genehmigt worden, genugsam begründet, indem jämmerliche Ermordung ihres StadtschrcibcrS Dionys Tcchtcrinann, die Jncorporation der Mannschaft Obersten Alt in daS Regiment Kyd und dcil Zwang, um Niedern Lohn zu dienen, nicht ungeahndet A>la' ihres ^ könne. Uri crwicdcrt, bei dem veränderten Zustand des mailändischcn Staates halte cS eine ^ drohcndcil Schlusses des Schreibens für nöthig; die neue Fassung dcS Schreibens sei der z ' ^ sic dem Herzog geiiligsam Anlaß zur Reflexion gebe. Die meisten Orte sprechen sich für die vcr- Z^ssung aus. Schwyz bezieht sich auf seine auf der lczten Confcrenz gegebene Erklärung; inzwischen ^ sich Obcrstlicutcnant Kyd vernehmen lassen, daß er sich gehörigen Orts schon zu justificircn wissen werde. h»rd daß seinen Hauptlcutcn auch Völker weggenommen, dagegen aber auch wieder andere zugcthcilt >rh, " wolle es aber die Jncorporation keineswegs rechtfertigen. Auf eingeholte neue Instruction b»d Frciburg dem abgeänderten Entwurf bei und cö werden die Schreiben an Herrn DcScoux Frciburg zu Händen des savoyischcn Residenten in Bern aberlassen. t. (S. u. Frciämtcr.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangclegenhcitcn: ^sschast Thurkau. I. Art. 47«. Zollwcsen. >. Art. 255. Jttstizsachen, Recht, Gericht. It. „ Zttl. Gelddarleihen zu kl. Zinsfuß, ibcintlial. in. Art. t7Z. Verhält, z. Abt v. St. Gallen. in. Art. 2t9. Pelizeisacheu. n. Art. 289. Marchungen. ' ^iäiiiter. «». Art. lt5. Kelleramtstreit. t Art. lt«. Kelleramtstreit. 1356 November l70ii. <»24. Conferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen während der Tagsazung Z» Baden. November. Staatsarchiv Zürich. Mg, Absch, Vd, S7, k°I, 42g, Gesandte: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Landamuiann Heinrich Zwicki. n. In dem Toggcnbnrgergcschäft äußert Zürich unter Hinwcisung auf de» Abschied vom Januar seine Ansicht dahin, mau solle mit genauer Beobachtung der RcligionSparität auf eine Mediation wünscht zu vernehmen, wessen die evangelischen Orte im Fall des Mißlingcus derselben gesinnt seien- ^ eröffnen ihre Instructionen, welchen gemäß auf der Mediation bei völliger RcligionSparität verharrt, ^ toggcnburgischcn Ausschüsse, als intcrcssirtcr Thcil, zugelassen und ihre Angelegenheit unzertrennlich , zwischen beiden Orten Schwpz und Glarus und dem Abt von St. Gallen waltenden LandrechtsM verhandelt werden soll. In Bezug auf den zu Aarau projcctirteu moäus proesäenäi sollcir sie gemäß dahin wirken, daß die Mediation von einer Zahl Stände beider Religionen, oder nach Umstände" ^ allen versucht werde, worüber der Lauf der gemeinen Session den weitem Fingerzeig geben werde- Gesandte von evangelisch Glarus thcilt mit, beider Religionen Gesandte seien beauftragt, gemeinsam ^ Schwpz eine Mediation auszuweichen; ihrerseits werde gehofft, daß man sie ohne ihr Borwissc» und ^ Einholung ihres Rathcs in keinen so schweren Proccß vcrwikeln, sondern bei ihrem Landrccht beschuh" ^ Im Verlaufe der Tagsazung macht Zürich die Mitthcilung, einer der toggcnburgischcn AuSgcschosstw'^^ sich bei ihnen eingefunden und eröffnet, daß nun zum zweiten Mal die Gesandten von Schwpz uud die bedenkliche Anfrage an sie gestellt haben, ob sie bei dem Landrccht verbleiben und in ihrem cigcm'U ^ dem Abt habenden Streit eine anderweitige Mediation erkiesen wollen. Um das crstcrc tragen >u ^ Bedenken; rüksichtlich des zweiten steigen bei ihnen aber Besorgnisse auf, und wünschen sie daher evangelischen Orten die vollkommene Zusicherung zu erhalten, daß man ihnen getreulich beistehe" ansonst sie das Opfer eines allfälligcn Vergleichs zwischen den beiden Orten und dem Abt werden Zürich stellt nun die Wichtigkeit des Toggcnbnrgö sowohl wegen der großen Zahl der dortigen als wegen der Verbindung durch dieses Land mit evangelisch Appenzell, der Stadt St, Gallen, den ^ und der Herrschast Sax vor und findet, man müsse die guten Toggcnbnrgcr nachdrüklich bcschüzcn, ^ mehr, als man ihnen solches wiederholt versprochen habe. Die übrigen Orte sind entschlossen, die Togist ^ bei ihren geistlichen und leiblichen Freiheiten zu schirmen; in Betreff der Frage der Art und Weist ^ sahrcns können sie nach ihren Instructionen keine präcisc Antwort geben; am besten werde ffM, ' ^ beabsichtigten Mediation zu beharren und je nach Umständen genauere Instruction einzuholen- . würden die toggcnburgischcn Ausschüsse gut thun, den Gesandte» von Schwpz und Glarus ans ff ^ Andringen zu crwiedern, daß sie hierum nicht instruirt seien. Nachdem dann in der gemeinen ^ ^-^,'issc Mediation gcsammter unbethciligtcr Orte beschlossen worden war, beschweren sich die toggcnburgijche" '^^jscst über die unerwarteten Auslassungen der Gesandten dcS Abtes, daß das Toggcnburg Eigcnthnm z» und ein Rcichslehcn des AblcS sei, und erklären, es sei ihnen nicht möglich, in einer so wichtige" November 1766, 1357 -hm ch,n. Riiinudin...» ,-sm-, uud «» d.h.- NN» „huch-u H.H. U, «Mus wi,d winiich du .»Nur. Vnhuudluug iu d.r S-siim, Nug.ft.ii, UM »nudschudn du» du O,i, NU, » »-ich». T.„n,.u, ii„. G.su«,n, mi. ».„.»Nchiign» S.m.ii d-.s->,m Mch«. GwchM» w"d°u du ''»« 0«. und du G-s»..di.u .,» «du- nmnhui. inimisch-u MUS in uu«-,n.,d.-i.m Z..ftu.,d ... Z«» schii.ßlich, du Od,ig,NW. duhiu >., dchi,........ !„ snchnn d.s. M.»°i ^ ^ich'Ü. wn.cr funzufübr.» und dn. Toggn.d..rgcl.. mi. Null? ..... .PN,. ^ ^ ^°ch und Bus-, im Rnmn, ihn, H.n«-i«i-.,u »°,g-b,uch>- «-» dn d°n d-m ^lulch. K n^ ««......iffn.iu- Z»„..iu s,ch ihn.- -i»n,m-ch,i,. ch-il- Iwf. nu" -ng-d>.ch°.. Z- " « in «A..„g..... Biü.i,....gWu...u "... --- .in-m Z-h- >" ».....,...gm '"°.d„I.ch»udri„, wi,d d,schl»ffn» b,i dl... ,u Riirdiiilgn, «rrs-mmrim, K,> ! . N.,i,....... ,u,ch,.ch...d. »Nsun» «n H°m> Z--,.".. I« -n'-n-nn b" "u -..stSßig, Puul.l d.« Znhrlr«,>u>.,sudschird,-, Ei.imui I" ... d-m Mmninll ni-rgnch-, .......Mch!'^i, ... snch.iisch... O... „.«.Mi- »."dn., .».u dn» -- G-i°°...'.ni ...m." " «.«'» hnlu; d...„, ftch-, i... Wid-,sp„.ch mi, -II«, fn.hnn V-,sich.,....gn. gi-.ch" O,i. «77 »ichi.d d.,,„».,ul. d.» da« muchiudisch. Snpiiuiu. «n°.. m 2„u,A.,Au,,d > »lnudn jh„ «„s.chw. d-stn,.. -« B...U dui. P..»'u ihn u„,Dndn «i,d i... «ig,.......... iil« du d»,,".,ch° s-d" d.r °!n.ch« ..«....„ich nuch d.i d.,u .ihischiuchiischn. Md NM, mi. m BN " H d, -mup-»i, du iu sNun» -i.Isin.bnch ».findiichn. W»id°..i" >n nu m .i°.n ... Z-Nch d. u. N.u Numnii«. ......sin....... .°n .«» «"ch-'»-l"n "77' "«'72 . Ach " O„. ...hm.!, dich.- ...I ,°ch,°,.-- BN «'» «" B".u »n» dui» .....«f.».,..,,>ni,.,.p....iüig-S.-..-„-..i-.... .w-id-ichw","«2 '7« 7 einc freiwilliae Steuer zu leisten vorbehalten habe. Nachdem man aber sungst auf der Unfern,z t. Schaffhcmscns freiwillige Betheiligung an der Pfälzersteuer nicht habe annehme» wollen habe eö ans ^--...dim B-,2 An. dn- BN. .Ais. u. iNsi... ..-.id.°ch.°, i.d..ch NN. ln» d.i luufiign, .u,.u-,iuchn, S,nu,u i-digli» NN «i. R-vn,..... iSSb i>ni... N"7 ^ ' ^ch-kh-us... . n..s iiii. i,.ch i dn R->.n,.iii°.,n. -d" .»°ii- '- d°» Thni ..« B.„ ff..., , "»wch, und «n. t.ch-i... «.. BN., dnungn. Zu °l.s" Ich» - - "77 ' °">n „».„high ni- fl° d-i ,ig-,. Ums,NU«.» ...... il>,.., «nch.'g-s-„... NN. '."NN 7'7" '' d».ch d,,. «„„um, s« vi,in ,,-m°-, P--MN. uud ».,°"° z-'-i.,,«°n m-' gr°i'-- «»-g bNudn, "" Di. Ud„g.u O,„ ...nchn, g-g«. »us° E.,I.W...» n»i«. M-«n.«.,s.-ii..»»n.. >'"ii."ch.n-d". »u,.».,, , Ddliglnu» ,u „ft,i,°„ di. g BnuS. g.gni»..i„ig -iuschnu ,u -mrm >'ch... z.i.d„. >.°,hu..d... s.» ..'.dn du n.n.»,.iisch. M.g°...ss.nichni, -ni . 7' »'hmn, chii.., .».,« ....... B--duu,..ug dus" i°,.,s-»ig-.. d-ich.»... du »» ».«« 7^"«.» Z..si,..ni.u uuf unchfi, zusumm-..,....!. ... -"....i-is-n «- E.» Sinn-) ", " „ 7"i«d»,g ,u.,ftig. Sich.,s.Ni..ug ih,.- G-tt,«di.,ch.-„ .«ich" d-n °" ««»»... inch-"'ch-n S'ni ,i.ch 'n, ^drvhs werde, wird zur Jnstruetion in den Abschied genommen. December 1706. l7v<» , t7. December. (6 a. K.) Kantonsarchlv i» Chur. Erneuerung dcs Bündnisses der III Bünde in Rhäticn und der Herrschaft Venedig. Beilage b. l»Ai. Conferenz zwischen den Ständen Bern, Lncern, Basel und Solothurn. Langenthal. l7v<», 2V. December. Staatsarchiv Lucer«. Abschiedeband v. I7W, fol. 402. Gesandte: Bern. Franz Ludwig Lcrbcr, dcs Raths. Lncern. Christoph Pfyffcr, des ' ^ Basel. Christoph Burkhardt, Deputat und dcs Raths. Solothurn. Johann Ludwig von Roll, Broich" I. Auf die Mitthcilnng SolothurnS an die benachbarten Orte, wie das Land von Räubern mW ^ ^ dcrinassen überschwemmt sei, daß nicht allein die offenen Straßen unsicher werden, sondern Leib »nd ^ gefährdet sei, ja daß unlängst einer seiner Untcrthancn in seinem eigenen Hause in Gegenwart von ^ Kindern und einer Magd von drei unbekannten Landstreichern erbärmlich ermordet, andere aber in der Hausgenossen gewaltsam beraubt worden seien, versammeln sich die vier Stände, um über die Vorkehrungen gegen dieses Ucbcl zu berathcn. Bern thcilt vorab ein Entschuldigungsschreiben von F"> ^ Solothurn ein solches vom Bischof von Basel mit, worin beiderseits versichert wird, man werde fassende» Beschlüssen ebenfalls beitreten. Bern wird beauftragt, diese an Frciburg, Neuenbürg und Bul " ^ thcilcn, und sie zum Beitritt einzuladen. Ein gleicher Auftrag wird Solothurn gegenüber dem Basel crtheilt. Auf Genehmigung der Obrigkeiten wird nun folgender Entwurf cincö öffentlich Mandates vereinbart: 1. JedcS Ort soll seine Bettler ohne Belästigung der andern unterhalten. » Bettler aus einem eidgenössischen Orte oder einer Vogtci in das Territorium eines andern Ortes ewer andern Herrschaft kommen, sollen sie dahin zurükgewicsen werden, wohin sie gehören, mit Androhung > ^ ^ Strafe im Wiedcrbctretungsfall. 3. ES sollen hin und wieder an gutfindcndcn Orten zu Stadt u»r Profoscn bestellt werden, um Bettler und dergleichen Landstreicher aufzugreifen, mit der Ermächtigung' auch in das Gebiet eines andern Ortes zu verfolgen; jedoch sollen die Betretenen dem Vorsteher res eingeliefert werden, unter dessen Jurisdiction es steht. 4. Jedem aufgegriffenen Landstreicher soll, ^ man dessen Herkunft erfahren, ein gcdruktcr Paß mitgegeben werden, worin ihm die Route zu seiner vorznzcichncn ist. Wer ohne einen solchen Paß reist oder denselben fälscht, oder von der angewicsciuu ^ abweicht, soll examinirt und nach Vcrhältniß der Umstände und der Person an den Pranger g^^-^jkl dem Brandzcichcn gezeichnet, aus dem Land verbannt, oder in ewige Kriegsdienste oder ans die Galeere werden. Gegen ehrliche Durchreisende soll die Gebühr beobachtet werden. 5. Die Handwcrksgcjclleu ^ nicht zum Fechten admittirt werden, außer wenn sie sich ihrer Profession halber ausgewiesen haben; December 1796. 1359 ^ fechten nur mit Bescheidenheit getrieben werden. Fremden Handwerkern ist der Eintritt in'S Land nur ^statten, wenn sie einen beglaubigten Schein von ihrer Meisterschaft vorweisen oder andere Proben ihres Werkes gcbcu können. Verborgene oder öffentlich getragene Geschosse oder Gewehre, mit Ausnahme eines Ms, abgenommen werden. 6. Fremde oder einheimische Soldaten und Ausreißer sollen bis ^ bc» Degen entwaffnet und auf vorgeschriebener Route über die Grenze oder, wenn sie Eidgenossen sind, . Hcimat gewiesen werden. 7. Zigeuner sollen überhaupt nicht im Lande geduldet werden, und wenn wc den Landlcutcn etwa mit rvthcn Hahnen drohen, auf die Galeere gcschikt, die Weiber aber durch Ansind ^ Brandzcichens oder des Staupcnschlagcs aus dem Land getrieben werden. Die Untcrthancn ci»r solche zu vcrzcigrn, und die Beamten, darüber genaue Aufsicht zu halten, beide bei Vermeidung ," von 59 Ducatcn. 8. Andere landSfrcmdc Bettler und Landstreicher, sowie deren Weiber, sollen ^ »>s Land gelassen, sondern alsobald unter Androhung des Brandzcichens, des Staupcnschlags oder der ^ ^ zurükgcwicscn, und wenn sie sich bereits im Innern des Landes befinde», mittelst der oben angeführten ^ ^ nächsten Grcnzorte verleitet werden. Solche, die vorgeben, Handwerker, Krämer oder eines chrlicho,, Berufes zu sein, aber nicht als solche erfunden werden, oder solche, die »ach ihrer Zurük- itk^^ "'^dcr in'S Land dringen, sollen ernstlich cxamiuirt und laut Mandates von 1689 entweder auSge- Hr» gobrandmarkt, oder auf die Galeere vcrschikt werden. 9. Die Landleutc werden crmahnt, oder ^ verdächtigen Personen keinen Untcrschlauf zu geben, voir ihren gestohlenen Sachen nichts zu kaufe», die av""' Verwahrung derselben einzuräumen, bei Vermeidung ernstlicher oder gleicher Strafe, wie wcrd ^ ^ Betreff der Vollziehung hat es die Meinung, daß, wenn dieser Entwurf genehmigt a»s ^ ^ daherigcn öffentlichen Placate allerorts auf den ersten Februar angeschlagen und die Vollzicbbarkeit ^ bestimmt werde. III. Nebst den in obigem öffentlichen Anschlag enthaltenen Punkten wird ^ "öthjg befunden, daß jährlich zu Ungewisser Zeit in allen Orten der Eidgenossenschaft, welche hiczu ' Laudjägi veranstaltet werde. Bern wird beauftragt, unter Ucbcrscndung gegenwärtigen Confcrcnz- ^Zürich zu ersuchen, diese Landjägi alljährlich auszuschreiben, wodurch dem Abschied von 1792 nach- ^ würde. Behufs besserer Erreichung dcS Zwekcs des beabsichtigten öffentlichen Mandats wird von den anwcscndcn Orte allgcinciu nothwcndig befunden, daß die vier Städte i» den Haupt- und bcs, Schcllcnwcrkc errichten, um darin dem müßigen Gesindel Arbeit anzuweisen, weil die Arbeit das ^ ^'^l ^ solches aus dem Land zu verscheuchen. Dabei hat es die Meinung, daß alle Betretenen mit tz., ^'»>c i Artikel Erwähnten, mit Ringen oder andern Schmachzcichcn belegt »'erden sollen. In bisl, erwähnten Profoscn finden die Gesandten, daß sich die Gemeinden, denen die ^ "lgen Wachten und bewehrten Männer abgenommen werden, sich leicht dazu verstehen sollten, den Profoscn Pr . "^wing nach den Unterhalt zu geben. Die Bezeichnung der Gemeinden oder Kreise, für welche ""Zustellen sxjcn, bleibt jedem Stand vorbehalte»! ebenso ist es Sache der leztcrn, die etwaige derselben, wo sie nöthig befunden wird, den Gemeinden aufzuladen, oder ganz oder thcilwcisc aus stiii ^^»lichcu Sckcl darzuschießcn. Bei Versendung dcS Mandats soll auch jede Obrigkeit den Obcramt- "nzcjgcn, daß sie von sich aus weder Leibes- noch infamircndc Strafen anwenden, indem solches den »gkeite ^ -mnien vorbehalten sei. Bern und Basel erklären, sie mögen wohl leiden, daß zum Schrekcn der Bösc- dir Galcrrcnstrafc in den öffentlichen Anschlägen angedroht werde; sie ihrerseits behalten sich aber vor, Lcibcsstrafcn anzuwenden. Basel bemerkt noch insbesondere, daß die Bestimmung des sechsten Punktes ^isc>w pik Ausreißer und passircndcn Soldaten nicht in seine Anschlagzcddcl werde aufgenommen werden 1360 Februar 1707, können, da bei ihnen gleich nach dem Frieden von Ryöwik verordnet worden sei, daß Soldaten ohne 1"^ kein Ein- und Durchgang gestattet werden dürfe. IV. Schließlich versprechen sämmtliche Gesandte, » möglichst schnelle Genehmigung dieses Abschiedes und dahcrigc Kenntnißgabc an Bern hinzuwirken. 027. Coilferenz zwischen Zürich und Bern. Bern. l?07, 3. 4. 7». u lt. Februar. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 87, toi. 448. Staatsarchiv Bern. Deutsche!! Spruchbuch LUV. Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Werdmüllcr, Statthalter und Obcrst-Fcldhauptman» i Ludwig Hirzcl, Statthalter. Bern. Johann Bernhard von Muralt, alt-Sckclmcistcr deutscher Emanucl Steiger, Benncr; Albrccht von Erlach, Vcnncr; Johann Friedrich Willading, Vcnncr; Anton Kilchbergcr, alt-Vcnncr; Gabriel Thormann, Bcnner; Johann Rudolph von Dießbach, " Emaniiel Roth, Stadtschreibcr; Franz Emanucl von Bonstcttcn, alt-Commandant zu Aarburg; Heinrich Steiger, alt-Schultheiß von Burgdorf. , ». ^Nachdem die Landleutc im Toggcnburg seit gcraluncr Zeit die Beeinträchtigung in ihren und die Evangelischen unter ihnen auch die Berlezung an ihren geistigen Freiheiten schwer haben n»VN . müssen, und nachdem die während sechs Jahren gemachten Versuche einer gütlichen Austragung dcö d ' ^ mißlungen sind, erscheinen die nettesten Vorgänge wohl geeignet, dieser Angelegenheit eine noch merksamkeit zu Theil werden zu lassen. Auf der leztcn Tagsazung nämlich, als die Gesandten von . ^ Bern und andere mehr bereits verreist waren, haben einige katholische Orte unter dem Name» der G ^ mir Ausnahme von evangelisch Glarus und Appenzcll-Jnncrrhodeii, ein bedenkliches Erin»cru»gSschu>^^ die Toggenburgcr erlassen, wodurch diese bereits cinigerniasseit condemnirt werden. Zudem ist voll dc» ^ theiligtcn katholischen Orten unterm 17. Dcccmbcr ein Schreiben mit beigefügtem unmaßgebliche»! ' an Schwyz tlnd GlaruS gerichtet worden, gemäß welchem nicht nur die vom Abt prätcndirtc LandcSln aufrecht gestellt, sondern die toggcnburgischcn Landleutc in Betreff ihrer Beschwerden an den Abt werden sollen, mit dem Bcisaz, wenn darauf keine Rcmedur erfolge, so werden die katholische» ihre Mediation Recht schaffen. Das hat Bern veranlaßt, einige daselbst eingetroffene Deputirlc du burger, nämlich Rudolph Keller, Hauptmann, Niklaus Nüdlingcr, Sckclmeistcr, Dr. Johann Jakeb und Johann Kaspar Wirth, Zcughcrr, über ihre Beschwerden anzuhören, was ihnen nachher auch vergünstigt wende und lcztcrn Stand bcwog, sich zu einer Confcrcnz hier einzufinden. Bei der gemeinsamen Berathung werden die Hauptfragen gestellt: l. Ob man sich dieser Toggenburgcr u ^ könne, und 2. in wie weil und auf welche Weise man sich ihrer anzunehmen gesonnen >0- Frage wird unbedenklich bejaht, und zwar wegen der Erfolglosigkeit der bisherigen Vermittlung^ wegen der den Toggenburgern gegebenen Vertröstungen, wegen der theilweiscn RcligionsgcmcinichuÜ .smi^ der wichtigen Lage dieser Landschaft. Hicbci bemerkt Zürich, es habe sich schon früher veranlaßt g den Toggenburgern, sofern sie ohne ihren Rath und ihr Wissen nichts eigenmächtig unternehmen, du' ^ Vertröstung zu crthcilen, sie wider alle unbillige Gewalt zu schüzcn, immerhin in der Meinung Februar 17N7. 13111 "'""gclischcn Städten Basel nnd Schaffhausen, denen nicht minder daran gelegen, davon Mitthcilung zu ^chcii, Eintreten in die zweite Frage werden die vier toggenburgischen Dcputirtcn beid.r NUigionen w die Cvnfercnz beschicden nnd ihre mündlich und schriftlich vorgebrachten Beschwerden angehört; woraus "ch gezeigt, daß sie in ihren authentischen Freiheiten und Privilegien schwer bcnachtheiligt werden, namentlich Betreff folgender sechs Punkte: des LandeScideS, dcS Landrechteö der Landlcutc, der Bestellung des Land und dcö Landgerichtes, der fremden Beamten, der Appellationen und Collatur der Pfründen. Im Ab- lün'd der Ausschüsse wird nun gefunden, daß es am besten sei, eine ansehnliche doppelte Gesandtschaft beider ^>ände an den Abt abzuordnen, nicht in der Absicht, mit ihm in eine Unterhandlung zu treten, sondern .l,m "'"a folgende Vorstellungen zu machen: Man habe mit Bedauern wahrgenommen, wie die katholischen Orte "'"Ausschluß der evangelischen in dem Toggcnburgcrgcschäst zu unterhandeln angefangen und daß <-chwV Glanes die Herren und die höchste Obrigkeit der Toggcnburgcr zu sein prätcndircn; cö sei aber auch übrigen Orten an dem Ruhestand dcö Landes gelegen und sie haben daher die Toggcnburgcr angehört ""d gefunden, daß sie an ihren Freiheiten tief gekränkt werden. Beide Städte haben thncn daher anhe.m- ^-llt, sich wieder in den Besiz ihrer Rechte zu sczen und sich um Hilfe zu bewerben, in der Erwartung, Abt werde billigen Beschwerden Gehör schenken; sollte aber wider besseres Erwarten denselben ferner E.n- ""g »» ihren Freiheiten geschehen, so würden die beiden Stände sie nach gegebener Vertröstung schuzen und ^"»e». Was namentlich den Landeid betreffe, so könne derselbe dem Eide des Landesherr., um so wen.ger ""chgcsrzt werden, als die Landlcutc diesen Eid an die neue Regierung gebracht haben und derselbe auch ^r»'ir, worden sei; zudem werde in dem Urthcil von 1-N5 zugegeben, wenn die Landlcutc gedrängt sollen sie den Landcid wider den Abt selbst gebrauchen und sich bchelfcn können. DaS Landrecht, an die Toggenburger so viel Abbruch erlitten, sei so klar, daß der Abt ihnen den volls.änd.gen Genuß Hülben wohl gestatten werde. Schon auS dem wohlfeilen Preis der verkauften Grafschaft, m 1-l,e,t)0 Gl ^')Md, könne .»an abnehmen, daß die Landlcutc große Freiheiten und Gcrechtigke.ten gehabt haben, sonst dieselbe bedeutend mehr gegolten. Die Bcsczung und Entsczung von Landrath und Landgericht habe Begründung in dem Landeid, dem Landrech.e und den Freiheiten, besonders aber auch ... de». RapperS- Vertrag von 1538. Und da die Administration der Justiz nach den vorhandenen Const.t..r,oncn den ^dtdlciu ^ "uci. Mein gebühre, so sei nicht billig, daß dieselbe von ausländischen Beamten ausgeübt werde. DaS besage, daß Mißhclligkcitc» da ausgetragen werden müssen, wo sie entstanden; deshalb falle auch Üigk. '"kg, sofern sie nicht von den Untcrgcrichtcn besonders bewilligt .verde. Endlich sei bcizu- daß in Folge des Landfriedens die rcformirtcn Einwohner die volle Rcligloi.Sfrc.hclt zu genießen haben, ^ was dagegen gcthan worden, aufzuheben sei. Ebenso sei billig, daß diejenigen, welche d.c gründen habe» oder unterhalten, auch die Collatur dazu haben, ausgenommen da, wo der Abt genügsame ""d Rechte darum nachweisen könne. Zu», Schlüsse dieser Jnstructionsbcrathung wird noch erkannt, "»Icr Glarus der ^ Zustelle». I». Wegen des auf lcztcr Tagsazung vom Landschrcibcr zu Bade» unter dem Namen ^ an die Toggcnburgcr erlassenen ErmahnungsschreibenS, zu dem doch die bereits verreisten Gc- l>kschl^- Zürich und Bern nicht mitgewirkt, sowie wegen anderer „Geschwindigkeit" desselben wird der erste» badischcn Tagsazung den Antrag zu stelle.., daß derselbe in den eidgenössischen nicht ».ehr in bisheriger Weise gebraucht, sondern daß ihm „zur Versicherung der Feder" ein 171 »NdStände Namen ein freundliches Bcnachrichtigungöschrcibcn an die Landsgcmcindc.. von Schwyz schritt .'.lassen und de» Landlcutc.. im Tvggcnburg eine tröstliche Erklärung über die vorhabenden 1362 Februar 1707, evangelischer Sccrctär beigegeben werde, «». (S. u. Frciämter.) «I. Schließlich besprechen sich beider Stände Gesandten über einzelne bestimmte Punkte, welche bei einem anscheinend nahen allgemeinen Friedensschluß von der Eidgenossenschaft gewahrt werden sollten. Die Gesandten von Zürich werden hierüber Ber erstatten, die strengste Geheimhaltung dieser Ncgotiation empfehlen und eine baldige Erklärung auf dem ^ rcspvndcnzwcge eröffnen. Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelcgcnheiten! Vogtei Frciäinter. «. Art, tl7, Kelleramtstreit. «2». Conferenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Brunnen. 1707, 0. Februar. .n stellst Es ist kein Abschied vorhanden. Die Instruction für die »idwaldischen Gesandten Landamma»»^ und alt-Laiidammann Dillier umfaßt folgende Punkte: k. Der Vertrag, den Statthalter Molo Z"»' der Communität Bellenz, der Fürlcite halber, unbcfugterweise zu Waffen mit denen von Ursern "»d 's ^ abgeschlossen hat, soll annullirt werden. 2. Die Schuzbautcn am Tessin solle», wo die Nothwendig ^ zeigt, fvrtgesezt werden, 3, Andere Geschäfte mögen die Gesandten mit den übrigen Orten abthun, sä)»^ aber heimbringen. Landesarchw Nibwalbcn ! Wochcnrothsprotololl v, 7, Februar 17°?. «29. Conferenz von Schwyz, Glarus und Toggendurg. Lachen. 1707, 21. Februar. Staatsarchiv Zürich. Acten Toggenburg, — Kaiitonsarchiv Üllarus. Actm Toggenburg, Gesandte: S ch w y z. Gilg Christoph Schorno, Landammann; Joseph Anton Stadler, Glarus, Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Johann Ludwig Tschudi, alt-Landammann »nd Halter. Toggen bürg. Johann Valentin Bösch, Panncrherr; Johannes Maggion, Schüzcnmcistlst^^ I. Da von Seite der beiden Stände wegen des Bcisizcs des Pannerhcrrn Bösch um bekannte ^ willen einige Besorglichkciteil auftauchen, wird demselben zuvor angezeigt, daß durch seine Zulaßu» l Conferenz behufs Vermeidung der allfälligcn hieraus erwachsenden Folgen Niemand etwas zugegeben sein soll. II. Schwyz eröffnet die Gründe, welche die dortige Landsgcmcindc vom b, bewogen habe, dem Streithandcl betreffend Toggcnburg endlich einmal ein Ende zu machen, zuvor aber ^ eine Conferenz unter den drei Thcilcn sich über die Vollziehung der nöthig crachtetcir besprechen. Die Beschlüsse der LandSgemcindc lauten: 1. Alle drei Thcilc könncir nochmals wohl sein, daß jeder derselben dem andern das Landrccht redlich und aufrichtig halten, sich von Niemand ^ drängen lassen undsdassclbe^ zu fcrncrm Rcchtsaz oder fremdem Schirm nicht sczcn und unterwerft» Februar 1707, 13K3 ^>c schwyzcrischcn Gesandten sollen trachten, die Verwaltung, Gericht und Recht, damit Niemand rechtlos hcjj ^ gleichwohl gestraft werde, laut den Landrcchlcn und der Landlcutc verbrieften Frci- ^ anzurichten, wodurch Schwyz die wahre Wohlfahrt gegen seine Landlcutc an den Tag legen wolle. ^ ungehorsame Thcil, nämlich der Landesherr im Toggcnburg, »vcgc» Ablengnung der Landlcntc- kccht Schwyz in große Kosten und Mühe gezogen und dem klare» Buchstaben des LandrcchtS zuwider L»>/" und Schirm gesucht, so soll getrachtet werden, alle fallenden Bußen und die Einkünfte des cshcrrn an sichern! Ort zusammenzulegen, bis der ungehorsame Thcil gehorsam gemacht sei. Bezüglich ^ crstc,, Punktes geben die Gesandten aller drei Thcile einander gleichlautende zusagende Erklärungen. '»acht den Vorbehalt, gleichwie eö die pisöstunün laut Landrccht schuldig sei, wolle cS dagegen ^»brecht sammt den Vorbehalten und verbrieften Freiheiten auch genießen, waS von beiden Ständen zu- In Bezug auf den zweiten Punkt, die Verwaltung von Gericht und Recht betreffend, bcharrt ^ ^ auf t>xr Vollführung deö LandsgcmeindcschlnsscS und will die Sache durch eine Gesandtschaft in's ^Wnburg regeln lassen. Die Gesandten von GlaruS übernehmen, hierüber ihren Obern zu rcfcriren, in htch zustimmen werden. Die Ausschüsse der Toggcnburgcr anüvortcn, Toggcnburg »Nd Träumer Zeit, dainit männiglich desto baS getröstet leben möchte, unter sich selbst Vorsorge getroffen bricht und Recht laut den Freiheiten thcilö mit dem Abt besczt, thcils in Folge erhobener Anstände . des AbtcS ergänzt. Den GcrichtSannnänncrn sei aufgetragen worden, die Gcrichtöbußcn einstweilen > softrn der Abt sie nicht zur Hand nehmen wolle. Die Gesandten der zwei Stände crwicdrrn, ^^>>b»rg habe hierin das Bessere gewählt in Bezug auf Streitigkeiten, welche der Landlcnte Freiheiten die 9 ^"^rc,i, im Übrigen aber sollte eS Rath bei den zwei vcrlandrcchtctcn Orten holen. LcztcrcS nehmen Jlistr den Abschied. Den dritten Punkt belangend, haben die Gesandten von GlaruS keine spccicllc l>»k ""b übernehmen, hierüber Bericht zu erstatten. Die Ausschüsse der Toggcnburgcr erklären, Toggcn- dem Abt alles Schuldige zu leisten und glaube, man sollte ihm seine Gefälle und Einkünfte fti aber zur Bezeugung der Freundschaft bereit, auf Geheiß der zwei Orte anzuordnen, die ^c„ Bußen und die Gefälle zur Compcnsation der Unkosten zu sammeln und gewissen Orts nicderzu- ^"6 Weitere hierüber zu bestimmen, überlassen sie der Obrigkeit, die ihren Entschluß über die heutigen H ""^""gcn mitthcilcn »verde. III. Beide Orte finden für nothwcndig: 1. den jüngst an sie erlassenen Z»^^cntwurf der (katholischen) unbcthciligtcn Orte dcrmasscn zu beantworten, daß diese ersehen, daß der Z , ^ Gutachtens dircct wider das Landrccht gehe und beide Orte sonach nicht darauf eingehen können; b GlaruS mit seiner Resolution auch eingetroffen, den gcsammtcn unbcthciligtcn Orten nach früherer l>»b ^ Antwort auf das leztc von Baden aus erlassene Schreiben zu geben und hicvon auch Toggcnburg »ach Befinden auch dem Abte Mitthcilung zu machen. . Wir ergänzen den flüchtig und ungenau verfaßten Abschied aus folgendem Berichte des Landaminann "»kl a» Stadtuntcrschrciber Johann Ludwig Hirzel in Zürich vom 4. März: Bevor man gemeinlich zu- ^»nuengckommen, thcilt Schwyz an Glarus auf dem Rathhaus die schriftliche Protestatio!» des Abtes in Gi eines Missivs vom 13. Februar gegen die an der Landsgcmcinde beschlossene Exccutio», und die Ant- der Tvggcnburger vom 19. Februar über das Ausschreiben der gegenwärtigen Confcrenz mit; Schwyz dei/r^ ^ bedünke, als hege Toggcnburg ein Mißtrauen gegen die Obern in Schwyz, daß diese selbst Wcnburgcrn mit dem LandSgcmcindeschluß zu nahe treten, während derselbe in Wahrheil nicht aufSin- d"ßd""^ Abbruch gerichtet sei. Schwyz zieht sodann gegen die Toggenbnrgcr selbst a», man werde gewahr, »sse den Untcrschicd, der zwischen ihnen und den beiden Orten bestehe, in den Schreiben n. s. w. eben 13K4 Mär, 17N7. wenig genug beobachten, was ihren Gegnern Anlas« gebe, es zu ihrem Nachtheil auszulegen. Die genM» Verhandlungen Hoden sich an mit der Erläuterung der schwyzerischcn Landsgemcindecrkenntniß von P»» Punkt. Der erste Punkt hatte bald seine Richtigkeit, da man sich gegenseitig die treue Haltung des La»^ rechts versicherte. Da aber seitens der Toggcnburger die Worte gebraucht worden: in seinem gesunden ^ stand und in der Hoffnung, weil sie zu den angedingtcn Pflichte» willig wie schuldig sich finden lassen, werde man sie bei ihren Vorbehalten auch bleiben lassen und schirmen, hat es zu dem Discurs gegeben, ob man schuldig sei, um die in dem Landrecht deutlich ausgedrükten Vorbehalte das NM ^ gestehe», falls sie von Jemand angefochten würden, oder ob man ohne weitcrs ein Schirmrccht Toggcnburger habe. Die Meinungen, jedoch ohne Instruction, ließen sich etwas verschieden anseht», ' keiner wollte sich definitiv auslasse», sondern nur angezeigt haben, was dafür und dagegen geredet we^ könne. Den zweiten Punkt betreffend erhellte ans dem Schreiben von Tvggenburg und dem mündliche» ^ rieht der Ausschüsse, daß es der beiden Orte Rath und Hilfe eher von Nachtheil als von Vortheil l»' ^ Verwaltung von Gericht und Recht, die daS Land schon eingerichtet, erachte. Schwyz erklärte, es si'"" ^ wünsche damit Klarheit über die Frage, was der Fürst hierin zu erstatten habe und nicht erstatte, »>w weit die Befugnisse des Landes selbst gehen. Wenn hierin mit dem zugezogenen Rath beider Orte ^ „ würde, sollte das nach Ansicht von Schwyz allenfalls dem Land nicht zu unstatlen kommen können, I» ^ zu Vortheil und Glimpf. Glarns stimmte hierin bei, obwohl ich (Zwicki) für meine Person liel»> ^ davon wäre. In Hinsicht auf den dritte» Punkt hat Glarns die Instruction, mit seiner Erklärung zuhalten, bis Poggenburg sich ausgesprochen hat, daß es sich die von Schwyz verlangte Gesandtschaft " Reglirnng des Gerichtswesens und der Nicdcrlegung der Gefälle des AbtS auch gefallen lasse, vor, ob man nicht, um zu dem von Schwyz geseztc» Ziel ebenfalls zu kommen, eine abermalige La» ^ beschwörung veranstalten sollte, wodurch der Abt sich entweder auf eine freundliche Beilegung würde, oder andernfalls der Weg zur Execution offen stünde. Der Anregung wird keine Folge gegebe», ^ Schwyz der Ansicht ist, daß der Abt auch diesmal nicht schwören werde. Auf Seite der zu verspüren, daß ihrem Interesse nicht gedient wäre, wenn sich der Abt hierzu bequemte; d:c ^ warum sind zwar ehrlichen Leuten bei uns (Glarns) schon zuvor auch eingefallen. Glarus wie TM nehmen schließlich Alles »ä rakorsnäum; crstercs mit der Erklärung, man werde sich wegen der Land N crkenntniß von Schwyz nicht erklären, man wisse denn zuvor, was Tvggenburg für einen Entschluß! ^ in keinem Fall werde sich Glarus anders als bedingt aussprechen, das heißt sogar im Fall, wo den gestellten Begehren beistimmen würde. Staatsarchiv ZUM, - «-»»Togo' ww. Relation über die Abordnung von Zürich und Bern an den Abt von St. Gallen- St. Gallen. l7<>7, 4. bis 7. März. Staatsarchiv Zürich. All». Atych. Bd. 8?, kol. 4SN. Staatsarchiv Bcr» Toa»ml>»rgl>ach NU, ww. Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Statthalter; Johann Ludwig Hirzcl, Bern. Johann Bernhard von Muralt, alt-Sckclmeistcr deutscher Lande; Johann Friedrich I. In Folge der auf der lcztcn Confcrenz zu Bern getroffenen Verabredung begeben sich dn von Berit auf den 27. Februar nach Zürich, von wo sie am 2. März mit denjenigen von Z'Gch Nachdem sie am 3. März Mittags in Obcrglatt angekommen, daselbst von einer Deputation der Tvgch in acht Personen bestehend, an deren Spizc Hauptmann Keller und Sekelmeistcr Rüdlinger stände», März 1707. 13 K5 ^nit worden waren, sczten sie ihre Reise fort und langten Abends in St. Gallen an. Wege» vorgcrüktcr finden sie nicht rathsam, sich dem Abt vorzustellen, senden ihm aber durch ihre Sccrctärc die Ercditive 5^ morgen um Audienz. Der Abt empfängt die Sccrctärc freundlich und verspricht die Zeit ^ Audienz anzeigen zu lassen. Eine Stunde nachher erscheinen vor den Gesandten einige Beamte des Abtes, in, 5 ^ Bedauern aus, daß der Abt nicht das Vergnügen gehabt habe, eine so vortreffliche Gesandtschaft ^^^öhaus Zu beherbergen, lind anerbieten, in der Absicht, den Herren die nöthigc Ruhe zu gönnen, die ^"z auf den März Morgens, oder wenn sie es vorziehen, noch diesen Tag Abends. Die Gesandten ^ Ichcidcn sich ^ lczterc Anerbieten, worauf sie um halb 5 Uhr von einigen Beamten des Abtes aus dem abgeholt und zum Kloster begleitet werden. Daselbst werden sie von zwei Geistlichen und ^audhofmeistcr Ringk, oben an der Stiege aber von Abt und Dccan freundlich empfangen und in die ^ ' k geführt. Nachdem man sich gcsczt, hält Herr Wcrdmüllcr eine mündliche Proposition, worin er die ^ ^'cudigkeit betont, das schon sechs Jahre waltende Toggcnburgcrgcschäft im Interesse der Ruhe gcsammtcr 1 ^vsstnschaft einmal beizulegen; zu diesem Zwekc werden dem Abt folgende sechs Punkte vorgeschlagen: tu ^ ^ Landleutc privilcgirter Landcid, welcher nach Abt Ulrichs Landrccht frisch beschworen und ^l»d^ in seinem klaren Inhalt, bestehen und verbleiben; 2. der Abt soll es bei der Landlcnten völli^^ seinem so heitern, klaren und deutlichen Begriff bewenden lassen lind den Toggcnburgcrn den dcs'ci^" "hne Abbruch gönnen, auch nicht zugeben, daß sie daran gehindert werden, sondern nach . klaren, Buchstaben ihre Landleutc selbst annehmen, und aller Gnaden, Privilegien, Freiheiten und ^ ^Ükeiten genießen mögen; 3. weil des Landraths und des Landgerichts Bcsczung und Entsczung in ^"ndeid, dem Landrccht und andern Documcntcn begründet ist, möge es dem Abt belieben, ihnen solches ^ weiter z» versagen, sondern um sich eine mehrere Anmuthung und guten Willen bei der Grafschaft b^^'urg zn machen, sie mit Einsczung fremder ausländischer Beamter verschonen und sich der Eingcborncn ^ ^ Landcid und Landrecht die Streitsachen da, wo sie entstanden und angefangen, auSgc- s°>^' fremder Richter admittirt, auch keine Appellationen gestattet werden sollen, es werde denn es ^ Niedern Gericht besonders bewilligt, so nähren die beiden Orte das Vertrauen, daß der Abt ^scrbewenden lassen; 5. cö gctröstcn sich beide Orte, der Abt werde den rcformirtcn Einwohncrn vv>, ^^ffchast die landfricdlichc freie Ncligionsübung mit allem ihrem Anhang völlig gestatten, und was her dawider ergangen, gänzlich abschaffen; 6. endlich werde der Abt hoffentlich billig finden, ^ ^ Pfründen gestiftet und besoldet, auch die Collaturcn angcdcihcn sollen, jedoch mit Vor- »»«ers Pfründen, deren halb Jemand genügsame Spccialrechtc habe. Herr Sckclmcistcr von Muralt Vorschläge mit folgenden Gründen: 1. Alls diesem Wege bleibe der Abt in inte^ro bei seinen Vorfahren von den Herren von Raron erworben und an das Gotteshaus gebracht bim Toggenburgcr würden bei ihren Freiheiten, Immunitäten und Rechten, mit welchen sie an das gekommen, verbleiben, und jeder Thcil behalten, was ihm gebühre; 3. das ganze Geschäft, das ^"llricb des Rechtes von unendlicher Cvntcstation wäre, würde auf einmal beendigt, viel Animosität ^ftt>n ^ unausbleiblich unbclicbigcn Folgen vermieden; 4. dadurch würde die gcsannntc Eidgenossenschaft der Abt den Ruhm eines friedfertigen Fürsten und den Namen eines Vaters seines Volkes ich ^ Anhörung dieser Propvsitioncn erbittet sich der Abt der Wichtigkeit der Sache wegen Bcdenk- cr ej,. übrigens baldigen Bescheid. 1l. Samstag den 5. läßt der Abt den Gesandten anzeigen, daß mn Beamten den Auftrag crthcilt habe, über das gestern mündlich angehörte und auf Verlangen 1366 März 1707. schriftlich ausgehändigte Begehren Bescheid zu geben, zu welchem Zwckc eine Audienz verlangt werde. Nach^' diese auf 3 Uhr gestellt worden, erscheinen der Dccan, der Statthalter, Herr Wyßmann, Bogt zu Ober ^ und der Obcrvogt auf Blatten. Der Wortführer, Herr Wyßmann, eröffnet: Der ganzen ehrbaren bckanin, wie sehr sich der Abt bemüht habe, den waltenden Streit beizulegen; nun sei aber der den Händen der unbcthciligtcn Orte, aber nur insoweit, als er zwischen Schwyz und GlaruS cincr>citS dem Abt anderseits walte; das in den angehörten Präpositionen behandelte Bcrhältniß der Landlcute Toggcnburg selbst sei bisher nie erwähnt worden. Die Gesandten werden daher wohl einsehen, da>> ^ vorherige Mittheilung an die »nbcthciligtcn Orte darüber nichts Verfängliches verhandelt werden könne. Abt würde es zu Dank aufnehmen, wenn er die Gründe der Toggcnburgcr anhören könnte; dadurch ihm ermöglicht, auch seine Gcgengründe anzugeben, welche die beiden Orte wohl auf andere Gedanke» bn ^ könnten; er hoffe übrigens auch, daß sie nicht zugeben werden, daß Jemand verfällt werde, ohne n»ö ^ worden zu sein. Hieraus crwicdcr» die Gesandten, nach sechsjähriger Behandlung dieses Geschäftes keine Aussicht zur Erledigung vorhanden, vielmehr habe der Streit einen noch breiter» Fuß gewonnen. ^ Beendigung der leztcn Tagsazung in Baden haben sich nämlich einige katholische Orte, troz a»^ ^ Verschiebung, unterstanden, gesondert darin zu handelt«. Die beiden Orte haben nun in bester Abb ) ^ Freiheiten und Rechte der Toggcnburgcr untersucht und soviel gefunden, daß der Abt die sechs P»»^ ^ aus aller Billigkeit begründet, annehmen könnte. Da derselbe aber die Sache fortwährend in den „p unbcthciligtcn Orte lassen wolle, so werden sie sich über eine weitere Antwort bcrathcn. Nach kurze«» > und gepflogener Bcrathung lassen sie sich also weiter vernehmen: Die sechs Jahre andauernde Verl)»' ^ des Geschäftes durch die uubcthciligtcn Orte begründe keine Hoffnung zur Erledigung desselben, th«^ ^ Schwyz und Glarus sich auf nichts einlassen wollen, theils weil einige katholische Orte mit Zürich und Bern wcitausschcnde Vorschläge entworfen und übergeben haben. Von diesem lcztcrn ^ s haben sie Anlaß genommen, auch besonder» Mitteln nachzusinnen, und gefunden, daß die in der enthaltenen sechs Punkte in den Documcntcn der Toggcnburgcr unwiderleglich begründet seien, »»d ^ damit vor Gott und der ehrbaren Welt bestehe«« können. Der Abt möchte daher bedenken, ob, ehrlichen Leute'sich in ihre Freiheiten cinsezcn und ihnen rüksichtlich der denselben bereits Punkte in xossessorio zu uahe getreten werden wollte, die beiden Städte sie untcrstüzcn, oder hilf- »n^ ^ ^ lassen würden. Herr Wyßmann rccapitulirt diese Eröffnung, um sich der Richtigkeit seines an de» erstattenden Berichtes zu versichern. III. Gleichen Tages erscheinen dann Abgeordnete von Appens' . rhodcn und Stadt St. Gallen vor den Gesandten, «voraus ihnen instructionsgemäß von dem ganze» ' ^ ^ ^ Verlauf des Geschäftes Mitthcilung gemacht wird. Beide Abordnungen bezeugen allen guten M bedrängten Toggcnburgcr. IV. Montag den 7. März «verde«! die beiden Sccrctärc beauftragt, PH zu erkundigen, auf wann der Abt ihnen die AbschicdSaudicnz ansczcn und die Crcditive cinhändyp^^^, Herr Lehcnvvgt Pillicr antwortet darauf, der Abt gedenke ihnen alsbald durch zwei Abgeordnete flu» zu eröffnen. Kurz darauf berichtet aber der Rathssccretär des Abtes, daß einige Herren des H^ ' Weg begriffen seien, um die Gesandten zur Mittagsmahlzeit in'S Kloster abzuholen, wo ihnen ^ Bescheid «verde crtheilt «verde««. Nachdem die Gesandten durch Landhofmcistcr Ringk in ein besonderes ^ geführt «vordcn waren, wird ihnen eröffnet, daß der Abt, der noch nie über seine Gegcngründc angebt ^ ^ pjc sei, solche in einen« Memorial oder in, Rccrcditivc anzubringen beabsichtige. Die Gesandten ^ pc» Annahinc eines Memorials auf jede Art auszuweichen, weil sie hicfür keine Instruction habe» März 1707. 1367 Umstand nicht in neue Ncgotiationcn ziehen wollen. Sic begehren daher einfach ihre Abschicdsaudicnz. "ch cincr Unterredung des LandhofmcistcrS mit dein Abt hinterbringt er die Antwort, es werde nun von Memorial abstrahirt werden, und begleitet sie darauf zum Abt, wo das Abschicdscomplimcnt verrichtet ""d vom Landhofmcistcr bemerkt wird, daß es bei dem den Gesandten am lcztcn Samstag eröffneten Bescheid /" Bewenden habe und das Rccrcditiv sogleich folgen werde, wie es dann auch am folgenden Morgen ^"Peng. v Von diesem Verlauf wird den Herren aus dem Toggcnburg, welche in St. Gallen gewartet ^ vorläufig nach Rickenbach vorausgegangen waren, Mitthcilung gemacht, und ihnen Anleitung gegeben, " tinigc voir ihnen sich nach Zürich begeben sollen, wo ihnen weitere Weisung werde crthcilt werden. VI. ocin die toggcnburgischen Abgeordneten am 10. März in Zürich angekommen, treten sie mit denjenigen ^ >gcn Standes und denen von Bern in Confcrcnz und verlangen über ihre künftige Haltung um so mehr als ihnen bei Mitthcilung der sechs Punkte auSdrüklich befohlen worden war, nichts Eigenmächtiges / "»tcrnchmcn, und weil überdies den Orten Schwyz und Glarus über den zu Lachen errichteten Abschied " Antwort zu crthcilcn sei. Von Hauptmann Keller und den übrigen Abgeordneten wird zwar bemerkt, "o >hi,cn von Schwyz lind Glarus noch ein Memorial versprochen worden sei, und sie erst nach Eingang ^^'cn zu einer Antwort verpflichtet wärt». Auf diesen Bericht wird gefunden, es sei die Antwort Toggcn- an Schwyz lind GlaruS für einmal einzustellen; wenn aber eine solche unentbehrlich werden sollte, sie jhncn für die durch deren angetragene Reise in's Toggcnburg bcwicscuc Sorgfalt danken und im ^"^vkcn, daß sie ihre Sachen nach Gebühr einrichten und nvthigen Falls sie laut Landrccht um Rath Hiffe ansprechen werden; was aber die Hintcrhaltung und Bciscitclcgung der Gefälle des Abtes betreffe, ^ beiden Orte wohl ermessen können, daß es ihnen nicht gebühre, ihren Landesherr» mit Unbclicbig- M rcizcit. Was nun die Angelegenheit der Toggcnburgcr betrifft, um deren willen die Mission nach ' wallen angenommen worden, so finden die beiden Städte, daß sich dieselbe nun in derjenigen Situation d V'- lvclchc bisher angestrebt wurde; es handle sich daher nur noch darum, den Erklärungen Leben und kjandtschaft sobald möglich Nachdruk zu geben, da wohl zu vcrmuthcn sei, daß der Abt seine Beschwerden ^ch ein Memorial oder durch eine Gesandtschaft den beiden Städten vorbringen, dadurch Hindernisse Ustihrcn sofern die Exccution noch nicht begonnen, dagegen protcstircn werde. Es wird daher den sich '^llcrn beider Religionen die wohlgemeinte Anleitung gegeben, mit angerufenem Gnadcnbcistand Gottes l'r>o "'vglich, aber in geziemender Form und fortwährender Harmonie in die Verwirklichung der hlinÜ Punkte zu sczcn, und künftigen Sonntag, wenn es sein könne, mit der Beschwörung des ^ 0dcs ycn Aitfang zu machen, und dann mit Bcsczung des Landrathcs und der Ordnung anderer "est, und mit Bestellung der allfällig lcdig werdenden Pfründen fortzufahren, mit der Vcr- ^ ^ beiden Städte sie hicrinfalls gegen unbillige Gewalt schüzcn werden. Die Gesandten nehmen "ch, dem Sckclmcistcr Rüdlingcr vorzustellen, daß, wenn man das Psalmcnsingcn gerade von ö" großer Hast treiben würde, zwischen beiden Religionen leicht Unwille entstehen könnte, ^ gemeinen Mann scheinen würde, man habe das Hauptaugenmerk mehr auf die Rcligions- siich,^"^ geworfen, während diese von selbst nachfolgen wird, sobald die andern Punkte in Richtigkeit ^chl'i "stvgen könne man wohl andere ReligionSübungcn, als die Katechese u. s. w., in's Werk sczcn. VII. verständigen sich die beiden Orte dahin, wenn der Abt bei einem derselben die Aufrcchthaltung des °hnc Toggcnburg begehren sollte, so wird sich dieser auf den andern Mitstand beziehen, und keiner andern etwas eingehen. 1368 März 1707. Conferenz der katholischen Orte und Abt von St. Gallen. Lueer«. 1707, 17. bis 23. März. Staatsarchiv ziucer». Mg. Abich. v. I7V7. koi. 7 u. 4S. Gesandte: Lnccrn. Johann Rudloph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Schwytzcr, alt-Schulthciß und Nenner; Johann Ludwig Meyer, Statthalter; Franz Laurenz von stein, Nenner, beide deS Raths. U r i. Oberst Joseph Anton Püntincr, Landammann; Karl Alphons VcM' Panncrhcrr. Schwyz. Gilg Christoph Schorno, Landammann; Landvogt Joseph Anton Stadler, des Ra 1 Unterwaldcn. Niklauö Jmfcld, Landammann von Obwalden; Beat Jakob Leu, Landammann von waldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Ammann; Hans Heinrich Jtcn, des Raths. Katholisch GlaN>^ (Entschuldigt.) Frciburg. Hans Peter von Boceard, Bürgermeister; Franz Niklauö Vögclin, deS Na ) Solothurn. Johann Ludwig von Roll, Stadtvcnncr; Friedrich von Roll, Gcmeinmann, des Ra Appcnzcll-Jnncrrhodcn. Hans Ulrich Suter, Landammann. Abt von St. Gallen. Joseph " Püntiner. ». Der Gesandte des AbtcS cröffilct mit Wchmilth, in welch' trüber Lage sich das unglüklichc burgcrgcschäft seit der leztcn Tagsazung befinde, da die in Zürich eigens hiezu geordnete Kammer bald hcriu mit den Toggcnburgcrn in enge Rathschlägc getreten sei, in Folge dessen die Toggcnburgcr zur Abst» ^ ^ eines Ausschusses nach Bern veranlaßt wurden, um diesen Stand in gleiche Gedanken zu führen, vollständig gelang, daß nicht allein in auffälliger Weise eine Deputation beider Städte vor dem Abt crscy sondern von daher auch so bedenkliche Znmuthungcn und diktatorische Befehle wider Bünde und Hrr" erfolgten, wie kein zweites Beispiel in der eidgenössischen Geschichte gefunden werden könne. Die - ^ der zwei Städte habe sich dabei nicht nur zu Richtern aufgeworfen und wirklich in sechs Punkten zwhchc" Abt und den Untcrthancn scntcnzirt, sondern sogar die Entgegennahme der st. gallischen Gcgcngründc d» ^ ^ abgeschlagen, und dem Abt ihre Parteinahme für die Toggcnburgcr offen in's Gesicht gesagt. ^ geheimen Unterredung zu Rickcnbach auf der Rükrcisc seien dann die Toggcnburgcr nach Zürich gc»nrb"l ihnen daselbst nicht nur förmliche Aufrcchthaltung zugesichert, sondern sie auch zur cigcnthätigcn ^ von allen sechs Punkten gewiesen worden. Diese betrübenden Thatsachcn vcranlaßcn daher den Abt unu"bd ^ und abermals, dieses Geschäft in den Schoost der unbetheiligtcn katholischen Eidgenossenschaft zu ,^>i dringcndst um Rath und Hilfe zu bitten. Da diese Anmaßung der zwei Städte den beiden vcrlanvn Orten unlieb sei und deren Rechte nicht minder berühre als die des Abtes, so ersuche dieser, daß mit aller Macht der Ucbcrzcugung zur Beruhigung der Sache bei Schwyz ankehre. Wenn auch ber Norwand der erwähnten Gesandtschaft und die Zulagen über die katholische» Orte dem Abte sthr gedrungen seien, so habe er doch nichts Anderes sagen könne», als daß Unrecht über Unrecht gesucht > mcr^' per Während dieses Vortrages trifft die durch Witterung etwas verspätete Gesandtschaft von SchwB ^ Session ein, worauf der äbtischc Gesandte daS Vorgebrachte auf Ansuchen der übrigen Orte wiederholt und sich dabei auch auf die frühem schriftlichen Mitteilungen deS Abtes bezieht, die >u ^ verlesen werden. Darauf bedeuten die Gesandten von Schwyz, indem sie vorerst die beginnenden Mörz 1707, 1369 ^>n etwas" bedauern, cS sei keineswegs ans ihrer Schuld so gekommen, was auch der Abt seinerseits ^»ptc. Seit der lcztcn Confcrcnz zu Lachen, die thcilwcisc auch zur Erkundigung des „Athcms" der ^Wnburgcr angcsczt war, gewahre man freilich mit Unlieb, daß sich die Toggcnburgcr unter verschiedenen binden und namentlich auch wegen des von den unbcthciligten Orten ab lcztcr Tagsazung an sie erlassenen "1»!chrcibkns nach Zürich verfügten und dort in enge Räthc traten. Unbedingt habe Schwyz bei Glarus daß dieser Ort, angeblich weil die Toggcnburgcr sich über die in Lachen acl ikkerönciuin genommenen erklärt, geflissentlich mit seiner Antwort zurükhalte, welche Aufzüge in Schwyz verdächtig mnthmaßcn lassen, daß Alles auf Anstiften von Zürich und Bern und mit Kollusion von Glarus, ° du Evangelischen fast AllcS ausmachen, geschehen sei. Wie sehr dies aber auch betrübe, so müsse doch ^'yz darin jederzeit gcwahrsam wandeln, damit keine Jalousie erwachse und Schwyz etwa nach der Hand W im Stande sei, nach Durchschrcitung dieser dunkeln Wälder mit und neben katholisch GlaruS der ^ ^'Ichcn Religion im Toggenburg steuern zu helfen. Von Zürich und Bern sei nun unlängst in dieser " cj» Schreiben an Schwyz und GlaruS erlassen und vorläufig der Empfang bescheinigt und eine Antwort worden in der Meinung, daß inzwischen zu Nachthcil habender Rechte nichts werde vorgenommen ?ll» " ^^dlcn vorgegangen, sei Schwyz nicht genau bekannt, es hätte jedenfalls der ^ darüber an Schwyz als Schirmort klagend berichten und dieses so in Stand sczcn sollen, ihm kraft des ^' "chtö g^txg gjx^t zu halte». Hinter dem, daß jenes erwähnte Schreiben von Zürich und Bern an die ' dßcmcindc gerichtet sei," liege aber unfehlbar das arge Abschen dieser Städte verborgen, daß auf diese Weise der N ^ ^ sofortige Beantwortung und die Widcrsczung gegen ihre Vorhaben abgeschnitten war. In Betreff <»iö b" lcztcn Abordnung nach St. Gallen habe man auch in Schwyz die bedenkliche Privatnachricht ^ Ulrich erhalten, daß beide Städte den Toggcnburgcrn erlaubt und befohlen haben, statt der äbtischcn im Lande abwechselnd nach der Confcssion eigene Amtleute zu wähle». Einstimmig wird darum von ^dyz z>, ^jssx,, verlangt, wie es diese eigenmächtige Obcrhcrrlichkcit von Zürich und Bern über die Toggen- ^ und diese Bcnachthcilung der zwei Schirmortc lind des AbtcS ansehen »volle. Alle Orte finden die chle »l !., ' ^ höchst »vichtig, da die z»vci Städte alle Schranken der Bünde überschreiten und sich sogar anmasscn, > "^«'itil» ^»tlichm Actcnstükcil die katholischen Orte der cigcngcwaltigcn Sonderling und als »venu deren lczteö Anderes cntnchnicn, als daß die Winkclzügc gcgcil die katholische Religion selbst gerichtet sind, weshalb , uiigsprojcct gefährliche Ziele anstrebte, zu beschuldigen. Ans Allem und Allem kann man schließlich har 'ilw s h aufrecht zu halten; allerdings fallen die eigenmächtigen Unternehmungen der zwei Städte in Schwyz tll . ' » V . . . ... hfl» ^ nochmals zu fricdmüthigcn Gedankcil angcniahnt werden, da sie nun doch die Folgen dieser o>» ^"""6 scll'st mit Händen greifen können. Darauf erklärt Schwyz, cS habe nie etwas Anderes gewollt " dag » "">rde„ Lmidrccht in seinem treuen Buchstaben ohne irgendwelche Erweiterung, wie etwa anderseits versucht "ufrccht zu halten; allerdings fallen die eigenmächtigen Unternehmungen der zwei Städte in Schwyz ß, allein eil» bcstiinintcr Beschluß sei in Ermanglung näherer Berichte und »vcil daS Schreiben an dich ' z» ""^iwmcindc gerichtet war, noch nicht gefaßt. Darauf wird beiden Parteien mit Vorstellungen eindringlich »» ^' ^ie bereits jezt schon durch die Blindheit und Vergessenheit der katholischen Toggcnburger die Parität dcjdm» Vernehmen nach »verde» die achtundzwanzig katholischen Männer, welche vor eine», Jahr >l»b einige Ncligionsbcschwcrdcn angebracht haben, daS erste Schlachtvpfcr sein, da ihnen auf Leben l»>», ^ ßodroht sei, »vaS auch Landvogt Stadler nicht in Abrede hat stellen können. Über AllcS dieses hat ^ Schwyz nicht »veiter kommen mögen als zu der Behauptung, es »verde sich unter keinen Um- bo» scincn Rechten drängen lassen und »verde nichts thun können, so lange nicht der Abt der Landlcutc 172 1370 März 1707. Landrecht absolut anerkennt und Schwyz zum Richter zwischen ihm und den Toggcnburgcrn sczt, ^ diesem Wege wäre den zwei Schirmortcn möglich, nach und nach das Widrige zu verbessern, wobei La» ^ ^ Stadler beiscztc, nachdem man stringircn wollte, daß die tvggenburgischcn Eigcnthätigkcitcn Schwyz und b unvcrwcilt und allererst in den Harnisch bringen sollten, convcnirc Schwyz nicht, mit dem Abt ""b Toggcnburgcrn gleichzeitig zu kriegen, wie denn Schwyz mehrmals öffentlich erklärte, daß eben das ihres Herrn den Toggcnburgcrn zu gleichen Unternehmungen Muth gegeben hätte. Am zweiten Tage bcra die unbcthciligtcn Orte über diese Erklärungen der Parteien und über die schimpflichen Zulagen durch o" ^ und Bern. In erster Linie wird eine Zuschrift an beide Städte entworfen; darin wird ihre eigen»>aü>^ und unbefugte Mission an den Abt nachdrüklich geahndet und auch deren Ausstreuungen, als hüttc" katholischen Orte durch ihr in Baden entworfenes Vcrmittlungsprojcct gefährliche Neuerungen bcaby widerlegt. Die laue Haltung von Schwyz gegen die Eigenthätigkciten der Toggcnburgcr und das angemaßte Protcctorium läßt vcrmuthcn, daß dort wenigstens einige Particularcn unter der Ha"d t ^ Korrespondenz nach Zürich unterhalten haben und es noch thun. Auch daS schlechte Vertrauen von ^ die katholischen Orte fällt auf, das die bösen Absichten der protcstircndcn Orte und noch weniger deren ^ nicht mißbilligen wolle. Indessen glauben die katholischen Orte, daß selbst die übrigen protcstircndcn Stän^, ^ privatim bereits verlauten wollte, von dem Vorgehen der zwei Städte nicht wenig bestürzt seien und sich diese Präpotcnz auflehnen, wenn man etwa nachdcrhand in Basel, Schaafhausen u. s. w. nachdrnklichc ^ stcllungcn machen würde. Sodanil wird gutgcfundcn, daß die unbcthciligtcn katholischen Orte jedes nochmals die drohenden Gefahren den schwyzcrischcn Gesandten vorstellen, und eine genauere Entdek»»ö ^ Gedanken über die Eigcnmacht von Zürich und Bern und besonders der sechs Punkte begehren, worauf eine mehr ausweichende Antwort erfolgte. Als man dann von Schwyz auch wegen Abolition von Briefen die Deutlichkeit des betreffenden Erkenntnisses verlangte, so wurden darüber die Erläuterung es seien nur jene Briefe und Siegel aberkennt, welche zum Nachthcil und wider den Inhalt des Landn' ^ und nicht mit gehörigem Vorwisscn aller beim Landrcchtsvertrag beteiligten Theile und demnach ^ gemacht wurden; dagegen seien die zwar wider daS Landrccht, aber mit Konsens aller Theile crricht^" herausgegebenen und alle andern dem Landrccht nicht zuwiderlaufenden Docnmcnte gültig, blcbci ^ lcit Punkte gibt Landvogt Stadler folgende Erläuterung: Der erste Punkt in Betreff des Landcidcö ll't bestehen, wenn sein Schlußsaz auf den Landvogt und den Landrath deute, und nicht etwa auf die gcincnnu etwas weniger Beschränkung dabei verstanden werde, ganz recht gestellt; der zweite würde in aller y. ine» e» lcutc allein. Auch den dritten Punkt erachtet Stadler nicht für verwerflich, sofern sich derselbe nnr a»l ' ^ und nicht auf die obcrn Beamten beziehe. Der vierte Punkt in Betreff der Appellationen sei a» ^ und unleugbar. Bezüglich des fünfte» Punktes, der von vcr freien Religionöübung und dem ^ redet, sei bekannt, daß, sobald man von Bern aus dem Abte wider beide Schirmortc Beistand Abte die Einführung der freien Ncligionsübung, wie sie im Thurgau bestehe, versprochen worden l" nun mit Bezug auf diesen thurganischcn Landfrieden bei beiden Städten die Rede wäre, so wäre das a dem katholischen Wesen zum Nachthcil; wenn aber der Landfrieden von 1538 gemcint sei, so Hütte ll ) ^ der Abt noch Jemand anders zu beschweren. Der sechste Punkt berühre mehr die Katholhche», Fundationen haben als die Protcstircndcn, doch sei der Nachsaz etwas gefährlich, weil die spcciclü" ^ nicht so leicht aufzuweisen seien. Gegen diese Auslegung der sechs Punkte protcstirt aber sofort La»da> ^ Schorno, der seinem Mitgesanbtcn auch mehrmals in die Rede fallen wollte; denn er, Schorns, vcrwc März 1707. 1371 Punkte, deren Gefährlichkeit er allzu wohl begreife; Schwyz wolle nichts, alö sein verbrieftes Landrecht aufrecht Multen und darin nichts vcrschcincn oder nachgeben. Uebcr obige studirtc Erläuterung der sechs Punkte wird . vogt Stadler rcplicirt, cö wäre wohl zu wünschen, daß diese Auslegung bei Zürich und Bern auch indessen dürfe man ihn wohl fragen, ob denn die fortwährend eingehenden Berichte über Eigen- Griten im Toggcnburg zu seiner Auslegung stimmen oder ob sie nicht schnurgerade das Gcgcnthcil aufweisen ^ ^dermann die Augen öffnen, daß es auf Bcnachthciligung dcS katholischen Wcscuö und Hemmung der Rechte k Abtes und der zwei Orte abgesehen sei. Die Gesandten von Schwyz sollen doch diese ernsten Bedenken . ^ Obern eröffnen, zumal dem Bernchmcn nach das lcztc Schreiben sammt dem katholischen Projcct der LandSgcmcindc nicht vorgelegt und auch nicht jcdcrwcil der katholischen Orte Gedanken in diesem Handel geoffenbart worden seien. Schwyz entgegnet, zuerst solle der Abt die sechsjährige Halsstarrigkeit .^lcben, che es an die erst erwachsende Spänigkcit der Toggcnburgcr Hand anlege, damit nicht die Toggcn- ^r, welche daS Beispiel an ihrem Herrn genommen, schreien, Schwyz soll vorab nach Inhalt des Land- ^ gegen dcir Fürsten die Remcdur schaffen. Weiterhin wird Schwyz vorgestellt, daß die Grafschaft ggcnburg nach der Hand ein gefreites Lgndlcin sein werde, »voraus Stadler, dessen ganz müde, einfiel, den A>," ^^'"t'rtcn liege nichts daran, ob sie mit gefreiten oder minder gefreiten Leuten ihr Landrccht haben. ' dritten Tag wird von den unbcthciligtcn Orten über die gestrigen Remonstrationen bei den Schwyzcr ^bnidtci, dem äbtischcn Abgeordneten einläßliche Mittheilung gemacht. Dem leztcrn wird auch vorgehalten, ^»gc Verzögerung in Beantwortung des VcrgleichSprojcctS habe vielleicht die zwei Städte, sonderlich die gegen die der Abt anfänglich allzuviel Vertraue», und auf die andere nach der Hand AllcS baute, zu rasche» Vorgehen veranlaßt; der Abt hätte alsobald daS gute Vertrauen gegen die katholischen Orte . ^geii und nicht zuwarten sollen, bis die Toggenburgcr sich den Protcstircndcn ergaben; der Abt hätte in hart hintansczcn sollen. Nun wisse man immer noch nicht, auf welchem Fuße in Schwyz die ^ ^cgcguiß mit den beiden Städten angesehen »verde. Da, wie bekannt, Zürich von Anfang an auf ^c>»,uug von Siegel und Briefen unter der Hand gedrungen und dies bei Schwyz vor einiger Zeit auch ^ ^ hat, so stehen die Dinge allseitig um so mißlicher, alö die Protcstircndcn dadurch und sonst allzu viel , ^ ^ßtcn und nui» den Streit durch die steten Aufzüge und Beschwichtigungen über die Orte selbst angc- Mn sei. Wnm also Toggcnburg nun fast wirklich in Abhängigkeit zu den Protcstircndcn steht und nur ^ch dtc gütliche Vereinbarung unter den Parteien übrig ist, »im den Raub dem Löwen und Bären aus den Pa^' "ißcn, so liege die Wünschbarkcit und Nothwcndigkcit auf der Hand, daß die Minne unter den ttcicu oder auch mit Zuthun Andcrcr Plaz finde, da unter solchen Aussichten nicht auf dem Äußersten Q ^Verden könne. Der äbtischc Gesandte erklärt darauf, Schwyz habe lcztcn Herbst, wie aus dortigem tubcn bewiesen werden könnte, daS Supremat im Toggcnburg prätcndirt und mehr alö alles Andere durch ^ütion der Siegel und Briefe zu den jezigcn Wirren den Anstoß gegeben; der Abt sei in dieser rang,,iß bereit, zu jedem billigen Vergleich Hand zu bieten, und »verde vielleicht »vcitcr gehen, als ihm der, ^""uchcu wäre. Darauf »verde» beide Parteien in der Session zu einem gütlichen AuStrag crmahnt, w ^lst pH beiderseits hiczu nicht viel Lust und insbesondere ist angeführt worden, daß der Vorschlag des aber"" ^"ith in der Erste von den Amtleuten dcS AbtcS selbst in Zürich sei dictirt worden, welches d» e ^ ^ Abtes höchlich und mit Ressentiment widersprochen wird. Zu Händen von Schwyz aber, Stadler sonst ganz dcmontirt schien, kann man sich nicht übcrhaltcn zu bemerken, es sei vcrwundcrlich, die Katholischen wegen ihrem Projcct ihr einziges Augenmerk auf die Hennen zu haben in falschen 1372 März 1707. Verdacht gesezt worden, alsobald Alles sich dawider ausgelassen habe, während jczt aus der demonstrativ Uncmpfindlichkcit dcö Standes Schwyz gefolgert werden müsse, er sehe mit Liebe zu, wie der Fuchs die Hc»>»» ganz auffresse. In der Hoffnung, daß der folgende Tag, der Sonntag, die Parteien doch noch auf Gedanken führen mochte, wird mit dem Abschicdsschluß noch zugewartet. Air diesem Sonntag treffen da ammann Schorns, Stadler und noch andere Gesandten nach dem Gottesdienst mit Schultheiß Dürler zusa»»»^ wobei Stadler von selbst anhob, Gott, den er heute bei den Andachten so eifrig angerufen, sende so säst" . Wetter, hoffentlich sende er auch in dem betrübten Toggcnburgcrgcschäft seine Gnadcnstrahlcn; in dem Verla»! des Gespräches hat derselbe dann ein von ihm verfaßtes neues Projcct abgelesen und dem Schultheiß händigen versprochen. Bei einem nun folgenden Spaziergang von Landammann Schorns und Sw» ! Dürler wird bemerkt, der Stadlcr'schc Aufsaz sei ganz wohl abgefaßt; wenn der Fürst die Erklärung a'id ' würde der Streit ipso kaeto und unmittelbar von der Landögemcinde weggehoben und einzig vor de» ' rath gezogen, und weil unter den sechözig Rathsglicdcrn vierzig seien, deren Voreltern die streitigen und Briefe errichtet hatten, so könnte sich der Abt versichert halten, daß man ihm dieselben wieder stellen werde, da ohnehin das katholische Blut in ihnen walle. In der Sizung vom Montag wird ^ diesem Bcgegniß den unbcthciligtcn Orten Kcnntniß gegeben mit dem Bemerken, dieser Vorschlag durchbliken, daß dieser Streit auch in Schwyz feil sei. Bevor nun das Projcct dcö Herrn Stadler vcr wird, findet man, da die gestrigen Verhandlungen nur privater Natur waren, für gut, zuvor noch »V ' Vorstellungen in die Gesandten von Schwyz zu dringe», indem die katholischen Orte sich endlich 6^'^^ sähen, sich der Sache mit Nachdruk anzunehmen. Schwyz wird befragt, ob ihm wirklich ein vom datirtcs Schreiben der beiden Städte zugekommen sei, des Inhalts, weil beide vcrlandrechtetcn Toggcnburgcr in ihren Rechten nicht gcschüzt, müßten sich die beiden Städte ihrer beladen und ihnen vcr) ^ ^ sein. Die Schwyzcr Gesandten erklären aber, von einer solchen Zuschrift nichts zu wissen; im > ihnen eine gütliche Vereinbarung sehr erwünscht, wenn etwa der Abt, mit Abstraktion alles Streits, ^ rccurrirte und damit rechtmäßigen Anlaß laut Landrccht gäbe, daß Schwyz den dcrmaligcn Jnconvenicnzc» ^ Toggcnburg cinigcrmasscn steuern möchte, weil im Moment Alles und Alles zu crstiken fast nicht »»>! wäre. Darauf wird rcplicirt, die katholischen Orte können die Annullirung alter Siegel und Briefe nicht indem damit den Orten soviel als dem Abte selbst aberkannt sei, es sei sogar die Frage statthaft, durch diese Abolition selbst der goldene Bund lädirt werde. Die Gesandten von Schwyz entgegne»,^ Abolition werde allzuweit aufgefaßt; man habe nur die Toggcnburgcr damit im Zaume halten wollen; . . spcciell gar nichts aberkannt; der allgemeine Begriff besage um so weniger, als Schwyz immer im ^ ^ in Spccialfällcn dem Abte zum Vorthcil der katholischen Orte zu urtheilcn und zuzusprechen. Llns t"" schlag, Schwyz solle überhaupt sich auf mildere Ansichten führen lassen, antwortete Landvogt Stadls ^ . die Sachen in Toggenburg so übel hergehen, stellen sich die Untcrthancn vielleicht auf den Boden des ^ ^ Worts: kranAönti Main Mas lrun^atur kiäain; wenn die Toggcnburgcr freier werden, so sch»^ ^ den» Abte, nicht aber Schwyz. Im Abstand der Parteien wird nun gutgcfunden, den Vcrgleichsvorschl'st! ^ Stadler zu eröffnen und diesen und den Gesandten des Abtes dann mündlich in plana darüber Auf das Ansinnen, der Abt solle seine Klagen gegen Zürich, Bern und besonders gegen die Togtst" ^ bei beiden Schirmorten anbringen, entgegnet der Gesandte, wenn damit eine bloße Vcrichtgabe werde der Abt sich nicht widcrsezcn, wenn aber darunter die Anrufung des Rechtes verstanden wcrdc, st man gewiß auf Schwierigkeiten stoßen. Der Antrag von Stadler sei nicht annehmbar, weil der ^ März I7N7, 1873 ^ Zurükgchcn müßte, da man bezüglich der Siegel und Briefe auf die Worte der beiden Abgeordneten von ^'bz, welche dort die ganze Angelegenheit so weit getrieben, trauen und der Abt sich auf Diskretion ergeben , ^ ^6 wird nun auch ein Borschlag des AbtcS angehört und darauf dessen Beamten angezeigt, wie nun mehr übrig bleibe und die Axt am Baume liege, und daher empfohlen, daß der Abt die zwei Orte zu ^/^»Wnnncnkunft einlade, um da seine Klagen anzubringen, allerdings in der Meinung, daß man zuvor s Disposition versichert wäre. In diesem Sinne wird bei Schwyz sondirt, ob ihm eine Konferenz beliebe und einige vorläufige Hoffnung zur Rcintcgrirung von Siegel und Briefen vorhanden u»d jh„, vorgestellt, daß, »venu jczt nicht eingelenkt werde, noch viel schlimmere Sachen zu erwarten »>au wolle daher hier die Vorschläge in'S Reine bringen und durch Vermittlung des AbtcS eine Konferenz veranlassen. Die Gesandten von Schwyz fassen dieses Ansinnen so auf, der Abt solle ^»drcch, einfach zugestehen, dagegen der Abolition der Briefe sich nicht bequemen, lcztercS scheine ^>chmbar. Das Projcetircn oder die Vcrglcichövcrsuche schlage Schwyz nicht völlig auö; zu einer >v»r" Konferenz hätten sie aber keinen andern Anlaß und Jmploration als kraft deS LandrcchtS; das schwer zu erzielen sein, da die evangelischen Glarncr wohl auszuweichen suchten. Das Unschuldigste küß/ ^ ^ Landrccht lediglich anerkennte und sich dahin begäbe, indem es dann immer noch tomporu tempore tempern, und besonders, weil die Abolition der Siegel nichts abrogire, als bedc title errichtet sei. Darüber werden die Gesandten von Schwyz ersucht, über den höchst ^/nkljchc,, Zustand in Toggcnbnrg doch besser zu rcflectircn als bishiu und wenigstens mit katholisch GlaruS ^/^»chc zu Gutem des katholischen Wcsenö umsichtig zu verleiten ; mit der Aberkennung von Briefen und s,r Lehe Schwyz nun einmal zu weit, da Zürich und Bern diesen Beschluß selbst anders auffassen, indem ^ Landrccht von t^ll schreien und alle später» Briefe vernichtet haben wollen. In Betreff Projcets verlangen die Schwyzer, daß darin der Briefe und Siegel nicht erwähnt werde, Alclll ^ diesfalls, da Glarus kein Aberkanntniß gcthan, von Sch'vyz durch einen besonder» Act zufrieden H Werde» könnte. Daraus crmahnt die Confcrcnz die Parteien, sich zusammcnzuthun und eventuell mit ^ ^ ^'"» Herren aus der Session die Beilegung mit beiderseits beliebigen Projcctcn befördern zu helfen. »ach dcr Bemerkung von Schwyz Glarncr in der Stadt sind, die alle seine Schritte und Tritte ^)»l ^ Gesandten anscheinend wie zufällig im WirthShause zum Adler zusammen, wohin auch g Dürlcr und Landammann Püntincr kommen. Die Besprechung dauerte von 4 Uhr bis Abends ^ Vorschlag für die äbtischc Erklärung war bereits mühsam eingerichtet, dagegen war bei Schwyz Oders ^'^"dc Nachgiebigkeit zu finden, als es sich darum handelte, dem Abte eine Versicherung wegen der Übde/""^ ^wgcl und Briefe herauszugeben. Während man also über des Abtes Erklärung des einen ist, "^üen auch die Confcrcnz den von Schwyz auszustellenden Revers ziemlich lau und durch die privaten ül'm die dazu fließen, ganz haltlos, so daß man dessen Annahme oder Nichtannahme dem Abte lediglich sir Der ganze Verlauf der Unterhandlungen läßt schließlich nicht unbegründet erscheinen, daß dqß ^ andere Particular in Schwyz mit Zürich und Bern angebunden habe und wohl Anlaß gebe, d«s ^Verdacht in der Session einmal deutlicher an den Tag lege; denn man gewahre, daß Schwyz »>eh,g viel eher wie Zürich und Bern ansehe, anderseits aber können die katholischen Orte den Abt zu ^>r», anhalten, als daß er das Landrccht in dem Sinne anerkenne, wie Siegel und Briefe der zwei es ausweise». Auf den Vorhalt obiger Auösczungcn bemerken die Gesandten von Schwyz, ihrer ^ »ach sc, gestrige Aufsaz durchaus richtig, und auch der Revers von Schwyz sollte den Abt 1374 März 1707, befriedigen, Der Abt solle doch besseres Zutrauen zu Schwyz haben als zu Zürich und Bern, SchwYZ der Abt seien wie schmollende Eheleute; der Abt werde eingeladen, sich wieder zu Schwyz, als dem Ehc»ia>" mit allem Vertrauen zu begeben, worauf ihu Schwyz gerade wegen dieses Vertrauens um so mehr berüksichtig" werde. Darauf wird Schwyz auch tadelnd vorgehalten, daß dort zu viel Animosität gegen den Fürsten »»^ laufe und man immer auf die Judikatur schreie, die sich doch keineswegs ans dem Landrccht von sondern nur aus jenem von 1469 ergebe. Die Orte ersuchen die Gesandteil von Schwyz angelegentlich/ Vorgebrachte der Obrigkeit zu hinterbringen, lind entladen sich ihrerseits aller Schuld, Aus Besorg»'!'- der Abschied in prvtcstircnde Hände fallen möchte, wird diese Verhandlung im Abschiede nur kurz, ausführlich in einem bcsondcrn Protokoll niedergelegt. Zum Schlüsse wird auch dem Gesandten des > ^ zugeredet, daS Geschäft in Schranken und in Händen von unbcthciligtcn eidgenössischen Orten zu halten, wider das Vorgehen der Toggenburgcr und die Bcgcgniß mit der Gesandtschaft beider Städte einen Protest zu erlassen, an beide Städte und einige Privaten daselbst gleichzeitig auch die Gegcngründc, »slalll »tlich Gesandtschaft nicht annehmen wollte, mitzuthcilcn mit dem Anhang, der Abt könne ans die jener Gesandtschaft nicht eintreten, da das Geschäft seit Langem bei der Tagsazung anhängig und daselbst nächstens seine bittige Lösung finden werde, I». Nach frühem Vorgängen wird beschlossen, der Ncp» Wallis behufs Fortpflanzung bundesgcnössischcn guten Einvernehmens von dem Stand des T"W» gcschäfts Mittheilung zu inachen. « u, «I. sS. u. d. Vogt.) v. Frciburg bringt klagend vor, aus ^ 'V ^ ^ - den Herzog von Savoycn wegen der Ermordung ihres Rathschrcibcrö Techtcrmann durch Herrn Totenp Bern und Herrn Deöcoux in Luccrn erlassenen Schreiben sei noch keine Antwort eingegangen, weöhalb vernehmen möchte, wie man sich etwa selbst in Sachen Satiöfaction verschaffen könnte. Frciburg ^ Rath crtheilt, Namens der verbündeten Orte bei Herrn Totemps eine Antwort zu fordern; den gleiche» that die Confercnz auch bei Herrn Decoux, der jedoch crwicdcrte, er könne seine Schreiben nur durch des Herrn Totemps in Bern befördern. Auf Ratification der Obrigkeiten wird daher beschlossen, wen» ^ halb vier Wochen keine Antwort erfolge, solle unter gemeinsamem Namen eine nochmalige Rcchargc > Herzog selbst erlassen werden, um zu gebührender Gcnugthuung zu gelangen, t. (S. u, Frciämtcr.l ^ beschwert sich, daß das Land mit allzu vielen angeblichen Convcrtitcn, welche die diesfalls von der-" gar zu freigebig ausgestellten Patente vorweisen, überlaufen werde, und wünscht eine gemeinsame s wie man diesem Ucbcl steuern könnte. Alle Orte beklagen sich nun, wie die Strolchen allgemein »» sich mit dem Namen von Convcrtitcn zu „bekleiden," Aber man findet kein zulängliches Mittel Mißbrauch, Am besten dürfte sein, wenn man den Papst durch die Nuntiatur ersuchen ließe, den 4 durch einen erkleklichcn Fond beizuspringcn; nicht das Unzweckmäßigste wäre vielleicht aber auch, zum werk Zuflucht zu nehmen. I,. Ucbcr die Klage von Zug wegen des großen Vichaufkaufes ver nnrd nia» der kann keine gemeinschaftliche Entschließung zu Stande gebracht werden, sondern es wird »cdcm WW jhin Ausbleibens auch Mitthcilung des Abschieds verlangt, so wird Schwyz, das ohnehin nächste'»^ ' gestellt, diesfalls die geeignete Vorsorge zu treffe». I. Da katholisch Glarus mit der Entschuldig»'»^ zusammentreten muß, ersucht, ihm denselben vertraulich mitzuthcilcn. It. Von einem nachträglich M» Schreiben des-Landvogts im Thurgau, worin unter Bezugnahme auf das Vorgehen von Zürich " als wahrscheinlich angenommen wird, es werde von den genannten Ständen den Toggenburgcr» ^ Hilfe geleistet und vielleicht das Thurgau betreten oder an den Grenzen bedroht werden, für »» .«jschr» er sich Verhaltsbcfehle erbittet, wird den Ständen abschriftlich! Mitthcilung gemacht, I. Ucbcr die Z April 17l)7. 1375 und dcn übrigcn regierenden Orten waltende Streitigkeit im Kellcramt wird ausführlicher Bericht 1"", Aus dem Ganzen zeigt sich, daß Zürich, wie im toggcnburgischcn Geschäft, auch in diesem wider od/' ^ Herkommen seine Präpotcnz sucht, und entgegen dem Factum der übrigcn Orte thätlich vorgehen d// ö" Extremitäten führen will. Da dem Vernehmen nach Zürich ein Gcgenfactum bearbeitet, wird »»d ""^^^^bZtcu Orten Kcnntniß gegeben, damit sie die immer wachsende Anmaßung von Zürich beherzigen Bxx ^ der mitregicrcndcn Orte kräftig verfechten helfen, um so mehr, als dem Anschein nach auch !en,c dortigen Souveränitätsrcchtc preisgibt, um Zürich ein Mchrcrcs ii, die Hände zu spielen und ^ b'c Protestantische Religion einzuführen. . Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSam;ele>;e»heiten: ^r" ^"'"»Iter. I'. Art. 20k. Kriegs- tt. Militärsachen. ^ilt^^Ut. iibcrh. t!. Art. 2t4. Beziehungen z. Bischof v. Como. " «I. Art. l2l. Jnstizsache», Recht, Gericht. Zu Diese Verhandlung ist ihrer Wichtigkeit wegen und damit sie nicht etwa den Evangelischen '^annt werde, nicht in den Abschied gestellt) sondern in einem besonder» Protokoll verfaßt, das dem Lucerner- ^nnplar beigefügt ist. t»32. Conferenz zwischen Schwyz und Glarns. Lachen. 1707, 14. April. .NantonSarchi» «qiarus. Eid». Abschirdc. ^^^^landte: Schwyz. Gilg Christoph Schorno, Landammann; Joseph Anton Stadler, Landvogt, bs. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Johann Ludwig Tschudi, alt-Landammann. abgelegtem Gruße erstatten die Gesandten von Schwyz Bericht über das, was ihnen des '»ich Streites halber bei der jüngst in Luccrn gehaltenen katholischen Conferenz begegnet ist. Es Hieb ^ "'wüich der fürstliche Gesandte daselbst alle die Punkte und Begehren, welche vorhin schon in vcr- ^Psicistungen an beide Orte gerichtet worden waren; besonders stellte er die jüngste an daö Mark ich, ^ ^kannte „Empfindlichkeit" vor, worauf ihm von Schwyz die Antwort wurde, der Abt habe ihm gar hch^^bcn cingcschikr und habe Schwyz nicht nach Form des Landrcchtcs angesucht, da doch Schwyz mit ^>lch>' "ntvcrlandrcchtctcm Orte, sich in's Vernehmen zu sczcn hat; ferner glaube Schwyz nichts Anderes ' ""strebt zu haben, als lediglich seine angestammten Rechte zu wahren; zu dcn geschehenen ^ hoffe es gcrcchtcrdings durchaus befugt zu sein, und es sei absolut keine Hoffnung zu machen, jhdch, ^Standpunkt je aufgegeben werde. Schließlich bestund der Abt auf dem vor einem Jahr in Ein- ^/^hejezten Projcct, durch welches die Gültigkeit des Landrcchtcs unter Vorbehalt der Landcshcnlichkcit >bi,^^"'hcr errichteten Siegel und Briefe zugegeben wird. Allein Schwyz habe diese Offerte wegen ihren ^hrc denken und Folgen als unzulänglich erklärt und in heftigem Kampf zur Erhaltung von Glimpf, bcr zwei Stände alles Mögliche vorgekehrt. 2. DaS von Zürich und Bern eingelangte ^chrjs? die Abordnung einer Gesandtschaft dieser Städte an dcn Abt vom 2. März, ferner die bcr Landögemcinde in Toggcnburg vom 23. März und was vom Abt unter dem 1. April über die 1376 Juni 1707. Gesandtschaft beider Städte cingekommcn, werden in reifliche Erwägung gezogen; man findet, daß es ist, sie in cinmüthigcni Sinne zu beantworten. Bei all dem hat man fast für nvthwendig gesunde», beide Orte zur Erhaltung ihrer Rechte weder durch zu große Heimlichkeit noch durch «»zeitige Verlan«'» ihre Rechte gefährde» dürfen. 3. Schwyz bringt die auch schon auf der lcztcn Cvnfercnz in Lachen ^ ^ Erklärung seiner Landögcmcindc betreffend den Toggcnburgcrstrcit zur Sprache und dringt in Glarus, dall^ eine ähnliche Deklaration erlasse. Als einziger Grund der Verzögerung dessen wird angeführt, daß st^ ^ Sachlage seither geändert habe; gleichzeitig wird die Versicherung gegeben, daß GlaruS nichts , könne als wahre Einträchtigkeit im Handeln behufs AuStrags der schwebenden MißHelligkeit. I»' Sinne sprechen sich auch die Gesandten von Schwyz aus. Diese Verhandlungen werden beiderseits »> Abschied genommen. 033. Conferenz der katholischen Orte und des Abtes von St. Gallen. Lueern. 1707, <». bis ll. Juni. Staatsarchiv ZSucer». Allg. Abschiede v. I7V7, kol. 2». Gesandte: Lucern. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Joha»» Schwyßcr, alt-Schulthciß; Franz Laurenz von Fleckcnstcin, Venncr; Franz Lconz Meyer, U r i. Johann Ulrich Püntincr, Landammann; Oberst Joseph Anton Püntincr, alt-Landamman». ^ Sebastian Wüvrncr, Landammaiin ; Gilg Christoph Schorn», alt-Landammann. Unter w Johann Jakob Bücher, Landammann, und Niklauö Jmfcld, alt-Landan»nann von Obwaldcn; Johan» -- Dillicr, Landammann von Nidwalvcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Ammaun; Oswalv Htgtst"'' Ammann. Katholisch Glarus und Freiburg. (Entschuldigt.) Solothurn. Johann Roll, Stadtvcnncr; Franz Joseph Bcscnval, alt-Rath. Appenzell-Jnnerr Hoden. (Entschuilllll^ ^ ^ von St. Gallen. Georg Ludwig Wilhelm Ringk, Landhofmcistcr; Joseph Antou Püntincr, KaW Wcttingen. Republik Wallis. (Entschuldigt.) . K,l>^ ». Die Entschuldigungsschreiben von katholisch GlaruS, Freiburg, Jnncrrhodcu und der Rcp»' > werden verlesen und beschlossen, ihnen dem Verlangen gemäß den 'Abschied mitzuthcilcn, wenn a» Einigkeit unter den katholischen Ständen sehr zu wünschen wäre. I». In dein allcrwichtigsten Gu )' Toggenburgcrhandcl, werden die Parteien ersticht, den Verlauf und die eigentliche Situation zu eröffnen, worauf die Gesandten von Schwyz eine kurze Darstellung geben und das Weite" ^ ordneten des AbteS überlassen. Diese stellen nun weitläufig das ungebundene eigenmächtige Berfa ^ über Alles das große Präjudiz der dort sinkenden katholischen Religion vor, und ergehen st ) z»> neuesten Acten und Factcn, ob denen billig jedes unparteiische katholische Gemüth sich bcstürzc» a» ganzen Lande Toggcnburg mit Ausnahme von drei Gemeinden, die bald auch mit Zwang dahin » gehalten werden, sei durchgchcnds das früher nie geduldete Psalmensingcn eigenmächtig und fast ^ Heftigkeit eingeführt und die Prädicanten da und dort vermehrt worden; in alle Kirchen hätte» ll'. tcstirenden Orte eingedrängt und darin gleichsam den katholischen Gottesdienst gehemmt- " Juni 1707. 1377 frieden, solle nächstens von der ganzen LandSgrmcindc, wo die Evangelischen mit tausend Stimmen den ^höfischen überlegen sind, beschlossen werden, daß die katholischen Hintcrsaßcn und alle seit vierzig Jahren ^""»unenen Landlcute ausgemustert »Verden, waS im obcrn Toggcnburg den Kathvliciömuö ungeheuer ^diczc, ^ ^on dreihundert Katholischen wcnigstcns zweihundert das Land werden räumen müssen. Von den Haßlingen in Ncgimcntösachcn, von der Beschimpfung und Übeln Behandlungen der äbtischcn Bcamtcn und ^>»e>>tlich derjenigen, welche noch beim Abt Schirm und Schuz suchen, sei nicht zu reden. Es gelte weder ^ ^achc Gottes noch die des LandeShcrrn mehr etwas und stehen die Dinge ärger als zur Zeit des großen Ms. hsxsx Gcwaltthätigkcitcn Zürichs und Berns, die von Schwyz und Glaruö dissimulirt werden unbeanstandet bleiben, so müsse alsbald Alles in die grösstc Zerrüttung verfallen. Unter diesen Um- bliebe dem Abt nichts mehr übrig, als mit der „Nothwehr" betitelten Schrift gegen die beiden vcr- ^nchtctc,, Orte, welche leider diesen Zustand herbeigeführt, sich zu versehen und gegen Zürich und Bern zu ^'ircn und inzwischen die grwaltthätigc Entreißung Toggenburgö zu beweine». DaS einzige Vertrauen ""ch zu den katholitchcn Orten, welche der Abt abermals um Rath, Hilfe und Recht anflehe. Die Gc- von Schwyz erklären alsobald, daß sie mit herzlichem Bedauern diese vielfachen Klagen, die Unförm- Untcrdrükung der katholischen Religion verstanden haben; doch trage Schwyz daran nicht die " csst Schuld und möchte wohl wünschen, daß der Abt sich endlich (seiner Stellung) bewußt werde, bei ihm ^ " ^andrechts das angerufene Recht suche und auf den früher» dem Gotteshaus wohlcrschossencn Pfad zurükkehre. »>,d ^ Voraussezungcn bereit zu helfen. Anderseits aber würden tue Bciseitcsczung von Schwyz dicst Vcrnachläßigung der Pflichten seitens dcS AbtcS sehr empfunden; so sei die Bcgcgniß mit der Gc- ^ '^)aft von Zürich mW Bern erst lange nach der Benachrichtigung der übrigen katholischen Orte und. erst auf deren Geheiß mitgctheilt worden. Schwyz hätte eher eine Antwort auf seilte dahcrige als die Zusendung von sechs Exemplaren der Nothwehr, deren Widerlegung vorbehalten werde, - zlc/'^ dichs Fedcrgcfccht der Sache nichts helfe und nur die Toggcnburgcr veranlasse, sich des Littels zu bedienen. Wenn die Obrigkeit von Schwyz das Vorgehen von Zürich und Bern sehr ^ berühre sie doch die kaum glaubbarc landläufige Rede ebenso übel, daß gerade der Abt halb' Vorschub leiste, indem er selbst den katholischen Untcrthancn insinuircn lasse, sich der Religion ^ " uicht ^ >ocit achten. Es sei vorher Sache der katholischen Orte, den Abt auf den rechten alten Gleite«. Zur Widerlegung dieser Behauptungen beziehen sich die äbtischcn Gesandten einfach auf ^ Abschied und weisen das Gerede, als habe der Abt den katholische» Toggcnburgcrn bewilligt, die jy fahre» M lassen, als falsch zurük, wie denn hiergegen am lcztcn Sonntag ein öffentliches Mandat »v„ " ^rchcn Toggenburgö allSgckündct worden sei. Wenn dann weiter dem Abt zugcsczt werde, als sei ^mäß dem Antwortschreiben beider Städte an die katholischen Orte der bekannten fremden Bcr- cg ""^hand halber irgcitd eine Weisung gegeben worden, so »verde auch dieses auödrüklich widersprochen; ll^cb ^ zu crrathcn und zu zeigen, »vcr überhaupt hierzu und zu der ganzen Verwirrung den Fingerzeig >/" ^bt niüssc unter den jczigc» Umständen besorgen, daß es ihm mit Recht bieten in Schwyz ^ll! ^ Ausschüssen, »vclchc dort vor der Landsgcmcindc bezüglich der Religion geklagt und lassen »vurdcn, so daß sie übel tractirt und jczt aller Ehren cntsczt und für LandcSvcrräthcr gehalten gib,! Gcsandtcil von Schwyz erklären darauf noch deutlicher, daß ihre Instruction unverändert dtt ^ widerlegen de»» Vorwurf wegen diesen Ausschüssen, »vorauf ein langer Rcdckampf erfolgt, 'ch von der Session abgebrochen wird. Diese ersucht die Parteien inständigst, sich mit einander gütlich 173 1378 Juni 1707. zu vertragen, da man schon bei lczter Konferenz nicht mehr weit auseinander war und der Erfolg nur wcg^ eines einzigen Wortes in der Erklärung betreffend Siegel und Briefe scheiterte. Der Abt stellt seine S" den katholischen Orten lediglich anheim mit dem Bemerken, es fehle in Schwyz an gutem Willen, dem zu steuern, während doch auch seine Rechte und der Landfrieden lädirt und über den Haufen gestoßenP" Laut Privatbricfen sinke das katholische Wesen, das im Toggcnburg ganz hin sei, auch bereits im Den Gesandten von Schwyz wird ernstlich zugeredet und mit Bedauern bedeutet, daß es leider schon W gekommen, daß man aus bekannten Ursachen nicht einmal mehr Alles dem Abschiede anvertrauen dürfe, ' solle doch die aufrichtigen Gedanken der katholischen Orte der Obrigkeit in getreuer Relation und wolle vernehmen, was der nämliche frühere Auftrag diesfalls gefruchtet habe. Die Sache nun nicht mehr auf theoretischem Boden, sondern auf Thatsachcn und da sei zu beachten, daß die eidgenosßl Orte bei toggcnburgischen Händeln auch früher Hand angelegt haben, so im Jahr 1437 zur Aufrechne des schwyzcrischcn Landrcchts wider Zürich, und 1531, wo die katholischen Orte Schwyz zu lieb Toglst" im Landfrieden vorbehielten. Der gegenwärtige Mangel an Vertrauen zu den katholischen Orten b ^ schmerzlich; durch Animosität müsse Alles dahin werden und auch der dictatorischc unbefugte Rechts betreffend die sechs Punkte, über die keine Kontroverse walte, scheine Plaz zu finden. Bei der Abcrkei» ^ von Siegel und Briefen könne man dem Abt keine Zumuthung machen; er habe diese nur anzuerkennen, ^ sie die Regiments Vorvordern von Schwyz erläutert haben, keineswegs aber in der despotischen . sechs Punkte. Die katholischen Orte wollen den Abt ebenfalls zu aller Gebühr anhalten und ihn ^ wenn er da und dort gegen seine Untcrthancn zu weit gegriffen hätte, zu aller Billigkeit verleiten. -wälzt darauf alle Schuld abermals auf den Abt zurük. Uber die Ansinnen der lcztcn katholischen habe die Landsgcmcindc reiflich bcrathen und schließlich gefunden, daß der eingenommene Standpunkt gc ^ und unabwcichlich sei. Dem wird von der Session entgegengehalten, das einzige Mittel zur gerade die Wiederherstellung der widerrechtlich und zu Gunsten der Toggcnburgcr abrogirtcn Siegel und was die Schwyzer Gesandten als durchaus unmöglich erklären, da es eine Absurdität wäre, wenn o»> heute dieses und morgen das Gegenthcil beschließen würde, und weil auch keine solche Aberkennung > ausgenommen für die nicht rechtmäßig errichteten Briefe, als welche sich hoffentlich keine finden verlangt dann von Neuem eine kategorische Erklärung von Schwyz, damit dieses Geschäft, wenn St. die dem Abt genommenen Rechte und Schwyz die Eingriffe in seine Rechte und Judikatur auf der ^ ^ Jahrrcchnnng beklagten, mit Einmüthigkcit und Nachdruk bei den protcstircndcn Orten betrieben bessern Fuß gestellt werden kann. Schwyz schüzt vor, spccicll hierüber ohne Instruction zu sein und ve ^ eine Schlußnahmc hierüber mitzuthcilcn. Das katholische Interesse sei Schwyz vor Allem obgcllg^b ^ gerade der Abt bcnachthcilige dasselbe, so zum Beispiel besonders durch den Tractat mit dem dessen Annullirung sich die Konferenz verwenden will. Von diesem wird nun den äbtischen GesandN» - ^ gegeben und das Verlangen auf Vernichtung des Vertrags mit dem Kaiser und auf Aushändigt ^ Erklärung gestellt, daß den Beschwerden der Toggenburgcr über die LandcSvcrwaltung abgeholfen dst Darauf wird geantwortet, der Abt könne nun einmal durch keine Redekünste dahin gebracht w Orakel der Landsgcmcinde von Schwyz, welche beim dürren Buchstaben des LandrcchtS bleiben wo ^.^c, nehmen; ehe er sich zu einer solchen unbedingten Anerkennung des Landrechtes von 1440 verstehen^ wollte er lieber ganz Toggcnburg fahren lassen, weil ihm mit der Zusicherung von Schwyz nicht gt die als in sxn noe in ro etwas Reelles biete. Solange Siegel und Briefe nicht durch einen Lcga Juni 1707. 1379 ^ Kraft erklärt seien, müsse der Abt immer und immer das unparteiische eidgenössische Recht anrufen. Es unerhört, daß ein Stand, dessen tapfere Rcgimcntsvordcrn vor hundert und zweihundert Jahren durch glichen Entscheid Sachen eidlich ausgeführt uud mit Wissen und Gewissen gesprochen hatten, die nämlichen )0le eigenmächtig lind ohne Anhörung der Partei aberkenne oder denselben wenigstens so großes Unrecht ^ ^un sich anmaße daß in Zweifel gesezt werde, ob diese Acte in gutem Glauben errichtet seien. Über ^ Aberkennung liege ein besiegelter Act in Zürich und habe dieser verursacht, daß der Abt seine landcs- .Alchen Rechte und damit auch den Schuz der katholischen Religion nicht mehr aufrecht zu halten vermöge. ^ uicht „ur der Abt sei dadurch betroffen, sondern auch das Landrccht beider Orte sei umgestoßen, so daß ^ gegenwärtig im Toggenburg um noch die Bedeutung des Pünktlcins auf dem i haben. Bei der starren '^Haltung von Schwyz nüzc weiteres freundliches Handeln nichts mehr und daher müsse sofort das Recht kaiserlichen Tractat werde der Abt auf der Jahrrcchnung jede gewünschte Beruhigung ^ Aus dem Schreiben von Zürich und Bern an Schwyz und Glarus betreffend der erstem Vor- . ^ w Toggenburg müsse angenommen werden, daß die zwei Orte zu allen schlimmen Schritten Rath c» oder stillschweigend Alles bewilligt hätten, was jedes Vertrauen zu Schwyz lähmen müsse. ^ Erfolglosigkeit dieser Unterhandlungen sieht endlich die Konferenz kein anderes Mittel übrig, als .. schwyz djc Erklärung abzufordern, ob es den katholischen Orten die Bünde, insbesondere aber den ^ wen Bund halten und die Klagen wider die zwei Städte mit dein gcsammtcn katholischen Körper zu rick/"nthclfcn wolle und wessen man sich von Schwyz zu versehen habe, damit man sich darnach g>csi^ ^ Gegenmaßrcgcln bis zur Jahrrcchnung vorberathcn könne, nachdem es denn doch einmal so b>vrt daß man sich unter katholischen Ständen einer solchen Sprache bedienen müsse. Schwyz ant- ch, ^ darauf, die Zulage der Connivcnz mit beiden Städten sei durchaus unwahr; von einem Lcgalactc ^'^^inc Rede sein, da dieses das Geschäft nur noch mehr verbittern würde; der Act über Annullirung und Siegel habe gerade wegen der Unbestimmtheit seines Inhalts, durch den man Alles salviren in»?,, ^ Toggcnburgcr nicht befriedigt und sei nie förmlich angenommen worden. Schwyz werde ' ^^iischcn Eifer bewahren und wünsche nur, daß auch St. Gallen durch seine Amtleute gleiche Proben gegeben und deren argen Privatabsichtcn die Religion und allcö Andere vorgezogen hätte. Gegen ^"dringen schüztcn die Gesandten den Abgang von bezüglichen Instructionen vor. Es wird nun lchik ""dh vor Johanni zu versa»,mclude Landsgcmcindc eine Dcputatschaft nach Schwyz zu wird dafür eine Zuschrift beliebt, da cinc Gesandtschaft viel Aufhebens machen und eher schaden he K' die maßgebenden Persönlichkeiten in Schwyz vielleicht Alles zu hintertreibe» suchten und ohnehin darf ^ delicat zu behandeln wäre, da man nicht öffentlich aus den, Zwist einen Religionsstrcit machen ""d auch auf Glarus Rüksicht genommen werden muß. Die Confcrcnz findet, daß nunmehr wohl zu », sei zwischen dem mindern Streite der zwei Orte mit den, Abt und den, Hauptgeschäft, welches Grade die katholischen Orte wegen Untcrdrükung des katholischen Wesens durch die zwei Städte Vcri, ' lcztcrn sind Schwyz und Glarus in gleicher klägcrischcr Rechtsstellung gegen Zürich und ^ Üc ihres Landrcchts ebenfalls beraubt sind, und Schwyz hätte sonach gerechten Anlaß, darauf zu ^ ^ Angelegenheit in der Hand der katholischen Orte belassen werde. Dabei wird angcrathcn, Verglcichöprojeete von den Parteien bis auf Baden in xsetors behalten und dort als Vor- Acholischen Orte vorgebracht werden, wodurch möglich würde, besonders zu betone», daß, wenn Friede und Ruhe haben wolle, man auf dem Pfade der Bünde gemeinsam den Streit abzuthun 1380 Juni 1707. entschlossen sei, Schwyz will dies Alles der Landsgemcindc eröffnen; die Gesandten des AbtcS verspreche, nnter dein frühcrn Vorbehalt dein Begehren Folge zu leisten; erstcrcr Ort sträubt sich besonders gcgr" verlangte Erklärung, gemeinsam mit dem Abte gegen Zürich als Kläger aufzutreten. Inzwischen si"b Landhofmcistcr folgende neue Berichte aus Toggcnburg zugekommen: Am 3. Juni sei in Lichtensttig ^ gcricht angcsczt und ausgckündet worden; als die Gemeinden Kirchberg und Moönang dabei nicht cychu"^ soll an sie die Aufforderung ergangen sein, auf nächsten Mittwoch de» Landtag zu besuchen, widrigenfalls durch vierhundert bewaffnete Mann, je zur Hälfte von beiden Religionen, zum Gehorsam angehalten wc ^ sollen. Gegen die Gemeinde Henau soll die gleiche Execution beschlossen sein, wenn sie den Evangrw ' welche in ihrem Psalmcnsingcn verlacht worden seien, nicht Gcnugthuung leiste. Da diesen zweihundert Mann katholischer Religion schwer falle, wider ihre Glaubensgenossen zu stehen, wüiychc d:r » hierüber die Ansicht der katholischen Orte zu vernehmen. Uber die Ausweisung der in den lcztcn Jahren eingekauften katholischen Landlcute sei im Landrathc auf Antrag des Hauptmann Keller durch Hilfe von zwei Evangelischen mit Mehrheit die Vollziehung für ein Jahr sistirt worden, was de» Rub > so heftig aufbrachte, daß er jene Evangelischen alsobald mit dein hohen Gewalt von Zürich und Bern " . habe. Ferner seien seil vierzehn Tagen die Comhagnicn durchgängig cingcthcilt und unter zwei Protestanten sei je ein Dritthcil Katholische versczt; Pulver, Munition und Gewehre seien ganz in cv> ^ tischen Händen. Unter dem Eindruk dieser neuen betrübenden Vorfälle und durch förmliche Beschwerung Gesandten glaubt die Session die Parteien nun auf mildere Gedanken bringen zu können, allein uu ^ cS bleibt nichts Anderes mehr übrig, als die frühcrn Vorstellungen auch noch privatim zu der Androhung, daß man gegen Schwyz unter Umständen gcnölhigt sein werde, nach Inhalt dcS g" ^ Bundes vorzugehen; Schwyz wird auch bedeutet, daß cS die nächste Landögcmcindc von sich uns a>u ^ damit es nicht heiße, es sei hierzu von Hcn katholischen Orten gezwungen worden. Diesem Anyuucu ^ Schwyz entsprechen und die verlangte kategorische Antwort folgen lassen; im Weilern überläßt Scssioil zu erwägen, ob die Zuschrift nicht besser an den dreifachen Rath als an die LandSgcmcindc Z» ^ sei. Es wird aber lcztcrcs beschlossen. Gleichzeitig wird auch auf daö Antwortschreiben von Zürich u"d ^ vom 30. April eine kräftige Entgegnung erlassen. «. Durch Expressen wird die Nachricht gebw, ^ ^ neue exccutorischc Eingriffe des Standes Zürich in dem kcllcramtischcn Obcrhcrrlichkcitsstrcitc; cs ^ somit hier wieder die nämlichen Gcwaltthätigkcitcn und gefährlichen Absichten der Protcstircndcn, u'U ^ wärtS. Aus dem hierauf bezüglichen lcztcn Schreiben von Bern glaubt man entnehmen zu ^ dessen bei Zürich nachgesuchte Einstellung der Execution nur zum Schein geschehen und werde eher ug Vermittlung als festes Zusammengehen mit den übrigen beteiligten Orten versucht. Nach ^uöciiuu'd^ des Sachverhalts, wie er fast vollständig in dem Factum enthalten ist, werden einander die Jw ^ eröffnet. Zwar hat Zürich die Landcshcrrlichkcit mit diesem Worte nie angesprochen, aber doch ,„^ßc vorgenommen, welche dieselbe sozusagen voraussezcn. Nach einhelliger Meinung soll aber diese ^ ^ ^ nicht geduldet werden, weil sonst als nächste Folge unter Andcrm die dortige katholische Mannschus^ wichtige Paß von Brcmgartcn verloren gingen. Da man aber weiß, daß der „Zettel" zu diesen ^ ^ von einigen Angehörigen von Brcmgartcn herrühre und sonst einige aufrührerische Köpfe im rcl Zürchcrn nachlaufen, findet man am rathsamstcn, Zürich auf das Ende der Tagsazung cinc GM ^ ^ VlII alten Orte nach Brcmgartcn vorzuschlagen, um die dortigen Angehörigen zur Gebühr zu wenn die Sache damit geschlichtet werden könnte, daß Zürich die so heftig begehrte Appellation crstcr. Juni 1707, 1381 ^ Rath u„d Vierzig zu Bremgarten zugestanden würde, sollte man solches nicht beanstanden. Wurde weder als Kläger, noch Bern als mitregicrcndcS Ort erscheinen wollen, so sollten, wenigstens die übrigen 0 als Richter der beklagten Bremgartner zusammentreten, diese sowie die aus dem Kcllcramt verhören sollt ^ ^bar Befundenen bcurthcilcn, da ein Gcgcnact gegen die Eingriffe Zürichs unerläßlich sei. Dabei ^ man zu einiger Gcnugthnnng Zürichs sie zum schuldigen Rcspcct gegen leztcrn Stand, die von Brem- ^ zur Einigkeit und die aus dem Kcllcramt zu besserer Treue ermahnen, Schwpz ist aus Mangel au uictivu nicht im Fall, diesen Ansichten beizustimmen, hofft aber, oaß auf die dahcrige Relation die dortige Ogkcst sich ebenfalls anschließen werde. Bei dieser Verhandlung wird die heilsame Bemerkung gemacht, mau in Baden mit Vorsicht vorgehe und nicht etwa durch allzu frühen Ausbruch den Stand der Dinge l>t>c/^"»>crc, "ber die katholischen Orte als unter sich selbst uneinig darstelle. Es wird daher beschlossen, ^ kein Hauptgeschäft in pleno zu antworten, es habe denn eine bezügliche Vorbcrathung stattgefunden, besteht ja ein Beschluß, daß jeden Abcizd bestimmt werde, was am folgenden Tage behandelt werden l> ' ^ ». (S. u. d, Vogtcicn.) t. Über das Gesuch der III Bünde um Erweiterung des mit ihnen ^""bcs in dem Sinne, daß jeder Thcil dem andern zu thätlichcr Hilfe verpflichtet werde, wird "ulich vcrhmibAt lind in Erinnerung gebracht, daß ein gleiches Gesuch schon vor einigen Jahren cin- ßch vielfache Bedenken gestoßen sei. Es wird daher auch diesmal nicht zuträglich gefunden, iftc/" Vcrbündung einzulassen, weil die III Bünde an verschiedene Orte grenzen und von daher >t'U ^"^"be erleiden, so daß den katholischen Orten durch den Zuzug viele Kosten erwachsen könnten, lhite ^ katholische Interesse wenig zu erwarten hätte, da die Protestanten unter ^ " bic Mehrheit seien; überdies haben die katholischen Orte, als im Mittelpunkte der Eidgenossenschaft iks» ' ' Alchen Vcrbündung um so weniger nötbig. Zn dieser Ansicht führt noch im Weiter» die Vcr- Bündnisses der III Bünde mit Zürich, welches sogar dem alten Bunde von 1197 zuwiderläuft, »Ich/ begriffenen Orten vorbehalten ist, daß eines ohne das andere nichts ändern, mindern noch laich/' ^fe. DicS gibt im Fernern Anlaß, von der zürcherischen Zudringlichkeit zu reden, wie jeder Gc- bsch/ ^nrcn wissen wird. Anderseits wird aber doch die Wünschbarkcit hervorgehoben, von den katho- "lilc/ ^""bnern über diesen Gegenstand ein MchrcrcS zu vernehmen und gutes Einvcrständniß mit ihnen zu ^ird 'bann von de» III Bünden ein fcrncrcö Ansuchen an die katholischen Orte gelangen, so Füllbic Versicherung crthcilcn, daß die Rettung des gemeinen Vaterlandes und der erworbenen bei, katholischen Orten äußerst angelegen sei und sie dieselbe mit und neben ihnen mit allen bundcö- Kräften zu erhalten trachten werden, Da Zürich und Bern schon auf mchrcrn Tagsazungen »>.,/ ^ burch bedenkliche militärische Bewegungen den Katholischen Schreken einzujagen, so verspricht blesc/'ch Schritte Acht zu geben, da von ihnen nichts Gutes zu erwarten sei. Zu ^..^Kkc wird Berichterstattung an die Obrigkeiten vorbehalten, damit man sich auf jeden plözlichcn Zufall Bon Luccrn wird eröffnet, daß Bern von dem über seine Botmäßigkeit transitircndcu "! einen Zoll von 10 Bz, von jedem Faß fordere, während derselbe früher nur 2 Bz. betragen habe, bisherigen Vorstellungen erfolglos gewesen seien. Es wird daher gefunden, wenn Bern von ^lcht >ucht abstehen und auf den alten Tarif zurükgchcu wolle, so solle man das eidgenössische vir z. (S. u, Rhcinthal.) It. Lucern erinnert an die durch Frciburg auf der lcztcn Tagsazung Bcrhandlung über den sogenannten Normers galant, welcher wider Gott und die allein sclig- "'be Religion unerträgliche Schmähungen und ärgerliche Diseussionen enthalte, ES wird daher auf 1382 Juni 1707, Genehmigung der Obrigkeiten bei einer Strafe von 100 Thalcrn verboten, diese Schrift in deutscher o c französischer Sprache zu kaufen, zu verkaufen oder zu verbreiten; gleichzeitig wird die Confiscation dcr>c^ angeordnet. I. Uri bittet, man möchte seinen Angehörigen, alt-Landammann Johann Martin Sch>»^ ' Baron Zweycr zu Hilfikon, Hilfe und Rath gewähren, damit sie wieder zu ihren auf bernischcw Ter« torium besessenen Bodenzinscn und Gütern gelangen möge», welche der gewesene königSfeldischc . Tscharncr iir Folge des nach badischcr Gantordnung verlornen Streites hatte scquestriren lassen. Säm»> ^ Gesandte sprechen die Zuversicht aus, daß die geeigneten Instructionen werden erthcilt werden, um de» ^ thciligtcn zu ihrem Recht zu verhelfen. »» u. (S. u. d. Vogt.) «. Von Schwyz und Nidwalvcn ^ auf Beschwerde der cnnctbirgischcn Untcrthanen über Sperrung des Verkehrs mit Mailand angeregt, dal» gedeihliche Mittel zu dicsfälligcr Abhilfe ergreife. Dieser Antrag überrascht allgemein, da den andern keine derartigen Beschwerden zugekommen sind und sogar verlautet, als seien die Untcrthanen wohl vm und haben das Pfund Salz um drei Soldi wohlfeiler als in der Stadt Mailand selbst; man findet nicht an der Zeit, deshalb einzuschreiten, bis zuvcrläßigcre Beschwerden eingehen, z». Schwyz bittet nm ^ wie man etwa am füglichstcn zum Bezug der Guthaben der lcztcn in dem Mailändischcn gestandenen nössischcn Regimenter gelangen könne. Diese Anregung wird zu besserer Überlegung in den Abschied gen»" Man sehe auch ln dem Abschnitte Hcrrschaftsangelegenhelten: . Gem. deutsche Vogt, überh. v. Art. 43. Gelddarleihen z. kl. Zinsfuß. i». Art. 53. Münz- »- ^ Landgrafschast Thurgau. «I. Art. llS. Reform d. Vermalt., Parität, Präponderanz. Bogtei Nheinthal. t. Art. l95, Ewiger Verspruch, Gütcrverkauf. Vogtci Freiämter. «. Art. 154. Justizsachcn, Recht, Gericht. Kalle» Zu I». Diese Verhandlungen sind für Schwyz, katholisch Glarus, Jnnerrhodcn und Abt von ^ nur auszugsweise und mit Wcglassung der vertraulichen Einzelheiten in den Abschied gesczt worden. 634. Konferenz von Schwyz und Glarus. Wesen. l7<>7, 27. Juni. Staatsarchiv Zürich: Acten Toggenburg. Gesandte: Schwyz. (Johann Sebastian) Wüörncr, Landammann; (Gilg Christoph) Landammann; (Joseph Anton) Stadler, Landvogt. Glarus. (Johann Heinrich) Zwicki, Landaw (andere sind nicht genannt.) ,porvc>b I. Die Confcrcnz ist vom dreifachen Landrath zu Schwyz den 22. Juni nothwcndig befunden nachdem das eigcnthätigc Vorgehen der Toggenburgcr in Aufsuchung fremden Schirms und in ycrii das gcschwornc Landrccht laufenden Unternehmungen derselben Schwyz nicht allein mißvergnüglich, ganz gefährlich erscheinen. Der Ort der Versammlung ist mit Rüksicht auf den Aufritt des neuen sch"M Landvogtö in Sargans gewählt worden. II. Die Gesandten von Schwyz eröffnen, ihre Instruction p ^ ^ rcchnung laute in Bezug auf Toggcnburg dahin, daß sie von dein Landrccht weder zur RcclM Linken weichen, daß sie zwar keine Mediation verlangen noch viclwcniger etwas in Compromiß stc^" Juli 1707. 1383 haben sie insoweit ungebundene Hände, daß sie die vorgeschlagenen Mittel der unbcthciligtcn Orte anhören ^ uä rekeronäum nehmen dürfen. In Glaruö ist nach dem Bericht der dortigen Gesandten die Instruction nicht gemacht. III. GlaruS hat vor einiger Zeit den Entwurf cincö Schreibens an Toggcnbnrg nach gesandt; Schwyz findet dasselbe aber allzu gclind mit Rüksicht auf die eigenmächtigen Handlungen ^ Toggcnburgcr; man müsse mit diesen lauter und schärfer reden. Glaruö überläßt sonach Schwyz, einen ^rn Entwurf zu fertigen und diesen zu weiterer Würdigung auch Glaruö mitzuthcilcn. Schwyz will in in, ^"^m cinrükcn, daß dir Evangelischen spccicll in der Religion nichts Neues vornehmen und Alles Status quo bleibe, worüber Landammann Zwicki in Ansehung der Zeit, dcö Ortö und anderer Umstände ^ 'Je Worte verloren. IV. Die Gesandten von Schwyz thcilen die dortige scharfe Antwort an Zürich und ^ (von, 15. Mai) mit. „Es scheint, diese Gesellen mit Einrathung dcS Prälaten wissen daS Sprichwort . »Olmrtum u0u örnbosoero." Sodann wird auch das Attestat vonZürich wegen der freien RcligionS- ö in, Poggenburg verlesen. (Brief von IPctcrj Vluuier v. so. Juni 1707.) «35. ^»eineidgenössische Jahrrechnungstagsaznng der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen und Biel. Baden. !7<>7, 3. Juli. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. v. ,707. kol. N4. "X. sandte: Zürich. Andreas Meyer. Bürgermeister; Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Statthalter. Bern. Bernhard von Mirralt, Sckclmeister; Johann Friedrich Willading, alt-Vcnner und des Raths. Johann Riidolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Franz Lconz Meyer, Sckclmcistcr. ^ Johann Ulrich Püntincr, Landammann; Oberst Joseph Anton Püntincr, alt-Landa»»nann. Schwyz. ^^>»1 Schaan Wüörncr, Landammann; Gilg Christoph Schorn», alt-Landammann. Untcrwaldcn. ^ Jmfcld, Landammann und Panncrhcrr; Johann Beat Jmfcld, Bauherr und dcö Raths von ^ ^(den; Melchior Dillicr, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlanbcn, alt-Ammann; Caspar Eustcr, alt-Ammann. GlaruS. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Johann Ludwig Ritter, alt-Landammann. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Christoph Burkhardt, ^"iburg. Franz Augustin von Dicßbach, Schultheiß; Oberst HanS Jakob Joseph von Alt, ^kclmcistcr. Solothurn. Johann Ludwig von Noll, Schultheiß; Hieronymus Snri, alt-Rath. jx^^^anscn. Johann Köchlin, Statthalter; Johann Jakob Pcycr, Sckclmcistcr und Panncrhcrr. Appen v°>, Maria Speck, Ritter, Landammann, von Jnncrrhodcn; Bartholome Sturzcncggcr, Landammann, Zjj. ^krhodcn. Abt von St. Gallen. Freiherr Fidel von Thum, Ritter, Erbmarschall; Georg Wilhelm ^' i!a»dhvfmciftcr. Stadt St. Gallen. Laurenz Werder, Bürgermeister. Biel. Abraham Scholl, Mmcister. ^ (2hnc Frciburg.) Bei Erstattung des eidgenössischen Grußes wird zugleich an die mehrmalige ^lr k! erinnert, die Nachschlüge und Beschlüsse der Session geheim zu halten. I». (XIII Orte.) In bcs Münzwcscnö läßt man cS im Allgemeinen bei den frühem Abschieden bewenden, in der Meinung z„li I7g7 jcdoch, daß die Groschen und andere Rcichsmünzcn nicht als Zahlungsmittel angenommen werden müsst' ^ jedes Ort darauf bedacht sein soll, den Schwall solcher Münzen abzuhalten. Wenn ein Ort am größer» Münzen etwas ändern will, so wird hicvon Mitthcilnng an die übrigen Orte gcwümclst ^ bemerkt Luccrn, es habe die zu häufig eingedrungenen Groschen verrufen. Appcnzell -Jnncrrhoden könne der Rcichsmünzen sich nicht entledigen, weil man bald keine andern mehr habe. «. (Die X ^ lieber ein Schreiben des Königs von Preußen, das schon früher den Ständen mitgcthcilt worden ein gebührendes Gegcncomplimcnt zu erlassen beschlossen. «V. Dem Bischof von Basel wird aussein Ansuchen versprochen, sich bei den Mächten dahin zu verwenden, daß er und sein Bisthum dem Frieden einverleibt werden. Durch ein Schreiben und ei» Memorial stellt der Markgraf von Durlach an die Eidgenossenschaft das Gesuch, sie möchte sich für ihn beim französischen Gesandten vcrn ^ daß er mit so scharfen Exactioncn verschont, und sodann bei den Mächten dahin wirken, daß cr »» Land beim bevorstehenden Frieden miteingeschlossen und in Sicherheit gcsczt werden. Obschon die Orte ' nicht instruirt sind, sagen sie lcztcrcs gleichwohl zu und lassen crstcrcS Gesuch dein französischen durch einen Ausschuß vortragen. Zürich und Luccrn werde» auch ermächtigt, im Nothfall Empfehlung ^ ^ im Namcu aller Orte zu crtheilcn. t. Der französische Gesandte hält den 9. Juli vor der Session freundliche Propositiou, worin cr die Eidgenossenschaft des königlichen Wohlwollens versichert, ^,...^.5 Beistand verheißt und sie zur Einigkeit ermahnt. Es wird ihm hierauf durch einen Ausschuß ein >»» ^ Gegcncompliment gemacht, Bcru erinnert an das Memorial, welches man auf lcztcr Jahrrcäm"»^^ sazung dem französischen Gesandten wegen der den eidgenössischen in Frankreich dienenden Völkern uust vier Pfenninge und anderer Beschwerden eingegeben hat, worauf aber bisher noch keine Antwort ist. Bern verlangt, daß man den französischen Gesandten darüber befrage und im Falle umstuuö ^ Berichtes neue Schritte thue. Diese Anregung wird allgemein untcrstüzt, nicht nur mit Rüksictst aus Pfenninge, sondern auch auf andere den Tractatcn und Privilegien zuwiderlaufende Mißbräuchc- Anlaß bemerken Luccrn und Frciburg, wenn man sich über die Erhöhung der Zölle in Frankreich wolle, dürfe man auch im eigenen Land selbst keine höhcrn Tarife einführen, wie dieses seit ' ^r>s in Morscc mit dem Salz der Fall sei; es stelle sich nämlich gegenüber dem in Händen habenden bereits ein großer Unterschied heraus. Nachdem der diesfalls an den französischen Gesandten Ausschuß eine ungenügende Aurwort, jcdoch die Versicherung zurükgcbracht hat, daß jener zu allen guü» - ^ bereit sei, wird ein neues Memorial abgefaßt, mit einem ehrerbietigen Schreiben an den König " ^ dem Gesandten zur Untcrstüzung empfohlen. Aus dem Memorial wird aber die Beschwerde wegen Becintt» ^ der eidgenössischen Justiz ausgemerzt, indem man in Erfahrung gebracht hat, daß die Vcrurthcilunge» > Galeere nicht dem König, sondern den eidgenössischen Obersten und Hauptlcutcn selbst zur Last ^ wird von ihnen ein Soldat an das Standrccht erkennt, so wird ihrerseits auf die Richter ein Druk daß sie keinen begnadigen können, sondern denselben zum Tode vcrurthcilc» müssen; wenn aber eine crthcilung statthast scheine, prätcndircn die Obersten und Hauptlcutc dieses Recht selbst, und wen» oder dem andern das Leben schenken, so verweisen sie solche meistens auf die Galeere. Dieser Punkt w zu dem Zwckc in den Abschied genommen, damit jedes Ort seinen Obersten und Hauptlcutcn ernstlich e> der Justiz ungehemmten Laus zu lasse«, Niemand auf die Galeere zu schikcn und die eidgenössische» zu schüzen; sofern sie aber unzuläßigc Neuerungen nicht abwehren können, sollen sie solche unvcr» Obrigkeit berichten. I,. Frciburg beschwert sich, daß so viele selbst mit obrigkeitlichen Bettel- und ^»»u Juli 1707, 138 5 ^ kommen, obschon man crst 1703 verabschiedete, daß man damit nicht so freigebig sein ^ "»r ctwa bei einem großen Unglük solche ausstellen solle. Es wünsche daher zu vernehmen, ob man >c>ei» Abschied festhalten wolle, damit es sich darnach zu richten wisse. Allgemein wird nun erklärt, den das V"' schied zu handhaben. I. Auf den Wunsch von Zürich wird an den französischen Gesandten bar, ^richtet und durch de» eigenen Wunsch der Orte untcrstüzt, er möchte zu Gunsten der benach- ab/" Lindau an den Marschall von Villars ein JntcrcessionSschrcibcn erlassen. Der Gesandte schikt 6öni^ ^ehrcibcn mit der Erklärung zurük, er dürfe dasselbe nicht an seine Adresse befördern, weil der aus ^ Memorial dcS Herrn Stanian an die Herren von Neuenbürg Kcnntniß habe, worin mit Bezug Ac ^ "^dßürdtc und Lindau die Franzosen verhöhnt werden, wie aus den initgcthciltcn Auszügen jenes ersehen sei. Hierauf wird in Antwort crthcilt, das Schreiben werde sammt dem Memorial lcg hintcrbracht werden. Die Orte hoffen indessen, dieser Jncidcnzfall werde daS Wohlwollen aus> ^ Eidgenossenschaft nicht vermindern, noch seine Considcration für deren Nachbarschaft Tjx - deshalb die frühere Empfehlung nochmals wiederholt wird. Ii. Die Obersten beider in kaiserlichen sehenden Regimenter bitten in einem Schreiben, man möchte ihnen zu Bezahlung der großen rük- otcr Forderungen, zu Anweisung eines sicher» ZahlungSfondS für die Zukunft entweder auf das Salzgcld cinc nächst gelegenen Lande, sowie zu einem billigen Brodprcise verhelfen. Das Gesuch wird in ,/^chdrüklichen Schreiben sammt Memorial dem Kaiser vorgestellt und der kaiserliche Gesandte ersucht, ^ mu seiner Empfehlung zu untcrstüzcn, was er bereitwillig übernimmt. I. In Betreff des Toggcn- g"gc>chäslg eröffnen die Gesandten dcö Abtes, wie Zürich cinc ansehnliche Gesandtschaft nach Bern gcschikt, i>n ^ ""ch toggcnbrirgischc Uutcrthancn befunden haben, worüber allerlei seltsame Berichte eingegangen, »ns ^ gestoßen habe. Aber im März sei cinc zahlreiche Gesandtschaft von Zürich ' ^'r» Zu», Abt gekommen und habe ihm in Bezug auf das Toggcnburgcrgcschäft sechs Punkte vorgelegt, welche er rcplicirtc und dadurch cinc Gcgcnantwort der Gesandtschaft vcranlaßtc, auf die er nochmals /"tgegncn wollen. Da aber die Gesandtschaft cinc Duplik nicht annehmen wollte, so habe er sich . Mgt befunden, seinen Standpunkt in einem Schreiben an die Stände Zürich und Bern auScinandcrzu- 5 Ans dieses sei dann wieder cinc Antwort eingegangen, welche, wie alle vorhergehenden Acten vor der Erlesen werden. Ohne sich in die Sache einzulassen, müssen nun die Gesandten erklären, daß der »»d ^ ^"muthung von Zürich und Bern nicht annehmen könne, sondern, wie schon so oft, um Rath, Hilfe >^. ."°Higcnsalls um daS unparteiische Recht bitte. Zürich und Bern crwicdcrn, sie seien auf diesen Vortrag abcr verlangen, sich in Abstand darüber zu besprechen. In ihrer Rükäußcrung beziehen sie sich einfach auf die dem Abt früher schriftlich crthciltc Antwort, wünschen indessen zu vernehmen, gegen wen H ^th und das unparteiische Recht begehrt werde. Die Gesandten des Abtes entgegnen, Zürich und abcr' ^^"rrm offenbar auf dem, was sie dem Abt schriftlich und mündlich vorgetragen habeil; dieser könne ttck ^ sechs Punkte nicht annehmen; sollten sie ein Urthcil sein, so begreife er nicht, mit welchem Judicatur- x>id ^ dessen worden sei; enthalten sie aber nur einen Rath oder Vorschlag, so könne er denselben ablehnen Hauptsache dahin stellen, wo sie angefangen; Rath, Hilfe und Recht verlange er gegen Schwyz und bic Toggcuburgcr. Die unbethciligtcn katholischen Orte lassen sich hierauf vernehmen, "ersuche sie als Vcranlasscr des eigenmächtigen Verfahrens von Zürich und Bern darzustellen und ^ ^ übrigen Ortcir gesöndcrt haben. Das sei durchaus unrichtig. Zürich ^ bei der Ausschreibung der Tagsazung vom November 1706 betont, daß einmal das Toggcnburgcrgeschäft 174 1386 Juli 1707. beruhigt werden möchte. Während aber alle andern Orte zu diesem Geschäfte instrnirt waren, und du katholischen Orte auf die Erledigung drangen, seien die beiden Städte ohne Ursache davon abgewichen. ^ Katholischen aber haben ihren Zwck nicht aufgeben wollen, ein unmaßgebliches Projcct ausgearbeitet unv auch dem Stand Glaruö beider Religionen mitgethcilt, was beweise, daß man die protcstircndcn Orte »n) habe umgehen wollen. Alles sei in bester Wohlmcinung geschehen, da ja in der Session öffentlich isiNw worden sei, daß man demjenigen Ort oder Particularcn, der die Parteien vereinbaren könnte, große Obligos haben würde. Wie der Abschied weise, sei das Schreiben an die Toggcnburgcr auf den Antrag Zür>H beschlossen worden, und da nach der Abreise mehrerer Gesandten die Kanzlei einige noch anwesende befrag wie sie sich in der Ausfertigung dieses Schreibens zu verhalten habe, hätten diese nichts Anderes anzurath" gewußt, als es so zu erlassen wie auf den früher» Tagsazungcn, was dann auch mit Abänderung e»> einzigen Wortes, nämlich „mehrere" statt „schwere" Verantwortung geschehen sei. In Betreff der AuslasM einiger der in der Session bei dieser Bcrathung anwesender Orte berufe man sich auf das Protokoll und Unterschrift des Schreibens selbst. Damit hoffen sie jede Schuld von sich abgewälzt zu haben. Zürich cö habe jederzeit die Erledigung des Geschäftes angestrebt; der Einwurf der Gesandten des Abtes aber, ^ nicht alle Gegenden in der Grafschaft Toggcnburg im Landrccht begriffen und daß die Toggcnburger »"t und Gut erkaufte leibeigene Leute seien, worauf die Toggcnburgcr nicht genugsam antworten zu können ang^ geben, habe dazu geführt, daß denselben ein Aufschub in Sachen gestattet worden sei. Gleichwohl haben katholischen Orte bei den Capucincrn in dem Geschäft fortgefahren und auch mit Ucbcrgchung der I hausischcn Gesandten, die noch in Baden anwesend waren, allein ein Projcct gemacht, die Mediation katholischen Orte angeboten und die Toggcnburgcr zur Gnade an den Abt verwiesen, auch zugleich im ^ der elf Orte, jedoch mit Auslassung einiger in der Session gewesener Stände an die Toggcnburgcr gcW was große Bestürzung im Lande erregt habe. Dadurch seien die zwei Städte gleichsam gezwungen an ^ sich der Sache anzunehmen und diesem Geschäft Abhilfe zu suchen. Sic glauben also gcthan zu habe», recht und billig sei. Bern sczt hinzu, der Abschied sei bereits abgelesen gewesen; wenn einige Orte noch b hier bleiben wollen, hätten sie cö anzeigen sollen. Das Schreiben gebe den Toggcnburgcrn ganz man wisse, daß cö von den Gesandten deö Abtes begehrt worden sei. Wenn die katholischen Orte » Projccte machen können, warum denn die zwei Städte nicht auch den Toggcnburgcrn rathcn und ^ ^ Projcctc machen dürften? Die beiden Städte fügen noch erläuternd hinzu, ihre Meinung sei gewesen, als daß die Präposition zu St. Gallen ein abhilflichcs Expedient sei. Die Gesandten von ^ ^ erklären, die cigenthätigcn Unternehmungen beider Städte im Toggcnburg und St. Gallen Vernichs" ^ Landrccht und andere Tractatc, weshalb der Protest dagegen erneuert werde; nicht minder verwahren l gegen die Anrufung des Rechtes seitens des Abtes und gegen die Vorladung der Toggcnburgcr, da auf keinen Compromiß eintreten und sich in keine gütliche oder rechtliche Handlung einlassen dürfe- ^ will Nicmands Rechten zu nahe treten; wenn dies auch die Gedanken der zwei Städte seien, ft ^ ^ dagegen nicht viel einzuwenden; es habc sich durch sein bisheriges unparteiisches Verhalten zur .^,1 richterlichen Amtes nicht unfähig gemacht und wahre sich daher seine Judikatur. Nach vielfältigen " schlagen Zürich und Bern vor, alle drei Parteien zu verhören, worauf sie sich dann weiter vernehme» ^ werden. Darauf begründen die Gesandten des Abtes dessen Rechtsstellung in einem schriftlichen das dem Abschied beigelegt wird. Dann folgen mehrere Tage lang die Antworten und Widerreden, und Protestationcn der Parteien, worauf schließlich durch die toggenburgischc Abordnung eine I ) Juli 1707. 1387 Antwort und Widerlegung der äbtischcn Ausfuhrung eingereicht wird. Von Seite der Toggcnburgcr wird läßlich auch die Verwendung der Orte beim Abte nachgesucht und zugesagt, daß Landwcibcl Gcrmann "»weder auf freien Fuß gcsczt oder an das unparteiische Recht gelassen werde, weil dieser Mann viele Schriften " sich gehabt und von den toggcnburgischcn Rechten die größte Wissenschaft habe. Es erklären nun alle ^ zu gütlicher Beruhigung deö Geschäftes das Ihrige beizutragen; Zürich und Bern glauben aber mir "»» zu einem Resultat zu kommen, wenn der ganzen Untersuchung die beiden Landrcchtc und der Landeid »'Grund gclcgt werden, indem nur daraus sich ergebe, was jedem Thcil mit Billigkeit gehöre; Bern präcisirt ^»» Instruction dahin, daß eS von der Aufrcchthaltung der Landrcchtc und des Landcöcides nicht weichen "»'»> Die katholischen Orte entgegnen, es würde ihren Obrigkeiten nicht wenig bedauerlich vorkommen, ^"»> man in diesem Handel nicht nach den Bünden, Landfrieden, Vcrzichtbricfcn und Verträgen vorgehen wollte, Daher sei unbegreiflich, wie hicsür eine solche Grundlage vorgeschlagen werden könne, wodurch ein ^» vorläufig gänzlich verfällt werde; wenn man unparteiisch sein wolle, müsse man entweder die Prätcnsioncn ^ Forderungen aller Thcilc zum Fundament annehmen, oder sie allerseits in Ruhe lassen, welches leztcrc ^ gütliche« Verhandlungen als das Natürlichere erscheine, allerdings nicht in der Meinung, daß alsdann ^ ^heiligen Gründe nicht unparteiisch untersucht werden sollen. Daher beantragen sie, daß die Parteien '»weder aus ihrer Mitte oder aus andern Orten Schicdsmittcl zur Minne oder zum Rechte erkiesen, oder ) Wiche von den elf unbcthciligtcn Orten geben lassen. Bei dieser Gelegenheit geben die Gesandten des einen gcdruktcn „kurzen Enthalt des toggcnburgischcn Streites" in den Abschied. Da man sich aber ^ nichts vereinbaren kann, wird Alles, was hier verhandelt worden ist, zu Händen der Obrigkeiten in den lchicd genommen, in der Meinung, daß man die Sache nicht erliegen lasse, sondern sobald möglich deshalb ^ ^ zusammenkommen solle. Für diese Zusammenkunft wird der Sonntag nach Martini bestimmt. Zürich sich hicsür die Genehmigung der Obrigkeit vor. Bei Verlesung des Abschieds erklären die Gesandten ^ Abtes, sie hätten von den Toggcnburgcrn nur gesagt, daß sie mit Leib und Gut erkaufte Leute, nicht aber "gcne tz^lte seien; ebenso hätten sie gesagt, daß sie Fastnachthcnncn und den Fall zahlen, und daß in der ^rtignng der Mannrcchtöbricfe gesagt worden, daß sie der Leibeigenschaft entlasten ;eicn. Schwpz und behalten sich vor, wenn in dem Abschied über das Toggcnburgcrgcschäft etwas mangle, dies noch Zufügen. Das Gleiche behalten sich auch die Gesandten des Abtes vor. «i. Die katholischen zu Baden ^»rcnden Orte eröffnen den Gesandten der mitrcgicrcndcn Orte Bern und Glaruö, daß Zürich seit einiger die Landcshcrrlichkcit im Kcllcramt anspreche, welche bisher von den die Grafschaft Baden regierenden unangefochten ausgeübt worden sei. Ungeachtet der schriftlichen Abmahnung Bernö und der mündlichen katholischen Orte sei Zürich zu Exemtionen geschritten, so daß die Nothwcndigkcit an Bern und Glarus Dtten der v ^ "'»Me, zu erklären, ob sie mithelfen wollen, dicMchtc der regierenden Orte zu handhaben. Bern erwicdert, ^habc m Voraussicht einer solchen Anregung eine Commission zur Untersuchung ernannt, welche die Ansicht kathvlst'H^ Orte ziemlich begründet befunden habe. Seither habe es aber von Zürich ein Gcgcnfactum ^" »n u,w auch Luccrn mitgethcilt, welches in seinen Allcgatcn dem Factum der katholischen Orte widerstreite, kail den Empfang einer solchen Dcduction bestreitet, was sich als richtig herausstellt, so wird den l^°k>Ichcn Orten ein Doppcl davon zugestellt. Glarus erwicdert, cS habe, weil sich Zürich über den Gegenstand »Nd ^ ^ Erörterung habe verstehen wollen, auch über das Factum der katholischen Orte nie eintreten können anhören lind rcscrircn. Nachdem die katholischen Orte die zürcherische Denkschrift geprüft, »v» Bern angetragen, daß von Seite Zürichs und der katholischen Orte die Gründe und Gcgcngründe 1388 Juli 1707, schriftlich eingegeben und vor gcmeincr Session bcrathcn worden; die katholischen Orte aber wünsche" ^ Beschlennigung der Sache mündliche Erörterung, was dann mit der Reservation, daß dieses nur pro intorwatio^ geschehe, beliebt, Zürich will aber hicmit nicht in's Recht sezen, und fängt dann also an: Es habe Kelleramt bereits zweihundertundzwciundneunzig Jahre im Bcsiz, ohne daß die mitregicrcndcn Orte Grafschaft Baden je die Landeshcrrlichkcit angesprochen haben. Aus einer Deklaration von 1528 gehe h""^' daß die zu Baden regierenden Orte nichts prätcndirt haben, als die Appellation von Brcmgartcn, "'t -s unter keinem Titel angesprochen werden könne, als kraft ihrer zu Brcingartcn habenden Landesherrlich^ hätten sie die Landeshcrrlichkcit im Kellcramt auch gehabt, so hätten sie diese nothwcndig auch anspn'c? müssen. Wie die VIII Orte zu Baden die rechte Obrigkeit seien, so sei Zürich cö im Kellcramt. gleichen Brief werden die uicdcrn Gerichte der Stadt Brcmgartcn, die hohen der Stadt Zürich wäre ein anderer Landesherr gewesen, so hätte er bezeichnet worden müssen. Auch der hohe Landmarchc"^ von 1666 zeige, wem das Land zuständig sei, indem die Märchen zwischen der Grafschaft Baden und Freiamt oder der Herrschaft Knonau, worin das Kellcramt liege, ausdrüklich hohe Landmarchcn genanntme und die Marchstcinc auf der einen Seite den Schild der Grafschaft Baden und auf der andern dcnsc" ö von Zürich tragen. Zum Beweise, daß Zürich die Landeshcrrlichkcit ausgeübt, könnten viele Sprüche " führt werden; es führe aber nur drei an. 1476 sei in Zürich ein Spruch ergangen, wie das Kellerm"^ Reisekosten, Auszügen und Anlagen gegen Brcmgartcn solle gehalten werden. 1491 sei ein Streit Neubruchzchntcn zu Lunkhofcn zwischen dem Lcutpricster daselbst und dem Kloster Muri in Zürich ^ ^ worden, ebenso 1666 der Streit wegen Neugcrcutzchntcns zu Ann zwischen Muri und Feaucnthcil? klare Kennzeichen, daß wenn je ein anderer Landesherr ini Kellcramt gewesen wäre, ihm der gleiche ^ . zu entscheiden zugestanden wäre. Nun wolle cö auch noch sagen, wie das Kclleramt an Zürich grko»i>»c" 1415 habe der römische König daS Freiamt der Stadt Zürich übergeben, mit der Bewilligung, daß das Kclleramt, welches vorher der Stadt Brcmgartcn verpfändet war, an sich lösen möge. Sobal? - ^ ^ garten solches in Erfahrung gebracht, habe es im gleichen Jahr eine Gesandtschaft nach Zürich gcsch^ inständig gebeten, daß man sie in ihrer Verpfändung bleiben lasse, mit dem Anerbieten, daß es sich den nieder» Gerichten begnügen und Zürich die hohen Gerichte und den Bann überlassen »volle, woraus sich im gleichen Jahr der Wiedcrlösung ratschlagen, aber die hohen Gerichte und den Bann hu"l . halten habe. Diese Erklärung sei den Bremgartncrn in Schrift crthcilt, von diesen aber der Stadt. ein Rcvcrö ausgestellt worden, daß sie sich mit den nieder» Gerichten begnügen, hingegen Zürich Gerichte und den Bann auf ewig überlassen. Daraus sei abzunehmen, daß damals im Kclleramt »»r Obrigkeiten gewesen seien, und daß die regierenden Orte, weil sie weder an Baden noch Meiling'"^. Brcmgartcn eine Ansprache gehabt, diesen Tractat nicht haben verhindern können. Auf Laurenzen"^ ^ ^ habe König Sigismund Zürich nach Basel berufen und ihm die Grafschaft Baden, Mellingen und um 4566 Gl. verpfändet, mit der Zugabc, daß cS die übrigen Orte in die Pfandschaft möge; so habe es sie gegen Erlegung des betreffenden Pfandschillings zur Mitregicrung angenommen. gehe klar hervor, daß das Kellcramt der Stadt Zürich zugcdicnt, ehe Brcmgartcn an die die regierenden Orte gekommen. Da nun aber Brcmgartcn nicht nur seine niedere Gerichtsbarkeit wiedc't freundliche Abmahnen zu weit ausdehnte, sondern der hohen Gerichtsbarkeit Zürichs viel Eintrag that Untersuchung veranlaßtc, die über 1666 Gl. Kosten verursachte, so habe Zürich jenes für Buße für 866 Kronen angelegt, deren Einzug indessen aus Rüksichteu für Bern eingestellt. Zürich crwar Juli 1707, 1389 "sb wen» sich Brcmgartcn dieser Buße ferner weigere, die übrigen Orte cö dazu anhalten und seinen Bcsiz- ^' anerkennen werden. Die V katholischen Orte crwicdcrn, es werde nicht bestritten, daß Zürich seit ^lhundertundzwciundncunzig Jahren im Kclleramt die hohen Gerichte und den Wildbann besessen habe, und arc cs iu,r pxj diesem verblieben, so hätten sie sich deshalb nie beschwert, weil die die Grafschaft Baden gierenden Orte ebenfalls seit ebensoviel Jahren daselbst die Landcshcrrlichkcit ausgeübt haben. Allein mit ^ ^»ahmc der Mandate der VIII Orte und Ersczung derselben durch seine eigenen sei Zürich zu weit gegangen. ^ haben das Geleit zu Lunkhofcu gemeinsam bezogen und mit Zürich gctheilt, worüber die Kanzlei in ^ cn jcwcilc» die Rechnung ausgestellt hat. In Auszügen, und zwar noch im lcztcn Krieg, seien die von vormals, mit ihren hundert Mann aus dem Kclleramt zu der Grafschaft Baden gereist, badischcn Landcsmandatc seien allzeit ohne Widerspruch im Kclleramt angeschlagen worden und zwar der achtortischcn Kapitulation zu Brcmgartcn von 1450, kraft welcher alle, welche unter das Panncr " brcmgartcn gehören, wie das Kclleramt, auch den zu Baden regierenden Orten gehörig seien. Durch ^Kapitulation sei Brcmgartcn mit Leib und Gut und allem dem Scinigcn, worin auch daö Kclleramt ^>ffci, sij^ ^ Landcshcrrlichkcit der VIII Orte unterworfen. Ebenso seien alle übrigen Rechte im Kclleramt, ^ >ucht durch Vertrag oder Spruch spcciell dem Stande Zürich zugeeignet worden, den VIII Orten zuständig; lvgar Bot und Verbot gehören laut Vertrag von 1527 nicht denen von Zürich, auch die Leute daselbst 'vrcn allein denen von Brcmgartcn und sonst Niemand anders, und seien auch Niemand anders wohin cidcs- >»id ' ^ ^ Brcmgartcn seien. Zürich bcsizc weder die Huldigung noch ein Recht auf Leib ^»t derer im Kclleramt, sondern nur was ihm durch Vermittlung derer von Brcmgartcn in gewissen ^ rationo clslivbi und nicht rationo tvrritorii eingeräumt sei. Noch mehr: im Landfrieden haben sich »utrcgicrcndcn Orte die Strafe gegen Brcmgartcn und daö Kclleramt vorbehalten und sie vom Landfrieden ^c,chlvss^ im Bauernkriege aber der Stadt Brcmgarten anbefohlen, die Aufrührerischen zu bestrafen, weil . dc», Vertrag von 1527 nicht denen von Zürich zustehe, die Kricgsgcläufe abzustrafen. Zürich fehle das wesentlichste der Landcshcrrlichkcit, nämlich das .sim lwlli et xaeis. Ebenso wenig komme Zürich ^ "g Sigismunds Belehuung mit dem Frciamt von 1415 zu statten, indem sich sowohl auö dem zürcherischen j^^dricf vom gleichen Jahr als den Kaufbriefen deren von Brcmgartcn um das Kclleramt von 1410, sich ^ zcigc, daß das Kclleramt ein vom Freiamt ganz gesonderter Bezirk gewesen sei, wie cS ""h aus dcu Öffnungen dcS KcllcramtcS rüksichtlich der Märchen zeige. Durch den mchrcrwähnten bcch erwiesen, daß Zürich das Lösungsrccht des Kcllcranitcs eingeräumt worden sei, ^ ^ dasselbe gelöst habe, gcgcnthcilS könne cö da niemals Landesherr gewesen sein, wo Brcmgartcn °s«cr/" von 1410, 1412 und 1414 cS besessen habe. Zudem werde auch Lunkhofcu in einer >^.^llchcn Urthcilsbcstätigung von 1411 als eine Zubchördc der Gnffschaft Baden behandelt. Im April iu bx ^ badischc und brcmgartischc Dcpcndcnz von gemeinen Eidgenossen erobert worden, so daß nicht U. wäre, wie Zürich seine Mitcidgcnosscn von der gemeinsamen Eroberung hätte ausschließe» können. dc>y/' Zürich bei König Sigismund auf Laurcuzcntag 1415 in Basel nicht anders aufgetreten sein, »lir ^'schäftsführcr oder Vertreter der Eidgenossen. Die Behauptung, cs haben damals im Kclleramt »»d A ' ^^igkeitcn bestanden, falle daher von selbst dahin, da die Eidgenossen schon im April vorher Baden ^ rcingartcn. mithin auch das Kclleramt, erobert haben. Wem über die Niedern Gerichte hinaus die ^ Rcisfolgc, Bot und Verbot und die Landcshuldigung gebühre, dem stehe laut allen eidgenössischen auch pjx Landcshcrrlichkcit zu, und cs könne diese auö dem spcciclleu Rechte der hohen Gerichte und 1390 Juli 1707, dcs Wildbanns allein nicht gefolgert werden. Ein gleiches Beispiel gebe der unter den X Orten im Thurau errichtete Vertrag, Der von Zürich vorgewiesene Beschluß von 1528 betreffend die Appellationen im K0lcr amt zeige gerade, daß die übrigen regierenden Orte kraft ihrer Obcrherrlichkeit ihm die Appellation zucrra haben, wie es mit dem Bischof von Konstanz im Thurgau und in der Grafschaft Baden auch der Fall ^ Auch der Stadt Baden sei in Schuld- und andern dergleichen Sachen, sei es in Folge Vergleichs, Ml oder Herkommens, ein solches Appcllationsrccht uä ultimum Wallum zugestanden, ohne daß sie sich, so als der Bischof von Constanz, die Prätension einer Landcshcrrlichkcit habe aufsteigen lassen, Zü^ l daher wohl die rechte Appcllationsobrigkcit im Kclleramt, wie die regierenden Orte in der Grafschaft Za^ und darum habe es sich 1528 gehandelt, und zur Einräumung weiterer Rechte seien die Gesandten berechtigt gewesen. Was daher Zürich 1491 und 1606 wegen Neugcrcut und Zehnten gcurtheilt, u aus diesem Appellationsrecht hcrgcflosscn sein; was aber 1476 geschehen, da müßte man das Original weil jenem Spruch die seitherige Praxis, die brcmgartischc Kapitulation und andere authentische Acte ^ dritthalbhundcrt Jahren her beständig widersprechen, indem in Kriegen das Kclleramt mit Brcmgartcn ZU Grafschaft Baden gereist sei. Aus dem Transfix von 1666, wo das Wort „Landmarch" durch eine» F^ fehler eingeschlichen, lasse sich nichts ableiten, indem es sich nur auf den hohen Gcrichtsmarchcnbricf von beziehe und keinen von diesem abweichenden Sinn haben könne. 1666 habe es sich nämlich nicht > gehandelt, ob es Landmarchen seien, sondern welche von den in dem Brief von 1471 enthaltenen Gerichtsmarchcn der rechte Wendelstein sei. Die katholischen mitregiercnden Orte wollen die erwicicncn Zürichs nicht schmälern, noch die Brcmgartcr, wenn sie wider Verträge und Gebühr gehandelt, >" ^ nehmen; aber sie verlangen, daß die zu Baden regierenden Orte bei ihrer Landcshcrrlichkcit gcschüzt daß Zürich den frühern Zustand herstelle, und wünschen zu vernehmen, ob Bern und Glarus ihnen zum dieser Rechte beitreten wollen. Sic können daher auch die den Brcmgartncrn auferlegte Buße in anerkennen, verlangen aber laut Instruction Untersuchung des Streites ; wolle Zürich nicht mitreisen, so .Iiis tÄk'nnripn ^ei°wrecben Bern, ^ sie sich dahin begeben. Da die Parteien aus ihren eröffneten Gründen bcharrtcn, versprechen Frciburg, Solothurn, Schaffhauscn und der Abt von St. Gallen das Angehörte ihren Obrigkeiten i» bringen, verlangen aber, daß inzwischen der Status quo eingehalten werde; die unbetheiligtcn katholische» ^ wollen auch, daß der Mandate wegen der frühere Zustand hergestellt werde, stehen indessen auf Ans" ^ Bern uud Glarus davon ab, unter der Bedingung, daß diese lcztern nach erhaltenem Abschied Entschließungen beförderlich mittheilcn. ii—(S. u. d. Vogt.) i«. Luccrn stellt den die Vogteicn regierenden Orten vor, mit welcher Strenge der Handel und Verkehr aus dem Ma> » gesperrt sei, und regt an, ob man nicht auch seitens der cnnctbirgischcn Vogteicn gleiche sollte. Dieses wird zwar als bedenklich für die Untcrthancn angesehen, indessen aber behufs Jnstruc thcilung in den Abschied genommen. «—r» (S. u, d. Vogteicn,) v. (Die Vlll Orte.) Un rügt ^ dings, daß den Herren Landammann Schmid und Zweycr von Hilsikon ihre Gefälle im Bremgar^^^^, sequcstrirt worden seien, und ersucht die Orte, Bern zur Abfolgung der Gefälle zu vermögen, ric ungeachtet aller Instanzen habe es nicht dazu kommen können, für seine ausstehenden Bodcnzinll' Untcrpfandc collocirt zu werden und sei, weil auf die Fahrhabe verwiesen, bei Gelvstagcn in sonst gerathen. Ungern habe es sich daher für seinen Schaden an zwei Eidgenossen zu erholen gesucht, ^ bei ihnen in guter Achtung stehen. Uri erklärt hierauf, es habe immer die Instruction gehabt, .^st Materien nach dem Urbar zu verfahren; nun wolle man aus einem persönlichen Handel ein L?tan Juli 1707. 1391 '""chcn, was den Bünden und dem Herkommen zuwider sei. Wenn darauf bcharrt werde, so müßte eS auf ^rcssalicn denken. Luccrn, Schwyz, Untcrwaldcn und Zug finden, daß dieses Verfahren sich gegen Bünde Herkommen verstoße; man soll nicht die Ucbung aufkommen lassen, daß in solchen Fällen auf Partieularcn ^l»irt werde. Herr Tscharncr hätte die hier ergangene Sindicatscntschcidnng an die regierenden Orte oder Revision begehren können. Bern möchte doch davon abstehen, einen dritten Unschuldigen zu 'lcn, Ebenso spricht sich Zürich aus und nimmt die Sache nä rskorsnäum. Da inzwischen die Gesandtschaft Bcr» verreist war, ohne daß diese Sache zu wcitcrm AuStrag gekommen, so wird auf Uri's Begehren " Bern ein frcundeidgcnössischcs Schreiben erlassen, die scqucstrirten Gefälle zu rclaxircn. (S. " d. Vogtcien.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. w- (Alle Orte und der Abt von St. Gallen.) Es wird allseitig die Genehmigung des lcztcn luccrnischen ^ lchicdcs erklärt. Ebenso eröffnen Schwyz, katholisch Glarus und der Abt von St. Gallen ihre Instructionen Toggcnburgergcschäft. Schwyz insbesondere theilt das Schreiben mit, welches es an die Städte Zürich ^ wegen ihrer beim Abt eigenmächtig gcthancn Schritte erlasse» hatte, sowie die unter dem Siegel ^ Stadt Zürich erlassene Attcstation, daß der Abt den Toggcnburgcrn die freie landfricdlichc Religionöübung / bZt habe. Den Verlauf der von Zeit zu Zeit gehaltenen Berathungcn über das Toggcnburgcrgcschäft ^ der allgemeine Abschied, und die Gesandten werden darüber das Mehrere zu berichten wissen. Der von . ^ gestellte Antrag, den Abt um Libcrirung des Landwcibcl German» zu ersuchen, wird in der Weise daß dessen Gesandte um ihre Jntcrccssion ersucht werden, tlt. (Die mit Savoyen verbündeten ^ Auf die Erkundigung Frciburgs, ob auf das wegen der Ermordung seines Rathschrciberö Tcchtcrmann ^ ^ch^eiben vom Herzog von Savoyen noch keine Antwort eingegangen sei, und auf dcn^ dahcrigcn ^ ^»cndcn Bericht Luccrns wird lcztcrcr Stand beauftragt, nochmals auf eine Antwort zu dringen. ^ ^^lb. Vogt, überh.) (Die zu Baden reg. kath. Orte.) Mit Bern und GlaruS wird ein H^'^wdniß gesucht, wie man die Angelegenheit des KclleramtcS in die Session bringen wolle. Da aber sll»s Zürich übergcbcncs Gcgcnfactum vorgelegt, wird dieses zuerst geprüft und dann ein AuS- hcßl gründliche Replik abzufassen. Diese wird nach einigen Tagen den beiden Ständen mitge- w ' ba man aber allerseits einverstanden war, diesen Streit nicht mit dem Toggcnburgcrgcschäft, dessen der ^ "'ß fast die ganze Tagsazung hindurch dauerte, zu vermengen, so konnte man ihn erst gegen Ende de», vornehmen. Obschon die mehrcrn Orte instruirt sind, gegen Zürich einzuschreiten, wenn es in bcstj in bisheriger Weise vorgehe, so lassen sich dieselben doch durch Zureden von Bern und Glarus die Sache im Status quo zu lassen und den Regierungen Bericht zu erstatten. Dabei werden Heil Glarus ersucht, ihre Entschließungen beförderlichst den katholischen mitrcgicrcndcn Orten mitzu- ">arq Zürich von keinen Landmarchcn wissen und die Märchen der hohen Gerichtsbarkeit als Land- krs,./" geltend machen wollte, auch über die Brcmgartcr so sehr klagte, werden Luccrn, Uri und Zug W Erkundigung einzuziehen, ob keine Landmarchcn zwischen dem Kcllcramt und den Frciämtcrn warum die aus dem Kcllcramt so sehr wider die Brcmgartcr klagen. Auf diese Erkundigung dein ^ Brcmgartcr, aus der Öffnung und andern Doeumcntcn könne erwiesen werden, daß zwischen ""d den Frciämtcrn stets eine Marchung bestanden habe und noch bestehe, was schon der ' zweier verschiedener Öffnungen für daö Kellcramt und die Frciämtcr mit sich bringe. Was dann die 1392 IM 1707, Klagen derer ans dem Kcllcramt bei Zürich betreffe, wissen sie keine andere Ursache, als daß sie vielfältig bc> dein höchsten Eid nach Zürich citirt werden, da sie ihm doch keinen Eid schwören, und weil sie lüh de Exemtionen wegen fürchten; eS seien aber nur wenige, welche Zürich so nachlaufen, darunter seien Baumann und Johann Scilholzcr die Rädelsführer. Der Vergleich von 1527 laute, daß die Appellation dem kelleramtischcn Gericht vor kleine und große Räthc von Bremgartcn gehe, und, wenn sich Jemand Urthcils beschwere, erst dann nach Zürich, Sic schlagen Niemand Gericht und Recht ab und haben unla'ö dem Müller zu Lunkhofcn im Streite mit einem gewissen Brunncr ein gekauftes Gericht bewilligt; dcsscnnngea) sei lcztcrcr nach Zürich gelaufen, und seine Frau habe gesagt, die Zürcher werden nächsten Montag a> kommen und den Streit ausmachen. Den Brcmgartcrn wird auf dicscir Bericht gesagt, daß die regiere Orte nächstens an Ort und Stelle die Sache untersuchen werden. Sollte Zürich am Montag etwa Neuer» ^ versuchen, so wollen sie cS Luccrn zu Händen der übrigen katholischen regierenden Orte sofort "»") ili. Es wird gerügt, daß Wallis auf die Einladung zu der lcztcn Konferenz in Luccrn ausgeblieben >st ' ^ sich mit Landcsgcschäftcn entschuldigte. Was hierüber gutgcfundcn worden ist, werden die Gesandte» rcfcrircn wissen. (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Eine Abordnung dcö B» von Basel stellt das Gesuch: 1. Die verbündeten Orte wollen sich beim französischen Gesandten ^ wenden, daß er, (Bischof), der Huldigung entlassen und der Rappoltstcinischc Vergleich vom König ra ^ werde; 2. daß ihm Rath crtheilt werde, ob er das zu Ncucnstadt scqucstrirtc Geld sammt Waarcn dcr^ Burgund cxcquirtcn zwei Personen, Gcx und Mctral, Frankreich verabfolgen lassen solle, oder nicht- die Abordnung berichtet, hätte der Bischof kein Bedenken getragen, diese Sachen den Eigcnthümern h»ra ^ geben, wenn nicht General Bürkli die Herausgabe verweigert hätte, weil die erwähnten Gcx und Mew ^ Patenten vom Herzog von Savoycn. versehen gewesen scicn, Ucbcr den lcztcrn Gegenstand finde» I Orte außer Stand, einen Rath zu crthcilen, weil sie nicht wissen, ob dadurch das crstcrc Gesuch nicht M ) würde. In Betreff des Nappoltstciuischcn Geschäftes wird eine Kommission an den französischen ^ ^ geschikt, um ihm unter Bezugnahme auf daö frühere an ihn nach Paris erlassene Schreiben Vorstellung ^ machen und eine Antwort zu verlangen. Der Gesandte bestätigt, daß er das Schreiben zu Paris e und die Sache dem König empfohlen habe. Da der König jczt mit wichtiger» Dingen zu thun ^ habe seine Empfehlung wenigstens die Wirkung gehabt, daß der Gcncralprocurator beim "^rn Colmar angewiesen wurde, das Andringen dcS Herzogs von Birkcnfcld in Betreff der Huldigung künftigen Frieden einzustellen, wo dann der König besser Zeit haben werde, diese Angelegenheit zu »»' ^ Der Herzog sei von hoher Herkunft und wirklicher General in dcö Königs Diensten, so daß »>»» sichten schuldig sei; indessen sehe er nicht, wie jener sich der Vollziehung dcö Vergleiches 'verde ^ können, und es werde ihm später schwer ankommen, wenn er so viele Canons auslaufen lasse, »»d 'g für ihn rathsamer, das wenige von Jahr zu Jahr zu entrichten. Dabei versichert der Gesandte, das« ^ die Empfehlung der Orte auch ferner werde angelegen sein lassen. Ucbcr die weitem Verhandln' » ^ ^ daß Luccrn bevollmächtigt wurde,» auf Begehren des Bischofs Namens der verbündeten Orte ferne» l»» ^ französischen Gesandten oder an den König zu schreiben, werden die Gesandten zu berichten (Dieselben Orte.) Solothurn eröffnet, es sei einer seiner Angehörigen in der Garnison zu Pruntrut ist und habe nach dortigem Recht Alles, selbst sein aus solothurnischcm Gebiet besessenes Vermögen ^ r>st während die Obrigkeit prätcndire, daß er nur nach dem Rechte seiner Hcimalh hätte tcstircn könne»- ^ Sache von großer Conscqucnz ist, wünscht Solothurn der übrigen Orte Rath zu erhalten. Die ^ Juli 17t>7, 1393 """» Einer in cincS verbündeten Fürsten Dienst stehe, könne er nur nach dem Rechte seiner Heimat tcstircn; ^»» aber Einer in eines Fürsten Land und außer Dienst sich hauShäblich geg-zt habe, und keine be>ondcrn ^actate vorhanden seien, werde derselbe Fürst die Judikatur über eine solche Sache schwerlich einem Andern Bassin. ttt. (S. u, d. Vogteicn.) ^«'sche stein. Pvstt. jiberli. ' ldasschafj Thurgau. Nheinthal. ^"'!ch°sl E "ssihast Enrgans. Baden. Njl'" ^"iämtcr. '"""b- Bostt. nberh. ^«iei Laiiis. «5. e«. 15. »ZI. Iii». tv. Uli. ««. II. Itlt II. »II» III«. »»»». tt. i>». vv. ii11. I. ii. IV. X <<<>. II. «I «». Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Art. 50. GerichtSherre». Art. 2t 7. Jurisb.- u. Hoheitsrechtc. t'I'. „ 49. Verwltgs.- ». Rechngsw. i. Allg. zrz;. „ 107. Verhältniß der III Städte. Iili. „ 50. Verwltgs.- n. Rechngsw. i. Allg. »iiiiiir „ 302. Gelddarleihen z. kl. Zinsfuß. im». „ 330. Gerichtsherren. <»<»<». „ 33l. Gerichtsherren. Art. 33. Verwaltung im Allgemeinen. «»<» „ 27 l. Verschiedenes. l»l» „ 272. Verschiedenes. «II „ 47. Verwaltung im Allgemeinen, rr „ 84. Obrigk. Güter, Lehen, Einkünfte. Art. 256. Jnstizsache», Recht, Gericht. » 477. Zollwesen. „ 605. Stifte u. Klöster (Krcuzlingcn). „ 222. Jurisd.- n. HoheitSrcchte. „ 303. Gelddarleihen z. kl. Zinsfuß. „ 332. GerichtSherren. „ 578. Stifte u. Klöster (Bischofzell). 85. Obrigk. Güter, Lehen ic. l80. Abzug. 174. Verhält. ,. Abt v. St. Gallen. 266. Localcs (Rcbstein). Art. Art. 27. Verwaltung im Allgemeinen. xx. „ 73. Verwaltung im Allgemeinen. Z.V. „ 60. Verwaltung im Allgemeinen. »im. „ 78. Obrigk. Güter, Lehen ic. I»I»I». „ 246. Stifte u. Klöster (Pfäfers). «l«I«I Art. 28. Verwaltung im Allgemeinen. Z. „ 58. Verwaltung im Allgcnieinen. irv „ 166. Jndicatur- n. Cvmpetenzstreit. »«!««. „ 314. Handel u. Verkehr. ttt. Art. 28. Verwaltung im Allgemeinen, «I«I«l. Art. 215. Beziehungen z. Bischof ». Como. „ 57. Recht u. Gericht; allg. Verord. >c. Art. 101. Justizsachen, Recht, Gericht. i» Art. 247. Stifte n. Klöster (Pfäfers). „ 248. Stifte u. Klöster (Pfäfers). „ 299. Localcs (Walenstadt). „ 149. Jurisdstreit. mit Wcrdenberg. „ 135. Justizsachcn, Recht, Gericht. Art. 251. Justizsachen, Recht, Gericht. „ 415. Kirchliches, Glaubenss, Geistl. „ 416. Kirchliches, Glaubenss, Geistl. „ 417. Kirchliches, Glaubenss, Geistl. Art. 88. Verwaltung im Allgemeinen. Art. 216. Beziehungen z. Bischofv. Como. Art. 77. Allg. Verordn.; Statuten ic. °"sM,iz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen nnd Biel während der Jahrrechnungs- Tagsaznng zn Vaden. 1707, im Juli. SiaaiSarchlv ZiirlSl. All». Absch. Bd. 87. kol. MI. Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Landammann Johann "ch Zwicki. »üb ^ ^n t5. September wird in der ganzen evangelischen Eidgenossenschaft ein Bet-, Büß-, Fast- dv„ fcstgcsezt. l>». ES wird ein durch den Grafen Metternich übcrscndetcS Schreiben des Königs ^ßcn verlesen, worin angezeigt wird, daß der Abt von Kempten auf seine Verwendung den armen 175 1394 Zuli 1707. Reformirtcn die so lange eingezogene Kirche zu Thcinselbcrg wieder rcstituirt habe. Zürich wird dem König und seinem außerordentlichen Gesandten hiefür zu danken und ihnen das Interesse der Eidgenossenschaft zu empfehlen, «. Zürich bringt in Anregung, ob man nicht in der gemeinen , Antrag stellen solle, daß, in der Voraussicht eines baldigen Friedensschlusses unter den kriegenden dclibcrirt werde, wie sich die Eidgenossenschaft hiebci verhalten solle. Diese Anregung wird abgelehnt, u> Bcsorgniß, es mochten die katholischen Orte von daher Anlaß nehmen, den evangelischen Vorwürfe zu ^ daß sie auf die von ihnen vorgeschlagene Fricdcnömcdiation nicht eingetreten seien, «l. Der Gcsandtr Appcnzcll-Außcrrhodcn berichtet, Jnncrrhodcn habe sich des Proccsscs mit dem Abt von St. Gallen in ^ ^ des Zolles zu Rorschach einschlagen, unter der Vorgabe, der Abt sei mit solchen Beweisen versehen, schwerlich Etwas dagegen einwcndcn lasse und dabei nur Schimpf und Kosten zu erholen wären; cs ^ daher den Gegenstand auf bequemere Zeit verschieben. Die anwesenden Orte werden nun Außcrrhodcn die Sache auch crsizcn lassen oder weiter treiben und im lcztcrn Fall, ob dieses vor den cr ^ ^ oder vor den Schirmortcn geschehe» solle. Aus Mangel an Instruction wird der Gegenstand aä rotoni ^ genommen, indessen dem Gesandten angcrathcn, das Geschäft vor den erbetenen Orten zu betreiben. bessere Instruction zu ermöglichen, verspricht der Gesandte den Orten von Haus aus eine schriftlich stcllung des Sachverhaltes cinzuschikcn. v. Den evangelischen Pfarrhcrrn zu Gröncnbach und wird der gewohnte Jahresbeitrag von je 100 Gl. nach der Scala der V Städte zugesprochen, 1 gleichen Städten wird dem rcformirtcn Prediger zu Christian-Erlang, Hans Jakob Koch, und stinc»' mcister die jährliche Gratifikation von 130 Gl. zuerkannt, jx. Die rcformirtc deutsche Gemeinde wird wieder mit der jährlichen Untcrstüzung von 200 Gl. nach der sicbcnörtischcn Scala bedacht- der ncunörtischcn Scala wird den beiden armen rcformirtcn Gemeinden zu Worms und Speyer „>,ch von je 100 Gl. zum fünften Mal zugesprochen. Ebenso wird der rcformirtcn Gemeinde zu Mariakir ) ^ der ncunörtischcn Scala die Untcrstüzung von 100 Gl. zum dritten Mal votirt. I. Das voriges ^ ^ den Abschied genommene Gesuch des Johann Christoph Schärcr von St. Gallen, rcformirtcn Adclshcim, um einen Beitrag zur Erweiterung der Kirche und zur Sustcntation des Pfarrers wird > ^ eines Beitrages von 100 Gl. nach der ncunörtischcn Scala genehmigt. Nur Schaffhauscn xo» Gegenstand uä relereinlum. It. Das Gesuch der rcformirtcn Gemeinde zu Waldcnbcrg, Frankfurt am Main, untcrstüzt von der vcrwittwctcn Gräfin von Isenburg-Büdingen und dem ^ ^ Konsistorium, um eine Beisteuer an den Neubau einer Kirche wird aä rskeronünm genommen evangelische Gemeinde zu Wetzlar wird auf das Gesuch ihres rcformirtcn Predigers Melchior ? n ^ ^ Zürich um eine milde Beisteuer an die Reparatur der Kirche, an den Bau eines Pfarrhau>cS nn .-^,i Unterhalt der Schuldicncr mit einem Beitrag von 200 Rcichsthalcrn nach der Scala der VIl ^^ dc» Städte getröstet. Schaffhauscn behält sich eine freiwillige Steuer vor. i>». Zur Verlesung sah Orten früher schon mitgcthciltc Bittschrift des Hauptmann Friquot aus den picmontcsischcn Thälcr» und fünfundvicrzig Haushaltungen, welche vor den französischen Waffen aus dem Thal St. M^n Lucerner Thal haben flüchten müssen. Zürich beantragt 200 Reichsthalcr nach der ncunörtischcn ' »»d dagegen 300. Da inzwischen bekannt geworden, daß diese armen Leute in immer größere Noth ^^^chcm thätigcr Untcrstüzung sehr würdig seien, wären alle Orte geneigt gewesen, auf BcrnS Antrag ^ Mit Rüksicht auf die dcrmaligcn Instructionen wird aber beschlossen, den Gegenstand mit Empfcblu^^ Abschied zu nehmen. i>. In Bcrathung koinmt das früher den evangelischen Orten mitgcthciltc Juli 1707, 1ZY5 Gemeinde zu Straßburg, bei nSchstem Friedensschlüsse ihr die Zusicherung der freien evangelischen ^ligionsübung zu erwirken zu trachten. Indem alle Orte sich für dieses Gesuch geneigt erkoren, ssiiden sie '"°-h, daß das gemeine Interesse der evangelischen Stände bei diesen Unterhandlungen em sehr vorsichtiges wahren gebiete, u.» nicht die eigenen Angelegenheiten zu gefährden. ... Nachdem Zürich en ubr.gen """gclischn. Orten auf deren Begehren über den Stand des Streites im Kcllcramt einigen Ausschluß gegeben, '"ld dasselbe eingeladen, auch den .»itregierenden wie den unbetheiligten Orten eine i .mständl.che Jnsormation "'heilen, damit die Vorgabe der katholischen Orte, als verfahre Zürich wider die eidgenössische Uebung "^"legt werde. Da die Gesandte., hiefür keine Instruction haben, so verlangen sie be. ihrer Obrigkeit Weisung, welche dahin geh., Bern und den übrigen evangelischen Orten für ihre geneigte unv relig.onS- !"°Uche Haltung zu daukeu und ihnen eine gründliche Mittheilung über den Streit .... Kelleramt M machen, ^ie katholischen regierenden Orte auch Bern und Glaruö als mitregicrendc Stande zu ihren d.essall,gen ""'Hungen eingeladen haben, empfiehlt Bern denen von Zürich neuerduigS, mit dem Nachweis.ihrer . icch e '^ll-ramt nicht zu zögern, da die mitregierenden Orte mit ihren Gründen alle Gemüther praoccup.ren, habc übcrzl buchtet dabei, cö habe den katlwlischcn Orten bereits eröffnet, daß es von Zürich ein Factum erhalten ^Ifln Gründe schwer zu widerlegen sein werden. Zürich, von der Nothwcndigkcit einer solchen Darstellung eröffnet nun die Gründe seiner pratcndirtcn Oberherrlichkcit in gleicher Weise, wie im gemeinen H zu ist. Schließlich spricht es die Erwartung auS, die evangelischen Orte werden ihm in der ^ssei^"^ Rechte beistehen. Eine gleiche Information werde cS auch den übrigen Orten zukommen >vcrdc Vorbehalt, daß eS sich mit den mitrcgicrcndcn Orten in keine Contcstation einlassen l' A- beschließen, diese Information zu Händen ihrer Obrigkeiten in den Abschied zu nehmen. ^ evangelischen Orte über die parteiische Feder der badischcn Kanzlei zu haben, wie sich aus der Protokollcrklärung der »lünstcrthalischcn Angelegenheit, des mailändischcn »i>d ' anderer Geschäfte zeige. Eö fragt daher, ob man dieses nicht auf der Tagsazung selbst ahnden ^evangelischen Schreiber insistircn sollte. Die in Baden noch anwesenden evangelischen Gesandten >°»si - ^ivon abzustehen, weil ohnehin schon viel verdrießliche Händel obwalten und die katholischen Orte ^ Gittert seien; indessen soll man daö Benehmen des Landschrcibcrs streng überwachen, «z. (S. n. ^ ^ Wahrnchmiing, daß die katholischen Orte im Kapucincrklostcr zu Baden über daö ^'r, ''"ücrgcschäft fleißige Zusammenkünfte halten, veranlaßt auch die evangelischen Orte zu einem gleichen ^n,tj ^' indessen muß man zuwarten, bis ein Kläger auftritt. Alö dann die Gesandten des Abtes in ^ ^rssion die in Zürich und Bern gehaltenen Confcrcnzen und die Abordnung dieser beiden Stände ^ »durchgezogen" und die Hilfe der unbetheiligten Orte angerufen hatten, begaben sich die genannten ^ '» Austritt, und erklärten darauf, daß sie sich dieser Klage nicht versehen haben, weil sie auf ein h>rd schreiben des Abtes ihr Verfahren schon gerechtfertigt haben, wobei sie es bewenden lassen. Eö "bcr doch für uöthig befunden, die unbctheiligtcn evangelischen Orte über den ganzen Hergang von der > im verflossenen November an bis auf die lcztc Zeit aufzuklären, was dann in der Weise geschieht, Abschied zeigt. Nach Anhörung dieser Darstellung einigen sich die anwesenden Orte, bei der der ^^'on zu erklären, daß ihnen der ganze Streit auf der Frage der Gültigkeit oder Ungültigkeit des Ä h und GlaruS eines, und den Landleutcn im Toggcnburg andcrnthcilö bestehenden Landrcchtcs ^ " und daß das geeignetste Mittel wäre, wenn Schwpz und Glarus, der Abt und die Toggcn- "klärtcn, bei dem buchstäblichen Inhalt des erwähnten Landrcchtcs zu verbleiben; man werde übrigens 1396 August 17(17. die Ansichten der unbctheiligtcn Orte gern anhören und bessern Vorschlägen Beifall geben, WaS darauf >" ^ Session verhandelt und wie in Sachen wieder ein Anstand eingeräumt worden, zeigt der gemeine Abscy x. Die noch in Baden anwesenden Gesandten von Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen crtheilc» M ^ Orte die Vollmacht, an die Krcisständc zu Gunsten des von Glarus empfohlenen Marx Zopfi von Empfehlungsschreiben zu erlassen. <. Nachdem die Gesandten von Außerrhoden, Stadt St. Gallen und ^ bereits verreist waren, kommt von Zürich noch eine Empfehlung ein für die Ausbildung und Erzieh»"!) zwei Söhne dcS picmontesischcn Hauptmanns Jean Combc Magnot von St. Jean im LucerncrthK es zu sein. Die Entschließungen der evangelischen Stände hierüber werden nächstens erwartet. Ma» sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSaugelegcnheiten: Landgrasschast Thurgau «>. Art. 557. Kirchliches, Glaubenssachen, Geistliche. <»37. Jahrrcchnung der die vier ennetlnrgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauts. l7<>7, U>. August. Kantonöarchiv Zchassgausc». Abschicdc. Gesandte: Zürich. Heinrich Boviner, des inncrn Raths. Bern. Daniel Engel, des Luccrn. Jost Joseph Mohr, des inncrn Raths. Uri. Johann Sebastian Jauch, Landschrcibcr. ^ Gilg Christoph Schorno, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Johann Franz Schmid, Zcughcrr waldcn. Zug. Johann Franz Landtwing, deS großen Raths. Glarus. Fridolin Blumcr, des Basel. Albrccht Fäsch, des Raths. Freiburg. Joseph NiklauS Gottrau, des inncrn Raths. S »U't) Johann Victor Sctticr, alt-Rath. Schasfhanscn. Johann Konrad Pcpcr, Gerichtspräsident. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte HcrrschaftSangelegeuheitcn: ^ Vier ennctb. Vogt, iibcrh. ». Art. lt5. Abzug. Art. 15t. Salzregal ». Salz^'" I». „ ltk. Abzug. Vogtci Lauls. «. Art. 28 «i. Beziehungen z. Bischof v. Como. zx. Art. 14«. Abzug. ,c. «I. ., 202 Zollwcscn. I,. .. 78. Allg. Verord., Etat" t. „ 122. Justizsachen, Recht, Gericht. (»3«. Jahrrechnung der die vier ennetlnrgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. l7t>7, nach dem t<». August. KantonSarchib Sii,asN>a»sc». Abschicdc. Gesandte: Die nämlichen wie zu Lauis. Das Verhandelte sehe man in dem Abschnitte Hcrrschastsangelegcnheitcn: Vogteien Luggarus u. Mainthal. Art. 2. Verschiedenes. Bogtei Luggarus. I» II. li. Art. 42 II. 43.Z ^.Allg. Verord., LandeSdcrw. September 17V7. 1897 Konferenz der Städte Lncern, Fveilnirg und Solothnrn. St. Urban. !7<»7, 5». u. «. September. Staatsarchiv Lucer». Ncucnbulgcmiigclcgcuhcitcn. ^ sandte: Lucern. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Pauncrhcrr; Franz Lconz ^^mnster. Frei bürg. Franz Peter Emanucl Vögcli, Schultheiß; Franz Niklaus Vögcli von der ^vlothurn. Ludwig von Roll, Schultheiß; Franz Jakob von Stäffis zu Montct, Gubcrnator ^Pchaftm Neuenbrirg und Valcndis. »>il ^^ücachtct der abschlägigen Antwort Berns' ist diese Confcrenz auf Verlangen Solothurns unter den ^ Nienburg vcrburgrcchtctcn drei katholischen Orten veranstaltet und nach St. Urban angcsezt worden, um "c»c»burgischc Succcssionöangelcgcnhcit zil besprechen. Aus Verlangen der beiden andern Stände eröffnet d>crd Verhandlungen mit folgendem Berichte: Da von den drei Ständen in Neuenbürg gesucht fijx ^ Privilegien und Rechte der mitvcrburgcrtcn katholischen drei Orte zu untcrdrüken, so habe Solothurn befunden, daß man sich der unbefugten Anmaßung und Ungerechtigkeit widerscze, damit man nicht skllß .^^schweigcn Etwas vcrschcine oder zu nachthciligcit Folgerungen Anlaß gebe. Bezüglich der Sache bcmcrkcir, daß die Versammlung der drei Stände in zwölf Personen bestehe, wovon die vier die lcjeweiligen Gubcrnator der Grafschaft Neuenbürg und Valcndis aus dem Adel ernannt werden, >l»d von Thiele, Boudry, Val de Travels und Landcro» statt der Geistlichkeit den Bcisiz haben, icztcn, oder die sogenannten NUnistraux von der Stadt bezeichnet werden. Von diesen sei nun iähjg Herkommen prätendirt worden, daß ihnen allein zu erkennen zustehe, wer des Bcisizcö Prc> ""^hig sei. Dadurch »verde bczwckt, Alles aus dem Weg zu räumen, was dem König von hinderlich und den französischen Prätendenten fürdcrlich sein könnte. Das werde auch die Ursache »»d Bern diese Confcrenz abgelehnt habe, um seine Rüksichtcn der Religion halber besser verbergen i'At^Ncucnbtlrgcrn unter der Hand besser colludiren zu können, wie dieses durch die Thatsachc Gcncrallicutenant Montct und Herr Eastcllan von StäffiS, beide von Solothurn, und Herren von Büren ans Bern ausgeschlossen worden seien. Dadurch sei dem Gubcr- dkx ^ ihn hätte untcrstüzcir sollen, weggenommen worden. Die deutsch abgefaßte Protestatio» Zkj, Hkrrcn von Solothurn sei unter dem Verwand, daß die Ucbcrsczung und Prüfung derselben mehr ^i>c» ^ ^ ^ ^^itc gelegt, diejenige der Herren von Büren aber registrirt worden; in Folge dessen ^ ^brigcir cdcln Lehcnträgcr von Solothurn, wie cS 1695 auch geschehen, ihre Protestation nach hi>c» üeichikt, aber keine Antwort erhalte», trvz der Vorstellung, daß die Herzogin von Nemours in dem h>ibx ^Mtischcn Patente sie nicht mit neuen Prärogativen beschenkt, sondern einfach die alten bestätigt ^ Jedermann bekannt, daß in Fällen, wo cS sich um SuccessionSrechle handle, die ^che in allen adeligen Lchcnträgcrn und einem Thcil der fürstlichen Beamten bestehe, zu ^ Eastcllane, sowie die vier von der Stadt einzuberufen seien. Es sei auch erinnerlich, hje» ' der Markgraf von Rötheln vier andere Pannermcister in die dlmmdiv ä'uuäiöiwo habe ein r», solchrs auf Einsprache der adeligen Lehcnträgcr als Neuerung abgewiesen wurde. Als Heinrich 1398 September 1797. voil Orleans, Herzog von Longucvillc III, im Jahr 1618 die (Mamkr» ä'auäionce selbst präsidirtc, hab^ derselbe zur Vermeidung der großen Kosten zugestanden, daß ein Ausschuß aus den drei Ständen, jczt noch bestehe, bezeichnet werden könne, jedoch mit der Beschränkung, daß derselbe nur Appellationen ^ dergleichen Sachen zu erledigen habe, während nun dieser Alisschuß mehr Rechte sich anmaße, als >c Clmindrk ä'nuäiones zugestanden seien. Dieses ziele einzig darauf ab, daS katholische Wesen z» ^ und den preußischen Prätcnsioncn Vorschub zu leisten. Ferner habe der besagte Herzog von Longucville c Verordnung gemacht, daß die Ckamkre ä'iluäwneö alle zehn Jahre oder so oft es die Roth crso ' versammelt werden soll, und daß von derselben alle erheblichen Geschäfte auszutragen seien. Um so unger ) sei cS, daß die zwölf von den drei Ständen Verbürge«« der drei Städte, welche in fürstlichen Acmtcrn I ^ oder adelige Lehen haben, unter dem Prätcxt, daß sie fremde Leute seien, von dem mitrichtcrlichen . ^ der neuenburgischen Succcssion ausschließen. Wenn nun die Ncucnburger dieses Richtcramt allein in Anip nehmen, so müßte auch der Gubcrnator ausgeschlossen werden. Nachdem dann nachgewiesen worden, dap fürstlichen Beamten lind adeligen Lchcnträger bis 1618 in der großen Kammer immer den Besitz haben und daß seither dieselbe nicht mehr geöffnet gewesen, weil die Grafschaft durch Verweser oder ^ wescrinncn verwaltet worden sei, und bis 169^1 und 1699 kein Sueccssionsstreit vorgekommen und auch nicht die alte Form beobachtet worden sei, dringt Solothur» darauf, daß gegen solches Unrecht alle Abhilfe versucht oder doch die erforderliche Vorsorge für die Zukunft getroffen werde. Auch Frciburg vor, wie sein Mitbürger, Obcrcommissär von Dicßbach, vor Jahren als ein Fremder ausgeschlossen ^ sei; allein trozdcm er als Mitvcrburgcrtcr diesen Vorwand bekämpft habe, sei ihm nicht mehr einen actus äili ^entiw und den Bericht zu erhalten, daß wegen Kürze der Zeit der Rath nicht habe oerjaw^^ werden können, so daß sein eingegebenes Memorial bis nach verflossene», Termin liegen geblieben !«> habe aber die Herzogin von Nemours einen Revers für die Anerkennung seiner Rechte ausgestellt, H' werden allseitig die Instructionen eröffnet und gefunden, weil eS sich um das katholische Interesses ^ solle man vorsichtig Hand an's Werk legen, damit nicht Alles verloren gehe. Dabei wird erinnert, ' geheime Artikel des Bundes der Alliirtcn für die Katholischen sehr bedenklich sei, besonders da »>»» daß, wenn die Sache der Alliirtcn bei Toulon gelungen wäre, die Wahl des Königs von Preußen stattgefunden hätte, indem Herr Chevalier von Rcucnburg nach Berlin gcschikt worden, um sich Ü"'" ^ ^ erkundigen, ob die Versprechungen des Grafen von Metternich auch treu werden gehalten werde»/ König die Zusage mit Siegel und Unterschrift crlhcilt und den Herrn Chevalier noch mit beschenkt habe. Darin findet man abermals eine Erklärung, warum sich Bern von den übrigen rechteten Ständen getrennt habe. Um nun durch Schweigen die vorgefallenen Ungerechtigkeiten nicht »lassen zu billigen, wird beschlossen, in Neuenbürg eine Protestatio» gegen die Ausschließung irr ^ fürstlicher Acmtcr und adeliger Lehen aus den vcrburgrcchtcten drei katholischen Orten vom RietM^ ^ Slicccssionsstrcit, beziehungsweise vom Bcisiz in der großen Kannncr, sowie gegen die Mißachtung xcr Bürgerrecht begründeten Freiheiten und guten Gewohnheiten einzugeben, unter Berufung aus ie» Herzogin von Nemours zur Bestätigung der alten Freiheiten ausgestellten Revers. Frciburg, ^ Kürze der Zeit keine genügende Instruction erhalten halte, behält sich die Genehmigung der ^ in der Voraussczung, daß die Succcssivnöfragc noch nicht so schnell zur Entscheidung komme, derspc sogleich nach seiner Heimkunft seine Zustimmung dem Stande Solothurn durch Expressen anzuzeigen. ^ ^ pjc wird Luccrn beauftragt, den Gubcrnator in einem freundlichen Schreiben auf AllcS vorzubereiten September 17N7. 1399 "°H'gcn Schriften nach Solothurn zu senden. Dieses wird dann Jemand mit der Protestatio» an den Gubcr- n, Neuenbürg abordnen und die Weisung entgegennehmen, wie er dieselbe dort ablegen soll. Dabei chm der Auftrag crthcilt. eine Bescheinigung über die Einrcgistrirung des Actes, oder verweigernden "nen schriftlichen Abschlag zu verlangen. Je nach der Aufnahme des Actes in Neuenbürg »verde man was weiter zu thun sei; vorderhand glaubt man, daß es Neuenbürg nicht gleichgültig ,c.n könnte, """» die drei Orte aus dem Bürgerrecht ausscheiden würden. In Betreff des Präccdcnzstrcitcs zw»,che,, dem ^"'z von Conti und dem preußischen Gesandten vernimmt man mit Vergnügen, daß der Stein des Anstoßes ^'rch beseitigt ist daß der König von Frankreich dem erster., erlaubte, sich durch seinen Anwalt vertreten lassen, der vor dem leztern den Vortritt haben solle. Solothurn wird beauftragt, hicvon de.» französischen >'dtm mündliche Mittheilung zu machen, sowie ihm rüksich.lich des von seinem Dol.net, cher Baron über- rachtci, Crcditivs das geziemende Complimcnt abzustatten und ihn zu versichern, daß Alles ,o eingerichtet ,cl, ^ s'ch Niemand werde zu beklagen haben. Lucern übergibt den Gesandten von Freiburg und Solothurn '"Händen ihrer Obrigkeiten einen kurzen aber gründlichen Bericht über das kclleramtische Geschäft. <>. Ueber Gunter den conferirenden Orten beobachtete Ceremoniel und die köstliche Bewirthung in St. Urban gibt der einläßliche Nachricht. 64V. Coilferenz der die Vogteien Bellenz zc. regierenden III Orte. An der Treib. !7V7, lk. September. Die Gesandten von Nidwalde», Landammann Dillier und Statthalter Franz Remigi Kaiser erhalten gendc Instruction. 1. Wenn sich die andern Orte für die Liberation des alt-Schulthciß Domcisen von /WPerSwyl erklären, sollen die Gesandten nicht bcifalle», sondern solches aä roker«nä»m nehmen. L. Laut ^un dem Landvogt in Revier von einem Schäfer eingehändigten Brief werde man dortseitö, wen» der Pas. Italien nicht geöffnet werde, schreien, es lebe der Kaiser, und Prinz stugcn werde mit seine.» Heere den "6 thn». svdann seien von einem Clerikcr Malagucrra auf der Revier spöttische Reden wegen der Paßspcrre ^ sr die Orte geflossen und verbreitet werden. Darüber soll die Conferenz das Nähcrc bcrathen zur ksichtig„ng solcher ärgerlicher Spargamentc. — Der Abschied fehlt. vandcsarchiv Ridwa.dc»: Wochmwlhspro.oioll v. Iv. Scp.kuibcr 1707. s«I. z.4. Kli 041. ^'ungsconftrenz der Städte Berit und Freilnirg betreffelld ihre gemeinsninen Vogteien. Murten. 1707, tv. bis 27. September. Staatsarchiv Vera. Freibllvger Abschiede Vd. 3. S. 370. bii^^ndtc: Bern. Samuel Frisching, all-Sckelmcistcr; Gabriel Thvrmann, beide des Raths. Frci- ^ ^"bolph Fiva, Obcrcommissär; Hans Jakob Joseph Alt, beide dcs tägliche.» Raths; NiklauS Stadtschreiber. 1400 September u. Octobcr 1707. »—xx. (S. u, d. Vogt.) Die Wittwc Moratcl von Pctcrlingen wird mit ihrer Klage wcg^ der bekannten Consiscation von Tabak an Frciblirg gewiesen; die Gesandten von Berit erwarten, dap arme Bittstellerin endlich zufrieden gestellt werde. 52—(S- u. d. Vogt.) Iilil». Frciburg cr ' das Zugrccht auf mehrere vor Jahren von Bern erkaufte Bodenzinse zu St. Aubin und verlangt Miuh'^"0 dcS Kaufpreises. Wird in den Abschied genommen. Iii—III. (S. u. d. Vogt.) Bern klag' daß der Geistliche zu Chatcl St. Denis fortwährend den Ncubruchzchntcn zu La Fajoulaz beansprucht- 8"' bürg verspricht, die Sache untersuchen zu lassen. »im—rrr. (S. u. d. Vogt.) Man schc auch !» dem Abschnitte Herrschaftsangelegenhcitcn: Bern.- sreib. Vogt, ttberh. >„»»—>»,». III. Art. 25—2». Vogtei Schwarzeiiburg. »—«. Art. 84—90. Vogtci. Oebc u. Tschcrlitz. Ii—1». «y«K xx, ^.1«. Itltlt. III. Art. 2Kö- 282. Vogtei Grandso». «—I»I». «««>. IN. «»«»«». Art. 498—5 lk. Vogtei Murten. ««—II. I»I»I». «I«I«I. vvv. ppz»—Art. 7t9—7Z4. 642. Konferenz von Bern und Freibnrg. Pctcrlingen «nd Corcclles. 1707, September bis 7. Octobcr. »dantoiiSarchio Freibur«. Breuer Abschiede Bd. ?, S. 182. Gesandte: Bern. Samuel Frisching, alt-Sckclmcistcr; Gabriel Thormann, Vcnner, beide dcS Raths; Johann Friedrich Steck, Obcrcommissär. Frciburg. Rudolph Fiva, Obcrcommissär; Hau^ von Boccard, Bürgermeister, beide des inncrn Raths; Franz Peter Vvndcrweid, Gcncralcommissär- Es wird die endliche Feststellung der Grenze für die Botmäßigkeit, Gerichtsbarkeit, die Zchutcu ^ den Wcidgang in den seit langem streitigen Gebieten zwischen Pctcrlingen und Corccllcs einerseits " ^ burgischcrseits gegen Dompicrrc hin und zwar bei Maupat, Champ Eorboz, sur les LcchicreS, Estcrtts 4 ^ und der zwischen den drei Gemeinden streitigen Weide an Nczicaux vereinbart und jedem Staudt schieden, was in sein Gebiet künftig fallen soll. I». Die gütliche Beilegung der übrigen ^ strcitigkcitcn der Gemeinden ChavanneS, Montct u. s. w. konnte nicht erzielt werden, und cS ^ ^ Zustandekommen eines Vergleichs Aufgabe einer besonder« Confcrenz im nächsteir Mai sein- Pfarrer von Surpicrrc bisher zu Ehcirp bezogenen Ncubruchzchnlcn betreffend, welche Hofmeister ^ sein Eigcuthum beansprucht, untcrstüzen die Gesandten von Freiburg die behaupteten Rechte des Pl^ ^pxr» weisen Herrn Zchcnder ait, in Frciburg das Recht zu bestehen. «I. Die Klosterfrauen von schick die Vcrabfolgung ihres Scchsthcilö an dem Rütizchnten zu Combrcniont-lc-Pctit, was in den gcnommcil wird. «. Bern beschwert sich über die Eingriffe, welche die von GlcttercnS und der 4'^^, i>ic Mcnicrcs an seinen Zehnten thun, und verlangt Abhilfe. I'. Der Bericht, daß an verschiedene» .-Hst» Marchstcine eiitgcsunkcn oder ausgefallen sind, wird in den Abschied genommen, xx. ES wird der von dem dtirch die Stadt Pctcrlingen veränderten Bette des Baches Arbognc genommen. Die ^0»' Frciburg beschweren sich bitrcr über diese widerrechtliche Handlung der Stadt, durch welche dem Simon Monncy das säiinntlichc Wasser zu seiner Mühte vollständig entzogen wurde, wogegen Bern > October 17V7. 1401 rechtfertigt, weil sonst daö ganze Bachgebict durch die Anschwellung des Mühlcbachs der steten Gefahr d" Ueberschwcinmung und Versumpfung ausgesczt wäre, und die von Dompierrc sich in der Sache unfläthig ^»°»»ncn hatten. Die Herren von Bern können keinerlei Recht zum Wasserbczug auf jene Mühle zugeben ""d werfen es lediglich in den Schoost ihrer Obern, ob sie des Friedens und der Ruhe wegen sich zu einigen ^nccssivnei, herbeilassen wollen. W «48. Jahrn'chnilng der die Vogteim Bellen; zc. regierenden III Orte. Bollenz. 1707, 22. Octobcr. Landesarchiv Nidwalde». Abschiede. Gesandte- Uri. (Unbekannt.) Schwpz. (Oberst Joseph Heller, Statthalter.) Nidwaldcn. Franz ^»vii Achcrmann, Obervogt. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelegcnhelte»: Belle»; ,c. Art. 83—87. Die Instruction für den nidwaldischc» Gesandte» umfaßt noch folgende weitere Punkte, die in den Ebschied mit den übrigen Gesandten inserirt werden sollen: 1. Entgegen der früher» Uebung, wouacb dem Kommissär zu Bellen; für das Gesandte»mahl jewcilen 2W Pfund bezahlt wurden, ist dieser Betrag in leztcr Zeit auf 3Ut) Pfund erhöht worden. ES soll nun entschieden werde», ob man bei der alten oder neuen Ordnung verbleiben wolle. 2. Da dem Vernehmen nach gewisse Officiere vom Regiment Kyd ohne obrigkeitliche Bewilligung zu Bellcnz Volk geworben haben, sollen die Fchlbaren ermittelt und bestraft werde». 2- Der Gesandte soll Nachfrage halte» wegen gewisser vcrmuthlich verübter Simonie bei der Wahl des Pfarrer« von Gudo, und wegen unrichtiger Vcrtheilung der Steuerlast. 4. Wo gütliche Vergleiche oder Kompromisse, die schon lange Zeit nicht mochten beendigt werden, sich hcrvorthun, soll der Gesandte zu 'hrcr Erledigung mitwirken. 5. Der Gesandte ist ermächtigt, den Doctor Buccett von der Elnzichung der Taglia zu befreie»; dessen Ladcndicncr mag in den Kriegöauszügcn daheimblcibc», wenn er einen Ersazmann stellt, g. Denjenigen, welche die Abthcilung der Generaltaglia verhinderten, soll »achgeforscht und die Fehlbaren zur Correctio» gezogen werden; die Repartitio» der Taglia ist unverweilt i»'s Werk zu sczen. ,. Der Gesandte wird Nachfrage halten über allfällige Uebertreter der Ordination von Schwhz und Nidwaldcn, daß stch nämlich Niemand unterfange, in den bischöflichen Lchcngütcr» zu Eomo daö Lehen zu cmpsangcn, zumal >» Steigeruna und mit Mehrangeboten. 8. Noch einige andere unklare Aufnäge. " " ^ " v...d»°rchw Aibwaldm : !l0och-...a!h»pr°l°I°ll v. I». August NM. k°>. »m. Der Namc beS Schwstzer Gcsandlen ans dem Rathsprvtekoll von Schwyz. 176 1402 Nvvember 1707. «44. Conferenz der katholischen Orte und Abt von St. Gallen. Lucern. 1707, LA. 24. 20. bis 2i). November. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch, v. kol. I«k. Gesandte: Lucern. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Mart'" Schwyhcr, alt-Schulthciß; Laurenz Franz von Flcckenstcin, Vcnncr; Franz Lconz Meyer, Sekelmcistcr. Johann Ulrich Püntincr, Landainmann; Joseph Anton Püntincr, alt-Landaminann. SchwYZ- Scbast>^ Wüörncr, Landainmann; Gilg Christoph Schoruo, alt-Landa»»nann. Untcrwaldcn. Johann Jakob Buchte, Landainmann von Obwaldcn; Johann Melchior Dillicr, Landammann von Nidwaldc». Zug. Beat Zurlaubcn, Ammann; Johann Kaspar Eustcr, Ammann. Katholisch Glarus. Johann Ludwig Tlchu^ Laiidammann. Frciburg. Franz Peter Emanucl Vögcli, Schultheiß; Franz Peter Boecard, dcS Ra / Solothurn. Franz Jakob von Stäffis zu Montct, Gubcrnator der Grafschaft Neuenbürg und Valens Hieronymus Suri, alt-Rath. Appcnzell-Jnncrrhoden. Johann Martin Gygcr, Statthalter. Abt vo> St. Gallen. Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcistcr; Joseph Anton Püntincr. . ». Nach Ablegung des eidgenössischen Grußes wird vorab die gefährliche Lage des Toggenburgergesch'» in reifliche Erwägung genommen und bemerkt, wie dasselbe in Folge der Abschreibung der bereits vcralycy ^ gewesenen allgemeine» Tagsazuug immer mehr zu zerfallen drohe. Die Parteien werden daher unablaßl^ angelegentlichst ersticht, sie möchten jedes Mittel annehmen, um sich unter sich selbst zu verständigen. ^ dieses unglüklichcrwcise nicht geschehen, so müßte das Geschäft in Gcmäßhcit des lezten allgemeinen Mich von Baden laut den Bünden entweder in Minne oder durch einen Rechtsspruch der elf unbcthciligte» auf der nächsten allgemeinen Tagsazung ohne weitem Berschub erledigt werden. Schwyz, katholisch ^ ' und der Abt eröffnen ihre Instructionen und versprechen die angehörten dringenden Vorstellungen ihren Obng zu hinterbringen. Was der Cviifcrcuz über den kläglichen Zustand im Toggcnburg, über die Herr;) Parteilichkeit, die Drohungen und Thätlichkcitcn eingegeben worden ist, wird zur Nachricht in den A'l/. genommen. Ein Schreiben vom 24. November, unterzeichnet von Schultheiß, Ammann und Landrath katho > ^ Religion im Toggcnburg, welches am 29. November durch Expressen hergebracht worden und won» ^ Erledigung des Toggcnburgergcschäfts empfohlen und über diejenigen Katholischen, welche ohne Mandat a ^ Confercnz nach Lucern laufen, scharfer Tadel ausgesprochen, auch gleichzeitig die Verwendung der die Freilassung oder unparteiische Aburthcilung des Landwcibel Gcrmann sollicitirt wird, fällt in auch von einem ähnlichen Schreiben der Toggcnburgcr an Schwyz wird Kcnntniß genommen. Aus ^ beiden Actcnstüken wird mit tiefem Bedauern ersehe», wie stark die Uneinigkeit im Toggcnburg stt- wegen Beförderung der verschobenen allgemeinen Tagsazung vertraulich eröffnet und abgeschlossen wissen die Gesandten geziemend zu berichten. I». In dem kellcramtischen Streit wird die zurükhaltende ^ t ^ ^ von Bern und GlaruS in Erwägung gezogen; indessen ist man einig, daß die regierenden Orte ^ Landcshcrrlichkcit daselbst nicht das Mindeste nachgeben können. Wenn also Bern und Glarus nicht »ä eine Erklärung abgeben, ob sie mit den übrigen Orten halten wollen, so soll man eine solche von fordern. Um den Glimpf zu wahren, kann mau erforderlichen Falls sich auf das eidgenössische Recht »» November 1707. 1403 ^ Säzc beruft», wozu sich die Gegenpartei schwerlich verstehen werde. In der Folge könnte man sich dann ""ch Brciiigartcn verfügen, da ohnehin dort zwischen Rath und Burgerschaft Zwietracht herrscht, und sowohl ^6 kcllcramtische Geschäft, als den lcztern Anstand untersuchen und xor nurzora, entscheiden. Daö würde "uen ^cgcnact gegen das zürcherische Vorgehen bilden und vielleicht neue Operationen hcrvorloken, bis endlich " Sache auf die Spizc getrieben und in Thätlichkcitcn mit dem Schwert auslaufen würde. Zu diesem ist aber vorgängig nöthig, die Ansichten der nnbcthciligtcn Orte zu erforsche» und ihrer Hilft sich zu sichern. Von Frciburg und Solothurn wird alles Gute zugesagt; sollte sich auch noch Bern diesen anschließen, wäre Hoffnung vorhanden, daß Zürich gleich von seiner unbegründeten Prätrnsion abstehen würde. Sofern "rich wegen des Ncucnburgcrgcschäftcs eine allgemeine Tägsazung ausschreiben will, soll man dazu nur Aminen, softrn pst älter» Streitsachen, als das Toggcnburgcrgcschäft und der kcllcramtische Streit voraus i"r Behandlung zu bringen zugesagt werde, v. Freiburg und Solothurn haben sich mit Luccrn, als allseitig der Grafschaft Neuenbürg und Valendis vcrbur'gcrt, über die unter so bedenklichen Umständen dein König ^ Preußen zuerkannte Succcssion in erwähnter Grafschaft, über die wcitausschcndcn Folgen derselben und " französischcu Drohungen vertraulich besprochen; dabei haben sie gutbcfunden, dieses Geschäft, das auch ^ die eidgenössischen Angelegenheiten von großer Bedeutung ist, in voller Session vorzubringen. Die 'chligkeit dieses Ereignisses besteht nicht so fast darin, daß die dortigen Vorrechte von Frciburg und ^"ihurn, Paß und Verkehr und Anderes nicht mehr in dem vorigen Stand verbleiben werden, als vielmehr "t"', daß die frühere Hauptabsicht, diese Grafschaft in die Hand eines kleinen nicht protestantischen Fürsten ^ ^i"gcn, nun für einmal vereitelt ist. Gegen daö Geschehene lasse sich freilich nichts mehr machen, da Thcilung unter den XII Orten von 1529, wodurch die Grafschaft der Markgräfin von Höchberg zu ""den des HauftS Longucvillc, deren Erben und Nachkommen übergeben worden, nicht gestattet, die Sache ' de» rechte» Stand zu stellen, die Hand darüber zu schlagen und die Justiz über die Rechte der zahl- hohen Prätendenten selbst zu üben. Die eigenmächtige und, wie man hört, listig crpracticirtc Alicnation " Uiucrthanen hat sich in Bestellung des Landcsfürsten das Richtcramt angemaßt und der Eidgenossenschaft Gefahren zugezogen, indem französische Truppen in daö Ncuenburgischc einzufallen und den Kricgö- ^""plaz st, das gemeinsame Vaterland, wovon Neuenbürg einen Theil ausmache, zu verlegen drohen; allein "" findet kein Mittel dagegen, hat man doch in den leztcn Tagen vernehmen müssen, daß auch die unter Inderm Burgrccht stehende freie Herrschaft Landcron mit ihrer Zubchördc, welche bckanntcrmassen vom ""ü longucvillc zugekauft worden, und woran sich Solothurn bei der Veräußerung authentisch das Zugrccht hat, ungeachtet ihrer Protestatio»,.daß sie rüksichtlich der Rcvcrsirung der Rechte dcS Hauses ^"lvi,s nicht in der Investitur begriffen sei und ungeachtet der Protestatio» des Standes Solothurn, dessen ^utsttc dort anwesend gewesen, zur Huldigung gezwungen worden sei. Dicö wird zum Nachdenken der Ekelte» in den Abschied genommen. Auf das von Neuenbürg eingesandte Notificationöschrcibcn wird nicht "bortet; auf die Zuschrift dcS preußischen Gesandten aber soll etwa nach der Hand, wenn man sich nicht ">chr I derselben sich gesondert in ein Bündniß oder Bürgerrecht einlasse; sobald sich irgend ein Anlaß darbietet, ^ anders auszuwindcn weiß, mit einer allgemeinen unvorgrciflichcn Antwort entsprochen werden, doch soll diese noch so lang als möglich hinausschieben. Gleichzeitig kommen auch die drei Städte übcrcin, daß Unsere»; »ach St. Urban berufen werden. Die unbcthciligtcn Orte, welchen dieses Geschäft cbcn- eu'Pfohlcu worden, geben die Zusicherung, daß sie in ersprießlicher Einigkeit zu den drei Städten stehen ""d Alles gemäß den Bünden leisten werden. «I. Unter Bezugnahme auf daö wiederholte Ausbleiben der zu 1404 Deccmber 17(17. vertraulichen Confcrcnzen eingeladenen Zehnten von Wallis wird auf den Antrag von Luccrn beschlösse, ^ solle ein der obschwcbendcn Sachen vollkommen kundiger Mann dorthin geschikt werden, um über die der Dinge gründlichen Aufschluß zu crthcilcn und die alte gute Vcrständniß wieder herzustellen. o»ö soll versucht tvcrden, den zwischen Freiburg und der Abtei St. Mauriz waltenden Anstand beizulegen. wird Landammann Joseph Anton Püntiner von Uri auscrschen, mit der Ermächtigung, noch einen a»dcr> Herrn bcizuzichcn, dessen Wahl Uri überlassen wird. Freiburg berichtet, wie es sich mit dem Streite »»> Abtei St. Mauriz verhalte, und empfiehlt diese Angelegenheit zu Händen des Abgeordneten, worin ihm g Willfahr versprochen wird. v. Der spanische Gesandte übergibt ein Schreiben des Königs, worin die b c ^ des königlichen Erbprinzen von Asturicn notificirt wird; zugleich verlangt und erhält der Gciandtc ^ Audienz. In seinem Vortrag schildert er die Freude der Unterthauen über die Geburt eines Thronfolgers ^ seine eigene Ungeduld, dieses Ercigniß den verbündete» Orten noch mündlich mitthcilcn zu könne» König beauftrage ihn noch besonders, ihnen die Versicherung zu crtheilen, daß er ungeachtet der Mff>oV ^ in einigen seiner Staaten mit unveränderter Zuneigung seinen Freunden und Verbündeten zugcthan so, ^ er den Krieg in Katalonien bald mit Waffengewalt zu bccudigen hoffe, und den heißen Wunsch h»br, " andere ihm entfremdete Staaten wieder zu gewinnen, vorzüglich aber Italien, das um zu thcucrn erfahren habe, welches Glük es verloren. Auf das Schreiben des Königs wird ein geziemendes Gratula e schreiben beschlossen; dem Gesandten aber wird das übliche Gegcncomplimcnt abgestattet und ihm das I»^^ der verbündeten Orte empfohlen, t. (S. u. vier cnnetb. Vogt, übcrh.) Auf abermalige Klage ^ ' Landammanu Schmid und des Baron Zwcycr zu Hilfikon über das ihnen von Hofmeister Tscharncr >»^^ Sequcstrirung ihrer Zehnten angcthane Unrecht wird beschlossen, Zürich dieses Unrecht vorzustellen uns ^ die Kanzlei in Baden zu beauftragen, den ganzen Sachverhalt deutlich in Schrift zu fassen, damit »m» ^ Eingang der Antwort Zürichs an Bern schreiben und Herrn Tscharncr in Betreff seiner Aussage, als ü'> ^ ^ das Recht verweigert worden, nach Baden zur Verantwortung fordern könne. I» u. I. (S. u. d. Vogb» Man seh« auch in dem Abschnitte HerlschaftSangelegenheite» : Landgeasschaft Thurgau. Ii. Art. 478. Zvllwesen. Vogtci ZsreiiiiNtcr. I. Art. 207. Kriegs- u. MilitäNvcscn. Bier ennetb. Vogt, iibcrh. f. Art. 217. Bezichnnge» z. Bischef v. Cenie. <»45. Coilfereilz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel. Langenthal. 4707, lL. Deccmber. TtaatSarchi» Zürich. All». Absch. Bd. S7, kol. W7. Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Statthalter; Johann Jakob Ulrich, Bern. Johann Friedrich Willading, Vcnncr; Abraham Tscharncr, des Raths. Evangclilch Johann Heinrich Zwicki, Landammanu. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Burkhardt, dcö Raths. Schaphausen. Johann Köchlin, Bürgermeister. Appcnzcll - Außc» r (Entschuldigt.) Stadt St. Gallen. Laurenz Werder, Bürgermeister. Biel. Abraham Sch^h mcister. Deccmber 1707. 1405 ^ ». Seitdem dcr König von Preußen durch daS souveräne Tribunal in Ncucnburg als rcchtinäßigrr ^"dcshcrr erklärt und durch dir ganze Grafschaft proclamirt und anerkannt worden ist, hat diese Investitur auswärts ziemlichen Unwillen verursacht, indem den Grafschaftslcutcn nicht nur aller Verkehr abgeschlagen, Ludern auch vi» feindlicher Ginfall angedroht worden ist; das hat Bern bewogen, die gegenwärtige Confercnz ^lainmcnzuberufcn. Auf Ansuchen Zürichs erstattet Bern über dieses wichtige Ercigniß folgenden Bericht: ^chon die 1698 erfahrenen Schwierigkeiten, als cS sich nach dem Tode dcS Abbä d'Orlcans zwischen dcr verstorbenen Herzogin von NcmourS und dem Prinzen von Conti um die Succcssion in die Grafschaft Neuenbürg und Valangin handelte, haben voraussehen lasse», daß sich wegen dieser Erbfolge wcitauS- sthnidc Streitigkeiten unter den verschiedenen Prätendenten ergeben werden. Damals hatte Bern zwei Abgc- "d"ctc „ach Neuenbürg gcschikt, um darüber zu wachen, daß ihr zusammenhabendes Burgrccht auf keine c>sc verlczt werde. Da aber Frankreich den Argwohn schöpfte, als wollten die Abgeordneten auf die /Aulirung der Succcssion einwirken, habe ihnen der französische Gesandte Amclot vcrdcutct, der Entscheid die SucccssionSfragk stehe Niemand als den Gerichten des Landes zu. So habe denn auch der König Frankreich die Erklärung abgegeben, sich jeder dicsfälligen Einmischung zu enthalten. Für diesen Grund- ^ habe sich neuesten Fall gegenüber allen Prätendenten ausgesprochen und bemerkt, daß die "positivst über die Erbfolge lediglich dem ncucnburgischen Tribunal zustehe. Als dann neulich in Ncucnburg "Nschci, dm, Prinzen Conti und dem Grafen Metternich, als außerordentlichem und bevollmächtigtem Gc- ^'dlcn des Königs von Preußen, ein sehr ernsthafter Rangstreit entstanden und dcr französische Gesandte die Neuenbürg vcrburgrcchtctcn IV Städte habe zusanuncnbcrufcn wollen, habe Bern ihm wieder geantwortet, "'«che einzig über dasjenige, wozu es durch die Pflichten dcö BurgrcchtcS verbunden sei; demnach über- "N es den Präccdcnzstreit dem zuständigen Richter, worauf dann die glükliche Vermittlung dcS Gerichtes ^ von Seite Frankreichs angenommen worden sei, daß die hohen Parteien nicht in Person erscheinen, sich durch Advocatcn vertreten lassen sollen. Als dann daö Urtheil dcö souveränen Tribunals, ^hungswcisc die Anerkennung des Königs von Preußen als Landesherr» von Ncucnburg und Valangin Herren von Bern durch Graf Metternich initgctheilt worden, haben sie eine Abordnung von sechs »ach Ncucnburg gcschikt, dem Gesandten ihre Glükwünschc dargebracht und auch an den König von ^»ßci, ^ nunmehrigen ewigen Burger, ein GratulationSschrcibcn überlassen. Dcr erwähnten s^°^"u»g Grch von Metternich in einer vertraulichen Confercnz eröffnet, daß die vorher vom "st'sischcn Gesandten gemachten Drohungen bereits verwirklicht worden seien, indem der freie Verkehr , . He» der Grafschaft Burgund und den neuenburgischcn Landen untersagt lind noch mehr Ungemach zu i»Dann habe er an sie vier Begehren gestellt, nämlich: 1. Daß Berns Obrigkeit ihre Mannschaft ^'"'"sicher Bereitschaft halte und die Wachtfeuer fortsczc; 2. daß sie zum Zeichen dcr BurgcrrcchtSpflicht Herst i» Zweihundert Mann nach Neuenburg schike; 3. eine evangelische Confercnz cmberufc, und 4. daß der Mitte dieser Confercnz eine Commission an den französischen Gesandten abgeordnet werde, um W.cder- ellung des freien Verkehrs und Einstellung aller feindseligen Vorkehrungen gegen Neuenbürg und Valangm ""lange,,. Auf den hierüber von den Abgeordneten erstatteten Bericht habe die Obrigkeit das 1406 ^stttc Bürgerrecht genau geprüft und einstimmig gefunden, daß alle gestellten Begehren im Bürgerrecht Mndet fticn. In Anbetracht nun dcr wichtigen Lage Neuenbürgs, als einer Vormauer dcr Eivgcnostcn- könne man nicht gleichgültig hinnehmen, daß Frankreich dieses Land einnehme und sich des Bitterstes d" umliegenden Orte bcmcistcrc. Bern könne auch nicht finden, daß die Verträge, dcr ewige Friede, 1406 December 17(17. oder die Bünde vcrlczt seien, vielmehr habe Neuenbürg nach der eigenen Erklärung dcö Königs von Fra« reich gehandelt, so daß kein Grund sei, Neuenbürg und Valangin den Verkehr zu sperren, oder dieselbe» zufallen und die Ruhe der Eidgenossenschaft zu stören, und zwar um so weniger, als diese Len^e, vcrburgcrrcchtct, in dem ewigen Frieden und dem französischen Bündniß einbegriffen und in« ryöwMI 1 Frieden als ein Glied der Eidgenossenschaft enthalten seien. Da klar zu Tag liegt, wie viel der cva»g0ü - Eidgenossenschaft niit Rüksicht auf Lage und Religion an der Erhaltung Neuenbürgs gelegen sei, s» die Obrigkeit von Bern, daß die anwesenden Gesandten sich zu einer Jntcrcession beim französischen Geja» ^ verstehen werden. Es haben indessen der Graf von Metternich und der gesammtc Staatsrath drei, s»»'» ^ vier Ministraux, Räthe und Gemeinde von Neuenbürg zwei Herren mit Vollmachten abgeordnet, »>» ^ Session weitere Eröffnungen zu machen. Diese werden nun abgeholt, die erstem von drei Herren a»S ^ Confcrcnz, die lcztcrn durch die Kanzlei. Die crsterc Abordnung hält nun folgenden Vortrag: offenen und geheimen Drohungen Frankreichs, welches durch die Unzufriedenheit der französischen Prätc» aufgereizt werde, zeige sich klar, daß man gegen Neuenbürg verderbliche Absichten habe, besonders wen» ^ betrachte, wie sich die französischen Truppen der Grenze nahen und wie man die Magazine dort verseht- katholischen mit Neuenbürg verbündeten Orte haben in ihrer Versammlung in St. Urban eine Gesa» nach Neuenbürg beschlossen, um gegen das Vorgegangene zu protcstircn, unter dem Vorwand, daß Z»»» Angehörigen als Richter bei dem bekannten Urtheil ausgeschlossen worden seien, obschon diese Aussch auf einem souveränen Urtheil von 1694 beruhe, welches bestimme, daß in Angelegenheit der Souv»^ ^ nur Eingeborne des Landes Richter sein können. Was die Herzogin von Nemours durch einen - ^ Gcgcnthciligcs verordnet habe, könne nicht in Betracht fallen, weil es ohne Wissen der Gerichte »»b ^ Staates geschehen und bis zu dessen Production verheimlicht und nicht cinrcgistrirt worden sei,, was de» l>e»o»»""'' lieber- ungültig mache. Nach Fällung des Urthcils haben sich die katholischen Orte ebenso auffallend Auf das Schreiben Metternichs und des Staatsrathcs haben sie keine Antwort, ja nicht cinmal dem bringcr einen Empfangschcin crtheilt. Dann seien von Solothurn zwei Dcputirtc nach Landcron tü worden, um die Eidesleistung zu verhindern; ferner haben die katholischen Orte in Luccrn eine 0o" ^ gehalten, wo sie dieses ncucnburgische Geschäft einzig unter dem Gesichtspunkte der Religion bchandel»» Gründe, warum sich die katholischen Kantone von jeher mit aller Kraft der Beherrschung von Nc»c> ^ durch einen protestantischen Fürsten widcrseztcn, seien folgende. Einmal haben Particularcn von Fre»b»rö Solothurn thcilS von der Regierung von Neuenbürg, theils von Acmtern, die sie unter katholische» ^ bekleideten, große Vortheile bezogen, die sie unter einem protestantischen Fürsten nicht mehr hoffe» ^ sodann gehe die Politik der katholischen Orte insgemein dahin, die protestantische Religion auSzurcute» die katholische zur herrschenden zu machen. Bisher hätten sie Neuenbürg ohne Nuzcn für die Eidgenossenschaft betrachtet, ja sogar gehofft, durch dasselbe die Hilfe Frankreichs in die Eidgenossuw»'^,,^ zuführen, wenn es zwischen ihnen und den Protcstircndcn zu einem Bruch komme, während jczt ^ von Pecußcn als Glied der evangelischen Eidgenossenschaft und als deutscher Fürst durch sc"M den deutschen Höfen und seine Allianzen der evangelischen Eidgenossenschaft eine neue Stüze biete. ^ffchc» der Drohungen Frankreichs und der Haltung der katholischen Orte wenden sie sich daher an die und erwarten von denselben bereitwillige Unterstützung. Ein entschlossenes Auftreten in dieser Zeit, ^ ^ reich bereits in einen Krieg vcrwikclt sei, werde einen neuen Krieg wegen Neuenbürg vereiteln. .gchc», der König bereit, im Nothfall seine 8000 Mann zur Vcrthcidigung Neuenbürgs aus Italien MÜ i Deccmber 17N7. 1407 >°>vie dessen Alliirtc jeden Augcnblik 10,000 Hessen, die in der Nähe seien, zu gleichem Zwck verwenden Wurden, Die zweite Abordnung erinnert an die Dienste, welche die evangelischen Stände ihrem Lande im ^>r tggg ^ Geschäfte wcgcil des Pfarrers Girard erwiesen haben, und bittet, daß man sie in ihrer bedrohten Lage eben so entschlossen unterstuzcn wolle. Eö handle sich um Aufrcchthaltung der ^'"nnsamen Religion im Lande und um Kräftigung des Bestandes derselben in der ganzen evangelischen ldgcnosscnschaft, sowie um die Ruhe dcö gcsammtcn Vaterlandes, zu dem ihr Land nun in innigere Bc- i'chung trete. In der Bcrathung hierüber glaubt Zürich, es wäre zwckmäßigcr und dem Herkommen cnt- ^Heilder, wenn in einer die Ruhe der ganzen Eidgenossenschaft bedrohenden Sache von den evangelischen nicht gesondert, sondern von allen gemeinsam beim französischen Gesandten Schritte gcthan und zu 9cm Zwckc von Bern eine allgemeine Tagsazung ausgeschrieben werde, zumal drei katholische Orte mit Mcnburg wirklich im Burgrecht und sämmtlichc kgtholischc Orte dermalen in Frankreich in gutem Ansehen )M. Bern xrwicdcrt hierauf, die Situation sei zu dringend, um eine Tagsazung ausschreiben zu können; si könnte der rechte Augenblik, Neuenbürg zu helfen, versäumt werden. Uebrigenö sei bekannt, daß die lolhchcn Orte gegen das Ereigniß in Neuenbürg protestirt haben und die drei mit Neuenbürg vcrburg- ^chtctcn Orte bei dem nencstcn Umschwung große Interessen verlieren. Man würde also am Ende mit den ' Alchen Orten mehr Schwierigkeiten bekommen a.lö mit dem französischen Gesandten. Im Jahr 1699 ^ c» nuch nur die evangelischen Orte intcrvcnirt, und zwar mit gutem Erfolg. Evangelisch Glarus äußert, habe wegen Kürze der Zeit keine genügende Instruction; wenn aber Bern selbst in Gefahr kommen sollte, ^dc ihr Stand laut Bünden das Scinigc leisten. Basel glaubt, man sollte diese die Grenzen der Eidge- ^"sschcht berührende Angelegenheit einer allgemeinen Tagsaznng unterbreiten; wenn aber eine Abordnung französischen Gesandten beschlossen werden sollte, so möchte man ihren Stand dabei übergehen, weil ihrer Situation wegen Ursache haben, Frankreich zu schonen; falls indessen Bern leiden sollte, werde Basel " ^»»dcspflichtcn nachkommen. Schaffhauscn wünscht ebenfalls eine allgemeine Tagsazung, kann aber . ' Zu einem unschuldigen Officium der anwesenden Orte beim französischen Gesandten stimmen. Eben so . ^ sich die Stadt St. Gallen, in lcztcrcr Beziehung mit der Bedingung, daß alle evangelischen Orte zu lolchcn Officium sich verstehen. Biel tritt der Anschauung Berns bei. Bern dringt aber darauf, daß ^ aus der Mitte der Konferenz eine Abordnung erlasse, wozu sich endlich auch alle andern Orte verstehen ^ Ausnahme von Basel. Auf den von Bern geltend gemachten Grund aber, wie auffallend die Söndcrung erscheinen und den Erfolg des Schrittes beim französischen Gesandten gefährden müßte, läßt sich auch verstehen, durch den einen Gesandten auf Grund eines Conccpteö des beim französischen Gc- ZUlist" ^ haltenden Vortrags neue Instruction einzuholen. Am 16. kommt der Gesandte mit dem Bericht ^ ' daß Basel in Considcration des hohen Wcrthcs, welchen man auf die Einstimmigkeit in dieser Sache seze, ff, schritte beim französischen Gesandten, wenn auch nicht gern, beistimme. Eö werden nun an den H^chchrn Gesandten dcputirt die Gesandten von Bern, Zürich, Glarus und Schaffhauscn. Nach diesem ^scheint auch eine Abordnung des Rathcs der Bourgeoisie von Valangin, welche vor der Session H mit welch' ungethciltcr Zuneigung die dortigen Bergbewohner dem König von Preußen, als dem ^ der evangelischen Religio», ergeben seien, was dadurch das Interesse der evangelischen Orte gewinne, bsisis ^ ^ angesichts der drohenden Lage auf die Untcrstüzung derselben zählen müsse». Nach Anhörung H ^träges verreisen die Abgeordneten nach Solothurn und halten vor dein französischen Gesandten einen "3, worin sie ihn ersuchen, sich beim König von Frankreich zu verwenden, daß der freie Verkehr ' December 1707. zwischen Burgund und der Grafschaft Neuenbürg und Balangin wieder hergestellt und das Land selbst, die ganze Eidgenossenschaft vor fcrncrm Ungemach bewahrt werde. Hierauf crwicdcrt der Gesandte, ' angebrachte Gesuch stüze sich wesentlich auf die Bcrburgrcchtung zwischen Bern und Neuenbürg und Vala>>g"b sowie auf weitere Erwägungen, welche darthun sollten, daß die genannten Lande aller Privilegien der Eivjss nosscn genießen sollen. Vor Allem aus könne er sie versichern, daß der König in keiner Weise die Ruhr Eidgenossenschaft zu stören beabsichtige, auch wenn er Neuenburg und Valangin seine gerechte Entrüstung » die ihm angcthanc schreiende Ungerechtigkeit in Abweisung der französischen Prätendenten wolle fühlen la!b»> indessen habe er diesfalls keine Befehle erhalten. Die Uebergabe, welche die Kantone im Jahr lü29 a Johanna von Höchberg für sich und ihre Erben und Nachkommen gemacht, liefere den hinlänglichen tbw dieser Ungerechtigkeit, ohne daß es nöthig wäre, andere Ursachen zu suchen, und durch diese Uebergabe n' der Titel, welcher der Investitur des Kurfürsten von Brandenburg zum Verwand gedient habe, umgcN Obschon er nicht wisse, wie der König über die Wiederherstellung des Verkehrs mit Burgund gesunü P- könne er seine Verwunderung über das gestellte Gesuch nicht verhehlen, wenn er betrachte, was zwischen evangelischen und den katholischen mit dein König von Spanien verbündeten Orten in Betreff der Spcr des Verkehrs zwischen dem Kaiser, dem Reich und den erwähnten Kantonen zur Zeit des mailändU ) Capitulats geschehen sei. Die evangelischen Orte wcrdxn sich erinnern, daß sie damals den katholische Verwendung beim Kaiser verweigert, oder daß, wenn sie, was ihm aber nicht der Fall zusein scheine, zu ihren Gunsten gcthan, dasselbe erfolglos gewesen sei, da die Sperre noch heute bestehe. Da sie aber I Verwendung nachsuchen, so wolle er dem König Bericht erstatten und dessen weitere Befehle ihnen »ut ) ^ Nachdem die Abgeordneten beim Gesandten das Mittagsmahl gcnommcn, begeben sie sich am Montag ^ Langenthal zurük, wo sie den übrigen Vertretern der Orte Bericht erstatten. Auf dieses hin wird dclibcrirt, ob man den katholischen Orten von dem grthancn Schritte Kenntniß geben »volle und e ^ beschlossen, den Entwurf eines Schreibens an dieselben in den Abschied zu nehmen in der Meinung, d>'b ^ Orte ihre Ansichten Zürich mitthcilen und dann von dort aus das Schreiben abcrlasscn werde, Ü'Ü"' ^ hicfür eine Einstimmigkeit ergebe. Den Abgeordneten von Neuenbürg und Valangin wird von der > des französischen Gesandten Mittheilung gemacht. Nach Erdaucrung dieses Berichtes verlangen und die ncurnburgischcn Abgeordneten abermals Audienz, bei welcher sie eröffnen, ihre Lage scheine ihnen bevcn ^ ^ als zuvor, da ihrer Sicherheit halber nichts geäußert worden sei und dem Burgrccht zwischen ihnen >»>d ^ keine Bedeutung beigelegt werden wolle; dagegen werden die Ansprüche der französischen Prätendenten^^ angeschlagen und dnrch die Anführung der Uebergabe der Grafschaft Neuenbürg und Valangin 1529 an Johanna von Höchberg scheine man zu beabsichtigen, daß der Gegenstand bei sämmtliche» ^ anhängig gemacht werde, was ihnen bedenklich vorkomme, weil die katholischen Orte gegen das sinn ^ Urthcil der drei Stände und die Wahl des Königs von Preußen protcstirt und wegen der des voraussichtlichen Verlustes einträglicher Aemtcr sehr empfindlich seien. Eine Untersuchung über das ^ können sie den sämmtlichen Orten nicht zugestehen, da sie ohnedies eine Beschimpfung für den Preußen wäre. Sollte ihnen von Seite Frankreichs Gewalt angcthan werden, so seien sie Berns und erwarten, auch die übrigen evangelischen Stände werden Neuenbürg als Bollwerk der ^^"^ßchaft betrachten. Sie glauben daher, ein durch einen Expressen zu überreichendes Schreiben oder eine ^ der evangelischen Orte an den König von Frankreich wäre das beste Mittel, um diesem eine Fa» über den Gegenstand beizubringen, wie es seiner Zeit in der Angelegenheit des Pfarrer Girard Deccmbcr 1707. 1409 ^Niesen. Sollte eS übrigens zum Äußersten komme», so seien die Unterthancn von Neuenbürg und Valangin für ihre Religion und Freiheit Leib, Ehre und Gut cinzusczcn, sowie auch der König von Preußen seinen nahe liegenden Truppen anmarschircn und von seinen Alliirtcn untcrstüzt werden würde. Die ^"vesenden Orte entschuldigen sich, über dieses Begehren wegen mangelnder Vollmacht nicht eintreten zu können; »vollen aber ihren Obrigkeiten Alles getreulich berichten, Bern empfiehlt sich allseitig zu treuem Aussehen, 'ühn", wie ihm Neuenbürg und Valangin in. Bauernkrieg, bei der Einnahme dcö WaadtlandcS und in andern Gelegenheiten getreulich beigestanden und betont, wie es ihm in diesem Fall um so mehr obliege, "NN" die rcciprocirlichc Hilfe zu leisten. Auch Biel, das sich im Fall einer französischen Invasion sam.nt >"ncn Panncrgcnvsscn des Ergucl sehr ausgesczt fühlt, mahnt die evangelischen Orte, namentlich aber Bern, treuem Aufsehen. »». (Zürich und Bern,) Vor Ausschreibung dieser Confcrcnz ist an Bern das Ansinnen stellt worden, seine Gesandten über folgende drei Punkte zu instruircn, über: 1, Die Hemmung der freien Mligivnsübnng der Evangelischen in dem untern Amt im Toggcnburg; 2. die Anordnung einer Eonferenz ^'chcn Zürich und Bern eines- und Schwyz und GlaruS anderntheils, und 3, die Protestatio» des AbteS W» den von einen, evangelischen Toggenburger beabsichtigten Mühlenbau. Ueber den ersten Punkt wird ^"den, weil die Evangelischen zu Jonschwyl, Kirchberg und einigen andern Orten im untern Amt, wo sie '"Minderheit sind, am Psalmensingen, Schulhalten, Predigen und der Katechese gehindert, ihnen d.e K.rche Bossen, sie ...it Schmähungen Übergossen und rüksicht.ich der Abhaltung der Katechese an d.e Pfaffen Giesen werden, die sich zu keiner Freundlichkeit herbeilassen, so sei an den gesammten Landrath Toggen- ^ "n eindringliches Schreiben zu erlassen, daß er trachten möchte, mit der leiblichen Fre.he.t auch d,e landf^ Fall >°lltc» der Erfolglosigkeit dieses Schreibens den Katholischen nicht auch ihre Kirchen geschlossen werden °der ob die Evangelischen im nieder» Amt zu verstärken seien, und sie bewaffnet zur Kirche gehen und ^ lnedensmäßigc freie Rcligionsübung im nieder» Amt einzuführen. Eine weitere Anregung Zürich'ö, ob lt dl ' wenn aber lcztcrc sie selbst verlangen würden, könnte man sich der Sache nicht entziehen. Was mit Gewalt abtreiben sollen, wird von Bern als unthunlich abgelehnt. In Betreff des zweiten Punktes z» I" übereinstimmend, daß cS ihnen nicht zustehe, eine solche Confcrcnz von Schwyz und Glarus -h ^ttcn Punkt oder den Mühlcnbau betrifft, so null Bern gegenüber einem Antrag Zürichs, allfällige einzufordern, ob der Landrath oder daS Gericht über Ehchaften zu sprechen habe, dieses Geschäft ^ vggenburgcrn zu entscheiden überlassen, damit die beiden Stände nicht in's Conccpt kommen, als mischen d '» die Civilsachcn der Toggenlnirger. Bei diesem Anlaß werde» auch Schreiben aus dem Toggcnburg worin gerügt wird, daß einige widersinnige Toggenburger eigenmächtig auf die katholische Confcrcnz laufen. Hierüber wirb gutgcfunden, dem Sckelmcister Rüdlingcr privat zu schreiben, daß solche vcrrathcnde Schritte unterlassen und die Schuldigen zur Verwarnung vor den Landrath citirt sollten. «. (Alle Orte.) Da auf der Confcrcnz der Bericht gefallen ist, daß sich Landammann Zwicki »"t> ^»ach Langenthal an einer von Schwyz ausgeschriebenen Unterredung eingefunden habe, H nächstens zwischen Schwyz und Glarns, de», Abt von St. Gallen und den Toggenburger,, in wieder eine Confcrcnz stattfinden werde, wird der Gesandte von Glarus ersucht, hierüber Bericht Dieser eröffnet hierüber Folgendes: Auf der katholischen Confcrcnz in Luccrn habe man gewahre» ^ katholischen Orten große Anstrengungen gemacht werden, zwischen Schwyz und dem hch ^ ^"brechtsstrcitigkcit zu heben; zudem scheine es, daß beide Thcilc etwas Geneigtheit dazu haben, ihnen beigebracht sei, daß die Toggenburger sich nicht nur der Herrschaft des Abtes, sondern auch des 177 1410 Januar 17t18. Landrechtcs zu cnthalftcrn gesonnen seien, und unter den Landlcuten ein nicht geringer Widerwillen herrsche weil einige mit der gegenwärtigen Regierung nicht wohl zufrieden seien; es werde wahrscheinlich der gegenständ der Konferenz sein, Schwyz und den Abt auf irgend welche Art mit einander zu vergleicht' Wenn dieses geschehe, werde evangelisch Glaruö mehr als genug zu schaffen haben, daß nichts zum Rächt > der evangelischen Toggenburgcr vorgenommen werde; indessen halte er für bedenklich, den Toggcnburger» rathcn, daß sie die Konferenz nicht besuchen sollen. Dieser Bericht wird verdankt und dem Gesandten Interesse der evangelischen Toggenburger nachdrüklich empfohlen. Was hierüber und in Betreff der künftig Konferenz reflcctirt worden ist, wird jeder Gesandte mündlich zu rcfcriren wisse». «I. Bern bellest das b.»» eines eindringlichen Schreibens an den Kaiser um endliche Bezahlung der in seinen Diensten zwei eidgenössischen Regimenter, und bittet um Expedition desselben, wenn cS von den anwesenden Orten von Lucern genehmigt sei. Diesem Entwürfe wird hicrseits beigestimmt und Zürich nach erhaltener GenehiW ^ von Seite Luccrus mit der Ausfertigung beauftragt, e. Zur Verlesung kommt ein Schreiben des von Preußen, worin er den XIII Orten die Geburt eines Enkels, des Prinzen von Oranicn, anzeigst ^ ein zweites dcS Kronprinzen Friedrich Wilhelm, worin er die gleichen Orte zu Taufpathcn erbittet. ^ Gesandten stimmen zur Beantwortung des Schreibens und zur Beglükwünschung; rüksichtlich des P" ^ gescheutes aber behalten sie sich ihren Beschluß auf die nächste Zusammenkunft oder bis zum Eingang Äußerungen der übrigen Orte vor. I. Die Konferenz erhält Mitthcilung von einem Schreiben dcS Pst Arnauld, von den eben angekommenen Empfehlungsschreiben des Herrn Daniel Javel, PfarrcrS der a de la Perouse in der Vogtei Homberg, und der Vorsteher der piemontesisch-französischen Kolonien " bergischen, worin sie ihren betrübten Zustand und ihre durch die französische Invasion erlittenen Schäd'g schildern und um eine Beisteuer bitten. Auf Genehmigung der Obrigkeiten werden ihnen nach der ncunor Seala 800 Gl. zuerkannt. Den rcformirten Gemeinden Burtscheid und Aachen, welche für den Bau ^ Kirchen und Schulhäuscrn um Untrrstüzung bitten, wird erwiedcrt, daß man dieses zur Zeit noch finde, nach geschlossenem Frieden aber bereit sei, ihnen hilfreich an die Hand zu gehen. I». (S. u. v. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelegenheitc» : Gem. deutsche Vogt, überh. Ii. Art. tS. Beamte. Vier ennctb. Vogt, überh. Ii. Art. 2tt. Allg. Berwaltungssachcn. 64k. Außerordentliche gemeineidgenössischc Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. und Biel. Baden. 170», 15. Januar. Staatsarchiv Lueer». Allg. Abschiede v. 1708. kol. 6. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Wcrdmüllcr, Bern. Johann Friedrich Willading, alt-Vcnncr; Abraham Tscharner, des Raths. Lucern. 2^""" ' Schwptzcr, Schultheiß; Franz Laurenz von Fleckcnstcin, Venncr. Uri. Johann Ulrich Püiü»'^ ammann; Oberst Joseph Anton Püntincr, alt-Landammann. Schwpz. Johann Sebastian Wüörncst Januar 1708. 1411 "mmann; Gilg Christoph Schorns, alt-Landammann. Untcrwalden. Johann Jakob Bücher, Landammann Obwaldcn; Melchior Dillier, Landaiinnann von Nidwaldcn. Z u g. Bcat Jakob Zurlanbcn, alt-Ammann; Oswald Hegglin, Ammann. Glarns. Jobann Heinrich Zwicki, Landammann; Johann Ludwig Dchudi, Ritter, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Christoph Burkhardt, Deputat und ^ Raths. Freiburg. Franz Peter Emanucl Bögcli, Schultheiß; Franz Niklaus Vögcli, des Raths. Kothurn Johann Ludwig von Roll, Schultheiß; Franz Joseph Bcscnval, Sekelmcistcr. Schaffhauscn. ^°h<"'n Kachlin, Bürgermeister! Johann Jakob Pcper, Statthalter und Panncrhcrr. Appenzell. (Bon Merrhodcn Niemand.) Bartholome Sturzcncggcr, Landammann von Außcrrhodcn. Abt von St. ("allen. Wilhelm Ringk, Landhos,ncistcr; Freiherr Gall Anton von Thurn, Obcrvogt zu Romanshorn. Stadt ^'Gallen. Kaspar Kunz, dcö Raths. Biel. Peter Haas, Bcnncr. ». Zürich eröffnet, daß es diese Tagsazung ausgeschrieben habe, weil sich zwei Heere der eidgenössische» ^"zc nähern, das eine bei Basel, das andere bei Neuenburg. Hieraus berichtet Bern, Graf von ^"tcrnich habe dortiger Obrigkeit die Investitur deS Königs von Preußen in die Grasichaft Neuenbürg °''Wigt mit der Bemerkung, daß derselbe dadurch ihr Mitbürger geworden sei. Diese Anzeige sei mit einem ^Wunsche und mit der Erinnerung an deS Königs nunmehrige Pflichten als Mitbürger erwiedert worden, "b" gleichzeitig habe der preußische Gesandte berichtet, Frankreich drohe mit der Sperrung des Verkehrs und 'W all„lci kriegerische Vorkehrungen, was Bern veranlaßte, am 5. Dcccmbcr sammllichen Orten von dieser ^>"ge Kenntniß zu geben. Da nun inzwischen die Sperre in'S Werk gesezt und die Kriegsmacht vergrößert "''"de, hal^ preußische Gesandte von Bern zweihundert Mann Bcsaznng nach Neuenbürg verlangt und Hierauf haben die evangelischen Orte in Langenthal eine Conferenz gehalten und eine Abordnung französische» Gesandten geschikt, um die Aufhebung der Sperre und der Kriegsrüstung zu verlangen, "°"»f jedoch keine befriedigende Antwort erfolgte, vielmehr seien die KricgSrüstungcn noch mehr bcthät.gt und Provisionen an Proviant gemacht worden. Demzufolge habe Neuenburg, nut dem Bern das alte Unecht »st noch 1693 erneuerte, mehr Hilfe begehrt, worauf dieses gemäß den Pflichten der Verburg- dreihundert Mann in die Stadt Neuenburg und mehr Volk an die Grenze gelegt und dem ftanzosilchen ^"dtcn davon Anzeige gemacht habe. Am 31. Dcccmbcr sei dann an den Komg von Frankreich ,elbsi "" gründliches Schreiben erlassen und die Beseitigung aller Sperr- und KriegSma,.regeln verlangt worden, 7" Hi"weisi.ng darauf, daß Neuenburg ein Glied der Eidgenossenschaft sei und in keiner Weise bedrängt könne, ohne daß dadurch die evangelischen Orte und die gesammte Eidgenossenschaft berührt werden, weist darauf hin, wie die Eidgenossenschaft zur Verwunderung Europas nun einen Jahrhunderte langen genossen, und glaubt, man solle auS Dankbarkeit gegen Gott auch m dieser Angelegenheit in vollkommener "Mit handeln In die Wahlangelcgenheit von Neuenburg haben sich die Orte nicht einzumischen, dagegen "5c man Bern unterstüzen Alle Orte erklären hierauf für die Wahrung der Ruhe der Eidgenossenschaft Murt zu sein; die katholischen Orte fügen aber besonders bei, daß ihnen kein besseres Mittel zur Erzielung "„nächtigen Beschlusses bekannt sei, als wenn die inncrn Landesgeschäfte, wegen welcher auf den N Rvvember eine Tagsazung festgcsezt, aber wieder abbestellt worden, abgewandelt und das gute Vertrauen de,, Orten wieder hergestellt werde. Über daS Neucnburger Geschäft seien sie nicht spccicll instruirt, 'm Ausschreiben keine Specialitätcn angegeben worden seien. Das Geschäft scheine ihnen aber sehr wichtig, die Neucnburger eigenmächtig verfahren, Bern ohne Anzeige an die katholischen Orte Mannschaft m d.e ^ "erlegte, allein an den König von Frankreich geschrieben und weil die evangelischen Orte m Langenthal 1412 Januar 1708. eine Konferenz gehalten nnd an den französischen Gesandten eine Deputation erlassen haben; auch daö Schreiben des preußischen Gesandten an die Tagsazung vom 13. Januar bedenkliche Drohungen- Sache bedürfe Zeit zur Ucbcrlcgung, und deshalb solle man die andern Geschäfte vornehmen. Zürich ' in dergleichen Begebenheiten sei üblich, daß man in eidgenössischem Namen ein „Officium" an den franzom Gesandten abgehen lasse, was damals auch geschehen sei; übrigens wolle man freilich auch von den Sachen reden. Bern dankt für die Versicherung allgemeinen treuen Einstchcns für die Unvcrlczthcit der gcnössischcn Grenzen und glaubt nur daö gcthan zu haben, was jedes Ort an seiner Stelle geth^u ^ Das Schreiben des Königs, welches cS verlesen läßt, sei ganz freundlich und melde, daß des Ko» Gesandte dessen Intention diesfalls äußern »verde. Die betreffende Antwort, die am 19. Januar cingcgtMö ' lautet nun dahin, der Gesandte solle den Orten erklären, daß, wenn der König auch hätte in eine Neutra für die Grafschaft Neuenbürg und Valangin einwilligen können, dieses nach den von Bern gcthancn ^ und dein Geschrei seiner Feinde, wie sie sich der neucnburgischcn Lande bedienen wollen, um seiner die französischen Provinzen einzudringen, nun nicht mehr möglich sei; die Bewegungen seiner Truppen a» ^ Grenze sollen keinen Kanton beunruhigen, weil er vorauSsezc, daß auch kein Kanton das zwischen ihnen ^ ihm bestehende Bündniß außer Acht sczcn und die begangene Ungerechtigkeit zu Gunsten cincö Königs von Preußen, in Schuz nehmen werde; er wolle die Grafschaft Neuenbürg einer vollkommenen - ^ genießen lassen, wenn die Kantone sich gemeinsam verbinden wollen, die Officialcn dcö "K^rfürste» ^ Brandenburg" aus dortigen Landen zu schaffen und Stadt und Landschaft in Sequester zu halten, nach gemachtem Frieden ein rechtmäßiges Tribunal verabreden könne, um über die Rechte der Prätc» zu urthcilcn. Nach Verlesung dieses Schreibens meint Zürich, daö Benehmen Berns sei wohl zu weil es nur die Pflicht seines Bürgerrechtes erfüllt habe. Wegen des entstandenen Geschreis habe der > ^ nichts zu befürchten, wenn nur die Neutralität aufrichtig beobachtet werde. Die preußischen dem Land zu weisen, sei die Eidgenossenschaft nicht im Stand, weil sie sonst den Unwillen des ro»> ^ Reichs auf sich ziehen würde. Zürich werde seine BundcSpflicht gegen Frankreich erfüllen, erwarte von diesem die Rcciprocation. Bern bemerkt, cS habe nicht gegen den französischen Bund es nur seine Burgcrrcchtspflicht gethan habe, was ihm in den französischen Bund vorbehalten sei. TM burger haben allen Prätendenten gegenüber ihre Freiheiten und Privilegien vorbehalten und Alles abge ^ was sie von der Eidgenossenschaft abziehen könnte. Es ersuche daher die Orte, zu einem Schreibe» , französischen Gesandten Hand zu bieten. Die evangelischen Orte willigen in dieses Begehren ein; die dagegen wollen, weil der König von Frankreich nur Bern gegenüber seine Absicht ausgedrükt, diesem »l»^^ gegen den französischen Gesandten die weiter» Schritte zu thun. Im Übrigen seien sie bereit, Nllcs tragen, waö zur Ruhe der Eidgenossenschaft förderlich sei; inzwischen solle man die cinheimiichc» ^ behandeln. Bern erbittet sich über diese Anregung Bedenkzeit, indem hicfür neue Instruction eingeholt » müsse. Nachdem dann die Gesandten von Bern beim französischeil Gesandten in Baden gegen die lm ' ^ des Königs ihre Gegenvorstellungen gemacht, wird die hierauf crtheilte Antwort der Session crösfm't ^ Gesandte, heißt es darin, könne sich in keine neuen Explicationcn einlassen; der vorgeschlagene Grafschaft Neuenbürg beweise die Begierde des Königs, die Ruhe der Eidgenossenschaft nicht zu störe»' ^ dem König andere Mittel vorgeschlagen werden wollen, so müssen sie seinem Interesse angcmcssc» u ^ Sueccssionsansprüchcn des Prinzen von Conti und anderer französischer Prätendenten unpräjudicir > ^ ^ endlich könne er nur mit sämmtlichen Orten und nicht mit einem allein verhandeln, müsse auch ocr' Januar 17(18. 141 Z ^ t>ie,c Angelegenheit geordnet werde, bevor die Tagsaznng auseinandergehe, ansonst er nicht verhindern °nn»e, daß der Marschall von Villars den ihm crthciltcn Befehl vollziehe. Zürich beantragt, man solle beim ^"Zvsi>chcn Gesandten in gemeinem Namen dahin wirken, daß er sich beim König verwende, daß der Nuhc- der Eidgenossenschaft nicht gestört werde, wogegen Bern die Versicherung crthcilc, daß Frankreich zu Zeiten vom Ncucnburgischcn aus solle beunruhigt werden. Die katholischen Orte verlangen zu ihrer "ucrung Mitteilung der Antwort des französischen Gesandten und versichern ihren guten Willen für "yrung der Ruhe des Vaterlandes, dagegen dringen sie auf Behandlung der einheimischen Geschäfte und ^en unvernünftig, daß man das fremde Feuer lösche und das im eigenen Hause brennen lasse. Das beste All ^ Erhaltung der Ruhe sei die Beobachtung der Bünde, Tractatc, Landfrieden und Herkomme», seit einiger Zeit werde davon vielfältig abgewichen, von Zürich und Bern im Toggcnburgcrgcschäft, " Bern im Münstcrthalcrhandcl, von Zürich im kellcramtischcn Streit, von Bern in der Sequcstrirung von gciuhm,, zweier Angehöriger von Uri in den Frciämtcrn, von gleichem Stand in der Ablehnung der Thcil- ^ M'c an einer von Luccrn, Frciburg und Solothurn in dem Ncucnburgcrgcschäft gehaltenen Conscrcnz, ' ^er Mißachtung einer Protestatio» Uri's, welches Berns Vcrburgcrung mit Neuenbürg und daher auch ^ wie»! fremden Fürsten nie gebilligt habe, von den evangelischen Orten durch eine Sonderconferenz zu Lenthal, und wieder von Bern durch sein besonderes Schreiben an den König von Frankreich. Die >v ^ Orte möchten also vernehmen, ob Zürich und Bern die Bünde und Tractatc halten wollen, und - Mittel sie zur Erhaltung der Ruhe vorzuschlagen gedenken. Zürich und Bern crwiedcrn, sie haben c,„cs solche Registers von Verweisen nicht versehen und treten Punkt für Punkt in eine Widerlegung Am Schlüsse wird gefragt, ob denn die katholischen Orte meinen, daß der Austrag der inländischen f.^Ntc so an das Ncucnburgcrgcschäft, dessen Verzögerung der Eidgenossenschaft große Nachthcilc verursachen "^«binden sei, daß die einen ohne das andere nicht sollen erledigt werden. Wenn dieses der Fall ' Müßte man sich vor allen dicöfälligcn Folgen verwahren. Nachdem die katholischen Orte einläßlich . '"tt, wird die Kanzlei beauftragt, die Gedanken der Orte zusammenzustellen, und zugleich ein Ausschuß ^"chnct, darüber zu reflcctircn. Es wird nun in dem Ausschuß hierüber lange verhandelt, und endlich der ""U ki„xs Schreibens an den französischen Gesandten in der Weise angenommen, daß er den sämmtlichcn zur Ratification cingeschikt werden soll. In dem Entwurf wird das Gesuch gestellt, daß der König " Frankreich vermocht werde, seine Erbitterung gegen die Grafschaft Neuenbürg und Valcndis sammt Zugchör . ^ Zu lassen, den freien Verkehr wieder herzustellen und das Land mit weiter» Beschwerden zu verschonen; ^Zcge» werden die Orte sich angelegen sein lassen, die erforderliche Gegensichcrhcit auszuwirken, daß ^Mikrcich von der genannten Grafschaft aus weder dircct noch indircct beunruhigt werde; AllcS mit dem ^ ^ ^ Neuenbürg abgelegten Prolcstationcn der Orte Luccrn, Uri, Frciburg und Solothurn nicht benachthciligt, noch dieser Schritt den eidgenössischen und zugewandten Orten abbrüchig sei, oder ^ ^ Jemand Etwas gegeben oder genommen werde. Obschon nun dieses Vorhaben bis zu einlangender der Orte noch unreif ist, wird es doch für anständig gehalten, dem französischen Gesandten hicvvn ^ "wlichc Mitthcilung zu machen. Man läßt ihm daher die obwaltenden Gedanken durch Hauptmann mitthcilcn, worauf sich derselbe schriftlich also äußert: Er hätte geglaubt, die Orte könnten den vorgc- "Ancn Sequester zum Schuzc der Ansprüche der Prätendenten auf die ncucnburgischc Succession wohl ^mc»; für weitere Regotiationcn habe er keine Instruction und könne nicht wissen, ob der von der Tag- ^ gemachte Vorschlag vom König werde angenommen werden; wenn derselbe die Genehmigung der Orte 1414 Januar 17N8. erhalte, so wcrdc cr ihn wohl dem König übcrschikcn; wcnn cr ihn aber auch empfehlen soll, so »uilb ^ sowohl über dic dcm König zu gebende Versicherung, als über die genaue Beobachtung des heutigen Vors des ewigen Friedens, der Bünde und dcö TractatcS von 1792 wohl informirt sein. Die katholische» erklären hierauf, daß sie sich in Betreff der Gcgcnvcrsichcrung in keine weitere Verbindlichkeiten cinlanc» ' ^ was Bünde und Verträge erfordern, und daß Bern crklärtcrmasscn hicfür dic nöthigc Gcgensichcrbcit im»» ^ solle. Nach einigen Tagen eröffnet Zürich, daß cö dic Ratification des Schreibens an den frauzoNl ^ Gesandten erhalten habe, lind verlangt zu vernehmen, ob auch dic übrigen Orte damit versehen seien, entschuldigt sich, daß dic Sache noch in Bcrathung einer Commission liege, es hoffe aber, dic Natts»» mit erster Post zu erhalten. Lucern meldet dic Genehmigung des ProjcctS, doch mit dcm Vorbehalt na) ^ Erkundigung über dic Versicherung zu Gunsten Frankreichs; da aber Bern mit seiner Entschließung ^ Rükstandc sei, könne es seine Ratificationscrklärung noch nicht von Handelt gebe». Uri, Schwyz, Unter»'» ^ Zug und Frciburg haben zwar dic Ratification, aber zugleich dic bestimmte Instruction erhalten, sich ^ Sicherheit wegen nicht besonders einzulassen. Dic übrigen Orte und die Zugewandten haben Vollmacht, ^ der Mehrzahl anzuschließen. Auf das Andringen um Beförderung der allein noch fehlenden RaNs»' crwicdcrt Bern, daß ihm dic Verzögerung des Geschäftes leid sei, die Angelegenheit müsse mit Renn ^ besprochen werden, es erwarte aber dic Entscheidung in kürzester Frist. Dafür, daß durch seine Lande g ^ Frankreich nichts Feindliches wcrdc untcrnvmmcn oder Durchpaß gestattet werden, könne es garantm»' ^ Andere aber könne es nicht gutsprechcn; es wcrdc dic Bünde und Tractate genau beobachten und erwarb ^ Gleiches von den übrigen Orten. Hierauf wird durch einen Ausschuß dcm französischen Gesandten w'» ^ Sachlage Kcnntniß gegeben. Dieser bringt den Bericht zurük, der Gesandte habe sich bereit erklärt, ^ Vorschlag, nachdem cr dic allseitige Genehmigung erhalten, dcm König zu übersenden, ohne daß rr einer Empfehlung etwas habe verlauten lassen. Schließlich habe cr nachdrüklich erinnert, die äDrtc >>» , trachten, ihre inncrn Mißverständnisse in Freundlichkeit beizulegen. Kurz darauf thcilt Bern mit, das 1 ^ habe der Obrigkeit ziemlich wohl gefallen, sie wünsche aber drei 'Abänderungen darin, nämlich^ ^ Neuenbürg als ein Glied der Eidgenossenschaft bezeichnet wcrdc; 2. daß statt der Worte: dic löbl. gesagt wcrdc: die übrige Eidgenossenschaft; 3. daß dic Worte: laut ewigem Frieden, cingcrükt ^ ^ Zürich erklärt sich für diese veränderte Redaction; Luccrn, evangelisch Glarns, Basel, Solothurn "»b ^ ' Hausen müssen diese Abänderung ihren Obrigkeiten hinterbringen; Schwyz erklärt, keine andere annehmen zu können, Bern möge ein solches Gesuch selbst an ihre Obrigkeit bringen, ^"rngclilch . nimmt den Vorschlag uä rvlarenäum, glaubt aber, Neuenbürg »verde nicht als ein Glied der Eidgcm'» ^ anerkannt werden; ähnlich läßt sich Frciburg vernehmen, mit der Bemerkung, wcnn Neuenbürg »» Glied der Eidgenossenschaft betrachtet worden wäre, so hätte man es 1512 nicht bekriegt. Appwü^ ' , rhodcn und dic zugewandten Orte nehmen dic Sache aä rekmenlluin. Dic drei vcrburgrcchtctcn ka , ^ Städte stellen noch besonders vor, daß Neuenbürg wider den UebcrgabSbricf von 1523 sigcnmääM andern Herrn angenommen und sich zu einem Rcichöglicd gemacht habe. Bern dringt neuerdings ^ daß die Orte sein Ansuchen den Obrigkeiten bestens empfehlen möchten und verspricht den abgcä »vcrtt> ^ wurf Zürich und Lucern zu Händen der evangelischen, beziehungsweise der katholischen Orte zur P" übergeben. I». Es wird ein den Orten bereits mitgcthciltcs Schreiben von» 9. Januar verlott», ^ General Bürkli dic Orte ersucht, auf dic Waldstädtc und das Frickthal ein treues Aufsehen zu a» im Nothfall Hilfe zu leisten. Dabei berichtet Zürich, der kaiserliche Gesandte sei durch seinen 5 Januar 1708, 14 1 5 ^ gelangt; sic haben ihm aber vcrdcutct, der Gesandte möge allfälligc Propositioncn schriftlich eingeben, Zürich uürd bcauftragt, dem General Bürkli mitzuthcilcn, daß man ihm antwortcik werde, sobald die Acußerungcn ^ Orte eingehen, «». In einem Memorial vom 21. Januar erinnert der kaiserliche Gesandte an die 1702 wirkte und vom Kaiser wie vom König von Frankreich genehmigte Neutralität der an die Eidgenossenschaft Lenzenden Gegenden und bemerkt, diese Neutralität sei durch die Anwesenheit des Marschalls von Villars ^ kinigcr anderer Generäle und deren Truppen bei Hüningcn bedroht; würde eine Gcbictövcrlezung von ntc dn Franzose» erfolgen, so werde der Kaiser sich seines Wortes auch entbunden halten. Ungeachtet Igelnder Instruction wird hierauf crwicderl, die Eidgenossenschaft werde die zusammenhabenden Traclatc und erwarte ein Gleiches vom Kaiser. Laut Bericht von Zürich habe hierauf der kaiserliche Gesandte ^ w leinen Sccrctär crwiedcrn lassen, der Kaiser werde unter VorauSsczung der Rcciprocation die Neutralität /'Mg halten, Hicvon nimmt der französische Gesandte Anlaß, auch seinerseits zu versichern, daß der "si die versprochene Neutralität halten werde, wenn namentlich der Kaiser derselben treu bleibe. Es wird ^"" gleichen Sinn geantwortet, wie dem kaiserlichen Gesandten. «I. Bern zeigt an, Wallis habe die für eine große Summe Münzen zu schlagen, namentlich halbe Bazen und andere Stükc höchstens zu Zli wovon namentlich die erster» sehr schlecht seien. Ferner werden zu Bisanz in Burgund Stükc von Hcilbbazcn geschlagen, die gemäß Probe nicht ganz 7 Schwcizerbazcn wcrth seien, Bern beabsichtige daher, ^^kcn Münzen auf ihren wahren Wcrth hcrabsczcn zu lassen, indem mit der Freistellung der Annahme Schaden gcschüzt werde. Hierüber werden verschiedene Meinungen geäußert und am Ende !t«i>d die Obrigkeiten sollen selbst Anstalten treffen, solch' schlechtes Geld abzuhalten. Der Gcgcn- u«I i-akkronämn genommen, «. Luccrn dringt auf Erledigung des Toggcnburgcrgcschäftcs, weil >vcrd Zürchcrgcbict große Bewcgungcit Gefahr drohen. Zürich bemerkt, die Toggenburgcr Nach der Meinung der Orte auch zu dieser Verhandlung gehören; wenn man sie aber berufen wollte, üuk ^ ^ Gesandten noch einige Tage in Baden warten. Es dürfte also zwckmäßigcr sein, dieses Geschäft ^ "ächstx Gelegenheit zu verschieben, Zürich habe seit der lcztcn Jahrrcchnnngstagsazung nichts gcthan, bis Mahnung erhalten, wo dann eine Musterung gehalten worden sei; auch diese hätte es ^stn, wenn nicht in der Nachbarschaft Feuerzeichen und ungewohnte Musterungen beobachtet worden katholischen. Orte versichern, daß sie erst ans Berns Mahnung kriegerische Vorbereitungen gemacht Inzwischen haben die Toggenburgcr eigenmächtig geschaltet und den Abt dcpossedirt, während °>Ne '' Die Gesandten des Abtes erinnern, daß auf der lcztcn Jahrrcchnungstagsazung aus den 13. November ^ftndcre Taglcistung für die Behandlung des Toggcnburgcrgcschäfts beschlossen, dann aber wieder abbestellt „ umsonst „ach Rath und Hilfe gerufen. Sic bitten daher auf's inständigste um das eidgenössische Recht ^ '"chr, als die meisten der unbcthciligtcn Orte hicfür Instruction haben. Die katholischen Orte fügen ^ hätte wohl Zeit gehabt, die Toggenburgcr hcrzubcrufcn, Schwvz und GlaruS begeben sich behufs Buchung in Abstand, Die Gesandten des AbtcS zeigen nochmals, daß kaum je ein dringlicheres Geschäft ^Utct habe; wenn es diesmal nicht vorgenommen werde» könne, so verlangen sie, daß für die Behandlung kurzer Termin fcstgcsczt und die Toggenburgcr lieber durch eine Deputation als ei» Schreiben werden, sich aller Eigenmächtigkeiten und Thätlichkcitcn zu enthalten, Schwpz bezieht sich aus das das es und Glarus mit denen im Toggcnburg wieder erneuert haben, glaubt, die Toggenburgcr ^s" "ur ihnen zu versprechen, und verbittet sich eine Einmischung der übrigen Orte. Glarus ist ohne ^""ivn und nimmt die Sache -ul rokoren.lnm. Nach langen Verhandlungen wird endlich beschlossen, das l416 Januar 1708, Geschäft zu verschieben, auf den 11. März aber eine neue Tagsazung zu veranstalten, sofern nicht von ^ Mehrheit der Orte eine Abstellung verlangt werde. Inzwischen werden die Toggcnburgcr durch ein Schro> crmahnt, sich ruhig zu halten und sich vor Thätlichkcitcn zu hüten. Bei Ablesung des dahcrigcn G'iiccl erklärt Schwyz, daß es sich weder zu der Tagsazung, noch zu dem Schreiben, noch zur Berufung der ToM» burgcr verstehen könne, und seine frühere Protestation wiederhole, f. Die katholischen die Grafschaft ^ regierenden Orte erinnern an die Behandlung des Streites im Kcllcramt und an das Verspreche» mitrcgicrcndcn Orte Bern lind Glarus, sich zu erklären, ob sie in diesem Streite zu den katholischen mitrcgurc Orten stehen wollen. Bern wünscht Verschiebung, weil es inzwischen mit dem Neuenburgergeschäft »cs ^ gewesen, und in Betreff dieses Streites noch zu keiner Entschließung gekommen sei. Glarus erklärt, ^ in dem Geschäfte gewisse Anstände gefunden habe und noch Erläuterungen verlangen müsse, bevor cS des« antworten könne. Basel äußert, es könne sich ebenfalls nicht bestimmt vernehmen lassen, bis Bern und <- sich entschieden haben werden. Frciburg sagt, eS habe die Informationen von beiden Parteien »och " ^ erhalten und sei daher ohne Instruction. Aehnlich sprechen sich die übrigen Orte und die zugewandten ^ Als hierauf die katholischen Orte Wiederherstellung des statu« ad ante verlangten, und erst dann »nt Zun in eine gütliche Unterhandlung einzutreten erklärten, crwiedert dieses, es müsse neue Instruction Diese lautet nun, daß es mit den übrigen regierenden Orten einen Augenschein einnehmen solle, sich die Unbegründetheit der Prätcnsioncn der katholischen Orte ergeben werde. Lcztcre antworten, fte ^ nicht ein, was der Augenschein nüzcn würde, der Marchbricf um die hohen Gerichte rede ihnen heiter ^ man werde ihnen nicht zumuthcn, in's Kcllcramt zu reiten, tun dort zu sehen, wie Zürich sein Mandat die Stelle desjenigen der regierenden Orte gcsczt habe; nur wenn es sein Mandat wieder wegnehme, ^ sie sich zu einem Augenschein verstehen. Nachdem nun beide Parteien in weitläufige Erörterungen ist s . und Zürich damit geschlossen hatte, daß es sich nicht dcpossedircn lasse, erklären die regierenden katho Orte, daß sie wider AllcS, was bis dahin geschehen und allfällig noch geschehen möchte, in bester protcstirc», das Angehörte aber ihren Obrigkeiten hinterbringen werden, Auf Eröffnung des mit welchem der Erbprinz von Preußen die XIII Orte zu Gevatter genommen, wird dem Anstand ange> erachtet, darauf ein geziemendes Gcgcncompliment zu verrichten, und wird auch zugleich von einem 4"^ ^ gcschenk gesprochen. Da aber wegen dcS Titels ungleiche Meinungen entstanden, indem Zürich u»v ^ ihm denjenigen eines Grafen von Oranicn und Neuenbürg beilegten, die katholischen Orte denselben bestritten, und Basel und Schaffhauscn nicht instruirt waren, ist, da der Termin bis zur nächste» nicht lang sei, der Gegenstand auSgcsczt worden. I». Es werden auch Schreiben der SanitätSräthc zu - und Lauis abgelesen, worin angezeigt wird, daß die Pest in Polen, Sachsen und Leipzig herrsche u»v von der Eidgenossenschaft gedeihliche Anstalten getroffen werden sollen. Darüber wird beschlösse«, sollen die nöthigcn Vorkehren treffen, damit der Verkehr offen behalten werden könne, i. Die Orte o ^ Bern, Luccrn, Solothurn, Appcnzcll-Außcrrhodcn und Abt von St. Gallen verabreden, es sollen Zollstrcitcö zwischen Appenzell und dem Abt die Schiedsinittcl, wie auch die beiden Parteien, am in Baden erscheinen, um diesen Streit abzuthun. Ii. Zürich läßt ein Schreiben des Prinzen vo» verlesen, worin er anzeigt, daß er die zu Neuenbürg erhobene und einigen Orten mitgcthciltc abschriftlich auch sämmtlichcn Orten zugestellt habe, mit dem Ersuchen, dieselbe in die eidgenössische legen zu lassen. Zürich und Bern erklären hierauf, daß sie sich nicht in den neucnburgischcn Success»" ^ ^ einlassen; Zürich hat deshalb ein ähnliches Schreiben von Madame von Maillp zurükscndcn lasse», u»b Januar 1708, 1417 dem Schreiben des Prinzen von Conti dem Protokoll nichts einverleibt; sie können auch nicht das Obigste davon in ihre Abschiede aufnehmen lassen, sondern stellen es denjenigen Orten anhcim, welche ein "tcrcssc dabei haben. Basel erklärt ebenfalls, daß es sich in das Neucnburgergeschäft nicht einmische. Die ^rigen Orte, weil nicht instruirt, nehmen den Gegenstand aä rsforonäum. I. Auf ein Gesuch des Schreiber ^'^r von Küßnacht um eine Empfehlung an Bern wegen eines mit einem Angehörigen dortigen Standes >"'r»dcn ProccsseS wird ungeachtet der Empfehlung von Schwyz der Consequcnzcn wegen nicht eingetreten ; die Angelegenheit den Gesandten von Bern mündlich empfohlen, in. (S. u. Thurgau.) ViIi Orte.) Uri führt Klage über den von Rathshcrr Tscharncr auf die Bodcnzinsc seiner Angehörigen ""dmiunann Schmid und Baron Zwcycr erwirkten Arrest und verlangt Aufhebung desselben, weil dieses "Whrcn den Bünden widerspreche. Die Behauptung Berns, es sei Herrn Tscharncr das Recht verweigert worden, sci unrichtig, indem darüber am 17. Juli 1703 von den regierenden Orten rechtlich entschieden forden sci. Statt die Appellation an die Orte zu ergreifen, sci hierauf der Arrest verhängt worden. Da ">cs Verfahren wirklich den Bünden zuwider befunden wird, werden die beiden Gesandten von Zürich und ""da,>„>,ann Zwicki ersucht, mit den Gesandten von Bern zu reden, daß sie auf die Aufhebung des Arrestes ^"wirken möchten. Bon den Beauftragten wird dann refcrirt, sie hätten den Gesandten von Bern über Arrest alle crsinnlichcn Vorstellungen gemacht, aber nichts auswirken können, vielmehr hätten sich die Indien anerboten, ihre Sache vor allgemeiner Session zu rechtfertigen. Uri erklärt, diese Gcwaltthätigkcit ^ ihm tief zu Herzen, es könne dieselbe nicht also liegen lassen und bitte dcßwegcn um Rath und Hilfe; "'H werden die Orte den Vorwurf nicht hinnehmen wollen, als haben sie Herrn Tscharncr das Recht ^w'cigm. Zürich und Glarus wollen das Ansuchen Uri's all rskerondum nehmen. Nach längern Discurscn "d dann Zürich ersucht, Bern nochmals in einem eindringlichen Schreiben vorzustellen, daß die regierenden ^ jederzeit bereit gewesen, Revision zu crthcilcn; es möchte daher den Arrest aufheben, wie cS die Bünde die Billigkeit erfordern; widrigenfalls überlasse man ihm zu bedenken, ob man die Verlcztcn hilf- und lassen könne. Es möchte auch Herr Tscharncr seine Ansprache in ein Memorial fassen und angebe», ^ sich dieselbe sammt den Kosten belaufe, ob die Schuldner im Stande seien, zu bezahlen, und ob die '"pfäiwcr in andere Hände gekommen. Dabei wird das badischc Obcramt beauftragt, zu berichten, unter Landvögtcn und in welchen Jahren die Bodcnzinsc aufgelaufen seien. « q. (S. u. d. Vogteicn.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. Die katholischen Orte äußern allerseits ihr Befremden, daß Bern Volk nach Neuenbürg verlegt, Anzeige an andere Orte ebenfalls Mannschaft zusammengezogen, daß die auf den 13. November . ^Wste Tagsazüng von Zürich abgeschrieben, die gegenwärtige dagegen so eilfertig zusammcnbcrufcn worden, ^ daß die protestantischen Kantone sich von den katholischen gesondert, in Langenthal eine Konferenz ""d von dort eine Gesandtschaft an den französischen Gesandten abgeordnet; wie Zürich und Bern ^Ucramt so eigenmächtig verfahren, wie sehr das katholische Interesse vcrlczt würde, wenn Neuenbürg ^andcnburg" verbleiben sollte, und wie nölhig es daher sci, darnach zu trachte», solchem vorzuscin, ^'^imischen Sachen zu bundcsmäßlgcr Erledigung zu führen und zu bcrathen, wie man sich im Neuen d»d halten wolle. Aus der Eröffnung der Instructionen zeigt sich, daß Luccrn, Uri, Untcrwaldcn b , ^"3 bei dem Luccrncr Abschied verbleiben. Schwyz hat im Neucnburgergeschäft nur anzuhören und zu das kcllcramtischc Geschäft mit den übrigen Orten zur Erledigung zu führen, im Toggcnburgcr- 173 1418 Januar 1708, gcschäft in der Session wenig Worte zu verlieren, dagegen den katholischen Orten die Ansichten der Ol'"" mitzutbcilcn und sie zu ersuchen, den Gegenstand in der Session nicht anzuregen. Katholisch GlaruS ">>P / cS könne Neuenbürg nicht als ein Glied der Eidgenossenschaft ansehen; über das kcllcramtischc ^ haben sie von ihren evangelischen Mitlandleutcn keine Erklärung erhalten können; wenn sich Landm»»" Zwicki für Zürich erkläre, so sei der katholische Gesandte beauftragt, mit den katholischen Orten zu Frciburg ist instruirt, im Ncucnburgcrgcschäft anzuhören und zu berichten, in den übrigen Geschäft"' Alles beizutragen, was dem katholischen Wesen förderlich sei. Achnlich lautet Solothurns Instruction, > dem Zusaz, für Erhaltung des eidgenössischen Ruhestandes zu sorgen. Der Abt von St, Gallen will i» " obschwebendcn Geschäften das katholische Interesse fördern helfen; mit Rüksicht auf daS Toggcnburgcrgcjch'^ wünscht er zu vernehmen, ob Schwyz auf mildere Ansichten gekommen; sonst beharre er mehr als st Vollziehung der frühem Abschiede, Da Zürich unv Bern mit Feuer und Schwert gedroht, wenn »ia" Ncucnburgcrgeschäflc nicht Rath schaffe, und der französische Gesandte mit einem oder zwei Orten nicht » ^ handeln wolle, so vereinigt man sich zu treuem Zusammenhalten, das Vorbringen der evangelischen Orte ^ abzuwarten. Wenn dann eine Proposition gemacht werde, soll man sich Zeit zur Ucbcrlcgung ausblttc» ferner verlangen, daß auch die hängenden Streitigkeiten im Land beigelegt werden. Auch wirr» " befunden, daß einige Herren mit dem französischen Gesandten Rüksprachc nehmen, um zu verhüten, daß ^ nicht etwa gesondert mit den protcstircndcn Orten tractirc. Das Weitere zeigt der gemeine Abschied. den Fall, daß daö Kellcramt zur Sprache kommen sollte, versprechen sich die bcthciligtcn Orte, an dcr^ ^ thcidigung ihrer Rechte festzuhalten, da es sich um eine Mannschaft von 60t) und um eine große Znsil lischcr Seelen handle und Zürich und Bern durch das Kellcramt eine bessere Verbindung suchen, ^on ^ ^ Antrag, Zürich, wen» es auf seiner Forderung beharre, Recht zu bieten und im Vcrwcigcrungsst'll Gegenact zu thun, wird abgestanden und besser befunden, solches erforderlichen Falls von den Orb" ^ durch ein Schreiben zu thun. Zur Ausführung eines Gcgenaetcs sei aber nöthig, daß sich die Orte Behauptung desselben gefaßt machen, die Pässe wohl verwahren und Anstalten treffen, daß die Klost" ^ Ihrige in Sicherheit bringen können. Nachdem man auch bereits gutgcfundcn, mit und neben de»"' Zürich, oder, wenn diese nicht wollen, allein nach Brcmgartcn zu reisen und zu untersuchen, worin und Rath daselbst Zürich den geziemenden Respcct nicht erwiesen und seinen Rechten Eintrag und Bürgerschaft wieder zu vereinbaren und Einige aus dem Kellcramt dorthin zu berufen unv daS ' ^ mit ihnen zu reden, findet man schließlich doch besser, dies zu unterlassen; dagegen verständigen sich ' ^ wesenden Orte, einen Tag vor der nächsten Tagsazung in Brcmgartcn zusammenzukommen, "»> Gutfindende zu bewerkstelligen. Inzwischen wird der Landvogt zu Baden beauftragt, das Kellcramt »»' Amts- und hohen Gcrichtsmarchcn beförderlich aufnehmen zu lassen und den katholischen regierende" zu übersenden, auch sich zu erkundigen, was für Dörfer des ZürchcrgcbictS in der Grafschaft Bade» ^ ^ Gcrichtsmarchcn begriffen seien, wie hoch sich die Zahl der Mannschaft und der Seelen belaufe, n»d ) auch solche Marchstcinc seien, wie auf der Seite von Brcmgartcn. t. (Die unbcthciligten katholhcln" Da das Toggcnburgergcschäft auf lcztcr Jahrrcchnung all rgferknäum genommen worden, hofft und Bern werden diesmal auch instruirt sein; sollte das Geschäft wieder nicht ausgetragen werden so sollen Basel, Schaffhauscn und Appcnzcll-Außcrrhodcn ersucht werden, auf nächste Tagsazung Instruction zu erscheinen, sonst müßte man daraus entnehmen, daß sie die katholischen Orte z" ^ suchen. Auch ist auf die Bahn gekommen, daß man die Sache vor gemeiner Session nicht urgirc, >v Januar 17W, 1419 ^gleich zwischen den Parteien zu hoffen wäre, zu welchem Zwckc mit Schwyz und Glaruö geredet werden wolle dieses hier nicht verfangen, so wird ebenfalls angeregt, ob man nicht Namens aller unbcthciligtcn katholischen Orte unter den, Vorwand eines Vermittlungsversuches an beide Orte eine Gesandtschaft abordnen k°kl>e, um ihnen vorzustellen, wie schädlich dieser Streit ihren eigenen Rechten und der katholischen Religion Toggenburg sei. Um aber zu vernehmen, ob dieser Versuch angehe, wird Lucern ersucht, bei Schwyz läufig zu sondircn, ob davon ein guter Erfolg zu hoffen sei oder nicht. Im erster» Fall mochte cs^nach sieben Uri und Untcrwaldcn zu sich ziehen und dieses Officium übernehmen. » (Alle katholischen Orte.) ^wyz ftagt, was cö zu thun habe, wenn die Confusion im Toggcnbnrg fortbestehen bleibe. ES verlaute, ^ Katholischen haben den Unkatholischcn Recht geboten und diese es angenommen, jedoch als in einer ^sigivnssachc von gleichen Säzen. Hierüber wird.nichts beschlossen, v. (Die VII katholischen Orte.) Es ein fretnidliches Schreiben der Republik Wallis an die verbündeten Orte vcrlc,cn, und dann von Kothurn rcfcrirt, waS es bei Anlaß der im verflossenen Herbst in Luccrn gehaltenen Eousercnz mit den sandten von Wallis, als sie die Pension abgeholt, geredet habe, worauf dann dieses Schreiben erfolgt ,ci. wird beauftragt, diese Zuschrift freundlich zu verdanken, Wallis zur Beständigkeit in seine» guten Achten zu ermahnen und nach Anleitung der heimlichen und anderer ihnen mitgetheilten Abschiede aus tue Mündeten Orte ein treueö Aufsehen zu haben, wogegen ihm alle Gegenhilfe zugesichert werde. Dann wird beschlossen, daß Wallis auf nächsten Frühling zu gelegener Zeit aus cuic katholische Eonsercnz eingeladen ""de, oder daß die früher gu.gefundene Gesandtschaf, ihren Fortgang habe. «. Auf Anregung Lueernö ""d den Bericht von Sckclmcistcr Bcscnval über eine frühere bezügliche Mission an den Bl,chos von V a,cl ""d beschlossen, diesen zum treuen Aufsehen auf die verbündeten Orte einzuladen wogegen >hm genaue Achtung der Bundeöpfliehten versichert wird. (Die V katholischen Orte und katholisch Glarus.) Land< Tschudi eröffnet, die evangelischen Mitland.eute haben ihnen, den Katholischen, mittheilen lassen, daß ^ im Fall eines Krieges unter den Orten neutral verhalten wollen, und begehrt Rath, was die Katholychni ^ 'hu» haben Diese Frage wird all reterenäum genommen; inzwischen meinen die anwc,cnden Orte, die Aschen dürften ein Gleiches zugestehen, wenn man Gewißheit habe, daß die Unkatholischen Wort halten. ^ic gleicht,, Orte.) Schwyz äußert den Wunsch zu verreisen, sofern der Eidgenossenschaft daraus kmi >'"ch entstehe. Es wird aber ersucht zu bleiben, da auch die Protestirenden noch H.er seien. (Die k»'hol. Orte und kathol Glaruö.) Da Landammann Zwicki verspreche» hatte, die Zweifel semer Obr.gke.t '> kelleranuischen Geschäfte zu eröffnen, versammeln sich die Orte, um diese anzuhören. Derselbe läßt ? »ber entschuldigen, daß er sein Verzeichniß nicht mehr bei sich habe; er wolle aber dasur sorgen daß diese Punkte schriftl.ch mitge.heilt werde... Es wird beschlossen, ... Betracht ,o gefährlicher Zeiten > beförderlich zusa.n».enzuko.»men, den geheimen Abschied zu durchgehen und nach Anleitung desselben ^ «"zuordnen, um auf alle Eventualitäten gefaßt zu sei». »»»» ». ««. («. u. d. Vogt.) ^ Man sehe auch in den. Abschnitte HerrschaftSangelegenhetten - P^ai'Nmst Thurgau. Art. 479. Zollwescn (Em,stau,). . Kilti»,lm.. ... Art. t99. Ewiger Verspr.. Güterverk. i. tadte Hand. Art. 197. Ew.ger Versprach ,e. ^^ichas, Bade». «». Art. 2t4. Judlcatur- ». Emnpetcnzanftände. <«- Art. 4t8. ^irchl., Glaubenss., ,c. Lauis. Art. t2Z. Jnstizsachcn. Recht, Gericht. 1420 Januar u, Februar 1708. 047. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gatten und Biel während der Tagsazung Z" Baden. 170», im Januar und Februar. Staatsarchiv Zürich. Allg. Abschiede Vd. 88, kol. 81. Gesandte: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glaruö Landammann John»" Heinrich Zwicki. ». Zuvörderst wird ein allgemeiner Fast-, Bct-, Büß- und Danktag in gesanuntcr evangelischer ^ ^ nosscnschaft auf den 16. Februar fcstgcsczt. I». Auf Zürichs Begehren erstattet Bern über den . Ncucnburgcrgcschäftcs Bericht. Nachdem aus der Antwort des französischen Gesandten auf die ihm laut Besch der Langcnthalcr Conferenz gemachten Vorstellungen zu ersehen gewesen sei, daß Frankreich seinen l!»w ^ gegen Neuenbürg nicht werde fahren lassen, und da sich die französischen Truppen in Burgund ^ Bewegung gcsezt, habe Bern auf speciellcs Ansuchen der Grafschaft Neuenbürg gemäß aufhabender Bürgern Pflicht nicht nur dreihundert Mann nach Neuenbürg und viertausend Mann an die Grenzen gelegt, I»> ^ auch durch Vermittlung des französischen Gesandten ein Schreiben an den König von Frankreich ihm, wo möglich, die widrigen Eindrükc zu benehmen. Da aber aus der Vermehrung und de» Beweg'^ der französischen Truppen zu befürchten gewesen sei, daß ein Einfall in's Ncucnburgischc beabsichtigt und vielleicht schnell erfolgen könnte, habe es auf abermaliges Begehren Neuenbürgs seine a» die gelegten Völker in die Grafschaft cinrükcn und mit Kriegsräthcn versehen lassen, wovon es dem franzel'! Gesandten und den katholischen Orten Anzeige gemacht und lcztcrr ebenfalls zu treuem Aufsehen gemahnt b ^ Ein Thcil dieser Orte habe höflich geantwortet, einige andere aber, wie Untcrwaldcn und Schwpz, . Rccepissc gegeben und bemerkt, es werde über dieses Geschäft vor den hohen Gewalten zu rcflcctwc" Auch den III Bünden habe Bern von der Sache Mittheilung gemacht und sie zu treuem Aufsehen g^ ^ Ueber das Verfahren vor gemeiner Session wird verabredet, Bern solle die Sachlage eröffnen und, ^ in das Wesen deS Ncucnburgcrgeschäftcs einzulassen, nur auf die Nothwcndigkeit hinweisen, die als Glied der Eidgenossenschaft zu schüzcn und dadurch die Ruhe im Vaterland zu bewahren. Ans den französischen Gesandten vermittelte Antwort des Königs zeigt Bern, daß cS zur Verlegung sci'wt ^ ^ in die Grafschaft Neuenbürg und Valcndis nur seine Vcrburgrcchtungspflicht erfüllt und daher vcrlczt habe; an dem Geschrei, als wollen die Feinde des Königs von Frankreich vom Ncucnburgilch'" ^ in dessen Lande einfallen, trage es keine Schuld; es gedenke alle Bundespflichtcn zu erfüllen und erwarb, ^ Gleiche« werde auch gegen Bern gcthan werden; die Beamten des Königs von Preußen aus dem ^ ^ vertreiben und dieses bis zu einem erfolgenden Friedensschluß in Sequester zu halten, wäre nicht Nach dieser Eröffnung wird wieder bcrathcn, wie man in der ferner» Behandlung des Geschäftes ^ wolle, um auch die Katholischen zur Thcilnahme an neuen Vorstellungen beim französischen Gc>a» ^ ^ bestimmen; wollen dieselben darauf eingehen, so muß man den Modus mit ihnen bcrathcn; ,^c» Bedenkzeit werde man ihnen zugestehen müsse»; wenn sie sich aber widrig zeigen, so müssen dann die Evang ^ ^ sich Zeit zur Ucbcrlcgung vorbehalten. Als dann die katholischen Orte ihre Mitwirkung zur Aufrech b dcö Friedens in der Eidgenossenschaft zusagten, von Bern aber forderten, daß es von sich aus s"^ Januar u, Februar 1708. 1421 ^ französischen Gesandten über das bisherige Benehmen und die Frankreich zu gewährende Sicherheit gegen Überfälle zu beruhigen, sti.nn.cn alle evangelischen Orte bei abermaliger Besprechung überein, Bern .verde sich Ansinnen nicht entziehen können. Wie dann Bern sich mit dem französischen Gesandten Beziehung und welche Antwort eS erhalten hat, zeigt der gemeine Abschied. Gegenüber der obwaltenden Besorg.,.,., katholische,, möchten suchen, die Ansprüche der französischen Prätendenten unpräjudicirt zu erhalten, einigen ^ die Evangelischen, solche Ansinnen, als Eingriffe in die Unabhängigkeit dcö iicuenburgischen Tribunals, ^weisen und nur auf die Neutralität und Sicherheit Neuenbürgs zu dringen. Wie dann durch acht anS- ^chosscnc Herren ein Project zu neuer Unterhandlung mit de.» französischen Gesandten auögearbe.tct und Ratification der Obrigkeiten allseitig genehmigt worden ist, zeigt der gemeine Abschied. Wahrend dieser >zu.,g sind den evangelischen Orten durch Herrn von Purp von Neuenbürg eingeliefert worden- . e.n Reiben des Königs von Preußen vom 1k. Januar, worin er daö bisherige Verfahren der cvang.l»chcn belobt und ihnen seine Un.erstüzung zusichert; 2. ein Schreiben des Grafen von Metternich vom 13 ^"uar; 3. ein solches von Herrn Stanian, großbritannischcm Gesandten vom 16. Januar, worin dieser zeigt, viel den evangelischen Orten ,.»d der ganzen Eidgenossenschaft an der Conservation von Neuenbürg sn, und sie zu einer festen Entschließung ermuntert; endlich wurde ein ähnliches Schreiben der v.er >'.ralen von Neuenbürg vom 13. Januar eingebracht, welche sämmtlich de... Abschiede beigefügt werden, ^berichte., laut ihm von Neuenbürg ans zugekommener sicherer Nachricht beabsichtigen d.e franzosi.chen kuppen aus Burgund durch das St. Jmmerthal einzufallen, so daß Biel zunächst gefährdet sc. weswegen ? um neues Aufsehen bitte. Bern glaubt, dieser Anzug sollte in der gemeinen Session angebracht werden; übrigen Orte finden dieses nicht am Plaz, solange die Gefahr nicht dringender werde. Zu Ende der >M,g gch. auch von Franz Ludwig von Bourbon, Fürsten von Conti, ein Schreiben sa>'""t m.er Nation gegen daö in Neuenbürg ausgefällte Urtheil ein, womit das Ansuchen verbunden w.rd, dieselbe eidgenössischen Kanzlei aufbewahren zu lassen. In der Vorberathnng hierüber einigen sich d.e evangel.,chen , auf den Antrag, daß, weil sich die Orte dcö ncucnburgl,chcn Succcss.onSgeschaftcö weder v.rcct noch angenommen, auch dieser Protestation keinerlei Folge gegeben noch eine' Aufnahme ... den Abschied Glossen werde «-. Zürich hatte während der Tagsazung wiederholt über den Stand dcö Toggcnburgcr- ^Sftes Bericht erstattet, namentlich über die wegen des Psalmensingens im untern Amt entstandenen Findel, bie .».vermutheten Bewegungen deS Standes Schwpz und über das neuliche Schreiben der Stande und Bern an den Landrath beider Religionen im Toggenburg, und wünscht nun zu vernehme,, was >a.,gelische„Orte Z» thu» gedenken, wenn die evangelischen Toggenburger von ihren katholischen M.tland- > °d°r von Schwyz überfallen würden, oder welche Stellung sie einzunehmen vorhaben, wenn d.eieS >üst in gegenwärtiger oder in einer später.. Versammlung angeregt werde, damit die von Zürich und Bern ^ ^vggenburgcrn crtheiltc Deklaration aufrecht erhalten bleibe. Die übrigen Orte verhehlen ,.ch nicht, daß Geschäft leicht einen offenen Krieg veranlassen könnte, und glauben, die evangelischen Toggenburger trachte», beim gemeinen Landrath die Erlaubniß zum Psalmcnsingcn im untern Amt auszuwirken, und / öligen Abschlag protcstircn und ihre Rechte vorbehalten. Da im Übrigen verlautet, daß den evangcli,chcn °Wuburgcrn vielleicht der Bau einer eigenen Kirche bewilligt würde, so läßt man sich dieses Mittel sehr ^ ^fallen und findet für rathsam, mit guter Manier und Vorsicht dafür zu arbeiten. Bei einer künftigen ^ndlung man das Landrccht, den Landcid und den Landfrieden zur Grundlage nehmen zu sollen, ^ badurch die Rechte von Schwyz und GlaruS zu präjudicircn. Ucbcr die Bewegungen in Schwyz und 1422 Februar 17V8. andern Orten, sowie über Bestellung der Hochwachcn soll man die Katholischen in gemeiner Session anfraß damit auch die Evangelischen ihre Maßregeln darnach einrichten können. Was Zürich mit evangelisch ^" und Appeuzell-Außerrhodeu über die Bewegungen der Schwyzcr und über Hilfeleistung für die cvangc»! Toggenburger besonders verhandelt hat, werden die Gesandten zu berichten wissen. «I. Zürich dringt »> Gesandten von Bern lind Glarus, daß sich diese Orte rüksichtlich seiner behaupteten Rechte im Kellere»»^ seinen Gunsten erklären möchten; darauf wird von diesen crwicdcrt, sie können sich noch nicht bestimmt > sprechen und haben den gleichen Bescheid auch den katholischen Orten crtheilt. Bei der darauf Verhandlung in gemeiner Session bezieht sich Zürich wesentlich auf die Marchbricfe von 1471 und ' welch lcztercr klar von Landmarchcn rede und von den regierenden Orten ratificirt sei. Die evangc Orte stellen aber Zürich vor, es werde nicht wohl ausweichen können, mit den katholischen Orten Augenschein einzunehmen. Dieses verlangt hierüber weitere Instruction und erhält dieselbe im Sinn. Ein Schreiben von Wolfgang Ernst Grafen zu Jsenburg-Büdiugcn, worin er den evangc > Orten, als seinen Taufpathcn, zum neuen Jahr Glük wünscht, und seine Vcrchlichung mit der Gräfin W ^ Elisabctha zu Leiningcn und Dachöburg anzeigt, will man mit gebührender Gratulation crwicdcr». die Antwort auf die Schreiben des Königs von Preußen lind seines Kronprinzen, worin sie die als Pathcn deS ncugcbornen Prinzen von Oranicn erbaten, der Titulatur wegen verschoben worden >st, ^ ^ die katholischen Orte den Titel „Fürst von Oranicn und Neuenbürg" nicht zugeben, sondern bei dem » Titel „König in Preußen, Kurfürst zu Brandenburg, des hl. römischen Reichs Erzkämmcrcr" verbleibe» »»^ während die Evangelischen glaubten, von. den vom rcstdircnden Minister zu Rcgcnsburg ""siegebc»e"^^ nicht abgehen zu dürfen, so wird die weitere Bcrathung einer folgenden Zusammenkunft vorbehalte», ein Complimcnt an den Fürsten von Anhalt-Dessau, welcher bei der Taufe die XIII Orte als Pathcn e» seine sowie auch an den Grafen von Metternich. Auch von dem Pathcngcschcnk soll bei nächster Berfa»»' ^ geredet werden, x. Der Marquis von Rochcgudc gibt mit Schreiben vom 14. und 24. Decembcr a»ö schwedischen Feldlager von Viguel (?) (,4Visni/.ia aä Uresti/iilin Liusavieo") in Kurland Bericht ü^ . ^ im Auftrage der evangelischen Orte und des Kölligs von Preußen gemachten Verwendungen für ^ französischen Galeere befindlichen Glaubensgenossen bei König Karl XII. von Schweden und thcilt ^ diesbezüglichen, Untcrstüzung verheißenden Erlasse an die evangelischen Kantone und an Preuße» »"^ Schreiben vom 19. Januar zeigt dann Rochcgude seine Ankunft in Berlin an, wo er dem König ^ xcr Hause die Aufwartung machte lind das Anliegen der armen Galeerensträflinge neuerdings empfahl Erwartung der Zurükkunft des Marquis werden diese Actcnstükc dem Abschiede beigefügt. V4!t. Conferenz der die Vogtien Bellenz !c. regierenden III Orte. Brunnen. 1711», 1». Febrnar. Es ist kein Abschied vorhanden. Die Conferenz ist von Uri ausgeschrieben worden wegen ^ unterschiedlicher Sachen zu Rapperswyl, die in ziemlichen Abgang gerathcn sind, und um z» der allzu schlechten Bewaffnung in den drei ennetbirgischen Vogteicn begegnet werden könne. Die ' Februar 17<18, 1423 der nidwaldischen Gesandten alt-Landamma»n Stultz und Statthalter Kaiser lautet in beide» Punkte» zustimmend und geht »och dahin, daß vornehmlich Schwhz zu einer allgemeinen Union und Einpflanzung guter Harmonie ermahnt werde. Landesarchiv Nidwaiden ! Wochrnraihsproiololl v. 4. Februar 170«. kol. «4». 64!>. Konferenz von Lucern, Uri, Ob- und Nidwalden llild Abt von St. Gallen. Lucern. 17Mt, Ll». Februar. Staatsarchiv vucer». Acic» Toggenburg. Gesandte: Luccrn. (Unbekannt.) Uri. Oberst (Joseph Anton) Püntincr, alt-Landa»»nan». Untcr- ' (Johann Jakob) Bücher, Landainmann vonObwaldcn; (Melchior) Dillicr, Landaminann von Nid- Abt von St. Gallen. Joseph Anton Püntincr, Kanzler von Wcttingcn. ^ Die Konferenz der nächstgclcgencn Stände ist von Luccrn auf den sichern Bericht hin eilfertig ange- worden, daß die Heftigkeiten in Schwyz mehr zu- als abnehmen. Deshalb wird Luccrn vor Allem daö von den katholischen unbcthciligtcn Orten in Baden gutbcfundcnc Mahnschreiben an °n>^' Februar eine LandSgcmcindc abhält, abgefertigt wird. 2. Von Schwhz ist eine Ab- '"ug eingetroffen, um mitzuwirken, daß das Feuer, daö auszubrechen anfängt, zeitlich und so viel möglich ^'crdc. Die Confercnz nimmt daö im leztcn Dcccmbcr in Luccrn errichtete Prvjcct einer Vcr- von Schwhz und dem Abt an die Hand und findet dasselbe für beide Thcilc vorthcilhaft. Es ^ geschrieben, man zweifle nicht, daß er seine Zustimmung dazu gebe und so daö streitige lis^, ^ Inhalt der landesherrlichen Bewilligungen gestehe, während hingegen Schwyz die authcn- kciy," '^6 in gleiche Gültigkeit seze. Diese Zustimmung sei für den Abt natürlich unverbindlich, kii»' ^chk'hz nicht die entsprechende Gegenerklärung erfolge; ebenso habe cS nicht die Meinung, daß in AckAnständen durch gefährliche Auslegung dieser Erklärungen beiderseits habenden Rechten Eintrag Der Abordnung von Schwyz wird hicvon Mittheilung gemacht. ^ Es existirt hierüber kein besonderer Abschied. Die Verhandlungen sind dem Missiv an den Abt vom ^ Februar und der Kcnntnißgabe Lucerns an die Stände Zug, Frciburg und Solothurn vom 28. Februar ^ entnommen. Laut den« Wochenrathsprotvkoll von Nidwalden vom 2l). Februar 17t)8 ist von Lucern auch behufs ^ vter>lichung und Nisitirung der geheime» Kricgsabschiedc eine geheime katholische Conferenz auf den ' Februar ausgeschrieben und von Nidwalden durch Landammann Dillicr besucht worden. 1424 Mär, 17N8, 650. Conferenz der Städte Bern, Freibnrg und Solothurn. Aarberg. S. Mär,. .«„»ionsarchiu Areiburg. Abschiedband I2S. - .«„„»onÄarchiv Eolothurn. Eidq. Abschiede. Gesandte: Bern. Johann Rudolph Bücher, des täglichen Raths. Frei bürg. Johann Peter»" Boccard, des täglichen Raths. Solothurn. Johann Friedrich von Roll, der ältcrn Räthc. . ». Der Umstand, daß Frciburg den Werth der Gold- und Silbermünzen erhöht hat und daß die groben Gcldsortcn aufgefangen und außer Landes gebracht werden, gab Bern Anlaß, diese ConfcwN zuordnen. Abgesehen von den Beschlüssen von Baden, welche für die ganze Eidgenossenschaft eine durcW^^ gleiche Tarifirung der Münzen anordnen, bedingt, nach dem Berichte der bernischcn Gesandten, auch der den drei Städten gemeine und gleichartige Handel und Wandel ein gleichförmiges Verfahren, wie dies ' auch ununterbrochen geübt worden sei. Daher wird Frciburg ersucht, von dem bisherigen so wohl ^ Herkommen nicht abzuweichen und die ausnahmöwets hohe Valutirung der Gold- und Silbcrmünzcn, »' ^ im Publicum nur Verwirrung und Klagen erzeugt, fallen zu lassen. Frciburg entgegnet, die Gleichst'""'^ im Münzwescn sei schon seit einiger Zeit nicht mehr beobachtet worden, da z. B. in Basel und anvcröu^ Gold- und Silbcrmünzcn höher angenommen werden als in Frciburg; übrigens beziehe sich diese wcrthung nur auf eidgenössische, nicht auch auf fremde Münzsorten. Frciburg beabsichtige durch dic^rs«. der französischen Gold- und Silbcrsortcn keine Schädigung des allgemeinen Wesens; die Höherwertig»!^ lediglich eine Folge seiner Handelsbeziehungen mit Frankreich und erweise sich in Wirklichkeit weit egr ^ ein Vorthcil denn als Nachtheil; sie sei ganz geeignet, dem landesschädlichcn Abzug der groben Gelds er»» ^ der Eidgenossenschaft zu steuern, aus welchen Gründen es rathsam erscheine, daß auch die Stände. Bcr» ^ Solothurn sich dem Vorgehen FrciburgS anschließen sollten. Solothurn kann sich hierzu nicht wünscht, es möchte von dem alten Fuß nicht abgegangen werden. Wenn auch anderswo der CurS der g Münzen höher sei, so sei derselbe nicht obligatorisch wie in Frciburg; daß Frankreich eine Zeit lang ^ ^ Bedarf an Pferden nicht in der Schweiz gekauft habe, rühre keineswegs von dem niedrigen Geldes ^ sondern aus andern Ursachen. Der Gesandte von Bern entgegnet, die Tagsazungsbcschlüsse von Baven ^ für die ganze Eidgenossenschaft und alle darin im Umlauf befindlichen Gcldsortcn maßgebend und >»» ^ auf den ungeheuren Verlust aufmerksam, der durch die Höherwcrthung der Münzen nach allgemeinen Friedens entstehen würde, da natürlich auch in Frankreich der Geldwert!) sinken werde. bcharrt jedoch auf seiner Ansicht, die durch die Erfahrung sich als richtig und vorthcilhaft erwiese» ^ dieser Meinungsverschiedenheit werden die Anträge einfach aä rökeronäum genommen. Bern und ^ sind entschlossen, die Angelegenheit an die nächste badischc Tagsazung zu bringen, sofern Frciburg » Ansicht bcharrt. I». Als Hauptursachc, daß so viele Gold- und Silbcrmünzcn aus der Eidgenosse»! ^ ^ auswärts gezogen werden, wird die neulich in Genf errichtete Bank bezeichnet, welche die Gelder ^ Zahlung von sieben bis acht Proccnt Zinsen anlokc und sie dann außer Landes schikc, um sie einem schlechten Zusaz umprägen zu lassen. Hierdurch wird daö Land an guter, währhaftcr erschöpft und mit schlechten Münzen überschwemmt. Als AbhilfSmittcl schlägt Bern vor, die A »st»e März 17N8. 1425 ""d Versendung der groben Sorten, namentlich auch die Einlagen in die Bank von Genf bei Strafe der ^»siscation zu verbieten und ein AbmahnungSschrciben, das abschriftlich dem Abschied beigelegt wird, an zu erlassen. Da die übrigen Gesandten ohne bestimmte Instruction sind, nehmen sie den Antrag nä ^erenüum, v. Frciburg bringt vor, cS sei dem Vernehmen nach in Frankreich bei Leibes- und Lcbcnsstrafe 'M-He Ausfuhr von Gold- und Silbcrsortcn auch den eidgenössischen Kauflcutcn verboten worden, was dem Frieden und den bestehenden Bündnissen zuwiderlaufe. Diese Angelegenheit wird auf die JahrrechnungS- '"^ung geschlagen. «I. (Bern und Freiburg.) Freiburg fragt an, ob Bern wirklich allen Knechten und ^Sdcn, die nicht der rcformirtcn Religion zugethan sind, den Aufenthalt im Lande untersagt habe. Der tische Gesandte, der hicvon kein Wissen hat, wird die Anfrage seinen Obern hinterbringen. Der Schlußsaz von ,» aus dem Solothurnercxemplar. V51. Conferenz von Schwyz, Glavus, Abt von S>t. Gallen nnb Doggenlnug. Lachen. t7<»», lt. bis 17. März. E«aal»arl>,iv Zürich. Acten ToM-nbur». Gesandte: Schwyz. Gilg Christoph Schorno, Landammann; Joseph Anton Stadler, Landvogt. >us. Johann Heinrich Zwieki, Landammann; Johann Ludwig Tschudi, Statthalter. Abt von St. ^lcn, Josrph Anton Püntincr, Kanzler von Wcttingcn. Toggcnburg. Sekclmci,tcr Stöger und Maggion. I" Ermangelung eines Abschiedes bringen wir über die Verhandlungen folgende Spec.albenchtc: 1) ,708, 17. März. Landammann Zwicki an Zürich. Der Gesandte des Abts habe sich zu keinen Zugeständnissen, als den frühern Erklärungen zu Einsiedeln und Baden herbeilassen könne», da der Ab. S'aube. beide Orte können sich endlich damit begnügen. Da aber auf der alten Forderung, das, das Land- "cht der Landleute ohne alles Weitere einfach anerkannt werde, bcharrt und dabei die Gründe, weshalb man «uf ein beschränktes Zngeständniß nicht eingehen könne, angegeben worden habe jener es ml rekmonäum »"'ommen; der Abt werde sich darüber bis zur nächsten Landsgememde ... Schwyz schriftlich aussprechen, ^'ide Stände verlangen vom Ab. weder eine Bewilligung noch eine Bestätigung dieses Landrechtes weil das u»"öthig ssi. da solche auf ewig verbindlich bereits gegebe» sei; vielmehr wollen sie, nachdem der Abt diejes ^"brecht gänzlich abgelängnet, das- er nun sage, es bestehe wirklich und gelte seinen. Buchstaben nach ohne ^rmindcrung oder Vermehrung. Da in Toggenburg allerlei Michelle» entstanden und d.e Toggenburger d<""it »ich. -..recht ko.nn.en können, weil die Uneinigkeit von Andern gepflegt werde, habe man ihnen beider b«e Vermittlung wiederholt angebote., und mit vielen Gründen vorgestellt, wenn sie »ach dem lcztjähr.gc» die Hilfe beider Orte gebraucht hätten, so stünden sie vielleicht dermal richtiger und besser zu einander, schwyz such, ,„jt allerhand g.,.c» Worte» entweder den Fürsten oder die Toggenburger insgemein wieder an sich bur zu bringen; schlage beides fehl, so versichere sich Schwyz. daß sich wenigstens die katholischen Toggen- »°r von de» evangelische» trennen, beiden Orte» anhangen und keine andere als ihre Vermittlung zu- chscu, Schreibe» vom 11. März haben die katholischen Kirchgcnossc» von Kirchberg geklagt, daß die Ua»gcljsch,u daselbst troz wiederholten Rcchtbictens die Feier ihres Gottesdienstes mit Gewalt erzwingen 'wlltcch worauf sich ei» Aufstand erhoben habe und es bald zu Streichen gekommen wäre. Die katholischen 179 1426 März u. April 17V8. Kirchberger bitten daher, mit dem Rechte verhelfen zu sein, da das Psalmensingen wegen der 2?»^» nicht statthaft sei. Die beiden Orte mahnen unter Bezugnahme auf ihre frühern Schreiben an Togge» von allen Gewaltthätigkeiten ab. Staatsarchiv Zürich: Acten Toggcnburg. 2) 17V8, 18. oder 19. März. Sekclmeister Rüdlinger an Sckelmcistcr Rahn in Zürich. Kurzer Ae lauf der Konferenz in Lachen. Obgleich diese acht Tage lang gedauert, ist doch wenig oder nichts au richtet worden. Kanzler Püntiner habe einfach die frühern Erklärungen in Einflcdeln und Baden cr»c ^ Darauf sei er befragt worden, ob er keine weitere Instruction habe, was er verneinte; er begehre fällige Vorschläge der beiden Stände anzuhören, worauf man ihm umständlich den Willen beider Orte ' ^ eröffnet, daß St. Galle» das Landrccht von 144V anerkenne, wie es verbrieft ist und lautet, »ach dürren Buchstaben. In den Sessionen, wo beide Länder mit den toggenburgischen Abgeordneten allein e sei schier ein continuirliches Sticheln wegen hoher Deklaration gewesen, ja es habe sich Landau»»»»» o ^ heiter herausgelassen, man solle wohl bedenken, beide Stände könnten es nicht also geschehen Toggcnburger seien ihre geschwornen Landleute, also daß man von Schwyz immerhin mehr Wohlwolle» ^ ^ spüre als von Glarus. Beide Stände haben auch angeboten, wenn die Toggcnburger wollten, lon» e ^ das Eisen wohl schmieden, wann es warm sei, denn beide Orte würden helfen den Toggcnburger» ^ Regiment einrichten und ihnen darüber Rükhalt gewähren. Für den Fall, daß man sie nicht begehre, es dahin, ob sie nicht selbst kommen. Staatsarchiv Zürich- A-tcn TvMnburg' i ^ 3) 17V8, 21. März. Der Abt von St. Gallen an Schwyz und an die übrigen katholilche" ^ Die dem Kanzler Püntiner in Lachen bewiesene Höflichkeit und Ehrbczeugung wird verdankt. ^ ^ ^ bewußte auf der Bahn schwebende schwere Geschäft betreffe, sei Schwyz bekannt, daß sich '»'ttlenvu ^ katholischen Orte in's Mittel gelegt und es mit ihrem Eifer so weit gebracht haben, daß der Abt von bald ein Mehreres zu hören hoffe, was er inzwischen abzuwarten für anständig finde. K. A. Schivy, - Acte» Togü -nburg' 052. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen nnd Biel. Aarau. 170», 21. März bis 3. April. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 88, kol. IS1. KtlK Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Hirzel, Statthalter; Johann Jakob Ulrich, Statthalter. Johann Friedrich Willading, Vcnner; Abraham Tscharncr, des Raths. Evangelisch GlaruS " ^ Heinrich Zwicki, Landaminann. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Christoph des Raths. Schaffhausen. Johannes Köchlin, Bürgermeister. Appenzcll-Außerrhodcn. (Enh^ Stadt St. Gallen. Kaspar Kunz, des Raths. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister. ^,c Da die auf den 11. März bereits ausgeschriebene Tagsazung auf Verlangen einiger kathoM ^ w ieder abgeschrieben wurde und damit die Gelegenheit benommen war, das Ncucnburgergeschäft bclZ> ^ wurde gegenwärtige Conferenz von Bern ausgeschrieben und allseitig besucht, mit Ausnahme von Außerrhodcn, welches sich mit unabänderlichen Geschäften entschuldigte und in Aussicht stellte, daß ^ Beschlüssen der übrigen Orte conformircn werde. I». 1. Auf Ansuchen Zürichs erstattet Bern über des Ncuenburgergcschäftcs folgenden Bericht: Es sei bekannt, daß auf der lcztcn Tagsazung auf^ll» ^ der Obrigkeiten ein Projcct seines Schreibens an den französischen Gesandten angenommen worden «är, u. April l7»S. ^27 bllß Beut zu diesem noch nicht endgültig angcnommenen Entwurf »och cinigc AbändcrungSanträge gestellt nnd 'w Orten durch Zürich und beziehungsweise dnrch Luecrn habe zuslrllrn lassen; auch habe es dem französischen ^»»dten, »,n katholischen Orten NN« dem Ab, pell SU Gatten am 20, Februar die Ang-t-g-nh-tt „läutert "A empfohlen Unterm 2t. Februar habe der französische Gesandte erwiedrrt, er habe das von der Tag- "»»z genehmig» Projert bereit« dem Koni« übersandt, und n>a» Bern Nein-Erläuterungen nenne, ,-t sow.I» «l'sichleu de« König«, als d-njenig-tt der M-hrh-it der Ort. zuwider! er befürchte daher, dt- angebrachten ^trändtriingen werden der Beilegung eine« Geschäfte« hinderlich lein, weicht« tlichr dir ttllhc dir l. ldgene sse nl Pitt '»»> kinnte. Hierauf habe Bern dem Gesandten am 27, Februar sein Bedauern an-g-drükt daß da« m »,,abr-d,t- Projeet, worüber die Genehmigung der Ort, »orbehatten worden und welche» als« noch ''«So, letusum »ew-s-n, dem Könige de,ei.« mitgethejit worden sei. Di- k.th.tische» Orte haben noch b-lon.-r« daß sie ihr. Rattsie.ti.n nicht o.n Handelt »eben, bi« diesenige -on B-„, -,n»-».n»e» fem werde, ''lh Hab, mau dem Hauptmann Vigi-r gesagt, daß mau durch diese Mittheitnng NU, bezweke. dem „an,o,.scheu °"°«e,l zu zeigen, was man in Sachen «-arbeitet habe, und «aß eine K-,,nt»,ßg.b- an den König „st « ''s'igeu habe. wenn dt, Genehmigung der Mehrheit der Orte ..sohl' !°m werde, Bern habe an de. ^"»Ausarbeitung de« Prose-te« -in besondere« Zn,-„sie, indem es dadurch eher »t den «tan« g-l-zt Nierde, " '--».-stscherseit» g-so.dert- Sicherheit zu leiste», Urb,igen« hang, di-si w-s-ntttch daoou ab. ob ,n Kras -»ig,» Friedens und der Bünde Neuenbürg eb-nsall« »i- --wart-» SlcherheU aug-dt-h-n >°e, -. E« °A»e daher den Gesandten, da« Gewicht dieser Gründe nochm-IS zn würdige» nnd zu rui-m gluttichen de« Geschält.« mitznwirs-n. Ans dich Vorstellun» Hab- de, Gesandt, tuue.m Z, Marz „wt-d-rt. nichr geglaubt, daß die Erklärung iueertt« anf «er t-zt-n Tagsaznu», e» werde dt- .ltatlneatron »on B-rn« abhängig gemacht, Namen« -sie- -ath°Iit»m »bgegeben worden s-t, um so wem,er, ''dl- th.tr, ch,„ Gesandten ihn »o, seine, Abreise »..sich--. hä»°»- ihre Obern werden da« P,°l--t. so wie " «Ut -Hmige», Aus »ich Zusicherung Hab- er da« P-ose -t. -s« »°n der M-hrhert n.ch. aber . n de, '"'"««genoffenschast g-n-hmigt. an de» König »e,sendet, U-b.tg-n« habe -- d.e R.ttsi.att.n de, atholtschen »»« de« Abte« je,, bereit« in Händen, Da einige katholische Orte ans da« «chrerben »°» 7' Alttwort -Nh.it, haben, ,-i am 2, März an sie -in Nene- Gesuch aberlassen worden, dt- E-Iaute-nng ^».t..t.« ,n «dauern und ihre Gesandten ans die nächst- T»»s°.n»g f- .» mst-nt,-». daß dt- Rnbe ""b»,,« nnd de« g-sammt-n Vaterland-« dadurch g-sich-n werden könne. Nachdem aber auch dt- au 7 Mir, ..,«g-sch,t-b-n° T-gsazung wieder abbestettt worden s-t. U"d ° 7t a 7w--'i°n.» dem s- u , tischen Gesandten mitgethetl. habe». Bern da« Neuen nrgerg-scha,. nicht also > l»si.», E« sti ihm auch am lz. Rär, «°m preußischen Gesandte» -m Schr-td-n zugekommen, worltt r''»°s.en de« Aus,.bot-« übernehme und dem Stand B-rn s-eis»tte. die Trtwpen an- den ihm zu ?»'» Snbsidien ,n b-zahte». -dr, die Bezahlung dir.., de. «°muul.,.tt.n »er Gras.chast zu überlassen. 7,»°» »der die Z-i, «er Verwendung diese, T.nppeu noch nicht« wisse, dürste e« gut s-Ul, wenn auch d.° >'« ,»ang,li,».n Ort, -u»a« Waunschast stetten würden, worüber ans der Eons,,,», m «ar.u «°,Handel. >» '-»Ute, Gegenwärtig ,-t die S-sah, nicht groß, s« da» man tuw-rm-rk, -ung- -on de» Angehörigen 7 >sch.st für die Besorgung ihre, häuslichen Geschäfte -»»»ff-» >«»". Unter dies.» Umständen h-b- gegenwärtig-, Eonferenz -t« ein Erforderniß der Not wendig,et. g-schl.n-n. 2. Vor de. "scheinen Mi. Crediti» »on. Grase» »on Metternich die Herren Em-, »«» M.ntmol.» uud Samuel beider Rech» D.etor, und l-zt-rer noch ml> -wem besondern «redtti» »°» den »rer Muusiranx, Rath 1428 März u, April 1708. «iid Gemeinde von Neuenbürg, und stellen nach einem sehr umständlichen Vortrag das Gesuch, die evangelische Orte möchten sich möglichst eng an den Stand Bern anschließen, dann öffentlich und authentisch erkläre", daß sie Neuenbürg als ein Glied der Eidgenossenschaft anerkennen, und endlich dem französischen Gegr»^ hicvon auf's beförderlichste Mitthcilung machen, mit der Bitte, hicvon dem König Kenntnis! zu gebe», ^ von ihm die verlangte Zusicherung der Neutralität zu erhalten. Die Lage deS Geschäftes sei dringend daher sei eine Verschiebung auf die JahrrechnungStagsazung nicht statthaft. Nach Anhörung dieses Vortwg eröffnet Zürich, cS hätte gewünscht, dieses Geschäft mit den übrigen Orten der Eidgenossenschaft zu behau ^ da aber die katholischen Orte die schon ausgeschriebene Tagsazung ausgewichen, so sei cö auch gcncigl, ^ den evangelischen Orten Alles beizutragen, was zur Sicherheit der neucnburgischcn Lande und zum ganzen Vaterlandes gereichen könne. Ob aber ein mündliches oder schriftliches Officium beim franzoiu Gesandten von gutem Erfolg sein werde, und ob sich die katholischen Orte zu der von Bern uuchüäö verlangten Erläuterung verstehen würden, lasse es dahingestellt sein. Bern glaubt, der französischc ^ ^ ^ werde Unterhandlungen mit den evangelischen Orten nicht ausschlagen, da er wohl einsehen müssf/ daß Geschäft von weit aussehenden Folgen sein würde, besonders wenn er von dem Volköaufbruch des > ^ ^ von Preußen zur Beschüzung Neuenbürgs Kcnntniß erhalte. GlaruS will zu Allem mitwirken, Beruhigung des Geschäftes dienen kann, zweifelt aber, daß mit dem französischen Gesandten viel ausz» sein werde. Basel läßt cS bei dem in Baden angenommenen Projcct bewenden; sollte Bern aMä werden, so werde cS beitragen, was ihm Gott gegeben, mir müsse es der bekannten Nachbarschast ^ behutsam vorgehen. Aehnlich spricht sich Schaffhauscn aus, würde aber anch über die Annahme der gewünschten Zusäzc weitere Instruction einholen. Stadt St. Gallen kann auch zur Annahme der stimmen, wenn auch die übrigen Orte darin einig gehen. Biel kann dem ersten oder dem erweiterten beitreten. Nachdem ein Antrag, das Geschäft bis zur JahrrechnungStagsazung zu verschieben, »m cS ^ mit sämnitlichcn Orten fortzuführen, wegen der kriegerischen Bewegungen in Burgund abgelehnt word»" wird endlich einstimmig beschlossen, dem französischen Gesandten durch den Sccrctär ein Schreiben und ihm darin vorzustellen, wie viel der gcsammtcn Eidgenossenschaft an der Erhaltung der Neuenbürg und Valangin gelegen sei, daß die Eidgenossenschaft trachten »verde, ihr wieder die vorige « ^ zu verschaffen, daß Neuenbürg seit Aufrichtung des ewigen Friedens vom König von Frankreich »»b Eidgenossen immer als ein in der Eidgenossenschaft begriffenes Land betrachtet und in Bezug aus ^ und freien Verkehr den Eidgenossen gleich behandelt worden sei. In der durch den Sceretär Antwort verspricht der Gesandte, folgenden Tags durch die Herren St. Colombc und Baron icnn ^ ^ nach Aarau überbringen und auf allfälligc Einwürfe eintreten lassen zu wollen; seinerseits Versicherung, daß er immer geneigt sei, zur Erhaltung der Ruhe der Eidgenossenschaft alles Mög»^ tragen. Als nun die angekündigten Abgeordneten eingetroffen und von einer Commifsion von abgeholt worden waren, wird ihnen vorgestellt, daß man von Seite der Orte nichts Anderes als die ^ ^ der Grafschaft Neuenbürg und die davon abhängende der Eidgenossenschaft anstrebe; es werde i" schwerlich erreicht werden können, wenn man nicht den ewigen Frieden und das Bündniß von welchen die Grafschaft Neuenbürg und Valangin, als mit Bern vcrburgert, ebenfalls enthalten sti/ nehme. Hierauf crwicdcrt Herr von St. Colombe, man werde sich des bisherigen Wohlwollens v'ö ^ erinnern und dürfe überzeugt sein, daß derselbe nicht in Ansehung Neuenbürgs, sondern der säinwk > .^,st Alles beitragen werde, was zu der leztern Erhaltung dienlich sei; ob die Grafschaft Neuenbürg der Eidgon" März u, April 1708. 1429 ^verleibt sei, darüber sei er nicht zu rcflectirm gesonnen, weil es sich dermalen um die Sicherheit der Eidgc- "°!>ki>ichaft handle; er möchte daher in Schrift vernehme», worauf die Gedanken der evangelischen Orte Ochtel sric,^ er darüber seine Reflexionen gemacht, werde er auch wieder schriftlich antworten. ^ König von Frankreich verlange aber, daß der Stand Bern sich erkläre: 1. über die Cassation des zu ^ uenburg geworbenen Regiments und den Abmarsch dortiger Truppen; 2. daß die französischen Deserteurs der Grafschaft Neuenbürg keinen Untcrschlauf finden, und 3. daß den in Frankreich dienenden Hauptlcuten ^ ferner erlaubt sci, ihre Nccrutcn zu werben. Nach langen Unterhandlungen und Vorschlägen werden ^iich aus allseitige Ratification drei Erklärungen angcnommcn, die eine auf sämmtlichc und insbesondere auf ^'ängclischm Orte ausgestellt, worin der ewige Friede und der Bund von 1tili3 als Grundlage angenommen die zweite besonders für Bern, enthaltend die Zugabc der oben erwähnten drei Bedingungen, und die ""Mttllt auf den König, woinit er erklärt, seinen Unwillen gegen 'Neuenbürg sinken zu lassen und " fännntlichcn Orten, gemäß ihres in Baden gemachte» Projcctcs, sowie den evangelischen insbesondere in ^ ^tc i» willfahren. Die beiden Abgeordneten erklären schließlich, diese drei Entwürfe dem französischen ^"dtci, behufs Genehmigung durch den König bestens zu empfehlen. In Betreff der Ratificationen wird ^ redet, daß dieselben von den Orten nach Solothuru, unv wenn auch diejenige des Königs eingehe, mit ^ von dort aus nach Zürich gcschikt »verde», damit man sich über Ort lind Zeit der gegenseitigen Aus- ^Mung der Instrumente verständigen könne. Am 3. April wird dann den Abgeordneten des französischen ^la»dg» soMo denjenigen von Neuenbürg daö Rccrcditiv zugestellt. «. Zürich klagt, daß der Muthwillc ^«holischci, gegen die Evangelischen im untern Amt im Toggcnburg immer mehr zunehme und läßt ein ^"ben vom 22. März verlesen, gemäß welchem am tl. März in Kilchberg die Evangelischen von den h^'lchcn in der Kirche überfallen lind in Niedcrglatt auf Anstiftcn des McßpricfterS die Kirche geschlossen scj ^ Gcwaltthätigkcit also fortschreite, so sci zu besorgen, daß es zu offenen Feind- ^ Hkcitcii kommen werde. Es werde nöthig sein, diesen guten Leuten in Kraft der ihnen erthciltcn Oratio» mit Hilfe und Trost zu begegnen und deshalb an den Grenzen einige Anstalten zu treffen, damit ^ "uf dic Bedrängten ein wachsames Auge haben könne. Bern beantragt, den gemeinsamen Landrath im ^ Wi,blu,z wiederholt zur Einigkeit zu ermahnen, aber auch die katholifchcu Landräthc zu erinnern, daß, wie » Vvrthcile der erlassenen Deklaration genießen, sie auch dem Landfriedcn gemäß den Evangelischen dic Ausübung ihrer Religion gestatten und solches öffentlich erklären sollten. Dic übrigen Orte bedauern die Lage der Evangelischen im Toggcnburg und überlassen den Ständen Zürich und Bern dic ^ Vorkehrungen. Bei diesem Anlaß erstattet der Gesandte von evangelisch Glarus Bericht über dic Kthaltcnc Confcrenz. Der hauptsächlichste Beschluß gehe dahin, daß Schwyz und GlaruS einig hklli"?"' "''s Toggcnburg zu reisen, um dic zwischen den beiden Religionspartcien ausgcbrvchenen Miß- beizulegen. Dem Gesandten wird aber vorgestellt, daß die guten evangelischen Toggcnburger in s^°"6s"cheil ^ Schwyz wenig zu erwarten haben werden, und daß Schwpz und Glarus in Rcligions- competcntc Richter seien. Landammann Zwicki behauptet aber, der Entscheid dieses Streites ^"ben Orten zu, und wenn die Katholischen bei Anrufung des Rechtes auf diesen Orten beharren, ^ Niemand hindern oder Glarus zumuthcn können, daß es sich von Schwyz söndcrc. Uebrigcns in, bic Evangelischen versichert sein, daß evangelisch GlaruS nichts zu», Nachthcil seiner Glaubensgenossen ^ Egenburg eingehen werde; gcgcnthcilS, wenn cS wahrnehmen sollte, daß Schwyz sich zu viel aus die Katholische,, neigen wollte, so käme ihm das rechte Mittel an dic Hand, sich in dieser Sache mit 1430 März u. April 1708, Manier von Schivyz zu sondern und sich an Zürich und Bern zu halten. .Hierauf wird dem Mandls nochmals vorgestellt, wie viel Ungemach den evangelischen Toggcnburgcrn durch eine solche Reist cntj ^ würde; er wird daher ersucht, seinen Einfluß bei der Obrigkeit zu verwenden, daß diese Reise unters «I. Bern macht die Mitthcilung, daß Frciburg den Louisd'or um 3^/« gute Bazcn und auch die Silbcrst nach Proportion im Werth „aufzusezcn" beabsichtige. Troz einer mit ihm und Solothurn zu Aarbcrg gclst Konferenz verbleibe Frciburg bei seinem Vorhaben. Auch in Genf werde ein neuer ZZnnoo- aufgc"») und ohne Zweifel werde man Alles anwenden, eine große Summe der besten Silbersortcn an sich Z» bring^ besonders da verlaute, daß für Frankreich wieder für vierzig Millionen gemünzt werden soll; es sti befürchten, daß durch die Ausfuhr der bessern und die Einfuhr der schlechter» Geldsortcu dem La»dc empfindlicher Schaden erwachsen werde. Die Gesandten übernehmen, hierüber ihren Obern Bericht zu m' «?. Bern berichtet, es habe vom preußischen Gesandten confidenticll vernommen, daß der König von 4^ sich mit der von den katholischen Orten vorgeschlagenen Titulatur nicht begnügen, sondern auf der l ^ angegebenen beharren werde. Die Gesandten übernehmen, hievon ihren Obern Kenntniß zu geben, da»"t ^ auf der nächste» Jahrrcchnungötagsazung sowohl wegen der noch ausstehenden Gratulation als weg"' anständigen Pathengeschcnkcs instruirt erscheine, f. Von einem Schreiben des Marquis von Rochcg»^ ^ Leipzig vom 1. März, worin er über seine Mission in Polen, Preußen und Sachsen kurzen Bericht die Fortsezung seiner Reise nach Holland ankündigt, wird vorläufig Notiz genommen, aber in seiner persönlichen Ankunft nichts beschlossen. In welch' traurigen Zustand die Stadt Lissa u> polen durch die Wuth und Brandlegung der Moscowiter vcrsezt, beziehungsweise in einen StcMH ^ verwandelt worden sei, zeigt cineStheilS der dem Abschiede beigelegte Bericht, andcrnthcils der Abgeordneten Samuel Arnoud, Predigers zu Lissa, und David CloS, Professor am dortigen Nach ihrem Bericht sind auch die deutsche Kirche und daS Gymnasium abgebrannt. Auf ihr gcsuch und eine bezügliche Empfehlung des Königs von Preußen wird die Angelegenheit aä genommen und den Abgeordneten Hoffnung gemacht, daß man der Stadt Lissa trostlich beispringr» ^ I>. Basel ersucht die übrigen Orte, auf nächste Tagsazung Instruction einzuholen, ob man mit der ^ ^ gcldung der pfälzischen Studenten im Erasmianischen Kollegium ferner fortfahren wolle. I. Bern g daß der Bund des Abtes von St. Gallen mit dem Kaiser noch immer bestehe, woraus der Eidgcm'Ist ^ unversehens großes Ungemach entstehen könnte; es sei daher nöthig, hierüber auf nächste Tagsazung einzuholen. Die Gesandten nehmen dieses aä refsreuäum. Erklärungen betreffend die Neutralität des Fürstenthums Neuenbürg- Zu I». 1) 1708, 28. April. Eidgenössische Erklärung, Kund und zu wissen sei hiemit, ron XIII und zugewandte Orte einer löbl, Eidgenossenschaft vernommen, wasmasscn ihro Königliche Frankreich gegen der Stadt und Grafschaft Vienenburg und VallcndiS sammt Zugehörd seit leztcin und Jnvcstitnrgeschäft ihre» ungnädigen Willen verspüren lassen, indem bedcntcr Stadt und ^ Rencnburg sammt Zugehörd das Eommcrcium mit der Grafschaft Burgund wirklichen interdicnr^ sie auch vielleicht »och mehrere Ungemach zu erwarten haben möchte, welches dann den durch Gottes bis dahin erhaltenen Ruhestand in der Eidgenossenschaft betrüben und altcriercn könnte, obbemelte löbliche Orte auf dermalig allgemeiner extraordinari Tagsazung in Baden versammt, gehen können, solche der Stadt und Grafschaft Neuenbürg und Ballendis sammt Zugehörd Begcgnis zu beherzigen und denen Mitteln nachzudenken, durch welche der süße Ruhstand "> März u. April 1708. 1431 Saterland ferner unbekränkt erhalten werden möge. Und weilen selbige sich erinneret, daß höchstgcdacht jihro Konigl. Majestät sich mehrinalcn gnädigst vernehmen lassen, daß sie einer löbl. Eidgenvssenschaft ihre Ruhe und Sicherheit wvhl gönne, auch was solche betrübe» möchte, abzulehnen geneigt seien, haben sie ans Bei- surg, ein so nahes Feuer die löbl. Orte selbst mitergreife, hiemit ihro Excellenz dienstfreundlich ersuche» wollen, daß sie durch ihre hochvermögendc Ossicia so viel auszuwirken sich beliebe» wollten, daß ihro aller- christlichste Majestät gnädigst geruhen, »ach dcro gegen eine löbl. Eidgenossenschaft jederzeit bezeigten gnädigsten Aenevolcnz den auf die Stadt und Grafschaft Neuenburg und Vallcndis sammt Zugehörd gefaßten Unwillen insoweit gnädigst sinken zu lassen, daß ihro sowohl daS freie Commercium wiederum geöffnet, als auch sclbiges einer löbl. Eidgenossenschaft zu lieb mit mehrerer Beschwerde verschonet und sie in dem chevor genossenen ^uhsta„d, wie bis hiehar, also »och fürbas gelassen werde. Hingegen werden löbl. Orte ihnen angelegen sein iusscn, ebenmäßig die erforderliche Gcgcnsicherheit an seiner Behörde zu erhalten, daß weder ihro Königliche Majestät, noch ihro Land und Leute von und durch bedeute Stadt und Grafschaft Neuenburg und Vallendis sainnit Zugehörd in kein Weis noch Weg weder direkte noch indirectc beunruhiget werden sollen: Alles i» d°»i klaren Verstand, daß durch diesen Tractat der löblichen vier Orten Lucern, Uri, Freiburg und Svlothurn iu Neuenbürg abgelegten Protestatio»?» nichts vernachtheiliget, auch selbige allen löbl. Orten und den zugewandten unschädlich, noch jemand anderem, wer der scie, hierdurch nichts gegeben noch genommen sein jollc. iGe)geben Baden im Ergäu vor einer cidgnössischcn Confcrcnz der XIII und zugewandten Orten, gehalten im ^nnuario von der gnadenreichen Geburt Christi unsers lieben Herren und Heilands gezählt Eintausend Siebenhundert und Acht Jahre. Wir Bürgermeister, Schultheiß, Landamman» und Räthe der cvangclilchen «Städten und Orten der Eidgenossenschaft, bcnanntlichcn Zürich, Bern, Glarus, Basel, Schaffhausc», Appenzell außer Nhodcn, Stadt St. wallen und Biel ratificieren und heißen gut alle insgemein obbcnanntcn Projcct, welcher von denen HH. ^hrengcsandten sämmtlicher löbl. Xlll und zugewandten Orten der Eidgenossenschaft auf einer gehaltenen Tag- sazung. so allgemein war, zu Baden im Januario dies JahrS gemacht worden, dergcstalte», daß weilen auf unser Ersuchen ihr Excellenz Herr Roger Brulart, Königlicher Ordens Ritter, Markgraf von Puysieulx und ^'llery. jhrv Königlichen Majestät von Frankreich und Navarra Gubcrnator von Hüningen und Espcrcnp, ^eutenantgencral dero Armee und Ambassador in der Eidgenossenschaft beliebet, ihro Königlichen Majestät, ""strcm allergnädigsten Herren und Bnndsgenossen zu übersenden, dicselbige darmit versicheret sein können, ^aß wir Ewigen Frieden und die Bündnisse, wie auch den l/02 ausgerichteten Neutralitätstractat aus gebührende Rcciprocation genau obscrviren werden. Und wir Schultheiß, Klein und Groß Räth der Stadt Bern versprechen absonderlich, daß die von Neueuburg und Valangin als unsere Mitbürger in Kraft des der Krone Frankreich habenden Ewigen Friedens und der Bündniß von 1003, als welche wir darin begriffen Hutten, »ichtö weder dirccte noch indirectc wider die besagte Krone und dero Lande unterfangen werden, und nicht werde gestattet werden, daß etwas durch besagte Grafschaften wider die Provinzen des Königreichs Frankreich svlle angehebt werden; hingegen beten auch ihro Königliche Majestät, daß selbige in Allem und bu.rchaus observieren wollen den Ewigen Frieden und die Bündnis, und hiemit die von Neuenbürg und ^ulangin sammt Zugehörd, wie vor diesem, der Ruhe, dcS freie» Commercii und des Friedens genießen zu ^fscn. Und dessen zu mehrerer BeglaubniS haben wir unserer U. L. A. E. der Stadt Zürich in unser Aller Zainen ihr Jnsigel hierauf drukcn und von dem Stands Secrctario der benannten Stadt Zürich bezeichnen lassen. So gegeben ist den 28. Tag April von der gnadenreichen Geburt Christi unseres lieben Herrn und Heilands gezählt 1708 Jahre. ^ g) Johann Jacob Hvltzhalb, Stadtschreiber. 2) 1708, 17. April. Ratification des Königs von Preußen. Von Gottes Gnaden Fridcrich, König Preußen, Markgraf zu Brandenburg, deö hl. Römischen Reichs Ertzcämmerer und Churfürst, souveraincr ^'»z von Oranienund Ncufchatcl ,c. ,c., unsern günstigen Gruß und geneigten Willen zuvor. Wohlgcborne u»d Wohlmögende, besonders liebe und gute Freunde, auch wegen des Fürstenthums Ncufchatcl Verbündete "ud e>Ng Verburgcrte. Wir haben mit jüngster Post aus Aarau die Nachricht erhalten, daß bei der daselbst 1432 März u, April 1708. gehaltenen Znsammcnkunst der Löbl. Evangelischen Cantvns niit des Königl. französischen Ambassademew ^ Marquis de Puysieup, Deputirten die bisher vorgcwesenc Neutralität Unsers souveraincn Fürstenthunis t ' chatcl und Valangin bis auf Ihrer Königl. Majestät in Frankreich und wohlgedachter löbl. Ean»o»s » fication zum Schluß gediehen. „ Gleichwie Wir nun billig mit sonderbarem Dank erkennen, daß die Herren bei diesem Werk Eon- u»d dessen glüklichen Ausführung so viel Mühe, Sorgfalt und considerable Kosten angewandt, Wir ihnen dafür stets verbunden sein und bei vorfallenden Gelegenheiten vor des dortigen Standes Wohlfahrt, servation und Bestes alles, was in Unserm Vermögen ist, gern und mit Freuden hinwieder anwende» gli» sacrificieren werden, also haben Wir auch in der Hoffnung, daß noch vor Einlangung dieses die französische Ratification bemelter Neutralität halber in behöriger abgeredeter Form bereits eingelaufe» ^ werde, Unsers Orts auch nicht länger anstehen wollen, gegen der Herren HIcmit zu dcclarircn, daß W>r, au unsere ausrichtige Intention, den Ruhestand in der Schweiz, so viel an Uns ist, unverrükt zu erhalte» ^ ^ dasjenige, so zwischen den löbl. Evangelischen Orten und dem Königl. französische» Ambassadeur ob>p ' ^ Neutralität halber verabredet und geschlossen worden, Unsererseits heilig und unverbrüchlich halten servieren, auch deshalb unverzüglich die nöthigc Ordres an die Unserige ergehe» lassen und denselben > absonderlich und alles Ernstes befehlen wollen, in Execution des getroffene» Vergleichs alle behörigc und Epactitudc zu gebrauchen und Alles zu vermeiden, was der Krön Frankreich einige rechtmäßige ^ über Uns und die Unsrige zu klagen, geben könnte. Wir haben Uns auch bei diesem Allem >"» ^ weniger Bedenken machen wollen, weilen Wir befunden, daß durch die mit dem französische» getroffene Convention Unsere Iura und Befugnisse wegen des Fürstcnthumö Neufchatcl auf eben du» ^ wie es zwischen Frankreich und dem dortigen löbl. Canton gehalten wird, gesezt worden, auch Uns " Lande deshalb ein Mehrcres nicht, als in vorigen Zeiten Herkommens und bräuchlich gewesen, werden soll. In welcher Conformität mit den Herren Wir Uns dann auch beständig halten und »»^ ^ i» allen Fällen und Occasionen zu einem desto stärkcrn Antrieb genauer, unzertrennlicher Wn'inig»»^ denen Herren dienen lassen werden, deren Wir mit günstigem und geneigtem Wille» jederzeit wohl "g beharren. (Ge)gcben Oranienburg den 17. Aprilis 1708. Der Herren - Guter Freund, auch wegen des Fürstcnth»» jsix.) Neufchatcl Verbündeter und ewig Vcrburgcrter Friederich K. Anberg' An den Canton von Bern wegen der G. v. W»rr Neutralität von Neufchatcl. (Staatsarchiv Bern: viru-uburgbUch» li' ' gt 3) 1708, 2. Mai. Ratification des Königs von Frankreich. Uouis par la xraoo do Dien Ila> äe ^ clo blavarro ä tous oeux qui oes xresontos Uottros vorrout, Lalut. Lamms I^ous avons kait eonnoistie ^ taut Is eourt de nostro ko^ns la bienvoillaneo quo blau» portons ä blas trös cbors Grands ^mis kodorvs los Lantons Luissos dos bautos ^Iloma^nos ot lour» Loalliös, Xous avons voulu lour donnor a ^ marquo xartioulioro de uostro attention ä eovsorvor la tranquillitv du Lorps Uolvotiquo, sn dissipant pari los allarmos quo lu? avoivnt causoos los ovenemonts arrivvs on dornior liou ä l'oocasion ds I» dos Lomtös do ^eukckastol, Valentin ot lours Ooxondanoos ot los »uitos kunostos qu'il on provo/oU. cot otkeet quo voulant bleu uo xas suivro lo rcssontimont dont il erai^noit los vtkoots do nostro ^ co»' do la Vilio ot dos Lomtes do bleukcbastvl ot do Valangin ot lours Vepvndanoos, blous avons conse» ^ I» »ontons, tant ä la xriöro quo los Lantons ot Loalliäs blous vnt kaito do Uado, par lours Uoolaratio»^^.^^^ zv priöro quo los Lantons protostants, xartioulivroinent Born blau» ont kaito par lour Ooelaration ^ 28. ^.vril dornior, approuvons ot ratikions auss^ par la presonto toutoc. los Oeelaratlons susdit es ^ d'autros. bin ko^ do quo)- blous avons kait mottro ä la prssonte Castro Lcol socrot. Uonnö a ölarl> e dour du Nois de lila/ I/an do ^räeo Nil sopt cont Kult et do blastro ltexns lo soixanto oinquiomo. I.ouis ?ar lo U07 st.» L.) Volbert. (Staatsarchiv Bern: A-u-uburgtiichcr »- S April u. Mai 1708, 1433 Obige Ratificationen find den 14, Mai 1708 in Svlvthurn zwischen dem französischen Botschafter nnd Johann Jakob Holzhalb, Stadtschreiber von Zürich, und Cmanuel Rodt, Stadtschreibcr von Bern, ausge- tauscht worden, <»53. Conferenz zwischen Zürich und Bern. Zürich. 170», 23. April bis 7. Mai. Staatsarchiv Zürich. Allg, Absch, Bd. 88, toi. 2IN, Gesandte: Zürich, Aus dem klcincn Rath: Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Ludwig Hirzcl, Statthalter; 'Uhias Landolt, Statthalter; Hans Jakob Ulrich, Statthalter; Hans Kaspar Muralt, alt-Obmann; Christoph "dmüllcr, Cvnstaffrl- und Pannerhcrr; Hans Jakob Eschcr, Stadthauptmann. AnS dem großen Rath- Rudolph Wyß, Schultheiß am Stadtgericht; HanS Schcllchzcr, alt-Zcnghcrr; HanS Rudolph Lavater, ^cscner Obcrvogt zu Wcinfcldcn, Bern. Bernhard von Mnralt, alt-Sckelmcister deutscher Lande; Abraham ^rncr, des täglichen Raths. I- Aus der Antwort des katholischen LandrathcS im Toggcnburg auf das Schreiben der Stände Zürich ^ ist zu ersehen gewesen, daß sich die Katholischen von den Evangelischen sondern und gegenüber der - '"^u»g, den evangelischen Glaubensgenossen im untern Amt zum Genuß freier Rcligionöübung bcholfen zu ^ sich „blvdcrdingcn" mit dem Unvermögen entschuldigen; dazu ist noch der Bericht eingegangen, daß die ^"'Aischm nicht nur am Kirchcngcsang und an der Haltung der Katechese und der Wochcnprcdigtcn finden werden, sondern von den Katholischen allerlei Insolenzen, Schmähungen und Gcwaltthätigkcitcn zu so paß sie zu Verhütung großer» Unheils mit ihrer beschränkten RcligionSübung ungeachtet ^ Billigung des gemeinen Landrathcs einhalten müssen. Als daraufhin endlich eine Dcputatschaft derselben Ellrich auf Grund der erhaltenen Zusage Trost und Zuflucht suchte, ist diese Conferenz veranstaltet worden. Hoffnung derselben thcilt Zürich mit, was ihm von dem neulich (20. April) dagewesenen Landammann Marus vcrtratilich berichtet worden sei, ES habe nämlich unlängst zwischen Schwyz und GlaruS, TvWnburgcrn und dem Abt, lcztcrcr vertreten durch seinen Rath Joseph Anton Püntincr, Kanzler von ^"'»geu, in Lachen eine Conferenz stattgefunden. Mit Schreiben vom 7, April, welches Glaruö von Und ^ worden sei, verdanke der Abt die seinem Abgeordneten erwiesene Höflichkeit und Freundschaft ^ i>ebc behufs Wiederherstellung dcö alten Vertrauens die Erklärung ab, „daß er das 144t) oder sogenannte ^"ttcnlandrccht zugestehe, wie es an ihm sclbstcn sei, laut der Landesherren Bewilligungen und Reversen, de,, " " sich alle seither errichtete» authentischen Siegel und Briefe vorbehalte." Im Weiter» habe man von ^/v"ngclischm Tvggcnburgcrn den Bericht erhalten, daß Landvogt Stadler von Schwyz in einer Zusammen ^ " "w cincm Ausschuß von Toggcnburgcrn beider Religionen bei dem Bürchaus im Hummclwald die s,^^U"g gegeben habe, er werde es bei der auf den 22, April angcseztc» Landögemcindc dahin zu bringen d"l> zwischen Schwyz und Glarus einerseits, und den Toggcnburgcrn anderseits in RappcrSwyl eine ehalten werde, bei welcher auch Zürich und Bern erscheinen können, Obschon nun die beiden ^ 'c die Deklaration dcö Abtes immer noch als ebenso bedenklich ansehen wie früher, glauben sie doch den der Landsgcmcinde von Schwyz abwarten zu sollen und beschließen, an den gemeinen und an de» 180 1434 April u. Mai 1708. katholischen Landrath im Toggcnburg eine Einladung zu einer Besprechung in Zürich zu erlassen und in c»»"' bcsondcrn Schreiben dem Sckclincistcr Rüdlinger diesfalls spcciclle Instructionen zu crthcilen, II- aus einem Schreiben des Landvogtcs Stadler an Rüdlinger vom 22., als aus dem Einladungsschreiben Schwyz an GlaruS vom 2-1. April geht hervor, daß die Landsgcmcindc in Schwyz nach Wunsch auSgcsa^" und die Konferenz nach NapperSwyl auf den 30. gl. M. fcstgcsezt worden ist, um den Mißhclligkcllc» ^ Toggcnburg abzuhelfen und dadurch mit Glarus „simul st somol" die Antwort auf das leztc Schreibt» Abtes zu berathcn. Es erscheinen auch als Dcputirtc des gemeinen Landrathcö im Toggcnburg Sekcl»»^^ Niklariö Rüdlinger, evangelisch, und Hauptmann Johann Bollingcr, katholisch, und Landrath Joseph Weber, evangelisch, aus dem untern Amt, worauf beschlossen wird, diese anzuhören. Herr Bollingcr br vor, der katholische Landrath habe auS dem Schreiben beider Stände Zürich und Bern eine nicht gcr>^ Consolation geschöpft. Bekanntlich sei eine Confcrenz nach Rapperswyl ausgeschrieben; aber er wisse »» daß diese für sie nicht fruchtbar sein werde, wenn sie nicht mit der Anwesenheit von Zürich »nd ^ „geziert" sei; als aber leztcrcr Antrag im gemeinen Landrath berathcn wurde, habe es bei den KathoU!»' einigen Anstoß erregt und zu dem Beschlüsse geführt, sich beider Stände Rath auSzubittcn. Die evangelü ) Dcputirtcn eröffnen, sie seien vom gemeinen Landrath beauftragt, Zürich und Bern zu bitten, daß sie eben» Gesandtschaften nach Rapperswyl schikcn, um Alles, was die Wohlfahrt des Toggcnburgs betreffe, zu bcr» ' DicS wird zwar von Herrn Bollinger nicht widersprochen, dagegen aber sorgfältig eingewendet, der katyo ^ Landrath wünsche inständig, daß durch das Vorgehen der Confcrenz die beiden Orte Schwyz und l- ' nicht beleidigt werden und so etwa die Confcrenz verlassen. III. Hierauf wird ein Schreiben von Ecken» ^ Rüdlinger verlesen, des Inhalts, er habe sich am 21. April zu Landvogt Stadler nach Schwyz begebe»/ mit ihm über die vorhabende Confcrenz in Rapperswyl zu reden. Stadler habe sehr gebilligt, daß 0 und Bern auch dabei erscheinen; auf seiner Schwyzerrcisc habe er aber sonst noch Manches beobachtet, »»>»"' daß die Schwyzcr den Krieg fürchten. Stadler habe ihn mit „tiefsinnigem Ernst" gefragt, ob die , Zürich seien, und ob auch Alles still bleiben werde. Stadlers Schwager habe ihn gefragt, ob wirklich l fremdes Volk in Zürich liege, worauf er geantwortet, er wisse nur, daß dort Musterungen gehalten w Auf Stadlers Rath habe er seine Rükreisc über den Haggcn genommen. Auf dem Wege habe sti» ^ einen nicht ländlich gekleideten Toggcnburger, der nach Schwyz gereist sei, erkannt. In Einsiedel» h^" ^ Pfauenwirth Hans Jost Kälin gesagt, die lutherischen Toggcnburger seien alle miteinander sollte aus dieser Sache gar noch Krieg geben und man wolle die Einsiedler auch dort hinaus schikc»> sie seien keine solche Narre», es sei dann, daß die Schwyzcr sie auch als Landlcute anerkennen. Stadlcr ^ auch bemerkt, bei Anlaß der Confcrenz von Schwyz, Glarus und der Toggcnburger zur äbtischcn Schreibens könnte man dann auch von der Zuziehung beider Städte reden; er, Stadler, si»^ es wäre besser, wen» es schon früher geschehen wäre; es sei eine schwere Sache, man könne die Sachc ' zu einer Extremität bringen, aber alsdann sei der Erfolg zweifelhaft; es wäre gut, wenn man vaö beruhigen könnte. Von Herrn Bollinger wird nach Mitteilungen des Landvogt Stadler berichtet, »>»" Zürich und Bern im Namen gemeiner Toggcnburger auf die Confcrenz einladen, dieses sollte Evangelischen überlassen werden; die Katholischen könnten dann auch Luccrn dahin erbitten. Nach ^ dieser Eröffnungen wird von Bern darauf hingewiesen, ihm scheine zur Beruhigung des Tvggcnburgö ^ nöthig, daß Zürich und Bern au der Coufcrcnz theilnehmcn. Das könnte etwa so erreicht werden! " sollte an Schwyz und Glarus, oder an deren Gesandten in Rapperswyl ein Schreiben erlassen »üb April u, Mai 1708. 1435 d°rgestcllt werden, wie viel Zürich und Bern an der Beruhigung des ToggcnburgS gelegen sei und wie förderlich daher deren Anwesenheit an der Confcrcnz wäre; oder cö sollte den Toggcnburgcrn beider Religionen Erlassen bleiben, Zürich und Bern den Zutritt zur Conscrcnz bei Schwyz und Glarus auszuwirken; oder ^ könnten endlich die Gesandten beider Stände auf daS bloße Ansuchen des gemeinen Landrathcs im Toggcn- ^3 nach Rapperöwyl reiten und mit Schwyz und Glaruö in Confcrcnz treten. Sollten dann die beiden ^tc dieses nicht zugeben wollen, so müßten die Toggcnburgcr erklären, in dieser Sache nichts verhandeln zu ^»neii. s'lt'cr diese Projcctc wird weitläufig bcrathcn und den toggcnburgischcn Abgeordneten werden ernstliche ^tfiellungen gemacht, worauf die Evangelischen unter ihnen erklären, daß sie dem Angehörten beipflichten; ^ katholische Dcputirtc äußert sich, auch er katholischcrscitS sei instruirt, Zürich und Bern zur Mitwirkung der Confcrcnz zu bestimmen; er habe aber nicht« den Befehl, daß dicö in gemeinem Namen bei Schwyz ""d Glarus begehrt werden soll; er wolle indessen noch diesen Abend dem Hauptmann Keller schreiben und 'h»> cmpfchlc», daß man sich dem heilsamen Rath von Zürich und Bern fügen möchte, wobei er ferner Achtet, es werde zur Abstellung der im Toggcnburg herrschenden Insolenzen ein Mandat publicirt werde». Hein Schreiben wird noch eines von Zürich und Bern vom 28. April an den katholischen Landrath beigebe», worin dieser ersucht wird, dem ihm erthciltcn Rath zu folgen und mit den evangelischen Dcputirtcn an er Konferenz „wie aus einem Munde" zu reden. IV. Ganz unvermuthct geht aber von Glaruö der Privat- "'cht ein, daß Schwyz die Confcrcnz statt nach Rappcrswyl, nun auf Lachen angeordnet habe, und daß Niemand zugelassen werde als die an dem Landrccht Bcthciligtcn. Dieses sehr bedenkliche Ercigniß den Toggcnburgcrn zur Kcnntniß gebracht und ihnen angcrathcn, durch ein Schreiben von Rappcrswyl ihr Nichterscheinen auf der Confcrcnz in Lachen zu entschuldigen, zu welchem Zwekc ihnen ein Conccpt " ^ebci, wird. Den Evangelischen wird dabei in's Ohr gesagt, wenn die katholischen Toggenburgcr »ach "che» gchx,, motten, so sollen sie das Schreiben wenigstens unter dem Namen der Evangelischen abgehen Aus einem Berichte von Sckclmcister Rüdlingcr auS Rapperöwyl vom 1. Mai geht hervor, daß daö "'schuldigungöschrcibcn mit Zustimmung Bollingcrs unverändert nach Lachen abgegangen, daß aber Haupt- Keller sich in Lachen eingefunden und gleich nach seiner Ankunft Landschrcibcr Janscr von Schwyz sich Hm zur Besprechung in ein Zimmer eingeschlossen habe. Da Rüdlingcr Rath verlangt, wie sich die ^'"Mischr,, u„ untern Amt zu benehmen haben, wenn ihnen das Psalmcnsingcn und Katechisircn ferner schlage» werde, wird an den gemeinen Landrath im Toggcnburg die Einladung erlassen, eine Deputation Zürich zu schjken, und Herrn Rüdlingcr davon Kcnntniß gegeben, mit dem Wunsche, cS möchte auch ^uptmann Keller dieser Deputation beigegeben werden, um durch ihn von den Verhandlungen in Lachen '"Heilung zu erhalten. V. Inzwischen thcilt Zürich ein Gesuch der in Luccrn versammelten V katholischen "c vom Z7. April mit, in welchem die Einberufung einer Tagsazung für die Beilegung des Toggcnburgcr- »us ^ verlangt wird. Hierüber wird rükantworllich anzufragen beschlossen, ob, wenn eine Tagsazung ^schriebe» würde, Schwyz auch daran thcilnchmcn wolle. Rüksichtlich der in dem Schreiben enthaltene» '"Hssnngen über kriegerische Rüstungen in Zürich und deren Zwck wird in Abrede gestellt, daß daselbst etwas ^ )ttrcs veranstaltet werde als die gewohnten Frühlingscxcrciticn. VI. Aus verschiedenen von Sckclmcister » ^'"lVr eingegangenen Briefen ergibt sich, daß Hauptmann Keller auf seiner Rükkchr von Lachen zu ihm '7 Napperswyl gekommen, ängstlich nach Bollingcr gefragt, und mit Thräncn in den Augen eröffnet habe, ^aiidvogt Stadler wegen der vicrörtischcn Conscrcnz mehr als je in Gefahr sei; er habe, so werde ihm ^ dieselbe deshalb nach RapperSwyl verlegen wollen, um Anlaß zu erhalten, diese Stadt an die Zürcher 1436 April u, Mai 1708, und Bcrncr zu vcrrathcn; deshalb sei der Ort der Konferenz abgeändert und den Schwyzcrn und Warner» geboten worden, denen von Zürich und Bern keine Audienz zu geben, sondern sie an die Tag >az »ng verweisen. Es sei auch aus Lucern einigen guten Freunden in Schwyz privatim geschrieben worden, wc»" sie, die Schwyzcr, nicht im Stande seien, den Stadler zu untcrdrükcn, so bcsizen sie schon die Mittel da;»' Sic, die Luccrncr, wissen, daß Stadler über das Schreiben von Zürich und Bern an die Papiste» ^ Toggcnburg bei der Bclcsung gesagt habe, cS gebe wohl nichts Freundlicheres und Besseres, aber er moch»' nicht um hundert Dublonen Jemand in Schwpz zeigen; auch wisse er, daß man in St. Gallen es dahin i' bringen versuchen werde, daß beide Religionen sich in die Haare gcrathcn, um dann aus der Verwirr»»! Vortheil zu ziehen. Cr habe dann dem Keller vorgestellt, wie nothwcndig es sei, zusammenzuhalten, w» ^ dieser crwicdcrt habe, auch Stadler sage daS Gleiche, lind darauf habe er, Keller, beigefügt, es werde m dazu kommen, daß sie zu den Evangelischen stehen müssen. Alls den 3. Mai werde in Schwyz eine landsgcmcindc gehalten, welcher Stadler sehr bcsorglich entgegensehe, da er schon einmal an der Landsgu»'^ (vom 29. April 1708) unterlegen, indem Landammann Bctschart zum Panncrhcrr gewählt, lind über (Landvogt Jos. Frz.) Mcttler „der Fahnen geschwungen worden sei." VII. In Erwartung der ToM"l'»^ wird über die von den V katholischen Orten verlangte Einberufung einer Tagsazung bcrathcn und daß man bei beharrlichem Verlangen sie nicht absein könne. VIII. Wegen der Untcrdrükung der Rclrgu' Übung im Toggcnburg, und namentlich im untern Amt bcrathschlagt man, ob man nicht einige h» Mann ins Toggcnburg verlegen sollte, um die Tumultuanteu und die böswilligen Papisten zu überwach oder ob man Mannschaft an die Grenze legen oder etwa nur die Lärmzeichcn einrichten, oder ob ^ obern Amt Repressalien üben sollte, um die Papisten im untern Amt zur Nachgiebigkeit zu ^luisi»' ^ indessen solche Maßregeln leicht zu einem allgemeinen Rcligionskricg führen könnten, so findet man die doch noch mehrerer Uebcrlcgung bedürftig, da es noch vielseitig und auch im Toggenburg an Proviant ^ Munition fehle. IX. Während diesen Besprechungen erscheinen alö Abgeordnete des gemeinen Landrat Toggcnburg Sckclmeistcr Rüdlingcr und Hauptmann Bollingcr und erstatten Bericht über den Verlaus Confcrenz in Lachen und der Landsgcmcindc in Schwyz vom 3. Mai. Das Schreiben von drei der burgischcn Ausschüsse aus Rapperswyl habe bei der Confcrenz eine große Alteration erregt und es >u Hauptmann Keller vorgerufen worden, welchem von Landammann Schorno ein ernster Verweis l,Jcy gegeben worden sei. Als er darauf crwicdcrt, was Zürich und Berit in dieser Sache thucn, zicle »»r ^ die Handhabung dcö LandrcchteS, habe man ihm crwicdcrt: „ja man weiche von dem rechten Landrcchtc, ab, die Sachen gehen nicht durch den rechten Kanal." Auch Stadler habe ihm vertraulich !Ü das Schreiben habe einen bösen Eindruk gemacht, er fürchte massacrirt zu werden, und habe ihm angerathen, einen Abgeordneten an die Landsgcmcindc zu schikcn, um diese zu seinen Gunsten zu Zu diesem Zwcke sei Stadtschrcibcr Wirth von Lichtensteig mit einer von Rüdlingcr entworfenen Wl'U ^ abgefertigt worden, worin Gestaltung der freien Ncligionöübung im Toggcnbnrg, sowie Verwendung Freilassung des Landwcibcl German» verlangt und das Schreiben aus RappcrSwyl damit entschuldig' ^ sei, daß es nur auf die Befestigung des Landrcchtcs abgezielt habe. Wirth habe den Bericht zurükgr daß ln Schwyz Alles in Unmuth und Confusion begriffen sei. Zuerst habe man ihm erlaubt, eine» Fürs) zu nehmen, dann aber es wieder abgeschlagen, worauf er seine Instruction einfach vor der Landögcnuin'» ablesen lassen. Von da sei er an den Rath gewiesen worden. Als sein Fürsprech sei» Gesuch Z" seiner Schuz- und Schirmherren angebracht, sei ihm eingeworfen worden, wenn die Toggcnburgcr um' April u. Mai 1708, 14 3 7 ^ciion suchc» wollten, würde» sie dieselbe beim Fürst-Abt von St. Galle» fiudc», Endlich habe er eine ^unde erhalte», die er dem Landvogt Stadler gezeigt, der ihm anfangs gesagt habe, er solle sie nicht ^»nehmen, sie gelte nichts; endlich habe er ihm ein Copcrt darüber gemacht und sie an Hauptmann Keller ^fsirt. Die Urkunde lautet dahin, daß sich die katholischen Toggcnburgcr ohne Vorwisscn und Willen von chü'yz ^ Einführung eines neuen lutherischen ReligionScxcreitiums verstehen, vielmehr sich demselben '»möglichst widcrsezcn und sich so aufführen sollen, daß man erkennen möge, daß sie sich nicht nur desjenigen, ^ sie mit Zürich und Bern gegen gethanes Eidgclübd und cigeinnächtig unternommen haben, gänzlich schlage», sondern sich einzig nur an die zwei vcrlandrcchtctcn Orte halten wolle», ans welchen Fall man ^ Möglichste thnn wird, um beim Abt die Freilassung des Landwcibels German» zu erwirken. Von "uptmann Bollingcr, der den Brief in Rappcröwyl auch unterschrieben, sei an der LandSgcmcindc gesagt ^'rden, er verdiente aufgehängt zu werden, X. Die beiden Dcputirtcn berichten ferner, die vcrnünftigcrn ' ^helhchcn im Landrath und unter den Landlcutcn im Toggenburg seien fest entschlossen, bei der Deklaration ^ ^'^blciben; allein ihnen stehe die Pricstcrschaft im Weg, welche den gemeinen einfältigen Mann unter dem ^wa»d der Religion verwirre. Bollingcr meint, damit die Ausschüsse im untern Amt auch etwas Autorität ^ Anschm h.wen, müsse man mit Freundlichkeit auf den gemeinen Mann einwirken; er sei hiezu bereit, ihn, beide Städte ihren Schnz angcdcihcn lassen, zumal ihm der Obcrvogt Rcding zu Schwarzenbach ^ "ufsäzig und ihn auch schon in Schwyz ganz schwarz angeschrieben habe. Nach der Ansicht Nüdlingers »ch aber ohne Erlaß eines allgemeinen Manifcsts durch den Landrath wenig erreichen, und zu einem würden sich kaum sämmtlichc katholische Landrärhc verstehen. Nach dem Bericht Nüdlingers herrscht ^größte» Thcil von Toggcnburg die freie ReligionSübnng; nur in Kilchberg sei das Psalmcnsingcn und ^ ^ochcnprcdigt untcrdrükt und die Katcchisation dürfe nur mit Erlaubnis, dcS Pfarrers gehalten werden, Henau und Jonschwyl habe es noch Anstand mit der Wochenprcdigt und der Katcchisation, während der chcngcsuug bis dahin bestehe. Ans diesen Bericht und dahcrigcs Wcisungsbegchrcn wird den Abgeordneten sie b Senic ^iclil ^ siiath crtheilt, auf die von Schwyz erhaltene Urkunde vom katholischen Landrath auS zu crwicdcrn, daß . Vorwurf nicht verdient zu haben glauben, alö hätten sie dadurch einen Absprung vom Landrccht ^ weil sie bei Zürich und Bern Rath und Hilfe gesucht und zur freien Ucbung der cvangclischcn "l» ^» Hand geboten haben. Aus dem Landrccht finden sie, die Toggcnburgcr, nämlich, daß sie hiezu und wehr befugt seien; da Bern 1463 in Sachen dcS LandrcchtcS und Zürich im Landfrieden von 1538 »>Nd Lairdrechtcö .mit Schwyz und Glarnö zu versichern. Sollten ihnen dagegen Bedenken gemacht ^ '""fiten sie mit ihren cvangclischcn Mitlandlcuten gemeine Sache machen. XI. An den' gemeinen süb Toggcnburg wird von der Eonfcrcnz eine Ermahnung zur Einigkeit und zu vollkommener Durch- Religionsfreiheit erlassen und dagegen laut Deklaration alle nvthige Hilfe zugesichert. Die dr» , Verabschiedung der Gesandten beider Stände lautet dahin, bei der frühem Dcclaration zu verbleiben, ^ H»lg bcs leztcrn Schreibens abzuwarten und auf Toggcnburg ein treues Aufsehen zu halten. Sollte Pfingsten die freie Rcligionsübung im untern Amt nicht Plaz greifen, oder etwas Gcwalt- »»s dem Toggcnburg oder von Schwyz her einfallen, so sollen die Toggcnburgcr Zürichs Hilfe H-,. Hinwieder wird Bern von Zürich um treues Aufsehen und erforderlichen Falls um Zuzug und ' " ersucht. 1438 April 1708. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. 17«», 25. bis 27. April. Staatsarchiv Lncern. Allg. Absch. v. 1708, kol. 88. Gcsandte: Luccrn. Johann Martin Schwytzer, Schultheiß und Vcnncr; Johann Rudloph Dürlcl, Ritter, alt-Schulthciß und Panncrherr; Johann Ludwig Meyer, Statthalter; Franz Laurenz von stein, Vcirncr. Uri. Johann Ulrich Püntincr, Landannnann; Oberst Joseph Anton Püntiner, alt- ammann Schwyz. Johann Sebastian Wüörncr, Landammann; Gilg Christoph Schorno, ult-Landa»uua^^ Unterwalden. Johann Jakob Bücher, Landammann von Obwaldcn; Johann Melchior Dillicr, ammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Ammann; Christoph Andcrmatt, alt -Amniau>u ». Auf eingelangte Anzeige von Schwyz über die ungewohnten Bewegungen der Zürcher und Vorfälle im Toggenburg, in Folge welcher Schwyz sogar die übrigen Orte um Zuzug gemahnt hatte, isi^^ Luccrn diese Confercnz unter den nächstgclcgencn Orten veranstaltet worden, da die Dringlichkeit der ^ eine Bcsammlung sämmtlicher katholischer Orte nicht gestattete. Mit Bedauern wird vernommen, daß 6'" und Bern gesonnen seien, sich auf der von den beteiligten Orten nach RappcrSwyl angcsczten Zui" ^ kunft, die durch Private eingefädelt worden, einzufinden, und wird von Schwyz, das hierüber halb Rath begehrt. Die Orte zeigen sich bestürzt darüber, daß Schwyz bei Wahrnehmung der Schritte und der Einmischung von Zürich und Bern nicht eine Ahndung erlassen habe, namentlich da » ^ unter den Waffen stehe, und dadurch dem verabschiedeten Beschlüsse im Münstcrthalergcschäft zuwidcrgclu" ^ werde. In Erdauerung dieser Umstände faßt man neuerdings den Entschluß, sich nach dem Herkommen ^ den Bünden zu richten und dem bcklagenSwcrthen Vorgehen von Zürich und Bern laut frühern Protcsi" ^ ^ entgegenzutreten. Aus der Verlesung der Landfrieden von 1533 und 1538 überzeugt man sich, ^ ^ Neuerungen im Toggcnburg denselben widersprechen, und daß, wenn Schwyz die fortgcscztcn Anmaß""^ protestantischen Stände Zürich und Bern nicht zu hintertreiben suche, dieses als eine Connivcnz a>m ^ ^ werden müßte. Indessen hat man von Schwyz die besten Zusicherungen erhalten, worüber aber der Entscheid dortiger LandSgcmcinde vorbehalten worden ist. Ucbcr die noch Ungewisse Angabe, ob u ^ eine Confercnz nach RappcrSwyl angesczt worden sei, geht endlich von Schwyz eine verneinende A»tw ^ sowie Nachrichten über die Bewegungen der Zürcher, welch' lcztere sich jedoch nachher als unwahr ^ stellten. Mit besondcrm Mißfallen werden in der Bcrathung gerügt die unverantwortlichen Unterbau von Privaten, welche ohne Vorwisscn der Obrigkeit von Schwyz von dort aus mit den ToM ^ gepflogen werden, und cS wird verlangt, daß sie bei höchster Strafe aberkannt werden. Die Gesa» Schwyz übernehmen, dieses Begehren an die LandSgcmcinde zu bringen. Die Orte versprechen sich ^ ^ Untcrstüzung zur Bewältigung des Toggenburgergeschäftö und erlassen an Zürich ein Schreiben, steigende Zunahme der Unordnung im Toggenburg rügen, von Zürich den Grund der dortseits Bewegungen und Musterungen verlangen und auf Einberufung einer Tagsazung dringen. Wenn ^ weigert wird, so bleibt Lucern anheimgcsteUt, eine solche auszuschreiben. Den Gesandten von ^^chtc» auch ein Schreiben an die Landsgcmeinde mitgegeben, worin alle möglichen Vorstellungen über die April 1708, 1439 Conftrmz gemacht werden und zugleich um Mittheilung des LandSgcmcindSbcschl.ssscS gebeten wird. Die ^sandten versprechen getreue Nollziehung dieses Auftrages. In fortgcscztcr Bcrathung wird gutgefundm, dem von St. Gallen die gefaßten Beschlüsse vertraulich mitzuthcilcn und ihn zu ermahnen, die alte Landschaft Kriegsbereitschaft zu halten, in der Erwartung, Schwyz werde laut Zusage nut den übrigen Orten treu iusanniienhalten. Auf Ansuchen ersterwähnten Standes wird dem Abt auch zugleich die Liberation des Land- ""'bcl Germann empfohlen, weil sie unter de», Volk gute Wirkung hervorbringen würde. An Freiburg und Kothurn wird die Mittheilung deS Abschiedes beschlossen und von sämmtlichen Gesandten übernommen, nach Heimkehr dahin zu wirken, daß Alles zu stündlichem Auszug gemahnt und bereit gehalten werde. Dann ^ auf den 30. April eine geheime Confcrcnz der KricgSräthc der V Orte nach Wcgg.S fcstgcsczt, um d.c "äh"n Abredungcn zu pflegen, falls die Officicre, 'wie cS andere Orte auch schon gemacht haben ,ollen, m ^ wichtige,, Pläze, wie Baden, Bremgartcn, Mellingen u. s. w. abreisen müßten, wc.l verlauten null, als 7° der Angriff gleichzeitig gegen die Freiämter und das Toggenburg gemacht werden, weshalb auch an dem Damischen Geschäft mit solcher Heftigkeit festgehalten werde. Auch an lue Republik Wall .S w.rd m.c ^cllung über die drohenden Gefahre.t beschlossen und sie im Falle eines Bruches um bundesmäß.ge Hüft Eine Mahnung an die hohen und höchsten verbündeten Mächte wird für einmal unterlassen au den """'ich°n Bruch aber vorbehalten, obschon ...an sich nicht verhehlt, daß bei dieser Ze.t ...cht v.el Tröstliches "warten sei. Auf den unerwarteten Fall, daß man ung.ük.ich sein sollte, wird eine neue Zmammenkunft galten, um die weiter.. Maßnahmen zu verabreden. Schließlich wird verfügt, daß dieser Ab.ch.ed durch- 7 "chei... Ehalten .verde., soll. ... (S. u. Thurgau.) o. Auf den Bericht, daß d.e den Herren Schm.d ^Zweyer verarrestir.cn Zehnten und Bodenzinse, gleich wie an einer Gant, ... klemm Abteilungen verkauft 7^" s°i°", wird beschlossen, hicvon Zürich Mittheilung zu machen und eS zu ersuche», das zu Baden >'Gne Schreiben, dessen Ausfertigung unterblieben zu sei" Mn-, beförderl.chst an Bern abgehen zu ürssen. ' Dem Ncrnehmen nach sollen -ez.hin von den pro.estirenden Ständen Zür.ch und Bern tau.end Grau- ium Zuzug ge...ah..t worden sein, wahrscheinlich deö ToggenburgergeschästeS wegen; d.eftlben haben wie verlautet, ganz unwillig diesem Aufgebot nicht folgen wollen. Deshalb w.rd d'- Anregung gemacht, nicht mit den katholischen Bündnern anbinden und vertraulich unterhandeln sollt. E w.rd ab 7°'' -"gestanden, in der Meinung jedoch, daß man bei sich ergebender Gelegenste., .hre Freund,chaft wohl ttcn suchen soll. dem Abschnitte Herrschaft-angelegenheiten - " ^asschafz Thurgan. >.. Art. Z3K. Gericht-Herrschaften. <>55. Conferenz zwischen Schwyz und Klavinv Lachen. 170«, «0. April. Staatsarchiv Zürich - Acte» Toggmburn. Da kein Abschied hierüber gefunden werden konnte, sind wir auf folgende Relation angewiesen Land- "'"mann Zwicki von Morus schreibt den 9. Mai an Rathssubstitut Goßweilcr ,n Zürich: D.e Conferenz völlig resultatlos verlaufen; denn an der Vereinigung der Toggenburger konnte man nichts arbeiten, we.l 1440 April 1708, drei von den Ausschüssen nicht nach Lachen kommen wollten, was die Gesandten von Schwyz sehr übel au genommen; besonders übel vermerkt worden sei das dahcrige Entschuldigungsschreiben, welches Keller von Rapperswyl aus einbrachte, welch' lczterm dann auch deshalb von Schwyz absonderlich M ^ zugcsezt worden sei. Schwyz wollte eine Antwort auf die Erklärung des Abts entwerfen und auch de» Ausschüssen von Toggcnburg eine Antwort auf ihren schönen Brief geben. Es sei jedoch zu nichts geko>» ^ da Landammann Zwicki in Abwesenheit der Toggcnburgcr, als eines Haupttheils, sich weigerte, sich »b^ Deklaration des Abts vernehmen zu lassen, bevor er die Obrigkeit von Allem verständigt habe. Staatsarchiv Zürich: Alte» Toggr» Als Gesandte von Schwyz werden genannt: alt-Landammann Gilg Christoph Schorno, La» Stadler und Wolf Dietrich Janser. <>5<>. Geheime Confercnz der V katholischen Orte. Weftgis. 170», »0. April. Staatsarchiv t!»ccrn. N»»eb. Alisch, u. Acten Toggenburj,. Gesandte: Luccrn. Oberst Karl Anton Amrhyn und Salzdircctor Jakob Balthasar, beide des >»» Raths. Uri. Oberst Joseph Anton Püntiner, alt-Landammann. Schwyz. Johann Dominik alt-Landammann; Anton Jgnaz Cebcrg, alt-Statthalter. Untcrwaldcn. Johann Jakob Bücher, ' ammann von Obwalden; Joseph Jgnaz Stulh, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob lauben, alt-A»nnann; Hans Heinrich Jten, Ammann. I. Bevor die geheimen KriegSräthe, deren Zusammentritt auf lcztcr außerordentlicher Januar abhin zu Baden und erst kürzlich wieder in der Confercnz zu Luccrn der gefährlichen Zcitläusi ü . nothwcndig befunden worden, auf die eigentlichen Verhandlungen eintreten, crmahnen sie sich »nt a»l Nachdruk altem Herkommen gemäß, die Bcrathungc» als strenges Gchcimniß z>l bewahren. Die Gehen»)' ^ ^ sei die Seele aller vorhabenden Operationen, ohne welche die besten Schlußnahmcn nur dem Vorthcil gereichen. CS wird aufmerksam gemacht, wie unglüklich man zuvor gewesen, da die Gcg»" ^ Bcrathungcn derart in Erfahrung gebracht hatten, daß sie sofort die Gegcnmaßrcgeln treffen koniG»- daher in Zukunft mit solchen Mahnungen nicht mehr an das eine und andere Mitglied des KrnsN ^ herantreten zu müssen, soll jedes Ort solche geheime KriegSräthe wählen, auf welche man unbedingt ^ kann. II. Den KriegSräthe» liegt der Abschied von 1695 vor, der gleichsam als Compcndium aller geheimen Abschiede zu betrachten ist. An dieser Verabschcidung in dem Wartaucrhandel, in dem, im Toggcnburgcrstrcit, das nämliche Zürich gegen die katholischen Orte aufzustehen drohte, findet die ^ ^ nichts abzuändern; vielmehr wird dieser Abschied in dem Sinn bekräftigt und bestätigt, man wolle, d»^ ^ in jezigcr Zusammenkunft nicht darum handelt, ob man selbst angreifen oder den Angriff abwarte» "e Bcrathungcn je nach den Ergebnissen und nach den Umständen der Zeitlagc richten. Luccrn er» Bereitwilligkeit, nüt ganzer Macht und selbst mit den Truppen der Frciämtcr Hilfe zu leisten, stillsitzen werde, was aber nicht zu hoffen sei. Wenn aber auch Bern sich in den Krieg einließe, Luccrn alle seine Truppen im eigenen Lande mehr als nvthig, da es auf eine Länge von achtzeh» Grcnznachbar von Bern sei, so zwar, daß es im Nothfall selbst seine vierhundert Mann auf dem Baarer 1441 April 17N8. il'rükberufcn nrüßtc. Da dcm Vernehme» nach auch auf der Grenze von Obwalden gcgcu Bern leztcrc Stadt kurzcm cincn Augenschein genommen hat, glaubt Obwaldcn auf seine eigene Vcrthcidignng bedacht sein müssei,^ so daß cS ihm fast nicht möglich falle, seine Mannschaft zur Sommerszeit zur Verstärkung des b"v»ß,m Armeecorps außer Landes zu lasse», Eö wird aber allseitig zugesagt, von dcm Beschlüsse von 1695 abzuweichen, mit dcr gegenseitigen Versicherung, bei einem Kriegsausbruch kein Ort stckcn zu lassen, ändern jcocm, wo immer cS am meisten Roth thue, nach Möglichkeit bcizuspringcn. Zu diesem Zwckc und ^ die Truppen nicht allzu weit zu zerstreuen, sollen nur die Hauptpässc, nicht aber anch alle Nebcnpäfsc '"°hl verwahrt und die Hauptmacht an den bekannten Orten conccntrirt werden. Nach Maßgabe des ^bhiedcs vom 6. August 1664 findet man, daß man Zürich bei dem Niedern Aldis von Brcmgartcn auS ""d anderseits von dem Baarcrbvdcn bis über Rappcröwpl hinaus ziemlich einschränken und hemmen könne, ^chwyz ^ hxx Ansicht, es sollte dermalen die Hauptmacht gegen Toggenburg gerichtet werden. III. Anläßlich Batten die schwyzerischcn Gesandten weitläufigen Bericht, wie in Schwpz geschrieen werde, als wolle man Schirm der katholischen Orte in das Toggcnburg ziehen, was als unrichtig widersprochen wird; die ^ci„e Rettung dcr Katholicität ziele nicht auf cincn Abbruch dcS schwyzerischcn Landrcchts ab, wie die einiger Particularcn iir Schwyz ausgebe. Wie auf leztcr Konferenz in Luccrn, ;o werden die ?zerischcu Gesandten auch heute wieder ernstlich crmahnt, über dicjc große Religions und Negionsgcfahr hohen Gewalt klare Angaben zu machen, ihm Alles zu eröffnen und nichts zu verhehlen, wie sehr dem d>c» katholischen Wesen daran liege, daß Schwyz sich an die katholischen eidgenössischen Orte, die weder ^»ircchte über die Toggenburgcr noch Anderes, sondern einzig und allein die Erhaltung ibrcr Rechte und ">ahren Religion wollen, redlich anschließe. Man erwarte daher eine bestimmte Erklärung dcr LandS- "'"de in diese», Sinne; denn so lange das nicht geschehe, woran das Meiste gelegen sei, findet die ^reuz gehcimc Schlußnahmcn nicht an dcr Zeit und von Vortheil. )n dcr Hoffnung, daß der Lands- >"debeschluß gut ausfalle, wird Schwyz im Fernern crmahnt, auf dcr Hut zu sein, gemäß Abrede die Ehrungen zur Bcsezung dcS HurdcncrfeldcS zu treffen, und auch RappcrSwyl wohl zu bewachen. Die ^"'dtcu von Schwyz erwicdcrn darauf, daß alle Vorsorge getroffen, das Holz schon gefällt und das Schiff sei. IV. Was die Bewaffnung dcr Mannschaft betrifft, wird empfohlen, für wenigstens zwei Dritthcilc ^lben Feuerrohre mit Bajonetten und für cincn Drittheil Hellebarden zu beschaffen; das Calibcr soll auf 5 " Quintlein oder wenigstens auf zwei Loth gesczt und ein gleichmäßiges Excrcircn eingeführt werden. ^ deiche soll auch in den Vogteien geschehen, wo einiger Ortö weder Gewehre vorhanden noch Hebungen Für Thurgau, wo das Meiste abgeht, wird Oberst Amrhyn, als alter Landvogt, ersucht, ein Zu entwerfen, wie die Bewaffnung und Einexercirung am besten in's Werk gesczt werden könnte. ^ die Grafschaft Baden belangt, soll Luccrn den Landvogt anweisen, die bereits schon verlangten Eingaben " die Eintheilung dcr Mannschaft u. s. w. einzureichen. Betreffend die gemeinen Vogteien überhaupt die Kanzleien Verzeichnisse über die Mannschaft, mit Angabc des Namens und Zunamens, des Wohnst der Bewaffnung, dcr Officicrc, dcr Versammlungsorte gestalten und an Luccrn einsenden. Ebenso sollen Bestand und Aufbewahrungsort des Schanzzeuges aufzeichnen. Die Klöster und Gotteshäuser und die "'^Herren dagegen haben spccificirtc Angaben über ihre Vorräthc an Geld und Lebensmitteln einzureichen. '^Wuschen d°>n höh, Knuinm schirm der Kons 181 1442 Mai 1708. 057. Conferenz der katholischen Orte und des Abtes von St. Gallen. Lucern. 171M, 21. bis 24. Mai. Staatsarchiv Lucer». Allg, Absch. v. I7U8, toi. !>». Gesandte: Luccrn. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß und Pannerhcrr; Johann Rudolpb ' Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr; Johann Ludwig Meyer, Statthalter; Laurenz Franz von Flecke»^' Vcnncr. Uri. Johann Ulrich Püntiucr, Landammann; Joseph Anton Püntincr, alt-Landammanu. SchwP Johann Sebastian Wüörncr, Landammann; Gilg Christoph Schorns, alt-Landammann. Untcrwa Johann Konrad von Flüc, Landammann, und Johann Jakob Bnchcr, alt-Landammann von Obw^" Joseph Jgnaz Stultz, Landammann, und Johann Melchior Dillicr, alt-Landammann von Nidwalvcn. 6'^ Beat Jakob Zurlaubcn, Ammann; Joseph Utingcr, des Raths. Katholisch Glarus. (Entsch"^^ Frciburg. c theiligtcn Orte, beiden Parteien zuzureden, daß sie endlich die zu Stande gekommenen Erklärungen anoU' und sich vereinbaren, da die Wirren im Toggenbnrg nur durch der übrigen Orte Beihilfe beseitigt " ^ können. Schwyz erwiedert hierauf, daß nur das Richtzugestchen des Landrcchtcs von 1440 das <- '0 solche Kosten und Verdrießlichkeiten gestürzt habe; wäre die Erklärung des Abtes früher erfolgt, so besser zu steuern gewesen. Die Gegenerklärung von Schwyz an den Abt sei zwar noch nicht abg^ indem man dafür auch den Consens von Glarus habe einholen wollen; wenn aber Glarus genehmige, wie man zu bezweifeln Anlaß habe, so werde diese Erklärung von ihrem Ort aus ohne ^ abgehen. Die Gesandtschaft des Abtes eröffnet, es sei unnüz davon zu reden, wer die lange Verwillu>>g ^ Geschäftes verschuldet habe, da die Abschiede dies zeigen; der Abt habe die Dcclaration hcrausgcgcbcn,^^ Erwartung, daß man dabei getröstet sein könne; wenn er aber darauf keine billige Gegenerklärung ^ ^ so finde er sich ebenfalls entbunden. Auf das Ersuchen der unbethciligtcn Orte, die Gegenerklärung/ von der Landsgcmeinde gestaltet worden, gleich jczt auszuhändigen, entschuldigt sich Schwyz ""t Abgouö^^ dicsfälligcn Instruction, und gibt die wiederholte Versicherung, daß sie nächstens folgen werde, es sich auf das an Luccrn zu Händen der übrigen katholischen Orte erlassene Schreiben, woraus die ^ und getreue Absicht wohl zu ersehen sei. Bei Ablesung der Gegenerklärung beanstanden die Gcgui^ Abtes ein bedenkliches Annexum, das man immer auszuweichen gesucht; auch die unbethciligtcn ^st dasselbe unannehmbar; es wird daher mit vereinten Kräften dahin gearbeitet, das Schifflcin, daS > angelandet, eher anzubinden, als wieder in'ö Meer hinauszustoßen, und somit beiden Parteien die crs Mal 1708, 144? ^""äherung cmpfohlm Als dann von den Mitteln gesprochen wird, wie die Ausschreitungen der Toggen- burze. eingeschränkt und selbst mit Gewalt auf den rechten Weg gewiesen werden könnten, wird sowohl von schwyz, als von der Gesandtschaft dcö Abtes der wider Landfrieden und Bünde laufenden sss>trn,ionen der Stände Zürich und Bern im Toggcnburg, der Aufstellung der bekannten sechs Punkte und der zum Schuz der >mburger erlassenen Deelara.ion erwähnt, und von Schwyz ein ans den Landögemeindebeschlup sich 'ußcndcs Ahndunqsschrcibcn an die beiden Stände in Abschrift vorgewiesen, wodurch die Nothwendigke» und ^ Absicht, diese Unternehmungen mit Muth zu hintertreiben, beurkundet wird, Schwyz eröffnet weiter, es ^ nur die Eonservation des toggenburgischen Landrechtes gesucht und an de.. Ausschreitungen der Toggen- uicht nur keine» Theil geno.nmen, sondern solche immer zu Hinterhalten gesucht und sein Benehmen so "«Nicht«, daß es sein unparteiisches Richteramt trostlich administriren könne. Angesichts des unverschämten Treibens des katholischen Landrathes im Toggenburg und der wiederhergestellten freundschaftlichen Gesinnung Schwyz und des Abtes halten sich die Orte verpflichtet, die einen durch Weisungen und die andern durch ^"Aeukommen zu gewinnen. Schwyz aber, das auf jene Zuschrift vorläufig geantwortet behält sich vor, nächsten Sonntag über acht Tag angesessen LandSgemcinde zu beantragen, daß den kathvl.,chc» ^oggrn mit gebührender Schärfe geantwortet werde. Da man aber in Betreff des Standes Schwyz immer schlimme Berichte erhält, wird derselbe nachdrüklich ermahnt, eine Purifieation vorzunehmen und de», > auf Abstellung der ohne Wissen der Obrigkeit nnter ihre.» Name» gehaltenen Pr.vateorrespondenzen, °"'"enzcn und Unterhandlungen, Vollziehung zu verschaffen, mit der angelegentlichen Bitte, jeu.c csinnung auszusprechen; worauf von Schwyz bestimmt versichert wird, daß es den Bunden, »amen l.ch dem genau nachleben und alle eingehende.. Nachrichten, sowie die Beschlüsse der nächsten LandSge.ne..^de >'ich '.»..heilen werde. Da die Verwirrung im Toggenbnrg wesentlich eine Folge der Einmischung der Zürich und Bern ist, finden die anwesende., unbetheilig.en Orte, daß eS sich ...cht mehr bloß um 7 Toggcnburgerlandrecht handle, das man den verlandrechteten Orten überlasse, sondern um e.ne Angelegenhe.t, Anstrengung wieder in den vorherigen Stand gebracht werden müsse. Dazu verbündet ...an 7'" der Hoffnung, daß Schwyz bei seinem Versprechen, die Bünde und namentlich den goldenen genau zu Achten, verbleiben werde. Endlich wird nach dem bisherigen Verfahren in solchen mißlichen Ver altn.ssen Glessen, dm Papst ..... erklekliche Subsidien zu bitten, und die Republik Wallis zu treuem Aus,ehe,, und -'"^mäßiger Hilfe zu mahnen. Ein Antrag, lczteres auch gegenüber dem König von Frankreich und dem v°.. Savoyen zu thu», wird bis auf die Tagsazung verschoben. Dagegen wird nach angehörtem glichen Bericht des Sekelmeister von Besenval über eine Erklärung des Bischofs von Basel für anständig auch an diesen eine Mahnung zu erlassen. Die am Freimut bcthciligtcn Orte geloben sich >ings. j„ t.c„, kelleramtischen Streite die landesherrlichen Rechte unentwegt zu behaupten, u». so mehr, , °"ch die Landsgemeinde von Schwyz darauf dringt. Zu diesem Ende wird beschlossen, Bern und Glarns ° '"»regierende Orte zu einer baldigen Erklärung zu veranlassen, ob sie mit den übrigen regierenden Orten Zürich einstehen wolle»; jedenfalls soll getrachtet werden, katholisch Glaruö auf die Sc.tc der Mehrheit ^ »"gen. Sofern dann Zürich nicht nachgeben wolle, soll auf der Tagsazung bcrathcn werden, w.e »ach s^'Sung derselben in Brcmgartcn ein Gcgcnact auszuführen sei. Die Meinung geht dermalen dah.n, ^e Brcmgartcr, als die Kcllcrämtler gerichtlich vorzubcscheiden und die erster.., wenn es aus den als „öthig erscheine, zum schuldigen Gehorsam gegen Zürich anzuhalten, die lcztcrn aber zu ermahnen, ^"raucn den regierenden Orten zuzuwenden. Dieses Vorhaben wird den unbcthciligten katholstchen 1444 Mai 1708, Orten eröffnet und zur Untcrstüzung empfohlen; gleichzeitig werden sie aber auf erfordernden Fall um bundc gemäße Hilfe ersucht, «t—f. (S. u. d. Vogt.) »?. Uri bringt wieder die den Herren Schmib und ^ angelhane Ungerechtigkeit in Scqucstrirung und Vcrgantung ihrer Zehnten und Bodenzinse in Anregung ^ berichtet, daß dem Herrn Tscharncr neue Sequestrationen bewilligt sein sollen. Auf das dahcrige Ge>uch Hilfe und Abwendung des Schadens wird, nachdem die dahcrigcn Vorstcllungsschrciben an Zürich wortct geblieben, neuerdings die Zusage crthcilt, gegen diese Ungerechtigkeit alles Mögliche vorzukehren Herrn Tscharncr wegen des Vorwurfs der Rechtsweigcrunq nach Baden citircn zu lassen. Ii. (S. u. La 1. Von der Lucern gemachten amtlichen Mittheilung, daß der König von Frankreich durch besiegelten Art 2. Mai abhin auf Grund der Erklärung der Tagsazung von Baden und auf die Bitte der Protestant» Orte, vorzüglich aber Berns, daö zudem eine besondere Erklärung abgegeben, die Beilegung des dro)l Ncucnburgcrgcschäftes genehmigt habe, wird Kcnntniß genommen, unter Beifügung der bezüglichen Acten Confercnzprotokoll. Man sehr auch in dem Abschnitte Herrschaftsangeleqenheiten: Grafschaft Sargans. f. Art. lZK. Justi^sachen, Recht, Gericht. Grasschaft Baden. «I. Art. 4t9. Kirchliches, Glanbenss,, Geistl. v. Art, 10k. Obrigktl. Güter, Rechte, U'' Bofttci Lauis. Ii. Art. 124, Instizsachcn, Recht, Gericht, Geheime Conferenz der V katholischen Orte und Abt von St. Gallen. Lueern. !7Ml, LI. Mai. Staatsarchiv Lucern. Ungebundene Abschiede. Ii Gesandte: Luccrn. Oberst Karl Anton Amrhpn und Jakob Balthasar, beide des inner» Raths^^ Joseph Anton Püntincr, alt-Landammann. Schwpz. Gilg Christoph Schorno, alt-Landammann. waldcn. Johann Jakob Bücher, alt-Landammann von Obwaldcn; Johann Melchior Dillicr, ammann von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Zurlauben, alt-Ammann. Abt von St. Gallen- Amon Püntiner, fürstlicher Rath und Kanzler. I. In Fortsezung der geheimen Verabredung zu Weggis wird der Bewaffnung halber »ach beschlossen, daß durchwegs mindestens zwei Drittheilc der Mannschaft mit guten Feuerrohren von dem ^ von zwei Loth oder wenigstens sieben Quintlcin und ein Drittheil mit guten Mordäxtcn, Helle»» dergleichen, sowie mit dem erforderlichen Schanzzeug ausgerüstet werden sollen. Da Zug ^"^/'"„„schast Gelände gegen Zürich der am meisten cxponirtc Punkt ist, wird ihm die früher beredete Anzahl gZ» neuerdings zugesagt, und auch gegenüber Obwalden der Wunsch ausgedrükt, daß der dortige ZuM Mann laut Abschied von 1695 nicht solle zurükgchaltcn werde», wenn auch dir Behauptung ^cr Pässe zur Sommerszeit dadurch erschwert wird. Ein bestimmter Beschluß darüber, wie der ZuZ»ll dorthin, wo cS eben die Roth erfordert, vor sich gehen soll, kann nach der Natur der Sache nicht zw» gefaßt werden, das gemeinsame Verfahren, das allerseits als Norm angenommen wird, ist folgendes ' ^ eines oder mehrere Orte angegriffen werden, oder gcdrungcncrweise den Krieg erklären müsse», Ü übrigen Orten die gcsammtc Mannschaft unvcrwcilt auf die Beine gestellt und marschfertig gemacht 1445 Mai 17W, Mai Stand soll scinc Mannschaft in ordentliche Compagnicn cinthcilcn, die Mannschaftsrödc. erstellen und ^ ^ülnitionö- und Mundvorräthc sorgen. Die Gesandten von Schwyz und Zug werden beauftragt, ihren empfehlen, daß diese Vorräthe imincr in Bereitschaft liegen, da im Kriegsfall durch den Einmarsch '»»verbündeten Truppen sie anfänglich auch die Lebensmittel für diese werden auszubringen haben. Der bcsv Signale halber läßt man es bei den früher» Verabredungen bewenden; die Orte sollen dagegen »in, daß die Fuß- und Eilpostcn organisirt seien, damit kein blinder Lärm entstehe, und eine möglichst ^üchcilung der feindlichen Bewegungen von Ort zu Ort möglich werde. Was den Sold betrifft, der - ^chicd von 1695 gar zu hoch gestellt ist, wird von dem GcsammtkricgSralh keine Abänderung beliebt, ^ kr» einzelnen Orten überlassen, darüber Verfügungen zu treffen. Im Allgemeinen versprechen die ii»^ diese Beschlüsse fleißig und rasch zu vollziehen. Die Magazine an den bestimmten Orten gutem Stande mit Ausnahme desjenigen in Rapperswpl, welches jedoch mit guten Vorräthcn zu ^»hcn die Schirmortc vertröstet haben. Da, guten Berichten zufolge, der zürcherische Kriegsrath beschlossen der Orte RappcrSwpl und Pfäffikon dcS ersten Streiches unvermerkt zu bemächtigen und sich dann Hurdcncrfcld mit etwa zweitausend Mann zu verschanzen, von wo aus sie die Linien bis nach Zug zu beabsichtigten, so sollen von Seite der katholischen Orte die nöthigcn Gcgcnanstaltcn getroffen werden, ^.^^lcheid der Frage, ob man die Offensive ergreifen oder den Angriff abwarten solle, wird allerseits den »>ied^" überlassen; doch wird hervorgehoben, daß wenn man den vorigen Stand im Toggcnburg »vy ""b die Toggcnburgcr aus ihrem insurgirten Bcsiz wieder „hcrauslupfcn" wolle, die Tätlichkeiten ^ bci, katholischen Orten ausgehen müssen, die in diesem Falle freilich zur Offensive nothgczwungcn würden. . -Hns die gemeinen Vogtcicn betrifft, so muß nach der Lage der Dinge für jede einzelne Vogtci ein besonderes .^'»Prostet aufgestellt werden. Was bezüglich der Städte Mellingen, Brcmgartcn, Kaiscrstuhl und Baden schied von 1695 festgestellt worden, wird neuerdings gutgeheißen ; nur glaubt man, daß man noch ^.^""dcrt Mann nach Baden sollte werfen können, was in dem VcrthcidigungSplan der Grafschaft Baden soll. Da der Paß durch Baden in der Folge von Bern vielleicht zum Transit für ^»icinnswaarc möchte begehrt werde», so soll die Stadt Baden vorsorglich mit den OrtSstimmcn der Mehrte "girrenden Orte versehen werden, dahingehend, daß sie ohne ausdrüklichc Erlaubnis, der Mehrheit Orte Niemanden auö waö immer für Gründen den Paß gestatten dürfe. III. Den Vcrthcidigungs- Grafschaft Thurgau betreffend, deren Mannschaftsvcrzcichniß beider Religionen vorliegt, findet man, ^ " v°>» Abt von St. Gallen und dem Obcramt Fraucnfeld im Jahr 1695 zu Wpl errichtete Abschied ^ "'cht mehr maßgebend sein kann,' weil dermalen Toggcnburg gauz als feindliche Landschaft zu betrachten ^ ^ bahcr ein ganz anderer Plan festzusezcn, der von Leuten, welche das Land und die Lage durchaus P°s,""^"arbeiten ist. Eine Meinung geht zwar dahin, man solle bezüglich der Aufstellung der verschiedenen vormals bezeichneten Orten Sonncnbcrg, Spicgclbcrg, Tobel, LommiS, Bcttwiescn und Fischingcn »üb die Verbindung mit den äbtischcn Truppe» und auch der Vorräthe wegen mit dem Bodcnscc i°ih " ^>bt bcseztcn Stadt Arbo» und vielleicht auch Gottlicbcn sich offen halten. Da jedoch auch ^ »»derc Gesichtspunkte in'ö Auge gefaßt werden müssen, einigt sich der gemeine Kriegsrath dahin: Ganz ""b Toggenburg sollen durch Hauptmann Hässi, Obcrvvgt Rcding zu Schwarzenbach und Land- '^üppli,, aufgenommen und in aller Stille das ganze Land begangen und auf Grundlage dieser !>t Vcrthcidigungsprojcct aufgestellt werden. Dasselbe soll bczwckcn, den katholischen Orten Luft ' die Toggcnburgcr mittelst Verwahrung der Thür von den Thurgaucrn abzuschneiden, mit der alten 1446 Mai 1708, äbtischcn Landschaft dic Verbindung aufrcchtzuhaltcn, bei Stadorf und Dänikon durch Arifstellung cincö 6orp iu dem dortigen Passe eine Diversion der Zürcher gegen Wyl und Rorschach, durch welche das ganze des Slbtcs lahmgelegt würde, zu verhindern. Kommt dieses Projcct zu Stande, so ist es dann dem a' Hauptmann Rüpplin mitzuthcilcu. Da dic katholischen Thurgaucr übel bewaffnet sind, und dic Orte wegen der Entlegenheit ohne Aussehen zu erregen dort nicht Alles richten können, wird der Slbl St. Gallen ersucht werden müssen, die nöthigen Waffen zu liefern, weil die katholische Mannschaft deS " Thurgaus anfangs vielleicht zu den äbtischcn Truppen stoßen wird, und diejenige des untern dic protestantischen Thurgaucr Posto fassen muß. Landammaun Rüpplin wird dann unter der Ha"d ^ einen unv andern GcrichtShcrrlichkcit sich über den Zustand und dic Zahl der Gewehre erkundigen, geeigneter Weise nach denjenigen Orten, dic man behaupten will, dic nöthigen Vorräthe schaffen laße», die Geldmittel des Abtes von Rhcinan in Anspruch genommen werden sollen. Orte, dic nur schwer vcrt ß und gehalten werden können, soll man aufgeben, um nicht dic verfügbaren Truppen zu sehr zu Vor Allem aber muß dic Stadl Arbon in katholischen Händen behalten und der Bischof von Eonstanz ^ ^ frübcrm Beispiel ersucht werden, dahin auch angemessene Vorräthe zu verlegen. Nebst guten Berichten Spionen bedarf cS dann »och näherer Vereinbarungen zwischen dem Abt von St. Gallen und Innere) ^ IV. Von der Landvogtci Rhcinthal sind die verlangten Ausweise noch nicht eingegangen; cö wird Ausstellung eines besonder» SchirniprvjectS abgesehen und Luccrn überlasse», einen Entwurf aufzustellen ^ den Kricgöräthcn mitzuthcilcu. V. Bezüglich der Grafschaft Sargans, deren Mannschaft wohl bewaffne ^ cincxcrcirt ist, läßt man cS bei dem hierüber errichteten Abschied von 1697 bewenden. Lanvöhauptma"» ^ Landschrcibcr Gallati wird ersticht, dic Rödel der ausgezogenen Compagnicn und ein Verzeichne ^ Schloß Sargans liegenden Gewehre einzusenden. VI. DaS im Jahr 1683 errichtete Schirmprvjcet Frciämtrr wird gut befunden; cS soll daher jedem Orte zugestellt werden. Dem Landshauptman» w>rv ^ ^ tragen, die Mannschaft für Mellingen und Brcmgarten auszuziehen. Da die Verthcidigung der hauptsächlich Luccrn obliegt, das mit 2666 Mann auö seinem eigenen Gebiet laut Verabredung dah»> ^ muß, wünschen dic Gesandten von Luccrn, daß dem Landshauptmann zu besserer Einrichtung der D"! ^ Obcrstwachtmcister beigegeben werde. Das Gesuch wird in den Abschied genommen. VII. Dem 1683 ausgestellten Schirmprojcct der Grafschaft Baden, daö nicht mehr bei Händen ist, soll »a )>ß werden. Auf den Bericht, daß Salzdircctvr Balthasar von Luccrn während seiner dortigen Slmtsvme ^ sich mit dieser Angelegenheit eifrig befaßt habe und dic besten Lvcalkcnntnissc bcsize, wird derselbe crs> . ^ ^ dem Landvogt in Beziehung zu treten und zu Händen des KricgSrathcS einen neuen Vcrthcidigunge entwerfen. Weitere Bcrathung findet noch statt, wie man dic protestantische Mannschaft dieser achthundert Mann an der Zahl, unter dic Katholischen untcrspikcn könne, und was man wegen ^ Bern erkauften Limmmühle, dic ein vorthcilhaftcr Posten' sei, thun wolle. VIII. Auch cnnetbirgischcn Vogtcicn bleibt es bei dem Abschied von 1695. Da dic bezügliche Ortsstiiiime JaS »och nicht an Luccrn zugcfertigt worden, wird Schwpz an dic Erledigung dieses Punktes erinnert. , Gesuch des Slbtcs von Rheinau und Anderer um Aufnahme einer Schuzwachc im Falle eines bruchcö wird, da der Abschied von 1695 hierüber nichts enthält, zu weiterer Bcrathung auf der Jahre zu Baden vertagt. Juni l7N8. 1447 «59. Conferenz von Bern und Freibnrg. Tscherlitz. l7<>», 4. bis tL. Juni. KantoiiSnrchi» Mrciliurg. Berncr Abschiede Bd. ?, S. 188. ^ Gesandte: Bcrn. Gabriel Thormann, Vcnncr und des täglichen Raths. Freiburg. Hans Peter " Boccard, des inner» Raths. Hy . Das Verhandelte sehe man im Abschnitte HenschaftSangelcgenheiten: Orbe u. Tschcrlttz. »—It. Art. 283-292. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel. Slarau. t7lttl, il. Juni. Ttaaisarchiv Zürich. All«. Absch. Bd. 88, kol. 282. ^ sandte: Zürich. Johann Ludwig Hirzcl und Johann Jakob Ulrich, beide Statthalter. Bcrn. ^» »cl von Graffcnricb, Schultheiß; Bernhard von Muralt, alt-Sckcliucistcr deutscher Lande. Evangelisch dkg (Ausgeblieben.) Basel. Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Christoph Burkhardt, Deputat und Usvd Schafft) an sc». Johann Jakob Pcycr, Statthalter und Panncrhcrr. Appc nzell-ÄußererJohannes Grubcr, Landammann. Stadt St. Gallen. Anton Locher, Sckelmcistcr. Biel. Scholl, Bürgermeister. ^ ^"^ich Berit.) Da die Evangelischen des untern AmtcS im Toggenburg an ihrer Religions- bxj ^ "°ch immer gehindert werden und zu befürchten steht, wenn sie sich allein überlassen bleiben, möchte Entmuthigung, bei den Katholischen dagegen nur mehr Frechheit eintreten, so fand Zürich für Conferenz nach Aarau einzuberufen, zuerst aber mit Bcrn eine Vorbesprechung zu halten, um ^>hcit" doUständigcn Conferenz bestimmte Vorschläge zu machen. Daselbst eröffnet Zürich, daß die NcligionS- ^hr, Toggcnburg eher Rükschrittc als Fortschritte mache, indcin die Katholischen auf der lcztcn Wall- Cinsicdeln unter allerlei unwahren Vorgaben wider die Evangelischen aufgchczl worden seien. Dazu ^ri/-^ ^ Schwyz mit dem Abt auf eine dem Toggcnburg sehr nachthciligc Weise verglichen habe. Ansicht, es sollten zuträgliche Compulsivmittcl ergriffen werden, namentlich die Ausstellung ^"»»schaft an die Grenze, Aufbietung von Mannschaft in Außcrrhvdcn und in der Stadt St. Gallen ""b Bern etwas Geld bcizuschicßcil hätten. Diese Mannschaft sollte dann in die Stadt St! i»k <5 ""d durch ein Manifest verkündet werde», daß dieselbe zu NicmandS Beleidigung, sondern nur slij^/^^ch'uachung der freien Rcligionsübung bestimmt sei. Da sich aber der Stand des Geschäftes ^ verändern könne, scheine ihm nöthig, daß die Gesandten von Bern dircct von hier aus oder nach erstatteten Relation darauf dringen, daß Dcputirtc mit vollmächtiger Gewalt nach Zürich gcschikt ' damit man sich in den Stand sczcn könne, den evangelischen Toggcnburgcrn mit Rath und Hilfe bei- 1443 Juni 1708. zuspringen. Bern versichert seinen guten Willen, Alles beizutragen, damit den evangelischen Toggcnburgcr» keine Gewalt angcthan werde; nach seinem Dafürhalten haben die bisherigen Mahnungen an den gcmci"" und an den katholischen Landrath bereits die Wirkung gehabt, daß die Rcligionsübung nur noch in de» Gemeinde,» Kilchberg, Jonschwpl und Henau etwas beschränkt sei, aber nicht mehr in dem Maße, wie vorh^ Die katholischen Landräthc seien nicht mehr so hizig wie früher und wirken thcilwcise auf Duldung, >" ' es auch da mit der Zeit noch besser »verde» müsse. Man soll sich vor Schritten hüten, welche den gelischcn den Vorwurf zuziehen könnten, als wären sie die Angreifer. Die Ansicht ihrer Obern sei dny ' man sollte vor allen Tätlichkeiten mit freundlichen Abmahnungen fortfahren und, wenn die Katholl! auch nicht sofort nachgeben, keine Gewalt brauchen, um so mehr, als die Iahrrcchiiungötagsazung oor ^ Thürc sei. Zürich dringt hierauf nochmals auf seine vorgeschlagenen Compulsivinittcl unter Berufung ' den von den IV Schirmortcn errichteten Landfrieden von 1538, in dessen 2. Artikel auödrüklich enthalten ' „so Personen wären, wenig oder viel, so Prädicantcn begehrten, das göttliche Wort zu verkünden, s" sie die auch mögen haben, ungehindert mäniglichS." Das Zusammcnhaltcn von Zürich und Bern habe ^ evangelischen Toggcnburgcr»» vielen Vorthcil gebracht; »venu nicht mit mehr Nachdruk vorgegangen werden die Evangelischen eingeschüchtert und die Katholischen frecher. Von der Tagsazung sei wenig ^ zu erwarten, »venu sich die beiden Stände nicht zu ctwclchcr „Posturstellung" verstehen. Bern dagcgc» ^ lieber der Vernunft und dem Einstussc der Zeit vertrauen als der Gewalt der Waffen, indem diese »>clsi rechte Mittel sei, der Religion aufzuhelfen. Auch »venu man dadurch einen augenbliklichcn Vorthcil crr würde, so müßte dieser erst »vicdcr durch einen Tractal gesichert werden. ES könne daher zu crnl b Mitteln, als Volk an die Grenze zu legen oder in die Stadl St. Gallen zu werfen, nicht beistimme», n eine solche ernsthafte Resolution die annoch waltende Einigkeit der Landräthc im Toggcnburg gänzlich zcrl ^ und zu einer gefährlichen Trennung Anlaß geben würde, weshalb Bern wünscht, daß der AuSbrucy ...an d'- Thätlichkeitcn durch kräftige Vorstellungen verhindert »verde. Endlich kommt in Bcrathung, w.e geltend gemachten Ansichten niitzuthcilcn und ihre guten Vorschläge entgegenzunehmen. 2. (Sänuiüllch^^ Sache der ganzen Confcrenz eröffnen »volle, und einigt sich, derselben die ganze Sachlage sowie d»c cva>^ gclischc Orte.) Zürich stellt den gegenwärtigen Zustand des ToggcnburgcrgcschäfteS und namentlich bU ^ einträchtigung der freien Religionsübung in in den oben crwähntcn drei Gemeinden von Untcrtoggcnl'ing oggcnburgcr, die Herren Sckclmcistcr Rüdlingcr und Stägcr, vor der Session erscheinen. Diese klagt über die Hemmung der Rcligionsübung und ichlusü daß die Evangelischen entschlossen seien, solchen Zwang nicht mehr zu dulden, vielmehr ihr Leben, doch nur ein langsamer Tod sei, aufzuopfern; sie bitten um Gottes Barmherzigkeit willen, ihnen >"ll und läßt darauf eine Abordnung der Toggcnburgcr, "... >vc kl» Rath an die Hand zu gehen. Zürich eröffnet hieraus nochmals seine in der Bcrathung mit Bern cnl» Ansicht, wogegen Bern seine zurükhaltcndc Stellung ebenfalls begründet. Basel findet, den Toggcn^ ^ geschehe angesichts der Bestimmung des Landfriedens von 1538 allerdings Unrecht; jczt aber ^ va darum, den Evangelischen Weisung zu geben, wie sie sich bis zur Tagsazung zu benehmen haben, ^ können sie um so eher zur Geduld verwiesen »verde«, alö die Beschränkung der Religionsfreiheit n»r ^ drei Gemeinden bestehe; ein ernsthaftes Schreiben an die beiden Landräthc wäre übrigens am PllU> dürfte man wohl auch, wie die katholischen Orte, eine etwas kriegerische Stellung annehmen, ind«» nicht sogleich ein Krieg erfolgen würde. Schaffhauscn schlägt vor, dein gemeinen Lanvrath cinc ^ Mahnung zur Gcstattung vollständiger Religionsfreiheit zugehen zu lassen, »nit der Bemerkung, Juni 1708. 1449 ^vlglosm Falles solche Mittel anwenden werde, welche vor Gott und der ehrbaren Welt zu verantworten Damit aber die Katholischen scheu, daß den Worten auch die That entspreche, könnten in Appcnzcll- ^ußcrrhodcn einige Anstalten gemacht und zugleich die Evangelischen erinnert werden, zu keinen Händeln zu geben. Dann könne man aus der nächsten Tagsazung weiter von der Sache reden. Appenzell- "ßerrhodcn stimmt diesen Ansichten ebenfalls bei lind versichert, daß es auf die evangelischen Toggcnburgcr w> wachsames Auge habe; im Lande sei bereits einige Aufmahnung geschehen und die Musterung des Volkes fortgcsezt. Die Stadt St. Gallen räth ebenfalls zur Fortsczuug freundlicher Mittel und erwartet ^mbci, man werde ihr in Ansehung ihrer Situation nicht zu viel zumuthcn. Auch Biel findet die gütlichen wcl ersprießlicher. Zürich betont nochmals, wenn man daö Interesse der evangelischen Toggcnburgcr fördern ^ile, ^ „lüsse tü,e ssstc äußerliche Haltung angenommen werden und bittet die Gesandten, solches ihren brigkcitcn zu empfehlen. Da aber Bern zu einem ernsthaften Schreiben nicht instruirt war, und ein chwibcn ohne Nachdruk durch Thatsacheu schlechten Effect zu machen scheint, steht man von sofortiger Er- U»»g Schreibens ab, entwirft aber unter dem Namen von Zürich und Bern ein solches, um cö den .^ndtcn lcztcrn OrtS zur Untcrstüzung bei ihrer Obrigkeit mitzugeben. In diesem Schreiben wird der Ebrach M-s Ernstes aufgefordert, alle Schranken der freien Religionsübung zu beseitigen, ansonst die zu- glichen Mittel ergriffen würden, den boshaft bedrängten Leuten zu den Rechten zu verhelfen, welche ihnen der ^'dsricde zusichere. Dagegen wird an die drei Gemeinden Kilchberg, Jonschwyl und Henau ein milderes schreiben sofort genehmigt. Schließlich wird von verschiedenen Schreiben Kcnntniß genommen, in welchen ^ficirt wird, daß sowohl von den katholischen Orten die evangelischen Untcrthancn in den gemeinen Herr ^llci, als vom Abt von St. Gallen die Evangelischen in der alten Landschaft aufgcmahnt und gefährlicher unter jede Compagnic wider bisherigen Brauch unterschoben werden. Hierüber werden zwar verschiedene "lexivno,, gemacht; weil aber die Gesandten nicht instruirt waren, wie sich die Evangelischen in solchen ZU verhalten haben möchten, wird die Sache aä rgforsnünm genommen. I». (Zürich und Bern.) wird ein Schreiben der evangelischen Landlcutc der III Bünde verlesen, worin sie auf den Fall einer ^'«haften Wendung des Toggcnburgcrgeschäftcs für die Evangelischen Alles zu thuu versprechen, sofern sie von inucrn oder äußern Feinden zurükgchaltcn werden «. Zürich, Bern, Basel, Schaffhauscn und kl Sr. GMon haben auf sich genommen, aus die nächste Jahrrcchnung die erforderliche Instruction mit- subrjs U>»e wird neuerdings zur Instruction in den Abschied genommen, ob nicht aus nächster Tagsazung wegen so» bestehenden Tractates zwischen dem Kaiser und dem Abt von St. Gallen ein Anzug gemacht werden ^'icd ^ baö Tischgcld für die im Oollo^ium blrusmianuw in Basel befindlichen Pfälzer Theologen n«. ^ lür rjit Jahr verfallen ist, wird all rokerenünm genommen, ob man diese Kosten auch fernerhin übcr- wolle, k. Der König von Preußen zeigt der evangelischen Eidgenossenschaft mit Schreiben vom si, ^ ^ Vcrkostgcldung des SohnS des picmontcsischcn Hauptmanns Comtc Magnot in Lau- Ziir^' das verflossene und das künftige Jahr ihre Betreffnisse beitragen wollen. «I. Auf Anregung ' Mai den Binscheid seines Enkels, des jungen Prinzen von Oranien und Neuenbürg, an. Eö werden König, den Kronprinzen und au den preußischen Gesandten Metternich Condolcnzschrcibcn erlassen und ^kheng von Appcnzcll-Außerrhodcn, cS möchten die Säze in dem Zollstreit zwischen Appenzell und dem Abt bei,, ^^r insbesondere ersucht, bei seinem Hofe zu entschuldigen, daß daS Gratulationscomplimcnt und daS s^^"39chcnk aus bekannten Gründen zurükgcblicbcn seien, zx. (Zürich und Bern.) Das Gesuch des Gc- wallen bald zusammentreten, wird uä lökervnäum genommen. 1450 Juni 1708, ttvl. Konferenz zwischen Schwyz, Glarus und Toggenburg. Lachen. 170», zwischen 14« u 21. Juni. Der Abschied fehlt; wir bringen an dessen Statt die wichtigsten Acten im Auszug, 1) 1708, 30, Mai, Glarus an Schwyz, In Antwort auf das Schreiben vom 19, Mai, den wurf der Gegenerklärung an den Abt von St. Gallen enthaltend, wird bedeutet, man habe die aus verschiedenen Ursachen schwer befunden, so daß man sie ohne weitere gemeinsame Unterredung nicht abbrechen könne. Bekannt sei, daß die Landleute des Toggcnburgs den andern Haupttheil des Landre ausmachen und daß der Antrag an den Abt jüngst in Lachen im Namen beider Orte und Toggc"' geschehen sei. Daher soll auch die Antwort des Abts gemeinsam überlegt und berathcn werden, et wisse noch gar nicht, in welchem Sinn der Abt sich erklärt habe, dagegen erinnere es sich wohl, mit wc /^ Eifer er ehevor die alten Bewilligungen und Reverse widersprochen oder übel ausgelegt habe. Wenn cs » dieser neuen Erklärung die gleiche Meinung haben sollte, was sich mit Grund muthmaßen lasse, so bin' ^ Sache in völliger Unrichtigkeit, oder die beiden Orte müßten all' das, was sie bisher mit gutem ^ behaupteten, einfach im Stiche lassen. Aus diesen Gründen verlangt Glarus eine nochmalige Konferenz im Landrecht der Landleutc einverleibten Theile. Staatsarchiv Lu-cr»: Acten Toggenburg, ^ ^ 4) 1708, 13, Juni, Der evangelische Landrath im Toggenburg an die Conferenz in Lache"- ^ den Evangelischen nicht möglich, von ihren früher mitgetheilten Gedanken abzustehen, nämlich, da>> Wesenheit beider Stände Zürich und Bern bei dergleichen Conferenzen sehr ersprießlich wäre, da " Lande zur Festsezung des Landrcchts mit Schwyz und Glarus so treffliche Hilfe und Rath in' gewärtige daher mit großem Verlangen die Veranstaltung eines solchen Zusammentritts, und hnitt zwischen für wohl entschuldigt. La»b-»archiv Schwyz- 5) 1708, 14. Juni, Landschrciber Dinner in Glarus an Stadtschrciber Holzhalb in Zürich- ^ struction von Glarus geht dahin,- Die Declaration des Abtes sei durchaus nicht annehmbar, sondu" mit Worten und Werken, das heißt durch frische Erinnerung des Landrechts deutlich erläutert und Juni 1708, 1451 vorgestellt werden, daß die vielfach dagegen gcdruktcn nnd geschriebenen Schriften supprimirr werden. Ferner werde der Kosten wegen Anregung gethan; anch finde man das projectirte Schreiben an Zürich und Bern allzu stark, Staatsarchiv Ziirich: Arten Toggcnburg, 1452 Juli 1708, 002. Gemeiueidgenösslsche Jahrrechmmgstngsazling der XIII Orte, Abt und Stadt St. Galle» und Biel. Baden. t7<>», l. Juli. Staatsarchiv Lucer». Mg, Absch v, 1708, kol, Iba, Gesandte: Zürich, Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Jakob Ulrich, Statthalter, ^r» Emanucl von Graffcnricd, Schultheiß; Johann Bernhard von Muralt, Sckelmcistcr, Luccrn. Jdha>» Martin Schwytzcr, Schultheiß; Oberst Karl Anton Amrhyn, des Raths. Uri, Johann Ulrich Pü»»»^' Landammann; Oberst Joseph Anton Püntiner, alt-Landammann, Schwyz, Johann Sebastian Wüör»^ Landannnann; Gilg Christoph Schorno, alt-Landammann, Untcrwaldcn. Konrad von Flüc, Landa»»»'»^ und Johann Peter Götsch, Thalvogt und des Raths von Obwalden; Joseph Jgna; Stultz, Landainnian» ^ Nidwaldcn. Zug, Oswald Hegglin, Ammann; Joseph Utingcr, des Raths. GlaruS. Johann Zwicki, Landammann; Johanil Ludwig Tschudi, Ritter, Statthalter. Basel. Johann Balthasar BurkhU ' Bürgermeister; Christoph Burkhardt, Deputat und des Raths. Frei bürg. Franz Philipp von genannt Heid, Schultheiß; Oberst Hans Jakob Joseph von Alt, Ritter, Sckelmcistcr. Solothurn, Victor Bcscnval, Rittcr, Schultheiß; Johann Pcter Bcsenval, Stadtschreiber, Schafshauscn, Jakob Pcycr, Statthalter und Panncrhcrr; Michael Scnn, Sckclmcister, Appenzell, Johann Gigcr, Rittcr, Landammann, von Jnncrrhodcn; Johann Grubcr, Landammann, von Außcrrhodcn, ^ltt ^ ^ St, Gallen, Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcistcr; Joseph Anton Püntiner, Rath und Kanzler, St, Gallen. Anton Locher, Sckclmeistcr, Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister. Nach Abstattung des eidgenössischen GrußcS wird mit Uingehung des MünzwcsenS ein unvcrsch« Geschäft vorgenommen, Zürich berichtet nämlich, seit der durch Untcrschreibcr Hirzcl beim schwäbstchc« ' ^ so glüklich gepflogenen Unterhandlung habe keine Zollstcigcrung mehr stattgefunden; indessen sei aber leztcn Tagen von deir Factorcn der handeltreibenden Orte der Bericht eingegangen, daß auf jedeS Salzfäßchcn 8 Kreuzer und auf alle andern Waarcn nach deren Werth eine Zollcrhöhung gemacht sei. Bei sofortiger Beschwerde sei aber Hoffnung, daß die Eidgenossenschaft dieser Belästigung enthöbe« ^ Obschon die meisten Orte hievon kein Wissen hatten und daher ihre Gesandten nicht instruirt sind, wird ^ einstimmig beschlossen, wegen des bayerischen Salzes unter Berufung auf die Erbcinung, den 1654 und die eigene Zusage des verstorbenen Kaisers beim Gubcrnator von Innsbruck, und wegen der« Zölle gcstüzt auf den Vertrag von Mcmmingcn beim Herzog von Würtcmbcrg und beim Bischof von 1 o> ^ ^ als Krcissürstcn, Abstellung dieser Neuerung zu verlangen. Auch der kaiserliche Gesandte wird um Vcrwe« angegangen, der dann auch seine guten Dienste zusagt. I». In Betreff des MünzwcsenS wird der burgundischen Franken und der Walliscr halben und ganzen Bazcn, sowie anderer kleinerer cidgc>w ^ Münzen als unwährschaft erwähnt. Aus der Bcrathung ergibt sich, daß Bern, Frciburg und die Sta ^ Gallen die Burgunder Franken ans 7 Bazcn hcrabscztcn, weshalb von den andern Orten verlangt die Orte, welche Gcldsortcn hcrnntcrsczen wollen, solches vorher anzeigen sollen. Da aber aus der Jahrrcchnung sowie auf der Tagsazung im verflossenen Januar hierüber das Nöthigc schon verabscheut > Juli l708. 1453 'Ü' läßt man es dabei bewenden. Bern beschwert sich neuerdings, daß Frcibnrg die Gold- und Silbcrsortcn M)cr taxirt habe, tvaö ihrem Land große Unruhe verursache. Da Frcibnrg auf ihre Schreiben keine ändcrung getroffen und auch Solothurn daö Verfahren Frciburgs nicht billige, so müsse Bern diese Gelegenheit zu einer eidgenössischen machen und Abhilfe verlangen. Frciburg übernimmt, hierüber seinen "n zu schreiben; da aber von dorther der Bericht zurükkommt, daß man bei der dahcrigcn Bcrathnng die sandten auch anzuhören wünsche, verspricht Frciburg, die Antwort gleich nach der Tagsazung zu ertheilcn. Allgemeinen hat man unmaßgeblich die Meinung, weil nach Beendigung des Krieges ein großer Abruf ^ Geldes zu besorgen sei, sollte man die Geldsortcn in ihrem alten laufenden Preise belassen und beide tädte sich vergleichen, v. Die Gesandten des Abtes von St. Gallen erinnern daran, wie lange man sich ^°u in dem unselige» Toggcnburgcrgcschäft bemüht, aber immer in der Auslegung dcö Landrcchtes von ^ das Hindernis! einer Vermittlung gefunden habe. Nun sei aber mit Gottcö Hilfe zwischen Schwpz '"'d dem Abt eine Verständigung zu Stande gekommen. Der Abt anerkenne daS fragliche Landrccht, wie cs " sich selbst sei, laut der Landesherren Bewilligungen und Reversen, mit Vorbehalt aller authentischen Siegel Briefe; dagegen verpflichte sich Schwpz, den Abt bei solchen in Treuen zu schüzcn. Er hoffe nunmehr, Glarus werde dieser Erklärung beitreten. Jni Ferner» müsse wchmüthigst geklagt werden, daß dem Abt "d seine» Untcrthancn alle landesherrlichen Rechte im Toggcnburg wider daö Gcsez Gottes, wider gcschwornc Ehre u>w Treue entzogen worden seien, indem sie sich nicht nur in allen Beziehungen des Regiments ""ächtigt, sgndm, auch andern eidgenössischen Untcrthancn durch Bewaffnung gegen ihren natürlichen Herrn Vertreibung seiner Amtleute ein gefährliches Beispiel gegeben haben. Er bitte daher um Schuz seiner ^chte und anerbiete hinwieder, seinen Unterthancn in Betreff ihrer Beschwerden nach Anleitung der Orte recht entgegenzugehen, in der Hoffnung, man werde ihn, als ein Mitglied der Eidgenossenschaft, nicht lassen. Auf Anfrage crwicdcrt Glarus, der Abt habe nach der im März zu Lachen gehaltenen Con- hilflos durch Schreiben vom 7. April den beiden Orten Schwpz und Glarus die Anerkennung des LandrcchtcS U40 erklärt, worüber mit Schwpz schriftlich und mündlich conferirt, aber kein gemeinschaftlicher Schluß worden sei, indem ihre Obern dafürgehalten, cS sei in Sachen zuzuwarten, bis man sich durch mündliche ""rcdung versichert habe, daß dcö Abtes Erklärung so gemeint sei, wie die beiden Orte diesen Gegenstand verstanden haben. Die Gesandten seien daher instruirt, darüber mit denjenigen des AbtcS zu reden und " Obrigkeit behufs weiterer Beschlußfassung Bericht zu erstatten. Über die gegen die Toggcnburgcr vorge- ^'en Klagen seien sie nicht instruirt; da jene aber mit beiden Orten vcrlandrcchtct seien, dürfe erwartet daß sie auf landrechtmäßigc Ermahnung leisten werden, was ihnen obliege. Indessen müssen sie über ^ ^'gebrachte ihren Obern berichten. Schwpz seinerseits eröffnet, aus seiner Gegenerklärung gegen den ' dürfen keine landrcchtswidrige Conscquenzcn gezogen werden. Nachdem der Abt die Hauptsache anerkennt, bei allfälligcm Mißverstand über daö Acccssorischc zwischen dein Abt und den Toggcnburgcrn wohl ^Ausgleichung „,ög,ich sein; Schwpz halte sich für den rechtmäßigen Ausleger der beiden Parteien erthciltcn und Briefe; wer etwas Anderes behaupte, wie cs leider von zwei Orten habe gewahren müssen, soll beweisen, wer sie zum übergeordneten Richter gcsezt habe. Bünde, Tractatc und Herkommen sichern jedem Einige und Niemand könne sich ctwaö Fremdes zueignen. Zürich und Bern erwicdern, sie haben sich Klage dcö Abtes und dcö Standes Schwpz nicht versehen, und seien deswegen ohne Instruction; sie sich daher Zeit zur Ucbcrlcgung auskitten. Später berichten dann die beiden Orte, ihre Obern ^»ndcrn sich höchlich, wie die Toggcnburgcr so schwer angeklagt werden, da sie doch nichts Anderes 1454 Juli 1708. Ii verlangen, als wieder in den Stand gcsezt zu werde», in welchem sie von den Freiherren von Raron an Stift St. Gallen gekommen waren. Dagegen crwicdcrn die Gesandten des Abtes, sie seien im Falle, a geführten Klagen zu beweisen. Hierauf treten die unbcthciligtcn Orte in weitläufige DiScussion o"> " beschließen laut aufhabenden Instructionen, killen Rechten ohne Nachthcil die Mcdiationshand in das GeschO zu schlagen. Hiczu wird aber nöthig befunden, die angeklagten Toggcnburgcr auch anzuhören, zu welche Zweke am tt. Juli von den unbcthciligten Orten mit Ausnahme von Zürich die Einladung an sie wird, sobald möglich Abgeordnete beider Religionen mit Vollmacht nach Baden zu schiken. Dem Exprc» wird hiefür ein bloßer Empfangschcin ausgestellt. Bern will dem Vermittlungsversuch nicht entgegen glaubt aber, in Erwartung der Toggcnburger sollte die Art und Weise der Vermittlung festgesczt Schwyz verwahrt sich bezüglich seiner Rechtsstellung gegen alle Conscqucnzen dieser Vermittlung. Gesandten des Abtes verlangen vor Allem aus restitutio in integrum mit Bezug auf die Rechte dcsstll't Zu diesem Ende berichten sie, daß der sogenannte Landrath zu Lichtcnstcig eigenmächtig Landgericht und drei Personen zum Tode vcrurthcilt, auch ihnen das Urtheil habe anzeigen lassen, womit das wcscnt >) der Hohcitörcchtc des Abtes verlezt worden sei. Sic bitten daher, daß den Toggcnburgcrn geboten »' ' mit diesem widerrechtlichen Act bis zum Austrag des Geschäftes einzuhalten. Zürich und Bern behalte» vor, hierüber Instruction einzuholen. Basel für sich und Namens der übrigen unbcthciligten Orte w» ^ zu vcrnelmien, ob man die Vermittlung noch vornehmen könne oder wolle, indem sie verneinenden Falls ^ Abreise befördern würden. Ucbcrhaupt wünschen sie, daß die Vogteigeschästc rascher erledigt werden, nicht mit so großen Kosten ihren Aufenthalt verlängern müssen oder aber, daß zuerst die Vogteigeschästc nommcn werden und die unbcthciligten Orte erst zehn Tage später in Baden eintreffen. Die Orte er ^ nun allseitig, daß sie die Beförderung des Geschäftes wünschen; mir sollte man wissen, ob die auch kommen. Zürich entschuldigt sich mit einer stündlich erwarteten Instruction; es glaube, die werden kommen, könne es aber nicht versichern; bis in den nächsten Tagen werde es Bescheid geben e Die katholischen Orte erklären sich bereit, bis dahin zu warten; wenn dann aber die Toggcnburger ^ komme», werde man hoffentlich Resolutionen fassen, welche die Ruhe der Eidgenossenschaft zu sicher» seien. Nachdem einige Tage verflossen, ohne daß die Toggcnburgcr oder ein Schreiben derselben gek^" eröffnet Zürich auf Anfrage, die Toggcnburgcr hätten Bedenken zu erscheinen; dagegen werden ei» wciM rcspcctuoscs Schreiben schiken. Die unbcthciligtcn katholischen Orte finden, dieses Benehmen sei für s» selbst beleidigend, und dringen auf eine unbedingte Mediation, indem ein Schreiben der Toggcnburger,^ ^ cS eingehe, den Stand der Dinge nicht ändere. Zürich und Bern möchten sich daher erklären, ob ^ einer unbedingten Mediation Anthcil nehmen wollen. Beide Städte wollen aber das Schreiben Bern will indessen den Modus proccdcndi bcrathen. Als Grundlage desselben bezeichnet es der ToW" ^ Landcid, das Landrccht und den Landfrieden. Schwyz bemerkt, es handle sich um Leute, die nur > ^ Glarus zu versprechen stehen; cS habe aber mit Bedauern vernehmen müssen, daß dieselben bei Ander» ^ ^ und Rath suchen, welche sich ihrer wider Bünde und Traclate annehmen und mit unbefugtem . ^ Schuz untcrstüzcn, weswegen cS wiederholt dagegen protcstirt habe; da cS aber höre, daß die n»'e ^ Orte mit ihrer Mediation nicht in das mit Toggenburg habende Landrccht eingreifen wollen, ^'^^jsc», Gutbcfindcn der Obrigkeit überlassen. Glarus kann die angebotene Mediation weder annehmen »och " weil es darüber nicht instruirt ist; dem Landrcchtc gemäß müßten Schwyz und Glarus allein ^ Mediation angerufen werden; es wolle den Erfolg gewärtigen und behalte sich das Landrecht vor Juli 1708, 1455 wandln, dkS Abtes erwicdern, lcztcrcr habe gemäß dm Ermahnungen der Tagsazung sich aller Tätlichkeiten ^^?altcn, während die Toggcnburgcr ihn aller Rechte beraubt haben, so daß man sich verwundern müsse, daß Beispiel nicht auf alle Unterthancn „pcstilcnzisch" gewirkt habe. Er müsse daher verlangen, daß er in ^knim restituirt und die Toggcnburgcr behufs Auhandnahmc der Vermittlung anhcrbcrufcn werden, nöthigcn- " b unter Zusage sichern Geleits. Wenn sie aber, wie man für wahrscheinlich halte, nicht erscheinen, so Elisen sie fragen, ob man den Abt noch für ein Glied der Eidgenossenschaft halte oder ob man ihn, troz der Mluiig eidgenössischen Pflichten rath- und hilflos lassen wolle. Zürich beruft sich des Verzugs halber seine frühem Erklärungen und auf das gemeinsam mit Bern an den Stand Schwp; erlassene Schreiben ^ glaubt damit seine Handlungsweise gerechtfertigt zu haben. Nach vierzehn Tagen geht von den Toggcn- "gern ein Schreiben vom 26. Juli ein, worin sie ihr Nichterscheinen damit entschuldigen, daß sie wegen der gcmachtcu Zulage, als seien sie Aufrührcr, von der Justiz wenig Gutes erwarten, und weil sie für die 'ch"heü einer Abordnung fürchten, da einer ihrer Landräthc ohne alle Veranlassung auf Uznachcr Gebiet ^ unfreundlicher Weise angehalten worden sei. Zürich bemerkt dazu, es habe nur die Ansichten der übrigen Zuzuhören, weil die Antwort nicht an seine Adresse laute und es zu dem bezüglichen Schreiben auch Namen nicht hergegeben habe; eö wolle darüber Instruction einholen. Auch Bern erklärt, keine Instruction ^^»zcn. Die katholischen Orte erinnern nun an den einstimmigen Beschluß, das Schreiben der Toggcn- abzuwarten, auf welchen Fall Zürich und Bern versprochen haben, alsdann weitere Eröffnungen zu ^ Sic fordern daher leztcrc zu einer Erklärung auf, ob sie zu einer unbedingten unparteiischen Mediation ^ ""d „eben den übrigen Orten Hand bieten und bei den lcztcn zwei badischcn Abschieden verbleiben wollen, und Zürich crwicdcrn hierauf, sie seien einer freundlichen Unterhandlung mit Beobachtung der Parität emgcgcn, jedoch unter der Voraussczung, daß das Landrccht, der Landcid und der Landfricdc ohne Palic» zum Fundament derselben genommen werden. Bern äußert im Weiter», man müsse sich verwundern, ^ das Vermittlungsgeschäft in so langer Zeit und unter so weisen Männern nicht weiter vorgcrükt sei. lö,i ^ früher als ein verdienstliches Werk erklärt habe, wenn Jemand dieses Geschäft beilegen habe es mit Zürich die bekannten sechs Punkte vorgeschlagen. Diesen könne man nichts vorhalten, >> fix ^ Zürich und Bern kommen. Sic seien jczt noch der Ucbcrzeugung, daß sie dem Abt und den ^ Wichum,, geben, was ihnen gehöre, und deshalb haben sie den leztcrn auch versprochen, sie dabei gegen ^»str ^ lchÜM. Darum müssen sie auch auf der ausschließlichen Würdigung der drei oben genannten U„ beharren. Die katholischen Orte entgegnen, sie wären Zürich und Bern sehr dankbar, wenn sie Sh. , ^ gefunden hätten, etwas beiden Parteien Entsprechendes zu Stande zu bringen, allein die sechs ^l»g ^ "am ^'t angenommen, noch von den unbctheiligtcn Orten gebilligt worden. Der hü» aller Documcnte, außer den drei angeführten, sei ungerecht. Zuerst müsse man die Parteien mit Zügeln und Briefe» anhören, woraus sich dann zeigen werde, welche authentisch seien, und welche djx ^ sei unerhört, daß man bei Vermittlungen je nur die Documcnte der einen Partei eingesehen, ^arn aber zum Voraus verworfen habe. Ungeachtet der Abschiede von 1707 und 1708, wo die / ""6 wiederholt an die Hand zu nehmen beschlossen wurde, erscheinen Zürich und Bern wieder ohne ^ ^'chniction. Ucbcrhaupt suchen diese Stände die Vermittlung immer schwerer zu machen. Einmal dqß ^ ffa, entgegen ihrer früher» Erklärung, Abt Ulrichs Landrccht aus und dann sagen sie unverholen, ^ gcgcbcn haben, die Toggcnburgcr bei den sechs Punkten selbst mit Gewalt zu schüzcn, Tractatc besagen, daß sie sich der Toggcnburgcr nicht anzunehmen haben, und die Bünde alle 1456 Juli 1708, Tätlichkeiten vcrbietcn. Man solle also doch einmal zu der unparteiischen Mediation schreiten und nicht, zu einer solchen mitzuwirken, die eine Partei mit Rath untcrstüzcn. Hierauf entgegnen Zürich und das Gleiche sei von den katholischen Orten schon in frühern Tagsazungcn angebracht und von ihnen bca» wortct worden; sie lassen sich aber nicht entgegen sein, auf Ansuchen der katholischen Orte den Bescheid ih^ Obern einzuholen. Hierauf dringen die katholischen Orte in sie, die fragliche Instruction nachzusuchen, n erbieten sich sogar, dieses Gesuch mit einem Schreiben zu untcrstüzcn, was aber abgelehnt wird. Die Gesandt des Abtes bitten ebenfalls dringend um schleunige Anhandnahme der Vermittlung und daß man von nicht weggehe, bis sie zu einem gedeihlichen Ende gebracht sei; sonst müßte man ein großes Blutbad Toggcnburg, oder eine allgemeine Confusion in der Eidgenossenschaft befürchten. Um nichts unverwcbl! lassen, bemühen sich die katholischen Orte, die protcstircndcn zu bestimmen, daß sie Zürich und Bern die u't Sachlage, die nur Wenigen bekannt sei, in einem Schreiben vorstellen. Dieses wird jedoch mit der Bcwrr > abgelehnt, daß sie durch ihre Instructionen nicht ermächtigt seien, gesondert zu handeln; indessen versichert' / daß sie den beiden Städten solche nachdrüklichc Remonstrationen schon gemacht haben. Nach einiger 5 thcilcn Zürich und Bern mit, sie haben ihre Instruction erhalten, und eröffnen derselben gemäß Da die Toggenburgcr ausgeblieben seien, könne nicht wohl in die Vermittlung eingetreten werden; Z" gütlichen Vermittlung können sie sich verstehen, sofern sie auf die bekannten drei Dvcumcnte basirt und ^ Parität in den Säzen beobachtet werde; über Zeit und Ort könne man sich verständigen; darauf ab. In ihrem Abstand beklagen sich nun die katholischen Orte, daß Zürich und Bern zu keiner gcdc>l ^ Vermittlung Hand bieten, und ersuchen die unbethciligtcn Orte, Zürich und Bern ausgenommen, unbedingte Mediation einzutreten und den beiden Städten darüber zu schreiben, Basel und ,„ lehnen aber dieses Ansinnen mit der Bemerkung ab, daß sie nur mit sämmtlichcn Orten in eine Nie > ^ einzutreten instruirl seien und neue Weisung einholen müßten. Die Gesandten des Abtes bitten inständigst um Vornahme der Vermittlung. Unter Berufung auf Abt Ulrichs Landrccht ersuchen sie na»u» Schwpz, die Unlerthancn des Abtes gehorsam zu machen und leztcrn wieder in seine Rechte ^ GlaruS erwicdcrt, auf landrcchtmäßigcs Ersuchen des einen oder andern oder beider Thcile, ovcr auch Relation der Gesandten werde die Obrigkeit vielleicht daö Nöthigc vorkehren. Die katholischen Orte wc»"" sich hierauf nochmals an Zürich und Bern, und fragen sie unter Hinwcisung auf die im Toggr> herrschende Anarchie, ob sie da nicht zur Herstellung der Ruhe und Sicherheit helfen wollen, ob ge daß man den Abt mit gebundenen Händen lassen, und endlich, ob sie nicht zu einer Mediation HUP" In gleichem Sinn werden .sie auch von den Gesandten des Abtes aufgefordert. Nachdem in die scchö hin- und hergcstrittcn worden, wobei Zürich und Bern von den katholischen Orten eine Erklärung ob sie das Landrccht von 1440, den Landcid und den Landfrieden von 1538 als authentisch anerlenuci' ^ katholischen Orte aber die beiden Städte zu einer Antwort zu provocircn suchten, ob sie die Ruhe im Toggcnburg herstellen helfen wollen, wurde, da die dahcrigcn Acußcrungen von der Gegenpartei ^ ^ als ungenügend befunden worden waren, beschlossen, Zürich und Bern haben daö Ansinnen der >a ) Orte, und diese dasjenige der beiden Städte den Obrigkeiten zu hinterbringen und deren weitere Vers> ^ entgegenzunehmen. «I. Der Bischof von Basel läßt durch seinen Hofmeister für die ihm bisher cr ^ Dienste danken und empfiehlt sich und sein Bisthum dem fernem Schuze der Orte. ES wird Dicnstbcreitwilligkeit und Freundschaft neuerdings zugesichert. «. Oberst und Gcncralwacht »tcistrr ^ Roman von Dießbach theilt die Antwort des Kaisers mit auf das ab der lcztcn Jahrrechnung^^ Juli 17V8. 1457 dcr in dessen Diensten stehenden zwei Regimenter an ihn erlassene Schreiben und gibt auch Kcnntniß seiner mündlichen Untcrstüzung, gemäß welchen an die Ausstände für einmal 150,00«) Gl. abgetragen "»d sin Weitere um Geduld gebeten wird. Unter Hinwcisung darauf, daß die vom Kaiser dermalen Ordnete Zahlung für die Ausstände nicht zureiche, bittet Bern um Verwendung beim kaiserlichen Gesandten, ^ Munal mit allen Hauptlcutcn dcr beide» Regimenter abgerechnet, dcr Rükstand ausgeglichen und für die ^'kunft ein in den nächstgclegcncn österreichischen Landen befindlicher Fond angewiesen werde. Ungeachtet Wender Instruction wird diesem Gesuche entsprochen und dem kaiserlichen Gesandten unter Vcrdankung dcr ^'chlagszahlung die Angelegenheit zu weiterer Beförderung empfohlen, dabei aber dem Kaiser die Anweisung Fonds in einem Schreiben vorgetragen. Dcr Gesandte übernimmt dieses Ansuchen bereitwillig, 1. Bern ""d Frciburg erinnern daran, daß auf das von dcr lcztcn JahrrcchnungStagsazung dem französischen Gc- eingegebene Memorial betreffend daS erhöhte Briefporto und die den Eidgenossen in Frankreich vcr- '""""Mcn Privilegien noch keine Antwort eingegangen sei. Auf ihren Antrag wird Herr von St. Colombc '"Wagt, ob das Memorial an den König abgegangen und eine Antwort erfolgt sei. ErstcrcS wird bejaht; leztcres verspricht derselbe sich beim Gesandten zu erkundigen und dann wieder zu berichten. Auf den »bcr Fall, »Nd daß keine entsprechende Antwort erfolgt, wird ein neues Schreiben an den Ge>andtcn bereit gehalten, das lcztjährige Memorial abschriftlich beigelegt mit dem eventuellen Gesuche, dahin zu wirken, daß der 'g de» neuen Gesandten darüber instruirc. zx. Schwyz bittet um ein EmpfchlungSichreibcn an Bern für Angehörigen Schreiber Sidlcr, daß ihm die in seinem RechtShandcl daselbst verschriebenen Kundschaften fassen werden möchten, wie cS in dcr ganzen Eidgenossenschaft gebräuchlich sei, indem man nicht alle ""Schäften ^ Bank stellen könne. Bern crwicdcrt, es sei in Erwartung eines solchen Antrages instruirt !!! '"öffnen, seine Obern halten dafür, diese Sache hange von ihnen allein ab und es werden sich die übrigen "ich. darein mischen wollen. Die leztcrn Orte bewilligen aber de», Sidlcr ein AttcstatwnSschrcrbcn. , > Kurfürst in der Pfalz notificirt, daß er in Folge der Achtcrklärung des Kurfürsten von Bayern vom ^-»ser v>r> . "dgcnössischen Boden in das obere Elsaß einzufallen, wird dem kaiserlichen Gesandten durch einen AuS- ^ »üt per oben, Pfalz und dcr Grafschaft Cham belehnt worden sei. Wegen mangclndcr Instruction Colombc, Verwesers der französischen Gesandtschaft, daß von den Alliirtcn beabsichtigt werden soll, Sache in den Abschied genommen, t. (Ohne Außcrrhodcn und Biel.) Auf die Anzeige des Herrn hch ^ "öthigc Gegenvorstellung gemacht unter Anführung, daß die Eidgenossenschaft die Neutralität ehrlich Alliirtcn auch ein Gleiches erwarte. Dcr Gesandte verspricht, dcr Generalität darüber im »»d ^ Gesuches zu schreiben. Hievon wird dem französischen Gcschäftsverwescr Mitthcilung gemacht vvt, daß die Eidgenossen die Neutralität den Bündnissen und Traktaten gemäß halten werden und ^""Wcich ebenfalls Rcciprocität erwarten. Übrigens wird das Schreiben in den Abschied genommen, sich w ^udc der Tagsazung wird von dcr Kaufmannschaft in Zürich ein Memorial eingegeben, worin sie ^ bayerischen Salzes und anderer Waaren beschwert. Da ferner hierüber berichtet wird, »»d ^ ^schreibenden Fürsten des schwäbischen Kreises mit dcr Eidgenossenschaft gemeinsame Sache machen Gubcrnator zu Innsbruck geschrieben haben, wird Zürich beauftragt, sofern eine unbefriedigende Nix "ugicnge, die nöthigcn Schreiben an die bezüglichen Orte zu erlassen, damit die Erbeinung und dcr T, Vertrag beobachtet werden. I. Basel thcilt ein ihm zugekommenes Schreiben des Herrn von 8kg vom 4. August mit, worin berichtet wird, daß ungeachtet dcr vom Kaiser und vom König von "ch genehmigten Neutralitätserklärung der Eidgenossenschaft dcr Kaiser eine Quantität Munition von 183 1458 Juli 1708, Villingc» »ach Rhcinfcldc» verlegt habe, und daß acht Regimenter dorthin auf dem Marsch begrifft» 1^"' unzweifelhaft in der Absicht, über Angst in das obere Elsaß einzufallen. Gemäß den Bündnissen »»d ^ Ncutralitätsvcrtrag erwarte er, daß man sich cidgcnössischcrscits einem solchen Vorhaben widcrsezc» Basel berichtet, es habe Anstalt getroffen, die Wahrheit dieses Gerüchtes zu erforsche», und werde das Resultat den Orten mitthcilcn. Nachdem die Verordnung von 1702 über Beobachtung der Neutralität E' den Zusagen beider kriegführenden Parteien verlesen worden, erklärt man sich einstimmig für genaue , habung der Neutralität, Basel empfiehlt sich zu treuem Aufsehen, DaS Schreiben selbst wird in den genommen, i». Auf den abermaligen Anzug, daß man trachten sollte, das lästige Strolchengesindel ans Land zu schaffen, thcilt Bern ein grdrukteS Mandat vom 12, Juli über diesen Gegenstand mit, ^ wird von sämmtlichcn Orten in den Abschied genommen. «. (Die VIII Orte.) Unter Berufung aus G Verhandlungen drükt Luecrn Namens der V katholischen Orte die Erwartung aus, Zürich werde von >eincr tcndirten Landcshcrrlichkcit im Kellcramt abstehen, und auch Bern und GlaruS ihre noch ausstehende En» ^ abgeben, Zürich versichert, daß ihm daö Mißverständlich leid sei. Der Landmarchcnbrirf von 1471 jcnigc von 1666 seien so klar, daß darüber nicht mehr disputirt werden könne, um so weniger, als ci» von 1541 klar weise, daß cS sich nicht um hohe Gerichts-, sondern um Landmarchcn handle. Kc>» rede von mehr als zwei Obrigkeiten, nämlich von der zu Zürich und jener von Bremgartcn; hätte eine Obrigkeit bestanden, so wäre ihrer in dem Vertrag zwischen Zürich und Bremgarten von 1527 , erwähnt worden. Überdies beweise die Erklärung der übrigen zu Baden regierenden Orte von 1528 lV""' ^ daß Zürich die rechte Obrigkeit im Kclleramt sei, Bern und Glaruö erklären, sie haben sich über du ^ beider Parteien noch nicht entschließen können und wünschen daher, die katholischen Orte möchten a» ^ Augenschein Theil nehmen, in der Hoffnung, daß man sich da werde einigen können. Die crwiedcrn, der Brief von 1471 rede nur von den hohen GcrichtSmarchcn; der Brief von 1541 enthalte über die Märchen des Kcllcramtcs; in dem andern Brief habe cS sich nicht darum gehandelt, ob ls oder hohe GcrichtSmarchcn seien, sondern ob der Thurm zu Zuffikon oder ein großer unweit davon ^ Stein der rechte Wendelstein sei. Der zwischen Zürich und Bremgartcn 1527 errichtete Vertrag kon»e ^ Hauptbricf nicht präjudicircn, da derselbe hintcrrüks der zu Baden regierenden Orte geschlossen u'^ ^ und nur die nieder» Gerichte zu Bremgartcn betreffe. Da auch die Erkanntniß der zu Baden Orte von 1528 nur von der Appellation im Kclleramt rede und jedes Documcnt nach der ihm ZU liegenden Materie ausgelegt werden müsse, so folge daraus nichts Anderes, als daß Zürich die rech» ^ lationS-, die zu Baden regierenden Orte aber die rechte Landcsobrigkcit seien. Nachdem sich Znü4' ^ von Bern und Glarus beantragten Augenschein bereit erklärt, stimmen auch die katholischen Orte bei, El ^ die Sachen im Kclleramt im chcvorigcn Zustand ruhig lasse. «»—(S. u. d, Vogt.) x Uri wudc den VIII Orten seine Klage gegen den von Herrn Tscharncr erwirkten Arrest und berichtet, daß derselbe ammann Schmid 68 Mütt Kernen und dem Baron Zwcvcr von Hilfikon 73 Mütt, 2 Viertel und ^ ^ mit Gewalt weggenommen habe, während sie ihm nichts schuldig seien und überdies der Bund der ^ mit Bern heiter besage, daß man Niemand etwas vcrheflen dürfe als dem rechten Schuldner Bürgen, der darum gelobt habe. Dem Vernehmen nach gedenke Tscharncr auch die diesjährigen t Beschlag zu nehmen und wie die frühern zu verkaufen. Da alle Vorstellungen bei Bern crfolgü'ö ^ so werden nun die unbctheiligten mitrcgicrcndcn Orte dringend ersticht, bei Bern dahin zu gi^ Arrcstbcwilligungspatcnt zurükgcnommcn und die Herren Schmid und Zweper entschädigt werden. 1459 Juli <708, ^niber die Erklärung ab, das, es auf dem Arrest beharre. Hierauf wird einem Ausschuß aufgetragen, zu "'""suchen, wie viel und an wen Herr Tscharncr an Grundzinsen zu fordern habe, ob ihm die Justiz, wie " Ergibt, verweigert worden, oder ob er durch eigenes Vcrsäumniß zu Schaden gekommen sei. Aus dem "hnstlichkn Bericht der Connnission zeigt sich nun, daß ihm weder von den Landvögtcn noch von den Ge- 'andtci, die Justiz verweigert worden ist, wohl aber, daß er bis <694 den RcchtStricb gebraucht, später aber "'ch' »'ehr, u»d daß er <697 am Ende seiner Verwaltung zu Königsfcldcn nicht mehr als drei Grundzinse 5" fordern gehabt habe. Da nach dem Gantrccht der Grafschaft Baden die drei lczten und der laufende ZinS gemacht werden, hätte er vollständig bezahlt werden können, wen» er, wie er 1697 von allen regierenden ^rtcn gemahnt worden sei, die Gant über die Güter verlangt hätte. Die Vorgabe ?schar».rs, daß nach Königöfcldcr Urbar alle, und nicht bloß die drei lczten Zinse gutgemacht werden »nisten, sei unstatthaft, hier das Recht der Grafschaft Baden, wo die zinspflichtigc» Güter liegen, Anwendung finde. Hätte für Rechte von KönigSfeldcn eine Ausnahme gemacht werden wollen, >o wäre sie bei der Rcviston des Urbars Baden, welches jünger sei alö dasjenige von KönigSfclden, auSdrüklich erwähnt worden. Auf diese Auö- """"»"stjung, welche den Gesandten von Bern schriftlich zugestellt wird, ergeht an Bern die dringende Ein- "b"ng, das Arrestpatcnt zurükzuzichcn und die Herren Schmid und Zwcpcr vollständig zu entschädigen. Sollte Harner auf seiner Klage über Rechtsverweigerung beharren, so werde man ihm Revision crthcilcn, damit " "us de.» Rechtsweg dasjenige suchen könne, was er bisher durch bundcswidrigcn Arrest sich angeeignet (S. u. d. Vogteicn.) Ein Antrag Uri'ö, den Viehtricb über den Berg mit Ans- der Lauiscr- und Bcllcnzcrmärkte zu verbieten, wird, weil nicht alle Gesandten instruirt sind, ,n den H'cd genommen, mit der Weisung, daß die Orte ihre Entschließungen Uri mitthcilcn sollen. Schwvz besonders, .»an sollte Vorsorgen, daß die fremden Pferde während des Jahres und außer der gcwöhn- Zeit nicht über den Berg getrieben werden, indem dieses dem Pferdcmarkt zu Lauis und den cidge- Handelsleuten bisher höchst nachthcilig gewesen sei. rr—(S. u. d. Vogteicn.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. (Alle Orte außer Abt von St. Gallen.) In der ersten Srparatsizung gelangt daö päpstliche Brcvc 2 Juni sammt dem bezüglichen Schreiben dcS apostolischen Nuntius vom 15. Juni, die übrigens bereits Luccrn aus mitgcthcilt worden waren und worin der Papst die Werbung von 30(10 Mann nachsucht, Bcsprcchuug Wenn dieses Begehren auch den Bündnissen mit den fremden Fürsten nicht widerstreitet, 5 '' "c gegenwärtigen unsicher.. Zustände im Vaterland doch gewichtige Bedenken gegen sofortige Entsprechung. wird dem Nuntius crwicdcrt, „ach dem Beispiele der Vorfahren werden die katholischen Orte dem ^ stets ihre Dienste zu leisten bereit sein; die Verwirrung im eigenen Land lasse aber unmöglich zu, 5'°" "neu Beschluß zu fassen, man müsse „och einige Zeit abwarten; nach deren Ablauf bei abgeklärter ij, "'w>. werde die definitive Schlußnahmc nicht ausbleiben. Hierauf geht ein neues Schreiben des Nuntius ^ Zufolge dem er vom Papst den Befehl erhalten hat, auf die Beschleunigung dieses Aufbruches zu dringen; „e, c ZU dem Ende volle Gewalt zur Fcstsczung des Söldes und zu.» Abschluß der (Kapitulation. Die Orte jedoch bei de», ersten Beschlüsse, da die Angelegenheiten im Innern immer noch unauSgcrragcn seien .s. Niemand deren schlicßlichcn Ausgang vorauszusehen vermöge. Bei dem bestgemeinten und aufrichtigen s>ck" ^ bcs hl. Stuhles Dienste hoffen sie, dem gestellten Begehren später entsprechen zu können, und freuen der päpstliche Nuntius jezt schon zun, definitiven Abschluß der Kapitulation ermächtigt sei, was den »vn, z lur 1460 Juli 1708, Obrigkeiten hintcrbracht werden soll. Freiburg und Appenzell nehmen den Vorschlag nä rekerenäuw, Ende der unfruchtbar abgclattfcncn Tagsazung ersuchen die fünf Orte und Freiburg, — Solothurn und App'" zell waren bereits abgereist — die Gesandten von Lucern, über diese Angelegenheit dem Nuntius Bericht i" erstatten, mit dem Bedeuten, man werde die Sache behufs einer definitiven Erklärung gegenüber dein einer dcmnächstigcn katholischen Confercnz unterbreiten. (Alle Orte und Abt von St. Gallen.) Hofmeister Münch von Münchcnftcin genannt von Löwcnburg, bringt im Namen dcS Bischofs von Basel >» höflicher Recommendation vor, daß bei der bald folgenden Neuwahl cincö Abtes zu Lützel, angeblich königlicher Verordnung, alle aus der Eidgenossenschaft oder dem Bisthum Basel herstammenden Rclig^ von dem votum Mkmvum ausgeschlossen werden sollen. Obgleich hierauf die katholischen Orte nicht sind, geht dennoch bei der Wichtigkeit der Sache durch Vermittlung des Chevalier von St. Colombc an sranzösischen Gesandten das angelegentliche Ansuchen ab, seine viclvcrmögcndc Dazwischenkunft zur Vcrhu ^ dieses Präjudizes «»verweilt eintreten zu lassen. Sollte dieses wirkungslos sein, so will man den König selbst gelangen. Nachdem eine günstige Erklärung der französischen Gesandlschaft nikanM"» ^ eingetroffen, wird dies dem Landhofmcistcr mitgcthcilt und die Angedcihung jeder bundesmäßigcn Hilst ^ Rath zugesichert. Ein Gleiches geschieht an die Convcntualcn und Profcssc» von Lützel, von denen Memorial sammt Abschrift eines königlichen Schreibens an den Gouverneur vvu Bclfort eingereicht n" war. (Ohne katholisch GlaruS.) Von Landammann Tschudi vernimmt man, daß GlaruS an von St. Gallen geschrieben habe und Aussicht zu einem Vergleich da sei, weil der dortige gcsammte ^ ^ die sechs Punkte nicht anzunehmen gedenke. Die katholischen Orte verlangen eine positive Antwort Stellung, welche katholisch GlaruS im Toggcnburgcr Geschäft einzunehmen gewillt sei. Darauf erfolgt nur die Erklärung, daß beide LandcSthcile Einer Meinung seien. Dies veranlaßt die übrigen ^te Voraus zu der Versicherung, daß sie alle treu und fest zusammenhalten und die bundcsgemäßcn Vcrpflw) ^ ^ gegen einander erfüllen wollen. Die Gesandten von Schwyz lassen sich darauf vernehmen, was in der seit der leztcn Confercnz in Luccrn geschehen und wie sich Glarus gegen Schwyz über die äbtische Dcclar ausgesprochen habe, nämlich über die Guthcißung der Siegel und Briefe, über eine nothwcndigc ^ jener Declaration und den Vorbehalt der Kosten. Schwyz erwartet, nachdem cS seinerseits Hand zur Beilegung geboten, werde auch St. Gallen eine tractable Stellung einnehmen. Hinsichtlich der es sich auf den Vorbehalt bei der leztcn Luccrncr Confercnz. Die Gesandten des Abts crwicdcrn, bleibe aufrichtig bei der an Schwyz abgegebenen Erklärung und überlasse der Einsicht der katholisch'" ^ wie das Toggcnburger Geschäft vorgenommen werden wolle. Leztcrc finden mittlerweile, der Abt I Streit vor gemeine Session bringen, wie im gemeinen Abschied zu sehen ist; wenn dann die bcld'» ^ sich darüber auslassen, werden die katholischen Orte nicht gleich antworten, sondern zuvor berathcn, " ^ aus Einem Mund reden. Appcnzell-Jnncrrhodcn ist instruirt, sich in das Hauptgeschäft nicht cinzun»! Bezug auf die sechs Punkte aber mit den übrigen katholischen Orten zu halten. Als in Fortgang ^^ssch Handlungen ersichtlich wurde, daß Zürich und Bern aus ihrer Meinung beharren, dringt man w ' Glarus, daß es sich nicht von den Unkatholischcn einnehmen lasse, sondern mit Schwyz halte, worüber ammann Tschudi von seinen Obern weiter» Befehl verlangt. Schwyz gibt vertrauliche Mitthcilung .hx„, Zuschrift an die beiden Städte vom 3. Mai und von der darauf erfolgten Antwort; ihm wird Ac< seine Erwiederung in gelinden Ausdrükcn abzufassen. Nach dem Wunsche der Confercnz verlang'» ^ sandten des AbtS von Landammann Zwicki zu vernehmen, welche nähere Erläuterung GlaruS Juli 1708, 1401 Tcclaration deö AbtcS verlange, worauf lediglich die Antwort erfolgt, er wolle darüber bei der Obrigkeit ^chung einholen. Die Gesandten von Schwyz nehmen hierbei Anlaß zu erklären, daß sie, sobald Frage» »der Erneuerung des Landrechts dabei berührt werden, ihren Rechten nichts vergeben wollen. Inzwischen ist "on de» vorbcschicdcncn Toggcnburgern nur ein Rcccpissc cingckoinmcn, ohne ein Wort, ob sie selbst erscheinen od» „ich,. dagegen trifft eine Abordnung der dem Abte treu gebliebenen Toggcnburgcr ein, legt ein Memorial "dcr die trostlosen Zustände der nunmehr siebenjährigen Wirren im Tvggcnburg vor und erklärt unter Protcst- ^eb»„g g^„ alle Folgen und Kosten, daß einige der Ihrigen ohne ihr Wissen und Willen nach Zürich flaust,, f^„. schücßlich »ittet sie uin Gottes Willen um Hilfe und Herstellung der Ruhe, sowie um einen ^lcitsbrief für sichere Rükkchr. Die Gesandten des AbteS fügen bei, wenn jczt kein endlicher AnStrag zu bnide komme, seien weder der hier anwesende Ausschuß noch ihre Committenten im Toggenburg des Lebens ^hr sicher, Die unbctheiligtcn katholischen Orte weisen diese Abordnung an, einstweilen in aller Stille in , z„ bleiben, in Gewärtigung, ob die andern Toggcnburger auch noch eintreffen, und ihre Anliegen "tischen den Gesandten von Schwyz lind den protestantischen Orten vorzutragen. Die katholischen Orte ^c>> inzwischen fortwährend die Bemühungen fort, Zürich und Bern von ihrer stricte« Forderung betreffend ^ drei Instrumente abzubringen und zu veranlassen, daß sie zu einer unbedingten Vermittlung Hand bieten, wenden sich auch um Unterstüzung an die Orte Basel und Schaffhauscn, Wie nuzlos cS war, ergibt ^ aus den Verhandlungen deS gemeinen Abschiedes, Trozdcm bleiben die katholischen Orte entschlossen, dies ,^üst „ich, ^ ^ lassen, sondern mit allen Mitteln daraus zu trachten, daß der Abt in seine Rechte eingcsczt und auch Ruhe und Ordnung und bürgerliche Sicherheit im Toggcnburg wieder aufgerichtet Zu diesem Zwckc soll in Luecrn ehestens eine katholische Confcrenz stattfinden. Die Abordnung ans Toggcnburg wird den abt- st. gallischen Gesandten empfohlen, da deren Rükkchr zur Zeit nicht ohne .wäre, Zu ihrer und ihrer Gesinnungsgenossen Beruhigung sollen die Gesandten des AbtcS ihnen Beschluß mitthcilen, In Betreff der Obcrhcrrlichkcit im Kellcramt lautet die Instruction von höfisch Glurus, scinc Obern kennen die wirkliche Landmarchc nicht, und wünschten daher eine Grcnzbc- sofern aber evangelisch Glarus mit Zürich gehe, solle cS sich den katholischen Orten anschließe», ^ Gesandte» der übrigen Stände finden die zürcherischen Prätcnsioncn unbegründet. Auö einer Besprechung ^ ^ Gesandten von Luecrn mit denen von Bern erhellt, daß lcztcrcS noch keinen Beschluß gefaßt hat und ^ die Vornahme des Augenscheins wünsche. Da die Tendenz von Zürich in dieser Sache offenbar dahin die Angelegenheit in's Weite zu ziehen, wird sie einer achtörtigcn Session vorgelegt, wie es im gemeinen >chied enthalten ist. Da aber Zürich auch da bei seinen Forderungen blieb, ist die Sache neuerdings im ^°vßc ^ v katholischen Orte verhandelt worden, die entschlossen sind, der Halsstarrigkeit Zürichs einen .^»act entgegenzustellen, zu welchem Zwcke ein Summariui», das dem Abschied bestiegt, verfaßt »nd den ^'An katholischen Orten vorgelesen worden ist, das die Gesandten von Solothnrn, Frcibnrg, Appenzell und ^ ^ von St. Gallen als klar und begründet anerkennen, Lczterc finden aber gleichwohl für gut, zuerst Erlauf der Toggcnburgcr Angelegenheit für die nächsten Tage abzuwarten und bei einem allsäiligcn ^c„ac, z„ »erfahre», paß nicht die ganze Eidgenossenschaft in Confusion grralhc. Als die neue Jn- für Brr» dann eintraf, war die Tagsazung schon beendet, cö kann daher die Angelegenheit nicht H ^ "or die gemeine Session gebracht werden. Die weitere Verhandlung wird daher bis zur Confcrenz in ^'"garte,, vertagt, Solothurn gibt Kcnntniß von dem Anerbieten des Commissärö der Artillerie im daselbst mit Unterstüzung des französischen Hofes eine Artillcriccompagnic katholischer Eidgenossen zu 1462 Juli u, August 17«8, errichten, welche diesen eine genügende Ausbildung-in dieser Waffe gewährte und den katholischen Orte» allen Zeiten erfahrene Militärs lieferte, da die Mannschaft alle zwei Jahre ncucrgänzt würde. Haupt»'^"' dieser Compagnic wäre der genannte Commissär; die übrigen Officicrsstcllcn aber würden mit Eidgc»^ besczt. Dieser Antrag wird in den Abschied genommen, damit jedes Ort seine Entschließung beförderlich Lucern überschreibe. «««-. Die Beschwerde über die Vcrarrcstirung von Grundzinsen der Herren SelMd u Zwcycr soll den acht alten Orten abermals vorgebracht werden, wie der gemeine Abschied des Näher» «I«I«I—(S. u. d. Vogtcicn.) Iiiiii. Schlvyz empfiehlt nachdrüklich die Anlicgcnhcit dcS Schu»'^ Sidlcr von Küßnacht in seinem RcchtShandcl zu Bern, wie dies laut dem Abschied auch in gemeiner Scss""' geschah. III. (S. u. cnnctb. Bogt, überh.) Man sehe auch im Abschnitte HereschaftSangelegcnhelten: Art. 48. Ehrschaz, Ghehaften ic. Art. St. VcrwltgS.- u. Niechngsw.!. Allg. lt. „ t»8. Mitregicriing der III Städte, k«. „ 144. Beamte. Ii Ii. „ 52. Verwltgs.-u. Rechngsw. i. Allg. Ii. „ 132. Beamte. tlt. „ 480. Zollwesen. „ 440. Handel u. Verkehr, Vorkanf ic. Art. 34. Verwaltung im Allgemeinen. „ 86. Obrigk. Güter, Lehen ic. „ 48. Verwaltung im Allgemeine». Deutscht gem. Vogt, überh. Landgrasschast Thurgau. Vogtei Rhcinthal. Grasschaft Sargans. Grafschaft Baden. Vogtei Freiämter. Vier ennetb. Vogt, überh. er. s im. I»I». v«. «Iii ««. Itlt. II. iiim tg«. tt. IUI. «. I» «I r. s«. t. III. Art. 432. Shehaften. „ 314. Gerichtshcrre». „ 333. Gerichtshcrrcn. „ 570. Stifte u. Klöster (Bischest^' „ 232. Gütervcrkauf in fremde Hai» S80. Stifte u. Klöster (Bischt»' Art. 28. Verwaltung im Allgemeinen. „ 73. Obrigk. Güter, Lehen ,c. „ 13S. Polizeisachen. Art. 23. Verwaltung im Allgemeinen. „ 215. Judikatur- u. Competcnzaust. „ 252. Justizsachen, Recht, Gericht. „ 250. Justizsachen, Recht, Gericht. „ 307. Handels- u. Verkehrswesen. ., 270. Abzug. Art. 28. Verwaltung im Allgemeinen. Art. 117. Abzug. im. «»«». I!» vv. «. V. V. «I«I«I. «««. Art. 87. Obrigk. Güter, Lehen >c. » 62. Verwaltung im Allgemeine» „ 138. Ewiger Versprach, Güteroerl» Art. 243. Stifte u. Klöster (Pfäfers). lS0. JuriSdstrcit. mit Werdendes Art. 235. Justizsache», Recht, Gericht. -- l14. Judicatur.- u. Eonipctenzanl. .. 345. Handels- u. Verkehrswesen. .. 420. Kirchliches. GlanbenSs, Gk'st " 271. Abzug. Gonferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen nnd Biel während der Jahrrechw^ Tagsazung zn Baden. im Juli nnd August. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. «n, f»I. .10«. Gesandte: Die nämlichen wie auf derJahrrcchnung; für evangelisch Glarus Landammai» Heinrich Zwicki. ». Der diesjährige allgemeine Bcttag für die evangelischen Orte wird auf den 27. Septeinb^ Ii. Eö werden folgende Licbcöstcucrn bewilligt: t. Den rcformirtcn Pfarrern von Gröucnbach u»ö - Juli u, August 1708. 1463 299 Gl., und dcm Scclsorgcr und Schulmeister der reformirten Gemeinde zu Christian-Erlang 139 Gl,, ^ ^ Mal »ach der Scala der fünf Städte. 2. Die reformirtc deutsche Gemeinde Mariakirch erhält von " sieben evangelischen Städten die übliche Beisteuer von 209 Gl., die dortige reformirtc französische Leinde nach der ncunörtigcn Vcrthcilung 199 Gl. 3. Zum sechsten Mal spenden die sämmtlichcn Orte " die reformirten Gemeinden zu Worms und Speyer 299 Gl. 4. Boll Mitgefühl für den jammervollen Uuid der ehedem in erwünschtem Flor gestandenen hcidclbcrgifchcn Kirche und Schulen wird einem gestellten ^>»chr„ entsprechend, eine Steuer von 699 Rcichsthalcr, von denen zum Voraus 59 Thalcr dcm Pfarrer Ncinach zukommen sollen, bewilligt. Diese Steuer wird auf sämmtlichc evangelische Orte verlegt. 5. ^ die Erbauung der neuen lutherischen Kirche zu Frankcnthal wird den fünf Städten eine Beisteuer von ^ Thalcr empfohlen. 6. Die nämlichen Orte erklären sich auch bereit, die Kosten für den Unterhalt des studircndcn Sohncö des picmontcsischen Hauptmanns Combc Magnot mit jährlich 59 Thalcr, h.lt^ lind das nächste Jahr zu dckcn. 7. Die fünf Städte sichern ihre Beiträge für den Unter- der vier pfälzischen Studiosen im Kollegium EraSmianum in Basel auch für das künftige Jahr wieder ^ Von einer Bcglükwünschung des Königs von Preußen dafür, daß er nunmehr auch Titel und Mcklcnburg angenommen hat, wird Umgang genommen, da die dahcrigc Anzeige offenbar nur übx ^>znah».c auf den Kanzleien gemacht worden ist. «I. Bern frägt an, was man in der Tagsazung r das Bündniß zwischen dem Abt von St. Gallen und dcm Kaiser vorzubringen gedenke. Mit Rüksicht b>>d ^ ^"^igc Ucbcrfülle mit Geschäften wird beschlossen, diese Angelegenheit einstweilen unberührt zu lassen H iu gewärtigen, ob sie etwa von den katholischen Orten aufgegriffen werde, lind wie sich nebenbei die 9,, ""diung des Toggcnburgcrgcschästcs anlasse. Laut Bericht der bcrnischcn Gesandten sind die regierenden ° >>chcn Orte entschlossen, dcm langwierigen Handel wegen dcS KcllcramtS ein Ende zu machen; die >^chc Palm aufgeworfen werden sollen, sind Bern bereits mitgcthcilt worden. Daraus entnehmen ^ ^""dtcn von Zürich, daß keine neuen Beweise in's Gefecht gebracht werden und erklären nach Verlesung ^Marchbrstfe von 1471 und 1666, daß sie sich keineswegs auS dcm Bcsizc ihrer Rechte werfen lassen, dm ^""dtcn von Bern und Glaruö, aufgefordert, den Standpunkt von Zürich in gemeiner Session zu antworten, wegen ungenügender Sachkcnntniß sich dermalen weder für die eine noch andere Seite ^ können, Jil einer Vorbesprechung der Gesandten von Zürich und Bern hatten crsterc unter sl>r^"6 auf die bekannte Lage der Dinge im Toggcnburg die Erwartung ausgesprochen, daß Bern auch eis "hin das Scinige mit Rath und Hilfe zu», Trost der armen guten Leute beizutragen gewillt sein werde, d« Kid Be ""ch die weitere Bcrathung einzurichten. Nachdem dies nun sämmtlichcn evangelischen Orten gegenüber , - Stände mit einander in. gleichen Schiffe fahren. Die Gesandten von Bern wünschen jedoch zuvor ^erich. des Gesandten von Glarus, namentlich über die jüngste Conferenz ... Lachen zu vernehmen, ...» > ist, swllt Zürich der Conferenz vor, wie die drei evangelischen Gemeinden im Unteramt der freien >i°..sübu„g „och immer ermangeln, was beweise, daß die auf lez.er Konferenz ... Aarau vorgesehenen Mittel zu keine». Ziele führen. Zürich vermag nicht einzusehen, wie ...an Hoffnung auf Erhaltung Mvünschbaren Aeeo.node.nentö haben könne, ehe und bevor die freie Neligionsübung im untern Amte 5 "..geführt sei und will daher diese evangelischen Landlcutc nicht mehr hindern, d.c uncrtragl.chcn ,>'"le »ach den Vorschlägen, die aus der Konferenz in Aarau gemacht worden, abzuwerfen. D.c Ge,andtcn ^r» rathcn aber auch jczt wieder von der Anwendung irgend welcher gcwaltthätigcr Mittel ab, durch die Spaltung im Toggcnburg selbst unausweichlich wäre, und beantragen, vorderhand in geme.ne... 1464 z„li August 1708. Namcn den Landrath beider Religionen eindringlich zur Einigkeit zu ermahnen. Es werde sich dann ob und wie und von wem aus diese Angelegenheit in Bewegung gesczt werde und was dann zu thun Der Gesandte von Glarus kann wegen der delikaten Stellung seines Standes zu Schwyz, dem Abt und Toggcnburgcrn sich nicht so weit über die Frage auslassen, gibt aber bezüglich der freien Rcligionöübung bedenken, ob durch das eine oder andere vorgeschlagene Mittel der Sache nach Wunsch geholfen wcrd^ Zudem sei ungewiß, ob der Abt, der sich dein Vernehmen nach über das lang bestrittene Landrccht ^ 144(1 mit Schwyz verglichen habe, auch jczt noch auf beide Orte Schwyz und Glarus klagen oder eben auf die beiden Orte wider Toggcnburg das Recht anrufen werde. Der Antrag von Bern, Anwendung gcwaltthätigcr Mittel abzusehen, findet die Zustimmung der übrigen Orte, dagegen wird von Erlaß eines abermaligen Mahnschreibens an den Landrath Umgang genommen. Die harte und bittere des Kanzler Püntincr in der gemeinen Session vom 5. Juli hat die Gesandten von Zürich und veranlaßt, sie ihren Obrigkeiten behufs Ertheilung neuer Weisungen vorzulegen. Nachdem der ^ zwischen Schwyz und dem Abt nun in der Tagsazung selbst angezeigt worden ist, dringt Zürich verhüten, daß nicht auch von Glarus eine gleiche Deklaration, durch welche die evangelischen Interessen empfindlich geschädigt würden, erfolge; es wird daher von Zürich und Bern Landammann Zwicki u'U ersucht, gegen einen solchen Vergleich zu wirken. Derselbe thcilt mit, das Vorgehen von Schwyz mrtige Obern nicht wenig mißfallen; troz den Versuchen des AbtcS, eine nämliche Erklärung zu erlangen, beider Religionen merklich entfernt, auf ein solches Ansuchen einzugehen, es wäre denn, daß eine den Toggenburgcrn bcschwornc Landrccht mit Bcfugsamc beschworen worden sei. Dieser Bericht wird^ derartig Dcclaration künftiger Sicherheit wegen genugsam erläutert und unbedingt zugestanden werde, daß wird Zürich auch den übrigen evangelischen Gesandten mitgcthcilt, mit dem Wunsch, in gemeinem cvangrlß^ ^ Namcn ein Mahnungsschrcibcn an evangelisch Glarus zu richten, daß man sich dort ails keine dB, Abmachung mit dem Abte einlasse. Die Mehrheit der Orte lehnt jedoch leztercs Begehren ab, um Anschein von Parteilichkeit zu vermeiden, und überläßt Zürich und Bern, nach ihrem Gutfindcn zu worauf lcztcre wirklich vorerst eine eindringliche mündliche Vorstellung im angedeuteten Sinne dcl Gesandten von evangelisch Glarus machen, die nachher schriftlich wiederholt wird. Bezüglich der uncrwm ^ete» harten Anklagen des Abtes gegen die evangelischen Toggcnburgcr, welche in offener Session als bezeichnet worden, findet Zürich für bedenklich, dieselben zu persönlicher Verantwortung nach Baden zu Die Gesandten von Bern sind umgekehrter Ansicht und wünschen, es mochten im Namcn beider Stände und Bern einige Toggcnburgcr beider Religionen nach Baden eingeladen werden, um ihnen die Klagep ^ zu übergeben und ihre Verantwortung anzuhören, wodurch man nach und nach Hand zur Bcucg Streites anschlagen könnte. Glarus will sich nicht aussprechen, ob die Toggenburger Recht oder ^ ^ und will abwarten, ob seinerzeit eine Klage nach dein Landrcchte an seinen Ort gelange; immcrhl» wünschen, dem Handel sobald möglich ein Ziel zu sczcn, statt ihn länger hinzuziehen und zu cr >chu ^ Allem jedoch auf dem Landcib, Landrccht und Landfrieden zu beharren. Basel und mit ihm die übrb ^ sind instruirt, eine unbedingte gütliche Mediation zu gleichen Säzen von beiden Religionen zu unter! » den Funken in der Asche zu löschen, che er in helle Flammen ausbricht. Die Anhcrrcisc der toggcn ' Ausschüsse nach Baden ist inzwischen durch die Mißhandlung des Sckelmcister Rüdlingcr, der in ^ durch einen Papisten mit Streichen und Worten übel tractirt wurde, vereitelt worden. In v» ö ^ Bcgegnisscö erklären die Gesandten von Zürich, die Toggcnburgerfragc in der Tagsazung nicht anzust Juli 1708, 1^65 l'hc i»i Toggcnburg, worüber der gemeine Abschied daS Nähere enthält, erklärt sich Zürich zu einer ^chsäzigen Mediation, unter Zugrundlcgung der drei Hauptforderungen Landcid, Landrccht und Landfrieden, ^""t, die übrigen Orte stimmen gern bei, und Zürich und Bern verbleiben nachwärtS bei ihrer dahcrigcn Gärung, worüber der allgemeine Abschied weitläufiger handelt, und stellen die weiter» Anordnungen betreffend ^ Aufrcchthaltung der Ruhe und Sicherheit im Toggcnburg dem Ermessen der Obern anhcim, worüber nun verschiedene Instructionen eintreffe», nämlich von Bern die Ermächtigung zum Erlaß eines Schreibens an Egenburg, die dortige Angelegenheit auf dem Fuße zu belassen, wie sie verflossenen Januar war, während ^'Nch sich zu keinerlei EinladungS- oder Mahnschreiben verstehen kann. Als dieS der Session sämm.licher °vangelischcr Orte vorgetragen worden, wird beschlossen, Bern soll in der Tagsazung von den katholischen nochmals eine genaue Antwort verlangen, wie sie die drei Haupttitel erkennen wollen, und sofern, wie ^aussichtlich ist lediglich der frühere Bescheid crtheilt wird, von dem nuzloscn Hin- und Herschrciben abzu- um die ganze Angelegenheit dcn Obrigkeiten zu hinterbringen. Daneben werden Zürich und Bern "'«cht, die Toggenburgcr nicht aus dem Auge zu verlieren und zu wachen, daß weiteres Ungemach unterbleibe. Ein Bericht des Marquis von Rochegudc vom 17, Juli über seine Bemühungen bei der Königin von Ehland wegen den rcformirten Glaubensgenossen auf dcn französischen Galeeren und wegen dcn Rcfugiirten v"rd de», Abschiede beigelegt. I,. Auf Erinnerung von Bern wird die Kanzlei beauftragt, die ,chon auf Langcnthaler Conferenz bewilligte neunörtige Steuer von 8ttU Gl. für die französischen und picmon.esischcn ^°nic,. in Würtemberg einzueassiren und zu versenden. I. Zur Verlesung kommt eine Zu.chnft der ^"Misch-rcformirten Gemeinde zu AdelSheim, worin sie den evangelischen Orten die bewiesenen Gutthaten ^», III. August. KanionSarchiv TchaMiauscu. Abschiede Gesandte: Zürich. Johann Konrad Eschcr, dcö Raths. Bern. Franz Emanucl von Bonstc^ Zcughcrr. Uri. Karl Franz Schmid, Sckclmcistcr. Schwyz. Johann Jakob Schüler. Untcrwald^ Johann Jakob Bücher, alt-Landaminann von Obwaldcn. Zug. Johann Widmcr, des Raths. Glar"^ Walthcr Tschudi, des Raths. Basel. Sebastian Wcttstcin, dcö Raths. Frei bürg. Joseph Gottrau, des Raths. Solothurn. Johann Christoph Victor Byß, des Raths. Schaff Hausen. Joh^ Konrad Pcycr, des Raths. Das Verhandelte sehe man in dem Abschnitte HerrschaftSaugelegcuheiten: Vier ennetb. Vogt, iiberh. Vogtei Lauis. Vogtei Mendris. 1». Art. 118. Abzug. k. «. „ tt9. Abzug. ii. t. „ 191. Kirchliches, Geistliche. «I. Art. 203. Zollwcsen. Ii. «. „ 141. Abzug. 1. f. „ 172. Märkte. m. x. „ 125. Justizsachen, Recht, Gericht. «». i». Art. 336. Grenzen, Äebietsverlez. ?c. Art. 157. Vicinat ic. ,» 21 Allg. Verwaltungssachen >o- Art. 79. Allg. Vererb., Statuten >c. „ 287. Beziehungen z. Bischof v. „ 157. Handel u. Verkehr. t»2. Justizsachen, Recht. Gericht- MM. Jahrrechuung der die vier ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. l7ll», nach dem tll. August. Kantonsarckiiv 2ch»klba»se». Abschiebe Gesandte: Die nämlichen wie zu Lauis. Via» sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschastSangelegenheite» : Vier ennetb. Vogt, iiberh. v. Art. 158. Vicinat. Luggarus u. Mainthal. ,i. Art. 3. Verschiedenes. ^ Vogtei Luggarus. I». Art. 18. Allg. VerwaltgS.- u. NechugSsachen. «I. Art. 44. Allg. Vcrord., La»d>^ «07. Jahrrechuung der die Vogteien Bellenz zc. regierenden III Orte. Bellenz. l7<>», 24. August. Piest Es erübrigt nur die Instruction für den nidwaldischcn Gesandten Dorfvogt Franz von Vün" geht dahin: l. wegen einer Caplanei und Priorais, worin etwas Ungebührcn vorgefallen, »achzulGst September 1708. 1467 darüber abzusprechen; 2. da gewisse Religiösen zu Bcllcnz gcwaltthätigcrwcise von dort fortgeschafft worden, hierüber eine Untersuchung anzuheben; 3. die Wahl des Procuratorcn au die Stelle des Kanzlers vorzunehmen; 4 die fehlbarcn Beamten zur Corrcction zu ziehen; 5. zu untersuchen, wie die Steuern verlegt worden; 6- dem Kanzler Ghiringhelli beizustehen, daß er in Allem wie seine Vorgänger gehalten werde; 7, den Factor Ehichcrio zn besserer Pflichterfüllung anzuhalten; 8, da gewisse Herren in Bellen; den schweren Zins beziehen, sofort nach Ankunft daselbst sich über den Sachverhalt Gewißheit zu verschaffen. vimdesarchw Nidwaldcn: Wocheiirachsprolololl Nr. 2a, kol. II. WL. Conserenz der V katholischen Orte. Lucern. l7Mt, .1. bis 5. September. Staalsarch!» Lucer». Allg. Abschicdc v. I7N8, kol. 27». Gesandte: Luccrn. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß; Johann Rudolph Dürlcr, alt-Schulthciß ^ Panncrhcrr; Johann Ludwig Meyer, Statthalter, und Oberst Karl Anton Amrhyn, beide des inncrn Urj Johann Ulrich Püntincr von Braunberg, Landammann; Oberst Joseph Anton Püntincr von ^""bcrg, alt-Landammann. Schwyz. Johann Sebastian Wüörucr, Landammann; Gilg Christoph Schorno, ^andammann. Untcrwaldcn. Johann Konrad von Flue, Landammann von Obwaldcn; Joseph Jgnaz Landammann von ?lidwaldcn. Zug. Obcrstfeldwachtmcistcr Beat Jakob Zurlaubcn, Ammann; Johann "spar Eustcr, alt-Ammann. Luccrn legt der eilig zusammcnbcrufcncn Conserenz die vielfach eingegangenen Berichte über die ^'Wci, kriegerischen Rüstungen und Bewegungen im Berncrgcbict vor, und thcilt die von ihm getroffenen so hat cS namentlich auf den Bericht, daß Bern behufs der Conjunction mit den zürcherischen ^ppci, mit der Schlagung einer Schiffbrükc bei der Stille umgehen solle, dem Landvogt von Baden vor- aufgetragen, die möglichste Wachsamkeit zu entfalten, worauf derselbe um nähere Weisungen gebeten ^ Anderseits hat Luccrn durch schriftliche Anfrage von Bern die eigentliche Ursache und den Zwck dieser ^'"haften Aufmahnungcn und Truppcnaufstcllung zu vernehmen verlangt, da ja laut Berichten aus Basel ..^svrgniß, daß die kaiserlichen Truppen unter General Mcrcy sich über eidgenössisches Gebiet in die fran- Lande werfen möchte», fast völlig geschwunden sei. In der Antwort vom 1. September beruft sich auf dix Abrede von 1702 über Bcschüzung der eidgenössischen Grenzen und meldet gleichzeitig, daß es gleiche Post die militärischen Veranstaltungen wieder abschreibe; wenn aber wirklich Wachten sollten auf- ^ ^ wvrdcil sein, so sei dies wider Befehl und Wissen von Bern bcschchcn; cS wäre indessen möglich, daß . ^«rnischm Berichterstatter die zur Hintcrhaltung der Strolchen und Bettler aufgestellten Patrouillen, die sich ">chr alö scchszig Mann stark seien, irrthümlich für Wachten angesehen hätten. Die Orte wollen cid "üt diesem Berichte nicht einschläfern lassen, sondern bringen sich vielmehr in Erinnerung, wie un- ii»d^^ch ^ Zürich und Bern bei lcztcr Jahrrcchnungstagsazung in Behandlung der Geschäfte aufgeführt ündcr allen bezeugten guten Willen sämmtlichcr übriger Orte alle Streitsachen auf die äußerste Spizc »Ml so daß an böser Absicht nicht mehr gezweifelt werden kann. Daher erklären die Orte kraft der a ende» Instructionen, dieser unerträglichen Diktatur mit allen Mitteln entgegenzutreten, und in erster 1468 September 17l>8. Linie die heilige Religion, sich selbst, das Ansehen und die angefochtenen Rechte zu retten. Hierzu bedarf ^ vor Allen, der wahren Einmüthigkeit. Mit Bezug hierauf eröffnet Schwyz, man solle in Betreff der v gcwaltcten leidigen Confusioncn kein Mißtrauen mehr zu ihm haben; vertraulich wird versichert, wie es oh»ch"' jederzeit in Sachen, welche die katholische Wohlfahrt berühren, mitzuhalten zugesagt hatte, so sei jczt dort »a cntdcktcn Betrügereien Alles besser vereinigt und entschlossen, sich von den übrigen katholischen Orten »ich! sondern. Diese Versicherungen werden mit Befriedigung angehört und eine baldigste völlige Vereint'»'»^ empfohlen. Nach Inhalt des goldenen Bundes soll mit möglichster Beförderung eine gepicinsamc katho>! Tagsazung zur Besprechung der Schuzmaßnahmcn einberufen werden, zu der auch Wallis eingeladen wird So gern man bei diesem gemeinen katholischen Tag auch die katholischen Bündncr vertreten sähe, so wird l aus seinen Ursachen von einer Einladung Umgang genommen; Uri übernimmt dagegen, im Namen katholischen Orte sie zu einer Konferenz nach Ursen, oder einem andern geeigneten Orte zu berufe», >"» näheres und besseres Vcrständniß mit ihnen anzuknüpfen, sie in die gemeinsamen katholischen Interessen hün"' zuziehen, und namentlich von ihnen Näheres in Erfahrung zu bringen über die Hilfszusagcn der cvangciltw Bündner gegenüber Zürich. ES wird ferner vorläufig ausgemacht, daß von der nächsten katholischen ferenz aus der Bischof von Basel an die auf den Nothfall versprochene Hilfe erinnert werde; eS I»ll " bcrathcn werden, wie man nach früher,, Borgängen a» alle verbündete» Mächte schreiben solle; endlich ! auch ein Manifest, durch welches das gute Recht der katholischen Orte aller Well vor Augen gestellt w ' vorbereitet werden. Da von dem Widerpart in argem Absehen bei den Landlcuten und Untcrthancn gcfm) ^ Ausstreuungen geschehen, wird nach dem Beispiele von Uri insgemein beschlossen, scharfe Mandate dawwce^ erlassen. I». In Bcherzigung der gefährlichen Lage des Toggenburgcrstrcits wird gefunden, es dürst Angclegcnhcnheit nicht so leichthin liegen gelassen werden. Bei der eingetretenen Versöhnung der ^ außer GlaruS und bei der sonstigen guten Disposition in Schwyz wünscht man namentlich von Versicherung zu erhalten, daß falls der Abt dorthin wider die ausgchalftcrtcn Toggenburgcr Recht sollte, was er jüngst zu Baden fast schon gcthan hatte, Schwyz alSdann dieses Rechtbot nach Landrecht n an die katholischen Orte verweise, ohne deren Beihilfe die Sache dermalen nicht mehr in Nichtigkeit werden kann. Vermöge ihrer Instructionen können die Gesandten von Schwyz diese bestimmte Erklärung ^ gleich abgeben, diese soll aber, sofern es der Obrigkeit beliebt, alsoglcich »ach ihrer Heimkunft Lnccr» M ^ werden. Anderseits wird man in geeigneter Weise auch den, Abt empfehlen müssen, daß er bei Recht nachsuche, waS vcrmuthlich keine» Anstand erleiden wird. Wenn es dann zu eine», solchen -n ^ kommt, wird ein solcher Schritt voraussichtlich bei den Protestircndcn Aufsehen erregen, weshalb die N ^ ^ der anwesenden Orte für gut findet, diese Angelegenheit beförderlich allseitig vor die hohen Gewalt ^ bringen und durch diese bestätigen zu lassen, daß man auf alle Weise die Verwirrungen in Toggc»b»rö ^ schieden und Alles auf den alten Fuß gestellt sehen wolle, und die Ausführung dessen der ordentlich""^ Hörde übertrage. Die Bcrathung, wie auch noch eine Versöhnung zwischen GlaruS und dem Abt nng werden könne, wird zu weiter», Nachdenken auf die nächste Versammlung verschoben und inzwischen emp ^ ^ mit einigen verständigen katholischen Herren von GlaruS vorerst in Korrespondenz zu treten. Es noch zu erdaucrn sein, ob und wie die übrigen protestircndcn Orte dahin gebracht werden können, >» Frage mit den katholischen gegen Zürich und Bern gemeinsame Sache zu machen, oder doch wenigstens ^ die Mißbilligung über ihre unbefugten Unternehmungen auszusprechen, wie in eine», Partieularschr^bct Stande Basel dicsfällige Andeutungen gemacht wurden. «. In dem Kellcramtsstrcit werde» die nng' September 17(18. 1469 Hmnäkigkcit von Zürich und daS auf Verschleppung abzielende Benehmen von Bern und GlaruS schmerzlich ""Pfunden. Sollte Zürich wider die dortige LandeShcrrlichkeit, welche laut Protokoll vom lcztcn August in ^.„garten den acht alten Orten von den dortigen Unterthancn wieder zuerkannt worden ist, einen neuen verüben so sollen die katholischen Orte alsbald durch eigenen LäuscrSbotcn das unparteiische Recht ^schlagen und' wenn dasselbe nicht bestanden werden wollte, zu entsprechenden Gcgcnacten und Gcwaltan- ""'dung schreit!,,. Von diese», Beschlüsse wird den „nbcthciligten katholischen Orten vertrauliche Mitteilung i>°n>acht Die Gesandten von Schwyz tragen auftragsgemäß vor, daß laut landläufigen Gerüchten von Zürichs und des Mehren, auch von Seite ToggcnburgS Anstalten getroffen sein sollen, den Landvogt Radier gewaltsam auS der Haft in Schwyz zu befreien, weShalb Schwyz diesfalls alle gemessene Vorsorge ""geordnet habe Sofern in dieser Hinficht ein größerer Handstreich vcrjucht werden lallte, bittet schwyz um '^ucs Aufsehen und Beobachtung der Bünde. Die übrigen Orte können zwar an einen solchen offenen ^densbruch und Krieg nicht glauben, wollen sich aber doch auf Alles versehen halten. Zu diesem Ende ""d verabredet, daß den Tag und Nacht vor und nach der Exemtion die Zeichen mit Fenern und LooS- ^üssc» auf dem Rigi, auf Dietschiberg und Rotzberg u. s. w. in Bereitschaft gehalten und Wachten aufgc- werden; den KriegSräthcn der einzelnen Orte wird überlassen, die Zahl der Hilfömannschaf. und Ze.t '"'b Ort ihrer Verwendung festzusezen. In Betreff des gemeinen katholischen Schirmwesens im Allgemnnen den geheimen Rüthen die schriftliche Abfassung der nöthigen Dispositionen anheimgcstcllt. «>. «S. u. ^'rgau.) H„r von St Colombc verlangt Mitthcilung über die Quantität der Artlllcriemunttio», 7'Nbcn, Stükkugeln u. s. w., welche die katholischen Orte in Folge erhaltener Erlaubniß aus Frankreich >hcn können, damit die Einfuhrstraße bestimmt werden könne. Da jedoch einzelne Orte ,hrcn Bedarf brrcUS '."!"fieirt »„gemeldet haben, ist eine Gesammtangabe nicht mehr möglich und wird deshalb jedes Ort für „ch, es nicht schon geschehen ist, beförderlich den verlangten Bericht an Herrn von St. Colombc eiipenden. ^ Das Anerbieten des Provincialeommissär Rigolier, eine hundert Mann starke Compagnie Bombard.cre Canonicrc einzurichten, welche als Übungsschulc für diese Waffcngattnng dienen ,olltc, wird anerkennend ^genommen, znmal die Mannschaft in diesem SchulcurS abwechselnd alle zwei Jahre neu ergänzt w,rd. ES ^ vorläufig beschlossen, privatim über die Eapitulationsbcdingungcn nähere Erkundigungen einzuziehen, die Sache von der nächsten katholischen Taglcistung endgültig bcrathcn und ein entsprechendes Gesuch französischen Botschafter oder an den König überlassen werden kann. ° Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschastSangclegenheiten - "vasschnst Thnrga». «. Art. 233. Mtervcrkaiif an Fremde. Zu «>. Landvogt Joseph Anton Stadler wurde den 17. September vom Blut- und Landgericht zu schwyz nach dreistündiger eigener Verantwortung zum Tode vcrurthcilt, wesentlich unter der Anklage, ..daß " ein Verstöhrer des allgemeinen Friedens und Ruhwesenö des Vaterlands, ein Verfälscher der Landsprotokolle und Handschriften, ein Verhandler der Freiheiten, ein treuloser und meineidiger Abgesandter, ein Unterster des kezerischen Absehens und ei» Urheber so vieler Betrübniß ehrlicher Herzen u. s. w. sei." Die Hinrichtung mit dem Schwerte erfolgte »och gleichen Abend bei einfallender Nacht. Landeiin'chiv Schwyz - RathSprototoll v. 1708. toi. 244. 1470 September 1708. MW. Geheime Konferenz der Kriegsräthe der V katholischen Orte. Lucer»». 170», 5». September. Tlxatsarchi» Vuccr». Acten ^ Rcsormations- u. Rcligionahändc!. Gesandte: Luccrn. Oberst Karl Anton Amrhyn; Jakob Balthasar, beide des inner» Raths- ^ »I »t ^ ^ Joseph Anton Püntincr, alt-Landammann. Schwyz. Gilg Christoph Schorno, alt-Landammann. u> ^ walden. Johann Konrad von Flüc, Landammann von Obwaldcn; Joseph Jgnaz Stultz, Land«'"""' von Nidwaldcn, Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, alt-Ammann. . Bei den mißlichen Aussichten haben die katholischen Orte ihre Truppen sowohl in dem eigenen , als in den gemeinen Vogteicn in stündlicher Marschbereitschaft zu halten und jederzeit eine Anzahl «5p und zuvcrläßigcr Leute zur Verfügung zu haben. Der geheime Abschied vom verflossenen Mai wird d>>^ gangen und bcstcrmasscn bestätigt. In Bezug auf die gemeinen Vogteicn werden folgende Beschlüsse gllh 1. Grafschaft Baden. Dem Vernehmen nach dürfte Bern bei der Stilli oder durch Mellingen die Conju'U mit den zürcherischen Truppen versuchen. Das Schirmprojcct von 1683 wird zwar durchaus l aber doch gefunden, daß Oberst Heinrich Rudolph Rcding von Schwyz, dessen VcrthcidigungSplan ebenfalls crdaucrt werden soll, als substituirtcr Landshauptmann der Grafschaft Baden für alt -La »da»" Schindler zu Landvogt Kreuel nach Baden, das von Johanni 1709 an auf sechs Jahre an Landvögtc übergeht, reise und beide so unvermerkt als es sein kann, namentlich bei der Stilli, die Sü» in das Auge fassen und einen Plan aufstellen, wie, falls die Bcrncr urplözlich eine Schiffbrükc w) ^ katholischerseils der Ucbergang und die Vereinigung mit Zürich vereitelt werden könnte. Da a» ) ^ Mellingen gute Obacht zu haben ist, wird es nöthig sein, daß auch dort eine stille Visite stattfinde, Erforderliche wegen Abwerfung der halben Brükc in Vormcrk genommen werde. Die Landvögtc von ^ und der Freiämtcr werden dann wissen, Vertrauten den Befehl in die Hand zu legen, daß ,, daß Mellingen als in Baden die ausgchobcnc Mannschaft augenbliklich in die Stadt ziehe. Bei dieser ^l^^ t" w sind sodann die Compagnicrödcl complct zu machen, die Officicrc zu ernennen; sonderlich ist zu daß die Evangelischen der Grafschaft Baden hin und her unter die katholische Mannschaft „untcripikt ^ ^ Landammann Schorno übernimmt, Herrn Rcding zu dieser Mission zu vermögen und ihn über ^ Gedanken zu informiren; übrigens wird auch noch von Lucern aus Instruction und Befehl, namcnt >) ^ wegen des Vorrathö an der nöthigcn Munition des einzelnen Mannes ergehen. 2. Der ^"dv^ ^ Freiämtcr hat dafür zu sorgen, daß die Mannschaft gemäß den gemeinsamen Schlußnahmcn von l < ^ 1703 mit Gewehren und Kraut und Loth wohl versehen sei; diesen Auftrag mündlich dem cröffncn, übernimmt alt-Landammann Püntincr. Zug wird eingeladen, interimistisch für die Zcit jährigen Abwesenheit des Landshauptmanns der Freiämtcr, Herrn Zurlaubcn, einen Ersazmann zu Schließlich wird das in lcztcr geheimer Kriegsrathsconfcrcnz gestellte Gesuch des Standes Luccrn, cinen wachtnicistcr für die Freiämtcr ernennen zu dürfen, genehm gehalten. 3. Ein von den jüngst ^uu ^ Herren schriftlich verfaßtes Gutachten über die militärische Behauptung des Thurgau wird vcr> genehmigt. Doch will scheinen, die in Aussicht genommene Verteidigung von Bischofzcll sei kaum September t708. 1471 l'°"bar, da dieses Städtchen ringS von Protestanten umgeben ist; die Verfasser des Projektes sollen daher trüber nochmals um nähere Auskunft angegangen werden. Ein anderer höchst geheim zu haltender Plan, achthundert bis tausend katholische Eidgenossen sammt Repräsentanten in daö Thurgau zu Wersen, wird ganz gustirt, ...uß aber, der Schwierigkeiten wegen, die er bietet, noch genauer unter Zuzug von Abgeordneten ^ Ab.es von St Gallen geprüft werden. Die Behörde un Thurgau soll schließlich erinnert werden, daß ^ der Stille Vorrä.he in diejenigen Orte geschafft werden, welche in der DefensionSlinie liegen. Es geht ^ auch die Klöster Fisching«, und Einsiedel!, für sein Schloß Sonncnbcrg an. Anläßlich beklagt sich Un, die Gotteshäuser ihre Vorräthc weiß Gott wohin geben oder verbringe», und sie um gutes (leld den "Wnössischc., Orten nicht ablassen wollen, waö zu weiterer Berathung in den Abschied genommen wird. ^ Ä". Rhein.hal soll, angesichts der örtlichen Lage und der Pari.ätSverhältnisse, dahin getrachtet werden, ^ bei cinem Rcligionökricg die eine Confession der andern den Degen der Scheide halte. In allen ^llcn soll sich der Landshauptmann als ein gcschcidcr Herr wohl stellen und zusehen, daß er eintreten cn de... von protestantischen LandeStheilen ringS umgebenen Jnnerrhoden trostliche Hilfe leisten könne und ""Wehrt. 5. Bei Sarganö bleibt cS durchaus bei den Abmachungen von <6!U; nur muß man wissen, v Wahres an der Sache ist, daß dreitausend Prättigaucr den Zürcher,, den Zuzug ,n das Poggenburg >°chen haben, und ob ...an diesen gegebenen Falls den Durchpaß, sei eS über den Schollberg oder über oder über den Rhein abschneiden könnte. ES sind daher vorerst Informationen einzuziehen, namentlich ^ Uri in der vorhabenden Conferenz mit den katholischen Graubündnern Klarheit in d.e,e fruchte zu ""»ei, suchen. «. Betreffend die Schuzwachcn, Salvegardc» in die Kloster jollcn die Orte aus du nach, i "'hvlischx Conferenz ihre Gesandten mit den nöthigc» Instructionen versehen. <>70. Conferenz zwischen Zürich lind Bern. Aarau und Zürich. l7. 485. - -..a.sarchiv ...... Abschied.. . ^sandte: Zürich. Johann Ludwig Hirzcl, Statthalter; Johann Jakob lllrich, Statthalter; bei Fort- °""'g der Conferenz in Zürich auch »och Christoph Werdmüllcr, Sekelmeistcr, .n,d Johann Jakob Escher, ^'Hauptmann, alle vier deS Raths. Bern. Hans Rudolph Bucher, alter Sckclme.stcr dcS deutschen ""^sthcils, und Abraham Tscharncr, beide dcS Raths. s Die Conferenz tritt auf den Wunsch von Bern zusammen, um dem Toggenburgcrgcschäft, dem Zürich unauögcseztc Aufmerksamkeit widmet, durch eine gemeinsame Unterredung den scrnern Verlauf zu geben. . ^ abgelegte», Gruß verweisen die Gesandten von Zürich auf die bisherige Entwiklung dieser wichtigen >"?"W,hcit und die dahcrige» Verhandlungen auf der jüngsten badischcn Jahrrcchnung, und eröffnen ihre a"^"ctio», dahingehend, zu bcrathcn, ob gegenwärtig der richtige Moment zur gütlichen Beilegung dieses da sei. Räch Ansicht ihrer Obern seien die ausländischen politischen Verhältnisse einer solchen /^W.tg günstig, dagegen verspüre man im eigenen Lande bei den katholischen Orten keine Neigung, wie ^ "Us den, Standpunkt, den sie auf der Jahrrcchnung in Baden eingenommen, zu schließen gewesen. Es 1^72 September 17V8. crwahre sich vielmehr je länger je mehr die Annahme dcS bcrnischcn Abschiedes von 1797, daß ^ Verständigung zu hoffen sei, und es bei der daselbst gemachten Erklärung zu verbleiben habe, zumal da I ^ die Dinge im Toggcnburg besser zu gestalten anfangen, und auch beim Eintritt des europäischen Friedens Aussichten für die Toggcnburgcr kaum bedenklicher werden. Ihre Obern würden einer Vermittlung ^ Grundlage der drei Punkte: Landcid, Landrccht und Landfrieden, wie solche in dem auf der Jahrrechuu"^ zu Baden den katholischen Orten eingehändigte» Memorial auscinandergcsezt sind, nicht entgegen scM, wären sie keineswegs geneigt, initiativ vorzugehen, lim nicht die katholischen Orte dadurch muthigcr »»d Toggcnburgcr klcinmüthigcr zu machen. Die Gesandten von Bern eröffnen hierauf, ihre Obern vcrim'i"^ denn doch, man könne die Angelegenheit nicht in solchem zweifelhaften Stand belassen, sondern sollü einer Vermittlung auf Grundlage gewisser Fundamcntalsäze trachten, wofür der jezigc Zeitpunkt günstiger > dürfte, als die unsichcrn Eventualitäten der kommenden Zcitläufc. Sollte man die Sache im gegcnwar Stand belassen, könnte leicht eine Uneinigkeit im Land entstehen, und sie wünschen daher die Bw") darüber zu pflegen, wie diese Ncgotiation auf billiger Basis wieder angebahnt und in welcher Weise sie ^ ^ geführt werden könnte. DaS Resultat dieser Bcrathung geht dahin, für einmal gar keinen Vorschlag Z" ^ Mediation an die katholischen Orte zu richten, sondern deren eigene Propositioncn abzuwarten, inzwische" ^ die Toggcnburgcr anzuweisen, daß sie sich in den bekannten sechs Punkten nach Anweisung der beiden fcstsezc», und ihre Freiheiten und Rechte ausüben sollen. II. Ucbcr die weitere Frage, ob nach ^ des von Bern an Zürich übcrschiktcn Memorial vom 7/29. August die darin enthaltenen Punkte den kalho N Orten zu überschikcn, deren Einverleibung in den badischcn Abschied anzubcgehren und die von den kalho Orten geflossenen Drohungen zu ahnden seien, äußern die Gesandten von Zürich, eine solche erscheine ihnen in Form einer Zuschrift bedenklich, weil die katholischen Orte daraus leicht schließen ^ , die beiden Stände Zürich und Bern suchen die Vermittlung, woraus jene Nahrung zu neuen schöpften. Die Berncr Gesandten geben hierauf Aufschluß, wie es mit diesem Memorial oder AbjchicdM» ^ welcher an ihre Gesandten auf der leztcn Jahrrcchnung zu Baden gerichtet gewesen, hcrvorgcgange'^ .. dieses Memorial sei durch einen liederlichen Boten vcrstckt worden. Der Hauptzwck des Schnflfl"^ ^ gewesen, von den katholischen Orten zu vernehmen, wie die ungewohnte Drohung zu verstehen >eb ^ nämlich die katholischen Orte bei dieser Sachlage bedacht sein werden, dem Abte von St. Gallen ll überlassen, wie er mit seinen Verbündeten das Recht, dessen er nach der katholischen Orte Vermeine» worden, wicdercrobcre, und dazu Zeit und Umstände abwarten könne. III. ES kommt nun in Vera wie der Stand GlaruS in seiner bisherigen Gesinnung fortcrhalten werden könne. Die Frage, ob rm ^ im Namen der beiden Orte eine Gesandtschaft dorthin abzuschiken sei, wird von Zürich verneint, solche an den gemeinen Stand beider Religionen vielleicht nicht genehm sei, eine Deputation an die allein aber die Eifersucht der Katholischen erwckcn könnte; es räth daher an, an beide, nämlich '' , gemeinen und den evangelischen Stand zu schreiben, crstcrm nachdruksam zu empfehlen, den bisher cingu» Standpunkt als seinen Interessen einzig entsprechend, nicht zu verlassen, den Evangelischen aber die liegenden Interessen der Religion vorzustellen. Die Gesandten Berns, die eine Gesandtschafl erachteten, übernehmen, die Gründe von Zürich ihren Obern vorzulegen, stimmen zu den zwei auf ^^gcr der Obrigkeiten gutbcfundcncn Schreiben, und reservircn sich nur, vor deren Abscndung die anzufragen, welche Wünsche sie hierin geltend machen wollen. IV. Der Anregung, ob und wie das wiederum an den Abt zu bringen sei, wird keine Folge gegeben, in der Meinung, daß allfällrge September 17l18. 1473 ^ ?lbtes selbst einander mitgcthcilt werden sollen. V. Sollten etwa die katholischen Orte Gesandtschaften beide Städte oder eine derselben abordnen, um sie von ihrer Schlußnahmc abwendig zu machen, ist Zürich ^ Meinung, gegenüber der allfälligcn Forderung einer unbedingten Mediation sie auf die jüngst zu Baden Wbcne Erklärung zu verweisen, und wenn die Propositioncn anders lauteten, sie zu bescheiden, daß beide ^>a»de darüber rcflcctircn und den Befund schriftlich mitthcilen werden. Bern ist im Allgemeinen damit ""verstanden, vermeint aber gleichwohl, cS sollte auf solche Anbringen der katholischen Orte gar nicht cingc- werden, unter dem Hinweis, daß dieses Geschäft beide Stände gemeinsam berühre; würde dabei ^ "»bedingte Mediation verlangt, dürfte darauf schriftlich crwicdcrt werden, daß Zürich und Bern bei den "» Hauptinstrumentcn und den sechs Punkten verbleiben. VI. Gleich bei Beginn der Konferenz hat Zürich Untcrstadtschrcibcr Hirzcl nach Aarau abgeordnet, um den Gesandten zu eröffnen, die vier in Zürich sich ""haltenden Abgeordneten aus dem Toggcnburg tragen Bedenken, über katholisches Gebiet nach Aara» zu "'lcn; fix ^llcn es aber den Wünsche» der Confcrenz anHeim, sie da oder dorthin zu bescheiden und seien . einem solchen Rufe Folge zu leisten. Angesichts dieser Bedenken holen die Gesandten von Bern bei Obern hierüber weitere Befehle ein. VII. Unterdessen bieten sowohl dieser Zwischenfall als auch die ">hcrn Drohungen der katholischen Orte Anlaß zur Erörterung über die Mittel und Wege, wie diejenigen """cr ans dem Toggcnburg, welche der gemeinen Sache zu gut die Geschäfte besorgen und vermitteln, "v'c das Land selbst in Schuz und Sicherheit erhalten werden können, und welche Vorkehrungen gegen Gcwaltthatcn an einzelnen Privaten im Toggcnburg selbst und von Seite der beiden Stände zu treffen »Vörden. Es werden über die Sicherstellung der toggcnburgischen Unterhändler folgende Gedanken auf /Bahn gebracht: dieselben sollen in Lichtenstcig oder an einem andern ihnen bequemen Ort ihren Aufent- ^'"chmcn, daselbst vorsichtig und auf der Hut sei», zu Feindseligkeiten keinen Anlaß bieten und daS Nöthigc ^hrcn, daß an verschiedenen Orten im Toggcnburg unter der Hand und heimlich eine stets complet Mtrne Anzahl tapferer eingeschulter Männer unter einem verständigen Führer bestellt werde; diese sollen, der eine oder andere der Landräthc mit Gewalt aufgehoben würde, auf die vorher beredeten Zeichen in ^ ^»le sowohl die Gefangenen als die nächsten Pässe in ihre Gewalt bringen, und crsterc wieder auf sczcn und offener Gewalt ihre Gegenwehr cntgcgensezcn und als Repressalie etwa den einen oder 1»d"" Bbtc in Ansehen stehenden Mann aufgreifen, im Lande Lärm schlagen und davon durch Eilboten b'e Feuerzeichen den Zürcher,, Kunde geben. Wen» die Hilfe von Zürich und Bern nicht sofort geleistet ^ könnte, sollten die Toggenburger sich an Appenzell der äußern Rhoden und die Stadt St. Gallen ->l»n ""b ohne Zeitverlust das Nähcrc baldigst in einer vertraulichen Confcrenz mit diesen beiden Orten ^ Die Gesandte» halten cS auch insgemein von Vorthcil, im Toggcnburg und anderswo ruchtbar daß Zürich und Bern die geringste Gcwaltthat gegen die Toggenburger als ihnen selbst zugefügt ""d mit Gewalt abzutreiben entschlossen seien. Eine andere Meinung findet freilich den Aufenthalt bc„- Häupter in Lichtenstcig bedenklich, da hiebci der Hirt die Schafe im Stich und ohne den lasse, wogegen eingewendet wird, daß bei dem Aufenthalt in Lichtenstcig daS Volk die ^w'gcr Freiheit in Sicherheit wisse und dadurch auch die Gefahr, daß der eine oder andere ^ "W, und auch der Anlaß zu vielen Vcrwiklungcn vermieden würde. Alle diese Rathschläge nehmen die ^ '"dtcn zg relkrvnäum. VIII. Im weiter,, Verlauf der Confcrenz kam zur Sprache, wie und wo im Hser!!^ ^ Truppen beider Stände sich vereinigen könnten, ferner die beidseitige Losung, die Bestellung der hosten und dergleichen. Als der beste Weg schncllcr Mitteilungen an Bern werden wenigstens doppelte 14«^ September 1708. fleißig bestellte Fußpostcn von ortskundigen Männern genannt, während man dann mittlerweile durch Sch^ brükcu die Verbindung herzustellen suchen und sich zuerst ohne Blutvergießen und Einnahme von Orte» »' gute Postur stellen könnte. Die Gesandten von Bern erklären, ihre Obern hätten bereits auf alle Roths» hin die erforderlichen Anstalten getroffen, die jedoch noch geheim bleiben müßten, um nicht durch den oder andern aufgefangenen Bericht einen Riß in den ganzen Plan zu machen; sobald es die Roth crford^' werde dieser Plan »ntgcthcilt werden. Für den Fall einer rasch einbrechenden Gefahr wird beredet, ^ Bern einen wohl erfahrenen Repräsentanten nach Zürich abordne, ebenso soll auch von Zürich aus ^ Repräsentant nach Bern gcschikt werden, wenn die Nothlagc in beiden Orten sich vergrößern würde. ^ Nachdem nun mittlerweile die Gesandten von Bern neue Instruction erhalten, zufolge deren ihre Ober» ^ persönliche Rüksprache mit den toggcnburgischcn Abgeordneten verlangen, übersiedelt die Konferenz de» September nach Zürich. Daselbst wird den Toggcnburgcrn über die bisherigen Verhandlungen in "» vertrauliche Mittheiluug gemacht und ihnen versichert, daß beide Städte seit einiger Zeit mit besonderer Fr von dem Wachsthum der nöthigcu Harmonie und des Zusammenhaltcns im Toggcnburg vernommen ha Die Toggcnburgcr bezeugen ihren besten Dank für die Bemühungen, sie bei ihren Freiheiten zu Unmaßgeblich halten sie bei der jczigcn Lage der Dinge de» Erlaß einer Zuschrift an die katholische» oder die Betreibung der Mediation ihrer Sache nicht förderlich, da ohne Zweifel der Prälat von St. ' ^ die Mediation auf dem Fuße, wie solche von den Orten Zürich und Bern eingegangen werden keinen Zeiten annehme und sie, die Abgeordneten, von der Geistlichkeit von St. Gallen berichtet scu'M bei ihm die Hoffnung obwalte, die Orte Zürich und Bern würden früher oder später nachgeben, andere Gedanken kommen. Bei dieser Sachlage wollten sie mit dem Rath beider Stände eher Gut und zur Erhaltung ihrer Freiheiten cinsezcn, als eine nachthciligc Vermittlung eingehen. Die Togg"' ^ Abgeordneten finden den Beschluß der Aarauer Confcreuz hochklug abgefaßt und ihren Interessen M»'» ^ Sodann wünschen sie, daß an den Stand GlaruS behufs Beibehaltung der bisherigen Gesinnung Abwendung von einem allfälligcn dortigen Beitritt zur Erklärung dcS Abtes lieber ein Schreibe» ^ Dcputatschaft abgefertigt werden möge, da lczterc selbstverständlich viel Aufsehen erwekcn würde. anzuordnenden Vorkehrungen zur Sicherheit des Landes und ihrer eigenen Person sprechen sich d»c burgcr dahin aus: Was die allgemeine Sicherheit betreffe, so stehe nur der bei weitem kleinere Thcil des ^ wegen gewisser angstbezeigcndcr kleiner Vorthcile auf Seite des Abtes; unter dem größer» Thcil hcrrsw^ ^ Einigkeit; sie hätten unter der Hand Anstaltcil getroffen, die sie in den Stand scztcn, Gewalt mit begegnen. Sie zweifeln nicht, im Nothfall auch bei Appcnzell-Außcrrhoden und der Stadt St. zu finden; sie wollen aber Sorge tragen, sich derselben noch mehr zu versehen und dann beiden OrU» > ^ und Bern Kenntniß geben, damit durch diese die Sache auf einer Confcrcnz mit Appcnzell -Außerrlu'd" ^ der Stadt St. Gallen deS Nähern erörtert werden könnte. Was die persönliche Sicherheit der H cs Landes bcschlägt, finden die Abgeordneten für besser, daß jeder bei den Seinigen in der Heimat sei keine Gefahr, daß sie gewaltsam gefangen würden, da jeder von ihnen eine Anzahl ehrlicher ^ ^ die jederzeit hilfbercit seien, habe, und ihre Abwesenheit bei dem gemeinen Mann, der gutes Vertrau"' ^ habe, nur Kleinmuth erwekcn möchte. I». Nach dem Abschied von 1898 ist den zugewandten ' ^ Bcisiz nur eines Abgeordneten in der Session zuerkannt worden, wenn nicht specicllc eigene Anliegen Behandlung kommen. Zürich macht nun aufmerksam, daß auf der lezten baltischen Jahrrcchnunü ^ von St. Gallen jederzeit durch zwei Gesandte vertreten war. Um allen Folgen zuvorzukommen und > September 17D8, 1475 ^holizismus in allzu großes Ansehen erwachsen zu lassen, wünscht Zürich die Einstellung dieses MißbrancheS. Gesandten von Bern sind diesfalls ohne Instruction und nehmen die Anregung in den Abschied, ««. Die ^ordneten der Grafschaft Toggcnburg legen ein Memorial von vier auf einer Landögcmcindc zu beschließenden Multen vor. Diese sind: l. Erlaß einer Sazung, ,daß kein toggcnburgischcr Landmann oder Einwohner weder ^ei>» „och auswärts bei hoher Strafe, selbst an Leib und Leben, unter dem Schein der Religion oder sonst streitigen Landcöhandcl rede oder Partei wider das Land ergreife, 2. Ausweisung der zwei äbtischcn ^'bvogte von Schwyz, Franz Anton Schorno auf Schloß Jbcrg und Reding in Schwarzenbach, 3. Bcsiz- ^l>nic von dem Zoll an der Brükc i» Schwarzenbach, 4. Verbot des UcbcrgangS von Liegenschaften in die ^ Hand, Hierüber äußern sich die Gesandten von Zürich, sie halten die Bcsammlung einer Landsgcmcindc dic Abschwörung des Landeidcs für nicht undicnlich, lim da die Borgabc der st. gallischen Amtleute wahren z„ lassen, daß nämlich noch bei Tausenden auf des Abtes Seite stehen. Bei diesem Anlaß werde Laudräthcn in dem Toggcnburg nicht verargt werden könne», gegen unfolgsame Personen, dic lieber ^ eigenen Einbildungen und Passionen haben, einzuschreiten, da Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen T ^"dcssazungcn in ihre Compctenz gehöre. Die Entfernung der zwei Landvögtc auf Jbcrg und in ^"-'arzcnbach ohne Weiteres finden sie dagegen bedenklich, während cö anderseits schwer falle, diese Leute, Drohungen, bald durch süße Versprechen gegen dic allgemeinen Freiheiten und für den Abt bald 'g luw, z„ vcs gemeinen Landes Schaden zu dulden, Dic Confcrcnz gelangt endlich zur Ansicht, dic '"«».«ischm im,»-ich. soll«, «ich im«»».- d.i MschwS«,.,» «.- im,m.ch «,».-1°, ,.i>,«,„ si- »ch ... s-m-im» wi°.chM, s.»i,ch »n° »„«« ihm,, »i. «h,.is. -u- »-,„ -.„» U.H-- °i. ,w.i P„„,t° »,» di.-,„a> „ich, -in, Di. s -s,.„«i-n »°I, B--.. mhm.„ «ich-«nsuchm »°-r°M-,,b,,W, i.,,». ... Zm ».. ,.,m» °°» B--n "» ^ M-ich mt, »,m B°-icht-, «i. !„ «m°m ».chm,»°l, -"ch°»'ch-n On. IM,, sich 7 '»« d,m »d, sich »., Emfiih.,,,,« »-- l-ch« Pnnw im !>> wi°.ch.-„ s.,°i, ^ kaisiriich,,, B»,sch„ft.r G-»s.„ »MI Trau>„,mm««rs, «.. sich °.s Gcschasl.« ami.hm., „I «,«,,, M„d„iß, „,,ch »,r pipsiiich. R,„»i„s i-i„. Hau» li-f «--in, Zm,ch si»»« °,.s° Dro, »»'-war,,,. da si° schon i-,I°r T-gfaMg in Bad.,, !„m °sl°-n «.HS« I°°r».ii !"«« E« !-»»- sich > « «an di, Si.»,,„«. w-ich« «-- liist-iich- B«,sch-sl-r i„ dich- S-ch- -mnchm«, so». n,chi dmch >«>m» »,« ar««h,iian„isch,„ G -s »n«i->, Swnia,,. d-m di. U-b-m.ach„„g «.. g-m-m-n -»m ,g -i ,sch,„ ch d-, Sch,.°ij oUi-g-, >„ S,chh«m« d,i„«.„ solit« Di- G°I»n«I-n »on B,.„ ».„, 7°°"tanmschm Gesandten Namens beider Stände eine Denkschrift über dic Toggcnburger Angelegenheit zu des englischen Hofes einzureichen, um von dort aus durch den englischen Botschafter in Wien allsällig gelangende ungutt Eindrüke zu prävcnircn und dahin zu wirken, daß Graf Trantmannsdorf Weisung l?'', Nch dieses Handels nicht zu beladen. Zürich nimmt den Antrag in den Abschied und will seine chlicß„„g mit nächstem an Bern mitthcilcn. 1476 September 17l)8. Confereiiz der katholischen Orte, Abt von St. Gallen und Republik Wallis. Luccrn. 24. bis 2». September. Staatsarchiv Lucer». Allg, Absch. v. N08, kol. 28». Gesandte: Lue ern. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß und Venncr; Johann Rudolph Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Laurenz Franz von Flcckenstcin, Bcnner, und Oberst Karl Ante" rhyn, beide des Raths. Uri. Johann Ulrich Püntiner von Braunbcrg, Landammann; Oberst Joseph Püntiner, alt-Landamman» und Landshauptniann. Schwyz. Johann Sebastian Wüörner, Landau»"^ Gilg Christoph Schorns, alt-Landanunann; Hauptmann Anton Jgnaz Ccbcrg, alt-Statthaltcr. ^ waldcn. Johann Konrad von Flüc, Landammann von Obwaldcn; Hauptmann Joseph Jg""5 ^ Landammann von Nidwaldcn. Zug. Oswald Hegglin, Ammann; Obcrstfcldwachtmcistcr Beat Jakob » laubcn, alt-A»unann. GlaruS. Johann Ludwig Tschudi, Ritter, alt-Landanunann. Fr eibürg. » Philipp von Lanten genannt Heid, Ritter, Schultheiß; Franz Niklauö Vondcrwcid, des Raths. Johann Victor Bcscnval von Brunstati, Ritter, Schultheiß und Hauptmann; Franz Joseph Besen"" ^ ^ ^ Brunstatt, Sckclmcistcr. Appenzell - Jnnerrhodcn. Johann Martin Giger, Ritter, Landamman" von St. Gallen. Joseph Anton Püntiner von Braunberg, fürstlicher Rath und Kanzler. Wallis. ^ Courten, Landshauptmannsstatthalter und Panncrhcrr des Zehnten SidcrS; Jgnaz de Scpibus, Ha"p^" des Zehnten Raron. ^ ». Die gemeinsame katholische Tagsazung wird eröffnet mit einem einläßlichen Bericht an die DeU des Wallis über die Entwiklung und den Bestand der zwei Hauptstrcitpunktc im Schooße der Eid"" nämlich die Toggcnburgerfragc und die Oberhcrrlichkcit im Kcllcramt. Der Ursprung des erstem p ^ wird dahin reassumirt, daß die Orte Zürich und Bern vor sieben Jahren sich in die Differenz " toggcnburgischc Landrccht mit Schwyz und Glarus zu Gunsten der Toggcnburgcr und gegen den mischt hatten, da sie doch laut dem Landfrieden von l531 zu Land und Leuten der Grafschaft ^ nichts zu sagen haben. Durch die Aufoctroirung der sechs Punkte sei das toggcnburgischc Landrecht st. gallische Oberhcrrlichkcit zu Boden geworfen und Toggcnburg unter dem Schuzc von Zürich ""d gefreiten Stand gcsczt worden, wodurch zugleich der katholischen Religion im Toggcnburg eine dro)e fahr und den katholischen Eidgenossen im Allgemeinen eine große Schwächung erwachsen sei- "f" Weise wird die Entstehung des Streites wegen der Oberhcrrlichkcit im Kcllcramt darauf Zürich diese Oberhoheit gegenüber, den acht die Grafschaft Baden regierenden Orten beansprucht habe, - ^ man einig geworden war, bei jedem neuen Eingriff das eidgenössische Recht darzuschlagcn und im - ^ ^ fall das Recht mit Gewalt zu behaupten. Alle diese Vorgänge, wozu noch die Bemühungen sichtlich der Änderung der Regicrungsform im Thurgau und die Arrestlegung Berns auf Güter von ' , Angehörigen für eine verlorene Ansprache des Herrn Tscharncr in der Grafschaft Baden kommen, ^ ^ dem einhelligen Beschlüsse, daß gegen diese Vergewaltigung durch Zürich und Bern, welche überall >) lichcn Krieg betreiben, der die katholischen Orte mehr als ein offener Krieg zerreibe und heute diele", jenen erfasse, gemeinsam und mit aller Kraft Front gemacht werden soll. ES ergeht daher in diese'" September 17(18. 1477 ^ "nstc und »achdruksame Dcclaration an Räthe und Bürger von Zürich und Bern, des Inhalts, man sei ^ü, gegen ihre bundeswidrigcn Einmischungen im Toggcnburg u. s. w. das unparteiische eidgenössische Recht ""zubieten; am Ende aber sei man, wenn dieses zurükgewiescn werde, entschlossen, ihrer Vergewaltigung Gegenmacht cntgcgcnzusezcn und Mann für Mann dagegen einzustehen. Diese Erklärung wird auch an k übrigen protcstirenden Orte Basel, Schaffhauscn und Appcnzcll-Außcrrhodcn mit der Einladung initgethcilt, ""l die Aufrcchthaltung der Bünde mit und neben de» katholischen Orten gegen die Anmaßungen von Zürich ""d Bern bedacht zu sein. Wenn Zürich und Bern hierüber eine Tagsazung nach Baden ausschreiben sollten ^ dabei nicht zum vorneherein erklärten, nur nach Inhalt der Bünde zu handeln und von ihre» drei Bc- 'gungcn abzustehen, so soll dieser Tag als unnöthig und fruchtlos nicht besucht werden. Solothnrn nimmt "c ^chlußnahme uü rvkeronäum. I». Die geheimen Räthe werden an die deutlichen Verabredungen über ^"">n>a,iic Schuzmaßrcgeln der katholischen Orte.und an die daherigcn Pflichten der Gotteshäuser und Klöster ' ihncu auferlegten Hilfeleistung erinnert. Jedes Ort soll auch die geheimen Abschiede von 1l>95 und dje nieder durchgehen und die Vollziehung der damaligen Schlußnahmcn an die Hand nehmen. «-. Was ^ Hilfeleistung des Bischofs von Basel betrifft, fällt in Berathung, daß nach dem Wortlaut dcS Bundes k 6o>tcn solcher HilfStruppcn von dem anbcgchrcndcn Thcil zu tragen seien. Da im gegenwärtigen Moment "itt Artikel dcö Bundes nicht wohl geändert werden kann, wird Sekelmcister Bescnval an den Bischof ab Hl/ ^ früher auch versucht, dahin zu vermögen, daß etwa die zugesagten tausend ^"""Fußvolk und hundert Pferde in seinen eigenen Kosten übernommen und erhalten werden. «».Während / berathung über die Toggenburgcr Angelegenheit fortdauert, kommt vom dortigen katholischen Landralh ^ nnen Expressen ein vom 24. September datirteS Schreibe» ein. In demselben wünscht der Landrath Beendigung des Streites »nid bittet, die Toggenburgcr bei dem, was ihnen die alten Haupt- !"^cn, ruhig zu lassen; anderseits ersucht er, daß die katholischen Landlcute, die sich über Exccssc einiger w ^Üchcn auf de» Gassen hin und wieder beklage», an den Landrath oder dessen Glieder zu geziemender "ü gewiesen und nicht von andern bekannten Orten davon abgemahnt würden, weil in jenem Falle ^ Acholische Landrath einen anständigen Titel gewänne, die katholischen Orte um billige Abhilfe anzugehen. , "blich entschuldigt sich der katholische Landrath, daß er aus gewissen Ursachen und sondrrhcitlich wegen "schallten RumorS keine tauglichen Mittel zu einer persönlichen Abordnung gefunden habe. Die katho- "'üs" wollen aus dieser Zuschrift gewahr »verde», daß bei den katholischen Toggcnburgcrn in Allem, ^ . gerade ihre Religion berührt, vcrzwiktc Absichten walten, und gebe» hieraus nur eine AnzcigS- ^ ""ignng mit den» einfachen Beifügen, wenn es mit der Nachsuchung von Trost ausrichtig gemeint sei, ">a» mohl, wo man sich anmelden solle und könne; es wird ihnen ferner in freundlich ernste Erinnerung bcla'-^' ^ der Neuerungen zu enthalten; könne das Toggcnburgcrgcschäft in gegenwärtiger Lage unmöglich ^werden, so arbeite doch Jedermann unabläßig daran, seiner Zeil Jedem zukommen zu lassen, waS ihm ^"aten und Urkunden in weltlichen und geistlichen Sachen gebühre. Die immer neuen Umtriebe der "üitcndcn, die einen Grad erreicht haben, daß sie daran bald auskommen und nichts mehr übrig finden, drei - der zwei vcrlandrechtetcn Orte und dcö AbtcS zu „widern," lassen eS rathsan» erscheinen, diese die ">>dThcilc jusammcnzuwciscn und zu vereinbaren, um so mehr, als nunmehr zwischen Schwyz ^ völlige Versöhnung eingetreten ist. Die Geiandtcn von Schwyz glauben, ihre Obern wären ttlh, Gesandtschaft an den Stand GlaruS nicht abgeneigt, um daselbst vorzustellen, wie sie am Land urch die Diktatur von Zürich und Bern beeinträchtigt seien, wenn lcztcre nicht zu andern Maßnahmen 1478 September 1708. griffen. Die Confcrcnz überläßt Schwyz, in diesem Sinne zu handeln und vorzugehen, v. (Die V Glarus und Abt von St. Gallen.) Der Abt von St. Gallen läßt durch Kanzler Püntiner vorbringen, die Provocation Rechtens an Schwyz geschehen solle, müsse dieses vorerst erklären, das Geschäft oder was Recht gcsezt »verde, an die übrigen unbcthciligtcn Orte zu weisen, gleichviel ob das Rcchtbot des Abtes ^ seine Untcrthancn, oder von diesen wider den Prälaten oder gegen ihre eigenen Mitlandlcute erfolge lcztern Fall sollteil die Toggcnburgcr an ihren Landesherr» gewiesen werben. Weil der Abt kraft Abt lllr> Landrecht Recht bieten werde, daher also nicht schuldig sei, sich anderswohin weisen zu lassen, solle Sch>^ um allen Conscqucnzen vorzuscin, erklären, daß es auf erfolgte Provocation den Abt schriftlich ersuchen »' ' sich diese Weisung an die unbetheiligtcn Orte freiwillig gefallen zu lasse», ohne alle Präjudiz. Damit zu wenig noch zu viel geschrieben werde, solle man sich vorher des ConcepteS halber vereinbaren. ^ beschchcncr Wcitcrweisung sehe man gern, wenn sich Schwyz. nicht in die Sache mische, GlaruS aber köntt^ Abt, als mitbcthciligt, gar nicht zulassen. Die vier Orte mögen auch reflcctircn, ob ein Ausschluß der ^ Basel und Schaffhausen rathsam wäre. Wenn Schwyz die vorgenannten Erklärungen abgegeben, »>öch^^ vier Orte solches dem Abt schriftlich berichten. Die anwescndcn Orte übernehmen, hiervon Obern Bericht zu geben. Bei diesem Anlaß wird Schwyz noch einmal ersucht, mit aller Gesch» die genannte Angelegenheit bei GlaruS in Fluß lind auf bessern Fuß zu bringen. Katholisch ^ ^ ^ lvird nachdrüklich vorgestellt, wie es Ursache genug habe, zu Schwyz zu halten und illit demselben Landrecht im Toggcnburg aufrecht zu stellen ; es wird ihn» gezeigt, daß die sechs Punkte nicht werden können, und daß katholisch Glarus sonst auch schuldig sei, seine halbe Stimme zum Schuze der ^ ^ tischen Religion abzugeben, I. Der Nuntius berichtet, baß der Papst von dem Aufbruche einer - ^ katholischer Eidgenossen nunmehr Umgang nehme. Diese Erklärung wird in den Abschied genommen. »5^ ^ von Herrn Rigolier auf lcztcr Jahrrcchnung gemachte Vorschlag zur Errichtung einer Kanonicrconipnö"" ..^ den französischen Dienst iin Elsaß, über deren Formation und Besoldung ein Memorial dem Abschied lvird, hat inzwischen noch mehr Anklang gesunden und wird der Ruzcn, der durch Einführung dic>cr ^ gattung bei dem alle zwei Jahr neu zu bestellenden Dienst erwächst, in richtige Würdigung gezogen- ^ Eonfercnz beschließt daher, der französische Hof sei schriftlich zur Errichtung dieser Compagnie anznge^"'^ Angelegenheit soll durch Herrn von St. Colombc dem Gesandten empfohlen und demselben ein Schreibt» » Herzog du Maine bestellt werden, welch' lcztcrcr erbeten wird, mit dem König hierüber zu verhandeln ^ die Compagnie wirklich zugesagt, so wirb Herr Rigolier als deren Hauptmann angenommen, ^ ^ katholischen Orte sammt Wallis eine Abmachung über die Bctheiligung eines jeden einzelnen Orleö treffen hätten. Die Gesandten von Frciburg nehmen den Beschluß aä retorenelum. I» - Ii. (>V- " Man sehe auch i» dem Abschnitte Herrsch«ftsanqetcgcnHelten: Lnndftrasschast Thnrgau. I«. Art. S8t. Stifte n. Klafter lBischaszell). i. Art. 48l, Zallwese». Grasschast Baden. Ii. Art. lti?. Jubicatnr- ». (ilanipetenzanstäiibc. September 17V8. 1479 tt72. Geheime Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. <7<>», 27. September. Staatsarchiv Lucern. Acten Reformationö- u. ReliqionShändel. Gesandte: Lucern. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß, Venncr; Laurenz Franz von Flcckcnstein, ^'"cr, nnd Jakob Balthasar, Salzdircctor, beide des inner» Raths. Uri. Joseph Anton Püntincr, Land- ^»iann. Schwyz. Anton Jgnaz Ccbcrg, alt-Statthaltcr. Untcrwaldeu. Johann Konrad von Flüc, ^'^ammann von Obwaldcn; Joseph Jgnaz Stultz, Landammann von Ridwaldcn. Z u g. Beat Jakob Zurlaubcn, ^^^lninann, und Oswald Hegglin, Ammann. In Fortsczung der Berathungcn über die Dcfcnsivmaßnahmcn, worüber bezüglich der katholischen Orte '4^ ^ diesjährigen drei geheimen Abschieden die getroffenen Abrcdungcn erschöpfend niedergelegt sind, Leitet die Conferenz nun zur Besprechung der zum Schuzc der gemeinen Vogteicn zu treffenden Maßnahmen. ' Grahch^^ Baden. Auf die lcztcn Anordnungen hat der Landvogt geantwortet, was die Versorgung der lse und besonders auch die nöthigcn Maßnahme» gegen einen allfälligcn Versuch einer Vereinigung der tischen und zürcherischen Truppe» über badischcö Gebiet betreffe, habe er erwartet, daß Oberst Heinrich Adolph Rcl^ fit, wird von einer weiter» Abordnung dorthin Umgang genommen. Zug erklärt, daß au die ^ ^ Landshauptmann Zurlaubcn noch Niemand dahin abgc>chikt worden, doch werde ehestens ein ^'chcs Subject als Ersazmann dahin abgehen. 3. SarganS, Rheinthal und cnnctbirgische Vogteicn. wegen bleibt cö einfach bei dem Inhalt der frühem Abschiede. 4. Thurgau. Bezüglich der Gsion des Thurgaus berichtet der Gesandte von Schwyz, seine Obrigkeit habe die Frage vcntilirt, auf 1 480 September 1708. den Fall des Krieges, als Repräsentanten der regierenden katholischen Orte, achthundert bis tausend katholisch Eidgenossen dahin abzuschikcn, die die protestantischen Thurgaucr im Zaum halten, und auch sonst der alt" st. gallischen Landschaft und den wenigen gutgesinnten katholischen Toggcnburgcrn Luft machen könnte», diesem Zweke habe Schwyz bereits die Marschroute rccognvscircn lassen und die Sache nicht unauss»'ff^ gefunden. Die Conscrcnz heißt dieses Project, als von Stund an richtbar, gut und hat nichts Besseres ' ^ sinnen können, als Schwyz zu ersuchen, in höchster Geheimdc, da an dieser Alles gelegen ist, mit Land»»""' Rüpplin etwa in Fischingcn darüber zu conscrircu, nochmals Alles, wie es am füglichsten wäre, in's ' zu fassen, und darauf den Plan definitiv festzustellen. Schwyz übernimmt, nachdem vorläufige kurze schul ^ Mittheilung erfolgt ist, auch die Acbtc von Fischingcn und Einsicdcln in das Gchcimniß zu ziehen »nd ihnen über die »ach Spicgclbcrg, Lommiö und Sonncnbcrg unvermerkter Dinge zu verlegende Kriegs»«"' Abrede zu treffen, selbstverständlich in der Meinung, daß für die Kosten alle Gotteshäuser und Gerichts) in Mitleidenschaft gezogen werden und seinerzeit eine Rcpartition auf die einzelnen erfolge. Die Frage, ^ man diese achthundert bis tausend Mann nehmen wolle, ob nicht vielleicht die vormals zu dem hummclwmd'I Handel ausgezogenen Truppen dazu verwendet werden könnten, wird in den Abschied genommen, da»'ü ^ einzelnen Orte sich erklären, wie viel Volk zu diesem Zweke aus jedem Kanton, Zug ausgenommen, d"^ selbst am meisten cxponirt ist, ausgehoben werden soll. Betreffend die Salvaguardicn der Klöster ^ gemeinen Vogtcien wird einstimmig beschlossen, daß nur solche darauf Anspruch haben sollen, regierenden katholischen Orten mit Früchten und Geld nach Gebühr an die Hand gehen. Ebenso ^ beschlossen, unvcrwcilt an die Kanzleien in Baden, Frciämtcr und Thurgau zu schreiben, daß sie so und geheim als möglich bei den Gotteshäusern und den katholischen Gerichtshcrrcn die Zuschüsse an Geld und Früchten aufnehmen; die katholischen Orte werden nicht ermangeln, durch Deputirtc mit guter Manier sich da und dort zu insinuircn; dabei soll darauf gesehen lind vcrdcutct > daß daö Gchcimniß gegenüber den Protcstirendc» auch seitens der Geistlichen unverbrüchlich gehalten ^ ansonst die katholischen Orte bei der geringsten Spur, daß ihnen Etwas „entschlüpft" sei, ihre vielleicht "" ^ samen Maßnahmen zu treffen gedrungen wären. Dieser Beschluß betrifft selbstverständlich nur die K den gemeinen Vogtcien. «». Schwyz berichtet, es wolle die freie Religionsübung in Kilchberg '"ü eingeführt werden, und erneuert das Ansinnen um getreues Aufsehen; dicS wird zugesagt. «>- M fallen die eingegangenen Nachrichten von den katholischen Graubündncrn in Discussion. Von de»' ^ ^ angemeldeten Zuzug der dreitausend Prättigaucr konnte nichts Anderes in Erfahrung gebracht werden, ' sich Zürich um diese Hilfe stark beworben und die Bündncr darob einige RathSvcrsammlungc« ü' welche man bisher noch nicht habe pcnctrircn können. Da die Katholischen diesem Zuzug ^'dorst^"^^, laut Nachrichten in nähere Korrespondenz mit den katholischen Orten zu treten wünschen, und a" ' Anschlag an die Hand geben möchten, die Prättigaucr zu Hinterhalte», so wird Uri, daS diese Müh'' ' so stattlich zum Guten der katholischen Religion aus sich genommen, ersucht, dem leztcn in Abschied iff'« ^ Beschluß Folge zu geben, nachdem cö bisher aus nnübcrsteiglichcn Hindernissen nicht geschehe» kon»^ auch den Briefwechsel mit dem Abt von Disscntiö nicht zu unterlassen. September 1708, 1481 K73. Geheime Confercnz von Lucern, Freiburg, Sololhurn und der Republik Wallis. Lucer,». 170», 27. September. Staatsarchiv Luccr» - Acic» Toggmbur«, Gesandte: Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Schultheiß; Oberst Karl Anton Amrhyn, des inncrn Freiburg, Franz Philipp von Lantcn genannt Heid, Schultheiß; Franz Niklaus Vondcrweid, des ^«'hs, Solothurn. Joseph Victor Bescnval, Schultheiß; Franz Joseph Bescnval, Sckcl.ncister. Wallis, ^bzen Eonrten, Statthalter des Landshauptmanns; Jgnaz de Scpibuö, Hauptmann des Zehnten .Itaron. u» Die schon acht Jahre andauernden, die ganze Eidgenossenschaft beunruhigenden Zwistigkeitcn wegen T°Wnb»rgS und des KcllcranUs und die darin geübten Gcwaltthätigkciten der rcformirtcn Stande geben sich über die Art und Weise der Vcrthcidigung für den Kriegsfall vertraulich zu besprechen. Die Linien Abschiede vom 4. und 7. April 169V und 19. und 2V. September 1697 werden zur Erfrischung ^ Gedächtnisses verlesen; die Confercnz weiß ihnen nicht viel Besseres und Mchrercs beizufügen, als deren W'auc Vollziehung nicht aus dem Auge zu lassen. Solothurn eröffnet, die Befestigung von Ölten lasse sich ""ch mit großem Geld wegen der örtlichen Lage kaum durchführen. Von auswärtiger Hilfe und namentlich Bischof von Basel erwartet Solothurn wenig, da dessen protestantische Untcrthancn ihm bei Ausbruch Krieges genug zu schaffen geben würden. Zwar hat, laut Bericht der Gesandten von Solothurn, der '^-hes gemäß de»/ Abschied vom 22. Mai 1706 ein Hilfscorps von fünfzehnhundert Mann Fußvolk und ^"dert Reitern auf Kosten der rufenden Orte zugesagt. Die Confercnz ist nun der Meinung, jedes Ort ^ de.» andern auf seine eigenen Kosten zu Hilfe kommen, vertagt jedoch eine Beschlußfassung. I». Jedes " '°ll auf die gedeihlichsten Mittel trachten, wie die gegenseitige Verbindung und Fühlung im Kriegsfall ^ besten in'S Werk gcsezt werden kann. Wallis hat mit dem Stand Frciburg hierüber bereits abschlicßlichc .^Hungen gepflogen und ist bereit, die aufgestellten Pläne mit demselben nochmals in einer bcsondern 7"ferenz z« erörtern und zu verbessern, was empfohlen wird. Wallis kann sich mit Freiburg über den ""«schpaß, oder durch einen Vorstoß gegen den Genfcrsce hin in Verbindung sczcn; durch erstcre Bewegung ^""den si, das wälschc Bcrncrgebict vom deutschen Landcöthcil ab. Mit Untcrwalden kann Wallis durch Diversion über die Gcmmi, den Lötschcnberg und das Frutigerthal Verbindung erhalten. «. Die für >»>- und Wachtfeuer geeignetsten Orte sind allseitig zu verzeichnen und einander mitzutheilen. «I. Da ein ^"es der besprochenen Pläne wesentlich von deren Geheimhaltung bedingt ist, berichten die Gesandten " ^-Publik Wallis daß dermalen bei ihnen nur fünf Herren von solchen treffen Geschäften Kcnntniß erhalten. Zur weitern Besprechung der hochwichtigen Fragen über die Munitionsvorräthe, Truppenstärke, Vcrbindungs- u. s. w. wird auf nächsten Octobcr eine abermalige Zusammenkunft in St. Urban in Aussicht ^"v'nmcn. Dieselbe ist von jedem Ort mit zwei Gesandten zu bcschikcn und lcztcrc mit Instructionen zu Alchen, daß einmal ein Gewisses und Deutliches beschlossen werden kann. 186 1482 October I7t)8. V74. Konferenz von Zürich, Appenzell-Außerrhoden und Stadt St. Gallen. Elga. :i. u. 4. Oetober. Staatsarcht» Zürich. All», Absch. Bd, «8. kol. 45S. Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Hirzcl und Johann Jakob Ulrich, beide Statthalter und des Raths Appenzell-Außerrhodcn. Johannes Grübcr, Landammann; Bartholome Sturzcneggcr, alt-Landa »»na>» und Panncrhcrr. Stadt St, Gallen. Laurenz Werder, Bürgermeister; Christoph Hochrcutcncr, bcivcr Rechte Doctor und Stadtschreibcr. ». Nach dem Beschlüsse der Confcrcnz von Zürich und Bern im vergangenen September sind ApM^ Außerrhodcn und Stadt St. Gallen, welche durch ihre Lage an der Aufrcchtcrhaltung des jezigcn «Lta»^ der Dinge im Toggcnbnrg ein so inniges Interesse haben, zu dieser Besprechung nach Elgg eingeladen wor^ woselbst die Gesandten am 3. Octobcr eingetroffen sind. Am folgenden Tage eröffnen die Gesandten ^ Zürich die Sizung mit Darlegung des ganzen Verlaufs dcö Toggcuburgergeschäfts und sprechen die Erwar»"^ aus, daß die beiden anwesenden Orte, welche mit dem Toggenburg durch das enge Band der Nachbart ' verbunden sind, sich bereits in solche Verfassung gestellt haben, um sowohl Toggcnburg vor einem thätigen Ucbcrsall zu schirmen, als auch das eigene Land vor Ungemach zu bewahren. Zürich sei fda»unann; Obcrstlicutcnant Jost Anton Schund, Statthalter; Landssähndrich Karl Franz Schmid, S ch w p z. Johann Sebastian Wüörner, Landa.nmann; Johann Dominik Bctschart, alt- ^"danimann. Untcrwaldcn. Johann Jakob Bücher, alt-Landa».».ann von Obwaldcn; Joseph Jgnaz Landammann, und Johann Melchior Dillicr, alt-Landammann von Ntvwalden. » I». (S u Rappcrswyl.) I. Uri und Untcrwaldcn beschweren sich, daß Schwyz zu», großen Schaden ^ Gemeinwesens dem Verbote aller übrigen Orte, während deS Jahres nach de», Lauiscr Markt Vieh über Gotthard zu treiben, sich nicht anschließen wolle, und ersuchen die Gesandten von Schwyz, über diese ^'heilige Sonderstellung zu Hause ernste Vorstellungen zu machen, und sich der allgemeinen Wohlfahrt nicht W entgcgenzustcmmcn. k. Ucbcr die Beantwortung des von den drei Bünden an die katholischen Orte ^iMtci, Schreibens, womit jene ihre Vermittlung anerbieten, wird vertraulich Berathung gepflogen, wie die s^'Aen des Nähern zu berichten wissen. I u. i». (S. u. BcUcnz.) «. Die Gesandten von Schwyz i», Auftrage ihrer Obern an, es möchte» die Illörlischen Konferenzen, um den Stand Uri nicht allein i« beschweren, wieder in den drei Orten abwechselnd stattfinden. Die Gesandten von Uri verweisen mit "tvundcrung auf die vielen Tagsazungcn, die zu Brunnen gehalten worden; schließlich findet man, daß ,^über die von allen drei Orlen ratificirtcn und wiederholt bestätigten Abschiede klare Bestimmungen cnt- bei denen es das Verbleiben haben soll. 1484 October u, November 1708. Man sehe auch im Abschnitte Herrschafts- u. Schirmvrtsangelegenheiten: Vogteien Bellen; ic. I n. >». Art. 9» u. 9l. Rapperswyl. »—Ii. Art. 50—57. 676. Coilferenz der IV Schirmorte von Rapperswyl. Rapperswyl. l7v«, 2«. Oktober bis November. ZSandetarchlv Tchwyz. Abschiede. Gesandte: uri. Hauptmann Johann Ulrich Püntincr, Landammann; Joseph Anton Püntincr, dl Landammann; Johann Sebastian Jauch, Landschreibcr. Schwhz. Zeughcrr Johann Sebastian Landammann; Landöhauptmann Franz Lcodcgar Nidcröst, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Johann Bucher, alt-Landammann von Obwaldcn; Hauptinann Joseph Jgnaz Stulß, Landammann von ^ Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Ritter Johann Ludwig Tschudi, alt -Landamnia»n Amtsstatthaltcr. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte SchirmortSaiMlegenheite»: RapperSwql. »—i». Art. 5S—V9. 677. Geheime Konferenz der Kriegsräthe der V katholischen Orte. Luceri». l7<>», ». November. Staatsarchiv Lucern. Acten ReformationS» u. Religionshändel. Gesandte: (Nicht angegeben.) In Bezug auf das VcrtheidigungSspstem der Grafschaft Baden wird nach Maßgabe der ^ schiede folgendes Gutachten bcrathen und dem Oberst Heinrich Rudolph Rcding als Instruction 1. Bei Feststellung des Vcrthcidigungsplans sind hauptsächlich drei Dinge in's Auge zu fassen: du' Verhältnisse gegen Zürich, diejenigen gegen die bcrnischcn Vogteien und die Verwendung der protcsia" Mannschaft der Grafschaft. In Bezug auf den lcztcrn Punkt wird deren Vcrthcilung nach dem ls»t»'U ^ ^ alt-Landvogt Jakob Balthasar, dcil Oberst Rcding in Händen hat, genehmigt mit dem Zusaz, daß n» ) ^ eine Anzahl protestantischer Soldaten in die Stadt Baden verlegt werden könne. 2. Der Grcnzvcrh ^ wegen ist vornehmlich auf Verwahrung der wichtigen Pässe Bedacht zu nehmen; gegen Zürich speciell > Land bei Dietikon und Sprcitcnbach und auch gegen Würcnloö offen, was die dortige Verthcivigu"^^ sehr erschwert; es ist daher nothwendig, wenigstens die sogenannte Höhe oder Heltersberg von de» ^ dorfern behaupten zu lassen. In Bezug auf die übrigen Pässe ist daS Projcct von 1683 »»Ü'ü ^ 3. Im Hinblik auf die dcrmaligc Zcitlage ist besondere Rüksicht darauf zu nehmen, daß Zürich d>e^ ^ bindung mit den Bcrncrn von Rcgensberg aus durch das Wehnthal nicht erleichtert werde. Daher November 17V8. 1485 ^"»schast des Amtes Ehrcndingcn nicht zu eilig nach Baden gezogen werden, sondern ist gegen das Wchn> zu verwenden, wenn es dort losginge. 4. Das Project von 1683 ist insoweit zu ändern, daß die Kirchdörfer sammt der Mannschaft von Ober- und Untcrsiggcnthal und Döttingen statt nach Baden zu ziehen, !»r bcsscrn Verwendung der Würcnloscr Linie vcnpcndet werden. 5. In Baden soll die Garnison anfänglich der Normalstärkc stehen, da die Truppen zur Besezung der vielen Pässe gegen das Gebiet von Zürich ""d Bern hochnothwcndig sind. Wenn man gcnöthigt wäre, den eine» oder andern Paß aufzugeben, soll dG» Besazung auf die Stadt Baden zurükgezogen werden. Die Bcsazung von Baden soll außer den drcihundcrt- i""Kig Bürgern glcichzählig von beiden Religionen genommen werden. Alle diese Punkte sollen, nach ^"°>".ncncm Augenschein von dem Terrain, wohl überlegt, topographisch aufgenommen und dem Dcfcnsivplan ""verleibt werden. 6. Oberst Reding soll dem Commandantcn von Mellingen anzeigen, wann er zur Jn- '""'ion dort eintreffen werde, damit beide sich über die dortigen Schuzmafinahmcn, wie Verpallisadirung, Ab- '""fm oder Abschneiden der Brükc, Säuberung des Stadtgrabens u. s. w. besprechen können. Da die ^"luncturcn ziemlich schlüpfrig sind und die Rcformirtcn auf Alles aufpassen und ahnden, soll diese Jn- '"tttivusreise mit äußerster Geheimhaltung und mit aller Verstellung unter dem Vorwaudc von Werbungen ^genommen werden. Oberst Reding soll mit den Landvogtcibeamtcn Rüksprachc nehmen und dann mit dem ""'"vogt Schnorf oder, wenn dieser nicht zu Hause ist, mit dem Obcrstwachtmcister die Localstudicn vor- Wenn der VcrthcidigungSplan erstellt ist, soll Herr Reding denselben dem Obcramt und besonders ""h dc.u Obcrstwachtmcister, der in Baden wohnt, einhändigen, damit dieser im Fall der Roth denselben zur Ausführung bringen kann. 07». Conferenz von Zürich und Bern. Aarau und Baden. >7««, i>. November. Staatsarchiv Zürich. All«. At-sch. Bd. «8. k°I. 487. , Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Hirzcl, Statthalter und des R^ Bern. Abraham Tscharncr, ^taths. Die Obrigkeit von Bern hatte, wie sie in zwei Schreiben von. 29. Oktober und 3. November an , 'h meldete, auf den Bericht aus Toggcnburg, daß von Seite des Abtes alles Mögliche vorgekehrt werde, de» Kaiser in die Toggenburgcr Angelegenheit hineinzuziehen, es angezeigt gehalten, den englischen und Mischen Gesandten eine Denkschrift über den Stand und Verlauf dieses Geschäftes zu überreichen, mit dem ^'"chen, durch die Vertreter ihrer Höfe in Wien auf die kaiserliche Regierung zu wirken, daß sie ««fälligen ^"stüstcrungcn kein Gehör gebe und sich nicht in den Handel mische. Bern wäre außerdem geneigt, auch kaiserliche Botschafter selbst durch eine Abordnung den Stand der Dinge im Toggcnburg klarzulegen; " "ber Zürich gxgr,, eine solche Gesandtschaft einige Bedenken geäußert hat, treten die Gesandten beider Orte ^.""traulichen Bcrathung in Aarau zusammen. Der Vertreter von Bern motivirt die Abordnung an den ^"lichcn Botschafter mit der bisherigen Uebung, von Angelegenheiten, welche man an auswärtige Regierungen lassen will, auch deren betreffenden Gesandten im Lande Kcnntniß zu geben, einerseits um nicht an 1486 November 1708. den Höfen eine lange Verschleppung lind dadurch eine neue Verweisung an die Gesandten zu veranlasse", anderseits um nicht dem Gedanken. Raum zu geben, als wolle man Dinge, die dem Gesandten bekannt >e>" müssen, seiner Regierung verbergen. Hauptsächlich müsse man einen Gesandten wohl informiren, che seine Verwendungen bei seiner Regierung verlange, zumal wen» derselbe schon vorher durch unrichtige BetM in einer Sache Partei zu nehmen scheine. Bern wünsche daher die ausrichtigen Absichten und das Verhalle" beider Stände dem kaiserlichen Botschafter zu eröffnen, ohne sich dabei freilich in das Nähcrc cinzulassi"' oder Offerten zur Vermittlung anzunehmen. Zürich hat gegen eine solche Abordnung folgende Bedenke"^ Der Botschafter möchte gerade dadurch veranlaßt werden, die Sache seiner Regierung vorzulegen und l Befehle zur Ancrbictung eines Vergleiches zu erholen, und dafür auch eine schriftliche Darlegung dcS H"" ^ verlangen. Gerade das lcztcre wäre bedenklich, denn einerseits wäre die Abfassung schwierig, anderseits ko» eine solche Schrift die Gegner zu Gegenschriften veranlassen. Ebenso könnte der Fall eintreten, daß kaiserliche Gesandte sich auf die Lchcnschaft der Grafschaft Toggenburg und auf daS Bündniß zwischen Kab^ und Abt bezöge, was die Sache nur noch vcrwikcltcr machen würde; und dann sei nicht zu vergessen, ^ die österreichischen Gesandten nach ihren monarchischen Principicn eher der Untcrdrükung der Freiheiten, ' ^ ' / ' > / / ' / r- ^ der Förderung der unterdrüklcn Freiheiten zuncigcn. Endlich könnte Graf TrautmannSdorf auch cinwe» als daß die Angelegenheit die Toggenburgcr allein angehe. Bei dieser Ungleichheit der Ansichten wenden sich ^ Gesandten beidseitig um neue Instructionen an ihre Obern. Bern besteht aber auf der Abordnung ^ unumgänglich nothwcndig, wozu Zürich endlich seine Zustimmung auch gibt. Der mündliche Vortrag Botschafter wird in folgender Weise festgestellt: Es sei anzunehmen, daß das Verhalten der Stände Z> und Bern in der Toggenburgcr Angelegenheit bei ihm vielleicht in verschiedener Weise dargestellt worden möchte, und so gedeutet werden wolle, als suchten sie darin ein Sondcrintcrcssc. Sic nähmen daher < die Sache dahin richtig zu stellen, daß sie kein anderes Absehen je gehabt, als jedem Thcil sein Rech' '' ^ Gebühr angedeihcn zu lassen und daS Vaterland in Frieden und Ruhe zu erhalten. Nachdem n»n dn^ hart bcdrüktcn Toggenburgcr umsonst andcrortS eine Besserung ihrer Lage gesucht hatten und beiden Ständen Rathcs begehrte», hätten sie nach Erdaucrung ihrer Hauptbriefe es nicht unbillig era ihnen wieder zu ihrer Freiheit zu verhelfen, wodurch Niemand etwas gegeben noch genommen wcrvc, U ^ jedem Thcile werde, was ihm gebühre. Die zwei Stände seien daher der Hoffnung, der Botschafter sich hierüber nichts Widriges beibringen lassen, sondern sie angesichts ihrer allzeit correctcn Haltung "" verein mit Oesterreich und der treuen Dienste bei dem mailändischcn Capitulat, auch fernerhin seines ^ ^ Willens genießen lassen. Es wird auch fcstgesczt, einem allfälligcn Begehren um schriftliche Darlegung ^ Sachverhalts, den Abgang einer dahcrigen Instruction entgegenzuhalten. Aus die Anregung von Vermeidung aller Eifersucht eine gleiche Proposition auch an den Stellvertreter des französischen ^ von St. Colombc oder nach Ankunft des neuen Botschafters an diesen selbst zu richten, tritt Bern n> um nicht zu veranlassen, daß Herr von St. Colombc die Sache seinem Hof vorlege und dieser seine" Gesandten gleich mit einer Instruction auf Vermittlung versehe. Die weitem Erklärungen hierüber wno schriftlich nach Zürich gelangen lassen. Die Art und Form, wie den Regierungen von Basel und Schon) ^ über den Stand der Dinge im Toggenburgerhandel ein weiter gehender Bericht gegeben werden soll, Obern zu näherer Bcrathung überlassen. I». Der Gesandte von Bern zieht an, es werden gegen"'" ^ der Grafschaft Baden hie und da vielfache Truppenbewegungen und Musterungen vorgenommen. ^ ^ Zürich und Bern an der dortigen Regierung Antheilhabcr seien, vermeinen seine Obern, cS sollte" November 1708, 1487 ""'verflicht,, Borfälle bei der nächsten allgemeinen Confcrcnz aller regierenden Orte geahndet und Abhilfe ""langt werden Dieser Antrag wird von Zürich in den Abschied genommen, «-. Auf den Bericht, daß ^af von Traut.nannsdorf wieder in Baden eingetroffen sei, verfügen sich die Gesandten dahin und tragen "»n den t8 November die oben bcrathcne Darstellung deS Toggcnburgerhandcls mündlich vor. Der Gesandte ""'a"gt aber nach bisheriger Uebung eine schriftliche Eingabe, weil die Angelegenheit von Wichtigkeit und b""ts auf mchrcrn Sessionen unter den Orten mit vieler Hize behandelt worden sei. Sobald d.es geschehen, """c er sich mündlich und schriftlich darüber vernehmen lassen. Die Deputirtcn erklären, hierfür ohne ^"'ction zu sein und vorerst an ihre Obern kehren zu müssen. Die nähern Besprechungen hierüber wurden vertraulichen Korrespondenz beider Stände anheimgegeben, worauf dann die Proposition am 25. November ^"stlich an den Botschafter abgegangen ist. Zu 1708 28 November. Baden. Der kaiserliche Gesandte beantwortet die Proposition also: Gr könne "ichts Weiteres sagen und seine Mahnung zur Erhaltung des Friedens nur wiederholen da er diesfalls weder g-°ich noch ungleich berichtet worden und während seiner Anwesenhe.t ... der G.dgenossen.chaft sich n.emals i" deren Partieularangelegenheiten eingemischt, noch solches zu thun gedacht, und so auch b.sher über den Streit nie Etwas angebracht habe, zumal in einer Sache, über d.e er ...cht von Grund aus .nform.rt ,e., -eich, etwas unterlaufen könnte, das zu ungleiche». Verstand Anlaß geben mochte Aus d.esem Grunde verwundere er siw billigermassen über die Deputation, werde aber seine». Hofe sofor Ber.cht erstatten be.nebe. s wolle er nicht verhalten, daß alle in der Eidgenossenschaft hervorbrechenden We..laufigke..en be jez.ger Zeit "if.iger Ursachen halber der hohen Allianz mit dem Kaiser keineswegs conveniren, we.l es unlaugbar. dap hieraus eines oder andern Orts Frankreich und seinen Alliirten VorthUl^^^vurd°. ^ ^ Confermz der katholischen Orte, Abt von St. Gatten nnd Wallis. Lncern. 22. bis 24. 2». 27. November. Eiaa.öarch.v j«„cer». Allg, Algch. v, kol, »I», ^csg,ww: Luccrn Johann Martin Schwyßcr, Schultheiß und Vcnncr; Johann Nuvolph Dürlcr, alt-Schulthciß und Pannerherr; Laurenz Franz von Fleckenstcin, Benner, und Karl Anton Amrhy», ^ " ^s innen. Raths U r i. Johann Ulrich Püntincr, Landammann; Oberst Joicph Anton Püntincr, all- >t"nmg„„ Landöhauptmann, Schwyz. Johann Sebastian Wüörner, Landammann; Gilg Christoph alt-Landammann; Anton Jgnaz Ceberg, alt-Statthaltcr. Unterwalden. Johann Konrad von , landammann von Obwalden; Joseph Jgnaz Stulß, Landammann von Nidwalden. Zug. Oberst- y,'""chlmeister Beat Jakob Zurlauben, alt-Ammann; Johann Widmcr, Sekclmcistcr und deS Raths, h ""us, (Entschuldigt.) Fr ei bürg. Johann Peter von Boccard, alt-Burgcrmeistcr, und Franz Niklaus ^"'^rweid, beide des Raths. Solothurn, Franz Joseph von Bescnval, Sckclmcistcr; Hieronymus Suri, ^th, Appcnzell-Jnncrrhoden. Johann Martin Gigcr, Ritter, Landammann. Abt von St. Gallen, llntvn Püntiner, fürstlicher Rath und Kanzler. Wallis. Eugen de Courtcn, Landshauptmann, ""^ltcr „nd Panncrherr deS Zehnten SidcrS; Jgnaz de SepibuS, Zchntcnhauptmann von Raron. 1488 November 1708. ». I. Die scharfe Rükantwort der Städte Zürich und Bern auf daS von der lczten katholische» Tai! leistung in Luccrn an sie erlassene Schreiben hat die gegenwärtige Versammlung veranlaßt. In dieser erwähn»" Entgegnung wird ausgeführt, der ernsthafte Ton des Schreibens vom 28. September hätte billig geboten, sämmtliche evangelische Orte zu vertraulicher Unterredung zu versammeln; da sich aber beide Stände der ihnen gemachten harten Zulagen völlig schuldlos wissen, haben sie davon für einmal Umgang gc»on»n»» Vorerst befremde, daß nun auch die Republik Wallis miteintrctc und dergleichen unbegründeten Verweise» klagenden Umtrieben beistimme, da sie doch niemals den Verhandlungen beigewohnt und hiczu auch berechtigt wäre. ES verwundere beide Stände höchstens, daß ihnen so freicrdinge zugemessen werde, als sie das Geschäft durch so unerhörte und ungewohnte Umtriebe in große Weitläufigkeiten verleitet hält»» während doch bekannt sei, daß seit der Zeit, als der Toggcnburgcrstreit auf den Tagsazungcn gewaltet, sich aufrichtig angelegen sein ließen, einen gütlichen Handlungöwcg anzubahnen. Man solle die Absch»^ besonders denjenigen vom Januar 1705 nachlesen, aus dem sonnenklar erscheine, daß sich beide Stände gütliche Negotiation niemals zuwider sein lassen, daß aber andere Orte, die nun zumal diesfalls heftig zu sein vermeinen, jede Mediation und Einmischung abgelehnt und lediglich bei dem dürren Buchstabe»^ Landrcchts zu verbleiben erklärt haben. Bekannt sei auch, daß die lcztcs Jahr im November angejezte ^ sazung von einigen katholischen Orten verschoben worden sei. Nachdem dann im November 1<Ü» beendigter Tagsazung durch einige katholische Stände der bewußte Abschritt und eigengewaltige Sö»de vorgenommen, und mit Zusezung beider Stände Namen durch eigene Dictatur ein weit anders st»» Schreiben an Toggcnburg erlassen, als sonst gemcinlich abgefaßt worden, und nachdem man öfter schon daß man die Geschäfte, die sich nicht wcitcrS treiben ließen, ungcschcut eher hangen ließ, als dem Rech» zu geben, sei diese dcrmalige Sachlage beiden Ständen so tief zu Herzen gedrungen, daß sie sich der ^ und Rechte der Toggcnburgcr genauer und gründlicher erkundigten, sich der Bedrängten nach Anweist»»! Bünde annahmen und die bekannten sechs Punkte aufstellten, durch welche die Toggcnburgcr in de» l ^ landrcchtmäßigcn Stand gcsezt und jedem Thcil das Seinige angewiesen worden, so namentlich auch Alles das, was die Freien von Raron zuvor besessen und 1468 an den Abt um nur 14,500 ^ verkauften. Wie sehr es beide» Orten angelegen sei, den Streit in Freundlichkeit zu erörtern, bcwc>» ^ daß ihre Gesandten auch noch auf lczter Tagsazung sich bereit erklärten, zu einer Mediation die reichen, sofern die drei Instrumente als Grundlage angenommen werden, wobei man auch fürdcrhi» Man hätte erwartet, daß dies nicht odios als eine gcwaltthätige Dictatur aufgefaßt würde, da beide aufrichtig bezeugen können, daß ihre Absicht ehrlich sei und nur dahin ziele, dem Streit die sichere A»»' . zu einem billigen Austrag zu geben. Diese Beschwerden bezüglich des angeregten Vorschlags zur ^ 7, kommen um so seltsamer vor, als beide Stände sich hierin nach dem Beschlüsse des Standes SchwVZ ^ September 1764, der sich diesmal am meisten klaghaft stelle, zu richten vermeinen. Jener Beschluß » ' Schwyz der Landleute Landrccht von 1440 nach dessen buchstäblichem Inhalt zu allen künftige» Leib, Gut und Blut erhalte und Alles, was wider dessen eigentlichen Verstand aufgerichtet sei» »»' ^jch»r und zu allen Zeiten null und nichtig sei, so daß in keinen Vorfallenhciten der im Landrccht verordnete darauf urthcilcn noch richten solle, es wäre denn, daß etwas nachgehcnds durch aller Interessenten Gewalten kons, lläs wäre beschlossen worden. Zu dem auf leztcr Tagsazung angeregten Mah»>e» ^ Toggcnburg zur Einstellung aller Thätlichkcitcn hatten beide Stände deshalb nicht zustimmen damals die katholischen Orte gcrathrn, dem Abt von St. Gallen zu überlassen, wie er mit Hüft ^ November 1708. 1489 'h""m der alten Landschaft und seiner Verbündeten daö Recht, dessen er nach ihrer (der katholische» Orte) cntsezt sei, bei bequemer Zeit uud Conjunctur wieder erobern möge. Bei solchem Rath sei cS doch "Oirlich, daß dk Toggcnburgcr nicht gemahnt werden konnten, sorglos, ruhig und still zu stzcn, während Abt die Gelegenheit auszusuchen unbenommen wäre, alles in größte Gefahr und Unsicherheit zu jezen, Bcidc Stände wollen nicht hoffen, daß die katholischen Orte auf Anrufen von Schwyz oder dcS AbtS sich ^üicn und die alten Bünde in Vcrgcß stellen und die jungen Bünde jenen vorgehen lassen. Nach dem ^ttragc eines Ausschusses, der die Beantwortung dieses Erlasses vorbcrathcn hatte, wird, diesmal ohne Wallis "'''unterzeichnen zu lassen, folgende Replik an Zürich und Bern abgefertigt: 1. Wen» beide Stände den Landfrieden von 1531 überlesen hätten, wären sie dcS Tadels, daß auch die Republik Wallis in die Toggcn- burger Angelegenheit hineingezogen werde, enthoben gewesen. Die Bciziehung von Wallis sei gerade erfolgt Unersrits auf den Bericht hin, daß beide Stände dieses Strcitcö wegen hin und her, sogar unter die Ehren- bieder des Standes Wallis selbst private Informationen ausstreuen, ander>eits weil unvcrborgcn war, was 'ur Schritte und Ansuchen von beiden Orten schon vorher bei ihren Verbündeten im In- und Auslände ^chen fticn 2 Mit gleichem Rechte können sich auch die katholischen Orte zur Bezeugung .hrcr friedenden Gedanken auf den Abschied vom Januar und Februar 1705 berufen, da cö sich damals eigentlich eig u», die Vereinbarung der Parteien handelte, die jezt theilweise bereits vollendet sei, theilS noch folgen '"ttdc. Die katholischen Orte glauben den Versicherungen, daß beide Stände jederzeit aus den Frieden wichtig bedacht gewesen und noch seien, zumal sie auch noch in den Jahrrechnungen von 1707 und 1708 hilfreiche Hand zu einer unbedingten eidgenössischen Mediation »ach Anweisung der Bünde anerboten ^n. z. Gegen den Vorwurf, daß die lcztes Jahr verabredete und verabschiedete Martinitagsaznng von katholischen Orten verschoben worden sei, sei anzuführen, daß Zürich mit Schreiben vom 1. November es war, daö diese Tagsazung abgeschrieben habe. 4. WaS sodann die bald mehr alö verdrießlich '"^ndc Zulcmx eines AbschrittS und eigenmächtiger Söndcrung bezüglich dcS VerglcichövorschlagS vom ^cnibcr 1706 betreffe, beweisen daS Schreiben vom 7. April 1707 und die Abschiede, auf die man sich ^'°hc, wie unbegründet diesfalls den katholischen Orten zugcsezt werde, da noch wohl erinnerlich ,ci, daß Stände selbes»,al auS bekannten Ursachen die Tagsazung unerwartet abgebrochen, und die katholischen den übrigen anwesenden hiczu eingeladenen Orten gemäß der damaligen Jnstruetionen einen unschuldigen schlag auf Annahme oder Verwerfung der Parteien ausarbeiteten, waS doch ganz anders auS.ehc, alö . ""chgehend von beiden Ständen deshalb an den Abt von St. Gallen gerichteten drohenden Zumuthungcn. ^ benign versehen hätten sich die katholischen Orte der abermaligen Zulage, daß sie durch eigene Tictatur '""'s ein weit anders stilisirtcS Schreiben, als solche biShin gcmcinlich verfaßt worden, an die Toggenburgcr haben. Aus de», Abschiede ergebe sich, daß in gemeiner Session ein Mahnschreiben, wie zuvor auch hellen, „kennt, der Entwurf hiezu aber nicht abgelesen worden sei. Nach Abreise mehrerer Orte habe die ^'nzlei den Befehl zur Ausfertigung nach der alten Form erhalten, wie denn auch dieses Schreiben nur verschiede» seivon andern gleichartigen, wie vom 20. Juli 1705 uud 7. Februar 1708, die abschriftlich /'^lcgt werden. 6. Nicht weniger befremdend sei der Vorwurf, daß die katholischen Orte die Geschäfte, die ^ "'cht weiter treiben können, erliegen lassen, allcrmasscn sie in allen Vorfällen den AuStrag aller Streitigkeiten "ch den Bünden befördert und sich des eidgenössischen Rechtes nie gcwidrigt haben, noch es je thun, als da, / die Eontroverse aus dem Wege deö ordentlichen RcchtS hcrausgelcitct werden wollte oder will. 7. In "R des Verkaufs der Rechte der Freiherren von Raron an den Abt, welchen die bisherigen Unterfangen 1490 November 1708, der Toggcnburgcr und die sechs Punkte so sehr zuwider seien, sei der gute Ruth nicht unnöthig, auch ^ das Landrccht des Erbherrn und dann jenes der von Raron mit beiden Orten Schwyz und Glarus, b»' Kaufbrief und den Ucbergabbricf der Lehen deren von Raron an den Kaiser und dessen Investitur cinc» 4? zu werfen; wie sehr der Kaufbrief auch in Bezug auf den Landcid von den Toggcnburgern selbst respcc»^ worden sei, beweise schon das Urtheil von 1475, wobei nicht zu vergessen sei, daß Zürich im Jahr <5^ gleicher Fori» diese Rechte der Toggcnburgcr käuflich abgetreten habe. 8. Der Abt könne keineswegs begrcisi^ aus welchen Bünden die sechs Punkte hcrflicßcn und die angemaßte Obergewalt beider Stände begru» werde, weshalb er sich lediglich auf den lcztcn Abschied beziehe. 9. Gegenüber dem Beharren auf de» ^ Hauptinstrumenten werden beide Stände freundlich und angelegentlich ersucht, einer unbedingten und unpartc»!^ Mediation doch keine wcitcrn Hemmnisse in den Weg zu legen, da cinc Mediation, die die Urkunden einen Thcil schon vorbcdinglich nicht gelten lassen will, und nur diejenigen der andern Partei aufrecht crb ^ doch unmöglich cinc unparteiische sein kann. 10. Schwpz beharre mehr als je zuvor auf seinen Klage» ' erkläre kategorisch, nie davon abzulassen, wider diejenigen zu rufen und zu thun, welche es wider authent>> - Verzichte, ausdrükliche Verträge und Friedensschlüsse durch angemaßte eigenmächtige Vcrübung »nd b» unzuständige Annahme seiner gcschworncn Landlentc so empfindlich und unleidlich angreifen und die befug Sprüche und Verträge über den Haufen werfen. 11. Was die Landsgcmcindcrkanntniß von 1704 bct ^ meint Schwyz, beiden Ständen sollte doch wohl bekannt vorschweben, was von Schwpz aus so manchcr ^ lcistung auf solchen Anzug hin geredet, protcstirt und beigefügt worden sei; der spätere Beschluß der 1»' gemeinde zur Erläuterung jener Erkanntniß sollte doch wohl ebenso wohl beherzigt werden, als jenc „Jrrfaßung". Beide Stände sollen zudem die alten Acten durchgehen, namentlich die Handlung von ^ ^ wo auch sie alte und neue Briefe gutgeheißen und den Streit an die rechtmäßigen Orte verwiesen 12. Der Ungrund der Zulage, als hätten die katholischen Orte dem Abte angcrathcn, mit Hilfe ss»»» ^ Landschaft und seiner Verbündeten zu gelegener Zeit seine Rechte zurükzucrobcr», und als wäre dies der " Grund gewesen, warum beide Stände zu dem Abmahnungsschreibcn nicht mitwirken konnten, ergebe sich i ^ aus dem Wortlaut des Abschieds selbst. Erst auf den unerwarteten Abschlag beider Stände hin h»^" ^ katholischen Orte erklärt, sie können nicht einsehen, wie man dem Abt allein die Hände binden kön»e^^ Betreffend die sonderbare Anregung der Bünde sollen beide Orte versichert sein, daß die katholische» ^ . sowohl die alten als neuen Bünde »nd den Landfrieden im Verlaufe dieses Streites in Bezug auf gehaltene Unparteilichkeit als gesuchte Beendigung desselben jederzeit beobachtet haben, und auch in Zun ' einer unbedingte» Mediation geneigt seien. Schließlich werden beide Stände erinnert, daß die Dinge >»' ^ ^ ^ bürg, davon daS Vaterland chcvor und allzeit ein rechtes Abscheucn getragen, nicht so belassen werden da in ganzer Eidgenossenschaft sonst bald Alles in Unruhe und Mißtrauen gcsczt würde. Da Schaffhauscn jeweilcn die ihnen von den Ständen Zürich und Bern in diesem Toggcnburgcrhandcl cinkon»» ^ Zuschriften abschriftlich mittheiltcn, wird ihnen auch die Entgegnung an Zürich und Bern Ansuchen, zu einer unparteiischen Vermittlung mitzuwirken, und in der Absicht, sie dadurch vor der ossi» ^ Zustimmung zu der Handlungsweise der beiden Städte abzuhalten. Auch an Appenzcll -Außcrrhodcn Replik mitgctheilt und dabei die Hoffnung ausgesprochen, daß dieser Ort nicht nur auf der bei lcztcr b» ^ Jahrrcchnung ausgesprochenen Meinung, die mit den katholischen Orten übereinstimmte, verharre, sondcr» ^ zu einer unparteiischen unbedingten Mediation Hand biete. II. Am 21. September hatten a»^h Bünde die eidgenössischen Orte ersucht, den Toggcnburgerhandcl friedlich beizulegen, und cvcntuc eine November 17V8. 1491 "»Parteiische Vermittlung in der Form angetragen, daß eine dortige Abordnung beider Religionen die Schlichtung ^ Streites übernähme. Die Gesandten erachten diesen angetragenen Weg der Vermittlung ans vielfältigen fachen, >vjx seinen Obern zu rcfcrircn wissen wird, weder für klug noch nüzlich. Indem sie daher Anerbieten verdanken, bedeuten sie, bei dem Beharren der Stände Zürich und Bern auf den drei Haupt- '"stninicntcn zu nichts Hand bieten zu können, als zu einer unparteiischen Mediation, in der auch die Rechts- des Abtes zur Geltung gelangen. Sollten die Bemühungen bei Zürich und Bern auch ferner keine Körung finden, würde» die katholischen Orte nicht unterlassen, die eidgenössischen und bundcSmäßigen Ü 'ictungen an die drei Bünde abzufassen, III. Es wird neuerdings beschlossen, die Mediation nur mit ^"öschluß dn zugewandten Orte, oder doch, sofern es zu dem RechtSsazc käiyc, unter Beobachtung des eidgenössischen Rechtes anzunehmen. Ebenso soll weder Zürich noch Bern Zutritt zu der Mediation gegeben werden, ^ ^ngc fix, a„ch „jcht dircct, so doch indircct von den sechs Punkten und dem Protcctorat über die Mnburgcr nicht abstehen oder von demselben nebst ihren Säzcn abzustehen vertrösten. Bevor sich diese ^ Stände anders erklärt haben, kann auch eine allgemeine Tagsazung nicht wohl mehr besucht werden. ' Der Gesandte des Abtes verlangt nach Kcnntnißgabc von den noch immerfort vorfallenden groben Unthatcn ^Neuerungen im Toggcnburg, daß die katholischen Toggcnburgcr durch ein gemeinsames Schreiben zur ^'ßkeit ermahnt werden. AnS verschiedenen Bedenken findet die Confcrcnz für besser, wenn hierin der Abt Beihilfe von Schwyz allein vorgehe. Die katholischen Orte wollen ihre unparteiische Stellung nicht ^lgebcn und bedeuten dem lädirten Theilc Schwyz, das sich seines Landrcchtcö entäußert sehe, und dem Abt, " seiner LandeShcrrlichkeit cntsczt sei, es sei an ihnen, dem Geschäft den Tritt zu geben und die erste Hand i'» Eroberung des Ihrigen anzulegen. Bei Bcrathnng dcS weiter» Vorschlages des AbtcS auf Abordnung Gesandtschaft gemeiner Orte in das Toggcnburg, will man von dem bishin eingeschlagenen Wege nicht ^^hcn, nämlich Schwyz zuerst vorgehen zu lassen, nachdem dieser Ort nun dem Abt die bekannte Erklärung ^gebcn hat. Die unparteiischen Orte müssen nach Umständen trachten, auch bei neuen widrigen Entschließungen Zürich und Bern sich der Sache anzunehmen, wenn auch hiefür bei Basel, Schaffhausen und Appcnzcll- ^ttrhvde» kaum auf ernstliche Untcrstüznng gehofft werden könne. Ebenso sei auch fraglich, ob Zürich und Abstand nehmen, und ob sie nicht den Toggenburgcrstrcit als RcligionSsachc hinstellen und sonach auf , ^ Säze dringen und solche erzwingen wollen. All' daS zeigt, wie spinos der Handel geworden sei, bestärkt die schon früher gewonnene Ucberzcugung, daß es besser ist, die Beilegung dcö Handels auf allen gliche» Wegen zu versuchen, alö eS auf das Äußerste ankommen zu lassen. Sollte Gott aber LcztcrcS über ^ Acholische,, Orte denn doch verhängen, so werden diese sich gegen den Ucberdrang und die Schädigung H ^l'gion aufrichtig und ehrlich gegenseitig mit allem Vermögen beistehen und Widerstand leisten. I». Acholisch entschuldigt sein Ausbleiben mit sehr angelegenen Motiven; cS komme ihm überschwer vor, j>? der jxzjgcn Sachlage wegen der Toggcnburgcr dcS Mchrcrn zu erklären, als dies jüngst durch den Aschen verstorbenen Landannnann Tschudi geschehen sei. Glarus sei bisher weder vom Abte noch von den ^ Wnburger» gütlich oder nach Maßgabe dcö LandrcchtS belangt worden, und cS sei fraglich, ob es für ^ uicht angezeigt sei, sich neutral zu verhalten. Es hoffe, der Abt werde sich noch zuvor erklären, daß soLandrccht von 144» nach seinem Inhalt und den nachher darüber errichteten Briefen zugestehe, und ^Gierigkeiten in Frieden und die Parteien in den chcvorigcn landrcchtmäßigcn Stand vcrsezt werden. >>jo ^ aber zum Äußersten kommen, verheißt cS, treu auf Seiten der katholischen Orte zu stehen. Für Fall aber wünscht GlaruS zu wissen, welche Hilfe es von den gemeinen katholischen Orten zu gewärtigen 1492 November t7<18> hätte, da bishin hierüber nichts in die Abschiede genommen worden sei. Hierauf berichten die schwWNscW Gesandten, was die dortige Abordnung nach GlaruS mit den katholischen Rathen verhandelt, und wic i»c>c ihre bezügliche Schlusmahmc schriftlich mitzuthcilcn zugesagt haben. Mit Rüksicht hierauf wird GlaruS l>» Abschicdsrcccß zuerkannt; das Nähere betreffend die Erklärung gegen den Abt und die Hilfe im Kriegs soll Schwyz bei erster Gelegenheit mündlich mitthcilcn, da sich schriftlich nicht AllcS thun lasse; seiner o ^ werde die gcsammtc Confcrenz das Nähere mündlich erklären. «—«. (S. u. Thurgau.) I ^uf ' Erkundigungsschrcibcn von Bern vom 29. Oktober betreffend die außerordentlichen Truppcnmustcnuigc» der Grafschaft Baden wird geantwortet, man habe davon keine besondern Nachrichten gehabt und daher ^ Landvogt angefragt, aus dessen Antwort nun hervorgehe, daß er gedachte Musterungen kraft «leerer jüngerer Abschiede in Erfüllung seiner 'Amtspflicht angeordnet habe. Es habe sonach hierin kein ^ ^ gewaltet, daö zur Erwekung von Mißtrauen veranlassen könnte, »x. (S. u. Baden.) Ii. Dem A»>»^ des spanischen Gesandten, durch ein Empfehlungsschreiben an den König von Spanien dem cidgcnofM^ Agenten Andriani den Titel eines Grafen oder Markgrafen von Kastilien auszuwirken, wird, weil da»»t katholischen Orten nichts benommen wird, „als rnzsati rasant,mit aller Höflichkeit entsprochen, i ^ de» vom Nuntius auf leztcr Confcrenz erklärten Verzicht des PapstcS auf die verlangte Werbung bringen die Gesandten von Uri auftragsgemäß vor, es möchte dem Nuntius rükantwortlich zu Haiwc» ^ Papstes der innige Wunsch ausgesprochen werde», daß zwischen Papst und Kaiser, als höchsten Häupter» Christenheit, zu Trost und Frommen deö katholischen Wcsenö der erwünschte Friede wieder hergestellt It. Nachdem nun der Bischof von Basel die verlangte bundcsgcmäße Hilfe auf den Kriegsfall zugcsajfl wünschen die Gesandte» von Solothurn zu vernehmen, wo die Gelder für die Besoldung und den - vorrath dieser HilfStruppcn zu erheben oder ob die sämmtlichcn verbündeten Orte diese zu beschaffe» ^ wären. Diese Anfrage wird dem Abschied einverleibt und zur dcmnächstigen Jnstructionsertheilung acl reisie» ^ genommen. I u. i». (S. u. d. Vogt.) ». In dem oben unter a, erwähnten Entgcgnungsschreibe»^ Zürich und Bern werden einige kleine unbedeutende Zusäzc und Abänderungen, die bei der eilfertige» l5),pr nicht angebracht werden konnten, für nöthig erachtet und die Kanzlei Luccrn ersucht, dieselben in der da) Copic vorzumerken. Geheime Verhandlungen vom 27. November. ^ «». (Die V Orte.) Oberst Heinrich Rudolph Reding legt daS von ihm, dem Obcramt Badc" ^ ^ Obcrstwachtmcister Schnorf ausgearbeitete Projcct zur Dcfcnsion der Grafschaft Baden vor. Dassels ' ^ die Stärke der Mannschaft und dir Vcrthcilung derselben auf die einzelnen Posten und Pässe. Dieser in allen Thcilcn gutgeheißen und dem Landvogt zur Vollziehung übergeben mit folgenden weiter» Da es an zuvcrläßigcn Spähern mangle, sollen taugliche Personen hierzu auScrsehen werden. 6" ^ officicrcn sollen gediente Militärs aus der Grafschaft Baden und die Officicrc wo immer möglich ^ Reihen der Bürger in Baden genommen werden. Man erfahre, daß die protestantischen Stände »l'w ^ Früchte aufkaufen; diesem soll der Landvogt entgegenwirken. Um die mangelhafte Bewaffnung z» „xe der Landvogt an sämmtlichc regierende Stände beförderlich schreiben, von Amtes wegen fühle er pflichtet, die Wahrnehmungen über den schlechten Stand der Bewaffnung seiner Vogtci mitzuthcilcn, Gesuche, daß auch hier die militärischen Vorrichtungen verbessert werden sollen durch Vornahme der M»> und Anschaffung von neuen Waffe» ans Kosten der Gemeinden, und von einem entsprechenden N>> November l7<18. 1493 Vorrache, Sodann wird der Landvogt angewiesen, keinen Durchpaß unter Anwendung von Gewalt z» Matten, (Die mit Wallis verbündeten Orte.) Da Wallis auf den Fall der Gefahr und Roth in bestimmter Weise seine Hilfe zugesagt hat, wird umgekehrt auf dessen Wunsch von den verbündeten katholischen wenngleich sie keine besondere Instruction haben, doch auf die sichere Ratification der Obern hin die ^"Versicherung crtheilt, daß dieselben der Republik Wallis in jedem Falle, wo sie fcindthätlich angegriffen '""den sollte, gemäß der Bündnisse nach ihrem besten Vermögen mit That und Rath beistehen werden. Man sehe auch !» dem Abschnitte Herrschnftöangele„cnhciten: ^"dgrasschast Thuraau. Art, 50Z. Kriegs- u, Militärwesen. Art, 504, Kriegs- », Militärwese». «>. „ 294, Gitterverkaiif an Fremde. Rhein,hat. I. Art. I0Z. Jnstizsachen, Recht, Gericht, ^'asschas, Baden. Art, 182. Judicatur- ». Eompetenzanst, en»etb. Poat. ilberh. '» Art, ,75. Kriegs- u, Militärwesen, Die geheime» Verhandlungen vom 27, enthält das Schmpzer Archiv in besonderer Ausfertigung, Geheime Conserenz von Lncern, Freibnrg imd lVolothiirn und de, .ssepublil Lucern. l7N», 24. November. Staatsarchiv vuccr». Acte» R.s°nn-»im>i>. u, R-li«io»Shänd-l, Gesandte- Luccrn Oberst Karl Anton Amrhyn und Jakob Balthasar, dcS Raths. Freibnrg. HanS von Boccard alt-Burgermeister und des Raths, Solothurn. Franz Joseph von Besenval, Eckel- ^ster und des Raths; Hieronymus Suri, alt-Rath. Wallis. Eugen Courtcn, Landshauptmannstatthaltcr Pannerhcrr dcS Zehnten SidcrS; Jgnaz de Scpibuö, Hauptmann des Zehnten Raron, Die heutige Bcrathung ist an die Stelle der im geheimen Abschied vom 27. September abhur für Monat Octobcr im Kloster St. Urban projcctirtcn Confcrcnz angcsezt worden. Gegenstand dcr>clbcn „t " bcrathung der Frage über die militärischen Vorkehrungen im Kriegsfälle zu gegenseitiger Hilfeleistung und Vereinigung der getrennten Streitkräfte, Nachdem zur Erfrischuug des Gedächtnisses die Verhandlungen ^lbschicdcs vom 27. September abhin noch einmal verlesen worden, wo auch die Hilfeleistung deS B.schofS Basti in erster Linie diScutirt worden, schlägt die Conferenz auch heute wieder den nämlichen Weg ein ? '"Sinnt mit weiterer Erörterung der nämlichen Angelegenheit, Die Hilfeleistung mit fünfzehnhundert """ wird unentbehrlich gefunden, und man glaubt daher noch einmal an den Bischof mit der Frage zu sollen, wessen die katholischen Orte sich im Fall eines Bruches zwischen den beiden Religionen 'hm, der wiederholt die 1500 Mann zugesagt, zu vertrösten hätten. Sckclmcistcr Besenval rcferirt, seine bhätten seinen jüngsten Auftrag, nochmals mit dem Bischof in Verbindung zu treten, nicht für gut da er instruirt war, diese Hilfe ohne Kostenvergütung zu begehren. Da dieser Punkt schon früher erregte, wäre seine Rcgotiation von geringem Erfolg gewesen, zumal das Begehren dircct gegen den > laufe. Die katholischen Städte erneuern hierauf das Ansuchen an Herrn Besenval, noch einmal mit ^Sllchstrr Geheimhaltung und Umsicht dem Bischof die jczigc Beschaffenheit der Dinge auScinandcrzusczen die thätigc Hilfe mit 1500 Mann und 100 Dragonern anzuhalten; gegen die Einrede, daß der 1494 November 1708. Bischof im Fall cincs Krieges mit seine» protestantischen Untcrthancn im Münstcrthal zu schaffe» werde, soll betont werden, daß er bei seiner zahlreichen Mannschaft gleichwohl 1600 ermangeln könne; >a ^ katholischen Orte hoffen in dem Fall, daß der Bischof keine Gewalt zu leiden hätte, auf einen noch stärkcrn Z" zug, wogegen sie die kräftigste Gegenhilfe zusagen. Man hoffe auf eine Zusage des Bischofs um so mehr, ^ sciuc Lande durch das Ansehen der Eidgenossenschaft während des jezigcn Krieges in ungetrübter Ruhe st"" erhalten worden. Ucbcr die Kosten dieser Hilfötruppcn wird die weitere Bcrathung und die Bcschlußfasst"^ den sämmtlichen katholischen Orten vorbehalten. Herr Bcscnval wird schließlich noch eingeladen, die allgc»»""" katholischen Interessen auch dem Dompropst, der denselben sehr wohlgeneigt sein soll, dringend an's HO) legen. I». Als Haupt- und Grundsaz der Kricgöführung wird aufgestellt, daß, sobald ein Angriff aus sieben mit Wallis verbündeten Orte oder umgekehrt auf lcztcrcS erfolge, alle Orte sammt Wallis in Harnisch schlüpfen und sich angelegen sein lassen, den Feind im eigenen Lande anzugreifen und zu schädig wie dies in verschiedenen Abschieden bereits ausgemacht worden ist. Denn durch diese Tactik könnte die Macht von Bern zum großen Vorlhcil aller angrenzenden Orte beinahe gcthcilt und verhindert werde»/ ^ es seine Truppcnmacht auf einen einzigen Ort werfe, während umgekehrt die bcrnischcn Truppen beirO cinzclntcm Vorgehen zusammengezogen lind dem ganzen katholischen Wesen verderblich werden könnte»- ^ dieser Tactik liegt die Stärke der katholischen Orte; ohne dieses feste Zusammenhalten Aller müßte eines »'^ dem andern und schließlich alle zu Grunde gehen. Daher ist die Beobachtung aller möglichen Treue > Aufrichtigkeit um so nothwendigcr, als auch die protestantischen Stände unter sich solche Verbindungen amst knüpft und festgestellt haben. Mit Freude werden daher nach Maßgabe des lcztcn Abschiedes die von Feeü'U^ und Wallis gegenseitig gemachten Erklärungen über beidseitige Hilfeleistung entgegengenommen. Wallis ist^ Kriegsfall entschlossen, folgende Diversionen zu machen: 1. einen Vorstoß nach dem Gcnfcrscc durch ^ Bcrncrgcbiet; wenn sich beide Stände bei den vier Mandcmcntö die Hände reichen könnten, würde der »'»s KantonSthcil vom untern, deutschen völlig abgeschnitten und dadurch die bcrnische Macht gewaltig ist ' ,. Gelänge diese Trennung, so könnte Wallis mit 1t) bis 12,t)t)t) Mann über die Rhone in das BernOlst^ einbrechen, den geraden Weg auf das Schloß Chillon nehmen und daselbst die Verbindung mit Frciburg ^ wirklichen. Diese Diversion sei zur Sommers- und Winterszeit ausführbar, während die Verbind»»!) den Sanctsch gegen Montbovon im Grcyerzcrthal nur Sommerszeit möglich ist. Durch diesen Einbruch ^ Vereinigung der Truppen beider Orte werden immerhin 30,(190 Mann des Standes Bern beschäftigt- Republik Wallis, mit Munition und Waffen wohl versehen, indem außer den Vorräthen in den drei 5 Häusern jeder Untcrthan einen Vorrath von sechs Pfund Pulver und Blei haben müsse, ist zudem r ihre Landkarten zur bessern gegenseitigen Verständigung der Stadt Frciburg mitzutheilcn. 2. Den 1" mit 1500 Mann über die Gcmnii und den Lötschenbcrg durch das Frutigcrland nach Thun; der Lots ) ^ sei auch im Winter passirbar. 3. Eine Diversion über den Rawplpaß nach dem Saancnthal; dieser ^ im Winter verschlossen. 4. Einen Einfall über den Lötschenbcrg in daS Frutigcrland gegen UntMO», ^ Untcrwaldcn vom Brünig her sich mit Wallis vereinigen kann. 5. Den Zug mit 1500 Mann Grimscl in's Haslcthal, wo Uutcrwaldcn vom Brünlg her ebenfalls Fühlung haben kann. Die Mha> ^ ^ des Haslcthals ist um so nothwendigcr und wichtiger, weil dadurch der wichtige Paß über die Furk" Uri und den übrigen katholischen Orten offen behalten wird. — Die Eröffnungen des Gesandten w'» bürg gehen dahin: Obwohl Frciburg, daS von allen Seiten vom Bcrncrgcbiet umgeben ist, ken" i)^^ Diversionen machen könne und den größten Thcil seiner Hauptmacht zum Schuz der Hauptstadt m März 1709. 1495 zithm müsse, könne es doch ungefähr 3 bis 4<)l)l) Mann ermangeln, um mit de» Walliscrtruppcn bei Gsillo» in Verbindung zu treten; als Stüzpunktc hierfür habe cS die benachbarten Orte AttalcnS und Chatel Denis u. f. w. bestimmt. Auf die Bemerkung der übrigen Orte hin, Frciburg könnte wohl noch ein Behrens thun angesichts seiner ansehnlichen Landmacht und der Verbindung mit Wallis, das bei kräftigen ^biqncn die Brrncr an einem Einfall in Frciburgcr Gebiet verhindere, ja umgekehrt selbst in Bcrncr Gebiet ^'breche, erfolgt die Erklärung, daß von dort aus bei günstiger Sachlage Alles gcthan werde, was nur "^lsiich sxj Schließlich wird mitgcthcilt, daß Frciburg mit allerhand nothwcndigcn KricgSvorräthcn zu Stadt Land wohl versehen sei. — Solothurn berichtet, daß es für die schon öfter angeregte Befestigung der ^tadt Ölten keine Kosten sparen würde, wenn eine solche Befestigung mit Nuzcn geschehen könnte; allein ^lür sii pjx Gliche Lage nicht geeignet und die großen Kosten können anderwärts vorthcilhaftcr angewendet ^rdcn; so ssssi, wirklich zweihundert Mann emsig mit der Fortsczung der Befcstigungswcrkc an der Haupt- beschäftigt. Wenn Solothurn nicht dircctc in seinem eigenen Gebiet angegriffen »verde, wolle es ^bst offensiv vorgehen, besonders nach Anweisung der geheimen Abschiede Verbindung mit Luccrn suchen; es ^'sichtige, die Stadt Ölten, besonders aber die Brükc jenseits mit einem.Vorwerk bestmöglich zu versorgen, ^>nit ew jäher Ucbcrfall unmöglich werde. Zu diesem Ende hätten die geheimen Kricgörälhc in Solothurn ^'cierc und Soldaten bereits ernannt; gleichfalls werde es auf den Paß Trimbach, durch welche» der Weg b"s bischof-baselschc Gebiet offen behalten wird, ein scharfes Auge haben, ebenso auch auf Wartburg, einen ^chtigcn Ort zwischen Ölten, Aarburg, Zofingcn und Wikon, wo die Fühlung mit Luccrn am füglichstcn ^chchcii könnte. DaS geheime Alphabet, welches Solothurn an die Stände Übermacht hat, wird mit Orte Dank acccptirt; man wird sich dessen in vorkommenden Fällen bedienen. «I. Schließlich wird 'b"rg öcr Republik Wallis empfohlen, die Fußbotcn und die Feuer- und LvoSzcichcn in Bereitschaft gälten, nm sich derselben vorkommenden Falls zu allseitigem Trost bedienen zu können. Mtl. Conferenz der V katholischen Orte. Lueern. >?<>!>, L<>. u Lt. März. Staatsarchiv vucer». Mg. Absch. ». I7US, f»I. 4. ^ Gesandte: Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß; Johann Martin Schwptzcr, alt- j ^'"heiß Penncr; Laurenz Franz von Flcckcnstcin, Vcnncr; Oberst Karl Anton Amrhpn, alle deö Raths. Uri. Joseph Anton Püntincr, Landammann; Johann Anton Schmid, Statthalter und des Schwpz. Johann Sebastian Wüörncr, Landammann; Gilg Christoph Schorns, alt-Landammann; Jgnaz Cebcrg, alt-Statthaltcr und deö Raths. Untcrwaldcn. Johann Konrad von Flüe, Land- von Obwaldcn; Joseph Jgnaz Stulß, Landauunann von Ridwaldc». Zug. Obcrstfcldwachtmcistcr ^ Jakob Zurlaubcn, Ammann; Gallus Letter, dcS Raths. (S. u. Thurgau.) I». In der Toggcnburger Angelegenheit rcferircn die Gesandten von Schivyz gute Einigkeit in Schwyz und die von lcztcr Landsgcmeindc getroffene Wicdcrhcrstcllting eines guten ^>»cnts, was verdankt und an die Obrigkeiten gebracht werden soll. Daneben werden die fortwährenden 1496 März t7N9. Neuerungen der Stände Zürich und Bern, die nun einmal von der betretenen Bahn nicht abgehen wollen, reife Reflexion gezogen; einigem Verlauten nach habe das kaiserliche Reskript bei diesen Orten höchste Bedenk erregt und es walte der Gedanke, die kaiserliche Lchcnschaft zu verneine». Dadurch daß Zürich und dem kaiserlichen Hof ihr Vorgehen beschöncn und ihn auf andere Gedanken bringen wollen, werde Alles »nr noch mehr auf die Spize gestellt und die Sache sei sehr dclicat geworden, indem Kaiser und Reich dagege" Stellung nehmen und das Vaterland in eine bedenkliche Lage gebracht werden könnten. Bei der nächsten sazung in Solothurn soll daher nicht unterlassen werden, bei sich fügendem Anlasse diesfalls die gemessen^ Vorstellungen zu erheben. Vorab ist man einig, den zwei Ständen zu vcrdcutcn, daß die kaiserliche LehenW nicht in Frage gezogen werden könne; übrigens »verde» sich die Obrigkeiten noch näher darüber auözuspr^" haben. In Fortsezung der Bcrathungcn, wie die Toggcnburgcrangclcgenhcit beseitigt werden könnte, emps»"! die Eonfcrcnz einen weitläufigen Bericht über die nachdrüklichstcn Vorstellungen und Unterredungen mit in Credit stehenden katholischen Toggcnburger, worüber den Obern Eröffnungen gemacht werden solle». findet diesen Versuch zwar stattlich wohl gcthan, hat aber leider fast keine Hoffnung auf den erwünscht" folg. Waö das Rcchtbot des AbtcS auf den Stand Schwyz betrifft, von welch' leztcrem Glarus sich zweifelhaft getrennt und zu Zürich und Bern geschlagen hat, so wäre mit der bekannten Weitcrwcisung Sache doch noch nicht geholfen; es wäre gewiß ebenso thunlich, wenn Schwyz und der Abt gegen die ih"" angcthancn Gcwaltthätigkcitcn, welche des erster» gcschworne Landlcutc aus dem Landrecht und deS lcz^ Untcrthancn von ihren Pflichten cuthalftcrn, daö Recht vor gemeine unbctheiligtc Orte bieten würden, aber die Sache aus den Status, den sie zu Anfang des Streites innegehabt, zurükstclltcn, mithin „st"" ^ Hand anschlagen wollten," als wäre darin noch nie irgend Etwas verhandelt worden. «—«»- . Vogt.) t. Provincialcommissär Rigolicr im Elsaß empfiehlt, bei Anlaß der nächstens in Solothurn ! ' findenden Confcrcnz zur Bcwillkommung des neuen französischen AmbassadorS den leztcrn neuerdings »m > Verwendung anzugehen, daß die bekannte Artillcriccompagnie errichtet werde. Rigolicr ist erbötig, auf A> ^ hin sich ebenfalls in Solothurn einzufinden. Dies wird allerseits in den Abschied genommen, tl- Mcndris.) Ii. Die Gesandten von Schwyz bringen vor, es wolle verlauten, als hätten Zürich »»d ^ ^ ihre Gesandtschaften bei den nordischen Kronen, um diese Höft über die Toggcnburger Angelegenheit zn ' richten. Schwyz fragt daher an, ob unter diese» Umständen nicht bei nächster Zusammenkunft in ^ der Gesandte von Frankreich, welches bei genannten nordischen Höfen seine Vertreter hat, ersucht werde» ^ ^ durch diese die Vorhaben und Verrichtungen der Gesandten von Zürich und Bern sondircn zu lasse». Anbringen wird in den Abschied genommen. I. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegcnhclten: ^ Landgrasschast Thurgau. i». Art. 505. Kriegs- u. Miiitärwese». «>. Art. 582. Stifte ». Klöster (Bischet» „ 482. Zollwcsen. i. „ 295. Güterverkauf a» Fremde Vogte» Rheiuthal. «. Art. 88. Obrigkeit!. Güter, Lehen »c. Vogtei Mendels. zx. Art. 337. Grenzen, Gebietsverlezungeil »c. April I7N9. 1497 ths, ». Die Gesandten von Zürich haben den Auftrag, im Verein mit den übrigen evangelischen Orten darauf zu sei,, daß der Stadt Mülhausen in den gemeincidgenössischen Sessionen Siz und Stimme eingeräumt '"^e, wie sie'auch die Republik Wallis besize, obgleich dieselbe nur mit Bern und einigen katholischen Or.cn '"^ündniß stehe Die anwesenden Orte wünschen von Herzen gern die Verwirklichung der Anregung; allein '°W die Gesandten von Mülhausen zweifeln an dem Erfolg; Graf du Lue habe sie zwar vermuthlich auS '^"d einem Verschuß auch in die allgemeine Session eingeladen, aber nach der Hand durch einen Stadt- bedeuten lassen daß sie der Session nicht beiwohnen können, so daß also die Behauptung dcö Rech.S ^ Beisizcs wohl schwer würde. Man ist daher räthig geworden, durch die Gesandten von Zürich bei ^'ltheiß Dürler sondiren zu lassen, ob Hoffnung aus den Beisiz Mülhausens vorhanden sei oder nicht. 7'" versehe sich einer abschlägigen Antwort »m so weniger, als der neue französische Ambassador den Gesandten Mülhausens ein specielleS Ereditiv einhändigen werde. Die Antwort deS Schultheißen Dürler hierauf lautete, Acholischen trügen gegen die Stadt Mülhausen keinen bösen Willen; die Republik Wallis ,ei des BcisizcS bm gemeinen Tagsazungen halber im Besiz, weil sie in dem BundeShauptinstrumen. einbegriffen sei. gleiche Forderung für Mülhausen wäre umsonst. Die Mülhauscr entgegnen dem, ihre Stadt sei doch dem ordentlichen Rang in de». Bund begriffen, und es falle ihnen schwer, diesen ihren RechtStitel umzu- und dessen Kraftlosigkeit zu bescheinigen. Schließlich wird erkennt, Mülhausen solle eine Abschrift seines ^"desbnefes »ach Zürich einschikcn, welche dann Bürgermeister Escher an Schultheiß Dürler vermitteln würde. '' ^rich bring, den fortdauernden jammervollen Zustand der auf den französi,chen Galeeren befindlichen >be„sbrüdcr zur Sprache und sezt in Bcrathung, ob nicht bei gegenwärtigem Anlaß bei dem neuen '^ösischcn Botschafter Verwendung für diese erbarmungswürdigen Leute nachgesucht werden solle. Obgleich > Instruction bieten sämmtliche Gesandte sofort Hand zu einem solchen Liebcöwerk, da auch nur die ^'"dk, das LooS dieser Armen zu erleichtern, ruhmcSwürdig und eine Beruhigung des Gewissens sei, wenn > auch der Erfolg nicht nach Wunsch ausfalle. Es wird demnach Graf du Luc um Audienz in dieser hc augegangen, und von ihm der Bericht zurükgcbracht, man möge mündlich oder schriftlich ihm eine 188 1498 April 1709. Empfehlung vortragen; doch sei dies ohne alle Wirkung, wenn nicht in einem spccificirten Verzeichnis» einzelnen Vcrurthcilten nach ihrem Stand, Charakter und nach dem Grunde ihrer Gcfangcnhaltung, ^ ^ Deserteure oder als gerichtlich Vcrurthcilte oder Verbrecher angeführt werden. Da die Gesandten bn dctaillirtc Material nicht zur Hand haben, nehmen sie die Sache in den Abschied, um sie den Obcr» i» weiterer Verfügung zu hinterbringen. «. (Die V Städte.) Die beteiligten Städte werden mit Rächst ihren Beschluß an Basel überschreiben, ob sie nach der bisherigen Reparation für ein weiteres Jahr Johanni an gerechnet das Kostgeld für die vier im Collcgium EraSmianum studircndcn Pfälzer bezahlen wo oder nicht, «l. (Die VI Orte und Stadt St. Gallen.) In Betreff des noch unausgcrichtctcn Pathcngesch^ ^ an den jungen Grafen von Isenburg-Büdingen wird berichtet, daß im Jahr 168li die fünf evang«» Städte dem Vater des jungen Grafen eine goldene Schale im Werth von (i7<) Gl. als PathcngcM verehrt hatten. Die diesmal zu Gevatter erbetenen evangelischen Stände bringen diesen Bericht a» ^ Obern, um die Ansichten derselben in nächster Zusammenkunft zu eröffnen, e. (Die IV Städte.) Zür^l ^ Bern eröffnen in einer besondcrn Sizung, daß ihre Obern den gegenwärtigen Anlaß vorgesehen habo», ^ Basel und Schaffhauscn von dem Verlauf des ToggcnburgcrgcschäftcS und den seit dem 31. Octobcr v- ^ gewechselten Schreiben Mittheilung zu machen. Diese Missiven werden abschriftlich dem Abschied beilegt'^ sind: Schreiben der katholischen Orte an Zürich und Bern vom 28. September, Antwort darauf vo»> Octobcr; Replik der katholischen Orte vom 24. November, Duplik der Orte Zürich und Bern vom 16- , 1709; ferner Information der Gesandten von England, Preußen und Holland; Propositivn der Zürich und Bern an den kaiserlichen Botschafter vom 18. November 1708, Antwort desselben, das ^ ^ des Kaisers an Zürich und Bern vom 22. September 1708 und die Antwort hierauf vom 16. März> Gesandten von Basel und Schaffhausen verdanken die Mittheilung und fügen bei, daß ihnen die >w dieser Actenstükc bereits von den katholischen Orten und dem Abt von St. Gallen zugegangen seien. » ^ erklären sie, von ihren Obern dahin instruirt zu sein, der Befürchtung Ausdruk zu geben, daß jczigcn anscheinenden Ruhe in Toggcnburg Machinationen der katholischen Orte und des Abtes zu dürften, welche die Sache über den Haufen werfen. Da nun alle Thcilc, wenn gleich etwas ung ^ Verstands, geneigt seien, dieses Geschäft zu gütlicher Handlung zu ziehen, regen Basel und Schaffh""^^ die Angelegenheit auf die nächste Tagsazung zu bringen, immerhin in der Meinung, daß den Toggc" dadurch nicht das Mindeste an ihren Rechten genommen werde. Zürich und Bern sind gar nicht ">l über diese Materie zu reden. ttttZ. Außerordentliche gemeiueidgenössische Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt Wallis und Biel. Solothurn. 170«.», ». bis lt. April. Staatsarchiv Luc«r». Allg. Abschiede v. 170«, kol. Sl. -Ntth"^' Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Hirzcl, Bern. Emanucl von Graffenricd, Schultheiß; Samuel Frisching, alt-Sckelmeistcr der wälsch»» ^ Lucern. Johann Rudolph Dürler, Ritter, Schultheiß; Laurenz Franz von Flcckcnstcin, Vcnncr u April 17N9. 1499 ""N)S. Uri. Johann Ulrich Püntincr, Landammann; Joscph Anton Püntincr, alt-Landammann; Karl Schmid, Sckclmcister. Schwpz. Johann Sebastian Wüörncr, Landammann; Johann Dominik ^'schart, ait-Landammantt, Untermalden. Konrad von Flüc, Landammann, und Niklaus Jmscld, Panner- von Obwaldcn; Joseph Jgnaz Stultz, Landammm.n, und Anton Maria Zeiger, Panncrhcrr, von Nidwaldcn. Beat Jakob Zurlaubcn, alt-Ammann; Oswald Hegglin, Ammann, und Hauptmann Gallus Letter, ^'aru s. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Joseph Ulrich Tschudi, Statthalter. B a sc l. Johann ^lthasar Burkhardt, Bürgermeister; Christoph Burkhardt, Deputat und des Aaths. Frei bürg. Franz ^ilipp von Lauten genannt Heid, Ritter, Schultheiß; Franz Niklaus Vögcli, Sckclmcister und des Raths. Kothurn. Johann Ludwig von Roll, Schultheiß; Johann Victor Bcsenval, alt-Schultheiß; Franz Joscph '^scnval, Sckclmcistcr; Peter Joscph Rcinhart, Gcmcinmann und dcS Raths. Schaafhausen. Johann ^°b Pcycr Statthalter; Michael Senn, Sckclmcistcr und dcö Raths. Appenzell. Johann Martin Ritter' Landammann von Jnncrrhodcn; Johannes Grubcr, Landammann von Außcrrhodcn. Abt "°"St. Gallen Joscph Anton Püntincr, fürstlicher Rath und Kanzler. Stadt St. Gallen. Anton Sekelmcistcr und dcS Raths. Republik Wallis. Eugen Courtcn, Statthalter des Landshauptmanns; ^hann Christian Roten, Oberst. Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister; Peter Haas, Venncr. Die Tagsazung tritt zusammen zur Bcwillkommung des an die Stelle deS Grafen von Puys.cux >nte„ und jüngst eingetroffenen neuen französischen Botschafters Franz Karl von V.nt.m.llc, Graf du Luc, ?"quis de la Marthc, und zur Entgegennahme des an jedcö Ort einzeln gerichteten Cred.t.vö; Alles nach ^itung d« Abschiede von 1641, 1648, 1673, 1676, 1685 und 1698. Nach erstatteter eidgenössischer Sitzung und nach Verlesung der deutschen Uebcrseznngen der Note des gemeldeten Botschafters, seine betreffend, sowie des königlichen Creditivö, wird Zürich einstimmig beauftragt, die Beglükwünschung 7 Begrüßung des Botschafters ... den altgewohnten Formen und nach feststehender Sitte auszuführen. Botschafter gewährte sofort Audienz, worauf sich sämmtliche Gesandte nach seiner Residenz verfügen, wo " l'c im ähofe außerhalb der Hausthüre auf das freundlichste empfängt und in den untern Saal begleitet; ^ f°lgt nun die Begrüßungsanrede durch Bürgermeister Escher, welche der Gesandte erwiedert, und darauf '^> Or.c das Creden.ialschrcibcn eigenhändig zustellt. Der Einladung zur Mittagstafel wird Folge gcle.stct, ""d der übrige Tag bis auf den Abend bei der wohl zugerichteten Mahlzeit in Frcundlichkc.t zugebracht. machen sämmtliche Gesandte dem Botschafter die Abschiedsvisite und empfehlen bestens d.e Interessen 7 BaterlaudS seinen hochvermögenden Offieien. k. (Die katholischen Orte außer katholisch Glarus; ferner 7' von St Gallen und Wallis.) Die in. Thurgau mitrcgiercnden katholischen Orte eröffnen, sie hätten am ? Närz abhin unter sich Berathung gepflogen über folgende Punkte- 1. Ueber d.e von der Stadt Stein mit 7"'lichcm Ruf und klingende». Spiel in Scenc gesezte Publicatio», daß ihre herwärts der Brüke .... Land- ^"">t Thurgau gesessenen AuSburger auf den Musterungen in Stein zu ersche.nen hätten, und die darauf !>'°n weitern Schritte des Landvogtö, die Einmischung der Stadt Zürich, die Verhinderung der stein'schcn >'rgcr, einer an sie ergangenen Citation Folge zu leisten, die daraufhin ausgefällte Geldbuße u. s. w., .-Weigerung der Stadt Stein, gegen diese Verfügung des LandvogtS Appellat.on zu führen; welcher Streit 7 "c thurgauische Regierungöfor.» betrifft und daher vor daö Forum der regierenden Orte gehört. 2. 7" de» Bezug eines Zolles im Thurgau durch die Stadt Stein, für welchen sie weder Titel noch Doeumente wolle Ueber diese zwei Punkte wird auf daS von den katholischen Orten zu Papier gebrachte verwiesen 3 Ueber eine de». Landvogt im Thurgau gemachte Zulage, als habe er einige der gebüßten 1500 April 1709. stein'schcn Ausburgcr als Kezcr bezeichnet, weshalb diese hicrwcgcn an einem bestimmten Sonntag in der Kirchs einen Widerruf thun sollten, wogegen Zürich abermals Einsprache erhoben. Darauf habe der Landvogt bici" versprochenen Widerruf durch einen Diener des Landgerichts promulgircn lassen. 4. Ucbcr vie von o" an den Landvogt gelangte Verfügung, in obigen Fällen der Majorität der regierenden Orte nicht ' leisten. Die katholischen Orte, so geht ihr Bericht weiter, hätten in der Sache bis dahin an sich weil Zürich dem Landvogt zugeschrieben, es werde diese Angelegenheit bei erster Zusammenkunft zur Sp" bringen. Nachdem nun Zürich den einen und andern solcher Händel an sich ziehe und sie zu einer Sta" fache mache, obwohl der vorliegende an die Regierung dcS Thurgaus gehöre, seien sie genöthigt, c ^ Gegcnact zu thun unv der Stadt Stein die Gefälle im Thurgau und den erwähnten Zoll suspcnd>rcu lassen. Da Zürich auf Grund eines Vertrages von l5<14 verlauten lasse, daß die drei an dem thurgau»^ Malcfizrccht participircndcn Städte Bern, Frciburg und Solothnrn auch darin mitzureden haben, ersuch"' ^ regierenden katholischen Orte die Stände Frciburg und Solothurn, sich diesfalls nicht induciren zu lasse", die Sache mit dem Malcfizrccht nichts zu thun habe. Die Gesandten dieser Orte sprechen das Beda ^ über diese Vorkommnisse aus und werden sie an ihre Obern bringen, die jedenfalls den Bünden ein Genügen leisten werden. In gleicher Weise nehmen es die Abgeordneten von Jnncrrhodcn, des Abtes ^ St. Gallen und der Republik Wallis uä rekorenäum und wünschen, daß ihnen die Verhandlung"'^ lczten katholischen Confcrcnz in Luccrn über diese Angelegenheit zugcschikt werden, v. (Die nämliche» ^ Bezüglich dcS Toggcnburgerhandels wird das Schreiben des Kaisers und dir darauf gegebene Stände Zürich und Bern zur Sprache gebracht. Uebcr daS nunmehrige Vorgehen des Abtes stehe" Vorschläge einander gegenüber, nämlich ob der Abt, nachdem er sich mit Schwyz verglichen, seinen „ Unterthancn Recht dorthin bieten solle, oder ob nicht vielleicht besser Schwyz und der Abt, die beide >" Rechten lädirt seien, den Ständen Zürich und Bern nach Inhalt der eidgenössischen Bünde Recht darjcy ^ sollen. Schwyz verlangt Rath, welcher dieser Wege besser und leichter zum Ziel führe. Es wird Berathung hervorgehoben, wie bedenklich und unabsehbar der Folgen wegen die Einmischung fremder - ^ wie des Kaisers, in schweizerische Angelegenheiten sei. Der Abgeordnete dcS Abts erklärt darauf, ^ Herr, sondern Zürich und Bern hätten sich zuerst an den kaiserlichen Hof gewendet, und noch jezt den katholischen Orten allen Unglimpf beizulegen; der Abt wäre dessen gern enthoben gewesen. ^ der Kaiser die Hand in das Geschäft, so werde der Abt seinerseits sich derselben nicht mehr sich dann in keine gütliche oder rechtliche Handlung mehr einlassen können; folge daraus, was wolle, den Abt keine Schuld. Ferner berichtet der äbtische Gesandte, cS werde seinem Herrn zugcmuthct, den im Rheinthal eine neue Kirche bauen zu lassen, und verlangt hierüber den Rath der katholischen D>rtc. ^ nehmen die Sache in den Abschied. «I. (Alle Orte außer Appcnzcll-Außcrrhoden.) Von verschiedene" sind Berichte eingegangen, daß wirklich an dem Frieden zwischen den kriegenden Mächten gcarbcit" Ucbcr den Einschluß der Eivgcnossenschaft in diesen Frieden sollen für die nächste eidgenössische ^ allerseits Instructionen eingeholt werden. «. Solothurn beantragt mit Rüksicht auf daS enge EidcS und der Bünde, welche die Eidgenossen verbinden und sie verpflichten, einander nicht nur von sondern auch von Herzen und in der That gute Freunde und Bundesgenossen zu sein, auf d>r Tagsazung mit Instructionen zu erscheinen, um die obwaltenden Mißverständnisse entweder in Güte over ^ ^ auszutragen. Der Antrag wird allseitig gutgeheißen, t. (Alle Orte, außer Zürich, Bern und Aus»" ^ Unmittelbar vor Schluß der Tagsazung ist dem Gesandten dcS Abtes folgende Nachricht zugeg""lss" April 1709, 1501 ^°»i,tag den 7, April haben sich ungefähr zweihundert protcstircndc bewaffnete Toggcnburger nach Henau ^ben und seien daselbst ohne jeden Anlaß auf die Katholischen, als sie Nachmittags mit dem Pfarrer aus ^ Kirche traten, feindlich und mörderlich eingefallen, haben nach ihnen ohne Unterschied dcS Geschlechts und ^6 gehauen, so daß sehr viele gefährlich verwundet und der Schullchrcr in Folge der erhaltenen Vcrlczungcn ""tS gestorben sei. Darauf hätten die Angreifer den Pfarrhof aufgesprengt, Thurm und Fenster eingeschlagen, Wein im Keller auslaufen lassen nnd Alles jämmerlich verwüstet, den Pfarrer aber nach schändlicher ^'Handlung wie einen Hund gefangen nach Lichtcnstcig geschleppt. Der Abt verlangt daher von den noch sammelten Orten eilige Abhilfe oder doch wenigstens eine positive und kategorische Erklärung, welchen "stands er sich von ihnen zu versehen habe, um so mehr, als mit diesen Insolenzen der Toggenburgcr auch " Aufregung wegen dieser Schandthatcn in der alten Landschaft wachse, so daß leicht ein jähes Unglük und ^ Auflodern cincö allgemeinen Feucrö in dortiger Gegend entstehen durfte. Dieses bedauerliche Bcgcgniß daß die unabweisbare Nothdurft erfordert, in dieser Sache unvcrweilt in's Mittel zu treten; bei dem ^"g spcciellcr Instructionen wird vorläufig verabschiedet: l. sämmtlichc noch anwesende Orte sollen sich 'S zum 22. April schriftlich bei Solothnrn erklären, ob sie bereit seien, mitzuhelfen, daß der Toggcnburgcr- "w unvcrweilt in Minne oder durch Mediation, und wenn diese nicht verfangen, durch daö eidgenössische ausgetragen werde; 2. auf den 12. Mai solle» alle Orte in Baden eintreffen, um zu berathcn und ^"n, n'aö die Nothwcndigkcit erheischt; 3. diese Schlußnahmc soll durch Solothurn den Ständen Zürich ^ern mitgcthcilt werden. Konferenz von Lucern, Uri, Schwyz und Abt von St. Gallen. Lucer,». 15. April. Staatsarchiv Lucer». All». Abschiede vo» l7it«. kol. SS. ^ ^sandte: Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Schultheiß; Johann Martin Schwytzcr, alt-Schulthciß; Anton Amrhyn; Jakob Balthasar, alle dcS inncrn Raths. Uri. Johann Ulrich Püntincr, ss ^ ^'""u n»; Joseph Anton Püntincr, alt-Landammann; Karl Franz Schmid, Sekclmcistcr. Schwyz. Gilg ^ ''^'Ph Schorn», alt-Landammann; Jgnaz Anton Ccbcrg, alt-Statthalter. Abt von St. Gallen. Franz lAui Wyß,„au„, Obcrvogt zl> Obcrberg und fürstlicher Rath, ßrj Obcrvogt Wyßmann am 14., und hellte auch eine Gesandtschaft von Schwyz wegen der sich immer Unordnungen im Toggcnburg in Luccrn eingetroffen und zufälligerweise auch noch die Gesandten by ^ ^ Aükreisc von Solothurn anwesend sind, treten diese Orte mit Luccrn zu einer Besprechung k ^"^ufc j„, Toggenburg zusammen. Herr Wyßmann berichtet, am 7. April haben zwei bis dreihundert Toggenburgcr mit bewaffneter Hand daö Kloster Neu St. Johann im Thurthal umstellt und ab- 0 Wasser abgeschnitten und den fettesten Ochsen des Klosters weggenommen und geschlachtet. Am s" eine Abordnung dcS Abtcö vor Schultheiß und den Ausschüssen in Lichtcnstcig erschienen, um j»,^"^'°"ung über diese Blokade und Abstellung der getroffenen Maßnahmen und Verwahrung dagegen ein- ^S stj dkstr Abordnung vom Schultheiß, Hauptmann Keller, Maggion und dem jungen Bollingcr 1502 April 1709, geantwortet worden, sie, die katholischen Ausschüsse, Hütten weder Wissen noch Anthcil an diesen Vorgä»^"' auch einige rcformirtc Ausschüsse hätten die Sache nicht gern gesehen. Daraus habe dann der Abordnung in Lichtcnsteig versammelte evangelische Landrath eröffnet, nach ihrem Ermessen sei die gewaltsame Ei»schl»'>""^ von Neu St. Johann vom Pöbel ausgeführt worden wegen der Exccsse und beständigen Schmähungen Geistlichen, namentlich desjenigen von Henau. Auf die Frage, ob denn auch St. Johann Ansschreiü"'^" begangen habe, wurde positiv geantwortet: nein, es sei unschuldig; ferner wenn das Wasser abgegangen so sei es, wie schon oft vorgekommen, zufällig geschehen; von dem weggenommenen Ochsen wisse man >" Auf der Blokadc und Absperrung des Verkehrs von und nach dem Kloster St. Johann beharre man, der Rcligionsstreit dauere. Diese Ausschüsse ließen auch die Frage, ob eine baldige Befreiung des ^ gehofft werden könne, unentschieden; sie konnten nicht sicher sagen, ob ein Expresse des AbtcS in das K ^ eingelassen würde; sie deuteten nur an, es wäre nach dem Dafürhalten der katholischen Ausschulst andern Religion zu viel Ehre angcthan, wenn man mit dieser Frage nochmals an sie gelangen würde. erstatten die Gesandten von Schwyz folgenden Bericht: Auf die Kunde, daß am 7. April Pfarrer Ur> von Henau von einer Rotte bewaffneter Bauern gefänglich weggeführt worden sei, habe Schwyz sofort cxp ^ Boten abgeschikt, welche mit folgenden Berichten zurükgckchrt seien: In Henau sei der Schulmeister seiner Tochter nach Verlassen der Kirche, wo Kindcrlchrc gehalten worden, durch einen Säbelhieb »»d tödtlich verwundet worden; crstcrcr sei eine Stunde darauf gestorben. Das Haus des Schullchrcrs I" gewaltsam geöffnet, darin Alles darunter und darüber gekehrt und geplündert worden. Der Pfarrer durch zwölf bewaffnete Männer nach Lichtcnsteig geführt und daselbst im WirthshauS zur Traube >» gesezt worden. Das Kloster Neu St. Johann sei völlig abgesperrt, so daß Niemand mehr ein- und au g könne; alle Pässe seien mit Wachen bestellt und bei der Brükc in Wattwyl sei ein Schildcrhäuschc» "U richtet. Fast aller Orten seien die Wachten in Waffen; Niemand werde mehr durchgelassen. Zu ^ habe man den freien feilen Kauf gehemmt und Jedermann sei angewiesen worden, sich mit Kraut u»d ^ zu versehen. Es laufe der Bericht ein, daß Herren von Zürich durch Männcdorf und Schmcrikon >»' Toggcnburg durchpassirt seien. Zu Mollis sei gegen Niedcrurncn über die Linth eine Brüke geschlagen ^ die sonst nur in wirklichen Kriegen aufgerichtet werde. Der Obrigkeit von Schwyz sei es unter dies'" ^ ständen und bei diesen kriegerischen Vorzeichen und Anstalten, wo die katholischen Scelcnhirtcn von ihrer vertrauten Heerde gewaltsam abgesondert und die Schäflein verlassen werden, unmöglich, noch länger u» und still zu stehen, und wünsche daher eine reifliche Erwägung all' der Thatumständc. Die beschließt sodann für dermalen einhellig: 1. Der Abgeordnete des AbtcS soll den Herren von Schwbi umständlichen mündlichen Bericht über die Vorfälle im Toggcnburg erstatten lind sich daselbst Hilfe erholen; ferner soll der Abt über alle Vorfälle im Toggenburg schleunigst an Schwyz und die übrige» ^ tischen lind an die unbctheiligten protestantischen Orte Bericht erstatten. 2. Um gegen die immer " mehr in Aussicht tretenden thätlichen Verwiklungcn lind Ausschreitungen die nöthigen Maßnahmen zu ^ und auf alle Fälle bereit zu sein, sollen die geheimen KriegSräthc der nächstgclegcncn katholische» des Abtes am 26. April Morgens 7 Uhr in Brunnen zu einer Bcrathung zusammentreten. 3- j>, lichkciten soll eingehalten werden, bis von allen Orteil die Antworten laut lezter gemciner Tag!»^ Solothurn eingetroffen sein werden. Der Abgeordnete des AbtcS wird über diese Beschlüsse sciiw" unvcrwcilt Bericht erstatten. April 17N9. 1503 6!t5. Conferenz von Zürich und Bern mit Ausschüssen ans Toggenbnrg. Zürich. 170i>, N>. bis L4. April. »wa««archlv Zürich. All». Adsch, Bd. 8», kol. S0. Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Hans Jakob Ulrich, David Holzhalb und Johann "d>vjg Hirzx^ pxei Statthalter; Christoph Wcrdinüllcr, Sekelincister; Salonion Hirzel, Obmann; Hans ^kol> Eschcr, Stadthanptinann, alle dcS Raths; Konrad Eschcr, Hans Heinrich Füßli und Johannes Fricß, " drei des großen Raths. Bern. Johann Friedrich Willading, Schultheiß; Abraham Tscharncr, deS ^cri, Raths. Toggcnburg. Valentin Bosch, Panncrhcrr; Hans Rudolph Keller, Hauptmann; NiklauS "^>»gcr, Sckclmeistcr; Johannes Bollingcr, Hauptmann, alle vier dcS Landraths. 1- Die Abordnung auö dem Toggcnburg verdankt vorerst den beiden Stünden das Wohlwollen für ihres ^'dcs Wohlfahrt und erstattet dann Bericht über den Stand der Dinge daselbst. Den Gesandten des AbtS ^ der Landrath zu Lichtcnstcig am 14. und 15. April crwicdcrt, die Vorfälle im Thurthal seien vielleicht ^ Wühlereien der Geistlichen und auf die ungewohnte Bcsezung des Schlosses Schwarzenbach zurükzu- Zur Einnahme des Augenscheins vom Kloster Neu St. Johann seien Sckclmeistcr Johann Maggion ^ A"»»ann Dionys Grob von Hemberg bestimmt worden. Gleichzeitig geben die Toggenburgcr Kcnntniß eine,» vvn Schwpz an Toggcnburg erlassenen Mahnschreiben. Bezüglich dcS wahren ZustandS des läßt sich doch ein gewisses Mißtrauen der beiden RcligionSgcnosscn gegen einander wahrnehmen, das ^ de,» Eröffnungen der Dcputirtcn, wo sich der eine immer auf den andern beruft, zu Tage tritt. So h""" die Evangelischen, es sei die Bewachung dcS Klosters St. Johann wegen des durch die katholischen glicht,, auch der Convcntualcn dcS untern Amtes vcranlaßtcn Lärms, und zwar ohne Vorwisscn ^vangcljschc,, und deö Landraths erfolgt; dennoch habe man den äbtischcn Commissärcn sicheres Geleit Gleichwohl hätte eine solche Blokirung vom Lanvrath ausgehen sollen, zu dem er berechtigt gewesen ß/ das vom Pfarrer von Henau am Ostcrsonntag verübte Unwesen und schandvollc Schmähen, das ^lgcndcn Sonntag wiederholte. KatholischcrscitS will man diesen Geistliche» als einen der Anstifter '"cht entschuldigen, findet aber, cS hätte bei der Besprechung mit den äbtischcn Commissärcn am Donnerstag Ostern zu Lichtcnstcig Manches unterbleiben können, denn der Tumult in Henau, die Wcgführung des ^ ^ Einschließung dcS Klosters erwckcn bei den Katholische» den Gedanken, als suche man sie . """rvrükcn; schon verlaute, daß sie Gemeinden abhalten, wieder zu dem Fürsten fallen, und sogar den ^"chchcn Abgeordneten befehlen wollen, bei Lebensgefahr nicht nach Zürich zu reisen. Sie, die katholischen !lr haben ihre Glaubensgenossen damit besänftigen können, daß die beiden Stände Zürich und Bern k'»,c des ToggenbnrgS wohl noch Mittel ausfindig z» machen wisse» werden. Inzwischen erklären ^ "ünmtlichc vier Dcpulirtc, nach ihrem Vermeinen sei dermalen wieder Alles gestillt, und auch die y "ch»ng des Klosters St. Johann sei abgestellt worden, obgleich Schwarzenbach noch mit ungefähr vierzig ^lhcr ctwa fünfzehn in savopischcn Diensten gestandenen fremden „Kerl" besczt und auch die Brei- fortwährend noch mit zwanzig oder dreißig Mann bewacht sei. II. Im Abstände der Toggcn- ^ außer» sich Gesandten von Bern dahin: Der Stein des Anstoßes im Toggcnburg rühre einzig 1504 April 1709, von dem allzu blinden Eifer wider die freie Ausübung der evangelischen Religion her; man müsse daher Allem trachten, diesen Stein aus dem Weg zu heben durch die kraft der geschehenen Deklaration cinzusühr^ Religionsfreiheit; wenn die Landräthc beider Religionen hierüber einig seien mit ganzem Willen und GciM sei das Werk doch wohl ausführbar, da auch materielle Hilfeleistung gern gegeben werde; an der Dcclaraw' aber müsse man steif und fest halten. Die Gesandten von Zürich erklären vornehmlich dahin initruirl sein, daö wirklich vorhandene Mißtrauen unter den beiden Religionen auszurotten und die Einigkeit dcrsc als Fundament der Freiheiten des Landes herzustellen. Durch die „einträchtige Autorität" des gemeinen ratbcS fielen dann die andern schwebenden Nebensachen von selbst dahin, da die Toggcnburgcr , würden, daß bei völligem Eintritt der politischen Freiheiten dem Abt nichts mehr Anderes bliebe, als insu" die evangelische Religion anzugreifen; in diesem Falle könnte dann dem Geschäft eine andere Wendung ^ und eine reine Rcligionösachc daraus gemacht werden. Eö wird einstimmig beschlossen, die Dcputirtcn ^ ^ Religionen kräftig zur Einigkeit zu ermahnen und ihnen den von der Pricstcrschaft und andern dem abholden Personen beigebrachten Wahn zu nehmen, als ob Zürich und Bern nur darauf ausginge"/ ^ Religion in Aufnahme zu bringen, und sobald dies erzielt sei, sich um des Landes übrige Freiheiten bekümmerten. Daniit wird die abermalige Versicherung verbunden, daß beide Stände bei der er ) ^ Deklaration gemäß der vor der ganzen ehrbaren Welt gcthancn Zusage verbleiben, und sie wider jeden ^ Anstoß aufrechterhalten, wobei aber auch das Land selbst sich vor allen unnöthigen Tätlichkeiten, ^ Glimpf auf seiner Seite zu bewahren, enthalten soll. Bei dieser ernsten Vorstellung gewahrte man wohh sie den Dcputirten beiderseits das Herz berührt hatte; man hat gleichzeitig denselben namentlich die Eins" freier Religionsübung solchermaßen beliebt gemacht und eine Erklärung über den Begriff des Landsr" ^ gegeben, welche alle Zweifel der Katholischen heben mußten, die durchgehende meinten, es gebühr Evangelischen die freie Rcligionsübung, dagegen hätten sie kraft des Landfriedens kein Recht, sie auSz" ^ wie sie es dermalen wollten. Diese Einbildung sei durchaus falsch, denn die Evangelischen seien st'ff ' Religion ebenso lädirt wie das gemeine Land in seinem Landrecht und Landeid, nach jener Auffaff""^ daher die Wiederherstellung des Landrcchts und Landcids auch eine Neuerung. Man kommt daher " ^ Abgeordneten von Toggcnburg übercin, daß sie ihre Differenzen in einem Memorial niederlegen ^ darauf Bedacht nehmen, in welcher Weise diese beizulegen seien, und gibt ihnen diese Erklärungen >ä) ^ um sie ihren katholischen Mitlandlcutcn vorzuweisen; ferner ersucht man sie, über die vorgekoinnuiu"^ ^ schrcitungen unparteiische Gerechtigkeit zu üben, um dadurch Freund und Feind die Liebe zur offenbaren und dem Landrath volle Autorität zu verschaffen. Die Toggenburger nehmen diese Er ^ „g mit Dank entgegen, die katholischen Dcputirtcn können aber einige Bedenken wegen der schleunigen ^ der Religionsfreiheit nicht untcrdrükcn, weil gegen diese die fürstlichen Beamten, die Priester ""b ' dermalen noch zu stark eingenommen seien. III. Die Toggcnburgcr Abgeordneten berichten dann sc> mit Ausnahme von Henau und Kilchberg, die freie Rcligionöübung allenthalben durchaus anst"" In Henau hoffen sie keine widrigen Auftritte mehr zu bekommen; zu Kirchberg dauere aber der yllen aber in Kilchberg mir dm Kirchcngcsang eingestellt wissen, was jedoch der Folgen wegen nicht beliebt. beiden Stände beauftragen daher die Abgeordneten, durch den Landrath entscheiden zu lassen, welches besser l", entweder den rcformirtm Kirchbcrgcrn durchaus freie Rcligionöübung in der dortigen Kirche zu gestatten, °bcr eine Abkurung zu treffen und eine eigene Kirche zu bauen. IV. Darauf legen die Toggcnburgcr ihr sog. ^°ßcö Landmandat vor und verdcutcn, wenn sie darüber zu einer Verständigung kämen und cS im ganzen verlesen lassen könnten, würden ihre geistlichen und weltlichen Sachen einen merklichen Schritt zum ^sscrn nehmen, da es Jedermann zur Richtschnur seines Handelns dienen würde. Es wird Punkt für ^"nkt dieses Mandates verlesen, und zu jedem einzelnen werden die gewünschten Verbesserungen sogleich ^gesezt. Es betrifft dies die Artikel über die Feiertage, Vorbctung des Vater unscrs u. s. w. vor jedem ^csdicnst durch die Geistlichen, die Beichte, daS Beten dcS englischen GrußcS, das Läuten in der Charwochc ""d die Taufe der Kinder. Die angenommene neue Rcdaction soll dem Landrath zur Ratifikation vorgelegt v. Die Gesandten von Bern eröffnen hierauf in Abstand der Toggcnburgcr noch folgende bestimmte Aufträge.- 1, Den Toggcnburgcr Abgeordneten zu rathcn, die Vorkommnisse in Henau unparteiisch untersuchen ^l"ssc», und die Fehlbaren ohne Ansehen der Person und Religion gebührend zu strafen; 2. über die ^llung zu bcrathcn, in welcher auf nächster Jahrrcchnung diese Toggcnburgerhändcl mit den katholischen ^ten in Freundlichkeit behandelt »Verden sollen. Zürich äußert, cS möchte vielleicht durch eine solche unparteiische und folglich auch durch die Jndcmnisirung der Beschädigten die vor Allem nothwcndigc Einigung der "ggrnburgcr nicht erzielt, sondern eher zur Uneinigkeit Anlaß geboten werden; cS sti daher zu erwägen, ob ci.w durchgehende Pacification vorzüglicher wäre. Die Gesandten Berns bezweifeln, ob ohne volle "rchtigkrit die Einigung des Landes befestigt und die ehrbare Welt vergewissert sei, daß man wirklich Frieden ^ Ruhe im Lande suche und Recht Recht und Unrecht Unrecht sei und bleibe, um so mehr, als auch die ^°W»burger Abgeordneten einer solchen Handhabung der Justiz das Wort reden. Schließlich kommt man ^ einhelligen Schluß, den Toggcnburgcrn die Vornahme eines solchen unparteiischen Untcrsuchs und ^"sganges in den Abschied zu geben, mit dem mündlichen Zusazc, der Landrath möge durch alle zuläßigcn '"cl darauf dringen, den Pfarrer von Henau als Friedensstörer aus dem Land zu schaffen, und im Übrigen ^"Wendung der Strafen alle Mäßigung einhalten; ferner solle der Landrath unter Berufung auf die zwei wegen der fortwährenden Bcsazung im Schloß Schwarzenbach und der Wache an der Brcibachcr durch eine Abordnung vom Statthalter in Wpl deren Zurüknahme allen Ernstes fordern. Was den P„„ft betrifft, so glaubt Zürich, es sei vorläufig nicht an der Zeit, Propositionen betreffend Beilegung ^ Tvggenburgcrhandcls zu bcrathcn, da man noch jüngst den katholischen Orten das Eintreten auf eine Kation auf Grundlage der drei Hauptdocumcntc zugesagt hätte. Auch hierin kommt man beiderseits zu der "ständigung, im Falle von den katholischen Orten anderweitige Anträge, als die anerbotcne Mediation mit drei Hauptinstrumcntcn, welche ein für alle Mal die Basis jeder Unterhandlung sein sollen, einlangen, Tagc vor der Jahrrcchnung von Baden über das Nöthigc mit einander weiterhin zu bcrathcn. VI. die dem Hauptmann Keller im Kloster Fischingcn gemachten Anträge berichtet dieser, daß außer dem nichts Anderes mehr an ihn gelangt sei. Man findet es aber gerathcncr, wenn die tvggcn- "Mischen Deputaten Niemand, der der Dcclaration entgegen ist, Gehör geben, und daß sie auch dann, wenn ^ Etwas, was derselben conform wäre, proponirt würde, den Rath der beiden Stände einholen sollen, glaubt zwar, Hauptmann Keller solle, wenn Landammann Püntincr sich mit ihm an einem sichern unterreden wolle diesen freundlich ersuchen, zur Ausweichung aller Eifersucht auch einen evangelischen ' 189 1506 April 1709, Deputirtcn zuzulassen, da die Katholischen mit den Protestirenden „in einem Schiffe stehen," VII- wünscht auch einen Austausch der beiderseitigen Ansichten für die Eventualität, daß die angebahnte Einig"^ unter den Toggenburgcrn nicht zu Stand kommt, besonders wie man sich in diesem Fall den EvangelhP gegenüber zn stellen habe. Bern ist aber hierüber ohne Instruction und will die Frage vorerst seinen vortragen. Die Gesandten sprechen sich vorläufig dahin aus, Bern wolle die Einigkeit beider Confcsst^ im Toggenburg, und man solle es daher zu keiner Trennung kommen lassen, sondern vielmehr suchen, localc Differenzen nicht durchgehend werden. Es sei rathsamer, durch eine Protestation an den Landrath eine kleine Zeit einzelne Erschwerungen gegen die freie Rcligionsübung zu Hinterhalten, als durch gewaltsamer Mittel die Vereinigung der Confessioncn ganz zu vcrunmöglichcn. Rede man zu frühzeitig ernstlichen Mitteln, so gefährde man die Pacification. Bern zweifle gar nicht, daß auch die Evangc^^ zur freien Allsübung ihrer Religion kommen müssen und sei hicfür zu jeder Mitwirkung bereit. Bleibt ^ Werk der Einigung ohne Erfolg, so könnte eine Gesandtschaft beider Stände die Evangelischen gegen > Klcinmuth vergewissern, daß die Freiheit in Ausübung der Religion doch eingeführt werde. VIII. Dara> werden die Toggcnburgcr Abgeordneten noch einmal vorgelassen, und ihnen das Resultat der Vcrhand» mitgcthcilt und ein dahcrigcr Rcccß nebst einem kräftigen Begleitschreiben zugestellt. Dabei »Verden auch " die ewigen Käufe, die widerrechtlichen von der frühern Regierung ausgefällten Bußen und namentlich diejenigen gegen Wattwyl, »voraus der ganze Streit entstanden, angezogen. Der ewige» halber »vird dem Landrath überlassen, einen Rathschlag zu thun, »vie sie behindert werden könnten, »»d ff den beiden Ständen »nitzutheilen. Die Frage betreffend die Bußen und Confiscationcn »vird bis auf ^ Zeit eingestellt. Bezüglich des Mahnschreibens von Schwyz an Toggcnburg »vird berichtet, daß Seite der Katholischen vcrdcutct worden sei, in der Beantwortung alle Schuld der Pricsterschaft Hierauf verabschieden sich die Deputirtcn von Toggcnburg. IX. Zürich äußert seine Bedenken, daß als ein zugewandtes Ort, sich in gefährlicher Weise auf die Freundschaft des Kaisers steife und mit de» ^ Worten an Basel und Schaffhausen geschrieben habe, er habe die ihm im Toggcnburg angcthanc Gciva Kaiser als seinem Lehcnhcrrn geklagt und denselben an seine Schirmpflicht erinnert. Zürich wünscht ^ der nächsten Tagsazung gemeinsam die höchst gefährlichen Folgen eincö solchen Schrittes v^zuhalü'»^^ Bern hierüber nicht instruirt ist, »vird cS in den Abschied genommen, gleichwohl aber vorläufig >n D> „ gcsczt. Man findet, dieses Hilfsgcsuch sei um so mehr zu ahnden, »vcil dadurch einige Orte, »vie -?p Außcrrhoden und die Stadt St. Gallen leicht in die Lage kommen könnten, bei einbrechender evangelischen Toggenburgcrn keine Hilfe gcwährcn zu können, sondern selbst durch allfalsigc , ^jchc» in Ungelcgcnhcitcn kommen möchten. Doch »vird auch geltend gemacht, daß der Anzug dieses Vorgehens dnrch Zürich und Bern unter Umständen nuzlos sein könne, wenn die karholischcn »vidcr ihr Interesse mit dein Abte gehen oder sich mit Mangel an Instructionen herauswindcn- " Achritt findet man für gut, die Sache unberührt zu lassen, bis sie die katholischen Orte, von denen einige den ^ übel empfinden, selbst aufgreifen, bei welchem Anlaß dann die beiden Stände nur um so kräftige^ ü können. X. Am Schlußc wird Zürich beauftragt, eine Antwort auf das Schreiben von Basel und vom 17. April zu entwerfen. Diese Antwort wurde nach erfolgter Genehmigung Berns an» 6. Ma» " ^ Laut der lucernischcn Instruction zur außerordentlichen Tagsazung vom 23. Mai 170Ü Abschied unter der Hand „erhascht" und den katholischen Orten bekannt geworden. o t»i. Staatsarchiv Lucern: Allg. Absch- v. April 1709. 1507 Ueber eine Konferenz zwischen Schwyz und Zug in Einsiedeln den 18. April berichtet der Landvogt von Wädenswcil, Junker HanS Heinrich Eschcr, an Zürich mit Schreiben vom ZI. April 1709 Folgendes: Gö haben sich zu dieser Confcrenz cinbefundcn Landammann Wüörncr, Statthalter Ceberg und Oberst Reding von Schwyz, Ammann Zurlauben, Ammann Hegglin und Rathsherr Blattmann von Zug und einige Geistliche aus dem Toggenburg. Auf offenem Plaze sei in Gegenwart vielen Volks verkündet worden, da die Religion in Toggenburg so vielfach geschmäht und von Zürich und Bern zu unterdrüke» gesucht werde, sei ">an sämmtlich dahin bedacht, bei dem ersten Ausbruch, besonders wen» dem in Lichtcnstcig in Haft stzcnde» Geistlichen (von Henau) etwas Widriges widerfahren sollte, Leib und Blut cinzusezcn; künftig denke man nicht mehr, sich in das Toggenburg zu verfügen, sondern werde man auf dem nächsten Weg in das Zürcher Gebiet eindringen. Der gemeine Mann sei dagegen im geringsten nicht gesinnt, Krieg anzuheben, che und bevor man ihm die gründliche Ursache auch vorstelle und die Herren zuvor auch besser mit ihm verfahren. Staatsarchiv Zürich: Acten Toggendurg, tvrig.) Weitere Berichte über diese Konferenz in Einsiedcln fehlen. ^ ' «um. Conferenz der V katholischen Orte und Abt von St. Gallen. Brunnen. 1700, 20. April. Staatsarchiv Nuc-rn. Acte» Toggenlmrg. ^ , Gesandte: Luccrn. Oberst Karl Anton Amrhyn lind Johann Jakob Balthasar, beide des inner,, Raths. Johann Ulrich Püntincr, Landammann; Joseph Anton Püntincr, alt-Landammann. Schwyz. Johann ^Man Wüörncr, Landammann; Johann Dominik Bctschart, Franz Lcodcgar Nidcröst und Gilg Christoph ^°r»v, alle drei alt-Landammann; Anton Jgnaz Ceberg, alt-Statthaltcr; Oberst Joseph Anton Reding, ^ckclmcistcr; Jost Rudolph Reding, Landcöfähndrich, beide des Raths. Untcrwaldcn. Johann Jakob Landammann von Obwaldcn; Johann Joseph Jgnaz Stultz, Landammann, und Johann Melchior '^r, alt-Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlauben und Christoph Andcrmatt, beide alt- Abt von St. Gallen. Joseph Anton Püntincr, fürstlicher Rath und Kanzler. Nach Maßgabe des lcztcn Abschiedes von Solothurn sind daselbst nunmehr von sämmtlichcn unbc- "l'gkn Orten mit Ausnahme von GlaruS, Außcrrhodcn und Stadt St. Gallen die Erklärungen wegen der ^bahnende,, gütlichen Vermittlung dcö Toggcnburgcrhandcls eingetroffen. Dieselben sind bald enger bald hch" ^Mten; Basel und Schaffhauscn erklären sich einzig auf eine gütliche Handlung, jedoch unter Ein- »y ""6 der Bünde und Verträge. Luccrn hat nun den Stand Solothurn ersucht, diesen Erklärungen gemäß s '""ich und Bern zu schreiben. Es wird dabei das Bedenken laut, ob Zürich wohl die verlangte Tag- ausschreiben werde und ob nicht Luccrn, um allfälligcn Verschiebungen zu begegnen, die Ausschreibung ^"chmcn soll; ferner ob die Taglcistung, wie dies Schwyz will, nach Wyl oder gerade in'S Toggcnburg To?' Werde. Schließlich wird gutgcfunden, Luccrn soll in jedem Fall die Tagsazung auf den 12. Mai nach vsst" Der Gesandte dcS Abtes wiederholt mündlich das bereits schriftlich an die unbcthciligten djx.- ^gegangene abermalige Ansuchen um Hilfe aus der Drangsal in den Toggcnburgcr Wirren. Bei T ^ ^"laß wird die Eventualität besprochen, daß Zürich und Bern inzwischen mit bewaffneter Hand im ^nburg intcrvenircn konnten, wie dicö Bern gegen Neuenbürg und daö Münstcrthal auch gcthan habe. 1508 April l7t)9. Es will dies aber nicht wahrscheinlich erscheinen, da es ja einer förmlichen Kriegserklärung gleicht' Immerhin aber müssen die katholischen Orte auf der Hut sein, Schwyz ist der Meinung, man werde mit Schreiben noch mit Tagsazungcn etwas ausrichten, und müsse sich daher verständigen, wie man de»' schäft mit der Hand helfen wolle; denn wenn die Zürcher und Bcrncr in's Toggcnburg reisen, werde» die noch gutgesinnten katholischen Landlcutc zwingen wollen, mit den Evangelischen zu halten oder z» zu schwören, und sich der wehrhaften Orte daselbst bemächtigen. Komme es dazu, dann koste nicht n»t ^ Entwindnng dieser Orte aus den Händen Zürichs und Berns viel Blut, sondern lcztere würden »uch " Thurgau und der alten Landschaft Meister und Schwyz vom Abt ganz abgeschnitten. Das Kloster St. sei wirklich blokirt und auch die Schlösser Jbcrg und Schwarzenbach seien von jeder Communication schnitten. Es frage sich dabcr, ob nicht diese festen Pläzc entweder von Schwyz oder dem Abt besczt >»c sollten. Der Gesandte des Abtes crwicdcrt hierauf, diese Besezung wäre bereits erfolgt, wenn nicht ein vo Aufruhr im Toggcnburg zu besorgen stünde. St. Johann und Schwarzenbach seien gegen einen ^ ^ mit einiger Mannschaft bewehrt, auch seien Anstalten zur Vcrproviantirung des Schlosses Jbcrg getroste», ^ es sei ungewiß, ob sie ausführbar seien. Von Lütisburg habe man Proviant und Munition weggeführt, ^ der Ort zu abgelegen sei. Die Confcrcnz findet, es sei nichts als billig, daß der Abt seine Bcsizungc» sorglich verwahre, eine solche Versorgung könnte nicht als casus Kolli gedeutet werden, da die ^ selbst dazu den Anlaß geboten haben. Anders wäre es, wenn Schwyz in diese Pläzc eine würde. Stoße der Abt hierin auf Widerstand, soll er den Verlauf sofort an Schwyz berichten ^ eine Gesandtschaft in's Toggcnburg abordnen, um die Landlcutc vor allen Gcwaltthätigkcitcn "bzumahill»^^ die Ruhe aufrecht zu erhalten. Schwyz soll hinwieder die Wahrnehmungen und Handlungen dieser schaft den andern Orten berichten. Der äbtischc Gesandte erklärt darauf, man werde innerhalb acht ^ ^ nun einen Versuch machen, ob man einen Wagen mit Proviant nach Schwarzenbach bringen könne. ^ Betreff dessen, was auf einer frühem Confcrcnz in Lucern über die Hilfeleistung an die katholischen und eine allfälligc militärische Diversion gegen Fischingen oder Dänikon verabschiedet worden, findet ma», ^ Plan sei bei Passirung des Hörnli ausführbar, jedoch nicht ohne große Gefahr, abgeschnitten zu werden; » Paß über die Krcuzalp wäre möglich, sofern die Mosnangcr recht zuvcrläßig wären, woran aber ZU ' ist. Im Ganzen findet ma» dieses Projcct zur Zeit unthunlich. Unterdessen aber werden die Th»rg»"^ ^ ein Mandat crmahnt, falls es wegen des Toggenburgs zum Krieg kommen sollte, sich nach Jnh»^ ^ gcschwornen Eide an die die Mehrheit der Regierung bildenden katholischen Orte zu halten, sandten von Schwyz nehmen diese Schlußnahmc ml roloroinlum. «I. Da der Krieg im Toggcnbutg mcidlich scheine, hält Schwyz einen Einbruch in das Grüningcr Amt und Rüti mit einem ansehnlich"' für nothwcndig, um damit die Vereinigung der gegnerischen Truppen zu verhindern. Zur Ausführ»»ö ^ Vorhabens bedürfe aber Schwyz eines namhaften Zuzuges aus den katholischen Orten. Die Gesa» Zug wollen die Formirung eines Corps von 3—4000 Mann, daö jederzeit auf den meist bedrohte» . ^ geworfen werden könnte. Zug mit seinen leichten Zugängen habe selbst Hilfe nöthig, da schon in den Kriegen die größten Anfälle auf Zug gerichtet gewesen seien. Schließlich einigen sich die Orte und der Abt, als die am meisten intcrcssirtcn Orte, sollen sich über die beste Art gegenseitiger H'" bcrathcn und solches den andern Orten mitthcilcn; an diesen sei cS dann, sich zu erklären, wie g"'b" curS sie im Kriegsfall gewähren könnten. Alis den Bericht, es sei in der vorarlbcrgischc» H^r! Abts bereits ein Aufgebot ergangen, entgegnet dessen Abgeordneter, daß er von einem solchen Aisti^ April 17(19, 1509 ^ist, wohl aber habe der Abt auf die Erklärung der Stände Zürich und Bern bei lcztcr Jahrrechnung hin b"» Kaiser, als LchenSherrn, die Vorfälle im Toggcnburg geklagt und ihn an seine Schuzpflicht erinnert, und ^rauf die Versicherung erhalten, daß er des Stiftes Rechte schirmen und keine Untcrdrükung der katholischen ^igion in der Eidgenossenschaft zugeben wolle. Der Abt sei versichert, der Kaiser denke nicht daran, durch allfällige Intervention die Eidgenossenschaft zu betrüben, sonder» er sähe es auch lieber, wenn die Sache de» Eidgenossen selbst ausgetragen würde. Unterdessen könne aber, nach Ansicht dcS Gesandten des ^>cs, Niemand vorsehen, waö daraus erfolgen möchte, wenn ein so großer Fürst mit Gewalt in das Gc- gezogen und dessen Reputation im Spiel sei. Der Abt aber protcstire wider alles Unbclicbige, das ^aus entstehen möchte, weil er allzeit daS Scinige nicht anders dann durch Hilfe und Rath der cidgc- hm Orte durch Minne und unparteiisches Recht nach Bünden und Herkommen gesucht habe und noch Er wolle jedoch nicht verhalten, wie dies auch jüngst in Solothurn eröffnet worden, daß die Sachen ^ns so weit gekommen daß der Abt ohne Wissen und Gutheißen deS Kaisers n.cht wohl mehr mit Ehren ^ Schließlichcs verhandeln könnte. Daher sei es jezt noch die rechte Zeit, das Geschäft in der Eidge- ^»Ichast allein auszumachen, weil der Kaiser dies in seinem Schreiben an beide Stände noch selbst begehre , ^ ^upfchle, diese Meinung aber auch leicht ändern könne, wenn man die Sache immerfort so hängen und ^t des Seinigcn cntsczt lasse. Der Abt ersuche die Orte, wenn sie einige Bedenken haben, ihre Ansichten unverholen im Vertrauen zu eröffnen, I. (Die V Ork?.) Zug stellt auf Andringen der Verwandten ^ Pfarrers von Henau, der jüngst von dort hinweg gefangen nach Lichtcnsteig geführt worden, das An- zu dessen Freilassung entweder an Toggcnburg zu schreiben oder eine Gesandtschaft dahin zu schikcn. ^ D«e versprechen, entweder auf nächster badischcr Tagsazung oder, sofern Schwyz noch vorher eine Ab- ^ "u»g in's Toggcnburg absendet, Mittel zu suchen, um dem genannten Pfarrer die Freiheit zu verschaffen. ^ Auf den Bericht, daß die Republik Wallis über die in der lcztcn gemeinen katholischen Konferenz ml ro- ^»üum genommenen Projekte betreffend Hilfeleistung sich noch nicht habe vernehmen lassen, wird Luccrn darüber an Wallis, wo demnächst die Zehnten zusammentreten, zu schreiben. I>. (S. u. Thurgau.) ' schwyz eröffnet, es habe bei diesen gefährlichen Zeitkäufen seinen in fremden Diensten stehenden Officieren das Land nicht zu verlassen; da aber die einen Orte ihre Officicre entlassen, andere sie im Lande ^ltcn, so lMten sich lcztcrc zu entgelten und man soll daher gemeinhin alle zurükhaltcn oder alle gehen Luccrn berichtet, es fasse die Zcitlagc als nicht so gefährlich auf und habe daher alle seine Officicre '"seil lassen. Im Fall eines Kriegsausbruches werde es sie indessen alsbald zurükbcruscn. Ii. Schwyz , zu Gutem aller Orte den Erlaß eines gemeinsamen Verbotes, daß Niemand Vieh weiter zum Vcr- ^ treibe als auf die Märkte von Bellcnz und Lauis, wogegen alle übrigen Orte einwenden, die Vcr- sei schon da; es fehle nur an Schwyz selbst, denn wenn dieses die aufgestellte Verordnung halte, so ^ sie die andern Stände auch. ^ Man sehe auch >>» Abschnitte Herrsch.,ftsangclegeiiheitc» : "^'«fschast Thürk«». >> Art. S»«i, Kriegs- ». Militkrwesen. 1510 Mai u. Juni 1709. VU7. Confcrenz von llri, Schwyz und Unterwalden. An der Treib. 1700, 7. Mai. Landesarchiv Nidwalden. Abschiede. 6 rs Gesandte: Uri. Jost Anton Schmid, Landammann; Joseph Anton Püntincr, alt-Landammann > Franz Schmid, Sckclmeister. Schwyz. Gilg Christoph Schorno, Landammann; Johann Dominik Betsch^ ' alt-Landammann. Unterwalden. Johann Jakob Bucher, alt-Landammann von Obwaldcn; Melchior Remigius Lussi, Landammann; Joseph Jgnaz Stultz, alt-Landammann; Sebastian Remigius Statthalter von Nidwalden. »—«I. (S. u. RappcrSwyl.) v. Schwyz, das bezüglich des Vichtricbs nach Mailand oder noch nicht schlüßig geworden ist, während laut den Instructionen die andern Orte hierüber gleich»"'^ Erkanntnissc gefaßt haben, wird ersucht, seine Entschließung zu befördern, t"—Ii. (S. u. Bellen; n.) Man sche auch im Abschnitte Herrschafts- u. Schirmortsangelegenhei'ten: Bogteien Bellen; ic. k It. Art. 92—99. Rapperswyl. ,» Ä. Art. 70—73. Außerordentliche gemeineidgenössische Tagsaznng der XIII Orte, Abt und Stadt St. und Biel. Baden. 1700, 2.1. Mai bis 21. Jnni. Staatsarchiv «uccrn. All». Mjch. v. NM. fol. 4». Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; Johann Ludwig Hirzcl, Bern. Johann Friedrich Willading, Schultheiß; Abraham Tscharncr, des Raths. Luccrn. Johann Dürlcr, Ritter, Schultheiß; Karl Anton Amrhyn, dcö Raths. Uri. Jost Anton Schmid, Joseph Anton Püntincr, alt-Landammann. Schwyz. Gilg Christoph Schorno, Landammann; I ^ Dominik Bctschart, alt-Landammann. Unterwalden. Johann Franz Andcrhaldcn, Landa »n»a»u ^ Obwaldcn; Johann Melchior Remigius Lussi, Landammann; Joseph Jgnaz Stultz, alt -Landa»»na»" ^ Nidwalden. Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Kaspar Joseph Freulcr, alt-Landammann. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, alt-Ammann; Johann Kaspar Eustcr, Amman»- Johann Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Christoph Burkhardt, Deputat und des Raths, ^ ^hs. Franz Philipp von Lauten genannt Heid, Schultheiß; Johann Peter Castella, alt-Sckclmcistcr und dtS Solothurn. Johann Bictor Bcscnval, Schultheiß; Franz Joseph Bescnval, Sekclmcistcr. Johann Kachlin, Bürgermeister; Johann Jakob Pcyer, Statthalter. Appenzell. Johann MarN» ^ Ritter, Landammann, von Jnncrrhodcn; Laurenz Tanncr, Landammann, voir Außcrrhodcn. Ll bt r Mai u, Juni 1709, 1511 wallen. Georg Wilhelm Ringk von Baldcnstein zu Ncngcnspcrg, Landhofmeistcr; Joseph Anton Püntincr, lürstlicher Rath und Kanzler. Stadt St. Gallen. Laurenz Werder, Bürgermeister. Biel. Peter Haas, ^nncr und des Raths. ». (Alle Orte außer Frciburg, Solothurn und Jnncrrhoden, die noch nicht angekommen sind.) Nach siegte», eidgenössische.» Gruße eröffnen die Gesandten allerseits, von den Obrigkeiten instruirt zu sein, durch VMebrung aller gedeihlichen Mittel die langjährige toggcnburgische Streitsache nach Recht und Billigkeit nun ""mal zur Austragung zu bringen. I.. 1. (Ohne Freiburg und Jnnerrhoden.) Die katholischen Stände >>ab-.. diese außerordentliche Tagsazung ausgeschrieben, weil die vielen Geschäfte der Jahrrechnung eine gründliche Brechung des Toggenburgerhandels kaum zulassen, und eröffnen ihre Instructionen, die auf eine gütliche Austragung dcö Zwistes hinweisen. Darauf erneuern die Gesandten des AbteS von St. Gallen die bereits "" lcztcr Jahrrechnung erhobene Klage über die Empörung der Toggcnburgcr und bedauern, daß der angestrebte Zw einer Vermittlung nicht erreicht worden sei; inzwischen seien neue unerhörte Gewal.acte vorgekommen, "wich die Vertreibung der äbtischen Beamten, die Bewaffnung wider den eigenen Herrn und die Angriffe s-ine Häuser u s w Gegen diese unerhörte Vermessenheit, und um sich vor Gott, dem Kaiser als ^"herrn'und der ganzen ehrlichen Welt zu entschuldigen, werde der Abt zum äußersten Mittel, das der '""hren Obrigkeit zustehe greifen, um wieder in den Besiz seiner Rechte zu kommen. Er ersuche daher ..... ^ Hilfe der Eidgenossen nach Inhalt der Bünde und zweifle um so weniger daran, als die immer ...ehr >n.d nehmenden Uebe.thaten im Toggenburg sich schließlich als eine Strafe Gottes auch über die liebe ^nossmschaft insgesammt ergießen dürften. Zürich und Bern verlangen, daß d.e,e Klage auch den Toggen- """gm. zu wissen gethan und sie darüber verhört werden; ferner sei noch festzustellen, an welche... Orte, vor und wie diese Verhandlungen von statten gehen sollen. 2. (Alle eidgenössische» und zugewandten Orte.) trüber, sowie über die Frage, wie fernere Tätlichkeiten i», Toggenburg vermieden werden können, finden ""h"re Tage lang sorgfältige Beratungen statt, die endlich in Abwesenheit der Gesandte» von Zürich und ^ Abtes den l Juni zu dem Beschluß führen, eS seien die Toggcnburger unter Gewährung freien Geleites Baden zu berufen um sie daselbst vor gemeiner Session gegen die Anklage» des AbteS e.nzuvernchmen; '"tischen sollen sich die Parteien zu Hause ruhig und friedlich verhalte... Hievon wird auch de... Abt ^"N'niß gegeben Wich gibt nachträglich zu dieser Schlußnahme seine Zustimmung auch. Nachdem nun Ausschüsse des Toggenburgerlandra.heö beider Religionen den 12. Juni in Baden eingetroffen und ihnen ^ darauf die Klage des Abtes abgelesen worden, legen sie die Klagean.wort schriftlich e.n. D.ese bestreitet "°""st «Ue Klagepunkte deö Abtes; die Toggenburger verlangen nicht mehr, als waS ihnen mit Recht gebühre; die langen hartnäkigen Beeinträchtigungen seien sie endlich genöthigt worden, ihre gleichsam den lezten Ziehenden Freiheiten wieder aufzuweken; sie hätten nur die Lasten, d.e .hnen w.der daö Landrech. >bürdet, abgeworfen und daher auch mit Rech, die fremden Beamten fortgew.esen, das Landgericht mit bleuten besez. und die Waffen nur gedrungen zur Abwehr der Feindseligkeiten ergriffen. S.e erwarten daß die Eidgenossen, welche allzeit ihre größte Glorie in der Rettung der unschuldig Bedrängten sie in ihre.» herrlichen freien Lande nicht als die einzigen Unterdrükten lassen, und dem Abte die . "W zur gewaltsamen Bezwingung versagen, dagegen ihnen zu ihren Freiheiten und Rechten verhelfen Mittlerweile sind aber von. Abt neue Klagen eingegangen, daß d.e Toggcnburgcr sich nicht zur , "Wung aller Thä.l.chkeiten, wie die Tagsazung es befohlen, bequemen, sondern sich da und dort Zuw.der- ^'ungen erlaubte.? Die Toggenburger Ausschüsse erklären darauf, sie wissen nicht, ob und was an der 1512 Mai u, Juni 1709. Sache sei; in jedem Fall aber wollen sie Abhilfe verschaffen. Eö wurde ihnen daher von der Session ""6 angezeigt, unvcrwcilt jede Feindseligkeit im Toggcnbnrg einzustellen und den Klöstern und Schlössern fren» . Zu- und Abgang zu gewähren. Die gleiche Mahnung ging an den Abt ab. ES folgten dann daranf dn Replik des Abtes und die Duplik der Toggenburgcr. Zu langen DiScnrscn führte hierauf die Frage, wer bn Parteien verhören solle. Zürich und Bern verlangen die Einvernahme nach Anleitung der Abschiede sc» 17l)5 und 1706 durch gleiche Säze, die sofort ernennt werden sollten. Die katholischen Orte glauben dagcgt"- man solle die Parteien vor gemeiner Session, wo sie ihre Klagen und Antworten im Allgemeinen vorgebracht in den cinzclncn Punkten verhören, besonders da die Toggenburgcr von ihnen noch nie abgehört wurde» sie, die Toggenburgcr, vermeinen, ihre bisherigen Schritte befugter Weise gethan z» haben. Dazu ko»»"t daß weder die angeführten Abschiede noch andere Tractate den Abt und die Toggenburgcr für gleiche S'V verbindlich machen; vielmehr lassen diese Abschiede den Parteien freie Hand, aus der Tagsazung nach ^ finden wenige oder mehrere Zusäzc zu erkiesen. Die Gesandten von Zürich und Bern beharren jedoch ihrem Begehren, da die Behandlung eines so weitläufigen Geschäftes in gemeiner Sizung nicht möglich ^ Es folgt darauf durch die katholischen Orte die Verlesung der Abschiede vom Januar 17<15 und Novc»'^ 1706. Obgleich man findet, daß die Sachlage sich seither merklich geändert, läßt man cö doch zur Förd""^ der Sache bei diesen Abschieden sowohl hinsichtlich der obrigkeitlichen Rechte des AbtS im Toggcuburg, des Ausschusses, den die Parteien aus gemeiner Session erbeten sollen, bewenden, in dem Sinne, daß den Bcsiz der Obcrhcrrlichkcit im Toggcnburg seitens des Abtes gegenwärtig noch so ansehe, wie er vor»» stets und auch von den gesammtcn eidgenössischen Orten in dem Schreiben vom Jahr 1705 noch worden sei. Dagegen sollen die gegenseitigen Ansprachen und Klagen des Abtcö und der Toggenburgcr e von beiden Parteien aus der Mitte der Tagsazung zu crbctcndcn Commission bis zur nächsten ordciU ^ ^ Tagsazung vorgetragen werden; diese Commission soll bis dahin die Vermittlung an die Hand nehme», ' ^ man dann sehen könne, wie weit das Werk gedeihe, und welche weitere Maßnahmen von den gel"" ^ Orten wieder zu treffen seien. Die katholischen Orte sind aber nochmals und vorab entschlossen, daraus bestehen, man wünsche, die Toggenburgcr in plon» oder vor ihnen, den katbolischcn Orten selbst zu vcr) um den beidseitigen Rcchtsstand der Litiganten noch besser zu erfahren, stellen übrigens diese Forderung dem Belieben des Gesandten des Abtes anhcini. Als hierauf diese Ansichten der katholischen Orte und Stände Zürich und Bern den Parteien eröffnet worden, erklärt der Abt, er wolle im Sinne des >l» ' ^ der katholischen Orte einige Herren aus der Tagsazung bezeichnen, die Namens der ganzen TagsaZ""^.^. zur nächsten Jahrrcchnnng die Vermittlung versuchen und daö Resultat ihrer Arbeit wieder vor die gu Session bringen; die Toggenburgcr dagegen verbleiben bei dcnjcnigcn Orten, die 1705 und 1706 als ernannt worden sind. In Abstand der Parteien eröffnet darauf Zürich, nach seiner Meinung sollten die nach der Parität der Religion oder aber, wenn dicS nicht beliebe, auS den bereits in den genannten A'! bezeichneten Orten genommen werden. Gegen die Parität erhoben die katholischen Orte Einspracht' man von Pärität reden wolle, müßten auch sie andere Vorschläge machen. Bei einer abermaligen Bcjpu . . bezeichnen endlich die Gesandten dcS AbteS als ihre Säze die Herren Schultheiß Dürlcr, Landainina»» Anton Püntincr und Schultheiß Bcscnval, jedoch mit dem Vorbehalt, daß cS dem Abte wie auch de» ^ ^ bürgern gutfindendenfalls zustehe, »och einen oder mehrere Herren aus den Schirmortcn dcizuzichc»'^.^ Toggenburgcr erbeten sich ihrerseits die Zusäzc von den Orten Zürich, Bern und Basel, überlasse» ^ die einzelnen Dclcgirten zu bezeichnen, und behalten sich hinsichtlich der ferner» Zuzüger aus den Sch't» Mai u, Juni 170g. 1513 ^ Einholung weiterer Instructionen vor. Zürich und Bern stellen das Verlangen, daß nach Inhalt der schiede von 1705 und 1706 die Mediation nur von den damals genannten Orten, nicht aber aus den ^'»aligcn Delcgirtcn derselben genommen werden, und begehren noch einmal eine Erklärung der Parteien ^er die Meinung, die sie bei Ernennung der Mittelspersonen gehabt haben. Die Gesandten des Abtes klären darauf: „Eonform unserer gestern gcthanen Erklärung erkiesen und erbitten wir die obgcnannten drei Httre», sie sich bemühen möchten, nach Maßgabe unserer gestrigen Dcclaration die Sache in der Güte ^zulcgc»; und da wir wahrnehmen, daß die Gesandten des Standes Schwyz dies zwar nicht hindern wollen, ^ selbst aber auch einzumischen sich nicht erklären konnten, hoffen wir, daß dieselben nächstkünftig mit freier ^Mligcr Instruction erscheinen werden. Daher behalten wir für den Abt vor, daß er gutfindcndcnfallö ""H noch einen oder mehrere Herren auö den mit ihm verlandrcchtctcn Orten erkiesen könne, da er diese ^ugniß auch den Toggcnburgern anheimgibt." Die Toggcnburgcr eröffnen darauf, sie überlassen eS endgültig drei Städten Zürich, Bern und Basel, wie viel und welche Vermittler sie auSschicßcn, und räumen dem das Recht ein, eine gleich große Zahl seinerseits zu bezeichnen. Was den Vorbehalt betreffend weitere ^>äzc aus den beiden Orten Schwyz und Glarus belange, seien sie jezt ohne Instruction, verbleiben aber in Fall bei dem Landrccht von 1-440. Darauf geben die katholischen Orte und katholisch Glarus die ^rung ab, wen» Zürich und Bern auf gleichen Säzen beharren und deren freie Wahl nicht den Parteien Anleitung des Abschiedes vom November 1706 überlassen, so könnten sie sich nicht weiter einlassen und ""ch dem Abte keine andere Erklärung anrathcn, weil die Parteien selbst mit ihrer gemachten Erklärung Wieden und anderseits keinerlei Vertrag dem Kloster St. Gallen wegen des Toggcnburgs die Parität auf- »nd sie dies von sich aus nicht thun können. Da über diese Differenz keine Verständigung zu erzielen wird sie allerseits a<1 rekoronäum genommen. 3. Bezüglich der Aufrcchtcrhaltnng der Ruhe und Sicherheit ^ TvWnburg und Einstellung aller Feindseligkeiten und der Kriegsbereitschaft in der Zwischenzeit, bis in der in gütlicher Handlung vorgegangen werden kann, treffen die Orte folgende Verfügungen: Alle Kricgs- ^""gci, und «»friedlichen Vornahmen werden beförderlich abgcthan, die Blokirungrn, ausgestellten Posten Wachten abgeschafft, die Garnisonen zurükgczogcn: Jedermann ist der freie Handel und Wandel und Straße gestattet; Misburg und andere Orte sollen cvacuirt werden. Die Amtleute, nämlich die Land- zu Schwarzenbach und Jbcrg, und die übrigen Beamten in den Schlössern, Klöstern u. s. w., ferner ^"igcn Landlcutc, die cS bis zu AuStrag des Streites mit dem Abt gehalten, besonders jene vier Personen "'b niehrcrc Landleute, die seit einem Jahre sich außer Landes aufhalten mußten, sollen ungesäumt und »»geirrt ^''kkchrcn, und ruhig zu und bei den Ihrigen gelassen werden, dabei sich aber auch still und in den Schranken ^ Gebühr verhalten. Sodann soll Jedermann, wcß Standes er sei, sich des Schmitzens und SchmähcnS dergleichc,, enthalten, und sollen Ucbcrtrctcr gehörig gebüßt werden. Die großen Glokcn sollen wieder ^ ehevor geläutet und mit allen beschwerlichen Neuerungen eingehalten werden. Sobald daö Land Toggcn- diese,, Befehlen nachgekommen ist, soll auch der Abt die Bcsazungen aus den Schlössern entfernen und ^cgerischm Vorkehrungen, wie Wachten und dcrgl. einstellen. Alle diese Maßregeln müssen bis zur ^ltc» vrdcntlichcn Tagsazung vollführt sein; den Gesandten des Abteö 'Verden sie in den Abschied gegeben, " ^Mitbürgern durch AbschicdSauSzug mitgcthcilt, mit der Weisung, diese Befehle unvcrwcilt allenthalben Glinde,, zu lassen. Die eidgenössischen Orte unter einander selbst werden, sofern von dem einen gegen das ^ ^ ungeahnte Veranstaltungen unterlaufen sein möchten, die zu Mißtrauen Anlaß geben, diese abstellen. Gesandten von Schwvz bringe» zur Spracht, daß ein Schwyzcrläufer in der Standesfarbc, der mit 190 1514 Mai u, Juni 1709. cincm Schreiben an den Obervogt nach Jberg abgeschikt worden, daselbst keinen Einlaß erhalten konnte, lo»dcw erst nach Wattwyl und nachher nach Lichtcnstcig geführt worden, wo er seinen Befehl den anwesenden Ausschuß" vorgelegt habe. Schwyz will zwar nicht, daß die Tagsazung über diesen Fall zu Gericht sizt, findet dag^' nöthig, davon Erwähnung zu thun und seine Rechte bestens zu wahren. Die Toggenburgcr AuSM" bedauern diesen Vorfall und versprechen Abhilfe. 5. Die katholischen Orte erneuern ihr früheres Begehrt», Toggenburgcr über ihre Gründe und Documcnte, auf die sie sich steifen, cinzuvcrnchmcn, um den Obrigkeit zu Hause nähere Berichte erstatten zu können. Die Toggenburgcr Ausschüsse aber — Zürich und hatten ihnen hierin freie Hand gelassen — äußerten, es handle sich nach ihrem Ermessen im jczigc»^^ nur um die Grundlegung zur Mediation, sobald lczterc gesichert sei, wollen sie ihre Rcchtsgründc > Beschwerden eröffnen. Zürich und Bern meinen durch eine solche Abhörung würde der ganze Proceß »»ige» ' der Abt habe seine Klage angebracht und die Toggenburgcr hätten sie beantwortet, dabei sollte eS der»^ seiir Bewenden haben. Allein die katholischen Orte finden es unerhört, daß Untcrthancn, die die Obrigkeit ihrer Rechte entsczcn, sich dafür nicht verantworten sollen. Auch diesen Punkt nehmen die katholW Orte in den Abschied. 6. Die Gesandten von Schwyz haben im Verlaufe der diesmaligen Vcrhanbü"'^ bei jedem Anlaß wiederholt betont, daß alle bisherigen Vorgänge in dem Toggenburgcrhandcl dem Schwyz an allen seinen Rechten in keiner Weise präjudicircn solle», da sie dagegen jederzeit in bester v ^ sich verwahrt haben; ganz besonders behalten sie sich vor, was ihnen die Bünde, der Landfrieden ». s ' und auch der Abschied von 1599 zueignen und was deren Inhalt ausweise, und protcstiren daher ^ wider Alles, was „nur einigen Geschmak" von gleichen Säzen jeder ReligionSpartci mitführen wider die allfällige Absicht von Zürich und Bern, Schwyz dadurch bei der toggcnburgischen Rcchtsha» auszuschließen. GegenthcilS halte Schwyz die Ansicht aufrecht, es sei vielmehr berechtigt, der Eii»»Ü) ^ anderer Orte in diese Angelegenheit entgegenzutreten. Zürich und Bern verwundern sich über diese Protestationcn, da sie beide bishin in den Schranken ihrer Befugnisse gehandelt und Niemand stl» ' ^ ^ entzogen haben, sondern wie bisher auch künftig bei den Bünden und auch bei den Abschieden von 1705 1706 verbleiben werden. Im Übrigen protcstiren auch sie wider das, waö bisher oder künftig Befugnisse geschehen sei oder noch geschehen möchte. Nidwaldcn will über den Ausschluß von SchwVt - Herren und Obern rcflcctircn lassen, vorsorglich aber dagegen prvtestirt haben. Die Gesandten von ^ eröffnen, sie hätten für die gegenwärtige Verhandlung keine bestimmten Instructionen. Da man nicht " ^ könne, auf welchem Fuß die Toggcnburgcrfrage auf die Bahn gebracht werden wolle und »»" schriftlich vorliegenden Klagen und Antworten des Abtes und der Toggenburgcr solche Dinge enthalte» die bezüglich der beiden vcrlandrcchteten Orte ebenso leicht übel als gut ausgelegt werden können, I» auch sie einen dahcrigen Entscheid ihren Obern vor. Nicht weniger verwahrt sich Glarus gegen die daß nach dön Abschieden von 1705 und 1706 die Parteien ihre Ehrensäzc nur aus denjenigen ^ j» dürfen, welche damals bei der Sache gesessen; den» dadurch wäre cS keiner der Parteien erlaubt, be> Aussicht genommenen Vermittlung eines oder beide der vcrlandrcchteten Orte mit und neben den a»be"' ^ bcizuziehen. Glarus wolle daher inzwischen gewärtigen, wie die vorgeschlagene Wahl der Säzc >»' ^ ausfallen werde, und nimmt die ganze Angelegenheit auf Hinterbringen an die Obern. «. (OlM Der französische Gesandte erscheint den 27. Mai in der Versammlung, um in wohlwollender Weist >"> des Königs die eidgenössischen Orte zur friedlichen Beilegung ihres inncrn Zwistes wegen Togge»" ; ermahnen. Der Vortrag wird gebührend verdankt. «I. (Alle Orte.) Der kaiserliche Gesandte hatte a Mai u. Juni 1709. 1515 nämlichen Tag wie der französische die Abordnung einer Deputation in seine Wohnung verlangt, ohne die Kit der Audienz näher anzugeben. Die Tagsazung entnimmt aber aus den Abschieden vom 26. April 1689 und 19. September 170«, daß zu einem fremden Gesandten eine von ihm verlangte Abordnung nicht bewilligt ">ird, wenn er nicht zuvor persönlich oder im Krankheitsfall schriftlich seinen Vortrag eingegeben hat. Es ist i>ics dem kaiserlichen Botschafter bedeutet worden und von ihm der Bericht eingegangen, daß er wirklich eine 6ur mache worauf dann eine Abordnung an ihn abgcschikt wird, um dessen mündliche Proposition in Schrift zu begehren. Hierauf geht am 29. Mai folgender schriftlicher Vortrag ein: Der Kaiser habe bereits Ergangenen Herbst Vorstellungen wegen der Toggenburger Zustände an die Orte Zürich und Bern gelangen '"W; inzwischen hätten sich die Sachen durch die offene Auflehnung der Toggenburger noch ernster gestaltet. Kaiser als Lchenhcrr könne die Wirrnisse nicht weiter gedeihen lassen, und wünsche deren Beilegung ^rch die Kantone selbst Wenn aber die Untcrthanen im Toggcnburg in ihren Bestrebungen widerrechtlichen ^s'and finden sollten müßte er die Sache an das Reich bringen. Im Weitern bestreitet die Eingabe die ^'"Wendung in der Antwort der Stände Zürich und Bern, daß die ReichSobcrhcrrlichkeit durch die Beziehungen Iburgs zur Eidgenossenschaft aufgehört habe und bezieht sich auf die Lehenaete aller Abte seit 1-169 "Ud den westphälischcn Frieden, bei dem der Abt öffentlich erklärt hatte, beim Retche zu verbleiben. Der 6-user wolle die Bündnisse deö AbteS mit den Eidgenossen keineswegs umstoßen, vielmehr wünschte er den "">S"gigm Streit durch leztere, freilich ohne deö Reiches Nach.heil beigelegt. Dieser Wunsch werde neueres geltend gemacht; so gern der Kaiser die Eidgenossenschaft im Genüsse der erlangten Reichsunabhängigkeit ebenso sehr müßte er bei fortgesezten Kränkungen deö Abtes sich seines Lehenmanneö annehmen. Beßlich wünscht der Botschafter eine schleunige Antwort, da er die Erklärung der Tagsazung sofort seinem übermitteln müsse. Die Tagsazung beschließt, diese Eingabe wegen ihrer Wichtigkeit nicht sofort zu >>vor.e„, sonder., vorerst die Entschließungen der Obern darüber einzuholen. Unterm 13. Inn. beschwert '>r Botschafter neuerdings, daß die Toggenburger durch die Aneignung deö B.utgerichtes über verschiedene ^-'häter in die Rechte des Abtes eingegriffen hätten, und ersucht um sofort.ge Abstellung dteseö Land- ^i-hüS und um Beantwortung seines frühern Memorials. Am 20. Juni ergeht hierauf die Antwort, man °be» in Berathung, wie das Toggenburgergeschäft in Minne erledigt werden könne, und werde n.chtö >asstn, dasselbe ,« fördern. Die Gesandten deö Abtes erklären, sie hätten keine Antwort zu geben, we.l ^ kaiserliche Botschafter keintt.ei Gesuch a» sie gestellt habe. «. Die Gesandten von Appenzell beider ^"ben verlangen von den Ständen ihre Mitwirkung dafür, daß der Art.kel ... dem Bundn.ß des Ka.sers de.,, Abte von St Gallen betreffend die vom st. gallischen Stiftsland losgerissenen Lande wieder aufge- > werde Der preußische Gesandte Metternich zeigt an, daß er von seine». Hose als außerordentlicher zu der Friedensverhandlung nach dem Haag berufen worden sei. Diese Anzeige wird unter SegenS- >schc» für diese Aufgabe uud die Reise verdankt, Der Markgraf von Baden-Durlach ersucht durch '> geheime» Rath IM Marder von Basel mittelst eines Memorials vom 28. Mai, bei gegenwärtiger ^..ö..,..„Handlung dahin'zu wirken, daß seine ober» Herrschaften, namentlich die Herrschaft Röteln und ? Theil der Herrschaft Badenweiler bis zum Heiterheimer Bach, als neutrales Gebiet erklärt werden. Auö an Instruction wird dieses Gesuch auf die nächste Jahrrechnung geschlagen. I.. Von den Generälen, , "k" und Hauptleuten der zwei in kaiserlichen Diensten stehenden Rcg.menter .st daö angelegentliche Gesuch >S-".ge„, den .taiser dahin zu vcrmögcn, daß beide Regimenter b.S künft.gcn Juli zu einer endlichen ""ußrech,.u,.z mit de... Eommissariat gelangen und dann für die Guthaben durch Anweisung sicherer Fonds 1516 Mai u, Juni 1709. laut Kapitulation sichergestellt werden und daß ihnen für den Fall noch länger» Dienstes für die künftig" Zahlungen eine erkleklichc Summe angewiesen werde. Obwohl nicht alle Orte hierüber instruirt sind, das Gesuch gleichwohl mit einem nachdruksamcn Empfehlungsschreiben dem kaiserlichen Botschafter überm»" I. Auf den Bericht von GlaruS, daß der schwäbische Kreis die Einfuhr von Früchten für zwei verboten habe, wird sowohl an den Bischof von Constanz als an den Herzog von Würtemberg unterm Mai das Gesuch um Aufhebung des Verbotes, eventuell um die wöchentliche Abfuhrbcwilligung eines anfth»^^ Quantums gerichtet und daS Gesuch später, als keine Antwort erfolgte, auch noch dem schwäbischen collegipm in Ulm unterbreitet. Ii. Behufs Entfernung des großen Schwalls von fremden starken Str» ) und Bettlern, unter denen besonders der gemeine Mann auf dem Lande leidet und die ohne energische Oege» maßregeln namentlich nach dem eintretenden Frieden eine allgemeine Landesnnsicherheit erzeugen würde», » auf das Ansuchen von Bern daS Bcttlcrmandat vom 24. Juli 1765 bestätigt und beschlossen, dasselbe st»'" in den einzelnen Kantonen als in den gemeinen Vogtcicn in wirksame Vollziehung zu sezen. I. Die Erofsi»»^ der Jahrrcchnung wird auf den 7. Juli angesezt, weil einige Orte ziemlich weit zu reisen haben u»v ^ Abschied inzwischen um so kommlichcr ausgefertigt und versendet werden kann. Doch soll diese Vertagung ^ neuaufreitendcn Landvögten an ihrer Regierung und den Gefällen ohne Eintrag sein. i». (S. u. Thullst" Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. II. (Die V Orte, katholisch Glarnö und Abt von St. Gallen.) In der ersten Confcrcnz wirr ^ Luccrn unter Hinweis auf die nculichcn Vorgänge in Henau und die immer schwieriger werdende burgcrfragc ein festes Zusammenhalten der katholischen Orte den protestircnden Ständen gegenüber istst Nach dem Berichte der Gesandten des Abtes haben die Toggenburger daS Landesmandat mit Abä»^ einiger auf die Religion bezüglichen Punkte verlese» lassen, dasselbe aber sei von einem gewissen sofort widersprochen worden. Es folgen dann Berichte über die Absperrung der Schlösser Schwarz» ^ Jbcrg und Kloster Magdcnau. Die Gesandte» von Schwyz geben Kcnntniß von einem Schreibt» 18. Mai, das dort vom sogenannten Landrath von Toggcnburg cingckommcn sei, ferner von den Unterrc mit den katholischen Toggcnburgcrn an Pfingsten in Einsicdcln. Schwyz protcstirt gegen die Einmischung von Zürich und Bern und verlangt, daß sowohl der Abt als Schwvz wieder in die alle» ^ cingesezt werden. Es wünschte, daß katholisch Glaruö sich hierin an Schwyz anschließe. Der katholisch Glaruö antwortet darauf, er sei ohne bezügliche Instruction und könne nur bezeugen, Obern an dem Toggenburger Unwesen großes Mißfallen nehmen; wäre vom Abte an sie eine N») ^ laut Landrecht gelangt, würden sie sich des Mchrern halber vernehmen lassen können. Schließlich Orte, dahin beauftragt zu sein, mit allen Mitteln eine gütliche oder rechtliche Erledigung des Streites ^ zuführen; der Abt wird eingeladen, seine Klagen auf Restitution in integrum zu stellen, waS da»» geschehen ist, wie der gemeine Abschied zeigt. WaS dann weiter über den Ort der VcrmittlungSvcrh»» ^ über die willkürliche Wahl der Zusäzcr durch die Parteien, über den Protest des Standes SchwYZ Zumuthung gleich starker Zusäzc nach dem Rcligivnöbckenntniß u. s. w., ferner über die HilstzU!»st' ^ Frciburg und Solothurn, über die Erhaltung der äbtischen Schlösser und Klöster im Toggcnburg, " ' Berichte aus Toggcnburg und Thurgau und über den Ausschluß der vcrlandrcchtctcn Orte bei der ^ ^ bcrathcn und beredet worden, ist theilS in dem gemeinen Abschied erwähnt, thcils werden die Gesa»?»' ^ über zu rcfcrircn wissen. <». (Die mit Wallis verbündeten Orte.) Die Gesandten wissen zu rcfenn», Mai u, Juni 1709, 1517 das Schrcibcn von Wallis vom 18. Mai an die katholischen Orte und über den dahcrigcn Auftrag an Driburg, „nt Wallis Rüksprachc zu nehmen, berathcn worden ist; ebenso auch darüber, was je nach der ^»dung der Dinge an den Bischof von Basel geschrieben werden soll. p. (Die V Orte.) Die Gesandten werden an ihre Obern bringen, worüber Landammann Püntiner sich mit dem Prälaten von Mellingen spreche» soll. «Z. (Alle Orte.) Freiburg berichtet, die Stadt Orbc (Orbach) in der mit Bern gemeinsamen ^lsici Tschcrliz habe daS von den Herzogen von Burgund erworbene Recht, auf dem Fluß Orbc mit Schiffen ^ Nvcrdon auf und ab und von lcztcrm Ort in den Ncucnburgcr See zu fahren, und könne hierfür außer und Siegeln einen mehr als drcihundertjährigcn Bcsiz aufweisen. Dessen ungeachtet habe Bern der ^>adt dieses Recht durch gerichtliches Urtheil abgesprochen, das doch Bern früher selbst im Verein mit Frci- gegen den Herzog von Savoycn als existent geltend gemacht habe. Bern mache nun der Stadt Frciburg ^ Mitjudicatur streitig und verwerfe die im Burgrccht vorgesehenen Richter unter dem Borwand, daß Freies Bern alö Richter anerkannt habe, waS nicht richtig sei, da cS vielmehr vor und nach dem Urtheil ^"tcst eingelegt habe. Das Ansuchen von Frciburg um frcundcidgcnössischcn Rath in dieser Sache wird in Abschied genommen. i>. Der Bericht von Uri, daß der den Herren Landammann Schmid und Baron ^)cr auf ihre Früchte gelegte Arrest nicht nur nicht aufgehoben, sondern neuerdings angekündigt worden ' wird in den Abschied genommen, damit sämmtlichc Orte auf nächste Jahrrcchnung Instruction crthcilcn. Die Gesandten von Luccrn verlangen vom Abte von St. Gallen zu Händen ihrer Obern dir Mitthcilung ^ Haupturkundcn, auf Grund welcher er das Blutgcricht und die hohe und niedere Gerichtsbarkeit im Egenburg innehabe. ES werden demnach verlesen der Kaufbrief um die Grafschaft Toggcnburg von 1-168, " kaiserliche Lchcnbricf von 1469, wobei bemerkt wird, daß auch alle seitherigen Lehcnbricfe in Original fanden seien, und endlich der LandrcchtSbrics vom Jahr 1469 dcö Abts Ulrich mit Schwyz und l"ll,s. Lcztcrcr wird abschriftlich dem Abschied beigefügt, t. (S. u. Baden.) . Man sehe auch in dem Abschnitte Henschaftbangelegenhcitcn - ^lUchschaft Thurau,. Art. S<17. Kric„S- ». Militärwcsen. °'!>haft Baden. Art. 42k. Stifte ». Klöster (Fahr). mW. °"fercnz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Tagsaznng zn Baden. im Mai und Juni. SiaaiSarchiv Zürich. Allg. Abschiede Bd. 8N. kol. ISN. ^.^ksandtc: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glaruö Statthalter Heinrich „ - I. (Zürich u. Bern.) Zürich findet die Lage ToggenburgS sehr bedenklich, da ganz sichern Berichten ^°lge der Abt von St. Gallen die Schlösser Schwarzenbach und Jberg mit Mannschaft bcsczt und auch die ^ter St Johann und Magdcnau mit Munition und andern KriegSvorräthcn versehen habe, wodurch den ^Wnbnrgcri, pjx gegenseitige Hilfeleistung völlig abgeschnitten werde. Zürich gedenkt daher, falls Bern zu- den Toggcnburgern anrathcn zu solle», einerseits in der Nähe der bcscztcn Klöster gute Wachten zu 1518 Mai u, Juni 1709, unterhalten, um die weitere Zufuhr von Munition und Proviant abzuhalten, anderseits sich dcö noch seztcn Schlosses Misburg auf jeden Fall zu bemächtigen und zu trachten, sich auch ohne „anlegende Fci»^ thätlichkcit" der bewehrten Klöster zu bcmeistern. Da sich die katholischen Toggenburgcr mit lcztcrcr Maß»ah"" wohl kaum befassen werden, so frage es sich, ob die Evangelischen allein diese Wegnahme ausführen sol>^ Bern glaubt, die Bcsczung des Schlosses Misburg sollte von beiden ReligionSgcnosscn ausgehen, cve»t>lc sollen die Evangelischen es allein ohne Hostilität und mit Bescheidenheit thun. Waö die Bcmcistcrung zwei Klöster betrifft, will Bern ein einseitiges Vorgehen der Evangelischen als schädlich vermeide» " den Toggcnburgcrn einfach rathcn, jede fernere Zufuhr in die bcseztcn Schlösser und Klöster abzuschne^' Zürich legt diese Ansicht seiner Obrigkeit vor. Bezüglich des Verhaltens in gemeiner Session einigt »>a» ' die Vorträge und Vorschläge der katholischen Orte anzuhören und über die darauf zu crtheilendcn sich des Nähern zu bcrathcn. Sofern auf der Tagsazung die Vorfälle von Henau zur Sprache 3^'^ werden sollten, wird ein näheres Eintreten in die Sache durch Mangel an Instruction abgelehnt, Zürich n ^ sich in kein contradictorischcS Verfahren einlassen, che und bevor die Mediation und zwar nach gleiche» ' Parität entsprechenden Säzen, unter denen auch Zürich und Bern vertreten sein müssen, in's Reine ged ist. Die Gesandten von Bern wünschen noch, daß die Toggenburgcr Ausschüsse sich auf jeden Ruf i» einfinden sollen. Was sodann die allfälligc Prätcnsion von Schwyz und Glarus betrifft, ihre Hand Landrcchts auch in das Geschäft zu schlagen, sind beide Städte einig, daß ihnen dies wegen der böse» »e ^ nicht zugegeben werden könne, weil beide Orte von Anfang dcS Streites an sich als Partei benomme" in's Recht gestanden seien und noch dermalen in gleichem Interesse zu einander stehen, und weil bckanter»» sich Schwyz in Abwesenheit des andern ThcilS zu Gunsten des AbtcS erklärt und Glarus zu dieser Erklän ^ seine Zustimmung nie gegeben habe. Der Vorschlag Zürichs, die Malstatt der gütlichen Untcrhand» ^ thcils wegen größerer Sicherheit, thcils um den fremden Gesandten in Baden den Anlaß zur EinmhclP^^ die Sache zu benehmen, anderswohin zu verlegen, z. B, nach Fraucnfcld, einen für die Toggcnburger günstig gelegenen Ort, pflichtet auch Bern bei, obwohl es von Seite der katholischen Orte auf rechnet. Zürich frägt an, ob vielleicht dem preußischen Residenten in Wien, Herrn Bartholin, ^ . daselbst des Toggcnburgcrhandclö angenommen, noch weitere Information zugestellt werden soll, um al st ^ Gegenvorstellungen besser begegnen zu können. Es wird jedoch von fernerer Eingabe Umgang geno»»""''^. nicht zu Nachforschungen über die Reichölehcnschaft, welche der Kaiser über die Grafschaft Toggcnburö ^ tendirt, Nahrung zu bieten, und weil nach dem Berichte dcS Bcrncr Gesandten sich ohnehin der ewM»' ^ schaftcr in Wien dieser Sache annehmen wird. Auf das Schreiben von evangelisch Glarus an z» Zürich Bern, worin dasselbe um die Ermöglichung einer gleichsäzigen Mediation ersucht und, falls dicje ^ Stande käme, das den Glarnern daraus entspringende Ungemach vorstellt, wird auf den Vorschlag Wr Antwort berathen und schließlich nach eingeholter Genehmigung der Obern auch ausgefertigt. II- l^lü ^ ... ^ ^ ..... ^ .<»,,».1 der" / und die zugewandten Orte.) Zürich eröffnet, es sei mit Bern darin einig, daß man unter Aufrcchthaltung der^ ^ Punkte einer gütlichen Vermittlung durch gleiche Säzc nicht entgegentreten wolle, und ersucht hun» ihre Mithilfe der übrigen evangelischen Orte. Man müsse zu dem Eude die Parteien nun beidseitig u Klagpunkte einvernehmen. Glarus ist instruirt, in Unparteilichkeit mit Vorbehalt der Landrcchte zur 3" ^ Erledigung Hand zu bieten. Nach Kcnntnißnahme von den Instructionen der Orte wird beschlossen, weitere Bcrathung zuerst die Vorträge der katholischen Orte und des AbteS abzuwarten. III- Zollst in der gemeinen Session Kanzler Püntincr im Namen des AbtcS die Klage gegen die Toggenburgcr Mai u, Juni 1709. 1519 ^ Antrag Zürichs auf Verlegung der Malstatt nach Zurzach oder Fraucnfcld abgelehnt und auch das Befrei, „in Aufstcllllng gleicher Säzc und zwar gleich viele von jeder Religion nach den Abschieden von 1705 ""d l706 widersprochen worden, da man den Parteien die bedingungslose Bezeichnung ihrer Säzc überlassen '"Alte, bringt Zürich diese neuen Umstände vor die evangelische Confcrcnz, der bekannt sein werde, auf welch' "lrigc, lästige und oft auch vertragswidrige Weise die katholischen Orte und vorab ihre Geistlichen darauf °"When, durch Majoritätsbeschlüsse den Evangelischen allerorts in geistliche» und weltlichen Sachen Abbruch ^ ")»n, Zürich ist gewillt, erst dann auf ein contradictorischcö Verfahren und in die Hauptsache einzutreten, """n an der Vermittlung beide Religionen in gleicher Stärke bethciligt seien. Wenn der Abt natürlich nur '"thvlischc Zusäzcr wähle, sei auch leicht zu begreifen, daß man den katholischen Toggenburgcrn auf alle ^'»»lichs Weise zuscze, nebe» den evangelischen für sich auch katholische Vermittler zu erbitte», woraus der ^che unwiederbringlicher Schaden erwachsen müßte. Auch die übrigen evangelischen Orte sind der Ansicht, ^ für eine Vermittlung keine andern Säzc, als von beiden Religionen gleich viele, nach Anweisung der Ab- '^de und bisheriger Uebung genommen werden können, Sie finden aber rathsam, daß die Toggcnburger '^lchüssc persönlich in Baden erscheinen, um auf die Klage dcS Abtes zu antworten, nur müsse ihnen vorher Zürich und auch in Baden selbst genaue Anleitung gegeben werden, daß sie den klaren Vorbehalt auf- »ur nach Anweisung der Abschiede von 1705 und 1706 sich in eine gütliche oder rechtliche Handlung ""Ü'lassm. Dieses Begehren werde Niemand mißbilligen und auch Schwyz habe keinen Grund, den Bcisiz " ber Vermittlung zu beanspruchen, obschon cS sich angeblich wieder mit dem Abte verglichen habe. Vor aber muß gesorgt werden, daß die Abgeordneten aus dem Toggcnburg beider Religionen nur evan- Orte als Vermittler wählen. Diese Anschauungen der evangelischen Orte thcilt Zürich scincn Obern lcztcre verbleiben aber dabei, daß zuerst die Frage über die Mediation und die dabei zu beobachtende , ""üt geregelt sein müsse, indem sonst nachher auf die Toggcnburger durch allerlei Mittel eingewirkt werden °""e- daß sie diese Parität aufgeben möchten. Auf diese und andere Vorstellungen antworten die übrigen Uc mit de», Bedenken, dieses Beharren Zürichs werde den ganzen Handel nur »och mehr vcrwikcln und Umständen die Schuld davon de.» Stande Zürich übcrbindcn. Daher wird von den evangelischen Orten ^'hshcrr Tscharncr nach Zürich abgeordnet, um daselbst ihre Anschauung noch einmal zu vertreten und zu machen. Im Auftrag der Obrigkeit stellen in der Folge die Gesandten Zürichs folgende Pro- "°lüiv»e„: 1. J„, Toggcnburg sollen alle Bcsazungcn auS den Klöstern und Schlössern und von den Pässen z?üezvgc„ werden, indem »ur bei Wiederherstellung dcS vorigen Standes und Entfernung alles dessen, was ^trauen erwckcn kann, eine vcrmittlcrischc Thätigkcit Plaz greifen könne. 2. Die Einvernahme der Toggcn- ^ vor gemeiner Session, bevor eine glcichsäzigc Vcrmittlungscommission aufgestellt ist, sei bedenklich, da ^ Acholischen Orte noch weiter gehen würden; aber zum Beweise der Friedensliebe stehe Zürich von der "chzung Malstatt nach Zurzach oder Fraucnfcld ab, verlange aber für die Toggcnburger Ausschüsse, Üe »ach Baden kommen, genügsame Sicherheit. Darauf erklären sämmtlichc evangelische Orte, daß die ^'"iivn von gleichen Säzcn beider Religionen von ihnen eine beschlossene und abgeredete Sache sein soll, welche sie zu keiner Vermittlung Hand bieten wollen. Hinsichtlich der Räumung der befestigten Orte Üch die evangelischen Orte außer Zürich ebenfalls dahin, daß nach der Fassung des allgemeinen Ab- schriftlich an den Prälaten und an die Toggcnburger gelangt werde. Das Conccpt dieses Schreibens ^ "uch dc,„ in Zürich vorgelegt, von welchem aber Statthalter David Holzhalb nach Baden abgc- ' worden, um mehrfache Bedenken dagegen vorzutragen. Diese gehen vornehmlich dahin: Durch die vor- 1520 Mai ». Juni 1709. geschlagene Bclassung der Sachen beiderseits in statu quo gewinne nur der Abt, da er mittlerweile d" Vcrproviantirung seiner Schlösser völlig durchführen könnte; derselbe hätte auch mehr Mittel alö die Land lcute, denen die längere Blokirung schwer falle. Von den katholischen Orten sei keine Nachgiebigkeit erwarten, da cS bekannt sei, wie ungut sie das ehrliche Verfahren von Zürich und Bern schon in mehret" Sizungcn durch die Hechel gezogen haben. Auch die Sicherheit der Toggcnburgcr Ausschüsse in Bade« besorgnißcrrcgcnd, und wäre Fraucnfcld alö Malstatt vorzuziehen. Zürich hoffe daher die Zustimmung^ evangelischen Orte dafür zu finden, daß alle Bcsazungcn und Wachten im Toggcnburg, sowie "llc fcstigungcn wieder abgcthan werden. Die übrigen Orte erklären, sie seien anfänglich auch für eine vo Evaluation und Abschaffung der militärischen Vorkehrungen gewesen und nur der Widerstand der kathon! t Orte habe zu dem Auswege der Belaßung der Sachen in statu quo geführt, als Mittelweg, da die Ka / tischen die Toggcnburgcr einfach zur Ruhe weisen und dagegen dem Abte seine Bcsazungcn lassen wa Übrigens seien leztcre unbedeutend und ohne Gefahr für die Landlcutc. Was die Änderung der ^ betreffe, so stelle der GclcitSbricf die Toggcnburgcr in Baden vollkommen sicher; von einer Gewalttat Katholischen sei nichts zu besorgen, da diese sich hüten werden, irgendwie Etwas zu thun, waö de» ' nach sich ziehen würde. Bern macht auch noch aufmerksam auf die Wirkung, welche eine solche Opp"l ^ von Zürich und Bern gegen die annehmbaren Anträge der katholischen Orte zur gütlichen Beilegung auswärtigen Mächte machen müßte. Bern habe auch für die Evaluation und Änderung der Malstatt gft ^ seine Obern können aber auf dergleichen an sich indifferenten Sachen zum Nachthcil des Hauptgeschäfts ^ hangen bleibe». Auf eine erneuerte Gegenvorstellung von Zürich ward »ach langen Discussione» ft" . befunden, diese Ansichten der evangelischen Orte durch Statthalter Holzhalb dem Rathe von Z""^' ' , einmal empfehlend vorzutragen. DicS hatte zur Folge, daß Zürich schließlich zu dem projectirtcn ^ an den Abt und die Toggcnburgcr und zu dem Gclcitöbrief mit Rüksicht auf den einstimmigen W»»I ^ übrigen evangelischen Orte die Zustimmung crthcilt. Die Worte in dem genannten Schreiben, daß ungehinderter Paß und Rcpaß habe, werden allgemein dahin ausgelegt, daß im Toggcnburg ein Gff» ^ Waffenstillstand eintrete und somit den Leuten des Abtes wie den Landlcntcn überallhin freie Bahn osft» ^ ^ IV. Ucbcr die Antwort der Toggcnburgcr auf die Klage des AbtcS und die darauf folgende Nep ^ Duplik, ferner über das Begehren der katholischen Orte, vor Ernennung der Vcrmittlungscommissw» Toggenburgcrn in der allgemeinen Sizung noch nähere Informationen zu verlangen, ist in verschiedene» ^ ^ gclischen Sizungcn berathcn worden. Der Schluß war, daß die evangelischen Orte auf der Medial"" Anweisung der Abschiede von 1705 und 1706, in welchen die Vcrmittlerortc bereits verzeichnet sind, ^ und weitere Verhöre der Parteien im Plenum der Tagsazung ausweichen sollen; denn die ^ nahe, daß die Tagsazung die Hand in die Sache schlagen und auch der Abt durch einige Coneen" ^ ^ Toggcnburgcr wankend machen könnte. Zudem haben die Ausschüsse der Toggcnburgcr selbst erklärt, ^ nur zur Feststellung der Vermittlungöcommission nach Baden gekommen seien und ohne Vorbereitung N ^ gleich weiter in die Sache einlassen können. Die Toggcnburgcr bezeichnen sodann als ihre und Bern, gegenüber Luccrn und Uri; wenn der Abt von St. Gallen auch noch an Solothur» lft' ^ erkiesen sie ihrerseits noch Basel und überlassen diesen drei Ständen, die Zahl der Commissionsmitg Zeit und Ort weiterer Verhandlungen zu bestimmen. Der Gesandte von GlaruS nimmt diese l""' ^ Beschlüsse aä reterenäum. Die weiter» Verhandlungen dieser Sache sind in dem allgemeinen A 'l ^ halten. I». (Zürich und Bern.) Zürich meldet die Abreise des Marquis von Rvchcgudc nach H" ^ Mai 17N9. 1521 ^"gland, um sich daselbst für die auf de» französischen Galeeren befindlichen evangelischen Glaubensgenossen ^ verwenden, und ersucht Bern um Zustimmung zu einem Dankschreiben an die Königin von England. A"u findet dies nicht nöthig, da dieselbe ohnehin aus eigenem Antriebe sich der Sache schon längere Zeit ""genommen habe und auch von Zeit zu Zeit von einer großen Zahl vornehmer Franzosen mündlich hierzu Muntert werde. «-. (Sämmtliche Orte.) AuS zwei Zuschriften der Pfarrer im Allgäu geht hervor, daß die ^»gelischcn Allgäucr zu Burg im Magdcburgischen Gefahr laufen, von den Freiheiten, die sie bishin mit M neben den französischen Flüchtlingen daselbst genossen, ausgeschlossen zu werden. Die Orte ermächtigen ^uch, zu Gunsten dieser armen Leute ein VcrwcndungSschrcibcn an den König von Preußen zu erlassen. Das Gesuch der französischen Gemeinde zu Braunschwcig um eine Beisteuer wird dem Abschied beigelegt. ''' Die Anzeige dcö Grafen von Metternich, der vom König von Preußen zum außerordentlichen Botschafter ^ den Friedensverhandlungen im Haag berufen ist, soll im Namen gemeiner Eidgenossenschaft höflichst verdankt ">"dc». Betreffend das wiederholte Gesuch der evangelischen Bewohner eines Thcilö des Thalcs Perouse Pienwnt berichten die Gesandten von Bern, es sei zwischen England und Savoycn unter der Hand ein Mich gemacht worden, kraft dessen England dem Herzog von Savoycn die Erhaltung seiner Lande zugc- ^ und leztcrcr versprochen habe, die Bewohner dieses Thalcs bei der freien RcligionSübung zu belassen. ^ soll daher diesen Leuten durch Jemand, der mit ihnen im Briefvcrkchr steht, Weisung crthcilt werden, ihr ^cgen bei dem englischen Gesandten in der Schweiz oder demjenigen in Turin geltend zu machen, x. Das M>ch Von Appcnzell-Außcrrhodrn um Untcrstüzung, daß das ihm gefährliche Bündniß des Abtes mit dem "'ler aufgehoben werde, wird in den Abschied genommen, damit die nöthigcn Instructionen für die nächste ^ ^cchnuug eingeholt werden können. Geheime Conferenz der Kriegsräthe von Lucern und Schwyz. Lncern. 170i>, 3t. Mai. Staatsarchiv «ucer». Ungeb. Abschiede. Gesandte: Luccrn. Die geheimen Kriegsräthe (ohne nähere Angabc). Schwyz. Anton Jgnaz Ccbcrg, ^ Muthalter. Vom geheimen Kriegsrath von Schwyz hat Herr Ccbcrg den Auftrag erhalten, mündlich mit den cin- Ständen sich über die Marschfertigkcit und den Zuzug der Truppen zu verständigen, da eine Ruptur Toggcuburg zu besorgen ist, indem Zürich eine Mediation von gleichen Säzcn jeder Confession und " Aufhebung der Blokadc von der Räumung der festen Häuser daselbst abhängig machen will. Mit dem M""en Kricgörath von Luccrn werden folgende Punkte vereinbart: 1. Luccrn verbleibt in jedem Falle bei ^ frühem Zusage eines Hilföcorpö von 4N» Mann, die ans erste Mahnung hin abmarschircn. 2. Zur Er "M'g der luccrnischcn Truppen liefert Luccrn den Kernen, der von Schwyz verbalen wird, wie dies bereits ^ Correspondcnzwcg zwischen Salzdircctor Jakob Balthasar und Ccbcrg vereinbart worden war. 3. Da ^ ^°ßtc Interesse an der Behauptung der festen Häuser im Toggcnburg hängt, soll das Nähere mit dem behufs gegenseitiger Handreichung und Hilfe insgeheim verabredet werden, wie denn überhaupt die Er- 191 1522 Juli u, August 1709, klärungcn bezüglich des Schirmwcsens vo» Seite deS AbtcS an Schwyz zu richten sind und die ?lrt Weise des Vorgehens deS Nähern in Baden den Gesandten vorzustellen ist, 4, Dem Abte wird überlasse seine Pässe bestens zu verwahren und nach Ermessen die nöthigcn Anstalten zu treffen. 5. Mit de», cndgilt'g"' Beschluß ist bis auf weitere Berichte aus Baden über die dortigen Ncgotiationcn lieber zuzuwarten als cs Z" einem allgemeinen Bruch kommen zu lassen, über den sich ohnehin vorher die geheimen katholischen Kric^ räthc schlüssig zu machen hätten, k. Auf Verlangen wird Herr Ccbcrg ein nachdrüklichcö Begleitschreiben Uri und Untcrwaldrn mitgegeben, damit auch diese Orte auf den Kriegsfall ihre Hilfe an Schwyz soso" Verfügung stellen. 7. Schließlich wird abgeredet, alle vertraulichen Nachrichten einander mitzuthcilen. Gemeineidgenössische Jahrrechnungstagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallc"' und darauf folgende außerordentliche Tagsazung und Mediationsuerhandluug. Baden. 171»«, 7. Juli ff u Li». Aug»,st ff Staatsarchiv Lucer». All». Msch, v. IM», kol. 94. >d Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Eschcr, Bürgermeister; David Holzhalb, Statthalter >" Raths. Bern. Johann Friedrich Willading, Schultheiß; Abraham Tscharncr, des Raths. , Johann Rudolph Dürler, Ritter, Schultheiß; Laurenz Franz von Fleckcnstcin, deS Raths. Uri. " Schmid, Landammann; Joseph Anton Püntincr, alt-Landammann. Schwyz. Gilg Christoph , Landammann; Johann Dominik Bctschart, alt-Landammann und Panncrhcrr. Unterwaldcn. - ^ Franz Andcrhalden, Landammann von Obwaldcn; Johann Melchior Remigius Lussi, Landammann,^. Joseph Jgnaz Stultz, alt-Landammann von Nidwaldcn. Glaru s. Kaspar Joseph Frculcr, Johann Heinrich Zwicki, Statthalter und alt-Landammann. Zug. Beat Jakob Zurlaubc», Johann Kaspar Euster, Ammann. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Christoph B'" ' Deputat und des Raths. Frciburg. Franz Peter Emanuel Vvgcli, Schultheiß; Johann Jakob Alt, Sckrlmcister und des Raths. Solothurn. Johann Victor Besenval, Ritter, Schultheiß; F^ Bcscnval, Sckclmcister. Schaffhauscn. Johannes Köchlin, Bürgermeister; Johann Jakob Pcycr, und des Raths. Appenzell. Johann Martin Gigcr, Landammann, von Jnncrrhodcn; Laurenz Landammann, von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Georg Wilhelm Ringk von hosmcistcr; Joseph Anton Püntincr, fürstlicher Rath und Kanzler. Stadt St. Gallen. Laurenz Bürgermeister. ^ (Ohne Solothurn.) Die Stände eröffnen einander die getroffenen Verfügungen über den die Abwendung der vielen circulircndcn schlechten Münzen. Bern wird die in Frankreich ncugcpraschn und Silbcrmünzen prüfen und die Proben seinerzeit den Orten mittheilcn. Basel berichtet, es habo ganzen Thalcr von Paris und die halben Thalcr von Straßburg probircn lassen; darnach kommt der ^ ^ eines ganzen Thalcrs, die Mark feines Silber auf 15 Gl. 48 Kreuzer berechnet, gegen „Speeles" n»s 12 Schilling 2 Pfenning, gegen „LouiSblancs" auf 2 Gl. 17 Schilling 11°/» Pfenning; der Stükcs von 44 SolS aber gleicht 4 „Pießlin". Der Rath in Basel hat daher den Werth deS Juli », August 17(19. 1523 Malers auf 33 gute Bazcn und der 44 Sols-Stükc auf 12 gute Bazcn fcstgcsezt. Die Valutirung wird Abschied beigelegt und ml rokervnüum gcnouuncn, dainit man sich allseitig verständigen kann, auf das, kommenden Fricdcnsabschlnß die großen Gcldsortcn, die dann wahrscheinlich abgerufen werden, nicht dem """> oder andern Ort auf dem Halse bleiben. Im Ucbrigcn läßt cS die Mehrzahl der Orte bei dem lezten ^hrrcchnungSabschicd bewenden, in der Meinung, daß jedes Ort auf seinem Gebiete die nötbigcn Anstalten Abwendung der schlechten Münzen treffe und die Verrüfe den andern Ständen mitthcile. Nachträglich ist Bern eine Probe der neuen ganzen und halben französischen Thalcr und von Basel eine Probe der und alten französischen Dublonen eingegeben worden. Bern tarisirt die ganzen Ihalcr, den Münzcrlohn ""^rechnet, auf 34 Bazcn 2 Kreuzer und 3'/, Heller, und die halben Thalcr von 44 Sols auf 12 Bazcn ""d 2 Kreuzer. Die neuen Louisd'or, die 28 Gran schwerer sind als die alten, haben einen Werth von '4 Avrcö 1 Sol 4 Pfenning oder 10 Gl. 11 Schilling, oder bei der Wcrthung der alten Dublone auf 12 ^rcs oder 9 Gl. - 15 LivrcS oder 11 Gl. 5 Schilling Courant. Zug verlangt die Herabsczung eines bissen Geldes von Tirol, das für einen Rappen ausgegeben, aber nur einen Angstcr Werth sei, auf einen ^"gstcr. I. (Alle Orte.) Das Toggcnburgcr Geschäft wird in dem Stande, wie es an der lezten Tagung verlassen worden, wieder in Bcrathung gezogen. Zürich und Bern eröffnen, daß sie bei den jüngst ""hauen Erklärungen verbleiben und wünschen, daß sich die Gesandten deS Abtcö nunmehr weiter auslassen, diese aber ihre drei Mitglieder der Pcrmittlungöcommission bereits ernannt haben, verlangen sie nun die der toggcnburgischen Vermittler zu erfahren. Zürich will nächstens zwei Herren bezeichnen, von Bern ""b Basel sind die anwesenden Gesandten zur VcrmittlungSconfcrcnz ausgeschosscn worden. Darauf erwählt Abt »ach Inhalt des lezten Abschiedes als übrige drei Mitglieder der Mediation die Herren Salzdircetor ^»"n Jakob Balthasar deS Raths von Luccrn, Landammann Jost Anton Schmid von Uri und Sekclmcistcr Joseph Bescnval von Solothurn, jedoch immerhin in der Meinung, daß nicht die Absicht obwalte, als man den Zuzug auS den beiden vcrlandrcchtetcn Orten, wie er jüngst vorbehalten worden, ausschließen; man diesen Ausschluß beabsichtigen sollte, müßte der Abt wirklich Jemand aus den beiden Orten """'"n., ...» jeden Schein zu vernichten, als ob man daS freicstc Wahlrecht verhindern wollte. Darauf """'er» die katholischen Orte die Erklärung, sie wollen den Abschied vom Januar 1705, worin dasselbe auch """""..schlüssig" und einstimmig gewesen, dahin verstanden wissen: daß die katholischen Orte den 'Abt """'"dar als den Landesherr., im Toggenburg ansehen, wie dieS von ihnen und der ganzen Eidgenossenschaft ? "llcn Zcitcn und auch in dem gemeldeten Abschied laut deS damals von gcsammtcr Tagsazung an d.c ^Wnburger erlassenen Schreibens angesehen worden sei. Den Abschied von 170k aber verstehen sie jezt ""^"'her nicht anders als so, daß der Abt und auch die Toggenburger zur Beilegung des Streites in ""bedü.gwr Willkürlichkcit einige Herren aus der gemeinen Tagsagung erkiesen mögen; folglich >ci diese Handlung nichts Anderes als eine ganz freie unbedingte Mediation im Namen der ganzen Eidge- '"^"schaft, die an der Erhaltung deS gemeinen Ruhestandes im Vaterland, w.c billig, daS größte Interesse und cs sei der Ausschluß der beiden vcrlandrcchtetcn Orte in diesem Abschied keineswegs ausgesprochen Man habe immer die Auffassung gehabt, die frei gewählten Vermittler sollen die Ausgleichung an " H""d nehmen und wo möglich auch vollenden und den Erfolg der Tagsazung hinterbringen, damit diese "" im Namen der Obrigkeiten weiterhin verordnen könne, waö noch nöthig erscheine. II. Die Gesandten Schwyz eröffnen obwohl die Abschiede von 1705 und 1706, an welchen Schwyz, soweit cS Toggenburg "E, keinen The/genommen, und auö denen daher auch für dasselbe nichts gefolgert werden könne, den 1524 Juli u, August 1709, Ausschluß der vcrlandrcchteten Orte nicht bestimmt aussprechen, so werden sie doch von Zürich und Bcr» entgcgcngcseztcm Sinne ausgelegt. So lange also diese zwei Stände keine schriftliche Erklärung über Nichtausschluß der vcrlandrcchtctcu Orte ausstellen, werde Schwyz keine Hand zu dieser willkürlichen Hanvl"^ geben können, Erfolge diese Erklärung nicht, so protcstirc es wider Alles, waS nur einen Geschw^ ^ gleichen Säzen habe und wider alle bisherigen Verhandlungen und mahne die Orte, kraft der ewig zusa"'"'^ gcschwornen Bünde, cS in die im Toggcnburg innehabenden Rechte wieder cinsezcn zu helfen, Glaruö ^ diese gütliche willkürliche Handlung, sofern sie allen Orten beliebt und sich nicht weiter als auf den ' die Toggenburgcr erstreit, nicht hindern, behält sich aber alle seine Rechte, besonders das Landrccht vor, sich aber Schwyz hierzu nicht verstehe, wünscht eS den Grund dessen zu vernehmen, um heimzuben^ Zürich und Bern erklären, auf den Anzug von Schwyz beförderlich eine Antwort zu geben und bei» ^ weiter, sie verbleiben bei dem Inhalt und trokcncn Buchstaben der Abschiede von 17l)5 und 1706; dar»^ hätten die Toggenburger als Vermittler die drei Orte Zürich, Bern und Basel erwählt, und dabei bleib» Auch die katholischen Orte lassen es bei ihren früher» Erklärungen bewenden, ebenso Glarus und ^ ^ leztcrcs verlangt noch, daß man in de» Abschied sezc, daß cS auf seine kategorische Anfrage keine habe erhalten können. Darauf crwicdcrn dann die Gesandten von Zürich und Bern, nach ihrer ^ begreife die Erklärung von Schwyz nichts Anderes, als was es schon auf lcztcr Tagsazung eröffnet hall^ ^ von ihnen mündlich und schriftlich genügend beantwortet worden sei. Obwohl es ihnen an Gründe» ^ mangle, fänden sie doch zur Ersparung der Zeit eine nochmalige Widerlegung für überflüssig. Die Abgel» von Schwyz wollen aber die von Zürich und Bern auf leztcr Tagsazung auf den Anzug von ^ abgegebene Antwort nicht für eine Antwort oder „Baarbczahlung" annehmen, und halten sie mehr Abschweifung (Abstraktion) und erneuern nochmals, waS sie damals dem Abschied haben einverleibe» ' ^ III, Am 11. Juli werden die Toggenburgcr unter Gewährung sichern Geleites nach Baden berufe»- Ausschüsse derselben eröffnen sodann vor der Tagsazung, daß Toggenburg sich beflissen, allen des lcztcn Abschiedes getreulich Folge zu leisten, nicht so aber der Abt; derselbe habe erst nach siebe» die Bcsazungcn aus den Schlössern zurükgezogcn, und waS noch mehr sei, er habe Schwarzenbach »»^ auf eine ganz cxeessivc und Bcsorgniß erregende Weise mit Proviant versehen lassen. Mit Befremden die äbtischen Gesandte», einmal sei der Abt laut lcztcm Abschicdsrcceß erst dann zur Entfernung der verpflichtet gewesen, wenn zuvor die Toggenburger ihre militärischen Vorkehrungen abgerufen sei eine Verproviantirung der Schlösser für den Hauöbrauch nöthig geworden, weil durch die langc der Toggenburgcr die Vorräthc ganz erschöpft waren. Den 27. Juli legen sie eine Reihe von neue» > gegen die Toggenburgcr ei«, um daraus entnehmen zu können, ob der Abt oder die Toggenburgcr Abschied mehr zuwidergehandelt und anerbieten dazu noch, die betreffenden Personen, auf die sich b» ^ ^ beziehen, hichcrzubcrufcn und sie daselbst cinzuvcrnehmen. Diese Klage umfaßt folgende Punkte» Toggenburger haben den Abschicdsrcceß vom 19. Juni abhin sowohl durch Verstümmelungen Aenderungcn gefälscht. 2. Sic haben der Pricstcrschaft ihre eigenen Mittel Hinterhalten, weil diest ihre - ^ zeit und Capitcl nicht da halten wollte, wo es den Toggenburgern beliebte. 3. Die Mcßmcr von Jonschwyl wurden den 1, Juli wegen Läuten der großen Glokcn nach Lichtcnsteig citirt und 4, Leute, die sich wider den Abt nicht zu Wachten zu Misburg gebrauchen ließen, wurden ohne Bern » ^ gerechter Entschuldigung zur Strafe gezogen, wie dies dem Schmid Brändli begegnet sei. 5. Die ^ „pf, von Geld unter verschiedenen Angaben wider den Abschied und das eigene gegebene Wort, von Wcibcl V Juli u, August !709, 1525 ^uptinann Graf und andern, welche auf Recht hin eS mit dem Abte halten. 6. Die Besteuerung der b>tcr Magdcnau und St. Maria, unter Bedrohung des zwangsweisen Verkaufes ihrer Gefälle. 7. Die ^»vcrc Mißhandlung von Landrichter Zcindlcr'ö Sohn von Obcrußwyl am 39. Juni durch drei Flawylcr. D>c am 11. Juli erneuerte Anmaßung der AppellationsgcrichtSbarkcit, wo die Toggcnburgcr Appcllations- gehalten, verschiedene Parteien citirt, die frühem Urthcilc dcö fürstlichen Appcllhofes annullirt und ^idcr exequirt haben, wie dies Franz Suter troz seines RcchtövorschlagcS widerfahren sei. 9. Die Besteuerung ^nigcn, die auf Recht hin auf Seite des Abtes stehen, durch die von Wattwyl. 1<1. Hauptmann Keller ^ durch sechs Schergen den Sohn von Jagli Schöncnbcrgcr aus der Kirche unter daS Vorzeichen, nahm ^ dort gefangen und führte ihn nach Lichtcnstcig, weil er die große Glokc geläutet. 11. Die Anmaßung ^ Gerichtsbarkeit in Ehesachen, das Verbot der Nvthtaufc durch Weiber und die Beschränkung der Taufen ^ Sonn- und Feiertage. 12. Der Befehl des sogenannten Landrathcs an seine Gegner, die Gerichte wider ^ Form anzustellen, wie im Rhcinthal und in Nicderglatt, und die Ammänncr wider des Gotteshauses Hk sel^t zu ernennen. 13. Die Beschimpfung der fürstlichen Amtleute, die Bedrohung von Leib und des Vogtes zu Schwarzenbach unter der bctrüglichc» Vorgabe gegen die gemeinen Landlcute, die Tag- habe dieses Unterfangen gegen die landesherrliche Obrigkeit durchaus gutgeheißen. Die Verantwortung ^ Toggenburgcr über diese Klagcpunkte vom 29. Juli wird ebenfalls dem Abschied beigelegt; sie lautet im .^"tlichcin all 1. Der wirkliche Inhalt des Abschiedes sei in dem Mandat, das ausgckündct worden, wichst streit aufgenommen und ihm durch einige Abkürzungen nichts benommen worden; man habe nur ^ besser« Vcrständniß einige lateinische Auödrükc verdeutscht. Die behauptete Fälschung sei daher noch zu ""Nsen. zg z DaS Capitcl habe zu Lichtcnstcig eine Jahrzcitstiftung, der auch Laien einverleibt sind. Jahrzeit sei von den Geistlichen aus ihrem scandalvscn Eifer gegen die weltlichen Landleutc seit einigen nicht mehr gehalten, ja sogar außer Landes gezogen worden, so daß der Pfleger schon vor einem ^httn ^ die Weisung erhalten habe, nichts mehr verabfolgen zu lassen, bis das Jahrzeit wieder nach altem ^"uch in Lichtcnstcig gehalten werde, aä 3. Die Mcßmcr von Henau und Jonschwpl seien nur deshalb worden, weil sie die großen Glokcn zur Zeit, wo deren Läutung im Allgemeinen eingestellt war, ^Utct hattcn. aä 4. Schmid Brändli sei zur Verantwortung gezogen worden, weil er vor dem lcztcn srj„x Landcöpflicht kraft Landcöcid nicht erfüllen wollte, nä 5. Schlumpf, Graf und andere seien ^ vor mehr als einem Jahr zu einer Geldstrafe verurthcilt und diese nach Recht gcschäzt worden, weil ^ an dem Lande und sonst verfehlt hattcn. aä 6. Die Klöster Magdcnau und St. Maria seien, wie °Ndere Landleutc, zur Steuer veranlagt worden, und zwar schon vor mehr als einem Jahr; wenn sie zu b' er, !>»t. bcsizc große Mittel. Zudem bestimme der lcztc Abschied, daß Jedermann im Land gleichen Rechten stchc ihnen der Gegenbeweis offen. Ucbrigcns sei St. Maria nicht ein armes Klöstcrlcin, ^>chwcrden unterworfen sei» soll, ml 7. Das Factum sei unbekannt; wenn eine Klage erfolge, wolle ^ a»f ^ 'töklc- eingenommenen Pfad einfach wcitcrgcschritten. Die Angelegenheit Sutcrs wird weitläufig h^eg o ' ...» — öangcncn Mai einhellig eine Steuer erkennt und hicrzn auch die Güter des Abtcö nach altem Her barübcr gut Recht halten, aä 8. Am 11. Juli habe man kein neues AppcllationSgcricht gebildet, sondern hob» " dessen Widerspenstigkeit gegen ein rechtskräftiges Urthcil zurükgcführt. all 9. Die Wattwplcr '°n >«i - beigczogen, so daß dieser nicht größere Beschwerde habe als die Gemeinde selbst, -ul 19. Der Schöncnbcrgcr ^'cgcn Renitenz gegen zweimaliges Erkcnntniß eingezogen worden; er habe sich aber freiwillig dem Weibcl "»nvstr gestellt. Daß Hauptmann Keller dabei gewesen und mitgewirkt habe, sc nc unerfindliche Zulage 1526 IM u. August 1769. erbitterter Leidenschaft, aä 11. Das Verbot betreffend die Taufe wird unter Hinweis auf das crlaff^ Mandat bestritten, uä 12. In dem Gerichtswesen seien gar keine Neuerungen eingeführt worden. »ä Die Bedrohungen des Vogtes zu Schwarzenbach und die Beschimpfungen des AbtcS seien unbekannt; man Klage stelle, wolle man gut Recht halten. Die Angabc, als werde der gemeine Landman» bctrüglichc Vorgaben verführt, sei eine Beschimpfung, und es sei unanständig, daß man dergleichen Sach" nnr an so hohen Ort bringen dürfe; denn wenn die Toggcnburgcr alles das, was die Gegner i» ^ Angelegenheit sagten und sagen lassen, auffassen wollten, müßten sie große Bücher voll davon schreiben. Gesandten des Abtes erneuern darauf noch einmal ihr Anerbieten, daß sie zur Erhärtung ihrer Klagep" die Leute gewünschten Falles an Ort und Stelle bringen wollen, womit auch die Toggcnburgcr cinveN»»'^ sind. Am 36. Juli wird darauf in der Session die Replik des Abtes und Tags darauf die D»p^ Toggcnburgcr verlesen und beide Actcnstükc in den Abschied genommen. Um nicht allzu weitläufig zu wer^ ' wiederholen dann die Gesandten dcS Abtes die Behauptung, cö sei unbegründet und der Wahrheit z»»' ' daß die Schlösser im Toggcnburg in so auffälliger Weise vcrproviantirt werden. Den Beschwerden der burger, daß der Abt ihre Rechte und Privilegien beschränke, wird der feierlichste Protest entgegengehalten ^ bestritten, daß die Rechte, die sie nun gewaltsam ausüben, ihnen je zuständig gewesen seien; daß die Klage berührte Gclvcrprcssung eine verbotene Neuerung sei, werde der Tagsazung nicht entgehen. ^ Toggcnburg entschlossen sei, den gegenwärtigen Stand, den sie ungerecht usurpirt, mit Gewalt zu bchanp^"^ sei die in Aussicht genommene Vermittlung vergeblich und die erste Klage des AbtcS nur zu bcgr»> ^ Was den Franz Sutcr betreffe, so sei er vor acht Jahren durch Urthcil des fürstlichen AppcllationSrat) den Besiz gewisser Güter eingewiesen worden, die er bishin ruhig innegehabt. Erst seit dem lcztcn A 'I der allgemeine Sicherung der Rechte beider Parteien ausgesprochen, sei dieses Urthcil umgestoßen "'ordr»^^ sei doch wohl eine unleugbare Zuwiderhandlung und die Tagsazung wird ersucht, den Vollzug biö z»»' trag des Hauptgeschäftes einzustellen. Die Toggcnburgcr Ausschüsse bemerken hierauf, daß Sutcr »»r^ eonlumaemm vcrurthcilt sei, und ihm die Reinigung dagegen offenstehe, und daß dies keine Ucbcrtrclung ^ lcztcn Abschiedes sei, da derselbe nicht melde, daß Gericht und Recht nicht gepflegt werden sollen. Gesandten von Solothurn bringen anläßlich auch folgende Beschwerde vor: Hauptmann Keller Toggcnburg habe vor geraumer Zeit ohne Erlaubniß dcS AbtcS eine Mühle („Mahlhaufcn") errichtet, ihm gerichtlich aberkannt und Keller dafür noch mit einer Buße belegt worden sei. Der damalige im Toggcnburg, Hauptmann Bcscnval, habe darauf aus Befehl seiner Obern diese Mühlsteine auf ' der Buße dem Gotteshaus St. Johann verkauft. Nach dein Tode des Hauptmann Bcscnval habe gr>»' Keller, dem weder Bcscnval noch dessen Frau irgend waS schuldig waren, der lcztcrn, die seit etliche» ihren Wohnsiz in Solothurn hatte, troz wiederholter Proteste und RcchtövorschlagcS, einige hundert beschlagnahmt und nach der Hand gewaltsam wider alles Recht an sich gezogen. Hauptmann Keller ' darauf, er habe dieser Mühle wegen viele Kosten und Schaden gehabt, sei daher vor Gericht gekehrt, ^ ihm das vcrarrcstirtc Gut zuerkannt habe. Wenn die Wittwc Bcscnval etwas zu fordern habe, »u'9^ Kloster St. Gallen darum ansuchen; begehre man aber von ihm Etwas, so wolle er dem Rechte Solothurn rcplicirt, cS handle sich um res ^uäieutg, und die Wittwc schulde Keller nicht daS Mindest^ ^ er sie aber gleichwohl belangen, müsse er sie in Solothurn bcrcchtcn, wo ihm daS Recht offen daher der eidgenössische Schuz gegen dieses bundcSwidrigc Verfahren angerufen. V. Ucbcr diese eingelegte» ^ ^ und Klagen gerathcn die Orte in weitläufige DiScursc. Zürich und Bern sehen in der Vcrproviantirt Juli u, August 1709. 1527 ^Alchen Schlösser eine offenbare Umgehung des von lcztcr Tagsazung aufgerichteten Sichcrhcitsabschicdcs, und den wider die Toggcnburgcr angebrachten Klagen nichts Anderes, als was diese vor- und nachher geübt ^Uten. Anderer Ansicht sind die Gesandten der katholischen Orte. Schließlich wird insgemein gutbefunden, Hauptgeschäft, der Vornahme der willkürlichen Mediation zu schreiten. Schwyz behält sich gegenüber Schlossern im Toggcnburg, als seinen offenen Häusern, jederzeit seine Convcnienz, jedoch ohne zu Jcmands ^clcidigung, vor. Später bringen die toggcnburgischen Ausschüsse wieder klagend vor, der Abt habe durch ^ Säumer Uli Sträßli von Dietfurt mit zwei bcladcncn Pferden einen Sak Tabak und ein Fäßlcin Pulver ^ie zwcj Zentner Blei nach Jbcrg bringen wollen. Dies laufe offenbar dem lcztcn Abschied zuwider und daher die Tagsazung mit ernstlichen Vorstellungen an den Abt gelangen. Dcö Lcztcrn Gesandte wollen kein Wissen haben und wollen zuerst Bericht einholen. Nach abermaliger fruchtloser Discussio» wird Schlosse», mit der Mediation fürzufahrcn. VI. (Alle Orte und der Abt von St. Gallen, außer Glarus, ^'burg und Appenzell.) Unmittelbar vor Ablesung des gegenwärtigen gemeinen Abschiedes erstatten die ^"Uttlungsmitglicdcr der Orte Luccrn, Uri und Solothurn Bericht über ihre bisherigen Verrichtungen zum ^ufc dxx gütlichen Erledigung des Toggenburgerstreitcs, und legen am 11. September darüber ein auf wundläge der mündlichen und schriftlichen Vernehmungen der Parteien verfaßtes Schlußgutachtcn zur Kcnntniß- ",^ue und weiterer Bcrathung der Tagsazung ein, mit de», Anerbieten, wenn die Mitmcdiatorcn auch irgend Vorschlag gemacht haben, wolle man diesen vorerst anhören, worauf aber jene keine Meldung thun. ^ katholischen Vermittler geben sodann noch Kcnntniß von dem Entwurf einer Antwort ans das vom ^erlichc» Gesandten eingegebene Memorial. Der katholische Mcdiationsvorschlag lautet - Gleichwie die Herren ^"gesandten löblicher Orte Luccrn, Uri und Solothurn von Seiten Ihr fürstl. Gnaden von St. Gallen ^ gütlicher Hinlcgung dcö zwischen Ihr und den Unterthancn im Toggcnburg geschwellten langwierigen Verständnisses frei und willkürlich erkieste und erbetene Mcdiatorcs auS beidseitigem, sowohl schrift- als """'blichein Vor- und Anbringen der Länge und Weitläufigkeit nach angehörter Rede und Widerrede, aufgc- ^"eil Gcwahrsamcn und Documcnten soviel wahrgenommen und ersehen, daß von Seiten eines f. Gottes- ^'sis St. Gallen durch den Kauf-, kaiserlichen Bestätig- und Belehnungsbrief, drS Abt Ulrichs Landrecht ^ der IM. vier st. gallischen Schirmortc allerseits angenommenen Vcrmittlungöspruch von 1538, und andere dem in dem toggcnburgischen Landrcchtc vorkommenden Richter bei Ehr und Eiden ausgefällte und crthciltc ^"ichc Urthcilc und angenommene authentische Verträge, welche alle auf das alte Herkommen gegründet und ^ eine mehr denn zwcihundcrtjährigc ununterbrochene Übung und Posscssion, die, so oft sie von den "Wnbiirgmi angefochten, durch obvcrmcltcn Richter wieder hergestellt und bestätigt worden, dcro landherrlichc , welche die Toggcnburgcr durch so viel gethanc Eidgclübdc selbst erkennt und denen sich untergeben ^ pro inlorinuläono also unhintcrtrciblich an Tag gegeben und klar dargelegt worden, daß die Toggen- ''^r nichts Gründliches und Erhebliches dawider weder auf-noch vorgebracht haben: Also haben wohlcrmcltc ^rc>, befunden, wenn sie Jedem das Scinigc lassen, und Niemanden waS geben noch nehmen wie »lan sich allerseits beständig erklärt und zum Grundsaz gegenwärtiger Handlung festgestellt bat, sie cs bei crmcltcn authentischen Documcnten dcö Raronischen Kaufbriefs von 1168, dessen BcstätigungS- ^hcnbricfs, Abt Ulrichs Landrccht von 1169 und allen andern authentischen Sprüchen und Verträgen .^""»t der von jcwcltcn hergebrachten Übung und Posscß gänzlich bewenden lassen müssen, und denen zufolge Achter Dingc nichts Anderes vorzuschlagen wissen, als daß die Toggcnburgcr Ihre f. G. zu St. Gallen ^)rcn Ober- und Landhcrrn wiederum erkennen und dcrosclbcn Huldigung und Pflicht thun, und die in 1528 Juli u, August 1709. ihr Eigenthum, Bcsizung und Gcwer kommen lassen wollen, wie jcwcltcn und von Alter her, jedoch >» auödrüklichcn Verstand, daß die Toggcnburgcr auch bei ihrem unter sich habenden Landcid nach AuöwciMi! dcö Urthcils von 1475, und bei ihrem mit beiden löbl. Orten Schwyz und GlaruS sonderbar habenden La»? recht von 1440, wie sie an sich selbst sind und vom Ursprung an vcrwilliget; nächstdcm um Sachen, s» ^ Toggcnburgcr daraus ziehen und ansprechen wollen, bis dahin von jewclten her vermittelst Urtheilen, Spr»^' und Verträgen angesehen, verstanden, erläutert und geübt worden, auch bei all ihren Landrechtcn, Off»»»^" Freiheiten, Gnaden, Brief und Siegeln, Bräuche», Gewohnheiten, altem Herkommen, ihren Rechten > Gerechtigkeiten ungcschwächt verbleiben, und derer in allwcg wohl habhaft und genoß sein sollen: aho ^ worin gesagtem Land Toggcnburg inögemcin, oder jeder Gegnc inöbcsondcrs daran einiger Eingriff s Abbruch bcschchcn sein mag, wohlvcrmcltc Herren Mediatoren erbictig sind, von Ihr f. G. die cheschlc»»'» Remcdur auszuwirken, ebenso wohl als um die geklagten Exccssc in Justizsachcn, so von den Beamte» iff» den einen und andern untcrlaufcn wären, damit sie inskünftig den Verträgen gemäß in allwcg einer »» und väterlichen Regierung getrost sein und gesichert sein mögen. Den Glauben und Rcligionsübung bctrcil ' gleichwie Toggcnburg in dem über die andern gemeinen Herrschaften in der Eidgenossenschaft errichteten » frieden von 1531 mit Namen buchstäblich ausbcdingt ist, also läßt man es diesfalls bei dem ersten 1533 über Toggcnburg sonderbar errichteten Landfrieden, und der nachgchends im Jahr 1538 mit Ihr ^ Hinzuthun erfolgten, dahin sich romissive beziehenden, gütlich angenommenen Erläuterung, auch den ß darüber ergangenen Urtheilen und Verträgen bewenden. Um diejenige ein- und anderseits Particular-Rcligionöbcschwcrdcn aber sind wohlbcmcltc Herren Mediatoren erbictig, falls Ihr f. G-/ die Toggcnburgcr gebührend darum ankchrcu sollen, nicht von selbst vergnüglich willfahrte, um Fr>^ ^ Ruhe willen ihre Officia anzukchren, daß sie diesfalls möglichst getröstet werden möchten. Und wul ^ dieses eine extraordinari Handlung und willkürlich crkicscnc und erbetene Vermittlung ist, also s»^ ' dieselbe hiemit noch jczt noch sürohin in keine Conscqucnz von Rechtswegen gezogen werden mögen, man läßt es hiemit lediglich bei den der löbl. Orte Schwyz und Glarus habenden Landrechtcn und ' derer ihnen zustehenden Befugsamcn, Prärogativen, Rechten und Gerechtigkeiten unberührt und also daß sondcrheitlich diese gegenwärtige Handlung denselben in nichts präjudiciren noch in künftigen Zelle» dieselbe und dem Recht zu einigem Fürwand und Griff und Gefahr nicht dienen möge noch solle, »'ll ^ auch denselben wohlbemeltc Herren Mediatoren ebenso wohl, als ihre rcspcctive Herren und Obern zichtbrief von 1469 und den Inhalt des Landfriedens von 153 l Toggcnburg betreffend und sonstc» hiemit vorbehalten und verwahrt haben wollen, in zuversichtlicher Hoffnung, daß Ihr f. G. und Toggcnburg hieraus mehr wohlcrmcltcr Herren Mediatoren aufrichtige Wohlmcinung und Absehen " dazu sich unvcrwcilt erklären und Hand geben werde», daß, wie cS ihr eigenes und des gemeinen Va» Ruhwcscn erheischet, also man daö Werk in hier oder an dem Ort, oder wo man cö am besten find^, zu gänzlicher Beruhigung und dcro Vollkommenheit chefördcrlichst vermittelst göttlicher Gnaden bringe» wozu dieselben auch nicht weniger hoffen, daß ihre hohen Mitmcdiatoren, wie sie hiczu frcundeidg^^ ersucht werden, »ach reiflicher Ueberlcgung dieser Wohlmcinung zu coopcrircn und initzustcuern daS ^ tragen werden. Darüber äußern sich die Mediatoren der Stände Zürich, Bern und Basel, sü' ^ wünschen mögen, daß die Begleichung zu einem gedeihlichen Ende gelangt wäre; cö scheine aber, ^ ^ dicS auf eine andere Zeit verlegt. Die katholischen Orte hätten allerdings von Anfang an die Verrichtungen der Vermittler der Tagsazung hinterbracht werden sollen; sie hätten aber hiczu »ll Juli », August 1709. 1529 ^>gt, und scicn auch nicht instruirt, Jemand andern darüber Bericht zu erstatten als ihren Obern. Die Gesandten Schwyz, Untcrwaldcn und Zug nehmen den gütlichen Porschlag der katholischen Mediatoren aü retei-emlum die Obern, die denselben unzweifelhaft beifällig aufnehmen werden. Die Gesandten dcö AbtcS verdanken ^ gehabte Mühe und hoffen, daß man die Vcrglcichsnntcrhandlungcn bald wieder fortsczcn werde, wozu die Alstätte am besten in'S Toggrnburg selbst verlegt würde. VII. Da bei den Vermittlungsvcrhandlnngcn ^"ttkt worden ist, Schwyz habe im Jahr <793 bei Erneuerung und Beschwörung dcö Landrechts von 1-110 Egenburg zum Nachthcil der Rechte Dritter zu einem selbstständigcn absoluten Laudstand cingcsezt, und alle ^ern Siegel und Briefe aufgehoben, widersprechen die Gesandten von Schwyz dieser Andichtung; Schwyz an nichts weniger als an dicö gedacht, und nur gemeint, Toggenburg, ohne Kränkung der Rechte Öderer, in EidcSpflicht zu nehmen. Damals scicn die Rechte des Fürstabts durch den Landammann von ^Wyz an der öffentlichen Landsgcmcindc zu Wattwyl ausdrüklich vorbehalten worden. Ebenso wird bezüglich ^ bckanntcrmasscn gefälschten Instruments von <704 erklärt, daß Schwyz durch authentische Acten und Enterungen sich über den Inhalt und Bestand dieser Urkunde vor der ganzen ehrbaren Welt ausgesprochen ""d sich in der schriftlichen Erklärung an den Abt genugsam eröffnet habe; denn es sei von selbst offenbar, da der höchste unappcllable Richter und Gewalt sei; Schwyz werde sein Recht gegen Jedermann zu hupten und auch die unguten Muthmaßungcn und ungerechten Zulage» an den Tag zu legen wissen, ^licßljch erinnert Schwyz noch an alle Urthcilc, Sprüche und Verträge betreffend seine Gerichtsbarkeit, "sittlich auch an den Abschied von 1599, die es sich hicmit vorbehält, v. (Alle Orte.) Die Anzeige dcö '""M Markgrafen von Baden von dem Ableben seines VatcrS und von seiner Übernahme der Regierung mit einem GratulationSschrciben angemessen crwicdcrt. «I. Auf das frühere wiederholte Gesuch an die ^väbischeu KrciSfürstcn und an den KrciSconvent in Ulm um Aufhebung dcö Ausfuhrverbotes von Korn- "Wen ist die Antwort eingegangen, daß das Verbot wegen eigenem sehr empfindlichem Mangel zur Zeit ''Ht rukgängig zu machen sei. Auch der Bischof von Constanz meldete, er habe sich hicfür umsonst bemüht; es fti die Ausfuhr noch weitere drei Monate bis nach Einheimsung der Ernte eingestellt worden. « . siztjährigcr Jahrrcchnung war die Beantwortung der Anzeige des Kurfürsten der Pfalz über die Belchnung der Obcrpfalz und der Grafschaft Cham in den Abschied genommen worden. Da auch dieses Jahr ^ die nämlichen Bedenken obwalte», will sich die Tagsazung mit der Antwort nicht übereilen, t. Die ^"'dt Mülhausen, die zur lcztcn Bcwillkommung dcö neuen französischen Botschafters in Solothurn nicht ""Fladen worden war, verlangt, daß sie von den eidgenössischen Orten nicht nur dann, wenn es sich um einen ^ tgrtius und französische Bundcsgcschäftc handelt, nicht als fremd betrachtet »verde, sondern daß man ""d ihren Dcputirtcn auch den Rang nach Inhalt der BundcSbricfc gönne und sie darin erhalte, und ^ M diesem Bchufe Auszüge auS dem ewigen Frieden mit Frankreich von 151« und der Bundcscrncucrungcn 1602 und 1603, sowie dcö AufnahmöbricfeS von 1515 als zugewandtes Ort vor, aus denen hcrvor- daß Mülhausen bei französischen Bundeösachcn und auch bei den allgemeinen Tagsazungcn jcwcilen Preten gewesen ist. Da die Mehrheit der Orte hierüber nicht instruirt ist, wird das Begehren allerseits in Ebschied genommen. DaS Gesuch dcö Bischofs von Basel um die Verwendung der Eidgenossen, daß ' wic beim Frieden von Nyßwik, auch diesmal in den in Allssicht stehenden allgemeinen Frieden ^sehlvssim werde, wird in den Abschied genommen. I». Einige auf den Galeeren zu Marseille befindliche ^ ^"vssischc Soldaten bitten in einer Zuschrift flehentlich, zu ihrer Freilassung bcholfcn zu sein. Bei diesem ""si kommt zur Sprache daß das an der Jahrrcchnung von <707 dem französischen Botschafter eingehändigte 192 1530 Juli u, August 1709. Memorial betreffend den eidgenössischen Dienst in Frankreich und mehrere Beschwerden noch unbeantwortet Um sich nicht den Anschein zu geben, als wolle man die Sache liegen lassen, werden durch einen Aus^M dieses Memorial und das eidgenössische Reglement vom Dcccmbcr 1698 neuerdings geprüft, und darauf^ eine Denkschrift an den französischen Botschafter erlassen. Es betrifft dies die Beschwerden wegen des vicr»^ Pfennings, der Pflege der Militärjustiz in Frankreich und Erkennung der Galccrcnstrafen, Erhöhung Bricsporto's, Zollbefreiungen, die Schmälcrung der alten eidgenössischen Privilegien, die Zustellung ^ werdender Compagnicn an die Obrigkeit des Wcrbckantons, die Ersczung der Gelder für die Ergänzung Werbungen, die Belassung der Compagniegcldcr in den Händen der Hauptle'utc und die Soldabzügc Officicre. Der Gesandte verspricht, die Eingabe zu empfehlen, und bedeutet, die dcrmaligc Lage gestatte ^ König nicht zu thun, was er gern wollte; hoffentlich werde es auf erfolgenden Frieden besser werden, i. die Erinnerung des französischen Gesandten, Vorsorge zu treffen, daß die eidgenössischen Pässe während noch fortdauernden Krieges allen fremden Truppen verschlossen bleiben, wird schriftlich crwicdcrt, mau w iir bisheriger Weise fortfahren, in allen Fällen den ewigen Frieden und andere Bündnisse, sowie den tralitätsvertrag von 1702 getreulich zu beobachten. Ii. Der französische Gesandte hat ein Memorial ciugcw des Inhalts, man möge doch die inncrn Streitigkeiten der Eidgenossenschaft wohlmeinend in Güte erle ö und die Grenzen gegen die Kriegsmächte versichern; diese Sorgfalt wird verdankt und in den genommen; in Bezug auf die Verwahrung der Grenzen wird die frühere Zusicherung bestätigt. Die Gc>a» von Basel zeigen an, daß sie die Mahnung betreffend der Verwahrung der Grenzen zu gebührender Wachst?» ^ ihren Obern hinterbracht haben. Basel wird ersucht, auf alle Vorkommnisse fleißig Achtung zu g^» den Ständen davon sofort Mitthcilung zu machen. I. Da das im Deccmbcr 1698 errichtete Rcglcim'ist ^ die eidgenössischen Truppen in französischen Diensten theils nicht beachtet, thcils vielfach übertreten wird/ wird es neuerdings an die Obersten und Commandanten übermittelt mit der bestimmten Weisung, d»' steif und fest zu beobachten und dawider nichts vorzunehmen oder von den Untergebenen vornchmcn zu > ^ den Obrigkeiten von dem Bestand und der Beschaffenheit der Compagnicn jährlich Rechenschaft zu . Processc über eidgenössische Soldaten der Hcimatbchörde zuzufcrtigen. Jeder Stand soll des bessern ^ wegen auch noch spccicll seinen Obersten das Reglement einschärfen; desgleichen soll jeder Oberst, drr seiner Heimat kein Bcsizthum hat, laut Artikel 19 des Reglements -1000 Thalcr als Sicherheit Schließlich werden die Gesandten den Obern empfehlen, zu besserer Erreichung des Zwckcö.zu derastst^ nicht die Wahrnehmung der eidgenössischen Interessen beim Hofe und anderswo einer bestimmten 1 ^ übertragen werden sollte. »». Auf den Wunsch von Luccrn wird in den Abschied genommen, die Frag» ^ den Einschluß der Eidgenossenschaft in de» bevorstehenden allgemeinen Frieden den sämmtlichcn ^ Bcrathung zu unterstellen. ». Lucern rügt, daß das jüngst neuerdings bestätigte Mandat gegen Landstreicher schlecht eingehalten werde. Dasselbe wird nochmals in Kraft erkennt; die Orte, sowie die ^ vögte in den gemeinen Vogtcicn sollen für strenge Vollziehung sorgen. «. Die Gesandten von Frcil'Mö ^ andere in den gemeinen Vogtcicn nicht mitregicrenden Orte verlangen abermal angelegentlich, daß ^ ^ Tagsazung die gemeinen Geschäfte beförderlich vornehme, damit sie nicht so lang unter großen Koste» ^ halten werden, z». (Ohne Obwaldcn, Frciburg, Schaffhauscn und Appenzell.) Die Generäle, Hauptlcutc der zwei in kaiserlichen Diensten stehenden Regimenter erheben lebhafte Beschwerde über du träglichc Schädigung durch Vorcnthallung der Zahlungen und über die Fruchtlosigkeit aller b> ^ Bemühungen und stellen das Gesuch, durch Abordnung eines anßcrordcnilichcn Gesandten aus Kostc' Juli u, August 1709. 1531 Regimenter am Hofc zu Wim nachdruksamc Vorstellungen über diese ungute Behandlung zu »lachen und b«hin zu wirken, daß endlich nach getroffener Ausrechnung die fälligen Zahlungen rcglirt werden. Einem ^«schufst der Tagsazung thciltc darauf der kaiserliche Gesastdtc die Antwort seiner Regierung mit, welche die ^ldigt Ausgleichung der Ausstände verspricht, sich aber auch gleichzeitig beklagt, daß die Compagnicn nicht cvmplctem Stand seien. Nachdem die Petenten von diesem Bescheide Kcnntniß erhalten hatten, wird durch "um Ausschuß der Tagsazung für den abzusendenden außerordentlichen Abgeordneten eine Instruktion entworfen, ""che die Gesandten allseitig ihren Obern zu hinterbringen in den Abschied nehmen. Sämmtlichc Orte werden "sucht, ihre Antwort mit aller Beförderung an Zürich nutzutheilcn, weil durch längere Verzögerung der Schaden der Regimenter, deren Ausstände sich im lcztcn.Mai auf 000,000 Reichs.haler beliefen, fast »nervlich werde Eine Zuschrift des kaiserlichen Gesandten vom 9. August, wou.it der Hof von Wien die "bgmössischm Stände neuerdings crmahnt, ohne Nachthcil der Gerechtsamen des Reiches, die Beilegung des T°WnburgerhandclS möglichst zu befördern und die Gcwaltthätigkeiten der rebellischen Toggenburger, die der Mediation nur zu spielen scheinen, zu untcrdrüken, wird dem Abschied beigelegt, n. Der kaiserliche ^"dtc hat der Stadt Basel einen SichcrhcitSpaß für den Transport von -100 Säken in Schaffhausen dufter Frucht auf dem Rhein verweigert. Auf daS gestellte Ansuchen von Basel wird ein EmpfchlungS- '^cibcn an den Gubcrnator in Innsbruck ausgefertigt und de», kaiserlichen Botschafter zur Weiterbeförderung ""gehändigt. «. Den Gesandten von Basel ist der Bericht zugekommen, eS werde zu Rheinfcldcn viel Brod gebakc.. und habe Basel daher zu genauer Beobachtung, aller Bewegungen in Äugst die Wachten auspellen Daraufhin werden der Neutralitätsvertrag von 1702 und die darauf bezüglichen Erklärungen deS ^'strs und Frankreichs und die beiden Kronen gegebenen Zusagen verlese», be. denen man es bewenden Indessen wird der kaiserliche Gesandte durch eine Com.nission an den Inhalt dieses Trac.atS erinnert ""b die Erwartung ausgesprochen, daß seine Regierung demselben nachleben werde, was der Botschafter dem ^isir und dem Generalissimus, de». Kurfürsten von Hannover, berichten will. Kaum aber ist diese Abordnung ^"gekehrt so wird von den Gesandten von Basel eine ihnen zugekommene Zuschrift ....tgethe.lt, daß der ^"o»,Mandant von Rheinfelden dem AmtSburgermeistcr von Basel angezeigt habe, General Mercy werde unter SchadloShaltung aus Befehl des Generalissimus mit einigen Truppen über Baölergeb.et nach de». ?l«ß '»arschire» Auf den erfolgten Abschlag nach Maßgabe des NcutralitätSvertrags von 1702 habe der >°.»manda,.t replieirt, die Truppen seien bereits auf französische... Boden und der Generalissimus werde Durchmarsch schriftlich rechtfertigen. Dieser schimpfliche und beschwerliche Vorfall wird noch a». späten > de... kaiserlichen Gesandten mitge.heilt, der mit Bedauern erklärte, er und sein Hof fem. ohne dieöfällige >"'iß gewesen; diese Verfügung gehe von de». Generalissimus aus, dem die Seemächte England und !°"a"d und das Reich das Eommando am Rhein übertragen haben, wie denn auch der KriegSplan in 7S'"nd, Holland und Flandern gemacht worden sei und der Gesandte davon nichts habe wissen können. offenbare Eontravention wird sofort allseitig an die Obern einberichtet und von da angemessene Beschlüsse ^'"igt. Ebenso .verde., auch die abwesenden Orte auf den 29. August nach Baden einberufen. Mittler- ^'>e meldet auch der französische Gesandte aus Solothurn mit empfindlichen Worten, daß den 20. August "'bs I Uhr ungefähr 1000 Reiter über BaSlergcbict in das Elsaß cinmarschirt seien, ohne dort auch nur einzigen Mann auf der Wacht zu finden, gegentheilö sei ihnen von Landleuten der Weg gezeig, worden; '"e Mannschaft hätte auch erklärt, daß »och stärkere Truppenkörper nachfolgen werden; die Ehre der E.dge- ^ sei in diesem Vorfall so stark cngagirt, daß für die angethane Schmach Reparation erfolgen müsse. 1532 Juli u, August 1709, Dieser Bericht wird am 22. August beantwortet; dem französischen Gesandten wird von den Schritten dcr Tagsazung bei dem kaiserlichen Gesandten für die Sichcrstcllung der Grenze und dann gegen diese uncrwart^c Gebietsvcrlezung und des lcztcrn Erwiederung uiiiständlichc Mittheilung gemacht und versichert, daß ^ Schlußnahmcn der Tagsazung zur Wahrung der NcutralitätSactc von 1702 bald wieder cinbcrichtet wcrt»» können, (Ohne Schwyz, Obwaldcn, Zug, Frciburg, Schaffhausen und Appenzell.) Den Gesandten von B"b ist nun eine Darstellung des ganzen Hergangs der Gcbictsvcrlczung zugegangen. Basel hat sich bei Commandantcn von Rhcinfcldcn über diesen Vertragsbruch gebührend beschwert. Aus dem Berichte ergibt !> / auch, daß dieser Durchmarsch so rasch vollzogen worden, daß selbst Hüningcn und Rhcinfcldcn nichtö dar"»' wußten, bis das Volk vor den Thoren gestanden. Die Landschaft bei Basel sei weitläufig und offen, s» ^ da und dort leicht ein Durchbruch unternommen werden kann. Basel wäre auch beim Aufgebot aller st>»^ Truppen für sich allein nicht im Stande gewesen, diesen Durchmarsch zu verhindern und könne ihm d"^ keine Schuld zugemessen werden. Gleichzeitig stellt Basel das Gesuch an die Tagsazung, zwei Repräsentanz dorthin zu beordern und getreues Aufsehen zu halten. Darauf werden von den im eidgenössischen Dcfcnß»'» begriffenen Orten der Rangordnung nach Schaffhausen und der Abt von St. Gallen zu beförderlicher ErncM"'»- je eines Repräsentanten eingeladen. Die Gesandten von Uri und Nidwaldcn sind noch einschlägiger Best/ von Seite ihrer Obern gewärtig. Landammann Frculer von katholisch GlaruS kann sich des Schirm"»' ^ an dem seine Obern nicht mehr bcthciligt seien, nicht beladen und läßt es bei deren frühcrn Erklärung bcwc»^ Der evangelische Gesandte von Glaruö erklärt, seine Obern hätten mit Ausnahme des lezten Mals, ^ Glaruö nichtö geschrieben worden war, dem Schirmwcrk Genüge geleistet; er wisse.von einem Nüktritt ^ Defcnsional nichts und könne daher gegen die Abordnung eidgenössischer Repräsentanten nichtö einwende», aber an seine Obrigkeit berichten. Aus cinci» abermaligen Schreiben der Stadt Basel vom 2-1. A»g"st 6 hervor, daß eine Basier Gesandtschaft bei General Mcrcp zu Neuenbürg ernstliche Ahndung dieses Durch"'»^ verlangt und die Antwort empfangen habe, die Franzosen hätten die Neutralität zuerst gebrochen, " ^ dieselben bei Fricdlingcn über Baslcrgcbiet wider die Kaiserlichen gezogen und viele Truppen Eidgenossenschaft nach Bayern durchpassirt seien, welche Behauptungen aber in gebührender Weise ""^» ^ worden seien. Am 26. August Abends meldet sodann Basel die am gleichen Tag erfolgte Deutschen bei Otmarshcim und seine getroffenen Verfügungen zum Schuzc der Stadt und des Landiö, stellt das Gesuch an die Dcfcnsionalvrtc um sofortige Absendung von 100 Mann SichcrhcitStruppcn. schleunigster Erledigung dieses Begehrens wird dieser Bericht an die im Defcnsional begriffenen Orte über"' Der Abt von St. Gallen erklärt sich zur Absendung seines CoutingentS bereit, wenn ihm die Togist" ' ^ gehorsamen und die eidgenössischen Orte sie dazu anhalten wollen. Die übrigen Orte erstatten auch ) Bericht an die Obrigkeiten. Von Schaffhausen ist als Repräsentant Oberst Melchior von Pfistern, Silrl""'^ in Baden eingetroffen und sofort nach Basel abgereist. Mit Schreiben vom 27. August wird Basel die Niederlage des Generals Mcrcy bestätigt und berichtet, daß sich in lcztcr Nacht mehrere starke Truppenabtheilungcn über Baslcrgcbiet aufwärts zurükgczogen, von denen sich der größere Theil das auf sie bei der Hilfbrükc über die Ergolz gegebene Feuer nicht habe abschicken lassen. Wege" Rükzugcs über Gebiet von Basel und weil sich noch eine große Zahl deutscher Flüchtlinge in dem ^ Hüningcr Hard aufhalten, habe der Cvmmissär von Hüningcn im Auftrag des Grafen du Bourg, ^ Deutschen geschlagen, den Rath von Basel zur Bcsezung aller Pässe und Abweisung der Flüchtlinge "^^g^r widrigenfalls er dieselben auf deren Gebiet verfolgen werde, soweit er könne. Dabei beschuldigte der Co»> Juli u. August I7N9. 1533 d'c Stadt Baftl dcS Einverständnisses mit dem Feinde, weil gegen den bekannten Durchbruch desselben keine ^"Maßregeln getroffen worden seien. Gegen diese Anschuldigung habe Basel den richtigen Sachverhalt hervorgehoben und die Erwartung ausgesprochen, daß auch Frankreich die Neutralität vollständig beobachten 'verde. Darauf seien wirklich alle Pässe bcsczt und bewahrt und weitere Maßregeln getroffen worden. Dieser ernste Bericht veranlaßt die Tagsazung, den Deputat Christoph Burkhardt sofort zum französischen Gesandten ""eh Svlothurn abzuordnen, um demselben den Verlauf des ganzen Vorfalles umständlich darzustellen; von Tvlvthurn soll derselbe nach Basel gehen und iin Verein mit den eidgenössischen Repräsentanten dem Grafen d" Bourg die nämliche Darlegung drS Sachverhalts geben, um demselben den unguten Wahn zu benehmen, cr aus allfälligcn ungleichen Berichten gefaßt haben mag.' Bezüglich der Hochwachtcn und Feuerzeichen '»eldet Bern, daß bei ihm deren Aufstellung bereits im Gange sei. Die Gesandten des Abtes ziehen an, sie hätte» „un vielen Jahren ohne Erfolg die eidgenössischen Orte und auch die Stadt Basel um Hilfe und angerufen; gleichwohl sei der Abt zur Erfüllung seiner eidgenössischen Obliegenheiten crbötig, ersuche "b» »och»,als angelegentlich, auch ihm bclwlfcn zu sein; denn wenn jczt die Hochwachtcn aufgestellt werden so werde im Toggcnburg Alles wiederum in Konfusion gerathcn. Inzwischen wird die Bcrathung mehrere Sicherheit der Grenzen bis zur Ankunft der abwesenden Orte und bis zum Eintreffen der ^»"ßnahmcn der einzelnen Obrigkeiten eingestellt. (Ohne Schwpz, Frciburg, Schaffhauscn und Appenzell.) Zürich thcilt ein an die XIII Orte gerichtetes Schreiben dcS Generalissimus, Kurfürst von Hannover, auS ^"Mburg mit, worin er den Durchmarsch des Generals Mcrcy über das Gebiet von Basel entschuldigt, ctncn an die eidgenössischen und zugewandten Orte gerichteten Bericht dcS General Bürkli über die ^rdcrlagc der Deutschen bei Otmarshcim. General Bürkli ersucht darin bei Zeiten Vorkehrungen zu treffen, der Fcind wider die unter dem Aufsehen und Schuzc der Eidgenossenschaft stehenden Waldstädtc keine ^'"dseligkcit verüben könne. Dieser leztcrc Bericht wird den Orten zugcfcrtigt. Auf den Anzug, daß General "Ali bei dem Durchmarsch zugegen gewesen, melden die Gesandten von Zürich, sie hätten von Hauptmann ^'gier den Bericht erhalten, daß derselbe die deutschen Truppen begleitet habe. (Alle Orte und der Abt von ' Gallen, außer Schwpz, Obwalden und Frciburg.) Nachdem nun einige der abwesenden Orte wieder ""gttrvffci, sind, gelangen folgende Eingaben zur Verlesung: 1. ein Memorial des kaiserlichen Gesandten vom ' August, womit derselbe die vorgekommene GcbietSvcrlczung ausschließlich auf Rechnung des Obcrbcfchls- der deutschen Armee sezt und versichert, daß seine Regierung stricte Anweisung zur Beachtung des ^"valitätstractatS geben werde. 2. Ein Schreiben des französischen Botschafters vom 28. August. In wird auf die Mitwirkung dcS Generals Bürkli bei der Gcbictsvcrlczung hingewiesen und gesagt, cS "crdc Tagsazung daran gelegen sein müssen, daß der König und ganz Europa wisse, was die Eidgenossenschaft ^gc» dj^ Unbildc und daS parteiische Verhalten von Basel zu Gunsten der Deutschen thun werde. 3. Die "ieigc und Entschuldigung der Stadt Frciburg über ihre Abwesenheit. Laut der nunmehr eröffneten "structioncn sind alle anwesenden Orte einig, daß für diese unerhörte GcbietSvcrlczung unter allen Umständcn ^wcsscuc Gcnugthuung geleistet werden müsse. Da aber nur ein einträchtiges kräftiges Handeln aller ^ ""de eine» Erfolg haben kann, wird wohlmeinend erinnert, zuerst den innen, Unfrieden und die Zwietracht ^"tigen, »m sodann einstimmig dem Ungemach von Außen zu steuern; besonders müsse dem General d als Landsmann, für seine Handlungsweise ein ernstliches Mißfallen bezeugt werden. Zürich wird ^ beauftragt, denselben vorzubcschcidcn und zur Verantwortung zu ziehen, was es zugesagt hat. Sodann ^ An namhafter Ausschuß zu dem kaiserlichen Botschafter abgeordnet, um demselben über den durch diese i 1534 IM u. August 1709. Ncutralitätövcrlczung angcthancn großeil Schimpf ernste Vorstellungen zu machen. Wenn die Antwort dcs kaiserlichen Gesandten nicht darnach ausfällt, wird ein directcö Schreiben an den Kaiser selbst beschlösse», ^ Antwort an den französischen Botschafter wird vertagt bis zur Zursikkunft des Deputaten von Basel- Ausschuß eröffnete wirklich dem kaiserlichen Gesandten mit allem Ernste das Satisfactionsbegehrcn, man ke»^ sich aber nicht mit leeren Worten bezahlen lassen, sondern man wolle Werke haben. Der Schirm der dieses des Rheins gelegenen Waldstädte und des Frickthals sei nur unter der Bedingung übernommen worden, ^ von dort aus keine Feindseligkeiten gegen Frankreich verübt werden. Darauf antwortete der Gesandte, solle sagen, was für eine Gcuugthuung man begehre. Auf die Bemerkung, der Kaiser werde am wissen, wie ein solcher Vertragsbruch bestraft werden müsse, übernahm der Botschafter, da das Begehren » genau gestellt werde, die ganze Angelegenheit dem Kaiser zu berichten. (Alle Orte außer Frciburg.) Berichten aus Basel zieht General Mcrcy seine Truppen bei Frciburg i. B. zusammen und gcwärtigt > ^ Verstärkungen, um sich dem Vernehmen nach wieder gegen die Waldstädte zu wenden. Die Gesandte» ^ Basel stellen nun den Orten anhcim, die Truppen der Grcuzbesczung zu vermehren und bei dem Ma»g^ " Brod anzuordnen, daß die Contingente, wie früher auch geschehen, Früchte mit sich bringen. Diese War» ^ soll beachtet werden, um nicht noch zum zweiten Mal einen solchen Einfall gewärtigen zu müssen. ^tr» Luccrn sind bezüglich der Verlegung von Truppen bereits instruirt; die übrigen am Dcfcnsional betln» Orte wollen von ihren Obrigkeiten noch Weisung einholen. Nach langer Berathung wird endlich brich daß in allen Orten und gemeinen deutschen Vogtcicn die drei ersten Auszüge zu stündlicher Bereitschaft ' geboten, die Hochwachtcn, Feuer- und Sturmzeichen bestellt und bis auf andere Weisung unterhalten »' ^ sollen; ebenso sollen aus den Defenstonalkantoncn weitere 400 Mann nach Basel gcschikt werde», »>aö ^ Orte» sofort angezeigt wird. Der Abt von St. Gallen wiederholt seine frühere Erklärung. Die am Dcftm ^ nicht beteiligten Orte erklären, daß sie ihre Zusagen an die beiden Kronen halten und nach Bünde zur Bewahrung des eidgenössischen Rufes und Ruhestandes mithelfen wollen. Gleichermassc» tp ^ sich Appenzcll-Außerrhoden auö, das auch zu der Abordnung eines außerordentlichen Gesandten nach der Sache der zwei in kaiserlichen Diensten stehenden Regimenter seine nachträgliche Zustimmung gibt. Dan ^ ^ wird am 3t. August dem kaiserlichen Gesandten durch den Untcrvogt über die abermalige Befürchtung ^ Grenzverlczung in Folge der Truppcnausstcllung des Generals Mcrcy in Frciburg ein Memorial t»»^ ^ worauf die Antwort erfolgt, diese Bcsorgniß sei durchaus unbegründet; denn die Salzburgcr und H'l^ t ^ Truppen unter Mcrcy hätten in Freiburg Garnison bezogen und die Reiterei sei nach Neustadt Z»" werde wieder nach Villingen verlegt werden; übrigens werde daö Memorial noch gleichen Abends > Kurfüfstcn von Hannover cxpedirt werden. Eine neue Mahnung von Basel, die Abscndung der GrcnZ ^ zu beschleunigen, wird durch Kcnntnißgabc der bisherigen Verfügungen erledigt, in Folge deren die der einzelnen Orte bald marschbereit sein werden. Die Gesandten des AbtcS, der die Abscndung Mann nach Basel angeordnet hat, berichten, die Toggcnburgcr hätten, che das Aufgebot deö Abtes sic ^ eigenmächtig 25 Mann sammt den Officicrcn abmarschircn lassen; wenn diese offenbare Zuwidcrhnnt't"^ den lcztcn Abschied, der alle Neuerungen verboten, nicht gcmißbilligt und abgestellt werde, so ko»m' ^ weder einen Repräsentanten noch Truppen nach Basel abgehen lassen. Luccrn und Solothurn sie ihre Truppen nur dann dienen lassen, wenn die Toggcnburgcr, wie bisher, unter Leitung b" ^ Führer erscheinen. Schwyz und GlaruS behalten sich hiergegen ihre Rechte vor. Auf den Bericht dcr ^ Basel, daß bishin nur die Auszügcr von Zürich und Bern dort eingetroffen seien, erklären die G0» Juli », August 1709. 1535 "»dcrn im Schirmwcrk begriffenen Orte, daß auch ihrc ersten Contingcnte abmarschirt scicu und die zweiten s°lgcn werden. Der Abt erklärt, sein Kontingent ebenfalls abzufertigen, sobald er in integrum rcstiniirt sein werde. In Bcrathung der Mittel, wie man zu einer der Violativn angemessenen Gcnugthuung kommen s°N"c, ist abermals in Anzug gekommen, die einheimischen Fchlbarcn zu gebührender Verantwortung zu ziehen e»'d bei dem französischen Ambassador anzufragen, ob deren mehrere seien; wenn man diejenigen nicht zur Tatisfaction anhalten wollte, über die man die Macht hat, so könne man dies doch noch weniger von solchen langen, die nicht in der Eidgenossen Gewalt sind. Die Gesandten von Basel erklären darauf ihrc Bereitwilligkeit,' durch Schriften zu bcschcincn, daß ihrc Obern alle Vorsorge» getroffen und nichts verabsäumt ^itcn, und daher ihnen keine Schuld beigemessen werden könne, da es ihnen pure Unmöglichkeit war, den Durchmarsch zu verhindern. Nach langer DiScussion wird beschlossen, zu weiterer Vorlage an die Session "" Schreiben an den Kaiser entwerfen zu lassen. Mittlerweile ist auch der französische Gesandte in Baden ^troffen und hat der Session eine Copic der dem Deputaten Burkhardt von Basel erthciltcn Antwort ""deicht. Da aber lcztcrcr noch nicht zurükgckchrt ist, wird die Beschlußfassung darüber vertagt. Bei ^rathung des EntwurfschrcibenS an den Kaiser werden namentlich von Schaffhausen Beschwerden laut über ^ immer noch andauernde Fruchtspcrrc und die Verhinderung des Transits auf dem Rhein von einem "bgcnössischcu Ort nach dem andern, und cS wird die Frage aufgeworfen, ob die Eidgenossenschaft, welche den ^""sport von Früchten für die kaiserlichen Armeen in Savopcn und Picmont und auch iu Neuenbürg a/RH. ""gehindert ließ hicsür nicht Sperre anordnen solle. Dieser zweite Brschwcrdcpunkt soll in ein besonderes ^mvrial verfaßt werden Daraufhin wird das Schreiben an den Kaiser in Betreff der NcutralitätSvcrlezung einen Ausschuß den 5. September dem Botschafter zugestellt mit dem Gesuch, dasselbe durch Extraboten > Wien zu versenden, waS zugesagt wird. Auch die gemeine Beschwerde wegen der Sperre der Früchten, ""luhr und des Transites wird geltend gemacht und eine dahcrige Denkschrift eingereicht. Der kaiserliche ^'"Ndte äußerte darüber, nach seiner Meinung sei die Einfuhr nur solchen Privaten verweigert worden, ""Hc die Vorräthe auf Gewinn hin aufkaufen; er habe bereits die nöthigen Weisungen crthcilt, daß den "^Mischen Orten aus die Bescheinigung, daß sie die Früchte im eigenen Lande consumiren, der freie Kauf Mattet werde. Am 6. September erscheint der französische Gesandte in der Tagsaznng und trägt vor, bei Dichtung der Ncutralitätsactc von 1702 habe der König mit Hintansczung seines eigenen VortheilS, deS Schadens seiner Völker und der überschwenglichen Kosten, sein Wohlwollen gegen die Schweiz kund- ^ben; damals habe der König nicht mit dem Kaiser traetirt, sondern sich einzig auf das Wort der Eidge- verlassen daß sie ihrc Grenzen mit aller Kraft hüten wollen. Die Tagsazung wisse, wie schändlich " Republik aus Schuld eines ihrer Glieder beschimpft worden sei; für die Ehre derselben möchte er selbst ""'"'«hm, . cs hätte das Kistlein des Generals Mcrcp das nicht cntdckt," was er selbst lieber nicht wissen Aus der nunmehrigen Handlungsweise müsse erhellen, ob die Eidgenossenschaft es verdient habe " "'cht, von ihren Feinden der Bestechung oder Untreue fähig gehalten zu werden. Er wolle vernehmen, Gcnugthuung die Eidgenossenschaft dem König für diese Schmach gewähren wolle. Die schriftliche welche von einem Ausschuß den 7. September mitgcthcilt w.rd, verweist auf die energischen Vor- '""gcn beim kaiserlichen Gesandten und auf die Kriegsbereitschaft im Lande, daö bereits einige Truppen Basel an die Grenze verlegt habe. Wenn das Kästchen des Generals Mcrcp Schriststükc enthalte, wie der französische Gesandte andeute, die Eidgenossenschaft oder ein einzelnes Ort, oder auch Private ^promittiren, so solle er damit an die Oeffcntlichkcit treten, damit man gegen Männiglich nach Gebühr 1536 Juli u, August 1709, cinschrcitm könne. Schwyz, daö an der Bcrathung dieses Schreibens keinen Anthcil genommen, verwahrt s>^ gegen ein allfälligcs Hineinziehen iir das Defensional, Der französische Gesandte entgegnet auf die schriftlich eingegangene Rükäußcrung, er vermisse immer noch in den bisherigen Verfügungen der Eidgcnosst"! jedes Anzeichen eines Tadels und der Gcnngthuung; wie schon bemerkt, halte sich der König an der nosscnschaft, nicht an der Neutralitätserklärung des Kaisers; cS sei Sache der Eidgenossenschaft zu daß dem König, der sich ob Gott will nicht mit Worten sättigen lasse, Treue und Glauben gehalten wcrdu Vorzüglich tadelnswcrth sei daö Verhalten der Stadt Basel und des General Bürkli. Deputat Burkhardt ^ Basel läßt auch das Rccrcditiv, das ihm der französische Gesandte zustellte, in den Abschied sczcn und bell) mündlich über seine Verrichtungen bei dem genannten Botschafter und bei General Mercy. Am 9. Srptc" kommt eine Eingabe des kaiserlichen Gesandten zur Verlesung, welche ein Reskript seines Hofes cinbcg t ' der jede Kcnntniß von der Ncutralitätöverlezung durch General Mercy ablehnt; gleichzeitig wird eine Zu>H des Kurfürsten von Hannover notificirt, der die Befürchtung von einem abermaligen Einbruch der Trup untcr General Mcrcy als durchaus unbegründet darstellt. Die eidgenössischen Repräsentanten in Basel verla ^ Weisung, wie sie sich bei vermehrender Gefahr zu verhalten haben; auch die Stadt Basel berichtet, dap Truppen der katholischen am Defensional beteiligten Orte noch nicht eingetroffen seien und daß dein nach vier Kavallerieregimenter und zwei Bataillone französische Fußtruppcn in Hägcnhcim unweit Stellung nehmen sollen. Die katholischen am Schirmwcrk bcthciligtcn Orte erkläre», der Abmarsch ' ^ Truppen sei bestimmt angeordnet, worauf sämmtlichc Dcfcnsionalständc die Versicherung geben, ^ Rettung des Vaterlandes Alles thun wollen, um die Einmüthigkcit gegenüber den fremden Mächten zu ^ Der Abt von St. Gallen aber erneuert seine frühere Erklärung. Die am Defensional nicht bethciligtc» ^ eröffnen, sie hätten in dem Ncutralitätstractat sich nicht zur Abscndung von Truppen verpflichtet, in Erfüllung ihrer Bundcspflichtcn die Truppen zu stündlicher Marschbereitschaft aufgcmahnt. Was du ^ Einmüthigkcit der Orte betreffe, halten die katholischen Orte dieselbe in gegenwärtiger Zeitlagc daS beste Mittel, bezweifeln aber deren Existenz, da die eidgenössischen Orte ihre eigenen inncrn Zwll^ erledigen, sondern immer weiter hinausziehen; man solle doch zuerst diesen inncrn Mißhclligkciten " .^c wenn man dem äußern Uebcl gedeihlich steuern wolle. Nach Ansicht von Schwyz müsse das gcwu Verfahren der fremden Mächte gegen die Eidgenossenschaft nicht verwundern, da leztcrc selbst cigcnmächüö ^ sich vorgehe, wie in dem Toggcnburgcr Geschäft, dessen sich einige unbefugter Dinge annehmen. ^ „ ... . vstl Gesandte sind bereit zur Abhilfe der inncrn Zwiste, doch seien diese so beschaffen, daß sie darüber könnten; Bern meint, es sei nicht um das zu thun; man habe daö Neukirchcrgcschäft auch so ^i> trieben und sei dann endlich doch noch davon abgestanden; auch im Toggcnburg wäre es »isist ^ gekommen, wenn man die dortigen Landlcutc nicht allzu strenge gehalten hätte. Die katholisch«« »» ^ mitrcgicrcndcn Orte protcstiren kräftigst gegen diese Zulagen, und verweisen im Ncukirchcr H^ndr! Abschiede von 170-1 und 1705, auf daö Kcllcramtgcschäft und sind allerdings auch der Meinung, bürg wäre es nie dahin gekommen, wenn man sich der Toggcnburgcr nicht wider Bünde und nommcn hätte. Zürich und Bern widersprechen leztcrer Behauptung, wenn man sie damit mcuic- französische Gesandte in seinen schriftlichen und mündlichen Mitteilungen noch immer in gegen die Eidgenossenschaft und vorzüglich gegen die Stadt Basel verharrt und Satissaction begchrt, ^ ^ Könige die Schuldlosigkeit an der beklagcnöwcrthen Neutralitätsvcrlczung in einem dircctcn Schr" cinandcrgcsczt. Diese Zuschrift und Abschriften der von dem kaiserlichen Gesandten eingereichten Notc Juli u, August 17V9. 1537 schreiben dcS Kaisers und des Kurfürsten von Hannover werden dem französischen Gesandten durch eine Ordnung eingehändigt, damit er sie mit seinen eigenen Empfehlungen an den Hof abgehen lasse. Gleiches wird der Gesandte ersticht, den Inhalt des erbeuteten Kistlcins dcS Generals Mercy zur Klarlegung ^ Tatbestandes und zur Bestrafung der Schuldigen nicht vorzuenthalten. Der Botschafter verspricht das schreiben an den König zu bestellen, sowie ihm auch die Auseinandersczungcn der Stadt Basel noch besonders ^zuschreiben; er anerkennt die Wachsamkeit der Eidgenossen und wünscht dieser noch raschern Vollzug. Das 6'stlcin sei noch versiegelt. Allcö zusammen genommen, müsse er aber jczt noch auf der verlangten SatiS- Wivn beharren. Um dem französischen Hofe den unguten Wahn zu benehmen, ist nach Ansicht der katholischen ^ ein ernstliches Einschreiten der Stände Zürich und Basel gegen die Fchlbarcn nöthig. Die am Defcnsional ^ciligtm Orte erlassen auch an die eidgenössischen Repräsentanten in Basel die Anweisung, daß sie für ihr Endeln das Defcnsional, die Abschiede und die NcutralitätSactc zu alleiniger Richtschnur nehmen. Dem Gliche,, Gesandten wird die lcztc Zuschrift verdankt mit der Einladung, gegenüber dem Drängen Frankreichs "'s Satisfaction seinen Hof zur Sühne dcS vorgefallenen NeutralitätsbruchcS zu vermögen. Der Gesandte sättigt hierüber die weiter» Berichte und versichert, wenn auch die kaiserlichen Truppen den Franzosen, die ^'"aufwärts ziehen, sich allenfalls nähern, sei doch ein abermaliger Durchbruch nicht zu besorgen, cS wäre daß die Franzosen über Basier Gebiet eine Diversion zu machen suchten. Wirklich meldet darauf der "Wiche Gesandte den Anmarsch der Franzosen gegen Basel. Auch Basel berichtet, der Commissär Riancourt Hüningcn habe ihnen angezeigt, daß einige Bataillone Franzosen unweit Hüningcn eintreffen und noch folge,, werden, aber ohne Absicht, Basel etwas zu leid zu thun. Da Riancourt aber auch von der '"'Gerung deutscher Truppen höre, verlangt er von Basel zu vernehmen, ob eS seine Grenzen allein zu vermöge. Auf ein HilfSancrbicten habe Basel vcrdcutct, daß seine Grenzen bereits gut besczt und d.c >nsch»ft sämmtlichcr Orte' und Vogtcien aufgemahnt und kriegsbereit sei. Anstandshalber wird am 13. ^'rmbcr auch die Zuschrift dcS Kurfürsten von Hannover beantwortet. Auf daS Begehren einiger außer- des Defensionalö stehenden Orte theilt Zürich den Inhalt der Patente mit, welche es an die c.dge- ^schcn Repräsentanten in Basel ausgestellt hat, damit die Orte gewünschten Falls davon Abschris.cn nehmen "'^n- Eine Zuschrift dcS General Bürkli an Zürich, worin derselbe die ihm vom französischen Gesandten "WnGnc Schuld beim Durchmarsch der deutschen Truppen über Baslcr Gebiet darauf zurükführt, daß er !? anfänglichm, Abrathcn den General Mercy lediglich als guten Freund und Kameraden eine Strekc begleitet habe und gleichen Abends über Äugst zurükgekehrt sei, wird abschriftlich dem Abschied beigelegt, bestreitet durchaus, der Wegweiser der Truppen gewesen zu sein, da er die dortige Gegend zuvor in Leben nie gesehen habe Gegen Zürich wird die Erwartung ausgesprochen, cS werde nach eingeholten ?""digungcn nach Recht und Billigkeit verfahren, und namentlich sich auch über den Inhalt des fraglichen informircn Die Gesandten von Luccrn, Uri, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug, katholisch GlaruS und /"Wcll-J„,,c„hoden bemerken, das Unterfangen Bürkli's habe große Verwunderung und merklichen Unwillen ^'"s"cht, und sie finden daß er namentlich als commandircnder General der Waldstädtc, für welche er schon v Ncu.ralitälSschuz der Eidgenossen angerufen, wider seine Pflicht und sämmtlichc Orte sich verfehlt und ^"«WMlich gemacht habe; sofern Zürich gegen ihn nicht ernstlich verfahren wollte, müssen sie es ihrerseits l Die übrigen Orte wollen den Vorfall an ihre Obern bringen und die Schritte Zürichs gewärtige», worauf wiederholt, daß es General Bürkli vorgeladen habe. Auf den Bericht der Stadt Basel und der °"'Scn Repräsentanten über die Begehren dcS Generals Coadc an Basel, welchen gegenüber die eidgenössischen 1538 zu« u. August 1709. Rcpräscntantcn sich für vollständig gcnügcndc Dckung der Grcnzcn verbindlich gemacht hatten, erklären Zürich und Bern sich sofort zur Absendung noch mehrerer Truppen bereit. Die übrigen Defcnsionalorte wollen ^ Verstärkung ihrer Cvnlingcntc an die Obrigkeiten bringen und zweifeln nicht, daß Basel entsprochen wtt t- Andere Orte aber halten einen abermaligen Nachschub von Truppen für unnöthig; denn wenn die eine andere feindliche Macht einen Durchbruch für ihre Ziele vorthcilhaft finde, werde sie die paar hundert nicht beachte»; »volle man aber der Gewalt widerstehen, so müsse man die Grenze mit etlichen tausend bcsczcn. Uri, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug, katholisch GlaruS und Jnncrrhoden bleiben bei ihre» " in gegenwärtiger Tagsazung gemachten Erklärungen stehen, nämlich daß sie bishin sich weiter nicht vcrl'»»^ sehen als nach Inhalt der Bünde; ob ihre Obern im jczigcn Fall noch weiter gehen wollen, sei ihne» " nicht berichtet worden. Den Gesandten von Basel ist sodann der weitere Bericht zugekommen, General b » habe sich mit der von den eidgenössischen Rcpräscntantcn erhaltenen Antwort bezüglich des.GrcnzW begnügt; General Mcrcy aber stehe den französischen Truppen mit einem Bcobachtungscorps von VXtll ^ ^ Fußvolk und 30(1t) Reitern nebst 30(1 Husaren gegenüber. Auf die Anregung, ob man nicht auch über in dem Fall zu beobachtende Verhalten schlüßig werden wolle, wenn vom kaiserlichen Hof wegen der M '' vcrlezung gar keine oder nur eine ungenügende Antwort eingehe, bemerkt Luccrn, diese Sache sei so wie es nur jemals eine gewesen sei; denn es frage sich, was für SatiSfaction der Kaiser geben wenn gar keine oder eine nur ungenügende erfolge, ob man sie sich selbst verschaffen oder was matt überhaupt thu» wolle; zweitens liege in Frage, welche SatiSfaction die Eidgenossenschaft ihrerseits ^' reich leisten »volle, und drittens, wie der Ncutralitätstractat wieder allseitig gesichert »verde» könne; alles »vi Fragen, die sich schwerlich durch ein einfaches Schreiben abthun lassen werden, aber auch nicht bleiben dürfen. Die Ansichten der Orte hierüber sind gcthcilt; die einen »vollen sofort auf die Sache »'»' ^ andere »vollen zuerst die Antwort des Kaisers abwarten; schließlich einigt man sich, daß die Orte ^fv^^ an Zürich berichten, ob sie deshalb eine außerordentliche Tagsazung an» Plaze finden oder nicht, t. ^ Fruchtzufuhr aus dem Reich immer noch gesperrt ist, was bei länger»»» Andauern Mangel und Elend u> ganzen Eidgenossenschaft nach sich ziehen »uüßte, ersucht Schaffhauscn abermals, auf Aufhebung dieser ^ ^ zu dringen, um so mehr, als aus dein Reich viele tausend Säkc Früchte durch die Eidgenossenschaft verführt würden. Da die Anwcndung des Gcgcnrcchts von verderblichen Folgen sein könnte u»v ^ schwäbische Kreistag eben versammelt ist, »vird der Untcrvogt von Baden mit gebührender Jnstrucü^ zwei Creditivcn an den Bischof von Eonstanz und den Krcisconvent abgeordnet, um cntwcdcr die gü^ ^ Aufhebung der Sperre oder doch die Abfuhrbcwilligung für ein bedeutendes Quantum zu erlangen. " ^ tS. u. d. Vogtcicn.) 5. (Die VIII Orte.) Die Gesandten von Uri erneuern ihre Bcschwcrdc Arrestlegung auf die sich bereits in die hunderte Mütt Früchte belaufenden Bodenzinsc der Familien ^ und Zweycr, welche Rathöherr Tscharncr nun wirklich versilbert und deren Erlös sich angeeignet h»^'», ^ ^ doch selbst zugestehen müsse, daß die genannten Familien ihm nichts schulden, und dieser Arrest »»»' ^ Vcrwcigcrung des Rechtes in Baden erfolgt sei. Uri verlangt daher Schadloshaltung seiner ^"gehv^ö'"^ ^ will von Bern vernehmen, von welchem badischcn Amtmann oder Gericht die behauptete Rcchtsverw»'tö ^ dem Herrn Tscharncr widerfahren sei, da dies bishin noch nie an den Tag gebracht werden könnt»- bisherigen Untersuchungen hätten nur ergeben, daß Tscharncr seiner Zeit eilten unrichtigen RcchlSgn'Nl, schlagen hatte. Die Gesandten von Bern crwicdern, erstlich stehe ihnen auf die um Zins Untcrpfande eine dingliche Klage zu, so daß Darschlag von Pfand ganz unbefugt gcwcscn, was sic ss^ Juli u, August 1709, 1539 b'6 jczt auf allcn badischcn Taglcistungcn laut hervorgehoben hätten; daß Herr Tscharncr nichts verabsäumt l>abc, sti von dessen Anwalt aus den Büchern zur Genüge dargcthan worden; die Sache rede für sich selbst, '»dem ihm auch jczt noch verweigert werde, für seine Ausstände auf die Untcrpfaudc zu greifen, und er mit Fahrnissen abgefunden werden wolle. Bei der lcztjährigcn Untersuchung habe ...an allerdings die Anwälte Lamers angehört man habe aber das darüber errichtete Memorial ihnen nie mitgctheilt, u. s. w. Die sandten von Bern bestehen jezt noch darauf, daß die Zinse Herrn Tscharncr auf den Unterpfandcn selbst ^wiesen werden Diesen Ausführungen gegenüber erklären die Gesandten von Uri und andern Ständen, Handel sei als eine RcgicrungSsachc den Gerichten der regierenden Orte unterworfen und könne nicht eigenmächtigen Beschlagnahmen erzwungen werden, sondern eS müsse der freien Justiz der ungehemmte ^''f gelassen werden Zur Klarstellung dcS Verhältnisses aber sei zu wissen, daß man dem Stand Bern andern Inhaber» von Bodcnzinsen in der Grafschaft Baden die dingliche Klage auf die Untcrpfaudc für drei jüngsten Zinse sammt Marchzins nicht verweigere, wenn sie rechtzeitig gestellt werde; wenn aber der ihrige Termin verflossen, werden diese Bodenzinse einfache laufende Schulden. Es wäre an Tscharncr ^scn, die Frage ob er Fahrhabc für Bodenzinse anzunehmen habe, auf dem ordentlichen Rechtsweg Heiden zu lasse./ Im Jahr 1697 habe man zu sattsamem Vergnügen von Bern angenommen, die Zinö- °"M,.de können durch ordentliche Gant auf dem Unterpfand gesucht werden; allein Rathsherr Tscharncr habe '"'"'"als von der Jahrrechnung 1697 bis Martini 1698, über fünfzehn volle Monate unterlassen, von der > Gebrauch z/machen, vermittelst welcher er doch bis auf den lezten Heller auf den Unterpfandcn selbst ^ bezahlt werden können. Wenn Bern die Sache 1699 neuerdings als Standessache an die Tagsazung Fracht, so könne daraus für Tscharncr kein Bortheil erwachsen, nachdem er unterlassen, nach Anweisung des Liedes von 1697 auf dem Privatwegc sein Recht zu suchen. Es frage sich jezt nur mehr, ob auf Seite ^arncrs cur selbstverschuldetes Versäumniß vorliege, und daS müsse bejaht werden. Es sei daher auch >",ig gewesen, die lez.jährige Untersuchung den Anwälten Tscharncr- mitzutheilen, da aus ihren Vorträgen "ar ergeben hatte daß Zinse, die sie bei Zeiten betrieben, richtig bezahlt worden seien, und nur solche !' di- Ganten fielen/ die sie nicht bei Zeiten, nämlich vom Sommer 1697 bis Martini 1698 betrieben Außerdem sei bekannt, daß nur der geringste Theil von Tscharners Forderungen von Bodenzinsen, von Zinseszinsen herstamme; auch sei der Hauptposten von Spöri's Tragerei in eine Obligation >vandelt worden, die, wenn auch nicht besiegelt, dennoch vollziehbar sei. Sei dem, wie ihm wolle, im 1703 sei den Anwälten TscharnerS auf ihr Rcchtsgesuch eine Erkcnutniß erthe.lt worden, ,o daß d.e >"p.ung der Rechtsverweigerung ganz dahin fällt. Etwas Anderes sei, daß de... RechtSgesuch Tscharners 'h' vollständig entsprochen worden sei, aber daraus folge keineswegs, daß ihnen das Recht nicht widerfahren ^ Die Session beauftragt darauf ihre Amtleute, der Sache ferner nachzuforschen und zu berichten, ob vorhanden seien der Sache mit Recht abhelfen zu können. Als darauf e.n verneinender Bericht >ja„gc„ .^rd von der Session, mit Ausnahme des Standes Bern, nach reiflicher Erwägung gefunden, k" Tscharncr habe den Beweis nicht erbracht, daß ihn. weder von irgend eine», Landvogt noch einem ?""dten das Recht oder der Bezug seiner ausstehenden Bodenzinse durch die Gant und de», badischcn >'chte gemäß sei verweigert oder abgeschlagen worden; daher wird auch der leztjährige Abschiedsbeschluß »» (S u Baden ) »'»' Die Gesandten von Bern legen c.nen Auszug aus den Verhandlungen s.a.,mim,.» -»gm, sch,«wisch.» Kr-i«.°»«.»,-S !» Ulm ««,, D,r sunfl, P»»„ d.« " -ml«, das B-gch.-„ d.« Bisch°fS »»,, «»„!»„., °« f-N- »m « de» ».chpIMch,» Fi»«« 1540 Juli u, August 1709, betreffend dir Eidgenossenschaft also ausgelegt werden, daß dir Eidgenossen sich kcinc vollkommene Solwcräi»'''' übcr die bischöfliche» Besitzungen in der Schweiz anmaßcn und sich nicht unterfangen, diese in den Stand dtt Landsasscn zu sczcn. Dieses Begehren erscheint von solcher Tragweite und Bcdenklichkcit und als ci»c >d ungute Machination wider die Eidgenossenschaft, daß dasselbe zu weiterer Erdaucrung in den AW gcnoinmcn wird, ««—!«?«. (S, u, d. Bogteicn.) Der Landvogt berichtet, daß er die Bußen, welche der Stadt Stein und ihren hcrwärtö der Brüte wohnhaften Untcrthanc» wegen ihres Ungehorsams attstr^ nicht in die diesjährige Rechnung gebracht habe, weil ihnen die regierenden Orte die bereits vcrstuch^ Appcllationsfrist aus Gnaden wieder geöffnet hatten. Die Gesandten von Zürich bestreiten dem Landvogt Bcfugniß, auf Grundlage des Vertrags von 150^ eine solche Buße auszufällen; die von Stein hätü" in keiner Weise verfehlt, zumal sie, als Angehörige des Standes Zürich, ihre Leute auf ihrem eigenen si gemustert und die jenseits der Brüte nicht als ihre Gcrichtsangchörigcn im Thurgau bcsizcn, sondern ihre beeidigten Mitbürger seien, die alle Borthcilc in Ehren und Ämtern genießen, aber auch alle bm mittragen. Wenn die Stadt Stein auf die Aufforderung des Landvogts nicht willfährig gewesen »nd eine Formalität sich verfehlt habe, so sei dieö durch eine spätere Abordnung gutgemacht worden. Der ^ vogt hätte wissen sollen, daß er zu einer solchen Aufforderung bezüglich der Musterung nicht befugt auf ihn falle die ganze Schuld dieses StreithandclS zurük. Es komme Alles auf den Sinn des anges" ^ Vertrages und auf die bisherige Ucbung; an gegen einen diesem Vertrage widersprechenden Befehl l)^"^ von Stein gar kcinc Pflicht zu appcllircn, da er an sich ungültig sei. Die Mehrheit der regierende» ist bereit, vor gcsanimtcn zehn Orten den Sinn und die Tragweite des Vertrages von 150-t zu G' behält sich aber vor, daß nur die sieben regierenden Orte übcr die Rechtmäßigkeit der vom Landvogt Strafe zu entscheiden haben. Hieraus gibt der Landvogt folgende Darstellung des Sachverhalts: Du ^ Stein habe nicht nur schimpflich unter Anmaßung landesherrlicher Gewalt dem Aufgebot an seine Ang'G' ^ im Thurgau zur Thcilnahmc an der Musterung keine Folge geleistet, sondern dieselben noch zum Ungch^l aufgefordert. Nach seiner Pflicht habe er darauf der Stadt Stein und ihren Angehörigen die bcka"""" Bußen in eontumaoiain auferlegt und sei nun bereit, hierüber Rede zu stehen. Desgleichen hul'k er nc bezirk Stadt Stein auf eingelangte Klage, daß sie von thurgauischcn Unterthancn seit einiger Zeit einen Zo^ aufgefordert, ihre dahcrigen Rcchtstitcl aufzuweisen, jedoch auch in diesem Falle ohne Erfolg. Der La» ^ verlangt daher Weisung übcr sein ferneres Verhalten hierin, und bezüglich des SalzkaufcS u. I- Gesandten von Zürich rcplicircn, die Handlungsweise des LandvogtS habe ihre Obern sehr cmpl" ^ betroffen; er habe die unerhörten Bußen ausgesprochen, che und bevor er den eidgenössischen Orten Sachverhalt einige Kcnntniß gegeben; mit der einen Hand habe er die Bußen dictirt, und mit der > erst damals an die regierenden Orte geschrieben, dabei aber verschwiegen, daß zwei Abgeordnete »G ^ nach dem ersten Nichterscheinen sich bei ihm eingefunden und damit das erste Ausbleiben gut die Einstellung aller Exccutivmaßrcgcln bis zur Verhandlung der Sache vor den regierenden Orte» hätten. Selbst eine Abordnung von Zürich aus sei nicht beachtet worden, so daß im lcztcn Mai der ergangen war, daß die Gerichtsangchörigcn der Stadt Stein lcztcrcr keinen Gehorsam »nd keine UV'" - Gefalle mehr abstatten sollen. Der Landvogt bestreitet diese Darstellung von Zürich; durch stinc" ^ , er nicht etwa Zürich allein, sondern allen sieben regierenden Orten verbunden und müsse die Rechte der» aufrecht erhalten. Nachdem der Landvogt abgetreten war, beziehen sich die Gesandten der VII "giG" Orte schließlich auf die ichriftlichcn Erklärungen ihrer Obern in dieser Angelegenheit, Luccrn, Uri, ^ ^ Juli u. August 1709. 1541 Untmvaldcn und Zug finden, cö seien drei Fragen zu entscheiden: 1. ob und wie die Landlmtc im Thurgau, die zu Stein Bürgerrecht haben, den thurgauischen Musterungen beiwohnen sollen; ob der Zollbczug, der schwang bezüglich dcS BrodcS, WcincS und SalzcS u. s. w. bestehen dürfe, und ob der Burgerrid keinen Angriff in den landesherrlichen Eid enthalte; 2. ob die vom Landvogt der Stadt Stein auferlegte Bnstc ihrer unbefugten landesherrlichen Gebote an die Einwohner im Thurgau und wegen ihrer Widerlichkeit gegen die Befehle dcö LandvogtcS und Anstiftung zum Ungehorsam in die Competenz deS Laudvogts 'le, und ob eine Entlastung davon auf einem andern als dem Appcllationswcg zustehe; 3. ob der Landvogt ls cm dem nöthigcn Rcspect und an Andern, habe fehlen lassen. Bezüglich der ersten Frage sind die Mchr- der Orte bereit sich nach Recht und Billigkeit vernehmen und alle Gebühr walten zu lassen. Die ^ite Frage anbetreffend, liege der Fehler heiter zu Tage: es sei eine Berlezung der Hoheit vorhanden und könne ohne deren Nachtheil die Strafe nicht nachgesehen werden, wenn die aus Gnaden gewährte Berufung "ach dem wiederholten Ablauf der rcchtszerstörlichcn Fristen nicht wolle eingelegt werden. Auch in diesem Fall '°"nte von der Exemtion aus gleichen Gründen nicht Umgang genommen werden. Drittens seien sie bereit, Landvogt wegen der ihm zugcmuthetcn Fehler z» verhören und nach Recht darüber zu erkennen. Sie auödrüklichcn Befehl, bei Behandlung der Sache auf dem Appellationswege unter Einhaltung der °'dc"tlichm Regierungsform nach dem Ergcbniß deö wahren Sachverhalts guteö Recht zu halten. Nachdem auch noch Bern Frciburg und Solothurn über die Angelegenheit ausgesprochen hatten, wird die weitere Handlung auf einige Tage eingestellt, damit inzwischen irgend ein Weg ausfindig gemacht werden könne, ^Weitläufigkeit aus dem Geschäft zu kommen. ES wird in dieser Weise beinahe vier Wochen zugewartet; ""chdem aber von der Stadt Stein sich inzwischen keine Hand geregt und die Appellationsfrist auch nicht wurde anderseits der Landvogt, der die Entgegennahme seiner Rechtfertigung inständig begehrte, ohne Koste,/nicht wohl länger in Baden zurükgebalten werden konnte, erkennt die Mehrheit der regierenden ^ das Urtheil deS LandvogtS als in Rechtskraft erwachsen, und beauftragt ihn mit dessen Vollziehung, ^ich protestirt sofort gegen dieses Erkenntniß und eröffnet, daß es, wenn zur Exemtion ge.chritten werden sich bemüßigt sähe, Gewalt mit Gewalt abzutreiben. Gegen diesen Protest verwahrt sich die Mehrheit ^ Orte als en.en gewaltthätigm Bruch der alten Bünde und Verträge und lebt der Zuversicht zu Gott, ^ °r die gerechte Sache schirme und sie stärke, daö Ihrige gegen ungerechte Gewalt zu behaupten. Nach >uligen Erklärungen und Gegenerklärungen von Zürich und der Mehrheit der regierenden Orte meldet cs sei instmir. dahin verholfm zu sein, die Angelegenheit einer raschen Erledigung zuzuführen und ^ Eintrag der Rechte Dritter die Rechte der regierenden Orte zu wahren. Wenn von der RcgierungSform fangen werden wolle oder anderwie ein Eintrag der Rechte der regierenden Orte sich ergeben sollte, cs „ähere Instructionen bei seinen Obern einholen. Freiburg ist nach seiner Erklärung in dieser Sache "Uc Instruction. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. (Alle Orte und Abt von St. Gallen.) Gleich bei Beginn der Jahrrechnung erkundigt sich Lucern > die seitherigen Vorkommnisse in. Toggenburg, worauf der Gesandte deS AbteS die Veränderung und ,^u.,g leztcn Abschiedes betreffend die allgemeine Sicherheit zur Sprache bringt, worüber der allgemeine schied das Mehrere enthält Da in Erfahrung gebracht worden, daß die protestircndcn Stände einen ^""ichen Abgesandten in Wien zur Be.reibnng deS Toggenburgerhandelö unterhalten, so hat der Abt zur 1542 Juli u. August 1709. Vertretung seiner und der katholischen Orte Sache ebenfalls die Abordnung eines Eidgenossen vorgesehen hierfür den Obervogt von Romanshorn, Freiherr Gall Anton von Thurn bestimmt. Da derselbe wärtig Landshauptmann im Thurgau ist, wünschte der Abt hierüber die Ansicht der Eidgenossen und etwaigen Bedenken zu erfahren. In der weitläufigen Diöcussion über die Stellung der katholischen Orte M vorstehenden Mediation erklärt Schwyz, sich nur dann hierzu verstehen zu können, wenn Zürich und von dem Ausschluß der beiden vcrlandrcchtctcn Orte abstehen; Schwyz wolle lieber Alles daran sezcn, als einem nachthciligcn Schluße beistimmen. Die Gesandten von Ob- und Ridwaldcn wollen der Medial nicht entgegen wirken, sind aber dafür, daß die Mitglieder der Eommission auö freier Wahl genommen wrr können. Katholisch. Glarus ist nicht gegen die Mediation, sofern seine Rechte dadurch nicht bceinträ) ' werden. Wenn beiden Parteien die freie Wahl der Mittler zugestanden werde lind Schwyz sich damit ^ verstanden erklären könne, wolle es sich auch dazu verstehen, im andern Fall müsse es weitem Befehl Obrigkeit einholen. Der weitere Verlauf dieses Geschäftes, die Verhandlungen in gemeiner Session, vu suche der katholischen Vermittler, das Verhalten des Ausschusses der Toggcnburgcr u. s. w. sind im g"""' Abschied dargestellt; nebenbei werden die Gesandten auch noch das Nähere zu berichten wissen. Das u'u^ holte Gesuch des AbtcS, die Sache an Ort und Stelle iin Toggcnburg selbst zu untersuchen, das auch ' Schwyz untcrstüzt wird, da sonst die guten katholischen Leute ganz verzweifeln und die andern in ihrcr fortfahren, wird abgelehnt. Man findet es nicht rathsam, sich in dieser Weise im Toggenburg zu exp"" ' bevor man wisse, ob ein solcher Schritt voir Erfolg sein werde. Der Abt soll daher den Stand der daselbst genau untersuchen lassen und den Orten einbcrichtcn. Inzwischen soll sich jedes Ort mit Fr»a) rächen versehen, um, falls die Gesandtschaft der katholischen Orte im Toggenburg nicht zugelassen wollte, nach der Lage der Dinge zu jeder Maßnahme gerüstet zu sein und sich selbst helfen zu können, von Schwyz auö ein eidgenössisches Mahngcbot erginge. Lucern wird beauftragt, dies der Republik " ^ unter Beilegung des gütlichen Vorschlags der katholischen Vermittler und dcS AbschiedScxtractö im ^ mit der Stadt Stein mitzuthcilcn. Sofern von Wallis hierüber nächstens gar keine oder eine nicht befriede wird sir> Antwort erfolge, soll dorthin, sowie nach Freiburg eine Gesandtschaft verordnet werden. Luccr» cl t-yn dc»> nach Inhalt der getroffenen Verabredungen im Namen der verbündeten Orte dem Bischof von Basel Auf die Klage der Gesandten von Svlothur», daß einige Soldaten auö dem Toggcnburg, welche unU> ^ frühern Landvogt von Lichtcnstcig, Bcscnval, gedient, nach ihrer Rükkehr Forderungen gegen seiner Wittwc geltend machen und die Bezahlung vor dem angemaßten Landgericht im Toggcnburg und dabei den Schuz dieses Gerichtes gefunden haben, wird Solothurn jeglicher Beistand zugcsichc^ ^ das vom kaiserlichen Botschafter der gemeinen Session eingereichte Memorial, worin er die eidgenössisch"'^, zur Beilegung dcS. Streites im Toggcnburg unter ihnen selbst crmahnt, werden demselben durch ^ schuß am 14. September in Rükantwvrt die Vorschläge der katholischen Vermittler überbracht »>ü ^ Bemerken, wenn dieser billige Antrag nicht beliebe, sei es jedem der bcthciligten Orte anheimgcstcllt, ^ jcnigcn Mittel bedacht zu sein, welche ihm zur Wahrung seiner Rechte dienlich erscheinen. Der K Gesandte verdankt diese vertrauliche Mitthcilung und bedauert, daß, was er zu Anfang dieser ausgesehen, nun wirklich eingetreten sei, nämlich daß die Gegenpartei von Anfang an und jczt ^ isiä Anderes suche, als sowohl den Kaiser als die übrigen Orte der Eidgenossenschaft zu amüsircn. seine Wahrnehmungen dem Kaiser einbcrichten, der nur des Reiches Hoheit lind dcS Stiftes ^ Lchenrcchtc aufrecht zu erhalten gesinnt sei. — Nach Beendigung der Iahrrechnungögcschäftc siud du' Juli u. August 17V9. 1543 Gesandten, die verreisen wollten, wiederholt ersucht worden, noch zn verbleiben, da noch viele »richtige ^"gc eine eingehende Berathnng der katholischen Orte erfordern, vv. (Die mit dem Bischof von Basel "ü'ündcten Orte.) Der Bischof ersucht sowohl schriftlich als durch seinen Landhofmcistcr die nöthigc Vcr- k»d»ng eintreten zu lassen, daß er, sein Hochstist und seine Lande dies- und jenseits des Rheins samint allen Gerechtsamen in den erfolgenden allgemeinen Frieden eingeschlossen »Verden, Der Bischof erinnert gleich- ^g schriftlich, der französische Gesandte von Puysieux habe auf Bcrwcnden der katholischen Orte auf der Errechnung von 17V7 zugesichert, sich bei seinem Hofe angelegen sein zu lassen, daß der König einerseits Lchcnscid wegen der Herrschaften und Lehcnschaftcn des Hochstifts im Elsaß bis zum erfolgenden Fricdcns- ^uß einstelle, anderseits den bekannten birkcnfcldischcn Vergleich der lehenbarcn Rappoltstcinischcn Herrschaft Mbcr ratificire. Da biöhin in diesen Dingen nichts geschehen sei, wird daS Gesuch gestellt, die Sache bei iczigcn Gesandten abermals in Anregung zu bringen. Ferner wird angezogen, daß sowohl die Eidgc- als die Angehörigen des Bischofs von Basel in den französischen Stiften und Klöstern von dein Massiven Wahlrecht ausgeschlossen seien. Hierüber wird dem französischen Botschafter eine nachdruksamc Vollung gemacht, der seine eifrige Verwendung zusagt. Dies wird dem Bischof von Basel zugeschrieben mit " Vcrsichcrung, daß man bei dem Friedensschlüsse auf Willfahrung seines Verlangens dringen werde. ^ xx. (S. u, d. Vogt.) .v.v. Nach Mitteilung der Gesandten von Luccrn hat Brcmgartcn den ^»dtcn Zürichs Vorstellungen gemacht über einige von Seite Zürichs in seine Rechte gcthane Eingriffe ""b Beschlagnahme der ans zürcherischem Gebiet gelegenen Zehnten des dortigen Pfarrers, und Abhilfe ^«»gt, worauf Bürgermeister Eschcr eine schriftliche Eingabe begehrt habe. Im Weitem habe man von ^"garten aus im Kcllcramt nachgesehen, ob daselbst keine neuen Mandate angeschlagen seien, aber nichts ""bckt, tzg ,yjrd beschlossen, die obige Klage schriftlich an Zürich abgehen zu lassen und die darauf einende Antwort nachher den katholischen Orten und der Stadt Brcmgartcn mitzuthcilen. Ferner wird Glosse», das bekannte KelleramtSgeschäst nochmals in gemeiner Session zur Sprache zu bringen, sich jedoch "»»fach a»lf den Abschied von 17t)7 zu beziehen, was geschehen ist, wie aus den» gemeinen Abschied ^eii werden kann. Der Anschlag des Bcttlcrmandats im Kcllcramt wird für bedenklich erachtet, es sei daß mai» entschlossen sei, allenfalls Gewalt mit Gewalt abzutreiben, was jederzeit in der Meinung von gelegen war. Der Gesandte von katholisch Glaruö meldet, er sei ausdrüklich angewiesen, bevor 'rgci.d welche Erklärung über die Stellung seiner Regierung in» Falle ernstlicher Vcrwiklungen geben dürfe, / Nahrung zu bringen, in welcher Weise man derselben in allen Fällen bcholfcn sein wolle. Auf Genchm- der Obrigkeiten wird beschlossen, die Orte Uri, Schwyz und katholisch Glarus sollen sogleich nach d" gegenwärtigen Tagsazung unter Bcizichung deS Landschrciber Gallati eine Conscrcnz halten und ^ diesen Punkt bcrathcn. Da hierbei bemerkt wird, daß die Untcrthancn der Grafschaft Baden unter ^ ^ äe»ici»wn Herrschaften an» schlechteste»» bewaffnet und eine^creirt seirn und hier Vorsorge au» nöthigsten "klären die Gesandten des Abtes, derselbe sei zu seilten» größten Leidwesen außer Stand, Vieles zn leisten, ^'vvhl werde er gegen katholisch Glarus nach Möglichkeit thu», was ihm das Landrecht auferlege. lS. u. vier ennctb. Vogt, übcrh.) Il »I»I». (Ohne Frciburg.) In Bezug a»»f die lcztc Gcbietsvcrlczung ^ Baß >>«. ^ d.,ß ftmmlllch- Ott- Tttlppni di- G-rnj- .-df-nd-n, ^ »erlangte Gcnugthuung gegeben, als auch neuen Einbrüchen vorgebeugt und die Neutralität neu ^"ligte"^ ^ vorliegende Fall mit dem Dcfcnsional nichts z»» thun habe. Die an. Dcfensional nicht Orte haben jedoch keine präeisc Instructionen, und so kann eine durchgehende Vereinbarung nicht 1544 Juli u, August 1709. erzielt werden, worauf dein französischen Botschafter auf sein bekanntes Memorial die im allgemeine» Absch>^ berichtete Antwort crthcilt wird. Da diese Orte aber die Erklärung abgegeben haben, jede Zuwiderhandle gegen die Ncutralitätsactc als eine Fcindthätlichkcit zu betrachten und Fehlbarc ohne Ansehen der PcrE" ^ auch vor strafen, soll Zürich crmahnt werden, den General Bürkli zu citircn und zu bestrafen, wie dicö denn gemeiner Session geschehen ist. Sofern Zürich Bürkli für seinen großen Fehler nicht gebührend a behalten sich Uri, Schwyz, Untcrwaldcn, katholisch GlaruS und Jnncrrhodcn die Bestrafung, sei bannung oder Verruf, vor. bftrass eö M- Gem. deutsche Bogt, übcrh Landgrasschaft Thurgau. Vogtei Rheinthal. Grasschast Sargans. Grafschaft Baden. Bogtei Freiämter. Bier ennetb. Bogt, iiberh. Bogtei Lauis. I»I» <«. «Iii. «v. »r«. »i>. im «. «. X IV«. Illl. II. Kit. II. «»«». ««. XX. Art. 53. VcrwltgS.- u. Rechngsw. „ 509. Kriegs- u. Militärwcseii ^ S»hl- Art. 2K7. LocalcS (Rebsteiii). .. l«5. Justtzsacheii, Recht, Gericht- ,, tt9. Anstände mit dem Reich .. «0«. Justtzsacheii, Recht, Gericht ,, t5l. JurlSdicttonSstr. mit Werben^ Art. 2tk. Judicatiir - ». (5ompete»za»>d l30. Jiidicatur- ». Eomperenzo^ 427. Stifte Klöster (Fahr)- im». Art 89. Verwaltung im Allgcir licine"- Art. 22. Ailgcinclnc Verwaltungssacht». ««».Art. 110. Anstände mit Mailand- Art. l74. Märkte. Klage i» Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelcgcnheiteil: Ii. Art. tk. Beamte. Art. 29K. Güterverkauf an Fremde rc. „ 483. Zollwescn. „ 583. Stifte u. Klöster (Bischefzell). Art. 70. Verwaltung im Allgemeinen. „ 35. Verwaltung im Allgemeinen. „ 89. Obrigk. Güter, Lehen ic. „ tt)4. Justizsachen, Recht, Gericht. Art. 59. Verwaltung im Allgemeinen. „ 74. Verwaltung im Allgemeinen. Art. 59. Verwaltung im Allgemeinen. „ 30. Verwaltung im Allgemeine». „ l83. Judikatur- u. Cvmpctenzanst. mm. Art. 30. Verwaltung im Allgemeinen. Ii Zu I». Ueber die Mediationsverhaudlungcn ist kein besonderer Abschied verfaßt worden. Dü Handlungen vor den Mediatoren nehmen folgenden Verlauf: 1) 30. Juli. Replik des AbteS gegen die Verantwortung der Toggcnburger auf deö erster« der Tagsazung vom l3. und l4. Juni 1709. 2) 31. Juli. Duplik der Toggenburger. 3) 3. August. Triplik des Abtes. 4) 5. August. Quadruplik der Toggenburger. a^l 5) 10. August. Widerlegung der mündlichen Ausführungen der st. gallischen Gesandten, daß ein zweihundertfünfzigjähriger rechtlicher Bcsiz im Toggenburg zur Seite stehe, und daß er der w>r Landesherr im und über Tvggenburg sei. 6) 13. August. Replik des Abtes wider die Behauptungen der Toggenburger, daß die Raron zur Zeit des Verkaufs von Toggenburg folgende Rechte nicht mehr besessen haben, da sie sclw" in der Hand des Landes selbst lagen, nämlich u. daö Mannschaftsrecht und das zun kwiloris; b. das^l 'ö' , im Land zusammt der Jurisdiction und Administration; e. das zun colleeturum, Stcuerrecht; ä. daS S 7) 14. August. Entgegnung der Toggcnburger auf vorstehende Replik. 8) 10. August. Summation der Klagebcgchren deö Abtes: u. Er sei von allen 1468 lichkeiten in Tvggenburg gewaltsam und kundbar verdrängt worden. l>. Der Besizstand seit zweihunb^ Jahren und die aufgelegten Urkunden beweisen, daß dem Abte die Landcsherrlichkcit, der Blutban». fiöcativn, hvhc und niedere Gerichte, geistliche und weltliche Lehen u. s. w. zukommen, e. Es >e'» von der Mediation die Wiedereinsezung in den vorigen Stand verlangt, ä. Der Abt ist erbötig, du' thanen nach Recht und Güte zu entsprechen, wenn sie erweisen, daß daS Stift die Landcshcrrl>ä>ü> braucht, oder den seit 1468 errichteten Briefen zuwidergehandelt, oder die erweislichen besonder« der llntcrthancn beeinträchtigt habe. Juli, August u, September 1709. 1545 9) 17. August. Gegenerklärung der Toggenburgcr - a. Die Landleute verlange» nichts Anderes, als was ihnen kraft des LandcideS, Landrcchtes und Landfriedens, wvrin stc „unnurerworfen" sind, und kraft ihrer Freiheitsbriefe gebührt, b. Aus den altern Briefen des Landrcchts und des Landeids und andern Titeln, welchen der Kaufbrief von 1468 nicht derogirc» kann, fließt die Mannschaft, das jus kosäeris der Landcs- gewalt, die Jurisdiction und Administration derselben, das Strafrccht, das jus colleetarum, worin St. Gallen »ie einen ruhigen Besiz gehabt, sondern in beständiger Bewegung geblieben sei. o. Daher gebührt dem Abt keine Restitution in integrum, ä. Wen» der Abt einzelne zu specificircndc Stüke ansprechen wolle, werde wan ihm Rede und Antwort geben. 10) Verhandlungen über besondere Beschwerden der Toggcnburger in politicis, achtzehn verschiedene Punkte umfassend. 11) Gcgenbericht des Abtes über diese Beschwerdepunktc. 12) Kurze Berichtgabc über diejenigen vicrundzwanzig Klägdcn, welche die evangelischen Toggcnburger wegen Hemmung ihrer Religion führen. 13) Gcgenbericht über diese Religionsbcschwerdcn. Staatsarchiv Bern: Allg. ciVg. Abschiede Bd. NIM, toi. 218. ToggcnburMcher LL, 127-24». . Konferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen während der Jahrrechnungs- Tagsazung zu Vadeu. im Juli, August und September. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 8«. sol. 884. Gesandte. Die nämlichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Statthalter Johann ^'""ch Zwicki. Auf den 17. Oktober wird ein allgemeiner Bct-, Büß- und Danktag angcsezt für die unzählbaren ^'chn> und geistlichen Wohlthatcn, mit denen Gott daS evangelische eidgenössische Sion milde bekrönt hat. (Die V Städte.) Den beiden Pfarrern von Gröncnbach und Herbiöhofcn wird das gewöhnliche Honorar >c 100 Gl. zugesprochen, v. Ebenso wird nach der fünfstädtischcn Scala den Seelsorgern der reformirten ^"'cindc zu Christian-Erlang und dem dortigen Schulmeister die bisherige Untcrstüzung von 130 Gl. zucr- <». Die VII Städte bewilligen der reformirten deutschen Gemeinde Mariakirch die übliche Beisteuer 200 Gl. «. (Alle Orte.) Zum siebenten Mal werden den armen reformirten Gemeinden zu Worms «s..,., »i. u>„-,s>ü,.,»»->> °.» !- lbb M. w>, ...ch '--»«ch.» ,.,«,»„«.» Ki,ch. !» R-Mich Ml- SP-».- ...» lb« W, --ch-v. a- D..-».p».l,qch. ,» H.i.ilb... «,.»»» ü- IM-S Z-»- -l»-- »-»!-» E>°j>°.«.ff-»!ch,ch »«.z,. »».-->,.lim,» »°.l>°S.f.i»m Pf--'-- »». Schul,.,,-.- m Ps -l, u». d-nch,.,. ,« "°-ch.»s, »»..,„»!»»« »--»'ich !" '> V..s»„ »Pi°»t« i.» Z-„- l7b«,...... z« --°»>«> »». m .w.»z.» .,m-,m,chm-». »'-lch- f-.»--» °°' chm Ott, d-p-»« >hl.» »'«lim «i° «lü- SM" »w- -°f«-mir.m m ... TW .»., S>.m. »°» Mb R-lchS,i» »nm -nifch.- R-P<>,li.i°» ..sch-l»-», w -vg.» »».,.. 1546 Juli, August u, September 1709. Orte sich mit dem Mangel bezüglicher Vollmacht entschuldigen, weshalb diese Spende in den Alych'^ genommen wird. Ii. Das Pathcngcschcnk für den jungen Grafen von Isenburg-Büdingen, an dessen im Jahr 1686 bei gleichem Anlaß eine goldene Schale im Wcrthe von 676 Gl. verehrt worden war, l nunmchr ungefähr im nämlichen Wcrthe in Zürich verfertigt und von dort aus an seine Adresse vcr>a»tl werden. Der Betrag auf jedes einzelne der sieben Orte soll ihnen von Zürich in Rechnung gebracht »verde'" i. Die V evangelischen Städte verpflichten sich neuerdings für ein Jahr, ihre Beiträge für den Unterhalt vier Studenten aus der Pfalz im Erasmianischcn Eollcg zu Basel zu leisten. Ii. Der Graf von Jsei"'"^ Büdingen empfiehlt in zwei Zuschriften die nothdürftigcn Kirchen und Schulen seiner Grasschaft für eine Beisteuer. Der Antrag von Zürich, das Gesuch durch eine Aversalsummc von 260 Rcichöthalcrn ncunörtischcn Reparation ein für alle Mal zu erledigen, wird in den Abschied gcnommcn. I. Eine angelegt»"^ Bittschrift der reformirten deutschen Kirche zu Bischwcilcr in Unterclsaß wird dem Abschied einverleibt, da jener Gegend sich viele rcformirtc eidgenössische Untcrthancn aufhalte». Die Gesandten werden das Bittest!" ihren Obern in dem Sinn empfehlen, daß eine einmalige Steuer von 266 Rcichsthalcr nach der Scala neun Orte bewilligt und die Entschließungen Zürich »ntgcthcilt werden, i». Die französische Gemeinde st Braunschwcig schreibt, daß ihr von dortiger Regierung stattliche Privilegien und die Bewilligung zu"' einer neuen Kirche crthcilt worden seien, für welch' lcztcrc sie um eine Bcistcuet bittet. Es wird bcjchl"^ sich vorher noch des Nähern über die Volkszahl lind Vermögcnövcrhältnissc dieser Gemeinde zu inser»''"' i>. Sämmtlichc Gesandte haben übernommen, das Gesuch der reformirten Synode des HcrzogthuwS - vom 16. August 1768 für eine Untcrstüzung der reformirten blutarmen Gemeinde Gruiten daselbst den leiten zu unterbreiten. Es ist vorläufig beantragt, dieser Gemeinde eine Aversalsummc von 166 Reichs")" zu gewähren. ». Die fünf evangelischen Städte übernehmen die Beisteuer von 168 Gl. oder 66 thalcrn an das Tischgcld des SohnS des picmvntcsischcn Hauptmanns Combc Magnvt, der zu Laujai»" Studien obliegt. Zürich ersucht die übrigen Orte, ihre Betreffnisse mit aller Beförderung an die do Kanzlei zu senden, z». Zürich will von den übrigen Orten vernehmen, ob die jüngst in Solothurn "" ^ worfcnc Frage über das Recht der Stadt Mülhausen zur Theilnahmc an den gemeinen Tagsazungcn d"^^ vor gemeine Session gebracht werden solle oder nicht. Bejahenden Falls glaubt Zürich, es sei am Pl"st/ Mülhausen Jemand aus dem dortigen Rathc nach Baden abordne, oder, was zur Vermeidung der schcinlich eintretenden Schwierigkeiten besser sei, daS Anliegen schriftlich an die Tagsazung bringe. D»e sind hierüber der Ansicht, der Anzug dieser Angelegenheit, möge er nun schriftlich oder mündlich bringe Mülhausen, wenn die Sache auch nicht sofort erledigt werde, da wahrscheinlich nicht alhcMg ^ structioncn vorliegen, doch den Vorthcil, daß er in den Abschied falle und allgemeine Instructionen ^ nächste» allgemeinen Tage veranlaßt. Nachdem in diesem Sinne nach Mülhausen geschrieben worin'" ^ ist von dorther als Abgeordneter der Stadtschrcibcr Johann Heinrich Rcbcr eingetroffen, um sich evangelischen Orten des Weiter» zu bcrathcn. Es wird darauf einstimmig für das Zuträglichste daß Mülhausen sein Begehren einer allgemeinen Session in einer gründlichen Denkschrift vorlege. Das u ^ hierüber ist in dem allgemeinen Abschied enthalten, «z. (Zürich, Bern und St. Gallen.) Von den von Zürich, Bern und St. Gallen sind Klagen eingegangen, daß der Gclcitsbcständcr zu Mellingen ^ ganz gegen die bisherige Ucbung den Boten daS Geleit abgefordert habe. Um der Sache, sie ,^,i> Folgen sein könnte, vollständig auf den Grund zu kommen, wurden Lieutenant Wiederkehr von >3"^ ^ der GcleitSbcständcr vorbcschicdcn, wo dann lcztcrcr sein Recht, daS Geleit zu verlangen, auf Artikel Juli, August u, September 1709. 1547 ^Whrigc,, Jahrrcchnungsabschicdcs abstellte. Da Bern diesen Punkt damals aä rolersnäum genommen ^te und gegenwärtig darüber nicht instruirt ist, meldet eö den Vorfall den Obern und verlangt Weisungen, 's diese ankamen, hatten Rathshcrr Landolt von Zürich und Stadtrichtcr Georg Ritz von St. Gallen im des dortigen Dircctoriums mit dem Gclcitsbcständcr von Mellingen unvorgrciflich einen Vergleich Prebet, dahingehend, daß ihm während seines noch acht Jahre dauernden GclcitsbcstandcS jährlich von den ^"arcn, welche die Boten auf ihren Beipferden durch das Bcrncrgcbict über Mellingen nach Zürich, Schaffens«,, St. Gallen u. s. w. führen, 15 Gl. Alles in Allem bezahlt werden, worin jedoch die Karren und "M „ich! einbegriffen sind. Dieser Vergleich wird genchmigt und soll in der Session der regierenden "e der Grafschaft Baden für einmal nicht angezogen, sondern zugewartet werden, ob das eine oder andere " die Sache zur Sprache bringen wolle. Inzwischen wird den Postämtern überlassen, den genannten Vcr- mit dem GcleitSbeständcr einzurichten und mit ihm auszuwechseln, r. (Alle Orte.) Die Gefährde, durch das Bündniß des AbtcS mit dem Kaiser dem Vatcrlande insgemein und namentlich den vom ^'sisland abgerissenen Länder» droht, veranlaßt die Bcralhung, ob nicht in der gemeinen Session die Auf- ^»»g des Bundes verlangt werden soll. Der Gesandte von Außcrrhodcn, welcher Stand zu den abgetrennten ^'Mauden gehört, wird ersucht, sich von seiner Obrigkeit mit der Instruction versehen zu lassen, die Vcr- "'chüing dieses Bündnisses zur Sprache zu bringen; von Appcnzcll-Jnncrrhodcn, das zwar jüngst sich ernstlich diesen Bund ausgesprochen, wird wenig gehofft, da die übrigen katholischen Orte es bei gegenwärtiger '""läge wohl auf andere Gedanken gebracht haben. Dieser Anregung verspricht der Gesandte von Außcr- sofort stattzugeben. Da sämmtlichc Obrigkeiten der rcformirtcn Orte immer noch von Herzen eine c Erörterung des Streites zwischen dem Abt von St. Gallen und den Landlcutcn im Toggcnburg wird angemessen befunden, das weitere Verhalten hinsichtlich der gewünschten Mediation von den Zungen des Abtes abhängig zu machen. Nachdem nun in gemeinsamer Sizung der Abt seine Vermittler de» Orten Luccrn, Uri und Solothurn gewählt und sich im Fall der eine oder andere dieser Herren zu- ^ '3 nicht functioniren könnte, an seiner Statt einen andern Vertrauensmann aus den nämlichen Kantonen ^ diesen vorbehalten hatte, eröffnen die Gesandten von Zürich, Bern und Basel, daß sie hinwieder von Obern als Committirtc zur Mediation für die Toggcnburgcr bezeichnet worden seien. Da eine gleicher Mcdicttion, welche die katholischen Orte in ihren Voten niemals anerkennen wollten, nun thatsächlich haben die drei evangelischen Orte als von einer Partei erbetene Vermittler, auch im Falle, wo die Sütli Erst ^,'abcndc Mediation sich fruchtlos zerschlagen sollte, doch eine Handhabe, so daß sie zu», Trost der Toggcn- ^ jederzeit die Hand in das Geschäft schlagen können. Um diese Mediation sobald möglich zur Vcr- t>»r ^'ch»„g zu bringen, soll in der gcincincn Sizung verdcutct werde», die evangelischen Orte wollen es der Abschiede von 1705 und 1706 bewenden lassen und die weitem Vcr- dvr ""gen ausschließlich den ernannten Vermittlern anheimstellen. Die Verhandlungen wegen der Toggcnburgcr « "ach der Ankunft des dortigen Ausschusses, die gegenseitigen Klagen und Beschwerden u. s. w. sind . Irlich j,n allgemeinen Abschied enthalte». Bezüglich der Mcdiationsvcrhandlungcn wird auf den hierüber >clt verfaßten Abschied (der in Wirklichkeit nicht existirt) verwiesen. Das Begehren dcS Abtes geht dabei .^'"^ch dahin, der Abt sei vorerst wieder in seine ihm usurpirtcn, mit Brief und Siegel belegte landcS- hch' ^ 'douvcränctät und obcrhcrrlichcn Regalien cinzusezcn, und erst dann sei zu untersuchen, welche Frei Toggcnburgcrn gebühren. Die Toggcnburgcr dagegen behaupten, daß gerade die vom Abte ^'ttci, Urkunden ihr Landrccht und den Landcscid, welche vor der äbtischen Herrschaft mit Gunst und 1548 Juli, August u, September 1709. Wisse» bereit Rcchtsvorfahrcn aufgerichtet worden, beeinträchtigen. Uebcr den Verlans der MediationSv" Handlungen wird folgender Bericht erstattet. In der Einzclbcrathung der Streitpunkte haben die kachelst^ Mediatoren für den Abt als erste Forderung die Erwählung und Bcsczung des Landrathes und des oder Malcfizgcrichtcs verlangt und die Aufrcchthaltung der Urthcilc der im Landrccht von 1468 gc»a»»"" Richter, welche «Urthcilc) die Erläuterung des Landrcchts und Landcöcidcs selbst beschlagen, begehrt. ^ cvangclischcit Mediatoren mußten aus dieser strictcn Forderung entnehmen, daß die katholischeil Vermittler in diesem und allen andern Punkten lediglich auf das Landrccht Abt Ulrichs berufen, und also daS äl»" Landrccht und den Landcid dadurch kraftlos machen wollen. Da die Evangelischen die Ucbcrzcuguiig h»^ auf diesem Fuße nicht vorwärts zu kommen, verlangten sie, daß diejenigen Sprüche und Urthcilc, welche »' der Hand zu Gunsten des Abtcö aufgerichtet worden, nicht wider die Landlcutc im Toggenburg, »" ^ bereits mit dem Landrccht und Landcid käuflich an den Abt kamen, in'S Feld geführt werden könne», den Landlcutcn auch die zwei verlandrcchtctcn Orte mit thcucrm Eide verheißen hatten. Wenn dem Wahl und Bcsczung des Landrathes überlasse» werde, seien die Toggcnburgcr nicht im Stande, sich >» , fachen zu schüzcn und zu schirmen, und folglich rechtlos. Die katholischen Vermittler hätten aber, stall ^ ^ vorzuschlagen, welche den Vergleich erleichtern sollten, in einer später» Sizung eine Eingabe gemacht, »'^ alle Sprüche und Verträge des Abtes, welche die Freiheiten der Toggcnburgcr völlig vernichten, als authe» und gültig erklärt. Damit hatten die Verhandlungen ein Ende, indem die evangelischen Vermittler crkla das bisher Vorgebrachte an ihre Obrigkeiten zu bringen. (Zürich, Bern und Basel.) In einer später» ^ ^ der evangelischen Mediation erklärt der anwesende Gesandte von Basel, dieser Ort überlasse nun, »»^^^ Vermittlung sich diesmal gänzlich zerschlagen, den beiden Vororten, inzwischen ihre bekannte fürsichthsi ^ sali zur Beruhigung des Geschäftes walten zu lassen. Es werden daher die Abgeordneten aus dem bürg vorgerufen und befragt, welche Stellung sie nun bei dieser Lage der Dinge im Toggenburg gedenken. Sic erklären, ohne den Rath der Mediatoren nichts vornehmen zu wollen. Es wird ih»e» ^ von Zürich und Bern der Rath crtheilt, sie sollen auf alle Weise auf die Erhaltung der Einigkeit Landlcutcn beider Confcssioncn als Grundfestc ihrer Wohlfahrt bedacht sein lind allen Anläßcn, welche d» ^ stören könnten, ausweichen; sodann sollen sie erstens eine Landsgcmcindc versammeln, um »cllcrdi»ß^ ^ Landcid zusammen schwören zu lassen, und sich in die Lage sezcn, allfälligcn Gcwaltthätigkcetc» ^ Schädigungen mit aller Manier zuvorzukommen. Wenn wiederum künftig ein Malcfizfall vorkomme, silll ^ Landrath, wie er es selbst angetragen, sich bei dem Statthalter in St. Johann anmelden und nachsuche"' ^ er im Ramcn dcö Abtes dem Landgericht den Blutbann gebe, über den Verhafteten zu richten. Soda»» ^ der Landrath von Zeit zu Zeit dem Abte seinen Authcil an den ausgefällten Bußen entrichten, in de» lativncn, Consiscationcn und andern dergleichen Sachen nach bisheriger Ucbung verfahre» und die auögetragcnen Processi ohne genügsame Ursache nicht wieder in Bewegung bringe», die freie einander gestatten und ihren gegenwärtigen Abgeordneten in Baden nichts nachtragen. Bezüglich der ^ wortung des wegen Toggcnburgs vom kaiserlichen Botschafter der allgemeinen Session eingegebenen Ree' nimmt man von dem Begehren, eine gemeinsame Antwort zu geben, Umgang, da die katholische» - ^ ^ auch separat vorgegangen sind. Bei der Verabschiedung von dem genannten Gesandten wird dies da»>>' ^ betont und bemerkt, daß die evangelischen Vermittler in Folge dieser Sönderung der katholische» ganzen Verlauf der Sache ihren Obern hinterbringen wollen. Der Gesandte antwortete hierauf, allerdings eine gemeinschaftliche Antwort erwartet; sosern in dem Toggcnburgcr Handel die kaiserliche" August l7Nl>. 1549 "'ch> lädirt wcrdcn, nehme cr sich dcr Sache nichts an, sondern überlasse den Austrag derselben nach alte», ^kommen dcr Eidgenossenschaft selbst. «. «Alle Orte.) Zürich bringt das Vorgehen des thurgauischcn Land- "M gegen die Stadt Stein zur Sprache, und nimmt in seiner einläßlichen Darstellung des Sachverhalts d'e Stadt Stein in Schuz. Da aber, wie auö dem gemeinen Abschied zu ersehen ist, die Mehrheit dcr "gierenden Orte zu Ungunsten dcr Stadt entschieden hat, erklärt Zürich, die evangelischen Orte mögen aus d"s«» Fall nun abermals ersehen, wie wenig die besten Gründe bei den Katholischen verfangen; cS sei daher "ch verdenken, wenn Zürich sich wider die Vergewaltigung sczcn und mit Gcgcngcwalt widerstehen werde. übrigen Orte' mahnen Zürich von einem solchen Schritte ab und wünschen eine friedliche Beilegung dcö Hödels, die sich doch gewiß irgendwie erreichen lasse. Die Gesandten von Zürich verbleiben jedoch lediglich ihrer Erklärung, wie dicS auch dcr gemeine Abschied enthält. «. (S. u. Rhcinthal.) v. In Folge des ^'rchbruchs deutscher Truppen durch Baslcrgcbict in daö Elsaß und dcr dahcrigcn Vcrlczung dcr NcutralitätS- von 1702 wurde die bereits auseinander gegangene Tagsazung neuerdings einberufen. Nach dem Ein- '"ffcn dcr evangelischen Gesandten wird in einer separaten Confcrcnz sofort beschlossen, diese Grcnzvcrlczung, ""lche der ganzen Eidgenossenschaft zum Schimpf gereicht, nachdruksam zu ahnden, bei beiden kriegführenden Achten die vertragsgemäße Sicherheit der Stadt Basel und ihres Gebietes zu verlangen und durch Truppen »,,d die Grenzen schlechthin nach Inhalt dcö DcftnsionalS zu schirmen. Daö Nähcrc hierüber ist in dc», gemeinen Abschied enthalten. (Zürich, Bern und Basel.) Da die katholische» Orte sich in dieser Sache ^ ^«sinnig zeigen, daß von dcr Mehrzahl derselben im Fall der Noth wenig Trost und thätlichc Hilft für zu erhoffen ist, wird beschlossen, es seien die vormals angeordneten Posten zu Pferd und zu Fuß in ^hvrigcn Stand zu sczcn. z, Man schc auch i» dem Abschnitte Herrschafts.,ngelcgeiiheitcn: Rheinthal. Art. 7l. Verwaltmig im Allgemeinen. Jahn'echnung der die vier eniletbirgischeil Vogteien regierenden XII Orte zn Lauis. l7M>, w. August. Kaiitonsarck,!» Zu«. Algchicde. ^sandte: Zürich. Johann Konrad Eschcr, dcö Raths. Bern. Franz Emanucl von Bvnstettcn, des Luccrn. Heinrich Joseph Keller, Bauherr. U ri. Franz Florian Schmib, deS Raths. Schwyz. Fca„z Ehrlcr, Statthalter. Untcrwaldcn. Sebastian Remigius Kaiser, Statthalter. Zug. Johann Jtcn, nlt-Ammann. Glarils. Johann Melchior Lcuzingcr, deS Raths. Basel. Johann Friedrich ^hardt, des Raths. Frei bürg. HanS Jakob Joseph von Alt, Sckclmcistcr. Solothurn. Johann ^ Christoph Byß, des Raths. Schaff Hausen. Johann Konrad Pcycr im Hof, des Raths. »It. (S. u. d. Vogt.) >. Die Bethciligtcn der beide» Regimenter Eloß und Bcroldingen, welche kkk5 in Spanien lvidcr Portugal im Feld standen, verlangen, daß die vor elf Jahren von Oberst ' ^roldüigcu ihnen verkauften und genanntem Herrn von Bcroldingen gleichzeitig wieder zum Fruchtgcnuß ^Vsicstncn Güter nicht in die Liquidation über Bcroldingcns Nachlaß gezogen, sondern den Berechtigten zu 1550 August 171)9. eigen zugestellt werden. Der Entscheid hierüber wird auf Anstichen von Luccr», Uri, Schwyz, Untcrwal^k'b Zug und Frciburg vertagt, bis diese Orte ihre Obrigkeiten hierüber verständigt haben; die Entschließung derselben werden Zürich mitgcthcilt werden. «» u. i>. (S. u. d. Vogt.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenhcltcn: Vogtci Lauis. Vogtci Mendris. Vogteien Bcllenz :c. Art. 142—144. Abzug. I. Art. 298. «I. „ 204. Zollwesen. U. „ 205. V. „ 103. Justizsachen, Recht, Gericht. i». „ 17h. f. „ 251. Kriegs- u. Militärwesen. Ii. „ 50. »?. Art. 311. Verwaltg. v. Recht u. Gericht. Ii. Art. 338. «I. Art. 37. Klöster. Zollwcsen. Märkte. Verwaltung im Grenzen, Gebiet-""''! Sll>!l> Jahrrechnnng der die vier ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 1700, nach dem 10. August. srantonSarchw Basel. Eidg, Abschiede. Gesandte: Die nämlichen wie zu Lauis. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HcrrschaftSangelegcnheite» : Luggarus u. Mainthal. «. Art. 4. Verschiedenes. Vogtei Luggarus. »». Art. 19. Allg. VerwaltgS.- ». Rechngssachen. «I Art. INS. Zölle. I». „ 104. Zölle. Jahrrechnnng der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. Bellenz. 1700, S4. August. , , Ailt-n Der Abschied ist nicht vorhanden. Die Instruction des »idwaldischen Gesandten Mathias ' Zeiger, Laudschreiber, enthält außer den gewöhnlichen Weisungen noch folgende Aufträge: t. ^ . pi von Gngelberg die ihm leztcs Jahr in Bcllenz abgeforderte Fürleite laut Vertrag von 1673 nicht sä?" sein behauptet, soll der Gesandte dahin wirken, daß keine diesem Vertrag widersprechende Abgabe v' ^ bezogen werde; inzwischen wollen die regierenden Orte die Sache auf der nächsten dreiörtischcn besprechen. 2. Da troz aller Befehle die Tust i» Bellenz noch immer nicht erbaut ist, soll der ^ abermaliger Anstoß gegeben werden. 3. In Bcllenz soll der Abt von Engelbcrg wie die eigene» ' ^ von Käsen, die er auf Vorkauf erworben hat und wegführen läßt, den Zoll bezahlen. 4. Der sich bemühen, daß die andern zwei Orte an die Kosten, welche für die bischöfliche Visitation >" Hre Rivier und Lifinen erwachsen und dem Landvogt vorläufig von Nidwalden gutgemacht worden, u Betreffnisse dargebcn. 5. Der Gesandte soll dahin zielen, daß sowohl die Burger als die gemeinen in Bellenz verpflichtet werden, sich ohne Unterschied unter das Kriegsgcwehr zu stellen. ^ Landcbarchw Aidwaldc»: Wochcurachsprotokoll Ar. August bis November 1709. 1551 KW. Verhandlungen der eidgenössischeil Kriegsräthe und Repräsentanten mit dein geheimen Kriegsrath von Basel. Basel. 17W, LZ!. August bis L. November. Staatsarchiv Zürich. Mg, Absch, Bd. 8». tdl. 48«. Eidgenössische Kriegsräthe: Schaffhauscn. Oberst Melchior von Pfistern, Sckelmcister. Abt von Galle». Freiherr Gall Anton von Thurn, fürstlicher Rath. Der an, 20. Angnst erfolgte Durchbruch des Generals Mcrcy mit einem Cavallcriccorpö durch das cbict von Basel in das Obcrelsaß vcranlafite auf den Wiinsch der Stadt Basel die im Dcfcnsional begriffenen ^ iur sofortigen Abordnung von zwei eidgenössischen Repräsentanten und Kriegsräthe». Bereits am Abend ^ ^8. August traf der Abgeordnete von Schaffhausen in Basel ein und wurde daselbst in seiner Wohnung wilden Mann durch zwei Mitglieder des geheimen Rathcs begrüßt, 1. Sizung. 29. August. Das ^ditiv des Repräsentanten wird verlesen und genehm gehalten. Die Gesandten von Basel schreiben den . August aus Baden, man solle die Aufstellung und Bewachung der Hochwachtcn »ach dem Beispiele der "'^istu Orte vornehmen. DcS Mercyschcn Durchmarsches wegen sei Basel vom französischen Gesandten nicht verunglimpf sondern sogar der Tagsazung so ungut dargestellt worden, daß Deputat Christoph Burkhardt "ltti vv» Baden nach Solothurn zum französischen Gesandten abgehen werde, um ihm dir Übeln Eindrükc benehme» und Basels Unschuld vorzustellen. Bon Solothurn »verde er nach Basel kommen, um von da '» Begleit dcS eidgenössischen Repräsentanten dem französischen General du Bourg in Brcisach die ^e Entschuldigung vorzutragen. Es wird beschlossen, die Hochwachtrn beförderlichst aufstellen zu lassen, ^ bezüglich der Abordnung nach BreiSach vorerst die Rükkunft des Deputaten Burkhardt abzuwarten. . Eching. Z(). August. Der Commandant in Rhcinfclden, Baron von Ncuhof, entschuldigt sich, soweit es bttrifft, wegen der jüngsten Gcbictsvcrlczung und ersucht, in der Befürchtung, die Franzosen möchten gegen tzs ^'Adstädre Repressalien nehmen, inständig um Bewahrung der Grenzen und Sicherstcllnng der Waldstädtc. ^>td die '>ssen ^ v gcantwortct, man hüte die Pässe nach Möglichkeit, inzwischen gehe sein Gesuch an die Gesandten ^ zu Hunden der Tagsazung; man stelle ihm anhcim, sich noch dircct dorthin zu wenden. Im Weiter» " Bericht des Bürgermeister HanS Balthasar Burkhardt aus Baden vom 29. August und das beige- schimpfliche Memorial des französischen Ambassadors an die Tagsazung über das Verhalten der ^ Basti beim Durch- und Rükmarsch des Generals Merey verlesen. Dem Burgermeister wird in Rük- '> ».fch,i.dm. w .ichm i>..d.«..s-, ...Mich»»,,. »,„» ».wich.. balle,, ^ ... . General Ätcrcp sammle laut dem Bericht des BaSlcr Commandantcn . "Ferner wird nach Baden mttgcthctlt, Gcucrat ^rcrep n> e-^ s.i... ... d. « iich. « > "»«..l °... D ,ch..,..rsch d...ch ... 4,. »..»..s. «NM» B,n». -d-, i-m- V-mch.....S". d-i... st.'»I°s.lch-.. Soi.Ih.m.i d,„°Id- ,7 dl- .ch U...ch..i° »'« B.s.i ..°ch mch. «-ha.-- m ' D-- st-..!-s.sch° «»MM «- R>«°..« i» ««...» .. der ^^'>2 August bis November 1709. Harcourt und des Graft« du Bourg beftimmtcn Bericht, in wie weit die eidgenössischen Grenzen »>» herum bcsczt seien; sofern Basel diese Grcnzhut nicht zu behaupten vermöge, wollten die Franzosen die Grenzt nach Nothdurft bcsczcn. Es wird hierüber dem Bürgermeister Burkhardt zu Händen dcr Tagsazung geschru^' man habe Herrn von Riancourt bedeutet, daß gegenwärtig alle möglichen Anstalten zur Beschüzung Grenzen getroffen seien, die freilich dcr Uebcrmacht nicht widerstehen könnten; daher habe man den Sachveft" nach Baden berichtet und werde nach Inhalt dcS Dcfcnsionalö die beiden nächstgelcgcncn Stände u>» beförderlichsten Zuzug mahnen. Nach Entgegennahme dcö Berichtes dcS Deputaten über seine Miss'?» dem französischen Botschafter habe man jenen und den eidgenössischen Repräsentanten mit dcr Instruction den Generälen du Bourg und Mcrcp abgeordnet, crstcrm im Namen dcr gemeinen Eidgcnosscnschnsi ^ Unschuld dcr Stadt Basel vorzustellen, von lcztcrm aber für die schmähliche Gcbictsvcrlezung und den dcö Neutralitätstractatcs von 1702 und den dadurch entstandenen Schaven gebührende Gcnugth»u»g verlangen und die künftige Vermeidung derartiger Grcnzvcrlczungcn zu begehren, da man entschlösse ' ^ vorkommenden Falls jedem solchen Einbruch mit Anwendung aller Kräfte gewaltsam entgegenzutreten. Abwesenheit dieser Abordnung wird den 2. September im KricgSrath eine neue Zuschrift des Bürgerte aus Baden entgegengenommen, worin angezeigt wird, daß außer dem bereits zur Bcsczung dcr Stadt abgegangenen Zusaz noch 400 Mann zur Bewachung dcr eidgenössischen Grenzen aufgeboten seien. 4. Sizu'^ 3. September. In Folge deS Berichtes dcS Bürgermeisters auö Bade» einerseits über die Verhandlung dcr Tagsazung, namentlich die Abordnung zum kaiserlichen Botschafter, um gebührende Gcnugthuuug^ fordern; anderseits über die Antwort dcö französischen Botschafters, er könne die Entschuldigung vo» g nicht annehmen, weil er dieser Stadt durch einen Oberofficier von Hüningcn positiv habe anzeigen lässige deutschen Truppen unternähmen den 20. August einen Durchmarsch durch Baslcrgcbiel nach dem Elsaß, ^ dorthin zurükgcmcldet, laut dcr bestimmten Aussage dcr Herren Häupter, denen die beiden Officio ^ Schreiben dcö Ambassadorcn eingehändigt, hätte damals keiner dieser Offeriere von dem 2E. Auguß g ^ verlauten lassen, sondern nur im Allgemeinen angezeigt, daß die Bewegungen dcr feindlichen Trupps ^ ^ Durchmarsch durch Basel annehmen lassen. Mit Schreiben vom 1. September wird aus Baden daß die angesagten 400 Mann bis auf das Kontingent von 50 Mann, welche dcr Abt von St. stellen sollte, abgehen werden. Aus dem Bericht der beiden Abgeordneten zu General du Bourg in ^rc> ist zu entnehmen, daß lcztcrcr am Tage ihrer Ankunft nach Straßburg verreist war, und Graf de ' ^ Kommandant in BrciSach, an den sie verwiesen wurden, ihnen die Pässe nach Frciburg x unter dem Vorwand, er wisse nicht, ob er sie für Freunde oder Feinde ansehen müsse, so daß sie unverO ^ Dinge zurükkchrcn mußten. Die nämlichen Abgeordneten erhalten darauf am 4. September General Mcrcp nach Frciburg zu reisen, um sich über dessen neue Kricgsplänc zu informircn und Saw n ^ zu fordern. Inzwischen beschließt dcr baslcrischc Kriegörath eine neue eingehende Denkschrift in französischer Sprache zur Geltendmachung dcr Unschuld des Standes Basel versaßen zu lassen und dem ^ mcister zu Händen dcr Tagsazung zu überreichen, von dcr auö sie auch dem französischen Gesandten cwg ^ wird. Am 6. September trifft sodann endlich auch dcr vom Abt von St. Gallen bezeichnete Freiherr Galt Anton von Thurn in Basel ein. 5. Sizung. 7. September. Die Deputation zu Mcrcp erstattet folgenden Bericht: Mercy habe erklärt, zur Ausführung des Befehls, m das Eh aß sei ihm kein anderer Weg offen gestanden, als über das Gebiet von Basel; er habe diesen Weg ohne hiczu weder vom Kaiser noch vom kaiserlichen Generalissimus irgendwie beordert zu sein. 4> August bis November 1709. 1553 " aber gute Ordnung gehalten, und er glaube nicht, daß dem Stand Basel daraus ein Schaden erwachsen als ehrlicher Cavalicr habe er die Versicherung gegeben, das eidgenössische oder baölcrischc Gebiet mit '"ncn Truppen nie wieder zu betreten und auch einen dahcrigcn Befehl von höherer Seite nicht mehr zu voll- ^hrn. Dem Deputat Burkhardt wird überlassen, in gutfindendcr Weise über den Erfolg dieser Missionen ""ch Brcisach und Frciburg der Tagsazung Eröffnungen zu machen. Die umgearbeitete Denkschrift über das Ehalten Basels bei dem Mcrcyschc» Einbruch wird dem nach Baden verreisenden Deputaten mitgegeben. Sizung. 8. September. AuS Baden ist die Proposition des französischen Botschafters eingegangen, in der gcstüzt auf die im Kistlcin dcS Generals Mcrcy gefundenen Papiere, Basel dcS geheimen Einverständnisses diesem beschuldigt. Bürgermeister Burkhardt wird beauftragt, allen Ernstes darauf zu bestehen, daß in Anschuldigungen des französischen Botschafters mehr Licht komme und die Geheimnisse des fraglichen Fleins öffentlich bekannt gegeben werden. Ferner wird »ach Baden berichtet, laut verschiedenen Mitthcilungcn ^rschire eine Abthcilung französischer Truppen rhcinaufwärts, ungefähr in der Stärke von sechs Cavallcric- ^ Zwei Jnfantcrieregimcntcrn; das markgräfischc Amt Röteln sei bereits angewiesen, von nun an täglich Unterhalt dieser Truppen 2KW Rationen Heu und Haber nach Hüningcn zu liefern. Daher sollen die ^ gegen den Sundgau und das Frickthal sofort durch die vorhandenen Basier Landmilizcn und die cidgc- "°Achcn Zuzügcr bcsczt werden. Die Befehlshaber dieser Mannschaft werden nach Inhalt dcS DefcnsionalS 'Mmnu. Schließlich wird noch bcrathcn, wie und wo man allfällig erkrankende Soldaten unterbringen wolle. ^ Eizung, 9 September. Nach dem Antrag des Repräsentanten wird beschlossen, bis zum Eintreffen der "^"vssischcn Eontingcnte sollen die Grenzen mit der Baölcr Landmiliz, die noch durch zwei Compagnicn aus "bern Ämtern zu verstärken ist, bcsczt werden. Der französische Commissär de Riancourt erscheint in der ^ung und macht im Namen des FcldmarschallS Graf de Coade die Anzeige, zur Stunde seien unter dem ^b"befchl des genannten Feldmarschalls zwölf Schwadronen und zwei Bataillone französischer Truppen ^kommen und hätten unter Huningcn neben dem Nendorf in einiger Entfernung von der eidgenössischen "»z° ihr Lager aufgeschlagen. ' Morgens werde noch eine gleich starke Abthcilung eintreffen. Die Anzeige ^lge, um varob keine Beunruhigung zu saßen, da diese Maßregel lediglich auf die Dcknng dcS sranzöstichen Nietes abgesehen sei. Da auch auf der andern Seite dcS Rheins frische deutsche Truppcnkörper heraufziehen, ^ der französische Befehlshaber anfragen, ob Basel sich getraue, die Grenzen gegen einen allsälligcn zweiten ,"b">ch zu behaupten; falls man sich zu schwach glaube, sei Coade bereit, die Pässe zu besezen. In Antwort ^«"f wird Kanzlcircgistrator Gcrnlcr nach dem französischen Hauptquartier abgeordnet, um zu vernehmen, und wo der Oberbefehlshaber eine Deputation dcS gemcincidgcnössischen Kricgörathcs empfangen Auf erhaltenen Bericht verfügte sich diese Abordnung bestehend in den Herren Repräsentanten von ^l'crn und von Thurn, RathShcrr Bernhard Burkhardt und Rathshcrr Christoph Jsclin nebst dem Kanzlci- ^'strator Gernlcr am folgende» Tage nach Huningcn in die Wohnung dcS königlichen Lieutenants, und °^"e,e daselbst dem General von Coade, Basel und die Eidgenossenschaft seien fest entschlossen, ihre Grenzen zu wahren und im Nothfall den eidgenössischen Landsturm vorgehen zu lassen. 8. Sizung. 10. September, 'christlicher Bericht über diese Unterredung mit General de Coade soll den Gesandten in Baden und ''".'""lichm Ständen zugcfcrtigt werde». 9. Sizung. ll. September. Den beiden Co.nmandanten der cidgc- ^'sch"' Zusaztruppcn, Major Hirzcl von Zürich und Major von Wattcnwpl von Bern wird auf den der eidgenössischen Repräsentanten die schriftliche Ordre erthcilt, die Pässe und Posten nach ihrer "^"u»g bestmöglichst zu besezen und nach KricgSgcbrauch zu verwahren, die andringenden fremden 195 1554 August bis November 17V9. Krieg spanne» anfänglich in Güte zum Rükmarsch zu mahnen und nöthigenfalls gegen sie Gewalt anzmve »dc" lll. Sizung, 12. September. Laut Mitthcilung des Rcgistrators Gcrnlcr ist gestern Nachmittag der Co»»"'^ de Riancourt auf der Kanzlei erschienen in der Meinung, der eidgenössische Kriegsrath halte Sizung, anzuzeigen, daß General de Coadc mit der am tl). September erhaltenen Erklärung der Abordnung befriedigt sei und daß auf dem jenseitigen Rheinufcr die Deutschen ihren Vormarsch gegen Rhcinfclvcn ftü sczen. Registratur Gernlcr habe im Einverständnis; mit den Repräsentanten erwicdcrt, man werde bei ^ Erklärung verbleiben und habe sie der Tagsazung ebenfalls bereits zugcfertigt. Am Abend des g^ ^ Tagcö tritt der Kriegsrath nochmals zusammen. ES wird eine Zuschrift der Gesandten von Basel > Baden vom gestrigen Tage vorgelegt, worin das Gesuch gestellt ist, die Orte, welche ihre Contingcnle Zusaz noch gar nicht oder nur thcilweisc cingcschikt, zur beförderlichen Abscndung zu mahnen, was ges») soll. Verschiedene Berichte melden den Vormarsch des neuen Corps des Generals Mercp auf Rhciuft^^ woselbst er diesen Abend ankommen soll. Ebenso werden auf Morgen zwei Regimenter Artillerie u»v Bataillone unter dem Befehl des Generals du Bourg in Hüningcn erwartet. Daraufhin werden die ^ officicrc beauftragt, das Obcrcommando an den Grenzen selbst zu übernehmen und auf jeden Fall >» ^ Nähe von Pratteln und Muttenz ein Ncscrvccorps aufzustellen. Hievon wird den Gesandten zu Händen der Tagsazung Mitthcilung gemacht, l l. Sizung. 13. September. General du Bourg ^ ^ seinem Truppcncorps wirklich in Hüningcn cingerükt und wird in gleicher Weise, wie vordem Gcucr« ^ Coadc, angefragt, wann er die Dcpntirtcn in Audienz empfangen wolle. Am späten Abend empfängt Kriegsrath durch Negistrator Gcrnlcr den Bericht, General du Bourg habe sich viel ernstlicher er habe die Deputation noch diesen Abend empfangen »vollen und dann endlich die Audienz auf Morgcus > ^ fcstgcsczt. In dem weiten; Gespräche habe er erklärt, er habe Befehl, die eidgenössischen Grenze» zu ' ^ sofern dicS die Eidgenossenschaft nicht zu thun vermöge; habe er vor einiger Zeit mit geringen ^ General Mcrcy geschlagen, so sei ihm dies jczt mit seinen vermehrten Truppen noch leichter. Er zu wissen, auf welche Weise die Grenzen bcsezt seien oder wenigstens, daß einer seiner Officicrc i» eines schweizerischen Officicrs die Grcnzbescznng inspicircn könne. Es wird daher die nämliche Dcp» ^ welche zu General de Coadc abgeordnet war, Morgen dem General du Bourg die gleiche Erklärung holen und den Zumuthungcn desselben begegnen, entweder durch Verweisung auf die Tagsazung u> oder dadurch, daß sie dieselben all rekoiomlum nimmt. 12. Sizung. 14. September. Nach der ^» ^ von Hüningcn erstattet die Abordnung Bericht über ihre Verrichtungen, der sowohl der Session in Begleitschreiben der beiden Repräsentanten als sämmtlichen eidgenössischen Orten zugesandt wird, u»> ^ Beschlüsse zu gewärtigen. 13. Sizung. 1<1. September. Bürgermeister Burkhardt meldet aus Bericht über die Unterredung mit General du Bourg habe der Tagsazung nicht mehr vorgelegt werde» ^ da sie sich aufgelöst hatte und die Gesandten größtcntheilS abgereist waren. Hievon wird durch ^eg ^ Gcrnler den 17. September dem General du Bourg Anzeige gemacht, der darin eine Verschlepp""^ Angelegenheit habe sehen wollen und die weiter;; Unterhandlungen an den französischen Botschafter vcr> ^ habe. 14. Sizung. 18. September. Nach Kenntnisttiahmc von obigem Berichte meldet Herr weiter, er habe die Ansicht ausgesprochen, bei einen; Rükmarsch der französischen Truppen werde auch ^ Mcrcy sein Corps verlegen, worauf er aber die höhnische Antwort erhalten habe, es sei jezt an Bourg, de»; Gegner de» Rükzug zu befehlen. Es wird beschlossen, es einstweilen bei der Sachlage zu lassen und künftighin mit dem französischen Ambassador in Beziehung zu treten. Zürich hat August bis November 17V9. 1555 ""gcrathen, dem General Mcrcy durch eine Abordnung von dem Begehren des französischen Oberbefehlshabers ^""tniß zu geben und ihn zum Abmarsch aus der Nachbarschaft zu ersuchen. Bevor jedoch in dieser Sache ""Schritt gcthan wird, will man noch die Ansichten der übrigen Orte abwarte». 15. Sizung. 21. September. ^ sind die Antworten von Bern, Frciburg, Solothurn, Schaffhauscn, Stadt und Abt von St. Gallen ""gegangen. Die Beschlußfassung wird jedoch bis nach der Rükkchr dcS Bürgermeisters aus Baden verschoben. Sizung. 25. September. Der Commissär de Riancourt hat laut Mitthcilung des Bürgermeisters soeben Anzeige gemacht, daß General du Bourg das Lager in Hüningcn aufgehoben und seine Truppen land? ^"'ärts gezogen habe, um die obere LandeSgcgcnd nicht gänzlich zu ruinircn; er verlasse sich auf daS gegebene "rt die schweizerischen Grenzen wohl zu bcsezcn, und verlange spccicll eine sorgfältige Bewachung des Rheins, " man dem Vernehmen nach von Rheinfcldcn aus Truppen und Munition den Rhein hinab schaffen wolle, "ich Registrator Gcrnlcr wird dem Commissär Riancourt hierauf heute noch die Meldung gcthan, daß man früherer Zusage zur Hut der Grenzen bereit sei; zur Bewachung des Rheines seien noch zwei neue aus der Rheinbrüke aufgefahren, so daß die nöthige Vorsicht nicht mangle. 17. Sizung. 27. September, "f die Zuschrift vom IT. September antwortet Luccrn, in Folge der Erklärungen dcS kaiserlichen Botschafters ""d des Grafen du Bourg, daß fürderhin nichts mehr gegen den NcutralitätStractat von 1702 vorgenommen '""den erachte es nicht mehr für nöthig, sein Contingcnt von scchszig Mann an die Grenzen abzuschikcn. ^""f wird crwiedcrt, in der Erklärung des Generals du Bourg werde der Ncutralitätsrractat gar nicht ^""h"t, vielmehr fordere derselbe eine Verstärkung der Grenzwachen. Die eidgenössischen Repräsentanten und halten die Sachlage noch nicht für gesichert genug und geben Luccrn anhcim, zu bedenke», ob die ""diumg seines ContingcntS unterbleiben dürfe und ob nicht etwa die Einberufung der Tagsazung oder ^ neue Verwendungen bei den Gesandten beider kriegführender Mächte am Plaze seien. 18. Sizung. 5. "°bcr. General du Bourg beschwert sich in einem Memorial, daß allen descrtircndcn französischen Reitern Dragonern an der Grenze von den schweizerischen Officicrcn die Pferde und die Montirung abgenommen "den. Filier mahnt er, auf einen Parteigänger, NamcnS Savonicr, der jüngst zu Angst mit einem Officicr .^sse» u,w getrunken, genaue Obacht zu halten, damit er sich nicht etwa unterfange, die deutschen Truppen ^lsaß hinübcrzuführcn. Durch Vermittlung Herrn Gcrnlcrs wird crwiedcrt, es sei schon längst verfügt, ° Deserteure an den Grenzen zurükzuwcisen; wolle Einer klagen, daß diese Anordnung je nicht beobachtet ^dcn ^ soj ,„^n g^eit, diesem gutes Recht zu halte« und ohne Entgelt Pferde und Montur der Akteure z» rcstituircn. Was den Parteigänger Savonicr betreffe, verdanke man die Mitthcilung; man "de die gebührenden Erkundigungen einziehen. 19. Sizung. 7. October. Registrator Gcrnlcr berichtet, er ^ ""ch Auftrag die Erklärung dcS eidgenössischen KricgsrathcS dem königlichen Lieutenant in Hüningcn zu des Generals du Bourg hintcrbracht; elfterer sei aber, damit nicht zufrieden, darauf bestanden, daß man t/" eidgenössischen Grenze alle französischen Reiter und Dragoner ohne Unterschied anhalten, den als Deserteure ^"""ten Militärs die Pferde sammt der Montirung abnehmen und die Leute alsdann fortwciscn solle, unter ^'^gabe nach Hüningen. Gcrnlcr entgegnete, dies Verfahren sei ganz neu und werde kaum gutgeheißen, dicstr E ^ von Truppen aus den eidgenössischen Orten besezt, denen daher auch der Entscheid in königliche Lieutenant verlangte, die Sache solle den eidgenössischen Repräsentanten Hiin KricgSrath läßt es aber bei dem vorgestrigen Beschluß bewenden und dem Lieutenant übel """heilen, daß cS bishin immer so gehalten worden sei. Der Registrator wurde aber diesmal empfangen, daß noch am späten Abend nach seiner Rükkehr der KricgSrath zur Entgegennahme seines 1556 August bis November 1709. Berichtes zusammentritt. Darnach hätte General du Bourg sich über die abschlägige Antwort >»öäM verwundert und nochmals verlangt, daß dem Ansuchen, die Ausreißer gleich wie andere Diebe, da sic dem König Pferd und Montur stehlen, anzuhalten, Folge gegeben »verde. Wenn dicö abgeschlagen »'0^ müsse der General darüber dem Könige berichten. Wenn dem königlichen Lieutenant in Hüningcn nicht um vier Uhr die weitere Antwort des KricgsrathcS zukomme, würde er dem General die abermalige absäsinö^ Antwort überschreiben. Rcgistrator Gernlcr hat hierauf nach einstimmigem Beschlüsse dem königlichen Licntciu zn eröffnen, der Kricgsrath könne von seinem gestrigen Bescheid nicht abgehen, weil derselbe der bidh"^ Uebung durchaus entspreche und man crbötig sei, den Ansprcchcrn, welche diese Deserteure verfolgt» Etwas an ihnen fordern, sofort Recht widerfahren zu lassen, und weil alle Truppen längs der Grcnzc "c haben, solchen Flüchtlingen in keinem Fall weder Pferde noch Waffen und Montur abzunehmen und t ^ Paß Niemand durchzulassen. Wenn General du Bourg noch weitere Anforderungen stellen wolle, s» er dicö durch den französischen Gesandten an die eidgenössischen Orte bringen lassen. Da dieser Schlul' ^ gegen Nacht gefaßt wurde, konnte ihn der Rcgistrator erst den folgenden Morgen dem königlichen Licutc»" hinterbringen. Da aber von lcztcrm inzwischen der Bericht an den General bereits abgegangen war, wurdc-- ^ Gernlcr mit dem Bescheid abgefertigt, er werde eine nochmalige abschlägige Antwort schlechterdings nicht >»'ch^ vermitteln. BcincbcnS beschwert sich der Lieutenant unter Andern», daß namentlich die Bürger und Unlcrt )' der Stadt Basel der französischen Partei gar zu mißgünstig seien und dieser in Vcrlokung von De^r »ind Andern alles Mögliche zu leid thucn; so hätten erst gestern die Einwohncr von Kleinhüningcn Deserteur durch Winken mit dem Hut auf ihr Gebiet gclvkt, weshalb er ernstliche Bestrafung dieser verlange. Es wird beschlossen, dies Bcgegniß den eidgenössischen Orten mitzuthcilcn und inzwischen ^ wort des Generals abzuwarten. Bezüglich dcö Deserteurs sollen zu Kleinhüningcn eidliche Erkundig ^ eingezogen »Verden. 2(1. Sizung. 10. Octobcr. Zur Verlesung kommt eine Zuschrift dcö königlichen Lien»'»' zu Hüningcn an Basel und die eidgenössischen Repräsentanten, dahingehend, daß sichern Berichten Z . General Mcrcy den 8. d. M. mit achtzehn Regiincntcr» Reiterei und Fußvolk in der Nähe von Z' ^ gestanden und Willens sei, sich noch mit der Landmiliz zu verstärken, »im nochmals und zwar bis Oktober durch eidgenössisches Gebiet durchzubrechen. Der Kricgsrath beschließt, ungesäumt Anstalten zu daß sowohl in der Stadt als auf dein Land die Pässe wohl gehütet seien; die Officierc haben Posten zu verbleiben. Mehrere Expresse werden auf Kundschaft auSgcschikt; einer zu General MrcV ^ abgeordnet, um ihn an seine frühere Erklärung zu erinnern. Die Schriftstükc dcö königlichen La» ^ sollen zugleich nebst den getroffenen Verfügungen den nächstgelcgcncn Ständen Zürich, Bern, Lucer» ^ Solothurn mitgctheilt und sie zur stündlichen Hilfeleistung crniahnt werden. 21. Sizung. 12. ^h,r »verde»» die Antwortcn der eidgenössischen Stände auf daö Ausschreiben von Basel vom 28. betreffend die Ncubcfestignng des Ncutralitätstractats verlese». Eine Schlußnahinc darüber wird »och inzwischen werden zwei Coinpagnien Landmiliz, die in der Stadt liege», nach Hause entlassen, da 5'»»' ^ im Anzug wahrzunehmen ist. Da inzwischen sich die Nachricht des königlichen Lieutenant in Hü»u>g leeres Gerücht herausgestellt hat, so soll dicö sämmtlichen Ständen zur Beruhigung mitgctheilt , ycö Sizung. 14. Oktober. Auf die Antwortschreiben der Orte Zürich, Bern, Luccrn und Solothurn bezögt ^ Ncutralitätstractats und die Mitthcilung von Zürich über ein dahin zielendes kaiserliches Rcscript Orten zugeschrieben, die kaiserliche Antwort berühre vornehmlich die Ncubefcstigung der Neutralität; »»> ^ zu kommen, sei unumgänglich mit den Gesandten der beiden bcthciligtcn Mächte in neue Untcrhan September 1709. 1557 '"ten, sei es auf dem Wege einer gcmcincidgcnössischcn Zusammenkunft ober anderswie. Auf dieses KreiS- ^ciben hin hat Zürich auf den 28. Octobcr eine Tagsazung nach Baden ausgeschrieben. 23. Sizung. 9. November. Da nun jede Gefahr geschwunden ist, werden die eidgenössischen Repräsentanten nach dem Rath b" in Baden tagenden Eonfcrenz unter bester Vcrdankung ihrer Mühe und Sorgfalt entlasse». ^chni,ngsconferenz der Städte Bern und Freibmg betreffend ihre gemeinsamen Vogteien. Murtcu. LS. bis 2». September. SSaatSarchiv Bern. Freiburger Abschiede Bd. a, S. 4?» Gesandte: Bern. Gabriel Thormann, Vcnner; Beat Ludwig Stürlcr, Wälschsckrlmcistcr, beidc des '' )cn Raths. Frei bürg. Rudolph Fiva, Obcrcommissär; HanS Jakob Joseph Alt, Sckelmcistcr, beide gliche,, Raths; Niklaus Vondcrwcid, Stadtschreibcr. Zeh ^ ^ vogteien.) Die erneuerte Erklärung von Freiburg, daß es die brrnischen ^ zu St. Aubin vermöge des Zugrechtö an sich ziehen wolle, wird in den Abschied genommen. «»<» — d"ß tt- Herr Fracheboud von Frciburg beschwert sich für sich und eine» Tschuphaurr, für die Durchfuhr von Wein lczten Winter zu Ouchy von jedem Faß 20 Bazcn gefordert worden' ^ ^'viS die Lagergebühr bezahlen mußte, ohne daß ihm gestattet wurde, den Wein daselbst abzulagern. ^ ^sandten von Frciburg behaupten, gemäß einer Zuschrift von Bern vom 9. März 16^16 seien alle von Frciburg von dem DurchgangSzoll befreit. Die Gesandten von Bern sichern eine Untersuchung die verlangte Abhilfe zu. ««—»»». (S. u. d. Vogteien.) I»i»i». Die Thcilhaber an dem >ii„ ^"ttcns und La Limassc, welcher zur Hälfte beiden Ständen zugehört, offcriren die andere Hälfte wälsche Kronen zum Kauf. Es wird ihnen ein Angcbor von M)0 wälschcn Kronen und 20 irs» Trinkgeld gemacht, was aber abgelehnt wird. «-««—N't'. (S. u. d. Vogt.) Freiburg wird dem Zchntcnstrcit zu Mcnicres endlich zu einer Endschaft zu verhelfen. Man sehe auch In dem Abschnitte Herrschastsangelegenheiteii : ^lite' ^ ^ ^lttes n »s. Art. 9t—97. ^°Stei Tschcrlitz. u x. Ii. Itlt. «»«». >r. xx. «I«I«I. Art. 294-307. ^»tej Ii—1. i»>». «>«>. bib«. x,!. »w». Art. 517—535. Bturtcn. „„ 4>t>. 1,1,. II. <<<'. i«v. Iii'. Art. 735—745. 1558 September u, October 1709. «9». Conferenz von Ilri, Schwyz und Unterwalden. An der Treib. <7dw ' alt-Landammann. Unterwalden. Johann Franz Andcrhaldcn, Landammann von Obwaldcn; Mctch'^ Remigius Lussi, Landammann, und Joseph Jgnaz Stultz, alt-Landammamr von Nidwalden. ^ »—(S. u. d. Vogt.) O. Bei künftiger Erneuerung der Salzvcrträgc soll auf den Antrag Schwyz die frühere Bcstimmnng vom Jahr <697 wieder ausgenommen werden, daß man sowohl im cigr'" Lande als in gemeiner Eidgenossenschaft das Salz zu dcbitircn befugt sei. Man sehe auch !» bcm Abschnitte Herrschaft«- u. SchlrmortSangelegenhetten: Bogtei Lauis. ». Art. t7K. Märkte. Bogtcien Bellen» ic. «I. Art. 98. Rappcrswyl. I» ». «. Art. 73 u. 74. «99. Konferenz der VII katholischen Orte und Abt von St. Gallen. Lueern. 24. bis 2ti. Oetober. E«aa»«archi»> Lucer». Allg. Absch. Bd. SS, kol. 241. Gesandte: Lueern. Johann Rudolph Dürlcr, Schultheiß; Johann Martin Schwyhcr, alt-Schu^^^. Laurenz Franz von Fleckcnstcin, Statthalter, und Jakob Balthasar, Salzdircctor, alle des inncrn Raths- Gardchauptmann Jost Anton Schmid, Landammanil; Joseph Anton Püntiner, alt-Landammann. Gilg Christoph Schorno, Landammann; Oberst Joseph Anton Rcding, des Raths. Unterwalden. Franz Andcrhaldcn, Landammann von Obwaldcn; Johann Melchior Remigius Lussi, Landammann waldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, alt-Ammann; Johann Heinrich Hegglin, Ammann. 8^ (Entschuldigt.) Solothurn. Johann Ludwig von Roll, Schultheiß; Franz Joseph Bcscnval, Sckclw und des Raths. Abt von St. Gallen. Joseph Anton Püntiner, fürstlicher Rath und Kanzler. ^ n. Gegenwärtige Conferenz ist veranlaßt durch die rasche Einberufung einer allgemeinen Tagsaz'"^ ^ steigende» Vcrwiklungcn im Toggcnburg und ganz besonders behufs der definitiven Beschlußfassung, Landvogt im Thurgau in dem Anstand mit der Stadt Stein in Folge einer scharfen Erklärung des ^^ Zürich dringend verlangt hat. I». Der Untervogt von Baden hat durch einen Expressen angezeigt, schwäbische Kreisconvcnt am 26. October in Ulm zusammentrete, und verlangt für seine ihm von tczül sazung übertragene Mission behufs Aufhebung der Fruchtspcrrc noch besondere Weisungen. Jhn> "'"b Oktober 17(19. 1559 '"Met, er soll sein Beglaubigungsschreiben, sofern es nicht in Tagsazungötvcisc von Baden aus bereits gefertigt l°'. in Zürich unter neuem Datum ausstellen lassen; ferner soll er den kaiserlichen Gesandten gemäß seiner 'üngst erklärten Bereitwilligkeit ersuche», auch noch von sich auS daö Verlangen der eidgenössischen Orte kräftig »ntcrstüzcn. Wenn, wie verlautet, ans jeden zur Ausfuhr gelangenden Sak Frucht ein Zoll gelegt werden ">°Ue, soll der Untervogt kraft der Erbcinung und der guten Na'chbarschaft auf gänzliche Zollbefreiung dringen """ einen möglichst annehmbaren Preis verlangen. Wenn nicht völlige Einfuhrfrcihcit crzwckt werden könne, er wenigstens vertraglich für jedes Ort und die Vogtcicn die Zufuhr ihres eigenen Bedarfs begehren, ^lich sou kr sich genau insormircn über die Fruchthändler zu Koblenz, die große Fruchtvorräthe aufkaufen, "'«s die Eidgenossenschaft leicht in Nachthcil bringen kann. .. Obgleich einzelne katholische Stände von Zürich d>e Abschreibung der von ihm auf den 28. Octobcr angesessen gemeinen Tagsazung der Kürze der Zeil wegen ^",s oerlangt haben wird doch noch gemeinsam die Bcschikung der Tagsazung abgelehnt cincsthcils, weil Zeit zu knapp bemessen, andern.heils auS folgenden Gründen, die in ausführlichem Schreiben Zürich zu- auch als Antwort auf dessen Zuschrift vom 19. Oktober an Luccrn mitgetheilt werden- 1. Man wisse "'cht. ob und was von Seite Zürichs in Sachen des strengen Untersuchö über die jüngste Grenzverlezung ""d dir zu Baden verdeutetc pcremtorische Eitation geschehen sei, auf Grund dessen man im Stand wäre, die l°"'"clle Genugthuung des kaiserlichen Hofes zu urgiren; ebenso sei man auch ohne jede Kenntniß, wessen man ''ch anderseits von dem französischen Botschafter zu versehen habe und wohin und wie weit die Befehle seines H°sis gehen Die katholischen Orte fänden daher angezeigt und ersuchen, nach beiden Sellen hin „deutlicheres einzuholen und nach Inhalt des Erbvercins und ewigen Friedens die Schonung uu.ereS Gebietes zu langen Um bei den fremden Mächten aber in diesen Unterhandlungen zu gutem Z.el zu gelangen, solle i.» Hinblik auf die vergangenen Zeiten auf wahre und aufrichtige Eintracht im Innern bedacht sein; '°'""ge dies nicht durchgeführt sei, könne man gegen die fremden Mächte keine gewichtige und nachdrukfa.ne ^»""g einnehmen 2 Die Behandlung der Toggenburger Frage. Die Art und Weise, wie Zürich in Schreiben vom 19 Octobcr das Verhalten der katholischen Mediatoren geahndet, rufe, w.c bllllg, """ Beschwerdeführnnq derselben. Diese hätten sich, wie die daherigen Verhandlungen zeigen, nicht abge- '°"d"t, sondern hätten in gemeinsamer Sizung ihre Vorschläge schriftlich eingebracht und Gegenvorschläge '""wet, was nicht geschehen sei, da die protestirenden Vermittler sich einfach dahin erklärten, den Verlauf Obern zu hinterbringen Die katholischen Orte wollen gewärtigen, ob Zürich bei de», Vermittle..,gs- > ernstlich mithelfen wolle oder nicht. 3. Die Drohungen Zünchs wegen deö S.rei.handels der Stadt Diese Erklärung wird auch abschriftlich Basel zugestellt und Lueer» anheimgegeben, e.n Gle.ches gegen Bern zu thun Die katholischen Orte erneuern hierbei ihre lcz.e Erklärung zu Baden, sich auf den wirklichen Angriff auf die Eidgenossenschast bundesgemäß aufzuführen und weisen die Bedenken zurük, "5 -".ch katholischerei.s die Hand von der Beschirmung der Grenzen der protestirenden Stände ganz abge- ""d .„ithin den fren.de..' Mächten überlassen werde, je nach ihre... Vor.he.l d.ese Grenzen zu verlrzen. ^ "ach der Vükäußerung der protestirenden Orte will man den Besuch einer spätem Tagsazung nicht ab- vüi.,.cl,r sich darin freie Hand behalten; denn man ist nicht mehr gew.«., fernerhin mit Schnupf "')"e Erfolg sich in großen Kosten hinhalten zu lasse», und sezt vor Alle... voraus, daß allseitig das ""'"-htige Bestreben walte die Dinge nach innen und außen auf bessern und alte.dgcnössischen Fuß zu bringen, ">a„ aber bündige' Erklärungen und mehr Licht und bessern Anche.n zur Ent.prcchung haben w.U. Die beharrliche ungerechte Aufwiegelung und U.llerstüzung der abgeworfenen Toggenburger durch Zürich 15i60 Octvber 1709, und Bern wird insgemein als äußerst gefährlich erachtet und gefunden, man könne das, was dort nominell werde, nur durch Anwendung der äußersten Mittel wieder abwendig machen. DaS Protcctorim» Zürich und Bern ist laut Berichten des Kanzler Püntiner sogar mit den bedrohlichen Vorstellungen a» b"' Abt gelangt, seine festen Häuser, nämlich Jbcrg und Schwarzenbach zu räumen. Es wird daher in wägung gezogen, ob nicht katholische Repräsentanten nach Wyl abzuordnen seien. Bei der dcrmaligc» ^ bitterung im Toggcnburg, wo seit lcztcr Tagsazung Alles in Zerrüttung ist, dürfte aber die Abordnung v"" Gesandtschaften wenig guten Erfolg haben; denn alle fürstlichen Manifeste und Anerbictungen sind >»»!"" gewesen und dem Anschein nach lassen die Toggcnburgcr das Usurpirtc nicht mehr aus der Hand, cs denn durch Anwendung von Gewalt. Daher soll sich der Abt in Stand sczcn, das Scinigc wicdcrzuerebcr» und die beiden vcrlandrcchtcten Orte ersuchen, kraft LandrcchtS die Untcrthancn wieder gehorsam zu mach"'' worauf jene sodann Anlaß haben, die übrigen Orte bundcSgcmäß zu mahnen. Bei dieser Aufeinander^^ des Handelns versprechen die katholischen Orte, bei ihren sowohl dem hohen Gewalt von Schwyz als a> allen Tagsazungcn gemachten Zusagen cinmüthig bestehen zu wollen. WaS die Evaluation der festen betrifft, sind die Gesandten nicht instruirt, doch konnten sie bei Ehre und Eid dem Abte die Räumung anrathen, um so weniger, als die zwei Schlösser den vcrlandrechtctcn Orten auch anhcimstchcn und daS eine da von, ein Lehen der sieben im Thurgau regierenden Orte, gar nicht in Toggcnburg liegt und schon vorher d"" Abte zugehörtc. Da sichere Berichte einer durchgehenden Truppcnaufmahnung in den evangelische» Orte» namentlich auch aus Bern insgeheim nähere Angaben eingetroffen sind, daß des Toggenburgcr Streites wcg^ die Kricgsordrcs ergangen seien und bis zu dessen Beendigung fortgesczt werden, so wird beschlossen, sich ' stündliche Bereitschaft zu sezcn. Die geheimen Kriegöräthc werden demnach zur Anordnung der kricgcr'N defensiven Schuzmaßnahmcn zusammcngewiescn. Da Freiburg wegen Kürze der Zeit an dieser Confcrcnz theilnehmcn konnte und sich daher entschuldigt hat, wird beschlossen, sowohl an diesen Stand als die Wallis eine Gesandtschaft nach dem Guterachten der Obrigkeiten zur Befestigung treuen Zusaimnenhaltc»^ katholischen Orte abzuordnen. Inzwischen wird Lucern an beide Orte mit nachdrüklichen Schreiben schluß von Abschriften der jüngsten toggenburgischcn Mandate und der Zuschriften von Zürich »>^ ^ betreffend die Räumung der festen Häuser im Toggenburg und der dahcrigcn Antwort des Abtes, ^ Erlasses von Zürich an den Landvogt im Thurgau bezüglich der Stadt Stein gelangen, und sie nach geheimen Abschiede zu bundcsgcmäßcm Aufsehen und Hilfe auf alle Fälle ermahnen. Zur Auffrischung ^ geheimen Abschiede und zu vertraulicher Unterredung wird sodann auf den 17. November eine ConfcrcnZ ^ Luecrn, Frciburg, Solothurn und Wallis nach St. Urban angcsczt. Wallis wird anhcimgestellt, un>cr ^ ständen einen ihm besser geeigneten Tag zu bezeichnen und crmahnt, zuvor noch den im November abschiedet«) Zusammentritt mit der Stadt Frciburg zu bewerkstelligen. Endlich sollen auch in gleiche ^ durch den Repräsentanten obige Schriftstükc dem Bischof von Basel zur Kcnntniß gebracht werden. auch der Strcithandcl mit der Stadt Stein durch die zürcherische Drohung, gegen die Vollziehung kcnntnisscö Gewalt anwenden zu wollen, auf die Spizc getrieben wird, beantragt die Mehrheit der Hemmung und Untergrabung der Rcgicrungsform nicht länger zu dulden und einfach auf der >n beschlossenen Exemtion zu beharren. Es fällt jedoch auch die Meinung, man solle mit dem Einzug bcr ^ der Stadt Stein nicht so eilig verfahren und vorerst die diesseits der Brükc wohnenden Thürgaucr ^ lcgung ihrer Buße anhalten, da es ja im Allgemeinen mehr auf Aufrcchthaltung der Landesherrlich ^ auf ein Gcldintcrcsse abgesehen sei. Unter diesen Umständen wird eine Schlußnahmc vertagt in der H"si' Octobcr 1709. 1561 "M mehr Ernst und Entschlossenheit und mit Einmüthigkeit vorzugehen, wenn einmal alle Anstalten zur Rettung des gemeinen katholischen WcscnS allseitig getroffen sind. Laut Bünden soll dann vor dem Bruche ""ch noch „,it den unbetheiligtcn Orten Berathung gepflogen werden. Die anwesenden Gesandten der .».- "Meiischm Orte werden ersucht, diese gerechte Sache ebenfalls zu beherzigen und ihren Obrigkeiten zu cm- "skhlen. r. Auf die Mahnung von Uri, angesichts der in Polen, Pommern, Brandenburg und besonders in Ranzig herrschenden Contagion die nöthigcn Sichcrheitsmaßregeln zu treffen, wird beschlossen, den Kaufmann- 'chaften und Handelsleuten jeden Handelsverkehr nach und von obigen verdächtigen und inficirtcn Ländern zu "'"ersagen weder Waare noch Menschen noch Vieh passircn zu lassen und namentlich alle ausgerissenen Sol- ohne Pässe zurükzuwciscn. !?. Gemäß dem Antrag der Gesandten von Zug werden gleichlautende ernste Erstellungen an den Herzog von Maine und den ersten Minister und Staatssekretär von Frankreich erlassen, '"r die in französischen Diensten stehenden Schweizertruppen, welche in Folge Nichtausrichtung der ihnen laut ^itulation zugesicherten Bezahlungen allzu große Armseligkeit und Dürftigkeit ausstehen müssen, besorgt zu ln» und dahin zu wirken, daß die Truppen in Folge ihrer Nothlage nicht zu Etwas schreiten, was der ^'i°n nicht reputirlich und auck dem Könige selbst nicht zum Vortheil sein könnte. Beide Schreiben werden französischen Gesandten zugestellt und dessen wirksame Empfehlung in Anspruch genommen. I.. Auf das "''dringliche Gesuch des General Erlach, der Abordnung eines außerordentlichen Gesandten an den kaiserlichen behufs Auswirkung der Soldrükstände der eidgenössischen Regimenter in den Waldstädten die Zustimmung ".heilen, wird nicht eingetreten, da man, ohne daß ein bestimmter Vorschlag für diesen Posten gemacht "ird, einer unbekannten Person diesen Charakter nicht beilegen und einem Protestanten dte M.ssion n.cht uber- will, und überhaupt in der jezigen Lage eine Gesandtschaft an den Katser n.cht angezeigt findet. Man es daher einfach bei dem lezte» Beschlüsse der Jahrrechnung bewenden. Die Gesandten von Solothurn daß sie, von besser.» Zutrauen beseelt, in diese». Sinne wirklich ihre Zustimmung erthe.lt haben. 7W. Konferenz der geheim.'» Kriegsräthe der VII katholischen Orte und Abt von St. Gallen. Lneern. !7<>i>, 27. October. 2,aa,»»rch.v «ucer». Acten T°sg°»b»rg. Jedes Ort soll sich in stündlicher Kriegsbereitschaft halten und zu Hause fleißig die frühern geheimen '^nde „achlesen und deren Anordnungen ...'S Werk sezcn. Es wird auch der lezte Absch.ed von Brunnen gehört und genehmigt Das auf Ansinnen des thurgauischen Obcramtö jüngst zu Baden verbesserte Mandat die dortigen Unterthanen das bei eine.» Kriegsausbruch sofort zu publiciren ist, erhält die Genehmigung ^ wird de.» Abschied beigefügt. Schwyz und der Abt werden eingeladen, befördert,chst zur Berathung und "Mhn.„g des schon im Frühjahr als nothwendig erkannten Schirmprojects wegen Toggenburg zusammen- aus dieser Besprechung wird sich dann von selbst erzeigen, ob diese be.den Stände im Falle sind, ^ Asi'rk für sich allein auszuführen, oder ob sie der Hilfe der übrigen Orte und zwar in welchem Maße ^ welcher Richtung hierzu bedürfen; beide Stände werden dann die übrigen katholischen Orte von dem ^bniß ihrer Bcrathungcn ....verweilt in Kenntnis, sezcn. 1562 October 5709, 701. Couferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen. Baden. 2». October. Staatsarchiv Zürich. All«, Adsch, Bd. 8S. k»I, 40». Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Hirzcl und David Holzhalb, beide Statthalter und des Bern. Johann Friedrich Willading, Schultheiß; Abraham Tscharncr, des Raths. GlaruS. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Christoph Burkhardt, Deputat und des Raths. Sch"' Hausen. Johannes Äöchlin, Bürgermeister; Johann Jakob Pepcr, Statthalter. Appcnzell-Außcrrho^" Laurenz Tanncr, Landammann. Stadt St. Gallen. Anton Locher, Sckclmcister und des Raths. (Abwesend.) - Auf das Begehren der Stadt Basel hatte Zürich alle eidgenössischen und zugewandten Orte heutigen Tag zu einer allgemeinen Tagsazung einberufen; es haben aber nicht nur einzelne katholische unter verschiedenen Vorwänden ihr Ausbleiben entschuldigt, sondern es hat auch die jüngst in Luccrn geh" ^ katholische Confcrcnz den Besuch der Tagsazung insgcsannnt abgelehnt mit dem Verdcutcn, man solle vo die wcitschichtigcn uncrörtcrtcn eigenen Geschäfte, wie den Toggcnburgcrhandcl und den Streitfall der Stein, freundcidgcnössisch beilegen. In erster Linie will Zürich die Ansichten der Orte über diese Haltung ^ katholischen Stände vernehmen »nid dann bcrathcn, was in der Sache zu thun sein wird. Es liegt hu lichcn Gesandten klar vor, daß die katholischen Orte diese Tagsazung nicht besuchen, weil sie allem Ausch'' crhal'c" ....... s: „v de» nach die Anlicgcnhcit der Stadt Basel wenig zu Herzen genommen, sondern vielmehr unter der H"" Unwillen, welchen Frankreich seit dem Durchbruch des Generals Mcrcy gegen Basel bezeigt, zu trachten. Es wird beschlossen, den katholischen Orten ebenfalls im Namen aller evangelischen Orte zu ^ Worten und ihre Abwesenheit zu rügen. Die Stadt St. Gallen hat aber der Nachbarschaft wegen Abte etwas Bedenken, sich mit den übrigen Orten über das Toggcnburgcr Geschäft einzulassen. Aus ^ Grunde wird das Antwortschreiben in folgender Fassung überlassen: Man hätte wünschen mögen, ^ . katholischen Orte dem angelegentlichen Ruf der Stadt Basel, als cincö bedeutenden Gliedes der schaft, geneigtes Gehör geschenkt und ihre Gesandtschaften nach Baden abgeordnet hätten, um die Sichel' ^ der Grenzen gemeinsam zu berathcn. Die Gründe, daß doch nichts Ersprießliches erzielt würde, büß ' ^ dahingestellt; die katholischen Orte werden aber nicht in Abrede stellen können, daß eben die Söndcruwss' ^ gcmcineidgcnössischcn Geschäften, besonders da, wo es Hilfe und Rath suchende Mitcidgcnosscn bettelst Gesandten der fremden Mächte das schwindende Vertrauen der Eidgenossen klar darlegen und dem g ^ eidgenössischen Wesen gewiß zu keinem Gedeihen helfen werden. Zum Beweise, daß die evangclischc» ^ mit dem Ruhestand des Vaterlandes ernst nehmen, werden sie mündlich und schriftlich die Gciandtcu ^ ^ fremden Mächte kraft der Bünde und Verträge ersuchen, das Gebiet der Eidgenossenschaft zu die Kricgsvölkcr aus ihrer Nähe zurükzuziehcn. Was das Toggcnburgcr Geschäft betreffe, wissen du tischen Orte den Verlauf von Tag zu Tag, die evangelischen Stände seien daher nicht verpflichtet, sich d" ^ auszulassen, wer die Erheiterung der Mediation veranlaßt habe. Die Wahrheit sei einfach so: Toggcnburgcr und der Abt zu Baden in Rede und Widerrede sattsam angehört worden, seien die gc>"" October 17V9. 1563 Mediatoren insgemein dahin übereingekommen, daß sie nunmehr in der Sache selber von einem Punkt zum ^dcrn schreiten und eines jeden Beschaffenheit untersuchen wollen, worauf bei den Punkten bezüglich Bcsczung Landrathcö und dcS Landgerichts der Anfang gemacht wurde. Die Vermittler der Städte Zürich, Bern »>,d Basel waren der Hoffnung, es werde, nach dem Begriff einer Vermittlung, diese Sache weiter noch begnochcn, eine gütliche Vereinbarung gesucht und die Vorschläge nach Billigung durch die Vermittler den Parteien selbst vorgelegt werden. Allein die katholischen Vermittler hätten Freitags den 13. September in der ^hcrigcn Sizung für sich einen schriftlichen Vorschlag angekündigt, woraus einige dieser Mediatoren verreisten, »»d diesen Vorschlag dann Tags darauf in gemeiner Session verlesen lassen. Wer eines unbefangenen Gc- »n'ithcs sei, finde nun leicht, wer den Abbruch dieser Verhandlungen verschuldet habe. Was das Steiner ^schäft anbelangt, wäre es ein Wunsch der Obrigkeit von Zürich gewesen, wenn die katholischen im Thurau mitregicrcndcn Orte das ungeziemende Verfahren dcS Landvogtö geahndet hätten, damit eine solche uncr- ^'"e Handlungsweise unterblieben wäre. Zürich beabsichtige nichts, als daß Jedermann das Scinige ohne äwang genieße,, könne. I». Bern weist darauf hin, wie Lucern in lcztcr Zeit in allen seinen Schreiben au Basel und andere Orte bezüglich der Gefährdung der eidgenössischen Grenzen, des Defcnsionalö mit ^i»er Silbe mehr gedenke, sondern sich nur noch auf'dic Bünde beziehe, so daß man nicht mehr wisse, wessen ^ die übrigen im Dcfcnsional begriffenen Orte im gegebenen Fall von Lucern zu versehen hätten; habe ^I'cs doch jczt schon das Dcfcnsional außer Acht gcsczt, indem es auch nicht einen einzigen Mann an die ^»zcn entsendet habe. Da laut Bericht von Bern cö'biS vor wenigen Jahren üblich war, gleich im Am der Jahrrcchnungstagsazungcn alle an dem Dcfcnsional bcthciligtcn Orte anzufragen, ob sie sammt und ^'ders bei demselben verbleiben wollen, wird Zürich eingeladen, in diesem Sinne seine Gesandten auf die ^ste Jahrrcchnung zu iustruircn, damit jedes der Orte, da leider die Katholischen je mehr und mehr ihre Neigung gegen die Rcformirtcn heimlich und öffentlich merken und sehen lassen, wissen möge, wie es sich 6" verhalten habe. «. Die Gesandten von Basel berichten über die dcrmaligc Nothlagc ihrer Stadt und Offnen, daß der Unwille der Krone Frankreich gegen Basel sich nicht nur gleichgeblieben sei, sondern von ^ Zu Tag noch zunehme. Zum Beweis hierfür diene, daß seit dem Einbruch Mcrcy's nicht nur der Gc- ^'vekauf im Elsaß und Sundgau gesperrt sei, sondern daß der Stadt auch auf königlichen Befehl in dortigen Agenden alle obrigkeitlichen und privaten Gefälle Hinterhalten werden. Auf eine Vorstellung hiergegen habe französische Staatöministcr Boisin geantwortet, dcS Königs Untcrthancn litten selbst Mangel; damit nicht /^digt, habe Basel eine Dcputatschaft an den französischen Gesandten abgeordnet; dieser habe sich aber den '^ordneten gegenüber in Worten ausgesprochen, die geringe Hoffnung auf Erfolg übrig lassen. Auch spätere Erholte Schreiben au den Minister dcö Kornkaufcs halber seien nur in unbestimmten Worten crwicdcrt so daß Basel für daö fernere Vorgehen den Rath der Eidgenossen sich erbitten müsse. Weiter falle Stadt Basel bei dem gegenwärtigen Mangel au Lebensmitteln der Unterhalt der in die Stadt verlegten "^»össischm Hilfstruppcn sehr schwer; Basel glaubt, cS dürfte in manierlicher Form sowohl die eidgc- ^schen Repräsentanten als die Zusaztruppcn entlassen, um so mehr, als Graf du Bourg, Befehlshaber der 'v Basel herum stehenden französischen Truppe», selber bedeutete, daß die Stadt durch diese Truppen nicht ^ldet stj, und nur verlangte, daß die eidgenössischen Grenzen gut bcsczt bleiben. Basel überläßt daher den Defensional teilhabenden Orten, nach Gutfindcn über die Zusaztruppcn zu verfügen, wie sie es mit der "^Meinen Sicherheit am besten verträglich erachten, wünscht aber doch, daß die Mannschaft nicht gleich zurükgezogcn werde; ebenso wünscht es auch, daß die Hochwachtcn, welche von beiden kriegführenden 1564 Oktober 17N9. Mächten für formidabel gehalten werden, noch eine Zeit lang fortgesczt werden. Nach bester Vcrda»k»»ö dieses vertraulichen Berichtes wird den Gesandten von Basel einstimmig der Rath crtheilt, für einmal die eidgenössischen Repräsentanten als die Zusaztruppen in der Stadt zu entlassen und dies den Orten, welche ihre Eontingcntc gestellt hatten, nach gewohntem altem Styl anzuzeigen mit dem Beifügen, daß ihnen d>t Verfügung über die übrige an den Grenzen stehende Mannschaft überlassen sei. Um den Ncutralitätötractat von 1762 neu zu befestigen und die beiden intcrcssirten hohen Mächte zum Abzug ihrer in der Nähe stehen^ Truppen zu vermögen, wird beschlossen, bei dem kaiserlichen und dem französischen Botschafter durch gründliche Vorstellungen die künftige Sicherheit der eidgenössischen Grenzen auszuwirken. Der crstcrc lieh sich nus mündlichen Vortrag einer ansehnlichen Deputation auf die schriftliche Eingabe vom 3t.' October dahin nehmen, sein Hof sei bereit, sowohl den kaiserlichen als den Rcichstruppcn die Respectirung der eidgenössisch"' Grenzen anzubefehlen, und es werde sonach bei dem, was der Kaiser in seinem Rcscript von 1762 zugcsi'^ sein Bewenden haben, sofern auch Frankreich die gleiche Neutralität zugestehe. Dem französischen Gesang eröffnet eine Deputation am 6. November den Inhalt des leztcr Tage vom Kaiser cingckommenen Sehrc^'"" über die fatale Grcnzvcrlczung durch General Mercy; demgemäß habe der Kurfürst von Braunschwcig^'"'^ bürg den Auftrag erhalten, über den ganzen Verlauf der Angelegenheit eine strenge Untersuchung anzuordn"'' auf welche hin dann der Kaiser die schuldig Befundenen zu gebührender Strafe ziehen werde. Damit »' das Gesuch an den Gesandten gestellt, er wolle seine Vermittlung eintreten lassen, daß auch die französisch" Truppen von den eidgenössischen Grenzen zurükgezogcn werden und der Neutralitätötractat von t7l)2 bekräftigt werde. Ebenso wolle er verschaffen, daß die eingestellten Gefälle der Stadt Basel im Essw Sundgau wieder verabfolgt und auch die Zufuhr von Früchten wieder gestattet werden. Nach dieses Vortrages und nachdem auch noch Bürgermeister Burkhardt von Basel spcciell um Verabfolgung Gefälle gebeten, erging sich der Botschafter erstlich in ziemlich scharfen Worten über das Verhalten der ^ ^ Basel. Diese habe anfänglich den Widerstand gegen General Mcrcy's Einbruch verabsäumt und hättc " diesen groben Fehler bei dessen Rükmarsch, nachdem er von den Franzosen geklopft worden, gut mache» Die Satisfaction, welche der Kaiser für diesen Vertragsbruch leisten wolle, sei so gut wie gar »t^' selbe verspreche bloß, in Zukunft die Neutralität zu beobachten. Damit könne sich der König nicht stellen und er hoffe, daß auch die Dcputirtcn ihm nicht zumuthcn, solches seinem Herrn zu empfehle»' ^ die Zurükhaltung der Naturalgcfällc der Stadt Basel im Elsaß lind Sundgau belange, so rühre dies ^ von des Königs Unwillen gegen Basel, sondern daher, weil die Untcrthanen wegen der schlechten Er»»' großen Mangel litten; zudem sei es der Stadt Basel unbenommen, diese Früchte zu verkaufen und Erlös sich anderes Getreide anzuschaffen. Schließlich willigte der Botschafter nach abermaligen cindru'ö ^ Vorstellungen ein, das ihm eingereichte Memorial seinem Hofe zu übersenden und die ferner» ^ gewärtigen, die er dann zur Kcnntniß bringen wolle. Was Basel spcciell betrifft, ließ der Gcsanv"' durchbliken, daß Hoffnung auf einen erfreulichen Erfolg vorhanden sei. «I. I. Zürich thcilt mit, das ^ nannte Schlnßgutachtcn der katholischen Mediatoren vom 13. September sei seit leztcr Tagsazung Abt gcdrukt und im Toggcnbnrg promulgirt worden. Diesem sog. Schlußgutachtcn sei aber eine und Schluß beigegeben, über welche sich die Mediatoren der Städte Zürich, Bern und Basel zu haben, da ihnen darin imputirt wird, als hätten sie genanntes Gutachten zur Empfehlung an ihre übernommen, also für ihre Personen bereits ihre Zustimmung dazu crtheilt. Nach reifer Erwäg»»Ü hierüber folgender Beschluß gefaßt: Weil die Vermittler aus den katholischen Orten ihre unter siff> Oktober 1709. 15V5 ^machten Schlußanträge im Druk voreilig veröffentlicht und somit den VcrmittlungSwcg verlasscir haben, so von den Vermittlern evangelischer Religion zwar nicht auch ein besonderes Gutachten, wohl aber eine gründliche Widerlegung der Eingangs- und Schlusibcmcrkungcn in dem gcdruktcn Schlußgutachten und eine Erstellung des eigentlichen Hergangs der Sache ebenfalls durch den Druk veröffentlicht werden. Ein bezüglicher ^»üvurf wird von den Gesandten der Städte Zürich, Bern und Basel ihren Obrigkeiten hintcrbracht. II. ^""ch, Bern, Basel und Schaffhanscn.) Zur Verlesung gelangt eine schriftliche Darstellung der Entwiklung '»>d des gegenwärtigen Standes deS TvggenburgerftrciteS von Häuptmann und Rathsprocurator Nabholz von Zürich, der lcztcr Tagsazung Rechtsanwalt der Toggcnburgcr war. Für diese gründliche und fleißige ^beit wird dem Vcrfaßer Dank erstattet und ihm überlassen, dieselbe im Druk ausgehen zu lassen. III. Zürich, Bern lind Basel.) Es wird ein schriftlicher Entwurf über die künftige Stellung beider Konfessionen Toggcuburg in weltlichen und geistlichen Dingen verlesen. In demselben findet man einige bedenkliche ^»»klc, welche von der Vermittlung und künftigen Rechtsordnung abhängig sind. Daher wird Hauptmann Obholz beauftragt, von sich aus mit Hauptmann Keller und Sckclmcistcr Rüdlingcr dafür zu sorgen, daß dem Jnswcrksezcn dieser Punkte noch eingehalten werde. IV. (Zürich, Bern, Basel und Schaffhauscn.) ^ »Verden die Zuschriften mitgctheilt, welche Zürich und Bern wegen der Räumung der mit Besazung ^scheuen Schlösser Schwarzenbach und Jbcrg an den Abt gerichtet hatten. Die ebenfalls zur Verlesung ^»»gcnde Antwort deS lcztcrn ist auf den ersten Anschein den Wünschen entgegenkommend, im Grund aber spizig und zweideutig, daß klar hervorgehe, cS werden sich die Toggcnburgcr nie einer vollen Sicherheit zu ^sicn haben. Da den Tvggcn bürgern wiederholt Beistand gegen Vergewaltigung versprochen worden ist, sich die vier Städte in die vertrauliche Besprechung ein, ob nicht zur Sichcrstellung der Toggcnburgcr ^c» eine Uebcrraschung und zur Vermehrung ihres guten Vertrauens zu beiden Ständen Zürich und Bern ""'gc Mittel vorzukehren seien; allerdings müßten diese Vorkehrungen in einer Weise getroffen werden, daß daraus nichts auf der Hand Liegendes zugemessen werden könnte. Man einigt sich schließlich, daß ^"'Halter Holzhalb die ausgetauschten Meinungen und Vorschläge seiner Obrigkeit hinterbringen und dahin Achten solw, paß einige Abgeordnete aus dem Toggcnburg, vom Landrath mit genügenden Instructionen nach Zürich berufen und von ihnen in Erfahrung gebracht werde, welche Bcwandtniß es eigentlich mit Schlössern habe. Bei diesem Anlaß soll ihnen der eine und andere der aufgeworfenen Vorschläge mitgc- ^'si und ihre Ansichten darüber entgegengenommen werden, welche dann von Zürich alsbald der Stadt Bern "'"llitheilen wären. Bern wünscht noch, daß die Toggcnburgcr ihre LandrSangclcgcnhciten den beiden Städten durch Privatpersonen, sondern durch den Landrath vortragen sollen. V. (Zürich, Bern und Basel.) "f das vom kaiserlichen Botschafter der lcztcn Tagsazung eingereichte Memorial betreffend die Toggcnburgcr "üclegenhcit, das bishin noch nicht crwiedcrt worden ist, wird im Namen der evangelischen Mediatoren eine ^">vvrt erlassen. Dieselbe betont das ungewohnte Verfahren der katholischen Vermittler, die ihren lezten ^ Uschlag einfach zu Papier gebracht und den Parteien zugestellt hätten, worauf die gemeinsamen Verhandlungen den Willen der evangelischen Mediatoren zu Ende gingen. Man hätte geglaubt, es sollte nun Strcit- für Streitpunkt behandelt und untersucht werden. UcbrigcnS seien die evangelischen Orte nicht ermüdet, " »ach Her,,, besten Vermögen zur friedlichen Beilegung des Streites mitzuwirken. Die Gesandten von "statten einen weitläufigen Bericht über den verdrießlichen Streitfall der Stadt Stein. Zürich hätte daß die regierenden Orte bei einer unbefangenen Prüfung deS Sachverhalts die Vollziehung der land- ^sichcn Erlasse verhindert und den Streit in Güte erledigt hätten; allein aus den Berichten der Stadt 1566 Oktober 1709. Stein gehe hervor, daß der Landvogt immer weiter und weiter in seinen Exccutivmaßnahmcn schreite und Zürich so veranlaßt, bei seiner aus leztcr Tagsazung gethancn Erklärung, ungerechter Gewalt mit Gewalt Z» begegnen, zu beharren. Zürich stellt daher sämmtlichcn evangelischen Orten eine Denkschrift über den gau^ bisherigen Verlaus des Streites zu und ersucht sie auf jeden Fall um getreues Aufsehen. Die Gesandt verdanken diese vertrauliche Mitteilung und sichern zu, hierüber a» ihre Obern Bericht zu erstatten; inzwijcht" aber bitten sie Zürich, allen fcrncrit Weitläufigkeiten so viel immer möglich auszuweichen, f. Die Gesandt von Bern empfehlen in eindringlichster Weise ihren Angehörigen, Herrn DubriS, Seelsorger der franzöchch^ Gemeinde zu Mariakirch, der in solch' mitlcidswürdigcr Lage sei, daß er ohne fernere Untcrstüzung Amte nicht mehr vorstehen könne, für eine milde Beisteuer. Allseitig übernehmen die Gesandtschaften, ih^ Obern eine Untcrstüzung von Ulli Rcichöthalcrn nach der zchnörtischcn Reparation zu empfehlen; nur Sah' Hausen erklärt das Gesuch lediglich der Obrigkeit zu hinterbringen. Sämmtliche Orte werden ihre Entschlicßu»^" an Zürich cinbcrichtcn. x. (Zürich, Bern u. Appenzcll-Außcrrhoden.) Appenzell verlangt, daß der bekamt Zollstreit zwischen ihm und dem Abt von St. Gallen endlich einmal beigelegt werde, und ersucht die bcid" Städte, bei der nächsten Tagsazung ihre Gesandten etwa drei Tage zuvor nach Baden zur Erörterung ^ Angelegenheit abzuordnen; ein gleiches Gesuch werde Appenzell an Luccrn und Solothurn richten, o" ^ und Bern nehmen den Anzug in den Abschied und glauben, Appenzell solle sich mit dem Prälaten über gemeinsame Zuschrift an diese Stände vereinbaren, daß sie, sofern nicht etwa die bereits bezeichneten abgeordnet würden, je den ersten Gesandten zur endlichen Erledigung der Angelegenheit ermächtigen Antrag von Bern, die Vorkehrungen an den Grenzstationen und Pässen zur Fcrnhaltung des immer und mehr andringenden StrolchcngcsindelS zu verbessern und zu vermehren, da namentlich auch die Einsch"^^ der auswärts grassircndcn Seuchen durch diese Vaganten zu befürchten sei, wird gutgeheißen und Abschied genommen. I. (Zürich, Bern, Basel und Schaffhauscn.) Bern wünscht zu vernehmen, ob Städte nicht geneigt seien, in ihrem Gebiet die Straßen durchgängig so zu erstellen, daß man sich aller ^ in den Hauptstraßen des gleichen und zwar des weiten Geleises bedienen könnte. Die Gesandten sind >)>" I.. D" mehr nicht instruirl und werden die Sache bei ihren Obrigkeiten zur Sprache bringe»; vorläufig verdeuM' ^ sie, nach ihrer Ansicht sei die Erstellung solcher weiter Geleise an einigen Orten thcils höchst beschwerlich- ander» aber ganz und gar unmöglich. I«. , tl>. November. Der Abschied fehlt. De» Verhandlungsgegenstand entnehmen wir folgenden Acte» : 1) Instruction der schwyzerischen Gesandten für die auf den 1». November 1709 nach Einsiedel» an- gesezte Konferenz: a Man soll von den st. gallischen Gesandte» eigentlich vernehmen, ob der Abt beabsichtige, de» Krieg mit Toggenburg anzufangen oder nicht. Dabei sollen sich aber die Gesandten von Schwyz nicht herauslassen ob Schwyz kriegen wolle oder nicht, b. Es soll vorgestellt werden, daß Schwyz und St. Gallen allein ohne der gesammten katholischen Orte Zuzug und Zusezung ihrer ganzen Macht nicht im Stande seien, weder den Krieg anzufangen noch weniger auszuhallen. -. Es soll vorgestellt werden die große Macht der Zürcher mit 24,00» Mann nebst 4»»» rebellischen Toggcnburgern und de» Glarnern und andern wogegen Schwyz nicht mehr als 6000 Mann und der Abt laut seiner Eröffnung 600 Mann sezcn könnten ä Von St Galle» soll kategorisch vernommen werden, wie und wclchergestalt es im Falle einer urplözlichc» Ruptur die Hand bieten wolle und könne, und wessen Schwyz sich von ihm zu versehen habe, weil man dies schon öfter zu wissen begehrt, aber niemals erfahren konnte. ' ^ " LandcSarchlv Schwyz: KriegörathSprotokoU. 2) Schreibe» von Schwyz an Lucer» vom 16. November. Die Conferenz in Einsiedel» ist lezter Tage gehalten worden Der Abt habe die immer verhangnißvoller und verzweifelter werdenden Begebenheiten »nd Gewal.thaten im Toggenbury angezogen. Aus dem Verhalten von Zürich, daS nicht zurükweichen wolle wie sich dies anlaßlich des jüngste» Auftrittes des Hauptmann Hirzel in Wyl gezeigt, müsse entnommen werden, daß alle gütlichen Vorstellungen unverfänglich seien. Es wäre Chimäre, wenn die katholischen Orte sich andere Gedanken beikommen ließen. Es bleibe rein nichts mehr übrig, als der Gewalt Gegengewalt ent- g-genzusczen Da aber die Kräfte von Schwyz und des Abtes von dem Gegentheil weit überwoge» werden »nd die Aggression einfach eine abgedrnngene Nothwehr. allein ohne Zuzug der übrigen katholssche» Orte -ine Tollkühnheit wäre, werde Lncern nicht zu unlieb aufnehmen, wenn man eS nochmals unter Erinnerung an die bereits gegebenen Zusagen ..... Rath und That anrufe. Wenn auch die ungemeinen Unzeiten ihre wichtige» Bedenklichkeiten in sich halte», so überwiegen doch die Empfindlichkeit und der Schaden, welcher der eidgenössischen Katholieität aus dem Verluste Toggenburgs und andern bekannte» Gewaltthätigkeiten im Thur- gau erwachse, und ...an könnte vor Gott und der Nachwelt es nicht verantworten, wenn ...an die Einsezung aller Kräfte unterließe. S.aawarchw Luc»» I Acten T°M"bg.». 703. Geheime Conferenz von Lncern, Freiburg und Solothnrn und der Republik Wallis. St. Urban. 171W, t». bis 2tt. November. S.aa.sarch.» «u--.». Nn„eb. Mschicde. - .«anwusarchio G.h.ime AMicd.. Gesandte: Lncern. Johann Rudolph Dstrlcr, Schultheiß; Karl Anton Amrhyn, Oberst, des innen. Fr ei bürg. Oberst Johann Joseph von Alt, Sekclmcistcr; Pancraz Baumann, des innen, Raths, ^"thurn Johann Ludwig von Roll, Schultheiß; Franz Joseph von Besenval, Sekclmcistcr. Wallis. Courtem Landshaupt.nann; Valentin Jost, Zchntenhaupt.nann von Gombs. 1568 November 17ch>^' l. Nach dem Beispiele der Vorder» lind nach dem Inhalt früherer Abschiede wird die allseitige Einigkeit Eintracht alö das einzige Mittel der Sclbstcrhaltung den Beschlüssen zu Grunde gelegt und demgemäß ^ gegenseitige Zusicherung crthcilt, einander im Falle eines Krieges auf erste Mahnung hin je nach den Umstä»^' zur Offensive oder Defensive mit thätlichcr Hilfe bcizuspringcn. 2. Der Signale und Feuerzeichen hal^ findet man die Einrichtungen zwischen Luccrn und Solothurn für genügend; es verbleibt daher bei den Abmachungen. Die im Jahr 169t) verabschiedeten Feuerzeichen auf der Hascnmatt oder andern gccig"^ Punkten im Gebiet von Solothurn gegen Frciburg hin sind noch nie erprobt worden; diese beiden ^la werden daher unvcrwcilt die Sache zur Ausführung bringen. Im Allgemeinen sollen nebst den FcucrM auch Loosschüßc gelöst werden; wo dies aber wegen zu weiter Distanz nicht ausreichend erscheint, ff wenigstens drei oder vier Boten auf verschiedenen Wegen im Dienste stehen. Die Einrichtung einer Communication wird auch den Gesandten von Frciburg und Wallis angelegentlich empfohlen. 3. große Macht des Standes Bern müssen gleichzeitig die Truppencorps der drei katholischen Städte, der Wallis und deö Bischofs von Basel verwendet werden, wie dies schon in der geheimen Unterredung^ 1697 vorgesehen war. Es ist daher nöthig, die allseitige Verbindung gegen einander offen zu behalte», dies zwischen Luccrn und Solothurn und dem Bischof von Basel zu bewerkstelligen ist, wird ihrer Bcrathung überlassen; glcichcrdinge werden Solothurn und Frciburg sich verständigen, wie sie die Z'^ Arbcrg behaupten können. Am nothwcndigsten erscheint dermalen die Fcstsczung der Pläne, wie Wallis Frciburg ihre Truppen vereinigen und vom Saancnthal aus gemeinsame Operationen unternehmen . Zwischen diesen Orten sollen die geheimen Kricgöräthc wöchentlichen Briefwechsel pflegen und bei ' einander alle Neuigkeiten mitthcilcn. Wallis wird ferner die Höhen auf der Grimscl und auf der < besczen, damit Uri und die andern Orte vom Verkehr mit Wallis nicht abgeschnitten werden; Wallis Nothfall nicht nur Diversionen in's Bcrncrgebict unternehmen, sondern über diese Pässe mit einem den katholischen Kantonen zuziehen, wie dies in rühmlicher Weise im Kappclcrkricg geschah, in Wallis in den daherigcn Frieden eingeschlossen wurde. Dies ist auch von Wichtigkeit, weil nach Frieden in allen Verhandlungen der Orte die Mehrheit der Stimmen entscheidet, welches Verhältnis g^.^ gegenwärtig im Toggenburgcr Streit über den Haufen wolle geworfen werden. Für den Kriegsfall » Wallis die Abordnung cincö oder mehrerer Kricgöräthc der katholischen Orte, um mit dem Rathc um so besser dem katholischen Schirmwescn dienen zu können. Diesem Gesuche wird mit Dank Damit Frciburg eher in den Stand gesczt werde, seine Truppen im offenen Feld verwenden wird es eingeladen, die Hauptstadt mit den nöthigcn haltbaren wenn auch nicht zu kostspieligen 8"^^' zu versehen. Frciburg meldet, diese Frage werde wirklich gegenwärtig studirt. Die Gesandten von ric berichten, ihre Obern hätten namhafte Summen an die Befestigung der Stadt verwendet lind so Anschaffung von 19,006 Pallisadcn befohlen. In der Stadt Ölten können aber keine Befestigungen werden, wie dies früher gewünscht worden war. Bei dieser Sachlage wird Solothurn ersucht, daS November 1709. 1569 Wartburg bei Oltc» in guten wehrhaften Stand zu sczcn. Solothurn glaubt, die Stadt Suche würde sich ^ wohl zu einem RükzugSplaz eignen. Die Gesandten von Luccrn eröffnen darauf, cö seien wirklich einige Pläne für Anlage von Befestigungen vorhanden, ebenso sei auch daö »öthige Schanzzeug in Bereitschaft und "'«» sei bedacht die dortigen Werke in Ausführung zu bringen. Frciburg empfiehlt hiczu einen Ingenieur W Locarno dn vorzügliche Fachkenntnisse habe; Lucern will miteinstchcn, ihn nach Surfte zu berufen, von aus er dann für die Arbeiten in Solothurn und Frciburg zur Verfügung stünde. 5. Allseitig wird "lärt, daß man mit Gewehren wohl versehen und auch kein sonderlicher Mangel an Lebensmitteln vorhanden Da Wallis mit Lebensmitteln ausnahmsweise wohl verschen ist, wird das Ansuchen gestellt, den Ucbcr- lchuß über den eigenen Bedarf nicht außer Landes zu verkaufen, sondern den katholischen Orten gegen Entgelt überlassen und im Lande zu behalten. DaS Gesuch wird von den Gesandten von Wallis in den Abschied ll"'°.,»nen Ferner wird beschlossen, bei den Obrigkeiten auszuwirken, daß die Ausfuhr von Früchten unter- W werde 6 Um diese Vereinbarung in Fluß und Vollziehung zu bringen und zu verhüten, daß sie, wie ^ früher beinahe immer geschehen, liegenbleibe, sollen die geheimen KriegSräthe jedes Standes mit denjenigen d" andern Orte in Korrespondenz treten. 7. Der Anzug von Freiburg, der Komnllichkeit wegen und mit Püksicht auf Wallis solche geheime Conftrcnzcn dann und wann auch nach dic,er Stadt zu verlegen, wird '"den Abschied genommen. ' 8. Lucern wird beauftragt, neuerdings schriftlich an den Bischof von Basel zu l^"gen, daß er im Kriegsfall ein HilfSeorpS von 1500 Mann Fußvolk und 100 Reitern und deren Zusaz zur Fügung stelle Solothurn wünscht in diesem Fall, daß der Unterhalt des Corps gemeinsam bestritten werde. andern Orte bemerken aber, daß sie dies der eigenen übernommenen Bürde wegen fast unmögl.ch e.ngehen °°""ten. Es wird daher beschlossen, in erster Linie von. Bischof die Unterhaltung seiner Truppen auf eigene zu verlangen, sodann Veranlagungen auf die Geistlichkeit zu machen und diese ohne Wei.erö im Noth- W nnznziehen. ES würe vielleicht möglich, von Rom aus die Bewilligung zu erhalten, daß .nan gememsa.n z -hnten Theil der geistlichen Einkünfte nehmen und zusammenlegen könnte. 0. D.e Gesandten von ^'°'hurn und von Wallis, leztere, sofern sie über Solothurn znrükkehren, werden angelegentl.ch ersucht, ... seinem Namen sich bei de... französischen Botschafter zu verwenden, daß ein.ge Schwe,erreg....enter gegen Eidgenössischen Grenzen in die Winterquartiere verlegt werden, ..... sie .... No.hfall kraft er Bundn. se > Hause zu rufen und weil ...an dadurch den Pro.estirenden gew.P „b.ll.ge Jalousie" verursachen konnte Die jungen ledigen Bursche, die zum Militärdienst ausgezogen wurden haben de... Vernehmen nach ast >ängig Folge geleistet; die Starke dieser Corpö sollen die geheimen Kr.egöräthe e.nander m.t.he.len. 11. >ld als möglich soll eine Landkarte erstellt werden, auf welcher alle Pässe, Hochwachten und d.e.en.gen > verzeichnet sind, wo die gegenseitigen Verbindungen stall haben sollen oder können. 12. Soften es ""Kriegsausbruch kommen sollte, haben gemäß frühern Absch.eden Lueern und Fre.lu.rg ,e e.n M.tgl.ed ^ geheimen Krie sräthe nach Solothurn abzuordnen. 13. Fre.burgw.rder.nnert d.e Starke der er...,che.. ?"""schast in. ober., Bernergebiet, welche in de... Abschied von 1697 ...cht angegeben .st, ... Erfahrung zu "'gen und den übrigen Orten mitzuthcilc». Die Name» der Gesandten aus den. Solothnrner Exemplar. 197 November 1709. 704. Couferenz der V katholischen Orte und Abt von St. Gallen. Luccrn. l7M>, 2». bis :w. November. Staatsarchiv Lucer». All». Absch ». >709. kol. 292. Gesandte: Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Schultheiß; Johann Martin Schwptzcr, alt-Sch»lt^^' Laurenz Franz von Flcckcnstei», Statthalter; Karl Anton Amrhy», deö inner« Raths, tlri. Joseph Püntincr, alt-Landammann; Karl Franz Schund, Sckelincistcr. Schwpz. Gilg Christoph Schorn», ^ ammann; Johann Dominik Bctschart, Panncrhcrr. Unterwaldcu. Johann Franz Anderhaldcn, Landau"«'^ von Obwaldcn; Johann Melchior Remigius Lussi, Landaminann von Nidwaldcn. Zug. Beat ^ Zurlaubc», alt-Ainmann; Niklaus Widmcr, Sckelincistcr. Abt von St. Gallen. Joseph Anton P""^' fürstlicher Rath und Kanzler. ' .j. ». Ucbcr die wohlabgclaufcnc geheime Unterredung der katholischen drei Städte und der Republik zu St. Urban wird einläßlicher Bericht erstattet, so daß jeder der Gesandten im Fall ist, darüber > ^ Obern umständliche Mitthcilung zu machen. In erster Linie wird die Abscndung einer Gcsandtsch'Ü^ Wallis beschlossen, da vermerkt worden ist, daß ein solcher Schritt von guter Wirkung für das halten sämmtlichcr katholischer Orte sein werde. Durch diese Abordnung soll die enge Korrespondenz bundgcmäßc Vertrauen befestigt und die verabredeten militärischen Diversionen sowohl als auch der ZuZ"ö HilfScorpS in's Reine gebracht werden. Die drei Mitglieder dieser Abordnung werden aus den Orte» ^ Uri und Frciburg genommen, und denselben eine besondere Instruction erthcilt, dahingehend, Wall" ^ gewohnter Gcschiklichkcit und bündigen Vorstellungen die Nothlage der katholischen Eidgenossenschaft ^ argen Absichten der protcstircndcn Stände begreiflich zu machen; unter Erinnerung an die Bündnm Burg- und Landrcchte von 1532 und den Abschied von Hospcnthal von <696 um Hilfe und suchen und darüber einen fertigen Vertrag abzuschließen. Die Gesandten mahnen gegenseitig zur ^«" damit die katholischen Orte im Stande seien, ibre gerechte Sache mit den äußersten Kräften gegen die N ^ Machinationen der Protcstircndcn mannhaft zu behaupten. Die Gesandten von Schwyz erwähnen a"l ^ gemäß des am 16. November an Luccrn abgegangenen Schreibens, daS dem Abschied beigefügt ist, da« ^ ^ allerseits über das Resultat ihrer jüngsten Confcrcnz mit dem Abt Kcnntniß habe. Sowohl SchwPZ ^ Abt sind bereit, von mchrcrn geheimen Abkommnisscn Mitthcilung zu geben; sie werden aber hicsu« ' ^ geheime» Kricgsräthe gewiesen. Inzwischen werden die frühem Erklärungen über gegenseitige H"ss erneuert. Bei diesem Anlaß berichtet der Gesandte des AbtcS über die lcztcn Vorfallenhcitcu im und die unerhörte Zumuthung der Stände Zürich und Bern betreffend die Räumung der S^'^'^jicr« Abte wird überlassen, hierin zu thun, was er der Klugheit und seinem Interesse gemäß erachte. I«' findet man auch, es sei endlich Zeit, dem „Stamme und dem ganzen Leib" deö Toggcnburgcrha" ^ einen andern Fuß zu helfe» und die Resolutionen mit Nachdruk abzufassen. Eine Meinung w'll Manifeste der protcstircndcn Mediatoren ein Gcgcnmanifcst cntgcgcnsezcn. Man findet aber, cS wcrdc wenig Erhebliches crzwckt werden können, indem man später doch in Form eines Manifestes »d^ ^ geschichtlichen Darstellung des ganzen Handels mit einer Antwort auf das zürcherische, daS bereits l Dccember 1709. » 1571 »-?- fn» s-ff »usir-t-» muff-. ». Di- «... B-m, Basti, Schaffhaus.» und auch «,»>».,» und um-'d-im, V-rmsiilun» i„ dem Stt-i. mii d-. Siud, Si-iu wii« sch-u -u und für sich und '-»-Mich d-r u-ff-Ui-u B-°i.,»u.,«-i. »'-«-» sU- d-d-uli.ch ,sth-»m. ind-m. »ach ul>°» E-suhrunz-u ... Ai-ff... anch d-s d„ s,i-di>-d-udff,u G-ffu»»..» »ich!« E-sxn-liiich.» H„..U»I°.UMM NM», Od».°I,l Mar »«Zuffr,adw°ich-„« i»ui-n. wi,d b-schi-ffm..di-B--..,i.,i»»» nicht »stich »°n «...uh-r-i» ...,.'zuschi.>z-u, ff. du-ch «.-s°-»iich- B-du,»uu»-n -i».»schM„-», E« wi,d du».- B.-n, da» .m. Sch,>.°... ch di-s- V-n.uii.unz .».»--,». »u..°, in -in-- -iniuff.ich-n Da-fi-i»...» V.,.u.ff- d-r »...M «'»->-»,nh-i, ,man >°.il° d-i M-diu.i°n iu Gd.st» Rum-.. ,.w-.i ffaii»-d-,.. du« B-ru d-,Zu„ch "ich di- „-bffh,-..d- Gmugch.-d-s-u d-- .-»iichm Hu».i»u».„ d-, «i-.u-, d-»-hr- dam.. di- '-ch.Iisch.u O.i- in d-„ Si.nd »-,-,. w-id-u. di- »üii.ch- Hnndiun.,. ihr-« R-ch,-u ,-d°ch .hu- Schud-u, .m "». «u., ,.i° ff- in...,ff iu B-d-n .»».duhni .Msch'V» .u >°ff-° " D..s°- -chr-id-u w.rd u.ds '«» ....»füh.iich-.. E,--.-,uu» uu S°.°,hnm und Zr-ldur» und ... Süss....» auch ... B.,-1 und «ch.»h... -„ mich-ih-i,., .» «..» m-h-fach-u Züsch,ifi-u d.» u..i.r>.°»i» ..... B. ... ist um. ...ff l"« «-...ff»..,,»-. d-i... sch»..>diich-n Km«-«-»' I» »im an,ch-m-ud «-»'» «uGchi ans di, Mf.,h,d°w.II,».,u» ».-ff- .. Onaniun... «-iichi- °ff.n 'affm. Mich hui nu-i-fmzi. Uu'-m-ff. »ich. .di-d-r '".iffn s-ff,; .» u.i,d ,uffiun..-n» »°u»i.°°.st'. i-s-m «-....-ffch.'.ch d-istn s-M--° B..u.ch..u»-.. "iichil.« s,i„n B-i di-s-n. «n'uff «--d.i. ffimmilich- G-s-mdi- -nnn-'i, «-»chw'--»'''' «» -a» n»d >n „achi-i. s-ichr w° immr. u.«»lich .-d.ii'l.ch !" .».ich-», nammilich s-ich- .»ich uu» Wuii.s >.!ff-u. » u «. (S. ». Th.„»uu.> B-Mlich °°, «dff-II.,u» d-r H-chm-ch"» d,» V-ui-i-n di, Zürich b-r-ii» ..ug-oiduri hui, >«»« dm ffaud»-»!,» -».- »stich. »an!...... Sch.m,. d.s. w H°chw»ch.m iu d.» ,u.h-ii,ch-» O-i-n «-»-., Schw.,. »... u.ch >° Iu.n„ '"di-idm. bi» d-r w-ii-r- V-riuns b-iügiich d-r Rffumm.» dras,ch„s. Th..r«au. ... Art. «««. Stifte ... .«.öfter (.«renMgen). «. Art. «-«. S.-ste n. «.öfter sParad-o-). '"ennetb. No„t. »berh. Art. t!2. Anstände mit Mailand. 705. Konferenz einer Abordnung der VII katholischen Orte mit der Republik Wallis. Sitte». t.'!. bis l5. Deccntber. La»»c«archiv Schmqz. Abschiede. katholischcit Orte: Oberst Karl Anton Amrhyn, des inncrn Raths, von Luccrn; ^thg Schmid, Sckclmcistcr, von Uri; Franz PancratiuS Baninann, alt-B»rgcrincistcr und des inner»' , von Frciburg. käth Abgeordneten der VII katholischen Orte eröffnen in öffentlicher Audienz vor dein allgemeinen Land- ^l»ß" Versammlung der sieben Zehnten Ztvck und Ziel ihrer Mission, worauf diese in cinmuthigcr '"hmc erklären, Allem, was die gegenseitigen Bündnisse und Verträge enthalten, getreulich Genüge zu 1572 Januar 1710, lcistcn. Nach dicscr allgemeinen Erklärung treten die Abgeordneten mit dem Landshauptmann und dein schuß der geheimen Räthc der Republik zu einer geheimen Besprechung zusammen, in der folgende BcsaM gefaßt werden: 1, Nach Inhalt der bestehenden Bündnisse, dem bedrängten Thcile auf sein Begehren thä"> 1 Hilfe und Zuzug zu leisten, verpflichtet sich Wallis, sofern die gegenwärtigen eidgenössischen Zwistigkciü» einem Bruche führen sollten, den katholischen Orten einen Zuzug von 1000 Mann in fünf Compagnic», je unter einem eigenen Hauptmann stehen, über die Furka durch das Gebiet von Uri zuzuführen. 2. Wßcrdc"' anerbietet sich die Republik, sofern der Krieg' allgemein („universal") ausbräche, nach Möglichkeit si'"" offensiv als defensiv wider vcn Feind zu Trost der katholischen Orte vorzugehen an Orten und Enden, ^ Wallis dies am füglichsten und nüzlichstcn erachten würde. Dafür erhält Wallis von Seite der KathoM hinwiederum die Versicherung, im Fall die Kriegslast an Wallis andringen sollte, diese gleichmäßig tragen, 3. Bezüglich der Verbindung der Walliscr Truppen mit denjenigen deS Standes Frciburg/ d>c i ^ gar schwer ausführbar erscheint, hat Wallis seine Mannschaft längs der Rhone, sobald die Trupp''" Frciburg gegen die vier Bezirke der Landvogtci Aiglc anrükcn, über den Fluß zu sczcn und wenn . vereint mit Frciburg zu trachten, sich der genannten Mandcmcntö zu bemächtigen, sofern beide Thcile dies ^ gut erachten, 4. Gemäß der Verabredung zu St, Urban vom November abhin erklärt sich Wallis Falle eines Bruches während der Dauer des Kriegs ein Mitglied seiner geheimen Räthc in den Krwö nach Solothurn abzuordnen; desgleichen werden die drei katholischen Städte einen Kricgsrath in das senden, 5. Was die Erstellung der Feuerzeichen und Signale zwischen Frciburg und Wallis betrifft, bereits früher verabredet, aber bisher noch nicht probirt wurden, wird Landshauptmann und StK b ^ Eugen Courtcn beauftragt, sich mit dem Abgeordneten von Freiburg über die Tagfahrt zu vcrständlgc'd ^ dieses Werk in seine vollständige Richtigkeit zu bringen. Ein Gleiches soll auf der Furka zwischen Wallis geschehen, wozu Uri sich sofort bereit erklärt. Die Obsorge hierfür und die Pflege guter Corresp' nach dicscr Richtung hin wird Herrn Adrian von Ricdmattcn, Panncrherrn in GomS, übertragen. ^ ^ der Grimscl nicht wohl besondere Signale errichtet werden können, so soll Untcrwaldcn bei Zeichen Jemand abordnen, um Abrede zu treffen, wie in jenen Gegenden im Fall der Noth die ^ Coinmunication gepflogen werden soll, 6. Wallis soll beflissen sein, die Verkehrswege über die wichtig" - der Grimsel und Furka mit den katholischen Orten offen zu halten. 7. Da Wallis mit Korn und ^ ^ Mitteln ziemlich wohl versehen ist, soll es wo möglich diese Vorräthc im Land zurükhaltcn und daS, >,^ hicvon nicht selbst verbraucht, im Nothfall den katholischen Orten verabfolgen lassen. Wallis erklärt, - bereits Vorsorge getroffen zu haben, und ist bereit, einen allfälligcn Ucbcrschuß über den eigenen Bcdass Verbündeten zuzuwenden. Conferenz der katholischen Orte und Abt von St. Gallen. Lneern. Ltt. bis SL. Januar. Staatsarchiv Lucer». Allg, Abschiede v, NW, kol. 3, — LaudcSarchiv Tchtvtiz. Abschiede. Gesandte: Luccrn, Johann Martin Schwytzer, Schultheiß; Johann Rudolph Dürlcr, Franz Laurenz von Fleckcnstcin, Statthalter; Karl Anton Amrhpn, des innern Raths. Uri. Januar 17IN. 1573 Cchmid, Landamman»; Joseph Anton Püntincr, alt-Landa»»nann; Karl Franz Schund, Sckclmcistcr. Schwy'z. Gilg Christoph Schorns, Landammann; Johann Dominik Bctschart, alt-Landammann. Unter, "'^ldcn. Johann Franz Andcrhaldcn, Landainmann von Obwaldc»; Johann Melchior Remigius Lusti, ^ndammann von Nidwalden, Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, alt-Am.nann; Johann Kaspar Eustcr, ^'nmann. Frciburg. (Entschuldigt.) Solothurn. Franz Joseph Bcscnval, Stadtvenncr; Friedrich von Sekclmcistcr. Abt von St. Gallen. Joseph Anton Püntincr, fürstlicher Rath »nd Kanzler. ». Neben andern wichtigen Geschäften ist namentlich die Entgegennahme dcö Berichtes über die Negotiation ""t der Republik Wallis ä5auptgcgc„sta»d der diesmaligen Confercnz. Was den Inhalt du,er Unterhandlungen trifft, wird auf den Abschied vom 13. bis 15. Dcecmbcr v. I. verwiese» uud dm anwesenden Dcputirten Oberst Amrhyn und Sckclmcistcr Schmid sowohl die heutige Bcrichtcrstattt.ng alö die damaligen Bemühungen "' so „ungereimter" Wintcrzcit verdankt. Vor Allem wird nöthig befunden, der Republik Wallis dm ganzen ^halt dieses Abschieds zu bestätigen und die Rcciprocität der katholischen Orte in kräftigster Weise z.i "Schern gleichzeitig aber auch für die ehrenvolle Aufnahme der Abgeordneten und gastfreundliche Behandlung '" danken Obwohl Frciburg nicht anwesend ist, werden sä.nmtlichc Erlasse dieser Confercnz auch in seine.» ^>"m unterzeichnet weil dasselbe seine volle Zustimmung schriftlich angezeigt hat und ihm daher auch dieser schied zuzufertigm ist Da Wallis auch noch den Schriftcnwcchscl, den cS und Bern bezüglich der Wieder- "U'nahme der McdiationSverhandlungcn im Toggenburgcr Streite in lezter Zeit gepflogen, durch einen Expressen ""begleitet hat entnimmt die Confercnz mit Verwunderung auS den daherigen Zu>chr.sten von Bern, in unrichtiger Weise dieser Stand zu Unglimpf der katholischen Mediatoren dm Sachverhalt der Mediation stelle. Der wahre und richtige Verlauf, wird Wallis geschrieben, sei in de.» am 25. October an Zürich ""d Bern abgegebenen und auch an Wallis mitgethciltm Schreiben enthalten. Da aber Druk nothweudig ^cndruk erzeuge werde Wallis hieraus aufmerksam gemacht und verständigt, daß ein gründlicher Gegen der katholischen Orte in Arbeit sei, der seiner Zeit werde mitgcthcilt werden. Auch die katholischen ^ seien jez. nock für Fortsczung der Mcdiationsvcrhandlunge», wenn sie unbedingt und auf gerechtem Fuße '"Amen werden wollen bereit. I.. Auf die Erklärung deS Abtes von St. Gallen vom 19. Dccember Wnüber dem Drängen der Stände Zürich und Bern bezüglich der Räumung der Schlösser im Toggcnburg, ^ -r sich hjcz., stündlich verstehen wolle, wenn die Anstände mit den Landleutcn daselbst geregelt werden, beide Städte de.» Abte einen Vertragsentwurf zur Unterzeichnung zugestellt, welchen lcztcrer jedoch ^h»te und einfach verlangte, Zürich und Bern sollen sich erklären, ob sie seine Offerte genehm halten und ">Mö die zugesagte Garantie leisten wollen. Die Konferenz kommt abermals nach sorgfältiger Uebcrleguug !l>r ^ ^ Forderungen nicht klarer und bestimmter stelle und einmal diese Der abgerungen wären, Zürich und Bern auch alles Übrige »och in ihre Hände begehren inständigst um Rath, wie er sich diesem Begehren gegenüber verhalten solle. Die b°r>ir,"^ ^ ^ fürstliche Kanzlei und die Schriften, welche nach St. Gallen tranS 'htks zurükznfordcrn und bedrohen die Amtleute, die dabei behilflich warm, mit Bcschlagnalmie "> Schultheiß Johann Victor Bcscnval von Solothurn zu Fraubrunncn am verflossenen 13. Januar hcn'orß gangen ist. Dieser unmaßgebliche Entwurf sczt fest, sobald auf der einen Seite die Wacht auf der ' > wegziehe, soll auf der ändert» Seite der Arrest aufgehoben werden. Die Stadt Stein soll wie bishin u ^ ihre AuSburgcr die Musterung vornehmen, jedoch ohne Präjudiz für die alten Verträge, namentlich 1504, die bisherige Rcgicrungssorm und beiderseitige Rechte. Außerdem würbe Bern dem Standes noch verdcutcn, daß dem Landvogt im Thurgau 900 Gulden eingehändigt werden sollen. Dem Sch» ^ Bcscnval wird einstweilen der Dank für seine Bemühung ausgesprochen und der Vertragsentwurf ' Abschied genommen. «I. Zürich hatte am 30. Dcccmbcr abhin, veranlaßt durch das Gesuch des Conunanv nicht vn gesammtcn Orte an die Gesandten der beiden kriegführenden Mächte das Begehren stellen sollten, künftig Satisfaetion gefordert werden, widrigenfalls die Eidgenossenschaft durch ihre eigene Macht sich diese thuung verschaffen müßte, vermißt man sehr, daß Zürich in dieser Beziehung nichts verlauten läßt. !. der Grenzen beizutragen und überlassen daher Zürich zu überlegen, ob nicht vorher auf dieser Satlsß Ncuhof in Rheinfelden um Beschirmung der österreichischen Waldstädte, die Frage angeregt, ob fftigy'" unser Gebiet mit Grcnzverlczuiigcn zu verschonen. Nachdem auf lcztcr Tagsazung zur Erreichung verlangt wurde, es solle vor Allem aus von dem Kaiser für die Handlungsweise des General Mcrcy gebu) esc Gc> t>cr Rükantwort wird dieser Gesichtspunkt besonders betont und dabei auch Auskunft verlangt, was gegen General Bürkli vorgenommen worden sei. Die katholischen Orte seien bereit, nach Kräften zur Beschs ^ von Seite des Kaisers bcharrt und erst nachher beide Mächte zu neuen Erklärungen über RcspcctinMö ^ NcutralitätstractatS veranlaßt werden sollen. Die Confercnz verbirgt sich auch nicht, daß die Gcfahu" ^ Verheerung des Vaterlandes noch immer naheliegen, wie sie daö vcnctianischc Gebiet erfahren mußte, Sicherheit der Grenzen lediglich von dem Gutdünken der kriegführenden Mächte abhängt. ES wird ob es nicht rathsam wäre, wenn sämmtlichc eidgenössische und zugewandte Orte zur Ersparung größerer wenigstens je sechs Mann als eine Grenzwache im Gebiete der Stadt Basel aufstellten, v. An de» - ^ du Alaine und den ersten StaatSmiuistcr de Voisiu wird in Erwiederung ihrer Zuschriften das Gesuch gerichtet, Vorsorge zu treffen, daß den eidgenössischen Truppen in Frankreich der gebührende die nöthige Equipirung ausgerichtet und namentlich auch die Soldrükständc berichtigt und die Auslagen der ^ officicre gcdekt werden. I'. 1. Zürich wird ersucht, den Werth der neuen französischen Thalcr, mit wc ^ eidgenössischen Officicre bezahlt und dem Verlauten nach ansehnliche Pferdcankäufc cffcctuirt werde», ^ zu lassen und hicvon sämmtlichcn Orten Mitthcilung zu machen, damit man einen gcmcinsamcu Ruf v lassen könne. 2. Bezüglich der zu Basel cntdcktcn Falschmünzerci, auf welche der französische .^chc aufmerksam gemacht hatte, sollen gegen Fehlbarc die schärfsten Strafen erlassen werden, tt'. Der et»» Bericht des Untcrvogtö von Baden über seine Verrichtungen bei dem schwäbischen Kreistag z» Ulm, lli» v>c Januar 17t0. 1575 st'hrbcwilligung voil Lebensmittel» zu erhalten, wird verdankt und zu späterer Bcrathnng in den Abschied ^"v»i»icn, I,. Das Anerbieten der Coinmcndc Lcuggern, den katholischen Orten l200 Mutt Kernen und °ggcn bester Sorte, erstem zu 7, lcztcrn zu 5 guten Gulden käuflich zu überlassen, wird in den Abschied ^"°>n»icn und den einzelnen Ständen anhcimgcstcllt, in nähere Unterhandlungen zu treten, I. Das Vorhabe» ^ ^ Jappup de Richc.nont, der Zeit in Paris, zum Besten der schweizerischen Nation in Paris ° Stiftung (nn Driore söeulier des okanoinösses 86euliöres sous In vocndlo de 8t. Menne Premier ^re et de I'-rssemption de notro Dame) zu machen, ist den Orten aus dem an sie gerichteten Schreiben ^'»gsam bekannt. DicS Vorhaben, verdient seitens der katholischen Orte der möglichsten Beihilfe; cö wird ^)er der französische Botschafter angegangen, dasselbe nachdruksam bei dem Könige selbst zu empfehlen. Ii. ^ ». Freiämter.) I. (S. u. LauiS.) »>. Zug beschwert sich, das, der Herzog von Savoycn eine seit tdt) ")rcn j„ Händen der Familien Stokcr und Müller gestandene Compagnie nach dem Absterben des Stadt- Leiber Müller troz der dortigen Bewerbungen an Herrn Jscnman» von Urscrn vergeben habe. Anläßlich l«tk geführt, daß der protestantische Herr Hackbrct von Bern als Oberst über ein hvlüchcs Regiment gcsezt sei. Zug wüuscht, daß darüber eine ernstliche Vorstellung an den Herzog gerichtet Die Sache wird ad rokorendum genommen. (S. u. Sargans.) H Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Soli Saraans. Art. tZ7. Justizsachcn, Recht, Gericht. ^^lämter. It. Art. tit). Verwaltung im Allgemeine». " d LauiS. I. Art. 288. Beziehungen z. Bischof v. Com». Das Verzeichniß der Gesandten aus dem Schwyzcr Exemplar. 707. Confercnz der evangelischen Orte und Stadt'^St. Gallen. Aarau. >71«, L7. Januar bis I. Februar. Eiaaitarchiv Zürich. All». Abschiede Bd. W. e«I. I. ^ sandte! Zürich. Johann Ludwig Hirzcl; David Holzhalb, beide Statthalter und des Raths. Bern. Friedrich Willading, Schultheiß; Abraham Tscharncr, des Raths. Evangelisch GlaruS Z"'^"^igt.) Basel. Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Christoph Burkhardt, Deputat und des Raths. ^ Alhausen. Johannes Köchlin, Bürgermeister. Appcnzcll-Außcrrhvdcn. (Entschuldigt.) Stadt wallen. Anton Locher, Sekelmeister. Biel. Abraham Scholl. »»sc» ^ Stände Zürich und Bern, die schon den 27. Januar zur Behandlung der Toggrnburgcrfrage ^ übrigen evangelischen Orte auf den 29. Januar nach Aarau berufen, um ihp, " Sichcrftcllung der Stadt Basel und der übrigen Eidgenossenschaft gegen die endlosen Plakcreien und zu berathcn. Da in dem Ausschreiben als BerathungSgegcnstand vornehmlich die Ncutralitäts- drsvl ^^achobcn war, entschuldigten GlaruS und Außcrrhodcn ihre Abwesenheit. Nicht ohne Grund ist zu dergleichen Abscnzcn einzelner evangelischer Orte dem Ansehen der evangelischen Eidgenossenschaft und auch der Behandlung der Geschäfte hinderlich seien, indem aus solchen Conferciizrn auch 'stände i„ Brrathung fallen, die auö wichtigen Bedenken in den Ausschreiben nicht genannt werden dürfe». 1^76 Zannar 1710. In diesem Sinne wird an GlarnS und Außcrrhodcn eine Mahnung erlassen. I». Basel führt lclch^c Beschwerden über all' das, waS es seit einiger Zeit ohne sein Verschulden durch die Grenzvcrlczungc», ^ dahcrigcn Zumuthungcn beider kriegführenden Mächte und die Begehren um Gcnngthuung und erst j""!^ durch die Erschießung des französischen Parteigängers Kcmpf in Angst durch deutsche Soldaten zu crdulrc» habe. Gleichzeitig ersucht es um Hilfe und Rath, wie es seiner im Elsaß liegenden Früchte, deren so""" die Stadt als die Privaten höchst bedürftig seien, habhaft werden könnte. Zürich bringt darauf die Zujä)^ zur Verlesung, welche die katholischen Orte von Luccrn aus wegen der lcztjährigen Grcnzvcrlczung erb'!"" haben. Demzufolge bestehen die katholischen Orte auf der Satisfaction, welche auf lcztcr Jahrrechnnng Namen gemeiner Orte von dem Kaiser wegen des Einbruchs des Generals Mcrcv verlangt worden war, do sonst bei dem französischen Gesandten nichts erzielt werden könne. Auf den Antrag von Zürich wirv s>" einmal von dem Verlangen aus Reintegration des Ncutralitätstractatö Umgang genommen und beschloß"' sämmtlichcn eidgenössischen Ständen zu beantragen, daß in gemeinem Namen den Botschaftern beider kneg führenden Mächte angezeigt werde, die am Schirmwcrk bethciligtcn Orte seien bereit, in ihren Kosten ^ Salvcgardc von fünfzig bis scchszig Mann nach Äugst und die Hülftenschanzc zu verlegen, sofern diese A>ay dann als eine Repräscntantschaft der Eidgenossenschaft rcspectirt würde. Sofern diesem Vorschlag nicht sämmtlichcn Orten beigepflichtet würde, sind die evangelischen Orte entschlossen, für sich das Nöthigc anzukchr^ Es werden daher vorläufig, bis von den katholischen Orten eine Antwort eingeht, vicrundzwanzig Manu ' ^ Wache abgeordnet, nämlich'sechs von Zürich, neun von Bern, je drei von Basel und Schaffhauscn, Zw" der Stadt St. Gallen und einer von Biel. Endlich wird noch ein Schreiben an den französischen Gesa» erlassen, daß er sich für Vcrabfolgung der im Sundgau und Elsaß vorenthaltenen Bodcngcfälle der ^ Basel verwenden möge. «. I. (Zürich u. Bern.) Die beiden Stände, allzeit bereit, den Toggenburgcr ^ auf gütlichem Wege zu vermitteln, haben nichts unterlassen, die Sache so zu leiten, daß in Toggcnburg mehrere Bewegungen vermieden und alle Anlässe zu mißbclicbigcn Weitläufigkeiten abgeschnitten werde». ' der Abt seine Schlösser Schwarzenbach und Jbcrg mit Mund- und Kricgsvorräthcn versichern und mit c» > Mannschaft bcsezcn ließ, hat der toggcnburgischc Landrath durch eine Abordnung in Zürich vorbringe» " ^ beide Stände werden nichts dagegen haben, wenn der Landrath zur schleunigen Austragung dcS Streites Statthalter Ringk zu St. Johann durch eine Gesandtschaft ersuche, anzuordnen, daß die das Land ^ festen Schlösser dem Landrathe allzeit offen stehen und nicht bcsczt werden. Wenn Toggcnburg dicjc ' Forderung vom Abte nicht zugestanden erhalte, würden Zürich und Bern es hoffentlich den Togge»o"' nicht verdenken, wenn auch sie sich sicher zu stellen suchten und aus einen abschlägigen Bescheid hin und Schlösser, die beide gleich gefährlich seien, ohne jedes Geräusch in möglichster Stille in ihre brächten. Die beiden Städte aber erachteten »ach vcrpflogcncr vertraulicher Korrespondenz, diesen Schr>^ ^ Toggcnburgcrn für einmal zu mißrathcn, dagegen aber den» Prälaten in beider Namen schriftlich lassen, daß sie die Vcrproviantirung und militärische Besezung irgend welcher fester Häuser als eine der Toggcnburgcr und einen Anlaß zu neuen eidgenössischen Vcrwiklungcn ansehen müßten und daher erw> der Abt werde selbst solchen unabsehbaren Reibereien zuvorkommen und die Schlösser cvacuircn laste», ^ diesem Falle die Toggcnburgcr nichts Feindliches gegen dieselben vornehmen werden. Verharre aber aus diesen kriegerischen Maßnahmen, so möchte cS sehr leicht in Zürich und Bern und in der ganze" ^ nosscnschaft zu bedenklichen Bewegungen führen, sobald gegen das Land Toggcnburg überhaupt oder dortige Einwohner irgend welche Gewalt wollte versucht werden. Der Abt aber, ungeachtet ihm vo» Januar i7lN IS77 Clänkn noch rin BttglrichSvorschlag voig..rg. «n-dc, wonach sir ihm gcgcn Aan.nnng vor schloff« an «mann, ,„saa..n, «an g.g°n «i°,°lb-n nichts g°sch-h.n dn.f., Hai sich hi«»b« in -in« W-is- ««»-hm-n >-«-». di° 'l°i».Sich«h.il fii. di. .°gg.,.b.,-gisch-n Landl«... hoff.« ii-ff, Di. Kid... S.ad.. ffn.°» sich d.h.. »«»iah, Mi, d.i. Ab,-°-°..°..n d.s T-,»°,,b»-g« di-s« Schloff« w-g-n in .in, »«..anl.ch. Tons«,,,. IN »-l'n. nm »on ihn,,, di- d«.n»It»° S-chlag. «««-»-», -in- d... B.,a.hn..g.n ans g,g,nwa,,.g« Tag. «»-na hat«, Mich ,md B-.N di- Mschannng g.w°»n.n, daff da- B°s.,.t,n d-S M..S nnd d« ,-,h°ii,ch.n V.l. -in i, dahin li-io. da- G-sch-if, f- lang. .» ««Ich--»».». ->i- «-. M,nm»an°- gnnffig« ««d-n. «dann 'im g-somm.n-n Ang-nblii ih.mB-«h-i. >n ««snch-». iniwisch-n °d» Z-i-ich »«««.. nnd T-gg-n, »»«diwch an,. Wo-i. nnd Hi«.«-is° ans di-V«mi.,.«n» ««.nschl-st-,,. «.-d-n„ g-n.,gs..n° B-w-n- dal,-gm, >«» ff. ,-in- l!ns. had-n. d.m St,-it- ans di»ig-m W-g- -in End- I« mach-n. B« d,°i-> B-Ichaff-nh«. d-, »in,- .....ff d-m S.-sch-s. in -in-m Adschlnff »«holftn nnd d«a.h.» ««dm, w.. ... S-ch- -...jns-id..., s«. Ii- in B-w-g...,., !«»»»- nnd °« «di s-Idff wt-d« d-in g-b-achi w«d-, »,. zniiich. B-,l°g»n» nachin- l'ch'» SS ««d,n da»« di- Mg.ordn-.-n d.« T-ggmdn.g« «ord-schi-d-n, NM »on ihn-n ,n ««n-hm-n, in '«ch« W-is- ff. ,nw -nhig-n G-nnff- »„-, F'-ih-iim »-<-»»--> An» ch-«n B«ichi. -chi h..«°,, das, d«ma.,n »ich. NN, da« gai... -and in b,n.«.ich« E-ni-ach. ff-hi. sonk... anch ....-, «.ich. >»«z .h, ohn- V .,n ..fftn d-S -and.a.h-S nach Bad.» g.,°mm.„ >°a,°n. ffch .n.o«-.. w.°d« ha,im. d-ßff- das ogg-ntn,glich, ffandg-nchi °n..,-nn-n NN. «„schi.d.n. P-o.-ff. «on d«ns. b.n -n.,^ lasst.» '»k-s-i,- ...... d-mgand. ad« di-Halinng kd-n.l.ch »°.l -S sn-chi- ah ffch nni«d.sffn anch G.iftlich,°i. Mnh. ,°d.n ,°nn... NN.« aff «,.i V.,wan..n Un n-d-n ... ffisi-n. Ai« da« Ks., nnd .NM. d.n Abi „..in« V«.inba.„ng ... King.», sti nach «nffch' ... Einnahm- d» Klos.« - di. S-,n-s.ih.« «.sali- -m -and. s-id». Di. E,°b«n»g »«Schloff« .»«n g-nng- »ich. «i-l. "h. miiff, man anch noch «mg. Kliff.« NN. Mannschas. d-s-M. .in...«».,. in »., M-mnng d.n R.li»..s.n ^.i »ich.» ütl-s .NINMN.H.» nnd ihm. G-...«..-iis> »ich. IN ff«..» Li. -iii.m >°>ch.n Schni. s-i-n di. »«!-»,., b-i.« E°ns.ffi°n-n g-n-i»., Di- b-id-n SM.. .i.h°n d.-s. An-°»»ng°n in mff.ch. E,w.g.n.g. ff. °«li«n ffch daff di. G.f.nd..n d« «,-.-ffa»,isch.» Mach.. „«,« d« Hand ihn.» wohlm.in.nd -ng«a.h«, di M H nd,. m-alichff »», d.i., »Il»-M.i,,.n z ,i.«-n-sch.»ff ..» End. i„ »«.chaff-n, da nachh« l.ich, »" Kais« ffch'd-S Ai« annch.n-n n». anch «-«WH - -"-»m Vkschnt l.iflm V- schi-«-n. gn.lich- nnd »nfflich. Rii.-l w«.°n in, S».ach° g.kachn Es w„° ab« n.M..» .ch hob,. das. «n-ch di. MiiMNlig d« Schl-ff« di. H-nfflsach. !-.»°-«-g- »l.d.gl w.,.. . an- all... ^"-h,in.,... «« -alho.isch-n Ott. -.ich- «ffch»-» l-i. «--> >i- «i b-i l«»-» b--n.»,nch..n "'chi„, b laff-n. nnd and«s-i.S di. Zogg.ndn.g« -insach s-in- Gnad- nnd D.....N, ««,«....„ wo.,.... g.h- anch an- ih..n wi.d«ho-.-n «.h-im-n «°ns«-.il°n »- ---» °°°« U"--ch -in,.» "s di- Togg,, t.„g« ,chi-b-n „n° «H-. V«b,in°...n NM Hilst nmustii. «i- sich dl » »ach -» B-nchl-n -» ---'.an « Hand ans d« «t.'dnnng i„'S W-lli« -la, «g-k. Als G.»°»maff..g.l n...ff.„ .mnach anch M Bin,»-'ans d.n E-nst «« i-g- »nfm-rls-m ««».'»- ->»-».>. l>ch »««. S.and-, ^ r.»g-nb.„g«„ s°.»-nd. «aihschl-g- Iii »°d°» l Um «o. all« W-si ihr... fti-dlich«. Sinn ... ,-ig.n ... " Iii kwoistn das, ff- ,n, gS-lich-n E-l-digung d« Sach. „ich,- »..««l.ich. g.l. s.„, ....... di. T°»g.n- °°„ ffch'-n-folg.,... B.g.»,.» an d-n M. s..Il-n, i. °°i> ..i-Sich«h-ii s.s..n Hans«, ^>-ff°. ..... Klos.« wi.°« in d.« ch°«°-iz-n Sl°ii° g-dr-ch' «"d-"- ^ >"» >>>»"' Do-n...«.„, «o-d-n ..... di- ff. w-i.« l-...- Z.H. ... B-d-n „.„. »«.an,, ha...n, 1578 Januar 17 t», rcstituirt werden; 3. daß ihnen der Landeid, das Landrecht lind der Landfrieden und die daraus fließend»' Freiheiten unbeschränkt bestätigt werden. Wenn diesen Begehren nicht entsprochen wird, ist den Toggen!»'»!"" überlassen, die gefahrdrohenden Schlösser in ihre Gewalt zu bringen und sich auch jener Klöster zu bcmächt'ö»^ iu denen VcrthcidigungSmaßnahmcn vorbereitet wurden und diese mit eigenen Truppen zu bcsezcn, Allcö jcdoch' ohne irgend Jemand an Ehre und Gut zu beschädigen. Da, wie leicht zu crrathen, ein solcher Schrill »» großes Geschrei und eine gewaltige Bewegung hervorrufen wird, werden Zürich und Bern sich für ^ versprochene Hilfeleistung vorbereiten. Die Abgeordneten des ToggcnburgS werden gleichzeitig crmahnt, ihrerseits gegen einen Uebcrsall in der Stille zu rüsten, das Volk zur Einigkeit und guter Bewaffnung »'ü" spornen, auf die Päße und Zugänge wohl Acht zu haben und gewisse Sammelpläzc im Land zu besti»'"""' Diesen Weisungen versprechen die Toggenburgcr getreu nachzukommen und melden, daß das Volk mit Gewehr»' und Munition ziemlich „fein" versehen sei; auch au Lebensmitteln mangle es nicht. Schließlich bitte» tun Zusendung von zwei verständigen Ingenieurs, um ihnen für die militärischen Schuzmaßrcgcln mit I» an die Hand zu gehen. Bevor Toggenburg zur Exemtion der Weisungen schreite, werde cS nochmals Be») geben und bitte inzwischen Alles in größter Verschwiegenheit zu halten. ES wird ihnen dann noch nütgclh»Ü' es sei von der Republik Wallis die Wiederaufnahme der Mediation angeregt worden und beide Stä"^ werden sich jczt noch zu Allem finden lassen, was zu gütlicher Beilegung dienlich sei, wenn cS den katholische Orten damit Ernst sei. Den gemeinen III Bünden beider Confessionen wird sodann von den bisherige Bemühungen beider Städte und dem jczigcn Stand der Dinge im Toggenburg Mitthcilung gcmacht »»d ersucht, auf alle Fälle ein wachsames Auge und ein getreues Aufsehen auf beide Städte zu haben, ll. anwesenden Orte.) Zürich und Berit erstatten Bericht über die dcrmalige Situation de? Toggcnburgcrh»" ^ und geben vertrauliche Mitthcilung von der Korrespondenz mit dem Abte über die freiwillige Räu»»»'g ^ Schlösser. Es wird auch versichert, daß beide Stände immer bereit seien, zur friedlichen Abwiklung Streites zu helfen; für den Fall aber, daß dicö erfolglos sei, ersuchen sie die evangelischen Orte um g'' Hilfe für ihre gerechte Sache. Die Orte verdanken den Bericht und erklären, daß ihre Obern sich nach befleißen werden mitzuwirken, auf daß der Friede iu der Eidgenossenschaft erhalten werden könne. Gesandten von Bern berichten über den Vcrglcichscntwurf in der Stcinrrangclcgcnhcit, den Schultheiß W'lm ^ und Schultheiß Bcsrnval auf allseitige Genehmigung jüngst zu Fraubrunncn beredet hatten und übrigen Orte, auch bei Zürich die Sache dahin empfehlen zu helfen, daß cS dem Vergleich, der die beider Parteien wahre, ebenfalls beitrete. Die Obrigkeit von Bern sähe aus sonderbar wichtigen Ursache» Handel gern beigelegt. Nachdem sämmtlichc anwesende Stände eindringlich Zürich crmahnt, diesem Folge zu geben, verdankt lcztercs vorerst dem Schultheiß Willading die gute Absicht und verbreitet sich l" weitläufig über die strafwürdige Haltung bcS Landvogts Achcrmann. Zürich sei jederzeit für die Erh» ^ des Friedens im Lande, ein Beweis hicvon sei die Zurükzichung der in Burg aufgestellten Übrigen nehmen die zürcherischen Gesandte» den Antrag Berns in den Abschied, mit der Bemerkung, werde Zürich in einer so gerechten Sache nicht zu Bedingungen von so bedenklichen Folgen z" ^ ^ gedenken wollen. «». Basel ersucht die vier Städte, auf nächster evangelischer Session mit der Jnflr»'»''"^ erscheinen, ob sie gesinnt seien, vom künftigen Johanncstage im Sommer an wieder für ein Beiträge an den Unterhalt der pfälzischen Studircndcn im Oolle^iuiu Urugminnum in Basel z" ll'. Das Gesuch von Bern, der evangelischen Gemeinde zu Minden au die Erbauung einer Kirche »»d ' Psarr und SchulhauscS einen milden Beitrag zu leisten, wird in den Abschied genommen. Mai 1579 70«. Konferenz der drei katholischen Schirinorte von Rapperswyl. An der Treib. 17ltt, 12. Mai. ^»»dcoarchi» Nidwaldc». 'Adschicdc. sandte: Uri. Jost Anton Schmid, Landammann; Joseph Anton Püntincr, alt-Landanunann. Schwor ''Christoph Schorns, Landamman»; Johann Sebastian Wüörncr, alt-Landaininann, Untcrwa ldc». ' »»s Jinfeld, Landammann von Obwaldcn; Sebastian Remigius Kaiser, Landammann von Nidwalden ^ " «I. (S. u. Rapperswpl.) «>. Schwyz thcilt mit, die von ihm den einzelnen Orte» bereits avistrte ^»dtschaft nach dem Toggenburg werde wirklich abgehe». Da die Zeiten gefährlich sind und man nicht mag, was begegnen möchte, wird um gutes Aufsehe» gebeten, was zugesagt wird. „ Man sehe auch Im Abschnitte Schirmortsangelegeiiheite»: "»»rswyl. swt. 7K-79. 709. Konferenz der Städte Zürich, Bern und Basel. Aarau. 17l<>, 1!>. Mai. s><>a»«»ar>»iv Zürich. Allg. Absch. Bd. W, ü>I. 14. ^ ^sandte: Zürich. Johann Jakob Ulrich, Johann Heinrich Hirzcl, beide Statthalter und des Raths. Hans Rudolph Bücher, des Raths; Abraham Tscharncr, des Raths. Basel. Balthasar Burkhardt, ^ttmcistcr; Christoph Burkhardt, des Raths und Deputat. Et'»"' einiger Zeit hat Bern die vertrauliche Anzeige an Zürich gtmacht, von hoher und sicherer cii>si ^ bringc'w nothwcndig, daß Jemand aus Zürich sich auf dem künftigen Fricdcnscongrcssc „ u», daselbst einerseits die harte Behandlung der Toggenburgcr durch den Abt vorzutragen, anderseits ^'»r den Fall, daß dieses Streites wegen etwas über Toggcnburg in den Fricdcnstractat wollte aufgc- ^ '"'kn »verde», darzuthun, daß die Grafschaft Toggcnburg von jeher ein Glied der Eidgenossenschaft gewesen Confcrcnz macht Zürich hierüber folgende Eröffnungen: Eine bekannte und bewährte staatS- b" evangelischen Eidgenossenschaft ziele von jeher dahin, wohl zu verhüten, daß sich eine <511Angelegenheiten unseres Landes mische und darauf hinzuwirken, daß jcwcilen die Eidgenossenschaft selbst verbleibe, wie man denn auch »>il« ^ ^°güc"b"rgcrstrcitc sich Mühe gegeben habe, sowohl die vom kaiserlichen Gesandten angebotene Bcr ^ "Nß, als die vormals von Baron von Grüth angetragene Garantie für den auf die Bahn gekommenen ^ '^>ch Zwischen dem Abt und der Landschaft Toggcnburg abzulehnen. Zudem sei noch immer einige Hoff- h, ^ "fanden, daß dieser Zwist gütlich erledigt »verde. Eine Bestimmung zu Gunsten der Toggenburger allgemeinen Friedensschluß hineinzubringen, habe seine großen Schwierigkeiten; der Friedenskongreß 1580 Mai 1710, habe so verschiedene wichtige Fragen der hohen Mächte und Fürsten zu behandeln, welchen gegenüber der Toggcnburgcrstrcit nur als eine geringfügige Sache erscheine' Ohne die gleichzeitige Anwesenheit cineS >ll' geordneten dcS Abtes und dcr Toggcnburgcr würde nichts ausgerichtet und den beiden Ständen Zürich »»^ Bern imputirt werden, daß sie die ersten gewesen, welche von dcr McdiationShandlung zurükgctrctcn und Streit wider das bisherige eidgenössische Staatsrecht in fremde Hände gelegt hätten. Was aber ein An>»che» an den Kaiser im Allgemeinen betrifft, sich in den Toggcnburgcrstrcit nicht zu mische», da die Grasich'^ Toggcnburg kein kaiserliches Lehen sei, sondern ein zur Eidgenossenschaft gehöriges Land, so sei auch da dcr Erfolg sehr zweifelhaft, um so mehr, als ein derartiges Begehren auch dem Könige von England, den General stauten und dcr Krone Frankreich unterstellt werden müßte. Die Gesandten von Bern beleuchten ihren schlag mit folgenden Gründen. Es sei leicht abzunehmen, daß die katholischen Orte in dcr Hoffnung bessere Zcitvcrhältnissc zu einer endgültigen Erledigung des Toggcnburgcrstrcites keine Hand bieten; ebe»b wahrscheinlich sei, daß dcr Kaiser, sobald einmal dcr allgemeine Frieden abgeschlossen, dcr Angelegenheit »» Toggcnburg seine volle Aufmerksamkeit zuwende. Aus einem Briefe dcS Königs von Preußen vom 7- ^ ergebe sich, daß dcr Kaiser ernstlich versuche, die Lehenöobcrhcrrlichkcit über daS Fürstenthum Neuenbürg »»d Valcngin als dem Reiche zugehörig geltend zu machen, DaS nämliche Vcrhältniß walte hinsichtlich der Gral schaft Toggcnburg ob und dcr Kaiser werde wohl nicht ermangeln, durch seine Vertreter beim FriedenScoibss^ in diesem Sinne zu wirken. Deshalb sei es angezeigt, daß Jemand im Namen dcr evangelischen Eidgenosse» schaft die Interessen derselben überwache und allfälligcn Versuchen, an dcr Exemtion vom Reich laut »'est phälischem Frieden zu rütteln, entgegenzutreten. So laute dcr Rath dcr Gesandten mehrerer hohen Mächte die den gegenwärtigen Zeitpunkt für den geeignetsten halten, dem Toggcnburgcrgcschäft eine Wendung Z»'" Guten zu geben. Diesen Einladungen könne durch eine schriftliche Empfehlung nicht genügt werden, Minister großer Fürsten und Herren, die mit den Geschäften ihrer Herren beladen sind, können auch ^ geneigtester Gesinnung Geschäften, die ihnen schriftlich empfohlen sind, weniger große Aufmerksamkeit als solchen, die immer und immer durch eine „lebendige Stimme" sollicitirt werden. Dann können solche ^ schäfte in dieser oder jener Weise merkliche Wechsel und Änderungen erfahren, die zu verfolgen nur Je»» befähigt sei, dcr persönlich anwesend ist. Die Gesandten dcr evangelischen Mächte möchten im andcr» e auch auf den Gedanken kommen, wenn von bicr aus die Sache nicht eifriger betrieben werde, dürfe >) ^ eine größere Thätigkcit nicht wohl zugcmuthct werden. In jedem Fall sei gewiß, daß daS Prävcnirc u»d ^ Empfehlungen zu guter Zeit bei den fremden Ministcrn guten Eindruk machen; wenn dcr Frieden 0»>» bcrathcn wird und jeder mit den Angelegenheiten seines Herrn beschäftigt sei, habe er für andere ^ wenig oder kein Gehör mehr, Basel erklärt, daß cS nicht genugsam instruirt sei, sofort in diese Angeles» einzutreten, Zürich rcplieirt, wenn auch dcr Kaiser bestimmt werden könne, sich dcr Sache nicht anzu»c) bliebe diese dennoch hängen und müßte endlich mit Recht oder Güte oder Gewalt gelöst werden. Nach Bcralhung übernehmen Zürich und Basel, den Antrag ihren Obern beförderlichst vorzulegen und deren 0 ^ abzuwarten. Mittlerweile gibt Bern Kcnntniß von dcr Zuschrift dcr Republik Wallis vom 1ä, Mai, die Wiederaufnahme dcr Mcdiationsvcrhandlungcn empfiehlt. In dieser Hinsicht wird beschlossen, abz»"'» ^ was Wallis unter der Hand bei den katholischen Orten wegen der Mediation ausrichten lind Bern mitthcilcn werde, — Dem Stande Bern ist frischcrdingö von dem englischen Gesandten in H" ' und Herrn Hcinsiuö der Bericht zugegangen, Graf Sinzcndorf in Wien, dcr bishin den Kaiser zu i suchte, das Lchcnrccht bezüglich dcr Grafschaft Toggcnburg nicht zu poussircn, und hierzu bereits gute H»»' Mai l7t0. 1581 auf hatte lasse sich neulich dahin vernehmen, daß gegenwärtig die gcgcntheiligrn Bestrebungen am Hofe fast durchgehend die Oberhand haben, so daß Graf Sinzendorf momentan keinen Einfluß geltend machen könne. Da der Kaiser, wie bekannt, dem Könige von Preußen angezeigt hat, die Grafschaft Neuenburg sei nn Reichlichen waS Preußen widerspreche, werde der Kaiser laut obigem Berichte auö Holland diesen 2chcn- s'rcit vor den Reichsconvent in RegenSbnrg bringen. Da auch Toggenburg als Reichslehen von. Reiche abhängig gemacht werden wolle, der Streit also da und dort auf das Nämliche hinauslaufe, könnte durch d.e sandten der evangelischen Mächte, namentlich diejenigen von Preußen bei dem Re.chScolleg.um zu RegenS- >z erwirk, werden, baß der Kaiser außer Stand käme, den beiden Ständen Zürich und Bern wegen der Ncichslehenschas. über Toggenburg ferner.. Verdruß zu verursachen und daß damit bei den katholischen Orten "Nd den. Ab. das in den Kaiser gesezte Vertrauen um ein Merkliche- erschüttert würde. Diese Angelegenheit We nach Ansicht der Gesandten von Bern nicht in Form einer Klage angebracht, sondern in Anknüpfung das kaiserliche Schreiben von dem zur Friedensverhandlung abgeordneten Vertreter mündlich vorgetragen »verde» Das Gesuch ginge dahin, Toggenburg mit den Lehcnözumuthungen zu verschonen, da eS von 'eh" ein Glied der Eidgenossenschaft gewesen und seit zweihundertfünfzig Jahren nie von derselben abgelöst Dieses Begehren würde vom preußischen Gesandten unterstüzt, der dabei die Lehensbeschwcrde seines Hern, wegen Neuenbürg zur Sprache bringen und im Verein mit de» Vertretern mehrerer evangelischer T'ände die ferner» Bestrebungen deö Kaisers in diesen Sachen lähmen wurde. M.ttlerwe.le .st den Gelten von Zürich und Basel die Mitteilung zugegangen, daß die beiden Stände zur Abordnung e.neö Ver- Wers der evangelischen Eidgenossenschaft zum FriedenSeongreß nach Utrecht die Zustimmung geben. Im Zeigen aber möchte Zürich, bevor es auch hierin sich definitiv entscheidet, doch noch ... .vettere Erwägung »iche., ob der Kai er, wenn er einmal die Frage wegen der Reichs.ehen an da- Re.chseol.eg.um br.ngt, sich s° leich. von ferner.. Versuchen ablenken lasse, oder ob er nicht vielmehr unter dem E.nflusse ze.ner Munster ^ seinen Ansprüchen bei der Reichsversamm.ung durchzudringen suche. Daö Beste wäre allerd.ngs, wenn btt Kaiser durci. Vermittlungen der fremden Mächte direet dahin gebracht nnirde se.ne Prätensionen aufzu- weil dadurch der Faden mit einem Mal abgeschnitten wäre. Zür.ch behalt sich daher für d.esen Punkt U Entscheid seiner Obern vor. Unvorgreiflich diese», Entscheide wird sowohl über die Verrichtungen deS ^sandten zum FriedenSeongreß im Namen aller evangelischen Stände, als über die besonder.. Aufträge der T'ädte Zürich und Bern wegen deö Streites im Toggenburg bei dem Rcichscolleg...... e.ne Jnstruet.o., vor- U.hen Zürich wird die evangelischen Stände einladen, über diese Angelegenheit auf nächste Jahrrech.,ung instruiren und andeuten, daß die Kosten dieser Abordnung ausschließlich von den evangelischen Städten >cn werden, ..... der Zustimmung von G.arus und Anßerrhoden desto sicherer zu sein. ... Zürich und Mit kaiserliche». Reskript vom 24. März gelangt an d.e Städte Zur.ch und Bern d.e M.tthe.lung, ^ kaistrlichr öZof habe ...it Befremden daS Gerücht vernommen, als haben diese Stände unter Zusicherung > Hilfe die'Toggenburger aufgereizt, sich der äbtische.. Schlösser zu bemächtigen und »ut Ausschluß deS rine ueue Regierung in politischen, Civil- und Crim.nal- Sachen c.nzusezen, als ob d.e Rc.chörechte ""f Toggenburg erloschen oder nicht der mindesten Beachtung Werth wären. Dies stimme mit den wiederum Versicherungen den Streit gütlich beilegen zu wollen, nicht überein. Wofern die beiden Stände die zu dergleichen' Unternehmen bieten sollten, werde der Kaiser seine Lehenrechte mit allem Ernst vereidigen nicht nur die Vergünstigungen der einzelnen Kantone im Reiche und in Österreich rükgängig machen, Um. auch den Abt als Reichsstand und Vasallen gegen eine solche Vergewaltigung nach Kräften in Schuz 1582 Mai 1710. nchincn und hierfür selbst deö gesammtcn Reiches Beistand anrufen. Der Kaiser hoffe, daß es nicht s» ^ komme, sondern der Streit in den Schranken einer unparteiischen Mediation verbleibe. Das Schreiben wird in folgendem Sinn erwiedcrt. Beide Stände seien jczt noch von gleicher Gesinnung beseelt, den Frieden dcr Eidgenossenschaft aufrecht zu erhalten; wenn die Mediation in's Stokcn gerathen sei, so liege die Schuld ntty an ihnen. Sodann dürfe in Erwägung gezogen werden, daß Toggenburg nun schon zwcihundcrtundst>»stbl Jahre lang als Glied dcr Eidgenossenschaft an deren Lieb und Leid thcilgenonnncn, die verschiedenen Kric^ züge mitgemacht habe und auch mit einigen Orten verlandrcchtct sei. Alle bisherigen Mißhclligkeitc» Toggcnburg ohne Unterschied seien ohne jegliche fremde Einmischung, von den Eidgenossen selbst erledigt wordc»- Dcr Abt sei auch jcwcilen aller Rcichöanlagcn für die Grafschaft Toggcnburg enthoben gewesen. Daher sich die beiden Städte im Bcsizc voller Befugnisse, die Landlcutc im Toggcnburg auf ihr Anstichen gcgc" Neuerungen des Abtes in ihren Freiheiten und Rechten zu schüzcn, und können nicht annehmen, daß si^ dein herben Tadel des Kaisers irgend welchen Anlaß geboten hätten; die neuen Einrichtungen, welche sich Toggcnburger selber geschaffen, seien nach ihrem Berichte mit ihren alten Freiheiten durchaus im Einklw'^ die seither erfolgte Zuhandnahmc dcr Schlosser sei nur eine Vorsorge gegen die.Bedrohung dcr Sicherheit zur Abwendung der Gewalt ohne jede weitere Absicht auf irgend welche Schädigung. Diese Antwort ist kaiserlichen Botschafter den 13. Juni, nachdem sie beiderseits von den Obrigkeiten gutgeheißen worden, d> den Sccretär Leonhard Goßwcilcr von Zürich eingehändigt worden. Da dcr Kaiser sich wiederholt einer magern und freien Ständen gegenüber nicht angemessenen Titulatur in seinen Zuschriften bedient, wirb Antrag, hierfür entweder mündlich oder schriftlich billigcrwcisc Abhilfe zu verlangen, in den Abschied gcno»" Bei Anlaß dcr Ucbcrrcichung des Antwortschreibens wird auch dcr bessern Titulatur wegen von Rathsscc ^ Goßwcilcr Anzug gcthan. Dcr kaiserliche Botschafter verweist dabei auf den Umstand, daß die Host und Reichskanzlei in den Tttulaturcn nicht gleichmäßig verfahren. Die Anrede an die Eidgenossen: Den u. s. w. sei jedenfalls hoher als jene an die Gencralsiaatcn. Dcr Botschafter könne hierin rein nichts Dcr im Druk erschienene Gegcnbcricht dcr katholischen Mediatoren bemüht sich in unbegründeter darzuthun, daß dcr Abbruch dcr Vcrmittlungsvcrhandlungen von den evangelischen Mediatoren vcru ^ worden sei. Bern hatte dcr Republik Wallis schon unlängst auf ihr Schreiben bezüglich Wiederaufnahm Mediation bemerkt, daß zur Widerlegung dieses Berichtes Stoff und Anlaß nicht mangelten, aber nicht sei, abermals auf die Sache einzutreten, da dcr wahrheitsgetreue Bericht vom lcztcn Octvbcr die lcgcnhcit klar gelegt habe. Dieser Ansicht tritt auch die Confcrcnz bei, um nicht noch mehr unnüzc» streit zu veranlassen und weil cS auch den Anschein gewinnen will, als ob die katholischen Orte die M ' wirklich wieder aufgreifen wollen. «I. Den Gesandten von Zürich ist durch einen Expressen die - zugekommen, cS seien in Zürich zwei Abgeordnete aus dem Toggcnburg angelangt mit dem Berichs Schwyz zu ihrer nicht geringen Bestürzung auf den 22. Mai eine Gesandtschaft in das Toggcnburg ^ Willens sei. Man crblike darin die Absicht, unter den Landlcutcn Uneinigkeit zu stiften und den zu ^^ gebrachten Unionstractat zu überwerfen; ja cS werde befürchtet, die Unzufriedenen im Lande M diesem Anlaß mit Hilfe dcr Pricstcrschaft Unordnung anrichten, weshalb die zwei Abgeordneten angclcgcu um Rath und VcrhaltungSbcfchlc gebeten hatten. Die Gesandten von Zürich thcilen vertraulich crthcilten Rathschlägc mit; die Gesandten dcr zwei andern Orte finden dieselben am Plazc und gewärtigen, ob die Gesandtschaft wirklich vor sich gehe und welchen Erfolg sie haben werde. Die ^ dcr Schlösser im Toggcnburg hat nicht die starke Bewegung hervorgerufen, wie man erwartet hatte. Mai 171» ISSS rucirit daher man müsse zu nach stärker» Compnlsivmittcl» greifen; als svlchrö schlägt es aar, ans nächster s°h-r°ch»n,,'g den «dl M. Erllärnng IN nSthige», ad er sich tedtgerding, als -inen Eidg-nassen anssühren Und die Landschaft Toggrnbnrg als ein im Gebiet der Eidgenossenschaft liegendes stand halten und den da- kig-r, Srrei, IM Entsch-idnn» in den H-nden «er Eidg.nassen Klassen nnd bei leine, sremderr Macht all. >»'»», machrn ...alte, widrigensalls nnd saserrr diese Erltärrmg nicht gegekn we.de, man seinetwegen -rrkr- «.stnahmer. ,.greiser, kann-, B-rn .weifet, an dem gewünschte» E-s-tg- di-s-S VargehenS nnd reg. f° g-nde- »iq-meres Mittet an Wer», Im nächster Zahrrechrntirg die Media,ian akrmat« Nicht ,rr Gang lamme, l»n die Taggerrbirrg-r, die in.wifch°n irr die seste» Schtäss-r eine Ga.nis.rr «an etwa ä,°r Mann mit-„rem »».ttichen Gehalt »an ü Gülden legen satten, i-r «en Unterhalt dreier M-nnlchasr ans dre Ernlnnft- KS 'dies greifen w-tl die B-d.ahun» ihrer Sicherheit dnrch den »tb, e» rechts-,tige, «ast diese.«,-Kaste» b„ahte, «» allen tt.rglirr.ps ,n dermeide», sattt.n die Tagg-nln,-»-. den «sch-rr Beamten der, Et... nnd »tnSgan» «,sagen ste srenndlich behandeln, ihnen i-dach b-ständrg- Wahnnrr» ,rr den Sch.ss.rn gesta,.», 6-°" dann die Mediatiar, mit S-rrf. wieder die Hand g-n°rr.r.r-n werden. s° werde de, »t bt w.hrschetntrch »ännrnng de. Schl-sse- «an den Tagg-rrbn-ge.» verlangen. Bei diesem »trügst lanrrm dann nach den «"«nderr . ... „ach de.stage d°r Ding, die weitem Mastnahrne» krath-n .«.den, Dnfe «n.rage »rr »Hchter, «„den »an Zürich nnd Bern ml r°k°r-n.tn,n genarrnnen, (Z.mch, Bern nnd Basel,, »tns d..S "-'Mali,., «„lwingen de, Stadt Basel, dast ihre G-säüe im Ets.st ie.t nach ...cht geben Warden se.er, »>» b-scht.ss.n, Basel satte, da die Mrtwirlnrrg de. la.hatischen Orte st,NM ,n ..langen sei, »ach -rrnrrat '»"» ..Prai'irst eich- thnn, indem .« durch -i"° "»« s"'" Mitte d.S «» ..cherr °m „aniastschen «".r.d..n rrachrrrai- mnrrdiich vartrage» lasse. Diesen Mgeardnetm .^ v->. ichn-.-S EmPsehlnrigSschreiben .ng.st-ltt, Z° «->' E.fatg w» ''«"g-teg-rih r, de-Weitem -M Zggsarnn» irr. Sprache gebracht werden, I'. (Zürich », Lern., Dre ( >r,andt-n «an Zrrrrch U-Nr, ,.,„ag g,.., Znstru„ian mit Bern in «ertranliche »rrterredr»,, üder «,e »tristatlerr dir in st Mg ans - ».»ertsei ig. Earrchanden, und Hilf-l.istnn» im KriegSsalte s°'n bu'hcht b-stchende» Bereiriba,irriger,. rrämtich dt. Beschlüsse -am September thstZ. die .arrrde- rm Z.hr IHZZ «»ebene Ertäntenrng nrr« die »tbr.de über die Fustpasten von t ,tt!l »erlesen. Du < lesarrdterr »an Bern, diesen Prrrrlt ahne fpeeiette Zrrstrn-tian. übem-h»-» «»»"ü -°M'-ag.Nt st- »ich. dast diese B-r-itschasten mtw.de, wirll.ch ...anstatt., haben, -de- irnvenaeitt . ..» werden tan«.» DiS-»„-n inSbe,andere wie die Conjnn-tia» übe, d.e R-nst -n, rrrrnde. -de. mehr V-r,Herl «''cht werden lannte. wird allseitig gntbesrrnden. daS,tna-h-r,° IN hinterbringen nnd »t«.S irr gut. B-rettschas, wn und dir vorsichtigen Anstalten der frommen Altvordern zu contmmrcn, Zi, ... Bern hl.» -- van stch an. str. nachw^ kl 2:22»,2 22»a2zlh22"2'bl-"j«m «-I.d-n-sch-.rst «an 171» -t»°m -lg-rr-n dlpl-m.tlfch.r, »tg-nt.n, dem Eerrii de St ^Vavhoriii zu übeitragiii. m a.» ^ ' e, - . , . , d den Umfang dieser geheime,, Negotiatlonc» Wir beschränken uns, ganz kurz auf die >jleic uno ° " N ' Mä!z'"'?ie"!ehein^ FriedmSconin.ission des Standes Bern ertheil. de». Generalmajor I) 1,W, tt. Marz^ , ^ Eid der Treue und der Gcflisscnhcit abgenoinmen »a,M'dü MW-» 1'rl 2 l2,'st.h,rtd-rr -nr-palsch-r, «rt-d-n-b-'h-»»»'»!»» dl, Z,»„essen da» »red b-r ...nget.s»» «ld.er.ass.nsch.f. »ach Mbgllchk-l. I«. «»»'« i" sali n.m.nrttch nach dr.r 1 1584 Juni 1710. Richtungen hin geschehen: 1, daß der Einfluß von Frankreich auf die Eidgenossenschaft und ganz besonder» auf die katholischen Kantone, und in zweiter Linie auch auf Saoohen paralhssrt; 2. daß Burgund wieder von Frankreich abgelöst und dem Hause Österreich zurükgegebcn; und 3, daß die Festung Hüningen gcschl"l' werde. Durch die Schleifung von Hüningen und durch die Restitution von Burgund werden die evangelisch"' Kantone sichergestellt, bleiben in den innern eidgenössischen Fragen gegenüber den katholischen Orten unbcirr' und erhalten die Möglichkeit) ihren wahren Interessen conform zu handeln. Die daherigc Korrespondenz zwischen St. Saphorin aus Wien, Berlin, im Haag u. s. w. n»d d" geheimen Cvmmission in Bern und an deren Spize Schultheiß Willading ist in elf Ouartbände» vollst«"^ erhalten und befindet sich im Staatsarchiv Bern. Hieher gehören! lävro I contoimnt los nüxoomtions sur los affaires seorottes ä'Ltat taitos äo la part äo loui» L""'' lonees (äo Verne); 1709 bis 21. März 1710. vivro II die Korrespondenzen vom 25. März 1710 bis 21. April 1711. 2) 1711, 9. Februar uud 18/28. Mai. Herr de St. Saphorin erhält folgende neue Instruction"" Für die Republik Bern einen Allianzvertrag mit England und seinen Verbündeten oder mit England alle'»' oder auch mit Holland zu schließe»; bei den Allianzmächtcn und an den befreundeten Höfe» die Abtretung der Ätadt Straßburg und des Elsaßcö an den Herzog von Lothringen zu betreiben. Weiter sind dem V''" lpec.ell empfohlen das Verhältnis von Savohcn zu der Eidgenossenschaft und zu Frankreich, die eidgenöM" Angelegenheiten mit Rüksicht auf das mailändische Capitulat, die Wirren im Toggcnburg, die Eins-Hl'^ der Schweiz in den allgemeinen Frieden. Es liegen hierüber vor: I.ivro III contonant los ix-xociations «ur los affaires sserottos vom 19. Januar bis 8. Dcccinber 1^ IV ,. ,. ^ vom 28. Nov. 1711 bis 27. M'I'', V ,. „ ^ zi ^jz zz gzov. VI .. .. .. .. vom 25. Nov. 1712 bis 18. April ^ vivro VII vom 21. April 1713 bis 25. Aug. " vom 18. Aug. 1713 bis 15. Dcc. l?^ '' " » .. vom 18. Aug. 1713 bis 15. 2)ee. .- vom 19. Dee. 1713 bis 30. Juni 1^ Ein besonderer Band unter dem Titel „Invro eontonant lss nvxooiations kaitvs I' fehlt im Abschied und ist in einer besondern Ausfertigung enthalten. Staatsarchiv Zttrtch - Acte» ToMNtmr» . 710. Conferenz der katholischen Orte und Abt von St. Gallen. Luecrn. bis 5. Juni. Staatsarchiv Luccr». ANg. Absch. v. 1710, fot. 2S. Gesandte! Luccrn. Johann Martin Schwhtzcr, Schultheiß; Johann Rudolph Dürlcr, Franz Laurenz von Flcckcnstcin, Statthalter; Oberst Karl Anton Ainrhyn; Salzdircctor Jakob ^a t ^ alle des innern Raths. U r i. Jost Anton Schmid, Landannnann; Joseph Anton Püntincr, alt-Landa""^ ^ ^ Schwpz. Gilg Christoph Schorno, Landanimann; Sebastian Wüörncr, alt-Landamniann; ^ Cebcrg, Landvogt. Untcrwaldcn. NiklauS Jmfcld, Landannnann von Obwaldcn; Sebastian Kaiser, Landannnann von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Oberstfcldwachtmcistcr; Josuc 6"" Juni 1710. 1585 KS Raths. Katholisch Glarus. Kaspar Joseph Frculer, Landammann. Frei bürg. (Entschuldigt.) S vlothurn Johann Friedrich von Roll, Stadtvcnner; Johann Jakob Joseph Glich, Sekel.ncistcr. Appcn- »ell -Jnnerrhodcn. (Entschuldigt.) Abt von St. Gallen. Joseph Anton Püntiucr, Kanzler. ... Die gewaltsame Einnahme der Schlösser Jberg, Schwarzenbach und LütiSbnrg durch die abgeworfeneu T°ggenburger am Sonntag den 4. Mai, die drohende Haltung von Zürich und Bern und ihre kriegerischen Bewegungen hatten Lucern veranlaßt, diese allgemeine katholische Konferenz, an der ohnehin auch »ach Gewohnheit die Verhandlungen der JahrrcchnungStagsazung vorbcrathcn werden, ,chvn auf den l8. Mai "^zuschreiben; auf das Ansuchen von Schwyz wurde nachher die Tagfahrt verlegt. Räch Ablcgung des eidgenössischen GrußcS erstatten die Gesandten von Schwyz folgenden Bericht über die Vorfälle im Toggcnburg. ^ dreifache Landrath von Schwyz beschloß am 7. Mai, eine Gesandtschaft anit und neben GlaruS und lezteres ablehne, allein in das Toggcnburg abzuordnen mit dem Befehle, wenn immer möglich e.nc ^gemeinde zu begehren, den Toggenburgcrn ihr widerrechtliches Beginnen nachdruksam vorzustellen, sie an ^ LandrechtSpflichten zu erinnern und die Abtretung der drei Schlösser zu schwyzerischen Händen bis nach Austrag des Streites zu verlangen. GlarnS lehnte die Mitwirkung ein erstes Mal ab; auf eine nochmalige Erstellung vom 17 Mai faßte die Landögcmcinde Glarus den Beschluß, weil keine der mißvcrständigcn Strien nach Anleitung der Landrechte ein Begehren an Glarus gestellt habe und die eine Partei in einer Alchen allerdings wohlgemeinten aber beiderseits nicht verlangten Gesandtschaft eine Bevortheilung der andern ^ki sähe so daß dadurch die Dinge eher erschwert alö erleichtert würden, wolle es die Reise in das T°ggmburg für diesmal unterlassen. Als die schwyzerischen Gesandten Landammann Schorns und alt-Land- "nmaun Wüörner sodann den 21. Mai nach Grynau kamen, erhielten sie vom Landrath in Toggenbnrg ""e Zuschrift des Inhalts, nach altem Brauche sei biShin der Abgang von dergleichen Gesandtschaften dem ^"drath vorher zu wissen gethan und dessen Einwilligung verlangt worden. Der Landrath habe alle Ursache, ""h den Gründen dieser Gesandtschaft zu fragen; es können deren nur drei sein: entweder wegen der in Tchuz geno.nu.enen Schlösser, für welche Handlung die Beweggründe angegeben worden seien und bei denen es ^ Verbleiben habe oder die Schlichtung eines vermeintlichen Mißverständnisses unter den Landleuten selbst. ^ existire nicht 'denn bekanntlich hätten sie sich insgcsammt an einer Landsgcmeindc völlig vereinbart, ^ die darüber errichtete Urkunde ausweise. Ein dritter Grund könnte die Entfernung der Zw.st.gke.tcn tischen dem Abte und der Landschaft Toggenburg sei». Zu deren Erledigung habe leztere eme eidgenössische Nation erbeten in deren Händen die Angelegenheit noch sei. Schwyz werde daher ersucht, das Land mit '""""Besuche der iu jeder Weise abgelehnt werden müsse, zu verschonen; Toggcnburg sei dafür aber crbötig, ? "ne.n dritten unparteiischen Orte eine freundliche Unterredung zu bestehe». In Folge dessen wurde die Gesandtschaft vereitelt Darauf gibt der Gesandte von GlaruS von dem Verlaufe der D.ngc in dort vertrauliche ^"Heilung und auch vo» Seite dcö AbtcS wird ausführliche Klage über das aufrührerische Bcuehmeu und Hcrgang der Sache erhoben und um Hilfe und Rath gebeten. Die Conferenz findet in allen diesen ist, «are Absicht ausgesprochen, bei Toggenburg werde der Anfang gemacht zur Ausrottung der 'tischen Religion das um sich fressende Uebel werde weiterhin sich nach den gemc.nen Vogtcicn ausdehnen, ""b sich endlich auf'die Orte selbst werfen. Jezt bleibe nichts mehr übrig, als standhaft sich diesem Beginnen ""Wnzuwcrfen Von der Mediation, deren Fortsczung Frciburg und Wallis anempfehlen, hofft die Konferenz "'ch's Gutes sie kann aber auf dem erklärten Fuße uicht wohl ausgewichen werden. Es wird daher an Wallis geschrieben man wolle der Mediation nicht entgegen sein, obwohl sie kaum verfangen werde. Gleich- 1586 Juni 17t», zeitig wird Wallis gemahnt, etwa auf Mitte Juli Gesandte zur JahrrcchnungStagsazung nach Baden abz» ordnen, da es an der Zeit sei, durch gcmcinsainc Entschließungen sich vor der Uebcrmacht zu schüzcn. Lucer» wird ferner überlassen, die glatten Worte des Standes Bern in dessen Antwortschreiben vom 7, Mai auf ^» am April dorthin übermittelten Gcgcnbericht der katholischen Mediatoren in einer Form, die unser» Intentionen hinsichtlich der Fortsczung der Mediation entspricht, zu erwicdcrn. Die Instructionen nach sollen demnach sowohl in dem Toggenburger Streit, als in den andern Geschäften in friedlichem Tone laute», jedoch mit dem Anhang versehen werden, daß, sofern die McdiationSverhandlungcn nuzloS verlaufen und d» protcstircnden Orte fortfahren, die LoSrcißung des Toggenburgö von seinem Landesherr» zu erhalten und untcrstüzcn, im Kcllcramt den katholischen Orten die LandcShcrrlichkeit ungerecht aus der Hand zu rcW' in den gemeinen Vogteicn nach Willkür und zu unscrm Gespött RcchtSvcrlezungen auf Verlczungcn zu hä»^' und die Mehrheitsbeschlüsse zu hemmen, die katholischen Orte insgesammt die Erklärung abgeben, Drangsale und Ungerechtigkeiten sich zu cntschüttcn und der Ucbcrgcwalt mit allen Kräften entgegen;»»^" Einstimmig ist man der Ansicht, man solle die Langmuth nicht zu weit mißbrauchen lassen, und entwehr vorwärts oder rükwärts gehen. Frciburg und Appenzell, denen dieser Abschied zugeschikt wird, werden »» dringlich gebeten, über vorstehendes mannhaftes Conclusum deutliche Instructionen nach Baden zu crthcilc» I». Des Streits im Kellcramt halber ist bei leztjähriger Jahrrechnung von einem Augenschein die gewesen, der dieses Jahr vorgenommen werden sollte, was zum Theil nä rskorenäuin genommen worden >»»» Da nicht alle betheiligten Orte hierüber instruirt sind, wohl aber dafür, unabwcichlich auf dem Rcäsic beharren und cS bei der klaren Deduktion desselben in den Abschieden von 1767 und 1768 bewenden i lassen, sollen die nöthigcn Gegenactc gethan werden, da nur auf diesem Wege dem wichtigen gesteuert und die dortige katholische Mannschaft den katholichcn Orten erhalten werden kann, um so »ichr ^ laut Berichten erst kürzlich Zürich daselbst wieder Augenschein vornehmen ließ und die Verarrestirung Zehnten der Kirche zu Bremgartcn schon in das dritte Jahr dauert. «. In dem Streit gegen die Stein wird nach abermaliger Kcnntnißnahme der bisherigen Verhandlungen und des SchriftcnwcchsclS »ut anläßlich der von diesem anerbotcnen Vermittlung und des VcrglcichSvorschlagS von Fraubrunncn, laut Berichten auch in Zürich wie hier wenig Anklang findet, von den katholischen Orten beschlösse», der Mediation unter den Clauscln, wie sie Bern mitgcthcilt worden, nicht abzugchen; wenn diese ^ ö ist, bleibt es bei der kategorischen Schlußerklärung. ,1. ES erscheint angezeigt zu wissen, welche katholisch GlaruS in den auch diesen Stand angehenden Streitigkeiten betreffend das Kcllcramt und die Stein einzunehmen gedenke. Der Gesandte wird daher ersucht, dahin zu wirken, daß wenigstens kam ^ Glarus seine halbe Stimme klar abgebe, indem dies im Kriegsfalle nicht hinderte, daß sich Glarus verhalten könne. Der Gesandte eröffnet darauf, um des Friedens im eigenen Lande willen habe der kat ß ^ Landcstheil sich biShi» nicht in die Sache mischen wollen; wenn aber die katholischen Orte selbst ihm ^ ..-x Kriegsfall anrathcn neutral zu bleiben, und ihm für den Fall, daß man dies nicht zulassen wollte, d>c ^ der katholischen Orte zugesichert sei, werde katholisch GlaruS wahrscheinlich dem Rathc der übrigen katho Orte Folge geben. Diese Hilfszusage wird daraufhin nochmals ausgesprochen, und die nächstgclcgenr» ^ werden ersucht, über die Art der Hilfeleistung geheime Abrede zu treffen. Schwyz hat laut seiner einen dahcrigcn Plan bereits vorbcrathen und wünscht darüber im Geheimen mit katholisch Glarus Handlung zu treten. «». Auf das Begehren von Uri sollen die Gesandten für die Jahrrcchnung Z» allseitig »ach Inhalt der bezüglichen Verhandlungen von 1768 und 1769 in der Streitsache mit Bern > Juli 1710, 1587 Arrestlegung aus Bodcnzinse der Familien Schund und Zwcycr instruirt werden, t. Die Gesandten von Solothurn berichten ausführlich über den in ihrer Stadt vorgekommenen leidigen Vorfall, nämlich die Entehrung des kaiserlichen Ingenieur-Hauptmann Rcnaud von Travers aus der Grafschaft Neue»bürg nach ^"dskron durch den französischen Botschafter, um dessenwillen der Gesandte des kaiserlichen Hofes mit Eingabe 17. Mai gebührende Gcnugthuung verlangt. Unter dem 2. Juni weist der sranzosifchc Gefandtc die Beschwerde des Grafen TrautmannSdorf als eine Frechheit zurük und beklagt sich über das von der Stadt Kothurn hierin ihm gegenüber beobachtete Benehmen. Die katholischen Orte sprechen das Bedauern über "esm verdrießlichen Vorfall aus und werden die Angelegenheit den Obrigkeiten vorlegen, damit d.cse für die »ächste Tagsazung Jnstrue.ion erthcilen können. Die Zuschrift des französischen Gesandten ist vorläufig in diesem Sinn zu beantworten. (S. u. d. Vogteien.) k. Uri rügt, daß die Prälaten in ihren Zu- 'cheisten an die eidgenössischen Orte sich nicht der geziemenden Titulaturen bedienen. Die Gesandten pflichten dei, daß dieser Unanständigkeit abgeholfen werden soll, und nehmen den 'Antrag ii, den Abschied. I u. ' u. d. ^ ^ ^ Abschnitte Herrschaftsangelcgenheiten: Stiche gc,„. Bogt, iiberh. I. Art. Zin. Justizsachen, Recht. Gericht. ^"dzrasschast Thurgau. Art. «07. Stifte u. Klöster (Krenzlingen). "flchast Baden. I«. Art. t«8. Jubicatur- n. Eempetcnzanst. ^Stci Freiämter. >«. Art. lS5. Jnstizsachen. Recht. Gericht. °»tei Lauis. 1. Art. 28S. Beziehungen z. Bischof v. b>omo. 7tt. Gemeineidgenössische Jahrrechnungstagsazung der XIII Orte, 'Abt und ^tadt ^t. wallen und Biel. Baden. 1710, «. Juli. ».aaMarchw «..-er... All». Ab,ch. ». NM. k°>. «». . Gesandte- Zürich David ä5olzhalb, Bürgermeister; Johann Jakob Ulrich, Sta^^ ?°Ni. Emanuel von Graffenried, Schultheiß; Abraham Tscharner, des Raths. Lueern. Johann Martin >)tzcr, Schultheiß; Karl Anton Amrhpn, deS Raths. Uri. Jost Anton Schmid, Landammaun; Joseph > Püntiner, alt-Landammann. Schwpz. Gilg Christoph Schorno, Landammann; Johann Sebastian >rncr, alt-Landammann Unterwalden. NiklauS Jmfeld, Landammann; Franz Ludw.g Hepmann, des von Obwalden; NiklauS Sebastian Kaiser, Landammann von Nidwalden. Zug. Clemens Damian Ritter und Josue Zumbach, beide des Raths. Glarus. Kaspar Joseph Freulcr, Landammann; Heiunch Zwicki alt-Landammann. Freibnrg. Franz Philipp von Lanten genannt Heid, Ritter, ^"bheiß; Franz Ludwig Vögeli, deS Raths. Solothurn. Johann Fncdnch von Roll, des Raths; Johann Joseph Glutz, Sckelmcister. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Christoph Burkhardt, ^aths. Schaffhausen Michael Senn, Bürgermeister; Johann Heinrich Ott, Statthalter. Appenzell. !^S"ter, Landammann von Jnncrrhodcn; Konrad Zcllweger, Landammann, von Außcrrhodcn. Abt von Gallen. Joseph Anton Püntincr, Kanzler; Galt Anton von Thür», Landshauptmann und fürstlicher Stadt St Gallen. Laurenz Werder, Bürgermeister. Biel. Peter Moning, Stadtschreibcr. 1588 Juli 1710. ». (Alle Orte außer Solothurn.) Zürich gibt Kcnntniß von den fremden Münzen, die.daselbst verbo»» wurden; andere Orte eröffnen die bei ihnen geltende Valutirung der großen Gold- und Silbcrsorten. Abt von St. Gallen, Appenzell, Stadt St. Gallen und die Landvögte des Rhcinthals und von Sarg»»^ haben die Groschen und Halbbazcn herabgcsczt. Bern und Freiburg beschweren sich, daß so viele nicht pr»^' haltigc neue Zugerschillingc in das Land kommen, und wünschen von Zug Abstellung dieser Circulatio», nicht in die Lage zu kommen, dieselben auf einen Kreuzer herabzusezcn. Die Gesandten von Zug darauf, ihre Obern hätten aus Mangel an Münze etwas Weniges münzen müssen, wozu sie das Recht vorbehalten wollen; ihre Schillinge seien nach Versicherung des MünzmcistcrS probchaltig; Zug hätte '"»^ kehrt eher Grund, sich über die Bcrncr Halbkrcuzer zu beschweren. Diese lcztcrn hat Bern laut seiner Erklär»»!? für die eigenen armen Leute und nicht für die Reichen münzen lassen. Uri, Schwpz und Stadt St. behalten sich das Recht, in gebührender Probe und Werth zu münzen, vor. Wenn daS eine oder »» Ort einzelne grobe Sorten ab- oder gar verrufen will, so soll dies jedesmal sämmtlichen Ständen angcz werden. Bern bringt vor, cS habe sich bei Wallis wegen der gar schlechten Fünfbazcnstüke beschwert. ^ hat die Mömpclgarder Groschen auf einen halben Schwcizcrbazcn herabgcsczt. II». (Alle Orte, außer Frcib»^ und Solothurn.) Da der schriftliche Bericht des Untcrvogts zu Baden Beat Anton von Schnorf über Verrichtungen Namens der Eidgenossenschaft bei dem schwäbischen Kreistag für die Fruchteinfuhr ^ Reich den einzelnen Orten nicht zugekommen war, erstattet er nochmals mündlichen Bericht. Wenn gl'»^ Erfolg dieser Mission nicht nach Wunsch ausgefallen ist, so wird doch dem Untervogt für die Geschiklichkeit, Mühe und Arbeit der Dank ausgesprochen. Laut spccificirter Rechnung belaufen sich Ausgaben auf 401 Gl. 32 Krzr., den Gulden zu einem halben Thalcr berechnet. Zur Bezeugung ^ bcsondcrn Zufriedenheit verordnet ihm die Tagsazung für jeden Tag seiner Verrichtung zwei Thalcr, waö, ^ Kosten inbegriffen, die Summe von 3<1l) französischen Thalcrn ausmacht, wie es auch im Jahr " dem gleichen Anlaß gehalten worden war. Die Gesandten von Obwaldcn und von Inner- und Außcrrb ^ nehmen den Vorschlag für ihre Betreffnisse aä reförsiulum, da sie nicht wissen, ob ihre leztjährigcn für die Abordnung gestimmt haben. Auch Biel, das an der leztjährigcn Jahrrcchnung nicht chcilgc»»»'^ will den Beschluß den Obern hinterbringen, r. Der Bischof von Basel verdankt die vielen bisherige» lcistungcn der Eidgenossenschaft und verlangt Rath und Hilfe in folgender Angelegenheit. Der Commandant zu Alt-BrciSach ließ den wegen verschiedenen Verbrechen inhaftirtcn bischöflich-basclschcn U» ^ ^ Johann Georg Kcmpf von Schlicngcn daselbst durch eine Abtheilung Soldaten gewaltsam auS der führen, und darauf troz wiederholten Protestationcn durch 25 Dragoner dessen zur Bezahlung der ^ ^ ^ ^ in Verwahr genommene Fahrhabc auf zwei Wagen abholen. Der Bischof erhielt vom Commandantcn die Antwort, gedachter Kcmpf, der Bruder des von kaiserlichen Truppen auf Baölcrgcbiet erschossen^' ^ stehe wirklich in französischen Diensten und sei daher nicht mehr unter der Gerichtsbarkeit des noch andere dergleichen Beschwerden vorliegen, wird eine Beschlußfassung noch eingestellt und dem zurükgcschricbcn, die Eidgenossenschaft werde sich angelegen sein lassen, daß der Bischof sammt sei»'" ^ vermöge des Neutralitätsvertrags von 1702 von dergleichen Fällen befreit bleibe. «I. (Ohne Ab' 'v' „g Gallen.) Der kaiserliche Gesandte hat ein vom 14. Juli datirtcS Schreiben über die gcwaltthätige ^ des kaiserlichen Jngcnicurhauptmanns Jean Boiteux Renaud von TravcrS, Neuenbürg, in Solothnr» ^ geben, womit er dieses unerhörte Verfahren des französischen Gesandten auseinandcrsczt und die 0rjcy des rcichöabtrünnigcn Mordbrenners Kcmpf darauf zurükführt, er sei zur Abwendung der von ihm a»g Juli 1710, 1589 Brandstiftungen im Vorbeigehen erschossen worden. Der crstcrc Act könne nicht, wie der französische Gesandte l'ch umsonst bemüht habe, als eine Repressalie gegen den Kaiser, sondern müsse als eine Beschimpfung der Schweiz selbst betrachtet werden. Die Gesandten von Solothurn eröffnen hierauf, in Sachen des Hauptmann Acnaud habe die Regierung von Neuenbürg durch eine Deputation von sechs Mitgliedern bei dem französischen ^sandten ernste Vorstellungen machen und Satisfaclivn verlangen lassen, aber keinen andern Bescheid erhalten, er werde, nachdem die Sache nun einmal an sämmtlichc Stände gebracht worden, die Antwort der Tagsazung in Baden eingeben. Solothurn habe in dieser Angelegenheit Alles gcthan, was eine ehrliche souveräne Obrigkeit in solchen Fällen zu thun verpflichtet sei. Den umständlichen Bericht SolothurnS werden die Gesandten ihren Obern zu hinterbringen wissen. Zur Verlesung kommt darauf ein Bittgesuch des Bruders des ^«glichen Renaud. Angesichts der sich immer mehr und mehr wiederholenden Grcnzverlczungcn seit dem Bicrcy'sche» Durchbruch, der Affairc mit den beiden Kempf und dem Hauptmann Renaud stellt Basel den ^»trag, daß mit aller Kraft das Begehren um Gcnugthuuug aufrechterhalte» und die Gesandten der kriegführenden Mächte angehalten werden, den Ncutralitätsvcrtrag von 17U2 in Stand zu bringen, oder aber, ">c»n dies zu keinem Ziele führte, von der Eidgenossenschaft selbst aus Mittel vorzukehren, daß dergleichen Gebictsvcrlczungen verhütet werden. Die katholischen Orte lassen sich hierüber vernehmen, man werde die wünschte Sicherheit der Grenzen gegenüber den äußern Mächten kau», erlangen, wen» man nicht vorher ^ vielen innen, Mißhclligkeitcn zur Ruhe bringe; die Wicdcraufrichtung dcö wahren eidgenössischen Vertrauens fei das beste Mittel zur Herstellung der Sicherheit nach Außen. Zürich erklärt sich hicmit ganz einverstanden ^ zur Bezeugung seiner friedliebenden Gesinnung stellt es der Tagsazung anHeim, ob man zuerst die inner» ^agcn behandeln wolle. Nachdem diese wirklich während mehrerer Tage Gegenstand der. Bcrathung gewesen, ü'ttdei, dem französischen Gesandten durch einen Ausschuß die Vorfälle wegen Renaud in Solothurn und ^>vpf in Schlicngen vorgehalten und in gleicher Weise auch dem kaiserliche» Gesandten nachdrüklich wegen Mcrcy'schcn Gebictöverlczung Vorstellungen gemacht, und an beiden Orten für das Vergangene Gcnug- '^uiig und für die Zukunft sichere Gewähr gefordert. Allein weder von der einen noch von der andern ^tte war eine genügende Antwort zu erhalten, da sich der eine immer auf die vorgängigc Genugthuung des bezog und umgekehrt. Die Tagsazung beschließt nun, unter sich selbst eine einhellige Resolution zum ^chuz b„ Grenzen zu fassen. Es werden daher den 5. August durch einen Ausschuß den Botschaftern beider ?üchte i« diesem Sinne die gestellten Begehren schriftlich eingehändigt. Da Glarus von den Vorfällen in Kothurn und in Schlicngen keine Anzeige erhalten hatte und sonach nicht instruirt ist, nimmt es die Öligen Verhandlungen aä röksrenäum. Die Gesandten des Abtes sind lediglich instruirt, die Neubefestiguiig ^ Neutralitätöacte von 1702 zu verlangen. Die am Defcnsional bcthciligtcn Orte erklären, falls dasselbe ^ Anwendung kommen sollte, werden sie den Vorschriften desselben nachkommen. Uri verweist auf seine Gärung von 17»2; Schwpz und katholisch Glarus lasse» cS hinsichtlich der Beschirmung eidgenössischer "»zen bei den Bestimmungen der eidgenössischen Bünde bewenden; desgleichen verbleiben Untcrwalde», Zug ^ protestantisch Glarus bei ihren frühen, bezüglichen Erklärungen. Nachdem bereits die Mehrzahl der "e verreist war, ist vom kaiserlichen Gesandten eine vom 9. August datirtc Antwort eingegangen, dahin- er müsse den Entscheid über die gestellten Begehren seinem Herrn anheimgeben, da die Neutralität ^ Schweiz nicht nur den Kaiser allein, sondern auch das Reich und seine Alliirtc» angehe. «». (Ohne , und Biel.) Die Stadt St. Gallen klagt, daß zwischen Scysscl und Lyon ihre aus der Eidgenossenschaft ^»»cndeu Waaren mit einem neuen Zoll belegt werden. Bei dicicn, Anlaß wird auch daran erinnert, daß 1590 Juli 1710. dcr französische Hof auf die bei lcztcr Jahrrcchnung zur Rcmcdur eingereichten zehn Beschwcrdcpunktc bctrcfst»d den vierten Pfenning, die Justizpflcge unter den Schwcizcrtruppcn, die Befreiung dcr Schweizersoldatcn den Galeeren, Steigerung des Briefporto, die freie Niederlassung in Frankreich, die Zollfrcihcit u. f w., keine Antwort gegeben habe. Einzig den protcstircndcn Ständen ist eine Ordonnanz des Königs zugcganlss"' daß er ihnen für 1(10 Mann jährlich 6000 Franken verordnet habe, weil sie von dem Jnvalidcnspital nich^ bezogen; dcr Einzug sei aber sehr erschwert, da sich jeder bei dcr Registratur zu Paris stellen und den v"'' seinem Hauptmann ausgefertigten Abschied vorweisen müsse. ES wird daher das leztjährigc Memorial einmal dem Gesandten zugestellt und mit folgenden neuen Klagen vermehrt: 1. Der Nachlaß eincö in Wi reich verstorbenen Angehörigen von Bern, dcr verschiedene gleichberechtigte Erben hatte, sei einem einzbss" derselben zugewendet worden. 2. Seit einiger Zeit beziehen die Zolleinnehmcr zwischen Sepssel und Lyon Waarcn, die mit den privilcgirtcn Zeichen versehen sind und nach Frankreich importirt werden, einen o ' 3. Die Obersten und Hauptlcutc dcr Schwcizcrtruppcn werden statt mit Geld, mit BillctS bezahlt. Aus bm Beschwerden ist zu Ende dcr Tagsazung eine Antwort eingegangen, welche dem Abschied beigelegt ist- ^ Inhalt ist folgender: 1. Dcr Bezug des vierten Pfennings geschehe zum Besten dcr Nationaltruppc»! hicvon das Meiste von den Officiercn geleistet werde, so könne von einer Belastung des gemeinen Solvay der jährlich successiv nur 8 Sols und einige Pfenninge beizutragen habe, keine Rede sein. 2. Wcgc» Justizpflcge unter den eidgenössischen Truppen soll man den Artikel, auf den das Begehren gegründet wcrdb anführen, da dcr König den Verträgen in Allem nachkommen wolle. 3. Betreffend die auf die ^ vcrurthciltcn Soldaten wird bemerkt, dcr König mische sich nicht in die Urthcilc, wisse also nicht, ob dien ^ der Gerechtigkeit gemäß seien. Gesuche wegen einzelnen Sträflingen seien dem Botschafter einzureichen-^ Ucbcr das Briefporto sich zu beschweren wäre eher der Gesandte als die Eidgenossen berechtigt, den» Porto aus dcr Schweiz nach Frankreich sei höher als umgekehrt. Die Gesandten von Bern seien sich daran zu erinnern, was dcr französische Ambassador von dem erwähnt habe, waS in den bcriuscheu auch in den Poststubcn von Schaffhauscn passirc. 5. Bezüglich dcr freien Niederlassung sei eine » ) Beleuchtung dcr Sachvcrhältnissc nöthig. ti. Beschwerden über Zollerhöhungcn sind dem Gesandten zu breiten. 7. Was die Verleihung dcr lcdig werdenden OfficicrSstcllen an die Verwandten dcr frühem betrifft, so werde auf die dahcrige Antwort des Königs von 1700 verwiesen. 8. Die Forderung, baß Officiercn, welche die Soldaten in dem nieder» Preis des Geldes ohne „Steigerung desselben mit ihw"/ zu exccssivcn Nachthcil werben und bezahlen müssen", wenigstens die dahcrigcn Ergänzungsgcldcr werden, stoße auf keine Schwierigkeiten. 9. Die Belastung dcr Dccvmptcgelder bei den Hauptlcute» zugestanden, eine Ausnahme sei nur da eingetreten, wo lcztcrc die Schulden dcr Kauflcute nicht bezahlt >)' ^ 1t). Das Begehren, daß de» Officiercn während des Urlaubs vom Solde nichts vorenthalten wv>^' absolut dem Dienst zuwider. 11. In Sachen des Nachlasses des bcrnischcn Unterthanö, Abraham ^ ^ (Scrgis) hat dcr Ambassador mit den Gesandten von Bern reden lassen, t. Dcr französische Gesandt ^ am 19. Juli eine sehr freundliche Proposition, worin er sagt, er empfinde beim jedesmaligen Tagsazung eine unermeßliche Freude, und den Wunsch ausspricht, die Eidgenossenschaft möchte mit ihren > Händeln im Lande selbst zu glüklichcm Ende kommen. Hiefür wird ihm ein gebührendes Gcgcncomp ^ erstattet, zx. (Ohne Appenzell, Stadt St. Gallen und Biel.) Dcr kaiserliche Gesandte dringt mit ^ vom 24. Juli aus beförderliche gütliche Beilegung des Toggcnburgcrstrcites und verlangt, unter auf das kaiserliche Rcscript vom 24. März, daß die Ausschreitungen dcr Toggcnburgcr untcrdrükt w Juli 171», 1591 Zürich und Bern geben Kcnntniß von dcr Antwort, dic sie unlängst auf das genannte Rcscript crthcilt hatten und lassen es dabei bewenden. Die katholischen Orte beantragen des Anstandcö wegen eine gemeinsame Antwort; wolle man dicS wirklich, dann müsse man auch aus den Toggenburgerstrcit selbst zu sprechen kommen. Einige unbcthciligtc' Orte sind mit dcr Instruction versehen, zur Wiederaufnahme dcr Mediation behilflich zu sein; Zürich und Bern sind hierzu bereit auf dcr Grundlage, dadurch Niemand Etwas zu nehmen noch zu Scbcn, sondern jeder Partei angcdeihcn zu lassen, was ihr vor Gott und »ach Billigkeit gebührt. Dic ^sandten von Schwyz stellen an Zürich und Bern abermals das Gesuch, sich der Toggenburger endlich einmal laut Landfrieden und Vcrzichtbrief zu entschlagcn, da solche sie nichts angehen; sie wiederholen dic l-Mhrigen Erklärungen und rufen die unbctheiligten Orte nach dem Inhalt dcr Bünde an um Hilfe zur Aufrechthaltung ihrer Rechte im Toggenburg. GlaruS will die Mediation nicht verhindern, soweit der Streit tischen dem Abt und den Toggenburger., waltet; im Weitem nimmt es die gefallenen Anträge aä mforenäum U"d ist der Hoffnung daß dic Voreltern hinsichtlich dcr Sprüche und Verträge denn doch nichts gcthan als ">as recht und billig war Dcr Abt klagt gegen dic Toggenburger über die Wegnahme dcr Schlösser und dcr Einkünfte und ersucht dic verlandrech,etc., Orte kraft Landrcchts, die übrigen Orte kraft eidgenössischer Anver- "»andtschaft ihn wieder in die entzogenen Rechte und Bcsizungen cinzuwestcn. Der Abt erklärt sich im.ncr "°ch geneigt zu einer Mediation, sofern ihm vorher seine Schlösser und Einkünfte wieder zugestellt und Briefe und Siegel beachtet werden, und wird hierin auch von den katholischen unbctheiligten Orten unterstüzt. Nach langer fruchtloser Diseussion geben die Gesandten von Zürich und Bern die Erklärung ab, sie wünschte», daß die vor einem Jahr bestellte Mediation sobald als möglich wieder zusammentrete, um vor allen Denzen dic ^umung der Schlösser zu bespreche», welche die Toggenburger nach ihrem Vorgeben nur aus Besorgniß vor ""er Vergewaltigung in ihre Hände nahmen, und um in zweiter Linie auch die übrigen Differenzpnnkte >u untersuchen Dem Stande Schwyz antworten sie, daß seinen Rechten im Toggenburg von Zürich und .ücht das Mindeste benommen sein solle, wie bereits mehrfach verabschiedet worden sei. Die katholischen verwundern sich über den seltsamen Beweggrund der Toggenburger zur Wegnahme dcr Schlösser, als 'uüre ihnen größere Sicherheit von Nöthen gewesen, während doch dcr Abt gegenüber Zürich und Bern erklärt °>u"e. er wolle bis zum Auötrag des Streites das Schloß Jberg den beiden Orten Schwyz und GlaruS und Schwarzenbach den regierenden Orten des Thurgauö als deren offene Häuser und Lehen überlassen. Auf "ne solch.. Erklärung hätte ...an erwarten sollen, daß dic Toggenburger von diese», ungerechten Untcr- '«"gen abgemahnt worden wären. Man sei ja gewillt, den abgelaufenen Sicherhei.sver.rag von neuem wieder "richte., und zwar wie lezteö Jahr, direet von der Tagsazung aus. Die Unbedingtheit der Mediation ^ lg... Abschieden dahin begrenzt, daß dabei nicht von vornherein die authentischen Titel der einen Partei «ls nul. ..„d nichtig bezeichnet werden können. Der Antrag der katholischen unbethe.l.gten Orte geht sonach dahin, ohne fernem Verschub an die gütliche Vermittlung Hand zu legen und zu d.ese». Behuf vor Allem "'s den Sicherheitsvertrag bis zu Beendigung der Mediation in Kraft zu erkenne», mithm de... Abte die ^°grnen Einkünfte und Schlösser wieder einzuantworten. Schwyz protest.rt w.dcr Alles, was be. lez.jähriger Nation wider die Judicatur der Stände Schwyz und GlaruS und dic aus d.c,cr hervorgegangenen Sprüche ""d Vorträge vorgebracht worden war. Basel und Schaffhauscn nehmen den Antrag auf Ncuerrichtung dcS ^chcrhcitsvertragS im Toggenburg in den Abschied, da sie hierüber ohne Jnstruct.on sind. Schließlich kommen ^Gesandte» von Zürich und Bern auf die zu Anfang vorgeschlagene gemc,n,amc Antwort aus daS Memorial ^ kaiserliche» Gesandten zurük. Die katholischen unbctheiligten Orte wün.chen, daß de». Gesandten hiebet 1592 Juli 1710. alle drei verschiedenen Ansichten vorgelegt werden; wenn dies nicht beliebe, wollen sie gesondert für sich c""' Antwort eingeben. Der Bericht der Gesandten des AbtcS, derselbe habe sich bemüßigt gesehen, in dein Streik im Toggcnburg die Hilfe des Kaisers und des römischen Reiches anzurufen, wird auf Verlangen von Zür^ und Bern in dem Abschied erwähnt. Die äbtischcn Gesandten ergänzen den Bericht dahin, daß dieser Schrill bereits im Januar 1799 sämmtlichcn eidgenössischen Orten mitgethcilt worden sei, und sind sehr zufricrc»/ wen» auch die Gesandten von Zürich und Bern hicvon ihren Obern Mittheilung machen. Ii. (Alle Ort^ Die Mehrheit der Thurgau regierenden Orte erstattet über den Streitfall mit der Stadt Stein folgen^' Bericht. Die Stadt Stein habe sich bisher weder um die angelegte Buße abfindig gemacht, noch die »uhr fach verlängerte Appellationsfrist bcnuzt, so daß das landvögtlichc Urtheil lcztcs Jahr in Rechtskraft crka"^ werden mußte, wie der Jahrrcchnungsabschicd deö Nähern ausweise. Als alles Entgegenkommen auch nachi^ nicht habe verfangen wollen, sei der Landvogt endlich angewiesen worden, das Urtheil zu vollziehen. Daraus^ habe er wirklich einige Früchte in einer Scheuer mit Beschlag belegen lassen; doch die Stadt Stein diesen Arrest gewaltsam durch bewaffnete Männer aufgehoben. Alsdann haben Bern und auch unbcthciligte Orte das Gesuch gestellt, diesen Strcithandel bis auf gegenwärtige Tagsazung einzustellen dann durch die unparteiischen Orte austragen zu lassen, welchem Gesuch wirklich entsprochen und dem L'"> vogt die Sistirung der Vollziehung anbefohlen wurde. Die Gesandten von Zürich erklären vorerst, in die!^ Angelegenheit ohne Instruction zu sein, und geben darauf abermals wie lcztcs Jahr eine neue Darstellung Sachverhalts, der zufolge nicht die Stadt Stein, sondern der Landvogt strafbar wäre. Bern, Bajcl » Schaffhauscn sind hierüber nicht instruirt, weil sie der Meinung waren, die Sache sei durch die beka»»'^ Vermittlungsvorschläge beigelegt. Bern ist auf Begehren beider Parteien gern bereit, zu einer 3""^ Erledigung die Hand zu bieten, desgleichen Basel, Solvthurn, Frciburg, Schaffhauscn und der Abt von Gallen. Glaruö wünscht, daß die Orte, welche sich in's Mittel geschlagen, ihre Bemühungen l^rtseZ^ Nachdem die Mehrheit der regierenden Orte aus die Ausführungen der Gesandten von Zürich rcplicirl lcztcrc nochmals erwicdcrt hatten, wird die Sache noch einmal belassen, wie sie jezt liegt, obwohl die McY ' der regierenden Orte den Abgang von Instructionen bei denjenigen Orten, welche gerade die Vertagung Angelegenheit auf die Jahrrcchnung gewünscht hatten, bedauert und zum Schluß kommen zu müssen g" ^ die eidgenössischen Orte wollen nicht mehr mit einander Hausen. Bern behält sich seine Rechte vor und 91 beide Parteien, der Mediation den Fortgang zu lassen, oder die Sache uä rolorenäum zu nehmen, i rhvdcn bringt vor, es sei mit Außcrrhvden wegen des Klosters Wonnenstcin, das aus dortigem Gebiete ^ in ctwclchcn Mißverstand gcrathcn. Nachdem aber Landammann Zellwcger erklärt hat, den bezügliche künden nachleben und bei ihnen verbleiben zu wollen, sieht sich Jnnerrhoden nicht veranlaßt, die mit dieser Angelegenheit weiter zu behelligen, lk. Damit diejenigen Orte, welche an dcn gemeinen ^ Vogtcicn keinen Anthcil haben, bei dcn Jahrrcchnungcn nicht zu lange vergeblich in dcn Kosten 3^^ werden, sollen sämmtlichc Orte künftighin zur Jahrrcchnung am nächsten Sonntag nach Peter und P""l ^ wenn dieses Fest auf dcu Sonntag fällt, am nächstfolgenden Sonntag Abends in Baden eintreffe"- gemeinsamen Geschäfte sollen in erster Linie vorgenommen und beendigt werden; erst nachher soll du ^ ^ an die Vogtcigeschäfte kommen und zwar sollen zuerst der Laudvogt im Thurgau, daun derjenige i»> - thal und endlich die übrigen Vögte berufen werden. I. Zürich führt im Namcn der Kaufmannsch^ Stadt und St. Gullens Beschwerde, daß im Widerspruch mit dein Zollvcrtrag von 165^1 und dem zu Mcmmingcn im Reich erhöhte Zölle von schlesischcn Garnen, Hamburger und andern Strümpfe"/ Juli 1710, 1593 ü>vlle, Stahl, Blcch, Blci, Scnscn, Tabak und Pclzwaarcn bezogen werden, und auch der Einfuhrzoll »ach Oesterreich für Gold- und Silbcrwaaren, Stahl, Blcch, Blei, Schwefel, Scnscn, Strümpfe, Bücher, schlesischc Einwand ganz bedeutend gesteigert worden sei, Daö Bcrzeichniß dieser Waarcn wird dem Abschied beigefügt; Zürich legt auch ein Formular für ein Patent dcS zur Erlangung der Rcmcdur Abzuordnenden bei, welches ^ser allerorts vorzuweisen hätte. Luccrn, Uri, Untcrwaldcn, Zug und katholisch Glarus genehmigen dieses Patcntfvrmular, wenn in demselben lediglich auf die Erbvcrcinigung, den Zollvcrtrag von 165-1 und andere üemcinsamc Verträge verwiesen werde. Schwyz und der Abt von St. Gallen nehmen die Vorlage in den ^schied; die übrigen Orte haben dem Antrage, daß Zürich im Namen sämmtlichcr Orte überall da, wo cS "vthjg erscheine, Abstellung der Zollstcigcrungcn verlange, zugestimmt. Nachträglich haben die Gesandten von Lucern, Uri, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug, katholisch Glarus und Abt von St. Gallen von dem Patentformular ""f der Kanzlei Einsicht genommen und gesehen, daß dasselbe lediglich ein Crcditiv für eine bestimmte Person weshalb sie es de» Obrigkeiten hinterbringen müssen. Jedoch sind sie nicht dagegen, daß die handeltreibenden ^>ädte nach ihrem Gutfindcn in gemeinem Namen dem kaiserlichen Gesandten Vorstellungen machen, wie dies gleicher Angelegenheit auch gegenüber dem französischen Ambassador gehalten wurde, und daß sie allenfalls "uch dem schwäbischen Kreis oder noch weiterhin die einzelnen Beschwcrdcpunktc behufs Abhilfe zuschreiben. Die Schiffleute von Schaffhauscn bezahlten schon im Jahr 159-1 von einem großen Schiffe und seiner ganzen Ladung zu Waldöhut keinen höher» Zoll als 18 Bazcn und sind hierbei auch nach den bezüglichen Unterredungen von 1683 und 1692 belassen worden. Da aber in leztcr Zeit verlangt wird, daß alle Waarcn, ^alz und Güter in den großen Schiffen dem gleichen Zolle unterliegen, wie die Fracht in Weidlingcn, wird °uf den Antrag SchaffhausenS beschlossen, bei der österreichischen Regierung zu Frciburg die Abstellung dieser ewigen Verein und andern Verträgen zuwiderlaufende» Neuerung zu verlangen. Eine Abschrift dieses Begehrens soll auch dem kaiserlichen Gesandten zugestellt werden, n. Da der kaiserliche Gesandte bei Anlaß ^ Audienz vom 27. Juli abhin sich dahin vernehmen ließ, als hätten einige Rathsglicder und Bürger von Kothurn um die gewaltsame Aufhebung dcS Ingenieur-Hauptmann Rcnaud Wissen gehabt, so finden sich L'e Gesandten von Solothur» veranlaßt zu erklären, es sei ihren Obern nicht bekannt, daß einige RathShcrrcn "Nd Burger Mitwisser um die Entführung Rcnaud's seien; wenn es sich aber wirklich so verhalte, solle man Namen bekannt geben, um an diesen Personen ein Excmpcl zu statuircn. Die Gesandten von Solothurn Dünsche,,, paß diese Erklärung bei nächstem Anlaß dem kaiserlichen Gesandten in gemeinsamem Namen Wiederau und von ihm begehrt werde, die Namen der Schuldigen anzugeben. Die sämmtlichen Orte bezweifeln ^ Wahrheit dieser Erklärung nicht und finden eine Wiederholung bei dem kaiserlichen Gesandten unnöthig, Sckclmcistcr Glutz bei-der fraglichen Audienz sich mündlich bereits genugsam ausgesprochen hatte. «. ^ u. vier cnnetb. Vogt, überh.) ,». Zug beschwert sich vor den XII Orten darüber, daß Uri und Schwyz Jahr ftincn Landlcutcn, die außer den Märkten von Lauis und Bcllcnz Vieh nach Italien treiben ""Wen, den Durchpaß verweigerten, und sonach die Handeltreibenden in großen Nachthcil verseztcn. Dies ^erstreik den Bünden, welche gcmeinlich den feilen Karls zulassen. Die angegriffenen Orte verweisen, obwohl °^v Instruction, auf die verschiedenen Vorstellungen, die sie dieser Sache wegen an Zug gerichtet hätten; ^ zugcrischcn Kauslcute suchten nur ihren eigenen Nuzcn zum großen Schaden dcS gemeinen Wesens, zu dvsstn Schuz alle Stände den Vichtrieb nach Italien geregelt hatten. Diesen gemeinsamen Vorschriften müsse ^ auch Zug unterwerfen. Glarus will die III Bünde ersuchen lassen, daß auch sie über den Vichtricb eine Ülkichx Verordnung erlassen möchten. —«. (S- u. d. Vogt.) t Die Familien Schneid und Zweycr von 1594 Juli 17W. Uri erneuern vor den zu Baden reg. Orten daS inständige Gesuch, daß ihnen die wider Recht und Schuld aus bernischcm Gebiete vcrarrcstirtcn Bodcnzinsc endlich auShingcfolgt werden. Dieselben belaufen sich bereit auf 4l1tzl/4 Mütt Früchte an Korn, Fasen und Haber. Zürich hat darauf gemäß Auftrag die Herren von Bern ersucht, dem gerechten Begehren der Gesuchstcllcr doch einmal zu willfahren. Allein diese legen en» abermalige ablehnende Antwort ein, die im Wesentlichen auf die frühem Gründe hinausläuft, alö sei ^>u Herrn Tscharncr der Rechtsweg der Grafschaft Baden versagt worden. Da aber lediglich eine Säumniß des gedachten Herrn selbst vorliegt und auch die Zumuthung desselben, als sei eine von ihm leztes Jahr einist- gebcne Duplik dem Abschied nicht einverleibt, von der Kanzlei als unwahr zurükgcwicscn worden, wird dies Bern noch einmal vorgestellt. Uri bittet, den Schaden der zwei Familien, die gar keine Schuld haben, ZU beherzigen und auf Mittel bedacht zu sein, sie schadlos zu halten und ihnen für die angcthancn Unbilden ZU Genugthuung zu verhelfen, i»—(S. u. d. Vogt.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. vv. (Ohne Solothurn.) Zur Erfrischung des Gedächtnisses wird der Abschied der lczten katholisch^ Konferenz abgelesen, der sich dahin ausspricht, daß der Übcrdrang und das Übergewicht der Städte Z>'^ und Bern unerträglich werden und daß aus ihrem Vorgehen in dem Steincrstreit, im Kellcramt u. s. w- ^ Absicht offen zu Tag trete, Toggcnburg und den Abt mit der alten Landschaft von den katholischen Dr»» abzuschneiden und die Mehrheit der Stimmen in den Vogtcisachen zu untcrdrükcn. Luccrn eröffnet den W»nl^ es möchte der gütlichen Erledigung des einen und andern Strcitgeschäftes Folge gegeben werden; wenn d»ö aber zu nichts führen sollte, verbleibe Lucern bei dem auf leztcr Confercnz gemachten Schluße. Uri will »» Kellcramtsstrcit einen Augenschein vornehmen und dann das eidgenössische Recht vorschlagen, und wen» vi" nicht verfange, auch auf ernstere Mittel Bedacht nehmen. Toggcnburg berühre in erster Linie die vcrland rechteten Orte; im Nothfall sei aber seine Hilfe zugesichert. Die Gesandten von Schwyz finden den ftziö"' Zustand unerträglich und verlangen, daß andere Saiten aufgezogen werden, wie dies kürzlich in der Züschs ^ von Schwpz an die katholischen Orte erörtert worden sei. Die Obrigkeiten von Ob- und Nidwalvc» »' Zug haben den lczten in Luccrn gefaßten Schluß gutgeheißen in der Meinung, vorher kein gütliches M unbcnüzt zu lassen. Der Gesandte von katholisch Glarus eröffnet, dieses könne sich des Zwistes im Togg^ bürg wegen von den protestantischen Mitlandlcutcn nicht sondern, da lcztcrc sonst die entstehenden Koste» » die Katholischen wälzen würden. Eine Söndcrung könnte nur statthaben, wenn vorerst der Abt das La»vee nach seinem buchstäblichen Inhalt anerkenne und gutheiße und alsdann die protestantischen Glarncr dainü I noch nicht begnügen würden. Wenn der Abt die verlandrechtctcn Orte angerufen hätte, so würden diese » unterlassen haben, ihrerseits zu thun, wozu sie laut Schirm- und Landrccht verpflichtet sind. Wenn die ka ) tischen Orte in den Streitigkeiten im Kellcramt und mit der Stadt Stein nochmals von Glarus " Religionen eine bestimmte Standescrklärung fordern, werde« katholisch Glarus sich zwar nicht in ge»" ^ Oe- Session, wohl aber absonderlich in diesen beiden Streitsachen zu den katholischen regierende» Orten erkläre», der Hoffnung, daß diese katholisch Glarus im Fall cincö Krieges nicht im Stiche lassen würden. Der ^ ^ sandte von Jnncrrhodcn sagt, man spreche immer von diesen Streithändeln und thuc nichts darin, so immer schlimmer und vcrwikcltcr werden. Wenn der Abt aus Toggcnburg ganz vertriebe» werde, >e> Der schuft rhoden ganz von Protcstircndcn umgeben, man solle daher ans zulängliche Mittel schlüssig werden, hätte in der Besorgniß, die Toggenburgcr haben eS auf Wyl abgesehen, die Verlegung einiger Ma»» Juli 1710. 1595 dahin gewünscht; dagegen aber sei zu fürchten gewesen, daß Zürich daraus einen Anlaß zur Kriegserklärung Hopfen werde. Die Toggenburgcr haben nun inzwischen nicht nur die fürstlichen Schlösser, sonder» auch dessen Einkünfte und die Alpen des Klosters St. Johann an sich gezogen; zwar habe Landshauptmann Hirzcl geäußert, daß von Zürich aus hicrwcgen ein Schreiben an die Taggcnburger abgegangen sei, das sie „in iein Fenster stcken" werden. AuS Furcht, die Toggenburgcr mochten auch noch die alte Landschaft in Belegung bringen, habe der Abt zur Aufrechthaltung seiner Autorität eine Gesandtschaft aus den katholischen Dttcn dorthin begehrt. Auf die Bemerkungen von katholisch Glarus antworten die äbtischcn Gesandten, der ^t habe das toggcnburgischc Landrccht schon längstens anerkannt so wie cS an sich selbst ist und die Landesherren es gutgeheißen haben, mit Borbehalt aller authentische» Briefe und Siegel. Da Schwyz sich damit iufricdcn gegeben, leuchte nicht ein, warum Glarus ein MchrcrcS begehren solle. Schließlich einigen sich die anwesenden Orte, im Kellcramt einen Augenschein anzubegehrcn, jedoch mit dem Vorbehalt, daß zuvor die Hvchgcrichtsmarchcn und die Sache in den ehevorigcn Stand gcsezt werden. (Ohne Appenzell.) In einer später» Zusammenkunft werden die Bcrathungcn wieder aufgenommen, in welcher Weise die Differenzen im Poggenburg, mit der Stadt Stein und im Kellcramt vor die gemeine Session gebracht werden wollen. Frci- burg beantragt die Wiederaufnahme der Mediation, da bei gegenwärtiger Zcitlagc ein sofortiger Abbruch nicht ""gezeigt sei; wenn alle gütlichen Mittel erfolglos bleiben, werde auch es nach seinen BundeSpflichtcn beiden. In gleichem Sinne lauten die Instructionen von Solothurn. ES wird darauf beschlossen, die Mediation wieder anheben zu lassen; das Nähere hierüber und wegen dcö Streites mit der Stadt Stein ist in dem gemeinen Abschied enthalten. Bezüglich der Restitution der äbtischcn Einkünfte und der Schlösser Jberg und Schwarzenbach verlangen Zürich und Bern daß auch diese Frage Gegenstand der Mcdiationöverhandlungcn s"; einige der katholischen Orte dagegen wollen sich zur Mcdiatiou nur dann verstehen lassen, wenn dem Abte "orhcr das, waö ihm weggenommen worden, wieder erstattet werde. Was darauf erfolgte, enthält der gemeine Abschied. Dem kaiserlichen Gesandten wird auf sein Memorial über den Toggcnburgerstreit geantwortet, daß bic katholischen Orte die Wiederaufnahme der Mediation nach Kräften befördern und suchen wollen, den abgelaufenen Sichcrhcitsvcrtrag zu erneuern und den Abt in den Bcsiz seiner Schlösser und Einkünfte wieder ""zusczcn. Schwyz und GlaruS verbleiben bei ihren Instructionen, (S. u. Frciämtcr.) xx (Alle ^rte.) Solothurn erstattet Bericht über Verlauf und Stand des Zwischenfalls wegen Entführung des Haupt- '"""n Renaud von TravcrS und ersucht um Rath, wie dessen Freilassung erhältlich gemacht und Genugtuung für diese That erlangt werden könne. Es wird angcrathcn, den Vorfall in gemeiner Session zur Sprache zu bringen, was dann auch geschehen ist. z?. (Die V Orte und katholisch Glarus.) Schon leztcS ^"hr wurde auf Ansuchen gewisser Klosterfrauen in Paris ein Empfehlungsschreiben an den französischen Genien erlasse»; da inzwischen noch keine Antwort crtheilt wurde, so haben diese Klosterfrauen die Bitte ^"cucrt, dahin zu wirken, daß ihr Begehren den königlichen Patenten einverleibt werden möchte. Dem Gesuch ^rd entsprochen. Katholisch Glarus ist hierfür nicht instruirt, da ihm kein derartiges Gesuch eingereicht ^°rdcn sei. «5 (S. u. d. Vogt.) Die katholischen Thurgau regierenden Orte bedauern, Freiburg und Solothurn aus der bestehenden Mißhclligkcit mit der Stadt Stein noch eine zweite mit den verenden Orten machen wollen, da doch die Sache so klar sei, daß den regierenden Orten die Mannschaft, X Orten aber die Blutgcrichtsbarkcit zustehe. Die Eintracht aller katholischen Orte sei bei gegenwärtiger Mittage höchst nothwcndig. Die Gesandten von Frciburg lind Solothurn wiederholen noch einmal, was sie ^ Ablcgung der Xörtischcn Rechnung vorgebracht, wie aus dem gemeinen Abschied erhellt, und beharren 1596 Juli 17t0. dabei, ve«. Eine Zuschrift der Republik Wallis vom 16. Juni soll durch Lucern in gemeinsamem Nanie» beantwortet und ein Bericht über den Verlans der Tagsazungsverhandlnngcn beigefügt werden. «l«I«>. Freiburg und Appenzell.) Die Gesandten des Abtes von St. Gallen melden, laut eingegangenen Berich'"' beabsichtigen die Toggenburgcr während der Tagsazung noch schlimmere Sachen zu unternehmen. Dem ^ wird in diesem Fall Hilse und Rath zugesichert. Katholisch Glarus bemerkt, vom Abte sei hiervon »ichM seine Obern mitgcthcilt worden; der Gesandte zweifelt aber nicht, daß wenn dies geschehe, GlaruS sei»"' Pflichten nachkommen werde. Man sehe auch in dem Abschnitte HcrrschaftSangelcgenhelten: Kein, deutsche Bogt, überh. p'andgrasschaft Thurgau. Vogtei Rheinthal. Grafschaft Sargans. Grafschaft Baden. Vogte, Freiäinter. Vier ennetb. Vogt, überh. «I Ii Ii. II. NN. »I. »». v. X «v. e«. ii. ««. lt. «». «I Art Art. Art. t7. Beamte. IS. Beamte. 54. Verwitgs - u. Rechngsw. I. Allg. 1»g. Mitregierung der III Städte. 11». Mitregierung der III Städte. 55. VcrwltgS.- u. Rechngsw. i. Allg. 133. Beamte. 157. Beamte. ZS. Verwaltung im Allgemeinen. „ KZ. Verwaltung im Allgemeine». „ 9». Obrigk. Güter, Lehen >c. Art. 3». Verwaltung im Allgemeine». Art. Zt. Verwaltung im Allgemeinen. „ 1KS. Zudicatur- u. Coniperenzanst.. „ 377. Kriegs- u. Militärwesen. Art. 3t, Verwaltung im Allgemeine». „ KK. Verwaltung im Allgemeinen. Art. 12». Abzug. „ 23. Verwaltung im Allgemeinen. „ 24. Verwaltung im Allgemeinen. mm. Art «»«». »»I» «I«I tt. « im. Iii». «Iii. im. «ii»». 25. Beamte. .. 32. Justizsachen, Recht, Gericht Art. 484. Zollwescn. „ K»8. Stifte n. Klöster (Kreuzling' „ 44t. Handel u. Verkehr. „ K». VerwltgS.- u. Rechngsw. > „ 257. Justizsachen, Recht, Gericht „ K3l. Stifte u. Klöster (Parodie) Art. 2vl. Marchungen. >, 2K8. LocaleS (Rebstcin). ., 2K4. LocaleS (St. Margarethen)- Art. 152. Jurisdiction««,!-, mit Werdend- Art. 107. Obrigktl. Güter, Rechte >c- „ 378. Kriegs- u. Militärwesen- « v. Art. 2K4. LocaleS (Bremgarteii). mm. Art. 25. Verwaltung im Allgemeine" un«. „ 2K. Verwaltung Im Allgemeine" 712. Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Jahrrechnungs Tagsazung zu Baden. 17U>, «. Juli. «taawarchiv Zürich. Allg. Ablch. Bd. s». e«I. !S4. Gesandte: Die nämlichen wie auf der Jahrrcchnung; für evangelisch GlaruS Statthalter Ioha> Heinrich Zwicki. ». Der übliche Bitt- und Bllßtag für die rcformirtc Eidgenossenschaft wird auf den t8. September gesezt. I». (Die V Städte.) Den Seelsorgern der reformirtcn Gemeinden Grvnenbach und Hcrbishosiu ^ Allgäu werden in der gewohnten Repartition je t<)<) Gl. zuerkannt. «. Dem Johann Jakob Koch, s- sorgcr, und dem Schulmeister der rcformirt-evangelischcn Gemeinde zu Christian-Erlang werden, wie b> ' wieder 136 Gl. verabfolgt. «I. Die reformirte deutsche Gemeinde zu Mariakirch erhält von den Vtl SM Juli 1710, 1597 die gewohnte JahrcSspcnde von 200 Gl. v. Den Glaubensgenossen zu Worms und Speyer werden zun» achten Mal die auf acht Jahre zugesagten Beisteuern von je 100 Gl., an welchen sämmtlichc evangelische Orte participircn, bewilligt. Mit Rüksicht auf ein neues Bittgesuch der Gemeinde zu Speyer wird derselben der nämliche Beitrag auf vier weitere Jahre zugesagt, t. Die reformirtc französische Gemeinde zu Mariakirch °rhält nach der ncunvrtischen Scala 100 Gl. Für den dortigen in äußerster Roth schwebenden Seelsorger, Herrn DubriS, wird eine außerordentliche Verehrung von 100 LouiSblancS nach der ncunörtigen Rcpartition beantragt. Zürich, Bern und Basel sind hiermit einverstanden; die übrigen Orte sollen angefragt werden, 'vas sic hierzu bcittagcn wollen. Auf das angelegentliche Gesuch der evangelischen Gemeinde zu Minden, Elches von den geistlichen und weltlichen Kirchcnräthcn von Hessen-Kassel empfohlen wird, werden die Gesandten von Zürich, Bern, Basel und St. Gallen ihren Obern eine einmalige Beisteuer von 200 Rcichs- 'halern auf alle neun Orte beantragen. Die Zuschriften werden zu Händen der übrigen Orte dem Abschied beigelegt. Schaffhausen stimmt ebenfalls bei, wenn diese Beisteuer nach der Rcpartition von 1686 verlegt Wde. I». Den evangelischen Ständen dcS FürstcnthumS Teschcn, denen bewilligt worden, außerhalb der Stadt Tesche« eine Kirche und Schule zu erbauen, wird eine Gabe von 200 Rcichsthalcrn zuerkannt, in der Meinung jedoch, daß diese Beisteuer nicht den Lutheranern, sondern nur den Evangelisch-Rcformirtcn zukommen s°l>. I. Der Pfarrer an der Waldcnscr Colonie zu Wirstcin im würtcmbcrgischcn Amt Maulbronn stellt mit Empfehlung des Herzogs von Würtcmberg daö Anstichen, zwei seiner Söhne, den einen zu den Studien, den andern zu einem 'ehrlichen Handwerk zu erziehen. Unter Vorbehalt der obrigkeitlichen Genehmigung werden bk'n Gesuchstellcr ein für alle Mal 150 LouiSblancS in ncunörtischcr Rcpartition zuerkannt. Bei diesen Beisteuer» erklärt Schaffhausen, daß cS überall die Rcpartitionswcise von 1686 angewendet wissen wolle, ansonst cs nur eine freiwillige Steuer beitrage. Zürich macht hierüber auf die Gründe aufmerksam, welche bei Auf- s'ellung der Rcpartition von 1673 und 1674 entscheidend gewesen waren. It. (Die V Städte.) Auch für b»s Jahr 1711 werden die Beiträge zur Unterstüzung der pfälzischen Studenten im EraSmianischen Collcg zu ^»llc Österreich nur mehr die eigentlichen Landcserzcugnissc zollfrei lassen. Diese Angelegenheit soll in Verödung mit den katholischen Orten an die Tagsazung gebracht werden. Die Verhandlungen darüber sind 1598 Juli 1710, im gemeinen Abschied enthalten. Da das vorgeschlagene Patent oder Creditiv für den Vertrauensmann, der zur Abstellung der Übelstände abgeordnet werden sollte, bei einzelnen Orten Bedenken erregte, wird cö an bc» kaufmännischen Directorien oder Regierungen sein, auf dem Corrcspondenzwcg daö Nähere zu vereinbaren- «. Sobald sich ein Anlaß darbietet, soll in der gemeinsamen Session nach der einstimmigen Ansicht aller evangelischen Gesandten auf die Gefährlichkeit des Bündnisses hingewiesen werden, welches der Abt von St Gallen vor einigen Jahren mit dem Kaiser abgeschlossen hat. z». Da die evangelischen Mächte Engla"^ Preuße» und die Niederlande bereits ihre Verwendungen bei dem Herzog von Savopen haben eintreten lasse», daß den Glaubensgenossen des ThaleS Perouse die Gewissens- und Glaubensfreiheit und ihre entzogt»»" Güter wieder erstattet werden, wird der Entwurf eines Empfehlungsschreibens an den Herzog dem Absch»v beigelegt. Sobald die Zustimmung der Orte erfolgt, soll dasselbe dem englischen Gesandten Stanian zu weiter Beförderung übergeben werden, «z. Laut Mittheilung der zürcherischen Gesandten wünschten einige in wohnhafte rcformirte Kauflcute auö der Eidgenossenschaft unter der Hand einen deutschen Prediger anzustellen welcher ihnen in aller Stille in einem Privathause Gottesdienst halten sollte. Diese Kaufleutc ersuche» b» evangelischen Stände, wenn immer möglich ihr Vorhaben durch geeignete Empfehlungen zu fördern. So sshr jedoch alle Gesandten diesem Vorhaben ihre volle Anerkennung zollen, zweifeln sie doch an dem guten Erfolg einer Verwendung bei dem französischen Botschafter. Das Gesuch wird zu fernerer Erdaucrung »> t"°» Abschied genommen, r. Die Verwendung bei dem französischen Gesandten bezüglich der Vcrabfolgung Naturalgcfälle der Stadt Basel im Elsaß hat laut Bericht ziemlich guten Erfolg gehabt, indem Basel die >» Hüningen hinterhaltcnen Früchte nun beziehen kann und der diesjährigen Erzeugnisse halber den Wink erh» ^ dem Staatsministcrium ein dahcriges schriftliches Gesuch, das vom Gesandten noch empfohlen wird, ci»Z» reichen. «. Der Gesandte von Appcnzell-Außcrrhodcn zeigt an, daß zwischen Inner- und Außcrrhode» o>» Mißvcrständniß wegen deS Klosters Wonncnstein in der Pfarrei Teufen in Aussicht stehe, indem katholischen Landleute daselbst nicht nur an den evangelischen Feiertagen arbeiten, sondern auch das -» behaupten, dortige Frevel zu bestrafen. Außcrrhodcn glaubt, laut der Landestheilung stehe ihnen das M nicht zu und das lcztcre gebühre ihnen nicht. Da die erforderlichen Documentc nicht bei der Hand n>ar<», wird Appenzell in erster Linie eingeladen, wo immer möglich diese Differenz in Freundlichkeit beizulcgo»^ sollte dies nicht möglich sein, so wäre den evangelischen Orten ein schriftlicher umständlicher Bericht . erstatten, t. (Zürich u. Bern.) 1. Bezüglich der unlängst zu Aarau besprochenen Abscndung eines Bern zum bevorstehenden allgemeinen FricdenScongrcß glaubt Bern, es sollte eine definitive Schlußnahme h»r ^ noch verschoben werden, einerseits, weil daö lezte kaiserliche Rescript beide Städte zur gütlichen Bcileg»»ü ^ ^ Zwists im Toggenburg crmahnt und eventuell eine Intervention zu Gunsten des AbtcS angedroht habt, anderseits, weil noch unbekannt sei, was der Kaiser in Folge der ihm crtheilten Antwort nun thun w ^ ob er den Streit den Eidgenossen auszutragen überlasse oder sich einmischen wolle. Zürich stimmt bei ^ es bleibt sonach diese Abordnung für einstweilen eingestellt. 2. Zürich erklärt sich geneigt, dem Landrathes im Toggenburg um ein Geldanleihen zum Unterhalt der Besazungcn in den Schlössern zu cnsip Bern ist hicfür nicht instruirt und wird daher cinfragen. Ucber die Frage, wie und mit was für -- ^ die Besazungcn in den Schlössern noch länger am leichtesten unterhalten werden können, worüber beka»» auf lezter Cvnfercnz zu Aarau verschiedene Projecte zur Sprache gebracht worden, findet ein «euer ^ die Garnison von Zeit zu Zeit unter dem Landvolk abwechseln zu lassen, nach längerer Bcrathung ^ Anklang. Ein solcher Wechsel wäre vorerst dem Landmann selbst sehr beschwerlich, und dann läge auch Juli 1710, 1599 Gefahr nahe, daß einzelne der Mannschaft sich durch Geld bestechen lassen möchten, die Schlösser wieder in die Hä„dc des Abtes einzuliefern. Dieses Verfahren wird daher den Toggcnburgern ernstlich abgcrathcn, dagegen die Rcduction der Truppen und des Soldes empfohlen. Desgleichen sollen die Toggenburgcr auch von dem Bezug der äbtischcn Gefälle abstrahircn, da Bern aufmerksam macht, daß eine solche Aneignung d" Gefälle der öfter und schriftlich gegebenen Erklärung der beiden Städte, daß Niemand etwas benommen u»d gegeben werden solle, durchaus widerstreite. Dagegen dürften nach Ansicht von Bern die Unkosten für d'e Bcsazungen am leichtesten durch den Bezug einer allgemeinen LandcSstcucr gcdckt werden. Zürich hält über bei diesen gcldklcmmcn Zeiten eine allgemeine Steuerveranlagung für Toggcnburg bedenklich. Schließlich iehnt Bern laut eingekommcner Instruction die Gewährung eines Anleihcns an Toggenburg definitiv ab. 3. iSämmtliche Orte.) Die Gcsanhten der Städte Zürich, Bern und Basel machen vertrauliche Mitthcilung von den Verhandlungen ihrer Eonfcrcnz zu Aarau im verflossenen Monat Mai und den seitherigen Geschehnissen Toggcnburg; ferner von dem mit dem Toggenburgcrstrcit in Zusammenhang stehenden Bcdürfniß, zum Uächsten allgemeinen Fricdcnscongrcß einen Vertreter der evangelischen Eidgenossenschaft abzuordnen, und von d"> Ursachen, die inzwischen eine Verschiebung dieser Gesandtschast als rathsam erscheinen lassen. Sämmtlichc Vrtc verdanken diese Mittheilungen und stimmen der einstweiligen Verschiebung der Gesandtschaft bei. GlaruS U"d Schaffhauscn erklären sich bereit, seiner Zeit an die dahcrigcn Kosten ihre Betreffnisse zu leisten, verlangen ubrr vorher noch nähere Mittheilungen. Nachdem in den gemeinen Sessionen verschiedene Male das Toggenburgcrgcschäft angeregt und von dessen nunmehriger Beilegung gesprochen worden, haben die evangelischen bttc zur Ausweichung alles widrigen WahnS gutgcfunden, den katholischen Orten zu Willen zu sein, und Strcithandcl anläßlich der Verlesung der Eingabe des kaiserlichen Gesandten auf daS Tapet gebracht. Die Gesandten von Zürich und Bern erklären, der Gegenstand dieses Schriftstüks sei bereits in ihrem Antwort- Treiben an den Kaiser berührt; der Kaiser dringe auf die Fortsezung der Mediation, auf welche auch die Gedanken der übrigen evangelischen Orte gerichtet seien. Die Katholischen haben aber diese Fortsezung an ^ Bedingung geknüpft, daß vorher die Schlösser im Toggcnburg und Alles, was seit lcztcm Jahr altcrirt worden, auf den Fuß zurükgestcllt werden, den sie bei Schluß der leztjährigcn McdiationSvcrhandlungcn cinge- "°"»ncn hatten; auch die Gesandten dcS AbteS haben aus diesem Begehren eine eonäitio sin« gua. non der Unterführung von Verglcichvcrhandlungcn gemacht. 5. (Zürich, Bern u. Basel.) In einer Scparatconfcrenz über diesen neuen Zwischenfall legen die Gesandten von Bern und Basel den zürcherischen Abgeordneten die ^agc vor, ob cS gefährlicher sei, unter Vorkehrungen für die erforderliche Sicherheit, diese Schlösser zu Ruinen oder aber abzubrechen. Bei Bcsiznahmc der Schlösser habe eine zweifache Absicht gewaltet, einerseits ^ Angelegenheit wieder in Bewegung zu bringen, anderseits Toggenburg sicherzustellen. ES frage sich nur, °l> durch die Wiederaufnahme der Mediation diese Absichten nicht ebenfalls erreicht werden. ES könnte die ^urükgabc der Schlösser ohne Eintrag der Ehren geschehen und die Toggenburgcr selbst behielten gegenüber ^ Kaiser den Glimpf auf ihrer Seite. Wenn die Toggenburgcr ohne den Bcsiz der Schlösser genügende Sicherheit haben könnten, so wäre deren Zurükstellung sehr wünschcnSwcrth, um damit diesen Stein dcS Bosses aus dem Weg zu heben. Zürich entgegnet darauf, die Gegenpartei planire offenbar nur eine weitere ^rschleppung der Sache und vielleicht auch eine Rükwcisung an die gemeine Session, wogegen Bern und ^'scl einwenden, man könne ja die Abtretung der Schlösser erst dann vor sich gehen lassen, wenn die Sicherheit ^ Toggenburgcr feststehe und die Mediation wieder neuerdings zusammengetreten sei. 6. (Sämmtlichc Orte.) ^chdem über die Zurükgabe der Schlösser die Ansichten der katholischen Orte und des AbteS sowohl als 1600 Juli u. August 1710. auch der Obrigkeiten dcö einen und andern evangelischen Standes eingeholt worden waren, äußert sich Zürich dahin, es finde diese Zurükstcllung für sehr bedenklich; es könnte leicht dahin kommen, daß nachher katholischen Orte unter allerlei Verwänden auch die Mediation selbst vereitelten und die Toggenburgcr da»» schlimmer daran wären als je zuvor. Wenn cS den katholischen Orten ernstlich um eine Mediation zu >hu» sei, werden sie von der Rükgabc der Schlösser dermalen gar leicht Umgang nehmen können; kurz, Zü^ch könne den Toggcnburgcrn die Zurükstellung der Schlösser nicht anrathcn und wünsche, daß in gemeiner Scssu"' sämmtliche evangelische Stände dafür stimmen, daß die Wiederaufnahme der Mediation ohne eine solche bcdingung vor sich gehen soll. Auch Bern hat inzwischen seine Gesandten instruirt, daß sie auf der dermal'^" Bclassung der Schlösser in den Händen der Toggenburgcr beharren; wenn aber die Mediation wieder w Gang komme, möge man dann in dieser selbst über die Restitution der Schlösser reden. Evangelisch Gtar»s erklärt, es könne sich auf die Sache nicht einlassen und stelle diese Frage denjenigen Orten, die bisher in dcr Mediation gesessen, anhcim. Basel und Schaffhauscn sind instruirt, zu Allem Hand zu biete», waS Erhaltung des Friedens und zur Beendigung dieses Streites dienlich sein kann. Da in der gemeinen SizU"ü keine Einigung zu erzielen war, indem der Abt unter allen Umständen vor einer Wiederaufnahme der Medial die Zurükgabc der Schlösser geltend machte, also auch die Fortsczung der Mediation selbst nicht beschloß werden konnte, so haben Zürich und Bern, da sie sich mit den katholischen Orten über die Antwort an ^ kaiserlichen Botschafter in dem Toggcnburgcrstrcit nicht verständigen konnten, beschlossen, mündlich und schrstt-'^ dem genannten Gesandten vorzutragen, daß beide Städte gern die Mediation wieder aufgenommen IM"' was aber durch das Verhalten des Abtes und der katholischen Orte leider unmöglich geworden sei. » ^ u. Baden.) Man sehe auch lm Abschnitte HerrschaftSgelegenhcitcn: Grafschaft Baden. i». Art. 42l. Kirchliches, Glaubenssachen, Geistliche. 71Z. Conferenz von Bern und Freibnrg betreffend ihre gemeinsamen Vogteicn. ?)verdon, Grandson u Tscherlitz. l7U>, l». Juli bis 2. August. Kantonsarchlv Frciburg. Berner Abschiede Bd. S. l»4. Gesandte: Bern. Gabriel Thormann, Vcnncr; Emanucl Wurstcmbcrgcr, beide des täglichen Rath Fr ei bürg. HanS Peter von Boccard; Pancraz Baumann, beide deö inncrn Raths. ^ »—A». (S. n. d. Vogt.) «y. Freiburg fordert abermals die Restituirung des Durchgangszollö, ^ den Herren Frachcboud und Stuphaucr wider die Verträge zu Ouchy abgenommen worden war. ^ ^ sandten von Bern versprechen, die Angelegenheit untersuchen zu lassen, i». Den Zehnten zu Mcnicrcs bc rc wird vorgeschlagen, sämmtliche Zehnten dort zu verschmelzen und jedem Stande hiervon nach Verhältnis n Antheil zuzuweisen. «—(S. u. d. Vogt.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Bern.- freib. Bogt, iiberh. It. Art. 32. Vogtei Orbe u. Tscherlitz, i. «». Art. 308—3lK. B-gtci Grands-». » I,. I. „. ,». Art. S3S—S4K. Bogtci Murten. ,,,. Art. 74K. August 171(1. 1601 714. Jahrrechnung der die vier ennctbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Lauis. ll». August. KantoiiSarchtv Zug. Abschiede. Gesandte: Zürich. Johann Konrad Escher, des Raths. Bern. Johann Friedrich Steiger, dcö kleinen Raths. Luccrn. Heinrich Joseph Keller, des kleinen Raths. Uri. Johann Franz Epp, deö geheimen Raths. Schwpz. Joseph Franz Rcding, LandcSschüzcnincistcr. Un tcrwaldcn. Johann Franz Andcrhaldcn, ^t-Landaminann von Obwaldcn. Zug. Johann Jost Müller, Sekckmcistcr. Glaruö. Johann Jakob Schindler, dcö Raths. Basel. Emanucl Stähclin, des Raths. Frei bürg. Johann Jakob Joseph von ^lt, Sekelmeistcr. Solothnrn. Johann Balthasar Grimm, der jüngcrn Räthe. Schaffhauscn. Johann )akob Speiscggcr, des großen Raths. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangclcgenheitcn: ^>er ennetb. Vogt, überh. ». Art. l2l. Abzug. «I. Art. !42. Handel u. Verkehr. Lauis ». Mendels, r. Art. l2. Landcsverwalt., allg. Verord. ^"lltei Lauis. I». Art. 145. Abzug. «. Art. 20«i. Zollwesen. 2Sl>. Beziehungen z. Bischof v. Como. Ii. „ 293. Klöster. s?7. Märkte. 715. Jahrrechnung der die vier ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. !7l<>, uach dem ttt. August. «taalsarchiv Zürich- Ennetb. Absch. Bd. VM. - .«aiitondarchiv Basel. Eidg. Abschiede. Gesandte: Die nämlichen wie zu Lauiö. Das Verhandelte sehe man in dem Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheiten: Luggarus. » Art. 73. Handel u. Verkehr. v. Art. (Oii. Zölle. gg. Zustizsachen, Recht, Gericht. I „ 20 Allg. Verwaltungssachen ,c. «. „ 80. Straßen. l»3. Fischerei. «I. „ (33. Kirchliches, Geistliche. f aus dem BaSler, « nur im Zürcher Exemplar. 201 1602 August 1710. 71«. Jahrrechnnng der die Vogteicn Bcllcnz :c. regierenden III Orte. Bellen,. 1710, L4. August. Der Abschied fehlt. Das Perhandelte deutet die Instruction für den nidwaldischen Gesandten Meinrad Käslin, Kirchmeyer, an: 1. Das Sindicat soll bedacht sei», daß die Capitel 83 und 8, der Statuten d» Stadt und Landschaft Bellenz in Betreff der Bevogtignng minderjähriger Kinder beobachtet werden. ^ Ungebühr, daß solche Pogtschasten auch Geistliche» übertragen werden, soll an einer nächsten Conferenz der III Orte zur Sprache kommen. Z. Das Weinmaß auf der Riviera läßt man bleiben. Da vor zwei Jahre" die Brcnten zu Bellenz um ein Merkliches verkleinert worden, so soll auf der nächsten Conferenz beralhe" werden, wie der alte Zustand wieder hergestellt werden könne. 3. Weil den Bellenzern laut leztjähriist"' Abschied vergönnt worden, die alten bordirten Kleider zu tragen, läßt Nidwaldc» es dabei verbleiben, do^ so, daß nur die alten ausgetragen und keine neuen mehr gemacht werden. 4. Gegenüber dem Besch!"" vor zwei Jahren, daß den Gesandten alle Händel in deutscher Sprache vorgetragen werden solle», werde" mit Rüksicht darauf, daß die Anwälte im Deutschen nicht wohl verflrt sind und daher die Rechtsamen a» nicht zu Genüge vortragen können, auch Vorträge in italienischer Sprache erlaubt, doch soll diese der Land' schreiber jeweilen ordentlich verdeutschen. 3. Es soll nachgeschlagen werden, wer den Landvogt Zelger Bellenz verklagt und i» so große Kosten geworfen hat. Wird der Thäter aufgefunden, so ist er gehörig Correction zu ziehen, k. Nachfrage halten, ob Klagen wider die Provisionari oder von Vogtkindern vorha"^" seien. 7. Nachschau über Wehr und Waffen; wo sie mangeln, sollen die Säumigen gestraft werden. 8. De>" Gesandten wird anhcimgestellt, mit denjenigen der übrigen Orte gegen allfällige Jnformalitäten bei der BestZ""ll der Kaplanei in Dongio einzuschreiten. 9. Der Gesandte soll der Frau Maria Victoria Lussi beholfen st'"' daß sie für ihre Forderung an ihrem Manne Stephan Antonio Heina endlich einmal befriedigt werde. ' Wenn angezogen wird, Landvogt Zelger habe sich verfehlt wegen des in Haft gesezten Priesters Alexa» ' Machion und wegen der leztjährigen ersten Znstanz, so soll der Gesandte ihm möglichste UnterstüZ""^ gewähren. LaudcSarchiv Nidwaldc» : Wochlnruthbprotololl v. 18. August rrio, so!'2? 717. Conferenz der die Vogteien Bellenz :c. regierenden III Orte. An der Treib. 1710, S7. August. Landesarchtv Schwst,. Abschiede. Gesandte: Uri. Jost Anton Schmid, Landammann; Joseph Anton Püntiner, alt-Landainmann. Sch"'^ Gilg Christoph Schorns, Landammann; Johann Sebastian Wüörncr, alt-Landammann. Nidwaldc Sebastian Remigius Kaiser, Landammann; Joseph Jgnaz Stultz, alt-Landammann. »—lx. (S. u. Bcllcnz.) Ii. Schwyz wünscht von Uri abschriftliche Mittheilung dcö Vertrags ^ 1576 über die Zollansäze von Flüelcn zu erhalten. I. Nidwaldcn ersucht Uri und Schwyz, nicht mehr zuzulassen und zu bewilligen, daß das in ihrem Gebiete liegende Gut solcher Personen, dic September 1710, 1K03 "ach Untcrwaldcn verheiratet haben, ohne Bewilligung der unterwaldischen Behörden angegriffen oder auShin- Scfvlgt werde, wogegen Nidwaldcn Gcgenrccht halten werde, Daö Ansuchen wird von beiden Orten in den Ebschied genommen. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenhcite» : Abteien Bellenz ll. Art, lvl-107, 71». Conferenz zwischen Bern und Solothurn. Schönenwcrd. 2«. September. Kantonsarchiv Solothurn. Abschiedband »Z, Gesandte: Bern, Gabriel Frisching, dcS kleinen RathS; Hieronymus von Erlach, Landvogt zu Aar- ">angen; Emanuel Kilchbcrgcr, Commandant zu Aarburg. Solothurn. Johann Jakob Joseph Glutz, Sckcl- ^istcr; UrS Peter von Stäffis zu Montct, Landvogt zu Göögen; Johann Peter Zcltncr, Schultheiß von ^lten. Auf Beschwerde von Solothurn wird durch einen Augenschein constatirt, daß den solothurnischen Angc- ^rigcn diirch die Aare und die Schiffahrt auf derselben an verschiedenen Orten, als zu Dänikon, Grczcnbach, ^chvncnwerd und Wöschnau bedeutender Schaden zilgefügt wurde. Um den Beschädigungen künftighin vorbeugen, wird auf Gutfinden der Obrigkeiten folgender Vergleich getroffen: l. Die Lastschiffe, die an der ^i»c aareaufwärts gezogen werden, sind auf geringem Fuß zu sczen; die bisherigen Salzschiffc, welche vicr- ""ddreißig Salzfäßer führten, werden auf nächstes Frühjahr abgeschafft; an ihre Stelle treten Schiffe mit i">a»zig Fäßcrn Tragkraft; inzwischen dürfen die alten Salzschiffe nur mit fünfundzwanzig Fäßcrn befrachtet werden. 2. Die Kaufmannöschiffc, die bisher 3 bis ^tU» Ecntncr Waaren verführten, sollen künftig nur ^hr die Hälfte dieser Fracht tranSportircn. 3. Die Schiffe haben einen bestimmten Weg zu nehmen und b>e Stellen, wo die Aare an Tiefe gewinnt und die Ufer zu beschädigen beginnt, zu umgehen. Solothurn 'bd durch Wcgräumung von Kicsbänkcn die Schiffahrt erleichtern. 4. Der Schaden, der durch die Schiffc- i'chcr a» Feldbäumen und Gartcnfrüchtcu oder sonstwie verursacht wird, ist durch Beeidigte des OrtS zu ^üzcn und von den SchiffSbcständcrn zu tragen. 5. An den Sonntagen und an den Festtagen Weihnacht, Astern, Pfingsten, Auffahrt, Allerheiligen, Maria Empfängniß, Maria Himmelfahrt, St. Johannstag, Peter ""b Paul und UrS und Victor ist während des Gottesdienstes die Rckcrci verboten. 1604 September 1710. 719. Relation über die Conferenz zwischen Zürich, Bern und Toggenburg. Zürich. 17ltt, 2V. u. 27. September. Staatsarchiv Zürich. Acten Toggenburg. Gesandte: Zürich. Die geheimen Räthc. Bern. Daniel am Port, Unterschreibe!. Toggcnburg Valentin Bosch, Pannerherr; Hauptmann Rudolph Keller, Sckelmcistcr Niklaus Rüdlingcr und commissär German». I. Mit Zuschrift vom 25. August hat der Landrath in Toggenburg bei Zürich um eine mündliche rathung, wie ihm in des Landes Anliegen etwa an die Hand gegangen werden könnte, angehalten und a Anraths» von Zürich den 2. September bei beiden Ständen Zürich und Bern abermals um die Bewilligt nachgesucht, das bereits ausgckündctc Mandat über den Bezug der äbtischcn Gefälle und Einkünfte Unterhalt der Schloßbesazungcn bis zu Austrag des Streites in Vollziehung sezen zu dürfen. ^ diesem Zwck hat Zürich sowohl Bern als je zwei Abgeordnete beider Religionen aus Toggenburg nach Zur eingeladen, um die frühern bekannten Bedenken gegen eine solche Bewilligung und auch die Gegcngründc Toggenburgcr des genauer» zu erwägen. II. Vor den geheimen Rächen von Zürich und dem Gesandten Bern eröffnen die Toggcnburger: Obgleich man vermeinte, mit der Einnahme der Schlösser die Sache da) zu bringen, daß der Abt selbst auf jede Weise den Streit zu heben trachten werde, lehre die Erfahrung ^ das gerade Widcrspicl, indem sich hierüber die katholischen Orte und der Abt unempfindlich erzeigen zweifelsohne auf bessere, zur Ausführung dcö Handels ihnen bequemere Zeiten warten wollen. Toggc" ^ liege die Bcsczung der Schlösser äußerst schwer auf dem Hals; eS bitte daher um klugen Rath, ob Verwendung der äbtischcn Einkünfte für die Erhaltung der.Garnisonen das zulängliche Mittel sei, schäft in Bewegung und endlich zur erwünschten Ruhe zu bringen; eventuell bittet Toggenburg «>u du ^ rathung anderer und zwar auch niildcrer Mittel, in die es sich willig schiken wolle; würden dann diese nicht angehen, so helfe, was helfen mag. Darüber spricht sich der Gesandte von Bern also aus: werde bei der einmal gethanen Deklaration unabänderlich verbleiben; wenn eS etwa in dem einen und Punkte nicht concurriren könne, so hindere hieran nicht der gute Wille, sondern sachliche Bedenken. ^ findet die Aufgebung der Schlösser dermalen nicht rathsam, hauptsächlich, weil sich der Abt in denselben > als zuvor zu des ganzen Landes Nachtheil festsezen würde; aber ebenso bedenklich wäre die Beschlag" ^ von dessen Gefällen, weil hierzu Toggenburg weder Recht noch Bcfugsamc habe und die Aneignung den wiederholt dem Kaiser und den katholischen Orten gemachten Versicherungen widerstreiten würde. lln>^ gcblich seien in Bern die Fragen besprochen worden, ob diese Schlösser nicht durch Niederreißen der zur theidigung gemachten Außcnwerkc, durch Wegnahme der Porten, Verhauung der Straße», oder aus Wege, immerhin ohne Beschädigung der Gebäude in einen Stand gesezt werden könnten, daß von Toggcnburg nichts mehr zu befürchten hätte. Gegen ein solches Verfahren würden jedoch wieder andere denken auftauchen, nämlich, da dergleichen Demantclirungcn nur' gegen offene und erklärte Feinde vorgenm zu werden pflegen, könnte sowohl der Kaiser wegen seines behaupteten Lchenrcchtcs, als aus gleichem die Thurgau regierenden Orte und die Schirmorte Schwyz und Glaruö einen solchen Schritt zu h"^ September 171(1, 1605 Schimpf aufnehmen. So kommt der Gesandte von Bern zu dem Antrag, Toggcnburg soll unter dein ganzen Zahlreichen Volk eine durchgängige Eintheilnng machen und die Bcsazung der wichtiger» Orte etwa kchrwcisc «"ordnen, ferner die Garnisonen hcrabsczcn und die Besoldungen der Officicrc und Soldaten auf einen Niedern Fuß ftzcn. Aus den Äußerungen der Häupter des Standes Zürich und der Toggcnburgcr sei endlich zu entnehmen, daß man die nunmehrige gänzliche Beendigung des Streits gern sehen würde, Bern stellt daher folgend!.. Anzug der Berathung anhcim: Weil wohl vorzusehen, daß weder die katholischen Orte noch der Prälat zur Wcitcrtreibung deS Geschäfts zu bringen seien, so lange sie den Kaiser am Rükcn haben und weil '"cht vcrmuthlich für Toggcnburg vor dem allgemeinen Frieden bessere Bedingungen als nach demselben zuwcg- gebracht werden dürften, so möchte rathsam sein, durch einen ausländischen evangelischen Gesandten oder durch nnc andere qualificirtc zuvcrläßigc Person dein Kaiser und dem Rcichsconvcnt in Regcnsburg eine gründliche Vorstellung über den Ursprung und den Verlauf des ganzen Streites zu machen, sowie daß Toggcnburg in kr Eidgenossenschaft cnclavirt und folglich laut westphälischcm Frieden cximirt sei. Darauf entgegnen die Toggcnburgcr, auch sie finden, daß vielleicht eine Gesandtschaft an den Kaiser und nach Regcnsburg nicht ""fruchtbar sein dürfte, und überlassen daher diese Anregung dem klugen Ermessen beider Stände; dagegen l>"ben sie folgende Bedenken gegen die kchrwcisc Abwechslung der Garnisonen: 1, Die Landlcutc haben von ""igen Orten l,cr fünf bis sechs Stunden bis nach den Schlössern zu gehen, weshalb ihnen diese Beschwerde k'rch die katholische Geistlichkeit „aufgemüzt" und die Landleute ..»willig gemacht werden möchten, 2, Der Tin- und Auszug der Garnisonen biete nicht geringe Gefahr, da auch unter den Landleuten solche sind, denen "icht am besten zu trauen sei und wobei zu besorgen wäre, es möchte das kort ot kaidlo zu ihrer größten Gefahr entdckt werden 3. Bei solchen Leuten, welchen nicht wohl zu trauen, wäre die Munition, Pulver ""b Blei und Anderes nicht sicher. 4, Deü wcitcntlcgcnstcn müßte zwei bis drei Tage vorher angezeigt '"erden daß der Garnisonsdienst an sie komme; diese könnten aber in der Zwischenzeit durch die Priesterschaft °kr andere dem Land abholde Leute durch Versprechungen, Drohungen oder Geldspende» u. s, w. abwendig gemacht werden u s w Dann sei der Winter vor der Thüre und wohl vorzusehen, was für Ungemach dem ^"dvolk von daher entstehen würde. Wenn die gegenwärtig in 32 Mann bestehende Bcsazung von dem Land erhalten werden müsse, können die Toggcnburgcr nicht bergen, daß vor und bei Einnahme der Schlösser km Volke versichert worden sei, daß ihm diese Besazungen zu keiner Beschwerde gereichen sollen. Wenn dies "U" doch der Fall sein würde, so könne man leicht ermessen, welcher Unwillen i.» Lande entstehen müßte zu ""er Zeit da der gemeine Mann nichts zu verdienen wisse und der Preis des Viehes um einen Sechstheil "bgeschlagm habe Von der Verminderung der Garnisonen und den Besoldungen könne keine Rede sein, u, s. w. Tic Verordneten beider Stände empfehlen darauf den Toggenburgern nochmals angelegentlich, die Sache so ""Zurichten daß der gemeine Mann im Toggenburg zu dem an und für sich geringen Beitrag an die Unter- hul'ung der Garnisonen sich herbeilasse. Schließlich werden die gegenseit.gen Eröffnungen sowohl von de». sandten von Bern als den geheimen Rächen von Zürich aä rokoronÄnm genommen, (Umständliche Relation des Rathssubstitutcn L. Gofiweiler.) Wir stellen in Nachfolgende», die wichtigern Schriftstüke über die mündlichen Verhandlungen der Eonkeren- vom 20 September 1710 und die mittlerweile im Toggcnburg ausgekrochene» Mißhelligkeitc» unter den evanaelischen Häuptern Pannerherr Bosch und Rüdlinger zusammen, 11 171(1 10 Octobcr Schultheiß und katholische geheime Räthe an die vertrauten geheimen Räthe -n Zürich Durch' die Mißhelligkeitc.. zwischen den Herren Bösch und Rüdlinger, die troz aller bisherige» 1606 September 171V, - fVermittlunge» und Bitten nicht haben gelöscht werden können, und verschiedene andere Störrigkeiten drohe der lnntracht des Landes große Gefahr, Mit Schmerzen müsse man wahrnehmen, wie einige Mißgönner der Landesfrcihcitcn sich dieses öffentlichen Widerwillens zu Gunsten des Abts (der Gegenpartei) künstlich bedienen, sei es, daß sie den Anhängern des einen oder andern Theils Beifall spenden, sei es, daß sie wider die Anordnungen des Landraths Mißtrauen säen, Privaten, Pfarreien und Gemeinden gegen die Landsgcnieind^ bcschlüsse anhezen und zur Widersezlichkeit ermuntern. Diese Anläufe wider die Autorität der Landsgemeinde und der Behörden werden in einem Memorial von acht Punkten aufgezählt; als das gefährlichste wird bezeichnet, daß ganz nach dem Wunsche von St. Gallen einige Landleute von beiden Religionen sich der allgemeinen Landcsstcucr zur Dekung der bekannten namhaften Landeskoste» widersczcn und ausstreuen, man wolle einige alte Gerichlskosten von Mvsnang, Schulers 3tttt Gulden, Landvogt Stadlers 3NNN Gulden und alle Koste" der Schloßbesazungcn von den gemeinen Landlcutcn beziehen. In Betracht des Anhangs, den beide streitige T heile, Boich und Rüdlinger, in und außer dem Rathe bcsizen, und was sie allenfalls von den öffentlichen geheimen Anhänger» des Abts für Schuz, Hilfe und Ncbennuzen zu hoffen haben, werden die vertraute" geheimen Räthe in Zürich ersucht, mitzuhelfen, daß diese Unordnungen möglichst schnell vcrstckt werden, Staatsarchiv Zürich: Acte» Toggenburg, Staatsarchiv Bern t Toggcnburgbüchcr S, >«°' 2> l7lv, 25. Octvbcr, Zürich an Bern, 1. Befund über die bernischen Antrüge in der Conferc"i vom 2ö, September 171V: Wenn Zürich in Bezug auf die Gesandtschaft an den kaiserlichen Hof in Betracht""« ziehe, wie schon vormals der bekannte kaiserliche Minister (v. Grüth) mit all' seiner angewendeten Mühe in seiner Negotiation bei Hof gleichsam unterliegen und gestehen mußte, daß die dem Abte günstigen Minist" die Oberhand gewannen, so erscheine die Hoffnung auf einen Erfolg gering. Wenn der Abgeordnete bei'" Kaiser aueb Zutritt erhalte und ungehindert sei, die ganze Sachlage genau darzustellen, so werde nach dt>" Ermesse» Zürichs nicht mehr erreicht, als daß entweder der Kaiser sich auf sein an beide Stände erlassene« Schreiben berufe und falls die eingenommenen Schlüsser in ehcvorigcu Stand gestellt werden, sich noch»'"!« erkläre, den Streit der eidgenössischen Mediation zu überlassen; oder daß andernfalls die Freunde des Abt« gar trachten, den ganzen Handel an dem wienerischen Hof zu behalten und so mit List de» eidgenössisch"' Händen zn entwinden. Sollte aber die Negotiation fruchtlos sein, werde, wie Zürich erachtet, der Abt mehr als je animirt, die kaiserliche Hilfe anzurufen, und der Kaiser mehr und mehr angespornt, sich des AbteS anz"' nehmen. Die Abordnung an den Reichsconvcnt belangend, werde der Abt die katholischen Minister M"' für sich zu gewinnen wissen, während beide Stände nicht einmal der Hilfe aller evangelischen Vertreter versichert seien, 2, Zur Untersuchung der so schädlichen Mißhclle unter den evangelische» Häuptern im Toggcnburg "»d zur Wiederherstellung der Eintracht empfiehlt Zürich, Ausschüsse dahin zu bescheiden, um die erforderliche» Vorstellungen zu machen, und ladet Bern ein, hierzu eine Abordnung zu senden, Staatsarchiv Bern i Toggcnburg Bücher !S7, iOrigV 3) 171V, 7. u. 8. November. Zürich, Ein Ausschuß des Rathes von Zürich, vor dem die Togge"' burger Pannerherr Büsch und Sekelmcister Rüdlinger nebst Stadtschreiber Wirth im Namen der ebenfalls eingeladenen katholischen Räthe erschienen sind, verhört über die von den katholischen gemeinen Landräth"' den 10, Octobcr eingegebenen Anstände die beiden erstgenannten über die Gründe ihrer Mißhelligk""" Die erstern betreffen abweichende Anschauungen in Bezug auf die pietistische Lehre des Diacon Sch"" '" Lichtensteig; die Bcurthcilung von rükgängig gemachten Eheversprechen, ob vor dem Landesconsistorium od" vor dem Pfarrer mit Zuzug der Stillstündcr; die Frage, ob der große Landrath die kleinen Landrä-l"' entsezen könne, und auch die streitige Abkurung der beiden evangelischen Gemeinden Oberglatt und Degcrsh""" Auf väterliche Ermahnung erklären Büsch und Rüdlinger, in ihren Differenzen sich dem Entscheid de evangeli,chen Landraths zu unterziehe» und im Übrigen, was gemeine oder weltliche Sachen betrifft, de» allgemeinen Hauptvcrgleich oder die Landessazung vom 1v, März 171V, besonders in Bezug auf die Appellativ""' UNd Steuern zu rcspectiren. Staatsarchiv Zürich ^ Acten Toggc»b >"S' November 1710. 1607 720. Konferenz der VII katholischen Orte und Abt von St. Gallen. Luccrn. 17U>, 26. bis 20. Hovcmbcr. Staatsarchiv Luccr». Abschicdband v. >710. kol. IS0. — Zr'andrsarchiv Schwqz. Abschiede. Gesandte: Luccrn. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß; Johann Rudolph Dürler, alt-Schulthciß; Laurenz Franz von Flcckcnstein, Statthalter; Karl Anton Anirhyn, des inncrn Raths. Uri. Jost Anton Schmid, Landammann; Joseph Anton Püntincr, alt-Landammann. Schwyz. Gilg Christoph Schorno, Landammann; Joseph Anton Rcding, Sckelincistcr. Untcrwaldcn. Niklaus Jmscld, Landammann von Obwalden; Niklaus Sebastian Kaiser, Landammann von Nivwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, alt-Ammann; Johann Kaspar Eustcr, Ammann. GlaruS und Frciburg (Entschuldigt.) Solothurn. Johann Friedrich von Roll, Stadtvcnncr; Johann Peter Bcscnval, Stadtschrcibcr, beide des Raths. Abt von St. Gallen. Joseph Anton Püntincr, Kanzler. Katholisch Glarus und Frciburg entschuldigen ihre Abwesenheit. ,». (S. u. Lauis.) Mit allgemeinem' Befremden hat man vernommen, daß der Nuntius ohne Wissen und Willen der hicrscitigcn Obern den Mönch ?. Marianus Bücher von Wettingcn und die LaicnSpcrson Euphemia gefangen und wenn auch nicht gebunden, so doch als Delinquentin bei „eitler" Nacht durch fremde Schifflcutc von Luccrn nach Altdorf und von da durch die cnnctbirgischcn Vogtcicn nach Como, vermutlich in die Inquisition, habe abführen lassen. Dieses ungewohnte Verfahren, daS zum Nachdenken geeignet ist, muß als ein äußerst schädlicher Eingriff in die weltliche Gerichtsbarkeit angesehen werden, und ganz besonders muß der in solcher Art versuchten Einführung der Inquisition der entschiedenste Widerspruch cntgcgcngcsczt werden. Die Gesandten von Luccrn ^richten hierüber noch des Weitem, der Vorfall sei ihnen noch um so unverhoffter gekommen, als der frühere Nuntius Bicchi, mit dem sie dieser Angelegenheit halber in einige Beziehungen getreten, versichert hatte, daß tt mit der Laicnspcrson gar nichts Anderes vorhabe, als durch sie Licht für den Proceß mit dem Geistlichen »u gewinnen, und er im Mindesten auch nur „einigen Gcschmak von der Inquisition" hinterlassen werde. Dem Allem sei nun schnurstraks zuwidergehandelt und noch viel weiter vorgegangen worden. Die Gesandten von Zug erzählen darauf die Geschichte dieser zwei Personen, bevor sie in Haft genommen wurden. Da das bischöfliche Ordinariat von Konstanz sich dieses ärgerlichen Handels nicht annehmen wollte, habe Zug die Sache einfach in der Absicht bei der Nuntiatur anhängig gemacht, damit die großen damaligen Acrgernisse "n Ende nähmen und das, was vorgefallen, untersucht werde, ob cS „gute oder böse Miracul" wären, keineswegs aber, um einen Jnquisitionsproccß zu veranlassen. Auch iu dieser Hinsicht soll dem Nuntius dieses rechtswidrige Vorgehen vorgestellt und Beschwerde erhoben werden; der Nuntius soll ferner aufgefordert werden, den Proceß gegen die Laiin abzugeben und deutlichen Bericht über den ganzen Hergang der Sache j» jx nach dem Befund und Nothdurft die endgültigen Gegenmaßnahmen zu treffen. Der Nuntius ließ sich darüber also vernehmen: Die Nuntiatur habe diesen Proceß nicht selbst aufgegriffen, sondern er sei 'hr von Zug aus zugewiesen worden; was der frühere Nuntius Bicchi mit Luccrn darüber verhandelt, sei 'hm unbekannt, er habe nichts Schriftliches vorgefunden und von seinen Leuten nur vernommen, daß sich Luccrn des Proccsses und dessen Exemtion gänzlich entschlagc. ES wäre allerdings nach Vollendung des 1608 November 1710. Proccsscs »öthig gewesen, zur Vollziehung den weltlichen Arm anzurufen; übrigens aber sei die Euphew"' nicht gebunden, sondern frei wie andere Reisende durch die eidgenössischen Lande geführt worden. Von Inquisition sei nichts zu befürchten und er glaube, hierin nicht den geringsten Eingriff gcthan zu haben; ^ sei mehr als gewiß, daß er in dieser Sache kaeultato oräinuria. Nuntiatur»; gehandelt habe, da diese »> aller katholischen Welt das Recht habe, die Wunder (Mirakel) zu untersuchen. Mit dieser Antwort begnüg sich der Ausschuß, der die Sache mündlich vorgetragen hatte, nicht, sondern erklärt es als etwas Unerhört in der Eidgenossenschaft, daß eitle Laicnpcrson von einem geistlichen Gericht in Malcfizfällcn sei abgeurtlstill worden; es wäre Sache der Nuntiatur gewesen, die Bestrafung der Euphemia dem Stande Zug, der du Klage gestellt, zu überweisen. Auch die heimliche Entführung dieser Person sei ein Eingriff in die Lattdtd rechte, nicht minder aber auch, daß der frühere Nuntius das Vermögen dieser Person in Brcmgartcn zu seinen Händen gezogen habe. Nach Berichterstattung über diese Unterredungen an die Confcrenz, diese die wiederholte Erklärung des Nuntius, daß in keiner Weise die Einführung der Inquisition im liege, als bekannt an, nicht aber ohne ihrerseits zu erklären, daß die Obern sich auch nicht mit einem Athc»>' zugc zur Inquisition je verstehen werden. Dagegen erhebt die Confcrenz Protest gegen die prätcndirtc Befug'"!' der Nuntiatur, tzeultats oräiiurria über Laien in Kriminalfällen zu richten und Delinquenten ohne Anfrage aus dem Lande führen zu lassen, und nimmt für die weltlichen Gerichte ausschließlich das Rech! Anspruch, über Laien zu richten. Dieser Protest wird in schriftlicher Form dem Nuntius überreicht. «I. Solothur" hatte im Jahre 1697 den Papst um die Bewilligung ersucht, das Stift Schöncnwerd, das nur eine Stunde von Aarau entfernt, seine sämmtlichcn Bedürfnisse aus dortiger Gegend bezieht, nach Olle» verlegen. Um diese Uebcrsiedlung mit geringen Kosten ausführen zu können, hatte Solothurn gleichzeitig d" Erlaubniß nachgesucht, daß die in seinem Gebiete ledig fallenden Pfründen sechs Jahre lang durch Vicarc, unter Anweisung der Congrua, versehen werden, um den Ucbcrschuß der Pfrundeinkommen zur Erbauung ^ Chorherren- und Pfrundhäuscr und der Collegiatkirche in Ölten zu verwenden. Der damalige Nuntius Co»" habe darauf zu höchstem Tröste eine päpstliche Bulle erwirkt, die jedoch in Bezug auf die Verleihung ^ lcdig gefallenen Pfründen etwas unklar abgefaßt war; doch der Nuntius habe der Stadt Solothurn bcmc , dies habe nichts zu bedeuten, es sei eben Curialstpl. Daraufhin hat Solothurn alle Pfründen in ol'ig^ Weise mit Vicaricn besczt und nie crmangelt, den Vorbehalt den Präscntationsbricfcn einzuverleiben, was keinem der drei Biöthümer, zu dem ihr Gebiet gehört, irgend welchen Anstand gefunden habe. Auch verstorbene Bischof von Basel habe jederzeit den neugcwähltcn Vicaricn die Admission zu ihren gestattet. Erst unter dem gegenwärtigen Bischof von Basel haben sich Schwierigkeiten erhoben; nachdem ^ selbe die betreffende päpstliche Bulle eingesehen und sie bedingungsweise abgefaßt befunden hatte, habt erklärt, er könne mit gutem Gewissen die verlangten Admissioncn nicht crthcilen. Dahcrigc Vorstellung beim Bischof und auch beim Nuntius selbst seien wirkungslos gewesen. Die katholischen Orte, in Würdig' der vortrefflichen Absichten von Solothurn zur Förderung des katholischen Wesens, namentlich des Vorha ^ auch die Stadt Ölten zur Herstellung der Verbindung mit dem Bischof von Basel zu befestigen, sobalv daherigcn Arbeiten in der Stadt selbst beendigt sind, erklären sich bereit, in dieser Frage in jeder bcholfcn zu sein. Es wird daher im Namen sämmtlichcr katholischer Orte ein Schreiben an de» Papsi ! und eine Zuschrift zu möglichster Empfehlung an den Cardinal Spada erlassen mit dem dringenden l.-"! ^ an Solothurn eine unbedingte Bulle auszustellen. Ebenso wird auch dem Bischof von Basel zugcschr" ^ daß er seinerseits das Begehren von Solothurn in Rom selbst erleichtern und zu seinem eigenen Vor November 1710. 1609 dazu beitragen solle, daß die Stadt Ölten durch Verlegung des Stifts Schöncnwerd dorthin und die projcctirte Befestigung in größere Aufnahme komme. Der Nuntius seinerseits versichert, daß er nach Kräften suchen '"erde, das Gesuch von Solothurn bei dem Papste genehm zu machen. «. Der Nuntius Jakob Earaccioli, gbischof von Ephcsuö, hatte am -1. August dem Senate von Lucern sein vom 10. Mai datirtcS Crcditiv Händen der katholischen Orte überreicht. Die Antwort hierauf wird dem Nuntius durch einen Ausschuß zur Weiterbeförderung an den hl. Vater zugestellt. 1'. Es ist aufgefallen, daß der neue Nuntius nicht wie ^ andere Male gebräuchlich war, die erste Audienz vor der katholischen Session genommen hat, weshalb man auch insgemein die übliche Begrüßung und Bcglükwünschung vertagt hat. In der lcztcn Sizung wird noch ^richtet, der Nuntius habe sich bei einigen Gesandten, die in andern Geschäften bei ihm gewesen, damit, '»'schuldigt, er sei von seinen Rathgcbcrn dahin berichtet worden, cS sei nicht üblich, daß er zuerst eine Audienz Klange; da aber unter der Hand verlaute, daß diese Unterlassung bei einigen Orten nicht wohl angehe, wolle ^ dieses auf nächster katholischer Confcrcnz nachholen. Dieser Bericht wird in den Abschied genommen. >»'- Schwyz berichtet über die bisherigen Vorkommnisse im Toggcnburg und was von Leander Gcrmann bei Anlaß der Engclweihe zu Einsicdcln zu Händen von Schwyz sei angebracht worden. Auch der Gesandte des Abtes verbreitet sich über verschiedene Einzelheiten, die seit der lezten Tagsazung vorgefallen sind. Aus Allem W hervor, daß die Toggenburgcr cS auf daö Kloster St. Johann und auf die Vertreibung einiger eifriger Acholischer Geistlicher abgesehen haben. Die Gesandten sind, da ihnen diese Details früher nicht bekannt 'varcn, ohne spcciclle Instruction und wünschen daher nur, der Abt möge ein wachsames Auge auf die östlichen haben, damit ein Abfall, der auch für die benachbarten Landschaften, wie Uznach, von höchst verglichen Folgen sein müßte, mit GottcS Beistand verhütet werde. Bei diesem Anlaß beschweren sich die gandtcn von Uri, daß in dem schwyzcrischcn Gebiete Übles von Uri gesprochen werde. Schwyz crwicdcrt, g» Uri einen reellen Anlaß habe, sich über üble Nachreden zu beklagen, solle cS vorerst an die Behörden g Schwyz allein gelangen und erst, wenn cS da kein Gehör fände, wäre eS am Plazc, davon der ^hvlischcn Confcrcnz Mitthcilung zu machen. Nun aber sei in Schwyz nichts bekannt, was eine solche Etliche Klage rechtfertigen könnte; auf bloßes Gasscngcrcde hin könne Schwyz nicht einschreiten, indem um ^gr willen die Obrigkeiten gegen einander immer im Harnisch stehen müßten. I». (S. u. Rhcinthal.) I. ^ u. Sargans.) It. Hr. de la Martinicrc, Secrctär der französischen Gesandtschaft überreicht daö ihm g dem Gesandten mitgegebene Crcditiv, daö i» üblicher Weise crwicdcrt wird. I—u. (S. u. d. Vogtcicn.) Man sehe auch In dem Abschnitte HerrschaftSangelcgenheiten: deutsche Vogt, iiberh. I. Art. 44. Gclddarleihen z. kl. Zinsfuß. ""dgrasschaft Thurgan. »>. Art. 485. Zollwesen (Constanz). "»»tri Rheinthal. I«. Art. 259. Kirchliches, Glaubenssacht», Geistliche, glchast Sargans. t. Art. 138. Justizsachc». Recht. Gericht. °Stei LaM; I». Art. 29l. Beziehungen z. Bischof v. <5omo. S«ei Mendels. Art. Zl2. Verwaltung v. Recht u. Gericht. >» ». » aus dem Schwyzcr Gxcmplar. 202 April u, Mai 1711. 72t. Conferenz von Uri, Schwyz und Unterwalden. An der Treib. l?ll, i>. April. Landesarchiv Nidivalden. Abschiede. Gesandte: Uri. Jost Anton Schmid, Landammann; Karl Alphons Bcßlcr, Panncrhcrr; Jsh^'" Alexander Beßlcr, des Raths. Schwyz. Gilg Christoph Schorn», Landammann; Joseph Franz Ehrler, Statthalter. Unterwalden. NiklauS Jmfcld, Landammann von Obwaldcn; Sebastian Remigius Ka>>rb Landammann; Joseph Jgnaz Stultz, alt-Landammann von Nidwaldcn. —I (S. u. Vogt, w.) Schwyz verlangt, daß Uri wegen des Thcilcs auf Reis eine Acndcr »»ö eintreten lasse, indem dadurch öfter Angehörige von Schwyz in Schaden gekommen seien. Uri crwicdcrt, soll ihm Kenntniß geben, wem und wie ein Nachthcil entstanden sei; dann wolle cö verschaffen, daß ^ Betreffenden in dem Theil den Landlcutcn gleich gehalten werden. Ii. (S. u. Bellcnz w.) Man sehe auch in dein Abschnitte Herrschafts ». GchirmvrtSangelegenheiten: Vogteien Betlcnj u. v—r. Ii. Art. !08—ll2, Rapperswyl. »» ». I». Art. 80 n. 8l. 722. Conferenz zwischen Bern und Freiburg. An der Sense. 17U, W. u. LI». Mai. Kantonsarchiv Areiburg. Bcrncr Abschiede Bd. ?, koi. 2tiS. Gesandte: Bern. Gabriel Thormann, Dcutschsckclmcistcr; Emanucl Wurstembcrger, Vcnncr, beide bcs täglichen Raths. Frei bürg. Hans Peter von Boccard; Paneraz Baumann, beide des inncrn Raths- li—«. (S. u. d. Vogteien.) z». Auf abermaligen Anzug betreffend den Durchgangszoll, welcher ^ Frachcboud und Tschuphaucr in Ouchy gefordert worden, bemerken die Gesandten von Bern, cS daherigcs Schreiben an Frciburg abgegangen, was aber bestritten wird. Sie versprechen daher die gebühre Abhilfe eintreten zu lassen. Die Obercommissärc werden zur Eingabe des leztcs Jahr besprochene» schlags bezüglich des Zehntens zu Mcnicrcs aufgefordert, i«—x (S. u. d. Vogteien.) Die Klage Bern über das Verbot von Frciburg, Holz und Laden nach Pcterlingcn und Wiflisburg auszuführen, ^ in den Abschied genommen. Freiburg sichert zu, die in'S Schloß zinspflichtigcn Liegenschaften eines Gcldstag gekommenen Michel Bovcrat von Ruc dem Landvogt zu Oron wissenhaft zu machen, nach derselbe seit langer Zeit hierüber in Rue selbst keine Auskunft erhalten konnte. »>» u. l»I». (S. u. Tscherü Man sehe auch !» dem Abschnitte Herrschaftsangelcgenheiten: Vogtei Orbe u. Tscherlitz. It. i-—x. I»I». Art. 3t7—Z2ö. Vogtei Grandso». »—I. I—«. Art. 547 -559. Juni 1711. 1611 728. Conferenz der mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte. Lucer,». 1711, 2. bis tt. Juni. Staatsarchiv Lucer». Allg. Abschiede von I7II, k »i. >. Gesandte: Luccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Schultheiß; Johann Martin Schwytzcr, alt-Schnlthciß; Franz Laurenz von Flcckcnstei», Statthalter; Karl Anton Amrhyn, alle des innern Raths. Uri. Karl Alphons Beßlcr, Landammann; Jost Anton Schund, alt-Landammann. Schwyz. Joseph Franz Ehrlcr, Landammann; Mg Christoph Schorns, alt-Landamniann. Untcrwalden. Johann Jakob Bücher, Landammann; Fram Echmid, Sckelmcister, von Obwaldcn; Scbast. Remigius Kaiser, Landammann, und Franz Maria Zelger, Statthalter von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, alt-Ammann; Christoph Andcrmatt, des Raths. Frciburg. Johann Peter Boccard, Bürgermeister. Solothurn. Johann Friedrich von Roll; Johann ^akob Joseph Glutz, Sckelmcister, beide des geheimen Raths. ». Der päpstliche Nuntius Jakob Caraccioli erhält auf sein Verlangen die erste Audienz vor der katholischen Zession; er wird nach altem Gebrauche auf daS RathhauS abgeholt, wo er bei offener Rathsstubc seinen Vortrag hält. Derselbe richtet sich, dem Gedanken der päpstlichen Heiligkeit Ausdruk gebend, besonders gegen d'e vernunftlose bcrnischc Bewegung bezüglich dcS MünstcrthalcS und Berns Gcwaltthätigkcit unter dem Titel von Protection; die Münstcrthalcr, deren katholische Religion mit dem gänzlichen Untergang bedroht sei, strckcn ganz wchmüthig die Hände ihren Bundesgenossen, den katholischen Orten, entgegen und rufen um .Hilfe Dcr Nuntius weist sodann die katholischen Orte auf ihre Voreltern hin, durch welche, als Werkzeuge Gottes d" Kczcrci so starker Widerstand geleistet worden sei. Den nämlichen Beistand erflehe jczt auch der hl. Vater dcn katholischen Orten in den gegenwärtigen Strcithändcln. Diese Proposition wird dem Abschied beigelegt ^ Das Hauptgeschäft der auf Kosten des Bischofs von Basel zusammengetretenen Konferenz ist die Bcrathung dos Münstcrthalcr Streites zwischen dem Bischof von Basel und Bern. Nach Prüfung der Creditivc der bischöflichen Abordnung, bestehend in Freiherr Johann Baptist von Reinach, Domdccan, Johann Peter Münch M Münchcnstcin, Landhofmcistcr, und Beat Anton von Schnorf, Untcrvogt von Baden, und nach Feststellung des Ccrcmonicls gegen dieselbe, versucht die Delegation das Sachvcrhältniß des Streites in gründlicher Weift chcils durch mündliche Auscinandersczung, thcils durch Einlcgung der bezüglichen Akten darzustellen. Der ^'reit zerfalle in zwei Thcile, der eine beschlägt Religions-, der andere Hcrrschaftssachcn. Soweit es die ^ligwn betreffe, halte sich der Bischof ohne Rath und Vorwisscn der verbündeten katholischen Orte nicht für b"cchtigt, sich einzulassen, wie dies denn auch in den Verhandlungen zu Bern als ein Standesgcschäft handelt und alle übrigen Diffcrcirzpunktc zwischen dein Bischof und seinen Münstcrthalcr Untcrthancn als ^"ölichc und herrschaftliche Angelegenheit aufgefaßt worden seien. Vor Allem sei zu untersuchen, ob die von Vcrn versuchte Vertreibung der Katholischen im Münstcrthal ob dem Felsen in irgend welchen Tractatcn eine Etliche Unterlage habe. In dem Vcrkommniß vom 2V. April 1657 und dem Traetat vom 30. März 1706 Nidau zwischen den streitenden Parteien, welche Verträge dem Abschied beigefügt werden, sei von der "ugrationspflicht der Katholischen mit keinem Jota die Rede; auch im lcztgenanntcn Traetat sei nichts über katholische Religion oder deren Anhang in spsow enthalten. Wenn darin auch gemeldet sei, daß Bern 1612 Juni 1711, in Anbetracht dessen, daß der Bischof die Beschwerden der Untcrthancn rcmedircn werde, sofern sie in de» Landcsrödcln, Verträgen und Herkommen begründet seien, von der Ansprache der damaligen Kosten abfielst- so sei solches nicht als eine Bedingung, auf welche Bern bei nicht erfolgender Abhilfe zurükgrcifcn köm»', aufzufassen, sondern der Abstand von den Kosten sei positiv ausgesprochen, so daß Bern heute diese ich"" damals unbegründete Forderung nicht wieder lebendig machen könne, um so weniger, als Bern damals oh»" allen Anlaß und gegen alles eidgenössische Herkommen gerüstet habe und der Bischof unbewaffnet gewesen st» Darauf wird kurz die Entstehung und der bisherige Verlauf des Streites dargelegt. Nachdem Bern sich ^ Sache angenommen, als gewisse Münstcrthalcr, die, eigenmächtig ohne Begrüßung des Landesherr» und »" Widerspruch mit dem Nidauervcrtrag eine Okninkre ä'enguetö errichteten, gestraft wurden, ließ es im Scptc>»^ 171l1 durch eine Gesandtschaft dem Bischof ein Memorial eingeben, daS leztcrcr im Octobcr erwicdcrtc, D" ernstliche Wiedcrantwort der Bcrncr erfolgte aber erst im Januar 1711, worauf die Entgegnung nicht sts""' möglich gewesen sei und die Gesandtschaft des Bischofs erst im April in Bern eintreffen konnte. Der dalstNg" Schriftcnwechscl bis Ende Mai ist den Ständen insgemein mitgcthcilt worden. Was specicll die Ausweist"^ der Katholischen ob dem Felsen betreffe, so wird auf das vom Bischof dem Stand Bern eingereichte Minors' das dem Abschied beigelegt ist, verwiesen; ebenso werden auch alle dahcrigcn Verhandlungen mit Bern Tag zu Tag weitläufig mitgcthcilt. Die von der Regierung von Bern in ihrem Schreiben an den Bsia) ^ vom 16. Januar 1711 angezogenen Acten von 1531, 1533, 1535, 1542 und 1545, der Befrciuugs^ von 143t), daS Burgrccht von 1486 und die Verträge von 1565 und 1616 werden ebenfalls sä»»»^ verlesen und daraus entnommen, daß darin mit keinem „dürren Buchstaben" von einer Emigrationspsi^ nur die Rede sei. Bern habe bis zu diesem Jahr niemals an eine Vertreibung der Katholischen g"^ und seine Reformation nie so weit ausgedehnt. Die Worte in der Reformation: „der bernischcn Rcfor»'^ (von 1531 und 1533) nichts Widriges vorzunehmen oder die Leute bei ihrer Religion, allem ihrem A»h»"^ und Inhalt ungcirrt zu lassen," hätten nie die Bedeutung gehabt, daß deshalb die Katholischen nicht cbeisi» daselbst zu wohnen berechtigt seien. Der Gegenbeweis liege darin, daß die Chorherren des Stiftes in Granfelden noch längere Zeit nach der Reformation dort verblieben und erst nach der Hand und frcuv> der Unruhe und vielerlei Vcxationcn halber nach Delsbcrg gezogen seien. Ein noch deutlicherer Beweis lieg" im Abschied von 1611, worin die Katholischen ob dem Felsen die freie Ausübung der Religion össt» ' begehrten, was zum Vergleiche von 1612 führte. So oft man freie Rcligionsübung für die Kath»l>I) verlangt habe, sei dies Begehren streitig gemacht worden, das beweise aber eben, daß ob dem Felsen Katholische angesessen waren. Die verbündeten Orte beschließen daraufhin, Bern Vorstellungen zu daß es in diesem Streite mit keinem nachdenklichen Schritte voreile, sondern den Stand der Sache be»I ' bis die katholischen Gesandten ihren Obrigkeiten die vom Bischof mit Schreiben vom 36. Mai angen» beförderliche gütliche Austragung hinterbringen können. Dieses Schreiben wird auch abschriftlich der Eons" der evangelischen Orte in Aarau zugesendet mit dem Gesuch, den drohenden Conflict allerseits in Güte »bst wenden. Was dann anderseits die profanen und herrschaftlichen Angelegenheiten des Bischofs im betrifft, die in achtzehn Punkten verfaßt vorliegen, so findet die Confcrcnz, daß sämmtlichc weder den » Rödel« von 1461 und 1652, noch dem Urbar von 1576, der Öffnung von 1549, dem Abschied von l"^ und dem FreiheitSbricf von 1436 und dem Burgrccht vom Jahr 1486 zuwider seien. Nach gcgeM"""^ Eröffnung der Instructionen in Abstand der bischöflichen Abgeordneten und nach Kcnntnißnahmc von ^ Hauptacten, nämlich dem FreiheitSbricf von 1436, dem Burgrccht von 1486, ferner dem von Bern Juni 1711, 1613 bischöflichen Abgeordneten eingehändigten Vcrzcichnih der Katholischen ob dem Felsen, welche das Land verlassen sollen, und dem vom fürstlichen Statthalter Mahlcr eingereichten Verzeichnis, der katholischen Familien daselbst, wird gutbcfunden, die definitive Schlußnahmc den Obrigkeiten vorzubehalten. Da in all' diesen Streitpunkte» bie gütliche Beilegung angetragen ist, soll diese vorderhand noch versucht werden, wobei die katholischen Orte dein Bischöfe überlassen, was er seinem Lande und Volke am zuträglichsten erachte. Sofern dann aber die Anerbietung des Rechtes nicht angenommen würde und es zur Anwendung der Gewalt kommen müßte, soll ber Bischof befragt werden, welche bundcsgcmäße Hilfe er in diesem Falle verlange und mit was für Mitteln und Kricgsvorräthcn er versehen sei. Nachdem diese Bcrathungcn durch einen Ausschuß den Gesandten des Bischofs vertraulich eröffnet worden, erscheinen diese wieder in der Sizung und erklären, daß der Bischof ohne Zweifel sowohl der gütlichen als rechtlichen Austragung des Handels Statt und Plaz geben werde; sie befürchten aber, daß Alles zu Ungemach „verstürzct" werden müsse. Zur Beantwortung der Frage, welche Hilfe der Bischof iin Kriegsfall begehrte und welche KricgSmittel ihm zur Verfügung stünden, mangle ihnen speciellc Instruction. Discurswcisc habe der Bischof verspüren lasse», daß seines Trachtens im Kriegsfall die verbündeten katholischen Orte von ihnen aus durch Einfall in's Bcrnergcbict operirrn sollten und zu beherzigen wäre, daß durch die Abreißung eines so ansehnlichen Gliedes oder eines TheilS davon das corpus e-Ullolioum abermals eine empfindliche Schwächung und Bern eine entsprechende Verstärkung erfahren würden. Nachdem bie bischöfliche Commission abermals in Abstand getreten, erfolgt eine neue Bcrathung, worauf den Abgeordneten "echmals wiederholt wurde, man werde die wichtige Angelegenheit heimbringen und gewärtigen, was zum kommen der katholischen Religion beschlossen werde. Was die Kriegshilfe betreffe, über welche die Gesandten °hnc weitere Instructionen gesprächsweise sich unterredet hatten, so erscheinen die Diversionen in'S Bcrncrgebiet schwieriger als der Zuzug selbst, iu allen Fällen aber werde man nach Inhalt des Bundes Pflicht und Schuldigkeit thun. Sollte ein plözlichcr Ucbcrfall stattfinden, davor Gott sei, soll der Bischof schriftlich an bw ersten und gelegensten Orte gelangen und dann seine Gesandtschaft an die Orte nach Rang und alter ^wvhnheit abfertigen. Das Schreiben deS französischen Ambassadors vom 31. Mai, womit er der katholischen Konferenz nachdruksam eine gütliche Beilegung des Münstcrthalcr Streites empfiehlt, wird gebührend verdankt ""b zugesichert, daß man das Möglichste zur Beibehaltung des Friedens thun wolle. Da der Gesandte sich beschwert, daß ihm nicht der mindeste Umstand dieses ZwistcS bekannt gegeben worden sei, werden ihm die ^sandten von Solothurn daS Erforderliche zur Kcnntniß bringen, damit er wenigstens von den katholischen ^vten nicht übergangen werde, «. Dem apostolischen Nuntius wird die gethanc Proposition verdankt mit ^ Versicherung, man habe seine nachdruksamen Vorstellungen sehr zu Gcmüth genommen und werde trachten, allem ererbtem katholischen Eifer der Religion zu steuern, wozu man aber auch die Mitwirkung des Nuntius und dessen Empfehlung des katholischen Wesens an den Papst erbitte. Der Nuntius crwiedcrt barauf, er wünsche sehr, daß man seine Worte beherzige, da es sowohl um die Religion als die eidgenössische ^iheit zu thun sei, wo man mit Wenigem anfange und allgemach mehr und mehr suche. <1-1. (S. u. b Vogtcien.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: ^wfschaft SarganS. i. Art. 1S3. Jnrisdictionsstr. mit Werdend. w»tei Freiämter. I,. Art. 208. Krieg«- ». Militärsachen. °Ktei Lauts «I. Art. 208. Postwesen. «l. Art. 232. Beziehungen z. Bischof v. Como. Met Luggarus. k. Art. 45. Allg. Vcrordn., Landesverw. °KWi Atainthal. «. Art. 1t>4. Kirchliches, Geistliche. t. Art. 158. Landesstatuten, Recht, Gericht. 1614 Juni 171!, 724. Conferenz der evangelischen Orte nnd Stadt St. Gallen. Aarau. 1711, 3. bis 3. Juni. GlaatSarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. »0. k«I. 20», » Gesandte: Zürich. Johann Jakob Eschcr, Bürgermeister; Christoph Werdmüllcr, Sekelmeister. Bcr»- Johann Friedrich Willading, Schultheiß; Johann Rudolph Bucher, alt-Sekelmeistcr der deutschen Lande u»d des Raths. Evangelisch Glarus. (Abwesend.) Basel. Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Christi Burkhardt, Deputat und dcö Raths. Schaphausen. Johann Heinrich Ott, Statthalter; Melchior vo» Pfistcr», Sekelmeister. Appcnzell-Außerrhoden. Konrad Zcllweger, Landammann. Stadt St. Gallc» Konrad Fels und Jakob Schärcr, beide des Raths. In Folge der Anstände mit dem Bischof von Basel wegen der Einwohner des Münstcrthalcs hat Bern für angezeigt gefunden, diese Angelegenheit, die durch vielfache dircctc Unterhandlungen unter de» tcien nicht beigelegt werden konnte, an gemeine evangelische Orte zu bringen. Schultheiß von Willading W einen ausführlichen Übcrblik über die Gestaltung der Dinge seit fast dreihundert Jahren. Die von Münsterthalcrn ob dem Felsen angenommene bcrnischc Rcligionsreformation, die auch vom damaligen BW' von Basel genehm gehalten worden, erfahre nunmehr sammt dem ewigen Burgrccht mit Berit namentlich gegenwärtigen Bischof Johann Konrad stete Anfechtungen. In kirchlicher Beziehung suche man auf Schluß wegen papistischc Leute in das Thal ob dem Felsen, welches ausschließlich evangelisch sei, anzusiedeln, wogegen dann in das katholische Thal unter dem Felsen kein Protcstircndcr eingelassen werde. In politischen »nd weltlichen Dingen erlaube man sich sehr viele Eingriffe in die FrcihcitSbriefe der Münstcrthaler und in den'» Burgrccht mit Bern; man drükc die Leute mit harten Beschwerden und unterfange sich Dinge, die sp^ durch den Nidaucr Tractat von 1706 abgcthan worden seien. Da in all' diesem eine gütliche Verständigung mit dem Bischof nicht zu erlangen sei, derselbe kein Gehör schenken wolle, — dessen Gesandte zu Bern im verflossenen JahreS und im Januar abhin, unter denen sich namentlich Untervogt Schnorf von Baden cwi hervorthat, hätten sich daselbst mit unauthcntischcn und unbegreiflichen Crcdcntialien eingefunden und schloß Mangel an Instructionen vorgcschüzt, — so bleibe Bern nichts mehr übrig, als zu ernsthaften Mitteln, wc H die Deputirtcn nicht näher bezeichnen dürfen, zu greifen. Von vornherein lehne Bern jegliche äußere Bcl mittlung und jegliches Schiedsgericht ab und könne auch eine Einmischung der VII katholischen Orte ^ ihres Bündnisses mit dem Bischof vom Jahr 1610 zu keinen Zeiten zugeben; noch immer nähre es Hoffnung, daß der Bischof der Billigkeit Plaz gebe, für alle Fälle aber ersucht Bern die evangelischen ^ um getreues Aufsehen. Zürich sagt dies sofort zu, da es das Interesse von Bern mit dem Seinigen gc>» achte, hofft indessen auf Erhaltung des Friedens. Die Abgeordneten der Stadt St. Gallen hoffen, daß ^ auf ihre Lage Rüksicht nehmen werde, da eine Verbindung des st. gallischen und pruntrutischen Hn" ^ etwas TükischcS mit sich führen möchte, umsomchr als sich auch Landhofmcistcr Ringk von St. Gallen rn ^ vier Monate in Pruntrut aufgehalten habe. In einem durch Expressen eingesandten Schreiben mahnt ^ französische Botschafter, wegen des Münstcrthaler Handels, der von geringer Wichtigkeit sei, nicht gewaltthätigc, den alten und ersten schweizerischen Staatömaximcn widerstreitende Weise zu verfahren, nn> Juni 17! 1. 1615 ">ehr, da der Bischof von Basel nicht nur ei» Eidgenosse, sondern auch ein Glied des Reiches sei. Der Bischof könnte klagend an den Kaiser gelangen, er wäre untcrdrükt worden zu einer Zeit, wo ihm keine Hilfe geleistet werden könne; wenn in diesem Falle die katholischen Orte die Klage unterstüzcn würden, so hätten die evangelischen Stände sich selbst zu verweisen, daß sie ohne jeden Nuzcn Feuer in ihr eigenes HauS gelegt hätten. Diese Zuschrift wird sofort dahin beantwortet, man werde das Gesagte seiner Wichtigkeit wegen an die Obern bringen; den Frieden im Vaterland habe man von jeher als ein kostbares Kleinod betrachtet und ^nne schon jezt versichern, daß die evangelischen Orte nichts vornehmen werden, was sie nicht vor Gott und dcr Welt verantworten könnten. I». I. Von Zürich wird einläßlich über den Stand der Dinge im Toggcnburg berichtet und hervorgehoben, daß Hoffnung vorhanden sei, den sehr bcdanerlichcn Zwist zwischen Panner- hcrr Bösch und Sckclmcistcr Rüdlingcr beizulegen. Die übrigen Stände versichern ihre bisherigen guten Besinnungen gegen die leitenden Orte Zürich und Bern. Da gegenwärtig, nach dem Tode des Kaisers, kein ^cichsobcrhaupt besteht, beantragen die Gesandten von Zürich und Bern, auf nächster Jahrrcchnung daS Bundes- und Lehenövcrhältniß dcS Abtes zum Reich, der bald ein Eidgenosse, bald ein Reichsgcnossc sein ^ll, zur Sprache zu bringen und in kategorischer Weise zu verlangen, daß die Sache klargelegt werde. Bkin, der Abt auf diesem Bündniß und dem LchcnSvcrhältniß beharren wolle, so soll die Unverträglichkeit ^«selben mit dem bisherigen eidgenössischen Recht kraft des Abschieds von 1703 mit aller Entschiedenheit betont werden; falls der Abt aber vorgeben sollte, er wolle das eine oder andere nicht gestehen, oder er beabsichtige nicht die Lehen vom Kaiser wieder zu erlangen, so soll er zur Ausstellung eines Reverses angehalten werden. Dieser Antrag wird allseitig gutgeheißen und eine einheitliche Instruction in diesem Sinne schlössen. II. (Zürich und Bern.) Zur Wiederherstellung der Eintracht und Abstellung des Streites zwischen ^sch und Rüdlingcr, dessen Fortdauer daS ganze Land bedrohen würde, werden folgende Beschlüsse gefaßt: Es werden sowohl an den gemeinen als an den evangelischen Landrath im Toggcnburg, und an Bösch ""d Rüdlingcr gesondert durch Zuschriften die eindringlichsten Vorstellungen gemacht, die Zwistigkciten zu ""tcrdrükcn, durch welche nicht nur dcS Landes Wohl, sondern auch die Untcrstüzung der beiden Stände in ^age gestellt werden. Dem evangelischen Landrath wird empfohlen, da und dort in verschiedenen Sachen ^bht gar zu viel Exemtionen zu suchen und nicht zu difficil zu sein, da dadurch bei den katholischen Mit- ^»dleuten leicht Mißtrauen erwekt werden möchte. 2. Rathsprocnrator Hauptmann Johann Ulrich Nabholz "°u Zürich wird abermals zur Versöhnung der Gcmüthcr mit folgender Instruction in das Toggcnburg und den entzweiten Führern Bösch und Rüdlingcr abgeordnet: dem gemeinen Landrath und beiden Häuptern "ud ihrem Anhange auf alle crsinnlichc Weise einzuschärfen, daß die beiden Stände nur in der VorauSsczung, das ganze Land Toggenbnrg unter sich einig sei, die Dcclaration gethan und seither so viele Mühe und ^stcn auf sich genommen haben; den streitenden zwei Häuptern soll er in den Sinn legen, daß auf sie die ^sachc und die ganze Schuld der gegenwärtigen Reibung zurükfallcn und daß sie auf thörichtc, unverant- ^Nlichc Weise an dem Ruin dcS Landes arbeiten. WaS daö Appcllationswcscn, das namentlich von den ^hurthalcrn disputirt werden wolle, betreffe, soll Nabholz dahin arbeiten, daß die sämmtlichcn Appellationen Streitsachen im Werth von 40 bis 50 Gulden an die zwölf Appcllationöräthe, in Processen aber von ^ bis 300 Gulden an den gemeinen Landrath gehen. Ferner soll Nabholz geltend machen, daß in den feinden alle zwei Jahre die Gerichte besezt werden können, dagegen sollen die Landräthe nicht nach Be- ''°ben abgesczt werden. Wenn eine Gemeinde sich über sein Landrathsmitglied zu beschweren berechtigt glaubt, sie dies an den Landrath selbst bringen. Schließlich wird bestimmt, mit Gelegenheit dem König von 1616 Juni 1711, Preußen die Landschaft Toggcnburg dahin zu empfehlen, daß sie bei der bevorstehenden Capitulation und Kaiserwahl mit und neben Neuenbürg als eidgenössischer vom Reiche unabhängiger GebictSthcil erklärt werde. «. Bern beantragt, dem Kurfürsten der Pfalz in Erwiederung auf dessen sämmtlichen eidgenössischen Stände» gemachte Anzeige von der Ucbcrnahme des RcichsvicariatS von evangelischer Seite aus gesondert über d>c Souveränität und Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft Vorstellungen zu machen. Der Antrag wird abgelehnt- «l. Die Anfrage von Basel, ob die evangelischen Orte auch ferner ihre Beiträge zum Unterhalt der pfälzische Studenten geben wollen, wird in empfehlendem Sinne in den Abschied genommen, v. Schaffhausen, ^ seit sechshundert Jahren im Besize des Collatur- und Patronatsrechts der Pfarrei Jllnau ist, beschwert ß > daß Zürich vier dazu gehörige Dörfer Wintcrbcrg, Dagelschwandcn, Grafstall und Kleinikon voin verband abgelöst und der Pfarrei Lindau incorporirt habe, und legt eine bezügliche schriftliche Beschwerde dc»> Abschiede bei, damit darüber auf die nächste Tagsazung instruirt werde. Zürich'ö Abgeordnete spreche» >h^ Verwunderung darüber aus, daß Schaffhauscn diese Angelegenheit vor gcmcine Session ziehe, statt die r» fachen wohlbegründetcn Verantwortungen von Zürich in Betracht zu fassen. Das Collaturrecht von SH»» Hausen werde nicht bestritten, die Abtrennung der andcrhalb und mehr Stunden von der Pfarrkirche entstr»^ Dörfer rechtfertige sich aus der Unmöglichkeit, daß der Pfarrer von Jllnau die Pastoration seiner lss»^» Gemeinde allseitig besorgen könne; als Landesherr sei Zürich pflichtig, für die leibliche und geistige pflcgung seiner Angehörigen in diesen kleinen abgelegenen Dörfern zu sorgen; zudem werden die ^ der Pfarrei Jllnau gar nicht berührt, t. Nachdem bereits mehrere Gesandte abgereist waren, kam vo» in Luccrn versammelten katholischen Konferenz eine Zuschrift ein wegen der drohenden Mißhcllc zwischen und dem Bischof von Basel, worin gebeten wird, allerseits eine friedliche Vereinigung der Parteien »uz> streben. Wird dem Abschied beigelegt. 725. Conferenz zwischen Bern nnd dem Bischof von Basel. Aarberg. 17U, 25. Juni u v. Juli. Staatsarchiv Bern. Bischof-Baslisch AuStragbuch I, toi. «21. Gesandte: Bern. Samuel Frisching, alt-Sekclmcistcr der wälschen Lande; Franz Ludwig Lcrbcr, dircctvr, beide des täglichen Raths; Christoph Steiger, Heimlicher; Niklauö Map, alt-Landvogt. . ^ von Basel. Freiherr Johann Baptist von Reinach, Domdcca»; Johann Peter Münch von Münchs genannt von Löwenberg, Landhofmeistcr; Beat Anton von Schnorf, fürstlicher Rath. Nachdem über die neuauSgebrochcnen geistlichen und weltlichen Händel wegen des Münstcrthalö ' ^ zu Anfang des Jahres in Bern eine Vermittlung gesucht worden war, treten auf Ansuchen des Bisch»! Basel, der die begonnene freundliche Handlung nicht zerschlagen lassen will, neuerdings die beider! Abordnungen in Aarberg zusammen. Es gelingt folgende Vereinbarung zu Stande zu bringen: t ^ eine völlige Ausscheidung der Angehörigen beider Konfessionen statt; die Katholischen sollen künftig dem Felsen und zu Scchof (Elap) wohnen; umgekehrt sollen ob dem Felsen ausschließlich nur seßhaft sein. Die Katholischen, welche aus dem reformirtcn Gebiet wegziehen sollen, haben die Wahl, cn » Juli 1711. 1617 als alte Bürger mit gleichen Pflichten sich bei den andern mit Bern vcrbnrgrcchtetcn katholischen Glaubens- gmosscn niederzulassen, oder unter Aufgebung des bcrnischcn Bnrgrcchts in den bischöflichen Landen Wohnung i» nehmen. In jedem der beiden abgegrenzten Landestheilc darf nur ein RcligionSbckcnntniß ausgeübt werden. Alle bisherigen Klagen und Händel bleiben auf sich beruhen. In dem Twing von Sechof oder Elay darf "»der Kirche noch Kapelle oder Pfarrhaus gebaut, noch öffentlicher Gottesdienst gehalten werden. Der öffentliche Gottesdienst von Sechof findet wie biSanhin zu VcrmcS statt; doch ist es dem katholischen Priester daselbst "»benommen, die Scinigcn zu besuchen und Kranke und Sterbende zu versehen. Der Brief über die Errichtung "»er rcformirten Pfarrei in Seehof wird aufgehoben. Diese Ausscheidung findet auch Anwendung auf abwesende Münstcrthalcr. Die katholischen Glasmacher, Holzhakcr und Köhler ob dem Felsen und der katholische Förster in der Chorherren Behausung zu Münster dürfen daselbst ihre Religion während ihres icitwciligcn Aufenthalts nicht ausüben. Die Güter der Rcformirten in dem katholischen Landcötheil und um- »clehrt sind bis längstens zu Michaclstag zu verkaufen; nöthigcnfalls haben die Gemeinden dieselben in den von beeidigten Schäzcrn gemachten Preisen zu übernehmen. Bei Lchcngütcrn bleiben die Rechte den Lchcn- httrcn vorbehalten. 2. Die Collatorcn der Pfründen in dem rcformirten LandcStheil ob dem Felsen haben b» von ihnen bezeichneten Pfarrer zur Prüfung in Lehre und Leben und zur Annahme oder Zurükwcisung "ach Bern zu schiken; erst nach erhaltener Approbation dürfen sie installirt werden. Sie gehören dem Capitcl ^idau an. Die Präsentation der Pfarrer soll daher künftig nie mehr unterlassen werden. Wird der erste ^geschlagene nicht admittirt, so hat der Collator einen zweiten, dritten u. f. w. vorzuschlagen. Doch soll dadurch dem Bischof als Landesherr» an der Civil- und Strafgcrichtsbarkeit nichts benommen werden. 3. Der vierte Punkt dcö Nidaucr Vertrags von 1766 über den freien Verkehr der Münstcrthalcr mit Bern in allen bürgerrechtlichen Angelegenheiten wird bestätigt. 4. Die Audienz- und Sprnchgcldcr in bürgerlichen RcchtS- hrcitigkcitcn und Jnjuricnhändcln dürfen in keinem Fall die bisherigen fünf Schilling übersteigen. 5. Sämmtlichc übliche Beschwerden der bischöflichen Untcrthancn (zwanzig an der Zahl) werden gütlich verglichen. Darüber "»rd ein besonderes Protokoll aufgenommen und dem Haupttractat beigefügt. 6. Sämmtlichc Briefe und Ziegel der Münstcrthalcr, BcrnS und dcö Bischofs, und alle bezüglichen Verträge werden abermals bestätigt ^onn inskünftig begründete Klagen der Münstcrthalcr über Mißachtung dieser Verträge oder über Eingriffe '» ihre Rechte vorfallen, mindcrwichtige bürgerrechtliche Beschwerden ausgenommen, und der Bischof auf freundliche Mahnung des Standes Bern innert drei Monaten nicht die gebührende Abhilfe verschafft, so vorwirkt derselbe eine Convcntionalstrafc von 20,600 Thalern, für welche sich Bern an der bischöflichen Prvpstci dem Felsen, Sechof ausgenommen, versichern mag. 7. Es wird festgestellt, daß die noch unerledigten An- ^»»dc wegen der Grenzen des TcsscnbcrgS, der dortigen gemeinsamen Waldungen lind anderer Streitsachen kocalcr und nachbarlicher Natur auf ciiicr Confcrcnz zu Ncuenstadt ausgetragen werden sollen, was wirklich »> der Zeit vom 10. September bis 3. Octobcr 1711 geschehen ist. Der vorstehende Vertrag »ebst de» Beibriefe» ist von beiden Parteien ratificirt worden. Zu 7. Confercnzen über gleichartige Anstände zwischen Bern und dem Bischof von Basel hatten schon früher stattgefunden zu Biel den 21. bis 23. August 1681 und den 12. bis 19. November 1691. Staatsarchiv Bcr»: Bischos Vasel-Bücher 2. tat. 010. L lz. koi. gl 203 1018 Juli 1711. 726. Gcmcineidgeiwssische Jahrrechnungstagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. Gallen. Vaden. 171l, 5. Juli. Staatsarchiv Lucern. Mg. Atsch, v. I7N, k»I, 7S. Gesandte: Zürich. Hans Jakob Eschcr, Bürgermeister; Christoph Wcrdmüller, Sekclmcistcr und des Raths. Bern. Johann Friedrich Willading, Schultheiß; Johann Rudolph Bnchcr, alt-Sekelmcistcr und deö Raths. Lnccrn. Johann Rudolph Dürlcr, Schultheiß; Laurenz Franz von Fleckcnstcin, Stadtvenncr »»d des Raths. Uri. Karl Alphons Bcßlcr, Landammann; Jost Anton Schmid, alt-Landammann. Schmv^ Joseph Franz Ehrler, Landammann; Gilg Christoph Schorn», alt-Landammann. Untcrwaldcn. Johm>" Jakob Bücher, Landammann; Johann Franz Schmid, Zcughcrr, von Obwaldcn; Sebastian Remigius Kaistr, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlauben, alt-Ammann; Gallus Letter, des Rath^ GlaruS. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Jakob Gallati, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Christoph Burkhardt, Deputat und dcS Raths. Frciburg. Franz Peter Emauucl Bögeli, Schultheiß; Franz Ludwig Vögcli, Sekclmcistcr. Solothurn. Johann Ludwig von Roll, Sch"^ heiß; Johann Friedrich von Roll, Stadtvenncr und des geheimen Raths. Schaphausen. Michael Sc»», Bürgermeister; Heinrich Ott, Statthalter. Appenzell. Paul Sutcr, Landammann, von Jnncrrhodc», Konrad Zcllwcgcr, Landammann, von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen. Joseph Anton Pü»t»ur, fürstlicher Rath und Kanzler. Stadt St. Gallen. Laurenz Werder, Bürgermeister. ». DcS MünzwcsenS halber läßt Zürich cö bei den frühern Abschieden bewenden und theilt mit, daß es die schädlichen fremden Münzen auf seinem Gebiet ganz verrufen habe. Die Gesandten von Bern machr" aufmerksam auf den Abfluß der guten großen Münzen nach dem Ausland, aus dem dagegen allerlei schlrch^ Geldsortcn in's Land gebracht werden; verschiedene Vorkehrungen dagegen seien erfolglos gewesen und es bleibe nichts Anderes übrig, als daß sämmtliche Orte gemeinsame und einheitliche Maßregeln treffen. Nachdem aug> die übrigen Orte ihre getroffenen Verfügungen zur Kenntniß gebracht, wird daö Begehren von Bern allerg'^ in den Abschied genommen und der Wunsch ausgesprochen, daß man ein dem Zollwesen und der KaufmanuscyK unschädliches Mittel gegen die schlechten fremden Münzen finden möge. I». Dem Bischof von Basel, ^ bundcsgcmäß seine Lande dem abermaligen Schuzc der Eidgenossenschaft empfiehlt und ersucht, Bern zu verm»!^ daß cö die gütliche Beilegung des Münstcrthalcrstreitcö der drohenden Gewaltanwendung vorziehe, wird r> antwortlich versichert, daß die eidgenössischen Orte zu Allem mithelfen werden, was zum fortwährenden Gedeiht seines Bisthums gereichen könne. Des Münstcrthalcrstrcitcs halber, der auf der gegenwärtigen ConfercM^u Aarbcrg noch bcrathcn werde, zweifle man nicht an einem friedlichen Ausgange. «. Auf das Gesuch Generalmajor Le Jap, Namens des Königs von Polen, vom 23. März, um Neberlassung einer Anzahl cid gcnössischcr Truppen kann angesichts der ernsten Zeitlage nicht eingetreten werden, was Zürich im Na>m" der Eidgenossen dem Gcsuchstcllcr mittheilcn soll. «I. Da ans die leztcs Jahr Namens der Stadt Schasshaul^ an die vordcröstcrrcichischc Regierung gerichtete Beschwerde über die neuen Zollerhebungen von den sch" hansischen Schisslcutcn zu Laufcnburg und in der Herrschaft Haucnstcin weder Antwort noch Besserung rrf» ^ ist, wird auf daö Ansuchen von Schaffhauscn nochmals eine kräftige Rccharge erlassen. «. Die zu'^ Juli 1711 1619 kaiserlichen Diensten stehenden Regimenter suchen abermals um ein nachdrüklichcö Empfehlungsschreiben au die Kaiscrin-Regcntin nach, damit endlich einmal mit ihnen abgerechnet und ihre Ausstände bezahlt werden. Obwohl nicht alle Stände instruirt waren, wird dem Gesuche dennoch entsprochen. 1'. Der Gesandte der Stadt St Gallen berichtet, die Fruchtcinfuhr aus dem Reiche in die Eidgenossenschaft sei bei hoher Strafe gänzlich gesperrt und seien zu dem Ende auf dem Bodcnscc Jagdschiffe und zu Land Wachten aufgestellt, und «sucht um Verwendung, daß die Sperre in dieser ohnehin theucrn Zeit wieder aufgehoben werde. Die Tag- lazung findet man müsse für einmal Geduld haben in der Hoffnung, daß die Sperre nicht lang dauern wde und die im Reiche cbcnsobald unseres Geldes als wir ihrer Früchte bedürfen werden, x. Die Klage beö englischen Residenten Manning, daß er unweit dcö Klosters PfäfcrS von zwei Banditen, seines VermuthenS »vci Diener dcö .5rn. Mcrvcillcux, Agenten dcö französischen AmbassadorS, mißhandelt und verwundet worden s«, veranlaßt sämmtlichc Orte, ihr besonderes Mißfallen über diese That zu bezeugen. Die gebührende richterliche Untersuchung wird den Sarganö regierenden Orten überlassen und ManningS Zuschrift durch Untcrvogt Schnorf de.» frauzöstschen Gesandte» zur Kenntniß gebracht. Dieser erklärte, er sei der'Eidgenossenschaft "«Kunden wenn sie im vorliegenden Fall genaue Justiz schaffe, ja, er crmahne sie, eine möglichst scharfe Untersuchung zu veranstalten. Ihm, dem Gesandten, sei leid, daß er selbst in diese Sache verflochten sei; wenn »"der Verhoffcn Jemand von dcö Königs Leuten an dieser That thcilhabc, so werde der König exemplarische Justiz halten jcdmfallS bessere, alö sie ihm anläßlich deS Vorfalls mit den. Großprior von Frankreich widerten sei- er rede damit aber nicht von allen eidgenössischen Orten; im Übrigen erklärte er, sei eS nicht der Hühe wctth von dem Schreiben ManningS eine Abschrift zu nehmen. I.. Bern beschwert sich, daß gar zu »iele Bettelbriefe mit denen man daS Land auf- und ablaufe, ertheilt werde» und ersucht mit Ausgabe der- tn weniger fteigcbig zu sein. Darauf wird der Beschluß der Jahrrechnuug von l68l) erneuert, zufolge t ohne große Roth keine Bettelbriefe mehr ertheilt werden sollen. I. Die Proposition des französischen sandten vor gemeiner Session enthält eine eindringliche Mahnung an die eidgenössischen Orte, den Geist d« Einigkeit und Billigkeit unter sich und im eigenen Lande wiederum lebendiger werden zu lassen; sie wird '» gebührender Weise erwiedert. I«. Der französische Gesandte beschwert sich mit Eingabe vom 1k. Juli, daß viele französische Flüchtlinge, die sich in der Eidgenossenschaft aufhalten, von den Kantonen, mit Pässen ""s-hen werden um unter dem Privileg als Eidgenossen nach Frankreich zurükzukehren. Der König werde "lest Umgehung der Verträge nicht dulden und die Inhaber solcher Pässe nach der Strenge des GesezeS trafen ' Diese Beschwerde'wird allerseits zu Händen der Obrigkeiten in den Abschied genommen. I. Bern ^lagt sich daß in dem PayS de Gex, Burgund und den andern französischen Provinzen nenlich eine Abgabe, zehnte Pfenning wider alle Verträge auch von Eidgenossen eingetrieben werde, während die Leute aus ">n Payg ^ Gex im Waadtlaud von einer ähnlichen Abgabe frei seien. ES sollen hierüber dem französischen sandten ernste Vorstellungen gemacht werden; dabei erinnert sich die Tagsazung an das leztjährige Memorial äber zahlreiche Beschwerden auf welches der Ambassador eine Antwort wohl verhc.ßen, in Wirklichkeit aber gegeben hat Neben obigem Punkte werden daher in schriftlicher Eingabe noch folgende Anstände de», ^sandten zur Abhilfe unterstellt: 1. Die Aufhebung dcö dritten Pfennings gegenüber den schweizerischen ^mpagnicu- ebenso die Abschaffung dcö vierten Pfennings, dessen Aufhebung der Gesandte früher schon in ^ Willkür der eidgenössischen Orte gestellt hatte. 2. Die Herabsezung des Briefporto aus Frankreich nach Schweiz das in lczter Zeit um ein volles Dritthcil gesteigert worden sc.. 3. D.c Zollbefreiung in ganz Frankreich soll nicht bloß auf Waarcn oder Producte, die in der Eidgenossenschaft fabricirt werden oder daselbst 1620 Juli 1711. wachsen, angewendet werden, svndcrn dem gesammtcn Ex- und Import der Eidgenossen von und nach Frankreich zu gut kommen. 4. Alle Kricgswcrbungs- und Rckrutirungsgclder sollen ohne Verlust und Steigerung der eidgenössischen Valetta in die Schweiz abgeliefert werden, und fürdcrhin soll nicht mehr mit Billcts, sondern mit baarcm Geld bezahlt werden. Der Gesandte äußert sich hierüber mündlich; eö wird aber eine schriftliche Antwort von ihm verlangt, worauf er crwicdcrt, er habe sich leztcs Jahr theilö schriftlich, theils mündlich über diese Beschwerden ausgesprochen; er gewärtige nun vorerst nähern Bericht vom französischen Hofe, den er seiner Zeit den Orten zugehen lassen werde, i». Auf das Ansuchen der Stadt Neuenbürg stellt Zürich, untcrstüzt von Bern und den übrigen evangelischen Ständen den Antrag, von dem französischen Gesandte» die Freilassung des in Solothurn aufgehobenen kaiserlichen Hauptmanns Renaud von TravcrS zu verlange» Dabei kommt die Tagsazung auf die vielen GcbietSvcrlczungcn durch die beiden kriegführenden Mächte >» lcztcr Zeit und die vielfachen Mißachtungen der Ncutralitätsactc von 1702 zu sprechen. Die katholhche» Orte betonen sofort, wolle man die von Außen her drohenden GcbietSvcrlczungcn abwenden, so müsse >»»" vorher die inncrn Ungerechtigkeiten gutmachen, damit die äußern Feinde sich daran ein Beispiel nehmen könnt»- Bezüglich der Aufrcchthaltung der Neutralität werden die Verhandlungen der Jahrrcchnungcn von 1709 »»^ 1710 sowie die betreffenden zwei Mcmorialc, welche lrztcS Jahr an die Gesandten dcS Kaisers und Fr»»^ rcichs gerichtet wurden, wieder verlesen. Beide Gesandte hatten damals übernommen, diese Eingabe a» obersten Herren zu bringen. Da laut ncucrn Berichten die Armccn der kriegführenden Mächte sich neuerdings der Eidgenossenschaft nähern, wird beschlossen, im Sinne der lcztjährigcn Mcmorialc und zur Abwendung >"»" Bcrlczungcn des schweizerischen Gebietes beide Mächte zu einer bestimmten Erklärung, daß sie die Neutralität acte von 1702 ernstlich rcspcctiren wollen, zu veranlassen in der aufrichtigen Meinung, daß auch die innerliche» Zwiste nach eidgenössischem Herkommen ausgetragen werden. In diesem Sinne wird ein Ausschuß z» de»' französischen Botschafter abgeordnet, um zu vernehmen, welche Antwort auf daS leztjährigc Memorial vo»> König eingegangen sei. Der Gesandte berührte in seiner mündlichen Antwort abermals die Eintracht »»^ den eidgenössischen Orten und ahndete die Schläfrigkeit derselben bei dem leztjährigen Einbruch des General Mercp. Es sei nicht nöthig, daß die Eidgenossenschaft eine neue Erklärung über die Beobachtung der Neu- tralität begehre; sie könne dieselbe durch gute Verwahrung der Grenzen sich selbst verschaffen. Allerdings wurde» die königlichen Truppen wieder bis Hüningcn vorgeschoben, jedoch ohne das geringste feindselige haben gegen die Eidgenossen. Wenn die Schwei; jeden Angriff auf ihr Gebiet gewaltsam abweise und mit dem nicht angreifenden Theile verbinden wolle, werde dann der König zu den Eidgenossen stoßen. dieser Antwort — mit dem gewesenen kaiserlichen Gesandten konnte wegen dessen Unpäßlichkeit nicht consir'^ werden — scheint hervorzugehen, daß von den kriegführenden Mächten für die Sicherheit der Grenzen n>c»»ö Garantien erhältlich seien und es wird den Orten klar, daß sie selbst für diese Sicherheit sorgen mnsll», wozu aber vor Allem die Einigkeit im Lande selbst erforderlich ist. Die katholischen Orte verlangen dabcr, man müsse vorerst die inncrn Händel nach eidgenössischem Herkommen und Recht abthun und Jedem wcrdc» lassen, waö ihm vor Gott und Recht gebühre. Die evangelischen Orte dagegen sind der Meinung, bei dcr Annäherung von zwei so großen Armccn müsse man zuerst nach Außen Sicherheit schaffen, freilich ohne darüber der inncrn Angelegenheiten und deren friedlicher Ordnung zu vergessen. Nach weitläufiger Besprechung disi" Frage, wobei man auf den Toggcnburgcr-, KellcramtS- und Stcinischen Streit zu reden kam, erklären d» im Schirmwerk begriffenen Orte nach Kcnntnißnahmc der Abschiede von 1702, daß sie annoch bei dc»> Dcfensional verbleiben, allfälligc Acnderungcn aber zuvor den Obern vorlegen müßten. Luccrn erklärt, cö si' IM 1711, 1021 biShcr vom Schirmwcrk noch nicht zurükgctrctcn, könne sich aber hicfür anch nicht mehr so willig erzeigen; es komme eben ans die Art und Weise der Behandlung der inncrn Fragen an, in denen man von den Grenz- kantoncn auch in den gerechtesten Angelegenheiten kein befriedigendes Entgegenkommen wahrnehmen könne, blri, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug, katholisch Glarus und Inner- und Außcrrhodcn erneuern ihre Erklärungen von 1702. Mittlerweile ging am 23. Juli vom französischen Gesandten die schriftliche Mitteilung ein, der König wünsche zu wissen, in welcher Weise die Eidgenossenschaft die Grenzen zu behaupten gedenke, Eö wird bics den Obrigkeiten zur Beschlußfassung hintcrbracht und von den am Dcfcnsional bcthciligtcn Ständen durch einen Ausschuß ein daherigcr Vorschlag zu Papier gebracht. Hierauf wiederholen Luccrn, Uri, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug, katholisch GlaruS und beide Appenzell ihre früher» Erklärungen. Der Gesandte von evangelisch Glarus, der keine bezügliche Instruction hat, eröffnet, sein Stand sei nie völlig vom gemeinsamen Schirmwcrk zurükgctrctcn und behalte sich die Entschließung vor; er werde sich je nach Erfordcrniß der Lage als ehrlichen Eidgenossen finde» lassen. Der Abt von St. Gallen will auch ferner am Dcfcnsional thcilnchmcn, wenn die Toggcnburgcr angehalten werden, unter der äbtischcn Fahne auszuziehen. Wolle man sie aber unter ihrem eigenen Zeichen lassen, würden sich dem wohl viele Orte widcrsczcn und nicht mehr mithalten. Dieser Beschluß wird in schriftlicher Form den französischen und kaiserliche» Gesandten zugcfcrtigt und dabei namentlich auf Wicdcrbefcstigung der Neutralität und Erthcilung der nöthigcn Weisungen an die conunandircndcn Generäle und auf Leistung der gebührenden Genugthuung für die vorgekommenen NcutralitätSvcrlcznngcn gedrungen. Vom französischen Botschafter wird spccicll auch die Freilassung des Hauptmann Rcnaud gefordert und betont, baß man von keiner Seite mehr irgend welche feindselige Unternehmen gegen die Schweiz dulden könne, sondern in jedem Falle Gewalt mit Gewalt abtreiben wolle. Daraufhin erthcilt der Gesandte unterm 2. August die Zusicherung, daß die französischen Generäle gemessenen Befehl hätte», die Schwcizergrcnzcn zu respcctircn, bei einem Einfall der Deutschen aber diese rüksichtSloS überall anzugreifen, wo sie zu finden seien. Waö den Hauptmann Rcnaud betreffe, sagt der Gesandte, habe lediglich die Hochachtung vor der Schweiz bisher die verdiente Züchtigung desselben für seine Verbrechen noch nicht eintreten lassen; im Übrigen wolle er zuerst abwarten, welche Genugthuung für den Mcrcy'schcn Einmarsch und die Tödtung dcö Kcmpf eintreten werde; bem Bürgermeister Eschcr spccicll wird bemerkt, weder der König noch die Kantone seien mit der Art und Weise, wie General Bürkli für sein Attentat gestraft worden sei, befriedigt. Im lcztcrn Sinne lassen sich auch Uri und Schwyz vernehmen, worauf die Gesandten von Zürich erwiedcrtcn, sie hätten deshalb mit dem französischen Gesandten Rüksprachc genommen und ihm bedeutet, wenn er die über ihn verhängte Strafe, von der übrigens nichts weiter gesagt wird, kennte, würde er vollauf befriedigt sein. Im gleichen Sinne wird auch an den Kurfürsten der Pfalz, als Rcichsverwcscr, den Kurfürsten von Bayern und an Prinz Eugen geschrieben, daß sie mit ihren Armeen dem NeutralitätSvcrtrag von 1702 nichts Zuwiderlaufendes unternehmen sollen. Das Schreiben an den erstem wird dem kaiserlichen Gesandten zur Expedition übergeben, diejenigen an die beiden andern der Stadt Basel zugcfcrtigt, damit sie von da aus eintretenden Falls an die Adressaten gelangen. Auch bei diesem Anlaß wiederholen die nicht am Dcfcnsional bcthciligtcn Orte ihre frühem Erklärungen. Der gewesene kaiserliche Gesandte Trautmannsdorf antwortete ans die an ihn gelangte Erklärung betreffend die Neutralität in zusagendem Sinne; es seien bereits die nöthigcn Befehle an die Armeen zur Respcctirung der eidgenössischen Grenzen abgegangen; er selbst wolle seine Dienste nicht versagen, wenn für bc» Mercy'schcn Einfall, der ohne Wissen des Kaisers erfolgt sei, und andere Vivlationcn eine ernste SatiS- faction erfolgen solle; dabei verweist er aber auch auf eine Reihe von Gcbictövcrlczungcn durch die Franzosen 1622 Juli 1711. und auf das nculiche durch französische Agenten angestiftete Attentat auf den englischen Ministcrrcsidcntcn Manning. Sänuntlichc daherige Erklärungen werden dem Abschied beigelegt. «. Die Gesandten der beiden Appenzell stellen iustructivnsgcmäß das Begehren, daß der Abt von St. Gallen von der Tagsazung angehalten werde, das Bündniß mit dem Kaiser Leopold herauszugeben und dem JahrrcchnungSabschicd von 1705 ein Genügen zu leisten. Der Abgeordnete des Abtes crwiedcrt, daS bezügliche Schreiben von Appenzell sei ^ spät erlassen worden, daß er darüber nicht instruirt werden konnte; er lasse es daher bei den bisherige» Beschlüssen bewenden. Nachdem darauf dieses Bündniß und die dahcrigcn Verhandlungen vom März bis zur Iahrrechnung von 1705 verlesen worden, erklären Zürich und Bern in der angehobenen Diöcufsil'», sie wollen nichts als die Ehre und das Wohl des Vaterlandes und ersuchen daher den Abt freundlich, innert acht Tagen auszusprechen, ob er das genannte Bündniß den eidgenössischen Orten herausgeben und dn» fernem Inhalt deS Abschiedes von 1705 Folge geben wolle. Geschehe dicS, so werde auch daö seit einigt' Zeit schwächer gewordene eidgenössische Vertrauen zurükkchrcn und die Abwiklung der inncrn Anstä»^ erleichtern. Die katholischen Orte sind ohne Instruction, da sie um dieses Begehren nichts gewußt hätte» > Appenzell hätte diese seit mehren« Jahren nie mehr berührte Beschwerde an die Orte bringen sollen; sie cS daher bei den bisherigen Abschieden bewenden. Zürich und Bern ersuchen nachdruksam, die nöthige» 2»^ struetionen sofort einzuholen, damit man sehe, ob es den katholischen Orten Ernst sei; werde darin willfahrt», so »vollen sie iin Toggcnburgcrhandcl und andern Streiten nicht minder freundlich und billig cntgcgcnko»»ne>» Die katholischen Orte verdanken diese Eröffnung und ersuchen Zürich und Bern, Toggcnburg und »»dcrt Sachen wiederum in ihren ehcvorigen Stand zu sczcn; inzwischen »vollen sie an die Obrigkeiten um Jnstr»ctio»e» schreiben. Im gleichen Sinn votirt der Gesandte deS Abtcö. Als nun die Instructionen eingetroffen, cr»c>»r» Zürich und Bern daö Gesuch an den Abt, von dem genannten Bündniß zurükzutrctcn, wogegen der ^6» erklären läßt, er sei bekanntlich schon viele Jahre in seinem eigenen Land feindlich behandelt und all dcö Scinigcn beraubt worden, so daß er eher darauf denken müsse, Schuzbündnisse zumachen, als solche zu cagat»' gleichwohl »verde er auf das Ansuchen eingehe»«, sobald er wieder in den Bcstz seiner Lande und Leute c«»gt' sczt sein »verde. Lucern, Uri, Untcrwaldcn, Zug, Freiburg und Solothurn sind instruirt, daß sie dieses B«'»^ nisscS wegen bei dem Inhalt der Abschiede verbleibe»«, vorauSgcsczt, daß der Abt zuvor wieder in Bcsiz Gcwcr der Grafschaft Toggcnburg gcsezt »verde. Die Gesandten von Schwvz beharren ernstlich auf all' dc»>, was des Toggcnburgcrgcschäfts halber namcntlich bei der außerordcntlichen und Jahrrcchnungötagsazung Jahr 1709 vorgebracht worden ist; sie verbleiben auch bei den Abschieden, »venu Schwyz wegen deS La»^ rechts und der Abt als Landesherr in vollkommene Gcwer zurükgelangen und Zürich und Bern in der sich des ToggcnburgcrhandelS gänzlich ciuschlagcn; »vo nicht, rufen sie die gesammtcn Orte noch»>alö a», ihnen Hirz«« zu verhelfen. Evangelisch Glarus ist ohne Instruction, vcrmuthlich aus einem Äiißverständ»^ des Schreibers. Katholisch Glarus spricht sich im Sinne der übrigen katholischen Orte auö. Basel ist bca»l tragt, auf Vernichtung des Bündnisses zu dringen, gleichzeitig aber für Wiederaufnahme der Mediation Z" wirken; ähnlich Schaffhauscn. Beide Appenzell beharre«« aber auf ihrem Begehren und »vollen nicht entspreche»^" Falls künftig »licht mehr neben dein äbtischcn Gesandten sizcn. Auch die Stadt St. Gallen verlangt Aushei»""^ des Bündnisses und will sich den übrigen Orten anschließen. Zürich freut sich dieser Erklärungen, kann ab'» nicht begreife,«, wie die daran geknüpfte Bedingung etwas mit diesen« Bündniß zu schaffen habe, das abge schloffen »vurdc, che der Toggcnburgcrstreit entstanden sei. Es »volle übrigens auch Niemand dem Abte etwa nehmen; der Streit könne nur durch eine Mediation beigelegt »verde««, wobei Toggcnburg als Dritt»'»"" Juli 1711. 1623 ebenfalls gehört werden müsse. Auch Bern will vorerst die Frage des Bündnisses abthun und dann sofort mit einer unbedingten Mediation an daS Toggcnburgcrgcschäft Hand anlegen. Die katholischen nnbelhciligten Orte bemerken, eS sei allerdings daS übtischc Bündnis, älter alö der Toggcnburgcrstrcit; man solle aber dabei die durch leztcrn herbeigeführten Acndcrungen im Auge behalten, die cö billig erscheinen lassen, daß sie vorher wieder aufgehoben werden. Hätte man die Toggcnburgcr Angelegenheit nach Anweisung dcS Abschiedes von, Februar 1599 an die beiden vcrlandrcchtctcn Orte gewiesen, so wäre man jezt nicht in der gegenwärtigen Klemme. Zürich und Bern dringen beständig auf eure unbedingte Mediation; das hätten die katholischen Orte fortwährend ebenfalls verlangt nur mit dem Bcisaz, daß sie die Erkanntnissc, Verträge, Briefe und Siegel der vcrlandrcchtctcn Kantone, über die jenen keinerlei Gerichtsbarkeit zustehe, unberührt und in Kräften lassen wollten. Da aber Zürich und Bern von keinem andern Briefe alö dem Landcid, dem sog. Bancrnlandrccht und dem Landfrieden und zwar nach ihrer eigenen Auslegung wissen wollten, so könnten sie dies ebenso wenig für eine gerechte Vermittlung halten als sie einsähen, wie man auf diesem Wege irgendwie vorwärts kommen könnte. Eine gerechte, auf allerseits authentische Briefe und Siegel und das Herkommen gegründete Mediation sei ihnen jederzeit willkommen. Schwyz bemerkt, sein Landrccht sei älter als der Bund dcö AbtcS mit dem Kaiser, man soll also vorher, wie dies Bern erklärt, diesen älteste» Anstand erledigen. Schwyz habe bereits in daö fünfte Jahr Zürich und Bern ersucht, sich der Toggenburgcr, welche allein den Orten Schwyz und GlaruS zu versprechen stehen, zu cntschlagcn; cS wiederhole das gleiche Gesuch abermals. Der Gesandte von evangelisch GlaruS eröffnet, seine Obern verbleiben lediglich bei der vormals in gemeiner Rathstubc abgefaßten Instruction bezüglich dcS Mischen Bündnisses. WaS die zwischen den Orten Schwyz und GlaruS und dein Abt und seinem Gotteshaus und den Landleutcn im Toggcnburg kraft des LandrcchtcS gütlich und rechtlich aufgerichteten Briefe und Siegel, sowie die begehrte Restitution in integrum betreffe, so habe er diesmal keine besondere Instruction; er wisse, daß seine Obern inögcmein darüber keinerlei Erkanntnissc von sich gegeben, sondern diese Frage allzeit unberührt belassen haben in der Meinung, wenn darum entstandene Mißverständnisse nach Anleitung dcö LandrcchtcS an sie gelangten, so wollten sie entweder allein oder mit Schwyz ganz unparteiisch entscheiden. Der Mediation sei er durchaus nicht entgegen, behalte sich aber die Rechte vor. Katholisch GlaruS kann sich ebenfalls recht wohl zu einer Mediation verstehen, ebenso SchMauscn, Anßcr- rhodcn und die Stadt St. Gallen. Nach weitläufiger Bcrathung und nach abermaligem Ansuchen von Zürich "nd Bern um Annullirung dcö Bündnisses erklärt der Gesandte dcö AbtcS, daö Angehörte seinem Herrn zu Weiterer Instruction bintcrbringcn zu wollen. Schwyz fordert Zürich und Bern nochmals auf, auch ihrerseits das toggcnburgische Protcctorium auf den Tisch zu legen und zu abolircn. Lcztcre zwei Stände lassen sich daraufhin vernehmen, weil ihr vielmaliges freundliches Begehren um Aufhebung dieses Bündnisses keine Will- fährde gefunden, so können sie den Abt zu keinen künftigen Tagsazungcn mehr einladen und wenn dessen Gesandte uneingcladcn sich einfinden, wollen sie neben denselben nicht mehr sizcn. Der Abgeordnete des AbteS sagt, er werde diese harte und unverdiente Ausschließung aus dem eidgenössischen Corpus hinterbringen und läßt in den Abschied sezcn, wie oft und viel der Abt die Orte um Rath und Hilfe und Recht angerufen, daß man ihn wieder in Gcwcr und Bcsiz der Grafschaft Toggcnburg einweise mit dem Anerbieten, den Untcr- lhancn aus allfälligc Beschwerden gütlich oder rechtlich Rede und Antwort zu geben, wozu er aber troz aller Bitten bishin noch nicht habe gelangen können. Landammann Zwicki macht bei Ablesung dcö Abschiedes den Vorbehalt, seine angebrachte Meinung, sofern sie im Abschiede nicht getreu enthalten sei, nach Nothdurft zu ergänzen. Den gleichen Vorbehalt gibt auch Kanzler Püntincr zu Protokolj. Vorstehende Verhandlungen 1624 Juli 17t 1. werden allseitig all reköienäum genommen. <» n. z». (S. u. d. Vogtcien.) «K. Schwyz frägt die XII die cnnttbirgischcn Vogtcien regierenden Orte an, ob sie die lcztcs Jahr gemachte Verordnung über den Viehtrieb in das Wälschland auch dies Jahr einhalten wollen, wozu es seinerseits entschlossen sei. Aus Mangel a» Instruction können sich die Orte nicht vereinbaren, so sehr man den Nuzen dieser Verordnung einsieht, und nehmen daher den Antrag in den Abschied, i»—txzx» (S. u. d. Vogtcien.) Iili. (Die die Frciämter reg. Orte.) Zug beschwert sich, daß wenn es die Heiden und die Zigcunerstrolchcn, an denen es großen Ucbcrdrang leide, von seinem Gebiete wcgwciscn wolle, um solche aus dem Lande zu schaffen, diese Transporte von den benachbarten Orten nicht abgenommen werden. Wird in den Abschied genommen mit der Bemerkung, daß dergleichen Abscheide von einem Ort in das andere jcwcilcn vorher avisiert werden sollen. Ii—II. d. Vogtcien.) »im. Uri erneuert vor den zu Baden regierenden Orten das Gesuch, den Rathshcrrn Tscharmr von Bern zur Restitution dessen, waö er ohne Recht den Familien Zweycr und Schneid weggenommen, anzuhalten. Es wird abermals gesunde», daß es der Billigkeit entsprechen würde, dem Gesuche Uri'S Folge zu geben. i»i>. Die Mehrheit der zu Baden regierenden Orte wünscht, daß der Streit bezüglich der Stadt Stein endlich zum Austrag käme und Zürich die verlangte Genugthuung leiste, und verlangt, daß ihr Begehren in den Abschied falle, damit nicht aus ihrem Stillschweigen eine RcchtSzugabc gefolgert werden könne. Zürich ist hicüber ohne Instruction. Schultheiß Willading verwundert sich, daß auf den von ihm und Schultheiß Bcscnval gemachten Vermittlungsvorschlag nicht einmal eine Antwort cingckommcn sei. «»«. Luccrn beschwert sich, daß der Kellcramtsstreit, wofür besonders auf den Abschied von 1707 verwiesen wird, zu keinem Abschluß gelangen könne. Gegenwärtig handle cS sich hauptsächlich um die von Zürich der Stadt Brcmgartcn angelegte Buße von 800 Kronen, wofür Zürich der Stadt Brcmgartcn oder vielmehr der dortigen Pfarrkirche einen auf zürcherischem Gebiet gelegenen Zehnten gewaltsam in Beschlag genommen habe. Da eine Bestrafung von Brcmgartcn laut Kapitulation und Verträgen nur den VIII Orten inSgcmcin, keineswegs aber ciiu»> einzelnen Stande zustehe, so müsse man das Vorgehen von Zürich sehr mißbilligen; Luccrn hoffe auch, daß Bern und Glarus als Anthcilhaber von Brcmgartcn mit den übrigen Orten gemeine Sache machen und au ihren Rechten nichts vcrschcincn werden. Bern erklärt, es fehle ihm immer noch eine genügende Jnformatw" über den wahren Sachverhalt und könne sich daher noch zu nichts entschließen; es glaubt, daß vielleicht der früher vorgeschlagene Augenschein zur Beilegung dieses Streites gedeihlich sein würde. Ähnlich votirt evangelisch GlaruS. Zürich glaubt sich berechtigt, sich über diesen harten, unerwarteten Anzug zu beschweren, besonder^ da es der Meinung gewesen, die Sache sei erledigt, da es seine Rechte im Kellcramt mit Urkunden und llr' baricn klar und unumstößlich dargcthan habe, bei dem es sein Verbleiben habe. Dem widerspreche» b" katholischen Orte und protcstircn feierlichst gegen obige Buße und beziehen sich auf die klaren Ausführung"' der Abschiede von 1707 und 1708. Zürich entgegnet, die ganze Welt werde die Billigkeit seiner Handlung^ weise anerkennen müssen, übrigens habe es gegen einen allfälligcn Augenschein nichts einzuwenden. Die g""^ Verhandlung wird in den Abschied genommen. K»K»—AA. (S. u. d. Vogt.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. »x. (Alle Orte und Abt von St. Gallen.) Der Gesandte des Abts berichtet über die Verhältnisse Toggcnburg, wo die Rebellion bereits das Aussehen habe, daß sie nicht mehr mit der Wurzel ausgerol^ »verde» könne. Wenn sich auch da und dort unter den Toggcnburgcrn Anstände erheben, so werden sie jedoH unter den Rädelsführern sogleich wieder gestillt. Zürich und Bern haben zur Dämpfung deö drohende" Juli 17l1. 1K25 Feuers den Procurator Nabholz in das Toggenburg entsendet, der in Verbindung mit Landwcibcl Gcrmann Dilles wieder in'S Reine gebracht habe. Zu diesen Verlegenheiten des Abtes geselle sich jczt noch das Beehren der beiden Appenzell um Aufhebung dcö Bündnisses mit dem Kaiser, Kanzler Püntincr gibt deshalb den katholischen Orten, die auö erheblichen Ursachen dermalen die Ergreifung der Waffen nicht rathsam finden, M bedenken, ob nicht der Abt den besten Grund habe, sich seinen Freunden, wo immer diese seien, anzuschließen, Der Gesandte von Jnnerrhodcn erneuert instructionSgcmäß noch einmal das Begehren um Cassirung dieses Bundes und ruft zu dem Ende die katholischen Orte um Hilfe an, wogegen aber crwirdcrt wird, fraglicher Bund besage lediglich, der Kaiser nehme auch diejenigen abgerissenen LandcSthcile, welche die Abtei durch Friedensschlüsse, Vertrüge, Tausche und Kaufe wieder an sich bringe, in seinen Schuz und Schirm. Luccrn crmahnt zu einem einträchtigen Zusammenwirken; man wisse, daß es jezt auf den Abt und den Bischof von Basel abgesehen sei; ein Gleiches könne auch bald dem einen und andern Stande widerfahren. Damit über die Situation nicht noch erschwert werde, ersucht Luccrn Jnnerrhodcn, sich nicht als Werkzeug der Städte Zürich und Bern, die im Toggcnburg schalten und walten, als waren sie Meister, gebrauchen zu lassen, und schlagt daher vor, der Abt solle einen Reve'rS ausstellen, daß das kaiserliche Bündniß dem Stande Appenzell durchaus unnachthcilig sei. Kanzler Püntincr anerbietet sich, diesen Antrag dem Abte vorzulegen und zweifelt '"cht, daß derselbe angenommen werde. — (Ohne Jnnerrhodcn.) Bezüglich des Begehrens von Appenzell, »vorüber die Orte nicht instruirt sind, einigt man sich, in der gemeinen Session sich auf die frühern Verabschiedungen zu beziehen und weitergehenden Forderungen von Zürich und Bern den Abgang von Instructionen entgegenzuhalten. In Folge der Verhandlungen in der Tagsazung wurden dann von den Obrigkeiten "ach einem gleichlautenden Entwurf spccicllc Weisungen eingeholt. Katholisch Glaruö erklärte dabei, cS müsse hierin mit evangelisch Glaruö wohl gemeinsam vorgehen und könne sich nicht leicht von ihm söndcrn, da alle bezüglichen Beschlüsse von Glaruö in gemeiner Rathsstube gemacht worden seien. - (Alle Orte.) Die Gesandten von Schwpz eröffnen, weil der Toggcnburgcrstrcit troz aller angewendeten Mittel bishin zu keinem vlustrag habe kommen können und Zürich und Bern sich der Sache immer noch nicht cntschlagcn wollen, beabsichtige Schwpz, ihnen das unparteiische eidgenössische Recht vorzuschlagen, daß sie sich des ToggcnburgS laut Bünden, Vcrzichtbricfcn und des Landfriedens einschlagen. Wenn das Rcchtbot nicht verfange, so wolle Man das Recht mit den Waffen suchen. Gemäß dem goldenen Bunde werden daher die katholischen Orte eingeladen, nächstens ihre KricgSräthc zu einer Confcrcnz abzuordnen. Nach Eintreffen der Instructionen "klärt auch Schwpz, eS bei den Abschieden bewenden zu lassen, verlangt aber, daß zuvor der frühere Status '"> Toggcnburg wieder hergestellt werde; cS dürfte vielleicht der französische Gesandte ersucht werden, sich der Tachc' anzunehmen. Gegen lcztern Vorschlag wird angeführt, der verstorbene Kaiser habe sich seiner Zeit "icht in diesen Handel einmischen wollen, sondern verlangt, daß er unter den Ständen selbst beigelegt werde. Daher würde die Intervention dcö französischen Gesandten nicht nur großen Unwillen erwckcn, sondern den kaiserlichen Hof zu Protesten veranlassen. Diese Bedenken werden die schwpzcrischcn Gesandten ihren Obern überschreiben" Katholisch Glaruö hat die Instruction empfangen, daß im Toggcnburg der chcvorigc Stand wiederhergestellt werde; der Gesandte des evangelischen TheilS aber hat andere Instruction und ersuchte daher stinen Collcgcn, seinerseits die Instruction nicht zu eröffnen, worüber leztcrcr nun NathcS begehrt. Die Session ^stehlt, die Instruction bekannt zu geben, und sichert ihm Hilfe und Beisprung zu. Appcnzell-Jnncrrhodcn Und der Abt werden zusammcngewiesen, um den erwähnten Revers zu vereinbaren. Das Weitere in dieser Dache ist in dem gemeinen Abschied enthalten. »»». (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) 1626 Juli 171t, Auf daö Schreiben des Bischofs von Basel, womit er um Vermittlung ersucht, daß der Münstcrthaler Streit wenn möglich in Güte beigelegt »vcrden könne, und »vobci er gleichzeitig das in dieser Angelegenheit vo»> Rcichsvcrwcscr an den Stand Bern erlassene Schreiben mitthcilt, wird geantwortet, man »verde das Schreib" den Obrigkeiten vorlegen. Die Session selbst findet, es könne nach Gcstaltsame der Verhandlungen zu Aar bcrg Anderes und Mehrcrcs nicht beigetragen »verde», und müsse man daher bei dein, was jüngst zu Luccru verabschiedet worden, verbleiben. Der Bischof läßt auch durch den Untcrvogt von Baden ausführlichen richt über den Verlaus der Aarbcrgcr Confcrcnz, deren Abschied verlesen wird, erstatten. Dein Bischof wird dicS verdankt mit dem Bedeuten, man hätte gewünscht, daß die auf lcztcr Confercnz in Luccrn gewaltctt» Anschauungen die Oberhand hätten gewinnen können. Der französische Gesandte gibt am kk 2"^ ein ii» sehr scharfem Toi» gehaltenes Memorial gegen den Bischof und das Domstift von Basel ein, das sich hauptsächlich auf folgende Beschwerden stüzt. Schon der frühere Gesandte Pnysieux habe gegen den Buch^ Klage geführt über die Errichtung von Waffcnhäusern in seinen Landen, um dieselben den verstellten Rebell in Burgund zukommen zu lassen; der Bischof habe in aller Stille diese Waffen nach andern Pläzcn gcsch"^ und dann an den früher» Lagcrpläzcn Untersuchungen veranstaltet in der Meinung, dadurch des Königs Aus mcrksamkcit zu hintergehen. Seither hätten die bischöflichen Untcrthancn troz aller Klagen die Pferde der Deserteure aufgekauft. Obwohl der Bischof »vcdcr zu Holland noch den protestantischen Orten in ci»r>» Bündniß stehe, so gestatte er gleichwohl mit geschlossenen Augen die Anwerbung von Nccrutcn für die eine» und andern und gebe vor, diese Rccrutcn gingen an die österreichischen Regimenter ab. Man habe schlicht und andere Beweise für Conspirationcn gegen Elsaß und Burgund; einige Domherren in Arlcöhcii» ho^" sich in die Vcrräthcrci eingelassen, ja einer von ihnen habe sich anerboten, für die Verwahrung der Wüsten und zum Untcrschlausc der hierzu verordneten verkleideten Soldaten ei» Schloß in» Elsaß einzuräumen. Endlich habe der Bischof als Rcichsfürst seine in Bern gcwescncn Abgeordneten angewiesen, den Schuz des englisch^ Gesandten anzurufen, damit dieser seine Verwendung bei den Herren von Bern eintreten lasse. Als dicst nämlichen Abgeordneten in Luccrn gcwescn, hätten sie sich geweigert, dein spanischen Gesandten einen BcM abzustatten, »veil ihr Herr ein Rcichsfürst sei; der Bischof aber könne dem König gegenüber nicht wohl r»> Eidgenosse und Deutscher zugleich sein. Der König fühle sich beleidigt, daß der Bischof dem Graft» w'" TrautmannSdorf in den Schreiben den Titel eines spanischen Gesandte»» beilege und in den Briefen selbst ^ Erzherzog König von Spanien benenne. Die Aufführung des Bischofs sei allzu unordentlich »nid die Prol'd" seiner Parteilichkeit seien »vclrkundig, nur die Achtung vor den Eidgenossen verhindere den König, den Bischt als seinen Feind zu behandeln; er könne ihn aber fürdcrhin »licht mehr als seinen Verbündeten anerkenn^ da er sich ganz ungereimt öffentlich gegen den König und seinen Enkel, den König von Spanien, crklK^ Dieses unerwartete Begcgniß erregt die gerechte Bcsorgniß der verbündeten Orte, die deshalb das M»»'^ ungesäumt durch Expressen dem Bischof überschiken und sofortige Antwort verlangen. Vorläufig wird du auch dem französischen Gesandten durch den Landschrcibcr eröffnet. Ii» der Rükantwort erklärt der Bwsi ^ er habe die Neutralität genau beobachtet und es sei ihm leid, daß er einen solchen Unwillen auf sich lsszogd" haben solle, die verbündeten Orte sollen daher nachdruksam an den französischen Gesandten kehren, daß rr Neutralität auch ferner genießen könne; wenn Etwas wider des Bischofs Wissen und Willen gcschchru st" sollte, könne man dies ihm doch nicht zur Last legen. Da der gesannntcn Eidgenossenschaft an der Erhaltu>>3 dieser Vormauer nicht »vcnig gelegen ist, werden den» französischen Gesandten die Erklärungen dcö durch einen Ausschuß vorgetragen »nit den» Gesuche, an seinem Orte Alles vorzukehren, daß der König Juli 1711. 1627 Sachen nicht zu.» Höchsten aufnehme. Der Gesandte verlangt jedoch vor Allem, daß der Bischof und das Domkapitel dem Könige die gebührende Satisfaction geben. Die katholischen Orte senden daher den Unter vogt von Baden, der de.» ganzen Verlauf der Sache beigewohnt, mit einem Crcditiv an den Bischof ab, um dcmftlben Vorstellungen zu machen und ihn dahin zu bestimmen, daß die verlangte Satisfaction geleistet werde Der Untcrvogt bringt sodann den Bericht zurük, der Bischof bcthcucrc auf daö Höchste, daß er von de». Waffentransport nicht daö Geringste gewußt habe. Sobald er ferner von der angeführten Konspiration Kunde erhalten habe er de» Intendanten ersucht, ihm Anhaltspunkte a» die Hand zu geben, damit die Fehlbarcn gebührend gebüßt werden. Der Wcihbischof, Laurenz Anton Haus, sei crbictig, sich an einem beliebigen Ort i», Elsaß in Arrest zu begeben, bis er seine Unschuld an den Tag gelegt habe. Der Domherr von Wesscnbcrg sei bereits wegen anderer Ursachen vom Hofe verwiesen; wenn etwas auf ihn gebracht Werden könne, wolle man ihn strafen. Wegen dcS Titels, welchen der Bischof dem Grafen von Trautmanns- dvrf gegeben sei bekannt, in welcher Klemme er sich deshalb befinde; als RcichSfürst habe er einen Gesandten iu Regensburg und weil demnächst König Karl zum Kaiser gewählt werde und er von demselben die Lehen wieder empfangen müsse, sei er genöthigt, so zu reden und zu schreiben, wie eö einem Reichsfürsten gebühre, wenn er nicht dcS FürstcnthnmS verlustig gehen wolle. Dies habe der Bischof dem französischen Gesandten bereits selbst überschrieben. Derselbe erklärte sodann einem abermaligen Ausschuß, der hierüber rcfcrirtc, er habe Briefe welche daö Gegcnthcil von dem, was der Bischof gesagt, darthun; was den Titel betreffe, so hätte er dessen Gebrauch im Reiche selbst nicht beanstandet, anders verhalte eö sich in der Eidgenossenschaft; « bleibe daher bei der geforderten gebührenden Satisfaction, was dem Bischof nochmals durch den Untervogt vorgetragen werden soll' (Ohne Jnncrrhodcn.) Da Zürich und Bern erklärt haben, daß sie den Abt v°n St Gallen zu keinen Tagsazungen mehr einberufen werden, und wenn dessen Gesandte unberufen kommen würde» nicht mehr neben denselben sizen wollen, solange der Bund mit dem Kaiser nicht aufgehoben sei, ersucht ber Vertreter dcS AbtcS diese Angelegenheit den Obern zu hinterbringen, damit er etwa bei einer nächsten Konferenz der katholischen Orte von diesen in seinem eidgenössischen Bcsiz versichert und auch mit Rath versehen werde wie er sich bei gcmcincidgenössischen Tagen, zu denen er nicht berufen oder dabei nicht geduldet werden sollte zu verhalten habe, besonders dann, wenn cS sich um die Vcrtheidigung gemeiner Eidgenossenschaft handelte zu der der Abt halb so viele Truppen stelle wie Bern. Sodann verlangt der Abt zu vernehmen welcher ö'-.ilfc er sicher sei in dem Fall, daß die Vororte irgend welche Thätlichkcit gegen die alte Sandschaft namentlich gegen die Stadt Wpl unternehmen, oder die Untertanen sonstwie aufwiegeln und ungehorsam machen wollten, und ob eö nicht rathsam wäre, wie früher schon verabredet, auf solche Fälle hin ">w Gesandtschaft zu den Untcrthanen abzuordnen. Die katholischen Orte nehmen diese Begehren aä r«- lei-oiMm «>,>,>.< Die V Orte und katholisch GlaruS.) Katholisch GlaruS rügt, daß in den Überschriften bor päpstlichen Schreiben, welche an die katholischen Orte abgehen, GlaruS erst nach Frciburg und Svlothurn Arzt werde und verlangt eine Dazwischcnkunft bei de», päpstlichen Hofe, daß ihm der Rang gleich nach Zug belassen werde. Es ist deshalb bereits mit dem NuntiuS Rüksprachc genommen worden und hat derselbe hierüber nach Rom geschrieben; allein der Cardinal Paulucci habe geantwortet, man müsse hierüber mündliche °der schriftliche Zeugnisse aus den Orten selbst haben. v«e. (S. u. Thurgau.) «1«. (S u. Rheinthal.) (Die V Orte und katholisch GlaruS.) Laut Bericht von Luccrn hat die Stadt Zürich sich für die Buße von 8l)0 Kronen welche sie der Stadt Brcmgartcn auferlegt hatte, an dem Zehnten der Kirche von Brem gar.cn auf Zürchergcbict bezahlt gemacht und den Bremgartncrn entboten, den Überrest der Zehnten abzuholen, 1628 Juli 17tt. was diese ohne Vorwisscn der katholischen Orte nicht thun wollten, wie ihnen von Luccrn kurz vor der sazung zugeschrieben worden war. Die einen Orte wollen die Sache an die gemeine Session bringen "»b einen feierlichen Protest dawider abgeben, andere wollen Recht bieten oder den Augenschein einnehmen. Dcr crstcrc Antrag erhält die Mehrheit. Katholisch GlaruS stellt dabei das Gesuch, uoch einmal an den gcmcinc» Stand Glarus das Begehren zu stellen, daß er sich kategorisch erkläre, ob er in dieser Angelegenheit sich ""l Seite der katholischen Orte stellen wolle. Wenn der protcstircndc LandeSthcil zu Zürich halten wolle, wert" katholisch GlaruS sich von den katholischen Ständen nicht söndern. (Alle Orte.) Solothurn berichte, der Maltheserorden suche die Mitglieder aus der Eidgenossenschaft von den ersten Würden, wie das Großprü'^ und daö Gcneralrcccptorat, welche sie bisher mit andern gemeinsam innegehabt, auszuschließen und fange an, die übrigen Malthcser vor den schweizerischen dadurch zu bevorzugen, daß in de» Ordcnökalendcrn ausnahm^ weise für die Schweizer ihr Heimatort angegeben ist. ES wird insgemein gutgefunden, hierüber eine schwerde an den Großmeister zu richten. Sc- Landgrasschaft Thurgau. Bogtei Rheinttml. Krnsjchaft Sarnaus. Grafschaft Baden. Vogtei Freiiimter. Vogtei Lauis. in. 8. t. ». V. V. rr. tl. Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangclegcnheiten: Art. 5K. VerwltgS - u. RechngSw. i. All,;, x Art. 48V. Zvilwesen. . „ S7. VerwltgS.- ». RechngSw. i. Allg. «99. Stifte ». Klöster (Kreuzl>"st' „ 4t9. Leibeigenschaft, Fall, Einzüglinge. „ 392. Abzug. „ lkt. Beamte. „ 454. Handel u. Verkehr. „ 777. Verschiedenes. Art. 37. Verwaltung im Allgemeine». „ 9t. Obrigktl. Güter, Lehen ,c. „ lt17. Justizsache», Recht, Gericht, w. Art. 3l. Verwaltung im Allgemeinen. HW. „ 75. Verwaltung im Allgemeine». II. Art. Vt). Verwaltung im Allgemeinen. Itlt. „ 393. Handels- ». Verkehrswesen. II. „ 32. Verwaltung im Allgemeine». ««. Art. 32. Verwaltung im Allgemeinen. «I«I. „ K2. Verwaltung im Allgemeine», «v. „ 9V. Verwaltung im Allgemeinen. «». Art. 293. Beziehungen z. Bischof v. Eomo. >» »»». „ 315. Gerichtshcrrcn. I»I». „ 237. Justizsachen. Recht, Gericht- .. «32. Stifte u. Klöster (Paradic-1- Art. 2K9. Localcs (Rebstcinl. w. „ t»8. Justizsachen, Recht, Gerich' NI. „ 2V0. Kirch!., GlaubenSs., Geistliche- xx. Art. t39. Justizsachen, Recht, Gericht- ., 154. Jurisdictionsstr. mlt Werde"!'- I»I». Art. 422. Kirchs., GlaubenSs., Geistliche ch Zwlckl, Landammann. ». Der allgemeine Vitt- und Bußtag für die evangelischen Orte wird auf den 24. September angkss^ Da in GlaruS auf diesen Tag der Jahrmarkt fällt, der wegen der darauffolgenden Märkte in Wälschl""^ I Juli 1711. 1629 unmöglich verschoben werden kann, so wird diesem Stande überlassen, den Bcttag auf einen passender» Zeitpunkt zu verlegen. I». Schaffhauscn erklärt seinen Rüktritt von der Reparation von 1673 über die Licbcs- swcrn. Die Gegenvorstellungen der übrigen Orte vermögen nur, daß die Schaffhauser Gesandten versprechen, dieselben der Obrigkeit zu hinterbringen. «. 1. Den reformirtcn Gemeinden Gröncnbach und Hcrbiöhofcn u» Allgäu wird der bisherige Jahresbeitrag von 200 Gulden von den fünf Städten abermals zuerkannt. Ebenso erhalten Johann Jakob Koch, Pfarrer der reformirtcn Gemeinde Christian-Erlang und der dortige Schulmeister die gewöhnliche Verehrung von zusammen 130 Gulden. 3. Mariakirch werden von den sieben Städten die üblichen 200 Gulden zugesprochen. 4. Den reformirtcn Gemeinden zu Worms und Speyer wird Uuch der ncunörtigcn Einthcilung je eine Unterstüzung von 100 Gulden bewilligt. 5. Ebenso wird die dortigr französische Gemeinde mit einer JahreSgabc von 100 Gulden bedacht. 6. Die neun Orte, wovon "»ige unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Obrigkeit, verordnen auch für dieses Jahr dem französischen Pfarrer in Mariakirch auf dessen Ansuchen eine Gabe von 100 Louisblancö. 7. Eine Beisteuer von 400 ^uisblancs an den von der reformirtcn Gemeinde in Nürnberg projcctirtcn Bau einer neuen Kirche wird den neun Orten in den Abschied genommen. 8. Der Vorschlag, nach der ncunörtischcn Rcpartition den ^fvrmirtcn Kirchen in Picmont mit 300 Louisblancö bcizuspringcn, wird in empfehlendem Sinn aä reke, snäum Wommen. Eö muß auch noch abgewartet werden, was die Bibeln und Prcdigtbüchcr, die Professor Turetin ^ Genf diesen guten Leuten zu schikcn beabsichtigt, kosten. 0. Auf Gcnchmhaltung aller Obrigkeiten wird p?r reformirtcn Gemeinde zu Sittard im Hcrzogthum Jülich zum Besten ihres durch den Krieg erarmten Archen- und Schulwesens eine Unterstüzung von 100 Louisblancö nach der Vcrthcilung auf die neun Orte billigt. 10. Die Beiträge der fünf Städte an den Unterhalt der im Collcgium EraSmianum studircndcn Pfälzer werden auch für das Jahr 1712 bewilligt. 11. Die fünf Städte empfehlen ihren Obern auch die "bermaligc Unterstüzung des Sohnes vom Hauptmann Combe Magnot mit 108 Gulden. 12. Unter Verbellt der höhcrn Genehmigung wird für das laufende Jahr zur Unterstüzung der Kirchen- und Schuldicncr dcr Pfalz nach der Rcpartition auf die neun Orte eine Verehrung von 600 Rcichsthalcrn votirt. Die pfälzischen Kirchcnräthc ersuchen gleichzeitig um ein Fürbittschrcibcn, daß das hintcrhaltcnc Pfrundcinkommen wührcnd verabfolgt werde. Zürich wird beauftragt, rükantwortlich cinzufragcn, an wen diese Fürbitte gerichtet werden solle. «I. Das Ansuchen der vcrwittwetcn Herzogin Charlotte Fricdcrika von Zwcibrückcn, um eine Pnstcucr an den Bau einer reformirtcn Kirche in dem Dorf Dörrmoschel» wird in dem Sinn in den Abschied Wommen, daß durch die Kanzlei Zürich inzwischen bei Rector Abcgg in Zwcibrückcn nähere Erkundigungen ^gezogen werden sollen. «. Pfarrer Heiß zu Hcrbiöhofcn hat in verschiedenen Zuschriften an Zürich mitteilt, der Prälat von Kempten suche für die Katholischen die Mitbcnuzung der Kirche in Thcinsclbcrg zu °^»gen, wogegen er den Reformirtcn in zeitlichen Dingen den einen und andern Vortheil angedcihcn lassen ^llc. Die evangelischen Stände finden eö am besten, wenn Herr Hcitz dem Nathc des preußischen Gesandten RcgcnSburg, den er wiederholt nachgesucht, folge. «. Sofort nach der lcztcn Konferenz in Aarau wendete ^ Appenzell-Außerrhodcn wegen der Aufhebung des Bündnisses zwischen dem Abt von St. Gallen und dem ^'scr an Jnncrrhodcn, das die Ansichten seiner Mitlandleutc völlig thcilte, worauf beide Stände gesondert den Abt schrieben, aber noch ohne Antwort geblieben sind. Nunmehr seien beide Gesandte instruirt, mit ^"tschicdenheit die AuShingabc dieses Bundes zu verlangen. Dieses Bündniß sei schon 1703 als grundvcr- "blich erklärt worden, da es abgesehen von der Wicdcrcrobcrung der abgerissenen LandcSthcilc wider die cidgc- ""ssischen Bünde verstoße, weöhalb dessen Abschaffung mit allen Mitteln erstrebt werden und man schließlich 1630 Juli 1711. dahin kommen muß, lieber nicht mehr neben dem Gesandten des Abtes zu sizcn. GlaruS hat nicht so weitreichende Instruction, doch werden seine Obern mit der Aufhebung des Bündnisses einverstanden so"'' Damit aber der Gesandte von Jnncrrhodcn desto fester bleibe, wird gutbcfnndcn, daß beide Appenzell >" gemeiner Session um einen Anzug anhalten sollen, was dann auch geschehen ist und wobei Landau»»"»" Sutcr in ernstlichen Worten verlangte, dieser Bund müsse hinaus, ansonst man lieber Alles daranseze. Nachde"' dann die katholischen Orte Instructionen eingeholt hatten, erfolgten deren Erklärungen, die im gen«""" Abschied enthalten sind. In einer später» evangelischen Session eröffnen Zürich und Bern, daß sto Vernichtung dieses Bündnisses nicht mehr neben dem Abte sizcn wollen. Der Gesandte von Glarus ist >" gleichem Sinne instruirt worden; schließlich wird einhellig beschlossen, in gemeiner Session den Antrag ""s Vernichtung dieses Bündnisses zu stellen und nicht erfolgenden Falls die Einberufung des Abtes und de" Bcisiz neben demselben sich vorzubehalten. Zürich und Bern wollten dabei noch ein eigenes Memorial dc>» Abschied beilegen lassen, wovon sie jedoch auf Einrathcn der andern Orte abstanden, um die Sache nicht m'ü) mehr zu vcrwikcln. »x. Die Gesandten von Bern stellen das Gesuch, die evangelischen Stände mögen, st'>^" die katholischen Orte je in dem Münstcrthalcr Strcithandcl einen Antrag auf eine gütliche Beilegung ste^" würden, hierzu keine Hand bieten, sondern der gütlichen Handlung zu Aarbcrg den Fortgang lassen, da Ber" sich aus wohlbekannten Gründen nie dazu verstehen könnte, daß sich die katholische» Orte mit diesem H""o befaßten. Inzwischen ist der erfreuliche Bericht eingetroffen, daß zu Aarberg wirklich ein Vergleich zu Sta"^ gekommen und unterzeichnet worden ist. Ii. Bern lenkt die Aufmerksamkeit auf das gottlose, fcucrblast"^ auf die Zerrüttung der Eidgenossenschaft abzielende Memorial, welches der päpstliche Nuntius der lcztcn katholische" Confercnz eingereicht hatte. Bern könne und wolle eine solche Behandlung nicht ertragen und wünschst die sämmtlichcn evangelischen Orte mit ihm gemeine Sache machen und bcrathen, wie hicfür gebührende watis' faction erlangt werden könne. Einige Gesandte halten cS für das Beste, wenn Bern dieses zwar gottlos aber gewohnt pfäffische, aus Haß wider die rcforniirtc Religion entfließende Stük eines päpstlichen Gcsa"^"- wie dies vor dem auch schon geschehen, ganz ignorire. Da vielleicht, im Falle diese Sache aufgegriffen würde, die katholischen Orte die Existenz des Actcnstükes ableugnen möchten, wird Bürgermeister Eschcr beauftrag bei erster Gelegenheit hierüber sich mit Schultheiß Dürlcr zu besprechen, waS geschehen ist. Lcztcrcr hat > vernehmen lassen, dieses Memorial sei sämmtlichcn Gesandten gar nicht gefällig gewesen und hätten diese zr" Bezeugung dessen den Nuntius nur mündlich entlassen und von der üblichen schriftlichen Antwort U>"ga"Ü genommen. Die damals an Bern und die Confercnz zu Aarau erlassenen Schreiben werden zeigen, daß wenig Werth auf das Memorial gelegt hatte. Es wird nun Bern anhcimgcstcllt, an Luccrn zu Hände" ^ übrigen Orte diese geringe Beachtung zu verdanken und dabei die schwarze Schmähschrift dcS Nuntius gehörigen Farben auszustreichen und dem Nuntius den ihm gebührenden Thcil zurükzugcbcn. I> und Bern berichten über daö dcrmaligc einträchtige Verhalten der beiden Konfessionen im Toggenburg ^ sprechen den Wunsch aus, es möchte dieser Handel endlich zu einem gedeihlichen Ende gelangen. Da ' katholischcrscits der Mediation die Bestätigung der bekannten Sprüche zu Grunde gelegt werden wollt/ ^ komme man, da man vom bisherigen Weg nicht abgehen könne, zu keiner unparteiischen Vermittlung, l"s ^ Prälat selbst eine solche nachsuchen werde. Sämmtliche Gesandte bcurtheilen die Sachlage ebenfalls (Zürich uitd Bern.) Bei den wiederholten Besprechungen über die Verhältnisse im Toggenburg schlügt ^ vor, zu der bevorstehenden Kaiscrwahl einen Mann von Distinction, jedoch ohne amtlichen Charakter Erfurt abzuordnen, der in der Stille die hohen Gesandtschaften allseitig damit vertraut machte, daß Dogg Juli 1711. 1631 b»rg jcderzeit zur Eidgenossenschaft gehörte und vom Reiche cxemt sei, folglich von Seite des Reiches unschwer w'geschcn werden könne, daß der Abt von St. Gallen wider Recht und die erklärte eidgenössische Freiheit die Tvggcnburgcr als ReichlchcnSleute dem Reich unterwürfig machen wolle. Man habe die tröstliche Zuversicht, daß dcr König von Preußen bei der kaiserlichen Wahlcapitnlation die Grafschaft Neuenbürg vom Reiche unabhängig iu machen trachten und durch seinen ersten Gesandten zur Wahlcapitnlation nach Frankfurt, Graf von Dohna, "uch der toggenburgischcn Angelegenheit bestens zur Seite stehen werde. Der Delegirte der beiden Kantone 'ö'Nttc mit dem Grafen von Dohna sich im Geheimen in'ö Einvernehmen sczcn und cS wäre zu hoffen, daß "ttch „och die Gesandtschaften anderer Mächte Hand bieten werden. Ebenso dürfte dem Abzuordnenden eine »»sführliche Darstellung dcS Sachverhalts mitgegeben werden, damit er auf jede Frage und jeden Zweifel S-eich auf der Stelle die richtige Antwort hätte. Die Gesandten von Zürich verdanken diese Sorgsalt Berns ">'d übernehmen den Vorschlag ihren Obern zu hinterbringen. 3. WaS Toggenburg selbst betrifft, wird beschlossen, Ulrich soll cinigc Vertreter von beiden Confessionen zu sich berufen, um ihnen einerseits von den Verhandlungen Tagsazung Kenntniß zu geben und sie zu brüderlicher Eintracht zu ermahnen, anderseits um von ihnen A vornehmen' welche Bewandtnis, eS mit der Brükc zu Schwarzenbach habe, wer dieselbe gebaut, wie viel ^ Abt daran bezahlt und welchen Zoll er daselbst jährlich ungefähr beziehe, damit nachher beratschlagt '"ttdcn kann, ob nicht darin ein Mittel gefunden werden möchte, um den Abt zu neuen Vergleichögedanken ^ bcwcgcn. k. (S. u. Baden.) Man st'he auch im Abschnitte Herrschaft-.,elej,c»heiten: ^sjchast Bade». It. Art. 42Z. Kirchliche-, Glanben-sachen. Geistliche. 72». Konferenz zwischen Schwyz und Abt von St. Gallen. Brunnen. l?lt, 2'^ Juli. Kandesarchiv Tchwyz. Abschiede. Gesandte - Schwyz Johann Dominik Betschart, alt-Landammann; Joseph Anton Reding, Statthalter; ^am. Walther Bellmont, Sekelmeister; Joseph Franz Mettler, Siebner; Franz Anton Frischherz, Landschreiber, 'bt von St. Gallen. Leodegar Bürgisser, Abt; 1'. Cölestin («.), Capit.llar. «. Abt Leodegar ans der Rükreise von Engelberg begriffen und zu Brunnen m freundl.chster Wesse ^illkommt erklärt Schwyz und das Gotteshaus St. Gallen hätten zur Behauptung und Wiederherstellung ^ bridorseitigen Rechte im Toggcnburg nichts so nöthig, als wahres Vertrauen und einmüthigeS Zusammen Er zweifle nicht daß Gott dazu seine Gnade verleihen werde und versichert, daß er fürderhin steif ""b unabänderlich mit und neben Schwyz stehen wolle und sich durch nichts söndern lasse. Ans die Bemerkung > Schwyz, die gütliche Unterhandlung verfange bei Zürich und Bern nicht mehr, und eS sei seines Erachten- Hothwcndigkeit eingetreten, nach den. Rathe der katholischen Orte die toggenbnrg.sche Angelegenheit nach '"""isnng der Bünde anders an die Hand zu nehmen und gegen beide Städte e.nen Schritt weiter zu gehen, >ich das eidgenössische unparteiische Recht anzurufen, erklärt der Abt auSdrükl.ch und feierlich, auch in Punkte sich gänzlich an Schwyz anzuschließen und mitzuhalten. Der Abt deutet darauf an, daö obere 1632 August 1711. Amt im Toggcnburg und die Protestanten noch mehr als die Katholischen selbst seien über die von Zürich und Bern neucingcführtc Regierung sehr mißvergnügt und cS gewinne fast und immcrmchr den Anschein, als wollen sie die alte Regierung wieder umfangen. Der Abt sei in diesem Falle ganz geneigt, die reuigen ToM>» burgcr als irrende Schaflein wieder in Gnaden anzunehmen und das Vergangene dem lieben Gott zu befehlt»- Auf den Anzug der Gesandten von Schwyz, ob nicht mit Gutheißung der katholischen Orte die Medial»'» dcS verdrießlichen und kostspieligen Streites dem französischen Botschafter zur Beruhigung der ganzen Eidg^ nosscnschaft empfohlen und angetragen werden sollte, äußert der Abt seine vollständige Zustimmung und g>^ auch hierin das Jawort, sich ganz an Schwyz anzuschließen, worauf sämmtliche heutige Erklärungen beidseits noch einmal wiederholt und bekräftigt werden. I». Alt-Landammann Betschart erinnert den Abt an folge»^" Vorfall. Als er im Verein mit Landvogt Stadler scl. vor Jahren als obrigkeitlicher Abgeordneter z» Gallen bei ihm den Bau der Hummelwaldstraßc betrieben, habe sich der Abt ernstlich beschwert, daß säim»»' Erstcllungskostcn von etlichen tausend Thalcrn im Falle diese Straße später wieder in Abgang käme und frequcntirt würde, einzig auf daö Gotteshaus St. Gallen zurükfallcn würden. Darauf habe Landvogt Stadls geantwortet, der Abt sei ja der Laudcöfürst und Herr von Toggcnburg und könne alö solcher mit Recht de» Untcrthancn ihren Anthcil Kosten auflegen. Alt-Landammann Bctschart habe aber crwiedcrt, er seinerseits hierüber ohne alle und jede Instruction und könne auch nicht zugeben, daß die Landlcutc im Toggcnburg ' dergleichen neuen Auflagen und Kosten in irgend welcher Weise beschwert werden und er protcstirc in »ei und kräftigster Form wider das, was Landvogt Stadler angebracht habe; er könne nicht glauben, daß er den Obern ohne sein Vorwisscn mit Extra-Jnstructioncn versehen sei. Auf die Frage, ob dem nicht ah» wie dies soeben alt-Landammann Bctschart vorgebracht, hat der Fürstabt in Gegenwart sämmtlichcr Gesa» mit Ja geantwortet. 7s;>. Jahrrechnung der die vier cnnetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Lauis. 1711, 10. August. Kinitonsarchiv Zug. Abschiide. des Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Landolt, dcS Raths. Bern. Johann Friedrich Steigs kleinen Raths. Luccrn. Franz Ludwig Pfyffcr, des kleinen Raths. U ri. Karl Alphonö Beßlcr, ammann. Schwyz. Joseph Anton Rcding, Statthalter. Unterwaldcn. Johann Melchior Blättlcr, Raths von Nidwalden. Zug. Jakob Staub, dcS Raths. GlaruS. Johann Heinrich Gallati, ^ . Basel. Johann Rudolph Burkhardt, dcS Raths. Frei bürg. Pancraz Naumann^ dcS inncrn - " Solothurn. Johann Balthasar Grimm, der jüngern Räthc. Schaffhausen. Johann Jakob Speise dcS großen Raths. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheiten: Vier cnnctb. Vogt. iiberh. Art. 122. Abzug. Art. l?k. Kriegs- ». Militärwesen. «I. „ 143. Handel ». Verkehr. «». „ 27. Allg. Verwaltnngssache». Lauts u. Mendris. «. Art. 12. Landesverw., allg. Vcrord». August 1711, 1633 Bogtci Lauis. I». Art. 146. v. „ 294. r. „ 295. «. „ 300. ^»gtei Mendris. >. Art. 316. Abzug. Beziehungen z, Bischof v, Como, i. Beziehungen z, Bischof v, Como, lt. Klöster. » Güterverkanf. l' Art, 2tl), Postwcsen. „ 51. Verwaltung im Allgemeinen. „ 296. Beziehungen z. Bischof v, Como. „ 80. Allg. Verordnungen, Statuten. Art. 340. Geistliche. 730. Jahrrechililllg der die vier eimetbirgischen Vogteieu regicreiideli XII Orte zil Luggarus. l7Il, nach dem ttt. August. KaiitonSarchiv Basel. Eidg. Abschiede. Gesandte: Die nämlichen wie zu Lauis. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte HerrschaftSangelegenheite»: ^Stei Luggarus. ,T. Art. 46. Allg. Vererb., Landcsvcrw. Art. 107. Zölle. I». „ 81. Handel u. Verkehr. «I. „ 140. Geistliche, Kirchliche«. "ainthal. «. Art. 165. Geistliche, Kirchliche«. 781. Jcchmchnnng der die B°g,eie» B-ll-nz -e. regierende» III Orte. Bellenz. l7tt, 24. August. snblt Die Instruction für den nidwaldischcn Gesandten Franz Odermatt, Dorftwgt, Der Abschied sc) . .-.„„a des Blazcs zur Erbauung der Sust in Bellcnz. 2. Untersuchung enthält folgende Austrage^ . Brentcn stnd wieder auf 96 Boccale zu erhöhen, und in der von Gewicht, Waagen, >» > nachgeforscht werden, ob die Factoren das Geld nicht in höherm Revier ist das Gleiche zu thum . mehrern Thei. der Gelder, welche sie in der Preis, als der Lauf gi), au gi - bezahlen. 4. Nachforschen, wie die Vogtsrechuungcn Traffik haben, auch in die gewoh^ Ta^a legen und bez h^ ^ ^ abgelegt werdem 5. r "" ^ ^ Regenten in Bellen; der Landschaft große unnöthige Kosten verursachen, 6. Wenn es sich erfindet, d « S°"tm ' 7 Da de». Vernehmen nach einer der dies- ,0 ist eine ^ chrvcrlczlich berührt, auch von Einigen in Bellcnz aus dem Rath jahrigen Gesandten von Untersuchung anzustellen. 8. Nachfrage halten, ob die Sindici geschwazt worden ist, so «,„fri l gcgebcn werde. 10. Nachforschung halten über verschicdcne Peter Rusconi, der übe ^ 11' Gewisse Streithändcl zwischen Fulgenz Molo und Johann Simonien und die noch 1» g ^ f Sindicats ausgemacht werden. 12. Wenn Herr Pantera Ursache Baptist Origonc sollen no 1 » römischen Lchengüter, soll er in erster Linie angehalten werden, sein sollte an der merklichen ^ ^e». 13. Die Wir.he und Kanflente. die Lehen in alten «stau zu Hz ^ Krminn nehmen, stnd zur Correction zu ziehen. 14. Sofern der die von den Victualien einen a zu 1 ^richtcter Briefe noch kein Wissen oder noch keine Untersuchung Commissär in Bellenz wegen gewisser falsch err.chtcrer -orie, 1634 September 1711. eingeleitet hat, soll ihm hierin die erste Instanz zukommen; andernfalls aber soll von den Gesandten inguirirt und die Strafen angelegt werden. 15. Die Communität soll jährlich ein gewisses Quantum Blei, Pulver und Gewehre in das Zeughaus anschaffen. 16. Nidwaldc» trägt darauf an, daß künstig ein Geistlicher nicht mehr als Vormund von Waisenkindern gewählt werden dürfe. 17. Gütliche Übergaben sollen innerhalb zwei Monaten ausgesprochen werden; nach deren Verfluß soll der Landvogt den Ausspruch thun. Die Arbitra- mente sollen in Beisein eines oder zwei Zeugen alsobald zu Papier gebracht werden. 18. Der Gesandte soll die Collcgen der zwei andern Orte anfragen, ob diese die Kosten wegen des Hochgerichts zu Bellenz trage» wollen; im Verneinungsfall sollen sie von der Landschaft erhoben werden. 19. Der Gesandte hat Befehl, diejenigen Fürleiter, welche hinterlistig gewisse Weinfuhrleute aus Wallis in große Ungelegenheiten und Koste» gebracht, alles Ernstes zu züchtigen und die Schuldigen zur Ersezung des Schadens anzuhalten, dies de,» Zehnten Goms anzuzeigen und schließlich den Bußenansaz herabzusezen. 20. Der Gesandte und der Land' schreibet Achermann haben Vollmacht, für den verstorbenen Zoller Schmid eine andere taugliche Person z» diesem Amt auszuersehen, jedoch soll das Placet von den Obrigkeiten durch Ortsstimmen gegeben werdew 21. Der von Commissär Zelger gegebene Rechtsspruch in Sachen des Großweibel Zelger und Johann Baptist Origone soll ohne Verzug vollzogen werden. 22. Weil dem Vernehmen nach die Landschaft Bollenz der Frau Landvögti» jährlich eine gewisse Honoranz gebe, ist Nidwalden, obgleich es keinen Zwang auferlege» will, der Meinung, es sollte dies künftig gegen alle Frau Landvögtinnen gleich gehalten werden. 23. Ve> Ablcgung der Strafenrcchnnng in Bollcnz sollen die ergangenen Kosten specificirt angegeben werden. 24. die Bollenzer dem jeweiligen Landvogt von Uri eine gewisse Honoranz geben, die Landvögte der ander» Z>»^ Orte aber übergehen, so soll das Präsent entweder für alle festgesezt, oder für alle abgethan werden. 25. Drr Gesandte soll das Quinternett des lezten und vorlezten Jahres durchgehen, und wenn Fehler darin vorkomme», die gebührenden Strafen ausfällen. Landesarchiv Nidwalden: Wachenraihsprotololl ». ,7. August INI. k°I. -tot. 732. Rechmmgsconferenz der Städte Bern und Freiburg betreffend ihre gemeinsamen Vogteien. Murtcn. 17tt, bis l«. September. KantonSarchiv Bern. Freiburger Abschiede Bd. ll, kol. WS. Gesandte: Bern. Beat Ludwig Stürlcr, Wälschsckclincistcr; Emanucl Wurstcmbergcr, Vcnncr, beide des täglichen Raths. Frciburg. Franz Niklaus Vögeli, Sckclmcistcr; NiklauS Vonderwcid, Stadtschrcibcr. (S. u. d. Vogteien.) 5. Bern bestätigt die 1646 ertheiltc Befreiung der Burger und U»tcr- thancn von Frciburg von dem DurchgangSzoll zu Onchy unter Vorbehalt des GegenrcchtS, das sofort in alle» Theilcn zugesagt wird. »,»—«»«». (S. u. d. Vogteien.) i»z». ES wird ein Thcil dcö Zehntens zu Limaist zum Kauf angetragen. Die Obcrconnnissäre haben darüber einen Bericht einzugeben. «>«s> u. rr (S- d. Vogteien.) «n. Künftig sollen beide Stände bedacht sein, die Ratificationen der gemeinsamen Vorhand- lungcn mit möglichster Beförderung einander anzuzeigen, tt—(S. u. d. Vogteien.) Bern ancrbictcl nochmals die Abtretung seiner Zehnten zu St. Anbin und wird daö Verzeichniß derselben Freiburg zustcllcü- (S. u. Schwarzcnburg.) »»». Auf das erneuerte Gesuch der Kinder der verstorbenen Wittwe Moralc um Vergütung des ihr vor Jahren zu Domdidier weggenommenen Pulvers erklären die Gesandten von 8^- bürg, man werde ihnen darüber sofort nach Allerheiligen in Frciburg gutes Recht halten. III» (S. u. d. Vogteien.) III. Zur Richtigstellung des Zehntens zu Meniercs hat Freiburg die erforderlich^ September 1711. 1635 Verfügungen erlasse». kltlr-««<». (S. u. d. Vogteicn.) Bern verlangt, daß die PicccttcS beiderseits auf nicht höher als sechs Kreuzer gestellt werden, wogegen aber Frciburg, unter Aufzählung vieler Gründe, den CurS jcdeö Stükcs auf sieben Kreuzer wie bisher belassen will, da bei dem Ucberschwall derselben eine Ticfcrsczung des WcrtheS allzu großen Schaden und Verlust erzeugen würde. Gleichzeitig wünscht Frciburg, daß die groben Silbcrsortcn etwas höher gcwcrthct werden sollen, um sie wieder in das Land zu ziehen, von Wo sie dcS geringen CurscS wegen ganz verschwunden sind; die beiderseitigen Begehren werden in den Abschied genommen. «i«i«Z. (S. u. d. Vogteicn.) rrr. Frciburg zieht empfindlich an, daß auf dem lcztcn Markt Zu Erlenbach seine neuen Halbbazen »nid Kreuzer, die durchaus probchaltig seien, ohne wcitcrS durch öffentlichen Trommelschlag verrufen wurden. Die Gesandten von Bern bestreiten die Probchaltigkcit dieser Münzen, aus welchem Grunde auch der Verruf angeordnet worden sei lind rügen, daß Frciburg sich nicht an den Münz- tractat der drei Städte Bern, Freiburg und Solothurn und an den einschlägigen Beschluß der Tagsazung zu Baden kehre. Die ganze DiScussion über diesen Punkt wird dem Abschied einverleibt. «u» u. 111. (S. u. d. Vogteicn.) ,»»«. Auf den Bericht der Gesandten von Bern, daß die Nachkommen dcS alt-LandvogtS Bikarl und dessen Bürgen völlig ausgestorben seien, verlangt Frciburg die Bezahlung der ausstehenden Rcstanz durch den Stand Bern und beruft sich hicfür auf einen Vergleich. Bern will diesem nachforschen. vvv (S. u. d. Vogteicn.) Uli. Bern regt eine dcmnächstige Bereinigung der Märchen des Zehntens Diki und derjenigen längs der Sense an. Die Gesandten von Freiburg lehnen die von Bern beantragte Bcaugrn- scheinung der Märchen dcö Zehntens zu Wallenricd ab, indem derselbe ausschließlich in ihre Botmäßigkeit gehöre, wogegen die Herren von Bern protestircn und die Angelegenheit in den Abschied nehmen. 1,1,1,1»- kkltlt. (S. u. d. Vogteicn.) Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelcgenheite»! Bern.- freib. Vogt, iiberh. I. w. «,«>«>. Art. 33—35. Bogtei Schwarzenburg. «tü. «i«. Art. S8—,05. Bogtei Orbe «. Tschcrtitz. I> 1 It. 1,1,-11 rr. tt. «vv. 1,1,1,. kkk— »»in», vvv. 1,1,1,1«. Art. 327—347. Bogtei Krandson. 1—? »» Kit—««» «>«i vv. I»I»I». «I«I«I. «1. psxx. «««. «««. ««'««. tt"- Art. 560-584. Bogtei Multen. ,,,—». «««!. 11t. xvx. ieiei«. I»I»I»I». «I«I«1«1. ««««. Itkkk. Art. 747—764. 733. Conferenz der Bellenz :c. regierende,l III Orte. An der Treib. I7ll, t7. September. Landcsarchlv Tchw>>>. Abschiede. Gesandte: Uri. Karl AlphonS Bcßlcr, Landammann; Joseph Anton Püntincr, alt-Landanimann; Jost Anton Schmid, alt-Landammaili,; Karl Franz Jauch, Zcughcrr. Schwyz. Joseph Franz Ehrlcr, Laildammann; Gilg Christoph Schorns, alt-Landammann. Untcrwalden nid dem Wald. Sebastian Remigius Kaiser, Landammann; Joseph Jgnaz Stich, alt-Landammann. 1636 November 1711 u, Februar 1712. ». (S. u. Rappcröwyl.) R»—v. (S. u. d. Vogtcicn.) f. Der Antrag von Schwyz, Uri möge darauf Bedacht nehmen, die Tagsazungcn auch wieder wie früher nach Brunnen zu verlegen, wird von Uri und Nidwalvcn uä rekereneluin genommen. zx. (S. u. Thurgau.) Man sehe auch im Abschnitte Herrschafts u. SchirmortSangelegcnheiten: Landgrasschast Thurgau. «. Art. 584. Stifte ». Klöster (Bischofzell). x. Art. 487. Zollwesen. Vogtcicn Bellenz ic. k «I. Art. tt4 -llk. Rappcrswyl. ». Art. 82. 734. Conferenz von Uri, Schwyz und Unterwalden. Brunnen. t7lt, M. November. 4!a»d«Sarchlv Nidwatt»«». Abschiede. Gesandte: Uri. Karl Alphonö Bcßlcr, Landammann; Joseph Anton Püntincr, alt-Landa »nna»u> Franz Epp, deS Raths. Schwyz. Joseph Franz Ehrler, Landaimnann; Gilg Christoph Schorns, alt-Laut'' ammann. Unterwalden. Johann Jakob Bücher, Landammann von Obwaldcn; Sebastian Remigius Kahcr, Laildammann; Joseph Jgnaz Stultz, alt-Landammann von Nidwaldcir. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaft«- u. SchirmortSangelegcnheiten: Landgrasschaft Thurgau. v. Art. 585. Stifte n. Klöster (Bischofzell). Vogtcicn Bellenz «. N. t. x. Art. tl7—lt9. Rappcrswyl. »—v. Art. 83—85. 735. Conferenz eines Ausschusses der Thurgau regierenden Orte betreffend Zollstreit mit Consta»;- Reichenau und <5rmatingen. l7lL, l4. bis l». Februar. «iaaiSarchiv Zürich. Allg. Abschied« v. 1712. Gcsandtc: Zürich. Andreas Meyer, Statthalter. Lucern. Karl Anton Amrhyn, deS Raths. Uri Karl Franz Jauch, Zcughcrr. Schwyz. Gilg Christoph Schorn», alt-Landammann. GlaruS. Joha»» Heinrich Zwicki, Landammann. (S. u. Thurgau.) I». Auf das Gesuch von Schwyz, daß nach Anleitung des Erbvercins der frc» Kauf von Früchten in dem Reiche wieder geöffnet werde, erklärt der österreichische Rcgimcntsrath PapV»^ daß die Fruchtspcrrc nächstens um ein Namhaftes gemildert, und wenn die Kornfrüchte dieses Jahr gut gerathc», ganz aufgehoben werde. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgenhciten: Landgrafschaft Thurgau. ». Art. 433. Zollwcscn. März 1712, 1637 730. Gonferenz der VII katholischen Orte und Al't von St. Gallen. Lucern. 17lÄ, 7. bis lt. März. Staatsarchiv Lucer». Allg, Absch, v. 1712, kol. 4, Gesandte - Lucern. Johann Martin Schwyßcr, Schultheiß; Laurenz Franz von Flcckcnstein, Statthalter; Karl Anton Amrhyn; AlphonS von Sonnenbcrg, Obcrzeughcrr, alle des inncrn Raths, U ri. Karl AlphonS Keßler, Landammann; Joseph Anton Püntincr, alt-Landainmann. Schwyz. Joseph Franz Ehrler, Landsmann; Gilg Christoph Schvrno, alt-Landainmann. Untcrwalden. Johann Jakob Bnchcr, Landammann von Obwaldcn; Sebastian Remigius Kaiser, Landammann von Nidwaldcn, Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, alt-Ammann; Clemens Damian Weber, des Raths. Solothurn. Johann Ludwig von Roll, Schultheiß; Johann Friedrich von Roll, des geheimen Raths. Frciburg. (Entschuldigt.) Abt von St. Gallen. Joseph Anton Püntincr, fürstlicher Rath und Kanzler. »—«. (S. u. d. Vogtcicn.) «R. Der Abt von St. Gallen beschwert sich sehr über die diktatorische Erklärung der Stände Zürich und Bern auf lcztcr Tagsazung, worin sie ihm die Ausschließung von allen gcmcineidgcnössischen Versammlungen rundweg angesagt hatten, so lange das Bündniß mit dem Kaiser nicht vernichtet sei. Er verlangt daher von den katholischen Orten zu vernehmen, ob sie bei ihren frühem Erklärungen verbleiben und ob der Abt, sofern er zu allgemeine» Tagsazungcn nicht eingeladen würde, dennoch leine Gesandtschaft dahin schikcn solle, und ob in diesem Falle die katholischen Orte ihm den Bcisiz aufrecht halten wollen. Dabei gedenkt der Gesandte auch der neuesten Vorgänge im Toggcnburg, wo Zürich den Untcr- lhancn den Bezug aller fürstlichen Gefälle und namentlich auch dcö Zolls zu Schwarzenbach bewilligt habe. Obwohl ohne Instructionen crwicdcrn die versammelten Orte, die Obrigkeiten werden voraussichtlich weder bezüglich der Beibehaltung des Bcisizcö noch in Betreff der Aufhebung des Bündnisses gemäß den Abschieden von 1764 und 1765 ihre bisherigen Ansichten ändern; tue Sache wird übrigens in den Abschied genommen, dabei aber doch den vielfachen Bedenken Ausdruk gegeben, was für neue Ucberschrcitungcn des eidgenössischen Pfades von Zürich und Bern zu besorgen seien, wenn allfällig in einer gemeinen Tagsazung von den katholischen Orten der Beisiz des Abtes geltend gemacht werde. Schließlich stellt der Gesandte des Abtes das Gesuch, daß die einzelnen Orte ihren bestimmten Entschluß in der Frage des BcisizcS dem Abte vor dem Nächsten Johannistage oder vor Zusammentritt einer gemeinen Tagsazung mitthcilcn sollen, was in den Abschied genommen wird, «. Mit Schreiben vom 5. März thcilt Zürich eine Eingabe dcö kaiserlichen Gesandten mit, worin derselbe einerseits auf die Jntrigucn des Grafen du Luc bezüglich dcö neu errichteten Regiments Dicß- dach hinweist und dessen Neubildung mit ähnlichen Vorgängen im französischen Dienste der eidgenössischen Truppen rechtfertigt, anderseits aufmerksam macht, wie das bonrbonischc Haus darauf ausgehe, seinen Despotismus auch in das freie Land der Eidgenossenschaft zu verpflanzen. Der kaiserliche Hof versichere die getreue Beobachtung der NcutralitätSacte von 1762, während Frankreich sich allerlei Vcrlezungen erlaube, so die Wegtrcibung von Vieh aus den, bischöflich-bascl'schcn Dorfe Burg, und Angriffe mit gcwaffnetcr Hand ans gleiches Gebiet. Gegen den spanischen Gesandten, den neuen Advocatcn deS französischen Botschafters, wird »"geführt, daß es unschiklich sei, ihn als einen vom deutschen Reich verbannten Mann einem Lande als Gesandten aufzudrängen. Nach Ansicht des kaiserlichen Gesandten wäre cS besser, nachdem nun die wegen 1638 März 1712. Mailand mit den katholischen Orten mittelst großer Geldsummen zustandcgckommcnc Allianz durch den lieber- gang von Mailand an seinen rechtmäßigen Besizcr ohnehin erloschen sei, wenn Bcrctti Landi hier zu Land nichts mehr zu thun hätte. Ucbcr diese Eingabe wird sofort, ohne die Anzüglichkeiten auf den spanischen Gesandten zu erwähnen, an Zürich berichtet, die katholischen Orte verbleiben, was die Neutralität betreffe, bei ihren bisherigen Erklärungen und ersuchen Zürich, dem kaiserlichen Hofe die abermaligen Versicherungen, baß der Vertrag von 1702 respcctirt werden solle, zu verdanken. Vom spanischen Gesandten, der von der Züschs des kaiserlichen Botschafters Kcnntniß erhalten hatte, erfolgt unterm 8. März ebenfalls eine Eingabe, welche jenes Memorial als völlig außer den Schranken der Höflichkeit liegend bezeichnet und den Wunsch ausdnill, er möchte noch recht oft mit solchen Geburten des Gehirns deS Ministers des „Erzherzogs" rcgalirt werbe», da sie dessen Mißcrcdit nur vermehren müssen. Was die RcichSacht betreffe, deren erwähnt werde, so sti " da in guter Gesellschaft, nämlich mit den Kurfürsten von Köln und Bayern. Die Feder eines feindliche» und giftigen Mannes sei nicht im Stande, die katholischen Orte von ihren Verpflichtungen laut Bündnisse» abzuziehen. Wenn der Vertreter des Erzherzogs einer Luftveränderung bedürfe, solle er sich zur Heilung >w» seinen Leiden nach der Insel Anticyra begeben, wo ein Kraut wachse, das ihn wieder gesund mache. Zuschrift wird lediglich verlesen, da sich die Orte nicht weiter in den Streit mischen wollen. Was baö Dicßbachische Regiment betrifft, so verbleibt man einfach bei den Erklärungen, welche hierüber die einzelnen Or» abgegeben haben, und Frciburg wird ersucht, Vorsorge zu treffen, daß aus dieser Sache nicht etwa böse erwachsen, f. Die Session nimmt Kcnntniß von einer Zuschrift des Fürstbischofs von Basel vom 2. betreffend dessen Anstand mit Frankreich wegen des spanischen Gesandten, und von dem Bericht der dahcrigc» lcztcn Abordnung nach Pruntrut. Mit Bedauern wird wahrgenommen, daß mit all' dieser Mühe doch >uch^ ausgerichtet wurde und die Gesinnung des französischen und spanischen Gesandten keineswegs milder gcwordc» ist. In Erwägung aller bisher gcthancn Gcgcnschritte und der Wichtigkeit der Sache nicht nur für bc» Bischof, sondern auch für die Stände, und da der Bischof auf die angerathene Bahn gar nicht einlenken will, wird noch einmal für gut befunden, in Verbindung mit dem französischen GesandtschafsSsecrctär, der von sti»"" Herrn nach Luccrn beordert worden, noch eine Deputation an den Marchcsc Bcrctti abzusenden, um ihn» ^ zustellen, wie schwer und nachthcilig das Verhalten des Bischofs nicht nur diesem durch Verheerung s""^ ganzen Bisthums, sondern auch den katholischen Orten insgemein werden müsse; ferner, welch böse Folist" den Orten erwachsen können, wenn die Angelegenheit mit solcher Hize weiter gebracht werde. Mit Rüksicht auf die vielen und großen während dieses Krieges erwiesenen Gefallen und die aufrichtigste Beobachtung b^ Bündnisse hoffe man von den höchsten Stellen, daß man besonders den katholischen Orten schonen werbt- Die Abordnung wurde freundlich aufgenommen und hatte die allgemeine Versicherung erhalte», man werbe besonders bei dem französischen Gesandten sich angelegentlichst verwenden. Der Gesandte verwies aber h>^'" auf das Beispiel von Genua, das der Erzherzog mit Gewalt weggenommen, und strich die Beleidigung brr Kronen Frankreich und Spanien als älteste Verbündete der Orte sehr heraus, so daß troz eifrigster Vcrwc»b»"ß nichts Weiteres erlangt werden konnte als der Rath, die Orte sollen sich noch schriftlich an den französisch"' Botschafter, bei dem die Sache zu verhandeln sei, wenden, und das Anerbieten des spanischen Gesandten »> des Herrn de la Martinicre, daß auch sie alles Mögliche zum Guten thun wollen. Mit dieser kargen Vcr tröstung habe die Abordnung sich verabschieden müssen. Die Session beklagt diesen wenig glüklichcn Auögwbb läßt aber die Hoffnung doch nicht ganz sinken und ersucht den französischen Gesandten schriftlich, den Verl) seines SccrctärS entgegenzunehmen und zu wirken, daß doch Frankreich den Bischof verschone und dw März 1712. 1639 Sachen des spanischen Gesandten angetragene Satisfactio» annehme. Dem Bischof aber wird zugeschrieben, alle bisherigen Bemühungen zur Beilegung seines Anstandcs seien leider vergeblich gewesen und man vertröste sich auf einen bessern Erfolg durch die abermalige Verwendung beim französischen Gesandten. Daneben wird ihm nicht vorenthalten, daß die Gesandten von Frankreich und Spanien sich über die gegenwärtig in seinem Gebiete vorgehenden Werbungen für daö Regiment Dicßbach beklagen. Schließlich wird vereinbart, sich dircct an den König von Frankreich zu wenden, sofern die Angelegenheit auch jczt nicht beigelegt werden könne. «?. Zürich wird ersucht, im Namen gcsammtcr Eidgenossenschaft nach altem Brauche an die hohen Mächte zu schreiben, daß diese in den zu Utrecht zu verhandelnden allgemeinen Frieden wieder einverleibt werde. Eine Ansicht will diesem Schreiben noch anfügen, es gehe das Gerede, als ob Hr. St. Saphorin im Namen der Protcstircndcn Stände zu Utrecht auch noch andere eidgenössische Geschäfte in diesen Frieden hineinzuziehen suche, und hierüber nähere Auskunft verlangen. Dieser Antrag wird jedoch abgelehnt; desgleichen auch die Erwähnung des Bündnisses, daö Bern dem Verlauten nach mit den Gcncralstaatcn von Holland abgeschlossen habe. I,. Zur Wahrnehmung der spccicllcn Interessen der katholischen Orte bei dem bevorstehenden Friedensschluß zu Utrecht, wird nach reifer Bcrathung vorerst durch eine Abordnung mit dem eben anwesenden französischen GcsandtschaftSsccrctär Rüksprachc genommen, und in Folge dessen beschlossen, dem französischen Gesandten M Händen der Krone Frankreich die Wünsche der katholischen Orte in einem eigenen Memorial einzureichen. Diese sind: 1. Die katholischen Orte sollen mit gemeiner Eidgenossenschaft dem Frieden lediglich in bisheriger Weise einverleibt werden. 2. Einem allfälligcn Versuche der protcstircndcn Stände, in dem Friedensschluß einen Anhängsel, wie etwa Einverleibung der Eidgenossenschaft in demjenigen Stand, in dem sie sich dermalen befindet, einzuschmuggeln, zuvorzukommen, da ein solcher Zusaz ein verborgenes Gift wäre und mehrfache Streitsachen aus ihrem gegenwärtigen ungerechten Stande wieder in den vorigen Status gebracht werden müssen. 3. Zu verhüten, daß in dem Fricdcnstractat irgend eine eidgenössische Streitsache wegen Land und Leuten, namentlich Münstcrthal, Toggcnburg und andere, die lediglich nach Inhalt der Bünde auszutragen sind, erwähnt »der behandelt werden, sei cS unter dem Vorwand kaiserlicher Lehcnschaft, wie dies der Bischof von Konstanz und einige vom RcichScollcgium bezüglich Klingnau lczthin versuchten, sei es auf Andringen der protcstircndcn Orte. Man wirft sodann auch noch die Frage auf, ob nicht Jemand im Namen der katholischen Orte zu Utrecht unter der Hand den Agenten machen solle, doch gelangt man zu keinem Entschlüsse, weil von andern erheblichen Schwierigkeiten abgesehen, eine taugliche Person nicht gleich zu finden wäre und die Zeit auch noch nicht drängt, und dann, weil die Verwendung von Frankreich als genügend erachtet wird. Doch wird für gut befunden, diesfalls auch noch an den Herzog von Savoycn als Verbündeten zu gelangen und ein daherigcö Schreiben durch Gardchauptmann Schmid, der sich gegenwärtig in Turin befindet, vermitteln zu lasse», i. (S. u. Baden.) It. In dem Anstand im Kcllcramt wird der Kanzlei in Baden aufgetragen, in den Protokollen nachzuschlagen, ob bezüglich des VcrschusscS in dem Vertrag von 1666 vielleicht Etwas zu erheben sei. Den von Zürich erst neuerdings wieder vorgeschlagenen Augenschein kann man nicht mehr wohl ablehnen, wobei freilich zu wünschen wäre, daß man Bern und GlaruS darüber verständigen und von Zürich eine Ermäßigung seiner Ansprachen erhältlich machen könnte. Der Augenschein soll auf gelegene Zeit vertagt Werden. I. Nachdem Zürich den Ständen den Verruf der Groschen mitgctheilt hat, wird einstimmig beschlossen, in allen Orten den Abruf, sofern er noch nicht ergangen ist, sofort zu veranstalten und das Volk zu warne», daß es gar keine Groschen mehr einnehme. Das Weitere hierüber festzusczcn wird der Jahrrcchnung über- lassen. Ii»— r. (S. u. d. Nogtcien.) 1640 März 171Z. Landgrafschaft Thurga». Vogtci Rheinthal. Grafschaft Baden. Bogtei Lauis. Vogtei Luggarus. » «». «> i. Man sehe auch in dein Abschnitte HerrschaftSangelegenhciten! Art. S8K. Stifte ». Klöster (Bischofzell), p. Art. K80. Kirchliches, GlaubtnSs., Geists Zollwesen. Justizsache», Recht, Gericht. i». Art. 2kl. Kirchliches, GlaubenSs, Geist!- Judicatur- u. (lonipeteiizanständr. >». Art. 2ZK. Justizsache», Recht, Gericht. Geistliche, Pfriindsachen. >». Art. 287. Beziehungen z. Bischof v. Conw> .. 48g. Art. t»g. Art. t?t. Art. 2K4. v. Art. t4l. Geistliche, Kirchliches. 737. Konferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen, Mülhausen und Biel. Aarau. 1712, 11. März. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. v. ,712. Gesandte: Zürich. David Holzhalb, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern. JolM" Fri edrich von Willading, Schultheiß; Samuel Frisching, alt-Sckclmcister der wälschcn Lande. Glaruö Johann Heinrich Zwicki, Landammann. Basel. Andreas Burkhardt, Obcrstzunftmeistcr; Christoph Burk Hardt, Deputat. Schafft) au scn. Georg Michael Senn, Bürgermeister; Melchior von Pfistcrn, Statthalter Appenzell-Außcrr Hoden. Konrad Zellwegcr, Landammann. Stadt St. Gallen. Anton Locher, Sekclmcistcr. Mülhausen. Josua Fürstcnbcrgcr, Bürgermeister; Johann Heinrich Räber, Stadtschreiber- Biel. Abraham Scholl, Bürgermeister. ». Die Confercnz ist einberufen worden, um sich über die Stellung der Eidgenossenschaft inSgesa»»"' und der protestantischen Stände insbesondere zu dem allgemeinen Frieden, an dem in Utrecht gearbeitet wird, zu bcrathcn. Zürich legt daS Schreiben der jüngsten Confercnz der katholischen Orte vor, welche die EM- schließung der Schweiz in den Frieden durch Empfehlungen an die Botschafter der Mächte, zu denen b» Eidgenossenschaft in Erbcinung und in ewigem Bündniß steht, erwirken will. Diese Sorgfalt der katholisch"' Orte wird mit Freude aufgenommen, gleichzeitig werden aber auch die vielfachen Hindernisse und Erschwer»'!! in Erreichung dieses Zieles in Erwägung gezogen; cS sind namentlich die Titulatur des Kaisers und b» Verhältnisse der katholischen Orte zu den Königen von England und Preußen, welche sie noch nicht anerkw» haben. ES wird daher beschlossen, Zürich solle auf den 3. April nächsthin zur Bcrathung dieser Angelegt» > die Tagsazung außerordentlich nach Baden einberufen. Die Gesandten von Zürich und Bern erklären »'"'' Bezugnahme ans ihre lcztjährigc Dcclaration über den Bcisiz des Abtcö von St. Gallen, nach ihrem D»Ü" halten sei lcztercr ausnahmsweise der Wichtigkeit der Sache wegen zu dieser Tagsazung auch einzuladen; Übrigen aber verbleibe es bei ihrem frühern Enlschlußc. I». Was die Wahrnehmung der spccicllcn Jntere»^ der evangelischen Orte auf dem Fricdcnscongrcß betrifft, so wünscht die Confcrenz in erster Linie, dieselbe > den gemcineidgcnössischcn Interessen gemeinsam geltend zu machen; wenn aber dies nicht möglich ist, gesonderte Eingaben an die Höfe von England, Holland, Preußen, Hannover und Hessen-Kassel gerichtet > ^ nachdruksam empfohlen werden, daß nebst den XIII und zugewandten Orten ausdrüklich auch Neuenbürg Valcngin, Genf, das noch spccicll mit Schreiben vom 8. März ein daherigcs Gesuch stellt, ferner Toggcnburg, Münstcrthal und Ncuenstadt aus das Kräftigste in den Frieden eingeschlossen werden. « März 171Z. 1641 Gesandten von Basel berichten, a.» 4. Jannar abhin habe ein französischer Corporal unter Hauptmann Dcsrobcrt vor Hüningcn einen ihrer Angehörigen, der mit mchrcrn Andern eine» Wagen mit Grundzins- und Zehntcnfrüchtcn von Denken nach der Stadt führen wollte, auf Baslcrgebict angehalten und auf leichte Wider sezung hin erschossen, worauf der Corporal den Wagen sammt Inhalt nach Ncuwcilcr außerhalb ihres Gc b'ctcs führte, ihn jedoch wieder alsobald selbst zurükstclltc. Wegen dieser empfindlichen GcbictSvcrlczung habe Basel in erster Linie von Hauptmann DcSrobcrt und sodann vom französischen Gesandten die gebührende Genügt!,uung und die Stellung dcS Verbrechers verlangt, von lcztcrm aber eine ausweichende Antwort "halten, die abschriftlich dem Abschied beigelegt wird. Der Ton dieses Schreibens, namentlich die Stelle der Gesandte bezahle Basel gcrcchtcrwcisc mit der nämlichen Münze, die er von ihm erhalten, erwcktc gerechte Besorgnisse, cS möchte die« etwa die fernere Hintcrhaltung der Gefälle in dem Elsaß und im Sundgau bedeuten, da gegenwärtig die Fruchtzufuhr von da ganz gesperrt sei, worunter die Stadt schwer leide. Da bcr Gesandte in seinem Schreiben Basel selbst darauf hinweist, sich bei den evangelischen Mitständcn RatheS i» erholen, verlangt cö Weisung, wie cS zu seinen Gefällen und zu einer gebührende» Satiöfaction komme» könne. Die Conscrcnz crthcilt darauf den Rath, Basel solle auf diese Antwort in eigenem Namen eine begründete Replik erlassen, und namentlich bezüglich dcö Herrn Fäsch, Major im neuen Dießbach'schrn Regiment, der nach der Behauptung deS französischen Gesandten in Basel Werbungen betrieben haben so» Borstcllungcn machen, daß seine Ankunft in Basel ohne Gefährde erfolgte und er alsbald wieder wcggewicsen worden sei, wie dicö dem Commandantcn von Hüningen sofort durch Expressen mitgctheilt worden war. Man erwarte von dem Gerechtigkeitsgefühl dcS Gesandten, daß sich Basel wegen cincö solchen unbegründeten Vor Halts nicht mit der Vorcnthaltung seiner Gefälle werde entgelten müssen, und daß für die flagrante Gebiets vrrlczung die einem souveränen Stande gebührende Satisfaction und Bestrafung dcS Delinquenten zu Thril 'vcrdc. Je nach dem Erfolge dieses Begehrens will sich dann die Conscrcnz weiter mit dieser Sache befassen '> (Zürich u. Bern.) Bern wünscht, daß die Toggcnburgcrangclcgcnhcit noch vor dem allgemeinen Friedens 'chluß zu einem gute» Ende gebracht werde, da ein längeres Liegenlassen allerlei Gefahren und Nachtheilc "»r sich bringe. Zu diesem Zwckc eröffnet cS die Mittel, mit denen es zum Ziele zu kommen glaubte. Dem ^'suchen gemäß, daö bestens verdankt wird, übernehmen die Gesandten von Zürich, die Anregungen und Bvrschlägc umständlich ihren Obern zu hinterbringen. «-. Der einläßliche Bericht von Zürich über die Vor- ^llenhcitcn im Toggcnburg seil lcztcr Jahrrcchnung wird allseitig aä relarenäum genommen, f. Anläßlich bcs Gesuches der reformirtcn Gemeinde Hammeln in Braunschwcig führt Schaffhauscn Beschwerde über die ^wcrhältnißmäßigc Vcrthcilung der Beiträge auf die einzelnen Orte. Wenn nicht eine andere Rcpartition grosse» oder diejenige von l686 wieder zur Anwendung komme, werde Schaffhauscn, so gern es zu solchen ^cbcswcrken Hand biete, sich weiterer Beiträge enthalten müssen, da cö ohnehin auch von vielem fremden bürftigc» Volk überlaufen werde. Dazu habe daö im lcztcn Novcmbcr an Schaffhauscn erlassene Schreiben etwelche Änderung in der Rcpartition in Aussicht gestellt. Diesem Begehren gegenüber wird die Er- Ortung ausgesprochen, Schaffhauscn werde bei der Fcstsczung der Quoten von 1673 und 1674 verbleiben ," eine Änderung nur Verwirrung nach sich ziehen würde. Zürich und Bern werden für dergleichen Steuern Ehrlich mit mchrcrn tausend Gulvcn belastet, da die Gesuche in erster Linie bei ihnen einlaufen. Wollte wie früher, diese LicbcSstcucrn wieder von Ort zu Ort einziehen, so würden für Schaffhauscn dadurch ^bcn größer» Kosten vermehrte Beschwernisse erwachsen und daö Ansehen der evangelischen Orte insgemein "n»ucr leiden. Die berührte Rcpartition von 1686 sei ausnahmsweise in Bcrüksichtigung eigener Verhältnisse 1642 April 171Z. angenommen worden. Man ersucht daher Schaffhauscn, in diesem Sinne seinen Antrag zurükzuzichcn und bei der bisherigen Übung zu verbleiben. Schaffhausen nimmt cö aä retersnänm. Auch die Stadt St. Galle» wünscht eine bessere Vcrthcilung der einzelnen Zuschüsse, ohne gerade ein bestimmtes Gesuch zu stellen. Zürich beantragt auf dem Fuße der alten ncunörtischcn Reparation für die Gemeinde Hammeln eine Steuer von 1000 Thalcrn. Bern kann für 706 Thalcr stimmen. Glarus und Appenzell nehmen den Antrag in de» Abschied. Schaffhauscn und St. Gallen lassen cS bei ihren Eröffnungen bewenden; die übrigen Orte schließt» sich den bcidcil Vororten an. zx. 1. Als Beisteuer an die neu erbaute Kirche der evangelischen Gemeinde »> Fürth will Zürich 300, Bern lOO Thalcr bestimme», da diese Gemeinde nur zwölf Familien zähle. Schaß- Hausen und St. Gallen verbleiben bei ihren ersten Erklärungen, die übrigen Orte nehmen cö in den Abschied- 2. In gleicher Weise wird auch der von Zürich untcrstüztc Antrag Berns, dem Pfarrer Dubris in Maria- kirch, wie 1710 und 1711, 100 Thalcr zuzuwenden, all rekoronäum genommen. 3. Die Gewährung der üblichen Untcrstüzung an die vier Studircndcn der Pfalz im Collcgium Erasmianum in Basel wird den Regierungen der fünf Städte abermals empfohlen. Schaffhauscn und St. Gallen beharren auch hierin be> dem, was sie erklärt haben. Ii. Da in diesen „mangclbarcn" Zeiten viele Landlcutc und Untcrthancn aus Armuth nach dem Preußischen auswandern, bringt GlaruS in Anregung, ob nicht diese guten Leute "" Namen der evangelischen Orte dem Könige von Preußen empfohlen werden sollten. Zürich und Bern bestätigen den starken Wegzug dieser Leute, in Folge dessen sie sich veranlaßt sahen, der Auswanderung c>"- gcgenzutrctcn, da die Auswanderer meistens übel anlaufen und in ihren Hoffnungen sehr betrogen werde». Der preußische Hof selbst habe in Erfahrung zu bringen gesucht, wer diese Leute und wie stark ihre Familie" seien und was sie für Beruf und Alter haben, da dorthin Leute mit weniger als 100 Thalcrn nicht ausgenommen werden, ansonst sie ärmer zurükkehren, als sie hingezogen waren. Aber gerade aus diesem Grunde finden sie eine Empfehlung ohne Vorthcil und für besser, daß jedes Ort seine Angehörigen auf die Gefahre" solcher Auswanderung aufmerksam mache. I. Die Gesandten von Mülhausen erinnern, daß ihnen vor drei Jahren anläßlich der Beglükwünschung des französischen AmbassadorS in Solothurn die beste Hoffnung gemacht worden über die Zulassung ihrer Stadt zu den Verhandlungen der Tagsazungcn, soweit cö französische Frage" betrifft, und fragen an, ob jener Antrag nicht wieder aufgegriffen werden solle. Die evangelischen Orte erkläre" sich zu jeder Mitwirkung bereit und laden Mülhausen ein, sich inzwischen an die bekannten guten Freunde Z" wenden und bei der nächsten Tagsazung, zu der cö freilich nicht officicll berufen werden kann, sich cinzufindc". 73». Außerordentliche gemeineidgenössische Tagsazung der XIII Orte, Abt und Stadt St. Galle" und Biel. Bade,». 1712, .'!. April. «Staatsarchiv Zürich. Abschiede v. 1712. — Ze'aildcsarchiv NIdivalde». Abschiede. Gesandte: Zürich. David Holzhalb, Bürgermeister; Andreas Mcpcr, Statthalter. Bern. Joha"" Friedrich Willading, Schultheiß; Oberst Samuel Frisching, Vcnncr. Lucern. Johann Martin Schwer, Schultheiß; Laurenz Franz von Flcckcnstein, Stadtvcnncr. Uri. Oberst Karl AlphonS Bcßlcr, Landau»»"""' April !712. 1646 Oberst Joscvh Anton Püntiner, alt-Landammann. Schwpz. Joseph Franz Ehrler, Landammam,; Gilg Christoph Schlrno, alt-La..dammann. Unterwalden. Joha.m Jakob Bucher, Landamma.m von O wa.den; Sebastian Remiaius Kaiser, Landammann von Ntdwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, alt-Ammaim, »mm.m,. G.-ru«. z.hmm H-imich Zwicki, WW.MMMU; z.,I°b »»»>.., Bm,».>,«. OwffMch,Eh,is..»h Bmch.',«.. m.« d,« RachS, »„idur«. »,.m, P..„ V-g-li. Schul.»«; s.a». RM..U« dm R.,1,5 Zchm.u i»d«>.. «m. R-» Schulch«; z-h-m, M-drich «°» R°.>, SIMU-»»-., Schuffhausnu M.chu-l S-M1, m w ^ (Eu.schu,d.»u «. »°u S>, G.U.u. Z-st»h »«..n'Puu.i«.,, K«.».. S .-d. S.. G-Il-n. «nwn Ldch». S-,M,ms.„. «.-ff M.uhum Sch°l,. Burgcrmelstcr. Vntsckuldiaunaöschrcibcn vor. I». Sllö Zwck der außerordentlichen Tag- ... Von betden ^ ^ B„ath»ng über den Einschluß der Eidgenossenschaft in den im Wurfe sazung est schon in dem Auö,ch sä.nmtlichc Gesandte sind darin einig, daß die Erreichung liegenden allgemeinen Frieden ang g P ^rlandcö angestrebt werden soll. Zuerst kommt in Frage, ob der dieses Zieles zum Heil und ^ ^ spxcicllc» Abgeordneten oder schriftlich nachgesucht und Einschluß in den "^mcmcn Fr < ^ wollen.") Der lcztcre Wcg wird aber vorgezogen, und betrieben werden >ollc, ^ ^ von Frankreich und nach dem einen Antrag auch an Holland Zuschriften «Uff,.^w-,dm »«--"> «-ch'-u Eidgmdffmschast iu dm s-i.dm w„t-, d,s,° „ud b,s,»,,«!»,. f.i -m- sdlch. Auf>»I>m°. »i° k..chd>i,chm Ln. d°WM ».-«m »m M dm Ä..,., und die Krone Frankreich, mit denen gemeinsame Bündnisse bestehen, gelangen und von Holland oder andern Mächten Umgang nehmen. Nun aber besteht eine Schwierigkeit darin, wie die Titulatur des Kaisers und des bisherigen kaiserlichen Gesandten lauten solle; Zürich, das hierüber bereits bcrathcn hat, glaubte dieser Sachen halber die Tagsazung doch nicht verschieben zu können und wünscht, cS mochte in gemeinsamer Berathung ein Ausweg gefunden werden. Die Schwierigkeit liegt darin: Der Kaiser hat seine Wahl und seine Erhöhung zum Kaiserthum der Eidgenossenschaft noch nicht angezeigt, wogegen der Anstand erfordert, daß die eidgenössischen Orte in einer allfälligcn Zuschrift ihm zu der Würde gratulircn, was aber vor officicllcr Mitthcilung der Wahl selbst bedenklich ist. Einen zweiten Anstand bildet die Titulirung des Kaisers als König von Spanien, als welcher er von mchrcrn Ständen nicht anerkannt werde. Wenn aber dieser Titel nicht gegeben wird, werde der Kaiser auch das Schreiben nicht annehmen. Zu Allem dem kann man sich auch der Vermittlung dcS Grafen von Trautmannsdors nicht bedienen, da sein Mandat als Ambassador mit der Neuwahl des Kaisers erloschen ist, und er aus obigen Gründen auch nicht als spanischer Botschafter charactcrisirt werden kann. Bei dieser Sachlage wird nachgeschlagen, ob die frühem Kaiser jcwcilcn ihre Wahl als solche der Eidgenossenschaft angezeigt hatten. ES finden sich wirklich die daherigcn Zuschriften von Kaiser Leopold vom 18. Juli 1668, von Kaiser Joseph vom 6. Mai 17U5 und von der vcrwittwctcn Kaiserin als Jntcrimsrcgcntin vom 18. April 1711 vor, worauf dann jcwcilcn die BeglükwünschungSantwortcn erfolgten. Dabei bleiben jedoch die vielfachen Schwierigkeiten doch ungehobelt und die Tagsazung sieht sich gcnöthigt, die Berathung der Angelegenheit einzustellen in der Erwartung, daß sich bis zur Jahrrcchnung für das eine und andere Bedenken eine Lösung finden lasse. <. Der französische Gesandte hält am 5. April einen sehr verbindlichen Bortrag, worin er namentlich betont, daß die einzigen Feinde der Eidgenossenschaft die eigenen inncrn Händel scicn und dcS Bundes ganze Stärke in der Eintracht aller Orte beruhe. Ein Ausschuß verdankt diese freundlichen 1644 April 1742. und wohlwollenden Worte unter Versicherung getreuer Beobachtung des Bundes mit Frankreich. «I. Bern beklagt sich, daß troz der lcztjährigcn Reklamation seine Untcrthancn im PayS de Gex von ihrem dortigen Grundbcsiz den zehnten Pfenning bezahlen sollten und sogar mit Execution und Verdoppelung der Gebühr bedroht worden seien. Zürich, das auf erste Klage hin seinen Stadtschrcibcr zum französischen Gesandten abordnete, hatte von diesem lediglich die Antwort bekommen, diese Angelegenheit gehöre auf die nächste Tag- sazung. Da Gefahr im Verzuge ist, wird ein Ausschuß zum Gesandten gcschikt mir dem Auftrag, sich ZU erkundigen, waö seinerseits zur Abstellung der verschiedenen mit Memorial vom 11. Juli 1711 ihm behändigten Bcschwcrdcpunkte gcthan und in Erfahrung gebracht worden sei. Die Antwort des Gesandten geht dahin, in Betreff der drei Pfenninge sei nunmehr fcstgcsezt, daß die dienstuntauglichen Soldaten evangelischer Eonfcssio» ihren Sold mit 24 Thalcr eidgenössische Währung in der Eidgenossenschaft erhalten können; die katholischen Invaliden genießen ihren Anthcil in dem Jnvalidcnspital. Das Briefporto sei für das französische Gebiet wirklich hcrabgcsezt worden; worauf Bern berichtet, daß man zu Pontarlicr von den nach Frankreich gehenden Briefen eidgenössische Währung und von den aus Frankreich in die Eidgenossenschaft kommenden Briefen französische Währung nehme. Auch die Zölle seien nicht mehr gesteigert worden, übrigens soll man jcwcilcn in Zollsachcn allfälligc Beschwerden einzeln, nicht im Allgemeinen anbringen. Die Erhebung des zehnten Pfennings im Pays de Gex sei eine allgemeine Steuer, die der König m seiner großen Roth auf seine sämmtlichcn Unterthanen, Geistliche und Weltliche, verlegt habe. Der neunte Artikel des ewigen Bundes sei hier nicht zutreffend, da er sich nicht auf liegende Güter beziehe und hier eine Grundsteuer in Frage liege. Die Gesandten von Bern nehmen diese Erklärungen zu Händen ihrer Obern in den Abschied. «. Den Obersten, Hauptleutcn und Officicrcn der zwei in kaiserlichen Diensten stehenden Regimenter werden abermals Empfehlungsschreiben, eines an den KricgSrath, das andere an den Kammcrrath bewilligt, daß doch einmal ihre Rechnungen abgeschlossen und die Guthaben ausgerichtet werden. Diese Zuschriften werden dem sich gegenwärtig in Wien aufhaltenden Oberst Gcncrallicutcnant von Erlach zugestellt, der wohl wissen wird, dieselben dort abzugeben oder zurükzubchaltcn, wenn sich allsällig der Titulatur halber Schwierigkeiten ergeben sollten, Ii. (S. u. d. Vogtcicn.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. i. Was den Einschluß in den allgemeinen Frieden betrifft, verbleiben die katholischen Orte bei dem, waö sie von leztcr Lucerncr Confercnz aus an Zürich geschrieben haben. Katholisch Glarus schließt sich dieser Anschauung an, es wäre denn, daß solche Bedenklichkcitcn zu Tage träten, die zuerst vor die Obrigkeit gehörte». Ii. Seit anderthalb Jahren haben die Toggenburgcr bald da bald dort die Gefälle dcS Abtes weggenommen und als der gemeine Landmann sie neulich gar nicht mehr entrichten wollte, haben sie eine Gesandtschaft nach Zürich gcschikt und daselbst die Erlaubniß erhalten, zur Erhaltung von Gericht und Recht alle fürstlichen Einkünfte zu ihren Händen zu nehmen. Weiter berichtet der Abgeordnete des Abtes, daß d»c Gemeinden Kirchbcrg, Bütschwpl, Jonschwyl, Magdcnau, Henau, LütiSburg und Nicdcrglatt wieder zum Gehorsam gegen den Abt zurükgckehrt, ihm wieder zugcschworcn und dies dem ganzen Lande angezeigt haben. Auch größte und ausschließlich katholische Gemeinde Mosnang habe sich dem Fürstabt wieder ergeben wollen, stt aber durch ein Schreiben des Landwcibcl Gcrmann davon abwendig gemacht worden, so daß jczt nur etwa ein Dritthcil zum Abte halte. Ebenso werden auch die jüngsten Vorfälle zu Bütschwyl erwähnt, wo die genannten katholischen Gemeinden die Rcformirtcn, welche ihre Religion gescholten, mächtig geschlagen haben, April 1712. 1645 was Alles Kanzler Püntincr schriftlich einzugcbcn versprach, aber im Drange der nun folgenden Ereignisse nie zur Ausführung kam. Nun liege die Bcsorgniß nahe, daß die zum Abt zurükgckchrtcn Leute von den andern Toggenburgcrn und von Zürich und Andern überfallen und wieder untcrdrükt werden. Der Abt vermöchte zwar mit der alten Landschaft die Toggcnburgcr allein im Schach zu halten, verlangt aber doch Weisung, wie er sich zu verhalten habe, und die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ob der Abt die Toggcnburgcr Angelegenheit zur Sprache bringen soll, wenn dicS von Zürich und Bern nicht selbst geschehe; 2. ob die katholischen Orte Schwpz beibringen wollen, wenn der Abt bei Schwyz gegen einen allcnfallsigcn Ucbcrfall der zurükgckchrtcn Gemeinden durch Zürich und Bern um Hilfe rufe z 3. ob nicht das ausgesprengte Gerücht, als ermuthigen die katholischen Orte die Ungehorsamen im Toggcnburg und billigen die Wegnahme der Gefälle, in Form eines Manifestes oder Zeugnisses als unwahr zu bezeichnen sei. Schwyz erklärt, es habe auf die neuesten Berichte über die dortigen Vorgänge dem Abte die Zusage seiner Hilfe erneuert und dies auch den nächstgclcgcncn Orten mitgcthcilt. Schwyz ist der Ansicht, daß die guten Leute, die zum Gehorsam zurükgckchrt sind, auf alle Weise in der Beständigkeit erhalten werden sollen und glaubt seinerseits, der Abt solle die vcrlandrechtctcn Orte einladen, eine Gesandtschaft in das Toggcnburg zu schikcn. Endlich will Schwyz, sofern der Abt entschlossen ist, gegen die Ungerechtigkeiten von Zürich und Bern förmlich Recht darzuschlagcn, mit göttlicher Hilfe und dem Beistand der übrigen katholischen Orte diesen Gcwaltthätigkcitcn endlich einmal mit den Waffen entgegentreten und ersucht hiefür die katholischen Stände nochmals um Rath und That. Die Conscrcnz spricht sich hierüber folgendcrmasscn auö: Der Abt soll seinerseits die Toggcnburgcr Angelegenheit in der Tagsazung nicht anziehen, da voraussichtlich die beiden Städte nichts Anderes als die Mediation auf ihre Manier, unter einziger Zugrundlcgung dcS LandrcchtS und des LandeidcS in Vorschlag bringen würden. Was die thätlichc Hilfe auf das Anrufen dcS Standes Schwyz betrifft, sichert Luccrn seinen Beistand zu, wofür bereits die »oth- wcndigen Anstalten getroffen seien. Uri bezieht sich auf seine frühere Zusage laut Beschluß seiner Landsgcmcindc. Auch die übrigen Orte wollen im Nothfall und auf erfolgte Mahnung hin das Ihrige getreu erstatten. Katholisch Glarus sagt, ihm sei von Schwyz noch kein bezügliches Schreiben zugekommen, was richtig ist, da dessen Gesandter zur Näfelserfahrt instruirt sei, mit den katholischen Rüthen hierüber zu reden. Statthalter Gallati erklärt darauf, katholisch Glarus könne seines kleinen Häufchens wegen keine Hilfe versprechen und bitte vielmehr, auf sie ein wachsames Auge zu halten. Dem Abt wird schließlich die begehrte Erklärung bewilligt, daß die katholischen Orte die Zulage, als begünstigen sie die Auflehnung der Toggcnburgcr u. s. w., als unwahr von sich weisen. Dieses Zcugniß konnte jedoch nicht mehr ausgefertigt »Verden. Schwyz und der Abt verdanken diese HilfSzusagcn; leztcrcr wendet sich gegen den Antrag von Schwyz bezüglich einer Abordnung in das Toggcnburg als sehr inopportun und unthunlich. Ein solcher Schritt würde Zürich und Bern veranlassen, ein Gleiches zu thun und der protcstircnde Gesandte von Glarus würde kaum Hand in Hand mit den Abgeordneten von Schwyz gehen. Die Gemeinden im Toggcnburg bättcn zu einander mehr Zutrauen als zu Schwyz und Glarus. Diese und der Abt müssen lediglich darauf bedacht sein, wie Schwyz lcztcrm im Nothfall Hilfe leisten wolle, was in einer vertraulichen Conscrcnz besprochen werden könne. Die katholischen Orte stellen dicö dem Ermessen des Abtes und der vcrlandrechtctcn Orte anhcim und treten auf die Frage, ob jczt nicht Recht darzuschlagcn sei, wegen Abgangs von Instructionen nicht ein. Statthalter Gallati gibt wenig Hoffnung, daß Glarus sich zu einer Gesandtschaft herbeilassen werde oder Recht darschlagc, wenn der Abt das Landrccht nicht vorher gestehe; katholisch Glarus könne sich von den Mitlandlcutcn nicht leicht söndcrn, weil diese die erwachsenden Kosten an den Katholischen suchen würden. Der Gesandte dcS Abtcö crwicdcrt, dieser 164k April 1712. habe gegen Schwyz das Landrccht bereits anerkannt und sei bereit, es in gleicher Weise auch Glarus gegenüber zu thu»; dagegen könne er sich nicht dazu verstehen, es in der von GlaruS geforderten Weise zu thun. Man sehe auch i» dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn: Bogtei Rheinthal. x. Art. tll). Justizsache», Recht, Gericht. Grafschaft Sargans. Ii. Art. t55. Jurisdictionsstreit mit Werdenberg. Vogtci Lauis. I Art. 225. Grenzen, Gebietsverlczungen >c. 7N>. Coiiferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen, Mülhausen und Biel während der außerordentlichen Tagsazung zu Baden. 1712, April. SiaaiSarchiv Zürich. Allg. Abschiede von 1712. Gesandte: Die nämlichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Johann Heinrich Zwicki, Landammann. Mülhausen. Johann Heinrich Räber, Stadtschrcibcr. ». In Fortsezung der Bcrathungcn der lezten Confcrcnz zu Aarau wird beschlossen, die Einschließung der Eidgenossenschaft in den allgemeinen Frieden in der Tagsazung vorerst im Allgemeinen zu behandeln, u>» von den katholischen Orten zu vernehmen, an welche Mächte und in welcher Form sie an diese gelange» wollen, um dann je nach Umständen die besonder« Interessen der evangelischen Stände geltend machen Z» können. Da die Tagsazung die Schwierigkeiten wegen der Titulatur nicht zu beseitigen vermochte, wird beschlossen, die Vertretung der spccicll evangelischen Interessen nebst der gemeinen Eidgenossenschaft den Mächte» England, Preußen, den Gcncralstaaten, Hannover und Hessen-Kassel zu empfehlen und dahin zu trachten, daß mit und neben den evangelischen und zugewandten Orten auch ihre Vcrburgcrtcn, Verlandrcchtctcn «»» Bundesgenossen Neuenbürg und Valengin, Genf, Toggcnburg, Münstcrthal mit Ncucnstadt in die Pr»" liminaricn aufgenommen werden. Die daherigcn Entwurfschreibcn hat Zürich zu fertigen und den Orten Z'ü Kcnntnißnahme zu unterbreiten. Den französischen Refugiirten in der Schweiz wird der Rath crthcilt, bchufö Ausdehnung des allgemeinen Friedens auf sie ein Bittgesuch an sämmtlichc evangelische Orte zu richten, das diese später den hohen evangelischen Mächten einbcgleiten würden. I». Schaffhausen wiederholt seine crnstr» Vorstellungen wider den RcpartitionsmoduS der Liebesgaben von 1673 und spricht die Erwartung ans, >»»" werde seinem billigen Begehren Gehör geben, widrigenfalls cS sich nicht mehr zu solchen Beiträgen vcrpflich^ erachte, sondern solche Gaben künftig nach freiem Willen und nach Vermögen gewähren werde. Die C»»' fcrcnz versucht abermals, die Bedenken zu entkräften, da eine neue Reparation zu neuen Schwierigkeiten »»^ Verwirrungen führe und der kleine Mindcrbetrag für Schaffhausen nicht wcrth sei, eine vieljährigc Ord»»»6 zu unterbrechen. GlaruS ist nicht instruirt und bemerkt nur, daß ihres Orts in den gegenwärtigen Zeitläusi" die Mildthätigkeit gegen die eigenen Landlcutc stark in Anspruch genommen werde. Basel will seine Beiträgt zu Allem willig geben, wenn man jczt und fürdcrhin die Ansäzc etwas ermäßigen wolle. St. Gallen spricht, sich dermalen nicht zu söndcrn in der Hoffnung, daß man diese Stadt künftig mehr nach Verhält»'» veranlagen werde. Schaffhausen verbleibt bei seiner Erklärung und nimmt an den folgenden Zuthcilunfss» April 1712, 1647 von Licbcsstcucrn nicht Thcil. «. Der evangelischen Gemeinde Hammeln in Braunschweig werden auf Ratification der Obern in ncunörtischcr Vcrthcilung 10W Thalcr; der evangelischen Gemeinde Fürth in gleicher Rcpartition 100 Thalcr und Herrn DubriS, französischen Pfarrer in Mariakirch, ebenfalls 100 Thalcr zuerkannt, Ebenso votircn die fünf Städte unter Vorbehalt der Genehmigung ihre bisherigen Untcrstüzungcn für das Jahr 1713 an die vier Pfälzer Studircndcn im Erasmianischcn Eollcg zu Basel. «I. Zürich erstattet einläßlichen Bericht über den Stand der Dinge im Toggcnbnrg, wo der Abt unabläßig trachte, die Toggcn- burgcr zu entzweien. So seien der Statthalter von Wyl und Kanzler Püntincr persönlich im Toggcnburg erschienen, um die Leute unter allerlei bctrüglichcn Verwänden, Versprechen und Drohungen abwendig zu Machen, waS ihnen soweit gelungen, daß wirklich sieben Gemeinden im untern Amte abgefallen sind und auch der größten Gemeinde, MoSnang, sehr stark zugcsczt werde, so zwar, daß der Untergang der Leute in höchst gefährlicher Weise geplant sei. Besonders rührig sei die Priestcrschaft mit Vcrhczungcn und Verwänden; nebst andern Insolenzen schmähe sie den Landrath mit Schelmen und Dieben, reiße dessen Mandate schculoS weg, und hefte an deren Stellen diejenigen des AbtcS, Bei dieser Sachlage wisse man nicht, wie die Dinge verlaufen wollen. Die evangelischen Stände sollen dies wohl beherzigen, jederzeit getreues Aufsehen halten und mit Rath und That bereit sein. Die evangelischen Orte verdanken den Bericht und geben ihre Zusage, «der nicht ohne den Wunsch auszusprechen, daß doch diese Angelegenheit endlich ausgetragen werde, r. (Zürich u »d Bern.) Was die beiden Städte in verschiedenen Konferenzen über die dcrmaligcn Zustände im Toggcnburg mit einander berathcn, haben sie ihren Obern beiderseits zugeschrieben und werden das Weitere denselben "och mündlich auscinandersczen. Den Gesandten von Bern wird vertraulich eröffnet, Zürich sei Willens, eine bekannte Persönlichkeit an bewußtes Ort abzusenden, um daselbst die evangelischen Interessen insgemein und diejenigen der beiden Stände insbesondere zu überwachen, f. Mit Schreiben vom 19. März erklärt sich der Kurfürst von Hannover bereit, nach dem Gesuche der evangelischen Orte sich bei der allgemeinen Friedensverhandlung für die reformirtcn Kirchen in der Pfalz zu verwenden, weist aber gleichzeitig auf die Bedrängnisse hin, welchen die Bekenner der Augsbnrger Confcssion in den kurpfälzischcn Landen auSgesczt seien, und ersucht, für diese die Gegendienste eintreten zu lassen. Aus vielen Gründen wird besser befunden, diese Zuschrift unbeantwortet zu lassen, dafür aber den Reformirtcn in der Pfalz den Rath zu geben, in ihren Angelegenheiten sich künftig an den König von Preußen zu wenden. z>. (Zürich u. Schaffhauscn.) Schaffens«, beschwert sich, daß gegen die 1701 und 1702 zu Marthalcn errichteten Abschiede fremde Maaren von Ttein und Zurzach aus zu großem Nachthcil ihres SalzhofeS und der Waarennicdcrlagc auf Ellikon geführt ^rdcn. Im leztcn Jahr seien über dritthalb tausend Ccntner Maaren auf diese Weise ihrer Niederlage entzogen worden. Zürich wird ersucht, denen von Stein, Eglisau, Ellikon und Zurzach, besonders auf bevormunden Pfingstmarkt, bezügliche Weisungen zu geben und auch Herrn Tröndli, welcher ziemlichen Schaden iufügc, z„ einem bescheidenen Gebrauch dieser Straße zu vermögen. Zürich erwicdcrt, allfällige Zuwiderhandlungen gegen die Übereinkommen von 1701 und 1702 werden hoffentlich nicht als mit Wissen und Zillen von Zürich geschehen betrachtet werden; als gute Nachbar«, werden die Obern, denen diese Beschwerde h'ntcrbracht werde, Abhilfe zu schaffen wissen. I». Der Gesandte von Mülhausen berichtet über die Verhandlungen mit bekannten guten Freunden betreffend den Bcisiz dieser Stadt in den allgemeinen Tagsazungcn. ^ wird angcrathc», diese Angelegenheit auch den Gesandten der katholischen Orte zu empfehlen und über ^n Erfolg wieder Mittheilung zn machen. Da Mülhausen von den katholischen Orten ungleichen Bescheid "halten hat und fast alle sich mit Mangel an Instructionen entschuldigten, wird ihm empfohlen, für diesmal 1K48 Juni 1712, kein Gesuch an die Tagsazung zu bringen und die JahrrcchnungStagsazung abzuwarten, inzwischen aber die katholischen Orte anzugehen, daß bis dahin Instructionen crtheilt werden, wo dann von den evangelischen alle mögliche Unterstüzung zugesichert wird. I. Die kaufmännische Direktion von Basel legt eine Beschwcrdcschrist ein, daß der Kurfürst der Pfalz seit einiger Zeit in dem Dorfe Obersassen bei Ladcnburg, wo bisher von jedem Wagen Waarc lediglich ein Waaggcld zu bezahlen war, für alle zwischen Basel und Frankfurt transitircndcn Waarcn einen Zoll von 211 bis 51) Kreuzer per Ccntner neu eingeführt habe. ES wird daher im Namen aller handeltreibenden Orte die Abstellung dieses neuen Zolles begehrt und der schwäbische Kreis" tag und die vorderösterreichische Regierung zu ähnlichen Vorstellungen eingeladen. It. Basel erstattet Bericht, was die lezten Vorstellungen bei dem französischen Gesandten wegen der Vcrabfolgung der Gefälle im Eljnß und Sundgau ausgewirkt hatten und wie der Gesandte sich anerboten habe, Basel jegliche Genugthuung Z» verschaffen. Der Bericht wird mit Befriedigung entgegengenommen in der Hoffnung, daß die Versprecht» sich baldigst crwahren. I. Die Gesandten von Zürich und Bern sind instruirt, dem Abte von St. Gallen anzuzeigen, daß sie bis zur Auflösung seines Bündnisses mit dem Kaiser in den Tagsazungcn nicht mehr neben ihm sizcn werden, unterlassen dies jedoch für diesmal, um jedem Conflictc auszuweichen, und stellen es ihren Obern anhcim, ob sie dies dem Abte nicht schriftlich zu wissen thun wollen. 740. Confercnz der V katholischen Orte. ' Brunnen. 171L, 15. u 17. April. Landcsarchiv Zchw>,z. Abschiede, Gesandte: Luccrn. Karl Anton Amrhpn, geheimer Kricgsrath; Laurenz Franz von Flcckenstcin, des inncrn Raths. U ri. Karl Alphonö Bcßler, Landammann; Joseph Anton Püntincr, alt-Landamman» Schwyz. Joseph Franz Ehrler, Landammann; Gilg Christoph Schorno, alt-Landammann; Johann Dominik Bctschart, Panncrhcrr; Jgnaz Anton Ccberg, alt-Statthaltcr. Untcrwaldcn. Johann Jakob Bücher, Land ammann; Johann Konrad von Flüe, alt-Landammann von Obwaldcn; Sebastian Remigius Kaiser, Land' ammann; Johann Jakob Achcrmann, alt-Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubc», alt-Ammaun; Damian Weber und Gallus Letter, beide des Raths. Da Zürich und Bern unverhoffter Dinge nach kaum geschlossener Tagsazung die Waffen gelupft und mit Stüken und Bagage über Elgg gegen die Grenzen ToggcnburgS ausgezogen sind, hat Luccrn in diese Confercnz nach Brunnen ausgeschrieben. In dieser augenscheinlichen Roth hat der Abt von St. Galle» mit Schreiben vom 13. April Schwyz und Glarus „ans das allcrkräftigstc und so hoch er könne" la»l Landrccht um Rath und Hilfe angerufen, in Folge dessen Schwyz die übrigen katholischen Orte gemäß der Bünde, des goldenen Bundes und der Bundcsbricfe sofort zur eidgenössischen Hilfe und brüderlichem Z»Z»6 aufmahntc. Die Gesandten von Luccrn bringen vor Allem zur Sprache, nach den Berichten von Untcrvogl Schnorf und Landschrcibcr Schindler zu Baden werde befürchtet, daß Bern bei dem Fahr im Dorf Still' unterhalb Baden den Ucbcrgang über die Limmat versuchen und sich dann durch das Wehnthal mit de» zürcherischen Truppen zu vereinigen suchen werde. Daher wird beschlossen, Oberst Heinrich Rudolph ve» April 171Z. 1649 Rcding von Schwhz, als von den katholischen Orten erwählter Landshanptinann der Grafschaft Baden, hat sich sofort auf diesen Posten zu begeben, woselbst ihm vom Obcramt aus alle Hilfe und Untcrftüzung geleistet Werden soll, Luccrn wird beauftragt, im Namen der katholischen Orte de» im Freiamt und Umgebung stehenden Officicrcn den Befehl zu ertheilcn, im Nothfall der Grafschaft Baden Hilfe zu bringen, Gewalt mit Gewalt zu vertreiben und Niemand feindlichen Durchpasi zu gestatten, Landshauptmann Heinrich Rudolph Rcding legt ein Memorial über die Vcrtheidiguug der Grafschaft Baden vor und äußert das Bedenken, daß ohne fernere Hilfstruppcn ein von Bern versuchter Übergang über die Limmat bei der Stilli kaum verhindert werden könnte. Uri stimmt vorläufig nicht zur Abordnung des Herrn Reding, einmal, der Kosten halber und sodann weil derselbe nicht von der Mehrheit der regierenden Orte als Landshauptmann gewählt und von Uri als solcher nicht anerkannt sei, worauf Oberst Rcding sich auch weigert, diesen Posten anzutreten. Es wird daher unterm 16, April Uri dringend zugeschrieben, die Wichtigkeit der Sache zu erwägen und Herrn Rcding seine Ortsstimmc auch zuzufcrtigcn. Gegenüber der dringenden Mahnung des Abtes um Hilfe erklärt Schwhz, Gut und Blut daran zu sezcn und hat von der Ansicht geleitet, daß nichts mehr verabsäumt werden dürfe, die gcsammtc Hand an'S Werk zu legen, damit man nicht lang auf den Kosten sein und sich selbst aufzehren müsse, die Hilfsgcsuchc bereits an die katholischen Orte erlassen. Die Gesandten von Schwhz «heben die Frage, ob die katholischen Orte finden, daß Schwhz nunmehr zu thätlichcr Hilfe und Auszug verpflichtet sei, oder ob sie den Auszug nicht rathcn. Es wird ihm darauf Folgendes geantwortet. Luccrn sagt, es habe auf die Mahnung von Schwhz hin den Bruch bereits erklärt; weil der Abt Schwhz in aller Form um Hilfe angerufen, werde Luccrn in seinem Entschlüsse um so mehr bcstcift und werde daher auf die Mahnung hin 4l)t) Mann Hilfstruppcn, wie dies im Krieg von 1656 auch der Fall war, sofort zur Verfügung stellen unter dein Vorbehalt, sie im Fall eines Angriffes von Bern aus zurükzurufcn. Im Übrigen ist Luccrn nicht im Falle, für einen sofortigen Angriff zu stimme». Uri bezieht sich auf die schon im März 1768 von der Landögcmcinde abgegebene Erklärung; zu einer weiter gehenden Zusage sind die Gesandten dicht ermächtigt und werden die Sache morgen, wo die Landsgcmcindc zusammentritt, derselben vorlegen. Ob- walden findet brüderliches Zusammenhalten und rasches Handeln nothwcndig, und hält daher ohne die nach Rappcrswhl zu verlegenden 16t) Mann 306 Mann sammt der Landesfahne zu stündlichem Abmarsch bereit, Ridwaldcn eröffnet, sobald Schwhz aufbreche, werde cS mit seiner Mannschaft so viel möglich auf dem Fuße folgen und zu Allem nach Vorschrift der Bünde mitwirken. Zug findet das Vorgehen der Stände Zürich und Bern schon seit langem uneidgcnössisch und einen mannhaften Entschluß am Plaz, kann aber, was seinen Zuzug betrifft, für den Anfang, bis seine so sehr der Gefahr ausgescztcn Grenzen genügend verwahrt sind, keine Zusagen machen. Darauf vertagt sich die Confcrcnz bis zum 17. April, I». Unterm 14. April berichtet der Abt, daß ganz Toggcnburg im Krieg begriffen, das Kloster St, Johann unter Anführung iürchcrischcr Officierc und unter Anleitung RüdlingcrS und des meineidigen Schultheißen Wirth von Lichtcn- sieig mit Waffengewalt eingenommen, ebenso auch Magdcnau bcsezt worden sei, und Obcrstwachtmeistcr Fclwcr von Wyl zur Untcrstüzung der treuen Gemeinden Bütschwhl und Kirchberg abgehe, weshalb um Rottes willen um Zuzug aller katholischen Orte dringendst gebeten wird. Diese Mahnung hat Schwhz sofort bcn übrigen Ständen zugestellt; in Schwhz selbst ist der-Beschluß gefallen, auf den 18. April morgens früh «üt der Landesfahne und der Hälfte dcS Volkes auszuziehen und alöbald mit dem Panner nachzufolgen. Die katholischen Orte werden daher nochmals eindringlich ersucht, mit ihren gewaltigen Truppen unverzüglich Mszumarschircn, Nach reifer Erdaucrung wird einhellig befunden, die gewaltthätigcn Unternehmungen der 267 1650 April 1712, Zürcher und Bcrner nicht mehr langer zu dulden; es werden daher die katholischen Orte mit ihren Truppen Schwyz auf dem Fuße nachfolgen, um mit und neben Schwyz zu siegen oder zu liegen, sei es in der Offensive oder in der Defensive. Da ein Einfall in das Zürchergcbict bei Kappcl, daö befestigt ist, nicht thunlich erscheint, so soll eine Diversion in das offene Land gemacht werden; doch sollen die Feindseligkeiten erst eröffnet werden, wenn die Mannschaft sämmtlichcr Orte sich vereinigt haben wird. Luccrn übernimmt, in gcmcinsamcin Namen Frciburg, Solothurn und Wallis nach Inhalt der Bünde und geheimen Abschiede zur Hilfeleistung zu mahnen. Schwyz soll dazu noch an jedes dieser Orte gesondert gelangen. Uri übernimmt, im Namen der III Orte in den Vogtcicn Bcllcnz, Bollcnz und Nivicra die nvthigcn Anstalten für bewaffneten Zuzug der dortigen Mannschaft zu treffen. Ebenso wird dem Landvogt in LauiS der Auftrag erthcilt, sich über die Gesinnung der dortigen Bevölkerung zu vergewissern, im Fall sie von den katholischen Orten zur Beihilfe gemahnt würde. «. Luccrn wird der Auftrag erthcilt, gegen das von Zürich und Bern im Drukc veröffentlichte Manifest vom 13. April ein Gcgenmanifcst zu versaßen und im Druk ausgehen zu lassen- «I. Man erinnert sich, wie der Herzog von Savoycn im Kriege von 1656 zu ewigem unsterblichem Dank durch Verlegung von Truppen gegen Chablais und Genevois die Sache der katholischen Orte unterstüzt hatte- Es soll daher alt-Landammann Jost Anton Schmid, Gardchauptmann in Turin, ein Crcditiv zugcfcrtigt werden nebst weiterer Erläuterung, dem Herzog ein schriftliches Gesuch um Hilfeleistung in irgend welcher Art zu überreichen und die Angelegenheit in bester Weise zu befürworte». Daö Schreiben ist den 26. April abgegangen. «. Zürich und Bern zeigen mit Schreiben vom 12. April an, daß sie zur Stillung der Un- ruhen im Tvggcnburg und zu keiner Offcnsion irgend eines OrtcS oder deS AbtcS einen ctwclchcn geringen Auszug an die Grenzen stellen werden. Die V Orte entgegnen darauf, man könne nicht finde», daß diese rechtswidrige Einmischung in Dinge, die sie gar nichts angehen, des Vaterlandes Friede» befördern könnt/ vielmehr sei sie eine Provokation zum Krieg. Der Abt habe dieses Unterfangen als FricdcnSbruch aufgenommen und daher an seine vcrlandrcchtctcn Orte den dringendsten Hilföruf erlassen und auch die übrige» mitvcrbündcten Orte um Beistand angerufen. Da Schwyz und der Abt wiederholt erklärt haben, daß si^ dem eidgenössischen Rechte volle Folge geben wollen, werden Zürich und Bern ersucht, von diesem Wege abzulenken, ihre Truppen aus dem Tvggcnburg zurükzurufcn und die eidgenössische Entscheidung der Angclcgcnhcü zu veranlassen. Wenn Zürich und Bern diesen Gesuchen das Gehör verschließen, müssen die katholischen Orte gemäß den Bünden den mahnenden Eidgenossen entsprechen, die gegen alles aus diesem Abschlag, der sie die Stellung der Nothwehr drängen müßte, entspringende Unheil protestircn. Zu !». Die Instruction der lucernischen Gesandten vom 1k. April präcisirt die Zusage Lucernö dahin: Lucern überlasse dem Stande Schwyz, sich nach Inhalt der Bünde zu erkennen, was es auf die Anrufung des Abts hin thun wolle; wenn Schwyz daraufhin die übrigen katholische» Orte ebenfalls i»ah»>, so halte Lucern an der bereits zugesagten Hilfeleistung mit 4W Mann, so lange die Noth deren Zurük- berufung nicht zwinge, fest, und sei dann entschlossen, für die Religion und Region nach Kräften zu streiten- Staatsarchiv Lncern: Acten Toggcnburg- April u. Mai 1712. 1651 74t. Verhandlungen der Kriegsräthc der V Orte. Pfäffikon. !7l2, 24. April bis 22. Mai. ZtandcSarchiV «<>,»»„. KritgSrathSProtokoN. Gesandte: Lucern. Heinrich Joseph Keller, Bauherr; (Johann Ulrich) Dullikcr, Hauptmann. Uri. Joseph Anton Püntincr, alt-Landammann, Landshauptmann; Karl Franz Jauch, Zeughcrr. Schw pz. Gilg Christoph Schorns, alt-Landa»nnann; Joseph Anton Rcding, Statthalter; Johann Walter Bellmont, Sckel- meistcr; Jost Rudolph Rcding, Landsfähnrich. Unterwaldc n. Johann Franz Andcrhaldcn, alt-Landan»nann von Obwalden; Johann Jakob Achcrmann, Landshauptmann von Nidwaldcn. Zug. Christoph Ander- matt, Ammann. 24. April. Die schwpzcrischcn Officicrc zu Grynau haben einen Plan zu.» Angriff und zu einer Diversion nach der alten st. gallischen Landschaft entworfen, der darauf abzielt, den Rükmarsch der zürcherischen Armee bei Elgg zu veranlassen und den äbtischcn Truppen Luft zu machen. Die schwpzcrischcn Abgeordneten befürworten einen sofortigen Angriff mit allen verfügbaren Truppen, die Kriegsräthc von Luccrn aber sind für einen Angriff nicht instruirt und müssen die Ausführung vcS Planes Schwpz überlassen. Uri spricht seine Verwunderung aus, daß man zum Angriff übergehen wolle, che und bevor man die Stellung und Stärke des Feindes kenne; wolle man einmal angreifen, so müsse doch vorher eine Verständigung der verschiedenen Corps der katholischen Orte auf der ganzen Linie bis Lucern getroffen sein. Untcrwaldcn und Zug sind gegen eine längere Unthätigkcit, da hiedurch Zeit und Kraft verloren gehen. Es wird beschlossen, es solle jedes Ort beförderlich um Ergänzung der Instructionen einkommcn und inzwischen alle Vorkehrungen zum Angriff und zur Verteidigung treffen. An den Landungsstcllcn in Pfäffikon, auf dem Hurdencrfcld und zu RappcrSwpl werden die nöthigcn Gräben aufgeworfen und die Pallisadcn gesczt. 28. April. Nachdem von Lucern der Bericht eingetroffen, daß zu Solothurn eine Confcrenz der KricgSräthe von Luccrn, Frciburg, Solothurn und Wallis zusammentreten, Luccrn indessen mit seinen Truppen in den Frciämtcrn vorrükcn und Wallis mit seinen Hilfstruppcn diese Woche eintreffen werden, hält Schwpz bei den übrigen Orten neuerdings ganz angelegentlich an, ohne Rüksicht auf diese Confcrenz, unter Fühlung mit Zug, den Angriff zu wagen. Es sei jczt nicht rathsam zu confcrcnzircn, Zürich und Bern hätten denn zuvor die Waffen niedergelegt; auch vom Abte hätte man nicht geglaubt, daß er sich in jczigcr Lage auf eine Confcrenz einlassen würde. Vom Abte selbst geht eben die Meldung ein, daß Zürich Fraucnfeld eingenommen und die thurgauischcn rcformirtcn Untcrthanen sich zurükgczogcn haben. Der Landvogt und das Oberamt sind in Haft und die ganze Grafschaft von Zürich in die Huldigung genommen worden. Dem Abt wird zugeschrieben, daß Arbon und Bischofzcll unter allen Umständen, sei cö mit eidgenössischen, sei es mit fremden Truppen bcsczt werden sollen. DeS Nachmittags wird ein Entwurf über die Art und Weise der zu ergreifenden Offensive zu Papier verfaßt und den Regierungen zugestellt. Luccrn, Uri und Obwalden wollen sich zu der Offensive nicht verstehen, da sie lediglich angewiesen seien, die schwpzcrischcn Grenzen zu bewachen und diese nicht überschreiten dürfen. Schwpz weist aber auf die Nothlagc, die Gefahr, die im Verzug liegt, die große Macht dcö FcindcS, die zu befürchtende Untreue der Glarncr, die Einnahme von Fraucnfeld u. s. w. hin und ersucht daher diese drei Orte abermals, 1652 April u, Mai 1712, in GvttcS Namen init lind neben Schwyz zum Angriff auszuziehen; die schwyzcrischcn Truppen seien in ihrem Fcncr nicht mehr zurükzuhalten. Dcmungcachtct verbleiben aber die Stände auf ihrer Erklärung; Schwyz solle nur den Anlauf nehmen, während die andern Truppen in Reserve stehen wollen. Ob diesem Absprung von Luccrn und Obwaldcn zeigt sich Schwyz höchst entrüstet und protcstirt vor Gott und der Welt wider alle dahcrigcn Folgen. 29. April. (Uri, Schwyz und Unterwaldcn.) Die Commandantcn zu RappcrSwyl Johann Alexander Bcßler von Uri, Joseph Anton Reding von Schwyz und Johann Joseph Wirz von Obwaldcn erhalten die Instruction: 1. allsälligc zürcherische Waffen- und Munitionötransporte über dortiges Gebiet aufzuheben; 2. mit Hilfe der Bürgerschaft und der Truppen die Schanzen nach Anweisung dcö Herr» Kauflin möglichst auszubessern und Alles in den Vcrthcidigungsstand zu sezcn; 3. von Schultheiß und Rath allabendlich die Stadtschlüsscl entgegenzunehmen. 3l). April. Die Kricgsräthc von Schwyz verwahren sich dem gcsammtcn Kricgsrath gegenüber gegen die Zulage, als hätte Schwyz seine willigen und kampfbereiten Truppen zurükgehalten und die schönen Borthcilc, die sie in der Hand gehabt, vereitelt, sowie gegen das gemeine Geschrei in Uri und Unterwaldcn, die Schwyzer haben den Krieg angefangen und sir um Hilfe angerufen, jczt aber wollen lind dürfen sie nicht kriegen. Schwyz glaubt seine Schuldigkeit gcthan zu haben, und wirft alle Folgen auf die Kricgsräthc zurük, denen die wiederholten und dringenden Gesuche von Schwyz, endlich zum Angriff zu schreiten, bekannt genug sein sollten, ebenso ihre steten Einwände, daß sie ohne genügende Instruction dazu sich nicht entschließen können. Darauf entgegnen Uri und Nidwaldcn, daß sie jczt noch nicht im Bcsizc der berührte» Vollmacht seien. Lucern will der Tagsazung in Baden den Lauf lassen und daraus ersehen, was dann zu thun sein »verde. Obwaldcn schließt sich der Mehrheit an und verwundert sich über den jczigcn Zwiespalt der Ansichten; hätte man sich zu Brunnen die Sachlage klarer auscinandcrgcsezt, wären die so großen Kosten unterblieben. 3. Mai. Statthalter Joseph Anton Reding wird nach Zug abgeordnet, um den dortigen KriegSräthcn ein Prvjcct zu einem gemeinsamen Angriff vorzulegen. Uebcr dieses Projekt und dessen Ausführung fallen folgende Erklärungen. Luccrn anerbietet auf eine gemeinsame Kriegserklärung der katholischen Orte hin, mit und neben diesen nicht nur an die Grenzen zu ziehen, sondern auch mit seine» Truppen Schwyz zu Diensten zu stehen, offensiv und defensiv vorzugehen und in das Feindesland cinzurükcu- Uri wünscht, daß von Glarus noch präciscrc Versicherungen über seine neutrale Stellung verlangt werden, »»b verspricht, seine gemachten Zusagen zu halten. Die Art und Weise der Kricgsführung selbst werde sich aber nach den geheimen Abschieden vom August 1695 und Mai 1696 richten müssen. Obwaldcn will den Beschluß der Tagsazung von Baden abwarten; Landammann Bücher verspricht die Mitwirkung der dortigen Truppe» gemäß Abrede von Brunnen, kann aber vorderhand für eine Thcilung dcS Corps nicht stimmen. Uri stellt die Nothwcndigkcit der Bcsczung Rappcrswyls vor, dann müsse davon gesprochen werden, ob die Gcsa»»»t- macht der Truppen oder einzelne Abthcilungen vorrükcn und wohin die Stössc zu unternehmen seien, ob gegc» Richtcrswcil oder von Napperöwyl auö gegen Rüti oder Bubikon. Schließlich wird befunden, daß das Volk jedes Ortes unter seiner Fahne stehen, lind zu einem Corps vereinigt, die Actione» beginnen sott. 4. M»» Vor gemeiner Session der Kricgöräthe erstattet Obcrvogt Franz Anton Schorn» Bericht über seine Abordnung zum Abte von St. Gallen. Leztcrcr habe sichere Nachricht von dem Anmarsch von fünf kaiserlichen Regimenter», als Latour und Roth u. s. w. gegen den Rhein und das Rafzcrfcld. Von verschiedenen Landsknechte» und Tirolern sei ermuntert worden, guten MuthcS zu sein, den Zürcher» nichts nachzugeben; sie wollten auf Verlangen mit Hilfe durch Appenzell in das Rhcinthal einfallen und den dortigen Paß offen behalten. Daher sei es auch nöthig, den Schollbcrg bestens zu besezcn, um dadurch eine Verbindung der Zürcher, Toggcnburger, April », Mai 1712, 1653 der rcformirtcn Rheinthalcr und der Graubündncr zu verhindern. Dieser Bericht wird den Gesandten in Baden zugeschrieben, 5, Mai. Die in Zug befindlichen KricgSräthc der vier Orte Luccrn, Uri, Unterwalden und Zug haben laut Bericht des Statthalter Rcding sich einverstanden erklärt, daß sofort Feuerzeichen eingerichtet und in Bereitschaft gehalten werden in Pfäffikon, auf dem Roßberg, bei der Linde in Wenzingen, auf Michael Landtwingö Berg, Cham, auf dem Lindcnberg und in Muri, Ferner hat der Kricgörath in Zug auf den 6. Mai eine Confercnz der KricgSräthc von Pfäffikon und Zug nach Finstcrscc angcsczt, 9, Mai. Landanunann Schorn» gibt Bericht über die Verhandlungen der Tagsazung zu Baden, Solothurn habe sich nun wirklich auch in Postur gcsczt, Frciburg sei entschlossen, mit neun Regimentern, jedes 1200 Mann stark, sich mit Wallis in Verbindung zu sczcn. Am Bodenscc seien ebenfalls sechs kaiserliche Regimenter aufgestellt, u, s. w. Hierauf geben die Kriegsräthc von Luccrn die Erklärung ab, man solle nur angreifen und sagen, wo und wie der Angriff geschehen solle, so werde auch Luccrn mit gesammtcr Mannschaft oder einzelnen Abteilungen mitmachen; die KricgSräthc seien von ihren Obern instruirt, sich dem Commando von Schwyz ganz zu untcrstellcn, 13. Mai. (Die IV Orte.) Landammann Schorns, der den KricgSräthen in Zug ei» Projcct über Offeusivoperationc» vorgelegt, berichtet, daß dagegen Bedenken laut wurden, sofern der erste Anschlag fehlgehen sollte. Die Verbindung mit Zug erfordere wenigstens 1000 Mann; Zug wolle hicfür 400 Mann in Mcnzingen bereit halten. Luccrn, Uri und Obwaldcn wollen die Antwort des Brigadier Sonncnbcrg, der an der Reuß gegen die anrufenden Bcrncr steht, abwarten und dann ans einhelligen Schluß der katholischen Orte zur That schreiten. Nidwaldcn verlangt, daß das in Auflösung begriffene schwyzcrischc Corps wieder auf den Plaz gebracht werde. Schwyz ersucht, um der zu besorgende» Empörung seiner Truppen vorzubeugen, zum Angriff überzugehen und beklagt sich über die anhaltenden Verzögerungen. Uri schlägt vor, von Zürich und Bern die Zurükgabc des Thurgau und der andern von ihnen eingenommenen Orte zu fordern und auf einen Abschlag simul ot ssmel den Krieg zu erklären. 14. Mai. Schwyz erneuert seine Forderung, daß man sich bestimmt erkläre, ob die übrigen katholischen Orte mit und neben ihm zum Angriff übergehen wollen oder nicht, um so mehr, als unter den Soldaten die Rede gehe, daß einzig und allein der schwyzcrischc KricgSrath Schuld an der bisherige» Unthätigkcit sei. Die andern Orte dagegen können ohne vorherige neue Weisungen von ihren bisherigen Erklärungen nicht abgehen. Landshauptmann Püutincr erklärt gereizt ein für alle Mal, er wolle keinen Angriff, wofern nicht alle Orte dazu stimmen. 21. Mai. (Luccrn, Uri und Schwyz.) In Gemäßhcit der Beschlüsse auf dem lcztcn Tage zu Zug ziehen Luccrn, Uri und Unterwalden ihre gesammte Mannschaft mit Ausnahme von je 400 Urncrn und Untcrwaldncrn, welche als Bcsazung in RapperSwyl bleiben, zurük, um nach Zug und in die Grafschaft Baden vorzurükcn. Die genannten Orte erklären, daß sie mit Schmerzen den guten Eifer und Willen von Schwyz zu einen, Angriffskrieg gesehen, sich aber dazu ohne Zustimmung aller Orte nicht haben verstehen dürfen; sie können an einen Angriff durch Zürich und Bern nicht glauben und sind der Ansicht, daß auch Glarus und die drei Bünde neutral bleiben, wenn nicht vorher ein Einfall in das Zürchcrgcbict erfolge. Schwyz solle daher nach Kräften seine Grenzen schüzen und auf guter Hut stehen. 22. Mai. Die Orte Luccrn, Uri und Unterwalden lehnen den Rath von Schwyz, mit ihren Truppen den nächsten Weg nach Zug und Baar durch das Zürchcrgcbict über Hütten zu nehmen, ab. Gleichen Abend marschircn die 400 Luecrncr in aller Stille ab und ihnen folgen in der Nacht und am andern Morgen die Truppen von Uri und Unterwalden. Über die fruchtlose» Bcrathungen der KricgSräthc in Pfäffikon sind insbesondere noch zu vergleichen die Acten des Staatsarchivs Lucern (Acten Toggenburg). 1654 April bis Juli 1712. 742. Conferenz der Kriegsräthe der Stände Lucern, Uri, Unterwalden und Zug. Zug. 17l2, .!«. April bis 24. Juli. Kantonsarchiv Zug. Kricgsrathsprowlolle, 30. April. (Oberst Amrhyn voll Luccr»; I)r. Karl Friedrich Lusscr von Uri, alt-Landammann Lclllv und Panncrherr Zelger von Nidwaldcn und die Kriegsräthe von Zug.) Die schwyzerischen KricgSräthe in Pfäffikon verlangen kategorisch Bericht, ob der von ihnen entworfene Angriffsplan genehm gehalten werde oder nicht. Landshauptmann Achcrmann, der die zugcrischcn Posten inspicirt hat, findet die Lage derselben sehr gefährlich. Zug lehnt mit Schreiben an Luccrn den Besuch der nächsten Tagsazung zu Baden ab. 2. Mai. Landammann Schmid, der mit Landammann Bcßlcr auf der Durchreise nach Baden begriffen ist, eröffnet den KriegSräthen der vier Orte die Umstände seiner Abreise von Turin. Der Herzog wolle nicht, daß Etwas vorgenommen werde, und glaube nicht an den Ernst der Lage, worauf Schmid entgegnete, daß es dermalen ernst werde. Laut Bericht des Landshauptmann Achcrmann habe man in Pfäffikon wegen der Tagsazung zu Baden Umgang genommen, Etwas über die Vornahme eines Angriffs zu beschließen; Schwyz für sich allein könne nicht zur Offensive greifen, die andern Orte hätten ihm Hilfe zur Verthcidigung seiner Grenzen, nicht aber für einen Angriff darüber Hinalls zugesagt. Darauf kommt in Umfrage, was gcthan werden solle; entweder solle man den Krieg beginnen lassen oder ganz davon abstehen, wenn anders man dm guten Eifer der unter den Waffen stehenden Mannschaft erhalte» wolle. Nachdem inzwischen auch noch die schwyzerischen Gesandten an die Tagsazung und Kanzler Püntincr eingetroffen und Schwyz die Nothwcndigkcit activen Vorgehens nochmals hervorgehoben, sprechen sich Luccrn, Schwyz und Nidwaldcn dahin aus, ungesäumt ohne viel Worte sich zum Angriff zu entschließen oder aber die Verhandlungen der Tagsazung abzuwarten. Uri ist auch für den Angriff, sobald alle Orte inSgcsammt und gleichzeitig sich dazu entschließen. Endlich wird gutgcfundcn, ohne Vorwisscn und Uebereinstimmung von Solothurn, Freiburg und Wallis einstweilen nichts zu untcrnchmen, und diese Orte zur Absendung von KriegSräthen nach Zug zu ersuchen. Es wird beschlossen, sämmtliche Posten noch einmal umreiten zu lassen. 4. Mai. Statthalter Joseph Anton Rcding von Schwyz legt den KriegSräthen der vier Orte einen Plan zu einem gemeinsamen Angriff vor, in dem auch die nähern Anordnungcn für die Feuerzeichen enthalten sind. Hicrwcgen wird auf den 6. Mai eine Confcrenz zwischen den KriegSräthen in Zug und Pfäffikon nach Finstcrsec angesezt. Zu den gestern angekommenen Hilfötruppcn aus Lifencn, 3i l Mann stark, sind heute noch zwei andere Compagnicn Tcssincr von je 200 Mann cingcrükt. 6. Mai. Die katholischen Orte verlangen mit Schreiben vom 4. Mai aus Baden, daß zum Schuzc dieser Grafschaft 800 Mann dahin verlegt werden. ES wird geantwortet, Luccrn solle einstweilen diese Mannschaft dorthin abgeben; jedes der fünf Orte werde indessen sein Eontingcnt rüsten, ferner kommen dieser Tage auch die Hilfötruppcn aus Wallis in fünf Abthcilungcn von je 200 Mann an. 7. Mai. Da der Unterhalt der Walliscr Truppen für Zug allein schwer falle, wird an die Kriegsräthe in Baden und Muri geschrieben, daß diese Mannschaft dahin abgehen werde, damit anderseits die Luccrncr Hilfötruppcn für Baden verfügbar werden. 8. Mai. Die katholischen Gesandten erneuern das Gesuch, die Bcsazung von Baden, Stadt und Grafschaft, zu verstärken. Dieses Begehren unterstüzcn mündlich die von Baden zurükgekchrten Landammann Bcßlcr und Landammann Schorno; die Hilfe sei dringend nothwendig; von der Tagsazung sei nichts GutcS April bis Juli 1712. 1655 zu erhoffen und cS werde wohl zum Kriege kommen, für welchen Fall der französische Ambassador gcrathen, sich in Bereitschaft zu halten. Die katholischen Orte hätten gutgcfundcn, daß noch einige Gesandte in Baden bleiben, bis die Hilfsmannschaft daselbst eingetroffen sein werde. Einige Schwarzwäldcr seien gewillt, den Zürcher» die Stadt Kaiscrstuhl vorwegzunehmen. Obschon eS bedenklich sei, sie hiczu zu ermuntern, habe man doch gefunden, in so gedrungener Noth Hilfe zu nehmen, wo sie zu haben ist. ES wird vorgeschlagen/ daß die Zusazmannschaft nach Baden angemessen auf die Orte vcrtheilt werde. Je ein Abgeordneter der hier vertretenen Orte soll die Abordnung auö Wallis bcwillkommen und mit ihnen über die Verwendung der Truppen in Bcrathung treten, ll. Mai. Landammann Schorns berichtet, die Sachlage sei nun darnach, um sich über das Werk der Nothwchr gcgeu die andringende Noth zu bcralhcn. Zur Fcstsczung dcS Angriffsplans wird ein Ausschuß bestehend in Oberst Amrhp», Ur. Karl Friedrich Lusscr, Landammann Schorns, LandShauptman» Achcrmann und Landöhauptmann Zurlaubcn gewählt. 12. Mai. Obcrstlicutcnant Brandenberg meldet, das gemeine Volk wolle endlich angreifen und verlange ungeduldig, mit dem Landöfähnlcin auszuziehen. Einige der KricgSräthc werden nach Baar abgeordnet, um die Leute zur Geduld zu verleiten. Da Luccrn die Stellung dcS Brigadier Sonnenberg in den Frciämtcrn für gefährdet ansieht, hat Oberst Amrhyn Befehl erhalten, mit seinen 4t)l) Mann auf erstes Begehren dem Brigadier zuzuziehen. Da durch diesen Entzug der 4t)t) Mann Zug gänzlich zur Unthätigkcit genöthigt wird, soll hicvon sowohl Vorstellung an Brigadier Sonncnberg als Mitthcilung an Schwyz gemacht werden, an lcztcres mit der Bemerkung, daß Zug vom gemeinsamen AngriffSprojcct nun zurüktrctcn müsse und sich sonach jeder allfälligcn Schuld einschlage. 14. Mai. Auf das durch Schreiben dcö Obcramts Baden vermittelte Begehren des französischen Gesandten, dem gefangenen Landvogt Thormann ein gewisses Maß von Freiheit zu gewähren, treten Lucern, Uri und Untcrwaldcn nicht ein, da ein Entscheid hierüber den Obern zustehe. Ein anderes Schreiben meldet, daß Hauptmann von der Flüe zu Windijch das Fährseil abschneiden ließ, weshalb die Bcrncr auf der Windischcr Höhe Posto faßten lind mit zwölf Stükcn eine Canonadc begannen. Den 1k. Mai ziehen die 400 Mann von Luccrn unter Führung von Oberst Amrhyn in die Frciämtcr ab. 17. Mai. (Uri, Untcrwaldcn und Zug.) Eine Reklamation deS zürcherischen Truppcncorps in Mcttmcnstcttcn wegen Zurükstcllung von entführtem Vieh von Knonau, Ebcrtschwyl u. s. w. wird zur Hintcrhaltung von Repressalien begütigend beantwortet. 22. Mai in Baar. (Uri, Untcrwaldcn, Zug und Oberst de Prcux von Wallis.) Landammann Püntincr trifft mit 900 Mann, zwei Stükcn und zwei Fahnen von Pfäffikon ein. Von der Wohlcrallmcind langt der Bericht ein, daß die katholischen Truppen Dottikon und Hägglingcn an die Bcrncr verloren, daselbst zwei Stükc zurük- gclasscn, Mellingen aufgegeben und den Hasen- und Hcitcröbcrg verloren haben. DicS wird dem ober» Lager mitgctheilt mit dem Befehl, AllcS zum Angriff bereit zu halten; zur Vereinbarung eines gemeinsamen Angriffs auf morgen werden zwei KricgSräthc zu den Kriegsräthcn LuccrnS in die Frciämtcr abgeordnet. 23. Mai. (Uri, Untcrwaldcn, Zug und Wallis.) Die Abordnung an die KricgSräthc in den Frciämtcr» berichtet, daß diese ihren Unwillen kundgeben über die Unthätigkcit von Schwyz, von dem man jczt nicht wisse, ob es offensiv oder defensiv sein wolle; zu wissen begehrt man, ob auch die Walliscr Truppen sich für einen Angriff erklären können. Es wird beschlossen, den geheimen Kricgsralh in weniger Mitgliedern zu bestellen, der dann die eigentlichen OpcrationSplänc fcstsczt. Der engere KricgSrath hat sich sofort in die Frciämtcr zu verfügen, um daselbst sich mit den Rüthen von Lucern zu bcrathcn. Diesen Tag langen auch 3K0 Mann von Obwaldcn aus Pfäffikon an. 26. Mai. (Uri, Untcrwaldcn und Zug.) Aus Baden geht der Bericht ein, daß die Zugänge zur Stadt völlig gesperrt seien und daher Hilfe zu senden ist. Landöhauptmann Püntincr und Lands- 1656 April bis Juli 1712. Hauptmann Achcrmann, die im Lager der Luccrncr in Muri und Hcrmctschwyl gewesen, berichten, Luccrn sei Willens, daselbst zum Angriff zu schreiten, befürchte aber, es sei dem Feind in seinem wohlvcrschanztcn Lager zu Mellingen schwer bcizukommcn, daher habe man schleunigst von Luccrn Vcrhaltsbefchlc erbeten. Baden sei ohne schleunige Hilfe nicht im Stande, das angedrohte Bombardement auszuhallen, und müßte sich sonach an Zürich und Bern ergeben. Major Bücher bringt auö den Freiämtcrn die Nachricht, daß die Bcrncr ihr Lager bei Mellingen verlassen und an Brcmgartcn vorbeigezogen seien. Luccrn habe vicrundzwanzig Stunden Bedenkzeit verlangt, ob es die Frciämtcr aufgeben und ncutralisircn lassen wolle, aber ohne Erfolg. Daher will Luccrn vernehmen, welche Hilfe man ihm gewähren wolle. Es wird beschlossen, alle verfügbaren Truppe» zusammenzuziehen und von dem Kricgörath in den Freiämtcrn Kunde einzuholen, wo der Feind aufgestellt sei, um darnach mit den dortigen Truppen gemeinsam opcriren zu können. 27. Mai. Landammann Schorns und Landammann Wüvrncr von Schwpz erstatten Bericht über die Fortschritte der Feinde im st. Gallische»; sie schlagen eine gleichzeitige Diversion von Rappcrswyl aus vor, wozu jre aber der Untcrstüzung eines Corps von 1999 Mann bedürften. Es wird dieser Abordnung die Sachlage in den Freiämtcrn eröffnet und bedeutet, daß man von den weiter» Entschließungen dcS dortigen Corps noch nichts Näheres wisse. 28. M a i. Durch Statthalter Brandenberg von Zug wird dem Rath in Luccrn der mündliche Bericht über die in völliger Auflösung begriffene Brigade von Muri erstattet und angefragt, was bei dieser Sachlage zu thun und z» rathcn sei (St. Luccrn: A. T.) Von den unbcthciligtcn Orten geht die Einladung zum Besuch der Tagsazung in Ölten auf den 29. Mai ein. Der Connnandant von Brcmgartcn, Johann Jakob Muos, rclatirt über die Capitulation von Mellingen; auch für Brcmgartcn stehe nun ein Gleiches bevor. 39. Mai. ES erscheint eine abermalige Deputation von Schwyz, bestehend in Landammann Schorns und LandcSschüzcnmcistcr Rcding und verlangt einen cinmüthigcn Beschluß der katholischen Orte, daß der Angriff unternommen werde. Dir Abordnung äußert, man wolle das Geschehene vergessen und jczt sich neu ermannen. Zug antwortet, cS wolle mithalten, wen» alle fünf Orte zur Offensive übergehen wollen; den Besuch der Tagsazung zu Ölten betrachtet Zug diesem Vorhaben als keineswegs hinderlich. 31. Mai. Landshauptmann Bücher von Obwalden verlangt, daß man aus der Unschlüssigkcit heraustrete, die Leute seien unwillig, sie verlangen entweder vorz» gehen oder heimzukehren. Auffallen erregt der Vorgang, daß Schwyz Abordnungen an die einzelnen Orte schikt, um sie zum Mithandcln zu bewegen, und die KricgSräthc in Zug umgehe. Dies gereiche wenig zur Herbeiführung der Einigkeit. Während Schwyz das Alte vergessen will, bringe cS gleichzeitig neue Klage» gegen Hauptmann von der Flüe und Kanzler Stulh vor. Auch Nidwaldcn will lieber, daß Etwas geschehe, als daß nichts geschehe; man soll nicht mehr lange zaudern, der Heuet nahe bereits und dann seien seine Leute nicht mehr zurükznhaltcn. 2. Juni. (Uri, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug und Wallis.) Es wird das Ercditiv für Jost Valentin, Hauptmann des Zehnten Gombs verlesen. Derselbe trägt vor, cS befremde die Republik Wallis das eilige Hilföbcgehrcn einerseits und die mehrwöchige Unthätigkcit der fünf Orte anderseits nicht wenig. Wallis verlange daher, das „Geschäft" oder den Krieg zu befördern, da es zu nicht mehr verpflichtet sei als Frciburg und Solothurn. Obwohl der Abgeordnete auch das zweite MonatSgcld für die 1999 Mann mitgebracht, könne er gleichwohl nicht verbergen, daß unter diesen viel unruhige Köpfe seien, dir nach Hause trachten und den Monat nicht auödicnen wollen. ES sei nicht zu vergessen, daß Wallis außer diesen 1999 noch andere 6999 Mann unter den Waffen habe. ES wird Wallis der Dank des Kricgsrathcs ausgesprochen; den fünf Orten sei dic Hinzichung der Dinge nicht weniger leid als Wallis, cS sei zu erwarten, daß dic Tagsazung in Ölten entweder den Frieden oder aber den Krieg bringen werde. Schwyz schreibt, daß April bis Juli 1712, 1657 die Grafschaft SarganS bedroht sei. Da eine gleiche Mitthcilung auch an Uri und Untcrwaldcn erfolgt ist, überlassen diese ihren Obern hierin zu verfügen. Zug verlangt durch Expressen vom Landvogt nähern Bericht. 3, Juni. (Uri, Unterwaldcn und Zug.) Oberst Jost Anirhyn von Lucern anerbietet im Namen dieses Standes die Walliscr Truppen entweder ganz zu übernehmen oder für deren Vcrproviamirung Früchte bcizu- schießen/ Ferner ist er instruirt, die Erklärung abzugeben, daß Luecrn zur Rettung dcS katholischen Wesens und des Vaterlandes in allwcg den übrigen Orten beipflichten und helfen wolle. Hauptmann Jost Valentin wird angefragt, ob nicht die Walliscr Truppen oder ein Thcil davon nach Cham verlegt werden könnte. Er nimmt es uä roterenäum und zur Besprechung mit Oberst Preux. 4. Juni. (Luecrn, Uri, Untcrwaldcn und ^ug.) Die Abgeordneten von Wallis geben die Verlegung von 200 Mann ihres Corps nach Cham zu. Es werden die Feuerzeichen gegen Luecrn hin fcstgcsczt. Da die Rcußbrükc von den Bcrncrn bedroht ist, wird die Bcwachungöabthcilung daselbst verstärkt. Da in Maschwandcn 20»«) Mann stehen sollten, waren die Urncr vergangene Nacht in Fraucnthal unter den Waffen und auf dem Posten gewesen; Landammann Püntincr verlangt deren Ablösung. Von Wenzingen wird berichtet, daß der Feind gestern auf daö Gebiet von Zug hcrübcrgeschosscn habe. Die Officicrc sollen in Steinhaufen oder an einem andern Ort ein schlagfertiges Corps zusammenziehen. Nachmittags treffen in Baar bei den KricgSräthcn Sckclmcistcr Bcllmont und Gardchauptmann Rcding von Schwyz ein und erneuern daselbst das Gesuch, mit allen vereinten Kräften einmal dem Feind entgegenzutreten. 5. Juni. (Luecrn, Uri, Schwyz, Untcrwaldcn und Zug zu Buonas.) Oberst Amrhyn mahnt im Auftrage von Luecrn, die Conccntrirung eines starken Corps und dessen Aufstellung in reifliche Erwägung zu ziehen und sich klar darüber zu werden, ob man den starken Feind aggressiv aufsuchen oder sich abwehrend gegen ihn verhalten wolle. Schwyz wiederholt sein früheres Begehren, daß zum Angriff geschritten werde. Landammann Püntincr bringt die Anzeige, daß sich der Feind bei Brcmgartcn zum Angriff der Sinscrbrükc zusammenziehe und räth an, gegen Maschwandcn vorzurükcn und eine Schlacht zu wagen. Schwyz erklärt, wenn man oben bei Wollcrau angreifen wolle, seien sie zu jeglicher Hilfe bereit; wolle man aber von Zug auö vorgehen, werde Schwyz die Operation durch einen Einbruch in Feindesland untcrstüzen. Wenn die Feinde vorerst nur Rappcröwyl, Uznach und Gastcr angreifen sollten, ersucht es für diesen Fall um Beistand. Luecrn ist für eine defensive Haltung und will jedem Ort, das angegriffen ist, Hilfe leisten; ebenso Uri. Beim jczigen Stand der Dinge sollte man in den französischen Botschafter und die neutralen Orte dringen, daß sie für einen Friedensschluß arbeiten. Schwyz nimmt diesen Antrag all rekerencluin und fügt sich, wenn die sämmtlichcn Orte hiermit einig gehen, will jedoch Toggcnburg nicht zu einem Frieden zulassen/ Die ganze Bcrathung führt schließlich zu dem Ergcbniß. daß jedes Ort sich defensiv halten und im Falle eines Angriffs dem Angegriffenen tröstliche Hilfe bringen, mittlerweile aber einen FricdcnSabschluß anstreben soll. 10. Juni. (Uri, Untcrwaldcn und Zug.) Da die Walliscr Truppen nicht mehr zurükzuhaltcn sind, wird dem Zchntcnhauptmann Jost Valentin ein Rccrcditivschreibcn zugestellt; am 12. Juni sind die lcztcn Walliscrtruppcn abgezogen. 15. Juni. (Die gleichen Orte.) Zug hat gestern auf heute eine allgemeine Musterung angcsczt und cö geht daö Gerücht, daß die Bürger und Landlcutc einen Angriff beschließen und an die Stelle der sich weigernden Officiere neue wählen wollen. Uri und Untcrwaldcn tadeln ein solches eigenmächtiges Vorgehen und verwahren sich vor den Folgen; entweder sollen alle Orte gemeinsam handeln oder nicht; im lcztcn Fall müßte Uri wahrscheinlich seine Truppen zurükzichcn. ES wird beschlossen, durch einige Kri'cgöräthc von dem Sondcrvorgchcn der zugcr'schcn Truppen abzurathcn und ohne Wissen und Willen der mitbctheiligten Orte nichts zu unternehmen. 22. Juni. (Uri, Untcrwaldcn und Zug.) Uri und Uutcr- 1658 Mai 1712, waldcn werden ersucht, ihre in Zug stehenden Truppcncontingentc bei der drohenden Lage noch weiterhin z» belassen. Beide Orte sind einverstanden, daß Zug Abordnungen dorthin schike, um die Gesinnungen ihrer Stände an erster Stelle zu vernehmen. Lucern wird ersucht, zur Dekung der Rcußbrüke bei Sins einige Mannschaft nach St. Wolfgang und die dortigen Anhöhen zu legen, was Lucern indessen den 23. Juni ablehnt. 24. Juni. (Die nämlichen Orte.) Die Kricgsräthe von Uri und Nidwalden machen die Anzeige, daß ihre Mannschaft laut zugekommenem Befehl ihrer Obern nach Hanse abzumarschircn habe, und nehmen Abschied von den Behörden von Zug. Tags darauf ersuchen Ammann und Rath von Zug die noch znrüll gebliebenen Truppen von Obwaldcn, unter Hinwcis auf ihre gcschwornen Eide und Bünde, sie doch nicht zu verlassen. 13. Juli. Landammann Bücher und der Geistliche Dillicr als Feldprediger rüken mit 3<1t) Man» von Obwalden wieder in die Stadt ein; des andern Tages folgt Panncrherr Jmfeld mit dem Panner und weiter» 3t>6 Mann. 14. Juli. (Obwaldeu und Zug.) Joseph Anton Schuhmacher berichtet, die dritte Landsgcmcinde in Uri habe sich für den Frieden ausgesprochen, der gemeine Mann aber erklärt, zu helfen, wenn nur einige Mannschaft von Schwyz zugestoßen werde. Vor der LandSgcmcinde haben sieben Geschlechter vcrlautbart, den faulen falsche» Frieden unter keinen Umständen anzunehmen. Schwyz und Nidwalden werden ersucht, »»verweilt zuzuziehen. 15. Juli. (Die nämlichen Orte.) Vergangene Nacht hat Hauptmann Kaiser von Landöhauptmann Achcrmann in Küßnacht den Bericht überbracht, daß Luccrn den Truppen NidwaldenS den Durchpaß abgeschlagen und mit Gewalt dagegen eingeschritten sei, indem cS mit einem Stükc drei oder vier Schüsse auf dieselben abfeuerte und ihnen erklärte, daß jedes weitere Anrükcn als Kriegsfall betrachtet werde. Landshauptmann Achcrmann habe darauf von Hause die Ordre erhalte», nach Küßnacht zu ziehen und daselbst weitere Befehle abzuwarten. Mittags 12 Uhr ergeht im ganzen Gebiet von Zug der Sturm und sämmtliche Mannschaft tritt unter die Fahne und wird gegen Cham und die Sinscrbrüke dirigirt. Landshauptmann Trinkler wird beauftragt, die Sinscrbrüke, die zur Hälfte abgcdckt ist, zu inspicircn. Schwyz berichtet, daß es auf Morgen eine Landsgcmcinde abhalte. 16. Juli. (Beide Untcrwaldcn und Zug zu St. Wolfgang.) Die Landshauptmänncr Achcrmann, Bucher und Trinkler mit Zuzug der Geistlichen werden beauftragt, den Pla» des Angriffs von der Sinscrbrüke ans festzustellen. Abends trifft daö Contingcnt von Schwyz, beinahe 10^ Mann stark in Zug ein, die nach Cham vorgeschoben werden. 23. Juli. Uri ist mit 1000 Mann in Immenser angelangt und ersucht um Zusendung von Schiffen zur Ucbcrfahrt, damit es seinen Marsch nach den Freiämtcrn, wohin auch 300 Unterwaldncr von Baar aus unterwegs sind, fortsczcn könne. 24. Juli, Von dem päpstlichen Nuntius in Altorf sind für die Armee in den Freiämtcrn 2000 Gulden eingegangen, 743. Außerordentliche gemeineidgenössische Tagsaznng der XIII Orte, Abt und Stadt St. Galle» und Biel. Baden. 1712, 2. bis 21. Mai. zeaiidedarchiv Nidwalde». Abschiede. Kautonsarchiv Nora». Abschkdsmanual. Gesandte: Zürich und Bern. (Abwesend.) Lucern. Johann Martin Schwytzer, Schultheiß! Laurenz Franz von Flcckcnstcin, Vcnnrr. Uri. Karl AlphvnS Beßlcr, Landammann; Jost Anton Schmid, Mai 17(2. 1659 alt-Landammann. Schwyz. Joseph Franz Ehrlcr, Landammann; Gilg Christoph Schorns, alt-Landammann. Untcrwalden. Konrad von Flüc, Landammann von Obwaldcn; Joseph Jgnaz Stultz, alt-Landammann von Nidwaldcn. Zug. (Abwesend.) Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Jakob Gallati, Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Christoph Burkhardt, Deputat. Freiburg. Franz Philipp von Lauten genannt Heid, Schultheiß; Franz NiklauS Bondcrwcid, des Raths. Solothurn. Johann Friedrich von Roll, Stadtvcnncr; Johann Jakob Joseph Gluh, Sckclmcistcr. Schaff- Hausen. Michael Senn, Bürgermeister; Melchior von Pfistcrn, Statthalter. Appenzell. Paul Guter, Landammann, von Jnncrrhodcn; Konrad Zcllwcgcr, Landammann, von Außerrhodcn. Abt von St. Gallen. Joseph Anton Püntincr, Kanzler. Stadt St. Gallen. Christoph Hochreutcner, Stadtschrcibcr. Biel. Peter Haaö, Bcnner. (Ohne Außerrhodcn und Stadt St. Gallen.) In Eröffnung dieser von Basel ausgeschriebenen außerordentlichen Tagsazung erklären die Gesandten von GlaruS, sie seien nicht nur beauftragt, hier ihr Möglichstes zur Beruhigung der Erregung und Einstellung aller feindlichen Bewegungen zu thun, sondern GlaruS habe auch an Zürich und Bern geschrieben und sie als Gesandte in das zürcherische Lager, an den Abt und in das Toggenburg abgeordnet mit dem Auftrag, wenn auch nicht die Nicdcrlcgung der Waffen, so doch die Einstellung der Thätlichkcitcn bis zum gütlichen Austrag der Sache zu erwirken. Glarus hat beschlossen, neutral zu sein und lediglich seine Hilfe für eine gütliche Bcrmittelnng anzubieten in der Meinung, daß es damit den Orten ein größeres Gefallen erweise. Uri und Schwyz sprechen ihre Verwunderung aus, wie GlaruS als Mitanthcilhaber an dem Thurgau und an der Grafschaft Baden neutral sein könne, da Zürich die Thurgauer des Eides, welchen sie den eidgenössischen Orten geschworen, entlassen und sich allein zuschwörcn ließ, und Baden von Zürich und Bern in das Gelübde genommen worden sei. GlaruS untcr- drükt seine Antwort hierauf in der Sorge, daß damit wenig geholfen würde und die Gesandten etwas reden möchten, waS der Obrigkeit nicht lieb sein könnte. Basel hat auf den ersten Bericht von den kriegerischen Bewegungen gegen Toggcnburg an ein und anderes Ort, namentlich auch an Zürich und Bern geschrieben und das Gesuch gestellt, fernem kriegerischen Actionen Einhalt zu thun, jedoch vergeblich, und hat dann deshalb diese Tagsazung einberufen, zu der auch Bern noch den 25. April eingewilligt hatte. Nachher haben beide Stände abgelehnt, in Baden zu erscheinen, sofern nicht sämmtlichc Truppen aus der Stadt sammt dem Umkreis von zwei Stunden und auö Mellingen zurükgczogcn werden, oder die Orte nicht in Zurzach tagen wollen. Die katholischen beteiligten Orte können ihre Verwunderung über diese Dictatur der zwei Städte nicht genugsam laut werden lassen, da diese doch selbst keine Miene machen, die von ihnen bcscztcn Orte, wie Kaiserstuhl, Klingnau, zu räumen. Die Evaluation von Baden und die Verlegung der Tagsazung an einen andern Ort wird daher rundweg abgelehnt; wenn Zürich und Bern den Frieden haben wollen, sollen sie nach Baden kommen, wo sie als mitrcgicrcndc Orte volle Sicherheit finden. Schwpz weist auf die Gcwalt- lhat gegen den Abt von St. Gallen hin und kann sich in keine Handlung einlassen, che und bevor die Dinge im Toggcnburg in den frühem Stand gebracht und Zürich und Bern sich dieser Angelegenheit völlig einschlagen haben. Ebenso erneuert Schwyz seine Mahnung um bundeögcmäßc Hilfe. Die unbcthciligtcn Orte sind instruirt, zu Allem Hand zu bieten, um Thätlichkcitcn zu vermeiden. I». (Die unbcthciligtcn Orte.) An Zürich und Bern wird die Einladung erlassen, den Verhandlungen in Baden beizuwohnen, da sonst alle Bemühungen erfolglos bleiben müßten. Auf die ablehnenden Antworten werden Landammann Zwicki, Deputat Burkhardt und Sckelmcistcr Mutz nach Zurzach abgeordnet, um den beiden Städten die Nothwcndigkcit ihrer 1000 Mai 1712. Hichcrkunft vorzustellen und die Einstellung aller Feindseligkeiten zu verlangen, Hievon wird den beteiligten katholischen Orten Mitteilung gewacht mit dem Gesuche, daß sie ihre Abreise noch verschieben. Da auch diese Mission erfolglos war, bcrathcn sich die unbcthciligtcn Orte weiter, waö in der Sache gcthan werde» könnte, geben auch den beteiligten katholischen Orten davon Kcnntniß und ersuchen dieselben, die bevorstehende Ankunft des französischen AmbassadorS abzuwarten, der gebeten werde, sich in'S Mittel zu schlagen. Schließlich einigen sich die Orte, von den beteiligten katholischen Ständen allfälligc Vorschläge über einen Waffenstillstand, Räumung von Baden, Annahme einer andern Malstättc u, s. w, entgegenzunehmen und diese dann durch katholisch GlaruS, Frciburg und Solothurn den beiden Städten vortragen zu lassen. Die beteiligten Orte konnten sich aber zur Räumung vou Baden nicht verstehen; Zürich und Bern sollen in den großen Bädern Quartier nehmen und gemeinsam auf dem SchüzcnhauS confcrircn. Der Friede von 1656 seze fest, wenn ein Ort das Recht darschlage und der beklagte Ort das Recht nicht bestehen wolle, so haben die andern Orte dem Recht begehrenden beizustehen. Diese Stellung sollen nun die unintcrcssirtcn Orte in s gemein gegen Zürich und Bern einnehmen. Die protestircndcn Stände sind jedoch hierzu nicht instruirt, und eö wird daher die Antwort der beteiligten Orte den zwei Städten nicht eröffnet. Nachdem inzwischen der französische Gesandte eingetroffen, wird demselben durch einen Ausschuß, bestehend in Landammann Zwicki, Schultheiß von Lantcn, Bürgermeister Burkhardt und Stadtvcnncr von Noll die Sachlage vorgetragen; desgleichen werden Zürich und Bern eingeladen, behufs bessern gegenseitigen Verkehrs ihre Sizunge» nach KönigSfelden zu verlegen. ES folgt nun ein wechselseitiger Meinungsaustausch zwischen den unbeteiligte» Orten und den beiden Parteien einerseits, und anderseits zwischen diesen allein und dem französischen Gesandten, der von keinem Erfolg begleitet ist. Die Gesandten von Zürich und Bern lehnen die aUgcmcinc Entwaffnung rundweg ab und weigern sich gleichfalls, nach Baden zu kommen, und die katholischen bctbci- ligten Orte verlangen die Entscheidung des Toggcnburgcrstrcitcs, um den es sich nach Erklärung beider Stände einzig handle, durch unparteiisches Recht oder unparteiische Minne. Der nun folgende Vorschlag, die Unterhandlungen zur Beibehaltung des Friedens an einem andern Orte, vornehmlich in Bern, oder dann i» Aarau, Aarburg, Oltc», Brugg oder Schaffhauscn fvrtsezcn zu lasse«, findet bei Zürich und Bern wenig Vertrauen. Nachdem am 9. Mai bereits mehrere Gesandte der katholischen bcthciligtcn Orte verreist waren und sich alle Unterhandlungen zerschlagen hatten, einigen sich die unbcthciligtcn Orte gleichwohl, ihre äußerste Thätigkcit für Erhaltung des Friedens nicht auszusczen, und berufen sämmtliche eidgenössische und zugewandte Orte zu einer neuen Tagsazung auf den Abend dcö 22. Mai nach Ölten und Aarburg. v. (Luccrn, Uri, Schwpz, Untcrwaldcn, Frciburg, Solothurn und der Abt von St. Gallen.) Zu der von Zürich und Bern verlangten Zurükzichung der Truppen aus Baden kann nur dann zugestimmt werden, wenn allseitig eine gänzliche Entwaffnung angenommen wird; denn Zürich und Bern als Anstößcrn wäre es ein Leichtes, in einer Stunde die ganze Grafschaft Baden mit ihren Truppen zu überziehen. Schwyz will mit Zürich und Ber» erst dann unterhandeln, wenn die beiden Städte sich vorher dcö Toggenburgs ganz cntschlagen haben; wollte» sie hierüber unterhandeln, soll man ihre Vorschläge entgegennehmen, wo nicht, sei jeder längere Verbleib zu Baden unnüz. Auf die Anfragen an Frciburg und Solothurn, waö sie für die katholischen Orte thun wolle»/ erklärt Frciburg, daß seine Truppen bereits aufgcmahnt, die Commandantcn in ihre Quartiere verordnet u»d die Waffen besichtigt worden seien. Für den gemeinsamen Kricgsrath der Orte Lucer», Frciburg, Solothur» und Wallis sei daS frciburgischc Mitglied bereits ernannt. Solothurn hat ebenfalls seine gcsammtc Mannschust aufgcmahnt und die Hauptstadt und die Grenzposten stark bcsczt, so daß Bern bereits eine namhafte Mannschust Mai I71Z. 1661 an die Grenzen vorgeschoben habe. Auf die erfolgende Mahnnng werde Solvthurn thun, was die Bünde und der goldene Bund vorschreiben. Diese Erklärungen werden verdankt. Schwyz will sogleich abreisen, wenn die Orte, welche ihre Truppen bereits auf Schwyzcrgcbict stehen haben, die Bewilligung zu einer geincinsaincn Actio» crtheilcn. Hiczu können sich aber Frciburg und Solothurn nicht verstehen, ohne vorerst die Ansichten der übrigen unbethciligtcn Orte eingeholt zu haben. Inzwischen trifft ein Schreiben der Gesandten von Bern auö KönigSfcldcn ein, zufolge dem die beiden Stände nähere Instructionen bei ihren Obern einholen. «I. (Die katholischen Orte.) Hinsichtlich der Verpflegung und Verwendung der 1000 Mann HilfStruppcn auö Wallis, die in Abteilungen von 200 Mann eintreffen, sind die Ansichten gcthcilt. Luccrn ist derselben nicht bcnöthigt und kann seine eigenen Truppen nicht außerhalb des Kantonö schikcn und dafür fremde aufnehmen. Schwyz schlägt vor, 5l)l) Walliscr und je 5l) Mann aus den einzelnen Orten in die Grafschaft Baden zu verlegen. Obwalden will die Walliscr Mannschaft nicht thcilcn; wenn man kriegen wolle, müsse man nun einmal anfangen, um sich nicht selbst ganz zu erschöpfen. Der Gesandte dcö AbtcS meldet, wenn Niemand diese Walliscr wolle, so solle man sie dem Abt, der sie mit Dank annehme, schikcn. v. Die Majorität der die cnnctbirgischcn Vvgtcicn regierenden Orte hat nunmehr durch ihre Ortsstimmcn beschlossen, daß diese Vogtcicn ihre Truppen den katholischen Orten zu Hilfe senden. Obwohl ohne Instruction hierüber, wird Lucern dennoch beauftragt, die nöthigcn Weisungen an die Landvögtc abgehen zu lassen. Das Schreiben LuccrnS im Namen aller katholischen Orte wird den 5. Mai an den Landvogt von Lauiö abgefertigt. Es wird auch das Nähere über die Verpflegung dieser HilfStruppcn besprochen, t. (Luccrn, Uri, Schwyz und Untcrwalden.) An die Kriegsräthe in Psäffikon und Zug wird das dringende Gesuch gestellt, sofort 800 Mann Verstärkung in die Grafschaft Baden abmarschircn zu lassen, da stünvlich zu besorgen ist, daß die Zürcher und Bcrncr den ober» Thcil der Grafschaft bcsrzcn. zx. (Die VII katholischen Orte und Abt von St. Gallen.) Da Zürich und Bern von der begehrten Entwaffnung der Stadt und Grafschaft Baden nicht abstehen wollen und die bctheiligtcn katholischen Orte diese nur im Fall allgemeiner Entwaffnung zugeben können, lassen sich lcztcre nur noch durch die Nachricht von der Ankunft des französischen Gesandten in Baden zurükhalte». Aber auch lcztercr hat bei Zürich und Bern nichts vermocht und mußte sehen, daß beide Stände den Vorthcil nicht aus der Hand geben und den Toggcnburger Streit nur mit gcwaffnctcr Hand behandeln lassen wolle», so daß dcir katholischen Orten nur mehr das Waffcnglük übrig bleibt. lieber diese und alle andern Einzel hcitcn des Berichtes des französischen Ambassadors, seine HilfSvcrsichcrung lt. s. w. werden die Gesandten dcö Nähern zu rcfcrircn haben. Dem Gesandten wird die gehabte Mühe und Sorgfalt verdankt mit dem Ansuchen, die Sache der katholischen Orte seinem Herrn lind dessen Generälen zu empfehlen. Auf de» Vorschlag der katholischen unbethciligtcn Orte, zu neuen Unterhandlungen in Ölten oder Schöncnwcrd und Aarall oder Aarburg zusammenzutreten, können die andern katholischen Orte einstweilen nicht eintreten, bevor sie weitere Befehle von ihren Obrigkeiten haben; sie ersuchen gleichzeitig Frciburg und Solothurn, gemeinsame Sache mit ihnen zu machen. Als neue Malstättc wollen sie bcincbcnS ihren Obern Bern cmpschlcn. Dabei erneuert Schwyz seinen Vorbehalt, erst dann auf eine gütliche oder rechtliche Handlung mit Zürich und Bern eintreten zu können, »venu diese Toggcnburg geräumt haben und der alte Zustand daselbst wieder hergestellt sei. Der Gesandte deS AbtcS weist auf die Nothwcndigkcit hin, den Kaiser um Hilfe anzurufen, der den katholischen Orten wohlgeneigt sei; der Abt sei nunmehr, da die alte Landschaft auch angegriffen sei, doch gewiß befugt, Hilfe zu suchen, wo solche zu erhalten sei. I>. (Luccrn, Uri, Schwvz, Untcrwalden und Abt von St. Gallen.) lieber die Verrichtungen des französischen Gesandten zu KönigSfcldcn wird folgender Bericht erstattet. Auf 1662 Mai 1712, seine Frage, warum Alles unter den Waffen sei, gaben beide Städte als einzigen Grund die Hilfeleistung a» die bedrängten Toggcnburger an; cö komme ihnen nicht in den Sinn, irgend ein Ort an seiner Souveränität oder seinen Rechten zu kränken; den Antrag dcö Botschafters auf allgemeine Entwaffnung und Zurükführung der Sache auf den Stand, den sie bei leztcr Tagsazung im April eingenommen, lehnten sie ab. Der Gesandte habe wahrgenommen, wenn Schwyz oder andere Orte den beiden Ständen den Toggcnburgcrhandcl nicht zur DiScretion und Willkür anheimgeben, so könne nichts geschaffen werden; alle seine Vorschläge seien durch allerlei Ausflüchte umgangen worden, so daß er den bcthciligtcn Orten überlassen müsse, zu erwägen, waS ihnen rathsam sei und namentlich auch, ob sie mit Kriegsvorräthcn in der Weise wohl versehen seien, wie rr cö bei den Berncrn gesehen habe. Ohne Waffengewalt werde in der Sache kaum mehr zu helfen sein. Troz all' der Zusicherungen, den Orten an ihren Rechten nichts zu nehmen, haben beide Stände für den Fall eines Waffenstillstandes die von ihm angeregte Zurükgabe des Thurgau und der untern Grafschaft Baden nicht versichern wollen. Auf die Frage, ob ihnen ein Abtausch der wälschcn gegen die deutschen Vogteicn nicht genehm wäre, haben sie alsbald erklärt, darüber sich instruircn zu lassen. Bei dieser Sachlage sei cS schwer, den bcthciligtcn katholischen Orten die Nicderlcgung der Waffen anzurathcn, da Zürich und Bern dabei allzeit im Vorihcil wären, indem sie auf das erste AUarmzcichcn mit ihren Truppen wieder bei der Hand wäre». Der Gesandte bedauere, daß die Sache derart auf die Spizc getrieben sei und er kein Mittel sehe, alö daß die bcthciligtcn katholischen Orte ihr Glük versuchen müssen. Er versichere aber, daß der König den unter- drüktcn Theil nicht werde stcken lassen, wenn er auch bisdahin mit seinen Truppen keinen Fuß in die Eidgenossenschaft sezcn werde. Wollte der König eine Bewegung gegen die Grenzen hin machen, so verursache das bei dem Kaiser oder den alliirten Mächten Lärm. Der Gesandte du Luc verlangt daher genau zu wissen, was die bcthciligtcn katholischen Orte in dieser Lage zu thun vorhaben, damit er hicvon dem König und dessen Generälen Meldung thun könne. Die katholischen Orte ziehen diese Andeutungen in reifliche Erdaucrung und richten an den französischen Gesandten das Gesuch, ihre Sache dem König bestens zu empfehlen, damit er ihnen zu Hilfe komme; sie bringen dabei die alten Pensionen, die im mailändischcn Eapitulat zugesicherten 2666 Fußtruppcn und 566 Reiter und die Untcrstüzung von 36,666 Kronen in Erinnerung. Ihres ErachtcnS sollte der König von Burgund und Savopcn aus sich gegen die bcrnischcn Grenzen am Genfersce, Waadtland, Neuenbürg und Pruntrut bewegen, waS um so leichter auszuführen sei, als dermalen französische Truppen in Savoyen stehen. Der Gesandte sagt seine Dienstleistung zu mit dem Bemerken, man solle nur operirc», glüklich oder unglüklich, der König werde den gerechten und unterdrüktcn Theil nicht sinken lassen. Gleichzeitig stellt er das Gesuch, den zu Baden in Verwahr genommenen Landvogt Thormann, der sich zwar über die Behandlung nicht zu beklagen habe, als seinen guten Freund geziemend zu halten. Ein Ausschuß der katholische" unbcthciligtcn Orte berichtet darauf von seinen Bemühungen, einen Ort ausfindig zu machen, wo die Parteien zu einem Tage zusammentreten könnten. Das Nähere ist oben angegeben, i. (Lucern, Uri, Unterwalden und der Abt von St. Gallen.) Der kaiserliche Botschafter hat den Gesandten von Lucern in ihrer Wohnung durch seinen Secrctär das kaiserliche Originalrescript vorgewiesen und ihnen nochmals daraus vorlesen lassen, waS er vorher einem Ausschuß mündlich eröffnet hatte, daß er nämlich instruirt sei, sich mit den wohlgesinnten katholischen Orten zu verstehen und von ihnen zu vernehmen, welche Mittel sie im Kriegsfall für thunlich erachtete»- Die katholischen Orte überlassen daraufhin inSgemcin dem Kaiser, dem Fürstabt von St. Gallen soweit Hilfe zu leisten, als er derselben zu Behauptung seiner RcichSlehcn bcnöthigt sei. Nidwaldcn will dem Abte überlassen, nach allen Mitteln zu seiner Rettung zu trachten, will aber gemäß besonderer Weisung wegen de" Mai 1712, 1663 gefährlichen Folgen mit seinem Votum keinerlei Gesuch tun Hilfeleistung an den Kaiser gerichtet haben, Ii. Dem Herzog von Savopcn soll durch eine Zuschrift die Anlicgcnheit der katholischen Orte vorgestellt und von ihm laut Verträgen die bedungene Hilfeleistung angelegentlich verlangt werden. Die Ausfertigung dieses Schreibens übernimmt Lucern. 744. Conferenz von Zürich lind Bern. Zurzach und .«önigsfelden. l7t2, 3. bis It. Mai. «»ar>»to»sarchi»> Freiburg. Ungeb, Abschiede. Gesandte: Lucern. Heinrich Ludwig Göldlin von Tiefenau, dcS Raths. Frciburg. Oberst Johann Joseph von Alt. Solothurn. Johann Ludwig von Roll, Schultheiß; Johann Georg Wagner, alt-Rath. Wallis. Eugen Courten, Panncrhcrr. Die KricgSräthe treten nach Anleitung der geheimen Abschiede zusammen, nachdem Zürich und Bern den Frieden gebrochen, 3<1 bis 40,606 Mann auf den Füßen haben und sich bereits der Landgrasschaft Thurgau, Zurzach, Kaiscrstuhl und Klingnau mit bewaffneter Hand bemächtigt haben, und gegen die katholischen Orte hcrangcrükt sind und die völlige Untcrdrükung der katholischen Eidgenossenschaft nunmchr befürchtet werden muß, wenn nicht mit lebhaftem Muth und eidgenössischem katholischem Eifer diesen Gcwaltthätigkciten standhaft entgegengetreten wird. Unter Vorbehalt der obrigkeitliche» Genehmigung wird, nach Bclcsung der frühern Verabschiedungen, namentlich des Abschieds vom November 1769 zu St. Urban und nachdem die Situation, die Stimmung und die MannschaftSstärkc, ebenso die wichtigen Pässe und Posten einander in Treuen eröffnet worden, folgendes Gutachten abgegeben: Im Falle die V Orte angreifen oder angegriffen werden, sollen Frciburg und Wallis im Verein mit der noch verfügbaren Mannschaft von Uri und Ob- nnd Nidwalden einen Handstreich auf Thun auszuführen suchen. Uri soll durch das Maycnthal, Obwaldcn über den Brünig und Wallis mit einem Thcil seiner Truppen über die Grimscl vorrüke», sich im HaSlcthal vereinigen und gemeinsam auf Thun zu marschircn. Die zweite Abtheilung dringt über die Gcmmi in das Frutigcrthal und die dritte Abthcilung in das Saancnthal vor, wo Frciburg von Bubcnbcrg und Jaun aus mit einem Corps eintrifft, mit dem zweiten Corps aber dircct von Plaffcyen gegen Thun vorrükt, wo sämmtlichc Trupprnab- thcilungcn zu gleicher Zeit zusammentreffen. Glükt dieser Streich und kann dadurch Luccrn Luft gemacht werden, so könnte lcztcrcS über Marbach einen Vorstoß gegen Bricnz hin machen und den übrigen vier Orten zu Hilfe kommen. Solothurn hat dreizehn der katholischen Eidgenossenschaft hochwichtige Pässe'zu bcsczcn, so namentlich die Stadt Solothurn, Ölten und die Klus, wodurch die Verbindung nach dem Elsaß offen behalten ?69 1VK6 Mai 1712. wird. Hicdurch wird ermöglicht, daß die Hilfstruppen des Bischofs von Basel für Lucern verfügbar werden; sie haben ihren Weg dorthin durch die Klus nach Solvthurn und über St. Urban zu nehmen, nicht wie früher vereinbart wurde, über Ölten und Surfte, da dieser Paß vou Bern genau beobachtet und mit Truppen bcsczt ist. Im Übrigen, namentlich was die Wahrzeichen und den Correspondcnzwcg betrifft, bleiben die früher» Verabschiedungen maßgebend. Das Gutachten der Kriegsräthe ist in der 1708 zwischen den drei katholischen Städten vereinbarten Geheim- oder Zahlcnschrift abgefaßt. Das Original des Kantonsarchivs Freiburg trägt die Überschrift- Xoäns lit« nvv xlaclio solvitur. Die einzelnen Buchstaben des Alphabets werden durch Zahlen ausgedrükt, so ist a^ llt oder 132, b- 112 oder 133, m - 100 oder 143. Daneben werden eine Reihe der gebräuchlichsten Worte ebenfalls durch je eine Zahl dargestellt, so bedeutet z. B. 22k Armee, 212 angreifen, 24b Befehl, 11K7 Frciburg, 1175 Lucern, 1295 Saanen, u. s. w. Endlich bilden andere Zahlen wieder nur Silben von Worten, z. B. 1951 ba, 1052 be, 1053 bi, 1054 bo, 1055 bu, u. s. f. Die Zahlen 1—99, 181—189, 2K1—2K9, 341—349 und 411—419 dienen nur dazu, die Enträthftluug der Geheimschrift zu erschwere», da sie gar nichts ausdrüken. 746. Consercnz der beiden Kriegsräthe von Pfäffikon nnd Zng. Finstersee. !7l2, Ii. Mai. jianVeSarchiv Tchwvi- Acte» ToMiiburgerlrieg, — KantonSarchiv Zug. KricgsrathSprotololl. Gesandte: Luccrn. Heinrich Joseph Keller, KricgSrath zu Pfäffikon; Oberst Karl Anton Amrhy», Kriegslast) zu Zug. Uri. Joseph Auton Püutincr, alt-Landammaun, KricgSrath zu Pfäffikon; Ilr. Lusftr, KricgSrath zu Zug. Schwyz. Joseph Anton Rcding, Statthalter, KricgSrath zu Pfäffikon. Unterwaldc». Johann Franz Andcrhaldcn, alt-Landammann, KricgSrath zu Pfäffikon, von Obwaldcn; Sebastian Remigius Kaiser, Landanunann, Kriegsrath zu Pfäffikou; Johanu Jakob Achcrmaun, Landshauptmaun, KricgSrath ZU Zug, vou Nidwalden. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, alt-Ammann, KricgSrath zu Zug. I. Die Kriegsräthe von Pfäffikon wollen wissen, wie Frciburg uud Solothuru und Wallis sich zu den übrigen katholischen Orten stellen; Schwpz spccicll verlangt, daß man sich einmal erkläre, ob man mit und neben ihm den Angriff thun wolle. II. Die Stadt Baden soll unter allen Umständen behauptet werden; deshalb sollen 8t)l) bis 1500 Mann oder nvthigcnfalls noch mehr sofort dahin abmarschircn. Diese Truppe» können am füglichstcn aus der im Freiamt stehenden luccrnischcn Mannschaft genommen werden, welche hinwieder durch die Walliscr crftzt wird, da deren Verpflegung in Zug oder Pfäffikon nicht möglich ist. 1^- Da Zürich und Bern die Untcrthancn in Thurgau und Baden sich allein zuschwörcn ließen und zwange»/ den an die übrigen mitrcgiercndcn Orte gcschworncn Eid aufzugeben, sollen alle katholischen Orte von daher gemeinsame Sache machen. Es wird das Röthigc an die Gesandten in Baden geschrieben, damit daselbst >»ä Frciburg, Solothurn uud Wallis des Bruches, der Kriegserklärung und der Form dcS Manifestes wcgc» Abrede getroffen werde. Die Erklärung des Bruches ist in Baden höchst geheim zu halten, sofern angenschcinlich kein billiger Friede möglich ist; den beiden Ständen gegenüber ist in diesem Falle zu eröffnen, man müsft Alles ml rktorenäum nehmen, indem hiedurch die katholischen Orte zu ihrem Angriff Zeit und Vorsprung Mai 1712, 1667 gewinnen. Die Gesandten in Baden erhalten den fernem Auftrag, die ganze Angelegenheit auch dem französischen Botschafter zu Händen des Königs dringendst zn empfehlen. IV. Die III Bünde sollen unter Erinnerung an die Bündnisse von 1497 und 1498 zu getreuem Aufsehen gemahnt werden. An die katholischen Grau- bündncr gehen noch besondere Mahnungen ab, wie denn von Lucern Landammann Püntincr hierzu mit den nöthigen Materialien bereits versehen ist. Glcichcrmassen wird Savoycn um die bundcSgcmäßc Hilfe angerufen. V. Sämmtlichc katholische Orte sollen einen KricgSrath nach Zug abordnen, da von da ans die Verbindung mit allen katholischen Ständen am leichtesten ist. 747. Geheime Conferenz von Lncern, ttri, ttnterwalden und Wallis. Luccrn. 1712, 14. Mai. Staatsarchiv Lucern. Nngcb. Abschiede. Gesandte: Lucern. Franz Lconz Meyer, Sekelmeister; Heinrich Ludwig Göldlin von Tiefenau, beide des inncrn Raths, Uri. Jost Anton Schmid, alt-Landammann, Unterwaldcn. Johann Konrad von Flüc, alt-Landammann von Obwalden; Joseph Jgnaz Stultz, alt-Landammann von Nidwaldcn. Wallis. Eugen von Courtcn, Statthalter des Landshauptmanns. n. Da der KricgSrath der Republik Wallis zur Bcrathung der zu veranstaltenden geheimen Anschläge noch nicht eingetroffen ist, werden vorerst die Ansichten über die neuerdings auf Ölten und Aarburg ausgeschriebene Tagsazung ausgetauscht und Luccrn überlassen, auf Dienstag den 17. Mai eine Conferenz aller katholischen Orte und der Republik Wallis nach Zug einzuberufen. I». Obwohl Luccrn wegen der Subsidicn des päpstlichen Stuhles bereits an den Nuntius gelangt ist, wird in Anbetracht der schweren Zeiten und der äußersten Gefahr doch noch gutbcfundcn, auch dircct dem Papste selbst, wie dies andere Male in gleichen Zeitlagcn auch der Fall war, die nachdrüklichstcn Vorstellungen zu unterbreiten, «». Da Zürich von den III Bünden wirklich Hilfe begehrt hat, findet man cS am Plaze, daß die nächste Conferenz in Zug die Katholischen in Bünden ermahne, mit allem Flcißc diese Hilfeleistung zu verhindern, wie jene sich da und dort schon dazu crbötig gezeigt haben sollen. «I. Panncrhcrr Courtcn, der nebst dem KricgSrath von Luccrn in Solothurn mit den geheimen Kricgöräthcn von Solothurn und Frciburg eonfcrirt hatte, berichtet, daß die Verbindung der Walliser Truppen mit Frciburg bei Chillon durch die vier MandcmcntS nicht mehr in'S Werk gesezt werden könne, da die dortigen Pässe durch ein fliegendes Corps von 5000 Berncrn verlegt seien, und daher ncuestcnS in Solothurn ein anderer Plan dahin beredet worden sei, daß gleichzeitig Uri von Waffen aus durch Mayen über den Sustcnbcrg, Wallis über den Lötschcnbcrg, die Grimscl und Sanetsch und Unterwaldcn über den Brünig in das Bcrncr Oberland einfallen und auf Thun loSmarschircn, während Frciburg über Plaffcyen und Jaun verbrechen und sich bei Thun mit den übrigen Corps vereinigen würde. Die Ausführung dieses Planes dckt die wichtigen Pässe von Uri, Unterwaldcn und Wallis und erschwert oder vcr- nnmöglicht die Abschucidnng der einzelnen Corps. Der Vorschlag wird gutgcfunden und in Abgang genügender Instruction den geheimen Kricgsräthcn zu hinterbringen übernommen. Was die Stärke der einzelnen Corps betrifft, werden bei Uri einige hundert Mann verlangt, das jedoch glaubt, durch den Abschub seiner Truppen 1668 Mai 1712, nach Schwyz und Zug sehr entblößt zu sein; schließlich willigt Uri auf Ratification ein; Untcrwaldcn sollte hinwieder mit ungefähr 866 Mann, und Wallis und Frciburg mit je 1566 diese Diversion unternehmen. Dieses Unternehmen scheint um so erfolgreicher zu werden, als im Haslethal schlechtes Volk, viele Anabaptisten und keine besondere Zuneigung zu Bern vorhanden seien und keine Reiterei verwendbar sei. Luccrn ist bereit, von Marbach aus getreues Aufsehen zu halten; eine activc Bcthätigung von diesem Punkte aus kann aber von ihm von vornherein nicht gefordert werden, da es seine Truppen für das eigene Land, Frci- ämtcr und die Grafschaft Baden bedarf und wirklich je 466 Mann Schwyz und Zug zugezogen sind. Untcrwaldcn soll in den ersten Tagen über diesen Plan sich gegenüber Uri klar aussprechen, und Uri sodann seinen Entschluß dem wallisischcn Kricgsrath bei seiner Durchreise eröffne», damit Wallis die nöthigc Anzeige an Frciburg machen und allseitig in größter Gchcimde Tag und Stunde bestimmt werden können, «. Laut Bericht des Herrn Courtcn hatte» die nunmehr vollzählig angelangten 1666 Mann aus Wallis Ordre, zur Vcrthcidigung der verbündeten Orte daselbst Stellung zu nehmen und allenfalls auch offensiv vorzugehen. Da jedoch bishin Freiburg und Solothurn neutral geblieben und Wallis gegenüber den katholischen Orten nur die Pflicht der Vcrthcidigung hat. ist den Walliser Truppen gegen Erwartung der Befehl zugekommen, in den Orten selbst zu verbleiben und nicht in die Frciämtcr vorzurükcn, damit sie nicht beschuldigt werden können, den ersten Angriff auf die protestantischen Stände gethan zu haben. Ferner wird ersucht, den Walliser Truppen für ihr Geld guten Proviant und Lebensmittel zu beschaffen, und namentlich ohne Vorwisscn der Republik keinen Frieden einzugehen, was als billig erachtet wird. Für diesen Zuzug und die getreue Beobachtung der geheimen Abschiede wird Wallis unsterblicher Dank erstattet und versichert, daß die Truppen unvcrwcilt aus dem Freimut zurükgczogcn werden sollen, sofern eine Änderung der bisherigen Stellungen verlangt werde; nebenbei wird aufmerksam gemacht, daß Bern am Freimut keinen Antheil habe. Die angeführte Neutralität von Frciburg und Solothurn betreffend kann nicht ungesagt bleiben, daß diese nicht zugegeben werden kann, da Zürich im Thurgau die Untcrthanen den katholischen Orten ab- und sich allein zuschwörcn ließ, und Bern in der Grafschaft Baden gewaltsam durchmarschirt ist und Religion und Region angegriffen hat, sonach jene gemäß Bünden und dem goldenen Bund zu Hilfe verpflichtet sind, wessen sie sich übrigens auf den Kriegsfall nie gcwidrigt haben. Ebenso wird Wallis auch zugesichert, seine Truppen bestens zu verpflegen und ohne sein Zuthun in keinerlei Verhandlungen über den Frieden einzutreten. Von dieser Besprechung und von der nach Zug angcscztcn Konferenz wird auch Solothurn für sich und zu Händen von Frciburg Kcnntniß gegeben. 74!t. Confcrenz der VII katholischen Orte. Zug. 1712, 1». bis 211. Mai. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. v. 17l2. iol. «s. Gesandte: Luccrn. Oberst Karl Anton Amrhyn; Heinrich Joseph Keller, Bauherr, beide des inncrn Raths. Uri. Karl AlphonS Beßlcr, Landammann; Joseph Anton Püntincr, alt-Landammann; Jost Anton Schmid, alt-Landammann; Martin Brand, des Ratbs. Schwyz. Joseph Franz Ehrlcr, Landammann; Gilg Mai I71Z. 16K9 Christoph Schorno, alt-Landammanu. Untcrwaldcn. Konrad von Flüc und Johann Franz Andcrhaldc» beide alt-Landammänncr; Joseph von MooS, des Raths von Obwalden; Sebastian Remigius Kaiser/Land- amniann; Joseph Jgnaz Stultz und Beat Jakob Leuw, beide alt-Landammänncr von Nidwalden. j „ Christoph Andcrmatt, Ammann; Beat Jakob Zurlaubcn, alt-Ammann; Johann Jakob Brandenberg, Statthalter; Johann Kaspar Eustcr und Oswald Hegglin, beide alt-Ammänncr; Oswald Kolin, Pailnerhcrr, Frciburg. Franz NiklauS Vondcrwcid, dcö Raths. Solothurn. Johann Jakob Joseph Glutz' Sckelmeistcr. Die Ausschreibung dieses Tages ist erfolgt, weil die dcrmalige Sachlage den katholischen Orten keine andere Alternative mehr zuläßt, als entweder der gütlichen Handlung, für welche bereits wieder eine Tag- sazung auf Ölten und Aarburg ausgeschrieben ist, Plaz zu geben, oder die Kricgsopcrationcn zu beginnen, indem eine längere Unthätigkcit die Kräfte vollends aufzehren würde. Nach Verlesung verschiedener Zuschriften thcilS an die Gesandten, thcils an die in Zug und Pfäffikon versammelten KricgSräthe über den Stand der militärischen Bewegungen, namentlich in der Grafschaft Baden und im Thurgau, wo sich die Zürcher de.» Vernehmen nach zum Angriff auf die Stadt Wyl conccntrircn, wird zuerst in Bcrathung gesczh in welcher Weise die Einladung der in Baden tagenden unparteiischen Orte zum Besuch der Tagsazung in Ölten und Aarburg beantwortet werden solle. Luccrn' und Uri erklären, daß sie diese Tagsazung unbedenklich besuchen werden; Schwyz, Untcrwaldcn und Zug sind ganz und gar dagegen, indem damit nichts Anderes beabsichtigt sei, als Zürich und Bern mehr Zeit gewinnen zu lassen; gcgcnthcils sollte eher davon gesprochen werden, wie man sich der Gewalt von Zürich und Bern erwehren wolle, weshalb sie Frciburg, Solothurn und Wallis vcrinöge des goldenen Bundes um Hilfe anrufen. Frciburg und Solothurn, die immer noch unbcthciligt sind, finden es unnöthig, ihre Ansichten, ob die Tagsazung zu besuchen sei oder nicht, auszusprechen; sie sind lediglich instruirt. Alles zu thun, was zu gütlicher Beilegung führen kann; wenn die vorgeschlagene Tagsazung abgelehnt wird, sei die Mission ihrer Gesandten in Zug vollendet und haben sie einfach nach Haus zurükzukchrcn, damit ihre Obern sich gemäß der geheimen Abschiede zwischen Luccrn, Frciburg, Solothuri/und Wallis in Postur stellen können. Zu den außerhalb des Gebietes der genannten Stände vorhabenden Operationen hätten Frciburg und Solothurn nicht mitzuwirken, da sie in den geheimen Abschieden der V Orte nicht begriffen seien. Hierauf wird aber rcplicirt, cS bestehe zwischen den geheimen Abschieden der drei Städte und Wallis und denjenigen der V Orte denn doch eine solche Conncxität, daß die Mitwirkung von Solo thurn und -Frciburg nicht in Frage gcsezt werden dürfe. Von den in Baden regierenden Orten ist inzwischen der Bericht cingckommcn, daß Zürich die auf Ölten und Aarburg angcscztc Confcrcnz besuchen wolle, sofern auch die katholischen Orte daselbst vertreten seien. Nach langer fruchtloser Besprechung machen Frciburg und Solothurn noch einmal darauf aufmerksam, eö sei für die katholischen Orte besser und leichter zu verantworten, zur gütlichen Handlung Hand zu bieten als solche auszuschlagen, und geben zu Protokoll, daß ihre Obern durch die Thcilnahme an dieser Tagsazung lediglich die Wiederherstellung der Ruhe im Vaterland beabsichtigen und keine Schuld tragen wollen, wenn etwa im Kriegsfälle den katholischen Orten ein unglük lichcr Streich versezt würde. Diese Verwahrung erfolge nicht etwa deshalb, als wollten sie sich im Kriegsfalle nicht gemäß den gcschworncn Bünden alö ehrliche Eidgenossen verhalten, sondern weil die Instructionen so lauten. Eö walte bei Frciburg uud Solothurn auch noch die große Frage, ob wenn eines oder mehrere Orte ungeachtet der noch vorhandenen Aussicht auf friedliche Auöcinandcrsezung dennoch den Krieg erklären, die andern zum Frieden geneigten Orte auch zum Krieg verpflichtet seien. Schwyz will in die Antwort ail die unparteiischen Orte aufnehmen, cS solle nicht nur die Räumung der Grafschaft Baden und des Thurgau, 1670 Mai 1712, sondern auch die Wiederherstellung des ehcvorigcn Standes in Toggcnlmrg gefordert werden. Gleichzeitig protestircn die schwyzcrischcn Gesandten gegen die Zumuthungcn, die sie zu großem Mißbclicbcn innert und außer der Session vernehmen mußten, als sei Schwpz schuld an der bisherigen Verzögerung, und verlangen neuerdings, daß endlich aggressiv vorgegangen werde. Uri läßt gegen diese Erklärung dem Abschied bcisczcn, es habe den goldenen Bund niemals dahin verstanden, daß Toggcnburg in denselben hineingezogen werden könnte, wenngleich Schwhz dorthin verlandrechtet sei. Das Ergcbniß der Berathung ist, daß einzig Luccrn und Uri zur Bezeugung ihrer steten friedliebenden Gesinnung den unparteiischen Orten die Zusage geben, zu der nächsten Tagsazung einzutreffen. I». (Die V Orte.) An den Papst geht ein Schreiben ab, worin er fußfällig gebeten wird, zur Bcstchung des Krieges gegen die an Macht und Mitteln überlegenen Städte Zürich und Bern mit einigen erkleklichen Geldmitteln an die Hand zu gehen. ES werde um so mehr darauf gezählt, als es sicher und gewiß sei, daß die fünf katholischen Orte eine feste Vormauer gegen Italien und allzeit selbst im Stand seien, die um sich fressenden Sectirer aufzuhalten. «. Dem französischen Gesandten werden die Bemühungen zum Frommen der katholischen Orte einerseits beim König und anderseits bei Zürich und Bern verdankt. Da gegen die fortgcsczten Gcwaltactc der lcztcrn in Thurgau und Baden, namentlich auch die Bedrohung der katholischen Religion ohne Anwendung d« Gcgcngcwalt kaum mehr eine Rettung zu hoffen sei, werde daS beste Vertrauen in die fernere Gunst des Gesandten gesezt und derselbe ersucht, sich auch bei dem Könige selbst unverdrossen dafür zu verwenden, daß er den katholischen Orten in ihrer Bc- drängniß mit generöser und bundcömäßigcr Hilfe an die Hand gehe. «I. Gegen die gemeinen III Bünde wird durch Zuschrift die Erwartung ausgesprochen, daß sie einer allfälligcn Mahnung von Zürich zum Zuzug keine Folge geben werden, da die katholischen Orte von Zürich und Bern in ihren Rechten im Thurgau und in der Grafschaft Baden verlezt seien, sondern daß sie vielmehr den katholischen Orten nach Inhalt der ältcrn Bündnisse mit Hilfe beibringen werden, v. Bezüglich des Landvogts Thormann in Bade», der daselbst in Haft genommen worden, wird von allen Ständen, Schwyz, das ohne Instruction ist, ausgenommen, beschlossen, es sei ihm wie dem Landvogt Heinrich in Fraucnfcld die ungehinderte Bewegung in der Stadt Baden bewilligt, sofern er sich aller verdächtigen Schritte und der Korrespondenz enthalten wolle. Wenn er auszuwirken vermag, daß der genannte Landvogt Heinrich und seine Beamten sowie der auf Schloß Sonnen- berg in Haft gehaltene ?. Ehrpsostomus Püntincr in Freiheit gesezt werden, soll er ebenfalls gänzlich entlassen werden. Hiervon wird dem Lalldvogt Thormann, dem Landshauplmann in Baden und dem französischen Gesandten, der sich für Thormann auch noch speciell verwendet hatte, Kcnntniß gegeben, t. In Betreff der Fragen, ob die cnnetbirgischen Unterthancn auf eigene Kosten der Mehrheit der regierenden Orte, oder im Solde der lcztcrn zuzuziehen haben, oder ob ihnen nur eine gewisse Summe Geldes auferlegt werden soll, wird beschlossen, den Landvögtcn in LauiS, Luggaruö, Mcndriö und Mainthal anzuzeigen, daß die dortigen Truppen auf erstell Befehl sofort abzumarschircn und sich nicht nur mit Proviant, sondern auch mit den erforderlichen Geldmitteln selbst zu versehen haben. ES sind bereits mehr als Itllll) Mann Hilfötruppcn durch das Gebiet von Zug gezogen, von denen der größte Thcil noch daselbst liegt. Da diese Truppen kein Brod mitführen und auch noch ein Thcil der Nidwaldncr von Zug mit Brod verschen werden muß, wird billig befunden, daß auch die übrigen Orte an die dahcrigcn Kosten entsprechend beitragen. I». Zu den in der Grafichaft Baden bereits stationirtcn Truppen von 100(1 Mann sollen unverwcilt noch 1500 Man» Verstärkung abgcschikt werden, und zwar sollen an die gcsammtcn 2500 Mann Luccrn 1000, Uri 600, Schwyz 100, Obwaldcn 400, Nidwaldcn und Zug je 200 Mann stellen. Hiervon wird dem Landshanpt- Mai 1712. 1671 mann als Erwiederung auf sein dringendes Hilfsgesuch Mitthcilung gemacht. Da der Landshauptmann und die Beamten in Baden nachgchcndS den Bericht erstatteten, daß unter den dortigen Truppen sich große Unordnung, schlechte Disciplin und Ungehorsam bcmcrklich machen, soll jedes Ort seinen Angehörigen die ernstesten Verwarnungen zugehen lassen. Schließlich wird noch empfohlen, die Verhandlungen dieser Konferenz geheim zu halten. 749. Coilferenz zwischen Schwyz und Glarns. An der Zieftelbrnke. 1712, 25. Mai. Landesarchlv Tchwhz. Acten TvlMnburgcrkricg. Gesandte: Schwyz. Martin Anton Abegg, Kommandant von Gastcr. Glarus. Kaspar Joseph Frculer, alt-Landammann; X. Blumer, Landvogt. Schwyz verlangt unter Zusicherung des Gcgcnrcchtes freien Handelsverkehr zwischen beiden Ständen. Glarus findet sich aber zur Verhütung eigener Nothlagc gezwungen, in Bezug auf den Verkauf von Brod und Mehl einige Beschränkungen eintreten zu lassen; doch läßt es gegen Rcichenburg wöchentlich 5«) und gegen Uznach und Gastcr 256 Brode abfolgcn. I». Der schwyzcrischc Gesandte sucht Gelegenheit, mit alt- Landammann Frculer noch besonders reden zu können, wird aber durch die sorgfältige Uebcrwachung durch Landvogt Blumcr daran größtcnthcils verhindert, bis auf folgenden Punkt. Auf die Frage, wie sich GlaruS gegen eine Diversion in das Toggcnburg zur Untcrstüzung des Abtes, sei rS mit schwyzcrischcn oder mit fremden Truppen, ferner bei Ausbruch eines ReligionökricgcS, wenn Schwyz allein über die ganze Mannschaft von Uznach und Gastcr verfügte, verhalten würde, antwortet Frculer, er bitte, die Landschaft nicht zu entblößen, sondern vielmehr von da auö ein wachbares Auge auf Glarus zu halten. Den fremden Zuzug nach Toggenburg betreffend, erwartet Frculer kaum große Aufregung, wenn der Durchmarsch nicht zu nahe an glarnerischcm Gebiete von statten gehe. «. (S. u. Utznach u. Gastcr.) Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegenhcitcn: Bogt. Utznach u. Köster. «. Art. 33. Um den Zusammenhang der folgende» Abschiede 756 und 751 nicht zu stören, wurde vorstehende Verhandlung, die chronologisch ihren Plaz nach dem Abschied Nro. 756 erhalten würde, hier eingereiht. 1672 Mai bis August 1712. 750. Tagsazung der XIII Orte, Abt milk Stadt St. Gallen und Biel betreffend die Friedens- Unterhandlungen zwischen Zürich und Bern und den V katholischen Orten. Aarburg u. Ölten. 1712, 22. Mai bis 1». Juni; Aaran. Ii. Juni bis 13. August. Staatsarchiv Lucer». Allg, Absch. v. 1712, kol. K7. Gesandte: Zürich. Johann Jakob Eschcr, Bürgermeister; Johann Jakob Ulrich, Statthalter. Bern. Christoph Steiger, Wälschsckelmcister; Abraham Tscharner, deö Raths, und vom 5. August an auch noch Oberst Samuel Frisching, Nenner. Luccrn. Johann Martin Schwytzer, Schultheiß; Oberst Karl Anton Amrhpn; vom 15. Juni bis 31. Juli in Abwesenheit von Schultheiß Schwyßcr Laurenz Franz von Flecken- stein, Statthalter. U r i. Karl Alphons Bcßlcr, Landammann; Sebastian Heinrich Jauch, Landschrcibcr, und vom 15. Juni an auch Joseph Anton Püntincr, alt-Landammann. Schwyz. Joseph Franz Ehrlcr, Landammann; Gilg Christoph Schorns, alt-Landammann (vom 30. Mai an.) Untcrwalden. Konrad von Flüe, Landammann; vom L.August an für denselben Niklaus Jmfeld, Landammann von Obwaldcn; Sebastian Remigius Kaiser, Landammann, und seit 2. August noch Joseph Jgnaz Stultz, alt-Landammann von Nid- walden. Zug. Damian Müller, Sekelmcistcr; Christian Hermann, des Raths; nach deren Abreise seit 2. August Beat Jakob Zurlaubcn, alt-Ammann; Damian Müller, Sekelmeistcr; Gallus Letter, des Raths; Oswald Hegglin, alt-Ammann. Glarus. Johann Heinrich Zwicki, Landammann; Jakob Gallati, Statthalter. Basel. Balthasar Burkhardt, Bürgermeister; Christoph Burkhardt, Deputat. Freiburg. Franz Philipp von Lantcn genannt Heid, Schultheiß; Franz Niklaus Vonderweid, des Raths. Solothurn. Johann Friedrich von Roll, Stadtvcnner, und Johann Jakob Joseph Glutz, beide des geheimen Raths. Schaphausen- Michael Senn, Bürgermeister; Melchior von Pfistern, Statthalter. Appenzell. Paul Suter, Landammann, von Jnncrrhoden; Laurenz Tanner, Landammann, von Außerrhodcn. Abt von St. Gallen. Joseph Anton Püntiner, Kanzler. Stadt St. Gallen. Christoph Hochrcutencr, Stadtschreibcr. Biel. Peter HaaS, Nenner. 24. Mai. (Luccrn, Uri, Untcrwalden, katholisch GlaruS, Frciburg, Solothurn und Jnncrrhoden.) Nach erstattetem eidgenössischen Gruße wird vor Allem ein Bedenken laut darüber, daß die unbctheiligten Orte evangelisch Glarus, Basel und Schaafhausen sich nach Aarburg begeben haben, und sonach durch diese Absonderung den Verhandlungen ein gefährlicher Verzug gegeben werden könnte. Die Gesandten der anwesenden unbetheiligte» Orte werden daher diesen Nachmittag in Aarburg mit den dortigen Gesandtschaften die Berathungcn über die Erhaltung des Friedens beginnen und sich namentlich erkundigen, ob auch von Zürich und Bern Gesandte eintreffen werden. Jnncrrhoden kann laut seiner Instruction nur dann an dieser Confercnz theilnehmcn, wenn alle katholischen Orte außer Zug in derselben vertreten sein werden. Da der französische Gesandte in seiner Audienz in verbindlichen und höflichen Worten seine bereitwilligsten Dienste zur Aufrcchtcrhaltung des Friedens zusichert, wird ihm hicfür durch ciucn Ausschuß gedankt und ihm das im Wurfe liegende Interesse der Katholicität bestens empfohlen. 25. Mai. Den nach Aarburg abgeordneten Gesandtschaften der unbctheiligten katholische» Orte haben die dortigen unbctheiligten evangelischen Orte auf die Erkundigung über daS Eintreffen von Zürich und Bern und die Einladung, die Verhandlung in Ölten, woselbst auch der französische Botschafter angekommen, Mai bis August 1712. IK73 zu eröffnen, nur unbestimmte Antworten gegeben, da sie noch nicht hinreichend instruirt seien. Sämmtlichc unbcthciligte Orte zeigen daraufhin mit Schreiben vom 24. Mai Zürich und Bern ihren Zusammentritt lind die Ankunft der Gesandten von Luccrn, Uri und Untcrwaldcn an, und ersuchen beide Städte ihre Abgeordneten ebenfalls auf die Malstättc abzusenden, alle ferner» Tätlichkeiten einzustellen und für die Posten, Boten und Berichte aller Orte die nöthigc Sicherheit zu veranstalten. Von diesem Schreiben ist auch dem Truppcn- commando der beiden Städte Mittheilung gegeben worden. Dieser Bericht wird genehm gehalten und die nämliche Abordnung ersucht, hicvon auch dem französischeil Botschafter Kcnntniß zu geben, damit auch er bei Zürich und Bern auf die Einstellung aller Tätlichkeiten dringe. Schaffhauscn hat sich in Aarburg ganz bereit erklärt, in Ölten zu erscheinen. 26. Mai. (Die katholischen unbetheiligten Orte.) Von Bern ist die vom 24. Mai datirtc Antwort eingckommcn, seine Abgeordneten, mit .den nöthigen Instructionen versehen, werden sich zur Confcrcnz einfinden, sofern an derselben alle katholischen Orte thcilnchmcn; da der angcscztc Tag ohne Schuld Bcrn'S verstrichen, wird um Anberaumung eines andern Tagcö und die vorgängigc Einsendung der Erklärung aller katholischen Orte ersucht. Vor Allem findet die Confcrcnz nothwcndig, die Gesandten der übrigen unbetheiligten Orte in Aarburg nochmals zur Ucbcrsicdlung nach Ölten einzuladen, was durch Statthalter Gallati geschieht. Dem Gesuche wird entsprochen und von Landammann Zwicki in gemeiner Session sämmtlichcr unbcthciligtcr Orte außer Appcnzell-Außcrrhodcn, das sich entschuldigt, eröffnet, daß Zürich ohne Vorbehalt nächsten Sonntag in Aarburg eintreffe, Bern aber in einem zweiten Schreiben vom 25. Mai seine Thcilnahmc abermals von der Bedingung, daß alle katholischen Orte vertreten seien, abhängig mache. Darauf begeben sich sämmtlichc Abgeordnete zum französischen Gesandte». In einem schriftlich eingegebenen Memorial greift er auf die ihm von Zürich und Bern zu Königsfcldcn gegebenen Zusicherungen zurük, daß die Waffen nur zur endlichen Erledigung des Toggcnburgcrstrcitcs und keineswegs zu irgend einer Bccin trächtigung der übrigen Stände ergriffen wurden. In Ucbcrcinstimmung mit den unbetheiligten habe er den Zusammentritt aller Orte versucht und dies sei nun möglich geworden, da Zug alle Beschlüsse dieser Taglcistung anerkenne und nur noch Schwyz nicht zugesagt habe. Die Angelegenheit des AbtcS gehe den König nichts an und es liege ihm wenig daran, in welcher Weise Zürich und Bern mit demselben abkommen, sofern es ohne Krieg und Bedrohung der Eidgenossenschaft geschehe. Der König wolle aber einmal wissen, woran die Sache sei; er leide unter dem Gedanken, daß die ihm so thcurc Republik ihrer Zerstörung entgegengehen könnte, weshalb die unbetheiligten Orte von Zürich und Bern eine endliche Entschließung verlangen sollen. Diese Eröffnung wird beiden Städten zugestellt; Zürich spccicll wird gebeten, der Gesandtschaft des AbtcS sicheres Geleite zur Confcrcnz zu gewähren und das Commando seiner Truppen anzuweisen, alle Fcindthätlichkcitcn einzustellen. Bern wird außerdem crmahnt, dem Beispiele von Zürich zu folgen; wenn auch das eine oder andere Ort ausbleiben würde, so liege darin für Bern kein Grund, sich der Friedcnsuntcrhandlungcn zu cntschlagen. Schwyz sei nochmals ernstlich zum Besuch des ausgeschriebenen Tages eingeladen worden. Bern dürfe um so eher entsprechen, als auch die bcthciligtcn katholischen Orte zur Bezeugung ihres guten Willens den Landvogt von Baden wieder auf freien Fuß gestellt haben. Endlich beschließt die Session, hicvon auch an Schwyz, Zug, Außcrrhodcn und den Abt Kcnntniß zu geben und diese Orte aus den 29. Mai nach Ölten und Aarburg einzuladen. 28. Mai. (Die katholischen unbetheiligten Orte.) Die katholischen bethciligtcn Stände beschweren sich, daß ihren Boten allerorts der freie Durchpaß gehemmt werde. Dies wird den übrigen unbetheiligten Orten zu Aarburg zugeschrieben mit dem Ansuchen, im Namen sämmtlichcr unbcthciligtcr Orte bei der Generalität von Zürich und Bern und namentlich bei den Commandantcn von Aarburg und Zofingcn 21U 1674 Mai bis August 1712. Abhilfe zu verlangen. 29. Mai. Aus zwei Zuschriften von Zürich und Bern an die unbctheiligtcn Orte geht hervor, daß diese Stände vor ihrem Eintreffen in Aarburg auf den nächsten Dienstag eine Besprechung veranstaltet haben. Diese gesonderte Unterhandlung, die ganz wohl auch in Aarburg stattfiudcn könnte, erregt Befremden und die Bcrmuthung, man suche geflissentlich solche Verzögerungen, um der katholischen Eidgenossenschaft die Bedingungen zu erschweren, weshalb man angezeigt findet, hierüber dem französischen Gesandten Mitteilung zu machen. Auf den Wunsch desselben treten sämmtliche katholische Gesandte zusammen. Diesen stellt er vor, alle Vorthcilc seien dermalen so sehr in den Händen von Zürich und Bern, daß wenig Gutes von einer Verhandlung zu hoffen sei, sondern die katholischen Orte vielmehr äußerst beflissen sein sollen, sich mit allen Kräften zur Gegenwehr zu stellen. Dem König könne nicht zugemuthet werden, bei diesen Zcitläufen den Schuz seiner eigenen Lande zu vernachlässigen, um Andern Hilfe zu bringen. Leztere würde auch bei dem Mangel an Lebensmitteln in der Schweiz selbst äußerst erschwert und die Nachschleppung derselbe» aus Frankreich erforderte so viel Zeit, daß die katholischen Orte unmöglich so lange zuwarten könnten. Doch wolle er, wenn die katholischen Orte hierüber schlüßig geworden und dies dem Ambassador eröffnet hätten, solches dem Könige vorlegen und bestens empfehlen. Für diesmal habe er für gut gefunden, seinen Secrctär nach Bern zu senden, um daselbst nochmals vorzustellen, daß wenn cS wirklich nur um die Beilegung dcö Toggenburger- strcitcs zu thun sei, cS allein an Bern liege, dem Vaterland den Frieden zu erhalten. Nachdem der Botschafter abgetreten war, erklären sämmtliche Gesandte, dafür instruirt zu sein, in dieser betrübten Lage Alles zu thun, wozu sie durch Bünde und Abschiede verpflichtet seien. Gemäß der bestehenden Abschiede wird eine Ucbcrsicht aller verfügbaren Mannschaft zur Operation gegen Zürich und Bern aufgestellt und diese dem französischen Gesandten eingehändigt. 36. M a i. (Luccrn, Uri, Untcrwaldcn, katholisch Glarus, Frciburg, Solothurn und Jnncrrhodcn.) Den katholischen bcthciligtcn Orten sind aus Baden über Waldshut zwei Schreiben zugegangen, eines von Schultheiß und Rath, das andere von Obcrstwachtmcister Schnorf, worin sie auf ihre gefährliche Lage und das Anrükcn der feindlichen Truppen hinweisen und um Vcrhaltsbcfchlc bitten, da sie kaum auf Succurs hoffen können. Die unbctheiligtcn Orte geben hierüber ihre Meinung unmaßgeblich dahin ab, man solle Baden als wichtigen festen Punkt, der mit genügender Munition und einer tapfer» Bcsazung versehen sei, nicht so leichter Dinge aufgeben, da dies den Fortgang der andern Pläne verhindern und man dabei so viel Zeit gewinnen könnte, entweder den Ort zu cntsczen, oder Zürich und Bern die Belagerung mit Rüksicht auf die immer noch zu hoffende Pacification aufheben würden. Die Gesandten der regierenden Orte, ausgenommen katholisch GlaruS, das seine bisherige Neutralität nicht aufgeben will, pflichten bei und schreiben in diesem Sinn zurük. Herr Schnorf insbesondere wird noch beauftragt, den Herrn Crivclli und nach ihm Landshauptmann Rcding und Hauptmann Pfyffcr zu obersten Kricgsbcamtcn und Obcrofficicrcn zu ernennen. ES werden Statthalter Gallati, Vondcrweid und Sckclincistcr Mutz nach Aarburg geschikt, um in Erfahrung zu bringen, was Zürich und Bern bei ihrer Sondcrconfcrcnz in Langenthal in Anschlag bringen möchten und damit wenn möglich im Namen aller unbctheiligtcn Orte dorthin geschrieben werde, daß allseitig die Feindseligkeiten eingestellt und die Belagerung von Baden aufgehoben werde. 31. Mai. (Die nämlichen Orte.) Stadtvenner von Roll hat anläßlich seiner mündlichen Berichterstattung über den Verlauf der bisherigen Verhandlungen von seinen Obern den Auftrag erhalten, zu eröffnen, Solothurn sei angesichts der bisherigen nuzloscn Versuche und der Fortschritte, welche Zürich und Bern gewonnen und bei deren Absicht, die Sache noch länger hintanzuhaltcn, ganz entschlossen, zur Rettung vor dem völligen Untergang Alles zu thun, waS die Bünde, Abschiede und der goldene Bund ihm auferlegen, und verlangt, daß sich sämmtliche katholische Orte Mai bis August 1712. 1675 endlich über ihr Vorhaben aussprechen, damit man sich darnach richten könne. Alle Gesandten erklären darauf, instruirt zu sein, zum Schuze der Religio» und Erhaltung der Freiheit alles nur Mögliche zu thun. Katholisch Glarus bemerkt, seine Mitlandlcutc widriger Religion seien mit ihm eidlich übereingekommen, volle Neutralität zu bewahren und erwartet, daß dies ihm aus bekannten Gründen nicht verargt werde. Die Dcpntatschaft nach Aarburg berichtet, ihren Aufträgen gemäß sei nach Langenthal geschrieben worden. In St. Urban seien vier bcrnischc Untcramtlcutc, welche ein Inventar der im Bcrncrgcbict gelegenen Güter und Gefälle aufnehmen wollten, in Haft genommen worden, worauf zwei Angehörige Luccrnö zu Wangen angehalten und nach Aar- wangcn abgeführt worden seien. Bern drohe sogar, die obrigkeitlichen Boten von Luccrn künftig nicht mehr Yassiren zu lassen, wenn diese Leute nicht gegen einander ausgewechselt werden. Die Gesandten von Luccrn geben sofort schriftlichen Befehl nach St. Urban, die Gefangenen auszuwechseln. 2. Juni. (Sämmtlichc katholische bcthciligtc und unbcthciligtc Orte.) Zürich und Bern schreiben von Langenthal aus, ihre Gesandten werden, sobald sie im Bcsizc näherer Instruction seien, in Aarburg eintreffen, wenn auch die Gesandten von Schwpz erscheinen. Durch die Ankunft der lcztcrn ist nun die eine Schwierigkeit dahingcfallcn, die Erledigung der andern muß abgewartet werden. Die schwyzcrischcn Gesandten legen in gewohnter Weise ihren Gruß ab und betonen, daß Zürich und Bern bishin durch die Langsamkeit der katholischen Orte so große Vorthcilc errungen haben und zwar nicht so sehr durch die Tapferkeit ihrer Waffen, als durch die Treulosigkeit der katholischen Untcrthancn. Nun gehe es auf Uznach und Gastcr los, um sich hernach SarganS' und Rappcrs- wpl'ö zu bemächtigen. Es sei Zeit, dem bedrängten Baden bcizuspringcn; durch eine längere Unthätigkcit erhalte der Landmann schlechte Lust zu fechten. Schwyz habe fortwährend darauf gedrungen, zur That zu schreiten, aber immer haben sich Zwischenfälle in den Weg gelegt, so daß es mit herzbrechender Wchmuth zu keinem Erfolg kommen konnte. Nun müssen alle Orte vereint die wirkliche Rettung an die Hand nehmen, sonst gehe eil» Ort nach dem andern mit gesundem Herzen ohne Gegenwehr zu Grunde. Zug hofft, daß die katholischen Orte sich über seine bisherige gute Haltung nicht werden beklagen können; es sei allzeit zum Kampf gerüstet gestanden; auf ihm laste die Vcrproviantirung der Truppcu UntcrwaldcnS und der 1000 Mann aus Wallis schwer, so daß cS ohne Beihilfe der andern katholischen Orte das Brod für diese 1000 Mann nicht mehr aufbringen könne. Darauf crwicdcrn die andern beteiligten Orte, daß auch sie keine Frucht- vorräthe an Zug abgeben können. Laut Bericht des LandvogtS in LauiS haben Zürich und Bern unter dem 20. Mai an Regenten und Räthc der Landschaft LauiS geschrieben, sie seien lediglich zur Hilfe und Rettung der bedrängten Toggcnburgcr ausgezogen und erwarten daher, daß sie den Mahnungen der katholischen Orte um Zuzug keine Folge geben und sich ruhig verhalten werden, unter Ancrbictung des kräftigsten SchuzcS. In Folge dessen weigerten sich die Angehörigen dem Befehle des Landvogtcs zu gehorchen, und der in allgemeiner Aufregung unter „schimpflichen und lümpischcn Actione» wider den Souveränen" zusammengetretene Gencralcongrcß der Landschaft beschloß den 27. Mai, nur einem Aufgebote aller zwölf regierenden Orte zu folgen, dagegen die Waffen nicht zu Gunsten der einen gegen die andern zu erhebe». Es wird beantragt, durch ausdrüklichc Vorstellungen den Untcrthanen von LauiS diesen Wahn zu nehmen und sie zum Gehorsam anzuhalten, da die Majora der LandcSfürst seien. Da aber Glarus hiczu seinen Namen nicht geben will, und auch Frciburg und Solothurn ohne Instruction sind, kommt es zu keinem Beschluß und wird die Angelegenheit lediglich in den Abschied genommen. (Die unbcthciligtcn katholischen Orte.) Von Aarburg aus ist ein Schreiben dcö Abtes vom 27. Mai, sowie eine Zuschrift seines Gesandten, Kanzler Püntincr vom 30. Mai eingegangen, worin für lcztcrn freies Geleite begehrt wird. DaS Gesuch wird den Gesandten in Aarburg 1676 Mai bis August 1712. empfohlen. 3. Juni. (Sämmtliche katholische Orte.) Die unbeteiligten Orte haben folgenden Vorschlag an Zürich und Bern gestellt: 1. daß beiderseits die Waffen niedergelegt, oder wenn dies nicht erreichbar sei, wenigstens ein Waffenstillstand gemacht werde; 2. daß die Confcrcnz nicht an zwei verschiedenen Orten, wie dies gegenwärtig zum großen Nachthcil und Unkommlichkcit der Fall sei. sondern an Einer Malstüttc, entweder aus Rüksicht auf den franösischcn Botschafter in Solothurn oder in Aarau verpflegen werde; 3. daß für den Verkehr der Gesandten mit ihren Obrigkeiten durchaus freier Paß gegeben werde; 4. daß dem Abt von St. Gallen freies Geleite gewährt werde. Diese Vorschläge sollen den zwei Städten durch die evangelischen und den bcthciligtcn katholischen Orten durch die katholischen Gesandten der unbcthciligtcn Orte übcrbracht werden. (Sämmtliche unbcthciligtc Orte.) Den evangelischen Gesandten der unbethciligten Stände wurde von Zürich und Bern folgende Antwort zu Thcil: Von der gänzlichen Niederlegung der Waffen könne keine Rede sein; der Vorschlag eines Waffenstillstandes wolle man an die Obern bringen, sobald den beiden Orten vorläufig Sichcrstcllung für die Kosten gegeben werde. Gegen die Verlegung der Tagsazung nach Aarau haben fic nichts einzuwenden; ebenso wenig gegen den freien Durchpaß der Boten, sofern diese mit der Standcsfarbe oder Gcleitsbriefcn ihrer Obrigkeiten angcthan seien und nur die amtliche Korrespondenz vermitteln. Wenn Zürich und Bern hierin je etwas Unbclicbigcs gcthan, seien sie durch Vorgänge anderer Stände hiczu veranlaßt worden, so besonders zur Paßspcrrc für trokcnc und naße Früchte durch Solothurn, das Bern den Durchgang des Heues verweigert hatte. Dem Gesandten des AbteS wäre das sichere Geleite schon längst gegeben worden, wen» er dasselbe nachgesucht hätte. Die bctheiligten katholischen Orte gaben auf die Vorschläge folgende Antwort: Sic verlangen gänzliche Nicdcrlcgung der Waffen während der Unterhandlungen und wenn diese erfolglos bleiben, noch weitere vierzehn Tage darüber hinaus. Zu einer Verlegung der Tagsazung nach Aarau können sie sich auch verstehen, nur müssen einige Orte noch nähere Instruction hicfür einholen. In den übrigen zwei Punkten sind sie einer Meinung mit Zürich und Bern. Die unbcthciligtcn Orte finden die Forderung der zwei Städte betreffend die Sichcrstcllung für die Kosten zu exorbitant und daher für angemessen, einstweilen den bcthciligtcn katholischen Orten hicvon nichts zu eröffnen, sondern mittlerweile darauf bedacht zu sein, Zürich und Bern auf mildere Gedanken zu bringen. Da aber an lcztere eine Antwort gegeben werden muß, erhalten die übrigen katholischen Gesandten den Auftrag, sie anzufragen, ob sie auf einen Waffenstillstand und Aarau als Malstätte eingehen können oder nicht. 4. Juni. (Sämmtliche Orte.) Nachdem von den unbcthciligtcn Orten in Aarburg der Bericht eingelangt ist,, daß Zürich und Bern unter allen Umständen nur dann auf einen Waffenstillstand eintreten wollen, wenn sie für die Kosten sichergestellt seien, haben die katholischen unbcthciligtcn Orte keinen Grund mehr, dieses Begehren den bcthciligtcn Ständen länger vorzuenthalten. Bevor man allerseits auf eine Beschlußfassung über diese unbillige Forderung eintritt, will man hierüber den Rath des französischen Gesandten vernehmen. Dieser äußert sich dahin, die unbcthciligtcn Orte sollen vorerst eine nähere Erklärung verlangen; wenn cS die Meinung habe, der Abt solle die Kosten bezahlen, so werde cS dessen Sache sein, hierüber sich auszusprechen; wolle man aber die Abtragung der Kosten den bcthciligtcn katholischen Orten zumuthcn, so sei zu untersuchen, ob sie oder die beiden Städte dieselben verursacht haben. Man könnte wohl auch an beide Stände die Frage stellen, warum sie sich dermasscn in die Sache gemischt und sich ihrer mit so großer Macht angenommen haben; cS hätte auch ein zürcherisches Corps von 4 bis 61)0 Mann zur Aufrcchthaltung der vermeintlichen Rechte im Toggcnburg ausgereicht, ohne daß auch Bern zu den Waffen gegriffen hätte; daher seien diejenigen, die zuerst ausgezogen, die Verursache dieser Kosten. Jni Übrigen räth der Botschafter den bcthciligtcn Orten, für Aarau als gemeinsame Malstättc Mai bis August l71Z. 1677 z» stimmen, da an ihrer persönlichen Sicherheit daselbst nicht zu zweifeln sei; er wolle selbst der mangelnden Instructionen halber hicrwcgcn an Uri, Schwyz, Untcrwaldcn und Zug schreiben. Gleichen TagS erneuerten die sämmtlichcn unbcthciligtcn Orte den Ständen Zürich und Bern in Aarburg den Antrag, die Feindseligkeiten einzustellen und gemeinsam nach Aarau zur Fortsezung der Unterhandlungen zu übersiedeln; doch jene verblieben bei ihren früher» Bedingungen und konnte nichts ausgerichtet werden. In der darauf folgenden Besprechung aller unbcthciligtcn Orte erfahren die katholischen Gesandten, daß Zürich und Bern auch auf die Frage, wie sie cö denn eigentlich mit den Kosten sticincn, keine Erläuterung geben und von einem Waffenstillstand ohne vorherige Dckung der Kosten troz der dringendsten Vorstellungen nichts hören wollen. Schließlich vereinbaren die unparteiischen Orte beiderseits den Vorschlag zu machen, ob die beteiligten katholischen Orte bei dcrmaligcr Außerachtlassung der Kostcnfragc sich auch ohne Waffenstillstand zun, Besuche der Tagsazung in Aaran verstehen könnten. Die lcztcrn nehmen diesen Bericht, der auch dem französischen Botschafter mitgctheilt werden soll, in Erwägung. 5. Juni. (Sämmtlichc katholische Orte.) Der französische Gesandte verdenket, er wolle heute noch durch seinen Dolmetscher die Gesandten von Zürich und Bern, denen er bei Abgang seiner Equipage diesmal nicht nachgehen könne, wie er es in Königöfcldcn gcthan, zu einer Besprechung veranlassen. Wenn er dabei zu unscrn Gunsten sich verwende, geschehe cS darum, weil er die Wahrheit wolle und suche, daß daö ungute und unbillige Verfahren der beiden Stände wcltkundig gemacht werde. Diese Städte hätten Degen und Feder und zu ihrer Rechtfertigung in ganz Europa ihre Flugschriften verbreitet ; cS sollte den katholischen Orten daran liegen, den ganzen Verlauf der Dinge ebenfalls in Schrift zu verfassen und zu veröffentlichen. Ferner räth er den bcthciligtcn katholischen Orten an, bezüglich der Kosten den Vorschlag zu machen, diese den Urhebern zu übcrbindcn, und den dahcrigcn Entscheid entweder durch die unbcthciligtcn Orte oder durch andere unparteiische Richter fällen zu lassen. 6. Juni. Da beschlossen ist, morgen »ach Aarau zur gemeinsamen Tagsazung zu verreisen, wird auf Antrag von Schultheiß Schwyßcr beliebt, die bisherigen Verhandlungen zu besserer Erinnerung in Abschicdsform, wenn auch nur in ErzählungSwcise schriftlich zu verfassen. Gegenüber den Bedenken von Schwyz, die Taglcistung in Aarau zu besuchen, wird alle Verantwortlichkeit und Schaden, die aus einer solchen Weigerung entstehen möchten, diesem Orte übcrbundcn und sämmtlichc Orte nehmen eS auf sich, für allfälligc Verantwortung der schwyzcrischcn Gesandten bei ihren Obern einzustehen. Verhandlungen zu Aarau. 8. Juni. (GlaruS, Basel, Frcibnrg, Solothurn, Schaffhauscn, Appenzell, Stadt St. Gallen und Biel.) Um alle unnöthigcn Verzögerungen abzuschneiden, einigt man sich auf folgendes Verfahren: Zwei Ausschüsse der unbcthciligtcn Orte nehmen die Vorschläge der Parteien entgegen und bringen sie denselben wechselseitig zur Kcnntniß. Zur Entgegennahme der Vorschläge von Zürich und Bern und Mitthcilung der Gegenvorschläge an dieselben werden bezeichnet Landammann Zwicki und Deputat Burkhardt; für die gleichen Verrichtungen bei den bcthciligtcn katholischen Orten Vondcrwcid und Glüh. Zürich und Bern haben folgende Erklärungen abgegeben: Anfänglich habe cS sich allerdings nur um die Beendigung des ToggcnburgcrstrcitcS gehandelt; als aber beide Stände wahrgenommen, daß der Abt mit Hilfe der einen die andern Toggcnburger in seine Gewalt bringen wollte, hätten sie diese nicht trostlos lassen können und dieses ihr Vorhaben auch an Luccrn, Frcibnrg, Solothurn und den Landvogt im Thurgau mitgctheilt. Dessenungeachtet hätten die bcthciligtcn katholischen Orte zu den Waffen gegriffen und Zürich und Bern zur Gegenwehr gcnöthigt. Weil jene die Stadt Baden, die Frciämtcr, Mellingen und Brcmgartcn militärisch bcsczt und die Untcrthancn wider die 1678 Mai bis August 1712, mitrcgicrendcn Ortc zu dm Waffen gerufen hatten, seien die zwei Städte zu Gegemnaßregeln und zu der Wegnahme dieser Landschaften gezwungen worden. Laut Kricgörccht wäre das eroberte Land ihnen verfallen; zum Beweis ihrer friedliebenden Gesinnung seien sie bereit, einen Theil ihrer Eroberung unter nähern Bedingungen zurükzugeben. Es erheische die Billigkeit, daß ihnen wenn nicht alle, so doch ein guter Theil der Kosten von den brthciligtcn katholischen Orten und dem Abte vergütet werden. Was Toggenburg betreffe, soll dasselbe bei allen seinen Rechten verbleiben. Die Eröffnungen der bctheiligtcn katholischen Orte gehen dahin: Wen» man wirklich dcö Vaterlandes Ruhe im Auge habe, so sei dem bald geholfen. Bekanntlich haben Bern und Zürich sich dem französischen Gesandten, den unparteiischen Orten und Luccrn gegenüber und auch in dem ausgegebenen Manifest erklärt, daß einzig die Toggcnburgcrfrage im Spiel sei und allen eidgenössischen Orten nichts genommen werden solle. Wenn diese Erklärung wahr sei, werde man hoffentlich eins werden und zur Einstellung aller Feindseligkeiten gelangen. Diese Eröffnungen werde» sofort den beiden Städten mitgctheilt. 9. Juni. (Die unbethciligtcn Ortc.) Die Antwort der bcthciligten katholischen Orte auf die Vorschläge der Gegenpartei gehen dahin: Der Streit habe allerdings mit Toggcnburg begonnen, man hätte aber erwartet, Zürich und Bern hätten nichts wider den Verzichtbricf unternommen und den Entscheid dcS Streites dem bundcsgemäßen Richter überlassen. Die gegnerischen Truppen seien auSgcrükt, che und bevor die katholischen Kantone einen Mann unter den Waffen gehabt, so daß sie keine Schuld an den erwachsenen Kosten tragen. Die Besezung der Grafschaft Baden sei erst erfolgt, als Zürich und Bern Thurgau betreten und daselbst einige Punkte bcsczt und die Grafschaft schließlich eingenommen hatten. Beide Städte hätten keine Veranlassung gehabt, Thurgau und Rheinthal zu ihren Händen zu ziehen, und von einem Rcchtstitcl deren Erwerbes könne keine Rede sein. Statt daher Kosten zu bezahlen, seien sie vielmcbr berechtigt, solche zu fordern. Sic seien immer zum Frieden geneigt und crbötig gewesen, den Streit nach Anweisung der Bünde erledigen zu lassen. Gegen diese Erklärungen replicircn Zürich und Bern in folgender Weise: Sic verbleiben ohne jede weitere Rechtfertigung ihres Vorgehens bei den gestrigen Vorschlägen; des Abtes Verfahren gegen Toggcnburg sei gewaltthätig und ungcsczlich gewesen und Toggcnburg wäre ohne die Hilfe der zwei Städte jezt vollständig ruinirt. Bevor sie zur Wehre gegriffen, haben sie ihre dringende» Vorstellungen gehörigen Orts gemacht. Erst nachdem die katholischen Orte die gemeinen Uutcrthancn „auflüpfig" gemacht, die Frciämtcr besezt und der Bereinigung ihrer Truppen entgegengetreten und Schanzwcrkc aufgeworfen, hätten sie die Hand auf Thurgau geschlagen; haben die katholischen Orte nach Baden einen Comniandantcu geschikt, so seien auch sie als Mit- hcrrcn zum Einmarsch in'S Thurgau befugt gewesen. Die Vorgabe, die katholischen Ortc hätten lediglich zum Schuzc von Baden Vorkehrungen getroffen, sei nicht annehmbar. Luccrn habe noch während der Anwesenheit der Gesandten von Zürich und Bern in ihrer Stadt die Stükc aufführen lassen. Man mache so viel Aufhebens, daß sie die Uutcrthanen im Thurgau sich znschwörcu ließen; cS sei doch viel eher gerechtfertigt, sie in Gehorsam zu halten, als aufzuwiegeln. Hätte man ihre nach dem Toggcnburg geschiktc Mannschaft für HilfStruppcn anerkannt, so wäre der Krieg unterblieben. Bei der Besprechung mit dem französischen Gesandten in Königs- feldcn sei allerdings damals nur die Toggcnburgcrfrage im Wurfe gelegen; man habe aber damals ihre Forderung wegen der Räumung der Stadt Baden hintaugesczt und so seien sie auch an ihr erstes Versprechen nicht gebunden. Von dem begehrten Waffenstillstand wollen sie gar nichts hören; auch zur Austragimg der einen und andern Differenz nach eidgenössischem Rechte könne» sie sich nicht verstehen, da man den Erfolg desselben seit Langem kenne; es laute dies zwar lieblich, sei aber mehr ein idealer als reeller Trost. Schließlich erklären Zürich und Bern, sie wollen sich nicht lange herumzanken, sondern verlangen eine kategorische Mai bis August 1712. 1K 79 Entschließung. Wollen die katholischen Orte das Anerbieten, einen Thcil des eroberten Landes zurükzugeben, nicht annehmen, so wollen sie daran auch nicht gebunden sein. Diese Eröffnungen werden insgemein für so wichtig befunden, daß sie gleichen Abends noch durch sämmtliche vier Dcputirtc de» katholischen bcthciligtcn Orten vorgetragen werden. 1 l). I u n i. (Die bcthciligten katholischen Orte.) Die ungemeine Wichtigkeit der lcztcn Erklärungen der beiden Stände veranlaßt die V Orte, die Ansichten des französischen Gesandten hierüber einzuholen. (Die unparteiischen Orte.) Im Namen der bethciligtcn Orte tragen Rathshcrr Ainrhyn, Bcßler, Schorno und Sckelmcistrr Müller folgende Gegenrede vor: Die Behauptung, daß Zürich und Bern durch die katholischen Orte zu den Waffen gedrängt worden, sei nicht wahr; sie seien abgeordnet worden, den Frieden und die Ruhe des LanvcS befördern zu helfen und seien hiezu bereit. Es bedürfe keiner Beweise, daß sie nicht die Angreifer seien. Zürich und Bern seien ausgezogen der Toggcnburger wegen, die sie gar nichts angingen und hätten dabei auf ihren Hin- und Hcrmärschen selbst die Grenzen der katholischen Orte überschritten. Das Manifest sei erst erschienen, als der Zug nach Toggcnburg ausgeführt war; warum habe man bei der außerordentlichen Tagsazung im April all' das verschwiegen? Man könne doch den katholischen Orten nicht zumuthcn, sich gegen ihr Gewissen für schuldig zu erklären, oder von dem eidgenössischen Recht abzustehen. Wenn die zwei Stände den Entscheid nicht den unbcthciligten Orten überlassen wollen, so soll man ihn den unparteiischen verbündeten Fürsten übergeben. Die Zumuthung, den zwei Ständen irgend welches Recht ans die gemeinen Vogtcicn abzutreten, sei schwer, nicht minder die Kostcnfordcrung; übrigens sollten Zürich und Bern wissen, daß die katholischen Gesandten zu einer solchen Abtretung nicht ermächtigt wären und nur über den Streit im Toggcnburg instruirt sind und an dem Wort festhalten, das Zürich und Bern dem französischen Botschafter gegeben. Die unparteiischen Orte werden ersucht, von Zürich und Bern eine nähere schriftliche Erklärung zu fordern, wie es mit ihrer Forderung betreffend die gemeinen Vogtcien gemeint sei und was sie bcansprcchcn, damit hierauf geantwortet und nötigenfalls Instruction eingeholt werden könne. Schwyz für sich allein wciöt noch auf den in den Bünden vorgesehenen Ncchtsgang hin. Zug bemerkt, es stehe fest, daß Zürich schon am 17. April eine Besazung nach Kappel gelegt und die Grenzen mit Wachten versehen habe, worauf sie erst den 21. oder 22. April Gegcnmaßrcgcln trafen. Schließlich wird betont, wenn man die Bünde nicht mehr beachten wolle, sei Alles dem Zerfall anheimgegeben. Diese Antwort wird Zürich und Bern wieder mitgcthrilt; die Entgegnung derselben, die noch gleichen AbcndS den bcthciligtcn katholischen Orten zur Kcnntniß gebracht wird, geht dahin: Der Abt von St. Gallen sei der erste Urheber des ganzen Spiels, wider dessen Verhalten sie achtzehn Bcschwcrdcpunktc anführen können. Von der von ihnen an, 17. April nach Kappcl gelegten Besazung verlohne cS sich nicht der Mühe zu reden. Luccrn sei schon vorher in Kriegsbereitschaft gcwdscn. Von dem eidgenössischen Rechte rede man jczt nicht; man verwundere sich, daß die bctheiligtcn katholischen Orte sich über das Anerbieten, einen Theil der Eroberung zurükzugeben, nicht aussprechen. Sic verlangen, daß die Hauptfrage vor Allem mit Ja oder Nein beantwortet werde, erst nachher wollen sie sich schriftlich einlassen. Da die katholischen Orte hiezu nicht instruirt sind, wird ihnen Frist gegeben bis zum 15. Juni, je einen ihrer Gesandten zur Einholung näherer Befehle an die Obrigkeiten zu schiken. 1k. Juni. (Die unbcthciligten Orte.) Die de» katholischen bcthciligtcn Orten zugegangenen Weisungen gehen dahin, man wolle aufrichtig zu einem billigen Friedensschluß Hand bieten und erwarte, daß die Liebe und Einigkeit der Eidgenossen noch nicht erloschen und daß Zürich und Bern von gleicher Gesinnung beseelt seien. Mit diesen allgemeinen Erklärungen befriedigen sich aber die zwei Städte nicht und verlangen abermals und zwar noch gleiche» Tages eine bestimmte Antwort auf ihre erste Proposition. Die katholischen bcthciligtcn Orte hinwieder äußern sich 1680 Mai bis August 171Z. hicrübcr auf erhaltenen Bericht, diese Forderung und naincntlich eine Abtretung ihrer Bogteicn falle ihnen allzu schwer; sie ersuchen die unbeteiligten Stände sich in's Mittel zu schlagen und andere Wege einer Vereinbarung ausfindig zu machen. Der Ausschuß der leztcrn verspricht dieses der Gegenpartei zu hinterbringen, er könne nicht untersuchen, wie weit die Forderungen gerecht seien; den unparteiischen Orten werde der Vorschlag neuer Wege vielleicht bedenklich vorkommen; die Lage sei so gefährlich, daß die katholischen Orte, wenn auch nicht ausdrüklich, so doch stillschweigend sich auf die Abtretung eines Thcils von dem von Zürich und Bern eroberten Gebiete einlassen müssen, worauf sie sich verlauten lassen, man hätte nie gesagt, daß man gar nichts fahren lassen würde. Im lcztern Sinne rcferirt darauf der Ausschuß vor gemeiner Session der unbcthciligtcn Orte, die aber Bedenken trägt, diese unbestimmte Antwort den beiden Ständen zu hinterbringen und daher nochmals von den beteiligten Orten noch eine bestimmtere Erklärung verlangt. Diese aber begehren Rath und Vorschläge von andern Mitteln, worauf ihnen proponirt wird, zu erklären, sie seien bereit, mit beiden Ständen über ihre Forderungen in billige Unterhandlung zu treten. Inzwischen wird den Gesandten von Zürich und Bern vcrdeutet, die Aeußcrungen der beteiligten katholischen Orte lassen etwelche Nachgiebigkeit erwarten; da man sie zu wenig positiv befunden habe, werde man sie zu einer deutlichen Erklärung veranlassen, wofür beide Parteien auf den andern Tag auf dem Rathhauö zu erscheinen eingeladen werden. 17. Juni. (Die unbetheiligten Orte.) Die heutige Erklärung der bethciligtcn katholischen Orte geht dahin, sie seien Willens, sich über die an sie gestellten Propositioncn in billige Unterhandlungen einzulassen. Zürich und Bern lassen sich diesen Weg der Verhandlungen gefallen und bezeichnen als Gegenstand der Erörterungen folgende Punkte: Uebcrlassung alles dessen was sie eroberten, von dem sie nur des Friedens wegen einen Thcil zurükgcbcn werden; Feststellung der Bedingungen, unter denen das zurükgegebene Gebiet gemeinsam regiert und verwaltet werden soll; Regelung der Kriegslasten und Erledigung dcS Toggcnburgcr- streitcS. Diese Begehren werden den V Orten durch den gewohnten Ausschuß unterbreitet. Diese verlangen aber genauere Angaben dessen, was Zürich und Bern für sich allein in Anspruch nehmen wollen, welche ihnen sodann auch in schriftlicher Form zugesagt werden. 18. Juni. (Die unbetheiligten Orte.) Aufgestelltes Ansuchen von Schultheiß und Rath der Stadt Baden wird die bedrängte Lage dieser Stadt den Gesandten von Zürich und Bern bestens empfohlen. Der französische Gesandte, der die unbcthciligtcn Orte zu sich rufen ließ, macht mit „sondercr Zierlichkeit" ernste Vorstellungen, daß die vier Forderungen der zwei Städte nicht die rechten Wege und Mittel seien, die Eidgenossen zu versöhnen, sondern eher zu Rcvanchcgcdankcn Anlaß geben müssen. Er schlägt daher eine Vcrthcilung der gemeinen Vogtcicn, in denen hier die Katholischen, dort die Protestanten überwiegen, vor, immerhin jedoch unter Einräumung eines Vorthcils an die zwei Städte. Sodann wünscht er die Verwendung der unbcthciligtcn Orte dafür, daß Landschrcibcr Schindler, der die die katholischen Stände allein bcschlagcndcn Schriften der Kanzlei Baden nach Waldshut in Sicherheit gebracht, der deshalb über ihn verhängten harten Haft entlassen werde, da diesfalls kein Verschulden auf ihm liege. Endlich beschwert sich der Botschafter über die Beanstandung und in einem Falle über die Eröffnung seiner nach Italien gehenden Briefschaften durch die „Sarona" in Lauis und die Öffnung des BricfpakctS in Zofingcn und droht mit Repressalien, nämlich mit Sperre der Bricfpost aus Frankreich. Die unbetheiligten Orte finden den Vorschlag wegen den Vogtcicn crwägcnswcrth, wollen aber vorher die Eröffnungen der V Orte über die vier Begehren von Zürich und Bern abwarten. Die beiden andern Punkte dagegen werden durch einen Ausschuß den Gesandten von Zürich und Bern eröffnet. Die nähern Erklärungen der zwei Städte, die nun schriftlich eingereicht werden, stellen folgende Zumuthungcn ap die V Orte: 1. Die gänzliche Ucberlassung der Mai biS August 1712. 1681 Freiämtcr, dcr Grafschaft Baden sammt den eroberten Städten Baden, Mellingen, Brcmgartcn, Kaiscrstuhl und Klingnau, ferner dcr Vogtcien Thurgau und Rhcinthal, soweit die fünf Orte hiczu berechtigt sind, unter dem einzigen Vorbehalt dcr freien Ausübung dcr katholischen Religion. 2. Auö altcidgcnössischcr Liebe treten sie von diesem redlichen Bcsizthum zu gemeinsamer Beherrschung mit den V Orten Thurgau und Rhcinthal wieder ab, sofern alle seit 1656 in Frage gekommenen Beschwerden und Anstände hier wie in allen übrigen gemeinen Vogtcien nach den Grundsäzcn dcr Parität und der Religionsfreiheit endgültig abgcthan werden, und ein Landfrieden errichtet werde, unter dem das Vaterland zur dauernden Ruhe gelangen könne. 3. Die Sicherung und Bestätigung der leiblichen und geistlichen Freiheiten dcS ToggcnburgS, wie sie seit 1707 genossen wurden, unter dem nähern Schuzc dcr beiden Stände, oder aber die Abtretung dieses Landes durch den Abt gegen Ersaz eines billigen Kaufschillings. 4. Die Ucbcrnahmc dcr seitherigen und noch fortlaufenden großen Kosten durch die V Orte und den Abt in dcr Meinung, daß wenn dem Abte wenig oder viel seiner eroberten Lande zurükgcgcbcn werden möchte, in diesem Gebiete dcr Landfrieden und die Religionsfreiheit im nämlichen Maße zur Geltung kommen solle», wie in den gemeinen Vogtcien. Die V Orte finden diese Präzisionen allznschwcr und stellen an die unparteiischen Orte abermals die Bitte, möglichere Mittel ausfindig zu machen und vorzuschlagen; bei den gegenwärtigen Instructionen können sie darüber keinen Beschluß fassen und müssen daher neuerdings an ihre Obrigkeiten gelangen. 19. Juni. (Die unbcthciligtcn Orte.) Auf das gestrige Ansuchen wird den V Orten angcrathcn, sich entweder dircct auf die vier Begehren einzulassen, oder aber an die zwei Städte zu gelangen, daß sie ihre schweren Forderungen möglichst mildern. Ein Eingreifen dcr unbcthciligtcn Orte in die Sache selbst wird nicht für ersprießlich erachtet. Daraufhin lassen sich die V Orte schriftlich also vernehmen: Nach reiflicher Ucbcrlcgung finden sie die an sie gestellten Forderungen zu schwer und sich nicht im Stande, darüber schlüssig zu werden. Daher dringen sie abermals in die unparteiischen Orte, ihnen hierin mit Hilfe und Rath an die Hand zu gehen. Diese Antwort wird dcr Gegenpartei übermittelt und bei diesem Anlaß auch des Vorschlags dcS französischen Gesandten betreffend die Ausscheidung der gemeinen Vogtcien erwähnt. 20. Juni. (Die unbcthciligtcn Orte.) Laut Bericht dcS Ausschusses wollen sich die zwei Städte mit dcr Antwort dcr V katholischen Orte nicht begnügen und verlangen vielmehr, daß sich diese klar und näher über jeden einzelnen Punkt aussprechen. Ucbcr den Vorschlag des französischen Gesandten betreffend Theilung dcr gemeinen Vogtcien haben sie sich gar nicht ausgesprochen. DicS hat zur Folge, daß die V Orte sich endlich zu folgender Erklärung herbeilassen: In Bezug auf den ersten und zweiten Punkt bestreiten sie, die Urheber und Anfänger dcr Kricgsbcwaffnung zu sein; sie stehen lediglich in defensiver Stellung und hätten in den gemeinen Vogtcien nichts unternommen, wozu sie nicht berechtigt waren, so daß besonders schwer falle, ihre Rechte auf Baden und die Freiämtcr abzutreten. Dagegen erklären sie sich zur Theilung dcr Vogtcien bereit. Dcr Kosten halber glauben sie sich eher berechtigt, solche zu fordern als zu bezahlen. Was Toggcnburg betrifft, so überlassen Lnccrn, Uri, Untcrwaldcn und Zug cS denjenigen, die Rechte darauf haben möge», sich darüber zu erklären. Die zwei Städte entgegnen darauf, in dieser Antwort liege ein Abgehen von dcr bereits gegebenen Erklärung, daß die V Orte Etwas abtreten wollen, und von dcr vereinbarten Basis dcr Unterhandlungen. Wenn nicht bis morgen eine entsprechendere Erklärung erfolge, behalten sie sich weitere Maßnahmen vor. 21. Juni. (Die unbethciligtcn Orte.) Dcr französische Gesandte schlägt seinerseits vor, bei erfolgender Theilung dcr Vogtcien jeder Partei Trcffniß als volles Eigenthum zu überlassen, unnachthcilig der Religion und DrittmannSrcchtcn; dadurch würde die Zwietracht iu ihrer Wurzel gctödtet. Immerhin sollte nach seiner Ansicht auch in diesem Fall den 211 1682 Mai bis August 1712. zwei Städten ein Vorthcil gebühren. Die unparteiischen Orte sind damit zwar einverstanden, finden aber bedenklich, diese Thcilung der Vogteicn noch einmal anzuregen, nachdem sie beim ersten Mal nicht einmal eine Antwort erhalten konnten. Nach ihrer Ansicht sollten sich zuerst die beteiligten V Orte über die vier Forderungen aussprechen. Der französische Gesandte ist aber anderer Ansicht, da er durch Landvogt Thormann in Erfahrung gebracht hat, daß dieser Theilungsvorschlag den zwei Städten nicht zuwider sei. Zürich und Bern lassen sich einem Ausschuß gegenüber also' vernehmen: Jedem Thcile soll das, was ihm durch den Frieden zugeeignet wird, mit voller Souveränität verbleiben in dein Sinn, daß durch einen solchen Frieden den Erklärungen der zwei Stände und ihren Mitrechtcn an den gemeinen Herrschaften die Gebühr verschafft werde. 22. Juni. Der französische Gesandte, der sich gestern sofort über die Landkarte» scztc und sich über die Lage, Mannschaftszahl u. s. w. der Vogteicn von den V Orten die nähern Aufschlüsse geben ließ, legt den zwei Städten folgenden Thcilungscntwurf betreffend die gemeinen Vogteicn vor: Er wolle die V Orte zur Abtretung der Grafschaft Badem mit all' ihren Rechten vermögen unter der Bedingung, daß ihnen die Frciämtcr, Brcmgartcn und Zugchör und das Geleit zu Lunkhofen, ferner die Besezung der Ehorhcrrcnstcllcn zu Zurzach überlassen werden. Werde man hierüber einig, wolle der Gesandte dann auch noch auf die Thcilung der übrigen Vogteicn eingehen. — (Die unbcthciligtcn Orte.) Zürich und Bern haben zu verstehen gegeben, da die katholischen Orte die mehrfach mit Nachdruk begehrte bestimmte Antwort auf die vier Begehren nicht crthcilten, wollen auch sie nicht mehr daran gebunden sein, gleich als ob ihrerseits nie eine Offerte gemacht worden wäre. Sic wollen Niemand reizen und bedrohen, sondern lediglich den Sachverhalt ihren Obern cinbcrichtcn; durch diese Eröffnungen sollen die unbctheiligten Orte jedoch nicht Anlaß nehmen, ihre Hand von der Sache abzuziehen, sonder» weiterhin sich für einen guten Ausgang derselben bemühen.. Ebenso geben sie Kenntniß von dem Vorschlag des Grafen du Luc, den sie als unzulänglich ihm wieder zurükgcstctlt hatten. Hievon wird sowohl lcztcrm als den bctheiligtcn Orten Mittheilung gemacht. Der Botschafter habe dieses Vorgehen der zwei Stände sehr übel empfunden und die V Orte, von diesem Berichte fast bestürzt, verdeutctcn, sie wären bereit gewesen eine Antwort einzugeben, doch habe der französische Gesandte, der sich insoweit mit der Sache beladen, dies für unnöthig gefunden. 23. Juni. (Die unbctheiligten Orte.) Endlich ist die Erklärung der V Orte über die vier Punkte eingegangen; sie bezieht sich vornehmlich auf den Vorschlag einer Thcilung der gemeine» Vogteicn. Sic überlassen an Zürich lind Bern die Grafschaft Baden, die Städte Baden, Mellingen, Kaiscrstuhl, Klingnau und Zugehör mit dem Beding, daß die dortigen Klöster und Stifte, innere und äußere Gerichtshcrrcn und andere geistliche und weltliche Personen bei ihren Rechten und freier Religionsübung und bei Hab und Gut geschüzt, und den katholischen Orten die Pfründen am Collcgiatstift Zurzach überlassen werden. Ferner überlassen sie Thurgau mit Ausnahme von Bischofzcll und des dortigen Stifts und des EollaturrcchtS daselbst und unter Wahrung des Eigenthums aller Klöster, Gerichtshcrrcn u. s. w. Dagegen soll den V katholischen Orten die Herrschaft Rhcinthal, die Frciämtcr, die Stadt Brcmgartcn und das Kcllcramt sowie auch von Zürich die Grafschaft Sargans mit allen Rechten abgetreten werden. Dagegen behalten sich die katholischen Orte ihre Rechte auf Dicßcnhofcn, die Klöster Katharinathal und Paradies, auf Gotteshaus und Stadt Rheinau vor und verlangen, daß in allen Vogteicn eine völlige Amnestie crthcilt werde, ferner freien Abzug von Geistlichen und Weltlichen und freien Durchpaß und Durchfuhr. Da durch Ucbcrlassung der größten und besten Vogteicn Zürich und Bern überaus im Vorthcil seien, wünschen die katholischen Orte, daß ihnen zu ctwclchcm Ersaz deren Anthcilc an den ennctbirgischcn Vogteicn übertragen werden. Wegen der KricgSkoften soll kein Theil dein andern etwas fordern. Toggcnburg betreffend, Mai bis August 1712 1683 überlassen Luccrn, Uri, Untcrwaldcn und Zug den AuStrag des Streites denen, welchen es gebührt oder die hiczu berechtigt zu sein glauben. Damit sollen endlich alle Rechte von Drittlcutcn unberührt und der volle Frieden unter den Parteien wieder hergestellt sein; Alles jedoch unter Vorbehalt der Gcnchmhaltung durch die Obrigkeiten. Glarus behält sich, falls diese Thcilung zu Stand kommen sollte, seine Rechte auf die Vogteicn vor, ebenso Frciburg und Solothurn mit Bezugnahme auf Thurgau, und Schaffhauscn hinsichtlich der Stadt und des Gebiets von Dicßcnhofen. Diese Antwort wird zuvor dem französischen Gesandten und dann auch den zwei Städten übermittelt. Lcztcrc erklären mündlich dem Ausschüsse, die Antwort sei in Bezug auf Toggcn- burg ungenügend; man verlange, daß sich diejenigen, denen es zusteht, darüber positiv aussprechen; ferner rügen sie, daß in der Antwort daö Wort protcstirend gebraucht worden, was gegen die altgcübtc Titulatur sei. Die neutralen Orte hinwieder finden, daß die zwei Stände auch ihnen gegenüber daö Dccorum außer Acht gelassen und lassen sie durch Landammann Zwicki wissen, daß ihre Antwort doch wenigstens in schriftlicher Form gegeben werde. 2-t. Juni. (Die unbrtheiligtcn Orte.) Zürich und Bern haben ihre Erklärung von gestern bezüglich Toggcnburg nun wirklich schriftlich eingegeben und dahin präcisirt, daß sie sich ohne bestimmte Drelaration in keine Gcgenantwort einlassen werden und dabei mit Rüksicht auf den Gebrauch des Wortes „protestirend" eröffnet, keinerlei Actcnstükc, in denen rö vorkomme, mehr annehmen zu können. Dies wird den V Orten und dem Gesandten dcö AbtcS mitgcthcilt mit dem Ersuchen, alle Streitigkeiten wegen der Titulatur zu vermeide». Glaruö und der Abt melden, daß sie ihre Antwort schriftlich eingeben werden. 25. Juni. (Die unbcthciligten Orte.) Es liegen nun die Antworten des Abtes und von Schwyz und GlaruS betreffend Toggcnburg vor. Der Gesandte dcS Abtes, an den bishin noch keine Eingabe gelangte, will diese hochwichtige Angelegenheit seinem Herrn alsoglcich berichten und auf einlangende Instruction sich darüber vernehmen lassen. Schwyz behält sich seine Rechte in bester Form vor in der Zuversicht, daß Zürich und Bern, wie bishin wiederholt erklärt, Niemand und spccicll die beiden verlandrrchtcten Orte an ihren Befugnissen und Rechtsinnen bcnachthciligcn zu wollen, auch künftighin bei diesen Eröffnungen verbleiben werden. Das Weitere überlassen die Gesandten ihren Herren. Auch Glaruö behält sich seine Rechte vor. Laut Bericht dcS Ausschusses, der diese drei Antworte» übcrbracht hatte, ließen die beiden Städte besonders über die Vernehmlassung des äbtischen Gesandten ihre Verwunderung laut werden, der sich stelle, als wüßte er nicht, um was eS sich handle. Der Abt sei die eine Ursache des entstandenen Ungemachs gewesen und »volle nun auch wieder die Pacification verhindern. Bezüglich der Antworten von Schwyz und GlaruS behalten sich die zwei Städte die nähere Erläuterung der Rechte von Schwyz und GlaruS vor. Die katholischen Orte, die sich jczt der Toggcnburgcr- sachc zu entziehe» suchen, hätten sich zuvor derselben zu viel augcnommcn; da kein Frieden gemacht werde, wenn nicht gleichzeitig auch diese Angelegenheit ihre Erledigung finde, werden die unbcthciligten Orte ersucht, dahin zu wirken, daß auch der Abt sich positiv ausspreche, zumal auch Gras Trautmannödorf sich für Beilegung des Streites verwende. Die katholischen Orte entgegnen darauf, sie hätten sich der Toggcnburgcr nie anders als vermittelnd angenommen; was weiter vorgegangen, sei auf Anrufen von Schwyz geschehen. Der Gesandte des AbtcS spricht sich des Weiter» dahin aus, die Anschuldigung, als sei der Abt die Ursache dieses Krieges, sei unschwer zu widerlegen. Es verlaute aber noch mehr, daß man auf gar keine Rechtfertigung sich einlassen wolle. Die Berufung auf Trautmannödorf, als wünsche er eine Nachgiebigkeit in dem Toggcn- burgerstrcit, sei eitel; vielmehr stehe fest, daß Kaiser und Reich dem Abte bei höchster Strafe und Ungnade befohlen haben, sich in keinerlei nachthcilige Abmachungen einzulassen. Da Zürich und Bern gegenwärtig Land und Leute seines Herrn durchaus iu ihrer Gewalt haben, so daß der Abt davon keines Häärlcins Werth 1K84 Mai bis August 1712, mchr innehabe, hätte er geglaubt, die beiden Stände würden sich vorerst erklären, ob sie daS Weggenommene znrükgcbcn wollen oder nicht. Es wird übrigens diese Entgegnung den 26. Juni auch schriftlich eingereicht und dabei ausgeführt, es wäre besser, in den Unterhandlungen über den Frieden fortzufahren, statt den Eingang näherer Instructionen von Seite des Abtes abzuwarten; die V Orte beharren bei ihren Eröffnungen; der fürstliche Kanzler aber sagt, es sei doch selbstverständlich, daß er, bevor er auf die Präpositionen eintreten könne, zuvor die Entschlüsse seines Herrn kennen müsse. 27. Juni. (Die unbethciligten Orte.) Auf diese Eingabe entgegnen die Gesandten von Zürich und Bern, sie wollen die Unterhandlungen fortsezen, sofern die katholischen Orte erklären, im Falle die Beilegung des Streites mit dem Abte erfolglos bliebe, sich desselben künftighin gänzlich zu einschlagen. Im Weitem proponiren sie, daß ihnen die ganze Grafschaft Baden samnit und sonders ohne jeden Vorbehalt abgetreten werde, wogegen die freie Rcligionsübung und Habe und Gut der Klöster und Gcrichtöhcrrcn u. s. w. garantirt werden. Ucbcrdics begnügen sich beide Stände mit einem Thcil der Freiämtcr insoweit, daß sie dafür anderweitig gebührend entschädigt werden. Die Theilung der übrigen gemeinen Vogteicn betreffend erwarten sie genehmere Vorschläge, ansonst sie bei ihrer ersten Erklärung verbleiben, nämlich Thurgau und Rhcinthal wieder zurükzucrftatten mit dem Vorbehalt, daß alle bisherigen Anstände seit 1K56 abgethan und volle Religionsfreiheit in allen Herrschaften Plaz greife. Des ToggcnburgS halber bleibt cS bei der Erklärung vom 17. Juni. Was endlich die Kosten betrifft, soweit sie an de» V Orten gefordert werden, wollen die zwei Städte sich dabei dcrmasscn benehmen, daß jene ihre frcundeidgenössischc Gesinnung bcstcrmasscn wahrnehmen können. 28. Juni. (Die neutralen Orte.) Die Gesandten von Zürich und Bern tragen vor, nach ihrem Dafürhalten suchen die katholischen Orte die Unterhandlungen troz der bevorstehenden Ernte in die Länge zu ziehen und legen damit wenig Neigung zu einem Friedensschluß an den Tag. Sic ersuchen laut spcciellcm Befehl ihrer Ober» den katholischen Orten beizubringen, von unnöthigcn Umschweifen und Uebcrfragcn abzustehen und dagegen die Hauptsache zu beschleunigen, damit sie, die Gesandte des Friedens seien, sich darnach einrichten können. Dabei rügen sie abermals die gestrige Antwort dcS Gesandten des Abtes, als mangle ihm die nähere Instruction. Dieses Vorbringen wird den V Orten zur Kcnntniß gebracht, die der Erwägung der unbethciligten Orte anheimgeben, ob sie denn bei dieser Sachlage ein MchrcrcS zu thun im Staude gewesen seien. Zum Beweis dafür, daß ihnen die Sache sehr am Herzen liege, ersuchen sie, Zürich und Bern zu einer gemeinsamen Session und mündlichen Besprechung der Angelegenheit einzuladen; gleichzeitig legen sie folgende Erwiederung auf die gestrige gegnerische Eingabe ein: Eine weitere Auslassung sei nicht wohl mehr möglich, wofern sie nicht näher berichtet wären, worin die Anstände in den gemeinen Vogteicn bestehen und die Regierung derselbe» verbessert werden solle. Auch der Kosten halber erwarte man, daß sie beidseitig wcttgcschlagcn werden. Der fürstliche Kanzler bemerkt überdies, er sei bereits vierzehn Tage in Aarall anwesend gewesen, ohne daß man ihm bestimmte Anträge gestellt hätte. Dem entgegen bemerken die Gesandten von Zürich und Bern, die Nothwcndigkcit so vieler Erläutcrungsbcgehrcn unter Bei- scitclassung der Hauptsache sei ihnen unbegreiflich. Die V Orte sollen sich erklären, ob sie die Grafschaft Baden und einen Thcil der Freiämtcr abtreten wollen oder nicht. Eine gemeinsame Session wird abgelehnt, da die Hauptpunkte doch auf dem schriftlichen Weg behandelt werden müssen. Die Anstände in den Vogteicn seit 165k seien genugsam bekannt; daS Begehren gehe dahin, daß in Religionssachcn Freiheit gewährt und in der Regierung der Vogteicn die Stimmenmehrheit nicht mchr entscheidend sei. 29. Juni. Die katholischen Orte lassen sich in Folge der gestrigen Äußerungen der zwei Stände unter RatificationSvorbehalt zu folgenden näher» Erklärungen herbei: Sie acceptircn die Abtretung der ganzen Grafschaft Baden unter Vorbehalt der Mai bis August 1712. 1685 freien Rcligionsstbung und Wahrung aller Privatrcchtc, deS EigcnthmnS der Klöster, Gcrichtöhcrrcn, des freien AbzugSrcchtcs und des freien Passes, In Baden und den übrigen Städten soll wie bisher einzig und allein die katholische Religion frei ausgeübt werden, und die Collatur sämmtlichcr Pfründen an dem Stift Zurzach den katholischen Orten verbleiben und dem regierenden Landvogt bei den Installationen die bisherige Gebühr verabreicht werden. Unter gleichen Bedingungen treten sie Mellingen sainint Zubehör und einen Theil des untern Frciaintcs behufs Herstellung einer Verbindung von Bern mit Baden ab; die nähere Feststellung deS leztcrn Gebietes stellen sie den unbcthciligtc» Orten anhcim. Dagegen soll Brcingartcn und daS übrige Freiamt den bisherigen regierenden Orten verbleiben und den zwei Ständen dafür kein weiterer Entgelt mehr gehören. Thurgau und Rhcinthal betreffend sind sie mit den Vorschlägen einverstanden. Bezüglich Toggcn- burg lassen sie cS bei der Erklärung vom 23. Juni bewenden und der Kosten halber hoffen sie, die eidgenössische Liebe vermöge so viel, daß man derselben nicht weiter gedenken »verde. Schließlich soll allerseits eine allgc- meine Amnestie gegeben werden und jeder insgemein und besonders bei seinen Rechten belassen werden. Aber auch diese Erklärung befriedigt die zwei Stände nicht. 3». Juni. (Die unbethciligtcn Orte.) Zürich und Bern lassen den V Orten ihr Ultimatum in Folgendem anzeigen: 1. Die zwei Städte erhalten die ganze Grafschaft Baden, damit auch Bremgarten, unter Gewährleistung der Religionsfreiheit, deS EigcnthumS und des freien AbzugSrcchtcs inner Jahresfrist, ferner des freien Durchgangs und Dnrchpasses für die V Orte ohne neue Auflagen, unter Vorbehalt deS GcgcnrcchtS. Im Weitem verlangen Zürich und Bern von den Frciämtcrn das Gebiet gegen Jonen jenseits der Reuß bis gegen Fahrwangcn abwärts und für den rcstircnden Theil der Frciämtcr und die Kriegslasten als Ersaz die Abtretung des Rhcinthalö mit allen Rechten. 2. Zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten in den gemeinen Herrschaften soll daselbst völlige Religionsfreiheit herrschen; ebenso soll die Mehrheit der regierenden Orte in den hohen Regalien und in Sachen der allgemeinen Polizei und der Landes- und KricgSordnungen nicht mehr maßgebend sein, sondern bei gcthciltcn Meinungen die Dinge entweder im gegenwärtigen Stand belassen oder durch gleiche paritätische Säzc gütlich oder rechtlich fcstgcsczt werden. Die Gerichtsbarkeit in Ehe- und Rcligionssachcn gehört ausschließlich beiderseits an den konfessionellen Richter; die Feiertage sind ferner nur für die Bekenner der betreffenden Konfession verbindlich. Ebenso soll auch der Gebrauch der Kirchen durch beide Cvnfcssionen so geregelt werden, daß diejenige, die sie für ihren Gottesdienst zuerst bcnüzt, sie der andern im Sommer um acht Uhr und im Winter um neun Uhr überlasse. Jeder ILonfcssionstheil soll eigene Kirchcnschlüsscl und Meßmcr haben; wenn eine RcligionSgcnosscnschaft eine neue eigene Kirche bauen will, soll sie es auf eigene Kosten thun und den Gebrauch der gemeinsamen Kirche dann aufgeben gegen eine zu vereinbarende Entschädigung. Auch soll statthaft sein, daß die einen RcligionSgcnossen eine Kirche in ihren Kosten erweitern oder zu besserer Kommlichkeit die nächst gelegene Kirche besuchen dürfen. Die Kirchcngütcr sind, wo dies noch nicht geschehen, nach Marchzahl der Angehörigen zu vcrthcilen und gesondert zu verwalten. Die Collatoren der Pfründen, deren Pfarrer der zürcherischen Synode einverleibt sind, sollen diese aus einem Dreicrvorschlag wählen. Der Nachlaß der in den gemeinen deutschen Vogtcicn gestorbenen Geistlichen beider Religionen ist abzugSfrci. DaS Landcsmandat im Rhcinthal und der Landfrieden von l53l, an dessen Stelle der gegenwärtige Frieden tritt, sind aufgehoben. Sämmtlichc Amtstellen sollen gleichmäßig auö beiden Religionen bcsezt werden, so zwar, daß wo z. B. der Landschrcibcr katholisch, der nächststehcndc Beamte protestantisch und umgekehrt ist; diese Stellen sollen je zu zehn Jahren umgehen. Die Wahl der Be amten steht je nach ihrer Confcssion dem einen oder andern regierenden Orte zu. Auf sämmtlichen Taglcistungcn sollen in Rcligionö- und StandeSsachcn durchwegs ein katholischer und protestantischer Schreiber daS Protokoll 1686 Mai bis August 171Z, führen; die übrigen Beamtungen, wie Untcrvögtc, Landrichter, Landweibcl, Redner, Land- und Quartierhaupt- lcutc n. s. w. werden zu gleichen Thcilcn ans beiden Confessioncn gewählte DaS Gleiche gilt für die nieder» Gerichte. Die Waisen sind mit Vormündern ihrer Confcssion zu versehen; Fremde dürfen ohne Einwilligung aller Orte nicht zu Bürgern oder Beisassen angenommen werden. Die Bewilligung der Käufe in die todtc Hand steht einzig den regierenden Orten zu. Die heimlichen Kundschaften sollen abgestellt und die Untcrthanen nicht durch unmäßige Kanzlei- und andere Gebühren belastet, sondern insgemein väterlich behandelt werden. Im Falle eines Krieges unter den regierenden Orten sollen die Untcrthanen durchaus neutral sein und sich einzig des GebctcS zu Gott für deren Wiedervereinigung bedienen. Endlich soll Niemand in den gemeinen Vogteicn ohne Erlaubniß irgend welche Bcfcstigungöwcrkc errichten. 3. Toggcnburg betreffend bleibt cö bei der Erklärung vom 27. Juni in dem Sinne, daß die katholischen Orte den Abt anhalten, sich darüber dcS Nähern vernkhmen zu lassen. 4. WaS die Kricgskostcnfordcrung gegenüber dem Abte betrifft, so verbleiben die zwei Städte beim ganzen Inhalt ihrer Deklaration vom 17. Juni. Sofern die V katholischen Orte eine gänzliche Thcilung der gemeinen Vogteicn vorziehen, machen die Städte Zürich und Bern den endgültigen Vorschlag, gegen Ucbcrlassung der Grafschaft Baden, Brcmgartcn und des obgcnanntcn Gcbictöthcilcs der Frciämtcr, sowie des Thurgau ohne Ausnahme und unter Belassung dcS Mitrcgicrungsrcchtes von Zürich an der Grasschaft Rhcinthal und unter Annahme obiger Vcrfassnng für dieselbe, die vier cnnctbirgischcn Vogteicn LauiS, Luggarus, McndriS und Mainthal, ferner den zürcherischen Antheil an den Frciämtcrn und Sargans, mit Vorbehalt der Gemeinde Wartau für Zürich allein, der bisherigen Zollfrciheit und Beibehaltung des dcrmaligen zürcherischen Post- und Botcnwescnö in den cnnctbirgischcn Vogteicn und mit Vorbehalt der Rechte von GlaruS, Basel, Frciburg, Solothurn und Schaffhauscn an die V Orte abzutreten. Endlich erklären beide Stände auch Allen Amnestie zu gewähren, welche sich nur durch Waffcncrgreifung gegen sie verfehlt hätten. Die katholischen Orte bemerken daraufhin den unbcthciligten, nach ihrem Dafürhalten hätte ihre gestrige Erklärung befriedigen sollen. AuS dem daraus erfolgten Ultimatum gehe aber hervor, daß sich die zwei Städte damit nicht ersättigcn wollen. Die Bedingungen, namentlich hinsichtlich der Regierung der gemeinen Vogteicn, zufolge der sie eher abhängige als regierende Orte würden, seien kaum geeignet, einen dauernden Frieden zu erzielen. Sie verlangen daher zu wissen, ob dies wirklich die lczte und unabänderliche Erklärung sei, in welchem Fall sie nichts Weiteres mehr zu thun hätten, als sie ihren Obern vorzulegen. Da sie die Tagleistung im Vertrauen besucht, daß die Anstände nach Maßgabe der Bünde und Verträgt' behandelt und erledigt würden, so wenden sie sich an die unbctheiligtcn Orte, damit sie die Angelegenheit in diese Bahn lenken. Diese geben hievon den zwei Ständen Bericht. Solothurn sagt dabei, cS müsse den neutralen zum höchsten daran gelegen sein, beide Parteien zu einer Vereinbarung zu bringen; wenn man der Sache so, wie sie sich jczt anlaßc, den Fortgang gewähre, könne kein Ort mehr neben dem stärkern bestehen und seine Freiheit behaupten. Die Gesandten von Zürich und Bern eröffnen dem Ausschuß, daß ihre Erklärung zwar das Ultimatum sei, doch möchten die V Orte auch ihrerseits ihre Schlußerklärung formircn und Gegen Vorschläge machen. 1. Juli. Die V Orte haben folgende Gegencingabc gemacht: Der Grafschaft Baden halber ersuchen sie die zwei Stände, es bei den Vorbehalten laut Antwort vom 29. Juni bewenden zu lassen. Wenn die Stadt Brcmgartcn ihnen nicht erhalten werden mag, so solltcir die zwei Städte von ihrem Begehren wegen dcS Rhcinthals auch abstehen und sich mit der Grafschaft Baden, sammt Mellingen und Brcmgartcn und dem Thcile deS untern Frciamtes begnügen und keine weiten» Zumuthungcn über die Kosten und anderweitigen Ersaz machen. Dir katholischen Orte seien bereit, von nun an die wirkliche Remcdur aller Mai bis August 1712. 1687 bisherigen alten und neuen Mißbrauche und Beschwerden vorzunehmen und sie richtig zu stellen, zu welchem Ende sie cineu Ausschuß zu mündlichen Verhandlungen im Sinne dcS Vorschlags von Zürich und Bern zu bezeichnen bereit sind. Was Toggenburg betrifft, erklären die vier Orte, sich der Mediation in dieser Angelegenheit nicht mehr annehmen zu wollen. Endlich sind sie der Hoffnung, daß beide Stände einer vorbehaltlosen allseitigen Amnestie nicht zuwider sein werden. Für diese Vorschläge inögemcin wird die obrigkeitliche Genehmigung vorbehalten. Die Gesandten von Zürich und Bern geben mit einigem Widerstreben zu den angedeuteten mündlichen Verhandlungen ihre Zustimmung. 2. Juli. (Die Ausschüsse beider Parteien.) Die Ausschüsse der Parteien, nämlich Statthalter Johann Jakob Ulrich und RathShcrr Abraham Tscharncr für Zürich und Bern und Oberst Karl Anton Amrhyn und alt-Landammann Joseph Anton Püntincr im Namen der V Orte, treten zum ersten Mal im Rathhaus zur Bcrathung der von Zürich und Bern angeregten Vorschläge über die künftige Verwaltung der gemeinen Vogtcicn und Abstellung der bisherigen Klagen und Anstände zusammen. DaS Memorial von, 3t). Juni wird von Punkt zu Punkt verlesen und berathcn. 3. Juli. (Die Ausschüsse der Parteien.) Die Bcrathung der Rcformvorschlägc wird fortgcsezt; den beiderseitigen Protokollführern wird befohlen, zusammcnzusizcn und die bisherigen Verhandlungen zu Papier zu bringen, während die Ausschüsse über die Diffcrcnzpunkte betreffend Vcrthcilung der Kirchcngütcr, Aufhebung deS rhcinthalischcn LandmandatcS, Herausgabe dcS Landfriedens von 1531, über die Bestellung der Ämter und die Cvllaturcn ihren Auftraggebern Bericht erstatten werden. Die zwei Städte wären ebenfalls instruirt, Bestimmungen über Behandlung der Verbrecher, über das Schmüzcn und Schmähen in Rcligionssachcn und die Rechtspflege in Erb- und Concurösachcn in das zu gcwärtigcndc FricdcnSinstrumcnt aufzunehmen. Die Protokollführer werden beauftragt, auch diese Punkte in Schrift zu sezcn. — (Die unbethciligten Orte.) Vom Fürsten von St. Gallen ist folgende Erklärung auf die Eingaben der zwei Städte vom 17. 23. und 25. Juni bezüglich des Toggcnburgs und der st. gallischen Lande zu Händen der zwei Städte eingegangen: Er nehme an, die zwei Stände haben in dem dritten Punkte ihrer Forderungen nichts Anderes sagen wolle», als daß Toggcnburg durch gütlichen Vertrag in einer beide Thcilc befriedigenden Weise wiederhergestellt werde. Da der Abt ohne kaiserliches Vorwisscn sonst nichts thun könne, sei er der Wiederaufnahme der ohne seine geringste Schuld abgebrochenen Mediation nicht entgegen, sofern beide Stände zuvor ihre Truppen zurükzichcn und ihm das Weggenommene zurükstcllcn. Darauf antworten Zürich und Bern unterm 4. Juli, der Abt solle sich über die Punkte 3 und 4 näher aussprechen. Doch dieser entgegnet, er könne aus vielfachen Gründen zu keiner nähern Erklärung schreiten und erwarte vielmehr die Gegenerklärung der zwei Stände über den Rükzug ihrer Truppen und Restitutwn dcS von ihnen beseztcn Landes, woraufhin er dann Alles thun wolle, waS zu einem dauerhaften Frieden dienen könne. Darauf schreiben Zürich und Bern den 5. Juli zurük, cS fehle dem Abt die Gesinnung einen Frieden einzugehen und er scze ihre eigene Friedensliebe außer Acht, weshalb sie cS lediglich beider gestrigen Erklärung bewenden lassen. 4. Juli. (Die Ausschüsse der Parteien.) Es werden die Protokolle der bisherigen Verhandlungen über die VcrwaltungSrcformcn in den gemeine» Vogtcicn verglichen und die streitigen Punkte ausgeschieden. Sämmtlichc Bestimmungen konfessioneller Natur beziehen sich nur auf diejenigen Herrschaften, in welchen beide Religionen vertreten sind. Was die zu vcrthcilcndcn Kirchcngütcr betrifft, verlangen die V Orte, daß jeder Konfession so viel zugcschicden werde, als sie vorher genossen hatte; sie haben die Befürchtung, daß bei einer Theilung da und dort die Katholischen verkürzt würden. Beanstandet von den katholischen Orten wird auch der Artikel betreffend die Eollaturen; doch beharren beide Stände darauf, um so mehr als den katholische« Orten die Pfründen in Zurzach überlassen 1688 Mai bis August 1712. seien. Auch die Wahlart und Dauer der Bräunungen vcranlaßten einige Ausseznngcn. Da keine Einigung erzielt werden kann, ersuchen die V Orte die Gegenpartei, die Anträge nun schließlich in der Form zusammenzufassen, daß es auch jenen möglich werde, sie ihren Obrigkeiten zur Ratification zu empfehlen. Des Nachmittags übergeben die Ausschüsse der zwei Städte die ncurcdigirte Denkschrift über die Neuregelung der konfessionellen und Vcrwaltungövcrhältnisse der gemeinen Vogteicn und fragen gleichzeitig an, ob die V Orte auf die den 1. Juli vorgeschlagene Vcrthcilung der gemeinen Herrschaften nicht eintreten wollen. Laut Angabc derselben ist dies unterblieben, weil Zürich und Bern den ersten Theilungsvorschlag nicht angenommen haben und die V Orte jede Abschweifung vermeide» wollten. Zürich und Bern bringen die Theilung in Erinnerung, weil es eine Sache sei, die nicht ganz in den Wind zu schlagen ist. Die angeführten Reformbegchren lauten nun dahin: In allen paritätischen Vogteicn gilt vollständige Freiheit der RcligionSübung; beide Confcssionc» find gleichberechtigt. In den hohen Regalien und bei Fcstsezung von allgemeinen Verordnungen über die Verwaltung, Polizei und das Kriegswesen gilt nicht der Grundsaz der Mehrheit. Streitfragen dieser Natur sowie confessioncllc Angelegenheiten entscheide» nicht die Mehrzahl der regierenden Orte oder gar die Landvögte, sondern gleiche Säze beider Religionen, die von der Gcsammthcit der regierenden Orte ernannt werden. In allen andern Sachen aber sollen die regierenden Orte, d. h. deren Majorität richten und urthcilen, und ein Mehr soll ein Mehr sein und bleiben. Für die katholische Geistlichkeit und Alles, was zur Kirchcnzncht gehört, ebenso für Ehesachen wird der geistliche Richter annerkannt. Für die Evangelischen ist in allen diesen Dingel« mit Inbegriff der Bestellung und Haltung der Schulen die Stadt Zürich Richter. Wo die eine oder andere Confcssion Trennung der Schule verlangt, soll dies erlaubt sein, wenn sie dafür eine eigene Schule in ihren Kosten errichten »vollen. Die religiösen Gebräuche und Festtage sind nur für die Bekenner der betreffenden Confcssion verbindlich. Jede Störung oder Beleidigung ist beidseitig verpönt. Die Landvögte und Untcrthanen sollen nach Maßgabe ihrer Religion beeidigt »Verden. Ucbcr die Mitbcnuzung einer Kirche durch die zwei RcligionSgcnossenschaften gelten die Bestimmungen, die in dem oben erwähnten früher«« Memorial enthalten sind. Jede Confcssion ist zu einen« eigenen Taufstcin und Friedhof berechtigt. Wo eine Confcssion die gcmcinsanic Kirche vergrößern will, sott durch den Bau die andere Confcssion an ihrem Gottesdienst, die Katholischen an ihren Altären und Sacristcicn nicht bcnachthciligt »verde». Den Evangelischen eines OrtcS ist gestattet, die nächstgelcgcnc Kirche ihrer Confcssion zu benüzcn. In Gemeinden, wo ausschließlich die eine oder andere Confession Gottesdienst hält, gehört die ganze Verwaltung der Kirchcngütcr diesem Bekcnntniß. In paritätischen Gemeinden, »vo die Kirchcngütcr noch unvertheilt sind, sollen die Spcnd- und Almosengütcr nach der Marchzahl der einen oder andern Confession vcrthcilt, diejenigen Güter, welche für den Unterhalt des Geläutes und der Kirche selbst nöthig sind, je zu gleichen Thcilcn den beiden Confcssionen zur Verwaltung übergeben »verde««. Die Unkosten werden zll gleichen Theilcn getragen. WaS endlich die eine oder andere Religionsgemeinschaft bisher für den Unterhalt ihres Gottesdienstes bezogen hat, soll ihr verbleiben, doch soll Keiner einer andern Confession für ihre Bedürfnisse zu steuern schuldig sein. Die Inhaber der Collaturrechtc derjenigen Pfarreien, welche zur Zürchcrspnodc gehören, wählen die Pfarrer aus einem Drcicrvorschlag; sie haben die Pfarrhäuser zu unterhalten. Der Nachlaß der verstorbenen Geistlichen ist abzugöfrei. Das Rhcin- thalcr Landmandat und der Landfrieden von 1531 sind aufzuheben, an des lcztcrn Stelle tritt vergegenwärtige Frieden. Die Parität erstickt sich auch auf sämmtliche Bcanltungcn, die altcrnirend auf zehn Jahre getroffen werden. An allen gemeinen Tagleistungen fungiren ein evangelischer und ein katholischer Schreiber neben einander. Wo eine Confcssion in einen« nieder«« Gerichte zwei Drittheilc der Ei»»vohnerschaft zählt, Mai bis August 1712. 1689 wählt sie auch zwei Dritthcile des Gerichtes, wo nicht zwei Dritthcilsmchrhcit ist, bestellt jede Konfession die Hälfte der Richter; der Ammann und vorderste Richter wechselt je nach der Konfession, Die übrigen Bestimmungen über Vormünder, Aufnahme von Burgern und Bcisaßcn, Käufe in die todtc Hand, Verbot über Anlage von Festungswerken sind die gleichen, wie in dem frühern Antrag. Ucbelthätcr sollen in keiner Weise zur Acndcrung der Religion angehalten, sondern ihnen auf Verlangen ein Seelsorger ihrer Konfession gestattet werden. Der Zutritt von Geistlichen zu Verbrechern nach ihrer Vcrurthcilung ohne Beisein eines Beamten ist frei. Alles Schmüzcn und Schmähen in Rcligionssachcn ist untersagt; in Rede und Schrift soll die eine Konfession evangelisch, die andere katholisch genannt werden. In Gerichts-, Erb- und Concursangc- lcgenhcitcn soll kein Unterschied der Religion gemacht werden. 5. Juli. (Die Ausschüsse der Parteien.) Da eine Einigung über das nochmals zur Sprache gebrachte Projcct einer Thcilnng der Vogtcicn nicht erzielt werden konnte, geben Zürich und Bern ihre Endcrklärnng über den Inhalt des abzuschließenden Friedens schriftlich ein. Darnach genehmigen sie, unter Ratificationsvorbchalt. vorstehende Ordnung über die Parität in Religions- und Regierungssachcn der gemeinen Herrschaften; sie wollen sich bemühen, daß derjenige Theil der Frciämtcr ob der Grenzlinie vom Kloster Hcrmatschwyl über Sarmcnstorf nach Fahrwange» den sieben regierende» Orten verbleibe; der andere Theil sammt der ganzen Grafschaft Baden nnd Brcmgartcn fallen an beide Stände. Die wenigen jenseits der Rhcinbrükc wohnenden Bürger der Stadt Stein sollen mit ihrem Grundbesitz nur zu Stein gehören. Sic versprechen freie Religionsausübung und Gewährleistung der Kloster und ihres Besitzes. Die lcdig fallenden Pfründen in Zurzach sollen abwechselnd je an Bürger der V Orte und an solche der andern eidgenössischen Orte vergeben werden. Den V Orten ist der freie Paß und Rcpaß für Personen und Waaren zugesichert, doch sollen sie Gcgcnrccht halten. In den ersten zwei Jahren ist den Einwohnern der abgetretenen Gebiete freier Abzug gewährt. Dabei werden die Rechte von Glaruö vorbehalten. Was die Thcilnng der Freiämtcr betrifft, so gibt Bern keine bestimmte Zusage und will cS an seine Obern bringen. Wenn der Abt von St. Gallen wegen des ToggcnburgS und seiner übrigen eroberten Lande mit den zwei Ständen nicht Frieden schließen will, sollen sich sämmtlichc katholische Orte jeglicher Einmischung jezt und künftig einschlagen. Für Alle, welche sich auf der einen oder andern Seite dieses Krieges in irgend welcher Weise thcilhaftig gemacht oder sich vergriffen haben, wird volle Amnestie zugesichert; die beiden Orte behalten nur Wenige vor, die ihre Pflicht sonderbar übersehen; doch ist auch diesen Leib und Leben gewährt und will man mit ihnen milde verfahren. Schließlich erklären die contrahircndcn Orte, daß alle bishin entstandenen lind unauSgctragcncn Händel unter einander oder der Vogtcicn wegen todt und dahin sein und die wahre eidgenössische Liebe wieder hergestellt sein und dauern solle. 6. Juli. (Die neutralen Orte.) Die V Orte stellen das Gesuch, bei den zwei Ständen dahin zu wirken, daß sie ihren Reformvorschlag und die Säzc der Friedenspräliminarien im Sinne nachstehender Begehre» berichtigen wollen: l. Die Gesandten möchten über den Antrag des französischen Botschafters, die Grenzlinie in den Frciämtcr» von Brcmgartcn gleich unter Vilmcrgen durch nach dem bernischen Gebiet z» ziehen, gegen einen Ersaz im Thurgau sofort schlüssig werden, oder die Ansichten beider Obrigkeiten darüber einholen. 2. In dein Präliminarfrieden sollte, was wahrscheinlich vergessen worden, auch gesagt werden, daß auch die Privaten wie die Klöster und Gcrichtshcrrcn bei ihrem Eigcnthum geschüzt seien. Die V Orte hoffen auch, daß die Stellen des Propstes, Kustos und der Chorherren in Zurzach nur an ihrb Bürger vergeben werden. 3. Des ToggcnburgS wegen hoffen die vier Orte, daß ihre Erklärungen vom l. Juli genügend befunden werden. 4. Endlich soll die Amnestie beiderseits an keine Vorbehalte geknüpft werden. Diese Begehren werden den zwei Städten hintcrbracht. 212 1690 Mai bis August 1712. 7. Juli. (Die unbetheiligtcn Orte.) Die zwei Städte erklärten laut Bericht des Ausschusses, sie hätten die Fricdcnövorschlägc, die nach ihrer Ansicht völlig durchbcrathcn und festgestellt wären, ihren Obern bereits zu- geschikt und es sei daher nicht mehr in ihrer Bcfugniß, auf Aenderungen einzutreten. Was die Grenzlinie in dcir Freiänitcrn betreffe, habe der französische Botschafter bei Zürich und Bern sich zu Gunsten der V Orte verwendet; die Antworten seien nun zu erwarten. Die Gesandten selbst besorgen, daß die Obern diesen Punkt, in dem sie ihre Instructionen aus Nachgiebigkeit überschritten hätten, nicht ratificiren möchten. Der an den V Orten begehrte Ersaz, in Rapperswyl bestehend, sei ihnen abgeschlagen worden, obwohl sie diesen Ort mit Gewalt hätten in die Hände bringen können; da beide Städte in den Waffenstillstand nie einwilligten, stehe noch zu erwarten, waS da erfolgen könne. Die Privaten werden den nämlichen Schuz und die gleichen Rechte für ihr Eigcnthum genießen, wie die Klöster. Die Städte in der Grafschaft Baden hätten bereits ihre guten Capitulationcn schon erhalten; auch Badcu werde eine leidliche bekommen. Diesen Städten werde an ihren Spitalgütcrn und Einkünften nichts genommen; das Nähere über den einen und ander» Punkt werde im Hauptinstrumcnt weitläufiger erörtert werden. Die Bestimmung über die Pfründen zu Zurzach können sie nicht ändern. Die allgemeine Amnestie aber wollen die Gesandten den Obern empfehlen. Den Abt betreffend soll cS die Meinung haben, daß sämnitliche Orte überhaupt, nicht nur die VII katholischen Orte, sich desselben nicht mehr annehmen sollen. Obwohl in dem FriedcnSvorschlag nur die Rede von der Aufhebung des Landfriedens von 1531 sei, so begehren die zwei Stände doch sehr, daß dieser Brief den neutralen Orten auch herausgegeben und von diesen an Zürich überliefert werde. Schließlich hoffen die Gesandten von Zürich und Bern, bis morgen im Bcsiz der RatificationScrklärungcn ihrer Obern zu sein. Nach Kcnntniß- nahmc voil diesen Eröffnungen lassen die V Orte durch einen Ausschuß den unbetheiligtcn Ständen für ihre vielfachen Bemühungen ihren Dank aussprechen; sie hätten zwar da und dort noch größere Zugeständnisse erwartet, indessen wollen sie den Obrigkeiten von Allem Bericht erstatten und wünschten nur zu vernehmen, ob den zwei Städten ihre sofortige Abreise oder die Abwartung der Antworten von Zürich und Bern lieber sei. Lcztcrc überlassen dicö dem Ermessen der V Orte selbst. 8. Juli. (Die neutralen Orte.) Bürgermeister Eschcr eröffnet, daß Bern laut Meldung an seine Gesandten mit der im Fricdcnscntwurf enthaltenen Thcilung der Frciämtcr nicht zufrieden sei, und verlange, daß die Grenze von dem Thurm zu Lunkhofen bis an das äußerste HauS gegen die Lucerncrgrcnzc zu in Fahrwangcn gehen soll. Der großen Unkosten überdrüßig, die bei der langsamen Abwiklung der Verhandlung auflaufen, gebe Bern den V Orten eine Frist von vicrund- zwanzig Stunden, sich darüber schlüssig zu machen. Wollten sie sich mit dieser Grenzlinie nicht begnügen, so gehe Bern noch weiter und verlange, daß die Grenze sich von Jonen weg bis an den Hallwylcrsec erstrckr. Wenn sich die V Orte abermals innert vicrundzwanzig Stunden hierzu nicht verstehen können, sollen sie von den Frciämtern gänzlich ausgeschlossen sein. Bürgermeister Eschcr, dein die Ratification von Zürich bereits zugeschikt ist, wünscht sehr den Rath der neutralen Stände, wie auch Bern zu einer gleichmäßigen Genehmigung des Fricdensvorschlagcs bewogen werden könnte. Nach den, Wunsche EschcrS ersuchen die unbetheiligtcn Orte die Gesandten von Bern, für die Annahme der Vorschläge persönlich bei ihren Obern zu wirken; außerdem richten sie dahin noch eine eigene Zuschrift. Bou all dem wird, da die Gesandten der V Orte heute früh verreist sind, dem Statthalter von Flcckenstcin von Luccrn Mitthcilung gemacht, damit er cS gehörigen OrtS weiter gelangen hrsse. — (Die nämlichen, nebst Bürgermeister Escher, Rathsherr Tscharncr und Statthalter von Fleckenstcin.) Bürgermeister Eschcr ist durch den französischen Gesandten die Nachricht zugegangen, daS Volk des Kantons Zug habe den FriedcnSvorschlag verworfen, in vollem Aufruhr Amman» Mai bis August 1712, 1691 Andermatt seines Amtcö cntsezt, dem Rathe bei Todesstrafe verboten, sich wieder zu versammeln, die FrciheitS- fahnc aufgcstckt und die Leitung der Geschäfte einem KricgSrath bestehend in neun aufrührerischen Personell übertragen. Es wird daher wegen dieses bedenklichen Vorgehens unter dem Rainen sämmtlichcr anwesender Gesandten ein eindringliches Mahnschreiben an Zug überlassen, um es so rasch als möglich von diesem verderblichen Wege zurükzuführcn. 14. Juli. (Die unbcthciligten Orte.) Schultheiß und Rath von Bern erklären mit Schreiben vom 12. Juli zu Gefallen der unbcthciligten Orte und aus besonderer Rüksicht auf den französischen Gesandten ihre Zustimmung zu dem Friedcnsprojcct. Obwaldcn dagegen schreibt unter dem 10. Juli, es könne die Fricdcnsvorschlägc nicht annehmen und wolle lieber erwarten, was der gerechte Gott über es verhängen werde. Den Gesandten von Luccrn und Uri, die wieder cingctroffcn sind, wird von der nunmehr erfolgten Genehmigung der Fricdcnsvorschlägc in Zürich und Bern Mitthcilung gemacht. Sic erklären, daß ihre Obern mildere FricdenSbedingungcn gehofft hätten. Die katholischen Gesandten hätten sich lcztcn Sonntag in Luccrn über die Vorschläge lind namentlich auch über die Thcilung der Frciämtcr bcrathcn, und Schwpz, Untcrwaldcn und Zug wären dann zu abermaliger Berichterstattung nach Hause verreist. Ihre Ankunft oder schriftliche Berichte stünden daher erst in einem oder zwei Tagen zu erwarten. Luccrn lind Uri glauben, man solle zuwarten und nicht ungeduldig werden; sie ihrerseits haben den Entwurf ebenfalls gutgeheißen, so sehr sie die Abänderung dcö einen und andern Punktes jczt noch wünschen möchten; ihre völlige Erklärung wollen sie aber erst nach Ankunft der übrigen mitbethciligtcn Orte eröffnen. Dies wird den zwei Ständen angezeigt. 16. Juli. (Die unbctheiligtcn Orte.) Zürich und Bern, mit diesem Verzug nicht zufrieden, verlangen, daß Luccrn und Uri sich für ihre Orte erklären sollen; dieses Drängen wird von diesen übel empfunden, da sie bereits eröffnet hatten, zum Abschluß dcö Friedens auf Grundlage des Entwurfs in- struirt zu sein. Zürich und Bern verlangen darauf, die Fricdcnsvorschlägc vorläufig durch die früher» Ausschüsse iil VcrtragSform zu bringen, fügen sich aber auf die Zusage von Luccrn und Uri, bis morgen zuzuwarten, wo lcztcrc, die immer noch auf die Ankunft der übrigen drei Orte hoffen, in die Sache eintreten wollen. 17. Juli. (Zürich, Bern, Luccrn und Uri.) Als Ausschüsse treten Statthalter Ulrich, Rathshcrr Tscharncr, Oberst Amrhyn und alt-Landammann Püntincr zusammen. Lucern und Uri hätten die Anwesenheit sämmtlichcr beteiligter Orte gewünscht; sie selbst aber seien seit dem 12. -Juli ohne alle Nachricht von Schwyz, Untcrwaldcn und Zug, die jedoch, so hart die Friedcnsbcdingungcn seien, sich wohl auch FricdcnSgc- dankcn zuwenden werden. Luccrn und Uri handeln daher nur im Namen dieser Stände und erklären sich bereit, in die Berathung dcö Friedensvertrages einzutreten unter dem Vorbehalt, daß den Gesandten der übrigen drei Orte ihr eigenes Handeln nach ihren Instructionen gewahrt sei. Da Luccrn und Uri gleich an dem Eingang deS von den zwei Ständen entworfenen Fricdcnstractatcö Anstand nehmen, wird ihnen derselbe zur nöthigen Prüfung und Abwägung abschriftlich mitgcthcilt. Da die Herausgabe des Landfriedens von 1531 im erstem Projcct nicht gefordert war, sind sie hierüber nicht instruirt und ersuchen Zürich und Bern, voir dieser weitem Forderung abzustehen, da die Ungültigcrklämng genügend sei. Auf die Frage, was geschehen werde, wenn die drei mitbcthciligten Orte den Frieden nicht annehmen, erklären Zürich und Bern rundweg, daß ihnen nichts Anderes bevorstehe, als der Krieg oder der Frieden, wobei sich Luccrn und Uri neutral zu halten hätten. Dcö Nachmittags versammeln sich die sämnitlichcn Gesandten der vier Orte. Zürich und Bern finden unnöthig, sich weitläufig über die Wohlthat des Friedens lind das Ucbel deS Krieges zu ergehen, sondern halten für angezeigt, zum Werk zu schreiten und den Fricdensgott um Segnung der Arbeit zu bitten. Darauf wird der FricdcnScntwurf verlesen, einzelne Punkte werden abgeändert, andere besser 1692 Mai bis August 1712. rcdigirt. Luccrn und Uri verlangen, daß der Stadt Bade» Rechte und Gerechtigkeiten im Vertrag vorbehalte» werden; die zwei Städte wollen diese Stadt in Gnaden bedenken, dagegen willfahren sie dem Gesuch, daß in die Pfründen in Zurzach die Propstci, Dccanat und Custorei miteingeschlossen werden, begehren aber auch, daß der LandfricdcnSbricf von 1531 ausgeliefert werde. Die zwei katholischen Orte behalten die Rechte Dritter in allwcg vor, dicS soll im Vertrag klar ausgcdrükt sein. Die Gewährung einer allgemeinen Amnestie wird abgelehnt. Auf den Antrag von Luccrn und Uri wird den drei mitbcthciligtcn Orten bis Mittwoch den 20. Juli Frist gewährt, sich zu erklären, ob sie den Friedensvertrag in seinem Wortlaut eingehen wollen oder nicht. Erfolgt bis dahin keine Erklärung für die Annahme des Vertrags, wollen Zürich und Bern an denselben auch nicht mehr gebunden sein und freie Hand behalten, im Kriegsfall vcrlangcn sie von Luccrn und Uri Einhaltung voller Neutralität, eine Verlängerung der Frist auf acht Tage geben sie nicht zu. Die Gesandten von Lucern und Uri schreiben dies den Ständen Schwyz, Untcrwalden und Zug zu und ermahnen sie eindringlich, sich nicht zu sondern. 18. Juli. (Zürich, Bern, Lucern und Uri.) Lucern und Uri verlangen nochmals, daß auch der Stadt Baden der nämlichc Schuz an Hab und Gut zugesichert werde, wie den übrigen Städten, Klöstern und Privaten. Eö wird geantwortet, man werde Baden so milde behandeln, daß eS sich der nämlichen Gnaden erfreuen werde. Der Amnestie halber vergleichen sich die Parteien dahin, daß beiderseits die von der Amnestie Ausgeschlossenen innert vierzehn Tagen namhaft zu machen sind. Da Luccrn und Uri bezüglich der ihnen zugcmuthctcn Neutralität gegen Schwpz, Untcrwalden und Zug nichts eingehen wolle», indem sie ohne Instruction sind und es einfach den Obern anheimstellen, begnügen sich die Gesandten von Zürich und Bern, dies in einem Anhang des Vertrags unterhalb der Siegel und Unterschriften zu berühren. — (Die unbcthciligtcn Orte.) Nidwaldcn zeigt mit Schreiben vom 15. Juli an, daß cS die vorgeschlagenen Fricdcnsartikel ablehnen müsse, und die Sache dem hohen Himmel und dessen allgewaltiger Disposition einfach anheimgebe. Hiervon wird den Parteien Mittheilung gemacht. Der Läufer von Nidwaldcn wird mit einem Empfangschcin entlassen. — (Zürich, Bern, Lucern und Uri, und die unbe- thciligtcn Orte.) Bürgermeister Eschcr zeigt an, daß der Friedensschluß zwischen den vier Orten nun unterzeichnet sei, und dankt vorab den neutralen Orten für ihre unauSgescztcn Bemühungen. Der Friedensvertrag wird darauf von Wort zu Wort verlesen, worauf die Gesandten insgemein dem allgütigen Gott für das so weit gebrachte Fricdenswerk den schuldigen Dank bezeugen und dessen Segen erbitten, daß er daS Vaterland bis an das Ende der Welt im Frieden erhalte. Lucern erklärt, den Frieden dem Kriege vorzuziehen und lieber harte FriedenSbcdingungc» unter Wahrung der Rechte Dritter einzugehen, als das Blut vieler Unschuldigen zu vergießen. Da aber die Aufstellung der Friedcnöartikcl mit etwelchcr Übereilung vor sich gegangen, könne leicht das Eine oder Andere vergessen worden sein, wie z. B. die Einverleibung der Verbündeten und Verlängerten in den Frieden. Die Gesandten von Zürich und Bern sind gleicher Ansicht und wünschen, daß lcztcrcs dem Vertrag noch beigefügt werde. Evangelisch GlarnS überläßt die Prüfung dcö Vertrags seinen Obern, soweit diese darin berührt werden; ebenso katholisch Glarus. Freiburg behält sich seine Rechte auf den Auöbnrgcrn der Stadt Stein vor und bemerkt, daß es auch die Vertragsbestimmungen bezüglich des AbtcS, die ohne sein Vvrwisscn aufgenommen worden, nicht anerkenne. Auch Solothurn verlangt, daß ihm gegenüber bezüglich des Verhältnisses zum Abt von St. Gallen kein Vorbehalt gemacht werde. 20. Juli. (Die unbcthciligtcn Orte.) Der französische Ambassador wünscht sehr, daß zwischen Zürich und Bern und den drei Orten Schwpz, Untcrwalden und Zug ein Frieden zustande komme. Da einige Vorgesezte dieser Länder wirklich zur Annahme der bekannten FriedenSvorschlägc geneigt wären, aber durch innere Aus- Mai bis August 1712. 1693 rcgnng und dir Aufstände davon abgeschickt worden sind, sollten nach seiner Ansicht die unbcthciligtcn Orte dahin oder an einen gelegenen Grcnzort abgehen, um die unruhigen Leute auf bessere Wege zu leiten. Er . für seine Person wolle gern zu Allem mitwirken, wie er denn ncucstcnS von seinem Hofe abermalige Weisung erhalten habe, nichts unversucht zu lassen, was die Trennung der Eidgenossenschaft verhindern und den Frieden befördern könnte. Zuerst aber sollen die neutralen Orte mit den ernstesten Vorstellungen und Bitten an Zürich und Bern gelangen, um sie vom Krieg ab- und auf den so nothwcndigen Frieden hinzulenken. Dazu komme, daß Luccrn uud Uri, so heilig sie entschlossen seien, den Frieden zu halte», gar leicht selbst in Aufruhr gcrathcn könnten, da viele ihrer Angehörigen im Kriegsfälle die drei Orte nicht im Stiche lassen wollten. Der Botschafter wolle selbst noch Luccrn und Uri ersuchen, auf den päpstlichen Nuntius einzuwirken. Zürich und Bern eröffnen, hierüber nicht instruirt zu sein, sie wollen ihren Obern Mitthcilung machen, erklären aber auch, daß sie in Erwartung der Antwort nicht dafür garantircn könne», daß ihre Truppen sich nicht in Bewegung sezcn. Die unbcthciligtcn Orte finden nach langer Berathung für daS beste, mit einem Beschluß? noch innezuhalten und übernächtigen Rath zu nehmen. 21. Juli. (Die unbcthciligtcn Orte.) Landammann Zwicki berichtet, von Schwyz sei immer noch keine Erklärung eingegangen; indessen sei die Nachricht eingetroffen, daß Truppen von Schwpz, Untcrwaldcn und Zug die Bcrncr bei der Sinscrbrükc in den Frciämtern angegriffen und damit die Verwerfung der FricdcnSbcdingungcn genugsam an de» Tag gelegt hätten. ES frage sich daher, ob die unbcthciligtcn Orte ihre Berathungcn, für die nunmehr wenig Aussicht auf Erfolg sei, schließen wollen oder nicht. Man entschließt sich, noch einige Tage auszuharren und den Gang der Dinge zu gewärtigen. Der gewohnte Ausschuß wird zum französischen Botschafter abgeordnet, um sich mit ihm zu bcrathcn. 22. Juli. (Die unbcthciligtcn Orte.) Der französische Gesandte hat die neutralen Stände zu sich berufen, da ihm von größter Wichtigkeit scheine, den lczten Schritt zu thun. Der Zusammenstoß bei der Sinscrbrükc sei bekannt. Luccrn und Uri stehe» nach seiner Ansicht bald in hrllcrcm Aufstände als die übrigen drei Orte; schon habe sich daö Landvolk von Luccrn wider seine Regierung aufgelehnt und Schultheiß Schwptzcr gezwungen, mit ihm in'S Feld zu ziehen, und andern Unfug mehr begangen. Gegen diese zu befürchtenden Empörungen habe er bereits früher Mittel und Wege vorzukehren beantragt, die aber sämmtlich auf Schwierigkeiten gestoßen waren. Indessen greife der Fcucrbrand derart um sich, daß in kurzer Zeit auch alle übrigen Stände in gleicher Lage sein werden. Er wünscht daher, daß die Gesandten von Luccrn und Uri, die nach Unterzeichnung des Fricdcnsactcö hier nichts mehr zu thun haben, nach Hause kehren; wenn noch Etwas zu unterhandeln sei, sollten Zürich und Bern solches ohne Zeitvcrlurst an die Hand nehmen und sich den Gcgcnwünschcn namentlich bezüglich der Herausgabe dcS Landfriedens von 1531 und der Amnestie in etwas nähern. Den genannten zwei Ständen sollte bcinebcnS noch zu Gcmüth geführt werden, daß der Kaiser aus Verlangen mit Hilfeleistung nicht zurükhaltcn werde, da dieses seinen Absichten ganz entspreche. Der König von Frankreich aber wolle, daß dreizehn Kantone bleiben und bestehen, nnd könnte unter Umständen auch zu militärischem Vorgehen gegen die eidgenössische» Grenzen grnöthigt werden. Die Gesandten von Zürich und Bern entgegnen auf dieses Anbringen, daö ihnen durch die neutralen Orte mitgethcilt wordcn, sie verdanken wiederholt diese beharrliche Mühe für Erhaltung dcS Friedens, allein die Sache liege nicht mehr in ihren Händen, sondern bei ihren Obern, denen sie hicvon Bericht geben wolle». Daraufhin wird beschlossen,' schriftlich sowohl an Zürich und Bern als auch sämmtlichc V Orte mit der eindringlichen Bitte zu gelangen, sie möchten doch die vcrhängnißvollc Lage und die drohende Gefahr einer gänzlichen Zerrüttung des Vaterlandes reiflich überlegen und auf Mittel bedacht sein, welche das drohende 1694 Mai bis August 1712, Unheil zum Besten Aller abzuwenden vermögen. Dem französischen Gesandten wird hicvon Mitthcilung gemacht und angezeigt, daß die unbctheiligtcn Orte ihren Posten in Aarau noch beibehalten wollen. Den 23. Juli ist dem Gesandten des AbtcS kurz vor seiner Abreise von Zürich und Bern die Erklärung zugegangen, sie vermögen aus seinen Eingaben, auch der leztcn vom 19. Juli, nicht zu entnehmen, daß er einen billigen Frieden wünsche; dicö beweise auch seine vorhabende Abreise. Trozdcm erklären sie sich auch jczt noch zu den FricdenSuntcrhandlungcn bereit, wenn er zulängliche Vorschläge einreichen wolle. 24. Juli. (Zürich und Bern und die neutralen Orte.) Zürich und Bern ersuchen in schriftlicher Eingabe, im Namen ihrer Stände folgende Eröffnung an Luccrn und Uri zu vermitteln: Sic seien der bestimmten Erwartung, daß beide Orte den Friedensvertrag genau beobachten und wider die eingegangene Neutralität nichts unternehmen oder geschehen lassen werden. Das feindliche Vorgehe» der luccrnischeu aufrührerischen Untcrthancn und der Länder - Schwyz, Untcrwaldcn und Zug nöthige Zürich und Bern, diese zu FricdcnSgcdankcn anzuhalten. Dabei habe es nicht die Meinung, hierdurch Luccrn und Uri Verdrießlichkeiten zu bereiten, sondern vielmehr ihnen zur Aufrcchthaltung der Ordnung und der Rcgicrungsgcwalt behilflich zu sein, bis ihre ungehorsamen Untcrthancn zu gebührendem Gehorsam zurükgcbracht seien. Die neutralen Orte wollen sich diesem Austrage nicht entziehen und beschließe», sofort durch einen Expressen die Gesandten von Luccrn und Uri, die sich wahrscheinlich noch in Münster befinden, zu einer Besprechung und Eröffnung des Gesuches auf morgen nach Rcinach einzuladen. Für den Fall, daß sie bereits von Münster verreist wären, werden dem Boten zwei Schreiben an diese Stände mitgegeben, worin sie um beförderliche Mitthcilung ihrer Rathschlüssc ersucht werden. 26. Juli. Die sandten von Zürich und Bern bringen vor, troz des eingegangenen Friedens, bei dem beide Stände unverbrüchlich zu bleiben gesinnt waren, seien Luccrn und Uri treulos von demselben abgewichen, wie sich dies durch den gestrigen Angriff auf die bcrnischc Armee bei Vilmcrgcn, wo sie gleichwohl den Kürzen» gezogen, klar an den Tag gelegt haben. So gern Zürich und Bern vor Gott den Frieden und das alte Vertrauen in der Eidgenossenschaft »vicdcr hergestellt wünschen, stehe nun doch dahin, ob sie es nunmehr bei dem lezten Vertrage bewenden lassen. Sckelmcistcr Steiger von Bern gibt gleichzeitig eine Zuschrift seiner Obern an die unparteiischen Orte ein, deren vielfache Bemühungen für Beibehaltung des Friedens verdankt »Verden. Auf das Vorgehen von Luccrn und Uri übergehend, sagt das Schreiben, die unverantwortliche Treulosigkeit und der Betrug, mit der sie zu Werk gegangen, als sie das besiegelte Fricdcnsinstrumcnt zu mehrerer Bekräftigung noch an ihre obersten Behörden bringen wollten, werden nunmehr auch bekannt sein. Gleichen TagcS seien mehrere Kanonen sammt Munition öffentlich aus der Stadt Luccrn geführt worden, der Landsturm sei ergangen und sogar unter Anführung des Staatshauptcs Schultheiß Schwytzcr und Anderer sei die schwache bcrnischc Abthcilung bei der Sinserbrükc mit großer Macht überfallen worden. Es »verde nun nach solchem unerhörten Wortbruch Bern nicht mehr zugemuthct werden können, sich auf irgend welche billige Abinachungci» einzulassen. Steiger bemerkt dazu, die StaatswciShcit lehre, sich im Frieden für den Krieg und im Krieg für den Frieden vorzusehen, daher sei Bern auch jczt zu Unterhandlungen über einen Friedensschluß bereit. Von Solothurn »uid Frciburg erwarte es, daß sie neutral bleiben; überhaupt verlange cö die Gesinnungen aller unbctheiligtcn Orte zu vcrnchnicn, da Bern entschlösse»» sei, den Freunden Freund, den Feinden Feind zu sein. Im Abstand der zwei Stände wird vor Allem beschlossen, nicht auseinander zu gehen, sondern Alles aufzubieten, daß die Feindseligkeiten eingestellt und das gemeine Verderben abgewendet »verde. An die obersten Truppcncommando von Zürich und Bern »verde» sofort Rcitcröbotcn abgeschikt mit den dringendsten Gesuchen, niit den» Blutvergießen einzuhalten, denen die Ausschüsse selbst sogleich nachfolgen, sobald sie freies Geleite Mai bis August 1712. 1695 und dic Einstellung dcr Fcindthätlichkeitcn zugesichert erhalten. ES wird bcincbcnS auch angebracht, daß den Rathen von Lucern lind Uri durch die Zulage von Treulosigkeit und Fricdcnsbruch Unrecht widerfahre, da diese doch außer Stand waren, den Aufruhr dcö gemeinen PöbclS zu hemmen und den wider der Obrigkeit Willen und unter Bciseitcsczung dcr obrigkeitlichen Autorität in Gang gebrachten Auszug zu verhindern. Die obigen Beschlüsse werden den Gesandten von Zürich und Bern eröffnet, denen auch Frciburg und Solothurn bemerken, daß die Beantwortung der Frage bezüglich ihrer Neutralität ihren Obern zustehe, an welche dircct dic nöthigcn Schreiben abgegangen seien. Die Gesandten von Frciburg erwähnen noch, dic Neutralität ihrer Obrigkeit erscheine , ihnen so lange als hinreichend dvcumcntirt, als sie von dieser Eonfcrcuz nicht .wbcrufcn werde». 28. Juli. (Dic unbctheiligtcn Orte.) Luccrn schreibt uutcr dem 27. Juli, seit dcr »uglüklichcn Schlacht von Vilmcrgcn, in welche die Obrigkeit auS den bekannten Gründen wider ihren Willen mitver- flochtcn worden, fange ein Thcil dcr aufrührerischen Untcrthancn wieder au, sich gegen dic Obrigkeit besser einzustellen und kehre sich nun gegen dic Aufwiegler selbst, welche nach ihrem Dafürhalten sie in dcr Schlacht verlassen hätten. Luccrn ersuche dic neutralen Orte, dahin zu wirken, daß dic FricdcnSuutcrhandlungcn nochmals aufgenommen und dic Feindseligkeiten und weiteres Ungemach eingestellt werden, da cS nun seinerseits dazu kommen werde, dic eigenen Untcrthancn zu bezwingen. In gleichem Sinne sei auch an Uri geschrieben worden, daö sich hoffentlich den Gedanken auf Frieden nicht mehr verschließen werde. Diese Zuschrift wird nicht nur den Gesandten von Zürich und Bern, sondern auch dircct »och ihren Obrigkeiten selbst übermittelt, air lcztcre mit dem Ersuchen, daö weitere kriegerische Borgchen ihrer Armee zu sistircn. An Luccrn wird zurükbcrichtct, es scheine angezeigt, daß dic Gesandten der V Orte wieder in Aarau eintreffen. 29. Juli. (Die neutralen Orte, außer Biel.) Auf das unterm 26. Juli au daö Obcrcommaudo dcr Völligen Truppen gerichtete Schreiben antwortet dcr große Rath von Luccrn, dic Generalität sei nicht mehr bei einander versammelt, deshalb könne von dcr angezeigten Abordnung einer Conimissivn Umgang genommen werden. Luccrn erklärt sich zu einem Waffenstillstand bereit und erwartet, daß man den Friedensschluß ihm gegenüber belasse, da es nur gczwungcncrmasscn davon abgewichen sei. Hicvon wird an dic zwei Stände Kcnntniß gegeben und Luccrn bedeutet, daß dic baldigste Anwesenheit dcr Gesandten aus allen V Orten unerläßlich scheine, »Venn man zu einem Friedensschluß kommen wolle. Zürich und Bern stellen den V Orten auf Ansuchen dcr neutralen Orte die Pässe auS. Basel, Schaffhausen und Außerrhodcn erklären, in ihrer neutralen Stellung zu verharren, so lange auch dic übrigen neutralen Orte dic Neutralität uicht breche». AuS dem Feldlager bei Vilmcrgcn antworten dic Kricgsräthc der bcrnischen Truppen mit Schreiben vom 26. Juli, daß sie auf dic nachgesuchte Einstellung dcr Feindthätlichkcitcn und mündliche Unterredung mit dem Ausschuß dcr uubc. thciligtcn Orte nicht eintreten können, da sie hierzu ohne Bollmacht seien. Die Friedensuutcrhandlnngcn, dic zu Aarau begonnen worden, würden voraussichtlich auch daselbst beendigt werden. Auf. dic Rachmittags von Luccrn aus eingetroffene Nachricht, daß die Bcrncr in dic Grafschaft Willisau eingedrungen seien, wird abermals an Bern das Ansuchen gestellt, alle ferner» Actione» einzustellen; ein gleiches Gesuch geht an das Commando dieser Truppen ab. 36. Juli. Uri schreibt unter dem 28. Juli, unmittelbar vor dcr Zürükkunft sciner Gesandten von Aarau habe Zug seine Laudlcutc unaufhörlich durch schriftliche und persönliche Mahnungen um Hilfe angerufen, so daß sich plözlich einige Compagnicn versammelten, dic sofort neue Führer wählten, das Landespanncr im Hause des Pannerhcrrn abholten und in aller Eile nach Zug und auf weitere Mahnung in Einem Marsch auf daS Kricgsfcld zogen ohne jeglichen obrigkeitlichen Befehl. Daher hoffe Uri, daß dic zwei Stände dicö nicht übel aufnehmen werden. Uri wird dringend ersucht, seine Gesandten wieder 1696 Mai bis August 1712. beförderlichst nach Aarau abzuordnen. Die Gesandten von Zürich haben an Landammann Zwicki und Raths- Herrn Vondcrwcid mitgcthcilt, daß Zürich den nachgesuchten Waffenstillstand aus wichtigen Gründen nicht zugeben könne. Der Gesandte von Bern hat dagegen eröffnet, er sei wegen instrnctionöwidrigcr allzulangcr Anwesenheit in Aarau getadelt und angewiesen worden, sich sofort auf seinen Posten als Gcncralcominissär für die Lebensmittel zu begeben. Seine Obrigkeit habe daö Ansuchen um Einstellung der Fcindthätigkcitcn an eine Commission gewiesen, deren Entscheid nun zu erwarten stehe. Daraufhin wird den Gesandten der zwei Stände eröffnet, die unparteiischen Orte erachten deren Anwesenheit für so hochnothwendig, daß sie beschlossen haben, sogleich nach Ankunft der Gesandten der V Orte zur Wiederaufnahme der Friedensverhandlungen zu schreiten. Die Abgeordneten beider Städte und der französische Gesandte werden ersucht, sich in diesem Sinne bei Zürich und Bern zu verwenden. Beide Appenzell haben von ihren Obern den Befehl erhalten, nach Hause zu kehren, wenn es nicht bei dem ersten Fricdcnsprojcctc verbleibe, sondern neue Unterhandlungen verlangt werden, um Bericht zu erstatten; sie versprechen aber, auf erste Einladung wieder einzutreffen. Sic werden ersucht, sich noch zu gedulde». 31. Juli. (Die unbcthciligtcn Orte.) Zürich schreibt den 29. Juli, es könne die Kricgsopcrationen, wie leicht begreiflich, nicht einstellen, bis der Feind ihm mit mehr Gebühr und aufrichtiger» Gedanken entgegenkomme. Auch Bern lehnt die Anbahnung von Friedensverhandlungen rundweg ab mit Orten, die solchen vorsczlichcn und unerhörten Betrug an ihm begangen. Wenn aber die V Orte nach so vielem unschuldig vergossenen Blute und so muthwillig vermehrten Kosten und Schaden angemessene und billige Vorschläge zu einem gcnugthucndcn und beständigen Frieden an die unbctheiligtcn Orte bringen wollen, so erklärt sich Bern nicht »»geneigt, dieselben von diesen zu vernehmen, sofern sie vorher klar machten, mit was für Garantie fürdcrhin Fricdcnsvorschlägc angenommen und angehört werden könnten. Die unparteiischen Orte berichten an Bern zurük, daß soeben die Gesandten von Schwyz, Lnccrn und Zug eingetroffen und diejenigen der übrigen zwei Orte nächstens anlangen werden. Bern wird ersucht, auch seinerseits Abgeordnete zu senden; ohne Anwesenheit einer Vertretung von Zürich und Bern könne nichts ausgerichtet werden; endlich wird die Bitte um Sistirung aller KricgSopcrationcn erneuert. Ein gleiches Schreiben geht an Zürich ab. Der französische Gesandte verlangt die Ansicht der unbcthciligtcn Orte über ein projcctirtcs Schreiben, das er an Bern abgehen lassen will. Diese geht dahin, Bern sei über die Gesinnung der obersten Behörden von Luccrn und Uri nicht richtig unterrichtet, den wahren Sachverhalt erfahre cS am besten aus dem Munde katholischer Gefangenen; diese Regierungen seien dem Aufstände dcS PöbclS unterlege», der durch falsche Vorspiegelungen gewisser Mächte noch mehr irregeleitet worden sei. Bern müsse diese Unordnungen cxcmplarisch strafen und nicht die Behörden, wohl aber das Volk zwingen, die Aufwiegler dcS Landvolkes herauszugeben. Um dahin zu komme», müsse Bern Gesandte abordnen, gleichviel nach Aarau oder anderswohin. Wenn Bern nicht auf diese Idee eintrete, möge cö einen Frieden schließen nach seinem Belieben und selbst die Räthc der V Kantone als Geißeln zurükbchaltcn, so werde es doch nicht weit kommen, da es dann mit den Bauern zu thun habe, die vielleicht alle seine Anstrengungen vereiteln könnten. Die unbctheiligtcn Orte finden den Inhalt dieses Schreibens bedenklich; da aber die katholischen beteiligten Orte, welche cS zunächst angeht, mit demselben einverstanden sind, widcrsczcn sie sich der Abfindung nicht. 2. August. (Die unbcthciligtcn Orte.) Von dem Schreiben von Schwyz vom 29. Juli, worin cS die Geneigtheit znr Wiederherstellung des Friedens ausspricht und das Begehren um Abschluß eines Waffenstillstands stellt, wird Notiz genommen. Die Gesandten der V Orte geben die schriftliche Erklärung ab, daß sie mit Befehlen von ihren höchsten Gewalten versehen seien, den Frieden zu unterhandeln, und daß sie ihrerseits Mai bis August 1712. 1697 ihren Officiercn insgemein befohlen haben, sich in der Defensive zu halten, weshalb sie von den zwei Ständen ein Gleiches erwarten. Hievon wird der Gesandte von Zürich, das am 1. August die Eingehung eines Waffenstillstands abermals abgelehnt und die unbcthciligtcn Stande zur vorgängigcn Abfordcrung der Instructionen der V Orte ersucht hatte, verständigt, und auch an Zürich und Bern nochmals dem Begehren der V Orte entsprechend das Gesuch gerichtet, die Waffen nun ruhen zu lassen. Die Gesandten von Uri eröffnen zu Händen der neutralen Orte, sich vor der ganzen Welt darüber rechtfertigen zu wollen, daß die Behörden von Uri an dem Zuzug ihrer Truppen nach Schwyz und Zug keine Schuld tragen. 3. August. (Die neutralen Orte.) Statthalter Ulrich von Zürich findet die Vollmachten der V Orte ungenügend; diese sollten seines Erachtcns so weit reichen, daß was immer die Gesandten unterhandeln und abmachen, an sich schon obrigkeitlich ratificirt sein solle, so daß cS weiter nichts mehr als der Bcsicgclung bedürfe. Die V Orte wünschten sehr, daß die unbcthciligtcn eine Abordnung an die Obcrstcommandircndcn der zwei Armeen im Feld absenden würden, um hiedurch den Waffenstillstand zu beschleunigen. Diese »vollen jedoch zuerst die Antworten auf die gestrigen Zuschriften von Zürich und Bern abwarten. DcS Nachmittags erneuern die V Orte ihr Begehren; da aber von Bern aus die bestimmte Meldung eingegangen ist, daß dieser Stand sich erst dann auf Unterhandlungen einlasse, wenn die beteiligten Orte bestimmte Garantien für genaue Beobachtung eines abzuschließenden Friedens bieten, werden diese ersucht, sich in einer schriftlichen Erklärung auszusprechen, daß sie iin Namen ihrer obersten Behörden den jüngsten FricdcnSvorschlag annehmen und steif und fest halten wollen. Diese Erklärung soll dann an beide Städte übermittelt und crfolgloscnfallS die verlangte Deputation abgeschikt werden. Die V Orte sind hicmit einverstanden. Der französische Gesandte, dessen Rath die unbcthciligtcn Orte nicht umgehen wollten, äußert, man müße vor Allem trachten, dem Frieden festen Bestand und Dauer zu geben; die unter den Waffen stehenden Truppen sollen erst dann entlassen werden, wenn allerorts die aufrührerischen Kundgebungen untcrdrükt seien. Darauf beschließen die neutralen Orte, morgen Deputat Burkhardt und Sckclmcistcr Gluß an die Generalität von Bern abzuordnen, um den Waffenstillstand nachzusuchen. 4 August. (Die unbcthciligtcn Orte.) Da inzwischen Bürgermeister Eschcr von Zürich eingetroffen ist, wird von einem Schreiben an diesen Stand Umgang genommen und nur an Bern allein die schriftliche Erklärung der V Orte mit dem Gesuch übermittelt, seine Gesandten nunmehr nach Aarau abzusenden und einen Stillstand der Waffen anzuordnen. Die gedachte schriftliche Erklärung lautet: Die dermalen in Aarau befindlichen Gesandten von Luccrn, Uri, Schwyz, Untcrwalden und Zug erklären kraft der ihnen von den höchsten Gewalten crthciltcn Vollmachten, daß Luccrn und Uri bei dem am 18. Juli mit Zürich und Bern geschlossenen Frieden durchaus verbleiben, und daß die drei andern Stände Schwyz, Untcrwalden und Zug den gleichen Frieden in seinem ganzen Inhalt auch annehmen und sich für dessen Erfüllung verbindlich erklären. Die Gesandten von Appenzell und Biel beschweren sich über die durch diese lange Tag- lcistung ihnen erwachsenden Kosten; cS werden ihnen jedoch ernste Vorstellungen über das Unthunliche ihrer Abreise gemacht und diese Notiz auf ihr Begebren dem Abschied einverleibt. 5. August. (Die unbcthciligtcn Orte.) Mit Schreiben vom 4. August zeigt Bern an, daß seine frühem Gesandten nebst Vcnncr Frisching nächstens in Aarau eintreffen werden. Die Deputation zu dem Obcreommando der bcrnischen Armee hatte laut ihrem Bericht Erfolg, indem dasselbe erklärte, ohne weitem Befehl von Bern aus nichts Feindliches mehr gegen die katholischen Orte vorzunehmen. Hievon wird dem französischen Gesandten, den V Orten und den Gesandten von Zürich Kcnntniß gegeben, lcztcrn in der Zuversicht, daß nun auch Zürich sich zu einem Waffenstillstand herbeilasse. 6. August. (Die unbcthciligtcn Orte.) Nachdem auf Begehren von Zürich 213 1698 Mai bis August 1712. und Bern sich sämmtlichc XIII Ortc, Stadt St> Gallen und Biel auf dem RathhanS in dm gewöhnlichen gesönderten Räumen versammelt hatten, eröffnen Zürich und Bern ihre Begehren zu Händen der V Orte dahin, daß sie vorerst ihre Vollmachten vorlegen und aushändigen. Sodann schlagen Zürich und Bern folgende FriedcnSpunkte vor: 1. Es soll bei dem Friedensvertrag vom 18. Juli abhin sein Verbleiben haben, mit Ausnahme, daß der von den Frciämtcrn abzutretende GcbictSthcil größer werde, nämlich daS Gebiet von Lunkhofen bis nach Fahrwangcn in sich begreife. 2. Die Stadt Rappcröwyl ist sammt den dazu gehörigen Höfen an beide Stände abzutreten. 3. Schwyz überläßt denselben die Höfe bis nach Schindellegi mit Einschluß von Pfäffikon. 4. Zürich und Bern geben Uznach und Gastcr wieder zurük, behalten sich jedoch das Protectorium darüber vor. 5. Bern soll als »ütrcgicrcndcS Ort in allen gemeinen Herrschaften anerkannt werden. 6. An Zürich ist der Friedensvertrag von 1531 herauszugeben. Die Gesandten der V Ortc nehmen diese Vorschläge bis morgen zu näherer Überlegung. Es wird ihnen dabei angedeutet, daß die zwei Städte der bereits früher angeregten Theilung der gemeinen Herrschaften nicht entgegen wären. 7. August. (Die Ausschüsse der Parteien.) Zur Wiederaufnahme der durch die Affaire bei der Sinscrbrüke und das Treffen bei Vilmcrgcn unterbrochenen FricdcnSuntcrhandlungcn treten die Ausschüsse der beteiligten Ortc zusammen, nämlich Statthalter Johann Jakob Ulrich, Christoph Steiger und Abraham Tscharncr, Oberst Karl Anton Amrhyn, alt-Landammann Püntincr, alt-Landammann Schorns, Landammann Jmfcld von Obwaldcn, Landammann Kaiser von Nidwaldcn und alt-Ammann Zurlauben von Zug. Die V Orte sprechen die Erwartung aus, es möchte bei dem am 18. Juli mit Lucern und Uri abgeschlossenen Friede» verbleiben, zumal Zürich und Bern früher immer erklärten, daß sie an ihnen nichts suchen und nichts nehmen wollen, und die FriedcnSpunkte ohnehin hart seien. Eine Erschwerung der FricdcnSbcdingungcn dürfte die Aufregung ihres Landvolkes nur noch erhöhen. Zürich und Bern entgegnen, man hätte von dem Friedensvertrag vom 18. Juli nicht abweichen sollen; gerade die Aufregung dcS Volkes in den V Orten nöthigc sie, bestimmte Garantien für die genaue Haltung eines künftigen Friedens zu fordern und über das Maß der bisherigen Forderungen hinauszugehen. Lucern glaubt, man sollte sein Ort eher bemitleide», als dafür zur Verantwortlichkeit ziehen, daß es, durch die inncrn Empörungen gezwungen, zu einem Kampfe genöthigt wurde. Die gemeinsame Zustimmungserklärung aller V Ortc für den Frieden vom 18. Juli biete Garantie genug für dessen Beobachtung. Bern sagt, gerade der Magistrat von Luccrn habe dem Bruche dcS abgeschlossenen Friedens Vorschub geleistet, wie dies Schreiben von Luccrn, vom Nuntius und Privaten, die Bern in die Hände gefallen seien, beweisen. Die Klugheit erfordere, einen Bau nur auf gutem Fundamente aufzurichten, daher müsse diesmal vorgcsorgt werden, daß nicht die Gesandten einen Frieden eingehen, der von ihren Obern und den Untcrthancn zurükgcwicscn werde. Luccrn bestreitet diese Zulage, cS werde nicht ermangeln, gegen die Aufwiegler strenge vorzugehen. Auch Uri verwahrt sich gegen einen solchen Treubruch. Schließlich wird den katholischen Orten eine Frist bis morgen eingeräumt, sich über die FricdcnSvorschlägc vernehmen zu lassen. 8. August. (Die unbethciligten Ortc.) Die V Orte erklären sich im äußersten Falle bereit, zu vermehrter Gebietsabtretung in den Frciämtcrn einzuwilligen. Was Rappcrswyl betrifft, soll cS bei seinen alten Rechten verbleiben, in Kriegsfällen keine Garnison darin gelegt werden und unter dem Schuze aller XIII Orte stehen. Den Eintritt von Bern als mitrcgicrcndcö Ort in alle gemeinen Herrschaften, unter Vorbehalt der Rechte der neutralen Stände, geben sie zu. Dann aber hoffen sie doch, daß mit Rüksicht auf den lcztcrn Punkt von der Ausdehnung des in den Frciämtcrn abzutretenden Bezirkes Abstand genommen werde. Jnncrrhodcn gibt zu Protokoll, daß eS gegenüber dem Eintritt von Bern als mitrcgicrendeS Ort der gemeinen Vogteicn seine Mai bis August 1712. 1699 Rechte vorbehalte. Die unbcthciligtcn Orte lassen nun die zwei Städte auf das Rathhaus berufen, um ihnen bestinögcnd zuzureden, wegen eines kleinen Interesses doch nicht die ganze Eidgenossenschaft in die äußerste Gefahr zu versezen, und sich mit diesem Anerbieten zu begnügen. Zürich und Bern aber verlangen, daß sich die V Orte über alle an sie gerichteten Forderungen aussprechen. Diese sind der Meinung, der Landfrieden von 1531 sei an und für sich schon durch den Frieden vom 18. Juli aufgehoben, und es bedürfe der Herausgabe des Vertrages selbst nicht mehr. Die Hofe nebst Pfäffikon und Uznach und Gastcr seien nur zur Sicherheit capitulationswcisc an die zwei Stände übergegangen; Schwyz erwarte daher, daß es gemäß dem mündlichen Versprechen, gleich wie Zug, wieder in den Bcsiz seines EigcnthumS komme. Das Pro- tcctorium über Uznach und Gastcr müßte nur zu vielen Anständen führen, die doch durch den Frieden ^vollen abgeschnitten werden. DicS wird den zwei Ständen mitgctheilt. 9. August. (Die unbcthciligtcn Orte.) Auf die gestrige Antwort erklären die beiden Städte, daß sie durch neue Instructionen angewiesen seien, auf ihren Forderungen zu verharren. Zürich selbst will von Rapperöwpl nicht lassen und von den Höfen und Uznach und Gastcr wenigstens einen Thcil behaupten, sofern ihm nicht etwa in den gemeinen Herrschaften zwei Stimmen eingeräumt werden. Uri, Schwyz und Untcrwaldcn fügen sich einer Abtretung von Rappcrswyl, in der Erwartung, daß die beiden Städte sich damit crsättigen l-zssen; doch diese normircn ihre Ansprüche in folgenden Punkten: Annahme dcS Friedens vom 18. Juli und Abtretung des Antheils Frciämtcr von Lunk- hofcn bis Fahrwangcn; Zulassung Berns als mitrcgicrcndcS Ort zu allen gemeinen Vogtcicn, Abtretung von RappcrSwyl nebst Hurdr.i und Herausgabe des Landfriedens von 1531, Alles unter der Bedingung, daß die V Orte Mittel und Wege anweisen, den Streit wegen Toggcnburg mit dem Abte in Güte beizulegen. Auf Ansuchen unternehmen die unbetheiligten Orte es nochmals, in die zwei Städte zu dringen, es der Thcilung dcS Frciamts halber bei dem Frieden vom 18. Juli bewenden zu lassen und von der Abtretung des Dorfes Hürden abzustehen, wogegen die V Orte crbötig sind, ihre Rechte an Stammhcim oder andere abzutreten. Zürich und Bern bleiben aber bei ihren Erklärungen, worauf die V Orte endlich die Annahme der geforderten Punkte zusagen, Schwyz mit dem Vorbehalt der Ratification seiner Obern, die jedoch unzweifelhaft sei, so daß mit der Ausfertigung des FricdcnStractats doch fortgefahren werden könne. Nach Kcnntnißnahmc dieser Erklärung antworten Zürich und Bern, daß sie damit die Sache für erledigt ansehen. 11. August. (Die unbcthciligtcn Orte.) Es wird beschlossen, bei Ablesung des Friedensvertrages vor allen XIII Orten auch die gütliche Beilegung des Streites zwischen den zwei Städten und dem Abte zur Sprache zu bringen. Die V Orte geben zu Händen von Zürich und Bern ein Memorial ein, in dem die Zusaz- und AbändcrungS- wünschc zum Friedensvertrag enthalten sind. Dabei führen sie an, daß Zürich und Bern, die früher nur von der Abtretung des Dorfes Hürden allein gesprochen, jczt auch noch daS ganze Hurdcrfcld beanspruchen, was sehr auffalle, da hicvon früher nicht das Mindeste erwähnt worden. — (Zürich und Bern und die V Orte.) Schwyz beschwert sich über die Beanspruchung deS HurdcrfcldcS, und beruft sich auf das Zeugniß der unbcthciligtcn Orte, daß davon früher auch nicht mit einem Worte gesprochen worden sei. Schließlich rcducirt Zürich seine Forderung dahin, daß wenigstens von Mitte des Dorfes Hürden an noch ein Gebiet von 39(1t) Fuß landeinwärts abgetreten werde. DcS Landfriedens von 1531 wegen kommt man übcrcin, daß dessen Herausgabe zwar im FricdcnSbricf nicht erwähnt, aber doch vor Schluß dieser Tagsazung vollzogen werde. Appenzell werden seine Rechte an Rhcinthal dcrgcstaltcn vorbcbaltcn, daß dieses Ort in seiner Mit- benuzung durch den Beitritt von Bern nich't verkürzt wird. Des Nachmittags wird in einer Plenarsizung der beteiligten sieben Orte das doppelt ausgefertigte FricdenSinstrumcnt abgelesen und von jedem Gesandten 1700 Mai bis August 1712. eigenhändig unterzeichnet und mit seinem Petschaft besiegelt. Dabei wird verabschiedet, daß sämmtliche beiderseits in diesem Krieg errichteten Bcfestigungswcrkc dcmolirt und abgetragen werden. Diese Bestimmung ist in den Vertrag aufzunehmen. 12. August. (Die XIII Orte, Stadt St. Gallen und Biel.) Nach vorgängigcr Dankcöbezeugung an die unbcthciligtcn Orte für ihre Mühe und Sorgfalt zur Wiedergewinnung dcS Friedens wird das mit den Unterschriften und Siegeln versehene Fricdenöinstrumcnt verlesen. (Beilage 8.) Glarus und Appenzell hätten gewünscht, daß in diesem Friedensschluß deutlich gesagt worden wäre, daß die Zulassung von Bern zur Mitrcgicrung der gemeinen Herrschaften ihren Rechten unschädlich sei. Die Tagsazung ist bereit, zu ihrer Beruhigung im leztern Vertrage hievon Erwähnung zu thun. Zürich findet zur Erörterung dcS Streites der zwei Stände mit dem Abte die Fcstsezung einer Tagsazung für nothwcndig. Es wird beschlossen, auf den 3. September zur Jahrrechnung zusammenzukommen, und dann am 11. September auf diese Angelegenheit einzutreten. Das Sindicat zu LauiS wird auf den 3. September anberaumt. Die abreisenden Orte überlassen die Beantwortung der vom Kaiser an die Eidgenossenschaft erlassenen Zuschrift den noch zurükblcibendcn Orten. Sodann wird ein Ausschuß gewählt, um dem französischen Ambassador seine unausgcscztcn guten Dienste wahrem dieser Tagsazung bestens zu verdanken. Derselbe wird darauf durch eine achtglicdrigc Commission in die Session abgeholt, wo er die Eidgenossenschaft für die eingetretene Versöhnung bcglükwünscht. Der lcztc Krieg, sagte er, sei ihr eine Lehre, wie schädlich die Ucbcrschrcitung der Zucht und Unterordnung unter das gemeine Gute und wie verderblich das Vertrauen auf schlechte innere und äußere Freunde seien. Der vielfachen persönlichen Beleidigungen, die er in dieser Angelegenheit empfangen, wolle er nicht erwähnen, es sei bekannt, wie man in gewissen Kantonen von ihm und dem spanischen Gesandte» gesprochen, als seien sie Helfer der Kczcr und an Zürich und Bern verkauft. Der Glaube an diese Vcr läumdungcn habe sich gerächt und die Aufwiegler hätte» ihre Strafe» dafür empfangen, die ihnen nicht erlassen werden dürfen, wenn man nicht neue und viel gefährlichere Unruhen crwekcn wolle. Dieser Vortrag wird schriftlich verdankt und bemerkt, er möge die Zulagen dergleichen Frevler den Gesandten der einzelnen Stände namhaft machen, damit die gebührenden Strafen verhängt werden können. — (Die unbethciligtcn Orte.) Gemäß dem gestrigen Beschlüsse wird der Abt von St. Gallen zu der auf den 11. September ange- seztcn Tagsazung behufs Beilegung seiner Anstände eingeladen. Auf das Gesuch des Landammann Ekrler von Schwyz bezeugen die unbcthciligten Orte, daß sie der Abtretung Hurdcnö halber nichts Anderes gehört und verstanden haben, als daß die zwei Stände lediglich die wenigen Häuser des Dorfes Hürden an der Spizc der Brüke nach Rappcrswyl gefordert haben, ohne daß jemals von Abtretung des HurderfcldcS ein Wort gesprochen worden sei. Dieses Zcugniß wird Herrn Landammann Ehrlcr als Protokollauözug zugc- fcrtigt. 13. August. (Alle XIII Orte außer Appenzell.) Der französische Gesandte hat sich dem Ausschuß gegenüber vernehmen lassen, daß die von ihm erwähnten Vcrläumdcr den Orten Schwyz, Unterwaldcn und Zug angehören, und daß er hoffe, die Behörden dieser Stände werden ihm gebührende Gcnugthuung verschaffen, ansonst er gezwungen wäre, solche selbst zu nehmen. Die Gesandten dieser Orte kennen Niemand, der dem Gesandten solches Mißfallen bereitet hätte; auf nähere Angaben hin wollen sie ihm aber jegliche SatiSfaction geben. Lucern zeigt an, daß Einige, die sich der lcztcn Vorgänge schuldig gemacht haben, landesflüchtig seien, und ersucht die Orte, sie im BctrctungSfallc auszuliefern. Anläßlich des abermaligen Vorbehalts von Glarus, daß die Zulassung von Bern zur Mitrcgicrung der gemeinen Herrschaften den Rechten dcS dortigen Standes keinen Eintrag thun solle, zeigt cS sich, daß Zürich hierin eine von den V Orten ganz verschiedene Auffassung hat, nämlich daß der Genuß, den Bern nun haben soll, lediglich auf Rechnung der Juni bis August 1712, 1701 V Orte falle. Nach langen Erörterungen ersuchen leztcrc Bern, daß es selbst erkläre, welche Meinung es bezüglich sciücr Zulassung zur Mitrcgicrung gehabt habe. Bern erklärt, es habe nie gemeint, daß sein Beitritt in irgend welcher Weise einen Ausschluß der V Orte involvircn solle. 14. August. Nach gegenseitiger Auswechslung der obrigkeitlichen Ratificationen dcS Friedensschlusses und nach nochmaliger frcundcidgenössischcr Bcglükwünschung tritt die Tagsazung mit freundlichem Abschied auseinander. Die Verhandlungen vom 14. August aus dem Zürcher Scparatabschied. 75t. Konferenz von Zürich und Bern während der Friedensverhandlungen. Langenthal, Aarburg, Ölten n Aarau. l7lS, l. Juni bis ll. August. Staatsarchiv Zürich. All«. Abjch. v. I7I2. Gesandte: Zürich. Johann Jakob Eschcr, Bürgermeister; Johann Jakob Ulrich, Statthalter. Bern. Johann Friedrich Willading, Schultheiß; Christoph Steiger, Sckclmcistcr; Abraham Tscharner, deS Raths; Emmanuel Rodt, Heimlicher. 1) Langenthal, 1. Juni. Die Eröffnung der beiderseitigen Instructionen ergibt, daß sie durchaus gleichförmig lauten. In Führung der vorhabenden wichtigen Unterhandlungen in Aarburg und Ölten ist hauptsächlich auf folgende Punkte Bedacht zu nehmen: Sichcrstcllung der Verbindung zwischen beiden Städten dadurch, daß die eroberten Städte und Lande, namentlich Brcmgartcn und Mellingen und ein Thcil der Freiämtcr von der Zürchcrgrcnzc bis zum Gebiet von Bern zurükbchaltcn werden; Herstellung vollständiger Parität in geistlichen und weltlichen Dingen in allen gemeinen Herrschaften nach Anleitung des Landfriedens von 1629; Ersaz der KricgSkostcn und Regelung des ToggcnburgcrstrcitcS auf Grundlage der bekannten sechs Punkte. Am 2. Juni verreisen Bürgermeister Escher, Statthalter Ulrich, Sckclmeistcr Steiger und Rathsherr Tscharner nach Aarburg. 2) Aarburg. 3. Juni. Auf die Vorschläge eines Ausschusses bezüglich der Waffcncinstcllung, Sicherheit für den Briefvcrkehr, Ertheilung sichern Geleites für den Gesandten des Abtes und gemeinsame Malstatt wird vorerst die Niedcrlcgung der Waffen im Allgemeinen abgelehnt und die Eingehung dcö Waffenstillstandes an die Sichcrstellung für die bisher erwachsenen Kosten geknüpft. Die gegenseitige Sicherheit für die obrigkeitliche Korrespondenz während der Unterhandlungen wird zugestanden, wenn sie von Läufcrsbotcn in der Standcsfarbc vermittelt wird. Das freie Geleite wird dem Gesandten des AbteS zugesagt. Endlich wollen beide Städte, sofern alle katholischen Orte Aarau positiv als Malstatt wählen, auch mit freundlichem Bescheid begegnen. Ein erneuertes Ansuchen um Einstellung der Waffen während der Dauer der Unterhandlungen und vierzehn Tagen darnach wird wie früher beschicken. 3) Ölten, 5. Juni. Auf Einladung dcS französischen Botschafters verfügen sich die Gesandte» nach Ölten; daselbst anerbietet er seine Dienste, um beidseitig die Vorschläge zu vermitteln. Man solle nur nicht denken, daß die katholischen Orte gewillt seien, die Sclavcn beider Stände zu sein. Wenn man Frieden schließen wolle, müssen die Parteien sich ihre Gründe und Gcgcngründc eröffnen können, dazu gehöre eine gemeinsame Malstatt. Aarau sei hierfür sehr gelegen. Die zwei Städte sind lczterm Vorschlag nicht entgegen 1702 Juni 1712. und bemerken, sie beabsichtigen keineswegs unbillige Forderungen zu stellen, sondern den Toggenburgcrftreit und die übrigen bisherigen Anstände nach Billigkeit und eidgenössischem Herkommen zu erledigen. Die Abreise nach Aarau wird auf den 7. Juni angesezt. 4) Aarau, 9. Juni. Die von Zürich und Bern aufgestellten vier Forderungen und die daran sich knüpfenden Unterhandlungen zwischen den neutralen und den V katholischen Orten sind im Hauptabschicd enthalten. — Auf den Bericht des Ausschusses der neutralen Orte vom 18. Juni, daß der französische Gesandte sich über die bekannte Sarona (Scregno) in Lauis wegen Hintcrhaltung seiner Briefe sehr beklage, erklären sich beide Stände sofort bereit, die nöthigcn Weisungen an den dortigen Landvogt zu ertheilen, damit er den Beschwerden Abhilfe verschaffe. Den 19. Juni läßt der französische Botschafter durch seinen Secretär anzeigen, seines ErachtenS seien die V Orte wegen mangelnder Instruction nicht im Stande, die Forderungen genügend zu beantworten, deshalb habe er direct an die Länderortc geschrieben und erwarte bis Morgen Bericht. Wenn dann der Friede unmöglich sei, rathe er, daß die Städte, evangelische und katholische, zusammentreten und sich gemeinsam der Länderkantone bemächtigen, um diese Aufrührer im Zaum zu halten. Die folgenden Verhandlungen sind im Hauptabschicd ausführlich wiedergegeben. 5) 10. August. Auf daS Ansinnen von Bern an die unbetheiligten Orte, den eben verabredeten Frieden zu garantircn, bemerken die unbcthciligten evangelischen Orte, sie seien jederzeit bereit, nach Kräften zur Aufrechthaltuug dcS evangelischen Wohlwescns beizutragen, und sezcn sich sonach der vorgeschlagenen Garantie nicht entgegen; nach ihrer Ansicht aber sei keine Hoffnung vorhanden, daß auch Frciburg und Solothurn sich zu einer solchen Gewährleistung verstehen werden, wie sie dies denn auch ungcschcut erklären. Wenn auch eine solche Gewährleistung mit den unbetheiligten katholischen Orten zu Stande käme, böte diese wenig Sicherheit. Ebenso rathen die evangelischen unbetheiligten Stände davon ab, als Gewähr Geißeln oder einen District zu verlangen, da man diese doch nicht allzeit behalten könnte. Am sichersten komme man zum Ziele, wenn auch der Streit mit dem Abt beförderlich abgcthan werde. 6) 12. August. Auf den 25. August wird zur Dankbczcugung für GottcS gnädigen Beistand und die Wiederherstellung des Friedens ein außerordentlicher Bcttag angesezt. 5 u. 6 aus den bernischen Gesandtschaftsberichten vom 4., 11. u. 12. August. Staatsarchiv Berti: Toggenburgbiichtr, I) 732 u. 787. 752. Conferenz zwischen Freiburg und Wallis. Monthey. t7lL, t». u l4. Juni. Kanionbarchiv Frciburg. Ungrb. Abschiede. Gesandte: Frciburg. Oberst Johann Jakob Joseph Alt, alt-Sckclmeistcr; Pancraz Bauman», Stadtmajor und des Raths. Wallis. Eugen Courtcn, Panncrhcrr; AlphonS Ambül, Hauptmann; Johann Joseph Andcrmattcn, Hauptmann; Johann Joseph Roter, Gouverneur von Monthep. Unter Vorbehalt hoheitlicher Genehmigung und unter der Voraussczung, daß sämmtlichc katholische Orte aufrichtig und vollkommen Hand in Hand gehe», und besonders die V Orte hievon greifbare Proben ablegen, wird Folgendes vereinbart: Frciburg dringt mit 1000 Mann über Montbovon oder AllicrcS vor und vereinigt sich mit den dort einrükcndcn 500 Mann aus Wallis. Uri und Untcrwaldcn brechen, crstcrcS mit Juli 1712, 1703 400 Mann, lcztcrcS mit 800 Mann durch daS Maycnthal und über den Brünig in das HaSlethal vor. In diesem Fall kommt der in Solothurn verabredete Plan nicht zur Ausführung. Sofern Uri und Untcrwaldcn ihre gcsammtcn Truppen bei der Armee der katholischen Orte haben und diese Diversion nicht machen können, soll die genannte Vereinigung von Frciburg und Wallis doch versucht werden; gelingt sie, wird Wallis sich mit möglichster Kraft im Saancnthal behaupten. Die Gesandten von Frciburg übernehmen, den französischen Botschafter um schleunigste und ausgiebigste Hilfeleistung nach beiden Seiten hin anzugehen. Dieses Projcct ist Uri und Unterwalden sofort vorzulegen. Der Abschied ist in französischer Sprache abgefaßt. 753. Couferenz von Schwyz, Untcrwaldcn und Zug. ^ .UMnacht. l?lS, t. Juli. Da kein Abschied oerfertigt worden ist, geben wir die Verhandlungen »ach folgendem Actenstüke, 1712, 1. Juli. Küßnacht, Siebncr W ttler von Schwyz an die schwyzcrischcn Gesandten in Aarau, Uri hatte sich bei der Deputation nach Lucern (28, Juni) verlauten lassen, mit den übrigen Orten zu halten. Darum sei die- IVörtische Konferenz nach Küßnacht angestellt worden, um zu berathen, wie und wo ein gemeinsamer Angriff gemacht werden solle, Uri sei aber nicht erschienen, wogegen aber der päpstliche Nuntius anwesend war. Während der Berathung traf schweißtriefend ein Bote von Zug ein mit dem Berichte, die Bcrncr Armee stehe an der Sinserbrüke, weshalb um Hilfe und Zuzug gebeten werde. Daraufhin sei Alles in Verwirrung auseinandergegangen. Der NuntiuS, der heute mit Sak und Pak nach Altorf verreise, nehme sich des Geschäfts mächtig an und wolle nicht, daß man auf solche Weise Frieden schließe. Er habe an alle Pfarrer Circulare geschrieben, die starken Stils und Inhalts seien. Landcsarchw Schwy,: A-w> Toggenburgerlneg, Gesandte waren Franz Karl Rcding, Landshauptmann, und Siebner Joseph Franz Mcttlcr von Schwyz; Johann Jakob Bucher, Landammanu von Obwalden; Johann Baptist Trinkler, Hauptmann, und Joseph Anton Schumacher von Zug, (I. e.) 754. Couferenz der Städte Frciburg und Solothurn. Frciburg. l7!2, »0. Juli. Kantonsarchiv Solothurn. Ungcb, Abschiede: Svorvt», Gesandte: Freiburg. (Nicht angegeben.) Solothurn. Joseph Wilhelm Suri, alt-Rath; Johann Victor Schwallcr, des großen Raths. In Bezug auf die gegenwärtigen KriegSläufc vereinbaren sich die beiden Stände auf folgenden Weg des Handelns- 1. Wenn Bern bei dem einen oder andern Orte durch Gesandtschaft oder Schreiben auf eine Erklärung dringt, wessen cS sich im gegenwärtigen Krieg von ihm zu versehen habe, soll die Antwort nicht überstürzt oder einzeln, sondern nach vorheriger Berathung gemeinsam gegeben werden. Unter Umständen soll 1704 August 1712. eine gemeinsame Gesandtschast vor Rathen und Burgern zu Bern die Stellung beider Städte mit Nachdruk geltend machen. 2. Beide Stände sollen sich bemühen, sich möglichst in Vcrthcidigungöstand zu stellen, namentlich die Hauptstädte vor einer Überrumpelung bewahren und alle Pässe besczcn. 3. Es wird vorbehalten, daß beide Städte je nach Nothdurft und der Sachlage als redliche Eidgenossen zur Offensive übergehen. 4. Wenn der eine Stand angegriffen wird, verläßt man sich darauf, daß der andere nach Inhalt der Bünde und geheimen Abschiede helfe. Diese Vereinbarung ist den 1. August von den Rüthen von Freiburg und den 4. August von Rüthen und Bürgern von Solothurn genehmigt worden. 755. Konferenz zwischen Zürich nnd Schwyz. Richtersweil. l7l2, 1». August. TtaatSarchi» Zürich. Allg. Abschiede von l?>2. Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Statthalter. Schwyz. Joseph Anton Rcding, Statthalter; Johann Walthcr Bcllmont von Rickcnbach, Sckclmcistcr. Über die Wicdcrbcschaffung und Ersczung der im leztcn Kriege vorgekommenen Beschädigungen und Entwendungen wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Sämmtlichc aus dem Steinbruche in Büch entnommene" Instrumente und Werkzeuge, wie Wälle, Bökc, Schlegel u. s. w., über die ein Vcrzcichniß dcS Bauherrn Diebold vorliegt, sollen wieder an Ort und Stelle geschafft werden. Ebenso soll Schwyz dafür sorgen, daß die 15,00(1 Ziegel, welche einige Angehörige der Höfe von den Dächern der Stcinbruchschcuer sich zugeeignet haben, crsczt werden; desgleichen verpflichtet sich Schwyz, alles Holzwcrk, sowohl Eichen- als Tannenholz, was zur Reparatur der Stcinbruchgcbäudc erforderlich ist, dem Bauherrn anzuweisen. Was von den genannten Gegenständen nicht mehr zur Hand gebracht werden kann, soll zu gleichen Kostcnthcilcn von beiden Ständen zusammen crsczt werden. 2. Den auf Höfncrgcbiet oberhalb der Sihl angesessenen Angehörigen der Herrschaft Wädcnswcil hat Schwyz für den erlittenen Schaden fünfnndsicbzig Klafter gutes Heu bis Mitte Winter und als Entgelt für jedes Klafter sechs Gulden und überdies noch fünfundsicbzig Tannen an gelegenem Orte anzuweisen. 3. Der Gesandte von Zürich übernimmt, dahin zu wirken, daß die von Richtcrs- wcil ihre Forderung wegen erlittenen Schadens in den Hafcngütcrn fahren lassen, wogegen die Gesandten von Schwyz auswirken wollen, daß die von Richtcrswcil in den genannten Hafcngütcrn künftighin jährlich nur noch den FronlcichnamStag, die zwölf Apvstcltagc und Lichtmeß, Maria Geburt, Maria Verkündigung nnd Maria Himmelfahrt als Feiertage zu halten haben. 4. Endlich kommen beide Stände übcrcin, zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten zwischen ihren beiderseitigen Angehörigen ein gutes nachbarliches Vcrständniß zu pflegen. (Diese Ucbcreinkunft wird vom gesessenen Landrath Schwyz den 20. August ratificirt.) M.Z i ^AsyÄWW >Ä KM' ^ ^ ^ ^ - >s-^' I.<"MF M U>^ A^ -5.'" '-''' ^ > . vL ^ K»'- - WMMW