Eidgenössische» Abschiede. der altern Eidgenössischen Abschiede. Herausgegeben auf Anordnung der Bundesbehörde» unter Leitung des eidgenössischen Archivars vr. Joseph Karl Krütli. Irauenfeld. gedrukt in der I. Huber'schen Buchdrukcrei. 1867. Die Eidgenössischen Abschiede ans dem Zeitraum von 1649 bis 1680. H Bearbeitet von Johann Adam Pupikoscr, unter Mitwirkung von - - ^ Jakob Kaiser, eidg, Unterarchivar. ' ' , t ^ / X / Der amtlichen Abschiedesammlung Band 6, Abtheilung 1. Irauenfeld. gedrukt in der I. Huber'schen Buchdrukerei. 1867. Vorwort. Mit der Veröffentlichung des vorliegenden Bandes sind nnnmehr Abschiede aus allen Jahrhunderten des urkundlichen Bestandes einer schweizerischen Eidgenossenschaft im Druke erschienen, zwar nicht in ununterbrochener Folge, aber doch in der Weise, daß an der Hand derselben der Grundgedanke, der Sinn und Geist des eidgenössischen Bundeslebcns bis auf die Zeit herab verfolgt werden kann, da in Folge der ersten französischen Revolution am Ende des vorigen Jahrhunderts auch in den staatlichen Zuständen der Schweiz eine vollständige Umgestaltung eintrat. Der in diesem Bande zur Darstellung gelangte Zeitabschnitt zählt nicht zu den Glanzperioden in den Annalen der schweizerischen Eidgenossenschaft. Längst hatte sie den Höhepunkt ihrer gefürchteten Machtstellung im europäischen Staatenverbande überschritten, seit sie nach der Schlacht bei Marignano und dem Abschlüsse des ewigen Friedens mit Frankreich aufgehört hatte, selbständig in die Weltereignisse einzugreifen, und in Bezug auf ihre innern Verhältnisse und Zustände war sie noch weit von der staatlichen Entwiklung entfernt, die ihr in unserm Jahrhundert eine im Verhältnis; zur territorialen Größe geachtete Stellung unter den Staaten Europas errungen hat. Allein wie im Allgemeinen die politische Geschichte eines Volkes oft ^ gerade da die höchste Belehrung gewährt, wo sie die wenigsten erfreulichen Erscheinungen aufzuweisen vermag, so bietet auch die Geschichte der Schweiz in diesem ruhmlosen Zeitraum eine reiche Fülle beherzigenswerther Lehren und Mahnungen. Die bedeutsamsten und folgenreichsten Momente und Ereignisse während desselben sind in chronologischer Folge: Der Bauernaufstand von 1653, mit dessen Niederwerfung der Absolutismus der städtischen Patriziate zu voller Herrschast gelangte; die freilich erfolglos angestrebte VI Reform der Bundesverhältnisse durch Verschmelzung der verschiedenen einzelnen Bünde in einen auf zeitgemäßen Grundlagen ruhenden Gesammtbnnd; der Bürgerkrieg im Beginne des Jahres 1656 mit dem ihn abschließenden Landsrieden (es war der dritte), welch' lezterer freilich nicht im Stande war, dem Lande in Wahrheit Frieden und Versöhnung zu bringen, so daß nach einen: halben Jahrhundert beständiger Entzweiung abermals das Schwert zwischen den Par- teien entscheiden mußte; die Erneuerung des Bündnisses mit Frankreich, dessen gemeinsamer Abschluß nach langjährigen unerguiklichen Verhandlungen und nicht ohne Offenbarung der tiefen innern Spaltung und der Machtlosigkeit der Bundesznstände endlich im Jahre 1663 zu Stande kam, nachdem Jahre vorher die beiden Neligionsparteien, zuerst die katholischen Orte und dann, freilich erst nach vielem Widerstreben, auch die evangelischen zu gesonderten Abschlüssen sich her- beigelassen hatten; die Ausstellung einer gemeineidgenössischen Wehrverfassung (eidgenössisches De- fensionale genannt) im Jahr 1668 , mit spätem Abänderungen und Zusäzen, veranlaßt durch die an den Gränzen der Schweiz zwischen Frankreich und dem deutschen Reich sich entwikelnden Kriegsereignisse; das Verhalten der Schweiz (Wahrung der Neutralität) bei diesen langjährigen kriegerischen Vorgängen, wobei namentlich die Art und Weise bemerkenswerth ist, wie sich Frankreich bei offener Unterhandlung über Respectirnng derselben als neutrales Gebiet der Freigrafschaft Burgund bemächtigte, indem sie eine interessante Parallele bildet zu einem ähnlichen Vorgang neuesten Datums, bei welchem die Schweiz in ähnlicher Weise hintergangen worden ist. In alle diese Verhältnisse und Begebenheiten gewähren die folgenden Bogen volle Einsicht, da aus dem reichhaltigen Abschiedematerial gerade diese wichtigsten Gegenstände mit möglichster Eiuläßlichkeit herausgehoben und behandelt worden sind, soweit es ohne lieber- schreitung der den: Werke gesezten Gränzen geschehen konnte, Ueber das zur Bearbeitung gelangte Material, für dessen Reichhaltigkeit schon der Umstand spricht, daß aus dem verhältnißmäßig kurzen Zeitraum von zweiunddreißig Jahren sich Abschiede über mehr als siebenhundert Tagsazungen und Conferenzen haben auffinden lassen, erlauben wir uns einige Bemerkungen und Aufschlüsse, die neben Darlegung einiger leitender Grund- säze bei der Ausarbeitung dazu dienen dürften, das richtige Verständniß und eine gerechte Würdigung des Werkes zu fördern. Die Sprache der Abschiede aus dem vorliegenden Zeitraum ist durchweg schwülstig und vielfach ganz unverständlich, so daß es oft große Mühe erforderte, mit Sicherheit einen bestimmten VII Sinn daraus zu entnehmen. Wo aber die Bedeutung eines Ausdrukes oder einer Redeweise verschiedene Auslegung zuließ, zogen wir vor, dieselben in den eigenen Worten des Originals wiederzugeben, was immer aus den beigesezten Anführungszeichen ersichtlich ist. Große Schmie- rigkeit verursachte auch die richtige Lesuyg der Eigennamen, sowohl Personen- als Ortsnamen, da in dieser Beziehung von Seiten der Protokollführer und Abschreiber mit wirklich unverantwortlicher Leichtfertigkeit verfahren wurde. Es gilt das nicht nur von den in den Abschiedsverhandlungen und den zudienenden Beilagen sehr häufig vorkommenden Eigennamen, sondern auch hinsichtlich der Namen der Tagsazungsgesaudten, Landvögte, Landschreiber u. s. w. Um auch in dieser Richtung möglichste Correklheit zu erzielen, waren wir nach Kräften bestrebt, die so arg verunstalteten Namen durch Bergleichung der verschiedeneu Abschiedsexemplare und an der Hand anderweitiger Hilfsmittel (mit Hochschäzung nennen wir dießfalls Leu's Lexikon, das uns auch in vielen andern Beziehungen wesentliche Dienste leistete, obschon es nur mit Vorsicht beuuzt werden darf) wieder herzustellen. An dieser Stelle wird bemerkt, daß in Hinsicht auf die Schreibweise der vorkommenden einheimischen Ortsnamen wir uns an den topographischen Atlas der Schweiz hielten. — Zu dem Abschiedetext gehören vielfach, namentlich bei den Abschieden über gemeineidgenössische Tagsazungen, zahlreiche Beilagen, wie Zuschriften, Memoriale, Vorträge fremder Gesandten, Gutachten u. s. w., die ebenfalls bei der Bearbeitung berüksichtigt und vcrwerthct werden mußten, da sie als Bcstandtheile der Abschiede in den betreffenden Paragraphen gerufen werden. Hier trat gar oft der Fall ein, daß solche Beilagen dem der Bcarbeitnng zu Grunde gelegten Exemplar fehlten und aus andern ergänzt werden mußten, mitunter aber auch, daß sie nirgends erhältlich waren, so daß dann in den betreffenden Verhandlungen die dahcrigen Lüken nicht ausgefüllt werden konnten. Solche Lüken finden sich auch aus andern Gründen in den Abschieden. Manchmal nämlich wurden die Verhandlungen über gewisse Gegenstände im Abschied nur in der Weise vermerkt, daß es darin heißt: „über das, was (der Gegenstand wird genannt) verhandelt worden ist, werden die Gesandten mündlich zu referiren wissen", ohne daß man darüber Weiteres erfährt. Sodann ist zu merken, daß nicht alle Verhandlungsgegenstände Bcstandtheile des Abschieds wurden. Es ergibt sich das am unzweifelhaftesten aus der Bergleichung der über die zu Baden gehaltenen gemeincidgenössischcn Tagsazungen vom dortigen eidgenössischen Landschrciber geführten Protokolle, in welchen die Behandlungen Tag für Tag aufgezeichnet sind, mit den aus diesen VIII sogenannten Manualen (sie befinden sich im Aargauer Kantonsarchiv) gefertigten Abschieden, indem jene oft viel mehr enthalten als diese (ein Beispiel hiefür ist in der „Aargovia", Jahresschrift des historischen Vereins des Kantons Aargan, Jahrgang 1862 und 1863, veröffentlicht worden). Freilich sind es dann meist untergeordnete Gegenstände der Polizei, der Rechtsprechung u. dgl. Ob hierin nach bestimmten feststehenden Grundsäzen oder nach Willkür- lichem Ermessen der Landschreiber verfahren wurde, und welches im erstern Falle diese Grundsäze waren, dürfte kaum mehr zu ermitteln sein. Dagegen ergibt sich für die ennetbirgischen Jahrrechnungen als Regel, dah nur diejenigen Gegenstände in den Abschied gesezt wurden, die auf dem Syndicat die Erledigung nicht fanden, oder solche, welche aus besondern Gründen von einem oder dem andern Gesandten ausdrüklich in den Abschied begehrt wurden, und die dann auch in allen andern Abschiedsexemplaren fehlen. Aus diesem Umstand erklärt es sich, daß diese ennetbirgischen Jahrrechnungsabschiede durchweg so gar dürftig sind. Die gleiche Wahrnehmung über die UnVollständigkeit der Abschiede macht man auch bei Durchsicht der Instructionen, welche die Stände ihren Abgeordneten auf die Tagleistungen mitgaben, die oft eine Reihe von Punkten enthalten, von denen dann im betreffenden Abschied keine Erwähnung geschieht. Wir konnten übrigens weder diese Instructionen noch die vorberührten Manuale in den Kreis der Bearbeitung ziehen, da dieß unsere Aufgabe weit überschritten hätte; nur dann nahmen wir von solchen Instructionen Notiz, wo sie an der Stelle fehlender Abschiede von abgehaltenen Tagleistungen Kunde gaben. - Oft wurden von der -eidgenössischen Kanzlei zu Baden einzelne Bestandtheile des Abschieds diesem entweder voraus (sogenannte Abschieds- extracte) oder nach (gewöhnlich Beilagen) in die Orte geschikt; Ersteres geschah dann, wenn aus besoudern Gründen die Expedition gewisser Verhandlnngsartikel größere Beschleunigung erheischte, so namentlich, wenn auf der Jahrrechnung zu Baden auf die ennetbirgischen Bog- teien bezügliche Berathungen stattfanden, die auf dem unmittelbar folgenden ennetbirgischen Syndicat zur Behandlung kommen sollten, aber vorher noch durch die kantonalen Instructions- behörden gehen mußten.— Die besondern Verhandlungen der katholischen Orte bei den gemein- eidgenössischen Tagsazungen zu Baden sind im vorliegenden Zeiträume nicht, wie das bezüglich der Verhandlungen der evangelischen Orte der Fall ist, in besondern Ausfertigungen vorhanden, sondern bilden in den den katholischen Orten zugefertigten Abschiedsexemplaren einen Bestand- theil des allgemeinen Abschieds, dem sie sich mit fortlaufender. Paragraphenzahl anschließen. Wir hielten uns auch in dieser Hinsicht ganz an das Original, indem wir die besondern IX katholischen den allgemeinen Verhandlungen unmittelbar folgen ließen und sie von diesen nur durch die Bemerkung „besondere Verhandlungen der katholischen Orte" trennten. Mit Rük- ficht auf diese besondern katholischen Verhandlungen sahen wir uns veranlaßt, der Arbeit die im Staatsarchiv Lucern befindliche Abschiedesammlung zu Grunde zu legen, der indeß auch ihrer Reichhaltigkeit und der trefflichen Ordnung wegen dieser Vorzug gebührt. — Es ist selbstverständlich, daß die Orte in der Regel nur an denjenigen Verhandlungen Theil nahmen, bei denen sie interessirt waren, daß z. B. bei den Angelegenheiten der gemeinsamen Vogteien die nicht mitregierenden Orte von den daherigen Berathnngen ausgeschlossen waren; wo Abweichungen von dieser Regel stattfanden, haben wir es allemal bemerklich gemacht. Daß über die gleiche Tagleistung die verschiedeneu Abschiedsexemplare nicht gleichviel enthalten, ist aus dem angegebenen Grunde leicht begreiflich Wir unterließen daher nie, neben dem in erster Linie bennzten Exemplar auch alle andern zu durchgehen, um allfällig sich ergebende Ergänzungen an gehöriger Stelle einzuschalten. — Neben den eigentlichen Abschieden, die in den betreffenden Kantons, und Stadtarchiven in besoudern, zum Theil umfangreichen und durchgehendS wohlgeordneten und gut conservirten Sammlungen aufbewahrt werden, ließen wir es uns an- gelegen sein, auch anderweitiges Material, wo es zur Ergänzung von Abschieden oder Beleuchtung einzelner Begebenheiten dienlich war, zu verwerthen, was um so mehr Billigung finden dürfte, als gerade über die wichtigsten Ereignisse aus leicht erklärlichen Gründen die Abschiede den wünschbaren Aufschluß für deren richtiges Verständniß nicht gewähren. Wir ver- weisen dießfalls auf den Bauernaufstand von 1653 und den Bürgerkrieg von 1656. Um indessen den Abschiedetext nicht allzu sehr mit Zusäzeu und Bemerkungen zu unterbrechen, entschlossen wir uns, solche nicht eigentlich zu den Abschieden gehörenden Actenstüke und Notizen in einem besondern Anhang folgen zu lassen, wobei wir dann, nachdem diese Manier einmal angenommen war, auch einzelne wirkliche Abschiedsbestandtheile dahin wiesen, lediglich aus Rük- ficht auf die Oekonomie des Werkes, jedoch geschah es nie ohne an betreffender Stelle auf den Anhang zu verweisen. — Im Allgemeinen waren wir bestrebt, die Abschiede so wiederzugeben, daß sie ein möglichst wahrheitsgetreues Bild der Verhandlungen gewähren, wie sie einem in den Originalnbschieden entgegentreten. Von diesem Bestreben ausgehend erschienen uns selbst die allerunbedeutendsten Perhandlungsgegenstände, die an sich nicht das mindeste Interesse dar- bieten, wichtig genug, um ihnen, wenn auch in möglichst kurzer Fassung, Plaz in dem Werke X anzuweisen, da sie wenigstens einen Blik in den Geschäftskreis der Tagsazungen und Cause- renzen gewähren. Dem nämlichen Bestreben ist es zuzuschreiben, daß, wo es ohne Befürchtung, unverständlich zu werden, geschehen konnte, die Sprache des Originals möglichste Berüksichtigung fand.—Die Ausscheidung der die gemeinsamen Vogteien betreffenden Angelegenheiten vom allgemeinen Text geschah in Gemäßheit einer besondern Vorschrift, die diesen Modus für alle Bände anordnet, welche die Abschiede von 1556 an enthalten. Ueber den Werth und die Zwekmäßigkeit dieses Verfahrens kann man füglich verschiedener Meinung sein, da es mit offenbaren Borzügen auch unläugbare Mängel und Nachtheile verbindet, wobei je nach dem Gesichtspunkte, von dein aus die Sache betrachtet wird, diese oder jene überwiegend erscheinen. Uns lag daran, die ans dem System sich ergebenden Uebelstände in der Ausführung möglichst zu mindern. Es geschah in Berüksichtigung dieses Bestrebens, daß wir bei gleichzeitiger grund- säzlicher Zutheilung alles dessen in die Vogteien, wozu sie die Veranlaßung gaben, doch jene Gegenstände, welche im Verlauf und in ihren Folgen einen allgemcinern Charakter annahmen, wie z, B die Verhandlungen über die Tragweite einzelner Bestimmungen des Landfriedens in Anwendung auf die gemeinsamen Vogteien, dann den Wigoldinger Handel u. a. m., im Haupttexte beließen und an betreffender Stelle der zukommenden Vogteien lediglich mit kurzen Worten dahin verwiesen. Mit diesem Verfahren war ein fester Standpunkt gewonnen, von dem aus es möglich war, nach beiden Seiren hin gerecht zu werden. Die gemeinsamen Vogteien, die nach der noch gegenwärtig gangbaren Volksmeinung hauptsächlich die Milchkuh der regierenden Orte waren, erhalten bei näherer Besichtigung eine ganz andere Bedeutung, mährend ihnen jene Qualifikation abhanden kommt: Sie waren seit der Glanbenstrennung der immerwährende Zankapfel zwischen den beiden Religionsparteien und in dieser Richtung von dem größten Einflüsse auf die Entwiklnng der Bnndesverhältnisse. Während der ökonomische Vortheil, welchen die regierenden Stände von daher zogen, verschwindend klein war, wie ans den daherigen Rechnnngsergebnissen klar hervorgeht landers war es allerdings mit den Privateinnahmen der Landvögte), gestaltete sich die politische Stellung der Vogteien verhängnißvoll. Hier vorzüglich war es, wo der religiöse Haft der durch die Glaubensverschiedenheit getrennten Stände seinen Tummelplaz fand und seine Kämpfe bestand. Innert den Glänzen seines eigeneil Gebietes war jeder Kanton unbestritten befugt, das Verhalten in Glanbenssachen selbst zu be- stimmen: man konnte einander da keine Vorschriften machen; um fo eifriger suchte man sich XI auf jenein Terrain, das man gemeinsam besaß. Hier bildeten sich dann auch und erwuchsen vornehmlich die äußern Veranlaßnngen zu den Feindseligkeiten, welche die Eidgenassen zu mehreren Malen zu offenem Bürgerkriege gegen einander trieben, und die mit blutigen, lange, ja bis in die neuere Zeit herab nicht ganz geheilten Wunden endeten. Diese verhängnißvolle Wichtigkeit der gemeinen Herrschaften bringt es mit sich, daß manche dem äußern Anlaße nach lediglich sie betreffende Verhandlung eine Bedeutung erlangte, der ihre volle Würdigung einzig im Zusammenhange mit den allgemeinen Verhandlungen gewahrt wird, d. h. durch Belassung im Haupttexte des betreffenden Abschieds. Zur Wahrung der Einheit und Gleichförmigkeit in der Datirung haben wir durchwegs, wo wir im Verlaufe der Arbeit auf das alte Datum stießen, dieses nach dein neuen Kalender umgewandelt. Es war das überall da der Fall, wo Schriftstüke von den evangelischen Orten ausgiengen, welch' leztere theilweise bis ans Ende des leztverflossenen Jahrhunderts nach Julianischem Kalender rechneten, während die katholischen One schon seit dem Anfang der Achtzigerjahre des sechszehnten Jahrhunderts sich der verbes. scrten Gregorianischen Zeitrechnung bedienten, was auch von gleicher Zeit her in Gemäßheit eines Einverständnisses zwischen den Orten ab Seiten der gemeincidgenössischen Kanzlei und in gemeinsamen Angelegenheiten geschah. — Die in diesen Zeitraum fallenden Verträge, Bündnisse und dergleichen, die gemäß Vorschrift in extenso wiedergegeben werden müssen und die Abtheilnng „Beilagen" bilden, wurden überall mit diplomatischer Genauigkeit von den Originalinstrumenten genommen, wo diese erhältlich waren, und wo wir uns mit bloßen Copiecn behelfeil mußten, wurde wenigstens darauf gehalten, diese in möglichst getreuen Exemplaren zur Stelle zu schaffen. Dagegen erachteten wir es für überflüssig, jene Documente hier nochmals in ihrem ganzen Umfange zu rcproduciren, welche bereits in einem früher erschienenen Bande der Abschiedesammlung ihren Plaz erhalten hatten oder deren Wortlaut in anderer Verbindung im vorliegenden Bande selbst Aufnahme fand. In diesen beiden Fällen begnügten wir uns mit Wiedergabe der abweichenden Stellen. (Man sehe die Nummern 2, 5, 8 und 16 der Beilagen). — Um die Orientirnng in den zahlreichen Abschieden zu erleichtern , ist dem Text eine Uebersicht über die gehaltenen Tagsazungen und Eonferenzen vorangestellt worden, aus der überdieß zu entnehmen ist, in welchen Archiven sich jeder Abschied vorfindet. — Sodanil sahen wir uns in Berüksichtigung des Umfanges dieses Bandes veranlaßt, die äußere Anordnung desselben so zu treffen, daß er in zwei Theile gebunden werden XII kann. — Zur Erklärung, daß auf den, Titelblatte zwei Personen als bei der Bearbeitung be- theiligt angegeben werden, diene die Bemerkung, daß der ursprünglich alleinige Redactor wegen Uebernahme einer kantonalen Beamtung und vorgerükten Alters behindert war, das Manuskript drukfertig zu machen und den Druk zu besorgen, weßwegen dieser Theil der Arbeit in zweite Hand übergieng. Schließlich können wir nicht umhin, den Vorständen der Kantons- und der betreffenden Städtearchive öffentlich unsere wärmste Anerkennung und den aufrichtigsten Dank abzuerstatten für die nie ermüdende Bereitwilligkeit, mit der sie allezeit unserer vielfachen Inanspruchnahme entgegenkamen. Dieser regen Theilnahme wird das endliche Gelingen des Abschiedewerkes viel zu verdanken haben, das unter der umsichtigen und energischen Oberleitung durch den eidge- nössischen Archivar, Herrn lw. Krütli, zu einem monumentalen Werke heranwächst. Geschrieben im April 1867. XIII Verzeichniß der Tagsazungen und Conferenzen. Die Ziffern in der lezten Kolonne bezeichnen die Kantonsarchive, in denen sich der betreffende Abschied vorfindet, wobei 1 Zürich, 2 Bern, 3 Lucern, 4 Schwyz, S Nidwalden, 6 Obwalden, 7 Glarus, 8 Zug, 9 Freiburg, 13 Solothurn, 11 Baselstadt, 12 Schafsbausen, 13 Appenzell I-Rh., 14 Appenzell A.-Nh., 13 Abtei St. Gallen (Stiftsarchiv), 1k Stadt St. Gallen (Stadtarchiv), 17 Graubünden, 18 Aargau und 13 Biel (Stadtarchiv) bedeutet. Uri, dessen Landesarchiv im Jahr 1799 bei einem Brande zerstört wurde, besizt keine ältere eidgenössische Abschiedesammlung, was auch bei allen erst in diesem Jahrhundert als Kantone zu der Eidgenossenschaft gekommene» Ständen (ausgenommen Aargau, welches das ehemals zu Baden befindliche gemcineidge- nössische Archiv besizt, und Thurgau, wohin sFraucnselds im Jahr 1712 der Siz der gcmeineidgenössischcn Kanzlei von Baden weg verlegt wurde) der Fall ist. 1. Januar 25. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 2. Februar 25. Lucern. V katholische Orte. 3. 5. K. 8. 3. März 9. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 4. April 15. Schwarzenburg. Bern und Freiburg. 9. 5. Mai 18. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 6. Juni 15. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 7. Juni 16. Lucern. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 8. Juni 24. L a u i s. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 5. 8. 9. 10. 11. 9. nach 24. Juni. Luggarus. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 8. 9. 11. 10. Juli 4. Baden. Gemeineidgen. Jahrrechnungstagsazung. 1-6.8-11.13.16.18. 11. August 13. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 12. August 18. u. 19. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 13. August 25. M u r t e n. Bern und Freiburg. 2. 9. 14. Ende August. B e l l e n z. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 15. October 13. G e r s a n. V katholische Orte. 3. 4. 6. 16. nach 30. October. Lachen. Zürich, Schwyz und Glarus. 4. 17. November 15. Brunnen. RapperSwyls Schirmorte Uri, Schwyz, Unterw. 5. 6. 18. November 22. u. 23. Lucern. VII katholische Orte. 3. 4. 6. 8. 9. 10. 19. December 9. Brunnen. Rapperswyls Schirmorte Uri, Schwyz, Unterw. 5. 6. 20. December 15. Baden. Gemeineidgen. Tagsazung der XIII Orte. 1-3.5-11.13.16.13. 1«ik50 21. Januar 10. Brunnen. Rapperswyls Schirmorte Uri, Schwyz, Unterw. 5. 6. 22. Februar 15. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 23. März 4. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 24. Mai 11. u. 12. Lu c er n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 25. Juni 24. L a u i s. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 6. 8. 9. 10. 26. nach 24. Juni. Luggarus. XII Orte sJahrrcchnungs. 1. 8. 9. 11. 27. Juli 3. Baden. Gemeineidgen. Jahrrechnungstagsazung. 1- -11. 13. 16. 28. Juli 23. u. 24. Lucern. Katholische Orte. 3. 10. 29. August 9. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 4. 5. 6. 8. 30. August 12. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 31. Ende August. B e l l e n z. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 32. September 5.-7. Bei der Sense. Bern und Freiburg. 2. 33. September 16. Rapperswyl. Schirmorte des Gotteshauses St. Gallen. 4. -11. 13. 2. 11. 16. 34. November 9. Baden. Tagsazung der XIII Orte. 1- 35. November 14. Baden. Die evangelischen Orte. 1. XIV 1K51. 36. Januar 18. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 5. 37. Februar 7. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 38. März 8. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 39. März 27. u. 28. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 3. 40. April 14. Lucern. Mit Savoyen verbündete VI kathol. Orte. 3. 5. 6. 8. 9. 41. April 15. u. 16. Baden. Die evangelischen Orte. 1. 2. 11. 16. 42. April 16. Baden. Tagsazung der XIII Orte. 1. 2.4-6. 8-10.16.18. 43. Juni 12. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 44. Juni 24. Lauis. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 5. 8. 9. 11. 45. nach 24. Juni. Luggarus. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 5. 8. 11. 46. Juli 2. Baden. Jahrrechnungstagsazung der XIII Orte. 1. 2. 3. 5—11. 16. 19. 47. Juli 10. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 43. August 6. B e r n, F r e i b., ^ Solothurn. > Gesandtschaft der V kath. Orte u. kath. Glarus. 3. 5. 49. August 17. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 50. August 28. Lu c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 51. August 31., 21. Baden. Schiedverhandlung in dem landfriedl. Streit. 1.3—5. 8—11. 16.13. 52. September 3. Baden. Tagsazung der XIII Orte. 1-3. 5. 6. 9-11. 16.18. 53. September 11. u. 12. L u c e r n. Geheime Kriegsräthe der V kathol. Orte. 3. 54. September 14. St. Urban. Lucern, Freiburg und Solothurn. 3. 55. September 27. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 56. September 28. u. 29. L u c e r n. Ehrenausschüsse der V katholischen Orte. 3. 57. October 30. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 53. November 12. Baden. VII das Thurgau regierende Orte. 1.3.5.6.8-10.15.16.18. 59. Novmb. 2 6. bis Decmb. 9. Frauenfeld. VII das Thurgau regierende Orte. 1 — 6. 8-11. 15. 16. 60. Januar 30. Turin. Beschwörung des kath. Bündn. m. Savoyen. 3. 5. 9. 61. Februar 2. u. 3. A a r a u. Evangelische Städte und Mühlhausen. 1. 2. 11. 12. 62. März 13. u. 14. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 63. April 4. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 64. April 12. Baden. Tagsazung der XIII Orte. 1-6. 8-12. 16. 18. 65. April 16.,6. Baden. Die evangelischen Orte. 1. 2. 11. 12. 16. 66. April 24. Dor n a ch. Basel, Solothurn und Bischof von Basel. 11. 67. April 24. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 3. 68. Mai 13. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 5. 69. Juni 20. L u c er n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 70. Juni 24. Lauis. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 5. 6. 8. 9. 10. 11. 71. nach 24. Juni. Luggarus. XII Orte sJahrrechnungst 1. 6. 8. 9. 11. 72. Juli 7. Baden. Tagsazung der XIII Orte. 1 — 6. 8-12. 16. 13. 73. August 22. Lu c e r n. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. 3. 4. 5. 6. 8. 74. Ende August. B e l l e n z. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 75. September 16. Baden. Schiedverhandl.w. St. Blasien u.Graf. v. Sulz. 1. 2. 76. September 23. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 77. October 10. Brem garten. Die VII das Thurgau regierende Orte. 1. 3. 5. 8. 16. 78. October 21. u. 22. L u c e r n. Die katholischen Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 9. 10. 79. November 7. u. 8. S a x. Zürich, Schwyz und Glarus. 1. 80. December 4. A a r a u. Die evangelischen Orte. 1. 2. 11. 12. 16. 81. December 16. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 82. December 29. Zug. Zürich, Lucern, Schwyz, Unterwald. u. Zug. 1. 3. 5. 6. 8. XV 1«»3. 83. Januar 8. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 6. 84. Januar 14.—16. S o l o t h u r n. Freiburg, Solothurn und Neuenburg. 10 -3.5-8.10-12.13. 85. Januar 19. Baden. Tagsazung der XIII Orte. 1- 86. Januar 19. Baden. Die evangelischeu Städte. 1. 87. Februar 23. Lucern. Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden u. Zug. 3. 88. Marz 6.-18. — Vermittlg. zwischen Stadt u. Landschst. Lucern. 3. 89. März 17./7. Bern. Bern, Freiburg und Solothurn. 1. -3.5.6.8.11.12.18. 90. März 18. Baden. Gemeineidgenössische Tagsazung. 1- 91. März 25. bis April 12. Bern. Vermittlg. zwisch. der Stadt Bern u. d. Uuterth. 1. 12. 92. April 7. Bern. Die evangelischen Orte. l. 11. 12. 93. April 25. G c r s a n. V katholische Orte. 3. 5. 6. 3. 94. April 29. Baden. Die XIII und zugewandten Orte. 1- -5.8.10-12.18.19. 95. Mai 17. Brunnen. Die III alten Orte und Zug. 5. 6. 8. 96. Juni 4. — Millinger Friede. 1. 97. Juni 7. Staus. Schiedspruch zwischen der Stadt Lucern und zehn ihrer Aemter. 3. 98. Juni 13. bis Juli 2. Z o f i n g e n. Verhandlungen i. Sachen d. Bauernaufstand. 1. > 99. Juni 20./10. Bern. Vier evangelische Orte. I. 12. 100. Juli 4. K r i e g st e t t e n. Bern und Solothurn. 10 101. Juli 4.-8. Bremgarten. Die in den Freiämtern regierenden Orte. 5. 6. 8. 102. Juli 28. G e r s a u. V katholische Orte. 8. 4. 5. 6. 8. 103. August 10. Baden. Jahrrechnungstagsazung der XIII Orte. 1- -11. 13. 16. 18. 104. August 19. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 105. August 19. F r a u b r u n n e n. Bern und Solothurn. 2. 106. September 13. L u c e rn. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 107. October 7. Brunnen. Vermittl. zwischen d. Stadt u. Landsch. Lucern. 5. 6. 8. 108. im October. L a u i s. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 3. 8. 9. 10. 11. 12. 109. October 20.-24. Zug. Die die deutschen Vogteien regierenden Orte. 1- -8. 12. 16. 13. 110. November 5. L u g g a r u s. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 3. 8. 9. 11. III. November 21.—23. Bülach. Zürich, Schaffh., Graf. v. Sulz u. Stadt Stein. 1. 12. 112. Januar 6. Birse ck. Basel, Solothurn und Bischof von Basel. 11. 113. Januar 21. u. 22. A a r a u. Die evangelischen Städte und Glarus. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 114. Februar 27. Brunnen. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. 5. 6. 8. 115. April 13. Brunnen. Uri Schwyz, Unterwalden und Zug. 4. 5. 6. 8. 116. April 15. A a r a u. Evangelische Orte. 1. 7. 11. 12. 16. 117. April 20. u. 21. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 118. April 30. Lachen. Schwyz und Glarus. 4. 7. 119. Juni 1.-3. Zug. Tagsazung von sieben Orten. 1. 3—3. 18. 120 Juni 15. u. 16. Lu c e rn. VII katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 10. 121. Juni 23. A a r a u. Evangelische Orte und Zugewandte. 1. 2. 7. 11. 12. 17. 19. 122 Juli 5. Baden. Jahrrechnungstagsazung der XIII Orte. 1^ -5.7.9—13. 16.18. 123. Juli 5. Baden. Die evangelischen Orte. 1. 2. 7. 11. 12.16. 17. 124 Juli 31. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 125. August 10. L a u i s. XII Orte sJahrrechnnngs. 1, 3. 5-11. 126 nach 10. August. L u g g a r u s. XII Orte sJahrrechuung^. >, 3. 5. 7. 8. 9. 11. 127 August 13. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. — - 128 August 18.—28. M u r t e n. Bern und Freiburg. 2. 9. 129 August 31,21. R h e i n e ck. Anstand mit dem Grasen von Hohenems. 1. 3. 130 September 3. Rappcrswyl. Zürich, Schwyz und GlaruS. 1. 4. 7. 131 September 11. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. -5. 7. 3.10-12.16. 132. September 15. Baden. Zollconserenz mit Oesterreich. I- XVI ' 133. November 16. Lucern. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 13. 134. December 7. Brunnen. Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug. 8. 135. Januar 8. Brunnen. Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug. 5. 6. 8. 136. März 5. A a r a u. Die evangelischen Orte. 1. 2. 7. 11. 12. 137. März 15. St. Urban. Lucern, Freiburg und Solothurn. 3. 138. März 31. bis April 2. Königsfelde n. Vorberathung eines eidgen. Bundesvertrags. 1. 2. 11. 12. 139. April 8. Brunnen. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. 5 8. 140. Mai 13. A a r a u. Die IV evangelischeu Städte. 1. 2. 11. 12. 141. Mai 21. Brunnen. Schwyz, Unterwalden und Zug. 5. 6. 142. Ende Mai. B r e ge n z. Eidgenössische und österreichische Abgeordnete. — 143. Juni 1. Bern. Bern und Freiburg. 2. 9. 144. Jum 9.-11. L u c e r n. Vlll katholische Orte. 3- -10. 13. 145. Juni 26. A a r a u. Die IV evangelischen Städte. 1. 2. 11. 12. 146. Juli 4.-29. Baden. Jahrrechnungstagsazung der Xlll Orte. 1- 3.5-8.10-13.16.18. 147. Juli 4.-29. Baden. Die evangelischen Orte. 1. 7. 11. 12. 16. 148. August 10. Lau i s. XII Orte sJahrrechnungs. I. 3. 5. 8. 10. 11. 12. 149. nach 10. August. Luggarus. Xll Orte sJahrrechnungs. 1. 3. 5. 8. 11. 12. 150. August 12. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 151. September 1.—4. Freibur g. Bern und Freiburg. 2. 9. 152. September 10. G e r s a u. Lucern und Uri. 3. 153. September 15.-17. Lucern. Vlll katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 10. 154. Septemb. 30. bis Octob. 5. Mu r t en. Bern und Freiburg. 2. 9. 155 October 3. u. 4. L u c e r n. Die IX katholischen Orte. I. 5. 6. 7. 10. 156. October 11—14. P e t e r l i n g e». Die evangelischen Orte und Zugewandten. 1. 2. 11. 12. 16. 157. October 19. Brunnen. Uri, Schwyz und NidwaldeN. 5. - 153. October 18.—22. P r u n t r u t. Mit d. Bischos v. Basel verbünd. Vll kath. Orte. 3. 5. 159. October 29. Einsiedeln. Schirmorte Rapperswyls. 3. 160. November 3. S ch w y z. Evangelische Gesandtschaft nach Schwyz. I. 7. 11. 12. 161. November 5. u. 6. L u c e r n. VII katholische Orte 3. 4. 5. 6. 8. 10. 162. November 10. K ü st n a ch t. Geheime Rüthe der V katholischen Orte. 5. 7. 11. 163. November 16.—19. A a r a u. Die IV evangelischen Orte. 1. 7. 164. Novemb.21. b.Decmb. 3. Baden. Tagsazung der XI!I Orte. 3. 4. 5. 6. 9. 10. 165. December 13. u. 14. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 5. 6. 166. December 23.-23. Genf. Abgesandte der evangelischen Orte. 2. 167. December 26. Brugg. Die evangelischen Orte und Zugewandten. 11. 12. 163. December 26. Lucern. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 169. December 23./13. Baden. Tagsazung der XIII Orte. 12. 18. I«5<» 170. Januar 9. u. 10. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 171. nach 20. Januar. Brunnen. Katholische Conferenz. 5. 172. Januar 22. Solothurn. Schiedorte Basel, Freiburg, Soloth., Schaffh. 6. 10. 11. 12. 173. Februar 5. A a r a u. Zürich und Bern. 1. 2. 174. Februar 9. u. 10. Brugg und s Mellingen, s Vermittlung der Schiedorte. 12. 175. Februar 12. Lu c e r n. V katholische Orte. 3. 176. Februar 13. Baden. Tagsazung der XIII Orte. 1. 3-6. 12. 13 177. Februar 24. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 178. März 13. u. 19. Lu c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 179. März 23. Brunnen. Die III alten Orte. 5. 6. 180. April 10. Lucern. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 181. April 19. bis Juni 14. Baden. Vermittlung der Schiedorte. 6. 10. 11. 132. April 19. Baden. V katholische Orte. 3. 4. XVII 183. 184. 185. 186. 187. 188. 189. 190. 191. 192. 193. 194. 195. 196. 197. 198. 199. Mai 10. Brunnen. Schirmorte Rapperswyls. Mai 21. Brunnen. Schirmorte Rapperswyls. Mai 30. Brunnen. Schirmortc Rapperswyls. Juli 2. Baden. Jahrrechnung der XIII Orte. Juli 12. bis August 21. Baden. Tagsazung der XIII Orte. Juli 31. W e r t h e n st e i n. Lucern, Freiburg und Solothurn. August 10. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. August 10. L a u i s. XII Orte sJahrrechnungs. nach 10. August. Luggarus. XII Orte sJahrrechnungs. September 1. Brunnen. Uri, Schwyz und Unterwalden. September 5. u. 6. L u c e r n. V katholische Orte. September 15. —17. A a r a u. Evangelische Städte nebst Appenzell A.-Rh. September 12. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. October 7. W e g g i s. V katholische Orte. November 15.—19. Aara n. IV evangelische Städte u. Appenzell A.-Rh December 19. Brunnen. Uri, Schwyz und Unterwalden. December 29. Brunnen. Uri, Schwyz und Unterwalden. 4. 5. 6. 5. 6. 5. 6. 1__5. 8—13. 16. 1-6. 8-13. 16. 3. 4. 5. 13. IS. 200. Januar 4. L u c e r n. 201. Januar 10. Brunnen. 202. Januar 15.-26. A a r a u. 203. nach 24. Januar. K ü ß n a ch t. 204. März 8. u. 9. L u c e r n. 205. März 21.-23. Lucern. 206. März 27.—3V. Aara u. 207. April 20. L u c e r n. 208. Mai 31. bis Juni 2. A a r a u. 209. Juni 15. u. 16. L u c e r n. 210. Juni 20. W e g g i s. 211. Juni 25. L u c e r n. 212. Juli 1. Baden. 213. Juli 10. L u c e r n. 214. Juli 19. u. 20. L u c e r n. 215. Juli 27.-29. S t a n s. 216. August 10. L a u i s. 217. nach 10. August. Luggarus. 218. August 13. L u c e r n. 219. August 14.—24. A a r a u. 220. August 21. S t a n s. 221. September 6. L u c e r n. 222. September 13.—15. L u c e r n. 223. September 28. L u c e r n. 224. October 5. Staus. 225. October 17. L u c e r n. 226. October 23. B r e m g a r t e n. 227. October 25. L u c e r n. 228. Octob. 28. bis Novemb. 3. Baden. 229. Octob. 30. bis Novemb. 3. Bremgartenu. Mellingen. 230. November 7. Brunnen. 231. November 9. u. 10. L u c e r n. 232. November 19. L u c e r n. 233. November 24. Solothurn. 234. December 5. L u c e r n. 235. Decemb. 31. bis Jan. 2. L u c e r n. 1«»7 V katholische Orte. Uri. Schwyz und Unterwalden. Die evangelischen Orte und Zugewandten. Schwyz, Unterwalden und Zug. V katholische Orte. Die IX kathol. Orte u. der Abt v. St. Gallen. Die evangel. Orte und Stadt St. Gallen. V katholische Orte. Die evangelischen Orte. VII katholische Orte. Lucern, Schwyz und Unterwalden. Lucern, Unterwalden und Zug. Jahrrechnungstagsazung der XI II Orte. Lucern, Unterwalden und Zug. V katholische Orte. Lucern, Unterwalden und Zug. XII Orte sJahrrechnungs. XII Orte sJahrrechnungs. Lucern, Unterwalden und Zug. Die evangelischen Orte. Lucern und Unterwalden. Lucern, Unterwalden und Zug. Die katholischen Orte. Lucern und Unterwalden. Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden. Lucern und Unterwalden. Kath. Glarus, Freib., Soloth., Appenz. J.-Rh Lucern, Unterwalden und Zug. Gemeineidgenössische Tagsazung. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. Uri, Schwyz und Nidwalden. Lncern, Schwyz, Unterwalden, Zug. Lucern, Schwyz, Unterwalde», Zug. Lucern, Freiburg und Solothurn. Lucern, Schwyz, Unterwalden, Zug. Die IX katholischen Orte. 8-12. 11. 12. 5. 6. 4. 5. 6. 11. 12. 2 5. 4. 5. 6. 2. 7. 11. 12. 14. 16. 4. 5. 6. 8. 2. 7. 11. 12. 19. 4. 5. 6. 8. -10. 13. 2. 11. 12. 16. 4. 5. 6. 7. 8. 2. 11. 12. 4. 5. 6. 7. 8. 10. -6. 8-13. 18. 4. 5. 6. 8. 4. 5. 3. 8. 10. 11. 12. 3. 6. 8. 11. 12. 5. 6. 8. 2. 11. 12. 16. 5. 5. 6. 8. -6. 8. 9. 10. 13. S. 6. 5. 6. 5. 5. 6. 8. 6. 8. 12. 16. 18. 3. 4. 6. 8. 4. 5. 6. 8. 4. 5. 6. 8. 4. 5. 6. S. 4. S 6. 7. s- 9- 19. XVIII 236. Januar 21. bis Febr. 4. Lucer n. VII katholische Orte. 3. 5. 6. 7. 3. 9. 10. 237. Februar 15.-21. A a r a u. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. 1. 2. 11 12. 14. 16. 238. März 20. Lucern. Lucern, Unterwalden und Zug. 3. 5. 6. 3. 239. April 3. u. 4. L u c er n. Die IX katholischen Orte. 3. 5. 6. 7. 8 . 9. 10.13. 240. April 8.-13. Staus. VII katholische Orte. 1. 3. 4. 6.8 9. 10. 13. 241. April 30. A ar a u. Die evangel. Orte und Stadt St. Gallen. 1. 2. 11 12. 14. 16. 242. Mai 2. Lucer n. Lucern, Unterwalden und Zug. 3. 5. 6. 3. 243. Mai 24. bis Juni 2. A a r a u. IV evangelische Städte. ! I . 12. 244. Mai 25. u. 26. L u c e r n. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. 3. 4. 5. 6. 3. 245. Mai 31. Lucern. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. 3. 4. 5. 6. 3. 246. Juni 8. L u c e r n. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. 3. 4. 6. 8. 247. Juni 16. Baden. Tagsazung der XIII Orte. 1. 2. 10. 11.12. 14.16. 248. Juni 18. Brunnen. Schwyz und Nidwalden. 5. 249. Juni 27. L u c e rn. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. 3. 4. 5. 6. 250. Juli 7. Baden. Die evangelischeu Orte I. 2. 7. 11. 12. 14. 16. 251. Juli 7. Baden. Jahrrechnungstagsazung der XIII Orte. 1- -3. 5- -12.14.16.13. 252. Juli 23. Lucern. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. 3. 4. 5. 6. 3. 253. Juli 27. Arth. Schwyz und Zug. 4. 254. August 9. Brunnen. Schwyz und Nidwalden. 5 255. August 10. L a u i s. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 3. S. 9. 11. 12. 256. nach 10. August. L u g g a r u s. XII Orte sJahrrechnungs. I. 3. 3. 9. 11. 12. 257. August 12. u. 13. Lu c e r n. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. 3. 4. 5. 6. 3. 253. August 16. B e ck e n r i ed. Uri und Nidwalden 5. 259. August 26.-28. L u c e r n. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. 3. 5. 6. 8. 260. September 1.— 5. Baden. Die evangelischen Orte und Solothurn. 1. 10. 11. 12. 14. 261. September 2. Lucern. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. 3. 4. 5. 6. 8. 262. September 12.—14. Lu c e r n. VII katholische Orte. 3. 5. 6. 8. 10. 263. nach 22. September. Küßnach t. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. 3. 4. 264. September 28. L u c e r n. Kriegsräthe d. Orte Luc.,Schwyz,Unterw., Zug. 5. 6. 8. 265. im September. Elgg Die das Rheinthal mitreg. evangel. Orte. 1. 14. 266. October 3. Wyl. Die X thurg. Malefizorte u. Abt v. St. Gallen. I. 267. October 9. L uc e rn. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. 3. 4. 5. 6. 8. 268. October 16.-13. A a r a u. Die evangelischen Orte. 1. 2. 7. 11. 12. 14.16. 269. November 6. L u c e r n. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. 3. 4. 5. 6. 8. 270. November 12. Wyl. Die V kath. Orte u. d. Abt v. St. Gallen. 3. 271. November 18. 'Lucern. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. 3. 4. 5. 6. 3. 2?2. November 27. u. 28. L u c e r n. Katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 3. 273. Novb. 30. bis Decb. 6. A a r a u. Schiedverhandl zwischen Bern u. Solothurn. 1. 274. December 9. Baden. Tagsazung der XIII Orte. 1- -4. 7- -12. 14. 13. 275. im December. Baden. Verhandlungen der Schiedorte. 1. 12. 276. im December. Baden. Verhandlungen der evangelischen Orte. 1. 12. 277. im December. Baden. Zürich und Bern. 1. 2. 278. December 10. u. 11. Zur Sense. Bern und Freiburg. 2. 9. 279. Januar 15. A a ra u. Die evangelischen Orte und Zugewandten. 11. 12. 16. 19. 280. Februar 3. u. 4. L u c e r n. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. 3. 4. 5. 6.' 281. Februar 4. A a r a u. Die evangelischen Orte nebst Solothurn. 1. 11. 12. 16. 282. Februar 10.-12. L u c e r n. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. 3. 4. 5. 6 8. 283. Februar 21—24. L u c e r n. Die kathol. Orte u. der Abt v. St. Gallen. 3. 4. 5. 6 3. 9. 10. 13. 234. März 2. Baden. Tagsazg. d. XIII Orte nebst Abt v. St. Gall. 1. -3. 5 6 3. 9—13. 285. März 2. Baden. Die evangelischen Orte. 1. 2S6. Mai 15. u 16. L u c e r n. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. 3. 4. 5. 6. 8. XIX Mai 16.-31. A a r a u. Schiedverhandlg. zwischen Bern u. Solothurn. 11. Juni 20. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 4. 5. 6. 7. 8. 13. 15. Juni 20. u. 21. Lucern. VI kathol. Orte u. Abt v. St. Gallen. 3. Juli 6.-29. Baden. Jahrrechnungstagsazung der XIII Orte. 1- -3. 5—13. 16. 13. Juli 31. Brunnen. Uri, Schwyz und Unterwalden. 4 5. 6. August 10. L a u i s. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 3. 6 8. 11. 12. nach 10. August. Luggarus. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 3. 6. 11. 12. August 13. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. August 20. bis Septmb. 5. W i f l i s b u r g. Bern und Freiburg. 2. 9. August 30. u. 31. A a r a u. Die evangelischen Orte. 1. 2. 7. 12. 16. September 5. L u c e r n. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. 3. 4. 5. 6. 8. September 10. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. Oktober 28. u. 29. Zug. Schiedrichterlichc Conferenz. 2. 3. 6 8 9. 10. II. November 22. L u c e r n. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. 3. 4. 5. 6. 8. December 11.—15. Lucern. Die katholischen Orte. 3- -10. 13. Iii««. April 2. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. April 26. u. 27. A a r b e r g. Zürich, Bern und Genf. I. Juni 17. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. Juli 4. Baden. Die evangelischen Orte. I. 11. 12. Juli 4. Baden. Jahrrechnungstagsazung der XIII Orte. 1- -12. 16. 13. Juli 16. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 5. Juli 19. Baden. Schicdricht. Verhandl. zw. Bern u. bündn. Gem. 2. 11. August 10. L a u i s. XII Orte sJahrrechnungs, 1. 6. 11. 12. nach 10. August. Luggarus XII Orte sJahrrechnungs. 1. 8. 9. 11. 12. August 18. Brunnen Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. im September. B e l l e n z. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 5. Oktober 3. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden 5. October 25.—27. L uc e rn. Die katholischen Orte. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. November 4. —13. Brcmg arten. Schiedsrichterliche Conferenz 2. 3. 5. 6. 8—12. December 1. Brunnen. Uri. Schwyz und Unterwalden 5. 6. December 22. Brunnen. Uri, Schwyz und Unterwalden. 4. 5. 6. liiiil. Jauuar 23. Brunnen. Uri, Schwyz und Unterwalden. 6. Februar 14. u. 15. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4 5. 6. 8. März 4. An der Treib. Uri, Schwyz und Unterwalden. 4. 5. 6. März 7. Küßnacht Kriegsräthe der V katholischen Orte. 3. 4. März 30. u. 31. Lucern. VI katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 10. Mai 13. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. Mai 25. Lucern. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 3. Juni 20. u. 21. Lucern. VI katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 10. Juni 22 —24. A a r a u. Die evangelischen Städte. I. II. 12. Juli 3. Baden. Jahrrechnungstagsazung der XIII Orte. 1- -13. 1k. 18. Juli 3. Baden. Die evangelischen Orte. l. 11. 12. Juli 8. S o l o t h u r n. Lucern, Freiburg und Solothurn. 3. 5. 6. 3. Juli 30. L u c e r n. Luccrn, Unterwalden und Zug. 3. August 7. u. 8. L u c e r n. VII katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 9. 10. August 10. L a u i s. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 3. 9. 11. 12. nach 10. August. Luggarus. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 3. 8. 9. Ii. 12. August 11.-13. Hospital. Die VII katholischen Orte und Wallis. 3. 5. 6. 3. 10. August 18. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. Aug. 30. bis Septb. 28. B e l l e n z. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 12. September 7.-9. B r e in g a r t e n. Die XII u. III ennetbirg. regier. Orte. S. XX 333. September 23. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. » 5. 339. September 26.— 36. Mu rt e n. Bern und Freiburg. 2. 9. 346. October 14. Brunnen. Uri, Schwyz, Nidwalden und Zug. 5. 8. 341. November 16. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 6. 7. 14. 16. 342. November 16. Bremgarten. Die das Nheinthal regierenden Orte. 5. 343. December 5. Bremgarten. Die das Rheinthal regierenden Orte. 1. 5. 6 7. 3. 14. 16 344. Decemlur 19. u. 26. Solothurn. Die XIII und zugewandten Orte. 1- -12. 15. 16. 19. 345. December 22. Fraubrunnen. Zürich und Bern. 11. 12. 346. Januar 13. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5 347. Januar 22. Baden. Die Xlll und zugewandten Orte. l- 9.11-13.15.16.18.19 348 im Januar. Baden. Die evangelische» Orte und Zugewandten. 2. 11. 16. 349. Februar 3. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 356. Mürz 3. — Zürich, Lucern und Zug. 1. 351. April 18. An der Treib. Uri, Schwyz und Unterwalden. 4. 6. 352. im April. Bulach. Zürich und Schaffhausen. 1. 12. 353. Mai 26. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 354. Mai 22. Richterswyl. Conferenz wegen des Zolls zu Magadino. 11 12. 355. Juni 5. u. 6. L u c e r n. IV Waldstätte. 3. 4. 356. vor 14. Juni. A a r a u. Die evangelischen Orte. 2. 11. 12. 357. Juni 21. An der Treib. Uri und Schwyz. 4. 358. Juli 2.-22. Baden. Geniel-.Idgenössischc Jahrrechnuugstagsazung. I- -16. 18. 359. im Juli. Baden. Die evangelischen Orte. 1. 2. 11. 12. 16. 366. August 4. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 361. August 16. L a u i s. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 3. 8. 9. 11. 362 nach 16. August. Luggarus. XII Orte sJahrrechnungs. I. 3. 9. 11. 363. August 12. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 364. August 21. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 365. Ende August. B e l l e n z. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 366. September 16. —18. A a r a u. Die evangelischen Orte. 1. 2. 7. II. 12. 16. 367. September 18.—36. M u r t e n. Bern und Freiburg. 2. 9. 363. September 26. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 369. September 25. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 3. 376. October 27. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 371. November 12. Baden. Gemeineidgenössische Tagsazung. I- -5. 7. 12. 18. 372. im November. Baden. Die evangelischen Orte. 2. 12. 373. December 18. Lu c e rn. V katholische Orte. 3. 5. 6. 8. Januar 16. Februar 12.—14. April 23.-25. Juni 6. Juni 12. u. 13. Juli 1. im Juli. August 16. nach 16. August. August 13. u. 14. September 16. u. 11. vor 24. SepteMer. September 24.-26. October 4. u. 5. October 12. Brunnen. L u c e r n. L u c e r n. Brunnen. Aa r a u. Baden. Baden. Lauis. Luggarus. Lucern. L u c er n. Langenthal. Solothurn. L u c e r n. L u c e r n. Uri, Schwyz und Nidwalden. Die katholischen Orte. Die katholischen Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Die evangelischen Orte. Gemeineidgenössische Jahrrechnuugstagsazung. Die evangelischen Orte. XII Orte sJahrrechnungs. XII Orte sJahrrechnungs. Die katholischen Orte. V katholische Orte. Die evangelischen Orte und Zugewandten. XIII und zugewandte Orte. V katholische Orte. V katholische Orte. 4. 5. 3—16. 15. 3—6. 8. 9. 16. 15. 5. 2. II. 12. 1-3. 5-12. 14-16. 18. 1. 2. 11. 12. 14. 16. I. 3. 8. 9. 16. II 12. 1. 3. 8. 9. 11. 12. 3-16. 15. 3. 4. 5. 6. 8. 12. 14. 1-7 16-12.15. 16. 19. 3 4. 5. 6. 8. 3. 4. 5. 6. 3. XXI November 16. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. November u. Decembcr. Paris. Gesandte der XIII u. zugewandten Orte. November u. Deccmber. Paris. Die Gesandten der evang. u. zugew. Orte. December 12. L u c e r n. V katholische Orte. Januar 3. Lucern. V katholische Orte. Januar 7.-23. Baden. Tagsazung der XIII Orte u. Abt v. St. Gallen. im Januar. Baden. Die evangelischen Orte. März 12. Baden. Die XIII und zugewandten Orte. März 12. Baden. Die evangelischen Orte und Zugewandten. März 31. L u c e r n. Die mit Spanien verbünd, kathol. Orte. April 24.-26. A a r a u. Die evangelischen Orte und Zugewandten. Mai 22. Brunnen. Rapperswyls Schirmorte. Juni 11. Richterswyl. Abtei st. gall. Schirmorte Zürich u. Glarus. Juni 16. u. 17. L u c er n. V katholische Orte. Juli 3. L u c e r n. V katholische Orte. Juli 6. Baden. Die XIII und zugewandten Orte. Juli 17. F r a u e n s e l d. Die VII das Thurgau regierenden Orte. Juli 23.-30. Lucern. V katholische Orte. August 4. u. 5. L u c e rn. V katholische Orte und Abt v. St. Gallen. August 6. L u c e r n. Kriegsrath d. V Orte u. d. Abts v. St. Gallen. August 10. L a u i s. XII Orte sJahrrechnungs. nach 10. August. Luggarus. XII Orte sJahrrechnungs. August 26.—31. M u r t e n. Bern und Freiburg. September 15. —19. F r a u e n f e l d. Die das Thurgau regierenden Orte. October 18. u. 19. Lu cern. V katholische Orte. November 17. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. Decembcr 19. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. S. 1.3.9-12.15.16.19. 1. 11. 12. 16. 3. 4. 5. 6. 8. 3. 4. 5. 6. 8. 1-12. 15. 16. 18. 2. 7. 11. 12. 14. 16. 1-19. 1.2.7.11.12.14.16.19. 3. 4. 5. 6. 8. 9. 15. 1. 2. 7.11. 12. 16.19. 4. 1. 7. 11. 12. 3. 4. 5. 6. 8. 3. 4. 5. 6. 8. 1-6.9-12.15.16.18.19. 1. 3. 4. 5. 6. 9. 11. 3. 4. 5. 6. 8. 3. 4. 5. 6. 8. 3. 5. 6.?8. 15. 1. 3. 5. 8—12. 4. 3. 5. 3. 9. 11. 12. 2. 1. 3. 4. 5. 6. 8. 3. 4. 5. 6. 8. 5. 5. 416. Januar 21.—24. A a r a u. Die evangelischen Orte und Zugewandten. 1. 2. 7.11. 12. 16. 19. 417. Februar 3. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 418. April 17.-22. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 419. Juni 2. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 6. 420. Juli 5. Baden. Gemeineidgen. Jahrrechnungstagsazung. 1- -6.8-12.15.16.18. 421. im Juli. Baden. Die evangelischen Orte u. Stadt St. Gallen. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 422. August 9.-13. A a r au. Die evangelischen Orte und Zugewandten. 1. 2. 7. 11. 12. 16.19. 423. August 10. L a u i s. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 3. 6. 8—12. 424. nach 10. August. Luggarus. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 3. 6. 3. 9. 11. 12. 425. September 2. u. 3. Ei n si e d e l n. Schwyz und Glarus. 7. 426. September 23. Brunnen. Uri, Schwyz und Unterwalden. 6. 427. October 12. Brunnen. Uri, Schwyz und Unterwalden. 5. 6. 428. October 24. u. 25. L uc e r n. Die katholischen Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 9.10. 429. October 31. Brunnen. Uri, Schwyz und Unterwalden. 5. 6. 430. November 9.-18. W y.n i g e n. Bern und Solothurn. 2. 431. November 22.-24. Rapperswyl. Rapperswyls Schirmorte. 4. 5. 6. 432. Januar 5. Brunnen. 433. Januar 8.-18. Brugg u. Baden. 434. Januar 11. Baden. 435. März 12. Brunnen. 436. März 17. Baden. 437. März 19. Baden. Uri, Schwyz und Nidwalden. Die evangelischen Orte und Zugewandten. Gcmeineidgenössische Tagsazung. Uri, Schwyz und Unterwalden. Gemeineidgenössische Tagsazung. Die evangelischen Orte und Zugewandten. 5. 6. 1.2. 7. 11. 12. 16. 19. 1^6. 8-12. 16. 18? 5. 6. 1 — 12. 15. 16. 18. 19. 1, 2. 7. 11. 12. 16.19. XXII 438. März 29. Brunnen. Uri, Schwyz und Unterwalden. 5. 6. 439. Mai 21. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 440. Mai 28. u. 29. L u c e r n. V katholische Orte. 6. 4. 5. 6. 8. 9. 441. Juni 16. P f ä f f i k o n. Zürich und Schwyz. 1. 4. 442. Juli 4. Baden. Gemeiueidgenöfsische Jahrrechnungstagsazung. 1- -6.8—12.15.16.18. 443. Juli 4. Baden. Die evangelischen Orte. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 444. August 5. Altstätten. Conferenz wegen rheiuthal. Angelegenheiten. 13 445. August 10. Lau i s. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 8. 9. 11. 446. nach 10. August. L u g g a r u s. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 6. 8. 9. 11. 447. August 19. A a r a u. Die evangelischen Orte. 1. 2. 11. 12. 16. 443. October 27.-29. Aa r a u. Die evangelischen Orte. 1. 2. 11. 12. 16. 449. Novbr. 29. bis Decbr. 2. Frauenfeld. Die das Thurgau regierenden Orte. >. 3. 450. December 20.—26. A a r a u. Die evangelischen Städte. 1. 11. 12. 451. Januar 26. u. 27. Lu c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 452. Februar 4.—15. Baden. Die evangelischen Orte. 1. 2. 11. 12. 16. 453. Februar 6. Baden. Gemeineidgenössische Tagsazung. 1 — 13. 15. 16. 18. 454. März 1.-14. A a r a u. Die evangelischen Städte nebst Genf. 1. 2. 11. 12. 455. April 21.-29. A a r a u. Die evangelischen Städte nebst Genf. 1. 2. 11. 12. 456. Mai 14. G e r s a u. IV katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 15. 457. Juni 6. Brunnen. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. 5. 6. 8. 458. Juni 13.-15. A a r a u. Die IV evangelischen Städte nebst Genf. 1. 2. 11. 12. 459. Juli 3. Baden. Gemeineidgenössische Tagsazung. 1—12. 15. 18. 460. Juli 3.-23. Baden. Die evangel. Orte u. Stadt St. Gallen. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 461. August 10. L a u i s. XII Orte sJahrrechnungs. 5. 8. 9. 11. 12. 462. nach 10. August. Luggarus. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 8. 11. 12. 463. August 18. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 464. Aug. 29. bis Septbr. 2. A a r a u. Die evangelischen Orte. 1. 2. 11. 12. 465. October 3. G e r s a u. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 10. 466. October 25. Brem garten. Zürich, Lucern, Uri, Schwyz und Zug. 1. 2. 3. 4. 8. 467. December 3.-9. M u r t e n. Bern und Freiburg. 2. 9. 468. December 15. Bremgarten. Dje das Rheinthal regierenden VIII Orte. 1. 3. 4. 5. 6. 8. 16. Iii«« 469. Januar 3. L uc e rn. IV katholische Orte. 3. 4. 5. 470. Januar 12.—14. u. 16. R h e i n e ck. Die das Rheinthal regierenden Orte. 3. 471. Januar 18. Brunnen. Rapperwyls Schirmorte. 5. 6 472. Januar 24—26. Lachen. Schwyz und Glarus. 4. 7. 473. Februar 19. Baden. Gemeineidgenössische Tagsazung. 1 - -13. 15. 16. 18. 474. März 12. u. 13. L u c e r n. Die katholischen Orte. 3. 4. 6. 8. 9. 10. 475. März 18. Baden. XIII und zugewandte Orte. 1- -12.14-16.18.19. 476. nach 19. Mai. E i n s i e d e l n. Schwyz und Glarus. 4. 477. Mai 29. Baden. XIII und zugewandte Orte. 1- -12.14—16.18.19. 478. Juni 19. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 479. Juli 1. Baden. Gemeiueidgenössische Jahrrechnungstagsazung. I - -12. 14-16. 18. 480. August 8. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 481. August 10. L a u i s. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 3. 6. 8. 11. 482. nach 10. August. Luggarus. XII Orte sJnhrrechnungs. 1. 3. 8. 11. 483. August 13. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 484. September 5. u. 6. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. <485. September 13. „Uri." V katholische Orte. 4. 486. October 12. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 487. October 29. u. 30. L u c ern. VII katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 9. 10. 488. November 4. » Baden. XIII und zugewandte Orte. 1- -12. 14-19. XXIII November 4. November 23. Januar 14. Februar 6. April 25. Mai 15.-13. Juni 22. Juni 30. Juni 30. August 10. nach 10. August. August 17. Baden. Brunnen. Lachen. Brunnen. Brunnen. A a r a u. L u c e r n. Baden. Baden. L a u i s. L u g g a r u s. Brunnen. Die evangelischen Orte und Zugewandten. Uri, Schwyz und Nidwalden. !«<»!> Zürich, Schwyz, Zug und Glarus. Uri, Schwyz und Unterwalden. Uri, Schwyz und Nidwalden. Die evangelischen Orte und Zugewandten. V katholische Orte. Die Xlll und zugewandten Orte. Die evangelischen Orte. XII Orte sJahrrechnuugs. Xll Orte sJahrrechnungs. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. 1K7V 1 .2. 5. 7.11.12.14.16.19. 1. 8. 18. 4. 5. 6. 5. 1. 2. 11. 12. 16. 19. 3. 4. 5. 6. 8. 1-12. 14. 15. 16.13. 1. 2. 7.11.12. 14. 16. 1. 3. 6. 8. 10. 11. 1. 3. 6. 11. 12. 5. 8. Februar 3. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 6. 8. Februar 3. S o l o t h u r n. Lucern, Freiburg und Solothurn. 3. Februar 26. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. Mai 26.-28. A a r a u. Die evangelischen Orte. 1. 2. 11. 12. 16. Juni 16. L u c e r n. V katholische Orte. 2. 3. 4. 5. 6. 9. 15. Juli 6. Baden. Gemeineidgen. Jahrrechnungstagsazung. 1-12. 14. 15. 16. 18 im Juli. Baden. Die evangelischen Orte. 1. 2. 11. 12. 14. 16. August 10. L a u i s. XII Orte sJahrrechnungs. 3. 5. 10. 12. nach 10. August. Luggarus. XII Orte sJahrrechnungs. 5. 11. 12. September 3. L u c e r n. Bern, Lucern, Uri, Schwyz, Unterw. u. Zug. 3. 5. 6. 8. September 25. u. 26. A a r a u. Die IV evangelischen Städte. 1. 2. 11. 12. 16. September 27. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 5. 6. October 15. Brunnen. Uri, Schwyz und Unterwalden. 2. 3. 5. 6. 7. 9. 15. November 18. u. 19. M u r t e n. Bern und Freiburg. 2. 9. November 26. Baden. Gemeineidgenössische Tagsazung. 1-16. 18. im November. Baden. Die evangelischen Orte. 1. 2. 11. 12. 14. 16 December 30. Brunne n. Uri, Schwyz und Unterwalden. 4. 5. 6. Februar 25. Brunnen. Uri, Schwyz und Unterwalden. 4. 5. 6. April 8. Lucern. Die VII kath. m. d. Bischof v. Basel verb. Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 9. 10. April 15.-17. A a r a u. Die evangelischen Orte. 1. 2. 11. 12. 14. 16. Juni 1. L u c e r n. Die mit Savoyen verbündeten Orte. 3. 5. 6. 8. 9. Juni 9. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 5. Juli 6. Baden. Gcmeiueidgenössische Jahrrechnungstagsazung. 1-6. 8-16. 18. Juli 6. Baden. Die evangelischen Orte. 1. 2. 12. 14. 16. August 3. u. 4. L u c e r n. VII katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 3. 9. 10. August 10. L a u i s. Xll Orte sJahrrechnungs. 1. 6. 8. 12. nach 10. August. Luggarus. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 6. 8. 12. August 11. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. September 30. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. October 14. Brunnen. Uri, Schwyz und Unterwalden. 5. 6. November 13. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. December 9. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. December 15. u. 16. M u r t e n. Bern und Freiburg. 2. 9. December 18. Brunnen. Uri, Schwyz und Unterwalden. 5. 6. December 29. Brunnen. Uri Schwyz, Unterwalden und Zug. 4. 5. 6. XXIV 1«72 536. Januar 8. Brunnen. Uri, Schwyz, Unterivalden und Zug. 4. 5. 6. 537. Januar 13.-15. A a r a u. Zürich, Bern, Basel und St. Gallen. 1. 2. II. 16. 538. Januar 22. Brunnen. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. 4. 6. 539. Februar 4. u. 5. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 540. Februar 9. u. 10. A a r a u. Die evangelischeu Städte. 1. 11. 12. 16. 541. April 5. Brunnen. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. 4. 542. April 13. L u c e r n. IV Waldstätte. 3. 4. 5. 6. 543. Mai 10. Zug. VII das Thurgau regierende Orte. 1. 3. 4. 5. 6. 544. Juni 21. u. 22. A a r a u. Die evangelischen Orte. 1. 2. 11. 12. 14. 16. 545. Juni 24. u. 25. A a r b er g. Zürich, Bern und Genf. 1. 546. Juli 3. Baden. Gemeineidgenössische Jahrrechnungstagsazung. 1-6.8-12.14-16.18. 547. Juli 3. Baden. Die evangelischen Orte. 1. 2. 11. 12. 14. 548. August 10. Lauis. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 3. 8. 11. 549. nach 10. August. Luggarus. XII Orte sJahrrechnnngs. 1. 3. 3. 11. 550. August 17. Brunnen., Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 551. August 29. u. 30. Lu c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 3. 9. 552. September 15.—17. A a r a u. Die evangelischen Orte und Zugewandten. 1.2.7.11.12.14.16.19. 553. October 11. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 5. 554. December 1.—3. L u c e r n. Die katholischen Orte. 3. 4. 5. 6. 9. 555. December 27.-30. A a r au. Die evangelischen Orte und Zugewandten. 1. 2. 11. 12. 14. 16. Iii? k. 556. Januar 9.—11. Luc e r n. V katholische Orte 3. 4. 5. 6. 557. Januar 18.—20. S o l o t h u r n. Xlll und zugewandte Orte. l -6.8-13.15.16.19. 558. Januar 18.—20. S o l o th u rn. Die evangelischen Orte und Zugewandten. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 19. 559. Februar 10. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 560. März 1. Zug. Zürich, Lucern, Schwyz und Zug. 1. 3. 4. 6. 8. 561. April 7. u. 8. L u c e r n. Die mit Spanien verbündeten Orte. 3. 4. 5. 6. 8.9.13. 15. 562. April 16.-25. Baden. XIII und zugewandte Orte. >- 6.8-13.15.16.18.19. 563. April 16.-25. Baden. Die evangelischen Orte und Zugewandten. 1. 2. 11. 12. 16. 19. 564. April 25.^-29. M u r t e n. Bern und Freiburg. 2. 9. 565. Juni 4. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 3. 566. Juni 22. Brunnen. Schwyz und Nidwalden. 5. 567. Juli 2. Baden. Gemeineidgenössische Jahrrechnungstagsazung. 1- -13. 15. 16. 18. 568. im Juli. Baden. Die evangelischen Orte. 1. 2. 11. 12. 16. 569. August 10. Lauis. XII Orte sJahrrechnungs. l. 3. 8. 11. 570. nach 10. August. Luggarus. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 3. 8. 11. 571. September 3. Brunnen. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. 5. 8. 572. September 18.-21. Baden. XIII und zugewandte Orte. 1- -13. 15. 16. 18. 19. 573. September 18.—21. Baden. Die evangelischen Orte und Zugewandten. 1. 2. 12. 16. 19. 574. October 7. Küßnacht. V katholische Orte. 3. 4. 5. 575. October 23. Brunnen. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. 5. 6. 8. 576. December 18.—20. L u c e r n. VII katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 9. 10. 577. Januar 4. Brunnen. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. 4. 5. 6. 578. Januar 8. Ein si ed e l n. Schwyz und Glarus. 5. 579. Januar 22.-24. L u c e r n. VII katholische Orte. 2. 4. 5. 6. 3. 580. Februar 7. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6 581. Februar 14. K ü ß n a ch t. V katholische Orte. 3. 532. Februar 14.—16. A a r a u. Die evangelischen Orte und Zugewandten. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 583. Februar 25. Baden. XIII und zugewandte Orte. 1- -13.15. 16. 18. 19. 584. im Februar. Baden. Die evangelischen Orte und Zugewandten. 1. 2. 11. 12. 16. 19. XXV 585. März 28. 586. im März. 587. Mai 3. 588. Mai 3. 589. Mai 28. 590. Juni 5.-8. 591. Juni 13. 592. Juni 27. 593. Juli 1. 594. Juli 1. 595. August 9. 596. August 10. 597. nach 10. August. 598. August 16. 599. August 18. 600. September 11. 601. September 24. 602. October 25. u. 26. 603. November 6. 604. November 8. 605. November 10. 606. November 27. 607. December 8.—11. 608. December 8. 609. December 9. 610. December 13. u. 14. Baden. Baden. Baden. Baden. Brunnen. Murten. Lausanne. Brunnen. Baden. Baden. Brunnen. L a u i s. L u g g a r u s. Brunnen. L u c e r n. E i n s i e d e l n. Brunnen. L u c e r n. Im Rütli. L u c e r n.. Aar au. Brunnen. A a r a u. A a r a u. Brunnen. L u c e r n. XIII und zugewandte Orte. Die evangelischen Orte und Zugewandten. XIII und zugewandte Orte. Die evangelischen Orte und Zugewandten. Konferenz von fünf Orten. Bern und Freiburg. Abgeordnete von Bern und Gens. Uri, Schwyz und Untermalden. Gcmeineidgcnössische Jahrrechnungstagsazung Die evangelischen Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. XII Orte sJahrrechnungs. XII Orte sJahrrechnungs. Uri, Schwyz und Nidwalden. Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. Schwyz und Glarus. Uri, Schwyz und Nidwalden. V katholische Orte. Uri, Schwyz und Obwalden. V katholische Orte. Tagleistg. d. Kriegsräthe u. hohen Officiere. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Tagleistg. d. Kriegsräthe u. hohen Officiere. Die evangelischen Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Die katholischen Orte. I«7k5 1-13. 15. 16. 18. 19. 1. 2. 11. 12. 16. 19. 1-12. 16. 18. 19. 1. 2. 11. 12. 16.19. 5. 6. 8. 2. 9. 1. 2. 12. 4. 5. 1-12. 15. 16. 18. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 5. 1. 6. 8. 10. 11. 1. 10. 11. 5. 6. 3. 3. 4. 3. 4. 3. 4. 5. 5. 6. 8. 5. 6. 9. 15. 6. 8. .2.3.5.6.8.10-13.15.16.19. 5. 6. 8. I.2.3.5.6.S.11-13.15.16.19. 1. 12. 5. 2-6.8.9.11.12.15.16 Januar 28. Brunnen. Die III alten Orte nebst Zug und Glarus. 6. Februar 11. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden 5. März 2. L uc e rn. Die VII m. d. Bischof v. Basel verbünd. Orte. 3. 4. März 4. Wesen. Schwyz und Glarus. 4. März 26 —28. A a r a u. Die evangelischen Städte und Straßburg. 1. 2. April 8. E i n s i e d e l n. Schwyz und Glarus. 4. Mai 9. Brunnen. Uri, Schwyz und Unterwalden. 5. Mai 18. Lu c e r n. V katholische Orte. 3. 4. Mai 20. Einsiedel n. Schwyz und Glarus. 4. Mai 28. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. Juni 10.-12. Murten. Bern und Freiburg. 2. 9. Juni 30. Baden. Gemeincidgenössische Jahrrechnungstagsazung. 1—6. im Juli. Baden. Die evangelischen Orte. 1. 2. August 5. Lachen. Schwyz und Glarus. 4. August 10. L a u i s. XII Orte sJahrrechnungs. 1 3. nach 10 August. L u g g a r u s. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 3. August 16. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 4. 5. August 20. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. August 30. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. September 5. Brunnen Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. September 23.-25. L u c e r n. Die VII kath. Orte u. Abt v. St. Gallen. 3.4.5. October 2. Brunnen. Die III alten Orte nebst Zug. 5. 6. October 21. L u c e r n. Die mit dem Bischof v. Basel verbünd. Orte. 3. 5. November 8. Brunnen. Uri, Schwyz und Unterwalden 5. 6. December 19. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. S. 8. 9. 11. 12. -13.15.16.13. II. 12. 16. 10. 11. 11. 9. 10. XXVI 636. Januar 7.-10. A a r a u. Die evangelischen Städte. I. 2. 11. 12. 16. 637. Januar 16. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 9. 15. 638. Januar 26. Baden. Gemeineidgenössische Tagsazung. 1- -13. 15. 16. 18. 639. im Januar. Baden Die evangelischen Orte. I. 2. 11. 12. 16. 640. März 26.-28. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 641. Mai 8. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 3. 642. Mai 11. u. 12. S o l o t h u r n. Gemeineidgenössische Tagsazung. 1- -6.8-13.'15.16.19. 643. im Mai. S o l o t h u r n. Die evangelische» Orte und Zugewandten. I. 2. 7. 11. 12. 16. 644. Mai 27.-30. M n r t e n. Bern und Freiburg. 2. 9. 645. Juni 5. Brunnen. Uri. Schwyz und Unterwalden. 5. 6. 646. Juni 10. Rapperswyl. Zürich, Glarus und Appenzell. I. 7. 11. 647. Juni 11. P f äs f ik o n. Zürich und Schwyz. 4. 648. Juni 19. L u c e r n. V katholische Orte. 3. 5. 6. 3. 649. Juni 27. R h e i n e ck. Die das Rheinthal regierenden Orte. 3. 5. 6. 7. 13. 16. 650. Juli 5. Baden. Gemeineidgen. Jahrrechnungstagsazung. 1- -6.3 — 13.15.16.18. 651. im Juli. Baden. Die evangelischen Orte. l. 11. 12 652. August 5. Brunnen. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. 5. 6. 653. August 10. L a u i s. XII Orte sJahrrechnungs. 1. 3. 3. II. 654. nach 10. August Luggarus. XII Orte sJahrrechnungs. l. 3. 8. 11. 655. August 18. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 656. August 29. Luc e r n. V katholische Orte und katholisch Glarus. 3. 4. 5 6. 3. 657. October 6. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 658. October 12.—30. Baden u. Aarau. Die evangelischen Orte und Zugewandten. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 19. 659. Octob. 12. b.Novemb. 3. Baden u.Aarau. Die eidg. Kriegsräthe n. hohen Kriegsofficiere. 1.2 .3.5.8.10-12 >5.>6.19. 660. October 21. Brunnen. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. 4. 661. October 27. L u c e r n. Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden u. Zug. 3. 4. 5. 6. 8. 662. November 13. Luc er n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 8. 663. December 14. u. 15. Lucern. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6 9. 10. 1«77. 664. Januar 26. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 665. Januar 26. Zürich. Zürich, evangelisch Glarus u. Appenzell. I. 13. 16. 666. Februar 23. Baden. Gemeineidgenössische Tagsazung. I- 3.5-12.15.16.13.19. 667. im Februar. Baden. Die evangelischen Orte. 1. 2. 11. 12. 16. 19. 668. Mai 22. G e r s a u. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 3. 9. 10. 669. Mai 27. Baden. Gemeineidgenössische Tagsazung. 1- 6.8-13.15.16.18.19. 670. Mai 27. Baden. Die evangelischen Orte. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 19. 671. Juni 9.-11. M u r t e n. Bern und Freiburg. 2. 9. 672. Juni 30. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 673. Juli 4. Baden. Gemeineidgen Jahrrechnungstagsazung. 1. 3-6.8-13.15.16.18. 674. im Juli. Baden. Die evangelischen Orte. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 19. 675. August 10. L a u i s. Xll Orte sJahrrechnungs. 1. 3. 8 10. II. 676. nach 10. August. Luggarus. XII Orte sJahrrechnungs. >. 3. 8. 11. 677. August 18. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 678. August 23. Baden. Gemeineidgenössische Tagsazung. I- -3.6.8-13.I5.I6.I8.19. 679. ini August. Baden. Die evangelischen Orte 1. 2. II. 12. 19. 680. September 15. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. 5. 681. nach 24. September. Rapperswyl. Rapperswyls Schirmorte. 632. October 6 L u c e r n. V katholische Orte. 3. 4. 5. 6. 3. 683. October 11. S ch ä n i s. Schwyz und Glarus. 4. 684. November 3. Brunnen. Uri, Schwyz und Unterwalden. 5. 6. 8. 685. November 30. Baden. Gemeineidgenössische Tagsazung. 1- -9.11.12.15.16.18.19. 686. im November. Baden. Die evangelischen Orte. 1. 2.7. 11. 12. 16. 19. XXVII TK78 Januar 21. Brunnen. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Februar 7. Baden. Gemeincidgenössische Tagsazung. im Februar. Baden. Die evangelischen Orte. Februar 25. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. April 14. Brunnen. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Mai 13. Brunnen. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Mai 27. Brunnen. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Juni 6. N e u e n e ck. Bern und Freiburg. Juni 14. Multen. Bern und Freiburg. Juni 15. L u c e r n. V katholische Orte. Juli 3. Baden. Gemeineidgen. Jahrrechnungstagsazung. im Juli. Baden. Die evangelischen Orte. Juli 12. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. August 10. Lauis. XII Orte sJahrrechnung). nach 10. August. Luggarus. XII Orte sJahrrechnung). August 18. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. September 7. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. September 19. u. 20. Luc ern. V katholische Orte. October 20.-22. A a r a u. Die IV evangelischen Städte. November 13. Baden. Die XIII und zugewandten Orte. im November. Baden. Die evangelischen Orte. December 7. P f ä sf i k o n. Zürich und Schwyz. December 13. Brunnen. Uri, Schwyz und Nidwalden. Februar 17. Mai 29. u. 30. Juni 15. Juli 2. Juli 2. August 8. August 8.—12. August 10. nach 10. August. September 24. Decembcr 5. December 26. u. 27. Januar 2. u. 3. Februar 3. Mai 21.-25. Mai 23. u. 24. Juni 7. Juni 30. Juni 30. August 10. nach 10. August. August 16. November 18. u. 19. Brunnen. L u c e r n. Brunnen. Baden. Baden. Brunnen. Murten. L a u i s. Luggarus. Baden. An der Treib. A a r a u. An der Treib L u c e r n. M u r t e n. L u c e r n. Beck e n r i ed. Baden. Baden. L a u i s. Luggarus. An der Treib. E in sie d el n. 1«7» Uri, Schwyz und Nidwalden. Die im Thurgau regierenden kathol. Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Gemeineidgen. Jahrrechnuugstagsazung. Die evangel. Orte und Stadt St. Gallen. Uri, Schwyz und Nidwalden. Bern und Freiburg. XII Orte sJahrrechnung). XII Orte sJahrrechnung. Gemeineidgenössische Tagsazung. Uri, Schwyz und Nidwalden. Die evangelischen Orte und Zugewandten. Uri, Schwyz und Nidwalden. Lucern und Obwalden. Bern und Freiburg. Acht katholische Orte. Uri, Schwyz und Nidwalden. Gemeineidgen. Jahrrechnungstagsazung. Die evangelischen Orte. XII Orte sJahrrechnung). XII Orte sJahrrechnung). Uri, Schwyz und Nidwalden. Schwyz und Glarus und Abt von Einsiedeln. 5. 6. 3. 1—13. 15. 16. 18. 19. 1.2. 7. II. 12. 16. 19. 5. 5. 8. 5. 6. 5. 6. 8. 2. 9. 2. 9. 3. 4. 5. 6. 8. 1—6.8 — 13.15.16.13. 1. 2. 11. 12. 16. 19. 5. 1. 3. 6. 8. 11. 1. 3. 6. 3. 11. 5. 4. 3. 5. 6. 8. 1. 2. 11. 12. 1-6.3-13.15.16.18.19. 1. 2. 11. 12. 16. 19. 4. 5. 5. 3. 4. 5. 6. 7. 3. 4. I-3.6.7.9-13.15.I6.18. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 5. 2. 9. 1. 3. 8. II. 12. 1. 3. 8. 11. 12. 1—12. 15. 16. 19. 4. 5. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 19. 4. 5. 3. 6. 2. 9. 3. 4. 5. 6. 7. 3. 9. 10. !4. 1—13. 15. 16. 13. 1. 2. 7. 11. 12. 16. 1. 6. 11. 1. 6. 3. 11. !4. 4. II/XX - - I. Allgemeiner Theil. Eidgenössische Stande Evangelische: Zürich, eidgenössischer Vorort. Bern. Glarus, evangelischer LandeStheil. Basel. Schaffhausen. Appenzell Außer-Rhoden. Katholische: Lucern, Vorort der katholischen Stände. Uri. Schwyz. Unterivalden. Zug- Glarus, katholischer LandeStheil. Freiburg. Solothurn. Appenzell Jnner-Rhodeu. Zugewandte (verbündete und verburgrechtete) Orte. Evangelische: Katholische: Stadt St. Gallen, Fürstabt von St. Gallen, verbündet mit Zürich, Bern, Lucern, Schwyz, Zug und GlaruS. verbündet mit Zürich, Lncern, Schwyz und SlaruS. Stadt Biel, «Republik Wallis, verbündet mit Bern, Freiburg und Solothurn. verbündet mit Bern und den VII katholischen Orten, d. h. Lncern, Uli, Schwyz, llntcnvalde», Zug, Freiburg und Solothurn. * Stadt Mühlhausen, verbündet von ISIS bis 158k mit allen xm, von da an nur noch «Fürstbischof von Basel, mit den evangelischen Orte». verbündet mit den VII katholischen Orte». «Stadt Genf, «Stadt Rottweil. verbündet mit Zürich und Bern. , .. ... ^ ^ Diese schwäbische Stadt, früher verbündeter Ort aller Stande, ward « Fürstenthum Neuenburg , lvät-r (seit dem drethigjährigen Kriege) von de» meiste», namentlich den v-rbnrgr-cht-t mit Bern, Lncern. Freiburg und Solothurn. evangelischen Ort.» als nicht ...ehr zum Bunde gehörend betrachtet. Paritätisch: «Die III Bünde (Graubünden), verbündet mit den vm alte» Orten, d. h. Zürich, Bern, Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und GlarnS, Straßburg, seit 1538 mit Zürich und Bern verbündet, wurde nie als zugewandter Ort betrachtet, obwohl es bisweilen auf eidgenössischen Tagen durch eigene Gesandte vertreten war. (Man sehe z. Beispiel hieuach Abschied 555 u. lilb). Die mit « bezeichneten zugewandten Orte beschikten wahrend des vorliegenden Zeitraum« die cidgcn. Tagsazungen gar nicht oder nur höchst selten. Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden M Orte. Brunnen. Z« tk», 2». Januar. Landesarchiv Nidwalden. Gesandte: Nri. Jost Püntincr, Statthalter; Johann Kaspar Trösch. Sekelmcister. Schwyz. Sebastian Abybcrg, Landammann; Johann Sebastian Abybcrg, alt-Landammann; Georg Anfdcrmantr, alt-Landammann; Johann Kaspar Ccbcrg, alt-Statthaltcr. Nidwalden. Bartholomä Odcrmatt, Landammann; Arnold Stultz, alt-Landammann. Der mahländische Gubcrnator Caraecna schreibt wegen Früchten, welche jn der Eidgenossenschaft gekauft worden sind und ohne bei den regierenden Orten zuvor eingeholte Erlaubniß über Bellen; in S Ausland ausgeführt werden sollten, jedoch mit Arrest waren belegt worden. Der spanische Gciandte, Graf Casati, nntcrstüztc das gestellte Gesuch. Man konnte sich darüber noch nicht einigen, weil Schwyz verlangte, daß der Commissar von Bellen; zuvor nochmals in cuntraclictorio verhört werden ftftlc. I». u. Bellen; zc,). r» (S. n. LnggaruS). «I» (S u. Bellen; :c.). Ata» sehe auch im Abschnitte HerlschaslSanaclegenheiten: Luggarns. «. Art. 9t. Zollsachcn. BeNcnz ?c. >». u. «>. A». I n. 2. s. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1«»», 2». Februar. Staatsarchiv Lucern. Allz. Absch. Bd. XXXIX, koi. s. Gesandte: Luccrn Ulrich Dulliker, Schultheiß; Heinrich Fleckcnstcin. alt-Schultheiß;ZLaurenz Meyer, Statthalter; Ludwig Meyer, des Raths. U r i. Jost Püntincr, Statthalter; Johann Kaipar Trösch, Sckclmcistcr. Schwyz. Johanit Sebastian Abybcrg, alt-Landammann; Martin Volmont von R'ckcnbach, alt-Statthalter. Unterwaldcn. Johann Jmfcld, Statthalter von Obwalden ; ^ ' Odermatt, Landammann von Nidwalden. Zug. Beat Znrlaubcn. alt-Ammann; El)",t'a» Schon des Nr r- «. H.u»,.---ul-ssu.,g die,er Eonftre»! war die Straft. welche »onUri. S»»»-"»d Un-rwald. wegen Gctraidcauflauf gegen zwei mapländischc Kauflcute verfilzt worden war im wo »rch 2 Februar 1649. Herrn Melchior Balthasar von Luccrn die Lieferung von 599 Mütt Kernen nach Mahland über Bellen; unmöglich gemacht wurde. Indem jene die Sorge für das eigene Land und die Verteuerung, welche durch solchen Aufkauf von'Früchten entstehe, als Grund ihrer Verfügung voranstellten, Luccrn dagegen auf die Mißstimmung, welche eine solche Sperrung in Mahland hervorbringen müsse, und auf die Nach- theilc hinwies, welche auf die ennetbirgischcn Unterthancn zurükfallcn werden, zugleich erinnerte, daß Mahland 1571 der Eidgenossenschaft mit Früchten zu Hülfe gekommen sei, Balthasar auch seines Contractö überhoben bleibe, wenn der Mütt Korn über 8 Gulden steige, eine Hemmung des Transits von Seite der III Orte endlich zu Gcgenmaßrcgcln von Seite der übrigen die IV cnnctbirgischen Vogtcicn regierenden Orte und besonders von Seite der Stadt und Landschaft Lucern gegen die III Orte motiviren könnte, verständigte man sich dahin, die Angelegenheit nochmals an die Obrigkeiten zu bringen und die Entscheidung innerhalb acht Tagen nach Luccrn cinzuberichtcn. ?». (S. u. vier cnnctb. Vogt, überh.). e. Nach Verlesung eines von dem Commandanten zu Ucbcrlingcn wegen des Marktschiffcs den XIII Orten zugesandten Schreibens und erstatteten Berichts, warum neulich die mit Zürich verglichene Deputatschaft nicht fortgcsczt und in welchem Sinne dem Commandanten geschrieben worden sei, wurde der Antrag, den Verlauf der Sache an die schwedische „Generalität" nach Münster in Wcstphalen zu berichten, in Bedenken genommen; auf ein vom Landvogt im Thurgau eingegangenes Schreiben ließ man aber die Sache bis auf Weiteres auf sich bewenden. ,1. (S. u. Baden), v. Schwhz bringt in Anregung, daß der französische Gesandte die Pension, welche seine Vorgänger bei Antritt ihres Amtes zu erlegen pflegten, noch nicht ausgerichtet habe. Es wird beschlossen, denselben zu mahnen, damit der gemeine Bürger und Landmann auch zufrieden gestellt werden könne; besonders ist zu erinnern, daß Nidwaldcn das Fried- und Einungs- geld noch nicht erhalten habe und auch die vom Oberst Bücher herrührenden (Manzen nicht erledigt seien, k. Uri wird ersucht, sich mit Luccrn wegen des Spans zwischen den beidseitigen Schiffsgcscllen auf einem freundlichen Tag zu vergleichen. Es wird für gut gefunden, die angebrachte Meinung über die Beschwerde Nidwaldcnö wegen Unbilligkeiten, die seinen Angehörigen zu Flüclcn und Brunnen eine Zeit her begegnen, in den Abschied zu nehmen. I». Da bei Spanien eine gleiche „Hintcrstelligkeit" (wie bei Frankreich) eingetreten ist, so erheischt das gemeine und particularc Interesse ebenfalls ein Mahnungsschreibcn. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSaugelcgcuheiten: Baden- «>. Art. III. Rechts- und Gerichtssachen. Vier cnnetb, Vogt, iiberh I»- Art. 163. Verhältnis! zum Bischof von Como. Conferenz der III Orte Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. !». März. LandcSarchiv Nidwalden. Gesandte: Uri. Sebastian Peregrin Zwehcr von Evenbach, Landammann; Jost Püntiner, Statthalter. Schwhz. Sebastian Abhbcrg, Landammann; Johann Sebastian Abhbcrg und Georg Aufder- März 1649. 3 mauer, beide alt-Landammann; Martin Belmont, alt-Statthalter. Ridwalden. Bartholomä Odermatt, Landammann; Arnold Stultz, alt-Landammann. Veranlassung zu dieser Zusammenkunft ist die auf leztcm Tage zu Luccrn behandelte Angelegenheit der Früchteausfuhr auö der Eidgenossenschaft. Uri ist nun der Meinung, man sollte die strengen Maßregeln gegen den Fürkauf fallen lassen, indem eine Thcurung, nachdem die an den deutschen Gräuzcn gelegenen Völker abgezogen und der Bezug italienischen Gctraidcs auch wieder gestattet werde, nicht zu befürchten sei, da ein „gewaltiger" Vorrath an Früchten sich in der Eidgenossenschaft vorfinde. Schwhz und Nidwaldcn sind von der guten Absicht überzeugt, die Uri bei Stellung seines Antrages geleitet; dessen ungeachtet aber können sie seiner Anschauungsweise nicht beitreten. Die Freigcbung des feilen Kaufs würde ohne Zweifel einen Ausschlag der Früchte zur Folge haben und dabei Niemand Gewinn daraus ziehen, als einige ausländische Fürkäufer; eö sei aber Pflicht der Obrigkeiten, für die Ihrigen vor den Fremden zu sorgen; daö Ausland mache es den Eidgenossen gegenüber auch nicht anders. Was die von Schwhz "vorgeschlagene Assistenz all lloo des Commissärs zu Bellen; durch einen geeigneten Mann aus jedem der drei Orte betrifft, so sind die Gesandten Nidwaldcns darüber nicht instruirt, halten aber die Maßnahme für überflüssig; gleichwohl aber wollen sie den Antrag ihren Obern hinterbringen und genehmigen inzwischen das von Schwhz dicßfalls bereits Verfügte. I». u. v. (S. u. Bellenz:c.). «I» Uri wird sein fleißiges Sollicitiren verdankt, mit welchem es ausgewirkt hat, daß die Saumfahrten an einigen Feiertagen, an denen sie bisher untersagt waren, wieder gestattet worden sind. v. Auf Anzug der Gesandten von Nidwaldcn wegen der Unbilden, die seinen Schisftcutcn, entgegen dem Vertrag von 1627, Zu Flüelen begegnen, stellen die Gesandten von Uri eine freundliche Antwort in Aussicht, wofern sich Nidwaldcn dicßfalls dircct au ihre Obern wenden werde, k. (S. u. Bellen; rc.). K. Dem Vincenz Philipp, Säumer auö Rhcinwald, wird ein Empfehlungsschreiben an den Commissär zu Bcllcnz crthcilt bezüglich seiner Ansprache an Joh. Baptista Cantova aus dem Mahländischen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftdangelegenhciten: Bellen; ». I» e. n. r. Art. 3-5. 4 Conferenz der die Vogteien Schwarzenburg, Tscherlih mit Orbe, Grnndson und Murten regierendeil Stände Bern und Freiburg. Schwarzenburg. IS. April (5. April alt. Kal.). Staatsarchiv Frcibnrg. Abschiedband F. I. toi. 250. Gesandte: Bern. H. Rudolph Zchcndcr, Vcnuer; Samuel Frisching, Bauherr. Frei bürg. Joh. Daniel von Montcuach, Statthalter; Niklaus von Montcnach, General-Commissär; Michael Boßhard, Venner. Da« Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftdangclcgcnheilen: Schwarzenburg. « Art. 36—49. 4 Mai 1649. S. Conferenz der die Bogteien Bellen;, Bollenz und Rioiera regierenden III Orte. Brunnen. 18. Mai. Landcsarchiv Nidwaldcn. Gesandte: U ri. Sebastian Peregrin Zwcyer van Evenbach, Landammann und Landeshauptmann; Jost Püntincr, Statthalter. Schwhz. Sebastian Abhbcrg, Landaminann; Georg Aufdermancr, alt- Landammann; Joh. Kaspar Ceberg, alt-Statthaltcr; Michael Schorno, Sckelmcistcr. Nidwaldc n. Peter Zclger, Landammann; Daniel Kaiser, Sekelmcistcr. l». (S. u. Bellen; :c.). ?». (S. n. LnggaruS). «. u. «I. (S. n. Bellenz :c.). v. Da gewisse Leute in den Orten im Begriffe sein sollen, zum Dienste unverbündetcr Fürsten Soldaten zu werben, ist Vorsorge zu treffen, daß man durch die den III Orten zustehenden Gebiete und Pässe keinen Durchzug gestatte und die Werbung selbst hindere, t. (S. u. Bellenz :c.). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenhciten: Luggltklls. I». Art. 92. Zvllsachen. Bellenz :c. » «>. i Art. 7—10. Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. Brunnen. IS. Juni. Landcöarchiv Nidwaldcn. Gesandte: Uri. Sebastian Peregrin Zwehcr, Landammann; Sebastian Muheim, dcö Raths. Schwhz. Sebastian Slbhbcrg, Landammann; Joh. Kaspar Ceberg, alt-Statthalter; Martin Belmont von Nickcnbach, alt-Statthaltcr, Landvogt; Franz Bctschart; Hieronymus Schreiber; Franz Reding, alle dcö Raths. Nidwalden. Peter Zclger, Landammann; Bartholomä Odcrmatt, alt-Landammann. ». (S. u. Lnggaruö). I». u. e. (S. u. Bellenz :c.). «R Nidwaldcn erinnert, daß auf eine von dort an Uri wegen der Schifffahrt zu Flüclcn abgegangene Zuschrift nicht schriftlich geantwortet worden sei. v, (S. u. Bellen; :c.). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Luggarus, n Alt. 93. Zollsachen. Bellenz :c. u. e. e. Art. 11—13. Juni 1649. V. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1<» Juni. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch, Bd. xxxix^ toi «j. Gesandte- Lucern. Ulrich Dullikcr. Schultheiß; Heinrich Fleckenstein, alt-S )'. ' ' . ^ Pfhffcr, Statthalter; Landvogt Ludwig Mcher. Ü ri. Scb. Percgrin Zweher. Lau ammai ' Muheim, dcö Raths. Schwhz. Sebastian Abhberg, Landammann; ^ilchacl^ ^ '^^.^«„.dammann Unter waldcn. Johann Jmfcld. Landammann von Obwaldcn; Bartholoma Oderma , von Nidwalden. Z n g. Beat Zurlaubcn. alt-Ammann; Jakob Andcrmatt; Christian Schon. ». Mit dem cigcnössischcn Gruße wird die Erinnerung verbunden, daß die C^"feren; vorzugn^^ die Vorbcrathnng einiger ans der Jahrrechnungstagsaznng vorkommender zu Z Hab, die dann auch sogleich besprochen werden. ... (S, n. Baden). «. (S. Rhe.nchay. »- u. « (S. n. Thnrgan). k.-I. (S. u. Rheinthal). Nachdem der venetian.sche ^ Lucern. Uri. Schwhz und Untcrwaldcn das Ansuchen gestellt hat, daß .n das von O Mutio für die Herrschaft Venedig übernommene Regiment die in dem Lande )crnm . losen Leute abgegeben werden solle,., wird gesunden, daß. die V Orte teuren ^ Zürich und Bern mit ihrem zahlreichen Volke aushelfen mögen- Als nngcrc) Ntt^r und Land- dcn 21., 22. und 23. Juni angeordnete Landjagd zu bcnuzen, um die aufzugre.f ^ ^ strcichcr an Venedig auszuliefern und so gleichsam als Sklaven auf die Ga ecrc zu r de in Thnrgan). .... (S. n. de.itsche Vogteien überhaupt). ... Wie es um d'- -^-nossi che L 'bga^e .n Turin stehe ist um so mehr nachzufragen, da der Hauptmann Vbgeli von Frc.nng ^ ^urgau). behandelt und seine Gewalt zu weit auszudehnen sucht. «». (S. u. Sargans). Lucern trägt bei Untcrwaldcn auf eine Separatconfcrcnz an. um wegen er . ^ mit welchen die von Stanö-Staad den Schifflcntcn von Winkel Eintrag thnn, ' schwerden, über die sich die von Lucern bei Betreibung von Schulden ... Unterwal en wegen des Zolls, mit welchem die Luecrncr gegenüber den Znrchcrn gar zu ""3 c> ) 3 ^ endlich wegen Klagen, welche die von Untcrwaldcn gegen die von Zürich haben mrchtc, . schaftliche Vereinbarung zu treffen. Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangclcgcnhcitcn: Deutsche Bogt. iiwh. '».Art. 110. NetigionS-und Glaubenssachen-e. Schliches und Glaubens Thurgau. Art. 100. Jnstizsachen. ^ ^ M,-meine... « ,, 0.>3. Lo.aicS. Kirchliche« und Glanbenssachen. Nh-iutl-al. «. Art. 70. Rechts und Ger.ckMache». Art. ^ - ^ r. „ 137. Verhältnißz.d.Grafenv.HohencmS. > 291. ! x. „ 103. Anstände mit d. Abt v. St. Gallen. Sargans. « Art. 120. Leibeigenschaft und Fall. Baden. I». Art. 200. Kriegs- und Schilzcmvcscn. k Juni 1649. 8. Jahrrechnung der die IV eunetbirgischen Vogteieu regierenden XII Orte zu Lauis. ?«4!>, 24. Juni (auf Johannes Baptista). Staatsarchiv Luccr». Eiinetblrg. Absch. Bd. VIII. , Gesandte: Z üri ch. Johann Bräm, Pannerherr. Bern. Burkhard Fischer. Lucern. Balthasar Feer. Uri. Wolfgang Tschudi, Landschrcibcr. Schwhz. Hieronymus Schreiber. Unterwalden- Melchior Kaiser, alt-Bauherr. Zug. Jakob Andcrmatt, alt-Landvogt der Frciämter. GlaruS. Johann Melchior Trümpi, LandeSlicutcnant. Basel. Daniel Rhff. Frciburg. Niklaus von Montenach. Solothurn. Benedikt Glutz, Rittmeister. Schaffhausen. Joh. Georg von Mandach. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HcrrschaftSangelegenheiten: Vier klllietb. Vogt, überh. I». Art. 40. Justizsachcn. «. Art. 157. Kriegswesen. »> „ 164. Verhaltniß znm Bischof von Como. Lauis. »»> Art. 165. Polizeiliches. I». Art. 81. Justizsachen. « „ 25. Landesverwaltung im Allgemeine», l „ 72. VerlMniß zu Moyland. Mendris. t n. Art. 277 u. 273. Rechts- und Gerichtssacheu. s Jahrrechuuug der die IV enuetbirgischeu Vogteieu regiereitdeu XII Orte zu Luggarus. I«4!), nach dem 24. Juni. (Nach St. Johann Bapt.) Staatsarchiv Luzern. Ennetbirg. Absch. Bd. VIII. Gesandte. Dieselben wie Abschied 8. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaftSangclcgenhcitcn: Vier ennetb. Vogt, iiberh. I». Art. 41. Justizsachcn. Luggarus. ». Art. 32. Landrcchtssachen. «> u. v. Art. 94 u. 95. Zollsache». «. „ 137. Verschiedenes. Gemeiu-eidgenössische Jahrrechuuugs-Tagsazung. Baden. I«4», 4. Juli. Staatsarchiv Lucrrn. Allg. Absch. Bd. XXXIX, kol. 52. KantonSarchiv ?larga». Gcmeineidg. Absch. Bd. 20. Gesandte: Zürich. Johann Rudolph Nahn, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter. Bern. Niklauö Dachselhofcr, Sck)ultheiß; Johann Rudolph Willading, Benner. Lucern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Christoph Pfhffcr, Statthalter. Uri. Sebastian Peregrin Zweher, Landammann; Sebastian Juli 1649. 7 Muhcim, deö Raths. Schwhz. Sebastian Abhbcrg, Landammann; Michael Schorns, alt-Statthalter, Sekclmeister. Unterwald en. Bartholom« Odermatt, alt-Landammann; Daniel Kaiser, Sekelmcistcr. Zug. Beat Zurlauben und Wilhelm Heinrich, beide alt-Ammann. Glarus. Balthasar Müller, Landammann; Jakob Marti, Statthalter und Panncrhcrr. Basel. Johann Rudolph Wcttstcin, Bürgermeister; Leonhard Wcnz, deö Raths. Frciburg. Rudolph Weck, Schultheiß; Simon Petcrmann Mchcr, des Raths. Solothurn. Ulrich Suri, Sekclmcister; Johann Jakob vom Staal, des Raths. Schaff- hausen. Johann Jakob Zicgler und Matthäus Schalk, beide Bürgermeister. Appenzell. Jakob Wiser, Landammann und Panncrhcrr von Jnncr-Rhoden» Johann Tanncr, Landammann und Panncrhcrr von Außcr-Rhoden. «» Die Verhandlungen werden mit dem eidgenössischen Gruß eröffnet. ?». Hinsichtlich des Geldlaufs und Geldtarifs, sowie hinsichtlich der Wirthc, Mczgcr, Handwerker, Liedlöhnc und Handelsleute soll es bei dem lcztjährigcn Abschiede sein Verbleiben haben, e. Gegen das dem gemeinen Manne beschwerliche Gesindel, das nach erfolgendem Frieden in noch größerer Menge in die Eidgenossenschaft eindringen dürfte, soll man allenthalben Profosen aufstellen oder monatlich eine Landjagd veranstalten; bezüglich der „Sattlerstörer" aber soll man nach Gestalt der Sachen in den Städten und Flcken Ordnung treffen. ,1. (S. u. Lauis). «. Die Bevollmächtigten der Frcigrafschaft Burgund, Claude Grivcll, Ritter, Herr zu Perignh, und Anton Michoutci, des Königs von Spanien Räthe im Parlament von Burgund, und Julian Richard, Schreiber des Parlaments, legen ihre zu Düte am 19. Juni 1649 ausgestellte Beglaubigung vor und übergeben das Erbeinungsgcld mit dein Ansuchen, die Neutralität der Frcigrafschaft gegen die von einer andern Macht ihr drohenden Gefahren um so mehr in Schuz zu nehmen, da die Bewohner der Frcigrafschaft ein aus Deutschland herstammendes Volk seien, das sich mit dem „Humor" der alten Eidgenossenschaft besser vertrage, als das bei einer andern Macht der Fall sei, diese vielmehr durch ihre Ucbcrgriffe die Eidgenossenschaft zur Befestigung der Glänzen und zur Unterhaltung einer für die eidgenössischen Unterthancn lästigen Gränzwachc veranlassen und auch den Handel und Verkehr, wie seit der statt gehabten Bcsczung der lcztcn Jahre, zu belästigen fortfahren möchte; daher liege es denn >m Vortheilc beider Theile, daß der Traetat der Neutralität vermittelst einer billigen Auslegung der ab Seite der Häuser Oesterreich und Burgund mit den Ständen abgeschlossenen Erbcinung, im Sinne eines un Jahre 1523 an die Gubernatorcn der Grafschaft und eines im Jahr 1551 an den König von Frankreich gerichteten Schreibens, sowie eines im Jahr 1594 gefaßten Beschlusses der Tagsazung, erläutert, demselben auch die Bestimmung beigefügt werde, daß, im Falle die Grafschaft angegriffen würde, die Eidgenossenschaft schuldig sei, sie zu schirmen und Gewalt mit Gewalt zu vertreiben; dieß zu thun sei um so dringlicher, da auf die im vorangegangenen Jahre geschehene Verwendung bei dem Könige von Frankreich zlvar eine Suspension der Waffen, aber nur auf unbestimmte Zeit, erfolgt und die freie Verfügung über die dieß- und jenseits der Glänzen beider Burgundc liegenden Güter den betreffenden Eigcnthümern u>cht zugestanden worden sei, während doch der Erbcinung gemäß Frankreich die Unterthancn der Freigrafschaft als Freunde der Eidgenossen, nicht als Feinde, behandeln sollte. Hierauf wird beschlossen, bei dc>n Könige von Frankreich schriftlich und bei dem französischen Gesandten mündlich anzuhalten, daß wieder ^'"e wirkliche Neutralität eingeführt werde, der Frcigrafschaft aber die Verheißung zn geben, daß die Erneuerung des Bündnisses mit dem Könige dazu bcnuzt werden solle, auch bezüglich der Grafschaft zu 8 Juli 1649. tractiren. In Folge dessen wird in dem an den König von Frankreich gerichteten Schreiben, in Übereinstimmung mit einer früher» Zuschrift von 1553, erklärt, „daß wir schuldig vudt verbunden scyent, vcrmög „der Erbuercinigung der Graffschafft Burgundt hilf zue thun vndt sie zu schirmen nach dcro nothwcndigkcit, „damit sie also guete freundt vnd nachbarcn vor allem übcrfahl erhalten werden. Und dan, daß auch „dise Graffschafft jn allen tractatcn der pündtnnsscn, so mit cwcr Königl. Maj. vndt dcro Herren Vattercn „vnscrc Herren vndt Obern jngegangcn vndt auffgerichtet, vcrmög der Erbuercinigung reserviert vndt vorbehalten worden." t. u. (S. u. Luggaruö). Ii. Der in der Eidgenossenschaft residirende französische Gesandte Jean de la Barde, Ritter, Freiherr zu Marollcs, „Erster Freiherr" der Champagne, in allen königlichen Rathen ordinärer Rath, hält seine Proposition in französischer Sprache, die er dann in die deutsche Sprache libcrsezt eingibt, und zwar mit einer Beilage, enthaltend daö vom 10. Mai auö Compiögnc datirtc Schreiben des Königs Ludwig an seine allerliebsten großen Freunde, Eid- und Bundesgenossen gerichtet. Der Gesandte rühmt die Tugend der Treue im Allgemeinen, im Besonder» die Treue der Eidgenossen, und erzählt dann, wie in Paris von einer mit Finanzthcoricn sich beschäftigenden Partei deö Parlaments, die sich die königliche nenne, entgegen einer andern Partei, die sich dcö Königs und seiner Mutter, der Rcgentin, bemächtigt habe, den eidgenössischen Truppen, unter Zusage, daß der ausständige Sold thcilö in Baarschaft, thcils durch Anweisungen werde bezahlt werden, beliebt gemacht werden wolle, in ihre Garnisonen sich zu begeben, um die betreffenden Orte gegen den Feind zu verthcidigcn, die Truppen aber sich in ihrer Treue gegen die Regierung nicht haben irre machen lassen; zu bedauern sei allerdings, daß die in den zwei bis drei Monaten innerlicher Unruhen höher als in vierzehn Kriegöjahren angestiegene Finanznoth nicht erlaubt habe, die unterdessen doch durch Baarschaft und Anweisungen getilgten Sold- rükfländc früher zu dcken und so dem Unwillen der Truppen zuvor zu kommen und namentlich auch jczt den Freunden des Königs bei Erneuerung dcö Bündnisses nach Wunsch zu entsprechen; sie sollen sich aber durch die Abgeordneten der Freigrafschaft deßwcgen nicht irre machen lassen; denn nur auö Haß gegen Frankreich behaupten sie, daß die mit Kaiser Maximilian geschlossene Erbcinung der Frcigrafschaft auf den Schirm der Eidgenossen Anspruch gebe, während dieselbe doch nur dem Grafen gelte, d. h. dem Könige von Spanien. Im Schreiben dcö Königs wurde erinnert, daß er mit Rüksicht auf die Fürsprache der Eidgenossen der Frcigrafschaft einen dreijährigen Stillstand der Feindseligkeiten zugestanden habe, wegen der Fortsezung des Kriegs mit Spanien aber und weil die Frcigrafschaft dem Könige von Spanien gehöre mehr nicht habe thun können. — Auf diese Mitthcilungcn wurde nun beschlossen, durch einer; Ausschuß dem Gesandten antworten zu lassen: Die Orte freuen sich über daö Wohlvcrhaltcn der Truppen und die denselben gewordenen etwelche» Abzahlungen, ersuchen aber um noch bessere Berüksichtigung der Frcigrafschaft, nämlich um Herstellung der alten Neutralität; in Bezug auf mangelhafte Leistung der Pcnsionsgcldcr, Anleihen, Zinsen, Stipendien, Particular-Contracte, Soldrükständc der Truppen werden sie an ihre Regierungen refcrircn, müssen aber nochmals ihre leztcö Jahr eingegebenen Beschwerden über vermehrte Auflagen der Douane zu Valenee und Lyon, Breisach, Colmar und im Suudgau und Erschwerung des kaufmännischen Verkehrs und deö Bezugs von Zinsen und Zehnten u. s. w. wiederholen; sie erwarten, daß das eidg. Kricgsvolk künftig nur defensive, nicht aber zum Angriff auf die den Eidgenossen befreundeten Mächte verwendet werde, und werden in diesen Vorauösczungen zur Erneuerung der Bündnisse ihr bestes thun. Endlich einigte man sich, bei dieser Erneuerung der Bündnisse die alte For- Juli 1649. ' U malität fest zu halten und nichts abzuschließen, bevor alle Orte zufrieden gestellt seien, I. Die Anzeige des schwedischen Gesandten, daß er nach Stockholm berufen worden sei, wird mit angemessenen Compli- »wntcn an ihn und an die Königin von Schweden erwidert. Ii. (S. u. Thurgau). I. Die Versicherung des Marschalls und der Obersten der in Frankreich dienenden Eidgenosse», daß es um die Krone Frankreich so iibcl nicht stehe, wie man unter Hinweisung auf die in Paris entstandenen Unruhen und den zugleich eingetretenen Geldmangel glauben machen wolle, daß vielmehr ein Fond von 2W,l)l)l) Franken für die schweizerischen Truppen gegründet sei, ist mit gehöriger Vcrdankung zu erwidern, i». Nachdem die von dem spanischen Gesandten Francesco Casati, Graf zu Bnrgo Lavczzaro, an die mit Spanien verbündeten Orte gemachte Proposition seinem Wunsche gemäß sämmtlichcn Ständen mitgcthcilt worden, blieb es den betreffenden Ständen anhcim gestellt, ihre Ansichten demselben zu eröffnen, namentlich was man von Seite der Eidgenossenschaft bei Frankreich für die Grafschaft Burgund gcthan und wie man »ngernc vernommen habe, daß das eidgenössische Kriegsvolk weiter verwendet worden sei, als der buchstäbliche Inhalt der Bündnisse vermöge, daß man für's Künftige aber ähnlichem vorzubeugen nicht uutcr- b^ssen werde. Zur Ausgleichung des Streits über die Alp Cravairola sei man bereit, Abgeordnete mit bcn Deputirtcn des Herzogtums Mayland zusammentreten zu lassen, in der Vorauösczung, daß bei dieser Gelegenheit auch die Streitigkeiten wegen des Sees zu LauiS und die Hemmungen des Verkehrs werden beseitigt werden. Zu eidgenössischen Abgeordneten wurden sodann ernannt Schultheiß Dulliker und Landammauu Zwcycr; allein lcztcrer will nur auf Geheiß seiner Obrigkeit den Auftrag übernehmen. »» Auf den von Freibnrg gemachten Anzug, daß in die aus tl)t) Eidgenossen bestehende Leibgarde des Königs von Frankreich ein Fourier aus Lothringen angenommen worden sei, wird beschlossen, auf dessen Entfernung und auf Beförderung des betreffenden Lieutenants an die Stelle desselben zu dringen. Jakob Petola von Freibnrg bittet nm Fenster und Wappen, z»—«. (S. u. Baden). 5—?, (S. u. Frciämtcr), ze II. (S. u. Thurgau). i»»»». Rud. Kistlcr in Aarbcrg bittet um Wappen und Fenster. Durch Peter Endcrli, RathSmitglicd in Chur, alt-Stadtvogt von Mahcnfcld, wird im Namen der dkl Bünde vorgebracht, wie in jüngster Zeit Schwhz und Glarus, entgegen dem Vergleiche von 1578, die Zahl der Säkc Frucht, die von Wesen aus nach Bünden passircn dürfen, beschränkt und zugleich den Zoll erhöht haben. Schwhz und Glarus antworten: Man habe durch die crsterc Verfügung verhindern wollen, daß mehr Gctraide, als die III Bünde bedürfen, bezogen und dadurch der Mangel in der Eidgenossenschaft vermehrt, dagegen den Feinden Vorrath zugeführt werde; die Erhöhung des Zolles aber betreffe nur die Kaufleutc und ihre Mistbräuchc; allfälligc Mißverständnisse werden sich auch leicht zwischen Bünden und den beiden Orten ausgleichen lassen. Diese Antwort wird den III Bünden mitgcthcilt; b>e beiden Orte aber nehmen die Beschwerde Bündcnö in den Abschied, mit dem Bemerken, man werde >hnen die Erhöhung des Zolls nicht verargen, wenn man sich erinnere, daß überall, sogar auch in Bünden, Zölle erhöht zu werden Pflegen. ««». (S. u. Sargans). (S. u. Baden). (S. u. deutsche Bogtcicn überh.). »i. Der Gesandte von Basel erinnert an die Verrichtungen des Bürgermeisters Wcttstciu bei den Friedensverhandlungen zu Münster und Osnabrück, an das kaiserliche Dccrct vom 16. Atai 1647 und an die betreffende Stelle des Friedensschlusses, so wie an die von den Kurfürsten und standen des Reichs an die Stadt Basel gelangte Erklärung, daß der articulus oxoiutionis nur die vor Kammcrgcrichtc anhängig gewesenen alten Proccssc, nicht aber die im Rükstandc gebliebenen Kammer- 10 Juli 1649. contingcntc, betroffen habe, deßwegeu nun das Kammergcld abgetragen oder Exemtion erwartet werden müsse. Von Basel, sagt der Gesandte, sei geantwortet worden, die Stadt habe schon vor der Errichtung des Kammcrgerichtcs die Exemtion genossen, hicmit nicht um etwas Neues sich beworben, sondern nur Bewahrung ihres alten Rechtes gesucht, dasselbe auch durch das kaiserliche Decret und durch den Friedensschluß erlangt; jetzt aber werde die Sache wieder anders gedeutet u. s. w. — Hierauf wird gefunden: Der Handel betreffe nicht nur Basel, sondern die ganze Eidgenossenschaft; daher sei an den Kaiser, den Kurfürsten von Bayern, die Stände des Reichs und das Kammergcricht eine Gegenerklärung abzugeben, der Kaiser besonders mit Hinwcisung auf sein Decret und den Friedensschluß zu bitten, daß er den Ca»i- meralcn die weitere Beunruhigung der Stadt Basel verbiete und die, welche an dieselbe Forderungen stellen, an die betreffende Stelle oder an die Eidgenossenschaft weise; endlich sei den Rcichsständcn der Entschluß anzuzeigen, daß der eidgenössische Bund keinen andern Richter anerkenne als sich selbst. — Diese Zuschriften wurden am 29. Juli 1649 erlassen. ,»i. (S. u. Rheiuthal). w. (S. u. Thur- gau). HVNV. (S. u. deutsche Bogteicn überh.). x.x. Oesterreich wird an die ausstehenden Erb- cinungögcldcr erinnert. (S. u. Baden). (S. u. Sargans). »,»»,. Die Gesandten von evangelisch Glarus führen Beschwerde, daß ihre katholischen Mitlandlcute vertragswidrig bei Aufführung der Landvögte in Utznach und Gastcr auch einen Gesandten mitgeben und bei Verleihung der Ehrschäze alle zehn Jahre mit gleicher Anzahl von Gesandten vertreten sein wollen. Die katholischen Gesandten antworten: Sie hätten, nachdem die evangelischeu Mitlandlcute ihnen jüngst mit freundlichen Worten begegnet seien, keineswegs erwartet, daß diese jezt auf solche Weise klagend auftreten würden. — Man weiset sie an, sich freundschaftlich mit einander zu verständigen. (S. u. LauiS). eev. (S. u. Thurgau). Die Mahnung der Schicdortc, daß die VII Orte über den thurgauischcn Span sich vergleichen möchten, fällt in den Abschied. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. vee. Da die evangelischen Orte bei Erwählung von Ausschüssen ausgleiche Zahl zu dringen Pflegen, verständigen sich die katholischen Orte, die Bestellung von Ausschüssen möglichst auszuweichen; wenn dieß aber nicht möglich sei, sich doch gegenseitig zu unterstüzcn, daß die Mehrheit der Ausschüsse in Dingen, welche die Religion berühren, aus den katholischen Orten genommen werde, ltt. Auf die von dem Nuntius Franciöcus, Bischof von Civita Castcllo, gegen die Abtwahl von Mellingen gemachten Einwürfe wird von den katholischen Orten geantwortet, wenn auch zur Zeit des Krieges in Ermanglung der Ordenögeneralität der Nuntius einer frühem Wahl beiwohnte und die Konfirmation in Rom eingeholt wurde, so folge daraus keine den allgemeinen Ordcnöprivi- legien zuwiderlaufende Conscquenz; der Nuntius möge also die Convcntualcn zu Mellingen nicht weiter beunruhigen. Der spanische Gesandte, Graf Casati, trägt den Gesandten von Luccrn, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Appenzell I. Rh. vor, daß er von seinem Könige beauftragt sei, ihnen zu ihren fricdsamcn Zuständeil Glük zu wünschen, für ihre dem König bisher erwiesene Freundschaft zu danken, alles Gute zu entbieten, aber sie auch an die für Erhaltung des allgemeinen Ruhestandes vom König gebrachten Opfer zu erinnern und unter Hinwcisung darauf die aufgelaufenen Gcldrükständc zu entschuldigen und regelmäßigere Zahlungen in Aussicht zu stellen, jedoch zugleich über den Mißbrauch, den Frankreich von den eidgenössischeil Truppen zur Unterdrükung seiner Nachbarn mache, zu klagen und die Juli 1649. 11 eidgenössischen Orte zu mahnen, daß sie solches nicht gestatten, indem sie sonst die Achtung der Völker einbüßen und, wenn sie ihre Vormauer, die Freigrafschaft Burgund, bei ihrer Neutralität zu schüzcn versäumen , zulezt selbst in Gefahr kommen. Indem der Gesandte beiläufig den Antrag stellt, den Gränz- strcit auf der Alp Cravairola gütlich oder rechtlich zu Ende zu führen, fügt er das Ansuchen bei, seine ProPosition sämmtlichcn Orten mitzutheilen.—In Antwort darauf wurde diesem Gesuche entsprochen und hinsichtlich der Neutralität Burgunds und der offensiven Verwendung der Dicnsttruppcn in Frankreich die von den VIII Orten gefaßten Schlußnahmen eröffnet. Iilili Dem Abt von St. Gallen wird auf sein Schreiben geantwortet: In Bezug auf die Rathsbesczung zu Altstätten sei weder von den Uukatholischen zu Altstätten noch von dem Landvogt etwas angebracht worden; wäre es aber geschehen, so hätten die katholischen Orte laut Instruction gcthan, was der katholischen Religion hätte zum Guten gereichen mögen, ill. Ferner wird dem Abte erklärt: Hinsichtlich der Einmischung des rheinthal'schcn Landvogtcö in Sachen, die nicht malefizisch seien, oder in den zwischen den Katholischen und Uukatholischen vorfallenden bürgerlichen Streitigkeiten, (z. B. Verleihung der Gcmeindcrebcn), sei der Landvogt beauftragt, persönlich mit dem Abte sich über das zu verständigen, was in des Lcztcrn Niedern Gerichten malefizisch sei, was nicht. KKIi.. Endlich wird dem Abte gemeldet: In Bezug auf die Verthcilung der bei Reparatur des Kirchthurms und der Uhr zu Sommcri aufgelaufenen Kosten, an welche die (1266) Uukatholischen den (266) Katholischen einen Drittheil der Kosten aufbürden wollten, nach Urthcil aber des Pfalzraths von St. Gallen und Vollzichungsspruch des thurgauischcn Landvogts gemäß Vertrag von 1663 jede Person 6 Kreuzer zu erlegen hätte, sei gegen dieses Urthcil von Zürich auf Ansuchen der Unkatholischen von Sommcri inhibirt worden, jedoch habe der Landvogt nun Befehl erhalten, mit den Amtleuten über die Vollziehung des 1647 vom Pfalzrathe gefällten Urthcilö sich zu bcrathcn und, sofern Hindernisse einträten, zu berichten. I» u. lim»«». (S. u. Thurgau). «I»I«I an« dem Aargauer Exemplar. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnheitcn: Deutsche gem. Logt, iiberh. Art. i. Verwaltung i. Allgcm. Art. 204. Verkauf in lodtc Hand. Thurgau. k Art. 243. Abzug. I»I» Art. 340. Handel u. Verkehr zc. „ 86. Rechnungssachen. »I „ 344. Ohmgcld. „ 49. Allgcm. Vcrwaltungösachcn. Kit „ 444. Justizsachcn. i»i» „ 379. Kriegs- und Schüzcnwcse». II „ 244. Abzug. «V „ 339. Zölle, Handel u. Verkehr sc. H-V. „ 342. Zölle, Handel u»o Verkehr sc. ck.I. „ 409. Justizsachcn. «ev „ 442. Justizsachcn. „ 440. III „ 494. Justizsachcn. It. „ 50. Verwaltung i. Allgcm. ». „ 320. Märchen. „ 608. Stifte und Klöster. Rhetnthal. Art. 48. Verwaltung i. Allgcm. Art. 49. Verivaltung i. Allgcm. t« „ 43. Obrigkeitliche Güter zc. Sargans. »» Art. 478. Zölle, Handel und Verkehr. Art. 424. Leibeigenschaft und Kall. Baden I» Art. 33. Verwaltung im Allgemeinen. ». Art. 458. Abzug. I „ 457. Abzug. II» . 239. Schüzenwcscn. i». „ 499. Zölle, Handel und Verkehrzc. „ 297. Kirchl. und GlaubcnSs. 12 > Juli 1649. Freiiimter. « Art. 39. Verwaltung im Nllgem. ,» Art. 107. Verkauf in tobte Hand. »» „ 130. Märchen. x. „ 114. Abzug. H. „ 59. Rechts- und Gerichtssachen. >. „ 182. Ncußcorrection. Lauls. ,1 Art. 82. Jnstizsachen. Art. 83. Justizsachcn. Luggarus. t. Art. 96. Zollsachen. Art. 21. Landeövcrwaltung i. Allgem. RR Ccmferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rwiera regierenden lll Orte. Brunnen. 1<»^i>, 13. August. LandcSarchiv Nidwaldcn. Gesandte: U r i. Sebastian Pcrcgrin Zwcher, Landammann; Peter Hcrgcr, des Raths und Gesandter nach Bcllcnz, Schwhz. Sebastian Abyberg, Landammann; Wolf Dietrich Rcding, Landeshauptmann und Statthalter; Franz Bctschart; Johann Anfdermaner, Castcllan; Johänn Jakob Granniger, Gesandter nach Bellen;. Nidwaldcn. Peter Zclgcr, Landammann; Johann Jakob Leu, Gesandter nach Bellen;. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaflSangelegenheitcn: Vogteicn Bcllevz zc. » v. Art. 14—34. RS / Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1<»4!>, 18. u 1k». August. Staatsarchiv Lucern. Atlg. Absch. Bd. XXXIX, kol. 109. Gesandte: Luzcrn. Ulrich Dulliker, Schuttheiß; Heinrich Fleckenstcin, Pannerhcrr; Lanren; Mehcr, Statthalter; Christoph Pfhffcr, Statthalter. Uri. Sebastian Pcregrin Zwcher, Landammann; Kaspar Romauus Trogcr, alt-Landammann. Schwhz Sebastian Abyberg, Landammann; Michael Schorns, Sckelmcister. Ilntcrwaldcn. Johann Jmfcld, Landammann von Obwaldcn; Peter Zclgcr, Landammmann von Nidwaldcn. Zug. Beat Zurlaubcn, alt-Ammann; Wilhelm Heinrich. «. Die Wahl eines neuen Abtcö zu Wettingcn war es vorzugsweise, waö Lucern veranlaßt hatte, diesen Zusammentritt zu veranstalten. Der Nuntius hatte nämlich die geschehene Wahl und die darauf erfolgte Weihe des AbtcS, ungeachtet von dem Cisterzicnser-Gcncral die Konfirmation erthcilt und auch die Solcmnität vorschriftSgcmäß vorgcnommcu worden war, als einen so schweren Ezceß erklärt, daß keine Zureden ihn davon abzubringen vermochten und daraus eben neuerdings dessen Bestreben klar wurde, alte Ucbungcn und Rechte zu verdrängen. Dicß gehe, fand man, besonders auch aus seinem Schreiben hervor, in welchem eines Theils der Porwurf des Ungehorsams und der Halsstarrigkeit ausgedrillt, andern Theils behauptet werde, als Gcncral-Pisitator sei er durch keine Privilegien eines Ordens gebunden, sei hicmit die Perachtung des von ihm erlassenen Befehls ein Pergchen gegen den heiligen Stuhl, eine Behauptung, die um so bedenklicher erscheine, da der Abt ja nur dem Befehl seines Obern Folge 13 August 1649. ü e, e )abc und weil in gleicher Weise auch die Advocatie und Schirmpflicht der regierenden Orte in gebe^ werden kenne. Eö wurde daher beschlossen, daß säinmtliche Gesandte sich zum Nuntius beseite" ' l'" Rathschlag über die „Abschaffung" der zwei Kapuziner eröffnen, dann aber ihn ersuchen lass > ^^'si^iten zu Ehren, die Wahl und Weihe des Prälaten von Wcttingcn sich gefallen zu fal,^"' verstehe, ihm zu vcrdcutcn, daß sie gegen allfälligcs ExccutionSvcr- nn un um andere Beschwerden nach Rom recurrircn oder in anderer Weise das Nothwendige an- ae n unterdessen zwei Convcntualcn von Wcttingcn kamen und sich erboten, in Ge- brall t"^ ^sandten dem Nuntius die Privilegien des Gotteshauses vorzuweisen, wurden ihre mitgc- zur und die Schreiben des OrdcnsgencralS und des französischen Gesandten de la Barde ^ Mi genommen, mit der vom Nuntius Tags zuvor erhaltenen Antwort, der Abt müsse seinen Fehler de/",?""' Dcputirter mit den zwei Convcntualcn nochmals an Febl abgeordnet; und als der Nuntius erklärte, daß diese Convcntualcn nicht die seien, die den ^ . ä^macht haben, sie daher auch nicht vor sich kommen lassen wollte, als er ferner entgegen den Privi- ^guu ,^te, mit einem einzigen Handaufhcbcn könne er sie stürzen, als sie ihn sodann auf den Eindruck, u solches Bc> fahren bei der andern Religion machen werde, und auf die daraus erfolgenden Con- ^gueuzi-u hinwiesen und ihn baten, die Religiösen in Wettingcn, die in guter Meinung gehandelt hätten, na/ ^ und alö endlich der Nuntius sich vernehmen ließ, er könnte sich über die Vor- sein hinwegsezen, aber das sei eine Verleznng des ihm schuldigen Respekts, daß ungeachtet >cr Inhibition die Bcnediction vorgenommen worden sei, wurde schließlich der Nuntius gebeten, einst- Al">" ^eutoricn zuriikzuhalten, den Conventualen aber der Rath gegeben, den Abt sammt seinen >>I entcn, den Aebtcn voil Muri und Salmanöwhl, zu persönlicher Stellung und Sühne bei dem Nuntius vermögen. I». Dem gcsammtcn „unkatholischcn Stande" in den III Bünden wird in Erinnerung ge- )t. laut gegebener Zusage die katholischen Mitlandlcutc in ihrer Religionsübung nicht zu hindern, s Capuzinci iir Bivio iit ihrem Posscß nicht zu stören. Auch dein Ambassador Casati wird ^ e Geschäft empfohlen, dem Bischof von Chur aufmunternde Mitthcilung gemacht, der Nuntius um Z für die Kapuziner in Bivio und Bcllcnz ersucht, r. (S. u. deutsche Bogtcicn übcrh.). «> il. «?. u. Ficiämtcr). f. Bon dem Oberst und Stadthauptmann wie auch Burgermeister und Rath von ^ lauz wird pueern durch Erpressen benachrichtigt, daß die französischen Plenipotcntiare in Nürnberg Flonkleich statt der Festung Frankcnthal die Stadt Coustanz ciuräumeir wollen und daß der auzonschc Gesandte de la Barde so wie die lezte in Baden versammelt gewesene Tagsazung damit ein- Ntaudeu sei. Ks wird hierauf erwidert, daß davon zu Baden gar nicht gesprochen worden sei, zugleich . Ferdinand geschrieben, daß er solche Acnderuug nicht zugeben möchte; ferner wird der ^uzöiiichc Gesandte ersucht, Auskunft zu geben, ob es sich um so etwas handle, und allem entgegen zu vu, was der Wohlfahrt der Eidgenossenschaft nachthcilig sein möchte; endlich wird auch Zürich ange- was mail dort von der Sache wisse, x. (S. u. Baden). z, Ma» sehe auch in, Abschnitte Hcrrschaflsangclcgcnhciien: N i> ^ llkiii. it'ogteieu ülierh. ?. Art. l li. tticligiens- und <6iaubcn»snchen zc. > Ul Art. 296. ^kirchliche» und Sch°m«, U».°.«aid°». Zoch.m, Zmftld, i-nd.mm.n» v°» Odw° d-„ Ptt-rZ-Iz«, S°»d»»»»°n» °°» Ridw».d-», Zu». B-°t Zurloubm und Pit-r Tr, ''"""»."Schnu.« d°ü Mich in d.» .» d>° S.« Gebietes den Waarenvcrkehr mit Rappcrswyl verboten habe und zwar darum ncl f. s°dnzi«, n.o w, °°» W'°.» ^ N»° iigl-i.llcn, Uist-rlich »°» d.r refonniri-n Rclizn'» >>°d-n. s l' S ,,,„„n»ich ' wen» di°,° »ich. -.-.b°» w«. di° S°ch. °» >. Mch Bern, zu bringen drohte, Schwyz dagegen sich veranlaßt fand, diese s ^ 18 Oktober 1649. Einsicht der zwischen Zürich und Rappcrswhl gewechselten Schriften vom 18/28. und 39. September und des vom Capitel und der Stadt Rappcrswhl eingelangten Berichtes, daß der Caplan Kaspar Rothcn- fluh die ihm zur Last gelegten beleidigenden Acußerungen gcthan zu haben in Abrede stelle und auf Einvernahme von Kundschaften dringe, und iu Erwägung, daß Zürich mit noch schärfern Repressalien drohe und vor wenigen Jahren denen von Rapperöwyl den Wochenmarkt benommen habe, daß auch zwei Geistliche bei dem Handel bethciligt seien, man also bcdächtiglich in die Sache gehen müsse, wird für rathsam erachtet, daß Glarus und Schwhz als Schirmortc von Rapperswhl mit andern obschwebcnden Differenzen auch diese zur Hand nehmen und mit Zürich unterhandeln. ?». Von Schwhz wird ein Antrag zu Ausgleichung der zwischen Uri und Nidwalden bestehenden, schon im December 1648 behandelten Streitigkeit vorgelegt, von Uri darauf einzutreten wegen Mangel an Instruktion abgelehnt, von Nidwalden die Erläuterung gegeben, daß die Steuer, welcher wegen sich dieser noch Hangende Span erhoben habe, auf die in ihrer Landmarch begriffenen gemeinen Sccliöbergcr Güter sei gelegt worden. Demnach wird von den übrigen Orten die Mahnung ausgesprochen, daß die Sache nicht weiter getrieben, besonders nicht an die unkatholischcn Orte gebracht, sondern in Erinnerung an die nachbarliche Freundschaft der Väter ohne Rechtsspruch in Güte beigelegt werden möchte, e. (S. u. Thurgau). «I. Von Schwhz wird mitgcthcilt, daß sein dreifacher Landrath dafür halte, es sollte wegen des schlechten Traetaments der in spanischen Diensten stehenden Mannschaft und der ausgebliebenen Pensionen jemand an den Gubcrnator nach Mah- land abgeordnet werden. Die andern Gesandtschaften aber finden angemessener, in Bezug auf Frankreich und Spanien den Ablauf des von der eidgenössischen Tagsazung angesezten Termins von drei Monaten abzuwarten und zwar um so mehr, als die von etlichen Obersten und Hauptlcutcn aus Frankreich eingelangten dringlichen Schreiben und das von dem Gouverneur Erlach zu Breisach zu großem Nachtheil unserer Lande des Gctraidcs halber erlassene scharfe Mandat zu einer baldigen gemeinsamen Berathung Anlaß geben werde, r. (S. u. Mainthal). 1. Lueern erhält den Auftrag, voraus Freiburg für seine Theilnahmc in der thurgauischcn Sache zu danken, dann aber bei Bern in dem Sinne einzuwirken, daß den V katholischen Orten die beiden geforderten Hauptpunkte zugestanden werden, indem sie sonst einzig jener Streitigkeiten wegen eine Tagsazung zu besuchen sich nicht entschließen können oder doch nach Ver- fluß des Termins der drei Monate bei einer solchen sich nur in der Voraussicht einfinden würden, daß zugleich über die von den Obersten und Hauptlcutcn und von Basel eingegangenen Klagen und über die zurükgcblicbcnc Satiöfaction verhandelt werde. K. Die Antwort, welche vom katholischen Stand in Bünden auf das ab lcztcr Konferenz in Lueern an ihn gerichtete Schreiben eingelangt ist, wird dem Abschied abschriftlich beigelegt. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgcnhcitcn: Thurgau. r. Art. 009. Stifte, und Klöster. Mainthal, e „ 220. Gränzstreitigkeiten. October 1649. 19 R« Conferenz von Zürich, Schwyz und Glarus. Lachen. nach 3V. October. Landesarchiv Schwy». Gesandte: Schwyz. Joh. Sebastian Abhbcrg, alt-Landammanü; Martin Belmont nnd Michael Schorns, Sekelmeistcr, beide alt-Statthalter; Sebastian Rcding, des Raths, Landvogt im Gastcr. (Die der andern Orte sind nicht angegeben). Der Abschied konnte nicht aufgefunden werden. Verhandlungsgegenstände waren, laut der vom 3t). October datirten Instruction von Schwyz, die Märchen zwischen Sax, Hohen-Sax und "Garns, der Zoll zu Wesen und die Schifffahrt, Beeinträchtigung der Stadt Rapperswyl durch Zürich. Conferenz der rapperswylischen Schirmorte Uri, Schwyz und ttnterwalden. Brunnen. RS. November. Landesarchiv Nidwalde». Gesandte: Uri. Sebastian Pcregrin Zwcyer, Landammann; Joh. Jakob Stricker, des Raths. Schwyz. Sebastian Abhberg, Landammann; Georg Aufdcrmaucr, alt-Landammann; Martin Belmont, alt-Statthalter; Michael Schorns, Sekelmeistcr. Untcrwalden. Marquard Jmfcld, alt-Landammann von Obwalden; Peter Zelger, Landammann von Nidwaldcn. Zürich hatte unterm 7. November wegen der bei der Hinrichtung eines Malcftcantcn zu Rapperswyl von dcil dabei bethätigtcn zwei Geistlichen, namentlich von Joh. Kaspar Rothenfluh, über die evangelische Konfession gebrauchten Acußerungen an die Stadt Rapperswyl geschrieben und Antwort verlangt, Rapperswyl aber bei Schwyz Rath gesucht und Schwyz Bedenken gefunden, von sich aus eine Entschließung darüber zu fassen, daher die Mitschirmorte zu einer Bcrathung eingeladen und auch den Statthalter Michael Rothenfluh und den Großwcibcl Johann Reymann zu Auskunftcrthcilung hcrbeschicdcn. Uri und Untcrwalden erklären sich einverstanden, daß die Berufung einer Conferenz durch die gemeldeten Vorgänge ganz begründet sei. Die Bcrathung führte zu dem Beschlüsse: Da auf den folgenden Donnerstag (ZI. November) zwischen Zürich, Schwyz und Glarus zu Richteröwyl eine Conferenz statt finde, soll Schwyz bei diesem Anlaße den Abgeordneten von Zürich zu Gcmüthe führen, daß für jene Acußerungen der Geistlichen die Napperöwyler nicht verantwortlich gemacht werden können, sondern allein die Geistlichen sich zu verantworten hätten, oder wenn die Rapperswyler dabei noch interestirt wären, doch uicht auf einseitige Aussage hin gegen sie vorgcfahrcn werden sollte; in Beziehung auf die Sache selbst aber dürfe sich Zürich über solche Acußerungen der Geistlichen auf fremdem Territorium ebenso hinweg sczcn, wie die katholischen Orte es hinsichtlich dessen thun, was ans zürcherischem Territorium über ihren katholischen Glauben gesagt werde; Zürich werde daher ersucht, Rapperswyl wegen dieser Sache nicht 20 November 1649. weiter zu beunruhigen. Wenn diese Verhandlung mit Zürich nicht den erwarteten Erfolg hat, wird der bereits angesezten Konferenz der katholischen Orte davon Kenntniß gegeben. Unterdessen wird Rappcrs- whl zur Geduld verwiesen und bleibt die Beantwortung des zürcherischen Schreibens verschoben. R8. Conferenz der VII katholischen Orte. Lucern. 22. und 23. November. Staatsarchiv Luccrn. Allg. Absch. Bd. XXXIX, toi. is». Gesandte: Lucern. Ulrich Dulliker, Schultheiß; Heinrich Flcckcnstcin, alt-Schulthciß und Panner- Herr; Laurenz Meher, Statthalter und Oberzeughcrrz Christoph Pfhffcr, Statthalter und Stadtvcnner. Uri. Scb. Pcregrin Zwcher, Landammailn; Jost Püntiner, Statthalter. Schwyz. Sebastian Abhbcrg, Landammann; Michael Schorns, Sekelmeister. Unterwalde n. Marquard Jmfeld, alt-Landammann von Obwalden; Peter Zelger, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Zurlaubcn, alt-Ammann; Rudolph Kreuel, des Raths. Freiburg. Rudolph Weck, Schultheiß; NiklauS von Montenach, General- Commissär. Solothurn. Joh. Jakob Glutz, Vcnner. l». Nach eröffnetem eidgenössischem Gruß wird von Uri der Antrag gestellt, zur Erhaltung der katholischen Religion in den III Bünden auf dem bevorstehenden General-Capitel der Väter Kapuziner zu Rom durch den helvetischen und brescianischen Provinziell bei der päpstlichen Heiligkeit und durch dieselbe bei Frankreich und Spanien Untcrstüzung für die bis dahin erfolglosen Bemühungen der katholischen Stände auszuwirken; ferner um die stete Unterhaltung eines Alumnen des Klosters Disscntis in der (Zongregatio üv xroimgaucla tille zu ersuchen; endlich um ein Subsidium für den Bischof zu Chur zu besserer Unterhaltung der Pfründen, mit deren Einkommen ein qnalifizirtcr Priester sich nicht ausbringen könne, anzuhalten und zur Erziclung dieser Dinge den Nuntius um kräftige Verwendung zu bitten. I». In Bezug aus das thurgauische Geschäft bezeichnet Lucern den gegenwärtigen Stand desselben und erklärt, da Bern darüber an Solothurn vor drei Tagen ein Schreiben gesandt hat, das denen von Freiburg noch nicht zugekommen ist, daß die V Orte von den zwei bekannten, auf dem Landfrieden beruhenden Puncten nicht abgehen, sich darüber in keinen Tractat einlassen, sondern die Exemtion derselben sich vorbehalten werden, auch bereits dem Landvogt im Thurgau befohlen haben, sich nach dem Ertrage der Pfründe Lustorf zu erkundigen, Freiburg und Solothurn daher ersuchen, sie dabei zu nntcrstüzen und, wenn bei der bevorstehenden Tagsazung die Sache von den Schicdorten zur Hand genommen werde, dazu mitzuhelfen, daß nicht Gewisses unter das Zweifelhafte, Klares unter das Unlautere gemischt, besonders aber auch, daß Berns Meinung gebessert werde, e. Lucern eröffnet, daß man nunmehr in'sgesammt daraus Bedacht nehmen wolle, das Land von dem heillosen räuberischen heidnischen Gesindel zu säubern, daß also auf der Tagsazung darüber berathcn und die Sache so in's Werk gesezt werden solle, daß fortan kein Landvogt solchem Gesindel weiter Unterschlauf bewilligen dürfe. «I. Der savohische Gesandte, Baron von Greissh, begrüßt im Namen seines Herrn die Versammlung mit der Anzeige, daß der Herzog aus seiner Minorität ausgetreten sei, daher nun auch erwartet werden dürfe, es werden die auf die Satisfaction der ver- November 1649. 21 dietion i ?? Anglichen Befehle bald eintreffen, r?. Frciburg theilt mit, daß die mit Bern über Juris- das Rcclt'b gepflogene gütliche Conferenz ohne Erfolg geblieben sei, daher Freiburg sich auf Moos i/v Daraus ziehen die sechs andern Orte den Schluß, daß, wie Bern am Muriner Meisterst.,' ^ ^"dvogtci Tscherlitz über Frciburg, ebenso Zürich im Thurgau über die V Orte den es möae dV" ^eto von der Landthoheit an die Lehcngricht vnd Feldfahrt gelanget"; einen acna,?"'«^" "^cr den Anstand mit Bern zu Händen der übrigen katholischen Orte schwerde förm'? Zusammentritt der Tagsazung die darauf gcstüzte Be- dcr Oberst V" bringen und auf ihre Mithülfe vertrauen, f. Um dem drohenden Ruin tirte Sckr?R kräftigst zu begegnen, wird, im Zweifel, ob das von der Tagsazung decre- Antwort > " welchen Elfolg gehabt habe, Zürich ersucht, den französischen Gesandten um eine nachdriikliel"'"^/?' ^ Hauptmann Müller nicht abgegangenen Schreibens mit einer '"'t-utheil ^ ^^'"g Z" wenden und eine Copic desselben auch den übrigen Orten handeln ^ vorziehen, in Gemeinschaft mit allen Orlen, als für sich gesondert, zu Obersten auf das in spanischem Dic,lste im Hcrzogthuln Mahland stehende Regiment des Dienst f, ^ unmöglich, bei so schlechtem, unserer Nation ganz unanständigem Traetament den Verkehr ? es sollen darüber dem Gesandten Casati Vorstellungen gemacht und zugleich die im werden m" onnetbirgischen Landschaften bestehenden Beschränkungen u. s. w. iu Bedenken gezogen erlasse»? ? hinsichtlich der nculichcu Klage Basels wegen des von Herrn von Erlach zu Breisach »ahmen t-?" ^ Flüchtcvcrbotö Neueres einkommcn sollte, wird Lucern die erforderlichen Maß- dcruna ^ Hauptmann der savohischcn Leibgarde, Vögeli von Frciburg, der Auffor- Dienste ^ Oldonnanz einzusenden, nicht nachgekommen ist, soll ihm solches nun in aller bei dem Weiss ^te Namen in Befehl gegeben und dann der Dienst wieder auf die ursprüngliche Strci???'^ D" Einladung Luccrns, daß Uri und Nnterwaldcn den Scelisberger hauvt ^ "r entscheiden lassen möchten, sezt Untcrwalden die Einwendung entgegen, daß es bei der Besteller'? auf SccliSbcrg, also auch auf der 1634 angelegten Bezahlung der Güter- Recht/' ? Weigerung Uri's auf bundcörcchtlicher Entscheidung bestehe und daß Uri eine solche Hund???' abgeschlagen, jedoch bis dahin verzögert habe. Uri bezieht sich auf die mchr- dic ? Ucbung, die mit Ausnahme des Verspruchö von 1616 nie gestört worden sei und welche ^ -lcrichrc.bung und Gütersteuer in Scclisbcrg stets dem Staude Uri zugelassen habe, und fügt dann das l"? ^abc wegen eines zwischen Uri und Schwhz bestehenden Mißverständnisses Bedenken getragen, Verl eogenbssschc Recht bei Schwhz zu nehmen. Von lcztcrm will nun Schwhz nichts wissen und dau""?^'" Sprache; Uri findet aber diesen Anlaß dazu nicht passend. Frciburg und Solothurn bell»/? ältesten Bundesbrüdcrn, warnen, denselben vor die XIII Orte zu bringen, I. Parteien dahin zu vermögen, daß sie Lueern und Zng gestatten, in'S Mittel zu treten, einei Antwort mit, die Rapperswhl in Bezug auf die von zwei Geistlichen bei Ausführung sein? ^offenen Schmähungen von Zürich erhalten habe. Es ergibt sich daraus, daß Zürich weit .. ^^elionsbegehren zwar gar zu hoch gespannt, Rapperswhl aber auch ohne die Schirmorte zu >ch eingelassen habe und Zürich in zu großem Vorthcile sei, der'Stadt Rapperswhl alle Zufuhr ab- 22 December 1649. geschnitten habe, daher kein anderer Weg werde eingeschlagen werden können, als daß die Schirmorte zu einem gütlichen Vergleiche zu gelangen suchen und, sofern das nicht gelinge, die katholischen Orte auf weitere Mittel denken. RS. Conferenz der rapperswylischen Schirmorte Uri, Schwyz und Unterwalden. Brunnen. S. December. LandcSarchiv Ridwaldcn. Gesandte: Uri. Sebastian Pcrcgrin Zwcher, Landammann und Landeshauptmann; Jost Püntiner, Statthalter. Schwhz. Sebastian Abhbcrg, Landammann; Johann Sebastian Abhbcrg, alt-Landammann; Georg Aufdermaucr, alt-Landammann; Michael Schorns, Sekelmeistcr. Unterwalden. Marquard Jmfcld von Obwalden und Peter Zelger von Nidwaldcn, beide alt-Landammann. Schwhz referirt, was über die Rapperswhlcr Angelegenheit mit den Abgeordneten von Zürich zu Richtcröwhl *) geredet worden sei, und bezieht sich auf die Ansicht Uri'S, die Sache auch bei der bevorstehenden Conferenz zu Baden zur Sprache zu bringen, was eine Vorbcrathnng erforderlich gemacht und die Einberufung einer besondern Conferenz begründet habe. Da die Abgeordneten Zürich's zu Richtcrs- wyl zwar ohne Instruction zu sein erklärten, gleichwohl aber sich in eine Verhandlung einließen und sich überhaupt ergab, daß Zürich auf einer Ehren-Reparation bestehe, die unterdessen über den Verlauf eingezogene Kundschaft aber heraus stellte, daß eine solche Reparation nicht ohne Präjudiz für den katholischen Glauben gegeben werden könne, wurde beschlossen, nochmals bei Zürich Schritte zu machen, daß der von ihm eingeschlagene Weg, den freien Kauf und Verkauf, Handel und Wandel zu „stecken" und die Schirmsangehörigen der drei Orte durch so unnachbarlichc Mittel zu drängen, nicht der rechte eidgenössische Modus sei, daher, wenn Zürich dabei beharre, die Schirmorte bei der nächsten badcn'schen Zusammenkunft ihre Klage bei den Orten anbringen werden. Wenn dicß keinen Erfolg haben sollte, soll in Baden die Sache vorgebracht, zuvor aber mit den katholischen Orten darüber in Berathung getreten werden; unterdessen soll auch katholisch Glarns von Schwhz über den Stand der Sache unterrichtet werden. SED Gemein-eidgenössische Tagsazung der XIII Orte. Baden. 1». December. Staatsarchiv Lutcr». Allg. Atsch. Bv. XXXIX, toi. l»6. Gesandte: Zürich. Hans Rudolph Rahn, Bürgermeister; Hans Jakob Leu, Statthalter. Bern. Niklaus Dachselhofer, Schultheiß; Joh. Rudolph Willading, Vczincr und Zeughcrr. Lucern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß und Pannerherr; Lcodegar Pfhffcr. des Raths. Uri. Seb. Pcrcgrin Zwcher vo» Evenbach, Oberst, Landammann und Landeshauptmann; Jost Püntiner, Statthalter und Landcssähnrich Der Abschied dieser Conferenz konnte nicht aufgefunden werden. December 1649. 23 Schwhz, Johann Kaspar Ceberg, alt-Statthaltcr; Michael Schorns, alt-Statthalter und Sekelmeister. Unterwald cn. Marquard Jmfeld, Landammann von Obwaldcn; Peter Zclger, Landammann von Nid- walden. Zng. Beat Zurlanbcn, Wilhelm Heinrich, beide alt-Ammann. Glarus. Balthasar Müller, Landammann; Jakob Marti, Statthalter und Panncrherr. Basel. Leonhard Wen; und Joh. Heinrich Falkciscn, beide des Rathcs. Frei bürg. Rudolph Weck, Schultheiß; Niklans von Montcnach, General-Commissär und des Rathcs. Solothurn. Mauri; Wagner, Schultheiß; Joh. Jakob Glutz, Venner; Joh. Jakob vom Staal. des Raths. Schaffhausen. Joh. Jakob Zicgler, Bürgermeister; Joh. Georg von Mandach. Obhcrr. Appenzell. Jakob Wiescr, Landammann und Panncrherr von Jnncr-Rhoden; Johann Tanncr, Landammann von Außcr-Rhodcn. ». Von Zürich wird die Berufung der Tagsazung durch folgende Vorlagen gerechtfertigt: 1) Klag- schreibcn von Heinrich Lochmann und Heinrich Suri (mitunterzeichnct von Bumann für das Regiment Mollondin. von Niklans Doub für das Regiment von Wattcnwhl, von Premon für das Regiment Neinold), wie die an den Konig, den Herzog von Orleans, den Prinzen von Conds, den Cardinal, den Herzog von Longueville und den Marschall von Schömberg, sowie an das Offizierskorps gerichteten Zuschriften der Orte zwar sehr zu verdanken seien, allein keine Aussicht auf Bezahlung des rükständigen Soldes und bessere Behandlung der Truppen eröffnen, indem, wie in einem früher» Schreiben gemeldet worden, sechszchn Compagnicn ohne einiges Geld abgedankt und hcimgcschikt, dadurch die noch beibehaltenen Truppen cntmuthigt, die Ehre der Schweizer vor den Bewohnern Frankreichs herab gesezt, daher alle Ursache vorhanden sei, daß die Tagsazung der Sache nach Kräften sich annehme. 2) Schreiben des Marschalls von Schömberg, vom 4. December: Die vorgefallenen Unruhen haben die Leistung der Zahlungen verhindert; die mit einigen Compagnicn vorgenommene Reformation werde es möglich machen, den gebliebenen Compagnicn vollkommene Satisfaction zu geben; sowie seine Gesundheit cS erlaube, werde er bei dem Könige darauf hinwirken, daß auch die Pensionen bezahlt und die den Verkehr hemmenden Ediete modificirt werden; auf die erst vor drei Tagen erhaltenen Briefe der Stände habe sich unterdessen wenig chun lassen, daher die wahrscheinlich eingehenden Klagen der Hauptlcute nicht maßgebend seien. 3) ProPosition des Ambassadorö: Er habe, da die Tagleistung der französischen Sachen wegen angeordnet und 'hm davon Anzeige gegeben worden sei, sich eingefunden, mehr um anzuhören, als um Anträge zu stellen, wolle indessen über das von der leztcn Tagsazung eingelegte Memorial bemerken, daß der Fcldzug gegen Spanien und die Erhaltung der neuen Erwerbungen den Sommer über alle Sorgen des Königs in Anspruch genommen haben, seit Ansczung der Tagsazung es an Zeit gefehlt habe, die erforderlichen Entschlüsse bei der königlichen Regierung zu veranlassen, jedoch laut königlichem Schreiben nicht bezweifelt werden dürfe, daß die beibehaltenen Truppen bezahlt und mit den liccnzirtcn Truppen gehörig abgerechnet werde; daher denn die Stände noch einige Geduld tragen und detcrminirtc Entschlüsse zu fassen unterdessen möchten. 4) Schreiben des Königs Ludwig an die Stände, vom 15. November: Da die fortwährende Hartnäkigkcit der Feinde Frankreichs es unmöglich gemacht habe, die Verpflichtungen gegen die ^bgenössischen Truppen abzutragen, habe die Regierung, ungeachtet sie die Truppenzahl lieber vermehrt ^ds vermindert hätte, es vorgezogen, einen Thcil derselben zu entlassen, um den beibehaltenen künftig ^sto richtigere „Mustcrzahlungcn" gewähren zu können; für Befriedigung der Entlassenen sei der Am bassador angewiesen. 5) Klage der licenzirten Hauptlcute, aus Laon 2/12. December, unterzeichnet von 24 December 1649. den Hauptleuten der Regimenter Mollondin und Wattenwhl: Allen Verträgen und Kapitulationen zuwider, nachdem sie Habe, Gut, Ehre, Lcumdcn und Credit zur Erhaltung ihrer Compagnicn angewandt hatten, seien sie am 18/28. November abgedaükt, aus ihren Garnisonen Fcurncn, Bergen und Dünkirchcn ohne Bezahlung eines Hellers wcggcschikt, in solcher Noth Brod, Schuhe und Kleider zu borgen gezwungen, auf den angewiesenen Routen und Etappen zu Gravelincs, Calais, Montreuil, Abbcvillc und Laon weder eingelassen, noch mit den Etappen versehen, vielmehr auf Vorweisung ihrer Ordre ausgelacht uud auf solche Weise in abgebrannten Vorstädten und ruinirtcn Lehendörfcrn die Nächte zu verbringen und bei der schlechtesten Witterung, bei Hunger und Blöße ihre Heimreise fortznsczcn gcnöthigt worden; Hauptmann Thomas Werdmüllcr, von Abbeville aus nach Hause gesandt, um einiges Reisegeld für die Mannschaft zu erbitten, sei übel abgefertigt worden; der Vorwand, die königlichen Kassen seien erschöpft, sei grundlos, da dem Erlach'schen Corps, das doch mit Rauben und Brennen mehr schade, als durch seinen Dienst nüze, ein Fond von 1,466,666 Franken zugcthcilt und dem Ambassador eine Summe von 166,666 Franken nach Solothurn Übermacht worden sei, leztcre wohl noch zu dem Zwckc, um die Gemüthcr gegen die in französischen Diensten gestandenen Truppen noch aufzureizen; denn wie man gegen sie gesinnt sei, ergebe sich aus der Acußerung des Cardinals, der, als man ihm wegen der Übeln Behandlung derselben Vorstellungen machte und ihn an die Verdienste der eidgenössischen Truppen und an die Gefahr erinnerte, die Feindschaft der Schweiz auf sich zu laden, erwiderte: „Was ist denn auch wohl daran gelegen? Ich habe nie finden können, daß das Bündniß mit den Schweizern der Krone Frankreich etwas nüze gewesen sei"; es möge also die Eidgenossenschaft der Bittsteller sich erbarmen u. s. w. — Nachdem hierauf auch noch ein Ausschuß von Hauptlcuten der fünf Regimenter diese Klagen bestätigt und ergänzt hatte, wurde beschlossen: 1) eine Zuschrift an König Ludwig zu senden, worin neben der Hindeutung, daß ihm das Geschehene selbst nicht angenehm sein werde, die Erwartung auszusprechen sei, daß sowohl die 1636 als die lezthin entlassenen Truppen für ihre Rükständc entschädigt, den leztcrn auch ihre Heimreise erleichtert werde, indem sonst die Eidgenossenschaft sich bemüßigt sehe, auch die noch im Dienste stehenden Truppen heimzubcrufen; 2) den in Frankreich dienenden Obersten und Hauptleuten, unter Bcischluß einer Copic des an den König erlassenen Schreibens, die Anzeige zu machen, daß wenn nicht bis künftige Lichtmeß entsprochen sei, Abgeordnete von Zürich, Bern, Freiburg uud Solothurn die Truppen heim holen werden; 3) diese Beschlüsse dem Ambassador mitzutheilen; 4) zu gewärtigen, daß die einzelnen Orte ihren Haupt- . lcutcn in ähnlichem Sinne schreiben werden; 5) darauf zu beharren, daß die eidgenössischen Truppen nur innerhalb der Glänzen Frankreichs verwendet werden sollen; 6) an den Köllig und besonders an den Marschall von Schömberg das Gesuch zu stellen, daß das Decrct aufgehoben werde, welches die Ausfuhr von Früchten aus dem Elsaß nach Basel verbietet. I». (S. u. vier cnnctbirgische Vogteien übcrh.). r. Die Gesandten der Stadt Rottwcil, Matthias Renner, Bürgermeister, und Kaspar Eglofs, Zunftmeister, in Folge einer Einladung auf dieser Taglcistung erschienen, sprechen die Hoffnung aus, daß, obschon sie durch den Krieg verhindert lange nicht mehr bei den Tagleistungcn sich eingefunden haben, das alte Bündniß mit ihnen als fortdauernd gültig angesehen werde. Beschluß: die Sache auf einer künftigen ordentlichen Tagsazung zur Hand und einstweilen all rokorvullum zu uchmcn. «I. Das Schreibeil des Herzogs Emanuel von Savoycn, datirt 15. September aus Turin, enthaltend die Anzeige vom Antritte seiner Regierung und von der Sendung des Freiherr» von Grcissh, und das Begleitschreiben des Freiherr» Deccmber 1849. 25 von Greifst) selbst ist angemessen zu erwidern, «. Da die „Heiden" dem Landvolk beschwerlich fallen und herumziehende Goldschmiede und Kannengicßcr unprobhaltigc Waarcn verkaufen sollen, wird den Laudvögtcn der deutschen Vogteicn aufgetragen, die Heiden an keinem Orte zu dulden und über die Goldschmiede und Kannengicßcr bis auf die künftige Tagsazung nachzuschlagen, l". Der Kaiser wird ersucht, auf das in Betreff Basels an ihn ergangene Schreiben Antwort zu geben, x. Auf den Antrag Svlothurnö wird der Landvogt von Baden beauftragt, dem Prälaten zu St. Blasicu nachdrüklich zu in- stuuiren, daß er seine Crcditorcn, die ans seine Güter in der Landvogtei Baden Pfandschaft haben, einstweilen der Zinse halber zufrieden stelle, bis die FriedenSvollzichung bestimmtere Anweisungen gebe. I». Der Erzherzog von Oesterreich wird ersucht, die an den österreichischen Zollstättcn während des Kriegs gesteigerten Zölle wieder auf den der Erbcinung entsprechenden Standpunkt zurük zu führen, i. Berns Anregung, daß die im Thurgau regierenden Orte sich vergleichen möchten, bleibt wegen Mangel an Instruction bei den katholischen Orten ohne Erfolg. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. k,. Ein päpstliches Brede wird vorgelegt, die Einladung enthaltend, die Eidgenossen als Beschirmer ^r geistlichen Freiheit möchten an dem auf das Jahr 165t) angcorductcn Jubiläum Thcil nehmen, die Verkündcr desselben untcrstüzcn, die Pilger schirmen u. s. w. In Antwort darauf wird die Einladung verdankt und zugleich die katholische Eidgenossenschaft Sr. päpstlichen Heiligkeit rccommandirt. I. Der spanische Gesandte Casati berichtet schriftlich durch Oberst Crivclli, daß es ihm gelungen sei, den Befehl zur Befriedigung der verbündeten Orte auszuwirken, und daß auch der Marchesc di Caraccna, Gubcr- uator zu Mahland, darauf bezügliche Aufträge werde erhalten haben, freilich mit der Forderung verbunden, d>c eidgenössischen Truppen zurük zu rufen, welche in fremdem Dienste in Landschaften stehen, die der Krone Spanien weggenommen worden. Crivclli gibt auch Hoffnung, daß den ennetbirgischcn Landschaften der Bezug von Früchten aus dem Mahländischcn werde erleichtert werden. Indem rükantwortlich nochmals auf Gewährung dieser Begünstigung gedrungen und dagegen die Versicherung gegeben wird, daß sammtliche Orte an den König von Frankreich die Forderung gestellt haben, die eidgenössische Mannschaft Vicht offensive zu verwenden, wird zugleich vcrdcutet, daß, wenn die Sold- und Pensioncn-Rükständc nicht bis Anfang Februars erfolgen, die in spanischem Dienste stehende Mannschaft werde hcimbcrufcn werden. Die Klage des Bischofs von Basel über fortwährende, ja gesteigerte Kriegs-, Steuer- und Einquar- iicrungslasten seiner Landschaften wird mit der Versicherung erwidert, daß man bei dem Könige von Frankreich um Erleichterung der biöthümlichcn Landschaft cinkommcn werde, i». Die Abgeordneten von Kottweil machen den katholischen Orten die Mitthcilung, daß ihre Obrigkeit an Zürich das Ansuchen gestellt habe, von der Einberufung der Tagsazung ihr jcwcilcn Anzeige geben zu wollen, daß eine solche Anzeige nun auch an sie gelangt und hierauf eine Abordnung erfolgt sei, daß diese Abordnung am ersten den Verhandlungen beigewohnt, dann aber Zürich die fernere Thcilnahmc an den Verhandlungen 'str untersagt und damit die Abgeordneten veranlaßt habe, sich an die katholischen Orte zu wenden. Es wird ihnen geantwortet, daß die katholischen Gesandten zwar gegen den Bcisiz der Abgeordneten von Kottweil kein Bedenken tragen, jedoch von ihren Obrigkeiten keine darauf bezüglichen Instructionen haben, 26 December 1649. wohl aber guten Bescheid in Aussicht stellen dürfen. «. (S. u. Baden), z». Auf das von Baron von Grcißh im Namen des Herzogs von Savohen eingelangte Schreiben wird neben anderm geantwortet, daß man zur Erneuerung des Bundcsvcrtrags geneigt sei, sofern die 1638 von dem Herzoge eingegangenen Verbindlichkeiten gelöst werden, iz. Freiburg eröffnet, daß zwischen ihm und Bern und ihren beidseitigen Angehörigen sich eine Stimmung kund gebe, die es veranlasse, zu fragen, wessen cö sich bei etwa ausbrechenden Feindseligkeiten zu den katholischen Orten zu versehen habe; daß Bern bereits heimlich mustere u. s. w. Hierauf geben die Orte (mit Ausnahme Uri's, welches rcfcriren will) die Zusage bundesgctrcucr Hülfe und beschließen zugleich, bei weiter» Vorfallenhcitcn soll nach altem Brauch für Luccrn, Frciburg und Solothurn daS Kloster St. Urban als Confercnzort bezeichnet sein. Zugleich wird aber all rokorenlluw genommen, daß Bern in seinen Zuschriften angefangen habe, die VII Orte nicht mehr katholisch zu titulircn, sondern nur bei den Ständen Glaruö und Appenzell den Bcisaz katholischer Religion beizufügen; es frage sich also, ob dicß auf obrigkeitliche Anordnung oder ans Willkür der Kanzlei so geschehen sei. i. Ein Schreiben des Königs von Frankreich vom 3l). November macht aufmerksam, daß vom Papst die Fraucnklöstcr Rathhauscn und Eschenbach der Jurisdiktion des Cistcrzicnscr-GcncralS wider ihren Willen entzogen und unmittelbar unter Rom gestellt, auch bei der Wahl des Abts von Wettingcn bedenkliche Neuerungen versucht worden seien, ersucht daher die katholischen Orte im Einverstandniß mit dem in Frankreich residircndcn General den Klöstern die herkömmlichen Rechte zu erhalten u. s. w. Es wird beschlossen, in diesem Sinne an den Papst sich zu wenden. (S. u. Thurgau). T. Die Einladung der Schicdorte, die thurgauische Streitigkeit beilegen zu lassen, wird in früherer Weise erwidert, t aus dem Aarqaucr Exemplar. (Gemeiueidg. Absch. Bd. 20.) Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastöangelegenheiten: Thurgau. «. Art. 426. Kirchliches und Glaubenssachen :c. Baden» «. Art. 299. Kirchliches und GlaubenSsachen. Vier ennetb. Bogt, iiberh. I» Art. S6. Verkehr mit Mapland. SR Conferenz der rnpperswylischen Schirmorte Uri, Schtvyz und Unterwalden. Brunnen. 1V Januar. Landesarchiv Nidwalde». Gesandte: Uri. Sebastian Percgrin Zwchcr, Landammann und Landeshauptmann; Jost Püntincr, Statthalter. Schwhz. Johann Sebastian Abhberg, alt-Landammann; Martin Bclmont; Michael Schorns, Sekelmeistcr; Gilg Betschart, Landcöfähnrich. Unterwalden. Johann Jmfcld, Landammann von Obwalden; Peter Zelgcr^ Landammann und Pannerherr von Nidwalden. ». Schwhz sendet den Conferenzbcrathungcn die Eröffnung voraus: Nachdem Zürich in Bade» „eine ziemliche Vertröstung" zu schleuniger Endschaft der Rapperöwhlcr Angelegenheit hätte verlaute» lassen, habe Schwhz als nächst gesessener Ort und in der Meinung, der Stadt Rapperswhl zur Wiedererlangung der freien sichern Commcrcien zu verhelfen, eine Confercnz-Berathung um so mehr angenieste» Januar 1650. 27 gefunden, da Zürich nach Ablauf dortiger heiliger Zeit zu Fassung eines Entschlusses geneigt sein dürfte. Obwohl nun die von Bnrgcrmeister Rahn dein Landammann Zwchcr gemachten Vertröstungen einer befriedigenden Entscheidung entgegen sehen lassen, hält man es doch für ersprießlich, daß Rapperswhl noch "ut einem geziemenden Schreiben bei Zürich cinkommc. Daher wird ein Concept dazu entworfen und "ach Rapperswhl empfohlen; Rapperswhl sollte nämlich die Verspätung der Antwort durch Hinweisung auf die Verpflichtung entschuldigen, vorerst das Gutfindcn der Schirmortc einzuholen, deren Verfügung ^ sich unterziehe, dabei angelegentlich um Herstellung alter getreuer Nachbarschaft bitten und solche bestens zu erwidern anbieten. I». Uri zeigt an, daß eine der Unholderci verdächtige Weibsperson, Rufa geheißen, bettelnd herum ziehe, gewöhnlich in Seelisberg oder in Emmctten und Morschach sich aufhalte und aus der Jurisdiction von Nri verwiesen worden sei. r. (.S. u. Bellenz :c.). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenhciten: Bellen, n, «. Art. 55. SS Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. Brunnen. I<»S«, IS. Februar. Landesarchiv Nidwalden. Gesandte: Uri. Sebastian Peregrin Zwchcr, Landammann und Landeshauptmann; Jost Pün- t'uer, Statthalter. Schwhz. Wolf Dietrich Reding, Landeshauptmann und Statthalter; Joh. Kaspar Urberg und Martin Belmont, beide alt-Statthalter. Nidwaldcn. Peter Zelger, Landammann; Vartholomä Odermatt, alt-Landammann. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelcgenheitcn: Lukgaruö. ». Art. 97. Zollsachen. Bellenj », w «I. Art. 56—58. SR Conferenz der die Bogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden III Orte. Brunnen. liiStt, ^1. Marz. LandeSarchiv Nidwaiden. Gesandte: Uri. Seb. Peregrin Zwchcr, Landammann und Landeshauptmann; Jost Püntincr, Statthalter und Landesfähnrich; Balthasar Beßlcr, des Raths. Schwhz. Georg Aufdcrmaucr, alt- ^ndanimann; Wolf Dietrich Reding, Landeshauptmann und Statthalter; Martin Belmont, alt-Statt- balter; Franz Reding, des Raths. Nidwaldcn. Peter Zelger, Landammailn; Bartholomä Odermatt, °lt-Landammann. 28 März 1650. , ». (S. u. LuggaruS). I». u. v. (S. u. Bellenz :c.). «I. Auf neues inständiges Anhalten der Schirmsangehörigcn von Rapperöwhl, ihnen doch wieder zu ihrem von Zürich entzogenen Markt zu verhelfen, wird Uri beauftragt, au Zürich zu schreiben. Der Anzug, daß auf dem Vierwaldstäitcrsee die Fischerei übertrieben, selbst die kleinen Fischlcin, Glyßen genannt, gefangen und so das Gcbrüt und der Samen gemindert, zulezt der See an Fischen verödet werde, daher ein Verbot dagegen erlassen werden sollte, wie in Luecrn geschehen, wird uä rokoronäum genommen. I*. (S. u. Bellen; :c ). Mail sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegenheiten: Luggarus- » Art. 98. Zollsachen. Belle»; »c> I, « r Art. 59—61. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. !<»»«, II. und 12 Mai. Staatsarchiv Liirer». Allg. Absch. Bd. XI,. Gesandte: Lucern Heinrich Flcckenstein, Schultheiß; Ulrich Dulliker, alt-Schultheiß; Laurenz Meyer, Statthalter. Uri. Seb. Pcregrin Zweyer, Landammann; Kaspar Roman Troger, alt-Land- ammann. Schwyz. Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Michael Schorns, Sckelmeistcr. Unterwal den. Marquard Jmfcld, Landammann von Obwaldcn; Peter Zclgcr, Landammann von Nidwalden. Zug. Johann Bengg und Christian Schön, beide des Raths. (S. u. Baden). I». (S. u. Thurgau). «?. In Bezug auf das Hauptgeschäft der Zusammenkunft haben die Zuschriften des Obersten Crivclli, des mayläudischcn GubernatorS Markgrafen von Ca- racena und des Ambassadorö Casati keineswegs befriedigt. Obwohl man angemessen fand, einen definitiven Beschluß noch zu verschieben, bis man sehe, welchen Erfolg die Unterhandlung mit Frankreich gewinne, wurde dennoch sowohl an Oberst Crivclli als namentlich an Herrn Casati geschrieben, sie möchten sich für Ausrichtung der Rükständc kräftigst verwenden, damit nicht die verbündeten Orte sich gezwungen sehen, von den Vertragsbestimmungen ebenfalls abzugehen. «I. In Bezug auf die Zuschriften des französischen Gesandten vom 2. und l6. April und die Berichte der zum Könige von Frankreich gesandten Abgeordneten meinte zwar Schwyz, es hätte den lcztern auch ein Mitglied aus den V Orten beigegeben werden sollen. Indessen fand man doch angemcssc», Aren Unterhandlungen den Fortgang zu lassen und nur den französischen Gesandten zu erinnern, daß er übernommen habe, das ihm übergeben? Memorial geltend zu machen, daß hiemit auch über das Recht der Hcimbcrufung der Mannschaft, über die Bezahlung der gemeinsamen und particularcn Satisfactioncn und über die ans die Defensive beschränkte Verwendung der Mannschaft gehörige Bestimmungen in den Tractat aufgenommen werden sollen, e (S. u. SarganS). k. Auf das vom savoyischcu Gesandten, Freiherr» von Grcißy, eingelangte Schreiben, die Bundcserncucrung betreffend, kann man wegen mangelnder Instruction nicht näher eintreten; i» zwischen hält man dafür, daß die Angelegenheit in entgegenkommender Weise an die Hand gcnomme» werden sollte. In diesem Sinne wird ein Antwortschreiben abgefaßt und dem Abschied beigelegt, daniil Mai 1650. 2S die Obern ihre Bemerkungen darüber schriftlich an Lneern einsenden mögen, das dann dieselben dem savohi- schen Gesandten mitthcilcn wird. K. (S. u. Lauis). I». Auf den Antrag Uri's, in dem zwischen vcm Bischof von Consta»; und dem Nuntius wegen der Reichenau obwaltenden Span zu vermitteln, wurde c>n Ausschuß an den Nuntius gcsaudt. Da dieser lczterc aber die Autwort gab, cS sei die Angelegenheit schon in Rom anhängig gemacht, so blieb nichts mehr übrig, als dem (kardinal Panzirola zu schreiben und dem Bischöfe von Constanz die Ansichten des Nuntius mitzuthcilen. l. An den Bischof von Chur wird mit Bezug auf den in Chur jüngst abgehaltenen Beitag ein Trostschreibcn erlassen, k. Das von dem König von Frankreich an die III Bünde gesandte, von Zürich übermittelte Schreiben mögen die Obrigkeiten in Bcrathung nehmen. I» (S. u. Lauis). «i. Von Schwhz wird angezeigt, daß es bei der wegen RappcrSwhl mit Zürich gehaltenen Confcrenz zu keinem erwünschten Erfolg gelangt und nun entschlossen sei, den unterdessen von Seite Zürichs verübten Gewaltthätigkeitcn gegenüber das Seinige beßtcr Maßen zu schirmen, daher um bundesgemäßes eidgenössisches Aufsehen bitte. Diese „Zeitung" wurde mit großem Bedauern vernommen. Maß sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Th»rgi>u. I». Art. 3. Verwaltung im Allgemeinen. Organs, «. Art. 202. Kirchliches und Glaubcnssachcn. Ltaden. zun 300. Kirchliches und Glaubcnssachcn. Lauis. Art. 74. Verhältnis zu Mayland. l. Art. 34. Justizsachen. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. liikkv, 2Ä. Juni (auf Johann Baptista). Staatsarchiv Luccrn. Eniictbirg. Alsch. Bd. VIll. — Kantonsarchiv Schaffhausen. Gesandte: Züri ch. Johann Bräm, Panncrherr. Bern. Burkhard Fischer. Lueern. Obcrstlieut. Ludwig Amrhhn. Uri. Hauptmann Joh. Franz Schmid. Schwhz. Lieutenant Joh. Franz Friscbherz. Ü llterwa ld eu. Marquard Jmfeld, Landammann. Z >l g. Hauptmann Karl Brandenberg. GlaruS. ^oh. Heinrich Zweifel. Basel. Onophrion Mcrian. Freiburg. NiklauS von Montenach. Solo- iburn. Benedikt Glutz, Rittmeister. Schaphausen. Leonhard Mehcr. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Awr cnnctb. Bogt, iiberh. I». Art. 66. Polizeiliches. »». Art. 1«i5. Verhältnis, zum Vischos von Eomo. „ 93. Verkehr mit Mayland. « „ 1. VcrwalNing im Allgemeinen. I. „ 84. Polizeiliche«. Lauts u. Meudris. p. Art. 8. L°«is Art. (76. Zoll, Handel und Verkehr. I. Art. 239. Klöster. «I. „ 177. Zoll, Handel und Verkehr. It. . 86. Juslizsachcn. « „ 85. Justizsachen. " . 257. L'ocalcS. lAcndris. e. Art. 279. Recht«- und Gerichtssachcn. I». Art. 289. Polizeiliches. 1°. „ 268. Verwaltung im Allgcm. n. »I „ 290. Polizeiliches. I» «K aus dem Schasfhauser Exemplar. 30 Juni 1650. s«. Jahrrechmmg der die IV ennetbirgischen Bogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. KiStt, nach dem 2^. Juni, (nach St, Johann Baptista). Staatsarchiv Luzern. Ennetbirg. Absch. Bb, VIII. — Staatsarchiv Arciburg. Atsch, Bd. los. — KantvllSarchiv Schaffhausrn. Gesandte. Dieselben wie Abschied 25. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiten: I. Art. 2. » Art. 33. Landrechtssachen. I. «I „ 99. Zollsachen. lt. «. „ 199. Zollsachen. ,»» I». „ 58. Rechts- und Gerichtssachen. I». Art. 227. Gränzstreitigkeitcn. l°. e. „ 299. Rechts- und Gerichtssachcn. x. l. aus dem Schaffhauser, »»». ans dem Freibnrger Gxemplar. Liiggariis »nd Mainthal Luggarus. Mainthal. Art. 34. Landrechtssache». „ 13. Landesverwaltung im Allgem. „ 191. Zollsachen. Art. 192. Verwaltung im Allgemeinen. „ 193. Verwaltung im Allgemeinen. S7. Gemein-eidgenössische Jahrrechnungs-Tagsaznng. Baden. 3. Juli. Staatsarchiv Lucrrn. ANg. Absch. Bb. XI,, toi. s«. — KantonSarchi» ?larga». Mg. Absch. Bd. 2». Gesandte: Zürich. Salomen Hirzel, Bürgermeister; Joh. Jakob Leu, Statthalter. Bern. Rudolph Willadiug, Vcnncr; Wilhelm von Dicßbach, des Rathcö. Lucern. Heinrich Fleckcnstcin, Schultheiß; Lcodcgar Pfhffcr, des Rathes. U r i. Seb. Peregrin Zwehcr, Landammann; Sebastian Muhcim, Landeshauptmann. S ch w h z, Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Franz Riget, des Rathes. Nnterwaldcn. Johann Jmfcld, alt-Landammann; Jakob Wirz, des Rathes. Zug. Christian Schön, Sckelmcistcr; Jakob Andermatt, des Rathcö. G laruö. Balthasar Muller, Landammann; Jakob Marti, Statthalter. Basel. Leonhard Wcnz, Oberst-Zunftmeister; Sebastian Beck und J.Jakob Zörnli, beide des Rathes. Freiburg. Joh. Daniel von Montenach, Statthalter; Simon Petcrmann Meher, Zcughcrr. Solothuru. Ulrich Suri, Sekclmcistcr; Franz Haffner, Stadtschreiber. Schaffhausen. I. Jakob Zicglcr, Bürgermeister; Bernhardin Vkit, Zeugherr. Appenzell. Jakob Wieser, Landammann von Jnncr-Rhoden; Ulrich Schläpfcr, Landammann von Anßer-Rhodcn. «. Den Verhandlungen geht der eidgenössische Gruß in üblicher Weise voraus. I», Die laut Abschied vom >5. Dccemb. 1649 nach Frankreich abgeordnete Gesandtschaft berichtet über ihre Verrichtungen und übersendet folgende Acten : 1) Erklärung der königlichen Regierung vom 21. Mai 1650, daß zur Juli 1650. 31 Bezahlung der aufgelaufenen Restanzen der schweizerischen KricgSvölkcr ein Fond von 1,800,000 Franken auf die zuverläßigstcn Rcichscinkünfte angewiesen werde, an diese Summe mit dem I. Januar l. I. auch schon 470,000 Franken bezahlt worden seien, auf den 28. Mai wieder 400,000 Fr. und nach drei Monaten 200,000 Fr. abgetragen und unterdessen für leztcre Summe viele den Werth derselben weit übersteigende Pretiosen als Pfand eingehändigt und alle Kräfte aufgeboten werden, um die übrigen Summen so abzutragen, daß sie spätestens in den ersten drei Jahren, nachdem der Friede mit Spanien geschlossen stin werde, erlegt und bisdahin mit 5'/» Proccnt verzinset werden sollen; nachdem jedoch die Obersten und Hauptlcutc sich mit diesen Ancrbictungcn nicht haben zufrieden geben wollen, sondern in ihr Vaterland zurükzukehrcn vorziehen, seien nun auch für ihre Heimreise die Routen und Etappen angeordnet. 2) Einen am 20. Mai zwischen Carl de l'Aubespine, königlichem Siegelbewahrer, von Longucil, Präsident des Parlaments zu Paris, uud dem königlichen Staatssekretär Michel Tellier einerseits und den schweizerischen Gesandten Sckelmeistcr C. Werdmüllcr von Zürich, Vincenz Wagner von Bern, Schultheiß Rudolph Weck von Frciburg und I. Jakob vom Staat von Solothurn anderseits abgeschlossenen Vergleich, kraft dessen sowohl den entlassenen als den noch im Dienste stehenden Schwcizcrtruppcn, das Garderegi- nicnt jedoch nicht inbegriffen, folgende Zahlungen geleistet werden sollen: 400,000 Fr. baar; Ende Heu- wonats 200,000; Ende HcrbstmonatS 200,000; am Jahresschlüsse 200,000 nebst 10,000 Zins; in den salzenden fünf Jahren jährlich in vier Quartalratcn 500,000 und im Jahre 1656 ebenfalls in vier ^uartalraten 605,986 Fr. 12 Sols, im Ganzen hicmit in den sechs Jahren 3,105,986 Fr. l2 SolS, wofür die Zölle zu Lyon und Valcncc und das Lehen der Einkünfte von Paris als Pfand verschrieben und übcrdieß die Versicherung gegeben wird, wo immer möglich diese Summe noch vor den angesezten Terminen und auö andern Quellen abzutragen*). 3) Bericht der Gesandtschaft selbst vom 21.,11. Juni, enthaltend die Anzeige, daß sie die Ancrbietungen der königlichen Regierung nicht annehmbar gefunden, daher den Hcimzug der Truppen angeordnet und sogar die Wache im königlichen Palaste eingestellt habe, dis endlich ein Vergleich zu Stande gebracht und die erste Baarzahlung geleistet, auch die Einrcgistrirung des Vergleichs bei dem Parlamente angeordnet worden sei; daß endlich in Bezug auf das bei der Tag- sazung im Dcccmbcr 1649 dccrctirtc Memorial und das Cluscr Geschäft Aussicht zu ebenfalls befriedigender Erledigung vorhanden sei. 4) Ucberdicß trug auch der französische Ambassador de la Barde vor, daß zwar die Angelegenheit einen bessern Erfolg gehabt habe, als man habe erwarten dürfen, jedoch das ungewandte Mittel unter andern Umständen die freundschaftlichen Verhältnisse mit Frankreich auf immer hätte zerstören können, daher die Eidgenossenschaft die Gelegenheit bcnuzen möge, der günstigen Stimmung der königlichen Regierung bei Erneuerung der Bündnisse ebenfalls freundschaftlich entgegen zu kommen. — Nach Bcrathnng der Sache wurde nun durch einen Ausschuß dem Ambassador eröffnet, daß Man ihm für die den schweizerischen Gesandten bei Hofe gewährten Untcrstüzungcn danke, ihm zugleich auch pjx andern Memorial berührten Angelegenheiten empfehle, jedoch die gegezi die Gesandten angedeuteten Vorwürfe ablehnen müsse, »indem dieselben nur nach Auftrag und den in dem Bündnisse enthaltenen Berechtigungen gemäß gehandelt haben; der Bundeserneucrung halber sei man selbst noch ohne ^sstruction; wenn aber in allem die vcrhofftc Satisfaktion erfolgen sollte, werde dicß ein Mittel sein, *) Dieser in VlI Artikeln bestehende, vom König am 1t). Juni zn Compidgnc ratificirtc Vergleich ist abgedrukt bei Dumont. univvrsvl äiploinatigus (in liroit ävs xon» vto.," Doms VI., xarllv 1., toi. 047. 32 Juli 1650. sie herbei zu führen. Nachdem endlich der Ambassador versichert hatte, daß er keine Vorwürfe habe machen wollen, und dabei die Hoffnung hatte durchblikcn lassen, daß bis Ende des JahrcS wenigstens in Bezug auf die Pensionen geholfen sein werde, dann aber die Cluscr Angelegenheit fallen gelassen werden dürfte, . nahm man die Sache all rokorönlluin mit der gegenseitigen Zusage, daß kein Stand ohne die andern mit Frankreich etwas abschließen werde, e. Dem französischen Gesandten wurde bei diesem Anlasse dringend empfohlen, die Herstellung der burgundischen Neutralität zu befürworten. «I. Auf Begehren Uri's wird festgcsezt, daß ungewichtige Münzen nur mit Zugabe der fehlenden Grane anzunehmen seien. Um des abgedankten herrenlosen Gesindels lcdig zu werden, sind in den Orten sowohl als in den Vogtcicn Bcttlcrjagden anzuordnen. Zürich wird ersucht, mit dem venctianischen Gesandten zu unterhandeln, wie und auf welche Zeit solches Gesindel nach Venedig gesandt werden könne, damit die Zeit der Bcttlcrjagd überall darnach bestimmt werden möge. l. NiklauS Götschc von Sächseln bittet um Schild und Fenster. Jakob Hotz von Baar bittet ebenfalls um Schild und Fenster. Ii» Die fremden Kanncngicßcr, Glaser, Rothgicßer, Gold- und Kupferschmiede und andere „Stümplcr" sollen nicht geduldet werden. In Betreff der Kanncngicßcr wird die Zürchcrprobe empfohlen, nämlich auf je vier Pfund Zinn ein Pfund Blei. Für zwei fehlende Gran ist die Strafe zwei Pfund Geld; für drei Gran vier Pfund, für vier Gran acht Pfund Geld; für mehr als fünf fehlende Gran Weisung an die hohe Obrigkeit. I. (S. u. deutsche Vogtcicn überh.). k. Johann Richard, Secrctär des Königs von Spanien und Notar zu Dülc bei dem burgundischcn Parlament, legt sein vom 26. Juni 1650 datirtcs Crcditiv ein, überreicht das Erbeinungsgeld und bittet die Eidgenossenschaft, sie möge die Neutralität der Frcigrafschaft wahren und durch kein Partieularinteresse sich bewegen lassen, bei der Bundcöerneuerung mit Frankreich das für die eigene Sicherheit so wichtige Gränzland aufzugeben. Es wird beschlossen, in diesem Sinne sowohl gegen den König von Frankreich als gegen den Gubcrnator von Burgund, den Herzog von Vcndüme, sowie gegen den französischen Gesandten sich zu erklären, und zwar gegen lcztcrn durch einen besonder» Ausschuß. t. (S. u. Mainthal). »» u. ». (S. u. Lauis). «». Basel wirft die Frage auf, ob man den neuen Gouverneur in Breisach begrüßen wolle. Es wird darauf nicht eingetreten, p. (S. u Thurgau). «I» Dem Gesuche Basels, durch ein Schreiben von der Tagsazung aus darauf hin zu wirken, daß eine Summe von ungefähr 2000 Reichsthalern Werth an spanischen und burgundischcn Ortöthalern, welche Straßburg unter dem Vorwandc zurükhaltc, daß sie nicht gültige Reichswährung seien, nach Basel abgeliefert werde, wird entsprochen, i». Dem Antrage Basels und Solothurnö, die Stift St. Blasien durch Beschlagnahme deren in der Eidgenossenschaft liegenden Güter zu nöthigcn, daß sie die bis auf zwanzig ausgelaufenen Jahreszinsen von den auf Güter im Schwarzwaldc versicherten Kapitalien basclschcr und solothurnischcr Angehöriger bezahle, wird in der Erwartung, daß das Gotteshaus in Folge wieder eingetretenen Friedens seine Verpflichtungen zu erfüllen im Stande sein werde, nur insoweit zugestimmt, als beschlossen wird, den Prälaten zu mahnen, »i. Nachdem das im Deccmbcr ttilll) an den Erzherzog von Oesterreich erlassene Schreiben in Betreff der Zölle mehr nicht bewirkt hat, als daß laut Antwort vom 22. Februar die in Anspruch genommenen Zollansäzc spccificirt bezeichnet werden möchten, wird dicß mit Ucbcrmittlung der alten und der neuen Zollansäzc erwidert. I» Hinsichtlich der Erhöhung der Zölle im Elsaß und bei dem Schlosse Joux wird zugewartet bis zur Heimkunft der Gesandten aus Paris; dagegen wird Basel ersucht, unterdessen genaue Angaben über den ehemaligen und gegenwärtigen Stand jcnel Juli 1650. 33 Zölle zu sammeln. «. (S. u, Luggaruö). v. Auf Anzeige Schaffhausens, daß die bayrischen und österreichischen Beamten sich mit einander geeinigt haben, das Fäßchcn Salz einen Gulden höher anzusczen als früher, um auf solche Weise dem Abmarkten der Preise zuvor zu kommen, wird der Erzherzog ersucht, diese Neuerung abzustellen. Hv ). (S. u. Frciämtcr). u. »«. (S. u. Baden). I»I». Die Schicdortc in dem thurgauischcn Streit wiederholen ihre Mahnung zum Frieden, re. u. «Iii. (S. u. Sargaus), vv. (S. u. Thurgau). sf. (S. n. Rhcinthal). KK. (S. u. deutsche Vogtcicn überh.). Iii«, u- Ii. (S. u. Thurgau). 1^1^. Bon Luccrn wird im Namen der katholischen Orte Beschwerde geführt, daß anonyme Schriften ausgegeben worden seien, so mit Unwahrheiten und Schmähungen angefüllt, daß u>au katholischerseitö solche Sachen nicht dulden könne, indessen gewärtige, Zürich werde die nicht unbekannten Urheber strafen. Zürich erwidert: Auch ihm sei die Sache mißbcliebig; es werde den Obern davon Anzeige gegeben, Bestrafung der Thätcr angeordnet und für die Zukunft Aehnlichcm vorgcbogen werden, sofern nämlich, worauf auch von Zürich gedrungen werden müsse, die Schmähschriften gegen die Evangelischeu zurük gehalten werden*). II. Schwyz und Glarus bitten um Fenster und Schild für das Rathhaus zu Wesen. »»«»». (S. u. Thurgau). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. Die Gesandtschaft von katholisch Glarus bringt an, daß ihre Mitlandleute der andern Religion an der Processi»» zu Näfcls uicht mehr Thcil nehmen und die damit verbundenen Kosten nicht mehr aus dem LandcSsckcl bestreiten lassen wollen, auch ihr Prädicant auf der Kanzel den katholischen Glauben geschmäht habe und daß einem zum katholischen Glauben übergetretenen Kinde die Kleider und anderes Zugehörige zurük behalten werden; sie bitte also die andern katholischen Orte um Rath, was hierin zu thun sei. Indem hierauf die jenes Kind betreffende Sache zur Erinnerung in den Abschied genommen wurde, fand man sich bewogen, an Statthalter und Rath der unkatholischcn Religion eine eidgenössische Mahnung zu weiterer Theilnahmc an der zum Danke für gnädige Errettung gestifteten Feier und zur ^cobachtung des 1564 errichteten Vertrags, sowie zu Pflanzung guter Vertraulichkeit zu überschreiben. Schwyz sucht um Fenster und Wappen in die neue Kirche zu Goldau nach. i»>». Dieselbe Bitte stellt Appenzell Jnncr-Rhodcn für die neu erbaute Kirche Mariahilf zu Haslcn. «i«>. Da wahrgc- uonnnen wird, daß unsere Eidgenossen der andern Religion darauf ausgehen, die Ausschüsse aus beiden Religionen gleich zu bcsczcn, also den Katholischen die Mehrheit der Stimmen geschmälert wird, soll man künftig die Wahl von Ausschüssen möglichst vermeiden und dagegen darauf halten, daß aus den einzelnen ^rtcn Gesandte verordnet werden, rin. Haben die katholischen Gesandtschaften sich in der Vorberathung einer gemeinsamen Ansicht vereinigt und geht in der Session selbst eine derselben davon ab, so soll dieses Orts Meinung im Abschiede besonders gemeldet werden. 8«. u. II. (S. u. Thurgau). im. *) Laut Schreiben des Landschreibcrs I. Fr. Ecberg, Baden, 21./I I. August 1650 war Zürich mit der Ncdactiou des Protokolls nicht einverstanden; cS sollte nämlich heißen, die angedeuteten Bücher und insonderheit die darin enthaltenen Gemälde seien so beschaffen, daß u. s. w. Darauf hätte Zürich geantwortet, die Bücher seien aufgegebenen Anlaß erfolgt; solche beiderseits ausgegangeneu Bücher und sonderlich die Gemälde (welche jedoch nicht erdichtet, sondern in der Wirklichkeit auzutrcfscn wäre») hätten auch nicht Jedermanns Wohlgefallen; Zürich werde gerne dazu helfen, Achnlichcs in Zukunft zu verwehren, in Wartung, auch von anderer Seite werden solche Veröffentlichungen unterlassen. (Beilage zum Zürcher Exemplar de« Abschieds.) 84 Juli 1650. Auf den Anzug von Schwhz, daß in Bünden wegen des Gotteshauses Dissentis ein Mißverständniß walte, daher die Prälaten von Einsiedeln und St. Gallen unverweilt dahin zu reisen beabsichtigen, jedoch von einer Gesandtschaft der verbündeten Orte begleitet zu werden wünschen, werden zu dieser Gesandtschaft Landammann Zweher und Landammann Reding vorgeschlagen, in der Meinung, daß, wenn nur ein Gesandter verlangt werde, Landammann Zweher, der mit der Sache bereits bekannt sei, den Auftrag übernehme. Lucern nimmt den Antrag einfach all rokorkiuiuiu. xv. (S. u. Sargans). llll Das Schreiben des Cisterzienser-Gencrals, mit welchem er ersucht, den Orden in seinem Visitationsrecht gegen die ungebührlichen Eingriffe gewisser Personen zu schüzen, wird beantwortet, xx. Da dem Regiment?, das unter Oberst Zweher vor Jahren im mahländischcn Gebiete dem Könige von Spanien diente, noch eine große Summe Soldes ausständig ist, werden der Gubernator zu Mahland und der spanische Gesandte Casati ersucht, endliche Zahlungen zu bewirken. Laut schriftlichen und mündlichen Berichten ließ der Gardchauptmann Vögcli von Frciburg, im Dienste des Herzogs von Savohcn, den Soldaten Hans Baptist Würsch von Untcrwalden auf Angabe von Teufelsbeschwörern nicht nur gefangen sezcn, sondern auch an die Marter schlagen und gibt ihn, nachdem er an der Marter seine „Unschuld erhalten" hat, nun doch nicht ledig. Es wird daher von den mit Savohcn verbündeten Orten, mit Ausnahme Frciburgö, beschlossen, dem Hauptmann Vögcli solche Jmproccdur ernstlich zu verweisen und ihn zu unverzüglicher Entlassung des Soldaten zu mahnen. Die Anfrage der Offiziere und Gcrichtsbcisizcr der savohischcn Leibgarde, ob sie einen gefangenen freiburgischcn Soldaten, nachdem sie ihm den Proceß gemacht, ohne oder mit Urthcil an seine Obrigkeit einliefern sollen, wird dahin entschieden, daß, da nach alter Uebung über einen malcfizisch angeklagten Soldaten die Offiziere und Richter den Proeeß mache» und den Maleficantcn sammt dem Proceß seiner Obrigkeit zusendcn sollen, dies; auch künftig zu beobachten sei, die Kosten aber aus dem Eigcnthum des Schuldigen oder im Falle der Armuth von der Obrigkeit ersezt werden müssen, ttn». (S u. Baden). I»I», auö dein Aargauer Exemplar. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Deutsche gem. Vogt, ilberh, l Art. 80. Abzug. I». Art. 51. Verwaltung i. Allgein. «v. „ 313. Zölle, Handel und.Verkehr zc. I,I> „ 380. Kriegs- und Schüzenwescn. «» „ 113. Justizsachen, lt. Art. 104. Anstände »>. d. Abtv. St. Hallen, ««. Art. 122. Leibeigenschaft und Fall. »II „ 131. Jurisdictionsstreitigkeiten. Art. 103. Judicatur-u.Competenzanstände. ,»«» „ 200. Zölle, Geleits- u. Weggeld zc. Art. 131. Märchen, x. „ 116. Abzug. »«». Art. 75. Verhältnis! zu Mayland. Art. 102. Zollsachcn. I. Art. 228. Gränzstreitigkciteu. XU> Art. 90. Polizeiliches. »>»» Art. 4. Verwaltilng i. Allgem. „ 381. Kriegs- und Schüzcnwesen. lt. „ 624. Stifte und Klöster. Thurgaii. Nheiuthal. Sargans. vv. Art. 203. Kirchl. und GlaubcnSs. Baden Art. 301. Kirchl. und Glaubeuss. Freiiimter. T'. Art. 133. Zoll und Geleit zc. Lauis. Luggarus. Mainthal. » Art. 76. Verhältnis, zu Mayland. Juli 1650. 35 S8. Verhandlung der katholischen Orte mit dem päpstlichen Nuntius. Lucern'). 23. und 2/4. Juli. Staatsarchiv Lucern. Acten! Kloster Rathhausen, DiSci'pli», Abgeordnete: Luecrn. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Laurenz Mehcr, Statthalter. U r i. Scb. Pcregrin Zwchcr, Landainniann. Schwhz. Wolf Dietrich Rcding, Landainmann. Solothurn. Franz Haffner, Stadtschrcibcr, des Geheimen Raths. ». Nachdem die Gesandtschaften der katholischen Orte ans leztcr Tagsazung in Kenntniß gcsezt worden waren, daß der Nuntius sich unterfangen habe, die Confirmation des Abtes von Wcttingcn unmittelbar dem päpstlichen Stuhle zuzueignen und die Francnklöstcr Rathhausen und Eschenbach dm Visitation des AbtcS von St. Urban zu entziehen, sogar dem Cistcrzicnscr-Orden zu entfremden, ihn Mit Beichtvätern aus dem Jesuiten-Orden zu beschweren, überhaupt von der Nuntiatur abhängig zu wachen, so waren, in Betracht, daß dem Vernehmen nach die Obrigkeit von Luecrn selbst gethciltcr Ansicht fei, und mit Hinsicht auf den Rath des französischen Gesandten, Herrn de la Barde, die Gefachten von Uri, Schwhz und Solothurn beauftragt worden, zu Verhütung weiterer Scandalc mit Luecrn f>ch in s Einvernehmen zu sezen. Sic langten demzufolge am 22. Juli in Luecrn an und trugen folgenden Tages dem Rathe durch Landammann Zwchcr die Angelegenheit vor, mit der Versicherung, daß man keineswegs in die Jurisdiction LuccrnS einzugreifen im Sinn habe, sondern auf das Gesuch sich betränke, durch Thcilnahmc an der gemeinsamen Bcrathung schädliche Neuerungen abwenden zu helfen. Der Rath von Lucern entsprach diesem Ansuchen und bezeichnete Schultheiß Dullikcr und Statthalter Mehcr als Abgeordnete, beschloß auch zugleich, daß die drei Gesandten gastfrei gehalten werden sollen. Am Nachmittag erhielten die Abgeordneten der vier Orte bei dem Nuntius Audienz und erinnerten denselben eines Thcils, was der Nuntius Farncsc mit den beiden Frauenklöstcrn Rathhauscn und Eschcn- bach vorgenommen habe, andern Theilö, wie die Confirmation des Prälaten von Wcttingcn von Alters tr dem OrdenS-Gcncral der Cisterzienscr zuständig, hicmit die Verweisung derselben nach Rom eine Neuerung sei, daß also von den katholischen Orten gewünscht werden müsse, daß solche Acndcrnngen unterbleiben. Der Nuntius antwortete, er dürfe hierüber sich nicht einlassen; denn die Rechte des heiligen Stuhls aus jene Fraucnklöstcr und auf das Kloster Wettingcu fest zu halten sei ihm ganz besonders 'lberbunden worden. Hierauf wurde ihm erwidert, das Officium der Nuntiatur bestehe nicht nur darin, d>e Autorität dcö heiligen Stuhles zu wahren, sondern auch die Gravamina des katholischen Standes gehörigen Ortes zu rcpräscntircn, »cum lopiutio sit vieariu guusinm oporu principis ue roipudlicuo lingnu laguolu uvis lovM inunus oxtensu«; der Nuntius möge also wenigstens als Vermittler den ihm zuzustellenden schriftlichen Reeeß empfehlend nach Rom übersenden. Als der NuutiuS auch dieß und zwar '"it ziemlicher Empfindlichkeit abschlug, wurde ihm mit aller „Civilität" zu bedenken gegeben, daß solche Weigerung von den katholischen Orten als ein Dcspcct aufgenommen würde und die Abgeordneten sich *) Rathhausen und Eschcnbach. Juli 1650. gcnöthigt sähen, Eröffnungen zu machen, die ihm nicht besonders gefallen möchten. Aber auch dieß vermochte seine Obstinaeität nicht zu brechen. Daher hielten sie mit einander Beratschlagung, waö zu thun sei, und erklärten sodann mit einhelligem Entschlüsse, daß ihre Obrigkeiten gegen alle weitern ans die Klöster bezüglichen Maßnahmen des Nuntius protcstircn und bei Sr. Heiligkeit mit der Bitte einkommen werden, „hinfort zu unserer freien Republik keine Nuntios mehr cum polost-rtc sou uimvxo titulo lcgutä a lutero zu schikcn, sondern dießfalls wie andere Fürsten und hohe Stände zu tractiren, alldiewcilen die Herren löAuti gemeiniglich unsere Landcöart und Humorc nicht gewohnt seien, wie auch der eidgenössischen Bräuche keine oder schlechte Wissenschaft haben, woraus dann die unförmlichen Proecduren, präcipitirte jmliciu und andere Novitäten entspringen, welche dem ganzen Stand große Ungelegcnhcitcn causiren, nicht weniger der Religion bei so vermischter Conjunctur unwiederbringlichen Schaden zufügen, ja ein Chaos oder Verwirrung tum guouä tomporuliu guum SM-ituuliu nun siuc muximo scuiululo utguu Ino- rotieurum uxpluusu verursachen." Ucber diese Erklärung sprach der Nuntius sein Befremden also aus: Nachdem bisher nur Herren von höheren Qualitäten zu Nuntien bestellt worden seien, die sich jederzeit beflissen hätten, das zu fördern, waö dem Stande und der Religion das Zuträglichste war, dürste künftig geschehen, daß Leute ans dem Bauernstände in die Eidgenossenschaft abgefertigt würden. Diese „incivile" Antwort wurde von Schultheiß Dulliker mit Empfindlichkeit erwidert und damit die Verhandlung geschlossen. e. Gleichen Tags verfügten sich die Abgeordneten nach Rathhausen und am folgenden Tagc nach Eschcnbach und eröffneten den beiden Konventen den Stand der Sachen und ermahnten sie, de» weiter« Verlauf ruhig abzuwarten und zu keinerlei Schriften oder Klagen unter keinerlei Vorwand sich verleiten zu lassen, waö die Frauen dann auch, unter vielfachem Dank für die ihnen geschenkte Hülfe und Thciluahme, zu beobachten versprachen. «I. Schließlich wurde noch beschlossen, das Verhandelte i» Schrift zu fassen und dem Papst sowie einigen einflußreichen Cardinälen den ganzen Verlauf der Angelegenheit durch Schreiben zur Kenntniß zu bringen. Die Conccpte dieser Schriftstükc sollen dann auf nächster Tagsazung abgehört werden. SS. Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. Brunnen. August. Landesarchiv Nidwalde». Gesandte: U r i. Jost Püntiner, Statthalter; Burkhard Zumbrunnen, Landschreiber, Gesandter nach Bellenz. Schwhz. Wolf Dietrich Reding, Landammann; Sebastian Abhberg, alt-Landammann; Gilg Bctschart, Landcsfähnrich und Statthalter; Joh. Kaspar Ccberg, alt-Statthalter. Nidwalden. Pctel Zelger, alt-Landammann; Joh. Gilg Würsch, Gesandter nach Bellenz. Zwck der Konferenz ist eine möglichst gleichförmige Instruction der Gesandten in die drei enncb birgischen Vogteien. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HcrrschastSangeleqcnheiten: Belle»; tt. « - Art. 62-87. August 1650. 37 :?«> Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1<»5V, 12. August. Staatsarchiv Luccr». Acten: Savoye», Biindnisse. — LandeSarchi» Ridwalde». Gesandte: Lueeru. Heinrich Flcckcnstein, Schultheiß; Ulrich Dullikcr, Pannerhcrr; Lcodegar Pfhffer; Melchior Balthasar, Sckelmcister. Uri. Jost Püntincr, Statthalter; Kaspar Roman Troger, alt-Land- aminann. Schwhz. Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Joh. Kaspar Ccbcrg, alt-Statthalter. Unter- Calden. Marguard Jmfeld, Landanimann, und Heinrich Bücher*), alt-Landammann, von Obwalden; Caspar Leu, Landammann, und Peter Zclgcr, alt-Landammaun, von Nidwalden. Z u g. Johann Bcngg, Jakob Andermal! und Christian Schön, alle des Raths. u. Bon dem Freiherr» Greißh, Gesandten SavohenS, zu Verhandlungen über die Bundcscrneuerung "^>ch Lucern eingeladen, statten die Gesandten zunächst den eidgenössischen Gruß ab und bcnuzen dann die bis zur Audienz noch übrige Zeit zur Behandlung etlicher anderer Geschäfte. I». (S. u. LuggaruS). Cardinal Monti, Crzbischof von Mahland, zeigt an, daß er für jedes der katholischen Orte im dortigen helvetischen Kollegium den dritten Plaz wieder aufrichten werde. Indem ihm der gebührende Dank befugt wird, überläßt man auch die jeweilige Vergebung dieser überzähligen Stellen seinem Belieben. «I. Da die in spanischen Diensten im Hcrzogthnm Mahland stehenden Regimenter ungeachtet wiederholter schreiben und Botschaften stctSfort schlecht gehalten sind, die Zahlungen ausbleiben, daher die Soldaten hch verlaufen und die Hanptleutc in großen Schaden kommen, wird dem Oberst Crivclli geschrieben, sich persönlich zu seinem Regiment zu begeben oder doch einen geeigneten Mann dahin zu senden, um die Röthigen Anordnungen für das Regiment zu veranstalten und, sofern die Zahlungen nicht unvcrwcilt erdigen, dem Dienste eine Endschaft zu geben. Um jedoch zu zeigen, daß dieser Beschluß nicht bloß von interessirtcn Obersten und den Hauptleutcn hervorgerufen sei, werden auch der Gubcrnator von Mahland und der Graf Casati unmittelbar davon in Kenntnis! gesczt und die Obrigkeiten erinnert, darauf 5u sehen, daß die Sache „werkflüssig" gemacht werde, «. Zur Audienz durch eine Deputation abgeholt, ennnertc Greißh an die schon in Baden durch den Gardelicutcnant Duprö angeknüpfte Unterhandlung, und indem er den Wunsch aussprach, daß die gegenwärtige Conferenz den „generösen" Entschluß fasse, den Bund mit dem Herzog von Savoheu zu erneuern, bedauerte er nur, daß bei obwaltenden ungünstigen ^onjuncturen die Liberalität des Herzogs sich nicht so bcthätigcn könne, wie er es später zu thun im Stande zu sein hoffe. Diesem Wunsche, dem gemeinen Wesen und der Religion zum Vorthcil den eigenen ^uzcn hintan zu sczen, war mau zwar zu entsprechen geneigt, jedoch mit dem Vorbehalte, daß eines Dheils, z. B. für Uri, nach altem Brauche vor Bcsammlung der Landögcmcindc die bedungenen Gelder ^legt, andern Thcils die Bezahlung alter Rükstäude und die Herstellung der alten Freiheiten der Leibgarde neuerdings zugesichert und der Bund selbst in herkömmlicher Fassung bestätigt werde. Unterdessen Kurde dem Herrn Greißh die geneigte Antwort der bctheiligten Orte in nahe Aussicht gestellt. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSaiigclcgcnheitcn: ^Mllts. I» Art. 182. Geistliches. *) Der Taufname aus dem Nidwaldner Exemplar; im Lucerner heißt er, wie noch öfters, irrigerweise Jakob. 38 August 1650. »R Jahrrechnung der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Niviera regierenden III Orte. Bellen;. IliSO, Ende August. LandeSarchi» Nidwaldcn. Gesandte: Uri. Burkhard Zumbrunncn, Laudschrcibcr. Schwhz. Martin Fach, des Raths. Nid- walden. Joh. Georg Würsch Das Berhandelle findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelcgenheiten: Bellen; zc. » It Art. 88—07. »s Conferenz der die Bogteien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherlitz, Grandson und Murten regierenden Stände Bern und Freiburg. Bei der Sense. KiZtt S. bis 7. September (26. bis 28. August alt. Kalcnd.). Staatsarchiv Bern, greiburger »bsch. Bd. kol. 27». Gesandte: Bern. Anton von Grafcnricd und Hans Rudolph Zchender, Vcnncr; Saniucl Frisching, Bauherr; Georg Tribolet, alle des Kleinen Rathcs, mit Hans Leonhard Engel, Notar. Fr ei bürg. Joh. Daniel von Montcnach, Statthalter; Peter Reiff, alt-Burgcrmcistcr; Niklaus von Moutenach und Hans Rudolph Progin, alle vier des Täglichen Ratheö, mit Christoph Mnnat. ». Der Verhandlung geht der eidgenössische Gruß voraus. I». Hierauf wurden die von Frciburg verlangten Abänderungen im Muriner Abschiede erledigt. «—1°. (S. u. Schwarzenburg). xx. u. Ii. (S. u. Murten). I. u. k. (S. u. Grandson). Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelcgenheiten: Schwarzenburg. « t Art. 50—53. Grandson. I. u. It. Art. 295 u. 29i!. Murten. u. I» Art. 420 u. 42l. Rechtsspruch der IV Schirmorte des Gotteshauses St. Gallen. Napperslvpl. Itikktd, l<» September. LandcSarchtv Schwyz. Gesandte: Zürich. Salomen Hirzel, Bürgermeister; Joh. Jakob Leu, Statthalter. Lucern. Heinrich Fleckenstein, Schultheiß; Lcodcgar Pfhffcr, alt-Landvogt im Thurgau. Schwhz. Wolf Dietrich Reding, Landammanu; Franz Rcding, Sekclmcister. Glaruö. Balthasar Müller, Laudammaun; Jakob Marti, Statthalter. September 1650. 39 Da zwischen dein Fürstabt Pius von St. Gallen und der Stadt St. Gallen ein Span entstanden umr, den stc beide zu gebührender rechtlicher Erörterung den Gesandten der Schirmorte durch eiucn besiegelten Aulaßbricf übertrüge», haben diese, nach Verhörung der Parteien und Vorlegung der bezüglichen Documentc, als der Versuch zu gütlicher Vereinbarung nicht verfänglich gewesen, als Schiedrichter gerochen: 1) Wenn Blutsverwandte in der Stadt St Gallen unter sich Testamente machen, in welchen über Lehen verfügt wird, die in des Stifts Landschaft liegen, so ist für solche Lehen die Confirmation in ^ fürstlichen Kanzlei nachzusuchen und von dieser auch unter dem Siegel der Verschwiegenheit zu erteilen. 2) Der fürstlichen Obrigkeit steht das Recht zu, zu verbiete», daß Güter ihrer Landschaft außer das Land verkauft werden; es steht aber auch in ihrem Belieben, etwa zu Gunsten des einen oder andern lBürgers der Stadt St. Gallen) davon zu dispcnsircn. 3) Wenn bei Gutsverkaufen aus der Landschaft der Zug angesprochen und daher eine Schäzung vorgenommen, von den Schäzcrn aber besonders dulsichtlich der Gebäude nicht nach Billigkeit verfahren wird, so mag der Verkäufer die Güter wieder an siü) ziehen. 4) Die Bürger von St. Gallen als Lehenträgcr des Gotteshauses sind nur zu dem im Jahre 1566 bestimmten Lchcncid verpflichtet. 5) Hinsichtlich der Reißkosten und Kricgsanlagcn bleibt es bei den Verträgen von 1180 und 15-19. 6) Aus dem im StiftSgcbictc befindlichen und dahin „vcr- wüchcltcn" (geflüchteten) Gut rechtsflüchtiger Bürger und Falliten sind zuerst die Forderungen der Gotteö- bausleute zu bezahlen; das klebrige ist dahin zn liefern, von wo es hergebracht worden. Hinsichtlich der Rechtsflüchtigen selbst gilt der Vertrag von 1519. 7) Daß Abt Bernhard Stok und Galgen an den Wan verlegte und in St. Fidcn, wo Malesiz gehalten wird, allerlei Handwcrkshäuscr (wahrscheinlich zu einem Marktflcken) gebaut werden, steht weder mit den fürstlichen Privilegien noch mit dem Vertrage von 1190 jm Widerspruche. 8) In Betreff der Niederlassung von Handwerkern zunächst bei der Stadt u> 5 w. mögen Stift und Stadt in Freundlichkeit sich vertragen. 9) Hinsichtlich des Warenverkaufs un Klosterhof enthält der Vertrag von 1566 genügende Erläuterung. 10) Betreffend Hinderung des freien Wandels und Mährens durch das StiftSgcbict in die Stadt St. Gallen an gebotenen Feiertagen bleibt es bei dem Vertrag von 1566, in der Hoffnung jedoch, daß der Fürst Leinwandtüchcr, Lebensmittel und andere nothwcndige Sachen in die Stadt tragen zu lassen sich nicht ungencigt erzeigen werde. 11) Ucbcr das Tragen von Kreuz und Fahnen vom Zwinger her durch die Stadt bleibt es bei dem Bertrag von 1519. 12) Betreffend die Steigerung des Rorschachcr Zolles wird der Fürst, wenn Lindau und Constanz ihre Zölle wieder herabsezcn, sich denselben eonsormiren. Wegen des Zolls und Gred- hauses zu Stcinach bleibt es bei dem Revers von 1190. Zoll und Fährgeld bei Blatten richtet sich nach bcr alten Ordnung. 13) Ucbcr das Abfuhrrccht vom Markt zu Rorschach mögen die Parteien sich gütlich verständigen. 11) Jm Ucbrigcn soll es bei der Parteien gegenseitigen Rechten und Gerecht- sauren wie bisher verbleiben. 40 November 1650. :Z4 Gemein-eidgenössische Tagsazung der XIII Orte. Baden. I4»i5v, v. November. Staatsarebiv Lueern, Allg. Absch. Bd. XI^, kol. 80. — Staatsarchiv Freiburg. Absch. Bd. 26. — LandeSarchiv Nidwalden. Gesandte: Zürich. Solomon Hirzcl, Bürgermeister; Konrad Wcrdmüllcr, Sckclmeistcr. Bern. Gabriel von Wattenwyl, Bcnner; Vinecnz Wagner, des Raths. Lueern. Heinrich Flcckcnstein, Schult- heiß; Lcodcgar Pfhffcr, des Raths. Uri. Scb. Pcrcgriit Zwehcr, Landammann; Jost Püutiucr, Statthalter. Schw h z. Wolf Dietrich Reding, Landammann; Franz Rigct, des Raths. Untcrwaldcn. Marquard Jmfcld, Landammann von Obwaldcn; Bartholomä Odcrmatt, alt-Landammann von Nidwaldcm Zug. Georg Sidlcr, Ammaun; Wilhelm Heinrich, alt-Ammann. Glarus. Balthasar Müller, Landammann; Jakob Marti. Statthalter. Basel. Joh. Rudolph Wcttstein, Bürgermeister; Joh. Heinrich Falkner, des Raths. Frei bürg. Rudolph Weck, Schultheiß. Solothurn. Moriz Wagner, Schultheiß; Joh. Jakob vom Staat, des Raths; Franz Haffncr, Stadtschreibcr. Schaffhauscn. Joh. Jakob Zicglcr, Burgermeister; Joh. Georg von Mandach, Obherr. Appenzell. Jakob Wieser, Landammann von Jnner-Rhoden; Ulrich Schlüpfer, Landammann von Anßcr-Rhodcn. ». Schwhz stellt den Antrag, die Relation der von Paris zurükgckchrtcn Gesandten und die thur- gauischcn Streitigkeiten der bascl'schcn Angelegenheit vorausgehen zit lassen, bleibt aber in Minderheit, tritt daher aus *). I«. Hierauf theilt Basel mit, wie entgegen dem sechsten Artikel des die eidgenössische Exemtion zusichernden, zu Münster und Osnabrück geschlossenen Friedensvertrages und im Widerspruche mit dein von dem Kaiser an seine Bevollmächtigten zu Nürnberg und an die Kammer zu Speyer gerichteten Schreiben, das Kammcrgcricht zu Speyer fortfahre, die Stadt Basel um Bezahlung des Kammcrgcldcs zu nöthigcn; wie auch, durch Florian Wächters Proccß veranlaßt, nach jüngst abgehaltener Frankfurter Herbstmesse, die Gelder und Waaren der bascl'schcn Kauflcutc zu Gcrmcrshcim, Mainz und Schlcttstadt gngehaltcn und nach Speyer geliefert worden seien und die von Basel dagegen erhobene Reklamation bis dahin keine B^rüksichtigung gefunden habe, daher es die eidgenössischen Stande, denen leicht Aehulichcs begegnen könnte und denen Basel in allen Dingen bundcSgcnössisch beizustehen jederzeit sich bemüht habe, um Hülfe ansuche. In Anerkennung, daß dieß als eine gemein-eidgenössische Angelegenheit zu bchandel» sei, und in Erinnerung, daß die Vorfahren eine solche Rcchtsvcrlczuug durch thätlichc Dcfcnsion zurük- gewicscn hätten, wird gefunden, es seien vorerst an den Kurfürsten von Mainz und an die Reichsstadt Schlcttstadt schriftlich und an den Kaiser durch eine Gesandtschaft, mit Bezug auf das Schreiben vo>» 29. Juli 1649 und die darauf erfolgte kaiserliche Antwort vom 29. November, Gegenvorstellungen einzugeben. Als Gesandte werden Oberst Scb. Pcrcgrin Zwehcr, Landammann von Uri, und Bürgermeister ") Wettstein erzählt in seinem Gesandtschaftsschrcibe», die Gesandten von Schwhz haben sich nach der Sizung bei de» basel'sche» Gesandten dahin entschuldigt: Ihr Benehmen komme nicht aus Mißgunst gegen Basel, sondern von Particular-Ambitio», welche daher rühre, daß der „kleine Abybcrg" nicht zum Gesandten ernannt worden; denn „weil die Gesandten zum erste'' verordnet worden, hätte die Gegenpartei, welche zu der spanischen Faction gehöre, sie, die Gesandten, aber zu der französisches ihnen bei der Berathschlagung der Instruction dieses angemacht und ihnen dadurch eine Schmach anzufügen begehrt." (,tta»' tonSarchiv Baselstadt: Wettstein. Sammlung M VUI.). November 1650. 41 ^ Rudolph Weitstem von Basel bestimmt, dabei auch zugleich der Beschluß gefaßt, sich wieder zu ver- ^uiiicln, wenn diese Maßregeln nicht ausreichen sollten, v. Nachdem der französische Ambafsador lobend er- ")»t hatte, daß die eidgenössischen Truppen die Stadt Bourdcaux zum Gehorsam gebracht und dem ">>>gc dazu verhelfen haben, sich wieder mehr mit auswärtigen Geschäften abgeben zu können, verband ^ damit die Zusage, der König werde nicht ernrangcln, die Eidgenossenschaft, vermöge der ihr durch n»cu (sj„f>uß verschafften Unabhängigkeit vom Reiche, in der basel'schcn Angelegenheit gegen das Kammer- taucht zu untcrstüzcn. Hierauf berichtet die aus Paris zurükgekehrte Gesandtschaft, wie sie den bereits Mittelteil Vergleich crzwckt, wie man sie aber von Seite der Minister »ü In ^raiillour« behandelt, ihnen den Titel umdassallouis streitig gemacht und zugcmuthct habe, aus dem Cluscr Geschäfte keine Weit- ^uftgkciten zu machen. Sic bemerken ferner, daß von etlichen Hauptlcutcn der Wunsch ausgesprochen Molden sei, cö möchte ihncil ein Mandat zugestellt werden mit dem Befehl, im Falle die ihnen gemachten Zusagen nicht gehalten werden, heimzukehren. Endlich wird von den zurükgckchrtcn Hauptlcutcn geklagt, css zum Schimpfe der eidgenössischen Nation bei ihrem Rükzugc bei der Clus etliche der ihrigen in Arrest si^jt, andern Wehr und Waffen und Eigcnthum ohne (wie auch der Commissär Morau schriftlich befugt) durch sie gegebene Vcranlaßung weggenommen worden seien. Hierauf wurde beschlossen, dem Am- chsador neben Verdankung seiner Verwendung zu erklären, daß man mit dem Erfolge des 1648 cingc- iftbcncn Memorials nicht befriedigt sei, um so weniger, da den licenzirten Truppen die gemachten Zu- „och nicht erfüllt, durch die crhöheten Zölle bei Joux die Eidgenossenschaft fortwährend beschwert, zurukgekchrtcn in der Clus so schimpflich behandelten Truppen ohne Ursache der Vorwurf ungcbühr- > )cu Betragens aufgebürdet und der dem Herzoge von Vcndümc und dem Befehlshaber in der Clus »ich dch Minister zugestellte Auftrag zur Zurnkcrstattung des abgenommenen EigenthumS noch nicht voll- scie,,; daher denn der Ambassador dafür sorgen möchte, daß den gemachten Versprechungen bis zu usang Februars 1651 Genüge geschehe, indem sonst die Tagsazung sich wieder versammeln, im Sinne ^ ^ztjährigcn Abschiedes Entschlüsse fassen und in Bezug auf das Cluscr Geschäft das in dem Bünd- >ussc vorgesehene Recht ansprechen werde. — Mit einer hierauf vom Ambassador gegebenen begütigenden ""d mit der Versicherung begleiteten Antwort, daß bis zum Neujahr die Sache in Ordnung kommen ^crdc, war die Warnung verbunden, ja nicht auf eine Hcimbcrufung auch derjenigen Truppen zu denken, don sich aus zu bleiben entschlossen seien, indem solches den Bündnissen entgegen wäre, und eben so cs angerufenen Rechtsmittels halber sich wohl zu besinnen. Dessen ungeachtet wurde beschlossen: 1) an " König, an den Herzog von Vcndümc, an den französischen Commandantcn im Sundgau und an den "Mmandanten der Clus die schriftliche Erklärung abgehen zu lassen, was man zu thun entschlossen sei, >vcnn bis zu Anfang Februars die Sache nicht in Ordnung gebracht werde; 2) zu den bezüglichen Tag- "zungsvcrhandlungcn auch die III Bünde und Wallis, welche ebenfalls Volk in französischem Dienste "den, einzuladen; 3) unterdessen die Werbungen zu verbieten; 4) gegen die bundcSwidrigc Verwendung ^ Schweizcrtruppen zu protcstircn, was auch immer daraus erfolgen möge; 5) auf den Fall, daß^daS ^uscr Geschäft einer RcchtSverhandlung bedürfe, die Stände Zürich und Luccrn zur Ernennung der ^6ze aus ihrer Mitte zu bevollmächtigen. «I. (S. u. Thurgau). «?. (S. u. LauiS). l". (S. u. vier "'"etbirgischc Vogtcicn übcrh.). (S. u. LauiS). I». (S. u. LuggaruS). I. Zürich trägt vor, es ^ keineswegs, wie Schwhz glauben machen wolle, darauf ausgegangen, die Behandlung der thurgaustchcn 6 42 November 1650. und rheinthalischen Streitigkeiten auszuweichen, vielmehr habe es die Erfahrung machen müssen, daß, wenn zu deren Beilegung Confcrcnzcn veranstaltet werden wollten, von dem katholischen Vorort Luecr» aus die verabredeten Tage wieder abgestellt, daneben auch fortwährend durch Neuerungen die Streitigkeiten noch vermehrt worden seien. Dagegen stellt Schwhz den Saz auf, es habe nur nach Inhalt des Landfriedens und der Verträge gehandelt und könne auch jczt von der Forderung nicht abgehen, daß die Ut- Wyler gestraft und in Lustorf die katholische Religionsübung eingeführt werde. Im Namen der sechs Schicdorte macht Bern den Antrag, es möchten die beiden Parteien noch einen Versuch machen, vorder künftigen Tagsazung zu Lichtmeß sich gütlich zu vergleichen; gelinge es nicht, so möge die Sache von der Tagsazung zur Hand genommen werden. Diesem Antrage wird beigestimmt, mit Ausnahme von Frciburg, welches ihn all rokoronllum nimmt. Ii. Auch Lucern, Schwhz, Untcrwaldcn und Zug behalten sich die zwei bekannten Punkte vor. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. I. Die Klagen von katholisch Glarus gegen den evangelischen Landcstheil werden für nächste katholische Tagleistung in den Abschied genommen, in. Auf die vom Herzog von Savohcn cingekommcnc Ratification von der Verchclichung seiner Prinzessin Schwester mit dem Fürsteil von Bayern und auf dir Anzeige von der Erhebung des Cardinals Pamphiliüs zum Cardinalat wird Luccrn beauftragt, beiderseits angemessen zu gratuliren. n. Dem Grafen Casati, welcher Zahlungen in Aussicht stellend daraus dringt, daß der offensive Gebrauch der in französischem Dienste stehenden schweizerischen Mannschaft aufhöre, ist zu erwidern, daß man jederzeit jenen Mißbrauch der Mannschaft abzuschaffen bedacht gewesen und jezt entschlossen sei, sofern nicht bis Lichtmeß von der Krone Frankreich die schuldigen Leistungen vollzogen werden, die Mannschaft zurük zu rufen. «». (S. u. Lauis). z». (S- u. Thurgau). Dil Empfehlung, eine Steuer an das Capuzincr-Kloster zu Laufcnburg zu gewähren, wird in den Abschied genommen, r. (S. u. Sarganö). «. Dem Landammann und Rath des obcrn Bundes wird die hinsichtlich des Klosters Disscntis übernommene Verrichtung verdankt, t. Solothurn trägt vor, daß einigt solothurnischc Bürger bei dem Gotteshaus St. Blasien nicht zu ihren Eapital- und Zinö-ForderungcN gelangen mögen, indem alles auf die österreichische Botmäßigkeit gezogen werde, daher verlangen, auf dic in der Grafschaft Baden liegenden Güter St. Blasiens greifen zu dürfen. Es wird indessen beschlösse», den Abt zu mahnen, daß er, wenn nicht dic ganze Forderung, doch wenigstens zwei Zinse entrichte. i> (S. u. Sargans), v. („In alle Cath. Ortt'mrr Luccrn nit"). Im Namen des französischen Ambassa dors de la Barde verwendet sich dessen Dolmetsch Vigicr in mündlichem, nachher schriftlich eingegebene!» Vortrag für Wahrung der Rechte des Ordcnsgcncrals der (Zisterzienser hinsichtlich der Klöster dieses Ordens in der Schweiz. Eines der wichtigsten seiner Privilegien und Rechte sei nun aber das Bcstäti- gungsrccht der ucugcwähltcn Achte dieses Ordens, ohne daß sie ihren Rccurs nach Rom noch etwelche Unkosten zu Erhaltung der Bullen haben müssen. Gleichwohl aber habe der jüngst gewählte Prälai von Wcttingcn angehalten werden wollen, seine vom Ordcnögcncral bereits erhaltene Confirmation vo» Rom einzuholen; sollte er nun deswegen von Rom aus „betrübt" werden, so bitte Ihre Majestät die katholischen Orte um ihr Dazwischenkommen, damit solches vermieden bleibe. Ebenso verwendet er sich November 1650. 43 hinsichtlich der Klöster Rathhauscn und Eschcnbach, die wider ihren Willen und entgegen allem Recht der Superiorität und Jurisdiction des OrdenSgcncralö entzogen und dircct Rom unterstellt worden seien. Der Ordcnsgcncral sei geborncr Untcrthan Sr. Majestät des Königs und dcßwcgen halte es dieser für seine Pflicht, sich seiner anzunehmen. — Man vereinigt sich nun zu einem Schreiben an den heil. Vater, damit der für die Religion zn besorgende Nachthcil abgewendet werde, gibt dem Nuntins von dem getanen Schritt Kcnntniß, thcilt Luccrn den Vortrag Vigierö und das Beschlossene mit und ersucht es, in der Erwartung, daß cö mit dem Schreiben an den heil. Vater einverstanden sein werde, um dessen Besegelung. ,v» Freiburg beschwert sich, daß das, was auf leztcr hiesiger Jahrrcchnung dem Hauptmann und den Offizieren der eidgenössischen Garde in Turin zu schreiben beschlossen worden sei, sich auch in seinem Abschied befinde, da es doch bei dieser Sache nicht gewesen sei, auch darum nichts gewußt habe. Die Entschuldigung, welche hierauf der Landschrciber vorbrachte, stellte heraus, daß dicß lediglich durch e>n Versehen des Abschreibers so gekommen sei, indem im Conccpt Frciburg ansdrüklich vorbehalten werde. Ucbrigcns sei Frciburg in den beiden Schreiben nicht genannt, vielmehr diese lediglich im Namen von Lucern, Uri, Schwhz, Untcrwaldcn und Zug ausgestellt und unterzeichnet worden, aus dem Nidwalduer-, « aus dem Freiburgcr Exemplar. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgenheitcu! ^U>rgau. ,1. Art. 344. Zolle, Handel und Verkehr zc. I» Art. 282. Verkauf v. Gerichtsherrschaften, ^argaiig. Art. 213. Stifte und Klöster. «> Art. 223. Stifte und Klöster. ^lcr cimetli. Bogt, liberh. t Art. 67. Polizeiliches. «. Art. 87. Justizsachcn. «. Art. 88. Justizsachcn. «. „ 89. Justizsachcn. ^"ggaruS. I». Art. 103. Zollsachen. Conferenz der evangelischen Orte bei Anlaß der Tagsazung zu Baden. November (4. November alt. Kalcnd.). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bv. 1SZ», kol. V2. Gesandte: Zürich. Sal. Hirzel, Bürgermeister; Konrad Wcrdmüllcr, Sckelmeistcr. Bern. Gabriel von Wattenwyl, Vcnncr; Vinccnz Wagner, des Raths. Glaruö. Jakob Marti, Statthalter. Basel. Hol). Rudolph Weitstem, Bürgermeister; Joh. Heinrich Falkner, des Raths. Schaffhausen. Joh. Jakob Ziegler, Bürgermeister; Georg von Mandach, Obhcrr und des Raths. Appenzell. Ulrich -Schlcipfcr, Landammann von Anfier-Rhoden. Zürich und Glarns eröffnen, wie cö nöthig sei, daß die evangelischen Stände sich über die ge? weinsamen Religionöangelegenhcitcn besprechen und sich namentlich darüber verständigen, wie die im Thurau und in andern gemeinen Herrschaften obschwcbcndcn Streitigkeiten beseitigt und wie den stets sich wneuernden Ucbergriffcn der katholischen Partei Schranken gcsezt werden können. Sie erinnern namcut- ^6), daß die von Schwhz ergriffene Anhandnahmc der streitigen Angelegenheit und der Vorwurf, der von 44 Januar 1651. dort aus den Evangelischen gemacht werde, als seien sie die Ursächcr der eingetretenen Spannungen, Anlaß gegeben haben, vor dem Zusammentritte der XIII Orte diese besondere Bcrathung zu veranstalten! wenn daher die andern evangelischen Stände bei den gemeinen Herrschaften auch nicht unmittelbar be- thciligt seien, so dürfe erwartet werden, daß sie doch bereitwillig wären, Rath zu erthcilen u. s. w. >»« (S. u. Rheinthal), r. Hinsichtlich des Cluser Geschäfts und des dabei erlittenen „Affronts" findet Bern, man müsse sehr vorsichtig zu Werke gehen und nähern Bericht abwarten, was über die durchpassirte» Kriegsvölkcr geklagt werde. Man ist damit einverstanden. «I. Bern und Zürich verständigen sich über die Bedingungen des Hcimzugö ihres aus vcnctianischcn Diensten entlassenen Kricgsvolkes. v. Zürich wird von Schaffhauscn um Beistand angegangen wegen Ucbcrforderung des Einzugs von einem ihrer Spend auffallswcise zugefallenen Hof und wegen des Zolls zu Stein und zu Dießenhofen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangelegenhciten - Rheinthal I». Art. 223. Kirchliches und Glaubenssachen. Conferenz der III Orte Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1L11, 18. Januar. LandcSarchiv Schwyz. Gesandte: Uri. Jost Püntincr, Statthalter; Kaspar Roman Troger, alt-Landammann. Schwyz- Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Georg Aufdcrmaucr, alt-Landammann; Gilg Bctschart, Landesfähnrich und Statthalter; Joh. Kaspar Ccberg, alt-Statthaltcr. Nidwalden (weggeblieben). Das von dem Landvogtc zu Bollenz eingckommene Schreiben betreffend den gegen G. Pietrs Judice einzuleitenden Proccß veranlasste Schwyz zur Veranstaltung der Conferenz. Nidwalden hatte seine Ansicht bereits Uri milgctheilt, erschien daher nicht. (S. n. Bellenz rc.). I»» Uri gibt Auskunft über die wegen der Wcinfuhrcn aufgestellte Ordnung. Schwyz eollaudirt zwar dieselbe, findet aber doch de» „Gürtel umb etwas zuo enge vnd schwerlich iugezogcn," wenn die Säumer allen Wein, den sie aus Italien bringen, einen halben Tag lang ehe sie ihn weiter führen in Attdorf feil halten und falls der Käufer sich mit ihnen nicht einigen kann, um den SchazungSprciS ablassen sollen, sofern nämlich der Wein nicht jemanden aus den übrigen Orten, auf dessen „eigne Gefahr vnd Gewart gcfertiget" wäre und zugehörtc. Hierauf wird gefunden, eine Bescheinigung sollte zugelassen werden, daß der Wein auf des Bestellers Gefahr und Gewart bis Altdorf und bis in seinen Wohnort, oder auf des Säumers Gefahr und Gcwart bis Altdorf, von Altdorf aber auf des Bestellers Gefahr gefertigt werde. t. (S. u. Bellcnz:c.). Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiten: Bellenz zc. «. u. e. Art. 98 u. 99. Februar 1651. 45 »7 Cmfmn, d.r di. «-»t-im B-II.n,, B°»mz uud Rividra r°gi.r-nd-u Ni OU-. Brunnen 1<»54, 7. Februar. Land.Sar-Iiiv N'dwaldc». S-s°ndtki Ndi. Z°l> P-u,iu-r, K-sP-r Rbm.in lr-z-r. «°>f DioiNch R-diug. i-ud.unu.u»i Gil,, B.isch°«. i.»d-«,.I>unch 7^ 7°^"' , ^ «°d°.g und M-niu Bblmbu,. beide -,i-Siui,h.i,... Ridu>.id-n. B.Nwl.mi Ode-m.tt und i> Orte. Brunnen. 4» «>. «. Art. 103—100. Conferenz der V katholischen ^rte. Lucern. 27. und 2« März. iLtaat«i>r»tv Lueern. «Hg. «bsch. Bd. Xl-l, kul. 7. Gesandte: Lueer n. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Oberst Seb.Peregrin ^her, Statthalter lind Oberzeughausmcistcr; Landvogt Leodogar Ps )ff / 4K März 1651. Zweher, Landammann; Landvogt Jost Püntincr, Statthalter. Schwhz. Wolf Dietrich Reding, Landammann; Joh. Kaspar Ccberg, Statthalter. Untcrw a ld en. Marquard Jmfcld, Landammann von Obwaldcn; Peter Zclger, alt-Landammann von Nidwalden. Z n g. Georg Sidler, Ammann; Landvogt Peter Trinklcr, des Raths. «. Zwek der Confcrenz war zwar die Vorberathung der Gegenstände, welche die von Zürich auf Quasimodo (16. Apr.) nach Baden einberufene Tagsazung zu behandeln haben wird, sowie die von Bern am 22. Februar und 1. März eingelangten Schreiben. Indessen wurde schon nach vorgegangener gegenseitiger Begrüßung die Anzeige gemacht, daß im Namen des Dcutschritter-Ordens der Obcrvogt von Altshausen mit der schriftlichen Bitte eingckommen sei, die Comthurci Hizkirch des laut Vertrag von 1542 derselben auferlegten Schirmgcldcs um so eher zu entlasten, da keine andere Comthurci der Eidgenossenschaft mit dieser Beschwerde belegt sei, die Comthurci Hizkirch gar häufig die Comthuren wechsle und überdieß von den Landvögten und andern Beamten als offenes Haus betrachtet werde. Von Uri wird beigefügt, daß es dem Begehren bereits entsprochen habe, während die Abgeordneten der andern Orte erklären, daß ihres Wissens ihren Obrigkeiten noch keine Mittheilung zugekommen sei, ihrerseits also darüber nicht eingetreten werden könne. I». Auf die thurgauischcn Streitigkeiten und besonders auf die Schreiben Berns übergehend, fand man, es beruhe in dem verwirrten Geschäfte die Hauptsache eines Theils darauf, daß Zürich die laut dem Landfrieden berechtigte Einsezung eines Altars in der Kirche zu Lustorf und Bestrafung der Gemeinde Utwhl nicht wolle geschehen lassen*), andern Theils, daß Zürich mit unabläßigem Ernst und Eifer dem Landfrieden eine andere Auslegung geben wolle als der klare Inhalt desselben sei, daher die Gemeinde Utwhl in ihrem Benehmen bestärkt habe und die Gotteshäuser eines nach dem andern in Ausübung ihrer Rechte bedränge; daraus folge, daß Nachgiebigkeit für Zürich nur eine Ermunterung wäre, noch weiter zu greifen und den Landfrieden ganz zu durchlöchern; deswegen sei der Landvogt zur Fortsezung seiner strengen Aufsicht und Untersuchung und er sowohl als die Stifte Rheinau und Fischingen zu gründlicher Berichterstattung an die nach Baden kommenden Gesandten der V Orte aufzufordern; jedoch werde, um den unparteiischen Schiedortcn die Vergleichsvcrsuche nicht zu erschweren, in der Erwartung, daß der Landfriede dabei zu Grunde gelegt werde, bis zur Tagsazung der Ezecutionsbefehl in Bezug auf Utwhl und Lnstorf aufgeschoben. «, Ob die Gesandtschaft nach Frankreich ganz in Ucbercinstimmung mit den gefaßten Beschlüssen instruirt worden sei und woher es komme, daß in den erhaltenen Berichten das Interesse der Privaten dem nur obenhin berührten Interesse der Obrigkeiten vorangestellt sei, wird sich aus der Vcrgleichung der dieser Angelegenheit wegen gefaßten Beschlüsse ergeben und aus dem Verhalten des französischen Gesandten in Bezug auf die Bezahlung der Satiöfaction; übrigens sollen neben den Obrigkeiten auch die Obersten und Hauptlcute sowohl der jczigcn Diensttruppen als auch des 1636 beurlaubten birchcr scheu Regiments in den Vertrag eingeschlossen, soll auf künftiges besseres Tractamcnt gedrungen, die Verwendung der Mannschaft auf die Defensive beschränkt, von den XIII Orten gemeinsam und ungetrcnnt unterhandelt, wenigstens von den katholischen Orten zu- ') Wegen Dcmolirung der Adelheid-Kapelle zu Ulwyl hatten ini Jahr 1644 die im Thnrgau regierenden katholischen Orte durch Mehrheitsbeschluß die Gemeinde Utwyl zu einer Buße von 2VV0 Gulden verfällt und zugleich die Einsezung eines Altars i» Lustorf dekretirt. Die Vollziehung dieser Beschlüsse wußte Zürich fortwährend zu hindern. Es handelte sich hicmit weniger uin Utwyl als um das Landfriedensrecht. April 1651. 47 sammen gehalten, endlich Zürich nach dein Antrage Solothurns ersucht werden, auch die III Bünde zur ^kjchikung der Tagsazung einzuladen, und zwar leztcres, um vorzubeugen, daß der eidgenössischen Nation 'u Frankreich nicht nochmals der Schimpf widerfahre, welchen vor einem Jahre unfern sammtlichcu Völkern, alö sie pje Wehr niedergelegt, die Compagnieu ans Bünden angcthan haben. Wegen des Cluscr Geschäfts wögeir die Obern sich entschließen. «I. Dem spanischen Gesandten Casati ist zu vcrdcutcn, daß, wenn Satisfaetion auf nächste Tagsazung nicht erfolge, unbclicbige Resolutionen zu gewärtigen seien. ^ iE. u. Frciämtcr). t. (S. u. LauiS). zx. (S. u. vier cnnctbirgischc Vogtcicn übcrh.). I». (S. u. Thur- gan>. j. Bischof von Chur nach Luccrn gelangte Anzeige, daß im Engadin zu Samuaun ein Prädicant eingcsczt worden sei und die Katholischen daselbst mit den dicßfallstgcn großen Kosten bedroht werden, wird mit einem Trostschrciben erwidert. It. (S. u. Baden). I. Nachdem die Gesandten von schon abgereist waren, brachte derjenige von Nidwaldcu vor, daß der Streit über Scclisbcrg noch "'cht beigelegt sei. Er wünscht, daß derselbe endlich nach der III oder der IV Waldstättc Bund entschieden werden möchte. Wird in den Abschied genommen. «». (S. u. Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnheilen: I». 283. Verkauf von Gcrichtsherrschaste». »»» Art. 192. Iustizsachcn ?c. It. Art. 371. Kotteshäuscr. ^"iämtcr. «. Art. 117. Abzug. ennetb. Vogteien nberh. « Art. 166. Stellung der Geistlichen. I Art. 180. Zoll, Handel und Verkehr. 411 Konferenz der mit Savoyen verbündeten Vi katholischen Orte. Luccrn. 14 April. Staatsarchiv Lucei». Atlg. Absch. Bd. XI.I, kol. 21. Gesandte: Lilecrn. Ulrich Dullikcr, Schultheiß) Oberst Heinrich Fleckenstein, alt'Schulthciß; Christoph Pfhffcr, Statthalter; Laurenz Meyer, Statthalter und Obcrzcughcrr; Landvogt Lcodcgar Pfyffer. ^r i. Oberst Scb. Pcrcgrin Zwcycr, Landamman; Kaspar Roman Trogcr, alt-Landammann. Schwyz. ^olf Dietrich Reding, Landammann; Joh. Kaspar Ecbcrg, Statthalter; Gilg Vetschau, Landesfähnrich; 8ranz Reding, Sckelmcistcr. U n t crw a ld cn. Marquard Jmfcld, Landammann, und Heinrich Bücher, ^t'Landammann, voil Obwaldcn; (Nidwaldcu nicht erschienen). Zug. Johann Speck, Landesfähnrich; ^andvogt Jakob Andcrmatt; Christian Schön, Sckelmcister. Frciburg. Rudolph Weck, Schultheiß; Simon Meyer, Zeugherr und des Raths. ». Auf Begehren des laut Schreiben des Herzogs Karl Emanucl von Savoyen vom 8. Januar ^5l an die katholischen Orte mit der Unterhandlung beauftragten Herrn Benedict von Cize, Freiherrn ^wn Grcißy, und gemäß der von dem Herzog dem Leztern gegebenen Vollmacht vom 5. März, traten die '^geordneten der katholischen Orte in Luccrn zur Erneuerung des zwischen ihnen und Savoyen 1634 Richteten Bundcovertragcs zusammen und vernahmen nach gegenseitiger Begrüßung auch ein Schreiben 48 April 4651, des französischen Gesandten. I». Bevor sie jedoch zu der Berathnng der für diese Versammlung bestimmten Angelegenheit übergiengen eröffnete Lueern seinen Entschluß, die auf Onasimodo angcseztc Tagsazung i» Baden nicht zu besuchen, worauf die andern Gesandtschaften verwundert diejenige von Lueern ersuchten, ihre Obrigkeit von einer solchen Söndcrnng abzumahnen, mit der Bemerkung, daß, wenn etwas Wichtiges vorgefallen wäre, der französische Gesandte wohl davon Anzeige gegeben haben würde, bevor sie sich reisefertig gemacht hätten, r. Nachdem hierauf der savohischc Gesandte, durch einen sechsfache» Ausschuß, je einen Deputirtcn ans jedem Orte, in die Siznng abgeholt, den Abgeordneten die Entschuldigung des Herzogs, betreffend die Einfachheit seiner Gesandtschaft und die Geringfügigkeit der Gratifikation, vorgetragen und dabei , die Hoffnung ausgesprochen hatte, daß der Herzog nach Erledigung von den große» Kricgskostcn mehr zn thun im Stande sein werde, eröffnete er den Wunsch desselben, daß der Bundeevertrag auch auf den ersten Sohn des Herzogs erweitert oder in anderer Weise verlängert werden möchte. Hierauf wurde vo» allen Ortsgcsandtcn übereinstimmend erklärt, daß ihre Obrigkeiten und höchsten Gewalten geneigt seien, den Vertrag von 1634 zu erneuern und zwar in der Weise, daß er auf Lebenszeit des jczt regierenden Herzogs und vier Jahre nach seinem Tode gelten solle. Frciburg im Besondcrn macht zur Bedingung, daß der Herzog nicht mehr mit dem Titel eines Grafen von Romont genannt werde, da dessen Vorfahren auf diese Grafschaft verzichtet haben. Sämmtliche Orte bedingen ferner die Zahlung der ausständigen Pensionen und die jährlichen Studcntengcldcr aus, sowie die Partieularansprachcu von dem Oberst Ulrich und von den Herren Amrhhn herrührend, was alles unverzüglich in ein Memorial zusammengestellt und den Orten zugesichert werden solle; ebenso sei die Gardchauptmannschaft wieder in den alten Stand zu stellen und die Mannschaft besser zu halten, als seit geraumer Zeit geschehen sei; anderes möge jedes Ort für sich geltend machen. Die gebührende Beantwortung des vom Herzog eingelangten Schreibens wird dem Stande Lueern überlassen; ebenso die Abfassung von Zuschriften an die Madame Reale, den Markgrafen von Pianczza als ersten Minister und den Herrn von St. Thomaso als ersten StaatSsccrctär. Schließlich wird die Hoffnung ausgesprochen, daß dieses rcciprokc und ausschließlich defensive Bündnih keinem Orte zu einer „Alteration" Anlaß geben solle; auch wird von Schwyz empfohlen, die beide» Pläze Pigncrolo und Vcrcclli im Schreiben an den Herzog zn nennen, von Nri an die Gcncralsazung ihres Landes erinnert, daß die bundcSwidrige Verwendung der Dicnsttruppcn den Vertrag aufhebe, endlich alles dicß dem Bevollmächtigten des Herzogs mitgcthcilt und von diesem die Bereitwilligkeit ausgesprochen, im Namen seines Herrn den Bund in der Hanptkirchc zu Lueern zn beschwören. — S. Beilage 2. 4t Conferenz der evangelischen Orte bei Anlaß der Tagsazung zu Baden. ZA. und Z<». April (5. und 6. April alt. Kal.) Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. lSZa, ka!. 170. Gesandte: Z ü r i ch. Salomon Hirzcl, Bürgermeister; Konrad Wcrdmüller, Sckclmcistcr. Bern Joh. Rudolph Willading, Vcnncr; Vincenz Wagner, Vcnncr. Glaruö. Jakob Marti, Statthalter Basel. Joh. Heinrich Falkner. Schaffhausen. J.Jakob Zicgler, Bürgermeister; Joh. Georg von Mandach, Obherr. Appenzell. Ulrich Schlüpfer, Landammann. April 1651. 49 ^ Zusammenbcrufcn, um wegen der Rcligionsstrcitigkcitcn sich Vorzuberathen, hätten die Gesandten zwar gerne vorher noch die Ankunft des Bürgermeisters Wettstein abgewartet, um zu vernehmen, was in cm demselben aufgetragenen Geschäfte für Basel weiter gcthan werden könne, giengen dann aber zu der crathung über, wie künftig zu verwehren sei, daß Luccrn sich nicht wieder herausnehme, die durch das usschreibcn Zürichs für die Taglcistungcn angcsczten Tage abzuändern, wie es dießmal geschehen sei, ^ ein sich durch den französischen Gesandten habe bestimmen lassen, wegen der Zusammenbcrufunz der Oue j,l Lucern die Taglcistung um zwei Tage hinaus zu schieben. I». Hinsichtlich der mit Frankreich chendcn Anstände fand man, es sei eben so bedenklich, durch Heimberufung der Truppen den König "u Frankreich zu Gunsten seines Gegners, des Königs von Spanien, in Verlegenheit zu bringen und a Ulch Uebclwollen Frankreichs namentlich gegen die evangelischen Stände zu reizen, als es schimpflich e>, die angedrohte Heimberufung nicht eintreten zu lassen; dcfiwegcn sei ein Mittelweg einzuschlagen, lamlich den König, den Herzog von Orleans als königlichen Statthalter und den Großkanzlcr Chatcau- "kuf in eindringlichen Zuschriften um Erfüllung der gegebenen Zusagen bis auf den 17. Mai zu ersuchen ' Ein von Zürich eingelangtes Schreiben meldet, daß der Landvogt dcS Thurgaus die Utwhlcr zur Zahlung der Bußen dränge, hicmit den verabredeten Stillstand nicht einhalte. Es wurde daher gc- " k", Zürich sollte dem Landvogt Schorns mit Hinweisung auf den Umstand, daß die unparteiischen r e die Sache zur Haud genommen haben, untersagen, irgend etwas darin zu verfügen, es sei denn ''ut Vorwisscn Zürichs; es mögen auch Zürich und evangelisch Glaruö bei versammelter Tagsazung dicß- ^ 6 einen Anzug thun. Indem Zürich und evangelisch Glarus dicß thun zu wollen erklärten, baten sie andern evangelischen Stände, sie dabei zu unterstüzcn, daß einmal die thurgauischcn und rhcinthalischcn ' k >gionsstrcitigkciten beseitigt werden. Von Seite Appenzclls wurde beigefügt, daß cS hicsür instruirt sei, Üch aber verwundern müsse, wie Landammann Jmfcld bei der lczten Tagsazung habe in den Abschied aufgenommen wissen wollen, daß man nicht verpflichtet sei, aus Rüksicht auf die unparteiischen Orte mit ^ Aetion und Neuerung einzuhalten. «I. Bern trägt vor, daß einige Zehnden im Wallis damit um- >ss)en, pje Jxsisiten einzuführen, was befürchten lasse, daß allerlei Unruhen angezettelt, die im Wallis ^ch in geringer Zahl vorhandenen Evangelischen ganz verdrängt und das Land Wallis ganz an Spanien esict werde. Aber in der Besorgnis?, die katholischen Stände möchten, wenn man die Sache zur Sprache '"iZc. gerade das Widcrspiel rathen, fand man angemessen, daß lediglich Bern als Nachbar an einige '^uden, namentlich an Sitten, welches gegen Aufnahme der Jesuiten sei, abmahnende Zuschriften ab- gGen lasse. Der Gesandte von Glarus thcilt mit, daß die Näfclscr Fahrt alle Jahre von den katho- > chcn Geistlichen mißbraucht werde, um auf die Evangelischen zu schmähen, ohne Rüksicht auf die Verträge "u 1532, 1564 1623, daß daher die Evangelischen darauf denken, für sich die Schlachtfcicr besonders ^„begehen; er wünscht jedoch den Rath der andern Stände zu vernehmen. Diese finden, es sei zuerst "ndlichcr Bericht über dcu Ablauf der lczten Feier abzuwarten, um daran anknüpfend bei nächster ^ Ujaminenknnft das Weitere zu bcrathcn. f. Der an die Wicdcrcrbauung des LolleKÜ sainenti«; zu begehrten „Lczistcucr" halber mag jedes Ort bei nächster Gelegenheit an Zürich mitthcilen, e viel es geben wolle, und zugleich seinen Theil einsenden, damit die Gesammtstcucr an den gehörigen ^ abgehe. Bei Anlaß des von Pfalzgraf Ludwig Philipp begehrten Gcldanlcihcns wurde gefunden, ^ Man auch für ihn etwas thun sollte; cs sei daher nachzuschlagen, ob ihm auch schon mit einer Vcr- 50 April 165t. ehrung an die Hand gegangen worden sei, und es habe jedes Ort Zürich zu berichten, was es geben wolle. I». Nachdem die durch Herrn Keller von Zürich auf die Bahn gebrachten, ans die Billigung der Königin von Schweden sich berufenden Vorschläge zur Einigung der rcformirtcn und lutherischen Con- fessionen sammt dem von Th. Zwinger im Namen der basel'schen Theologen gegebenen Bedenken erwogen worden, schien es bedenklich, evangelischer Scits abermals den Anwurf zu thun, da solche Versuche früher sehr übel und für die Rcformirtcn „vcrklcincrlich" ausgeschlagen haben; man möge also weiter überlegen und abwarten, welche Urthcilc höherer Seitö von den rcformirtcn Fürsten Deutschlands diesfalls gefällt werden, dabei etwa auch dem Generalissimus darüber schreiben. I. Die angeregte Frage, ob es nicht gut wäre, wenn, da die papistischcu Orte so gar oft zusammen kommen, sich auch seit dem leztabgehaltcueu Jubeljahr allerhand „Mönchgeschmciß" im Lande vermehre, die evangelischen Orte ebenfalls öfterer der- traulich zusammen träten, wurde bejaht und in den Abschied genommen. It. Ucber das Ansinnen des französischen Ambassadors, höhere Titel als bisher üblich waren zu erhalten, und über die unter dem Vorwande ungenügender Unterschrift geschehene Zurükscndung des an den König im November gerichteten Schreibens in Bcrathung zu treten wird der allgemeinen Tagsazung vorbehalten. I. Der Gesandte von Glaruö trägt vor, wie der Prälat von St Gallen die evangelischen Toggcnburger schlecht behandle und ihnen namentlich keine gesezlichc Bestimmung gebe, ob Hcirathcn im dritten oder vierten Grade zulässig seien, wie er katholischen Angehörigen im dritten Grade Ehelichung gestatte, evangelischen nicht u. s. f., wie die Verwendung von evangelisch Glaruö auch kciue Beachtung gefunden habe und wie cS von schlimmen Folgen sein könne, wenn mau darin mit Angehörigen der katholischen Konfession gemeinsame Sache mache, besonders wenn man den Stand Schwhz bciziehc; er ersucht daher die evangelischen Stände um ihren Rath auf nächste Taglcistung. Wird in den Abschied genommen. 4S Gemeineidgenössische Tagsazung der XIII Orte. Baden. 1«. April. Staatsarchiv «ucer». Mg. Absch. Bd. XIU, toi. SS. — Staatsarchiv B-r». Mg. Absch. Bd. toi. 1. «antonSarchiv Schaffhausen. — VandeSarchiv Nid,»aide». Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Bürgermeister; Konrad Werdmüller, Sekelmcister. Bern. Joh. Rudolph Willadiug; Vinccnz Wagner, beide Vcnncr. Luccrn. Ulrich Dulliker, Schultheiß; Laurenz Mchcr, Statthalter. U r i. Scb. Percgrin Zweycr, Landammann; Heinrich Püntincr, alt-Sckcl- mcistcr. Schwhz. Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Joh Kaspar Ccbcrg, alt-Statthalter. Untermal d c n. Marquard Jmfcld, Landammann von Obwalden; Joh. Peter Zclger, alt-Landammanu von Nid- walden. Zug. Georg Sidler, Ammann; Wilhelm Heinrich, alt-Ammaun. Glarus. Balthasar Müller, Landammann; Jakob Marti, Statthalter. Basel. Joh. Rudolph Weitstem, Bürgermeister; Johann Heinrich Falkner, des Raths. Freiburg. Rudolph Weck, Schultheiß; Sim. Petcrmaun Mchcr, des Raths. Solothurn. Manriz Wagner, Schultheiß; Franz Haffner, Stadtschrciber. Schaphausen. Joh. Jakob Zieglcr, Bürgermeister; Joh. Georg von Maildach, Obhcrr. Appenzell. Jakob Wicscr, Landammann von Jnner-Rhoden; Ulrich Schläpfer, Landammann von Außer-Rhoden. April 1651. 51 Zürich eröffnet, daß die auf Anfang Februar angcsczt gewesene Taglcistung aus gewissen Ursachen )abe verschoben werden müssen und daß auch die für heutigen Tag angcsezten Geschäfte noch nicht in Behandlung genommen werden können, wcßhalb zu Angelegenheiten der Vogtcien übergegangen wird. («. u, Lauiö). e. (S. u. LuggaruS). «I. Auf Antrag von Schwhz wird beschlossen, daß man an cn Glänzen kein Vieh durchlasse, es sei denn, daß der vorgebliche Eigenthümcr sich über den rechtlichen Beiiz desselben auszuweisen vermöge. Die im vergangenen Jahre deerctirtc aber unterbliebene Bcttlcr- I"gb wird auf dcu 8. und 9. Mai neuen Kalenders angcsezt. f. Landammann S. P. Zwcher von Uri und Bürgermeister I. R. Wcttstcin von Basel berichten, wie sie die aufgetragene Gesandtschaft an den Kaiser vollführt, daß sie nämlich am dritten Tage nach ihrer Ankunft in Wien bei dem Kaiser und bei "u Könige voil Ungarn eine Audienz erlangt, ihren Auftrag in einer schriftlichen Proposition eröffnet und die Zusage erhalten haben, daß cS bei dem sechsten Artikel des Friedensschlusses sein Verbleiben habe und aß die Verfügungen der Kammer zu Speyer casstrt und an die Abgesandten aller Kurfürsten und stände, an welche die Kammer ihre am 27. September 1650 datirten EzecutionS-Mandate habe abgehen lassen, die Ausfertigung von CassationSpatentcn angeordnet worden sei; wie dann wirklich am 30. Deecmber 1650 ihnen die verheißene Antwort übergeben und unter'm 31. Dceembcr an die Cammcral- u>>d Reichsfiöcalcn in Speyer ein Pönalmandat, und auf die entschuldigende Erwiderung, daß die Rcichs- ständc die Sache betrieben haben, unter'm -1. März an den Kurfürsten von Mainz und an die Kammer Speyer die erforderlichen Befehle erthcilt und auch an mehrere andere Kurfürsten, Herzoge und Reichstädts die nöthigcn Mittheilungcn gemacht worden seien, daß jedoch die kaiserliche Majestät nach Inhalt er auf die Gesandtschafts-Proposition schriftlich zugestellten Antwort vom 31. Dcccmbcr erwarte, es werde auch die Eidgenossenschaft bei Erneuerung des mit dem 14. Mai 1651 ablaufenden Bündnisses mit Frankreich vorsehen, daß die im Dienste Frankreichs stehenden Truppen künftig nicht mehr vertragswidrig gebaucht werden. Mit Hinweisung auf das ihnen mitgegebene, vom 31. December datirte Recreditiv buchten die Gesandten ferner, wie stattlich sie bcwirthct wurden, auf der Heimkehr bei dem Kurfürsten bn Bayern über ihre Verrichtungen Bericht abgestattet und ebenfalls die besten Zusicherungen und unter'm Februar ein Recreditiv empfangen haben, ferner wie in Folge der durch sie von Wien aus an die Kurfürsten gerichteten Zuschriften vom Kurfürst zu Sachsen eine vom 7. Februar datirte günstige Erklärung cingekommcn sei, wie dagegen der Kurfürst von Mainz unter'm 14. März die Schwierig« kosten auseinander seztc, welche der Cassation der von dem Kammcrgcricht angeordneten Vollziehung sich ^tgcgcn stellen, und daher Basel rathc, zur Vermeidung größerer Kosten und weiterer Nachthcile lieber be gestellte Forderung zu bezahlen. Endlich fügen sie bei, daß sie mit gehöriger Manier in Bezug auf be Titulatur das Wörtchcn „getreu" in Zukunft wegzulassen das Ansuchen gestellt haben und darauf wirklich das im Schreiben selbst noch vorfindlichc Wörtchcn auf der Adresse weggeblieben sei, daß dagegen "br auch die Eidgenossenschaft der kaiserlichen Majestät die gebührenden Titel zu geben sich befleißen solle. Indem zugleich die erwähnten Schreiben verlesen und hieranf den Gesandten ihre Verrichtungen verbukt wurden, erhielt ein Ausschuß den Auftrag, die erforderlichen Rükschrciben und DanksagungSbezeug- unge» an twn Kaiser, au die Kurfürsten von Bayern und Sachsen, an den Fürsten Piccolomini, an be kaiserlichen Minister Graf von Allersberg, Reichs-Vicckanzlcr Graf Kurtz, Hof-Vicekanzlcr Frecher von lÄoldegg, Rcichs-Hofrathö-Präsident Graf von Dettingen, an Graf Kurtz und an den spanischen Gesandten 52 April 1651. zu München, an den kaiserlichen Gesandten vr. Volmar, den Kurfürsten von Mainz, die Stadt Schlett- stadt und an den König von Frankreich zu entwerfen. Nachdem diese Entwürfe die Ratification erhalten hatten, wurde (24. April) weiter beschlossen: 1) Diese Angelegenheit ferner als eine gcmeineidgcnössische zu behandeln und Basel erforderlichen Falls mit Gut und Blut in seinem Rechte zn untcrstüzen; 2) den Landammann S. P, Zwcycr zu ersuchen, daß er für Wcglassung des Titels „getreue" sich ferner bcthätige; 3) dem Kaiser folgenden Titel mit beigefügter Unterschrift zu geben: „dem Al lerdurch leuchtigstcn, Großmechtig sten', Unüberwindlichsten Fürsten vnd Herrn, Herrn Ferdinande dem dritten dieß namens, Römischen Kaisern, zu allen Zeiten Mehrcrn des Reichs in Germanien, zue Hungarn, Bö- heimb, Dalmatien, Croatien und Slavonicn rc. König, Erzherzogen zue Oesterreich, Herzogen zue Burgund!, Sthr, Kernten, Crain vund Würtenberg :c., Grafen zue Habspurg und Tyrol, Unserm Aller- gnedigsten Herrn," Unterschrift: „A llerdemütigste." K. Dem Wunsche Basels, daß, da in> Copialbuch der eidgenössischen Kanzlei zu Baden in der Abschrift des basel'schen Bundesbricfcs einige Linien ausgelassen worden seien, die dem mitgebrachten Originale entsprechende Ergänzung daselbst nachgetragen werden möchte, ist zu willfahren. I». Der französische Ambassador zeigt unter'm 17. April vo» Solothurn aus an, daß er von General von Schömberg, Befehlshaber der Schweizcrtruppcn, benachrichtigt worden sei, -es werde nächstens einer der Obersten oder Hauptlcute mit befriedigenden Aufschlüsse» über die den Schweizcrtruppcn gewährte Satiöfaction anlangen; auch werde er bis dahin.in den Stand gesezt sein, über die in Bezug auf die Bundcserneuerung gefaßten Entschlüsse des Königs nähere Mittheilungen zu machen; die Abänderungen im königlichen Rathc hätten die Sache verzögert; die Stände möchten daher ihre Berathungen über den Gegenstand noch einige Zeit aufschieben. Dessen ungeachtet wurde, jedoch ohne Zustimmung von katholisch Glarus, beschlossen, die Angelegenheit zur Hand zu nehme» und zwar nach Inhalt des im November 1656 gefaßten Abschiedes, sofern die gemachten Zusagen und die eingegangenen bundesgemäßen Verpflichtungen nicht erfüllt würden, die Truppen zurükzuzichcn, z» solchem Zweke auch dem Könige, dem Herzoge von Orleans, dem General von Schömberg, den schweizerischen Obersten und Hauptlcuten schriftlich Kcnntniß davon zu geben und an die leztern ein Abberuft ungspatcnt beizufügen mit dem Befehl, am 17. Mai den Dienst des Königs zu verlassen oder Straft an Ehre, Leib und Gut zu gewärtigen, l. Mit Schreiben vom 26. April bittet der französische Gesandte sodann nochmals, es möchten doch die Stände mit Rüksicht auf die bei Hofe eingetretenen, für ihre An gelcgenhcit günstigeil Veränderungen Geduld tragen; hingegen meldet ein Schreiben der Obersten und Hauptleute, wie man ihnen habe zumuthcn wollen, auf die Rcstanzen von 1656 ganz zu verzichten, und für 1651 mit einer Million statt 2,866,666 sich zu begnügen u. s. w. Eö bleibt indeß bei dem bereits gefaßten Beschlüsse. Solothurn erhält den Austrag, den Ambassador auf angemessene Weise davon i» Kcnntniß zu sczen; die Sendschreiben an den König u. s. w. werden, damit der Ambassador sie nicht etwa unter dem Vorwande ungehöriger Titulatur zurükhalte, durch einen bcsondern Courier nach Paris gesandt. Auch Wallis und die III Bünde erhalten von dem Geschehenen Anzeige, Hinsichtlich dcl Titulatur wurde auf deu Bericht, daß im November 1656 das an den König gerichtete Schreiben vo>» französischen Gesandten zurükgeschikt worden sei, weil statt der Unterschrift „dienstwilligste" gesezt werde» müsse „demüthigste", die Kanzlei aber nach Anweisung Zürichs bei dem herkömmlichen crstcrn Am" druke geblieben sei, gefunden, eö möge bei der Bundcserneucrung darüber verhandelt werden, einstwcile» 5Z Apnl.hhl, ,, w.zm Im.» B-n.hm.nS .b.„„h..h.«mm.ich°Mm h°l>nh.».l..n D.. »w»"« S°<" mnn ... S.w., b„°b in Rind...... ^ ^ «n.b.?°h°. - Frankreich begehrt würbe, verständigt man P ^ ^ ^ einläßliche ^"atbung n . ^„sam- thnrn zu komme., einlabet, so tritt man S^m doch^ ^,^,^ue.ionen verft n ve.sa^^ nimmt die gemachten Vorschläge ml .nibn'm nm , ^ Berathnng und m.t dem n ' ^ mein sich bann die Abgeordneten der Stau c " ^ scharrt auf der Bedingung, baß ' kein Stand sich dabei von dem andern säubere. ^ ^ o «sten ^ Wen Truppen nicht außerhalb der Granzcn Frau r ^ 5, Vcrhandlungotage m. Hauptlentcn sowie auch andern Personen w.rd "«" 5 , Verhandlungen zu '^n z bassador zu verkehren und. wie früher geschah. galten werden und s°U-n Gleichermaßen soll es überhaupt auch bei a ci^. > ^ und Hauptlcutc so c die Zuwiderhandelnden gebührend bestraft... D.c ^ ^ ^rauf zu dringen daß vorbehalten und nicht vom Ambassador vorgenommc. ^ ^eichmäßiger geschehe- »' die Verabreichung der Pensionen an die "rsch" und Basel, daß 'hren Auge ihal). ... „nd ... (S, n- Rheintha.)- ^a- ^ h,chanfgelanfenen Ziusrestanzen -nft hörigen erlaubt werde, für ihre auf der St.ft St. B ap ^ «.ästen' die in der Grafschaft Baden liegenden Guter der '„^schreiben an den St.stspralatcn v-elche die Stift bestanden habe, abgelehnt, dagegen e.n Mahnnngo, ) (S. u. Lauiö). »'. (S. n. Baden). Besondere Verhandlungen der kathcMche. ^ ^llen soll auf .« i»stn».< ««>. h.,M°,h°»». - «IchHm» L«»d»og! Iüß.i h,.b.»°. M»s»»ff.u ^ «».schliff. ,.,.» °°» zinch H.H.,» d.ff.» ff.»,. °. >nl. d.m ^ ^ „>»..»»» h.ff°. wi.d d.m -nd°° ^ >.d,,>,ch h,.I.»Sch.°,b... .i.«b.--.b-»»nd'»»s'n'« » °w^ .' ^ T.ch. m h°» Wachs.mlr.« «..da»» »»» w.».> !.».».»" Schs.hor.., d.n »»»tmisff.« .S, .» «««). «- D» ^ «...„.»ffch.» .» «»«- »»d Rh.iiilha.s ,.I schmb.». »»» b>« !»' '^^'7 »r» mi. ff- ^»k»»g «-Ms.,.,s.» .... S.ch.» ,» 2.7ff.».» D,»ff.n »-g.h°U.» w°.» Wen, daß keine Neuerungen gemacht und m> ^gegcn gestellt, wegen der ^ ^n Wrd Mangel an dicßfälligcr Instruction nn er c ^ ^ ^ aul l'chen Punkte nach Belieben zu ezeqmrcu. ^ . Bcllclah früher alle Reiche «nsäßigen Leute der Propstci Münster und dco ' ^ ^ „un aber den zwc. c ^ anlagen, lezthin auch den "sten Termin der „v sich, d.e e.ueu an Schweden zu leistenden Satisfaetion und anderer g 54 April 1651. Stadt Bern, die andern auf der Stadt Solothurn Bürgerrecht berufen, von welchen Städten sie auch! unterstüzt worden seien, daß er sich bemüßigt gefunden habe, der Reichs-und Kreisversammlung in Nür" bcrg und Worms davon Anzeige zu machen und zwar um so mehr, als erweislicher Maßen das Gölte" Haus Bcllelah keineswegs, wie cö behaupten wolle, ein unmittelbarer Rcichsstand, sondern dem Gericht stände des Bischofs untergeordnet sei. Die Schirmvogtci über Bellelah, die der Kaiser der Stadt Söst thurn vor etwas Zeit übertragen, sei nur eine temporäre, für die Dauer des lcztcn Krieges, nicht ab eine immerwährende gewesen und jedenfalls dem Bischof ohne Nachtheil. Obwohl nun, argumcntirte d Bischof ferner, an den Kaiser und das Reich das Gesuch ergangen sei, durch eine aus zwei Fürsten b stehende Commission beider Religionen die Sache zur Entscheidung zu bringen, stelle er dennoch an sei« Mitvcrbündetcn die Bitte, bei den beiden Städten zu bewirken, daß sie den Prälaten zu Bcllelah »» die münsterthalischcn Uutcrthancn zur Zahlung anweisen; dieselbe Bitte stelle er auch hinsichtlich der Sta> Biel, welche, entgegen dem tlllil von acht eidgenössischen Schiedrichtcrn aufgerichteten Vertrage, die F bührendc, mit ihrer Zugcwandtschaft in keiner Verbindung stehende Schuldigkeit zu leisten säume. 3 Betracht jedoch, daß diese Sache den katholischen Orten ganz neu und, mit Ausnahme einer auf Bellest bezüglichen Antwort Solothnrns, von Seite der beklagten Thcilc keine Antwort vorhanden sei, w»l" dem Bischöfe zwar bereitwillige Unterstüzung zugesagt, aber zugleich insiuuirt, auf künftiger Jahrrei nung durch einen Abgeordneten wcitcrn Bericht zu geben. Nachdem die von dem Prior und Conve" der Reichenau eingegebenen Schriften abschriftlich dem Bischöfe von Constanz auf desselben Begehrt zugestellt worden und von ihm hierauf eine Autwort eingegangen ist, wurde denselben der Vorschlag gemacht,' soll dem Prior und Konvent zu Reichenau der gebührende Unterhalt gegeben werden, wie von Alte" her; dabei sollen sie sich begnügen lasseil und sich ruhig verhalten; der Bischof soll ihnen das Geschehe" übersehen, inzwischen aber der Landvogt auch hinsichtlich der thurgauischcn Gefälle der Reichenau kc>" Neuerung gestatten. (S. n. Thurgau). i»». Der spanische Gesandte, Graf Casati, sendet an ^ mit Spanien verbündeten Orte als seinen Stellvertreter den Obersten Crivclli mit dem Austrage, namcntst die gegen Mißbrauch der in französischen Diensten stehenden Schwcizcrtruppcn erhobene Protestatio»" Erinnerung zu bringen. Hierauf wurde durch einen Ausschuß eine Autwort vorbcrathcn und angenomnss des Inhalts, man wolle eine Krone halten wie die andere. Daneben wurde aber auch in Bedenken F zogen, wenn die eidgenössische Mannschaft aus eines Fürsten Dienst ohne Bezahlung zurükkehrcn soll" ob alsdann die Hauptlcutc strenge zur Bezahlung angehalten und so ruinirt werden können, oder ob ihn" eine angemessene Frist gestattet werden wolle. I»I». (S. n. Sarganö). t«. Auf daö von Luccrn ci" gekommene Schreiben, daß laut Bericht dcö Bischofs von Wallis die Väter der Gesellschaft wieder angenommen seien und bald wieder eingeführt werden sollen, man sich auch dessen freue, dageg" die IV nukatholischcn Städte und Orte sich dcßhalb mit widrigen Gedanken aufhalten und ihr lichstcS anwenden wollen, die Wiederciusezung des Ordens zu verhindern, hat man nach dem Gutachl" LucernS thunlich gehalten, unsererseits, was zum Vortheilc der katholischen Religion dienen möchte, zu unterlassen, dcßwcgcn ein Schreiben au den ganzen Stand der VII Zchnden des Landes Wallis / sandt, „Sie eines Thcils Ihres Gottsecligen Vorhabens lobcudtc und in dem Ueberigcn stärkcndte, da»" sie sich von Keinen widerwärtigen cinbildtungen oder Tentationen hieruon turbicren oder hindertrcss" lassen wollen." ,1,1. (Ohne Lucern.) Da wegen der Angelegenheit der Klöster Rathhausen und Esch^ April 1651. 55 dein Dringe Mißhelligkcitcn entstanden sind, einerseits zwischen dem Nnntius und den Jesuiten und "> Zisterzienser-Orden anderseits, auch unter den Rathsmitglicdcrn der Stadt Lucern selbst, woraus nur Zersplitterung für die Religion erwachsen kann, so erachten die katholischen Orte cS in ihrer ' st, hiergegen Schritte zu thuu, obwohl sie nicht gesonnen sind, in die Rcchtsame Luccrns cinzugrciscn, " ^ dessen Botmäßigkeit die beiden Klöster stehen. ES wird deßwcgcn die Sache in den Abschied gekommen, ^amit auf nächste Jahrrcchnung iustruirt werde wegen einer Dcputatschaft nach Rom, um dem ^ Vater die Lage der katholischen Eidgenossenschaft vorzustellen und ihn zu bitten, dem Legaten Neuerungen zu untersagen. Und da die Schriften, so die Jesuiten gegen die Klöster und den Cistcrzicnscr- lden gerichtet, sowie des Abts von Adelbcrg „Spargicren" gegen die Jesuiten, als böses Excmpel von "achthciligcu Folgen sind, so werden der Prälat von St. Gallen und Luccrn um Eiuschrcitcn ersucht, ^"or, >»dem er den im Thurgau gegenwärtig aufhältlichcn Abt von Adelbcrg, dieses, indem cS die Jc- "> cn von dergleichen abmahne. — Diese Bcrathschlagungcu werden Lucern sowohl schriftlich als mündlich, Nuntius durch eine Zuschrift zur Kcnntniß gebracht. — « (Abschied der Schicdortc.) Die Schied- gaben sich abermals Mühe, die beiden streitenden Parteien wegen der Utwhlcr und Lustorfcr Ange- go»hcit gütlich zu vergleichen, allein ohne den gewünschten Erfolg. Zürich und rcformirt Glarus waren ^war bereit, die Sache gütlich oder rechtlich beizulegen, und verwahrten sich gegen mögliche böse Folgen, aus der Angelegenheit, wenn sie nicht freundlich ausgeglichen würde, leicht erwachsen könnten; allein '" Gegenpartei, die V katholischen Orte und katholisch GlaruS, beharrte darauf, im Rechte zu sein, laut "den, Landfrieden und Verträgen, weswegen sie die Sache weder zu gütlichem noch zu rechtlichem "'Promiß sezcu lassen wollen; übrigens haben sie, sagen die katholischen Orte, auch Grund wegen Bc- "'"'ssen zu klagen, die ihnen von der Gegenpartei und deren RcligionSverwandten widerfahren; dabei ^ " auf das Verfahren Zürich'ö gegen das Kloster Rheinau hingewiesen. Da also die Angelegenheit ssl wiederholter Bemühungen der Erledigung nicht hatte näher gcrükt werden können, so bleibt sie abermals auf nächste Jahrrcchnnngs-Tagsazung gestellt; inzwischen wird von den Schilderten den Parteien ^'geschrieben und ebenso den Landvögtcn im Thurgau und Rhcinthal, von Neuerungen und Thätlich- k" abzulassen bis zu AuStrag der Sache. Dabei wird in den Abschied gesczt, daß die Gesandten der )'edorte, sofern eö 5cn Oberen gefällt, ans nächste Tagsazung bevollmächtigt sein sollen, zu dem einen ' andern Mittel zu schreiten, um die Sache zu erledigen. 5t. Bern, Freiburg und Solothuru bc- "eren sich „lit Schreiben vom April beim Herzog von Longucvillc und dessen Gubcrnator zu """bürg, Herrn von Mollondin, wegen des allzu hohen Zolls beim Schlosse Joux, wo der dortige Com- 'baut von jedem Fäßchcn Salz zehn Bozen beziehe und überdies je das hundertste Fäßchcn zu seinen >'dcu nehme. S>c bitten, diese durch Bernhard von Weimar bei Oecnpation der Festung Joux ein- !. "brte Neuerung, die seitdem fortbestanden habe, aufzuheben und den Zoll auf das frühere Maß zu denn dieser Zoll sei dem Erbburgrccht uud einer guten Nachbarschaft schnurstrakS entgegen. ^ au» dein Nidwalduer-, au» dem Schafshauscr-, I I au» dem Bcrucr (»xeniplar» ^ Aiau sehc auch im Abschnitte HerrschaftSaugelcgcnheileii: m.. Art. 284. Perkauf von (Ucricht»hcrrschastcn. ""btändc m. d. Abt v. ist, <»alUu. I»I». Art. 219. Stifte und Klöster. 56 Juni 1651. Baden. Lauis. i-. Art. 372. Gotteshäuser. I». Art. 166. Polizeiliches. «> „ 181. Handel und Verkehr ?c. r. Art. 166. Zollsachen. ,,,. Art. 210. Rechts- und Gerichtssachc». «. Art. 302. Kirchliches und Glaubenssachen, v. Art. 90. Justizsachen. Luggarus, Mainthal. 45 Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 12. Juni. Staatsarchiv Lucrrn. Allg. Absch. Bd. XNI, kol. oo. Gesandte: Lucern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Oberst Heinrich Fleckcnstein, Panncrhcrr; Christoph Pfhffer, Statthalter; Laurenz Mcher, Statthalter und Obcrzeughauömeister. U r i. Jost Püntiner, Land' ammann; Oberst Scb. Peregrin Zweher, Landtöhauptmann. Schwhz. Wolf Dietrich Rcding, Land' ammaun; Landvogt Martin von Rickcnbach, genannt Bclmont, Statthalter. Untcrwaldcn. Heinrich Bucher, Landanunann von Obwaldcn; Jost Lussi, Landalnmann von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidlch Ammann; Landvogt Peter Trinklcr, des Raths. n,. Hauptveranlassung zu dieser Conferenz waren die thurgauischen Streitigkeiten. I». (S. u. Thul' gau). e. (S. u. Frciämtcr). «I. Das von den sechs Schicdortcn eingelangte, die thurgauischen Streitig' keitcn betreffende Schreiben wurde in Erwägung gezogen und gefunden: Man könne die geforderte M strafung der Gemeinde Utwhl und die Einsezung des Altars in Lustorf keinem Compromisse unterstelle» u. f. w., dagegen wolle man eine Gesandtschaft nach Bern abordnen, um den Schicdortcn die Bereitwilligkeit zur Eingehung billiger Ausgleichung zu beweisen und sie zugleich von der Rechtmäßigkeit jener Forderung zu überzeugen; sofern leztereö nicht gelinge, also zum Rcchtsvcrfahrcn geschritten werden müsse, scic» namentlich Landvogt Ludwig Mcher von Luccrn und alt-Ammann Zurlaubcn von Zug zur Bcrathuttg beizustehen; mit der Abfassung der Instruction für die Gesandtschast nach Bern bis künftigen Mittwoch sei ein Ausschuß beauftragt, an dem namentlich auch Landammann Zwcher und alt-Ammann Zurlaube» Theil nehmen sollen; zu erwägen sei auch, ob nicht Thcilung der Vogteien ein Mittel wäre, künftige» Streitigkeiten vorzubeugen. «. (S. u. Rhcinthal). t. (S. u. Thurgau). (S. u. Bier cnnctbirgiscl/ Vogteien übcrh.). I». Sofern der an den König von Frankreich gemäß des jüngsten Tagsazungsbe' schlusscS abgesandte Courier die Bezahlung der allgemeinen und particularcn Allsprachen nicht sollte bc' wirken könncil, würden die in ovonwin gefaßten Beschlüsse Vollzug erhalten; auch werde vorausgescjl werden dürfen, daß die Obersten und Hauptlcutc den Courier entschädigen. I. u. K. (S. u. Thurgau) I. Auf der Tagsazung zu Baden soll auf Maßregeln gegen die Ucberhandnahme der fremden Bettler a» getragen werden. i»i. (Nachtrag vom 16. Juni). Indem der Rath von Luccrn die Abordnung cincc Gesandtschaft nach Bern sehr bedenklich fand und es vorgezogen hätte, unmittelbar mit der Gcgcnpartö zusammen zu treten und in leztcrem Sinne das Schreiben von Bern zu bcaiitwoiten, dagegen Uri, Schwh! uild Uutcrwalden bei dem gefaßten Beschlüsse bleiben zu wollen erklärten, einigte man sich endlich daz», 57 Juni 1651. Micken" daß man eine Dcputat- die Städte Freiburg und Solothurn „by tag vud nacht partiufan z beiden Städte Meinung schaft nach Bern abgehen zu lassen gesinnt sei, aber ^ ^ Zusckriften und die der Gesandt- und Ruch !» w»uschd R-chd-m di- slr bch.m n AasmbÄuuz schast nach Bern mitzugebende Instruction berathcn war, wur . ^ awchcr von Uri und Stadt- dicser Instruction dem Ammann Beat Zurlaubcn von befohlen, mit Bern und den schrciber Hartmann von Lucern übertragen, zugleich aber rci ^ Schreiben der V Orte an Schicdortcn nur mündlich zu verhandeln. ... Gesandten beauftragt, daselbst aus d^ Bern: Sic haben die ganze Sache nach Baden gel macken. empfangene Schreiben den Schicdortcn die gebührenden Vossum g Man sehe auch im Abschnitt- Herrschas.sangelegenhe.t^ ^ Thurgau. I.. Art. 560. Stistc und Klöster. - Klöster. r. .. i34. Kirchliches n. Glaubenssachen-c. Is- . Rhein,bat. e. Art. 106. Anstände m. d. Abt v. St. Gallen. Sreiiimter. Art. 134. Zoll und Geleit ». Vier eunetb. Vogt, iibcrh. «. Art. 68. Polizeiliches. 44 Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu «auis. 2«. Juni (ans St. Johann Baptista). Staatsarchiv Zürich. Ennetdirg. Absch. Bd. täZ, kot. 227. — KantonSarchiv Schaffhauscn. Gesandte: Zürich. Johann Bräm, Panncrherr. Bern. Georg Tribolct, alt-Landvogt zu Wifliö-- Lncern. Ludwig Amrhhn, Ritter. Uri. Franz Arnold. Schwyz. Johann Balthasar Büclcr. u t crwalden. Melchior Halter, Statthalter. Z u g. Josua Heinrich, Sckclmcistcr. Glarus. Bal- ^bit Freuler. Basel. Rudolph Göbclin. Frei bürg. Johann Rudolph Progin, alt-Burgermeistcr. °lothurn. I. Jakob Areggcr. Schaffhansen. Leonhard Mcher, Zcugherr. Das Verhairdelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: " cnnetb. Vogt, iiberh. ». Art. 69. Polizeiliches. ,1. Art. 70. Polizeiliches. "Uis u. Mcndris. Art. 9. Lauis I». Art. 91. Justizsachen. ? Art. 92. Justizsachen. ^ r. „ 43. Landcsvcrwaltung im Allgcm. zc. k. ^ 93. Justizsachcn. Vtendris I». Art. 269. Verwaltung im Allgcm. zc. >>- u. aus dem Schasshauser Exemplar. 3 58 Juni 165t. 45 Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 1KSI, nach dem 24. Juni (Nach Johann Baptist.) Staatsarchiv Zürich. Ennetb. Abs-Y. Bd. löZ. — Kantonsarchiv Schaffhausen. Gesandte: Die gleichen wie Abschied 44. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelcgenheiten: Luggarus u. Matnthal. »I Art. 3. Mainthal. ». Art. 229. Gränzstreitigkeiten. «>- Art. 200. Landrccht, Statuten. I». „ 230. Gränzstreitigkeiten. «I. aus dem Schafshauser Exemplar. 4« Gemein-eidgenössische Jahrrechnungs-Tagsazung der XIII Orte. Baden. 2. Juli. Staatsarchiv Luccrn. Mg. Abs-Y. Bd. XI.I, kol. roo. — Staatsarchiv Bern. Allg. Abs-Y. Bd. V6S, toi. 107. — KantonSaichi' Schaffhansen. — LandeSarchi« Nidwalde». Gesandte: Zürich. Joh. Rudolph Rahn, Bürgermeister; Joh. Ludwig Schnecbcrger, Sekclmcistcn Bern. Joh. Rudolph Willading, Zcughcrr; Binccnz Wagilcr, Venucr. Luccru. Ulrich Dullikcb Schultheiß; Laurenz Meyer, Obcrzcughcrr. U r i. Jost Püntincr, Landammaun; Scb. Pcrcgrin ZweyeN Landeshauptmann. Schwyz. Wolf Dietrich Rcding, Landammaun; Martin Bclmout, alt-Statthaltcl Unterwalden. Marquard Jmfeld, Landammaun, und Balthasar Am Schwandt (Aschwandcn) veN Obwalden; Joh. Peter Zclger, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidler, Ammann; Wilhelm Heinrich, alt-Ammann. Glarus. Jakob Marti, Landammann: Balthasar Müller, alt-LandammaiiN Basel. Joh. Rudolph Weitstem, Bürgermeister; Joh. Heinrich Falkner, Zeughcrr. Frei bürg. Rudolf Weck, Schultheiß; Sim. Pctcrmann Meyer, Zcughcrr. Solothurn. Joh. Ulrich Suri, Venncr; Fra»i Haffncr, Stadtschreiber. S ch affhauseil. I. Jakob Zieglcr, Bürgermeister; Matthias Schalch, al> Bürgermeister. Appenzell. Johann Sutcr, Landammaun von Jnner-Rhoden; Ulrich Schlüpft Landammailn von Außcr-Rhodcn. »H.. Voran geht der gewöhnliche eidgenössische Gruß. I». Der vorjährige Abschied, betreffend Münzwesen, bleibt bei seinem Inhalte, e. Auf das Gesuch des vorderöstcrreichischcn Prälatenstandcs Breisgau und des Abtes von St. Blasien, daß ihre Crcditorcn noch zu etwas Geduld gewiesen wcrdt möchten, indem in den nächsten Zeiten, sobald namentlich die kaiserlichen Commissaricn die ihre Majcst^ betreffenden Anthcile der Schuldverpflichtung werden bereinigt haben, der Schuldfordcrung entspracht werden solle, werden die um ELecutionö-Bcwilligung cingckommencn anwesenden Creditoreil angewiesen bis Martini zuzuwarten; zugleich aber wird dem Abt von St. Blasien angezeigt, daß, wenn bis dah>" Juli 165t. 59 '"cht wenigstens zwei Zinsen folgen, die Exemtion nicht mehr zu hindern sei. N.Der französische Gc- an te de la Barde hält einen Bortrag, worin er erinnert, wie er mit der Ucbernahme der Gesandtschaft w Auftrag erhalten habe, die Erneuerung des Bündnisses zwischen der Schweiz und Frankreich einzu- ^n, wie die Eidgenossen in günstiger Zeit seinen Anträgen zu große Forderungen gegenübergestellt haben, ""c unterdessen Frankreich durch innere Unruhen in finanzielle Noth gekommen, der König selbst von ge- 'v'sser Seite zwar aufgereizt worden sei, den für Frankreich so lästigen Bundcsvertrag mit der Eidgenosscn- )aft fallen zu lassen, jedoch durch die Lcetürc der Berichte über die Leistungen der Schwcizcrtruppcn von »ranz I. ^ Entschlüsse sich bewogen finde, die Verbindung sortzusczen. Mit Hindcutung auf U'bere, namentlich von 1662—1616 der Eidgenossenschaft übersandte reiche Geldsummen, sowie darauf, aß der König den Hauptlcutcn und Obersten 666,666 Pfund baar bezahlt und für andere 666,666 ü'ötjMi-Mv gegeben habe und daß er weitere 3 Millionen und etliche Hunderttausend gemäß vor- bchrigeni Accord ebenfalls sicherstellen werde, veranschaulicht der Gesandte den Werth, welchen der König auf die Erneuerung des Vertrages lege, und die Bereitwilligkeit desselben, bei bessern finanziellen Kräften ^Ucn Verbindlichkeiten zu genügen. Er warnt dann aber auch vor den Ränken der Fcindö, welche die > cn befreundeten Nationen einander zu entfremden trachten. In dem zugleich übergcbcnen Memorial die französische Gesandtschaft zu bedenken: 1) daß die österreichischen und spanischen Staaten, wenn ^ Mammen halten, die Eidgenossenschaft von allen Seiten einschließen, so daß, wenn der König von nien "'cht unwahrscheinlich sei) ohne leibliche Erben bleibe, alle diese Länder in Einer Hand ^ Eidgenossenschaft ohne Hülfe Frankreichs wohl zu stark werden möchten; 2) daß der König " Frankreich bei dem nahen Friedensschlüsse mit Spanien die Eidgenossenschaft nur nach vorhcrgegan- !^>wr Bundtöerncucrung dem Friedensverträge einverleiben könne; 3) daß der König mit dem nächsten ^^tember majorenn werde, was die bessere Rcgulirung der Finanzen und die Bezahlung der ^''tständc zur Folge haben werde; 4) daß der König jedem Orte für das mit dem 14. Mai ablaufende und ebensoviel für das mit dem 14. Mai angehende Jahr zu zahlen anerbiete, u)rcnd Savohcn bei dem mit einigen Orten geschlossenen Bündnisse nur die Hälfte geleistet habe und ^ )rend auch bei der 1634 mit dem Könige von Spanien erneuerten Verbindung die betreffenden Orte ^fällig herbeigelassen und Nachsicht bezüglich der Zahlungen geübt haben; 5) daß endlich die ^ wudtschast sich persönlich für Leistung besagter Zahlung verbürge und die Versicherung gebe, es werde, k''u ein außerordentlicher Ambasiador wie im Jahre 1662 zur Beschwörung des Bundes in die Eidge- "»schaft abgeordnet werde, zugleich auch Vorsorge getroffen werden, um den nach Paris abzuordnenden ^ ^ ""dtschaften der Stände die Reisekosten gehörig zu vergüten. Endlich wird den Ständen ein vom ^ <3»ni aus Paris datirtcö königliches Schreiben bchändigt, worin unter der Voraussczung, daß die undesernenernng zu Stande komme, auch verheißen wird, den Ständen nach Möglichkeit so viel oder ^ ^) webr Wohlthaten zu erzeigen, als von den Vorfahren geschehen sei. — Nachdem hierauf auch noch a/f Paris datirtcö Schreiben der Obersten und Hauptlcute gemeldet hatte, daß zwar w von den Ständen angeordneten Vollzichungömaßnahmcn ein befriedigender Tractat zu Stande ^ Climen, die „Expedition der dreh Millionen für die 6 Jahre herauß vndt allein etwas an dem ersten 56m aber in gar wenig Tagen vcrhoffentlich geschehen soll", inzwischen der Fond von - 66 conservirt und auf die kormos angewiesen, die Bezahlung der 666,666 durch die Pfänder gcdekt, 60 Juli 1651. bereits auch etwas bezahlt und davon 16,000 Franken den licenzirtcn Truppen abgegeben worden seicit indessen die Zahlungen immer noch so säumig gemacht werden, daß der Sold für die drei leztcn Muster ungen noch ausstehe, wcßwegcn die Stände gebeten werden, eines Thcilö die Vorwürfe der licenzirte« Truppen, es werde ihr besonderes Interesse hintan gcsczt, nicht zu beachten, andern Thcils bei Erneuern»!! des Bündnisses auf endlicher Bezahlung aller Rükstände ebenso fest zu beharren, als auf Erbesscrnnj des Dienstes, — fand man sich durch die von der französischen Gesandtschaft gemachten Mitthcilunge>> nicht befriedigt und eröffnete daher derselben durch einen Ausschuß den Wunsch, auch noch zu sagen, w>> weit die seit mehreren Jahren erhobenen Klagen und Beschwerden und das an den Hof übersandte M morial Berüksichtigung gefunden haben; denn obwohl den Obersten und Hauptlentcn einiges Content? ment zu Theil geworden sei, so berühre dieß das Publikum nicht, und eine speciclle Antwort auf da< Memorial dürften die Stände doch erwarten. Hierauf erwiderte der Ambassador: Dem Könige sei ct eben schwerer, das Bündniß treu zu halten, als den Ständen; denn er sei der Bezahlende, sie die C>» pfänger, und vom Jahr 1602 bis zum Jahr 1651 seien im Ganzen mehr als 25 Milliont» vom Könige an die Eidgenossen vcrthcilt worden, ungerechnet dasjenige was den Obersten ni>t Hauptleutcn in Frankreich ausbezahlt worden sei und das sich noch höher als 25 Millionen belaufe; a't das Memorial eintretend bemerkte er, daß ja für die Bezahlung der Soldrükständc Sicherheit gewährt die Vollziehung künftiger Verpflichtungen durch die Bundcscrncuerung zu ordnen eine Summe Gcldc! bei Beschwörung derselben zugesichert sei; auch werden die Pensionen für Studenten keinen Anstand finde» die Douanen zu Lyon und Valcnce betreffend, werde der König berechtigte Prätcnsioncn nicht unbcrist sichtigt lassen und auch die Zölle zu Dreifach, im Elsaß und Sundgau auf den frühern unter Oestet reichs Herrschaft bestandenen Ansaz möglichst znrükstellcn; dagegen gehe die Auflage auf das Salz b? dem Schlosse Joux den Herzog von Longucvillc an, dem das Schloß gehöre; sie habe aber unter de» Gubernator Gruen auch schon bestanden und werde nun von den Bewohnern der Frcigrafschaft nur alt Vorwand benuzt, um die Eidgenossen zu Klagen gegen die Garnison von Joux, welcher der Zoll zu ihre» Unterhalte angewiesen sei, aufzuregen; andere Artikel des Memorials seien ebenfalls vom Könige so ist' würdigt worden, wie die Orte nur wünschen können, und was die Beschwörung des Bündnisses betreffe so mögen die Orte, wenn der außerordentliche Ambassador nicht genug Geld bringe, dannzumal die M schwörung anstehen lassen und ebenso, wenn die jährlicheil Zahlungen nicht nach Versprechen geleistet werden, das Bündniß abkündcn oder aufheben; immerhin sei es für sie räthlicher, jczt das Bündniß ab' zuschließen und sich in den Frieden mit Spanien cinbcgrcifen zu lassen, als sich der Gefahr auszusezc» daß der König nach hergestelltem Frieden die Truppen als entbehrlich entlasse und damit natürlich a»6 aller andern Verpflichtungen gegen die Stände sich enthebe. — Weil während dieser Unterhandlung^ die in der Clus beschimpften Hauptleutc ihr Satiöfactionsgcsuch erneuerten, wurde nachträglich der Laist schrciber beauftragt, den französischen Ambassador auch hierüber um Aufschluß zu ersuchen. Dieser gab z»" Antwort: Die schweizerischen Gesandten haben in Paris im abgewichenen Jahre mit den an den Herz?? von Vendüme und an dcu Gubcrnatox der Clus abgelassenen Schreiben sich zufrieden erklärt; es bleib" also nur übrig, daß man dem Inhalte derselben Vollzug gebe; da aber die Verhandlung darüber niil?" durch die französische Gesandtschaft gegangeil sei, so sei sie, wenn die Vollziehung unterlassen worden fti auch uicht dafür verantwortlich. — Nach allem diesem wurde beschlossen, dem französischen Gesandt^ kl Juli 1651. Juu iv?i. t ^«iilichc Wohlwollen dankbar, die Erklärung zu Händen zu stellen, man sc' ,^7en'effe^dcn Aufschlüssen und Zugcstandmsscn'ucht könne sich aber mit den das eingegebene ^""^.terhandlung nicht weiter führen, sondern " ^ " nden begnügen, wolle daher mit ^^^'^^". '^escr Erklärung die vom 15. Juli dat.rte ^ bar an den König wenden. Beigelegt wm Kröffnunaen des französischen Gesandten ? König, in Kürze die Vorstellung enthaltend, die ' «. ^ geführten Beschwerden nicht g - zng auf die seit mehr als zwanzig Jahren von ^u Hauptleuten wurde un na um darauf hin in die erwünschte Bnndeserneuerung ^ s,,. ernstwer - 12. Juli zugeschrieben, daß sie sich. „ach Gebühr verbalten ^er ^ erell senr noch in den Schranken der zwar ausgelausti ^ Erlediaring erfolge. auf erhalte, sollen, sofern den übrigen eidgenössischen Beschwerden - ' ^ ^ Ueeuzirten Truppen den be^ heimzuziehen, ferner, daß sie von den zu g-wartrg^ Schwyz Mmt° ä« ^ treffenden Theil zu Händen kommen zu lassen ^ dankten Hauptlcutc von diesen Feldern ,h ^ Schreiben nur unter dem Vorbehalt, daß auch d.c ^ April gefaßten ^."dnisses Anthcil empfangen. - Endlich vereinigte man N-h > ' ^ dem Abschluß beharren, die Verhandlungen geheim zu Mcn, " ' ^dem Orte eine schriftliche Vcrze, bis zur Zufriedcnstcllung aller ciilztliien Slan e ^ - ^-imgen die Abordnung einer Gcsan ) seiner Ansprüche vorlegen zu lassen. be> den'- aii^ ^ denken, der d>eie oman ^ acht Orten nach Paris zu beantragen, end ich gedeihlichem Abschlüsse ^ ^Mfom- gleite und nach ihrer Rükreise als Agent die U"^ ^ nach Baden au nächstem eignet sei. Zu Fortsezung dieses Gescbatts ^ ' f. Mit Einreichung eines zu ^"c l. I. ausgestellten Crcdit.vö verbindet der Avg p ^ ^ Wilhelm und das Gesuch. H°.. st. «etm.nt- .w ..wen »« dkl dir Bnndeserueuerunz mit zranfre.ch heidscitistcr Sicherheit ütrrb»»b ^ ^ »ud wischen de. z.eiz.afichaft und °°r ^^.twsseMa ^ ^ , und festeres Bstndnisi er.wekt werden- tts »»t " ' Gesandtschaft. als auch de. cm °»°n Neutralität s-wchl bei dem fran,«stich-» . ^ ^ einstllch «-wendet b-.tr» »» . d°» Este...«..- Gnbe-natb- de- «"7d « ttetm^ i-ruer asten « elf. ..»«»de», -»->> »"» ^2.« . e.d. »»'» de» Her--» »ttd Od« --k«w »de. die tz.Zch.uu« eine. °»t'°w Ve.bindut.st ...» B'^nd '« «-.dmstlle.. V "t «. Z... Namen de. .... Z-d-e >«° »..»,>'"» ^ «eiste, ««» « »»d Hat.st.tb «°n Zürich- Mit. «au .„bliebeuenH.np'leut-» "Ut der Vorstellung, wie sie Mit den " . Berechtigungen genießen sollen. dabcn, daß sie an den Zahlungen der > ' , ^ ,^<>r dem Vorwande, 1 geleisteten Summen ihr Anthcil ihnen vorenthält Niedcrlcgung der W ff Dienst de. taufenden Ja».-« t» »^7''^?^-»-»»» H°u">'U>°u .» schlossenen Tractateö wird beschlossen, den nb t ^ Folge der gegen > ^ ^cn und >wng zugehen z.i lassen. Mit dem ^ ^ „o T>ue Speyer ergriffenen Abwehr die confiscirten 62 Juli 165t. einiqc Waaren, „Nachstandtvnndt Abgang", alles Carl Micgcn von Basel gehörig, zurükerstattct worde« seien, wird die Dankbezeugung gegen die übrigen Orte für geleistete Hülfe verbunden, zugleich aber dc> Antrag gestellt, dem Kaiser ein Dankschreiben dafür zuzusenden und auf Rechnung der Orte, wenn nich' alle, doch einen Thcil der, außer den Kosten und Mühen der betreffenden Privaten und Kauflcutc, ss' die Gesandtschaften nach Münster und Wien über t0,WO Thalcr betragenden Kosten zu übernehme»' . Ferner solle man den baselschcn Bürgern Batticr zur Aushändigung von Ml) Rcichöthalcrn, die ihm'« in Straßburg unter dem Vorwandc, cö seien Bisanzer testons (eine im Reiche verbotene Münze), zurük behalten worden, behülflich sein und im Fernern die Stadt Straßburg anhalten, daß sie nicht, allen Gatt" rechten zuwider, einen Pfandbrief von llllll) Gulden, den der basclsche Bürger Antoni vor einigen Jahre« an sich gebracht habe, nun der erst jczt in das Falliment gerathcncn Vcrlassenschaft des frühem Eigc» thümcrö wieder zurechne. Beschluß: 1) Antragsgemäß sei dem Kaiser ein Dankschreiben zu bchäudige« (datirt tti. Juli) und dabei auf Ncstituirnng des noch ausständigen Gutes und Anweisung der Camin« ralen zu Ersaz der GcsandtschaftSkostcn zu dringen, zugleich sei aber auch Landammann Zwcycr beatts tragt, seinen Einfluß zn diesem Zwcke bei Hofe zu verwenden; 2) in Anerkennung, daß jene Angelegenheit ein gcmcineidgcilössischcs Geschäft sei, soll Basel ersucht werden, die darüber aufgelaufenen Acte« in ein Libell zu sammeln; 3) die Frage der Kostenvergütung, sofern Erstattung von der RcichSkamnicl nicht erhältlich sei, all rekermulum zu nehmen; endlich ». Da ungeachtet der au Oesterreich gerichteten Schreiben d>« Zölle in Schwaben noch nicht auf ihren frühem Stand herabgcsezt worden sind, vielmehr der Zollci» ziehcr von Kcnzingcn in die Eidgenossenschaft gehende Waaren zn Oberholsten angehalten und einen Zo" davon zu fordern sich unterfangen hat, wird ein neues Schreiben au den Erzherzog erlassen; und w^ auch in Konstanz, Stein und Dicßenhofcn die Zölle gesteigert worden sind, wird diesen Städten dust Schreiben vcrdeutet, daß sie auf die frühern Ansäze zurükgchen sollen. «K. Bern lehnt die AnschuldiguttS ab, als wäre im abgelaufenen April von ihm den Bauern im Münsterthal eine Aufmunterung zugl' gangen, sich den Forderungeil ihres Herrn, des Bischofs von Basel, zu widcrsezcn; vielmehr habe m»« denselben gcrathen, obwohl sie nichts schuldig seien, aus freiem gutem Willeil dem Bischof eine namhass Beisteuer zu gewähren; Bern habe also nichts gcthan, als wozu cö vermöge des Burgrcchtö mit dc« . Münsterthalcrn befugt gewesen sei. Daran wurde die Erzählung geknüpft, wie die Münstcrthaler vcrnM dieses Burgrcchtö im lezten Kriege verschont geblieben seien, wie sie auch allein unter allen UntcrthaM« des Bischofs, laut eines alten Landrodelö, sich gewisser Privilegien -zu erfreuen haben, wie aber diese' Landrodcl ihnen zurükgchaltcn werde und anstatt desselben ein anderer abgeänderter Landrodcl zugestell' worden sei, den sie nicht annehmen wollen, wie nun aber die Beamten des Bischofs sie, ungeachtet de' Jnterccssionen Berns, vielfach bedrängen; Bern müsse daher die Orte ersuchen, vermitteln zu helfen, d»! der alte Landrodel den Münstcrthalcrn wieder zugestellt und eine Einmischung von Rcichöcommissaric» mit denen der Bischof drohe, nicht gestattet werde. Hierauf wurde von den cilf Orten (weil nämlich a>^ Solothurn wegen des Abtes von Bcllclah einen Span mit dem Bischof hat) an den Bischof eine nung gerichtet, auf die RcichScommissaricn zu verzichten und dagegen mit Bern eine Confcrenz eingehe" Juli 1651. 63 zu wollen; wenn es ihm genehm sei, so werden die übrigen verbündeten Orte stA) dabei gerne durch eine ^bmdnung vertreten lassen, i. (S. u. Rheinthal). (S, u. Stift St. Gallen), t. (S. u. Frciämter). ^ (S. u. Baden), v. (S. u. Sarganö). u. x. (S. u. Baden). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte (?—t"f.). Die VII katholischen Orte werden von dem Bischof Albrccht von Basel ersucht zu glauben, daß ^ mit seiner gegen den Abt von Bellclah über Verweigerung der Reichs- und Stiftsstcuer erhobenen cschwcrde nicht die Orte Bern und Solothurn verklagen, sondern lediglich ein dem Reich zuständiges «stecht pflichtgemäß habe wahren und üben wollen, eben dcßwcgcn aber auch ohne Vorwisscn und Einwil- Mng des Kaisers und Reichs in eine Erörterung jener Reichsangclegcnhcit sich nicht einlassen könne. Hinauf zeigte Solothurn, daß der Abt von Bellclah unter SolothurnS Schirm stehe, es hicmit die Berufung auf Rcichseommissaricn nicht auf den Abt von Bellclah extcndiren lassen werde. Von den übrigen r en wurde dem Bischöfe gerathen, mit Solothurn zu unterhandeln; wenn er wünsche, daß sie oder eines er ihrigen dabei vertreten seien, werde sich Solothurn das wohl auch gefallen lassen; Berufung auf kaiser- 'chc Eommissaricn möchte leicht für ihn selbst wie für die benachbarten Eidgenossen zu Weitläufigkeiten und ugleichheiten führen. (S. u. Rheinthal), n». (S. u. Baden). I»I». (S. u. Sargans), rr. Da '"cht abzusehen ist, wie weit die mit den Unkatholischen im Thurgau obwaltenden Streitigkeiten führen "ud da die katholischen Orte noch viele andere Angelegenheiten haben, über welche der Papst besser münd- ' ) als schriftlich informirt würde, wird nothwcndig erachtet, nach dem Herbste eine Gesandtschaft oder vch eine Dcputatschaft unter dem Namen eines Agenten nach Rom abzuordnen und bei dieser Gelegcn- ""t auch Herzog von Savohcn und dem Gubcrnator zu Mahland wegen der Bündnisse, dem Herzog ^u Florenz aber als gutem Freunde der katholischen Eidgenossenschaft Bericht zu geben. Diese Meinung ^ Jnstructionserthcilung auf nächste katholische Tagsazung in den Abschied genommen. «l«I» ^ mit Spanien vcrbüudcteil Orte erhalten von dem Markgrafen von Caraecna,' spanischem Guber- '^tor in Mahland, ein den spanischen Dolmetschen Oberst Erivelli beglaubigendes Crcditiv und von l ^'delli selbst, der wegen Unpäßlichkeit nicht persönlich erscheinen konnte, eine schriftliche Propofition, in ^ chor April an den spanischen Gesandten Easati ergangene Mahnung zu Leistung der bundes i ^Mcißen Satiöfaction entschuldigend beantwortet, baldige Bezahlung in Aussicht gestellt und die Hoffnung > ^^csprochcn wird, daß die von den Eidgenossen gegen Mißbrauch ihrer in französischen Diensten stehenden ' ^ ergriffenen Maßregeln Erfolg haben werden. Hierauf wurde erwidert: Wenn den Forderungen ! / ^eils noch in spanischen Diensten stehenden, theils licenzirtcn Mannschaft und anderer Berechtigten > ^ ^ -x^^sg^ng entsprochen sei, werde sämmtliche Kricgsmannschast heimbcrufcn werden, i Die Gesandten von Untcrwaldc», Zug, Frciburg und Appenzell nehmen das schon leztcs Jahr > ltc Gesuch um Schild und Fenster in das Rathhaus zu Wesen abermals in den Abschied. Ebenso > von Untcrwaldcn, Zug, katholisch Glarus und Appenzell J.-Rh. wiederum in den Abschied genommen ; besuch Wappen und Fenster in die neue Kirche zu Goldau. fl". Da man verspürt, daß auf > von Zürich und Glarus Information und Bericht hin den Schiedorten der unkatholischcn Religion ! ^ ^ochtsa^x per katholischen Orte in der Streitigkeit wegen Utwhl und Lustorf nicht gcnugjam bc K4 Juli 1651. kannt seien, so dürfte gktt sein, nach Bern, auch zu Händen der übrigen Schiedortc, eine Gesandtschaft z» schiken, um selbe über die Gestaltsamc der Sache aufzuklären und sie um Schuz im guten Recht oder nötigenfalls um Theilung der streitigen Vogteien zu bitten. Vorher aber müßten die obersten Gemalte» in den einzelnen Orten versammelt werden, bei denen der Entschluß in solchen Sachen steht,' wcßwcgc» deren Versammlung dem Gutfindcn der Obern anhcimgcstellt wird. Die Gesandtschaft, wenn sie beliebt, solle am ä. August in Luecrn zusammentreten, den 5. die Resolution der großen Gewalten eröffnen, damit sie dann gleich nachher die Reise antreten könne. (Extract-Abschied als Beilage zum Nidwaldner Exemplar).^ (Abschied der Schiedortc.) Da die Bemühungen der Schiedortc auf der Tagsazung vom 16. April lezthin, die beiden streitenden Parteien zu vergleichen, ohne Erfolg gewesen waren, so wurde damals die Sache auf gegenwärtigen Tag gestellt, mit dem Ersuchen an die Parteien, ihre Gesandten mit vollkommenem Befehl zu versehen. Als nunmehr die Schiedortc abgcsöndert mit den beiden Parteien in Vcr- Handlung traten, gaben diese im Wesentlichen die gleiche Gesinnung zu erkennen, wie früher; Zürich niü reformirt Glaruö waren nämlich stetsfort geneigt, die Sache gütlich oder rechtlich austragen zu lasse», während die katholischen Orte erklärten, in einen Compromiß nicht eintreten zu können, soweit es die Angelegenheit wegen Utwhl und Lustorf betreffe, hingegen bereit seien zu Beilegung der wcitern Streitigkeiten mit Zürich und evangelisch Glarus zu verhandeln; indessen geben die katholischen Orte die Zusage, daß die Sache vor ihre höchsten Gewalten gebracht werden solle, denen sie noch nie vorgelegt worden sc» Die unparteiischen Orte müssen sich also darauf beschränken, die Angelegenheit abermals auf einen künftigen Tag, der am 3. September abgehalten werden soll, zu stellen; unterdessen wird wiederum an dü streitenden Orte geschrieben mit der Bitte, des lieben Friedens wegen bis dahin keine Neuerungen i» Sachen vorzunehmen und dergleichen auch den Landvögten zu untersagen, an die dieser Befehl übrigens auch direct von den Schiedorten aus gerichtet wird. Iii». Da die Baslcr Gesandtschaft vorbringt, wie ihr der Herr von Gramont, Gubcrnator zu Laufcnbnrg, bei ihrer Durchreise wegen des vielen Gesindels, das die dortige Gegend aus der Eidgenossenschaft her belästige, geklagt habe, wird eine allgemeine Land- jägi auf den 17. August angcsezt und dem Herrn von Gramont sowie allen Landvögtcn in den deutsche» Vogteien davon Kcnntniß gegeben, damit solche Jägi allenthalben am gleichen Tage verrichtet werde« (AbschicdS-Eztract als Beilage zum Abschied im Nidwaldncr Archiv.) Ii. Dem Gubcrnator von Neue» bürg wird ab Seite Berns, Frciburgs und Solothurns ihr Vorhaben mitgethcilt, auf einer Confcrc»! wegen einer Münzordnung zu verhandeln, wozu er wegen der Nachbarschaft Neuenbürgs auch cingcladc» wird. Eine Verbesserung im Münzwescn, das durch den deutschen Krieg in große Unordnung gewachst» sei, sei nunmehr, nach hergestelltem Frieden, sehr dringend. «e, »t, I»I» aus dem Nidwaldncr-, «n. aus dein Schasshauser- und II aus dem Berner Exemplar. Man sehe auch im Abschnitte Herrschafts- u. Schirmortsangelegenheiten: Thurgau. «. Art. 611. Stifte und Klöster. ». Art.. 193. Justizsachcn. Nheinthal. Art. 212. Schiizenwesen. Art. 224. Kirchliches und Glaubcnösachcn. Sargaus. V. Art. 123. Leibeigenschaft und Fall. I»I». Art. 220. Stifte und Klöster. Baden. »i Art. 159. Abzug. ». Art. 42. Obrigkeitliche Einkünfte. „ 240. Schiizenwesen. »». „ 378. Gotteshäuser. Freiämter. It Art. 118. Abzug. i»,u.i>. Art. 100 u. 101. Polizeiliches. I 60. Rechts- und Gcrichtösachcn. « „ 132. Märchen. Stift St. Gallen. «. Art. 2. Juli 1651. 65 4 Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden IN Orte. Brunnen. 10. Juli. LandcSarchi» Nidwald«». ^ Gesandte: Uri. Anton von Spiringcn, genannt Arnold, Statthalter; Karl Emanucl von Roll, Landanunann. Schwhz. Sebastian Abhbcrg, alt-Landammann; Georg Aufdermaucr, alt-Land- ummann; Gilg Bctschart, Statthalter; Franz Rcding, Sckclmcistcr. Nidwalden. Jost Lussi, Land- uniniann; Bartholomä Odcrmatt, alt-Landammann. Man sehe die Verhandlungen im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn: tlleuz -c. » « ic>g—iog. 48. Verhandlung der von den V katholischen Orten und katholisch Glarus nach Bern abgeordneten Gesandtschaft. Bern, Freiburg und Solothurn. I0S1, K. August. TtaatSarchi» Lucer». Allg. Absch. Bd. XI.I, kol. l«s. Gesandte: Lueern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß. Uri. Scb. Percgrin Zwehcr, Landeshauptmann. Wolf Dietrich Rcding, Landammann. Untcrwaldcn. Heinrich Bucher, Landammann von Calden. Zug. Beat Zurlaubcn, alt-Ammaim. und ^^^vm die V katholischen Orte sammt katholisch Glarus wegen der Streitigkeiten über Utwyl Lustorf gegenüber dem Stande Zürich, von den Schicdorten bei lcztcr Jahrrechnung abermals zu ' )cr Ausgleichung crmahnt, den Entschluß gefaßt hatten, eine Gesandtschaft an die Regierung von ^ Zuordnen, um sie zu bitten, daß sie ihnen zur Uebung ihres Rechtes und zur Thcilung der Land- > 'u schaft Thurgau verhelfe, trat diese Gesandtschaft am 4. August zur Vorberathung und zur Empfang- ^ütte ^dcr Instru ction") iit der Stadt Lueern zusammen und begab sich sodann nach Bern. I». Am 6. ) Instruction und Ncfclch, was die Zu V. L. E. der L. Statt Bern Abreisende Herren Eren- Lesandten vnd Delegaten Inn Namen der 5 alten Cathol. OrthenderEidtgnoschafft iampt Glaruß Cathol. Religion abzuLegen vnd zu verrichten werden! haben. Erstlich U»rd den EerenDeputaten übcrLaßcn, das sy bcvorderst ihrer habenden guten wüssenschafft vnd experienß nach die ^urmlia in früntlichen althergebrachten Eidtgnossischen terminis verrichtent vnd daruff die Präposition antretent mit vermelden: was gstalt vnd maßen die vnverbrüchenlichc vnd styffe Haltung deren von Vnsercn in Gott rhuwendcn 'eben alt Vorderen hindcrLaßne heilsaminer Saß- vnd Ordnungen (derglychcn nit bald by anderen fryen Ständen Zu finden) das einZige mittel gewesen, in Vnscrem gel. Vatcrlandt die so thiiwr crworbnc edle fryheit zu eonser- uicrcn, sye ganß vnwidcrsprächlich. wan nun wir sambt v»d sonders Vns fürbashin derselben In alter E. Lsf- Vichtig- vnd einigkeit bestechen werden, So ist an der beharrlichen gmcinen wollfahrt vermittelst Gottes Gnaden nit Zu Zwhfflen. Wofehr man aber hingegen sich in andere abweg verLeiten ließe, wcre nichts anders ^als trännung, «6 August 165t. August in Bern angekommen, erlangte die Gesandtschaft auf den folgenden Tag vor dem Ordentlichen und Täglichen Rathc eine Audienz. Indem sie demselben mündlich ihre Instruction eröffnete stellte sie, da sie von ihren höchsten Gewalten abgeordnet sei, das Gesuch, ihre Angelegenheit auch vor dem höchsten Rathc Bcrn's, nämlich Rath und Zweihundert, vortragen und näher begründen zu dürfen, was dann zwispalt vnd gcnyliche Zerrüttung, Ja vndergang zu besorgen. Gestalten vor ongefahr 120 Jahren Leider sich ei» solche angstalt erröugt, indemme V. E. der Statt Zürich wegen etlich wider abgedachte alte wolhergebrachte zum grundt gesetzte Satzung vnd Ordnungen vorgenommenen zumuetungen mit Vns den 5 alten Cathol. Orthen zerfallen vnd z» offner vyndtschafft vnd thätlicheit gerathen. Nach welchem wie bewust ein Verglich vnd zu verträglicher Richtschnur ein beschribner Landtsfrieden vfgerichtet worden, dessen innhalt vnd Verstandt gmeß von Vns. L. alt Vorderen vnd Vns mit vnd nebent Vnsern l. Eydtgnossen von Zürich, in gmeinen Mitregierungsgscheften vast in 100 Jahr nach Zügknuß vnzalbarer abscheiden vnd probierlich excmplen ghandlet vnd tractiert worden. Als aber 1031 Wege» der Eesachcn vnd Collaturen im Thurgöw vnd Rhynthal sich mißvcrstandt zu getragen vnd man Vns die 5 Cathol Orth zu einem Rechtsatz zu zwingen vermeint, endtlich aber einen vertrag wie bekannt vffgetrochen, ist erfolgt, daß V. E. von Zürich ihnen dardurch ein solchen Vortheil zu schöpffen vermeint, daß (gleich wie im Römischen Reich vo» ihren Religions Professanten beschechen) sye durch vfssuechung allerhandt alten vnd nüwen zravamina der gmeine» Vnderthanen ihrer Religionsverwandtcn vnderstanden alles Inn ein gleichheit zu brinngen, vngeacht daß weder Vnsett alte vertrag, Landtsfrieden vnd abscheidt noch so gar die Landtsart vnd herkommen mit dem Römischen Rych kei» gmeinschafft oder verglychung habcnt. Sy sich dennoch nit geschochen, Vns als mitRegierende Orth 1044 by aw gestelter Conferentz zu Frauwenfeld In wolbcfücgtcr rcchtmessiger abstraffung der Vnderthanen zu Vtwyl vmb bcgangR fräffelthat vnd vnghorsambe, wie auch etlich Personen zue Luestorss vermög des Landtsfriedens bewilligten Cathol. Reil gionsübung durch protestieren vnd Rechtpieten zue hinderen, sich glychsamb an gedachter Vtwyleren statt zue fächere» zu stellen, deßwegen einen vnnothwendigen yfser mit Musterung ihrer Nüwen Rütery vnd andern derglychen vffmah'. nungen zu erzeigen. Nebent villem vngutem verLauff, darab Vnsers wüssens niemandt kein wolgefallen gehabt v»i daruinb der königl. Mt. zu Frankrych damahls residirender Ambass. wie auch V. g. L. der Statt Bern zu abwe»' dung alles Übels gantz beweglich nach Frauwenfeld geschriben, Vnser g. L. E. von Schaffhausen aber vnd so ggl die Vnderthanen selbst vmb begüetigung gsandtschasft vnd vßschüß dahin verordnet, also daß zwar damals die Abg? sandten der 5 Cathol. Orthen mit vstruckenlicher Reservation habender Nechtsamme der Judicatur vnd innhalt des Landtsfriedens obuermelten yngelangten Jnterponenten zu ehren vnd gefallen vernere exccution yngcstalt Vnd also vev hofft, es wurden hernach Vns. l. E. der Statt Zürich vermittelst gebüerender Reflexion von so vnzytigen vnrhuwe» sich meßigen vnd von derglychen vnrcchtmeßigem Rechtpieten abLassen, angesehen insonderheit das wir durch obige strasi vnd bewilligung niemandt an syner Religionsüebung wider innhalt des Landtsfridens gehinderet. Aber aller disek gehabten zuevcrsicht entgegen habent sye die zeit her sich sehr bcmüeht, den Landtssriden eint wcders zu Löchere», Z» reformieren oder gar vmbzustoßen durch beharruug ihres vnformbklichen Rcchtpietens. Vns die 5 Orth sampt Glarus Cath. Religion der habenden Nechtmeßigen Judicatur still zu stellen vnd Vns so gar by vnterschydlichen Orthen v»° güctlich zu beschuldigen, als hetent wir den Landtssriden, pündt, vcrträg, Eer vnd Eidt nicht beobachtet; Sachen v»i Proceduren so V. GH. vnd Ob. nunmehr vnLidenlich; Insonderheit aber gebent wir einem Jeden vnpassionirten gcmi^ zue erduren Ob zu gestatten sye, wan vnder zwölff Orthen Enetpirchs, vnder 8 Orthen der grasfschafft Baden v»l also von übrigen Landtvogtyen Regierenden Orthen zu Reden mit mehrer stimb ein Vrthel vsgefelt, das wider di? selbige eins oder das ander mitregicrende Orth protestieren oder Recht pieten solte? Ob auch ze ein Orth Vns^ Eidtgnoschasst sein habende Oberherrlicheit oder Souveränität in Disputat oder Compromiß setzen vnd nit billicher wvl gegen dem anfechtenden theil mit üßerstem vermögen beschirmen wölte. Maßen dan Uns. GH. vnd Ob. billich sinnet. Vnd so nun wir allerseits Lut des andern Articuls in gedachtem Landtssriden by denen zu vor gehabten st^ Helten, Recht vnd gercchtigkeitcn inn den gmeinen Vogtyen vngesumbt vnd gentzlich blyben sollent Vnd so die Cath^ tischen Vnderthanen nach inhalt Landtsfridens die Cathol. Cäremonien wider vfsrichtcn mögent, So volgct, das wcd^ die abstraffung der vnghorsammen pauren noch bewilligung des altars solle oder möge weder mit noch ohne Re^ August 165t. 67 aufden folgende» Tag angeordnet wurde und in Anwesenheit von mehr alö hundert und siebenzig RatlMnt- isticdern stattfand. Die Antwort auf den gehaltenen Vortrag, durch einen Ausschuß eröffnet, verdankt die besondre Vertraulichkeit, welche der Stadt Bern durch diese Abordnung von den katholischen Orten erwiesen wurde, ^drhctß^ die gemacht e Mittheilung in guter Obacht zu hatten, findet aber angemessen, die Sache noch mit widerfochten, vill weniger Vnseren H. vnd Ob. zugemuetet werden, daß man diese so Clarlich crLüterte bcfüegsambe vnd glychsamb das Fundament deß Landtsfridens selbsten zu einer anderweitigen willkürlichen entscheid- vnd llber- gebung kommen Lassen solte. Dan wan so Cläre authentische vcrträg vnd erörterte fachen wicderumb in Disputat vnd Rechtsah gezogen werden möchten, könnte man sich nicmahl keines endtcs vertrösten vnd versichern; Dardurch fol- gents bald einem oder anderen Orth widerfahren könte, das so gar die puntbricff nit sicher, sondern in Kompromiß gezogen wurden. Vnd so man darob zerfiele, der ein dem anderen, der ander discm Recht geben, wurde der alte stvc vnd fridlichcstendt vnuermydenlich einen spalt gwünen vnd vmfallen milchen. Vnd die wil vns im grundt bekannt Erstl. das obwoll die Vtwyler puren vmb befindender erheblichen vrsachcn willen der gnaden selbst begeren vnd sich der straff vndergeben wollen, das ihnen solches von syten Zürich vcrbotten. 2) Ist vns nit verborgen, was maßen iye an politischen vnd Religionssachcn vnussbörlich rcformircn vnd ihre verenderlichen Kirchen Ordnungen vnd Nüwc- rungen (ihnen darmit die Vnderthanen vnd fürfallcndcn Sachen anhcngig zu machen) in Vnsere gmeine vogtyen zu eptendiren sich vast bemiiehent, darus dann desto mehr vnd mehr Verwirrung vnd zweytracht erfolget. 3) In fürfallenden stritigkciten beider Religions Vnderthanen sich alsbaldt parthylich pnmischen, die fälbarcn beschirmen, frömbde lachen vür ihre eigne rechnen, beschwerden verwenden oder ingebcn, deren theils die vnderthanen nicmahlen gedacht baten, wie auch weitLäuffig vnd Clar zu excmplificicren wcre- 4) Sidthar gedachten Badischen Vertrags Jeden vorfallenden stryt glychsamb zu Religionssachen machen oder einen notwendigen anhang bctitlen In Verfertigung der Eesachen, sich der Landvogten zuestendigen Rechten anmaßgen, nit weniger widerstehen wollen, die Collatoren dahin Zu nötigen, das sy einiche prädicanten von Bern, Basel vnd anderen Orthen, sonder von den ihrigen allein annem- went vnd belechnen sollen, welche eben zu zytcn vill vngucte vnd zu vnrhuwen dienende fachen nach Zürich tragen. ^ So sechen auch V. H. vnd Ob. sonnenClarlich, das durch derglychen Vnbefüegte proceduren vnd vorhabende ge- l>>ech Vnsere der 5 Orthen habende gercchtigkcit vnd Judicatur in gmcincn Vogtyen stillgcstelt wurde dem innhalt der pünnten, Landtsfridens, Abschcidt vnd vcrtragsbricffcn vnd alten wohlhergebrachtcn harkommcn vnd Vcbung ganh zu Wider vnd entgegen. Waß dan auch vnderschydlichen Geist- vnd weltlichen, prcLaten vnd ständen, auch L. Orthen der Eidgnoschafft zu waßcr vnd Landt von offtged. V. g. L. E. von Zürich ein zeithero beschwerliches widerfahren, ks sye mit strytig gemachten gfellen, abbruch an zehenden vnd einkommcns, anlcggende arrcstcn oder indem sy selbs darunder ansprachige vnd zumahl Richter syn wollen, Laßcnt wir dißmal an sein Orth gestellt svn. Ist vnd wirdt auch solches vnd was hicvor vcrmelt, nit darvmb angebracht, das wir dardurch V. L. E. verklagen oder verkleinern, sonder allein vnser hoche anglegenheit zu notwendiger Verantwortung reprcsenticren wollen; wordurch nun sy ihrer anwohnender hocher sürsichtigkeit nach, theils was vs derglychen proceduren vür vngemach zu besorgen, wol erwägen v»d solchen wyslich zu begegnen, anders theils aber wüssen mögen, warumb V. H. vnd Ob. in die bishero von den lobl. Schiedorthen cntworffnc mittel nit ynwilligen können. Ist auch woll in acht zu ncmmcn, das der sechste Articul dcß Landtsfridens vmb bcnüegung des Rechtens nit die darinnen durch vorgehnde artikel schon crLüterte vnd vorbehaltene puncten, sonders andere künfftige znctragende ansprachen thut bcgryffen vnd Vns by weitem nit verbinden das, was Vnsere L. alt Vorderen mit schweiß vnd bluct erlanget vnd vsgmacht, wir erst wider in Disputat vnd Rcchtspruch sehen sollen. Derohalben besindent V. H. vnd Oberen der 5 Cathol. Orthen sampt Glarus vnsercr Religion, das dster fachen beschasfenheit kein güet- vnd Rechtlichen spruch Lyden, noch vill weniger fehrncren stillstandt vmb diese osstcrzclte 2 puncten gedulden möge, sondern das sye zur exeeution dersclbigen wolbcfüegter maßen nun mehr zu- schryten genötiget syen, wofehr sy es vor Got vnd der crbcren Welt verandtwortcn, Jr ehr vnd ansechcn by den Vnderthanen vnd Iren Nachkommen das ienig hinderLassen wollen«, was auch von ihren Lieben alt Vorderen Loblich dfs sy gebra-bt worden; welches dan durch dise Dcputatschaft darumb sollen vnd wollen angezeigt werden, damit im saal wider »erhoffen V. E. von Zürich hierin» hindcrnuß zu thun vnderstchen wollten, durch V. C. Lobl. Etat Bern 68 August 1651. den übrigen Schiedorten zu berathen, wünscht also, daß mit der angedeuteten Ezecution unterdessen ein- gehalten und die vorgetragene Proposition schriftlich mitgctheilt werde. Indem die Gesandtschaft zwar für die freundliche Aufnahme dankt und die Hoffnung ausdrükt, daß die Verwendung Bcrn'ö bei Zürich zur alten Liebe und Einigkeit zurükführen werde, auch die einzelnen Gesandtschaftsglicder nicht ermangelten, noch allerhand erhebliche rationos, Gründe und Motive auf die Bahn zu bringen, wird dennoch bedenklich gefunden, die Propofition wörtlich zu übergeben, v. Nach zwei Tagen, nämlich am 9. August begab sich die Gesandtschaft nach Freiburg und Solothurn, verrichtete daselbst mündlich, mit Bezugnahme auf die 1632 gewesenen Ehrcnsäze (Daniel von Montcnach und Herr vom Staal) und die von ihne» dem damals errichteten Vertrag gegebene Auslegung, die erhaltenen Aufträge. Dabei wurde namentlich besprochen, wie cö nüzlich und thunlich wäre, wenn von jedem der V Orte zwei oder drei Verordnete sich zu begebender Zeit ganz geheim zusammen verfügten, um allerhand nothwendige PräparationSmittel auf den Nothfall zu bcrathschlagen. «I. Schließlich fügt die Dcputatschaft diesem Bericht die Ansicht bes Lucern zu überlassen, waö cS aus der wegen gewissen Rüksichtcn nicht vollständig vorgetragenen Propo- sition an die Stadt Bern schriftlich mitzutheilcn angemessen erachte. In dieser Beziehung wurde beschlossen, daß ein Auszug des von Beat Zurlauben am 8. August gehaltenen Vortrags nach Bern gesand> werden solle. Verleitung sye eintweders dar von abgehalten oder Vns by so beschaffnen Dingen zu einer Theilung der strytige» vnd in der Religion gespaltenen vogtyen geholfen werden, damit dise stete Vnruhwen vermitten bleiben vnd zu gefah> vnd nachtheil Vnsers geliebten VatterLandts keine andere Übel erfolgen mögen. Das nun V. H. vnd Ob. dißni^ allein zu ihnen V. l. E. schicken, beschicht vs respect vnd zu ihnen absönderlichen habenden gutem verthruwen, worj» vns ouch veranLaßet, daß wir von Lucern, Vri vnd Vnderwalden an vnsern nachparlichen angrentzenden Orthcn kcst solche stryt nit haben, sonders mit ihnen also geleben vnd noch zu Leben vns beflyßen werdent, daß die vcrthruwU Nachparschafft fehrners möge erhalten vnd fortgesetzt werden. Wir hettent ouch ihnen mit allen disen verdrießlich^ fachen gern verschonet vnd nit molestiren wollen! wyl aber der fachen gstaltsame vns dahin necessitirt, wollen «>>> gepeten haben, solches alles in bestem, als es änderst nit gmeint, von vns vff zu nemmen, der Hoffnung glebend das es nit one frucht abgehen, sonder vermittelst ihrer authorität vnd vorsichtigen Discretion wie zuglych durch ihU vnd übriger Loblicher SchidOrthen ernsthasfte zu sinnLegung V. E. von Zürich dahin vermögen werden, das sye vo» disen vngueten vnd gefahrlichen fachen abstanden! Vnd wie ihre VorEltern mit Vns vnd den Vnsrigen in fridLiebcnd^ Rhuw vnd einigkeit Husen, wie dan V. H. vnd Ob. auch zu thun gesinnet weren. Im widrigen vnuerhofften fa^ aber gelebe man vnsersyts der styffen Zuversicht, das sy nach innhalt der pünnten vnd Landtsfridens Vns by der° darinn fundiert vnd wol hergebrachten Recht- vnd fryheiten wider begegenden gwalt schirmen helffen werden; Vnd ß es zur Thätligkeit gerathen solle (Da vor nun Got sein wolle) protestieren wir in bester formb, an erfolgendem vnhe^ kein schuld noch vrsach zu tragen! Darmit wir es beschließen, vnd glych wie wir vmb ihre hievor vndcrschidliche gewendte große müeh, flyß, arbeit vnd Costbarliche interPosition zu danken, also vmb dißmal so willfehrig erzeig gedult vnd audientz nebent aller Eidg. Ererbietung vns hinwiderumb aller möglichsten gegen Diensten vnd frttndtschal? schuldig verobligirt vnd willigst erkennend, Gott Pittende, sye in Langwyrig glückselig friedfertiger Regierung vnd standt gnedigst zu erhalten. Deßen alles zu mehrerer bekrefftigung Ist gegenwertige Instruction mit V. GH. ^ Etat Lucern vffgetrucktem gwohnlichem Secret Jnsigel bewart geben worden den 4. August l 651. » Stattschriber Hartman. I August 1651. 69 4?Z Conferenz der die Vogteien Belleuz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. Brunnen. 17. August. LaiibeSarchiv Nidwalde». Gesandte: Nri. Jost Püntincr, Landammann; Joh. Kaspar „Abt" (Epp), des Raths, Gesandter nach Allenz. Schwhz. Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Sebastian Abhbcrg, alt-Landammann; Gilg Bet' chart, Landesfähnrich und Statthalter; Martin Bclmont, alt-S.atthaltcr. Nidwalden. Jost Lussi, Kudammann; Johann Würsch, Gesandter nach Bcllcnz. ' Das Perhandelte findet sich im Abschnitte HcrrschaftSangelcgenhcitcn: ^ Art. 182. Handel und Verkehr.' c»enz zc. « i,. ^ Art. 109-134. 5«» Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1«S1, 2«. August. Staatsarchiv Luccr». Allg. Absch. Bd. Xl,I, kol. 1»l. Gesandte: Lucern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Oberst Heinrich Flcckcnstein, Pannerherr; Laurenz chcl, Statthalter; Landvogt Ludwig Mchcr, des Raths. Uri. Jost Püntincr, Landammann; Scb. ^egrin Zweher, Landeshauptmann. Schwhz. Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Martin von ' ' Eubach, genannt Bclmont, Statthalter. Unterwaldcn. Heinrich Bücher, Landammann von Ob- ^ ^u; Kaspar Leu, Pannerherr von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben, alt-Ammann; Rudolph Kreuel, des Raths. In der Absicht zusammengekommen, den Bericht der nach Bern gesandten Dcputatschaft zu ver- und über die von Bern und Schaffhauscn eiilgcgangencn, darauf bezüglichen Schreiben, sowie ^ die weitere, auf die nächst bevorstehende Zusammenkunft in Baden angcsezte Verhandlung sich zu )eu und gegenseitig zu verständigen, wurde nach vorausgegangenem üblichem Gruße von allen Ge- ^ Ichaften die Zustimmung zu der an Bern abgegebenen Erklärung ausgesprochen und in Bezug auf von Bern übernommene Mitthcilung derselben an die Schicdortc und die Antwort Bcrn'S, daß man essen Einstellung der Exemtion und jeder Thätlichkcit gewärtige, neuerdings als Grundsaz angc- Part^"' beiden Hauptforderungeil festzuhalten, dabei aber, wenn man entweder die streitigen eien auf einen freundlichen Versuch Hill zusammen weisen oder gegen einander verhören wolle, die ^ ^ »Manier" als unfruchtbar abzulehnen, bei der crstcrn einfach auf die Demonstration der Angele- ^ beschräilkcil und alle Disputation auszuweichen, sofern noch ein anderer Weg eingeschlagen ziis ^ ^vlle, Einholung neuer Instruction sich vorzubehalten, endlich den Zeitpunkt der Exemtion fest- und zugleich der Mittel zu Unterhaltung eines Priesters in Lustorf sich zu versichern und, sofc>» 70 August 1651. daraus eine thätliche Zerwürfnis; und Ruptur zu cutstehen drohte, auf eine Theilung zu dringen. M „geziemender Begrüßung und Jnformirung" der von den Schicdorten anlangenden Gesandten sind ve» züglich diejenigen der Stadt Schaffhausen um ihres freundlichen Schreibens willen zu beeomplimcntirc» Der Landvogt des Thurgau'S, M. Schorns, ist zu der Verhandlung in Baden einzuberufen, da er nci? Landvogt L. Meyer und Ammann B. Zurlaubcn in der Sache am besten bewandert und schon frW mit diesen dazu verordnet worden ist. Und da cö immer noch an der Auslegung des im badcn'D' Spruche von 1632 enthaltenen Wortes gebricht, daß die als zürcherische RcligionSgcnosscn angesehen^ Untcrthanen im Thurgau und Rhcinthal sollen und mögen bei ihrem Gottesdienst und freier Religio^ Übung, auch allem, was derselben „nothwcndig anhanget," ruhig und ungehindert leben und verbleibe» werden die wiederum nach Baden abgeordneten damaligen Ehrensäze von Frciburg und Solothurn vora»' ersucht, nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich mitzutheilen, was sie unter dem „nothwendigen Anhang verstanden haben, den Zürich so weit cxtendiren wolle. I». Gewisse an Luccrn gerichtete Schreiben Mahnungen, in geheimen Zusammentritten die durch die Zeitläufe gebotenen Anstalten zu bcrathcn n»^ schriftlich zu verfassen, vcranlaßtcn Luccrn, die geheimen Verabredungen vom August 1631 wieder vorz» legen. Zur Verteidigung der V Orte fand man sie ganz zwckmäßig; um sie aber den vorhandenen Z» ständen anzupassen, soll jedes Ort zwei Herren bezeichnen, welche dazu mithelfen und über deren W sammlung man sich in Baden verabreden werde. Jede Obrigkeit soll auch ihren Kriegsrath sezen. ^ Man hätte gern von Schwyz vernommen, „was für Ordnung zur Behauptung Rapperöwyl'ö bestellt sc>, fände überhaupt nöthig, daß die Stadt mit einer Mauer umgeben würde, „die sich flankiren ließe," od> daß wenigstens irgendwo eine Fallbrüke angebracht würde. «I. Hinsichtlich der das französische Bünd»> betreffenden Verabschiedung zu Baden im April wird man wahrzunehmen haben, ob Frankreich alle ^ der lezten Erneuerung begriffenen Orte und Stände in daö Bündnis; einschließen und den ohne Zwc>^ zum Beitritte geneigten Orten mit der gebührenden Satisfaction begegnen und das eingegebene Memosi» bcrüksichtigen wolle; immerhin in der Meinung, daß keine Gesandtschaft etwas abschließe, sondern ^ Sache all rok-ronclum nehme, v. Die von Savoyen und von dem Ambassador Greifst) eingegangen^ Schreiben sind in Baden mit der Gesandtschaft von Freiburg in Berathung zu nehmen und zu bca^ Worten, f. und x. (S. u. Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenhciten: Thurgau r, u. « Art. 616 u. 626. Stifte und Klöster. 5t Schiedtierhandlungen in der landfriedlichen Streitigkeit. Baden. 31. 21 August. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. xi .1, kol. rss. Gesandte: Bern. Johann Rudolph Willading, Zeugherr, und Vinecnz Wagner, beide Ve»»^ Basel . Joh. Rudolph Wettstein, Bürgermeister; Joh. Heinrich Falkner, Zeugherr. Frciburg. Jl?! Daniel von Montenach und Simon Pctcrmann Meyer, beide des Raths. Solothurn. Joh. lll^ Suri. Venner; Joh. Jak. vom Staal, beide des Raths. Schafshauscn. Joh. Jak. Zicgler, Burgermcistc' August 1651. 71 Leonhard Metz er, Zeugherr. Appenzell. Joh. Sutcr, Landammann von Jnner-Rhoden; Johann Tanner, ^-andammann von Außcr-Rhodcn. der Jahrrcchnung auf den 3. September eine Tagsazung der XIII Orte zu Behandlung ^vischcir de,; Thurgau regierenden Orten entstandenen RcligionS- und andern Streitigkeiten war "'Pcsczt worden, haben auf Einladung Bcru'S die Schicdortc abermals ihre Gesandtschaften beauftragt, "u Mittel zur Beilegung der Streitigkeiten aufzusuchen, damit Friede und Ruhe in der Eidgenossenschaft ! a tcu werden. ES wurden also die streitigen Parteien beiderseits, nämlich die Abgeordneten von Zürich jh^ kdangelisch GlaruS eines- und der V katholischen Orte und katholisch GlaruS andcrnthcils, über Hegen einander erhobenen Beschwerden, Klagen und Forderungen nochmals angehört und denselben "uu folgende Anträge gestellt: 1) Das über die Utwyler gefällte Urthcil bleibe zwar in Kraft, aber mit upicht 6"f ihre Abbitte und den Schiedortcn zu lieb soll in Betreff der auferlegten Strafe gegen sie ' c verfahren und sie in Gnaden verschont werden; 2) obwohl die Forderung der katholischen Orte, ^ 'n Lustorf das katholische Religionscxercitium eingeführt werde, dem Landfrieden nicht entgegen ist, doch noch viele andere die Prädicanten und die Abkurung der Pfründen und Kirchcngütcr im Thurau und Rhcinthal betreffenden Punkte unauSgctragen; daher sollen jezt oder möglichst bald die beiden ^ k'an nach Inhalt des Landfriedens sich darüber vergleichen und unterdessen in Lustorf den gegen- 'gen Bestand unverändert lassen; 3) die Regierung im Thurgau soll dem alten Herkommen gemäß an VII Orten gemeinsam, nicht absöndcrlich, geführt, bisher gehörte Klagen und nachteiliges Gerede dabc aufgehoben, den Unterthancn durch Mandate die Beobachtung des Landfriedens eingeschärft, ne>u ö"glaich Bedacht genommen werden, wo es sich füglich thun lasse, die Kirchen zu söndcrn oder ^chcn zu erbauen. — Nach Eröffnung dieser Anträge bemerkt die Gesandtschaft von Zürich und ^ ugelisch Glarus, daß andere im Streite liegende Punkte übergangen seien, will aber die Erklärung der m l/ ^ Hawärtigen. Auch diesen genügen aus demselben Grunde die Anträge nicht, daher sie ihren Com- an erstatten wollen. Die Schiedorte jedoch unterhandeln nun mit den Parteien abgesondert, )an sie, jhrcn Committcnten die Anträge wenigstens zu empfehlen und darauf hinzuwirken, daß die die "bsiastcllt werden. Die Abgeordneten von Zürich und evangelisch GlaruS antworten, cS möchten tvol l ^ V Orte dicßmal zuerst sich erklären; wenn sich diese günstig aussprechen, könnten auch pe sich darauf einlassen. Da nun aber auch die Abgeordneten der V Orte erklären, zu einer Bcr ^ ermächtigt zu sein, so ersuchen die Schiedorte nun beide Thcilc, bis zum 1. Oktober a. K. Entschluß zu eröffnen, damit auf den 2. November ihre Abgeordneten zur Erörterung und Bit/ ^ genannten übrigen Streitfragen in Baden zusammentreten, unterdessen auch die sollt ^Wallen und alle Tätlichkeiten und Aenderungen im jczigen Bestände zu unterlassen; dabei ""de^ Theile einander zugestehen, daß die gepflogenen Unterhandlungen weder dem einen noch dem b'es///"'" Präjudiz gereichen; endlich bieten ihnen die Schicdortc, sofern es gewünscht werde, auch bei Vorglcichöverhandlungen jhre Mithülfe an und richten an beidseitige Obrigkeiten eine kräftige Die Abgeordneten von Zürich und evangelisch GlaruS bemerken, daß sie zwar gewünscht sei/" ^ ^nehmen, welche Gesinnungen von den Abgeordneten der katholischen Orte ausgesprochen worden ^ da das nicht erhältlich sei, beschränken sie sich darauf, ihren Obern die gestern gemachten Vorschläge ^'hsehlen und geben vorläufig die Zusicherung, daß sie die Wachen gerne einstellen werden. Von 72 August 1651. Seite der V Orte werden nochmals Bedenken geäußert, daß neben der utwhl'schen und lustorf'M Sache noch andere Punkte herbeigezogen werden sollen; da übrigens zuerst von Zürich Wachen ausgeste^ und dadurch die Anordnung von Wachen auch bei ihnen veranlaßt worden seien, so werden anch ihre Obcr' nach Vorgang Zürich's die Wachen zurükzichen, nur müsse auch Zürich, sofern man sich einigen sollt künftig die Klagen der Parteien nicht ferner zur eigenen Sache machen; was die Bcschikung einer M lcistung betreffe, so können sie dießfalls keine Zusicherungen geben. Hierauf wurde die Abstellung t>0 außerordentlichen Wachen von den Schiedorten auf den 17. September n. K. angcsczt. SS. Gemeineidgenössische Tagsazung der XIII Orte. Baden. 3. September. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. XI.l, kol. 190. Gesandte: Zürich. Joh. Rudolph Nahu, Bürgermeister; Joh. Ludwig Schnccberger, Sekelmcistc^ Joh. Kaspar Hirzel, Stadtschreiber. Bern. Joh. Rudolph Willading, Zcugherr; Vincenz Wagnct Venncr. Lucern. Ulrich Dulliker, Schultheiß; Ludwig Meher, dcö Raths. Uri. Jost Püntiner, Land ammann; Scb. Percgrin Zwehcr, Landeshauptmann. Schwhz. Wolf Dietrich Reding, Landamman» Martin Bclmont, des Raths. Unterwalden. Heinrich Bucher, Landammanu von Obwaldcn; Jos Lussi, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Zurlauben und Wilhelm Heinrich, beide alt-AmmanN GlaruS. Jakob Marti, Landammann; Balthasar Müller, alt-Landammann. Basel. Joh. Rudolf Wettstcin, Bürgermeister; Joh. Heinrich Falkner, Zcugherr. Freiburg. Joh. Daniel von Montcuach Statthalter; Simon Petcrmann Meyer, des Raths. Solothurn. Joh. Ulrich Suri, Benner; Job Jakob vom Staal, dcö Raths. Schaffhausen. Joh. Jakob Zieglcr, Bürgermeister; Leonhard Meycl Zeugherr. Appenzell. Johann Suter, Landammann von Jnner-Rhodcn; Johann Tanner, Land ammann von Außer-Rhoden. tt. Bei dem eidgenössischen Gruße wird die schriftliche Nachricht des in Zürich sich aufhaltenden vciü tianischcn Residenten mitgethcilt, daß Venedig bei der Insel Paroö im Juli einen großen Sieg über Türken errungen habe. I». Nachdem der französische Ambassador zu einer außerordentlichen Audienz in Sizung war begleitet worden, hielt er einen langen Vortrag, in welchem er die im Thurgau regierend^ Orte zur Aussöhnung ermahnte und mit' der Andeutung schloß, daß, wenn man sich darüber verständig habe, er bereit sei, weitere Eröffnungen zu machen, v. Die Obersten und Hauptlcute der neuen Rcg^ menter und freien Compagnicn, A. v. Wattenwyl, Rcynoldt, H. Lochmann, de Montct, schreiben a»>' Paris untcr'm 29. August, daß zwar das Gardcrcgiment nicht für gut gefunden, mit ihnen gcmcinschaftB das von Baden aus erhaltene obrigkeitliche Schreiben vom 15. Juli zu beantworten, sie aber darum u>^ unterlassen wollten, den Ständen für die mitgetheiltcn Beschlüsse zu danken und denselben zu meldet wie die Vollziehung des abgeschlossenen Tractats oft unterbrochen werde, indessen, nachdem der Fürst vo» Cond6 und der Herzog von Orleans abgetreten und die Minister entlassen seien, von der in wcnig^ Tagen eintretenden Großjährigkeit des Königs Besseres zu erwarten sei, sie selbst auch in Bezug auf September 1651. 73 verabschiedeten Hanptleute und die vier Millionen sich vertragsgemäß halten werden. Nachdem man diesen cricht vernommen hatte, ließ man durch den Landschrciber den Ambassador einladen, seine weitcrn Mitteilungen zu machen. Man erhielt nun ein vom 29. August datirtcs Schreiben des Königs, worin er e auert, ein so geringes Anerbieten gemacht zu haben, daß der Ambassador selbst bei den Standen in eil Verdacht des Uebclwollenö gefallen zu sein scheine, wahrend derselbe doch ganz nach Instruction und finanziellen Verhältnissen Frankreichs gemäß gehandelt und nicht minder für das Wohl der Eid- >ssuosscnschaft bei der königlichen Regierung sich eifrig bethätigt und des Vertrauens der Stände sich ^ 'g gemacht habe, dabei werde es dem Könige eine unaussprechliche Freude sein, wenn er bei dem wn Antritte der Regierung und bei seiner ersten Waffcnführung von der Tapferkeit der eidgenössischen t^ andc Hülfe habe; er wünsche also die Erneuerung des Bündnisses sehnlichst, hoffe, die Stände werden as durch den Ambassador zu machende leztc Anerbieten annehmen, und empfehle in Betreff der übrigen und ^ Beschwerden mit dem Ambassador die Verträge zu crdaucrn, um daraus zu erkennen, was wie in Sachen zu thun sei. — In der Proposition des Ambassadors werden dann die am 3. Juli ge- uachtcu Vorschläge noch näher dahin bestimmt, daß entweder jeder Stand für das mit dem 1^. Mai 1651 aufenc Jahr 109(1 Kronen und ebensoviel für das mit diesem Tage beginnende Jahr annehme und 1652^ über die jährlich zu leistenden Friedcnsgcldcr oder Pensionen bis St. Johannes vclschoben bleiben, oder daß jczt das Bündniß erneuert und 1) den Orten eine ganze Pension c'iuc"d^^ bei Bcsicgelung des TractatS bezahlt, 2) während des Fortbestandes des Bündnisses ciüc, ^^fiältnisscn des Königs angemessene Pension entrichtet, 3) nach Schließung des Friedens durch ""swrordcntlichen Ambassador vor Beschwörung des Bündnisses eine genügende Summe Geldes t und 4) fortan jährlich eine andere gute Summe zur Unterhaltung des Bündnisses und zur Ab- Schulden entrichtet, endlich 5) zur Sicherheit des unter 2 bis Proponirtcn ein mit dem könig- )cu Siegel versehener Vcrpflichtungsschcin ausgestellt und in demselben allenfalls der Betrag der an- ' muteten Summen fcstgcsczt werde. In Betracht aber, daß bei diesen Anerbieten der Zölle und anderer in "'cht erwähnt wird, und daß die angetragenen Summen mit den oben bezeichneten Millionen sei ^rhältnissc stehen, wird dem Ambassador erklärt, man könne sich darüber nicht einlassen, sondern lköui Vorschläge gewärtig. Indem man auch eine außerordentliche Gesandtschaft an den sofcr^ Wichen ^ findet, werden die Stände Zürich und Luecrn beauftragt, w die Fortsczung der Verhandlungen mit dem Ambassador zu lange sich verzögern sollte, die Tagdeut^^""""'Z"bvrufcn; den Regierungen aber wird empfohlen sich zu erinnern, daß, nach den An- dcs ^ Ambassadors, statt der Herstellung der burgundischcn Neutralität nur eine Verlängerung ^ obwaltenden Anstandcö und statt der Abschaffung des Salzzollcs bei Joux nur eine Ucbcrtragung ^ ^ ^ Burgunder beabsichtigt werde. «I. u. r. (S. u. McndriS). f. (S. u. Thurgau). x. sw" " ^"'6)- I». Entgegen den eingelaufenen Berichten, daß Bern Musterungen halte, schweres Ge- 'i von einem Orte zum andern führe, an vielen Orten Wachen ausstelle, etlichen Personen feilen cid ' erläutert Bern, warum und wie solches geschehen sei, und versichert, nichts anderes als '^uösfischx Ruhe zu suchen. Achnlichcs erklären auf ähnliche Anschuldigungen Luecrn, Schwyz und I. (S. u. Baden). It. (S. u. Thurgau). 10 74 September 1651. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. I. (S- n. vier ennetbirgische Vogteien übcrh.). i»». Der spanische Gesandte, Graf Casati, beriO' daß die Reise des Obersten Crivclli an den spanischen Hof nunmehr unverzüglich in'ö Werk gesezt wess nachdem alle nöthigen Vorbereitungen dazu getroffen seien. Er hofft guten Erfolg von dieser Send»"' Man erwidert ihm rükantwortlich, daß man diese Reise längst gerne gesehen hätte, sich übrigens weg? des Verzugs damit gctröstc, daß nunmehr genügende Satisfaction erfolgen werde; sollte dieß aber n>^ der Fall sein und das entlassene und das noch in spanischen Diensten stehende Regiment nicht nach O bühr bedacht werden, so könne man es den Obern nicht übel nehmen, wenn sie zum Vollzug der f faßten „Erkhlcrungen" schreiten. 11. Auf den an den päpstlichen Legaten gerichteten Wunsch des Bischt von Chur wird dem Oberst Crivclli bei dem König von Spanien das Biöthum Chur und die katholisch' Angelegenheiten in den III Bünden zur Berüksichtigung bei den Friedensverhandlungen empfohlen. ^ (Die mit Savohen verbündeten Orte). Der Herzog von Savohcn und der Freiherr von Greißh Worten auf das Schreiben der Gesandten der XII Orte, daß die dem Fr. Camuti, G. Amasi, A. Boist B. Somati, K. Riva und Eh. Laghi des Zolls wegen auferlegte Strafe von 4—500 Dublonen gemil^ worden sei und zwar zur Bezeugung der den Eidgenossen schuldigen Erkenntlichkeit für die bei Erneu' ung des Bündnisses erwiesene Geneigtheit. Indem beschlossen wird dafür zu danken, wird aus dcinL meldeten Schreiben des Freiherrn die Bemerkung hervorgehoben, daß der achtzehnte Artikel des jezt wied' aufgerichteten Bündnisses sich auf das Bündniß von 1577 beziehe und man in demselben allein von ^ Zöllen und Anlagen befreit werde, welche seit Errichtung des neuen Bündnisses neu aufgestellt oder höht worden sein möchten. >». (S. u. Thurgau). «A. Die Ehrensäzc, welche den Vertrag von 1^ vermittelten, werden ersucht, den eigentlichen Sinn desselben zu erläutern. >>. Nachdem die Gesang der katholischen Schiedorte die von ihnen gestellten Vermittlungsanträgc zwar erläutert, aber nicht ra^ sam erachtet haben, sie schriftlich mitzutheilen, wird den Gesandten überlassen, über das Project selbst" ihre Obrigkeiten Bericht zu geben. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Thurgau. t Art. 194. Justizsachen. A». Art. 441. Kirchliches u. Glaubenssachen- It. „ 285. Verkauf v. Gcrichtsherrschaften. Baden. l Art. 160. Abzug. Bier ennetb. Bogt, iiberb. I Art. 71. Polizeiliches. LauiS. «- Art. 183. Zoll. Meudris. «I Art. 279. Verwaltung im Allgemeinen. «. Art. 289. Rechts- und Gerichtssachen. September 1651. 7S 5» Conferenz der geheimen Kriegsräthe der V katholischen Orte. Lucern. I<»SI, II. und 12. September. Staatsarchiv Luzcr». Acten! «eligionihändtl. Kriegsräthe: Lucern. Oberst Heinrich Fleckcnstein, Pannerherr; Christoph Pfhffcr, Statthalter und adtvennet. U ri. Joh. Anton Arnold, Statthalter; Heinrich Püntincr, Landvogt. S ch w h z. Haupt» Mann Joh. Kaspar Ceberg, alt-Statthalter. Nnterwalden. Hauptmann Johann Jmfcld, Landammann vn Obwalden; Kaspar Leu, Landeshauptmann von Nidwaldcn. Zug. Johann Bengg, Statthalter; Hauptmann Rudolph Kreuel. keit ^ Ehrcngesandten der eben versammelten Tagsazung war durch Expressen die Nothwendig< vcrdeutet worden, diese Versammlung in'S Werk zu sezen und alles, waö zur Beschirmung des ^ u es nöthig scheine, zu Papier zu bringen. Nach gewohnter eidgenössischer Begrüßung wurden also durch die Gesandtschaften von Baden aus und durch die Abgeordneten von Luccrn bezeichneten Punkte kuclst vorgelegt. I». Im Bcsondcrn berichtet Uri, daß man dort neben Anderin vorzugsweise den Paß Alchen bei Urscrn im Auge haben müsse, weil Bern von dort her Hülfe und Zuzug abschneiden annte, daß Uri aber auch noch andere Pässe nicht entblößen, daher nicht alles Volk ausrüken lassen le. e. Schwhz bezieht sich auf die Nothwendigkeit, Im Gaster und in der March, besonders gegen muen allsälligen Einfall der Unkatholischen aus Bünden, sich verfaßt zu halten und in Gemeinschaft mit tn Schirmorten die Stadt RapperSwhl in wehrhaften Zustand zu sezen, die Gräben auswerfen, Palli- " eu schlagen, die Wortzeichen „ansczen" zu lassen, was alles als wohlbcgründct angesehen wird. ,1» Hin- ) >ch der Hochwachtcn und correspondirendcn Wortzeichen und Losungen wird angenommen, daß jedes ^ die zwckmäßigstcn Anordnungen treffen werde, die Feuerzeichen zum Aufbruch jedoch von Zug aus geschehen müssen, daher zwischen Zug und Lucern besondere Verabredungen getroffen und auf den Fall eintretender trüber Witterung und Nebels Fußpostcn bestellt werden sollten. Ferner sollte jedes Ort dar- sehen, gute und erfahrne Späher anzustellen; um Widerwillen bei den Truppen zu vermeiden, sollten k Orte dasselbe Wochengeld zahlen, nämlich zwei Gulden an Geld oder Lebensmitteln; will aber je- "^nd ohne Sold dienen, so ist das mit Wohlgefallen zu gestatten. Lucern übernimmt es, Mellingen ^ einem kriegscrfahrnen Mann zu versehen; Mannschaft zur Besczung von der Grafschaft Baden her ^ bereits durch den dortigen Landvogt anerboten. In Bremgarten ist durch den Landschrciber vorläufig "e die Wache und andere Nothdurft gesorgt; doch wird zwckmäßig erachtet, daselbst ein Magazin anzu- kgen, so nämlich, daß Luccrn und Zug mit dem Landvogt und Landschrciber Anstalt treffen sollen, das- ^ e einzurichten und besonders die Gotteshäuser zur Lieferung von Früchten zu ermuntern, t. Da die ^eiämter sich vernehmen lassen, daß sie ohne Trost und Rath seien, sollte der Landvogt bis auf weiteres ert verweilen. Ganz zwekmäßig find die drei für die Freiämter bezeichneten Muster- oder Sammelpläze ^ählt: Hägglingcn mit einem Los- und Wachtfeuer sammt vier andern Losfeuern in der Nähe, ferner "ri ^^d die Sinscr Brüke. Dabei sind aber auch auf jede Gefahr alle Schiffe auf der Rcuß abzuessen, damit der Feind desto schwerer sich vereinigen könne; doch mag in Bedenken genommen werden, 7« September 1651. ob nicht die Rcufi für den Transport von Artillerie, Munition und Proviant mit Vorthcil nach Si^ und weiter hinunter bcnuzt werden könnte. Nachdem bereits von Baden auö der Prälat vo> St. Gallen, der Bischof von Constanz, das Domcapitcl von Basel avisirt und der Stadt Freiburg M lassen worden ist, mit Burgund zu correspondircn, scheint cö im Fall eines widrigen Ausgangs der M Handlungen zu Baden sehr wohlgethan, mit der Stadt Constanz und mit dem Grafen von Hoheliet auf welchen die Regimcnts-Vorfahren viel gesezt, vertrauliche Korrespondenz zu Pflegen, um der Gcge» Partei Abbruch zu thun oder wenigstens eine Diversion zu machen. Ii. An den Baron von Greißy wi^ ebenfalls Mitthcilung gemacht, damit er die Sache dem Herzog von Savohen empfehle. I. Mit ^ Ansicht der in Baden befindlichen Gesandtschaften, den Nuntius zu ersuchen, daß er im Kriegsfalle die katholischen Orte bei den hohen Potentaten, besonders bei den Bundesgenossen, sich verwende, tr gesscn, nämlich, daß man sich mit allen Arten Proviant wohl versehe, Werkzeuge zum Graben Schanzen herbei schaffe, die Straßen für die Artillerie und das schwere Fuhrwerk in brauchbaren Sta^ seze. ». Ferner hat man sich noch über Stärke und Form des Auszugs zu verabreden. In Bezug ^ die Zahl der Mannschaft jedes Ortö verheißt Luecrn das Stadtfähnlcin mit.zweitausend Mann vor^' und zwei Panner mit je ebensoviel Leuten nachrüken zu lassen. Obwohl nun nach altem Herkommen den andern Orten drei Auszüge stattzufinden Pflegen, so daß z. B. zuerst die Schüzcnfähnlein, dann ^ LandeSfähnlcin und zulczt die LandcSpanner in'ö Feld geführt werden, scheint eö angemessener, daß, Lucern'ö Vorgänge, auch die andern Orte ihre Mannschaft in zwei Abtheilungen bringen. Indem ^ und Schwhz, nqch Versicherung ihrer Pässe, alle übrige Mannschaft und die andern Orte ebenfalls ^ ihre Kräfte zur gemeinsamen Nothwehr aufzubieten und auf den Baarer Boden ziehen zu lassen sprechen, behält man sich vor, nach Umständen von dort aus einzelne Abteilungen in die Freiä»>l° September 165t. 77 kei'/^" Bremgarten oder anderswohin zu senden. «». Schließlich wird noch auf die Wichtigem ^ zu Mühlau nach Fraucnthal aufmerksam gemacht. Wie aber den nnkatholischen Thur- übcrlass^ ^ svlltcn, zu begegnen sei, bleibt zu überlegen einstweilen jedem Orte 54 Coitferenz von Lucern, Freiburg und Solothurn. St. Urban. Kikkl, I t September. Staatsarchiv Lueer». Acten! ReligioiiShändel. Lucern. Oberst Heinrich Flcekcnstcin, Panncrherr; Ludwig Hartmann, Stadtschreiber, u^g. Niklauö von Dicßbach. Solothurn. Mauriz Wagner, Schultheiß, nöu ^ Antrag Solothurn'S wurde diese Zusammenkuuft zum Zwekc der durch die Zeitumstände 8 gewordenen Erdaurung und Confrontation unserer gegen einander habenden heimlichen Verkomm- tra l""^ ^^Azcichcn veranstaltet, besonders weil dieselbe seit 1632 unterlassen worden. I». Nach ver- solu ^8^üßung wurde das alte Verkommniß von 1568, worin der Gebrauch und die Bedeutung Hand'' Wortzeichen beschrieben, und was darüber 1624 und 1632 verabredet worden war, zur daß und besprochen, jedoch nichts daran geändert, sondern nur die Bestimmung beigefügt, . '"'^8 Jahre ein Zusammentritt darüber stattfinden solle; denn mit den Eidgenossen der d^. I" ^'8>on ^he man so, daß man gegen sie stets in guter Bereitschaft stehen müsse; besonders von habe " ^ die als Schicdort und zwar als Vorort in solchen Sachen rcspcctirt und geehrt worden, und n""" b^ikn Zeiten vielmehr feindliche Acte als friedliebende Jnterpositioncn erfahren, ja Sachen wir i/ dergleichen bei MannSgedcukcn wider uns nicht verübt noch gebraucht worden, so daß v a» ^ babcn, unsererseits brüderlich zusammenzuhalten und ihren Actioncn desto weniger zu trauen. Füst" ^ an Ihre päpstliche Heiligkeit und andere italienische Ort/" ^lle, lhcilt Luccrn mit, was dicßfalls vor einigen Tagen von den KriegSräthen der V llcbu worden sei. «I. Freiburg gibt Bericht, wie dort das Ziclschicßen abgestellt und dafür daß leichten Musketen nach KricgSart eingeführt worden seien. Man findet dieß so zwekmäßig, und llcbungcii zu veranstalten auch den beiden andern Orten empfiehlt. «. Indem Freiburg die '^er ihre Sluszugsmannschaft und derselben Abtheiluugcn Sluskunft crtheilen, Freiburg von Regimenter angibt, jedes zu tausend Mann, Solothurn auf fünf Regimenter, jedes kön>/"^ Obersten commandirt, wird dieß mit der Eriunerung begleitet, daß, da sie in den Fall kommen uuen, sich ,^ch durchzuschlagen, dahin getrachtet werden müsse, Bern durch Diversionen zu in- Uttoduen. f. Schließlich werden die Verzeichnisse der geheimen KriegSräthe der drei Orte einander ' >'ll« Note steht an, Schlüsse dcS Abschieds, daß Statthalter Arnold von Nri als die siinf Hauptstükc im Krieg ansehe: l) bewährte Mannschaft, 2) gute erfahrene Führer, 3) Munition und Proviant, 4) vorlhcilhaftc Pläzc und Pässe, 5) gehorsam unter den Häuptern nnd Soldaten. 78 September 1651. mitgetheilt. Diese geheimen Kriegsräthe sind: Für Lucern Schultheiß Ulrich Dulliker; Schultheis Heinrich Fleckenstein; Statthalter Christoph Pfhffer; Stalthalter Laurenz Mchcr. Für Freib uff Schultheiß Johann Reiff; Schultheiß Rudolph Weck; Sekclmeister Peter Heinrich; Peter von Dießbach! NiklauS von Montcnach; Oberst Niklaus von Praromann; Stadtschreiber Protasius Alt. Für Sole' thurn Schultheiß Mauriz Wagner; Schultheiß Johann Schwaller; Stadtvenner Hans Ulrich Suff Sekclmeister Joh. Jakob Brunner; Hauptmann Hans Jakob vom Staal; Stadtschreiber Franz Haffneli Gemeinmann Urs Gugger. SS. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 27. September. GtaatSarch!» Lucer». Allg, Absch. Bd. XI.l, kol. SS». Gesandte: Lucern. Ulrich Dulliker, Schultheiß; Oberst Heinrich Flcckcnsiein, Pannerherr; Christof Pfhffer, Statthalter; Ludwig Mcher, des Raths. U r i. Jost Püntiner, Landammann; Seb. Pcregff Zweher, Landeshauptmann. Schwhz. Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Martin von Rickcnbae orten als, was Ort und Tag der Konferenz betrifft, auch Zürich Kcnntniß gegeben werden. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: argail, I, Ärt. 286. Verkauf von Gcrichtshcrrschaftcn. «?. Art. 617.. Stifte und Klöster. s« GeHenne Verhandlungen der Ehrenausschüsse der V katholischen Orte. Lucern. !<»«!, 2«. und 2t». September. Staatsarchiv Lucer». Akte» : ReligionShändtl. ^"eern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Heinrich Flcckcnstcin, alt-Schulthciß; Christoph alt^?' und Stadtvenncr. Jost Püntincr, Landammann; Scb. Percgrin Zwcyer, Landammann. Schwh z. Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Martin von Kickenbach, genannt uont, alt-Statthalter. Untcrwalden. Heinrich Bücher, Landammann, und Johann Jmfclp, alt- u aminann, von Obwaldcn; Jost Lussi, Landammann von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben und e Trinkler, beide alt-Ammann. Zur Bcrathung der allfällig nöthig werdenden Dcfcnsionsmittel zusammengetreten, sieht man sich rs nach den Gegnern um und findet als solche, sofern cS zum Krieg kommen sollte, die IV cvan- Stcidtc Zürich, Bern, Basel und Schaffhauscn; evangelisch Glaruö und evangelisch Appenzell; gemeinsamen Unterthancn evangelischer Religion; die Städte St. Gallen, Biel, Mühlhauscn, Genf, rasiburg; die unkatholischen Bündner, den unkatholischcn Markgrafen von Baden, den Pfalzgrafcn, urttcmberg; dann vielleicht auch einige unkatholische Reichsstädte und Venedig; endlich möchte versucht en, Wallis zu „turbiercn." Zu ihren Freunden rechnen die V katholischen Orte Frciburg und Solo- uichund Appenzell katholischer Religion; die gemeinsamen katholischen Unterthancn; Wallis stau Bünden; die Städte Baden, Brcmgarten, Mellingen und Rapperöwhl, Kottweil und Con- Lz, den Bischof von Basel und den Prälaten von St. Gallen; ferner der Bündnisse wegen Frankreich, anien, das Haus Burgund und Savohcn; der Erbeinung wegen das ErzHaus Oesterreich, bcziehungS- e den Kaiser selbst; den Papst als Oberhaupt der ganzen katholischen Kirche; den Kurfürsten von ^"per raMn äi 'stato«; Lothringen und Florenz wegen alter Verständnisse. I». Bei Bcrath- Nol^"^ ^egen des Proviants findet man, daß dicßfalls namentlich die Gotteshäuser in Anspruch gc die werden müßten, die damit gut versehen seien; ein ungefährer Uebcrschlag ergibt nämlich, daß im ^ Thurgau's, der Grafschaft Baden und der Frciämtcr an Früchten 423V Mütt zu liefern Söll "'"von es auf erstere 1980, auf die badcnschcn 1300 und auf die in den Freiämtcrn Mütt trifft. Und da gegenwärtig gerade die Zeit ist , wo in den Vogteien die Früchte für Zinse, 80 September 1651. Zehnten u. s. w. abgeliefert werden, so sollte man dafür sorgen, daß nichts davon außer Land gehe; inzwischen will man diesfalls, um kein Aufsehen zn erregen, für jczt bestimmte Weisungen nicht erlassen, wohl aber soll die Sache im Auge behalten werden. Dagegen soll jedes Ort in seinem Gebiet die nöthigen Anordnungen gegen die Früchtcauöfuhr treffen und die drei Orte Uri, Schwh; und Untcrwaldcn werden sich noch überdies nach dem Preis der Früchte im Mahländischcn erkundigen und je nach Befinden ein namhaftes Quantum ankaufen. ES wird auch für gut gefunden, einige Magazine anzulegen und zwar ein Hauptmagazin in Luccrn und vier Nebcnprovianthäuscr in Zug, Baden, Bremgarten, Mellingen. «. Die Streitkräfte sollen im Kriegsfall also vcrthcilt und aufgestellt werden: Gegen Zürich die V katholischen Orte mit Wallis und den Frciämtcrn; gegen Bern die Orte Frciburg und Solothurn, Burgund i gegen Basel, Mühlhauscn w. der Bischof von Basel, die vier Waldstädte am Rhein, das Gotteshaus St. Blasien, Lothringen; gegen die unkatholischcn Bündncr die Katholischen im Land und Spanien; gegen die unkatholischen Glarner die Katholischen im Land und Sargans und Gaster; gegen Schaff- Hausen die verhoffcndcn Mittel von Oesterreich; gegen der Evangelischen Bundesgenossen und Adhä- rentcn, also gegen Straßburg, gegen den Pfalzgrafcn, gegen Württemberg, gegen den unkatholischen Markgrafen von Baden u. f. w. die vcrhoffcndc Hilfe ab Seite des Kaisers; gegen die unkatholischcn Appenzeller die Katholischen im Land und der Abt von St. Gallen. Von Rottwcil will man sehen tllü Mann zu erhalten, die nach Rheinau gelegt würden. «I» Bezüglich der Pässe wurden folgende Dispositionen getroffen: Den wichtigen Grimselpaß sollen Uri und Wallis beobachten; der Güsten wird von Uri allein bewacht; den Brünig soll Obwalden in Acht nehmen; das Joch gegen Engclberg ist Nid- waldcn zugcthcilt; Luccrn hat das Entlebuch zu versorgen; Schwhz die Schindellcgi; wegen des Schömbergs soll der Landvogt von Sarganö mit dem Bischof von Chur correspondircn; Rheinau wird von Rottwcil aus besezt; Kaiserstuhl muß von der Grafschaft Baden bcsezt werden; der Paß an der StilM in der Grafschaft Baden soll durch die Mittel des Landvogtö verwahrt werden, ist jedoch nicht zn be- sezcn, weil der „Rugken nit sicher ist"; zu Windisch soll der Landvogt im Nothfall das Fährscil durchschneiden und auf der Höhe eine Schanze anlegen; die Stadt Baden wird durch die Leute der Grafschaft besezt; Bremgartcn wird sich aus dem Kelleramt versehen nnd je nach Nothhcdarf aus den Acmtern selbst! Mellingen ist mit Leuten aus der Grafschaft Baden zu bewachen und sind im Nothfall die Brüten abz" brechen und andere Vorsichtsmaßregeln zu treffen; die Verwahrung des so wichtigeil Punktes Rappel wyl wird wie von Alters her Schwhz überlassen, inzwischen ihm über einige nothwcndige Maßregel Andeutungen gegeben, v. Dem Begehren der IV cnnctbirgischcn Vogteien, ein allfälligcö KricgSa»! gebot unter dem Siegel der VII katholischen Orte ihnen zuzustellen, um dadurch gegenüber den ander" mitrcgierendcn Orten sicher gestellt zu sein, soll eintretenden Falls entsprochen werden. Ebenso finde" ihre andern Anbringen Berüksichtigung, nämlich daß „diser zyt wenig Maunschafft im Landt" und dal ein „durchgehender Mangel an gelt" und daß zudem keiuc gemeinschaftliche Casse vorhanden sei; sie solle" zum ersteil Auszug lediglich K>0 Mann stellen und zwar Lauis 200, Luggarnö 100, Mendriö 50, Ma>" thal 50; diese Mannschaft soll für alle Fälle in Bereitschaft gehalten werden. Was Bcllenz und dortigen Schlösser und Pässe betrifft, so ist das Nöthige ab Seite der drei dort regierenden Orte bcre^ angeordnet, f. Jedes Ort soll dafür sorgeil, daß genügend Salz, ein Haupterfordcrniß, im Lande st'' K. Die Beschlüsse und Dispositionell der geheimen KricgSräthe vom 11. und 12. Mai werden als z^ September 1651. 81 'Uäßig und gut befunden und daher ungcändert gelassen. Ii. Bezüglich der Einthcilung und Stellung ^ Mannschaft wird Folgendes verordnet: Die Mannschaft wird in zwei Theilc gethcilt: Luecrn theilt ^uf das Stadtfähnlcin und beide Panner zusammen 6000 Mann; Uri hat in der lczten Musterung 2500 Mann befunden, theilt aiif das Landsfähnlein 500 bis 600 Mann; Schwhz mit Uznach und Gastcr hat das lezte Mal gemustert 1600 streitbare Mann, theilt also auf das Landsfähnlein 600 bis 800 Mann; Ewalden erklärt seine Mannschaft auf l000 bis ll00 Mann, theilt auf das Landsfähnlein 300 Mann, "»tcr das Panner K>0 Mann, die übrigen in den testen Auszug; Nidwaldcn gleich wie Obwaldcn; ^'g >,musi sein gantz Vermögen darstrccken vnd in der Defensive stchn." I. Was die Bewaffnung der ailnschaft betrifft, so soll diesfalls möglichste Gleichheit beobachtet werden; es wird deswegen verordnet, as die eine Hälfte Schüzcn sein sollen, „mit ihren guten shten Wöhren versehen", und das die andere alfte mit Harnast und Hallcnpartcn bewehrt werden soll; die Hallcnpartcn und Mordäxte sind starken ^llen in die Hände zu geben; blose Spiesc sollen abgethan sein. k Jedes Ort soll sich angelegen lassen, zu dem groben Gcschüz Leute zu ordnen, die genugsam „abgcricht" und erfahren sind, selbes ^ „gubcrnicren." I. Die Mannschaft soll so bereit gehalten werden, das sie auf das erste feindliche Vor- äeheu Zürichs diesem unvcrweilt entgegengestellt werden kann. »». Luecrn wird eine namhafte Summe ^>»zcn, um damit für jeden Fall versehen zu sein. i». lim uuu der ganzen Sache gleichsam den Geist '"'d das Leben zu geben, findet man für nothwcndig, sich gegen unsere Widersacher fremder Hülfe zu ..^sicher,^ wie diese ihrerseits auch gethan. Dabei hat es aber die bestimmte Meinung, daß diese fremde " krstiizung erst dann einzutreten hätte, wenn ein Nothstand vorhanden sein würde, nicht aber, um da- ^ch unsererseits einen unnöthigcn Krieg zu vcranlasen. Diese Hülfe dürfte gefunden werden beim pst, beim Kaiser, bei den beiden verbündeten Kronen Frankreich und Spanien, beim Herzog von Sa- bei Oesterreich, Burgund, Florenz, Lothringen und dem Kurfürsten von Bayern. «». Vorab will hei" ^ Darlegung der Verhältnisse und Nachmessung der grosen Wichtigkeit der Sache an den Batcr wenden und ihn bitten 1) zwischen Spanien und Savoyen eine Suspension der Waffen oder k'ttralität zu vermitteln; 2) die übrigen Potentaten zu unscrn Gunsten zu disponircn; 3) uns, wie es 1-stegtu andere Stände geschieht, der Liberalität der Kirche thcilhaftig werden zu lassen durch Dar- "'stl einer Gcldntttcrstüzung. Dieses Gesuch ist der päpstlichen Heiligkeit durch Vermittlung des bc^udcre Person zu übermitteln. Dabei soll als vierter Punkt der Wunsch Miigt werden, durch Korrespondenz mit dem in Zürich rcsidircndcn vcnctianischen Gesandten in Er- ^^"»g zu bringen, ob Zürich „etwas Vorthcils vff vns zu Händen bringen würde." i». Da wegen ^ zwstchcu Spanien und Savoyen bestehenden „Ruptur" beide Theilc gehindert sind, den V Orten ' ^gemäße Hülfe zu leisten, man aber doch nicht ganz auf ihre Hülfelcistung verzichten kann, so soll ) geheime Mission dem in khur residirenden spanischen Gesandten kasati der Stand der cidgcnösssi Angelegenheit vorgestellt und dabei insinuirt werden, daß durch Vermittlung des Papstes ein Waf- zwischen Spanien und Savoyen begehrt werde; mit Rüksicht hierauf ersuche man Spanien, ^ einer Zeit zweitausend Mann und zweihundert Pferde mit vcrhältnißmäßiger Artillerie nach Konstanz Burgund zu einer mit Freiburg und Solothurn näher z» verabredenden Hülfe und Diversion, ^ ^n dicß nöthig würde, zu mahnen, sodann vermittelst der Regierung zu Innsbruck den Kaiser zu be- gen, daß er den RcichSfürsten untersage, den Zürcher« irgendwie Hülfe zu leisten. Auch mit dem zu 11 82 September t65t. Mahland rcsidirenden Gesandten von Florenz sollte Korrespondenz gepflogen werden, um zu erfahren, wessen man sich von daher zu versehen hätte. Ferner findet man, cö wäre gut, sich auch der Unterstüzung der österreichischen Regierung zu Innsbruck zu versichern, namentlich damit die Verlegung spanischen KricgsvolkS nach Konstanz gestattet und unter dem Titel einer freien Werbung eine Anzahl von etlichen hundert Kroaten an die Gränzen beordert werde. Da man aber eine eigene Abordnung an den Erzherzog nicht für räthlich hält, weil das heimlich nicht geschehen könnte, so soll auch zu diesem Behuf Herr Casati in Anspruch genommen werden. Die Unterhandlung mit ihm haben Luccrn und Uri zu führen und zwar soll Landammann Zwchcr denselben ersuchen, zu diesem Zwcke Zeit und Ort zu bestimmen. «I. Vom Herzog von Savohen will man seiner Zeit verlangen, daß er zu unserer Verfügung dreihundert Pferde in die Stadt Konstanz verlege und an den Gränzen gegen Bern beunruhigende Diversionen mache; für jczt will man ihn lediglich um ein getreues Aufsehen bitten. >. Mit dem französischen Am- bassador kann man, da er im Lande residirt, je nach Nothdurft der Sache leicht wegen französischer Hülfe- leistung sich bereden; inzwischen soll ihm unsere Sache bei Gelegenheit anempfohlen und dahin getrachtet werden, daß unser Kricgsvolk in französischem Dienst für alle Fälle zur Rükkchr in'ö Vaterland gerüstet sei; man will auch die sichere Leistung der im Bündniß festgeseztcn Hülfögcldcr begehren; falls Genl unfern Widersachern Unterstüzung zu gewähren sich anschiktc, soll Frankreich diese durch eine Diversion vereiteln; der Herr Ambassador würde die V Orte sehr zu Dank verpflichten, wenn er sich beim Herzog von Longucvillc für neutrales Verhalten der Grafschaft Neuenbürg verwenden würde; „so köntc auch nit abwäg shn, die Püntncr vff fridsamme Procedurcn zu whscn." Man ist überzeugt, daß diese Begehre» nicht ohne Erfolg an den Ambassador gestellt werden würden, zumal jczt, wo es sich um Erneuerung des Bündnisses handelt, u. Den Herzog von Lothringen, den man zwar für einen Freund hält, will ma» um Beistand nicht angehen, in Anbetracht, daß er noch immer seines Landes entsczt und zu entfernt ist t. Den Bischof von Konstanz, als unfern geistlichen Hirten und Ordinarius, will man durch Landvogt Michael Schorno um Rath angehen, was Gewissens halber hierin geschehen, vorgenommen und zugelasse» werden könne; indessen will man noch mit dieser Abordnung zuwarten bis zum Eintreffen der nächste» Antwort Bern'S und dann je nach Gestaltsame sich entschließen, n. Man soll auf Mittel bedacht sei», daß in den Landvogteien jährlich ein Gewisses an baarem Geld für den Nothfall zusammengelegt stist aufgespart werde, wie dieß Bern in seiner Landschaft auch thnt. v» ES wird für sehr wichtig gehalten, mit den angränzenden Theilcn Zürich'ö und Bern'S guter Nachbarschaft zu Pflegen, um selbe bei allfällig eintretendem Bruche auf unsere Seite zu bringen; eö mag daher jedes Ort cö sich angelegen sein lasse», mit den geeigneten Mitteln zu diesem Erfolge das Scinige beizutragen. Anmerkung. Die bei ^ gerufenen Dispositionen der geheimen KriegSräthe vom 11. und 12. Mai blieben und unbekannt, ^ ein dießfallsiger Abschied nicht aufgefunden wurde. October 1651. 83 57. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. , 3V. October. Staatsarchiv Luccrn. Allg. Zlbsch. Bl>. XUI, kol. 270. Gesandte: Dieselben wie Abschied 55 nebst Jakob Boßhard, des Raths, von Zug. Vcranlaßung zn dieser Conferenz war die über Zeit und Ort der Vergleichs Conferenz mit geführte Correspondcnz und das Ergcbniß einer zwischen Uri und Zürich gehaltenen Privatconfcrcnz, )>cmit die Nothwcndigkeit sich über ein gcincinsameö Verhalten zu verständigen. Indessen wurde doch "ach Verrichtung des üblichen eidgenössischen Grußes vorerst ein Schreiben FrciburgS angehört, welches ächtet, daß Savohcn auf den Titel der Grafschaft Romont verzichtet habe, wodurch die lange der Bun Erneuerung entgegen gestandene Difficultät gehoben sei, so daß sie nun alle sechs Orte einschließe und ^ sich in Folge dessen frage, zu welcher Zeit die Reise nach Turin vorzunehmen sei. I». Auf die Haupt- )e übergehend, vernahm man hierauf nach mehreren andern eingegangenen Schreiben und Berichten ^ Deklaration der katholischen Ehrcnsäzc von 1632 über den Sinn der Worte im Vertrag: „Vnnd waß ^ Evangelischen Religion nothwcndig anhanget"; sodann die Relation des Laudammannö Zwehcr über " Ergebniß seiner im Einvcrständniß mit seiner Ortsrcgierung mit Zürich gepflogenen Besprechung zum k e, djx daselbst herrschende Gesinnung näher kennen zu lernen. Indem beiderseits, erzählte Zwcher, lmnclo gesprochen wurde, habe er wahrgenommen, daß unsere nculichc Sendung nach Bern und die dort ü cgte Proposition die Zürcher sehr geschmerzt; dabei beharren sie auf der Klage, daß ihre ReligionS- delwandtcn an vielen Orten zu dem, was ihnen der Landfricdc ihrer Glaubcnöübung halben zugebe, ^st gelangen; sie verstehen den Antrag der Schicdorte in Bezug auf die Utwhlcr so, daß man denselben 'k Strafgelder nicht abnehme, und hauptsächlich geben sie zu verstehen, daß sie in Bezug auf den Land- k en sich fgx twn einen Theil halten und uns als den andern Theil achten, wogegen er aber ihnen ' Gründen begegnet sei, die sie zum Nachdenken gebracht haben sollten. Diese allseitig mit Dank auf- äcnoiinnene Berichterstattung verstärkte das Gefühl der Nothwcndigkeit, im vollkommensten Einverständnisse ' dclharren, bewog aber doch auch zu dem Entschlüsse, den Congreß auf den 12. November zu beschiken M '^^Mch in Hinsicht auf die Wünsche Bcrn'S, Schaffhauscn'S und sogar Frciburg'S, Baden als a statte unter dem Vorbehalt anzuerkennen, daß sie bei eintretendem Bedürfnisse nach Fraucnfcld ver- werde und den Untcrthancn im Thurgan gezeigt werden könne, wie Zürich nicht allein das Regie- '"siSrecht habe. Hievon wird Bern für sich und zur Mittheilung an die Betreffenden Kcnntniß gegeben, '"sichtlich Confercnzverhandlungcn wird als selbstverständlich vorauSgcsczt, Zürich als die bcschwe- s. ^ klagende Partei werde seine Angelegenheiten zuerst eröffnen; dann werde uns obliegen, dic- aus einander zu söndcrn und unsere Gravamina entgegen zu stellen, so daß dann unterdessen jedes ^ seine Instruction bcrathen und den Gesandtschaften nach Baden übermitteln soll und zwar so bcför ^ 'ch, daß sie anlange, bevor über die Verlegung der Malstätte nach Fraucnfcld der Entscheid gefaßt ^rdc» mgffe. r. Obwohl die Conferenz mit Zürich und den Schicdortcn einige Bedenken verursachte, schon ^ die Reste nach Turin zu unternehmen, wurde doch mit Hinsicht auf die getroffene» Vorbereitungen 84 Oktober 1651. der 1. Decembcr als Bcrsammlungstag der betreffenden Gesandtschaften und Altdorf als Ort des Z»' sammcntreffens bezeichnet, in der Meinung nämlich, daß, wenn unvorhergesehene Hindernisse eintretet Lucern anders verfüge. «I. Landammann Zweher referirt über seine im Wallis gepflogenen Berhand lungen, indem er zu allgemeiner Zufriedenheit die Aeußcrungen der einzelnen Magistraten mittheilt, jedoch hinzufügt, daß eine schriftliche Erklärung erst nach der auf Ende Novembers fallenden Gencralvcrsann» lung zu gewärtigen sei. Nach Anhörung aber des von Zürich zu Unglimpf der V Orte an Wallis sß richteten und abschriftlich mitgetheiltcn Schreibens und der besonder« Punkte, welche dem Landammai» Zweher von Oberst Stockalpcr mit etwas Alteration eröffnet worden seien, fand man angemessen, not vor jener Generalversammlung an Wallis zu schreiben. — Bei dieser Gelegenheit verständigte man zugleich, in Bezug auf einen der von Wallis erhobenen Bcschwcrdepunkte, den Titel nämlich, in Znku»I das Domcapitel im Titel zu übergehen und allein den Bischof dem weltlichen Stande voranznsezcn. < (S. u. MendriS). k. (S. u. vier ennetbirgische Vogteien überh.). zx. u. Ii. (S. n. Thurgan). ! Landvogt Schorns im Thurgau wird eingeladen, die auf die Haupthandlung in Baden bezüglichen 3" formationen einzuziehen, namentlich Auskunft zu geben, ob die Pfründe Lnstorf hinreiche, auch noch eint' Priester zu erhalten, Da die Hauptleute des lll.'Iti in französischen Diensten gestandenen Regimes Bircher der Procura, Rechnungen und Rödel bedürfen, diese aber in den Händen eines Herrn Rollst in Paris sich befinden sollen^ so ist vorerst dießfalls Gewißheit zu verschaffen, wonach man dann das b« zehrte Schreiben gerne bewilligen wird. Wenn dann die mitintcressirten Hauptleute von Freiburg w» Solothurn diesem Schreibeil auch einverleibt sein wollen, mögen sie sich erklären. I. Dem Doctor Hnbel der siebzehn Jahre hierorts zu allgemeiner Zufriedenheit practizirt hat, wird bei seiner Rükkehr in sei» Heimat Elsaß ein Recommandationsschcin bewilligt. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaslSan.zelegenheiten: Thurga». « Art. 287. Verkauf von Gcrichwhcrrschaflen. I». Art. 627. Stifte und Klöster. Vier ennetb Vogteien iibcrh t Art. 72. Polizeiliches. MendriS. ^ Art. 281. Rechts- und Gerichtssachen. 5«. Confereuz der im Thurgau regierendeu VII Orte. Baden. 12. November. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 1S2», e»>. 2SZ. Staatsarchiv Liirrr». Allg. Absch. Bd. XNI, kul. 292. Gesandte: Zürich. Joh. Rudolph Rahn, Bürgermeister; Joh. Ludwig Schnecbcrgcr, Sekelmcist^ Joh. Kaspar Hirzcl, Stadtschreiber. Lucern. Ulrich Dulliker, Schultheiß; Ludwig Meher, des Ra^ Uri. Jost Püntiner, Landammann; Geb. Pcregrin Zweher, Landeshauptmann. Schwhz. Dietrich Rcding, Landammann; Martin Belmont, des Raths. Untcrwaldcn. Heinrich B»^' Landammailn von Obwaldcn; Jost Lussi, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Zurlauben Wilhelm Heinrich, beide Alt-Ammanu. Glarus. Jakob Marti, Landammann; Balthasar alt-Landammann. November tK5t. 85 ^ ». Nach abgelegtem eidgenössischem Kruste wird der Zwck der Konferenz in Erinnerung gebracht, b» Um sodann nach den Vorschlägen der Schicdorte (3l. August) die wegen der Religionsübung im )urgau entstandenen Streitigkeiten frenndschaftlich beizulegen, werden zuerst die Beschwerden der beid- eitigcil Parteien gegen einander gehalten. I. Die katholischen Orte klagen: n) dast bei dem neuen Ehe- ä nchte den alten llcbungen entgegen verfahren, nämlich durch die Prädicantcn Zeugen verhört, Kita llrthcilcn über Kosten, Erbschaften u. s. w. entschieden werde, daher denn diese ' rauche abzuschaffen oder ein besonderes Ehegericht im Thurgau aufzustellen sei; b) dast die Herren vu Zürich jhrc Gesandtschaften mehrmals in das Thnrgau geschikt und Klöster und Gcrichtsherren zu si eichen gcnöthigt und frühere Vertrage aufgehoben haben, ohne Vorwiffcn der andern Orte oder der )>Uganjschx,l Amtleute; e) dast Zürici, die Landvögte in der Handhabung ihres Amtes durch Inhibitionen r ^^^i'ehnng von Strafurtheilen hindere, Beschlüsse der regierenden Orte ändere, seine Niedern Ge- iu ^'k>n der dem Landvogte schuldigen Pflicht abHalle; et) dast Landvogt Waser die Fahne rr Kirche zu Aadorf entfernen, einen thurgauischcn Untcrthan bestrafen, das Eaplaneihaus in Gach- P Ichliestcn liest, ohne Wissen des thurgauischcn LandvogtS; o) dast die thurgauischcn tlnterthanen nach «irudere Orte um Sachen laufen, die in der Vogtci selbst zu entscheiden seien, und dort finden. Ii. Die katholischen Unterthancn des Thurgan'S beschweren sich: a) dast die katholischen und Kindcrlchren zu fcstgcscztcn Stunden zu halten gehindert, in Uebung der Cercmonien täre ^ ^k>tteöditnstcs durch Gelächter und Geschrei auf den Kirchhöfen gestört werden; li) dast die Al eine ^^^rzierden beschädigt oder mit Vorhängen dem Anblikc entzogen, die Bilder getadelt und als ferne^-^""^ Stein z. B. in den Figuren des Zürcher Kalenders lächerlich gemacht, dast von b Kästen und Bänke in die Ehörc gestellt, der Gebrauch des Geläutes gehindert, die Kreuze ael e ^äbcrn gerissen, die Feiertage nicht laut Mandaten beobachtet werden; c) dast in den cvan koiiu^" ^^"'kindcn Ehegaumer eingeführt worden seien, welche wöchentlich den Prädicantcn die vorgc- uenen Leichtfertigkeiten anzeigen müssen, wofür dann die betreffenden Personen zur Verantwortung kauten" ^ Bestrafung nach Zürich gewiesen werden; ,1) daß man die Collatoren nöthige. Prädi- bei > ^ ^Zürich zu nehmen, die dann alles nach Zürich tragen und berichten, auch den Eollatoren etwa a»dc/" ^^"kchnungen Eintrag geschehe; e) dast man durch allerlei Mittel die Katholischen zu der i) d ^ ^'^n binübcr zu ziehen und dagegen den Zugang zur katholischen Religion zu sperren suche; aeb"« ^ Katholischen zu Fraucnfcld und Diestenhofen von ihren Mitbürgern der andern Religion Un- sei xerfahren müssen, wie ihre eigenen Klagen näher angeben; g) dast manches andere geschehen dar ! geschehe, worüber die Beschwerde und das Bewcisthum bei Vornabme des Augenscheins werde werden. III. Erster» Beschwerden sezt Zürich als Rechtfertigung entgegen: u) Wenn Hinsicht- ^ vcs EhegerichtcS wider den Vertrag von ltM etwas gehandelt werde, sei man auf gc ricml? Elches zu verbessern erbötig; b) wenn Zürich, um den Friede» zu erhalten, Kl gebührliches Er- ^ »i» z» , Klöster und Gt selhst^ Vergleichen angeleitet habe, sei das in Dingen geschehen, in denen die regierenden Orle llrtl ^ ^krgleichcn gcrathcn haben; e) wenn sämmtlichc regierenden Orte den Landvögten befehlen, hü/^„Glaubenspassion" zu üben, so werde auch Zürich sich vor jeder Einmiichung H es auch gesonnen sei, die Angehörigen seiner Niedern Gerichte zur gehörigen Erzcigung allci gegen den Landvogt anzuhalten; ll) die Fahne in Aadorf sei wcggethan worden, weil ihre A»l- 86 November 165t. stellung eine Neuerung gewesen; über die Abstrafung des Thurgauers im Amte Khburg habe man sich früher schon gerechtfertigt; das baufällige Caplaneihaus in Gachnang sei im Einverständniß mit dem Bischöfe geschlissen worden; o) die Zahl der Thurgaucr, die in Zürich Rath und Hülfe suchen, sei geringer als die aus den welschen und andern Bogtcien; jedenfalls aber thue man in solchen Fällen nichts, was die Pflicht gegen den Landvogt und die Unterthanen nicht zuließe. — Hinsichtlich der Beschwerden der katholischen Unterthanen erwidert es: n) Man sei geneigt, dazu mitzuhelfen, daß für den kirchlichen Gottesdienst beiderseits die festgesetzten Stunden eingehalten werden; d) von Beschädigung der Altäre wisse man nichts; Verhüllung des Chors durch Vorhänge sei mit Einwilligung der katholischen Angehörigen geschehen; der Erhaltung der herkömmlichen „Bildnisse vnd Gcmächte" sei man nicht entgegen, neue aber sollen nur ohne Nachthcil für die evangelischen Kirchgcnossen und mit Vorwissen der regie renden evangelischen Orte aufgestellt werden; Schmüzcn und Schmähen soll man allerdings beiderseits abschaffen; Bänke, Kästen und Stühle dürften kaum ohne der Collatoren Vorwissen angebracht wordc» sein, möchten aber wohl auch wenig ineommodirt haben; in Bezug auf Geläut, Achtung der Gräber kreuze, Haltung der Feiertage sei mau für Handhabung der Ordnung und Mandate; o) von EinführM der Ehegaumer im Thurgau wisse Zürich nichts, wohl aber, daß die Prädicantcn, auf Anzeige glaub würdiger Leute, für Schwören, Fluchen und andere Leichtfertigkeiten die Schuldigen pflichtmäfiig mit Z" spruch, nicht aber mit Geldstrafen, zurccht weisen oder zur Bestrafung nach Zürich leiten; ll) da bei M stellung von Priestern die Collatoren auf die katholischen Stände sehen, sei cö wohl billig, daß die Co»" toren die Prädicantcn von den evangelischen Ständen annehmen; e) über das gegenseitige Verhalten be> beidseitigen ReligionSgenosscn gegen einander enthalte der Landfrieden genügende Bestimmungen; ^ gegenüber den Klagen der Katholischen in Fraucnfcld und Dießcnhofcn, wie hinwieder der Evangelisch^ zu Altstätten im Rheinthale und im Tanucgger-Amtc werde man urkundliche Belege vorweisen; Z" näherer Untersuchung speciellercr Beschwerden könne man sich wohl entschließen, sofern zu hoffen sei, d"! daraus Eintracht erwachse. IV. Nun legen auch Zürich und evangelisch Glarus die Beschwerden d» evangelischen Unterthanen in (laut Aufschrift des Docnmcnts schon 1645 zusammengestellten) 22 Artikel vor: u) Durch Wahl der Vögte, Vcrdingung von Kindern zn Dienstboten, Versorgung von Findelkindes ziehe man Unmündig zum katholischen Glauben hinüber; d) durch Bedrohung und Wcgweisung s»O man Dienstboten und Taglöhncr zur Acuderilug des Glaubens zu bewegen; c) bei Ehestreitigkeitcn w^' -man, wenn nur eine Partei katholisch sei, die Entscheidung an das Cousistorium in Constanz weise" auch muthe man katholischen Weibern zu, ihre Männer für die andere Religion, zu gewinnen, oder ^ währe ihnen nur unter solcher Bedingung die Eheeinsegnung oder den Bezug des HeirathSgutö; cva" gelische Angehörige, denen evangelischer Seits die Verehclichung nicht gestattet werde, erhalten durch ^ tholische Geistliche die eheliche Einsegnung; das Verbot, iu der Adventszcit und Fastenzeit zu ehelicht wolle man hin und wieder auf die Evangelischen ausdehnen; ll) den Evangelischen werde an ciiüj^ Orten Burger- und Dorfrccht und Niederlassung verweigert, anderswo werden ihnen katholische Ansa^ aufgedrängt; v) Evangelische werden von Ammann- und Wcibelstcllcn, Wirthschaftörechten u. s. w. geschlossen; k) sie werden zu Lehen nur unter der Bedingung der Religionsändcrung zugelassen; g) ^ Geldanleihen, Schuldsachen, Auffällen, Spenden, Almosen, Käufen, Ganten, Bußen übcrvorthc^ November 1651. 87 wo den Evangelischen in der Pfarrkirche ihrer Gemeinde die Ucbung ihres Gottesdienstes unter- "ist ist, wehre man ihnen oft den Besuch auswärtiger Kirchen, dränge ihnen die Kindcrtaufc des Priesters und die Hcbammcntaufe auf, verweigere todtgcborcncn und ungetansten Kindern das ordentliche vgräbuiß, verlange auf Gräbern der Evangelischen Aufstckung von Kreuzen, verbiete die Haltung von richcuprcdigten; i) wo gemeinsame Kirchen sind, werden die Evangelischen im Gottesdienste verkürzt, in- rm der Priester die Stunden nicht beachte, Gcmcindcvcrhandlungcn und Gerichte vor den Kirchen ge- >a tcn, die den Evangelischen unentbehrlichen Kirchenpläze verschlagen, das Geläut „conditionirt", Sezung Taufsteincn nicht zugegeben werden; k) an manchen Orten seien die Evangelischen an den katho- 'scheu Meßmcr gebunden; I) man fordere, daß sie früher nicht übliche Feiertage halten, während man Feiertage und hohen Feste katholischer Seils nicht ehre; m) nicht nur werde das im Jahr 1633 ver- otene Schmähen nicht unterlassen, sondern ihnen auch noch die neue Bctitelung „Unkatholischc" angefügt, sogar von Kanzleien aus; u) die katholischen Geistlichen wollen von der Verantwortlichkeit vor der ältlichen Obrigkeit cxcmt sein, während man den evangelischen Geistlichen diese Exemtion oder Berufung ^uf ihre geistliche Obrigkeit in Zürich nicht zugestehe; o) statt daß die Kirchen- und Pfrundgütcr laut u?alt des Landfriedens gctheilt werden, schließe man die Prädieanten von dem Bcisize bei den Kirchen- kcchnungen und die evangelischen Kirchengenossen von den Pflegschaften und Nuznicßungcn aus, lasse die ^vc> ieantcu des nöthigen Unterhaltes ermangeln, ihre Wohnungen verfallen; i>) die Collatorcn belangen f Prädieanten, die doch in rechtmäßiger Ehe leben, um die Erbsgercchtigkcit; di. .„-bau- d.» »» 7" 7 - " ' .7°" " P-iidi-...,-,, <-i-,. mi. d.» b-sa.ch--., » »,mid-«.-»-,.,,iss-u!»,-»..».» „.Hai,-.. ,...d j» b-urch-i,-.., i, d-s B.,i„.s h.ib-i f-hi--i..-..ab-i-» 'di SM ^ G 7 «-»-« >«..»-»- t. b-i dem ich.iii.b°, sch-ii - S,.f, Sd G-il-., „ud dc. Staad AP»-..,.,, b-ch-iliz,. die Sach. vi,».. »Ii- »i-b--i biiiiatsttich d-> iü-ip,»chi„>,z z-g-.. auswärtiz. H-ii-u .heil- da« B-d-..i-»s V, b-i Armt°iw°»l" g-it-ud-S,.. d... V°.,..i°» »,-g. ...... »b-, auf E».s-,....... ..t-i-Mstt,-. r.°»t-i> .ung-U' chach.it-., di-f-,i tiri!rt-ru„z.u d«rri..i.,,r ,„»» sich auf f.,g-.ch. B Bu»d-. de» dam»uch-„„,ch«„ P-iichz- ,„ch Atschs^ h-r,-brach,- G-bräuch- G-»°b.ch-it.» f st -).b-„ P,i-st-„. „..j, zz-^i-.».-.. Thu.,au »,,. Em st 7d M- ii«» ,» «-b.u daß st- ,ich d.« Schmäh-..« u„d Schmiiz-..» „ b^ dienstcS nicht zu hindern, n emanden von sai„a». „ uevung oce ^ rwinacn- 4) in Kattun/n... ^ ^°"^n oder zu Religionögebränchen ^ ,wi»g-,,. « ,» Ha,tu..., «... z-.-rt.z-..^ .... s,^r.itch. ^ , , r.ch.-ii U-bui.g-u ... b-abach.-», 5) »,,ch d.» ha»d°ä,t-„ »,.d G-,ch,, zs-d-i» . Zii-d- - 775 aü^^L^ii 7l...sti»., d-r u-b-.,--.-- ^ich.'u.^.i st.7.m,...^^ .-ch. --»ch» .-.„-g-i. ^ di-».. s-st-i. j- ...chb-«»ch.i, mi.r7^^7.7^-77b7Mi7'-- von dem Ehcgcrichtc IN Zürich bei seinen Proceduren dar c>..rl^ 4. ^l>c, mib di- B-st-liun» da» «h-zaum-ru im Th..,z... »„,--,»5-» , ^^g-i. sti Evi.-i.-m.ig d-r Kiich.» -rtaub,^ «. schlich b-schii-s,. di. C-..f.r-..,',. «-hau 7- -«--. st.ud. .ich ,» das Thu-g.u ,.. °-,f.-.z,.u m Thu.gauch ... (S , Bad-» ' b-rbiiiid-.-Li,., I„ -in-r d..,ch Sa-d.h°„p,.»»..» D.pi« »b-„...d,-„ Z»,ch,i, b-da. , H-ij-g °°» S. ch°». durch ...d-,«-i,ig- Kri,,s»..i»b-.. i„ ^ .,-„-..7-7,s-7 7«-. D ' dach auf d-ii Sistig daß d-> S>i-it »ui Zürich b-waff,,r.. E»„chkidu»z u-chm-.chjz „.-ch. b»»d-«' »..«-- Hiil -^ --„.d-r... D-i S.chb.sta,ch ,-s ...-ch,..-., ^ ^ --„.Ä rendeö bundeögetrcues Aufsehen bitten müsse. t au» dein Lucerner ^jcmplar. Ätan sehe auch im Abschnitte Hc.lschast«angelcgcuhei>eu Thurga». «>. Art. 288. Verkauf von Gcrichtsherrschaften. Vadc» v. Art. 303. Kirchliches und Maubcnssacheii. November und December 1651. 8» S» Conferenz der im Thurgau regierenden VII Orte. Frauenfeld. 2<». November bis ?». December. DlaatSal'chiv Lncer». Allg. Absch. Bd. XI.I, toi. 1104. Gesandte: S. Abschied 58. Erz ^ ^ ^ ichicd vom 27. November bis 8. Dceembcr 1651. n. Nach lange gepflogener ^"Uerung der Ursachen, die bei der Zugleistung vom 31. August zu Baden die Anordnung dieser am Baden angefangenen Conferenz veranlassten, erklärte man sich vor allem darin cinvcr- daß die Bünde, der Landfricdc und die authentischen Abschiede und Bcrträgc als Grundlage der ^lt^'^ungcn gelten sollen. Indessen wurde schon dem ersten von Zürich und evangelisch Glaruö ge- Antrag, mit der Einsezung eines Altars in Lustorf und mit der Aufstellung eines Prädieanten in Ali gleichmäßig einzuhalten, der Antrag der katholischen Orte entgegen gestellt, die Cinsezung des in Lustorf gemäß Landfrieden und die Aufstellung eines Prädieantcn in Heiligkrcuz laut eines im Jal^ Landvogt Faßbind erlassenen, von den X Orten bestätigten Rechtsspruchs und einer im tSt erfolgten Crkcnntniß zu gestatten. Wird in den Abschied genommen. — Bezüglich der pari- zu buchen aber wurde zugegeben, daß 1) die Chöre und Altäre vergittert und die Kirchen, wo sie ^ Einverständnisse beidseitiger Kirchgenossen und mit Borwissen der Collatorcn erweitert euieuert; 2) Taufsteine, wo sie'in den Kirchen fehlen, ohne Hinderung der Gegenpartei gesezt werden lord ' freigestellt bleibe, Gottesdienst, Checinsegnung, Kindcrtaufe und was sein Glaube cr- ^nächst gelegenen Orte zu üben; ^l) in Sachen, welche des DrittmannS Recht berühren, in den »im gesondert etwas verfügen dürfe; 5) die Landvögte nach Inhalt des Landfriedens und b. '"llcher Abschiede und Bcrträgc unparteiische Entscheidungen fällen und, wenn sich jemand dadurch Ii» ^ ülaube, die Streitsache ohne Aufschub zur gebührenden Erörterung an die regierenden Orte ge- sollen. I». Auf das Anbringen Zürichs, daß der Stand Zürich für Ratification des durch geschehenen Ankaufs von Klingcnbcrg auffallender Weise nicht angesucht worden sei, ein l»>ss^ ^^kauf in todtc Hand den Abschieden zuwider laufe, Zürich als regierender Stand das Zugrccht könne und in ähnlichen Fällen es auch den übrigen Ständen zugestehe, erwidern die übrigen h.. ' ^ Unterlassung ab Seite der Stift Muri falle nicht ihnen zur Last; sie finden sich auch nicht dv» deshalb den Kauf zu cassircn, wollen vielmehr nach höhcrn Beispielen hier aus gewissen Gründen ^ ^ die Abschiede in Bezug auf todte Haud aufgestellten Regel dispensircn, um so mehr, da ^ ^ Herrschaft, welcher der hohen Obrigkeit als Lehen zustehe, nicht mehr als ungefähr 6061) Werth habe, die übrigen Stükc theils eigen, thcils vier andern Lchcnhcrrcn verbindlich seien und ^ush ^ durch die Cassation des Kaufs überdies sehr geschädigt würde. Zürich gibt hierauf seine ebenfalls. «. ES wird ab Seite der katholischen Orte in den Abschied genommen, daß die ^scll>'^" Gachnang und Aadorf der Kirche ganz entbehren und ihren Gottesdienst in der Schloß« Ilst ^kten müssen, daß auch bei Einsezung des Altars und des Priesters weder für Paraincntc noch erforderlichen Unterhalt gesorgt worden sei, an beiden Orten dem Priester der Bcistz bei der 12 . November und December 1651. Kirchcnrechnung verweigert werde. ,1. Der Landvogt erhält von den katholischen Orten den Auftrag, darauf Bedacht zu nehmen, daß der Borhang vor dem Altar in der Kirche zu Steckborn weggeschafft werde, v. Die Abgeordneten der Gemeinde Utwhl leisten Abbitte und erhalten insoweit Gnade ^ daß sie jedem Ort nur 150 Gulden zu bezahlen hat. k. Gegen den Juden Elicser zu Emmishofen soll der Landvogt procediren und auf künftiger Tagleistung ist zu entscheiden, ob man die Juden ferner dulden wolle oder wie man ihrer los werden möge. K. Weil aus Mangel an Zeit mit den Priestern und andern Geistlichen, auch Prädicanten, nicht mehr laut Abschied geredet werden konnte, ist dieses zu thun und auch den Gerichtöherren den Abschied zu eröffnen dem Landvogte aufgetragen. II. Protokoll-Auszugs. «. Nach Ankunft der Gesandtschaften zu Frauenfeld, Abends de» 26. November, als die katholischen Gesandtschaften am folgenden Katharinatage keine öffentliche Session halten wollten, kamen die Gesandten von Zürich und evangelisch Glaruö zu ihnen in den Gasthof M Krone und stellten durch Herrn Schneebcrger den Antrag, laut des Abschieds von Baden die Geistlichen beider Konfessionen einzuberufen, um denselben die Beobachtung des Landfriedens u. s. w zu insinuire». Zu diesen. Zwcke sollten nach ihrer Meinung evangelischer Seitö die Capitclö-Dckane und Kammerer und noch drei oder vier Prädicanten vorberufen und sollte in ähnlicher Weise von den katholischen Orten bc- stimmt werden mit wem ihre« zu reden sei. Dabei wurde das in Baden schon augebrachte Ansinnen wiederholt daß die katholischen Orte den evangelischen Rcligionsgcnosscn und Gemeinden nach Bedürfnis' eigene Prad.eanten gestatten möchten, wie das vorlängst zu Heiligkreuz geschehe., sei. Sie erinnerten ferner, daß auch m Wcrdbuhl ehemals c.n Prädicant gewesen sei und umso eher wieder zugelassen werden durste nachdem auch in Güttingen, Schcrzingen, Wcngi und Neukirch Prädicanten gestattet, dagegen die K'rchen von Braunau, Hagcnwhl. Whlen u. a. den Katholischen vorbehalten wurden. Endli» fügten ,.e bc., daß d.e Einberufung der Geistlichen bei diesem Anlasse dazu benuzt werden möchte, über d.e Pfarrverhalluisse nähere Kunde einzuziehen. Von den katholische.. Gesandten wurde erwidert- Wenn ...cm d.e Geistlichen vorberufen und einvernehmen wolle, müsse mau vorher wissen, welches B- gehreu gestell werde und von wem; über katholische Geistliche seien wenige Klagen eingegangen, so das ihre Vorberufung und „Coram.rung" nicht hinreichend motivirt wäre; werde Anstellung von Prädicant-" an Orten ver angt. wo noch keine seien, so müsse man darüber auch noch den Drittmaun vernehme"' gegenwärtig aber se. es zunächst um Anstellung eines Priesters in Lustorf zu thun und um Aus.nittlu..s eines Einkommens für denselben. Als hierauf die Zürcher Gesandten sich bereit erklärten, auf den folgenden Montag Leute herkommen zu lassen, welche über den Sachverhalt Auskunft geben könnten, voraustg d.e Qualität der Petenten von Lustorf in Zweifel zogen, die V Orte hinwieder den Unterst zwischen „Richtigem vnd Unncht.geu" fest halten wollten, die Zahl der Lustorfer Petenten auf vierzig Personen angaben und den ... Bezug auf Zulassung eines Prädicanten in Heiligkreuz gemachten Abs< unangefochten lassen zu wollen erklärten, zogen sich die Zürcher Gesandten wieder ... ihre Herberge z"^ und übermittelten nachträglich durch Stadtschrciber Hirzel den Gesandten der V Orte noch den landfti-v lich-toggenburgischen Abschied von 1538, der das gestellte Begehren erläutere indem er fcstsezc soft"' Wenige oder Viele einen Prädicanten begehren, sollen sie selbigen haben mögen' meuniglich" ungchind-'' ") Den Grund der Anfertigung eines förmlichen Protokolls neben dem Abschied sehe man Absch. W, e. November und December 165t. 91 Indem von den Gesandten der V Orte noch Wigoltingen mit mehr als vierzig, Affeltrangen mit noch Zahlreicheren Katholiken, ferner Lipperswhlcn, Tägerwhlen, Lang-Rickenbach, Märwhl, Matzingen, Anfangen als Gemeinden, die alle keine Priester haben, aufgezählt wurden, erhielt der Landvogt den Auflag, nach der Volkszahl dieser Gemeinden nnd ihrem Kirchengut sich zu erkundigen, e. In der ersten Session vom 27. November stellte, nach verrichtetem Gruße, Schultheiß Dullikcr den Antrag, daß die Zürcher Gesandten sich vernehmen lassen, wie ihrerseits Prädieanten aufgestellt worden seien. Von Zürich evangelisch Glaruö wurde erwidert, daß laut dem Landfrieden die Evangelischen ihre Prädieanten eben so gut haben mögen, als die andern ihre Priester, und dicß, wie durch den Abschied von 1532 betätigt, so durch den toggeuburgischen Abschied vou 1538 erläutert werde, auch 1575 für Heiligkreuz und ^2 siggz) für Wcngi gestattet worden sei. Hierauf ließ Schultheiß Dullikcr den Landfrieden vorlesen, Älicirte aus demselben, daß keine Ncciprocität bestehe, zu Wcngi der Prädicant 1602 nur aus Güte ""b mit der Beschränkung zugelassen worden sei, daß er nicht am Orte wohne, endlich kein im Bcsiz der Pfründe befindlicher Priester verpflichtet worden sei, die Pfründe mit dem bewilligten Prädieanten zu seilen, wohl aber das Gegentheil. Zwar berief sich Zürich auf einen Abschied von 1535, der den Herren bon Konstanz bewilligte, ihre Pfarreien und Caplancicn mit Priestern oder Prädieanten zu besczen, woraus auf die Abkurung zu schließen sei; allein eö wurde der Laudfriede entgegen gehalten, das Mit- "üeresse der Collatoren und der Entschluß der V Orte, eher auf Thcilung der Laudvogtci zu beharren, jener Forderung nachzugeben oder auf Einsczung des Altars in Lustorf zu verzichten, worauf dann Zürich erklärte, zu Gestattung der Altarcinsczung in Lustorf oder zur LandeSthcilung nur insofern Hand bieten zu können, als den evangelischen Orten im erstern Falle Einsczung von Prädieanten zugc- Ü^ben oder im andern Falle für ihren Anthcil an den cnnctbirgischen Vogteien ein entsprechendes Acgui- balent im Thurgau angeboten werde. «I. Die zweite Sizung eröffnete Zürich mit Vorlegung eines Pro- dag aber von Seite der V Orte mit den bereits in der ersten Sizung vorgebrachten Einwürfen ^ ampst wurde und endlich zu dem Beschluß führte, die Frage der Abkurung einstweilen zu verschieben. Eingangs der dritten Sizung erschienen die Erben des Landvogts Füßli selig mit dem Gesuch um ^gütung der vou dem Landvogte herrührenden Forderung, worauf Laudvogt Büelcr Befehl erhielt, die Zung aus der Harder'schen Schuld oder andern Briefen zu entrichten, k. Dann wurde den Zürchcrn Abfohlen, dem Priester zu Aadorf zu den nöthigen Paramcnten zu verhelfen, auch über Gachnang verdübelt, hierauf das Vorbringe» des Stadtschrcibcrs Mcßmcr, Abgeordneten des Stadtammannö und . zu Rheineck, angehört und der Beschluß gesaßt, des Holzflößens wegen nach Innsbruck zu Reiben. Endlich wurde Abrede getroffen, wegen Hciligkreuz und Hagcnwhlen bei dem Abt von ' Gallen, wegen Werdbühl bei dem Statthalter des Dompropstcs, Domdckan Papus in Konstanz, üen Wuppenan bei dem Verwalter von Tobel sich des Nähern zu erkundigen, um bei der Klage der ucien die Anrechte der Collatoren auch in Berüksichtigung nehmen zu können. Ii. In der vierten lzung wurde ein Ausschuß vou Wuppcnau, Hciligkreuz, Whlen, Hageuwhleu und Wcrdbühl, vcrbei- " et von dem Prädieanten Ochsner von Bußnang und vertreten durch dcu Redner Wirz von Zürich, ^gelassen. Auf ihr Begehren um Anstellung eines Prädieanten an den angedeuteten Orten antworteten ^ St. gallischen Abgeordneten Georg Renner, alt-Reichövogt, und Fidel vom Thurm, Hofammanu zu in Bezug auf Heiligkreuz, daß darüber schon ein Abschied vorhanden sei, der Verwalter in Tobel, November und December 165t. in Bezug aus Wuppenau, das; sich bei dem Eollator in Tobel noch Niemand um einen Prädicanten ^ meldet habe, er übrigens den Prätendenten von Whlcn unter Hinwcisung auf den badenschen SP">6 von 1564 das Recht vorschlage. Auch die St. gallischen Abgeordneten beriefen sich auf die zwischen de« Bewohnern von Whlcn und dem Hause Tobel gegebenen zwei Erkanntnisse von 1564. Diese Begrüß uug erschien als genügend. Indessen hielt Zürich die St. gallischen Abgeordneten etwas lange mit de« Einwurf auf, der angeregte Rcecß sei allein bei den V katholischen Orten begehrt und empfangen word" Daher ließen sie sich be. ihrer Abreise in der Kanzlei vernehmen, sie seien dessen vergnügt; denn w-"« die von Zürich Sprüche und Verträge nicht mehr halten wollen, wissen auch sie der Sache., zu thun ein solches anderwärts sich zu Nuze zu machen. I. I.. der fünften Siznng den 2. December erschien«« Pfarrer Laurenz Kant. Statthalter Johann Farster und Sckclmcistcr N. M im Namen der Katholisch" und Schultheis! N. Wepfcr, Konrad Hnbcr sammt noch zwei andern Rathsglicdcrn im Namen d" andern Religion von Dieswiihofen. Sic trugen ihre Streitigkeit vor, betreffend Annahme von Bürge«' und Verrechnung ehegericht.icher Bußen in de.. Stadtsekel. Die Herren Hirzel und Znrlanben wurde« hierauf beauftragt, einen Vergleich zu vermitteln, was dann aber ohne Erfolg war; doch einigten^ dann d.e Parteien selbst und erlangten zu ihrem Vertrag die Zustimmung der Orte am 8 Deeemb" Hierauf erschiene., d.e Ausschüsse der geistlichen und weltlichen Gcrichtöhcrrcn neben einigen A" ordnete., der andschafi. d.e Gesandtschaften zu begrüßen und auf einen beliebige.. Tag zu einem „3" ißma einzuladen. ES wurde ihnen dieß durch de.. Herrn Bürgermeister verdankt, die TheilnalM- der tah^e.t »dorb obliegender Geschäfte halber abgelehnt. >. Wegen Werdbühl erweiset in deö D«"'' Propste- «amen dessen Statthalter. D-mdekan PaPns. ans Acten von 1546 bis lt.28 und .66., lMs.chtl.ch der Anstellung c.ncs Prädiea.tten daselbst verhandelt, wie namentlich durch einen SP>^ Hc.nuchö von U ». zu Gr.cße..bcrg. bestätigt durch Landvogt Melchior Heinrich von Zug und in APP«' ^^Wer'^inurv"..^ ^ ^ ^5- Juni 1543, der Streit entschieden worden s" . d 7 . d-s Prädieanten von Hüttwhlen. bringen das Gess» vor. daß für »eben Haushaltungen des Hofs oder Dörfchens Weckingen, im Gerichte Jttingen. i' Herder., woh.n ,.e pfarr.g. e.n Prädieant bewilligt werde. Der Vogt zu Gottlieben aber entschuldig' d.e Abwesenheit des unpäßlichen Junkers von Hcrdcrn und will rcferiren. „.Derselbe Prädieant bring' dieselbe Bitte vor s..r Hagcnwhl. Der alt-Reichsvogt Renner antwortet- In Hagcnwhl sei alles katd^ lisch, m.t Ausnahme von dre. ansaß.gcn Haushaltungen zu Katzcnsteig; die von AlmiSberg aber, wcl»« sibew!äck^ ^^e"whl Zürich nimmt die Sache ..über, achtl.cheo Bedenken wahrend d.e andern Orte wegen Wcrdbühl es bei den ergangenen Abschied" 7d Vertragen bewenden lassen wolle.. «. Die sechste Siznng wurde von Bürgermeister Rah» mit- Bemerkung eröffnet, man finde es unbillig, daß in Werdbüh. die evangelischen Re.iaionSaenossen Briefen des PaPns den Gottesdienst bei de... Priester besuchen sollen; sie haben von diesen von M"' eingelegten Gewahrsamen zwar n.chtS gewußt und wollen sie bei ihrem Wertbe oder Unwerthe bleib" lassen, doch seien zuweilen die Namen der Herren Gesandten in Sachen gebraucht worden von denen den Abschieden und Archiven nichts gefunden werde; in Bezug auf Heiligkrenz und Whlen lasse man " evangelischer SeitS bei den Abschieden und Verträgen beruhen; überhaupt sei man bereit sich zu ' freundlichen Abschied zu vergleichen. In Erwiderung hierauf wird den Zürcher» gcrathc'n ihren ein" Rel>- November und Deccmber tk5t. 93 ^"sgenosseil dadurch zur Ruhe zu verhelfe», daß sie dieselbe» ermahue», den Gottesdienst ferner da zu ""che», wo sie ihn bisher verrichtet haben; denn eines jeden Weilers wegen könne man nicht Prädi- autcn aufstellen oder zulassen; auch die Katholischen müssen hin und wieder ihrer Mutterkirche ermau- ^ ^ und außer derselben ihren Gottesdienst üben; wenn die Chöre und Altäre vergittert und beiden ^Hausgenossen Plaz und Gelegenheit gemacht werde, ihren Gottesdienst „kumblich zuc brauchen", waö ^ ^»Weiterung der Kirchen und auf andere Weise geschehen könne, werde allem geholfen sein. >». Ans ^Uttnerung Zürich's, daß die Abknrnng der Kirchen- und Pfrundgütcr fast die Hauptsache gewesen .Wege,, der man die Reise in'S Thurgau unternommen babe, und daß es, wenn man sich dazu vcr- wolle, wohl am besten durch einen Ausschuß geschehen könne, ließen auch die katholischen Orte ein hlh belieben, um wenigstens einen freundlichen Abschied zu erzielen. Oberst Zweher, ^uwnn Znrlanbcn, Sekelmeistcr Schnccberger und Stadtschrcibcr Hirzcl wurden damit beauftragt, iß. Ulann David Dicthclm mit noch vier Verordneten bittet im Namen der Gemeinde Utwhl um Ver- begangenen bekannten Fehlers. Zürich nntcrstüzt ihre Bitte mit der Zusage, „die Will- ^ anderwärts zu erkennen"; die katholischen Gesandten verschieben ihren Entschluß auf den folgenden ^ In den Verhandlungen des Ausschusses fielen verschiedene Anträge: In Lustorf möge der Altar stell den Evangelischen auch die Befugniß eingeräumt werden, überall Prädicantcn aufzu- tve,i^' Einsczung des Priesters in Lustorf möge auch in Heiligkrcuz ein Prädicant eingeführt werden; Man evangelischer Seits auf die Abkurung verzichte und die Unterhaltung der neu aufzustellenden bw; auf eigene Kosten übernehme, sollen die Katholiken sich der Einsezung von Priestern auf su>d^ ,^'Mlischc Pfründen begeben oder cö soll jeder, der seinen Gottesdienst in seiner Gemeinde nicht gelegenen Orte seiner Confcsston besuchen und, sofern ihm das nicht genüge, auf ^ e Kosten für sein Bedürfnis sorgen; die Katholischen mögen in Lustorf, die Evangelischen in Hcilig- .^^ahren, dagegen soll die Frage der Kirchcngütcrthcilnng sistirt bleiben; die Katholischen sollen Ehe Evangelischen in Heiligkrcuz einhalten, dabei kein Thcil den andern in Einsegnung der ^ . Kindertaufcn u. s. w. hindern. Da jedoch keiner dieser Anträge die beidseitige Zustimmung cr- ^ehielt der Landschreibcr den Auftrag, einen Abschied zu entwerfen. Inder siebenten Sizung, "Mch rügt Zürich, daß der diesseitigen Obrigkeit nicht auch wie andern Orten Anzeige gegeben ^ Klingenbcrg käuflich sei. t. Die Gemeinden Egnach, Hagcnwhl und Roggwhl werden wegen "'^^sfigen Ucbcrzinses zur Rede gestellt und angewiesen, küirftig vom Gulden nicht mehr als drei ^ beziehen; der Bazcnzins wird also abgeschafft, so daß derselbe mit Vorwissen deS Bi- Hcnm von Arbo«, oder seines Vogtö verboten und dem Abgange an der Pfründe des Prädi- cichw'Arbo» in anderer Weise, z. B. durch eine Vcrmögensanlage, begegnet werden solle. «. Die mit Erörterungen über den AbschiedSentwurf ausgefüllt, v. In der neunten ^vurde der vorher noch durch die Ausschüsse durchgesehene Abschied vorgelegt. Zürich vermißte, lshz ^'"sczung der Taufstcinc der evangelischen ReligionSgcnosscn nicht neben die Eingittcrnng der sih? ^ Altäre gestellt wurde, wie man in Baden übcrcin gekommen sei. Die katholischen Orte wün- Liw' mehrern Verrichtungen von einander sich verabschieden könne, so daß man neben s>c»^ Hciligkreuz auch noch Affcltrangcn für Anstellung eines Priesters, und Wcrdbühl und Wup- ^ sür Anstellung von Prädicantcn in die Wahl gäbe. Da sie indessen hinsichtlich dieser Gemeinden 94 November und Deeember 1651. nur intöreeäoinlo durch Schreiben an die Collatoren mitwirken zu können erklären, wird von den ev^ gelischcn Orten nicht darauf eingetreten. Nach Eröffnung der zehnten Sizung fragt der Landvogt, ^ von den thurgauischen Untcrthanen. welche in die St. gallischen Gerichte übersiedeln, in denen daS ^ lefiz den regierenden Orten zustehe, der Abzug gefordert werden solle; die Stift St. Gallen sei ber^ im umgekehrten Falle auf den Abzug zu verzichten, und obcrthurgauische Abgeordnete hätten sich ^ funden, um die regierenden Orte um Befreiung von jener Beschwerde zu bitten; Veranlaßung dazu daß ein Nägcli von Altnau nach Herrenhof gezogen sei und eö sich nun frage, ob er den Abzug solle. Es wurde hierauf erkennt: Wenn der Herr von St. Gallen die Seinigen freizügig lasse, ^ man auch die Thurgauer nicht beschweren; übrigens soll der Abzüge halber der Abschied von 1644 g^ besonders hinsichtlich des Unterschieds von Hciraths-, verfangenen und Erbgütern, x. Den evangeliO' Orten zu Gefallen verstehen sich die katholischen Orte zu der Milderung, daß die Bauern von zur Strafe jedem Orte 200 Gulden zahlen und diese Summe erlegen sollen, bevor sie aus der gehen. Die Einwendungen Zürich's, die Schicdorte haben Hoffnung auf gänzlichen Nachlaß gemacht. ' seien die Kosten weniger wegen des Vergehens der Utwhler als wegen anderer Sachen erwachsen, di^ gelegten Rcchtöbotc haben keinen regelmäßigen Gang genommen, daher der Ungehorsam so hoch nichts zurechnen sei u. s. w., werden abgelehnt. ,. In der cilften Sizung, den 9. Deeember, wird die deu > whlern auferlegte Buße auf 150 Gulden für jedes Ort ermäßigt. Bei Bcrathung eines vom P' latcn von St. Gallen eingegangenen Schreibens und des vom Landschreiber abgefaßten Entwurfs zu . antwortung desselben wird gefunden: Um sich mit jenem wegen Wuppeuau zu verständigen, mögt Zwcyer, der seine Rükreisc über St. Gallen mache, mündlich mit dem Prälaten verhandeln und Pa'"^ Herr Marti, der denselben Weg nehme, möge auch dabei sein. nn. Die ausgefertigten Schreib ^ Zürich wegen der Klagen der Gotteshäuser Rheinau und Illingen sollen durch den Landschreibcr ezl'^ und abschriftlich dem Abt von Rheinau mitgetheilt werden. ««> Bundesbeschwörung der mit Saboyen verbündeten Orte. Turin. 3«. Januar. Staatsarchiv Lucer». Acten! Savoyt», Bündnisse. Gesandte: Lucern. Heinrich Flcckenstein, Schultheiß; Ulrich Dulliker, alt-Schultheiß und Herr. U r i. Jost Püntiner, Landammanu; Seb. Pcrcgrin Zwcyer, Landeshauptmann. SchwYZ' Dietrich Reding, Landammann; Karl Bctschart, des Raths. Unterwaldcn. Heinrich Bücher, ^ ammann von Obwalden; Peter Zelger, Landammann und Panncrhcrr von Nidwalden. Zug, 2^ Speck, Landesfähnrich; Christian Schön, Sekelmeister; Niklaus Ilten, des Raths. Frei bürg- Weck, Schultheiß und Stadthauptmann; Beat Jakob von Montenach, des Raths. — Als Sccre^ und Dolmetsch - Stadtschreibcr Ludwig Hartmann von Lucerir. ^ Durch die Taglcistungen in Baden und Fraucnfeld im November und Deeember 165l Januar 1652. 95 6. December angesezte Reise nach Turin verhindert, daher mit Zustimmung des Hoscs von Turin w »ach dem Drcikönigstage verschoben worden. Als die Gesandtschaft, mit den am 13. Januar 1652 ^gestellte» Vollmachten versehen, auf ihrer Reise die Stadt Vcrcclli erreichte, ließ sie durch Hauptmann don Schwhz dem Fcstungöcommandantcn von Santhiü anzeigen, daß sie den Boden des Herzogs /kil habx. er ihr daher etwa eine halbe Stunde weit mit Reiterei entgegen, worauf von den ^ cn absteigend man sich gegenseitig begrüßte. Indem auf jeder Bastion ein großes Stük abgefeuert ^ ritt man in die Stadt und, nachdem man einen Tag daselbst verweilt hatte, wurde man unter ^ >chcr Ehrenbezeugung aus die Weiterreise begleitet. Dasselbe geschah in der Stadt Chivafso. Am ^ Januar Morgens herieth man sich, auf welche Weise man sich in Turin der erhaltenen Instruction sich ^ile. Zug und Schwhz erklärten, daß sie strenge Befehle haben, sich in die Bundcösolcmni- einzulassen, es sei denn zuvor den von ihren Obrigkeiten gestellten Forderungen nach Mög- ^shrochen. Damit waren auch die andern Gesandtschaften einverstanden. Aber noch waren die rathungen nicht beendigt, als der Bericht einlangte, daß auf den Abend desselben Tages in Turin ka»^ Bereitschaft gcsczt sei, sie zu empfangen. Man beeilte sich also. An zwei Orten vor der Stadt wn Abholungsgelcite entgegen. Die „Magnificcnz" des Einzugs zu beschreiben blieb einer bcsondern suchen Aufzeichnung vorbehalten. I». Nach dem Einzug wurde die erste freie Zeit bcnuzt, die in l»n gebrochene Berathung fortzusezcn, und man verständigte sich vor Allem aus, in den Verhand- ^ söndern, erinnerte daher den Herrn von Greifst) an das ihm übergcbene Memorial ^ »» den Entschluß und Auftrag der Gesandtschaft, vor der Solcmnisation die darauf bezüglichen ^ senden Zusagen zu vernehmen. In seiner Antwort versicherte Greifst), alles Mögliche gcthan zu ^ weiter thun zu wollen, um dein Inhalt des Memorials, besonders hinsichtlich der verfallenen Wenen und der Studcntcngclder, zu genügen; allein die löblichen Orte sollten dem durch Krieg und ^ Zeiten verödeten Lande Mitleid erzeigen und die Freundschaft nicht den Pensionen und Studentcn- sondern glauben, daß bei Rükkehr besserer Zeiten die Dankbarkeit ihnen alles vergüten k; die von Oberst Ulrich von Schwhz und Oberst Amrhhn von Luecrn herrührenden Ansprüche ki>„ ' bedeutete Greifst), zuerst crdaucrt werden; dann werde man sie möglichst befriedigen; unterdessen ^ ,»au den Amrhhn'schcn Erben gegen ihre picmontischcn Creditoren eine iniiibitio di molostiu geben; »bcr die Rechte und Freiheiten der Garde betreffe, so wisse der Herzog von keinem dem Hauptmann lir bjx swncn Abbruche; doch sei er bereit, wenn so etwas geschehen sein sollte, es zu reparircn und auch Bezahlung der Soldaten das Nöthige zu thun, habe daher auch bereits Jemanden mit diesem beauftragt; gleicher Weise sei der Herzog geneigt, dem von den Orten ausgesprochenen Wunsche ^ ^wchcud, einen rcsidircnden Ambassadorcn in der Eidgenossenschaft zu unterhalten und allem obzu- . was geeignet sei, seine Freundschaft thatsächlich zu bezeugen, e. Während der Berathung über iish Greifst) gegebene Antwort meldete Graf Muradorc, zu welcher Stunde die Begrüßung am Hofe ^ ^ben solle. Mit ansehnlichem Begleite wurden die Gesandten zuerst zur Madame reale, dann zu ^^ioge geführt. Liebreicher und ehrenvoller hätten sie nicht empfangen werden können, und es ^ ^ 'bncn so Hoffnung gemacht, daß die gestellten Traetatsbcstimmungen vollkommen in Erfüllung gc^ k^>. ^ben sollen. «I. Dessen sicher zu werden, wurde Stadtschrcibcr Hartmann von Lucern als Sc- ^ Und Dolmetsch der Gesandtschaft zu dem Großkanzler abgeordnet, ihm zu melden: Die durch den 96 Januar 1652. zr.ih.rru »au Grriffh g-g-b-u- Au,wart ,-u»g- „ich,; dahrr w-.d- g-wüufcht. das! d-r G-faud,fch°ft G.. i-g-»h-it »-rsch-ff, w-rdc. mit -iu.m h-r,-glich-., D-putirt-u all« Puuk, fü, P„,.„ ... »-.».-ch-., Sr°hk-u,I°r -rlli.I- sich a„ch mit all» zr-uudlichk-i, b-r-it, d-r Madam- di-f-u Aukaa ... briug.u. uug-acht-t glaube mau HS,., sich „,it d-r -rch°il.°„ g-h-„ kä...,,.. 7 »-, Cauk-r-uz «u,d-u «au -idg-u stifch.r S-i,- »i. H-rr-u Dullik.r. Zm.h.r^ R.diug u„d W-ck b.sti.u...h S-,t-u d°d H-rzagd d-r Markgraf «au Piau-zza. d-r^r.f Pst dAgii-. d-r fchw-iz-risch- ..ard.- g-u-ral d°. Grahl.uz,-^ H-rr »au Sc Timm.-, -rst.r S.a.,-ist H-r, Eautada, Hr.. V.adar uud d°. Fr-,h-rr »au Är..fH, «. Di. -rsi- Haupt«.,haudtuug di-f.« C-ug,°ss.., faud H-! Hast statt. fartg-f-jt wu.dc .- .„ b-saud-ru zuf-mm-uküuft-u; zf-i^ Ernst «,»« «urd- „ich,., g-- sx.r, auch -II, st.u»->lc.buug d-r g-w.ssc Haud-l»I.utr «au St, Elast-,> uud di- Aug-HSrig-u »au Lau» b-tr-N-ud-u Puukt- «urd. g-d,..„g.u „tt-iu »„ ^ lA -.u"«. » u mu t. und dm Z-.lBu„d--,ch„..- ^ »hu. das, du. Such. ihr.u Ab,cht»! -rt.ug bat... g,.ff mau «au -.dg-u-ssisch-, S.it. ... d .U. Au-kuuft-usttt-i. ai,. «ard.ruug.u i.s° Schrift fpr.ch di- E.«°r.uug au,. di° h-r.aastch, g.-ruug w°,d° zur E,.,r.cht..ug d-r rükstaudig-u P-us.°u-„ „,.d d-r Schül-rg-,d-r b-i E u, i Z-.t-„ statt mach.,,; ... w.rd- di- Mkft.„d»fard..uug°u d-r N.glm°„,.r U.ich uud Amrd. u uud d« -u.-u. d-.7 .-u^2r ch. «aw m ""b °ud.ru Pr-..g.ti«.u -rsi...... ... .. H >hter Interessen übertragen, einen aualisieirten in der Kida^ 7 -7 7 77°^'" »°U.usch-u Ha„d-.»,-u-u Schalst u>- Sch-r-7- - Sp.udt.r w.° fruh.r durch d-u Kauz... -iu- schriftlich- G-«ah,f.u.° zust-il-u, sa d f. nach -wa- . u°u uud ...... arm-u Witt«... uud Waif.u mit Afsigua.iau.u gcha f-„ ,1-l.« d.. H-„p.m-st. - °°. stau.« uud aud.r. -idg.ua, fisch- «..gcha,ig- ... P-,. ... g-ch ...7 777 7.- ,.a.,m. uud B-f- mug d.. f.«,.. g-„ast-.. ....» »„ ,, i°ff.u f fall,, d-r H-rzag di-s-u Erw.rtuug.u uicht G-uug- ,-ist-„ " ,» .....ch.-. »,- Echa ?-> d-„ Gr°f.k°u,.-r d.r «dg-„aff-...chaft zu -ad uud Traf, äff«,ich ,7. „77 'u-rch7-7..M verfaßten der erte Staatöschrcibcr. ^>crr v-ni -?t ^ ^ itereleren n l> - ^ ch«. ^ .-l 7». ^ Thvmas, und der Stadtschrciber Hartmann cincil bc sondern Act*), dabei it nachrutraaen dak d?„ ^ »u e>i>ri . ^ . ' ' " Brüdern Hauptmann und Lieutenant Kvd wcacn ihw' ungebührlichen Betragens thcils in der Kirche tl^ii.^ a,». ^ r a. ' r ,/ , lyciio am Abend IN dem der Gesandtschaft anarwiesciic" Palast. -.» °r,h°.l, «.,d-u ...ußt.^ „.urd. da.... auch ...ch »au l utr, fsi i-r.u uud S-» d°t.u d.. .u d-d D..„st sich d-fin»-., chsiftttch ,..a ^ ^ auch d..f. Maug-l wurd... ... d«u Eutgad-u «-rz-ichu-, „..» «»hsi„- d-u B-ch-ilig,.u ft-uudlich zug-fprach-u. auf d.aj.uig. zu .ch....^ ....... >-... macht.^ R° b.ud.. kam ... «ur-guug, das. für di- s-ibga.d. -i... st-mlich- o.d°„„auz aufg.ri^ -) Auf Pergament ausgefertigt liegt dieser Art im Staatsarchive Lucer». Januar 1652. 97 Und von derselben beschworen werden sollte, um sie auf solche Weise in ihren Stand zu bringen; es fehlte über an Zeit, den Gedanken zu verwirklichen. I». Da der frühere Gardchauptmann Vögcli von Frei- öurg die Privilegien-Briefe, Urthcilsbüchcr und Rechnungen der Garde hinwcggeführt hat, kam man verein, bei den Obern anzutragen, daß Frciburg ersucht werde, denselben zur Aushändigung dieser Fristen anzuhalten. I. Hinsichtlich des ausstehenden Soldes von neunzehn Monaten bei der in wirkte»: Dienste stehenden Mannschaft, der man jedoch nur vierzehn Monate geständig ist, wurde den mit ^ Abstattung der Abschiedsbesuche beauftragten Mitgliedern der Gesandtschaft übcrbunden, bei solcher ^legenhcit neben den andern bereits eingegebenen Punkten auch diese den Miuistern zu empfehlen. It. Nachdem alles das besonders mit Untcrstüzung und Hülfe des Freihcrrn von Grcissh geordnet war, wurde ^ Zeit zur Verabschiedung angcsezt. Die Gesandtschaft, stattlich nach Hofe abgeholt, von Madame reale ^ dem Herzog mit ganz gnädiger Affcetion und großer Humanität aufgenommen und entlassen, verwendete "och die Nacht dazu, um die gebührenden Officien auch an den übrigen Orten zu verrichten und alle Mcn Gegcnanerbictungcn zu wechseln. I. Am lcztcn Morgen fand sich noch Herr von St. Thomas ein, ^ die befohlenen Expeditionen einzuhändigen, nämlich die Antwort auf das eingegebene Memorial, das ^"struincnt über den vorgegangenen öffentlichen Act und die Recrcdcntialschrcibcn. Jene Antwort entölt die Zusage, bei Wiederkehr besserer Zeiten die verfallenen Pensionen und die Stndcntcngeldcr cnt- ^)ten, Pix Ulrich'schen und Amrhyn'schcn Ansprachen bereinigen und liquidircn, allfälligen Abbruch bei ^ Garde rcstituircn und rükständigcn Sold bezahlen, ein Deputat mit den Interessen der Garde bcauf- einen residircndcn Gesandten in der Eidgenossenschaft halten und überhaupt gute Freundschaft beachten zu wollen. «I Conferenz der evangelischen Städte nebst Mühlhausen. Aarau. I1»»2, 2. und 3. Februar (23. u. 24. Januar alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Allg. Atsch. Bd. töz», kol. Zll. Gesandte: Zürich. Joh. Jakob Leu, Statthalter; Konrad Werdmüller, Sckclmeister. Bern. .. Rudolph Willading, Vcnncr; Vinceuz Wagner, Vcnner; Sigmund von Erlach, General-Major, des Raths. Basel. Joh. Rudolph Wcttstein, Bürgermeister; Joh. Heinrich Falkner, Zeughcrr. Schaff- ^uscn. Lorenz Meyer, Zeughcrr. Mühlhauscn. Dr. Lukas Chmielcciuö, Sekelmcistcr; Andreas ilöler, Stadtschreiber. Durch den Bericht Mühlhauscns und Basels, daß die Annäh'crung lothringischer Kricgcrschaaren wndcrs Mühlhausen bedrohe, wurde Zürich veranlaßt, eines Theilö den Hauptmann Dietegen Holz- »nd Mühlhauscn zu senden, andern Thcils im Einvcrständniß mit den drei Städten Bern, Basel Schaffhauscn die Conferenz in Aarau anzuordnen. Nun trägt Basel vor: Schon im jüngsten > M Kriege habe Herzog Karl von Lothringen eine arinöo volnnto unterhalten und mit derselben ^-cutcrei getrieben; diese Armee zähle allein an Meuterei 3Wt) Mann; durch sie seien die besten Orte 13 98 Februar 1652. im Elsaß, ausgenommen Ruffach und Ensisheim, eingenommen und beraubt worden; zwar werde sie sich wahrscheinlich bei Bellegarde mit den französischen Truppen des Prinzen von Conds vereinigen, gleichwohl aber walte die Besorgniß ob. sie werde die Abwesenheit des Herzogs von Lothringen und seine dießfällige Unverantwortlichkcit und die für die Beschüzung der elsaßischen Reichsländer unzureichende Macht des Generals Rosa, jowie die noch mangelhaft excguirten Friedensbcstimmungen dazu bcnuzcn, um in der Nachbarschaft Proviant und Fouragc zu erzwingen; zudem habe ein Bürger von Basel, Michael Coqui», von dessen Frau in ,einer Abwesenheit ohne obrigkeitliches Vorwisscn neben andern Kostbarkeiten ein auf 300,VW Kronen geschaltes Einhorn „veraberwandelt" worden sei, den Herzog von Lothringen um Hülse angegangen, und die,c. habe unter harten Drohungen die Restitution jener Kostbarkeiten an ihren Eigen- thümer gefordert und sich^durch baseliche Abgeordnete nicht wollen begütigen lassen; wenn daher auch eine Belagerung für die Stadt Basel keine große Gefahr habe, so sei doch bekannt, wie Wesel Breda und andere Städte im lezten Kriege durch Ueberraschung erobert worden seien; man habe überdieß j" bedenken, daß durch die ncnliche Wassergröße in die Befestigungswerke Lüken gerissen worden seien, durch welche nicht nur einzelne Compagnien, sondern ganze Regimenter ohne viele Schwierigkeit in die Stadl eindringen konnten; ferner habe sich eine große Volksmenge in die beiden Städte geflüchtet und sei eine große Masse nicht nur von Gctraide und Geräthen, sondern auch von Heu und Stroh aufgehäuft, s" daß, wenn durch ab„chtl.che Bosheit oder Zufall Feuer ausbräche, fast keine Möglichkeit wäre, den Brand zu loschen, solche Roth also von dem fremden Volke benuzt werden könnte, sich der bedrängten Stadt zu bemächtigen; endlich gehe der Prinz von Conds mit seiner der jezigcn französischen Regierung feindselig-" Partei, nicht weniger als das Haus Oesterreich, damit um. das Elsaß an sich zu reißen; es sei daher in der 'Nahe um so mehr Unruhe und Gefahr zu erwarten, da Spanien bis zur Erlegung der von Frank- ^ reich laut Friedensschluß zu leistenden Bezahlung von 3 Millionen den Frieden einzugchen sich weigere, für Frankreich aber unter gegenwärtigen Umständen jene Zahlungsleistung unmöglich sei. Mit Rüksi-H' darauf, da,! die Angehörigen Basels durch die Besorgung des Wachtdienstcs schon sehr ermüdet seien un» daß Mühlhausen en Umkreis von einer ganzen Stunde. Basel sogar eine drei Mal größere Gränz- Z" bewachen habe, wünscht Basel es möchten die verbünde.en Städte nach Mühlhausen 200 und nach B-s-< ,00 geworbene Mann zur Hülfe senden und sich damit zufrieden geben, wenn Basel den vierte.! Th-i- d.eser Kosten über ,.ch nehme; denn da Basel seit dreißig Jahren stets eine Wache von 200 zeitweise sog- 000, 8W b.s 1000 Mann unterhalten, bei Abgang vieler auswärtigen Einkünfte für den Fortbestand der Hochschule gro e Opfer gebracht und auch für Gesandtschaften viele Koste., aufgewendet habe, sei - ^ ^ der Mangelhaftigkeit des allgemeinen eidgenössisch- Defensiona-We.ens be. der Ersucht der V katholischen Orte und ohne kräftige Unterstüzung von S-'-- der evangel.schen Stadw m.t Muhlhauseu ,.ch gezwungen sehen, andere Hülfe zu suchen, was ohne Zwe.ft- für d.e ganze E.dgenossenschaft e.n unwiderbringlicher Schaden sein müßte in Anbetracht der aroß- Wichtigkeit Basels als Gränzort und im Hinblik auf die bedeutenden Hülfskräfte der Stadt an Provia"-, Munition und Gcschüzcn, an welch' lcztern sie allein zweihundert große Stükc bcsize - die Eidgcuoss- wahren daher nicht weniger ihr eigenes Interesse als dasjenige Basels, wenn sie dieses in der Roth ->i-h- verlassen. Auf diesen Vortrag wurde beschlossen - 1) der Regierung von Zürich schleunige Absenduug »- 100 Musketieren, was Bern auch bereits gcthau, zu belieben, wobei an den Kosten Schaffhauseu B Februar 1652. 99 zu betheiligen habe; Mühlhauscn aber zur Ausbesserung seiner Festungswerke nnd zur Vorsicht gegen steindcs Volk zu mahnen; 2) mit Hinsicht auf die zwischen den evangelischen nnd katbolischen Orten obwaltende Spannung nach Basel einstweilen keine Verstärkung abgehen zu lassen, dagegen auf den Fall Zutretender Roth bereitwillige bundcsgcmäße Hülfe zuzusichern; 6) in Bezug auf die Unkosten und die bessere Einrichtung des eidgenössischen Defcnsionals eine schriftliche Erklärung Basels zu gewärtigen; 4) einstweilen der Stadt Basel Aussicht auf einen Zuzug von 1000 Mann aus Zürich, einem Regiment von hjg 2500 Mann unter dem Commando deö Gencrgl-MajorS von Erlach aus Bern und -MI Mann ^ Zwei Freicompagnicn auö Schaffhausen zu eröffnen; 5) die Abscndung cincö Schreibens an Herzog Karl von Lothringen zu unterlassen. I». Auf den Anzug, daß die V Orte die in Baden und Frauen- getroffene Verständigung für keinen gültigen Abschied anerkennen dürften, ihnen überhaupt wenig trauen sei, daher durch Anregung der so lange unterbliebenen Bundeöcrncuerung oder auf andere von ihnen in Erfahrung zu bringen sei, wessen man sich zu ihnen zu versehen habe, wurde besser Pfunden, die Sache nicht zu berühren, indem eine solche Anfrage doch nur „schimpflich" aufgenommen wurde. Dagegen verdankt Zürich den Städten Bern, Basel und Schaffhausen die unverdrossene Mühe u»d Arbeit, die sie als Schicdorte für Beilegung der Religionöbeschwcrdcn in den gemeinen Herrschaften Aufgewendet haben, theilt die in Baden und Fraucnfeld gemachte Verständigung mit und eröffnet weiter, Zürich und evangelisch GlaruS in Hinsicht auf die nach Abschluß des Landfriedens ergangenen Abrede die Reciprocität in Aufstellung der Prädicanten gegen die Priester und in Abkurung der Pfrund- wud Kirchengüter begehrt habeil, die V Orte aber solche Reciprocität je zugestanden zu haben verneinen und überhaupt bemüht seien, den Landfrieden einseitig zu ihrem Vorthcilc auszulegen; wie Zürich ferner Unter'm 18. Dcccmbcr 1651 in einem an Luccrn gerichteten Schreiben seine Bereitwilligkeit, an den Verladungen von Baden und Frauenfeld, ungeachtet sie für die Evangelischen weniger günstig seien als ^ die Katholischen, fest halten zu wollen erklärt und dabei Lustorf und Hciligkrcuz gegen einander auf- lhen zu lassen und einem Priester in Asscltrangen dasselbe, waö einem Prädicanten in Wuppcnau, zu- ^ugestcheu anerboten, Luccrn aber unter'm 12. Januar 1652 geantwortet habe, ein bekanntes, mit dem Hofe von Turin in Verhandlung befindliches Geschäft mache cS unmöglich, die Sache schon jezt in entleibende Berathung zu nehmen; wie mittlerweile» im Tannegger Amte im Thurgau durch den Abt von 8>schingen ein evangelischer Kirchmcicr von seinem seit dem Landfrieden den Evangelischen zugestandenen ^u>te verdrängt und diese Verlezung des landfricdlichcn Herkommens zwar zur rechtlichen Behandlung thurgauischen Landvogte eingeleitet worden sei, jedoch der daraus erfolgenden Consequenz wegen ^uhrscheinlich auf der Jahrrcchnung zn Erörterungen führen werde, welche die Schicdorte und besonders w evangelischen Stände vcranlaßen dürften, den Friedeil und das gefährdete Religionö-Jntercssc zu ^whren. Hiczu mitzuwirken erklärten sich die Gesandten der drei Städte bereitwillig, e. Der Antrag wich's, es möchten wie bisher für zwei studircndc evangelische Knaben der uralten picmontcsischen Kirche 'w den piemontcstschcn Thälern jährlich ungefähr 200 Gulden und an den Kirchenbau in Thrnau und "Gomorra" (Komorn) in Ungarn für jede Gemeinde ungefähr 1(10 RcichSthalcr von den vier Städten wnd von St. Gallen beigetragen werden, wird all rokbroväum genommen. «I. An die Restauration des hmnastums zu Hornbach verständigte man sich gemeinsam 500 Reichsthaler beizusteuern; an Magdeburg ^ Reichsthaler und zwar so, daß nach Vcrhältniß von Zürich und Bern je 200, von Basel und Schaff- 100 Februar 1652. Hausen je 100 Thaler bezahlt werden. Die Absendung dieser Gelder soll jedoch bis zum Eintritte des Friedens verschoben, unterdessen aber St. Gatten ersucht werden, auch noch einen Beitrag zu bewilligen v. Weil die seit einiger Zeit während und nach dem Herbste gefeierten Bcttage oft durch die damit zusammentreffenden Geschäfte und Märkte gestört wurden, sind künftig die Fast-, Bct-und Bußtage in den April oder Mai und zwar auf einen Donnerstag anzusezen, doch drei Wochen vorher zu verkünden, k. Gegen den Antrag Bern's, der Republik England zu ihren Siegen durch eine Gesandtschaft Glükwünsche darbringen zu lassen, wie dicß bereits von vielen Fürsten und Herren geschehen sei, und vielleicht Bündnisse anzubieten, wird eingewendet, die Rcligionsangclcgcnhciten seien dort zu sehr in Verwirrung, als daß ein freundschaftliches Eintreten mit England wünschbar wäre, auch abgesehen davon, daß dieß von anderer England befeindeter Seite für die Eidgenossenschaft große Ungelcgenheitcn nach sich ziehen müßte, es wird daher in den Antrag einzutreten nicht rathsam erachtet. K. Basel erinnert, wie in neuerer Zeil die Titel vermehrt, neu gemachte Grafen z. B. von der kaiserlichen Majestät „Hochwohlgeborcn", dagegen die Schweizer nach altem Herkommen nur „Ehrsame", wie jeder Bauer, betitelt werden, der Titel aber bei Unterhandlungen mit auswärtigen Regierungen die Achtung bestimme, auf die man Ansprüche habe, nicht weniger gehöre hiczu auch eine angemessene Ausrüstung der Gesandtschaften mit Kutschen, Gesinde, Livröe und eigener kostbarer Kleidung. Es wird daher in den Abschied genommen, was in Beziehung auf Titel und Gcsandtschaftöausrüstungcn vorzukehren sei. I». Mitgethcilt wird endlich die von Low" de Gecr *in Amsterdam auf ein an ihn gerichtetes Schreiben des Pfarrers Ulrich in Zürich eingelangt Antwort, betreffend die Union zwischen den Reformirten und Lutheranern und die zu solchem Zweke mit dem Pfalzgrafcn Johann Adolf unterhaltene Correspondenz. Derselben werden die vom französische" Prediger G. Hotton herausgegebenen Schriften beigefügt. «S. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1<»!52, 13. und Mnrz. Staatsarchiv Lueer». Allg. Absch. Bd. XI.II, kol. «. — Landesarchiv Nidwalde». Gesandte: Lucern. Ulrich Dnllikcr, Schultheiß; Christoph Pfhffcr, Statthalter; Ludwig Meyer u»^ Jost Pfyffer, des Raths. Uri. Seb. Peregrin Zwcycr, alt-Landammann. Schwhz. Wolf Dietr^ Reding, Landammann; Martin von Kickenbach, genannt Bclmont, Statthalter. Untcrwalden. Hci»r>^ Bucher, Landammann von Obwaldcn; Jost Lussi, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Zurlaube"- alt-Ammann; Jakob Andermatt; Peter Trinkler, alt-Ammann. «. Um über die schon vor zehn Wochen von Zürich und evangelisch Glarus in Betreff der zu Bade" und Frauenfeld gepflogenen Verhandlungen eingegangene Antwort eine Gegenerklärung abzufassen andere gemeinsame Sachen zu berathen, war der Zwek der Zusammcnkunft. Nach gegenseitigem verlangte Michael Schorns. Landvogt im Thurgau, Gehör. Er referirte über die Vollziehung des a"l lczter Conferenz zu Frauenfeld ihm gewordenen Auftrags, den Landfrieden zu handhaben : 1) Eine Mar'" Vantli von Eschenz, welche, katholisch geboren, einem Heinrich Pfyffer, der „widrigen" Religion a'F Mir, l«SZ, dinz, die Ehe versprochen und nach iwelmaliger Versicherung, davon 7^7,lnm .. Mschstch vcr> .chtm.g .Hr.. Vern'-ndtschaf. und de. an st- geeichteren Ermahnungen n. » «,7 s„. -.»gen »nd ihn dann in Mich gee»«-»- »«»«- M-wi-W nI «e!w.»n .äffen i >»d ruhig jn verhallen, wo« ihm dann aber Zürich durch saladrich.e.h., ^ vom » in Sirnach seien b.-he. zw.. Kirchenpffege. gewesen, de. eure vom " li°»..°r und G-rich.«h.--n. de- andere von de, Ki-chg-n-ffe"^^--^ veffritte» dnrch Mehrheit ans einen «..».tischen g.sastene Wahl de. Gemeinde "^ ^ ^ »erden, daß dir Abmchliing in partenscher Weise ergange» ser. rndem z i . »uf deffen «.«er »otirt Hilten; da di-h aber nicht habe --wiesen werden «.'.»ttwis. die Sache ges.z. «nrde. die Wahl um so eher best.lig. ° '7° » «h»e Widerspruch der Katholischen, der andern Religio» ""- >->« >»« , als man h..-°i,iii.en beslestleii. vom Sol.e-Hanfe Iltingen schon beeidigten »7«^^ i»» durch er. ..angetriebene.' nachgehende« Mehr -n»°r» »>-»'--> WO « wnsn g Schn, genom..:»; g. ein ernslhafler Span sei entstanden »>'. dem ^ ^ P-Ni-a.,-- zu Tobel mi, dem Statthalter von Whl. ohne A»j.ig° de. der hob » Ol ^ ^ Rarchnng v-rgenomm-n und in die Hand»,-.che eingegriffen habe; ->' > ^ .«„«mich dagegen Vornahme eines Augenscheins den Perwalter freundlich eingeladen, habe Her . . 'in. Protest....... ei.igesch.lt und behaupte., da, jene Verrichtung NU. -7 U'7.7^i von de- Sur. Mich gewesen sei; -l) iii-iil- er. laut Abschied von ll-üü bei, Abzug 7 , ,von einem -'.«eist.» zu Ste-lborn Tochter. die bei Sil.«.Gnlden ...ch 7^" 7°^ Ein.ngUiige den re- ^^isgauer dem 8—10,00« Gulden erblich zugefallen seien; 5) da »n .' von Zürich S'nendcn Orten leibeigen seien, habe er des Landrichters Bogel»' ^gegcn von dem Land- Seesen. da sie alle auswärts gcheirathet haben, deii AnSkanf ^ntiindc, -ii ' ^ ^ ^n Aner- ^ter eingewendet worden sei, daß seine Frau sich lchon anfangs cß)a ' . eröffnet: ^nung. das. der Landvogt z» dieser Zeit Nach und Wegwe.snng bedürfe, "urd-^ ^ ^enn die Bantli sich nicht seiner Erkcnntniß gemäß halten und ,.e Wideren würde, möge er nochmals mit kräftiger Ermahnung in sie 5"»^^ ^ichkeit beharre, wieder cinbcrichtcn, unterdessen hinsichtlich ihicr anecii gl g beigepflichtet; «-«nd... handet..; seiii.n. V.«... '» de- Klich-^'-^ °°» Si>i °ch ^ ^en von Heßlingen das Recht zu öffnen und d.c Appellation nach Baden z g^^ ^ ächtet; ebenso schien es angemessen, über die tobclsche Marchc m> itn Sandvogt fest- ^ Gallen ei!.en ^Untergang" zu veranstalten; an der Forderung des Abzug '""ten; mit den Töchtern des Landrichters Vögclin möge er, da d.cß eine lang ff . ' Bescheidenheit abzukommen suchen, so nämlich, daß die Befugsame erhalwn ble.be. w ^ beschlossen. von der Ehesache und dem Re.igionSabsall der M. Bant. d.e Stande ^ rg und ^°l°thurn in Kenntiliß zu sezen und auch an Zürich zu schreiben, um von daher zu desso belle e 7 Ä.»wm Pi Zieh... ... Ans vre von »'.ich uub evangelisch M-ni- ^nstch. ich de. » d. '""gen zu Bade» und Frauenfeld eingckommene Erklärung und zugleich nn H.nbl.ke auf d.e cht ' ^lchc ber Prälat von St. Gallen der von Fraucnseld aus an ihn gerichteten Dcpulatichas g 102 März 1652. wurde gefunden, man dürfe mit dem Erfolge jener Verhandlung besonders darum zufrieden sein, weil die von Zürich gesuchte Gleichheit und Parität ausgewichen wurde; weil aber einerseits schwer fallen müßte, die Aufstellung eines Prädicanten in Heiligkreuz zu gestatten, andererseits bei Einsczung eines Altars und Priesters in Lustorf die von Zürich festgehaltene Theilung der Pfründe nach Marchzahl der Köpfe nicht genügende Einkünfte zur Unterhaltung eines Priesters übrig ließe, und ähnliche Bedenken auch wegen Affcltrangen und Wuppenau erhoben wurdön, fand man angemessener, die Vollziehung dieser gegenseitigen Zugeständnisse einzustellen, dem Prälaten von St. Gallen aber zu bedeuten, man erwarte daß er sich nicht von der Stadt Zürich zu widrigem Vornehmen verleiten lasse. Dieser Entschluß wird Zürich mitgetheilt; ebenso soll Frciburg und Solothurn von diesen Verhandlungen mitZürichKcnntniß gegebe» werden. Dem Landvogt im Thurgau wird aufgetragen, die den Utwhlern auferlegte Geldstrafe, falls ^ noch nicht entrichtet sei, ohne Verzug einzuziehen. «. Da der über die Verhandlungen von Baden u»d Fraucnfeld verfaßte Abschied die vielfachen Berichte, Repliken, Probationcn, Abordnungen u. dgl. nich' enthält und es eine unentbehrliche Nothdurft ist, mit einem ordentlichen Protokoll versehen zu sein, wird der Landschreiber in Fraucnfeld aufgefordert, ein solches Protokoll unter Beihülfe des Landvogtö anz» fertigen und einzusenden, auch einen Auszug 'desselben in der Kanzlei daselbst zur Beuuzung für d>c Landvögte der V Orte aufzubewahren. «I. (S. u. Lauis). «. Ein Eilbote von katholisch Glarus bring' den Bericht, daß von den Landleuten der andern Religion die Thcilnahme an der Kreuzfahrt nach Näst^ abgckündct worden sei und zwar namentlich darum, weil ihre Geistlichen derselben beizuwohnen sich we» gern. Da man diese Sache als eine weit aussehende betrachtet, wird Schwyz ersucht, im Namen der ^ Orte eine Gesandtschaft nach Glarus abzuordnen, um einen Vergleich zu bewerkstelligen; auch wird Zür^ eingeladen, dazu behülflich zu sein. k. In Hinwcisung auf die zu Baden über die französischen A»g" legenheiten gefaßten Rathschläge kam in Frage, ob nicht zu Beseitigung der in Frankreich „emporgehendc» gefährlichen Spaltungen und zur Versöhnung beider kriegführenden königlichen Kronen durch die päp^ liche Heiligkeit und etwa auch durch die katholischen Orte etwas gethan werden könne, und es wurde schlössen, Zürich um Rath und Bericht zu ersuchen, was seit vier Wochen etwa weiter geschehen ft' und was bei annäherndem Frühling hinsichtlich der eidgenössischen in Frankreich stehenden Mannschaft ^ thun sein möchte. Man ist überzeugt, daß bei gleichen Verhältnissen die Altvordern auch nicht müi^ gewesen wären, x. Da Lucern Bedenken trug, das von Basel eingelangte Schreiben allein zu bea»' Worten, soll im Namen der V Orte die Ansicht ausgesprochen werden: Wenn das von Basel entworft"" Replikschreiben an die lothringischen Agenten gelange, werden daraus nur noch größere „Molestatioiw» erwachsen; das Beste werde sein, bei vorkommenden Streitigkeiten Jedem gutes und schleuniges Rech'^ halten; wenn dann gleichwohl der Stadt Bases ohne Verschulden Gewalt und Ucberdrang ange'^ werde, dürfe sie auf bundeötreue Hülfe sich verlassen. I». Obwohl das von Solothurn durch e>»^ Länfersboten eingegangene Schreiben, betreffend die bald einjährige Abwesenheit des Abts von St. in Rom, wohin er durch den Papst bcschiedcn worden und woselbst er nun so lange aufgehalten wc>'^ zum größten Nachtheil der Abtei, sowie die Ucbergriffe des Nuntius, besonders Luccrn berührt, wird" doch von allen Orten ins „Bedenken" genommen; da aber bei der Besprechung allerlei Specialis'" zum Vorschein kamen, die zu dem Antrage führten, den Nuntius um die wahre Beschaffenheit der zu befragen, stellte man doch auch dieß Lucern anHeim, und Solothurn wurde in Bezug auf eine an ^ März 1652. 103 ^dst abzuordnende Deputatschaft erwidert, die Zeit und ihre Conjuneturen machen nicht räthlich, viel den der Sache zu traetiren, wohl aber möge, dem Prälaten von St. Urban zu Gute und etwelcher Erfüllung, ein Supplicationsschreiben an die päpstliche Heiligkeit gerichtet werden. I. (S. u. vier ennct- b'egische Vogteicn überh.). It. Landeshauptmann Zwchcr zeigt an, daß zu Unterhandlungen mit Oester- und mit Baicrn über das Salzwesen Rcuti als Malstatt bezeichnet worden sei. I. Die „zwei be- ^wchcucn Punkte" will man schriftlich an den spanischen Gesandten Casati gelangen lassen. >»». An die Obrigkeiten wird der Antrag gestellt, zu Fenstern in die erweiterte Kirche von Dictwhl neun Kronen für jedes Ort zu bewilligen, i». An Glaruö katholischer Religion und Appenzell Jnner-Rhoden wird eine Abschrift dieser Verhandlungen, doch unter Wcglassung der sie nicht berührenden Dinge, mitgctheilt. !>» Der Inhalt des Schreibens von Solothum aus dem Nidwaldner Exemplar. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheitcn: eniietb Logt, iiberh, ». Art. 73. Polizeiliches. " «I. Art. 4 t. LandcSverlvaltung im Allgemeinen. «:Z. Conferenz der V katholischen Orte. Lueern. 4. April. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. XI.II, kol. s». — LandcSarchiv Nitwalde». Gesandte: Lucern. Heinrich Flcckenstcin, Schultheiß; Ulrich Dullikcr, alt-Schulthciß und Panncr- "r; Christoph Pfhffer, Statthalter; Ludwig Mcper, des Raths. U r i. Jost Püntincr, Landammann; cb. Peregrin Zwcher, Landeshauptmann. Schwy z. Sebastian Abhbcrg, alt-Landammann ; Joh. Kaspar ^bcrg, alt-Statthaltcr. Unterwaldcn. Heinrich Bucher, Landammaun von Obwaldcn; Jost Lussi, ^udaiinnann von Nidwaldcn. Zug. Beat Zurlaubcn, alt-Ammann; Wilhelm Heinrich, alt-Ammann. Die vor zehn Tagen von Solothurn und von dem Bischof von Basel eingelangten Zuschriften Hülfsgcsuche gegen die an ihren Gränzen liegenden llndiöciplinirtcn lothringischen Truppen wurden rch den Venncr Suri als Abgeordneten Solothurn'S noch mündlich beleuchtet und durch die Nachricht ^3änzt, paß Freiburg bereits WO Mann Zuzug zu Sicherung der bischöflichen „Berghäuser uud Schlösser" ^sandt habe, daß von der „friedhässigen" Kricgömannschast das einzige Dorf der Stadt Mühlhauscn ^ ausgeplündert, auch ein Convoi aus der Stadt Basel räuberisch angefallen worden sei. Es führte ^ Zu dem von Vcnner Suri gestellten Doppelantrage, aus den VII Orten zunächst im Ganzen UX) ^an zu bewilligen und in jedem Orte besonders IM Mann bereit zu halten, dann aber auch noch Zürich über Versammlung einer allgemeinen Tagsazung sich zu verständigen. — Bei der Bcrathung ^ler hochwichtigen Angelegenheit wurde nach Einsicht des Bundes von 1579, der im 13. Artikel den auf die Lebenszeit des Bischofs und bis auf zwei Jahre nach seinem Tode crstrekt, zwar die zeit- 'aäße Erneuerung des Bundes vermißt, aber doch diese Unterlassung mit Hinsicht auf die Umstände ^ die noch nicht erfolgte Confirmation des neuen Bischofs um so mehr als entschuldigt betrachtet, da bereits die Erneuerung des Bundes zugesichert und die Verpflichtung zur Hülfslcistuug anerkannt habe, April 1652. daher nicht zweifelhaft sei, daß den Orten die Verpflichtung obliege, zum Zuzuge für den Bischof und für Solothurn aus jedem Orte 15 Mann zu stellen und je 166 Mann bereit zu halten, wegen deren Verköstigung und Verpflegung man sich ganz auf die hohe Fürsichtigkeit des Bischofs verläßt. Untcr- waldcn und Zug behielten sich jedoch die Zustimmung der Obern vor. — Unterdessen langte von Zürich ein Schreiben an, das die Einberufung einer allgemeinen Tagsazung beantragte. Vcnncr Suri, der zur Thcilnahmc an der Bcrathung dieses Antrags eingeladen wurde, untcrstüzte denselben mit der Bemerkung : Solothurn habe zwar erst noch 166 Mann an seine Gräuze gestellt und dem Bischöfe 66 Mau» abgegeben; allein zur Zeit komme es weniger auf eine große Gewalt an, als auf den Eindruk, den die Nachricht von der Einberufung der Tagsazung machen werde; man habe in Solothurn schon zum zweite» Male bei dem französischen Gesandten angefragt, wessen man sich jener fremden Truppen halber zu versehen habe, aber mehr nicht ausgewirkt als die Antwort, er könne für die Truppen des Gencrallicutc- nantö Rosse ctwclchcr Gestalt Versicherung geben, nicht aber für die lothringischen; man habe also Ursache, um so fleißiger Acht zu geben und sich auf das Acrgstc gefaßt zu halten. Hierauf wurde beschlösse», neben den an Solothurn und an den Bischof zu richtenden entsprechenden Zusagen auch bei Zürich fül Einberufung der Tagsazung sich zu erklären. Zugleich wird Solothurn ersucht, dem französischen Gesandten de la Barde zu verdeuten: Wenn ihm etwas an der Erneuerung des ausgelaufenen Bundes mit Frankreich liege, so möge er zu Abwendung alles Ungemachs von der schweizerischen Gränzc kräst>s das Seinige beitragen; zugleich aber möge er aus dem zu Gunsten des Bischofs von Basel gefaßte» Beschlüsse ersehen, ob man hierorts den Bund mit demselben dieser Zeit noch als bestehend ansehe oder nicht, und ob er recht hatte, als er sich vernehmen ließ, das Bündniß könne dieser Zeit den Bischof so viel nicht schirmen. I». Der Prälat von Einsiedel« beschwert sich über den Landvogt von Baden, ^ unverhört Arrest auf einen nach Einsiedeln gehörigen Bodenzins gelegt habe, daher dem Landvogt befohlen wird, den Arrest aufzuheben und den ordentlichen RechtSgang einzuhalten. «. Da die Unkaths- lischen von Glarus sich noch nicht haben bewegen lassen, an der Fahrt nach Näfels Theil zu nehme", wird Schwyz ersucht, bis auf weitere Berathschlagung und bis zur Einlangung einer Antwort von Zür»b Aufschub anzurathen. «I. Gegenüber der von Zürich auf das Schreiben vom 16. März cingekommeitt" Antwort beruft man sich einfach auf den Landfrieden und das Herkommen; daher wird auch die v»" Zürich vorgeschlagene Abordnung in's Rheinthal als unnöthig erachtet, v. Von Basel langte bereits beendigter Session ein Schreiben ein, in welchem erzählt wird, wie jüngst ein burgundischer G^ und dessen Familie nebst dem ihm von Basel bewilligten Geleit von sechözehn Mann auf der Reise Mühlhauscn von lothringischem Kriegsvolk angefallen und ausgeplündert worden und wie vom l>?^ ringischcn General de Faugc dießfallö keine Satisfaction zu erlangen gewesen sei. Sie bitten daher bc' so unsicher« Verhältnissen um ein getreues Aufsehen, da dieses Raubvolk noch nicht so bald von ^ Gränze zu ziehen gesonnen sei und lediglich vom Rauben lebe. Lucern beantwortet dasselbe in „a^ meinen Tcrmen." I. In einem nach schon geeudigtcr Confercnz eingelangten Schreiben der evangelisch^. Glarner erklären diese, für dießmal noch die Näfclser Fahrt mit begehen zu wollen, beharren aber ihrem Begehren einer „Verbesserung" dieser Feier. Der Inhalt der bei «> « und t cilirten Schreiben aus dem Nidwaldner Exemplar. April 1652. 105 «4 Gemeineidgenössische Tagsazung der XIll Orte. Baden. Ki»2, 12. April. ^tantSarchiv Lucer». Allg. Absch. XI.II, kol. — Staatsarchiv Zreiburg. Absch. Bd. 47. — La»d-«archi» Nidwalde». Gesandte: Zürich. Salomon Hirzcl, Bürgermeister; Konrad Wcrdmüller, Sekclniciftcr. Bern, ^'klaus Dachsclhofer, Schultheiß; Bincenz Wagner, Bcnner. Luccrn. Heinrich Flcckcnstcin, Schult Ludwig Mehcr, Kornhcrr. U r i. Seb. Pcrcgrin Zwcher, Landeshauptmauu; Joh. Anton Arnold, ^atthaltcr. Schwyz. Wolf Dietrich Reding, Landaminann und Landeshauptmann. Uutcr- ^°ldcn. Heinrich Bücher, Landaminann von Obwalden; Joh. Peter Zelger, Landainmanu ' on Nid- ^^lden. Zug. Beat Zurlaubcn, alt-Ammaun; Christian Schön, Sekclineistcr. GlaruS. Jakob ^arti, Landaiilmaun und Pailncrherr; Balthasar Müller, alt-Landammann. Basel. Joh. Rudolph ^ttftcin, Bürgermeister; Joh. Heinrich Falkner. Zcughcrr. Frciburg. Rudolph Weck, Schultheiß; ^klaus von Dießbach, Zcugl^err. Solothur n. Johailn Schwaller, Schultheiß ; Ulrich Suri, Bcnncr. ^ch a ffh a »sc n. I. Jakob Zicglcr, Bürgermeister; Leonhard Meyer, Zcughcrr. Appenzell, ^hann Sutcr, Landammann von Inner-Rhoden; Johann Tanner, Landaminann von Außer-Rhoden. Bon Solothurn und Basel aufgerufen, ihren und den bischöflich-basel'schcn Gebieten gegen die ".^ciplinirten, barbarisch hausenden lothringischen und brandenbnrgischcn HcereShaufcn Schuz und zu leisten, beschließen die Orte: l) Den Städten Basel und Solothurn und dem Fürstbischof von "lel die Anordnung der Bcrlhcidiguugsanstaltcn zu überlassen; 2) denselben aus den übrigen cilf Orten ^ aus der Stift und der Stadt St. Gallen in gemeinsamen Kosten 5(1(1 Mann wohlbcwehrtcr frei- geworbener Mannschaft zur Vcrtheidigung dcö jene Landschafteil (und Mühlhauscn) nmfasscndcn khrbczirkö zur Beifügung zu stellen, nämlich von Zürich 80, von Bern 120, von Luccrn 50, von Uri, ^hz, Unterwalden, Zug, GlaruS je 20, von Freiburg 50, von Schaffhauscn und Appenzell je 30, " Stift und Stadt St. Gallen je 20 Mann; 3) während der Zeit der Bcrthcidigung nicht nur keine ""uschaft zurük zu rufen, sondern bei Fortdauer und Zunahme der Gefahr, gemäß den 16-17 zu Wyl ^ßtcn Beschlüssen, mit Macht zu Hülse zu eilen; 4) die Mannschaft von Seite jedes Ortes verhält- '^>äßig bis zum Grade dcö Lieutenants mit Offizieren zu versehen, den Soldaten monatlich mit 5 ^»en (zu 4 Dicken), den Offizier nach Gefallen zu besolden, ihnen dabei alle andern Ansprüche als ^ gewöhnliche „Dienstscrviz" zu untersagen und dagegen Basel und Solothurn die Sorge für billigen ^ ka»f der Lebensmittel und die Anstellung verständiger Commandantcn zu übcrbinden; 5) in gleichen . ^hältnisscu auch andern Ständeil im Nothfallc Hülfe zu leisten; 6) den Commandantcn der genannten »>dcn Kricgsvölker diese Maßnahmen zur Kcuntuiß zu bringen und sie vor Angriffen auf die vcrau- ctc Defeilsionsliilic zu warnen; 7) die französische Gesandtschaft zu ersuchen, daß Frankreich cS sich ^clcgeu sein lasse, daß die schweizerische Berthcidigungögränzc rcspectirt werde; 8) auf den 22. April ^..^uzügcr von Zürich, Bern, Schasshanscu, Appenzell Außer-Rhoden und Stadt St. Gallen in Basel, ^ujgen von Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, GlaruS, Appenzell Jnner-Rhodcn und Abtei Gallen bei der Brüke in Dornach eintreffen zu lassen oder sie wenigstens nicht über den 25. April 14 10k April 1652. hinaus zu verspäten, 9) dem Abte und der Stadt St. Gallen von diesen Beschlüssen unter Erwartung ihrer bundesgemäßcn Zustimmung eilig Kenntniß zu geben; t») wird von den Gesandten von Luccrn, Nntcrwaldcn und Zug die Zustimmung ihrer Obern vorbehalten, aber versichert, daß man sich den Bun desPflichten nicht entziehen werde; 11) Uri ist bereit, die Mannschaft auf den bestimmten Tag zu stelle» und seine Gesandten anerbieten sich, zum Zeichen ihres geneigten Willens, für dieselbe »por uvunso« einen Monatssold von sich aus darzustrckcn; 12) auf die Beschwerde etlicher Orte, daß die Vcrthcilung der Mannschaft nicht gemäß den citirtcn Beschlüssen von 1647 geschehen sei, wird festgesezt, daß die gege»' wärtige Vertheilung für die Zukunft nicht maßgebend sein solle. — Gleichzeitig werden vorgelegt: 1) Ei» an Basel gerichtetes Schreiben vom Feldmarschall La Fauche, ä. ä. Dammcrkirch 11. April, enthaltend die Meldung, daß nicht die lothringischen, sondern die brandenburgischen Truppen es seien, die sich a" den Thoren Basels sehen lassen und den Dorfleuten und Fuhrleuten feindlich zusezen, Basel hiemit solche insolente Krieger in Arrest legen und vor der Hand sich versichert halten möge, daß den beraubten Fühl' lcutcn das abgenommene Gut, so weit es noch vorhanden sei, zurükgcstellt werde, auch bereits Beschs gegeben worden sei, solche Attentate zu unterlassen; 2) ein Schreiben von Generallieutcnaut von Roi^ , ll. ll. Bollweiler 10. April, mit der Nachricht, seine (brandcnburgischcn) Leute leben mit der Garuift" in Brcisach und Ensishcim in gutem Einverständnisse; nur lczter Tage sei der von dem französisch^ Könige zum Gouverneur von Breisach ernannte Comte de Moret nebst Herrn von Siron von Bast^ her mit brandenburgischer Bedckung vor Enstsheim angelangt, aber daselbst nicht eingelassen worde»- daher der .Graf nach Philippsburg weiter gezogen sei und das brandenburgischc Regiment in die Schlösse der Umgegend habe einquartirt werden müssen u. s. w.; 3) ein Schreiben von Rindsingcr, ll. ä. B»^ 12/2. April, mit der Anzeige: Die lothringische Armee habe ihr Hauptquartier in Dammcrkirch, liege Mümpclgard bis Mühlhausen, sei bei einem Angriffe auf Sulz mit Vcrlurst abgetrieben worden, ha^ dann aber dem Gencrallieutcnant von Rosse in Bollweilcr all' sein Bich weggetrieben; Feldmarschall ^ Fauche schreibe an Oberst Rubadell unterm 12,2. April, wenn die vier Acmter und Ritterdörfer die zehrten 400 Viertel Früchte nicht liefern, werde in der Umgegend alles verwüstet werden; die 100 starke Bcsazung von Brcisach habe dem an der Stelle des Generallieutenant von Rosse commandirciss^ Oberst von Ratschin die Festungsschlüssel weggenommen und so dem Comte de Moret und seinem ^ gleiter Siron den Eintritt in die Festung verwehrt; der Comte de Hareourt prätcndirc das Gouveruc»^ zu Breisach u. s. w. I». In einem mündlich gehaltenen, dann schriftlich eingegebenen Vortrage gibt ^ französische Gesandte zuerst die Versicherung, daß die lothringischen Kriegsschaaren nicht, wie glauben machen wollen, in des französischen Königs Dienste stehen, sondern daß der Herzog von Lothriu^' dem König von Spanien diene, dem es daran liegen müsse, daß der Friedensschluß nicht zum VollZ^ komme; daß es hiemit im gemeinsamen Interesse des Königs von Frankreich, der deutschen Reichöstä^ und der Eidgenossenschaft liege, diese Kricgerschaarcn eher zu vertreiben als, wie der Bischof von auf den Rath zweier Gesandten der V Orte gethan haben soll, sie mit Brod zu verschen. Der von Basel sei, obschon mit einigen Orten der Eidgenossenschast verbündet, ein Fürst des Reichs und ^ solcher verpflichtet, den Frieden von Osnabrück und Münster vollziehen zu helfen. Hierauf schildert ^ Gesandte den bemitleidcnswürdigen Zustand Frankreichs, wie in Guienne und zwischen der Loire uud ^ Seine Armeen stehen und das Land verwüstet liege; ferner, wie die Schweizertreue, obwohl die April 1652. 107 wuschen Hauptleute zu bezahle» unmöglich geworden sei, sich auch in dieser Roth erprobt und dem Könige >hren Beistand nicht entzogen habe, die Gesandtschaft daher nur die schon von Solothurn aus unter m ^ April datirte Bitte vorzubringen habe, es möchten die eidgenössischen Stände hinsichtlich ihrer an Frankreich gestellten Forderungen noch bis zur Jahrrechnung zuwarten; denn es sei Aussicht vorhanden, in wenigen Monaten die gegen den König auSgebrochcncn Empörungen gedämmt sein werden. ES Hürde hierauf diese Verschiebung bis ans nächste Jahrrcchnung bewilligt, jedoch in der auSdrüklichen Erwartung , daß die in dem eingegebenen Mcmoriale erhobenen Beschwerden und Forderungen bis dahin 'hre Erledigung finden. Beigefügt wurde die Bemerkung, daß, wenn die lothringischen Kricgöschaarcn h Eidgenossenschaft schädigen und angreifen, man sie so weit verfolgen werde, bis eine billige Entschädigung erhalten sei. Der Antrag, es möchte die Erklärung erneuert werden, daß künftig nur insofern kuppen bewilligt werden, als man bei der Bundcöcrneucrung die Versicherung erhalte, daß si > nicht zur Offensive gegen andere Fürsten gebraucht werden sollen, sowie der Antrag, daß für Bezahlung der fränkischen Gelder ein besonderer „Commiß" bestellt werden möchte, erhalten keine Zustimmung, weil man ^ jezt überhaupt nicht in Specialitäten einlassen könne. Ebenso wird eine auf den frühern Beschluß ^gliche schriftliche Erwiderung der französischen Gesandtschaft abgelehnt. ES wurde sodann noch der ruhere Beschluß bestätigt, daß kein Ort gesondert in die BundeScrncuerung mit Frankreich sich einlassen ^ue. Das Gesuch Nidwaldcnö um Fenster für die Kirche in StanS wird all rekoronäuiu genommen. ' Der Gesandte von Nidwalden erinnert, daß einige Orte die 1648 dem Ehrengcsandtcn Sckelmcister dngartiicr verheißenen Fenster noch nicht abgeliefert haben. «. (S. u. Lauis). k. (S. u. Vier cnnct- °"Nche Vogteien). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. K» Die von Georg Schöttlin, Kanzler des Bischofs von Basel, und von Solothurn mitgetheiltcn Richte werden bis zum Zusammentritte der XIII Orte zurükgelcgt. I». Vom Oberst Crivclli langt ein ^'cht ein, ll. ä. Madrid 25. Januar, betreffend seine GcsandtschaftSreise au den spanischen Hof, worin Ausführlich der Verlauf der Reise und seine Aufnahme am Hof erzählt und der Beginn der Unterhand- uugen angezeigt wird. Dieser Bericht wird dem Abschied beigelegt. I. Den Gesandten von Zürich, 2 datirtcö Schreiben ihrer Obern an die V karholischcn Orte übergeben, betreffend ^ Anstände im Thurgau und Rheinthal, wird gemeldet, daß selbes von Lucern auö werde beantwortet ^rdcn; zugleich wird Lucern mit der Beantwortung beauftragt und ersucht, das Schreiben Zürichs "ud die Antwort darauf dem Abt von St. Gallen mitzuthcilcn. k Ein vom thurgauischcn Landvogt ^'"gelangtes Schreiben, in welchem er berichtet, daß einige Weibspersonen katholischer Religion in Folge ^beirathung zum evangelischen Glauben übergetreten seien, und um dahcrige Vcrhaltungübcfchlc cr- wird der Wichtigkeit des Gegenstandes wegen in den Abschied genommen, um auf nächster Jahr- Mung darüber zu verhandeln. An Solothurn, Frciburg und Appenzell Jnncr-Rhodcn wird ein AuS- i! c>us dem Landfrieden mitgetheilt, damit sie daraus ersehen, wie man von einer Religion zu der andern ^treten möge oder nicht. I. (S. u. Thurgau). «». Auf Anregung Solothurn'S wird in Bezug auf ^ Nach Rom citirteu und dort zum Schaden seiner Stift zurükgehaltcncn Prälaten von St. Urban 108 April 1652. an den Cardinal Pamphilius geschrieben, sich der Angelegenheit desselben zu deren beförderlichen Erledigung annehmen zu wollen. « Man hatte die Absicht, wegen der Feier der Näfclser Fahrt sich abermals a» die evangelischen Glarner zu wenden, gieng aber auf das Gesuch des Gesandten von katholisch Glarus davon ab. «». Der luccrnische Stadtschrciber wird ersucht, den Abschied über die Verhandlungen bei der jüngst in Turin stattgehabten Besieglung der BundeSerneuerung mit Savohen beförderlichst abzufassen I». Der Herzog von Savohen berichtet, daß ein Soldat der Garde sich gegen seinen Lieutenant einer Insubordination und dann der Aufreizung seiner Kameraden schuldig gemacht habe, so daß man genöthigl gewesen sei, den Amtleuten der Compagnic Hülfe zu leisten und denselben der Justiz zu übergeben. ^ stellt nun daö Gesuch, die Garde ernstlich zum Gehorsam zu mahnen; dabei wird versichert, daß für zahlung des Soldes gesorgt sei. Wird in den Abschied genommen. «>. Die Ordonnanz für die savohiD Leibgarde wird revidirt. i». Was der Herzog von Savohen wegen Hauptmann Vögclin schreibt, ist cn^ beiliegender Copie zu ersehen. (Diese Beilage fehlt). I». Der Inhalt des Gesandtschastsberichts ans dem Nidwaldner Exemplar; »>. aus dem Freiburger Exemplar. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenhcitcn! Thiirga». I. Art. 628. Stifte und Klöster. Vier cnnctb. Bogt, iiberli. I'. Art. 74. Polizeiliches. Lanis. e Art. 45. LandeSvcrwaltung im Allgemeinen. «5 Conferenz der evangelischen Orte bei Anlaß der Tagsazung zu Baden. Z« U. April. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Br. ISS», kol. s«o. Gesandte für Zürich, Bern, Basel, Schaphausen die gleichen wie Abschied 64, Glarus Landammann Jakob Marti, für Appenzell Landammann Johann Tanner. ». Mit Bezug auf die in der allgemeinen Sizung vom französischen Gesandten gemachten Mittlst^ ungcn verständigt man sich dahin, bei der gemeinsamen Bcrathung dieser Angelegenheit die Meiiu^ geltend zu machen, zwar nochmals die Forderung zu wiederholen, daß den gerechten Ansprüchen sow^ der noch im Dienste stehenden als auch der verabschiedeten Truppen Genüge geleistet werde, jedoch, we»" die französische Gesandtschaft erkläre, daß es dem Könige unmöglich sei, derselben zu entsprechen, bis ^ nächsten Jahrrcchnung sich einen Aufschub gefallen zu lassen, immerhin in der ausdrüklichcn Erwartu»^ cö werde unterdessen daö Möglichste zur Befriedigung der Hanptlcute und zur Bezahlung der Aussig aufgeboten, auch in der Meinung, daß bis dahin über Erneuerung des Bündnisses nicht eingetreten ^ bei allfälligcn Verhandlungen darüber die Bestimmungen festgehalten werden, welche das gute Ein^ A n merk u n g zu Abschied 64: «. Mit dem Bischof von Basel verbündete VII Orte. I,. Mit Spanien verbündete VI ^ i. V katholische Orte. IX katholische Orte. I. Thurgau regierende katholische Orte. IX katholische Orte. ^ V katholische Orte. » r Mit Savohen verbündete Orte. April 1652. 109 "chmcn mit Oesterreich und die Fortdauer der Erbcinung gebieten. I». Der Entwurf eines im Namen evangelischen Orte und ihrer Zugewandten an die Republik England und an die VereinSstaatcn der Niederlande abzulassenden Mahnschreibens, sich zu ihrem eigenen Vorthcil und zum Nuzcn ihres gemcin- saincn Religionsbekenntnisses mit einander zu vertragen, wird von den übrigen Orten genehmigt, von und Basel aber in den Abschied genommen. Dabei wird auf Spanien, Dänemark, Schweden, die P^eins>taaten selbst und die Städte Bremen, Lübeck und Hamburg hingewiesen, welche die Republik ^"glaud bereits anerkannt haben, so daß die von Seite der Eidgenossenschaft ausgesprochene Anerkennung Frankreich, von dem pfälzischen Hause und andern Staaten nicht übel ausgelegt werden könne, e. Zürich wird berichtet, daß auf ein an die V Orte erlassenes Schreiben unter'm 8. April von diesen Antwort eingegangen sei, in der sie sich erklären, bei dem Landfrieden, den Verträgen und Abschieden Reiben zu wollen, daß sie aber eben deßwegcn die angetragene Abordnung in das Rheinthal und die berechtigte Besprechung mit dem Bischof von Konstanz für unnöthig ansehen; sie halten die Behandlung ^tretender Streitfälle durch den Laudvogt und allfälligc Appellation an die regierenden Stände für ein ruügeiideS Rechtsmittel u. s. w. ES wird sodann das projectirte einläßliche Antwortschreiben Zürich'S ruchmigt und den V Orten zugestellt mit dem Datum 3. (alt. Kal.) April. «I. Der Gesandte von GlaruS sezt 'k über die Näfelscr Fahrt obwaltenden Zwistigkciten aus einander und thcilt ein darüber unter'm 20. °Nürz a,l Schwhz und ein unter'm 25. März an Luccrn gerichtetes Schreiben mit. Im crstcrn wird ge- daß bei der Näfelscr Fahrt von der Reformation an der evangelische Pfarrer gepredigt habe, dann ^u den Katholischen allerlei Neuerungen eingeführt worden seien; daß seit dem Vertrage von 156-1 die ^edigt abwechselnd von dem evangelischen Pfarrer und von einem Priester gehalten, von den Katho- Uchcn ab^ vcrtragsweise mit Kreuz und Fahnen a»fgezogen, sondern auch allerlei anderes ^'Moniel beigefügt, zuweilen auch ein ausländischer Priester mit der Predigt beauftragt und sodann in ^ Predigt ReligionSpunkte auf eine den Evangelischen anstößige Weise behandelt worden seien; daß im ^uhre >639 die Katholischen ein silbernes Bild des heiligen Fridolin bei der Fahrt aufgestellt und un- Achtet aller Gegenvorstellungen und, obwohl hierauf die Evangelischen zwei Jahre an der Fahrt keinen Utheil mehr nahmen, nicht darauf verzichtet, zulezt die Evangelischen nachgegeben haben; daß aber im ahre ,6-1^ der evangelische Pfarrer, der die Fahrtprcdigt gehalten, von katholischer Seite geschmäht ^'rdcu sei, wie ein Schelm geredet zu haben u. s. w, waö die Evangelischen zu dem Entschlüsse geführt sich ho,, der Fahrt zu sondern, nur um sich den mit den' Verträgen von 1532, 156-t und 1623 im idcrspruch stehenden Rcligionö-Schmähungcn nicht weiter auSzusezen; darum werden sie aber Gott für ^ zu Näfcls crfochtcncn Sieg nicht weniger ihre Dankbarkeit bezeugen und außerdem all' der sündlichen usschwejfnngen in Essen und Trinken, Spielereien, Krämcrcien, Raufereien, Fluchen und Lästerungen, welche die Fahrt entweiht zu werden Pflege, sich enthalten. Im Schreiben an Luccrn wird die Gärung abgegeben: Zu Ehren der Abgeordneten Rcding und Statthalter Bclmont und iu Erinnerung ^ die vor dem gesammtcn Rathc von GlaruS gemachte Proposition, auch in Erwartung, man werde Mischer Scits die alten Verträge ehren, seien die Evangelischen entschlossen, dem dicßjährigcn Dank- i e wieder beizuwohnen. — Diesen Mittheilungen wurde jedoch von dem evangelischen Gesandten von arus die Bitte beigefügt, es möchten die Evangelischen ihnen helfen, von der Theilnahmc au der ihnen ^ beschwerlichen Näfelscr Fahrt entledigt zu werden. Wird in den Abschied genommen « 110 April 1652. Besondere Verhandlungen der IV Städte. «. Die Bitte der Gräfin von Hohenlohe um ein Anleihen von 2—3000 Gulden betreffend anerbietet Zürich auf Ratification hin 100 Ducatcn als Geschenk, Bern ebenfalls 100, Basel und Schak' Hausen zusammen 100 Duralen, f. Was an die Mädchenschule in Moosbach zu steuern sein möchte, wird all rökoronäuln genommen. K. Die Steuern für das Gymnasium Hornbach, die Stadt Magdeburg, nach Tyrnau und Komorn in Ungarn sind von den Ständen an Zürich zu übermitteln. Ueber de» Antrag, sowohl nach Hornbach als nach Magdeburg 600 Rcichöthaler zu senden, oder von den nach Magdeburg bestimmteil 600 RcichSthalern 100 Rcichsthaler zu Gunsten Hornbachs abzuziehen, wird hi»^ weggegangen. I». An die jährlichen Beiträge von 200 Gulden zur Unterhaltung zweier die Theologie studircndcn picmontesischcn Knaben beizusteuern erklären sich Basel und Schaffhausen nicht bevollmächtigt, Zürich und Bern sind dazu geneigt und nehmen die Sache in den Abschied. I. Dem von Bartholomäus Künzler, Rathschreiber von Appenzell Außcr-Rhoden, eröffneten und begründeten.Gesuche um eine steuer zu der neuen evangelischen Kirche auf dem Kurzenbcrge entsprechend, wird den evangelischen Orte» eine solche Beisteuer zu leisten empfohlen. ««. Conferenz der Städte Basel und Solothurn und des Bischofs von Basel. Dornach. I«k52, 24. April (14. April alt. Kal.). Kantonsarchiv Basel. Wettstein'sche Sammlung Bd. IX.*) Gesandte: Basel. Joh. Heinrich Falkner, Zeugherr; Joh. Jakob Zörnlin, Oberstlieutenant. Sol»' thurn. Joh. Ulrich Suri, Vcnner; Victor Wallier, Major. Bischofvon Basel. Nikl. Wilhcl"' von Reinach, Landeöhofmeistcr; Joh. Dicbold von Ostein. Obervogt zu Birseck; Joh. Jakob Blas»^ Obervogt zu Pfeffingen. Der Zwck der Conferenz war, sich zu verabreden, wie die von den Mitcidgenossen den beiden Städte" zur Bcschüzung ihrer beiderseits angrenzenden und der dazwischen liegenden bischöflichen Landschaften Z"' gesicherte Hülfömannschaft zu vcrtheilcn sei. Obwohl die Abtheilung und die Bestellung der Hauptle^ der versprochenen 500 Mann laut des badenschcn Abschieds den zwei Städten anhcim gestellt w>a^ hatte doch Bern über seine Mannschaft bereits einen Hauptmann gesezt; statt also, wie beabsichtigt sechs Compagnien einzurichten und von jedem Orte drei Hauptlcutc zu erwählen, beschränkte man ^ auf fünf und ordnete dafür dem bcrnischen Hauptmann von jedem Orte noch zwei Militärpersonen be" Einquartirt werden nach Allschwhl, St. Margarethen, Binningen und Bottmingcn, Biel und Ben^ Rodersdorf, Metzcrlen, Hofstetten, Flühen, Bättwyl, Witteröwyl und Brükc Dornach 250 Mann; Pruntrut und Dclsbcrg 100, in die Mittlern bischöflichen Dorfschaften und von da im Nothfall ») Dieser nicht in voller Form der gewbhnlichen Abschiede verfaßte Gesandtschaftsbcricht führt auf der Rükseite die Ansicht „Kurzer vergriff deßjenigen, so den tl/21 Aprellen 1652 zu Dörnach an der Brnckhen verhandlet worden" — und anderer Hand weiter unten: „lislation H. Ob. L. Zörnli." April 1652. ^berwhl, Thcrwhl, Ettingen 15V Mann. Im Nothfall stellt jede Stadt noch aus den Ihrigen 300 Mann, Zusammen 600, der Bischof aus den Herrschaften Birscck, Rcinach, Arlcsheim, Pfeffingen, Zwingen und kaufen, Dclöbcrg 430 Mann; Sammelplaz für die basclschc und solothurnische Mannschaft ist die Brüke Dornach, für die bischöfliche Mctzcrlcn und Therwhl. Basel hält 25, der Bischof 20 Reuter bereit. Jeder Dtand wählt einen Obersten oder Obcr-Conunandantcn über die sämmtliche Mannschaft mit Einschluß ^r 500 Mann des eidgenössischen Succurses. «7. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1ii»2 2^t. April. StaatSarcki» «ucer». Allg. Absch. Bd. XUII, kol. 92. Gesandte: Lueern. Heinrich Flcckcnstcin, Schultheiß; Ulrich Dullikcr, alt-Schultheiß und Panner- Christoph Pfhffcr, Statthalter. Uri. (Entschuldigt.) Schwhz. Wolf Dietrich Reding, Landsmann; Joh. Kaspar Ceberg, alt-Statthaltcr. Untcrwaldcn. Heinrich Bücher, Landammann von Dbwaldcn; Peter Zclgcr, alt-Landammann von Nidwalden. Z u g. Beat Zurlaubcn; Jakob Andcrmatt, Raths. Indem die zwar entschuldigte Abwesenheit der Gesandtschaft von Uri um so mehr bedauert wurde, e>l dieses Ausbleiben bei den unkatholischcn Orten ungute Meinungen erzeugen könne und weil durch ^Pressen von Solothurn ein Schreiben mit dem Wunsche einlangte, daß die Abscndung der Mannschaft derschoben werde, bis die veranstaltete Unterredung mit dem Bischöfe stattgefunden habe, besprach man ^ Zuerst über die in der früher» Conferenz hinsichtlich der Hülfsmannschaft für den Bischof von Basel faßten Beschlüsse, über welche Lcnncr Suri seinen Obern auf eine mit seinen in Lueern ausgesprochenen Äußerungen nicht zusammenstimmende Weise Bericht gegeben und auch dem Bischöfe „zu unserer nicht fingen Verunglimpfung" Mitteilungen gemacht hatte. Hierauf untcrrcdcte man sich ferner über die zu udcn von Uri gegebene Erklärung, nicht nur die verlangte Mannschaft liefern, sondern auch voraus k»>en Monatsold vorschießen zu wollen, was man darum mißbilligen zu dürfen glaubte, weil eine solche Deichende Instruction des einen Orts vorher den andern hätte mitgetheilt und jedenfalls der Schein, ein Ort vor den andern sich auszeichnen wolle, hätte vermieden bleiben sollen. Dann aber nahm besonders daran Anstoß, daß in Baden so weit aussehende Vorschläge Beifall gefunden haben, da weder ein feindlicher Einfall, noch eine solche Bcdrängniß eingetreten sei. zu deren Abwehr allein Ä alten Bundesbcstimmungcn verpflichten; man könne „solch'Verfahren nicht für bekannt halten, sondern sich Bedenken, daß man vermittelst unterlaufener Geschwindigkeit aus diesem Anfangs zu ^Ichirmung des Bischofs gemachten Particularwescn ein allgemeines Dcfcnsionalwcrk auf Basels und Kothurns Disposition, Gewalt und Verleitung mit solcher Pienipotenz zu beratschlagen und zu postu- Äcn unterstanden, so daß den besagten Städten überlassen sein solle, auch noch andere Orte ihres Be- ^ Ä»s iw dieß Wesen zu ziehen, alles in der Obrigkeiten Verlag und Kosten, mit einer solchen Un- Ä'chheit der Anzahl, die gar nicht förmlich sei, so daß kein Ort einen einzigen Mann abfordern dürfe, 112 April 1652. so lange man das Volk Vonnöthen haben werde, sondern, laut deö Abschieds zu Wyl von 1647, auf der beiden Städte Begehren jedes Ort mit seiner Macht nachdrüken müsse, — welches alles Erfindungen seien und Vorschläge, die nicht herkömmlich oder üblich seien"; überdieß falle es schwer, daß die dem Bischofzu leistende Hülfe auf Kosten der Orte geschehen solle; es sei das eine Acudcrung, die auch die Pflicht gegen die gemeinen verbündeten Orte berühren möge; daher habe man sich entschlossen, künftig nur auf bundesgemäßc Mahnung die nöthige Hülfe zu gewähren. Da nunmehr laut eingelangtem Bericht der Abzug des Kriegsvolkes von der Gränze erfolgt sei, so sei der Auszug zu unterlassen und seien die Koste» so zu ersparen. Dabei sei man aber jeder Zeit mit Eifer bereit, die Bundespflichten zu erfüllen, wen» es sich um wirkliche Gefahr deö Vaterlandes handle oder darum, dessen Eintracht und Stärke zu wahre» und so auf die Nachkommenschaft ein geachtetes und kräftiges Gemeinwesen zu vererben. Bei der >» Baden projectirten Hülfelcistung handle es sich aber nicht um so wesentliche Dinge, sondern es verberge sich viel anderes hinter diesem Scheine. Es wird hierauf beschlossen: l) diese Verhandlung Uri zu über- Mitteln und das Bedauern über seine in Baden „erzeigte allonatw" zu bezeugen; 2) auch dem Bischsfl von Basel durch Schreiben über den eigentlichen Sinn dieses von den katholischen Orten gefaßten M schlusses Auskunft zu ertheilcn; 3) ebenso den Ständen Solothurn, Freiburg, Glaruö und Appens katholischer Religion, sowie dem Prälaten von St. Gallen davon Bericht zu geben, doch vorerst die A»>' wort Uns abzuwarten*). I». Landammann Zclgcr gibt Auskunft, warum der zwischen Nidwaldcn u»d Uri bestehende Seelisbergcr Span einige Zeit „ungeübt" geblieben sei und wie Uri sich fortwährend weigere, Schwyz als Richter anzuerkenneil und dem Bund der III Waldstättc sich zu fügen, bittet daher, dazu mitzuhelfen, daß von Uri entweder laut des gemeinsamen Muttcrbündnisseö der III Orte oder >»^ Zuthuu Lucern's die Sache an ihren gebührenden Ort gebracht werde. Indem Schwyz bemerkt, daß man dortscits von der gegen Schwyz gemachten Einwendung Uri's nichts wisse, gibt Luccrn den Rath, es möge Nidwaldcn schriftlich sein Begehren an Lucern stellen, so werde Lueern sieb gerne bei Uri vcl' wenden. ') Am 10. Juli berichtet bau» Schultheiß Fleckenstein von Baden aus nach Lucern. daß die Instructionen der IV katholisch" Orte in dem Mißfallen gegenüber den Orlen, „welche de» Meister spiele» wollten," übereinstimmen. Zwcyer jedoch so sehr gegen die von Lucern unter der Aühruug Dullikerö gemachte Diversion, daß er in einem Briese an Dulliker b" seinem (stute Hilfikon au« sich gegen diese Conscrcnz erklärte und in einer dießsälligcn Zuschrift an den Bürgermeister stein versicherte, er habe den Herren oft gesagt, wenn Lucern nicht wieder einlenke, werde dieß besorglichcr Weise die Z"' rüttung der Eidgenossenschaft nach sich ziehen. (Wctlstcinischc Sammlung, Band IX.) - Am 26/ Ist. März meldet gwe?«'- Venner Suri von Solothurn habe sich in einem Schreiben an ihn „sormalisirt:" „Meine gnädigen Herren sind nich' ^ dacht, U. E. der Stadt Luccrn und der übrigen lll Orte ungereimte Prvccduren mit Stillschweigen passircn zulassen, so'"-" werden schriftlich mit Basel beralhschlagcn, wie es bei der bevorstehenden Tagsazung empfindlich und bester Maßen zu ah»b" sei." - „Auch zu Zürich habe ich," schreibt Zweyer, „Leute gefunden, die mit andern Orten nicht gern viel Kosten Hab" wollen. Ich antwortete ihnen, es sei besser, wir retten mi, etwa« Kosten Andere, als wenn da« Uebel uns zu Schaden jlblä.) Mai 1652. «8. 113 Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bnllenz und Nimera regierenden III Orte. Brunnen. 1«»»2, 13. Mai. Laiidesarciriv Nidwaldcn. Gesandte: U r i. Jost Püutiiltl', Landammanil; Joh. Anton Arnold, Statthalter. S ch w y z. Martin ^lmont, Landammann; Stbastian Abyberg, alt-1?andann»ann; Georg Abyberg, alt-Landa»nnann; Joh. ^stpar Ccbcrg, alt-Statthaltcr. Nidwaldcn. Jakob Christen, Landainmann; Peter Zeiger, Panncr- ^rr, erwählter Landvogt nach Lauis. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschastSangelcgcnbeite». I». Art. l«i. Zoll. Allenz -c. «. , Art. I35> t42. «5». Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1«ik52, 2«. Juni. Staatsarchiv Luccr». Allg, Atsch. Bd. XI.II, kot. 10s. Gesandte: Luccrn. Heinrich Fleckcnstcin, Schultheiß; Ulrich Dullikcr, alt-Schultheiß und Panner Ludwig Meyer; Jost Pfyffcr. Uri. Jost Pi'intincr, Landainiilann; Scb. Pcregrin Zweycr, alt-Land- ^uiiianit und Landeshauptmann. Schwyz. Martin von Rickcnbach, genannt Bclmont, Landamman»; ^uz Rcding, Sckclincistcr. Untcrwaldcn. Melchior Halter, Statthalter von Obwalden; Barths- ^>»ä Odcrmatt, alt-Landammann voil Nidwaldcn. Zug. Georg Sidlcr, Ammann; Wilhelm Heinrich, ^^Ammann. . Dem Herkommen gemäß zur Vorbcrathung der auf der Jahrrcchnung zu verhandelnden Gegen ^»lde versammelt, nehmen die Gesandtschaften zuerst ein durch einen Eilboten von Zürich ciilgekommcneö ^reiben und ein solches des Abtcö von St. Gallen zur Haud, aus denen sich zu ihrem Mißfallen er- daß Zürich für sich selbst Deputirtc an den Bischof von Constanz und an den Abt von St. Gallen Alands und über Sachen, die es doch nicht allein angehen, besondere Tractatc versucht und dabei ein ^ angestrebt habe, das weit über die Verhandlungen zu Baden und Fraucnfcld hinaus gehe*); daher ) Verhandelt wurde beim Abt vom St. Gullen über folgende Beschwerden: I) Das vom Vogt zu Obcrburg den Evan- llclischen in Sitterdorf gebotene Hutabziehen bei dem Läute» der Betglokcn am Morgen, Mittag und Abend, und Bestrafung der Nichtbeachtung dieses Gebots; 2) die Anordnung des Vogts auf Rosenberg, ein ungetaustes, aus dem Kirchhof begrabenes Kind wieder auszugraben, und Bähung derer, die dasselbe auf den, Kirchhofe bestatteten ; 3) die unbestraft gebliebenen Schmähungen der Pfarrer von Heiligkreuz und Helfeuswyl über die Evangelischen; 4) die schmählichen Reden des Ammanns zu Sitterdorf über den Prädicanten Ochsner und der aus denselben gefallene Verbacht, den Brand des evangelischen Pfarrhauses verursacht zu haben; ö) die ungleiche Vertheilung der Aemter und 15 114 Juni 1652. scheine eö ihnen angemessen, einerseits bei der künftigen Jahrrechnung sich über eine dem Landvogt ii» Thurgau zu gebende Instruction zu bcrathcn, wie er sich in Rcligionssachen gegen die Unterthancn, bc> sonders auch hinsichtlich der Prädicantcn, zu verhalten habe, andererseits dem Prälaten von St. Galle» in Bezug auf die den sechs Beschwerden entgegen gestellte weise Antwort den Beifall zu bezeugen, den» selben auch zugleich den Rath zu ertheilcn, daß er sich durch jemand auf nächster Tagsazung zu Badc» vertreten lasse, der u. a. die katholischen Altstätter bei ihren Rechten schüzen helfe. Auch soll der Lan^ Vogt im Thurgau in Bezug auf die Klagen, welche von Zürich über die Eingittcrung des Chorö >» Sulgcn eingebracht wurden, bei der Stift Bischofszell Bericht einholen. I». Leopold Feer von LuccrN Landvogt im Rheinthal, wünscht im Namen des Prälaten von St. Gallen zu erfahren, wie er sich nn> Publicirung des seit acht Jahren nicht mehr verkündeten großen Mandats verhalten solle, indem sich bc sonders Zürich dem Worte „Ncugläubige" und dem Hutabziehcn bei'm Ave-Maria-Läuten widcrsezt habci auch frägt er für sich, ob das Begräbnis; ungetaufter Kinder zu gestatten sei. Die Antwort aber a»! beides wird bis zur kommenden Jahrrcchnung zu Baden verschoben, v. (S. u. Baden). «I. im Thurgau gemachte Erfahrung, daß viele katholische Personen mit unkatholischen sich vcrhcirathcn u»? dann von der „wahren" Religion abtreten, mahnt zum Erlaß von Bestimmungen betreffend den Rcl> gionswcchsel. v. Zweien Schreiben Frciburgö an Lucern wird entnommen, daß Bern in ernster Kriegs bereitschaft begriffen und der erste Auszug sogar marschfertig sei und Angehörige FrciburgS mit unfrcund lichen Arresten belästigt werden. Eö wird also in Baden darüber näher eingetreten werden müssen. ^ Die Gesandtschaften sind auch zu instruiren, was zu thun sei, wenn der französische Gesandte die ve» sprochcnc Satiöfaction auf die Jahrrcchnung nicht leiste. (S. u. Thurgau). I». Auf erhaltene KM^ daß Landvögte zuweilen den Unterthancn bei Processen die Appellation sperren, wie z. B. dem Sch'«^ von Bettwhl in den Freiämtern geschehen ist, wird auf Gutheißen hin gefunden, eö dürfe kcin^ Unterthancn, wenn er nicht seine Streitsache in Compromiß übergeben oder ein von Rechts wcg^ unappcUablcö Bergehcn verschuldet habe, die Appellation an die hohen Obrigkeiten vorenthält werden. I. Die Schirmorte der Stadt Rapperswhl werden ersucht, zur Berathung zusammenzutretc» Nuzung der Gemeindegüter unter den beidseitigen Religionsgenossen zu Altstätten 0) die Einforderung der ^ Prädicanten Ochsncr von Sittcrdorf und seiner Hausfrau für begangene Feiertagsbrüche auferlegten Geldbuße u» die Vorenthaltung ihm gehörigen Weins und eines Besoldungsrükstandes von 98 Gulden in Zihlschlacht. — Hlet wurde die Antwort crtheilt: Man wolle sich im Allgemeine» gerne nach dem frauenfcldischcn Abschiede richten! alt in Sitterdorf sei jenes Gebot des Hutabziehens alte Uebung, im Nheinthal die Bestattung ungetaufter Kinder ^ dem Kirchhofe eine Neuerung, das Schmähen auf der Kanzel ein Vergehen, dem man abhelfen wolle, sofcrne a«^ die Prädicanten davon lassen! die Untersuchung der Klage über ungebührliche Reden des Ammanns von Sittel sei dem dortigen Gerichte zuständig! über die Aemter und Nuzungen in Altstätten haben Verträge und die Ofs»""' von 1490 Bestimmungen getroffen: aber anderes müsse gerichtlich entschieden werden; von dem über den canten zu Sitterdorf auf den Wein gelegten Arrest sei noch keine Anzeige cingckommen. Mit dieser Antwort sich die zürcherischen Abgeordneten nicht zufrieden geben! sie vcrdeutcte» namentlich, daß die Bestattung ungeta»^ Kinder und die Parität in Altstätten nach Baden gezogen, auch die Nbstrasung der Landfricdcnsbrüche dem ^ nicht zugestanden wurde. Bei der Verabschiedung ersuchten die Gesandten den Abt um eine schriftliche Erklär»^ die anfangs als ungewöhnlich abgelehnt, nachher durch Herrn Ningk anerboten, aber von den Gesandten als nügend nicht angenommen wurde. Juni 1652. 115 wie die Stadt wenigstens gegen einen jähen Einfall oder Ueberfall zu schirmen sei. k,. Landammann Odermatt erinnert an das Gesuch, die neue Kirche zu StanS mit den Ehrcnwappen der eidgenössischen Orte zu zieren, und bittet, sich nicht zu ärgern, daß jüngst zu Baden dießfallö auch die unkatholischen Orte angesprochen worden seien; man sei der Meinung nicht, jemanden anders als katholische Stände ^ieunii anzusprechen; weil auch die vier großen Pläze und Fenster gewissen Herren Prälaten vcrzeigt ir>en, werden die Kosten der übrigen nicht so hoch kommen. Wird in den Abschied genommen. I. Den Gericht über die Verhandlungen der Gesandtschaft nach Turin anzuhören hätte man zwar Zeit genug; " aber nur zwei Glieder jener Gesandtschaft anwesend sind, so wird der Bericht nicht verhört. Weil wan aber die Dankschreiben an den Herzog und seine Minister nicht mehr länger verschieben darf, erhält Ottern Vollmacht, die Schreiben zu erlassen und dazu auch die Zustimmung FreiburgS einzuholen, in. Betreff der von Ammann Hans Dictschi zu gcwärtigcndcn Klage über die vom Abt - St. gallischen ^gt auf Blatten erlittenen Proecduren sind Instructionen nach Baden zu erthcilcn. n. Ebenso werden Obrigkeiten sich zu verständigen haben, wie man der Vcrabfolgung des seit vielen Jahren zurükge- ^bencn österreichischen ErbcinungSgcldeS „nachsezen" wolle. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegcnheite»: '""gau. Art. 012. Stifte und Klöster. « Art. 112. Rechts- und (RrichtSsachcn. 7«> Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. IttSS, 2». Juni (auf St. Johann Baptist). Staatsarchiv Zürich. Tnnetb. Absch. Bd. n>Z, kal. 2tS. — LandcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Züri ch. Joh. Heinrich Lochmann , alt-Landvogt von Sax. B c r n. Georg Tribolct. Uecrn. Joh. Christoph Kloos. Uri. Joh. Jakob Lusscr. Schwhz. Adam Abcgg, Fähnrich. ^ t erwalden. Niklanö Murer. Z u g. Ulrich Schön, alt-Landvogt zu Mendriö. Glaru S. Georg gli. Basel. Johann Stäheli. Frciburg. Joh. Rudolph Progin. Solothurn. Joh. Jakob ^^gger. Schaffhauscn. Wilhelm Jmthurn. . Da« Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftoaugelcgenhciten - ^ cnuetb. Vogtcieu iibcrh »> Art. .'10. Verwaltung im Allgcm. I». Art. 158. Kriegswesen. I». „ 42. Justizsachcn. I. „ 75. Polizeiliche«. 1 „ 93. Abzug. i». „ 1K7. Stellungd. Gcistl.z. well.Obrigk. e. Art. 153. Justizsachen. I. Art. 95. Jnstizsachc». »I. „ 94. Jllstizsachcn. . N „ 99. Justizsachcn. e» Art. 287. Abzug. »x. Art. 271. Verwaltung im Allgemeinen. I- und ,»». au« dem Nidwaldncr Exemplar. 11« Juni 1652. Vt Jahrrechnuncz der die I V ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. nach dem 2Ä. Juni (nach Johann Baptist). Staatsarchiv Zürich. Emielb. Absch. Bd. 1SZ, toi. 24l. — LandcSarchiv Nidwaldcn. Gesandte. Dieselben wie im Abschiede 70. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgcnheitcn: Vier einiclb. Vogtcie» iilierh. I». Art. 43. Znstizsachcn. Luxgarus. «?. Art. 1V7. Zollsachen. Mainthal. ^ Art. 23t. Gränzstreitigkeitcn. e Ans dem Nidtvaldner Exemplar. Gemein-eidgenössische Jahrrechnungs-Tagsazung. Baden. ?. Juli. Staatsarchiv Luccrn. Allg. Absch. Bd. XI.II, tot. 121. — LandcSarchiv Nidwaldcn. Gesandte: Zürich. Joh. Ludwig Schnccbcrger, Sckclmcistcr; Konrad Wcrdmüllcr, Sckclmeistec Bern. Anton von Grafenried, Schultheiß; Joh. Rudolph Willading, Benner. Lnccrn. Heinrich Flcckcnstcin, Schultheiß ; Jost Psyffcr, des Nathcö. U r i. Jost Püntincr, Laildammanil ilnd Landes fähnrich; Scb. Peregrin Zwchcr, Landeshauptmann. S chwhz. Martin Bclmont, Landammann; Fra»i Rcdiilg, Sckclincistcr. Unter waldcn. Marquard Jmfcld, Landammann von Obwaldcn; Barthol0' mänö Odcrmatt und Jost Lussi, beide alt-Landammanil von Nidwaldcn. Z u g. Peter Trinklcr, alt' Ammann; Rudolph Kreuel, des Raths. GlarnS. Jakob Marti, Landammanil und Panncrhcrri Balthasar Müller, alt-Laildammann. Basel. Joh. Rudolph Wcttstein, Bürgermeister; Joh. Heinrich Falkner, Zcnghcrr. Freiburg. Rudolph Weck, Schultheiß; Beat Jakob von Montcnach, Sekelmeist^ Solothurn. Moriz Wagner, Sclnilthciß; Joh. Ulrich Suri, Bcnncr. Schafshauscn. Jakob Zieglcr, Bllrgcrnlcister; Leonhard Mcher, Zeughcrr. Appcilzell. Johanil Guter, Landamma»" von Jnncr-Rhoden; Johann Tanner, Landammann vo,l Außcr -Rhoden. Juliail Richard, des Königs von Spanien Sccrctär in der Freigrafschaft Burgund / überreich' sein Creditiv und das Erbcinungsgeld und trägt im Namen des Erzherzogs Leopold und der Frcigr^ schaft die Bitte vor, daß durch eine engere Verbindung mit der Eidgenossenschaft und Wicderanfricht»^ der alten Neutralität die Ruhe der Freigrafschaft hergestellt und gesichert und so den früher gegebene" Verheißungen Genüge gcthan werde, auch ohne solche Gewährleistung das Bündniß mit Frankreich n^ erneuert werden möchte; er klagt zugleich über die Feindseligkeiten, welche die Frcigrafschaft von zösischcn Truppen, die bis auf eine halbe Stunde von Düle vorgedrungen seien, habe erfahren u. s. w. In Beziehung hierauf wird beschlossen: Man wolle das Möglichste thun, dem Gesuche zu Juli 1652. 117 sprechen; dem französischen Gesandten sei zu eröffnen, daß, wenn bis zum l l. November neuen Kal. die auf die Neutralität Burgunds bezüglichen altcil Bestimmungen nicht beachtet werden, andere Maßnahmen ^ gewärtigen seien; eidgenössischer Scitö werde man den Bund mit Frankreich nicht erneuern, cS sei denn ^e Neutralität Burgunds hergestellt; solches sei dem Abgeordneten Richard mitzuthcilen. I». Die im ^Pril gefaßten Beschlüsse, betreffend den für Basel und Solothurn bewilligten Zuzug von 500 Mann, Ehalten mit Hinsicht auf eine Zuschrift des Bischofs von Basel (datirt DclSberg 28. Juni 1652), worin ^ Bisthumsgcbict als eine Vormauer für die Eidgenossenschaft dargestellt wird, folgende nähere Er- "utcrung: Diese Mannschaft möge, wenn die Gefahr sich in andere Gegenden ziehe, zur Bcdckung dcö ^bictcs auch anderer Stände und Verbündeten, namentlich der mit den Gebieten von Solothurn und der Stadt Basel verflochtenen Landschaften des Bischofs von Basel verwendet werden; dabei bleibe aber den ^Mischen Orten vorbehalten, vermöge ihres Bündnisses mit dem Bischöfe, demselben noch besondere vülfötruppcn zu senden; so lange diese Verständigung dauere, solle der Bischof mit auswärtigen Kriegs- Kleien in keinerlei Verbindung sich einlassen, dagegen solle er sich verpflichten, bei eintretendem Noth- ^ k der Eidgenossenschaft Hülfe zu leisten; diese Verständigung sei auf ciuc Dauer von fünf Jahren ^silcsczt; dxr whl'schc Abschied bleibe mit der Abänderung, daß Luccrn 2l>t) Mann abgenommen und Mr Basel und Schaffhauscn 100 Mann mehr zugcthcilt werden, in Gültigkeit, so daß, wenn jene 560 nicht genügen, das ganze oder das halbe Contingcnt oder der vierte Thcil desselben, nämlich ,t>00, MX) 0000 Mann eiligst und auf eigene Kosten nachgesandt werden sollen. Luccrn, Schwhz, ^tcrwaldcn und Zug, deren Gesandte zur Zustimmung nicht ermächtigt sind, werden ersucht, dieser von ^ übrigen neun Ständen angenommenen Verständigung ihre Zustimmung ebenfalls zu crtheilcn. r» . ^ französische Gesandte bedauert in seinem Vortrage, abermals um Aufschub bitten zu müssen. Er cr- ^>ert an Ludwig den Heiligen, an Heinrich IV., an Ludwig XIII., die im Anfange ihrer Regierungen ülliche Kämpfe zu führen hatten, an Isaak und Johannes den Täufer, die nach langer Unfruchtbarkeit ^erknng all ?»» lieber dieses Defcnsionale wurden zwischen dein Bischof und den an ihn abgeordneten Ehrcn- beputirtcn, Oberst Zweyer, Bürgermeister Weitstem und Venncr Suri, nähere Erläuterungen aufgestellt, dahin gehend, das; das Desensionalc dem Bündnis; des Bischofs mit den VII katholischen Orten ohne Nachthcil und überhaupt ohne Präjudiz der beidseitigen Siechte, Gerechtigkeiten, Bündnisse und Verträge sein soll: dabei verspricht der Bischof, während der Dauer gegenwärtiger Verständnis; keinem fremden Kriegsvolk an den Gränzcn irgendwie Vorschub zu leisten "der sich fremder, anderweitiger Hülfe zu bedienen! hingegen wird er, wenn ein Ort der Eidgenossenschast angegriffen kürde, auf Ermahnen hin mit seiner ganzen Macht zu Hülfe ziehen; überhaupt soll gegenseitig ein wachsames Auge gehalten werden. Im Falle sich Gefahr erheben würde, sollen sich die drei Stände (Bischof, Frciburg und Solo- lhurn) zu Dornach oder dem der Gefahr nächstgelegenen Ort zusammenthun und das Nöthige gemäß der badischcn Perabschjedung vorkehren, damit die Gränze bis zur Ankunft der eidgenössischen Hülfe gcschüzt werde. Des Bischofs Ansuchen, diesen Vergleich dem französischen Ambassador mitzuthcilen, sowie die fernere Bitte, auch die Orte Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug zu Annahme dieses Dcfensionswcrkcs zu bereden, wird von den eidgenössischen Gesandten all rekvlönllum genommen. Unterzeichnet und besiegelt ist dieser zu Delsberg am 22. August 1652 ausgestellte Act außer durch die obgenannten eidgenössischen Abgesandten, bischöflicher Scits vom Bischof Johann Franz selbst und vom Dvmpropst Hans Konrad von Rvggenbach und dem Dvmdcchant Thomas Henrich Bischvs von Ehrysopolis. (Abschrift in; Staatsarchiv Bern. Allg. Absch. Bd. 000l, kell. 355, unter dem Titel: „Schürms-Verein zwischen Är sürstl. Gnaden dem Herrn Bischoffen zu Basel und bcydcn Stätten Basel und Solothurn."). Juli 1652. ihrer Mütter auf wunderbare Weise, wie Ludwig XIV.. geboren wurden, und deutet dicß auf eine u« so glüklichere und auch für die Eidgenossenschaft, als Verbündete deö Königs, günstige Zukunft; er rüh">' die Haltung der noch im Dienst befindlichen Hauptleute, daß sie nämlich, von der Roth des Königs uihrt. bei den erneuerten Klagen der verabschiedeten Hauptleute sich nicht bethciligen wollten; er erinncü endlich, daß über die bei Anwesenheit der schweizerischen Gesandtschaft in Paris an die Obersten und Hauptlcutc bezahlten 466,000 Franken hinaus diesen für l651 mehr als 400,000 Franken bezahlt u»d für 600,000 Franken deö Jahres 1649 Edelsteine verpfändet worden seien, und daß bezüglich der übrige» 500,000 für 1651 und 1652 der Termin noch nicht abgelaufen sei. Diesem entgegen klagen die Oberste» und Hauptlcute der neuen Regimenter und freien Compagnien, de Montet, Rigert, Vaumann, v. Wast'' kirch. Dub Mahret, Keller mit Schreiben vom 18. Juni: An die durch Pfand gesicherte Summe sn aum o vie eingelangt, als die Zinsen betragen; wegen Abzügen von den 506,6011 Franken müssen steinen Pioeeß vor dem Parlament führen; der ihnen zugeschriebene Ertrag der Douane in Lhon werden hing icheu Commissären bezogen und ihnen verweigert; auch bei der Douane von Valcnce und bn en e>ntrce5 vor Paris werden Schwierigkeiten gemacht und von den Jahren 1651 und 1652 seien cbc»' a s noch große Rükitände; überdieß sei eiil Theil der Schweizcrtruppcn in Barcelona nnd Dünkirchc» cliigeschlossen, ,c> daher endlich der gänzliche Untergang der schweizerischen Compagnien zu besorgen. 2" cra )uug darüber wird cineSthcilö dem Gesandten das Bedauern über die unglüklichen Zustände Fra»^ rc.chs bezeugt, anderntheilö die Forderung zn stellen beschlossen: 1) daß über alle allgemeinen und pa^! cu arcn Rukstandc mit der Krone Frankreich abgerechnet und für dieselben befriedigende Garantien ei»' ^ ^ auswärts verwendet, 3) daß d-» leeiuirten sowohl, als den andern Hauptlcuten in ihren Forderungen willfahrt werde, 4) ^ Mcmorialen gestellten Begehren in allen Beziehungen, besonders hinsichtlich der M» ra > a ^entsprochen werde und zwar bis zum 11.-1. November laufenden Jahres. Aus die!-" . ^ / üeerdnctcn der Stände, falls bis dahin nicht genügende Satiöfaction erfolgt sein sd^ ^ kuppen zur Heimkehr zu mahnen und die wettern angemessen-" sinn!'. werden die Stände eingeladen, ihre generellen und particulären nick? u^^ ^b^cn erneuert, sich in den Verhandluugcn mit Franks veränderte Münz-Valutatio^' 'u Folge der Herabsczung der Goldwährung im Reiche ^ eine besondere ^usa,„» e" ecretircn, stimmen nur Bern, Frciburg und Solothurn bei, welche Stä>^ « iL -!!! neu INN. zn Reguliruiig dcö Geidlaufö unlcr sich veranstalten zu wollen erklärt Siesaiidtsamstebei iane de a> ' ^eiandlschastcn haben ihre Rcgieruiijzcn in Kenntnis! zn sczcn, daß ^D^^n ^ -°"».m,.,a.,n- Zw.«.- »on «' Nafw aas n «bdrhse zugestellt, .ib.. die Kosten aber, die in dies.« sch-st- anfgegangen stnd, noch s.me -ri-digenden Beschlüsse gesas» sei,,.'!^ «. «nf die bei Sonst-« -> .»» »ad ».«»,>„» den,,..». Wz,^ z ^ ...z.a°m«.»n T»«„a,„ h« ,m.«i d,» W,s>M,i,ch,„ ^ Kad.Ihb -d.Iist.m «-«am,»»« sind,« sich im -»ha», z,z ,a »ä „i,,m ^ »bz,d>«Id Juli 1652. gestellte Anfrage, in welchem Maße das dortige Münzprojcct ausgeführt werden wolle, was für die benachbarte Landschaft Thurgau nicht gleichgültig sei, wurde unterm 15. Juli geantwortet, man werde sich "ach dem geltenden deutschen Münzfüße richten. I». Weil die frühem „Landjägincn" nicht viel genüzt, ^er große Kosten verursacht haben, bleibt cö jedem Orte überlassen, gegen fremdes Gesindel nach Gut- ^ndcn Maßregeln zu treffen; dasselbe soll auch in den Vogtcicn geschehen, doch bis nach der Erndte mit Schonung gegen nothlcidcndc Arme. Von diesen Beschlüssen wird den benachbarten Vogteicn Deutschlands ebenfalls Kcnntniß gegeben, i. Oesterreich ist an das ausstehende ErbcinungSgeld zu erinnern. ^ wird auch ersucht, die St. gallischen Bürgern und rhcinthalischen Untcrthancn gehörigen Güter in den Zuchten Höchst und Fußach nicht höher besteuern zu lassen, als bisher, und den Verspruch der Güter und die Abschlagung der Pfcrdcwcidcn nicht zu gestatten. Daran knüpft man auf Antrag von Schaff- ^auscn das Gesuch, die Land- und Wasscrzölle laut Erbvcrcin zu rcducircn. k. Der spanische Gesandte ^asati thcilt unter'»! 17. Juli mit, daß, in Betracht der großen Ausgaben, mit welchen der Krieg die ^genossen belastet habe, sein König eine in kurzer Zeit zu erhebende Summe zu ihrer Verfügung 'kllen und für die Zukunft alljährliche Zahlungen aus den Königreichen Sicilicn und Neapel der Eid- ^"osscnschaft zuweisen werde, in Erwartung nämlich, die Eidgenossenschaft werde dagegen die Verwendung ^ in französischen Diensten stehenden Schwcizcrtruppcn auf die Defensive beschränken und bei der Bun- ^ocrneuerung die Neutralität der Frcigrafschaft ausbediugen. Durch die Gesandten der mit Spanien ^bündele» Orte soll geantwortet werden, daß man bereits in diesem Sinne Beschlüsse gefaßt habe. I. lS. u. Sarganö). »»». Daß Fried. Ludwig von Grafcnricd, Landvogt zu Jfertcn, und I)r. DominicuS ^babräus von Genf eine Beschreibung der Kräuter in drei Foliobändcn herausgegeben und den dritten ^aich den eidgenössischen Orten dcdicirt, auch jedem Orte ein Exemplar des ganzen Werkes zugestellt l^bcu und nun über Honorirnng dieser Dedication und Gabe ein Beschluß gefaßt werden sollte, wird ^ rekormutuin genommen. »»—i». (S. n. Baden), «z. (S. u. Thurgau). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. »» In Erwägung, daß viele katholische Töchter unkatholischc Männer Heirathen und damit die ka- Mischx verlassen, dem Buchstaben des Landfriedens zuwider, welcher gebietet, daß die, welche gotisch seien, katholisch bleiben sollen; daß ferner seit langer Zeit solche Vcrchclichnngcn von den Landeten nicht gehindert worden sind und die Meinung bei dem Volke sich fcstgcsczt hat, es möge jede ^rsou per Religion halber nach Gefallen hcirathcn und die Frau im Glauben dem Manne folgen; daß Verhinderung solcher Vcrchclichungcn von den Unkatholischcn auch der Vcrchclichung unkatholischcr Achter an katholische Männer Hindernisse entgegengestellt werden, während beobachtet worden ist, daß die ^bcirathungcn unkatholischcr Weibspersonen an katholische Männer häufiger sind und daß sie sich leichter ^ den katholischen Glauben gewinnen lassen, wird der Abschluß über die Frage, wie Vcrhcirathungcn bolischer Weibspersonen an unkatholischc Männer zu verhindern seien, verschoben, jedoch den Landvögtcn Mgc Aufsicht darüber zu halten befohlen, besonders in der Meinung, daß sie den an unkatholischc änucr vcrhcirathctcn katholischen Frauen gegen allfälligc Nöthigung, von ihrer Religion abzufallen, Schuz Zähren. Appenzell Jnncr-Rhodcn ersucht um Fenster in das neue Pfrundhauö in Haölen. In den 120 Juli 1652. Abschied, t. und 11. (S. u. Rhcinthal). v. Zürich und Glarus bringen die von ihren Regierung^ an die V Orte eingesandten Erklärungen betreffend die Religionsbcschwerdcn des Rhcinthals, besonder der Gemeinde Altstättcn, sowie der evangelischen Bewohner des Tanneggcr Amtes in Sirnach und der Gemeinde Sittcrdorf in Erinnerung. Die katholischen Orte dagegen klagen über Beeinträchtigung do' Klosters Rheinau auf dessen im zürcherischen Gebiete liegenden Bcsizungcn. Nach weitläufigen Er^ tcrungen wird ml rokoroiuluin genommen, ob man zu näherer Untersuchung eine Abordnung, wie Zü>iä und Glarus wollten, in das Rheinthal, oder, wie die V Orte wollten, nach Rheinau senden solle. Die das Thurgau mitregicrcnden katholischen Orte halten dafür, daß Zürich und Glarus der ander» Religion neue Unruhen suchen, um sich und uns zu Parteien zu machen und uns also der Judikatur i» entsczen, damit sie die Sache wieder vor die Schicdortc ziehen können. Es soll dicsi zur Erinnerung r» den Abschied gcsezt werden, x. Da allein Untcrwaldcn und Zug das Geld für Schild und Fenster >» die Kirche zu Goldau und das Rathhauö zu Wesen noch nicht entrichtet haben, so werden sie gebcte»> solches auf nächste Tagsazung zu thun, was sie in den Abschied sczcn lassen, x. Aus dem Nidwaldner Exemplar. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaugclegcnheiten: , «. Art. 613. Stifte und Klöster. «> Art. 195. Justizsacheu. t Art. 139. Verhältnis; z. d. Grafen v. HohcncmS. „ Art. 26. Sierivallimg im Allgemeine»' I. Art. 124. Leibeigenschaft und Fall. „. Art. 38. Jndicatnr- und Eompetenzanstände. >» Art. 161. Abzug. «». „ 13t>. Schuldsachen, Arreste. 75 Conferenz von Lucern, Schwyz, Untcrwaldcn und Zilst. Luecrn. K»i52, 22. August. Staatsarchiv «neer». Allg. Absch. Bd. XI.II, k»I. i«g. Gesandte: Lueern. Heinrich Flcckenstein, Schllltheiß; Ulrich Dullikcr, Pannerhcrr; Laurenz Statthalter und Obcrzeughcrr; Jost Pfyffer, des Raths. Schwyz. Martin von Rickcnbach, gen-""' Bclmont, Landammann; Franz Rcding, Eckclmeistcr. Untcrwaldcn. Marquard Jmfcld, Landau»»^ von Obwaldcn; Jakob Christen, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidlcr, Ammann; Trinklcr, alt-Ammann. ». In Folge der auf der jüngsten Jahrrcchnung zu Baden ergangenen Einladung, dem auf^ Bischof von Basel ausgedehnten Defcnsionalwcscn beizutreten und sich darüber bei Zürich zu erklärt ziehen die Gesandtschaften der vier Orte zuerst den leztcn badcnschcn Abschied und die mit dem von Basel 1579 getroffene Vereinigung in Betracht. Mit Bedauern vernehmen sie, „mit was für c>>^ ernsthaften, ungewohnten, wie auch unanständigen Proeedur unter den neun übrigen Orten fürgesah^ und mit wie sonderbarem Eifer, Verweisen und Betreuen sie sich ausgelassen, weil die Unsrigcn dem ^ Thurga». Rhcinthal. Sargans. Baden August 1652. 121 lssnommenen DcfensionSwcsen nicht beigestimmt haben—, bei welchem allem sich unser Bedauern vermehrt, hierin Uri von nnö getreten ist und sammt den übrigen den Wahn auf uns gefaßt hat, daß wir uns von ihnen söndcrn und entzweien, wahrend wir doch die alten Bünde treu zu erfüllen versprechen, uur unnöthige und bedenkliche Neuerungen von der Hand weisen." In dieser Gesinnung beharrend halten >c vier Orte denn auch an ihrer abgegebenen Erklärung fest, wobei Schwhz im Besondcrn sowohl den Ebschied von 1647 als das Projcct vom 4. April ausschlagen und eine eigene Dcputatschaft nach Solo- ^ur» absenden will, um vor Rath wegen der von der dortigen Gesandtschaft erfahrenen Indiskretion agc zu führen. Alle vier Orte wollen es sich gefallen lassen, die in Baden verlangte Zahl der Mann- )uft zu stellen und den Bischof von Basel unter Borbehalt der Erzcigung bnndeSgcmäßer „Effecten" ui Dcfensionalc behalten. Indem dicß an Zürich zu berichten ist, wird auch dem Bischof von Basel gerieben, daß die vier Orte nichts anderes wollen als Erhaltung der alten Bündnisse und der katholischen 'Bon, der Bischof hicmit alles Vertrauen zu ihnen haben, doch auch wohl erwägen möge, wie ihm die 'rue Bereinigung höhcrn Orts aufgenommen werden möchte. I». Ob dem Bürgermeister Wcttstcin von cu. Ort 1t)6 Gulden als Verehrung gegeben werden sollen, wie jüngst zu Baden Anzug geschehen, ^uibel sind die Gesandtschaften noch nicht instrnirt. «. (S. u. LauiS). «I. (S. u. Mainthal), v. ^""llhung hallischcn Salzes wird bis auf die nächste fünförtische Konferenz vcr- ° cu, weil die damit am besten bekannten „Ehrenmittcl" von Uri nicht anwesend sind. Man sehe anch im Abschnitte Herrschaftsangelcaenheitcn: Lauis. «. Art. 46. Landesverwaltung im Allgemeinen. «>. Art. 21t. Rechts- und Gerichtssachen. 7» 2ahrrechnung der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. BeUenz. Ende August. LandcSarchtv Nidwaldc». ^ Gesandte: Uri. Johann Karl Püntincr, Landschrcibcr. Schwhz. Franz Bartholomä Schindler, walden. Melchior Odcrmatt, des Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhcite»: Allein » ^ " ».—It. Art. 143—t 52. 16 122 September 1652. V5 Schiedverhandlung wegen der Forderungen an St. Blasien und wegen eines Spans Mische» der Stift Zurzach und dein Grafen von Sulz. Baden. September. Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. lS2», toi. 44t. Abgeordnete: Konrad Wcrdmüller, Sekelmeister und des Raths von Zürich; Oberst Seb. Peregü» Zweyer, Landeshauptmann und alt-Landammann von Uri. »». In Abwesenheit des Hauptklägerö, Hauptmanns Roll von Solothurn, und seiner Mitintctt! sentcn, auf den Vortrag der Abgeordneten der Stift St. Blasien, nämlich des Conventualen Sebasti"» Zicglcr, Propstö zu Klingnau, und des Kanzleivcrwaltcrs H. I. Eberhard, sowie des österreichischen A»'' manns zu Rheinfelden, I)r. Joh. Christ. Haug, als sich ergeben, daß die Stift St. Blasien für dreier^ Schulden angefordert werde, für solche, die auf der Stift allein lasten, für solche, um die sie gemeinst mit den Kreisständen sich verschrieben hat, und für solche, die sie mit der Stift Lützel und einigen Adel»' familicn verbürgt hat, auch erklärt, die erstem werde sie nach Möglichkeit dekcn, für die andern könne sie alle'» nicht einstehen; die Propstei Klingnau sei für 24.VV0 fl. Hauptgut und 16,86-1 gute Gulden an Zills Unkosten an die Stadt Lucern, für tl),Wl) gute Gulden an die Stadt Baden, für 8t)t)(1 gute Gulden»» die Herren Wirz und für 2(M gute Gulden an d.cn Obervogt Zweher von Klingnau verpfändet ^ steheil auf diesen Capitalschulden noch viele Zinsen aus, 'so daß der Betrag dieser Schulden den des Pfandes übersteige; in Betracht ferner, daß I)r. Haug ein an die österreichische Regierung gerichtet Schreiben der französischeil Regierung zu Breisach vom 3. Septemb. vorlegt, in welchem auf die Separat'»» der Schuldverbindlichkciten der Stift gedrungen und zugleich von dortiger Seite die Bereitwilligkeit a"»' gesprochen wird, so bald möglich das Bctreffniß zu zahlen; daß die österreichische Regierung sich ebenf"^ dazu bereit erklärt; daß Lucern seine Zinsfordernng auch als Hauptgut versichert wissen will; daß ^ die Pfleger des Spitals in Basel Ansprüche erhobeil haben und die Bufflcr'schen Erben von St. MÜ»» bei der 1648 auf der Jahrrechnung erlangten Erkanntniß gcschüzt zu werden verlangen—, wird mit ^ behalt der Rechte des abwesenden Hauptmanns von Roll, ohne rechtliche Präjudiz gutachtcnsweise ^ funden: 1) die Stift St. Blasien solle an die auf Klingnau Verpfändeteil Schulden jährlich einen al^ und den neuen ZinS abtragen, bis die alten Zinse getilgt seien; 2) Lucern möge sich mit der wegen Capitalisirung der Zinse vergleichen; 3) hinsichtlich der Forderungen, bei welchen die könig^ Fcrdinand'sche Bürgschaft mitbctheiligt ist, sei der Erfolg der bereits auf den 26. Septemb. nach Basel»» gescztcn Verhandlung abzuwarten; 4) für Forderungen, die St. Blasien mit dem vorderösterrcichis^" Kreise u. s. w. gemeinsam berühren und nicht auf Klingnau versichert sind, mögen die betreffenden biger ihre Ansprachen anderwärts geltend machen, jedenfalls wohl überlegen, daß laut vorliegenden ^ nungen die Propstei Klingnau zur Bezahlung nicht hinreiche und ohncdieß der Deutsch- wie der niter-Orden gegen eine rechtliche Veräußerung der Propstei Protest erheben dürfte; 5) es möchten ^ September 1652. 123 verschiedenen Schuldverpflichtungen aus einander gesöndert und jedem interessirtcn Theile sein Betreffnis,, "'ü Vorbehalt des Regresses ans die Bürgschaften, angewiesen werden. I». (S. u. Baden). H Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsanqelegenheitcn: ^ I». Art. 89. Judicaturanstäiide. 7«. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. R<»32, 23. September. Stac alljährlich verkündet, werde neben dem Gebote des Hutabziehens auch die Feier gewisser Feste ^ dnn man sich durchgehcnds bequeme; die Benennung „alte Landschaft" befasse in Mnoro alles, ^ >»l Burg- und Landrecht begriffen sei; das Hntabzichen sei als eine einfache Ceremonie zu betrachten, »i>/^ Landfrieden nicht angehe, sondern es sei allein um die Einigkeit der Untcrthancn zu thun und , Vermeidung von Ungelegenhcitcn; wenn keine frühem Bestrafungen erweislich seien, so komme das . kst weil das Gebot früher nicht vcrlczt worden sei; erst der Prädieant Ochsncr habe die Unkatho- ,zu Sittcrdorf dagegen aufgereizt. In der Ucbcrzeugung, daß Zürich's Behauptungen dadurch entgeh^ wurde der dem Abt von St, Gallen crtheiltc Rcceß bestätigt, dabei aber der Wunsch aus- ^ derselbe, wenn weiteres begegnen sollte, den V Orten Anzeige mache, bevor er zu einer Action ^cution schreiten lasse. In Bezug auf die von Zürich durch Stadtschreibcr Hirzcl verlangte Con- Zur Besprechung des Sittcrdorfcr Handels wird nach Zürich geschrieben, daß die Conferenz nun ^ Unnöthig unterbleiben dürfte; auch die vorgeschlagene Abordnung in'S Rheinthal könne, da die Ver- ^ ungen von Baden und Frauenfcld als Norm zur Behandlung der von den Unterthanen vorgebrachten ^den zu betrachten seien, unterlassen bleiben. I». Ein Schreiben Bern's an die V Orte, neben 124 September 1652. fünf Exemplaren eines wegen einigen Handmünzcn von Bern, Frciburg und Solothurn in gemeinsame»' Einverständnisse bereits erlassenen Edictö, ist zu wichtig, als daß darüber schon etwas festgestellt werde» könnte; scdcs Ort mag unterdessen sehen, daß es von jenen Handmünzcn nicht überschwemmt wird. Dem Gesuche des französischen Gesandten de la Barde, die auf den 11. November angcscztc Tagsazung auf den Januar zu verschieben, ist man, da man doch die Zahlungsleistung nicht gewärtigen darf, zu eist' sprechen geneigt, indessen gehört der Entscheid hierüber den Obern, weswegen das Ansuchen in den Äb schied genommen wird. «I. Landammann Marqnard Jmfcld theilt mit, daß laut päpstlicher Jnstruetie» der lczte Act der Bcatification des scl. Bruders Klaus nur durch Aufstellung eines von den gcsammll» IX katholischen Orten zu wählenden Procuratorö herbei geführt werden könne und diese Wahl beförde? lichst vorgenommen werden sollte, indem bis zum angcsczten Termin nur noch zwei Monate übrig sei»"' Sein Antrag, daß von Lucern die IX Orte eingeladen werden sollen, Deputirtc zur Wahl des Procw» tors auf eine Confcrcnz abzuordnen, erhält Zustimmung. «, Auf die nächste Tagleistung soll zum ^ schluß über den bereits angebahnten Salzhandcl Instruction mitgebracht werden. Konferenz der VIl das Thurgau regierenden Orte und des Abts von St. Gallen. Bremgarten. Iv October. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 152», toi. «so. Gesandte: Zürich. Heinrich Waser, Bürgermeister; Johann Ludwig Schnceberger, Sckel>»c>>^ und Rcichsvogt; Hans Kaspar Hirzel, Stadtschrcibcr. Lueern. Heinrich Fleckcnstein, Schnittst^' Leodegar Pfhsser, des Raths, Landvogt. U r i. Jost Püntiner, Landammann; Scb. Peregrin Zwc')^ Landeshauptmann. Unterwalden. Melchior Halter, Statthalter von Obwalden; Joh. Melchior Statthalter von Nidwalden. GlaruS. Jakob Marti, Landammann; Balthasar Müller, alt -Land-""' mann. (Schwhz und Zug nicht anwesend.) ». Veranlassung der Conferenz war die Weigerung der Sittcrdorfcr, bei dem Läuten der Bctst^ die Hüte abzuziehen. Zürich trägt vor, was in dieser Sache bis dahin geschehen sei. Der Abt von Gallen, der auf ergangene Einladung selbst sich eingefunden hat, bezieht sich auf einen Vertrag von ^ und eine Erläuterung desselben von 1567 , sowie auf die betreffenden Abschiede von 1532, 1533, 1^ ' serner auf einen Salmsach und Romanshorn betreffenden Vergleich von 1588 und einen zwischen ^ A n merk. z. A b s ch. 77. Am Schlüsse des von dem Landschreiber der ffreiämter, Beat Jakob gurlanben, unterzeichneten Abschieds steh' ^ anderer Hand geschrieben die Bemerkung, in Bürgermeister Masers „Abscheidt-Buch" seien die Mängel dieses Abschieds ^ ^ läufig verzeichnet. Herr Waser habe sich ans seiner Durchreise durch St. »'allen am I. November 1tid2 wegen dieser beim Abt beschwert und diesem erklärt, er werde sich dieses unvollkommenen und falschen Abschieds nie bedienen können, fern er rechtlich und bona. Käs handeln wolle. Der Abt habe aber „einsaitig" bemerkt, der Abschied sei ihm also ZNjst' ^ worden und werde er cS dabei bewenden lassen; wenn man ihm jedoch den Anhang in „svxaruta Lliartu" geben werde er ihn dazu legen. UebrigenS habe der Prälat zugegeben, daß dergleichen Jnformalitäten mit den Abschieden "st kommen. October 1652. 125 Stadt Zürich und der Stift St. Gallen 1637 abgeschlossenen Vertrag, als Beweise, daß die Sittcrdorfer Inhalte älterer Mandate gemäß znm Hutabzichcn beim Avcläuten verpflichtet seien, waS sie auch neulich selbst dadurch anerkannt haben, daß sie der Strafe sich unterwarfen und für die Zukunft Gehorsam angelobten. TheilS in Anwesenheit des AbtcS, thcilS nach seinem Abtreten erwidert Zürich, daß der Abt seine niedcrgcrichtlichen Befugnisse zum Nachtheil der Malcfizgcrcchtigkcit der X Stände ausdehne, was nnö Abschieden und Rechnungen genugsam zu ersehen sei, das Abziehen der Hüte weder in der Land- ilrafschast noch in Sittcrdorf altes Herkommen sei u. s. w. Hierauf wird beschlossen: 1) Was das Malcfiz betreffe, auch den übrigen mitrcgicrendcn Orten Mitthcilnng zu machen; 2) an die OrtSrcgic- tuugen die Frage zu bringen, ob es sich gebühre, daß die landfricdlichcn und hochobrigkcitlichcn Sachen »»t Grund von der Malcfizgcrcchtsamc abhängig gemacht werden können; 3) die von den Sittcrdorfern ^gegebene Erklärung auf sich beruhen zu lassen. Diesem durch einen Ausschuß mit dem Abt entworfenen Ebschied wurde bei der Verlesung beigefügt, man habe den Fürsten ersucht, die Evangelischen von Sittcr- nicht an das „adstringircn" zu wollen, was zwar im Mandat begriffen, jedoch nicht Herkommen sei. ^ Empfehlung, die Sittcrdorfer der Kosten und Bußen halber gnädig zu halten, verhieß, er, mit dem Konvent in Ucberlegung zu ziehen. Die katholischen Orte stimmten bei, die evangelischen nahmen die ^ache gfl rokerouäuln. I». Der Antrag, in daö Rhcinthal eine Abordnung zu senden, wird ebenfalls ^ r,-kiluin genommen, r. Der Antrag, nach dem Wunsche des französischen Gesandten, die auf den November angescztc Tagsazung auf den Januar zu verschieben, wird den Obrigkeiten zur Erwägung ^hcim gestellt. «I. (S. u. Baden), v. (S. u. Vier cnnctbirgische Vogtcicn überh.). t. (S. u. Baden). (S. u. Rhcinthal). Mail sehe auch iin Abschnitte HellschaslSaugclcgcuhciteu: Rhcinthal. Art. 149. Verhältniß z. d. Grafen v. HohencinS. ,1. Art. 113. Rechts- und Gerichtssachcn. t. Art. 3/9. Gotteshäuser, cnnctb Vogt iitcrl) « Art. 7t!. Polizeiliches. Conferenz der katholischen Orte. Aucern l<»S2, 21. und 22. October. StaarSnrchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. XUII, kvl. soo. Elesandte: Luccrn. Heinrich Fleckenstein, Schultheiß; Ulrich Dulliker, Pannerhcrr; Laurenz Meyer, ^tthalter; Ludwig Meyer. U r i. Jost Püntincr, Landammann; Scb. Pcregriu Zwcyer, Landeshauptmann. Schwyz. Martin Bclmont von Rickcnbach, Landammann; Michael Schorns, alt-Statthalter. ^"tcrwa ldcn.' Marquard Jmfcld, Landammann, und Johann Jmfcld, Landeshauptmann, von Ob- dalden; Jakob Christen, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidlcr, Ammann; Wilhelm Rurich, alt-Ammann. G l a r n S. Balthasar Müller, alt-Landammann. Frei bürg. Simon Petcrmann - ^cyer, Bürgermeister. Solothurn. Joh. Ulrich Suri, Vcnncr; Urs Guggcr, Gcmcinmann und ^ Raths. Appenzell. Johann Suter, Landammann von Jnner-Rhodcn. 12« October 1652. k». Zwek dieser Konferenz war die Wahl eines Procurators, der, sowohl von Rom als vom Bischof von Konstanz zur Vollziehung des für die Beatification des Bruders Klaus noch übrigen dritten ActeS als nöthig bezeichnet, auf den Vorschlag von Obwaldcn in der Person des Sextariuö des Vicrwaldstätter Kapitels, Wolfgang Schmid, apostol. Protonotar und Pfarrer zu Tarnen, bestellt wird. Indem der Ge< wählte vor die Versammlung trat, war er begleitet von Carlo Dandino, immatriculirtem päpstlichen No< tar, und von dem Chorhcrrn Kaspar Kaufmann, Custoö, und Wilhelm Eckhart, Kammerer der Stift Lucern, welche als Zeugen des Wahlactes und der vom Scxtarius erklärten Ucbcrnahme des Auftrags functionirtcn. Hierauf dankte Landammann Marquard Jmfeld den Gesandtschaften für diese Thcilnahme zu Ehren des Landcöpatrous. Sein Antrag, den Bischof um Beschleunigung des Werks und wo möglich um Vollziehung desselben in Luccrn oder in Unterwaldcn zu ersuchen, wurde angenommen und zugleich beschlossen, auch dem Papst für die crtheilten »ronüsLorinIin« zu danken und nach Beendigung des Pro-- ccsseö bei demselben um förderliche Ratification anzuhalten. I». Auf die Erinnerung der Gesandtschaft von Freiburg wird angemessen erachtet, im Namen sämmtlichcr katholischen Orte auch des in Freiburg ruhenden Paters Canisiuö bei dem heiligen Vater zu gedenken und dadurch der bereits eingeleiteten Beatification desselben Nachdruk zu geben*), e. Veranlaßt durch ein Schreiben des Abts von St. Gallen erzählt Landammann Zweher, wie bei der Konferenz zu Bremgartcn Zürich mit seinen Behauptungen gegen den persönlich anwesenden Prälaten nicht habe Stand halten können und von den drei proponirtcn, Sittcrdorf betreffenden Punkten die zwei ersten angenommen worden seien. Es wird dieß den Gesandt' schaftcn als vorläufige Anzeige zu Händen der Obrigkeiten mitgctheilt; zugleich ist aber dem Prälaten zu erwidern, daß man der anerbotenen ausführlichen Dcduction der im Thurgau ihm zustehenden Rechte entgegensehe. ,1. Da die Konfirmation des Bischofs von Basel, ungeachtet die dazu erforderlichen Mittel vorhanden und Übermacht worden seien, laut Schreiben desselben noch nicht erfolgt ist, wird im Namen sämmtlichcr katholischen Orte beim Papst auf Beförderung derselben um so angelegentlicher gedrungen, weil die Erneuerung des Schuzbündnisses erst nach erlangter Konfirmation vorgenommen werden könne« v. Die auf den 11. November angesezte Tagleistung wird ans abermaliges Ansuchen des französische" Gesandten auf den 15. Januar verschoben. Sollte der Gesandte dann sein Versprechen nicht halten, st würden die angedrohten Beschlüsse in Vollzug gesezt werden, t. Auch der Gubernator in Mahland wild von den mit Spanien verbündeten Orten ernstlich ersucht, die von Spanien verheißene Genugthun 'lß Werkstellig zu machen; dem Oberst Crivelli wird empfohlen, sein Möglichstes dazu beizutragen, indes sonst Entschlüsse sehr „disguster" Art gefaßt würden. A. Die Provinzialen des Capuzinerordcns ds helvetischen und mahländischen Provinz bitten, daß man den Carmeliter-Discaleearen nicht gestatte, das verlassene alte Capuzincrklostcr zu Lauis zu beziehen und dadurch den Flekcn Lauis noch mehr zu belaste"' „Um der Geschwindigkeit zu begegnen, welche etwa die Väter Karmeliter, unwissend der andern geistliche" Einwohner, brauchen möchten", ist vorläufig dem Landvogt zu schreiben, daß er ihrem Vorhaben wcdel Glimpf noch Anlaß geben solle. I». Da in einem eingegangenen Memorial die „Gutfcrggcr" von land aus klagen, daß die Maaren zwischen Bellen; und Altorf saumselig befördert werden, so daß künftig die Bündner Pässe zu benuzen gedenken, gibt die Gesandtschaft von Uri zu, daß die Privat ') Die Heiligsprechung erfolgte aber erst im Jahre 1864. October 1652. 127 Interessen dort in Beziehung auf den Reis zu Störung der aufgestellten sonst guten Ordnung Anlaß gegeben haben, verspricht aber Abhülfe. 1. Nachdem schon einige Orte die unter dem Schlage Berns gemünzten Bazen verrufen haben und bei Bcrathung dieser Sache von den Gesandten Frciburg's und Solothurn's erläutert worden ist, in welchem Sinne ihre Stände zu dem bcrnischen Mandate stimmten, Mird die weitere Erörterung auf die künftige allgemeine Taglcistung verschoben, unterdessen aber von den ^ Orten nach Bern geschrieben, man scze voraus, Bern selbst sei Willens, jene Münzen einzulösen; daher gedenken die V Orte dem Beispiel anderer Orte ebenfalls zu folgen, k. (S. u. Lauis). I. Auf geschehenen Anzug, daß schon auf einigen katholischen Tagsazungcn die Anschaffung von aus Innsbruck ^ud München angetragenem hallischem Salz besprochen worden sei, gibt Landammann Zwchcr Auskunft, daß er sich hierüber guten Bescheid erholt habe, anerbietet auch, sich bezüglich des Preises und der Lieferung weiter zu erkundigen. Daher sollen die Gesandtschaften auf künftige Taglcistung Instruction mitgingen und Anzeige machen, wie viel Salz ihre Obrigkeiten jährlich zn bedürfen glauben, i». Vcnncr ^uri von Solothurn erinnert an die Neuerungen und ungewohnten Proccdurcn, welche die päpstlichen Legaten, besonders der leztabgetrctene, vorzunehmen angefangen haben, so daß man Grund habe, auf ein Littel zu denken, wodurch allen widrigen Bcgcgniffcn und Eingriffen vorzukommen sein möchte. Zuerst gnd man darauf näher einzutreten thcils nicht nöthig, theils allzu bedenklich; als aber folgenden Tages k'u Antwortschreiben des Kardinals Trivulzio an die acht katholischen Orte einlief und die Vcranlaßung gl, dasselbe mit einer Danksagung zu erwidern und dabei auch die Bcatification des sel. Bruders Klaus iu empfehlen, kam man auf den Antrag Solothurn's zurük, erinnerte an den Inhalt des Abschieds von welcher ebenfalls Gründe an die Hand gebe, den Papst zu bitteil, daß die künftigen Nuntien zur ^obachtung der alten Bräuche und Rechte instruirt werden möchten. Indessen wurde darüber etwas bestimmtes zu beschließen namentlich darum auf andere Gelegenheit verschoben, damit nicht die Beatifi- ^twn des sel. Bruders Klaus wieder in's Stoken gerathe. >». und «». (S. u. Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangelegenheitcn: hur»»». i». Art. 81. Verwaltung im Allgemeinen. « Art. 322. Märchen. ^6. Art. 47. Freiheiten und Privilegien. 7?Z. Conferenz von Zürich, Schwyz und Glarus. Sax. ?. und 8. November (28. und 29. October alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. rss», kol. «SZ. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Joh. Heinrich Lochmann und Konrad °h»lcr, des Raths; Adrian Zicglcr, Landeshauptmann zu Sax. Schwyz. Martin Bclmont, Land- ^'Uann Z Franz Rcding, Sekclmcistcr; Franz Rigct, des Raths. Glarus. Jakob Marti, Landammann; gchasar Müller, Statthalter; Joh. Jakob Feldmann, des Raths. Nachdem seit einigen Jahren zwischen Schwyz und Glarus, Herren zu GambS und Hohen-Sax, ^lestheilg und Zürich anderntheils wegen seiner Hcrrschaftsangchörigen zu Sax und Frischcnbcrg, bc- 128 November 1652. treffend die Landmarchen auf der Höhe des zerstörten Schlosses Hohen-Sax und damit zusammenhängende Ansprachen, Streit obgewaltet hat, wird nach vorgenommener Bcaugcnschcinigung folgender Vergleich gemacht: 1) Die Märchen werden nach Inhalt des 1497 vom freien Stadtgericht Zürich bestätigten Kauß und Uebcrgabcbriefö erneuert; 2) Wunn und Wcid' wird zwischen Tax und Gambs ferner laut Erlä» terung von 1476 geübt; 3) die unter der Gerichtsbarkeit Gambs liegenden, den Bewohnern von S»! gehörigen Güter zahlen nicht mehr Steuern als bisher; 4) die genannten Güter bleiben wie bis dahi» abzugsfrei; 5) bei Verkäufen derselben ist obrigkeitliche Fertigung nicht geboten; 6) die auf jenen Güter» in neuerer Zeit gebauten Häuser sollen wieder abgetragen werden; 7) an gebotenen Feiertagen sollend die Bewohner von Sax auf jenen Gütern der Arbeit enthalten; wird diese aber gewünscht, so fällt ^ in die Jurisdiction der gelegenen Sache; 8) die Beschwerde der Gambscr gegen die von Sax wcgc» „Neberfachung in der Sümi" (Einfangung des in Schaden verlaufenen Viehes) wird nach den vo>» Laudvogt von Sax angetragenen authentischen Beweisen ihre Erledigung finden; 9) die Beschwerde dc^ von Sax, daß alle zwei Jahre bei der Einführung des Landvogtö zu Gambs und bei Verlesung do' Kaufbriefes einige Hof- und Gütcrzinsc als noch gültig angemerkt werden, ungeachtet dieselben sai»^ dem Kirchcnschaze von denen von Sax erworben worden seien, wird dadurch beseitigt, daß denselben c>» Revers zugestellt und künftig die Lesung unterlassen werden soll; 10) alle ältcrn Verträge u. s. w, bleibt» in Kraft; 11) die Abgeordneten der drei Stände sorgen dafür, daß ihre Committcntcn in Monatsft^ über die Ratification dieses Vertrages sich erklären. Conferenz der evangelischen Orte. Aarau. Decembcr (24. November alt. Kal ). Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. Ivüa, tc>I. «72. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter. Be»" Anton von Grafenricd, Schultheiß; Joh. Rudolph Willading, Vcuncr. Glarus. Jakob Marti, ammann. Basel. Job. Rudolph Weitstem, Bürgermeister; Joh. Heinrich Falkner, Zcughcrr. Scha^ Haus cn. 'Hans Konrad Ncukomm, Hauptmann; Leonhard Meher, Zeugherr. Appenzell. Joha"" Tanncr, Landammann von Außcr-Rhodcn. t». Man verständigt sich, hinsichtlich der Bundcöerncucrung mit Frankreich und in Bezug auf ^ Ausrechthaltung der Neutralität der Frcigrafschaft Burgund bei den frühern Verabredungen zu bleibt nämlich 1) sich bezüglich der Bundcserncucrung mit Frankreich nicht zu söndcrn, ohne Erledigung der ^ Memorial bezeichneten Beschwerden in weitere Verhandlungen über die Bundcöerncuerung nicht ei»!"' treten, die Frage über Hcimbcrufung der Truppen oder über Abordnung einer Gesandtschaft au ^ König von Frankreich u<1 ret'orMeium zu nehmen; 2) in eine noch engere Verbindung mit Burgund nicht einzulassen, sondern bei der jüngsten Erbcinnng und alten Neutralität zu bleiben, dagegen d>^' eine gegen den Bund der katholischen Orte mit Spanien gerichtete Clause!, die von den Gesandten Deeember 4653. 129 entworfen werden soll, einzuverleiben, I». Die Gesandten der IV Städte, von den Abgeordneten Stadt Mühlhausen, vr. SchmideriuS, des Raths, und Stadtschrcibcr Ghßler. um Rath gefragt, wie ^ in dem ortenburgischen Schuldcngcschäftc verhalten solle, geben die Anweisung, mit wcitern Nach- ^erbungen einzuhalten, weil dort noch keine beständige Regierung sei, dagegen sich von der Universität lcl ein juridisches Gutachten geben zu lassen, ob nicht der Regierung zu Brcisach eine kräftige Proteen wider die ferner» Betreibungen Fugger'S und Seneca Schreibcr's eingegeben werden solle, damit ^ wenigstens nicht den Anschein habe, als habe Mnhlhausen die zu seinem Nachthcilc gefällte Sentenz ^ illigt. r» GlaruS klagt, daß der VcrtragSbestimmung, der zu Folge ein Prediger oder Priester für ^chniähungcn in der Näselser Fahrtpredigt zur Verantwortung vor den gesammtcn Landrath gestellt ^den nii'issc, von der katholischen Conscssion nicht Genüge geleistet werden wolle, die Evangelischen daher auch Vertrag gebunden glauben, ES wird den Gesandten von evangelisch GlaruS ^ Rath gegeben, noch vor der künftige» Tagsazung zu Baden die Katholischen aufzufordern, daß sie den ^ wster, der vor einigen Jahren die evangelische Religion im höchsten Grade angegriffen und geschmäht ^ zur Bestrafung vor den Laudrath stellen und auch für die Zukunft zu solcher Stellung sich bereit ^rx zweite Gesandtschaft ihm vorgelegten Protestatio» und Berufung auf die regierenden >^ndc durch den Obcrvogt Tschudi von Oberbcrg den Sittcrdorfcrn bei kl) Pfund Buße das Hutab- »»/" ^ ^üsr sich mit Uebcrgehung Zürichs an die übrigen Orte gewandt und dann die Buß- ^ 'vhnng von 3 bis auf Pfund habe steigern lassen, dadurch auch wirklich die Sittcrdorfcr bewogen ^u sech,r ^ sich zn unterziehen, was nun aber als eine freiwillige Anerkennung seines Mandats dar- ^ I, ,,, ,» ohne Glarns und Appenzell, >t ohne Appenzell. Ata» sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Deutsche gem. Vogteieu iiberh. t Art. 4. Verwaltung im Allgemeinen. Mendris. tk. Art. 296. Bischof von Como. December 1652. 131 8t Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. Il»S2, 1«. December. Staatsarchiv Lncern. Allg. Absch. Bd. XI^II, toi. 219. Gesandte: Lncern. Heinrich Flcckcnstein, Schultheiß; Ulrich Dnllikcr, Pannerherr; Laurenz Meyer, Statthalter; Ludwig Meyer. Uri. Jost Püntiner, Landammann; Joh. Anton Arnold von Spiringen, Statthalter. Schwyz. Martin Bclniont von Rickenbach, Landammann; Franz Reding, Sckclmcister. ttutcrwald cn. Melchior Halter, Statthalter von Obwaldcn; Jakob Christen, Landammann von Nid- lvaldcn. Zug. Beat Zurlaubcn, alt-Ammann; Peter Trinklcr, alt-Ammann. Nachdem von Bern urplözlich nicht bloß die bcrnischen Bazcn auf die Hälfte des laufenden Werths abgerufen, sondern auch die von Frcibnrg und Solothnrn und sogar noch diejenigen der vier ^rte denselben gleich um einen Kreuzer herabgcsczt worden waren, war Lneern nothgcdrungen zu gleichem Wünzabrufe geschritten und hatte gleichzeitig eine Konferenz der V Orte veranstaltet. Indem die Con- terenz die Zuschrift von Solothnrn, dann diejenigen von Bern und von Frcibnrg, endlich noch zwei Pri- ^tschrciben sich vorlegen ließ, aus welchen leztcrn sich ergab, waö für eine Meinung die angränzcnden ttuterthancn Bern's haben und welches Ediet Zürich deßhalb ergehen ließ, gelangte sie zu folgenden Anschien und Beschlüssen: 1) Das von Bern für die Abrnfung der Münzen angegebene Hauptmotiv, daß große Summe von falsch gemünzten Berncr Bazcn im Umlauf sei, rechtfertige die ergriffene Mäßige! darum nicht, weil gerade Bern einer oft angeregten Münzreform stets die Antwort entgegen gesezt habe, daß es allein für sein Land münze; 2) es sei also rathsamer, mit Zürich ein Einverständniß zu ^ffen, unterdessen aber es bei dem von Lneern auf dem Markte geschehenen Abrisse beruhen zu lassen "nd jedem Orte anheim zu stellen, wie eö mit guter Manier, jedoch ohne einen Ruf, seine Angehörigen bor Schaden zu bewahren angemessen finde; 3) auch Freiburg und Solothnrn sollen von diesem Beschlüsse von dem auö Bern angelangten Schreiben, sowie von den in Zürich ergriffenen Maßnahmen in ^onntniß gesezt werden; Zürich wird im Besonder» darum ersucht, noch vor der künftigen Tagsazung eine Konferenz nach Zug zu veranstalten; 4) indem Bern davon Anzeige gegeben wird, wird daö Bedauern 'ibcr die geschehene Abrnfung ausgedrükt und bemerkt, die gleichzeitige Herabsezung der Bazcn der V bringe diese bei dem gemeinen Manne in Perdacht, als wären auch sie wie andere in der Probe ^fallen; daher gewärtige man, daß Bern jedenfalls seine Münzen einlöst, was daö einzige Mittel sei, bos Uebel zu heben. I». Der Landvogt von Baden erhält auf sein Gesuch um Verhaltungsvorschriften Wittheilung der gefaßten Beschlüsse und zugleich wird ihm anheim gestellt, den noch in Pcrhaft befindlichen Untervogt von Aarburg, wenn derselbe zu billigem Kostcncrsaz sich verstehe, zu entlassen, r. Dem ^ndvogte im Rheinthal wird geantwortet: Da ihm die Publicirung des Mandats von Baden aus bellen worden sei, so werde von den regierenden Orten auch nicht davon abgegangen, sondern ihm alle Wöchige Unterstüzung geleistet werden; inzwischen sei zu erwarten, wie Zürich und nnkatholisch GlaruS sich on'iber vernehmen lassen. «I. Auf ein von Zürich an die V Orte gerichtetes eben eingelangtes Schreiben geantwortet, daß man den Gegenstand den Obrigkeiten heim bringe, übrigens der Meinung ge- 132 December 1652. wesen sei, die Angelegenheit der Sitterdorfer sei beigelegt. Aber auch dem Prälaten von St. Galle» wird davon Kcuntniß gegeben und ihm empfohlen, so weit es ohne Abbruch seiner Rechte geschehen könne/ zu Vermeidung von Weitläufigkeiten die möglichste Milde anzuwenden. Münz-Conferenz von Zürich, Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. Zug. 1<»S2, 2t». December. Staatsarchiv Lneern. Allg. Absch. Bd. XKII, 5o1. 232. Gesandte: Zürich. Kourad Werdmüllcr, Sekelmeister; Melchior Trüb, Münzverwalter, des Raths Lucern. Ulrich Dulliker, Schultheiß; Ludwig Meher, Koruhcrr. Schwyz. Martin Belmont, Land ammann; Franz Reding, Sekelmeister. Unterwalden. Melchior Halter, Statthalter von Obwaldcn! Jakob Christen, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidler, Amman»; Beat Zurlaubcn; Helm Heinrich; Peter Trinklcr; Johann Bcngg; Jakob Andcrmatt. «. Da die Herabsezung der kleinen Haudmünzen in der Stadt und Landschaft Bern „den Schw^ und Schaden des abgerufenen Geldes auf den Nachbarorten zu bleiben zwängt", haben zuerst die V für sich, nun aber in Gemeinschaft mit Zürich, auf Gegenmaßnahmen zu denken sich veranlaßt gesunde» und nach vorhergegangener Bcglükwünschung zum Neuen Jahre über eine Münzorduung sich geeinigt*)' *) Münzorduung, in der Stadt Zug angesehen den 3 0. December 1652. „Alß dann jezt »'» Zythero großi Verwirrung vnd vnglychheit des Geldts, insonderheit der kleinen Handtmünzen Jnnäm- vnd Vßgebe»^ halber ingerifsen vnd gespürt worden, maßen man gethrungen dessen vff allhie (in Zug) gehaltener Tagleistung ein O»»' nung ze machen, damit man widerumben durch einanderen desto fridliebender handlen vnd wandten khöne :c.: Des ersten sollen Vnsere G. L. Ä. E. lobl. Statt Zürich, zeglych auch vnser der 5 Cathol. lobl. Orthen geprägte Münze» von einanderen ohne Abbruch genommen werden. Allein haben sich vnscrer G. L. A. E. Herren Ehrengesandte» von Luceru verluthcn lassen, das sy die Nüwen Zürichschilling, Alß die waß zring, vmb ein Lucerner schilling L setzt. Fürs Ander die Bernbatzen bethräffendt sollendt einmahlen biß vff Andere Verordnung nitt höher alß ein halben Batzen vßgeben vnd jngenommen werden, Vorbehalten gegen Vnseren Eydtgnossen von Zürich, die s»)^ für jre Statt vnd Landtschaft Allerdings verrüefft. Fryburger vnd Solothurner gantz Katzen sollendt vmb Lucerner schilling, vnd derselben halbe Batzen auch jn jrem werbt des halben batzens gültig syn, vssert Zürich, wöl^ die vmb ein Zürich schilling gesetzt habendi. Die Nüwenburger Halbbatzen, Baßler grcttli schilling, wie mans nä»^' Eurer vnd andere Schlachte Crützer, auch vssert der Eydtgnoschasft geprägte Handtmüntzen, werendt by mchrthe^ Orthen Allerdings verrüefft, jedoch mög selbige jeder jnnämen, dz er abzekhommen wüsseLucern hatt ein gwüß»" Tap hierinen gemacht. Die groben Goldt- vnd Silbersordten sollendt änderst nitt gesteigert noch Abgesetzt, son»^' in bißhärigem werbt von einanderen genommen werdenDie siechten Sorthen alß ein Hispanischen Dublen Aber»» goldt, wölche mehr als zwen grann zu siecht, (soll) niemandt schuldig syn An ze nämmen. Wann aber man Liechte vßgäben vnd jnnämmen wöllte, solle man schuldig syn, vff jeden ermanglenden Gran zwen Zürich schilling zuo ^ zallen, Vnnd vff ein Silberkhronnen die zwei Loth, auch Genueser krönen, die 2'/, loth wägen sollend^ für ^ ermanglendte Ouintli zächen Zürich schilling oder 12'/- Lucernerschilling: Also mag man auch jn minde'rhalM" Silbersortten verfahren. Datum den 30. December 1662. Eanul?« »,,a December <652. 133 Ferner wurde beschlossen: t) Weil der Berncr, Freibnrgcr und Solothurner Stempel außerhalb der ^Genossenschaft mißbraucht und dadurch die große Menge leichter Münzen eingebracht worden sein soll, ü ans der nächsten Tagsazung dem Grunde dieser Angabe nachzuforschen, immerhin aber festzusezen, daß ^ künftigen Auömünjungen „Halt und Schrot" sich nach dem Abschied von H624 zu richten, widrigen aklö das ausmünzende Ort die Münze wieder einzuwechseln hat; 2) Bern ist auf der künftigen Tag- '^ung zu der erforderlich billigen Einwechselung seiner unwährschast geprägten Bazcn zu mahnen, morgen auch die übrigen Orte ihre etwa nicht probhaltigcn Münzen einzuwechseln anerbieten; 3> alle Orte ^ k" auf die „Eigenmüuzcr und Vcrwcchßlcr des GcltS" fleißig Aufsicht halten, e. Der Prälat von ' wallen erhält iil Betreff Sittcrdors'ö durch die katholischen Orte die erforderliche Anzeige. «I. Von ^ Gesandtschaft Zürich'ö werden abschriftlich mitgethcilt: Ein Bittschreibcn von LauiS um den Fortbe- ^ ^er von dem Landvogtc angefochtenen Coucessioncu und ein Bittschreibcn der Evangelischen von ^ ltatten um Abnahme der im Mandat enthaltenen, ihre Religion beschränkenden Gebote. Ferner wird Tttterdorfer Geschäft in Erinnerung gebracht. Diese Angelegenheiten werden auf die folgende Tag- ^>t»ng verschoben, v. (S. u. Frciämter). k. Dem Abt von St. Gallen soll auf seine Zuschrift an die katholjschcu Orte von Luecrn aus geantwortet und die Zusicherung crtheilt werden, daß man in Betreff " lcrdorf's es bei dem Abschied von Bremgartcu bewenden lasse. Die Münzordnung ist in den ^ iffcieu zu publicircn und den Orten Uri und Glarus zur Kcnntnißnahme mitzutheilcn. I». Indem Zürich überlassen bleibt, die nächste Tagsazung auszuschreiben, wird ihm verdcutet, daß man den 2(1/1l). ^ar als den hiefür angemessensten Tag ansehe. isrei liwter. Man scl)c auch im Abschnitte Hcrrschastsangelcgenhcitm: Art. 191. Gotteshäuser. 8». Conferenz der III Orte Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunuen. KiSZ, Januar. LaiideSarclitv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Jost Püntincr, Landammann; Scb. Pcregrin Zwcyer, Landeshauptmann. Schwyz. "P Aufdermaucr und Wolf Dietrich Rcding, beide alt-Landammann; Joh. Kaspar Ccberg, alt-Statt- . Franz Rcding, Sckelmcister; Franz Betschart. Nidwalden. Jakob Christen, Landammann; ^ar von Büren, alt-Landvogt in Bollcnz. ^ (S. u. Luggarus). I». Landeshauptmann Zwcyer theilt mit, was bei der im Namen der III geschehenen Begrüßung des Erzbischofs von Moyland verrichtet, daß nämlich die Rccommandation ^ Collegiantcn unserer Nation in Moyland und die bessere Moderation und eine gewisse Abtheilung Stipendien im helvetischen Collcgio auf die cnnctbirgischcn Vogteien mit besonderer Berük- , 'ßung von Bellen;, Bollcnz und Riviera empfohlen und auch zugesagt worden sei. Bei erster Ge- soll auch den übrigen katholischen Orten hievon Kcnntniß gegeben werden. Dem Erzbischof ^ür seine hohe Affection der wärmste Dank schriftlich auögcdrükt. e. Der Anzug von Schwyz, die 134 Januar 1653. Vogteien Bellenz und Rivicra zu vereinigen, wird all rekoromlum genommen. «I. (S. u. Bellenzic.). vr. I. M- Jmhof, Propst zu Bischofszell und Pfarrer zu Altorf, verantwortet sich ,'ibcr die verbreite" Anschuldigung, daß er auf seiner Romreisc die Ablösung der IV Waldstätte vom BiSthum Consta"! ihren Anschluß an das Bisthum Lausanne und die Citation einiger Geistlichen nach Rom betrieben wie man in Schwyz ausstreute, in Altorf kczcrische Lehren eingebracht habe, sogar in Uri um malcfiD' Sachen vor Rath gestellt worden sei. Der ersterc Punkt sei, behauptet er, ganz erdichtet; in Bezug ^ den zweiten Punkt habe er um ctwclcher besonderer Andacht willen lange Zeit viele Verfolgung erlitt^ und da er in Constanz keine» Schuz gefunden, sich an den höchsten Richter, die Mutterkirche geweilt hierauf eine conditionirte Citation erlangt, worunter aber auch die Kapuziner begriffen seien; der dl"" Punkt sei falsch und auch der vierte nicht wahr; er bittet also, in die von der Kirche zur Hand gene>" mene Sache sich nicht einzumischen. Nach seinem Abtreten fand man sich zu dem Wunsche bewogen, ^ möchten die Capuziner der Reise nach Rom überhoben bleiben; man gab ihnen also den Rath, ein!" weilen dieselbe aufzuschieben bis nach der Zusammenkunft in Baden; übrigens wurde versichert, es sei ^ Verbindung der IV Waldstättc mit dem BiSthum Lausanne in Rom in Anregung gekommen, wenn auch nicht wisse, durch wen. f. u. (S. u. Bellenz :c.). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Luggarus. » Art. 108. Zollsachen. Belleoz -c. > I Art. 154—150. 84. Konferenz zwischen Freiburg, Solothurn und Neuenburg. Solothurn. 1Ä.—Ii». Januar. KantonSarchiv Solothurn. Absch. Bv. 03, kol. 470. Gesandte: Frei bürg. Schultheiß Weck und Statthalter von Montenach. Solothurn. heiß Suri; Venner vom Staal; Sekclmcister Brunncr; Stadtschreiber Haffner; Gemeinmann Neuenburg. Hauptmann Horh, Meyer. Nach Verrichtung der gewöhnlichen Complimcntc wurde zunächst in Behandlung gebracht ^ Präteusion des Herzogs von Savoycn, „welcher die Nomination des Bisthumö Lausanne zu haben meint," wie sich dies bei der Wahl des vr. Knab zum Bischof erzeigt hat. Auf dieses befremdende ^ muthen, welches der Herzog in einem Schreiben an die beiden Orte offenbart hat, will man in höß'^ Welze das Begehren stellen. der Herzog wolle sich die bereits erfolgte Nomination genehm sein lail^ zumal er sich in dem an die beiden Städte gerichteten Schreiben über die Qualitäten, auch das Thu» Lassen des neuen Bischofs anerkennend aussprach. Mit der Ausfertigung dieses Schreibens werden Halter von Montenach und Stadtschreiber Haffner beauftragt. I». Damit künftighin dieses Bistb^ nicht etwa mit italienischen Bischöfen besezt werde und beide löbl. Städte in Konfusion gerathen möä)^ wird man sich befleißen und aller Möglichkeit nachdenken, wie solche Nomination von dem päpstl'^ Januar 1653. 135 ^uhl zu Haudcn beider Stände Freiburg und Solothurn gebracht und selbe alsdann von einem zu dem ""dern Ort der Kehr nach geübt werden möchte, e. Auf den Fall, daß der neucrwähltc Bischof seinen Zutritt in beide Orte thun wird, verständigt man sich hinsichtlich des EmpfangScercmoniclö dahin, „daß '"an Derosclbcn bis vff die Kreutzen entgegen reiten vnnd daselbst cmpfachcn, bei der Porthcn nachwcrts '"'t der procession abgcholet vndcr dem Himcl inbcglcitct vnd dreh Schütz mit Stuckhcn loßgebrcndt ^"kdcn solle, in der PfarKirchen auch nach Gewohnheit dz To veum Unullumus gesungen werden." «I. ^'Olichtlich dos sich stetig verschlechternden Münzwcsenö sind Frciburg und Solothurn entschlossen, bei '^cr Münze ohne einigen Abruf zu verbleiben, wofern Neuenbürg, dessen Gesandtschaft noch nicht cin- ^offcu ist, seinerseits dasselbe zu thun willens ist; es stünde alsdann zu erwarten, daß Bern sich hierzu "Uch verstehen würde. Man will also die Ncucnburgcr Gesandtschaft abwarten.— Nachdem leztcrc ange- "llneu war, verständigte man sich in der Sizung vom 16. dahin, die Angelegenheit bis zur Tagsazung ^ Baden eingestellt sein zu lassen, weil man nicht wohl ohne Bern in der Sache vorgehen kann und ^dciii eine allgemeine Besprechung derselben förderlich ist. Es bleibt demnach dem Gesandten Neuen- anHeim gestellt, sich dannzumal persönlich zu Baden einzufinden, um in der Münzfragc Freiburg ^ Solothurn zu untcrstüzen. Der Gesandte erklärte hierauf nach verrichteter Begrüßung beauftragt zu "o, alles dasjenige in der Sache zu handeln und beizutragen, was zu der Obrigkeiten Nuzcn und nicht ^ größtem Schaden des gemeinen Volks und der Untcrthancn gereichen werde. «S. Gemeineidgenössische Tagsazung der XIII Orte. Baden. 11». Januar. Staatsarchiv Lurern. Mg, Atsch. Bd. XI.III, kal. l. — Staatsarchiv Zürich. Mg. Atsch. Bd. ikt, tal. I. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Konrad Wcrdniüllcr, Sckelmeister; I. ^"star Hirzel, Stadtschreiber. Bern. I. Rudolph Willading, Sckelmcistcr; Vincenz Waguer, Venncr. ^'"ern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Ludwig Meyer, des Raths. Uri. Jost Püntincr, Landammann; Percgrin Zwcycr, Landeshauptmann. S ch w y z. Martin Bclmont, Landammann; Wolf Dietrich "'g, Panitcrherr. Untcrwalden, Johann Jmfcld, Landammann von Obwaldcn; Jakob Christen, ^"ainmann von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidlcr, Ammann; Jakob Andcrmatt, des Raths; Peter Mokier, alt-Ammann. Glarus. Jakob Marti, Landammann; Balthasar Müller, alt-Landammann. Joh. Rudolph Wcttstcin, Bürgermeister; Joh. Heinrich Falkner, Zcughcrr. Frciburg. Rudolph . Schultheiß; Joh. Daniel von Montenach, Statthalter. Solothurn. Joh. Ulrich Suri, Schult- I Ursus Guggcr, Gemcinmann und des Raths. Schaffhausen. I. Jakob Zicgler, Burgcr- , Leonhard Meyer, Zeugherr. Appenzell. Johann Sutcr, Landammann von Jnncr-Rhodcn; ^"nn Tanner, Landammann von Außer-Rhodcn. ^ Nach Andeutung der Ursachen, weßhalb auf den angcscztcn Tag im verflossenen Jahre die außcr- "Otliche Tagleistung über die französische Angelegenheit nicht abgehalten werden konnte, und nach Vor- 136 Januar 1653. legung eines von Landvogt Grafenricd und von vr. Chabreh in Betreff der Dcdication ihrer Beschreibung der Kräuter an Zürich gerichteten Erinnerungsschreibens wird gefunden, daß ein Gegengeschenk vo» sechs Ducaten oder zwölf Thalcrn von jedem .Ort zu gering sei. Die Sache fällt daher wieder in den Abschied, l». Ein aus Innsbruck vom 2. Januar datirteö Crcditiv bezeichnet als österreichische Abgeordnete zur Bereinigung der Zollangclcgcnheiten: Humprecht von Wesscnburg, I)r. I. Theobald Zeller und Rcinprccht Thurncr. Statt ihre Aufträge vor gesammter Sizung zu eröffnen, ziehen diese vor, m>! einem Ausschusse zu verhandeln. Bei dieser Verhandlung waltete eidgenössischer ScitS die Ansicht: O sei der 156l abgeschlossene, 1587 und 1612 verlängerte, auf den halben Zoll gerichtete Vertrag seit 163^ ausgelaufen, daher die vor 156t bestandene Zollbefreiung wieder eingetreten. Oesterrcichischer Seits stellte man die Ansicht auf: 1) Waaren und Vieh, welche aus beidseitigen Gebieten für den innern Verbrauch bezogen werden, seien und bleiben herkömmlicher Weise zollfrei; 2) Handclögcgenstände, welche aus dc»> Reiche, Italien, Frankreich u. s. w. durch österreichisches Gebiet in die Eidgenossenschaft gehen, haben a» österreichischen Zollstätten den Zoll zu entrichten; 3) in Frage komme nur, ob Erzeugnisse der eidgenösß- schen Gebiete, welche durch österreichisches Gebiet noch in weitere Ferne geliefert werden, laut obigem Vertrag von 156l auf den halben Zoll gesezt werden sollen; dortseitS sei man geneigt, auf eine Anzahl Jahre diese Bestimmung wieder einzugehen; zur Einräumung völliger Zollfreiheit aber sei die Gesandtschaft nicht ermächtigt. Eidgenössischer Seits erklärte man sich mit den beiden ersten Punkten einverstanden; hinsichtlich des dritten konnte man die ausgesprochene Ansicht nicht theilcn, indem man dafür hält, daß, nachdem die speciellcn Verträge bereits abgelaufen sind, nunmehr die vollen Vergünstigung^ der Erbcinung wieder einzutreten haben. Da die österreichischen Gesandten nicht bevollmächtigt sind, ^ diesem Sinn sich einzulassen, so behält man sich diese Meinung für die Zukunft vor. Hierauf zählte dcr eidgenössische Ausschuß die Ansprüche auf, welche die Eidgenossenschaft an Oesterreich mache, nämliche Ausstehende Erbeinungsgclder, Abschaffung des gesteigerten Salzprcises, des von Oberst von Rost aufgesezten Zolls in Thengen und der im Widerspruche mit dem Vertrage von 1629 auf die Grundbc- sizungen der Angehörigen St. Gallenö und des Rhcinthals jenseits des Rheins bei Höchst und Fußaü? aufgelegten Steuer, Vermeidung dcr auf bloßen Argwohn hin, ohne vorhergehende Verwarnung an östt rcichischcn Zollstätten vorgenommenen Arrcstationen eidgenössischer Waaren. Die österreichische Gesandt schaft entschuldigt den Zoll zu Thengen als Repressalie gegenüber der von Schaffhauscn den Angehörige von Thengen neu auferlegten Beschwerden. Sie berichtet ferner, daß über die Besteuerung dcr Güt bei Höchst und Fußach, so weit sie eidgenössische Eigenthümcr betreffe, noch nicht entschieden und ein g>^ stigeö Ergebniß für leztere zu erwarten sei. Sie rügt aber auch die Steigerung dcr Zölle und Abgabt zu Basel, Schaffhausen, Aarau, Lucern, Dießcnhoscn, Stein, Stcckborn und Lauiö und die scharfe cution gegen österreichische Unterthancn und die vorderösterreichischen Kreiöstände. Nach stattgehabt Replik ab Seiten dcr eidgenössischen Ausschüsse wurde alles uck rckeroulluin genommen, weil die öst rcichischcn Abgeordneten zu Weiterm nicht bevollmächtigt waren. Im Reercditiv vom 27. Januar die eidgenössische Ansicht über den verhandelten Gegenstand dcr österreichischen Regierung mitgetheilt. Der französische Gesandte trägt vor, daß in Bezug auf die Erneueruug des Bündnisses die Eidgen^ sich entschließen mögen, ob sie dieselbe jczt während dcr Dauer des Krieges oder, wie zur Zeit Hcinr't' IV., erst nach erfolgtem Frieden, dann aber auch mit den von Heinrich IV. gewährten großen Vergü" Januar 1653. 137 Hungen vornehmen wollen; im erstem Falle verpflichte sich der König, bis zum Abschlüsse des Friedens ^ Spanien nebst einem Ehrengcld an jedcö Ort jährlich eine ganze Pension „von aller Natur" und »ach Friedensschlüsse darübcrhin und so lange, bis die Schuld getilgt sei, 1,200,000 Franken zu bc- lahlcn; M des Aufschubs bis nach dem Friedensschlüsse anerbiete er, wie Heinrich IV. vier Jahre "ach erlangtem Frieden gethan, drei Millionen und bis dahin traetatcngcmäße Leistung der aufgelaufenen ^ükstände. Auch die Hanptlcutc sollen gänzlich befriedigt werden. — Dagegen schrieb untcr'm 7. Januar Paris aus Melchior Hässi im Namen des Gardcregimcnts, sowie der andern Regimenter und der ^icoiiipagnien, die vertragsmäßigen Zahlungen seien gar nicht eingehalten worden und die Noth sei so daß viele Soldaten descrtirt seien und die Hauptlcutc *) selbst unter'm 2t. November 1652 gegen Lander die Verpflichtung eingegangen haben, sofern bei der Abrechnung für das Jahr l652 dem im Mc fgr das Gardcrcgiment und dem für die übrigen Regimenter und Frcieompagnicn zu PoiticrS Schlosse,lcn Vertrage nicht Genüge geschehe, den Abschied zu verlangen; sofern ihnen die Routen für Heimkehr nicht angewiesen werden, seien sie entschlossen, auf jedem möglichen Wege ihre Heimkehr "»s ZtZcrk zu sezen, auch jeden, der zurükbleibc, als meineidig und ehrlos anzusehen und zu behandeln ""d des Anthcilö an den verpfändeten Juwelen verlustig zu erklären; sie haben auch die Hauptlcutc ncker und Walon an die Tagsazung abgeordnet und einstweilen nur darum noch nicht abgehen lassen, dem Vernehmen nach dem französischen Gesandten 200,000 Franken zugcschikt und durch ihn die Tröstung gegeben worden sei, es werde vermittelst dieser Summe alles zur Zufriedenheit des Königs, wie sie fürchten, zum Nachlhcil der Verträge und zur Schmach für die im Dienste befindlichen Ghpen ausgeglichen werden; daher bitten sie, dem Vorbringen des französischen Gesandten nicht zu "uc,i und dagegen die Interessen der im Dienste befindliche» Hauptleutc, auch derjenigen aus Bünden, »lliö und Neuenbürg festzuhalten; endlich seien während der Pariser Unruhen die pfandweise bei dem /rsten de Montct in Verwahrung gelegenen Kleinodien dem Obersten Rahn übergeben und zur Sicher- ' >u die Eidgenossenschaft versandt worden; daher bitten sie sehr, die beförderliche Zurükstcllnng de» ^ 0l zu bewirken und es zu hindern, daß einzelne auf Kosten ihrer Mitintercssirtcn sich bezahlt machen. — ^Uvuudcrt über ein solches Benehmen der königlichen Regkdrung und über die Rüksichtölosigkeit, mit ^cher leicht zu erledigende Beschwerden, wie z, B> die Ansprüche Basels auf Hüningcn, unbeachtet gelben waren; unbefriedigt auch durch die Erklärungen des französischen Gesandten und sein Hinweggehen ^ alte Verbindlichkeiten und Beschwerden, beschließt die Tagsazung nach weitläufigen Besprechungen ^ dr,„ Gesandten über SichcrstcUung der Anforderungen, Verwendung der Truppen lediglich innert Glänzen des Landes, wegen der Zölle und Abgaben, die von Schweizern in Frankreich entrichtet „rüsten, wegen der Neutralität Burgund s, wegen Restitution von Hüningcn an Basel: t) die ' ^nzösischen Diensten stehenden Truppe» aufzufordern, daß sie auf den 30. März, wenn nicht Gcgen- 'khl komme, die Heimkehr antreten; 2) das königliche Schreiben und die beiden Vorträge des Ge- ^u „ach dem Wunsche desselben abschriftlich zu Händen der StandeSrcgicrungcn in den Abschied zu ^ Dle die Verpflichtung unlerzeichncndcii Hauptlcutc waren - Melchior Hässi, Escher, DÄssry, Melchior de Moni, Tscharncr, »iarall Baumgartuer (für Erlach), Warnier ssür Wallicr), Hnetcr ssur Praroinan), Richner, Pfeisser, Rigcrl, Molondin, Bu- »>an», Ueller, Waldkirch, Machet, Easp. de Moul, PoUicr, Margncli, Dierbach, Enrtc». l3 138 Januar 1653. nehmen; 3) auf die verlangte Zusage zum Zweke weiterer Unterhandlungen über den Bundesvertrag i» Solothurn oder Baden nicht einzutreten; 4) das königliche Schreiben vom 5. Januar mit einer respect' vollen, aber offenen Erklärung zu erwidern (datirt 8. Februar); 5) den Standeöregiernngcn die erfordcr liche Unterstlizung für die zurükkehrendcn Hauptleute, damit sie ihre Soldaten bezahlen können, Z" empfehlen. Im Uebrigen läßt man es bei den frühern Beschlüssen bewenden. In Erwartung, daß dN Vorort den andern Orten mittheile, was in dieser Angelegenheit weiter eingeht oder geschieht, wird W die etwa nothwendige Zusammenberufung der Tagsazung anhcim gestellt. Von diesen Beschlüssen wia^ nach Wallis und Bünden Bericht gegeben. ,1. (S. u. Lauis). v. (S. u. vier ennerb. Vogt. übcrh>1 t. (S. u. Mcndris). K. (S. u. Luggaruö). I». (S. u. Lauis). I. u. Ii,. (S. u. Baden). I. Münzordnung erhält folgende Bestimmungen: Die Münzen von Zü ich, Lucern, Uri, Schwyz, Unter walden und Zug cursiren in diesen Orten nach ihrem Ncnnwerthe; der Bcrner Bazen als halber Bazc», mit Ausnahme Zürich's, wo er ganz verrufen ist; die Bazen von Frciburg und Solothurn im Wcrt^ von zwei Lucerner Schillingen; die halben Bazen von Frciburg und Solothurn auch ferner als hal^ Bazen; die Neuenburger halben Bazen, die bisthum-bascl'schen Margrctler Schillinge, die Churcr u»? andere schlechten Kreuzer, sowie alle fremden Handmünzen soll anzunehmen niemand gehalten sein; f^ jedes fehlende Gran leichter Goldmünzen (z. B. des spanischen Dübels) sind zwei Zürcher Schillinge a»l zulegen und es ist zudem niemand verpflichtet, solche Goldsortcn anzunehmen; die Silberkrone soll 2 Lo^ die Genueser Krone 2'/, Loch wiegen und für jedes fehlende Quintlcin U) Zürcherschillinge bezahl werden; gleichen Verstand hat es auch mit andern Silbersorten; die Ausprägung kleiner Münzen blci^ einstweilen eingestellt oder soll wenigstens nur zur Probe statt haben und unter dem Vorbehalte, daß betreffende Ort solche Münze wieder einwechseln könne, i». u. i». (S. u. Mainthal). «». Auf sönlich vorgebrachtes Gesuch der Abgeordueten der licenzirten und noch im Dienste Frankreichs stehend^ Hauptleute, es möchte ihnen zur Restituirung der für 6l)t),(M Franken verpfändeten Kleinodien, ^ Oberst Rahn in Zürich aufzubewahren gehabt habe, verholfen werden, berichten die Gesandten Zürichs es sei vor ihren Gerichten gegen denjenigen, der dieselben transportirt habe, ein Proceß anhängig ^ macht worden, dessen Entscheidung bis zum^2. Februar (Lichtmeß a. St.) zu gewärtigen sei. Beschluß' Dem Erfolge in bester Erwartung entgegen zu sehen, z». Der Vorschlag des Fiöcalö Diego Mader^ zu Lauis, zur Erleichterung des Verkehrs zwischen der Eidgenossenschast und Mahland eine WochcnP^ einzurichten, fällt iu den Abschied. «>. Betreffend die Jurisdiction von Sitterdorf hat man sich nach ^ haltcner Besprechung der X Orte verständigt, bei den Verträgen von 1561 und 1567 zu bleiben, so lich, daß der Landvogt oder der nächstwohneude Landgerichtöknecht bei den Frevel- und Bußengerich^' bis zum Urthcil anwesend sei und beisize. Abweichend waren die Ansichten hinsichtlich der Religio"' Katholische Orte: Laut Erklärung des Abtes ist in den Niedern Gerichten jedermann bei der fr!>^ Januar 1653. 139 ""angefochten zu lassen; Klagen sollen unabgeschlagen nach Beschaffenheit der Sachen bei dem Abt, bei auch bei den andern Schirmortcn oder den X Orten angebracht werden, unterdessen die Exemtion '"e stehen; bei der Bctgloke sollen die Evangelischen im Zusammensein mit Katholischen sich bescheident- "h halten, im übrigen aber nicht gefährdet und wo nicht eine verächtliche Uebcrsehung über Verwarnen "'"laufen thäte, in keine Strafe gezogen werden; Kosten und Bußen werden nachgelassen, wo nicht, bc- ^ Zürich sich vor, dieselben anderwärts zu erholen, r. (S. u. Lauiö). «. u. <. (S. u. deutsche Vogteien überh.). ». (S. u. Thurgau). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte, (v—kt.) Da viele Katholische im Thurgau durch Heirath u. s. w. zu den Unkatholischcn hinübergezogen werden, so ^ I der Landvogt gemäß Auftrag von den katholischen Orten solchen Uebcrtritten wehren. Freiburg, Solothurn ""d Appenzell Jnner-Rhodcn sollen um ihre dicßfällige Ansicht ersucht werden. HV. Wegen der neuen Ehrlichen Lehre deö Pfarrhcrrn zu Altorf, I)r. I. M. Jmhof, Propst zu Bischofszcll, wird von den ""dern katholischen Orten an Uri und an den Papst geschrieben und Oberst Zwcher ersucht, mündlich dem Bischof von Konstanz sich zu berathen. x. Auf Anzeige des Bischofs von Basel an die mit ihm Erblindeten katholischen Orte, daß seine Konfirmation in Rom noch nicht erfolgt sei (und zwar laut der "Zwischen Instruction darum nicht, weil er mit unkatholischcn Orten in ein Defcnstonal-Bündniß sich gelassen habe), wird an den Papst daö Gesuch gerichtet, dieselbe fördern zu wollen. Da der Papst berorduet hat, daß alle kleinen Konvente von OrdenSlcutcn aufgehoben und die Religiösen in ihre rechten Köster gewiesen werden sollen, wird ab Seite der katholischen Orte das dcmüthige Ansuchen gestellt, die ^duzincr bei U. L. F. del Sasso zu LuggaruS, die ohne großes „Acrgerniß" der bisweilen dorthin kommenden unkatholischen Landvögte dort nicht dürfen weggenommen werden, fortbestehen zu lassen. ^rzog Emanuel von Savohcn macht aus Turin untcr'm 39. Decembcr 1652 den mit ihm verbündeten ""wüschen Ortcil die vertrauliche Mitthcilung, daß entgegen dem seinem Hause zustehenden NominationS- "chte des Bischofs von Lausanne von Rom aus der Propst von Luccrn zu dieser Prälatur gewählt worden sei. Indem der Herzog sich anerbietet, diesem Prälaten ebenfalls die Nomination zu ertheilcn ^ auch künftighin nur solche Männer, die seinen Mitvcrbündetcn in der Eidgenossenschaft gefällig und Landsleutc seien, nicht Italiener, an das BiSthum zu nominircn, ersucht er sie, keine ihm nachthcilige Gerung zu.gestatten, vielmehr mittelst Schreibens an den heiligen Stuhl sein NominationSrecht in zu nehmen, welches ihm allein das Mittel an die Hand gebe, das durch das Kczcrthum vom bum weggerissene heilige Kreuz wieder aufzurichten. Antwort: Man wäre ganz geneigt zu cnt- ^chen; allein der neue Bischof sei bereits confirmirt und so bleibe nichts übrig, als mit dem neuen "ntius zu unterhandeln, was bei künftigen Erledigungen deö BiSthnmö zu thun sei. »n. Der Markos von Caracena, Gubernator zu Moyland, sendet an die mit Spanien verbündeten katholischen Orte als Stellvertreter des in Chur beschäftigten Grafen Casati dessen Dolmetscher, den Ritter Seb. Heinrich Cri» welcher eines Theils die nahe Ankunft deö zur Bezahlung der Pensionen bestimmten Geldes an- , andern Theilö Bericht gibt, wie die Freigrafschaft Burgund abermals von Frankreich zu Entzug einer großen Summe Geldes gcnöthigt worden sei, daher die Eidgenossen bedenken möchten, daß ^ade die fortwährenden Tranögressioncn der im Dienste Frankreichs stehenden schweizerischen Mannschaft 140 Januar 1653. daö Mittel seien, wodurch Frankreich die Freigrafschaft und dadurch auch Spanien bedränge nnd zugleich die Eidgenossen in eine feindliche Stellung gegen Spanien bringe, — Dem Gubernator wird schriftlich und Herrn Crivelli durch einen Ausschuß daö Vergnügen über die nahe Bezahlung der Pensionen bezeugt und die Versicherung gegeben, daß man den Tranögrcssioncn mit allem Nachdruke zu wehren uist die Neutralität Burgunds herzustellen sich ferner werde angelegen sein lassen, indessen auch verlange» müsse, daß die nach Montferrat verlegte schweizerische Mannschaft nach Moyland zurükgcführt und daß neben der Pension auch die vielfach vertröstete SatiSfaction geleistet werde, widrigenfalls Spanien dieselben Resolutionen zu gewärtigen hätte, die gegen Frankreich gefaßt werden. Dem engegnet Crivelli' Gerade weil die Eidgenossen die Tranögressionen ihrer Truppen in Frankreich nicht abgestellt haben, st es dem Könige von Spanien sehr erschwert worden, seinen eidgenössischen Verbündeten Genüge zu leiste»' wenn sie daher den von Frankreich ausgehenden Aufwiegelungen in der Freigrafschaft unthätig zuschaue» und etwa bei der angebotenen Erneuerung deö französischen Bündnisses die Abschaffung jener Traist' gressionen nicht als Vorbedingung voranstellen und festhalten, so seien noch größere Vermittlungen zu erwarten; übrigens komme die Verlegung von 200 Mann deö Crivcllischcn Regiments nach Vercelli »ist Trino gar nicht in Vergleich mit den vielen Tausenden, welche in Frankreich die Defensive überschritte» haben, und werde Spanien keinen Anstand nehmen, jene Mannschaft, selbst gegen die Wünsche Vercelli und Trino'S, durch andere Truppeil zu crsezcn. Wird ml rekeroncluin genommen. I»k». (S. u. Sargaist> er. (S. u. Thurgau). «I«I. Da von einigen päpstlichen Nuntien, besonders von den leztabgetreteuc» Neuerungen versucht und eingeführt wurden, die weder der Ehre der päpstlichen Heiligkeit noch der katholischen Religion oder dem durch das Unglük der Rcligiousspaltuug gcthcilteu Gemciuwescn der gcnossenschaft förderlich sind, wird, jedoch ohne Mitwirkung der Stände Untcrwaldcn, GlarnS »»^ Frciburg, der heilige Vater durch Schreiben gebeten, dem künftigen Nuntius die Schonung ^ hergebrachten Gebräuche und Rechte anzubefeblcn. vv. Dem ncuernanntcn Nuntius Earlo, Bischof Avcrsa, wird auf sein Ankündigungsschreiben ans Rom vom 28. Dcccmbcr 1652 bewillkoinm^ geantwortet, mit dem Wunsche, daß er das Herkommen achte, kk. (Ohne Freiburg). Dem 6^' bischof von Moyland, Gras Litta, wird von den katholischen Orten für die dem Oberst Zweyer erwiest»" gute Aufnahme gedankt. KK. Die evangelischen Gemeinden deö Rhcinthalö beschweren sich, daß D ^ mehr Feiertage halten sollen, als im Landfrieden begriffen seien; 2) im lczten Mandat die Verbindlich^' nur am Vormittag den Fronleichnamötag mitzufeiern, nicht angemerkt sei; 3) die Katholischen b» Feiertage der Evangelischen nicht auch feiern; 4) die auf die evangelischen Feiertage fallenden nicht auch verlegt werden; 5) die Evangelischen die katholischen Feiertage strenger feiern sollen , als ^ selbst in ganz katholischen Gemeinden geschehe; 6) die Evangelischen zu für sie fremdartigen Ceremoust»' wie das Hntabzichcn bei Glokengelänte, genöthigt werden; 7) den Evangelischen strenge geboteil w^' die Katholischen bei ihrem Gottesdienste nicht zu stören, den Katholischen aber nicht die Reciproc^ auferlegt sei; 8) im Mandate die Evangelischen Ncugläubige heißen; 0) den Priestern die Zeit der cndigung ihres Gottesdienstes nicht vorgeschrieben sei; 10) den Evangelischen, entgegen der mehr hundertjährigen Ucbung, zugemuthet werde, die österliche Gehorsame wie eine Beichte in der Kirche zunehmen; 11) die Evangelischen zu Zeiten am Kirchgänge und am Gebrauche des Geläutes gchi»^ Januar 1653. 141 werden- 1Z) evangelische Waisen und junge Dienstboten von den Katholischen zn ihrer Religion herüber l^ogen und dazu durch den starken Bcichteid gebunden werden; 13) die Wcibcrtaufe den Evangelischen ^ Pflicht gemacht werden wolle; 14) den ungetansten Kindern das ehrliche Bcgräbnifi auf dem Kirch- >ofc versagt bleibe; 15) die katholischen Amtleute zur Zeit des evangelischen Gottesdienstes Gerichts-, ' aths- und Gemeindsverhandlungen vornehmen; 16) den Evangelischen noch die Taufsteine fehlen; 17) ^ Evangelischen nicht besondere Meßmer von ihrer Eonfcssiou zudiencn;, 18) die Katholischen die Kir- ^ugüter für sich allein verwenden und so, daß für den Kirchcnbau nichts übrig bleibe; 19) die Evan- ^Aischen durch die Stimmenmehrheiten von Gerichts-, Statthalter- und Hofammann-Acmtern ausgeschlossen ^rden, während doch im Hofe Eichbcrg, wo neben siebcnzig Evangelischen nur zwanzig Katholische wohnen, ^ Katholischer das Ammannamt erhalten habe. — Im Besonder» beschweren sich die von Altstätten, 29) die Evangelischen den alten Abschieden zuwider von der Caplancipfründe ausgeschlossen und ) des Ammanuamteö entäußert und in Besezung der RathSstellcn übcrvortheilt seien; 22) so wie in ^ Rathsbcsczung, so auch in den bürgerlichen Aemtern, im Bußen- und Malcfizgerichte, bei Rechnungen, ^gschaftcn, Bauamt, Mcßmcrci, Weibeldienst, Lehen, Nuznicßung des Bürgcrgutcs die Katholischen den vrthcil haben; 23) die Klosterfrauen Bürgerrecht genießen sollen; 24) aus dem Burgergutc jährlich 12 auf einen Kreuzgang verwendet werden; 25) bei Besezung bürgerlicher Acmter nicht eine Kchr- ^dnung zwischen den Coufcssioncn bestimmt und dadurch den Streitigkeiten, auf welcher Seite die Mchr- ^ sei, vorgcbogen werde. — üllachdein diese Beschwerden dem Abte und auch dem rhcinthalischen Vogte ^stellt und von einem Ausschüsse angehört und mit den ältcrn Abschieden, sowie mit dem frauenfeldi- Abschiede von 1651 verglichen worden waren, sprachen die evangelischen Orte flch dahin aus: In Bezug ^ das Läuten, das Begräbnis; der ungctauftcn Kinder, die Thcilung der Kirchhöfe, die Wcibcrtaufe ^ben die Abschiede vom November und December 1651 hinreichende Erläuterung; über die Thcilung ^ Aemter aber und was damit zusammenhänge könne, wenn der Abt und der Landvogt nicht zur Bil- ^kcit verhelfen mögen, die hohe Obrigkeit angesucht werden; wer aber, sei es der Abt, der Landvogt oder ^ llntcrthancn, zu Unruhen und Verlczung des Landfriedens und des Herkommens Anlaß gebe, habe dabei auflaufenden Kosten zu bezahlen. Die katholischen Orte dagegen meinten, die Evangelischen "sstcn bei dem Begräbnisse ungetaufter Kinder so gut wie die Katholischen auf das Geläut verzichten, ^dcn auch die Unterlassung der Wcibcrtaufe bedenklich und nehmen beides, sowie die Thcilung der ^chhöfe, ad rokorouäulu. Mit der Erklärung des AbtcS, hinsichtlich der Klagen 1, 3, 9, 12, 15, 16 ^ Abschiede von 1584, 1625, 1651 in Anwendung bringen, in Bezug auf 2 mit der halben Feier des ^nleichuamstagcs sich begnügen, auch in Bezug auf 14 mit sich reden lassen, in Bezug auf 5, 6, 7, Bescheidenheit gebrauchen zu wolle», gab man sich allseitig zufrieden; ebenso i» Bezug aus 23 mit der "ärung, die beiden Eonfcssionen haben sich darüber verglichen; nicht so die Evangelischen mit der Bc ^'Uig das Herkommen in Bezug auf 4, 8, 1l), 11, 13, 19, 21, 22, und mit der Bedingung ^ 17, die Evangelischen mögen einen eigenen Meßmer unterhalten. Iii». Da die Kirchen und Altar- ^den zu Aadorf in schlechtem Stande sich befinden, so wurde mit den Gesandten Zürich s dcßwegcn gc- A. Luccrn wird ersucht, dem Vertrag wegen der Pfarrei Aadorf nachzuforschen. Ii. Das Gesuch wich's, daß Luccrn hinsichtlich der Näfelscr Feier katholisch Glarus z» versöhnlichem Benehmen ermuntern 142 Januar 1653. wöge, wird in Bedenken gezogen. Kit. Da Landammann Zweher von Nri anderweitiger Geschäfte halb" auf den Reichstag nach RcgenSbnrg zu reisen Willens ist, wird er ersucht, die Abänderung der gegen V" Eidgenossenschaft bei der kaiserlichen Kanzlei gebräuchlichen Titulatur auszuwirken und sich für die ausstehenden Geldforderungcn des einen und andern OrtS und ihrer Partikularen bei den Ständen dcS römischen Reichs zu verwenden. II. Die Gesandten von Zürich waren beauftragt, dem Landvogt »v» Baden bei dieser Tagleistung etwelche Sachen zu untersagen. was aber auf nächste Gelegenheit verschoben wird. II. Aus dem Zürcher Exemplar, tz, 16. Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSaugclegcnhcilcu: Deutsche Bogt, iiberh. Thurgau Sargans. Baden Bier ciinetb Bvgteicn iiberh Lauts. Mendris. Luggarus- Mainthal » I Rechts- und Gerichtssachcn. Conscssiou»llc Streitigkeiten. Art. 81. Abzug. t Art. 67. Art. 264. Verlaus v. GerichtSherrschasten. «e. Art. 472. I»I,. Art. 221. Stifte und Klöster. Art. 52. Iudicatur- u. Evmpctcuzaust. It. Art. 56. Iudicalur- u. Eompetcuza»^ Art. 64. Abzug. «I. Art. 49. Freiheiten und Privilegien. I». „ 97. Justizsachen. I'. Art. 272. Verwaltung in» Allgemeinen. »x. Art. 169. Zollsachen. i». Art. 194. Verwaltung im Allgemeinen. Art. 26. Beamte. i». Art. 232. Gränzstreiligteitcn. Konferenz der evangelischen Städte während der Tagsazung zu Baden. , U». Januar. Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. 1S3. toi. «o. ... ^ »udirkudm Sohns d-s Pfarr-r« P,.uß in Gnininb-ch st-«"' Bnn, «as.l und wchaffhausrn j< Zo Guld.u jährlich bei. Da« Ucbrig« wird Zürich Ihnn I>- 7 7 V.rspr.ch.„, h Dnco.cn !>. ci-' hübsch«. S.,ch,..-h°>,uff.u.-u, da« ,n .iu.m G.sch.n,. für H«.,. Poli.r von Laus.,,,.. bosiimmt fti. Dos A.,°rb,.,.„ B-s-l«. g°g.„ «ich,n,,ich. zj.rgl.nng .in.« R.ich«lh.,.r« von j.d-r Sind, das."«' sorg..,, daß r-g-lmäßig. R.chrich,.» -d.r vi. V.rhandl,m,,u d.« R.ichs.ag» in R.a°n«b»rg cing«» wird -ng°»on,m.n. ». Roch England soll .in. d.« Zand.« „nd d.r Sprach. kundig. P«f°» ollcr SM. odgcsond, w.rd.n, um ,n «forsch.», ob und wic di° °danz.li,ch.n S.adi. ,»r B-iloguu»'" Iwisch.» England und Holland obw°il.nd.n SIr.i.ig,.i..n b.ilrag.n Unni.n Man hoff, dadurch evangelischen Confession zu nüzen und Holland einen angemessenen Dienst zu erweisen Im Na"'°" aller evangelischen Orte soll den Gesandten Lucern'ö und Uri's dringlich empfohlen werden darauf l?'"> zuwirken, daß den Priestern das Schmähen bei der Näfelser Fahrt, sowie auch bei andern An'läßcn. Februar 1653. 143 ^ist und die Dawiderhandclnden durch den Zwölfer-Rath bestraft werden, k. Schaffhauscn ersucht Zürich, ^ Konferenz mit dein Grafen von Sulz zu befördern und dabei auch die Zollstcigeruug zu Stein, Balm ^ Dießknhofcn in Behandlung zu bringen, ferner das Verbot, nach Weihnacht fremde Weine einzu- uhrcn, nicht auf Schaffhausen anzuwenden, endlich die große Menge der in Schaffhausen umlaufenden "rchcr Schillinge beschränken zu helfen. Zürich sagt das crsterc zu, findet das zweite nicht im Wider- ruchc nut dem Vertrage von l59t und beruhigt über den dritten Punkt durch Hinwcisung auf die Ent- r y»ng und Hcrabsczung der Bazcu von Bern, Freiburg und Solothurn, waö die Zürcher Münze mehr Umlauf bringen werde. Conferenz von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug mit Lucern. Lucern. I<»kk3, Februar, Nachmittags. StaatSarclii» Luccr». Acte» ! B»ucrnlricg. Gesandte: Luccrn. („Vnscrc 6 Herren Gesandte"). Uri. Seb. Pcregrin Zwcyer, altLand- '»ann. Schwh z. Martin Belmont, Landammann. U il t c r w a l d c n. Marquard Jmfcld, alt- »mmann von O'bwaldcn, Jakob Christen, Landammann von Nidwaldcu. Zug. Beat Zurlauben Wilhelm Heinrich, beide alt-Ammann. kab Hauptsache, fand man, beruhe darauf, wie die zehn Acmter, die sich mit einander verbündet kom ^ die verordneten Ehrenauöschüsse der vier Orte sowohl absöndcrlich als hernach am nächst '»enden Montag zu Willisau, wohin sie freundlich eingeladen worden sind, erzeigen und einstellen Nile ^ wurde erachtet, daß vor aller andern Handlung diese Leute entweder ihre Begehren in 'c bessere Form zusammenstellen und einreichen oder die Wehren ablegen, die Wachen aufheben, freien und öffnen sollen und dagegen die Zusicherung erhalten, daß sie bezüglich ihrer Personen ^ >hres Eigenthums nicht gefährdet sein sollen. Aus den Fall hin, daß dicß nichts verfange und somit , ^ Ermittelung unmöglich sei, berichten die Herren Ehrengcsandtcn jczt schon an ihre Obrigkeiten, die Lu ^ bedenklich, daß alles in Bereitschaft gesezt werden müsse, um auf die erste Mahnung ttrn s Hülfe senden zu können. Obwohl es voreilig wäre, jezt schon geworbenes Volk in die Stadt 'nehmen, soll man doch im Geheimen durch den eben persönlich anwesenden Landvogt aus der Grassels anderswoher 4t)0 bis 6l)0 Mann in Bereitschaft zu halten suchen, zugleich der Stadt wahrnehmen, bei Nacht außerhalb der Thore auf gewissen Straßen vertraute Leute halten, ^ lahem Uebcrfalle auf der Hut sein, sowohl gegen Schwhz als gegen Unterwalden hin Feuerzeichen Losung einrichten und durch Oberst-Wachtmeister Alphons Sonnenberg die dazu nöthigen Vcrab- »gen und Sicherhcitswachen treffen lassen. Es soll dafür gesorgt werden, daß die Ergebnisse der ^ .^'^tngen zu Willisau mit möglichster Eile nach Luccrn cinbcrichtct werden, namentlich im Falle, daß ^ ""Lustig ausfallen sollten. Dabei wird alt-Ammann Zurlauben ersucht, am Montag in Willisau o Eigenschaft als Gesandter von Zug anwesend zu sein, als auch das Officium eines Untschen Schreibers zu besorgen. l44 März 1653. 88. Vermittlung der VI katholischen Orte zwischen der Stadt nnd der Landschaft Lucern. Ni!53, bis K« Marz. Staatsarchiv Luccr». Acten - Bauernkrieg. Gesandte - Uri. Seb. Peregrin Zwchcr, La.ldeöhauptman.. und alt-Landamiiiann. Schwhz. Mar-'" Bclmont von Rickenbach, Landammann; Michael Schorno, alt-Statthaltcr. U n t e r w a l d c n. Marguar- Jinfeld, alt-Landammann von Obwaldcn; Jakob Christen, Landammann von Nidwalden. Ina Se°- Zurlauben, alt-Amn.ann; Jakob Andermatt, des Raths. Frei bürg. Niklaus von Dießbach, des Ratp Solothurn. Joh. Jakob vom Staat, Vcnncr; Urs Gnggcr, Gcmcinmailn *). «. V e r ha,. dlungcn zu Luce r n, den 6. März. Dem Stande Bern wurden die laut Z" schr.ft vom ^l. ^bruar gemachten Hülfsanerbictungeii. die angeordneten Veranstaltungen ans einige" Gränzpunkten und d.e M.ttheilung eines an Zürich gerichtete.. Schreibens verdankt nnd zugleich Berich- gegeben daß d.e Gesandten der VI Orte „am Sonntag. Montag nnd Dienstag mit unverdrossener M walt, absonderlich und insgesammt ... unterschiedlichen Orten nichts erwindcn lassen, damit die thcilo ^ rührer.sehen und hartmuth.gcu theilö unbesinnetcn irrgchendcn Unterthancn ihres frefcntlicheu Begiu»^ abgehalten und ... d.e Schranken der Gebühr verleitet werden mögen, worauf sie sämm.lich unserer In--" Pos.t.on oder Erkannt... ,ch zu untergeben zwar mit etwas Bedingung anerboten, zu welche... Ende H-" ""I '.ü 5 ? verfaßten vielfältigen Beschwerdcpunkten gestern zu Willisau eingchändiget, die - auch bereits der Stadt m.tgethe.lt haben, um eine ersprießliche Vcrmittelung zu Stande zu bringen, wclchcr ...allewege d.e Erhaltung souveräner Autorität gebührend in Acht genommen werde." Dies"" Berichte w.r '^fugt. daß Bern wohl thun werde, die heimlichen Zusammenrottungen bei dortige» ?>"' gehörigen zu unterbrechen; d.e Namen derjenigen, welche bei der meuterischen Versammlung in hausen aus dem Berner Gebiete sich eingefunden haben, seien zwar noch nicht ermittelt, doch sollen e... b-au vogw von Trachselwald genannt worden sein. ...Die Gesandten der V alten katholische..-- lucern, Un schwhz Unterwalden und Zug beloben den Landschrcibcr der Freiämter, Beat Jakob Z-"' lanben, aß er auf die Leute von Mcienbcrg und Hitzkirch mit so viel Erfolg eingewirkt und die erha en l)abe, und muntern ihn auf. ferner Wachsamkeit zu halten, auch in Abwesenheit des Landow d.e chroccru.cn .... srcundl.chcr M.lde zu üben. «. Den zu Wcrthe,.stein versammelten Vermittle"' w.rd ... Bezug auf den Vertragsentwurf empfohlen, in denselben noch dje Bestimmung aufzunehmen, - nach Vcrfuß des -sezton Ja rzwls das Hauptgut in der Form, wie es ausgeliehen wurde, zu ükbezF werden solle, und baß nach Verfluß von sechs Jahren der Schuldner mit de... Gläubiger sich wieder gleichen möge; fe rner wurde gewünscht, daß die Amnestie noch bündiger und sichernder gefaßt und d"? -) Zur Gesandtsihast der Vl katholischen Orte gehörten auch- ««. SmanM von Roll, Pannerherr und alt-Landammann Nr.; He.nr.ch B.icher, <«an.>nann von Obwo.de»; Bartho.o.nä Odermatt, att-L-ndamumn» »».. Mwalden; Heinrich, alt-Aininami, nnd Nitlaus Jteii, des Raths, von gna Diese c.'> , . .. «er- ^'cse Hepen blieben aber in Lucern zurük. Ucber ihre bandlnngen mit der Utegierung scheint kein Abschied abgefaßt worden zu sein. März 1653. 145 aus Unverstand in die Empörung hineingezogenen Leute nicht den drei ersten Urhebern im Entlibnch, e den Zunder zu dieser Brunst angelegt hätten, gleichgestellt werden. Lu ^ 18. März. Rechtlicher Ausspruch der VI katholischen Orte zwischen der Stadt ^ccui und den Acmtcru Entlibnch, Ruöwhl, WilliSau. Rothcnbilrg, St. MichclS-Amt, Buren, Triengeu, 'u whl, Kriens und Horw, Maliers, Littau und Ebikon. ^felch^^ ^ochbenanten I der Sechs katholischen Ort Ken Loblicher Eydtgnost - j schafft, vs Bastian w>scr allcrsyts Herren j vnd Oberen abgeordnete Räth vnd Gesante, Nämlich von VrY ! Sc- Aikhen' Zluycr von Efenbach, Landtshauptman vnd j Alt LandtAnnnann, von Schwyst Martin Bcllmnnd von fsAd LandtAmman, vnd Michael Schorns, Alt Statthalter, j von Vndcrwalden Marquardt im Alt Ä ^ LandtAmman Ob: j vnd Jakob Christen, der Zytt LandtAmman nidt dem Waldt, j von Zug Beat Zurlanben, ! Foan"^' Matt, defi Raths, j von Fr y bürg Nielans von Dicßbach, des Raths, von Solothurn u>en»i u" Staat, Vcnner, vnd Vrs Gugger, Gmeinmann, j Bckhcnncnd öffentlich vnd thund Khund biemit vnffrn^ f ^ Demnach Entzwüschcnd den Hochgeachten, Edlen, Gestrengen, j Frommen, Besten, Fürsichtigen, Wyscn Lucern ^ ' guoten j Fründcn, gethrüwcn Lieben Alten Eydtgnosscn, Mitbürgern j vnd Brüedcrn der Löblichen Statt WM Dannc j Iren ungehörigen Vndcrthonen von zächc» Aembtern, Nämlichen j Entlibnoch, Rustmyl, ^gkhvn^' Sanct Michels j Ambt, Büren, Tricngcn, Knutwyl, Kricnh vnd Horw, Malters, j Littauw, vnd Woget ' Anderen theil vmb mancherlei) j Vrsachen schwäre vnd starkhe Spün vnd niißvcrstendtnusi j sich erhebt vnd Nehorsa^"' ^ Wurkhlich vndt der j gcstalt zerfallen, das gägen der Oberkheit die Vndcrthonen j den Rcspcct vnd h« sck>"r Derentwegen vnser j gnädig Herren vnd Oberen zuo bczügung jreS guoten j willens, mit crstaltung lleinäs' " Pflichten zuo erhal j tung gemeinen Vatcrlandts wollfahrt vnd fridlichen ruow j standts, vns mit discrm ll^hrüiv" uuch Lucern j geschikht in daS mitel znoschlagcn, dcmme zuo Volg habend st Wir daselbstcn by Vnsern v»d w ^^^n Eydtgnosscn j des vcrlanffs ansang vnd grundtlichc bcschaffenheit vernommen, j darby jrc habende recht ^üg ^ ^"^erthvnen an sy khommcn, j was) gestalten mit ettlichen dcrselbigen vnderschidcnliche j verglychung vnd verursach/"' lcngc nach ersächen : j Darüber wir die sambtlichcn Aemtcr durch einen vsschutz nachcr j Willisanw der Pund/" das Wir vernommen, Sy j den Sechs vnd zwcnzigstcn tag Hornung zue Wolhusen einen j vnguotcn soad^-densclbigen Alle nothurfft, gcbür vnd j was guots vnd vnguots nit allein jrer Oberkheit, Inen selbst, I lhcit c ganhen Vaterlandt darus entstehen mochte, zc j sinn gelegt vnd sy dahin crsuocht, jrc bcschwärdcn der Ober- j lsiiet- ! Zuocrkennen znogeben, vndt mit gebärender j vnderthänigcr Abpitt die vcrmitlung suochen, oder Vns die kllhlär ' ^ dnderhandlung verthrnwen wollen: Darüber mehrgemeltc j vsschütz vns alle irc bcschwärdcn schriftlich mit diser Usch n ^ Zuogestcllt, das sy vns gern darinc mitten, jedoch mit offner j Handt sprächen lassen wollen. Desswcgen wir llüetlick/ ^" ^ gezogen, vnsern gethrüwcn Lieben Alten Eydtgnosscn alles eröffnet j vnd nach jrer gägenAndtwort fernere bh N ^ 'f^ndluug j zuo Werdcnstein gepflogen vnd über der mehrcrtheil der Ander- j thonen gehcbtcn bcschwärdtsPunctcn d'gen s ^ sieben Eydtgnosscn j die gnetlichc willfahr erhalten, vns vmb vollkhomnc crörtcrung j übcrPlibncn mistverstcn- llchei, ^Puncten vns nachmalen j nacher Lucern begeben, vmb welche Sy vnser Lieb Eydtgnosscn j sich dem Recht- dacher^^^ Vndcrwärsfen ancrpoten, waruff j hin wir vff der sambtlichcn Embtcren Vsschüst begärcn Alsbaldt j >. ^ Außwyl geritten, in meynung der fachen ein vollkhomnen j vsitrag zuögeben, desswcgen mit allen Embtcren vnd d»d ^ 'susonderhcit die zuuor verhandelte güctlich crkhlärung vnd j verglichen Puncten wider mit Allem flyst übcrsächcn lölle»/" ^ Ucrvrdnctcn vsschüyen abgcläsen, wye dann den Aembtercn j syner zytt ordentliche Abschriften znogcstcllt werden dato ^ ^ruff wir Vns bezüchen thund: vnd dicwyl vmb etliche j hernach zuo recht gcsczte Articul vns bccdcrsyts hüt j Als ^forderliche nvthwendige Anlaast vnd tlbergaabbrieff Eydtgcnössischem bruch nach fornikhlichen ein- j gehcndigct, labend mir nach Anrüeffung Gottesgnad j Erkhendt vndt gesprochen wye Volgct: dnd.^hf'chcn, das Alle der Statt Luccrn habende Briefs vnd sigcl, j Recht vnd gercchtigkheiten, Hochhcit, sryhcit, ll>e. I khcitcn, nnnmhcr drithalbhundertjährige rücwige be- j sihnng jrer vndcrthonen zuo allen besten Ercfften er " ! hcrgägen den sambtlichcn Ambtercn Jrc AmbtSbüechcr, j was sy sonst für Sprüch, Vcrträg, bricfflichc Rcchtsam- 19 t46 Marz 1653. minen, > guote brüch vnd härkhommcn habend, bcstcttigct vndt becreff- j tigct syn füllend. Also das Vmbgclt beträffende! finden wir, das ein Löbliche Statt Lucern darumb gnuog- j sam begründet, der Höchen Obcrkhcitlichcn Rcchtsami f all« Ehrten der Eydtgnosischasft anhcngig vnd gcbrüchlich j syc, die Vndcrthoncn auch solches nit widcrsprächcnd j vnd es all«" vmb das Vil oder Wenig zuothun, indcmme j die Vnderthoncn sich vff ein gwüsscs bcruoffcn, so von altem j hero vnd >" etlichen Ämbtern allein vier guot schilling, Inn j anderen aber fünf guot schilling, vnd dritten orthcn acht I Luccrn« schilling von einem Saum zuo hundert Massen j genommen worden, von etlichen vnd zwenzig Jahren aber I ein Lobli^ Statt Luccrn ircn sambtlichen Vndcrthoncn j von jeder maß ein angster vfferlegt, von welcher versteig- j crung wegen a»ä spähn vnd jrrthumb erwachsen^ Als; > j Erkhcnncnd wir hicmit zuo Recht, das Vnser Lieb Eydtg. j der Statt Luccrn b" dem Rechten des vmbgcldts vcrplibcn j sollend, aber disen gedachten Vndcrscheid dahin Vermitlct, > das im gantzcn La"»' ein glycheit gemacht, von jedem Saum j zuo hundert Massen gemeint zächcn Luccrncrschilling j bezahlt werden füllen. Zum Anderen, da.' von thcilv Embteren bezaltc Rcysigeldt, j so widerhinus; gefordert, bcträffcnd, dicwyl ein Lob liche ! Statt ueern ne 'cnd den Übcrigen Vier Alten Orthen j vor Sechs Jarcn in das Turgcuw vsigezogen, ein grostcn I kosten gcha t vn v; gnaden von etlichen Ämbtercn, so j In dem vftzug nit begriffen gewäscn, Allein den Vierten ^ the^ crlitncu m o cns czoge», sich aber darbt) an jetzo j erclärt, das wann es Künstig wider zuo einem Vsizug, j so ^ Lang wenden wo c, )ommen solte, sye Anderer j Ämbtern Vnderthoncn in den vsizug ziechen vnd nemmcn j vnd selbig"" Alsidann m,t dem Rcysigeldt ouch Verschonen > wollen, So lassend wir es darb.) bewenden , Drittens, Als; die Inwohner des Landts Entlibuoch vermeint, j das in crafft einer im Tusent Vierhundert ^ fünften jähr j gemachter Verkhomnusi die Vrthel nit wyttcr als für j die vicrzächcn vnd einen Vogt söltend gezogen werden, > demnach aber in ,rcm Landtbuoch, so Im Tusendt Vierhundert > Ein vnd Nünzigstcn Jar Vffgericht, vnd im Vertrag Fünfzächcn > hundert vndt Vierzächncten Jars erlütcrt, das, was crmelt j Fünszächner Gricht v.nb Einhundert guldin v»> darunder pra e, dar y Vcrplibcn vnd nit wyter gezogen, Was j aber darüber vnd darumb erkhendt von gedachtem für Die Obcrkhcit möge Appelliert werden, vnd bisihcro Also ge->>brucht worden, Lassend wir es dises Punctcns halb"' der I gcstalt erlütcrt genhlichen verpliben. j Beherrschung vnd bcsazung der Embteren der > Statt vnd Grafsschafft Willisauw, diewyl ein s-^ ein stukh j der Oberkheitlichen luri^äiction hivmit einzig der Statt j Luccrn zuokhcndt, dcroselben hiemit sy stahn soll, Ire«! Acderwylcn verordneten Landvogt in Willisauw syn Ilosl. j ckontü vnd Wohnung zuogebcn, vmb so vil mehr das »F Lieb I Evdtgnosscn hinfüro das Schulthcssen Ambt vsi den Bürgern j zu Willisauw besehen wollen. Jedoch wan sy ^ Statt j tlL.llisauw ein mehrere gnad vnd Enderung der Embteren j by Jrcr Obcrkhcit erhalten Könnend, lassend wir « auch j darby bewenden vndt vns gefallen. ^ Fünftens, demnach die Statt vnd Graffschast Willisauw j Zwahr bekhcndt, das sy von Alten häro den eines I Landtvogts zuo zwcyen Jaren Vmb vsigehaltcn, damit aber j grosser vnd vnerschwingcnlichcr Vmbcostcn vssga"^" vnd me)rt)cl Andere dmbtcr eincv solchen vfsritts Kostens j überhebt, dcsiwcgen vermeint, nichts mehr daran zuo ^ schuldig syn, Habend Wir erkhendt, das crmclte > Statt vndt Grafsschafft Willisauw den vfsritt wyc von ! Altem her" discr beschcidcnheit vsihaltcn fülle, > das ein Landtvogt nit mehr als mit zwölff Pferdten j vffrittcn, darby auch die beamb^ vndt gcscllschafft- j Halter m gebürende Zahl gemindert, oder Jeder vfs syn > Costen Zehren fülle, j es um Sechsten, diewyl das Ambt Notenburg die bcsazung j Ettlichcr Ämtercn auch begärt, aber das hicru^ im ü Fünfzächcnhundcrt vnd Sibcnzigsten Jare von der j vier alten Catholischcn Orthcn Erengcsantcn ein spruchbri-l'l vffgerichtet, in crafft dessen die von Notenburg selbs crkhen- > neu khönncn, sy solche bcsazung änderst nit als vsi gnad-- > dißmalcn bcgären vnd erhalten mögen, habend wir sye j deßhalben an vnser Gethrüwc Liebe Alte Eydtgnosscn ! ^ Gnädige Herren vnd Oberen gewiesen, j ZumSibenten, demnach die zächen Ämbter zuo bchaubtung j jrer vnderschidenlichen bcschwärdcn vnd ungcn j zuo Wolhuscn ein Pundt gemacht vnd lyblichc Eydt zesamcn j geschworen vndt mit gewehrter handt vnd os^ Fendlin j darüber für die Statt Lucern gezogen, solche vnzuoläsi- > liche fachen in Vnser Eydtgnosischasit nit hcrkhon""^ haben i W>'r solchen Pundt mit discr vnser Rechtlichen erkhandt- j nus; zcsambt dem gcthanen Eydt vsfgchcbt, für M»- ^ März t653. dnd darby crkhendt, das mchrgcmclte Vndcrthoncn j mit dcrglychen Verpundtnusi vnd cydt nit mehr zesame» I aussen, weniger die Waasfen also crgryfsen, sonder j vfs fnrfallcnde bcschwärden ein oder das ander Ambt I by syncr ordcn- Mn Obcrkhcit vnderthänig anmelden I vnd, welcher sich vis, Orths übersächcn wurde, ohne gnad j Als, an syncr Obcrkhcit Mwlosi gestrafft Werden j Solle, j Achtens, demnach die Flmbter Willisaum vnd Entlibuoch j diser fachen halber vffgangnen costen begärt vnd an- I iprochcu, in bctrachtung aber jrcr obcnangezogncr Zesamcn j j Verbindung, Vfflähnuug vnd »nötigen Vffzugs, wyc ! gefährlicher bcthrcuwungcn vnd Anderer vubcfucgtcn I sürncmmcn in wehrender Vndcrhandlung, Vngcacht Vnscr I °k>oll schrisftiicher als muudtlicher abmahnung, Rcchtpictcns, j gebottnen stillstandts vndt Protestierens, wyc auch inson- > ^)eit, vmb das sy vfs vnser Lieben Eydtgnvssen Jrcr j Obcrkhcit versprochnc sicher glcidt zuo Abschcydung diser j Wytt- ^"igkheit nit in die Statt Lueern sich begäben wollen, j So hätc man woll Vrsach gehabt, inen Costen vffzclcggcn, vmb > dll wehr das ein Lobliche Statt Lueern vnd vnscr Gnädig I Herren vnd Oberen allersyts diser Sach halber groffcn j kn vnd vsigaabcn gehabt, Habend wir dock zuo guotcr ! versüenung vnd von des besten wegen den costen allersyts j vffgehebt. j All ntcns, demnach mehrgcmcltc zächcn Ämbtcr hochbcthürt, j das sy vorangezvgne ZesamenVerbindung vndt Cydt tho ^ meynung, sonders thcils vsi einfalt, vnbcdachtsamme j vndt vorgcwcndter nothrungener Angelägcnhcit gc- ! vnd dahcro VnS angclägcnlich gepctten, by jrcn gnädigen I Herren vnd Oberen der Statt Lucern hierumb in jrcm "kn I vnderthänig vndt gehorsamlich vmb gnad vnd vcrgäßung j anzuhalten, So habendi wir, angesächcn Jr Pitt, vnscr j yrilw Lieb Alt Cydtgnofsen, vnsren gnädigen Herren vnd j Oberen vnd vns ze sonderen ehren vnd rospoat vmb ^ ! vndt vsilöschnng disi bekhantc» FählerS, crpctten, Also das s Alles, waS sich in disem Vffstandt mit rath vnd thatt, ^ wärkhcn, wye das namcn haben mag, zwüschcndt einer I Obcrkhcit vnd Burgerschafft eins thcils vnd den vnd ^ ^ Andere» thcils verlvffen vnd zuogctragcn, allerdings vffgehebt, j khcincm an syncn ehren, guoten namcn, lyb guot schädlich j vnd nachteilig, sonder gäichlich Tvdt vnd dergstalt absyn, j das dessen silrthin nit söllc gedacht, sonders AeA s Als wann es nit geschächcn, hierumb aber heiter vorbehalten, j Welcher in das khönftig von diser fachen ^ossenheit vnguote j Reden, verwys; vnd schmachworth, vngebürliche wärkh gc- j bruchte, das alsdann der Obcrkhcit ob- ^lle, die säht- j baren je nach Verdienen abzcstraffen. j B»d demnach in wehrendem disem Handel vnd vfflauff j cttlichcn ehrlichen Lüthen das Jrige angegriffen Vndt U>as ^ ^ worden, das hierumb solle flysiig nachgefragt werden vndt, j wann die thäter erfahren würdcndt, solliche vmb I angriffen vnd schaden gethon, zuo der ersazung vermögen j werden, j vertr "uch Vnscr mcnnung, das diser Vnser Richtliche Spruch j den Ämbtcren vnd was mit Jedem Insonderheit hör»^" ^ Vorgcläsen werden, damit sich Niemand der vnwüsscn- j heit zuo entschuldigen habe, vnd nach söllichcr Llb- Anibt^ ^ ^vdcs Ambt synem Landtvvgt zuhanden Loblicher Statt Lueern j Wider mit lyblichcm Cydt, wyc by Jedem liehet ! schwchrcn vnd sich hinfüro, wye es gcthrnwcn chrlicbcndcn j vfsrichtigcn Vnderthancn gebürt vnd zuo- ' gägen j Jrcr Natürlichen von Gott geseztcr Oberkhcit tragen vnd i verhalten, j "Wen Alles zuo wahrem, Besten Vrkhundt Sindt zwcen glych- > luthcndc Briefs gemacht mit unseren anhangenden ^"siglen, Jedoch vnser aller Herren vnd Oberen, Auch Vns j j Vnd unseren Erben vnd nachkhvmmcn ganh in all- Linj » schaden j vnd übcral vnucrgrifsenlich, bewahrt vnd geben den Acht- j zächcndcn Tag Merken, Als man nach ^ Geburt j Zcllt Sechszechcnhnndcrt Fnnfzing vnd Druw Jahre, j die 'N ^ ^'agcl hängen in zwei Reihen an einer durchgezogenen seidenen grünen Schnur und sind von grünem Wachs. ES sind Pwcyer, Christen, Andcrmatl, vom Staat, Jmfcld, Dießbach, lkuggcr. Das Wachs des zweiten und sechsten ^ >it ohne Sicgclabdrnk geblieben. Urkunde ans Pergament in Libcllform, Folio, im Staatsarchiv Lueern. wci"'^ ^"^ Dieser Spruch erhielt von der Regierung des Standes Lueern unter'», 1. April zur Bcrnhigung des Land- U>erl> ^Läuterungen. In 2«i Artikeln wurden nämlich erleichternde Bestimmungen getroffen über Kauf, Handel und Ge- ^ Gesr,^ ^eatlengeld), Erbe, Dorfgerechiigkcitcn, Bußen, Glilten, Slrasic», Ehrschäzc u. s. w. Das Aclcnstük ist im Namcn >dten de, vermittelnde» Orte von Beat Jurlaubcn, alt-Ammann von Pug, unterzeichnet. 148 März 1653. 89. Conferenz der Städte Bern, Freiburg und Solothum. Bern. Z7./7. März. Staatsarchiv Zürich. Ailg. Absch. Bd. tSS, kul. «it. Gesandte: Bern. Hanö Rudolph Willading, Sekclmcister dentschcn Landes; Sigmund von, Erlach' Oberst; Christoph von Grafcnried und Georg Thormann, des Raths. Freiburg. Peter von Mo>^ nach, alt-Statthaltcr; Rcinold, Oberst. Solothnrn. Hanptinann Gibcli; Hauptmann Grimm. Gegen die aufrührerischen Untcrthancn Lucer,lS von der Stadt Lncern und auch von den katholisch^ Orten zur Hülfe aufgcmahnt verständigen sich die drei Städte folgendermaßen: 1) Bern stellt vier M gimcntcr auf, jedes 2000 Mann stark, wovon zwei sich zum Ausbruch bereit halte«, zwei aber sogleich die Stadt gezogen werden, nebst noch vier Compagnicn zu 200 Mann, von denen zwei Compagnien sch^ in die Stadt cingerükt sind; dazu werden von Genf, Biel, Neuenbürg und Nencnstadt der Zuzug ans dem welschen Gebiet die Reiterei einberufen und zehn Regimcntsstüke und zwei Scchspsündcr in rcitschaft gesezt. Frcibnrg läßt 1060 Mann nebst drei Feldstükcn nach Bern marschircn; ein ReginU»' und, wenn dieß nicht genügt, noch 1000 Mann sollen folgen. Solothnrn sczt 600 Mann mit zwei ^ gimcntsstükcn in Bereitschaft; 2) die Mannschaften von Bern und Frcibnrg stoßen in Bern zusai»»^ und ziehen mit einander bis Langenthal; die Mannschaft von Solothnrn sezt bei Aarwangcn über l» Aare und vereinigt sich mit den Truppen der beiden andern Städte; 3) Commißbrod liefern Bern »»^ Solothnrn die Aare hinunter; Freiburg mag seine Truppen bis zu ihre», Zusammentreffen mit den bcr>» scheu mit Gcldsold versehen und hat für die von Bern zu beziehenden Proviantlicferungcn Pcrgütw^ zu leisten; in Zofingcn wird ein Magazin eingerichtet; acht Theile Dinkel werden mit vier The>^' Roggen oder mit zwei Theilcn Roggen und zwei Thcilen Haber zusammen gemahlen und so verbale»' 4) wenn Bern das Commando über seine Truppen dem General-Major von Crlach überträgt, werde» ihm auch die Truppen von Frcibnrg und Solothnrn unterstellt; 5) mit dem Aufbruch wird bis weitere Mahnung von Lncern zugewartet, vorbehalten eintretende größere Dringlichkeit; 6) den Plan Z»'" Fcldzuge zu entwerfen wird den Oberbefehlshabern überlassen; Solothnrn stellt bei dem Bischöfe Basel das Gesuch, von seinen in Activität stehenden 1000 Reutern etwa 30 Mann zur Verfügung überlassen; 7) sollten die Nnterthanen der drei Städte sich des Auszugs weigern, so ist Bern ans ^ Znzügcr von Genf, Biel, Nencnstadt, Neuenbürg und Münstcrthal, Frcibnrg auf Hülfe von Bnrg»^ und Wallis angewiesen und als lcztcs Mittel würde man für gutes Schweizcrgcld fremdes Kriegs genug finden; 8) die Stadt Lucern wird auf nahe Hülfe vertröstet und ihr angcrathcn, die Tractat»'» mit den Untcrthancn nicht zu übereilen und namentlich nichts einzugehen, das der Souvcränctäl Eiill^ thätc. Auch den eidgenössischen Gesandten zu Baden wird Bericht gegeben, um zu vernehmen, waS ^ Orte, besonders Zürich und die vier katholischen Orte, eines Zuzugs halber zu thun gedenken. März 1653. l4i) ?»«> Geniein-eidgenössische Tagsazung. Baden. I«. März. Staatsarchiv Zürich. Allg. Atsch. Bd. ISS, kol. SS. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Konrad Wcrdmüller, Rcichsvogt und ^kkclnieister. Bern. Anton von Grafenricd, Schultheiß; Vinecnz Wagner, Bcnncr. Lneern. Laie Meher, Statthalter; Eustachius Sonncnbcrg, des Raths. U ri. Joh. Jakob Tanuer und Scb. ^legrin Zwchcr, beide alt-Landammann; Andreas Planzer, Landesfähnrich.^ S ch w h z. Michael Schorns, ^-Statthalter. Unterwaldcn. Johann Jnifcld, alt-Landammann vou Obwalden; Bartholomä Oder- '»att.alt-Laudammann vou Nidwaldcn. Zug. (Gesandte nicht genannt). Glarus. Jakob Marti, ^"daminann und Pannerhcrr; Balthasar Müller, alt-Landammann. Basel. Joh. Rudolph Wettstein, Bürgermeister; Joh. Heinrich Falkner, Zcugherr. Frcibir r g. Beat Jakob von Montenach, Sckelnicistcr. ^olothurii, Wilhelm von Stcinbrugg, Zcugherr; Franz Haffner, Stadtschrcibcr und des Geheimen Käthes; Guggcr, Gcmcinmann. Schafft) ansen. Joh. Jakob Zicgler, Bürgermeister; Leonhard ^Gcr, Sekelmeistcr. Appenzell. Johann Guter, Landammann von Jnncr-Rhodcn; Johann Tanner, ^»dammann voil Anßer-Rhoden. Abt von St. Gallen. Jgn. Balthasar Ringk von Baldenstcin, H^ffieistcr. Stadt St. Gallen. Bartholomä Schobinger, des Rathcö. i,. Nachdem in zehn Aemtcrn die llntcrthancn der Stadt Lneern sich gegen diese erhoben und einige ^äsfc bcsczt hatten, war auf den Hülfcrnf Lnccrns von Zürich eine Tagsazung veranstaltet worden, "kern gibt gper die angedeuteten Vorgänge folgenden Bericht: Ein Ausschuß des Landes Entlibuch sei ^ Lucern erschienen und habe verlangt, vor Rath treten zu dürfen; weil aber der Rath schon längere ^ gesessen hatte, sei eine Commission beauftragt worden, jene Ausschüsse anzuhören; diese haben jedoch Einvernahme nicht abgewartet; als sich hierauf eine luccrnische Gesandtschaft in das Entlibuch be- , hcibc sie die Untcrthanen mit Knitteln bewehrt gefunden, die trozigcn Leute zwar ans das wohl ^ simnlirte Zureden der Geschworncn bereden können, durch drei Ausschüsse in der Kirche ihr An- "silen zu eröffnen; dicß habe aber lediglich in dem Begehren bestanden, zu vernehmen, unter welchen . Uignngeu iant Briefen und Siegeln das Entlibuch an Lneern gekommen sei; man habe hierauf vcr- . ^Hcn, in der Stadt ihnen die begehrten Briefe zu weisen, doch möchten sie zugleich ihre Beschwerden östlich übergeben ; es werde dann gethan werden, was billig und recht sei; statt diesem Vorschlage nach- ^»niien, hätten zehn Acintcr durch zahlreiche Ausschüsse zu Wolthausen sich mit Eiden verbunden, zu- ^»»cn z^ halten, bis allen Gemeinden die begehrten Artikel gewährt seien; daher habe Lneern die sechs tischen Orte von dem Verlaufe in Kenntnis! gcsezt und diese haben durch ihre Abgeordneten die Bc werden und Begehren der zehn Aemter einvernehmen lassen, auch von Lucern die Zusage erhalten, daß ^ >ich dem Ausspruche der ständischen Abgeordneten unterziehen wolle; die Aufständischen haben jedoch ^ Versprechen sichern Geleits nicht gehalten, sondern Boten und Briefe aufgefangen, zu den Waffen Dissen, die Pässe und Brüken besezt, eine „wagenbrugg" über die Renß geschlagen, vor der Stadt sich ^»imelt und geheime Dcputirte ausgesandt, um die gemeinen Leute mit der Drohung zu schicken, wer 150 März 1653. der Stadt zu Hülfe komme, werde mit der Stadt zu Grunde gehen; denn 18,060 Manu aus dc>» ! Berner Gebiete kommeil ihnen zu Hülfe. Bern erzählte ebenfalls, was sich mit seinen Untcrthancn blieben habe. Dann wurden die Beschlüsse der von Bern, Freiburg und Solothurn abgehaltenen Co» ferenz vom 17./?. März mitgethcilt. Endlich berichtet Luccrn am 19. März, das? die Abgeordneten dcr sechs katholischen Orte ihren Ausspruch gcthan und den Streit geschlichtet haben und Lucern nun eine dreifache Abordnung abgeheil lassen werde, um mit den andern Ständen zu bcrathen, wie ähnliche» Ucbcrgriffen der Unterthanen in der Eidgenossenschaft in Zukunft begegnet werden möge. I». Als dich Abordnung ankam, wurde nach vernommenem Bericht gegen die rebellischen Unterthanen folgendes fcnsionale verabredet: 1) Dem Stande Zug wird das Mißfallen bezeugt, daß er die Tagsazung in Luccr» zwar mit den andern katholischen Orten zahlreich beschikt, wie eö aber zwischen Lucern und den bei Kriech lagernden Untcrthancn zur Verhandlung kommen sollte, noch zwei andere Gesandte abgefertigt und eine sich zum Fürsprecher der Bauern aufgeworfen habe, der andere wieder heim geritten sei. Zugle^ wird Lncerit noch um nähere Berichte über den Verlauf dcr Unruhen zu dem Zweke ersucht, damit d» außer dem Gebiete Lneernö wohnenden Mitschuldigen zu verdienter Verantwortung gezogen werden könne»' 2) den Städten Mellingen und Bremgarteil wird aufgetragen, ein wachsames Auge auf durchreift»^ verdächtige Personen zu halten, von denen zu befürchten sei, daß sie in den gemeinen Vogteicn 0» ruhen zu stifteil beabsichtigen; 3) durch ein Mandat (vom 22./12. März) werden die Untcrthaneil vc» allen Ullrichen gewarnt und zur Vcrzeigung dcr Unruhestifter aufgefordert *); 4) aus den gemach^ Erfahrungen hat sich die Nothwendigkeit ergeben, daß, wenn einer der eidgenössischen Stände durch rühr gedrängt werde, die um Hülfe angerufenen Mitständc mit der Frage, wer im Rechte sei oder n>^' *) Mandat (»ach einem Abdriik im Lucerner Abschiedband XI,III, tut. 19S). „Wir, von Statt vIId La » d ^ dcr drcyzehcn vnd etlicher zugewandten Orthen dcr (5 id gn oschaf f t, Räht v»d Sandtbott^ zu Baden in Ergeüw versamlet, Vrkuudcn mit discm offnen vßschrybcn: Demnach männigllichcm kandt, was grossen jammcrs, cllcnds vnd trangsalen das Rych Deutscher Nation vnd angräntzendc Land-vnd Herrscht» by dryssig vnd mehr Jahren hero von krieg, Hunger vnd andcrm vngemach crlidtcn vnd vßgcstandcu, vnd daß st Heimsuchungen vnd straasfcn Gottes so nahe an ein Eidgnoschafft kommen vnd geruckt, daß man den schweren zuß»»^ welchen die Benachbarten von brand, mord, raub, wyb vnd linder schänden vnd anderen fast unzählbaren marter plagen, so ihnen durch die Barbarische Tyrannei) viler ruchlosen vnd vngezäumtcn Soldaten täglich zugefücgt guten theils mit vnsern äugen sehen vnd vernemmen mögen; daß glychwolen dcr grundgütige Gott vnder so »' ztönigrychen, Landen vnd Herrschafften allein vnsers geliebten Vatterlandts verschonet vnd daffclbigc die ganße zyt " mit groffer Verwunderung bald aller weit vor derglychen übel gnädiglichen bewahret hat; dahero vnd sonderlichen, >»» ^ dcr Allmächtige Golt das Teutschland vnd die liebe Nachbarschafft verschincr Jahr vnd tagen widcrumb mit dem ^ Ariden begnadet vnd vorcrzelltcn jammer vß vnsern äugen geruckt, ihm billich mäiuriglichcr gantz yfcrig vnd h^lst hctle sollen lassen angelegen syn, dem Allerhöchsten für solche unermeßliche guttahten inniglichen lob vnd danck Z»st^ , vnd sich desto mehr eines gottseligen, Christlichen vnd Fridlicbcndcn Lebens zubcflyffen vnd hingegen von allem ^ ein abscheuhen zutragen, wordurch dcr zorn Gottes vnd vorangedeute straassen uns vnd vnscrm geliebten Vattcr»» auch übern halb gezogen werden möchte» : So haben doch vnserc gnädig Herren vnd Obern, demc gäntzlichen e»tg^. nicht ohne sondere bcstürpung Ihres gemüts vernemmen müffen, daß ein guter thcil ihrer Vndcrtahnen discs a»^ ^ den angcn gesetzt vnd sich wider Gött- vnd weltliche Recht, mit Hindansetzung ihrer schuldigen Cidspslicht, trcw, chr glauben, wider ihre natürliche hohe Oberteil aufgclchnct vnd cntpört, ja so gar die waaffcn wider sie ergrifft» ". allerhand hochsträffliche fähler vnd muhtwillcn, wie öffentlichen am tag, unverantwortlich verübt vnd begangen, st März 1653. 151 keine Difficultäten erheben, sondern eilig zn Hülfe ziehen und gegen den Aufruhr Defenston einrichten sollen. Zu,,, Zweke solcher Defcnsion sind Zürich, Glarus, Appenzell ltiid die Stadt St. Gallen zu einem ^rps eingcthcilt, das Lenzburg bcsezcn und unter einen Befehlshaber von Zürich gestellt werden soll; worden die III Bünde aufgemahnt, so werden sie auch zu diesem Corps gezogen; 5) Bern, Freiburg und Kothurn mögen sich wegen ihrer Einrichtung nach eigenem Gutfindcn und wie schon geschehen verstau- '!ion; 6) Luccrn, Uri, Schwhz, Untcrwaldcn und Zug mit je 166 Mann, sammt der Mannschaft des ^bts von St. Gallen und 266 Mann aus den welschen Bogtcicn, bcsezcn die Städte Baden, Bremgartcn ^ Mellingen; den Befehlshaber bestimmt Uri; 7) Basel und Mühlhauscn rükcn mit 560 geworbenen Tunern nach Aarau, Schaffhausen aber nach Brugg, und der Bischof von Basel wird ersucht, 156 Mann ^ Fuß und 56 Reiter nach Ölten ziehen zu lassen; 8) die festen Pläzc, Schlösser, Berghäuser, Pässe forden bcsczt und das Gctraidc in gute Verwahrung gebracht; 6) die Aufrührcr werden von jedes ^ es Obrigkeit öffentlich verschrien, damit sie weder gehausct noch gehofct, weder von Jemanden mit roviant, Salz und Munition, noch viel weniger mit Waffen versehen werden, noch frei verkehren können; Orte bleibt überlassen, wie viele Fcldstüke es in's Feld führen wolle; 1l) die III Bünde und darby so ,vyt crkünet, auch anderer Obcrkcite» Vnderthancn an sich zuziehen und solche vnder allerhand falschen dr ^ ^vorwand auch zu dem abfall von ihrer von Gott fürgeschten Oberkcit zubewegen; gestalten sie durch vnver- s,e .^e, auch hin vnd wider außgcschicktc Auffwicklcr vnd ihres glychen böse buken es so weit durchgetriben, das; lta»d' vorhaben zimlichcn byfall gefunden, vnd sogar etliche Zlcmpter vnd Herrschafftcn mit ihnen zum vff- l>»n» und hicmit nicht ein geringe gefahr vnd Verwirrung dem lieben Vatterland verursachet haben; Welches ll»»d allerseits Gn. Herren vnd Obern gcmein-vnd sonderlichen bewegt, vns allhcro zusenden, mit befehl, vfs aller- li» - ersprießliche vcrfassung-vnd gute ordnungcn zugcdencken, durch welche der glychen theils boß- ° theils vnbesunncne vnd vcrirrete leuht widcrumb vfs den rechten weg vnd zur crkanntnuß ihrer schweren sünden, >'ss fehlcrs gebracht, vnd diejenigen, welche noch zur zyt an Gott vnd der Oberkcit treuw gcblibcn, in ihrer de», ^ weinung gcstärckt vnd hicmit alles widcrumb zu vorigem Ruhstand gebracht werde. Nach dem Wir nun in in, ^^^ve» Gottes zusammen getrctten vnd vnß beforderst des vcrlaufss, so sich mit Vnserer getrcuwen lieben Eid- g. k>er loblichen Statt Lucern Vndertahnen im Endlibüch vnd anderstwo begeben vnd zugetragen, eigentlichen vnd "»der " berichten lasten, haben Wir mit grosser Verwunderung vcrncmmcn müssen, daß der vorgangcne vffstand mehr »ich 'üchtigen prätcxt vnd vorwand, als; wann ihnen vnd den ihrigen solche bcschwerdcn, ncuwerungen vnd vstsäß Oberkeitlichen Nammen zugefügt vnd vffgeladcn wurden, daß sie ihres frcymr Herkommens vnd darüber habender z, ""b Sigel gänhlichcn entseßt vnd in ein solche dienstbarkcit nach vnd nach gebracht werden, die ihnen vnd ihren vm fcrncrs zucrduldcn ganh vnlydcnlich vnd vncrträglich falle, welches alles doch nur vß einem recht bösen "nder ^ willen ctlich wenig verdorbener, auch in nöht-vnd schulden steckenden Personen, die andere mit ihrem gifst lassen ^^^)rtcm schyn auch angesteckt, dann aber einichcn rechtmässigen, erheblichen vnd gnngsammen vrsachcn herge- k°lchez diewylcn discs übel sehr wyt, wie obvermcldt, vmb sich gefressen, haben Wir eine hohe nohtdnrfft erachtet, bcbn ^^bchsts abzulehnen vnd wytcrm vnheil vorzubiegen; Deßwegen zu männiglichs Nachricht vns, vß obgehabtcm ' stlgc„dcr ordnung durchgehcndt vnd cinhälligen vereinbaret vnd verglichen: n. ^ ^bzcsechae Ordnung.) Nämlichen vnd erstlich, so sollen äste vnd jede der Eidgnoschafst zu-vnd ungehörige Vndcr- llkfliss" ernst-vnd beweglichen ermahnet syn, Gott vnd ihre schuldige Pflicht gegen der hohen Oberkcit getrcuw vnd lba zuncmmcn vnd sich vor allerhand zusammen rottierung, cntpörung vnd aufruhr, bei lcibs vnd lcbcns l» iki' ^"^ich zucnthaklcn vnd, da sie was wermerckcn, hören oder verncmmcn tehtcn, das; dem Oberkeitlichen Stand ^ ümpss pj,cr Nachtheil gcredt, gehandlet oder angezettlet wurde, solches alßbaldcn der Oberkeit oder dcro Vcamptcn ^ichworncm Eid zulcidcn vnd anzuzeigen; hingegen wird den angchörigcn vnd Vnderthanen von Oberkcits wegen 152 März 1653. Wallis werden zu treuem Aufsehen gemahn; 12) da die gemeinen Herrschaften, durch das lucernM Unwesen angeregt und wegen allzuscharfcr Regierung, schon länger Unzufriedenheit gezeigt haben, werde» Sekelmeistcr Wcrdmüller von Zürich, Laudammann Tanner von Uri, Landamiiiann Jmfcld von Unt^ walden und Laudammann Marti von Glarus beauftragt, die Beschwerden derselben cinzuvcrnchmcn bis zur nächsten Tagsazung in Schrift zu verfassen. Diese Anordnungen nehmen Schwhz, Untcrwaldc» und Frciburg nä rntiticnnllum. e. Daß die Stadt M.ihlhauscn durch zwei Abgeordnete' Luecrn HW anerbieten ließ, wird zum Andenke,: ihres guten Willens in den Abschied gesczt. ,1. Durch ein vom l- März datirtcs Schreiben aus Solothurn drükt der französische Gesandte sein Bedauern über die statU fundcncn Unruhen aus. anerbietet alles Mögliche zur Stillung derselben; der Ueberbringer dieses S-h"' bcns. Secrctär V.g.er, hält dann noch einen mündlichen Vortrag wegen der gleichen Substanz. Es ^ beschlossen, solche Thcilnahmc gebührend zu verdanken. / ^ vngclcgcnheit, so ihnen deßnahcn entstehen möchte, gäntzlichcn zube.vahr^ vnd schadloß zuhalte», deßglychen ihnen sampt-vnd sonderlich mit allen Obcrkeitlichen gnaden und ante» willen wol b° ge.han zuverblyben, auch da sy einen oder andern Orts sonderbar beschwert zesyn vermeinten vnd sy es der schuldig und gebur nach an >hre Oberleit bringen werden, den fachen raht zuschasfen vnd den beschwerden nach billiche» möglichen diiigeu abzuhelffen. Da aber wider besser verhosfen, alß fürs andere, ein-oder anderen Orts die Vnder.ah- ihre schuldige pfl.cht vnd d.scrc vnsere herhl.ch wol gemeinte ernstliche vcrmahnung vnd Warnung nicht in acht nc"«»" sondern solchem entgegen zu vor angcdeateu hochsträfslichen v»d vncrlaubten mittlen schrytcn vnd gryffen, vnd dise^^ übrigen löblichen Orten kundt getahn vnd dero hülff vnd bystand von der beleidigten Oberleit darüber ersucht w»^ so sollen vnd wolle., w.r gem-.n.vnd sonderlichen schuldig vnd verbunden syn, vnerforschet vnd erwartet fernerer ständen, alsobalden vnd ohne e.n.che.. verzug mit unserer hülff dapfferen vnd mannlichen bysprung de... mahnende..^' zuzezuhcn vnd den Oberle.tl.chen Stand der enden zurctten vnd zuvcrsichcrn, auch solche hülff vnd zuzug so lang harren biß nach erforschung vnd erdurung aller vmbständen die Nndertahneu vnd Angehörige widerumb i.. die s!'»''-- der gebur gebracht werden. W.r sehen vnd ordnen auch, alß fürs dritte, daß wann sich fürbaß der glychen Nel'-l^ (>o Gott gnädig abwenden wolle) by c.n oder andern Orts Vnderthanen vnd Angehörigen herfürtuhn vnd begeben daß d.e elben von äffen ubr.gen Orten der Eidgnoschafft gänhlich verrussen, alles Handels und wandels ent^ vnd ...glich h.em.t ernstlich verwahrnet syn solle, denen kein gehör zugeben noch -wichen Vorschub zutuhn, weniger s>) hau en vnd zubcherbcrgc.i, sondern vil mehr da deren einer bctrcttcn wurde, solchen anzuhalten vnd der Oberleit s^" Mü i^ü^ ^ ^ ^ ,«^... ^ Wolle-., demnach männigliche.. nochmalen ernst-vnd beweglichen ermahnet haben, diser unser auß Ob-rleitlich-»'" fehl angesehenen treuwherß.gen verwahrnung und ordnung in allen treuwen zugeleben vnd nachzulomm .. und c» widrigen ganhl.ch zumuss.gen vnd znent^en; glych wie ...... die gehorsammen sich des bysta.ws vnd segens ^ w.e auch des vattc.l.chen schußes ihrer lieben Obcrle.t beständig zugctröstcn, Also wurden im gcgentheil die v.'g^ samme.. vnd widerspanstigen anders n.ch.d dann des zorns und fluchs Gottes, auch der Oberleit schwere straasf gnade", zu erwarten haben, darnach sich männiglich zurichten vnd vor schaden zubewahren «äffen wird ' lworotum Baden 12.,22. Merßen, nach der geburt Christi vnsers lieben Herren vnd blande, ge.ellt ein tuse"- ^ hundert fünfhig vnd drü Jahre." .M'anocs gezclit c.n tusen Kanhley Baden März und April 1653. 153 SI Vermittlung zwischen der Stadt Bern und ihren Unterthanen. Bern. I «S3, JA. März bis 12. April. (15. März bis 2. April alt. Kal.) Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Snlomon Hirzel, Statthalter. GlaruS. Marti, Landammann und Panncrherr. Basel. Johann Heinrich Falkner, Zeughcrr. Schaff- ^usen. Leonhard Mehcr, Sckelmcister. Appenzell A.-Rh. Ulrich Dietzi, Statthalter. Stadt I ^^^bolomä Schobinger, deö Raths. bricht des Bürgermeisters Waser. Auö seinem .Tagebuche in 3. II. >Vasori loga- twnum IlolvoUeurum. ll'om. 1. S. 109—152 auf der Bürgerbibliothek von Zürich. Nse. U. 31. kos ^ 25./15. März von Zürich verreist und in Aarau übernachtet trafen die Gesandten Zürich's ^gs in Starrkirch auf eine bcrnische Post, die ihnen Mahnungsschreibcn an Zürich, Glaruö, nackd ^adt Gallen und die III Bünde übergab. Sie öffneten die drei ersten Schreiben und ihrer ^ Inhalte Einsicht genommen hatten, beförderten sie dieselben weiter an den Ort T^^^"""ung. In Langnau, wo sie die Nachtherbergc uahmcn, fanden sie daö Volk in schwieriger qe» ^ erklärte, der Obrigkeit treu bleiben zu wollen, bat aber, das! ihm die Beschwerden ab- oder ^rden 'bm zugemuthet werde, gegen die benachbarten Unterthanen zu ziehen in zürchcr'scheS oder überhaupt fremdes Volk aufzunehmen. Am 27. März, als die Gesandten sie Mittag hielten, kamen die Ausschüsse des EmmeuthalS zu ihnen. Sie wollten, weil man besser, geheißen, nicht nach Bern gehen, entschlossen sich aber auf dringliche Ermahnung, dem die ^ ^"^e zu folgen, und eröffneten ihre Beschwerden. I». Desselben Tags in Bern angelangt, ließen der i? Schultheißen von Grafcnried ihre Ankunft melden und verlangten Anleitung, wie sie ^sie d" besten dienlich sein können. Er ließ ihnen sagen, er werde die Sache am folgenden in i> ^ Rathe vorlegen und ihnen dann eine Abordnung zusenden. Am folgenden Morgen erschienen ^esa^^ ^ Landesausschüsse deö EmmeuthalS und von HaSli, Oberburg uud Rohrbach bei den " ten der Schiedorte, zählten ihre Beschwerden und Begehren auf uud baten um Rath, wie sie sich verhalten haben. Statut ^eschwerdepunkte und Begehren der Emmcnthaler waren substanzlich, laut Bericht von Bürgermeister Waser und " er Hirzel, folgende: e»d wie von altem har, Vy allen Iren freyheiten vnd Rcchtsamen, Bruch vnd gewohnheiten schützen wolle; 2) den Freyen Kaust der Früchten, Vychs, Anken, Kesten, Salzes zulassen: 3) daß Trattcngclt, da d'ebeuvr" ^ Leonen eine nemme, vnd noch nit 40 Jahr alt syge, abnemmen vnd vfhebcn: 4) daß von ihnen den puren 5) das Bernbatzen zusammen gestührtes Reißgelt, so wegen dest abruffs sich geschwcinert, widcrumb zu crsezen: tz) ^ Glicht anstatt der vielen fürbaß nur ein schuldbott geschickt werde, vnd derselbe syn dienst verbürge: dran ? v'e Salpetergraber bürgen stellend, waß sy mit fühwer oder sonst verwahrlosen möchten, wider gutzemachcn: 7) daß Cy V ^>e gcltzinh auch mit pfcndern, daß ist mit Vych, Rosten, jtcm flüchten vnd dcrglychcn abrichten lasse; 3) daß derur!^^ badend, daß Pulffer vff dem Landt ze kauffen; 9) die abstellung aller vnnothwcndigen vnd großen Costcn '"ann^ Bystenden; 10) die Vffhebung der Zünfften vnd banns der Handwcrchen vffm Landt; 11) daß kein Haupt- ^ch Osficier keinen Landtmanu jnn wirthshüßern hindern» trunkh vfwyglcn vnd dingen, vnd wann es beschehe, daß 20 154 März und April 1653. es nit gültig sein solle: 12) daß man vff absterben eines hußvaters die güeter vnder syne hinderlaßne Kinder Verths vnd hiemit verstucken lasse, doch daß zu abrichtung der beschwerdcn vnd zinßen vß denselben ein Kager genommen v>>t gestellt werde: 13) Beschwerend Sy sich, daß Sy die Zytharo, wann Sy gelt vffgebrochen, vych vnd anders ncbend dB gelt nemmen vnd dann vmb alles Briefs vffrichten lassen vnd vcrzinßen müssen? 14) daß die Landvögte die Bußen jrem abzug ynzüchind vnd daßelbe nit erst Hernach mit großer jrer beschwerd vnd tribenden Costen thüygind: 15) ^ man Sy by fürfallenden beschwerdcn, welcher wegen die Obcrkcit etwan vß jrem mitel Gsannten zu Ihnen vffs La»d' schiken thüyge, Landtsgemeinden halten laße, vmb sich darüber mit einanderen zeberathschlagen: 16) waß an goldtsoB" anglcgt, daß es nit höcher solle verzinset werden als dieselben domalen gegolten? 17) die ehrschätz vff einen gwüßen richten: 18) den Landtschrybern jren lohn moderieren vnd den puren zulassen, jnn geringen fachen zcschryben: 19) ^ Futerhaber, den jeder zu geben schuldig, solte wie von altem den weiblen gelassen werden, damit sy sich des alten Loh"^ vernügind: 20) daß sowol das Glicht alß der Landvogt einen weibel nammßen vnd dann vom volkh derselbe erwelt wert-" solle: 21) daß man jhncn wider einen Landtshauptman gebe: 22) daß man von Landlüthen Schaffner seze über B Zehcndspycher Langnau» vnd Lauperßwyl: 23) die Kilchen Rechnung durch die Herren predicanten vnd ctlich Kilchgen°ß- mit wenigen Costen verrichten: 24) By den General-musterungen den Landlüthen mit den Costen souil möglich verschone»' Man rieth ihnen, einen demüthigen Fußfall und Abbitte zu thun und das übrige der Gnade ^ Obrigkeit anHeim zu geben. Sie dankten für diesen Rath und stellten sich geneigt, denselben zu befolge"' Gegen 10 Uhr wurden die Gesandten von zehn Abgeordneten zur Audienz in den täglichen Rath M holt. GS waren d.e Herren Sckclmeister Willading. die Vcnncr Stürler, von Wattcnwyl und M" die Räthe Grafc.mcd und Steiger, der Stadtschreiber Mattheh und der Großweibel von Watte, Bürgermeister Maser verband mit der eidgenössischen Begrüßung eine auf die Zerwürfnisse mit der L^' schaft bezügliche Beileidsbezeugung und die Anzeige, daß die HülfSmannschaft der verbündeten Orte a"^' gebrochen wäre, wenn Bern nicht Gegenbericht gegeben hätte, daß sie jedoch unterdessen sich zum Abm«^ bereit halte. Indem er ferner auf die Geneigtheit der Unterthanen hinwies, sich dem Willen der Obr'5 ke.t zu unterziehen, und an die Pflicht der Obrigkeit erinnerte, den Unterthanen Schuz und Schirm Z" gewahren un , wenn ne fehlen, zwischen den Schuldigen und Unschuldigen einen Unterschied zu mache"' nn gegenwärtigen Falle auch zu bedenken, daß das Gift von der Nachbarschaft her unter sie auögcspre"S' worden ,c. und daß „vielleicht die Beamten auch ezorbitirt", anerbot er eine in den eidgenössischen mssen begründete und bisher übliche, die obrigkeitlichen Rechte und die Souveränität des Standes'" keinerlei Wc.ic gefährdende Jnterposition. Die Antwort auf dieses Anerbieten wurde den Gesandten '" ihre Herberge gebracht durch Sckclmeister Willading, alt - Sckclmeister von Werdt, Venner Fischer, Mitglieder des Raths, sechs Mitglieder des Großen Raths, Ammann Stürler und Hauptmann D.cßbach^«.. Marz 29. Den Ausschüssen des Emmenthals, welche ihr Anliegen schriftlich eingaben, >"'" derselbe Bescheid gegeben wie früher, jedoch mit dem Versprechen, ihnen bei den Herren von Bern ci" gutes Wort zu verleihen. Um den Mittag kamen Sckelmeistcr Tillicr und Vcnncr Frisching mit drcizch" andern Herren Mitgliedern der Räthe und Offiziere, um den Gesandten Ehreugesellschaft zu leisten- ^ wiesen e.n ihnen .n d.e Hand gefallenes Schreiben vor, welches von einer zwischen den Aarbur er« O tencru ge.nachtcu Verschwörung Kunde gab. Am folgenden Tage frühe wurde,, mehrere andere mitgetheilt, welche berichteten.- Roggwhl und Langenthal haben zu den Waffen gegriffen- die Aarbu^ seien mit Trommelschlag nach Ölten gezogen und haben Wachen ausgestellt um mit Hülfe der thurncr der bischöflich-bascl'schcn Mannschaft den Eintritt zu verwehren? auf ähnliche Weise haben März und April 1653. 155 ^olothurner bei der Klus gelagert; um Aarau sammle sich das Volk, um die basel'sche Mannschaft fern G halten; die Vögte von Aarburg und Aarwangen besorgen einen Ucberfall und verlangen Verstärkung. w Gesandtschaft wurde um ihre Ansicht gefragt, was unter diesen Umständen zn thun sei, und dann wmdc sie eingeladen, an der Rathösizung Thcil zu nehmen, und dnrch sechs Herren in das Rathhaus ^ öcholt. Ihr Antrag erhielt die Zustimmung, daß nämlich ein Thcil der Gesandtschaft sich nach Aarburg GM und auch andere unruhige Gemeinden dahin einladen soll, um sie zu Niedcrlcgung der Waffen G bereden. Waser, Falk und Schobinger blieben in Bern zunick, ebenso Statthalter Dictzi, welcher bald GG)her als Gesandter von Appenzell Außer-Rhoden anlangte.*) «I. Desselben Tages noch reisetcn Hirzel, Meher und Substitut Schmid ab und ihnen folgten von Bern die Herren von Bonstetten und Grafenried, Mitglieder des Raths. Den Abgeordneten gieng folgende Einladung voraus: „Wir von den Evangelischen Stätten vnd Orthen, auch zugcwantcn loblicher Eidgenoschafft, Nämlich Zürich, Glarus, e, Schaffhußen, Appenzell vnd St. Gallen, vß Beuelch vnd gemalt vnsercr allersyts gnediger Herren vnd Oberen bissen allhie jnn Löblicher Statt Bern anweszende Abgesandte, Entbietend den Ehrsaminen vnseren Lieben, besonderen vnd ^ s" Fründen, den Vßgezognen Vßschüssen der Graffschafft Lenzburg vnd Ihren mithasften vmb Aarauw ersampt oder wo "w befänden möchten, vnßeren geneigten Fründt-Eidtgnößischen günstigen willen vnd grüß zuvor, Vnd darby zeuernemmen, Ctat^^ ^ Vedurcn fürkommen, was; Massen Ihr vß anlas; etwas von vnßeren gcthrüwcn Lieben Eidtgnossen Loblicher Ach G Arauw ankommncn Kricgsvolk zue wehren gegriffen; wellchs ein fach, wordurch Ihr sich selbß vnd gemeinen vnd^ ^^r-Landt Bald vil Vnheils verursachen möchtcnd. Wann dann Vnß üwcr aller vnd deß gantzen Landts Heil lvolfart Hcrtzlich angelegen ist vnd syn soll, Als; haben wir üch gantz guthertziger vnd günstiger wolmeinung Hiemit Wen vnd ernstlich ermahnen wollen, kein mißtrauwen nit zu saßen, sonder die wehr vnd Waffen vnverzogenlich nidcr zu en, einen außschuß aus euch zu machen vnd denselben auf morndrigen tag, geliebts Gott, bei vns in der Statt Arburg lassen, unserer gnadigen Herren vnd Oberen wolmcinungen gebürlich zu vernemmen, welche weil sie zu cwcren be.z Vaterlandts wvlfart vnd bestem gerichtet ist, so versehend wir Vns, ihr*werdct zu der erscheinung gutwillig vnd sein, auch gedachte ewere ausschüß mit allen erforderlichen befehl vnd gcwalt abfertigen. Zu vrkund mit vnscrs ° len mitgesandten Herrn Hans Heinrichen Wasers, Bürgermeisters von Zürich, einßigel verschlossen. So beschen ist ""tags den 20. Meißen 1053." Zur Berathuug der den Abgeordneten mitzugebenden Instruction wurde auch Waser beigezogen, ^uer gab her „Gwclböschrhber" des Großen Raths, Hanö Leonhard Engel, der Gcsandschaft Bericht ^ die bernischen Rcchtsamen im Emmcnthal. Nachher theilte der Stadtschreibcr das Project der Beschlüsse welche über die vielen Beschwerden der Landschaft beantragt wurden und welche mit Ausnahme vicl- ' des den Salzverkauf betreffenden Punktes das Volk zufrieden zu stellen geeignet schienen, v. Im 'Präge des französischen AmbassadorS anerbot auch Herr Baron seine Dienste. Bei einem Besuche, den bei Burgermeister Waser machte, stellte er nicht in Abrede, daß der Ambassador im ) "Sonsten ist man InnSgemcin sehr entrüstet wider die puren vnd vernemmen wir grundtlich, wann Herr Schultheiß Dachsel- Prr dißnralcn unpäßlich) nit geweßcn vnd zn allem glükh vwcr V. G. H. Schrybcn, darjnn Ihr Sy mit gntcn gründen ^nr gütigkcit vermanet, nit jn Raht vnd Bürger hngelangt wcre, so heile es ein scharpsfe resolutlon geben mögen, die Emmen- önlcr zeüberziehen. Die HilffSvölker sind schon ein thcil anderthalbstnnd nach bh der Statt geweßcn, aber wider zcruk gcinannet werden, Ligent anieht zwüschen hie vnd Lusanne, Sollend mit den Hicßigcn jn» 8000 vss den süßen syn. Hie aber sind nur östlen mann vß den Grafsschasstcn Nidouw, Büren, Arberg vnd Erlach, wie auch von welschen Ncüwcnburg vnd Biel. sind in die Burgcrhüßer vßgctheilt vnd wird jhncn das Lommis» gegeben vnd der vß dem von den puren selbst zusammen Rschoßne» Reihgelt genommen." Schreiben Waserö und HirzclS nach Zürich vom 10. März (alt. äial.). März und April 1653. Bcsize der Geldmittel sei, um eine Pension bezahlen zu können, daß er das aber erst thun dürfe, wen» man znr Bundcöerncucrnng zustimme. An demselben Tage hielt Waser vor Rathen und Burgern seine Proposition, enthaltend die Erinnerung, die „Gütigkeit der Gewalt vnd die Gnade der Schärpfe vorzusetzen." Acht Mitglieder dcö Kleinen und des Großen Ratheö leisteten der Gesandtschaft bei der Mittagstafel Gesellschaft; am folgenden Tage cilf. f. Mittwochs den 2. April am Morgen vor der Predigt kamen Schultheiß von Grafenricd, Vcnner Stürlcr und Sckclmcisicr Stürler. Sic hatten am vorhergegangenen Abend durch Herrn Moriz Groß die Klageil Bern's über die Emmcnthaler überbringen lassen mit dem Ersuchen, die Emmcnthaler vorzubcschcidcn, ihnen die Gnaden und Befreiungen, die ihnen sei' ihrer Erkaufung vergünstigt worden seien, und auch die Fehler vorzuhalten, mit welchen sie dieselben verwirkt hätten, endlich ihnen vorzustellen, daß sie zur Sühne der Obrigkeit die aufgelaufenen Kosten vergüten, Abbitte leisten und. die Rädelsführer herausgeben müssen. Indem also die Bauern (eS waren derselben neunnndzwanzig) vorbcschieden wurden, brachte man ihnen die Entlassung aus der Leibeigenschast' die Beflciung von Fnhrlcistungen und Tagwcn sowie den um einen kleinen Pfcnningzinö bewilligten Nachlaß dcö Hcuzchntcns in Erinnerung und zählte ihnen dagegen die begangenen Fehler auf. ES wäre» der lcztcrn elf, die sie thcils eingestunden, thcilö zu entschuldigen suchten. Indem sie um Verzeihung ub um die Eröffnung eines gnädigen Ausspruchs baten, mit dein die Sache zur Endschaft gelange, erklärten sie, daß sie zwar nur dcu Befehl haben, die Antwort ihren Mithaftcn, die von den Klagen der Obrigkeit keine Kenntnis! hatten, zu hinterbringen, gleichwohl aber im Namen Aller zur Leistung einer neuen Hb dignng erbotig seien; denen, welche die größten Fehler begangen haben, müßten sie cö überlassen, ihre Fehler selbst zu verantworten; indessen könnten sie in Ungelegcnhcit kommen und wären sie im Laude nicht mehr sicher, wenn sie von sich aus zugestünden, daß dieselben bestraft werden. Als am Na^ mittag die oben genannten Herren mit Venner von Wattcnwhl sich wieder einfanden und ihnen die Antworten der Ausschüsse mitgetheilt wurden, zeigten sie an, daß sie am folgenden Tage ihre Entschließung eröffnen wollen, daher die Gesandtschaft die Bauern wieder vorbcrnfen und sie zur Abbitte, zum Fußfa^ und zur Dank,agung anleiten möchte. Die Gesandten erklärten sich dazu bereitwillig, in der Hoffnung' „eö werde den Herren von Bern nicht zuwider sein, daß sie für die Uuterthanen interccdiren vmb nachts des Kostens vnd des Vßhingebens der Redlinfurcrn. deßglhchen sh bh den Hcuw- vnd Emdzehcnds- bcfrehung wytcr gnedig verbliben zulassen." I.. In Gegenwart der Gesandten wurden am 3. April Rathhanse von Schultheiß von Grafenried den Ausschüssen des Emmenthals die Fehler vorgehalten, welche die Obrigkeit, bevor sie die Begnadigungsartikel eröffne, Satiöfaction verlangen müsse; das brechen des Meineids fordere, daß sie die aufgelaufenen Kosten bezahleil, daß ihnen die Entlastung vo>" Hcuzehnten wieder entzogen werde und daß sie die Rädelsführer ausliefern. Indem hierauf den Abschüssen gestattet wurde, be.se.ts zu treten, und die Gesandten ihnen ihre Fürbitte anerboten, die Regierung sich dieselbe ebenfalls gefallen ließ, legten die Ausschüsse in die Hand des Bürgermeisters Waser d--s Gelübde dcö Gehorsams ab und der Bereitwilligkeit, einer neuen Huldigung sich zu unterziehen und st-» den Beschlüssen der Regierung zu fügen, t. Am 4. April zogen drei Fahnen von der Stadt Genf, hundert Mann stark, in Bern ein. Die Gesandten, welche Nach Aarburg gereist waren, kamen nach B"" zurück. Von den Räthen und Bürgern wurde über die Angelegenheit der Emmcnthaler abgeschlossen k.. Am 5. April traten die Gesandten wieder vor Räth und Burger und Statthalter Hirzel erstattete März und April l653. 157 ^ sich und seine Mitvcrordneten Bericht über ihre Verrichtungen in Aarburg, Langenthal, Wangen, nvangcn, Lcnzburg und Ölten. I. Der 7. April wurde verwendet zur Confercnzberathung mit Sekel- ^ ^ Willading, Sekclmcistcr von Werdt und Veuner Wagner, betreffend das Schreiben des AmbaffadorS lcl s' ""d die Angelegenheiten Englands und Hollands. »». Am 9. April wurden der Gcsandt- ^ ^ Auftrage von Rathen und Bürgern durch Herr von Bonstctten, Landvogt Müller und Unter- er Roth Eröffnungen gemacht über die Beschwerden der Aemtcr und Städte Aarwangcn, Wangen, Acin't' Aarburg, Vurgdorf. Die Regierung wünschte, daß die Gesandtschaft die Ausschüsse dieser bei,»' ^ ^^usclbcn Entschließungen wie die Emmcnthalcr bringen und dann dieselben auch der Huldigung ihalcr^" Jene Beschwerden zeigten sich in den zehn ersten Artikeln mit denjenigen der Emmcn- er übereinstimmend. Besondere Wünsche einzelner Acmter und Ortschaften betrafen die Theilung der KiSchrcibtaxcn, die Landsgcmcindcn, die MustcrungSkostcn, die WeibelamtSbcsczung, die ^"dechnuiigeii, den Todfall, den Wildbann, den Neubruch, die Salpetcrgrabung, den Bau der Brillen ^ den Ehrschatz, den Zoll, den Fischfang, die Fastnachthühuer. ES erschienen neunund- lg Ausschüsse^ die vernommen und dann auf den folgenden Tag vorbcschicden wurden. Am gleichen lvenbi^"^" ^ Räthen und Burgern auch diese Angelegenheiten verhandelt und dabei u. a. die Noth- ^ ^ lgkcjt anerkannt, die AmtSvcrwaltung der Landvögte und Amtleute einer Revision zu unterstellen, die ^ ^^ndö kamen Dekan Jakob Fenner, Pfarrer Jakob Hummel und Professor Lüthard, hätte begrüßen und ihnen die Freude Bcrn's zu bezeugen, daß die lieben Engel sie hergeführt Eck l ^ sandte ihnen die Regierung durch den Sckclmeistcr das Präsent. Dann machte der Grafrnried, im Begleite der Vcnncr Willading und Stürlcr, des Sckelmeisters Tillicr, Ab Bonstctten, Huscr, Amport, Thormann, Steiger, sowie des Syndics Pictet und des Herrn a)an, Trcytorrenö von Gcilf den Abschiedsbesuch. Der Schultheiß sagte in seiner „zierlichen langen Feuer, so habe die Freundschaft Zürich'ö und seiner Mitcidgcnossen gegen dus Zusage der Hülfcleistuug und im Aufgebot derselben, nicht minder aber in der Abordnung ^ Gesandtschaft sich bewährt. Nack^ ^ laß d e r S t a d t B e r n an ihre Unterthanen in der Landschaft Emmcuthal und an die ) l>lgemcinden derselben. Bern 1653, 4. April. (25. März alt. Kal.) — Staatsarchiv B«r». Näthe und Burger der Stadt Bern, von den Unterthanen der Landschaft Emmenthal und ihrer Nachbar- ^üegncn" derselben Ausschüsse um Bewilligung einiger Artikel gebeten, zwar geneigt, denselben in Gnaden zu ^cchc»"' die ungeziemende, eidlich verbotene Versammlung von Landsgemeinden zur Verbesserung solchen Ver- alz anderes vor die Hand zu nehmen bewogen, haben gleichwohl durch die von den Ausschüssen der Landschaft ^chasss" Vermittler erbetenen Abgeordneten der evangelischen Orte und Zugewandten, Zürich, Glarus, Basel, 'sieben ' Außer-Rhodcn und St. Gallen, und durch das reuevolle Schuldbekennlniß der Unterthanen „sich 'Schüsse" der Strenge die Milde zu üben, also sich damit zu begnügen, daß die gesammtcn anwesenden Aus »genannGemeinden ihr hohes Verbrechen mit einem Fußfall vor uns dem höchsten Gewalt, im Bciscyn der »schv,, ^hrengcsandten ganz reuig bekennt und uns, ihre verletzte Obrigkeit, underthänigst und demüthigst um Ver- "chäni"Verzeihung gebeten haben, mit aufrichtiger Erbiet- und Versprechung aller künstigen schuldigen, under- "d>ir ""d Gehorsame und sonderlich auch der ganz willigen, frischen eidlichen Wicderhuldigung, auf Form, wie >Anfn>° ^ ^ begehren werden^ und das; demnach wir zwar sie der Aushergebung und Verzcigung der Redliführer, er und Antreiber der vorgegangenen Unruhen und verübten Ungebühren entlassen, jedoch uns heiter und ausdrücklich 158 März und April 1653. „vorbehalten haben wollen, den einen und andern dieser Hauptfächer, Antreiber, Aufwiegler und Rädelsführer zum Rech „citieren, seines begangenen Fehlers halb zur Rede zu stellen und je nach Gestaltsame der Sache und des Verbreche „rechtfertigen zu lassen, daran dann und in der Zurhandbringung solcher entdeckten schuldigen Personen uns und »n „Beamte niemand verhindern, noch denselben einiger Vorschub noch Handvorhaltung widerfahren soll." Hiemit auf Erbice des Fußfalls und in die Hand des Burgermeisters Waser abgelegten Gelübds, und unter dem Vorbehalte, daß, wen besserm Verschen zuwider über die jetzige und schon vor zwölf Jahren bei'm thunischcn Auflauf vorgegangene Uuge n hinaus die unterthänige Treue abermals gebrochen würde, alle bis dahin bewilligten Freiheiten verwirkt sein sollen, ha wir den Unterthancn in den folgenden Artikeln willfahrt: I) Der „Salzzug" und desselben Verlag, der Obrigkeit schon 1 zuständig, hernach verschiedene Male in ihre Hand gestellt, seit einer Anzahl Jahre wieder in ihre Verwaltung gekonnt als ein dienliches Mittel, das Salz in leidlichem Preise und besonders auch für Kriegszeiten in nöthigem Vorrathe ^ erhalten, steht ferner der Obrigkeit zu: doch mag jeder Unterthan für seinen Hausbedarf mit Salz sich versehen wo u wie er will, nur nicht auf Wiederverkauf. 2) Der freie feile Kauf von Vieh und andern Sachen ist menniglichen zugelali^ ebenso das Getraide auf die Märkte zu führen; aber um dem gemeinen armen Mann Rechnung zu tragen, mag Obrigkeit gegen die Veräußerung von Vieh und Getraide ein Einsehen thun. 3) Den Zugang fremder Käufer zu bcsör wird das Trattengeld aufgehoben. 4) Die Aufhebung der Handwerkszünfte wird zugegeben: daher sollen die Zunfts r> zurück gefordert werden. 5) Aus den im Mandat angegebenen Gründen bleibt es bei dem geschehenen Abrufe der Wäre aber noch jemand am Leben oder dessen Erben, die beweisen könnten, „aus den Reisgeldcrn die groben Sorten ^ Batzen an sich gewechselt zu haben," soll ihnen zu Vergütung des erlittenen Schadens Hand geboten werden. 6) N- Begehren, die Zinse mit fahrender Habe bezahlen zu können, wird, weil dadurch Briefe und Siegel angegriffen wük " nicht eingetreten. 7) Der verarmten Zeit halber soll sechs Jahre lang kein verfallenes Hauptgut eingefordert werden sofern es genugsam versichert ist und jährlich gebührend gczinset wird. 8) In Bezahlung der Zinse und Hauptgüter den Gold- und Silberverschreibungen gegen Einheimische soll der Gläubiger die Sorten annehmen, wie sie damals gew>^ ^ waren, nämlich nicht höher anrechnen, als sie im Jahre 1613 galten: die Sonnenkrone zu 35, die Silberkrone zu Batzen. 9) Wer Geld ausleiht und einen Gültbrief aufrichtet, soll in baarcm Gelde und ohne Abzug zahlen; hicmst i die letzthin in der Gantordnung zugelassene Abziehung aufgehoben und, wer dawider handelt, verpflichtet sein, sofern u»" halb eines Jahres geklagt wird, Ersatz zu thun. 16) Die Bewilligung von Beiständen in Tröll- und Rcchtshändcln »> - bei der Gerichtserkanntniß des Ortes stehen, wo der betreffende sitzt, und ein jeweiliger Landvogt soll dessen überhoben ß ^ „In Appellationssachen aber wird menniglich so weit möglich gefergget vnd ihm ab den Kosten geholfen werden." ^ ^ Gerichtsbotcn und ihrer beschwerlichen Lohnsforderung halber wird die bereits aus unserer Mitte hiefür bestimmte EomwU " eine durchgehende erleichternde Ordnung aufsetzen. 12) Der abziehende Amtmann soll vor seinem Abgänge, und " die Boten zu gebrauchen, seine Gefälle beziehen: nur was nicht eingebracht worden ist nach der einzuführenden allgcw^ Botcnordnung einfordern. 13) Bei den bestellten Verkäufern aus dem Lande und in der Stadt wird Schießpulver in leidlichem Preise, jedoch nicht zum Mißbrauche und auf Wiederverkauf, vorräthig gehalten werden. 14) Die graber können als arme Leute nicht zu Stellung von Bürgschaften angehalten, dagegen wohl von den Eigenthümer" Schadenersatz und, laut ihres Patents, zur Herstellung der durchsuchten Orte genöthigt werden. 15) Die begehrte ^ theilung der Lehengüter im Emmenthale, vornehmlich hinter Trub und Langnau, unter Stellung eines Tragers, können > nicht gestatten, ausgenommen bei den größten Gütern, deren Auskauf für einen einzigen Erben zu schwer ist, in Falle der Amtmann den Augenschein einnehmen und berichten soll. 16) „Betreffend die Ehrschätze von den ausgeA' ^ Schachen vnd Ryßgrundgütcrn, davon noch kein Gsatz in den Vrbaren eingeschrieben ist, wird geordnet," daß anst"^ fürohin 2 vom 166 und nicht mehr, von den ehrschätzigen Mühlen und von andern Gütern, derenthalben im Urbar ^ , bestimmtes gesetzt ist, 2'/- vom Hundert bezogen, im Uebrigen aber anderer Lehen und Hintersaßengütern halber es be> ^ Urbar sein Verbleiben haben soll, alles nach Proportion der Summe, um welche das Gut vergantet worden ist, und nach des Gutes Werth oder Ertrag; auch daß kein Ehrschatz fällig sey, wenn die Änderung und Besitzung sich nicht zugetragen hat. 17) Es sollen auch alle listige und gefährliche „Anführungen vnd verübte Geschwindigkeit" in den ^ Werbungen unverbindlich sein : die Verbürgung aber des Soldes durch die Hauptleute ist ein ungewohnt Ding und h" März und April 1653. 159 allhier auch nicht zu begehren noch einzuführen. 18) „Was dann weiters das Begehren eines Landhauptinanns anlangt, »bieweil wir uns erinnert, das! eine Landschaft Emmenthal vor vielen Jahren zu ihrem Haupt in gemeinen Landesge- «ichästcn einen Landsvenner gehabt, deren einen von Wohlverhaltens wegen durch unsere frommen Regimcntsvordcrn in »Mein Feldzug aus sonderbaren Gunsten und ohne Nachfolge zum Hauptmann befördert worden, welche Titel dann sich «auf desselben Person allein verstehen und erstrecken sollen, daher und von erfolgten Mistbrauchs wegen es zu einer Ein- ,Stellung und bisherigen Unterlassung diser Landsvcnncrstcllc gekommen," wird dieser Landsvenner auf unterthäniges Anhalten der Landschaft wieder bewilligt „mit der Erläuterung, daß derselbe hiezu ordentlich beeidigt werde, auch in den »Schranken gemeiner Landessachen und des Fähnleintragcns sein Leben lang und so lange er sich wohl hält verbleiben, »und aus begebende Erledigung uns durch unfern jewährcnden Landvogt zwei oder drei dazu taugliche Männer vorgeschlagen werden, übrigens des Fcldzugs und der Volksabtheilung halben es bei den jetzigen Eompagnien verbleiben solle." Zur Erneuerung der Landsatzung wird bei erster Gelegenheit jemand verordnet werden. 20) Der Büsten, Reitlöhne uud Tagkostcn halber bleibt es bei den Urbaren und Ordnungen. 21) Die Schrciberlöhne förderlich zu ordnen sind etliche ->erren schon beauftragt. 22) Unbefragt Landsgemcindcn anzustellen kann vieler bedenklicher Ursachen wegen nicht gestattet krden. Es soll daher jede Gemeinde, so ihr etwas angelegen ist, bei dem Obcramtmann sich anmelden. Hat aber jc- U'and wider den Amtmann selbst zu klagen, so soll er den regierenden Schultheißen oder, wenn dieser wegen Verwandtest nicht zugänglich ist, die „Heimlicher" um einen Anzug vor dem Rath ersuchen. 23) Die Musterungen werden auf gasten der Obrigkeit vorgenommen. 2ä) Das Begehren betreffend, daß die Schasfnereicn zu Lanpcrswyl und Langnau 'ide'r mit Leuten aus der Gemeinde versehen werden, so sollen, was im Urbar ansdrüklich begründet ist, für die Bc- NMg derselben durch den Landvogt zwei oder drei habhafte Männer dem Rathe vorgeschlagen werden, unter denselben die zwei lezten Schaffner, wenn sie nämlich noch am Leben sind, lieber die Besczung des Wcibeldienstes wird bis ^ Erneuerung der Landsazung das Herkömmliche beobachtet. 25) Weil der Futterhaber zu Trub vor Erneuerung des ars zwar durch den Weibcl bezogen und genossen worden, seither aber dem Amtmann eingegangen ist, jährlich ungc- 25 Mütt, soll künftig der Landvogt davon 15 Mütt, der Wcibel das übrige erhalten, wogegen der lcztere den Ein- ^l! besorgen und mit dem alten Lohn eines halben Vazens für das Fürbot sich begnügen solle. 2ti) Die Kirchenrcch- ^"gen sollen zu Ersparung der Kosten entweder an den Tagen, da der Landvogt ohnehin an das Gericht kommt, abge- ^ oder von dem Prädicanten und zwei Ausschüssen der Gemeinde dem Landvogt auf dem Schlosse vorgelegt, für Un ^ auch nicht mehr als 10 Pfund verrechnet werden. 27) „Alles so lang es uns gefallen, wir es anch thunlich und 'östlich erachten werden, mit Vorbehalt des einen oder andern Artikels zu mindern, zu mehren, gar oder zum Thcil ab '^bun, nach unscrm Belieben und sonderlich unter dem zum Eingang mit Mehrerin gesetzten ausdrücklichen Vorbehalt. In dises Briefs gegeben und mit unserer Stadt Secretinsigcl verwahrt den 25. März 1(!53." »s. Conferenz der evangelischen Orte. Bern. 7. April (28. März alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. töZ (nicht cingehcstet). — KantonSarchiv Schaffhausc». . Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomon Hirzcl, Statthalter. Bern. Rudolph Willadin.q und Abraham von Wcrdt, beide Sckelmcistcr; Vinccnz Wagner, Vcnncr. ilru s. Jakob Marti, Landammann nnd Panncrhcrr. Basel. Joh. Heinrich Falkner, Zcugherr. ^ 6 lfhaitseit. Leonhard Meher, Sckelmcistcr, Appenzell A. - R h. Ulrich Dictzi, Statthalter. ^ d t S t. G a l l e n. Ur. Bartholomä Schobinger, 'des Rathö. 1K0 April 1653. ». Wegen der bei den Unterthanen der Stadt Bern eingetretenen Unruhen versammelt nahm »i">' zuerst ein Schreiben zur Hand, welches der französische Gesandte de la Barde in Betreff der Bundes crneuerung an die XIII Orte gerichtet hatte. In Berathung darüber fand man, dasselbe solle den Ort"' zu schriftlicher Begutachtung mitgcthcilt und mit der Aufforderung begleitet werden, sich zu erklären, ^ sie so geringen und schimpflichen, conditionirten Offerten Gehör geben, oder einfach bei den deschalb g" machten Abschieden verbleiben wollen, so daß nicht nur die Obersten und Hauptlcutc befriedigt, sonder" auch den Obrigkeiten und andern Ansprachen laut den eingegebenen Mcmorialcn genügend entsprecht oder aber die Truppen hcimberufcn werden sollen. Je nachdem die Antworten ausfallen, sott Zürich weder von sich aus dem Ambassador die eidgenössische Meinung und Absicht mitthcilcn oder eine alN meine Tagsazung ausschreiben. I». Auf das an die Gcneralstaatcn der vereinigten Niederlande sowie"" England gerichtete, an lezter Weihnacht abgegangene Schreiben der evangelischen Orte wird von d"' Generalstaaten geantwortet, daß ihnen ein billiger Friede allerdings sehr angenehm wäre und daß sie ^ christlichen Licbcsbczeugung der Eidgenossen sich herzlich freuen. Da nun seither durch den Stadtschr"^ Stocker wiederholte Friedensermahnungen an beide Parteien ergangen sind und demselben der Aust"^ gegeben worden ist, zu erforschen, ob die eidgenössische Jntcrpofition angenehm wäre, und da auch von vc" schiedcnen Seiten her dazu aufgemuntert wurde, hielt man es für angemessen, vorläufig ein bezüglich^ Protect zu entwerfen. Es soll nämlich eine vierglicdrige Gesandtschaft bestellt werden; jede der v>" Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen soll ein Mitglied ernennen und zur Abscndung be"^ halten; jeder Gesandte nimmt zwei Diener und sonst noch zwei besondere, auch zum Schreiben und Z" Verrichtung dienstlicher Aufträge taugliche Ehrcnpcrsoncn mit sich; so wie aus England der erwarb Bericht kömmt, versammeln sich die Gesandten, um ihre Abreise zu verabreden, wobei man vorauösezt, werden von Basel aus die Rheinschifffahrt bcnuzen. e. Auf Donnerstag den t-I. April (alt. Kal.) wird in de" evangelischen und zugewandten Orten ein allgemeiner Bcttag angeordnet, um Gott für die Schlicht"^ der in der Eidgenossenschaft entstandenen Unruhen zu danken und um fernere Erhaltung der Ruhe ^ flehen*). «I» Das Dankschreiben der Vorgcscztcn der Gemeinden im picmontcsischen Luccrnathal fällt'" den Abschied. Im Schasshauser Exemplar lautet dieser Artikel also: Nachdem Bern bereits über Anordnung eines Fast- und Bcttag" alle evangelischen Orte und Zugewandten nach Genf geschrieben und der ebenfalls bei der Consereuz anwesende Syndic P" von Genf ini Namen seiner Obern sich eifrig dafür erklärt hat, indem man Ursache habe, Gott für die Stillung der >>f schiedcnen Orten der Eidgenossenschaft erhobenen Empörung zu danken und ihn um Erhaltung des Friedens und der Ei»>i> zu bitten, wurde der nächste Donnerstag nach Ostern, 14. April, als Bettag bestimmt. April 1653. 161 Confevenz der V katholischen Orte. Gersau. 2». April. Staatsarchiv L»c«r». Mg, Atsch. Bd. XI.III, kol. 12S. Gesandte: Luccrn. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Laurenz Meher, Statthalter; Landvogt Lcodtgar Ncr. U ri. Jost Püntiner, Laudauiinaun; Scb. Pcrcgrin Zwcpcr, Landeshauptmann. Schwhz. »rtiii Bclmont von Rickenbach, Landaiinnann; Georg Aufderinancr, alt-Landammann; Konr. Sebastian ^>'g und Michael Schorno, beide Statthalter. U ntcrw aldcn. Marquard Jmfeld, Landammann "Obwalden; Jakob Christen, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidlcr, Ammann; Peter n»kler, alt-Ammann. Lucern eröffnet die Verhandlungen mit der Bemerkung, daß cincsthcilö die auf wohlgemeinte eutung der luecrnischcn Regierung von Zürich ergangene Ausschreibung einer allgemeinen Tagsazung, ^wtheils die von dcil zehn luecrnischcn Acmtcrn neu angehobenen Unruhen und Anforderungen die Bcrathung der V Orte zuin Bedürfnisse gemacht haben, dankt für bereitwilliges Entgegenkommen ^ trägt nach vorangegangener gegenseitiger Begrüßung weiter vor, was seit der leztcn Mitthcilung aus ^ ^ und Solothurn sowie aus dem Entlibuch schriftlich eingegangen sei, wie besonders Luccrn die zehn "tcr aufgefordert habe, auf den folgenden Tag ihre Anwälte abzuordnen, damit ihnen auf den aller- iw von Wolthausen aus empfangenen Brief ordentlicher Bescheid erthcilt werden könne; denn obwohl mniug vorhanden sei, daß dabei Vorschläge auf die Bahn kommen werden, durch die man zu einem Agenden Austrag gelange, möchte Luecrn dennoch vorher die Ansichten derjenigen Orte kennen, "hastlj en unlängst so verdankenswerth dazwischen getreten seien. — Die übrigen Gesandten, ihre frcund- ^ "che Dicnstwilligkcit bezeugend, eröffnen hinwidcr: In diesen Tagen seien fünf Ansschüssc aus ^ Zehn Acmtcrn vor ihre Rathsversammlungen getreten und über ihr mündliches und schriftliches An- ^^tien verhört worden; nach dem ihnen hierdurch bekannt gewordenen Sachverhalte scheine ihnen das von ^Ü^ffene Mittel gar erheblich, sofern die zehn Aemtcr es redlich meinen; da jedoch vielmehr das ^ ^spiel zu verspüren sei, auch von denselben die Unterthanen anderer Orte mit herein gezogen, die "Seiten geschmäht, verkleinert und verschrieen werden, so möge man den Unterthanen zwar kcincö- die Gnaden mißgönnen, welche Luccrn zu gewähren geneigt sei, dagegen werde an der Substanz ^.^lMgenen Spruchs festgehalten werden müssen; diesen Spruch zu schüzen seien die vier Orte jcden- Thr und Williöau mit neuen gar ungebührlichen Artikeln aufziehe, dieser zwei Aemtcr halber daher zur >»äh Hoffnung zu schöpfen sei, werde es angemessen sein, der übrigen acht Aemtcr, nämlich mit cr- . - Moderation, ohne Acndcrung der Hauptbriefe, sich zu versichern. I». In Bezug auf die aus- -> .^benc Tagsazung wurde der Ansicht von Nidwalden und Zug, die Orte hätten derselben wohl über- erbötig und entschlossen, in der Meinung, daß Luccrn zur Beruhigung der Unterthanen diesem "che noch einen Revers beigeben möge; und da das Entlibuch von seinem alten Beginnen nicht abweichen werden können, entgegen gehalten, man sei denn doch des guten Erfolgs der Unterhandlung mit Z^)u Aemtern noch nicht sicher; die Ausschreibung lasse sich der Zeit wegen nicht mehr rükgängig 162 April 1653. machen; mit Freiburg und Solothurn seien Sachen zu besprechen, die sich der Unsicherheit des Bote"' laufcs wegen nicht wohl durch schriftliche Korrespondenz erledigen lassen; endlich gebe die Tagsazung ei'" willkommene Gelegenheit, die Intentionen Zürichs und der übrigen seiner Religion zugcthanen Stäb" kennen zu lernen; dann biete sie auch den Anlaß, die von Zürich dringlich angetragene Seüdung in die gemeinen Vogtcicn „hintcrsiellig. zu machen oder die Bcrathung darüber auf künftige Jahrrechnungs Tagsazung zu verschieben; es solle sich also kein Ort söndern, sondern vielmehr jede Gesandtschaft ^ bereit halten, m.t den Gesandtschaften der andern katholischen Orte vor dem allgemeinen Zusammentritt sich so zu verständigen, daß hernach die entscheidende Abstimmung in guter Ordnung vorgehe und >- bcincbenö, was auf vns sonderlich beruhen mag, gwersamb zu maneggiren wissen." v. Von Luccrn das Ansinnen gestellt, daß seiner Abordnung gestattet werde, selbst vor die Landögemeinde derjenigen O'" zu treten, in welchen die Ausschüsse seiner Unterthanen mit vielen ungereimten Klagen und scheinbare" Prateztcn aufgetreten seien und bei dem gemeinen Landmann gar zu viel Glimpf und Glauben gesunde" haben möchten. Dieses Begehren wird jedoch mit der Versicherung abgelehnt, daß die bei den Verhak lnngcn bcthatigt gewesenen Gesandtschaften über den eigentlichen Sachverhalt hinlänglichen Bericht crstattc- habc», so daß eine solche Abordnung Lucernö kein Bedürfnis! sei. «I. Schließlich dankt Luecrn den übr>5" Orten für die unverdrossene Mühewaltung, die sie in dieser Angelegenheit in so zuvorkommender bcthätigt haben, und erbietet sich zu Gegendiensten. Gemein-eidgenössische Tagsazung der XIII und zugewandten Orte. Baden. Ivk!3, 2!>. April. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch, Bd. ISS, kol. so. — Staatsarchiv Lucer», illlg. Sbsch, Bd. XI.III, 5o>. IS«. Gesandte - Z u r. ch Iah. Heinrich Waser, Burgermeister; Solomon Hirzel, Statthalter und PaN'"' träger; Konrad Werdmüller, Reichsvogt und Sekelmeister. Bern. Anton von Grafenried. Schuld V,«.,,, W-zner, V..»..r, «U..-U „„ich Dum.-, Schulch-iß- «zur.,,. M.«., SM, Z.st Pm..>„.r, «-ud.u,d--U.U.-W-W. «zud.mm.u.», S.d. Z«.».r -.,°..h°,,p«.uu. Schw», R°Ni„ B.,-.„t>»m°u.„ Mich-., Sch°.u°, Uu!crw»Id-u. z-l,-u» Zmf«,d, -„-«-ud-mmauu «ou Lbwald-u. Zuz. G.°rz S>»^' «mm-m,, Z-kub d.» R.chs. G,--us. z-,«bM-„j. L.ud-mm-„„, -„P-ud-mm-uu. Bas.I. Zch. Hamich z.„ghm; S-b°s>i°u B.«, d.« R-chs °°u Di-ib-ch, Siui.u P-l.»»u„ M.».r, Burg-.m.,».-, b.,d. d.« zmm So, Joh. Jakob vom Staal. Vcnner; Urs Gugger. Gemeinmanu. Schaffhauscn Joh Jakob Z>c^' Bürgermeister; Leonhard Mehcr. Sekelmeister. Appenzell. Johann Guter Landamman" Jnner-Rhodcu; Ulrich Dielzi, Statthalter von Außer-Rhoden. Abt von St. Gallen Jan Ringk von Baldenstcin, Hofmeister; Fidel vom Thum. Hofammann. Stadt St Gallen. ^ Kunz, Bürgermeister; Bartholomä Schobingcr, des Raths. Gemeine drei Bünde Wilhelm 164 April 1653. gleitende Zuschrift hob namentlich die vier ersten dieser Artikel hervor. In Folge derselben wollen n) den alten Eidgenossenbund erneuern, die Gerechtigkeit äufnen, die Ungerechtigkeit abschaffen, damit de» Obrigkeiten zukomme, waö ihnen gebühre, den Bauern bleibe, waö ihnen gehöre; d) sie wollen eina»^ helfen, alle neuen Aufsäze abzuthun, so daß, wenn die Unterthanen eincö Orts mit ihrer Obrigkeit >» Streit kommen, der andern Orte Bundesgenossen nicht gegen jene ausziehen, bis erwiesen sei, daß ^ Unrecht haben; c) sie wollen, wenn eine Obrigkeit fremdes Volk gegen die Unterthanen herbeirufe, eiua"^ mit Hülfe und Rath bcispringen; ll) sie wollen jeden, der wegen dieses Bundes an Leib, Gut oder Schaden leide, davon erledigen. Indem das Begleitschreiben erklärt, daß die Unterthanen von Lucern, Solothurn und Basel sich zu diesen vier Artikeln vereint und damit zugleich die frühern Schultheiß Dullikcr, sowie die dem Rath von Zürich übergebencn Willisauer Artikel zurükgeno»»»^ haben, verband es damit e) die Bitte, es möchte doch in Hinsicht auf die Münze eine Gleichheit einsb schworen, wilen si mit Pitt nichts bsonderß I erlangen möchten, Maß ihnen gehörte, derowegen Ihr Oberkheit übel zuss^ dorinn beschriben sy Gsantte Herren vß den 6 Cathol. Orthen, welche Herren gar lange mit dem Handel vmb ß»^ gangen, vnd hinzwüschen schriben sy vmb Hilst vnd wird also der Handel je lenger je böser, Also daß die Empter s>>^ Statt Lucärn zogent, weilen die H. Iren «erzürnten Pontßgnossen krientz vnd j Horw Starkh vnd hoch gethrcuwt h»^ Alles; zu verderben, wan sy nit wider zuo der Statt schweren wellen; vnd In dem Hand die dryzehen vnd Ettli^ ' gcwante Orth der Eydtgnoschafft Abgesantte Herren zu Baden ein vnguottes vnwahrhafftes Nunäut gemacht (des; J»^» ^ daß sy Aller handt hochsträffliche fähler vnd muoth willen vnuerantwortlichen wie öffenbaar j am tag verüebt gcthon si'^ haben): solches über die obgenambtc Anfänger Im Entlibuch mehr theils; vnd über alle, die ihnen verhülfen sin wur^ geschehen vnd ausgehn lassen, domit sy j von allen Orthen Vnderthonen verhafft wurden vnd daß si nitt zu ihnen also daß sy zu den Nachberen zuo allen Orthen nit wol mehr dörsttent kommen, wegen deß Nanäats, weylen sy so verkleineret vnd verlümbdett worden, do sy ihr leyb vnd läbenß nit wol mehr sicher waren, sonder schon gefährlich gägnett; auch dorzwüschet hend von vielen Orthen frembd vnd heimsche j kriegß Leuth sollen vf sye einfallen, vnd D»»» si mit vns Bärner buren zu Reden kommen vnd abgeret handt, daß mir ein Anderen kein leyd vnd schaden welle» l stiegen, -sonder auch kein frembd j old heimsch Volkh durchziehen lassen, si old vns zu schedigen, domit mir Alß gcth^' Liebe Nachberen mit ein Anderen handle» vnd wandle» könen, auch vnsere hüser, Höfs, haab vnd guott, j weyb v»b ^» ^ In guottem fridlichen Ruowstand erhalten vnd bliben köne; vnd weilen mir Im Bärn gebiet offt Im Willenß ^ Vnsere G. H. vnd Oberkheiten zu pittcn, daß j sy vnsere beschwerden Auch nach lasten sollen vnd Abthun, wie da» ^ ^ Jahren Im Dünner krieg old gspan auch der glichen verEinbaret het sin sollen, aber schlechtlich gehalten worden, dar»»' Hand mir Abcrmahlen Gsante Menner für vnser G. Oberkeit zehn Bärn geschikt vnd sy vnderthanig vnd hoch sy sollen vnsere beschwerden Ab vnß Nemmen; Dorüber j Sy aber vnser Gsante bezwungen, daß sy In Vnser » Nammen Hand müeßen vsf die knie Niderfallen, vmb gnad bitten vnd annemmen vnd hernoch das selbig doch noch »' halten haben, j Was; sy schon vnseren gsanten versprochen; Darum wir Vrsach genommen vnß In Allewäg zu vcrß' ^ Ist darum vff den I3./23. Tag Abriliß Im abgesetztem 1ö53 Jar Zu Suommiß- j wald Ein Landtßgmeind geh» worden wegen vnser klag Artikels; Puncten vnd deß vnguot^n Nunckats, welches vnser Ehr vnd guottcr Namm »»"^ ^ dato, daran vnß nit j wenig gelegen; Dorum wir vß der Hcrrschafft Bern, Lucärn, Solothurn vnd Basel gebiett v»^ den hienach genambtcn Orthen sint zusammen kommen, aldo nur vns; früntlich er- j sprachen wegen vnseren beschwerde» ^ sonderbaren Nrsachen halber vnd dorüber vf freyem Fäld Einheilig ein vfgehebten Ewigen, Stif, stächen vnd veste» ^ vnd Pondt zu dem j wahren vnd Ewigen Gott zusammen Hand geschworen, dise Nach Volgente Artiklen Thrüwliä?»» halten, Wie Volget: j ^ In Nammen der Hoch Heiligen Dryfaltickeit Gott Vatter, Sohn vnd Heiliger Geist Amen, j So hant mir geschworen in disem Ersten Artikel, daß mir den Ersten Eydgnösischen Pont, So die vralten Eydtgnossen vor Ettlich H"" April 1653. 165 ^ühtt und dadurch die Möglichkeit gegenseitigen Verkehrs wieder hergestellt, und wenn die Münzen zu ") seien, durch die Obrigkeit, von welcher die Münze ausgegeben worden sei, nach der Probe das "'Pclhaste vergütet werden, indem die Verbündeten sonst entschlossen seien, unter einander die Münzen bisherig,,, Wcrthe zu nehmen und die Obrigkeit, sofern sie die Münzen in solcher Weise nicht an- llnen wolle, mit Waaren zu bezahlen; alles dicß unter der wiederholten Versicherung, daß, wenn r großen Noth abgeholfen werde, sie ihrer Obrigkeiten treue, gehorsame Untcrthancn sein und bleiben eu. 4) de,,, Entlibuch langt ein Schreiben ein vom 5. Mai im Namen dcö Landpannerherrn, u»d Landfähnrichs, vierzig Gcschwornen und der ganzen Landgemeinde: Daß NiklauS Theiler de» Pvrtmann, wohnhaft im Lande Entlibuch, abgeordnet seien, ohne vollmächtige Gewalt, aber mit schriftlichen und mündlichen Berichte, daß das Land Entlibuch nur die Nükgabe der zwei dem Lande . genen Briefe verlange, um dem Inhalte derselben gemäß alle Pflichten, mit denen es an die Stadt wen sei, zu erfüllen, einstweilen aber sich an das ihm gebliebene Vnlunus dcö einen der genannten v»d ^ , Manien Hand geschworen, wellen haben vnd Erhalten vnd die vngrcchtigkcit helfen ein Anderen Abthun, Schutz Üäbcn " uiit lyb, haab, gnott vnd bluott, also daß, waß den Herren vnd s Oberkeiten gehört, sol ihnen blibcn vnd Jaren Schirmen was; vnß burcn vnd Vnderthonen gehörte, sol auch vnß bliben vnd zuogestelt werden, diß zu Aller bind ^ vnbcgriflich s vnd vnschedlich. Zun« 2. wellcnt mir helfen ein Anderen alle vnguotte Neuwc vfsätz "won, vnd sol aber Jedeß Orths vnderthonen ihr Grcchtigkeiten von ihr Oberkeiten sclbs s vorderen, wan sy gegen ihr Oberkeit möchten bekommen, sollen sy doch nit vsziechen ohne wüßen vnd willen der Anderen io baß man Vor köne sehen, wedere Parth Recht s oder Vnrecht habe; Hand vnser Pontsgnossen dan Recht, ^°ltca? ^ Ihnen darzu helfen, Hand sy aber vnrecht, so wellen mir sye Abweisen. Zum 3. wan die Oberkheiten deren I »der heimsche Völker vnß vnderthonen vf den halß richten oder Leggen, so wellen mir dieselben ein An- TrM'I " 6"° Nut wysen vnd dasselbig gar nit gedulden, sonder so es von Nöthen wäre s Wellen wir ein Anderen gelosn ^ Mannlich beyspringen. Zum 4. Wan auch ein old ander Person in Stetten oder Landen durch disen vs- d>Md ^""bels willen von einer Herrschafft s oder anderen Lüthen yhnzogen oder an lyb vnd guott oder Leben geschediget Zga alle Orther vnser Pontsgnoflen denselben helfen mit lyb, haab, guott vnd bluott erledigen vnd erlösen, s Veder selber Antreffen wurde. Zum 5. So solle diser vnser geschworne Pont zu allen 1v Jarcn vmb ^erkeh" ^rnüwcret werden von den Pontßgnossen, vnd so dan ein j old Ander Orth Ein beschwcrd hctte, von ihr Neun," anderß, so will man alle Zeit demselben Zum Rechten verhulfen sein, domit also vnseren Nochkümligen kein bngebür- s liche bschwerden mehr vfgeladen könne werden. Zum 6. Es sol keiner vnder vnß so vermessen dachen ^ wider disen Pontschwur Reden solle oder Rath vnd Thatt geben > wolte, wider dauon zcstohn vnd Znüthen h»em ""'lcher aber diß übersehen wurde, solle ein solcher für ein Meineyden vnd thrüwlosen Man gehalten vnd noch ^glichx^"^ ^ Abgcstrofst werden. Zum 7. Eß sol auch keines Orths Pontsgnoss mit ihrer Oberkeit diser Handel völlig zu beschließen, biß die anderen vnser Pontßgnossen auch an > allen Orthen den bschluß könen machen, Also daß " 'heilen vnd glich mit ein Anderen der bschluß vnd friden solle gemacht werden. > das ^^hw die Orth vnd Vogteyen so in discm Pontschwur Briefs begriffen vnd geschworen handt. Aller Erstlichcn Httrick ^"tlibuch sambt den übrigen !) Emptercn, welche zu Wolhusen s zusamen Hand geschworen; Volgct die vß der "st Bern, Erstlich die Vogtey Trachselwald -f Signauw, . . . . vnd Landtschasst ^!Ien n vnd Brientz, Frutigen, das Lant- s gricht Sterncnberg, Zolikoffcn, Konclfingcn, das Landtgricht Seff- sch^'.^fsschafft Nidauw, Graffschafst Büren, die Vogtey Frauwbrunnen, Vogtey Urberg, Vogtey Lantzhuott, Grasf- ^»qten v dßgenommcn die Statt, Vogtey Wangen, Vogtey Arwangcn, Vogtey Pib, Statt vnd Ambt vnd Ärburg, Statt vnd Graffschafst Lentzburg, Vogtey Schcnkenburg. j der Herrschafft Solothurn die Grasschafft Göstgen, Statt vnd Ambt Ölten, Vogtey Bechburg, Vogtey falkenstein, 16« April 1653. Briefe zu halten und in einen ähnlichen Rechtstag, wie derjenige mit den sechs katholischen Orten ^ nicht wieder einzugehen entschlossen sei; jedenfalls aber , wenn es zu einem schiedlichen Versil^ kommen sollte, nur die Laudleutc von Uri, Schwhz und Unterwalden als Schiedrichter annehmen wür^' dabei freilich auch Grund habe, sich sehr über das ausgegangene Mandat zu beschweren, in welchem^ Obrigkeit die Leute des Entlibuch allzu hart an ihren Ehren angegriffen habe, so daß sie an vielen als Kczer, Schelme, Diebe, Meineidige gescholten werden, während sie doch nur das Recht gesucht sich zum Schuzc gegen fremdes Kricgsvolk, von dein sie erweislicher Maßen mit Raub und Brand einem Ungenannten kömmt Bericht, wie etwa 36 Männer in Williöau, Geuensee, Kuutwhl, Rickenbach, Pfeffikon einige Bauern gebrandschazt und von Rickenbach ihren Zug nach Ermcnsce ^ Schongau fortgesezt haben, „um den Weibel Ludi zu bremsen"; das thun sie, nach ihrem Vorgebe», Abschlag für die durch den Streit aufgelaufenen Kosten; am 3. Mai sei bei dem heiligen Kreuz im 6" buch vorgegeben worden, 46,666 Berner seien gegen das Land im Anmärsche; neben Widerruf deö festes werde Herausgabe der zwei alten Briefe gefordert; wer gegen die Entlibucher kämpfe, werde ^ Papst excommunicirt; mau werde au den Papst und an den Kaiser eine Gesandtschaft schiken; d>e^ Josephötag aufgelaufenen Kosten müssen, weil die gegebenen Versprechen nicht gehalten worden, Regierungen vergütet werden; weil man das Land dein Feinde habe preisgeben wollen, zahle man ^ auch keine Zinsen mehr; verboten sei es, mit „Grempelwaaren" nach Luceru zu gehen oder Tüclss'- färben zu lassen; eine 256,666 Mann starke Bevölkerung sei nach den Beschlüssen in Huttwhl eutsch^ Vogtey krieg Stetten, Vogtey flummenthal, Vogtey Leberen, Vogtey j Buchyberg, Vogtey Dornach, Vogtey Dirrstey», ^ Gylgybcrg, — vß der Herrschest Basel die Statt Liestahl sambt ihren Dörfcren, die Grofschafst farnßburg, Vogtey bürg, Vogtey I Homburg, Vogtey Rahmstain, die freien Ämter Vogtey, so vnder die H. Eydtgnosse» der alten ltz ^ j Brandis, Sumiswalt, Huttwyl vnd das gantzc Land emmen- I thal vnd das frei gricht Stcphisburg, Hiltcrfmlb" Hans Büler zuo Sigerswül für ihn vnd sine nachkommen. > , ^ Diser Pontschwur vnd Eydt ist zu Huthwyl von den vsigcschossnen von den obgcnambtcn Orthen har 6»» > , ^ vnd bestcttigett worden In abgesetztem Jar vf den 4./14. tag May vnd mit den hieran > gehenkten Jnsiglen M ^ gedechtuusi, zuo wahrer gezükhnuß gehcnckht vnd bckresftigct worden. Diser bliesen sint 4 von wort zu wor Luthend vnd jedem Orth einer zugestelt worden, > Nämlichen Bärn, Lucärn, Solothurn vnd Basel herrschafften. ! ^ -j- Diese Stelle ist leer und eine Nadur darin bemerkbar; offenbar gehört die weiter unten mit -f bezeichnete Fortsei^ bcrnischcn Acnitcr, von Brandis an bis zum Ende des Sazes, in diese Lükc. ES hängen folgende Siegel: 1. Entlibuch: Das gewöhnliche, an einer gewobenen roth- und griinseidcncn Siegelschleife. Ail^ 2. Williöau: L. oomitatus et oxxiäl >Vilisa^v. St. Peter als Schildhalter über einem spanischen Schilde mit k des Löwen, an gewobener seidener, roth und grün gestreifter Siegclschleise, wie Nr. 1. 3. Ölten: 3. 6^3D1il. VI.1LU. Drei auf Bergen stehende Bäume mit rundlichen Laubkronen, an perg>» Siegelband. , 4. (?Rotenburg): Siegelform des ficbenzehnteu Jahrhunderts. Siegelbild eine Burg, über deren Mitte zwei schrcnktc Sparren, außerhalb je ein scchsekiger Stern. Von der älter» Legende ist »och: 3 ü ... VK6 - -' lesbar, später cingcflikt im Stempel ist nach 3. und nach i, 3. 44 roh nachgravicrt. An pcrgs« Siegelband. 4»^ 5. Licstal: 3. 61V1VN VIVIDs.DIS. vü. I.lüSl'^4,. In der ober» Hälfte des quer gctheiltcn Schildes der v gF' eines Baselstabs. (An grün und rotheu Bändern hängt dieß Siegel, wie Nr. 1 und 2.) Ueber dein Schill zahl 1539. April 1653. 167 ^ Münzen in ihrem alten Wcrthe unter sich circuliren zu lassen; wer jenen Beschlüssen entgegen handle, " werden Nase und Ohren abgeschnitten; auf den 14./4. Mai sei eine neue Versammlung nach Huttwhl Ästest. g) einem von dem Secrctär der französischen Gesandtschaft überbrachten, vom 29. April au die Aufständischen gerichteten Schreiben stellte der französische Gesandte an dem Beispiele Verderbliche innerer Unruhen vor Augen, mit der Bemerkung, daß die kaiserlichen Generale küs Befehl haben, sich bereit zu halten, um die inucrn Zerwürfnisse ocr Eidgenossenschaft zu Erneuerung r Ansprüche zu benuzen, daß auch der spanische Gouverneur der Niederlande sein Kriegsvolk in die W verlegt habe, eben deßwegen aber eine gütliche Ausgleichung der Streitsache für Obrigkeit und . zu wünschen sei, wozu von der Gesandtschaft gerne geholfen werde. 7) Ferner wird das aus unterm 3l)./29. April an die Gesandtschaft gerichtete Schreiben der Baucrn-Auöschüssc von Bern, ^u, Solothurn und Basel mitgethcilt, welche die Versicherung aussprechen, ernstlich Ruhe und Frieden ^ weiter nichts als den Genuß ihrer alten Rechte und Abschaffung der Mißbräuche zu suchen, daher ^Wendung der Gesandtschaft bitten. 8) Der Bericht des Landschrcibcrs Zurlauben erzählt, was > Baden aus in die Freiämter abgeordneten Gesandten von Zürich, Unterwaldcn und Zug am zu BoSwhl mit den dahin berufenen Gcmcindcauöschüsscn verhandelt, wie die Ausschüsse von Villmergcn und Hilfikon von ihren Gemeinden keine Aufträge mitgebracht, soudern auf die Xnbergjscheu sich berufe», nach den Acußerungen derjenigen von Muri, Bünzen, Boswhl, Sarmen- ^whl, Wohlen, Niederwhl, Hegglingen, Dottikou, Wohlenswhl, Auglikon eiuige Ausschüsse von ih„/^ gekommen seien-und ihnen vorgetragen hätten, daß die Rothenburger sie aufgefordert haben, zu ^ Zu schwören, wozu sie, um nicht großer Gefahr auögesezt zu werden, besonders darum geneigt ^ Obrigkeit fremdes Volk in das Land zu führen und es zu verheere» beabsichtige, sei ^ ^ wiederholtes Andringe» ihrer Pfarrhcrren der Beschluß auf so lauge verschoben worden w sie die Gesinnung der andern Aemtcr Erkundigung eingeholt hätten; in Folge dessen haben ^ iu Pen andern Aemtcrn Gemeinden abgehalten und beschlossen: Die Obrigkeit um Abschaffung der ^Werden zu bitten; sich der lueernischen Bauern nicht anzunehmen, sondern für sich mit ihrer Obrig- hj,/" ^chandcln; fremdes Volk aber denselben mit allen ihren Kräften Hülfe zu leisten; wenn ^/wnides Volk komme und ihren Beschwerden abgeholfen werde, zur Obrigkeit zu stehen; von der ^ gewärtigen, daß die Beschwerden noch vor dem Schwörtage erläutert werden; sich nicht gegen ^chbaren in den Kampf führen zu lassen —; doch habe Sckelmcistcr Hiltbrand von BoSwhl erklärt, i ^ gemeine Mann sich zu solcher Vereinbarung nicht verstehe, sondern sein Absehen auf die Mehen- Zw/ ^ ^ übrigen zwei Acmter richte; auch habe er über das gegen die luccrnische» Uuterthanen Mandat schimpflich gesprochen; ähnlicher Weise alt-Sckclmeister Keuch von Boswhl und Heinrich bvn Hilfikon; endlich, wird beigefügt, haben drei Auögcschosscne von Hitzkirch die Sarmenstorfcr ^ Zwingen wollen, zur Sache der Lueerner zu stehen. 9) Als Beilage des Berichts von Zurlauben h ' ^'geschlossen das vom 4. Mai datirtc Ruildschreiben Hitzkirch'ö an die übrigen Acmter und eine üe von Sarmcnstorf, daß im Lucerner Gebiet zu Schongau von einem 32 Mann starken Haufen isj anderes Gut weggenommen worden und nach Versicherung gewisser Leute ein Mann mitgezogeil k'ucm Sarge zwei Ohren, einen Bart, einen Hammer, einen Pfriem zum Durchbohren der " und eine Schccre zum Abschccrcn der Bärtc mitgeführt habe; zwei der in Schongau bedrohten 168 April 1653. ^ Männer haben um die Erlaubnifi gebeten, in Sarmenstorf zu wohnen. 10) Eine Anzeige der Aussß der zehn Aemter kündigt von Williöau unter'm 5. Mai an, daß sie im Vertrauen auf sicheres Geleit >h" Abgeordneten auf den 7. Mai nach Baden senden werden. Von Untcrvogt Schnorf wird die von K-ß Brönner unterzeichnete Bescheinigung für den Empfang des von demselben abgegebenen obrigkeitst-p Mandates überreicht und mit mündlichem Berichte über seine Verrichtungen verbunden. Als AuSsch^" der luceruischcn Unterthancu erschienen endlich zwei Männer aus dem Entlibuch, einer von Sursee und n»" von Rothenburg. Mündlich wiederholten sie daö Begehren um Zurüknahme des in Baden gemach"" und in Zürich gcdn.lten Mandates, Herausgabe zweier ihnen durch Landvögte weggenommenen Ausfertigung und Siegelung des mit ihnen zu treffenden Vergleichs, entschuldigten "aber auch und b-' dauerten, daß dem Führer des Untcrvogts die Ohren geschlizt und der Bart geschoren worden und d-» eine Rotte mcistcrlo,er Bursche im Laude hin und wider Ungerechtes geschehen sei. Die Gesandtß von Bern hielt ihnen die Mißhandlungen vor, welche lucernischc Angehörige im Gebiete Bcrn's begoß haben. Die Gesandtschaft von Lucern versichert, daß ihre Stadt die bei ihr liegenden Briese zwar auszuliefern, aber doch vorzuweisen anerboten habe, die zwei andern aber nicht besize der eine derselbe wohl nie vorhanden gewesen sei, das Victime des andern daö Original crsczc; daß auch die Behaupte man habe daö Land mit 40.000 Mann überfallen wollen, eine unwahre Zulage sei. - Hierauf beschlossen: 1) Den Ausschüssen der Bauern mündlich zu eröffnen und schriftlich hcimzugcbcn ein """ 8. Mai dat.rtes, von den XIII und den zugewandten Orten an die Unterthauen von Bern, Lueern, und Solothurn, im Emmenthal, in der Grafschaft Lenzburg, in den Acmtcrn Aarburg, Aarwai'ß Wangen, B.PP, der Grafschaft Williöau und im Entlibuch, auch in den Gebieten von Basel Solo huru und an alle welche sich am 30./Z0. APril zu Huttwhl durch ihre Ausschüsse eingefunden hß. gerichtetes Patent, wodurch erklärt wird, daß, nachdem zu gütlicher Verhandlung nur wenige und ß ...cht m.t gehler Vollmacht ausgerüstete Ausschüsse erschienen seien, diese Angelegenheit ...... on d- unparteiische e. genost.sche Recht gewiesen sei. daher denn die betreffende,. Gemeinden entweder s-ß ihre Abgeordneten nach Baden senden oder in Monatsfrist bei dem Stande Zürich ihre Entschließ anzeigen oder auch mittlerweile m.t ihres Ortes Obrigkeit sich vertragen sollen; in. lcztcrn Falle nß eao Mandat u wr essen scharfe geklagt worden sei. sowie alles Vorgefallene als ungeschehen bctraß werden; 2) das von der Commission entworfene Projeet, auf welche Weise die Stände, wenn st- chren Unterhanen angegriffen werden sollten, einander mit Macht zu Hülfe kommen solle., in den ^ Ich.cd zu nehmen ; 3) ... Vorauosezung der Einwilligung der betreffenden Stände den Untervogt von Bß an d.e AusstaNd.schen ... den Gebieten Basel'S. Solothurn'S, Bern'S und Lueeru'S und namentlich-' en 14./4. Ma. nach Huttwhl zu senden, mit der Einladung, vor eidgenössischem Rechte zu erschoß 4) d.e von Zürich, Bern und Lueern verordneten Kriegöhauptleute zu bevollmächtigen, nach der Rlsst- des UntervogtS von Baden .... Begleite beliebiger Assistenten zu geheimer Berathschlaguug der ftr.ß ergreifenden Maßnahmen ,.ch zu versammeln; 5) vorläufig ein Manifest zur Entschuldigung aB-ß Gcwaltsmaßregcln zu entwerfen.-) e. Die französische Gesandtschaft ...cldet mit Schreiben vom 22. Zß -Mandat oder offen ausschreiben der 13 ör.hischen Gesandten zu Baden wider die aufrührerischen Pauren, „Wir von Stätt vnd Landen der dreizehen vnd zugewanten Orthen der Eidtgnoschafft Näht vnd Sandbo.ten zu Md- April 1653. 169 ladu^ LandSgeineindc-Ständen im Hinblike auf den laugsamern Geschäftsgang derselben die Ein- "g, zur BuudeSerneucruug uud zum Empfang der ersten Zahlung ihre Gesandtschaft nach Solothurn ^ssen^ zugesandt, dagegen diese Einladung an Luecrn und die übrigen Stände abgehen zu zu K ausgebrocheuen Unruhen willen verzögert habe und nun die Stände ersuche, den Tag selbst der Versicherung, daß mit den Obersten und Hauptlcuten ein befriedigendes Abkommen ^ . worden sei, zu glauben, auch sich die BundeSerncucrung in derselben Weise gefallen zu lassen, doni^ ^ Heinrichs IV. stattgefunden habe. — Die Obersten und Hanptlcntc bezeugen mit Schreiben stchcn Persönliche Abordnung des Hauptmanns Machet ihren Dank für die nachdrük- bea s Tagsazung, durch welche endlich bewirkt worden sei, daß der König die Minister ... stübc, die Verpflichtungen gegen die eidgenössischen Truppen zu erfüllen, und, indem sie die Übereinkunft beilegen und die Differenz über die Verfallzcit von 200,NM Pfund als unwesentlich Erlaubnis! ersuchen, bis zu AuStrag der Sache und zwar bis zu einem neu anzu- lleh ^^'^unkte im Dienste zu bleiben. — Der im März abgeschlossene Vertrag selbst bestimmt gemäß ^^'"^wmcn vom 29. Mai l65N: Daß 1) an die dem Garderegimcnt und den neuen Regimentern ^wouchagnicen gemeinschaftlichen Ansprüche der Nest von den 5NN,NNN Franken für 165t, nämlich ^ Franken, nebst 20N,NNN Franken für 1652 noch vor Unterzeichnung des Vertrags, die übrigen de» ^nkcn für 1652 in den Monaten April, Mai und Juni bezahlt, der Rest der auf die Douaucn hou und Valcncc gegebenen Anweisungen, nämlich 2,195,986 Franken 12 SolS, auf dieselben Fonds Go» ll)»n kundt vnd zu müssen mit diesem unseren offnen ausschreiben! Demnach der Allmächtige vnd gctrewe ^ite» ^ ^ dnseren zelten mit vns nicht nach unseren sündcn gchandlet vnd uns nicht in seinem gerechten Zorn ver- ^lchvn^^' tiroßc vnd unzählbare misscthatcn wohl verdient hatten, sondern vns vnd vuserem gemeinen lieben vattcrland. °wvlg bißhero mit großer Verwunderung meniklichs dasselbe vor vnfried, krieg vnd kricgsempörungen vnd dem ^rthe'n welchen diese landplagen nach sich ziehen, gnädiklich bewarct, vns zumahlen in glückseligen ruhstand vnd dem edlen klbel ^ erhalten, da wir inzwüschcn andere länder, provinzien vnd Königreich der Christenheit mit vncrmäßlichcm ler straffen verderben vnd verwüsten gesehen, Helte die errettung von solchem vnd dergleichen elend vnd in, ^ ^ vusere angehörige Vndcrthanen kräfftig vermögen sollen, dem lieben Gott vns dankbar zu erzeigen vnd Ihme ^>en> 'Eiligkeit vnd gerechtigkeit, die ihme gefällig ist, zudienen. So haben doch vnsere Gn. Herren vnd Oberen diesem sondcrbahrer vnd großer betrübnus des gemüths vernemmen müssen, wie ein theil gedachter derselben ^>der n""' ^ eidtspflicht weit hindangescht vnd vergessen, sich wider göttliche vnd weltliche Verbott vnd rechte dvn vnd ordentliche Obcrkcit empört vnd erhebt, vielerlei muthwillcn vnd hochsträffliche mißthaten begangen, üeivcis^^ ^°che» vnd natürlichen Obcrkeit das recht vnd bcrcchtigung der über sie führenden Hcrrschafft vnd oberkeitlichen ^Mian^ besitzung, in dero sie nun bei dritthalbhundert iahr ruhig vnd vnverrückt bestanden, crerst ihnen belegt, erwiesen vnd darumb brieff vnd sigel an cnd vnd orthen, da es' sich nicht gebührt, vor vnd vnder äugen wollen i bei dem sie es nicht lassen bewenden, sondern haben noch mehrerlei forderungen, klägten vnd bcschwcrden ich,, geführt, welche so wohl die Oberkeit, von ihren rechten viel nachgebende, vmb der gemeinen ruhe vnd woll- d»j> . s" abgenommen vud willfärig verstattet, als auch vnsere Gesandte von 6 orthen, nach formlich beschcchner Urtext " übergab vnd beschehcner 8ul»ni«mon, die einen güttlich ausgetragen, die andern durch rechtlichen ausspruch anderen mit ihnen vcrhandleten dingen sie nicht allein leichtfertig abgetretten, sondern auch in wehrender ^. w^vermelte Gesandte mit allerhand chrverlchlichen schelt vnd schmachreden verhönct vnd geschändt, ia so gar ^ ' Wunden vnd den tod mit darbietung vnd anschung büchscn, Hallebarden vnd brügglen angctrcwet, benebcn Waffen gegriffen, sich für die Statt Luecrn gclägert vnd auffrichtige vnd redliche in gehorsame vud Pflicht gcblibne 22 April 1653. wie die 500,000 Franken für 1653 geschlagen; 2) an die bcsondern Ansprüche des Gardcregimentö die rükständigen sechs Musterungen von 16-17 und 1648, nämlich 584,107 Franken sammt 400 000 Franke» Ausständen von 1650, 1651 und 165Z auf die Einkünfte des Dclphinatö und der Zölle von Lhon übertragen. ferner die 400.000 Franken für 1654 auf die Ovation« in Auvergne und Limogeö versichert, st- die Einlösung der „unkräftigcn Zettel oder killet« cle I'öxa.-Mc- invalide«" auf Paris Languedoc und die Marine eine Summe von 400,000 Franken angesezt und für vier Musterungen von 1652 nnverwei»- Baarzahlung geleistet; 3) an die Ansprüche der neuen Regimenter und der Freieompagnieen die nach ob.ger Anweisungen übr.gen Ertragnisse von Lpon zu pünktlicher Einhaltung der laut Vertrag zu Poiti-r- bestimmten Termine verbürgt, auch zu Einlösung von unkräftigen Zeddeln vom Jahre .652 eine von 200 ,000 Franken und für die Ausstände von 1650 und 1651 236,000 Franken auö der öm-rrMo g"' » / k fr ' > eo """ beschlossen, der französischen Gesandtschaft zu antworten- ^ ^ ^ einzelne Stande zu Verhandlungen und Vertragsabschlüssen einzulad-"- gege>.wart.g könne man auch .„cht über die Bundeserneuerung eintreten, weil ander Ge häfte v Mg-"- °..ch -...f K°...» g.st.m. G.,.ch ...ch k.,.. 7 " AlichlagSzahlung für alte Ausstände; dagegen wolle man auch mit Heimberufung der Truppen zuw-rt-"' thanen mit plündern vnd berauben vnd schädigen ihrer haab, ia auch mit niderreißen ihrer Häuser, gar mit abnehme» landleüth zu ihrem Abfall vnd trewlosigkeit gezwungen, anderer vnd benachbarter oberkeitcn gctrewe vndcrthancn hochstwÜl" vnd vnverantworltlichcr weihe verführt, die vndcr falschem vorgeben vnd schein beredt vnd bewogen, sich von ihren vnd Oberen abzuwerfsen vnd ihrer aufsrührischen rott anzuhangen, welches ihnen durch heimliches vnd öffentliches ausfu'»"^ vnd cmbsigeh verleumbdcn vnd anklagen der von Gott ihnen vorgesetzten Oberkeitcn so wc.t gelungen, das, sie auch anderer Orthen vnderthanen nicht allein abgeführt vnd zu sich gezogen, sondern auch ein Pundtschuch mit cinanderen vns gemacht vnd denselben mit dem eidt bekräfftigct vnd bald die nach ihrer muthmahung trew gebliebene vnsere »»^ cidtsv-^ .blieb-"' ausführen roh vnd viechs, mit übelschlagen, verwunden, stünden vnd schänden der glidern zu gleichem ehr vnd geßnem aufsstand zu bringen vnd zu zwingen unterstanden. Nun dann ist die trewlosigkeit in diesen, grad nicht gevu^^ sondern hatt sich weiter zugreifsen vermessen, vnsere schlösscr belägert vnd plvquirt, die zu Versicherung derselben , gesante Munition angehalten vnd darein zulegen verhindert, die hindcrlegte vnd zu des lieben vatterlands gemeiner ^ langer zeit behaltene reißgelter mit gewalt daraus erhebt, die in vnsere Stätt gelegte besatzungen freventlicher w-"'^ kriegsgewalt vnd bewehrter Hand überzogen, ausgetrieben vnd abgeschafft, sich aller Pässen bemächtiget, die hin vnd »» ^ reisende durchsucht, vnsere briefs vnd Kotten ausfgefangen, eröffnet vnd übel mißhandlet, vnd allerhand insoleotion, ' vnd fehler mehr verliebet: alles vnder dem prootoxt, vnd schein, samb wir sie mit aufstützen vnd newerungen beschwürst ' ^ ihr alt befreites Herkommen entnommen vnd sie bei alten gewohnheitcn vnd brauchen nicht bleiben lassen, so sie ^ vnd ihre nachkommen nicht leiden vnd ertragen können, welches doch nicht genügsame, sondern diese die waarc u»d -'f. liche Vrsachen sein, das sie die iahr hero in allzu gutem srid vnd ruhstand gesessen, viel vnder ihnen mit ihrem licdcrlich-vnd vnhaußlichcn Wesen verdorben vnd in solche schulden sich verstellt, daß sie die nicht mehr zu bezahlen ver-m'^ auch cndtlich in diese nun lang bedachte Felvnei vnd vntrew gerahten, daß sie ihrer rechten vnd natürlichen Jh»"" ^ Gott fürgesetzten Oberkeit aussteigende an dero statt selbs Herren im land sei» wolle». Vnd wiewohl wir ietzerzel»' ^ mehr andere vnveranttwortlichc attontata vnd auffgcrichtcn vermeinten Pundt, als der vnscrn alten Pündtnusscn hob^^r vnd nachtheilig, mit den gcwaltsmittlcn, dir vns der gctrewe Gott beschert, verhindern vnd vndertrückcn sollen, Hab-» April 1653. 171 liegen habe, mit einzelnen Kantonen gesöndert zu verhandeln, sondern einzig ihnen die Vorberathung " ^ustruction möglich zu machen; er behauptet aber auch zugleich, er könuc pflichtgemäß den Ständen ^ ^'^ere Wahl lassen und auch der König hätte auf ihr Schreiben nicht anders antworten können, ^ iw sollten entweder aus Rüksicht für andere Staaten auf die Bundeserncucrung verzichten oder in ^ Bundeserneucrung im Sinne des mit Heinrich IV. gemachten Vertrags eintreten und damit zugleich Ehrengeld und die Pensionen beziehen; eine Zahlung leisten, ohne daß der Bund erneuert würde, ' die Verhandlung aufschieben und vereiteln; denn für die französische Krone käme eine solche Vcr- 'evung der BundeScrneueruug einer Aufhebung des mehrhundcrtjährigen Bündnisses gleich, indem die ^kcizertruppcn kaum noch 3600 Manu zählen, unter denen kaum die Hälfte Eidgenossen seien, diese wt wenig Hülfe gewähren könnten, bei der Hcimbcrufung derselben der König aber jedenfalls der ^ krn, nämlich fremden, Hälfte sicher sei; die Aufhebung des Bündnisses wäre freilich besonders für die ^^"disch-spanische Regierung erwünscht und sie suche dieselbe durch Bezahlung von Pensionen an Lncern ^ andere mit ihm verbundene Orte zu erzielen; wenn sie aber ihren Zwek erreiche, werde dieß für die Genossenschaft nicht weniger bedenklich sein, als für den König; immerhin laufen die Stände Gefahr, H weitere Zögerung eine der zwei in diesem Jahre noch in Aussicht stehenden Pensionen zu verlieren; "e thäte, ^ufmd. gut, statt die Kräfte auf Bekämpfung der Unterthancn zu richten, sich mit denselben in Milde en und dafür den ihnen im Auslände gebotenen Vorthcilcn die verdiente Aufmerksamkeit zu widmen. doch ^ rver den miltern vnd gelindern weg vornemmen vnd brauchen wollen vnd durch der uninteressierten orthcn Gesandte freüntlich bchandlcn vnd erbitten lassen, das in mehr punctcn vnd stucken wir ihnen verwilligung vnd gnaden ied I ^ ^ nicht begehrt, darumb sie vns auch vndcrthänig gcdanket vnd darbci zu verbleiben an cidtsstatt angelobet, . H davon angcnh ohne einige ehrbare vnd redliche Vrsach abgewichen vnd abermahls zu den Waffen gegen vns gegriffen, bei/" vhngeacht haben wir zum Überfluß in form unserer Eidtgnössischen vcrkomnusscn vnd Pündten über ihre ^t^n, klägten vnd forderungen ihnen güettlich oder rechtliche Handlung zubcstehn vnd die sreündtlich vnd fridlich aussprechen zulassen vns erklärt vnd erbogen. Weil nun diesen vnsern zu crhaltung ruh vnd fridens besteh . dorschlag sie vnsere vngehorsame vnd auffrührische vndvrthancn nicht angenommen, sondern diese vnsere bei Höchen lad mcht herkommende Submission in wind geschlagen vnd verworffen vnd sich aufs eingehändigte c Nationen vnd n aufs versprochen sicher gcleit von vnd zum rechten, an gebührendem orth zu stellen vnd zu güettlich oder rechtliche <- Bischof Ich.n,. von Ehur b-.ich,-> " Schreiben vom 29. Apr.l: Der Dominicaner-Prior von St. Nieolai, Johann Maria Boß hielt im ga .lgc .icn Winter, unter dem Vorwande schwerer Vergehen, in Wahrheit aber aus Rachgier weg-" vermeintlich ^'»zugefügter Jniur.cn. einen Ordcnölaienbrudcr vierzehn Wochen lang bei Wasser Brod. zum The. ,n Husen und Banden gefangen, bis es dem Unglüklichcn gelang, durch Untergrab»'"' der einen Thurschwcllc und E.nbrcchung der andern nakt und bloß und halbtodt auf den bischöfl'» Hof zu entrinnen. Der Bitte des Priors um Auslieferung desselben wurde, weil kein erhebliches ^ gehen vorgebracht werden konnte, nicht willfahrt, vielmehr dem Verfolgten das Geleit nach Konstanz - geben. Unterdessen kam die Kunde von dem Vorgange unter das Volk, so daß einige in Chur wohn--' l-andslcutc des b'a>e»bruderö und andere Katholiken am Ostermontag der Unkatholischen und wäh- ihrer Predigt, der geschehenen Abmahnung von Seiten des Bischofs ungeachtet, den Versuch machte», ^ Priors „ch zu bemächtigen, um ihn in das Gefängnis, in welchem der Laicnbruder gelegen hatte, e>>- sperren. Jener wußte jedoch in den bischöflichen Hof zu entkommen, von wo ihm in die Ferne Z» fliehen gestattet wurde. Nach Beendigung der Predigt der Unkatholischcn zogen diese in'S Kloster, Z". schlugen dasslbst verschiedene Thüren und Kasten, fingen an den Keller zu leeren und hörten nicht »» die Worte des Dompropsts Mohr, der ihnen wehren wollte. Auch bei dem Rathe. der zu Abscha^ solcher Insolenz aufgefordert wurde, war nach langer Erörterung nichts weiter zu erzwcken als der L- schluß, daß durch Bevollmächtigte deö Bischofs und der Stadt das Kloster auf so lange in Besiz mcn werde, bis der Gotteshausbund als Kastvogt in der Sache verfüge. Zugleich ließ die Stadt durch den Stadtschreibcr und einen zweiten Abgeordneten erklären, wenn ihr nicht die bischöfliche Z'"'^ April 1653. 173 Illeben werde, daß bis zu Austrug der Sache keine Dominicaner mehr in das Kloster zugelassen werden sei es ihr nicht möglich, die schwierige Bürgerschaft von wcitcrn Insolenzen gegen das Kloster zu i» halten, eine Bcdingu^j, der unter diesen Umständen nicht ausgewichen werden konnte. Der bi- U>che Caplan sammt einem zweiten Geistlichen und drei Verordnete der Stadt erhielten also den Auf- "3, die Ruhe herzustellen. Allein am 22. April Abends wurde der bischöfliche Caplan durch eine Depin Jnd" ^ Stadt gezwungen, sich des Klosters zu begeben; doch konnte er ein unterdessen angefertigtes ^ k»ü,r von dem vorhandenen Mobiliar und das Allerhciligstc retten und Prosanirung verhüten. Als ^^^"den Tage der Bürgermeister Bavier auf die Klage über Vcrlcznng des gemachten Einvcrständ- ^ Autwort gab, die Entfernung des Caplanö sei nicht vom Rathc, sondern von den Zünften l ^ Bürgerschaft ausgegangen, und als nachher auch der Rath erklärte, dieses nicht ändern zu können, ^ der Dompropst im Namen des Bischofs gegen alles Unheil, so daraus entspringen möchte, Protest lkj s ^ demselben Abend noch bei dem Bischöfe cingckommcncn fünf Dcputirtcn der Bürgerschaft " au, hjx Bürgerschaft das Kloster ganz zu impatronircn und die Altäre abzubrechen gedenke; s^^^tcn zugleich, daß die Kirchcnzierdcn und was dazu gehöre an einen andern Ort gebracht werden ^ Darauf wurde ihnen erwidert, ein solches Verfahren könnte den Besiz des VcltlinS in Gefahr ^ ^gen, die Bürgerschaft wolle eine solche Mördergrube nicht mehr dulden, so ent- ^ '3c dieß die begangene und die noch in Aussicht gestellte Gcwaltthätigkcit nicht; denn es sei Sache ^.^^"dlgen Obrigkeit, sowohl die Schuld zu untersuchen, als den Schuldigen zn strafen; jedenfalls Hab ^ Kirche nichts geändert werden. Dessen ungeachtet wurde in der folgenden Nacht das Vorsts ^„^, k ^ Kloster früher in unkatholischcr Leute Besiz gewesen sei und die Absicht der Bewohner ^dtc> ^ "'^rscheinlich dahin gehe, eine Schule daraus zn machen, .wurde beschlossen, auch mit den Ge- ^ h, Zürich und denjenigen der III Bünde darüber zu reden, die Stadt Chur zur Rcstituirnng Esters zu mahnen, dem Bischof aber unter AuSdrüken freundschaftlicher Thcilnahme zu versichern, 174 April 1653. daß man nach bestem Vermögen für Herstellung des Klosters mitwirken werde (10. Mai). Ben diese" Beschlüssen wurde auch dem Nuntius als Antwort auf seine Zuschrift vom 4. Mai Keuutniß gegeben. Mit Schreiben vom 27. April wünscht der Nuntius, „daß der bösen Meldung etlicher katholischer V""" thoncn die fehrncre Krefften abgestrickt werden, mit welcher selbige aus Verzwyfflung oder andrer geg"" wertiger Sach halb habcndten Abscchcn gegen etwclchcu Prcdicanten in engen Tractatcn vnd schafft sich befinden." In Erwiderung darauf erklärt man sich zu Allem bereit, was der katholischen^ ligion zu Gutem gethan werden könne, glaubt aber besonders rathsam, durch qualificirte Geistliche, so"^ lich die nationales personse wären, die den Bauersleuten theils bekannt, theils sonst angenehm seien"" des Landes und Ortes Wissenschaft haben, zu dem Ruhestand und wider die Communication mit de" Prädicauten zu wirken, worüber die lucernischen Gesandten das Weitere mündlich mitzutheilcn werden. Ii.» Was mit dem spanischen Gesandten, Grafen Casati, wegen der gegenwärtigen Zeitverh^ nisse zu verhandeln ist, bleibt Lucern überlassen. « It Aus dem vucerner Exemplar. Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangclegenhciten: Deutsche gem. Bogt, iiberh. e. Art. 6. Verwaltung im Allgemeine». Buden. « Art. 201. Zölle. »5 Conferenz der III alte» Orte summt Zug. Brunnen. 4«»3, 47. Mai. LandcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Airtou von Spiringen, genannt Arnold, Landammann; Jost Püntiner, ammann. Schwhz. Martiil Belmont von Rickenbach, Landammanit, Georg Aufdcrmauer, alt-L^^ ammann; Wolf Dietrich Reding, alt-Landammann und Pannerherr; Landvogt Michael Schorno, ^ Statthalter. Uutcrwaldeu. Johann Jmfeld, Landammann von Obwalden; Jakob Christen, ammann, und Bartholoma Odermatt, alt-Landammanil, von Nidwalden. Z u g. Georg Sidler, Am>"" Niklaus Heusler, Sekelmeister. ^ Uri'ö treue Sorge, eine reise Unterredung zu veranstalten, wie man sich wegen der welch e in einigen lucernischen Aemtern entstanden sind und ungeachtet der gütlichen und schiedrichte^' ^ Vermittelnng der sechs katholischen Orte nicht beigelegt werden konnten, sondern vielmehr stündlich ^ greifen, verhalten wolle, wird dankbar anerkannt. I». Als Abgeordneter von Lucern übergibt La"^^ Enstach Sonncnberg ein vom 16. Mai datirtes Schreiben von Schultheiß und Rath, laut welche" , Unruhen in den zehn Aemtern Lucern's täglich zunehmen, alle freundlichen Anerbietungen zu Unterhandlungen und zu Vorweisung der „Gewahrsame" kein Gehör finden, im Gegentheil nach ^ Vorgängen der von etwa 7000 Mann besuchten Versammlung in Hnttwyl erwartet werden müsse, h"" ^ ans folgenden Mittwoch angcsezte neue Versammlung und die Aufbietung von etwa 16,000 M"" Mai 1653. 175 ^u »äußersten Extremen" führen werde, daher der Zusammentritt der vier Orte von Lucern sehr verbukt und an dieselben die herzliche Bitte gerichtet werde, Luccrn vor Untergang zu bewahren und unge- ^uiin eine Abordnung in das Entlibuch zu senden. Mündlich erweiterte der Abgeordnete diese Bitte mit c»> Gesuche, sich „zu Lupfung der Landcsfähnchen" gefaßt zu halten, v. Während der Bcrathung brachte ^ Bote ein zweites an den Landvogt Sonncnberg gerichtetes Schreiben Luecrn's vom 17. Mai, in mit Bezug auf die in der Nacht eingegangenen bedenklichen Berichte um Abkürzung der Be- ^hung schnelle Absendung von Abgeordneten gebeten wurde; daher denn auch ohne Aufschub Abordnete zu Schiffe gicngen und an die Obrigkeiten der Antrag gestellt wurde, folgenden Tages noch äu lassen. Dem Landvogt Sonnenberg wurde die Erklärung mitgegeben, daß die ^ Orte gemäß Bündnissen der Stadt Luccrn behülflich zu sein entschlossen seien; doch nahmen Ob- und Nidwalden die Mahnung all roteronäuiu. «I. „Da das Feuer so weit um sich gegriffen hat, l»>ch Leute aus den Freiämtern sich dabei bctheiligt haben und, von andern zu schweigen, sogar auch Landen geprüft wird, was für Unterschied diese schwierigen Leute bei dem gemeinen Mann ein- e» wellten, ist also wohl vonnöthcn, daß wir in unfern Landen recht vereinigt und eines gemeinen ^ Sinnes seien. Sonsten ist die Wurzel und Nutrimcnt dieses beharrenden Aufstandcs wohl in Ob- Zu nehmen, daß sie mit Diöcrction und Lieblichkeit untergraben und beförderst die Obrigkeit der ^ Lucern unter und mit einander besser vereinigt und dann auch die Bürgerschaft daselbst gegenüber Obrigkeit in eine beiderseits liebliche Verglcichung gebracht werden möchte; maßen diese Abreise und ^ gende Abgesandte sich zu Erhaltung des hochcrwünschlichen Zwecks bearbeiten sollen, neben dem was vh>,^ Pacification der Oberteil und Untcrthancn sich einzuschlagen befehligt sind, doch alles ^ ^ Präsudiz der Souveränctät, auch gütlichen und rechtlichen zwischen ihnen ausgesprochenen Punctcn." ' durch Landvogt Sonncnberg mitgebrachter Antrag des Nuntius, betreffend Inquisition einiger ^'chcn Delinquenten, wird verschoben, l. (S. u. Bellen; :c.). Man sehe auch im Abschnitte Hen'schaftöangeleaenheilen: U. I Art. 157. Mellinger Friede. Juni (25. Mai alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Trakt K22, kaso. k, Nro. bZ. ^ »Demnach Zinstagö den 24. Mal) 1653 der 4 Stätten Bern, Lueern, Bafiel vttd Solothurn ange- ^"^Ahanen in starckcr anzahl sich gegen der Statt Zürich vnd Ihren bhwäßcndcn Eidtgnössischen ljx ^dlckheren vor Mellingen geschlagnen Lägcr gcnchcrct vnd sh fcicndtlich anzegriffen vnderstanden, dapfer vnd livsolviort zur gcgcnwchr erzeigt, Hat daruf crmelter Bndcrthanen vff Obrestcr Niclauß Leüwcnbcrgcr einer Fridcnshandlung an ein Mitsl Orth begehrt, daß ihmc ^^eschlagen, hingegen sind sy iu's Läger bescheiden worden mit Versprechung sicheren gleitS, auch in »ch 176 Juni 1653. 4» vßschüß daselbst erschinncn, deren begeren ins gemein warcnd - 1) Man solle sh bh Ihrem Pundt vep blyben lassen oder aber vß den Jntcrssierten 4 Stätten bcnantlichen von Jeder 2 Sätz vß den Räth^- auch von den Vnderthanen Jeder Herrschafft 2 Satz geordnet werden, die noch stritigc Sachen zu Ichciden. 2) Die Maasen solle man so wol alß sh niederlegen vnd aller Orthen die Schlösser vnd mit den bcsatzungen erledigen vnd Ruinen. 3) Im Übrigen dann crklehrcnd sh sich gegen Ihren Ob" keite,i zu aller gehorsamme. Der Bernischen Vnderthanen Speeml begehren war, Daß man sh solle verblhben lassen by Jcnigcn, waß sh mit ihren Gn, Hrn. der Statt Bern vffem Murcfcld gehandlet. Obgeschribnc drii begehren hat man Ihnen rund abgeschlagen vnd sich verncmmcn lassen, wa» ^ sich nit andrist wurdint erklehren, wurde man genöthiget, Sh mit den Waaffcn vermittelst Göttlicher zur gebühr zu bezwingen, woruff sh einer FridcnShandlung in gewnssen Articklen begehrt, die danu -> erfolget vf nachgeschribne Formm: 1. Sölten sh ohne Verzug ein (Jeder) wider nach huß (sich) begeben, die Maasen niderlegen fürhin der glhchcn Vßzugen sich müeßigcn; 2. Den Pundt, so >h mit cinandcrcn vermeintlich gcmachct, wider rücffcn vnd absagen, wie da"" bcjchehcn, vnd söllend die darumb vfgerichtcn ncuwcn Pundtsbrieff dem Herrn Oonorulon Zürich ohn verwhlt übergeben. 3. Waß den Oberteilen oder den Vnderthanen noch whtcrs möchte angelegen shn, in ermangl^ srnntlichen verglhchö dem Rechte vnderworfcn werden. (Am Rande: Den Vßschüsscn ward Mund angezeiget, daß die abstraffung der Redlifüerern in dißem Punetcn begrifcn vud ^ Oberteilen überlassen shn sölle.) ^ sachen Ihre Richtigkeit werdcnt haben vnd die Huldigung erfolget W, ^ h.lflcistenden Orth den gewalt noch behalten n.ögen Actum im Läger bh Mellingen den 25. Mah 1653. Well,che 4 furgcschr.bne Artikel die Vnderthanen von Bern, Baßel vnd Solothurn allershts nommen vnd deren gethreuwe Haltung an Eidsstatt angelobt, die Vßschüß aber der Lueernischen sich schuld,»., duß sp d°„u u,l °,„-ch.i»^ z.doh ^ ^ i„h.„ l.ff.u d,. W.h, .lßdald.u uid.riul.-M dud wider Ihr. »ud Ob.r.u ,w« Ott, mt m°h. ju g.b,uch.u, s°ud.r »«>..,,d.r gch.rs-uum. sich b.ns Lager abverornet, m t vnd ncbent den >V von der Kriegsgencralitet. ' Juni 1653. 177 »7 Schiednchterlicher Spruch von Uri, Schwyz, Unterivalden und Zug zwischen der Stadt Lucern und zehn Aeuüern ihrer Landschaft. Stans. 7. Juni. Staatsarchiv Lurcr». Urtundensammlung. ^^ischen der Regierung von Luecrn und ihren Untcrthancn in zehn Aemtcrn war, als diese Lnccrn Herten, am 27. Mai ein Waffenstillstand verabredet und die Entscheidung über die zwischen ihnen bel> ^»ndenen Mißhelligkeitcn an ein Schicdgcricht der Orte Uri, Schwhz, Uuterwaldcn und Zug gesczt Am 2. Juni erschienen die Ausschüsse der zehn Acmtcr in Staus, um ihre Ansprüche vor dem ^rden. ^'^gcrichtc zu verfechten. Am ^1. Juni übergaben sie ihren „Anlaßbrief." Die Regierung von Luecrn »orte damit bis zum 7. Juni. An diesem Tage endlich erfolgte nach Vcrhörung beider Thcile der nachbilde Spruch der Schicdrichtcr: ^ die Hirnachbenantrn John» Antho- s ni Arnoldt von Spiringen, Landtaman; Bnrckartt Zum I Brunnen, zj^^ber; Haubtman Johan Jacob von Beroldinge», altt Landtnogt > Im Bollentz, vnd Hanfi Martin P alt Landtnogt zue Liffcnnen, alle deß Rahttß zue Vry. j Wolfs Dieterrich Reding, ^"erherrvnd altt Landtamman? Caspar Abyberg, allttLandtuogttjzueLauwiß, Hj'^oitt Landtshaubtman; Heinrich Jan her, A Itter Landuogt zue Mendrisi, vndtl tz.^°ayn,us Schryber, alttcr Landtnogt der Grafsschafst Vhnacht, alle des Rahths zue j Ha übt man Johan Pctter Im Feldt, Landtschriber; Fcnderrich Mingg, des zue Vnderwalden Ob: j Jost Lussy, alttLandtamman, vnd JohanMelchiorLenw, altt Landtuogtt inFryenÄmptern, s derZeitt Statthaltter Nitt dem Kernwald t. ^ Trinckler, Amman? Johan Stocklin, j S c ck e l m e i st e r? Haubtman Beath Jacob- vnd Haubtman R.uodolff Kreuel, asltt Landt- luogt zue Sargans, alle des da» ^ iUeZug, Bck Hennen vnd thuonKhundt^HiermittMennigklichen. Nach demme ^be» Mißuerstendt, Irrung vnnd gespännen, Welche I zwüschent vnnseren G. L. A. E. der Statt Lucern vnnd dcro- . "berthannen vonn allen Ämptern jfWäggis vnndHabspurgg außgenommcn) durch die Herren ^eder^ ^eckhß Cahtollischen j Ohrten Löblicher Epdtgnoschafft Im Nechstverwichcnncn Monat Mcrtzen, auf die bcuor "oh/- s ieyts außgcgcbcnnen Anlaßbricff, güct- vnnd Rechtlichen aufgesprochen, becdcnthcils ge- j öffnet vnnd in gcschrisft worden, Sidhero etliche Puncten vonn Inen den Vndcr- j thannen widerumb in Mistuerstandt vnd solche die zr> ^^oit gezogen, daß Sye sich mit etlichen andern j Löbl. Ohrtenn Vnderthannen Inn einen vngueten Pundt gelaßen, ^>ger also daß man s gegen einandercn auffgezogen vnnd Feindtliche Tättlichkheiten verriebt, aber durch guett- > ^ Ratterlandischer gcmüetcrcn vergcwcndten einschlug dahin verleitet vnnd Vereindt s worden, daßJennige, so abgc- Tß/,. anderß so Zwüschent Innen annoch Streitig vnd des Rechten j Bedürfftig sein wurde, auch durch abgedachten Rechtlichen ausspruch nit erörteret, durch ^ vnns obgenannte Satz vnnd Schidrichter Rechtlichen aussprechen zueglich durch Vnserer > Gn. Herren vnnd Oberen Allerseitß in der Statt Luccrn der Zeit Anwcßenden Herren k°tde» ^ Obman vnd Einen Vnparthcyschen Schreiber Zucernambsen, vonn Innen Beeden Parthen übcrlaficn I dann dieselbe den WolEdlen vnd Gestrengen, Fürsichtigen vnd Wißen Herrn' Carl E manuel vvu Roll, Rittern, Pannerherrn vnd altt Landtamm an zue Gtzt' ^ solchem Obman j ernambßck haben, vnnd hicrausf die Mahlstatt alhero nacher Standtß Inn Nnderwalden baselbsten etliche Täg durch vbangeregte wider Streitig gemachte, auch andere ohnausgesprochenne Punkte j vonn 23 178 Juni 1653. Beedentheylen, Wie der Begriff in vnserm hcrnachgesetztcm Rechtspruch genugsamlichen Zeucr- > nemmen ist, «Zisputi^ vnnd nachgentz vermag der Anlaßbrieffenn zue Recht gesetzt worden, j über die Wir nun gesessen, Sye nach'vnser bck' verstendtnuß erdaurct vnd Volgendts in An- j rüeffung Göttlicher gnaden zue Recht gesprochen habendt. I Erstlichc«, daß nachmahlen alle der StadtLucern habende Briefs, Sigellj Recht v""' Gerechtig keltten, Hochheitten vnnd H e r r l i g k e i tt e n, Nunmehr drirthalb hund-r'' Jehrigej Rüewige besitzung Jrer Vnderthannen', Wie die durch Sye vnnscre G. L. A, E. vnd sclbstcn gegen Ambt j die gantze Inhalt vnd datumben derselben vor vnseren Augen auffgewisen, in waßgestalt vnd Rechten das ein Ander Ampt Theils Pfandtß, teils Kauffsweiß an Sye kommen: Hargegen > auch der samptliche» Nnipteren vnd Jeden Insonderheit Ambts-Büecher vnd was Sye sonsten, für Sprüch, Vertrag, briefflichen Rcchtsaminen guete vnd herkomen habent, heftetet vnd > bekrefftiget sein vnd Pliben sollend«, jj Zue Andern daß Sye die Vnderthannen Hergegen Im Wohn geweßen vn"d>> verme.nen Wollen, ob Wehren durch d.e Landtuogt mithin Irre Briefs vnnd Gewahrsaminen Innen auß hanoen g°M-"i! Waruber Sye aber e.n.che bewe.ßtumb n.t beygebracht, noch erscheint habent- In Betrachtung auch der > so lange Ja->^ Jr der Herren der Statt Lucern darbey habender Rüehwiger besitzung man nit findet, j daß Sye Innen dergleichen wnmen, Wann gleich Sye deren h.nder Innen heten, hinauß zu- > geben verpflichtet wercn - Nichts destowcnnig-r W.r Tiwnl.ch e.n eracht We.lenn ! Sye sich deßen selbsten anerbo.enn, Souern Sye deroselben hinder Innen fund°". » Innen be. guo en > Treuwen Vogen« lassen solten- Im Fahl vnd aber solcher Keiner sunden wurdent, so.lent Sy- Vnderthannen dannenth.n Inn Ew.gkhe.t von solchem Iren, g-süech Ab- vnd zue ruwen gewisen sein. , Drittens. Was dan Zwüschent Jhnnen den beiden Pahrtten In verwickennem M -rtze"> ausgesprochen worden«, soll selbiges Alles bey seinem eigent- vnd außtruckhentlichen Buochstaaben ! oknanaerüerth Crefften besteh« vnd Pliben, Wie auß allem deme so sich erscheint Clar auch mehr dan genugsan.b sunden st, di°^ Herren Ehren Satz darbey auffrecht, Ehrlich vnd Ohnparteyisch i Verfahren vnd gehandlet habent. D a b a b e r Fahl der dry Volgendcn! Puncto« halber widerumb sich gespan erhebt (Als deß zue Wolhausen gemachten Pundts- ^ Sye ! vmb Verz-chung gebe.ten vnd Fähler begangen habent). Ersehend« Wir ans ietz gesagtem Gü-tt vnnd N°ch'^ Für das Viertte Habent demnach auch Wir den durch Sye die Anderten-« > mit Vnnserer G. L. A. E. der Stätten Bern, Baßel vnd Sollenthurn, sambt den Freyen Ämvt rn .n. ^ ^ a g-sa». Md., d,- j S-r,.»»- ««„ 7 ' durch auffgehebt, auch ab- vnd > vngult.g, Tott vnd nichtig gemacht, und hiermit neaelem n.k vndcr Embt- j eren, weder Ietz noch znekünfftigen Ewigen Zeiten deßen nit gedenkhen, daruon redemi !! noch desselben sich auch n.t vnderstehn solle, weder Einen solchen, noch anderen dergleichen , Pundt widerumb an vm.d ausfi..ericht-n, < Welche vnder denselb.gen, Es were Jetzt , oder Jnß Künfftige, solches übersehen vnnd dawider Thuen wurde Es ^ wortten I oder Werckhen, der solle Für ein Faulen, Treuw- vnnd Eydtbrüchigen Mann gehalten werden > auch ^ Guett der Oberkhe.t ohnne gnad verfallenn haben«. Wurde aber Ein oder mehr Ämpter vndcr Innen so ^ sein vnnd Jnß Künfftige dergleichen Pundt anstifften , vnd eingehn, auch wider die Oberkhcit sich aufflchnnen vnnd Z" Juni 1653. 179 begeben, solle ^ selbigeß seine ?riuilogion, Freyhcitcn vnnd Gerechtigkeiten, vnnd Gnaden, die Sye zue I Zeitenn ^ der Statt Lucern erlangt, verwürckht vnd vcrlohren Habcnn, Wiedan I Inn obiger gleicher Straff alle die Jennigen ^ feilen begriffenn sein, Welche seht ^ oder Ins? Künfftige Ein- oder anderen dergleichen Pundtsanstiffter vnd auffrichtcr I "ußen, Behoffen, oder wann Er vonn einem oder den» anderen dergleichen anstiflt- I vnnd auffrichtung hören oder ver- f^ffte vnnd der Höchen Oberkhcit nit an- ^ geben vnnd Leiden würde. Sollen auch Sye die Vnderthannen vnnß ^ Oberwelten Pundts ^ auffgerichtc Sigel vnnd Briefs alle zue vnseren Händen stehlen, ehe vnd Beuor die Waafsen ^ gelegt sein werden. Vnnd solle aber Innen den Vnderthannen auch, vinb daß Sye f diseren Pundt dem Rechten ann Iren Ehren, glimpff vnnd gucten Namen unschedlich f sein. Vnd wofern Sye deßentwegen vonn Je- en Belediget werden ^ sollttenn, werden vnnsere Gncdige Herren vi»nd Obern nebend Jrer Obcrkheit der Statt f ^ Sye gegxn denselben, Lauth der Eydtgnößischen Punkten, Retten vnnd schirmen ^ Helffenn, f ^ 8u»sfte„s. zznd diewcilen Sye die Vnderthannen vnder Jhnnen selbst- ^ en, Eigennen-, Jhnnen ^ ^chendigen Gewaltß vnderstanden, Kriegß Ämpter vnd TituI auszuetheilen, f sollendt selbige angenomcne TittuI vnnd biermit auffgehebt vnd aberkhcnt sein, auch Sye sich f gegen cinandern solcher Fürterhin nimermehr gebrauchen, ^ Einander!» nit mehr Pundtß- j gnoßen Nambsen! vnnd wofern inß Künfftige diß wider solche Vnsere Meinung vnd i«iid durch Ein oder den andern widcruinb gebraucht werden soltc, solle solches den And- ^ eren zue Keiner Ehr, fchnmch vnd ohnEhr verstanden vnd gehalten werden. Was aber diser f Tillen halber in dem verschinen vor- solle dasselbe Keinem zue VnEhren gerechnet sein, f ^ bein Sechste» Sollend auch Sye die Vnderthanen diser Ämb t-j eren Alle Fürbaß vnnd in das Wort Lindt vnnd Hcrt cbenmcßig nit gebrauchen, Key I Straff vnnd Vngnad Jrer Oberkheit, vnnd sollcnt lien, welche durch diseren aufs- ^ standt vnd entPörrung ann der Oberkheit Treuw gebliben, von Jemanden, Hoch ^ ^ ^be, deßwegcn getadlet, gefecht, noch verfolget werden. Vnd wofern denselben etwas fj vonn den anderen ann j»o ^ ^uott entzogen oder am Leib schaden widerfahren were, solle ^ Imme von dem Tätter oder wo dcrselbig hicr- »dh ^ Ermöglich alsdan durch daß Ambt, j darunder der Tätter gehörig, wider genug gethann werden vnnd gehöriger I schehenn, dem Antpt aber gegen dein Tätter sein Recht darüber vorbehalten»» sein, ^ Wie Sye die Vnderthannen l»eh/ °^ßig alles; daßJennige, So Sye den Geistlichen, der ^ Oberkheit vnnd anderen, Wehr die sehen, ctwaß an Ge- ' beschütz, Nunitiou, Frücht, f Rooß, Bich vnnd anderen Fahrnußm, wie eß nammen haben »nöchte, angriffen, ^abl ' ^ vnnd abgenommen, widcruinb ohnne alle Entgeltnuß vnnd zue gennügen erstaten, I auch die, so Jro Vor- ^ ^hren Ämptern In discrem wehrenden Handel entsetzt, in denn f alten Standt gebracht werden sollendt. Vnnd f°l>e c Soldaten auff feiten der Statt ^ Innen den Vnderthannen in diser Zeit auch etwas entzogen sein möchte, Obiges auch wider- j umb erstatt werden. ^ Dibentcn. Weilnvon den Hiervorgedeutten Herrn Ehren Sätzen > der Sächs Eahtol- Ju dein durch Sye gemachten güetlichen Vertrag vnd außgefehlten j Rechtspruch den Vnderthannen diser ^>>d >" baß daruor Verloffene Gemeine > Verzichung gethann worden, dcßen ohngeacht aber Sye vnder dem Scheyn Entschuldigung, daß in abgedachtem güet- vnnd Rechtlichen aussprach et- j welche Wörter gcmanglet oder i»e^""b daß Innen vmb das auSgcsprochcnne die f Sigell vnnd Briefs nit eruolget, Auch ob Sye durch bewüßtes ^ ausgefert- s igtes Nanikost an Iren Glimpf vnnd Ehren getadlet weren, Vrsach gesuccht, Inn j diseren böße» beschribennen Pundt ncbent Iren Mithafften einzuelaßen, Auch ^ ohngeacht deß Jrer Herrenn vnnd Oberen zur K ausgefertigten Nauikosts die- f selbei» aber sehr schimpff- vnd Verächtlich truatiort, Innen getreüwtt vnnd so- ! Innen sich verlauten laßen, nit mehr Ire Vnderthannen zue sein, vnd Bald wider Sye Ire ^ Natürliche Ober- Neuwe Inn Wehr vnnd Waafsen Begeben, Allso ^ daß ein Gemeine Lobliche Eydtgnoschafst sich nit Vilsen Ergercn sollen vnd I hierdurch getrungeu worden, die Wehr auch zuergrciffen, warauß dan nit geringer f entstanden. Alls ist befunden vndErkhendt, daß Sye f alle mit einanderen ^ labend; Derowegen Sye solche Ire Fähler vor Ihrer Oberkheit der ^ Statt Lucern Bckhennen, auch vmb gnad ^jichung Pitcn sollendt. Vnnd weilen aber offen- ^ bahr, daß der gemeine Mann größten Theils durch etwelche 180 Juni 1653. Nedlifüchrcr zu discr Vnruehc s vnnd ausfstandt bößlich eingefüehrt vnd Theils gezwungen worden, darumbcn disett ^ schuldiget j vnnd Begnadiget sein mögen». E s soll aber der Statt Lucern Freystehn, von den genambten )lmbt-! solcher anstiffter- vnnd Redlifüehrcrn discr Vnruehe Irem Belieben nach an der Zahl > Zw öl ff zuernambßcn, die Jrer Oberkheit aufs Gnad vnnd Vngnad sich stehlen vnd der > Eintwederc erwarten sollen.' Warbey Wir aber vn»ß^ behalten haben wöllendt, > Für sye mit Cresstiger Vorpitt einzuekommen, daß Jhnnen an Leib vnd Leben verschont werde,! Vnnß versehende, nit wenniger dan Vnsere zehrte Fromme Altuorderen, Inn ^nn» IS70 bcy I Nottenburgischer ^ Pörrung auch beschehcn, gehert zue werden, jj Zum Achte». Souill dan den Costen Belangen thuett Ist Zwar der > Erste, der biß aufs croM«' Mehrangezogennen Guet- vnd Rechtlichen aussprach aufsgelofen, dann- , zuemahl auffgehebt worden: Nun aber dc"^ thanen vmb diseren Leistern vnbesüegtermaßen ! gemachten Pundts; vnd auffstandtß alles; Costens abtrag Nechtmeßig" aufgelegt werden solte, jedoch aber in Betrachtung vnsere G. L. A. E. -c. der Statt Luccrn Ire Vnderthanen In schaden zuebr.ngen sclbsten n.t begehren wurden, Wöllendt Wir denselben für biß aber lctstere > mahl auffgehebt Erkhcndt habenn, da,; Jeder vonn des Besten wegen denselben an Imme j sclbsten Habcnn vnnd Leiden solle. Gesamb.cn Rmpteren vorbehalten, ob Sye > wöllen gegen ermelten anstiffteren vnd Redlifüehrcrn den Lösten wideruM»^' erhalten, j Dcßglcichen mögen auch die Herren der Statt Lucern, wo Sych bey dem Vnpartheyschcn j Bricht erfinde" n"" daß Ire Landtuogt gegen der Vnderthanen Vnzimlich verfahren. j die Cöstcn bey denselben erforderen. , Zum Reuu.t-u Ordnen vnd Erkhennen Wir, daß Jnskünfftige Sye > die gesambten Vndcr< ^'s^V^rer Ob rkbeit d ^ N-"'mermehr ergriffen, noch weniger , wider Sye auffziechen, noch auch Jemanden sck ckb n' au-b^ a e die? ^ ^^i-ten. ohne derselben verwüsten vnd Befelch einich Volkh d ueff n s ?end Ken ? ""w'halb Jrer Bezirchen heten. in diser Stundt heimbsordcr" bcrucisen sollendt, bey Vermeidung Straff, Ehren, leib vnd Guetts. > b!eru??n?nack?dl^°?^^ V n d e r schide.. l ich en von Ihnen den Vnder-I'^' hicrucr vnnd nachmahl eingebrachten Klegten halber, wie durch Ire Landtuogt offt l mit harten» vnnd großen S»^ auch son,ten m.t vndcrschydenlichen aufflegen verfahren j worden, Wardurch Eye erstens zum ausfstandt Vernes"^ ' e.n ver.ne.n en Lasten. , W.r solches auch Bey der im Güet- vnnd Rechtlichem Spruch begriffenen ^»dnung b-'Z en also da .e Herren der S.a.. Lucern Ein Vnpar.heysch Gricht von.. Vier obn- , i te ssier.en Bi.rgern be.etzenn vnnd d.eselb.ge aust verhörte Clag vnnd > Antworten bey Eiden mit Recht aussprechen sollen., was R-»" tvlrt. Aa ^nn dlleren ^ Aaht Ehe Nnnsere 9 U c> /vi k cc Mm r ^ m Luccrn Innen anerbotcnmaßen nit entzogen (sie) »asson n?rrd6n, Ä)ann Änn;6r6 (Änödiaö ,s)6rr?n >>,,,5', ^ ^ . . s» ' c» ^.c. , ^v(.rn aus; Jedcm Ohrt einen verstendlaen Mann verordnen ^ ?e1. Teten '"'°? Lerr^ ' . ^ier Nicht- > eren vonn der Statt Lucern das Recht darob aus< ? )>?!?/ 2 m Sa.dlama» »mm R.l, als ,i„ Obma» b.»w« m, cht«. II ZI«, ich «Ich «.,,,.» ... G».» «.«„ ^ »- ' I ° -mg-l«,t<» z,bl.« »ach Hab.» »Schi., dl. z»„ GÜ.H I «». R.ch,,lch.» SM« ' » > "-2 ? .°" ?! °«d »° G,.,«.idt,b»».» " «.!«.» mach,,. °°» da»»,» d,m I „b»-dn»-„ »n»a,ch„ch,„ Sri«, IM,,,.«,,, „m I Jm Itb.,I„» d.» s«, di.V».„lh»„„„ h„„ U„dI. I---« "ch »»«-»- Gm«.» z.tt.» °bg.°.chl,. «»,»..» A j. » «. ««d -II.« «,»,«. -»«.hmig- V-b,.«.».» Zh... °bl,„»b„ Mich, « ,„»„ch, „«„Ii, «>>',, m ! "" --n °i-'-lb'g- ml-l. «I. „ch z,.„ z.„ ^ «... ,»<. «». «cht --II»«.».,, z»n «tt-,I,ch,n Huld ! ,ch.h ... schchch b-Ichl,.^ a.ch i. .dach, Hab.» . t.'i auch die gebür vnd daß I waß durch gesagte Güet- vnd Rechtliche aussprach verordnet oder Svc ">nen Freywillig geben habendi, widerfahren möge, s ' ^ Juni 1653. 18t 3«m Zwölsstcn Sollendt dann Jetzt vnd zue Allen Zeitten disere Beede- I theil diserem vnßerm ^ uch Statt vnnd genug zuethun schuldig sein, wo aber der Ein oder j andere Theil Einer oder mehrere solchem uch mt wurdend genug Thuen wollen, Als?- j dan vnnßere Gnd. Herren vnnd Oberen denselben solchem sich zue- en vermögen, vnnd j dennc, so sich diserem nach halten wurde, darob schützen, schirmen vnd handthaben werden. > ^ Znc tzkM Drcyzchcndril Wollendt Wir auch Hierzue gesetzt vnd Bcdingett j haben, daß Vnnsere G. ' - E. der Löblichen Statt Bern, Baßell, Sollenthur» vnnd j übcrige Lobl. ohrt der Eydtgnoschafft vnnd dero zucgc- ^ Wie auch vnnsere Liebe j Freundt vnd Nachbarcn der Embtern Wäggis, Habspurgg vnd Merischwandt, in disscrem ^ auch Einverleibt sein sollendt. jj ^ 8»m Vierzchcndcn vnnd Leisten sollend danSye die Vnderthanen dißer I Ämbtern die Nidcrlegen, zwo Stundt nach deme diser Rechtliche Spruch vnd Fridens- j Schluß Beedcnthcilen Wirt ge- ^ ^ln, vnd alsbaldt niit dem Volckh nach Haus ziechcn, ^ Ire ausfgeworsfenne Schantzen gestrackhs anfangen vnd Vor- welcher I Schleißung die Herren der Statt Lueern der Irrigen aufs dem Landt gemachten Schantzen j deren so zue sicherheit der Statt nothwendig seindt) auch würckhlich folgen j vnnd dieselbigen hinweg Thuen t Vnd Syc die Herren der Statt dcß j volgenden Tags; nach eröffnetem Friden Ihr Volckh anfangen fort vnnd -Aus j zachen laßen, äußert denjenigen Völckhern, welche vermög letst Inn Baadcn gemachten An- j gestalt, biß alleß ^ ^llegcmeinen Friden anhanget, Inn Würckhlich vnnd gesicherten j Vollzug gebracht sein wirt, werden aufsgchalten ^ ^ gefang- j cnnen zue bcedentheilen, so Baldt diser Ausspruch - I'udliciort ist, ohnne cntgellnuß ^ ^ud Ledig laßen, j ba dißer Rechtspruch aufs Sambstag den Sibendten tag des Nonnts j ^unij hie Endtß Bcncnten ^ ermeltem Staus In Vnderwalden ausgefehlt vnd Morgen j Sontag darauff den achten Tag des Jetztgcdachtc» ^ Welchem das Best der Hoch- j heiklen Dryfallttigkheitt cingefahlcn, Veedencheilen außgeschoßcncn Aller, auch j sonsten großen Anzahl Volckhs gegenwarth, aufs dem Füldt vnder Kryens durch vnderschrib- j ^ erforderten Vnpartheyschen Schreibcren Vor- Vnd abgelesen, von Beeden- j thcilcn zue Höchen; Danckh aufs- Genomen, auch alsbalden vor offt- vnd wolermcltcn j Herren der Statt Lucern, auch Jedem der lutorossierten sonderliche Abschlifft dessen j aufs Papeyr mit abgesagten Herren Obmanns Jnusigel Inn Vnser Aller Nammen ^ I Zuegestelt. Ist scithero diß Iimtrument solchen Rechtspruch In Pergament gebracht j vnd zueVrkhundt Zij^^'ger bcstendtnuß mit der Vier Ohrten Lobl. Eydtgnoschafft j Vri, Schwytz, Vnderwalden obvnnd Kernwaldt vnd Zug, aller j Vnnscrer Gncdigcn Herren vnd Oberen gewöhnlichen, obbcmelten Herren unch aller j Vnnser angebornen Anhangenden Jnsiglen bekrefftigct, Jhnnen Vnnseren G. L. A. E. Lobl. Statt j s«^^^^umb Eins, wie cbenmeßig der gesagten Embtern (die es Begert) auch Jedem j Eins, alle In Worten gleich ./ '^^'uahlen zue Händen gelifferet vnd übergeben j worden den zwey vnnd zwentzigsten des; Monats Leptvnibvis, El,vi«ti Vnnsers Einnigen j Erlösers vnnd Selligmachers gnadrcichcn Geburth gezalt, Ein Tausent, ^Und- j ertt Fünfzig vnnd Drey Jahre, j 8iz;. Paul Ecberg, Landtschreiber zuo Schwytz. i>, ^ " Pcrgainenlnrkunde hängen, mehr oder weniger gul erbalten, gruppenweise an fünf verschiedenen Seidenschnürcn sowohl t», ^/^^hogel der vermittelnden Orte als die Privatsiegel der im Eingang des Instruments anfgcsührtcn Gesandten, wahrend de« Obmann« von Roll an einer besonder» Schnur angebracht ist. 182 Juni 1653. S8. Verhandlungen der eidgenössischen Gesandten, unter Beizug der Generalität der im Felde stehenden Truppen, in Sachen des Bauernaufstandes. Zoflngen. 11»S3, 13. Juni bis 2. Juli. (3. bis 22. Juni alt. Kal.) Bericht des Burgermeisters Waser von Zürich aus seinem darüber geführten Tagebuche in 3. Heuriei 'Aasen legatiomuu Ilelveticaium T. 1. ?. 578 ss. in der zürcherischen Stadtbibliothek. Alse. 4,. 41. «. Als nach dem Vertrage von Mellingen der General Sigmund von Erlach, Oberbefehlshabers Truppen von Bern, Frciburg und Biel am 8. Juni bei Herzogcnbuchscc mit den Bauern in ein verwikelt worden war und sie zurükgeschlagen und zerstreut hatte, kam in Frage, ob der Vertrag ^ Mellingen noch Geltung habe oder mit den Friedbrüchigen nach Kriegsrecht verfahren werden solle, handelte sich ferner um die Frage, auf welchem Wege die aufgelaufenen Kriegskosten ersezt und der F" hergestellt werden könne. Um hierüber mit der Generalität und mit den Abgeordneten der bei dem K" betheiligten Stände zusammen zu treten, sandten die hülfeleistcnden Stände Bevollmächtigte ab, an de Spize Burgermeister Heinrich Waser und Statthalter Salomon Hirzel standen. In einer Unterrcd' ^ die sie am 11./1. Juni mit dem General von Erlach zu Aarburg hatten, wurde Zofingen als Conftre^ bezeichnet. I». Am 12./2. Juni traten die zürcherischen Abgeordneten in Aarau mit dem General^ Mandanten Werdmüller, Oberst Ulrich, Hauptmann Neukomm von Schaffhausen und LandeShanPtw Feldmann von Glarus zusammen, um sich über das gegen die Gesandten von Bern, die nach kommen sollten, zu beobachtende Benehmen, besonders über die Vollziehung des im mellingcn'sche" ^ B, trage enthaltenen Punktes zu verständigen. Desselben Tages wies ihnen Oberst Zweher in Aarburg Bescheinignng vor, daß die Regierung von Luccrn bei dem in Stans gefällten Spruche beharren daß jedoch „gewisse benamsete fehlbare" entweder von der Obrigkeit zu Lucern bestraft oder auSgcl'^ ^ werden sollen. Am 13. Juni trafen nach den beiden Abgeordneten Zürich's in Zofingen ein: Der 6)eM^ Commandant Konrad Werdmüller, der Oberst Hans Georg Werdmüller, der Oberst Ulrich, der La" Hauptmann Feldmann von Glarus, die Herren Socin und Fäsch von Basel, der Hauptmann und der Hauptmann Studer. Von Bern aber langte ein Schreiben an, daß bald auch von dort ^ Abordnung folgen werde. Nachdem am 14. Juni die Generale von Erlach, Zweher und Werdmüllec ^ einander C^nferenzen gepflogen und unterdessen die zürcherischen Abgeordneten einige die Angeklagten ^ Gefangeneil betreffenden Bittgesuche angehört und beschieden hatten, langten am Abend mit General ^ Erlach auch Deputirte von Bern an, nämlich Vcnner Frisching, Herr Grafenried, alt -Sekelmeist" Werdt und Karl von Bonstctten. v. In Anwesenheit der Herren Waser, Hirzel, General Wcrd""'^ Rathshcrr Werdmüller, Oberst Ulrich, Feldmann, Socin, Neukomm, Schüß und Zürcher nebst den ^ genannten Herren von Bern wurde am 15. Juni der Beschluß gefaßt: „Daß eine Conformitet ^ vier Orten werde gehalten in abstraffung der Redlifürern, vnd daß man nit vß dem seldt solle bss ^ lädirten ständen auch von den Lucernern vnd Solothurnischen rebellen rexarution erfolge; Vnd da?^ wegen man sich solle mit den Truppen beidersttö gegen Ihnen sich näheren glych anjezt. Demnach si' Juni 1653. 183 iu eine,Mittel der Stabilirung bestendiger ruh auch anzogen, whl das mißthruwcn, die Oberkeiten o ind den Vndcrthoncn nit halten, was sie ihnen versprochen, nit der wenigste prsotext der letstcn ^ ellion gewesen, daß deßwcgcn nit alle vertrag sollend vß der acht gelassen werden. Es sygent derselben rei: 1) hjx Conccsfionen gegen den Vndcrthoncn zur Zht alß die Gesandten der Evangelischen Orten zu sich befunden; 2) der der Oberkeit nachtheilige vnd disreputierliche Friden vffm Murefcld, krafft schein sh den rcbellen 50,(>lX> Pfund an kosten zustellen sollen; 3) der Mellingische, krafft welchem die ^ llen die wehr sollen niederlegen, wie crvolgct, den rebellcn punt widerrufen, wie auch beschchen; wenn ^ Oberkeit gegen den Vndcrthoncn, Oder denselben gegen Jhrnerct was anglegen, das Recht walten asscn. Da, wenn man Bcrnischer shts die ersten Concesstoncn noch bewilligte, man den Mellingische» k cn auch ezequirt wolle halten, den Murefeldischcn aber kassieren, die Vndcrthoncn hingegen durch urenden revers zu khünfftigcr gehorsammc verobligiercn, haben hierüber die Herren von Bexn geant- ^et: Wag ,^n den Vndcrthoncn bewillige, syge in einem Vfsaz begriffen, der werde hoffentlich bis ^widrige,, abcntö alhar geschickt vnd vnser Sentimont darüber bcgcrt werden. Wegen der Redlifurcrn, ^ hieuor gemelt, hat man nach Lucern geschriben vmb absendung alhcro auch einer Gesandtschaft." «I. Anwesenheit der am vorhcrigcil Tage versammelten Herren, sowie des Obersten Zwchcr, ^ Venners vom Staal von Solothurn, des Landammannö Müller von GlaruS und des Hauptmanns Sannes Wetter von Appenzell Außer-Rhodcn, zeigt Oberst Zweyer an, daß Luecrn seine Rebellen selbst de/" Abgeordnete von Solothurn beantragte, überhaupt jedem Stande die Bestrafung vnd ""^hörigen Rebellcn zu überlassen. Man fand aber, daß ein solcher „seltsamer verwirrter Handel buglhche formen der abstrafung nicht zu gemeiner ruh vnd derselben bcstcndigkcit, auch schlechter " °llion dienete;" daher wurde unter den Rebellen unterschieden, so daß jeder Stand diejenigen, von er „particulariter lädirt worden," nach Belieben abstrafe, diejenigen dagegen, welche „fremde Tcrri- "en violiert als vor Bern, Lutzern, im Baßlischen vnd vor Mellingen, den drei (von der Tagsatzung nuten) Commandantcn vnd ihren Zusätzen übergeben vnd in die Statt Zofingen gelicfcrct, alda das ./"Neu verricht, die Bußen vnd Proceß gemacht vnd auch diese cxequirt sollint werden." Ferner wurde des ^ ^ Emmcnthaler- desarmirt worden seien, auch die Entlibucher und die Solothurnischen "^nürt werden sollen, daher Oberst Zwcher ersucht, zu Vollziehung dieses Beschlusses nach Lucern zu n. Der Herr Gemeinmann aber kehrte nach Solothurn zurück. Den beiden Gesandten von Soloso / Bürgermeister Wascr und Statthalter Hirzcl in ihrem „Losamcnt" eröffnet: „derjenigen, hnlifcrn werdent, wcrdint ein theil wegen exemplarischer straf zuruckh blibcn, ein theil an gelt gebüßt; ^ gantzc Eommun ihrer Vndcrthonen auch vmb ein gelt summ an den kosten anglcit werden. Herr von "ch ward angsprochen, glyche mchnung Herrn Zwcher von der luccrnischen Vnderthanen wegen zu Offnen." S, Am 17. Juni conferirten die Herren Wascr, Hirzel, General Werdmüller, Oberst Ulrich, Fäsch, Neukomm, Schüß, Studer, von Werdt, Frisching, von Bonstcttcn, Grafenried über ein von " die Gesandten der unintercssirten Orte zu Zofingen gerichtetes Schreiben, dessen Inhalt u. a. k, ^ Unthancn selbst erklären wolle, im Ucbrigcn auf seine an- kudcn Gesandten sich berief. Da nämlich diese keine dicßfällige Aufträge erhalten zu haben erklärten, gihnen die andern Mitglieder der Conferenz die Gründe vor, welche nicht zulassen, daß den Untcr- ""cn Bern'ö, besonders denen, welche bei Mellingen gewesen, die ihnen auf Vermittlung der evangelischen K- dcr ei». Juni ISSZ^ Ott. im SM., .o.,..ditt... Attsk, soll,... .nljog.u w..d.»^ Zugs.ich „„,d. ...ch ..f b.f-,d„,jch- « .d.gm.g d.. S.ch. um d.- «.ost.n Kost... «ist... g».u..g.„, «.sch. u..,.,».ff... ..,s..u„,, st h..b..f.ch.... m st NN r. A... Z...U gionz .!... «... st....... ° Soloth,.,.. «md° g.m.st..,, b.fo,,d«-°..ch mi. Mkstch, .uf ds.Kost..,^ sich bald ........... Z> «.„.ff d-, U....n»°nm. «..,. - «u.d. d., Eu,sch,„ß g.fnß,. l' ß ^ ^ um m.I d.. dorug... K°g.--u..g ju ,u «. A... ^ Juni, v... B.n. ju,.'.st,,kchtt t-st--« ...... sich ....i d.,. ,«.. Abg.o.d....... nou stu-.,., S...ch°s... M.H.. ....» st.udnog, «.« -». '» «....,.nc.st .... folgend... T.g. ......ff... sog..., ^ ^ S ch.st. ..offu... d...n .... -st. ^u... d... ,..rch., sch.„ E,.s.,.dt... W.f.. n..d ch. st. ... dem Volke dcr vier Orte, dessen Zahl bis aus . . ruecrnc. Soldaten für drei Wollen sechs Cronen bezahlen mußten und^den OfV"' nm,»...d st. !„..... doch w.uig g.msj, hz.,„' D. 7. . ^'7'" ^""fold nit vß habenden sxecml-bcvclch, welcher jedoch shncn in ^' ^klagen, glhch^ jhrcn bürgern begegnet vnd wie wht dieselben sh ihrer aewam"" Obcrkcit »o ein thcil eher das Regiment, ja die Statt selbst Werdens / ''"kiczt, so jhncn vnlhdcnlich, Abgeordneten der Hülse leistenden Or. " v^""^ kamen die anwest" ' besonders auf die solothurnischcn, dann auch auf die l,e ^ ^ Kostena"^ Unterthanen, welche vor Mellingen g"sta27^ d--jcuigen basel,- General Wcrdmüllcr nach Mellingen sich bcacben w,llw < f " Bürgermeister Wal" da- ihm befahl, bis »um«u-tr^ ^nhr ein Schreiben von Z-H wieder nach Bern zu reisen. Desselben Taaes wurde» v' . auszuharren, nöthigcn 8 hört und zu ihrer weitern Ezamin^un ^e Eol basel'schen Gefangenen- Müller. Oberst Ulrich, Venncr Frisching Dießbael, vo"n Georg Ä-l Hauptmann Wiescr. Ferner ersuchten Bürgermeister?« e Gemeinmann Junker Pchcr Müller den General von Erlach um seine Mein .na?ber"u General-Major Entlassung der Truppen, womit er si'ei^ Anstände, nämlich l) -b-d- pagnie bereits habe wegziehen lassen; Z) über die vulies^ "" Bemerken, daß er die Vieler ^ jhres briefs; da er anzeigt. Herr Venner Frisching hcttc bevclch dic^huld" zu überliefern; wolle jemands von vnsern Officieren dav» st. ' / ^'lzuilchmcn vnd de, werden;" 3) „über den Kriegskosten, sidtcnmalen sonderlich ein statt ^ür't^'s °u^1s^ dung vshin in merklichen Kosten gewachsen" worüber er ^ f ' " Badische Vera «.fch.s Z^ich m.-..d/.m d.st../.w.^^h^7ü° G.w«2' "u't' schcn Abgeordneten schien dieß jedoch unpassend weil d?>-v - . ^ senden. Den Z" ^ nicht wisse welche Summe es Solotbnru trrff? /' 'e.ne.schc Kricgsstaat allhic" und man ü^cr nicht w.,je, we che Summe es Solothurn treffe, daher auch an Bern keine bestimmte Forderung stellen kist'"" 2'r: r. - -5 -E Zum wmd. .m. d..„ V.rh-„ sto.. ..w. M.u.sg »fang...... ^.s" „. °- g........sch.stl.ch... S.st.o„ ... «.ich., «.s., Hs.j.s^ «.<-» Juni 1653. 185 Eching, von Grafcnricd, Landammann Müller, Socin, von Dicßbach, Neukon»», Fäsch, Pchcr und ktter Theil nahmen, wurden die Aussagen der Gefangenen vorgelegt und diejenigen Gefangenen, „welche den Kricgöräthcn möchten oder sollten abgestraft werden," von denjenigen ausgeschieden, die man Mithasteil in gleichem Grade um einen Beitrag zu den Kriegskosten anlegen möchte." Diese ^chandlungcn wurden, in Mitanwescnheit des Statthalters Schorns und LandammannS Bclmont von ^ )whz. sowie des Ammannö Zurlaubcn und des AmmanilS Trinklcr von Zug am folgenden Tage fort- dcr ^ d>ic solothurilischcil Gefangenen wurde bewilligt, daß die ConfiSeation der Güter An bcrurtheiltcn Gefangenen der Stadt Solothurn zugehöre, ihr auch die Büßung der übrigen überlassen bleibe, dagegen an der dem General Wcrdmüllcr zu bezahlenden Kriegöanlagc " Thalcrn'*) kein Abbruch stattfinden solle. Als dies; dem Herrn vom Staat mitgcthcilt wurde shwcl ^ ^ ' sciilcr Prätcnston abgehe hoffe er, daß Solothurn der Forderung cnt- >vcn>^" General von Erlach dagegen forderte Bestrafung der Buchcggbcrgcr, mit dem Znsaze, daß En >>. " ^"rich zu Gefallen nachgebe dies; doch den Rechten der Stadt Bern auf Buchcggbcrg ohne eil üün solle. ,»». Am 29. Juni ritten Statthalter Hirzcl ilnd Oberst Ncukomm der Kriegskosten boii^' Wcrdmüllcr dagegen, Fcldzcugmeister Werdmüller, Oberst Ulrich, General Ver»- ^ und Grafcnricd wohntcil etiler Confcrcnz bei, in welcher Oberst Zwcher über seine "" Entlibuch rclatirte und die Schlußfolgerung zog, „cS werde zwischen Bern vnd Luecrn sa»l ^rrespondenz vonnöten shil, wcnil mail die Entlibuchcr vnd Emmcutalcr wolle in der gchor- .. . ^baltcn, also shcn jhrc bchdcrsytS Ilumoron Vnd auch die Situation der Landen nüwe Händel an- ^^^)eil beschaffen," Am Abend desselben TageS versammelten sich alle Ailwesendeil von den Orteil wcch^' Luecrn, Schwhz, Zug und GlaruS, um, da die badensche Jahrrcchnung nicht gehalten bt» bcn nach Badeil bestimmteit neuen Landvogt in Huldigung zu nehmen. «». Montags Wae hielten die Kricgöräthc ihre erste Sizung, wobei, bemerkt Bürgermeister Wascr, „ich nit Wech wollen." H», All demselben Tage, in Anwesenheit des Generals und des General-Majors des Generals von Erlach, der Obersten von Dicßbach und von Morlot, des Obersten Zwcher, tragt " ^icrs Mehcr von Luccril und des Herrn Fäsch erschienen, vom französischen Gesandten bcauf- sielltc' Dolmetsch Vigicr uild Sccretär Brillac lind erhoben gegen die an Solothurn gc- ^i»f ^ ^Ütnfordcrungcn und gegen das iil Zofingen cingcschlagcile Proccdcre überhaupt Vorstellungen. ihcil/^ mitgebrachte Schreiben und auf ihren mündlichen Vortrag wurde thcilö in schriftlicher, Erwiderung geantwortet: Man habe sich über eine zu beobachtende Gleichförmigkeit der solothurn habe sich gutwillig zur Auslieferung der Gefangenen verstanden; die Auslegung das Ambaffador zu; daö Beste, was er thun könilc, sei, wenn erden Solothurncril das - vorschieße: seine Einreden erzeugen nur neue Verwirrung. Besonders wurde hervorgehoben, " ^olotbu— ^ - Frai k. " ^ wenig befugt sei, gcsöndcrt voil den andern Orten eine'BundcScrncucrung mit 1 ^^zugchcil, als der Gesandte, sich desselben anders als inwrcollomlo anzunehmen. «>. Am Ged: / wurden Jakob Stürmli von Williöau und Hanö Diener von Nebikon, iind zwar auf Luecrncr "tet. „ist t>e wurde endlich ans 20,000 Krvnen redncirt. mit dem Schwert hingerichtet. Einem Dritten wurde die Zunge gcschlizt. r Im Namen der Cummc 24 186 Juni 1653. an demselben Tage von Bern zurükgckehrtcn Gesandtschaft berichtete Oberst Ncukomm: Nur mit Mühe und mit Unwillen habe sie die Ratification für den Bezug von 4006 Dublonen erhalten, wcl^ die Grafschaft Lenzburg dem zürcherischen Corps an die KriegSkostcn zahlen sollte; dagegen sei cS >- nicht gelungen, zu bewirken, daß Bern seine Ansprüche auf die solothurnischcn Untcrthancn fallen lall' „wodurch der mit deu Gesandten Solothurn'S gemachte Vertrag um 30,000 Gulden Ranzion bekrässi! worden wäre;" dagegen habe die Stadt Bern nach Solothurn geschrieben, sie habe dem General Erlach Vollmacht gegeben, wegen der Bucheggberger mit der Regierung von Solothurn abzuschl'^'' Endlich brachten die Gesandten eine Erklärung von Bern mit, daß dem, was der General von E> ^ dieser Orten ccdirc, von seiner Regierung nicht werde widersprochen werden. Als man nun aber General bitten ließ, auf das Rathhauö zu kommen, ließ er sagen, „er sei nicht diöponirt." Durch Herrn von Grafenricd ersuchte man ihn, daß er doch den mit Solothurn geschlossenen Tractat nicht rumpiere;" aber umsonst. Bei diesem Anlaß fügt Wascr die Bemerkung bei: „Zu Bern hat man ^ Oberst Neukomm anlaß geben zu Separation vnd ihme absöndcrliches eontentement anerbottcn, er da (sich) nit verstehen wollen." «. Am 2. Juli wurde Adam Zeltner aus solothurnischcm Gebiete, achtet der nachdrüklichcn Verwendung deö französischen Ambassadors und der katholischen Gesandten anerbotencr Lösegelder und Vergabungen, enthauptet, t. Einer an demselben Tage gehaltenen BcraU^ wohnten bei: Bürgermeister Waser, General Werdmüller, Statthalter Hirzel, Fcldzcngmcistcr Wcrd»»' ^ alle von Zürich; General von Erlach, Herr von Grafenried, Oberst von Dießbach, Oberst Bern; Statthalter Meher von Luccrn; Oberst Zweher von Uri, ebenfalls für Luccrn; Landa»»»^^ Bclmont und alt-Statthalter Schorns von Schwhz; Landammanil Müller von Glarus; Herr Soe>" Basel; Oberst von Dießbach von Frciburg; Herr vom Staal und Gemcinmann Guggcr von Oberst Neukomin von Schaffhansen; Hauptmann Wetter von Appenzell. ES wurde beschlösse»! Citation der Angeklagten, die Proscription der Ungehorsamen und die Vcrmögcns-ConfiSeation der ^ getretenen wird zwar den betreffenden Obrigkeiten anhcim gegeben, dabei aber festgesezt, daß kein a» ^ Ort der Eidgenossenschaft dergleichen Leuten „Unterschlanf" gestatte, sie vielmehr der zuständigen ausliefere, zu welchem Zweke die Obrigkeiten einander die Namen derselben zusenden; 2) die ^ welche für die von LauiS und LuggaruS nach Lucern gezogenen Truppen aufgelaufen, solleil in ^ Weise auf die vier cnnetbirgischen Vogtcien „veranlagt" werden, daß die ausgezogene Mannschaft I ^ davon frei bleibe; 3) Solothurn soll den Hauptmann Machet zur Verantwortung ziehen, weil lassen hat, die im Namen der XIII Orte an den König von Frankreich und an die Obersten und H"" leutc bestimmten Briefe auszufertigen; 4) den KricgSräthcn und den Examinatoren der GefaNö^ wurde es überlassen, ihr Sizungögeld selbst festzusezcn und auf die intcressirtcn Orte nach der Gefangenen abzutheilen. „Dies; war die letzte in Zofingen abgehaltene Session; vß derselben alle sonderlich auch katholische, von Vnß von Zürich mit gutem Vernuegen, aller Cortesch vnd Eidg'w^ ^ früntlichcn Valedicicrungcn, wünschen vnd anerbietungen abgeschieden, vorbehalten, daß die BernM'' höchsten vnd villicht vncrhörtcm vndank uvm-sos vultus erzeigt Hand." Juni 1653. 187 SN. Conferenz von vier evangelischen Orten. Bern. 2V./1V. Juni. Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. IS», toi. tt«. Gesandte: Züri ch. Jol). Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomen Hirzcl, Statthalter; Joh. eorg Werdmüller, des Raths nnd Gcncral-Fcldzeugmcister. Bern. Anton von Grafenricd, Schnlt- Joh. Rudolph Willading, Sekclmcister deutscher Lande; Abraham von Wcrdt, alt-Sckclmcistcr; ucl von Wattcnwhl, Vcnncr; Wilhelm von Dießbach, des Kleinen- und des Kriegsraths, Oberst; ^l Boilstctten, des Kleinen Raths; Joh. Franz von Wattenwhl, des Großen- und des KricgSrathS, kch; Hang Ludwig Lcrbcr, alt-Landvogt von Lenzburg, dcS Großen Raths. Glaru S. Jakob Fcld- des Ordinären und dcö KricgSrathS, Landeshauptmann. Schaffhausen. Joh. Konrad Ncu- Oberst und des KricgSrathS. Versammlung oben bcnaniltcr Deputirter und Offiziere trägt Bürgermeister Wascr vor, wie ^ Bekämpfung der Empörung der Untcrthanen einige Orte den Beschlüssen von Baden nicht Gc- üeleistet haben und nur mit Hülfe von Glarus, Schaffhanscn, Appenzell und der Stadt St. Gallen Mellingen mit Gewalt habe genommen werden können; wie zugleich, um bei dem großen d»r ^ Bauern nicht Alles auf die Spizc zu sczen, die Nothwcndigkeit eingetreten sei, die Bauern ) einen Vertrag zur Nicdcrlcgung der Waffen zu bewegen, so daß es sich nun um die gänzliche Bci- th/"^ ^ Streits handle und an den Stand Bern das Gesuch gestellt werde, den bernischcn Untcr- s» ^ bereits im März gemachten Zugeständnisse auch jezt zu gewähren, vorzüglich aber der Graf- lcho, welche zuerst die Waffen niedergelegt und ihr gegebenes Gelübde gehalten habe, zu vcr- cr ^"' vorbehalten jedoch die Auslieferung nnd Bestrafung der Rädelsführer. Von Seite Berns wird iu 5 Lenzburgcr haben eben so sehr oder noch mehr als andere, denen keine Vergünstigungen geworden und die bei der neuen Huldigung bereits entwaffnet worden seien, der Obrigkeit i rcbt. Auf weiteres Zureden aber verheißen die Abgeordneten von Bern, ihrer Regierung zu bcan- . - ^' baß von der den Lcnzburgischen mehrfach zur Last fallenden Verlczung des auf dem Murifelde ) offenen Tractatcö abgesehen, aus Achtung für die fürbittcnde Gesandtschaft jene Gnade erwiesen, vei-s denselben Huldigung geleistet, die Rädelsführer herausgegeben, die gemeine Bailernsame und ^ Buben zu Gränichcn nnd dortiger Umgegend entwaffnet und nach Verdienen gestraft weiset andern die begangenen großen Fehler vorgehalten werden sollen. Zürich West, ^ ^ leisten müssen, als wozu cö nach den Beschlüssen von Baden pflichtig gesollt? baher von Bern lailt Inhalt des „Bundes" von 1-181 eine Entschädigung, wie cö b>ese? Lucern und Solothurn bereits angesprochen habe; es habe sich ja um die Untcrthanen am ? nicht um eine gemein-eidgenössische Sache gehandelt. Auch Bern beruft sich auf die Bünde, leistct^^,^ bundeögenössische Hülfe Zürich'ö und der andern Stände mit Dank nnd anerbietet, die ge- ^ Hülfe bei andern Anlässen wieder freund-eidgenössisch zu erwidern. Die zürcherische Gesandtschaft 188 Juni 1653. aber erklärt, zur Vcrzichtlcistung auf die geforderte Entschädigung um so weniger befugt zu sei", da zürcherischer Scitö dem Befehle des Obcr-Commandanten habe Folge lcisteu müssen, nimmt also die S« in den Abschied. >«>«> Conferenz zwischen Bern und Solothurn. Kriegstetten. KiStt, Ä. Juli. Staatsarchiv Solothurn. Actcabaad: „Bautrnlritg a» tiiSZ." kol. Z73. ml Gesandte: Bern. Samuel Frisching; Anton Grafcnried. Solothurn Franz HaffneN Gugger; Wallier, Ritter; Hans Ulrich Suri; Joh. Jakob vom Staal; Ritter von Steinbrugg. Wie etwa früher geschehen, daß Differenzen zwischen den beiden Städten auf freundlichen . künftcil und ohne große Weitläufigkeiten mündlich erledigt wurden, hielt man dafür, daß auch der gcga""'^. Span auf diesem Wege am besten beigelegt werden möchte, weßwcgen diese Conferenz veranlaßt Streitgegenstand war daö Begehren Bcrn's an Solothurn, daß ihm die Kosten ersezt werden, wegen der solothuruischen Untcrthancn „geläuff vud geschlagenen Lägers vor Arberg" gehabt habe, ^ eS sich vorbehielt, die Buchcggbergcr noch weiter anzulangen. Hiergegen meinte Solothurn, daß bcruischcn Untcrthancn auch nicht weniger vertrabet, da selbe hin und wider nach Ölten, in die > ^ zum Gänöbrunnen und anderswohin mit ihren Wehren gezogen seien und Schuld tragen, daß d>c badischcm Abschied auf die Fuße gestellten Völker nicht durch die Pässe haben gebracht werden ke>^ was denn auch die Ursache sei, daß man jezt aller Orten von Solothurn Kostcnscrsaz verlange. ^ langem Confcrircn und damit die Völker beiderseits abgeführt, die Kosten nicht noch vermehrt und Ungclcgenhcitcn vermieden werden, verglich man sich aus folgende Punkte: Erstens soll Soloth"^ ^ den vermöge des zosingischen Vertrags restirenden 16,666 Kronen au Bern 5666 aus Michaelis Solothurn (soll wohl heißen Bern) aber die Enthebung bei Zürich und mitintercssirtcn Orten nach!" ^ Zweitens, für die bucheggbergische Satiösaction, ihres Fehlers und Zugs halber vor Aarberg, solothuruischen Ehrcngesandtcu um Ruhe und Frieden willen versprochen, Bern 6666 Kronen bis ^ Michaelis auszurichten; die Deprccation aber soll eingestellt sein bis zur nächsten Conferenz Z" ^ „ brunnen, die innert vierzehn Tagen stattfinden soll; dahin sollen dann beide Stände ihre in der . Sache habenden Dokumente bringen, um selbe auf freundliche Weise zu erörtern. Drittens ist daß beiderseits die Völker längstens bis morgen abgeführt werden sollen. Anmerkung. Diese» von den beidseitigen Gesandten nnterzeichnete Nebercinkommen wurde vom Sololhnrncr Grob am folgenden Tag (5. Jnli) genehmiget und sowohl dem General von Erlach als der Regierung von Bern hievon AnzevL ^ ^ In diesem Sinne ist die Angabe Vok's („Der große Volksaufstand in der Schweiz oder der sogen. Bauernkrieg im „Hclvetia, Denkwnrdigkeiteu für die XXII Freistaaten der schweiz. Eidgenossenschaft", Vl. Bd. S. lM), welcher ain jßu Juli 1653. 189 ^^^usscs da« Ucl'ereinkvinincn vom Solvllunncr ^rosten Ralh verwerfe» Niftt, zu leuchlilze» (S. RathSprowkvU vvu diesem ^vlvthurner Staatsarchiv, und die Minute» der oben citirten Schreiben im vorgenannten Band „Bauernkrieg cko 1053" ^ ». 375. Pg,. auch Absch. 113, t'.). I«»R Conserenz der in den Freinmtern regierenden Orte. Brcmgarten. Ä. bis 8. Juli. LandcSarchiv Nivwalde». ^ Gesandte: Zürich. HanS Heinrich Wascr, Bürgermeister; Oberst Ulrich Ulrich, des Raths. ^"> Landvogt Christoph Kloos, des Raths. U r i. Anton Arnold von Spiringcn, Landammann; ^kl-tus Wipfli, alt-Landvogt der Frciäinter. Schw y z. Martiil von Rickcnbach , genannt Belmont, Mann; Wolf Dietrich Rcding, Pannerherr; Michael Schorno, alt-Slatthaltcr; Hauptmann Hans ^ Zah. Unterwa lden. Johann Jmfcld, Landammailn von Obwaldcn; Jakob Christen, Land- ^»l von Nidwaldcn. Zug. Peter Trinkler, Ammann; Beat Zurlaubcn und Georg Sidler, beide wann; Jakob Andcrmatt, des Raths. GlaruS. Jakob Feldmann, Landeshauptmann. bei der vor ungefähr sechs Monaten entstandenen und zu feindseligen Gewaltthätigkcitcn ^ ^Ichrittcneu Empörung der Untcrthancn in den Orten Bern, Luccrn, Basel und Solothurn auch mit ^ ^weinen Vogteicn heimliche Einverständnisse gepflogen wurden und die XIII und zugewandten Orte sich gcnöthigt sahen, gemäß der BnndcSpflicht mit Gewalt der Waffen die ungehor- ^"^^thancn zur Gebühr zu zwingen und etliche der vornehmsten Urheber und Rädelsführer an ll»j Orten an Leib, Leben, Ehre und Gut ihr Verbrechen büßen zu lassen; weil auch etliche , °^c>ncn der Freiämter mit ihren Nachbarn deö Lueerner Gebiets vielerlei Verständnisse trieben, un- ^ ^ der Abmahnungeil deö LandschrciberS zu Muri und Boöwhl Zusammenkünfte hielten und Mchr- ^ Schlüsse faßten, nämlich sich erklärten, kein fremdes Volk in daö Land kommen zu lassen, die Stadt sie fremdes Volk passtren lasse, mit Belagerung bedrohten, in die Stadt Mellingen hundert Mann verlegten, den Boten die obrigkeitlichen Briefe abverlangten, das Schiff bei der ^ !u Lunkhofen versenkten, die Gotteshäuser HcrmetSwhl und Gnadcnthal mit Wachen bescztcn, um ^ "^chncu" zu verhindern, und dabei andere Ungebühr in Wort und Werken verübten, hicmit den fz^ ^u „ixhr als geling Ursache gaben, die Freiämter inögesammt und die dabei thätigen Rädels- . bereu etliche bereits gcfangeil gesczt worden, besonders zur Verantwortung und zur Bestrafung ^ > nachdem auch einige der obgenanntcu Gcsandteil früher schon iil Zofingcu der Bestrafung der ^'N bahin citirtcil Ucbclthätcr bcPcwohnt, von dort am dritten Tage nach Mellingen sich begeben, lh»^ Gesandten der V regierenden katholischen Orte angetroffen, denselben ihre bisherigen Verhand- ^'öffnet und mit denselben, namentlich mit Oberst Ulrich und seinen durch General Wcrdmüller / netcn Miträthen über die von ihm geforderten Kriegslasten sich dahin verglichen hatten, daß die "wter theils zur Strafe wegen der Bcsczung Mellingens, theils als Eutschädigilng für Vcrschonung 190 Juli 1653. dcö VolkSdurchzugö dem General 15,000 Gulden in drei Terminen (5000 Gulden auf Martini, die Summe in beiden folgenden Jahren) erlegen sollen —, waren die sämmtlichen Gesandtschaften der rcß" " ' — - . ^ renden Orte am 4. Juli in Bremgarten zusammengetreten, um weitere Verhandlungen über Bestraft der freiämtischen Unterthancn zu Pflegen. Zunächst ließen sie die Ausschüsse der Frciämtcr vorbei»^ hielten ihnen das strafbare Benehmen der Unterthancn im Allgemeinen vor. stellten dann andere cularpersonen, die bei dem Durchzug der Armee zu Mellingen theils sich zerstreut hatten, theils .. F gefangen genommen oder seither nach Bremgartcn eingezogen worden, zur Rede, bestraften etliche an und Wehr, andere mit Geldbußen und zwei mit Ausstellung auf den Pranger. I». Obwohl die 5" ämtcr durch die besonders mit den Acmtern Hitzkirch und Willisau eingegangenen Verbindungen herkömmlichen Privilegien verwirkt hatten, wurden sie ihnen doch ferner in Gnaden belassen, untek ^ Bedingung, künftig stch aller solcher Versammlungen zu enthalten, e, Schwhz und Zug verlangte» ^ die 200 Mann, welche fünf Wochen lang zu Bremgarten standen, Zug noch besonders für 150 welche die Rcußbrükc besczt hielten, Sold und Wochengeld. Aus Mangel an Vollmacht konnte aber ^ Forderungen für sczt nicht entsprochen werden; dagegen wurde beschlossen, daß die Kosten, welche dcr Bcjczung Brcmgartcnö, durch die Ezamiuation der Gefangenen, durch Boten, Reisen und Conferc^' sowie durch die Hauptlcute von Mellingen in den Wirthöhäusern im Laufe von sechs Wochen erw«^ waren, aus der Steueranlage bezahlt werden sollen*). ,1. Der Landschreibcr wurde beauftragt, die E"' wichenen zu c.t.rcn und wenn sie sich nicht stellen ihre Habe zu invcutarisiren und in Verbot zu v. -Die Bittederer von Mellingen um Schadencrsaz für die erlittene Verwüstung ihrer Saaten u. s. w>, mit 2000 Gulden nicht aufzuwiegen sei, wurde all rokoronclum genommen, t. Dieselbe Antwort erhü^ die von Wohlenichwhl in Bezug auf ihren Brandschaden. 55. Dem Landvogt Wipfli von Uri w»^ ^ willigt, die wahrend ,einer Amtsvcrwaltung bis St. Johannstag aufgelaufenen bußfälligen Sache" abzuwandeln. I». Dem neuen Landvogtc Johann Städeli von Schwhz wurde bewilligt, für de» ^ antritt in den Freiämtcru die Eideöpflicht in Luccrn zu leisten. Conferenz der V katholischen Orte. Gersau. 28. Juli. Staatsarchiv Lnrcr». «llg. Adsch. Bd. XI.I1I, kol. 10«. Gesandte: Luccrn. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Laurenz Meher, Statthalter. Uri. Joh. Arnold von Spiringen, Landammann; Jost Püntiuer, alt-Laudammaun. Schwhz. Martin Bel" ^ ») Diese Kosten bcliefen sich, laut der dem Obwaldner Exemplar des Abschiedes beiliegenden summarischen Nech»""'^. 5310 Gl. 33 Schll. Dagegen ivnrden den Acmtern 3330 und den einzelnen Rädelosiihrern 2021 Gulden zu legt, so daß noch 1590 Gl. 27 Schll. verwendbar blieben. Juli 1653. 191 ^ Bickenbach, Landammann; Wolf Dietrich Reding, Panncrhcrr; Scb. Heinrich Abyberg, Statthalter, "terwaldcn. Johann Jmfeld, Landammann von Obwaldcn; Jakob Christen, Landammann von ' Calden. Z u g. Georg Sidler, Ammann ; Wilhelm Heinrich, alt-Ammann. t»« Auf Veranstaltung Luccrns trat man nach altem Brauch zur Vorberathung der bevorstehenden ^genicincn Tagsazung zusammen, ließ nach Verrichtung des eidgenössischen Grußes die Abgeordneten ^französischen Gesandten de la Barde, Vigicr und Bullae, in die Sizung abholen und vernahm ihre Dmngen sowohl über die im Januar bei der allgemeinen Tagsazung in Hinsicht auf die BundeS- eingelegte Proposition, als auch über die verheißene Satisfaetion. Weil nämlich, sagten sie, Deten der Bezug der ersten Zahlung versäumt worden sei, sei von den Ministem die zweite ^ "^gesandt worden; es stehe den Orten aber frei, jczt sogleich vorläufig die erste, oder nächstens ^ ^stc und zweite mit einander in Empfang zu nehmen; der Bundcstractat sei ebenfalls, wie bereits »ausgefertigt! und wenn die Orte ihn besiegeln wollen, so würden zwei Pensionen „aller Natur l>» Friedgeld" erfolgen. — Indem hierauf die Abgeordneten die von dem französischen Gesandten Regierungen übermittelten Acten nochmals zur Hand nahmen, wobei es sich bei der weitem Bc- Orte ^gab, daß die Regierungen bestimmte Beschlüsse verschoben haben, um die Ansichten der andern -qes i-. ^ vernehmen und mit ihnen zu Rathe zu gehen, und sie auch den einstimmigen Beschluß de», be>r allem die Anforderungen der Ehre und Reputation im Auge zu behalten und erst, piGenüge gcthan sei, ans Zusicherung einer rechtmäßigen und billigen Satisfaetion hin, den Bund ^ überspannten Prätcnstoncn der Orte der andern Religion sich davon nicht landt ^ lassen, fand man doch großes Bedenken, in den erweiterten Vorschlag des französischen Gc- ^ einzugehen, nämlich die mit Heinrich IV. im Jahre 1602 geschlossene Konföderation auf alle jczt » 1 damals Frankreich im Zustande des Friedens und des unbestrittenen Bestzes seiner Provinzen, was ^ Frankreichs Bcsiz befindlichen Länder auszudehnen und ohne Unterschied dieselben in Schuz und Schirm "rhmcn; denn, wenn auch in dem mit Heinrich IV. getroffenen Verkommniß kein Unterschied zwischen war desselben gemacht wurde, also dieser Vorgang jenen Vorschlag zu rechtfertigen schien, so den 'läher^ ^enmäßig der Fall ist. Als daher die Abgeordneten des Gesandten de la Barde hierüber keine ^ ^ Aufschlüsse geben zu können erklärten, wurden sie ersucht, demselben vor allem aus diese Bedenken h»^den. Wenn die Antwort de la Bardc'ö befriedigend ausfällt, will man sich durch die andern Orte H <5^ Prätensionen nicht hindern lassen, in die Bundesemcucrung zu willigen. I». Oberst Scb. »ich; öam Audienz bewilligt wurde, erklärt, daß er zwar keine eigentlichen Aufträge habe aber doch wolle, anzuzeigen, daß Herr Paul Annone in Mayland bereits die Pensionsgelder in genommen habe und im Monat August durch Vermittlung des Grafen Casati abliefern werde, ^ Aorauösezung, daß in den Bundcsvcrtrag mit Frankreich keine andern Länder aufgenommen ^ >, als diejenigen, welche Heinrich IV. im Jahr 1602 besessen habe, und daß die Transgrcssionen H , ^^ttischcn Mannschaft in Frankreich wirklich abgeschafft werden. Es wurde ihm hieraus unter ss,. " ""3 seiucr freundschaftlichen Bemühung verheißen, dieser Forderung gerechter Maßen zu cnt- 8chvr'^' ^ ^ ^ ^ beruhigen möge, als zur Zeit wirklich die den katholischen Orten an- Fre ^aunschaft in Frankreich sich innerhalb ihrer Schranken befinde, v. Uli Jncichcn ans den ^»tcr», nach Uri geflohen und dort festgehalten, soll nach Bremgartcn geliefert werden. «I. Lucern 192 Juli 1653. wünscht, daß der seit langen Jahren gegen die dortige Regierung „machinirendc" und der Majestät lcidigung schuldige aber flüchtige NiklauS Probstatt, wie in Luccrn, so auch in den andern Orten schrieen" und proscribirt werde, e. Der von Zürich geinachtc Vorschlag, in den gemeinen Herrsch^ die Beschwerden schriftlich verzeichnen zu lassen und auf nächster Jahrrcchnung ein Tribunal zur ^ digung derselben aufzustellen, wird als eine sehr bedenkliche Proccdur angesehen, gegen die man sich die Abschiede von Baden und Fraucnfeld von 165t berufen muß. t«>» Gemein.eidgeiwssische Jahrrechnunsts-Tagsazuncz. Baden. I«. August. Dtaacsarchiv Lucer». Allg. Absch, Bd. XI.IIl, kol. 220. — Staatsarchiv Zürich. Allg. Adsch. Bd. tri.?, tal. I0N. — Ka »to »ds> wlaru» »»d >ZIppc»,cll J.-Rh. Gesandte: Zürich. Joh. Rudolph Rahn, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter. Bcl'' Joh. Rudolph Willading. Sckelmeistcr; Vincenz Wagner, Venncr. Luccrn. Ulrich DuUiker, heiß; Laurenz Meyer, Statthalter. U r i. Joh. Anton Arnold, Landammann; Jost Püntincr, ^ fähnrich. Schwyz. Martin Bclmont, Landammann; Bernhard Fricß, des Raths. Untermalt Johann Jmfcld, Landammann. und Jakob Wirz, des Raths, von Obwaldcn; Jakob Christen, mann von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidlcr, alt-Ammaun; NiklauS Hcuölcr, Sekelmciflcr. Gl»^ ^ Jakob Marti, Landammann; Balthasar Müller, alt-Landammann. Rudolph Bürgermeister; Joh. Heinrich Falkner. Zcughcrr. Frciburg. Joh. Daniel von Montcnach, Sch»^^' Beat Jakob von Montcnach. Sckclmcistcr. Solothur n. Joh. Ulrich Suri, Schultheiß; Urö Gcmcinmann. ^chaffhauscn. Joh. Jakob Zicglcr, Bürgermeister; Leonhard Meyer, Appenzell. Johann Sutcr, Landammann von Jnncr-Rhodcn; Johann Tanuer, Landainiuauu Außer-Rhodcn. «. Nach vorangegangener Bemerkung, daß der Baucrnaufruhr der Grund einer nngewöh»^ „ spätctcn Versammlung sei. wird zunächst beschlossen, daß die Uebcreinkunft von Zug hinsichtlich der werthung (da eine Vereinbarung mit Bern, Frciburg und Solothurn neue Verwirrung brächte) >» "' bleiben solle, immerhin in der Meinung, daß ungewichtigc Gold- und Silbcrsortcn nach ihrem ^ wcrthe von den Regierungen ausgewechselt und abgeschafft, die Realen ganz außer CnrS gcsczt u"d Verfügungen vor der Zurzacher Messe bekannt gemacht werden sollen. Dasselbe wird den drei t- ^ in den ennetblrglschen Herrschaften anzuordnen empfohlen. I». Den Verfassern der den Stände» si stellten Kräuterbüchcr wird von jedem Ort eine Gratifikation von fünfzehn RcichSthalcrn gewährt' Ausnahme von Untcrwaldcn und Zug, welche die Bücher nicht empfangen haben, und Appenzell,^ sie nicht annehmen will. «, Die Gesandten von Solothurn bringen vor, warum und auf welcher t.»' läge sich solothurn abgesondert in die BundcScrncucrung mit Frankreich eingelassen habe und daß mit dem Vorbehalt geschehen sei, daß was die übrigen Orte bei späterer BundcSaufrichtung werden auch ihm gelte. Gegen dieses einseitige Vorgehen Solothurn'S sah sich Zürich zu der in hie Fr" August 1653. 193 ^^)urn unn Vcrlurstc hastbar, welche hinsichtlich der Bezahlung der Rükstände ^ ^lchcr Söndcruug entstehen werden. Auch die übrigen Gesandtschaften finden dieses willkürliche ^ "ehnicn Solothurn'ö den gemachten Abschieden entgegen und halten es für bedenklich, an den Verla«,. französischen Sachen Solothurn auch Thcil nehmen zu lassen, wcßwegcn sie ihm davon wegzubleiben, wozu cö sich auch fügt, doch nicht ohne Gcgcnprotcstation hinsichtlich der Ein ^ Kosten und Vcrlurstc, indem vielmehr diejenigen dafür verantwortlich seien, welche die ^hu»g vieles Bündnisses verursacht haben. — S. Beilage 5. «I. (Ohne Solothurn.) Da der Zoll nun dem Herzoge von Longuevillc angehört, ersucht man denselben, die Beschwerde zu erledigen, ki» wegen der Bnderthancn klcgtcn zuc beratschlagen, Item wie sonnstcn ctwclchcr Sachen halber Verbesserung zue machen, damit Gottes Zorn desto chender abgcwcndt vndt sonstcn schcdlichc misibrüch ^tha„ werden möchten, den Ruew- vnd fridtstandt in dem Battcrlandt für das Künfstigc zuc erhalten, lin ^ ^"^ug eines Projekts gemachct, bcrnachcr aber vff die nachcr Zug vcrabscheidctc Confcrcnz die ^ / ^actation verschoben worden." k. (S. u. Mcndriö). K. Bischof Johann Franz von Basel unter'm It). August, neben Bcglükwünschnng zu Wiederherstellung der Ruhe, das Gesuch, es der ^ ^'u Vertrage mit Frankreich auch das bischöfliche Gebiet in die Neutralität eingeschlossen und ^^Mdurchzügcn bewahrt, auch im obschwebcnden Augcnblikc Bedacht darauf genommen werden, das Gebiet gegen die in die Nähe gezogenen lothringischen Truppen mit gleichem Eifer zu schüzcn, der den Ständen gegen ihre Unterthancn geleisteten Hülfe bezeigt habe. Nachdem Gesuch auch von den Gesandten der Stadt Basel angelegentlich empfohlen worden war, wurde be- dem Bischof für diese Hülfe zu danken und beiden Wünschen möglichst zu entsprechen. I». ^l>e Kothurn). Unter'm 5. August schreibt Kaiser Ferdinand III. von Rcgcnöburg aus, wie er sich ^ ^ Rebellion der Unterthancn kräftig unterdrükt sei, dagegen den von Solothurn mit der Hui/ ^"^eich geschlossenen Vertrag mit den durch Bürgermeister Waser und Oberst Zweher gegebenen und mit der Erbeinung im Widerspruch finde, daher gewärtige, daß die Eidgenossenschaft den bj Nachthcilcn vorzubeugen wissen werde. Es wird geantwortet: Die Eidgenossenschaft danke iiih ^ ^'serlichc „Anncigung und Gnade" dcmüthigst und habe mit Freuden vernommen, „mit was cin- Busens dcß Churfürstl. Collcgii der durchlcuchtigst großmcchtigst Fürst vnd Herr, Herr Fer- oh». Vierte, König zn Vngarn :c., Ew. Map. gelicbtestcr Herr Vndt Sohn zum Röm. König vndt ^ ^enljchcn Successorcn des Röm. Kahscrthumbs erwählt vndt sowohl höchst gedacht Ihr Mahcstät E. Kays. Map. hcrtzgeliebtc fraw Gemahlin zur Röm. Kahscrin solomnissims gekrönt worden" zugleich die Versicherung, daß man bei der gegebenen Zusage bleiben werde, und Gesuch, es möchte auch der Kaiser und das Haus Oesterreich den erthcilten kaiscr- ih^ ^G'cherungcn und der Erbeinung gemäß der Eidgenossenschaft sich günstig erweisen und besonders ^sicordncten, Landammann Zweher, sich willfährig zeigen. (22. August.) I. Den eidgenössischen «ierHandelsleuten wird verboten, den in Waldshut errichteten neuen Markt zu besuchen, zugleich ^ Bewohnern von Zurzach untersagt, die Marktbcsucher durch hohe Wirthörcchnungcn, Laden- und ^»» !u drükcn. Ii. Durch Landvogt Bescnval von Solothurn wird das burgundische Erb- ^'uein Schreiben der Regentschaft, herkömmlichen Inhalts, übergeben. Es wird in gleicher eantwortet wie früher. I. Untcrwaldcn erinnert an die seinem Landmann Nikstiuö Götsche der- August 1653. sprocheneu Wappen und Fenster, in. (S. u. Mainthal). n. Auf die Klage Schaffhauscns, da>^ dortigen Kriegötruppcn in Kaiserstuhl der Paß gesperrt werden wolle, wird zwar, nach angehörte'^ schwerde des Grafen von Sulz, Kaiscrstuhl nicht zur Verantwortung aufgefordert, dagegen Landau"» ^ Zwehcr von der Sache in Kenntnis gcsezt. «. (S. ü. Baden), i». (Ohne Solothurn.) Von L»^ wird der Antrag gestellt und von Bern und Basel untcrstüzt und von den andern Standen angeiw»»^ daß man den rebellisch gewesenen flüchtigen Untcrthanen keinen Aufenthalt gestatten, sondern sie der giernng ihrer Heimat einliefern wolle, «z. Die Beschwerde über Erhöhung der Zölle zu Stein ai»^ ' zu Zürich und Wesen wird verschoben, r. (S. u. Baden). «. (S. u. Rheinthal). I. (S. u. dc»^ Vogtcien übcrh.). «. (S. u. Rhcinthal). v. (S. u. Freiämtcr). (S. u. Sarganö). u. ^ Freiämtcr). « (S. u. deutsche Vogtcien übcrh.). (Ohne Solothurn.) Da solothurnische Nntcrtha'"" anderer Stände Unterthancn Reden führen sollen, die neue Unruhen erzeugen möchten, wird Svsi't^ gemahnt, geeignete Maßregeln dagegen zu ergreifen. I»I». (S. u. Rhcinthal). re. (S. n. Th»^ ^ «I«I. (S. u. deutsche Vogtcien überh.). vv. Zürich wird den Tag nach Zug ansczen. It. deutsche Vogtcien überh.). K-x. (S. u. Thurgau). I»I». (S. u. Sarganö). II. Ob und w>c ^ Klöster für die Kriegskosten in Anspruch genommen werden sollen, wird auf dein nach Zug a»ü^ Tage bestimmt werden. (S. u. Thurgau). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. ^ II. Ein von dem päpstlichen Legaten eingegangenes, das Kloster St. Nicolai betreffendes wird den III Bünden übermittelt und dem Legaten von dieser Ucbcrwcisung Kenntnis gegeben. " ^ (S. u. Luggarus). n». Ein vom 7. August von Chur aus datirteö Schreiben des Grafen Casi^ ^ pfiehlt die mündlichen Eröffnungen des Oberst Crivelli zur Beachtung. Dieser wiederholt die in schon gestellten Zusagen und Vorbehalte. Er wird aber ersucht, darauf hinzuwirken, daß nicht alle» ^ längst versprochene Pension, sondern auch von den so vielen verfallenen Pensionen noch meh^" zwar um so eher bezahlt werden, als die Tractate nichts von Bedingungen enthalten und die Bnndcspflichtcn treu gehalten haben; besonders wird auf Entrichtung der Rükständc des Zwehcr gedrungen- «»«. (S. u. Thurgau). A»i», Was über die französische Angelegenheit bcsi gehandelt wurde, bleibt den Gesandtschaften zu berichten überlassen. Hinsichtlich des Bartholomä Rcinold, Burgers von Freiburg, der von Freiburg nach Bern gezogen ist und die ^ geändert hat, will man erst gewärtigen, was Frciburg weiter an Luccrn berichtet. »i. Ucbcr d»^ ^ gchrcn Luccrn's, daß der Artikel des Stanser Spruchs, .nach welchem Klagen gegen Landvögte »o» Erwählten der vier Orte und vier unparteiischen Bürgern der Stadt Luccrn entschieden werde» p' ^ dahin abgeändert werden möchte, anstatt der vier Burger zu sezcn vier von dem Kleinen Rath, geGesandten der vier Orte keinen besondern Bescheid geben können, indem solches vor den zu St»"' ' wescncn Säzcn angebracht werden müsse. Verhandlungen von XII Orten (Solothurn nicht). - ^ Der Vortrag der französischen Gesandtschaft enthält eine Lobpreisung des Fncdc"^-H, Bcg lükwüuschung zum wiederhergestellten Frieden, Freuudschaftöversichcrungcn der Krone 55"» August 1653. 135 geneigt sei, auf Grund der im Januar gemachten Eröffnungen über die BundeSerneucrung, sowie ^ die wegen der Zölle zu Lyon und im Elsaß erhobenen Beschwerden zn tractiren. Ueberdieß macht ^ doni 20. Juni datirteö Schreiben deö Königs, als Antwort auf die Zuschrift der Stände vom 8. tuar und die auf dieselbe bezügliche spätere Erinnerung, darauf aufmerksam, daß gerade weil die der Stände gegenüber andern Fürsten intcressirt sei die Ansicht, daß nach Ablauf deö Bündnisses ös i 'gcnde Geldleistungen zu, doch nicht, wie sie wünschten, einen Borschuß auf Abrechnung, sondern, ^ k>dgenössischxu Truppen nicht länger im Dienste des Königs bleiben dürfen, bekämpft werden müsse; Köujg erklärt sich daher bereitwillig, den erhobenen Beschwerden abzuhelfen, sichert den Ständen bc- wedjs der für sie vortheilhafter und ehrenvoller sei, die bei Eingehung deö Vertrags erfolgenden Baarzahlungen, t>k!w ^gestelltem Frieden mit Spanien die Vergütung der 1636 den licenzirtcn Hauptlcutcn schuldig ^ ^ ^ Gesandtschaft, obwohl ohne eigentliche Vollmacht, verheißenen Rükstände; der ^ Muntert schließlich, im Sinne des mit Heinrich IV. geschlossenen Vertrages wieder in das Bünd- j Anzutreten und neben dem Beistände, zu welchem es die Krone im Falle der Roth verpflichte, eine sie R Satisfaction zu gewärtigen. Den Ausschüssen wurde von dem Ambassador in Bezug auf Lehren der eidgenössischen Kaufleute, sie bei ihren Privilegien zu handhaben, gemäß königl. Vcr- ^'beißen: 1) Daß gemäß Urthcil vom 25. November 1635 die eidgenössischen Kaufleutc in ^ natürliche und geborene Franzosen gehalten werden sollen und die Kanzleien bei Strafe Tranken ihnen nicht mehr Taxen abnehmen dürfen als französischen Nntcrthanen; 2) daß gc- ch ^ gemachten Ordnuilg die in Frankreich handelnden Kaufleutc Gold und Silber iiin ^ Maaren in die Eidgenossenschaft versenden mögen, jedoch mit Vorbehalt vorangegangener äw ^^ung der Summen bei dem General-Lieutenant zu Lyon und Einholung eines gegen die Zoll- sits^ Passeportö, nach Urthcil vom 29, November 1635 z 3) daß den Erben der in Frankreich sir ^ eidgenössischen Kaufleute die Hinterlassenschaft derselben ohne Abzug verabfolgt werde, unter ^^hstichlung, vor Vcrfluß von zwei Jahren die unbeweglichen Güter wieder in die Hände von Bc- ^ Frankreichs übergehen zu lassen; 4) daß die in Frankreich Handel treibenden, aber nicht häuö- ^gelassenen eidgenössischen Kaufleute zu keinen Kontributionen, Stenern, Schazungen oder wie üe nennt sndsmtnuee, erüv, tnillon, emxrunls , ote., auch zu keinen Nachtdiensten und Einguar- angehalten und den in Lyon häuslich niedergelassenen eidgenössischen Kauflcutcn die ihnen z» Zugestandenen Begünstigungen nicht vorenthalten werden sollen; 5) daß ans dem Zollbürcau die Maaren, welche in der Eidgenossenschaft verfertigt und nach Frankreich geführt werden, ^'tin ^ welche aus Frankreich nach der Eidgenossenschaft gehen, zollfrei seien jwobei jedoch un- si-.. » dw seither bezogenen Douanegebühren zurük zn bezahlen scicnj; 6) daß in Gcmäßheit' Gullens am 27. Oktober 1636 gefällten Urtheilc, des Bündnisses von 1516, einer Procedur von ls, Bestätigung vom Mai 1622 die eidgenössischen Kaufleutc von der Douane zu Lyon, von iij s^^hfung der rvnpprötintion und der sechs Pfenninge für einen Franken, sowie von dem acguit keinen Zöllen weder für auszuführende noch für einzuführende Maaren belästigt werden ^ s auch für Banmwollcnleinwand und Florct und -überhaupt von Maaren gelte, die in der ^ ^ aus fremden Stoffen gefertigt würden; 7) daß die Kaufmannöwaarcn eidgenössischer Kaufleutc ^rautchnw entledigt seien, die zu Lyon wegen der 1,347,338 Franken, welche die Stadt dem Könige Ii)« August 1653. für den sol auf den Franken bezahlt hat, bezogen wird; 8) daß die laut Patent König Heinrichs v"" 8. März 1551 bewilligten fünfzehn Tage Freimesse auch ferner privilegirt seien.-Mit diesen Zusagen gab der Gesandte zugleich die Copie einer an die Zollpächter und Zollcinnchmer in Breisach und heim gerichteten königlichen Weisung, daß von den eidgenössischen Kauflcutcn keine höhern Zölle bczo^ werden dürfen, als zu der Zeit, da diese Städte österreichisch waren, bei Strafe doppelten ErsazeS-^ Nach Erwägung dieser Ancrbietungcn wurde beschlossen, der französischen Gesandtschaft zu erklären,'"'' Ausnahme der auf die Zölle gegebenen Zusicherungen seien die berechtigten Ansprüche der cidgcnöM" Stände zu wenig berükstchtigt, so daß sie abermals die Sache all rundum nehmen und ihren kcitcu anhcim stellen müssen, ob sie bei der Heimberufuug der Truppe,, beharren wollen; unterdessen^ die französische Gesandtschaft darauf hinwirken, daß die verheißene Abschaffung der Zölle zur Auöfüh^ -o>„m- und in Bojng aufdi. RWSndo do, IM «madschiodo.on Haupll-itto di° R-chnung -bg-schl»' wo.d. «q.«dch do. Bnnd«.n.u..n„g wM dl. Mchchoi. d.. Ort. -inhoi.lich wi. s.hon st» d^'7.,7 ° V.-Pflich.nng sich ni«'«" >>. l.In Glan,« allmn») Di. nochmalig. Erinnerung an Glarns de,«glich d., Z-nster und n, die neue Kirche n rioldau wird don di.s.m in dm Abschi.d gmommm. Die übrigen Orie »>"' ihr Bctreffinß bereits entrichtet. ,m. (S. u. Sargans). Z rcher-, ««. aus dem Glarncr-, »„. .«,» dem Appenzell J.-Nh. Gzcinplar- Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangelcgcnyciten l Dculschc gem. Bogteic» iibcrh. Thnrgan. Nheiuthlil. Sargans. Bade». Frciäiilter. Mendels. Luggarits- Mainthal t. Art. i«. » ve Art. » Art. »» HV Art. I»I» « Art. Art. . r Art. »»», Art. i»» Art. 69. Rechts- und Gcrichtssachcn. Art. 115. Kriegswesen. II „ 59. Vcrtvaltung im 8. Vertvalluug im 114. Justizsachen. Itik.. Art. 115. Justizsachen. 474. Kirchliches u. Glaubenssacheu. »«. „ 629. Stifte und Klöster. 44. Obrigkeitliche Lehen. 24. Landesverwaltnng i. Allg 125. Leibeigenschaft und Fall. Art. 162. Abzug. 34. Verwaltung im Allgemei 135. Zoll und Geleit. Iii». Art. 213. Schüzeuwesen. »»>». Art. 222. Stifte und Klöster. » Art. 195. Judicaturauständc. v. Art. 227. Localis. August 1653. 197 R«>4 Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden Hl Orte. Brunnen. 1i»S3, II». August. Landesarchiv Schwyz. dvn Andreas Planizcr, Statthalter; Karl Emanucl von Roll, Panncrhcrr; Joh. Jakob ^^vldingen, alt-Landvogt in Bollenz. S ch w h z. Georg Anfdcrmailer, alt-Landammann; K.Heinrich ^bcrg, Statthalter; Joh. Kaspar Ccberg, alt-Statthaltcr; Franz Rcding, Sekclmcistcr; Kaspar Abhberg, ^^ksha„ptmann; Franz Betschart, alt-Landvogt in Bollenz; Melchior Lünd. Nidwalden. Joh. ^chior Leu, Statthalter; Kaspar von Büren, alt-Landvogt in Bollenz; Wolfgang Ackermann. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HcrrschaflSangclegcnheitcn: ^ Art. 158-179. Conferenz zwischen Bern und Solothurn. Fraubrunncn. 1<»S3, 1k» August. ^ ^>n Abschied dieser Conferenz konnte nicht aufgefunden werden. Beranlaßung zum Zusammentritt namentlich die auf dem Tag zu Kricgstcttcn (4. Juli) vereinbarten 11,01)6 Kronen Kriegslasten, ^vrn ZU entrichten sich damals verpflichtete. Laut Instruction Bcrn'S auf gegen- >liis ^ ^vnfercnz gab eö nun zum Kriegstcttcr Ucbereinkommcit seine Zustimmung. Dagegen bezeigt vom 25. August 1653 Solothurn Bern über dessen auf der Fraubrunner (d. h. gegen- seihKonferenz hervorgetretenen Prätcnsioneit im Bucheggbcrg sein Ungehaltcnsein und daß es auf eintreten könne, lieber eidgenössisches Recht darschlage. Bezüglich der verlangten Deprecation lem n' Bucheggbcrger könne es nicht weiter procedircn, bis die Hauptsache erlediget sei, da es sonst '^'^n zum Nachthcil gereichen köniltc. — Als Gesandte auf diese Conferenz waren bezeichnet Schultheiß von' Grafenried, Sekelmeistcr Tillier, Herr LcntnlnS, Jmhof und Stadtschreiber lchre Solothurn'ö Schultheiß Moriz Wagner, Sekelmeistcr I. I. v. Staal, Stadt- T Haffner, Urö Rudolf, Jakob Suri. — Staatsarchiv Bern, Jnstructioncnbuch L, Solothurn Buch N, S. 307. t«>« / . Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1t»S3, 18. September. Staatsarchiv Luccr». Allg. Atsch. Bt. XNIII, toi. ss». T, Lucern. Ulrich Dilllikcr, Schultheiß; Heinrich Fleckcnstcin, alt-Schultheiß; Laurenz Meyer, lalter; Christoph Pfyffer, Statthalter; Ludwig Meyer. U r i. Joh. Anton Arnold, Landammann; «, Nach gegenseitiger vertraulicher Begrüßung wird ein Schreiben des Laudvogtes im Thurgan gelegt, welcher in Bezug auf den in Baden den thurgauischeu Ausschüssen gegebenen Receß sich entschul WalS ftrc»! 198 September 1653. Jost Püntiner, alt-Landammanu. Schwhz. Martin Bclmout, Landammann; Wolf Dietrich Ned>^ Pannerherr; Michael Schorns, alt-Statthaltcr. Untcrwalde n. Johann Jmfeld, Landammann vc" Obwalden; Jakob Christen, Landammann von Nidwalde». Zug. Georg Sidlcr, Ammaun; Trinkler, alt-Ammann. churgau . . entschuldig nicht gehörig zu Beantwortung der vorgebrachten Beschwerden „verfaßt" gewesen zu sein, und nochu> darüber augehört zu werden wümcht. Es wird gefunden, daß er aus die nach Zug angcsezte Co» eingeladen werden solle. Dabei steht zu erwarten, ob das in der Kanzlei zu Baden ausgefertigte, von d^ V Orten aber förmlich rcvoeirtc Instrument zurükgcgeben worden sei. Damit künftig nichts Achnll begegne, sollen alle wichtigen Erlasse vor ihrer Aushändigung in voller Session verlesen und best^ werden. I». Die Hauptveranlaßung dieser Confcrenz war das französische Bündniß. Da man in B->d-" darüber steh nicht hatte einigen können und nun der französische Gesandte an Lucern neue Anträge und auf Abschluß drang und neben der, so lange der Krieg währt, fortgehenden Pension bei Absä)^ des Friedens mit Spanien M>.»00 Kronen zur Bezahlung der Rükstäude'zu leisten versprach, wurde u" so eher einer Verständigung entgegen gesehen, als der Artikel betreffend den Defensionskreis der f^" Zöllschen Besizungen anders rcdigirt erschien. Allein da den andern Orten bis dahin nicht Geleges geboten war, die neuen Anträge de la Bardc's näher zu besprechen, die verlangte Ausdehnung des ^ fcnsionökreises den Rechten anderer Mächte zu nahe geht, die Laudsgemciudc von Schwpz auch „eben oder acht verschiedene Vorbehalte auöbeduugen hat. konnte die Ansicht Lucern's nicht durchdringt daß die Defcnsion auf die zu Heinrichs IV. Zeit besessenen und im künftigen Friedensschluß mit Spa"'^ noch zu erlangenden Landereien ausgedehnt werden solle. So geneigt man war, das älteste Bündnis." dem die Eidgenossen stehen, das Bündniß mit Frankreich zu erneuern, könne, fand man. doch in dic machten Anträge nicht eingetreten werden, wenn Frankreich darauf beharre, „alle die Länder, Weichs dieser Zeit dem Könige untergeben seien, einzuschließen, desgleichen unsere Völker wcitcrö über die Sch^ zu brauchen, auch das Burgund unser uützit genießen zu lassen und also gegen andere unserer genossen, desgleichen dem durchlaucht. Hause von Oesterreich unsere schuldige Pflicht und Freundschaft'" erzeigen zu dürfen. Nachdem Lucern in der dritten Umfrage zu verstehen gegeben, daß es unter Umstä"^ auch ohne die andern Orte in die Bundescrueucrung sich einlassen werde, nehmen diese die Angelegt wieder >n den Abschied, damit sich ihre Obern diesfalls erklären können, e. Dem Stande Lucern gedankt, daß er das Münzwcsen als Traetandum der Konferenz bezeichnet habe; denn cS drohe ein- Verwirrung einzutreten, indem Zürich die Berner Bazeu ganz verboten, Bern die Dublonen «uf Bazeu angcsezt habe. Man will sich bei Bern über die Sachlage erkundigen und inzwischen nach Bestimmungen der Confcrenz von Zug richten; dabei wird Lucern ersucht, im Falle dort zu Verh^ eines allgemeinen Landschadcns anderweitige Mittel ergriffen würden, die andern Orte bei Zeiten Z" ^ nachrichtigen. Gegen den Wucher der welschen Viehhändler, „welche ihr in das Land gebrachtes gutcS verwechseln," wurde jedem Orte überlassen, das Angemessene zu verfügen, wie denn auch in Zug ^ nächsten Dienstag ein Verbot bevorstehe. ,1. Lucern trägt vor, wie von Zeit zu Zeit Personen c»t werden, die viel ärger und boshafter als die seien, welche hingerichtet worden sind, wie z. B. ein September tk53. 199 üblicher Landsaß aufrührerische Reden führe; wie man gehofft habe, die wegen der Besazungen zu Sursce ^ "N Entlibuch, zur Zeit als die Zürcher und Bcrner eampirteu, aufgelaufenen Kosten von 2ö,(1W Gulden beziehen zu können, jezt aber darauf zu verzichten denke und dagegen auf die Hülfe der Orte M. Luecrn fort, ebenfalls schwer, das; nach dem Stanser Spruche vier Bürger von ^^n jt Zuthun eines verständigen Mannes aus jedem der vier Orte über die Klagen und Beschwerden Landschaft entscheiden sollen, indem ja die Bürgerschaft Luccrn'ö selbst in mannigfaltige Fehler „gc- . ^u" sei, die erst nach dem Friedensschluß cntdekt wurden; überhaupt sei jenes Gericht so eomponirt, ^ die Nachkommenschaft dasselbe mit der zugesicherten und anerkannten Souveränität des Standes nicht werde reimen können. Die Gesandten der vier Orte, nach vorgegangener besonderer Bc- ^aung, erwiderten hierauf: Milde sei doch der harten Strenge vorzuziehen; Lueern möchte es bei den ^hakten blutigen Exccutionen bewendet sein lassen; im Stanser Spruche habe man vier Bürger als Hgh bestimmt, weil sich kanm vier RathSglicder hätten finden möge», die nicht Landvogtcicn gehabt s" »der mit Landvögtcn nahe verwandt waren; übrigens müßte ein AbändcrungSbcgchrcn an die gehen, die den Spruch ausgefällt haben, r. (S. u. Sargans), l". (S. n. Freiämter.) Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSaiigelcgenheite»: ' «. Art. 112. Leibeigenschaft und Fall. ^tr. r. Art. 103. Polizeiliches. Konferenz der vier Vermittlmigslirte zwischen der Stadt Lueern und ihren aufständischen Unterthanen. Brunnen. 7. Oktober. LandcSarchiv NidwalSc». ^ sandte: Ur i. Anton Arnold von Spiringcn, Landammann; Karl Emanuel von Roll, alt-Land- ^ Pannerhcrr. S ch w h z. Martiil Bclmont von Rickcnbach, Landammanil; Wolf Dietrich Rcding, ^ ^danimann, Pannerhcrr; Michael Schorn», alt-Stattbaltcr; Kaspar Abhbcrg, Landeshauptmann; ^ °gt Heinrich Janser, alle des Raths. Untcrwaldc il. Johann Jmfcld, Landammailn; Joh. Landschreibcr; Fähilrich Melchior Ming, des Raths, von Obwaldcn. Jakob Christen, Land- von Nidwaldcn. Z u g. Karl Brandenberg, Statthalter; Landvogt Rudolph Kreuel, des Raths, "ich ^ ^ ^huilicher ^on Itri Borsorge getroffen wurde, um nach dem auf den Schultheiß Ulrich Dullikcr ^stv Stndcr im Entlibuch angezettelten Morde mchrcrm Ucbel und Unheil zuvorzukommen, ^'twilliger crthcilten auch die andern Orte dieser Vorsorge ihre Zustimmung und desto herzlicher »ls «Coilferenz ihr eidgenössischer Gruß. — Indem nun Stadtschrcibcr Ludwig Hartmann, Ritter, ii» sc ^^ueter voir Lueern den Zwck seiner Sendung eröffnete, bezog er sich zunächst auf das berührte, ib betriebene Mordwcrk und andere angezettelte noch viel gräulichere Mordversuche und neue ^hfheim versuchte Rottierungcn und von Lucern aus dagegen gemachte Veranstaltungen; dann 2^6 October 1653. wünsch,. er Verzeigung derjeulg.,, Lueerner. «eich, bo„ den dl.r Orlen nbcl goredel heben sollen .»»' um fem... treu, «ach,-»u,et, und «u«w.isn,,g derer, welche zur Rebellion mitgeholfen und besonder- - t-nen M°rd»l-nen Th.i, genommen heben, sofern solche in den dier Orlen sich b.isen lest.,,, endlich- l.ng.e er deh men ch.n dle »..g.ln,„.en.n znslrnm.nl. de. ,n Sl.no erleffenen llr.heile be, eg-ll Nachdem «>-d'ch. lber Här men,, .»getreten wer. send men. daß die E,npb.n„g der Un.er.».- lhre vornehmste «n.j° l de. Nn.mrgle,. der S.edl selbst hebe nnd ill der nnbollkom,, Beob.«-- de. Verl.eg. und Rechl..sh.l ch, besonder« im Verschöbe deo im b-wnslen Sl.ns.r llr.h.ii. bo.bed.,.,I-' nnhe.,.,,,che» »e.rchl« nnd de. e.ngetretenin strenger,l Behandlung der »nlerth.nei. Daher «nrd-" ^2u./unMo die Th11chm.e?m Mm o«e"l^'^ und Verträge und milde Behandlung der Unters .. genaue Beobachtung der Rcchtöspr^ Beobachtung der Rechtssprüche und Verträ n 1 7 ^ Bereitwilligkeit zu Erfüllung aller bundes enö 9-genüber der Stadt Lneer.' ' wenn sie sich in den vier Orten blikcn lassen ' lt ^^'^^'^"^sprechen. namentlich die „Mordth--" ' boshaften Gerüchte Bericht zu geben da ^ und auszuliefern, über die 'verbreü- Entschädigung der Kriegskosten erst in einer t." ,ft^ gegen Lueern habe, und zrlrich. be.rest.nd die borg.g.ngene Schend- n^^,^7 dst7f°d.77°7' 772.17^ d.st nl^, die Jahrrechliung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. im October. S.°-.»-rck.iv Zürich. E„».tb. Absch. «d. löst. ,°l. -s->. _ 2t-a.«archi» «...er... En».«., «stsch. B». Vlll- Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Lochmann, Bcrgherr und alt-Landvogt von Sax. Bern. S«'"" Hauser. Lucern. Joh. Christoph Kloos. U r i. Karl Jauch, alt-Landvogt von Ma'intl^ Karl Betschart, Landschreiber. Unterwaldcn. Johann Blättlcr. Zug. Jakob Wickart. Jakob Schindler. Basel. Benedikt Socin. Freiburg. Johann Ncinold, Oberst. Soloth^^ Anton Haffner. Schaffhauscn. Joh. Wilhelm Jmthurn. tt» Die gewöhnliche Jahrrechnung zu Lauis und Luggarus wurde bisher nach altem Brauck? ^ Johann Baptist abgehalten; der großen Hize wegen und aus noch andern Gründen sollen aber ^ die Gesandtschaften auf den 5. August in Flüclcn zur Reise nach Lauis zusammentreffen und den 9, ihren Einzug in Lauis halten, sofern die Obern damit einverstanden sind. I»—f. (S. u. Vogteic")' -) Die Instruction Lucern'S ist von, 7. und 11. October datirt. Ottober <653. 201 Das übrige Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaftSangclegcnheiten! ^ kllUitb. Vogt, iiberh, » Art. 77. Polizeiliches. ll. Art. 168. Stellung der Geistlichen zc. "»Iiis I». Art. 185. Zoll. Art. 241. Klöster. «>. „ 38. Justizsachcn. ' dem Lucerner Exemplar 5. R«>?> Conferenz der in den deutschen Vogteien regierenden Orte. Zuq. 2«. bis 2^t. «ctober. TtaatSairdiv Züri«I>. Allg. Absch. Bd. lSZ, kol. 20l>. ^ sandte: Zürich. Jol). Heinrich Waser, Bürgermeister; Solomon Hirzel, Statthalter. Bern. "^ph von Willading, Sckclmcistcr; Joh. Jakob Bücher, beide des Raths. Lncern. Heinrich ^ ^stcin, alt-Schultheiß; Laurenz Mchcr, Statthalter. Ur i. Joh. Anton Arnold, Landammann. ^^in Bclmont, Landammailn; Michael Schorns, Statthalter. Untcrwalden. Johann H - Landammann von Obwaldcit; Jakob Christen, Landammailn von Nidwaldcn. Zug. Peter ^ Ammann; Beat Zurlanbcil, Georg Sidlcr und Wilhelm Heinrich, alt-Ammänncr; Karl Brandcn- Statthalter; Rudolph Kreuel, des Raths. Glaruö. Jakob Marti, Landammaun. ^ Als Zwck der Zilsammenknnft wurde bei Eröffnung der Verhandlung bezeichnet: Die Erörterung Untcrthaucu erhobenen Beschwerden, die Abschaffung großer und unnöthigcr Kosten und die bessern Verwaltung der gemeinen, sowohl deutschen als welschen Vogtcien, und sodann ^ Landschreibcr Ccbcrg zusammengetragenen Beschwerden der Grafschaft Baden zu vcr- b,e„ , ' '' ^ - ... Bern zeigt an, daß die dortigen Uutcrthancn zur Ruhe zurükgekchrt seien, nur noch im Aargau einiger Widerstand sich bemerkbar mache, indessen an Alle, die etwas zu klagen haben, 5>bk . " welschen Gebiete, eine öffentliche Aufforderung ergangen sei, ihre Beschwerden bei der ^ ^"äugcben. Lucern fügt bei, daß im Entlibuch noch bedrohliche Reden sich vernehmen lassen. ' ^^teir wird auf den Fall wieder ausbrechender Unruhen bundcsgcmäße Hülfe zugesichert, v. In Ii,,, . die Klagen und Beschwerden der Grafschaft Baden und der Landvogtei der Freiämtcr wurde Mischen denjenigen, welche die hohen Obrigkeiten, denjenigen, welche die Amtleute, und den- Drittmanns Rechte betreffen; die lcztern, nämlich Zinsen, Lehen, Gcrichtöhcrrcn u. s.w. ^ jcwcilcn zur Untersuchung und Bcurtheilung, mit Vorbehalt des Appcllations- ^ejs/ Amtleuten zugewiesen werden; die crstern dagegen werden besonders erörtert und auf solche bej ^ lede Vogtei die erforderliche Reform angeordnet. (Man sehe diese Landvogtci-Rcformen unten iks^^..^ttffcudcn Vogtcien.) «I. (S. u. deutsche gem. Vogt, überh.) v. Entgegen dem Mchrhcits- ^ bon allem weggezogenen Gute, sowohl vom Hcirathsgut als vom Erbgut, Abzug entrichtet dem, welches aus der Eidgenossenschaft geht <0, von dem, welches in ein zuge- khj. geht 6, von dem, welches in die regierenden Orte oder in das Gebiet ihrer Uuterthancn Proccnt Abzug bezahlt werden und nur da Abzugöfreiheit stattfinden solle, wo obrigkeitliche Ver- 2tt 202 October 1653. träge darüber abgeschlossen worden sind, will Zürich auch die Urbanen als urkundliche Zeugnisse für ^ Abzugsfreiheit anerkennen und die HcirathS- und die frei verfangenen Guter vom Abzüge frei halten! Bern und Zug erklären, ohne Vollmachten zu sein. Indem ferner die Mehrheit einverstanden war, ^ bereits verfallene Abzüge nach bisheriger Uebung geleistet werden sollen, behält sich Schwhz sein ReA auf den Abzug von der Comthurci Leuggern vor. f. Zürich erhält den Auftrag, die Zollvcrhandluiigc" mit Oesterreich zu Ende zu führen. Berichte über allfällige Zollerhebungen im Gebiete der Eidgeiwls^' schaft selbst sind auf einer folgenden Tagsazung anzubringen, zx. (S. u. LuggaruS). I». Den Gcwer^ und Handelsleuten, Wirthen und Mezgern in Ansczung ihrer Waarcnprcise Schranken zu sezen wird jew' Ortes Obrigkeit sich angelegen sein lassen. I. Der Antrag, daß zur Bezahlung der Kriegslasten den Untcrthanen und weltlichen Gerichtsherren auch die geistlichen Gerichtshcrrcn und Klöster mitstcue"' sollen, blieb in Minderheit, indem mehrere Gesandtschaften von der Ansicht auSgiengen, man müßte dem päpstlichen Legaten davon Kcnntniß geben, was Hinwider von andern bestritten wurde, weil es ^ Souveränität Eintrag thäte. (Man s. auch unten deutsche gem. Vogt, überh.) k,—»». (S u deutsche Vogt, überh.). ». (S. u. Thurgau). «. (S. u. Rheinthal). (S. u. Frciämtcr). (S. u. Badc«> Das zu Baden nothwendig erachtete und projectirte Rcformations- und Bußen-Mandat wird gench»'^ und den Obrigkeiten zu weiterer Verfügung mitgetheilt.*) « u. t. (S. u. deutsche gem. Vogt, übe^ Ii. Hinsichtlich der Tagsazungsgesandten ist zu reformiren: l) Daß die Appellationögelder auf die Taxe von drei Gulden beschränkt, 2) begründet erfundene Klagen gegen den Landvogt mit keinen Urthe^ V 7 ° 7 " " ^ ^ Bußcn - Manda t. Vff billiche Erinnerung deß jüngsthin in vnser"> S' siebten Vatterlandt der algme.nen E.dgnoschafft ereüg.en schwären vndt sehr giar.ichen Zustandtß. dessen fer.iere vßbtt^ vnd ange hrewte ußers e verderben allen, durch unerschöpfliche barmherzigkheit Gottes vermitelst deß ertheilten g-il-5 E.ntrecht.gkhe t vnd Zusamensehung gemeiner lobl. Ohrte» abgewend. vnd verhüete. worden, 5mben wir thuenlich vnd. wendig erachtet durch -m gme.n zu sehen vndt menigkhlich zuuerwarnen, waß in dz könsf.iq u abwendM / Zorn Gotteß vnd verhuetung aller Ergernuß dienen möchte- Deß ersten, dz menigkhlich sich der forcht Gottes., vi- Hess nach sich z.eh. vnd. alles ubel wendt, zu beflißen ermahnet sein solle. Danne soll dz schweeren vndt Gottesl^ y Höchster stra f ndt Vngnadt Jungen vndt alten, wie auch dz spihlen, tantzen, vnmessig essen vnd. trinkhen vnd. < llpp.gkhe.ten verbo ten v.wt menn.gkl.ch vff dz -rnsthafftigist sich davor zu hüeten gewarnet sein. Sollen fürohin die S- .7 .7. 77' 7 7 77^' besser, bis dahero etwa» beschehen, in ehren gehalten werden, daran zu Marckh en vndt andere dergl.chen fachen, die an der abwartung deß go.tßdiens.ß verhinder.ich seindt, vermi.ten P.yben- / der vnbrueder siche wuecher vndt die v.lfalt.g biß dahero beschehene vngcrechte übersortheilung deß nebetmenschen j» ge.deß verka.stf vndt Handl^en oder wor.n es jmmer beschehen mag. vnderlassen oder die erfahrende hierinn sth' nach besindenden d.ngen ernsthaff. ohne verschonen abgestraff. werden, sonderlich diejenige, welche in geldtvslichen ni. - ur 100 geben, sonder große abzug vff dz Hunder. jnbehal.en: jtem welche die armen no.hleidenden oder die, s° s'» ^ 7"'/7°77°7 7 °e^aufen oder Kauffen vnbrüederlich vndt wuecherisch übertheilen. Damit die Vnkeuscheit, Vluetschandt vn. derglychen fehler desto mehr verhüete. werden, so werden die, so ledig s.andtß sich in der Aukens»-" / sehen, vmb 10 S, d-e m dem Ehebruch ergriffen dz erste mahl 50 i?, dz andere vmb 100 k? dz dritte mit b-n-""^ der ehren, d .e bluetschandt nach gstaltsame der sack an gueth, leib vndt leben gestrafft werde.., warb» auch zu dz der doplete Ehebruch allwegen vihl Höher alß der einfache zu straffen ist. In allweg aber sollen die Ambtlü» ^ Höher alß andere gstrafst werden vn.b derglychen fähler. Jtem daß man nach beschaffenheit der Hußhaltung-n vnd-/' söhnen n.t m,t gcldtstraff (dam.t eß nit die vnschuldigen Weib vndt Kinder entgelten müeßtend) sonder mit dcr'gfang-"^ oder anderen le.bstraffen gegen den selbarcn verfahren solle. Man einer falsche Kundtschafft geredt hete soll der na» ^ Oktober 1653. 203 Albern beschwert, 3) den für besondere Bcrathungen erwählten Ausschüssen in der Regel keine SiznngS- gclder befahlt, 4) die bei Appcllationöurthcilcn auferlegten Bußen nicht zu Händen der Gesandten in die ^'uben. sondern zu Händen der Obrigkeiten entrichtet, 5) den Gesandten zu Gunsten der Parteien zu ""Muren," oder nach erfolgtem Urthcile aus dem Saale zu treten und bei der obliegenden Partei das Aotenbrod zu holen nicht gestattet, 6) bei Vorlegung der Landvogtcirechnungen die von den Landvögtcn bM'gencn Irregularitäten nicht bloß mit Auferlegung des Sizungsgcldcö, sondern nach Gestalt der ^"chen schärfer gebüßt, 7) Micth und Gaben anzunehmen den Gesandteil untersagt werde. Die Veredlungen mit den Herren Ambassadorcn soll man, zur Vermeidung der Kosten, abkürzen und unnothige ^den unterlassen, v. Der Klage, daß die Entscheide und Urtheilc der Tagsazung von der Kanzlei zu ^"ben mit beschwerlichen Taxen belegt werden, ist dadurch zu begegnen, daß in jedem einzelnen Falle die ^"ke von den Gesandten bestimmt wird. Als der auf die Abzugsbercchtigung im Thurgan bczüg- Abschiede und Urkunden gedacht wurde, bemerkten einige Gesandtschaften, daß die den Gerichts- ^en auf lezter badischcr Tagleistung zugestellten Recesse den gefaßten Beschlüssen nicht gemäß seien, ^it von ihren Obrigkeiten nicht anerkannt werden. (S. auch Thurgau.) x. (S. u. Sarganö). Rheinthal.) ^ dachen an gueth, leib, Ehr oder leben gstrafft werden. Sollen auch alle überflüssige Kleider, Hoffarten, sonderlich ^dmbdcn Ländern eingebrachte frömbde Gattungen, verbotten sein vndt gestrafft werden, Wie zuglich die großen lmrenhosen, an welche 3t) Ell Zwilchen oder 15 Ell Nörlinger gethan wirdt i auch sollen fürohin verbotten vndt auch ^°^mt sein, dz an solcher statt ein andere, Eidtgnössische, weniger Zeug erfordcrndte form gebrucht werde. Soll eins, lalsi oder vorsctzlicher betrug, jmc oder andern zuc vorthel, nit nach gesehen, sonder nach gestaltsame mit werden. Wirdt befunden vndt geordnet, dz in Civilischen oder gemeine zeitliche oder schuldtsachen betreffenden Tau» gegenwürtigkheit der parthyen die Kundtschafft sollen verhört werden. Weil die Kostlichen Hochzytt vndt H,.^i"cr, Tvdtensuppen vndt verglichen vihl geldt Kosten thuen, sollen solche verbotten vndt alleß derohalb allein in «>uu ^ bescheidenheit zugelassen sein. By den Kindertauffungen soll ein götti oder gotten mehr nit alß ein reichsthaler ^ Die überflüssig vndt Kostbarlichc weiberziehrdten sollen auch verbotten sein. Die Wihrt sollen nach den alten dingß geben alß in fachen, die in alten Ordnungen vorbehalten seindt, dz ist Kindbetterwein oder Krankhcn- lache leistkhösten. Sollen die Mißbrüch vndt Beschwernußen deß gemeinen Manß, auch die zu crgernuß reichendtc ^^hüetet werden vndt hiemit abgestrickht sein, alß wcinkeüff, liechtstubenten, überflüssige Erthauwcn Malzyten (die ^ schuldige Erthauwen jedoch vorbehalten) vndt verglichen. Ist gemeinth, dz alle Eidtgnössische Vnderthancn beiü ^eibherren sich der leibeigenschafft vnd der frondiensten mit bescheidenlichen vskauff ledigen, eß auch die leibherren ^ khöndten. Sollen die fähl, Ehrschätz mit bescheidenheit genommen werden. Sollen die Landvögt gegen aidex ^anen jre Regierungen mit rechter sormb süehren, nit mit bösen ohngebührlichen Worten gegen dem ein oder de» e" .^^bren, die Vnderthancn nach gestalt der fachen mehr mit miltigkeit als strenge in anlegung der bueßen halten, llkhen Rath begerendten Heimbschen oder frömbdcn, wie eß einer oberkhcitlichcn Person gebürth, an die Hand Heß ö'"gägen sollen die Vnderthancn auch Iren schuldigen Eidt gegen Iren von Gott gesetzten recht Natürlichen Ober- h°llx" ^°^Men vndt denen deme genieß den gebührendten gchorsamb vnd Respect erzeigen, wie dz Gesetz Gotteß gebietet. widerteuffer an kheinem Ohrt geduldet werden. Soll alzcit obgehalten werden, dz die Wirth, Handwerkhs- vndt »U> ^ den gmeinen Mann nit überthüren, sonder gebührendt bescheidentlich halten thuen. Sollen allenthalben die Ärck lüth mit allem ernst möglichermaßen zu dem Hußhalten vermahnet vndt gewisen werden. (Beilage zum ^ Ex. des Abschieds.) 204 October 1653. Mau sehe auch im Abschnitte Hcrrschastöangelcgenheiten: Deutsche gem Vogt, iibcrh. ,1 Art. 202. Ehrschaz. »» Art. 60. RcchnnngSsachen. I 117. Kriegswesen. „ 11. Verwaltung im Allgemeine». Is „ 112. Juden. t . 12. Verwaltung im Allgemeine». I .. 79. Leibeigenschaft und Fall. Thlirgau. «. Art. 71. Verwaltung im Allgemeinen. HV. Art. 216. Abzug. 1» . 11k. Justizsachen. Rheiothal. Art. 29. Verwaltung im Allgemeinen. ?> Art. 113. Verhättnistz.d. Grafen v.Hvl»'^ « .. 181. Güterverkauf. Sargaus. Art. 25. Verwaltung im Allgemeinen. Art. 126. Leibeigenschaft und Fall. Baden «. Art. 28. Verwaltung im Allgemeinen. «I Art. 203. Märkte. Freiiimter. Art. 35. Verwaltung im Allgemeinen. I» Art. 223. LocaleS. Luggarus. Art. 110. Zollsachen. AHO Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu LuggaruS. KiS», S. November. Staatsarchiv Zürich. Ennetb. Absch. Bd. ISS, k»>. oss. Gesandte: Dieselben wie im Abschied Itt8. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnhcitcn - Vier ennetb. Bogt- iiberb. «. Art. 31. Verwaltung im Allgemeinen. Lllggarits. « Art. 22.' Verwaltung im Allgemeinen. I'. Art. 3V. Laudrechtosachen. >». „ 59. Rechts- und GerichtSsachcn. „ 80. Rechts- und GerichtSsache»- ^ » 185. Geistliches. l. „ 37. Landrechtssachen. « . 35. LandrechtSsachcn. Mainthal. ,1. Art. 231. Gränzstreit. tRR Conferenz von Zürich und Schaffhausen mit dem Grafeil von Sulz uud der Stadt Stei" Bulach. 1«»», 21.-2». November. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. ISS, kol. 2SS. Gesandte: Zürich. I. Heinrich Waser, Bürgermeister; Joh. Ludwig Schneebergcr, Sckeli»e>^ Joh. Kaspar Hirzel, Stadtschreiber. Schaffhansen. I. Jakob Zieglor, Bürgermeister; Lco"^' Meyer, Sekelmeister; I. Konrad Neukomm und Johann Mäder, des Raths; „auch war by Ine» November 1653. 205 ^'chcl Wepfer, Substitut." Graf von Sulz. Johann Jakob Gebet, Oberamtmann, I)r. M-is; ^ Jakob Gebet*), Rentmeistcr. Stein. Bonaventura Tanner, Sekclmcister; H. Heinrich Schmid, ^«dnieister. Mit Bezug auf eine schon im Mai 1650 von Zürich zwischen der Stadt Schaffhausen und dem versuchte, aber wegen mangelhafter Vollmacht der Sulz'schen Abgeordneten erfolglos ^'"uttlung weiset SchaMauscn nach, daß der Graf Karl Ludwig 1611 bei dem um 30,000 haut ^'chcheum Verkauf der Zehnten zu Horhcim und Tczcln nnd des Hauses zur Tanne in Schaffen Gulden schuldig geblieben sei, auch 1612 diese Schuld auf seine Unterthanen anzu- ^ ^ erboten, 1631 bei der Verhandlung über den Kauf der hohen Gerichtsbarkeit in den nieder- , ) >chen klcttgauischen Herrschaften SchaffhauscnS dieselbe anerkannt habe und sogar 1651 von dem Zins^ Capital von 9000 Gulden und der unterdessen auf 13,500 Gulden angewachsene ^>en versprochen worden sei. Die Abgeordneten von Sulz entgegnen, jene 9000 Gulden selbst ljche ^ Capital, sondern als aufgelaufene Zinsen betrachtet, daher als unvcrzins- angesehen worden; ihre seitherige Nichtbezahlung aber sei durch die Zeitereignisse entschuldigt. ^ Abtretung der klcttgauischen Hoheit wie schon 1631 eine Ausgleichung zu suchen, ^ bereit, dazu vermittelnd bchülflich zu sein. Da sich die Parteien auf diesen Vorschlag Tin wollten, blieb die Verhandlung ohne Erfolg. I». In Folge Besprechung über den von ^ ^ Balm aufgerichteten Salzzoll und den neuen Zoll zu Lötstellen soll von Zürich und Schaffes ^wcinsam ein Schreiben an den Grafen gesandt werden mit der Erinnerung, die vorgcwendcte ^^üstiguug, Zölle zu erheben, anders nicht zu benuzcn, als wie von Alters her und wie gute ^ gestatte. «. Die von Schaffhauscn sowohl als von Stein gesteigerten Zölle will Schaff- Scitö durch Hinwcisung auf die für den Unterhalt von sieben Häusern und mehrcrn festig/" Kaufenden Kosten, Stein durch Hinweisung auf die unter großen Kosten ausgeführte Be- l>»o ^ ^ Stadt rechtfertigen. Schaffhauscn dringt vorzüglich auf Ermäßigung des Wcinzollö in Stein Fuder Wein 30 Kreuzer gefordert werden, während in Schaffhauscn nur 21, in Dicßenhofcn ^X>) Konstanz 45 Kreuzer bezahlt werden) und Abschaffung des Rcbstekenzolls (3 Kreuzer vom ^ Nachdem Stein noch vorgebracht hatte, daß dortscitö der Salzzoll auf hallischcm Salz geringer sei ^usc'i ^^^^uscn, nimmt Zürich die Sache in den Abschied. «I. Zur Beseitigung der zwischen Schaff- ^affl Stein wegen Rcchtsamen in Wagenhausen obschwcbendcn Streitigkeiten wird beliebt, daß Bereinigung seiner dortigen chrschäzigcn Güter vornehme, r. Der Beschwerde Schaff- ^kinij^ Zürich erlassene Wciumaudat sczt Zürich die Rechtfertigung entgegen, daß der ^ Gebietes von Zürich eine solche Maßnahme zum Schuze zürcherischer Angehöriger nöthig ^e»i Maßnahme aber auch nicht besonders gegen Schaffhauscn gerichtet, sondern allgemein und , ^übergehend sei k. Schaffhauscn anerkennt, daß die Zollcinzieher von Waarcn, welche die »>ill Nngehörigcn für ihren Hausgebrauch gekauft, aus Unwissenheit den Guldeuzoll bezogen haben, rcmedircn, erwartet jedoch, auch Zürich werde die 9 Schillinge Zoll vom Saum trausttirenden ^llinpiar die Verhandlungen in Protokolldsorm. 206 ^ November 1653. WeinS und die 18 Kreuzer Zoll vom Centner Unschlitt mit Hinsicht auf den billigen, nur 3 Baze» ^ Fuder Wein betragenden Zoll zu Schaffhausen ermäßigen, ßx. Eine gegen den Gcrichtsvogt Fücßl^ Laufen erhobene Beschuldigung, betreffend Audienzgeld, daö ihm schaffhausen'sche Bürger wegen Rath^'" holung bei Eintreibung von Schulden bezahlen mußten, wird unbegründet gefunden und bei dieser ^ legenheit verabredet, in welcher Weise Schaffhauseu seine Schuldfordcrungen in der Grafschaft beitreiben solle. I»- Auch Schaffhauseu will Bern wegen der aufgelaufenen Kriegskosten mahne» sieht eine vertrauliche Konferenz zu Aarau wegen der französischen und andern Angelegenheiten noch " Weihnacht als nothwcndig an, l. Die Beisteuern nach Polen, in das Fürstcnthum Cleve, au den j»'^ Preuß und an Herrn Polier in Lausanne, sowie die Quote an das für den Herzog von Württcw ^ dccretirte Geschenk will Schaffhauscn richtig machen, k. Hinsichtlich des auf dem Hof Ghscnhard stchc^! dem Sekelamt von Schaffhauscn gehörigen Pfandbriefes vergleicht man sich, den Goldgulden künftig" 20 gute Bazen zu berechnen und so zu verzinsen. RRS Conferenz zwischen Basel, Solothurn und Bischof von Basel Birseck. « Januar. Staatsarchiv Baselstadt. Abschiedesammlung. Gesandte: Basel. Oberstlieutenant Joh. Jakob Zörnlin, des Raths. Solothurn. Oberst Helm von Steinbrugg, Sckelmeistcr. Bischof von Basel. Hans Theobald von Ostein, Oberv^ Herrschaft Birseck. Zwck der Conferenz war die Besprechung eines gemeinschaftlichen Defensionswerks zur Beschs ^ ihres Gebiets bei den gegenwärtig gefährlichen Zeitläufcn. Man kam folgendermaßen überein - der von bischöflicher Seite begehrten Hülfe, von Basel zwanzig Mann zu Pferd und dreißig zu Solothurn fünfzig zu Fuß, erklärten die beidseitigen Abgesandten, dießfalls keinen Auftrag zu wollen das Begehren aber ihren Obern vorbringen, Solothurn in der Meinung, daß seinerseits ^ sprachen werde, Basel dagegen mit weniger Aussicht auf Erfolg. Hinsichtlich des auf der ConftreUt ^ 24. April 1652 gemachten Projects ist man einig, daß es bei demselben verbleiben solle, wobei n-»»c'' die LosungSschüssc auf den Schlössern, Pässen und Posten, ebenso die Fußboten wohl in Acht zu sind. Daö Begehren von bischöflicher Seite, in das Haus „Bängthal" eine solothurnischc Salvag"^ zu legen und eine andere von Basel und Solothurn in die Dörfer Allschwyl, Obcrwhl und ^ buch, wird uä rekoroiuluiu genommen. Als Sammelplaz für den ereignenden Fall ist Therwhl, ^ bequemst gelegene Ort, bezeichnet. Damit auf die Losungözeichcn um so besser Acht gegeben u'^ Nöthige angeordnet werde, soll in jedem Dorf der dritte Mann in Bereitschaft sein und so es ^ ^ gäbe sollen sie die übrige Bürgerschaft aufmahnen. Und damit alles in desto besserer Ordnung ^ ^ wird nach Therwhl ein Offizier geordnet, der die nächstgelegeneu Orte in Obacht zu nehmen u» ^ birseckischen Unterthanen zu commandiren hat. Auf gedachten Fall, daß Allarm entstünde, Januar 1654. 207 Therwhl beordert werden von Arlesheim, Reinach, Acsch, Pfeffingen, Ettingen und Oberwyl 85 Per- ^'en, und so es die Nothdurft erforderte noch mehr Volk aus dem Amt Zwingen, welche sämmtlich von ^uanntem Offizier eommandirt werden. Ferner von Dornach 20 Mann unter einem Offizier nach kwach und Therwhl, während etwa 60 Mann aus den obern Dörfern Hobel, Gempen, Büren, » glen" (Nuglar) und da herum zur Vcrthcidigung von Schloß, Brükc und Dorf Dornach herbeieilen Die übrigen äußern solothurnischcn Dörfer sollen sich, so gut es gehen mag, selbst verthcidigen, och wird ihnen auf den Nothfall vom Sammelplazc aus beigcsprungcn werden. Von Bottmingcn und ulningen find ebenfalls 20 Mann nebst einem Offizier nach dem Sammclplaz zu beordern. Die Be- "iung don Allschwyl wird namentlich Basel anempfohlen; Biel und Benken sind auf sich selbst angc- '^n> indeß wird die Mannschaft zu Therwhl dahin Hülfe bringen, wo diese am nöthigsten ist. ttZ Konferenz der evangelischen Städte und Glarus. Aarau. IVA 4, 21. und 22. Januar, (tl. und 12. Januar alt. Kal.) Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 1SS, kol. 2«1. ^ Gesandte: Zfirich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Salomon Hirzcl, Statthalter. Bern. Erlach, General; Joh. Jakob Bücher, alt-Landvogt zu Saancn. Glarus. Jakob Marti, lväkv"""""" Basel. Joh. Heinrich Falkner, Zeugherr; Joh. Jakob Zörnli, Oberstlieutenant, er- or Landvogt nach Lauis. S ch a ffh a u se n. Leonhard Mchcr, Sekclmcistcr; Joh. Konrad Neu- ^"'n, Oberst. der ^ ^os französischen Ambassadorö erscheinen desselben Dolmetsch, Vigier der ältere, und Bund Brillac mit einem vom 19. Januar datirten Gesandtschaftöschreiben, welches in Betreff der nini di^"^^^ endliche Erklärung dringt. Nach Erdauernng des durch Vigier und Brillac Gesa ^ ^^^"drachten sowie auch des untcr'm 12./2. Januar an die evangelischen vier Städte gelangten erwidert: Wenn vorerst eine Antwort auf das bei der Taglcistung in Baden I». ^ Memorial erfolge, werde man bezüglich der gewünschten Erklärung beförderlich entsprechen, daß k' ^ ^ Bundescrneucrung selbst werden wenigstens die evangelischen Orte zusammenhalten, Tr "eue Zusage gegeben werde, bis die im Memorial aufgeführten Beschwerden über das schlechte zieht erledigt seien. Um desto eher zum Zwek zu gelangen ist, bevor das Kricgsvolk in das Feld Zwar ^"^'"eidgenössische Tagsazung, mit Ausnahme Solothnrn'ö, noch vor Ostern zu veranstalten. Pfa» ^e Gesandten, keine speeicllcn Instructionen in Bezug auf die Bundcscrneuerung cm- eniiel ^den, doch eröffnen diejenigen von Bern und Glarus, daß ihre Stände, wenn noch einige ^erdc," der Erbeinung mit Oesterreich nicht zuwiderlaufende Eonccssioncn zugestanden hjx ' geneigt jeicn, die Unterhandlungen fortzusczcn, so namentlich Glarus, jedoch mit Hinwcisung auf Nag, Bertröstung, daß die Ehrengeldcr und Pensionen bezahlt werden; Schaffhauscn will sich ^ gemeinsamen Verständigung halten; Bern wünscht, wenn einzelne Orte ablehnen, mit den andern 208 Januar 1654. gemeinschaftlich einzutreten; Zürich hat die Angelegenheit noch nicht berathen; Basel will zwar sich ^ nicht söndern, aber doch die BundcSerneucrung nicht ausschlagen, e. In Erwägung, wie der franzö"!^ Ambassador zum Nachtheil des Bürgermeisters Weitstem und der Stadt Basel an die Städte Z»rw Bern und Lucern und an den Grafen von Harcourt nach Breisach geschrieben und wie er in jüngst Zeit im Baucrnaufruhr mehr Ocl als Wasser in das Feuer gegossen habe und wie er nun „dem st^lo zuwider" durch allerlei Mittel und Ränke die Bundeöerneucrung erzwingen wolle, ist demsclb^ ohne Bezeichnung der angedeuteten Einzelheiten, ein anderes ehrlicheres Benehmen zu empfehlen, ^ daß dieses auf eingelangtes Gutachten von Lucern im Namen der drei Städte, denen er dcßhalb schrieben, geschehe, und von der Stadt Basel, der die Sache am besten bekannt ist, das Concept aM sczt werde. «I. Von dem Antrag, wegen des schlechten Tractaments ab Seiten des Herrn Ambassad^ unmittelbar an den König zu schreiben, wird Umgang genommen. Ebenso wird in den Antrag, in P" einen Agenten zu unterhalten, um mit der Regierung directc verhandeln zu können, nicht eingetreten. Auf das von vr. Caroluö Franciscus Pctroniuö von Luggarus, der zur evangelischen Confesston getreten ist und von einigen Ständen schon eine Untcrstüzung erhalten hat, neu eingegangene stüzungsgcsuch wird der Antrag, daß die vier Städte und auch Glarus, welches noch nichts geleistet zusammen 1l)0 Kronen bewilligen möchten, in den Abschied genommen, Bern spricht gegen ' Glarus und Schaffhausen den Dank für die Hülfe aus, die von ihnen im Bauernkriege geleistet ww Sodann wird namentlich unter Vermittlung der Stadt Basel in Bezug auf Vergütung der Kriegs' folgender Vergleich getroffen: t) daß die Solothurn wegen des von seinen Untcrthanen den Hülfstrupd geleisteten Widerstandes auferlegte Zahlung von 15,l)t1l) Gulden, verfallen mit verflossenem Bart" mäuötag und Wcihnachtsfest, (inbegriffen die vermöge Vergleichs zu Kricgstetten von Solothurn an ' zu zahlenden 5600 Kronen) der Stadt Zürich und den mitintcrcssirten Orten angewiesen werde; B den Untcrthanen der Grafschaft Lcnzburg von den KM Dublonen, welche sie Zürich und den Mitü^ sirten an die Kriegslasten zu zahlen haben, 1000 Dublonen nachgelassen werden, somit die übrigen Dublonen ebenfalls an Zürich und die mitinteressirten Orte fallen sollen; 3) daß Zürich zwar die welche es den aus dem lenzburgischcn Gebiete gekommenen Aufwieglern der Herrschaft Baden austr' ^ hatte, behalte, dagegen auf noch 2l)()t> Gulden der lenzburgischcn Zahlung verzichte; 4) daß sodann ^ den Rest der lenzburgischcn Summe zur Hälfte innerhalb sechs Wochen, die andere Hälfte in Jahres erlege gegen Aushändigung der lenzburgischcn Obligationen; 5) daß endlich Zürich und die ander" Hülfe gekommenen Orte für die durch ihre Truppen den Untcrthanen Bern'ö zugefügten Beschädig""^ keinen Ersaz zu leisten haben. K. Indem Zürich das in Bern im Druk erschienene Hirtcngesprä^ ^ „vnglhcher Vßlegung fähig" bezeichnet und das Ansuchen stellt, Aehnlichcs, das auf der Bahn sei, ^ zuhalten, Bern aber versichert, daß jenes Product nicht auf Zürich bezogen werden dürfe, wurde sowohl das in den Händen des Generals von Erlach befindliche noch ungedrukte Tractätchcn, als auch ^ was in Zürich schon gedrukt sei, sollen niedergeschlagen, jedoch von den beiden Regierungen ei"«'' ^ gegenseitig mitgethcilt werden, um nachher zu berathschlagcn, ob und was zur Nachricht für die ^ kommen von dem Hergange der Dinge im Drukc mitgethcilt werden solle. I». Auf Anzug von . wird in den Abschied genommen, daß die zwischen den evangelischen Städten bestehenden Bundes" revidirt, hicmit die Gesandten für nächste Konferenz daraufhin instruirt werden sollen. I. Ueber dic > Februar 1654. 269 "v August angeregte Heimberufung des Stadtschrcibcrs Stockei aus England und über das die Erlassung Zinsen vorschreibende kaiserliche Edict und seine Anwendung auf die in der Eidgenossenschaft sizcndcn ^ubiger will man auf einer folgenden Konferenz in Bcrathung treten. Ii,, lieber den von Bern wegen r verpfändeten Kleinodien gegen Zürich gemachten Anzug ist mündlich zu berichten. I. Zürich und ^ ^ffhaujen verständigen sich, daß ans das Gcvattcrschaftsgcsuch des Grafen von Candale jeder dieser andc zur Anfertigung von einem Paare vergoldeter silberner Schalen als „Einbindgcschcnk" 5V Gulden tragen solle. IR4 Cunferenz der Orte Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Brunnen. 27. Februar. Landesarchiv Nidivalde». Gesandte: Uri. Joh. Anton Arnold von Spiringcn, Landammann; Jost Püntincr, alt-Land«mmann; ^ Jakob Stricker. Schwhz. Martin Belmont, Landammann; Wolf Dietrich Rcding, Pauncrhcrr, ^^^ammailu; Joh. Caspar Ccbcrg, alt-Statthaltcr; Michael Schorns, alt-Statthaltcr; Caspar Ab- Landeshauptmann; Landvogt FranciscuS Bctschart. Unterwalden. Johann Jmfcld, Land- ^>a»u von Obwalden; Jakob Christen, Landammann, und Joh. Melchior Leu, Statthalter, von Nid- ^ ^ Zug. Georg Sidlcr, Ammann; Ulrich Schön, des Raths. Gegenwärtige Confcrenz war von Uri angeordnet worden wegen des einseitigen Vorgehens ab ^ Luceru's in der Bundcsunterhandlung mit Frankreich, die bereits bis zum Abschlüsse gediehen sei, »-ird ^ andern Orten davon Kenntnis gegeben worden sei. Diese eigenmächtige Handlungsweise so mehr beklagt, als der in Frage liegende Gegenstand seiner Jmportanz wegen Zusammenhalten ^ kve. Frankreich beabsichtige nämlich auch die in den leztcn Kriegen zu Händen genommenen Länder einzuschließen, wie Elsaß, Artois, Roussillon, Catalonicn, Lothringen, Burgund und ^ vc urehr. Würde man nun auf dieses Begehren eingehen, so würde man mit dieser Nachgiebigkeit ^gljch Freundschaft, dagegen aber viele Feindschaften sich auf den Hals laden; denn bereits haben ^Kaiser und der König von Spanien Vorstellungen dagegen erhoben. Zudem sei zu bedenken, daß ^ saunten Gebiete thcilwcise zu Ländern gehört haben, mit denen man in Verdichtungsverhältnissen »ii/ Erbcinung, Bündnisse und Verständnisse. Hingegen sind die Orte zu Erneuerung des Bünd- « bereit, sofern cS sich innert den Gränzcn desjenigen von 1602 halte und lediglich auf die Defensive t werde; denn innerhalb dieser Gränzcn halten sie es für dem eidgenössischen Interessen nüzlich und "UNg zu Ut. I» In einer sehr umständlichen, vom 15. Januar 1651 aus Lucern dalirten Proposition sucht der spanische ^sandte Casati die Orte zu überzeuge», welch' einen cigcnniizigcn, wortbrüchigen und treulosen Verbündeten sie an Frankreich ^beu, das Lug und Trug nicht scheue, wo es seinen Vortheil gelte; diese Behauptung sucht er aus der Vergangenheit mit Beispiele» i» belege,, und warnt demnach die Eidgenossen vor Frankreich und den Künsten seiner Diplomatie, namentlich des Gesandten ^ ^ Barde, — während er die Loyalität und Liberalität der Häuser Oesterreich und Spanicn hervorhebt. 27 Februar 1654. auch wohl anständig. In diesem Sinne werden die daherigen frühern Beschlüsse bestätigt. I». M»» Lucern auf das unterm 9. vorigen Monats durch die drei Orte von „hincnauß" an selbes erl-M Schreiben wegen Bestellung des unparteiischen Gerichts innerhalb acht Tagen nicht antworten würde, s- soll alsdann Schwhz im Namen Aller nochmals ernstlich mahnen; inzwischen werden die Gesandt berichten können, was für eine Meinung dicßfctllö auf der Conferenz sich kund gegeben habe namcnB dahin gehend. ..daß man vnß namhafft machen solle, welche vßgaben daß wir vier Ort an hinricht'""' ihrer Vnderthancn oder ihrer Vffstandt schuld tragen thettct. vnd falß darob der gnngsamc grundt erfahren wcre, ein nothurfft sein befunden worden den Emptern zu vnß der Orten zu Entschuldigt vmb deßwillen M-sch^-n.« «-«. (S. u. Bellenz), k. (S. u. Thnrgau). Die Abgesandten g-beten. daß e. Anfr.chtung des französischen Bündnisses der Obersten und Hanptleute. ..so in den J-H- 1636 vnd 163, wegen.hreß redlichen verdienteß vßstandtß". gedacht werde. I.. ' (S. u. Sr"amter). >4. Zürich w.rd von dem. was uns wegen der französischen BnndcScrneucrung begct' „t. .n gewisser Form, zu Entladniß der Obern. Mittheilung gemacht. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangelcgcnheilen: Thurgau. r. Art. 618. Stifte und Klöster. SarganS. I,. Art. 113. Leibeigenschaft und Fall. Freianlter. I, Art, 145. Kriegsivesen, Bellenz,c. . Art. 180—182. Conferenz von Uri, Schwyz, Nnterwalden und Zug. Brunnen. 1«»», iLj. April. Land«»archiv Ntdwalde». - ««l-w- U", 2.H, Anw.. Arnold von Spiringon. «..d->.,»...n„. Jost .„.gond.«»-'' «ch«Vj. Matt... Bolinont. fand»..,man... Georg «»fdormauir. Wolf d...g Panne,h-tt. Michael Schorn-, alt-Sta»l,aller. Kaspar Alchberg, i-,ne°«ha,,p„........ zranl»^"' S°,°ün..st°r "".den. Johann Imfeld. «...da............ nnd Heinrich Bacher. a,..«.nd°»< von Lwald-n^akob Christen, «and,......an,,, und Z-h. Melchior «eu, Slallhaller, von Ridw-ld-w Z'» Georg Sidlcr, Ammann; Jakob Andcrmatt, des Raths. «. Gcnräß der auf der Conferenz vom 27. Februar gemachten Verabredung war man uam-'^ wegen der gegen Lueern erhobenen Beschwerde zusammengetreten. Die Gesandtschaften theilten »nn ander zunächst mit. daß Lueern zu einer Zusammenkunft in Gcröau auf den 9 April eingeladen die t Orte aber sie abgelehnt haben. Nach abgestattetem Gruß und Beseitigung einer die Herrschaft betreffenden Sache wurden sodann die Beschwerden gegen Lueern zusammengetragen und hierauf ^ gefunden, dieselben in solche zu söndcrn. die gemeinsam seien, und in solche welche die einzelnen angehen. Die hauptsächlichsten betreffen den freien Kauf, den Markt, die neuen in die Reuß einge^ April 1654. 211 schwellen, die Mühlen und Schleifereien; wenn man über diese in'S Reine komme, werde das übrige, lü incn^ um so leichter sich ergeben; Schwhz solle daher Luccrn benachrichtigen, daß man auf einen obigen Tag in Geröan oder, da dieser Ort für Zug unbequem sei, an einem andern Orte sich zu einer nscrenz einfinden, zugleich aber dann die Anzeige gewärtigen wolle, welche der Unsrigen sich der Schmach- ^ ku schuldig gemacht haben, wogegen auch jedes Ort notificircn werde, was für Schmachrcden gegen die ^ ^ Orte von Angehörigen Luecrn's ausgestoßen worden seien. Dabei könne man verdenken, daß man " auf die Form der Bcsczung des unparteiischen Gerichts es gern sähe, daß die luccrnischen Untcr- ^'ei, zufrieden gestellt würden; da man aber an etlichen Orten sich darüber beschwere, wolle man gegen ^ daraus entstehenden Folgen sich verwahrt haben. Bezüglich der versprochenen Kriegskostcn wird laut ^ )ncr Verabredung jedes Ort besonders unterhandeln und werden alle einander zur Gebühr verhelfen. ' Vci der nächsten Zusammenkunft wäre es von Wichtigkeit, darauf zu denken, daß die V Orte ihre " Bünde wieder hervorzögen und erneuerten, v. Nicht zu vergessen sei ferner, daß Aadorf mit Para- versehen werde. «I. (S. n. Thurgau). y Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaft«angelegcnheitcn: «I. Art. 75. Verwaltung im Allgemeinen. Rt« Konferenz der evangelischen Orte. Aarau. IliSA, Z» April (5. April alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. il-Z, kol. 2SS. gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Joh. Ludwig Schnccberger, Sekclmcistcr hsvogt. Bern. Anton von Grafenried, Schultheiß; Sigmund von Erlach, General und des Glarnö. Jakob Marti, Landammann. Basel. Joh. Heinrich Falkner, Zcughcrr; Johann ^^uli, Obcrstlieutenant, erwählter Landvogt nach LauiS. Sch « ffhausen. Leonhard Mcher, ^'ucistex. Joh. Koilrad Neukomm, Oberst. Appenzell. Johannes Tanncr, Landammann von ^"-Rhoden. hlttt ""d Reich ^koh Nachdem in Uebereinstimmung mit Zürich auch die Stände Bern, Basel und Schasfhauscn erklärt iutre^' ^ frühern Verabredung fest halten zu wollen, nämlich über die Bundcöcrucuerung nicht cin- fix deil geschehenen Ncclamatioucn von Frankreich entsprochen worden sei, dagegen GlaruS ^ erläutert wissen wollte, daß, wie von dort auö geschehen sei, jeder Stand mit dem Gc- besondcrn Ansprachen eintreten könne, und auch Appenzell zu dieser Ansicht stimmte, itiisich zu dem Beschlüsse: ES möge jeder Stand für sich seine Forderungen, betreffend rük- die Fusionen, FriedcnSgcldcr, Coutracte u. s. w., bei dem französischen Gesandten betreiben; über ^ 'Hungen der Bundeöerncucrung aber sollen die Orte nur gemeinsam und erst dann sich einlassen, . " den einzelnen Ständeil in einem nach dem Urthcile der übrigen Stände billigen Maße Genüge fei. Uebcr diese Entschließung soll gegen den französischen Gesandten Stillschweigen beobachtet 212 April IK54. und ihm allfällig nur die Mittheilung gemacht werden, daß die evangelischen Stände über den Bund in keine Unterhandlung eintreten, es sei denn die in den Mcmorialcu geforderte SatiSfaction geleistet. Um zu verhüten, daß durch die bereits in das Bündniß eingetretenen Stände Angehörige der evangelische" Orte Dienste zu nehmen verleitet werden, sind, nach dem Vorgänge Bern'S. die gegen daö Reißest" bestehenden Mandate zu erneuern, v. In Betracht, daß die gemeinen III Bünde sich verpflichtet h--' den Bund mit Span.cn demjenigen mit Frankreich vorgehen zu lassen, sie nun aber auch in dem elvist" Frieden mit Frankreich inbegriffen sind, mögen die Orte erwägen, ob die III Bünde nicht auch Z» ^ Geschäfte der Bundeserneuerung beigezogen werden könnten. Laut der im Januar gemachten M regung mögen die evangelischen Orte überlegen, wie sie gegenüber dem von den katholischen Orten "»> einander und m.t Spanien gemachten Bündnisse über ihre eigenen eidgenössischen Bündnisse eine enternde Verstand.gung erz.elen können. «. Ebenso ist die Frage zu erörtern, wie man sich verhalten wN wenn etwa e.n Ort Mannschaft in daö Elsaß zu werben bewilligen wollte, s. Auf den Wunsch Z-'^ w.rd der französische Gesandte ersucht, dahin zu wirken, daß den dort verbürgerten Herren ^eß in S- .rung von ord.naren und von königlichen Briefen die erfahrene unbeliebige Begegnung nicht mehr wi- fahre. 55. ES w.rd .n en Abschied genommen, dem FraneiSeuS PetroninS von LnggarnS von st-" Stande zehn Kronen als Verehrung zu bewilligen. I.. (S. u. Sargans). Schaffhansen erin-- Zunch an d.e Moderat.on des Zolls zu Stein und an die beförderliche Abtheilnng der Gelder, die zur Dekung der aufgewendeten Kriegskosten erhoben habe. Wird in den Abschied geno.nn.en. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenhcitcn Sargaus. I». Art. 204. Glaubenssachcn. tR7 Conferenz der V katholischen Orte. «ueern. 2«. und 21. April. Staatsarchiv Lurrr». Allg. Absch. Bd. XI.IV, tot. l. Gesandte: Lucern. Heinrich Flcckenstein, Schultheiß; Ulrich Dulliker, Pannerhcrr; Laurenz Statthalter; Ludwig Meyer. U r i. Joh. Anton Arnold, Landammann; Jost Püntincr, alt-Landa'N'"-^ Joh. Rudolph von Bcroldingcn. des Raths. Schwy z. Martin Belmont, Landammann'; Michael Sclst''^ alt'Statthaltcr; Franz Reding, Sekelmeister. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landammann. u»d 3- Bucher, alt-Landammann, von Obwalden; Jakob Christen, Landammann, und Joh. Melchior Leu, S'- Halter, von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidler und Wilhelm Heinrich, beide alt-Ammann;*) Jakob A»- matt, des Raths. »». Einer frühern Einladung Luccrn'S hatten die übrigen vier Orte wegen andern Geschäfte» entsprechen können. Sie wurden nun von Lucern freundlich und namentlich mit der Andeutung -) Ursprünglich stand G. Sidler und W. Heinrich, new- vnd al.-Ammann; das ncw und alt wurde dann von g>e'<- ' durchstrichen und gesezt beid alt-Ammann; hingegen steht im Nidwaldncr Gxemplar die ursprüngliche Bezeichnung- April 1654. 213 ^>»t, daß diese vorzunehmende wichtige Verhandlung auf die beständige Erhaltung der unter den V gotische,i Orten bestehenden vertraulichen Verbindung abziele, daher auch brüderliche Offenherzigkeit und ^ k iic begleiten solle. Indem Uri dem Herkommen gemäß die Verhandlungen beginnt, spricht es nicht Bedauern den Wunsch aus, von Luccrn über die im Einladungsschreiben vcrdcnteten Schmachredcn ^ Nähere zu erfahren, um bereitwillig zur Bestrafung solcher Uebergriffe mitwirken zu können. Lucern widert, cö sei überzeugt, daß die Orte au solchen Schmähungen keinen Theil haben; Lucern hätte auch seilen Gelegenheit gehabt, solche Ehrcnschänder und Diffamantcn festzunehmen, habe cö aber aus hoher " ^etion unterlassen, um die Sache auf eine gesammte und durchgehende Verbesserung zu sparen, weil / um die Erhaltung und Fortpflanzung allgemeiner Ruhe und Friedfertigkeit zu thun sei und um Ent- ^"uiig Mxg Mißverstands in der hochzusammcn verbundenen Freundschaft und Vertraulichkeit. — In 5 Berathung dieses Gegenstandes sprach man die Zusicherung ans, zu Erhaltung des Friedens diesen " uproceduren" keinen fernern Lauf zu lassen, wurde daher Luccrn ersucht, am folgenden Tage namhaft ^ suchen, in welchen Punkten die vcrdeutcte Angelegenheit bestehe und welcher Orte Angehörige dieselbe ^uhre; die vier Orte werden dann ebenmäßig entdekcn, was ihnen in der gleichen Materie begegnet und ^gen, alles zu dem friedlichen Ziel und Ende, „hierdurch aller Verbitterung (als großem Ucbcl in ^u frhim Staudt) vür das künftige abzuwehren." I». Um nun diese Gelegenheit auch zu Beseitigung ^ Beschwerden der vier Orte gegen Luccrn wegen des Markts und anderen Dingen zu benuzeu, erinnerte c des°ra Urs 6»f die lczte Einladung Luccrn'S nach GcrSau seien die vier Orte darum nicht erschienen, weil sie ^Uen, eö werde eine solche Verhandlung nur zu noch größern Mißverständnissen führen, so lange die Zeitigen Beschwerden nicht gemeinsam von den vier Orten zusammen getragen und in eine zur Ver- 'chsverhandlung geeignete Form gebracht seien, was sie unterdessen zu Stande gebracht haben. Diese werden wurden dann mitgetheilt und besprochen und hierauf Lueern nochmals aufgefordert, auch ^„^ts sich offen auszusprechen, damit man beiderseits reinen Tisch machen könne. — Dicß zu thun ^ sich Lueern bereit, nur sei die Obrigkeit ihrerseits auf die große Zahl und den Inhalt aller vor- ^^cn Punkte nicht verfaßt und möchte ihr die nöthige Zeit zu der erforderlichen Berathung gegönnt ^ man werde sich diesfalls möglichst beeilen, v. Hinsichtlich des zwischen Uri und Lucern, betreffend ^^chissleutc, in den Jahren 1634 und 1648 getroffenen Vergleichs fand man keinen weitem Anstand, ^ ^ er nicht förmlich ausgefertigt worden war. ES wurde daher sofort Veranstaltung für die Anferti- ^ Strossen, «t. Am folgenden Tage anerboten sich die Gesandten von Lucern, den „DcmonstrationS- die den Ihrigen gemachten schimpflichen Zulagen auch schriftlich abfassen, doch vorläufig die bcisczen zu lassen; man habe, fügten sie bei, anfänglich gehofft, solche ungebührlichen Reden ^ sich nach und nach verlieren, dann aber die Erfahrung des Gegenthcilö machen müssen, sei daher ^ 'ugö genöthigt, mit solchen Injurien sich zu befassen; cS sei zwar keine Veranlassung, über die von ^ führen, wohl aber über solche aus deu anderu Orten; mau erwarte also von diesen Ab- Zurechtweisung der Schuldigen. — Indem Hierauf erwidert wurde, daß jedes Ort sich be- t,/" ^krde, die, welche auf solche Weise sich „vertrabet", je nach Beschaffenheit des Fehlers zu haud- ^ biieb nicht verschwiegen, daß vor und nach den leztjährigen Unruhen viele aus der Stadt Lucern w ^gen" Unterthanen im Lande hemm gestrichen seien und das Gift ihrer erzeigten Untreue von sich haben' daß also hernach die Obrigkeiten aller Orte mit großer Mühe und Arbeit sich der Sachen 214 - ^ April 1654. haben annehmen müssen, um vielem Unguten nnd großer Verwirrung vor zu sein, «. Endlich brachte" die Gesandten von Lucern vor, ihre Herren und Obern haben in Erfahrung gebracht, daß man sie wcge" der Erneuerung des Bündnisses mit Frankreich als bundcöbrüchig auögcschricen habe, während sie ^ durch ihre allerdings in zustimmendem Sinne gegebene Erklärung keinem andern Orte Unrecht gcth""' nur den frühern Bund von 1602 verlängert und sich die Auslegung der aufgestellten Tractatsbestimm""^ vorbehalten haben und darum auch hoffen, die vier Orte, deren Freundschaft sie über alles schäzen, werde" solches nicht verargen (s. Beilage 5). Die vier Orte entgegneten hierauf: Ihnen sei der Inhalt des ersten Hauptpunkts „zu gencral vnd whtuödütendt;" sehr wünschenöwerth wäre es, man hätte sich gesondert; man sei übrigens nicht abgeneigt, auf Grundlage des Bündnisses von 1602 selbes zu erneiwr"' allein es gehe aus dem, was den Gesandten von Obwaldcn bei einem Besuche in Solothurn jüngsiß"' begegnet sei, zm Genüge hervor, daß die Meinung de la Barde's, betreffend den Einschluß der Frankreich erworbenen Landschaften, weit anders sei, als das Bündniß von 1602 zugebe; zur Gcbü^ ^ gelangen sei kein bcpcreS Mittel, als daß man sich vereinige, die Rccrutirung abzuschaffen; so lange'""" gestatte, daß die Eompagnieen auf solche Weise ergänzt werden, komme die Eidgenossenschaft zu kc>"^ Vatiofaction; man sollte sich darüber auf der Tagsazung zu Baden vereinigen. Diesen Aeußcrunge" ^ vier Orte fügte Luccrn bei: Weil einige Regimenter in Frankreich abgedankt und das alte Gardcrcgi'""" auf gewisse Fähnchen reducirt worden sei, wovon es auf Lucern anderthalbeö treffe, haben die Haupts Erlaubnis nachgesucht und erlangt, ihre Zahl zu ergänzen, in der Meinung jedoch, daß hierin ein 8""' wie der andere gehalten werden solle; und Achnliches sei auch in den Orten geschehen, die mit Erneuert des Bundes nicht vorgefahrcu. f. Nachdem von den vier Orten das schriftliche Verzeichnis der ung""" Reden und Zulagen, über die Lucern sich beschwert hatte, war vernommen worden, sprach Uri seine 8"""^ aus, dabei ftci ausgegangen zu sein. Es fügte bei, daß etliche bei dem ConsecrationSfest des von Lau,anne über der Tafel gesprochenen Worte zwar aufgefallen, aber den Herren von Uri nicht n>W genug erschienen seien, um eine Klage darauf zu formiren. Die übrigen drei Orte bezeugen ihr Bed-"""' daß so viele der Ihrigen sich verfehlt haben, erwarten die specificirte schriftliche Mittheilung der sie treffenden Klagpunkte und versprechen Abschaffung der Ungebühren. Statthalter Melchior Lc" Nidwalden nimmt particular für sich das Wort- Er sei bei Lucern in den Verdacht gekommen, daß " während der Unruhen in eines Andern Namen zwei Briefe in das Entlibuch geschrieben habe, welche"'"' nachwärts bei einem Hingerichteten Delinquenten gefunden habe und, da sie ohne Unterschrift waren, der Handschrift als von ihm hergekommen wollte erkannt haben; bereits habe er sich gegen diese verleb derischc Zulage gerechtfertigt, vernehme aber, daß einige Leute in Luccrn gleichwohl chn mit ihren Nachreden verfolgen, und verlange Anweisung, wie er sich dagegen Schuz verschaffen könne. Indem von den Herren KricgSräthcn das Zeugnis eingebracht wurde, daß der Statthalter sich zu ihrer Zuf"^" heit verhalten habe, erklären die Gesandten von Luccrn. daß sie die ihm gemachten Zulagen b-da"""'' ihn als ganz entschuldigt betrachten, ihm jedoch freistellen, seine Klage schriftlich einzugeben, damit die gebührende SatiSfaction verschafft werde. I». Auf Anregung von Zug werden Ludwig MeP" Lucern, Statthalter Michael Schorns von Schwhz und Beat Jakob Knopflin von Zug beaustragt, "" dem Oberst und Landeshauptmann Zwchcr bei seiner Rükkunft vom Hofe zu Innsbruck über den seitlichen Bezug des Salzes zu reden und ein Project zu entwerfen. I. u. k. (S. u. Thurgau). " April 1654. 215 Ewalden die Einladung erhalten hat, bei dem bevorstehenden, hoffentlich lczten Proceß der Beatification es scl. Bruders Klaus vor dein fürstlichen Ordinarius zu Konstanz sich neben dem Proeuratoren noch urch Advocaten vertreten zu lassen, wird auf Empfehlung der Gesandtschaft von Obwaldcn Herr ^uritius An der Allmend, Patricier von Lucern, 88. Lun. «Motor und Chorherr zu Münster, dahin abordnet. ^ ^ Thurgau). i». (S. u. deutsche gem. Vogt, übcrh.). «. (S. u. Thurgau). z». 'ücritiizt von den übrigen Orten empfiehlt Uri den Hauptmann Melchior Rüttimann. Nidwalden den cr Jakob Schürmann, die sich in den Unruhen zu weit ausgelassen haben, der Nachsicht Lucern's, 0 die Gesandtschaft Lucern's erklärt sich bereitwillig, diese Fürbitte an die Behörde zu bringen, vcr- ^'^,^cgcn von Uri Ausweisung des Franz Birchcr, der sich dem Urthcile in Lucern entzogen habe. 0stbt uähern Aufschluß. «>. Schließlich ersucht Luccrn die andern Orte um fleißige Mitteilung was die bevorstehenden Landögemcindcn beschließen werden, mit Erbictung von Gcgcndicnstbc- »kiguugen. . Mau sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclcgenheitcn« e lwm. Vogteien iiberh. >». Art. 15. Verwaltung im Allgemeinen. ^Hlggu >. Art. 477. Kirchliches u. GlaubcnSsachcn. Art. 205. Verkauf v. (Aerichtsherrschaften. „ 030. Stifte und Klöster. «. „ 6. Verwaltung im Allgemeinen. tR8 Konferenz von Schmilz und Glnrus, betreffend die Herrschaften Utznach und Gaster. Lachen. 3«. April. Ka»to»Sarchiv Schwyz. ^ehwyz. Georg Aufdcrmaucr, alt-Laudamman,l) Martin Belmont, alt-Landammann; Rehorns, alt-Statthaltcr; Franz Rcding, Sckclmcistcr. Glaruö. Jakob Marti, Landammann; )°sar Müller, Statthalter. ^ (S. u. Utznach und Gastcr). «I. Auf den Bericht, daß der Prälat von St. Gallen den Ange- Toggenburg zürne, weil sie wegen der Rcißzügc und. anderer Beschwerden bei Schwhz und io»d^ Klagen eingekommcn seien, wird gut erachtet, demselben zu melden, daß sie nicht geklagt, geri,^" gesucht habeil, er also sie möglichst in Gnaden ansehen wolle, indem die Sache von >ser Wichtigkeit sei. (Dieser Passus des Abschieds ist gestrichen.) «. (S. u. Utzuach und Gastcr). Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsaugclegenhciteu: v""" und Gasttt, ,» « u. «. Art. 4—7. 216 Juni 1654. Tagsazung von sieben Orten. Zug. 4, 4-3. Juni. TtaatSarcüiv Zürich. Allg. Absch. Bd. IS», toi. WS. — «-»idcsarchi» Tchwyz. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Waser, Burgermeister. Luccrn. Heinrich Fleckens Schultheiß; Laridvogt Eustach Sonnenberg, des Raths. U r i. Johann Anton Arnold von SPin»S^ Landammann; Scb. Percgrin Zwcher, alt-Landammann, Landeshauptmann. Schwl> z. Konrad Hc>>^' Abhbcrg, Landammann; Michael Schorns, Statthalter. Untcrwaldcn. Marquard Jmfcld, ammann von Obwaldcn; Johann Melchior Leu, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Peter Tr>^^ Ammann; Beat Zurlaubcn, Georg Sidlcr und Wilhelm Heinrich, alt-Ammänncr; Hauptmann Kreuel, des Raths. Glarus. Balthasar Müller, Landammann. Diese Confercnz wurde von Zürich veranstaltet, um über die im Oktober deö vorangegang^ Jahres verabschiedete Reform in den deutschen Vogtcien iläher einzutreten. (S. u. deutsche gem. Vogt übtt^ I». (S. u. deutsche gem. Vogt, überh.). e. (S. u. Thurgau). «I. (S. u. Rhcinthal). v. (S. u. dc-ül^ gem. Vogt, überh.). k. (S. u. Rheinthal). K. (S. u. Sargans). I». u. l. (S. u. Frciämter). ^ (S. u. deutsche gem. Vogt, überh.). I. Ueber die mit Oesterreich wegen der Zölle gepflogenen Handlungen wird auf der Jahrrechnung Landammann Zwchcr Bericht geben. ,»». Dem thurgau'!^' Landvogtc wird aufgetragen, zu berichten, was früher mit der Stadt Constanz über die Zölle vcrha»^ worden sei und auf welchem Standpunkte gegenwärtig die Sache sich befinde, i». In Betreff der Zölle zwischen den Orten und der seit einiger Zeit eingetretenen Neuerungen und Beschwerden man stch einstimmig, ein gebührendes Einschen zu thun; nicht weniger in Betreff cigennüzigcr, wuch^ ^ Steigerungen der Handels- und Gcwcrböleute und Wirthc; die Gesandten sollen also die erfordert Instructionen mitbringen, namentlich soll das geschehen in Bezug auf die Zölle zu Wesen, GriM" RappcrSwhl; der in Brunnen aufgerichtete Viehzoll, erklärt Schwhz, sei nur auf das von den erkaufte Vieh gesezt. a. u. y». (S. u. deutsche gem. Vogtcien überh.). «». (S. u. deutsche gem. ^ überh., Badcu, Thurgau und Frciämter). i. (S. u. vier ennetbirgische Vogtcien überh.) Sargans), t. (S. u. Thurgau). ,i. (S. u. Baden), v. (S. u. Lauis). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte und katholisch Glarus- Hv. (S. u. Thurgau). x. Oberst Zwcyer berichtet umständlich wegen des Salzgcschäfts, üb^ er bei nächster Gelegenheit einen specificirten schriftlichen Bericht erstatten werde. Lucern sich abermals darüber, daß Uri dem verbannisirten und verurtheiltcn Franz Birchcr, den Bünden Untcrschlauf und Wohnung bewilligt habe, und spricht die Erwartung aus, daß so etwas nicht ^ kommen werde. Uri erklärt, daß dicß gegen den Willen der Häupter und Räthe lediglich "a^, ^ Willen des gemeinen Mannes und aus Mitleid geschehen sei. «. ES wurde vorgebracht, wie b" parteiischen Gerichtsverhandlungen zu Lucern alte Sachen auf die Bahn kommen, wodurch Verst^ Juni tk54. 217 keitcn Wittwcn und Waisen und andere Leute angetastet werden; daraus entstehen allerhand Unrichtig- und gefährliche Weitläufigkeiten und Verwirrungen, wcßwcgcn man hierin begebenden Falls ge- ^hrende Vorsorge thun sollte, »n. Auf den Antrag Luecrn'ö verständigt man sich, die gewöhnliche, ^ Jahrrcchnung vorangehende Vorberathungsconfcrenz am lö. dieses Monats in Lueern abzuhalten. aus dem Schwyzer Exemplar. » Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnhciten: genx Bogt, iibcrh. ^eiiuhol, ^'dea. ^°liiinter. knnetb. Vogt. iiberb Art. 16. Verwaltung im Allgemeinen. « Art. 61. Verwaltung im Allgemeinen. I» 17. Verwaltung im Allgemeinen. I» „ 19. Verwaltung im Allgemeinen. «. „ 18. Verwaltung im Allgemeinen. «I 20. Verwaltung im Allgemeinen. Ii 203. Ehrschäze. Art. 1t 7. EerichtSsachcn, Art. 63t. Stifte und Klöster. I » 76. Verwaltung im Allgemeinen. " 266. Verkauf von Gerichtsherrschaften. ,1 Art. 45. Obrigkeitliche Lehen. Art. 30. Verwaltung im Allgemeinen. Art. 26. Verwaltung im Allgemeinen. Art. 127. Leibeigenschaft und Fall. «I Art. 29. Verwaltung im Allgemeinen. i» Art. 380. Gotteshäuser. I>. Art. 229. Locales. »I Art. 36. Verwaltung im Allgemeinen. I n 119. Abzug. Art. 4. Verwaltung im Allgemeinen. V. Art. 99. Justizsachen. tStt Conferenz der Vll katholischen Orte. Lueern. 1«»», I». und I<». Juni. Staatsarchiv Lucer». Mg. Absch. Bd. XI.IV, lol. S7. Gesandte: Lueern. Heinrich Flcckcnstcin, Schultheiß; Ulrich Dullikcr, Pannerhcrr; Ludwig Mchcr; ^ll'ar Pfhffcr, Vcnner. U r i. Joh. Anton Arnold, Landammann; Jost Püntincr, alt-Landai»iiiann. Konrad Hciilrich Abybcrg, Landammann; Martin Belmont voil Rickcnbach, alt-Landammann; ^ Schorno, Statthalter. Untcrwaldc n. Marquard Jmfeld, Landammann von Obwaldcn; ^^Atclchior Leu, Landammann von Nidwalden. Zug. Georg Sidlcr, Ammann; Peter Trinkler, Frciburg. Beat Jakob von Montcnach, Sekclmcister. Solothurn. Joh. Wilhelm ^tcinbrugg, Sekelmcistcr; Franz Haffner, Stadtschrcibcr. ^ In Anerkennung des Bedürfnisses, sich durch gegenseitige Besprechung auf die künftige allgemeine ^Mng vorzubereiten, wurde Lueern die Einberufung dieser Conferenz verdankt und nach geschehener ^"I'Ung ein Schreiben des Landvogtö im Thurgau, sowie ein anderes der Gerichtsherrcn und der ^ Thurgau vorgelegt, betreffend den auf lcztcr Jahrrechnung erlangten, in Zug wieder aufgc- ^ Abschied. (S. u. Thurgau). I». (S. u. Thurgau). v. (S. u. deutsche gem. Vogt, übcrh.). ^, ' lS. u. Rheinthal). K. u. I». (S. u. Lauis). i. Auf den Bericht des Sekclmcistcrs von ^ugg^ pgß we pxn Obersten und Hauptlcutcu in Frankreich als Pfand übergebcncn Krou- 23 218 Juni 1654. kleinodien von Oberst Rahn nach Zürich entführt worden seien und daß die Stadt Zürich zögere, Depositum in sichere Verwahrung bringen zu helfen, wird Zürich zur Erledigung dieser Angelegen gemahnt und dem Ammann Zurlaubcn aufgetragen, auch die Mitwirkung von Bern, Frciburg und ^ ^ thurn nachzusuchen, k. Dem Gesuch Einsiedeln's um eine Rccommandatiou an den Kaiser ^ den Kauf der Herrschaft Ittendorf, auf welche die Grafschaft Hciligenbdrg den Zug geltend machen we ^ wird entsprochen. I. (S. u. Thurgau). i»». Der Nuntius Carolus Caraffa, Bischof zu Avers«, ^ seutirt sich persönlich, rühmt die Pietät, mit welcher die katholischeil Orte fortwährend die Religion sch"l und sich deö von Papst Julius II. erworbenen Titels würdig machen, ertheilt plenmmmk! die llpostolieu, anerbietet alle erwünschten Dienste und Gefälligkeiten, bittet aber auch, es möchten tischen Orte auf künftige Tagsazung in folgendem Sinne instruiren: 1) Nicht zu gestatten, daß die Zürich in den Artikeln, welche sie vorzuschlagen gedenken, zum Nachthcil der katholischen Religion " Vortheil erlangen; 2) den Beschwerden zu wehren, mit welchen Zürich auf die Gotteshäuser Einßc Rheinau und Wettingen drüke; 3) zu verhüten, daß Zürich durch Mißbrauch seiner Stellung im T ^ gau mit der Zeit der katholischen Religion große Nngelegcnhcit und Verwirrung bringe. Diesig Möglichkeit zu thun wurde auch von den Gesandtschafteil unter kindlichstem und demüthigstei» versprochen, ii. Dem Antrage Lucern's, den See- oder Fischcrspan gegen Nidwaldcn gütlich auszugl" kommt Landammann Leu mit Bereitwilligkeit entgegen. «». Hinsichtlich des von Herrn de la ^ gelangten Schreibens bezüglich der BuudeSerneuerung erklären Uri, Schwhz, Unterwalden, Zug ^ Freiburg keine Instruction zu haben; Solothurn und Lucern dagegen benuzen diesen Alllaß, u'" Eintreten in die Bundeöerneucrung zu entschuldigen, erstcrcö durch Hinweisung auf die große Bedräng und Gefahr, feindlich überzogen zu werden, leztcrcö durch Wiederholung der früher schon den vier angegebenen Gründe. Hieran knüpfen dann auch die vier Orte die Mittheilung, daß sie ihren ^ schluß bereits dem französischen Gesandten, Schwhz sogar dem König selbst angezeigt haben und bitten möchten, doch ja keinen Aufbruch zu verwilligen, sonst würden die übrigen Orte in begebenden ^ guten Fällen die Hand an sich ziehen und sich darob zu entschuldigen Ursache nehmen. Wen» ^ ^ lediglich um das alte Büudniß mit einzig verändertem Namen und Datum handelte, so wäre die ^ ^ einfach; allein der begehrte Einschluß neuer, noch durch keinen Friedensschluß an Frankreich gekow'"^ Läilder gebe der Angelegenheit einen andern Charakter, z». In Erinnerung an die neulich bego"'^ Ausgleichung der gegenseitigen Beschwerden wird auf den Antrag von Uri eine besondere Confere"^ stimmt, über deren Ansezung Luccrn und Uri sich verständigen sollen. Frciburg erzählt, welche ^ frcundlichkeiteu und Arreste es auf Allgabe des nach Bern übergesiedelten und mit seiner ganze» Haltung voilder katholischen Religion abgetretenen Bartholomä Rcinold erfahren müsse und wie zu ein von der Obrigkeit zu Marucns aufgerichtetes, aus freiburgischem Lehen gestandenes Kreuz vo» ncril umgehauen worden sei. Auch Solothurn klagt über die von Bern erfahreile Behandlung! nur sei die wegen der Herrschaften Bucheggberg und Kriegstettcn zugefügte Unbill nicht beseitigt, s"' es werde auch der Zoll zu Büren, von dem Solothurn schon zur Zeit, als Bern und Soloth»^ ^ Herrschaften Büren und Nidau gemeinsam beherrschten, sowie auch nach erfolgter Theilung ^ wesen, von Bern neuerdings gefordert; es sei sogar ein dem Herrn Besenval u. Comp, angel?^ Salzschiff daselbst angehalten und demselben, da die Schiffknechte den Zoll weigerten, 10 Sali Juni 1654. 219 dem Vorwande lang vorenthaltener Zölle weggenommen, auch von Bern jede gütliche Verhandlung, ^ l das eidgenössische Recht, ausgeschlagen, Solothurn vielmehr mit der gestellten Forderung an die ^dt Büren verwiesen worden. Die übrigen Gesandtschaften sehen in diesen Vorfällen einen neuen ^ und für die katholischen Orte, fest zusammen zu halten, und lassen Solothurn auf Beistand hoffen, '^ucern erinnert Uri an die Angelegenheit betreffend den vcrbannisirten Franz Bircher. «. (S. u. Lauis). »I Einthal. . Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegcnheiten: ^^lche gem. Vogteiea llberh. «> Art. 148. Klöster. ». Art. 478. Kirchliches u. GlaubenSsachc». I. Art. 267. Verkauf v. GcrichtShcrrschaftcn. I». „ 95. Steuern. «>. Art. 144. Grafen von HohencmS. t Art. 228. Landfricdliche Anstände. «. „ 78. Rechts- und GerichtSsachcn. ^ Art. 242. Klöster. «. Art. 191. Justizsachcn. >». „ 199. Justizsachen. RSR Confereuz der evangelischen Orte und Zugewandten. Zlarau. 23. Juni (13. Juni alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. res, toi. S7S. » ^sandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Solomon Hirzcl, Statthalter. Bern, ^u von Grafenried, Schultheiß; General Sigmund von Erlach, des Raths. Glaruö. Ailton Statthalter. Basel. Joh. Rudolph Wcttstein, Bürgermeister; Joh. Heinrich Falkner, Zcughcrr. ^^shausen. Leonhard Meyer, Sckclmeistcr; Joh. Konrad Ncnkomm, Oberst. Appenzell H Johannes Rechsteincr, Landammann. Stadt St. Gallen. Sylvester Hiller, Bürgermeister. Bünde. Ambrosius von Planta, alt-Landammann des X Gcrichtcn-BundcS. M ü hlhausc n. Chmielccius, Sckelmeister; Andreas Gyßlcr, Stadtschreibcr. Biel. Niklauö Wyttcnbach, ^ernieister. . Die Gesandten des Protcctorö Oliver Cromwell, nämlich Johann Pell und Johann Duräuö, ^ ^urch Uebergabc ihrer zwei Creditivc Zürich zur Berufung der Confcrcnz veranlaßt hatten, hielten ^ 'hre Vorträge. Pell zeigte an, daß England, Schottland und Irland endlich zum Frieden gelangt lauter einem Protector in eine Republik vereinigt, der Friede*) zwischen England und den Nieder- ^ gemäß dem Wunsche der eidgenössischen Stände, hergestellt, ferner ein Fricdenstractat zwischen ^ud und Schweden abgeschlossen sei, endlich durch die in London verweilenden Gesandtschaften Frank- ^ und Dänemarks auch mit diesen Mächten der Friede unterhandelt werde und der Protector auch zwischen den evangelischen Kirchen zu vermitteln wünsche. Dnräus, mit dem Auftrage bc- ^' ^>csen Kirchcnfrieden zu unterhandeln, bezeugt, daß er, besonders durch den freundschaftlichen Um- dem eidgenössischen Gesandten Stocker dazu aufgemuntert, sich dem Protector zu diesem Fricdcns- usen Frieden wurden die evangelischen Orte der Eidgenossenschast auch eingeschlossen. S. Beilage 6. 220 Juni 1654. werke angeboten habe, dasselbe auch bei den Eidgenossen, den rechtgläubigsten Bekenner» und Stifts der rcformirten Kirche, zu beginnen am zweckmäßigsten erachte, daher die evangelischen Stände ersuche, Erlaubniß und Anleitung zu den erforderlichen Verhandlungen mit ihren Theologen zu gewähren. Zü» legt die am 3V. Mai 1654 von Duräus den Dienern der zürcherischen Kirche übcrgebcne Erklärung ^ wie er nämlich durch Besprechung mit den Theologen und mit den Schuleollegien der cidgcnöss^ Stände die „Gcmeiusamme der Heiligen vnder den Protestierenden" zu erzielen, die Acrgernisse, die freien Lauf des Evangeliums bisher verhindert haben, auö dem Wege zu räumen und die gemeinst^ Sache der Evangelischen wider die gemeinsamen Feinde mit gemeinsamem und zwar geistlichem Rath » Zuthun zu beschirmen und zu fördern beabsichtige. Damit wird das Gutachten der Zürcher Kirchen- »» Schuldiener verbunden, es sei der zwischen England und den Niederlanden abgeschlossene Friede D gesammte reformirtc Kirche heilsam, indem die Kirchen und Hochschulen Englands mit den Niederlande auch in Religionsangclegcnhciten eine friedliche Verständigung einzugehen und dieselbe auf die evangelischen Kirchen zu crstreken wünschen und zu solcher Verhandlung den schon früher in dieser Sa bcthätigtcn und erfahrenen Mann abgeordnet haben, von dem sich erwarten lasse, es werde ihm gcli»ö^ die bisher unter ihrem unsichtbaren Haupte Christus Vereinigten auch vor aller Welt Augen als ^ brüderliche Gemeinschaft darzustellen, wozu billiger Maßen auch die rcformirten Stände durch Gebet, ^ und Hülfe mitzuwirken bereitwillig sein werden. Es wurde hierauf der Beschluß gefaßt: Jedes Sta» Meinung über die Art, wie solches geschehen möge, sei nach Zürich zu berichten oder bei der künst^ Jahrrcchnung zu eröffnen und die englische Gesandtschaft bis dahin auf eine Antwort zu vertröste»- ^ Ein allgemeiner Fast-, Bct- und Danktag in der evangelischen Eidgenossenschaft wird auf den angesezt. e. Auf den Antrag der Gesandtschaft von Bern sollen die Bnndeöverträgc, besonders in ' auf die gegenseitige Hülfeleistung, erläutert, die Ansichten darüber von den die badcn'schc Jahrrcäss^ vo» St. Blasien und der Stadt Straßburg sowohl Staats- als Privatgeldcr seit dreißig Jahren ohne ausstehen und ihr weder in dieser Sache noch in der Angelegenheit des Florian Wächter, ungeach^ kaiserlichen Exemtion, die erwünschte Hülfe zu Theil geworden sei, wird ebenfalls zu näherer Bcha» ^ auf die Jahrrechnung verschoben, unterdessen aber an den Herzog von Württemberg ein Fürschreibv' ^ gesandt, v. Im Namen Hans Blctscherö zu Schlatt klagt Schaffhausen über Vogt Keller wege» streitigen Rechnung. Zürich verheißt nachzufragen. RSS Gemein-Eidgenössische Jahrrechnungs-Tagsazullg. Baden. ». Juli. Staatsarchiv Luccr». Allg. Absch. Bd. XI.IV, toi. ?z. — Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. lS3, toi. tt». LandcSarchiv Nidwalde». Sc^' Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Konrad Wcrdmüller, Sckelmeistcr- ^ Anton von Grasenricd, Schultheiß; General Sigmund von Erlach, des Raths. Lucern. Oberste besuchenden Orten dannzumal mündlich, von den andern schriftlich mitgctheilt werden. «I. Die Stadt Basel, daß ihr bei dem Herzog von Württemberg, dem Markgrafen von Baden, dem Abte Juli 1654. 221 Ueckenstein, Schultheiß; Kaspar Pfhffer, des Raths Ur i. Joh. Anton von Spiringen genannt Arnold, ^»dammann; Jost Püntiner, LandcSfähnrich. Schwhz. Konrad Heinrich Abhbcrg, Landammann; ^chior Khd, Siebner. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landammann, und Melchior Halter, ^atthalter, von Obwalden; Melchior Leu, Landammann von Nidwalden. Zug. Peter Trinkler, Am-- ^nn; Rudolph Kreuel, des Raths. Glarus. Balthasar Müller, Landammann; Anton Clcrie, Statt- ^tcr. Basel, Joh. Rudolph Weitstem, Bürgermeister; Joh. Heinrich Falkner, Zcughcrr. Freiburg. Adolph Schultheiß; Beat Jakob von Montenach, Sekelmeister. Solothurn. Joh. Jakob vom ^cll, Schultheiß; Oberst Wilhelm von Stcinbrugg, Sekelmeister; Frau; Haffner, Stadtschrciber und des Linien Rathes. Schaffhausen. Joh. Jakob Ziegler, Bürgermeister; Leonhard Mcher, Sckcl- "wistcr. Appenzell. Bartholom« Näff, Landammann von Jnncr-Rhodcn; Johann Rechsteiner, Land- ^""ncinn von Außer-Rhodcn. Nach dem üblichen Gruße wird ein Schreiben des Herzogs Karl Emanuel von Savohen vorgehst (dat. Rivoli 19. Juni), daö Gesuch enthaltend, ein angeworbenes Regiment von 606 Mann deutscher Hustrnppcii durch die Eidgenossenschaft Passiren zu lassen, was bewilligt wird. I». Bon Oberst Sebastian Verrichtungen bei dem Kaiser und bei dem Erzherzoge von Oesterreich berichtet »amlich dieselben die Titulatur der Eidgenossenschaft in eine dem freien Stand derselben entsprechende cm gebracht und die vorliegenden Zuschriften bereits den „Gestrengen, vcsten vndt Ehrsambcn vnnseren Senders Lieben N. gemeiner Eidtgnoschafft aller 13 Orthen in Schweiß" adressirt haben; wie ferner im September 1653 (der Antwort auf das eidgenössische Schreiben vom ZZ. August gl. I.) >65 ^rdinand neuerdings die Beobachtung der Erbcinnng zugesichert, im Schreiben vom 16. April ' Erzherzog Ferdinand Karl, unter Hinweisung auf die BundeSerncuerung mit Frankreich, die unver- ' )e Beobachtung der Erbeinung dringend empfohlen habe, bis dahin zwar nur Ein Erbeinuugsgeld Z)/ ^r ^ Bezahlung der rükständigcn Erbeinungsgcldcr dagegen Anordnung getroffen sei. ^rauf ist,; tvurde dann dem Kaiser die Beobachtung der Erbeinung, in VorauSsezung einer zu crzielcn- Erläuterung, abermals zugesagt und dem Erzherzog Ferdinand Karl der Antrag gemacht, auf den Confcrenz zu bcschikcn, bei welcher die Differenzen bezüglich einiger Artikel des u Oberst Zwcyer schriftlich zugestellten Bescheids ausgeglichen werden könnten; alles dieses mit Be- wrd'^ ^ Leitern Eröffnungen des Oberst Zweyer, auf dessen Antrag auch den beiden Freiherren Gi- be>/ königl. Obcrstkämmcrcr zu Innsbruck für die der Eidgenossenschaft und dem Oberst Zwehcr mcsencu freundschaftlichen Dienstleistungen besondere Dankschreiben decretirt und dem lcztcrn die Voll- lö-lg ^^^ilt wurde, daö hinter gewissen Salzhändleren liegende rückständige Erbeinungsgcld vom Jahr catch/" beiden geheimen Räthe, den RcichSvicc- und den Hofkanzlcr, bestimmten Gratifi- ^»ccri ^^^cnden. — Zu der mit dem Erzherzoge zu veranstaltenden Conferenz werden Zürich, Bern, dch ^^^l, Frciburg, Solothurn und Schaffhauseu Abgeordnete zu ernennen ersucht und zwar Januar 1653 an der Verhandlung über dieselbe Angelegenheit Thcil genommen wird" Freiburg ausschlägt, wird Appenzell einen Abgeordneten geben. — Oberst Zweher und diesem Anlaße die unterlassene Gratulation bei dem römischen Könige zu entschuldigen der iu verrichten. «. Der Ansicht der übrigen Stände entgegen, daß man mit Ausprägung, c>"eu Münzen einhalten solle, bleibt Schwhz bei seinem lcztjährigen Vorbehalte, wird indessen ersucht 222 Juli 1654. die Ausmünzung ebenfalls einzustellen. Die Taxirung der französischen goldenen und silbernen Louis wird verschoben. «I. Bischof Johann Franz von Basel dankt mit Schreiben vom 3. Juli für die bei dem Marschall de la Fert6 Seneterrc für Schonung des bischöflichen Gebietes geschehene Verwendung, welche zwar die Unterhaltung einer kostbaren Kriegsmannschaft nicht entbehrlich gemacht, aber dazu beigetragen habe, das Biothum vor französischen Einbrüchen zu bewahren. Es wird dein Bischof auch fernes freundnachbarliche Geneigtheit zugesagt, dabei wird man seiner bei etwaiger Erneuerung des französisch" Bündnisses auch nicht vergessen. «. (S. u. vier ennctb. Vogt, übcrh.). 5. Adrian von Belmont, Gesandter der Frcigrafschaft Burgund, überreicht das Erbeinungögcld, dringt auf Sicherung der laut de- Erbeinung verbürgten Neutralität der Freigrafschaft und fügt bei. daß die Herren von Perignh und Bar" von Trannc, beauftragt, dieses Gesuch den Regierungen der Eidgenossenschaft von Ort zu Ort persönlich an'ö Herz zu legen, die schon angetretene Reise wieder aufzugeben genöthigt worden seien, klagt endlich sehr, daß die Neutralität fortwahrend verlczt werde und selbst der durch eine Geldsumme erwirkte Verths die französischen Truppen nicht zu hindern vermöge, neben dem bedungenen Durchpaß noch Gelder j" erpressen u. f. w, Die Ncutralitätözusage wird erneuert, x. Der französische Gesandte de la Barde, die Sizung abgeholt, tragt vor, wie die vor achtzehn Monaten über die Erneuerung des Bundes Frankreich begonnene Unterhandlung durch den Bauernaufruhr unterbrochen und überdicß durch die M denklichkeit erschwert worden sei, den Bund auch auf Länder auszudehnen, die der König von Frankreich früher nicht besaß (während doch 1521 und 1549 die im Streite gelegenen Länder des Herzoqthums ^ land und der Grafschaft Asti, und 1602 die Einverleibung Navarras keine Bedenke., erregten); der M se. aber geneigt, die lezterworbenen oder zwischen ihn. und Spanien noch streitigen Landschaften im A" trage nicht in Erwähnung zu bringen und sich mit einer ganz allgemeinen Formel zu begnügen, gewär^ also F^Nczmig der Unterhandlung. Zürich, Bern, evangelisch Glarus, Basel, Freiburg, Schaffhaus"" Appenzell lußer-Rhoecn wollen nicht eintreten, bis die von dem ausgelaufenen Bunde herrührt" Verb.ndl.chke.tcn vom Konige erfüllt seien; die ander.. Stände beziehen sich auf früher gepflogene S-" paratverhandlungen. wobei sie es für jezt verbleibe,, lasse,., und Lueern erklärt im Besonder.., daß es ^ sich den Bund erneuert habe, ohne daß eine Erläuterung begehrt worden sei. in welchem Sinne er geh-"" werden solle; Solothurn behält sich Authcil an Allem vor, was seiner Zeit die übrigen Orte bei ge"'°"' samer Erneuerung des französischen Bundes dem gemeinen Stande zn Gutem tractircn und sch"-ß" werden. Dieses wird dem Ambassador mitgetheilt. I.. (S. u. deutsche gem. Vogt, überh.). I. Auf ^ Klage Basels, daß der Herzog von Württemberg, die Stadt Straßburg, der Abt von St Blasien ». die ergangene Z.nsforderung spöttisch mit Hiuweisung auf den Regensburger Friedensschluß beantws^ der die Eidgenossenschaft doch nichts angehe, wird der Stadt Basel anerboten, von Zürich und Lucern f>" sie Schriften ausfertigen zulassen; vorher aber möge sie sich mit den Crcditoren selbst abzufinden s-«h"' It.. nbc,rc"^->^ dahin gesendet werden sollten, um die Untcrthancn gütlich mit einander zu Verden ^ ennnern ferner, wie im Tanncggcr Amt, wo dem Bischöfe von Konstanz und dem Abte Evan ' ^ Acmterbesezung zustehe, zwar der Abt erklärt habe, ebenfalls zu conscntiren, daß die Acmterbesezung bedacht werden, der Bischof dagegen auf die katholischen Orte sich kllcdcns Antrag gestellt werde, die bereits bewilligte Mahnung zur Beobachtung des Land- Sitt Ü" Bischof abgehen zu lassen; sie geben endlich zu bedenken , daß wegen des HutabziehenS voi ^ ^ Gefährliches und Beschwerliches begegne, daß Ursache genug vorhanden sei, dem Erklärim Namen sämmtlicher regierenden Orte zu schreiben, er möchte laut der freundlichen jedoch Januar 1050 auf jene Forderung »Verzicht leisten. Die Gesandten der katholischen Orte thal sch^""' ^ Beschlüssen nicht bevollmächtigt zu sein, halten eine Gesandtschaft in das Rhcin- fi^ebene" ^ großen Unkosten wegen nicht für thnnlich und übcrdieß die in den frauenfcldischcn Abschieden fik»om„ iur Abhülfe jener Beschwerden für genügend. Dabei wird die Sache in den Abschied Dbriqk»^" ^ ^Mgau). ^ u. Baden), t — (S. u. Thurgan.) x. Alle stal) ^^rdcn an die gegen das Practicicren gemachte Ordnung erinnert, z. u. «. (S. u. Rhcin- S^iMS). I»I». (S. u. Baden), «e. (S. u. deutsche Vogt, übcrh.). «I«I. (S. u. vv. (S. n. Baden). 224 Juli 1654. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte., sf. Herr Vigier, Dolmetsch des französischen Gesandten, sucht die auf den DcfcnsionSkreiö bezüglich^ der Bundeöcrneucrung entgegenstehenden Bedenken zu beseitigen, indem er darthut, daß die cidgenösW Orte bei dem Abschlüsse der frühern Tractatc sich nie auf die Länder rcstringirt haben, die der Porl^ schon besaß oder die nicht mehr streitig waren, sondern jederzeit alle Bcsizungcn mit einschloßt», ^ König gerade innc hatte. So haben sie z B. dem König Heinrich IV. neben Navarra auch die ^ von Savohcn ihm abgetretenen Länder, dem König Ludwig XII. das eben eroberte Hcrzogthum Mtü'l^ und die Herrschaft Asti, sogar den Königen Karl IX., Heinrich III. und Heinrich IV. die ihnen nicht '»^ zuständigen Provinzen Mahland und Asti in den Dcfcnsionskrciö cinzusczcn gestattet und zwar so, ^ sie sich dadurch nicht hindern ließen, im Vertrage mit Spanien jene Provinzen ebenfalls für Spants die Defension aufzunehmen auf den Fall, daß es in deren Bcsiz gelange. Aus dem Gesagten gohe hervor. daß den Eidgenossen einzig der Bcsizstand maßgebend sei. Hinsichtlich des Elsaßes, des gaucs und der Stadt Breisach habe der Friede von Münster 1648 diese Besizungen der Krone Frnul^ zugesprochen und ihr dabei auferlegt, dem Erzherzog Karl Ferdinand drei Millionen Franken zu diese Summe aber nicht als Verkaufspreis bezeichnet, sondern alö „Ergctzlichkcit" für die bei dem ^ reichisch-spanischen Königshaus- durch ihn auszuwirkende Vcrzichtleistung; da diese Vcrzichtleistung vo» nicht beigebracht werden konnte, sei dann freilich auch die Zahlung suspcndirt, von den Reichsständc» ^ gegen im Januar 1649 gegen Wicdcrcinräumung der vier Waldstädtc die Verpflichtung eingeg""^ worden, den König bei jenen Bcsizungcn zu schüzen; daher denn auch jezt der Kaiser und der Rc>^ zu Rcgcnsburg diese Bcsizungcn gar nicht streitig machen und für die Eidgenossen um so weniger ^ denken übrig bleibe, als die Erbeinung mit Oesterreich von 1511 und der Bund mit Spanien von ^ an neben dem Bunde mit Frankreich habe bestehen können und vom Könige von Frankreich auch nicht werden angefochten werden. Auf diese Eingabe des französischen Gesandten wurde indessen n ^ weiter eingetreten, sondern statt einer besondern Antwort auf den allgemeinen Beschluß der Tagsa^ Bezug genommen, «x. Indem Freiburg und Solothurn anzeigen, daß Bern ihnen wegen der Späne eine Vcrglcichsvcrhandlung anbiete, wird ihnen gcrathcn. in dieselbe einzutreten, zugleich " beschlossen, auch an Bern schriftlich eine gebührende Erinnerung abgehen zu lassen. I»I». Der La>^ I. Städelin macht vor den Gesandten der die Freiämtcr mitrcgicrendcn katholischen Orte die Anzeigt " er ein erledigtes Studien-Stipendium in Mahland einem Jüngling aus den Frciämtcrn zuerkannt h" ^ von der Stadt Brcmgartcn aber einer ihrer Angehörigen nach Mahland gcschikt worden sei, es sich frage, wer das bessere Anrecht habe, die Stadt oder die Landschaft. Beschluß: Im Archiv nachzus^^ II. , (S. u. Freiämtcr). kk. (S. u. Thurgau). »I. (S. u. Sargans), i»i». (S. u. Rheins i»i». Der Bischof Johann von Chur findet sich veranlaßt, abermals über erlittene Anfcchtungc" ^ katholischen Religion zu klagen, nämlich: die Gemeinden Rhäzüns und Ems hätten einen verlobten gang zu U. L. F. in Rankwhl unternommen; als sie auf dem Rükwcgc auch die Mutter Domti^ ^ suchen wollten, von welchem Vorhaben sie auch schon vorher die Obrigkeit von Chur in Kcuntniß ^ ^ hatten, seien sie ohne Gesang und Ceremonie, auch ungehindert, durch die Stadt gezogen; dann stl aber das obere Stadtthor verschlossen, die Fahne von den Stangen gerissen und allerlei Schmach"^ Juli 1654. 225 Köhlingen zugerufen worden, biö endlich die Obrigkeit diesen? Attentat ein Ende gemacht nnd das Thor zer ^ Ferner, klagt der Bischof, sei in den? zur Hälfte von „Calvinischcn" bewohnten Dorfe Zi- lisck ^ Jahren auö Mangel an tüchtigen Subjekten kein Pfarrhcrr gewesen, daher die katho- >en Ei?nvohner bei dem Nuntius und bei dein Kapuzincr-Provinzial Hülfe begehrt und wirklich zwei uzincr erlangt, die Protestierenden aber, als wären sie ihre Halöhcrrcn, die Abschaffung dieser Ka- und als diese nicht erfolgte, sondern die Entschuldigung entgcgengesczt wurde, daß dicß und ^ Ge?nci??de, so??dcr?? voi? dem Nuntius und dein Provinzial abhänge, bei den Häuptern Eck, ^"Zahl Räthe gc?neincr III Bünde evangelischer Religion zu Chur den 23. Mai (3. Juni) ein geiii^' ^ ^^^gebracht haben, vcrinöge dessen bei Fortsezung solchen Ungehorsams die Katholischen „von Auf gnuegsaine virdt Interesse alligklich abgeschlossen v??dt dcrsclbigcn beraubt sein sollen." die bisl ^ katholischen Zizcrscr wirklich um Abschaffung der Kapuziner gebeten und dann ^ 'schöfljchc Antwort erhalten, daß sie sich wenigstens bis Michaelis gedulden möchten. Auch zu Bivio, Mien^ Protestanten seien, verlangen diese Ungebührliches. — Aus diese Berichte ließ man durch ^ ^ Ausschuß die Sache mit den gerade anwesenden Hauptlcutcn Karl von Saliö zu Mahcnfcld und ^kautw^^^ ^ Bcrathung nehmen ui?d beschloß dani? darüber an die III Bünde, sowie spwu ^tn Bischof und an den Nuntius zu schreiben. ««. Da die übrigen Orte ihr vcr- die Schild- u??d Fc??stergcld in die neue Kirche zu Goldau bereits entrichtet haben, so sind auch ^sandten von Untcrwalden überzeugt, daß ihre Obern nicht zurükbleibcn werden. "ud aus dem Zürcher-, «» auö dem Nidivaldner Exemplar. . Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangclcgenheitcn: «em. Vogt. iil>crh. ^beinthal. ^iiäinter. kunetb. Vogt, jiberh. I, Art. 22. Verwaltung im Allgemeinen. Art. 24. Verwaltimg im Allgemeinen. II " 204. Verschiedenes. I Art. 96. Steuern. V. Art. 382. Kriegswesen. «I „ 291. Verkauf von Gerichtsherrschaften. ii „ 383. Schüzenwcsen. » „ 247. Abzug. «1,1 „ 384. Kriegswesen. II - 7. Beamte. Kit „ 632. Stifte und Klöster. Art. 145. Grafen von Hohenemö. iiiii» . Art. 230. Kirchliches. - 295. Verschiedenes. »I». Art. 128. Leibeigenschaft und Fall. II Art. 205. Kirchliches. It Art. 149. Leibeigenschaft und Fall. I»I» Art. 106. JudicaturanstÄnde. 191. Ehrschäze. «e „ 90. Judicaturanstände. » 150. Leibeigenschaft und Fall. II Art. 90. Rechtssachen. . «. Art. 5. Verwaltung im Allgemeinen. 29 226 Juli 1654. RS» Conferenz der evangelischen Orte während der Jahrrechnung zu Baden. ». Juli. Staatsarchiv Zürich. Allg, Absch. Bd. 15S, toi. «40. Gesandte: S. Abschied 122. «. Im Austrage Karl Ludwigs, Kurfürsten und Pfalzgrafen bei Rhein, thcilt desselben Gcsaw und Agent, Karl Mieg von Basel, den vier evangelischen Städten den Wunsch des Kurhauses W mit, das freundschaftliche Verhältniß mit ihnen fortzusczen, dankt für das dem Kurprinzen gemachte vattcrschaftsgeschcnk und erwidert dasselbe durch acht Fuder Wein, zur Hälfte Bacherachcr-, zur H" Neustädter-GewächseS. Wird mündlich und schriftlich verdankt. ?». Der Agent des Pfalzgrafcn ^ ferner das Ansuchen: Wenn England und Holland ihre noch hängenden Mißverständnisse durch die cv^' gelischen Stände schiedsrichterlich beseitigen lassen, so möchte dabei die der vcrwittwcten Königin von ^ men ausstehende Pension von England in die Berhandlungsgcgenstäude mit aufgenommen werden, mitzuhelfen auch Holland sich bereit erklärt habe. Wird in den Abschied genommen, e, Stadtsch"' Joh. Jakob Stockei übergibt seinen Bericht über seine GcsandtschaftSvcrrichtungen in England und land, und zum Beweise, wie vollkommen seine von den evangelischen Orten erhaltenen Vermittle anträge gewesen seien, meldet er, daß ihm in England an Werth 200 Pfund Sterling (800 thaler), in Holland eine goldene Kette mit einem Gnadenpfenning, 1200 Gulden an Werth, worden seien. «R. Gegen die Vergütung der für die Gesandtschaft Stockeis nach England auf die von 6200 Reichsthalern ansteigenden, von Schaffhausen vorgestrekten Unkosten, nebst der Löhnung Gesandtschaftödieners erheben hinsichtlich der Vertheilung derselben auf die evangelischen Stände gewandten Orte Glarus und Appenzell Einrede, worauf dann auch Basel an die aufgewendeten g^ Kosten der Gesandtschaft zu Münster und Osnabrück, Bern an seine mit Frciburg und Solothw'"^ tragencn, wegen Burgund ausgelegten Gesandtschastskostcn erinnert, schließlich den bethkiligten Sia" empfohlen wird, sich dieser Sache wegen nicht zu söndcrn. v. Der Regierung Englands wird in ' ^ auf die Gesandten Pell und Duräus und die durch sie gemachten Eröffnungen, sowie für die dein bcr cB Stände in Nothfättcil gegen die Angehörigen der andern Religion in Schirm zu nehmen hinwid" auch von den evangelischen Ständen alle Bereitwilligkeit zu Gegendiensten und besonders einen häufig Besuch Englands von Seite der Studierenden und Gcwerbsleute der Eidgenossenschaft zu gewärtige"''' Stadtschrcibcr Stocker trägt ferner an. zur Unterhaltung einer fortwährenden Korrespondenz mit Engl-"' und Holland Einleitung zu treffen, namentlich einem Pfälzer, Theodor Hack der in England wob"'' und einem Herrn Wifort in Holland zu solchem Zwck ein jährliches Honorar von etwa hundert auszumitteln, in der Meinung, daß diese Herren die evangelischen Orte über alle wichtiger» Vorg"" iil jenen Ländern in Kenntniß sezen und die Vermittlung der gegenseitigen Geschäfte u,5 Schreibe" jenen Orten besorgen. Daneben kam auf die Bahn, dem Gesandten Pell zu verdeutcn, wie attlss"^ es den evangelischen Orten wäre, einen rcsidirendcn Agenten Englands bei sich zu haben'und He"" Juli 1654. 227 ^st solchen betrachten oder wenigstens, wenn er seinen Siz nicht in der Schweiz nehmen könne, mit schriftlich correspondiren zu können. K. Den Anträgen deö Herrn Duräuö und den von den Kir- ^udicnern von Bern, Basel und andern Orten darüber ausgestellten Gutachten stellte sich die Erinnerung die frühern ähnlichen Versuche desselben Gelehrten und die Bcsorgniß entgegen, es möchte der Einig- ^Mersuch zu neuer Erbitterung und Aergerniß führen; daher fand man angemessen, in diesem Ge- Mie nicht zu eilen, die Ansichten nicht bloß der evangelischen Städte, sondern auch anderer Orte einholen und gegen einander auszutauschen, Herrn DuräuS aber besonders persönlichen Besuch der übrigeu "dte anzuempfehlen. Dem Herrn Pell wird auf sein Verlangen auch zu Händen des ProtcctorS ein h der mündlichen Eröffnung übereinstimmendes Schreiben zugestellt, mit dem Bcisazc, man befrcue sich ^ durch Duräus unternommenen Werkes, besonders da es unter der Autorität des ProtcctorS stehe. ' Die Gesandten der evangelischen Orte, vereinigt mit den Gesandten von Frciburg, tragen dem fran- i°>ischen Ambafsador vor, daß laut der ihm durch den Landschreiber zugestellten Erklärung Zürich, Bern, ^ngeljsch Glaruö, Basel, Frciburg, Schaffhausen und Appenzell Außer-Rhoden, bevor sie über die ndeserneuerung eintreten, zu erfahren wünschen, ob der König in Bezug auf den ewigen Frieden nnd " Hspirirten Bund die verlangte Satiöfaetion eingehen wolle; man möchte nun auf dieses gestellte Ge- H Antwort. Der Ambafsador erwidert: In Bezug auf den Zoll zu Lhon habe es bei der schon ange- genen Satisfaction sein Verbleiben; der ewige Bund sei dießfalls zweifelhaft und dazu allein auf Franz gestellt, nicht auch auf seine Nachfolger; auf dem Zolle zu Breisach haben die Eidgenossen Oesterreich keine ewige, sondern nur eine durch die Erbcinung bedingte Exceptio« genossen; sofern sie ^ »üt Frankreich für Breisach und das Elsaß in eine Erbcinung eintreten wollen, werde der König He ebenfalls zugestehen. Die Zahlungen anbelangend, so habe er bereits Anerbieten gemacht, übrigens der Bund alles „facilitiren;" wolle man denselben nicht, so sei man an der Hintcrstclligkcit selbst gewechselten Repliken und Dupliken verblieb der Ambafsador zwar auf seiner Meinung, ^kte aber am Schlüsse der Verhandlung, daß wenn der Bund so widrig sei, man andere Tractatc ^ ^Haltung der Freundschaft aufrichten könne. Da man sich also mit dem Gesandten nicht verständigen von der Abscndung eines Couriers an den König sich auch wenig versprechen durfte, ward man ^ ^he, versuchsweise auf ein Jahr in gemeinsamen Kosten einen besondcru Agenten bei dem könig- ^ Hof mit Fortführung der Unterhandlungen zu beauftragen. I. Auf Anregung Bern s und in Bc- ^ Zürich und Bern ihren eigenen besondern Bund haben, Glaruö nur mit den fünf Orten, wallen und Basel mit zehn, Schasfhausen mit eilf, Appenzell mit zwölf Orten, seit der Reformation ». .^Wischen Stände wieder enger unter einander und dazu noch mit Mahland, Burgund und mit dem von Basel verbündet seien, wird in Bedenken zu nehmen und heimzubringen beschlossen, ob man ^"üelischer Seits zusammen zu einem Bunde und BundeSinstrument sich verbinden und diese Vcr- "3 der Vorberathung der vier Städte zuweisen solle,' wobei zu erörtern wäre, wie man mit und ^ den übrigen Orten sich gegen einen äußern Feind verhalten und den zu Whl gemachten Abschied ^ in Anwendung bringen könne; wie man ferner gegen einen inneru Feind in Angelegenheiten ^^iigion und des Polizeiwesens sich zu gegenseitiger Hülfeleistung verpflichten wolle; wie man cnd- ^i'ichendcm Aufruhr einander zu sichern und das Verkommniß von Stans zu erläutern ge- Um bei den eilf verschiedenen, in französischen Diensten stehenden Gardccompagniccn der cvan- Juli 1654. gcl.schen und der ihnen zugewandten Orte einen evangelischen Feldprcdiger anstellen zu können. boten die in Baden anwesenden Offiziere, nämlich Oberst Rahn und die Hauptleute Escher Zicgler und von Salis für sich und die übrigen Offiziere monatlich 45 Kronen beizutragen jedoch 's Borbehalt der Zustimmung des Generals Schömberg. Konferenz der die Vogteien Bellenz. Bollenz und Rioiera regierenden III Orte. Brunnen. 1«»«, 31. Juli. KantonSarchiv Schwyz. m P^'^r. Statthalter; ds. Tanner. Landcsfähnrich; Joh. Frami-cs Arnold, Oberitlieutcnant. Schwhz, Georg Aufdermauer, alt-Landammann; Jakob Reding Statthalter Joh Kaspar Ceberg alt^^ Kaspar Abhberg. Landeshauptmann; Franz Betschart. waldcn. Joh. Melch.or Leu. Landamlnann; Joh. Kaspar Ackermann. Landweibcl. . ^ Man soll nicht vergessen, die Beschwerden gegen Lucern zu e>^ schender Verbesserung zu reassumiren. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastöaugclcgciiheite»: «elleuz:c. »I. Art. 183-190. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. KiSÄ, IV. August. Staatsarchiv Lueer». Ennetb. Absch. Bd. VIII. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Lochmann, Bcrghcrr. Bern. Samuel Häuser. Lucerw CYsat, Landvogt. Uri. Karl Franz Schmid, Landschrciber. Schwhz. Joh. Martin Schmidig. waldcn. Heinrich Bücher, alt-Landammann. Zug. Jakob Andcrmatt. Sekclmcister. GlarttS.^ chariaö Landolt. Basel. Andreas Burkhard. Frciburg. Johann Rcinold, Oberst. Soloth" ^ Anton Haffncr. Schaffhausen. Johannes Mädcr, Zunftmeister. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnhciten: Vier ennctb. Vogteieu iiberh. r Art. 6. Verwaltung im Allgemeinen. «. Art 45 'lustizsachen .1. .. 44. Justizsachen. .. 33. Nechuungssächen. Lauis. ^ J">üzsachcn. i. Art. 51. Landes- u. Communalvcru'. I». „ 103. Justizsachcn. U „ 52, Landes-u. Communalvcrw' t. „ 137. Polizeiliches. ^ 243. Klöster. «. „ 5V. Landes-u.Communalvcrw.j.Allg.,,». „ iu4. Justizsache». August 1654. 229 IS« Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Bogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. nach dem Rv. August. Staatsarchiv Lucern. Ennetb. Absch. Bd. VIII. Gesandte: Dieselben wie Abschied 135. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaftSangelegcuheile»- kUllktb. Vogt, iilierh. I, Art. 34. Rcchnuiigssachen. e. Art. 46. Jnstizsache». ^llttis. «I. Art. 260. Verschiedenes. t". Art. 105. Justizsachen. ^ «. „ 53. Freiheiten »nd Privilcaien. "lixthal » Art. 235. Gränzanstand. IS7 Konferenz der die Bogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden III Orte. Brunnen. R3. August. ichied Datum wurve eine Konferenz auf dem Tag vom 31. Juli festgestellt, indessen konnte ein dahcrigcr Ab- ausgesunden werden. IS8 Conferenz zwischen den Städten Bern und Freiburg. Murten. IliSÄ, I«. bis 28. August (8.—18. August alt. Kal). Staatsarchiv Bcr». Frciburgcr Abschiedt, Bd. I', kal. SOI. 2oh. Anton Tillier, Sekelmcister der welschen Lande; Samncl Frisching, Venncr; 8rcih^"^^^' Kleinen Raths; Emanuel Herrmann, Gencral-Commissär und des Großen Raths, ^»cich u"d! Daniel von Montenach, Schultheiß; Peter Reiff, Statthalter; NiklauS von Mon- ^un Rudolph Progin, des Kleinen Raths; Commissär Christoph Münat. ^ Aturtci geschieht mit sreundcidgenössischem Gruße. Nachdem Berit über die Conferenzcn ^ erklär" Sense am 12. Juli 1651 gegen Freiburg, Freiburg am 2. Mai 1652 gegen Bern gclä,,^. ^eser Conferenz die noch nicht ausgeglichenen Gegenstände zur Erörterung ^Ruc u ^urdc die Frage des Lehcngerichts vorweg bei Seite gelassen. I». Hinsichtlich der Zölle ^ Erläut ^cgen des Brükcngeldcs zu Palözicux bleibt es bei dem Abschied von 1649, mit ^ibura"d^""^' ^^üglich des Brükenlohns zu Palszicux sowie desjenigen zu Scmsales (sofern ^selbst enic steinerne Brükc baut) es gleich gehalten werden soll wie zu Rue, wobei jedenfalls » 230 August 1654. eine Steigerung des BrükengeldeS nicht stattfinden darf. Die Brükentafeln zu Rue sind Bern c>»^ senden, e. Die Ocffnung der Waarenballen an den Zollstätten wird beiderseits als eine gegen sichernde, unentbehrliche Maßnahme anerkannt, doch Bescheidenheit in der Anwendung derselben bedu"^ «I, In Surpierre sind nur die alten Schloßgüter zehntfrci, daher diese auSzumarchcn. v. Da der ^ dicant zu Granges das sompor novule sich aneignen zu wollen angeschuldigt wurde, soll ein Angens^ auf Grund des Vertrags von <584 vorgenommen werden. Die Einvernahme der Vasallen Z» ^ rouge und Vullicns wegen der Märchen zwischen Oron und Rue zu Entremont und Larit soll bei ^ legenheit der Marchsezung oder des Augenscheins daselbst vorgenommen werden, jedoch ohne RaÜÜ^ des Vertrags von 1584. 55. In dem ZchntenverleihungS-Jnstrumcnt von Chapelle bei Surpierrc f Bern die Jnriodiction und Souveränität nicht sich selbst, sondern Freibnrg zuschreiben. I», ZuMe»»'^ und Fctignh sollen gemäß Conferenzbeschluß von Mnrten im Jahr 1649 die Zchntinhaber ihre tigung erweisen, i. In Chütel St. Denis soll der Pfarrer sich des Rütizehntens gänzlicb entschl^ und aller Zehnten in der Pfarrei (mit Ausnahme der alten vor dem Vertrage von 1597 bcsesse'» Schloßgüter) der Stadt Bern zugehören. Bezüglich der Schloßwaldungen wird sich Bern nach Einsch'^ des speeifizirten Verzeichnisses entschließen. Ii. Die Einwendung des Pfarrers von Surpierre, daß l-" einer 14l7 Zwilchen dem damaligen Pfarrer und dem Vicar getroffenen Ucbercinkunft der Novalzeb»^ zu Villeneuve als Semper novulo zur Pfarrei gehöre und der große Zehnten „gegen die NUZ»»S ^ Tennswüscheten" eingelegt, auch die Curgüter zehntfrei sein sollen, schien nicht genug begründet. ^ bleibt daher im Besiz des großen Zehntens, des Rütizehntens zu Villcneuve unter den Flüen u"d ^ Bois-masson, so daß der dem Prädieantcn zu Granges gehörige Rülizehnten auf den neuen Brüche» den ersten drei Jahren in den großen Zehnten fällt, der Pfarrer von Surpierre den im Vertrage" 1584 bestimmten Theil bezieht, die alten Dominialgüter des Schlosses als zehntfrei ausgemarcht »'" sollen, Bern auch gegen eine kleine Entschädigung an den Pfarrer den Zehnten in eine eigene sammeln oder in die Schloßscheune zu Lucens bringen lassen mag. I. Die Juriödictions- »nd , marchcn zwischen Thierrenö und Vuissens sollen gemäß Abschied von 1649 nächstens durch einen ^ schein berichtigt werden. .... Auf die Klage Freiburgs. daß die Kirchcnangehörigen von Trcp den. zu Tornh-le-pctit („Tornier pictet") die von ihrer ehemaligen Verbindung mit dieser Pfarrei her ^ gen Pflugtagwen und Priinizgarben zu leisten sich weigern, wird gefunden, daß sie laut ErkanntN'ß . l611 solchco thuil und der Pfarrer nach altem Brauch die Arbeiter speisen solle, ebenso ^ d,e von Villcneuve bei Surpierre ihre der Cur zu Granges schuldigen Pflichten zu erfüllen habe»' , gens darauf zu denken sei, solche gegenseitige Verbindlichkeiten abzutauschen oder auszulösen. " dem die beiden Mitherren von Combremont-lc-grand durch ihre Bevollmächtigten sich' bezüglich d" reinigung des Lehens zu Courtilles haben vernehmen lassen, wird gefunden- 1) die schon vor de'» trage von 1538 den Häusern von Courtilles zugeschriebenen Güterstüke bleiben unter der Souv"»^ von Freiburg; 2) der sechste Theil des dem Commissär Thicn zugchörcnden AdmodiationözinseS der zu Combremont beschränkt sich auf den entsprechenden Anthcil an dem alten Zinse und gibt kein ')>»', auf den durch Melioration gesteigerten Ertrag; 3) Junker Mestral ccdirt dem Herrn von Courts' Kaufbrief von 1537 den sechsten Theil des Holzes d'Actös gegen Entschädigung der auf diesem ^ Theil gehabten Auslagen. «. Der Anspruch des Herrn von Courtilles auf einen halben Z-h"" August 1654. 231 ^»lbreniont wird als unbegründet abgewiesen. K». u. (S. u. Bern-Freiburgische Vogtcien überh.). ,. Biburg führt Beschwerde wegen der auf Berns Befehl nächtlicher Weile im Dorfe Marnens geschehenen 5. Z erreißung eines mit wohlbegründetcr Bcfugsamc aufgerichteten Kreuzes ; denn der achte Thcil der urisdiction und Souveränität gehöre wegen der Herrschaft Moutcnach, der vierte Theil wegen der errschast Surpierre, und laut Vertrag von 1558 noch ein Haus (das seither sich verdreifachte) zu Frei- so daß Bern nicht ohne Freiburg davon in Kenntuiß zu sezcn etwas ändern dürfe. Bern bestreitet ^ Behauptung, daß Freiburg mehr als über jenes einzelne Haus SouvcränitätSrcchte besize; denn die dict Bisthum Lausanne ans Bern übergegangen; Frciburg habe zu Marnens nur Juris- Angelegenheit des Kreuzes nicht eine Rcligions-, sondern eine (Zivilsache. Nach- ,» / ^'burg noch auf vielfache seinerseits geübte Souvcränitätsacte hingewiesen, die jeweilen von Bern diele, geblieben seien, und lcztcrcs weitläufig die Unrichtigkeit der gegnerischen Behauptung mit äum" nachgewiesen hatte, wurde die Angelegenheit unter gegenseitiger Protestatio»! ucl rokoron- tlilg Hinsichtlich der Landmarche zwischen Dcllch und Chabrch beharrt Frciburg auf der unter Behauptung, weßwegcn die Angelegenheit unerledigt in den Abschied genommen wird, 'u ub Seite Berns. 4. Die Einwendung Frcibnrgs, der Zollerlaß von 3l)l)(1 Lasten Salz Mo n ^ gerechtem Verhältnisse zu dem von Bern geforderten Zollnachlaß zu Stäfis oder ^grü, Bemerkung erwidert, eines Thcils sei der Zoll zu Stäfis nicht so wohl ^ heiter, wie jener zu Sie. Croix, andern Thcils habe Frciburg schon 1555 auf den Salz- brükc k" verzichtet. Beide Theile rcferiren. 11. Auch wegen der Souveränität auf der Scnscn- von R ^ einigen, -v. (S. u. Orbe und Tscherlitz). Hv Dem Wunsche FrciburgS, daß hartes dortige Unterthanen nicht mehr mit Arresten verfahren, sondern Jeder von seiner Gcgcn- Gerichten seines Wohnortes gesucht werde, sezt Bern denselben Wunsch hinsichtlich der von Ilcindi ^ ^^ewandtcu Arreste gegen Angehörige Beru's an die Seite; daher man sich gegenseitig vcr- zu erhebliche Ursachen keine solchen unfreundlichen Maßnahmen zu treffen, Da Freiburg auf ^genscheinigung der Märchen auf dem großen Moos Chablaix nicht Hand bieten, sondern Abschied von 1649 beharren will, erklärt auch Bern bei seinem dcu wollen. (S. u. Murten). «. Da die Conferenz besonders den Zwck hatte, Littel,, zur Entscheidung der zwischen Bern und Frciburg bestehenden Streitigkeiten auS- übrsg^ !. Hauptfrage aber, die Wahl des Obmanns betreffend, Bern den Obmann aus den Erklär,. und Zugewandten der Eidgenossenschaft gewählt wissen wollte, Frciburg darüber keine Iuna?„ ^ ^iZeben konnte, doch nächstens schriftlichen Bericht zu geben versprach, wurden die Vcrhand- Aeschlosseu. ^er»--r. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangelegcnheiten! Lkbe ^ ^ogt. iiberh. Art. 4. u. 5. ^"iburgische Vogt, iiberh. U'b Tscherliy. len. Art. 422. Mit Schreiben vom 20. Februar (a. .st.) 1V5.K spricht Bern in Antwort auf ein Schreiben Freiburgs !8ern .. 'ich s°hr empfindlich gegen Freiburg aus, das, von dieser Seite stets alle Schuld der entstandenen Spänast gelegt und dann doch die Vergleichsversuche wieder fruchtlos gemacht, das im Burgrechte bestimmte 232 August 1654. den Obmann betreffend ausgewichen und dach der geänderte billige Antrag nicht angenommen werde, bei der C°. von e.nem fre.burg.schen Deeg.rten m. den Ausdrücken „Affront. Spolieren.- sogar mi. Drohwor.en „mehr verdrieß .llteration als Vertragsamkcit gepflanzt worden sei." Dennoch will Bern das Project von Murte» avvrobiren und verglichenen Punkte vollziehen He fen - nur hinsichtlich des Kreuzes und der Souveränität zu Marnens bleib. an» be. .emer Behauptung und w.ll es dabe. auf das vom Burgrechte vorgeschriebene Recht ankommen lassen ISN Vergletchs-Conferenz betreffend den Streit mit den, Grafen non Hohen-Ems. Rheineck. 31 2k. August ^ ^ «.ch. r°>. Abgeordnete im Namen der das Nheinthal regierenden Orte.- von Z ff r i ch. Joh. Waser. Bmgcune.stcr. Luccrn. Heinrich Flcckcnstein. Schultheiß. Uri. Joh. Ant Arnold vo» ringen. Landammann. Glaruö. Anton Clcrie, Statthalter. Da. sich du Mschnt». »---Ich.,.,,u,ui„u tm.tnch.l X» '«i «rasen o.n »oti.u.m., Strettigseich. Anmerkung. Dem Zürcher Exemplar dieses Abschiedes il> . - . . . . „ dem Reineggischen Abscheid vom September I6S4 vmb das Verrichten l», d-,n Relativ« ^ ,) De» «ew-s-n-n ...iig.tischen -n» vi,t-Ui.t seien, sei er zu. »i,wir, UN, nicht 9« Guide» vor-ntl>alch», die Ilm ai« igtisstand aus di» «irchin-M sMiMchtaäu "t'°? ,v «>»' ausrichten wollen der Prätat sei ersucht, dem von Blideck die volle tttmtt ^ i sl"' nr ihm nur a verhalten wol wussen: sollte man gegen Verbosien mit de^iei»-» ^ u - - g>'ir^ genvthigt, sich nach „abheblichen" Mitteln umzusehen. Der Prälat last c^b'-i ?- fortfahren, Iii d,.».inun,, sotite die eu.iig-tis«.. N M.i nn« sonst.» nit ts.snhr.ni- die SM, im P.rs .her, «Med"«,9,°'^ i"''> „ich. -rstr-tt-u, - M, Uv, «.„».in Haide,, de, ... I.» M diese «» , beratben. die Zürich mit dem Abt zu Petershausen hat wegen von diesem ui ?/ ' ^ entzogenen Gefällen und einsammelt, Haider riech, sich dieser Sache wegen an den" ^ " G°"nichatiS zu Stein weiide, und eine Mi«, o.e. -.«Mitiss-.isch- tz.,.^. v-rwglm "nach^ «<"" nachz-t.t-1-tt, da» .cht „chttichen Austragung de- Streich- zu,ich tvenig s.,.t, ^7.„.e, September 1654. 233 AZ« Conferenz von Zürich, Schwyz und Glarus. Rapperswyl. ZiKST, 3. September. (24. August alt. Kal.) Staatsarchiv Aürich. Allg. ASsch. Bd. 1SZ, kol. SS2. Gesandte: Zürich. Konrad Werdmüller, Sekelmeister; Joh. Jakob Haab, Bauherr. Schwyz. ^ourad Heinrich Abhbcrg, Landammann; Michael Schorno, alt-Statthalter; Franz Rcding, Sekelmeistcr. "rus. Balthasar Müller, Laudammanu; Jakob Marti, Panncrhcrr. > . ^ie Conferenz wurde vou Zürich wegeil der Zölle zu Gryuau und Wesen und wegen des Rckcr- ausgeschrieben. I», (S. u SarganS). e. Im Namen der Schiffleute am Zürichsec »>er Sekelmeistcr Steiucr von Meilen, Jakob Staub von Thalwyl, HanS Rüedi und HanS Wid- als Hvrgen Klage geführt, daß sie den Rckincistcrn in der Linth größern Rckerlohn bezahlen müssen erl t." ^ verlangen würden, jene daher zur Crmäßiguug ihrer Forderungen angehalten oder aber werden möchte, andere Rcker zu nehmen. Gegen sie antworten im Namen des Schiffmeisters Z"vich RathSredncr Büelcr, wie auch Untervogt Joh. Balthasar Khd und Balthasar Frculer, ^r>Itcr beider Orte Schwhz und GlaruS, mit Hinwcisung auf vorgelegte Briefe, woraus hervorgicng, dic w^^ gedingten" Rckern allein zustehe. Woraufhin dann, unter RatificationSvorbehalt, Cchjss^ gemacht wurde, daß von einem Zinsschiff 2Vs und von dem den Schiffmeistcrn zugehörigen Dag s ^ ^ Gulden genommen werden dürfen und die Rcker überhaupt Billigkeit beobachten sollen. «I» 4 "bringen von GlaruS, daß die Schiffmeister statt der bisherigen 46 Bazcn für die Ledifuhr mit ^ begnügen möchten, wird, nachdem die Schiffmeistcr die ihnen obliegenden großen eiiia?/'/ bezeichneten Ansäzen entgegen gehalten, an Zürich gewiesen, damit darüber Expertenbericht und ^ Zürich beschwert sich über große Zölle im Muotathal, zu Gryuau und zu Lachen ""r da^ Steigerung derselben. Schwyz erwidert: Im Muotathal werde kein Zoll, sondern des ^^"""iichc Weggeld, in Grynau ebenfalls nicht mehr bezogen als der alte Zollrodel weise, und vwniand^ seien im Vergleiche mit den aufgewendeten Baukosten sehr gering; zudem sei auch wie dc»n^^"^"' Bequemlichkeit der Durchreisenden errichteten Hause Gebrauch zu machen, M allcch""^ wirklich die von GlaruS sich dessen zu bedienen nicht begehren; in Lachen sei der Kälberhabe- ^ erhöht worden, aber mit um so mehr Fug, als auch Zürich den Kornhauözoll gesteigert Neuerung mit dem Zolle zu Wesen endlich habe, versichern Schwhz und GlaruS, gar nicht Ko" ^ Zürich entgegnet: Der erhöhte KornhauSzoll sei nur eine Entschädigung für die bis zu >n den geführte bequemere Ab- und Zufahrt, wodurch das Schalten und Reken der Schiffe bis ^!e nicl t^ erspart werde; in Wesen sei aber allerdings eine Neuerung gemacht worden, und wenn Neffen ^ "gehoben werde, so werde man für das Holz daselbst weniger zahlen oder andere Maßregeln ^igungcn d^ beschränkte sich darauf, daß man nach beiderseits eingezogenen nähern Erkun- Vuße " nochmals erörtern wolle, l. Auf die Bitte der Schiffleute vom Zürichsee, daß die ^i, daß^">^^ Steffen Klaus von Buchberg vom Landvogt Rigert von Schwyz dafür belegt worden >hnen zu reken versprochen habe, und für die er sie nun um Schadeuersaz belangen wolle, um 30 234 September 1654 so mehr nachgelassen werde, da er sein Versprechen zu erfüllen keine Gelcgenbeit bekam sagen die Abgeordneten von Schwhz ihre Befürwortung zu, x. Dem Uebelstande, daß zwischen Tuggen und GrM die Schifffahrt durch die Ueberzahl der Fache sehr gehindert wird, verheißen die Abgeordneten von SM Abhülfe zu verschaffen. I». Da die Beschwerde einiger zürcherischen Angehörigen, daß ihre bei GrM an der Linth gelegenen Rieter von den dortigen Anwohnern abgeäzt worden seien, durch den AugenM sich bestätigt fand, werden die Abgeordneten von Schwhz auf Bestrafung der Thäter hinwirken » ^ Jakob Burkhart von Männedorf wird die Beschwerde eingebracht. daß durch den Bau der neuen w"- zu Grhnau sein geschlossenes Gut geöffnet und durch aufgeworfene Kiesgruben entwerthet worden l-i' weßwegen er Entschädigung oder Rükerstattung des Kaufschillingö verlange. Ihm wird von S-M geantwortet, er e. als Anstößer zum Straßenbau verpflichtet; indessen wird die Sache in den Abs^ genommen, k. lieber die zwischen Zürich und Schwhz stattgehabte Besprechung der MünzangelcgeM werden die Abgeordneten mündlich berichten. I. Bezüglich des Schreibers hat man sich dermalen ^ verglichen, daß, da es nur Zollsachen zu besprechen gab, beide Schreiber, der von Zürich und der »o» Schwhz, gebraucht werden sollen, jedoch beidseitig ohne Präjudiz. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Sargaus. I». Art. 43. Obrigkeitliche Lehen. Conferenz von Uri, Schwhz und Nidwalden. Brunnen. 4<»3Ä, 44. September. Ein eigentlicher Abschied dieses Tages findet sich nicht vor! hingegen ordnen unter diesem Datum die zu tagenden Gesandten der genannten drei Orte den Landammann Joh. Melchior Leu von Nidwalden an den M ^ Nuntius nach Muri ab, wobei ihm außer einer Zuschrift an den Nuntius eine schriftliche Instruction mitgcgcbe" ^ gemäß welcher er den Nuntius um seine Dienste angehen soll, erstens in der Angelegenheit wegen, des deutschen ^ ^ zu Bellenz und zweitens betreffs des Bartholomä Varone von Bellenz. Dieser leztere sei ein durch „Capitalurthel urtheilter Miffethäter, der sich nach erhaltener Citation mit Wehr und Waffen in die „Fryheit" der Väter ^ retirirt habe, weßwegen man sich befugt glaubte, ihn aus solcher Freiheit herauszunehmen, jedoch aus Respect geg-" ^ geistlichen Orden es dem Nuntius anzeige, in Erwartung, er werde das nicht hindern, weil man auf andere Varone sonst nicht habhaft werden könne. Bezüglich der Chorherrenpfründe hoffe man um so mehr auf des Nuntius. Position zu befriedigender Erledigung der Sache, da man unter keinen Umständen auch nur das Wenigste nachZ"ü gesonnen sei. (Instruction und Beglaubigungsschreiben sin Originals im Landcsarchiv Nidwalden.) 5 September 1654. 235 RZS Conferenz wegen Zollangelegenheiten mit Oesterreich. Baden. K»SS, IS. September. Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. 1SZ, tol. Stl. ^ Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister. Lucern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß Seb. Peregrin Zwcher, Landeshauptmann. Basel. Joh. Heinrich Falkner, Zeugherr. Solo« )urn. Joh Jakob vom Staat, Schultheiß. Schaffhauscn. Joh. Jakob Ziegler, Bürgermeister. E ^ Zell. Johann Rechstciner, Laudammann von Außer-Rhoden. Stadt St. Gallen. Kaspar umpf, Spitalmeister, und Tobias Schobinger, des Raths. de la^' entschuldigt die unterlassene Abordnung. I». Das Schreiben des französischen Gesandten 1 s ^>che über die Vorgänge vor ArraS wird vorgelegt, e. Ein Schreiben der Stadt St. Gallen vom st meldet, daß, entgegen dem Vertrage von 1629, ihrer Angehörigen Besizungcn zu Höchst und ) wie andere dortige Güter mit Steuern belastet, den dortigen Bewohnern sogar der ewige Zug und q die den Eidgenossen gehörigen Güter gestattet und, dem Vertrage von 1599 zuwider, cid« treten ^ Zugehörigen auch Wuhrarbciten aufgebürdet werden u. f. w., hicmit die Dringlichkeit einge- ^ Stadt St. Gallen und daö Rheinthal gegen Schaden zu wahren. «I. Ein BcglaubigungS- ^ ^ Innsbruck, 1. September 1654) deö Erzherzogs Ferdinand Karl von Oesterreich bcvoll- Und^D^ Wesscnburg, Kammerer und Statthalter, auch Rath und Vicckanzlcr im Brcisgau, aba t ^ ^^°^ld Zeller zur Theilnahmc an den Conferenzvcrhandlungcn. Nachdem diese zur Session näwl" ^^^an waren, werden die Zollbcschwerdcn der Eidgenossenschaft gegen Oesterreich aufgezählt, der q? Waldstädten am Rhein wird für Victualien und Strahlstcine, die durch Schiffleute Schwe^ Freiburg geliefert werden, Zoll gefordert; ebenso im Tyrol von Sensen, die in die unicic/s Rheinfcldcn von Marktwaaren bei ihrem Durchgange von Zurzach nach Basel und ^hlei/v^ hinaufgehenden Waarcn, die bei GcberShofen nochmals verzollt werden müssen; zu Konstanz 2 Kr Schiffleute der obern Wasser statt früherer 15 Kronen vom Fuder Wein 45 Kronen, statt beuten d ^ Centner Gut 6 Kreuzer u. s. w.; zu Hauenstcin habe der Herr von Schönau den Schiff« ^ Gulv'' vor zwei Jahren für jede der Stadt Basel zugehörige Last von Früchten oder Salz Holl v ^ abverlangt; zu Laufcnburg und Säckingen werde über den Haucnstcincr und Waldöhuter worden jedem halben Salzfäßchcn statt früherer 6 Rappen 6 Kreuzer gefordert; in Rhcinfeldcn andern "a ^ud Fuhrleute angehalten, sich über den Inhalt ihrer Fracht auszuweisen; noch auf ^auflent" Zollstättcn werden dieselben Waarcn wiederholt mit Zoll belegt und die eidgenössischen Fremde behandelt, so namentlich im Throl u. s. w.; Viehzölle werden erhoben zu Dorn- geordnet Schadegg, Lingenau, Hard, Bludcnz, Feldkirch. Nachdem die österreichischen Ab- ^or ^^^ch^ordcn geantwortet eröffneten sie, daß man sich österreichischer Scits ebenmäßig Schafft, Zollverhältnisse zu beschweren habe, namentlich wegen der Zölle zu Basel, Aarau, ^ ^l, Lucern. Nun wurde ein Zollvertrag zwischen Oesterreich und den XIII Orten sammt Stift 2^6 September IK54. u»d Stadt St, S»«-n-nfRatist.°,ionhin»bge,ch,ossen,S,B.ilag.7,-lteb°,»»der. ««»den XIII O-t.»«-' zehrte und durch Oberst Zürcher bereit» mündlich beim Erzherzog «erzebracht. Punk,.., wird th-itw-is- trete», theilweif. u-Ird die Entschließung darüber auf eine ueue Conferenz «erwiesen ur.d dabei -ua.»-B es möchten b.l°»der« u Bezug auf da» Rhem.ha. die VIII rezierenden Ort. durch besender. Mg--'" uete au den V-ch-ndluug-n Thel, nehmen, ... „ s. u, Baden,, «. (S u Tduraau. ». Rhein.ha», I. De» Beschwerden der österreichischen Gesandtschaft übe, die gegen d e Ihrigen in Sidgeu.ss-nschaft «°,fugten Arreste stell. Base, die Erinnerung au den Inhal, d.» de. E» in »,z fügten Ben od.. Re«e.«b,i°f» gegenüber, ist. Die Gesandten de. Stande wech.» in sl mi, dem Vlfchaf °°u Basel bestehenden Schi,m°--.iu und die «au, Bischöfe beabsichtigte Erneuerung alten Bnndn.sscr nnt den ^ II katholischen Orten ihren Regierungen zu bedenken geben wie vortheM' die Verbindung m, dem Bi-.hum°, da« teich. „ud ahue sein Gebiet u star n en »«.7 ^ SU truppeu und z«. Pferde in'» Seid stellen töuue, für die Berthe.« ,ugd7«eB° . « und- t.thn.n» fei, daß mau nach Ab.auf der fünf Z.H.. .tu. beständige V.chiudu,7e7g.,77s°ll.I Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgcnheitc» - Tburgau. . «. Art. 385. Kriegswesen. ^c'uthal. " Art. 147. Grafen von Hohenems. «- Art. 204. gzlle -c ^ ' r. Art. 205. Zölle ,c. Conferenz der V katholischen Orte. Lueern. 1K3Ä, 1t». November. Staatsarchiv L»c«r». Allg. Absch. Br. XQI V, kol. 17«. Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckcnstein, Schultheiß; Ulrich Dulliker, alt-Schnltheiß und Herr; Ludwig Meyer; Kaspar Pfyffer. Vcnncr. U r i. Joh. Anton Arnold, Landammann; Seb ^ grin Zwcyer. Landeshauptmann. S ch w y z. Konrad Heinrich Abybcrg, Landammann; Martin Bc»"^ alt-Landammann. Unterwaldcn. Marquard Jmfeld, Landammann von Obwaldcn; Ich- ^ Leu. Landammann von Nidwalden. Zug. Georg Sidler, Amman,t; Jakob Andermatt. dcS tt» (S. u. Rheinthal). I». Nuntius Earaffa wird durch einen Abgeordneten jedes OrteS ^ Sizung einbeglcitct, kündigt unter beweglichen Worten seinen Abschied an, empfiehlt seinen Na -) Diese Punkte betreffen 1) die Ausrichtung des ErbeinungSgeldcS; 2) Dcmolition der den eidgenössischen Boden bcrül'^ Festungswerke bei Consta..;; 3) den neuen Markt zu Waldshut; 4) Angelegenheit wegen der Reichenau; 5) gegen die ;u St. Johann Höchst und Anstach; 6) Hintcrhaltung von Cibgut, das aus österreichischen Länder» i» d" nosscnschasl fällt; 7) Schnldcnarrest der österreichischen Landsastcn von den eidgenössische» Crcditorcn. Die Verhandlung,^ diese Punkte wurden in Schrift verfaßt und beidseitig unterschrieben und besiegelt (eidgenössischer SeitS von Binst"'" Wascr); dieses Schriftstük ist in Copie dem Abschied beigefügt. November 1654. 237 ^ Borromco, Patriarch zu Alexandrien, und erthcilt die volle apostolische Bcnediction, wofür ihm ebenso Vilich Dank abgestattet wird, v, (S. u. Rheinthal). «I. (S. u. Baden). «?. (S. u. Frciämtcr). k. (S.u. Thurau). verlautet, daß man in Zürich eine Aenderung oder Abrufung im Münzwesen zu treffen Willens (wird dieser Stand ersucht, bei dem bisherigen Schrot zu bleiben. Ii. In Bezug auf die durch die vielfach beschwerten Gotteshäuser wird eine besondere Confercnz der katholischen Schirm- beliebt, um ihnen wider Zürich beizustehen. I. Das von dem gewesenen Landvogt zu - Peter Zelger, gewünschte, von Landammann Leu empfohlene Schreiben wird bewilligt und soll . ^ ^ Kanzlei Lucern ausgefertigt werden. Ii. Die Verhandlungen dieser Confercnz werden auch )v >sch Glarus und Appenzell mitgetheilt werden. I. (S. u. Rheinthal). ^urgair Einthal, Baden. ?keiännet. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenhciten: t. Art. 633. Stifte und Klöster. »». Art. 232. konfessionelle Streitigkeiten. I. Art. 233. Consessioncllc Streitigkeiten, e „ 149. Grafen von Hohmcms. «I. Art. 331. Gotteshäuser. «. Art. 261. Gotteshäuser. Conferenz von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Brunnen. 7. Decembcr. Landesarchiv Zug. Aisch. Bd. 22. bkr' ! uri. Joh. Anton Arnold von Spiringcn, Landammann; Hauptmann ll. Schmid, Landschrei- ^ern, ^akob) Stricker. Schwhz. Konrad Heinrich Abhbcrg, Landammann; Georg Auf- Dietrich Rcding, beide Pannerherrcn; Martin Bclmont von Kickenbach, alle drei alt- Landa'""^'^ Unterwalden. Marquard Jmfcld, Landammann und Pannerhcrr, und ^.Bücher, alt- Obwalden; Joh. Melchior Leu, Landammann, und dl. Christen, Statthalter, von Zug. Beat Zurlaubcn, alt-Ammann; Landvogt Jttcn, des Raths. Konferenz war von Schwhz wegen des französischen Bundcsgcschäftö angesczt worden, damit ^erhi ^ 'ioachc übereinstimmend handeln könne, wenn der französische Gesandte seine dahcrigen ^rinb^" Bei Eröffnung der Instructionen fand sich, daß diese „auf ein glichen Sthlum vnd daß alle vier Orte einverstanden waren, die begehrte Gesandtschaft an den de/Rabgehen zu lassen, damit jedermann ersehe, daß nian zu Eingehung und Erncue- ^^älten gewillt sei, wofern dicß in „gehörender, vnnachthciliger vnd von vnscrn Höchen. H^rn A resolvierten formb beschechcn khöndte," in dem Versehen, daß die ab Seiten des -> Art. 118. Rechts- und Gerichtssachen. v. Art. 619. Stifte und Klöster. t»5 Conferenz von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Brunnen. 8. Januar. LaiideSarchiv Nidwalden. Gesandte: Uri. Joh. Anton Arnold von Spiringen, Landammann; Karl Schmid, Landschr^, I. Jakob Stricker. Schwhz. Konrad Heinrich Abyberg, Landammann; Georg Aufdermauer ^ Dietrich Reding, Pannerherr, und Martin Belmont, alle drei alt-Landammann; Joh. Kaspar Ce ^ und Michael Schorns, beide alt-Statthalter. Unterwalden. Marquard Jmfeld, LandanunanU' ^ Joh. Bucher, alt-Landammann, von Obwalden; Joh. Melchior Leu, Landammann, und Peter Zelg"'' Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben, alt-Ammann; Jakob A> matt und Ulrich Schön, beide des Raths. ». Auf Veranstaltung Uri's zusammengetreten, erstattete nian gegenseitige eidgenössische grüße und trat sodann über das von der französischen Gesandtschaft übergebene Project ein, bei ^ rnng des Bundes mit Frankreich, in Bezug auf die seit 1662 mit Frankreich vereinigten Lande und einen Revers auszustellen. Man fand, es sei zwar die von den Orten gegebene Instruction nicht ändern, immerhin aber wäre zu wünschen, daß der auf jene neuen Orte und Lande bezügliche in das Hauptinstrument aufgenommen würde; sei dieß aber nicht erhältlich, so wollen die vier doch nicht von einander söndern. Dem Ambassador will man indessen privatim mittheilen, daß nian ^ unter dem Revers in die Bundeserncuerung eintreten werde, daß lediglich die von Heinrich IV- ^ 1662 besessenen Länder im Bündniß verstanden seien. Dabei solle auch der Ansprachen von 16^ f. 1637 gedacht werden. I», (S. u. Baden), e» (S. u. Thurgau). «I. u. v» (S. u. Rhciuth^^ Die Congratulation in Frankreich bleibt besser bis zum Abschluß des neuen Bundesvcrtrags vers K il. (S. u. Bellenz :c.). Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgenheiten: Thurgau. « Art. 119. Rechts- u. Gerichtssachen. Rheiuthal '> Art. 150. Grafen von Hohenemö. «. Art. 29-1. Kirchliches u. Glaube»^ Mdeu. I« Art. 982. Gotteshäuser. Bellenz:c. «—t. Art. 191-199. März 1655. 239 t»« Conferenz der evangelischen Orte. Aarau. 1VSS, S. Mnirz (23. Februar alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich, Allg. Sbsch. Bd. 15t, kol. I. iiiid Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Job. Ludwig Schneeberger, Reichsvogt Sekelmeister. Bern. Anton von Grafenried, Schultheiß; Sigmund von Erlach, General und des Glarus. Anton Cleric, Statthalter. Basel. I. Rudolph Wettstcin, Bürgermeister; Johann Zürich Zeugherr. Schaffhausen. I. Jakob Zicgler, Burgermeister; Leonhard Meyer, ^ ^Meister. Appenzell A. - R h. Joh. Rcchstciner, Landammann. chie ^ ^ Versammlung werden bezeichnet: Gesuch des Bischofs von Basel um Eingehung Schuzvereineö zwischen ihm und den eidgenössischen Ständen; Besprechung über die Bundeser- ^ ^"g Mit Frankreich ; Erläuterung und Erneuerung des zwischen den evangelischen Ständeil bestehenden I». Vorgelegt wird ein Schreiben Luccrns an Zürich, demzufolge Lucern und die ihm zunächst »enen Orte die auf Sonntag Lätarc nach Baden ausgeschriebene Tagsazung nicht besuchen werden, er Zürich überlassen bleibt, im Namen der XIII Orte mit der österreichischen Regierung über die ^ Mation des im September 1654 entworfenen Zollvcrtragö und wegen der rheinthalischcn Conferenz ^eorrespondi^m Der vorgelegte Entwurf eines dahcrigcn Schreibens an den Erzherzog wird gutge- eii, ^ Zürich zur Ausfertigung gcschikt. v. Dciil Gesuch der Kauflcute von St. Gallen um ^ ^»Pfehlungsschreiben ail den französischen Gesandten, daß die neuen Zölle in Lyon und Umgegend ».. ^lft und die wegen Zollvcrwcigerungcn verhängte Beschlagnahme von Waarcn aufgehoben werden l>ng entsprochen. »I. Der französische Gesandte de la Barde schreibt den 4. März von Solothurn er die Bundeöerneucrung zuerst mit Allen in Gemeinschaft abzuschließen versuchte, nachher vor- k'le an die evangelischen Orte sich wandte, weil sie nicht mit den Feinden seines Herrn verbunden W aber, nachdem der Bund mit den katholischen Orten früher zu Stande gekommen sei, um so °>i. ^gt ^ ^^auf lege, auch die evangelischen Stände noch zu gewinnen. Der Gesandte von Glarus ">cht ""Achtet dcö gegenseitigen Versprechens der evangelischen Orte, sich in der Unterhandlung H ^ ändern, gleichwohl voil reformirtcn Orteil Recruteil geliefert und Truppen in französischen Ehalten, endlich auch glarncrische Angehörige evangelischer Confcssion geworben und in die ^gniecn anderer, selbst katholischer Kantone cingcthcilt werden, daher sich Glarus gezwungen sehe, die« ^ seinen Vortheil zu denken. Andererseits beschwert man sich, daß der französische Gesändte I^egenheit so lange hinziehe, und daß in Frankreich die schweizerischen Kaufleute mit vertragS- Zöllen belastet werden. Endlich findet man auch die Requisition, welche die französische Regiert ^ ^eisach für Valentin Fries voll Altkirch wegen der Fiscalisirung seines Eigcnthumö in Mühl- hat, sehr im Gcgensazc mit dem Benehmen der Herren Bassompierre und Brulard im »och derselben Angelegenheit. Es wird daher an Glarus geschrieben, daß nur Schaffhauscn Compaglliecn in französischcil Dienstcil habe, die aber aus Fremden, nicht aus Kantons- ^ ^gen bestehen, und daß die evangelischen Stände entschlossen seien, bei ihrer Vereinigung zu bleiben, 249 März 1655. und Glarus ein Gleiches zu thun ersuchen. Der französische Gesandte erhält die Antwort, über d> Bundeöerneuerung könne mau sich jezt noch nicht aussprechen; dagegen werde er ersucht, die Aufhc der neuen Zölle zu betreiben und die gegen Mühlhausen gemachten Retorsionen zu beseitigen. A» König selbst wird eine Beschwerde über des Gesandten Benehmen, über die Vorcnthaltuug der Sch» zinse sowie der Fried- und Vereinigungsgeldcr u. s. w. übermittelt, endlich auch die Regierung von sach ersucht, ihr Verfahren gegen Mühlhausen nicht fortzusezen. Sodann verpflichtet man sich durchs schriftlichen Rcceß zu gegenseitigem Zusammenhalten, e. Auf eine Zuschrift Herrn Legers von Genf ein in Zürich auszufertigendes, von Bern durch Expressen an den Herzog von Savohcn zu bestellt Schreiben abgehen zu lassen beschlossen, um die Waldcnscr der Schonung zu empfehlen, auch ersucht, durch Herrn Pell die Fürsprache des Protectorö für sie zu erbitten, t. Das Eriunerungssä»^ des Bischofs von Basel (1. März), daß der angetragene engere Schuzverein zum Abschlüsse ^ werden möge, wird, in Betracht, daß dann auch der vom Bischof mit den katholischen Ständen Evangelischen eingegangene besondere Bund in mehrern Stäken abgeändert oder ganz aufgehoben namentlich den evangelischen Unterthancn des Bischofs die Religionsfreiheit ausbedungen werden >»»' einfach mit der Erklärung erwidert, man gedenke für jezt noch bei dein im August 1652 aufgeM? Defenstonsvergleich zu verbleiben, der noch nicht zur Hälfte ausgelaufen sei. K. Die erneuerten K ' über Bedrükung der Evangelischen im Rhcinthal, im Thurgau und besonders im Toggenburg, b^I ^ durch ein Schreiben des Gerichtöherrn von Ulm zu Grießenberg, werden von Zürich und den interessirten Orten mit dem Antrage begleitet, den Unterthancn zu gebieten, daß sie den Befehlt Laudvögte in solchen dem Landfrieden zuwider laufenden Dingen den Gehorsam versagen und die L"> der evangelischen Religion eigenmächtig bestrafen sollen, wie sie mögen; von den unparteiische» ^ . aber wird dieß Widerrathen und dagegen eine Verzeichnung der Religionsbeschwerdcn und " derselben empfohlen. I». DuräuS, auf seiner Nükrcise von Genf, berichtet den zu Aarau vcrsa'»"^. evangelischen Gesandten von dem erfreulichen Erfolge seines „RcligionsvcrcinigüngsgcschäftS" '» Neuenstadt, Neuenburg, Genf und Lausanne. Seinem Begehren um ein Gegen-Crcdeuzschrciben »» Protector wird entsprochen und der Wunsch um ciu Empfehlungsschreiben an die Kurfürsten von W ^ dcnburg und von der Pfalz und den Landgrafen von Hessen mit dem Bemerken in den Abschied wen, daß unbedenklich besondere Auszüge aus der allgemeinen Deklaration zu solchem Zwcke gc>v^ werben möchten. I. Auch dem Wunsche, daß Basel die dortige Geistlichkeit zu bewegen suche» der für Duräus günstigen allgemeinen Erklärung der evangelischen Stände beizutreten, wurde cntss^ ^ Ii.» Ein Project, wie die evangelischen Orte ihre gegenseitigen Bündnisse erläutern und woinöHÜ ^ Eines zusammentragen mögen, ist durch Bürgermeister Wascr und General von Erlach ausznarbeitc» ^ auf einer folgcndcu Coufcrenz zu Aarau vorzulegen und den andern evangelischen Ständen i» Mitteln, doch vor Veröffentlichung zu sichern. Bei nächster gemcincidgcnössischer Tagsazung ist de» , liehen Orten vorzuhalten, wie der Inhalt der Bündnisse der Orte unter einander weder genau beoba werde, noch klar gekannt zu sein scheine, eine Erneuerung und Beschwörung derselben also Vcdürf»'^ sofern die katholischen Orte dazu nicht Hand bieten wollen, werde das für die Evangelischen ei» ^ Grund sein, sich enger an einander anzuschließen, wie die Katholischen auch gethan. I. Dem vo» aus wiederholt gestellten Ansuchen des Grafen von Hohenlohe an einige Orte um Beisteuer Z»^ " März 1655. ' 241 lezung sei„^ Reise ist zwar von der Stadt St. Gallen durch einen Beitrag entsprochen worden, die andern Ae aber lehnen ab. »», (Zürich und Bern.) Die Gesandten von Bern werden sich über die Angele- Ikuheit der unter der Jurisdiction des Biöthums Basel stehenden evangelischen Gemeinden und ihr Behren, wieder unter die Inspektion der Kirche von Biel gestellt zu werden, erkundigen; eventuell wird ^vcn ein Fürschrciben an den Bischof bewilligt. «. (Zürich und Basel). Die Anzeige Basels, daß der ras von Hanau den Rcformirtcn in der Stadt Straßburg zu WolfSwcicr eine Kirche zu ihrer ReligionS- . umgeräumt und Basel bereits den Prediger VärcnfelS dahin verordnet habe, wird als Frcudenbot- in den Abschied aufgenommen. «». (Zürich, Bern und Schaffhausen). Der auf der lczten Tag- ug in Baden in Bezug aus den Fcldprcdigcr bei den Truppen in französischen Diensten gefaßte Bc- uß wird den Orten in Erinnerung gebracht, damit sie mit den betreffenden Hauptleutcn diefifalls daS ^Ügc verhandeln, p. Da die Capital- und Zinsrükstände der Stadt Basel in Württemberg, in der r Mstchaft Baden, in der Stadt Straßburg und im Bisthum Basel, sowie bei der Stift St. Blasien nicht laich' "der drei halbe Zinse dafür angeboten werden, wird mit Bezug auf die Rc- ^gen" ^ Herzog von Württemberg zurükgekommcncn ^geordneten und in Hinsicht auf die den H^jvgS gefunden, eö sei von den Orten nochmals ein nachdrüklicheö Schreiben an nw ^ abzusenden. Der Stadt Basel wird anhcim gestellt, in gemeiner Interessenten Kosten Jc- Aarap" Sache wegen an den kaiserlichen Hof zu schikcn, indem man glaubt, beim Kaiser die Dc- auszuwirken, daß die Eidgenossen im jüngsten Ncichsabschied in dergleichen Sachen nicht be- ^ien; wenn dieß nicht fruchte, so wolle man zu kräftigern Mitteln behülflich sein. RZV Conferenz der Städte Lucern, Freiburg und Solothurn. St. Urban. 1KSS, IS. März. Staatsarchiv Luccr». Acten! ReligionShändcl. ichrc b^"^' ^"^vrn. Ulrich Dullikcr, Schultheiß uitd Pattnerherr; Ludwig Hartmann, Stadt- Alilh ^ ^reiburg. Beat Jakob von Montcnach, Sekclmcister. Solothurn. Oberst Johann von Steinbrugg, Sekelmcistcr; Franz Haffner, des Raths und Stadtschreibcr. hatte / September 1651 gemachten Vereinbarung gemäß, alle drei Jahre zusammen zu treten, I5g^" Congrcß veranstaltet. Nach fteilndcidgcnössischer Begrüßung wurde das Vcrkommnifi forwirt und zumal die zu selbiger Zeit bestimmten geheimen Wortzeichen, von drei Metallen Seiten' Lander verglichen und neuerdings bestätigt. Dabei macht Solothurn die Bemerkung, die ^ Antr" Zuweilen weder Briefe noch Wortzeichen durchzubringen seien; daher wurde wirp gestellt, vermittelst eines in gewisser Weise vcrscztcn Alphabets mit einander zu corrcspondiren. Ner dre vorgewiesenen Mustern ein solches Alphabet*) ausgewählt, das von Stadtschreibcr Haff- ^nchsa^ ^^efertigt und wovon Luecrit und Frciburg je eines zugeschikt werden soll, mit einer Ge- —^^v eisung, w onach dann nach gemachter Probe diese Alphabete bei den übrigen geheimen Sachen ^ T'che dieses Alphabet hinten im Anhang. 31 242 März 1655. aufbewahrt werden mögen. V». Von Freiburg und Solothurn wird an die jüngst versprochene Mitthcil»^ dessen erinnert, was die geheimen Kricgsräthe der V Orte im September 1651 zu Lueern vcrha"^ haben, v. Die Frage betreffend, an welchen Enden und Orten Lucern und Solothurn ihre Macht füglichsten zusammenstoßen konnten, erbietet Solothurn eine Untersuchung vornehmen zu lassen. «I« wird ersucht, ebenso wie Freiburg und Solothurn sieben geheime Räthe zu bestellen. «. Bestimmung über Wachtfeuer festzusezen wird unterlassen, weil das oben angegebene Mittel zur Verständigung be! tauge, t. Um aber besonders bei einer „Ruptur" mit Bern gefaßt zu sein, genügt das verabrc g Correspondenzmittel nicht; man sollte auch mit Wallis, Burgund, Savohen, dem Bischof von Basel andern vertrauten Nachbarn in Verbindung treten. Da nun Herr von Montcnach mittheilt, daß Obrigkeit mit dem Markgrafen Lullin, der bei dem savohischen Hofe in hohem Ansehen stehe und g Vcrbürgcrtcr zu Freiburg sei, gute Corrcspondenz unterhalte, scheint es zwekdicnlich, auf diesem ^ durch Freiburg mit dem Herzog von Savohen gewisse Wortzeichen für eine geheime Korrespondent verabreden. Dasselbe in Bezug auf Wallis und Burgund zu thun ist Freiburg ebenfalls am bei geeignet. Mit dem Bischof von Basel darüber zu verhandeln wird die bevorstehende Bundeserneucl^ Gelegenheit geben, bei welcher namentlich eine präcisere Fassung bezüglich der gegenseitigen Hilfelcis'" zu beobachten sein wird. Conferenz zur Vorberathung eines neuen Bundesvertrages. Königsfelden. KiSS, 31. März bis 2. April. (21. bis 23. März alt. Kal.) Staatsarchiv Bern. Tvangcl. Aisch. Bv. v, kol. l. Gesandte: Johann Heinrich Waser, Burgermeister von Zürich; General Sigmund von Erlach' Raths von Bern. Nachdem schon im Jahr 1629 auf einer Conferenz der IV Städte in Aarau eine engere Verbiß ^ der evangelischen und zugewandten Orte der Eidgenossenschaft nothwendig befunden worden war, auf dem leztcn evangelischen Tag zu Aarau die Anhandnahmc dieses Werkes auf zeitgemäßen Gruudi^ beschlossen und mit der Vorarbeit die obgenannten beiden Herren Waser und von Erlach betraut, diesem Zwek beförderlichst zusammentreten und nach vollendeter Arbeit eine IVstädtische Konferenz aussäst^ sollen. Als leitende Gesichtspunkte wurden ihnen aufgetragen, die Bünde zu durchgehen und in zusammenzutragen, zu berathen, wie man einander mit Diversionen und Zuzug die Hilfshand bieten ^ und sodann was der Kontraventionen halber in den gemeinen Bünden an die Papistischen zu und ob auch von ihnen die Bundeöerneucrung zu begehren sei. Um diese Punkte auf's gründlich!^ ^ handeln zu können, untersuchen die beiden Vertrauensmänner nach ihrem Zusammentritt zuerst die welche den bisherigen Bünden anhängen, und finden als solche: Bei einigen Bünden findet die ^ richtung statt im Namen der heiligen Dreifaltigkeit oder in Gottes Namen; in andern zugleich im Maria und des himmlischen Heeres; in noch andern ist der Eid gerichtet auf Gott und die Heiligt März und April 1655. 243 ^>Neg >>e» bcschme ""dem Orts anders als auf vorhergegangene Rechtshandlung „hefftcn" oder pfänden, auch keinen ^>e» . .... .. dgl äff» ') Am N Geldschulden vor geistliche Gerichte laden, kein Ort das andere mit neuen Zöllen, Weggcldern Werden, sich den im Lande herrschenden Rechten zu fügen und gemäß Landfrieden alles Schmitzens delw,,' ^chäieren, noch ihm sonst „Widcrdricß" oder Schaden anthun; auch sollten die Geistlichen äugenden, sich ven im Lande herrschenden Rechten zi lche dcn Wo Saut dieser beiden Actenstükc im Anhang. 244 März und April 1655. und Schmähenö sich zu enthalten; ferner sollten Glaruö, Basel. Freiburg. Solothurn. Schaffhausen u"» Appenzell den Bündnissen gemäß sich ohne Vorwissen der andern Orte in keine weitern Bündnisse ein' lassen. Wenn auf solche Weise die Bündnisse erläutert und alle zehn Jahre erneuert und beschwor-" würden, müßte daraus dem Vaterland großer Nuzcn erwachsen, hingegen dürfte zu diesem Zweke auck ^ Zusammenzichung der verschiedenen Bünde in einen gemeinen Bundcsbricf nothwcndig sein Es ^ nun von den beiden Gesandten ein Tag der IV evangelischen Städte nach Aarau angesezt auf den Abe"> des nächstkommendcn 2. Mai (alt. Kal.) und werden die Jnstructionöpunktc für diesen Tag festgesezt u"5 dem Abschied einverleibt. Conferenz von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Brunnen. «. April. LandcSarchi» Nidwald«». Gesandte: Uri. Joh, Anton Arnold, Landammann; Sebastian Peregrin Zweyer, Landeöhauptmo"" Franz Arnold, des Raths. Schwyz. Konrad Heinrich Abybcrg, Landammann; Georg Ausderma"^' alt-Landammann; Wolf Dietrich Rcding, Panncrherr; Martin Bclmont von Kickenbach, alt-Landainwo""' Joh. Kaspar Ceberg und Michael Schorns, beide alt-Statthaltcr. Unterwalden. Marguard J>"^ ' Landammann von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landammann, und Peter Zelger, Panncrherr, Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Heinrich Zchcnder, des Raths. «. Obwohl diese Conferenz wegen des vom französischen Ambassador an unsere Obern ssing! - schriftlich begehrten Ausbruchs von Schwyz veranstaltet worden war, so konnte man diesfalls doch sachbezüglichcn Beschluß fassen, weil von Seite Uri'ö und Obwaldcn'S die Angelegenheit auf ihre ^ zusammentretenden Landögcmeinden gestellt ist, so daß zu erwarten sein wird, was diese hierin besäst^ Indessen fand man, es wäre ziemlich gewesen, wenn der Ambassador das Begehren in der herkömmt ^ Form gestellt hätte und wenn Luccrn, Frciburg und Solothurn nicht so eilfertig und abgesöndert in willigung des Aufbruchbcgehrens vorgefahren wären. Man beschloß deshalb, dem Ambassador und den nannten drei Orten zu Gcmüth zu führen, was der Aufbrüche halber auf so vielen eidgenössischen Zu^"^ künften verabschiedet worden, jedoch mit dein Beifügen, daß, falls der Aufbruch aller Orten bewilliget ' die Capitulation hierüber zwischen dem Ambassador und unintcressirten Rathögliedern auf einer , kunst festgestellt werden solle. I»—,1. (S. u. Thurgau). v. Da die Unkatholischen zu Glarus die liche Näfclserfahrt mit den Katholische,: nicht mehr begehen wollen, sie aber vermöge „Vcrzigsbr^' den etliche Orte ihnen übergeben haben, dazu verpflichtet sind, so wird für gut erachtet, daß man dcmss ^ „obhaltcn" thue. f. Was wegen der neuen Schillinge, die zu Schwyz geprägt werden, verhandelt wo> ist, weiß jeder Gesandte zu berichten. K. (S. u. Sargans). I». (S. u. deutsche gem. Vogt- ^ ' t. (S. u. Luggarus). k «. (S. u. Bellenz :c.) Man sehe auch im Abschnitte-HerrschastSangelegenhciten: Deutsche gem. Bogt, iiberh. »>. Art. 113. Kriegswesen. 6°rg«ns, "»Ügarus. -c. Mai 1655. 245 I». Art. 120. Rechts- und 0'enchissachm, «I. Art. -162. Kirchliches und GlaubenSsachcn. «. „ 481. Kirchliches und Glaubenssachen. >5- Art. 44. Obrigkeitliche Lehe». I. Art. III. Zollsachen. It. «, Art. 194 198. Conferenz der IV evangelische» Städte. Aarau. 13. Mai. (3. Mai alt. Kal.) Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. 15«, kol. 57. Und Zürich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Joh. Ludwig Schnecbcrger, Reichsvogt Job Ber n. General Sigmund von Erlach; Oberst Samuel Lerber, Zcugherr. Basel. Stech Wcttstcin, Bürgermeister; Joh. Heinrich Falkner, Zcugherr. Schaphausen. Joh. Jakob ^Mschreibcr und gewesener Landvogt zu Luggarus. ^^ufcrcnz war zur Bcrathnng des in Königöfclden entworfenen Projectö angesezt, indessen djx andere und zwar folgende Gegenstände behandelt, tt. Zürich berichtet, daß von der durch kdc», Thallcute in Picmont erlittenen Verfolgung den übrigen evangelischen Orten und den Zugewandten, den Kurfürsten von Brandenburg und von der Pfalz, dem Landgrafen von iu Generalstaatcii, dem General Vonglaß zu Händen Schwedcilö schriftlich, dem Gesandten Pell hl» ^ ProtectorS von England mündlich Mitthcilung gemacht, auf der Stadt Genf Vcranlaßung Regierung von Zürich auf den 1l). Mai für die übrig gebliebenen Glaubensgenossen in ^ oiil^. ^^^g und eine Stcuersammlung angeordnet und die andern evangelischen Orte ebenfalls ^ ler eingeladen worden seien. Diese Verfügungen werden Zürich verdankt, wobei Kriselt, daß die übrigen Orte auf die an sie gelangten Berichte das Ihrige auch thun werden, den neues Schreiben an den Herzog von Savohcn von Bern nicht als zwekdienlich erachtet, doch Gesandten eine neue Abordnung zu Gunsten der Thallcute vorgeschlagen wurde, beschloß man Schreiben an den Herzog zu richten und ihn darin zu versichern, daß die Thalleute lest Intercession angesucht haben, sondern daß von den evangelischen Orten lediglich auö Mit- ^dscil^ Glaubensgenossen Fürbitte eingelegt werde, der Herzog hicmit dieß die Thallcute nicht zum Rechte pudern um der eidgenössischen Orte willen denselben seine Huld widerfahren lassen die A D'llcs Schreiben soll Stadtmajor Gabriel Whß voil Bern dem Herzog überbringen. I». Auf den, ^ französischen Gesandten de la Barde, daß er von dem aus Zürich erhaltenen Schreiben ^ Bci/'^ gegeben und dieser der französischen Gesandtschaft in Picmont aufgetragen habe, die ^ evangelischen Thallcntc betreffenden Differenzen bchülslich zu sein, wird geantwortet, ^ Mehr ^ Verwendung zu gütlicher Beseitigung der Sache dankbar seien, um » a er es bedauern müßten, wenn, wie die Sage gehe, die französischen Truppen selbst gegen die 246 Mai 1655. unglücklichen Thallcute verwendet worden sein sollten; daher denn auch die Bitte erneuert werve, Frankreich sür die Thallcute sich freundlich verwenden möchte, e. Der Antrag, die im Gebiete der cv gelischcn Orte befindlichen Savohcr aus dem Lande zu verweisen und ihr Eigenthum mit Arrest zu beleg ^ findet keine Zustimmung. «1. Dem Begehren von Mühlhausen entsprechend wird eine Rccommanda^, an die französische Regierung zu Brcisach, den Hans FrieS von Altkirch betreffend, abgesandt. ' Genehmigung hin der Obern wird beschlossen, der Gräfin von Hohenlohe für die Studien ihres zu den 12 Dueaten von St. Gallen noch 88 Ducaten, nämlich 22 von jeder Stadt zu übermitteln, je ^ soll diese Unterstüzung die lcztc sein. k. Während Zürich, Bern und Basel dem königsfcldischcn ^ project sowie dem Beibrief mit einigen Abänderungen zustimmten, nahm es Schaffhauseu all rokoro» ^ Daneben ward man einig, dasselbe vorläufig möglichst geheim zu halten, auch in dem BundcSinstr"'" selbst der zugewandten Orte als Gleichberechtigten nicht zu erwähnen, sondern sie lediglich im des Reservats" einzuschließen, über die Solcmnisation und über die Beschwörung noch nichts ftst!^ jedoch in den Abschied zu nehmen, ob dieselbe statt vor den Bürgerschaften und den Unterthaneu auf ^ Land nicht besser lediglich von den hohen Gewalten oder eigenen Ausschüssen vorgenommen würde, dann jedem Ort überlassend, wie es die Sache seinen Untcrthancn vorbringen wolle z hinsichtlich der seifigen Erbsabzüge auf die Befreiung der innerhalb der Mauern jeder Stadt wohnenden zu beschränken, aber auch diesen und noch andere Punkte der Projcctc noch weiter zu berathcn- ^ sichtlich des Projecteö der Revision der allgemeinen eidgenössischen Bündnisse werden sämmtlichc 2 ^ davon in Kcnntniß gesezt und eingeladen, ihre Gesandten auf die Jahrrechnung zu instruiren- ^ wenn die katholischen Orte darüber nicht eintreten wollen, der Bcibricf gleichwohl aufgerichtet werde" mögen die Regierungen in Ucberlegung ziehen. I». Dem französischen Gesandteil wird, im E>" mit dem Beschlüsse vom April 1654, geschrieben, daß man mit wcitcrn Entschließungeil Hinsicht^ französischen Bundeserncuerung zuwarten wolle, bis der König über das im Februar ihm ^ Schreiben entschieden habe. l. Statthalter Cleric soll ersucht werden, dem Abte von St. Gallen iu ^ auf die Evangelischen im Toggenburg das Erforderliche zu insinuircu. k. Nach dem Wunsche ^ im Namen aller XIII Orte bei dem Kaiser darauf zu dringen, daß die Rcichö-ELemtionsbeschlüssc Schuldsorderungen der Eidgenossen keine Anwendung finden. I. Die Louiöblancö, welche zu ^ auögeboten werden, haben nur 24 Bazen Werth; es wird also vor denselben gewarnt. Conferenz von Schwyz, Unterwalden und Zug. Brunnen. 1KSS, 21. Mai. La»d«»archiu Vbivaldcn. Gesandte: Schwyz. Konrad Heinrich Abybcrg, Landammann; Martin Bclmont von R> alt-Landammann; Johann Kaspar Ceberg. Ritter, und Landvogt Michael Schorns, beide alt-St" ^ Unterwalden. Heinrich Bucher, Landammann von Obwaldcn; Bartholomä Odermatt, Land" von Nidwaldcn. Zug. Beat Zurlauben, alt-Ammann; Landvogt Jakob Andermatt, des Raths- Mai 1655. 247 Luc ^ Conferenz war hauptsächlich angeordnet worden, um bezüglich der Mißhclligkcitcn zwischen H blri eine Aussöhnung herbei zu führen, noch ehe die bereits hellen Flammen in eine schädliche L»cer, ^ gesteigert haben. Der Stand der Angelegenheit ist gegenwärtig dieser: Am 3t). April schrieb bcn ^ Lucern unter'm 18. Januar abgegailgenc Schreiben sei von Uri, mit Schrci- »>cich°^ ^ '"cht bic verlangte kategorische Antwort erfolgt, vielmehr seien darin allerlei Ein- >enc worden, durch welche die Hauptsache turbirt wurde; es sei den Bünden entgegen, daß ^lt ft (Rüttimann und Birchcr), welche in Lucern als Verbrecher vcrurthcilt seien, in Uri Aufcnt- "usa Aussagen Glauben geschenkt, ja sogar der Stadt Lucern zugcmuthct werde, sich der bong Amnestie halber darüber hinweg zu sezcn; denn cö sei der Observanz sowohl des Par- gegcn die Bürger als des Friedensschlusses mit den zehn rebellischen Acmtern Genüge geschehen; Rüttimann aber, durch seine hochmüthige und von der Regiersucht infectirte Natur getrieben, ^>uge ersten in St. Petcrö Capelle gemachten solennen Vergleich sich „auf die Uuh Illeben, uuscrn freien löblichen Stand und Regimcntöform zu vcrstümpeln und zu stürzen", ^ Bürgerschaft sich reuevoll von ihm abgewandt, auf verschlagene Weise mit den Bauern Cor- ^rer ^ ^Pflogen, daher es gar nicht in Frage stehe, ob ein befreundeter Stand einen solchen „Zerleg ^ Durchächter" des lieben Friedens und Hauptrcbellen gegen seine natürliche Obrigkeit ohne Ver- ^tlir d ^ Bündnisse in Protection nehmen dürfe, vielmehr in Anerkennung der Souveränität und Judi- ^^"bes Lucern zur Auslieferung der hochverräterischen Buben verpflichtet sei und von den ^ Ata' ebenfalls berufe, werde angehalten werden. Die Antwort Uri'S vom °Ne k' ^^^!es einfach auf die zugesicherte Amnestie des Friedensvertrags, wodurch Uri wie andere Mittlen - denjenigen, welche sich darauf berufen, zum unparteiischen Rechte zu verhelfen und ^se 'le geschehen sei, die freie sichere Wohnung im Lande zu gestatten. Im Hinblikc nun auf ^»»css ^^ondenz fanden die drei conferircndcn Orte, die im stansischcn Friedensverträge bedungene ^chte^ nicht die Bürger der Stadt Lucern, sondern lediglich die Unterthanen der zehn Acmter, ^er Urj ^ Viesen Unterschied nicht zu übersehen und der Forderung Luccrn'ö soweit zu cnt- bevorstehenden Conferenz der gesammtcn katholischen Orte der Streit geschlichtet daßAuch Luccrn wurde zu friedlicher Austragung dcö Streites gemahnt, mit dem Beifügen, ^ streitenden Parteien sich nicht allein verständigen können, auf nächster katholischer ^ Sache behandeln werde; inzwischen erwarte man beiderseitige Enthaltung jedwelcher Schmä- ^">cht^ ^oleidigungen, durch die eine befriedigende Lösung nur schwieriger würde. I». Man findet dch^^ü)sam, die Erörterung der Beschwerden, deren daö eine und andere Ort sich gegen Luccrn zu ^ilijch ücdenkt, jezt vorzunehmen, hingegen will man sie für einen andern Anlaß nicht vergessen, e. >h^ ber „Attentate" Zürich'S auf die Gotteshäuser und namentlich gegen Rheinau wird es noth- nächste katholische Zusammenkunft ernstlich zu instruiren. ^ ^ ^ Unter'nl 9. Mai 1655 Urkunden Landammanu und eine ordentliche Nachgemeinde zu Uri, daß sie dem birchcr, dessen Frau und Kindern bis zur Rechtfertigung dessen Sache durch ein unparteiische» Gericht freien sichern b»Id Lande gestatten. Dieser Beschluß wurde Birchcr urkundlich zngefertigct unter dem Landcosugel. (landesarchiv ^"lage zun, Abschied). 248 Mai 1655. t4S Conserenz zwischen eidgenössischen und österreichischen Abgeordneten. Bregenz. 1«AA, Ende Mai. Gesandte: E i d g c n o s si schc r S c i t S: Joh. Heinrich Wascr, Bnrgermcistcr von Zürich, Geb. Pcregrin Zwcher, Oberst. Ocstcrre ichisch er SeitS: I. I. von Goppold und 3-^ Apparcll. Das auf dieser Conserenz Verhandelte sehe man im Abschiede 146, lit. I. Rechnungsconferenz der die Vogteien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherlitz, Grandsiw Murten regierenden Or^e Bern und Freiburg. und Bern. 11MZ, 1. Juni (22. Mai alt. Kal.). Staatsarchiv Bern. Freiburgcr Abschiede, Bd. o, kol. 27S. Gesandte: Bern. (Nicht genannt). Fr eibürg. Schultheiß von Montenach uild Beat ^ von Montenach, Sekelmeistcr. - » I». (S. u. Vogteien). I. Der Stistsschaffncr von Bern wird die Pfrundhäuscr zu Bei und Ueberstorf besichtigen, damit selbe reparirt werden. Ii.—I»I». (S. u. Vogteien). Da« übrige Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftdangelegcnheiten: Beru-Freib. Vogt, iiberh. «. k. - Art. 6 —8. Schwarzenburg. ». i». i»>, Art. 54—56. Orbe mit Tscherlitz. t Art. 136 u. 137. Grandson. «?. ,1. i—^ « Art. 297—311. Multen. S. «. «. Art. 423-425. Conserenz der VIII katholischen Orte. . Lucern. 1<»1A, tt.—11. Juni. Staatsarchiv Lucern. ANg. Absch. Bd. XI.V, kol. Gch-ndl-^ «u.er». Ulrich Dullikn, SchnNb-iß; Heinrich zi.ch.nstrin. -l.-Schuw-iß und Herr; Laurenz Mehcr. Statthalter; Ludwig Mcher. U r i. Andreas Plantzcr und Joh Anton Slr'-al Spiringcn, neu- und alt-Landammann. Schwhz. Konrad „Sebastian" (Heinrich) Abhberg und S" Juni 1655. 249 Bel von Rickenbach, neu- und alt-Landammannz Franz Bctschart, Landesfähnrich. Unterwaldcn. und Johann Jmfcld, neu- und alt-Landammann, von Obwalden; Bartholomä Odcrmatt hch Melchior Leu, neu- und alt-Landamiiiaun, von Nidwaldcn. Z u g. Karl Brandenberg, Statf- ^ Wilhelm Heinrich, alt-Ammann. Glaruö. Balthasar Müller, alt-Landammann. Freiburg. Leiermann Meyer, Bürgermeister. Solothurn. Oberst Joh. Wilhelm von Stcinbrugg, ^»cisterz Franz Haffncr, Stadtschreiber. i>»t ^^gwössische Begrüßung. — Der neue päpstliche Nuntius, Friedrich Borromäuö, durch eine Dc- von je einem Gesandten jeden Ortes aus seiner Residenz abgeholt, trägt vor, daß er nach dem ^ ^ Papstes JnnocenS X. von Alexander VII. in der Nuntiatur bestätigt worden sei, laut den ^ci Bredes, crtheilt auftragsgemäß die gewöhnliche apostolische Benediction und Uni- '^^ulgenz, empfiehlt den Ständen Einigkeit, besonders gegen die von Zürich in den gemeinen Gotteshäusern widerfahrenden Bedrükungen, und verheißt nach dem Beispiel des Erz- Cardinals Borromäus, des besonder» Patrons und Protectors der Eidgenossenschaft, bei ^ebenen Anlasse den erforderlichen Rath und Beistand. Nachdem hierauf der Nuntius wieder ^ in seine Wohnung zurükbeglcitet worden, erhielt Schultheiß Dulliker den Auftrag, d,,- ^ Anwesenheit die Rede des Nuntius gebührend zu erwidern. Gleichmäßig wird gut befunden, >kt !»Obedienzleistung noch etwas verziehen wird, vorläufig an den Papst ein Schreiben abgehen P-p ljs^ Nuntius Caraffa gemachte Anregung, daß der heilige Karl Borromäus von der ganzen katho ^Isen, ge> Pgte,- sr > ... . - " " Eanisiuö die Beatification zu verlangen, wird den Ständen empfohlen, e. Die von dem yf>.. .. _ . ^ neben der Congratulation namentlich auch um beförderliche Heiligsprechung des Bruders Abelen werden soll, jedoch in einem besonder» Schreiben. I». Frciburg'ö Antrag, auch für den . ^gonossenschaft als Protector angcnoinmen werden möchte, wird ebenfalls in dcit Abschied gesczt. «I. ^ ° ^ die Orte auf künftige Tagsazung über Zeit, Form und Zahl einer nach Rom abzuordnenden tlr ^ instruiren. v. Auf Einladung Lucerir'S erschienen die Gesandten des Bischofs von Basel, ^schof Domdekan Thomas und der Kanzler I. Andreas Schütz. Durch sie meldet der >>ie ^ dabe längst gewünscht, das Bündniß mit den VII katholischen Orten zu erneuern und zugleich !i>,^ ^ X.III Orten auf fünf Jahre angesezte Schirmvercinigung weiter hinaus zu ersticken oder zu jeiv^^^ichen Bündniß umzugestalten; als er in lczterer Beziehung sich an die evangelischen Orte ^ kau' ^ erzeigt, Zürich aber gezögert; daher möchte er nun mit ^ C/i ° Orten nicht nur das ältere Bündniß erneuern, sondern es so erweitern, daß dadurch auch h^"^^""gung der ganzen Eidgenossenschaft gesichert und eine Verlängerung auf eine größere Bündniß vorbereitet, besonders die Einschließung des BiSthumö in das fran- ^ ^'^uiß erzwekt werde; welchen Werth das Bündniß für beide Theile habe, zeige die vor fünfzig ^ Rüksicht auf die katholischen Orte geschehene Aufhebung des wegen Austauschung hiihx ^orn entworfenen Tractats, die Untcrstüzung der Stadt Solothurn im Bauernkrieg durch Biöthum, die bei jedem Angriffe Bcrn's auf die katholischen Orte durch die katholische ^ I> tv ^ Pruntruts erfolgende Bedrohung der dießseitigen protestantischen Angehörigen Bern's ^ gegenseitige Verpflichtung, einander zum Schuze der Religion zu Hülfe zu ziehen, und Kosten des zuziehenden Thcilö oder allenfalls gegen Beköstigung des ersten 56 bis 266 Mann 32 250 Juni 1655. betragenden Zuzuges durch den mahnenden Theil; die Anerkennung der Neutralität des Biöthums Frankreich in dem neuen Bündniß und Einschluß in dasselbe; die Erweiterung dcö Bündnisses aus e weilen zwanzig Jahre; die Ermächtigung Freiburg's und Solothurn'S, bei Nothfälleu ohne vorangega"^ Anfrage sämmtlicher verbündeter Orte dem BiSthumc Hülfe zu senden; endlich die Sicherung des thumS gegen eine auf Untcrdrüknng und Zerthcilung desselben ausgehende Ucbcrmacht und die Befast'A^ der mit den XIII Kantonen bestehenden Schirmcinigung dürften der Inhalt des Bündnisses sc>u namentlich der katholischen Religion ersprießlich werden, indem dadurch selbst die Protestantischen verpflichtet wären, das Bisthum zum Besten der VII katholischen Kantone zu schüzcu. Die schaftcn der VII Orte, obwohl darüber nicht instruirt, glaubten die Bereitwilligkeit ihrer Obern zur Neuerung deö Bündnisses von 1579 auf den Monat Octobcr zwar zusichern zu dürfen, über die ^ Zusäze aber wollten sie auf künftige Tagsazung sich instruircn lassen, k. Der Gesandte von Glarus klagt, daß die Mitlandleutc der andern Religion, dem Vertrage von 1564 zuwider, sich ^ fclser Fahrt entschlagen wollen und den Mahnungen des katholischen Thcils allerlei Ausflüchte, ba" Aufstellung des Bildnisses ihres LandcSpatronö, des heiligen Fridolins, bald die Schmähungen dn ^ lichen, entgegen halten, dabei aber doch die katholischen sowohl als die protestantischen Geistlichen vor ^ weltlichen Stab zu ziehen und nach Beschaffenheit der Sache zu büßen sich berechtigt glauben, v>as der Bischof von Constanz, bei welchem man sich auf einen Vertrag von 1592 berufen habe, willigen noch tolorunäo zulassen wolle, so daß nun die Landlcutc katholischer Religion sich genöthigt ^ ihre Miteidgenosscn um Rath zu ersuchen. Hierauf wurde beschlossen, die Landleute der andern Rcl'^ durch ein Schreiben zu ermahnen, daß sie nicht um so unerheblicher Ursachen willen des alten H" ^ mens sich entäußern. K. (S. u. Thurgau). I». Dem Gesuche deö Bischofs von Chur, bei Slbord" ^ einer Gcsandfichaft nach Rom nicht nur die Drangsale des Biöthumö im Allgemeinen in Erinnorvv^ behalten, sondern auch einen Abgeordneten des Bischofs mitzunehmen, namentlich um sich durch instruircn zu lassen, scheint kein Präjudiz entgegen zu sein, da dieser lediglich als „vffwartcndcr ^ manu" mitreisen wird, wie dieß auch noch Andere thun werden. I. u. Ii.. (S. u. vier ennetb'^ . Vogtcicn übcrh.). I. (S. u. LauiS). in» Landammann Bclmout macht den Anzug, in welche ^ ^ heit der Fähnrich Hicronhmus Schorno, Sohn des Landvogtö Michael Schorns, gekommen sei, zu Glarus in einer Gesellschaft von meistens Unkatholischen unter entstandenen Zankredcn und in l ^ „Weinfeuchte" behauptet habe, die Glarncr seien zum siebenten Male an uns meineidig welche Rede er dann gerichtlich zu Reparation der Ehren und 800 Kronen Geldbuße vcrurthcilt^ ^ Buße auf Verwenden der Obrigkeit von Schwhz zwar auf 500 Kronen ermäßigt, seither jedoch bc> unkatholischcu LaudSgemcinde wieder auf den frühern Betrag erhoben und bereits zur Betreibung , selben Arrest angelegt worden sei, was nun, wenn nicht etwa katholisch Glarus dazwischen trete, >" Gegcnarrcst zur Folge haben werde. Landammann Müller erwidert, er habe sich allerdings sch"' gegeben zu vermitteln; allein nachdem auch Landvogt Blumcr von Glarus im Gaster sich „versch"^ die von Schwhz ihn dafür mit einer Buße von 1000 Gulden angelegt haben, sei begreiflicher ^ gemeine Laudmann dadurch erzürnt und der Rükgang auf jenes über Schorno früher gefällte lUt^' anlaßt worden; übrigens bitte er, zu keinen Gcgenarrestcn zu greisen, weil sie den Bünden entgeg"^ und überdicß am meisten den Unkatholischcn zur Last fielen. Dieß führt zu dem Beschlüsse, d>e Juni 1655. 251 durch Schreiben zu mahnen, daß sie durch mündliche Unterredung von Abgeordneten sich vergleiche « als Agenten bei Hofe zu bestellen oder doch mit einer earta. lli procura, zu versehen, um die ki, „Achten; wenn dies; nicht gelinge, soll eines der VII Orte in'S Mittel treten. i». (S. u. Thur- (S. u. vier cnnctbirgische Vogteicn überh.). >». Antrag, den schweizerischen Gardchauptmann Si°„. ., genheiten der Stände bei Hofe anzubringen und zu besorgen. (S- u. vier ennctbirgische Vog- übcrh.). >. Uns Erinnerung Luecrn's, daß das Jahrzicl des BundeöschwurS mit Wallis bereits >sse, Zeitläufcn wohl zu beachten sei, was unfern Stand zu steifen vermöge, wird Wallis davon in I'eu sei und die Kehrordnung für diesen Act ans das genannte Ort komme; in Betracht, daß bei - ^tujsz g^t und zugleich angefragt, wie es zu entsprechen gesonnen sei. Es soll auch darauf Bedacht ^°»»nen werden, bei der Bundesbeschwörnng nähere Bestimmungen über gegenseitige Hilfeleistungen ^ffeu, iudcm Wallis vor zwei Jahren bei der Rebellion keine Thcilnahme zeigte. «. (S. u. vier ^birgischx Vogteien überh.). t. (S. u. Rhcinthal). (S. u. Thurgau). v. (S. u. Freiämter). lien Da der Gubernator von Mahland, Markgraf von Caraccna, auf die lcztjährige Sollicitation nicht hich ^ ausstehenden Pensionen und andere allgemeine und Private Ansprüche zu hintcr- ^fos^ kategorische Ailtwort gedrungen. Weil auch dieses wahrscheinlich ohne bleibt, soll man sich verfaßt machen, auf der nächsten Tagsazung zu berathen, ob man sich un- ^ an den König wenden wolle, x. Frciburg klagt über die von Bern in Marnens verübte Ge- ^ lat, i„dem auf frciburgischcm Boden ein Kreuz in ollium icliMoiÜL niedergerissen und zerstükelt und Obrigkeit die Gcnugthuung verweigert, das Kreuz sogar ein Zeichen der Abgötterei genannt ^ ^ Ici und überdies; die Bürger und Landlcutc voil Frciburg durch Arreste bedrängt werden und von . ^er Rechtsmitteln, Freundlichkeit, Säze, Recht und Gewalt, die einen nichts verfangen, die andern ^ größere Gefahr bringen; man möge also bedenken, wie Freiburg bei „der Region und Rcli- ssi. Auch Solothurn beschwert sich, von Bern auf den Zollstätten Nidau und Büren Rechte verdrängt zu sein, und wünscht, daß, nachdem die gütliche Konferenz in Whnigcn sich "Zku und Bern nunmehr das Recht angenommen habe, durch unparteiisches eidgenössisches Recht ^e„, werde. Die Gesandtschaften sollen daher ihre Obrigkeiten hiervon in Kenntniß sezen, damit °^n Instructionen gegeben werden, wie Frciburg und Solothurn gegen Bern zum Recht gelangen ^ u. (S. u. Lauis). »»». (S. u. Luggarus). Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftöangclcgenhcilcn: ^öllu »r. Art. 635. Stifte und Klöster. " Art. 121. stiechtö- und GcrichtSsache». „ 268. Verkauf von Gerichtshcrrschastcn. Ww > t Art. 236. Kirchliches u. GlaubcnSsachen. ' v. Art. 91. Rechts- und Genchtssachcn. kr ^ktb. Bogt, iiberh. I. Art. 169. Verhältnis, z. Bischof v. <5oino. >> Art. 8. Allgemeine VcrwaltnngSsachcn. It. „ 17t). Verhältnis, z. Bischof v. Cvino. „ 128. KricgSlvescn. > «. „ 7. Allgemeine VerwaltungSsachcn. I. Art. 155. Justizsachen. Art. 156. Justizsachen. ?. „ 186. Zollsachen. »»>» Art. 61. Reck)ts- und Gcrichtssachcn. 252 Juni 1655. R45 Conferenz der IV evangelischen Städte, Aarau. 2«. Juni (16. Juni alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. IS«, kvl. Sl. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Waser, Burgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter. Ber'^ General Sigmund von Erlach; Oberst Samuel Lerber, Zeugherr. Basel. Joh. Heinrich Fa^'' Zcugherr; Sebastian Beck, des Raths. Schaffhausen. Oberst Joh. Konrad Ncukomm, des Raths! Joh. Jakob Stocker, Stadtschrciber. «. Wtadtmajor Gabriel Whß von Bern vervollständigt seine schriftlichen Berichte über den ErM seiner Sendung nach Turin mündlich; dann wird die Antwort des Herzogs von Savoycn (dat. R^' 3. Juni) mitgethcilt, wie nämlich zwar Fürsten über ihre gegen ihre Unterthanen gefaßten Entsch^ Niemand Rechenschaft zu geben Pflegen, aus besonderer Freundschaft aber den eidgenössischen Mitverbü" dctcn angezeigt werde, nur die Falschheit und die unter dem Schein der Religion geübte Rebellion Thalleute von Luserne, S. Martin und Perouse sei die Ursache, weßwegen Gewalt gegen sie angew^ worden sei; und obschon der eidgenössische Abgeordnete selbst, auf Erlaubniß des Herzogs und von >h'" bevollmächtigt, ihnen die Niederleguug der Waffen als Bedingung des Eintretens in eine friedliche U"-" Handlung vorgehalten und die Abstellung weiterer Augriffe von Seite des Herzogs zugesagt habe, -M"' ,ie »ch dennoch ,elb,t durch Herrn Whß zu solchem Entschlüsse nicht bewegen lassen. Im Gegensaze klagt der englische Protector Olivicr in dem an die evangelischen Stände gerichteten Schreiben (»"' ^ Mai), daß der Herzog von Savohen die Thalleutc geheißen habe, in drei Tagen sich für Annahme^ katholischen Religion zu erklären, sie dann auch mit Waffengewalt aus ihren Thälern elendiglich ve"" ^ und dieß ihm und allen Glaubenöverwandten die Pflicht auferlege, für die unglüklichen Leute zu cedlrcn, was er auch gegen den Herzog durch Schreiben bereits gethan habe. Auch von Holland ^ dießfalls ein Schreibe,, eingelaugt. Man findet nun für nöthig, im Namen der sechs evangelische» Steine ansehnliche Gesandtschaft der IV Städte nach Turin abzuordnen. Diese soll, nachdem Basel und Hausen auch dazu gestimmt haben werden, bis zum 11. Juli (21. n. Kal.) in Bern zusammentreten, u"^ da mit einem gemeinsamen Secretär und je einem Begleiter und zwei Dienern an den savohischen H^ verreisen. Bezüglich der mitzugebenden Instruction will man sie so stellen, daß die Gesandten freie H" haben, je nach Umständen nach freiem Ermessen zu handeln; indessen sollen die Thalleute zu aller 4"^ milität gegen ihren Fürsten ermahnt und demnach mehr auf Bestätigung der alten Tractate als ^ Errichtung neuer gesehen werden, sowie daß man sie wieder in ihre alten Wohnungen einseze und ih"" Religionsfreiheit gewähre. Die Schreiben deö Protectors von England und der Generalstaaten mit dem Gesuche erwidert, daß auch sie durch Gesandtschaften oder Briefe für die Thalleute sich verweh möchten; ähnliche Aufforderungen ergehen an Kur-Brandenburg, Pfalz, den Landgrafen von Hess". ^ König von Schweden, die Herzoge von Sachsen und Württemberg. Damit unterdessen die Th-ll" Juni 1655. 253 dc/s/'^ Feindseligkeiten geplagt werden, hat Major Whß, versehen mit Cred enzschrei den sowohl an Tel ^ Thallcute, am 19. Juni (29. n. Kal.) von Bern nach Piemont abzureisen. I». Wenn bei de ^ ^uglands und Hollands nach Savoycn kommen, ist ihnen vertraulich zu eröffnen, wie man sich nZcki/" ^^"llelischen gegen die Religionsfeinde und ihre Praktiken gefaßt mache, wcßwegen man auf Kon' ^ ^^^^chuung sich des Nähern zu vereinigen haben wird. e. Nach Verlesung der vom französischen Abs/l^ Cardinal Mazarini eingelangten Schreiben, und auf Bericht Bcrn'S, daß ihm auf n»ch^> Schuldforderungen jährlich 20,099 Minots Salz, im Anschlagsprcise von 5 Franken, eda, t ^ Lesern anerboten seien, doch unter Bedingung der Bundcscrneuerung, wird beschlossen, die besond Stände einzuladen, daß sie auf nächste Jahrrechnung ihre Gesandten in Bezug auf ihre der ls^" Federungen und in Bezug auf den Inhalt des ewigen Bundes instruircn. «R. Beschwerden Poggenburg, im Rheinthal, im Tannegger Amt, in dem bischöflich constanzischen ^ Arbon und Horn. (S. u. deutsche gem. Vogt, überh.) «. In Antwort auf das eidgenössische Land/ sendet Herzog Eberhard von Württemberg unterm 39. Mai das Gutachten des den d erklärt, daß über die durch den Kammerdircctor I)r. David Frisch im Deccmber 1654 Landes^ ^ Abgeordneten gemachten Anerbictungen, im Hinblik auf die Verwüstung und Armuth des werden ^ ^ 590,999 Gulden steigende Capitalfordcrung um so weniger hinaus gegangen nicjs/" ^une, da die Original-Obligationen oder ihre Cessioncn nicht in gehöriger Ordnung seien, die iuni w ^"^'dcn in bösem Geldc gemacht, der Thalcr zu 3 Gulden berechnet, bei 60,999 Gulden ZinS doch h ^ geschlagen, auch manche Privatgläubigcr von einem billigen Vergleiche durch unbekannte, zgird ^""^hete Einwirkung abgemahnt wurden; daher denn nochmals ein halber Zins angeboten werde, eg ^ Abschied genommen, f. Damit jedes Ort ersehe, welche Quote an die Gcsandtschaftskosten habe, werden die Rechnungen*) des Majors Whß von Bern über seine Reise nach Savohen dem s ^"^"anns Samuel Egli von Zürich über seine Reise an den königlichen Hof von Frankreich kgt, die erstere zeigt 557 Gulden 8 Bazen 2 Pfenninge; die leztcrc 833 Franken 17 Sous. Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangclcgenheiten: 6tUt. Vogt, iiberh. »I. Art. 151. Religion«- und Mattbenssachen. A4« Gemein-Eidgenössische Jahrrechnungs-Tagsazung. Baden. Ä. bis 2». Juli.**) T">at»»rchi>> L»c«rn. Allg. »bsch. «d. XI-V, kol. s«. — Staatsarchiv Zürich. Allg. Absq. Bl>. Ii«. to>. Iis. Und Zürich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; I. Ludwig Schneebergcr, Sckclmeister ^^^chö vogt. Bern. Anton von Grafenried, Schultheiß; General Sigmund von Erlach. Lucern. Dag" ^ Rechnung de« Majors Wyß im Anhang. Schaffhauser Exemplar datirt diesen Abschied statt vom -1. irrigerweise vom 24. Juli. 254 Juli 1655. Ulrich Dulliker, Schultheiß; Laurenz Meyer, Statthalter. U r i. Andreas Plantzer, Landammann; 3^' Anton Arnold von Spiringcn, alt-Landammann. Schwyz. Konrad Heinrich Abyberg, Laudamma»"' Joh. Franz Bctschard, Landcöfähnrich. Unterwaldcn. Heinrich Bucher, Landammann, von Obwaldc"! Jakob Christen, Landeshauptmann, und Joh. Melchior Leu, Ritter, beide alt-Landammann, von Nidwaldc" Z u g. Karl Brandenberg, Statthalter; Ulrich Euster, Sckelmeister. Glarus. Balthasar Müller, ammann; Anton Clerk, Statthalter. Basel. Joh. Heinrich Falkner, Zeugherr; Sebastian Beck, ^ Raths. Frei bürg. Beat Jakob von Montenach, Sckelmeister; Simon Petermann Meyer, Bu^ meister. Solothurn. Oberst Will), von Stcinbrugg, Sekclmcister; Franz Haffner, Stadtschw^ Schaffhauscn. Leonhard Meyer, Sckelmeister; Hanö Konrad Ncukomm, Zunftmeister. Appens Bartholomä Näff, Landammann von J.-Rh.; Joh. Rcchstcincr, Landammann von A.-Rh. In allen Orten soll das Münzen eingestellt bleiben. Die silbernen französischen Louiö in dem gegenwärtigen Cursc bleiben, doch ist jedem Orte überlassen, für sich selbst das Ersprießlich^ verfügen. I». Die Anregung, eine Handwerkerordnung zu erstellen, führt zu keinem Beschluß, sondern auf die Conferenz nach Brcmgartcn verschoben. «. Auf daö an die Orte erlassene Schreiben von und Bern, es mochten die Bündnisse wieder beschworen werden, wollten zwar einige nicht eintreten; >"^" wurden die BundcSbriefc vorgelesen, ein dieselben in ein einziges Instrument vereinigendes Proj^ entworfen und in den Abschied genommen, mit der Verabredung, daß jedes Ort bis- zum folgr"^ MartmStag seine Erklärung darüber an Zürich abgebe. Nur Uri will die Angelegenheit auf beq"""^ Zeit verschieben. ,1. Die Zölle sind überall auf den alten Stand zurük zu versczen. v. Die vom zo,ischcu Gesandten de la Barde verlangte Audienz wird bewilligt und er auf gewohnte Weise abgck^' In seinem Vortrag gab er zu bedenken, daß die Eidgenossenschaft, aus dreizehn Republiken zusammen^' der Einigkeit besonders bedürfe, und daß die Könige von Frankreich von 1474 an und vorzüglich bc> ^ Abschluß des wcstphälischen Friedens und auch seither die Jndependcnz der Eidgenossenschaft unterM gcföldcrt haben und daß man die im Jcnner l653 angetragene Buudcoerncucrung, nachdem sie vou ci>"ß^ Orteil angenommen worden, nun auch mit allen insgemein abzuschließen wünsche. Wird sachgemäß wertet, l. (S. u. Luggarus). K. (S. u. Mainthal). I». Adrian von Belmont, Abgeordneter der grafschaft Burgund, bittet, bei der Bundeöerueuernng mit Frankreich die Neutralität der Frcigrafsch^ bedingen ; er bedauert, daß die Freigrafschaft, um ihre Ruhe vom Könige von Frankreich zu erkaufe"' Mehrung der Einnahmen den Salzpreiö und die Zölle habe erhöhen müssen; dabei überreicht er ' ErbcinungSgeld und stellt daö weitere Gesuch, daß die Eidgenossenschaft die Erlaubnis; für den D"" marsch ihrer Truppen durch die Frcigrafschaft einzig nur bei der Regierung der Frcigrafschast naä)l" Der Ncutialitatsciiiichluß wird zugesagt. I. Die katholischen Orte sprechen ihre Mißbilligung aus, d.e evangelischen Orte eine Gesandtschaft nach Savoyen abgeordnet und damit sich in fremde Hä"^, m.scht haben. Diese rechtfertigen ihre Theilnahme an den ihren Glaubensgenossen widerfahrene" ^ folgungen und berufen sich auf ihren Antrag, die Bundcsvcrträge zu revidircu und zu beschwöre". Beweis, daß sie es mit der Eidgenossenschaft beider Religionen gut meinen, k. (S. u. Rheins' Burgermeister Waser und Landeshauptmann Zweher erstatten folgenden Bericht über ihre mit öfterre'-^ -) Man sehe dieses BundeSproject im Anhang. Juli tk55. 255 ^ordneten zu Vrcgcnz gepflogenen Verhandlungen: Der in Baden verabredete Zollvertrag sei genehmigt ^ ausgefertigt und werde veröffentlicht werden. Die ausständigen Erbeinungsgcldcr sollen allmälig mit ^ bezahlt werden. In Betreff der von der Eidgenossenschaft verlangten Schleifung der constanzischen ^ungötverkc bleibe es bei dem badcn'schcn Recessc, doch werde Oesterreich eine Abschrift der darauf bezüglichen Ordnung des Kaisers mitthcilen, Uebcr die Berechtigung von Waldshut zu zwei Jahrmärkten sei die ^ ^ugung urkundlicher Beweise von denen von Waldshut abzuwarten, indessen erwarte man eidgenössischer ^ Mn so mehr Entsprechung, als diese Jahrmärkte die Zurzachcr Messen sehr beeinträchtigen. Wegen ^ ^astvogtci von Reichenau gelangte man zu keiner Verständigung. Anträge zur Ausgleichung der von Gütern eidgenössischer Bcsizer in Fußach und Höchst geforderten Steuern und der wegen des Güter- auf beiden Rheinufern und Wcidgcrechtigkcitcn entstandenen Zwiste wurden von den österreichischen ^ard„cten all rnkoienäuin genommen, doch gaben sie zu, daß wenn einer aus der Ortschaft St. Mar- ^ ha H^ Stroh oder Dünger in Fnßach oder Höchst kaufe, die Bewohner dieser Orte das Zugrccht die Waare geladen sei geltend machen mögen und nicht erst bei deren Abfuhr; in Bezug auf den ^saug j,n Rghr dagegen bei dem Vertrage von 1612, ebenso in Bezug auf den Wcidgang im ^ ^h°lz bei den Verträgen von 15ä(1, 15ä2 uild 1589 sein Bewenden habe; ferner daß die von Höchst 8ußach hie äug Bünden nach Rhcineck fahrenden Flöße, Kaufleute oder Waarcn, sofern sie den Zoll . 'Mt haben, nicht weiter aufhalten sollen. Der Antrag, daß bei eintretenden Erbfällen Oesterreich Karde eiaea ° wenig wegen abweichender Religion die Vcrabfolgnng des Erbes hindern solle als die Eidgenossen, von den österreichischen Abgeordneten all rokoromlum genommen. Bei Wohnnngsänderung aus dem »> ^and iu das andere sollten nach dem Antrag der eidgenössischen Abgeordneten nicht mehr als fünf . Hundert Abzug bezogen werden, was all roknrvnclum genommen wurde. Von den in österreichischem ^diek über verfallene Zinse je nach der Zahlungsfähigkeit und mit Hinsicht auf die durch den Krieg eidgenössischen Schuldeapitalicn sollen die künftig verfallenden Zinse ohne Zögerung ^>>tc>.c Schädigung des Schuldners ein billiges Abkommen getroffen werden. Da der Augenschein am Höchst wegen zu hohen Wasserstandes nicht vorgenommen werden konnte, wurde die Beschwerde, hob ^ Höchst und Fufiach den Rhcinflnß durch ihre Wuhrungcn auf die schweizerische Seite getrieben ^ ^ sainint den streitigen Fischcnzrcchtcn an besondere Commissioncn überwiesen. Dasselbe soll geschehen ll»t ^ ^ ^ streitigen Märchen und Fischcnzcn des Hofs Reute gegenüber den Ansprüchen von Feldkirch, und bis zum Abschluß eines Vertrags werden sich Oesterreich sowohl als die Eidgenossen aller öligen Arrestirungen enthalten. — In Bezug auf diese Berichterstattung wird nun an Oesterreich jst Korten beschlossen, daß mau eidgenössischer Scits die Ausfertigung der verglichenen Punktd der ». (S. u. Sargans), q 8. (S- n- ennetb. Vogt, überh.). t. (S. u. Bellenz:c.). ii. (S. u. vier ennctb. Vogt, überh.). v—(S. u. Rhein^^ (S. u. Thurgau). »». (S. u Rheinthal). I»I». (S. u. Thurgau). vv—vv. (S. u. Rheins lt. (S. u. Sargans). KK. (S. u. Thurgau). I»I». Zürich beschwert sich wegen des zwischen dem Klost" Fahr und den Gemeinden Dietikon und Schlieren ergangenen Urthcils, indem damit die Gerechtsa«'^ die sie wegen der Rcichöstraße in der Limmat und Aare haben, benachthciligt seien. Die andern erklären, daß ja im Urtheil den Zürcher» diese Rechte vorbehalten seien, verweisen auf das Urtbeil sc^ und auf den Spruch von 1510. Ii. (S. u. Thurgau). kik,. (S. u. deutsche gem. Vogt, überh.) Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. (II Iilil» ) »I. Die Gesandten von Solothurn weisen nach, daß 1287 die Stadt Solothurn vom Grafen Rud^ von Neuenbürg die Zollfreiheit zu Nidau erlangt, 1376 nach Abgang jener Grafen der Bischof 3^"" von Basel als Lehenöhcrr von Nidau sie bestätigt, ebenso 1377 Graf Rudolph von Khburg dazu c>"^ willigt und bis zur Thcilung der Herrschaft Büren 1309 Niemand dagegen geredet, Bern sogar zugeg^' habe, daß die Bürger von Solothurn auch in Büren zollfrei sein sollen, im Jahr 1466 Bern und thurn sich verständigt haben, daß nur den innerhalb der Stadtmauern Solothurns sizcnden Bürgern ^ Zollfreiheit zustehe. Dessen ungeachtet, fährt Solothurn fort, sei in den Jahren 1481 und 1^2 d>^ Sache von Bern neben andern Punkten zum Rechten gesezt worden und zwar auf Markgraf Rud^' von Hochberg und die Ehrcnsäze der Städte Freiburg und Biel, ohne daß jedoch ein Urtheil erfolgt indem gcgentheils erst 1498 in Zofingen von den acht Schicdorten das Recht der Stadt Solothurn sprechen, und als nach zwei Jahren Bern dem Spruch eine andere Auslegung geben wollte, 15 l6 d" den großen Vertrag aller Mißverstand aus dem Wege geräumt, demselben gemäß die von bern'!^ Amtsleuten versuchten Neuerungen von ihrer eigenen Obrigkeit mißbilligt, die Bedeutung des 2L0 „eigen Gut" auch durch die Abschiede von 1576 und 1577 bekräftiget worden sei. Dabei sei es " ^ sagt Solothurn, nicht geblieben, sondern weil Bern den Verkommnissen eine so gar nachtheilige Ausleg gebe, seien seit jener Zeit wohl zwölf Konferenzen gehalten worden; überdies mache Bern Einss^ gegen daö Recht Solothurn'ö auf den Abzug aus dem Buchcggberg, waö eine ganz neue, dem Ablw von 1559 und vieljährigen Rechnungen der Vögte zuwiderlaufende Anmaßung sei. Da nun Bern über nur vermöge Bürgerrechts in eine Rcchtsverhandlung sich einlassen, Solothurn aber, damit nicht den Vortheil des Obmanns erlange, dieß nicht eingehen will, sondern, wie früher mit dem ^ geschah, auf die Entscheidung gemeiner Eidgenossen sich beruft, dieses Begehren Solothurns ^ begründet erscheint, werden die Gesandten von Lucern, Uri und Schwhz an diejenigen der Stadt abgeordnet, um sie zu bewegen, daß Solothurn in dem 350jährigen Rcchtsbcsizc nicht beunrul' werde. Auf die von Bern gegebene Antwort, die Sache hafte nur daran, daß Solothurn bei der ferenz zu Whnigcn die Erörterungen Bern'ö nicht habe anhören wollen, Bern jedoch geneigt sei, malS darüber einzutreten und die Documcnte, deren es auch viele habe, zu durchgehen, wurde ^ den katholischen Orten Solothurn der Rath ertheilt, gemeinsam mit Frciburg im August «och»'^ mit Bern zu verhandeln und unterdessen die an die Stände gebrachte Klage ruhen zu lassen. Juli 1655. 257 ^Höflich basel'sche Landeshofmeistcr Niklauö Wilhelm von Rcinach und der Kanzler Joh. Andreas eincr^ Gesandten der mit dem Bischof verbündeten katholischen Orte auf folgende Artikel Der katholischen Orten und dem Bisthum Basel vorzunehmenden Bundcscrncucrung an: »der ^ Jahre angesczt und zum ersten Male ohne des Biöthumö besondere Kosten in Badcn^ ch/ ^ Jahren im BiSthnm beschworen, so daß die Beschwörung fortan auf solche Weise derb'"^' und Solothurn ziehen in Nothfällcn dem Bischöfe zu, ohne die Zustimmung der Mit- abzuwarten; die katholischen Orte helfen dazu, daß das Dcfensionatc nach Ablauf der fünf kird Orten auf mehr Jahre verlängert werde; bei der französischen Bnndcscrncuerung ^ as Bisthum mit eingeschlossen, so daß es der Neutralität genießen möge; der Bischof unterhält 266 Ülsstc" ^ ^"6ugs der katholischen Orte auf seitic Kosten, weitere Hülfe aber leisten sie auf ihre eigene ^"hal, Antwort hierauf wird alle Bereitwilligkeit zugesichert; indessen will man bei dem buchstäblichen ^hre ^ ^ Bundes hinsichtlich des Zuzugs bleiben, auch in Bezug auf das Dcfcnsionalc erst die fünf »og/ ^^6cn lassen, von Seite einiger Stände den Eintritt des Bischofs in das Dcfcnsionalc auch jczt ö'Mgcn; Solemnisiriing des Bündnisses mit Frankreich wird man den Bischof nicht vcr- Eid, ^ Berathung des Antrags, den heiligen Karl Borromäus als Patron der katholischen Coli ^enschast anzunehmen, wurde auch angebracht, daß die supernuinoinrü genannten Studenten im den ^ Mahland nicht den gegebenen Zusagen gemäß gehalten werden; daher wird die Gesandtschaft Na erbeten, mit dem Legaten darüber zu reden und alsdann bei der Regierung zu bewirken, daß ^»str>^ katholischen Orte dahin geschrieben werde, wohin der Nuntius es gut erachte. «»«. Die ^bcr ^ abzuordnenden Gesandtschaft ist auf einen Tag nach Lncern verschoben. >»i». Borhabcn, die alten Bünde in eine neue Form zusammen zu ziehen, schreibt der Legat: Es ab^, und gut sein, eine wahre und gute Einigkeit zu suchen; die katholischen Orte sollen sich des hüten, etwas einzugehen, was unter dem Vorgeben des Friedens nicht bloß zu Wiedererstattung Hess ^ 5v etwelche prot'ossores um ihrer verschuldeten Fehler willen erfahren, sondern zu Bcnach- V''- ^ katholischen Religion führen könne, worauf eö protestircnder Seits wohl abgesehen sei. Zchc ' Johann von Chur schreibt: Die AmtSbcsczung in TomilS sei ruhig vor sich gegangen; mau Abthcilung der Aemter um; der Brief der katholischeu Orte sei von dcu Protestircndcn al§ ^ 'hm dcßwcgcn Drohungen gemacht worden, so daß kein Katholischer es wagen dürfte, sich Asse h^cr nach Rom brauchen zu lassen; er werde aber seinen Vetter, Hauptmann Joh. Flugi von der f ^ ^ "k"" Jahren schon in solchen Aufträgen in Rom gewesen sei, mit dcu Abgeordneten I» y ^'kchcn Orte dahin reisen lassen und überlasse es denselben, ihm ein beliebiges Prädicat zu geben. herauf wird ihm berichtet, daß erst auf einem Tage in Lucern wegen der Romrcise das trgj^^hlcstellt werde. i,. Auf den Bericht, daß man um Ucbcrtragung der Oberstcnstelle im Gardc- Könige von Frankreich auf einen Unkatholischen werbe, zweifelt man zwar sehr, daß thglj.- werde; jedoch will mau nicht unterlassen, den König zu erinnern, wie er von den Ka- ^hstl!^ itets gut bedient worden sei. (S. u. vier cnnctb. Vogt, übcrh.). TT. Als Agent bei Sr. Tz Heiligkeit wird der Gardchauptmann Joh. Rudolph Pfhffcr den Obrigkeiten empfohlen, im hH d ? Luccrner Tagsazung aus an Wallis erlassene Schreiben nicht beantwortet, sondern ledig- i en Empfang bescheinigt worden ist, so soll dicßfallö nachgedacht und auf nächste Confcrenz instrnirt 33 258 Juli 1655. werden, (S. u. deutsche gem. Vogt, überh.). Da Bern der Forderung FreiburgS, an die Stelle des weggeräumten Kreuzes ein anderes sezen zu lassen, darum zu entsprechen sich weigert, weil -S als ein Marchstcin betrachtet und dieß für Bern nachthcilig geachtet werde, mag Frciburg noch eine" Vergleich versuchen, im Falle des Mißlingcns aber auf die Hülfe der katholischen Orte ganz vertraue»' x». lieber die Zustände im Waldcnser Thale in Piemont ist durch Hauptmann Dupr6 von Freib»^ und Gardelieutcnant Schmid von Uri in alle Orte Bericht gegeben worden. Anderes ist im allgemein^ Abschied begriffen. u. (S. u. Thurgau). :»»»»». (S. u. Rheinthal). (S. u. Bade»)' eev, u. ,!«>«!. (S. u. Thurgau). «««. Die Klage von katholisch GlaruS, daß die Mitlandlcutc v»» der andern Religion die Näfelser Fahrt mitzuverrichtcn weigern, wird in den Abschied genommen. (Luccrn, Uri, «chwhz und Unterwalden.) Da in Uri eine gewisse Anstalt gemacht worden ist wegc» Verführung der Guter, man aber findet, daß viele Güter durch Bünden geführt werden wodurch ^ Gotthardspaß Abbruch geschieht, soll auf nächste Urner LandSgcmcinde von den übrigen Orten "» Schreiben gesandt werden, damit der gemeine Mann die Sache und deren Nothwendigkcit erkennen iiwgt' KKK, Wenn die XIII Orte den Bundesschwur zu veranstalten sich entschließen, sollen die katholi!^ Orte unter sich dasselbe thun. I»I»I». u. Iii. (S. u. Rhcinthal). Ii.It.It.-i»»»»»»». (S. u. Thuk^^ »»»»»». (S. u. Rhcinthal). I, «, ,»» 1,1», I»I>, 11, Itltli. theilweise, III ganz aus dem Zürcher Exemplar. — Die ennetbirgilchcu Verhandlungen «>»> sind in einem besondern Abschiedsextrat dem Abschied angehängt, welcher vor dem Abschied den der Kanzlei zugeschikt wurde, wohl wegen der Jnstructionsertheilung auf die cnnetbirgische Jahrrechnung. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftöangelegenheitcn: Art. 113. Geleit. Art. 036. Stifte und Klöster. „ 10. Beamte. „ 209. Verkauf v. Gerichtshcnl „ 123. Freiheiten und Privilegs „ 11. Beamte. Deutsche gem. Vogt, iiberh. i» Art. 25. Verwaltung im Allgemeinen. w. »ti^ „ 20. Verwaltung im Allgemeinen. Thurgau. Art. 82. Rechnungssachcn. ««« i»i, „ 8. Beamte. «I«I«I „ 380. Schüzcnwescn. I«I«I^ »» „ 9. Beamte. III „ 122. 'Freiheiten und Privilegien. i«»»»i». sr». „ 387. Kriegswesen. Rhciuthal. It Art. 151. Grafen von HohenemS. «« V x „ 46—48. Obrigkeitl. Güter u. Lehen. «»»»« „ 296. Verschiedenes. 1,1,1, »i» „ 237. Kirchliches u. Glaubenösachen. III «?«? „ 238. Kirchliches n. Glaubenösachen. »»»»,, «1,1 „ 153. Grafen von Hohenems. Sargans. »' Art. 45. Obrigkeitliche Güter. 11 Baden. i» Art. 163. Abzug. 1,1,1» Vier ennetb. Vogt, iiberh. I Art. 9. Allgemeine Verwaltungssachen. i» . „ 10. Allgemeine Verwaltungssachcn. „ 171. Verhältniß z. Bischof v. Como. Luggarus. Art. 112. Zollsachen. Mainthal. Art. 236. Gränzstrcitigkciten. Velleuz:c. « Art. 187. Art. 214. Schüzenwcsen. „ 22. Allgemeine Verwaltung „ 107. Anstände in. d. Abt v. S-- „ 297. Verschiedenes. „ 79. Rechts- und Gericl Art. 129. Leibeigenschaft und 8^' Art. 304. Kirchliches u. Glauben Ar«. 11. Allgemeine Verwallu"» „ 12. Allgemeine Vcrwal«»'» Juli 1655. 259 R47 Conferenz der sechs evangelischen Orte anläßlich der Jahrrechnung zu Baden. Ittkk», 4.-2!». Juli. Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. Iii«, kol. 181. — Kantonsarchiv Schaffhausrn. Gesandte: S. Jahrrechnungstagsazung (Abschied 1ä6). Ein durch Oberst Zweyer eingesandtes kaiserliches Schreiben vom 12. Juni spricht die Erwartung ^ ^ der Tagsazung x<>jne der Erbcinung zuwiderlaufenden Beschlüsse gefaßt werden, und wird mit ^udschaftlichen Zusicherungen erwidert (7. Juli). I». Da im Wallis den Evangelischen ein Termin soll ^naten angcsczt worden ist, innerhalb dessen sie ihre Religion ändern oder das Land räumen k», wird der Bischof und die Regierung mit Schreiben vom 7. Juli erinnert, daß bei verschiedenem cn bürgerliche Einigkeit und Wohlfahrt gedeihen könne, die Vollziehung jenes Beschlusses bei den ^'Alchen Orten das Vertrauen zu ihren Bundesgenossen sehr schwachen müßte; man bitte deswegen »ist ^bebung dieses Beschlusses. «. Die Bitte der Stadt Mühlhauscn, bei der Erneuerung des Bundes ^^""kreich ihr Interesse mit zu berüksichtigcn, ist durch Zürich mit bereitwilligen Zusicherungen zu cr- ^ Dem durch einen Abgeordneten erstatteten Berichte, daß bei 5(16 Rcformirte der Stadt H^b»rg am lcztcn Pfingstfcstc dem in Wolföhcim durch den Grafen von Hanau für sie eingerichteten Dienste beigewohnt hätten, ist die Bitte um eine Beisteuer an den Kirchcnbau beigefügt. Den Re- ^ ^"gen wird empfohlen, daß jede Stadt 5l), Glarus und Appenzell je 25 Thalcr beitragen, v. (S. ^ ^n). s. Basel und Schaffhauscn werden eingeladen, ihre Quote an die für den Grafen von ^ knlohc ausgemittcltcn 1l)l) Ducatcn Studicnkostcn einzusenden; Basel wird überdies erinnert, daß "oh ^ Ducatcn für Polier in Lausanne im Rükstandc sei. x;. Auf den Bericht von cvan- , daß in Bezug auf die Evangelische» im Toggenbnrg der Abt von St. Gallen der Ab- "ug aus dein Toggcnburg keine befriedigende Antwort gegeben und eine schriftliche Erklärung ver- lvort ^ Glarus angewiesen, nochmals an den Prälaten zu schreiben und eine schriftliche Ant- ^ ^ drangen; bleibe dies erfolglos, so solle es die übrigen evangelischen Stände in Kraft des o^^bcns zur Beihilfe mahnen; diese werden dann eine gemeinsame Gesandtschaft an den Abt ab- vlcr ' gütliche Beilegung erzielt werden könne, den unparteiischen Rcchtsstand verlangen Umständen noch kräftigere Mittel anwenden. Ii. Nachdem die Vtl katholischen Orte dj ^Mser Glarus eine Mahnung erlassen haben, mag evangelisch Glarus antworten, 'hre ^ ^^ugelischen, so lange die katholischen Geistlichen jene Festlichkeit zu Schmähungen mißbrauchen, ^Wrd ^ Devotion absönderlich zu verrichten gesonnen seien. I. Mit dem französischen Gesandten er n bcrschiedenc Konferenzen gehalten, über welche derselbe seine Erklärungen schriftlich abgab, wobei i„ auch Mitthcilungen machte über die Ansprüche Basels an Hüningcn und den Zoll iur ^ Bezug auf Hüningen sczte er den Ansprüchen Basels gegenüber auseinander, wie ^ Bestznahme des Elsaßcö und Sundgau'ö Hüningen österreichisch gewesen sei, so daß Eigen- ^luß Kirsels damals nicht bestanden haben; das behauptete Pfandrecht Basels aber werde bei Ab- ^ Vertrags zwischen Frankreich und Oesterreich erörtert und dabei entschieden werden, ob Juli 1655. Frankreich oder Oesterreich die Pfandsumme zurükzahlcn solle; daher möchte man in Basel einstweilen Geduld haben. Hierauf wird beschlossen: Da die gemachten Anerbieten stets nur Bekanntes wiederhole"' sei den Regierungen der Antrag heimzubringen, daß man von den allgemeinen Forderungen zu cirtcr Verzeichnung dessen übergehe, was ^cdes Ort für sich zu verlangen habe, und darüber dann'" einer besonder» Conferenz verhandle. Ii. Im Auftrage des spanischen Gesandten, Graf Casati, eröff"^ Oberst Crivelli vor den Gesandten Zürich's, daß man leicht im Sinne des Tractats von 1552 im zogthum Mahland Handelsfreiheit erlangen könne, wie das HauS Zollikofer von St. Gallen bereits in Spanien erlangt habe und das Spindler'sche Haus wahrscheinlich erlangen werde. Ucber diese nung soll auf nächster Conferenz verhandelt werden. I. Den Herren Schobinger. Spindler und von St. Gallen wird ein Schreiben an die nach Turin abgefertigte Gesandtschaft sammt einem Cr^ brief an den Herzog, mit Bezug auf die großen Geldansprachcn derselben, bewilligt. " Der Inhalt der beiden Schreiben aus dem Schasfhauser Exemplar. IKan sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Bado». «. Ari. .kirchliches und Glaubenssachc». R48. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Bogteien regierenden XII Orte zu «auis. Iv. August. StaatSarctn» Zürich. Snmtb. iibsch. Bd. l»z, toi. 20». — Staatsarchiv Liirern. Ennetb. Absch. Bd. Vlll. Gesandte. Zürich. Joh. Ulrich Ulrich. Bern. Cäsar LcntuluS. Lucern. Ludwig U r i. Joh. Karl Eman. Beßler. Schwyz. Johann Anna. Unterwalden. Peter Zelger, alt-L^ ammann. Zug. Joh. Hasler, Sekclmeister. Glaruö. Kaspar Elmcr, Landschreiber. Basels remias Gcmnscuö, Stadthauptmann. Freiburg. Petcrmann Mehcr, Bürgermeister. Soloth"^ Peter Wallicr. Schaffhausen. Johann Mäder, Zunftmeister. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaftSangelcgenheitcn: Vier ennctb. Vogt, iiberb. I>. Art. 159. Kriegswesen. «. Art. 173. Stellung d. Geis», z. weltl. obn" It-u.I. „ 129. Kriegswesen. „ 174. Verhältnis! z. Bischof v. " 172. Stellungd.Geistl.z. weltl. Obrigk. «. „ 130. Kriegswesen. - Art. 18«. goll. , m.. rn« », >> . ^ . i«c>. «n ' Polizeiliches. " Justizsachen. " " " IM-Justizs-ch-... " "57. Justizsachen. 244. Klöster. " Justizsache... t .. 110. Justizsachen. «- . 27. Beamte. ^ 54. Landes- ... E°».munalv-r«-" LauiS u. Mendris. v. Art. 10. Mendris. «. Art. 282. Rechts- und Gerichtssache». I» v «> r. August 1655. 261 ^ " v. aus dem Lucerner Exemplar, das nur Iii. v in eigentlicher Abschiedsform mit Gesandtenverzeick)niß enthält, während ^chio' ^ ^"Nelne Blätter als AbschicdSextractc von verschiedener Hand verzeichnet sind; der eigentliche Abschied fehlt im Lnccrner A4» Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 1«»»1, nach dem 10. August. "tsarchiv Zürich. Absch, Bd. 15», kol. 277. — Staatsarchiv Lucern. Snnetb. Absch. Bd. Vlll. — Kantonsarchiv Schaffhause». Gesandte: Dieselben wie Abschied 148. ^ Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangelcgenheiten: Ntnetli. Vogt, iibcrh. »?. Art. 175. Stellung der Geistlichen z. Obrigkeit. « Mainthal. 1 Art. 4. «I. Art. 38. Statuten. I Art. 63. Rechts- und Gerichtssachen. «. „ 23. Landesverwaltung i. Allgcm. U „ 39. Landrechtssachen, »x. . 14. Landesverwaltung i. Allgem. I. „ 46. LandrcchtSsachen. . I». „ 62. Rechts- und Gerichtösachen. » Art. 237. Gränzstreitigkciten. I». Art. 238. Gränzstreltigkeiten. ^ unc> is., die allein von den Gesandten der tatbolisckcn Orte verhandelt wurden, au« dem Lnccrner-, I. ans dem ^user Exemplar. t5«> Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden Iii Orte. Brunnen. 1t»S!5, 12. August. Landesarchiv Nidwalden. Gesandte: Nicht angegeben. ^athung der Instruction auf die Jahrrcchnung für die drei Vogteien. ,, Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaflSangclcgcnheitcn: :c Art. 199. 262 September 1655. R5R Rechnungs -Conferenz der die Vogteien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherlitz, Grandson und Murten regierenden Städte Bern und Freiburg. Frciburg Ri»»,?, 1.-^1. September. S»a«tSar«btv Bern. Frciburger Nbsch. vt>. 0, S. S27. Gesandte: Nicht angegeben. t. Amtsrcchnungen der Landvögte. (S. n. die betreff. Vogteien). K. Nach Anhörung ^ Beschwerde des Pfarrers zu Tornh-le-petit wegen Nichtentrichtung der Pastoralien wird beschlossen, daß dieses Geschäft betreffende Artikel des Muriner Abschieds ausgeschrieben und den Amtleuten dessen Execution solle anempfohlen werden. I». Anna Wurst beklagt sich über Hindernisse, die dem Miss > ihres theilö eigenen, thcils von ihrem Manne ererbten Vermögens zu Bivis in den Weg gelegt ^ seien, was nach der Ansicht FrciburgS den gegenseitigen Verkommnissen, die freien Zug bedingen, ist. Bern nimmt die Sache all rekörönllum. Ii. Der Streit zwischen Jakob Daguct von Freiburg ^ dem bernischen Unterthan Marechal soll bei dem ergangenen Spruch sein Bewende,: haben; hat an den Amtmann zu Laupcn etwas zu fordern, so mag er ihn specicll belangen, k. Sekelmcister ding wünscht im Namen seiner Obern zu vernehmen, ob die Strafe, welche Freiburg denen von wegen des im lcztcn Bauernkrieg erzeigten Ungehorsams auferlegt habe, eine Geldstrafe sei, und in d>^ Falle Sistirung derselben. Bern habe zwar damals von denen von Schwarzenburg auch etwas 6)^ pfangen, jedoch sei es mit deren Willen und ohne Gewalt geschehen. Ferner bringt er vor, seine ^ sähen auch gerne, wenn der Span wegen des Kreuzes zu Marucnö ehestens beigelegt würde, u», ^ als die Entfernung des Kreuzes nicht aus Auftrag der Obrigkeit, sondern aus allzu großer Hize ^ Partikularen geschehen sei; eine Konferenz möchte vielleicht an: ehesten zum erwünschten Ziele Frciburg will gerne Hand bieten zur Beilegung der obwaltenden Späne und gcwärtigt zu diese'" ^ die Ansczung einer Confcrenz durch Bern. Zur Bestrafung Multens hingegen habe es kraft sei'"'-' , mals daselbst gehabten Zuzugs und Alternativs unwidersprcchlichcs Recht gehabt und könne dcßw davon nicht abgehen. I z». (S. u. Grandson). «A s. (S. u. Murten). t—n». (S. u. Orbe Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten: Schwarzenburg. k. Art. 57. Orbe mit Tschcrlitz. « ^ t- Art. 138—147. Grandson >» ^ I» Art. 312—317. Murten. « It. Art. 423—431. September 1655. R5S 263 Conferenz zwischen Lucern und Uri. Gersau. Iv. September. rjch ^ 2- September instruirt Lucern seine auf diese von Uri angeordnete Conferenz Abgeordneten, Schultheiß Ul- 1^ " ^annerherr Heinrich Flcckenstcin, Landvogt Ludwig Meyer und Landvogt Christoph Kloos. Als Verhand- ^"nände werden bezeichnet: die noch zwischen den beiden Orten schwebende» nachbarlichen Streitigkeiten wegen der c anderer Handelssachen, sowie bezüglich der beidseitigen Schiffsgesellen. Ein Abschied dieser Conferenz t'ch aber nicht vor. (Instruction im Staatsarchiv Lucern, Allg. Absch. Bd. XI, V, toi. 102). VSZ Conferenz der acht katholischen Orte. Lucern. IXiSS, IS.—17. September. Staat«archiv Lucer». Allg. Absch. Bd. XUV. kol. lio. ^ ^^udtc: Lucern. Ulrich Dulliker, Schultheiß; Heinrich Flcckenstcin, Panncrherr; Laurenz Meher, Ludwig Meher, Landvogt. Uri. Andreas Plantzcr, Landammann; Scb. Pcrcgrin Zweher ^ Odenbach, alt-Landammann und Landeshauptmann. S ch whz. Konrad Heinrich Abhberg und ^ ckin Belmont, neu- und alt-Landammann; Kaspar Abhberg, Landeshauptmann. Untcrwaldcn. Sucher und Johann Jmfeld, neu- und alt-Landammann von Obwaldcn; Bartholomä Oder- landammann von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidlcr, Ammann; Ulrich Schön, des Raths. Hill ^ ^ Balthasar Müller, Landammann. Frciburg. (Nicht erschienen). Solothurn. Joh. von Steinbrugg, Sckelmcister; Franz Haffner, Stadtschrcibcr. Appenzell. Bartholomä ' landammann. Ig Obwohl der Zusammentritt hauptsächlich den Zwck hatte, sich auf die nach Bremgartcn auf den x»j> ""gesezte Conferenz vorzuberathcn, wurde doch ilach Erwägung der vom Prälaten von. St. Gallcy ^ Rhcinthale eingegangenen Berichte über unleidliche Neuerungen in Religionssachcn, z. B. ungetaufter Kinder, räthlicher gefunden, deil Tag in Bremgartcn nicht zu besuchen. I». Das ^ Freiburgö wegen seines Ausbleibens und die darin ausgesprochene Thcilnahmölosigkeit ist mit dh. ^rkung zu erwidern, daß kaum jemals gemeinsames Handeln dringlicher gewesen sei; zugleich soll her» ^ beigelegt werden, e. Der päpstliche Nuntius, absichtlich zu dieser Conferenz aus Bünden , hält einen Bortrag, in welchem er auf die von den Protestanten vermittelst ihrer Einigkeit dn^^^chcn Religion bereiteten Gefahren, z. B. in Savohen und selbst im Lande Wallis, und so- ^ bie Nothwcndigkeit hinweiset, daß auch die katholischen Orte den Bund von 1586 neu be- es werde daö beste Mittel sein, die Gunst des heil. Baterö zu gewinnen, den Protestanten ^>i> anzulegen und bei der Bundcserncucrung der XIII Orte allcö Religionsgefährliche zu vcr- Damit einverstanden stimmt man dann auch dem Antrage bei, daß auf den 3. October, den 264 September IK55, Tag de« heil, zra,die LNe ihr- Abgeordneten zur BnudeSernenerung hersenden und znglei«^ für Annahm. de« heil, Earolu« Borronräu« al« Patron de« Bunde« »klaren Auch wird die««-"' tlandammann« B, A,rille. um Aufnahm. d°u katholisch Glarn« iu die Einigung und B-uders«-« " empfehlendem Sinne -m die ob-rn gebrach,, dem Run,in« seine dälerliche'Vorsorge kindlich urid die V-rMe-ung beigefügt, die Gesandtschaft nach Rom werde bei dem heil, Vater diese« in gebührender Werse jn erwähnen nicht n,„..lasse», Entgegen der daß die Abord.ru.« E-rrgratul-t.... an Papst Alezander VII, nach der Reihenfolge °°» Nri, Schwpz und Sreibnrg über..-«-" werder, soste, eröffne, iueern, daß e«, gestüj, ans das Herkommen nnd alt. Hebung, auch der, St-,«-°« tlanrenz Meper dazu er,°,er, habe „nd erwarte, daß diese Wahl allseitig beliebe, w.« in der. Abschi-"" nommen w.-ch « wurde sodann auf stneern « Vorschlag beschlossen, daß jede« o« ein Memorial"' tlneern -rrss-nde, welche« dre W.nfche nnd Anträge zur Zrrss.ne.lon enthalte, damit die Kanzlei die,»' «nfammenssesten känne. Dem Bischof von Ehnr wird gesta».,. entweder de. Gesandtschaft Ans..-»- " inverttanen oder -.-.n besoudern Abgeordneten mitzugeben, doch „ich, in andere, o.ra , t. a.« " der Gesandtschaft alle Znformatron zu erlhellen im Stand, f-i, «. Unterdessen erhoben sich in «»-<" «edenklrchkerten, daß lo lchnell mit der Bnnde-bcschwörnng von ISSS vorgefahren nnd dadurch Werse ie allgemeine erdgenossssche Bundesbeschwärnng gess-r, werde, R the nnd Hnndert «».«.«' ammekt t man gab dre Perwundernn» zu erkennen, daß hinsschtlich de, Gesandtschaft „ach Ron. de, s»' ineern «rag ge. an werden wollte, erklärte sich jedoch bereit, an der Bund.« . ung in ab.,---"" zer und Werse und zwar durch doppelte Deputatschast von jedem Stande Thei,... „ehum zugler« ab" ,n den. Bunde«,chwnr de, XIII Orte Haud zu biete,,, und zw.. so daß ....... den Ba en Auflaj ...cht gefalle, ans d.e alten Bünde geschworen «erde. Diese Eröffnungen der «ncerner l-left',»" wurden h.n. chtl.ch er Abordnung „ach Rom ,okoro...ln„. genon.« in ». m B^»' rnnge» geb.°,g. nn ...he, dahin bestimm., daß Glarn« de... Bunde von .i>8° zufti„ .i .?a.l-> m.l den XIII Ort-,, d.e alle» Bunde .» der «eise allgemein beschworen werden wie sie in, Bund-"'" Orte m.,Appen,ell von lolZ jnsa.,.».-..gefaßt seien, indessen will ...an sich di.ßfast« auf nächster öwe'e der Brrlde«en..n»n..g Gesandtsch-ft-n f den ,7 O-tober „ach Treisberg zu senden, von wo sie nach P, wurden, er empfiehl, anch .... beigelegte« Eone.pt zu einem dem B..nd.«i„ss,..Monte ?.i.u ü ende« T"" st^j. Man e.n.gt uch buchstäblich den alten Bund beizubehalten, zugleich aber die Depul-ts«-«"' Au« erftgung e.ne« Absch.ed« mit dem Bischof zu bevollmächtigen, in welchem ie Ar.? de« Be-u.ncht.gnng fanden. In Bezug auf die R-kst-nde der Zahrg.lder de, den bischSft che» tretenden Herren .st unterdessen „ach,„schlagen. Der Prälat von S. Gasten so« e . R-igurrü mit den. Bischof- in den Bund einzutreten, wird also ..ich, eingeladen ». Da« Schreiber. «« betreffend „Erfrischung- de« bestehend.,, Bunde«, da« wegen früh-, Abnif. de- «, ibnrger 6°"' thnrner Gesandtschaft bei lezter Tagsaznug nicht in Bera.hung g-n.m,.„„ „erde,, ko....,, wird d-p' " z" . - - - ijvnviiiincii wcrocn tonnte, wirv antwortet. man sei gemäß alternirender Kehrordnung bereit, sich in Sitten zum Zweke der Bui" tt.u,^ llirneymen wonre, >vilt> ' Wallis nicht mit dem vom Bischof bestrittenen Titel Republik bezeichnet, sondern der alt hcrkö'»" frischung einzufinden, jedoch müsse man in Erinncrunq brinae« , i..c Feierlichkeit der Redner der Gesandtschaft von Wallis den Absckied diS ...k« du »'cht annehmen wollte, weil daS^ September 1655. 265 ^>>nuö von der Kanzlei festgehalten worden war. Zugleich wird der Bischof ersucht, seine Ansichten ^ber vertraulich niitzutheilc«. I»« Da die Weigerung der Unkatholischen von Glarus, an der Nafclser fh ^ nehmen, Unfrieden unterhält und sogar Schlägereien nach sich zieht, wird nochmals ein .^"dlichxg Mahnungsschrciben an sie gerichtet und eine Autwort darauf verlangt, um Anlaß zu einer ^'^'chen Jnterposition zu erhalten.' I. u, k. (S. u, Rheinthal). I. Nachdem Glaruö die dem Sohne Statthalters Schorns auferlegte Buße von desselben Schwiegcr, Frau Landsh. Brunncr, gefordert, ^ dagegen bei Schwhz die Erlaubniß zu Arresticruug glarncrischen Gutes erlangt hat, wird, in der bedenklichen Folgen solcher Arreste, an beide Theile nochmals die Mahnung zu gütlicher Gleichung oder Annahme von Vermittlung gerichtet, 11». Zur Abwehr gegen den schon zur Zeit des >rj^^ gemachten rzgid nun erneuerten Versuch, die Johanniter Comthurcicn in die deutschen Con- zu ziehen, wird an den Großmeister in Malta geschrieben. >». Zu Gunsten der licenzirtcn ^"^schcn Leibgarde und ihrer aus den dreizehnjährigen Diensten herrührenden Anforderungen wurde ^ ^ürdclieutcnant Niklauö An der Allmend ein an den Herzog Niklauö Franz, Bruder des nach z, geführten Herzogs Karl, gerichtetes kräftiges Empfehlungsschreiben bewilligt. «». u. >». (S.u. "Linter). zu l Die vier Punkte, die der Bischof dem Bunde angehängt wünschte, sind folgende: 1) Freiburgund haben vollkommene Gewalt, bei unvorhergesehenem Nothfall dem Bischof ohne vorhergegangene Communication »>>> ^ "hrigen Orte ini Namen Aller Hülfe zu leisten, mit dem Anhang, daß bei fortdauernder Gefahr die übrigen Orte iiff Hülfe nachrüken. 2) Ist darnach zu trachten, wie das im Jahr 1652 mit der gesammten Eidgenossenschaft auf aufgerichtete Defensionale nach seinem Ablauf je nach der Lage der Zeitläufe entweder verlängert oder in Ver - ^>i«I ' ^ ^ formulirt werden möge. 3) Bei Abschluß und Solemnisirung des Bundes mit Frankreich ist des Bisthums ^ Weise zu gedenken, daß es entweder förmlich in das Bündiris; eingeschlossen, oder aber seine Neutralität darin wird. 4) Da das bisherige Bündniß die Frage, wie, wo und auf Westen Kosten die Vundeserneuerung zu ^ ^abe, unentschieden läßt, so möge sie alternative von zwanzig zu zwanzig Jahren stattfinden, einmal im Gebiete bums, das andere Mal an einem von den sieben Orten zu bestimmenden Ort, in lezterm Falle ohne Kosten des (Landesarchiv Nidwalden, Vellage zum Abschied). Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftöangclegenheitcn: I. Art. 8V. Rechts- und Gerichtssachcn. It. Art. 239. Kirchliches und Glaubenssachen. b»iß »»cr. «. Art. 192. Gotteshäuser. y» Art. 230. Verschiedeues. R54 Conferenz der beiden Städte Bern und Freiburg. Murten. 3V. September bis kk. October. Staatsarchiv Bern. Frciburgcr Abschiede, Bd. 15 toi. ge>i>. Bern. Emanucl Hermann, des Großen Ratheö; Franz Duval, Bürger nnd des Gerichts ^^'unissarius. Frei bürg. Rudolph Progin, des Innern Raths ; Christoph Munat, des ^ Raths und Spitalmcistcr. 34 September und October 1655. l». Indem die Verhandlung beiderseits mit dem gewohnten Compliment eröffnet und dabei geniest^ wurde, daß diese Conferenz den Zwek habe, die zwischen beiden Städten schwebenden Späne durch freundliches Project zu Ende zu bringen, erklärt Freiburg und sodann auch Bern, daß diese Verhak lunaen den Rechten ihrer Obern, sofern sie die Vorschläge nicht annehmbar finden, unvorgreiflich sollen. I». Die in den Jahren 1649 und 1654 behandelten Gegenstände wurden nun gesöndert l) solche, die auf die Aemter Rue, Oron und AttalcnS sich beziehen und im künftigen Mai durch Ang^ schein ihre Erledigung finden sollen; 2) solche, die noch zufolge des lcztcn Abschieds von Murten Vollziehung bedürfen, nämlich die Zehnten der Schloßgüter zu Surpierre und der Cur Granges, ^ Märchen Entremont und Larit, die Zehnten zu Mcniöres und Fctignh, zu Chütel St. Denis, zu pierre und Villeneuve; die Land- und Jurisdietionsmarche zwischen Thierrenö und Vuissens; die Pflicht zu Treh, der Pfarrei Tornh-le-petit gehörig, sowie andere Curpflichten; der Wald von Chassag^' 3) aus dem Murtencr Abschied von 1649 solche, die noch der Vollziehung bedürfen, als Landing zwischen Brenles und Mörlens, Missh und Ballon, WifliSburg und Montcnach, Olchreö und Cha"' don; Wcidgang zwischen Monand und Molondins, Almcnd- und Nütizehnten im Ainte Tschcrliz, marchen zwischen Laupen und Ennet-Bösingen, Wcidgang zwischen Missh. und St. Anbin auf dem ^ ritorium Agnens; 4) solche, deren man sich jczt noch vergleichen soll, der Span zu Marnens, das ^ procirliche Lehengericht, der Sräfis- oder Montbeczoll, Landesherrlichkeit und Jurisdiction auf der senbrüke, das große Moos Chablaiö, Landmarche zwischen Nieder-Simmenthal und Plaffchen, novalo zu Gillarens, Landmarche zwischen Delleh und Chabray. e. Hinsichtlich des Kreuzes in ^ nenö und der Frage, ob wirklich schon vor etwa 3V Jahren oder mehr daselbst ein Kreuz gestanden ha " begehrt Freiburg, daß für das Zeugcnverhör Zeit und Ort bestimmt werde; Bern will nicht darauf^ gehen. «I. In Bezug auf das Lehengericht wird angetragen, daß die Lehenlcute, deren Zinse von zu Haus gesammelt werden, vor dem Richter ihres Wohnortes gesucht, diejenigen aber, welche ihre Z' und Gefälle in das Schloß, Haus, Speicher des Lehcnherrn zu bringen verpflichtet sind, vor gerichte ihres Herrn Antwort geben, Appellationen von solchen Urtheilen an die Obrigkeit, unter we ^ die Lehen sich befinden, gezogen werden sollen; daß über die zwischen beiden Obrigkeiten streitigen Lehr» altem Brauch die Entscheidung den Committirten oder Amtsleuten zugelassen werde. Hiebet behält Freiburg vor, daß die in seiner alten Landschaft liegenden bernischen Lehen vor den Täglichen N Stadt- oder Landgericht zu Freiburg gehören, besonders auch laut Spruch von 1538 die Dörfer Aula ^ und Corsallettcs, was von Bern bestritten wird, indem seine Vorgänger, der Bischof von Lausanne, Abt von Peterlingcn und andere solche Prälaten, kaum ihre Lehenlcute vor dem Stadtgerichte zn bürg berechtet haben dürften, v. Die 1649 über den Stäfis- oder Montbeczoll und die Befreiung Salzzoll in Ste. Croix aufgesezten Bestimmungen sind nur auf Maaren anzuwenden, die den Obr'g ^ unmittelbar zugehörcn. k. Auf der Sensenbrüke soll von der Mitte der „halben Mönen" oder die Brüke hinaus gegen Bern hin die Souveränität, hohe Jurisdiction und das Malefiz nach mittlere und niedere Jurisdiction aber nach Freiburg gehören, hingegen verbleibt die Brüke und der gemäß Tauschvcrtrag von 1467 ganz Frciburg. K. In Verbesserung des im Jahr 1575 aufgench Marchbriefs, bezüglich der Sönderung der Jurisdiction und Souveränität zwischen beiden f Murten und Erlach, werden auf dem Moos Chablais die Marchen näher bestimmt. I». Bern w> October 1655. 267 ^Vision der Landmarche zwischen Delleh und Cndrefin verzichten. I. Neber die Landmarche zwischen ,,/a?chen und Simmenthal wird eingetreten, wenn der Bericht des Gcrichtsschrcibers Engel zur Hand ^ Mmt. it. Hinsichtlich des soin^er novnl« zu Gillarcnö wird Freiburg den Pfarrherrn einvernehmen' ' Beide Obrigkeiten sollen einander diejenigen Gcwahrsamen zur Copiatur mittheilen, deren „Inhalt" die ere Stadt besizt; auch sollen die neuen Erkenntnisse und „Grossen" des Amtes Tscherlitz in's Gewölbe ^ Murten niedergelegt werden. Bemerkung. Dieser Abschied wurde laut eiucr Notiz im Beruer Exemplar vou Frciburg nicht placidirt. tSS Conferenz der IX katholischen Orte. Lucern. ItiSS, 3. und October. Lande»archlv Schwyz. Gesandte: Lucern. Ulrich Dulliker, Schultheiß; Heinrich Flcckenstcin, alt-Schulthciß; Laurenz ^kr, alt-Oberzcugherr; Christoph Pfhffer, Stadtfähnrich; Ludwig Mcher, des Raths. U r i. Andreas ^and ' ^^^ammann; Scb. Peregrin Zweher, Landeshauptmann. Schw hz. Koilrad Heinrich Abhbcrg, ' Martin Belmont, alt-Landammann. Untcrwalden. Heinrich Bücher, Landammann, Leu ^'"fcld, alt-Landammann, von Obwalden; Bartholomä Odcrmatt, Landammann, Joh. Melchior bcid ^'^"dammaun, von Nidwalden. Zug. Georg Sidlcr, Ammann; Jakob Andcrmatt, Ulrich Schön, e des Raths. Glaruö. Balthasar Müller, Landammann. Freiburg. Beat Jakob von Mon- bru ^^vleister; Simon Pctermann Mcher, Bürgermeister. Solothnrn. Wilhelm von Stein- ^^kelmeister; Franz Haffner, Stadtschreiber. Appenzell. Bartholomä Näff, Landammann. verin^' herbei gekommen, das christliche Vcrkommniß und vertrauliche Bruderschaft von 1586 egc dxg gefaßten Abschieds zu erneuern und auch GlaruS in dasselbe aufzunehmen, eröffneten alle dankte borhergegangenem Gruße, daß sie zur Ausnahme von Glarus bevollmächtigt seien. Glarus kvn Nuntius Borromäus entschuldigt sich, daß er nicht selbst von Chur habe herbei kommen vert^" bezeichnet den Bischof von Lausanne, Propst der luccrn'schcn Collegiatkirchc, als seinen Stell- der Feierlichkeit; zugleich überschikt er als Geschenk einen Stcinbok. In Behcrzigung dessen, Man sich gegenseitig geloben und schwören soll, findet man angemessen, daß über die Aufnahme von das""^' ^ (1601) bei der Aufnahme von Appenzell, ein Instrument*) doppelt ausgefertigt, übergeben, das andere in Luecrn aufbewahrt werden soll. — Nachdem das gottselige elvi ^ Hauptkirchc St. Leodcgar mit Eid bestätigt worden, wird nun die Majestät des über^.^^ anzurufen sein, die löbl. Verhandlung mit gnadenreichstem Segen zu beglüken. I». Bevor Heilu ^ ^ den Instructionen enthaltenen Gegenstände eingetreten wurde, wollte man die Mit- die unselige Wesen vernehmen, welches Schwhz zu Arth betroffen. Zuerst wurde ein an ^^ ^rte gerich tetes Schreiben des Bischofs von Konstanz vorgelegt; dann erzählten die Gesandten von ) Dieses Instrument konnte weder im Glarner- noch Lucerner Kantonsarchiv aufgefunden werden. 268 October <655. Schwhz mit hohem Leid und Schmerz, wie das gottlose Geschlecht der Ospitalcr seit dem Cappeler Krüge immerzu große Ungelcgenheitcn gemacht und man erst jezt verschiedene Kundschaften zur Hand gebra^ habe, daß sie in der Rebellion vor zwei Jahren zu den Bauern gelaufen und diese in ihrem bösen SB- gestärkt, jederzeit aber ihre Sachen so still zu betreiben und die Gunst zu erhalten gewußt haben, ^ man ihnen ungeachtet einigen Argwohns nie habe beikommcn können. Das Uebel, fuhren sie fort, ha^ nach und nach um sich gefressen; endlich seien vier ganze Haushaltungen ausgerissen, ihr Hab und G"' aber mit Arrest belegt worden; in Schwhz seien nun 2» Personen verhaftet; es ergebe sich, daß widertäufcrischeö „Gcspünnst" den Anfang gemacht, in der Folge verkleidete Prädicanten in Arth und-«"/ den Alpen das von einem Tischmacher entsprungene Elend unterhalten haben; doch sei die in dem bischt lichcn Schreiben enthaltene Andeutung, daß eö auch in die March sich verbreitet habe, ohne Grund; ^ dcnklich sei, daß Zürich, sofern man den Abgetretenen ihre Habe nicht verabfolgen lasse, mit Arrests drohe; man werde also einen Rathschlag zu fassen haben, wie man auf alle widrige Bcgcgniß Hand bict- und besonders die Gotteshäuser vor Schaden sichern könne. Mit schmerzlicher Theilnahme zogen hic-"l die übrigen Orte diese Angelegenheit in Berathung. Die von Zürich eingeschlagene Bahn.' fanden ^ würde zu Freistellung des Glaubens führen, könne nicht zugestanden werden; man müsse ihr dat»^ entgegen treten, daß man steif zusammen halte, auf den gesunden Verstand der Bünde, den Landfrieden altes Herkommen sich berufe; keine wichtigere Sache könne begegnen, welche die IX Verbündeten stärk" verpflichten möchte, einander mit Leib. Gut und Blut, gemäß gestriger Eidbeschwörung. beizuspr'".^ Schwhz solle hicmit über die Sache durch gründliche Inquisition einen förmlichen. Proccß aufstellen; na>nc>- lich werde wichtig sein, die Verbindung mit dem Jrrthum der Wicdcrtaufe und die Mitwirkung der P-d'' canten zu erweisen; einstweilen möchte cö gut sein, durch Ordcnöleute das Volk abzumahnen u»d warnen; immerhin sei Schwhz, war die Meinung aller Gesandten, nicht schuldig, den Abtrünnigen d" Habe heraus zu geben; endlich sollen alle Orte auf die im Lande „versprengten" unkatholischcn achten, soll Zug besonders Nachfrage halten, ob Prädicanten in abgeänderter Kleidung durch ihr ^ gereist icien, ,oll jedes Ort nch erkundigen, welche Exempel gegen Zürich's Forderung auf Heraus der Entwichenen Habe aufgebracht werden können, soll auch der Prälat von St. Gallen von der S-äst in Kenntniß gesezt werden, e. An die Stadt Rottweil zu schreiben hatte man etwas Bedenkens; ^ fand man eine Form, durch welche der Intention Genüge geschehen konnte. «I. Landeshauptmann Zw^ tbe.lt aus dem aus Wallis nach Uri gekommenen Berichte mit. daß seit kurzer Zeit dem Wallis von Sc- zwei schwere Dinge begegnet seien; bei Erneuerung des alten Mandats nämlich, das allen NichtkatholO"' das Wohnen im Lande verbiete, habe Bern verlangt, daß alt-Burgermeister und Hauptmann H^ Gunter von Sitten und Samuel Allet von Leuk sammt deren Weibern und Kindern als Religio'-^ wandte der Berncr nicht verfolgt werden; und in Folge eines entstandenen blinden LärmS habe Stein Schreiben und Gesandte nach Wallis gcschikt und scharfe Klage geführt daß mau auf Sc-" Territorium Wachen aufgestellt habe, was gar nicht geschehen sei. Diese Bcgcgnisse verstärkten die lieb" zcugung, daß es nothwendig sei, die Erneuerung des Bundes mit Wallis zu befördern- daher beschlossen, mit Wallis zu corrcspondircn, daß die Erneuerung des Bundes spätestens im folgenden 55"^ jähr statthaben könne, v. Der Antwort an den Bischof von Constanz ist die Bitte beizufügen, daß " ans Mittel dc.lkcn möchte, die große Zahl Bcttelmönche und allerlei in geistlichem Habit stekendeö October 1655. 269 ^"zuhalten, k. Hinsichtlich des jüngst in Baden gestellten Antrags, daß die XIII Orte neuerdings zu- 'Uen schwören sollen, wird man, wenn die Orte der andern Religion solches wieder vorbringen, sich es be ^^^nken, Z" erinnern, daß es genügen würde, die alten Bünde zu halten, besser nämlich, als Stadt ^ Unruhe geschehen, zx. Dabei brachte Solothnrn an, wie seine Dcputirten mit denen der klar U>egen der Zollsbcfreinng zu Büren und Nidau fünf Tage zugebracht haben, ohne zu seinem sandn sitlangen zu können; bat daher um Rath. In den Abschied. I». Die Frage, ob bei der Geweses Lueern ein Mitglied abordnen dürfe, wird verschoben; indessen spricht sich Uri gegen Us drk^^^^ Lueern'S aus und macht aufmerksam, daß bei dergleichen Gesandtschaften nie mehr Wcll/' abgeordnet worden seien; wolle man etwas anderes, so solle dieß durch Ordnung fest ^hw„ ^ Obrigkeiten wird der Antrag gebracht, die alten Bünde von zehn zu zehn ' bor Rathen, Burgern und Landlcutcn verlesen zu lassen. It.. (S. u, Freiämtcr). H^.>> Man sehe auch im Abschnitte HerrichaflSangelegenhciten: " It. Art. 2. Beamte. . ' tS« Conserenz der evangelischen Orte und Zugewandten. Peterlingen. 1«»», II—October (1—4. October alt. Kal.). Staat»areliiv Zürich. Allg. Absch. Bd. rl>«, kol. 21». Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Joh. Kaspar Hirzcl, Stadtschreiber. Starts bon Grafcnried, Schultheiß; General Sigmund von Erlach.*) GlaruS. Joh. Jakob hg^.' ^^'^undammann. Basel Sebastian Beck und Benedikt Socin, beide des Raths. Schaff- ^oonhard Mcher, Sekelmcistcr; Oberst Konrad Rcukomm, beide des Raths; Joh. Jakob schuld/, Appenzell A.-Rh. Johann Rcchstciner, Landammann. Drei Bünde. (Ent- Sc^li, r ^'Gullen. Silvester Hillcr, Burgeriilcistcr. M ü h l h a u s c n. I)r. LueaS ChmieleciuS, Bura» ^' Andreas Ghßlcr, Stadtschrcibcr. Genf. (Entschuldigt.) Biel. Niklaus Wittenbach, "ierincister. tii,^^'büc der Gesandte der Gcncralstaaten, Rudolph von Ommcrcn, durch ein von Genf aus doil ^^beiben die Conserenz veranlaßt, in Bern eine Borberathung stattgefuilden, der Bischof ^kholisch ^bn Bern ails an ihn gelangte Schreiben die Erneuerung seiner Verbindung mit den kalt. bänden durch ein Antwortschreiben entschuldigt habe. I». Nachdem Sonntags den 3t). Sept. ^bhai»! <,/> "Abgeordneten der evangelischei: Orlc auch der Resident des Proteetors von England, ^keu Abgesandte der Gcncralstaaten, Rudolph von Ommcrcn, in Peterlingen angelangt clbe' ^ leztcrc sein Kredit!» (dat. Haag 13. Juli 1655, unterzeichnet G. Hoolck) und begleitete b»t einem Vortrage, in welchem er dankbar an die durch die evangelischen Stände bewirkte ^ ^rconferenz zu Bcr» waren außer diese» beiden »och Sekclmeistcr Joh. Rudolph Willading und Benncr Vincenz 279 October 1655. Versöhnung zwischen den Niederlanden und England, sowie auch an die gemeinschaftliche Benu'h^. erinnert, den picmontesischen Thallcutcn gegen ihre Verfolger Rath und Unterstüzung zu gewähren, ^ welchen Gegenstand sich nun auch seine Sendung beziehe. Wogegen dann ihm zu Händen der staaten ein die Trefflichkeit des Gesandten rühmlich hervorhebendes Recreditiv und ein zugleich auch für englischen Gesandten bestimmtes Confercnzprotokoll zugestellt, nämlich für die von England und den M landen der eidgenössischen Gesandtschaft in Picmont geleistete Unterstüzung Dank bezeugt und in ^ auf das von dem Herzog von Savohen den Thalleuten verwilligte Patent der Antrag eröffnet durch ihre Committenten bei dem Könige von Frankreich darauf hinwirken zu wollen, daß derselbe Herzog bewegen möchte, die für die Thalleute bedenklichen Bestimmungen jenes Patents günstig ° ^ ändern, e. Den beidseitigen Gesandtschaften der Niederlande und Englands wird im vertrauliche Mittheilung gemacht, wie seit fünfundzwanzig Jahren die katholischen Orte in den ^ Herrschaften die evangelischen Unterthanen bedrängen, und da ihre Landvögte die Verwaltung eine Anzahl von Jahren inne haben als die der evangelischen Orte, ein Uebergewicht üben, welchem die cv gelischcn Orte nur mit großer Anstrengung das Gegengewicht halten können, nun aber auch ' ihre mit dem Papste und mit dem Könige von Spanien abgeschlossenen Bündnisse und einem unter > selbst seit früher bestandenen und jezt erneuerten Scparatbund die evangelischen Orte selbst bedroht daß diese sich gedrungen sehen, um die Unterstüzung und Hilfe ihrer Rcligionsvcrwandtcn, der lande und Englands, zu bitten und den Protcctor von England insbesondere zu ersuchen, daß ^ Fricdenöabschluß mit Frankreich und Spanien der von Spanien mit den katholischen Orten Bund, inwiefern er die evangelischen Kantone bedrohe, unwirksam erklärt werde. Dieses alles näher aus einander zu sezen, wurden vier Confercnzglieder beauftragt. «I. Der Regierung vvu ^ wird geschrieben, wie die evangelischen Stände von Anfang an die Roth der evangelischen Thall^ ^ Piemont zu Herzen genommen und durch ihre Gesandtschaft bei dem Herzog für ihre frühere Le'b^ ^ Seclenfreiheit sich verwendet, auch bei dem Könige von Frankreich es ausgewirkt haben, daß ^ seinen dortigen Ambassador de Scrvient in Gemeinschaft mit der eidgenössischen Gesandtschaft ei"^ trag unterhandelt und zum Abschlüsse gebracht habe, der, wenn die Gesandten von England und veU Niederlanden früher eingetroffen, wohl noch günstiger ausgefallen wäre, indessen doch so besch"^.^ daß die Geistlichen der Thalleute wenig Ursache hätten, über denselben so harte und die evangelilchcn vcrlezendc Urthcile auszusprechen; daher denn die Obrigkeit von Genf eingeladen werde, jenen ^ sich aufhaltenden Geistlichen Mäßigung und ein besseres Vertrauen zu den evangelischen Sta» empfeblen, mit dem Vcrdeuten, daß in Folge der mit England und den Niederlanden gepflogen^ Handlungen noch einige übrig gebliebenen Wünsche erfüllt werden möchten, e. Auf den 22. ^ wird zum Dank für die Früchte des Feldes und des Weinstoks und Erhaltung des Friedens ein angesezt. t. In Bestätigung des Beschlusses auf der badischcn Tagsazung wurde die von den vic> Zürich, Glarus, Schaffhausen und Appenzell zu bestellende und mit Schreiben von Bern und ' " ^ versehende Gesandtschast an den Abt von St. Gallen instruirt, denselben an das schon 16^ Ersuchcn betreffend die Abschaffung der Religionsbeschwerden der Evangelischen im Toggcnburg zu ,xlil dasselbe im Namen des mit den Toggenburgern im Landrechte stehenden Standes Glarus zu und im Namen der andern evangelischen Orte zu bestätigen; wenn freundliche Vorstellungen ni) October 1655. 271 auf eine schiedsgerichtliche Verhandlung zu dringen, so daß der Abt zwei oder drei katholische ^chtvhz und Glaruö, die Toggenburgcr ebenfalls zwei oder drei evangelische Säze von Glarus ^ en sollen; und wenn auch diesem Begehren nicht entsprochen werde, den Abt zu bitten, ihre wohl- ^ ^"'lerung üu besten zu verstehen und gegen seine evangelischen Untcrthancn also verfahren zu Und nicht Ursache habe, sich derselben auch auf andere Weise erforderlicher Maßen anzunehmen Leu; Beschwerden den Bedrängten die wirkliche Hilfshand zu bieten. In Betreff der ^ dou Arth läßt man es, nachdem die Antwort Luccrn's keine weitere Veranlaßung geboten, bei ^ don Bern ausgegangenen schriftlichen Mahnungen beruhen, so jedoch, daß den aus dem Gebiete Kantone austretenden Katholiken ebenfalls daS Eigcnthum zurükgchalten und die Erbgütern in die katholischen Orte verweigert wird, bis die von Schwhz sich zur Gc- ld die Ihrigen werden bequemt haben. Ii. Wenn laut der von Oberst Crivelli im Namen des "euer " ^sandten, Graf Casati, auf lcztcr badischcr Jahrrcchnung eröffilctcn Anerbietungen über Er- ">!>n ^ mahländischcn Capitulation von l552 in Unterhandlungen eingetreten werden würde, soll hch ^ ^"^eiung von der Inquisition nicht vergessen. I. Das Gesuch um eine Beisteuer an die Unter- Ii. ^ reformirten Predigers in Wolfshcim bei Straßburg fällt zur Empfehlung in den Abschied. ^a»kr^ ^ Klage Basels über zurückgehaltene Forderungen der im römischen Reiche und unter eichg Jurisdiction liegenden Zehnten, Zinse und anderer Einkünfte der Stadt und von Privaten ^ könne, wünscht man von Basel selbst zu vernehmen. "»rd 5 "'^kung. Bei der lit. a citirten Vorconferenz in Bern am 23. September alt. Kal., in der Biel nicht vertreten war, ^"»Ner Zürich vorgetragen, daß Pell, Resident des Protectors von England, sowie der niederländische Gesandte von habe unh ^°"ders freundschaftliche Eröffnungen gemacht, ersterer Hoffnung auf ein namhaftes reelles Depositum gegeben solche ^ persönlich bei der Confcrcnz zu weitern Verhandlungen einfinden werde. Worauf man sich verabredete, ein "che um so lieber anzunehmen und zu verlangen, da England zu weit entfernt sei, als daß von daher thät- geg^°^ ^ ^ gewärtigen wäre, auch den katholischen Orten von Spanien eine ähnliche Sicherung in Bezug auf die ein- Hrich. / Verbindung geleistet worden sei; dabei jedoch zugleich an den Protector das Ansuchen zu stellen, daß bei den »ab b^"^"^"ngen mit Spanien auf die Aufhebung des mit den katholischen Orten geschlossenen Bündnisses gedrungen "»ch ^^^»ktchenden Friedensschluß mit Frankreich die Eidgenossen auch von Seite Englands eingeschlossen werden. Ob k. Frankreich Einschließung der evangelischen Orte in den Frieden zu begehren sei, wird uck rsferonckum genommen, her H. s^rn Dingen aber ist von dem englischen und niederländischen Gesandten zu vernehmen, was nach Mittheilung ^ßanb ^ Stadtschreibers Stocker über die piemvntesische Friedensverhandlung, sowie auch was in Bezug auf den ^°Üen ^ evangelischen Kirche in der Eidgenossenschaft von jenen Mächten erwartet werden dürfe. Je nachdem die Ant- ^»sel vssll man dann seine Begehren stellen, v Auf das vom 24. September datirte Schreiben des Bischofs von ^'"igun ^ ^ prr von der Tagsazung in Baden lczthin ausgesprochenen Geneigtheit, die 1652 geschlossene Schirms- ^»dnjß ^ fortzusczen, freue, zugleich aber darauf bedacht sei, das mit den katholischen Orten hievor eingegangene »bd nächsten Tagen solemnitcr zu erneuern, wird geantwortet, man begreife nicht, wie das eine mit dem andern Sogest ^ Wunsche nach einer noch engern Vereinigung übereinstimme, es wäre denn, daß die ursprünglich >»vge ^ Evangelischem gerichteten Clauseln jenes Bündnisses geändert worden seien, widrigenfalls der Bischof wohl ermessen Heils st ^»pkuken diese Erneuerung des Bündnisses hervorrufen müsse. «I. Wegen der theils in Schwyz verhafteten, ö»g ^ ausgetretenen Leute von Arth wird an Schwpz, sowie mutatis mutnnäis an Lucern, Uri, Unterwalden und ^'»ge k« abgesandt: Aus dem Berichte Zürich's habe man vernommen, wie einige Leute von Arth, welche nicht !zsth. ^"'üniß der rcsormirten Religion gehabt, um den durch das allgemeine Landgeschrei ihnen drohenden Gefahren kn, mit Zurüklassung ihrer Habe sich nach Zürich begeben hätten, um daselbst die Freiheit ihres Gewissens zu 272 October 1655. , genießen, und wie dem von Zürich durch Schreiben und durch eine Gesandtschaft gestellten Ansuchen, denselben ihre folgen zu lassen, von Schwyz nicht nur nicht entsprochen, sondern auch noch Andere des Glaubens wegen obrigw^ gefangen gesezt, hiemit die herkömmlichen Uebungcn, solchen ihrer Gewissensfreiheit wegen anderswohin ziehenden Leuten Wegzug zu gestatten, nicht beachtet worden seien : daher denn an Schwyz die Einladung geschehe, gegen jene Leute, die ke»" wegs der Secte der Wiedertäufer angehören, nicht mit gäheni Eifer zu verfahren, sondern die Conscquenzen zu bede»^' welche die Fortsezung einer solchen Handlungsweise nach sich ziehen möchte. (Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd- ^ ' kol. 223.) Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden lll Orte. Brunnen. 1». October. LaudcSarchiv Nidwalde». Gesandte: U r i. Johann Franz Jmhof, Statthalter; Johann Anton Arnold von Spiringen, Herr und alt-Landammann. Schwyz. Konrad Heinrich Abyberg, Landammann; Georg Aufdcr'U^ und Wolf Dietrich Ncding, Pannerhcrr, beide alt-Landammann; Franz Bctschart, Sckelincistcr. ^' walden. Peter Zclger, Pannerhcrr, und Johann Melchior Leu, beide alt-Landammann. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgenheiten: Vier ennctb. Vogt, iiberh. e. Art. 176. Verhältniß z. Bischof von Eonw. Art. 131. Kriegswesen. Luggarus. I» Art. 114. Zollsachen. Bellenz zc. «I-r Art. 200-203. RS8. Bundesbeschwörung der VII katholischen Orte und des Bischofs von Basel. Pruntrut. 18.—22. Oetober. Staatsarchiv Luccr». Acten! Bischof von Basel. Gesandte: Luccrn. Ulrich Dulliker, Schultheiß; Hauptmann Alphonö von Sonilcnberg, Uri. Andreas Plantzer, Landammann; General-Wachtmeister Scb. Percgriu Zweyer, Landeöhailptwa ^ Schwyz. Martin Belmont, alt-Landammann; Kaspar Abyberg, Landeshauptmann. Unterwat^ Heinrich Bucher, Landammann von Obwaldcn; Bartholomä Odermatt, Landammann von Zug. Georg Sidler, Ammann; Niklauö Jtten, alt-Ammann. Frei bürg. Beat Jakob von ' Sekelmcister; Simon Petermann Meyer, alt-Burgermcister. Solothurn. Jakob vom Staat, Sw heiß; Oberst Joh. Wilhelm von Stcinbrugg, Sekelmcister. . Am 18. October hielten die Gesandten ihren feierlicheil Einzug in Pruntrut. Der Bischof war b is zum Dorfe Courgenay entgegen gezogen, begleitet von einer unter Commando des Rittmeisters Labr October 1655. 273 ^^'khcnden Compagnic Reiter und etwa siebcnzig unter Führung des Obersten Florian von Wcsscn- 3 und Oberlieutenant Jakob Marx Reich von Rcichcnstcin herbeigerufenen Lehcntragcrn und andern 5 belehnten Cavalicren, sowie den bischöflichen Vögten und hohen Offizieren unter dem bischöflichen Deister Hans Theobald Reich von Rcichcnstcin, an welche die Doetorcn Georg Schöttlin und Johann des Bischofs Kanzler, der Marschalk mit bloßem Schwerte, drei Commandcurc des deutschen Or- ' die vier übrigen Acmter des BisthumS und der Landhofmcistcr Niklaus Wilhelm von Ncinach sich ^ ) offen, gefolgt von dem Dompropst Joh, Konrad von Roggcnbach, dem Domdckan und Wcihbischof ^ Honigs Heinrici, den Prälaten zu Bcinwyl, Lützel und Bellclah, den übrigen Domcapitularen, dem t^^biear, dem Gcncralprocurator und Gcncralrcgistrator sammt andern Rathen und Hofoffizicren, ^^^'bgarde mit ihren Offizieren und Trompetern u. s. w. Hier, zu Courgenah, waren unterm Befehl Moritz 3500 Mann mit scchSzchn ganz neuen Fahnen und vier Compagnicen Reiter in Schlacht- biin^^ aufgestellt. Nachdem der Bischof mit seinem Ehrcnbcglcit und die Gesandtschaften der ver- dtt Pferden gestiegen, sich gegenseitig unter Kanonendonner begrüßt hatten, ordnete tzs ^ ^ wieder so, daß die Gesandten von Lucern den Bischof in ihre Mitte nahmen, jedem der ^sandten aber einer der bischöflichen Würdenträger zur Linken ritt und auf solche Weise mit ttste von 700—800 Reitern der Einzug in Pruntrut gehalten wurde, wo die Nacht hindurch das ^ östliche Banket stattfand. Der 19. October war dem Abschluß der vom Bischof gewünschten vier zum alten Bundcövcrtrag von 1579 gewidmet und wurde mit einem Banket und einem ^udigcn Schauspiele (David und Jonathan, wobei „Ihr. Fürstl. Gn, Jonathan!, die Herren Ehd ' ^lm 22. fand der Abschied statt, wobei der Bischof wieder mit 200 Cavaliercn den Gesandten ^oit big das Thor gab. °b>ge Darstellung der Bundesfeier ist der bei den Acten liegenden gedrukten „Kolation, wie der bochwürdige bch ^ Herr u. s. w.," entnommen. Ein eigentlicher Gesandtschaftsbcricht, besten im Dankschreiben der VII katholischen Bischof unterm 10. November Erwähnung geschieht, konnte nicht aufgefunden werden, vielleicht dast er bloß erstatte wurde. — Der am zweiten Tage, am 19. October, stattgehabten Verhandlung über die vier Zusazartikel ^ aber den David ropiÄsontiert") im Jcsnitcr Kollegium gefeiert. Am 20. October fand in der ^ bie Bundcsbcschwörnng statt, beschlossen mit 'l'o Osuin; am Nachmittag sowie am folgenden Tag »us ^ genannter „Kolo-tinn" keine Erwähnung, der Act trägt aber dieses Datum. — In der Luccrner Instruction ^""besschwur wurden noch folgende Punkte als Vcrhandlungsgegenstände bezeichnet: «». Es soll mit dem Bischof »n> werden wegen der rükständigen vierzehn oder fünfzehn Jahreszinse an das Jesuitencollegium in Luccrn, und er Stük Geld als Abschlagszahlung angegangen werden. I». Die Gesandten Luccrn's sollen den andern Ge- ü^^^^oniren, ob es ihren Obern nicht genehm wäre, wenn die Geldsorten hinfort in dem Preis und Valuta wie ^ "^ten eingenommen und ausgegeben werden, r. Die Gesandten sollen nach ihrem Zusammentreffen zu Münster stch über eine Antwort auf das Schreiben bcrathen, das denen von Schwyz von den unkatholischen Orten Korden ist. ^l»h^ ^'lage Nr. 8. Der Bund selbst blieb ganz im Wortlaute desjenigen vom 28. September 1579. (S. Bd. IV, ^ amtlichen Abschiedesammlung, S. 1570.) 35 274 October 1655. cr^ RSS Conferenz der Schirmorte Rapperswyl's mit Abgeordneten dieser Stadt. Einsiedeln. Iii»», 2N. October. Staatsarchiv Lucer». Acten« Villmerger Krieg. Gesandte: u r i. Johann Anton Arnold, Panncrherr. S ch w y z. Konrad Heinrich Abhberg, La>^ ammann; Michael Schorns, alt-Statthalter; Franz Bctschart, Sekclmcister. Unterwalden He>v Bücher, Landammann von Obwalden; Joh. Melchior Leu, alt-Landammann von Nidwaldcn. RaPP w h l. Michael Rotcnfluh, Schultheiß; Augustin Bräm, Zcughcrr; Joh. Peter Dietrich, Stadtschrcibe^ Gemäß den im laufenden Monat von den Abgeordneten der Stadt Rappcrswhl einer Const^ zu Brunnen") vorgetragenen Wünschen war der Zwek dieser Conferenz eine Unterredung über die Bewahrung der Stadt Rappcrswhl dienlichen Mittel. I». Aus den Mitteilungen der Abgeordnet Rapperswhl's ergab sich, daß die für dessen Sicherheit gemachten Veranstaltungen, die Verabredung Zeichen und Losungen gegen die aus der March, Aufstellung und Verstärkung der Wachen, Aussend^ von Spähern, Bewaffnung der Stadtbewohner und der Höfe, Abtheilung der Mannschaft nach u. s. w. nicht übel seien, aber doch noch der Erweiterung bedürfen. Es wurde also verabredet, daß LosungSzeichen, es sei mit Feuer, Rauch und Warnuugsschüsscn nach Lachen, von dort nach Schmer'^ dann nach Grhnau, Utznach, Reichcnburg, Schänis, ferner von Lachen auf den Etzel, in die Höfe, Einsicdcln, auf den Hacken nach Schwhz gehen, und auf das erste nach Lachen gelangende Zeichen aus der March nach Rappcrswhl eilen und, bei weiter greifender Gefahr, die Entferntem nachrükcn s^' t. Vorzugsweise aber schien es nöthig, einen kriegserfahrenen Mann aus den Schirmortcn nach Rapst whl zu verordnen. Als solcher wurde Hieronymus Rigct von Schwhz auöerschen, der bei seiner in öiap peröwhl verehelichten Tochter wohnen, hiemit die eigentliche Absicht leicht verbergen kann. «I. Die ^ von Rappcrswhl bedarf sorgfältiger Verwahrung, besonders bei dem Capuzincrklostcr und gegen die a dem Grüninger Amte nach Grhnau fahrenden Heu- und Streueschiffe und bei den zwei mit Grc"^ (Wasserthoren) zu versorgenden Brükenlükcn. v. Die Treue der Stadt sollte durch möglichste Wiedels stcllung ihrer alten Privilegien bestärkt werden, namentlich durch Herstellung des Markts, welcher dur Errichtung des Markts in Ottikon von Zürich, sogar zum Verdrusse der benachbarten zürcherischen hörigen selbst, geschwächt worden ist. f. Da Rappcrswhl die meisten Einkünfte für die Pfründen ^ den Spital aus Zürchergcbiet bezieht, dadurch um so eher genöthigt ist, sich zu fügen, sollte getrc"^ werden, dieselben zu ändern und in der March, in den Höfen, in Utznach anzulegen. K. Zum Vorths der Stadt und auch der ganzen Eidgenossenschaft würde es gereichen, wenn die Gotteshäuser ihre vorräthe auf den Markt nach Rappcrswhl brächten, für jczt aber jene des Thurgau's angehalten würd^ ihre Fruchtvorräthc in Rappcrswhl aufzuschütten, und daß Wcttingen und Muri die ihrigen nach und Zug liefern. I». Auch ist darauf zu denken, wie der Salzhandel den Zürchern aus den -) ES ist wohl die Conferenz der drei Orte vom 19. October gemeint, obschon im Abschied dieser Conferenz von einer N"" rcdung mit Abgeordneten Rapperswhl's keine Erwähnung geschieht; denn ein anderer Abschied aus Brunnen vom ^ October findet sich nicht vor. October 1655. 275 Summen und den katholischen Orten zugewendet werden könne. Daher werden Statthalter Schorns und Betschart beauftragt, zu untersuchen, ob daö Salz über den Adlerberg herüber auf diese Seite i»M werden möchte, namentlich auch mit Rüksicht auf den Preis. I. Sekclmeister Bctschart wird auch auftragt dem Landammann Müller zu Glaruö, da dieses Ort auch an dem Schirme Rappcrswhl'S ^ k' hat, aber aus Gründen nicht zur Conferenz geladen wurde, Mitthcilung von diesen Verhandlungen dachen. Ebenso ist auch den übrigen katholischen Orten Kenntnis; davon zu geben. K««> Bericht der evangelischen Gesandtschaft nach Schwyz. Schwyz. 3. November. (24. October alt. Kal.) Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch, Bd. 10t, kol. sss. — KantoiiSarchiv Schaffhause». Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Salomon Hirzcl, Statthalter. Bern. ^ ^ha»i von Wcrdt, Sckelmcistcr; Samuel Frisching, Vcnncr. GlaruS. Anton Cleric, Statthalter. ^ e l. Benedikt Socin; Andreas Burkhard, beide dcö Raths. Schaffhausen. Leonhard Meher, ^ e Meister; Konrad Ncukomm, beide dcö Raths. Appenzell A. - Rh. Johannes Rcchsteiner, Landsmann. Nachdem die von Zürich und den andern evangelischen Orten wegen der nach Zürich geflohenen Drte^Schwhz gerichteten Schreiben nichts gefruchtet, daher die evangelischen e ihre Gesandtschaften nach Schwhz abgeordnet hatten und schon am 23. October Vormittags die zür- suik Abgeordneten daselbst eingetroffen waren, stellten diese bei dem Landammann Abhbcrg das Ge- trä' bor dem zweifachen Landrathe oder noch lieber vor der LandSgcmcindcvcrsammlung ihre Auf- ^ dürfen. Sic wurden dann mit den Abgeordneten der übrigen evangelischen Orte am 24. ^ er bei dem zweifachen Landrathe eingeführt und trugen nun auftragsgemäß das Begehren vor, daß Hab"" ^ Region willen Gefangenen gelcdigt und ihnen sowohl als den nach Zürich Entflohenen die Und ^^^igt werde, in gleicher Weise, wie es in ähnlichen Fällen bis dahin zwischen den evangelischen bon m ^'^)en Orten gegenseitig beobachtet worden sei und künftig geschehen soll. Durch einen Ausschuß klär "^^liedern wurde ihucu jedoch geantwortet, daß der Rath eö bei der schriftlich gegebenen Erdas""^ sendet sein lasse. I». Als die Gesandten vergeblich auf einen andern Entschluß drangen, dann zu sff ,^"^'lchc Recht vorschlugen, aber auch damit zurükgcwiesen wurden, verstand man sich beiderseits bissen Erörterungen. (Man sehe unten die beidseitigen schriftlichen Erklärungen.) e. Da durch iand" ^^^"bwchsel keine Acnderung in dem Beschlüsse von Schwhz erzielt ward, verdankten die Gebisse ^ ^ ebangclischcn Orte die genossene freundschaftliche Gastfreiheit und kehrten nach Hause zurük, Hugcr^" Zürich und Schaffhauscn bis nach Arth von drei Personen von Schwhz begleitet. Auf dem u>aä/ ^bict wurden sie von dem Landschrciber Bctschart eingeholt, welcher ihnen einen gegen den ge- Gssa^ ^üstsvorschlag gerichteten Receß einhändigen wollte, aber damit zurükgcwiesen wurde. «I. Die len von Bern und Basel wurden von den andern ersucht, ihre Heimreise über Luccrn zu nehmen 276 November 1655. wohin die Abgeordneten der V Orte zur Erneuerung ihres Separatbundeö zusammen zu kommen sichtigten, e. Um über diese Angelegenheit sowie über die allgemeine BundeScrneuerung und über ^ engere Verbindung der evangelischen Orte, auch über die BundeScrneuerung mit Frankreich u. a> weiter Rath zu Pflegen, wurde auf den 5. November (a. Kal.) eine neue Conscrcnz verabredet. Zusäze zu I». 1. Von den Herren Abgesandten der lobl. Evangelischen Orthcn Zürich, Bern, Glaruß, Schaffhußen und Appenzell Ist vor Herrn Landtainmann vnd einem zweyfachen Landts Rath des! lobl. Orths SäMö ^ fründt-wolmcincnder Fürtrag des; folgenden substanzlichen Jnnhalts beschächen, daß nammblichen nechst der Eidgenöm^ salutation der anlaß vnd Ursachen erzehlt, warumbe nit alein etlichen vß gedachtem lobl. Orth Schwytz der Religio^ gwüssens halber vßgangnen vnbt nacher Zürich gekommnen solichen versöhnen, weliche zuuor Keines mißthuns nit veri geweßen noch auch der widertöufferischen Sect anhängig erfunden worden, Underschlauff gegeben, sonder auch vmb Abfl dem lyb nach Jres Habs vnd guts, deßglychcn vndt daß denen Inn Verhafstung gezognen Iren Mithafsten der auch gcstattnet vndt zugelassen durch vnderschydenliche Schrybcn under den datis 15., 24. vndt 28. September beschehen! wann aber dieselben Schryben änderst verstanden vndt Inn den Schriftlichen Antworten under den 27. ^ und 27. Oct. Wyler vßgcdütet worden, weder Jrer Herren vndt Oberen gute Intention geweßen, Alß hcttendt dieselbe ^ hiemit crlüttern vndt crklehren wollen, daß Jr begehren vndt zweckh Wyler nit gerichtet feige, alß wie wir allbereith ^ vermeldet vndt mit Innen, den Herren deß lobl. Orths Schwyz an Jrer Geist- oldt weltlichen Regierung Im übrige» aldt ordnung zugeben, Vmb daß aber der Eydtgnössische lobl. Lyb vndt Staadt aller Xlll Orthen von underschydenlichcn g' ^ komponiert vndt zusammengesetzt vndt dieselben zu Jrer subsistenz vnd wolweßen gewüsse Zusammenpflichten vndt llebu" gegen einanderen habendi, so sich nit vfslößen lassendt, vnder welichen dann auch feigen der mit den pündtcn, Landteü^ und abscheiden hargebrochtc vndt biß vff den hütigen Tag continuicrte freye Zug, welicher mit einer großen anz»^ procierlicher exemplen gegen allen orthen loblicher Eydtgnoschafst ohne vnderscheidt der Religion vndt sonderlich auch dem lobl. Orth Schwyz grundtlich mit benambßung der versöhnen vndt auch Schrisften zu bewyßcn, alß werde ^ will denselben Kein ynbruch nit beschechcn: Im fahl auch der Lyb synen freyen Durchzug habe, so werde der ^ vndt gwüssen noch vill weniger ein gwalt vndt zwang angelegt noch deßhalb daß Guot hinderhalten werden geschwygcn daß man an vsseren Höchen Fürsten gerad gegenwärtiger zyt ein andere Ilebung vor äugen habe, vndt ^ Villen anderen Abscheiden nur einen vom Maio 1534 anzuziehen, luthe derselbig vnder anderem also: Man pündt vndt Landtsfriden vffrecht, trüwlich an einanderen halte, so feige es alles daryn begriffen vndt glaube 3^" ^ waß er gethruwe gegen Gott zeucrantworten. — Wann dann die zusammenhabende pündt sollend! syn ein ewige ^ ^ Fründtschafst vndt Bruderschafft, die da feige unbekrenkt vndt allerdingen unversehrt, In guten trüwcn gemeint, w»» ^ angesehen zu schirmung unser lyb vndt gitteren, wann sy sich auch erstrecken sollen wider die so vnß oder den vnßer» ^ ein vnsug, vnlust oder widerdrieß anthundt, wann nit alein jede Statt und jedes Landt, sonder auch jeder hosi ^ ^ schirmbt werden by synen Freyheiten, wann In Krafft der Abscheiden vndt Verträgen der vnterschcidt der Aelig'°" ^ ewige vnufflößliche Fründtschafst nitt soll mögen altcrieren! Wann dißem also feige, wie dann demme Inn ohne einich widersprechen also feige vndt es der Klahre buchstaben heiter mitbringe, ob dann ouch darnebent bestehen' ^ wann einer vß einem pundts- vndt Fründtsorth sich begibt, das; demselben solle syn Hab vndt Gut von Religions wegen vorenthalten werden? oder andere an vorhabendem vßgang verhinderet vmb deßwillen daß einer sich zu syne^ ^ Eydt- vndt Pundtsgnossen Religion bequemen will, Inn gefangenschafft gelegt, gcmartcrct vndt alß wider einen Müs" ^ vndt redellon procediert werden, ob ein soliches nebent der obbeschribnen Bruder- vndt Fründtschafst bestehen »M' ^ ob dieselb nitt villmchr hardurch verlezt, bekrenkt, ja gar an ein Orth geseht werde? Dis; alles sambt synen vndt daß by den Evangelischen Orthen schoon gcgcnwirtiger zyt fähl vndt andere mittel obhanden, so an orth der anderen Religion zuzesallcn habendi, by welichen mann die reparation deß vff syten deß löblichen Orths Schwvi haltenden Guts wol zufrieden, wollent sy Rysflich vndt wol crwegen vndt beherzigen vndt mit einer gewirtigen ^ Solution begegnen, welicher mann by allen begebenden ooeasionon hinwiderumb zu entsprechen geneigt vndt gut»" werde. November 1655. 277 den g,. visieren Fürtrag die Herren von yngangß bcmelten zwyfachen LandtsRath den Herren Abgesandten ^^be resolution ertheilt: sy lassendt es by dem beschcidt, so sy allbereith hieob angezogener maaßen ^rdurch^ c nochmahlen bewenden; vndt aber die Ehren-Abgesandten von gedachten Orthen nit fanden, dasi Inen Wüllen ! Fürtrag geantwortet feige, haben dieselben vmb ein mehrere vndt andere antwort, auch erklehrung an- ^ ivytxx ^nchdemme aber auch Inen Keine wytere nit eruolget, allß ein widerhollung der vorgehenderen, vndt da mann Ü^ben wolle, der vsihingebung nammlich deß Guts vndt looßlasiung der gefangenen, Könnendt sy bh LandtNccht vndt den sonderbaren mit übrigen 4 Orthen habenden Religionspundt sich beimessen und ff»» ^ verblyben. So haben sy gedachte Abgesandte Innen den Herren Abgeordneten von Schwytz eröffnet, wylen äderst ^andtssriden vndt Eydtgnössischen Übung Heilsammlich vndt vndisputicrlich versehen, dasi Inn fürfallenden »ng h,. Zwüschent 2 oder mehr Orthen nit clo taoto vndt mit der thctlichkeit solle procediert, sonder die erörterter durch ein unparlheyisches Recht, Alsi wollendt sy Inn nammen Ihrer Herren vndt Oberen dasselbig in Krafft ^gei, biemit dargeschlagen haben, werde also die rcchtmesiige billikeit cruvrdcr», dasi mit allen procedurcn, sonderlich ^artxj ^angnen vndt so wol derselben alsi der vsigegangnen Gütern werde ynngehalten vndt einesi gebürcnden vsitragß ^balts -a ^^dem vndt aber auch hierüber durch die Herren Abgeordnete von Schwysi rcplicicrt worden, luth mehrern ^dt ' "^'dgebnen Reeesses, habend die anderen Herren Abgesandten sich hierJnnen nit ersettigen Können, sonder v ü^^anen Nechtspott vndt daran Hangender ynstellung aller ferneren proooäuron verharret, wöllendt auch "^Nien F"" mehrerem Iren Gn. H. und Oberen heimbringen vndt dcnsclbigen überlassen, wie sy ein soliches vff- dndt verstehen werdend. Il^m" ^ Schwysi den 24. Ootobris (a. Kal.) 1655. Andrcasi Schmid, Seoretarins. ^ I'roposition, welche die Herren Ehrcngesandten der Lobl. Orthen Zürich, Bern, Glarus, Basel, Schaffet Appenzell der vsieren Nooden Jnnammen vnd vsi bevelch Ihrer allerseiths Herren vnd Oberen aufs Hütt zu Mcysachem LandtRath zu Schweis! abgelegt, die dann zwahren In wytlöuffigen vmbständen vnd Lx- '^'ffansilich aber auf zwen ?iinoipaI-Punkten begriffen, wie ausi dem übergebncn schrifftlichen auffsatz vnd äo- Ist von gedachtem zwcyfachtem LandtRath der entschlusi vnd antwort in disiere Kurtze Substanz vß- ' '^^nen Ehrenbemälten Herren abgeordneten reffcriert vnd entdeckt worden, wie hoch ab Ihrer ankunfft man ">»» vbcr des; Versähens nicmahls gewäsien, dasi ein solliche anmuetung durch Sy beschähen solle; Wie ^ Zu - - ' dasi obbedüte Lubstanüial-Punckten dißer ihrer pioposition solliche bedäncken vff sich tragend, daß man ^c>vckv8c:onckeu!! deßälbigcn begäben könne, sondern beziehe man sich deßwägen einfaltig vff den Inhalt der v>c>„ ^ Herren vnd Oberen vndcr dato 27. hingcwichnen Monaths Ootobris abgeloffen, der Hoff- ez ben,^ ^vsälbigen die auf Sythen Schwyz wollbegründte erfaßte intcntion gnug zu erkänen haben werde, worby cn k' ^ Ehrcngedachten Herren Deputierten darüber ervolgte rvplio man Noch- v>nb Antwort beharret. Warufen Sy Herren Ehrendeputierten der vorgenannten Lobl. Orthen näbendt ^gt ^ä>asi erHelten prnposition endtcckt, von ihren allerseiths Herren vnd Oberen instruiert zu sein, Im Fahl gc- stattfinden solte, daß Eydgnösische Vnparthygisch Rächt darzuschlagen, ab welchem man vff seithcn dasi ^ besrömbden sollen: vnd wylen man ohnerwartct so wyt urxiert worden, Ist die erklcrung er- °hnle Schwysi von souillen Keisiern vnd Königen mit sollichen Freyheitcn vnd befugsammcn versähen vnd ^lsv ^ vermittlest Göttlicher gnaden der FnndamentalSasi desi so herlichen Helvetischen Pundts bestanden, Solliches ^ Eydtgnoschafft ein befreyter vnd souverain Stand ist, dessen Lotionen vnd ^6- svlch^ " Regiments vnd ^uckieatur einich Kinckieat nit gedulden mag noch kan: als werde vnd Khöne man ^che» ^"uietnng sich „it bequemen sonder mit gedülter ^ckiilinistration diß landts sowohl in Religions- vnd andern sürh . so lange Jahr practicierten LandtRächten, welchen wir nit zcwidcr handlen khönen nach werden, Tu d' dasiIenige thun vnd wircken, was man Gott, der Ovnseionx vnd gesagtem Rächten schuldig ^euu,^ ^ stvntzlichen Versähen, Jemand erfunden werden solle, der hicrby die wenigste Opposition nach Irrung ein- ^!chass» ^Masigen begäre, wir ein gleiche Versähung nit allein gegen visieren sonder gemeinen Lobl. Orthen der Eydt- v' gesielt ist. ""m den 3. Novombris ^nno I65S. Carl Betschard, Landtschryber. >e beiden Actenstüke nach den Ausfertigungen im KantonSarchiv Schasshauscn, Beilage» zum Abschied.) 278 November 1655. R«t Conferenz der VII katholischen Orte. Lucern. S. und 1». November. . Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. XKV, 5o1. 143. Gesandte: Lucern. Ulrich Dulliker, Schultheiß; Heinrich Fleckenstein, Pannerherr; Laurenz ^ Statthalter; Christoph Pfhffcr, Statthalter und Stadtvcnncr; Ludwig Mcher. N r i. Andreas ^ Landammann; Oberst Sebastian Pcregrin Zeyer, Landeshauptmann; Joh. Anton Arnold von Spir" Pannerherr. Schwhz. Konrad Heinrich Abhbcrg, Landammann; Wolf Dietrich Rcding, Martin Belmont, alt-Landammann. Unterwaldcn. Heinrich Bücher, Landammann, und Johann Landeshauptmann, von Obwalden; Bartholom« Odermatt, Landammann von Nidwaldcn. Zug. ^ Brandenberg, Statthalter; Peter Bachmann, Sekelmcistcr. Freiburg. Beat Jakob von .z, Sekelmeister; Simon Pctermann Meher, Bürgermeister. Solothurn. Joh. Wilhelm von Stein Sekelmeister. ». Zu diesem auf Werbung von Schwhz ausgeschriebenen Tage von unscrn Obern abgeordnet, wir nach vorangegangener gegenseitiger Begrüßung uns von Schwhz berichten lassen, daß Zür^) Schwhz ein Attentat begangen habe; am abgewichenen Dienstage nämlich seien Gesandtschaften ve" ^ unkatholischen Orten unversehens angelangt und haben folgenden Tags vor dem zweifachen Lander ^ Audienz gehabt und begehrt, daß den Abgetretenen (von Arth) ihr Gut erfolgen und die auf freien Fuß gestellt werden sollen. Der Forderung des Bürgermeisters von Zürich, ihm als ' , ^ auf den Vortrag einen Neceß zu gebe», und der Gegenforderung von Schwhz, die gehaltene P"' ^ schriftlich einzureichen, sei beiderseits entsprochen worden, wie die Vorlagen ausweisen, aber daS ^ Zürichs sei eine Verlezung der Freiheiten des Standes Schwhz und im Widerspruch mit dem dem Baarer Boden gethanen Gelübde, bei der katholischen Religion zu bleiben; auch haben Untcrthanen, die zu uns getreten, nie etwas Gut mitgebracht, und daß man dem Konrad Dcttlu'ü' mann von Schwhz, vor siebenundsechSzig Jahren aus Güte sein Gut folgen ließ, könne die Rechts welche Zürich jezt stelle, keineswegs begründen. Daher habe denn auch Schwhz dieß nicht nur a ': jhl sondern auch bereits Anstalten getroffen, sich den Bcfiz von Rappcröwhl, auf welches die von besonderes Absehen richten, zu sichern, weswegen auf einer Conferenz zu Einsiedeln angemessene gepflogen worden seien. Nach diesem Vortrag der Gesandtschaft von Schwhz und geschehener ^ haben wir das Benehmen Zürichs im Allgemeinen als ein vermessenes, zu unvermeidlichen führendes, der Ehre Gottes und dem Glauben zuwider laufendes Gesuch angesehen, insonderheit über die Forderung, daß den Abgetretenen ihr zurük gelassenes Gut ausgeliefert und die freigegeben werden, verwundert, da nach der Versicherung der Gesandten von Schwhz und Zug >u ^ gcsczten Fällen auch Zürich das Gut seiner Angehörigen zurükgchalteu habe, die Gefangenen de" 1531 gebrochen haben und straffällig sind, und ihre Bcurthcilung dem Stande Schwhz nicht vcr werden darf. Indem Freiburg die gründliche Beschaffenheit der Sache zu erfahren sich freut, ^ gegen Bern Anwendung zu machen, wünscht Solothurn eine so milde Behandlung der Gesangs November 1655. 279 Blutes geschont werde, was denn auch Schwhz möglichst zu berüksichtigen verspricht, einhellig gefunden, daß Schwhz wohlbefugter Weise das Rechtsbot ausgeschlagen habe, stell ^ ""scre Religion in keinen Rcchts-Compromiß sczcn können; daß eben deßwegen auch zu An- allgemeinen Tagsazung kein Glimpf noch Anlaß gegeben, auch dem französischen Gesandten gemacht und von jedem Orte alles in Bereitschaft gcsczt werden soll, denen von Schwhz t . ' ""b B^t beizustehen, und namentlich durch Frciburg, Solothurn und Wallis Bern zu )en und von der Verbindung mit Zürich zurük zu halten. Ueber Rapperswhl, den so hochwichtigen "»scr"' wachtbare Aufsicht halten. I». (Ohne Freiburg und Solothurn.) „Zu Empfahung der ü ''^r gegenwärtige Lauf und Conjuncturcn haben sich allhie persönlich unsere Beamte, als latent ^ Landschrciber in den freien Acmtcrn, eingestellt, welchen wir bevordcrst ein GcwaltS- - »> der Form wie l65t von Baden aus beschchcn, zustellen und was dießmal weitcrS vorgefallen sten lassen und hingegen von dem Landschrciber ein Memorial angenommen." Es wurde ihnen auf- das r ' Abgang der Musketen durch neue Anschaffungen zu ergänzen, gemäß ihrer Kriegscrfahrung stbea zu übernehmen, einstweilen zwar keine Wachen auszustellen, aber sonst Wachsamkeit zu nichtigere Vorfälle durch Expresse nach Luccrn und Zug zu berichten, e. Bei Anfang der Ävl ^ ^izung wird von Schwhz abermals das Vertrauen ausgesprochen, daß wir ihm, wenn es von Jiss ""stechten werde, laut dem vor fünf Wochen neu beschworenen Bunde zu Hilfe kommen, oder Zusage crtheilt wurde, scztc man fest, einer allgemeinen Taglcistung, die zu einer Thädigung Aasse ^chtheiligcn Procedur führen könnte, auszuweichen, und dem französischen Gesandten de la ^°lotl ^ seinem Vorschlage unzweifelhaft eine gute Absicht gehabt habe, durch die Gesandtschaft von fkiedl ^ Gründe dieser Weigerung und zwar in der Hoffnung mitzuthcilcn, er werde auch Bern zu Ah. ^ Einwirkung auf Zürich bewegen; dabei erklärte man sich damit einverstanden, daß Schwhz die ^ »bandisire" und ihr Eigenthum confiöcire, die schuldig erfundenen Gefangenen gerichtlich be- oder' möglich mit der Todesstrafe verschone, vielleicht nach Anweisung des Nuntius an gewisse Orte bei ^^useln bringen lasse, unterdessen aber auch die wahre Beschaffenheit der Sache friedliebenden, Credit stehenden Männern, die Wasser in das Feuer gießen können, eröffne, die von Zürich Freistellung des Glaubens aber standhaft widcrfcchtc. Dem Nuntius soll auch die eingegebene Hilss ^rdankt und dabei die Bitte ausgesprochen werden, vom heil. Vater auszuwirken, mit Geld ^ kan" ebenso möchte er sich bei den Ambassadorcn beider Kronen (Frankreich und Spanien) für ^kti verwenden. Lucern soll auch bei dem in Bünden rcsidirendcn spanischen Gesandten Zwckc in Unterhandlung treten, daß die Unkatholischcn jener Gegend durch »Sch zg von der Parteinahme zurükgchaltcn werden. Landammann Zwcher soll als Abgeordneter ^oth verfügen, um die Landschaft zu bewegen, daß sie im Einverständnisse mit Frciburg und beseSchranken halte, zugleich aber um den Anstand wegen des Titels Republik möglichst "»d ' Freiburg soll dem Herzog von Savohcn die gemeinsame Angelegenheit zur Kcnntniß bringen ^lrj soll jedes Ort auf das Acußcrstc sich gefaßt halten, bei eintretender Gefahr Luccrn, > ^^rwalden eine Anzahl Mannschaft mit guten Offizieren und Munition nach Schwhz zu Hilfe ^issstell ^ ^ einen kriegserfahrenen Herrn mit Schreiber auf künftige» Dienstag nach KüSnacht zu H eines Kricgsratheö abordnen und seine besondere OrtSstimmc zu Aufforderung der ennct- 280 November 1653. birgischen Landschaft, Zuzug zu leisten, nach Lucern einsenden. ,1. Lucern soll in aller Namen daS schreiben an den Bischof von Basel wegen deö herrlich begangenen Bundschwurs ausfertigen. Die Schreiben, welche an auswärtige Nachbarn erlassen wurden, waren gerichtet an den spanischen Gesandten Casati, an den französischen Gesandte» de la Barde, an Kaiser Ferdinand III., an den österreichischen Erzherzog Feld"""" Karl, an den Kurfürsten von Bayern, an den Grafen von Sulz. Auch dem Prälaten von St. Gallen und der Stadt wurde von der Sache Kenntnis, gegeben. Graf Casati wurde namentlich ersucht, Anstalt zu treffe», daß auf den Fall e>»^ Bruchs die in spanischen Diensten stehenden Schwcizertruppen der Heimmahnung folgen und daß die Unkalhvlischcn in sich ruhig halten. Der Kaiser wurde gebeten, darauf hinzuwirken, daß von den Kurfürsten, Grafen und andern gliedern dem Widerpart keine Hilfe zugesandt werde. Der Erzherzog wurde an den bestehenden Erbverein erinnert und pflichttreuem Aufsehen gemahnt. Dem Prälaten von St. Gallen wurde empfohlen, den Obersten Giel mit dem Kaspar (in Brcgenz) in Correspondenz treten zu lassen. t«s. Conferenz der geheimen Räthe der V katholischen Orte. Küsnacht. 1« November. Landesarchiv Nidwalden.'l Gesandte: Sind nicht genannt. Ans dieser Conferenz werden folgende Punkte behandelt: t) Dem Abt von Muri wird auf ^ Zuschrift ferneres gutes Aufsehen anempfohlen; der Landvogt und Landschrciber soll zn Vollzichuuö von Lucern aus erhaltenen Befehle ermahnt werden. 2) „Die von Mchenberg sollen denen vo" o' zuo Wahrung eine Brüggen oder Paß biß in 100 Man zuoschicken; die Übrigen zuo Verhüttung garten und Mellingen verblhben; die frhen Embter aber gegen denen von Bern gcbrucht werden > . vndercn Embter söllent Bremgarten (400) vnd Melingen (300) mit 70» Man versächen vnd biß Man gegen denen Bärncrcn an die Gräntzen an einem vorthciligcn Ort verschafft werden." ^ garten soll auf seine Anfrage hin crmahnt werden, Stadt und Paß wohl zu versehen; dabei w>^ einen Commandanten dahin verordnen. 4) Da die freien Acmtcr mit „Krud vnd Lot" schlecht vcftc? sind, so soll der Landvogt für das Nöthige sorgen; auch soll der Landvogt und Landschreibcr auf hin der Untcrthanen genehme Amtsleute erwählen. 5) Bezüglich des Fruchtvorraths der Gottes wird für gut gefunden, daß Kreuzlingen, Münstcrlingen und Fcldbach ihren Früchtevorrath nach Fischingcn und Dänikon nach RapperSwhl, Wettingen nach Baden. Muri nach Lucern oder Zug die Bauern der untern Acmtcr sollen ihre Vorräthe nach Bremgarten, Zug oder anderswohin ' Währung bringen. 6) Dem Landvogt zu Baden ist ein wachsames Auge auf die Vogtci zu und daß er in der Stilli eine scharfschncidendc Axt und ein „Schärmässcr" halte, damit eintretende" S" die Seile am Fahr abgeschnitten werden können. 7) Der Landvogt der Freiämter soll für daö ') Diese Verhandlungen sind als bloßes Concept dem Abschied vom 13. und 14. Dccember beigelegt. Die Ueberschrif' ^ Rükseite lautet: „Substanhliche Puncten der Abredung der Heimlichen Rathsgesandten von den 5 Eath. Lobl. Küsjnacht den 1l>. November »vno 1655." November 1655. 281 erbj/^"" ^ugliche Reiter „vff Traguucr whsi" in Bereitschaft halten. 8) Oberst Kaspar zu Brcgenz A»ss^ ' ^ Anzeige hin 4000 Mann zu schikcn. 9) Uri soll die im Obern Bund ersuchen, gutes baß ^en unsere „Stüffbrüöderen" zu halten. 10) Der Landvogt zu Sargans wird dafür sorgen, tchwch' ^thfall die „Rhucgcr" Brüte abgetragen werden wird; dazu mag Schwhz dem Landvogt, Land- biall ^Landeshauptmann ihr Verhalten bei ereignendem Falle anweisen. 11) Der Abt von St. ^ u >>t schriftlich zu erinnern, „wasi vusi an die Hand wachst," und dasi er den Obersten Kaspar in Anerbieten erinnere. 12) Mit dem Grafen von Hohcncmö ist zu tractircn, daß man sich ^ der Steig bemächtige. 10) „Wasi man alhic trackhtierc, daß man bh geschworenen Ehden »a»" ^^hge." 14) Denen von Schwhz ist es überlassen, die Brüten zu Wesen, Ziegclbrük und Grh- dst 15) „Ihr fürstl. Gnaden von Costantz bcgcrcnt fernere inlormution vnd wasi sich si" anerbieten, ihr püten im Tnrgcnw widcrumb abzicholcn, doch ist dabh die Meinung, Hlwn ^^Itantz nit ctwan die Vndcrthancn schädigen seilen, sonder so die Vncatholischcn wasitätlichcs tlst dan dasi ihrige auch zuc thnon gwalt haben; darumb ihnen würt zuogeschriben werden." »>>t wallen soll zugeschrieben werden wegen des Anerbietens des AmmannS Zeidlcr, i» ^ ^ katholischen Thurthalcr die von Werdcnbcrg und Sax zu hindcrhalten. 17) Der Erzherzog »»d ^ Wohlgewogenheit seiner Vorfahren gegen die katholischen Orte erinnert werden, u»d ^ gleichen versehe. 18) ES bleibt Schwhz überlassen, die Inseln Lützclau „Huldcirfcld" zu verwehren und mit Völkern ans den Höfen zu besczcn, falls Zürich griffe. 19) Der Fusipostcn und Späher halber soll jedes Ort gegen die unkatholischcn Bestes thun; auch soll diesfalls nach Rappcrswhl und den Landvögtcn von Baden und Auftrag crthcilt werden. 20) „Dasi jcdcsi Ohrt mit einem Zeichen, csi sige stillstcllung der ^er änderst, Anohrnnng mache; item dasi jedes Ohrt shn KriegSRäht wie vor diesem 'dwr ^"^u halte." 21) Da die Unkatholischcn bei den Uuterthancn ausstreuen, man wolle sie von gc,».^ ^ '^'^u drängen, so soll zu Schwhz ein Manifest anfgcsczt werden, damit Jedermann der Wahrheit ^ri>c„ denen voil Schwhz durch Zürich begegnet; dieses Manifest soll zu Lucern gedrukt sich seiner in vorfallenden Nöthen bedienen zu können. 22) „Item wägen der wältschen selbige bcschickht wurden, Laßt mansi blhbcn wie selbigen schon zuogeschriben." 23) Heil > ^crkt, daß die Zürcher ausziehen, soll man in allen Orten aufbrechen, um ihnen den Vorauf lapen. 24) Dem Landvogt im Thurgau ist Wachsamkeit zu empfehlen, sowohl in Hinsicht ^ürjri Wesen als besonders auch wegen der Prädicanten; sollten die Protestierenden denen von ^ohe,"^-" ^ s'-'dl sie "ut Strafen an Leib, Gut und Blut, bis in den fünften Grad, <>. Staatsraison, dasi sobald ein Thcil feindlich an die Glänzen des andern zieht, der die w ist. Alsdann sollen die Fähnlein von Stadt und Land mit aller Macht und nachgehend ^Istr Feind entgegen ziehen mit voller Kriegsrüstung; dabei wird Luecrn erinnert, sich etwas "^'igeil" zu versehen. 26) Es sollen zu Wasser und Land gegen Zürich soviel möglich Späher ^wss 27) Dem Oberst Crivclli ist zu schreiben wegen Zuzug seines Regiments. 28) „An den "AZ Wirt auch ein Schrhbcu gcthan werden." 36 282 November 1655. Konferenz der VI evangelischen Orte. Aarau. 11».—IS. November. (6. -9. alt. Kai.) Staatsarchiv Zürich. Allz. Absch. Bd. IS«, toi. 280. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Waser, Burgermeister; General Joh. Rudolph Wcrdi»»^ Bern. Anton von Grafenried, Schultheiß; General Sigmund von Erlach. Glarnö. Anton ^ " Statthalter. Basel. Joh. Rudolph Weitstem, Bürgermeister; Benedikt Sonn, des Raths. S ä) Hause n. Oberst Konrad Neukomm. Appenzell A. -R h. Johannes Rechsteincr, Landammau»' ^ ». Die Berathung über den Bericht der nach Schwhz verordneten Gesandtschaft führt zu de»'/ schluß, die Angelegenheit der Flüchtlinge von Arth nicht bloß als zürcherische, sondern als gc>»e'»^ Sache der evangelischen Orte zu behandeln. Wenn Schwhz also bei der künftigen Tagsazung zur ^ ^ nössischcn Rechtsform sich bequemt, so wird bedungen, daß von beiden Religionen gleiche Säze ge»»'"" . und bcincbenö auch die Beschwerden in den gemeinen Herrschaften behandelt werden sollen; Schwhz das Recht beharrlich aus, so nehmen die evangelischen Orte für jene Leute das allgemeine 5 ^ des freien Zugö und das besondere Recht der Religionsgemeinschaft in Anspruch, verlangen Frage der Rechtsstellung eine Entscheidung, und bei sortgesezter Weigerung erklären sie, daß ihre alle ihnen von Gott gegebenen Mittel anwenden werden, um zum Ziele zu gelange«;. I». Auf richt, daß die Stadt Baden ihre Brükc „entnagelt" habe, ungewöhnliche Wachen ausstelle, die in die aufgeworfenen Graben verwehre, wird Hauptmann Rudolph Lavatcr dahin zur Untersuch»»^ ^ geordnet. Auf dessen Bericht und die von der Stadt Baden eingelangte Entschuldigung läßt man die auf sich beruhen, v. Landeshauptmann Adrian Zieglcr von Sax berichtet über den Zusta»d ^ Evangelischen im Toggenburg und Rheinthal; und Landammann Rechsteincr von Appenzell merksam, daß auf den Tag der Einweihung des Fürstabteö von St. Gallen bei der großen strömenden Volksmenge für die Sicherheit der Stadt St. Gallen besorgt zu sein Grund dvrß»'^ sei. Daher wird der Stadt St. Gallen Vorsicht empfohlen, auch dem Stande Appenzell die Sache wäguilg gegeben, endlich zwckmäßig erachtet, den Bcttag, sofern die Einweihung des Abtes Tag angesezt würde, in St. Gallen, Appenzell und der Umgegend auf einen andern Tag zu ^ ^ ,1. Ucbcr die Schmähreden des Hauptmanns Kloos von Lueern wird man auf künftiger TagsaZ»"^^ schwcrde erheben. «. Wegen der hin und wider wahrzunehmenden Kricgsrüstung der katholische» ^ wird Lueern um Erklärung ersucht und zu Abstellung solcher Dinge aufgefordert, t. Genf wird w' ^ Nothwcndigkcit, sich auf alle Fälle zur Hilfe gefaßt zu halten, in Kenntuiß gesezt und ersucht, Gesandten von England und den Niederlanden davon Mitthcilung zu machen. Besondere an die Gesandten Englands und der Niederlande zu sende,; wird, da noch keine Entschließung Regierungen über die in Petcrlingen gepflogenen Verhandlungen eingegangen sind, unterlasse», ^'hfi den picmontesischcn Thalleutcn der noch vorhandene Thcil der Steuern übermittelt. I». Safer» ^ ^ der Tagsazung in. Bade» zu Vcrhandluugcn über Erneuerung der eidgenössischen Bünde ko»u»^.^s verlangen, daß die katholischen Stände auf ihr Scparatbündniß sowie auf die Bündnisse mit dc»> November 1655. 283 sonh^^ andern Fürsten verzichten. I. Unterdessen glaubt man sich befugt, ebenfalls in ein be- vo,i ^ ^ndnis sich zu vereinigen; daher wird der früher gemachte Entwurf nochmals bcrathcn, sodann Bern und Basel gutgeheißen, von Schaffhausen eine zustimmende Erklärung auf nächste Tag- krlßelt gestellt, von GlarnS und Appenzell, deren Stände noch keine spccicllc Kenntnis davon ^tcih/"' ^ ^ormillui» genommen, k.» Auch der betreffeude Bcibricf wird revidirt, von den vier ^ ü'llgeheißcn, von GlarnS und Appenzell aus obigen Gründen all i-okoroinlum genommen. I» >»!M ^ haben ihre diesmaligen Gesandten als Kricgsräthe bestellt, auf so lange nämlich, bis zu u pichen wird. ES wird daher den übrigen Orten empfohlen, ihre Ernennungen ebenfalls Ucber die benöthigtcn Geldmittel werden die Gesandten an ihre Regierungen selbst bc- rm ^ französischen Geschäftes halber wird dem Gesandten de la Barde die in Baden bc- Eröffnung mitgethcilt. R«4 Gemeineidgenössische Tagsazung der XIII Orte. Baden. 21. November bis 8. December. Staatsarchiv Luccr». Allg. Absch. Bd. XI.V, toi. ISS. ^^rich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Rudolph Werdmüllcr, bestellter General; Cef s H'rzcl, Stadtschreiber. Bern. Anton von Grafenried, Schultheis; Abraham von Werbt, Ziath^'^' Luecrn. Ulrich Dulliker, Schultheis; Laurenz Meher, Statthalter; Ludwig Mchcr, des ^»ai, Scb. Peregrin Zwchcr, LandeShauplmaun; Jost Püutincr; Auton von Spiringcu, ^>cha^ Pauncrherr, alle drei alt-Landammann. Schwhz. Martin Bclmont, alt-Landammann; Storno, alt-Statthalter. Unter walden. Heinrich Bucher, alt-Landammann von Obwalden; übermalt, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Jakob Aoh ^ Nathö. Glaruö. Balthasar Müller, Landammann; Anton Clcric, Statthalter. Basel, ^to "^iph Wcttstein, Bürgermeister; Benedikt Socin, des Raths. Frei bürg. Beat Jakob von h^. Sckelmcister; Petcrmann Mchcr, Bürgermeister. Solothuril. Oberst Wilhelm von Stein- Oberst Stockcr, Altrath. Schaffhauscn. Joh. Jakob Zicglcr, Bürgermeister; ^^urad Neukomm, Zunftmeister. Appenzell. Bartholomäus Näff, Laudammann von Jnncr- ' Johann Rechsteincr, Landammann von Außer-Rhodcn. Schiet katholischen Orte in Abwesenheit FreiburgS). Nach verrichtetem eidgenössischem Grus cr- u»h "uk den Gesandtschafteit der protcsticrduden Orte iil Schwhz gehandelt worden sei 'h'st instruirt habe. Ebenso eröffnen die andern katholischen Gesandtschaften ihre mitgebrachten ksth Der Abschluß der Berathung, wie mau die Angelegenheit zur Hand nehmen wolle, ^chaukt ^ Ankunft Zürich'S verschoben, r. Der Stadt Rottweil wird ihre Bereitwilligkeit zur Hilfe ^rgau "^mentlich die Wahrung Rheinau s eintretenden Falls empfohlen. «I. Auf Bericht des ' Heu Landvogts, das die beiden RcligionStheilc die Neutralität beobachten wollen, wird erwidert, 284 November und December 1655. der Landvogt möge darauf halten, daß man dabei bleibe, v. Durch Statthalter Meyer und Oberst Stcinbrugg wird der französische Gesandte de la Barde ersucht, in seine Proposition keine Specialis aufzunehmen, waö er dann auch thut. Er erinnert, wie er schon bei der lezten Tagsazung unter Weisung auf auswärtige Geschäfte die Eidgenossenschaft zur Einigkeit ermahnt und nun die Gesandtschaft zu einer Zusammenkunft eingeladen habe, um sie zur Beilegung der unter ihnen entstandenen keitcn zu bewegen; dabei weist er auf die unseligen Folgen eines Bürgerkriegs hin und bittet und im Namen seines Königs zur Versöhnung, f. Dem Kommandanten Kaspar zu Brcgenz wird für berichtlich eingekommene gute Affcction gedankt und damit das Gesuch verbunden, den vom Erzherzog z" gewärtigcnden Befehlen gemäß seine Untergebenen in stundliche Bereitschaft zu sczen, auch auf seine ^ merkung, daß Zürich sich rüste, es besonders ans Arbon und Rapperowyl abgesehen zu haben scheine, " selbst sich gerne mit einem Abgeordneten besprechen werde, wie man die am Bodensee bcfindl'^ Schlösser besezen und sich des Sees selbst versichern und zu solchem Zweke die in Bregcnz vorfindet Schiffe und groben Geschüze verwenden könne, verdcutet, daß man absichtlich mit Gegenrüstuugen g^" Zürich zurükhalte, seine Anträge aber den Obrigkeiten hinterbringen werde. (Die XIII Orte.) ^ nach der Proposition des französischen Gesandten die Abgeordneten Zürich's die für die Leute von ^ aufgewendeten Bemühungen auseinandersezten und besonders hervorhoben, wie gegen ihr Verhob' Schwyz über das ihnen vorgeschlagene Recht, als die Tagsazung schon ausgeschrieben war, imprec^ habe und den nach Zürich gezogenen Landlcutcn das zurükgelassenc Gut, der Freizügigkeit entgegen, zu lassen verweigere, verwahrte sich Schwyz gegen den Vorwurf einer Jmproeedur u. f. w. und erkl^ diese Tagsazung nur in der Erwartung bcschikt zu haben, daß seine Souveränität und Judikatur kannt und in Schuz genommen werde. Nachdem hierauf für diesen Tag die allgemeine Session hoben war, wurden die Gesandten von Schwyz von den übrigen katholischen Orten ersucht, als cularen über den Sachverlauf weitere Eröffnungen zu machen. Ebenso ließen die Gesandten von sich bewegen, für die Freizügigkeit als Particularcn ihre Beweisgründe zu erörtern. Nach Ablesung Landfriedens und darüber gepflogener Discussion wurde die Fortsczung der Verhandlung abermals ^ den folgenden Tag verschoben, in der Meinung jedoch, daß auf Seiten der einen und der andern alle „Schmäh-und Trozungen" durch ein offenes Mandat sollten abgestellt und verboten werden. Tages wiederholten die Gesandten von Schwyz ihre Berufung auf ihre Souvcränitätörechte und hierauf ihre» Austritt. Zürich fügte sich mit nicht geringem Unwillen der Zumuthung, ebenfalls c» treten. Dann beriethcn die übrigen XI Orte über eine gütliche Ausgleichung. Allein die VlU ^. tischen Orte erklärten, daß sie (laut einer am 26. November gefaßten Verständigung) den Stand ^ ^ bei der wahren Religion, Souveränität, Freiheit, Judicatur und Gerechtigkeit schüzcn helfen werde" das Rcchtsbot als unzuläßig betrachten. Hiergegen machten die protestantischen Orte die Einwc" daß nicht durch Majoritätsbeschluß, sondern vielmehr durch gleiche Säze die Sache zu erledig,, Endlich einigte man sich, daß Schultheiß von Grafenricd und Schultheiß Dullikcr ein Mittel suche« h' Diese stellen den Antrag - nachdem man sich beiderseits nun mehr als vierzehn Tage lang so alters daß Wachen ausgestellt, Schanzen errichtet und andere Kriegöanstalten gemacht und dadurch d>e ^ Eidgenossenschaft in Gefahr gesezt und auch andere Orte zur Aufstellung von Wachen veranlaßt seien und alle AuSglcichungsmittel sich als erfolglos erweisen, soll man sich aller weitem Rüstu"^" . ' 285 November und December 1S5?. ^'ten. einzig etwa in den aufgeworfenen Schanzen noch Wachen ^ ungestört lassen, unterdessen über die Verhandlungen den Obrigkeiten rclat.i . ^ ^ S'Snde Zürich, durch die katholischen Stände Schwhz zu den. Entschluß zu bewege,i uch . ^ H°heit und Judieatur unbeschadet den Entscheid den sämnttlicheu GesaMschaften anh^^ ^"n am Januar 1856 wieder in Baden versammeln wurden. Die,er > »t , ,,^d- ^°llen hin sä.,..„tlichen Gesai.dtschasten zugestellt, wobei sie über das was ""t »nd ^ch ) derhandelt wurde, ebenfalls zu berichten wissen werden. ... (D.e VII em B schof v^ °sel verbündetcil Orte.) Dem Bischöfe von Basel wird auf die von > nn geg ' ° '"'b den Wunsch, daß doch noch eine friedliche Einigung eintreten möchte. Unkend erwlde ^ '^"Orte zögen allerdings den Frieden vor. wenn er ohne Vcrlczung der Ehre Götter Rel^n « wäre;1ibrigens soUe sich der Bischof an Solothurn's - ^ mit Wallis verbündeten Orte.) Oberst Zweyer und Oberst N.klans Eßbach b n n Verrichtunge., im Wallis. Daher wird dem Bischöfe und der Landschaft Wallis um sie zu vergleichen, eine Gesandtschaft an sie abordne,.; unter essen si-Ob^s^^ '^bach und von der Stadt Frciburg ferner Rath annehmen. Auch ">tt dem ..nn r ^ M'dte» Lucern's ,lnd Oberst Zwchcr darüber geredet werden, k. ^olothurn wu, < ^ ^Eingriffe, die ihm von Bern im bucheggbergischen Gebiete widerfahren, d.e ^rhe.Mg geg . ^ des Sieges a..ch hieri., hilfreich zu sein. .. (Die mit Spanien v-rbu^te. achten O^) Vberst Crivelli wird vo>. dem an den Gubernator zu Mahland gerichteten Begehren, d.e ^ ^Ssdienste stehende Mannschaft auf eintretende Mahnung hc.mz.chcn zu a c> >ich zu s,w üenntniß gegeben. mit der Erinnerung. sein Regiment bereit zu halten. . .. ^ Gubernator'von Mahland schriftlich mitgctheilt wurde, das wurde dem Wnzrn^n ' ' Barde mündlich eröffnet; und der päpstliche Legat wurde ersucht. be. Sr. ^.g "t um ^ " bitten. ... Ort wird verzeichnet, was es im Falle des Kriegsausbruchs zu le'stm habe, -h ^ ^u, mcil es auch die Gräuze gegen Bern zu vcrthcidigcn habe, zu ho.) angc ^ e^tvölisch Gi....»n we.d.u 00° S..g.u,e. .n Hilf. wnm.u, «. Als ^ >«° °n»e ° ^ »uchdem deide Mii„w»°» feines S,°nd°« Mii». B.°b-chwn- de. ,!en..°I.l->. »i.ch.e, seines O.«» N-m.n d°n ousznst-lig.nden Briefen beise,en >n l.ssen, und " R° , «md. mit de. Ve,sichern»., berrchigl, d.ji d..Zlcich.n Brief. °..ll-.chl «v 1° w ° '5-i! f°«m... «erden, d.fr die »r °.-s .i°,enden-.ndleui.!u Gi°rms deff .rr «md °n O«°u °mng >.b°n ' ». N.chd.m die d.i..» Rhoden . I°wi. S.°d. und P-si.i 'U Sd G°» - » 7 '-'»'«lii-. ^ , ob d.n.n von Anfer.Rhoden I-f-m r den Z irch»« Durchchrg „esisiien soll., »nd .-»MM «>„«-., r -°lu°«i'-dr..f- die von Irmer-Rhoden l-n- «°»> bewegen, !» H-ns- !» binden, >,. '7 »°ch R.di.nd, «nrdeiien.enun. Schmid nach Tu.in gef-rudi, verir-gsm-dr» Hrlsele ,m°, >u ir An», Burgund wird vermöge d.. E.deinnng auf d.n Rochfv« ,n Hilf, ii-nwhnd z,' V-Ilmach,. noch »nd... ,.i»,i„. Schr.ib.n im R-m.» der f».»°l,.ch.n »-W». »Nch D»g°n.. .»n-.uswffi..n.- «°!U 50, j-d°- d.. -idng.n «... O. - « ^ i und denen sich diejenigen des Frciamtcö und von Utznach und Gaitcr auichlußen d . 28g November und December 1655. rokereiulnm genommen. ,i Wie bei der Kappclcr Schlacht, so sollen auch jezt aus jedem Orte and ächtige Frauen nach Einsicdclu gesandt werden, um abwechselnd in der Heiligcneapclle GotteS H' und seiner scl. Mutter Fürbitte ohne Unterbrich anzurufen, v. Wie Bern mit Zürich. so rede» ^ katholischen Orte mit Schwhz, daß bis zur nächsten Tagsazung alles fernere Schanzen u. s. w. und > Schwhz auch die Ezecution gegen die Gefangenen eingestellt bleibe. Die Gesandten von SchwhZ das bei ihrer Regierung untcrstüzen; nach der Aeußerung der Gesandten von Bern aber wollten jcnigcn von Zürich einfach refcrircn. Anmerkung. Diese Tagsazung ward von Zürich auf Begehren des französischen Gesandten, sowie der ^ Bern und Solothnrn ausgeschrieben; zugleich waren von Zürich sowohl die katholische» Orte als auch der sranzösi!^ ^ sandte ersucht worden, Schwyz zu einstweiliger Einstellung jeder weiter» Proccdur und Erecution zu verleiten. ladungsschreiben an Basel vom 31. Octvbcr 1655 im Nantonsarchiv Baselstadt, Acten: Gemeine Eidgenossenschaft ^ Nr. 86). Daß über die Verhandlungen gegenwärtigen Tages kein gehöriger Abschied zu Stande kam, ergibt si ^ lit. » des folgenden Abschiedes, Nr. 165. Es sind vorwiegend nur die Verhandlungen der katholischen Orte yroto worden und auch die i» unklarer Weise. Zusaz zu »». Es sollen verlegt werden, l. nach Zug 6666 Mann, u) im ersten Auszug 4166 Luccrn 2666, Nidwalden 666 »nd Zug „ungefähr" 1566 Mann liefert; 1>) im nachgehenden Auszug 4666 wozu Lucern 2666, Obwaldcn 666, die Welsede» Vogteicn 1666, Uri 866, Nidwalden 566 beiträgt. II Na^ ^ perswyl a) im ersten Auszug 3666 Mann, nämlich von Schwyz „ungesähr" 2666, von Uri 566 und von Nit^ . 566 Mann; 1>) in den andern Auszug: „Schweiß sambt ihren Ilntcrthanen mit dem Resten der gemachten Vcrord^ ,^ Damit sollen versehen werden Rapperswpl, Schindcllegi, Pfäffikon und Hürden. Iis. In die Frciämter. bleibt es bei dem was zu .üüsnacht verabredet worden ist. (Landesarchiv Schwyz, Beilage zum Abschied). Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 13. u December. lLto.,t»arch>» Luccrn. Allg. Absch. Bd. XI.V, kol. 22S. aillElts Gesandte: L u c e r n. Ulrich Dulliker, Schultheiß; Oberst Heinrich Flcckciistcin, Panncrherrs Meher, Statthalter; Christoph Pfhffcr, Statthalter und Stadtvcnncr; Landvogt Ludwig Mhel' Oberst Scb. Pcrcgrin Zwchcr, Landeshauptmann; Joh. Anton Arnold, Panncrhcrr. SchwYZ- Belmont, alt-Landammann; Michael Schorno, alt-Statthalter; Landvogt Paul Ceberg, Laudsch'^^. Unterwaldcn. Heinrich Bücher uild Johann Jmfeld, neu- und alt-Landammann, von Peter Zeiger, Pannerherr, und Johann Melchior Jmfeld, beide alt-Landamniann, von Nidwaldc«' ^ Kaspar Brandenberg, Statthalter; Wilhelm Heinrich, alt-Ammann. »». Da die jüngst zu Baden gehaltene Taglcistung der XIII Orte ohne gehörigen Abst^ ^ einander gegangen, war es nothwendig, daß man sich nach abgestattctcm Berichte bei den weitern mit einander bespreche. Obwohl nun zwar in Baden selbst die Sistirung der Rüstu"^" von Zürich noch von den andern drei unkatholischen Städten zugesichert wurde, und sich bei December 1655, 287 Hilden wenig Neigung zeigte, am 28. December sich wieder in Baden einzufinden, entschloß man sich in ki»e ^ ^ ^ Baden vcrfochtene Anerkennung des Rechts auch noch den gewonnenen Aufschub zu ^ ^"dung nach Bern, Basel und Schaffhausen zu bcnuzcu und diese Städte anzusprechen, daß sie möchten; und zwar sollen der Kurze der Zeit wegen die Gesandten sich thcilen, die Luccrn und Unterwaldcn nach Bern, die von Uri und Zug nach Basel und Schaffhauscn reisen, und gleich zur lvkiln kerb durch Schreiben der französische Gesandte angefragt werden, ob er bei Zürich die Zustimmung Suspension der Waffen und Gestattung freien Verkehrs, wie er Hoffnung machte, ausgewirkt habe; ^ ^ geschehen sei, seien auch die V Orte zur Rcciprocität bereit; die nach Bern reisenden Gesandten usisi" ^ Rükrcisc besuchen und sich mit ihm besprechen,*) I». Von der Entscheidung, ob die M suspendirt werden oder nicht, hängt auch der Besuch der Confcrenz in Baden ab; unterdessen Anlaß zu Feindseligkeiten geben, aber gute Hut beobachten und sich besinnen, wie man kommen, ob man offensive oder defensive zu Werke gehen wolle; jedenfalls werden „»^'^'ch Zug und Luecrn einander untcrstüzcn müssen und wird zu bedenken sein, daß Luccrn das Entlibuch h^^^uu gegen Bern zu schüzcn hat und Zug durch die neuen Schanze» zu Kappel bedroht ist und hat, ebenfalls eine Verschanzung zu errichten und auf Beisprung von den andern Orten zu zählen. -«-) ^ . »!h ^ 'Bflnictionspunctcn, vor der Session der 5 Lobl. alten Cathol. Orthc» Herren Ehrcngesandten also beratschlaget ^»li» ^^u>den, zum Nachricht derjenigen Herren, welche nacher Bern, Basel vnd Schasfhusen in 2 gselschafftcn abgetheilt — Obgleich woll die Herren gsandte» innsgmein nit große Hoffnung habent, durch diese angestellte Gsandt- l>«bx>ubeinelten 3 Lobl. Steten zu dem cffeet, welcher woll zu wünschen were, zu gelangen, so ' b"ch Ires absechcn dahin gerichtet vnd »othwendig befunden, diese müeh vnd arbeit vnderm Namen der 4 Lobl. ti>z ^ Vri, Vnderwalden vnd Zug zu wagen, vnd wirdt den Obrigkeiten hierdurch vsfs wenigst in dcmm gnug geschcchen, dieser aotio» der ganhen ehrbaren weit ihre zu Rhuw vnd friedsamme in alleweg geneigte gemücter zu «i» ^ ^l>en v»d darby vnsere fachen entdeckt werdcnt, vnd könnte villicht das gschefft sich glücken, wen man an dem Ederen Orth vnsere gründ, Nechtmäßige beschwerden vernommen, wie auch Recht saßen wirdt, das wir gegen- ^"'^uug vß sonderen, zu ihnen tragendem vcrthruwen wie auch in der Hoffnung angestelt, das sh darvon Brsach angescchen, das wir nühit anders als die gebüer vnd billicheit bcgcrent vnd suchent. — Nebent diesem ""Notiv ^ lverdcnt, sich nit als ein parthy oder ein theil derselben bruchen zu lassen, sonder mit allen Crcfstcn in daS mitel jst ebcnmeßig woll zu beobachten vorgefallen, das V. E. von Zürich, wie ordenlicher bricht eingelangt, Ire ,'^ere, dff der Straß habent, ohne Zwhsfcl sich derselben Fründtschasit, glimpf, gunst vnd askiwton^ zu zumal eine endtliche rokiolution in omnom ouentum von ihnen zu züchen, daruf nun sich gar woll füegen Z»' inkoriuntion zu folgen, die etwan die Hiß vnderbrechen vnd ged. V. E. sich zu mehrer Früntlichcit als ^ beschechen neygcn vnd erzeigen möchten!, inn dero wir vns bisher durchvs vssgehaltcn, ia gesinnt sindt zu d»iligst vnd ganh bereit zu verhelffen, tragen vnd contribuiren was Immer zue guter vnd bestendigcr ?aoisioatio» ^ si^ycn mag, doch ohne Präjudiß vnserer so alten poßeßivnsNechten vnd vorus der Religion, vmb welche es ^ ih^ ^digen noch Rechten laßt. — Vß dieser Materi nun fließend mehrere punetcn, welche die Herren Abgesandten ^dern woll vnd ordenlich abgetheilt einzurücken eingedenck sein wollen!, weil die Zeit und derselben stutus ^ ^ einanderen verthruwt vnd (iitgnoßisch crklerc. — Vff biß nun pretenticrt sich das man den iüngst zu Baden V. E. von Zürich so starck vnd yfsrig gctrungen, vmb der oonseguont/. willen ^ßen ^'"^"kst, nit nachgeben, weniger inn das Recht sehen kan, denn solcher bei vns nit herkommen wie an ctwelchen darumb sh heitere Vertrag gegen einanderen habent; biß sve auch nit ein acoickens oder zufällige sack» ^ dasjenige, so 4531 mit den Waffen cki»z>lltioit vnd verfochten, auch anno 1585 widerumb kontiert worden. 2«» Deeember 1655. Dabei will man vor Ergreifung weiterer Maßregeln das Resultat der an die drei Städte abzuordnen^» Gesandtschaft abwarten. «. Man beschließt auch, sich an die höchsten Häupter der satholischcn Kirche Z» wenden; an die päpstliche Heiligkeit um eine Geldsumme und ihr Fürwort bei dem Kaiser; bei SP"'""'' Frankreich und Savohcn, daß sie den Gegner von einem Attentat abmahnen oder aber die katholiM" Orte schüzcn. Nochmals direkte an den Kaiser und an Bayern sich zu wenden, schien nnnöthig, hi"S^" durch die nach Bern abgeordnete Gesandtschaft an den französischen Gesandten zwekdicnlich. «I den Landschreiber zu Lauis ist persönlich bei dem Gubcrnator zu Mahland das schon an Graf gestellte Gesuch um Geld und spanisches Bolk, zu Fuß und zu Pferd, zu erneuern. Dein Erzherzog ^ für seine freundliche Zuschrift gedankt und er ersucht, eintretenden Falls durch Diversionen in der Na^" zu den katholischen aalten zu halten. I. Ucber die von dem Landvogt in den Frciämtern angtst»»^ Zndemm .st solches ... m Vn.er macht, dan wir „it die lüde, tot der Religion habent wie Zürich, so in dem wel'-i»» Rel.g.onwesen w pomrt . w.r aber habent -in andere Ordnung vnd halten, vns an der Eathol. Romischen Kirch-"- " Oberhaupt der Bad st .st- Be.demm w.r vür vns vnd vnsere verblybent, tönten, auch anders gegen ^ vnseren -.gnen gwußen n.t verantworten. - Es s°ll- vnd werde ob Got will nit dahin gemein, sein, daß Zun» ^ vn.eren Orthen vnd e.gnen Landen Regu. oder Ordnu.^ in Neligionssachen sehen oder geben soll- das Lehren w-r gegen anch n.t zu tw, wndern sye w.e bisher nach ihren, gefallen disponiren zu lassen. - Man habe auch Z" da» die vsgetrettnen uth anfengkl.ch w.derteuffer geweßeu, hernach wie sy sagen den Zürchischen glauben ang-now"'-^ w.rdt s.ch aber nach den punnten n.t verantworten lassen, das vor einer geraumben Zeit die Predieanten zu diese" gwandlct, sye vnrhuew.g.m gwußen gmacht vnd zum vsryßc», wie bei Nacht vnd Nebel beschcche», vngczwysfl -t ver»ri^ °„d-d w>. z. ^ ^ ms.... 7""' . .,' ,,di, m,d ,-wch-N — r.I» »>I» d-r , -WS«.-,- I-, d„ and,,.» V.IH «n» SI„ .»,«! m»«,., dmmnd s.« z«rl« «.» >-» ich « » »I, das »w„ m>, »„d « s »°n ?»,!« < °°n «„..mw, m» ... ..... ..„mm d. Z.wch zu °»>» S-W .b.. MW .stiks !i>l^ anstat des Dancks wolte man s.ch von syten Zürich gelusten"777 17' °"° o»«." man will, so kann der Krieg mit den 5 Orthen anqefanaeu w. V " ".uueren vnd zu Nichten zu mache"- dardurch der gantz Eitgnoßische Staudt in Jammer, Zerrüttung ^ vnd ^ „n . bejorgklich m ganhen Vndcrgang bracht vnd ^ v ,ii raupen nnoergang orau/» werden. — Ist hiemit »it ein geringe ooimillLnutiim zu machen, sonder vffs höchste zu bedurcn, das v.nb ^ vnütze» vnrhüewiger Lüthe» willen vnd vs so schwachen Vrsache» die gmüetcr also altcriert vnd solche mißtbr"'"" ursachet werden, das bei jetzige.» Lom.Io kein recht Eitgnoßische ncygung mehr zu hoffen. — Vß dießen veriw"» puneten nun vnd was den Herren deputirten weiters bekannt, so harzu dienstlich sein möchte, wird, ihnen überlaste»' proi'vsitimi zu formieren - inn was sormb aber vnd vor welchem Rhat sy die -uilliont- beqeren oder haben werdet December 1655. 289 ^ Punkte und cingegebeucS Memorial ist ihm das Gutachten der katholischen Orte ertheilt, Den empfohlen, ihre Sachen an Wein und Korn in Sicherheit zu bringen. I». Gegenüber wird an die Landgrafschaft Thurgau gesandten Verweise wegen, Eingehung der Neutralität ^andvogt und den Gerichtöhcrrcu daö Nöthige überschrieben. I. Der Anzug, nach Vorgang Städte Bern, Freiburg und Solothurn die Krcuzdicken und Dublonen zu steigern, bleibt auf sich beruh It. Dagegen wird es jedem Ort zum Nachdenke« gestellt, Jemand zur Mitbcrathung, wie man Salz unmittelbar von der Pfanne her verschaffen möge, zu ernennen. wtziel' hmnbgcsctzt, vnnd wirdt dcr bcschluß fürneniblich dahin vsgehen vnd stylisicrt werden machen, die Eitgnoßische anzulegen, das sich villg. P. (5. thrüwlich in das mitel schlagen vnd allem widrigen vsschlag vor sein balle,/ Crefstigen gegensatz vnd erbieten, das man fürbas an ihnen pünnt, Landtssriden, Vertrag ic. thrüwlich ^derh!'^ ^stüche» wolle. Im Übrigen dan steht zu erwarten, was vür nutz vnd Frucht dise schikung geberen, In- ^lkche,^ hierdurch sunponsion dcr Waffen ihr völlige Nichtigkeit erlangen werde, Ohne welches allem ^gleist beins vh de» 2 Lobl. Eathol. Orthen beistimmen wirdt, das man die iüngst zu Baden andcrwertig entworfsnc i'cheui Zg. luh. vnsers Eal. bcsuccheu solle. Im Faal aber der Stillstand zuegesagt vnd nach gebüer veröl,^ zu gedenken, die 2 Lobl. Orth wurdcnt ihnen die besuechnng solchen tags nit entgegen sein lassen, alles als« lainer gwüßen maß, manier vnd «Zistiuetiun, daruf man sich hicmit bester maßen will bezogen haben. — Ist ^und»4. a.mno,ung in punnclen zu zucyen, venaimicy das cmesiyem ditze vorn, x.>rry vp oem in uro wou vnv wich beitragung aller erforderlichen Vmstenden vnd renwnstrationibus infvrmirt vnd vndcrrichtet, vür das andere "achsol tzathrüwc Crefftige ynlaag gegen V. E. dcr Statt Zürich sr. E. angesprochen vnd ersucht wcrdcnt. — (Das babe,,^ bleut i„n die in8truatim> gen Bern.) Nachdem die zu Lobl. Stat Bern verordnete Herren Gsandten Ire ^achcr daselbst werden! abglegt haben wollent sy sich, wie die Session einhellig gut befunden vnd gschloßcn, loj^t ^ begeben, bei Ircr Ex. Herrn I)o In üarckv Nudicntz nemmen, da dann vor allen Dingen erforderlich sein bari/m ^ iiebüerendc Danksagung in bester Formb abzulegen, Ihne vs allhiesigcr Verhandlung zu berichten, hingegen zu groß b>as seine okticnn sidt dem vsgang der badischen Tagleistung gewürckt, vnd demnach zu piten, wil die Necessitet i»y Ex. belieben woltc, einen expra88um per poste nacher Hoofs zu schicken, die vns danachcr nothwendige Hilst Herr^"^ ^stposition zu richten, Sye aber inmitelst von ihren gethr. oktieiis nit ablaßen noch vßsetzcn wolle. — Die bitten Zumal glegenheit machen, von V. g. L. A. E. Lobl. Stat Solothurn einen gcbeimbcn vsschuß zu <">kll ^ ' bc»i sy alle nothurstt participieren, wie auch hingegen mit einanderen alle angelegcnhcit vswexlen vnd was von- ^verthruwlich abreden könnent, wie sy vnd Fryburg sich erzeigen sollent, wen Bern vnscre Graffschafft Willisauw ^ wurde. Wyters ist für guet geachtet worden, das die Herren cintweders von Bern oder solothurn vß, wie sich Oirlich" stiegen wirdt, die nothwcndigste beschaffenheit der fachen nacher Fryburg langen Hassent, vnd darbi ^bllih y ^mnern, Ob nit an dcr Zeit wcre, an Bern, wie zu Baden cntworsten worden, zu schicken vnd das ^l>eer,,„ möchte gezogen werden, üiotiiin Lucern den 13. vnd 14. Dccembris 1325. (Beilage zum Abschied im Archiv.) 37 290 Deeember 1655, I««. Verhandlungen der Gesandten von Zürich und Bern mit Genf und den Gesandten von England und Holland. Genf. 1«»», 23.-28. December. (13.—18. alt.' Kal.) Staatsarchiv Bern. Evang. Absch. Bd. v, toi. 125. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Zunftmeister. Bern. Hans Jakob Bucher, Raths. . , d,»>5 Von ihren Obern nach Genf beordert, um daselbst den Gesandten von England und Holla» ^ dem Rath der Stadt Genf Bericht zu geben von dem Stand der Sachen in der Eidgcnosscnsch»^' ^ die evangelische Religion gebührend zu recommandircn, sowie die Stadt um ihre tapfere Bellst^ mahnen, reisten die Gesandten Holzhalb und Bücher am 1(1. Dceember (a. K.) von Bern ab und , am 13. in Genf an. Daselbst wurden sie von vier Abgeordneten der Stadt begrüßt und verln» ^ dann den Rest des Tages und den andern Vormittag mit Beratschlagung und Aufseznng desse», ^ sie schriftlich einzugeben gedachten. Sodann erstatteten sie den Abgeordneten die Gcgcnvisite. verfügten sie sich zu Pell und Morland, den außerordentlichen englischen Gesandten, und vernahm^' ^ sehr sich der Protcctor- für die Evangelischen in der Eidgenossenschaft intcressirc; er glaube nicht, daß Papistischcn auswärtige Hilfe erhalten würden, werde übrigens diese Sache nicht anö den Augen vc> > ^ Die Angelegenheit wegen der picmontesischcn Thallcntc liege ihm auch sehr am Herzen, wcßweiss"^ wünsche, daß die drei Stände (England, Holland und die evangelischen Eidgenossen) in dieser sammcnhalten, um die guten Leute zu schüzen, denen die Tractate nicht gehalten werden und die ^ fahr seien, massacrirt zu werden. Daß der Protektor auf den petcrlingischcn Reccß noch nicht habe seinen Grund darin, daß derselbe unklar sei; wäre er deutlicher, so würde bereits Antwort »" ^ eingetroffen sein. Die Gesandten versichern auf Ehre und Seligkeit, daß man vom Protcctor mau nur wünschen könne, erhalten werde. Der holländische Gesandte, Herr von Ommcrcn, hat sehr freundlich und theilnehmcnd erzeigt und die vorhabende Resolution gcbilligct; auch er gi»^ ^ fremde Hilfe für die Papisten nicht, indessen möchte doch vielleicht der Herzog von Savopcn ^ pistischen Ort „stecken," weil man sich der piemontesischen Leute angenommen. Was diese Leute so sei es seiner Herren eifrigster Wunsch, daß man für sie zusammenhalte, da sie wegen der Festung in Gefahr seien, alle „erwürgt" zu werden. Hinsichtlich des begehrten Geldanleihe»^ ^ er nichts gewisses sagen, weil seine Herren dem verbündeten Kur-Brandenburg Hilfe leisten !»»si^' ^ selbst des Geldes mangeln. Am l5. übergaben die eidgenössischen Gesandten denen von Holland die schriftliche Proposition und cmpficngcn durch Morland ein Memorial. In dieser Pr^ ^ beschweren sie sich im Namen der evangelischen Eidgenossen gegen ihren Widerpart, die Papilt's^"^» namentlich gegen Schwhz wegen seines Verfahrens gegen einige zur evangelischen Religion überg^s , Personen von Arth; cS sei nach andern vergeblichen Tagsazungcn wieder eine auf den 18./ 28. „c,> Monats angcsezt; allein bei dem Unistand, daß die Leute, mit denen man es zu thun habe, weder ^ Willen noch Macht bcsizcn, sondern ganz von ihrer Geistlichkeit regiert werden und zudem durch ^ Deccmber 1655. 291 ^udnifle, die sie dem gemeinsamen Bunde voranstellen, unter sich verbunden seien, sei auch von dieser ^sazung wxnjg ^ erwarten; das eidgenössische Vertrauen sei geschwunden, die Katholischen achten zu den Papst als ans gemeinsame Verträge, Bündnisse und Landfrieden; wenn die Gegenpartei Niedlicher, schicdrichtcrlichcr oder rechtlicher Verglcichung nicht Hand biete, so bleibe nur der Entscheid F^l/ ^ soffen sibrig, um Ehre und Freiheit zu erhalten; für diesen nicht uinvahrschcinlichcn äußersten sich die Evangelischen um Beistand umsehen, in Anbetracht, daß die Papistischcu vermöge ^'"dnisse und Verträge und aus andern Ursachen fremde Hilfe zu erwarten haben, namentlich ^"dst, vom Kaiser, von Oesterreich, Spanien, Burgund, Savohcn, Moyland, Biothum Basel, von hohe" uingebcn sei; die Evangelischen bitten deßwcgcn den Protcctor, ihnen durch seinen " Einfluß zu Untcrstüzung verholfcn zu sein, wobei hauptsächlich auch Geld noththue, an dem man Uiit ^ dcrschjedcucr Negociationcn und llntcrstüzung ausländischer Glaubensgenossen Mangel leide; durch >>i der evangelischen Eidgenossenschaft sei der evangelischen Religion überhaupt und namentlich An, ^ ^""chbarten Ländern ein großer Dienst geleistet, was nicht zu gering gcwürdigct werden dürfe. Tag vor den versammelten Rath von Genf abgeholt, eröffneten sie dort ebenfalls ihre An- Tckl ' ^ ^ sodann schriftlich eingaben. Aber erst am l7. faßten der Kleine und Große Rath ihre ieist,, welcher sie einstimmig auf den Kriegsfall hin den Evangelischen alle mögliche Hilfc- dcr i gegenwärtig werden sie drei Compagniecn Fußvolk zu hundert Manu auf Befehl hin ""issssschett halten Am 18. übergaben die englischen Gesandten den beiden Abgeordneten hiiil s ^ schriftlich den Bescheid, daß sie mit aller Beförderung dem Protcctor die Sache stein und dann dessen Entschluß ohne Verzögerung an Zürich cinbcrichtcn werden. Ebenso verleg , ^ d^u Ommcrcn, die Angelegenheit seinen Herren auf beförderlichstem Wege mitzutheilen, und zwei- u»t> ^ treuen Freunden geeigneten Beistand leisten werden. Am 19. reisten Holzhalb uchcr wieder von Genf ab. Conferenz der evangelischen Orte und Zugewandten. Brugg. 2<». December. (16. a. K ) KantonSarchtv Schaffhause»'). ^osandte: Nicht angegeben. ^urd?' Samstag Abend den 15. langten die Gesandtschaften in Brugg an. Am folgenden Tage ^gehö uian vorher die Predigt angehört hatte, ein Schreiben des Landvogts Zörnli zu Lauis ^hrei' er berichtet, das; die von Livincn mit 26t> Mann zu Ursercn liegen, den Paß zu auch OAe die Verlegung des Crivelli'schcn Regiments an die Tresabrüke begehrt haben, H erzog v on Savohcn Hilfe verlangen, wie er, Zörnli, die Antwort der cnnetbirgischcn Untcr- "handlnngcn nicht i» Abschicdsorin gefaßt, sondern sindc» sich lediglich alo Relation der Schasshanscr l^esanbtschast. 292 Dccember 1655. thanen auf seinen Vortrag erwarte, und daß die Orte ausstreuen, die von Zürich wollen ihnen Mstst vorschreiben; ferner empfiehlt er, Stein am Rhein in Acht zu nehmen. I». Zürich zeigt an, w>c nicht habe unterlassen wollen, nach dem Willen Bcrn's auf dem Tag zu erscheinen, obschon die (ka^' tischen) Orte sich nicht erklärt haben, nach Baden zu kommen, e. Es wird vorgebracht, wie Baden, N""' garten und Mellingen sich fortificircn und daß Frciburg erklärt habe, in der Sache mit Schwyz zu lM"' hingegen die Beschwerden wegen der gemeinen Herrschaften stillschweigend übergangen habe. ^ wurde auch wegen der Gesandtschaft der vier Orte an die drei Städte referirt und wie derselben von dreien wesentlich die gleiche Antwort crtheilt worden sei; auch wurde vorgebracht, daß die Orte d>^ Vermittlung der Jesuiten sich bei Knr-Bahern um Hilfe umgesehen haben, sowie auch bei andern 8"^^ namentlich beim Erzherzog Ferdinand Karl, der sie zur Haltung der Erbeinung ermahnt. V« bittet abermals inständig, seine Sache mit Schwhz als eine gemeinsame aller evangelischen Orte a"?" sehen, indem die Katholischen auch zusammenhalten. Bern und Glaruö sind dazu geneigt, Basel Schasfhauscn wollen vermitteln, l. Am 17. wurde die Proposition, so zu Baden geschehen soll, lesen, zu der sich aber Bern und Basel nicht allerdings verstehen wollen, weil Zürich meint, wenn das Recht nochmals ausschlage, dieses als Bruch der Bünde und Landfrieden angesehen und Ernst ^ braucht werden müsse. Aus die Frage Zürich's, ob, wenn die Länder die Güte oder das Recht nehmen wollten, alsdann die Sache evangelischer ScitS gemeinsam geführt würde, wurde der ber"" Reccß, so den Gesandten Zürich's gegeben worden, abgelesen und darauf erkennt, es solle von den ^ Pisten gemäß des leztcn badischcn Abschieds und Auöschrcibcnö eine Resolution begehrt werden? ^ die Sache auf gleiche Säze konimc, werde man evangelischer Scits solche ernennen. Wenn dan» ^ Sache zum Rechtösaz kommt, soll die Reparation auf folgende Punkte gestellt werden: 1) Bestraf""^ Urheber dieser Jmproccdur und Abbitte der Ander», nach dem Excmpel des solothurnischcn klusische" ^ delö. 2) Da die von Schwhz ohne Abwarten der badischcn Taglcistung mit der Exccution sortß^l sind und das eidgenössische Recht ausgeschlagen haben, wodurch große Unkosten verursacht worden ^ so sollen sie diese ersezen. 3) Den Kindern der Hingerichteten und den Ausgewanderten soll ' Gut verabfolgt werden. 4) Diejenigen, welche in die Inquisition geschikt worden sind, sollen auf st Fuß gestellt und in Zukunft dergleichen Procederc unterlassen werden. 5) Der freie Zug ist oh>^ derung zu gestatten und im Landfrieden das Wort Neugläubigc nicht mehr zu gebrauchen- Bunde von 1586 ist zu entsagen. 7) Die Bestimmung in ihrem Landrecht, daß die, welche M gelischen Religion übertreten, malefizisch seien, ist zu cassireu. I». Laut einem Bericht aus SäM dort nicht Jedermann an diesen grausamen Thatcn Wohlgefallen, auch sei bei ihnen eine solche böst gierung, daß es nicht mehr zu „erleiden" sei. l. ES werden nun auch die Beschwerden „gemeint ^ rung" angezogen und gefunden, daß sie doppelter Art sind: solche, welche die Herrschaften und Obr'ö ^ betreffen, und solche, welche die Untcrthanen angehen. Die, welche die Obrigkeit betreffen, bestehen d^ daß 1) alle Acmter und Stellen von den Papisten besezt werden und also kein Evangelischer 'nclss ' kommt; 2) keine evangelische Obrigkeit in den Vogteicn eine Herrschaft oder Landgut mehr an sich mag; 3) die Geistlichen der weltlichen Jurisdiction sich zu entziehen suchen, wodurch die Obrigkc'"'^, ihrem Einkommen geschwächt werden, weil jene den Mehrtheil Herrlichkeiten an sich ziehen; ^ Z) thcilc, Sprüche und Erkanntnisse ohne Wissen der Evangelischen aufgehoben und geändert werde"' Dccember 1655. 293 ^ ^andvogt Verrechnungen, so sie ihnen und ihren Weibern selbst schöpfenddie Bußen weit über- >n qv gemeine FiöcnS schändlich betrogen werde, was gleichwohl unbestraft bleibe; 6) daß Sazungen, bei denen alle regierenden Orte intcressirt sind, sie Neugläubige titnlirt eidgenössische Recht ihnen nichts mehr gelte, noch auch man dazu gelangen möge, und demselben, sondern nach ihrer Phantasie und Passion administrirt öürfe, ^tschwcrden der Untcrthancn umfassen folgende Punkte: t) Entgegen dem Landfrieden i»r »n ^ andern Religion übertreten; 2) wolle man die evangelischen Rhcinthaler ewertaufe zwingen, ferner, daß sie die ungetansten Kinder nicht ans dem GottcSakcr begraben, llnte»- ^ allerlei Geläut abziehen und das Avc-Maria sprechen; 3) daß die evangelischen u»d ^ . llu "U Rhcinthal, Tanneggcr Amt und anderswo zu keinen Ehrenämtern mehr gebraucht werden; ^tte,^ ^ Papisten Capuzincrklöster bauen, den Evangelischen aber nicht einmal euren Schulmeister gc- lcien ihircn die überhäuften Feiertage unerträglich. — Bezüglich dieser Punkte hält man ^^'"'meiie Religionsfreiheit zu begehren, insonderheit aber der Entscheid über Entfernung ^schtv Altären der Stimmenmehrheit der Einsaßen zu überlassen sei. I<. Die gemeinen ichl»?wegen Toggenbnrg sind noch nicht namhaft gemacht, werden aber mit andern gemeinen Be- ^"gereicht. I. Ein Manifest wegen Bclmonts Lästerrrnge» wurde abgclcscrr und dann bc- »ock cinzustellcn und ihn zur Verantwortung aufzufordern, i»». Das gemeine Manifest soll H» . ^ '"'l Fleiß durchsehen und „polirt" werden; dabei ist auch das Schreiben über den Verlauf der ei»x,^ ^"l)eit an fremde Fürsten beider Confessioncn zu corrigircn. i». Herr de la Barde meint in ^ Schreibe,, an Zürich, daß die Zeit zur bevorstehenden Tagsazung zu kurz sei. ^ n ^ lu n g. Born hatte unter'm 3./18. December 16^5 zur Lorberathung auf die zu gcwärügende allgemeine sichle"? ^ l8./L8. Deecmber zu dieser Konferenz der evangelischen Orte eingeladen und diese Einladung mit dem ^ ^Llleitet, das; der Große Rath von Bern den Beschluß gefaßt habe, sosern gütliche Mittel und auch das Rechtsten nl verfangen, nnt der Stadt Zürich Lieb und Leid zu thcilcn. Als Berathungspunkte der Confercnz ^hlendk,, worden: die Wahl und Beeidigung der (laut der bei der lezten Tagsazung gemachten ProPosition) zu er- Tchhyz " l die bewußten vier Punkte: die neben Aufhebung des papistischen Bundes von I58ö noch weitet von ^ dir leistende Reparation und die Beschwerden der gemeinsamen Herrschaften; endlich was dieser Rcligionssache wegen ^dte„ r> Frankreich und Schweden und den französischen Gesandten in Solothurn zu schreiben und mit den Ge- England und Holland zu conferireu sei. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 2<». December. Staatsarchiv Lucrr». Allg. Zldsch. Bd. XI,V, toi. 212. ^rr> ^ucern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Heinrich Fleckeustein, alt-Schulthcifi und Panner- ^thH Mchcr, Statthalter; Christoph Pfhffcr, Statthalter und Stadtvenncr; Ludwig Mcher, des J»h. Jgkr>b Tanner, alt-Landammann; Seb. Percgrin Zwcycr, Laudeöhauptmann und 294 - December l655. alt-Landammann; Joh. Franz Jmhof, Statthalter. Schwh z. Martin Bclmont von Rickenbach, ° Landammann; Michael Schorno, alt-Statthaltcr und Sckelmeistcr. Untcrwaldc n. Heinrich Landammann, und Johann Jmfcld, Landeshauptmann und alt-Landammann, von Obwaldcn; Zclgcr, Panncrhcrr, und Joh. Melchior Leu, beide alt-Landammann, von Nidwaldcn. Zug- Zurlauben, alt-Ammann; Kaspar Brandenberg, Statthalter; Landvogt Jakob Andcrmatt, des Ratlst'^, Zwek der Confcrcnz war die Beantwortung eines von Bern eingelangten Schreibens «" ^ rathnng der durch die Gesandtschaften aus Bern, Basel und Schaffhauseil zurükgcbrachten Berichs ^ Nachdem sich ergeben, daß die Gesandtschaften bei den drei Städten sowie auch in Solothurn bc>^ französischen Gesandten und bei der Stadt allen Fleiß angewendet, die drei Städte aber, bei ihnen Zürich zuvorgekommen, nicht Besseres geboten haben, als was schon in Baden behandelt w ^ war; in Erwägung einerseits, daß von der nach Baden angcsczten Confcrcnz kein Erfolg zu orwartr>" Zeit bis dahin auch gar kurz ist, Zürich mit seinen Rüstungen fortfährt, namentlich Zug durch dir zcnarbeitcn bei Kappcl sehr bedroht und zu großen Kosten für Aufstellung von Wachtposten wird und um einige hundert Manu Zusaz bittet, die Gefahr vor Ucbcrfall hiemit nicht beseitigt dercrseitö, daß einige Gesandtschaften der Stände schon auf der Reise nach Baden begriffen sein ^ Luccrn zwar die Bcichikung der Konferenz, besonders ihre weitere Verschiebung angemessen crach^ ^ gleich aber auch treu zu den übrigen vier Orten zu halten verspricht, auch Bern auf den 28. neuerdings auf die Conferenz geladen hat, wird auf Wohlgefallen der Obern hin gut gefunden, cern's Gesandtschaft auf den Dienstag sich nach Baden verfügen und die Gesandtschaften der baldigst nachkommen sollen, natürlich in der Absicht, die Sache des katholischen Standes kräftigst ^ seitig zu wahren. — Die vom französischen Gesandten eingelangten zwei Schreiben sind so beschälst"'^, es nothwendig scheint, denselben besser zu informircu, indem solche Sachen nicht also absolute, ^ ^ deutet worden, sich vor Recht weisen lassen. «, Auf Beru'ö Schreiben wird von den vier Orte« I ^ wortet, daß, nachdem aller XIII Stände Rathöboten mit vollkommener Gewalt auf den 28. erscheinen eingeladen seien, die V Orte, ungeachtet der Kürze der Zeit und der zugleich eintretend^ gimentSändcrung, um des Friedens willen, wenn auch einige Tage später, dennoch eintreffen in der Erwartung aber, daß man ihre Religion, Judicatur und Freiheiten nicht in Frage stelle, st auch Zürich bei seinen Rechten bestehen lassen. Dem Stande Schwhz wird anhcim gestellt, ein best" ^ Schreiben zu senden. Lucern erinnert, daß bei der Instruction nicht die Streitpunkte selbst als ^ des Eintretens vorangestellt, sondern Bedacht genommen werde, daß es sich voraus um die Eist"' Rüstungen handle. Das Gesuch Zug'ö um Mannschaft wird einstweilen verschoben, bis über d>^ ^ stellung der Rüstungen entschieden sei. ,1. Es werden Anträge gestellt für die Instructionen " ^ Tagleistung nach Baden. «.lieber den Anzug der Gesandtschaft von Luceru, betreffend die vor Hundert Luccrn s erschienene Abordnung von Schwhz, wird von Statthalter Schorno die Erst" , gegeben, daß in Lucern zu Stadt und Land allerlei ungute Reden über Schwhz geführt werde«, welche die schwhzerische Abordnung, ohne Jemand zu nennen und ohne irgendwie dabei die in wcsene Gesandtschaft verdächtigen zu wollen, das Ansuchen gestellt habe, das nöthige Einsehe« Dabei habe man auch ersucht, die von Zürich zu Baden vorgebrachten Beispiele des freie« ^ mißzuverstehen, weil sie für den vorliegenden Fall nichts beweisen, indem sich dieselben lediglich schaftsfälle beziehen, nicht aber auf Leute, welche wegen der Religion anderswohin ziehen. Dccember 1655. 2S5 Gemein-eidgenössische Tagsazung der XIII Orte. Baden. 2«. 1«. Decenrber. KantonSarchive Aargau, Basel und Schaphausen. ^"sandte: Nicht angegeben. ^ wichtige, weil lezte Tagsazung vor Ausbruch der Feindseligkeiten lassen wir, da ein eigentlicher Abschied nicht »Us^' ^den zu sein scheint, das Verhandlungsprotokoll hier fast wörtlich folgen, wie es sich im Bd. 54, betitelt Hera und Beilagen «lo X» 105,4—105,6," des Aargauer Kantonsarchivs findet. Als Erläuterung über den jhh ^ dieser Tagsazung mögen sodann die Berichte dienen, welche die Gesandten von Basel und Schaffhausen an ^ ^statteten und die wir der Wichtigkeit der Sache wegen unten im Auszüge folgen lassen, sowie noch einige ° ^bezügliche Actenstüke. (Mehreres findet man im Anhan g.) ^ Zürich, Bern, Lneern, Nnterwaldcn, GlaruS, Basel, Freiburg, So- »eil/" Appenzell haben die Complimentc gcgcil einander verrichtet, obwohl die übrigen Orte , '»cht anwesend waren. Demnach hat Zürich Anzng gethan, daß man einmal der Sache einen An- »och solle, indem es sich nicht mehr aufhalten lassen könne, sich beschwerend, daß etliche Orte »bih erschienen, obwohl die Tagsazung ans den 28. angcsczt gewesen sei, auf welchen Tag es sich ^/^cfunden habe. Ferner rügte es ernstlich, daß ohne der übrigeil mitrcgicrcndcn Orte Wissen und zu Bremgarten Commandantcn cingesezt und besonders zu Mellingen Fortifieationen ange- ttkl^°-^" ^ien. Gleich Zürich begehrte auch Bern, das! dem Ausschreiben nachgegangen werde. Lneern »ler ^ ^ Beförderung der Sache, kann aber seine Instruction erst eröffnen, wenn alle Orte, frj^^"lZstens Schwyz, zugegen sind. Untcrwalden will helfen austragen, was in den Bünden, Land- A>, ^ vertragen bereits ausgemacht ist, ist im übrigen auch für Eröffnung der Instructionen erst O^e. Gleicherweise wie llntcrwaldcn sprechen sich die übrigen Orte aus. Hm ^ "si>»gang" hat Zürich gemeldet, „daß Bern über ihr vßschribcu noch nit beantwortet vnd alßo noch ie^ ^"üvortung gewcrtig sicu; dcßhalbeu bcscheidt wie auch wegen Bremgarten vndt Mellingen begc- ^nhs'^üdcr in alten Staudt stellen wolle." Bern wie Zürich. Lucern erklärt, die Bünde, "ach ^ Verträge und bcstätigctc Abschiede halten zu wollen; die Commandantcn zu Bremgarten seien ^^huhcit dorthin gcsczt, Niemand zu ossonmon noch Troz. llntcrwaldcn ist der gleichen ^ Lucern. „Bbrige orth haben diß Tags nichts anders; darzugcrcdt vndt ist bh der instcllung Äis^^'^^'gcn Tag blibcn." — Den 31. Deecniber. (XIIIOrte.) Es wird ein Schreiben abgehört vom ">ohi„ Basel, worin er zu Gemüth führt, was der Friede und was dagegen der Krieg sei. Dieses »>it,5 Schreiben soll beantwortet werden. Uri, Schwyz und Zug haben die Salutation verrichtet !^^'üung ihres langen Ausbleibens, Schwyz erzählend, was bei Kappel begegnet, wie sie haben Zug vermeldet, daß es ein Stük streitiges Erdreich betreffen werde, welches zu ^ Leuten verboten sei, sofern der Gegenthcil es auch unberührt lasse. — Schreiben von den Rathen der vorderöstcrrcichischen Kammer. Darüber ist bcrathschlaget, man solle der wieder schreiben und auf Beförderung des Erbeinnngsgcldes dringen, da ihr dieses vom Hofe 29k December, 1655. befohlen sei. Item solle man nach Innsbruck um Antwort wegen der rheinthalischen Konferenz tircn, mit Andeutung, wie gern man die Beförderung des Erbcinungsgeldes sehen würde. — De» zösischcn Ambassadorcn hat man in gewohnter Form zu der Audienz abgeholt; der hat französisch nicrt und hernach in deutscher Sprache übergeben, wie die Kopie den Orten zugestellt worden ist.-^3'' beklagt sich, daß die Handlung gestern eingestellt verblieben, begehrt Eröffnung der Instructionen das Ausschreiben; Bremgarten und Mellingen sollen wieder in den Stand restituirt werden, wie »c ^ voriger Tagleistung gewesen. Darüber hat sich Luccrn erklärt, Bünde, Landfrieden, Verträge und nchmigtc Abschiede zu halten. Schwhz erklärte sich in gleichem Sinne. Dagegen bemerkte Zürich, ^ dürfe einiger Erläuterungen, wie das eine und andere zu verstehen sei; Schwhz habe wider Rechts ' gehandelt und also den Bund „überfahren;" man solle sich auf das Ausschreiben erklären, auch ob Bremgartcn und Mellingen in den alten Stand sczcn wolle. Bern erklärte sich gleichermaßen. Luc"' erwiderte, von Einstellung der Waffen und der Schanzarbeiten werde noch nichts verspürt, dagcge» " nehme man seltsame Reden; Mellingen sei auch bei andern Auläßen bcsezt gewesen und habe der V"" heit der Orte zu gehorsamen; das Ausschreiben der Tagsazung sei allgemein, so daß man sich b»"' ^ nicht erklären könne, es werden dann die Spccialitätcn gegeben. Zürich rcplieirt, es habe auf . Erdreich gebaut, darin ihm niemand zu reden habe; Bremgartcn und Mellingen aber gehören alle» ' gierenden Orten; die Spccialitätcn seien erst dann zu eröffnen, wenn die Erklärung des Rechtsezc^ die Ernennung der Säze erfolgt sein werde, vor welch' tcztcrn dann die Eröffnung zu geschehen Hab" ^ wohl bezüglich der Klagpunktc gegen Schwhz als in Sachen der gemeinen Vogtcicn; Schwhz " seine Säze ernennen, Zürich werde dann ein Gleiches thun Bern hat gleiche Meinung. Lucer» ^ meint, es solle von Zürich speeiulitor in Schrift gegeben werden, um was es Rechtens zu begehre» ^ meine; denn über den allgemeinen Rechtsvorschlag wüßte mau sich nicht gefaßt zu machen; die g""" ^ Herrschaften betreffend sei im Jahr 1651 verabschiedet und 1653 beschlossen worden, wie in ^ Richtschnur gehalten werden solle, wobei es sein Verbleiben habe. — Den 2. Jenncr 16^- Orte). Zürich erklärt sich nochmals, daß es schnurstraks den Weg nach Weisung der Bünde geh"'' ^ Recht walten lassen und seinerseits die Säze ernennen wolle; es sei aber gestern Abend von ScM'^ andern katholischen Orten den Herren von Bern übergeben und ihnen mitgcthcilt worden, bar»' Klassen vorbehalten werden, unter denen alles begriffen und dem Rcchtssaz nichts mehr übrig meint also, die Bünde vermögen, daß man einander des Rechten gestehen solle ohne Bedingung, ^ der Richter hernach die Gcstaltsamc erkennen möge; begehrt nochmals, daß die Säze ernennt werb"' ^ Schwhz sich resolvire, dem Ausschreiben gemäß, ohne Kondition, den Rcchtssaz zn thun. Schwhz " ^ seinen Befehl eröffnet zu haben, wider den es nichts thun könne; auch werde seinerseits gchrt, Zürich an der Religion oder Souveränität Eintrag zu thun, wolle also von Zürich sich ci"^ ^ chen versehen; dabei halte es dafür, daß bereis erörterte Sachen keines Kompromisses bedürfen- - und andere katholischen Orte erklären sich, daß ihre Obern nicht die Meinung gehabt, auch ihre 3"^ tioncn nicht dahin gehen, daß man dem Ausschreiben gänzlich Folge geben solle; man sei lczten Freitag weiter gegangen als mit Rüksicht auf die habenden Befehle wohl verantwortlich s"' dcr übergebcnen Schrift (auf die Schwhz sich bezieht) begriffenen Vorbehalte gehören in keine» promiß; mit dieser Antwort, hofft Schwhz, möge Zürich sich zufrieden geben; in den gcmeiucu ^ December 1655. 297 n,an bei dm Abschieden zu verbleiben haben. Hierauf antwortet Zürich, daß ihm wohl bewußt ^ Bünde :c. zugeben, auch begehre es Niemanden an der Religion und Souveränität zu ^ ^ aber der Meinung, daß Schwhz unbedingt des Rechten gestehen solle und dem Richter ^^asscn sei, was den Bünden w. gemäß oder nicht; man solle einmal die Säzc ernennen, es werden ^ ba»n hoffentlich Mittel hcrvorthnn, die Sache gütlich, ohne Rechtsspruch, zu erledigen; wofern aber ^rs'cl^ ^ unbedingtem Rcchtsaz und Ernamsung der Säzc sich nicht verstehen wollte, sei man der Zu- ^aß die übrigen Orte eö dazu weisen werden; auch der Span wegen der gemeinen Vogtcien ^^ndition compromittirt werden; denn wenn man Bünde und Landfrieden eonditionircn wolle, ble'K ^ ^^achcn. Schwhz erklärt sich, daß es Niemanden Ordnung geben, sondern allein bei Bünden :c. ^ " wolle, der Hoffnung, daß man ihm gegenüber sich auch so verhalten werde; Religion, Souveräni- Judikatur seien in den Bünden, Landfrieden und Verträgen ausgemachte Sachen; sollte cS Zürich s».p unangefochten lassen, so hoffe es zu den andern Orten, daß sie selbes dahin weisen. Luccrn sti»c ^ uneonditionirtc Compromiß könne nicht gestattet werden, denn Bünde und Landfrieden mögen W Deklaration leiden; es begehrt Niemanden einzugreifen, man soll'S ihm aber auch nicht thnn; es ky uicht alle Sachen vor gleiche Säzc; begehrt Erklärung über die zwei Punkte. Zürich meint, ^ Artikel in den Bünden und Landfrieden, daß ein Ort dem andern Rechtens gestehen solle; sticht Schwhz ab und handle wider daö RcchtSbot. Schwhz widerspricht, daß von ihm etwas ücschchcn sei; der Zürcher RcchtSbot sei nichtig gewesen, weil selbes um Sachen erfolgt, in Niemand Recht zu bieten habe; ebenso widerspricht es, daß man zürcherischer ScitS den Frcizug ^ Beispiele anführt. Zürich bezieht sich auf die Acten und frägt, ob man des H ^stehen wolle. Schwhz entgegnet, cö habe das Recht nicht ausgeschlagen um Sachen, die in das ,,'^^u; aber seine Religion und Freiheiten könne es in keinen Compromiß sczcn, protcstircnd gegen erfolgen möchte, wenn man cS hierin anzufechten unterfangen wollte. Zürich Protcstirt Unheil, weil es nichts suche, als daß mau ihm gemäß Bünde und Landfrieden des Rechten stn ersucht die übrigen cils Orte, es bei Bünden und Landfrieden handhaben zu Helbas ^'6) ersucht die cilf Orte auch, mit Vermelden, daß seinerseits nichts anderes begehrt werde, als Bünden, Landfrieden und Verträgen bleiben solle, jedoch nicht in der Meinung, daß es an ^bc>' ^ parteiisch, sondern an dem unparteiischen Richter stehen solle, denselben den Verstand zu luccrn ermahnt beide, von dem Eifer zu lassen; weil man einerseits die Erklärung in Schrift ^ ^abc, solle es nach seinem Dafürhalten andererseits auch geschehen; daß Zürich seine Beschwerden specificirt eröffne, sei dem Landfrieden gemäß, indem etliche Sachen in demselben schon ans- von ihm werden allein Säzc begehrt; dabei sei eö nicht der Meinung, daß Bünde und Landfrieden geschehen solle. Bern sagt, man müsse einander des Rechten gc- ^ ^ Meinung, daß man Jemanden an Religion und Souveränität ^stU)re, wie es solches auch nicht leiden würde; jedoch daß in den Schranken der Bünde und Ablieben werde; denn obgleich jedes Ort souverän, sei man doch an dieselben gebunden durch Z'Uich entschuldiget sich, keine Partei zu sein, sondern allein nach Weisung der Bünde Orten über vier Punkte sich zu beklagen zu haben, nämlich erstens, daß Schwhz Recht dar- von demselben aber zu Zerstörung der Tractation dieser Taglcistung mit der ELccution proec- 38 298 ' Decembcr 1655. dirt worden sei, sowohl wider die Verhafteten als auch diejenigen, welche sein Territorium verlassen hab<^ zum andern wolle man den althergebrachten freien Zug nicht mehr gestatten; zum dritten, daß man Religion für malcfizisch halte und tractirc; viertens wolle man seiner Religion halber den Landf^ nicht achten. Uri sagt, der Landfriedc erstreke sich auf gemeine Vogtcicn und nicht auf die Orte, Sch^ begehrt nochmals, was man über die vorbehaltenen Sachen (die einen Kompromiß leiden mögen) es zu klagen habe, das wolle man öffnen; es sei erbietig, solches zu rcferrircn, des Versehens, seine H"' und Obern werden in billigen Dingen das Recht nicht ausschlagen. Zug ist der Meinung, man ff wiederum, wie in voriger Konferenz, unter gewissen Herren Gespräche halten lassen, ob Mittel zn ^ , Komposition zu finden sein möchten. Ucber daö, so von Zürich angezogen und allegirt worden, daß ^ bürg auch den Freizug habe, hat Frciburg Protestation eingelegt, indem es gegen Niemand freie» gestatte, als gegen Bern und Solothnrn. Von Appenzell ist wegen des freien Zugö ein BeisP'^ ^ einem Stanfacher eingebracht worden. Diesem Beispiel widersprach Schwhz, da der genannte M»»" Staufacher und nicht aus Schwhz gewesen sei; denn obwohl selber sich dort einzubringen gesucht, 1 cS ihn doch nicht annehmen wollen. Dem Gerede, als wolle Zürich bald bei den Bünden :c. b ^ und bald nicht, hat Zürich stark widersprochen, mit vermelden, daß ihm da Unrecht geschehe, Bünde, Landfrieden und Verträge halten werde, aber nicht deren Auslegung durch ein parteiisch^ zugeben könne; der Frciburger Protestation gehöre vor den Richter, da Freiburg erst vor sieben einen Schein des FrcizugS crthcilt habe. Landammaun Bclmont sagt, daß er von der Obrigkeit gc»>^' Befehl habe und dawider nichts thun könne; wenn aber gütliche Mittel zu finden seien, so möge er» ^ wohl leiden, jedoch sage er dicß lediglich als Partienlar und nicht von Obrigkeits wegen. Zürich nochmals Recht über die vier eröffneten Punkte, da Schwhz sie improccdirt habe. Schwhz die Jmproccdur und bleibt bei seiner Resolution. Den 3. Jen» er sind gemeine XIII Ort nicht s ^ ^ mcngekommen, sondern allein die katholischen. Zürich und der Mchrtheil der evangelischen Orte dem französischen Ambassador berufen worden. Am Nachmittag sind Zürich, GlaruS von bcu c ff An demselben Tag ist Bern auch nach Königöfcldcn verritten und hat gegen den Ambassadoreu gleiche ^ ^ gioncn und Appenzell A.-Rh. „verritten," unter dem Vorwande, cö geschehe wegen ihres Weih»»^^, hinterlassend, bis nächsten Mittwoch wieder allhicr zu sein, wie der französische Ambassador lassen wie Zürich. Von Zürich ist der Rathssnbstitut Eschcr hier gelassen worden. Den 4. Jc»'^ obgcmcltcr Substitut zur Kirche geritten und auf den Abend wiedergekommen. Den 7. des Morgc»^^ mcltcr Eschcr nach Königsfclden und Abends wieder hier durch nach Zürich geritten. Desselben Tags Ü" die Gesandten von Basel und Schaffhauscn verritten. ,, Berichte der Basler Gesandten. Die Abgeordneten von Basel berichteten Abends den ^ ^ last. Ual.) I,!5.'. aus Bade», die Gesandte» d e I , am Mittwoch. Uri und Zug und der französische flechte Witterung aufgehalten, ' . ^ sei dann das zu... Frieden ...ahnende S^en des Bilss 7° ml' am Freitag Morgens °w ^ Mche Gesandte se.nc Proposition gehalten und nach ihm Bürgermeister »7 "gelesen worden. Hierauf habe der ^ ^ Ke.e» der lezten Tagsazung und das Ausschreiben Bern's eröffne. m Verhandlungen mit Hinweifm'.l ^ d.e Lrklärnng abgegeben worden, sie sei nur im Si7e 7 ^ . m von der base.schen G°sa"d^ eifrig darauf gedrungen, daß die katholischen Orte, besondcr77)7, ' ' Bern hvbc" ^ ,chw-„. ^ ^ December 1655. 2!)!) sich" .^^ben wollten, nicht aber in Bezug auf die besonder» Angelegenheiten des Standes Schtvyz, dessen Souveränität .. Alchen Zumuthung nicht unterziehen dürfe. Endlich auf Andringen Basel 'S haben Zürich und Bern sich hcrbei- ^ erklären: man möge in Sachen des Standes Schwyz gütliche Mittel versuchen ; versangen diese nichts, durch zür-t^ entscheiden: entschließen sich die katholischen Orte nicht bis auf den Abend für diesen Vorschlag, so reise die Gesandtschaft ab; am Abend seien die evangelischen Orte in der Wohnung der zürcherischen Gesandtschast zu- ^ diengeireten und haben daselbst Burgermeister Waser und Schultheiß Grafenricd als Säze, Stocker von Schaffhausen ^Parteiische Schreiber gewählt. Laut Bericht der basclschcn Gesandten Socin und Burkhard vom 24. December (alt. Kal.) hatten am voran Schwyz und die katholischen V Orte die Erklärung abgegeben, in die vorgeschlagenen gütlichen und ' Verhandlungen eintreten zu wollen, weßhalb von dem Vororte Zürich eine allgemeine Sizung veranstaltet denn ' die Discussion über die zwei wichtigen, im lezten Rcceß begriffenen Punkte führte zu keinem Beschlüsse ^äze ^ ^dangelischen beharrten auf der Forderung, daß Schwyz unbedingt in das eidgenössische Recht eintrete und seine Schwyz dagegen nur das, was nicht die Religion, Souveränität und Judicatur berühre, der gütlichen oder bch d ^"^kidung unterstellen wollte. Auch am folgenden Tage wich Schwyz von diesem Vorbehalte nicht ab. Basel ^iterx ^ den VIII alten Orten nachgehenden Orte zusammenbcrufen und stellte mit denselben den Antrag, die ^ ^Handlung auf eine spätere Tagsazung zu verschieben und so dem Orte Schwyz zu Einholung neuer Instructionen ^.^l>cn. Auch die übrigen katholischen Orte und selbst der französische Gesandte unterstüzten diesen Antrag. Zürichs ttack» - ^ dagegen reiste um Mittag (den 24. December) nach Hause, mit dem Versprechen, am Mittwoch nach dem Weih- ^ben ^ Sache vor die Räthe zu bringen und den Entschluß durch Eilbote» zu berichten. Bern's Gesandte bc- dcr "> ""ch Königsfcldcn. Am Abend desselben Tages brachen auch die Gesandten von Schwyz auf. Die Gesandten Orte liefen ihnen nach bis vor das Thor, um sie zurük zu halten, bis der Entschluß Zürich's Abreise der streitenden Parteien versammelten sich die zurückgebliebenen Gesandten nochmals und faßten den ^>tcn"sd daß in ihrer Aller Namen Bürgermeister Meyer von Freiburg und Junker Stocker von Solothurn nach Schwyz ^heiy/^' daselbst die große Gefahr zu demonstriren, welche eintrete, wenn die Entscheidung nicht gleichen Säzen »>ü werde. Gleichzeitig mit ihnen reisten am folgenden Tage auch die Gesandten der andern katholischen Orte ab, Aug- " Hrer des Schultheißen Dullikcr von Lucern und des SekelmeisterS Montcnach von Freiburg, um die Entschlüsse abzuwarten. Der französische Gesandte aber fertigte am 25. December seinen Secretär nach Zürich und ^ bewegliche» und ernstlichen Mahnungsschreiben, sich zu vergleichen, und mit dem Auftrage, Dieses Aß >, I' mündlich zu unterstüzen. Die Gesandten Basels, Schaffhausens und anderer Orte blieben zurük und sahen bisy. Verlangen dem Berichte Zürichs entgegen, der endlich auch eintraf und in folgender Fassung von dem Ueber- bescheinigt wurde: ^"klch myncr gnedigen Herren, Herrn Bürgermeisters vnd Raths der Statt Zürich, Hab den Herren Ehren- ^och " ^°bl. Statt Basel, Ich Vndcrschriber, mit mehreren« rescrirt, vß was erheblichen Vrsachen dieselben nit rathsainm d«u, findind, des; Herr Ambassadorcn Dvlalmräu begehren nach vss künnfftigcn Sontag die Badische Tagsaßung »Ud ^'ber anzeheben, sondern daß Sy Inn ansehung, daß weder Inn gütc noch durchs Rächt zu annemmlichcn sdtdp.>. " ^^bcn tractaten kein Hoffnung mehr vorhanden, dcrowegcn die «abgenötigte gewalt «nittel Inn Gottes nammcn Her^n^Ü^h^en gesinnet vnd darzu die nothwcndigc Ordre vnd bcuclch crthcilt. Syg also hicruff Jr mvner Gn. ^ G ^ Religionsgenössisches aiagelegenlichcs ersuchen an wolgedachtc Herren Ehrcngesandte, daran ze syn, daß helsx«; Zu Ihnen versehender Maße» zu Verfechtung diser vnscr gemeinen so gerechten fach auch Eifcrig mitwürkhcn "b zu dem end sich stündlich gerüst vnd gefaßt halten sollind. Actum Baden den 2ti. Dec. 1555. Andreas Under-Stattschryber Zürich." ^bgenk ^^bcrcinsiimmung mit dieser Erklärung sandte Zürich iin Namen der evangelischen Orte ein sein Verfahren recht- ^chid ^ treiben an den König von Frankreich, datirt vom 27. Dec. (alt. Kal.) 1555. (S. unten III.) —Kantons- ^aselstadt, 15, j. Nr. 8V. ' 369 December 1655. II. Bericht der Schaffhauser Gesandten. Als am 18. (a. K.) die Gesandten der evangelischen ^ ^ Brugg her zu Baden anlangten, fehlten daselbst die Gesandtschaften von Uri, Schwyz und Zug, die dann aber bls^»»' ^ alle auch eintrafen. >» Zuerst wurde ein „hübsch vnd gutes" Schreiben des Bischofs von Basel an die XIll Orte lesen, mit welchem er die Eidgenossen zum Frieden und zur Vermeidung des so verderblichen Krieges ermahnt. ' wird ein Entschuldigungsschreiben der vordervstcrreichischcn Regierung vernommen wegen nicht bezahlter Erbcinung-Ü^ «I. Nachdem die Gesandten von Schwyz mit ihren Glaubensgenossen absonderlich sich unterredet hatten, erschienen sie ^ in gemeinsamer Session. Dort wiederholte der französische Ambassador seine jüngste Ermahnung zum Frieden, lung, wie zwar jedes Ort der Eidgenossenschaft seine Religion wohl schüzen möge, jedoch weil sie von verschiedener K seien, sie doch das Ruhwcsen und den Frieden des Landes erhalten sollen, gleich wie der Apostel Paulus es nicht für lich gehalten habe, daß Eheleute von ungleichem Glauben einander hassen oder verlassen. «. Als man hierauf zu>» Handel schritt, und die Evangelischen meinten, daß gemäß des jüngsten Abschieds und des Ausschrcibens der Stadt ^ die beiden Punkte, das Schweizer Geschäft und die Beschwerden der gemeinen Vogteien, durch gleiche Säze in K»^ ^ mit Recht auszutragen seien, wollte Schwyz dieses nicht zugeben und überhaupt in der Sache nichts handeln lasse»- ^ . schähe denn mit Vorbehalt der Religion und ihrer Judicatur. Da aber ungewiß blieb, wie weit dieser Vorbehalt > streke und was er alles in sich schließe, wollte Zürich von demselben nichts wissen, sondern bestund auf dem Recht ll ^ Bünden und Landfrieden. Die Sache dauerte bis 2 Uhr. Endlich siel die Meinung, von den Parteien sollen die ^ ^ nannt und vor Nacht denen von Schwyz und denen von Zürich oder Bern angezeigt werden: Zürich soll die Klag schriftlich verfassen. Von den evangelischen Orten wurden ernannt als Säze Burgermeister Waser und Schuld ^ Grafcnried, zum Schreiber Stadtschreibcr Stockei, zum Fürsprecher Stadtschreiber Hirzel und zu seinem Beistand »»^ ^ Sekelmeister Willading und Burgermeister Ziegler. Diese „Verordnung" wurde den katholischen Orten notificirt > Gleiches zu thun an sie begehrt, worauf dann am folgenden Tag eine „verschrcnckte" Erklärung erfolgte. Basel soweit instruirt, Schwyz mit Gewalt „dahin zu halten, sondern allein in der Gütigkeit darinn handeln zu lasse», vnd anders mehr die Statt Zürich vnd Bern von ihnen nicht wohl auffgenommcn." Freiburg und Solothur» b»^ ^ „eüßerlichem ansehen nach" unparteiisch und friedliebend gestellt i wie aber die VII katholischen Orte sich Hilfe umgesehen, ist aus ihrem Schreiben an den Kurfürsten von Bayern zn entnehmen. Dem Begehren, daß d>c Bremgarten und Mellingen restituirt werden, wurde nicht willfahrt, vielmehr beide Orte mit „Commandanten ^ be eieren verstärkt," wobei man sich auf einen Brief von 1451 berief, nach welchem die Mehrheit der Orte diese sezen möge. „Zürich aber in Versag rechtens meldete, wie die Pündt vnd Landtsfriden verlebt, nach welchen d>e^ sollen determinirt werden; die wollen sie den Sätzen übergeben vnd sie demjenigen recht zu sprechen überlasse» - ,„jl habe." t SamStag den 22. berichtete Schultheiß von Grafenried den evangelischen Orten über seine BesM Schultheiß Dulliker und Oberst Zweycr, wobei er vernommen, daß die Vorbehalte der katholischen Orte auf t»'k die Souveränität, Religion und Jurisdiction sich beziehen. Am gleichen Tage kam Bericht ein, wie 30(10 W» katholischen Orten zu Hilfe ziehen sollten, aber wegen des großen Schnees daran verhindert worden seien und da . ^ji> Mann verloren haben. Auch vernahm man, daß bei Savoyen um Beistand geworben worden sei, worauf d» den Freiherrn von Greissy nach Bern gcschikt habe zu trachten, daß die Sache friedlich beigelegt werde. hF» 23. wurde wiederholt, was am Freitag war gehandelt worden, und dabei auf Seite der katholischen Orte bei der . Erklärung beharrt. Zürich hingegen meint, die Reservatpunktc seien der Art, daß alles mögliche unter dieselbe» werden könnte; was Zürich begehre, sei dem gegenüber lediglich das eidgenössische Recht ohne alle Vorbehalte ungen, zu dem man ihm vermöge der Bünde und Landfrieden verhelfen sein wolle. Die von Schwyz bitten, Freiheiten zu schüzen. i, Als am Montag den 24. abermals weitläufig dieser Punkt besprochen wurde, verla»lsi^ zu vernehmen, welches die Punkte seien, die man in's Recht sezen wolle, worauf man als solche bezeichnete sag Rechtens; 2) wie die Orth empfinden sollen, das die von Schwitz die Materie voriger Taglcistung verendereb ^ ^ sie mit der Erccution fortgeschritten; 3) die Freizügigkeit vnd 4) das ein Landtmann malefizisch sein soll, w»»" zur Evangelischen Religion bekennt, zusamt den Dependentzen dieser 4 Articuln." Da man sich bezüglich der verständigen konnte, indem Schwyz deren Annahme rundweg ausschlug, fiel Echafshausen auf das Mittel, von der December 1655. 301 Land^ ^ ernennen, und schlug als solche vor Bürgermeister Waser, Schultheiß Grascnricd, Schultheiß Dulliker und Bclmvnt die sollen die Mißverständnisse in's Recht sczcn und sie entweder in Minne oder auf dem Wege ^'chten. Allein dieser Antrag erhielt keine Mehrheit, obgleich er vielen wohlgcfiel. „Bei dieser Gelegenheit »elkw Herren von den Orthen vns zugesprochen, das wir vnscrcs Punkts vns werden erinnern, dcne zu lesen nicht ^ diesen Widerwärtigkeiten stilsißen, das seind die den 8 alten nachgehende V jüngere Orth." Am lichte ^ Oberst Zwcpcr durch den Untervogt mittheilen, er besorge, die vier Herren würden nichts fruchtbares aus- »n, deßwcgen für besser, daß die „V nachgehende Orth" morgenden Tags in der Frühe sich versammeln, nicht ^ Mittel zum Frieden zu bcrathschlagen. Obgleich man daraus entnehmen konnte, daß Schwyz zum Rechte Berathschlagung der V Orte dennoch statt, und es wurde beschlossen, daß das von Zürich »bc- »nd Rcchtsbot ihm nicht verweigert werden könne, sintemal hierdurch Niemand Unrecht geschehe und Fried' n^gen ehalten bleibe. Darum mag und soll Zürich und andere Eidgenossen das eidgenössische Recht bestehen und ^ übrigen Orte von den Beschwerden der gemeinen Herrschaften handeln lassen. Zu diesem Zweke wird eine s,ch / Leistung auf 1. Januar (a. K.) nach Baden angesczt, in der Gestalt, daß die Hälfte der Gesandten nach Hause iicher s/ ^ rcferrircn, die andere Hälfte aber in Bade» verbleibe als Wahrzeichen für die Parteien, daß der Tag ^ >wtd werde. Allein auch hiczu wollten sich die Parteien nicht verstehen; Zürich nahm den Vorschlag einfach »ich, und Schwyz verwarf ihn völlig, troz ernstlichem Zusprechen. Damit die Gesandten von Schwvz zu Hause Willen" Bericht erstalten, wurden ihnen die beiden Gesandten von Uri und Bürgermeister Meyer von Frei- A>n ^'edrich Stocker von Solothurn dahin nachgesandt, über deren Verrichten die Orte Bericht erhalten werden, sie z . des Tages wurde noch ein hochmüthigcs Antwortschreiben derer von Schwyz an Bern mitgetheilt, in welchem ^ ^ ^uf Ersuchen des päpstlichen Nuntius hin besucht haben. > Leztlich zeigten die ^esehi ^ Schafshausen denen von Zürich an, daß die V Orte ab lczter Tagleistung dem Verwalter zu Paradies den ^er„ .^^"dt haben, die Protection des Ztlosters der Stadt Schaffhausen zu übergeben, und daß in Folge dessen ihre W., ^üs die nöthigcn Vorkehren getroffen haben werden. Diese Maßregel wurde von den Herren von Zürich weder '^klun mißbilligt, sondern lediglich bemerkt, „wir sehen das die V Orth wohl nichts vergessen." Schlußbc- ^ser >, getrewc Gott wende alles zu seines heiligen Nammens ehr, zu beruhigung der Evangelischen .ssirchen vnd " ruhe, fried vnd seeligkeit, Amen." (Äantonsarchiv Schaffhauscn, Abschicdcsammlung). ^»n ^ schreiben der evangelischen Orte vom 27. Dec. (a. K.)ausZürichandenÄönig von ^>de« ^Wiewohln wir nit zwiflen, Es werde Ew. Äönigl. May. mit mehrem von Dero Ambassadoren In hißcn lich^ / Herrn Ooladarcko, wegen vnder vns sich crhebtcn schweren Streitigkeiten allen außführlichcn vnndt grundt- ie>bz ^ empfangen haben, so erachten wir jedoch vnscr obliegenden gebühr gcmeß syn, Ew. Königl. May. hiemit auch 's ^en mit allen gczimbenden Respcct zuezeschriben, in der zuevcrsichtlichen gucte» Pundtsgnossischcn Hofnung, Sy ^nte,, ^ ^ Königl. Gnaden auch wohl aufnemmen werde. Es haben vnscre fromcn Altfordern zuc den Jenigen ^ ^rsc>ll>" ^ den 5 Ortben Lucern, Vri, Schmiß, Pnderwalden vndt Zug anfgcricht, hailsamlich versehen, das man wisverstendtnussen keinen gwalt gegen einandcren nit üben, sundcr die hierumb vorgeschribcne Ncchtsform ' dises mitels so oft man sich fründtlich bedient, ist allwegen fruchtbarlich ausgeschlagen, auch in er- ^actaten zue verhietung krieg vndt blutvcrgicßens für das beste gehalten vnd bestettet worden. Nun ^elch^ ^ '"ü einandcren besißen vndcrschidcnliche gmcinc landschafften, so mehrtheils der Eatholischcn Religion zuegcthan, ^ derselben Übung den wenigsten yntrag nit thucnt, es Wirt auch hofcntlich cinichcr mensch kein billichc klag ^ rröfnen wollen noch können; In etlichen anderen aber seindt die vnscr Religion zucgethanc an der Zahl ^ Ander«"' etlichen die münderen i in disen seindt wir von vihlcn Jahre» hero an vnscrer gebührenden mit regicrung, wir "" " Vngerechtigkcit in geistlichen vndt weltlichen dingen sehr bctrcngt vndt beschwert worden i vndt ^^gen ^ gebührenden rechten, welches wir offtmals darumb angerucfst, nit gelangen mögen. Darzue ist diser zyt vnn/ Ihnen abgedachten 5 Ohrten die Erneüwerung vnscr alten Pündten vs recht Eidgnosischem guctcm ^est »s ^ Eontinuation der Einander schuldigen Ewigen fründlschafft vffrichtig anerbottcn, das Instrument hierumb ^ ^udt der tcrmin (namblich nechst vcrwichencn St. MartinStag) zuc Ratification vndt Effectuierung mit December 1655. aller gueter Vertröstung bestimbt wahre, Sy die gedachten Orth dessen ohnerwartet In Dl vndt aller Stille vnd ^ vnß im allerwenigsten nit versehe» sollen, widerumb wirklich vndt liblich zucsambcn geschworen haben einen in mit einanderen gemachten Pundt, durch welchen vnser zusammen habende gemeine eltcre Fundamental Pündt M'dt ^ friden violirt vndt beseits gesetzt werden. Vf welches baldt hernach ein leidiger Effect bey dem Orth Schwitz l>^ ^ Indem, Alst etliche Ihre freyc mitlandlüth vß Ihrem Vatcrlandt, die freyheit Ihres gewissens anderwerths ze snc ^ ^ gangen, Sy die von Schwitz etliche Ihre Mithaffte alsbalden in gefangmschafft geben, übel gepcinigct vndt abglicht ^ etliche schriftliche vndt durch ein zcchcnfache gesandtschaft ein müntliche erinncrung gcthan, daß man den vßgang^^ gueth vnd den gefangenen die erledigung wolte widerfahren lassen, auch auf die crweigerung zur Decision das m ^ Püntcn versehene Recht fürgeschlagen, haben sie doch das selbig nit allein hochmüthig verworfen vndt alß von keinem volar erklert, Sünder vndt alß vf begehren Üw. Kön. May. Ambassadoren in disen landen fdes .siönigl> Nmbassadorens ein allgemeine Taglcistung vsgeschriben, die selbig von denen von Schwitz auch angenommen bis dahin mit aller fehrnern Erecution ingehalten werden sollen, Haben sie wider alle gebühr vndt vcrnunfst die der taglcistung unwiderbringlich dergestalt alterirt, das sie etliche der gefangenen durch den scharpfrichter hinrichte" ^ by der gehaltenen taglcistung aber solch Ihre Ruptur des Pundts, Jmprocedur vndt Erudelitet vcdmesscnlich noch wollen, vf dem Vsschlag Rechtens beharrende. Darzue dan die übrige Orth, wie sy in Crafft Landtfridens thne» Sy nit halten wollen. Nun wehre vnß gleichwohl kein vrsach mehr übrig, warumb wir ein newe tagleistung Helten besuchen ^ desto weniger vndt vs liebe zue dem wcrthen friden haben wir vns gern verleiten lassen zue einem güet- oder verglich noch einen versuch ze thuen. Es ist aber der vsschlag des Rechtens in anbcdingter form, wie es vnserc ^ habende Pündt vswisen vndt vermögen, auch vnder vns herkomen ist, hochmüthig beharret vndt unsere mit etlichen Orthen der welschen vndt Teütschen Herrschafftcn Im höchsten grad beschimpfet vndt geschwecht, In deme (ohne) wissen der ein vndt andere Platz von den katholischen Orthen mit Kommandanten besetzt vndt fortificirt, auch d" ^ Vnderthanen wider vns vfgemanet worden. Benebens aber vndt zue Benemung alles anderwcrthigen vnglich^ ^ vndt vngüetlicher beschreyung fügen Ilw. K. M. wir auch dcnrüetig zue wissen, das sich die Jenigen Perfol)"^'" sichcrhcit wegen Jrer Gewissen von Art andcrstwohin gezogen, So wohl der Hingerichten als Ihrer eignen Wohlverhaltens halber vf den allwissenden Gott vndt alle die Ienigen, denen sie Ihr lebcnlang bekannt gewcscm ^ z»- desgleichen das wir weder denen von Schwyz noch andern katholischen Orthen an Ihrer Religion, Souveränität dicatur kein Jngrif zue thuen begehrt, sonder allein an dem vnpartheyischcn Recht zue erfahren, obe sy den Pündtcn vndt Landtsfriden gmes gehandlet. pje- Mit dem Bericht nun dises wahrhafsten Verlausfs haben ilw. K. Nt. zue bemüehcn wir nit vmbgehen n>eg selbig demütigst pittende, sy gcruwen, widrigem bericht keinen glauben zue zcstellcn, vihlmehr gedachte fünf Orth Z vndt billichkeit als zue deroselbcn vnser höchstes vertrawen stath, anwysen Undt zue Continuation dero itbnlg ^,1 wogcnheit vns by diser vnserer gerechten fach vndt abtringcnden nothwehr auch in allergncdigster Recommendation vndt Hoch vcrnünfstig wohl zue bedenkhen, daß die Evangelischen Orth der Kydtgnoschafft Je vndt allwegen Krön Frankreich beste wahre vndt getrewe fründt gewesen vndt noch der zyt sindt, auch immerdar verplibc» - serner nach vermögen alle engere dienst vndt gesälligkeit erzeigen werden. Deroselbcn hierauf von dem Aller» alle bestendigc höchste glückselligkeit hertzlich anwünschcnde. Geben vndt in vnser aller Nammen mit vnserer ge re alten Eydgnosischen der Statt Zürich Ansigel verschlossen den 27. Dvoviudiis A.° 1055. Ilw. Äön. May. dienstwilligste ^ Burgermeister, Schultheiß, Landammann vnd Rath der Evangcl- der Eydtgnoschafft Zürich, Bern, Glarus, Basel, Schafshauscn vnd December 1655. 303 Eid« ' ^ ^ aifest vor demvszug 10 5 5 (1656). Allen christgloübigen Menschen, vnd insonders denen, so in vnser ^^srid^^ ^ Orten vnd Zugewandten woncnd, wünschen wir Burgermeister, Räch vnd Burger der Statt Zürich gnad H°ck> , Gott, vnd wollend Ihnen hiemit grundtlich vnd wahrhaftig zu erkennen geben, vs was für mchrfaltigen Tch. 6' vnd beweglichen Ursachen wir vnvcrmydcnlich gcnöttiget worden, vnser Ehr, Heil vnd Wolfart wider die von Gott erlaubten gwalt der waaffen, wyl alle güt- vnd Rechtliche mitel von Ihnen vnEydgnössisch Hochmütiger wyß vsgcschlagen worden, zuverthädingen vnd dapferlich zu schirmen. ^!erin^^ Jahren hero habend Sy in allerhand fürfallenhciten vns gar einen bösen, nydigen vnd gehässigen willen, ^a»d zu nit geringem schimpf vnd Verkleinerung, bcwisen vnd erzeigt, Besondcrbar aber in der weltkhündigen by- Kilian Kcsselrings, eines ehrlichen Evangelischen vndcrthancn im Thurgvuw I." 1631, daran etliche Schwyzcr Rheder vnd auch syne gar strenge vnd scharpfe Richter gewesen: dann Sy denselben vff ein gar vnbarm- ^ ^ Schwyz mit der tortur gcplaget vnd tiraunischcr wyß vs jme erzwingen wollen solliche fachen, deren vn- ^ ^lklsaltigcn Marter bcstendig erhalten, vs großem Übermut alle fürschriben vnd intoreos.'.ianalion von andern loblichen Orten, auch alle Güt- vnd Rechtlichen mitel, wider Pündt, Landtsfriden vnd verträg hindan- i»H ^ ^bchen in demc, daß Sy by wenig Iahren hero einer Statt Zürich, wider das harkommen by jhren altfordcrn, die, k. ^ l^lbs vorgelegten authentischen bricfs vnd Sigel vnd genugsam erscheinter etlichhundcrt-jerigen prattio den jbncn ^ Ottnno dem grosen vor mehr als 80V Jahren vergaabctcn Zürich-See vermesscntlich ansprechen dörfftcn, mit ^ter Malt sich selbs daby zeschirmcn ^ habend Sy vns wider Pündt vnd harkommen in dem Zoll-wesen treffenlich beschwert vnd darwider kein Eydt- erinneren, bitten noch begeren überall nüzit gelten lassen, dv ^ l>er Beherrschung vnserer gmein-habcnden Vogteyen sind die von Schwyz wider die armen vnderthanen, sonderlich ^^'llwncn vermischt, gar beschwerlich auch on anlaas gsyn, zu nit geringen strytigkeiten der samptlich Regierenden ihre >, ' habend auch disfahls vnser vnd anderer lob. Orten erinnern vnd vermannen, den bidcrben vndcrthancn Bei ^ ringern vnd abzenemmen, wenig ansehen wollen. ^Zer/ ^ud lvir vnderlaß villfaltig geschmccht vnd gclesterct, auch mit Verlaub zu melden gar vnchristenlich ^ ^d, so oü an jhnen stath, gentzlich vcrdampt worden. Hahr ^ lieben vnd edlen fridcns willen aber, sidtenmahlen des leidigen Kriegs trurige würckhung wir die Zyt vnd ^istem 'I herßlichem mitlydcn an vnscrn grenhcn genugsam gesehen vnd crsaren, habend wir bis anhcro alles yiit ^ iledult übertragen. Nachdem aber diser zyt fehrner harzugeschlagen, daß etliche jhrer landtlüten von sicherheit ^l>det» ^ Glaubens, den sy an ihrem Ort nit üben dörfftcn, vs- vnd in andern Ort gegangen, welliche ehrliche vnvcr- ^lige ' keiner missethat beschuldete lüt gewesen, von jnen aber glych nach jhrcm vsgang als meincydigc, Landt- ^ lo>^ lüt vcrrüft, auch andere, so noch im Land gcblibcn vnd der Religion halber by jhnen auch in vcr- gefengklich yngezogen vnd übel geplaget worden; Habend die samptliche Evangelische Ort, deren glauben Sy von Schwyz so wol der vsgangcncn als gefangnen vnd jhres Hab vnd guts halber gar fründtlich vnd ^iipter ^ücschriben, auch hcrnahcr ein gmcinc Ehrengcsandtschafft von zchcn anschcnlichcn Herrn, mchrtheils der l>ie» 'hnen abgeordnet vnd jhnen grundtlich zuerkennen geben lassen, was gestalten sidert der Religions-cndcrung in Zo^'^en landen ein- vnd andersyts vnderschidcnliche abtritt beschehen, die man wcger mit der Pündtcn Harkommen ^liischx ^der Eydtgnoschafft in das andere nicmahl so hoch empfunden, sonder cinandern gebührende Eydt- widerfahren lassen, ein glyches auch von jhnen sründt-Eydtgnvssisch bcgercnd vnd die fehrnere reeiyro- ^ ßrasit ^'enniessig gutwillig anerbietende ^ vnd wyl wider besser verhofsen Schwyz darzu nit verstehen wollen, jst jhnen dg» ^l^»ien habender Pündten vndt Landtfridcns wider alle fehrnere i>roco^ Des Walt der gütig Gott, vmb dessen Ehr willen wir solchen Kosten vnd gefahr vff vns nemmend, in demütiger Er nach syner alten Krasft vnd gnad die synen by der gerechtigkeit schirmen vnd jnen vättcrlich bystehcn werde. ^ ze Zürich den (27. December sali. Kal.j 16öS). — Staatsarchiv Zürich Nr. 623, lit. 2g, Handschr'^ V. Manisest der katholischen Orte. Iedermiinniglichen sehe Kundt unnd Znwissc», Das? Wir Heist, LandtZlmmann vnd Näht der Fünsf Recht- vnd Wolgenannten Eatholischen Orthen Luccrn, Vry, Schwyz, Vndcrw" ^ vnd Zug -c. Nicht allein denen, so in Viiscrer Eydtgnosschafft wohnend, Sondern allen Bnsern Bundtsverwandte», ^ vnd Nidern, Geist- vnd Weltlichen Staudts Nebcnd Anwünschung Göttlicher Gnaden vnd lieben Friedens hiemit vnnd Warhafftig zuerkennen geben wollend, Was zu dieser vnd vergangenen Zeiten für gefährliche vnd schwere Händel sich zwischend Vns vnd sür"^^ beeden Stätten Zürich vnd Bern vnd folgende etlichen ihren Glaubens-vcrwandten zu sich gezogenen Orthen zugetragen; Wie Ehrlich Eydtgnossisch vnnd Gebührlich Wir denselben jederzeit nach der Richtschnur dest Leist Landt-Friedens, Bündt, Verträgen, vblichen Eydtgnossischcn herkommen vnd Ruthentischen Abschcydtcn gemäst abhellfl" ' ^ wollen; wie Wir vnß dann erst zu Baden widerumb Mündt- vnnd Schrifftlichen erklärt vnd mit herhlicher willen dasjenige abweichen, was Vnsern aust dengrossen Gnaden Gottes bisthcro genossenen Frieden vnd allgemeinen^^ landts so thewr erworbene Freyheit betrüben vnd zerstörren möchte Bezeugend also Wahrhafftig vor des; Gottes Angesicht (der ein Forscher der Herhcn vnd Nieren ist) vnd vor aller Ehrbaren Welt, was aus; bisse" erfolgen möchte das; Wir darzu genöthiget vnd getrungen worden, wann wir je auch den Nammen Gottes Ehre" wollend vnnd dast Wir dest von den Widersächern verursachende,; Vbels daraus; erfolgenden Vnheyls keine Schuld' Es ist aber der Vrsprung vnd Hauptvrsach sowol vergangener als gegenwcrtiger Vnruhen vnder vns: Ers"' Abfall von dem Alten vnnd Annemmung dest Newen Glaubens; Hernach die Andere erfolgte Vrsach, das: Sie de" December 1655. 365 durchs ^^rn Lieben Alt-Vordcrn vnnd den Ihrigen Anno 1531 nach der Cappeller Schlacht (zu welcher Ihre Vordcrn an», trübten Zwang vnd Trang, abschlug Proviant, Frcyen Handels vnd vilcn Fcindtlichcn vcrübungen vnd Vnbillichen Wk Vuß die 5 Catholische Orth genöthiget) auffgcricht- vnd gcschwornen Landts-Frieden nicht halten, sonder aust Hvchmuht denselben gänstlich verwcrffen thuend; Vnd weil Sie von Zeit zu Zeit desselben Klaren Buchstäblichen Krjx ^ dessen gesunden Verstandt durch epgenwilligc Austlegung nicht vmbstossen mögen, Sie jestundt vermittelst der ^>»acht denselben glcichsamb zuminiercn vnnd in lufft zusprcngen Vorhabens sindt. °^dhon in den nächst darauff erfolgten Jahren, nach anlcytung vnnd Rechten verstandt dest Landt-Friedens, von ^ Statt Zürich selbst cygncn Abgesandten der Beyfall geschehen vnd mit vnd ncbcnd der vbrigen Orthcn Rahts- d»der ^^^chidtliche Sachen Freundt- vnd Wolmeinlich verabschiedet vnd gerichtet worden, daß man ohne sondere Klag ./"^"dcru wohnen mögen; So haben aber jhre Nachkommende vor Jahren in fürgefallcnen Strcittigkeiten solche den m allen verworffen vnnd sagen dörffen, Obgedachtc Ihre AltVordcrn haben zu Mitstimmung nicht Befclch oder ^istick verstandt vnd Austlegung dest Landt-Friedens nicht gehabt, Deren doch etliche selbst den Landts-Frieden gehülsten bes^.^dMd Beschreibung bepgewohnt. Dardurch ja freylich die Sachen sich verbessert, vngcachtet Wir allzeit Vnst höchlich s>rth ^ Freundtlichkeit vnd Ernst aufs vnderschidlichcn Tagsastnngen mit mercklichen Kosten vbrigc vninteressirtc "»sir Herren von der Statt Zürich von dergleichen Ncwcn widcrwcrtigcn Gesuch vnd zänckischcn Vnbegründtcn Zungen ab- vnnd zu ruhen zuweisen; Wir möchten aber zu solchem erwünschten cndt nicht gelangen. Mehrere Stimmen, so Wir von Zeit an dest Landt-Friedens zu Erhaltung Vnscrs Catholischcn Wahren ÄiHi Glaubens billich in vbung gehabt vnd noch haben sollen, haben Sic widerstanden Vnst durch allerhandt durch Argelist zu vndcrbrechcn, da Wir doch mit solchem Mehr nicht gemeint etwas zuerkennen oder zuordnen, dar- ^>be„ gemeine Vnderthanen nicht mögen oder könnend laut Landts-Friedcns bei Ihrem angenommenen Glauben Srz^ss ^°»der Sic selbst seither» wie in vilen stucken zubewcisen von demselben abgewichen, wie dann sich nur bcy der schein/" ^enderung odct gefährlichen verspötung dest Heyligen TausfS (anderer mehr Sachen zugeschwcigen) offenbarlich A dch ^ ^uder; Die Mehrere Stimmen in gemeiner Hcrrschafft Regierungen sindt gar oft durch der Statt Zürich Einstige ^ertrch^^°^ Schrifft- vnnd Mündtlich abgangcne Bcfelch oder Trewungen zu höchstem Vnserm Spott vnnd Nachthcyl >vzzworden; habend hicmit in den Vogteyen, da jhre Glaubensvcrwandtc sindt, angefangen vnnd fürgcnommen also daß an der Mitregierung daselbsten Vnst auss solche weist der blose Titul vnnd aber der Respcct, ^ vnd Nustbarkeit Ihnen verbleiben wurde. o ^' ^vd was mehr empsiudtlich vnd Vnserm gemeinen Batterlandt hoch schädlich ist wollen Sie in Badischcn !>Ui>t d, Ehdtgnossischen zusammenkunsitcn vmb Allgemeine Standtsgeschäfft keine Mehrere Stimmen gelten lassen, sonder d»i,d allerhandt Subtilitcten vnd geschwindigkcitcn eintwcdcr die Rahtschläg nit entschieden oder gar in Verdanck, Auffzüg ^"»Uen Abschiebt gezogen worden; vnnd hiemit ganst osseitbar ist, das; in allen fürfallenheiten nur Zwo ^Ustt Paritet zu Vnserm bcsorglichcn gemeinen vndcrgang gesucht wirbt: Sachen vnd Proceduren, denen Wir ^ sshr grosser Gedult zusehen vnnd mit grossem Schwersten vnd Bcdawrcn gcspüren vnd vcrmcrckcn müssen, d»u jh^ ^ahin gerichtet, wie Sie in gemeinen Hcrrschasften durch allerhandt Gesuch, List vnd Tück, die Catholischcn ^ e»dt ^'üion abfällig vnd zu Vnserm höchsten Nachthcyl vnd Abbruch Ihnen auch gar anhängig machen köntcnd, zu ^ ^ eynige hier zu beguemlichc Mittel vndcrlassen, warzu das Newe Ehegcricht (so Sie ^nno 163S bei ^ s>ch annähenden KricgSverfassung vnd progrest wider das Alte herkommen mit fast gleichem abgcträwten Gewalt ^ w) >ss)»en gar dienstlich ist; vnd wie in selbigem glcichsamb erzwungenen vnnd Vnst abgenöthigtcn Vertrag stehen ^^^ukandtnust vnnd deren notwendigen anhangshalbcr geordtnct worden, daß die Regierenden Orth in den ^^^vn, so im Landts-Frieden nicht erläutert, einen Freundtlichen Vergleich oder aufs Mangel dessen das Recht ^ Zürich scythcro jede vnnohtwcndige Anhäng ja gar Civil- vnd Politische Sachen zu Glaubens Sachen ^chen nur damit die gemeine Ruhe der Vnderthanen betrübt vnnd Key solchem Vnwcscn Ihren Vortheil ^ Vnst beynebcnd durch vnzahlbarc vnnöthige hierumb angesehene Tagsastungen nur jnncrt zwainzig Jahren ^ üchen schirr unglaublichen Kosten gebracht habend, geschweige«! das vor der Zeit vnd ältern Jahren naher zu- 39 Deccmber l655. ^ 5" Buchstaben best Landts-Friedens, darin« die wider einsetzuna Vnsere- 6^ thl. lachen Eottevdlen^ in gemeinen ^e^rschn^sten vorbelinston ,'s^ ^ Wahre Religion zuhindertreiben vnderlassen. vnderstanden: ,n Summa kein erdenckliches Mittel Mst das, g?qe7jh!en Wau'"ensvlwand!c,?^ ^r Landtvögten Straffen halber auch antt^ sein, das, jhre Laud.vögt eben auch -5gege7sp.'l7 o^vndl!r ' wirbt zuers -- nicht zuzumässen, änderst dann wann Sie solche Anwtal u ^ hwrumben aber den Oberkciten d.e wurdend, Wie dann Wir Vnsers seyts biero» k>' ^ gleichen »«gebührenden Proceduren nicht abl»' gewesen, das, die Regierung ohne Eyfser, Passion G.u's. m B"d ist Vnser Will vnd Meynung jeder- erst newlich ^nno IV5l widerumb von Nnü am . t>brlich, Auffrichtig vnd Vnpartheyisch geführt werde, vngeacht jhrer Oberkeitlichen Ratification in seinem"^ worden, welchen Abschcydt aber Z« Glaubens vnd der Gwissen begchrt,7o7t'wtt"^ ^an Vollkommene vnd Vnbedingte Frcvheü ^ weit vnd fähr der Landts-Frieden, erfolate Auttzln. B"dcrthanen jhrer Religion solches nicmahlen versag vnd Vertrag zugelassen. ^ °°" durch Jhre Abgesandte selbst angenommene A^"" vblich findt eygentlich durchgehen vln^d erdaurcn^wum"^ """" d°" Vogteyen wo bcede Rel'itz^ einzubringen sevn, da mau aber von Ruhe vnd t?n ^ Catholischen vil mehrere nicht vnbilliche Beschwär damit man Vns keines Eyffers oder Nasses d->- ^ S^n bey dem Alten herkommen hat verbleiben >a»" Daß aber Zürich Prätendieren wM a s lw^'°" >°^w°hnen köndte. wie zu Glarus vnd Appenzell, Hat es ein ar,s>/ Summen Herrschafften bey Vndcrthanen gleiche vermitlung gel ^ Landts-Frieden schon ein Gesät, vnd Ordnuna . ' "^^ddt zwischend den Oberkciten vnd Vndcrthanen, derentwegen Wher seiner Aufsrichtung «ich. g-"n ^ ^^lchr.ben- Denselbigen aber (wie vor anfangs angezeigt) hat ^ standen vnd so gar nicht mehr vor Augen ode/"s^ auszulegen vnnd bey etlichen Jahren hero zuvernichtige» vn verspüren müssen, wie mit z.memm„na d " ^ zei.s man leyder -m ^ vcstigungen der Hoch- vnnd Mermuth gewachsen "vnd" kck ""^1? ^^chumben vnnd nach Ihrer Statt new gen'achten ^ Altvordern vnd erste Anfänger vnd hernach N- ,!> " erinnert, daß zugleich wie Vnsere Liebe in GOtt r ^ Schantzeu geschlissen, Also man auch mit jetzt wid^r"« Standts zu Versicherung dessen die Vest»"^" ^ Frcyheit deß Eydtgnossischen Leibs in gefahr setzen m "^'°ichen Wercken die Allgemeine Wohls-'" darauff zuwerffen. Außländ.schcn Fürsten vnd Ständten vrsach geben möchten, e»>' ' monat verwichenen Jahrs bey Mcht vnd Neb?!"i"tt^ Schweitzer-Gebiets, den 22- Vonnöthen hierinn alle Vmbständt von kürtze wenn k Vnredtl.ch vnnd ärgerlichen flüchtigen Abtritt belanget, wolbefügte Procedur, vngeacht Niemanden als Gott v" '^eseinem orth Vnser L. E. von Schwytz jhr- ^ zubevestigen wissen. Allein weil Meldung beschicht das"'^^", Verantwortung schuldig, mit guten Gr-- genaunt Evangelischer Religio» ein grüudtliche Erkandt. uk H^igen, Wort der von t ^ Zürich darfür halte, das, die Wider-TäuffeM) in Go^s Wm ^ ^ ^br sein, es setz- " ^ v°r Fünfftzig Jahren dieser vcrdambten Seck in besagtem Tlettl. 'u ^ vnlaugbar vnd vnwiderfprächl-» ' oder auch Verwandte vnder abgedachten Außqerissenen Versöhnen s^t! ° ^"bänger Warend, deren theils Na-H" n.einten Schirmbs willen mit einer Larven gleichsamb an sich "nomm ' ^g-r Z-i. vmb be > vnd gen Zürch begeben habe»! was dann sonsten andere ibre be^ " Evangelisch genannten Rcl'g' ^ gnossen von Schwytz genugsamb bckandt. Mißhandlungen betrifft ist Vnsern Liebe Damit man aber Sonnenscheinlich sehen möge, Ob Zürich dißfalls d-n. m sich ^ "v December 1655. 367 llrtl"/ folgende Formalische vnd Buchstäbliche Capittel hierinn begriffen vnd jedesscn Vnpartheyischcn Gewichts Hab ^'^usetzen nohtwendig geachtet worden: Anno 1431 In der Acht Alten Orthen Bnndt heißt es also: Wir ^ ^ insonderheit zwischend Vns abgeredt vnd beschlossen, Das; fürbaßhin in b^^/^hdtgnosschafst vnnd vnderVns bey Eydt vnnd Ehre Nie mandt dem Andern ^ . ^inen zum Vngehorsamb auffwyscn soll wider Iyre Herren vnnd Obern zuseyn, bj'^n^andt die Seinen abziehen oder vnder stöhn widerwärtig zemachen,dardurch ^iinnig oder Vngehorsamb werden möchten; vnd ob Jemandt vnder Vnßwidcr- ^ ^ 'g sein wolte oder vngehorsamb wurdcnd, dieselben sollen Wir einandern mit n^Trewen förderlich helffcnjhrcn Herren widcrumb gehorsamb zumachen, nach ) ^nd Inn halt Vnser geschworncn Bundt-Brieffen. zz . im Landts-Frieden stehet geschriben: Zum Ersten sollend vnd wollend Wir die von Zürich Nitl^ ^^irew Lieb Alt Eydtgnossen von den Fünff Orthen, dergleichen auch Ihr Liebe Z. urgcx vnd Landlüth vonWallist vnnd alle jhreMithafften, sye seyend Geist- oder jy» ' ^ - bey jhrcm Wahren Vngezweiffleten Christlichen Glauben jetzt vnnd hernach dnb eygenen Stätten, Landen, Gebieten, Herrligkeiten gäntzlichen vnarguiert ^^ " g e d i s p u t i r t bleiben lassen, AllbößFünd, Vßzüg, Gfärd vndArgelist vermitten b'ndan gesetzt. sich heiter erscheint, daß Zürich nicht allein in dem gegebenen Schirmb vnd jhre Prädieantcn durch heimblichc »lit gedachten Arthcrn gehaltene Corrcspondcntz wider den Jnnhalt vbgeschribcncn ersten Artickels verfahren , /, daß zu jhrer entschuldigung des Glaubens vnd Gwisscns sicherheit gantz ohne Grundt sürwänden thuend, , baß solcher Artickel eynigen Vorbehalt der Religion begreifst vnd so gar in dem Landts-Frieden, da schon die Entzweyt war, selbiger Bundt-Briesf sampt allen Andern bestättiget worden. Zl»h^^^ble hieraus! entspringt, daß Zürich nicht allein an Vnsern Eydtgnossen von Schwytz die Nachlassung gedachter ^ihen Ruthen Haab vnd Güter prätendieren dörffen, sonder conscquentcr bey Ihren vnd Vnß den Eatholischcn Freycn Zug (ist sovil alh Freystellung des Glaubens) einführen wollen, vnnd waS Sie eben vor 124 Jahren Kriegsmacht nicht erhalten, hernach Anno 1585 an Vnsern Vorder« mit glatten verblümbten scheinbaren hh gesucht, jetzunder widcrumb mit Gewalt zuerzwingcu vnderstehcn wollend; Ist abcrmahlen leichtlich zuerkennen, nd abgesetzte Erste Artickel deß Landts-Friedcns von Ihnen gehalten worden? Dann was köndten für mehrere ^Khe» ' ^ ^ " g ' Gefärdt vnnd Argelist erdacht werden weder daß jedermann in Vnsern Fünff Eatholischcn ^ N diesen Freyen Zug einen andern Glauben anzunemmen befugt sein solte wider die Gesatz vnd Ordnung, so ^chk ^ ^^ben Frommen Alt-Vordern nach der Cappeller Schlacht anffgenommen vnd zu Haltung derselben Wir als T e j mit Eydt verbündten sindt, vermög hiernach gestellten Artickels: Wer die Wärend, Jung oder Alt, ^ oder Weltlich, FrawaldtMann, Einer oder mehr, die öffentlich aldt in wincklen ^bren Alten Wahren Christlichen Glauben thätind vnd wider die Heyligen S a - die Heylige Mäß, auch der da schulte die Würdige Mutter Maria : c., vnnd jhn kundtlich wurde, daß man von st u ndtan zu dem aldt demselben greiffen ^gfänglich annemmen vndSy mitRecht straffen an Leib vnnd Leben, anEhr vnd ^rer ^ ^ jedesse verschulden vnd verdienen sc. Vnd gleich wie Wir der Statt Zürich, noch andern ^ ^°"6-Verwandten Orthen weder in der Religion noch Oberherrlichcn Souvcranischcn Gewalt kein Zichl, Maß vnd illjo ^°^schriben oder Ihnen dergleichen Freyen Zug (dcnnc Sie doch selbst nicht gestatten wurden) anzumuhten bedacht, ^l»iß ^^'3^ sollen Sie dessen gegen Vnß vermerken lassen, geschweige« hcrumben Vns in Güt- oder Rechtlichen Com- iuziehe« vnderstohn. ^ schr^ gleichwol durch Ihre hin vnd her außsprcittcnde Manifest vnd Particular Schreiben mit scheinbarem ^Hlimbfflichem Vorwandt deß in Vnsern Bündtcn zu Abwendung vngcmachs heylsamblich vorgesehenen Mittels (deß Aschen Rechtens) Ihr Vorhaben zubcschvnen, Vnß hingegen aller Widersätzlichkeit zubeschuldigen, den Vnglimpff vnd December 1655. Vnrecht ab Ihnen aufs Vnß unverdient zuladen sich gelüsten lassen, So wirdt doch auß Ihren jetzigen vornemmenden^ ccdur ein Jeder so Vnserc Alte Bundt-Briesf eygentlich erforschet das Widerspiel erkennen können i Dann eben der ^ Vrsach ja das Erste Fundament deß auffgcrichlcn Bundts Ware die zu Erhalt- vnd Beschirmung eines jeden Orths Rechten, Freyheit vnd Herrligkeit gegen einandern versprochene Pflicht, zu denen man sich mit Trew, Ehr vnd Eydt v»"" rufflich verbunden. ,, ^Lnno 1351 im Bundt der Vier Waldt-Stätten mit Zürich staht geschribcn: Darbcy soll man s""^^, ^ wissen, daß Wir eygentlich beredt vnd bedingt haben gegen allen denen so ind> Bünd^nuß sindt, daß ein jed liche Statt, ein jedlichLandt, jedlich Dorff, jedlichH"^^^^ so jemandt zugehört, so in discr Bündtnuß ist, bey Ihr Gerichten, Key jhr Freyb"'^ bey jhroHandvestinen, bey jhro Rechten vnd guten Gewohnheiten gäntzlich solten, alstSie vntzher geführt vnd braucht handt, alsodaßNiemandt den andern "" kränken noch säumen soll, ohn alle gefährdt. Darauß nun heiter zuerscheinen, daß kein Orth befügt sein solle, das ander in solchen seinen von Kayscr vnd erlangt- vnd bestättigten Privilegien, Freyheitcn des Richterlichen Ampts, das ist der Judikatur, weder mit- noch ohne Recht mit Gewalt anzufächten, Man wolle dan der obgehörten Fundamental Satzunge" Eydtspflicht zuwider handle n. Was also hierab vonZürich vnd jhren Anhängern" zeit im werck sich thut erscheinen, wirdt jedem vnpassioniertcnzubedenken überl" ^ Vnd was in Bundt-Brieffen hcrnacher zu ableihnung vngemachs des; Rechtens halber vorgeschoben, versteht ^ . aufs vbrige zufällige Streittigkeiten, deren vil hundert Erempel seyther drey hundert Jahren aber keins dergleichen alß versucht wirdt Herfür zubringen ist i vnd obschon Zürich sich so wol Mündt- alß Schriftlich an vndcrschidlichen orthe"' ^ in Ihrem vnbegründten Manifest verlauten lassen, daß Sie V. L. E. von Schwytz vnd andern Orthcn weder in ^ ligion noch Judicatur kein Eingriff vnd Jnntrag zuthun gesinnet, So haben Sie doch solchen Vorbehalt von hören noch anncmmen wollen, sonders beharret, daß man Ihnen ein gantz unbedingten Rechtsstandt halten vnnd durch Bündt vnd Landts-Frieden hergebracht vnd erlangt Recht erst in ein Thädung oder in ein Zweiffel setzen sollte. So muß ja darauß zu schließen sein, daß Sie das Einte aufs der Zungen das Ander vnd Widerst"" ^ im Hertzen habend, wie dann dise Sach an jhr selbst sich an tag gibt, in deine Sie V. L. E. von Schwytz l Sententz zuvernichtigen vnd Vnß durch den Newen Fundt deß Freyen Zugs an der Religion zuhindern im werck best ^ darumb man sich hoch zuverwundern, daß Sie mit Worten ein anders zupublieieren sich nit schewen vnd gleich" wohlsehenden Blindt machen wöllend. Air Auß diesen» allem wirdt ein Recht Vnpartheyischer vnd Vnpassionirter Richter vnschwär zu erkennen haben, ^ vmb Bündt vnd Landts-Friedcns Pruch (dessen Sie in Ihrem Manifest Vnß vnd sonderlich V. L. E. von Schwyh anklagend) oder Zürich sampt Jhren Anhängern darumben zubeschuldigcn seyend? Betressendt Ihre angezogene Vnchristliche Schmähwort, Verspottung vnd Böswilligste Zulagen wider Ihr"" vnd Standt, So hat man Vnser seyts hingegen vil mehrere Klägden zuführen, Inn dem nicht allein wider Vnser" vnnd Standt, sonder wider die Ehr Gottes vnd seiner Gebenedeyten Jungfräwlichcn Mutter Maria vnd aller Hellst" Nahmen vnd Bildnussen Sie nur in dem Kalender aber nicht mehr in Bundts-Briefsen, wie Ihre Alt-Vorder getb"""' mögend, vngeacht derselben sie sich vnd für jhre selbst eygene Kinder gebrauchend) mit vielen Vnwarhafften vnd Schmachworten, die vor Christlichen Ohren nit zu melden, außbrochcn vnd verfahren wirdt i An diesen vngut"" man aber billich ein hohes Mißfallen tragen vnd mit Exemplarischer Abstrafsung remidiert werden solte. c>" Daß dann eingcwendt wird, als hätten Wir anstatt Vns vor etlichen Monaten angeboltcnen Bundts -Erncw""" ^ sonderbaren Religions Bundt zusammen geschworen, Ist wahr, aber nicht wider Bündt- vnnd Landts -Frieden, st"^ ^ Schutz vnd Schirmb Vnsers wahren Eatholischcn Glaubens den xLnno 1586 auffgerichten wider erncweret, datZ" auß verspührten Machinationen, bösen Fündt- vnd AnschlägSn verlcytet worden i bcynebens begehrten Wir die ancrbottne gemeiner Alten Bundts-Brieffen-Ernewerung nicht zuvcrsagen, wann die Lauht vnd Jnnhalt derselbe" vnnd der Landts-Frieden auch darunder würcklich begriffen wurde. December 1655. 30S Bcklagendt Sich auch als hätten Wir in Besehung etlicher Plätzen, Ausfmahnung der Vndcrthanen Ihre Oberkcitliche ^uug verletzt: da Wir aber auff Ihre vernommene Tröwungcn, Schantzcn vnnd anderen Kriegs-Verfassungen billich , ^ ^^^rlassen sollen, die Stätt Brcmgartcn, Mellingen vnd Baden zuverwahren, Sich ausf guter Huet vnd Machbarkeit vn V"' aufs verspührte mehrere Gefahr vnd Feindtlichkcit mit Commendantcn vnnd Volck versicheren zulassen. Wie Mmässig aber schon darvor vnnd vnehrbar vermässentlich vnd vnbefügter Massen Vnser der Mehrtheil Ohrten in der Baden habende Mitrcgicrung von Zürich verletzt ist am Tag, da Sie schon vor 2 Monaten Nachts den Frommen an» " Pfarrherren zu Tieticken vmb vnbegründten falschen Verdachts willen mit etlichen Mußguetiererenn gefänglich Ihr Statt führen lassen; Geschwigen anderen vilfältigen Gewaltthättigkeiten mehr, die dißmahl nicht Zuerzehlen. dcstominder wollend Zürich vnnd Ihr Anhänger disen Glimpfs an Sich ziehen, daß Sie vil lieber durch Güte !chuld'^^° Mittel der Sachen abzuhelffcn gemeint gewesen, vngcacht dasi Sonnenklar Widerspihl Sie desi Vnglimpfss "^cht, in demc »erschienen Mitwochcn den 5. Tag Jcnncr bep währender Einschlagung vnd gütlichem Versuch der ^^n vnnd in Erhohlung etlicher Fürstl. Gesandten ferneren Obcrkeitlichen Befelchs vnnd jnnert crwartung des; Rd niau sammentlich zu Baden (Allwo etliche Herren Gesandten der Ohrten zu dem End hin verbliben) krschiuen vnnd die Handlung fortsetzen sollen, Zürich mit etlich Schaaffhausern wie vcrlauthen thut das Closter Rhcinaw mit vnversehcncm Gewalt vberfallcn, hernach Kcyserstuhl beschossen, vbcrgwältiget vnnd brandtschatzct, ^ ^^lchafft Baden durchzogen, Klingnaw eingenommen, Lüggeren, Wettingen vnd andere Geist- vnnd Weltliche betrübt, ^ Thurgöw mit Angemuhtetem gezwungenen EM (der GOtt lcyd) von Ihrer Natürlichen Oberkeit abtringende ^" ^^st zugeevgnet, den Landtvogt sampt den Catholischen 6 Amptleuhtcn vnbefügter weis gefangen gen Zürich geführt dein Gegenstandt war eben tapfser Meister vnnd Ihnen abermahley die Kloster-Güter, nach denen Sie sonderen/ ^"^^bten Hunger vnd Durst haben, zu Lieb worden, die Pätz vbcr die Nütz feindlich angefangen anzutasten, der d»nh^ zu Sich zuziehen, Napperschweil bißdato mit äußersten Kräfften zubelägeren vnnd zubeschiessen, Beynebens ^ die Dörsfer, Kirchen vnnd Klöster plünderen, Bilder entvnchren, unschuldige Weib vnnd Kinder ermorden, i»z ^ Beruereu Volck in Freyen-Aemptcrcn etliche Dörsfer anstecken, den vnmüudigen Kindern nicht verschonen, selbige s« ^ " ssosscn, in Summa gantz Barbarisch vnd vnmenschlich handlen lassen. Bund diß asies ohne einigen Absag-Briess ^ Bussen Alt-Vorderen in zugetragner Mißhelluug allzeit Redlich vnd Auffrichtig geübt worden. ^ ^ disem Verlaufs tvie auch zu Händen gebrachten Kriegs-Cantzley erscheint sich, sirosse oder besser zureden gar kein begierd zu einem Güt- oder Rechtlichen bj^ejch Sie getragen »nd w a s f ü r A r g e V e r s ch l ag en e Vntr e w e S a ch e n vnd Anschläg ^Vnß anzettelt vnd gestifftct, ja schon würcklich verübt habend. der Allwissende GOtt Vnser Zeug, daß Wir Vnser seyts nicht gemeint warcud, zu dem Krieg Anlaß ^j»s' Gegen- vnd Nohtwchr stellen sollen, mit gefaßter Resolution Leib, Gut vnd Blut ^ Zu dem Endt hin: Nemblich die Ehr Gottes vnnd Vnsern Wahren Vngczwciffleten Catholischen Glauben ^ Götz" Vnsern Eygnen Stätten vnd Landen habende Vnwidcrsprächliche Ober-Herrligkcit zuhandthabenDarumb kill kein Mensch auff Erden Vnß zutadlen oder zuverargen vrsach nemmen kan. lllh,. ^ Allmächtigen GOtt hicraufs Demühtig bittend, Vnser Ehrlich Ehristcnlich vnd Catholisch Vorhaben zusegnen, dessen llchi Schirmb durch das Ersprießliche Fürbitt Maria Wir alles Hertzlich befehlend: Beyncbends das zuversicht- ^i^^^ken vnnd Hoffnung haben zu Allen Vnsern EM- vnnd Bundtsverwandten, Geist- vnd Weltlichen, Hoch vnd ^ ^ landts, daß Ihnen vnd Allen denen Recht vnd Billichcs gefallt Vnsere dißsalls Rechtmässige Sach auch gefallen, in bester Recommendation halten, den villeicht auß gehörten: Manifest des; Gegcnthcyls gefaßten vngutcn ^ ^ Und Vnß alle mögliche Bevhilff mit Naht vnd That zuleysten willig sein werden: Datum :c. Vnd in ^ beweinen Nammen in Truck verfärtiget Den 23. Tag Jenncr ^nno >0,^ cittom im Staatsarchiv Lucern liegenden Drutcxcmplar, betitelt: „Wahrhafste vnd griindtliche Widcrläguug deß in Zürich , ^ ^u'uuer Newcu Kalenders Itlüö gedruckten Manifestes ?c. — Gcdrutt ini Jenncr Anno Itibti.") Ei» zweite«, diesem ' Vtanifest der V latholischen Orte findet mau im Anhang abgedrickt. 310 Januar 1656. R7«> Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 10AA, 0. und 10. Januar. Staatsarchiv Lncern. Allg. Absch. Bd. XI^VI. kvl. i. Gesandte: Lucern. Oberst Heinrich Fleckenstcin, Schultheiß; Ulrich Dulliker, Pannerherr; La>^ Meyer, Statthalter; Landvogt Ludwig Meyer. U r i. Joh. Jakob Tanner und Joh. Anton Arnold, alt-Landammann. S ch w y z. Michael Schorns, alt-Statthaltcr. Untcrwaldcn. Heinrich Landaiinnann von Obwaldcn; Bartholomä Odcnnatt, Landamnmun von Nidwaldcu. Zug. Karl berg, Statthalter und Landeshauptmann; Ulrich Schön, des Raths. ^ » In Folge der Nachricht, daß Zürich das Kloster Rheinau bcsczt habe, und der Abreise der sandten von Baden berief Luccrn die V Orte zu dieser Conferenz, bei welcher nach verrichtetem zuerst Zug „Beisprung" verlangte, dann zwei Schreiben dcS französischen Gesandten vorgelegt ^ Das eine, an Schultheiß Dulliker gerichtet, meldete, Zürich habe sich zum Frieden bereit erklärt, Meinung, durch das Mittel des eidgenössischen Rechtes zu seiner Forderung zu gelangen; auch t " mit Schreiben vom 27. Dceember a Kal. dem französischen Könige die Versicherung gegeben, cS bcg weder dem Orte Schwyz noch den andern katholischen Orten au ihrer Religion, Souveränität und ^ catur Abbruch zu lhun, sondern verlange nur durch eidgenössisches Recht zu erfahren, ob cS de» nössischcn Bünden und dem Landfrieden gemäß gehandelt habe. Im Zweifel, was hierauf zu wurden Schultheiß Dulliker und Lattdammann Arnold an den Nuntius abgeordnet, seinen Rath holen, unterdessen auch die jüngst in Schwyz gewesenen, eben angekommenen Ehrcndcputirtcn von und Solothurn an den Verhandlungen Thcil zu nehmen eingeladen, ihre Relation angehört, da»u ^ Rath des Nuntius vernommen, welcher dahin gicug, nunmehr, nach der ab Seite der Unkatholist^ den König von Frankreich gemachten Erklärung, lieber etwas nachzulassen als mit der UngewifhcÜ ^ „in den Stich zu sezen." Während die Gesandtschaft von Lucern sich für diese Ansicht auszusprt" ^ Bedenken trug, nahmen die andern Gesandtschaften Anstand, beizutreten. I». Noch mehr Bedenk" ^ das zweite Schreiben des französischen Gesandten, nämlicb der Antrag, der Stadt Baden die je zu gestatten; denn man könne der Gewaltthätigkcit, welche der Gegner unter Ihrer Excellenz ausübe, nicht so leichthin trauen, sei daher gesonnen, dem Wunsche der Stadt Baden entsprecht ^ Zusaz hinzusenden, v. Dem Antrage gegenüber, nicht länger zu säume» und dadurch «och Nachthcil zu kommen, geben Luccrn und privatim auch die Abgeordneten von Freiburg und Svü - deu Rath, die auf das Schreiben Zürich s zu gcwärtigcndc Antwort dcö Königs abzuwarten- H' wird beschlossen, in diesem Sinne das an Schultheiß Dulliker gerichtete Schreiben des franzößst' ^ sandten durch Schultheiß Dulliker selbst beantworten zu lassen. «I. Auf das an die Frciburg und Solothuru gerichtete Gesuch, zu eröffnen, ob ihre Stände entschlossen seien, „bei dem ^ mit Zürich sich in Bewegung zu sezen und den Gegner zu schrecken," versichern sie, daß zur .^„ii Abreise die Stimmung ganz günstig gewesen sei, das von dem Gebiete Bcrn'ö durchkreuzte aber es ihnen sehr erschweren würde, sich durchzuschlagen. Sie erzählen auch, was sie gemäß d"" Januar 1656. 311 erhaltenen Auftrage dcS „katholischen Standes" in Schwhz verhandelt haben, wie sie ferner l zürchcr'schxm Boden zu Maschwandcn ganz uncidgcnössisch aufgehalten worden seien, wie sie endlich hast ^ erhaltenen Rcccsfe noch etwas mündlich eröffnetes vermissen, worüber aber Statt- ^ " Schorns seinen Obern berichten will. Hierauf gieng der endliche Entschluß dahin, sich aller Orten ^ ^l>ge Kricgsvcrfassllng zu sezen. e. Daher wurde beschlossen, die ennctbirgische Mannschaft, wenn Bremgarten, Zug und RapperSwhl zu verlegen, RappcrSwyl sowie Brcmgartcn und hst Wehren zu versehen und gegen Uebcrfall zu sichern, den Gubernator von Mahland und ^Wirrende cnnetbirgische Mannschaft durch Uri mahnen zu lassen. Wie aber lcztcre zu verpflegen und ^^^antvorräthe und Munition anzuschaffen seien, blieb eben so unbestimmt, wie die Ernennung sx .^^üörathes. Hingegen wurde für gut befunden, Fußpostcn einzurichten und gegenseitig fleißige beso Pflegen, k. Die Ausfertigung der berathencn Schreiben hat die Kanzlei Luccrn zu Stadt Baden wird auf ihre Bitte, sie nicht zu verlassen, geantwortet, daß ihr von too, von jedem der übrigen vier Orte 50 Mann werden zugesandt werden. kung. Ah diesem Tage schreiben die V katholischen Orte an Rottweil, daß seit der leztgeendeten badischen ^er» Zürich seine Maske abgelegt und mit allerlei feindlichen Arten gegen die katholischen Orte vorgegangen sei: auch ^eiscl"^' keinen Span habe, habe zur Wehre gegriffen. Bei dieser flagranten Ruptur und da es außer ^iacht ^ Practiken dahin zielen, die wahre katholische Religion zu unterdrüken, so müsse man sich mit aller il, ^ ^ Gegenwehr sezen, wcßwcgen Nottwril zu bundcsgcmäßcr schleuniger Hilfeleistung aufgcmahnt wird. (Concept, ' Januar, im Staatsarchiv Luccrn, Beilage zum Abschied.). Katholische Conferenz zu Brunnen. nach Januar. LandeSarchiv Nidwalden. dies^ z" ^Gschied dieser Conferenz findet sich nicht vor: hingegen liegt im Nidwaldner Archiv folgende Instruction aus ^Iden Ait "^^mition vnd bevelch Im Nammen Herren Landtammann vizd Rath vnd gemeiner Landtlüthen zu Vndcr- ^santen ' Kernwaldt von Herrn Hauptman Joann Jacob Leuw Verordneter gesantcr Nacher Brunnen, Nebent andern ^^^'khten verordnet den 20. .lunuariz ^Vnno IVSV. — Nach Verrichtung fründt-Eydtgnossischem gruoß vnd ^iechun ^ Insonderheit zu verrichten, dz wie wir von V. g. L. E. von Schwytz crmanct, mit "bgcdach,^ ^ vnd Nonition der stat Rapperschwyl in aller geschwinde bester Maßen zu Hilff kommend, also dz ^ ^actj gsanter für Vnsern teil haben vnd bevelcht sin solle, In aller Noturfft mit andern Herren gsantcn äderst i bcldist aller Hand bcwüste notürfftige Sachen dorthin verschaffent wcrdent. Im Uebrigen Imme waß ^d,c>> ° Wüsten forfiele, dz Imme schwerlich bcdunckte, Vnß heimzebringen solchcß Inn syn Adscheid ' -ketum ut supra. Carl Leodegari Lusty, Landtsch." 312 Januar 1656. tVS Conferenz der vier Schiedorte Basel, Freiburg, Solothurn und Schaffhausen Solothurn. 22. Januar. Kan.°..--.chi° B-s.Ist.dt. W-ttsteinisch. Sammlung B°. x. - Ka..t°..Sarchlv Schaffhaus.n. Gesandte- Freiburg. Rudolph Vondcrweid. Solothurn. Oberst von Stcinbrugg und Stockcr. Basel. Andreas Burckhard, des Raths; N. Socin; Johann Rudolph Burckhard, RathSschw^ Schaffhausen. Hans Mädcr; Joh. Jakob Stocker. Nach gegen,eiliger cidgenöstischer Begrüßung, Eröffnung ihrer mitgebrachten Instructionen und ^ sprcchung der diese Conferenz vcranlaßcndcn Gründe wurde als das Zwckmäßigste erachtet, daß Gcsa"^ von Basel, Frciburg und Solothurn (Schaffhauscn wurde auf eigenes Begehren dessen enthoben) Lucern leisen, um mit Hilfe Lucern'ö Schwhz zu bestimmen, daß es sich zum unparteiischen Rechte bcsi"^ und nicht einzig die Ursache sei und der Zunder, durch welchen das Vaterland in augenscheinlichen gcrathc. Gelingt es den Gesandten, Schwhz zur unbedingten Rechtsstellung zu bewegen, so werde" ^ entweder selbst nach Zürich sich begeben und den Waffenstillstand verlangen, oder sie werden dieses ^ gchren schriftlich an Zürich und Bern übermitteln; im cntgcgcngcscztcn Falle holen sie weitere Jnstrnct'^' ein. Basel und Solothurn bleiben bei ihrer vor acht Tagen gegebenen Erklärung, nach Vorschrift " Bunde nch verhalten zu wollen. Freiburg will zur Fricdenshandlung mitwirken und unterdessen bleiben. Schaffhauscn entschuldigt den Auszug seiner Mannschaft mit Berufung auf die nachdr^ Mahnung Zürich's und mit der Absicht, Schwhz zu unparteiischem Rechte nöthigcn zu helfen, unterdessen ebenfalls Beobachtung der Neutralität. Zürich und Bern werden von diesen Beschlüsse ' Kcnntniß gesezt und gebeten, inzwischen keine Feindseligkeiten vorzunehmen. Der französische wird durch einen Aus.chuß ersucht, seine kräftige Unterstüzung durch Schreiben oder durch Slbft"^ seines Secretärö beizutragen. Schon am 1.,10. Januar 1036 schrieb Solothurn an Schaffhausen: Was Schaffhausen am 28. December a. P- habe das ab- auch Solothurn zu th.m sich verpflichtet erachtet, daher gestern mit Freiburg eine Depu.atschast ge.andt, m.t dem Ersuchen Bern mochte sich weiter „als Mediator gebrauchen lassen;" indessen dürften die ^a ^eb^R ^ di-Extremitäten verhütet werden könnten." An d-m" ^ Tage Ichneb H. N. Burckhard Gesandter von Basel, an Bürgermeister Weitstem von Solothurn aus: Nachdem " se.ne M.tgesandten Soc.n und Andreas Burckhard mit Solothurn Bera.hung gepflogen hätten sei er und sein g-ei-h"< Vetter ..ach "w'"r ^ G^ten von Freiburg und Solothurn noch angetroffen und von ihnen haben, wß der Antrag zu e.ner Ausgleichung Mitzuhelfen, namentlich eine Tagsazung auszuschreiben, bei Bern ke-n°» ' lang gefunden habe^, doch hatte sie dadurch sich nicht abhalten lassen, denselben Zwek zu verfolgen und bei ihr" ' j,- s.t.on zugleich d.° Absicht eröffne zu de... Bischöfe von Basel zu reisen, um ihn ebenfalls dafür zu gewinnen, D>°' ; auch von Bern n.cht ungern- gehört, sondern m.t der Versicherung erwidert worden: Wenn Freiburg und Solo""'" ^ bleiben, werden sie von Bern Nichts als gute Nachbarschaft zu gewärtigen haben; denn auch Bern wünsch- d-n und habe sein Absehen e.nz.g darauf gerichtet, Schwyz zum eidgenössischen Rechte zu nöthiqen. Der Bericht"''""" ^ aber b->: „Der Tagleistung sei in der Antwort Bernes an die basel'sche Gesandtschaft gar nicht gedacht wordene auch noch keine Thätlichkeiten von Seiten Bern's vorgiengen, seien doch die pru-^ratoria überaus groß und di-" , unsäglich, der Große Rath ganz kriegerisch und es scheine, daß die guten alten Patrioten ihre Gedanken nicht >»-»' Januar 1656. 313 dürfen." Der Brief schließt mit der Anzeige, daß die baseliche Gesandtschaft noch an demselben Tage nach iul ^ Abrechen werde. Eine Nachschrift zu demselben meldet, daß der ordinäre Bote von Sl. Gallen vier Eompagnieen der Eompagnieen Reiter von Schaphausen in Zürich einziehen gesehen habe.— Uebcr die Verrichtungen Ter Freiburg's und Solothurn's schrieb der baseliche Abgeordnete H. R. Burkhard dann am 15./S. Januar: Ab« zum Eintritt in das unbedingte eidgenössische Recht zu bewegen, sei mißlungen; der Rath habe den deso^"^" gestattet, ihre Aufträge selbst bei der Landsgcmeiude vorzubringen; in den Ländern sei überhaupt Alles "usiunig, Junge und Alte im Begriffe, gegen Zürich auszuziehen. —Am IS. Januar ließen die wieder in Drte ^ versammelten Nathsboten von Basel und Solvthurn ein Schreiben an Zürich und Bern und an die V katholischen haben ^ bedauern, daß die Tagsazung zu Baden sich zerschlagen und die beiden Parteien zu den Waffen gegriffen Hauw ^ gezogen seien, „die Bitterkeit allerseits so weit gegangen sei, daß, wenn Gott nicht wendet, es zu einer Artesisch^^en und großes Blutvergießen erfolgen möchte," den Bundcspflichtcn gemäß liege es ihnen ob, als un- n. ^ ^ "bs Mittel zu treten; daher haben sie Freiburg, Schaffhauseu und Appenzell auf Freitag den 21. Januar »och ^ Confcrenz nach Solothurn eingeladen und bitten die beiden Parteien, die wenigen Tage bis dahin sich Theiln , ""d die Intervention der uniutcrcssirten Orte abzuwarte». Die an Schafshausen gerichtete Einladung zur iei. ^ der Confercnz sprach die Voraussezung aus, daß Schafshausen zur Beobachtung der Neutralität entschlossen Hurn ^rsandten von Schaffhausen, Hans Mädcr und I. Jakob Stockcr, berichten den 17. Januar (alt. Kal.) von Solo- Hütten ^ Hause, daß, wie sie schon am 13. Januar (alt. Kal.) von den Verhandlungen der Schiedorte Anzeige gegeben Zürich " don den Gesandten von Freiburg und Solothurn ersucht werden solle, die drei Orte zur Rechtsstellung gegen ^geaeb^"^^"' — 2lm 17. Januar wird von Landammann und Rath von Schwyz die urkundliche Erklärung den, zzönj ^"dhdem der französische Gesandte de la Barde und die Gesandtschaft von Lucern bezeugt haben, daß ^ü>dz an ^ Frankreich von Zürich eine besiegelte Erklärung eingegeben worden sei, vermöge welcher es die von wie tünchten zwei Punkten, die Religion und Souveränität betreffend, nicht anfechten wolle, gebe auch Schwyz, oder ^ ^rte, die Erklärung ab, den Zürchern der obschwcbcndcn Differenzen halber unbedingte gütliche ^>/1g '. Handlung nach Anleitung der Bünde, Landfriedens und eidgenössischen Herkommens zuzugestehen. — Am ^ Kriegs-Manifest der V Orte. — Am 29./19. Januar gieng an die vier Schicdorte Basel, Freiburg, Bern - m Schaffhausen von Bern die antwortliche Eröffnung ein: das Geschäft sei ein gemeinsames für Zürich und Ichrieb hiemit an Zürich Mitthcilung machen und desselben Entschließung abwarten. — Am 29./19. Januar Rüth ^ ^urckhard an Bürgermeister Wettstein von Zürich aus nach Basel: An diesem Nachmittage um 2 Uhr haben ^ der Stadt Zürich, nachdem sie abermals den ganzen Vormittag versammelt waren, durch Bürgermeister Einsät der ""bere Herren im Wirthshause an die Gesandtschaft der drei Schiedortc die Resolution abgegeben: Nach lichen oder mitgetheilten Declarativn des Ortes Schwyz und der V Orte überhaupt, zu einer unbedingten güt- der Nassen Handlung des eidgenössischen Rechtes stehen zu wollen, sei Zürich geneigt, der verlangten Sistirung dessen n,ü' Versammlung einer dreizehnörtischen Tagsazung statt zu geben, sofern auch Bern damit einverstanden sei, Aslage Erklärung man gewärtige, so daß die Gesandtschaft unterdessen bei dem Kricgsrathe in Zug dieselbe Tagez ^ '"üge. Diesen Bericht begleitet der Korrespondent mit der Bemerkung, daß die Gesandtschast folgenden ^Ilenststm"^ verfügen werde, um die Gesinnung des dort versammelten Kriegsrathes der V Orte hinsichtlich des Ihr einzuholen; er fürchte indessen, es werden cutgegengesczte Ansichten hervortreten; die, welche Mittel besizen, lassen werden ^ ^ unterhalten, werden darauf dringen, daß die Waffen sogleich niedergelegt und die Mannschaften ent- 'ativn im > andern werden die Kosten nicht vergeblich aufgewendet haben wollen, daher verlangen, daß eine Trac- 'w Thurgg^^über dasjenige stattfinde, was noch außer und neben dem freien Zuge und den Religionsbeschwcrden ücherer andern gemeinen Herrschaften zur Entscheidung kommen müsse. Er möchte also wünschen, daß ein taug- ^dreaz und Geschäfte betraut würde als er sei. — Mit Schreiben vom 4. Februar (25. Januar a. Kal.) geben bricht. ^ H' Burckhard dem Bürgermeister Wcttstein von Zürich aus über den weitern Verlauf ihrer Mission ^weinen hM^^ 39-/29. Januar haben sie zwar auf ihrer Reise in Baar, wo das meiste Volk liege, von dem rasenden Manne und etlichen ungestümen Pfaffen viele unguten Worte hören müssen, seien aber doch gut in 40 Z14 Januar 1656. Zug angelangt. Am Montag habe aus ihre Zuschrift auch Statthalter Meyer von Lucern sich eingefunden und am dann mit ihm und den Kriegsräthen Arnold, Jmhof, Tanner, Ceberg, Schorno, Odermatt, Jmfeld, Zurlauben und? matt die Unterhandlung über den Waffenstillstand begonnen; es habe sich aber geringe Neigung dazu gezeigt: aus sorgniß, man wolle sie durch Verzögerung ruiniren, wünschten die Kriegsräthe entweder schnellen Waffenentscheid oder g lichen Friedensabschluß; indessen stellten sie doch am 1. Februar folgende „Erklärung an die Jnterponenten" aus: ^ „Die wolmeinlichc Proposition, so die Herren Ehrengcsandten von Vnscrn allerseits getreuen lieben Eidgenossen^ Stetten Basel, Freyburg vnd Solothurn hellt for Vns gethan, haben wir dahin verstanden, daß die gegen eine» ^ schwebenden VMsronaen änderst nit, dann nach vßwysung der Püntcn vnd Landtsfriden guet- v»d rechtlich auch die durch vs odseruirt vnd gehalten werden sollen i Waruff wir es nachmalen für Bekannt anneminen vnd ^ widerumb crklähren, vmb die gemeine Vogteylichc streitige Regierungsgeschcfften die güet- oder rechtliche Handlung na ^ leitung der Pünten, Landtfriden, autentischcn Verträgen vnd abscheiden gebührlich Walten zuelassen; den Stillstand vnd ^ füehrung des Volcks vnd was deme anhengig, wird gedachten Schidorten entweders von Zürich Jrcs veranlaßenden scheids erklehrung zu vernemmen seycn oldt aus Innen selbsten ein gebührendt Vorschlag zuo thun überlassen." Indem nun die Jnterponenten sich nach Zürich wandten, fürchteten sie, Zürich werde sich an der Berufung a» ^ träge und Abschiede in der Erklärung des Kriegsrathcs stoßen. Diese Besorgniß traf aber, schreibt Herr Burkhard'^ sicher Weise, wenigstens bis zum 2. Februar, nicht ein; denn an diesem Tage reiste Bürgermeister Waser und Halter Hirzel nach Aarau, wo folgenden Tages auch die Gesandten Berns und Feldzeugmeistcr Werdmüller eintreffen ^ Mit Vorwissen Zürich's wurde dieß auch nach Zug berichtet und der Kriegsrath eingeladen, nach Mellingen ^ geben, wohin auch die Gesandtschaften der Schiedvrte sich zu verfügen gesonnen seien, um zu sehen, wie man ve an irgend einem kommlichen Orte zwischen Mellingen und Lcnzburg zusammen kommen und mit einander tracürcn ^ Dem dieser Einladung angehängten Wunsche, der schiedörtischcn Gesandtschaft zu Mellingen, Baden und dieser und Sicherheit zu verschaffen, wurde von Seiten der V katholischen Orte durch Schreiben vom 2. und 3- v ^ bereitwillig entsprochen, auch folgenden Tags die Meldung nachgesandt, daß der Kriegsrath sich nach Mellingen werde. „Uebrigens," fährt der Berichterstatter fort, „sind wir der Haupt-Resolution noch gewärtig, verspüren au ^ der Länder schlechten Ernst, unangesehen wir uns nicht einbilden können, was ihnen solchen Muth mache, denken, unser Herr Gott wolle unser Vaterland heim suchen und gebrauche sich dazu des gemeinen rasenden und Mannes, vor dessen Toben und Wüten guter Patrioten vernünftige eousilia nicht statt finden können. Unsere ^ Mitgesandte Rudolph Vonderwcid, Oberst „Steinbruche!" und Junker Stocker von Solothurn vermuthen, nicht zum Frieden verstehen, es sei denn Rappcrswyl in seiner Gewalt." Indessen langte soeben der Bericht e"'xr Sturm auf Rapperswyl abgeschlagen worden sei und die Zürcher einen Verlust von 2V Todten und 30 Verwu» litten haben. — (Käntonsarchive Baselstadt und Schaffhausen). 17 t Conferenz zwischen Zürich und Bern. Aarau. F. Februar (26. Januar alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch, Bd. 164, kol. SS7. ,, Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter, Einem Herren von der Gcncralitet." Verst. (Nicht genannt), chssii^ ». Nach Antrctung dieser von Berit ausgeschriebenen Conferenz und Verrichtung des eidg^ Grußes wurde bcvordcrst gutgcfuudcn, den in Genf sich aufhaltenden Gesandten Englands und H ^ den Herren Pell, Morland und Ommercn, unverzügliche Kcnntniß zu geben von den Acußcrü" Februar 1656. 313 ^ savohischen Ambassadoren, daß ihre Fürsten sich verpflichtet erachten würden, den Mischen Orten Hilfe zu leisten, falls ihre Jnterposition nicht zum Frieden führen würde. Die cvan- '>chcn Orte vertrauen unter solchen Umständen dem Beistand Englands und Hollands, l». Dieses so- ^ als das Antwortschreiben an den französischen Ambassador soll ehestens den Herren und Obern so- e» Städten Basel und Schaffhansen mitgcthcilt und lcztcrc uin ihre fernere Meinung ersucht werden, ^ cntlich hinsichtlich der von Frankreich begehrten Erneuerung des Bündnisses; leztcrcr Gegenstand ist ^bührcndcn Beachtung würdig, als durch die gewünschte Erneuerung die französische ladohjschc gegenüber den katholischen Orten abgewendet werden und man so zu den so hoch ^ ^^"ben Geldern gelangen könnte. «. Da sowohl die beiden Ambassadoren von Frankreich und l'ensj^" ^ Schiedorte Suspension der Waffen begehrt haben, so sollte man eine solche Süsser " etliche Tage bewilligen, um zu sehen, in wie weit die Sache zu einem guten, ehrlichen und doy " ^'^en gebracht werden könne; was aber die Versicherung anbetrifft, so findet man die Stellung Geisel,, nicht thunlich, wohl aber, daß die evangelischen Orte die Haltung versprechen für die Evan- ^""ud die katholischen für die Ihrigen. Bezüglich der Malstatt mag deren Wahl den Schicdortcn lstn sein, jedoch ein von keinem Theil mit KricgSvolk belegter Ort dazu bestimmt werden. Hintes modus trnetandi, ob nämlich die Parteien ihre Anliegen selbst einander eröffnen sollen oder ^ besser durch Vermittlung der Jntcrponcnten geschehe, ward erachtet, auf lczterm Wege würde größere ^ erung verhütet, aber dagegen mehr Zeit versäumt; jedoch sollen zu Beschleunigung der Sache von und Bern den Vermittlern die Begehren in folgenden Punkten schriftlich übergeben werden: 1) >»>? ^^'^chabendcn Bünde soll man künftig treulich, aufrichtig und redlich einander halten und selbe, badischer Jahrrcchnung versucht worden, in Ein Instrument zusammenstellen; hin- ^ bcn alten Bünden widerwärtigen absöndcrlichen Traktate aufgehoben und kraftlos sein; ^.^^enwärtige Fricdcnöhandlung ausweist, daö soll gehalten werde». 2) Allgemeine Amnestie und ^ii ^issssen des Geschehenen, Auswechslung und Frcigebung der Gefangenen. 3) Weil der freie Zug ^"bcn durch die Ucbung hergebracht ist, sollte derselbe auch ferner geübt werden, ä) Da >>»k die gemeinsamen Vogtcicn die Veranlaßung zu den Mißverständnissen zwischen den Orten ,, ' st ' bgio,,^ Austausch in der Weise stattfinden, daß den Evangelischen die Vogtcicn ihrer Rc- ^iltx ^ Katholischen gleicher Gestalten jene ihres Glaubens zugcthcilt würden; wegen der unver- >n gemeinsamer Regierung verbleibenden Vogteien sollte hingegen eine solche Ordnung in der "ug angestrebt werden, daß sowohl die regierenden Orte als auch die Untcrthancn, ohne Ansehen atel? ' babci wohl bestellt wären. 5) Betreffend die Religion in den gemeinen Herrschaften, so ^1»>" ^ ^ andere und nicht an deren Gebräuche gebunden sein. 6) Das ^sc»^^ Schmähen in Wort und Schrift, daö nicht geringe Ursache zu gegenwärtigem Krieg gc- beidseitig, sowohl Weltlichen als Geistlichen, verboten sein und Dawiderhandclnde gebührend b»t> sc hinsichtlich der Titulatur soll man sich gegenseitig gebührend halten „vnd also Enangclisch bolisch gxge,, cinandcrcn abgcwcchßlct werden." 7) Entweder sollen die Käufe an die Ewigkeit ^le "utcrsagt oder dann den evangelischen Orten und Ständen auch zugelassen sein. 8) Weil ^"uchmlichkcitcn daraus entstehen, daß die katholischen Geistlichen wegen begangener Fehler der Obrigkeit sich entziehen wollen, entgegen dem alten Herkommen, so sollten diese künftig für ihre Z1K Februar 1656. Vergehen nach Gebühr bestraft werden. 9) Dicwcil Schwhz durch Ausschlagen eines unbedingten und durch die geübten Jmproceduren nach bereits ausgeschriebener badischcr Tagleistung sowie durch ^ Erklärung, daß es die zur evangelischen Religion Uebertretenden für malcfizisch halte, die Ursache Kriegs gewesen, so sei billig, daß es Reparation thue, das confiScirtc Gut der Übergetretenen hc^ gebe, die in die Inquisition Geschiktcn liberire, auch die Kriegslasten nach Billigkeit abtrage, und daß ^ Urheber bestraft werden. 19) Das unparteiische Recht zu gleichen Säzen, auf welches die Bünde Streitigkeiten zwischen einzelnen Orten oder Privatpersonen und Orten, Geistlichen und Weltlichen, wc>>^ soll fürdcrhin allseitig beobachtet und Widerspanstige von den unparteiischen Orten zur Gebühr Macht gewiesen werden, auch alles Proccdiren »^ tigen. 12) Baden «nag auch ferner die Malstatt für die gemeinen Zusammenkünfte sein, jedoch "«">' ^ Angehörigen der evangelischen Orte sowie deren Gesandten die Freiheit der freie«« NeligionSübnnö einen« bequemen Plaz eingeräumt bleiben und sind sie nicht an die Gebräuche der katholischen ^'6 gebunden. Wollte man ihnen das nicht einräumen, so hätten sie dann weniger Freiheit als die ' thanen der Grasschaft Baden, denen dergleichen zugelassen wird. Vermittlung der Schiedorte Basel, Freiburg und Solothurn zwischen den Städten Zürich Bern einer- und den V Orten andererseits. Brugg und Mellingen. Iii»«, 1». u. I«. Februar. (30. u. 31. Januar a. Kal ) KantoiiSarchiv Schaffha»s«n. Correspoiivenjacten von «KS«, Nro. IIS. Das Ergebniß dieser Unterhandlungen war: Fcstsczung des Waffenstillstandes bis zu»« 8./18. Übertragung der Streitigkeiten an die unintcrcssirtcn Orte zu gütlicher oder rechtlicher Entscheibuug ^ gleiche Säze; Garantie der Schicdorte für Ezccution des Rechtsspruches. Folgendes ist der daru gefaßte Rcceß: „1) Die Partheyen söllen ire Abgesandte, welichen sy die Handlung zu führen vertrawen vnd anbefehlen wol^ ^ schriftlichen gewaltschynen versehen und inan bei der ersten Zusamenkunfft solche gegen einanderen auswechseln. Malstatt thut inan die Statt Baden für genäm halten, doch daß sy von der Jnnhabenden Besahung werde gen«' ^ laden vnd allein durch die Bürgerschaft verwahrt, auch dahin zu reisen Inen den Gesandten vnd den Ingen, de«« Lvufser vnd Postbotten, freyen xass vnd roxass aller orthen gegeben vnd die strafen sicher gemacht, auch ^si vff allen fahl sich so lang erstrecke, biß jedweders orths Ehrengesandte sampt jrcn angehörigen wie auch botten «'«> trager in jrer sicherhcit sein werden. 3) Soll eine Zeit zu der einfindung in Baden bestimpt seyn, Nämlich «'l F den 3./13. tag Hornung nächstkönfftig abents an der Herberig zu erscheinen vnd selbigen Tags so wol die die mockiuwron, von jeder Parthey zwei«, wie sie dieselben werdent erWellen, aldorten vnfälbarlich ankommen Montags morgens druf jn Gottes »amen der ansang gemacht werden. 4) Sol ein stilstand der Wasen aller sindthätlichkeiten für einmalen angesehen sein vff fünf Tag lang, anzufachen mit abgedachtem Sontag vnd Februar 1656. 317 währen, auch hernach je nach befindenden Dingen an den Partheyen stahn, die zeit zuucrlengern ichaden Zkit aber die Wachten aller Orthen dergcstalten angcstclt werden, daß kein Theill danahen einichen von n widerdrieh cmpfachen möge. 5) Vnd als nach eröffneten hieuorstehcnden Punetcn die Herren Ehrengesandten "vd dj" Schicdorlhen jr gutachten dahin erklärt, daß die moäiatoron selten auß vnparthcyischen orthen genommen die s gvad an setz von jeder Parthey ernamsct werden, habent wir über vns genommen, vnsern Gn. Herren der « ^ recommendiren vnd vnseres Thrilles Basel vnd Schaffuhen vorgeschlagen: Vnd wyl sy dann vermeinten, ^ der ^ ^Vgcn der reihen der Gesandten auch noch zum anstand solle gezogen werden, haben wir vns gefallen lassen, anstand seinen ansang solle ncmmen Samstag morgens vmb Sechs Vhrcn. Actum Brugg den 3V. January 1056. »>°n c ^ '^gesandten von beiden Stetten Zürich und Bern. (Unterzeichnet vnd besigclt durch Joh. Heinrich Waser, Salo- H'VZcl, Anton von Graffenricdt, Abraham von Werbt, Samuel Frisching, Chistoph von Graffenried.) ^»rn !vye hiemit, demnach vorstehende Anstandkspuncten durch der dreyen Stetten Basel, Frcyburg vnd Solo- Ivlibe ^sandte den Vnderzeichneten Herren KrieghPhäten der V Catholischcn loblichen Ohrten vorgelegt worden vnd sie ^ ersehen, das; hieruff sie selbige auch ihrerseits beliebt vnd angenommen, die ernambsung der Säze oder die c " ^ber vnd die Beliebung der schon ernambseten ihren Gn. Herren vnd Obern vorbehalten Vnd darnebent (wie Zebiii, Zürich vnd Bern auch thun werden) den Ihrigen den nunmehr durch Gottes gnaden geschlohncn stilstand ^ wsinuiren übernommen. Actum Mellingen den 31. Jan./10. Febr. 1656. (Unterschrieben und besiegelt "Venz Meyer, Michael Schorns, Heinrich Bucher, Hanh Im Feldt.)" Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1KS<», 12. Februar. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. XI-VI, kol. l«. : Lucer n. Heinrich Fleckcnstein, Schultheiß; Ulrich Dullikcr, Pannerherr; Laurenz Meyer, Laudvogt Ludwig Meyer und Landvogt Lcodcgar Pfyffcr, beide des Raths. Uri. Joh. ' ^^"l?ld, Pannerherr. Schwyz. Martin Belmont, alt-Landammann; Landvogt Michael Schorns, btihx Unterwa ldcu. Heinrich Bücher, Landammaiin; Marquard Jmfcld und Johann Jmfeld, alt-Landammann von Obwaldcn; Barthslomä Odermatt, Landammann von Nidwalden. Zug. ^ Sidler, Ammann; Landvogt Jakob Andermatt, des Raths. »dh dor drei Tagen von den Gesandten Frciburg'ö und Solothurn'S eingegangenen Schreiben deigcgcbcncn, unter ihrer „Authcntie" zu Brugg und Mellingen abgefaßten Anstandspunktc, sowie der Stadt Baden, daß zu ihrer größer» Sicherheit der Stillstand um einige Tage verlängert bxj '"echte, fuhren zu dem Beschlüsse, den eben anwesenden savoyischcn Gesandten zu bitten, daß er Schreiben eine solche, für die Zurükziehung der unterdessen auswärts hin verlegten Be- die"e>thwcudige, Verlängerung des Stillstandes zu Gunsten der Stadt Baden auswirken und zugleich ^""6 abgeben möchte, die V Orte können Schaffhausen nicht als unparteiisch anerkennen. I». iencr Anstandspunktc wird der Bestimmung, daß die beiderseitigen Gesandtschaften mit schriftlichen ^^üchteu versehen sein und dieselben gegen einander auswechseln sollen, die weitere Erklärung beige- ssibi' ^ freien Zug nicht allein für den höchsten Anhang unserer Religion, sondern für die- ^ ^lbst halten." v. Die Malstätte und den Termin von heute bis künftigen Donnerstag be. Z18 Februar 1656. , treffend läßt man sie sich gefallen, doch soll den Gesandten von Frciburg und Solothurn vcrdeutct werbc^ daß wir nicht über diesen Termin hinaus zu gehen wünschen, sie daher das Geschäft fördern sollen, u» daß man bei eintretender Fricdcnöhandlung über Form und Weise, wie die obschwcbendcn Streitigkeit^' durch Säze entschieden werden sollen, nähere Abreden sich vorbehalte. «I. Hauptsache aber ist, daß d>e Orte treu zusammenhalten und die Gesandtschaften bei ihrer Ankunft in Baden den Dcputirten von iffe' bürg und Solothurn zunächst danken, dann aber ihnen auch eröffnen, man sei geneigt, ihnen weitere M macht zu geben, betrachte jedoch bei dem gegenwärtigen Stande der Parteien als daö wichtigste, daß Z'"^ und Bern mit der Erklärung und Verpflichtung vorangehen, den V Orten „mit Satisfaction ZU gcgncn," nämlich die Waffen niederzulegen, die Schanzen zu schleifen, die Mannschaft zurükzujie^"' unsere Beamten im Thurgau auf freien Fuß zu stellen, die eingenommenen Gotteshäuser und l'est^ Pläze zu verlassen, überhaupt alles in den frühem Stand zurükzusezcn. Wenn Zürich und Bern d> eingehen, so werden die V Orte dasselbe thun. Unterdessen hält man sich darauf gefaßt, alles abzuw^'' waö der Gegner zu seinem Vortheil benuzcn möchte, und werden auch Frciburg und Solothurn gc>"" und beschworen, ebenfalls zur Wehr zu greifen, v. Wird in Friedensverhandlungen eingetreten, ^ man beiderseits von den angelegten Minen bei Eiden Anzeige zu machen, t. Man erwartet, daß Hauptmann Zweher das besondere Schreiben, das neben der an uns gerichteten Antwort deö Kaisers' zugekommen ist, weil darin noch andere Sachen enthalten sind, behufs besserer Sthlisirung der antwort an die Kanzlei abgeben werde. Die Angelegenheit wegen Hilfeleistung des Bischt ^ Basel wird verschoben. I». Langt der französische Gesandte de la Barde in Baden an, so soll , Ambassador Casati eiligst dahin eingeladen werden, i. Es bleibt dabei, daß Schaffhauscn als parteiisch bell'" ^ wird, weil eö bei der Bcsezung von Rheinau und bei der Bestürmung von Rapperswhl mitgeholfc»^ Anmerkung. Auf diese Conferenz und nach Baden gab Lucern seiner Gesandtschaft am 11. Februar folgende ,, Nach Anhörung der Vermittelungsvorschläge der Schiedortc Basel, Freiburg und Solothurn und auf ^ Bericht des Statthalters Laurenz Meyer, unseres Abgeordneten nach Mellingen, haben Räthe und Hundes Lucern die Ehrenmittel der IV Orte herberufen und die zu Brugg und Mellingen privatim gestellten Anträge , rathung gesezt, worauf Schultheis, Oberst Fleckcnstcin, Pannerherr Ulrich Dulliker, Statthalter Laurenz Meyer, Ludwig Meyer und Landvogt Leodegar Pfyffer beauftragt wurden, hier und zu Baden in folgender Weise sich Z" ^ ^r- 1) Baden wird als Malstätte zur Friedcnsunterhandlung bezeichnet? zu solchem Zweke von Zürich unter Siegel als lezlich anerkannt, die Besazung aus der Stadt nach Wyl, zu den großen Bädern, Nußbäumen, Ehrendingc», ^ u. s. w. verlegt, vielleicht auch nach dem Wunsch der Stadt Baden der sechstägige Stillstand besserer Sichert' ^ prolongirt! 2) in Bezug auf die Titulirung hält man sich gegen Bern und Zürich, wie sie sich gegen uns! und Zürich Basel und Schasfhausen vorschlagen, so ist gegen Schaffhausen die den Zürchern gesandte Hilfe Ml» Mann einzuwenden? 3) soll der sechstägige Waffenstillstand zu Friedensunterhandlungen führen, so müssen Zürich vorerst die Waffen niederlegen und die Schanzen abthun und die fremden Mannschaften zurükzichen, wogegen dasselbe thun zu wollen versichern, mit dem Bedeuten, daß es sich vor der Hand weder um gütliche Ausgleichung " Rechtsentscheidung handle, sondern um Entfernung der den, Fricdcnswerke entgegenstehenden Obstakel; 4) würde ^ stand verlängert und fänden die bezeichneten Bedingungen Zustimmung, so müßten auch beide Parteien bei pflichtet werden, von angelegten Minen Anzeige zu geben. Sodann behält man sich vor, die von den V Orten Z densverhandlung abzuordnenden Gesandtschaften später zu ernennen. Februar 1656. 319 tV«. Gemeineidgenössische Tagsazung der XIII Orte. Baden. Kiktti, 13. Februar. Staatsarchiv Liiccr». Allg. Absch. Br. XI.VI, kol. so. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Salomon Hirzcl, Statthalter; HanS ^ 'ch Ulrichs Gcncrallicutenant; Joh. Kaspar Hirzel. Stadtschrcibcr. Bern. Anton von Grafenricd, Abraham von Werbt, Sekclmcistcr; Samuel Frisching, Venner. Lucern. Ulrich Dullikcr, ^^^"^i)ciß; Laurenz Mchcr, Statthalter; Ludwig Meyer, des Raths; Alphons von Sonnenbcrg, Bau- ^ri. Joh. Anton Arnold von Spiringen, Pannerherr; Joh. Franz Jmhof, Statthalter. Schwyz. ^^uont, alt-Landammann; Michael Schorns, alt-Statthaltcr. Unterwalden. Heinrich Bucher, andammann, und Wolfgang Wirz, alt-Sckclmcistcr, von Obwaldcn; Bartholomä Odcrmatt, Land- ^c>nn, und Joh. Melchior Leu, alt-Landammann , von Nidwalden. Z u g. Georg Sidlcr, alt-Land- u»c»iu; Jakob Andcrmatt, dcö Raths. GlaruS. Balthasar Müller, Landammann; Anton Glcric, Basel. Joh. Rudolph Wcttstcin, Bürgermeister; Andreas Burkhard, dcö Raths; HanS beid ^^)ard, Rathschreibcr. Fr ei bürg. Franz Peter Gottrau und Hans Rudolph Vondcrwcid, Raths. Solothurn. Joh Friedrich Storker, Sekclmcistcr; Franz Haffncr, Stadtschrciber, des Geheimen und Kriegörathö. Schaffhausen. Joh. Jakob Zicglcr, Bürgermeister. Appcn- ^^Uholomä Raff, Landammann von Jnncr-Rhodcn; Johanil Rcchsteincr, Laildammann von Außer- sollten die Gesandtschaften auf diesen Tag in Baden eintreffen, nm laut dem ibruggischcn und mcllingcn'- ^ W Friedenstractatc zu beginnen, und unterdessen sollte bis zum 8./I8. Febr. tii,-^^"süllstand andauern; auch legten die Schicdorte die im Ncceß geforderte Garantie und schon am I5./5. Febr. .'^"-'project von sechs Punltcn vor. Allein der Inhalt dieses Projccts stieß auf solche Bedenken, daß die Schied- j»hveranlaßt sahen, vorerst auf Verlängerung des Waffenstillstandes bis zum 26./10. Februar zu dringen. Bis lpr brachten sie dann ein zweites Project zu Stande, dessen drei Vergleichspunkte den Parteien insoweit ^°isen ^ ^ dasselbe, obwohl die V Orte namentlich die Stadt Schaffhausen von der Rechtsvcrhandlung aus- dtH , jeder Theil noch allerlei daran auszusezen hatte, doch ihren Regierungen zur Ratification heimzubringen sich ^erst/ achten. Dieser Beschluß wurde am 20./1V. Febr., wie Weitstem schreibt, nach neunstündigem Gefecht mit Anstrengung errungen und zugleich wurde Verlängerung des Waffenstillstandes erreicht. Am 26./16. Febr. »«» Gesandtschaften der V Orte noch nicht in Baden angelangt, und von der Nenß her sowie aus Schang- i» ^us dem Entlibuch liefen Berichte vom Ausbruche feindseliger Thätlichkeilcn ein, so daß die Schiedlcute vollauf - einerseits Bern, Lucern, Zürich und den General Erlach zu Vermeidung aller Friedensstörungen zu ^^"dererseits die gegen die Vergleichspunkte erhobenen Einwendungen zu beseitigen, besonders aber das eigentlich ^mstrument zu verfassen. Wir saßen, sagt Wcttstcin, unterdessen wie der Vogel auf dem Zweig. Nachdem lim "s ^s""dtschaften wieder eingetroffen waren, wurde am L9./1S. Febr. der Waffenstillstand prorogirt, gicngen '> Zustimmenden Erklärungen der Standcsrcgicrnngen zu den drei Punkten ein, und am 7. März (26. Febr. ^schiv^"^ Wcttstcin nach Basel berichte», daß der Friede geschlossen sei. „Aber die Sachen," schrieb er, „sind ^»che wunderlich zugegangen, daß solche noch gestern, da man vermeinte, schon alles richtig zu sein, auf dem ldx Kunden." Am 8. März trat dann endlich auch die Tagsazung zu förmlichen Verhandlungen zusammen und ^schloffen, was der Abschied besagt. (Kantonsarchiv Basclstadt! Wettst. Sammlg. Bd. X.) Februar 1656. ». Nachdem der zwischen Zürich und Bern einerseits und den fünf katholischen Orten andererseits geführte Krieg durch Vermittlung der Schiedorte beigelegt war und auf Einladung des Bi.rgern.ciM'' Wcttstein die Gesandten der XIII Orte den 8, März unter seinem Vorsiz zu weitcrn Bcrathungc" versammelt hatten, erinnerte Wcttstein dieselben an den nun glüklich beseitigten Krieg und eröffnete, ^ nunmehr durch die Gnade Gottes der Friede gemacht und von beiden Parteien angenommen, nn- schrieben und besieglet sei, „in solcher formb, dz vcrhoffentlich man keinen bruch vnd krieg künfftig M"" mehr zuc besorgen habe." Die Gesandten beider Thcile drüktcn hierauf den Ehrengcsandtcn der S<^ orte den vollsten Dank aus für ihre große Mühwalt zum Besten des gemeinen Ruhwescns. !». ^ dem Vorschlage der Schiedortc sollen die aus den Schicdortcn gewählten Sazmänncr und die Gcss-- der beiden Kriegsparteien am 22. März n. Kal. wieder in Baden sich versammeln, um an dem folget Tage ihre Verhandlungen zu beginnen. Zu solchem Zwcke haben die Parteien innerhalb der nächsten Tage ihre Forderungen und Beschwerden an den Bürgermeister Wcttstein nach Basel zu senden, dieselben der Gegenpartei behufs der Jnstruirung ihrer Gesandten zustellen wird, vorbehalten jedoch, ^ auch spätere Eingaben noch angenommen werden sollen. «. Die regierenden Orte werden durch dic ^ Vögte den Frieden in den gemeinen Herrschaften publicircn lassen und die durch den Krieg in dense^' veranlaßten Reklamationen vor die Säzc weisen. ,1. Anzeige von dem Friedensschlüsse wird den Kaiser, den König von Frankreich, den Kurfürsten von Bayern, den Erzherzog von Oesterreich- ^ Herzog von Longueville. e. Der Friedensschluß soll in Baden sogleich und dann möglichst bald ü<--> Publ.c.rt, namentlich dem Bischöfe von Konstanz, dem Bischöfe von Basel, dem Prälaten und der S- St. Gallen das Nöthige schriftlich mitgethcilt werden. — S. Beilage 9. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. f. Das vom Konige von Frankreich eingegangene Schreiben, die Erinnerung enthaltend, ^ ^ einander zum Fr.eden zu bequemen, wird durch einen Ausschuß seinem Gesandten verdankt, dabei - gefragt wessen man sich zu versehen habe, wie Ihre Majestät ..ach Inhalt des Bundes mit eint - .ud.-u b-dmg.°n M,.t- u hilfiich s.i„ w.ch., Sri- H.n»' r-.-n. U.-..U d-r ...hofisch,u Rr.igchrr .g., Ott, z.-ih-,... °h„- N.ch.h-il g-ich-hw s« f h.us.nwr- Nicht .„«„.iilch.. Lr. Nii-rchunt. Mch» om R-tn.i-i. wird «.NW»«» zmg,°f,ch. , Burgund nach ^ ^ ,1- chrn O,,.u -rn- Hrif. h.g. ,.wd.n ki-nu.n, I-. z,-ih„,g -,-ffn.t. d.s. ,„.rr d.« Hilf- d-r V Vit- b-r-u babr m-n ,-d°ch für rjihilch uud dcm g-mrin-n W°hl -rspri-ßlich b»"-l U-Wg.ug zur TWtichk-i. V--fnch-zum F-i-d-u zu ^ M-ich« Sr-fr-.l,.mu I. , R-l-wn d-- Ausschuss.s ub-r di- ».», fr-nz-sifch-u G-s.udt-n -rhul.-n- wird Slu-fchuh b-.uftr.gt. ihm di- Gr-ud-, «.rum d-r Zr-izug b°i d-n V O-Wi nicht,ug°g-b°„ w--d-» " . °us-,u°nd.r zu s-z-n und »°chm.i- w-g.„ d-r bu.,d.«g.„,-iß-„ Huf. .„zust..,., und °bd.-K-«S° Herzog von Savohen den Durchpaß gestatte, uns Hilfe zu senden. (S,' u. vier ennetbirgM tc.cn nbcrh.). Der spanischen Regierung in Mahland wird auf das von dort erhaltene, durch 6''' . mündlich bestätigte Schreiben der Dank ausgesprochen und namentlich dem neuen Gubernatorcn, Februar 1656. 321 ^^ulzio, gratulirt. «». Dem Bischöfe von Basel wird unter Vcrdankuug seines Schreibens erwidert, werde seiner und der Scinigcn bei der Friedensverhandlung nicht vergessen. K». Die Abgeordneten ^ III Bünde, Rudolph von SaliS, Landvogt des Hochgerichtes der vier Dörfer, und Obcrstlicutcnant ^ >osius Planta von Wildcnbcrg, Landammann des ZchugcrichtcnbundcS, stellen das Gesuch, Frieden schließen und dadurch auch ihren Landschaften den aus dem Krieg entstandenen Schaden zu wenden. k>rd durch vier Abgeordnete die gute Meinung verdankt, «z. Die V Orte werden dem heil, scin^ ^ Brede von Lucern aus danken. >. Auf das Begehren des Abtes von St. Gallen, daß k Unterthanen nicht in die Amnestie eingeschlossen werden, ist zu erwidern: Obgleich die Gegner dargedrungen haben, sei doch nichts Spceicllcs in den Vertrag aufgenommen worden; er werde aber dc,i^ gelegenerer Zeit den einen und andern seiner Unterthanen ihre Fehler merken zu lassen; " auch die XIII Orte stellen an ihn die Bitte, Amnestie zu gewähren; übrigens möge er durch eine " cre Abordnung seine Klagen und Beschwerden vorbringen lassen. 8. Bei einer folgenden Zusam- unst der katholischen Orte soll man sich besprechen, wie man sich künstig wegen der Fürsten verhalten, der Kosten eine bessere Ordnung machen und sich mit einem bessern Vororte versehen wolle, t. bej katholischen Orten jährlich so viel Geld nach Zürich geht, sollen die Gesandten von Lucern ^ stncn Obern in Bcrathung bringen, daß man Handel und Gewerbe nach Lucern zu ziehen suche. Ii. ^Utrgau). v. Dem Herzog von Savohcn werden die verbündeten Orte von Lucern, die XIII ^ lwn Baden ans antworten. Hv. Lucern wird Freiburg und Solotburn den schuldigen Dank für zuSäzc" und den unparteiischen Schreiber aussprechen, x,. Bei erster Zusammenkunft ist Hak? ' lvic die vor und während dem Kriege erzeigte Andacht fortzusczcn und zu mehren und die und Ueppjgkeit abzustellen sei. z. (S. u. vier cunctbirgischc Vogtcicn überh.). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangelegcnheiten: Darzau ^ Art. 12. Beamte. iunetb Vogt, llberh. »»». u. Art. 134. Kriegswesen. Anw »'gundZusaz. Die Gesandtschaften der beiden Parteien übernahmen es, ihren Regierungen fol- ^ Fricdensproject zu hinterbringen: bei Eliten die Orte der Eidgenossenschaft und jedes derselben insonderheit in dessen eigenen Landen und Gebieten ^'sson und hoher Landcsobrigkeit und Judicatur unangefochten , ruhig und unturbirt verbleiben; da aber an" Utchr ^n andere, es wäre von Herrschaften, Landmarchen, Herrlichkeiten, Lehenschaftcn, ' ^chenzen, Allmenden, Zoll, Geleit und was für Civilstreitigkcitcn zu Wasser oder Land hätte oder gc- ^ gleiche,, " - ^eselbigen, da sich die Parteien selbst in der Güte nicht vergleichen könnten, dem unparteiischen Rechten lönnte,/°" ^üßen (die entweder aus ihnen den interessirtcn Orten selbst, oder, da sie dcßhalbcn nicht des einen werden Eitert und°^ unparteiischen Orten genommen werden sollen) ohne Mittel unterworfen sein und dadurch schleunig Übung sr' ausgetragen, in den gemeinen Herrschaften aber, darauf sich der Landfrieden erstreckt, jeder bei der freien lassen ^'lsion und was derselben nothivendig anhangt, laut Landfriedens und 1ö32er Vertrags, unangefochten ^"le Thej" selbigen Herrschaften Streit und Mißhell unter den regierenden Orten vorfallen und der >värc„ uernwincn thäte, daß solche vermöge in X. 1632 aufgerichteten Vertrags durch gleiche Säße zu entscheiden "ihtnei, " ^*ul aber dessen nicht gestchen wollte, so sollte man deßwegen nichts ungutes wider einander vor- ^ ents-k Zweifel oder die Frage, ob es zu dem Rechten gehöre oder nicht, durch unparteiische Süße Vordach ^' und da die Sachen zum Rechten erkannt würden, es dann ohne Mittel darbei verbleiben und solche > ung der Bünde und Landfriedens, authentischer Vertrüge und Abschiede mit Recht und Billigkeit entschieden 4t 322 Februar <656. und ausgetragen, inmittelst aber und bis zu Austrag Rechtens alle Lxsoutionos und Thätlichkeiten ein- und anderes um die in's Recht gesetzten Sachen eingestellt werden. I. Wegen des Freizugs, das ist, wo ein oder des andern Orts angehörigc Burger, Landleute oder Untcrth^ aus dem Land zuziehen und sich in eines andern Orts Gebiet (so einer andern Religion zugcthan) niederlassen solle jedes Ort bei seinem Herkommen und Gewohnheit verbleiben und solle den Obrigkeiten, so keine sonderliche« ^ gleiche, pacta oder Burgrechte deßwcgen gegen einander haben, frei stehen, in den Vorfallenheiten nach äiscretio« Belieben zu thun und vorzunehmen. 3, Sobald die hohen Obrigkeiten sich allerseits hierüber werden erklärt und obige beide Hauptpunkte, den ^ ^ stand und freien Zug betreffend, durch obrigkeitliche Urkunden ratificirt, auch man sich nach Anleitung und Gu>->6 der löbl. Schiedorte über die noch restierenden Punkte der Amnestie, der Commercicn und feilen Kaufs, Köstc« Schäden, auch Erlassung beiderseits Gefangenen verglichen, in den streitigen Punkten aber die Richter und Sätze ^ seits crnamset und beliebet, auch die Sache völlig compromittict und zu Recht gesetzt haben, sollten die Völker "«'" anderseits abgeführt, beurlaubt, die während der Unruhen aufgeworfenen Schanzen und andere neu gemachte« ^ cationswerke, vorbehalten Nappcrswyl, wieder geschlissen (die großen Kriegsschiffe abgeschafft), die eingenommene« und Örter von aller Besatzung erledigt und restituirt, das Thurgau sammt dessen Regierung in den alten Stand PW g-s-tzl' u«d tn- der moäu8 aber, wie die Schanzen und angedeuteten neuen Fortificationswerke ein- und andern Orts geschlisse« Örter evacuirt, auch an welchem Orte der Anfang gemacht werden solle, den unparteiischen Orten (welche ^ ^ dazu verordnen möchten) überlassen werden. Damit aber der eine und andere Theil versichert sei, daß gefährlicher Verzug oder Ausflucht und Umtrieb statt haben möge, so sollten die fünf löbl. Schiedorte sich gcsatlc« kraft der Bünde heiter zu versprechen und durch obrigkeitliche Urkunden zu versichern, da der eine oder jxhr» diesem nicht statt thun oder soustcn den andern gefährlich im Rechten umtreiben oder solches in die Länge begehren würde, daß dann sie sämmtlich, ohne Unterschied und ungehindert der Religion, dem klagenden Theil Z«'« ^ und dessen Execution »ach ihrem Vermögen und Kräften wirklich verhelfen wollen. Inzwischen sollte der S» > Waffen bis ans einlangende regolution allerseits Obrigkeiten und zwei Tage darnach treulich gehalten und «> liches weder von dem einen noch andern Theil vorgenommen werden. > Obige drei Punkte sind von der uninteressirtcn löbl. Schiedorte Gesandten aus beßter eidgenössischer und in Hoffnung, selbige wohl also acceptirt werden können, projectirt und von beider Parteien Herren Ehre«S ihren allerseits gn. Herren und Obern zu hinterbringen übernommen worden. Actum Baden 9./19. Febr. 1956. Bezeugen in gemeinem Namen Hans Rudolf Burkhard, Rathschreiber und Äbg- der Stadt Basel. Franz Haffner, Stadtschreiber und Dep«^ der Stadt Solothurn. f g schul« Zu den von den Herren Ehrcngesandten der löblichen uninteressirtcn Schiedorte den 5./15. Febr. übergebenen Projects-Punkten wurde zugleich eine Erklärung entworfen, welcher Erklärung unter Vorbehalt Zusätze oder Correcturen von beiden Theilen zugestimmt wurde. Nämlich: 1. Sollten diese von den uninteressirtcn löbl. Orten auf beider Theile Begehren und aus bcßt eidgenössisch" Meinung vorgeschlagenen Punkte dem zu Brugg und Mellingen gemachten Receß unabbrüchig, auch soustc" an ihren Rechten unpräjudicirlich und unnachtheilig sein. V Orte. Zusatz: mit der Erklärung, daß vermöge unserer gn. Herren und Obern Meinung und Beschs Hausen in rechtlicher Handlung um genügsamer Ursachen willen ausgeschloffen sei. Zürich und Bern lassen weg: „auf beider Theile Begehren." »o« 2. Läßt man es bei der Declaration, so ein löbl. Ort Schwyz unterm ckato 17. Jenner nächst Februar 1656. 323 ^/^eben, durchaus und allerdings bewenden und werden die löbl. Städte Zürich und Bern sich verhoffentlich nicht üt einen gleichförmigen Schein von sich zu geben und die obschwebenvcn Differenzen und Streitigkeiten gut- oder '"b erörtern zu lassen. ^ Orte. Einschiebung: (von sich gegeben) und hernach in Zug von den Herren Ehrcngcsandtcn der V katholischen Orte gemachter schriftlich übergebencr Erklärung durchaus und mit der Intention verbleiben, daß der präten- dirte Freizug in den Punkten der Religion begriffen und verstanden sei (und werden ...). Zürich und Bern: Läßt man es bei der Declaration, so das Ort Schwyz unterm dato 17. Jan. lczthin für sich und übrige vier alten Orte, wie solche uns von den löbl. Schiedorten mit mchrerm erläutert worden, von sich gegeben, durchaus und allerdings bewenden, der ausdrücklichen Meinung, daß zufolge des bruggischen und Mellingenschen Rccesses zu der unbedingten güt- oder rechtlichen Handlung ohne länger» Verzug beiderseits die Sätze ernamset werden und dieselben wirklich anheben sollen; und beschweren sich beider Städte Abgesandte "'cht, anbegehrter Maßen auch einen Schein von sich zu geben. ^rl» ^"mittelst sollten beiderseits die Armeen zurück auf jedwedem Orts Territorium geführt und daselbst licenzirt und in spseis die Belagerung Rapperswyls aufgehoben und die darin liegende Besatzung auf eine geringe Anzahl ^ und gerichtet (werden). Drte: mit Bezug auf die Erläuterung zu 4. "t'ch und Bern: mit der Erläuterung, daß Rapperswyl von aller Besatzung soll erlediget werden. ^lsch/ ^'e Plätze und Posten, so beide Theilc dießmalcn innc haben, mit lcidenlichen, nicht allzu großen Garnisonen die äußern und im freien Feld stehenden Wachten aber überall abgeschafft (werden). ^rte: tzjx Land, Plätze und Posten, so der eine oder andere Thcil occupirt und eingenommen, wieder übergeben und dieselben sammt der Regierung im Thurgau in alten Stand setzen, auch die Schanzen schleißen, ^ waßen man auf kathol. Seiten getreulich auch zu erstatten nicht unterlassen wird. ^ und Bern: (die Plätze und Posten, so beide Theile dießmalcn inne haben) mit beliebigen Garnisonen vcr- ^ sehen, andere Wachten aber abgeschafft (werden). ^ ^>e Gefangenen auf der einen und andern Seite ohne Entgelt lcdig gelassen (werden). doch mit Abtrag der aufgegangenen Zchrung. ^ und Bern: ohne einigen Unterschied und Ausbcdingniß auch einiges Entgelt. ^n Commercien, Handel und Wandel ihr ungehinderter Lauf, auch aller Orten freier feiler Kauf, wie von ^ verstattet werden. Ziiri» °' (Zugegeben). H und Bern: eine vollkommene Amnistia aller vergangener Sachen sowohl in den Orten löbl. Eidgenossenschaft selbst als in gemeinen deutschen und welschen Herrschaften in bcßtcr Form stabilirt und dcßwegcn das wenigste jemandem zugesucht, auch fürdcrhin alle Fcindthätlichkeiten gänzlich mit beßtcr Versicherung abgeschafft, insonderheit uuch das anreizende und höchste Verbitterung verursachende Schmätzen und Schmähen bei beiderseits Geistlichen und Weltlichen, auf und neben der Kanzel, beiderseits bei Leib- und Lcbcnsstrafe verboten, hingegen den Eom- "Uttcien, Handel und Wandel mit aller Bescheidenheit unvcrhindcrter Lauf, auch aller Orten freier feiler Kauf, uue von Alters her, verstattet und aller Orten gut Gericht und Recht gehalten werden. (Kantonsarchiv Basel- sladt, Wettstcin'sche Sammlung, Bd. X.) 324 Februar 1656. Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. 24. Februar. Staatsarchiv Luc-rn. «llg. «bsch. Bd. XUVI, kal. 40. Gesandte: Lucern. Heinrich Flcckenstein, Schultheiß; Melchior Balthasar, Sekclmeistcr; He"'^ Ludwig Segesscr, Vcnncr; Eustachius Sonucnbcrg und Kaspar Pfhffer, Venncr und Oberzeugb^ Uri. Joh. Anton Arnold, Landammann; Joh. Franz Jmhof, Statthalter. Schwhz. Michael alt -Statthalter. Unterwalden. Heinrich Bucher, Landammanu, und Landvogt Wolfgang WieZ, Obwalden. Zug. Georg Sidler, alt-Ammann; Laudvogt Christian Schön. ^ ». Das von den Schicdorten ausgesezte Projcct vom 19. Februar fand mau im Allgemeine»,^ sondcrö hinsichtlich der Sicherung der Religion, Judicatur und des freien Zugö insofern bcfric^ö^ nur hätte man eine mehr klare, verständliche Ncdaction gewünscht, auf die zu dringen ist, ^ Gcgentheil nützit mer zu thruwcn." I». In vorfallenden, durch Säze zu entscheidenden Spänen s^ " bei Ernennung der Säze nicht auö den Bünden schreiten oder frei auf die unparteiischen Orte cm" ^ mittircn. e» Bon der Amnestie soll mau die Thurgaucr und Lauiser, „welche trüwloö vnd meines ^ vnö worden", ausschließen, dagegen auch kein Ort, das geschädigt wurde, bei der Restitution und ^ faction vergessen, besonders RapperSwhl nicht. ,1. Hinsichtlich der im Projcct nicht erwähnten K" ^ kosten, auf welche sowohl der savohischc Gesandte Baron von Grcißh als auch ein Mitglied der > schaft Luccrn'S aufmerksam machte, wurde der Nuntius um Rath gebeten. Seine Ansicht war, dcS ^ Punktes wegen solle mau den Frieden nicht ausschlagen; dagegen soll man auf genügende dringen; in dieser Beziehung ehre er die gute Meinung der Schicdorte, allein sie seien kaum sta^ ^ . man habe einander sonst wohl auch Geiseln gegeben, „oder die thrüw vnd sthffhaltung einem t ^ oder Höchen Haupt verlobet vnd ihne zum Ezecutorcu konstituieret;" die katholischen Orte kön>^^ neben dem Versprechen der Schicdorte die Berechtigung verlangen, RapperSwhl zu befestigen; ^ auf die dazu erforderlichen Mittel sollte man die Sorge ihm überlassen. Darüber des Weiten ^ verständigen, bleibt auf den Tag zu Baden gestellt, e. Das vom Nuntius in die Sizung ü " vom 31. Januar datirtc Breve Sr. Heiligkeit au die V Orte wird mit kindlicher Reverenz ?>b- in Hoffnung, cö werden die „Effecten" der begehrten Gnade in Kurzem auch folgen. T»e ^ geordneten der Stadt RapperSwhl vorgetragene und von Statthalter Schorns untcrstüzte Klage ^ durch die Zürcher erlittenen Schädigungen gewinnt die allgemeine Thcilnahmc; indessen findet ' ' thnnlich, daß Jemand aus ihnen nach Baden gehe oder mit Zürich tracticre, sondern man verheb ihrer Sache wie der eigenen sich annehmen zu wollen und ihnen Entschädigung zu verschaffe»- ^ Landschreiber von Lauis ist zu berichten, daß er sich weder um Pferde noch anderer Werbungen weiter bemühen solle. März 1656. 325 Conserenz der V katholischen Orte. » Lucern. 18. u 1». Marz. Staatsarchiv Lncern. Allg. Absch. Bd. XI.VI, kol. 02. P- Lucern. Heinrich Flcckcnstcin, Schultheiß; Ulrich Dulliker, Pannerhcrr; Christoph Zel ^^!>altcr und Stadtvcnncr; Laurenz Meher, Statthalter; Landvogt Ludwig Mchcr. U r i. ^ ^nton Arnold, Landammann und Panncrherr; Joh. Franz Jmhof, Statthalter. Schwhz. Martin Michael Schorn», alt-Statthaltcr und Sckelmcistcr. Untcrwalden. Hol ^ ^^ä)cr, Landammailn, und Landvogt Wolfgang Wirz, Landeshauptmann, von Obwaldcn; Bar- ^ ^>>ä Odermatt und Joh. Melchior Leu, neu- und alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Karl wbcrg, Statthalter; Wilhelm Heinrich, alt-Ammann. endlicher Erörterung der zwischen den V Orten und ihren Gegnern in's Recht gcscztcn Dinge ^ ^ Baden berufen, versammelten sich die Abgeordneten der V Orte zur Vorbcrathung l5 vernahmen sie aus einem an Luecrn gelangten Schreiben des Abts von Rheinau vom ^ Zürich den am Morgen gegebenen Befehl zum Abzüge am Nachmittag widerrufen habe; All>daß weder die Schanzen bei Kappcl noch die Fortificationcn bei Rappcröwhl von Zürich ^>Ie ^^rdcn seien. Es wurde daher ein Eilbote uach Rheinau gesandt, in der Meinung, wenn ^ Bcsaznng nicht abgezogen sei, die Verhandlungen zu Baden mit der Klage über dieses ^ ü»cir Znrich's zu eröffnen und damit auch die Relation der in die Landschaft Thurgan gesandten ki>,x über das Benehmen der Thurgaucr bei Wicdcrcinsczung des Landvogtö zu verbinden und bollstandige Huldigung zu beantragen. I». Den Obrigkeiten wird empfohlen, in Baden alle j» ^ »mangelhafter Erörterung" lieber durch das Recht als durch Güte zur Entscheidung bringen < Es wird ferner der Antrag gebracht, die Landschaft Thurgau zwischen Zürich und den an- z^^ierendcn Ortcir mit Bcrüksichtigung der Religion zu theilcn, über die Entschädigung der Stadt besonders zu verhandeln und ihr namentlich wieder zu dem durch Zürich entzogenen Wochen- ^Wfcn, ferner auf die Wiederherstellung der übel zugerichteten Wohnung des thurgauischen ^lle» dringen. «I. Um fi»r die Rcchtöcntschcidungen vor den vier Schiedortcn vorbereitet zu sein, Orte mit ihren Ansprachen und Gründen sich verfaßt machen, besonders in Betreff der den »Xlh ' Kirchen und Capellen vor und während des Kriegs zugefügten Schädigungen; dann aber kk.j betreff Ersazcs für die durch Zürich's Eigcnmacht in den gemeinen Herrschaften den mit- Orten erwachsenen Einbußen; und zwar sollen Zürich, Bern und Schaffhauscn gemeinsam zum ^ angesprochen werden von allen V Orten insgcsammt, so daß erst nachher in Frage komme, ^ ^ücrthancn etwa zu fordern haben. Wünschcnöwerth ist, daß wie 1632 im Namen aller V Orte ^»e k bon Zug, die Sache zu führen übernehme, neben welchem gleichwohl jedes Ort ^ rudere Dcpntatschaft haben mag. «. In den von Zürich erhobenen, auf die gemeinen Herrschaften Religionsbcschwcrden wird zu unterscheiden sein, schon l65I verhandelt und abgcthan des Drittmanns, besonders des Bischofs von Constanz und des Prälaten von St. Gallen, 32« März 1656. oder ganz neu ist; nur leztereö soll behandelt werden, l". Als bei der zweiten Session ein Schreiben^ basel'schen Stadtschreiberö H. R> Burkhard von Zürich aus die Verschiebung der Zusammenkunft in wegen Unwohlsein des Bürgermeisters Weitstem anzeigte, fand man, daß um dessen willen nicht auch ^ „formalische" Huldigung im Thurgau und die der Stadt Zürich obliegende Vollziehung der schleifung u. s. w. Aufschub erleiden könne, wandte sich daher an Bürgermeister Wettstcin und die ander» Ehrensäze um Anordnung von Vollziehungsmaßregeln, p?. Ueber die von Pannerherr Arnold im Uri'ö angezogenen sieben Punkte verglich man sich dahin, daß zunächst der französische Gesandte kräM zur Bezahlung der für die drei Kncgömonate schuldigen bundcSgcmäßen Hilfögclder sowie der verfallend JahrcSpensioncn gemahnt werden solle. I», Den Orten Lucern und Zug wurde der Beitritt zu ^ Schirmrecht über RapperSwhl anerboten. I. „Wie ein algemcinc HuShaltung vnd gute Reformatio»^ vilen fachen anzustellen ist vff erst begebende Konferenz geschlagen worden, sich mit einanderen ^ ^ zuentsprachen." Ii, Den trcugcbliebcnen ennctbirgischen Unterthanen wird für ihren Zuzug gedankt, beso»^. den Lauiser Dorfschaften Codelago (Capolago), Bissone und Melano. I. Statthalter Jmhof berichtet,^ Pannerherr Moriz Jost, als Abgeordneter, die Zehndcn von Wallis zur Hilfeleistung bereitwillig jeder Zehnden 166 Mann in Bereitschaft gesezt und nur den Ruf zum Aufbruche erwartet habe, u»^ dessen dadurch Bern gehindert worden sei, mit ganzer Macht sich gegen die V Orte zu wenden- ^ Wallisern wird dafür ein Dankschreiben gesandt zugleich mit einer Erinnerung an Erneuerung dcS seine de>n schwurs. «». (S. u. Lauiö). «. Dem päpstlichen Nuntius und dem savoyischen Gesandten Greils durch einen Ausschuß mündlich, Sr. Heiligkeit für das Breve und dem Kurfürsten von Bayern s»» freundliche Theilnahme schriftlich gedankt. «». (S. u. Nheiuthal). i». Der Antrag von SchwYZ ^ Könige von Frankreich durch eine Abordnung zu klagen, daß sein Gesandter die V Orte wähle» ^ Kricgözeit ohne allen Trost und Hilfe gelassen habe, wird in den Abschied genommen. «I Ebo»^ ^ Antrag, daß künftig kein Ort voreilig und ohne die andern handle, sich mit Fürsten und Potenlatc» ^ lasse u. s. w. » - Wegen Sicherstcllung Rapperöwhl'ö und Aufbringung der erforderlichen K^c» man Rath suchen, besonders bei dem Nuntius. G. (S. u. Lauiö). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgcnheitcn: Rheinthal «. Art. 24«. Kirchliches u. Glaubenösachen. Lauis. Art. 218. Kriegssachen. «. Art. 55. Landes- und Eommunalvci'N'ä» De» Anmerkung. Bericht der Abgeordneten über ihre Verrichtungen im Thuryau (Beilage zum Absch-)- " Zuthun von Zürich, Unterwalden und Zug von den Schiedortcn ernannten Executoren begegnete, daß in Zürich ^ vogt und seine Beamten nach neunwöchiger Haft von dem Großweibel nur auf Bezahlung der aufgelaufenen 1 ^ ^ gegeben werden wollten, was um so empfindlicher war, als ihnen während der Hast selbst die zum Sä)uze ^ Froste nöthigen Kleider waren abgeschlagen worden und sie nun nach der Entlastung und nach Bezahlung der einem schmählichen Orte zu Pferde steigen mußten. Auf der Reise sodann wurde die ganze Gesellschaft in Obcr»» ^ auf Veraulaßung eines mit öffentlichem Patent versehenen nachgesandten Stadtrcuters unter dem Vorgeben in daß einer aus der Gesellschaft unter der Stadtpforte zu Zürich die Wache mit schmählichen und unchristlichen Wor . ^ I.F gössen habe, was sich doch bei der Untersuchung als unbegründet herausstellte. Eine Viertelstunde diesseits Fra»c» auf Befehl des Statthalters Hirzel ein Reuter entgegen, welcher die Gesellschaft Halt machen hieß, ohne geben, aus welchem Grunde es geschehe. Man rükte daher langsam vorwärts, kam vor der Residenzwohnung vogts an, vor welcher eine Wache mit Offizieren stand, die mit Berufung auf den Kommandanten den Einlaß ^ März 4656. 327 von ^ Tache vor den Statthalter Hirzcl kam und Sckelmcistcr Meyer von Schasshauscn und Landammann Näff ii°I sich verwendeten, blieb es doch für diesen Abend beim Abschlag und muhte man in der Krone Unterkunft vjx Inzwischen liefen noch viele bösen Worte und Drohungen auf Leib und Leben, so daß hernach Herr Hirzel bekannte, ^i^kllschaft sei in größerer Gefahr gestanden, als sie sich eingebildet haben mochte. Als am folgenden Tage die Ein- des Landvogts erfolgen, von den Unterthanen der förmliche Eid geleistet und der den Zürcher» geschworene Eid ° werden sollte, wurden von Statthalter Hirzel solche Ausreden und Difficultäten auf die Bahn gebracht, daß man der V ^ Verwendung der Herren Meyer und Näff nicht dazu gelangen konnte, daher dem Statthalter Hirzel im Namen ivnw erklärt wurde, daß man sich zu seineu entworfenen unanständigen Conditioncn und zu dem Vorschlag, die die Eidesleistung der Unterthanen bis auf des nächstfolgenden Landvogts Eintritt einzustellen, inzwischen aber denselben ^vNsinuation des Eides unter einem schriftlichen Patent zugehen zu lasten, nicht verstehen könne und daher den ganzen der Obrigkeiten hinterbringen werde. Weil somit die Eidesleistung nicht statt haben konnte, wurde angeordnet, daß "Un auf Sonntag den 12. dieß den Friedensschluß und den Wiedereintritt des freien Handels und Wandels publi- llrku deßwegeu eine sowohl von den anwesenden Stellvertretern der regierenden Orte als der Schicdorte besiegelte »aliN^ gestellt, des Inhalts, daß die Unterthanen der Landgrafschaft Thurgau den Landvogt Jakob Wikhart für ihren ^idrz Herrn bis auf fernem Bericht der löbl. regierenden Orte erkennen und hiemit des der Stadt Zürich geschworenen °^^n sein sollen. — Bei dem Abzug der Thurgaucr zu Frauenfeld wurde in Anwesenheit der Abgeordneten von i» ""d Zug ohne Zweifel zu „Despcct und Traz" derselben in die katholische Kirche und das Thurmdach geschossen, ^se>/ ^ kugeln unweit von dem Gemach, in dem sie logirt waren, einschlugen. Wie aber unter dem verlaufenen Un- ^ katholischen geistlichen und weltlichen Häuser übel geschädigt, in welchem Zustand des Landvogtes Residenz sammt gehörigen Mobilien und besonders die Kanzlei erfunden worden, ist nicht genugsam zu beschreiben. R75> Conferenz der III alten Orte. Brunnen. K»S» t . man zuwarten bis auf den Tag zu Baden und sich dann mit einander darüber besprechen. " . Nuntius und vom Baron Grcißh eingegangenen schriftlichen Erinnerungen, die bevorstehende Z" ^ kunst in Baden zu besuchen, sind durch einen Ausschuß zu verdanken, mit der Bemerkung, ^ obwohl die Abhaltung der gewöhnlichen LandSgcmcinden dazwischentrete, sich dort einfinden, auch den verheißenen Untcrstüzungcn von Rom und Savohen entgegen. «I. Der Eingabe ^ kosteil will man den Rechtsspruch über die Ersazpflicht vorausgehen lassen. Dabei will aber Lu März 1656. 329 ^ ansprechen, ohne iin Allgemeinen sich von den andern vier Orten zn fön- >!>uiil ^ ^ ^ Lauis). t. Die schimpfliche Wegwcisung von drei eidgenössischen Studiosen aus dem Collc- 6yol ^ Zu „rcparircn," wird der Nuntius um seine Verwendung ersucht. Sofern dieß keinen ^ g hätte, soll die nach Rom gehende Gesandtschaft damit beauftragt werden. Dabei soll aber auch ^ ^ldgenössischen Studiosen eingeschärft werden, sich nach den Statuten zu richten, x. Ein Schreiben dm Gesandten an die V Orte, in welchem er sein Verhalten während des Krieges gegenüber d Orten zu rechtfertigen sucht, wird in den Abschied genommen, es den Obern überlassend, ^ Ochsten Tagsazung zu Baden vorab die Bezahlung der auf nächste Lichtmeß fälligen Pension zu »in ^ Begehren eines Aufbruches bis nach Ablauf der Taglcistung unentschieden zu lassen, ^ Umständen sich zu entscheiden. Der Antrag Luccrn's aber, das Verhalten de la Barde'S ^nd Kricgöunruhcn durch eine geeignete Person unter Beistand des Oberst Pfhffcr und seiner dc», König und dem Cardinal (Mazarin) vor Augen zu stellen, wurde dahin beschränkt, daß jiia.s ^ Pshffcr ein Schreiben an dcil König nebst einem zur Erläuterung dienlichen spccicllcn Berichte dech ^urde. I». Dem Erzbischof von Salzburg wird sein unter'm 4. März eingesandtes Schreiben iu>i, » ^ ^ ^ Antrag, die beiden Kronen (Spanien und Frankreich) im Namen der katholischen Orte ^ mahnen, soll bei der Zusammenkunft in Baden sämmtlichen katholischen Orten vorgebracht ^ ^ Auf die von Schwhz gestellte Frage, ob man nicht wenigstens die Auslieferung der Kinder ^.^^^lcnen Leute von Arth fordern sollte, wird gefunden, cS werde besser sein, die allgemeine Friede vorausgehen zu lassen. I. Zug beschwert sich wegen der überall verbreiteten Reden, als ^ ^ Kricgsaction vom 11. Februar in der Gegend von RichtcrSwhl und Wädcnswhl die Mann- ^ zurükgczogcn und so das weitere Vordringen gegen den Feind gehemmt; Oberst tuf» ^ Zusammenkunft in Brunnen darüber so geredet, daß der Nuntius, mit Bc- sein ^ ^^uf, über die Betrunkenheit der Zugcr Mannschaft, die an jenem Mißlingen Schuld gewesen die / ' ernstes Mißfallen geäußert habe, während doch derselbe Oberst Zweyer es gewesen sei, der '»de» ^ ^"6 gegen den Feind an die Sihlbrükc beordert und dann zur Heimkehr beurlaubt habe, ch ^ folgenden Morgen der Waffenstillstand eintreten werde. Nachdem hierauf Statthalter Arnold, Ais» in Zug anwesender Kriegsrath, und auch der Gesandte von Schwhz das gute Benehmen der ^"6 gerühmt hatten, wurde, dem Begehren Zug'ö entsprechend, zur Satisfaction die ^ den Abschied aufgenommen. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgeiiheilen: «. Art. 23. Beamte. 330 April bis Juni 1656. t8R Gütliche Verhandlungen der unparteiischen Orte und Säze zwischen Zürich und Bern ' ' einer- und den V katholischen Orten andererseits. Baden. IN. April bis 14. Juni. (9. April bis 4. Juni alt. Kal.) Wettsteinische Sammlung Bd. x., und cidgenölstsche Abschiedesammlung in den Staatsarchiven kuccrn und Baselstadt. Säzc: Bürgermeister Wettstcin von Basel; Bürgermeister Mcper von Freiburg; Stadtsch^'^ Haffner von Solothurn; Landammann Rcchsteiner von Appenzell A.-Rh. Sccretärc: N- B»rkh^ von Basel und Ludwig Zurmatten, alias Nu?rö, von Freiburg. Gesandte der Schicdorte neben den Herren Säzen: Sckelmeister Meyer von Schastd""^' Gesandte der Parteien: Von den beiden Städten: Johann Heinrich Wastr, gcrmcistcr, und Johann Kaspar Hirzel, Stadlschrcibcr, von Zürich; Anton von Grafenried, Schuir und Abraham von Werbt, Sckelmeister, nebst Samuel Frisching, Venncr, von Bern. Von d^'^^ Orten: Ulrich Dulliker, alt-Schultheiß, und Ludwig Meyer, von Lucern; Seb. Pcrcgrin Zweycr, La" ^ ^ Hauptmann, und Johann Anton Arnold, Panncrhcrr, von Uri; Michael Schorns, Landammaiust ^ Martin Belmont, von Schwyz; Heinrich Bucher, Landammann, und Wolfgang Wirz, von O b wa>d^ Johann Melchior Leu von Nidwalden; Beat Zurlauben und Jakob Andcrmatt von Zug- » stal-) Vorbemerkung. Nur die zweite Hälfte des Protokolls dieser Verhandlungen vom 9. Mai (29, April ^ an hat sich in der Wettsteinischen Sammlung nebst dem Recesi vom 14./4. Juni und den in's Recht gelegten Acten ^ Einzelne darauf bezüglichen Acten in den Abschiede-Sammlungen zu Lucern und Basel ergänzen die Lükcn nur unvo Aus denselben ergibt sich indessen, daß in den ersten beiden Wochen vorzugsweise die Demolition der im Kriege ew Fortificationswerke in Rapperswyl, Kappel, Wädcnswyl u. s. w. verhandelt und am 23./18. April darüber ausgefertigt wurde. Als Commissäre, welche zur Beaufsichtigung und Leitung der Demolitionsarbeiten abgeordnet ^ sind genannt: A. Burkhard, R. Burkhard, I. Müller, Vonderweid, Stocker. Aus dem sehr umfangreichen un Specialitäten überfüllten Protokolle können hier nur die entscheidenden Momente herausgehoben werden. «. Am 9. Mai berichten die Commissäre, daß, da die V Orte die Wegschaffung der Rapperswyl nicht gestattet haben, auch in Kappcl die Schlcißung der Schanzen sistirt worden st" nun die Dcmolitionsfrage wieder an die Schiedorte gewachsen sei, trägt Wettstcin an, dieselbe einst"' auf sich beruhen zu lassen und dagegen jczt über die Hauptsachen einzutreten. Allein die V Orte auf der Forderung, daß vorerst die auf Rapperswyl und auf die Huldigung im Thurgau beznsi ^ Anstände erledigt werden. Nach langen Erörterungen, bei welchen auch eine Theilung der Herrschaften, besonders eine confessionclle Theilung der Regierung im Thurgau projectirt, aber V Orten, von denen sie angeregt war, wieder abgelehnt wurde, übertrug man am 13./3. Mai bc'd^^ die Dcmolitionö- und Huldigungsfragc den Säzen zu gütlichem Entscheide. Dieser erfolgte am ^ Mai in einer allgemeinen Sizung der Schicdorte und gicng dahin: 1) Die Demolition der übrigen Fortificationswerke soll bis zum 29./19. Mai an allen Orten (mit Ausnahme der begonnen und nach Inhalt des Recesses vom 28. April vollzogen, nämlich alles bis auf den April bis Juni 1656. 331 Glissen, in sxoeig zu Rapperöwhl die Pallisaden im Kapuzincrgartcn sammt der Batterie wcggcthan La ^ 29./19. Mai wird die Huldigung im Thurgau angeordnet; zuvörderst soll der neue Francnfeld beeidigt, als dann zur Huldigung geschritten, zu diesem Zwckc GlaruS hicvon lun grsezt; 3) inzwischen sollen in Baden die beidseitigen Beschwerden der Parteien in Bchand- .^"^"men werden. Die Schiedorte anerboten sich, durch Abgeordnete, sowohl die Huldigung als die de beaufsichtigen zu lassen. Auf Zuspruch deö savohischen Gesandten Baron von Grcißh und auf der v ^ Confcrcnz in Brunnen wegen Napperswhl verhandelt habe, ließen sich die Gesandten jenen Spruch insoweit gefallen, daß sie die Schleißung auf acht Tage früher angcsezt wünschten. ^ ^ ^, 29. und 39. Mai kam man wieder darauf zurük, und als die Huldigung im Thurgau endlich c>ef c vorgenommen werden sollte, war man von Seite Zürich'ö und Bcrn's noch nicht recht darauf ^ Ciallcn wurde am 22./12. Mai die Amnestie und Demolirungövcrordnung bstse R ^ bringend zu beobachten empfohlen, auch Schaffhausen davon Kenntnis; gegeben, v. Während d^ fachen in Ordnung gebracht wurden, leiteten die Säzc die Vornahme der Hauptsachen ein, so sibw ^ ^ Stadtschrcibcr Hirzel als Sprecher für Zürich mit dem Vortrage der zürchcr'schen Bebels b>c V Orte den Anfang machen und nach dein Wunsche der Sccretärc der beiden Am- stied Agenden Tagen seinen Vortrag zu Ende führen konnte. Er deducirte, daß der Land- jjcihrc grundsäzlich die Parität der Religionen aufgestellt habe, und behauptete, erst nach dem angefangen, demselben eine ungleiche Auslegung zu geben, und somit seien die von 1632 und 1651 herbeigeführt worden, jedoch die roeixroentio nicht zur völligen Geltung VP, seien 1) namentlich im Widerspruche mit dem Abschied von 1532 (auf St. Verenatag), welchem ^'"Sßdie Kunden Evangelischen in den gemeinen Herrschaften nur die von Zürich beobachteten Feiertage zu begehen seien, den Evangelischen lästige Verpflichtungen übcrbundcn worden. Als weitere Beschwerden »on aufgezählt: 2) die Weigerung der Prälaten von Constanz und St. Gallen, den Vertrag keilx ^ Untcrthanen in den gemeinen Herrschaften in Anwendung zu bringen; 3) die Schwierig- >»i ^ Erbauung neuer evangelischer Kirchen in den Weg gelegt werden; 4) ihre Bcnachtheiligung ^ ^""ssc der Kirchen-, Pfrund- und Schulgüter, Vernachlässigung der Pfrnndhänser und Ansprüche ^bsanfälle bei evangelischen Geistlichen; 5) das Schmüzen und Schmähen von Geistlichen und Giii ^ bw Ausschließung und unbillige Beschränkung in Ehren und Aemtern; 7) die Käufe von Hand und'Verweigerung der Bcsiznahmc von Gütern in Herrschaften und Gemeinden ^ tter Religion; 8) die ungleiche Abstrafung der katholischen und evangelischen Geistlichen; 9) die cin- ^ssung und die Aufhebung von gemeinsam gefaßten Beschlüssen der regierenden Orte; 10) die rllichkcit der Richter und Landvögte gegen angeschuldigte Glaubensgenossen; 11) die zum Nachthcilc " gemeine "" Prälaten bic Bünde errichteten besondcrn Traetatc; 12) die Ucbclstände, wclck)e daraus entstehen, wenn Richtet' Constanz und St. Gallen und die Landvögte, GcrichtShcrrcn uird Collatorcu nicht vcr- 'vlmerw"^^^"' Thurgau, im Rhcinthal und in der Grafschaft Baden diese FicdenShandlung zur b^altun^"^" Richtschnur zu nehmen; 13) die noch nicht durchgeführte Reform der Vogtci- ^anqel s!^' gbrnrzlcicn u. s. w. in den gemeinen Herrschaften; 14) die verweigerte Zulassung eines Hrer Q. Protokollistcn auf gemeinsamen Taglcistungcn; 15) die Behauptung der V Orte, vermöge "umcnmchrzahl die gemeinsamen Untcrthanen zur Hilfe und zu Feindseligkeiten gegen die Minder- 332 April bis Juni 165V. heit der regierenden Orte anfmahnen zu dürfen; 16) die Verlegung der gemeinsamen Tagsazungc" Orte, wo kein evangelischer Gottesdienst eingerichtet ist; 17) der Anspruch von Schwyz auf den See und die neuen Zölle zu Lachen, Grhnau und Wesen ; 18) die Kosten eines Krieges, der nicht ^ standen wäre, wenn solchen Beschwerden laut Vertrag vou 1651 abgeholfen und nicht vielmehr d>c ^ schwerdcn noch vermehrt worden wären, z. B. im Hutabziehcn beim Geläute, in der Kiudertauft, Begräbniß der ungctauften Kinder, in Ausschließung aus der Verwaltung deö Kirchcngutcö, in . der Kirchcnpflcger, in Verweigerung eigener Schulen, in ungleicher Besczung der Acmter (in AM Dießcnhofcn, Tanucggcr Amt), in parteiischen Kundschaften u. s. w. Endlich führt der Redner schwcrde, daß die Herren vou Schwhz in offener Session gesagt haben, sie halten die von „unserer gion" für malcfizisch. «I. Am 23)13. Mai beantwortete Zurlauben, als Sprecher der V Orte, die K ^ der Zürcher: Laut den Bünden vou 1251, 1351, 1481 haben sich die Orte verpflichtet, jcdcö seinen Rechten und Herkommen bleiben zu lassen; „der erste Punkt des LandSfricdcns von 1531 M „freien Zuge zuwider, als unter welchem Namen ein Fund und List gesucht worden, sie an ihrem G a „zu bekümmern und die Religion frei zu machen, indem je solcher Frcizug eine sxooies Religionen ^ „in sich halte, ob er gleich das offene exereitium nicht nach sich ziehe; deswegen sei Schwyz unbcfuö ^ „Recht geladen worden und also solches ohne Beding anzutreten nicht schuldig gewesen; die Grave „können nicht Ursache deö Kriegs gewesen sein, indem man sich zu aller Billigkeit erklärt hätte; , „lasse die Art, wie der Krieg begonnen und geführt wurde, und die Verleumdung ihres Manifestes ^ „Zweifel, daß Zürich und seine Helfer allen Kosten und Schaden abzutragen schuldig seien." Der ^ von 1632, fuhr er fort, gestatte nicht, auf frühere Verträge und Abschiede zurükzugchcn; die angeführten gruvamina seien 1651 erörtert worden und den neuen Beschwerden hätte auf gleiche'" wie damals abgeholfen werden können; manche betreffen des Drittmauuö Rechte, dem nichts werden dürfe; etliche seien civilcr Natur und gehören nicht hieher, daher sie auch auf die 5, 6, 7, 9, 11, 13, 14, 15, 16 sich in'S Recht einzulassen nicht schuldig seien. UebrigcnS habe auch ' dem Vertrage von 1651 nicht statt gegeben; in ehcgerichtlichcn Sachen sei den Landvögteu viel ^ geschehen; die Zürcher haben Drohschreibcn in das Thurgau gcschikt, die Exemtion landvögtlich^ , tenzcn Hinterhalten; etliche Prädicantcn haben die Taufe nur an Sonntagen administrircn sich in viele weltliche Händel gemischt, zu viel nach Zürich geschrieben; die Gotteshäuser seien von o' ^ statt geschirmt, mit Arresten bedrükt, die Nappcröwyler in ihrem Marktrcchte geschädigt worden; ^ weitern Verhandlungen sei auch jede Vogtei besonders zu nehmen, indem z. B. Rcchsteincr in ,.jik das Rhciuthal nicht als Saz anerkannt werden könne, v. Nachdem der zürcherische Sprecher seine ^ gethan hatte, verständigte man sich, nach geschehener Huldigung im Thurgau den Säzcn fernere schriftlich zuzustellen. Daran schloß sich eine zähe Verhandlung über die Frage, ob die Säzc unbed»'^ ^ kraft des Friedens, als Richter anzuerkennen seien, und am 1. Juni wurden endlich die Säzc A'^ beeidigt und trat an die Stelle der gütlichen die rechtliche Verhandlung, t. Die beiden Städte begr> ^ und erweitern die bereits aufgezählten 18 Beschwerden, wobei sie unter Anderm auf die Benennung ^ Bctitelung evangelisch Anspruch machen, einen evangelischen Protokollisten bei den TagsazungSv^^ lungcn und überhaupt gleiche Acmterbcsczung verlangen, die Verhandlungen nicht wegen des Dr^" Recht aufzuschieben bitten und alle dicsc'Forderungcn auf frühere, in Abschieden und Verträgen e" d April bis Juni 1656. 333 ^gchcmdinssc zurük zu führen und zu bekräftigen suchen; besonders führen sie den Beweis durch, daß Widerspruche mit den Bundeövcrträgcn, dem Landfrieden und der herkömmlichen Praxis das ^ 'ugte und unentbehrliche eidgenössische Recht halsstarrig verweigert habe, die andern vier Orte sich der P haben verstehen wollen, selbst die Declaration des Standes Schwhz vom 17. Jcnncr und ^rsaä^^ ^ Schicdorte vom 22. Jenner die Vcrsagung des eidgenössischen unbedingten Rechtes als ^ Krieges bezeichnen, „die Gerechtigkeit unscrö abgcnöthigtcr Weise vorgenommenen Krieges" ^ Bezahlung der KricgSkostcn Verfälle. Zur Widerlegung dieser Behauptungen zählten die Ab- ^ ^ ^ einzelne Thatsachcn auf alö Beweise, daß der Krieg von den Zürcher» prämeditirt >hre n!' Abnöthigung des Vertrags von 1632 und auch seither cS darauf angelegt haben, v ^ gemeinen Herrschaften, besonders im Thurgau, ungebührlich auszudehnen, der Ver- Weise entstandenen Zwistigkeitcn beigelegt und den Weg zu weitern gezeigt, hicmit die Gründe zu kriegerischer Ruptur beseitigt habe uud daraus die Unzu- ^ritt«,' ^ Zürich eingelegten Beschwerden und Forderungen hervorgehe, andere Forderungen dcö ^hschicd"'^ Rechte beschlagen und daher gar nicht in Frage kommen können. Der Landfriedc und,die Ü>o behaupteten die V Orte, sprechen besonders gegen eine gleiche Berechtigung der beiden Rcli- e»dlv, ^ gemeinen Herrschaften, namentlich in Sargans und in den ennetbirgischcn Vogteien; nie, ^ k>ic V Orte daö eidgenössische Recht nicht ausgeschlagen, nur das, was ein souveräner Stand in " könne, die Souveränität und Religion in's Recht zu sczen geweigert und daran auch noch k>ve n ^^ation vom 17. Jcnner festgehalten, bei Ausbruch dcö Krieges übcrdicß so lange die Defen- ^"^Üet, bis sie, ohne vorangegangene Absage, durch thätlichcn Angriff der Zürcher zur Offensive chcr» ^ berechtigt worden seien, so daß die Berechtigung zur Klage auf Kostenersa; nicht den Zür- ^»tn? V Orten zustehe, Nachdem aus solche Weise die beiden Parteien in Klage und dir ^hkik, Duplik und Triplik ihre Widersprüche auseinander gesczt halten, beschlossen am 1(1. Juni bui>ot ^ Hauptpunkte, Beschwerden und Kostcncrsaz, zu Recht gesezt seien, nicht all 3u„j ^ ümunornm tortü geschritten werden solle, und entwarfen einen Abschied, der dann am 14./4. ^'^hör" PcMcien angenommen wurde. I». Der Abschied lautet auözüglich: „Nachdem die Parteien »n>„ worden und die beiden Hauptpunkte, Beschwerden und KricgSkostcn, hinter den Richter gckom- der hätte, sei dicß doch der Zeit wegen nicht thunlich gefunden, sondern gut erachtet worden, tzhx., Gottes einen friedlichen und freundlichen Abschied zu machen, auf daß nicht allein jeder Herr sich ^ Verlaufs seinen Herren und Obern ausführlichen und gründlichen Bericht thun und ^ /^Iftgc genugsam und vollkommenen Befehls erholen möge, sondern auch die Herren Säze k>>nstj^^ Weile haben, sich in den Acten nach Nothdurft zu ersehen und mit desto besserm Rath zu s Ulehrcrn Handlung gefaßt zu halten, wie denn zu Verhör Hinterbliebener Klagen und Sachen ^>Uen^ derselben ein anderer Tag, nämlich der 12./2. Juli nächstkünftig in Baden wieder zn cr- scii, m ^Pesczt ist; alles mit der heitern Verabschiedung, daß eö bei dem geschlossenen Frieden durchaus ^ babe, männiglichen das Scinigc gefolgt und über das, so man ein- oder andererseits rechtste» ^ hat, nach jedes Ortö Gebrauch, wie vor dem Krieg geschehen, gut schleunig Recht ge- u bei den Angehörigen und Unterthanen jedes Ortes die Beobachtung des Friedens in Wort 334 April 1656. 1' ü und Werk gehandhabt, jedenfalls bei allfälligen Störungen keine Wachen ausgestellt, sondern den Schiedorten davon Anzeige gegeben und durch diese den Irrungen Rath geschafft werde." Sa liche Abgeordnete der betheiligten zwei Städte und V Orte unterzeichnen und besiegeln diesen Rccep' R8S. Conferenz der V katholischen Orte*) Baden. 1». April. Staatsarchiv Luccrn. Mg, Absch, Bd. XI.VI, kol. 99. —Landcsarchiv Schwyz. Gesandte: Lucern. Ulrich Dullikcr, alt-Schultheiß; Ludwig Meher, des Raths; Ludwig Stadtschreiber. U r i. Scb. Pcrcgrin Zweher von Evenbach, Landeshauptmann; Joh. Anton Arn Pannerherr; Joh. Franz Jmhof, Statthalter. S chw h z. Martin Belmont, alt-Landammann; Schorns, alt-Statthalter. Untcrwalde n. Heinrich Bucher, Landammann, und Wolfgang Sekclmeister, von Obwalden; Bartholomä Odermatt, Landammann, und Joh. Melchior Leu, alt ammann, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben, alt-Ammann; Jakob Andermatt, des Rathv> «. Oberst Zweher berichtet über seine Reise und seine Verrichtungen bei dem Erzherzoge von reich, bei dem Kaiser und bei dem Erzbischofe von Salzburg. Die an diese Herren gerichteten S Ü ^ werden dem Domdekan Papus zur Uebermittlung zugestellt. >». Die Andeutungen, wie der ^ aus den Händen unkatholischer Handelsleute an katholische gebracht werden könnte, fallen >n schied, e. Den Schicdorten ist mitzutheile», warum Schaffbauscn nicht als unparteiisch betrachte > und zugleich die Forderung zu wiederholen, daß die Schleißung der Schanzen und die Huld>g> ^ Thurgau veranstaltet werden. ,1. Indem der Nuntius gebeten wird, bei Sr. Heiligkeit die Werschs nach Rom angeordneten Deputation unter Hinweisung auf die entstandenen Unruhen zu entsäch . ist damit das Gesuch zu verbinden, es möchte dem Herzog von Savoycn wie von Alters her st sein, den Bischof von Lausanne zu ernennen, jedoch unter Wahrung der eidgenössischen Orte ^c ^ «. (S. u. Rheinthal). l°. Es ist nicht rathsam befunden worden, den holländischen Gesandten grüßen, da seine Qualitäten unbekannt sind. K. Es wird beschlossen, zu Lucern einen Rathsch^ fassen, wie man auf künftiger Jahrrechnung dem Bischof von Basel auf sein Schreiben antworten ^ inzwischen wird ihm gerathen, obwohl seine Unterthanen nicht in der Amnestie begriffen seien, Bestrafung dennoch inne zu halten bis auf „bequemere" Zeit. I». Das von Stadthauptmann B'" „ von Basel und Rathsherr Vonderweid von Freiburg eingesandte , auf die Schleißung der S ) bezügliche Projcet, in welchem die Abgeordneten der V Orte zwar etwas geändert hatten, das ab«n wohl von den Abgeordneten der übrigen Orte war placidirt wordeil, findet bei der Konferenz ^ Widerspruch, l. Dem Kurfürsten von Brandenburg wird das empfangene Schreiben verdankt. " bei ") Obscho» das Gesandtenvcrzeichniß nur auf diese V Orte gestellt ist, scheinen gemäß der Randbemerkungen im Absch'^ Handlung einiger Artikel auch die übrigen katholischen Orte vertreten gewesen zu sein. April 1656. 335 ^"klen "'krd geschrieben, daß er sich zur Reise nach Baden bereit halten möge. I. Durch ^ Zweher wird dem Domdekan Papus gedankt, daß er sich eingefunden und viel Gutes zu den beigetragen habe. ,»». Hinsichtlich der Schleifung der Schanzen berichten die nach Kappel T "bperswhl deputirt gewesenen Herren, Rathshcrr Vonderwcid und Sckelmeister Stockcr von ""gliche Befehle der beidseitigen Parteien die Schleifung gehindert haben. n>. Die des päpstlichen Legaten, die Interessen der katholischen Religion wohl zu wahren, wird mit den Sein? ^,^^"ge" erwidert, aber auch mit dem Ersuchen, seinerseits das Möglichste anzuwenden, daß lord ^^'ilkeit das verheißene Geld einhändige und überhaupt die zur Reparation Rapperswhl's erden ^ Hilfsmittel herbeigeschafft werden. «». (S. u. Thurgau). >». Ein päpstliches Brede wünscht Ollsen Urteil zu ihrem über die Unkatholischcn errungenen Siege Glük. «j. Dem nach Bellen; Oberst Crivclli werden Schreiben an den Grafen Casati und an den Cardinal Trivulzio nebst ichrjst Aufträgen übergeben. i. Ein vom Kaiser an die XIII Orte gerichtetes, aber in der Ucber- ^rdcn^^ auffälliges Schreiben war von den protestirendcn Orten uncröffnct den katholischen zugestellt wurde ^ ^ leztcrn dasselbe geöffnet und gelesen hatten und wieder an die Adressaten zurüksandten, ^ abermals znrükgewiescn. Die in dem kaiserlichen Schreiben ausgesprochene Rüge N'ird vy ^ ^erichtsherrlichkeiten des Bischofs von Konstanz im Kriege widerfahrenen Vcrlezungen ^uz katholischen Orten damit entschuldigt, daß man wegen der Entfernung denselben keinen Acrn " ^ g^">ähren können. «. Landammann Clcric von Glaruö, mit den Herren von Zürich und Glg^^etrcten und deswegen um die Gründe angefragt, antwortet: Da der katholische Gesandte von ^hen katholischen Orten gestellt habe, sei von ihm Gleiches den evangelischen gegenüber gc- bwrde ' ^ ^ ^ ^ Bezug auf die gemeinen Herrschaften auch für Glarus um die Religion handle, d Vermögen zum Frieden helfen. T. Man soll nachforschen, welche schmählichen Worte der yo ^ ^^elmeisterö Schilccbcrgcr von Zürich in Zurzach gegen die katholische Religion geredet hat. ^ilksand ^ ^ verheißenen Geldes wird dem Gardchauptmann ein Schreiben an die päpstliche Heiligkeit de», g, e' Nuntius nochmals erinnert, x. Den Prälaten von St. Gallen und Fischingcn und ^echc,, Constanz wird geschrieben, sich zu schriftlicher und mündlicher Verteidigung ihrer An- e»ni>ci" ^ halten. („In Uri, Schweiz und Unterwalden.") Schultheiß Dulliker und die Land- Nu,^ Arnold, Schorno und Leu, die bei Bürgermeister Weitstem gewesen, berichten, daß dessen Mei- ^uen ' künftighin zu Napperswhl innerhalb der Mauern zu notwendiger Dcfension ^ erforderlich finden werde, x. (S. u. Thurgau). Schwhz hat sich jederzeit gegen ^agpunkte Zürich's und Bern'S vor Erörterung der Kosteil und Restitution auSge- widcrredt, daß deren Beantwortung bcschehcn solle, in ansehung, daß solche den ^kchlci ' ^^^ksfriden, Vcrträg vndt Abscheiden entgegen sehent." Obwohl von den Ehrcnsäzen vorder,, ^ "'erden, „ob sollten die katholischen Orte einen Versuch unterstchen, ob sie sich mit Zürich und ^ bewußten zwei Punkte vergleichen könnten, so wollten die katholischen Orte diesen Vor- "cht annehmen, namentlich aber wurde von Seite Schwhz'S ernstlich widersprochen." US dem Schwyzer Exemplar. 33« Mai 1656. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheitc»: », u. ». Art. 14 u. 15. Beamte. «. Art. 241. Kirchliches und Glaubcnssachen. Conferenz der III alten Orte als Schirmorte von Rapperswyl. Brunnen. !«»»«», I«. Mai. LandcSarchi» Nidwaldcn. Gesandte: U ri. Joh. Franz Jmhof, Statthalter; Joh. Franz Arnold, Landeöfähnrich > Plantzer, des Raths. Schwy z. Georg Anfdcrmauer, alt-Landammann; Wolf Dietrich Rcding, Herr ^ Joh. Kaspar Ccbcrg, alt-Statthaltcr; Kaspar Abhberg, Landeshauptmann. Uittcrwal^ Melchior Halter, Landammann von Obwaldcn; Peter Zelgcr, Laitdammann und Pannerherr von walden. ^ ». Die betriebene Wcgschaffung der im lezten Kriege bei dem Capuzincrkloster zu Rappervu"^^^ richteten Staketen und anderer Befcstigungöwcrke, und die Zumuthung der 18 Artikel und das ö ^ Benehmen Zürich's lassen nicht zweifelhaft, daß man „die Augen in Händen tragen" müsse, wenn ^ peröwhl erhalten bleiben soll. Zu nothwcndigcr Vorsorge soll daher ein kriegserfahrener und den ^ wohnern angenehmer Mann von Schwhz nach Napperswhl abgeordnet werden und daselbst geholt ^ aufhalten, bis man sehe, wohin die Sachen ausschlagen, auch die erforderlichen Anstalten tre5e"'^ jähe Uebcrfälle zu verhindern. Ferner soll mau, wozu die Herren von Schwhz die beste Gelego haben, Schiffe bereit halten, um nach Rappcrswhl und Hürden Hilfe und Proviant bringen Z» ^ ^ Von Seite der V katholischen Orte soll von den „Zwangs-Attentatcn" Zürichs und Berns Fve^'^^ Solothurn Anzeige gegeben werden und mit Zustimmung von Luccrn und Zug sollen sie ersucht wo ^ den Ehrensäzen in Baden zu insinuiren, daß den aufgerichteten Punkten nicht entgegen gehandelt I». Der Nuntius ist um Bezahlung der versprochenen Gelder oder doch um ein entschiedenes Nein anzugehen, damit man wisse, woran man sei. e. Den Ehrcngesandtcn in Baden wird von ^ Verhandlungen Kcnntniß gegeben und der Stadt Rappcrswhl ein kräftiges Trostschrcibcn zugcsa'^^.^ bei wird Schwhz an der Schindellegi, in den Höfen und selbiger Gegend abgcrcdtcr Maßen die go Vorsorge treffen. «I. und v. (S. u. Bellen; ic.)> Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhcitcn: Bcllenz zr. > u. «. Art. 204 u. 205. Thurgau. Rhctnthal- Mai 1656. 337 R84 Conferenz der Iis alten Orte, als Schirmorte Rapperswyl's. Brunnen. 1015t», 21. Mai. Landesarchiv Nidivalde». , ^Franz Jmhof, Statthalter; Joh. Franz Arnold, LandcSfähnrich. S ch w h z. a . ^»fdermauer, Wolf Dietrich Rcding nnd Martiil Bclniont, alle drei alt-Landammann; Johann ^^6. alt-Statthaltcr; Franz Betschart, Sckclineister; Kaspar Abhberg, Landeshauptmann- lObwaldcn erschienen.) Peter Zelgcr, Landammann und Panncrherr von Nid- iu ^ Conferenz vcranlaßcndc hochwichtige Frage, ob die Schleifung der im Capuziner Garten errichteten Stcccadcn und anderer Bcfcstigungöwerke wolle zugegeben werden, wurde, Ait ^ ^andammanil Bclmont, der zu diesem Zwckc von Baden hergekommen war, die erforderlichen "°ch gemacht hatte, verneinend beantwortet nnd zwar zunächst darum, weil weder die Schirmortc Rappcrswhl im Friedensschlüsse dazu sich verpflichtet haben, noch einem Orte verwehrt ei» a" leine Sicherheit zu sorgen; dann aber auch, weil gerade die Forderung der Schlcißuug sich ^ Zürich sciil „eingeschlucktcö Gift noch nicht verdaut und die Absicht, dieses Platzes ^fessi noch nicht aufgegeben habe;" endlich weil die Beschränkung, daß nur die Hauptorte ^chan^ dürfen, der Souveränität widerstreite und der Fortbcstand der von Zürich errichteten zu ^"'gcr bedenklich wäre, als die Entblößung des Hanptpostens Rappcrswhl. Um hierin nichts Eilbote mit diesem Bescheid nach Baden gesandt, auch dem zu Rappcrswhl bc- Schalter Joh. Rudolph Rcding schriftlicher Bericht gegeben, damit er sich der zu Baden an- Psa,i San ' ^ Übermittlung jener Beschlüsse nach Freiburg und Solothurn zu veranlaßcn. Inzwischen solb l'ch für alle Fälle gefaßt machen. R85. Conferenz der III alten Orte, als Schirmorte Rapperswyl's. Brunnen. ItiSt», 30. Mai. LandcSarchiv Stidwalden. ^""uz Arnold von Spiringen, LandcSfähnrich; Jakob Lusscr, Sekclmeister. lieber ^ ^corg Aufdcrmauer nnd Konrad Heinrich Abhberg, beide alt-Landammann; Joh. Kaspar "> ald '^latthaltcr; Kaspar Abhberg, Landeshauptmann; Balthasar Aufdcrmauer, des Raths. Unte r- (Obwalden entschuldigt.) Peter Zelgcr, Landammann von Nidwaldcn. ' ^ Z38 Mai 1656. ». Obwohl bei der Konferenz vom 21. abhin die Zumuthung abgewiesen wurde, die der Staketen im Kapuziner Garten zu Rappcröwyl zu gestatten, sah man sich durch Zürichs beharr > Forderung doch noch einmal darüber einzutreten genöthigt. Die Relation des Pannerherrn Peter 6^^ was ihm bei seiner Reise nach Baden lczthin begegnet sei, und die von Landeshauptmann Kaspar ^ berg an den zürcherischen Gränzcn gemachten Beobachtungen bestätigten, „daß der noch immerdar denen von Zürich gegen uns verderbte Magen noch gar nicht zurccht gekommen und also vcrmuthlia)^ will, daß sie solche böse Dämpf nochmalcn und fcrnerö auszulassen gemeint sehen," daß man also ^ pflichtet sei, den festen Plaz nicht nur nicht zu schwäche«, sondern vor aller Welt zu behaupten, ^ bei dem frühern Beschlüsse zu beharren. Dieser Entschluß wird den Gesandtschaften nach Baden schrieben, xurticulnritor etwa auch «ach Freiburg und Solothnrn. I». Da man vernommen hat, walden über diese Angelegenheit etwas altcrirt sei, soll eine schriftliche Mahnung, und wenn diese » verfangen sollte, eine ansehnliche Gesandtschaft dahin abgehen, um das Einverständnis mit den Beschlüssen zu crzwckcn. Ein Gleiches soll dann auch mit Zug geschehe«. «. Statthalter Reding Rappcrswhl zu verlassen, wird aber zu längcrem Verweilen daselbst ersucht. «I. Was Landest" Joh. Franz Arnold von Uri wegen Beziehung der Schulden in den ennetbirgischcn Vogtcien anM ^ kann jeder Gesandte seinen Obern berichten. Gemein-eidgenössische Jahrrechnunqs-Tagsazunq. Baden. 1«»«, 2. Juli. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. XI.VI, lol. 10S. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Burgermeister; Solomon Hirzel, Statthalter. Anton von Grafenried, Schultheiß; Abraham von Werdt, Sekelmcister; Samuel Frisching, Ven>u^ ^ ccrn. Heinrich Fleckenstcin, Schultheiß; Ludwig Mchcr, des Raths. Uri. Andreas Planßer, ^ ammann; Joh. Anton Arnold, Pannerhcrr. Schwh z. Michael Schorns, Landammann; Joh. Büeler, des Raths, Oberst-Wachtmeister. U nterw a ld cn. Heinrich Bücher, Landammann, und Stockmann, Sekelmeister, von Obwalden. Zug. Jakob Staub, Sckelmeister, uud Jakob beide des Raths. Glaruö. Anton Cleric, Landammann; Ulrich Tschudi, Statthalter. Base^ genannt). Frei bürg. Franz Peter Gottrau, Schultheiß; Beat Jakob von Montenach, Seko^'U Solothurn. Oberst Wilhelm von Stcinbrugg, Nenner. Schaff Hausen. Leonhard ^ Bürgermeister; Joh. Konrad Neukomm, Zunftmeister. Appenzell. Johann Suter, Landau«»«»" Jnner-Rhoden. «. Eidgenössischer Gruß. Eine Münztarifirung wird nicht zeitgemäß erachtet, doch ist auf ^ ciubarung zu denken, daß Gold- und Silbcrmünzen in demselben Werthc, wie in Deutschland, rulation erhalten und dadurch der Ankauf von Salz und Stahl erleichtert werden möge. Groß^ ist nach dem Gewichte zu wcrthen. I». Unnüze und entbehrliche Sachen, die gleichwohl viel Gcl Juli 4656. 339 ^Hillen B?' Schweiz als Kaufmannöwaarc einzubringen ist zu verbieten; zunächst soll das auf künf- Erbej, ^ ^urzach geschehen, v. (S. n. Lauis). «I. (S. n. Baden). Q. Wenn das burgundische f. bis auf eine bestimmte Zeit eingeliefert wird, ist die Frcigrafschaft daran zu erinnern. Frciburg die ihr aufgetragene Zahlung eines ErbeinungSgcldeS wegen Mangel an bie Bezahlung der vielen ausstehenden ErbeinungSgeldcr anzuordnen, weil d sei ^ (S. u. Lauiö). I. (Neun katholische Orte.) Auf Bericht des Bischofs von Chur, es Regst Veqt unterlassen habe. K. (S. u. Freiämtcr). I». (S. u. Rhcinthal). I. (S. u. vier ennetb. scj ^ ^ (S. u. Lauis). I. (Neun katholische Orte.) Auf Bericht des Bischofs von Chur, es baß die Streitigkeiten in den III Bunden zu Thätlichkcitcn führen, wird ein zum Frieden V»>id ^ ^Miben an die III Bünde und noch ein besonderes Schreiben an die katholischen Eid- und lynchtet und lcztcrn empfohlen, zwar an dem, was ihnen gehöre und die Religion betreffe, ">a>i l" Hinsicht auf die Zeitumstände nicht unnöthigen und allzugroßen Eifer zu zeigen; bchcs / Persönliche Deputatschaft gesandt, hätte man nicht besorgen müssen, daß von Zürich ähn- ""b dadurch nur die Verwirrung größer geworden wäre. Beide Schreiben wurden dem 'hin f" demselben anHeim gestellt, nach Umständen davon Gebrauch zu machen oder nicht, und ^ ^nie Mittheilung und Sorgfalt gedankt. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnhcitcn: I». Art. 108. Anstände mit dein Abt v. St. Gallen. " Art. 164. Abzug. ' «. Art. 3. Beamte, i^itis ^ ilberh. t Art. 78. Fremdenpolizei. «?. Art. 56. Freiheiten und Privilegien. U Art. III. Justizsachen. Gemein-eidgenössische Tagsazung der XIII Orte. Baden. 1«»«, 12. Juli bis 21. August. Staatsarchiv «nc-r». Allg. Absch. »d. XI.VI, kol. IIS. — «and-Sarchiv Schwyz. » 5» 'I « a.- Jurich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter; Joh. ^>ster- ^^btschrciber. Bern. Anton von Grafcnricd, Schultheiß; Abraham von Wcrdt, Sckcl- Fisching, Venncr. Luceru. Ulrich Dulliker, alt-Schultheiß; Ludwig Meyer, des Raths. Cchor,^ « ^^ünn Zlveyer, Landeshauptmann; Joh. Anton Arnold, Panncrherr. S ch w y z. Michael ^^"^""uann; Martin Bclmont, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Heinrich Bücher, Land- ^ Aid'pz^ ^Z^tfgang Wirz, alt-Sckelmcistcr, von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, alt-Landammann, ^^3- Beat Zurlaubcn, alt-Amman; Jakob Andcrmatt, dcö Raths. Glarus. Anton Aud "l Ulrich Tschudi, Statthalter. Basel. Joh. Rudolph Wcttstcin, Bürgermeister; ^ ^^^thard, Rathöschreiber. Freibilrg. Simon Pctermann Meyer, Bürgermeister; Chri- Spitalmeistcr. Solothurn. Franz Haffner, Stadtschrciber. Schaffhausen. Leon- 340 Juli 1656. hard Meyer, Bürgermeister; H. Konrad Ncukomm, Zunftmeister. Appenzell. Johann Sutcr, ammann von J.-Rh.; Johann Rcchsteiner, Landammann von A.-Rh. ». Nach verrichteter Begrüßung wurde der französische Gesandte de la Barde in die Sizung holt und darauf sein Vortrag, die Beglükwünschung zum Friedensschlüsse und Ermahnung zur Einigt angehört und dagegen ihm durch einen Ausschuß der Dank bezeugt. I». Der burgundischc Gesandte ^ mout hält den 18. Juli vor der Versammlung seinen Vortrag, spricht nämlich im Auftrag der GraM" Burgund Glükwünsche -zur Wiederherstellung des Friedens aus, überreicht das Erbciuungsgcld, vn'w"" auf den Willeir der Eidgenossen, bei Erneuerung des Bundes mit Frankreich die Neutralität der ^ grafichaft aufrecht zu erhalten, entschuldigt die durch an den König von Frankreich zu zahlende abgedrungcue Notwendigkeit, die Salzprcisc und Zölle zu erhöhen. ' Hierauf wird, nachdem ZÜ"-» Bern diese Angelegenheit zur Jnstruirung, Luecru nur pro momcrin in den Abschied zu nehmen , tragen hatten, der Beschluß gefaßt, mit Bezug auf die 1652 gemachten Zusagen der Freigrafsch-^ frcundschaftl.chsten Zusicherungen zu wiederholen. «. Gegen das Unterfangen des verstorbenen Schömberg, die den Hauptleutcn bisher unmittelbar zugekommenen BcsoldungSgclder durch seine Hand ^ zu lassen, wird als gegen eine zu hochschädlichcm Präjudiz der eidgenössischen Hauptlcutc führende bei dem Cardinal Mazarin und andern königlichen Beamten Beschwerde zu erheben beschlossen, auf daß fürderhin unterlassen bleibe. «I.Hans Dietrich von und zu Schönau legt als ernannter kaiserlich"^" sein Crcdenzschrcibcn ein, hält einen Vortrag vor der Versammlung der Gesandten, worin er im des Kaisers und des Erzhauseö Oesterreich die Beobachtung der Erbeinung zusichert', aber auch d" ^ genossen Beachtung derselben bei den Bundeöverhandlungen empfiehlt. Hierauf wird ihm (tv. ' ein diesem Verlangen entsprechendes Rccrcditiv zugestellt, zugleich aber auch der Landschreiber bcau^^ denselben an die rükständigcu österreichischen Erbcinuiigögclder zu erinnern, v. Dem Vorgänge o ^ die silbernen Louis wegen ihres geringen Gchaltcö auf 25V- gute Bazcn, also um 5 ß. unter hcrigen Curö, hcrabzusezen, wird nicht beigetreten, dagegen verboten, durch Aufgabe die Louis sssö" caten einzuwechseln und so leztcre aus dem Laude zu führen. di- ^ Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. k. (S. u. deutsche gem. Vogt, überh.). Schwhz soll mit dem Kloster Einsiedel» über träge zu Anschaffung und Aufbewahrung von KricgSmunition ein Abkommen treffen. I»« (S' xe>> thal). I. (S. u. Thurgau). k. (S. u. Freiämtcr). I. (S. u vier cnnctb. Vogt, überh.). ihrer Sendung au den päpstlichen Legaten zurükgekchrtcn Abgeordneten rcfcrircn, welche Vcrt^ ^ auf das vom Papste verheißene Geld erhalten haben, i». u. «». (S. u. Thurgau). >» E>u ,,„t des Bischofs von Chur wird dem Abschied beigelegt (fehlt). «>. Erinnerung an den Cardinal > ^ den Grafen Casati wegen der von Spanien versprochenen Hilfsgeldcr. i. Auf geschehene Rc a > ^ Schultheißen Dullikcr, wo der Grund dcö Ausbleibens der päpstlichen HilfSgclder liegen durch Vermittlung der Gardchauptlcutc dem Papste zugeschrieben. Ebenso wird an den ^ hxi^ Mayland und an den Herrn Legaten Erinnerung gcthan. «. Ueber das dem Abschied legte Anbringen dcö abt-sanetgallsschcu Hofammannö wird diesem eine „complimcntierlichc" Antwo> t. Waö mit dcir hichcr bcschicdencn Rappcröwylcr Ausschüssen verhandelt worden, ist aus dem Juli 1656. 341 ^khcn, den man denselben gegeben hat und den auch die Herren Ehrcngcsandten empfangen haben. 11. il)r " gem. Vogt, überh.). -v. Da vielfach geklagt wird, daß die katholischen Geistlichen durch ^ kmjshaftcn Predigten gegen obrigkeitliche Personen einen Aufruhr zu erwckcn gefährden, wird östliche Legat gebeten, dergleichen bei den Geistlichen abzuschaffen. An den französischen Am- wird das dringende Gesuch gestellt, im Hinblik auf die großen Kosten und vielfältigen Nebel ^ ausgestandenen Krieges den Orten endlich mit einer wirklichen Satiöfaction an die Hand zu gehen, Mehr, als jedem Ort zwanzig bis dreißig Pensionen ausstehen. Hierauf erwidert unterm 19. August ^ la Barde'ö Herr Baron schriftlich: Die Orte wollen sich erinnern, daß vor einiger Zeit König einen Aufbruch begehrt habe; dieser sei aber bis jczt nicht bewilligt worden, so daß man fran- brus^ Ursache hätte, über NichtHaltung deö Bündniffcs sich zu beklagen; sobald nun der Auf- ) bewilliget werde, sollen sie bis Ende October die seit Erneuerung des Bündnisses verfallene Pension ^ Landschreibcr deö Thurgau absonderlich und sodann mit dem Landeshauptmann (die Oberstwachtmcister von Bcroldingcn schreibt, ist aus der beiliegenden Copic zu ersehen ^dlt). 5". Schwhz beschwert sich, daß Zürich alle seine Schanzen habe stehen lassen, während ' schwhz, pjx seinigcn doch gemäß Friedensschluß habe schleifen lassen; denn RapperSwyl gehe die iverke"^" dcßhalb eben so gut als Zürich befugt sei, sich durch Fcstungö- ^ schüzen. Die vielen, in den Städten und auf dem Lande herumziehenden, die Obrigkeiten Ach geistlichen und weltlichen Bettler sollen abgewiesen werden. «»». Weil ab Seite der Schwhzcr ^btcn begehrt wird, daß der von den katholischen Orten ihnen gegebene aber wieder abgeforderte »>ird^ bcilagswcisc, sondern in Abschicdsform dem Abschied vom Juni solle einverleibt werden, so g. ^ Kanzlei zu Baden „nachtrachtcnS bcschehcn," wie die Abschiede wo möglich wieder zu Händen ^ cmendirt werden mögen. Iii». Da der Nuntius Borromäus sich einzelnen Herren gegenüber Cchr^' ^ Schwhz durch ein eifriges Schreiben vcrlczt worden, so wurde das betreffende ^>ben verlesen, jedoch gefunden, daß dasselbe Grund zu einer Beschwerde nicht enthalte, ev. Die ^^""btcn haben den Rapperöwyler Reccß (s. oben lit. 1) nicht bewilligen wollen, „weilen nit eingeruckt mögen werden, die Sie Ihres VermcinenS nothwendig befunden." «Iii. werde das in Pergament gefertigte Friedensinstrument nicht besiegeln, „?. Bezüglich der Parteien selbst wurde ab Seite der Säze nochmals auf den ^ der Güte gewiesen und dabei als Auskunftsmittcl vorgeschlagen, entweder Auskauf, oder Abthcilung und Abtausch, ^ theilbarc Regierung in den Vogteicn gemischter Religion. Die fünf katholischen Orte wollten aber auf diese nicht eintreten und baten um rechtlichen Entscheid, woraufhin die Herren Säze „sich eines ferncrn Verdanckhs »»dt^ rcisiens vermcrkhen lassen/ Um nicht ganz unverrichtcter Dinge aus einander zu gehen, baten die katholische" die Säze, bei Zürich wegen Schleifung der Schanzen sich zu verwenden , damit dem Friedensschluß Genüge ;pi ^ Zürich zeigte sich zum Vollzuge des Friedensschlusses, d. h. zur Demolirung der Schanzivcrkc, völlig bereit, knüpste daran Bedingungen wegen Rapperswyl, die dann zu einem besonder» Abschied zwischen den beiden Parteien der zur Deliberation den Obrigkeiten heimgenommen wurde. (Diese Abschiedspunktc fehlen). «. Wegen der des in etlichen Worten geänderten Friedensinstruments hat man sich einhellig erklärt, wofern das pergamentene 3 ^ mcnt dem papierncn unterschriebenen gleichlautend sein werde, selbes „ohnwcigerlich" zu besiegeln; worauf die Versicherung gegeben, daß es deßwegcn kein Bedenken haben werde. ,i. „Was dan mit mehren Particularitctc» ' gescheffts halben sich verlosten, wirbt Jeder Gesandte wüsten zue referieren; vndt maß inzwüschent von anderen loffnen wichtigen Sachen vndt Schreiben von 13 oder gemeinen regierenden, auch absönderlich den 5 katholische" verhandlet worden, solle in besonderem Abscheidt folgen." ^ (Im Schwyzer Archiv sind diese Verhandlungen auch enthalten, jedoch mit der Bemerkung auf der Rükseite. ? sindt nur allein Vorschleg, so nit zum stand kommen.") R88. Conferenz von Lucern, Freiburg und Solothuru. Werthenstein. 1«»«, 31. Juli. Staatsarchiv Luccr». Acten- Billmergerkrieg. Gesandte: Lucern. Kaspar Pfyffcr, Vcnner und Oberzeugherr; Alphons Sonnenberg, Ludwig Hartman», Stadtschrcibcr. Frciburg. Beat Jakob von Montcnach, Sckclmeistcr. Solothü Joh. Wilhelm von Stcinbrugg, Venner. ». Nicht um iil die Verhandlungen zu Baden einzugreifen, sondern nur vorsorgöweisc sich ^ sehen und sich, auf den möglichen Eintritt einer Ruptur, über die geheimen Wortzeichen zu verein " und über gegenseitige Hilfeleistung zu verständigen, war diese Conferenz veranstaltet worden. 3"^^ Sinne wurde sie auch mit der gegenseitigen eidgenössischen Begrüßung eröffnet. I». Da nun die ^ Nothdurft im Falle eines Krieges die Erhaltung der Verbindung unter einander erheischt, funden, daß wenn mit Zürich und Bern gebrochen würde, jedes Ort das andere so viel als möglich mit wirklichem Zuzug, wenn dieß aber nicht sein könne, durch ansehnliche Diversionen untm Juli 1656. 343 ^ der Angriff auf ein Ort von den andern als ihnen selbst geschehen betrachtet, von diesen also die ^nffcn merdcil solle, e. Hinsichtlich der Pässe thcilt Luccrn die für die freien Acmtcr, Anik"' Mellingen getroffenen Anordnungen mit, wobei man für Rapperöwhl und die sei Gislikon gleiche Maßregeln erwartet. «I. Freiburg erklärt, daß ihm unmöglich bu'r ^ ""dein zwei Orten bcizuspringcn, cS wäre denn, daß Wallis mithielte; jedoch könnte von Freidiele sieben Schlösser bcsczt werden müßten, durch Diversionen der Feind Hinterhalten und Ao», Mann beschäftigt werden, wie im lczten Krieg geschehen; der Hauptwaffenplaz sei nach andere gute Vorbereitungen getroffen, z. B. zwei Miträthe, Oberst Reinold und ^ uniann, unter dem Vorwandc einer Badccur nach Wallis geschikt worden, um wegen Durchpaß, derdc ^ Proviant zu unterhandeln, über deren Erfolg man Luccrn und Solothurn Bericht geben a Indem man auf die Ansicht sich vereinigte, daß die Verbindung mit Wallis jedenfalls eine für s ^ ^ Bundcöcrncucrung mit demselben Fortgang verschafft und dabei auch der Paß u»d ^ und italienische Truppen erzielt werden sollte, daß aber die Streitkräfte von Solothurn Col nur auf dem angedeuteten Wege sich vereinigen können, stellte Lucern den Antrag, daß ^hurn^" Frciburg zu solchem Zwcke je 3666 Mann verwenden möchten. Der Gesandte von So- Herrin ^me Herren und Obern seien Willens, in der Clus Posto zu fassen; und weil sie der Zun, q ^ucheggberg und Kriegstettcn nicht wohl trauen, dürfte es ihnen zwar zu schwer fallen, da ^ Vereinigung mit Freiburg einer so namhaften Zahl sich zu entblößen; indessen denken zn ' ^ugen und Aarwangcn zu „impatronicrcn" oder wenigstens die Brüten jener Gegend und Pla„ ^ ^unüz zu machen und sodann den Frciburgcrn mit geringerer Mannschaft sich zu nähern, — ein ^ welchem die Gesandten von Lucern in sofern sich einverstanden erklärten, als dazu denn doch dgß ^ verwendet werden müssen. Endlich vereinigte man sich dahin, daß, so wie Frciburg vernehme, ^ser>, m" ^ welschen Untcrthancn aufbiete, jede der drei Städte sogleich sich in Bereitschaft sezc, und, iioa^ ^ uicht „einstellen" wolle, man vielleicht Savohcn vcranlaßcn möchte, die alten Präten- ^d Wallis in Erinnerung zu bringen, um so eine günstigere Disposition zu bewirken, k. ES -!lX) zuträglich erachtet, daß Solothurn durch Vcnner von Stcinbrugg den Bischof von Basel um ^bie^t - ^ und zu solchem Zwcke Luccrn demselben ein Beglaubigungsschreiben ausfertige; dabei »Ist ^eern ebenfalls 266 Pferde ausrüsten zu wollen. K. Da Burgund in den leztcn Unruhen ^sati Mittel abgeschlagen und auch Frciburg seine Untcrthancn „abgehalten" hat, ist an Herrn don Mahland die Bitte um eine Ordonnanz an daö Parlament der Grafschaft zu richten, daß »>en we,d^"" gesandt, doch auf der Gränze eine drohende Stellung eingcnom- dillx g,. ^ Solothurn wird den Gubernator von Neuenbürg ersuchen, so wie der Herzog von Longue- davon zn geben, damit die drei Städte eine Gesandtschaft unter dem Scheine der ^ ersuü """"W ^u den Herzog abordnen können, ihm die Lage der Dinge vertraulich darzustellen und ihn 8wfe„ Iluterthancn von jeder Feindseligkeit zurükzuhaltcn. Z. Freiburg wird mit dem Mark- ^^sho, dBaron von Greifst) und, wenn nöthig, mit dem Herzog von Savoyen selbst die ^ euz sllr die gemeinsame Sache bester Maßen fortsczen. 344 August 1656. R8S. Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera restierenden Iii Orte. Brunnen. I«. August. Landcsarchiv Nidwaldc». Gesandte: N r i. Joh. Franz Jmhof, Statthalter; Jakob Lusscr, Sekclmeistcrz Landvogt Plantzcr. S ch w h z. Georg Aufdermauer und Heinrich Abhberg, beide alt-Landammann; Fra»Z ^ schart, Sckclmeister; Landvogt Balthasar Aufdcrmaucr; Martin Fach, Gesandter nach Bcllcnz. walden. Peter Zelger, Landammann; Franz Stulz, Gdsandter nach Bcllcnz. Zwek der Konferenz war Bcrathung der Instruction auf die Jahrrcchnung zu Bellenz. Daö Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten: Bellen; :c. »» ,»«. Art. 206- 231. NN« Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XIl Orte zu Lauis. KiiZK, Iv August (auf Laurenz). Staatsarchiv Zürich. Ennetb. Absch. Bd. isz, kol. 28l. — Staatsarchiv Lucern. Ennetb. Absch. Bd. IX. Gesandte: Zürich. Joh. Ulrich Ulrich, Zunftmeister. Bern. Karl von Bonstcttcn, Pauxmarcuö. L uc e r n. Joh. Leopold Bircher. U r i. Joh. Karl Püntincr, Landschrciber. ^l Melchior Lünd. Unterwaldcn. Balthasar Jmfeld. Zug. Beat Jakob Mooß. Glarus- ^ Elmer, Laudschreiber. Basel. Heinrich Bienz. Frei bürg. Niklaus von Praromann, Obcrst lothurn. Petermann Wallicr. Schaffhausen. Georg Ott. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten: Vier ennetb. Vogteien iiberh. » Art. 160. Kriegswesen. Lauis u. Mendris. «- Art. 11. Lauis. «I. Art. 112. Justizsachen. r. Art. 158. Justizsachen. «. „ 169. Polizeiliches. Mendris- >' Art. 291. Polizeiliches. Art. 273. Verwaltung im AlG»" «—x. aus dem Lucerner Ezemplar. August 1656. -145 R»t / 2ahrrechnunq der die I V ennetbirgischen Bogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. !<»»<», nach dem Iv August (nach Laurenz). Staatsarchiv Zürich. Ennetd. Absch. Bd. 153, fol. 287. — KantonSarchiv S^Dasfhausen. ^^audtei Dieselben wie Abschied 1W. u das Verhandelte sindet sich in, Abschüttle Herrschaftsa».;cleaenheitc» , ^llg»g.. «>. Art. ,115. Hollsache». » Art. (!5. Rechts- u. t^crichtssache». ,1. „ l!-1. Rechts- u. Mcrichtssache». Art. 259. <9rä»zstrcitialeile». I». Art. 'AN. t'andrechtSsache». >u>s de», Schasshanscr ttxeinptar. S5ZS. Conferenz der III Orte Uri, Schwyz und Nnterwalden. Brunnen. I. September. Landes«echiv Nidwaldc». (Durch Schreiben entschuldigt.) Schwyz. Michael Schorns, Landammann; Georg halt Konrad Heinrich Abybcrg, beide alt-Landa»li»ann; Joh. Kaspar Cebcrg, alt-Stat< n^ . ^ u t c r w a l d c n. Wolfgang Wirz, des Raths, von Obwalden; Peter Zelgcr, Landamman», Schier Leu, alt-Landammann, von Nidwaldcn. ^wib don den SchirmSangchörigcn zu RappcrSwyl untcr'm 26. August eingegangenen »ich ^tr von Zürich fortwährend betriebenen Prätcnsion, daß die Pallisaden, daö BlokhauS dtteg RappcrSwyl errichteten Dcfcnsionswerkc geschlissen werden, schien es um so nöthigcr, sich zu ^ Schiedrichtcr der Forderung Zürichs sich zuneigen. Man findet, daß die Stadt Rap« bei ^ üut wie Zürich gefreit ist, kein Zwang gegen sie statthaben könne und die Schirmortc sie Lch. Rechte zu sichern verpflichtet seien; ferner, daß im Friedensschlüsse die Schleifung der Zürcher ^uannt ist, die zu Rapperswyl aber in besonder»! Zusaze ausbednngcn sind. Mit dieser Mci- Lucern erscheinen, vorher aber sie Uri und Zug mittheilcn und auch Rap- Drtk,, Abordnung dahin zu senden einladen. I». Das FricdenSinstrumcnt, obschon es von einigen den, . ist. wird nicht ausgewechselt, bis cö von den V Orten durchgesehen, verbessert und mit d?n b^>." Gesandten besiegelten Conecptc in Uebcrcinstimmung gebracht sein wird. «. „Waß ^"dcrbahres Partienlare anbelangt, wirbt jeder Herr Gesandter eingedenk sein, waß darby ^ bnd discuriert worden." 44 346 September 1656. RS» Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. RKSi», S u. 1». September. Staatsarchiv «iic-rn. Allg. Absch. Bd. XI.VI, lol, lto. Gesandte: Luccrn. Oberst Heinrich Fleckcnstcin, Schultheiß; Ulrich Dullikcr, Panncrhcrr; LaM'^i Meyer, Statthalter; Landvogt Ludwig Meyer. U r i. Oberst Scb. Pcregrin Zwcyer, Landc/haupt»^"" Joh. Anton Arnold, Panncrhcrr. Schwy z. Michael Schorns, Landammann; Martin Bclmont Heinrich Konrad Abybcrg, beide alt-Landammann. Unterwaldc n. Melchior Halter, Landanntt^ und Landvogt Wolfgang Wirz, von Obwaldcn; Peter Zelgcr und I. Melchior Leu, neu- und alt-L"" ammann, von Nidwaldcn. Z u g. Hauptmann Beat Zurlanbcn; Jakob Staub, Sckclmeistcr. !». Abgeredeter Maßen war diese Conferenz zur Bcrathnng über die Bcsicgclung des FricdenSin^ ^ incnteö und über die Schleifung der Schanzen bestimmt. Luccrn legte ein Schreiben der Ehrcnsaze aus welchem sich ergab, daß das auf Pergament ausgefertigte Fricdcuöinstrumcnt in zwei Stellen, einige Ehrenworte (Titel) und die Klausel, von dem in Baden ausgefertigten Originale abweiche, ^ Abänderungen jedoch ganz unwesentlich seien; auch erklärten Luecrn. Uri und Untcrwalden, daß ^ ^ Bedenken gefunden haben, ihre Siegel dem Instrumente beizufügen. Von Schwyz dagegen wurde dcn gedrungen, daß das FricdcnSinstrumcnt nicht besiegelt und nicht ausgewechselt werde, bis auch der schleißung halber die Friedenöbedinguugen erfüllt seien. Ungeachtet also Uri und Luccrn ungerne ^ ^ Schwierigkeiten eintreten lassen wollten, wurde doch der Beschluß gefaßt, die Obrigkeiten entscheid"'^ lassen und ihren Entscheid durch Luccrn den Ehrcnsäzcu zu überschreiben. (Dicß geschah dann ^ Schreiben vom 25. September, welches die Forderung stellte, daß das Instrument in buchstäbliche cinstimmung mit dem ursprünglichen, zu Baden abgefaßten Originale gebracht werde.) I». Zwei Abjss^ ^ von Rapperswyl führen Beschwerde, daß man ihm die Entfernung der Pallisadcn zumuthc, und lcztcn Freitag sogar Stadtschreiber Hirzcl von Zürich im Auftrage seiner Obrigkeit einen Augenschein ^ nommen und unter audcrm geäußert habe, nur Hauptortc seien befugt, Festungswerke zu haben. ^ daher der Stadt Rapperöwyl von Seite der Schirmortc der Schuz zugesichert, zugleich aber den säzen eine Vorstellung eingegeben, daß die Befestigungen von Rapperswyl mit den im Kriege"^ worfcncn Fcldschanzcn nicht auf gleiche Linie zu stellen seien und daß Rapperswyl für seine Verthci^^ zu sorgen daö Recht habe. Die beantragte «Gesandtschaft auf den Augenschein nach Rapperswyi^^ wird nicht beliebt, v. Der Anzug Luccrn's, daß es gegen das bei dem Volke und selbst bei den ^ lichen auf den Kanzeln allgemein gewordene Schmüzen und Schmähen, das selbst die Obrigkeit ^ Standeöpcrsoncn nicht verschone (den Gesandten z. B. vorwerfe, daß sie sich mit 50t) Dublonen ^ bestechen lassen), durch Mandate und Strafandrohungen einzuschreiten beschlossen und sich dießsn ^ Bern verständigt habe, führt zu der Meinung, daß diese Maßregeln allgemein gemacht werden ^ daß bezüglich der Geistlichen besonders bei dem Bischöfe und, wenn dicß nichts fruchte, bei dem um dießfällige Zurechtweisung cinzukommcn sei. Von Schwyz wird dicß in Bezug auf den eigenen^ ^ als unbegründet angesehen, doch der Anzug endlich von allen Orten in den Abschied genommen- September 1656. 347 ^ägc ungebührliche Behandlung bernischer Kanflcnte auf dem lezten Markte zu Bellenz wird den ^ regierenden Orten zur Beseitigung empfohlen. (S. auch u. Bellenz.) Q. (S. u. Frciämter). f. n. ^ u. Thurgau). I». Bon den drei Obcroffizicrcn der Garde zu Rom wird in Bezug auf die verheißenen Kronen berichtet, der Gcncralseerctär Erzbischof Tarso deute auf 16,606 Kronen für Herstellung ^ ruinirtcn Gotteshäuser und Unterstüzung der Armen. Ein zugleich vom Nuntius eingegangenes ^reiben schweigt unerwarteter Weise ganz von dieser Sache, ergeht sich dagegen mit schönen Erinnerungen "^^rvürdigen TerminiS" über die geschehene Fricdcnöhandlnng. Das Schreiben wird daher den Obrig- " ropialiter mitgethcilt, dem Nuntins aber anch gehörig verdankt; den Gardchauptlcuten wird zugleich ^ici^ Angelegenheit ferner mit allem Flciße zu betreiben, l. An den Pater Francesco Maria Barfüßer Ordens, der von Madrid aus unterm 16. März und 7. April geschrieben hatte, von dem 'sie sei eine ansehnliche UnterstüznngSsnmmc bereits nach Mahland abgegangen, wird geschrieben: In dic'x ^ davon wissen; er möge doch dafür sorgen, daß jenes Geld direct in übersendet werde. Ii,. Um sich des lästigen zahlreichen Bcttelgesindelö zu entledigen, soll jedes sei; Mandat erlassen, soll man dieses Mandat anch dem Landschrciber in den Freiämtern zustellen, südlich Gesindel des einen Ortö nicht einem andern Ort zugewiesen, hingegen fremdes über die "Kamen Glänzen, namentlich über den Gotthard znrükgcwicsen werden, was von dorther kommt; wünschen, daß gegen die Mainthaler, die gerne das Bettclhandwerk treiben, der dortige egt Verfügungen treffe. I. Auf Antrag Zug's wird beschlossen, nntcr Vorbehalt der Zustimmung Zu l ^ Solothurn's an Wallis in Betreff der BundeSernencrung ein Erinnerungsschreiben abgehen ^ ^ Thurgau). i». (S. u. LuggaruS.) >. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegcnheilcn: t Art. 279. Verkauf v. Gerichlsherrschaftcu. »». Art. 248. Verkauf von Gcrichtshcrrschaftcn. > «. „ 484. Kirchliches und Glaubcnssachcn. '"kiiiiat.. «. Art. 61. Rechts- und GerichtSsachcn. «Ks. ^ »». Art. 66. Rechts- nnd Gerichtssachen. ^ «>. Art. 232. Ä n jlitr^ei, Zu » Am 5. August ordnete Schwyz eine Gesandtschaft nach Zug, um die Grunde zusammen- lirj ^lche beide Orte verhindert haben, das Fricdensinstrument zu besiegeln, und um sich zu berathen, wie Luccrn, d^ten- "Ewalden bewogen'werden mögen, das von ihnen besiegelte Instrument doch nicht herauszugebe». Abgeordnete ^FrciHamich Abyberg, alt-Landainmann; Jvh. Kaspar Eeberg: Kaspar Abyberg! Johann Städeli, alt-Landvogt «stanz >Am 6. Angust wurden sodann in dieser Sache »ach Luecrn und Untcrwaldcn abgeordnet: Kaspar Abyberg, Ebenen ^ ^ ^ Johann Städeli, in Gemeinschaft mit Zugcr Gesandten. In der den Schwyzer Deputirten mitgc- Z» besieg^ ^"etion heisit es, man habe in Schwyz und Zug aus erheblichen Ursachen Bedenken, das Friedensinstrument ^en, nun zwar denjenigen der katholischen Orte, welche ihre Siegel bereits an das Instrument gehängt Nicht Zumuthen, selbe wieder davon zn nehmen, hingegen niilsse man sie inständig ersuchen, das besagte Instrument ^ ici denn durch „Cassirung ctwelcher zucvil darinn by- vnd zuegeflickter, auch zueschung etwelcher gcr» ^^cndiger Wörtern, gccndcrct vnndt rechter formb corrigiert, wie solliches hocherforderlich ist; da zwarcn man 36e)en hätte, daß auch daß Elftere in besserer vnd vnß den katholischen Orthcn anstcndigcrer Formb aussgcscht ^ überall^uchc man sie, auch das eorrigirte Instrument nicht eher herauszugeben, als bis alle Sachen vollkommen gänzlich ausgemacht und beendiget seien. (Jnstruetionen in der Abschiedesammlung des Schwyzer Landesarchivs.) September 1656. Conferenz der evangelischen Städte nebst Appenzell A.-Rhoden. Aarau. IS.—17. September. (5.-7. alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. i»t, t»I. SS7. Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter;^ aspar Hirzel, Stadtschrciber. Bern. Anton von Grafcnricd, Schultheiß; Abraham von Werbt, Sr mcistcr; Samuel Frisching, Venner. Basel. Benedict Socin, des Raths; Hanö Rudolph Rathsschreiber. Schaffhausen. Johann Konrad Ncnkomm, Sckelmcistcr und Stallherr; Madcr, Sekclmcistcr. Appenzell A.-Rh. Johannes Rcchstcincr, Landammann. ^ «. Der schimpfliche Bescheid, welcher von dem allerchristlichstcn Könige durch den Gesandte» Barde auf die demselben eingehändigten Bundcsartikel und das schriftliche Memorial bei tczter gegeben worden war, hatte die Ehrcngcsandtcn der evangelischen Orte bewogen, auf Gutheißt» Obrigkeiten diesen Tag nach Aarau zu verabreden. Er wurde mit dem gewöhnlichen Gruße cröss"^ Die ebenfalls anwesenden Bürgermeister ChmiclecinS und Sekclmcistcr Rißler, als Gesandte vo» Hausen, erhielten die Bewilligung, die ihnen von der Stadt Mühlhauscn gegebenen Aufträge zu e"'»' I)r. Bassan, melden sie, wolle als Bevollmächtigter des Grafen von Harcourt die Forderung der die vogtci Hagenau berührenden l(16 Gulden nicht aufgeben; man habe ihm nun eine mündliche Bcst'^ in der Stadt Basel vorgeschlagen; wenn sie zu Stande komme, bitte die Stadt Mühlhauscn, es eine eidgenössische Deputatschaft dabei sich einfinden, damit sie jener gefährlichen, von weit ausic' Conscqucnzen begleiteten Forderungen loö werde. Von der Wichtigkeit der Sache überzeugt »"b ' ^ Meinung, daß sie ein vielleicht wohlberathschlagtes Mittel sein könnte, die französische BnndcScr»^ ^ „lhchtcr fortzetrhbcn," wurde dem Begehren entsprochen, jedoch eine doppelte Abordnung gc»»!^" ^ fundcn, Statthalter Hirzel von Zürich als der eine Abgeordnete bezeichnet, die Ernennung deö Stadt Basel überlassen. Zugleich findet man für gut, die Sache dem Grafen selbst oder seinem mächtigten zu empfehlen. «. Au den französischen Gesandten de la Barde wurde durch den RaM^ Rot von Bern die schriftliche Anfrage gesandt, ob er bei der in Baden in Bezug auf die vorgcscß BundcSartikel gegebenen Erklärung beharre oder ob er vom Könige günstigere Vollmachten empfa»lss" ^ Allein der Bote hatte wohl kaum den dritten Theil des Weges zurükgclcgt, als ein Schreiben ve» Barde einkam, begleitet von einer Beleuchtung jener Artikel. Es sei ihm, sagte er, nicht unbck»"''' jene Artikel entstanden seien und wie die Verfasser derselben denken; er habe auch bereits sti^ im Allgemeinen darüber ausgesprochen; sie seien nämlich keineswegs, wie vorgegeben wurde, in ö^'i' denticllen, soudcrn in allen wesentlichen Punkten von den ältcrn Bundcöartikeln abweichend; ^ Namen des Gemeinen Standes (nu noin ^^dbedingungcn aufzustellen hicmit nicht, wie Artikel 6 verlange, den Orten zuständig sei; die Artikel dk/!' ^ 1'"d in ihrer neuen Fassung überflüssig, da das alte Bündniß in dieser Richtung genügt; daß ^ Artikel l<) ju Wirklichkeit die Grundlagen zu einem ganz neuen Bündnisse enthalte, reciprocirliche rrbuug^ rceiprocirliche Diversionen, reeiprocirlichcn freien Zug und rceiprocirlichc DePositionen, für deren "ülilg schy,i ^ aber sich gegenseitig aufhöben, hicmit die mit Siegel und Eid bekräftigte Zu- ^ der königlichen Hilfeleistung für sich allein mindestens ebensoviel Vertrauen verdiene; daß da die ^Nossen sich hxj den Kriegen des Königs nicht unmittelbar betheiligen, auch der eilftc Artikel ihn bei >wet uicht au ihre Einwilligung binden, nur wie bisher verpflichten könne, sie in die Fricdcns- seit ^ ^^"!fl)ließcn; daß die jährlichen >M)6 Franken, welche neben den besondern Leistungen der König °ber ^ auszahlen lasse, als Zeichen des Wohlwollens zu betrachten seien, die Freigebigkeit »j/ ^ schiklicher Weise nicht, wie der vierzehnte Artikel verlange, sich auf die Douane zu Lyon asstg- daß die Begehren des Artikels 18 besser auf Grund der ältern Bestimmungen in besonder» "^digt werden; daß endlich die andern Artikel entweder im Einklang mit den ältern Artikeln sich ^ entbehrlich seien. Aus diesen Erwiderungen de la Barde'ö ergab sich für die Confcrcnz die baß^^nng einerseits, daß die Sache ans schriftlichem Wege nicht erledigt werden möge, andererseits, künftigen mündlichen Besprechung an den vorgeschlagenen Artikeln festhalten müsse. In ^ Sinne wurde zur Rechtfertigung derselben ein Aufsaz zusammengestellt und den Obrigkeiten zu 'har Ergänzung in den Abschied heimgegebcn. Den Einwendungen de la Barde's wurde namentlich herv ^ schalten: Die eingegebenen Artikel seien ans einmüthigcr Bcrathung der evangelischen Orte iu»i !^augcn; hjx Abweichungen von den früher» Bestimmungen seien Gebote der Zeit; daö Vcrhältniß bci 'aß und zu Lothringen sei für die Eidgenossenschaft zu wichtig, als daß man so gemeinhin, wie eö t°>i»c Erwerbungen Frankreichs früher geschehen, ohne Vorbehalt in eine allgemeine Garantie eintreten Tx,,. ' ^ Ansezung xincr beschränkten Anzahl von Jahren statt der Lebenslänglichkcit habe auch in dem lerda Ludwig XII. stattgefunden, werde auch anderwärts geübt, erinnere zu gewissenhafterer Ob- lulati^ ^ ^"stestangencil Verpflichtungen; der zweite Artikel sei nur gegen die Abkündung der Capi- ^krdc ^richtet und in dieser Zeit wohl begründet; eö sei ein Mißverstand, wenn der Vorwurf gemacht ju exf' l)abe die Kriegsanschläge des Königs zu erfahren verlangt, während man doch nur die Gründe begehrt habe, welche eine Werbung nothwcndig machen, und die Angabc derselben früher ^ude ^ ü"n^üchaltcn die Orte seien mit ihren Leuten am besten bekannt, also auch eher im ^»cdj ^cht'gstcn Hauptlentc zu bestellen; Depositen für eingegangene Verpflichtungen seien auch von - Straßburg u. s. w. geleistet worden und wenn man solche auch von Frankreich verlange, so 350 September 1056. . tel beziehen sie sich nur auf die alten Bünde und versprochene Gegcnhilfe von Gcschüz und Lanzen, ^ Wunsch, eine Versicherung auf die Douane in Lyon zu erhalten, sei durch den Umstand veranlaßt, einigen Orten mehr als 3l) Fricdgclder ausstehen und daß sie von dem jezigen französischen Gesa" noch gar nichts empfangen haben i der fünfzehnte Artikel bezweke, der Eidgenossenschaft die Vormauer » erhalten u. s. w. Da der französische Gesandte auf das von RathSschreibcr Rot übcrgebenc Süss" sich auch nicht weiter eingelassen hatte, als daß er eine Konferenz auf den 11./1, November in An brachte, wurde gut erachtet, bei den Obrigkeiten anzutragen, demselben zu erwidern: „zu besserer Auslcss ^ und gründlicher Beschcinung der Billigkeit unserer übcrgcbenen Bundeöartikcl" nehmen die Orte d> Vorschlag an. Zürich macht die Mitthcilung, daß der Prälat von St. Gallen gegen seine cvangetü ' Untcrthancn im Toggcnburg und im Thurgau, die sich in den jüngsten Unruhen in anderweitige " . nössische Dienste begeben haben, oder sonst „unglych verleidet worden," mit Bußen und Strafen Es wird den Herren Ehrensäzcn Anzeige davon gegeben, mit dem Ersuchen, dem Prälaten dieses »>>t Amnestie im Widerspruche stehende Verfahren zu untersagen. ^ Zu «?. Wir lassen im Anhange das Bundesproject wörtlich folgen, welches auf der Iahrrechnung August 1656 von den evangelischen Orten dem französischen Gesandten übergeben wurde, theils weil es bei den ^ ^ rigen ferner» Unterhandlungen die Grundlage bildet, anderntheils weil aus der Vergleichung dieses Projectes nut ^ September IKK 3 endlich zum Abschluß gekommenen Bündniß (S. Beilage Nr. 12) am übersichtlichsten ersehen ^ kann, inwieweit die anfänglichen eidgenössischen Begehren zur Geltung gelangten. RS5. Cmiferenz der die Vogteien Belleuz, Bolleuz und Rimera regiereudeu III Orte- Brunnen. 12. September. Landesarchiv Nidwalde». — Landesarchiv Schwyz. Gesandte: U r i. Johann Franz Jmhof, Statthalter; Johann Franz Arnold von Spiringen, fähnrich. Schwyz. Michael Schorn», Landammann; Georg Aufdermaner, alt-Landammantti ' ^ ' Ceberg, alt-Statthaltcr; Franz Betschart, Sekelmeistcr. Nidwaldcn. Peter Zelger, Landamma"^ Pannerherr; Johann Melchior Leu, alt-Landammann. . ^ »». u. I». (S. u. Bellcnz w.). «. (S. u. vier ennctb. Vogt, überh.). «I. Bezüglich des wegen der Schifflcutc zu Flüelen sowie wegen des von Uri prätcndirtcn Marchzeichens auf der Ab " ^ Brükc und des über den Gotthard bewilligten „Zolltcrmins" wird man bei erster Gelegenheit die lssb^. ^ Vorsorge ergreifen und zu diesem BeHufe sich inzwischen über die Sachen informircn. e» u. i' Bellcnz zc.). » ans dem Schwyzer Grcmplar; das Nidwaldner bricht mitten im Saz ab. Das übrige Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten: Bier emietb. Bogt, iiberh- « Art. 136. Kriegswesen. Belleuz:c. »» >« « i Art. 233-236. Oktober 1656. 351 K?Z«. Conferenz der V katholischen Orte. Weggis. 7. October. Staatsarchiv Liiccrn. Allg. Absch. Bd. XI.VI, toi. IS». heod^^'Henrich Flcckcnstein, Schultheiß; Christoph Pfyffcr, Statthalter; Landvogt halt^ ^ ^i)crst Scb. Pcregrin Zwcycr, Landeshauptmann; Joh. Franz Jmhof, Statt- .^ch^hz. Michael Schorns und Martin Bclmont, neu- und alt-Landammann. Unterwaldcn. Heiter, Landammann voil Obwalden; Peter Zclgcr, Landammann von Nidwaldcn. Zug. ">a»il ^eat Zurlauben und Niklauö Jttcn, neu- uiid alt-Landammann. Unsere Schreiben der Herren Säze und Schiedrichtcr ab einer jungst zu Ölten gehaltenen Zicai? betreffend den vorgeschlagenen Abtausch oder Anskanf und vornehmlich die Sönderung der gleich,,,»^ gemeinsamen Herrschaften, zu dieser Conferenz veranlaßt, fanden sich die Abgeordneten i>>er 'ustruirt, dcit Vorschlag als unhcilsam abznlchneii, was in einem gemeinsamen Schreiben den ^ischc,/^" ^sondern den zwei katholischen angezeigt werden soll. I». Nach Verlesung der ^'Odt RapperSwyl im März und April geführten Korrespondenz, laut welcher Zürich die . ^^)l bei dem Versprechen der Demolirnng faßt, und »ach Anhörung der von den Schicd- ^'"itcgangcnen Antwort auf das denselben Gegenstand betreffende Schreiben Lucerns vom 6. auf ^ ^ lhricht Uri die Ansicht aus, der FricdenSartikcl beziehe sich nur auf Fcldschanzen, nicht aber ^ife» ^^ihwchr der Stadt gehörigen Bauwerke. Schwhz betrachtet RapperSwyl als freien Stand, geschädigte Bewohner lieber den Ort verlassen oder sterben als der Wehre sich berauben ^hpc ^ ^ Commissärcn ine übergeben worden, über die Schleifung der Pallisadcn von ^'»t»is "' ^"^^nung zu treffen, noch dcil Säzcn hiczn Vollmacht crtheilt; Luccrn möge aus Un- Ziig ^ . ^^^'ücr Werth darauf legen, obgleich der Plaz von hoher Wichtigkeit sei. Unterwaldcn und ^ Hre frühere Stimmgabc. Luecrn will die Wichtigkeit RappcrSwyl'S nicht verkennen, ^gc,i ' ^iltc jener Pallisadcn wegen den Frieden nicht stören und verwahrt sich gegen die ^>cdr>/ ^ülluß: die Angelegenheit den Obrigkeiten zu hinterbringen und unterdessen die Säze und trieben ^ ^ andere AuöglcichnngSmittcl zu ersuchen. An deit Erzbischof in Mayland soll ge- ^ "^'chtc den Studiosen der katholischen Orte die ihnen im (lollsNum Lorroinivum zu- Ziizg. " auf die nächste renovntio «tulliorm» einzunehmen gestatten und in der Behandlung der ^ujK) ^ ^rühern Mängel heben. Auch der Nuntius wird ersucht, darauf hinzuwirken. «I. (S. u. ^rnn es ohne Kosten der Obrigkeiten geschehen kann, soll ein besonderer Courier an iu Spanien abgesandt werden, um die Ansprüche der Stände sowohl als der Partienlarcn "'ben- l'. (E. n. Thnrgan). Man sehe anch im Abschnitte HcrrschastSangclcgcnhciten: '' r Art. 197. Justizsachen. «I. Art. 219. Kriegssachen. November 1K56. tSV Konferenz der IV evangelischen Städte und Appenzell A.-Rhvden. Aarau. IVS<», IS.—IS. November. (5 —9 alt Kal.) Staatsarchiv Zürich. Allg, Absch. Bd. 15«, kol. sos. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter; Kall" Hirzel, Stadtschrciber. Bern. Anton von Grafcnried, Schultheiß; Abraham von Werbt, Sekclmeil^ Samuel Frisching, Venner Glarus. Anton Cleric, Landammann. Basel. Joh. Rudolph ^ stein, Bürgermeister; Rudolph Burkhard, Rathsschrcibcr. Schaffhauscn. Leonhard Meher, Vnlö mcistcr; Johann Konrad Ncukomm, Sekelmeister. Appenzell A.-Rh. Johannes Rcchstciner, ammann. Nachdem vom 5. bis 9. November mit dem französischen Gesandten vielseitig über den B»»d^ ^ wurf verhandelt worden war, die Stände aber auf den von ihm hauptsächlich bestrittenen Fordern", beharrt hatten, erklärt sich endlich der Gesandte, bei dem Könige neuen Befehl in Bezug auf Punkte einholen zu wollen: 1) ob nach Art. t iu dem Bundcsvcrtragc die clsäfiischcn und andere >" ^ Erbeinung mit Oesterreich begriffenen Landschaften ausgenommen werden dürfen; 2) ob nach Art- . Wahl der Obersten und Hauptlcutc der Wcrbtruppcn den Ständen zu überlassen sei; 9) ob nach > jedem Hauptmann vor seiner Abreise aus dem Vaterland wenigstens ein Monatssold vorausbezahlt dieser ihm erst hernach bei dem ersten Dccomptc wieder abgerechnet werden soll; 4) ob nach Art. >lV ^ der nach den alten Bündnissen in Kriegen der Eidgenossenschaft vom Könige zu liefernden g^'be" schüze und Lanzencompagniecn nun vom Könige die Verpflichtung eingegangen werden wolle, als lcistung monatlich 25,000 Kronen zu zahlen und den Jahreöbctrag dieser Summe in der Eidgenosse" ^ zu hinterlegen (in ähnlicher Weise wie Venedig als doposituin Waffcnmagaziuc in Zürich und richtet, Straßbnrg eine Geldsumme entrichtet hat); 5) ob (gegen Vcrzichtlcistung auf die Persönliche"^ sioncn, welche zu mancherlei Schmähungen über die Schweizer bei Schrifstcllcrn *) und im J"h^ sogar zu der Forderung des Herzogs von Orleans Veranlassung gaben, daß die schweizerischen . als Pensionäre mit entblößtem Haupte proponiren) dem Könige beliebe, nach Art. 14 allgemeine anzuweisen und dieselben nicht mehr Pensionen zu heißen; 0) ob den eidgenössischen Kauflentcn ^ früher» Verträgen bedungenen Freiheiten zugestanden werden mögen, hicmit für sie alle neuen Z" gehoben sein sollen, namentlich In tlcmnno clo Valenco otlüon, röapiiröoiatiou, vnvvontiou, tlors ^ guarantiöino, lo droit, d'oetroi clcnuanial, droit d'ontröo ot sortio du ro/auino u. s. w., sowie ^ Zölle zu Brcisach und an andern Zollstätten im Elsaß und Snndgau, alles laut Art. 18 des ^ Dagegen sollten dann auch die Stände laut Art. 1 des Entwurfs die alte Fassung sich belieben lalü ' ^ mit die streitigen neuen Gebiete des Königs nicht ausschließen und den Bund auf des Königs ^ ' ) Uv Sisur LUVan vn son winistvrt! ä'ülal X. 1643, Uv. 1, p. 116, vt en la xeeonäv partiu p. 224. mont, vissiä. Nu pari. Nv l'oulousv, UV. II vi XIII. Uotr. ^lattv«sus UV. V. — domiiiszus UV. UV. VI, ad a. 1544. November 1656. 353 darüber hinaus stellen; in Art. 3 das willkürliche Dispositionörccht der Stände über die im " e stehenden Truppen durch Streichung der darauf bezüglichen Ausdrüke beschränken, dagegen die ^^bung anfKsM—8999 Mann stellen; in Art. 5 einzig die eigene Kriegsgefahr als Motiv für die Rük- ^^ung der Truppen bezeichnen; in Art. 7 die Besoldungsbcstiinmungcn und in Art. 21 den Vorbehalt, ^^"gellschcn Truppen der Stände nicht gegen evangelische Glaubensgenossen verwenden zu lassen, . auch die auf Genf bezüglichen Garanticcn von Art. 22 einem Bcibricfc aufsparen. Diese Zn- ^udiiisse beiderseits voransgesczt, sollten dann Art. 6, betreffend Söndcrnng und Thcilung des Volks, ' -betreffend den Schlachtsold, Art. 11, betreffend Scparat-Fricdensschlüssc, sowie die Bcstiinninngcu über der Straßen und Dispositionen des Marsches in Art. 13, über Salzankauf in Art. 15, über ^ ^ Länder, welche der König noch nicht bcsizt, die man aber, ^ erlangt, ebenfalls in Schirm aufnehmen soll in Art. 19 und 29, endlich über Auf- ^ u»g pxg Bundes in Art. 24, als angenommen betrachtet, der Art. 2 und 12 anders rcdigirt, nämlich in Ar; Kapitulationen, welche zur Auflösung des Bündnisses führen könnten, verzichtet, und in dc ^ Vorbehalt aufgenommen werden, daß die Ausschließung der Widerwärtigen des einen Thcilö Hoff,/ ^ andern nicht auf die flüchtigen Rcligionsgcuossen auszudehnen sei. Ohne einige bik ^ llünstigcö Ergebnis; zu eröffnen, verhieß der französische Gesandte sodann, dem Könige . ^^iche Forderung der Stände um Zahlung der Rükstände vorzulegen. Nach Eingang der vom laiili Gesandten zu gcwartigcnden Antworten werden die Gesandten der Stände sich wieder veralte» Schlußrcdaction des Vertrags ermächtigen lassen und, sofern Zürich länger zurük- ^jcl' Scparatabschluß machen. Nach reifem Nachdenken, wcßwcgcn ab Seite Frankrcich'S Bcibricf gebracht werden möchten, fand man nöthig, bei den fernem Ncrhand- ^ Zu trachten, daß alle Punkte, wenn möglich, in das Hauptinstrumcnt gestellt werden. I». ">!>» Vasel'S, wie zwckmäßig es wäre, einen besoldeten ständigen Sfgcntcn in Paris zu haben, den andern Ort wählen könnte, wird aus Mangel an Instruction in den Lcnommcn. e. Ebenso die von Zürich in Erinnerung gebrachte Angelegenheit wegen Vervoll- ^ Beibricfs und allgemeinen Dcfcnsionalwcrks. «I. Bern thcilt das Gesuch der reformirtcn ^ ^ Wolfshcim bei Straßburg um Untcrstüzung mit, wobei vernommen wird, daß Zürich bereits und früher schon Beiträge zum dortigen Kirchcnban gewährt habe. Von Zürich wird vor- ^ ^u Verzeichnis; der im September 1655 wegen ihres evangelischen Glaubens flüchtigen Bewohner welche sind: Alexander Anna init Frau und 6 Kindern; Scb. von Hospital mit Frau und 2 Kindern ^»dcr ^ Hospital, Wittwcr, mit seinen 4 Kindern; Hans Baschi von Hospital, dessen Weib und "»b 4 ^''kgeblieben sind; Balthasar Bürgi mit Frau und 4 Kindern; Hans Balth. Hemmer »lit Frau Katharina von Hospital, Wittwe, und 4 Kinder; Hans Schlumpf, dessen Weib und Ausgeblieben sind, — im Ganzen 36 Personen, deren zurükgelasscnc Habe 15,143 Kronen beerbe» ^ Vcrzcichniß der Personen, welche auf Lebenszeit der Inquisition in Mahland überliefert ^ Namen Alexander Anna, Alexanders Sohn, 34 Jahre alt; Maria Elisabeth von Hospital, Licn- Tochter des oben genannten Sebastian, 49 Jahre alt; Katharina von Hospital, Franz ^ ^^fran, Schwester der lcztcrn, 27 Jahre alt; 3) das Vcrzeichniß derjenigen, die in Schwhz ^ ^ wurden, nämlich Georg Chamer, Seb. Käncl, Melchior von Hospital und Frau Barbara von 45 354 November 1656. Hospital; dann 4) die Lebensbeschreibungen dieser vier Personen und die Nachricht, daß Sebastian Kä»cl. verzeigt von seiner Ehefrau Dorothea Abhbcrg, und Melchior von Hospital schon 1628 wegen LeM «katholischer Schriften gefangen gelegt und bestraft worden seien und leztcrer den Flüchttingen über de» Zugcr See fortgeholfen habe; endlich 5) die Mitthcilnng, daß Balthasar Anna, ans der Gefangenschaft Z" Schwhz nach Zürich entronnen, nach einem Aufenthalt von 9 Monaten von Zürich in seine Heimat rükgckehrt, wieder gefangen gesezt, öffentlichen Widerruf gcthan habe. Der Antrag Zürich's, die Flü<^ linge zu untcrstüzen, wie Zürich seinerseits bereits gcthan habe, wurde empfehlend in den Abschied gc nomine«. I. Der Pfalzgraf Karl Ludwig bei Rhein, Kurfürst und Herzog von Bayern, beglaubigt "»' Crcdenzschreibcn, datirt Heidelberg 27. Oktober 1656, den HanS Rudolph May von Nucd bei den evangelischen Ständen, mit dem Auftrag, bei denselben um eine Compagnie von 156 Mann zu einer Left gardc zu unterhandeln; und Bern thcilt mit, daß von dort aus bereits 56 Manu bewilligt seien, ir^i auch au, daß Züuch ebenfalls 56, Basel und Schaffhauscn je 25 bewilligen möchten. Diese nehmen die ^achc in den Abschied. 1^. (Zürich und Schaffhauscn). Schaffhauscn wünscht beförderliche Abl'fti iciner Beschwerden wegen des Zolls zu Stein, wobei es zu einer „Ersprachung", an der Constanj ^ Thcil nehmen könnte, bereit ist, damit das Nöthige des Zolls halber abgeredet werden könnte. Wird rekerkneluin genommen. tS8. Conferenz l,on Uri, Schwyz und Unterwalden. Brunnen. December. «a»dc«archiv Nidivaldeii. Gesandte: Uri. Joh. Franz Jmhof, Statthalter; Jakob Lusscr, Sekclmeister; Burkhard Z'""' brnnnen, Landschre.ber; Emanucl Stricker, des Raths. Schwyz. Georg Aufdermauer und ' Vclmont, bc.de alt-Landammann; Franz Betschart, Sekclmeister; Balthasar Aufdcrmaucr, des Unterwalden. Peter Zelger, Landammann und Panncrhcrr; (Joh.) Melchior Leu, alt -Landam»'"»"' Niklaus Kaiser, Sekelmcistcr; Hanö Jost Zelger. Obcrvogt, - alle von Nidwalden. n. D.e,e boufeienz hatte zum Zwek die gcgcuseitigc RechuungSstellung über die im lcztcn erlaufenen Kosten. Da aber Obwaldcn nicht erschien, so trat man auf die Ausgaben, so wegen wyl erlaufen, n.cht spcc.cll ein, sondern ordnete dafür eine andere Conferenz auf nächsten Freitag de" ^ December an. Hingegen wurde von jedem der drei Orte spccifizirtc Rechnung abgelegt über die gaben, die man wegen der Hilfsvölker aus den drei Bogtcicn Bellen;, Bollcnz'und Riviera g^° Hieraus ergab sich, daß im Ganzen an Reisegeld, Verpflegung, Munition, Schifflohn u. dgl. z»sa""" , vcrauogabt wurden Gl. 3469, Schill. 39, A. 2, woran Uri ausgegeben hatte Gl. 1229, Schill- 23, ' Schwyz Gl. 1961, Schill. 24, A. 2; Nidwalden Gl. 338, Schill.'26, A. 4. Es bleibt also Nidw«^ schuldig an Uri Gl. 73, Schill. 2. an Schwhz Gl. 744, Schill. 38, oder zusammen 818 Gl. 3"^ sammtjummc der Gl. 3469, Schill. 39, A. 2 sind nicht inbegriffen Gl. 662, Schill. 26, so die Bellet December 1656. 355 Gl. 6Z2 Schill. 19, welche die ab der Riviera zu Lachen verzehrten; diese beiden Posten sind für ^»inal eingestellt, um zu untersuchen, ob man auf die Untcrthanen auch etwas legen wolle oder wie sonst ^ Sache zu begegnen sein möchte. S». ES wird all lokoroinluin genommen, ob man wegen der Lug- ^nier, Mendriser und Mainthalcr, auch der Frciämter, um deren aufgelaufenen Kosten willen gegen die auch eine Rechnung einbringen oder aber dieß unterlassen wolle, weil zu besorgen, es möchten ^ übrigen Orte solche Rechnungen auf die Bahn bringen, daß wir ihnen noch schuldig blieben, e. Weil ^ Spanier in des Königs Kosten gcschikt worden sind, könnte bezüglich ihrer „Köstungcn" mit dem icn Casati traetirt werden. «I. Die in den Höfen wegen HolzschadcnS, und Panncrhcrr Rcding um 5 und Heu, sollten bei so beschaffenen Dingen zur Geduld gewiesen werden. NN». Conferenz der III alten Orte. Brunnen. 21». December. LandeSarchi», Ntdwald«». Gesandte: Uri. Jakob Lusscr, Sckclmeistcr; Landvogt Balthasar Beßler („Besnier"); Burkhard Landschreiber; Emanncl Stricker, des Raths. Schwh z. Georg Aufdcrmauer und Martin ^ beide alt-Landammann; Franz Bctschart, Sekclmeister; Kaspar Abhbcrg, Landeshauptmann; ahn Aufdcrmauer, des Raths. Untcrwalden. Peter Zclger, Landammann; Joh. Melchior Leu, uudanunann; Niklaus Kaiser, Sckelmcistcr; Jost Zclger, Obcrvogt, — alle von Nidwalden. säii)!^' Verhandlungen über die wegen Rappcröwhl anfgclailfcncn Unkosten, derentwegen haupt- dald^ Conferenz angeordnet war, konnten abermals nicht stattfinden, weil auch dicßmal von Ob- iVex Vertretung sich eingestellt hatte, was von dort schriftlich angezeigt und entschuldiget worden ">ene nochmals zur Prüfung der auf lcztcr allhier stattgcfundcncn Confercilz vorgcnom- u»d ^^chnung über jedes Orts Ausgaben wegen der Hilfsvölker der drei cnuctbirgischcn Vogteicn seh richtig. Dabei wurde die Frage aufgeworfen, ob die drei Orte diese Auslagen selbst tragen daß '> ^ ^^n Rükcrstattnng den Untcrthanen auflcgeil wolle, namentlich mit Rüksscht darauf, dobc^ ^ Nidwalden finden, die gedachten Untcrthanen haben im Lande Schwhz gar zu viel verzehrt, P>di/ wurde, es haben vielleicht die Herren, welche die Rechnungen aufgenommen, „vmb etwas ,,bck ^^^hcn." Nach gegebenem Aufschluß ab Seite von Schwhz jedoch wurde die Rechnung für ^ angenommen, dabei aber der Obern Befehl dahin eröffnet, allein dasjenige zu bezahlen, waö bewachten Ordnung gemäß, nicht aber auch das, waö überflüssiger Weise daraufgegangen. Die Er- bl. Untersuchung, ob die eine oder andere Landschaft besagter Vogteicn privilcgirt sei, bei der- ^nonu anders nicht als in der Obrigkeiten Kosten zu Hilfe zu ziehen, soll seiner Zeit vor- bff werden; einstweilen und bis nach der nächsten badischcn Tagsazung läßt man die Sachcdahin ^sten ^ einige Wirthe in der March noch Anforderungen stellen wegen ausstehender ZchrnngS- ^ annetbirgischen Hilfsvölkcr, so sollen Jost Fcdicr von Uri, Franz Bctschart von Schwhz und Jost Z56 Decembcr 1656. Zclger von Untcrwaldcn bei erster Gelegenheit sich in die March begeben, um die Sache auf Genehmig^ der Obern hin in'S Reine zu bringen, v. Es wird zur Ncchnungsstcllung über die RappcrSwhler kosten ein anderer Tag auf Mittwoch nach ll'iium Uoguin, den 10. Januar des kommenden Jahrs, ange!^ den Schwhz an Obwaldcn verkünden wird. «I. Weil von den Unfern aus den gemeinen Orten vicll Klagen eingehen, daß sie bei dem Besuch der Mailänder Märkte mit Vieh durch die italienischen D mctscher und andere Ihresgleichen verhöhnt und zum Schaden und Nachtheil traetirt werden, so svll auf nächster Vörtischcr Tagleistung besprochen und auf Remcdirung gedacht werden, waS wohl am bei ^ durch das Mittel der gerade in Mahland sich befindenden Abgeordneten bczwckt werden kann. ^ Antonio Maffiolo aus Bollenz wegen eines Pferdes, das er wegen seiner und anderer Bollcnzcr Zclst^ bei einem Wirth im lczten Kriegswesen hat hinterlassen müssen, begehrt, ist ihm also willfahren daß die Landschaft ihm dieses Pferd der Gebühr gemäß crsezcn solle. Anmerkung. Dem Abschied sind beigelegt : Quittungen der Stadtschrciberei Rapperswyl über empfangene mittel und Munition, vom Januar und Februar i specificirte Verzeichnisse dessen, was jedes der drei Orte zur Berthes Rapperstvyls aufgewendet, sowie noch andere die Kriegsausgaben betreffenden Actenstüke. s«>«> Conferenz der V katholischen Orte. Lueern. Ä. Januar. Staatsarchiv Lneer». Allg. Absch, Bd. XUVII. toi. l. Gesandte: Lucern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Ludwig Meyer; Lcodcgar Pfyffer; Kaspar Vcnuer. U r i. Oberst Sebastian Percgrin Zweycr, Landeshauptmann; Joh. Anton Arnold, Schwhz. Michael Schorns, Landammann; Martin Bclmont, alt-Landammann. Untcrwa Melchior Halter und Heinrich*) Bücher, neu- und alt-Landammann, von Obwaldcn; Peter Zelgcr, ammann von Nidwaldcn. Zug. Beat Zurlauben, alt-Ammann; Jakob Andcrmatt, des Raths. Bezüglich des Fricdcnöinstrumcntö, wegen welchem dieser Tag hauptsächlich ausgeschrieben findet man, daß es dem zu Baden ausgefertigten und von allen Obrigkeiten genehmigten wörtlich laute, weßwegen Lucern, Uri, Unterwalden und Zug auf nunmehrige allseitige Bcficgelung antragen, ^ das Instrument den Herren Säzcn noch vor ihrem am 22. dieses Monats stattfindenden Znsamnicnirl beförderlichen Auswechslung könne zugestellt werden. Schwhz will zur Bcsicgclung nur unter der Z fachen Bedingung stimmen, daß Zürich erstens die Hindernisse und Prätcnsioncn fallen lasse, dem Abt von St. Gallen gegenüber bezüglich der Huldigung und Amtsbcsczung zu Altstättcn erhebe, ^ im ferncrn die noch stehenden Schanzen gemäß Friedensschluß schleife. Nach Abhörung der Schwb^ ^ Prälaten selbst, sowie des rhcinthalischcn Landvogts und von Appenzell J.-Rh. wird dem schriftliche Zusicherung gegeben, daß man dieser Sache wegen von seinen Rechten den Schubs" ») Im Schwyzcr- und Nidwaldncr Exemplar heißt er, wie ursprünglich auch im Luccruer, Jakob. Das gleiche ist der , den Abschieden 218, 221, 231, 232. Januar 1657. 357 vergeben habe und daß man ihn bei seiner Judikatur schüzcn werde; dem Landvogt wird die» ^ ^g^chucben ^ Gotteshaus bei sciucu Gerechtigkeiten zn unterstüzcn, Hingegen wollen die rtc diese zwei Punkte nicht als vorgängigc Bedingung der Bcsiegcluug stelle», wohl aber selbe den ^^cnkcn geben, mit dem Ersuchen, Zürich zu vermögen, gemäß Bündniß die geflüchteten Arthcr dc« g ^ Schwhz auszuliefern o'dcr sie wenigstens aus seinem Gebiet zu verweisen. I». Daö Schreiben ^ untius Borromäus, betreffend die Anstände zwischen dem Bischof und den Zchndcn im Wallis wegen für s " Titulatur als Republik, wird in den Abschied genommen, inzwischen aber dem Herrn Legaten u, Willen gedankt und dabei an die versprochenen römischen Hilfögclder erinnert, v. (S. Pra ^ (S. u. Thurgau) v. In Betreff dcö vom Kaiser eingegangenen Schreibens, ä. ä. ^^tcmbcr 1656, und wegen der Erbcinuug nud des ErbcinungSgcldcö wird man bei nächster ^ >^uhcir ciucr allgemeinen eidgenössischen Zusammenkunft eintreten, t. Auf daö eingelangte Schreiben z^^^tflten Bischofs von Basel ist einhellig gut befunden worden, Ihrer fürstlichen Gnaden im lüiicr^ ^ ^ ^tholischcn Orte wegen des HiutrittS seines Vorfahren zu coudolircn und ihm selbst zu ^rte Zu gratulircn; waö dann noch übrig sein wird, kann mit Zuthun beider mitintcressirten "^'burg und Solothurn bei nächster Gelegenheit verhandelt werden. K. Da man vernommen ^ch'c ' Nuntius Borromäus cS namentlich der Viccpräsident Graf von Vimercato war, der ^reih^^ ^hörige Jnstandstellung des Collcgiums zu Mayland verwendete, so soll diesem ein Dank- kciihx ^ gestellt werden, wie dem Erzbischof gegenüber auch schon geschehen. I». Luccrn soll daö licb- des gewesenen Nuntius Caraffa an die VII katholischen Orte mit geziemenden Compli- ^ische ^ Fullö dem neuen Gubcrnator zu Maliland, Graf von Fucnsaldagna, ab lezter (tz ^ ^ Tagsazuug nicht gratulirt worden ist, erheischt der Anstand, eö nachträglich zu thun. Ii,—>»». de ig ^^"^gau). i». HS. u. Frciämtcr). «». (S. u. Thurgau). gs. Auf den Anzug von Schwhz, daß habx ^ 'hm und wohl auch bei andern Orten das frühere Begehren um einen Aufbruch erneuert ^"lffliracht, daß eine solche Werbung eine freundliche Besprechung und einhelligen Rathschlag die 8orm viel auf sich habe; worauf Luccrn erklärte, daß cö den Aufbruch mit lie^l ^""ftigcn Zusaz bewilliget, wie auch an das Hauptinstrumcnt dcö erneuerten Bundes sein Jn- »>och^ ^dc, da cö mit dem früher mit dem Gesandten ausgewechselten gleichlautend befunden ^ Bas > ^ cmlctb. Vogt, überh.). s. (S. u. Lauiö). t. Deö Peter Roschct ^>cn ^ H^udcl ist auf die Tagsazung nach Baden gewiesen, da man diesfalls nicht instruirt war. ». ^dpcrswhl wird ihr während der Session eingelangtes angelegentliches Schreiben tröstlich ^>c» ^ don der nüwcn Costbaren formb mit den Dispensationen vff die baan vnd in Diöcurö matcri, die man zu ncchstcr glcgenhcit für die gcsambten katholischen Orth kan langen lassen." Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegenhcitcn! «I. Art. 435. Kirck)Iiches u. Glanbcnösachcn. »»». Art. Iii. Beamte. I«.. „ 391. Kriegswesen. «». „ 333. Juden. I- ,, 561. Stifte vnd Klöster. ^^»>tex ^ ?lrt, 155. Grasen von Hohencms. ^ ». Art. 209. Locales. <"""b Bogt, iiber». Art. 47. Justizsachen. Art. 13. Allgemeine Vcrtvaltnngssachen. Art. 191. Handel und Verkehr. 358 Januar 1657. SOt Conferenz der Hl Orte Uri, Schwyz und Unterwalden. Brunnen. IVS7, Iv Januar. LandcSarchiv Schwyz. Gesandte: Uri. Landvogt Balthasar Bcßler („Besnier"); Emanuel Stricker, dcS Raths. Jörg Aufdcrmaucr und Martin Belmont, beide alt-Landammann; Franz Bctscharl, Sckclmcisteri ^ Abybcrg, Landeshauptmann z Landvogt Balthasar Aufdcrniauer. Unterwalden. Hauptmatt" ^ Jmfcld von Obwalden; Peter Zelger, Landamniann, und Joh. Melchior Leu, alt-Landannnann, dd" waldcn. Laut früherer Verabredungen sollte die Rechnung über die wegen der Stadt Napperswhl »n Kriege aufgelaufenen Kosten der Schirmorte zusammengestellt werden. Die einzelnen von den ^ gelegten Kosteuverzeichnisse werden aber vorerst noch all roloi-onüum genommcil und bedürfen » Ergänzung und Besprechung hinsichtlich des in Rappcröwhl stattgefundcnen Verbrauchs und der de" leuten widerfahreneil Schädigungen. Zu diesem Zweke soll dann eine andere Conferenz stattfinde SOS Conferenz der evangelischen Orte und Zugewandten. Aarau. 1<»S7, IS—Januar (5.—16. Januar alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. IS», koi. «IS. . Ig?' Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter Kaspar Hirzel, Stadtschrcibcr Bern. Anton von Grafcnricd, Schultheiß; Abraham von W^d ^ ^ meister z Samuel Frisching, Vcnncr. GlaruS. Anton Cleric, Landamniann; Joh. H^'^rich ^ Hans Jakob Marti, alt-Landammänner und Panncrhcrrcn. Basel. Joh. Rudolph Wcttstci», meister; Joh. Rudolph Burkhard, Rathöschrcibcr. S ch a fsh a u sc n. Leonhard Mchcr, Bu>ü^ Joh. Konrad Ncukomm, Sekelmcistcr. Appcilzcll A. - R h. Johannes Taiincr, Landamwa»^^, Rechstciner, alt-Landammann. Stadt St. Gallen. Hanö Georg Zwicker, Sekelmcistcr- Hausen. Johannes Rißlcr und vr. Lucas Chmicleciuö, beide Bürgermeister. Biel. Niklau^ bach, Bürgermeister. ». Zufolge der vom französischen Gesandten dc.la Barde unterm 25. Dcccmber 1656 sch Einladung trafen die Gesandten der evangelischen Orte am 5.15. Januar iu Aarau ein und > genden Tages auf dem Rathhause zusammen, bcricthen den bei der Verhandlung über den Luu mit Frankreich zu beobachtenden Weg, fanden dann aber nöthig, vorerst zu vernehmen, wie M ^ ^ in Betreff der hauptsächlichsten Differenzen entschlossen habe. Man verfügte sich in Folge dciffU ^ ^»i in die Herberge des am Tag vorher in Aarau eingetroffenen französischen Ambassadors. D>c Januar 1657. 359 begleiteten Eröffnungen desselben giengcn in der Hauptsache auf den Vertrag von 1602 der N ^ tvurdc ihm daher am folgenden Tag durch eine Abordnung in Erinnerung gebracht, was bei u" November verhandelt worden sei, mit der Erklärung, daß man von jener Grund- namentlich irr Bezug auf die Forderung, das Elsaß in die Garantie miteinzuschlicßcn, ^ Erbeinung mit Oesterreich sich nicht weiter einlassen könne, als diese und der oSnabrückischc »eree daher dann auch ein rcvidirtcr BundcSentwurf in 2ä Paragraphen als Grundlage fcr- .^^"^^ndlungtn überreicht. Da die hierauf erfolgte Erklärung abermals auf die Fassung von 1602 Ehielt ^ verlangten die Abgeordneten entweder eine näher eintretende Erörterung oder den Abschied, und Entwurf in seinen einzelnen Thcilcn mit dem Vertrage von 1602 vergleichende und ^ d Ergebnis; hinauslaufende Kritik. Dicß hatte nun eine neue Vcrglcichung der beiden Actenstükc »>cch ^ ^"^)dießung zur Folge: ES möge in dem Hauptvcrtrag weggelassen und in den Bcibricf gesczt ^"Gelegenheit wegen dcö Elsaßcö und der Dcpcndcnzen; die Bestimmung, daß der Bund auf Ader ^ Königs und vier Jahre nach seinem Tode dauern solle; die Ansäzc der Fried-und EinungS- »>ch/'^ Privilegien der schweizerischen Kanflcute; der Vorbehalt, die Truppen der evangelischen Stände Religionsvcrwandtcn in Frankreich zu führen, sondern die Ncformirtcn Frankreichs bei den ^se Rechten bleiben zu lassen; ebenso die auf die Stadt Genf bezügliche Stelle. Doch auch ^ ^ ^rigkeit führte nicht weiter, als daß der französische Gesandte ein Conccpt zu einem Beibriefe ^ Punkte nur unvollständig enthielt und in welchen auch noch andere Punkte aufge- ^ im Hauptbricfe beibehalten wissen wollte, z. B. die Vorbehalte betreffend Groß- ^ Niederlande. Daher wurden die wcitern Verhandlungen darüber einstweilen abgebrochen, d>s»e der Sache wieder an die Regierungen zu bringen. ES fiel aber auf, daß bei der AbschiedS- R ^ Persicherung, daß die Stände ihrerseits unterdessen fortfahren werden, den ewigen Frieden ^ beobachten, der französische Gesandte erwiderte: da die mchrcrn Orte durch den 1587 ^ dx geschlossenen Bund den König von seiner bcsondcrn Obliegenheit gegen sie enthoben haben ^ mit den evangelischen Ständen nicht erneuert worden sei, so habe er eigentlich gegen die ^escr K keine BundcSvcrpflichtungcn mehr. In der Schlußbcrathung meinte Appenzell, man solle ^ das halber nicht mehr zusammentreten, cS sei denn, daß der französische Gesandte vorerst in Bezug seien den gestellten Forderungen zu entsprechen die Zusicherung gegeben habe, und bis dahin ^auzösischcn Werbungen zu verbieten. Der Gesandte von Schaffhauscn aber verlangte in ^ zur^'^ ^ Bemerkung, daß er weder zur AnSbcdingung der clsäßischcn Lande in einem Bcibricfe, der ^ ^^dchnung des Bündnisses auf zwanzig oder fünfundzwanzig Jahre, noch auch zur Weglassung der^ . ^ vertraulicher Eröffnung derselben Ursachen" im dritten Artikel, oder dcö für die Rcligions- Äali^ ^ Frankreich geforderten SchuzcS gestimmt habe. Ebenso drang der Gesandte der Stadt St. daß man bei Wicdcranknüpfung von Unterhandlungen von den Zollöfrcihcitcn nicht Hulstchtlich der ZahlungSrükständc vereinigte man sich zwar zu einer Rcclamationscrklärung, ^"gemessener, dieselbe unter diesen Umständen noch nicht zn übergeben. Zürich nämlich hatte ^ ^klärt, von seiner früher« Forderung, die dem König zu hoch geschienen, in etwas abzugchen a Vergleich einzulassen; Bern, GlaruS und Basel verlangen vier Pensionen; Schaffhausen ^uigcn FricdgeldcS auf Abschlag für ausstäudigc Pensionen 20,000 Pfund; Appenzell eben so viel 360 Januar 1657. und Erhöhung der Pension auf 700» Pfund ; St. Gallen, Mühlhausen und Biel vier Pensionen. F>^ ^ künftige Jahr verlangen alle eine alte und eine neue Pension und einen alten und neuen Zins, »»^ ' welche Contracte haben, eine ganze Distribution bis auf erfolgenden Frieden oder Anstand mit Spc»»^' Bern weitere Geltung des Salztractats; die Neutralität Burgund s ist nach alten Verträgen zu und der seitherigen Beschwerden zu entheben; der Traetat von 1650 zu vollziehen, wogegen'gege» zahlung die Rükgabc der verpfändeten Kleinodien zugesichert wird; an die alten Contracte begehrt wenigstens eine halbe Distribution; für jeden der Hanptlcutc, welche 1636 und 1637 gedient 4000 Pfund baar und in der Folge jährlich 2000 Pfund ; ebenso Versicherung für die 1649 lieenzirtc» > ^ die Stadt Basel in Betreff HüningcnS entweder Bezahlung und bisherige Verzinsung des darauf , Pfandcapitals, oder Ucberlassung des Pfandobjectö; für den eidgenössischen Verwalter zu Lhon ci»cu thcil an dem Ertrage der von schweizerischen Kauflcutcn daselbst abgehenden Briefe. Alles dicste ^ wärtigt man um so zuversichtlicher, als dem gegenwärtigen königlich französischen Gesandten bei der ' dcsuntcrhandlung mehr Ehre erwiesen worden als keinem andern seit hundert Jahre», auch die kö»>ü^ Finanzen noch nie in so blühendem Zustande gewesen sind wie jezt. I». In einem Schreiben Januar erinnert Bischof Johann Konrad von Basel, daß bei der Bnndcscrncucrung mit Bisthum, als Vormauer der Eidgenossenschaft, derselben wo möglich auch theilhaftig gemacht werden st Es wird ihm hierauf zu seiner neu erlangten bischöflichen Würde gratnlirt, die Zusicherung freund! d ^ licher Gesinnung erwidert, Einschluß seines Gebiets in das Bündniß zwar nicht mit ausdrüklichc» aber doch stillschweigend unter dem Begriffe der Schirmvcrwandtcn verheißen. «. Eine Zuschuß Wien ansäßigcn evangelischen Handelsleute vom 20. Dcecmber 1656 erzählt, wie sie, dreizehn , stark, vom Kaiser die Freiheit erlangt haben, der Religion halber unangefochten in Wien zu ^ wie sie früher den evangelischen Gottesdienst fünf Tagrciscn weit suchen mußten, nun aber seit drei ihren Gottesdienst in die Nähe von Wien, nach Wisclburg in Ungarn, eine Tagreise weit, gcbraäst und denselben durch Stiftung eines Bcsoldungsfonds für den Geistlichen auf künftige Zeile» ^ möchten; sie bitten daher um eine Beisteuer. In den Abschied. «I. Basel erneuert die Klage, dem Herzogthum Württemberg, aus St. Blasien und andern Orten Deutschlands her keine Za^" ^ geleistet werden. Seinem besonder» Wunsche, St. Blasien zu mahnen, wird entsprochen. «» sandten von GlaruS wird in Bezug auf die zwei Kreuze, welche Landvogt Stncki zu Obcruruc» in der Linth ertrunkenen Tochter errichten ließ, der Rath gegeben, den Landvogt Stncki vor dc>" beider Konfessionen, wie er anerboten habe, sich verantworten zu lassen, wobei dann die Evaugelst^' ^ Wcgschaffnng jener Kreuze und Bestrafung dringen und, wenn sie solches nicht durchsezen kö»»^ - ^ Ausübung des Gcgcnrechtcs drohen mögen, ohne zu sagen, worin sie dieses Gcgcnrccht suche»- Ersuchen St. Gullens wird dem Rathe von Amsterdam empfohlen, dem jungen Kaufmann kofcr, der von seinem Herrn, Wilhelm Bartholatti, des Betrugs bczichtet worden, zu dem bereit leiteten Kompromiß zu verhelfen. Januar 1657. 361 S«>5 Conferenz der Orte Schwyz, Unterwalden und Zug. Küsnacht. nach dem 24. Januar. ^ Januar mstruirt Schwyz Lanbammann Michael Schorns und alt-Landammann Martin Belmont auf diese der Vcrhandlungsgegenstände werden il?nen ausgetragen: I) dahin zu wirken, daß die andern beiden Orte in ^gire^^"^ wegen Zweyer sich von Schwyz nicht sondern, so daß, wenn Zwcycr sich nicht nach eidgenössischem Brauch dH ^n Beisiz neben ihm auf gemeinsamen Tagsazungcn verweigern werde. Dabei soll es den Verstand haben, ^"^>ch der im Felde gegen ihn ausgestoßencn Scheltungcn vor den Kricgsräthcn, über die in einzelnen Orten ^»sür daselbst sich zu rechtfertigen habe. Sollte er aber nicht erscheinen, so würde man ihn alsdann für das halten, iehr^ gescholten worden, und jedes Ort berechtigt sein, in seiner Jurisdiction nach Belieben zu urtheilen und zu ver- »Iiz., ^ Gesandten sollen sich verständigen, wie bezüglich der Scheltungcn, die Hauptmann Gvldi gegen die Länder !«ll h. ^de, bei Luccrn eine „fücglichc" Reparation zu suchen sein möchte. 3) Bei den Ehrcngesandten von Zug über dahin getrachtet werden, daß bei ctwclchcn der Ihrigen Kundschaften aufgenommen werden wider etliche, die ^"iern ehrrührende Reden „spargieren." — Hinsichtlich anderer allfällig in Behandlung kommender Gegenstände Zigey ^ die Gesandten von Schwyz nach ihrer inwohnendcn Vernunft und Discretion wohl zu verhalten wissen; hin- i» ^ ^ I>ch bezüglich Zweycrs an den crtheilten Befehl zu halten und das Ergebniß an den dreifachen Landrath (Instruction im Landesarchiv Schwyz.) — Ein Abschied dieser Conferenz konnte nicht ausgefunden werden. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 8. und ». Marz. Staatsarchiv Luccrn. Mg. Absch. Bd. Xl,VII, toi. 29. Luccrn. Ulrich Dulliker, Schultheiß; Christoph Pfhffer, Statthalter; Laurenz Mchcr, ' -her, »Mi, 11 ^ nterwalden. Melchior Halter, Landainmann, und Marquard Jmfeld, Pannerherr, von Up > >> u 4akob Staub, Sekclmcister. ^dit Landschrcibcr der Freiämtcr vor den von Zürich und Bern ausgehenden Anstalten zu ^ Kr Zungen, sowie durch ein Schreiben Solothurns iit Betreff der Verzögerung der Bcstcgclung ^^udvogt Ludwig Mchcr. U r i. Andreas Plantzer, Landainmann; Oberst Scb. Percgrin ' ^udeshauptmann. Schwhz. Michael Schorno, Landainmann; Martin Belmont, alt-Land- ^tcr Zclger, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Hauptmann Beat Zurlaubcn, alt-Am- X Kr ^ Iviviv vucn) ein ^cyccuvcii ^vlvcyucit v iit weiten ocr Verzögerung ocr ivriiogoiuiij; ^ ^'Instruments und der Entscheidung der Rcchtösäzc gewarnt und übcrdicß beunruhigt durch die ^ ^'^schaft Zürich verbreitete Sage, cS sei ein Haufe gefangener Bcrncr bis vor kurzer Zeit in '^ky ^ Luccrn eingesperrt gehalten und dann hingerichtet worden, hatte Luccrn sich veranlaßt gc- ^^"ferenz zusammen zu rufen, damit man sich bcrathe, wie man sich auf den Fall eines abcr- verhalten solle. Indem man nöthig erachtete, zu gründlicherer Besprechung und Vcrab- "nf den 20. Mrz ci,ic Coufcrcnz aller katholischen Orte zu veranstalten, ward mau einstweilen 46 3K2 März 1657. rälhig, den Landschreibcr der Freiämter, Beat Jakob Zurlaubcn, und dm Landvogt Wirz, die beide wärtig sind, über die Verthcidigung der Städte Baden, Mellingen und Brcmgarten und des Rcußp" und der Frciämtcr überhaupt mit dem KriegSrathe von Luccrn confcriren zu lassen; ferner an die säze, an Zürich und Bern selbst und an den französischen Gesandten zu schreiben, die verbündeten und gionsbefreundcten Nachbarn um Beistand, besonders den Nuntius und durch Frciburg Savohcn um succurs zu bitten, Burgund zu besserer Theilnahme als in der lczten Unruhe zu mahnen, durch den ^ schreibcr des Thurgau'ö die Klöster und die Gerichtsherren von der Gefahr in Kcnntniß zu sezcu, Abte von St. Gallen und dem Bischöfe von Constanz besonders die Landschaft Thurgau und das R ^ thal, dem Stande Schwhz die Landschaft Sargans, dem Stande Uri die cunctbirgischcn Bogtcic» sondcrm Aufsehen anzuempfehlen u. s. w. Der Rathschlag aber, die ganze Mannschaft der Orte in drei große Gcwalthaufen einzuthcileu, fand bei Lucern und Obwalden wegen der ne Dckung ihrer Gränzcn Bedenken und wurde verschoben, überhaupt jede Bewegung einstweilen und « ^ lange ausgesezt, bis der Gegcntheil Rüstungen ünd Verschanzungcn veranstalte. I». Die Angelegt'^ ^ des Wallis auf nächste Konferenz verschiebend, wird Oberst Zwchcr ersucht, die Relation über seine ^ . Verrichtung schriftlich abzufassen, e. u. ,1. (S. u. Rhcinthal). «. Weil Herr Oberst Crivelli Leibcsindisposition verhindert ist, persönlich seine vom Gubcrnator von Mahland, Graf FucuM erhaltene Kommission auszurichten, schikt er sein Creditiv und das schriftliche Gesuch ein um die ^ gung eines Aufbruchs in die Dienste der königlich spanischen Majestät zu Schuz des Herzogthun^ land. Wird wegen mangelnder Instruction in den Abschied genommen. L. (S. u. Mcndris). Bemerkung. INt. »». ist auö verschiedenen, nicht unmittelbar aufeinander folgenden Artikeln zusammengetrag^. Man sehe anch im Abschnitte Hcrrschaftöangelegenhciten: Rhcinthal. e tt. «I. Art. 15t> und 157. Verhältnis; zu den Grasen von HohenemS. Meudris. r. Art. 283. Rechts- und Gerichtssacheu. Conferenz der IX katholischen Orte und des Abts von St. Gallen. Lucern. 21—23. Marz. LandeSarchi» Nidivald«». . Gesandte: Lncern. Ulrich Dulliker, Schultheiß: Christoph Pfhffer, Statthalter und Stadt ^ Laurenz Mchcr, Statthalter; Ludwig Mcher, des Raths. Uri. Andreas Plantzcr, Landamma>^^ Pcregrin Zweher, Landeshauptmann. Schwhz. Michael Schorns, Landammann; MaUi" alt-Landammanil. Unterwalden. Melchior Halter, Landammann, und Marquard gsst Herr, von Obwalden; Peter Zelger, Landammann, und Joh. Melchior Leu, alt-Landammann, waldcn. Zug. Beat Zurlaubcn, alt-Ammann; Jakob Andermatt, des Raths. G larus. Ulr>ä) ^ Statthalter. Frei bürg. Franz Peter Gottrau, Schultheiß; Johann Rcinold, Landeshauptma" März 1657. 363 Joh. Wilhelm von Steinbrugg, Vcnncr; Franz Haffncr, Stadtschreiber. Appenzell. ^^c>nncs Suter, Landammann und Panncrhcrr von Jnncr-Rhoden. Abt von St. Gallen. Fidel Thurn, alt-Hofammann, Bogt zu Rorschach. ^ Nach Abstattung bundcsgcnössischcr Begrüßung wurde aus dem Bericht des Abgeordneten der ^ Baden vernommen, daß Zürich über das Unternehmen besserer Befestigung der Stadt sich empfind- ^ gegeben, bis zur Versammlung der Tagsazung daselbst mit hch ^ halten. I». In Bezug auf die Hauptfrage der Konferenz, was gegenüber dem Ver- zcko," ^ und Bcrn'ö zu thun sei, fand man die von Zürich und Bern auf lezteS Schreiben ein« Antworten und was Bürgermeister Wcttstcin über die von Zürich und Bern ihm gemachte d>»rd hat, so friedlich und gut, daß man wohlthue, diese Zuschriften aufzubehalten; dabei aber ^ bedauert, daß immer noch scharfe Reden, nicht unähnlich denen, die vor dem Kriege gebraucht ' un Umlaufe seien, daß der glatten Worte ungeachtet Zürich auf die bereits so sehr geschädigte ej^^hperswhl immer noch ein Abschen habe, man sich wenigstens auf alles gefaßt halten, daher unter ^ ^ Einigkeit Pflegen, doch auch alles Schmüzcn und Schmähen und Aufreizen vermeiden, den ^üsse Wallis kräftigen und sich gegenseitig über alles, was Verdächtiges vorgehe, in Kcnntniß sczen ^ . ^läufig entschuldigten sich auch Frciburg und Solothurn wegen Verzögerung des Rechtsspruchs ^ Aborte, an der die Gegenpartei schuld sei, und wird vom Abt von St. Gallen geklagt, daß im Zürich die Leute von Romanshorn („Rumishorn") die von ihm ausgeschriebene Kriegs« b^^eweigern und daß zu Altstättcn im Rhcinthal die Parität behauptet werden wolle. Es wurde daher 1^ ^"' die freundlichen Schreiben Zürich s und Bern's mit gleicher Freundlichkeit zu erwidern, keinerlei 5^,/Spccialitätcn in die Antwort einfließen zu lassen, hingegen das Erbieten beizusezen, alles ^Aufreizen und Lästern ernstlich abzuschaffen und statt dessen gebührender Bcschei- dc °^^ücn, was man von ihnen auch erwarte, e. Da die Auswechselung des FricdcnSinstruments ^»d^^löspruch, zwar ohne Schuld der katholischen Säzc, noch nicht erfolgt, das crstcre jedoch Zürich ^ ^ ""d Glarus bereits besiegelt zugestellt ist, wird den katholischen Säzcn empfohlen, bei ihren Veranstaltung einer gemeincidgenössischcn Tagsazung, etwa auf den 15. April, hinzuwirken; >>tk, . " ^^d Luccrn den ursprünglichen Entwurf des Fricdcnsinstrumcntcs mit der Ausfertigung genau ^ ungeachtet der gegebenen Versicherungen der Friede doch nicht ganz sicher ist, wird ^^^sfall hin die Vereinbarung beredet: Wenn einem Orte ohne gegebene Ursache Gewalt und >!i»^ ^^icht, so sollen alle andern das mitempfinden und einander tapfer und treu retten helfen; das ""gegriffene Ort, indem es sich selbst bewehrt, mahnt auch die andern und diese sollen dasselbe ^vlis wit dem Vorbehalte, daß Schwhz zunächst für Gaster, Utznach und Rappcrswpl sorgt, und seine unkatholischcn LandSlcutc Neutralität zu halten nöthigt. v. Zwei Abgeordnete ^ schildern das Elend, in welches die Stadt durch den Krieg gcrathcn sei. In der ^ , daß man mit Hilfe nicht zuwarten dürfe, bis der Rechtsspruch ihr Schadcnersaz ver- der Nuntius durch einen Ausschuß mit der Bitte angegangen, den armen Leuten eine wirk- ^ . aus dm vom Papste für die Armen angewiesenen Mitteln zu verschaffen, k. Der Vogt von "gl'd auf Eingabe seines vom Bischof von Constanz ausgestellten Credcutials aus Mangel an seinen Auftrag schriftlich einzureichen. K. Werner Hurter, als Abgeordneter der Katholischen 364 März l657. in Frauenfeld, erhält den freundlichen Bescheid, keinen Anlaß zu Störungen zu geben; über Speeles werde später eingetreten. I». Was zu thun sei, wenn Zürich im Thurgan festen Fuß fassen ^ Parität behaupten wolle, sollte durch einen Ausschuß begutachtet werden. I. Ferner ist nachzudenken, katholisch Glarus im Kriegsfälle wieder Neutralität beobachten oder anderwärtige Anstalt treffen st^ ^ Der fürstlich St. gallische Gesandte erinnert, daß die Pässe in der Hand von Unkatholischcn seien u»d ^ Stadt St. Gallen, mit allen Kricgsmitteln wohl versehen, mitten im Gebiete der Abtei liege. l5's ^ erwidert, man erwarte bei solcher Sachlage vorzugsweise ihre Mitwirkung, um den Paß von klßnnch ^ Gastcr offen zu erhalten und in Bereinigung mit Appenzell Jnncr-Rhoden eintretenden Falls gegen Z' eine Diversion zu machen. Zu solchem Zwckc wird zu Unterhaltung des Einverständnisses mit Anwendung eines geheimen Alphabets, und zur Beruhigung von GlaruS im Fall des Bruches nung einer mit Schwhz gemeinschaftlich zu bestellenden Gesandtschaft empfohlen. I. In Bezug ^ cnnctbirgischen Bogtcicn und die Vogtei Sargans bleibt es bei der auf leztcr Confercnz Uri und gegebenen Vollmacht. «». Da sich übrigens nichts zum Boraus fcstsczen läßt, sondern eintretenden nach Umständen gehandelt und jedem Orte anhcim gestellt werden muß, den Mitvcrbündcten a" eignete Weise Hilfe zu bringen, bleibt es bei den zwischen Lueern, Freiburg und Solothurn, . der zwischen den luccrnischen KricgSräthcn und dem Landschrcibcr der Frciämtcr gemachten Bcrabeel"^^ nur ist beizufügen, daß, so wie Zürich eine feindliche Bewegung macht, die in ausländischen Kriegsd"'^ befindliche Mannschaft schleunigst hcimbcrufcn werden soll und Lueern bevollmächtigt ist, zu die katholischen Fürsten und verbündeten Stände, um getreues Aufsehen zu ersuchen, i». Schw^ ^ ersucht, zu überlegen, ob nicht der bischöfliche Bogt zu Arbon, als sein Landmann, angegange" sollte, das dortige Schloß im Fall einer Ruptur mit bischöflicheil Untcrthancn oder katholische" ^ gaucrn zu besezen, da dieser Ort sehr wichtig ist. «». Dem französischen Gesandten de la Barde ^ ^ Antwort auf sein Schreiben zu erwidern, daß man ihm für seine anerbotcncn Dienste zum Da pflichtet sei, von den Ehrcnsäzcn die Einberufung einer Tagsaznng in Baden erwarte, im Ruptur auf seine Verwendung bei dem Könige für die katholischen Orte und eilfertige Hilfe zä ' Daß der Nuntius die der Klöster halben gemachte ProPosition billigt, wird um so erfreulicher st"'' auch der Erfolg der Erwartung entspricht. (S. u. Thurgan). i» Unterwalden und Zug bezüglich der jüngst gemachten Mannschaftsabthcilung für die Städte Baden, Brcmgartcn und ^ nicht so gar eigentlich entschließen, werden aber ihre Pflicht thun. Freiburg wird die Cor>e> mit dem Markgrafen Lullin fortsezcn, bemerkt aber dabei, daß Burgund im lcztcn Kriege ungeach ^ Mahnung sich nicht gerührt habe, und stellt den Antrag, sich nun an dessen Principal-Bcrwest'^ Johann von Oesterreich, und an den Gubcrnator von Mapland zu wenden, damit von Bwö wenigstens eine Diversion gegen Bern gemacht werde. Diesem Antrage wird beigestimmt. D vclli und Graf Casati werden dafür angesprochen, t. Den Orten, welche den Frieden z" bracht haben, sei Dank abzustatten und dicß mit der Bitte zu verbinden, daß sie nun auch ff Werk dauernde Festigkeit verschaffen. Ii. Statthalter Tschudi erzählt im Auftrag seiner D>ber",^^>> Unkatholischcn von Glarus an zwei Kreuzen mit gcmahlten Tafeln Anstoß nehmen, welche Melchior Htucki bei Auffindung des Leichnams seiner ertrunkenen Tochter in Folge eines neuerlich aufrichten ließ. ES wird angemessen gefunden, den Nuntius um Rath zu ersuche" " ' März 1657. 365 die nicht gutlich beigelegt werdeil kann, auf künftiger Tagsazung darüber einzutreten. V. Die ^>ts vor zwei Jahren empfohlene Bcatification deö Jesuiten P. Canifius ist neuerdings im Namen katl ^gen der ^iholischen Orte bei dem heil. Stuhle in Erinnerung zu bringen, Dem Prälaten von Wct- do„^ nachgesuchte Empfehlung an den Erzherzog zu Innsbruck bewilligt, x. Die Gesandten " Freiburg und Solothurn berichten über ihre Unterredung mit Oberst Stockalpcr und die Bedenken, BundcScrncucrung mit Wallis entgegenstehen, und über den Vorschlag desselben zu einer Con- st nach GomS. Indem die Mitwirkung bei der fcrncrn Unterhandlung den beiden Städten sehr cm- ih,y ^ ailgemesscn, selbst an Wallis in freundschaftlicher Zuschrift zu erklären, daß man ccrn ^vnferenz zu bestimmen überlasse, wohin man dann eine Dcputatschaft aus Lu- ^ri, Frcibnrg und Solothurn schikcil wird; ferner will man den Nuntius um seine Mithilfe cr- ^lhcu hingegen erst nach Eingang einer Antwort ans Wallis und Auswechslung des FricdcnSinstru- ch, - Ausfüllung des Rechtsspruchs, wenn sich die Lage der Dinge mehr aufgehellt hat, über die "leiits H^egenheiten von Wallis, mit Bewahrung deö Geheimnisses und mit Anwendung des von Solothurn schlachten Alphabets, näher eintreten; dicß aber in dem Sinne, daß daö Originalbündniß von 1533 rändert beibehalten, der Titel Republik, doch ohne weitere Ausdehnung („weil die Demokratie der schnurstrakö entgegen läuft"), den Rechten des Bischofs unvorgreislich, zugestanden, die begehrte hch daö Burg- und Landrccht als selbstverständlich und im alten Bundcövertragc schon cnt- vorauögcsczt werde, hinsichtlich deö schuldigen Zuzugs der Grundsaz gelten solle, daß, was einem ^ Ücschehe, ^llc Orte mitempfinden. Endlich wird von der Anficht ausgegangen, daß im Kriegsfälle ^ am meisten in Verbindung mit Frciburg durch eine namhafte Diversion gegen Bern nüzcu könne. Frage über den Vorrang in Kriegsdiensten hofft man durch die Bemerkung zu beseitigen, daß die sihe ^"3 dam Könige von Frankreich zustehe. Die Klage über ehrverlezliche Diöcursc auf eidgenössisch glaubt Schwyz, soweit cö seine Angehörigen betrifft, als unbegründet ablehnen zu können; im ^Uen solche Klagen, nach Nennung von Spccialfällcn, nach Maßgabe der Bünde entschieden T» (Ohne GlaruS, Appenzell und St. Gallen). Die Bcschwcrdeschrift des Nuntius, betreffend i» Z^^htir deö Ortes Uri gegen zwei Priester und deö Landvogtö im Thurgau gegen den Pfarrhcrrn kchr ^ ^"g- ^ihrt zu Erläuterungen über die Erwerbung der Pfrundcollatnrrechte und wird wegen deö ^ ^"'^aö Uri zur Beantwortung überlassen; dem Landvogt aber wird bedeutet, nicht weiter vorzu- Das jüngst an die V katholischen Orte gestellte Gesuch des Obersten Erivclli, um Bcwjl- lho> VolköanfbruchcS zum Schuze des Herzogthums Mahland, mag von den Obrigkeiten der ka- um so mehr in Betracht gezogen werden, da es für uns und die cnnctbirgischcn Hcrr- ^ ^ von Wichtigkeit ist, daß daö Herzogthum beim gegenwärtigen Bcsizcr verbleibe. »»»- (S. u. ^ Sofern Altstättcit dem GottcShausc St. Gallen die Huldigung auch nach der badischen Ahnung ^ weigern fortfährt, ist Bestrafung zu verfügen, er. (S. u. Rheinthal). «I«I. (S. u. vv. (S. u. Lauis). ^»'h-tl. ^ Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangelegenheiten: - ,, sslrt. 638. Stifte und Klöster. ,,>» Art. 271. Verkauf von GerichtSherrschaften. er. Art. 158. Grafen von HvhcncmS. März 1657. ««-. Art. 261. Verschiedene«. «1,1. Art. 284. Rechts- und (AerichtSsachen. s«>« Conferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen. Aarau. 27.-3V. März. (17.-2». a. K.) Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. IS«, toi. SZl. — Kantonsarchiv Schaffhausrn. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomen Hirzel, Statthalter; Joh. Kasp'' Hirzel, Stadtschrciber. Bern. Anton von Grafenricd, Schultheiß; Abraham von Werbt, SekclnttN^ Samuel Frisching, Vcnner. Glarus (entschuldigt). Basel. Joh. Rudolph Wcttsteiu, Bürgen»^' Andreas Burkhard, des Raths. S ch a ffh a u scn. Leonhard Meyer, Burgermeister; Joh. Mädcr, meistcr. Appenzell A.-Rh. Johann Tanucr, Landammann. Stadt St. Gallen. HanS Zwicker, Sckclmeister. ». Evangelisch Glarus entschuldigt seine Abwesenheit, erklärt sich aber geneigt, sofern von Frankreichs die das Elsaß betreffenden Bedingungen zugestanden werden, zum Abschlüsse des seine Zustimmung zn geben. I». Da die im Januar von dem französischen Gesandten ausgesprochen ^ mcrkung, daß der ewige Friede mit Frankreich vom Jahre l5l6 ohne den Bund nicht mehr bestehe, durch die den eidgenössischen Kauflcutcn in Lyon auferlegten Zölle und Auflagen tatsächliche Bestä»^^ erhalten habe, daß aber laut der eingegangenen Berichte die Rcmedirung dieser Beschwerden bei sandten stehe, hicmit jene dem Frieden zuwiderlaufenden Verfügungen als Zwangsmittel angesehen müssen, zu dem Abschlüsse deö Vertrags zu nöthigcn, wird dem französischen Gesandten einzig ZUg^" eine solche Begegnung bringe die Bundesuntcrhandlung ins Stokcn; er werde also gebeten, sczung derselben durch Aufhebung jener Beschwerden zu ermöglichen. Der Gesandte versichert^" ^ wortlich, zu jener königlichen Verfügung keine Vcranlaßung gegeben, doch nachdem er davon Aufschluß bei dem Könige nachgesucht zu haben, und meint, das beste Mittel zur Abhilfe wäre ^ Bundesabschluß, womit auch die Frage, ob der Tractat von 1516 ohne das Bündniß bestehe» wegfiele. Worauf ihm geantwortet wird, mau sehe den vom Könige zu gcwärtigcnden Ausschluss gegen, empfehle unterdessen die Aufhebung der bezeichneten Beschwerden. Während diese Schrei" ^ wechselt wurden, durchgieng man nochmals das lczthin durchbcrathcnc und dem Gesandten Bundcöprojcct, fand aber nichts daran zu ändern. Dagegen wurde gemäß de» mitgebrachten I" ^ tioncu ein Bcibricf entworfen. In diesen Bcibricf wurden folgende Artikel aufgenommen: l) der Zölle im Elsaß, Sundgau und Brcisach und den davon dcpcndircndcn Orten soll es in dem ^ ^ verbleiben, wie selbe gegen die Eidgenossen durch die österreichische Erbeinung verglichen sind. ^ Falle eines Krieges zwischen Frankreich und Oesterreich wegen dem Elsaß, Sundgan und Brcisaä) ^ die in französischen Diensten stehenden eidgenössischen Kriegsvölkcr nicht dazu verwendet werden. ^ Religion soll kein Hindcrniß sein zur Erlangung eines Amtes bei den eidgenössischen Kriegövv 366 Lauis. Mendris- März 1657. 367 ^ ^zöfischtm Dienst. 4) Die Rtligionsübung und Scelsorge durch eigene Prediger soll den Truppen überall 5) Auch die Aufnahme in die Spitäler und dortige gute Behandlung soll nicht von r Confestjon abhängen. 6) Alle und jegliche Zölle sollen den Kriegsvölkern erlassen sein, soweit cö ihre k ensbcdürfnissc betrifft. 7) Bei inner» Kriegen, die die Religion betreffen, dürfen die eidgenössischen verwendet werden. 8) Die Stadt Genf soll bei den alten Tractaten belassen und gejchüzt ^ ^uso sollen kraft des fünften Artikels des im Jahr 1564 zwischen Bern und Savohcn zu Lausanne offenen Vertrags Käufe und andere Veränderungen in der Landschaft Gcx geschirmt werden, auch lhur^ betreffenden Artikel des Tractats von 1579 zwischen Frankreich, Bern und Solo- ^ Bewenden. 9) Das Bern gehörende Waadtland ist in dem Bündniß gleich wie das übrige Gebiet begriffen, wie dicß auch 1582 und 1692 geschehen ist. 19) Zoll- und Abgabcnbcfrciung für ^ ^^vssischcn Kaufleute in Frankreich ist gemäß altem Herkommen abermals bewilligt und soll Handhabung gesorgt werden, e. In Hinsicht auf das den 7. Februar an die evangelischen Atal, ^ ^^lsenc, von Zürich denselben mitgcthciltc kaiserliche Schreiben und die in demselben enthaltene . , die Erbeinung mit Oesterreich »in olldew« zu lassen, namentlich nicht zuzugeben, daß die eid- tvstd Mannschaft feindlich gegen die dem Reiche verbundene Provinz Mahland verwendet werde, stau ^ März (alt. Kal.) zu erwidern beschlossen, es seien zwar einige Schwcizercompagniccn bei dem Garderegiment, aber nicht unter einem Oberst aus der Eidgenossenschaft; auch seien sie, so üvgcn Mahland gebraucht, wenigstens nur als Bcsazung bereits erworbener Pläze >A vzordcn; wogegen kaiserliche Majestät sich erinnern möge, daß der Gubcrnator von Mahland hi Jahre wider Erwarten den innern Ständen gegen Zürich und Bern einige hundert Mann Tel"'/ ^ Hilfe gesandt habe; die Erbeinigung werde man getreulich halten. «I. Die an h ^ ^Üvnössischcn Kauflcute hat abermals gezeigt, daß es von Nuzcn wäre, eine Abordnung Tri, ff" ^"iiistschcn Hof zu senden, um das obrigkeitliche Interesse daselbst zu wahren, v. Das Gesuch ^>urn Basel, es möchte die Juden, welche die dem Junker RathShcrrn Hans Friedrich Jm- ^ sie^°^ Reitknecht gestohlenen Kostbarkeiten an sich gebracht haben, mit Vcrbannifirung bedrohen, e»lb/r Wiedererstattung zu nöthigcu, wird auch von den übrigen Orten Basel zur Bchcrzigung sie ^ Antrag Zürich's, vie Flüchtlinge voir Arth zu unterstüzcn, und der Bericht, was für ^ worden sei, wird in den Abschied genommen. Inhalt des Beibriess aus dem Schafshauser Exemplar. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1KS7, 2«. April. Slaatsarchiv Lncer». Allg. Absch. Bd. XI.VII, toi. «o. kalterUlrich Dullikcr, Schultheiß; Christoph Pfhffer und Lorenz Mchcr, beide Statt- ' andvogt Ludwig Mchcr. U r i. Andreas Plantzcr, Landammann z Joh. Anton Arnold, Panner- 368 April 1657. Herr; Burkhard Zumbrunncn, Landschreiber. Schwyz. Michael Schorns und Martin Belmont. und alt-Landammann. Unterwalden. Marquard Jmfeld, Landammann und Panncrherr, und Hc>'"^ Bucher. alt-Landammann, von Obwalden; Peter Zelgcr, Landaminann. von Nidwalden. Zug- Zurlauben und Wilhelm Heinrich, beide alt-Ammann. «. Nach Einsicht der beiden Rechtssprüche,*) in welche die Schicdrichtcr zerfallen sind, wurde ge' funden, daß derjenige der Säze von Frciburg und Solothurn verdankt, dagegen derjenige der Säze Basel und Appenzell als im Widerspruche mit dem Vertrage von 1632 und mit dem Abschied von ja selbst mit dem Landfrieden, abgelehnt, hicniit von den V Orten alle gegen denselben erhobenen Wendungen zusammengetragen und auf künstige Tagsazung den Ständen schriftlich zugestellt, zugleich ^ Frciburg und Solothurn gebeten werden sollen, die V Orte treulich zu untcrstüzcn. I». Bei Beantworte des vom Herzog von Savoyen speciell an die mit ihm verbündeten katholischen Orte eingelangten bcnö, in welchem er meldet, welcher Gestalt der König ihm die (Zitadelle zu Turin ohne einigen Vorbei wiederum eingeräumt habe, ist dieser obschwebenden Angelegenheit für jczt nicht zu erwähnen. " an Lueern abgegebene schriftliche Erklärung beruft, stellen Luccrn und Untcrwalden die Einladung Schwyz, den auf den folgenden Tag ablaufenden Termin weiter hinaus zu sezen und den übrigen 5»"" Zeit zu friedlicher Beilegung des Zwistes zu gestatten. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclcgenheitc»: Thlirgau. t. Art. 394. Kriegswesen. Freiiimter. «. Art. 451. Kriegswesen. Art. 202. Gotteshäuser. Bier cnnetl. Bogt, iibcrh. .1 Art. 137. Kriegswesen. «. Art. 48. Justizsachen. Conferenz der evangelischen Orte. Aarau. 3i. Mai bis 2. Juni. (21.—23. Mai alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. Iiis. toi. g«s. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Waser. Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter; Kaspar H.rzel, Stadtschreiber. Bern. Anton von Grafcnricd. Schultheiß; Abraham von Wcrdt, ^ mcistcr; Samuel Frisching, Vcnner. Basel. Benedict Socin, des Raths; Hans Rudolph Burkl^ ») Diese Rechtssprüche sind im Anhang abgedrukt. Mai 1657. 3kl) ^^chreiber. Schaff Hausen. Leonhard Mchcr, Bürgermeister; Joh. Konrad Ncukomm, Sckel- Appenzell A.-Rh. Johannes Tanncr, Landammann. n ^ vertraulicher Besprechung über die ungleichen Rechtsspruche, welche durch die von beiden "s bestellten Schicdrichter gefällt worden waren, abgeordnet, vernahmen die Gesandtschaften ein Schreiben des Kurfürsten von der Pfalz, datirt Heidelberg 14. April, übergeben durch den in lohnenden Agenten desselben, Karl Micg, und begleitet von 15 Faß Nenstädtcr und Bachcrachcr u„t> drei Faß für die Gesandten selbst, je drei für die vier Städteregicrungen), als Geschenk ^ ^^'gung ^ Wunsches, daß die Geschäfte gut von Statten gehen, wie Herr Micg selbst dicß ^ Mündlich weiter besprochen hatte, was zugleich Veranlaßung wurde, nach frühen» ähnlichen Vorgänge P ^'"selben zu verabreichendes Trinkgeld zu denken. I». Erfreut über den von den evangelischen in >nil >, " Betreff der religiösen und politischen Angelegenheiten der gemeinen Herrschaften gefällten, ^hun^ ^ ^acholischen Säzc ungleichen, Rechtsspruch erwägt man die von Zürich beantragten Voll- Üsmaßnahmcn und findet, es sei besser, nach der Ansicht der beidseitigen Schicdorte die ungleichen ju bx künftigen Jahrrcchnnng zwischen den betreffenden Ständen selbst in Behandlung t»deii ^ tvclchcin Ende Basel ersucht wird, im Namen der nnintercssirtcn Orte die Parteien einzu- da?/ Gesandtschaften nach Baden mit den nöthigcn Vollmachten auszustatten Inzwischen mag Zürich ist ^ thun, was ohne Präjudiz der Sache für die Evangelischen in den gemeinen Vogtcicn tröstlich kst^i ^ evangelischen Schicdorte werden dabei ersucht, die katholischen Säzc dahin zu bestimmen, bei der kgst Jahrrcchnnng darauf hin zu wirken, daß die Rechtssprüche der evangelischen Säzc von den >kdc>,s ^tcn um so mehr anerkannt werden, als sie selbst damit nicht bcnachthciligct seien und sie ^üßtc ^ gewärtigen müssen, daß die evangelischen Orte auf alle erlaubten und gedeihlichen Mittel denken ^ vg selben in's Werk zu richten. «. Der Gesandte von Appenzell berichtet vertraulich, daß der ^»chi" ^ sollen, entgegen der Amnestie, seine evangelischen Untcrthancn im Toggcnbnrg über ihr ^'chtt s/" Reden während des Kriegs inqnrircn lasse; einer der angesehensten Toggcnbnrgcr sei zu ih„^ ^ Ketten gelegt, dann auf das Schloß Jberg geführt und gar ernstlich cxaminirt worden, ob ^hr w einem oder dem andern evangelischen Orte her Hilfe anerboten worden sei; fünfzehn oder ^rdc,i bc>m Landvogt eidlich eitirt und über die eine und andere Klage einvernommen ^ wVi ^ ^ ^bristian Näf, ferner des Ammann Jost Ambühls Tochtermann, und Pannerhcrr Bösch; ^vggcnburgcr, der sich zu Gunsten der evangelischen Kricgsführung ausgesprochen, sei mit einer Galccrcnstrafc bedroht und ihm zur Befreiung davon die Wahl zwischen Abtretung der ^rde Bermögens oder Ucbertritt zur katholischen Confcssion eröffnet worden; ans ähnliche Weise ^bolis^^ häufiger Rcligionswcchscl bewirkt; den Gemeinden sseien schoir bei Hunderten neue Bürger aufgedrängt und dadurch die angccrbtcn Rechte und Freiheiten verlczt worden u. s. w. / Angaben hin wird beschlossen, Glaruö davon Anzeige zu machen und den Regierungen der ^ dahj,/^ ^ändc die Frage zu hinterbringen, ob nicht Glaruö aufgemuntert werden solle, zum Schuzc ^^^udrechtctcn Toggcnbnrgcr dem Abte unparteiisches Recht vorzuschlagen, und ob nicht in löfg Vereinbarung der IV evangelischen Städte auf der Confcrcnz in Brugg vom ?9. März ^trii»^ erfolgreiche Vereinigung im Arboncr Handel von 1597 bis 1609, sowie an den ^>ual- und Collaturhandel, nach dem Vorgange des Bündnisses der katholischen Orte der bereits 47 370 ' Mai 1657. entworfene evangelische Bund errichtet werden solle? was alles zur Erwägung und JnstruetionSertheil»^ auf nächste badischc Tagsazung in den Abschied genommen wird. «I. Das vom Pfalzgrafcn bei mit Schreiben vom 7. Mai 1657 durch Joh. Rudolph Map von Rucd, Hauptmann Seiner Durchlaß schweizerischen Leibgarde, vorgebrachte Begehren, daß ihm ein Regiment iu der Schweiz anzuwerben und zugleich gegen Verpfändung von Juwelen ein Anleihen von 60,000 RcichSthaler gemacht werde, in den Abschied genommen, doch dem Oberst Map vcrdcutct, daß bei den jczigcn Umständen Bedenk > keiten obwalten werden, den Wünschen zu willfahren. «. lieber die französische Bundcöcrneucrung ^ zutreten lag gegenwärtig keine Vcranlaßung vor. k. lieber die Tarifirung des I^oum dinno haben Orte auf nächste Jahrrcchnung zu instruircn. zx. Von Franzosen und Lombarden sei zwar eine Rindvieh im Berncr Gebiet aufgekauft und außer Landes geführt, dadurch aber der Flcischprciö in nicht gesteigert worden; in Bern gelte das Pfund zu 34 Loth 1 Berncr Bazcn, in Basel zu 3^ ^ 7 Rappen, in Schaffhauscn zu 40 Loth 11 Pfenning oder 1 Zürcher Bazen, in Appenzell und St, G" zu 40 Loth 3 Zürcher Schillinge. werd^' Bei «. steht am Rande: Dieser Punct soll in allen Abschieden mit Ausnahme des Zürchers ausgelassen Er findet sich auch wirklich in den andern Exemplaren nicht. Conferenz der VII katholischen Orte. Lucern. 1VS7, IS. und II». Juni. Staatsarchiv Liiccr». Allg. Absch. Bd. xuvil, kol. S8. Gesandte: Lnccrn. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Heinrich Flcckcnstcin, Panncrhcrr; Pfhffer, Stadtvenner; Laurenz Mehcr, Statthalter; Oberst Jost Pfysser, des Raths. U r i. Pcrcgrin Zwcycr, Landammanil und Landeshauptmann; Joh. Anton Arnold, Panncrhcrr; Planster, alt-Landammann. S ch w h z. Michael Schorns, Landammanu; Martin Bclmont, alt-Landa»>»^^ Untcrwaldcn. Johann Jmfcld, Landammann, und Wolfgang Wirz, alt-Sekclmcistcr, von Obw" ^ Johann Melchior Leu, Landainmann, von Nidwaldcn. Zug. Beat Znrlaubcn, alt-Ammann; Zchnder, des Raths. Frciburg. Simon Pctermann Meyer, alt-Burgcrmcistcr. Solothur Wilhelm von Stcinbrugg, Schultheiß; Franz Haffncr, Stadtschrcibcr und des Geheimen Rathö- ^ «. Auf den Bericht der Gesandtschaften von Frcibnrg und Solothurn, wie sie als Rcch^b^'' Urthcil auf die Verträge und Abschiede gegründet, Bürgermeister Weitstem und sein Mitgeordm^' Urthcil über das, was in s Recht gcsezt worden, hinaus erstickt haben, wurde, auf ihren Rath Betracht, daß Zürich den Spruch Wettstein'S habe drukcn und verbreiten lassen, gefunden, es 1^' Znrlaubcn ersucht werden, die Einwendungen gegen den Wcttstcin'schcn Spruch und die Gründe j von Frcibnrg und Solothurn gefällten Spruch zusammen zu stellen; daher seien die Ncchtssäzc bürg und Solothurn gebeten, demselben die Motive ihres Spruches mitzuthcilcn; ferner soll dieser ^ ebenfalls in Drnk gegeben und verbreitet werden, und zwar noch vor der Jahrrcchnung, mit dem Juni 1657. 371 ^ dxg Weitstem scheu Spruches aber zugewartet werden, bis Zürich dazu Vcranlaßung gebe; zu Frciburg und Solothurn gebeten, auf der Tagsazuug und in begebenden Fällen unentwegt k" v Orten zu halten, wozu jene sich auch bereit erklären. I». Bei der zweiten Session trat das ^ " krnisi cm, daß die Dcputatschaft von Schwhz laut empfangenen Befehls vor den Täglichen Rath von 'kttn treten und denselben nm Versammlung des „großen Gwaltö" ersuchen, auch die Erklärung abgeben , ^ sie neben Oberst Zwchcr, weil er wegen der auf ihm liegenden Schcltwortc nicht pnrgirt sei, was ^"dcm Luccrn und Untcrwalden den Abgeordneten von Frciburg und Solothurn das, hicich ^ ^ Confcrcnz mit Uri, Schwhz und Zug verhandelt worden war, Gilten und mit denselben über die Mittel bericthcn, den Streit zu schlichten, berief sich Uri auf das ) bor die V, VII oder XIII Orte und kehrte sodann nach Hause zurnk. Die weitere Beratschlagung "u/d dem Schlüsse, nach Weisung des Bundes der IV Waldstätte zu gütlicher Verhandlung 5>Ne Mittwoch (2t). Juni) eine Confcrenz nach Wcggis zu veranstalten und die streitenden einer einzuladen, e. Die im Namen aller unintercssirtcn Orte eingelangte Anregung »>, ! ^^ülcistung nach Baden, etwa auf den 22. Juli, zu Berathung und wenn möglich Ausgleichung der ' >en zwei Rechtssprüche wird in den Abschied genommen, damit sich die Obern darüber entschließen, den / ^mmcnde Tagsazuug soll instruirt werden, was in Bezug ans das durch den Nuntius eingelangte, ^"stali ^ K^ers anzeigende päpstliche Brevc zu antworten sei. « Da Zürich es unterlassen hat, ein ^ ^ treffen zur Beantwortung des vom gegenwärtigen Rcichsvicar, dem Kurfürsten von Bayern, Schreibens, so soll lcztcrm im Namen der katholischen Orte gratulirt werden, f. (S. u. vier schast' '^erh.). Dem Bischof von A^rscl ist zu erwidern, daß »lau in Baden mit seiner Gesandt- Alu wolle, zugleich aber gewärtige, daß er die Rccognition wegen des Ablebens des bischöflichen ablegen lasseil werde. I». Die Obrigkeiten habeil auch zu instruircn, was mit Zürich wegen als y!"^^ten Kleinodien zur Untcrstüzung der Supplikanten zu verhandeln sei. I. (Luccrn und Schwhz, ">c>n>t '^""^rte der Abtei St. Gallen.) Den Obrigkeiten ist zu hinterbringen, was der'Schirmhaupt- habe lv" Dietrich Schorno, iil einem Memorial einbcrichtct hat, mit dem Bemerken, man w Publication des gcdrnkten Manifcstö des Abtes nicht unrecht gefunden. Man sehe anch im Abschnitte Herrschaftöangelcgenhcitcn! "etil. Pllsg, iibcrli. t Art. 14. Allgemeine Verwaltungssachcn. iüns erkung zu I». Am Tage vor dem Zusammentritte der Vllörtischen Eonfercnz, am 14. Juni, hatten die ^eehandl^ ^ei, Schwhz, Untcrwalden und Zug eine Besprechung wegen der Zwcpcr'schcn Angelegenheit. Diese ^"schcnt""^ Abschied unter dem Titel beigelegt! „Kurzer Substanßlicher Begriff dessen, so den 14. Junji 1tZ57 ^^chaMc^ Katholischen Orthcn Lobl. Eydtgnoßschafft vff ein (sonferciiz in die Stach Lucern beruoffen Rhaths- ^handlet worden." Schw>?z wiederholt in ausführlicher Deduction den ganzen Verlauf der Angelegenheit mit ^Ne G.,- bemerkt, daß, nachdem sein dreifacher Landrath die Sache gestern zum Uebcrflust nochmals geprüft habe, Reinig?/!' Zweper auf Confercnzcn und Tagen nicht eher fizen werden, als bis er sich von den Anklagen ^ütgcno ^ ^ verlangt, das, Zweycr die gegen seine Angehörigen im lezten Krieg ausgestosicncn, nunmehr schriftlich brüstt Schimpfworte auch mündlich widerrufe. Oberst Zweper, nach Eintritt in die Session, erklärt, lediglich ^ Kenm" c "' ^irländische Sachen bcrathen zu helfen; gleichwohl bringt er in seiner Angelegenheit einige neue Acten verliest das unterm 5. April an Schwyz aberlassene Schreiben Uri's, das ihm zugleich als Instruction erwarte, daß man Uri zu seinem Recht verhelfen werde, bundesgemäß! was Zug betreffe, so bleibe er bei der 372 Juni 1657. schriftlichen.Erklärung. Landammann Arnold beklagt sich über den Undank, den man an Uri übe, das im lezten ^ den übrigen Orten mit aller Macht beigcsprungcn sei, indem es 1700 Mann aufgeboten habe. Nachdem dann die u Orte denen von Uri und Schwyz vergeblich zugesprochen und sie gebeten hatten, doch nicht geschehen zu lasten, daß Conferenz zu großem Aergerniß und Nachthcil sich zerschlage, konnte man endlich die Gesandten von Schwyz dahin bere ^ auf den folgenden Tag ihfen dreifachen Landrath nochmals zu versammeln, um ihm über die heutigen Verhandlungen relatiren! zugleich wurde ein Schreiben an denselben beschlosten, die inständige Bitte enthaltend, diese beschwerliche legenheit vorläufig und bis auf gelegenere Zeit im gegenwärtigen Bestand bleiben zu lasten, damit die übrigen aus Conferenz gesezten vaterländischen Geschäfte im Verein mit den Gesandten von Freiburg und Solothurn tractirt w können. St«> Conferenz von Lucern, Schwyz und Unterwalden. W-ggiS. I«k57, 2«. Juni. Instruction im Landesarchiv Schwyz. Schwyz instruirte unterm 10. Juni seine Abgeordneten Michael Schorns und Martin Bclmont, in Erinnerung ^ bringen, aus welchen Gründen Schwyz sich über Landammann Zweyer und den Stand Uri beschwert habe, und da erklären, daß es diese Conferenz nur aus Respcct für die mitverbündeten Orte beschikt habe, nicht aber in der N ^ der wohlbefugten suäicmta sich zu begeben; auch habe es sich nicht durch irgend eine Leidenschaft leiten lassen, sondc^ ^ durch den Eifer für die katholische Religion und durch die Liebe zum Vaterlands. — Der Abschied selbst konnte u> ^ gefunden werden; indessen wurde der Tag unzweifelhaft abgehalten,* indem auf der Conferenz vom 25. Juni ihm ^ wird. Vergl. auch Abschied 209, d, u. 214, a. StR Conferenz zwischen Lucern, Unterwalden und Zug. «ucern. 2». Juni. Staatsarchiv Luccrn. Mg. Absch. Bd. XI.VII, toi. 8l. Am 23. Juni instruirt Lucern seine zu dieser Conferenz geordneten Delegirten Schultheiß Ulrich Dulliker, Stab ^ ^ Christoph Pfyster, Landvogt Ludwig Meyer und Landvogt Leodcgar Pfysser. Die Conferenz betraf die Zweyer I g legenheit. Obgleich, heißt es in der Instruction, man erwartet habe, die ain lezten Mittwoch zu Weggis abgebaftu ^ ^ ferenz werde so viel wirken, daß man weiterer Arbeit und Unmuß hätte überhoben bleiben mögen, so sei dieser l ^ nicht eingetreten und dcßwegen bei den so drohenden Umständen eine neue Berathung nöthig geworden. Rlan > ^ mit allem Ernst darauf zu trachten haben, diese „Diskrepanz" noch vor der badischen Jahrrcchnnng zu accouu'gl auszutragen; sollte dies; aber nicht gelingen, so ist Uri wenigstens dahin zu bewegen, den Oberst Zweyer nicht a> > ^ ^ nach Baden zu schiken, indem man neben ihm nicht sizen würde. — Der eigentliche Abschied dieser Conferenz aufgefunden werden i daß sie aber gehalten wurde, geht aus dem am 10. Juli ab der Conferenz in Lucern an Ur> Schreiben hervor. Juli 1657. 373 StS Gemeineidgenössische Jahrrechnungs-Tagsazung. Baden. I. Juli. . Staatsarchiv Lnccr». Allg. Absch. Bd. X5VII, toi. oo. — Staatsarchiv Zürich. Mg. «vsch. Bd. is«, kol. 072. ^- Zürich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Salomen Hirtel, Statthalter; Joh. Stadtschrciber. Bern. Anton von Grafenricd, Schultheiß; Abraham von Werdt, Sckcl- Ulrich Dulliker, Schultheiß; Christoph Pfyffcr, Stadtfähnrich. U r i. Scb. Percgrin und Landeshauptmann; Andreas Plantzer, alt-Landammann. Schwhz. Michael ^^"^'^"lann; Martin Belmont, alt-Landammann. Unterwalden. Melchior Halter, Land- Hej, ^^tthasar Am Schwand, des Raths, von Obwaldcn. Z u g. Beat Zurlaubcn und Wilhelm beide alt-Ammann. Glaruö. Anton Clcric, Landammaun; Ulrich Tschudi, Statthalter. Pete ^ ^^uedict Socin und Andreas Burkhard, beide des Geheimen Raths. Freiburg. Simon ^l>cr, Bürgermeister. Solothurn. Wilhelm von Steinbrugg, Schultheiß; Franz Haffner, Schaffhausen. Leonhard Mcher, Bürgermeister; Joh. Konrad Neukomm, Zunft- Appenzell. Joh. Suter, Landammann von Jnncr-Rhodcn. '» '"'t Oberst Zwchcr, Gesandten von Uri, vorgefallenen Difficultätcn *) wurden einige i°sisch^'^ Geschäfte verbraucht und unterblieb sowohl der eidgenössische Gruß als die Audienz des fran- ^^"dtcn. I». Von Zürich, Bern, Glaruö, Basel, Frciburg, Solothurn, Schaffhauscn und ^>tw ^ ^'uiii ersucht, erscheinen Lucern, Schwhz, Untcrwalden und Zug iil der Sizmrg, stimmen dem bei^ ^ erstern, die Jahrrechnungöappcllationcn u. s. w. auf den 12./2. August *'*) zu verschieben, ^sse„ Vorbehalt, daß die von Basel und Appenzell als Schicdrichtcrn ausgefällten Sprüche untcr- ^t Vogteien nicht cxequirt werden. Sie versichern, daß sie in Betreff des Oberst Zweher nach ^eir. Stände gehandelt und sich nicht geweigert haben, neben Uri, wohl aber neben Zweher zu ^viiii ' ^ Landvögte ab den Kosten kommen, werden deren Rechnungen so in Behandlung ^ ^ thurgauische Landvogtcircchuung von Zürich, Luccrn, Schwhz, Untcrwalden, Zug und d>e y ' thurgauische Malcfizrcchnung der X Orte von Zürich, Bern, Uri, Frciburg und Solothurn, ^tssg ^^'kchuung der Grafschaft Baden von Zürich, Bern, Luccrn, Schwhz, Uuterwaldcn, Zug und Äljch ' Rheinthalö voir Zürich, Uri, Glarus und Appenzell, die der Grafschaft Sargans von Glaruö, die der Frciämter von Zürich, Lncern, Schwhz, Untcrwalden, Zug und Glarus ^ ^'^t>en. ,l. Da die Erbcinuugögcldcr von Oesterreich nicht eingegangen sind, wird gemahnt. voit Longucville wird zu seiner Rükkchr in sein Fürsteuthum und in unsere Nachbarschaft tzies^ ^ Vadcn). K. (S. u. Rhcinthal). I». Basel wird bewilligt, aus den XIII Orten ^^udtschast zu ernennen, um sie an den Herzog von Württemberg, den Markgrafen von Baden, Uiitc/' Schreiben vom 8. Juli die Znmnthung Zürichs ab, Zweher als Gesandten von Nri zu ehren. Ebenso " tö- Juli die in Lucern versammelten RathSbotschaftcn von Luccrn, Ob- und Nidwaldcn und Zug. ^hsazung wurde erst am 28. October abgehalten. S. dort. u. Nro. 219, t, u. 221 e 374 Juli 1657. die Stadt Straßburg uud deu Abt von St. Blasien abzuordnen, doch behielten sich einige ^ gewisse Person vor. I. (S. u. vier cnnctbirgische Vogteicn überh.). Ii. Ans das Schreiben des manns zu Whl, betreffend die Partieipatioil der thurgauischcn Gemeinden Keßwhl, Hcrrenhof u»d ^ manshorn ail den Kriegslasten dxr Abtei St. Gallen, wird demselben von den vier Schirmortcn ^ ^ wortet, ein Vergleich wäre das Beste; sei das nicht zu erzielen, so mögen die Gemeinden auf den August bei der künftigen Tagleistung ihre Beschwerden anbringen. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. I. Die Abgeordneten des Bischofs von Basel, Kanzler I. A. Schütz und Laudeöhauptmai» ^ von Ligerz, bringen an: Der Bischof wünsche das Bündniß mit den VII Orten fortzusczcn, bc> ^ , rung des Bündnisses mit Frankreich mit eingeschlossen zu werden, die 165Z errichtete fünfjährige sionalvcreinignng sowohl enger zu schließen als zn verlängern, endlich auch die Sache wegen der ^ schaft Pfirt sich angelegen sein zn lassen. In Bezug auf den crstern Punkt ist man einverstanden^ sichtlich des Einschlusses in den sranzösischcn Bund soll das Mögliche geschehen; Verlängerung und ^ rung der Defensionalvereinigung wird kaum erhältlich sein, fällt jedoch in den Abschied; wegen an Frankreich, an den König von Ungarn, an die Kurfürsten, an den Erzherzog von Oesterreich die NcichsstandeSdcputirten in Frankreich geschrieben, daß sie dem Bischof zum Bcsiz der ihm zukonu"^,^ Rechte behilflich sein möchten. Die IV Städte, die man um Mithilfe angicng, wollten diese Sch'"^ nicht mituntcrzcichncn. ,»». Dem Bischöfe und den Zehndcn von Wallis wird geantwortet, daß nach Urscrn angetragene Coufcrcuz am 26. August durch einen Gesandten ans jedem Staude ^ wolle. ». Das päpstliche Brcvc ist durch Lneeru angemessen zu beantworten. «». Dem Könige ^ garn und dem Erzherzog Leopold Wilhelm soll wegen Ableben des Kaisers ein Coudolciizschecib^ sandt werden. K». Die Gesandten von Frciburg und Solothurn ersuchen, sie von der ubel'ue^^ Schicdrichterverpflichtuug und dem damit verbundenen Eide, nachdem nunmehr der Ausspruch sei, zu ledigen, werden jedoch gebeten, bis zu völliger Austragung der Anstände zu verharren. u. Thnrgau). i. Lueern, Schwhz, Untcrwaldcn und Zug erklären, daß sie zu den an ihre von den IV und den VIII Ständen gerichteten Schreiben keinen Anlaß gegeben haben; daß llc sandtschaft von Uri bcizusizen nicht weigern, sofern Zwcher nicht dabei sei; daß sie zwar der Vcrcn über die Rcchnungsabnahme beigestimmt, jedoch nicht ireben Zwcher gesessen seien; daß die Gcchud6^j„ von Zürich und Basel durch den Laudschrcibcr ihnen den Bescheid gegeben haben, Zwcher wert" ^ die basclschc Gesandtschaft begehrt werden; daß Zwcher bei der Tagsazung niemals mit ihucu einer Verhandlung beigewohnt habe, sie also ihre Instruction beobachtet haben; daß sie zuu" ^ .j» sezung eines andern Tages und zu der durch Zwehcrs Anwesenheit „gcstckten" Jahrrcchnnugsabua gewilligt, aber die Ratification vorbehalten haben. «. Der Landvogt Wickhart wird bezüglich langten Vergütung wegen in leztcm Krieg erlittenen Schadens abermals auf später vertröstet- klagt über dortscitige Streitigkeiten, die wegen Errichtung von Crncifixeu an Landstraßen cutstt"^^!.^chf wird aber ermuntert, sich in unwichtigen Dingen mit deu Mitlaudlcuten der andern Religio zu vertragen. It. auö dem Zürcher Exemplar. Juli 1657. 375 Man schc auch im Abschnitte HcrrschastSaiigelcgtnhcitcn: »I- Art. 488..^ Kirchliches und Älaubeuösachcn. Art. 159. Grafen von Hohcnems. ^ltden. t Art. 398. Kirchliches und Glaubenssachen. , ^ ^»ctb. Vogt iibcrh. I. Art. 80. Polizeiliches. ^ Schlüsse des Zürcher Exemplars die Bemerkung, die Zürcher Gesandten seien ^lgenv""^ Alvesen, der nur andeutungsweise gemachte Vorbehalt wegen des Schiedspruches werde nicht in den Abschied °wmcn, sonst würden sie gebührend widersprochen oder einen Gegenvorbehalt gemacht haben i in dem ersten ihnen " Abschiedsconcept sei dieser Vorbehalt auch wirklich nicht aufgenommen gewesen ; sie beauftragten daber den l>»K .. ' u, diese Notiz allen Exemplaren beizufügen und in die Orte, welche etwa schon abgereist seien, zu schreiben, Not,', ^ ^rbehalt dem Spruche der Schiedrichter von Basel und Appenzell A.-Rh. durchaus nicht präjudicire. — Die ^ ^ aus dem Zürcher Exemplar sehe man beim Artikel selbst. — Im Kantonsarchiv Schaffhausen ist im Ab-' ^ Jahres 1V57 ein Bundesproject nebst Beibrief (deutsch und französisch) des französischen Gesandten und ^roject der evangelischen Orte enthalten, welche Aetenstükc laut Uebcrschrift auf der Rükseite gegenseitig über- ^ längster badischcr Tagleistung jm Junio 1957." Es kann dich nur auf gegenwärtige Tagsazung slenz - da weder im Juni noch Juli eine andere Zusammenkunft der evangelischen Orte zu Baden statthatte (wcnig- ^ dahcriger Abschied vor). Es ergibt sich übrigens die Richtigkeit dieser Annahme auch aus einem " des französischen Gesandten an die Cvnferenz der evangelischen Orte zu Aarau vom 14.—24. August. StA Conferenz von Lucern, Unterwalden und Zug. Luccrn. It»S7, Juli. LaiidcSarchiv Nivwalde». ^sandte nicht angegeben. dv„ ^'Handlungen dieses Tages winden nicht in Abschicdsform gefaßt; Stadtschrcibcr Hartman» ferc„.. ^ schreibt dießfalls unter m t3. Juli an die beiden andern Confercnzortc, er habe, da die Conane» lediglich in dem Erlaß von vier Schreiben bestanden, nicht für nöthig befunden, einen schreib darüber zu formircu und schikc ihnen daher lediglich Abschriften dieser Schreiben. Diese Ngsel ' d'arcn gerichtet: 1) an die zu Baden versammelten Gesandten von Zürich, Bern, Glarus, Tolgtl,. Solothurn, Schaffhauscn und Appenzell; 2) an die Gesandten von Glarus, Freiburg, ^ alt.»" ^ Untcrwaldcn. Marquard Jmfeld, Pannerherr, und Heinrich Bücher, alt-Landammann vd» waldcn; Joh. Melchior Leu und Peter Zelger, neu- und alt-Landammann, von Nidwalden- Georg Sidler, alt-Ammannz Landvogt Christian Schön, des Raths. , Nachdem Lucern das Bedauern ausgesprochen, daß der wegen Oberst Zwchcr entstandet ^ auf der Jahrrechnungstagsazung die vier Orte in den Affront gebracht habe, nicht mitsizcn zu daß Uri, indem es die VIII Orte anrufe, deren vier unkatholisch seien, die andern der höchst^ ,.^r> aussczc, während doch die vier Orte keinerlei Mißhcll gegen Uri und auf der Conferenz von keine Beeinträchtigung erfahren habe, sondern nur die beiden Orte Uri und Schwhz zu frcnndi'^ ^ einbarung unter einander ermuntert worden seien, Uri auch wohl hätte bedenken sollen, daß einer c»>' ^ Person nicht mehr als dreien Ständen Rüksicht getragen werden dürfe, eröffnete die Gcsandtsä)^ Uri, es liege einzig in ihrem Auftrag, die Bermittclungövorschläge anzuhören; dabei sei sie zeugt, daß ihr Stand den Streit lieber durch die katholischen Orte als durch die VIII Orte lassen wolle. Die Gesandtschaft von Schwhz dagegen wünschte, daß Uri die von Lucern vorgc" ^ Punkte beantwortet hätte. Aus den hierauf erfolgten Vorschlag der drei Orte, daß entweder Schwhz sich freundschaftlich mit einander zu vergleichen einen Versuch machen, oder daß Untcrwald^ im ersten und im goldenen Bund mitintercssirt, zwischen ihnen vermittle, oder daß der Bund Waldstättc oder auch diejenigen Orte, mit und neben welchen Oberst Zwchcr als Kricgsrath in der Sache sprechen, jedenfalls aber von den VIII Orten abgesehen werde, findet die GesandM^.^,,1 Uri, wenn ihrem Landammann Oberst Zweher die Klagcpunktc zugestellt und die nöthige Zeit e>»6 Juli 1657. 377 ob gründliche Verantwortung zu verfassen, so mögen die V oder VII katholischen Orte urthcilcn, 'Mbc genügend sei, und wenn sie es nicht sei, so wurde dann laut dem Scmpachcr Vertrag das urthcil bei Uri stehen. Schwyz dagegen verlangt, daß vorerst Zwchcr wegen der Scheltungcn in ^ sc/b Rechtfertigung suche; was dann andere Punkte außer den Scheltungcn betreffe, so haben bie Q ^ eingeklagt, hingegen sei schmerzlich zu erwägen, wie viel es auf sich habe, daß Zwchcr kl», Zu Baden weitläufig vor die VIII Orte gebracht habe; wenn übrigens Uri an die Erbst ^ katholischen Orte kommen wolle, so sei es dazu auch bereit. Dem Antrage der III Orte, ^ ^ ^ ausschließlich und zwar so vor die katholischen Orte zu bringen, daß, den bctheiligten Orten "ud Schwhz die Hoheit und Judicatur vorbehalten, von Oberst Zwchcr nach Mittheilung der in ^cste ""^"^"^uen Inquisition eine gründliche Verantwortung vorgelegt werde und sodann die drei Glinde die Sache an ihren gehörigen Ort weisen, stimmt Uri in so weit bei, als es erwünscht ^ Kläger zu erfahren und hinsichtlich des Urtheils zur Einsicht zu gelangen, daß dasselbe bolit's „vnguotes Gcschreh" hin ausgefällt werden dürfe, sondern mit Unterscheidung der Sachen von den Privatsachen durch ein Malcflzgericht bei Eiden, wie das ^ ' S^schchen gcurthcilt werden müsse. Schwhz aber erinnert, daß Zwchcr gerade weil er, obwohl erschien, das Gericht in den Fall gcsczt habe, einzig an die Scheltworte sich zu halten - Aussagen der Beklagten; erst dadurch seien diese Aussagen zu einem Landgcschrci geworden; »>chr ' Inquisition Einsicht zu nehmen seiner Zeit versäumt habe, so könne diese jezt nicht j„ 5 ""^ehändigt werden; man sehe übrigens kein anderes Mittel, als daß Zwchcr seine Rechtfertigung ichcid H^^'uuf, in der Meinung, daß weitere Repliken nichts verfangen, die Ehre eine Ent- baß Q ^ ^'u zur Tagsaznng angcsczten 12. August fordere, stellen die III Orte den Antrag, ^ Inquisition dem Oberst Zwchcr übergeben lasse und am 26. Juli zu Stans die Vcrant- ^^ben angehört und endlich entschieden werde, was weiter zu thun sei. Sollten Uri und bog ^ ^!stn Antrag nicht annehmen, so würden die übrigen Orte sich gedrungen sehen, nach Inhalt ^ ^ k>er IV Waldstättc zu verfahren und wäre Luecrn beauftragt, dazu Veranstaltung zu treffen schlich klmständcn bei Zürich um Verschiebung der Tagsazung cinzugelangcn. I». Ans Antrag von ^ ^^^hung auf einer folgenden Konferenz in den Abschied genommen die Angelegenheit ^Nctb ^""6 von Rapperöwhl und betreffend das crnducrtc französische Bündniß. e. (S. u. vier ^üssche Vogteien übcrh.). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangelegenheiten: ^ 2'0gt. iiberh. «. Art. ttil. .iiricgswcse». 48 378 Juli 1657. St5 Konferenz der NI Orte Lucern, Unterwalden und Zug. Stans. 27-2S. Juli. Staatsarchiv Luccr». Allg. Absch. Bd. XI.VII, kol. lZ8. Gesandte: Lucern. Ulrich Dullikcr, Schultheis;; Landvogt Ludwig Meher. Untcrwaldc" Heinrich Bücher, alt-Laudanimann von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landammann, Bartholoinä matt, Panncrherr, Jakob Christen, Landeshauptmann, Joh. Christen, Statthalter, von N'dwaldcn. o" Georg Sidler, alt-Ammann; Jakob Zumbach, des Raths. . Die Gesandtschaften verrichten gegenseitig den eidgenössischen Gruß, laden die ausgebliebene ^ ^ nung von Schwhz ein, bei ihnen sich einzufinden, vernehmen dann nach deren Eintreffen die dcö Nuntius und der Stände Frciburg, Solothurn und katholisch Glarus, und bcrathcn sich, wie die gclcgenheit des Oberst Zweher zur Hand genommen werden solle. Als Schwhz die Forderung daß Zweher nicht gehört werde, bis er in Schwhz sich gerechtfertigt habe, und für so lange den lnngcn beizuwohnen beharrlich verweigerte, ließ man die Abgeordneten von Uri eintreten: Oberst Statthalter Joh. Franz Jmhof, Landcsfähnrich Franz Arnold, Zcughcrr Joh. Kaspar Stricker, 3^- thasar Bcßlcr, gewesener Landvogt zu LuggaruS, Landvogt Kaspar Plantzcr, Joh. Walthard Joh. Jakob von Bcroldiugcn, Heinrich Wipfliu, Landschrcibcr Burkhard Zumbrunnen. 3ndc»> ihnen eröffnete, daß man durch die leztcn Zuschriften, in welchen Uri die vermittelnden Orte ^ als Partei angeschcn habe, empfindlich berührt worden sei und namentlich zu vernehmen wünsche- bei dem Inhalte des DreiläudcrbundcS oder bei dem Bunde der IV Waldstädtc verbleiben, oder wc ^ stcnö die Sache nicht außer die V Orte ziehen wollen, die Abgeordneten von Uri aber antworteten, seien hierüber eine Erklärung abzugeben nicht verfaßt, dagegen bereit, Zwchcrö Entladniß und ^ ^ ^ bcricht vorzubringen, wurde in BorauSsczung, daß die Angelegenheit wenigstens nicht über die ^ hinanS gezogen werde, zur Verantwortung des Oberst Zweher geschritten, endlich nach Anhörung beschlossen, nochmals bei den beiden Orten Uri und Schwhz durch bewegliche Schreiben darauf zu ^ daß sie sich vergleichen; sollte dies; nicht eintreten, so wird cö dann an nnsern Obern sein, »ach ' j, zu trachten, daß diese leidige Geschichte endlich zn Ende gebracht werde. Auch dem NuntiuS, so^ bürg, Solothurn und katholisch Glaruö wird von diesem Ausgange der Konferenz Kcnntniß ersten» unter'm 29. Juli, leztern am 7. August. Anmerkung. Mit Instruction vom 11. August ordnet Schwyz Landeshauptmann Kaspar Abyberg " Landammann Martin Bclmont nach Lucern ab, mit dem Austrag, daselbst vor dem Inner» Rath vorzustellen, Z» Bedenken das auf dem Tag zu Stans eingehaltene Verfahren und der gefaßte Beschluß Anlaß gebe, indem man gf ^ verspüre, daß die ab Seite Schwyz's eingebrachten erheblichen Gründe nicht genug berüksichtigt worden seien, da Abschied nicht einverleibt wurden. Schwpz müsse auf seiner Ansicht beharren, daß Zweyer bezüglich der daselbs^^^« Scheltungen sich auch dort zu reinigen habe i erst nach dem könne zu den Actione» geschritten werden, welche die > Orte insgesammt berühren. Uebrigens müsse wiederholt werden, daß Schwyz auf keine Weise Uri Anlaß zn gegeben, es mit ihm überhaupt nichts ungutes habe. Sollte der Innere Rath auf diese Vorstellungen nicht ^ ^ gewillt sein, so sollen die Abgeordneten alsdann um Versammlung von Rathen und Hunderten sich bewerben un stehenden Punkte denselben vorlegen. (Instruction im Landesarchiv Schwyz.) August 1657. 3,i Freuler, Landeshauptmann. Basel. Joh. Jakob Zörnleiu, alt-Landvogt von Lauis. Frei- ^ Joh. Peter Odet. Solothurn. Peter Suri. Schaffhauscn. Georg Ott, Zunftiiicistcr. Da« Verhandelte findet sich im Abschnitte HcrrschastSangelegenheitcn: ^»»etb. Bogtcien libcrh. » Art. 162. Kriegswesen. «. Art. 49. Iustizsachen. I». „ 177. Verhältnis; z. Vischvs v. Como. ^»is. r. Art. 159. Justizsachen. I, Art. 228. Salzvcrwaltnng. „ 113. Iustizsachen. I. „ 115. Iustizsachen. t „ 114. Iustizsachen. Is „ 179. Polizeiliches. ^eadrjs «I. Art. 285. Rechts- und Kerichtssachcn. »'It. aus dem Lucerner Exeniplar. StV Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. nach August. Staatsarchiv Zürich. Ennctd. Absch. Bd. ISZ, kul. 307. — jta»to»Sarchiv ^chafshauscu. Gesandte: Dieselben wie Abschied 216. Bjh Das Verhandelte findet sich in» Abschnitte HerrschaftSangelcgenheitcn: ^»etb. ilberh, I» Art. 81. Gesnndhcitspolizci. «I. Art. 116. Zollsachen. t. Art. 41. Statuten. „ 67. Rechts- und Ecrichtssachcn. «e. „ >17. Zollsachcn. »». Art. 24(1. Gränzstrcitigkciten. r. Art. 292. Statuten. ' "uo den» Schafshauser Exemplar. ' 330 August 1657. St8. Conferenz der III Orte Lucern, Unterwalden und Zug. Lueern. 1V37, 13. August. Staatsarchiv Luccr». Allg. Absch. Bd. XI.VII, kol. 142. Gesandte: L u c c r u. Ulrich Dulliker, Schultheiß; Heinrich Flcckeustcin, Panncrherr; Laurenz Statthalter; Ludwig Meyer, des Raths. Unterwalden. Heinrich Bücher. alt -Laudammann, ^ Wolfgang Wirz, des Raths, von Obwaldcn; Peter Zclgcr, Panuerherr, von Nidwaldcn. Zug. ^ Sidlcr und Wilhelm Heinrich, beide alt-Ammann; Jakob Zumbach, des Raths. ». Weil auf das an Uri und Schwyz von der Conferenz zu Stans abgegangene Schreiben von Uri eine Antwort eingelangt, in derselben aber die Meinung ausgesprochen ist, die Conferenz die Verantwortung des Oberst Zweycr als genügend erachtet, während sie doch den Werth sich beruhen ließ und gar nicht darauf eingetreten war, wird dieses Benehmen Un s um so mehr da untcrdesscn Oberst Zweycr nach Frciburg und Solothurn gereist sein soll, hicmii der Sachverhalt ^ diesen Ständen irrig berichtet worden sein dürfte. Daher wird durch ein neues Schreiben dem die Sache als unrichtig rclatirt wieder heimgcschlagcn. Als man hierauf zur Hauptbcrathschlagung was in der schwebenden Sache zu thnn sei, und Zug sich vernehmen ließ, daß cö sich bei der Vcrha" ^ in Stans nicht zufrieden geben könnte, überdieß auch keine Hoffnung auf gütliche Vereinigung vorhanden ist, dagegen mittlerweile vieles andere in's Stoken zu gcrathcn droht, findet man nichts a» ^ übrig, als den Vicrwaldstättcbnnd in Anwendung zu bringen, daher Uri und Schwyz ausgeformt ^ den, ihre Anlaßbriefe zu stellen und ans den 19. August in Stans sich einzufinden, wo alsdann, sie nicht Folge leisten wollen,, bcrathcn werden wird, ob man sich an sämmtliche katholischen Orte ^ solle. I». Die vom Herzog von Longueville auf das von Baden aus durch die katholischen Orte gesandte Schreiben eingegangene Antwort, in welcher er zur Einigkeit mahnt, wird copialiter den OMö ^ heimgebracht, e. Die nach Ursern ans den 26. dicß angcsezte Conferenz mit Wallis wird vcrschoM^ Freiburg und Solothurn davon Bericht gegeben, mit dem Beifügen, wie ungut Uri in der Zwey^ ^ Sache sich benommen habe, auch mit der Bitte an Frciburg, den Aufschub nach Wallis zu berichM ^ zu entschuldigen. «I. Auf den Antrag von Zug wird der Nuntius ersucht, serner zur Versöhnt Uri und Schwyz mitzuhelfen. Bemerkung zu «. Die Gesandten von Wallis auf die nach Urscrn auf den 26. August angcsezte " waren bereits bis nach Oberwald „am Berg Jurggen" gekommen, als sie die Anzeige von der Verschiebung erhieltcn. (Schreiben dieser Gesandten an Uri vom 26. August aus genanntem Oberwald im Landesarchiv A> Beilage zum Abschied vom 13. September 1657.) August 1657. SR» 381 Conferenz der evangelischen Orte. Aarau. 14—24. August. (4.—14. a. Kal.) Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. ist, kol. Mt. Gesandte! Zürich. Hans Heinrich Waser, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter; Hanö ^ ^ Hirzel, Stadtschrciber. Bern. Auton von Grafcuried, Schultheiß; Abraham von Werdt, Sekel- Samuel Frisching, Vcnncr Basel. Joh. Rudolph Weitstem, Burgermeister; Benedict Socin, ^ths. Schaffhauscn. Leonhard Mchcr, Bürgermeister; Joh. Kourad Ncukomm, Statthalter, ^"zell A.-Rh. Johannes Nechstciner, Landammaun. ^c>r Nachrichten, welche Bern vom Herzog von Longueville über das BundeSgcschäft erhielt, ihn ^ ^dnfcrcnz veranlaßt worden. Da auch Bürgermeister Weitstem von Basel rühmte, wie förderlich G.s ^ bei der Friedensverhandlung zu Münster gewesen sei, wollte man ihn durch eine besondere Ncuchatcl begrüßen und ihm das französische Bundesgeschäft empfehlen, mußte cö jedoch seiner durch Schreiben gemeldeten gleichzeitigen Abreise unterlassen und dafür schriftlich die geeigneten stri,. ^ ^usdrüken. I». Das Bundesprojcet und der Beibricf werden in Folge der mitgebrachten Jn- monen d " Gesandten nochmals in Erwägung genommen und stplisirt und dem französischen ^»den ^ Solothurn in der Hoffnung zugesandt, daß Inhalt und Rcdaction seine Zustimmung D, ^ die auf die Rükständc bezüglichen Forderungen demselben annehmbar erscheinen werden. zu rs Ebschied 212) auf sein Projcct vereinigt, oxoo^ts eis In duuso, pur Inguolls xour ^U>m ulknirc; impossidlo, s'uvisn ü ^.ruu sur In tin clo In Omto, guo nous ^ tinsmos I ^ troisiömo nrtiolo, nprös I'nvoir omiso (Inns touts vos projoets prooeodeuts ote. (auf diesen auch anderwärts angespielt), überhaupt die frühcrn Ansichten wieder geltend machte und tztiz ^^iönlich „ach Aarau sich zu begeben, begnügte man sich, ihm nochmals eine Rechtfertigung und d°rb ^ ."».vv UUN) auoerwarrs angeipieu), uoeryaupr oie sruycrn Anua)icn wieocr geueno maa)le NIM ^»ibarung auf die vorhandene Grundlage ihm selbst so unwahrscheinlich war, daß cö ihm zwcklos lÜlltor,, ^bsctn's gestellten Begehren zu übermitteln, zugleich aber auch dem Herzog von Longueville eine ^ r-.' s <. '5^.... ^... ... ^ ... v. ^cten durch Vermittlung seilles neuenburgischeil Commissariuö empfehlend zu übersenden. kl>g ^ Antrag Beru's, wegen Compliruug der Hauptleute und Unterstellung der Soldaten in den Vcr- ' ^^"^eich eine Präcaution einzufügen, wird nicht zeitgemäß erachtet, doch gefunden, daß T>y der ^ Ordonnanz darauf bezügliche Bestimmungen aufgenommen werden dürften. ^^Cid " ldrtfährt, unter anderm Panilerhcrr Bösch wegen seiner Acußerung, das Gewissen sei über Herrsg. - großen Procefikosteu mit 1(19 Dueaten Buße belastet worden ist; da ferner unter der ist, ^ ^ zu Altstättcn im Rhcinthal das Gericht ausschließlich mit Katholiken bcsezt worden darum, weil die Evangelischen sich weigern, dem aus den Katholiken erwählten Stadtammann ^ Eck" ^ Vorbehalt zu huldigen, daß dieß ihnen an dem Urthcilsspruch der evangelischen Säze ^ ^gerichtes nichts schaden solle, — wurde im Namen der Stände Zürich, evangelisch GlaruS und ^bt von St. Gallen die Evangelischen im Toggcuburg wegen ihres Benehmens im Religionskriege 382 August 1657. Appenzell A.-Rh. dem Abt die Härte eines solchen Verfahrens vor Angen gestellt und Rcmedur zugleich aber zur Berathung heim genommen, ob man nicht das Gcgenrccht in Ausübung bringen, naw zu Dicßcnhofen im Thurgau, wo die Katholiken die Minderheit haben, dieselben ebenfalls von ^ ^, tcrn ausschließen oder auf den in das Rheinhal gehörigen appenzellischcn Gcmcindcgütcrn den Käthe zu Gunsten der Evangelischen die Nuznießung vorenthalten wolle. Auch wurde in Betracht gezogen, ^ nach vertraulichen Mitteilungen des Gesandten von Appenzell der Abt und seine Räthe häußg ' ^ Appenzell J.-Rh. und nach Brcgcnz zu Oberst Kasper und zu den inncrn Ständen reisen, nnge^ Musterungen und Volköwcrbungen durch Oberst Kasper vorgenommen werden, daher für die Evangc > ^ ein Separatbündniß dringlich erscheine und in einem Beibricfe zu demselben besondere Bcstimmungcu, man einander Hilfe leisten möchte, notwendig wären. «?. Da laut vertraulichen Mitteilungen ^ dem befreundeten Kurfürsten von der Pfalz und seiner Gemahlin wegen des von dem Kurfürste" ^ der Hofjungfrau von Dcgenfeld begangenen Divortiums Ehestreit entstanden ist und der K»w^ ^ diesem Laster bcharrt, wird beschlossen, zur Aufhebung solchen Acrgcrnisscs durch das Ministerin'" - eidgenössischen evangelischen Standes an den Kirchcnrath und das Ministerium zu Heidelberg ein km ^ Schreiben abgehen zu lassen, inhaltlicher Jntimation, den Kurfürsten ohne Scheu zur Erkenntniß u"d ^ bcsserung seines Fehlers zu bringen, t. Weil die aus den 2./12. August angesezte Tagsazung V Orten weiter hinaus auf einen den evangelischen Ständen ungelegenen Tag verschoben wurde, Zürich ersucht, dieselbe auf den 18./28. Octobcr auszuschreiben. ss«> Conferenz von Lucern und Unterwolden. Stans. 21. August. Staatsarchiv Ln-cr». Allg. Absch. Bd. XI.VII, kol. »4». alt'ö^ Gesaitte: Lucern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß. Unterwaldcn. Heinrich Bucher, ammann, und Wolfgang Wirz, des Raths, von Obwaldcn; Bartholomä Odcrmatt, Peter Zelger, Herr, Jost Lussh, Jakob Christen, Landeshauptmann, Johannes Christen, Landesfähnrich, von N>dn Laut der von Schwhz an Luccrn eingegangenen Antwort will Schwhz gegen Zusicherung, Judicatur unvcrlezt bleibe, in Stans erscheinen. Uri hatte dagegen am 17. August Einholung n'^ ^ Gewalt nöthig erachtet, in einem zweiten Schreiben auf eine Acußcrung des Landammanns Le» Relalion der acht Abgeordneten und das Protokoll des Landschrcibcrs sich berufen, daß Zwchc^ ^ ^ wortung ziemlich genügt habe. Sowie man nun mit den anwesenden Abgeordneten von Schnü)^ Handlung treten wollte, langte ein Schreiben von Uri mit dem Berichte an, daß Sonntag »>st eine Landögemeinde erklärt habe, bei dem Vicrwaldstättc-Bund, aber auch bei dem Scmpachcr Br>^ dem Verkommniß von 1 Festes Maria Himmelfahrt zu Fraucnfcld durch Einsammeln von Haber ab Seite der Un- ^schrc^"' ^ Landvogt ermächtigte, besprochen, fanden sie angemessen, an den Landvogtmud ^>t sic^^ ^ Nothdurft hierüber zu überschreiben und davon auch Uri und Schwhz zu benachrichtigen, >»ohs s. diesem Beispiele sehen, wie sehr ihr Zwist übel auf das gemeine Wesen einwirke. I». Ob- strj, bei der Bcrathung der Zwchcr'schcn Angelegenheit, auch nach Vorlesung des Schreibens von ^ die^ ."Ansicht äußerte, man hätte sich auf den Vierwaldstättcbund beschränken sollen, fanden es la »,^^^"d>tschastcn der übrigen Orte nicht angemessen, noch einmal einen Versuch in diesem Sinne dc„ einigte sich sodann dahin, den unintercssirten katholischen Orten auf der Konferenz ^sticht Verlauf zu klagen und ihren Rath und ihre Hilfe anzurufen und, sofern sie der III Orte des wünschen, die Zumuthung an sie zu stellen, die mißhelligcn Orte an die Beobachtung sich auf h '^^^sdstättcbundc vorgczcichnctcn Verfahrens zu weisen. Gegen die Aussage Uri s, daß mau Eonfercnz zu StanS im Juli mit dem Gcgenbcrichtc Zwcycr'ö zufrieden gegeben habe, wird 384 September 1657. man sich verwahren. An Uri und Schwhz ergehen gleichförmige Einladungsschreiben, ihre Gcsandtsch^ auf der Konferenz eintreffen zu lassen und den Rath der katholischen Orte zur Herstellung dcS Feie ^ anzunehmen, r. Zug erhält die Anzeige, daß Zürich die eidgenössische Taglcistung auf den 28. Octe verschoben habe. sss Conferenz der katholischen Orte. Lueern. 13.—1». September. Staatsarchiv Lucer». Allg. Abich. Bd. XI,VII, toi. ist. Gesandte: Lueern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Heinrich Flcckcnsttin, Pannerhcrr; Laurenz Statthalter; Christoph Pfhffer, Stadtvcnner; Landvogt Ludwig Mchcr; Oberst Jost Pfhffcr. Urb ^ Frailz Jmhof, Statthalter; Franz Arnold, Landesfähnrich; Burkhard Zumbrunncn, Landschrciber. ^ Michael Schorns, Landammann; Martin Bclmont, alt-Landammann; Landvogt Franz Reding-*) walden. Heinrich Bücher, alt-Landammann, und Wolfgang Wirz, alt-Sekclmcister, von Obwa Melchior Leu, Landammann, und Peter Zelger, Panncrherr, von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidl^ ^ ^ Ammann; Jakob Zumbach, des Raths. Glarus. Ulrich Tschudi, Statthalter. Frei bürg- Petcrmann Mcher, alt-Vurgcrmcistcr. Solothur n. Oberst I. Wilhelm von Stcinbrugg, Sch" ^ Franz Haffncr, Stadtschreibcr. Appenzell I. - R h. Bartholomä Näff, Landammann ^ ». Mit voller Bereitwilligkeit, zur Beseitigung der wegen Oberst Zwcher entstandenen ^ mitzuhelfen, wird der eidgenössische Gruß abgelegt und hierauf von Lueern und Untcrwaldcn in drc> ^ cinhalbstündigem Vortrag der Hergang und bisherige Verlauf der Sache erzählt und das ^ die übrigen fünf Orte gestellt, zu urthcilcn, ob sie sich bei Behandlung der Angelegenheit nach Vorschrift des Vierwaldstättcbundeö benommen haben. Nachdem in ihrem Abstände ihr ganz gebilligt und hierauf das Gesuch an sie gerichtet worden war, ihre Ansicht über daS nn» schlagende Verfahren zn eröffnen, antworteten sie, ihr Absehen gehe dahin, nach Maßgabe des städtcbundcö ferner gütlich zu handeln; da nun aber wohl Uri die gütliche Verhandlung nicht ans ^ ^ hingegen Schwhz auf dem Rechte bcharrt, seien sie geneigt, sich dem Gutfinden der übrigen Orte schließen, wobei aber jedenfalls den streitenden Orten ihre Judikatur vorbehalten bleiben müßte' ^ einigt sich nun zu der Meinung, Uri und Schwhz dahin zu vcranlaßcn, den Streit den übrigen ^ gütlicher Beilegung anzuvertrauen. I». Am folgenden Tag bei Anfang der Verhandlungen wir ^ Nuntius die verlangte Audienz bewilligt und die von ihm vorgetragene Proposition, in welches die glükliche Einigkeit der Altvordern und sodann auf die Gefahr hinweist, die aus dieser nrsprü"^,^,, Privatsache dem gemeinen Wesen und besonders der katholischen Religion zu erwachsen drohe, .-^rift Ausschuß verdankt und nebst der vom 18. August aus Rom datirtcn, zur Einigkeit mahnenden des Cardinals Ghigi in den Abschied genommen. Als man sich nach diesem an die zwei spänige" *) Der Ttmfnaine aus dein Nidwaldncr piemplar. September 1657. Z85 ^ ^ ^ Ucbergabe ihres Strcitgcschäftcs an die übrigen Orte zu vcranlaßeu, eröffnete Schwhz iieiiomiilenem Abstand ab Seite Uri'S, daß es zur Hinlegnng des Streites kein besseres Mittel kenne, Äüss ^ ^ Gang in dergleichen Fahlen mitbringt," wie dieß neueste Beispiele beweisen; übrigens z>r "''odcrholen, daß es sich mit Uri in keiner Differenz wisse, widrigenfalls diese nach Inhalt des llri >, " Vicrwaldstättcbnndcs zu entscheiden wäre. Nach Wiedereintritt in die Session ließ sich vernehmen: Es habe gleich am Anfang die Mißhclligkcit zu untcrdrüken gesucht und dcßhalb zu s ^ durch Arrestlegung den Landammann Zwehcr affrontirt, gebeten, den gemeinen Stand ^chcii Vorhaben auf bequemere Zeit zu verschieben; dabei sei es nie den von den löb- vorgeschlagenen Mitteln ausgewichen und haben es geschehen lassen, daß Landammann Eck ""l nculicher Confcrcnz zu Staus seinen Gcgcubericht gestellt, von welchem es gehofft, er werde ^^'grn; tUi habe zwar Mittel genug in Händen, um das Recht nicht fürchten zu müssen; ^n „Rigor" desselben zu vermeiden, sei es gerne zu gütlicher Handlung bereit, insoweit dicß ohne Judicatur und Hoheit geschehen könne; durch den Jnquisitionsproceß gegen Landau ^ehcr habe Schwhz den ganzen Stand angegriffen, indem Zwehcr zur Zeit der Arrcstanlegnug öor sieben katholischen Orte gewesen sei und die Landlcute von Uri die eidliche Verpflichtung Nock ' Landammann bei seinem Rechte zu schirmen; auch seien in der angezogenen Inquisition Nu» Landlcute, die zur Zeit des Krieges unter Zwehcr gestanden, genannt, worüber es aber ^ gemeine Wohlfahrt und die katholische Religion nicht weiter klagen wolle. Diese ^ri'S wurden den Gesandten von Schwhz mitgctheilt und sie ersucht, nach dem Beispiel ^"Gelegenheit ebenfalls dem gütlichen Entscheide der Orte zu übertragen. Allein ihre Jnstrueiion ^standen sie auf dem Recht; sie bedauern zwar die viele Mühe, die mit dieser Sache den ^ssc» ' verursacht werde, allein die Schuld treffe nicht Schwhz, denn seine Absicht sei es nie gc- dva ^ klagen; Zwehcr sei nicht als Gesandter nach Brunnen gekommen, hingegen sei ihm i>^ ^ Bericht gefolgt, er sei daselbst aus dem Recht gewichen; daß in Schwhz " Ncden ausgegangen seien, sei ihnen unbekannt; wenn man übrigens nnvorgreifliche Mittel auf ^cdcr ^ ^'"gen werde, seien sie bereit, selbe ihren Obern zu rcseriren. Da unter diesen Umständen ^stlcl ^gütliches noch rechtliches Handeln zu denken war, so mußte man auf andere unvorgrciflichcn ^öjc» die Confcrcnz nicht ganz nuzloö ablaufe. Man fand nun für das Ersprießlichste, dl? ^ .' "trüber sich der eine Stand über den andern beklagt, vorerst bei Seite zu lassen und nur über >>ahj» ^ ^veher's einzutreten. Hinsichtlich der lcztern gicug null die Mcinuilg der VII Orte einhellig sei„f ^ ^lle anhciiil gestellt sein, nach uraltem Herkommen unter Zusicherung freien sichern Geleits 'hre '^""vcr zu Schwhz in'ö Recht zu nehmen, in dem ausdrüklichcn Verstand, daß jene, sofern sie !>ch ""gen nicht erweisen können, durch die Obrigkeit von Schwhz bestraft werden sollen; fanden »laß ^Geltungen begründet, so falle alsdann Zwehcr unter die Judicatur seiner Obrigkeit, gc- ^leu ^.^^""verbund und Scmpachcr Brief; falls sich aber auch überdicß fernere Sachen hcrvor- ^»>bt Verantwortung verlangten, so würde man alsdann „zuo Verhör die gebührende formb ^quemeir Orth woll müssen anzuordnen." Uri aber wollte von diesem Vorschlag nichts dvq ^ uu Widerspruch stehe mit der im Bauernkrieg beobachteten Hebung und mit den Vertragen und 1481, daß über im Kriege aufcrlaufcue Dinge der Beklagte von einer andern als seiner 49 38k September 1657. heimatlichen Obrigkeit gerichtet werden wolle, weßwegcn sie selbst in Uri, als einige der Ihrigen auf ^ gehörige von Schwhz wegen Verlassen zweier Hauptschanzen und wegen dcö verabredeten Ausfalls Rapperöwhl gescholten, ebenfalls die Klage zurükgchalten haben. Schwhz seinerseits beruft sich auf seine bereits eröffnete Instruction, über die hinaus cö nicht gehen könne, will aber den sieben Orte durch einen Expressen seinen Obern berichten. Es wird nun zu erwarten sein, was . Worten von Uri, an das mit kräftiger Erinnerung zugeschrieben worden ist, und von Schwhz sollten diese dem gemachten Vorschlag nicht günstig sein, so würde dann nach Maßgabe des Vier ^ stättebundeö in der Sache gehandelt werden müssen. «. Die Beantwortung des an alle XIII gelangten Schreibens des Herzogs von Longucville bleibt Zürich überlassen; dabei soll ihm aber noch besonders im Namen der katholischen Orte das Gebührende zugeschrieben werden. «I. Der '' wegen der neulich geschehenen Fcicrtagöstörung zu Fraucnfeld und was dicßfallö dem Landvogt im ^ gau befohlen worden , sowie die durch katholisch Glaruö angebrachte Klage über Verlezung der ' ab Seite ihrer unkatholischen Mitlaudleutc und Schlcißung dcö Altars zu Schwanden werden den hintcrbracht als Beispiele, wie sehr man Ursache habe, sich der Einigkeit zu befleißen, v. Von den gesandten Solothurn's hat man mit Leidwesen vernommen, daß von Partikularen viel SchmüZM^ Schmahcns wider sie ergehen soll, welches die Obrigkeiten ernstlich abhalten und nicht dulden Anmerkung. Beim Schwyzer Exemplar dieses Abschieds liegt ein Originalschreiben von „Ferdinand Ober- und Niederbayern -c., Herzog, Pfalzgraf bei Rhein u. s. w., in den Lande» des Rheines und Schwabens fränkischen Rechtens, Fürseher und Vicarius, Landgraf zu Leuchtenberg," an Burgermeister und Rath der Stadt ^ worin er sie zur Ausgleichung des mit der Stadt Uri wegen Oberst Zweyer habenden Spans ermahnt, ä. berüksichtigt werden könne, stellte Uri nochmals seine Instruction und die Bcmer- der Waldstätten drei Orte gegen eines stehen, so gehöre der Entscheid ^kten eidgenössisches Recht. Auf die Frage, ob Uri, wenn die Handlung vor den katholischen ttziüdstü^ erledigt werden möge, die Sache zu rechtlichem Ausspruche nach Inhalt des Vier- ebundes übergeben wolle, wird geantwortet, wenn Güte vor den katholischen Orten nichts vcr- 388 October i657. fange, soll das unparteiische Recht geübt werden. Auf die Frage, welche dann die unparteiischen wären, ließ sich die Gesandtschaft nicht weiter ein. Es wurde deswegen darauf abgestellt, ein crnstl?^ und bewegliches Schreiben nach Uri zu senden und auf Beantwortung desselben zu dringen. SS5. Conferenz von Lucern und Unterwalden. Lucern. IKS7, 17. Oetober. Staatsarchiv Lueern. Allg. Absch. Bd. XI^VII, toi. 207. Gesandte: Lueern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Heinrich Flcckcnstein, Pannerherr; Laurenz Statthalter; Christoph Pfhffer, Stadtvenner; Ludwig Meyer, des Raths. Unterwalden. Bücher, Landammann, und Wolfgang Wirz, alt-Sekclmcistcr, von Obwaldcn; (Joh.) Melchior Leu, ammann, und Peter Zclger, Pannerherr, von Nidwalden. ». Von Zug wurde die Einladung, an der Conferenz Theil zu nehmen, mit der Bcmcrkunll leh nt, Lueern und Unterwalden sollen mit dem Rechtsspruche fortfahren. I».Vcranlaßung zu dieser ferenz gab die von Uri eingegangene, fast ganz mit der in Staus gegebenen Schlußerklärung stimmende Antwort vom 5. Oktober. Auch lagen vor zwei Schreiben von Schwyz, von kathe" Glaruö die Anzeige einer der auf den 38. dieses Monats angesezten Tagsazung vorangehenden zwischen Glarus, Frciburg, Solothnrn und Appenzell in Brcmgartcn. Endlich wird von Lueern rela > ^ daß nach der Ansicht von Sckwyz diese Conferenz in Bremgarte» nicht besucht, sondern in dem scheu Streite nach dem Rechte fortgefahren werden solle. Indem hierauf Unterwalden antrug, ^ sie trauen auf die von den katholischen Orten ausgesprochene Zusicherung, nach dem Vicrwaldstättcbu»^ ^ zum Rechte zu schreiten, die in Bremgartcn sich versammelnde Conferenz nicht zu beschikcn, um Bekräftigung jener Zusicherung zu ersuchen und die „Abschaffung" Zwcycrs bei bevorstehend " lcistnng zu sollicitircn, daneben auch die Vcrdcutung Uri'ö, daß Lucern und Unterwalden parteiisch nicht an sich kommen lassen wollte, Lucern aber in Bezug auf leztcrn Punkt die Frage stellte, vb ^ waldcn, wenn Lueern als parteiisch angesehen würde, die Sache allein übernehmen und auf DreiländerbundeS Recht sprechen wolle, und ob nicht Zug, von Uri als parteiisch geachtet, von der ^ gartcncr Conferenz wegbleiben sollte, vereinigte man sich zu der Schlußnahmt, die Conferenz in um erneuerte Zusicherung der Manutcntion zu ersuchen und nach Erlangung derselben im Lueern, Unterwalden und Zug auch dem Ort Uri zu belieben, daß Zweyer nicht an die Tagsazu"si ordnet werde, endlich auch Uri zu Ernennung der Rcchtösäzc und Ausstellung des AnlaßbricfcS cinzu ^ ^ in der Meinung nämlich, daß mit Anhcbung der Rechtshandlung „Landeshauptmann Zweyer werde, wo er sich stellen und daß er kraft sclbligen Spruchs forkin von den Confcrcnzen geäußc^ ^ unterdessen aber nnd in Erwartung der angedeuteten Resolution von den vier Orten man ^ Sache zu keinen Extremitäten und bis dahin nicht vor die hohen Gewalten kommen lassen solle " ^ wird hievon in Kcnntniß gesezt; ebenso auch Zug. Sollte man in Brcmgartcn uns von Lucern Z" Octobcr l657. 389 ^ wichen wollen, so müßte auf folgender Tagleistnng bcratbschlagt werden, wie man wider Oberst de» ^ wolle, und wie dabei nöthig sein werde, daß Schwyz seine Klage und Unterwaldcn den Frciämtern wider Zwcycr und seinen Schaffner zu Hilfikon gemachten Proccß k» übrigen Orten participircn. e. (S. n. Thnrgau). . Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsaiistelcgenheiten: «. Art. 272. Verkauf von Gerichtöhcrrschaftcn. SS«. Konferenz von katholisch Glarus, Freiburg, Solothurn und katholisch Appenzell. Bremgarten. I4»37, 23. October. ^'gen ^ l'ch cin Schreiben an die übrigen katholischen Orte in der "Streitsache zwischen Uri und Schwvz chiv^ ^ '^cycr'schen Angelegenheit! dieses Schreiben ist dem Abschied vom 25. Octobcr beigelegt (im Nidwaldncr Ar- ^ichied? ^^tstellung dieser Conferenz zu Brcmgarten geschieht auch Erwähnung auf dem Tag zu Lucern am 17. Oct. Abschied konnte jedoch nicht aufgefunden werden. S. auch Absch. 227. SSV. Conferenz von Lucern, Nnterwalden und Zug. Lucern. I<»37, 23. Octobcr. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. XKVII, tvl. 214. Lucern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Laurenz Meyer, Statthalter; Christoph Pfyffcr, ' Ludwig Meyer und Jost Pfyffcr, beide des Raths. Untcrw a ld en. Heinrich Buchcv, u„h Wolfgang Wirz, alt-Sckclmeistcr, von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landammann, wann. Peter ^ s —-a, - - - — , Zwgcr, Panncrhcrr, von Nidivalden. Zug. Georg Sidlcr und Wilhelm Heinrich, beide die do,l^"' ^farns, Freiburg, Solothurn und katholisch Appenzell vorläufig geantwortet hatten, daß sie »>,h sirmachte Mitthcilung auf der Conferenz in Bremgarten in Bcrathung nehmen werden, staltet Erwartung eines von der Conferenz eingehenden Schreibens, diese Conferenz vcran- ^r keine formelle Antwort auf das gestellte Gesuch einlief, wohl aber zwei de,, tz,..^^)rciben von den Gesandtschaften genannten Männern, eröffnete Obwaldcn eines ThcilS ^lreig^ Bunde der III, IV oder V alten Orte abzuweichen, andern ThcilS das ^ ^ Antwort der Conferenz in Brcmgarten, endlich auch die Bcsorgniß, daß Uri den ^»»c- Tagleistnng nach Baden abordnen werde. Nidwaldcn erklärte sich in gleichem sangst zur Rechtshandlung geschritten wäre. Lucern fügte bei, daß laut ^ Finall"? >u Schwyz, ungeachtet zweiipaligcr Abmahnung, dennoch vom dreifachen Landrathe stuß sirgcn Zwcycr gefaßt worden sei. Hierauf vcrciuigtc man sich zu dem Beschlüsse: Zgy October 1657. t) Freiburg und Solothurn schriftlich zu bitten, daß sie Uri angelegentlich abrathcn, den Oberst Zwch"^' die Tagleistnng zu senden; 2) sofern die Obrigkeiten beistimmen, nächsten Montag nach Brcmgartcu ^ zu verfügen, um daselbst sich persönlich zu erkundigen, was von Uri in Bezug auf ZweherS Abordn" > zu erwarten sei; 3) den Obrigkeiten anhcim zu geben, wie sie ihre Weigerung, neben Zwcyer z» ^ verantworten und ob sie ihre dießfälligcn Beschwerden gemeinsam vortragen oder dieses zu thun I ^ einzelnen Orte überlassen sollen. Ucbrigenö soll man alle Extreme vermeiden und die vier günstiger Stimmung zu erhalten trachten. Schwhz erhält von diesen Verhandlungen Bericht und Rath, vorläufig mit aller Exeeution oder wirklichen Dcliberation gegen Zweher inne zu halten. SS8. Gemein-eidgenössische Tagsaznng. Baden. 1KZ7, 28. October bis 3. November. (18.—24. Oct. alt Kal.) Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. l0«, kol. «SZ. Gesandte*): Zürich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter, Kaspar Hirzel, Stadtschrciber. Bern. Anton von Grafcnried, Schultheiß; Abraham von Werbt- ^ Seb. Peregrin Zweher, Landammann und Landeshauptmann; Andreas Plantzer, alt-Landa»^^ Glarus. Landammann Elcrit und Statthalter Tschndi. Basel. Benedict Socin und ^ubrru^^ hard, beide des Raths. Fr ei bürg. (Niemand erschienen.) Solothurn. Wilhelm von Ste>» ^ Schultheiß; Franz Haffncr, Stadtschrciber. Schaffhausen. Leonhard Meher, Bürgermeister, ^ Neukomm, Statthalter. Appenzell. Von Jnncr-Rhodcn Niemand, von Außcr-Rhodcn Statthalter Bei dieser Tagsazung, vornehmlich wegen der ungleichen Rechtssprüche der Schicdortc ausgcs^' erschienen die Gesandten von Lucern, Schwhz, Unterwaldcn und Zug nicht wegen ihres ^ ^ Uri**); auch Freiburg und Appenzell I. - Rh. waren nicht vertreten. Die Ncutral -Orte Solothurn theilten aber den Gesandten der übrigen Orte die Gründe mit, welche Lucern, Schwhz, ^ ^ walden und Zpg sich einzufinden abgehalten haben, zeigten an, daß „Mittel vorgefallen seien. ' ^ Differenz zwischen den beiden Orten Uri und Schwhz förderlichst möchte vertragen werden," den Antrag, am 5./15. Deccmbcr sich wieder zu versammeln, was an die Ständeregierungcn heimzu ^ übernommen wurde. Inzwischen soll alles Schmüzen und Schmähen bei hoher Strafe verbot^ damit der gemeine Mann wisse, daß zwischen den Orten Friede herrsche. -) Das Gcsandtcnverzeichniß ist dcm Abschied von der Hand des Stadlschreibers Hirzel nachgesezt. schied ") Hingegen waren die Gesandten dieser Orte nach Vremgartc» gekommen, woselbst sie tagten. S. den solgendc» - October und November 1657. 3!>I sss. Conferenz von Lucern, Schwyz, Unterwnlden und Zug. Bremgarten und Mellingen. 30. October bis 3. November. Staatsarchiv Luccri». Mg. Absch, Bd. XI,VII, lol. ZSl. Gesandte: L u c e r n. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Christoph Pfhffcr, Stadtvenner. Schwhz. Michael Hah^' ^""^"""uann; Martin Bclmont, alt-Landammann. U u t er w a ld c n (ob dem Wald). Melchior alt-Landammann; Balthasar Amschwand, des Raths. Zug. Beat Zurlaubcn, alt-Ammann; "an Schön. » Von ihren Obrigkeiten beauftragt, in Brcingarteu den Bericht abzuwarten, ob Zwchcr mit den sich ' ^ "" Tagsazung in Baden sich eingefunden habe, und in Kenntnis gesczt, daß dicß sa-, so verhalte, melden die Gesandtschaften nach Baden, daß sie nicht neben Zweher bei der Tag- bech ^ch^uicn dürfen. Am folgenden Tage zeigte ihnen Statthalter Tschndi mündlich an, er und die s^t ^^andten von Solothurn wünschen, daß sie nach Mellingen sich verfügen und dort mit den Ge- Freiburg und Appenzell wie auch mit ihnen sich besprechen möchten. Obwohl die Gesandt- von Schwhz den Lorschlag bedenklich fand, führte doch eine zweite schriftliche Einladung mit der von ^ Gesandte von Uri, doch ohne Zweher, in Mellingen eintreffen, hingegen freilich die de>i>b ""ch Hause reisen werden, zu dem Entschlüsse, sich dahin zu begeben, was auch am 2. No- deß ^ geschah. ^ Statthalter Tschndi und den Gesandten von Solothurn wurde nun eröffnet, ^rten"" Licrwaldstättcbund festhalte, aber mit Hinsicht auf die von der Brcm- H.. ^ Konferenz gegebene Erinnerung nochmals einen gütlichen AuStrag versuchen wolle, daher den ^ "^ch^' sowohl Uri als Schwhz jedes vier oder sechs unparteiische Männer ernennen, vni> sie aus seinen Angehörigen wähle, oder so, daß die von Uri solche aus Schwhz oder aus Uri erkiese; diese Männer sollen ZwchcrS Verantwortung anhören und gütlich darüber entscheiden; wenn sie aber zerfallen, sollen ihnen noch von jedem der beiden Orte bej. ""d Untcrwaldcn zwei Männer zugegeben werden, mit dem Befehl, dem einen oder andern Theil über ^ein weder die Gesandten von Uri, welche die ganze Sache den VII katholischen Orten zu "trugen, noch auch diejenigen von Schwhz, die sich auf den Licrwaldstättcbund bezogen, sich befugt, auf diesen Lorschlag einzutreten. Was ferner über diese und andere LcrmittelungS- ju ""d von den großen Nachtheilcn des langen Streites geredet worden, bleibt jeder Gesandtschaft sucht ! überlassen, e. Die Gesandten von Solothurn und Statthalter Tschndi wurden endlich cr- teisx' h'uzuwirkcn, daß, wenn die allgemeine Tagsazung sich auflöse und Oberst Zweher nach Hause »et^ ^ Verhandlungen der regierenden Orte in Betreff der Vogtcicn fortgcsczt, nämlich die Abgcord- deu g, ^"ccrn, Unterwaldcn, Schwhz und Zug eingeladen werden, in Baden einzutreffen; ferner sei sichaften von Zürich und Bern die unveränderte Erhaltung der Ordnung in den Logtcicn si»e 5 endlich jeder weitere Anlaß zum Mißtrauen zu vermeiden. «I. Nächstens soll wieder ^bersi ^""3 der IV alten Orte veranstaltet und dann zusammengetragen werden, was jedem Orte des Zwchers halben bekannt ist. November 1657. s:Z«> Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden Hl Orte. Brunnen. 1t»S7, 7. November. LauScsarchiv Nidwcildru. Gesandte: U r i, Jakob Lusscr, Sckclmcistcr; Joh. Franz Arnold von Spiringcu, Landcsfäh"^ Landvogt Beßlcr, des Raths. Schwyz. Michael Schorno, Landainmann; Martin von Rickcnbach ^ moirt), alt-Landammann; Franz Bctschart, Sckclmcistcr; Landvogt Franz Reding; Kaspar Abyberg, L"" Hauptmann. Nidwalden. Joh. Melchior Leu, Landainmann; Peter Zclger, Pannerherr. Da« Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsanqcleqenheiten: Bclleuz zc. » « Art. 237—24t. S5I Conferenz von Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. Lucern. Rli»7, ». und 1«. November. Staatsarchiv Lucern. Allg. Al'sch. Bd. XI^VII. k»1. 232. Gesandte: Lucern. Ulrich Dulliker, Schultheiß; Heinrich Flcckcnstcin, Pannerherr; Laurenze Statthalter; Christoph Pfhffcr, Stadtvcnncr; Ludwig Mchcr und Jost Pfysscr, beide des Raths. Michael Schorno, Landamiiiann; Martin Belmont, alt-Landammann. Unterwalden. Heinrich - alt-Landammann, und Wolfgang Wirz, alt-Sekclmcistcr, von Obwalden; Joh. Melchior Leu, La" mann, und Peter Zclger, Pannerherr, von Nidwalden. Zug. (Durch Schreiben entschuldigt) ^ n. Laut Abrede vom 3. November zusammen gekommen, um einander mitzuthcilcn, waS den Oberst Zwcher wisse, bedauert die Conferenz die Abwesenheit ZngS. Dann eröffnet Srhwbi' ^ vorgestern der Kapuzincr-Provinzial Pater Ludwig im Auftrage des Nuntius vor dem dortigen L"" die Proposition vorgebracht habe, die Zwchcr'sche Angelegenheit den katholischen Orten zur CntW zu überlassen, der Landrath aber dem vom dreifachen Landrathc gefaßten Beschlüsse nicht habe handeln können, die Gesandtschaft einzig beauftragt sei, die von den Mitortcn zu gewärtige"^" schlage anzuhören und neben den bereits bekannten Jnquisitionöpunkten auf daö, was weiter über ^ anzubringen sei, steh verfaßt zu machen, zu solchem Zwckc namentlich den Nuntius zu ersuche"' ^ „ bei den Geistlichen Information einzuziehen erlaube; im klebrigen müsse sich Schwyz abermals Drciländcr- oder Picrwaldstättcbund berufen. Beide Unterwalden, auf frühere Ji»struetionc" stellen die ältesten Bünde als Mittel zur Beendigung des Streites voran und zwar den Drei oder Vicrwaldstättcbund, hingegen halten sie eine Ucbcrtragung an die katholischen Orte für ^ Luccrn möchte vor Allem auö bei dem Vierwaldstättcbund beharren, wenn nicht Uri auch Partei erklärt hätte, hält deßwcgcn für angemessen, um so lieber auf den goldenen Bund der November 1657. 393 ^)en katholischem Orte zu kommen, weil die Sache mit der Religion zusammenhange. Schwhz wiederholt ,'ue Berufung auf seine Judikatur und auf den Vicrwaldstättebund, will aber die gepflogenen Bcra- ihi Ansichten gerne heimbringen. Es wird nun ein Ausschuß beauftragt, dem Nuntius das von Angelangte Schreiben, in welchem er daraufhinweist, den Entscheid der Strcitangelcgenheit dem 'gen Vater zu überlassen, zu verdanken und um die Erlaubniß zu Einziehung von Berichten über thech ^ ^ Geistlichen zu bitten, und man erhält auch, obwohl nur aus Rükstcht auf die dabei bc- ^'gtc Erhaltung der Religion und in VorauSsezung der Ucbcrtragung der Sache an die katholischen Eoni ^ 6"!nge, daß dazu Anstalt getroffen werden solle, und zwar, wie vcrdcutet wurde, durch den . Bißling. Man vereinigt sich nun auf folgende Punkte: 1) Luccrn erkundigt sich, ob Uri / "sug sich zu Uebertragung des Entscheides an die katholischen Orte erklärt habe, und gibt den gen drei Orten davon Bericht, damit auch sie ihre Erklärung abfassen und einsenden; 2) unterdessen ""klt jedes Ort „was ihm gründliches und erhebliches von Oberst Zwehcrs Thun und Lassen, es wäre unter währendem lcztcm Kriege als auch zu Tagen und sonst vor oder nach denselben verlassen, '»t und im Wissen wäre," um bei einer folgenden Konferenz alles zusammentragen zu können; 3) soll ^geudcn Congrcß ist in Bcrathung zu nehmen, wie, wann und wo die Hanptaction vorgehen k- w., auch der gewesene Landvogt Wirz und der Landschrciber der Freiämtcr über den gegen »cbc Proceß zu verhören; ch die Frage, wer Kläger in der Sache sein solle, ob die Orte, wich Zweher im Felde war, oder ob sämmtliche Orte, wird den Obern heimgebracht; 5) Zug li/'t ^ ^kchicd über die geführten Verhandlungen mitgctheilt mit dem Ersuchen, sich darüber bcfördcr- ccru ^^b>rcchen; 6) nach Eingang der auf das Schreiben an Uri zu erwartenden Antwort läßt Lu- ""'u Klagschrcibcn dahin abgehen wider etwelche der Ihrigen, als von welchen sowohl im Thurgau bann "ttuu. ö" Bremgartcn nicht unlängst gar ungute, ärgerliche, ja auch unkatholische Reden geflossen, und alö- barübcr ihr Bescheid und Meinung zu vernehmen sein." I». Lucern bringt abermals in Erin- 3, daß die V Orte 150 Mann Bcsazung nach Baden, Brcmgartcn und Mellingen bereit zu halten H Dem Kloster Rheinau wird bewilligt, auf deu Fall eines Bruchs eine Sicherheitswache von lich/"" Religioncil sich geben zu lassen. «I. Die Gotteshäuser und geistlichen und weltlichen Ge- ^ Thurgau sind um den Beitrag für Rappcrswyl durch den Landschrciber nachdrüklich an- Kottweil dürfte zu verdcutcn sein, daß man bald ihrer Dienste bedürftig sein Conferenz der Orte Lucern, Sclnvyz, Uuterwalden und Zug. Lucern. 11». November. Staatsarchiv Luccr». Mg. Absch. Bd. XUVII, kol. SI2. Lucern. Ulrich Dnllikcr, Schultheiß; Laurenz Meher, Statthalter; Ludwig Meyer; ^hffer, des Raths. Schwyz. Joh. Franz Reding, alt-Landvogt von Baden; Joh. Kaspar Aby- 50 Z94 November t657. bcrg, Landeshauptmann. U n tcrw a ld en. Heinrich Bucher, alt-Laudammann, und Wolfgang alt-Sekelmeister, von Obwaldcn; (Johann) Melchior Leu, Landammann, und Peter Zclgcr, Panne> > von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidler, alt-Ammann; Jakob Zumbach, des Raths. In Bezug auf das von Uri eingegangene Schreiben bemerkt Schwhz, da es mit gewissen ditioncn clausulirt sei, scheine Uri die Sache nur oonlZttiounIitsr übergeben zu wollen, daher würde ^ lieber bei den alten Bünden geblieben sein, wolle aber gleichwohl aus Respcct vordem Nuntiuö wie der löblichen katholischen Orte goldene Bruderschaftsbrief verstanden werde. Unterwaldcn will ^ dem zu Mellingen bezeichneten Wege vorgehen. Zug hätte die Richtung der alten Bünde vorgezogen, ^ aber andere Vorschläge rcfcrircu. Lucern beleuchtet den Vorschlag von Mellingen näher und betrachte selben als durch die lczte Confercnz bereits erörtert und gibt der Gesandtschaft von Schwhz Veranla zu der Entschuldigung, man habe in Schwhz wegen der Landögemcinde nicht Zeit gehabt, sie mit . Befehl zu verschen, und zu der weitern Bemerkung, da es sich in StanS nur um die Schcltung gehandelt und Schwhz sich deswegen nicht als Kläger betrachtet habe, also nicht erschienen sei, werde jczt in dieser gemeinsamen Sache als Kläger auftreten und sich verständigen müssen, indem nach Meinung die Action per moelum iiMÜmtioiüs und nicht aeeusutionis geschehen müsse. Unterw ^ fügt bei, es. werde nicht auf die Zahl der Klagpunktc, sondern auf ihren Inhalt und ihre Zuver^^..^ und darauf ankommen, daß ein Actor bestellt sei, der auf die Antwort Zwehers replicirc, welcher auch Lucern beipflichtet. Nach Austauschung dieser Instructionen und Vorschläge stellten Lnccr" ^ Unterwaldcn den beiden andern Orten folgende Anträge: t) sich für das in Mellingen bezeichnet ^ fahren bis Freitags zu entscheiden, dadurch die unter dieser Voranösczung vom Nuntiuö verheißt ^ formation bei der Geistlichkeit zu befördern und die übrigen katholischen Orte zu berichten; 2) vo» ^ Orten, welche neben Uri am Kriege Thcil genommen, solle jedes einen mit dem Verlauf desstl^ kannten Mann erkiesen, welche die Action führen und auf Zwcherö Verantwortung rcplicircn ^ und zu solchem Zweke vorher mit einander die Klagen zusammenstellen, sichten und mit ^ ^ Zwcherö Rechtfertigung in StanS ergänzen und begründen sollen; hicbci soll namentlich Schwhz, Verantwortung Zwehers hauptsächlich gestellt ist, der Sachen Nothdurft nachschlagen. Lucern ^ auch eine qualificirtc Person beiordnen; 3) als Verhandlungsort wird Stanö bezeichnet; 4) die ^ richtcr werden von jeden Ortes Obrigkeit ernannt; 5) Zürich wird ersucht, die auf den 5./15. natö angcscztc Tagsazung über die Weihnachtötagc hinaus zu verschieben. I». Betreffend den ^ ^ wegen der schwebenden Bundeserncucrung mit Wallis bleibt es Luecrn überlassen, „die ^-chci> guodtö zu würckhcn nit zuo versäumen, sondern sich derselben nach Ihrem guodt befinden dem Cath^ Wesen zuo guodtcm zuo bcdienncn." November 1657. 395 Conferenz der Städte Lucern, Freiburg und Solothurn. Solothurn. 2Ä. November. Staatsarchiv e»crr». Arten! RcligionShändel. Gesandte: Lucern. Oberst Jost Pfyffcr, des Innern und Geheimen Raths. Frciburg. Johann k»>old, Landesoberst, und Beat Jakob von Montcnach, Sekclmcister, beide des Täglichen und Geheimen Solothurn, Oberst Johann (Wilhelm) von Stcinbrugg, Schultheiß; Joh. Ulrich Suri, alt- Friedrich Stockcr, Venncr; Christoph Bys, Sckclmeistcr; Altrath Hieronymus Suri; Urs Gibclin; Franz Haffncr, Stadtschrcibcr; Pctcrmann Suri, — sämmtlich Geheime Räthe. de» ' eidgenössischer gegenseitiger Begrüßung, in Erwägung der cingekommcucn Berichte über die d>it' ^in Thäligkcit geseztcn Rüstungen, Musterungen, Fortificationsplänc, Verbindungen lieh ^ andern protestantischen Fürsten, wird nöthig gefunden, sich ebenfalls gegen unvcrsehcnen ^fall z» wahren. Gränzhäuser, Schlösser, Städte zu befestigen, wie Frcibnrg zu thun Willens ist, ^ Solothurn sich nicht so leicht entschließen, weil rebellische Untcrthanen in solchen Y»x^"' ^ Willisau, sich festsczcn möchten; dagegen werden sie die Mannschaft organisircn, Maga- '^crhanpt alles zum Krieg Erforderliche gerüstet halten. I». Die mit Wallis, Savoycn, Bnr- »icht ^"^anz, Tyrol, Bisthnm Basel und dem Reich früher abgeredeten Diversionen soll man ebenfalls ei»c lassen, besonders wird Frcibnrg ersucht, bei Wallis die etwas altcrirtc Freundschaft durch Ij^^^'äiche Lcgation aus ihrem Rathc zu rctablircn und bei Savoycn und Burgund um nachbar- ^'^and Zu werben, zu welchem Zwckc Solothurn die nöthigen Crcdcntialc ausstellen soll. Zu- Schultheiß von Stcinbrugg die Hilfszusagc des Bischofs von Basel nachsuchen. «. Der Gc- ^hur Oheimen Alphabets hat sich bewährt und wird fortgcsezt. Dabei mögen Frciburg und So- Sel Correspondcnzen durch den Gnbcrnator von Mollondin vermitteln lassen, hingegen werden Lucern die alte Form obscrviren, «I. lieber die von Frciburg behauptete Gewißheit eines bleibt "^)erc Erörterungen einzutreten wird auf eine katholische Tagsazung verschoben, v. Ucbrigcns Inhalt des am 31. Juli 1656 zu Wcrthcnstcin aufgerichteten Abschieds, mit der Alisas dj Anzahl der Mannschaft zu gegenseitiger Hilfeleistung nach den Umständen sich richtet, k. tvcrdc^ ^^ltung Rappcröwylö für die katholischen Orte so wichtig ist, soll durch Luecrn nachgefragt ^ Befestigungswcrke ausgebessert die erhaltenen Steuern, wie verlautet, unter die ^r» ^ ^^)cilt worden scieil, Solothurn ersucht die Gesandtschaften von Lucern und Frciburg, bei ^ladt ^ wirken, daß für die bevorstehende Rcchtsübung nicht die ganz von Bern abhängige ^larau, sondern Biel als Malstätte bestimmt werde. 396 December 1657. S54 Konferenz der Orte Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. Lucern. S. December. Staatsarchiv Lnccrn. Allg. Absch. Bd. XI.VII, toi. 2St. Gesandte: Lucern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Heinrich Flcckcnstein, Pannerherr; Pfyffer, Stadtvenner; Ludwig Meyer, des Raths. U r i. (Nicht erschienen). Schwyz. Michael Sch^ Landammann; Martin Belmont, alt-Landammann; Kaspar Abybcrg, Landeshauptmann. walden. Johann Jmfeld, Landeshauptmann, und Wolfgang Wirz, alt-Sekelmeister, von Obwc> ^ Joh. Melchior Leu, Landammann, und Peter Zelger, Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Georg und Niklaus Jtten, beide alt-Ammann. ' . ». Nachdem die auf den 6. December nach StanS ausgeschriebene Confcrcnz (aller katholische« wieder abgesagt worden*) und von Uri, statt auf die freundliche Einladung sich einzustellen, ein Brief cinsff ^ ist, welcher den Inhalt desjenigen vom 37. November an Lucern in gar unfreundlichem Styl wiederholt,^ Wesentlichen aber behauptet, die Ernennung der Säze sei in Mellingen anders gemeint gewesen, einigte man sich, die lezten Lucerner Conferenzvcrhandlungen zu vollziehen, den Nuntius um des geistlichen Processes zu ersuchen und an Uri freundlich zu schreiben, daß man keinen minder vcr ^ tigen und unparteiischern „Schrot" erfinden könne, als daß jeden Ortes Obrigkeit zwei Säze nach lieben erkiese und der goldene Bund von 1586 in Gottes Namen walten möge, die von ihren ^ netcu relatirte Form dagegen, nach welcher die Erkiesung der Säze den Parteien überlassen , Mellingen nicht tractirt worden sei, Uri hiemit darauf verzichten möge. In Bezug auf die aus vernommene mündliche und von Freiburg und Solothuru erhaltene schriftliche Antwort hat sich daß Solothurn den Abschied von Mellingen in gleichem Sinne auffaßt wie Uri und meint, eben so wie Schwyz zu den hiesigen Konferenzen eingeladen werden sollen. Es soll daher den vier ^ Bericht gegeben werden, wie man sich hierorts an den mit ihnen eingegangenen Bund halten n« geraden Weg brauchen, nämlich die Säze durch die Obrigkeiten ernennen lassen und die Sache nach ^ zum Ende führen wolle und auf Unterstüzung der verbündeten katholischen Orte zähle. Dem wird durch einen Ausschuß der Dank für seine Verwendung bezeugt und dabei das Gesuch um ^ Jnstruirung des Processes erneuert. Indem Lucern sich bereitwillig dazu versteht, über die SM'? wache zu Hilfikon die nöthige Auskunft zu verschaffen und hinsichtlich der Form die Schelt- und KU ^ fachen voran zu stellen und den geistlichen Proceß folgen zu lassen, hofft es auf die nöthige BeilM andern Orte bei diesem Geschäfte, da man ihm nicht werde zumuthen wollen, daß es wie die D"" ^ so auch die Action führe, indem zur Action ein Mann nöthig sei, welcher den ganzen Verlauf des K^ kenne. Schwyz erklärt sich damit einverstanden und betrachtet die Sache als eine gemeinsame Rel>ö' ») Dicß war auf Vorstellung von Schwyz hin geschehen, das dieser Couferenz zuerst die Vollendung der geistliche» 3"^ ^ und die Prüfung der Sache durch die bestellten Actuare vorangehen lassen wollte. (Schreiben von Schwyz a" Landesarchiv Nidwalden, Beilage zum Abschied vom 5. December.) Christi December 1657. 397 k°Holischcil Orte, zu welcher nach Inhalt ihres goldenen Bundes alle nach Nothdurft " ^klen und die, wenn nöthig, auch gegen den Willen Uri's ausgetragen werden müsse, wozu nach diick"'""^ ^ Processcs Tag und Malstatt nach Gelegenheit festzustellen seien. I». Hinsichtlich der Verdes' ^dcn, die von Zürich und Bern aus verlauten, soll jedes Ort anfmcrkcn, Späher ausschikcn, l>nst ^ucern das Nöthige anordnen, e. Der thurgauische Landvogt ist anzufragen, was die ver- " tcte Musterung und Waffcnschau zu bedeuten habe. Ä n tung. Schwyz weist durch eine mit Instruction vom 30. November nach Luccrn geordnete Deputation ^»lacht ^ Franz Betschart und Landvogt Franz Rcding) die mit Schreiben vom vorhergehenden Tag von Lucern ihm tchwric^^^^igungen zurük, als sei es an der Verzögerung der Angelegenheit die Schuld! Luceru wisse ja, daß man zeivx^ . ^ ^^ts mit den Requisiten zu Beendigung der Sache nach Laut der Drciländcr- und Vierwaldstättebünde verfaßt Bickens/ Nachher aber habe die Konferenz zu Mellingen einen andern W^g eingeschlagen und die Sache als eine ^ gemeine bezeichnet. Schwyz habe sich dem unter Vorbehalt, daß es seiner Judicatur und dem Drei« die Vierwaldstättebund nicht zum Präjudiz gereiche, gefügt und so sei die Sache auf den Jnquisitionswcg und an ^ euch Nuntius gelangt. Die hiezu erforderlichen Schritte seien nun nicht von Schwyz allein abgehangen, so daß ^ Tache"^ ^gen deren Verzögerung beschuldigt werden könne. Wenn nun von diesem moäus prooeckoncli, nach welchem ^'Zen ^ über Oberst Zwcyer's Beisiz sich beschwerenden Orten zu ernennenden Actuarien und der ^egen ^ ^'^schen Orte Bcisizer (assossores) oder Nichter abgeurthcilt werden solle, man abgehen wollte, so müßte Schwyz d«u> ^ Mal Einrede erheben. Die Gesandten sollen nun, falls sie für diese Begehren und Anbringen bei loh ^ Nath keine Geneigtheit sähen, trachten, dieselben bei Räth und Hundert genehm zu machen. Bei diesem Anlaß ""t dem Nuntius Unterredung gepflogen werden. — (Instruction im Landesarchiv Schwyz.) Conferenz der IX katholischen Orte. Lucern. 1. XI.VII, kol. ^hffcr^^' Heinrich Flcckcnstcin, Schultheiß; Ulrich Dullikcr, Panncrhcrr; Christoph ^hof'Stadtvenncr; Landvogt Ludwig Meyer; Oberst Jost Pfyffer. U r i. Joh. Franz ^'chael Landvogt Joh. Balthasar Beßlcr; Burkhard Zumbrunncn, Landschrciber. Schwyz. Layh ^ndammann; Martin Bclmoüt, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Johann Jm- »>ch "ud Wolfgang Wirz, dcö Raths, von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landammann^ lilriih^ ^^^äer, P^unerherr, voil Nidwaldcit. Zug. Georg Sidler und Jakob Zumbach. Glarns. ^^tthalter. Freibürg. (Ist nicht erschienen.) S olothu rn. Joh. Wilhelm von Stcin- ^lthciß; Franz Haffner, Stadtschrciber. A p p c n z e l l J.-R h. Johannes Sutcr, Landammann. ^her'sts " ^^^"össischen Gruß mit dem Neujahrsgruß verbindend, schritt man zur Berathung des Judtin zunächst die von Uri laut Schreiben vom 10. December geltend gemachte Uny ^ ^ üiellingen'schcn Antrages, laut welchem die Säze und Schiedrichter von den beiden Orten ^üe kmannt werden sollten, bei Abstand ihrer Gesandtschaften besprochen wurde, Glarus im ^u s, Solothurn im Sinne Uri's stimmte und die übrigen Orte aus der Uebcrweisung des 338 December 1657. . . Streits an sämmtlichc Orte die Folgerung zogen, daß jedes Ort Schiedrichter wählen soll, wurde», ^ Verlesung der Zuschriften Frciburgs vom 29. November, lt., 2V, und 26, December an Luccrn, d» ^ sandtschaften von Uri nnd Schwhz wieder einberufen und das Ergebnis! der Abstimmung eröffnet- Gesandtschaft von Uri jedoch, ihre Freimüthigkcit entschuldigend, begründet das Benehmen Uri'S nüt Weisung auf die parteiische Stellung, in welche Lucern und Untcrwalden zu Schwhz getreten, uno » ^ Vorbehalt, mit dem die Entscheidung laut der Abrede von Mellingen den katholischen Orten worden sei, gibt hierauf auch die Erklärung ab, davon nicht zu weichen, und wenn dieß verweigert nach andern Mitteln sich umsehen zu wollen. Schwhz wiederholt den ganzen Verlauf des versichert, stets dem vom Dreiländer- und Bicrwaldstättebund vorgeschriebenen Verfahren geneigt lss ^ zu sein, nur aus Respcct für den Nuntius für den goldenen Bund sich entschieden zu haben. daß bei Schwhz die Werke den WeKtcn nicht entsprechen, bleibt bei der Forderung, daß die Gass die spänigen One ernannt werden, verlangt Mitthcilung der gegen Zwcher erhobenen Klagen, ^ auch der, wie verlaute, aufgenommenen, meistens auf Verdacht ruhenden geistlichen Inquisition^ Am folgenden Tage fand sich der Nuntius ein, mahnte zur Einträchtigkeit und zur Vorsicht ^ Protestirenden, ricth an, daß jedes der im Streite befindlichen Orte aus den übrigen Orten gewisse in Vorschlag bringen und die Obrigkeiten dann auö diesem Vorschlage ihre Säzc wählen, oder a>" > ^ jene Orte ihre Säze ernennen und diese unter Zuziehung eines Mediators entscheiden sollen, lich, daß in Lauiö den Unkatholischen ein Begräbnißplaz bei der Kirche angewiesen worden sei. ^ rieth, dem Nuntius die Wahl der zwei Säze ans einem von jedem Orte zu machenden vierfachere schlage zu überlassen. Allein Schwhz wollte in keinen dieser Anträge eintreten und Uri erwiderte ^ vorgebrachte Versicherung, daß Zwehcr selbst sich mit der Ernennung der zwei Säze durch Obrigkeit einverstanden erklärt habe und dicß dem Stande Uri schriftlich werde angezeigt gc nicht nur nichts davon zu wissen, sondern auch die Hcrbeizichung von Rcligionssachen abweise» ^ rade darum auf Mitthcilung der Klagpunkte dringen zu müssen, weil der Inhalt dieser Klage» Bezug auf das Forum festgehaltene Forderung rechtfertigen dürfte. Nachdem Schwhz seinen nochmals vertheidigt hatte, wurde gefunden, es sei nicht thunlich, in solcher Weise die beide» schaftcn mit „eifrigen und ziemlich hitzigen Worten" gegen einander reden zu lassen. Endlich z» erachtet: t) Dem Nuntius sei der Dank zu bezeugen und über seine Verwendung den Obr>ll ^ referircn. 2) An die Gemeinde Lauiö soll geschrieben werden, fie hätte sich durch die augedrv) ^ nicht sollen abschreken lassen. 3) Zürich wird ersucht, die auf den 20. Januar angcseztc verschieben. 4) Luccrn, Schwhz, Untcrwalden, Zug, GlaruS, Appenzell, nach Inhalt des goldene» ^ ^ jedem Orte die Ernennung zweier Säze zumessend, sprechen gegen Frciburg und Solothurn die t-r' aus, sie werden sich ihnen conformircn. > 5) Die weitere Verhandlung ist auf den 20. Januar angesezt. 6) Es wird erwartet, daß Oberst Zwcher sich dabei einfinde, und Schwhz ersucht, den Proceß oder die Inquisition mitzutheilen. 7) Es wird gewünscht, daß wenn es zum UUhe> ^ komme, Uri und Schwhz austreten. 8) Uri mag bei dem Nuntius ebenfalls geistliche ßig^ nachsuchen, dagegen auch Schwhz seine Sache vollenden. Nachdem Schultheiß Dulliker den '»' Standen von diesen Ergebnissen Anzeige gemacht, erwiderten die Gesandten von Uri, sie m»!!^ ^ ^ lassen, was die Mitständc in eigener Gewalt thun; man möge es ihnen nicht verübeln, Dccember 1657. 399 ^'fen, was sie zu ihrer Gegenrcttung nöthig erachten; sofern die auf den 26. Januar angcsezte Tag- ^ Zürich nicht abgestellt werde, werde es selbe bcschikcn. Schwyz erklärt, es sei nicht Kläger gegen »lso^ Partei, werde daher miturthcilcn; denn der Proccß sei ein Jnquisitionöproecß. Man stellt lh-si weitere den Obern anhcini. I». Der Anzug von Schwyz, durch Landvogt Bctschart im Rhein- Treib^" ^Herzog nach Innsbruck sich zu wenden, fällt in den Abschied, e. In Bezug auf die von »»h ^ Luccrn ergangene Warnung sagt man sich auf den Fall eines Bruches gegenseitige Treue Hilfe zu. ,i. Mf de,, vom ehemaligen Nuntius Caraffa aus Venedig eingelangten Wcihnachtö- ^ ^ gebührend geantwortet, v. Dem Prinzen Eugen von Savoycn, Gral von Soissons, wird kbcruahiuc des Oberbefehls über die in französischem Dienste stehenden (Schweizer-) Truppen gra- ^ (S. u. Lauis). K. u. Ii. (S. u. Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaswangclc.ienheiten: Art. 13. Beamte. I». Art. 193. Justizsachcn. t Art. Itit). Instizsachcn. Conferenz von sieben katholischen Orten. Lucern. 1<»S8, 21. Januar bis 4. Februar. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. Xl.VIIl, Iii. ^0, kol. l. ^ " kcr n. Heinrich Flcckenstcin, Schultheiß; Ulrich Dulliker, Pannerherr; Christoph ^»lh ^^haltcrund Stadtvcnner; Landvogt Ludwig Meyer; Alphons Sonncnberg, Bauherr. Untcr- P^^lfgang Wirz, alt-Sekelmeister, von Obwalden; (Johann) Melchior Leu, Landammann, von Lt»ttl^"- Sidlcr, alt-Ammann; Ulrich Schön, des Raths. GlarnS. Ulrich Tschudi, bo« 8 rciburg. Simon Pctcrmann Meyer, alt-Burgermeistcr. Solothurn. Joh. Wilhelm Schultheiß; Franz Haffncr, Stadtschrcibcr. Appenzell I. - R h. Johannes Sutcr, ^uiann. Januar in Stanö die katholische Conferenz zu halten, wie auf lcztcr Conferenz ^"»eln angemessener erachtet, in Luccrn zu Vorbcrathungcn auf dieselbe sich zu vcr- isi geschehener Begrüßung vernahm man, daß Schwyz in der Meinung, der lcztc Abschied ^ worden, Glarus wegen Geschäften ausblieb, die Gesandtschaft von Frciburg nicht zu RechtS- !v' öu gütlicher Ausgleichung, diejenige voil Solothnrn nur zur Bcrathung über die Form instruirt sei, wurden daher beide Stände, sowie auch Zug, auf Antrag Lnccrn'S boten ei ^ Abordnung ihrer zwei Säze, Glarus zu Absendung seiner Stellvertretung durch Eil- ^'llrjtt ^"dlich dem cingetroffeilcn Landschreibcr Burkhard Zumbrunnen von Uri ebenfalls der Pcrsammluug gestattet. I». Landschreibcr Zumbrunnen trägt das dreifache Begehren Uri's »nh ^ Kläger genannt und gestellt, dem Beklagten die nöthigc Zeit zur Verantwortung eingeräumt ^ das ^den beiden mißhclligcn Ständen überlassen, bedingt aber auch, daß nur Un lezten Krieg Vcrloffcne gesprochen und in den neuen, ohne Zweifel von dem Nuntius 400 Januar 1658. selbst nicht beabsichtigten und an vielen Jnformalitäten leidenden Proccß nicht eingetreten werde, w>d»^ falls Uri sich die Appellation vorbehalten müsse. Es wird ihm geantwortet, in Abwesenheit von könne man über die zwei ersten Punkte jezt noch nichts bestimmen, werde aber Schwhz zur Unters ' auf den 28. Januar nach Stanö einladen, in Gewärtigung, daß auch Uri, auf jeden Vorbehalt den Entscheid ganz den katholischen Orten anHeim stelle, e. Am 26. Januar kam von Schwhz ^ ^ fache Gesandtschaft, Landeshauptmann Joh. Kaspar Abhbcrg, Hauptmann Joh, Franz Frischt ^ Hauptmann Joh. Leonhard Bctschart, gewesener Landschreiber zu Bellcnz. Sie eröffneten, der ^ ^ über den von Landschrciber Zumbrunnen gemachten Vortrag habe den dreifachen Landrath, in an den Ursprung des Streites und in Erwägung, daß der vom Nuntius verheißene geistliche Jngmslt ^ proceß „vcrstümpelt" nach Stans hätte gebracht werden sollen, weder geheim gehalten worden, ^ mollum inguisitiomL vorbereitet, sondern dem Oberst Zwehcr zur Einsicht zugestellt worden sei, Entschlüsse geführt, von dem eingeschlagenen Wege absehend wieder aus das alte Recht zurük z» nämlich die Sentenz über Zweher auszufällen und zu publiciren. Diese auffallende Wendung , nun eine Einladung an Uri, statt auf den 28. Januar nach Stans, sogleich eine Abordnung nach - zu senden. Dem Gesuche, ebenfalls in Lucern zu bleiben, wurde von der Gesandtschaft von Sch^^i, entsprochen. «I. In einer folgenden Sizung, nachdem Solothurn nochmals sich hatte vernehmt die obschwcbende Streitsache nicht als eine gemeinsame betrachten zu können, wurden die vorgcst^" - langten Gesandten von Uri, Statthalter Franz Jmhof und Landschrciber Zumbrunnen, angeht ^ stellten das Gesuch, daß durchgehends von jedem Orte zwei ihnen unverdächtige Richter ernannt, ^ Oberst Zweher die Klagen von Schwhz rechtzeitig eröffnet, die Kläger genannt, gestellt und, Aussage falsch erfunden würde, gestraft, auch einzig über die Vorfallenhcitcn des leztcn Kriegs werde. Nachdem hierauf Statthalter Tschudi aus seiner Instruction erwiesen, daß seine von Uri frühem Konferenz bezweifelten Anbringen zutreffen, Freiburg und Solothurn dagegen abermals ^ hatten, daß sie nicht mit genügender Vollmacht versehen seien, fand man angemessen, den Gesa» Uri in einer Privatbesprechung die guten Intentionen zu verstehen zu geben u. s. w. Und da ein Schreiben von Freiburg zwar immer noch zu gütlicher Begleichung mahnte, aber doch dc>» mcister Meher erlaubte, sich nöthigcnfalls als RcchtSsaz brauchen zu lassen, wurden Uri und ^^^siichl, geladen, ihre Säzc auf den 3. Februar eintreffen zu lassen, ebenso Glaruö, Freiburg und APPs'U^ ihren bereits anwesenden einzelnen Gesandten und Säzen noch einen beizuordnen, v. Als am 4 ^ die Sizung wieder vollständig war, wurde ein Schreiben von Schwhz an die Konferenz, sowie ^ M Schreiben von Schwhz an den Stand Unterwaldcn und des leztern Autwort mitgctheilt. Hieras die Gesandtschaft von Zug, daß ein Abgeordneter von Schwhz in solcher Sache in Zug vor Rath gestellt aber keine Resolution erhalten habe. Das Schwerste aber war der Bericht, daß SchwhzAlltag in allen Kirchen das über Zweher gefällte Urtheil habe verlesen lassen. Indem dadurch ^ sezung der Action gehindert war, wurde die Gesandtschaft von Uri ersucht, sich über den Stand d^^ gelegenheit auszusprechen. Sie wiederholte, wie ihr Stand in allen Dingen sich fügsam bewiese», dagegen nun den Oberst Zwehcr als Vcrräthcr der vier Orte vcrbannisirt und mit einer „ sich auf seine Behändigung große Geschenke gesezt habe, Protestirte gegen alle unbillige Procedur, bs)' vor, jener Jmprocedur mit Gewalt zu begegnen u. s. w. t. Ein Schreiben des Nuntius, der >' Januar 1658. 461 ^ Benehmen von Schwhz verlezt fühlt, übermittelt ein Memorial, in welchem er sein Benehmen gegen schwhz vorgebrachten Einwendungen rechtfertigt; er sei, sagt er in der Zuschrift, einzig ersucht ^ tu, die Aussagen einiger ihm genannten Geistlichen über den Handel des Oberst Zwchcr einvernehmen Tz. ' vor Weihnachten sei dazu Anstalt getroffen, nur wenige Tage wegen des Festes und wegen l>b^ dws in Betreff des Kriegswesens bestellten AetuarS daö ExaminationSgcschäft unterbrochen, dann ^..^gcsezt, beendigt und von den Commissärcn versiegelt der Nuntiatur abgegeben worden und, wie sej . '^rcnz selbst im vorliegenden Originale sehen möge, versiegelt geblieben, worans hicmit abzunehmen ix k.-. Herren von Schwhz die anderswoher fließende Schuld durch jenen Vorwand auf einen Dritten bilh ^chcn. In dem Memorial sagt er ferner, in Schwhz sei der Modus der Einvernahme gc- ^ worden, der Actuar Abhbcrg habe derselben in Einsiedcln und Steinen selbst beigewohnt; mehr uzordcn sei habe nicht geschehen können, schon darum, weil Schwhz die Punkte nicht angegeben die gefragt werden solle, dann aber auch, weil kein Geistlicher in Sachen, die nicht geistlicher ^ ^ angehören, oder über Criminalsachcn auf's Gewissen befragt werden dürfe; wenn aus den »>as ^ bekannt worden sei, so sei es auf die gleiche Weise bekannt geworden, wie alles andere, ^hri' in den Rathen verhandelt werde und von dem er, der Nuntius, jcwcilcn genaue verschiedenen Seiten erhalte; auch hätten ja die Commissäre nicht so geheim ihre Einvcr- Xi,h^ " dcwerkstelligen können, daß die Namen der Geistlichen, zu denen sie sich verfügen mußten, hätten don Reiben können. Oberst Zwchcr habe keine andere Mitthcilung erhalten, als eine Copic des bcr„., ' H^rcn von Schwhz durch den Actnariuö übersandten Auftrags betreffend die Motive jener Ein- lX h. ^^un der vcnctianischc Resident auch etwas von dem Geheimnisse vernommen hätte, wäre er daß er es den Zürcher» mitgctheilt hätte. Er, der Nuntius selbst, kenne die Acten nicht, x»d dom Hörensagen, doch sei ihm bekannt, daß das meiste nicht den KricgSvcrtauf betreffe, '"ihah ^ diesen beziehe eben nur dasselbe sei, was der Herren von Schwhz Proccß schon in sich !x>,a^ ' ^ t)abe dieß auch den Herren von Schwhz vcrdcutet, damit sie nicht in ihren großen Erchar- „ch noch mehr in den Handel vertiefen und bei dem ungünstigen Ausgange die Schuld auf die ^ werfen; denn in Bezug auf das Militärische in den ihm bekannten Aussagen werden die sihm^ Schwhz ebenso in ihrer Prätension sinken, wie in den eigenen gegen Zwcher erhobenen An- nachdem sie Zwchcrö erhebliche Widcrlagcn erfahren, sie dieselben, ^ ?ö>d ^ ^ ^vrnchmstcö und erstes Fundament gehalten, durchgestrichen haben z und wer ^icirt ^gch der verstehe sich nicht auf das Jndicircn oder sei Werth, daß er mehr als ein anderer so ^dc. Angenommen, der Inhalt jener Aussagen sei geeignet, den Gegner zu Boden zu legen, ^>x>il ^ A'wöffcntlichnng den Herren von Schwhz, die auf jede Weise die Ehre desselben zu schmälern d>e / "'cht nachthcilig sein können; sind sie aber ungenügend, wollen dann die Herren von Schwhz v^.-./^lichkeit ihrer Fundamente zum Nachthcil der Reputation eines Andern und Beschwernis der Mlchk" -- ^i)ltt„ dwr Deke verborgen halten? oder meinen sie, die von den katholischen Orten gc- ^dcn sollten den Angeklagten unverhörtcr Weise condcmnircn? Diese Eröffnungen dcö Nuntinö ^chdem verdankt, die Acten des geistlichen ProecsscS nncröffnet ihm wieder zurükgcstcllt. A?. ^''3' dc,^/ ^ch'"^ getroffene Exemtion der Status ganz geändert hatte, blieb nur »och " Bbschich zu beschließen. In der Hoffnung, die Obrigkeiten werden in Erforschung neuer Mittel 51 402 Januar tk58. glüklicher sein, als die Conferenz es war, soll ihnen treu über alle Vorgänge berichtet, an Uri d» ^ ruhigcnde Versicherung, daß sein Anbringen ordentlich dem Abschied einverleibt sei, mitgcthcilt »» ^ Uri und Schwyz die Bitte gerichtet werden, sich aller Tätlichkeiten gegen einander zu enthalten, »'"^ Versöhnung nicht noch mehr zu erschweren. I». Glaruö, Frcibnrg, Solothurn und Appenzell bitte» ^ zu verhindern, daß dem Andringen von Schwhz, die höchsten Gewalten zu versammeln und >ic z>"' nehmigung und Veröffentlichung des von ihnen gefällten Urtheilö zu vermögen (Schreiben au ' ^ waldcu und Zug), nicht nachgegeben, wenigstens damit zugewartet werde, bis der Abschied "nla«!ff^ Solothurn wiederholt, daß zwischen den Generalien und Specialicn des Proccfseö unterschieden »' muffe, und verwahrt sich, untcrstüzt von Glarus, gegen die Ansicht, welche die frühem Confcreuzbcs) der vier Orte für alle katholischen Orte verbindlich machen will. Conferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen. Aarau. 1t»S8, IS.—21. Februar. (5.—It. alt. Kal). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. lSK, toi. St. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter; Hirzcl, Stadtschreiber. Bern. Joh. Anton Tillicr, Sckclmcistcr der welschen Lande; Samuel .. Msp'' Vcnner und des Raths. Basel. Joh. Rudolph Weitstem, Bürgermeister; Bencdiet Socin, bcs Raths. Schafft) auscn. Leonhard Mcher, Bürgermeister; Joh. Konrad Ncukomm, Appenzell A. - R h. Johannes Rechstcincr, alt-Laildammann. St. Gallen. Georg Zwickt' Sekelmeister. ^ n. Auf das vom Könige von Frankreich unterm 29. Dcecmbcr 1657 an die evangelische» gerichtete Schreiben und die von Albrecht Fäsch ans Paris über das Bunveögcschäft eingegangene» war diese Conferenz veranstaltet. Es wurde daher bei dem erfolgten Znsammentritte zwar auch über l»c> die i>» Haltung des ewigen Friedens und über die Ezeeption der clsäßischcn Lande gesprochen, spccicll August lezten Jahres dem Gesandten de la Barde und dem Herzoge von Longueville zugestellte Finaler in Berathung gezogen und sodanir beschlossen: t) In einem Schreiben an den König wird der cinigc Zürcher aus Privatabsichtcn die Ernennung der Obersten und Hauptlcute durch die Sta»^ rung böswillig auf die Bahn gebracht und dadurch den Abschluß des Vertrags verhindert haben, durch Hinweisung auf den Vorgang von 1611 und auf das Beispiel Venedigs jene Forderung ^ ^ fertigt, doch nicht als unerläßlich erklärt, vielmehr die Erklärung des französischen Gesandten, 15l6 geschlossene Bund keinen Rcchtsbestand mehr habe, als das Haupthinderniß bezeichnet angemerkt, daß dieser Bund von den Eidgenossen stets getreulich gehalten worden sei, was auch bisan zugestanden habe; weiter wird zu Bedenken gegeben, daß seit zehn Jahren Zürich nur zw"' nur eine, die übrigen Orte keine Pension empfangen haben. 2) Dem Cardinal Mazarin Herrn Fäsch das Schreiben an den König abschriftlich mitgethcilt, die wesentliche Ueberciusti»""^ Februar 1658. 463 ^"^^"Iwurfö mit früher» Vertragen nachgewiesen, die Gründe der Weigerung, den das Elsaß betreffcn- ^ Vorbehalt zurük zu nehmen, unter Hinwcisung auf die mit Oesterreich bestehende, durch Ludwig XI. Me Erbcinung auseinandcrgesezt, endlich das Gesuch empfohlen, darauf hinzuwirken, daß der Erz- eidgenössischen Kaufleutc mit den Zöllen nicht beschwere. 3) Dem Herzog von Longuc- wird für scine treffliche Hilfeleistung gedankt und er zugleich gebeten, den Herrn Fäsch ferner ^ w den Herrn Boulangcr, des Herzogs Sccretär, berathcn zu lassen und beim König und Mazarin das hieben ^ ^ Herrn Fäsch wird empfohlen, bei Ucbergabe der vorgcmcldcten Schreiben um lthc ^ bitten, nicht ohne den Rath des Herzogs von Longucville nach Hause zu verreisen und, sofern ^ ^ mißbillige, dem Herrn Boulangcr ein Geschenk im Werthc von 46 bis 56 Pistolen zu »icht Cardinal zu bemerken, daß die eidgenössischen Stände in ihren gemeinsamen Sachen ^ ^"bnt seien, einem einzelnen Manne eine Procura zu geben, man also Herrn Fäsch keine Volles ^ ^ Vertragsabschlüsse zugestehen könne; auch soll sich Fäsch um Aufhebung der Ordre wegen ^ verwenden. -I». Nachdem durch königlichen Befehl der Erzbischof von Lyon angewiesen >i»d ^ auf die Zölle die Kaufleutc derjenigen Orte, Bund noch nicht einbegriffen ^inpa^ Königs eigene Untcrthancn zu halten, wird.der König gebeten, jene Verfügung gemäß dem khs gebrochenen oder aufgehobenen ewigen Frieden von 1516 zurük zu nehmen; auch wird dem von Lyon davon Anzeige gegeben, mit dem Ersuchen, die Vollziehung jenes Befehls zu vcr- Ciä ^"ch erinnert wieder an das Bedürfniß einer engcrn Verbindung zwischen den evangelischen »nd ^ ^ Abwehr der von den katholischen Orten her drohenden Gefahr. Bern will darüber zuerst Basels bch ^^bausens Ansichten vernehmen, und da diesen die Sache wegen ihres Bundes mit den Orten scheint, der ihnen ohne Vorwisscn der Orte sich zu verbinden verbietet, während Appenzell gen, ^ wallen erklären, sich zur Zeit darauf nicht einlassen zu können, weil ihren Regierungen von den ^ ^^Kcn nicht Mitthcilung gemacht worden sei, sichert man sich vorläufig gegenseitige Hilfe tichs» iu und nimmt die Sache in den Abschied. «I. Auch der Vorschlag, eine Anzahl von etwa anzuwerben und gegen allfälligc, Angriffe bereit zu halten, wird in Bedenken genommen. ^ uu Mai 1657 ausgesprochene Erwartung, daß bei dem Zusammentritte der Xlllörtischcn Tag- Tchw, Ezecution des Rechtsspruches der Säzc eine Vcrcinung erzielt werde, wegen des zwischen blri auSgcbrochcucn Zwistes unerfüllt geblieben ist, trägt Zürich auf czecutorische Maßregeln ^Nlas> ^"bern Stände dagegen finden zwekmäßiger, durch die V Schicdorte abermals zu einer Tagsazung ^ ^isen und unterdessen in Bezug auf Einführung des Rcligionsfricdcnö in den gemeinen Dsts, ^ Zürich's Weisheit das Erforderliche anheimzustcllen; doch wurde Schaffhausen ersucht, in " barauf hin zu wirken, daß, wenn ein papistischcr Beamter sterbe und durch neue Wahl ersczt ^bej Wahl bis nach erfolgter Einigung über die Rechtssprüche der Säze eingestellt bleibe; ks über die Gesinnung der Dicßenhofer an Zürich berichten, k. Der Handel über AuS- ^flsirt^ ^^ezten französischen Kleinodien soll nicht als Standcsgeschäft behandelt, sondern den Inrath ""bcimgestcllt werden; doch sagt Schaffhauscn die Auslieferung des Thcils zu, welchen Waldkirch Aech^^bauscn gebracht habe. K. Auf Anhalten des Rathshcrrn Philipp Richcll von Hanau um eine >»it 5^^"^ Herstellung der dortigen Schule und des Klosters Schlichtern wird, nachdem Mühlhausen Kronen vorangegangen, der Antrag auf 166 oder 56 Gulden für jedes Ort in den Abschied 404 Februar 1653. ^ Arth genommen. Ii. Indem Zürich erinnert, wie Schwhz fortfahre, den evangelischen Flüchtlingen von die AusHingabe ihres Vermögens zu verweigern, stellt es in Frage, ob ein in der Grafschaft KY gefallenes Erbe der zur katholischen Kirche übergetretenen, in den freien Acmtcrn wohnenden Erbin Z lassen werden solle. Uebcr diesen Spceialfall einzutreten findet man sich zwar nicht instruirt, wird in den Abschied genommen, ob man nicht künftig die in den evangelischen Orten fallenden, ^ Schwhz gehörigen Erbschaften zur Entschädigung der Flüchtlinge von Arth verwenden und bei vorkommenden Erbfällcn zwischen evangelischen und katholischen Orten vor Auslieferung dcrErbsch^^ Gcgcnrecht sich zusichern lassen und dieß in den gemeinen Herrschaften ebenfalls in Anwendung br>^ wolle, l. Auf Anregung Zürich'ö wird die Frage, ob die Leute von Arth zur Unterstüzung in Holland und Frankreich von den Ständen oder lieber durch das allgemeine Predigtamt, und in . durch den Gesandten Pell zu empfehlen seien, in den Abschied genommen, k» Zürich refcrirt, wie daS Uri's, Schwhz zum Eintreten in eine unparteiische Rechtshandlung anzuhalten, allen Ständen besonders aber bei Luccrn der Antrag gestellt worden sei, zu solchem Zwcke zu Berufung einer Xlor > ^ Tagsazung einzuwilligen, von Luccrn aber noch keine Antwort erfolgt sei. Beschluß: noch „n der Antwort Lucern'S zu harren; sofern aber.von Uri Versammlung einer Xlörtischen Tagsazung ^ .^l würde, sogleich dazu Anstalt zu treffen. I. Von Zürich wird erzählt, wie Oberst Joh. Rudolph den Austritt genommen und der französische Gesandte für ihn intercedirt habe. Die Stände ^ vorläufig nicht darauf einlassen, Rath zu crtheilcn, meinen jedoch, es könne vorsichtiges Zuwart ^ geeignete Auskunftsmittel führen. «1. Dem Gesuche der Stadt Rottweil um ein Fürwortschre^' ^ das Kurfürstencollegium in Frankfurt, daß Nottweil bei dem Hofgerichte und bei den beim Friedens erlangten Privilegien und Rechten erhalten bleibe, wird entsprochen. 1». Jedes Ort soll an seine ^ ^ lcute in französischen Diensten Befehl ertheilen, daß Feldprcdigcr angestellt werden, und Zürich bei' Bern bei Neuenburg darauf hinwirken, daß von dort aus gleiches geschehe. Zürcher Hauptle»^ Oberst Lochmann zu Pcrpignan in Catalonicn und die Hauptleutc Escher und Rahn in Italien; ^ die Hauptleutc Wattenwhl und Villard in Italien, Erlach in Flandern, Dub in Paris; von Jmthurn in Italien, Ziegler in Flandern; aus Bünden drei Compagnieen der Herren von Tscharner in Italien, Stuppa in Paris; von Neuenbürg Ohri und Marbach in Italien. ^ Burgermeister Wettstein in Basel und Landammann Rcchstciner aus Appenzell A.-Rh. als evangelisch^ entworfenen, einer Replik des Prälaten (von St. Gallen) entgegengesezten Duplik, den Rechtsspruch ^ ^ ^ sowie dem Antrage, dieselbe in den Druk zu geben, wird beigestimmt. >». Auf Erinnerung SolotlM" ^ in eigenem Interesse wünscht Basel, daß die Ansprachen dieser beiden Städte an den Prälaten E ^ Blasien) und den Rittcrstand und die Kammer im Elsaß, durch die Necommandation der übrige ^ unterstüzt werden möchten. Der Antrag, ihnen zu entsprechen, wird in den Abschied genommen- ^ U Gesandten von Appenzell und Stadt St. Gallen wird widcrrathcn, dem von Hause erhalte» fehle gemäß nach Solothurn zu reisen; denn ihr Gesuch um Abstellung der den eidgenössischen in Lhon auferlegten Zölle könnte nur Erhörung finden, wenn sie die auf den Bund bezüglich^ rnngen des französischen Gesandten unterzeichnen, was für sämmtliche Stände sehr nachtheilig '^c» Ansichten werden nach Appenzell und St. Gallen überschrieben. 1. Die von Abt und Stadt S1- ^ und Appenzell über die ausgemünzten neuen Zürcher Schillinge, Schaffhauser Bazen und ' ' Februar 1658. 465 ^kschwcrde veranlaßt einen Zusammentritt dieser Stände, wobei Zürich und Schaffhauscn sich derscl gemeldeten Münzen gegen Waarcn wieder einzulösen, Verrufung oder Hcrabsczung den» ^ unterlassen ersuchen. Von der erfreulichen Zuschrift des Herzogs von Longucville über der d>es BnndcSgcschäfts und über die von Herrn Fäsch dabei cntwikelte Gewandtheit, und von Eugöne de Savohc, Comte de Soisson, neu ernanntem Befehlshaber der Schweizertruppcn, ein- »>ich EomplimcntSerwidcrung wird einfach Kcnntniß genommen, t. Dem Peter Roschet von Basel ein Entschuldigungsschreiben wegen seines AnoblcibcnS vom RcchtStag (mit Gölderich) bewilligt. » ^ ' ^uggaruö). v. (S. u. vier ennctbirgischc Vogteien überh.). H». n. (S. u. LauiS). (S. knnctbirgische Vogteien überh.). «. (S. u. Lauis). ^ Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegcnhcitcn: ^l>m iiberh. V. Art. i3Ä. Kriegswesen. Z'. Art. 178. Stellung der Geistliche». . Art. 248. Evangel. Begrtibnistplaz. Art. 57. vandcs-u. Commnnalvcrw. i. AUg. ^ x. „ 492. Märkte. ». Art. tt8. Zvllsachcn. Conferenz der Orte Lucern, Unterwaldeit und Zug. Lucern. 1VS8, 2V. März. Staatsarchiv «»crrn. Allg. »bsch. Bd. XliVIII, IN. toi. «z. P^^^de: Lucern. Hcillrich Flcckcnstein, Schultheiß; Ulrich Dullikcr, Pannerhcrr; Christoph ^btval^ ^^^^dter; Ludwig Mchcr, des Raths. Unterwalden. Joh. Jmfcld, Landammann von dach >. Zelgcr, Panncrherr von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidlcr, alt-Ammann; Jakob Zum- °es Raths. Zwcycr'schcn Handel eingetretene Ruhe hat, ohne Nuzcn des gemeinen Vaterlands oder ji, begst^'^" Sache, nur dazu gedient / die andere Religion in der Einführung der gesuchten Parität «heil» daher einen neuen Zusammentritt nöthig gemacht. Nach stattgcfundencm Gruße und Mit- »Ngrsj,. ^ Frciburg Und Solothurn ait Lucern eingelaufenen und von Luccrn in Bezug auf eine tlrj ^htcistung nach Zürich abgegangenen Zuschriften spricht Obwaldcn das Bedauern aus, daß ^"trag ^ Glocke angeschlagen" und seine Sache bei Zürich anhängig gemacht habe, und stellt den des I" Schreiben nach Uri und Schwhz, die Handlung bei den katholischen Orten, im Sinne ^dcrbuuh^"^" Brcmgartcn Verabschiedeten, bleiben zu lassen; Nidwaldcn meint, auf den Drci- ^ge>i ^"^^gkhcn und voil den andern katholischen Orten einzig die Manutcnirung desselben verderbe. ^ bitten zu sollen, daß unterdessen Oberst Zwchcr nicht an die Tagsazungcn abgeordnet ""''^,'uuv^ daß um eines einzigen Mannes willen der katholische Glaube dergestalt leiden dar > andern als den von Nidwaldcn gegebenen Rath zu finden; Lucern hält ebenfalls >c katholischen Orte „bastant" genug gewesen wären, den Handel auszutragen, und sieht in 406 März 1658. der Ungeduld der Untcrthanen über die Hinderung des Handels und Wandels einen dringenden ^r»"^ die Angelegenheit wieder zur Hand zu nehmen. Hierauf vereinigt mau sich dazu, die vier Orte ^ ^ Frciburg, Solothurn und Appenzell auf den t. April zu einer Konferenz einzuladen, um mit vollmächtigten Boten zu bcrathcn und zu beschließen, was geeignet sein möchte, die wachsende 3»^ der andern Religion zu unterbrechen, den eigenen Streit zu beendigen, namentlich auch Uri zu vcr>"^ daß Oberst Zwcher nicht zur Tagsazung abgeordnet werde. I». Obwaldcn legt ein Schreiben des von Konstanz vor, laut welchem die Beatification des Bruders Klaus gleichsam beendigt ist, u»d an, an die Stelle dcö gestorbenen Gardchauptmannö Rudolph Pfhffcr ein neues Procuratorium, v>c ^ in der Person dcö nunmehrigen Gardchauptmannö Ludwig Pfhffcr, zu bestellen. «. Von Luccr» aufmerksam gemacht, daß Bern, Schaffhausen und Basel neuerdings geringhaltige Münzen präge» " die Untcrthanen also vor Aufwechölern gewarnt und auf der künftigen Tagsazung darüber Vera gepflogen werden sollten. ' , ^ . Anmerkung. Am 30. März schreibt Lucern an Solothurn: Man hoffe, Freiburg und Solothurn wcl^^ durch die Dcputatschaft von Schwyz nicht abhalten lassen, die Confcrenz zu besuchen, dürfen auch darauf zählen, daß ^ und Uri der Aufforderung entsprechen werden: die von katholisch Glarus nach Bremgarten ausgeschriebene t5onfere»i' der Tagsazung vorangehen soll, werde man zwar beschulen müssen, aber weder diese noch jene werde etwas fruchte"' ^ Zweyer dahin abgeordnet werde: Solothurn dürfte daher Uri ersuchen, den Oberst Zweyer etwa aus Grund korp-r" Indisposition zu Hause zu lassen. SA». Conferenz der IX katholischen Orte. Lucern. IttS«, 3. und A. April. Staatsarchiv Luccr». Mg. Zlbsch. Bd. XI,VIIl, lit. ä.., toi. «S. Gesandte: L u c e r n. Heinrich Flcckcnstein, Schultheiß; Ulrich Dulliker, Pannerherr; Pfhffcr, Statthalter; Ludwig Meher, des Raths; Alphonö Sonncnbcrg, Bauherr. Uri. 3^' Beßlcr, des Raths; Burkhard Zumbruuuen, Landschrcibcr. S ch w h z. Martin Bclmont, alt-Landa»""^^ Joh. Kajpar Abhbcrg, Landeshauptmann. Uutcrwalden. Johann Jmfeld, LandeShauPtma»»' Wolfgang Wirz, alt-Sekelmcister, von Obwaldeu; Joh. Melchior Leu, Landammann von Nid»'" Zug. Gcorg L-idler und Niklauö Ilten, beide alt-Ammanil. Glarus. Ulrich Tschudi, Frciburg. Simon Pctcrmann Meher, alt-Burgcrmcister, Solothurn. Wilhelm von ^ Schultheiß; Franz Haffncr, dcö Geheimen Raths. Stadtschreibcr. Appenzell I.-Rh- 3^ Sutcr, Landammann. ». Solothurn sowie auch Uri und Schwhz trafen erst am 2. April ein. Die zwei ersten Tage " von den VII Orten zu vorläufiger Besprechung bcnuzt, wobei mau sich besonders bei dem Nu»t>"^ wohl vergeblich, um Mitteilung der erst seit Weihnachten von Geistlichen aufgenommenen vierzig Oberst Zwehcr betreffend, bemühte. Mail vernahm, daß Schwhz dem Memorial dcö Nuntiuö memorial an die Seite zu stellen beabsichtige, wovon man ihm aber abrathen will. Als am 3. AP" April 1658. 407 ^ndtschast von Solothurn hicvon Anzeige gegeben wurde, eröffnete sie, sie sei angewiesen, nur insofern ^ Zuzulassen, als man geradenwegs die Form des Rechts brauchen, die «privatn« auf der Seite lassen, "dublier« vernehmen wolle, mit Verhören und Kundschaften, DePositionen und Informationen sich abmühe, sondern das alles den Rechtösäzcn anhcim stelle. Auf dicß hin wurde Solothurn cr- ^' lich in hjxscr sg wichtigen Sache, die den Glauben betreffe, von den übrigen Orten nicht zu trennen, l« ^ ^ nicht eintrat, sondern förmlich protestirte, „daß es keine Parth noch in dicßem gschcfft in- Uri und Schwhz laut der Verabredung zu Mellingen ihre Mißhcll lezte^ ilu stellen entschlossen seien, erklärt die eintretende Gesandtschaft von Uri, beider do„" ^°"^vnz habe ihr Stand sich zwar der Judikatur und der Richter begeben; nach dem Absprung ' Schwhz finde er sich aber nicht mehr daran gebunden; die Gesandtschaft sei abgeordnet, gütliche An- Fch ^^chörcn, nicht zu klagen; Schwhz habe nicht genug an dem Urthcile, sondern häufe Fehler auf sei' ^^3>ere den geistlichen Proceß sogar unter den gemeinen Pöbel aus, was eine gefährliche Sache kelle ^udammann und Landeshauptmann Zwcher komme ganz anderes zu, als was ihm zugelegt werden bedanke mau z. B. die Neutralität von Glarus im lcztcn Kriege; nachdem Schwhz den gcist- f..//^ceß mißbraucht habe, werde Uri die Ocffnung desselben von dem Legaten verlangen; wenn die ^ bchen Orte dem Stande Uri nicht zum Rechte zu verhelfen vermögen, so müsse er an die ganze ljs^^^"schaft gelangen. Schwhz seinerseits erinnert, wie es die Zwcher'sche Privatsache an die katho- sihr/ gestellt, das Benehmen des Legaten in der Jnquisitionöaugclcgenhcit es zu seiner Sentenz zu sczt dann aber der Legat durch sein unwahrhaftcö Manifest es in die Notwendigkeit vcr- ^ ^^""6 ^'"vr Ehre dasselbe zu widerlegen; auch Rathsglicdcr seien darin mit Tadel ansei,^ ^ ^ Burthun oder mau werde es ihm „in den Busen schieben"; die von Uri seien gegen schmählichen Auökündung verfahren; auch ihnen schütte es das in den Busen; ^c,i i/' "" etwas zu „sprechen" habe, so wolle man nach dem Drciländer- oder Vicrwaldstättcbuud cinstehen. Nachdem beide Thcile ihre Behauptungen weiter gegen einander verfochten hatten, »i^ ^ nochmals den Entschluß, neben Oberst Zwcher auf Tagen nicht zu sizcn, so lange er sich 5>rtc Schuld purgirt haben werde. Hierauf verständigten sich die Gesandtschaften der VII geistlichen Proecß zu verzichten, laut dein mclliugeuschcn, von Uri und Schwhz bereits an- »Ug Verfahren zur Rechtöübung zu schreiten und in keinerlei Weise zu gestatten, daß die Sache dc^ katholischen Orte gezogen werde. Daher wurde sowohl der Gesandtschaft von Uri von Schwhz dieser Beschluß eröffnet und die Forderung an sie gestellt, auf folgenden l>»ßStaus zu erscheinen und sich zur Rcchtsvcrhandlung verfaßt zu halten, mit dem Bemerken, Schluß fortfahren würde, wenn die Parteien nicht erschienen. Als Uri diesen besgfi^^'"'ä"bringcn nicht übernehmen wollte, Schwhz auch auf nähere schriftliche Erläuterungen deutete, Sendschreiben abzufertigen. I». (S. u. Lauis). e. Dem Wunsche Frci- ^ de„,^ ^ ^ ^Ratification des Franz von Salcö, gewesenen Bischofs zu Genf, und des Paters Peter Eani- ^ge dcs^'^" Vater empfohlen werde, wird entsprochen, mit dem Zusazc, auch das Nöthige über dic- ^rator ^^^udcrs Klaus bcizufügcil. «I. Der neue Gardchauptmann Ludwig Pfhffcr wird zum Pro- bcr päpstlichen Heiligkeit gewählt. t. Die Bitte Obwaldcns, es möchten, wie das von Lu- 408 April 1658. ccril geschehen sei, auch die übrigen Stände zur Beatification des Bruders Klaus Geldbeiträge wird in den Abschied genommen. Man sehe auch im Abschnitte Hc>rschastSangele,ienheiten: Lauis. >» N>t. 249. Evangelischer Begräbnisiplaz. S4«> Conferenz von sieben katholischeil Orten. Stans. Iii»«, 8.-13. April. Staatsarchiv Liicer». Allg. Absch. Bd. Xl.VlII, Ii«, td., toi. »o. Gesandte: Lucern. Ulrich Dullikcr, Panncrhcrr; Alphons Souncnbcrg, Bauherr. U» walden. Wolfgang Wirz, alt-Sckelmcistcr von Obwaldcn; (Joh.) Melchior Leu, Landammann waldcn. Zug. Georg Sidler und Niklaus Jttcn, beide alt-Ammann. Glarus. Ulrich Tschudi, iZ Halter. Freiburg. Simon Petermann Meyer, Bürgermeister. Solothur n. I. Wilhelm von ^ brugg, Schultheiß; Franz Haffner, Stadtschrciber. A p p e nzel l I.-Rh. Johannes Sutcr, Landa»»^'^ «. Por den Abgeordneten der sieben katholischen Orte, als legitimirtcn Säzcn und Richtern ^ wegen Oberst Zweyer entstandenen Mißhell, erscheinen die Abgeordneten von Uri, und zwar ohne Zn'^ itämlich Statthalter Joh. Franz Jmhof, Joh. Balthasar Bcßlcr und Landschrciber Burkhard Zu»lbrn'^' Marnu sein" sowie die Abgeordneten von Schwyz, und zwar ohne einen Aetnarius, Michael Schoruo und Belmont, neu- und alt-Landammann, und Joh. Franz Rcding. Auf die Frage, ob sie ihre Streik den von den sieben Orten gewählten Säzen zu entscheiden überlassen wollen, antworten die Abgcr'u ^ von Uri, ihr Stand habe zwar den mcllingenschen Borschlag ratisicirt, aber mit dem Vorbehalt, ^ Säze selbst zu wählen; man wolle jedoch höreil, wie Schwyz sich ausspreche. Schwyz gibt zur nachdem man ihm versprochen habe, daß die Sache als Rcligionsangclcgenhcit behandelt nndvenl^ Ort ein Aetnarius und Richter gestellt werden solle, dann aber davon abgegangen worden Schwyz sich seines Rechtes bedient, habe hierauf Uri eine starke Proelamation und der Nuntun tlvcr^ sollte, alle gegen Zürich errungenen Vorthcile verloren gehen. Nachdem beide Theile noch y» Manifest gegen Schwyz erlassen u. s. w., so daß, wenn das Geschäft weiter gezogen oder dritten, vierten und fünften Male replieirt, Uri u. A. bedauert hatte, so schlechten Dank fn> ^ Kriege geleistete Hilfe gefunden zu haben, von Schwyz aber erinnert worden war, daß die Berthen"^, von Rapperswyl eine gemeinsame Pflicht gewesen sei, Schwyz namentlich auch den Bcisiz bei fercnz ansprach, fand man angemessen, weder Uri noch Schwyz sollen bei der Entscheidung in diesem sizcn; denn Uri habe den Oberst Zweyer zu früh absolvirt und Schwyz sei mit dem Urthcil vorgcs Da nun aber Schwyz nicht klagen will und wohl auch Uri den Oberst Zweyer zu stellen vcrwcige"l und die Berufung auf den Sempacher Brief von Seite Uri's, sowie die Reservationen von Sch>^'^c Entscheidung im Wege stehen, wird an die mißhelligen Orte die Frage gestellt, ob sie nicht ^ einander selbst vergleichen oder den Streit zu gütlichem Spruche übertragen wollen. Uri erwiderst April 1658, 409 ^ »lochte man zu einem gütlichen Vergleiche mit Schwhz oder auch zu einem gütlichen Spruche sich Än ' wenn Schwhz nicht bei der gefällten Sentenz bcharrte. Schwhz zweifelt am Erfolge lichc, ^krhandlung, bleibt bei der Meinung, daß die Säzc beide Proeesse, den geistlichen und wclt- dvch ^^börcn sollen, will nicht von dem Urthcil abgehen, eher sterben, will auch nicht gegen Uri klagen, M ^'^ben, daß weder Uri noch Schwhz bcisizcn, hingegen sich vorbehalten, nach Nothdurft auch dazu llri geschehene Eröffnung, daß Schwhz auf gütliche Verhandlung nicht eintreten wolle, erklärt ' >n der Vorauösczung, daß Schwhz eine formelle Klage eingebe, die Kläger genannt und gestellt, die Ilmi-LÄs dem compctcntcn Richter überlassen, daö vor und nach dem Kriege Geschehene bciscits dem Oberst sicheres Geleit gegeben werde, sich bereit, auf den angescztcn Rechtötag, künftigen Mit- ^»scheinen. Das verlangte Geleit wurde dann auch sogleich zugesagt und Schwhz ermahnt, zu ^ Kläger kein Antwortcr, also auch kein Richter sei, und daß die Willfahr der Repu- Abbruch thuc, hicmit cincil Aetuar zu stellen. ES wurde erwidert, die Instruction sei da- hcimschrciben. Dann wurde beschlossen, künftigen Mittwoch, auch wcun die erscheinen sollten, das Recht walten zu lassen. I». (9. April.) Der leztc Lueerner Abschied Bcrathung, welchen Siz man dem Oberst Zwchcr bei der Verhandlung anweisen »in» '^^»dcn, wie die Lueerner 1658 außer die Schranken gcsezt und verhört worden seien, so werde lezt auch halten müssen, und zwar um so mehr, da man früher schon neben ihm zu sizen prote- m ^ habe, "tu!« Gegen den Antrag von Luccrn, daß, wenn die Parteien den Säzcn keine rechtmäßige Materie do>i ^ ^usatioiüs an die Hand geben, alle Sachen verhört werden sollen, erwidern die Gesandten Ach/ ^ ^ und Glarus, wenn der Streit dieses Mal nicht zu Ende gehe, werden ihre Stände keine lassen, äußert Frciburg besonders sein Befremden, daß es sich um eine gemeinsame ^ Sache handeln solle, will Solothurn mit der geistlichen Inquisition gar nichts zu thun haben. ^ belehrt, daß in Diffamationsfällcn inqnirirt werden müsse, Oberst Zwchcr die Aufnahme die q ^schalten verlangt habe und auch von den Orten in Betracht der engen Verbindung, in welcher auf ^ uettonos mit dem gemeinsamen katholischen Wesen stehen, und mit besonderer Rüksicht stehende Invresis und proäitia, die Inquisition sollicitirt worden sei. Es wird daher Nuntius um Mittheilung der Jnquisitionsactcn zu ersuchen, und hierauf das richterliche ju», Säzcn geleistet. Die schon zur Heimreise gerüsteten Gesandten von Schwhz werden ^lelbe^" ^nucchnt. «. (1t), April,) Der Secrctär des Nuntius (Paradisi) überreicht ein Schreiben ^»'ngt mündlich vor, obwohl der Nuntius die Jnquisitionsactcn den in Stanö vcr- Heiligf.j" zu übersenden versprochen habe, könne er es jczt doch nicht thun, weil die päpstliche >M„ Originalschrcibcn ihm untersagt habe sich der Sache weiter anzunehmen. Solothurn räth >>ie geistlichen inquisttiones um so weniger zu bekümmern, da in Mellingen davon gar nicht Allein es wird beschlossen, dem Nuntius vorzustellen, daß er durch eine solche ganzen Handel stckc. «I. (11. April.) Weil Schwhz nicht eingetroffen ist und nicht Ha>ldx„ scheint, einen Actuarius zu stellen, und von dem dort aufgenommenen Proccß nichts bei g»bt ein ernsthaftes Schreiben dahin ab. v. (12. April.) Der Nuntius sendet die b>e>l ^ ^ ^"guisitionsacten mit dem Bemerken ein, er hoffe, er werde dcßhalb Entschuldigung finden, »»» die Einigkeit zu befördern bczwekc, sende sie versiegelt, wie er sie von den Commissärcn Jakob 52 410 April l658, Bißling und Ludwig Tiringcr empfangen habe, und zwar mit dem Bedinge, daß, wenn Schwhz bei »»»" Urthcilc bleiben und die Sache nicht nach dem Bunde von 1580 als Religionssache entscheide» ^ wolle, davon kein Gebrauch gemacht, die Kundschaft auch geheim gehalten werde u, s. w. Dem N""", wurde die Mitthcilung verdankt. Bei Verlesung des mellingenschen Abschieds fand man, Schwh! ^ gar nicht Ursache zu klagen, daß man ihm gemachte Versprechungen nicht gehalten habe. WaS »>a» ^ nehmen wolle, wenn Schwhz nicht erscheine, wird bcrathcn, aber nicht ausgemacht, l°. (13. April ) ^ Schwyz erscheinen Martin Bclmont, Franz Rcding und Landeshauptmann Joh. Kaspar Abyberg, lcz ^ als bestellter Aetuar. Sic wiederholen den anfangs gehaltenen Vortrag und erklären, nur da»» c» ^ Actuariuö stellen zu wollen, wenn auch andere Orte es thnn. Von Schultheiß Dulliker wird unter - ^ Weisung auf das von Glarns und Solothnrn unter m 3. November t057 ergangene Schreiben bc»» ' der moelus pioeollondi sei eben dadurch, daß Schwhz mit seinem Urthcilc vorgeschossen, abgeändert übrigens werde in Bezug auf die salvaxznnrllm bei Hilfikon Luecrn die Originalactcn vorlegen, und Nidwalden erklären, gegen Oberst Zwcher keine Klagen einbringen, hicmit auch keinen stellen zu können, Zug hat einen Aetuar ernannt, da man sich aber dcßhalb gestoßen, haben die ordneten die Klagen schriftlich mitgebracht, Glarns, Frcibnrg, Solothnrn und Appenzell sind ^ mit keinen Actuaren versehen und wollen zuerst die Klage und Autwort hören, um zu erfahre», sich wirklich um eine gemeinsame Sache handle; immerhin aber wollen sie den Streit nicht mehr Händen geben, ohne daß er zu Ende geführt sei, Schwhz beruft sich darauf, daß der Nuntius de» ^ ^ als eine gemeinsame Sache erklärt habe, daher denn Schwhz nicht als Partei betrachtet und Stellung eines Aetuars angehalten werden könne; eigentlich sei ja Zwcher zuerst als Kläger aufiss^ > Luecrn will endlich wegen der die bei Hilfikon betreffenden Sache, jedoch nicht einen Aetuar stellen und so die Verhandlung beginnen lassen. Nun legen die Gesandten von ihre Instruction vor, laut welcher sie auf die Zumuthung, daß Schwhz als Kläger auftrete, gar »' gehen dürfen, nicht einmal unter dem Prätezt, die in Schwhz aufgenommenen Untersnchungöal^^ Säzcn zur Bcnuzuug vorzulegen, indem ja dieselben mchrcrn Säzcn bereits vertraulich mitgcthcilt seien, so daß es ihnen weniger an der Bekanntschaft mit der Streitsache als daran fehle, ve» durch Uebcrnahmc der Klage als Richter anerkannt zu sein, Uri, von dieser Ablehnung der in Kcnntniß gcsezt, sowie auch, daß Schwhz verlange, daß ohne Kläger ox »uUwritnto juäicis werden solle, bringt in Erinnerung, wie viel cö sich des Friedens halber habe gefallen lasse», ^ trag der aufcrlaufcnc», besonders auch durch Hcrbcrufnug vieler Offiziere für Oberst Zwcher vc>a"^^ nbcrschwänglichcn Kosten, weist die Behauptung, daß Zwcher gegen die Calumnianten in Schwhi .z erhoben habe, mit der Behauptung zurük, er habe gebeten, nicht zu inquiriren, sondern zu rcmed»' ^ finde sich ferner, daß man über Sachen inquirirt habe, die zwanzig bis dreißig Jahre vorher laufen, daß in das Examen böse Buben gezogen worden seien, die den Tod perschuldct habe», ve» ^ sagenden, auch Bauer» aus dem Zürichgcbiet, ja Inquisitoren selbst, wider erkannte Wahrheit ^ wegen Wallis geredet worden sei. Nochmals wurde Schwhz aufgefordert, die Klage z» stelie»' abermaliger Weigerung erklärt Obwaldeu, da man die Säzc nicht als Richter erkennen wolle, blc> nichts übrig, als ihren Eid „wieder auf den Tisch zu legen." Ebenso auch die andern Säzc. daher ersucht, die Sache nicht weiter zu ziehen, sondern die Entschließung der VII katholische» April 1658, 411 den Abgeordneten von Schwhz dagegen in die Herberge der Bescheid übcrschikt: Da sie abcr- ^ mit einer Protestation , sogar wider die Orte als Richter, cingekomincn, könne man anders nicht ' ^e hicniit geschehe, iit kräftigster Form für alles hieraus erwachsende Unheil, Kosten und Schaden einlegen, Schwhz aber erwiderte mit einer schriftlichen Antwort, welche die vier Hauptpunkte ^ den den Abgeordneten gehaltenen Vorträge enthielt und die Schlußerklärung: Sofern die Herren sthcl Horm ZwchcrS doliotn ox okticio nodili proeedircn und sentcnzircn wollen, lassen sie es gc- beziehen sie sich aber in dem und dem übrigen auf ihre Instructionen. Indem endlich ^ vertröstet wurden, daß man das Geschäft nicht verlassen, sondern den Obrig- dc>l" ^ Satiren werde u, s, w., und sie dann Ocffnung und Besichtigung des geistlichen Processcs tkr^'wic Verschiebung der weiter» Verhandlungen bis nach Ostern und gleiche Zahl der Säzc Pro (zwei von jedem), ihnen aber geantwortet wurde, der Nuntius habe den geistlichen hiesig bcsondcrn Conditioncn übergeben, welche nicht erlauben, der Forderung zu entsprechen, bc- sich geistlichen Proccß, der faul, falsch und nnwahrhaft sei, von dem Nuntius selbst dv» I "uch bei den Rüthen, Burgern und Landsgcmcindcn mit der Bitte cinzukommcn, denen Pc Audienz zu geben ohne auch Uri zu avisircn. Man empfahl ihnen jedoch, lcztcrcS zu Meidnng u„ruhcn und im Vertrauen auf den Bericht der Gesandtschaften zu unterlassen und iurksi L"rcrn, den geistlichen Proecß, da die Säzc noch nicht gesprochen haben, dem Nuntius nicht sondern versiegelt aufzubewahren. Gegen die Protestatio» Schwhz's wird ebenfalls Ä n k>>> Mcrkung. Die Zürcher Abschiedcsammlung, die die Verhandlungen dieses Tages ebenfalls enthält (Bd. 155, 'Neys», ^ Beilage einen „blxtraet. vfgcnoniencr Kundschaften zu Stans; den 10. Aprilis 1658", nebst dein Na- der sechszehn Kundschafter, DaS wesentliche Ergebnist war: Als Donidekan Papus in den KriegSrath kam, "»»g "^'er gesagt, man solle NappcrSwyl versehen, auch einen Ausfall aus RapperSwyl versuchen; schon bei der Lan- l" Brunnen habe man Echwyzer über Zweyer schmähen hören', bei Pfäsfikon sei von einigen Schwyzern wie über dabx ^andsleute geschimpft, so auch gesagt worden, man sollte den Zweyer tvdtschlagen; nach dem Lillmergcr Siege ^ ^^"g auf die zu Reichenburg verlangte Neutralität gesagt, jczt könne man mehr prätcndiren! wie die zu dei Rothenthurm angelangt und von dem Dortor von Einsicdcln ausgefordert worden seien, »ach Einsicdcln '^khcr ' ^ Zweyer nach Schindellegi geführt; bei dem Angriff auf die Bellenschanze und auf den Ehrl habe Achtum ^'andschreiber Betschart für Munition gesorgt i dast er aber vor dem Angriff de» Zürchern mit dreimaligem , Hutes ein Zeichen gegeben, sei um so unwahrscheinlicher, da die Zürcher Wachen unvorbereitet gefunden "ach s ^ Blalliser selbst widersprechen der Sage, als hätten sie sich durch Zweyer vom Zuzuge abhalten lassen; als heg ^ Minung der Bellen das Volk sich verlaufen, habe Zweyer gemahnt, das schwere Geschüz nach Wylen in Sicheren, ^ ^lbst habe auch Anstalt gemacht, nach Psäsfikon zurük zu gehe», und als zwei dabeistehende Kapuziner ^°lle ^ ""^ct, lieber aus feindlichem Boden stehen zu bleiben, habe er geantwortet: wenn sie den Krieg führen wollen, Degen abtreten u. s w. — Die im zürcherischen Extrart enthaltene Beilage fehlt in der Luccrner 412 April 1658. S4R Conferenz der evangelischen Orte nnd Stadt St. Gallen, Aarau. 3V. April. (20. April alt. Kal.) Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. ISS, toi. »». Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter; Kaspar Hirzel, Stadtschrciber. Bern. Joh. Anton Tillicr, Sckclmeister; Joh. Jakob Bucher, Basel. Joh. Rudolph Wettstein, Bürgermeister; Benedict Socin, des Raths. Schafft)"" . Leonhard Mcher, Bürgermeister; Joh. Konrad Neukomm, Statthalter. Appenzell A.-Rh> ^ Ulrich Dietzi, Statthalter. Stadt St. Gallen. Georg Zwicker, alt-Sckelmeistcr. >j, «. Veranlaßung zu dieser Conferenz gab die Antwort des Königs von Frankreich und des nals Mazarin, daß das Bundesgeschäft wieder dem Gesandten de la Barde überwiesen sei. D" ^ aber die auf der Conferenz vom August 1657 gefaßten Beschlüsse nicht durchgesezt werden könnc», nach vielfachen Verhandlungen der Vertrag von 1602 zu Grunde gelegt, doch mit dem Vorbehalts ^ das deutsche Original treu in die französische Sprache übertragen werde. Auf dieses hin erklärt sandte sich bereit, einige Erläuterungen über den Bund in zwei dem Hauptbricfe gleichstehende Bc> aufzunehmen, besonders aber begehrt er dem Art. 3 des Bundes die Glosse beizufügen, daß die Wcrb»'^ und Aufbrüche nur dann abgeschlagen werden mögen, wenn in der Eidgenossenschaft wirklich oder doch augenscheinliche Kriegsgefahr, und daß die Nestriction des Hauses Oesterreich auf die Liu>c ^ Erzherzogs Sigmund beschränkt werden soll. Beides findet man bedenklich, nimmt es aber auf ^ ^ sandten inständiges Begehren in den Abschied. Auf der Exccption der elsäßischcn Lande wird sischer Seits bcharrt und der Gesandte will dem König Zustimmung empfehlen, wenn man andere sich einige. Zur Fortsezung der Verhandlung wird auf den 14 Mai eine andere Confcl^ ^ Aarau angesezt. Den Standesregierungen ist zu berichten, daß man kaum eine andere Wahl ha ^ entweder die vorgelegten Projecte anzunehmen oder ganz auf den Bund zu verzichten, daß ^ Zürich's Antrag jedenfalls vor Bewilligung eines Volksanfbrnchö die inländischen Streitigkeiten lw ^ sein sollten. I». (S. n. Lauis). e. Die von Schaffhauscn angezogenen Differenzen zwischen Schall^ nnd Zürich sollen nächstens zur Erörterung gebracht werden. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Lauis- Art. 25V. Evangelischer Begräbnißplaz. Anmerkung. Dem Abschied wurden folgende auf den Bundesvertrag bezügliche Beilagen zugefügt: ^ des ersten und des zweiten Bcibricfs der eidgenössischen Gesandten, betreffend die besondere Behandlung der ^ ^ Truppen hinsichtlich der Religionsübung und anderes mehr. 2) ?rozet cke la premiere lettre annexo. 3) Kessln seeoncke lettre annexe (gleich Nro. 1). 4) 4,o traits ck'^IIianeo tel gue le pro;et en a ete ckoo»e a ^ les ckchnitös avoe 1'ancien proambule —, xrozet cke la preiniöre et seeoncke lettre unnexo — et I 4 etro ziasss separement touebant l'^tlsaeo. 5) I^'artiole touekant I'^Isaoo (gleich dem lczten Theile vo» ^ mit Ausnahme der dort enthaltenen Bestimmung zusgues si oe gue sa 5lch. ait paiö la röeompense cke mentionnee au traits cke lAunster, ein Vorbehalt, von dem die Eidgenossen nicht abgehen wollten), ti) ^ April 1658. 413 ^^ut I'^Isluzg (mit demselben Vorbehalte), eommo il a 6tö räprösontä pur son Lxeelloneo ü, Aloss. les V6- ^ ?) L'Miaueo so peut kaire on trois maniöros (von de la Barde proponirt): a) Die evangelischen Stände einen ^ andern Orten schon abgeschlossenen Vertrag, demselben ihre Siegel beifügend; dann stellt der König h , Lienen Brief aus, daß die evangelischen Stände bei Religionskriegen ihre Truppen zurükziehen und daß der Vor- ^pstes und des Cardinal-Collegiums sie nicht berühren soll; ebenso einen offenen Brief an Bern, berührend j»g schon 1579 und 1902 gegebenen Zusicherungen würde man noch als Zusaz zum Art. 1 in Be- ^ Kaufmannschaft beifügen, daß im Elsaß nur die vor der Besiznahme durch Frankreich bestandenen Zölle bezahlt b) Die evangelischen Stände acccptiren und siegeln den mit den andern Orten abgeschlossenen Vertrag und der H ^'kßt mit ihnen noch die bereits entworfenen zwei Beibriefe ab (Nro. 2 und 3). e) Das durch den französischen Aeiu ^ entworfene Project (Nro. 4) wird angenommen, mit Ausnahme der das Elsaß betreffenden Stelle, wogegen in dortigen Zölle vom König ein offener Brief ausgestellt wird. — Welche Weise auch vorgezogen wird, so ^ oe? . . ........... . . .. . . . .. ^ lankre <2) kremiere lia.886, eontenant Ie8 piöees n6eo88aile8 i>0ur kairo 8eIon la. iiremL^re manivrs ^ ^ König in einem offenen Briefe eine jährliche Pension zusichern, bis der Friede oder eine lange Waffenruhe zwischen 1^. Spanien zu Stande kommt, worauf er den Eidgenossen 400,000 Thaler sendet, gemäß dem Vertrag von bro> . ^ nasse, eomenanr ms pieees neeessairos pour lairo i,-vuiauee somn m Premiere mauierv !>:»;<>», ^ ^ 7 lauära ajouter le traite äu sei pour Ness. äo Lerne: a) I.v traitä ä'alliauoe; b) In lettre >>»§ ^^effend Religionsübung und Zurükhaltung der Truppen bei Religionskriegen; e) In lettre patente, betreffend die la lettre patente, betreffend die Pensionen und Restanzenzahlung; e) la lettre patente, betreffend ^»te » ! 1) la lettre patente, betreffend Zinszahlung an Zürich für geliehene Summen; g) la lettre pa- >ez ' ^^'sfend Zinszahlung an Basel für geliehene Summen. 9) Leeonäo liasse: a) Le traitö ä'^IIianee, comme ^ iett ^ mutans I'ont passe; li) le projet <1e lettre annexe 1.; e) le projet de lettre annexe 2.; ä) projet Patente toueliant los xeages äo l'^lsaoe; e) projet äo lettre patente toueliant le paioinent äe la , ^uiuelle, l'onvo^ äes 400,000 6eus; t) projet äe lettre patente toueliant le paioinent äo la oense ä ^^lij ^ ^urie et äo Lille; g) le traite äu sei pour Ness. äe Lerne. 10) Droisieme liasse: a) Le traitä Kuo I^mdassaäour a äälivrä ei-äovant ü lZloss. les Oantons Protestant«; I>) le projet äo lettre est 4^ ' l'artiele äo I'^Isaee est üt<5; o) la lettre patente toueliant les peages äo l'^lsaee, tel gu'il Premiere liasse ; ä) la lettre patente pour le paioinent äe la Pension, tel gu'il est äans la preiniöro k) ^ lettre patente pour la eonse ä Ness. äe Tlürio et äe Laie, tel gu'il est äans la premiöre Lasse; ^ ^el pour Nsss. äe Lerne. — Ness. les Oantons protestants sont priäs, guo dlaris soit nomme ^ sie ^ ^ lettre annexe et äans les antros piöees. 11) Deklaration der Abgeordneten der Stände, iiiii ih^'^ ^"(icht der Antworten des Königs und des Cardinals zum Abschluß des Bundesvertrages geneigt seien, so- ^^^"»die Zusicherung gegeben werde, daß die eidgenössischen Truppen nicht gegen das Elsaß und die davon ^ Münder, Sundgau und Brcisach, verpflichtet seien. 12) Erklärung des französischen Gesandten, daß die schon n»d °>trage enthaltene Erörterung der elsäßische» Verhältnisse dem Bürgermeister Waser schriftlich zugestellt worden ^ ch> Unterscheidung beruhe zwischen Ländern, die der König besize ü titro äe eonguvte seulement ou ä ^ ^nime sa Naj. posssiäo I'^Isaoo et ee gui en dopend; in Betracht des rechtlichen Bcsizstands sei ^ten ^ Benennung des Elsaßes im ersten Artikel als gefährdend anzusehen; wenn aber alle andern Schwierig- gehoben seien, so werde wohl der König dem dießfälligen Bedenken der Stände Berüksichtigung ge- ! Erklärung der Gesandten der Stände, sie seien zwar nicht instruirt, den Bund wieder auf das alte Bundes- s / ^^keßen und mit den besprochenen Veibriefen sich zu begnügen, wollen dicß aber ihren Regierungen em- Bundesbriefc des Bcibricfes gedacht werde, die ans den Durchpaß und die Pension bezüglichen Bestim- ^ Aesix.""Abriefe Aufnahme finden, auf die Abrcchnungszahlungen (Satisfaction) zu vertrauen sei und noch vor Verträge jedes Ort eine Pension und einen Zins erhalte. 14) Veibrief, deutsch. 15) Lrojet äe la ^ ^er»,^ ^öersezung des vorhergehenden). 16) Erklärung des französischen Gesandten: Es scheine ihm aus den ^ ^ Be», ^ ^ Papieren hervorzugehen, daß die Abgeordneten der Stände sich dem zweiten Liasse zuneigen, was ihn '"kung veranlasse, daß in diesem Falle im alten Bundesbriefc nichts geändert, sondern die von den Ständen 414 April i653. geäußerten Wünsche in den Beibries gcsezt werden sollen u. s. w>, damit der Bundesbrief selbst für sämmtlichc der Eidgenossenschaft gleich laute. (Uebergeben am 25. April.) l7) prchoot äs In Premiers lettre «.»nexo dem französischen Gesandten übergeben am 25. April). 13) ?rcheet de la seeondo lettre annexe (25. Apn)- lettre patente da Kol touebant I'V^aee (25. April). 20) Antrag der eidgenössischen Gesandten, den ^ betreffenden Punkt im Entwürfe des Beibriefs anders zu fassen (27. April). 21) Erwiderung des französischen auf obigen Antrag (27. April). 22) Abänderungsvorschlag des französischen Gesandten betreffend das Elsaß (^ ^ ^ 23) lettre patente du koi pour la eense ü Nss. de Aurie, verschrieben von de la Barde. — Die unter 9 d, o, k, 8, unter 10 von d—1 aufgeführten Actenstüke fehlen unter den Beilagen zum Abschied. S4S Conferenz zwischen Lucern, Unterwalden und Zug. Lucern. 2. Mai. Staatsarchiv Lucern. Allg. Nbsch. Bd. XI^VIII, lit./i, kol. 134. . aghldbi Gesandte: Lucern. Heinrich Flcckcnstcin, Schultheiß; Christoph Pfyffcr, Stadtvcnncr, ^ Mehcr; Alphons Sonnenbcrg, Bauherr. Unterwalden. Marquard Jmfeld, Landamm^»»-^ Wolfgang Wirz, alt-Sckclmcistcr, von Obwaldcn; (Joh.) Melchior Leu, Landammann, von Nidw" Zug. Georg Sidler, alt-Aminann; Ulrich Schöll, des Raths. ^ Auf die Anzeige, was für eine Meinung Lucern gefaßt habe, die Zwcher'sche Sache bisher zu Ende zu führen, folgten die beiden andern Stände der an sie ergangenen Einladung ^ Conferenz. In trauernder Erinnerung an den Ausgang der Conferenz zu Staus und an die Worte Uri's, mit welchen der geistliche Proccß faul, falsch und unwahrhaft qualificirt wurde, man angemessen, die Sache im Einvcrständniß mit sämmtlichcn katholischen Orten in der aufzunehmen, daß auf die bevorstehenden Landögcmeindcn an Uri und an Schwhz Ermahnung^ gesendet werden, in Bezug auf Uri in der Hoffnung, damit zu bewirken, daß Zweycr als Deputat ^ nicht gebraucht werde, bis er den gegen den aufgenommenen Proccß ausgesprochenen Tadel erwic ^ kveil man bis dahin nicht neben ihm sizcn wolle; auch die andern Orte schriftlich zu gleicher lL" l einzuladen und vielleicht durch eine besondere Gesandtschaft bei zweifelhaften auf eine solche Cu ^ hinzuwirken. I». Auf ein von Schwhz in Betreff der in Staus ergangenen Schmähung über ^ ^ lichcn Proeeß eingesandtes Schreiben wird geantwortet, daß man bei diesem Vorfall die ihrer Dcfcnsion in keinem Wege hindern, noch ihnen den Weg zu ihrer gebührenden werde. «. Die von Landvogt Jakob Wirz wider den Schaffner Zwcycrö zu Hilfikon lti.ssti ausgrub Kundschaften werden zu den Acten gelegt und der Landschreibcr der Frciämtcr wird aufgefarde'l^ ^ berichten, was ihm darüber weiter bekannt sei; auch der Schaffner dürfte noch über einzelne jczigcn Landvogt einvernommen werden. «I. Der Antrag Zug'S, daß auf das bevorstehende l^ oapitcl zu Solothurn ctwclchcil Vätern Kapuzinern, welche von dem Nuntius wegen Zwchcr^ ^,i und her geschikt worden, zu Gute geschrieben werden möchte, bleibt auf sich beruhen, indem es wird, abzuwarten, was etwa von dem Capitcl der IV Waldstättc wegen der von der Dcputa Mai 1658. 415 geistlichen Proccß geworfenen schweren Schcltnng an die Orte wachsen möchte, Nachdem Zng Zürich ergangenen Münzruf einen Gegcnrus hat ergehen lassen, wird dem Landschreibcr in ^^^Mern auf seine Anfrage geschrieben, man soll sich dort an den Schrot von Zug halten. Dabei dtrs^ beschlossen, falls ein Gcldabruf nöthig würde, dieses zu Erleichterung des Schadens auf ^bcne Termine zu bewerkstelligen. ÄN! Agende? Statthalter, Nath und ganze Landsgemeinde zu Uri ergieng aus Lucern unterm 2. Mai I.,^w'l>en (die Auslassungen im Texte, durch Puncte angedeutet, sind unwesentlich).- „Unsere Herren und Obern dgß ^ ^ "eben übrigen vier Orten mit so gutem Willen und Vorhaben in die jüngst zu Stans ergangene Aetion gerichtet, ab^ der danachcr eine gar grosse und sichere Hoffnung zu einem glüklichen Ausgang geschöpft haben. Es hat ^°ndü' ^ -.. weit ein anderes gebracht, indem die Herren Säz und Richter... von Euch mit solchen Vorschlägen, ^°lisch/"/n^ Bedingungen sollten eingeschränkt werde», gegen deren Schluß ... zu Mellingen ..., daß nämlich Ihr den dh insgesammt nicht allein die Judicatur absolute völlig und ohne einiges Beding übergeben, sondern auch ich>»ere/^°" lammt der Materie überlassen wollet, einen gar zu großen Unterschied hat - was aber ihnen hiebe! noch viel dix Ccheit"^ bedauerlicher vorgefallen ist, besteht in dem, daß Euere Herren Abgesandte... in ihrem lcztcn Anbringen in ^so daß Schmähungen.. . ausgebrochen, daß der geistliche und weltliche Procesi faul, falsch und unwahrhasft sei, ^ ^ Herren Säze wie billig in den Sachen nicht haben ferners fortsezen können Wir gedenken saftig y.' ^ss die Obrigkeiten nicht gestatten können, hierum den ganzen katholischen Stand, die Religion und unser gemein- »nz nii> ° ln augenscheinliche Gefahr... gcrathen zu lassen, und können im Vertrauen nicht verhalten, daß wir d-ellkt > hatten und ausdrüklichcn Befehl versehen finden, mit der Mahnung und Bitte an euch zu gelangen, Ihr de,/ ^weichen, daß unsere Herren und Obern sich nicht endlich... auf eine extreme Dclibcration begeben müssen »icht,,' baß sie bei der Erklärung beharren, neben Herrn Oberst Zweyer (um daß er im höchsten Grade gescholten) o" sizen" ^^reiben an Schwyz vom 2. Mai enthielt die freundliche Einladung, mit den drei Ständen zu einer Consercnz der hü ^ Velen. Am 2V. Mai verlangt Lueern, auf Klage der lueern'schen Säze und des Stadtschrcibcrs Hartman», '^edirt Stans die Feder geführt, nähere Angaben von Schwyz, „in welchen Punkten der Concipist des Adscheids daben ^ Herren Säze die torminos der Gebühr und was ihnen von Ehre und Eid wegen obgelegen überschritten danach Ihr verursachet worden, besagten Abscheid zu verwerfen und beiseits zu sczen." S4Z Conferenz der I V evangelischen Städte. Aarau. 2^1. Mai bis 2. Juni. (l4.—23. Mai a. Kal.) jla,ito»«ar> Schaffhauscn. Johann Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter; Hans Bister^^dtschrciber, erwählter Landvogt im Thurgau. Bern. Johann Anton Tillier, Sekcl- ^i„ d Jakob Bücher, Bcnncr. Basel. Johann Rudolph Wcttstcin, Bürgermeister; Bcnediet ^'binären und Geheimen Raths; Johann Rudolph Burkhard, RathSschrcibcr, bei dieser Eon- ^bcrst^^^^^ BurgetmcistcrS Wcttstein. Schafft) auscn. Leonhard Meyer, Bürgermeister; ^ Konrad Ncnkomm, Statthalter. ' Zwek der Conferenz war, dem französischen Gesandten de la Barde zu eröffnen, welche Entschlüsse 416 Mai 1658. in Folge der auf lezter Tagleistung zu Aarau geschehenen Verhandlungen gefaßt worden seien, ^ daraufhin die Unterhandlungen über das französische Büudniß fortzusczen. I». Nach Vorgang der üblich Complimcntc und gegenseitiger Mitthcilung der Instructionen eröffneten sodann die eidgenössisch^ ordneten dem französischen Gesandten: Man sei zwar entschlossen, den alten Vertrag von <662 u»d errichteten Beibriefe zu Grunde zu legen; allein die von ihm verlangte Einrükung der beiden Erläuterung zu Art. 3 und Art. 23 in den Bundesbrief und das auf das Elsaß bezügliche Projcct seien zu denn die erstcrn alterircu die Essenz des Bundes und die ungenügende Exception des Elsaßes drohe, ^ Eidgenossenschaft in Krieg zu verwikclu; man ersuche daher, auf die Erläuterungen zu verzichte» hinsichtlich deö ElsaßeS sich das von den Orten vorgeschlagene Projcct belieben zu lassen. Eine Verhandlung konnte nicht weiter führen, als daß von de la Barde endlich angeboten wurde, ^ läutcrungcn fahren zu lassen, wenn die Orte dagegen von der Exception des Elsaßes abstehen, ^ von diesen schriftlich die Erklärung abgegeben wurde: 1) sich den alten Bund in der Hoffnung zu lassen, daß dann der neue Bund unter dem Namen aller XIII Orte und Zugewandten, ^ denselben auch lieb sei, aufgerichtet werde; 2) die früher angebotenen Bcibriefc, jedoch ohne die zu ^ und Art. 23 vorgeschlagenen Erläuterungen, annehmen zu wollcu; 3) von der Exception dcS Elsaß^ bereits ausgesprochenen Sinne nicht abgehen zu können. In weitläufiger, ziemlich gereizter Weise strirte de la Barde schriftlich und mündlich gegen diese Erklärung. Erst bei dem Schlüsse der Co»^ zeigte er sich geneigt, die Erläuterungen fallen zu lassen, sofern die Coufercnz den entworfenen M unterzeichnen wolle, daher denn auch sogleich bei den Obrigkeiten die Zustimmung eingeholt, das B"» ^ instrumcnt sammt den Beibriefcn in französischer und deutscher Fertigung unterzeichnet und besiegt' das Elsaß betreffende Exception im Sinne der Orte festgestellt, der völlige Abschluß jedoch von ^ ^ stimmung der beiden Thcilc zu der leztern abhängig gemacht wurde, e. Noch wurde in den A ^ genommen, bei künftigen Konferenzen zu bcrathcn, wie man bei dem endlichen Abschlüsse dcS Instruments und bei dem Begehren um einen Volköaufbruch sich verhallen solle, und welche allgd'» Instructionen man den Obersten und Hauptlcuten geben könne. Anmerkung. Das zu Aarau am I. Juni 16S3 von den Gesandten der IV Städte und von de ^ unterzeichnete Bundesinstrument ist in Uebereinstimmung mit demjenigen vom 24. September 1663, mit dem u> ^ ^ daß in dem leztern statt der IV Städte die XIII Orte und Zugewandten als Contrahenten genannt werden, die Art. 3, 10, 22 das Bündniß auch auf den Sohn und Nachfolger des Königs Ludwig ausgedehnt und dem Bestimmung angehängt ist: „.... die Herrschaft Florenz und das Haus Medicis, mit solchem Unterschied und ^ wenn einicher unter uns beiden Theilen dieselben vorbehalten, bekriegen, vcrlezen oder beschweren würde." , ^ auf das Elsaß formulirten de la Barde und die IV Städte zwei von einander abweichende Fassungen. I) sem Are. s'es/mk c/iarAeo Ä'emveu/«»' au e» es/re «FreeXon obstunt ue les Kens our cs/re aA,ve: Xon obstunt quo le Premier Xrtiele äu ll'ruietü cl'JIlmncc Mai 1658. 417 ^ entre d^ous I.ouis Kol et Xvus los dits Kantons ^ desnommsü s'ostondo ä tous los Kais «zui sont ^li»t ^ I'artios, noantinoins ;>our de tios urcignantos inisons, «;ni eonoeinont la senretö de nostvo Kantons nvons ivsoivs, «;uv los Kons do Kuorio Luissos so trouuants ä son seevice, no soront ^ n »ostro ox>nc?. Knusenteinont dans los Kais d'^VIsaco, Xuntxian, Liiüao et ev «ini on doi>ond, oontro ^»1», ^ Msijuos t» eo «luv In ll'iaiets de Münster sur eo oas soit aooompl^. Ist )ouiront los dits ilz l ^ a;>;>ai tiont dans los dits I'ats et do mesmos Iinmunils/, Illiviloßes et Isxemptions, dvnt ^lvnt vu dovoient fouir avant los dornisros guorres d'^IIomagno." S44 Conferenz von Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. Lucern. 4<»S8, 2!4. und 2ti. Mai. Staatsarchiv Lucrru. «Ilg. Absch. Bv. XNVIII, Ut. toi. lSZ. — LandcSarchiv Nidwalde». Lucern. Heinrich Flcckenstcin, Schultheiß; Christoph Pfhffcr, Statthalter; Ludwig hi»/^' ^ Raths. Schwyz. Wolf Dietrich Rcding, Landammanini; Hanö Kaspar Abybcrg, Statt- ^»!>^ ^"^rwaldcn. Marquard Imfcld, Landammann, von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landau, den Nidwaldcn. Zug. Georg Sidler, alt-Ammann; Hauptmaiin Jakob*) Zumbach, des Raths. Zürich gestellte Gesuch, über die Sache dcö Obersten Zwchcr eine allgemeine Zz' "ü auszuschreiben, und die hierauf erfolgte Einladung zu einer Tagsazung nach Baden auf den ^hei,Bcranlaßung zu dieser Confcrcnz, fuhrt das Bedenken mit sich, daß den unkatho- ^astet dadurch ein Urthcil in Sachen der katholischen Stände eingeräumt, die alten Bünde ent- Judikatur von Schwyz angefochten wird. Daher wird Zürich ersucht, die Tagsazung uni- djx.> ^^chrcibcn, und zwar um so mehr, da die alten Bünde Uri genügendes Recht gewähren und zu ^stände überdies; die Zweycr'schc Sache bereits an die Hand genommen haben und dcßwcgen gehindert sind. I». Da Glarnö, Frciburg, Solothurn und Appenzell sich in das Zweycr'schc streit '"sofern weiter einlassen zu wollen schriftlich erklärten, als die mißhclligcu Stände ihren »us> Vorbehalt zur Entscheidung der Säzc stellen, Solothurn besonders von dem geistlichen Proecß do,, j s" ^^^schlicßung Zwcycr'S nichts wissen will, wird den Obrigkeiten angetragen, eine Deputatschaft, ^z»bri^ Herren, an die vier Orte zu senden und denselben namentlich auch die Gründe Ziuf ^iche zur Bcrrufung Zwcycr'S gcnöthigt haben. Die Frage, ob man wegen Zwcycr einen ^^iämtcrn und andern gemeinen Vogtcicn ergehen lassen, ans seinen Kopf eine „Taglia" ^^sssii ^^ücn Hilfikon einen Schluß fassen wolle, wie Zug instrnirt war, wird einstweilen unentschieden . ' ^ü^n wird nach Rükkunft der Depntatschaft eine Confcrcnz das weitere bcrathcn. <. Ebenso zwci^^^ verschoben der Anzug von Schwyz, daß die Geistlichkeit des Vicrwaldstätter Kapitels Hil^ s ^''^vntualcn von Einsicdcln wegen der bewußten Schmähung bei der päpstlichen Heiligkeit Uwlle, hicmit auch die Orte einen Gesandten an dieselbe abordnen und Rcmedur verlangen ^^^riici daß es auch die unter dem Namen dcS Legaten, wie verlaute zu Schaphausen gcdrukte. Der ^ufualnc aus dem Nidwaldncr Eieinplar, 53 418 Mai 1658. Verunglimpfung nicht auf sich liegen lassen könne; zugleich theilt Schwhz die Antwort mit, welche v der zu Solothurn gehaltenen Kapuziner-Congrcgation an Schwhz gelangt war, laut welcher ^. sitioncn derjenigen Väter, welche in der geistlichen Inquisition begriffen, auf jener Versammlung e« worden seien. «I. Obwaldcn wird erinnert, welche Bedenklichkcitcn es aus sich habe, daß der der Eisenhcrr Bomben und Stükkugcln für die Stadt Zürich gegossen habe. Weil denn doch die lss ^ beschlossene Abordnung einer Gesandtschaft unserer Judieatnr präjudicircn oder auf einen Compr»'^ ausgedeutet werden, und es also thunlicher sein könnte, nur über die Manutention unserer Bünde Ansichten und Räthe der vier Orte zu begehren, wird den Obrigkeiten kein förmlicher Antrag oder ^ fercnzbcschluß hintcrbracht; dagegen wollen die Gesandten der drei andern Orte die Frage mit fördcrung an ihre Obern bringen und dann unverzüglich deren Meinung nach Luccrn gelangen " k. Ein Schreiben des Bischofs von Constanz, betreffend die Pfarreien Mühlheim, Weinfcldcn und ^ nang, sowie den künstigen Landvogt des Thurgau's, wird abschriftlich den Orten zugestellt, besonders Rüksicht auf den Landvogt, der den Katholischeil nicht günstig zu werden scheint. Der Inhalt des bischöflichen Schreibens in Ut. k ans dem Nidwaldncr Exemplar. Conferenz von Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. Lucern. 31. Mai. Staatsarchiv L»ccr». Allg. Absch, Bd. XI.VIII, . Llld>v's Gesandte: Luccrn. Hciilrich Flcckenstcin, Schultheiß; Christoph Pfhffcr, Stadtvcnncr, Meyer, des Raths. Schwhz. Wolf Dietrich Rcding, Landammanil; Joh. Franz Rcding, des - Unterwalden. Marquard Jmfeld, Landammann, von Obwaldcn; (Joh.) Melchior Leu, Landau» von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidler, Heinrich Heinrich"), beide alt-Ammann. ßiilfl^ n. Da Zürich bei der Einladung auf die ausgeschriebene Tagsazung bcharrt, wird, nach ^ eines von Solothurn eingegangenen Schreibens, mit Hinsicht auf die von den höchsten Zwcher erlassenen Rüfc, zu Wahrung der Jndicatur der Orte und nm jedes Eintreten in eine» Promißvorschlag auszuweichen, die Theilnahmc ail der Tagsazung auszuschlagen gut erachtet, zweifache Zuschrift nach Baden entworfen, die eine an die Tagsazung insgemein, die andere an ^ Orte; die erstere mit der Erklärung, nicht von den gefaßten Beschlüssen zurükgehcn zu können, ^ „ ^ der Bitte, die Privatsache Zwchcr's nicht zum Nachthcil der Judikatur der Orte über ihre erheben; die zweite mit dem Gesuche au die vier katholischen Orte, von Zwchcr's Kriegsactionc» viel noch wenig an Zürich gelangen zu lassen, indem man lieber eine Depntatschaft an die obersten der vier Orte zur Rechtfertigung absenden wolle. Auch der Nuntius wird gebeten, in solch«»" auf die vier Kantone einzuwirken. I». Bis eine Antwort von Baden erfolgt, wird mit der Zwcher s in den gemeinen Vogteicn und mit Aufsczung einer Taglia um so mehr zugewartet, da R> ») Im Nidwaldncr Exemplar Wilhelm Heinrich. Mai 1658. 419 ^ künftj^^ Sonntag darüber abschließen wird, und man noch nicht weiß, ob Uri den Zwehcr auf die Errechnung nach Baden abordnen wird, t. Ucbcr den Grund, wcßwcgcn Schwhz den Abschied von h, annehmen will, gibt Joh, Franz Rcding die Auskunft, man habe gefunden, daß die Federn ^,^"sten Uri'ö viel mehr als für Schwhz zugcspizt, dcßglcichen was sie antreffe viel kürzer als der rrn Anbringen eingestellt worden, anderes gar weggeblieben sei, z, B. daß Solothurn ihnen zngc- hich ^ unbedingte Richter zu nehmen; der Abschied dagegen sage, sie von Schwhz ^ r» übergeben wollen. «I. Landammann Reding eröffnet, daß auf das Druk gekommene gunsi-Manifest des Nuntius die von Schwhz zur Abwehr des Unglimpfs ein Gegen- ^ ^ ücst bereit haben, jedoch mit dessen Veröffentlichung zuwarten, weil er ihnen dem Vernehmen nach Contramanifcst genügende Satisfaction crthcilcn wolle, v. Der Antrag des LandammannS 'ug, Frciburg und Solothurn, dcßglcichen Bünden und Wallis schriftlich über die schwebenden An- ^'^"^iten zu informircn, wird bis zu Eingang einer Antwort von Baden verschoben, k. Ob gemäß übcr^ ^ll)whz ^cr Bischof von Constanz und der Prälat von St. Gallen zu einer Verständigung allfällige gemeinschaftliche Bcscznng der ihnen zustehenden Pläze, und der Erzherzog in Innsbruck .. Aufsehen auf den Fall eines Bruchs ersucht werden sollen, wie solches früher von Lnccrn ans de» Vorsicht Luecrn's anhcim gestellt. A'. In Bezug auf die von Zürich bei dem Eiscnhcrrn m .^^ualden verdingten 50 Centncr Bomben und Stükkngcln hielt man für besser, bei jeziger Zeit die ^ügung solcher Sachen einzustellen. I». (S. u. Freiämtcr). I. (S. u Baden). ^ Mo» sehe auch im Abschiiittc Herrschaftsaiigclegcnheiten: . I. Art. 54. Compctcuzaiistäiidc. >». Art. 153. Kriegswesen. zu S4«. Confeveuz uvn Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. Lucern. 1<»»8, 8. Juni. Staatsarchiv Luccr». Nllg. Absch. Bd. XI.VIII, Iii. X,k»I. IS«. Heinrich Flcckcnstein, Schultheiß; Christoph Pfhffer, Stadtvcnncr; Ludwig ^auptn Schwhz. Wolf Dietrich Reding, Landammann; Joh. Kaspar Abhbcrg, LandeS- ?Z!idUnterwalden. Margnard Jmfeld, Landammann von Obwalden; (Joh.) Melchior Leu, ^uinann von Nidwaldeil. Zug. Georg Sidlcr, alt-Ammann; Ulrich Schön, des Raths. 5» bel^' ^arathung der von Baden ans ergangenen neuen Einladung, die Tagsazung auf den 16. >deil ^'^^n Schwhz, Unterwalden und Zug, bei ihrem frühcrn Enschlusse beharrend, gerade darum, ^ ^ und die ältcrn Bünde verdrängen zu wollen scheine, der Ansicht, keine ^Ucrlx/ zu sollen. Lnccrn dagegen ricth, es zu thun, immerhin mit dem Entfchlussc, sich in Judikatur betreffenden Compromiß einzulassen, aber sich damit zu begnügen, daß Uri den Zwehcr nicht mehr dcpntirc uild somit die unterdessen gestektcn Geschäfte wieder ihren Fortgang 4W Juni 1658. erhalten kennen. Indem die drei Orte von ihrer Ansicht nicht abgingen, wurde mit Mehrheit ^ schlag gefaßt, an Zürich auch zu Handcu der übrigen Orte, welche von Baden aus geschrieben, d>c ^ klärung zu übersenden, daß man keine Tagsazung, die über Zwchcrs Angelegenheit ausgekündet sc>, schikcn werde; den andern katholischen Orten aber, da zur Abordnung einer Deputatschaft die Zeit ist, sind die Gründe des Ausbleibens schriftlich auscindcr zu sezcn und sie ebenfalls von dem Besuchs solchen Tagsazung abzumahnen, doch ist gegen Solothurn wegen des von ihm Borgcnommcncn das timcnt auSzudrüken. I». Die an GlaruS, Freiburg und Appenzell gerichteten Zuschriften des können den von der Confercnz dahin abgehenden Boten übergeben werden Je nach Inhalt der folgenden Antworten wird Luccrn die Confercnz wieder einberufen oder nach Umständen eine katholische anordnen, e. Dem Antrage von Zug, die auf Zweher zu sczcndc Taglia betreffend, einstweilen, in Gcwärtigung der von der Nidwaldncr LandSgemcindc kommenden Montag zu , Beschlüsse, keine Folge gegeben, dabei aber erinnert, daß alle Fahrnisse aus dem Schlosse sollen abgeführt worden sein. «I. Zur Rechtfertigung gegen die über die lcztc Landsgemciudc von ^ waldcn ausgegangenen Nachreden wegen Nichtvcrrufung Zwchers erzahlt Landammaun Leu, daß eine sechsfache Gesandtschaft von Uri erschienen sei und gebeten habe, mit der Berrufung Zwchen' zu halten, wcßwcgen dann der Entscheid auf künftigen Montag verschoben wurde. «. Da der ^ in Bezug auf die von dem Commissär Bißling tractirtc Satisfaction seine Meinung geändert hat ^ bei dem, was er zum Nachthcil von Schwhz in einige Orte schrieb, beharret, kann die Gcsandtsch^ Schwhz weiter nichts thun, als der Obrigkeit davon Bericht geben, k. Bei nächster Gelegenheit N' > heißt Schwhz, einer der bei der Confercnz in Staus gewesenen Abgeordneten die über den Slbsch^ ^ StanS geführten Beschwerden näher begründen. 55. (S. u. Baden). I». Auf den Antrag Uri zu schreibe», wird nicht eingetreten, I. (S. u. Thurgau). I^. (S. u. Freiämtcr). Man sehe auch im Abschnitte HcrrschsstSsngclcgcnhcitc»: Thurgau. > Art. 492. Kirchliches und Waubenssachcn. Badru. »c Art. 293. Münzwese». Freiämtcr- Art. 154. Kriegswesen. S47 Gemeineidgenössische Tagsazung der XIII Orte. Baden. I<»!58, I«. Juni. (6. Juni alt. Kal.) Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bo. 155, kol. 249. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomon Hirzcl, Statthalter. Anton von Grafcnried, Schultheiß; Karl von Bonstctteu, des Raths. Uri. Joh. Franz Jmhof, Halter; Balthasar Bcßlcr, des Raths; Sebastian Muhcim, des Raths. GlaruS. Anton Eler", ammann. Basel. Benedict Socin, des Raths; Haus Rudolph Burkhard, Rathsschreibcr- ^ ^ Juni 1658. 421 Jgh Wilhelm von Steinbrngg, Schultheiß; Franz Haffner, Stadtschreiber. Schaffhausen. » Btcycr, Bürgermeister; Konrad Ncukomm, Statthalter. Appenzell A.-Rh. Johannes striner, Landammann. ^ch^riben vom 18. Mai hatte Uri bei Zürich um Ausschreibung einer allgemeinen badischcn lcheid^"^ ^"gesucht, bei welcher die Gesandten der Stände bevollmächtigt erscheinen sollten, um zu ent- u»d oder Uri über Landammann Zwchcr und andere Angehörige von Uri zn richten habe Gcs ^ Sempachcr Brief zu verstehen sei. Auf die erfolgte Einladung erschienen am 2. Juni die Tchdl Zürich, Bern, Uri, Basel, Solothnrn, Schaffhausen und ?lppcnzcll A.-Rh.; von Luecrn, ^csl»d und Zug langten nur Briefe, von Glarus, Frcibnrg und Appenzell J.-Rh. weder stiiil ^ Briefe ein; daher wurde mit Schreiben vom 3. Juni an die Ausgebliebenen eine neue ^hr- ^ ^ abgesandt und dabei namentlich erinnert, wie »achtheilig es wäre, wenn die sz^^"^"gHtagsazung abermals unterbleiben müßte. Statt am 6./16. Juni in Baden sich einzufinden, ^ Gesandten von Lucern, Schwyz, Untcrwalden und Zug nntcr'm 8. Juni von Lucern aus, kaihs^ einem Jahre zwischen Schwyz und Uri bestehenden Streitigkeiten und daraus erster ^stbarcn Taglcistungen bedauern und Beseitigung derselben wünschen, aber der übrigen Orte a»ch ^ dürfen, um zn erkennen, was die alten Bünde zu ihrer Beilegung zu thun anweisen, daher der A andere Einmischung beabsichtigende Einladung nicht erscheinen werden, dagegen aber de» z. Leibung einer für die ordentlichen Jahrcsgeschäftc bestimmten Tagsaznng entgegen sehen. Eine ^ ergangene Rcchargc hatte keinen andern Erfolg, als daß Luecrn nntcr'm 13. Juni die Ablehnung wiederholte. Die eingetroffenen Gesandten von Zürich, Bern, evangelisch il^ SellKhnrn und Schaffhausen beschlossen also, in Baden zn bleiben und den weiter» Er- ih„^ ^ vom 17. dritirtcn MahnungsschrcibcnS an die unintcrcssirtcn Orte abzuwanen, um mit ^ ^ Hebung des Streits zwischen den beiden Orten geeigneten Mittel zu bcrathen und in'ö die ^ erschien sodann noch die Gesandtschaft von Appenzell A.-Rh. Unterdessen wurden Llngelegenheit weitläufig abgehört, von denselben auch ein rechtfertigendes ^ü»di ? worin sie erinnern, wie die Eidgenossenschaft auf zwei Hauptstüzcn beruhe, auf den schjg. ^ gemeinsamen Verthcidigung nach Außen und auf den Sazungen und Verträgen zur Be- lzyz i 'nnercr Zerwürfnisse, in leztcrcr Beziehung besonders der 1^181 bestätigte Sempacher Brief von ^ damaligen Orte das Recht zuspreche, über seine Angehörigen, wenn sie in gemeinsamem iirj ^ ^"!phlt richten, jczt aber Schwyz sich anmaße, den Landammann Zwcyer von die Behg" Bcrhaltenö im lezten Kriege zur Verantwortung zn ziehen; Schwyz stüze sich dabei auf ^ Z^^Ycr habe sich erbictig gemacht, von den über ihn von einigen Schwyzern ausgeübt ^^'nähungen sich vor der schwyzcrischcn Behörde zu purgircn; 2) Uri habe dem Stande Schwyz zu inquirircn überlassen; 3) das gemeine Recht fordere ferner, daß Zwcyer vor einem Tribunal die Calumniantcn suche, und endlich 4) hätten andere Personen dieses wirklich ge- erklären, daß laut Aussage Zweyers dieser zwar dem Landammann Abybcrg die ^)vn schriftlich geklagt, nicht aber anerboten habe, sich vor Schwyz zu purgircn, was jene ^Bestätigung finde, daß Schwyz den Brief Zweyers nie vorlegen wollte; dann haben ^ ungen auch andere Particularcn von Uri betroffen, die man keineswegs anspreche; ferner habe 422 Juni 1658. Uri dem Landammann Zweyer bei Eiden untersagt, dem Ansinnen von Schwyz Folge zu leisten, ^ keineswegs dem Orte Schwyz die Urthcilsbcrechtigung zugestanden. In Folge dieser Streitigkeiten ^ Uri bei Lucern um Einleitung des eidgenössischen Rechtes nachgesucht, haben Lucern und Uutcrwalde« in's Mittel gelegt und Uri eingeladen, den Oberst Zwcher über seine Kricgöactioncn und die von S ^ gegen ihn erhobenen Bedenken vor den Deputirtcn der vier Orte eine gründliche Information lassen. Auch das sei geschehen und zwar habe Zweyer bei Einvernahme vieler hohen und ziere volle Rechtfertigung gefunden; allein auf den Bericht der Schwyzcr Deputirtcn an ihre 'Kcö' ^ sei statt einer versöhnlichen Erklärung, gegen alle Erwartung, von Schwyz ein Vcrweisschrciben a" gelangt über Dinge von kleiner Jmportanz und mit Ucbergehung der Hauptsache. Auf der zu Baden <657 haben die Gesandten von Schwyz und mit ihnen die von Lucern und Zug sich ^ neben Zweyer zu sizen, und ungeachtet Zweyer vor den Gesandten der vier oder aller katholisch^ ^ oder aller Stände sich zu rechtfertigen anerbot, auf ihrer Weigerung bcharrt, so daß katholisch Solothurn sich bewogen sahen, in einer Confcrenz so zu vermitteln, daß die katholischen Stände d>c ^ auszutragen übernehmen. Uri habe sich auch dicß gefallen lassen, mit dem Vorbehalt, seine Ehrc">^ ^ den Kantonen selbst zu erkiesen, was auch alle Kantone mit Ausnahme Solothurn'ö zugegeben. man dann am 7. April 1658 in Staus zusammengetreten, aber, da Schwyz auf seinen Fordernd ^ harrte, unverrichteter Dinge wieder auseinander gegangen, mit der Zusicherung, daß man Uri ruckst ^ los lassen wolle. Allein (Wunder!) unter m 2. Mai 1658 schrieben Lucern, Untcrwalden und ungewohntem Titel „an Statthalter und die Landögemeinde von Uri", auf den Tag der zu Acmtcrbesezung, Uri sei die Ursache, daß in Staus die Verhandlung erfolglos geblieben sei, ^ Uri von ihnen nicht die Extreme erwarten wolle, müsse es sich anders als bisher benehmen, tremc seien auch wirklich eingetreten, als Zweyer wieder zum Landammann gewählt wurde, indew ^ denselben für einen untreuen, schädlichen Mann und Zerstörer des katholischen Standes procla»»^ seine unter der Botmäßigkeit von Schwyz befindliche Habe die Confiöcation aussprach und „sein Leib n» ^ Unsicherheit stellte, so daß wer von den Ihrigen ihn aufreibe, darum geantwortet haben solle; ^,hsich das sei gegen den Mann geschehen, der für Schwyz und daö gemeine Wesen sein Leben ringest^ ' auch früher so hoch verdient gemacht habe, daß Lucern und Schwyz ihn mit ihrem Bürger- und ^ beehrt haben. Daher sehe sich nun Uri gedrungen, für sich und für den Landammann Zwelst^ ^ uninteressirtcn Orten Schuz zu suchen. — An die vier Orte wurde nun unter m 12./22. Juni gcsclst'^ ^ ^ entgegen der von denselben bezeugten Verwunderung über die Einmischung in die bereits gewandelte Privatsache Zweyerö und in die zwischen ältern Orten eingetretenen Zwistigkcitcn / die Erinnerung vorgehalten, daß das Rechtsbcgehrcn eines einzelnen Standes von den ai>^ Ständen bundcsgcmäß nicht abgewiesen werden könne. Den ausgebliebenen Orten wurde um ihretwillen hatten die andern Stände schon zuweilen Mühe und Kosten übernommen und sei dabei der Zwek erreicht worden; die Furcht vor Unkosten könne also ihr Ausbleiben im vo> Falle nicht entschuldigen; um so mehr sehe man nun aber dem Eintreffen ihrer Gesandtschaften ans ^ ^ rechnungstagsazung entgegen. Gegen die Gesandten von Uri wurde bei der Verabschiedung sicherung ausgesprochen, daß man alles gewissenhaft heimbringen uwd zur Ausgleichung deS ^ helfen werde. Juni 1658. 423 S48. Conferenz von Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 18S8, 18. Juni. LandcSarchiv Nidwaldc». ^csandtx. Schwhz. Kaspar Abhbcrg, Statthalter; Joh. Balthasar Butler, des Raths. Nid- Joh. Melchior Leu, Landammann; Peter Zclgcr, Panncrherr. , ^ Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HcrrschaftSanqelcgcnheiten: Zillen, ' u. I,. Art. 242 u. 243. S4» Conferenz von Lncern, Schwyz, Unterwalden und Zug. Lucern. 1<»»8, 27. Juni. Staxtsarchlv Luccr». Allg. Absch. Bd. XI.VIII, lit. kol. so». — Landcsarchiv Siidwalde». ' ^uccru. Heinrich Flcckenstein, Schultheiß; Christoph Pfhffcr, Statthalter; Ludwig 'Pfhffcr, des Raths. Schwhz. Wolf Dietrich Rcbing, Landainniauii; Johann Kaspar ^^^alter. ll u t c rw al d c n. Marquard Jmfcld, Landainmann von Obwaldcn; (Joh.) ^ ^^"bammann von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidler, alt-Ammann; Jakob Boßhard, des >»!>r? ^ber bie bevorstehende Jahrrechnungstagsazung von Zürich so lange nichts eingckomiiicn ^ ^ ">an nicht unterlassen, zu rechter Zeit noch in einer Conferenz einige Sachen zu bereden; ^!>UK ^ugte jedoch von den zu Baden versammelt gewesenen Rathsmitteln Bericht ein, und da sich Cch... ^gab, daß man die Sache von dem Oberst Zwchcr abziehen und auf Uri richten wolle, um ^ einverstandenen Orte zur Partei zu machen, wird die oft gegebene Erklärung ^'balt Schwhz gegen Uri keine Klage habe, man hingegen allfallige Klagen Uri'ö hören und nach Jahr ^ Bunde antworten wolle. In Bezug auf den im Zürcher Eiuladungsschreibeu auf die llUKs^'""^ enthaltenen Anhang wird geantwortet, man werde bei der Jahrrechnung nur in der Vor- überhg ^"^cffcu. daß Zwchcr nicht als Abgeordneter von Uri erscheine und der Zwcher'schc Handel A^rus berührt und lediglich über die gewöhnlichen Jahrrechnungsgcgcnstände verhandelt werde. Zische' ^'burg und Appenzell werden von dieser Schlußnahmc, unter Bcrdankung, daß sie die jüngste ^"^'"^ukunft nicht bcschikt haben, in Kcnntniß gesczt, in Hoffnung, sie werden bei dieser Ge-> beharren. I». Da es zweifelhaft ist, ob die Gesandtschaften stets nach ihrer Instruction ^struct Schwhz den Antrag, daß auf katholischen Conferenzcn die Gesandten einander ihre ^on bertraulich eröffnen und vorlegen sollen. «. Auf Andeutung Zugs, daß im Schlosse Hil- ) bei (5h> Malter Früchte und ein Namhaftes an Wein liegen sollen, daß aber Zürich gedroht 424 Juni 1658. habe, wenn in Hilfikon etwas Widriges geschehe, auf die im Gebiete Zürichs befindlichen Einkommen Einsicdclns zu greifen, läßt man die Sache auf sich beruhen. Ebenso wird für jezt vo» ^ Antrage, durch Aufsczung einer Taglia den Oberst Zwcycr von der Reise nach Baden zu hindern, gang genommen. Wenn die Tagsazung in Baden wegen Zwehcr wieder gestört wird, soll der durch ein Dccrct den Untcrthanen in den gemeinen Bogtcicn bekannt gemacht, im cntgegcngescztcn w durch eine neue Confcrcnz bcrathcn werde», wie der Sache ein Ende zu machen sei. «I. Luecrn die l5t) Mann Auszügcr von jedem der drei Orte zu Bcsezung von Baden, Brcmgartcn und ^ auf begebenden Fall bereit zu halten, v. Auf die von der Benediktiner Congregation ab ihrer ^ fcrcnz zu Muri eiugckommcnc Bitte, sich des Gotteshauses Rheindu auzunchmeu, wird tröstlich doch mit dem Zusaze, mau gewärtige auf den Fall einer Ruptur einen guten wirklichen SuecurS an ^ und Gctraidc. t. u. K. (S. u. Thurgau). Ii. Schwhz, jezt noch nicht gefaßt, über die gegen schied von StanS erhobenen Beschwerden die versprochenen Erläuterungen zu geben, verheißt später zurük zu kommen. Dagegen wird von Schwhz angezeigt, daß es eine Deduktion des Ztvcher'schc"^^ dcls durch die Presse veröffentlichen und gegen den Nuntius ein Contra-Manifest, namentlich »lit auf die Kapuziner, welche solche Perturbatio» machen, ausgehen lassen wolle, da ihm die verlangte factiou nicht geworden sei. Schwhz wird aber von den andern Orten gebeten, einstweilen noch in zuzuwarten. I. In Betreff des Münzwescus werden die Obrigkeiten auf die Jahrrcchuung Ii.. (S. u. Baden). I. Die von der Landsgemcinde von Schwhz wegen der rnkstäudigcn Pensionen und wegen des der Mannschaft im Hcrzogthum Mahland widerfahrenden schlechte" ^i> mcnts gefaßten Beschlüsse scheinen unter den obwaltenden Umständen allzu scharf, als daß die ^ Orte beistimmen könnten; daher wird Schwhz gebeten, möglichster Diskretion zu Pflegen, besonders Hcimbcrufung der Mannschaft einstweilen aufzuschieben und die Ansichten der übrigen Orte abzuv'^ ii». Nachdem Uri zur Erholung für die zu Herstellung der Straße über den Gotthard gehabten ^ auf eine Anzahl Jahre den Zoll erhöht hatte, die angcseztcn Jahre aber verstrichen sind, sollte eine nerung dahin abgehen, die Zölle, wie versprochen, auf den alten Stand zu stellen. Dcr Inhalt des GesuchSschrcibenS der lit. «x, aus dem Nidwaldner Exemplar. Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelcgcnheilen: Thnrgau. t'. Art. V55. Locales. Art. 273. Verkauf von <«erichtichcn Baden. It. Art. 55. Competcnzanstände. SÄ«> Conferenz der evangelischen Orte anläßlich der Tagsazung zu Baden. 1«5»8, 7. Juli. (27. Juni alt. Kal.) Staatsarchiv Zürich. Allst. Atsch. Bd. loa, kol. !. , > Die Gesandten von Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen, Appenzell A. ^ l gleichen wie Abschied 251; für Glarus Anton Clcric, Landammann. Juli 1658. 425 llnt ^ allgemeine Tagsazung angesezteu Tag die Gesandten von Lucern , Schwhz, der/^^tl und Zug nicht erschienen, hicmit am 28. Juni keine allgemeine Sizung statt haben konnte, Rathhansc die Gesandten der evangelischen Orte zu ihren besonder» Verhand- ^ordc" ^ zeitherige Resident des Protektors von England, Johann Pell, zeigt an, daß er heimberufcn k>ne/" seinen fcrncrn guten Willen gegen die evangelischen Stände und überreicht die Copie i» k Protector Englands aus Wcstminstcr am 26. Mai 1658 an den König von Frankreich Fr« piemontcsischcn Thalleutc gesandten Fürbittschrcibens, welches die Nichtbeachtung des unter rcichs Mitwirkung und in der französischen Stadt Pignerol geschlossenen Vertrags und die fort- doii ^ vcrdektcrc, Verfolgung der Thalleutc beklagt, auch den König von Frankreich an die ö>cscK Großvater Heinrich IV. den Thallcutcn gegebene Zusage erinnert u. s. w. Mit Bezug auf des ^ ^reiben sowohl als das an die evangelischen Stände selbst unterm 26. Mai gerichtete Schreiben Prot ^ ""d in besonderer Hinsicht auf die Verabschiedung des Residenten Pell wird nun 1) dem eva ^ dmch den Residenten den evangelischen Ständen erzeigte Freundschaft und für den der Tages " Eonfession überhaupt erwiesenen Schuz gedankt; 2) in einem zweiten Schreiben desselben Ken Protcctor von den zwischen den eidgenössischen Ständen auSgebrochenen Zerwürfnissen ^gebcn, welche die evangelischen Stände hindern, zum Schuze der Thalleutc kräftiger cinzu- hcher ' ^ Thcilnahmc, welche der Proteetor den unglüklichen Thallcutcn widme, um so crfrcu- bk»s fernere Verwendung für sie erwünscht, aber auch für Erhaltung des evangelischen Glau- evangelischen Orten die Hilfe des Protektors Bedürfnis; sei; dann wird 3) von den cvan- b^i Gesandten dem Residenten in seiner Herberge ein Abschiedsbesuch abgestattet, und 4) nach die m," ^istttuugen xj,xgxholtcr Information beschlossen, dem Residenten eine goldene Kette mit einer ^ases ^ vier Städte zeigenden Schaumünze im Gesammtwerthc von 566 Gulden durch die Stadt ^lseii ^^^'chan nnd diese Honoranz durch den Vorort Zürich mit einem Dankschreiben begleiten zu ss>A . ^^ares wurde vom 1. Juli datirt. «. Joh. Gaudenz von Rost, Stadthauptmaun zu Constanz, N^» ^as Erzherzogs Leopold, Königs von Ungarn und Böhmen, übergibt sein vom 18. Juni aus sch, ^ ^ules Crcdcnzschrcibcn und wiederholt seinen bereits in Zürich gehaltenen Vortrag, wie nämlich Vergnügen vernommen habe, daß Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen und ihre übrigen Ntligionsverwaudtcn bei den Verhandlungen über die BundeScriicuerung mit Frankreich ihre er sj^ ^ ^^>age, in keine gegen die Erbeinung laufende Zumuthung einzugehen, bisher beobachtet haben, it»er n""" fthe, ihnen anzuzeigen, daß vcrmuthlich der französische Gesandte bei Fortsczung ^Uci)c ^ ^^'^^ungcn Forderungen stellen werde, die der Erbeinung entgegen seien, daher sie nochmals ^estc/. ^ ^"^'mglichkcit desselben nicht nachzugeben, sowie er auch neuerdings von Seite des Hauses ^ boi» ^ ^ Beobachtung der Erbeinung zusichere. Hierauf wird dem österreichischen Abgeordneten der ed" ^ datirtcr Ncceß zugestellt, welcher die frühem Zusagen wiederholt. «>. Die Gesandten Stände, in Verbindung mit denjenigen Solothurns, tragen bei den drei außerordentlichen ^»dg, schriftlich unterm 2./12. Juli darauf an, gutwillig und ohne Präjudiz für Uri oder dss G Zwchcr darauf zu verzichten, daß leztcrcr seinen Siz in der Tagsazung einnehme. Indem hierauf eines ihrer Mitglieder an ihre Regierung um VerhaltungSbcfchle abordneten, wurde ^ Gcfandten von Frciburg, katholisch Glarus und Appenzell J.-Rh., welche gütliche Handlung mit » 54 42« Juli 1658. den im Streite liegenden Ständen zu Pflegen unternommen hatten, die Anzeige davon gegeben, mit dc>» Bemerken, daß dadurch der weiter» Erörterung über den Sinn des Sempacher- nnd Stanscr Briefs ihrer dicßfälligcn Vcrmittelung kein Eintrag geschehen solle. Die sich dem Vorschlage fugende Antw^h welche der Gesandte Muhcim von Uri mitbrachte, hatte indessen kein anderes Ergebnis;, als daß von Gesandten der evangelischen Stände und SolothurnS ein Project zu einer Erklärung entworfen tv»^ laut welcher sie bezeugten, daß nach ihrer Ansicht der 1481 in StanS rcvidirte Sempacher Brief den Sta»d Uri bei seiner Judikatur über den Landammann Zwchcr schüze, Niemand als Uri, um Sachen, d>c i>» vergangenen Kriege erlaufen seien, über dcö Obersten Zwchcr Leib, Ehre und Gut zu urthcilcn daS Ü gehabt habe und noch habe (unterzeichnet von Basel den 2t. Juli, von Solothnrn den 17., von Z"" und Bern den 18., von Appenzell A-Rh. den 19., von Schaffhauscn den 2U. August), v. Der vo" ^ cvaugclischcu Stäudcu und dcu zugewandten Städten St. Gallen, Biel und Muhlhauscn bestellte GeschO träger Albrccht Fäsch von Basel berichtet, wie er am 16./26. November ans Basel verreist und a»> Dcccmbcr 1657 iu Paris angekommen sei, in Paris seine Aufträge verrichtet, darüber mit den j der Stände correspondirt, endlich am 7. Mai die Rukrcisc angetreten und am Freitag den 1?- 1658 vollendet habe.") Die Gcsandtschaftskostcn betrugen 6788 Franken. Nachträglich anerbietet unterm 9. Juli, gegen alle über ihn ausgestreuten Verleumdungen sich zu rechtfertigen, und legt c>n Roucn aus am 1. Mai au ihn gerichtetes Schreiben des Herzogs von Longucvillc bei, der seine digung über den Gang ausdrükt, welchen die Geschäfte genommen haben, f. Dem österreichisch^ ^ schäftSträgcr von Rost wird nachträglich empfohlen, 1) die Beschwerde dcö Reichsvogts Alexander 3^ von Schaffhauscn, betreffend die ihm von Oesterreich verpfändeten Herrschaften Staufen und in welchen die österreichischen Beamten ihm zumuthcn, statt der eigentlichen Huldigung mit dem ^ von gclubdc der Unterthaueu sich zu begnügen; 2) die Beschwerde der Stadt Stein, betreffend die Untc^ ^ 1669 Thalcr von einer österreichischen Commission bei der Stadt Stein rcquirirt, auch mit ungcwöh»^^ zu Ramsen, deren etliche nach Hilziugcn zur Aussage von Kundschaften unter Androhung einer Büß'- li-hc" Eiden belegt, namentlich befragt wurden, wie viele Männer mit der Stadt Stein Fahnen bei stände von 1653 ausgezogen seien, womit dann auch iu Verbindung stehe die Musterung der M"»" welche der österreichische Capitäu Süpold von Hausen auf den 15. Juli anordnete, doch auf ^ der Stadt Stein unterließ. Beigefügt wurde: wenn Oesterreich von den Eidgenossen BcobaclM^ Erbcinung wünsche, möge es seinerseits auch solche Eingriffe in die Rechte der Eidgenossen unters seine *) Da sich Fäsch in seiner Relation meistens auf die srühern Specialberichte bezieht, so ergibt sich aus ^ Verrichtung nicht klar. Jndeß scheint er wenig ausgerichtet und die Zeit mit Audienzen bei untergeordneten H"" verloren zu haben, da es ihm nicht gelang, beim König oder dem Cardinal Mazarin vorgelassen zu werden. Juli l658. 427 Gemeineidgenüssische Jahrrechnunqs-Tagsazung. Baden. 1«»«, 7. Juli. Staat«<>r»,i Jost Zclgcr, Obmann und des Raths, von Nidwalden. Zug. Jakob Andcrmatt, ^ltcr^""' Schön, des Raths. G l a r u ö. Anton Clcrie, Landammann; Ulrich Tschudi, Statt- Benedict Socin und Andreas Burkhard, beide des Geheimen Raths; Joh. Rudolph B»r ^^^ch^ibcr. Frei bürg. Franz Peter Gottrau, Schultheiß; Simon Petcrmann Meyer, S o l o t h u r n. Wilhelm von Stcinbrugg, Schultheiß; Franz Haffncr, Stadtschreibcr. ^^^^u sc n. Leonhard Meyer, Bürgermeister; Joh. Konrad Ncukomm, Statthalter. Appenzell. Sutcr, Landammann von J -Rh.; Johannes Rcchstciner, Landammann von A. Rh. ^chtct ' ^^htiiössischc Gruß wird nach altem Herkommen mit dcmüthigcm Danke gegen Gott verhält ' ^ sranzöstschc Gesandte empfiehlt in seiner üblichen Propofition Rükkehr znr Eintracht, und Erwiderung die Zusage allseitiger Versöhnlichkeit, v. Du Champ, Abgeordneter der Frci- Burgund, legt sein Crcditiv ein, übergibt das ErbeinungSgcld, bittet um Aufnahme der bnr- Ichcn Rcntralitatöznsichcrnng im BundcSvcrtragc mit Frankreich, endlich nm einstweilige Beruhigung ^ Abordnung oder durch ein Schreiben, nm nämlich zu erzwckcn, daß Burgund gegen Könige von Frankreich versprochenen jährlichen tl)l>,M) Pfund nicht weiter molestirt Vertröstung gegeben, daß dein Begehren wo möglich willfahrt werden soll, auch ^chen Flcinkrcich dcßhalb geschrieben, die Bezeichnung eines Schicdrichtcrö über die allfallig und der Grafschaft eintretenden Streitfragen zu unterlassen besser erachtet, endlich die ""behängt, daß das ErbeinungSgcld künftig wieder in Sonncnkronen, die Dublone für zwei ^>rdi> berechnet, bezahlt werden solle. «I. Gegen den österreichischen Agenten, Herrn von Schönau, lich^. ausgesprochen, statt des für die Reparation unbequemen Salzes das ErbeinungSgcld auszurichten und die dreizehn rükständigen ErbcinungSgeldcr nachzutragen. ES erfolgte ^ uian einstweilen mit einem ErbeinnugSgeld in Gestalt des SalzcS sich begnügen möchte, heit bcsn/ ^ ^'^' Probchaltigcn Münzen ganz zu verrufen, wird nicht beliebt, sondern mit Mehr- ^ ^ ^u 27 guten oder 3l) Schwcizcrbazcn berechnet, die Handmünzcn, als halbe hitirs^ ^ruenburgcr Bazen und Krcnzcr, wie bisher genommen werden, die neu geschlagenen Schaff- ^sstn (^'behalten Einlösung der leichtern Stükc durch die Stadt Schaffhauscn) in ihrem Werth innerhalb seiner Gränzen den von ihm angcsczten Münztarif beibehalten begcn das Ausmünzen überall unterlassen bleibe und das Einwechseln und Ausführen der guten elic 428 Juli 1658. Münze mit ConfiScation und nach Gestalt der Sache mit Leib- und Lcbcnöstrafe zn belegen sei. Basel, Freib^ und Appenzell nehmen jedoch diese Beschlüsse all rekoroinluin. t. Der neu erwählte Bischof Johann K"» ^ von Basel erneuert die von seinem Vorfahren Johann Franz gestellte Bitte um Einschluß seines GcbU in den BnndeSvertrag mir Frankreich. Demselben zn seiner Erwählung Glük wünschend, wird crwidc Da Frankreich von neuen Vorbehalten nichts wissen wolle, werde es immerhin genügen, daß daö B>m ^ als Theil deS römischen Reichs und als vcrburgrechtct bei der Eidgenossenschaft in den oluusulis dus und imrtioulnribns rcscrvirt sei, wobei es ja bei den Eidgenossen stehe, diese Reservationen in ^ Sinne auszulegen; eine abschlägige Antwort von Seite Frankreichs wäre dem BiSthum mehr sü)^ als nüzlich. ff. Oesterreich wird an die Exeqnirung des vor vier Jahren gemachten Zollvcrgleichö in der Eidgenossenschaft sei er vollzogen. I». Da einige Orte dem 1655 gefaßten Beschlüsse »och ' Folge geleistet haben, sollen auf nächster Tagsazung diejenigen, welche sich über neu aufgescztc oder g<^ Zölle zn beschweren haben, ihre spccificirlichcn Beschwerden vorlegen und die Beklagten sich veranlaß I. (S. u. vier cnnctb. Vogt, übcrh.). I<. (S. u. Freiämtcr). I. (S. u. deutsche gem. Vogt, «». (S. u. Freiämter). »». (S. u. Nheinthal). «». Mit Zustimmung aller Stände wird zn der noch übrigen Sachen eine Tagsazung ans den 1. September n. Kal. angesczt. >». (S. u. SarS'' ^ «K. (S. u. Freiämter), i. (S. u. Tburgau). !>>. (S. u. Baden), I. (S. n. Thurgau). , (S. u. Baden), '»v. (S. u. Thurgau). (S. n. Nheinthal). »». n. I»I». (S. u. ^ ««.—II. (S. u. Sargans). kk. «,«». (S. u. Thurgau). i»„. (S. u. Rheinthal). «»"' Freiämter). z»p. (S. u. Thurgau). «„«i. (S. u. SarganS). ««. (S. u. Thurgau). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. ?>!«. (Alle katholischen Orte.) Auf Bericht des Landschrcibcrs im Tburgau, was der neue i,c> ^ in Bezug auf die Religion tcntirc, daß er nämlich an Feiertagen zu Ernten gestatte, Substituten der Konfession einzubringen meine, eine katholisch gewordene Weibsperson von der Wallfahrt nach ^ ^ Hilf abzuhalten versuchte, besonders aber den Ausspruch der Säzc der andern Religion ozcguu ^ wollen sich vernehmen lasse, wurde dieses dem Landfrieden, dem Vertrag von 1631 und den von 1651 und 1653 zuwider laufende Verfahren in der allgemeinen Sizung anzuziehen gut crachtU- ^ ^ dann auch Landvogt Hirzel alles Gute versprochen. IT. (Ohne Uri und Solothurn). Die der Tagsazung von Statthalter Tschudi im Namen von katholisch GlaruS, Frciburg und Appenzell ^ vier Orten Lucern, Schwhz, Unterwalden und Zug gemachte Erinnerung, den Streit mit Uri wo doch unter sich auszumachen, war mit der Zusage verbunden, daß die unintcressirtcn Orte auf ^ daß jencS mißlinge, auf Mittel denken, um das Geschäft nicht in andere Hände übergehen zu daher jenen Orten schriftlich verdankt werden. ,i». u, vv. (S. u. Baden). (Die mit verbündeten Orte.) Dem unter Hinweisung auf die feindlichen Bedrängnisse Mahlandö vorgcb'^^ Gesuche, dem Herzogthum die Porten der Eidgenossenschaft offen zu erhalten, wurde iu Hoff"""-^ damit verbundenen Zusagen freundlich entsprochen, doch zugleich in Erwägung gezogen, ob ^ wegen den in Mahland angekommenen, aber von den Minister« anderswie verwendeten schriftlich an die königliche Majestät von Spanien wenden solle, vx. (S.n.Baden). (S- Juli 1658. 429 (S. u. Baden). »»»,»,. Man fände cö anständig, daß im Namen des gcsammtcn katholischen Standes ^erwählten Kaiser gratulirt würde. Weitsche ^urg„„ Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiten: »cm. Bogt, iiberh. I. Art. 63. Verwaltung im Allgemeinen. S»rn Bl>d> e» ^stiniter, innetb. ^uis^ I^. Art. 54. Allgemeine VerwaltnngSsachen. II Art. 125. Justizsachcn. « „ 19. Beamte. iiiiii „ 299. Justizsachcn. HV „ 29. Beamte. II' „ 291. Justizsachen. Itll „ 199. Justizsachen. i „ 21 u. 22. Justizsachen. II Art. 169. Verhält», z. d. Graf. v.HohcncmS. Art. 161. Grafen von Hohenems. -V. „ 49. Obrigkeitliche Güter. III! „ 244. Kirchliches u. Glaubenssachen. ,, 187. Abzug. I» Art. 139. Leibeigenschaft und Fall. Art. 78. Rechts- u. Gerichtssachen. „ 39. Nechnungssachen. I,Il „ 114. Leibeigenschaft und Fall. ,1,1 „ 76. Rechts- und Gerichtssachen. II „ 2. Beamte. „ 132. Anstand mit Schwyz u. GlaruS. II „ 46. Obrigkeitliche Güter. 11 „ 77. Rechts- und Gerichtssachen. ' s.. Art. 72. Judicaturanstände. III! Art. 57. Judicatur- u. Eompetcnzanstäudc. Ii „ 2. Beamte. VI „ 58. Judicatur- u. Eompctenzanstände. i „ 56. Competenzanstände. Mir. „ 397. Kirchliches und Glaubenösachcn. »»». „ 185. Juden. „ 3. Beamte. 1,1, „ 165. Abzug. Ii. Art. 28. Allgemeine VerwaltnngSsachen. »I Art. 219. Localcs. Iii „ 129. Abzug. <««» „ 226. Localis. Aogt, iiberh. I. Art. 298. Verschiedenes. Art. 251. Evangelischer Begräbnißplaz. u ng. ^ Bei einer Vorverhandlung der IX Orte zur Tagsazung wegen der Angelegenheit des Landammanns "»d Uri gegen Schwvz und die mit Schwyz stimmenden Kantone bei seiner Judicatur geschüzt zu werde», ^ Gesa,'?, ^ uicht entspreche, heimzureisen. Schwyz erklärte, an keinen andern als den die Jahrrechnung betreffende» nehmen zu dürfen, und drohte ebenfalls mit der Heimreise: katholisch Glarus und Appenzell J.-Rh. '^yer ^ ^niögen, einstweilen an den Jahrrcchnnngsgeschäften Thcil zu nehmen und auf den Bcisiz des Landammanns ^d»ng Und da Zweycr selbst des Friedens wegen sich zu dieser Verzichtlcistung anerbot, wurde die Zu- ^>»hvs ^ ^ Regierung von Uri eingeholt und erhalten, so das, Landammann Zwcyer selbst den Statthalter Joh. Franz einen Stellvertreter bezeichnete. (Beilage zum Abschied, in Form eines Berichtes.) S5S Cvnferenz von Lucern, Schwyz, Unterwnlden und Zug. Lucern. 1iiS8, 23. Juli. Staatsarchiv «uccr». Allg. Absch. «d. XI.VIII, Ut. N, kol. ««. ^ucern. Laurenz Mchcr, Statthalter; Heinrich Ludwig Segcsscr, Pannerhcrr; Eustach Kornhcrr z Kaspar Pfhffer, Venner ilnd Obcrzenghcrr. Schwh z. Joh. Kaspar Abhbcrg, 430 Juli 1658. Statthalter; Franz Bctschart, Sekelmeister. Untcrwalden. Marquard Jmfeld, Landamman», ^ Obwaldcn; Bartholomä Odcrmatt, alt-Landammaun, von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidlcr, Ammann. tt. Zwek der Conserenz war die Vorbcrathung einer Antwort auf das durch die Gesandtschaft» katholisch Glarus, Frciburg und Appenzell J.-Rh. an die höchsten Gewalten der vier Orte von " aus gerichtete Mahnschreiben, mit Uri sich auszusöhnen. Schwhz, das die Diskussion eröffnet, den drei Orten ihre Wohlmeinnng freund-eidgenössisch verdanken, jedoch mit dem Bemerken, »>»» ^ ihrem Begehren nicht an die Hand gehen; wenn ein Ort mit dem andern, wie sie dicß bezüglich Schwhz andeuten, Spane bekomme, so sei die Richtschnur für deren Beilegung in den Bünden diesen sei man jederzeit bereit nachzukommen, aber darüber hinaus könne man von seinen R^t»^^ vergeben. Obwaldcn will anhören und rcfcriren, gibt jedoch die Zusicherung, sich den drei andern ^ gemäß zu verhalten. Nidwaldcn fand nicht für gut, seine Laudsgemciudc zu versammeln, ist a c eine „gefüege" freundliche Antwort nach Baden, sofern darin nichts enthalten sein wird, daS den jss ^ Resolutionen der höchsten Gewalten und den Bünden entgegen ist. Zug findet ein Abgehen v?» ^ bereits gefaßten Beschlüssen für bedenklich, auch sei ihm nicht bewußt, daß zwischen Uri und Sä)»'^ ^ Streit walte; hingegen schiene ihm die Zeit gegenwärtig geeignet, auf Oberst Zwcher eine schlagen. Lueern, welches das an die höchsten Gewalten gerichtete Schreiben bereits heute morgen ^ Großen Rathc vorgelegt hat. ist geneigt, die Versöhnung zwischen Uri und Schwhz den Gesa»^'^, drei Orte anzuvertrauen; dabei solle cS aber gleichwohl bei der gegen Oberst Zwcher ausgefällt» tcnz sein Verbleiben haben und von der habenden Hoheit und Judikatur nichts vergeben werden. lich einigte man sich, ein Jntcrimsschrcibcn (bis eine satte Antwort der höchsten Gewalten nach Baden zu schikcn, das neben geziemender Danksagung das Bedauern ausdrüken soll, nicht > ^ Lage zu sein, ihnen jczt schon mit einer satten Antwort begegnen zu können, weil cS ihnen beliebt > ihr Schreiben an die höchsten Gewalten zu richten, deren Besammlung bei ihrer verschiedenen Ml beschaffeuheit so bald nicht habe vor sich gehen können; unterdessen aber, und bis die Antwort der , Gewalten folgen werde, müsse man es bei den Instructionen der in Baden anwesenden 1 bewenden lassen. I». Bezüglich der von Schwhz und Zug angeregten Taglia auf Oberst jezt nicht eingetreten, weil die übrigen Orte nicht instruirt sind und mau für besser findet, den ^ der badischcn Jahrrechnung abzuwarten, e. lieber den Anzug von Schwhz, daß der alt-La» Baden, (Joh. Franz) Schmid von Uri, sich als ein Gerichtsherr wider Herrn Statthalter Jakob ' alt-Landvogt der Frciamtcr, vor der Session zu Baden gestellt, findet man für gut, die Gesandt" Jahrrcchnung zu erwarten, die dann Auskunft geben können. Juli 1658. 431 S5:Z C-ouferenz von Schwyz und Zug. Arth. I«»«, 27. Juli. Landesarchiv Tchwyz. ^ Gesandte: Schwyz. Martin Bclmont, alt-Landammanu, und Kaspar Abyberg, Landeshauptmann. ^ Georg Sidlcr, alt-Ammaun, und Peter Bachmann, des Raths. ^ Weil aus dem bei der Jahrrcchnung von Frciburg, katholisch Glarus und Appenzell J.-Rh. an Luccru, ^ ^utcrwalden und Zug abgelassenen Schreiben und andern Berichten verspürt wird, daß die t/ Aetion unter anderem Prätezt auf neue Vcrwiklung gezogen werden will, schien es nöthig, ^iden Orte, welche die gegen Zwcycr erlassene Proklamation zuerst ausgehen ließen, möglichste r- übe/' Z^tcn die Gebühr versteuern. Bei der Besprechung fanden sich die beidseitigen Instructionen die ^ uämlich die längst verabredete Taglia auf Zweycrs Person anstünden zu lassen; nur bestimmt. Zug bedurfte nicht mehr, die Sache vor die hohe Gewalt zu ^>n»t ' Schwyz. Es wurde also verabredet, daß, so wie Schwyz den Tag der Publikation bc- l>c veranstalte, beide die Taglia auf lllt) Silbcrkroncn ansczcn. Schwyz wird seinen auch Lucern und Untcrwaldcn mittheilcn. SS4 Conferenz von Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1<»!58, Augufi. LandeSarchiv Nidwaldc«. ^»sar schwyz. Joh. Franz Rcding, alt-Landvogt zu Badcil ) Oberst-Wachtmeister Joh. Bal- Joh ^ "^r; Joh Franz Frischhcrz, des Raths. Nidwalden. Joh. Melchior Leu, Landainmann; '^Nüg Lussj. Bauherr. ^Nen ^tllcnz :c.). I». Die Verrechnung der KricgSkostcu wegen der ennetbirgischcn Unter- '' der Parmcsanischcn Soldaten wird auf nächste Gelegenheit verschoben, «. (S. u. Bcllcnz :c.). ^ Man schc auch im Abschnitte Herrschastsangelcgenhciten: ». u. e. Art. 214 u. 245. 432 August l658. S55 Jahrrechnuug der die IV ennetbirgischen Vagteien regierenden XII Orte zu Lauis. 10. August. Staatsarchiv Luccr». Eniictl'. Adsch. Bd. IX. Gesandte: Zürich. Joh. Kourad Grebcl. Bern. Joh. Rudolph »Kirchbcrgcr, alt -Landvogi i Vivis. Luccrn. Joseph Amrhhu. Uri. Joh. Franz Arnold. Schwyz. Jakob Abcgg- waldcn. Johann Christen, Stattbaltcr. Zug. Joh. Jakob Andcrinatt. GlaruS. Heinrich Basel. Franz Bruuschwcilcr Frciburg. Joh. Peter Odct. Solothnr n. Peter Suri. Sch^ Hausen. Heinrich Schneider, Zunftmeister. Das Verhandelte findet sich in, Abschnitte» HcrrschaftSangelcgcnheiten: Vlcr cunetb. Bogt iibcrh. » Art. 179. Bischof von tGino. I» Art. 180. Stellung der lNeistlichcu- ^A»S- Lauis. r Art. 29. Landes-u. asinmnnalvcrw. i. Allg. «>. Art. 58. Landes- n.Uommunalvcr SS« Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu LuggaruS. nach dem 10. August. Staatsarchiv Luccr», Ennctb. Absch. Bd. IX. Gesandte: Dieselben wie Abschied 255. ». u. I». (S. u. LuggaruS). v. (S. u. Mainthal). «I. (S. u. LuggaruS). td. Die ^csc»u von Bern stellt den Antrag, die Zeit der ennetbirgischen Jahrrcchnung, die für Bern nnbc'll ^ wieder auf Johannistag zu stellen und die Einführung dcö neuen LaudvogtS ebenfalls aus ^ anzusezcn. Landvogt May zu LuggaruS erklärt sich damit einverstanden, sofern man ihm fü> ^ von Johannis- bis Laurcnzentag die Hälfte der ihm gebührenden Einkünfte crsczc. l. (S- u. birgischc Pogteien übcrh.). 55. (S. u. LuggaruS). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgcnhciten: Vier ennetb. Vogt, iiberh t Art. 131. Stellung der Geistlichen. Luggarns- " Art. 98. Rechts- und Gerichtssacheu. «>. Art. 119. Zollsache». ./ifichc»' I». „ 99. Rechts- und Gerichtssachcn. «. „ 70. Rechts- und Gerichte!' Mainthal. e- Art. 203. Statuten. August 1658. 433 SSV Conferenz von Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. Lucern. 1<»k58, ?2. und 13. August. Slaattxirchiv Luccl». Allg. Adsch. Bd. Xl-VIII, L, kol. 5>»^ ^""dte: Lnccrn. Heinrich Flcckeusteitt, Schultheis!; Laurenz Mchcr, Statthalter; Ludwig Mchcr; Ludwig Scgcsscr, Panuerhcrr. Schwyz. Wolf Dietrich Rcdiug, Landammann; Michael o>»ft ^^'^"dammann; Joh. Kaspar Abybcrg, Landeshauptmann. Unterwalden. Marquazd ^^""""ann von Obwaldcu; Joh. Melchior Leu, Landamiuaun von Nidwalden. Zug. Georg alt-Ammann; Jakob Zumbach, des Raths. , fcw ^ eingelangte Schreiben lehnt die von Lnecrn dahin gesandte Einladung, die Con- ^ählt" "b- Da also das in Baden vorgeschlagene Mittel, durch von den zwei Orten selbst sei» sezendcn Taglia an. Obwaldcil stellt dieß auf die Landsgcmcinde des folgenden Freitags in ^'dtsci - ^ Würdigung der freundschaftlichen Gesinnung der drei Orte und des von ihren Gc- ^ Baden eingegangenen Schreibens, und mit Hinsicht auf den von Nri zu Baden von tzo„s^^^ssschen hintcrrüks ausgewirkten unerträglichen Reccfi, zu dem Solothurn'S Gesandtschaft ihren z gegeben, wird den drei Orten eine angemessene Antwort zugesandt. «. Dem von der " eu siber den zürcherischen Redner Wyß gefällten Urthcile wird nochmals Beifall crthcilt, in der 'g. daß zwar Verkündnng des göttlichen Wortes jeder Rcligionspartei freigegeben, Schmähen Ausschüsse eine gütliche Vereinbarung zu suchen, bei dem Verhalten Uri's von keinem Erfolg tragen Schwyz und Zug abermals bei Unterwalden und Lucern auf Auskündung einer auf ^»Mu »ab (von Brenge zu bestrafen sei. «I. Der Bericht der Geistlichkeit, daß die Kapuziner Ludovicuö Apollinaris (Guardian zu Rappcröwyl), weil sie sich vom Nuntius in der Zwcyer'schen Rch.s/. ^^tcn brauchen ließen, zur Verantwortung nach Bourdcaux citirt seien, erregt Bestürzung, Gliche, ^ Umtriebe ZwcyerS und als seine Eingebung betrachtet, führt zu dem Beschluß, den vi ai 'gl lc^ "»f Oberst Zwcycr ausgewirkte Rcccß Bestimmungen enthält, ans denen abzunehmen ist, daß lassen, sondern (Schwyz meint unter Androhung der Publication des ser vcili ^ der k" ^"lniahmcn gegen den Nuntius und gegen einige gegnerische Kapuziner abzumahnen. "lhff^ den Nuntius um Behinderung jener Citation anzugehen, durch den Gardehanptmann ^"sttvcil^"^ Papst um Schuz zu ersuchen, den Pater Ludovicus sammt dem Pater Apollinaris zu ilwü»^"ssthub jener Reise zu ermuntern, der Geistlichkeit allen Schirm zuzusichern, Schwyz aber Äuf , "--e- " ^ ^'1 ' ' «- ^s die V ^^ps^ammcnden 1. September angcscztcn Tagsaznng die Sache des Oberst Zwcyer wieder ^"g ab " werden wolle, wird in dem Schreiben an GlaruS, Frciburg und Appenzell die Er- shren daß die Eonfcrcnzortc dieselbe unter dieser Voraussezung nicht beschikcn werden und ^""dctcn Mitorten dieselbe Zurüthaltuug erwarten; Zürich aber wird um Abschreibung ^sazu»g An Solothurn ergeht die Bitte um Bericht, ob seine Gesandtschaft auf lcztcr ^gau) Instruction gehabt habe, dem für Zwcycr gefaßten Rccessc beizustimmen. (S- u. Zürich wird ersucht, eine Abschrift des im Namen der XIII Orte an den ncucrwähltcn 55 434 August 1658. Kaiser abzusendende« Beglükwnnschungschrcibens mitthcilen und zugleich anzeigen zn wollen, welche ^ legcnhcit sich darbiete, dasselbe an den Kaiser gelangen zn lassen. Von Seite der katholischen Orte zichtct man auf Abordnung einer besonder» Gesandtschaft, gibt hingegen dem bischöflichen Obcrvogt Wir; (von Obwaldcn) zu Gottlieben, der ohnedicß an den kaiserlichen Hof reist, ein Schreiben a» Kaiser mit und ein Memorial, was er demselben über die Sachlage vortragen solle, i. Die Ansssl^ heit, bezüglich der Verwendung der in fremden Diensten stehenden Mannschaft, und andere BerbeMU ^ soll man einmal in ernste Berathung ziehen, Luecrn erinnert an die von Schwyz wiederholt^ sprochenc „bewußte Satisfaetion" wegen des Stanser Abschieds. Die Gesandtschaft von Schwyz die Beschwerde darüber habe ihr Motiv in der Zumuthung gehabt, die Säze als unbedingte RitlM zuerkennen, eine Forderung, deren Ursprung man ja wohl kenne. Untcrwaldcn und Zug wollen bereden, die Sache fallen zu lassen, da man der lnecrnischcn Gesandtschaft keine Schuld gebe; anerbietet jedoch gelegentlich eine schriftliche Anseinandersezung der Sache nach Luecrn gelangen zu Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsanqelegenheiten - Thurgau. Art. 23. Beamte. SS«. Conferenz von Uri und Nidtvalden. Bekenried. Iii««, Iii. August. j!a»b>!«il> Nidwaldc». iiler,^ Gesandte: Uri. Franz Arnold von Spiringcn, Landcsfähnrich; Joh, Karl Emanucl Beb ' ^ Raths; Burkhard Zumbrunucn, Laudschreiber; Karl Franz Schmid, Landschrcibcr und Bellcnz, Bollcnz und Rlvicra, Nidwald eil. Joh. Melchior Leu, Landammanu; Peter Zelger, Herr; Joh. Ludwig Lulsi, Baumeister, Gesandter auf die Jahrrechnuug nach Bcllcuz, Bollcnz und Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangeleqenheiten: Luggarus, I». Art. 120. Zvllsachen. Bellcnz,c. ». e—II Art. 240-280. SS». Conferenz von Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. «ucern. 2«.—2«. August. Staatsarchiv Lueern. Tlllg. Adsch. Bd. XI.VIII. n, ko!. 83. Gesandte: Luecrn. Heinrich Fleckenstci», Schultheiß; Ludwig Meyer; Jost Pst)ll^ ' Souncnbcrg, Korn- und Spcndherr, - alle des Raths. Schwyz. Wolf Dietrich Reding, August 1658. 435 ^ Panncrhcrr; Martin Belmont, alt-Landammann. Untcrwald cn. Marguard Jmfeld, Landam- Obwaldeu; Joh. Melchior Leu, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidler und übcln, Heinrich, beide alt-Ammann. Der Entwurf des Schreibens nach Zürich, enthaltend die Erklärung, man werde, wenn ZwcherS ^ kgcnhcit in Behandlung genommen werden wolle, bei der auf den t. September nach Baden an- in Dagsazung nicht erscheinen, wird genehmigt, dann aber auch auf die vou Freiburg emgegangeuc, schr ' ^^chung beunruhigende Antwort abermals an die katholischen Orte in früherem Sinne gc- t'ebeu; dagegen in den Antrag, der mit Bewilligung Lnecrn's von Schwhz in Lucern unter die Presse Collt Deduetion noch etwas über den von Zweycr ausgewirkten Rcccfi anzuhängen, nicht eingetreten. . .. ^ Zürich die Tagsazung nicht abschreiben, so wird von den vier Confcrcnzortcn Protestatio» entgegen ' und zwar durch eine Gesandtschaft, in welcher jedes Ort durch zwei Dcputirtc vertreten sei. Jedes die 150 Besazuug nach Baden, Mellingen und Brcmgartcn bereit halten und andere der allfälligc Ruptur zu treffen beflissen sein. Hinsichtlich der Sage, daß Brcmgartcn Zürich Paß und Rcpaß zugesichert habe, beruhigt man sich bei dem Berichte, daß Brcmgartcn >»it Zumnthung auf eine unverfängliche Weise ausgewichen sei. Nidwaldcn ist allein noch ^ ^"^ündung der Taglia znrnk, gibt Hoffnung, bald auch hierin den andern Orten conform zu Ücht ' Die Confiscation in den . gemeinen Pogtcicn wird zu Ehren der löblichen Orte verschoben bis man Z>>, ^ ^ Reecß ablaufe. !». Die Bemerkungen Uri'S hinsichtlich des Gratulationsschreibens ittt, Kaiser läßt man auf sich beruhen; ebenso wird die Bestellung des von Luccrn ansgc- cn Schreibens durch den Oberst von Rost in Consta»; gutgeheißen. t. (S. u. Rhcinthal). «I. Das Schreiben des Nuntius und die Relation der an denselben abgeordneten schreib ^ Antrage, zwar nicht eine Gesandtschaft, wie Schwhz meinte, aber doch ein iossc» das nächstens in Baden sich vcrsammclndc Provinzialcapitel der Kapuziner abgehen zu ' ju bewirke», daß die beiden citirtcn Bätcr wenigstens ruhig in dieser Provinz abwarten dürfen, lvird zu °""gcn f o . ... Wallis hrc Gesandtschaften an die allgemeinen Tagsazungcn dahin zu instruireu, daß die ^>>oil u ^ü)reiben, welche beide Religionen betreffen, vor ihrer Ausfertigung in der allgemeinen Tu», ^legt werden müssen, um auf diese Weise Mißverständnisse und Irrungen zu vermeide», l. billigt ' Fleckcnstcin wird das begehrte Rccommandationsschrcibcn an den Landvogt der Frciämter thur/ ^ ftx. Pe>n der durch Schwhz angeregten Abordnung einer Gesandtschaft nach Solo ^teu ^ bishcrigcil Bemühungen nichts gefruchtet haben, Umgang genommen. I». Den Obrig Atan sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaugelcgcuheitcu: «>. Art. 494. Kirchliches und Maubenssachcn. «. Art. 245. Kirchliche« und Mattbenssachen. September 1653. S««>. Conferenz der evangelischen Orte und Solothurn's. Baden. I—A September. (22.—26. August alt. Kal) Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. iso, kol. «s. - »aaküd Gesandte: Z ürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomen Hirzel, Statthalter; Ha'» Hab, Sekelmeistcr. Bern. Anton von Grafenried, Schultheiß; Joh. Jakob Bucher, Vcnner. Benedict Socin, des Raths; Andreas Burkhard, Stadthauptmann; Hans Rudolph Burkhard, ^ . schrciber. Solothurn. Wilhelm von Stcinbrugg, Schultheiß; Joh. Friedrich Stockcr, Stadtvc'^ Schaffhausen. Leonhard Mchcr, Bürgermeister; Hans Konrad Ncukomm, Statthalter. APh^'^ A.-Rh. Hans Ulrich Dictzi, Statthalter. «. Da die vier Orte Luceru, Schwhz, Untcrwaldcn und Zug auf den 22. August (a. K.)zu glcichung des zwischen den beiden Confcssioucn gefällten ungleichen Schicdspruchcs zu erscheinen sich ^ Frciburg und Appenzell J.-Rh. ebenfalls nicht eintrafen und auch Glaruö und Uri ihr Wegbiki^'^^, schuldigt hatten, verreisten die Gesandten von Zürich, Bern und Basel nach Brugg, um dort a»ä> ^ ^ Hausen und Appenzell A.-Rh. zu erwarten, kehrten dann aber, wie die Gesandten von Solothw" der französische Gesandte de la Barde in Baden anlangten, dahin zurük. I». In Erinnerung leztcr Versammlung Projcctirtc Dcclaration, betreffend den Sinn des Scmpachcr Briefs und st»" ^ Wendung auf den zwischen Uri und Schwhz bestehenden Streit, nachdem Uri zu wiederholten ^ Ausfertigung und Mittheilung jener Dcclaration nachgesucht hatte, wurde von Bern in Frage ^ nicht mit der Extradition der Dcclaration zuzuwarten sei, bis auch Glaruö zugestimmt habe; vb g jüngern Orte zu einer Erklärung aufzufordern seien, daß sie bei unverhofft ausbrechender Thätliw ^ Hand anlegen werden; ob nicht Uri vorerst sich aussprechen solle, wie es sich der Dcclaration zu ' gedenke; ob man nicht Frciburg und katholisch Glarus sowie Appenzell J.-Rh. erinnern solle, Position größcrn Nachdruk zu geben? Beschlossen wurde hierauf, über alle in diesen Fragen Anträge wegzugehen, weil sie zu nichts führen, Glaruö zwar zur Bcistimmung aufzufordern, ohne dieselbe die Dcclaration an Uri abgehen zu lassen. Auch wurde diese Mitthcilung an Uri »i>t ^ Schreiben begleitet, welches einerseits die Verzögerung entschuldigte, andererseits der Mvdcratü'»^ ^ Beifall zollte; datirt 25. August/4. September, e. Da von den vier Orten für Ausgleichung ^ dem Schiedssprüche nicht gehobenen Differenzen wenig zu erwarten ist, so wird ein Project zu Zürich und Bern an die V Schicdorte zu richtenden MahnuugSschrciben entworfen. «I» am 29. Juli circularitcr mitgethcilte Schreiben des Pfalzgrafcn Friedrich Ludwig bei Rhein wird bei»)' ^ dem jungen Prinzen ein Taufgeschenk von ?,»0 Ducateu Werth, nämlich eine goldene Schale, Z" ^ ^ und die Bestellung derselben dem Zürcher Münzmcister Simmler zu überlassen, die Koste» ab" ^ vcrtheilcn, daß Glarus und evangelisch Appenzell zusammen so viel beitragen sollen als jede 5" gelischcn Städte, v. Nach Verlesung des von den vier Orten auö Luccrn an Zürich gerichtete», ^ ^ und das Rhcinthal betreffenden Schreibens vom 28. August, und eines zur Beantwortung hje worfcnen Concepts, erhielten die Zürcher Gesandten den Auftrag, diese Antwort zu verkürzen, tue > September 1658. 437 ^ lpenprung von der Feier der Feiertage bezüglichen VoranSsezungcn und die Beziehung aus das )us tsrtü ^ .^^^chen, vie übrigen Anträge auf die künftige Tagsazung zu verweisen, k. An die im Ganzen dc,i sanken gestiegenen Kosten der Gcsandtschaftörcisc des Herrn A. Fäsch wird billig gefunden, z^^""^utcn und der Stadt St. Gallen, welche wegen ihres Handels daö meiste Interesse dabei hatten, Bade ^ ^icr Städte 3-tt) Uoum bl-rnos oder ll)18 Franken aufzulegen. (S. u. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiten: «. Art. 244. Fcstuugsbau zu Baden. Conferenz von Lucern, Schwyz, Unterlvalden ilnd Zug. Lucern. 2. September. Staatsarchiv L»-«r„. Allg. Absch. Bd. XUVIII, U, kol. los. ^ ke r n. Heinrich Fleckcnstcin, Schultheiß; Ludwig Meher; Jost Pfhffcr; Heinrich ^l>nd ^^tsscr, Panncrhcrr; Bernhard Fleckcnstcin, — alle des Raths. Schwh z. Wolf Dietrich Reding, seid """""""und Panncrhcrr; Michael Schorno, alt-Landammann. Untcrwalden. Marqnard Jm- . ^^^unnann, von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Karl Biberg, Statthalter; Ulrich Schön, deö Raths. ' ^"^dcm Z,Uich^ weil die lcztc Tagsazung selbst die neue Versammlung angesczt habe, den für "unnlung bestimmten Tag abzuändern geweigert, die Gesandten der vier Orte aber sich der Vcr ^tte». ' Berufung auf ihre Instruction, die sie nicht dazu bevollmächtigt habe, einschlagen ^sc»idw"^^" ^ Zuschrift von GlaruS, daß die dortige Gesandtschaft ohne die Gegenwart der do^ ^ 'n Baden nichts zu thnn wisse, und die Zuschrift von Freibnrg, daß man von d>g» wenn alle XIII Orte erscheinen, nach Baden kommen werde, vorgelegt waren vereinigte dohj,, ^utschlnssc, den Tag iil Baden nicht zu besuchen, und in dem Entschuldigungsschreiben klür»,. ^ ^uchmcn Zürichs zu ahnden, das auf die ihm von den vier Orten gegebene kategorische Er- ^don ^^ialvcrsichcrung crthcilt habe. In der Antwort an Freibnrg, Solothurn uud GlaruS tt»> " Gründe anScinandcrgcsezt, welche die Orte von dem Besuche der Tagsazung zurükhaltcn. I». ^cheil f f! ungleichen Aussprüche der Säze zu bcrathcn und zu verständigen, werden die sämmt- ^ldeii ^^iä)en Orte zu einer Taglcistung auf den lt. September*) nach Lueern eingeladen. «. Unter- >st, ^ ^iucht, nachzudenken, wie Uri und Schwhz vereinbart werden möchten, wobei zu berüksichtigcn ^incil solchen Persuch für nnnüz erachtet, so lange Uri ZwehcrS Sache zu der seinigcn -^^^^^Antrag vpn Schwhz, eine Gesandtschaft nach Wallis zu senden, um dieses Standes t ihi nnd ^ s ^ 1'ucxx,, '^ivihurn wnodcn auf Donnerstag Abend den l2. September, die andern katbolischen Drte ans den I!. Septcniber "scheinen eingeladen. 438 September 1658. Freundschaft zu erhalten, wird durch die Bemerkung beseitigt, daß Luceru bereits in diesem Sinne <»»^ Auftrag habe. v. Der weitere Antrag von Schwyz, au dm Kaiser eine Gesandtschaft abzuordnen, ^ den Ständen zu näherer Erdaucrung hintcrbracht. f. Auf Antrag von Zug wird dem Laudschrcibcr tauben als Landeshauptmann aufgetragen, zu überlegen, wie die Mannschaft der Freiämtcr Munition zu versehen sein mochte. K. Die auf die Gotteshäuser und Herrschaften gelegte, nicht zogene Steuerabtheilung soll durch den Landschreiber von Baden wieder ausgefrischt werden. Conferenz von sieben katholischen Orten. Lucern. 1t»»8, 12.—14. September. » Staatsarchiv Luccrn. Allg. Absch. Sd. Xl.VIII> L, toi. I2Z. Gesandte: Luccrn. Heinrich Fleckenstcin, Schultheiß; Ludwig Meyer; Jost Pfyffer; " ^ wig Segcsser, Pannerhcrr; Eustachius Sonuenberg, Korn- und Spcndhcrr. Schwy z. Martin tl c und Michael Schorns, beide alt-Landammann. Unterwalden. Marquard Jmfcld, Landau»»«»», ^ Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidlcr, alt-A»i»>a^^ Zumbach, des Raths Glaruö. Ulrich Tschudi, Statthalter. Freiburg. (Entschuldigt). Solotb" Joh. Friedrich Storker, Vcnncr. Appenzell I.-Rh. Johannes Sutcr, Landammann. «. Obgleich auf die an alle katholischen Orte ergangene Einladung der vier Orte außer diese» »' ^ eintrafen, wurde dennoch der eidgenössische Gruß verrichtet und das von der jüngsten badischcn Ben«' ^ eingelangte Schreiben vom 4. dicß zwar verhört, aber nicht in weitere Bcrathung gezogen, l^»^' Vorlesung der freundschaftlichen Entschuldigung Frciburgs zur Verhandlung über den Friedenss > ^ die ungleichen Aussprüche der Säze geschritten. Voraus erklären Lucern, Schwyz, Unterwalden » daß sie den Rechtsspruch der Gegenpartei, weil er in den meisten Punkten dem Fricdcnssch^» Landfrieden, authentischen Verträgen und Abschieden widerstrebe und auch des Drittmauns Rcch^ die nie ins Recht gesezt worden seien, nicht für einen Rechtsspruch achten, dagegen den Recht^^ eigenen Säze mit Leib und Gut vcrthcidigcu werden. Glaruö hält eine Widerlegung jenes zc>" der Gegner für das erste Geschäft. Solothurn betrachtet den Schicdspruch, nachdem die Schieb fallen, für ein halbes Werk, ist nur anwesend, um anzuhören und hat wenig Lust, au den unfruclü ^ sazungöverhandlungen über diese Gegenstände weitem Anthcil zu nehmen. I». Luccrn zeigt a», die an Stattbaltcr und Rath adressirtc Einladung dem Boten uncröfsnet zurükgcstellt habe; l!» ^ daß sich kein Mittel gefunden babc, Uri und Schwyz zu vereinbaren, besonders seit das Gewalten veröffentlicht worden sei. Nach wiederholter Bcrathung gelangten die vier Orte, >» stimmung mit den übrigcü Orten, einerseits zu der Entschließung, an dem Entscheid der katho»! , festzuhalten, den Wcttstcinischcn Spruch abzuweisen und den von Zürich auf den lcztern h>» ^ Jmproccduren mit allen Kräften entgegen zu treten; andererseits wurde der Gedanke, durch ? ^c»> der vier Orte vor einer versammelten Landsgcmcindc von Uri den Sachverhalt vorzutragen, September 1658. 43!) ^^""'dung Mxs dessen, waö z. B. in dem zwischen Uri und Lucern obschwebcndcn SchifffahrtSanstandc ' Neue reizen könnte, empfohlen; dem Wunsche, daß GlaruS, Freiburg, Solothnru und Appenzell ' chcn llri und Schwyz vermitteln möchten, besonders von GlaruS die durch den Verruf Zwchcr's ci^l keinerlei Zugeständnisse des OrteS Schwhz erleichterte Schwierigkeit entgegengehalten; ^h Glaruö und Appenzell mit Bezug auf das am 31. August an die vier Orte Bcjs^ ^Mische Schreiben gebeten, Freiburg zur Thcilnahmc an einem zwischen Uri und Schwhz mit ^elassuag der Zwchcr'schcu Sache vorzunehmenden VermittlnugSvcrsuche einzuladen und dazu einen ^ ^uzusczcn. «. Sollte es sich bestätigen, daß der neue Landvogt Oberst Ulrich von Zürich in LauiS Zu .^"'^"ben auf den Fall einer Ruptur zur Beobachtung der Ncutralirät berede, so ist der Landschrcibcr ob hx " ^ gegen ein solches Unterfangen protcstirc und hierüber, sowie auch darüber berichte, ^ ^"bvogt einen beständigen Prädicantcn halte und was in Bezug auf die Scpultur geschehe. «I. ^»^^^chalter Tschudi wird, auf Klage über Vcrlcznug des Vertrags von 156^ durch die uukatholischcn ^'^fohlen, Seitens der Katholischen am Vertrage festzuhalten und dadurch ihre Fricdlicbe zu seit/"^ ^ geben, v. (S. u. Baden), t. (S. u. Thurgaü). Der Anzug Solothurn'ö, daß dort- ^ ^ugchhrjgx auf der Wallfahrt nach Einsicdcln gar oft „sowohl wider ihre Regierung als parti- gctchmaht worden, wurde in den Abschied genommen, zur Erinnerung an alle Orte, solche un- "bzuthun. Dabei wurde aber zugleich bemerkt, daß selbst die katholischen Gesandtschaften von gute» ^ubstit verschont geblieben seien, z. B. als hätten sie in Fraucnfeld einen unkatholischen ^uf ^ Thurgau und Rhcinthal die Unterlassung der Beobachtung der Feiertage zugestanden. ^'Upstl Beschwerde Solothnrn'S, daß eine auf lcztcr Tagsazung von den XIII Orten bewilligte 6»dcrt Alexander Pcycr nach Innsbruck in Abwesenheit etlicher Gesandtschaften wieder abgc- . ^^'^cn sei, wurde erwidert, man habe erfahren, die Verhältnisse seien anders beschaffen, als vorder übrigens sollten künftig solche in beider RcligionSparteien Namen auszufertigende Schreiben Drtc ^ ^'kgclung in der allgemeine» Sizung verlesen werden, I». Die auf das Schreiben der vier de», ^"^"ugene Antwort Zürich'S und die Erwiderung auf leztcrc wird dem Abschied beigelegt. (Ju i», Schreiben stellen die vier Orte in Abrede, zu dem vorgeblichen, die Begehung der Feiertage ^Ue>i treffenden Antrage gestimmt zu haben, und verlangen Nennung des Antragstellers; sie ^ürich'y ^ Landschrcibcr gemachte Anschuldigung ab und verwahren sich gegen die GcwaltauSdchnung bcr gemeinsamen Herrschaft.) I. Landammann Bclmont berichtet, daß der Pater Apollinaris ^ro'„» 6" Rappcröwhl, zur Beschüzung dieses Postens mit geringem Geld eine cigcnthümlichc ^'Uer» ^'tscncr Erfindung getroffen habe, und stellt den Antrag, um die gänzliche Ausführung des lostd ö" ermöglichen, solle das Provinzialeapitcl ersucht werden, denselben nicht zu mutieren. ES ^ Staude Schwhz und 'den Schirmorten dicß zu thun anhcim gestellt. Ii. Ebenso läßt ^t)c>, . ^."b^tlich des Paters Ludovicuö und des genannten Patcrö Apollinaris bei der Nachricht bc- Ärt ^ 'brcn Gunsten eine Inhibition von Rom eingelangt sei. I. (S. u. Frciämtcr). in. Jedes ^"thM Männer bcstimmcir zu einem Kriegörathc, der zu geheimen Bcrathungcn auf den ^geordi/"^"^"^^" ^ bS- u. Frciämter). «». Auch die auf die Klöster und GerichtShcrreu 'kte Steueranlage soll betrieben werden. K». Auf Antrag von Schwhz wird gefunden, jedes Ort 446 September 1658. soll seine in fremdem Kriegsdienste stehenden Leute, wenn sie über die bundcsgcmcißcn Schranken sich verwenden lassen, in die Schranken weisen und bestrafen, um der Verantwortung gegen die offendu^ Mächte enthoben zu sein. Der Obcrvogt von Göttlichen, Joh. Anton Wirz aus Obwaldcn, läßt>^ vernehmen, daß, um den Praktiken der Gegner entgegen zu treten, nach den Ansichten des Bischt Konstanz, des Domdekans Papus und des Obersten von Rost das angemessenste Mittel wäre, Privatdcputirtcn an den kaiserlichen Hof abzuordnen. Er selbst schlug es nicht aus, den Auftrag z» nehmen. Die Obrigkeiten sollen also darüber in Bcrathung treten, i. (S. u. Engclbcrg). Man sehe auch im Abschnitte Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten: Thurga». ll Art. 202. Rechts- und Gerichtssachcn. Bade«. «. Art. 311. Kirchliches und Glaubenssachen. Fretiimter. I. Art. 156. Kriegswesen. I». Art 157. Kriegswesen. Engelberg. , Art. 1. S«» Conferenz „der i'ier Orte" (Lucern, Schwyz, Uuterwalden und Zust). Küßnacht. nach dem 22. September. Landesarchiv Schwyz. 'ch Der Abschied selbst konnte nicht aufgefunden werden, wohl aber die vom 22. September gestellte bcziigu struction von Schwyz. Sie gibt den Abgeordneten Landammann Wolf Dietrich Ncding, Michael Schorns und > ^ Abyberg die Weisung, zu sehen, was man auf die Proccdur, welche von dem Kapuzincrcapitel zu Baden, zu Dell vier Orte, gegen die Väter Ludovicus und Apollinaris, ungeachtet des durch den pater proeurator von Rom langten Befehls, vorgenommen wurde, verordnen wolle. Da der Nuntius diese Angelegenheit gegen die fomcntirt zu haben scheine, so das; sie nicht nur von jener Capitelsverhandlung ausgeschlossen, sondern auch ^ ^ wurden, der Citation gemäß sich bei den Gcneralobern in Frankreich zu stellen, dürfte man demselben verdcutcU' ^ werde, wenn er den beiden Patres die Appellation nach Rom zu prosequircn nicht zulasse, an die hohen Gewu ^ Obrigkeiten die Frage bringen, ob man ihn noch ferner als Legat anerkennen wolle. Man sollte ferner dem > ' capitcl erklären, weil die jezige Definition den vier Orten solchen Affront angelhan habe, nehme man keine weiten ^ ziner in die Klöster auf und sende auch die noch in denselben befindlichen zurük, sofern sie widerwärtig gesinnt N ^ ^ aber auch den guten Vätern und den Orten selbst beholfen zu sein, sollte man eine Legation nach Rom senden torma, moclo et tempore dieser Maßnahme sich berathen; endlich sollte man beratschlagen, wie man sich u»f ^ eines Friedensbruchs vorzusehen habe. September 1658. Konferenz der von Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug verordneten Kriegsräthe. Lucern. IKS8, 28. September. La»dei>archiv Nidwaldcn. best ' Lueern. Oberst Jost Pfyffcr und Landvogt Kaspar Pfyffcr, Venner und Obcrzcughcrr, ^>»>c> ^ ^"ncrn-, und Alexander Pfyffcr, des Großen Raths. Schwhz. Wolf Dietrich Rcding, Land- »lt-j« Caspar Abhbcrg, Statthalter nnd Landeshauptmann. Unterwalden. Marquard Jmfcld, ^ v ammann, von Obwaldcn; Joh. Melchior Len, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Karl " ^berg, Statthalter, und Mehenberg, des Raths. ^ die Confercnz bestimmt war, sich zn bcrathcn, wie mair dem drohenden Ausbruche eines neuen wolle, kam zuerst in Frage, wie zu Widerlegung der Wcttsteinischcn Sentenz die mit Zurlauben zu solcher Confcrcnzbcrathuug bestimmten Abgeordneten instruirt und ob nicht uoch- !len> Zweyerö Sache eine starke Instanz an die drei Schicdorte Glarus, Frciburg und Appenzell Bezug auf das Kriegswesen selbst fand man das Projcet von 1657 ganz ^ erklärten Schwyz und Zug, weil sie dem Angriffe zunächst ansgcsezt seien, die 15l) Mann ^ltcn ^ wollen, aber so lange ihre Gränzc nicht gesichert sei, eher selbst um Beistand bitten ^aiscr' eigene Mannschaft abgeben zu können. In Klingnau werden Hans Thoman, in ^vn ^Kl als kriegserfahrene Leute zu Rathe zn ziehen sein, weil an diesen beiden ^uf d ^ ^ gelegen ist. Dem Landvogt zn Baden und dem Laudschrcibcr Zurlauben wird Luccrn schreiben, ^lh ^^^sull sich bereit zu halten, r. Im Falle des Kriegsausbruchs wird von Schwhz ein Commandant verlegt, weil gegenwärtig ein Unkatholischcr dort Landvogt ist, der im Fall die unkatholischen ßch ^ Feinde erzeigen wurden, arretirt werden soll. «I. Vorläufig wird den Klöstern empfohlen, ^Kreide und Munition vorzusehen, durch Schwyz auch mit dem Prälaten von St. Gallen in getreten, den Herren von Wettingen, die selbst für Verteidigung ihrer Stift sorgen erteilt, dicß unter dem Schein der Anordnung des Landvogts zu thun, noch lieber anderswohin in Sicherheit zu bringen. Derselbe Rath wird den Klöstern im Thurgau und dem vrthcilt, der Stadt Brcmgartcn und dem Landschrciber Zurlauben gegenseitig gutes Ein- ^uyfohlen. v. In Lueern wird ein Schreiben bereit gehalten, das bei dem Ausbruche des l>er Schwyz uud vou dort in die III Bünde geliefert werden und diese um Beobachtung seheir ersuchen soll. l". In allen Orten soll mau sich mit Proviant, Salz und Munition vcr- ^ähcr anstellen, Fußpostcn, Wachtfeuer, Losungen einrichten. Die Vorräte von Einsiedcln, bte^ Wcttingen, die dem Gegner am meisten auögesczt sind, sollen förderlichst in Sicherheit ge- ^ a>>d^ verdächtiger Mann in Bremgarten ist sorgfältig zu überwachen. K. Indem jeder Umständen Bericht und Hilfe zu bringe» sich befleiße» wird, darf man nicht vergessen, ^geht ^sahrung gelehrt hat, man oft mit Vorthcil von der Defensive zu entschlossener Offensive andern Ort (was Gott wenden wolle) Roth widerfahren, so werden ^ andern ihm aus allen Kräften unter Gottes Beistand Hilfe leisten, wie es redlichen Eidgenossen 56 442 September 1658. geziemt, i. Bezüglich der Konferenz mit Landammann Zurlauben wird dieser, so bald cS ihm ist, Zeit und Ort dazu feststellen, was Zng an Luccrn bis nächsten Dienstag mitthcilcn wird, damit ^ auch Schwhz und Unterwalden davon in Kenntniß gcsczt werden können. Ii,. Berichte, die daS Kr> > wcscn betreffen, sind an Oberst Jost Pfhffcr als luccrnischcu KricgsrathSpräsidcntcn zu adrestiren, Conferenz der im Rheinthale regierenden evangelischen Orte. Elgg. im September. Staatsarchiv Zürich. Allg. Nbsch. Bv. 15», kol. si. ... . Jet' Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Joh. Jakob Hab, Sckclmcistcr, Kaspar Hirzel, Landvogt im Thurgau. Appenzell A. - R h. Joh. Rcchstciner, Landammann; 3^" Tanner, des Raths. n. Veranlaßung der Conferenz: Der Prälat von St. Gallen hatte dem Dekan Rüegg, Altstättcu im Rheinthal, das Pfrundlehcn anfgckündet und der Landvogt im Rhcinthal die Eva»lff > , wegen Nichtbcobachtung einiger Feiertage vor Bußcngcricht gezogen. Beschlossen wurde: 1) 3^ - von Zürich, Glaruö und Appenzell A.-Nh. wird dem Prälaten geschrieben, den Herrn Rüegg ^ Pfarrlchcn bleiben zu lassen; wenn der Prälat darauf keine Rüksicht nehme, sei ihm eine CvnftrcB^ zubieten; wenn er sich auch dazu nicht verstehe, soll ein unparteiisches Nechtsbot gegen ihngesch^"'^ wenn der Prälat dem Pfarrer Rüegg das Pfarrlchcn entziehe, soll dieser doch im Hause , Appenzell ihn in dem Bcsizc schüzcn und sodann auch den katholischen, das Rhcinthal mitrcg^ ^ ^ Orten davon Kenntniß gegeben werden. 2) Die Rheinthalcr werden angewiesen, die Bußen zahlen und sich auf den Abschied von 1653 zu berufen, welcher im Sommer an den Feiertagen ^.^il wendigen Feldarbeiten zu verrichten erlaube; wenn aber der Laudvogt mit dem Bußcnbczug ^ wolle, soll Appenzell durch eine Gesandtschaft ihn davon abmahnen, und wenn »öthig, Zürich ' ^ Schreiben dieß untcrstüzcn. I». Wegen Hans Baschi Hospitaler und Balthasar Bürgisser von man sich mit den Gesandten von Appenzell ebenfalls auf einen Antrag verständigt. S««. Conferenz der X thurgauischen Malefiz-Orte mit dem Abte von St. Gallen. Wyl. 3. Oetober. (23. September alt. Kal.) Staatsarchiv Zürich. Beilage zum Abschiede vom 7. Juli tliSS. Bd. lss, kol. Sil. ^ Diese Conferenz fand statt zwischen dem Prälaten von St. Gallen und seinen RätlM ll>^ Schorns, Hofmeister vom Thnrn, Hofammann Lcdcrgcrwcr, Rathsschrciber Rüti, Lehenvogt Mu October 1653. 443 ^ Grescr zu Whl einerseits, und Joh. Kaspar Hirzcl, des Raths von Zürich, zur Zeit Landvogt l°.. und Laudschrcibcr W R. Reding im Namen der X Orte andererseits. (Das Referat ist von beiden.) ^ . ^"f^und der Verträge von 1501 und 1567 wurde von Seite derX Orte gerügt, daß der Abt von St. Gallen, ^r eidgenössischen Erkanntnifi von 1608, einen Ehebruch, ebenso einen falschen Eid, ein falsches nnvcrleumdetc Person gefangen gcsczt und allein ezaminirt, einen hochstraflichcn Hab begangenen nächtlichen Art böswilliger Gesellen ohne des Landvogts Porwisscn abgewandelt leb dagegen eingewendet, der Ehebruch beruhe auf einem Ehemann und einer ^'bspcrson, der zu beurtheilen nicht den X Orten zukomme, wohl aber der Ehebruch mit q, ^^stathctcu Weibsperson; die Erkanntniß von 1638 berühre den Abt nicht, da sie nur eine seist zwischen den VII und X Orten sei; von Abstrafung eines falschen Eides wisse man dort- h-st stostehc ah«w das Strafrecht über falsche Eide und Gelübde der hohen Obrigkeit zu, nicht aber ^ Bestrafung der Nichtbefolgung solchen Gebots; wenn man in den Orten des Maleren ^" ^^ngniß bauen wolle, werde mau die Gefangenen dorthin legen, nicht mehr in Whl gefangen b' Revision des Mörcnaucr Handels wolle mau nichts einwenden. Beide Theilc waren einig, bjx - ^ Vertrage von 1555 aufgezählten Vergehen malcfizisch sein und bleiben sollen, nebst andern, Heist ^ Abschieden auffanden und ebenfalls verzeichnet wurden, als: Einen Todtschlag begehen ""vorsäzlichcr Todtschlag, Vater oder Mutter schlagen, Blutschande, Nothzwang, unter Jahren mehrfache Ehebrüche, einem Andern sein Kind zutaufcn lassen; daö Kind einem ^aii heiße»; Unzucht von Geschwisterkindern; Betrug und Falschheit im Zehnten und gegen Bricfefälschcn, Weinfälschcn, Diebstähle verthcidigen; Betrug und Falschheit in der Mühle; ^ ^oise Kundschaft sagen; auf Jemand Unehre oder Ucbelthat klagen, aber nicht erweisen ^afun Hofmeister redete ferner, wenn einer nur über drei oder vier Bazen stehle, sei es zur Ab- "l! vor den Landvogt zu bringen. Conferenz von Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. Lucern. 1«»k58, I«., 14. und 1«.-1!>. October. Staatsarchiv Lucrr» Allg. Absch. Bd. XI.VIII, Ut. U., toi. loa. ^fhffer ' ^'^'o rn. Heinrich Fltckenstein , Sck)nlihciß; Laurenz Mehcr, Statthalter; Christoph und Stadtvenncr; Ludwig Meher; Jost Pfyffer. Schwhz. Wolf Dietrich Rcdiug, ""d Panncrhcrr; Martin Bclmont und Michael Schorno, beide alt-Landammann. Unter- ' /^^'mrd Jmfeld. Laudammann von Obwalden; Joh. Melchior Leu, Landammann von Nid- ^ Zug. Georg Sidlcr und Wilhelm Heinrich, beide alt-Ammann. schwhz und Zug in Betreff der Kapuziner Apollinaris und LudovieuS eingegangenen oeraulaßten die Conferenz. Zuerst wird aus dem von dem Commissär und Lcutpricstcr Biß- « 444 October 1658. ling und von dem Stistöchorhcrrn Diringer, welche im Austrage des Nuntius die geistliche Juquisi^ verfaßt hatten, eingehändigten Schreiben vernommen, wie zwei Dcputirte von Uri am 26. SePte'^ jniigsthin vor einem zweifachen Landrathe zu Glaruö beider Religionen gegen die aufgenommene 3'^ sition in neun verschiedenen Punkten ganz ehrenrührig verfahren seien. Indem die beiden Herren ^ Berufung auf die untcr'm 1(1., 15. und 16. December vom Nuntius erhaltenen Befehle und J"ftr»' tioncn den Beweis der Unwahrheit gegen die erhobenen Anschuldigungen anerboten und Schuz verlang knüpften bei der Bcrathnng Schwhz und Zug vor Allem aus den Antrag an, die beiden Kapuziner n ^ aus dem Lande, auch nicht nach Ölten an das Gencral-Capitel gehen, oder durch ihre Entfernung des stärksten Beweismittels berauben zu lassen, warnten hingegen die andern zwei Orte, in die täten dcr Geistlichen einzugreifen und die Sache noch mehr zu verwikcln. Schwhz behauptete, Uncntschlosscnheit und die mangelhafte Vollziehung gefaßter Beschlüsse, wie z. B. die hintcrhaltenc ^ öffentlichung des Contra-Manifestcö, habe so weit geführt und drohe das über Zweher gefällte und ^ gekündigte Urtheil zu stürzen; nur wenn man den Geistlichen den verheißenen Schuz gewähre, dc" V. puzinern zur Appellation nach Rom verhelfe und eine Gesandtschaft nach Rom abordne, werde dae 5^ erreicht werden können. Da Schwhz und Zug den Anträgen Luccrns und Untcrwaldenö, den um seine Mitwirkung anzugehen, nicht beistimmen zu können sich erklärten, wurde die Coufcrenz v"" " bis die Regierungen jener Stände über die von den leztern angeführten Bedenken in neue Bcratv' getreten sein werden. An einer Gesandtschaft nach Rom erklären Lucern und Unterwalden nicht nehmen zu können, k». Am 14. Oetober, nach Rükkunft der Gesandten von Schwhz und Zug und» dem auch ein Schreiben deö Ordensproeurators der Kapuziner von Rom eingelangt war, erklärt S ^ wie Zug, um die beiden Patres im Laude zu behalten, zu einem Bittgesuche an den Nuntius >"» ^ pcnsation für dieselben sich herbei lassen zu können. Da jedoch Luecrn und Unterwalden von ficht nicht abgiengcn, daß man zuerst durch ein Zeichen des Gehorsams sich den Weg zu geneigtem ^ ^ gebahnt haben, hiemit wenigstens jenen beiden zu Zug hinterhalteucn Kapuzinern kein gegenstcllcn müsse, der erhaltenen Einladung zum Obcdienzcmpfange durch das Gcncralcapitel >" ^ Folge zu leisten, stellten Schwhz und Zug das Ansuchen, ihre Sache selbst vor Rath und Standes Lucern vortragen zu dürfen, was die Gesandten Lucern'ö vor ihren Täglichen Rath ' ^ wollen. (Die Fortsezung der Conferenzverhandlungcn erfolgte den 16. October.) e. (S. u. Thurgau)- die Anzeige des Standes Uri, daß auf den 18. dieses Monats ein Gericht wegen Oberst Zweher ^ staltet werde, daher Jedermann eingeladen sei, seine Klagen wider denselben einzubringen, wird ü wortet, daß die vier Orte, nachdem sie ihre wohlbegründcten Urthcilc wider denselben auSgefaitt^ ^ keine Ursache haben, das angeordnete Gericht zu besuchen, und zwar um so weniger, da sich a"d ^ Bürgermeister Weitstem in Basel und Landvogt Grebel in Zürich unter'm 20. September Zweher abgesandten, in Schwhz aufgefangenen, copialiter beigcgebcnen zwei Briefen die unguten un ^ aussehenden Gesinnungen ZweherS bestätigt erfunden haben; übrigens seien die Gesandtschafte" Orte beisammen, um sich über Widerlegung des Wettstcin'schen Spruchs und Hebung der von den Häusern gegen Zürich'S Verfahren eingelangten Beschwerden zu berathcn. Aus den Zwcher sche" ^ wird die Kauzlei einen substanzlicheu Auszug anfertigen und dem Abschied beilegen. ^^"^klärt Bericht auch Uri über die Befestigungsarbeiten zu Baden übereinstimmend mit den vier Orte» hält Ersteh Land Octobcr 1658. 445 man um so fester an der früher ausgesprochenen Entscheidung. I'. Schwhz und Zug geben zu 0", daß sie, wenn sie versichert wären, daß die beiden Kapuziner nicht von Ölten weiter außer Ha»d würden, deren Reise nach Ölten zugeben könnten, worauf Schultheiß Fleckcnstein ihnen zu gleit t^ Regierungen eine solche Versicherung in bester Form ausstellt und mit der Hoffnung be- ^ ^ büe Patres nach geleisteter Obedicnz von Ölten, wenn nicht in ihre bisherigen Stationen, ) >n den Convent der löblichen Orte znrükkehrcn dürfen. Um über die Widerlegung des Wctt- ^ wn Spruchs mitzurathen, wird Ammann Zurlaubcn eingeladen, von Zug nach Lucern zu reisen, s^^chuldigt sich, wegen körperlichen Ucbelbefindcns nicht entsprechen zu können, sendet aber einen "a»kt Entwurf ein, der allen Wünschen vollkommen genügt, wcßwcgen ihm seine Mühewalt sehr ver- ^ wird dkm sich jedoch auf die dießfälligcn Verhandlungen in der Tagsazung zu übereinstimmendem ^ wen zu verständigen, soll vorher noch ein Zusammentritt der katholischen Orte veranstaltet werden, "er N " '""" seiner Zeit mit dem Prälaten von St. Gallen und mit dem Bischof von Constanz wegen Vers/ > Arbon'S verhandelt hat, und von denselben eine Erklärung darüber zu erhalten, aber auch )wicge»hejt zu beobachten wünschenswert!) ist, erhält Schwhz den Auftrag, Jemand an sie abzuordnen. Eingang der von Schwhz und Zug hinsichtlich der Kapuziner gefaßten Entschlüsse und nachdem Nach ttrn Uuterwalden die Zusage gegeben, wenn die Kapuziner nur zum Zeichen des Gehorsams nach miien ^ Wieden en 'wn oder Stans gehen, bis von Rom an den Provinzial Weisung komme, werde der Nuntius sich Wessis- ^ben, worauf Schwhz und Zug ihre Einwilligung dazu erthciltcn, wird die Eonferenz ge- Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangeleqenheiten! Q Art. t>4<1. Stifte und Klöster. Conserenz der evangelischen Orte. Aarau. IK—18 Octobcr. (6.-8. Octobcr alt Kal.) - Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bv. iso, kol. os. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter. Bern. ^'bching, Venncr; Joh. Jakob Bucher, Venncr. G l aruS. Anton Clcric, Landammann. Basel. Raths; Joh. Rudolph Burkhard, RathSschrciber. Schaffhausen. Leonhard bo»da„ ^^ormcister; Hans Konrad Ncnkomm, Statthalter. Appenzell A.-Rh. Joh. Rechsteiner, "wciun. "e l« Ankunft am Abend des 15. Octobcr fand sich auch ein Bote des französischen Gesandten u»t^. mit einem Schreiben vom 14. Octobcr ein, welches am 16. Octobcr zuerst der Berathung "c,, winde und die Nachricht enthielt, wegen der Krankheit des Königs und wegen des Kriegs in ^ ' blanden hätte bis dahin das zum Abschlüsse der BundeScriiencrung Nöthige nicht geliefert wer- ou, es sei indessen in den nächsten Tagen zu gewärtigen und namentlich werde in dem Vertrage 446 October l653. die über das Elsaß entstandene Differenz dadurch beseitigt werden können, daß des Elsaßes gar dacht werde; es möchten daher die Stände nun auch ihre eigenen Zerwürfnisse fahren lassen, um so ^ Fricdensglükes vollständig thcilhaft zu werden. Darauf wurde geantwortet, man sehe der Erfüllung ^ gegebenen Vertröstung namentlich auch rüksichtlich deö Elsaßes in bester Hoffnung entgegen, könne zugleich versichern, daß die gegenwärtige Spannung unter den Ständen eine noch andere Veranlcw^ habe als das Zerfallen der Schicdrichtcr, l». Zur Erinnerung wurde ferner das von Zürich und an die V Schiedorte untcr'm 7. September abgegangene und das am 23, September der Stadt ^ zugesandte Schreiben vorgelegt, die seit der Eröffnung der ungleichen Schiedssprüche neu vorgefallene"^, schwcrdcn enthaltend. Dabei zeigte Rathsschreibcr Burkhard von Basel an, daß er mit StadtD ^ Haffncr von Solothurn Frciburg zur Thcilnahme an einer schicdörtischen Zusammenkunft zu , gesucht habe, und daß, wenn innerhalb zehn Tagen keine Zusage von dort her eintreffe, Basel und ^ von sich aus eine solche Zusammenkunft veranstalten werden. Indem man den Erfolg abzuwar^' schloß, wurde der Wunsch ausgesprochen, daß diese Zusammenkunft auch die Einberufung einer ^ scheu Tagsazung einleiten möchte. Hinsichtlich der bei einer allfälligcn Xlllörtsschcn Tagsaznnö ^ ^ obachteuden Ordnung legt Zürich ein Gutachten vor. «I. Die Frage,, ob im Falle des Mißlullff'" schicdörtischen Zusammenkunft und der Xlllörtischen Tagsazung wie lll32 eine Resolution abgefaßt werde" ^ um dadurch die Orte um so eher „zum Stande" zu bringen, wurde dahin entschieden: es soll alsdann wieder eine evangelische Confcrcnz veranstaltet werden, „um eine desto sattere Resolution nach vi^ gegniß und mit besserer Manier zu fassen," und daraufhin sollten die Regierungen ihre Gvsanv^ ^ struircn, ob man unterdessen in Bezug auf das evangelische Wesen in den gemeinen Herrschaft" suspenso lassen, oder vielmehr dem Spruche der evangelischen Säze Vollzug geben wolle, lcztern Falle, wenn Tätlichkeiten eintreten sollten, hülfreiche Hand erwartet werden könne. ^ man von den vier Orten keines feindlichen NcbcrfallS gewärtig ist, sollen doch, wenn ein griffen werden sollte, die andern zur Erhaltung desselben alle durch die Bundes- und Religio"^, gebotenen Mittel anwenden; auch soll gegenüber den Verunglimpfungen, welche die vier Stände wärtigcn Fürsten den evangelischen Ständen anthun, von Zürich ein zur Abwehr derselben Schreiben, sowie ein Condolenz- und ein Congratulationsschrcibcn an den neuen Protcctor von ^ ^ entworfen und den Ständen communicirt werden, l. Gcstüzt auf die Bestimmungen des Friedens vom 26. Fcbruar/7. März 1353, die an demselben Tage aufgerichteten beiden Reccssc, den Rcceß vom ^ ^ den Schiedsspruch vom 3. 13. Mai gleichen Jahres, welche alle die Schleifung der Festungs"^ ^ Baden zugeben; und nach der in Bezug auf die neuen Bauunternehmungcn Badens von Bern gemachten Relation und der damit verbundenen Anzeige, daß Baden seither die Mauc>" Wcrkichuh über den Boden aufgeführt und mit Brustwehren versehen habe; nachdem Zürich ^ ihm laut dem Pfandbriefe des Kaisers Sigmund zu Baden zustehende Regal erinnert hatte Consequenzen, die aus der Vcrlezung dieses Regals für Mellingen und Bremgartcn erfolgen wird ml i'öksronclum genommen, die Abstellung jenes Bauwerks durchzusczcn, so daß, wenn d>c orte, an welche am 7. September ein Beschwcrdcschrcibcn gesandt worden sei, damit sich "iä'l ^ wollen, die Schleifung mit Gewalt durchgesezt, vorher jedoch die Stadt durch Scquestrirung ^ Gebieten von Zürich und Bern gelegenen Einkünfte, durch Verlegung der Malstatt der Tagh Oktober 1658. 447 , / andern Ort, z, B> Zurzach, durch Verbietung der Vadcnfahrtcn, durch Zölle u, s, w> auf eine wo ^ f^iwilligc Dcmolirung hingewirkt werden solle. Al. Auf Donnerstag den 4 November (a. K.) wird die ^ahr gemeinsamen BcttagcS angeordnet; doch mag Basel wegen des damit zusammentreffenden de,, ^ sich einen andern Tag bestimmen. I». Der schaffhausische Rcichsvogt Alexander Zicglcr trieb erzählt, was ihm wegen seiner Pfandschaft Staufen und Hilzingen nicht allein auf An- ^ bes Abtes von Petershausen und seines Amtmanns Kößlcr Widerwärtiges begegnet sei, sondern wie , . ^ ^as uncidgenössische Schreiben der VII katholischen Orte an den Erzherzog Ferdinand Karl hart igelten muffen. Es wird ihm daher ein anderes Rccoinmandationsschreibcn an den Erzherzog und ve ^rcditiv an die dortigen fürstlichen Commissaricn ausgefertigt, mit dem Vorbehalt, das ungntlichc ein Gelegenheit „gegen die papistischcn Orte zu ahnden." i. Sofern die von Junker Dietrich dv» Zu Waldshut angekündigten drei oder doch zwei österreichischen Erbeinungsgcldcr in Salz »>il nach Lindau geliefert werden, sind die Salzfactorcn von Schaffhanscn und Zürich nwcrthung derselben zu beauftragen. It.. Der Gemeinde zu Lixhcim, zwischen Scdan und Straß- Unterhaltung eines evangelischen Geistlichen von Zürich und Bern je 100 Gl. ^t, während die übrigen Orte das Gesuch nä rokoronlluin nehmen. I. DaS Gesuch bezüglich der cvan- ^'^che zu „Chaliz" (Skalitz?) in Obcrungarn wird bis zur Ankunft des angekündigten Abgeordneten Zjj Einem bekehrten evangelischen Kirchendiener ans der Markgrafschaft, welchen die Liebe zur j^^^ ^unnt seinen Kindern aus dem Vaterland vertrieb und der sich einige Zeit in Basel aufhielt, ^ r^k ^ ^ Pfalz begeben wird, schenken Zürich mnd Bern je 10 Ducatcn, die andern nehmen es ^'"llnin. Um dj<. j,i Italien befindlichen Compagniccn der evangelischen und zugewandten "ut einem Feldpredigcr zu versehen, sollen die Hauptlentc zu Besoldungsbeiträgcn für denselben ^ ^sten werden und wird Zürich einen Feldprcdigcr bestellen und mit 100 Gl. Reisegeld versehen. «». ' Lauis). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaflsattgelegcnhcitcin Art. 252. Evangelischer Begräbnißplaz. ^ Ordnung oder moäu8 prvoerleinli war 1) diejenigen Sachen, welche man bei der Jahr- ^ Rhei"' genommen, zu erklären ; 2) Behandlung der bischöflich eonstanzischcn und abt-st. gallische» Eingriffe im Thnrgau ^^gen ^ ^ evangelischen Säzc erläuterten streitigen Sachen verbleibe ; daß diejenigen Herrsch^ ^ " aber, welche durch die beidseitigen Säze vor die regierenden Orte geschlagen worden, als die gemeinen kastei,/'! ^^effcnd, von denselben auch vorgenommen werden; 5) mit der bekannten Reformation der gemeinen Herr- ^gensett"^^" ^ ^ beiderseits Säzen auf die gesammten XIII Orte gestellten Sachen traetirt werden; 7) ^^>rte„ ^^ligionsfreihcit in den gemeinen Herrschaften und andere in der Ehrensäze ungleich ausgefällte» Sprüchen bccialitäten, auch Kosten und Schaden betreffend, vorgenommen werden. (Beilage zum Schaffh. Exemplar.) 448 November 1658. S«» Conferenz von Lueern, Schwyz, Unterwalden und Zug. Lucern. 1KS8, K. November. Staatsarchiv Lueern. Allg. Absch. Bd. XI^VIII, lit. V, kol. 181. Gesandte: Lucern. Heinrich Ficckenstein, Schultheiß; Laurenz Meyer, Statthalter; Pfyffer, Stadtvenner; Ludwig Meher; Oberst Jost Pfhffer. Schwyz. Wolf Dietrich Reding, ammann; Michael Schorns, alt-Landammann. Unterwalden. Marquard Jmfeld, Landamina»u Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Stattha Ulrich Schön, des Raths. «. Auf den Wunsch von Schwyz zusammengetreten, stellte die Conferenz zuerst die Frage, die beiden Kapuziner Apollinaris und Ludovicus nicht nach Unterwalden gegangen, sondern in blieben seien, und erhielt dann von Statthalter Brandenberg die Auskunft, der Pater Provinzial^ sei jüngst nach Zug gekommen und habe die Anzeige gemacht, daß die Obedienz für die beiden von dem Ordcusgencral, sowie auch von Rom aus aufgehoben und ihnen gestattet sei, dort zu d dagegen zwei andere Patres aus dortigem Convent anderswohin vcrsczt würden. Obwohl ma» ^ diese Wendung der Sache erfreut war fand doch weder der Antrag von Zug, dem Cardinal SP^ ^ now Protcctor des Ordens und dem Gcncralprocurator hicfür im Namen der vier Orte zu danken, ^ Antrag von Lueern, dem Nuntius davon Bericht zu geben und die Bitte beizufügen, daß er ßü) » ^ Bcwandtniß auch möchte belieben lassen," die Zustimmung der Mehrheit, daher die Angelegenheit > ^ Abschied genommen wurde. I». Nach Pcrhörung des von Uri über Zweyer gefällten Urthcilö ^ Schwyz, jene Verhandlung sei eine Jmproccdur, die an vierzehn Mängeln und Jnformalitätcn " zudem wider die wohlbcfugtcn Erkanntnissc und Rüfe der vier Orte gerichtet sei. Man findet n ^ das jenes Urtheil begleitende, für Zweyer ausgestellte, Credcntialschreibcn au de» Kaiser sehr bc so daß man nähere Kundschaft bei den gewesenen Kricgsräthcn aufnehmen und sowohl bei als auch iu Rom und namentlich auch durch eine öffentliche Widerlegung beiden verbündeten ^,i gegen den angethanen Affront wahren müsse, was denn auch zu weiterer Ucberlegung den zu hinterbringen in den Abschied genommen wird, wie auch zugleich der Antrag Untcrwaldcns, den ^ ^ Glarus, Freiburg und Appenzell zum Zweke allfälliger Rcmedirung Mittheilung hicvon zu Lucern wird gemäß früherer Verabredung die katholischen Orte zu einer Confercnzvorbcrathung ^ ^ künftigen Tagsazung einladen, «l. (S. u. deutsche Vogteien überh.). «?. (S. u. vier ennetbirgis^^, teicn überh.). t. Hinsichtlich der von Schwyz über die Conferenzverhandlungen zu Staus lff' ^ Beschwerden und der von Lueern verlangten Satisfaction wiederholt Schwyz, man habe nicht verlezen oder schelten, sondern allein resentiren wollen, daß der damals ausgegangene Abschied Punkten nicht so formirt worden sei, wie die Sache sich verlausen habe, hoffe daher auch, schaft von Lucern werde mit den bereits in frühcrn Konferenzen gegebenen Erklärungen I>ü) lassen; wenn jedoch Bauherr Sonnenbcrg mehr verlange, wolle man ihm dafür zu Rcchto Der von Schwyz gestellte Antrag, daß in der Angelegenheit von Arbon Lucern anstatt Schwpi November 1658. 44S Gallen und den Bischof von Konstanz senden möchte, in welchem Falle bc>/ Jemand beizugeben bereit sei, wird von Lucern in den Abschied genommen. I». Schwhz be»,^^ Glarnö gegen Schwhz das Abzugsrccht üben wolle. Glarus wird daher ersucht, es bei leist ^'"">on zu belassen; wird nicht entsprochen, so mag dann die Sache vor eine allgemeine Tag- gebracht werden. Max sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: x ^ i tlogteieu iiberh. »>. Art. 166. Religion«- und Glaubenssache». ^itb. Aogt. iiberh. « Art. 182. Stellung der Geistlichen zur weltlichen Obrigkeit. r^h ^ ^ unterem 18. October von den bei Eiden versammelten Richtern und einem dreifachen Land- »iz ousgefälltc Urtheil spricht Zweycr von jeglicher Schuld frei und bezeichnet die gegen ihn erhobenen Klagen ^"ge » indem durch die vernommenen Kundschaften seine volle Schuldlosigkeit erwiesen sei. Im Ein- Nsxr.. ^ llrtheilsspruches beruft sich Uri bezüglich seiner Eompetenz zur Ausfällung des Urtheils auf die Erklärung des ^is der uninteressirtcn Orte. S7T» Conferenz der V alten katholischen Orte mit dem Abt von St. Gallen. Wyl. 12. November. Staatsarchiv Lucern. Acten: Religionshä'ndel. Zjg^"^renzmitglicd cr: Herr Gallus, Abt des fürstlichen Gotteshauses St. Gallen; und im ^ ^ Orte: Wolf Dietrich Rcding, Landammann, und Michael Schorns, alt-Landammann, von ^ die Abgeordneten der V Orte ihr von Luecrn ausgestelltes Beglaubigungsschreiben vorlegen, ish vorhergegangener Begrüßung, in Erwägung, daß zwar keine drohende Kriegsgefahr vorhanden tllih j>/ nichts zu versäumen rathct, von den Abgeordneten der V Orte eröffnet, was der KricgS- ^üßnacht gut erachtet habe, und von Abt Gallus dahin beantwortet: Die Interessen der V Orte »>>d ^ Gallen seien so unzertrennlich, daß er und sein Capitcl für die Erhaltung und Auf- ^>stt ^^olischcn Standes alle Mittel, ja sich selbst darzustrckcn bereit seien; doch sei Umsicht und "schlag nöthig, damit nicht im Falle des Mißlingcnö nicht nur der Stift, sondern auch den dv,,, Orten unwiederbringlicher Nachthcil erwachse, die Toggeuburger Pässe und die Commcrcien bis ie See und vom Rhein her „unhandsam" gemacht werden und zugleich der Degen derjenigen, >e> durch den Fürsten von St. Gallen zurükgchaltcn wurden, aus der Scheide fahre; besonders .5. vcden?«., x.- ...,. »... ... . . . .. ^^»de baß die St. gallische Landschaft mit Appenzell etwa dreizehn, mit Thurgau etwa acht ^'spä jusammcngränze, die Stadt St. Gallen mitten in der Landschaft liege und etliche Tausend ^b gk'^ ^"tcrthancn >u Schranken gehalten werden müssen, daher das Gotteshaus nur dann of- '^d ^ ^>rcn könnte, wenn ein bewußter Ort in Besiz gebracht, die Schlange aus dem Busen genommen olchem Zwek von den katholischen Orten mit kräftiger Mannschaft Hilfe geleistet würde. Wolle 57 450 ' November k658. das Gotteshaus sich auf die Defensive beschränken, so kennte das nur in der Voraussezung gescheht ^ Appenzell, die Stadt St. Gallen und die Landschaft Thurgau zur Neutralität sich verpflichten und ^ Bruch der Neutralität mit hoher Buße bedroht würde. Ein drittes Mittel sei, daß Appenzell . Stadt St. Gallen eine bundeSgcmäße vermittelnde Stellung einnehmen, das Gotteshaus St. . wegen der alten Landschaft mit Zürich im Bunde, ruhig sich verhalte, Toggenburg aber verweh ^ Landrcchts mit Schwhz und Glarus dem Orte Schwhz zuziehe, was dei^ Vortheil habe, daß der W ^ den See für die katholischen Orte offen erhalten werde. Welches von diesen drei Mitteln das samste" sei, mögen die Eidgenossen ermessen. — Es wurde nun gefunden, dem Bischöfe von Consta»; ^ von der Eidgenossenschaft aus zu Gemüthe geführt werden, daß Stadt und Schloß Arbo» nicht >» ^ katholische Hände übergehen dürfen; dem Kaiser aber müsse beliebt werden, gemäß der Erbcinung Weise ein treues Aufsehen zu halten, daß er einige hundert Mann au den Gränzcn aufstelle. der Vermöglichsten von den unkatholischcn Untcrthancu mächtig werden und sich vor ihrem ^ „Gcspunst" versichern könne, wird der Abt in Ucberlcgung ziehen, auch wird er die nächst bcvors^ katholische Tagleistung in Luccrn beschikcn. Cvnferenz von Lucern, Schwhz, Unterwalden und Zug. Lucern. 1<»k58, 1«. November. Staatsarchiv Lucern. Allg, Absch, Bd. XI.VIII, lit. IZ, kol. ISS. Gesandte: L u e e r n. Heinrich Fleckenstcin, Schultheiß; Laurenz Meyer, Statthalter; Pfhffcr, Stadtvcnuer; Oberst Jost Pfyffcr. Schwhz. Wolf Dietrich Reding, Landammanni Schorns, all-Landammaun. U n t e r w a l d c n. Marquard Jmfcld, Landammänn, von Melchior Leu, Laudammann, von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Jakob Z»'" ^ »». In Bezug auf das von Innsbruck aus eingesandte Schreiben des von den vier O»tc» ^ ^ kaiserlichen Hof beauftragten Abgeordneten Herrn Wirz legte Schwhz die Replik gegen das ^ vor, in der Meinung, daß sie nebst dem Urthcil dem Abgeordneten theils zu seiner Information, Rechtfertigung der vier Orte bei dem Nuntius Caraffa, Herrn Vellmar und Graf Liudenspaw ' werde. Mau fand jedoch angemessener, daß Wirz zwar mit Abschriften versehen, dabei aber c>!" ^ Niemand etwas Schriftliches aus der Hand zu geben, wohl aber bei jenen Herren, welche ,„a» besonders gewogen sind, durch manierliche Visiten sich „zu insinuircn" und daraus hinzuwirken, dem Zwehcr wider uns keinen Glauben schenke; ferner möge er, wenn Zweyer sich als sandten zu qualifieireu versuchen sollte, solchem Treiben gründlichen Bericht entgegen seM mentlich dem Einwurfe, daß er, Wirz, selbst nur von vier Orten abgeordnet sei, mit der begegnen, daß nur die V katholischen Orte mit Zürich und Bern im Kriege gestanden, katholischen Orte dagegen neutral geblieben seien und ihre schicdrichtcrliche Stellung auch jc^ ^ xB sofern endlich der Kaiser Mediation anböte, soll der Abgeordnete keinen Anlaß dazu bieten, >nd"" November 1658. 451 so Orten der Wettsteinische Spruch als nichtig angeseheil werde, hicmit die Sache noch nicht " ^'ahen sei, niii einem Obmaniie zur Entscheidung vorgelegt werden zu können. I». Es wird ^bischen Bedeukcil darauf verzichtet, die übrigen katholischen Orte zu nachträglicher Beteiligung dieser Gesandtschaft einzuladen; dagegen wird man seiner Zeit es dem spanischen Gesandten Casati kinc k ^ ^ Zweper an den Erzherzog zu Innsbruck ein Schreiben mitgegeben hat. l Auf eü»d^ ^ Gesandten voil fünf Orten unterm 15. November von Baden aus erlassene Mahnung wird Besuche der auf den 9. Deccmber angeseztcn allgemeinen Tagsazung nicht h^""^kichen dürfe, daher zur Vorbcrathung der auf derselben in Verhandlung kommenden Angelcgcn- /"'d Versammlung der katholischen Orte auf den 26. November nach Lueern veranstaltet, bc- kchelc Zweke, mit Uri wieder das Einvcrständniß herbeizuführen, was man um so eher zu doi, i," Zwehcr abwesend ist und weil« nntcrdessen die Veröffentlichung einer gegen das Urthcil der ' sichteten Widerlegung zurükgehaltcn wird. Lueern erbietet sich auch, darauf hin zu wirken, daß "»tiuö die über Schwhz und Zug beabsichtigte Inquisition unterlasse. Conferenz der katholischen Orte. Lucern. 1VS8, 27. und 28. November. Staatsarchiv Lu-cr». «llg. Absch. Bd. XI.VIII, U, tol. 207. ^lss> Lueer n. Heinrich Flcckensteiu, Schillthciß; Laurenz Meher, Statthalter; Christoph ^ktr^' und Stadtvcnncr; Ludwig Meher; Oberst Jost Pfhffer, des Raths. Schwh z. Wolf llnt ^ Laudammaun; Michael Schorns, alt-Landammann; Johann Franz Rcding, des Raths. dvst a>..^^kn. Marquard Jmfeld, Landammann, von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Laudammann, ' Calden. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Wilhelm Heinrich, alt-Ammann. Biburg, Solothurn uild Appenzell fanden sich nicht ein, schikteu aber EntschuldigungS- waren Statthalter Jmhof, alt-Landammanu Arnold und Landschreibcr Burkhard Zuin- ^^"gctroffen; unter Zusicherung der freundschaftlichen Geneigtheit Uri's, das alte Wohl- vkl,. " berzustcllcn, erklärten sie aber dem Schultheiß Flcckcnstcin, in Abwesenheit der übrigen vier stc^ h" ^ Konferenz nicht Thcil nehmen zu dürfen. Auf diese Anzeige hin wurde Schultheiß Flcckcn- s>e »lit den Abgeordneten von Uri weiter zu unterhandeln und von ihnen zu vernehmen, ob ^ Tage zur Conferenz sich einfinden wollen und ob Uri die ausgckündetc allgemeine Tag- ^tc,i ^ ^^^n bcschikcn werde. Wie jedoch die Abgeordneten von Uri sich nicht weiter einlassen hch zu besorgen war, Uri werde bei der allgemeinen Tagsazung eine Satiöfaction durch Mchr- Tch^^^ku suchen und über den Privathändclu die gemeinsamen Rcligionssachcn hintan lezen, auch ^ Zu / - Itcllte, nun die allgemeine Tagsazung, von welcher doch nichts Gutes zu erwarten sei, vereinigten sich Lueern, Unterwalden und Zug, Schwhz von einem solchen despeetuosen ^ abzumahnen und auch Uri unter Mitthcilung der gegenwärtigen Verhandlungen zum Besuche 452 November 1653. der Tagsazung zu ermuntern; hingegen will man sich durch Aufsezung eines factum talo zur antwort verfaßt machen. Um indessen noch vor dem Gcneralcongrcß brüderliche Unterredung zu p5"^ werden die katholischen drtc eingeladen, schon auf den 6. Dcecmbcr ihre Abgeordneten in Baden cinlrcu zu lassen, um zu bcrathen, wie die Bünde, Verträge und Abschiede gegen die Aussprüche der unkathol'!^ Säzc behauptet, oder auf allfällige vermittelnde Vorschläge eingetreten, verfänglichen Disgressioncn ausgewichen werden möge; daher denn auch Lucern die Zurlaubcn'schc Widcrlage mitbringen und dcn^ tholischcn Säzcn mitthcilen und nach dem Antrage von Schwhz allenfalls durch den Dr»k auch ^ katholischen Gesandtschaften zugänglich machen solle. I». (S. u. Baden.) Der von Innsbruck" datirtc Bericht des Obcrvogts Wirz von Göttlichen über den Fortgang seiner Gesandtschaft an den fällt in den Abschied; Luccrn wird die allfällig nöthig erachteten Instructionen nachsenden und die ^ befundenen Dankschreiben an den Erzherzog zu Innsbruck und Baron Girardi ausfertigen. ^ Anzug von Schwhz, daß die Goldsortcn je länger je höher im Preise steigen, wird zum Nachdenkt Obrigkeiten in den Abschied genommen. «. Der Abt von St. Gallen läßt durch den Landeshofm"'^ verfällt worden seien, in Kriegsnöthen zu Befehl zu stehen, Zürich in dem Protokoll und seinem Abschied den Auödruk Souverän gestrichen und dadurch eine dem Abte als Reichöfürst zugestände»" von der Eidgenossenschaft nie bestrittene Prärogative verlczt habe. Indem die vier Orte dieses „ Zürichs unbillig finden und für den katholischen Stand nachtheilig, wird dem Landschrcibcr vo» ^ ^ befohlen, jenes Wort im Protokoll wieder herzustellen, auch den Regierungen empfohlen, ihre Abordu nach Baden darüber zu instrniren. t'. (S. u. Sargans). Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgenhcitcn - Sargans. l Art. 224. Stifte nnd Klöster. Baden. I». Art. 247. Festungsbau zu Bade». S75 Schiedtierhandlung zwischen Bern und Solothurn. Aarau. 30. November bis <». December. (20.-26. November a. Kal0 KaiitonSarchiv Baselstadt. Wettstcinische Sammlung Bd. XII. Säze: Burgermeister Johann Heinrich Waser von Zürich; Franz Jmhof, Landcsstattha^ Uri; Bürgermeister Johann Rudolph Weitstem von Basel; Bürgermeister Mchcr von Frciburg. Schreiber: Hauptmann Burkhard Zumbrunncn von Uri; Johann Rudolph Burkhard schreiber zu Basel. Meg^'"' Gesandte von Bern: Vcnncr Frisching; Stadtschreiber Groß; Hofmeister Engel; vm Gesandte von Solothurn: Schultheiß Stcinbrugg; Vcnncr Stockcr; Stadtschreiber ^ „g Gcmcinmann Suri; Major Wallier; Hauptmann Suri; Hauptmann Wolfgang Gredcr; H""' Wagner, Vogt auf Gösgcn. December 1658. 453 ^ ^ägt vor: Die Landgrafschaft Burgund sei vor zweihundert und sechsundfünfzig Jahren von " Grafen von Khburg an Bern verkauft worden, in den Bcflz derselben aber von Solothurn Eingriff r)en, was dann zu Verhandlungen und Verträgen geführt habe, die von Solothurn so wenig ein- ten wurden, daß man auch jezt wieder zu unparteiischen Säzcn geschritten sei, und es sich nun zuerst ob und aus welchen Gründen Solothurn im Bncheggbcrg mehr als die Niedern Gerichte anspreche, sein^^" ^sikgeu behauptet, der tatsächliche Bcstzstand spreche für sein Recht und es liege Bern ob, erhobene Klage zu begründen. Auf solche Weise wollen beide Thcile einander die Klage >e en. Solothurn widerspricht der Behauptung Berns, daß der Bncheggbcrg in der Landgrafschaft u»d ' behauptet vielmehr, daß er in torritorio aber nicht che torritorio der Landgrafschaft sei, l»>tl schriftliche Verhandlung. Auf den Antrag der Säze, daß beide Theile ihre Behauptung und Bern den Anfang damit machen solle, erklärt sich Bern dazu bereit, Solothurn ^^bolt seine Forderung, daß Bern das Klaglibcll vorlege, und will die Beweisführung Berns l>cr Vorbehalte anhören, wenn mit dem Zollgeschäft, welches zuerst zum Rechte geschlagen wurde, si^uacht werde. Die Säze aber finden, daß, da es sich nur noch um gütliche Ausgleichung dietheile auf eine folgende Sizung mit ihren Beweisen sich gefaßt halten sollen. — Als Bern u »d vorlegte zum Beweise des Bcsizeö und des Umfangö der Landgrafschaft ber"l ^ daß Bnchegg in und llo torritono derselben sei, erwiderte Solothurn, jene Glänzen Malcfiz, das man gar nicht widerspreche; dagegen sei Bnchegg sowohl als Wangen, Sew " absonderliches torritoriuin und sei Solothurn kraft ältcrn Briefen schon 1391 im Bcsiz ^ Berns Briefe, welche überdies; die Städte und ihre Ziele vorbehalten, denselben nichts Dabei wiederholte Solothurn den Wunsch, daß schriftlich procedirt werde, mit dem Erbieten, weitere Documentc vorlege, ein gleiches zu thun, sofern nämlich Bern erkläre, bei den Ver- '»il ^ wollen. Indem Solothurn von dieser Bedingung nicht abgehen wollte und doch nur ttka ^ bereden ließ, die Verträge von 1417, 1516 und 1539 als maßgebend zu bezeichnen, anschied ' ^ dieselben nur in dem Sinne, daß durch sie die hohe und niedere Gerichtsbarkeit unteres die' ^ Landesobrigkcit Berns hicmit nichts benommen worden sei. — Ucber den Anspruch Berns Col Landesobrigkcit hinweg gehend und nochmals auf schriftliches Verfahren dringend, verlangt i,„ch specifleirtc Bezeichnung sowohl der als vertragswidrig betrachteten Handlungen SolothurnS als Al« Berechtigungen Berns; denn auf solche Weise werde SolothurnS Posscß sich klar herausstellen' Bern tirt bestritt lwetirt^" ^'^kr bie Einwendung erhob, nur als Bcsizcr der hohen Landesobrigkcit mit Solothurn bestritt' ^ HohcitS- und anderen Rechte, die nicht spccifiee vergeben wurden, beibehalten zu haben, ^btrcteu^''^^"^ ^ Voraussczung, daß Khburg das jus torritorüüe besessen habe und an Bern habe u »d k ' berief sich dagegen auf den Wortlaut des Kaufbriefs von 1391, durch welchen die ganze i'chc,, Herrschaft ^ Passest an Solothurn gekommen sei. Aus diesen Erörterungen ^»Picr den Schluß, es sei nöthig, daß beide Theile ihrc.Prätcnsioncn sammt den Gründen zu Compromiß einhändigen. — Nachdem am 24. November die von beiden >vl,rcu ^"^brachten Schriften im Allgemeinen besprochen und gegen einander ausgewechselt worden b'ese w Novcmber/6. December die beidseitigen Antworten vorgelesen und nun sollten auch ^ kr ausgewechselt und die Gegcnantwortcn abgefaßt werden. Da jedoch Stadtschrciber Haffncr 454 December 1653. zur Tagsazung nach Baden sich verfügen mußte und Solothurn überhaupt in so kurzer Frist die antwort einzugeben der Wichtigkeit der Sache halber für unmöglich erklärte, wurde die weitere Vcrhe>» lnng verschoben. Solothurn versprach, auf der Herren Säze anderwärtige Tageöbcstimmung gut>vill>S ^ erscheinen, mit der Bitte, inzwischen keine „Innovation" vorgehen zu lassen, S74. Gemein-eidgenössische Tagsazung der Xlll Orte. Baden. 1KS8, ?>. December. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. XIiVIII, !it. L, kol. 225. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomon Hirzcl, Statthalter; Joh- 3^ Hab, Sckclmcister. Bern. Anton von Grafcnried, Schultheiß ; Joh. Jakob Bücher, Venncr. Heinrich Fleckcnsteiu, Schultheiß; Ludwig Meyer, des Raths Urn Johann Franz Jmhof, Joh. Anton Arnold von Spiringcn, alt-Landammann; Burkhard Zumbrunnen, Landschreiber. Sch^^ Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Michael Schorno, alt-Landammann. U n t e r w a l d e n. Manl^ Jmfeld, Landammann, und Wolfgang Wirz, alt-Sckclmeifter, von Obwalden; Joh. Melchior Leu, ammann, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Landeshauptmann; Christian Schön, dcS ist» Glarus. Anton Elcrit, Landammann; Ulrich Tschudi, Statthalter. Basel. Joh. Rudolph Wetll^ Bürgermeister; Joh. Rudolph Burkhard, Stadtschrciber. Freibnrg. Simon Pctcrmann Meyer, . meistcr. Solothurn. Johann Friedrich Storker, Benner; Franz Haffncr, Stadtschreiber. Hanse n. Leonhard Meyer, Bürgermeister; Joh. Konrad Neukomm, Statthalter. Appenzell. Je!>" Surer, Landammann, von J.-Rh.; Joh. Ulrich Dictschi (Dietzi), Statthalter, von A.-Rhoden. I. G e m e i n s a m e B e rh a nd l u n g e n. « «. Uri war schon verreist. Die von den fünf Schiedorten Basel, Frciburg, Solothurn, Sch»st^^. und Appenzell ausgeschriebene Tagsazung bczwekte die Ausgleichung der Differenzen, in welche zwischen Zürich und Bern einerseits und den V katholischen Orten Lucern, Uri, Schwyz, Unterwaldc» Zug andererseits 1655 geschehenen Ruptur bei den Friedensuntcrhandlungen die Schiedrichtcr zei ^ ^ waren. Nach dem eidgenössischen Gruße erinnerte Bürgermeister Wettstcin in seinem Vortrage Beranlaßung des Kriegs und die Bemühungen der unparteiischen Orte, den Frieden zu erhalte» ^ wieder herzustellen, besonders an den Friedensschluß vom 26. Februar 1656, durch welchen der das eidgenössische Recht geleitet und unparteiische Richter und Schreiber bestimmt wurden, ein ö" ^ Vergleich jedoch nicht crzwckt werden konnte, vielmehr die von den beidseitigen Ehreusäzen gleichen Aussprüche die Mißhclligkcit unterhielten und neue Bewegungen hervorzurufen drohten, ^ die Schicdorte zur Berufung einer Tagsazung sich gedrungen fühlten, deren Aufgabe cS nun sei, ^ Friedenswerk auf dem Wege des Vergleichs vollends zu Stande zu bringen. Zürich und Lern ^ dankten die von den Schicdortcn aufgewendete Mühe und erklärten sich, mit Vorbehalt, d>e Statthat' December 1658. 455 ^sonders mit einander zu bereden, vorläufig zn VcrgleichSverhandlungen bereit. Eben so bereitwillig Liierte sich Luccrn, für sich und im Namen von Schwhz, Untcrwaldcn und Zug (weil Uri auS bekannten Zünden nicht beauftragt gewesen, diesen Dingen beizuwohnen), und zwar mit der Erinnerung, „wenn demjenigen nachkommen werde, was die allerseits lieben Altvordern hinterlassen, werde man zu allen mit Freuden und guter SatiSfactiou wiederum nach Hause reisen und aller ehrbaren Welt zu erkennen können, daß, obwohl wir etwa durch einandern entzweit, wir jedoch die Gnad Gottes um so viel haben, uns unter uns selbst und ohne Zuthun Anderer wiederum zu versöhnen." Die Schiedorte ^linden beiden Thcilcn die gewünschte Bedenkzeit gerne zu, in der Hoffnung, sie werden unter sich selbst ^^ichshandlungcn Pflegen oder den Schicdortcn Mittel dazu an die Hand geben. I». Nachdem ^ Cchiedortc mit vieler Mühe bald mit der einen, bald mit der andern Partei, sowie mit beiden zu- beih^" vermittelnde Confcrcnzcn gepflogen hatten, brachten sie endlich ein Projcct in Borschlag, das Thcilen vorgelegt wurde, jedoch thcils an und für sich denselben nicht annehmbar schien, thcilö mit ^ Instructionen sich nicht vertrug. Daher ließen die Schicdortc die Gesandtschaften alle wieder zusammen ^"^en ^ Burgermeister Wettstcin, ihren Ständen über die geschehenen Verhandlungen u»d Bericht zu geben, für dieses Mal einen freundschaftlichen Abschied sich gefallen zu lassen ' bei Hause darauf hinzuwirken, daß alle Feindseligkeiten vermieden und die schriftlich nachfolgenden daß ^ Erschlägt der Schicdortc gut aufgenommen werden, r. Diesem Abschiede wurde noch beigefügt, die von dem französischen Gesandten de la Barde während dieser Geschäfte gemachte Proposition, mit Unt/^ ^ ^ Beilegung der Streitigkeiten mahnte, von sämmtlichcn Gesandtschaften placidirt worden sei . dessen gehörig verdankt werden soll. «I. Hierauf bezeugten sowohl Zürich und Bern als katholischen Orte den fünf Schicdortcn ihren Dank, mit dem Erbieten, ihren Obern, „weil ^ Ebschied allhie gemacht werden soll," über das Geschehene zu rcferircn, zur Erhaltung des Friedens uiht ""d den Schicdortcn die Anordnung zu der gebührenden Berdankung der Proposttion durch sihc ^"^^sic bei dem französische« Gesandtcu zu überlassen. So gicng man unter gegenseitigen Wün- zum freudenreichen Antritte des neuen Jahres auseinander, v. (S. u. Sarganö). k. (S. u. ^e'nthal). bl- Vorläufige Confercnz der katholischen Orte vor der Tagsazung. u>l? ^ Abschied der ausschreibenden Schirmorte lediglich die Substanz dessen, was mit den P. katholischen Orten verhandelt wurde, gcsczt worden ist, die besonder» Berloffenheiten den keil ^ notircn überlassend, so wurde nöthig erachtet, das Verhandelte mit mehrerer Wcitläusig- ßkniej'Ebschied cinrükcn zu lassen. Dem ist also: K. Zwei Tage vor dem Zusammentritte der all- ^ik^zung, als Schwhz noch nicht eingetroffen war, versammelten sich die Abgeordneten von ssrj Mi ^"^^ulden, Zug, GlaruS, Freiburg und Appenzell und vereinigten sich, nach Einsicht eines von babe/ gerichteten Schreibens, laut welchem die Abgeordneten von Uri limitirte Befehle erhalten kbch bci^' Ausschlüsse, einträchtig zusammen zn halten, nicht in Dispute sich einzulassen, sondern einzig dm ^Aedenöschlnsse, bei dem Landfrieden, bei den Bünden, Abschieden und Verträgen zu beharren, ^ßten Ankunft der Gesandtschaft von Schwhz Freiburg, GlaruS und katholisch Appenzell abtraten, uccrn, Schwhz, Unterwalden und Zug denselben Beschluß, mit dem Zusaze, keinerlei Propositionen 45k December 1658. über das Zwcyer'sche Geschäft Gehör zu geben, sondern eher abzureisen, dagegen ans den Sonntag ^ allgemeine katholische Session zu veranstalten, um die Instruction Uns und SolothnrnS zu erfahren sich zu besprechen, wie den protcstircnden Städten zu begegnen sei. I». (Alle katholischen Orte). L»c^ eröffnet den Entschluß, bei der allgemeinen Tagsazung, laut Ausschreiben, die allgemeinen Geschäfte altem Herkommen zu verhandeln und den von den katholischen Säzen gefällten Ausspruch mit Leib Gut zu behaupten. Uri erklärt sich in dcinsclbcu Sinuc, erinnert aber auf sehr eindringliche Weist, zu ciumüthigcr Union nothwcudig sei, alles Mißtrauen zwischen den katholischen Orten wegzura"' Schwhz, Untcrwaldcn, Zug und katholisch Glarus stimmen mit Luceru, wobei indessen Glarus es möchten die interesfirten Orte sich unter einander selbst vergleichen oder die unparteiischen Orte Sache reden lassen. Frciburg räth auch, die Generalgcschäfte zuerst zur Hand zu nehmen, d""" auch die Particularsachcn nicht auszusczen, zwar an den wohlbcgründctcn Aussprüchen der katho > . Säze festzuhalten, aber eine Moderation der Kricgskostcnforderung nicht abzuweisen. Solothurn, in auf den Ausspruch der Säze gleicher Ansicht, hält für angemessener, vorerst über die P^icnlarst^ besonders mit Uri, sich zu einigen, und erzählt, wie Weitstem durch seinen Ausspruch in den ge>" ^ Vogteicn die lautere Parität habe einführen wollen. Appenzell katholischer Religion will die gcschäftc vorausgehen lassen und fügt die Bemerkung bei, daß im Ausschreiben der Schicdortc des Z"' scheu Geschäfts gar nicht erwähnt sei. Nach der dritten Umfrage sprechen sich alle Orte, mit von Uri und Solothurn, für den Antrag Lueern'ö aus; Uri erklärt, wenn es auf so wenig Berükstcht'ö^ hoffen dürfe, abreisen zu müssen, und wird von Solothurn uuterstüzt. I. In Abwesenheit von,Ur> ^ Solothurn, und in Folge der Berathung, wie doch Uri und Solothurn bewogen werden möchten, stä> ^ andern katholischen Orten zu untren, ließ man durch die Gesandten von GlaruS, Frciburg und AW ^ ^ dieselben nochmals inständig ersuchen, entweder selbst von ihren Regierungen andere Justruct>o^^ verlangen oder solches durch die unparteiischen Orte geschehen zu lassen. Es wurde aber erwidert, solches nur geschehen, wenn auch die vier Orte einigermaßen entgegen kämen. Die Mehrheit bu ^ bei ihrer Ansicht stehen; und da Bürgermeister Weitstem auf den folgenden Tag, den 16. Dcccwb^ ^ allgemeinen Sizung einladen ließ, wurde der Landschreiber und der Untcrvogt beauftragt, dcnrst zuzeigen, daß mau sich dazu einfinden wolle, wenn dabei nach dem Ausschreiben verfahren werde. stein erwiderte, daß er von nichts anderm wisse, daher denn auch die allgemeine Sizung in der stattfand, wie hicbevor (Iii. a—k) berichtet ist. III. Besondere Conserenzen der Schiedorte mit Luceru, Schwhz, walden und Zug. ^ Ii. Die Schicdortc machten drei Vorschläge: daß beide Sprüche der Schicdrichtcr, vorbehältst beidseitigen Ehren und Rechte, beiseits gestellt sein sollen; daß die iutercssirtcn Orte sich selbst ander zu vergleichen belieben möchten, oder daß sie sich durch die Schiedorte vergleichen lasse"- Vorschlägen wurde der bei dem Friedensschlüsse gemachte Vorbehalt entgegen gestellt, daß bei der ccssion der Schiedorte keinem Orte an seiner Religion, Freiheit, Hohhcit, Recht nnd Gerechtigkeit- ^ catur, geschworeneu Bünden, Landfrieden, Mehrheiten, Sazungen, alten Gebräuchen und Hee^" Landrcchten, Abschieden, Verträgen und besonders den V Orten an ihren unter einander habende" Deccmbcr 1658. 457 und andern Stadien in ihren Bnrgrcchtcn, Abschieden und Verträgen kein Abbruch geschehe, man, hieß es, sich halten, nur sofern etwas sei, das noch nicht 1632, 1651, 1653 oder in Jahren erörtert wurde, in gütliche Unterhandlung eintreten. Auf Einwendung der Schiedortc, es Uch jezt nicht um den Schiedspruch, sondern um Vcrmittlungövorschläge, wurde erwidert, die Mühe bandle sm ^ schiedortc sei zwar vcrdankcnswcrth, aber besser bleibe es beim Alten und bei dem Spruche der Aschen Ehrcnsäzc; denn der gcgcnthciligc Spruch verlezc die Regierung, nehme das Mehr weg, bc- ^an Drittmann seines Rechtes, mache aus Fünf Eines, sei wider Bünde und Verträge, entscheide ^ dachen, die nicht in'ö Recht gesczt worden, mache eine lautere Parität, die man nicht gestatten könne, abermaliger Erklärung Basels, Namens der Schiedortc, man möge doch nicht über die Sprüche in ^ "ic sich verlieren, sondern gütliche Mittel finden helfen, sonst habe man zu gewärtigen, daß die ^ "»verrichteter Dinge heimkehren; es wäre wohl auch besser gewesen, gewisse Deduktionen und 'Schriften ^ unterschlagen und die Citation der rheinthalsschcn Unterthanen zu unterlassen, wird bou der Citation der rhcinthal'schcn Unterthanen haben die katholischen Orte kein Wissen gc- Nech, Schriften aber seien durch frühere Zürich's, Bern s und Schaffhanscn'S hervorgerufen worden. ^Vlsi^^ Schiedortc, solche Dinge beiscits zu lassen und auf Einignngsmittcl zu denken, ^ Zürich und Bern sich ebenfalls dazu verstanden haben, und wie die Regierung der egtc PfMr, Arnold und Schorno im Thurgau solches an den Tag gebe, man wisse wohl, daß sich ^ ^^)cn Orte aller Enden das »proo« haben; aber die Religion sei eine zarte Sache, auch habe man Aici ^ ^vmonien halber nicht unter allen Regierungen gleich gehalten; Zürich und Bern seien der kell ^ Schiedortc seien da, um einen Vergleich zu vermitteln, und dazu Hand zu bieten willig; h'c ^ lieber unter einander selbst verständigen, so mögen sie es thu». Hierauf wiederholen ^tti, I ^ können nicht von ihrer Antwort und Instruction abgehen, bitten aber, sie bei ihrem der», '""um ^ schüzcn und ihnen zu Vergütung ihrer Kriegskostcn zu verhelfen, wollen auch gerne ju ^ "'vrin Zürich und Bern sich mit Billigkeit beschweren, um ihnen mit erforderlichem Bescheid z» dieser Erklärung begehrten die Schiedorte Zeit, sich unter einander darüber besonders Verfluß einiger Tage verlangen die vier Orte bei den Schicdortcn Audienz und babe- ^uuncrung, daß man bereits zehn Tage lang unverrichtcter Dinge sich in Baden aufgehalten diel '"^e boch die Sache einfach dadurch zu Ende bringen, daß man sie beim Alten lasse, um so Zürich die Gotteshäuser, die Stadt Baden und andere Partikularen mit Arresten neueren? . Üvcrc, mit dem Worte Hohhcit das Thurgau unter sein doinmimn zu bringen suche. Die Schied- ^'ge» die Verzögerung mit Hinwcisnng auf die Untersuchung der sachbczüglichcn Schriften und ^ld darauf gegründeten Projcctö, ermuntern hinsichtlich der Gotteshäuser u. s. w. zur Gc- vrtc ^ wollen aber von keinem Projekte hören und auch von keiner Parität. Die Schirm- «liex Wörtchen Hoheit, das Zürich gebraucht haben soll, sei allerdings odios; sie werden licß^ ^ Bahn bringen, die Niemand an seinem Rechte etwas benehmen. Am 19. Dcccmbcr 'ch" wj^^'edorte den vier Orten das Projekt zustellen, mit der Bitte, demselben zu condescendiren. ^"ge erwiderten diese, das Projcct enthalte lauter längst erörterte Dinge; sie können dcß- gestellten Forderungen nicht abgehen. Bei diesem Anlaß erklärte aber katholisch Glarus, ^ Erstattung der Kriegskostcn zur Neutralität instruirt zu sein. Ucbcr einedcnr Bürgermeister Wctt- 53 458 Dccembcr 1658. stein zugelegte Acußcrung nämlich, daß er bei den FricdcnStraetaten gesagt habe, weil Zürich die Iudicata!'^ Religion ecdirte, sei nun Schwhz wegen der unbedingten Rechte ans der Sache, gibt Weitstem selbst als A>u' > ^ seiner eigenen Worte eine Berichtigung, fugt aber bei, zwischen kriegführenden Parteien lasse man oft die .W kosten falle», was indes! die Partikularen nicht berühre. Auf St. ThomaStag bringen die Schiedorte den der Unterhandlung abermals in Erinnerung und bemerken zugleich, so lange ihnen nicht ctwaö werde, können sie nicht wohl mit Zürich und Bern reden; es bleibe also nichts übrig, als beiden zu empfehlen, daß sie das Projcct :rll rskoroinluin nehmen. Mit Bedauern, die Mühe der Schiedet ^ anders verdanken zu können, sondern bei ihrem alten Herkommen beharren zu müssen, erneuern du Orte ihre Klagen über die fortwährenden Attentate und Arreste Zürich s gegen die Gotteshäuser bitten, dieselben möglichst zu heben, lassen hoffen, daß dadurch etwas Fruchtbares erzwckt werde, n ^ aber auch, das Projekt nicht ml lokorenllnin nehmen zu können. Die Schicdortc nehmen auch ^ zur Erzwekung des Friedens in weitere Erwägung, wollen sich aber über den Festungsbau ^ Baden oder die Privilegien anderer Particnlarcn nichts arrogircn, sondern sich auf die Stellung ken, die ihnen dcrFricdcnSschluß anweise. I. Mittlerweile zeigten die Gesandten von Glaruö, Appenzell an, daß sie mit Befremden vernommen haben, Solothurn habe zur Zeit, da daö Zwchcr'schc Geschäft verhandelt wurde, unter seinem Siegel ausgesprochen, daß Uri über Zwchcr sciil solle; dieß habe sie gegen Solothurn zu der Bitte veranlaßt, sich doch nicht von ihnen zu tn ^ Solothurn aber habe gesagt, wenn die vier Orte nicht jezt oder auf eine gewisse Zeit Sicher!)^ ö können, das Zwehcrssche Geschäft ausmachen zu lassen, so wolle es sich der Sache gar nicht mehr au>u ^ um Unheil zu verhüten werde man also ein gedeihliches Mittel ergreifen müssen, i»» Obnw) ^ Perglcichung erzwckt werden, konnte, fanden doch die Schicdortc nöthig, zum Schlüsse noch eine Zusammenkunft zu veranstalten, thcils um einen freundlichen Abschied zu machen, theils um ^ c» zur Mitnahme und Uebcrlcgung mitznthcilcn, endlich um die Zeit für eine andere Tagsazung zu und dem französischen Gesandten seine Proposition*) zu verdanken. Die vier Orte fanden sich solchen Zusammenkunft bereitwillig, doch in Bezug auf das Projcct und die Ansezung einer ue>u> leistung nicht instruirt. IV. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. - KM «. (S. u. deutsche gem. Vogt, übcrh.). «». (Luccrn, Schwhz, Untcrwalden und Zug.) ^ von Constanz zeigt durch seinen Abgeordneten Dr. Raßlcr an, daß Zürich an gewissen Orten Munition sich verfaßt mache und die Stadt Kaiscrstuhl bedrohe; daß die Untcrthancn iit Gütt'Nsi" ^ badischcn Rcccssc nicht Folge leisten und die Feiertage nicht halten, unter dem Vorwande, Züuä) ^ verboten, n. s. w. Durch einen Ausschuß wurde dem Dr. Raßlcr die Vertröstung gegeben, daß fcrenz mit den Prälaten von Constanz und St. Gallen am t3. Januar künftigen Jahres**) wcgc" *) Der französische Gesandte de la Barde hatte seine Propvsition am 2./12. December vorgetragen. zu bedenken, daß die cntgegengcsezten Sprüche der Ehrensäze keine Urtheile seien, hiemit entweder durch ^ Obmanns oder durch einen Vergleich der Friede zu suchen sei. Der Abschied erwähnt der Proposition weiter ' ist die Copic derselben wenigstens im Kantonsarchiv Schasfhausen (Beil. zum Absch. der evangel. Orte) enthalt"- **) Die Konferenz kam nicht zu Stande. S. Confcrenz der IV Orte vom 4. Februar 1659, Iit. >» December 1658. 459 wegen Arbo» Rath Pflegen werde. >» (S. u. Thürgan). «I» (S. u. Baden). i - Da üiglich erfährt, wie der vcnctianische Gesandte Sarotti in Zürich wegen der Zwchcr'schcn Sache gegen djx machinirc, soll ans der nächsten Konferenz bcrathcn werden, wie solches durch Schreiben an ^ Hcuichaft Venedig abgeschafft werden möge. «. (S. u. Baden). <, Nach Vorlegung des von Oberlid Wien eingegangenen Berichts wird Luecrn bevollmächtigt, demselben 161) Ducatcn zu ^unaclM, A„trag wird dem Oberst Crivclli das bei leztcr Tagsaznng deerctirtc Schreiber ^^nien, nachdem er an seiner Abreise gehindert worden war, erneuert, mit dem Gedingt, daß ^iffc Juteresse und die vom leztcn Frcscuroler-Kricgözug her ausstehenden Nestanzcn einbe- v. Gegen den Grafen Casati in Chnr wird durch Schreiben die Erwartung ausgesprochen, zum Nachtheil der vier Orte thnn, sondern Zweher nur als Privatperson betrachten werde, daß " T^iämtcr). n. z. (S. u. Baden). «. Dem Abt von St. Gallen wird geantwortet, 5citc Gotteshauses Angelegenheit halber nichts vorgenommen, auch das Wörtlein Souveränität von ^ uicht geahndet worden, sondern in »alvo geblieben sei. i»z». Da man findet, daß wegen der " ^^wularcn nichts werde verhandelt werden, wird Rapperöwhl ermahnt, zu Hause zu bleiben Lustigere Gelegenheit abzuwarten. I«I». (Alle katholischen Orte). Wegen der versprochenen Hobe Erbcinungögeldcr wird der Waldvogt von Schönau gemahnt. Es erfolgt die Antwort, er llri i Gewißheit, sei derselben gewärtig, werde berichten, ev» (Die VII katholischen Orte, ohne u»s> Nuntius eingegangenes päpstliches Brevc, ein Schreiben des Cardinals Chigi ^^'^äufige Zuschrift des Nuntius wird vorläufig gebührend geantwortet. Der Nuntius hatte b>ei,i Ruptur um so mehr zu vermeiden, weil der Gegner gerüstet sei, von Außen her ^»dku - ^ smarten lasse, die Uneinigkeit unter den katholischen Ständen sie schwäche, die obschwc- st^i^ ^ffcrcnzen nicht der Art seien, nin eine abermalige Waffcnentscheidung als dringend zu rccht- fälno ' erst die Herstellung der Einigkeit unter den katholischen Orten sie den Gegnern gc- "M Mache. tische Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegcuhciten: »cm. Bogt, iibcrh. »>. Art. 468. Rcligious- und GlaubeuSsache». ^"rgau. tilide,, K». Art. 64t. Stifte und Klöster, t Art. 462. Grafen von Hohencms. «. Art. 3. Beamte. 5rel «Uiler. >> Art. 383. Gotteshäuser. Art. 342. Kirchliches und Glaubenssachen. «. „ 248. FestungSbau zu Bade». Art. 249. Kriegswesen. »v Art. 62. Rechts- »ud (9erichtssachcn. 460 December 1658. S75. Besonderer Abschied der Schiedorte Basel, Freiburg, Solothnrn und Schaffhanseu über ihre Verhandlungen während der Tagsazung zu Baden im December Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 156, kol. 92. Gesandte: Siehe den allgcin. Abschied. «. Das von den Schicdortcn entworfene Project eines modus vivendi in RcligionS- uiü abhängenden Sachen in den gemeinen, dem Landfrieden unterworfenen Herrschaften wurde, troz r» >i' stehender Bedenken betreffs einiger Punkte, von Zürich und Bern in den Abschied genommen; da: . weigerten sich die Gesandten der katholischen Orte, dies; zu thnu, woraufhin ihren Obern der , nebst einem empfehlenden Begleitschreiben dircet zugesandt wurde. Dabei wurde eine andere Tag angesczt auf nächstkünftigen 2. März. I». Dem Stande Zürich wird empfohlen, den gegen die Baden verfügten Sequester aufzuheben, und dagegen die Stadt Baden bei ihrem Versprechen ^ ^ das Bauwerk so lange ruhen lassen zu wollen, bis die Schiedorte die Streitigkeiten beigelegt ? ^ e. Der rbeinthalische Landvogt Stockmann, der wegen übersehener Feiertage zwei Männer gcfang^ und andere hart bedrohen ließ, und die katholischen regierenden Orte werden ermahnt, mit solchen ^ , zu Verhütung größerer Uugclcgenheit einstweilen innc zu halten. (S. u. deutsche Vogtcicn Den Amtleuten der Grafschaft Baden wird ebenfalls dringend empfohlen, die von Bern eingelegt ^ über Verlczung der Rechte des Klosters KönigSfcldcn in Birmcnsdorf und Gebensdorf zu rcspectiren, ^ hin die Amtleute ihr Benehmen zu rechtfertigen suchen. Die katholischen Orte werden c» ' geladen, ihrer Streitigkeiten halber sich ehestens zu vereinbaren. dus Hinsichtlich der gegenseitigen Religionsbeschwerdcn in den gemeinen Herrschaften wurde folgender nw ^ ^ empfohlen: I. Es sollen a) bezüglich der Feiertagshaltung die Evangelischen es billig wie bisher halten, doch Beding, das; zur Heuens- und Erntezeit denselben gestattet sei, nach verrichtetem Gottesdienst ihrer Feldarbeiten Z»^ und um mehreren Friedens willen sollten die Katholischen den Evangelischen den Weihnachts- und Auffahrtstag » helfen, d) die Kirchhöfe getheilt, den ungetansten Kindern ein Seitenplah angewiesen, der Taufe halber dert oder verkürzt, e) das Aufstecken von Kreuzen auf den Gräbern freigestellt, d) die Verehelichungen in ^ paritätischen Gemeinden untersagt oder doch die Einsegnung ohne Mahlzeit verrichtet, e) die Unterlassung der ' des Hauptes beim Läuten der Betgloke nicht höher als mit 10 Schill, bestraft, k) in gemeinsamen Kirche» ^te^ gelischen im Winter um 10, im Sommer um !> Uhr Plaz gemacht, g) den Evangelischen die Haltung von sationen, Leichenpredigten auf ihre Kosten gestattet, das Geläut außer am hohen Donnerstag nach dem Amt bi-' qcg^' gegen den Mittag das ganze Jahr hindurch beiden Religionen gestattet, Ii) den Waisen nur Vögte ihrer Aelil!»'"^ ^ i) Taglöhner und Dienstboten ihrer Religion halber nicht beschwert, Ii) der Lehen und Spenden halber die ^ j» 1653 zu Baden und Frauenfeld gemachten Verabredungen beobachtet, I) der Ein- und Beisaßen halber, ^ ° Bezug auf die in einer andern Gemeinde liegenden Grundstüke, keine Gefährde gebraucht, m) die Tröstung Malefieanten den Prädicanten nicht verweigert werden. 2. Der Vertrag von 1632 über die chegerichtl'ch^ äbtisch St. gallischen und bischöflich constanzischen Gerichten bleibt in Kraft. 3. Es wird zugegeben, daß die z, sich über die Thcilung der Kirchengüter vergleichen, oder daß die Evangelischen auf ihre Kosten neue Kirche» ^ Wegen Abkurung der Kirchen- und Pfrundgüter bleibt es bei dem Landfrieden. 5. Der Religionstitel wird ^xi> meinsame Sache auf eine gemeinsame Tagleistung remittirt, Schmüzen und Schmähen sammt den Lästerschriste» December 1658. 461 den ^"^iedcns allerseits mit Eifer und Ernst abgeschafft werden. 6. Bei Bestellung der Zlemtcr und Gerichte soll ihnei/^ ^kificirten Evangelischen nach Gebühr Rechnung getragen werden. 7. Evangelische mögen die bei Auffällen »der «r" Orten zufallenden Güter bewohnen und bewerben bis sich Gelegenheit bietet, sie zu verkaufen, sollen , ^üerniß unterdessen ausweichen. 8. Geistliche, die dem Landfrieden zuwider handeln, sind von der weltlichen M ^ ^ ^strafen, in andern Dingen an die geistliche Obrigkeit zu verweisen. !>. Es soll keine Erkanntniß hinter- Verly , ^' gefaßte Beschlüsse nicht wieder durch die Gesandten oder durch die Landvögte geändert werden. 10. Wegen hcai/^^ Gericht und Recht soll es bei dem Abschied dvn IV51 sein Verbleiben haben und besonders bei Male- °»ch v" ^ ^ verwirkt haben, dem Rechte gemäß verfahren werden. II. Die besondern Bundestractate könnten ' den ganzen corpus verhandelt werden. 12. Die Gravamina des Fürsten von St. Gallen und des Bischofs den ^ könnten ebenfalls einvernommen werden. 13. Die von evangelischer Seite geforderten billigen Reformen in »nter^ ^ Herrschaften, namentlich in Bezug auf die Negierung und Kanzleien u. s. w., mögen die regierenden Orte T>änd> Erhandeln. 14. Der Beisiz eines evangelischen Protokollisten bei den Tagsazungsverhandlungcn betrifft alle >5 gemeinschaftlich, doch ist jedenfalls billig, daß die Abschiede noch in loeo selbst vorgelesen und genehmigt werden, ^eser :> > ^ ^ Hülfsaufmahnung der gemeinsamen Untcrthanen und die Neutralität der Stadt Baden will man zu lassen. 17. Beide Theile mögen die Forderung der Kriegskosten zu Ehren der Schiedorte, die dabei t geringe Lasten getragen haben, fallen lassen. (Beilage zum Abschied). Alan sehe auch im Abschnitte Herrschaftsängelegenheiteu: ^ ^vgt. iibcrh. «. Art. 17t). Religions- u. Glaubenssachcn. S7«. Conferenz der evangelischen Orte während der Tagsazung zu Baden im December Ka»«o»«archi>> Skliaffhausc». "össi^ BundeStractatcn vom t. Juli ein zweifacher Artikel verfaßt worden war, um die cidge- Ki>»' ^ ^^"ltmamischaft gegen die Znmnthnng zu sichern, auch im Elsaß sich verwenden zu lassen, der hall/ ^ -^^kifieatioii des Bundes und der Beibriefc jenen Artikel stillschweigend übergangen sig ' .^^"jsscn die evangelischen Orte die nachträgliche Ratifikation desselben. Hierauf antwortete der ^ kNclandtc: »bineoro gui; lo Ilov pour sies rnisons trös iuiportnntes, guo je vvus n^ repre- »t'nvl - ^ Lvubs siloneo I'nrtiolo urg, bom 16. August bis 3. September 1658, namentlich darum erfolglos geblieben waren, weil ' b>e contestirtc Landmarche zwischen Delleh und Chabreh nicht zugeben wollte, wurde zu endlicher ^ligc eine neue Konferenz auf den 30. Novcmb./1(>. Deccmb. andic Sense anberaumt und durchdic bcid- Bcr ^ Gesandten mit frcundcidgeuössischem Gruße angetreten. Dabei wurde erinnert, daß das 1655 zur ^ gwßcn Kosten verabredete Mittel, durch Geucral-Commissärc die obwaltenden Späne ^»dcvs ^ ^ Haudeu gestellten Projekte ohne Erfolg geblieben sei. Von Freiburg wurde bc- ^ bemerkt, daß durch solche Projekte die Difficultätcu nur vermehrt werden, die nochmalige Erör- ^itcii Vcrgleichsvorschlägc projcetircn zu lassen, wegen zurükgcblicbencr Erklärung der Obrig- »d< IkitK .. selben durch die Coufcrcnz aber zu einer Verständigung führen möchte. Bern vcrdcutctc, scincr- d ^ ^ lcztcn Projcet*) zufricdcir geben können, lasse es sich, jedoch mit Vorbehalt, bei, ^^umvenz uupräjudieirlich sein solle, nochmals darüber einzutreten gefallen. I». In Bezug auf i>, de,,/ > " Gemeinden Mollondiuö und Uvonand strcitigcil Weidgang bei Nicdens fand sich, daß ^ Ni von 1645 auf Betreiben der Leute von Uvonand an die Stelle des Wortes Mühlcbach i'rkc / ^ ^ Maulaz gcsezt und in Folge dessen die von MollondinS aus ihrem Weidgaugsbe- »ilht worden waren; daher wurden sie nun durch Herstellung, des ursprünglichen Wortlautes wieder j„ de,, Mitgcuuß des Weidgangs cingesezt, sondern Uvonand zur Ersczung von 20(1 ^ b-zi-ht sich dich aus die Relation de» Genera.schreibers Hermann über seine mit eine.» ' H -rbs.mona. in de» loä.schen Landen gepflogenen Berrichtnngen. Die Re.at.on be.ras solgende Pnntte ew a. g^ "'i zwischen Yvonandund MollondinS; 2) Weidgangstreit zwischen Sasscl und R.wilUy; 3) ^ ^ " Freiburg wegen ibreS Schlosses Aiontenach um den achlcn Dheil der Herrschasl Maunns . , ' ^ 7 "-»igen lochen durch den Landvog. zu Missen» ausgerichtete Rrenz gegen Denezy und neues 0°^ ^ ^ - ^ »i-" 'Heils ans Berne. Boden gesez., d. b. seiner Inrisdie.ion und Sou-eriini.ä. nachthe.l.g ,er. (StaatSarch.v Be.n, '^°'burger Abschiede, Bd. b, S. 339-1M.) 464 December 1658. Gulden Kosten sammt Zins seit 1645 und zu 800 Gulden seither aufgelaufener Kosten verfällt, e» ^ der zwischen Blegiez und Siviricz umgefallene Marchstcin wieder hergestellt werde, wurde uach Beseitig^- einiger das Gut Villar-Blcgiez betreffenden Bedenken und Einsicht früherer Verträge und Sprüche ^ Freiburg zugegeben. «I. An die Stelle eines durch die Brohe weggerissenen Marchstcinö zwischen und Surpierre, au Maupaö, wurde uach vorgenommener Bcaugcuscheinigung ein anderer angeordnet- Da zwischen BrcnlcS und Mörlens noch keine Ausscheidung stattgefunden halte, wurde eine Eo»»"st^ beauftragt, dieselbe vorzunehmen und bis folgenden Mai die Märchen zu sczcu. l. Nachdem den H" von Freiburg Einsicht in die dem Kloster Petcrlingcn zugestandenen Einkünfte und Zinsen hinter Tor^ le-grand gegeben worden, verhießen sie, daß dieses Einkommen demselben ferner nicht beanstandet^ auch den Erben des alten Einziehers der Rükstand nicht verweigert werden soll, jedoch nach der ^ Bern Sazung nur für drei Jahre.' K. Der Span über die Landmarch Entrcmont und Larit wurd^ ^ schoben bis die Späne von Oron zur Behandlung kommen. I». In das Gesuch von Combie»»^ ^ Petit, daß der Wcidgang in dem Walde gegen VuisscuS hin unterzäunt und auch von Bulstens da,u - Holsen werden möchte, trat zwar Frciburg nicht ein, und auf die Klage von Combremont, daß der Vogt von Vuisscns wider altes Herkommen für das Stük Bich fünf Bazcn Buße fordere, crwidcltc ' bürg, daß in Pcterlingcn sogar 20—25 Bazcn genommen werden; dagegen verglich man sich, daß tn ^ der Steigerung solcher Pfändungen beiderseits nicht mehr Statt gegeben werden soll. I. Eurpflichteu von Villencuvc zu Gunsten des Prädieautcn zu Grangcs und hinwidcr von Trch zu des Pfarrhcrrn von Tornh-lc-grand wurde angeordnet, daß beide Pfrundcinkünftc taxirt nnd eine ü ^ scitigc Auslösung getroffen werde. It. Bei der Verhandlung über den Marchcnstreit zwischen Chabrch bcharrte Frciburg auf der Erkanutniß des Herrn von Dcllcy nnd auf mehr als huudertjäb^^ Bcsize; Bern schlug als Entgelt eine anderweitige Cessio» vor, was auch Frciburg sich gefallen wollte; allein weder im Moose EhablaiS noch im Lchengcricht wollte sich ein Mittel dazu finden; verschob Frciburg die weitere Verhandlung darüber auf das Frühjahr und vereinigte man sich Antrag, daß zur Erledigung der das Lchengcricht betreffenden Frage die in den beidseitigen ^ liegenden Lehen des einen und andern Theils durch Commissärc taxirt und ein gegenseitiger Anöta ^ versucht werden solle. I. Und da diese Konferenz den besonder» Zwck hatte, sich über einen vergleichen, wie in den Sachen im künstigen Frühjahre fortzufahren sei, hat man auf der Obr>ü Belieben hin und in der Meinung, daß dieselben zwei Monate vorher sich darüber gegen einander" ' sollen, die Gegenstände verzeichnet, worüber alsdann bis zur Entscheidung Verhandlung soll , werden. Von Seiten Bern s wurde zunächst angetragen die Ausmarchung im Amte Wislisburg, best" ^ zwischen den beiden Kirchtürmen St. Albin und Domdidicr, und der von St Albin wegen der , dem Schlosse Wislisburg schuldige ZinS von 100 Schillingen, der bis auf die lcztcn neun J"^ ^ unweigerlich bezahlt worden; von Freiburg die Herstellung der Marche zwischen Dellch und Chabrt' Zehnten zu Rcssudcnö und die Marchung des Mooses EhablaiS. Während die Gesandten diese Arg stände erörtern, sollten gleichzeitig Commissaricn in Bezug auf den Zehnten zu Meniorcs und Fr ^ den zur Cur GrangeS gehörigen Zehnten zu Villeucuve, die Ausmarchung des Schloßgutco zu ^ der alten Schloßgütcr und des Waldes zu Chütcl St. Denis, die Taxation der Curpflichtcn, die -' ^ zu Villar-Blegiez und au-Maupaö und die Landmarch zwischen Brcnlcs und Morlens die bei" ^ Dcccmber 1658. 465 ^ten Vereinbarungen vollziehen. Ferner sollten in der Mitte Augusts die Märchen zwischen Ruc und «i / ^ andere Späne dieser Gegend, die Marchung Entrcmont und Larit und der «empor novule zu arcns zum Abschluß gebracht werden. Auf andere gelegene Zeit, vielleicht durch andere Deputirte, " Zur Hand genommen werden der dem Landvogt von Montcnach von der Stadt Pctcrlingcn zu eiwc Zehnten, die von Nuvillh wegeil des Spruchs über den Weidgang von Sasscl eingegangene ^ die Marchung des Hofcö Brilict und die Angelegenheit von MarncnS, ThierrcnS und s dieselbe Klasse vcrsczt Frciburg auch dcil Spail über den Wald Chassagnc, die AuSmarchung ^ Orbe und Chavornah, die Malcfizbußcu und ConsiSeationcu in der Herrschaft Schwarzcnburg und ^"^^ung der dortigen Lehcngütcr. Zilr Marchung zwischen Nicdcr-Sicbcuthal und Plaffcicn er- ' Vcrn bereits Commissarien auf den August beauftragt zu haben. »«. Auf die von Seite Beru'S Klage, daß seine Untcrthancu iil Gcgcildcn, die von freiburgischcm Gebiete fast umgeben ^ ' ^^un sie ail Feier- und Festtagen zu Pferde oder Wagen die sonst freie und offene Straße brauchen, Bußen belegt werden, erwiderten die Gesandten von Freiburg, daß die Amtleute zur Bc- üli, ! ? bezüglichen Rcglementc sollen gemahnt werdeil, worauf Bern sich erbietet, die frciburgischcn Übrigen der Fest- und Bettagc halbeil auf bcruischcin Gebiete auf gleiche Weise zu berüksichtigcn. Konferenz der eoangelischen Orte und Zugewandten. Aarau. I». Januar. (5. a K.) Ka»to»t>a>«l>iv Schaffhauscn. Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomon Hirzcl, Statthalter; Johann Sekclmcistcr. Bcril. Autou von Grafcuricd, Schultheiß; Joh. Jakob Bucher, Vcnuer. ^ Rudolph Weitstem, Burgcrmcistcr; Benedict Sociil, des Raths; Joh. Rudolph Burk- K, ' ^btschrcibcr. Schaffhausen. Leonhard Mehcr, Bürgermeister; HanS Konrad Ncukomm, Zuhalte Appenzell A.-R h. Johannes Rcchstcincr, Laudammanil; Hanö Ulrich Dictzi, Statt- ^"se^ „Schmilcspi" (Chmieleciuö), Burgcrmcistcr; Johannes Nißlcr, Bürgermeister. Biel. ^^hanncs Tailircr, des Raths. Stadt S t. G a l l e n. Georg Zwicker, Sekelmcistcr. M ü h l- "u Hanö Heinrich Wildcrmctt; Abraham Scholl, Stadtschrcibcr, beide dcö Raths. Tagsazung zu Badeil jüngst gepflogenen Abrede war dieser Tag zur AuowcchS- ji> beiiegeltcn Biindcöiustrumcnte, Bcibriefc und Patente bestimmt. ES war aber noch die Frage »icht ^ ^u übrig gcbliebcil, ob man den Bund mit den katholischen Orten gemein machen wolle oder »oh . ^ bon denselben und vom Abt von St. Galleu unterzeichnete, von Freiburg und Solothurn Äcj bciicgclte Bnndesvertrag wurde also von dem französischen Gesandten zur Einsicht vorgelegt, kej» ^^ü^ichung dcösclbeil mit der von den evangelischen Orten angenommenen Fassung zeigte sich ^ u»s Unterschied, als daß „der hngang in dem Ortischcn etwas kürtzcr vnd In dem 25. Artieul ^ge>l der ^ung Frieden mit etwas krcfftigern Worthcil verwahrt ist." Man fand also den gc- 59 4l>, wcitern Gcwaltschritten Einhalt gcthan und die Berufung Uri's auf das eidgenössische Recht werden könnte; denn im Jahre 1644, 29. November, hatte der Bürgermeister Hirzcl von Zürich ^ dem Rechte Zürichs, innerhalb drei Meilen Entfernung die erledigten Reichölehcn zu vergeben, ^don Aurclius Zurgilgcn an Melchior Lussi und von dessen Erben an die Brüder Sebastian und liche^ Zwcycr verkaufte Herrschaft Hilfikon mit Manuschaft, Gerichten und Manntagcn vcr- Betracht alles dessen fand man in dem Vorgehen der Orte Lucern, Schwhz, Untcrwaldcn Zug eine spöttische Beschimpfung der andern drei mitrcgicrendcn Orte, zugleich aber die rechtliche tusch' ^ Eintritt der ConfiScation die Herrschaft Hilfikon den Afterlehenherren, der Stadt Zürich, k» würde. Indem also beschlossen wurde, die Angelegenheit bei der aus den 25. Januar a. Kal. Herten ^ t. < .< ^zu kuizuladen, erließ Zürich an Landvogt Trinkler den Befehl, in Hilfikon den frühern Zustand un- Htiu ändert bestehen zu lassen. «I. Auf die von den Obcrvögtcn zn Horgcn eingesandte Zeugenaussage ^ui.jch Euters, wie schmählich der im Jahre l588 herausgegebene, unlängst wieder nachgedrukte Gegen- M Erwiderung der katholischen Orte gegen die wohlgemeinte cvan- ^ ^ Proposition von 1586 nebst andern evangelischen als kczcrisch bezeichneten Büchern zu Lucern am j^^kcembcr durch den Henker verbrannt worden seien, war man unschlüssig, ob man den Vorgang chl einer ähnlichen Exccution erwidern solle; wird daher in den Abschied genommen. «» ^ ku Gesandten der IV evangelischen Städte kamen auf die Herberge Oberst Pfhffcr von Luccrn, von Bern, Hauptmann Lavatcr von Zürich und Hauptmann Wagner von Solothurn. Sic Pfle ^ d>>e Kleinodien beförderlich, so lange die Assignationcn bei Hofe noch zu geschehen "uch Paris senden oder bis zu der vielleicht noch länger anstehenden Bundcsbeschwörung zurük- " sollen. Die Conferenz, in der nächsten Session hierüber befragt, wollte sich in keinerlei Weise damit stth '»Da der Gesandte der vier Orte Lucern, Schwhz, Unterwalden und Zug in Wien neben Ob- ">!>li^^ Zweyer'schen Geschäfts den Auftrag erhalten hatte, auf den wahrscheinlichen Fall einer aber- P^süur de,, Kaiser um Assistenz zu bitten, damit aber nicht willkommen gewesen sein soll, fand k^^lZkmäß, dem Kaiser die schriftliche Versicherung zu übersenden, daß man evangelischer ScitS auf tz. ^^ltsübung gegen die vier Orte denke, vielmehr sich alle Mühe gebe, den Frieden zu erhalten. Zollen um ein Privilegium gegen den Nachdruck eines vierstimmigen, mit der Composition des do>i —ucuic, Oicniic^i- iiu) uuc ^cui/c jjvvr, ^ncvi.u zu Gesuch des Lieutenant Schanfclbcrger, Buchhändlers in Zürich, und Haus Jakob Gonzeubach k'Ne ^ Prcux versehenen PsalmcnbuchS wird all r-okoi-mulmn genommen. I». ES soll jedem Ort Abschrift der Bundes- und Beibricfe sowie der zugehörigen Patente zugcschikt werden. Februar 1659. S8«> Conferenz von Lucern, Schwyz, llnterwalden und Zug. Lucern. 3. und Ä. Februar. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bv> XI,IX, kol. ». — Landesarchiv Nidwalde». Gesandte: Lucern. Christoph Psyffcr, Schultheiß; Heinrich Fleckenstein, Pannerhcrr; L"d^ Mcher; Jost Pfhffer, des Raths. Schwyz. Wolf Dietrich Reding, Landammann; Joh. Kaspar yberg, Statthalter. U u t e r w a l d e n. Marquard Jmfcld, Landammaun, von Obwalden; Joh. M' M ^ Leu, Landammann, von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Jakob Zumbach, des M », Nach verrichtetem Gruße wurden die zwei lezteu Gesandtschaftsberichte des Obervogts zu ^ lieben, I. Anton Wirz, aus Wien vom 8. und 19. Januar in Berathung genommen. Obwohl es " nnrathsam schien, noch einige Zeit des Zweyerö „Funden und Streichen" nachzugehen und einen repu lichen Bericht abzuwarten, wurde es in den Entscheid Lucern's gestellt, nach Eiulangung des folgend'" Berichts den Gesandten heimzuberufen. Da außer den früher» 190 Ducaten von Obervogt W'U ^ 100 Ducaten durch Wechsel aufgenommen worden sind, haben die Orte ihr Betrcffniß einzusenden. die Ansicht von Schwyz, daß ein kaiserlicher Commissär in die Eidgenossenschaft abgeordnet werden d>u oder sollte, wird nicht weiter eingetreten. I». In Bezug auf das von den Schiedorten neulich von aus eingesandte Projcct zu gütlicher Vergleichung und die von dem Bischof von Constanz und dem latcn von Einsiedeln eingelangten Zuschriften findet Schwyz mit Obwalden und Zug angemessen' ^ Projcct als unannehmbar zurükzusendeu und besonders bei Solothurn durch eine Gesandtsch^ ^ andere Ansichten hinzuarbeiten. Nidwalden erinnert an die bereits 1656 hinsichtlich der im ^ haltcneu Punkte gemachte Unterscheidung, von solchen nämlich, die schon ausgemacht seien, solchen, ^ ^ die regierenden oder gemeinen Orte betreffen, und solchen, welche des Drittmanns Rechte berühren, meint, daß eine solche Unterscheidung auf einen Ausweg führen möchte. Lucern ist noch nicht entm)' hat in Bezug auf die Rcligionöbedenken die Geistlichkeit um ein Gutachten angegangen. Indem ^ ^ ^ noch daraufhinwies, daß die Zurükseudung des ProjcctS ein Mittel sein könnte, der Säze entlc vl werden, auch die auf den 13. Januar angcseztc, aber nicht zu Stande gekommene Conferenz der d>c> lichen Fürsten wieder aufgenommen und um ihre Ansichten ersucht werden könnte, kam man am Tage übcrcin, daß die Regierungen von Schwyz und Zug gebeten werden sollen, die Sache besonder ^ Hinsicht ans die Verhandlung von 1656 nochmals in Ucberlegung zu ziehen, daß aber auch vor allem ^ Uri inständigst eingeladen werden soll, mit Beiseitesezung der Zwcyer'schen Particularangelcgcnhcit mit den vier und dann mit sämmtlichen katholischen Orten einen gemeinsamen Nathschluß zu fasse", die bevorstehende allgemeine Tagsazung gefaßt zu sein. Zu dieser Vörtischen Conferenz sollen die nächsten Sonntag wieder allhicr an der Herberge erscheinen. «. (S. u. Frciämter). «I» (S. , (S. u. Rheinthal), k. Der Antrag von Schwyz, die Sache von Wallis wieder in Gang z" wird in den Abschied und auf die Tagesordnung der nächstens abzuhaltenden allgemeinen katho Conferenz gesczt, doch will man sich zuerst mit Uri darüber besprechen. Ebenso die angctrage"' Handlung über die verfallenen Pensionen. I». Schwyz spricht gegen Luecrn den Dank aus für l Februar 1659. 469 ö „schandtliche knmos-Bücchlin" eingeschlagene Verfahren, und bittet, dem Andringen Zürichs auf freien '3 »keine Luft" zu gestatten. I. (S- u. Freiämter). ^ o»hslt des i„ Nt. o citirten Schreibens aus dein Nidwaldncr Exemplar. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: «. Art. 246. Kirchliches und GlaubcnSsachen. »>. Art. 132. Arreste. «?. Art. 64. Rechts- und GerichtSsachcn. I. Art. 65. Rechts- und EerichtSsachen. Conferenz der evangelischen Orte nebst Svlvthurn. Aarau. Ä. Februar. (25. Januar a. Kal.) Baden, «bei«: KantonSarcht» Scliaffliause». ^lltt: sandte: Zürich. Johann Heinrich Waser, Bürgermeister; Salomen Hirzel, Statthalter. Bern, liin" tÄrafcnricd, Schultheiß; Johann Jakob Bücher, Vcnncr. Glarits. Anton Elcrit, Land- Eos"" ^^lel. Benedict Soein, des Innern Raths; Johann Rudolph Burkhard, Stadtschreibcr. Ttattl^ ^ ^ ^ ^^ann Franz Haffner, Ktadtschrciber. Schaffhauscn. Hans Konrad Neukomm, ^ )altcr; Johannes Mädcr, Sekelmcister. Appenzell A.-Rh. Haits Ulrich Dießi, Statthalter, tSt. Gallen. Georg Zwicker, alt-Sekclmcistcr. ^»ft / das dahin abgegangeile Schreiben und auf die Notificirung dieser Zusammcn- scj Erwiderung eingegangen ist, wird angenommen, die gegen Hilfikon vorgenommcile Procedur ^"gele ^vrdcn, hicmit in einem Schreiben au Uri die VorauSsczung ausgesprochen, der von Zürich ^^kest habe Bcrüksichtigung gefunden. Sollte dieses aber nicht der Fall sein und weitere ^"gkn '' ^^men, so soll alsdann Zürich in gemeinem Namen und im Sinuc gegenwärtiger Verhandln ^ ^rtc selbst oder au den Landvogt der Freiämter gelangen. I». In Bezug auf den ^ verlangten VolkSailfbrnch theilte man einander die Bedenken mit, die es auf sich habe, zur Hüfc " ^Friedensverhandlungen noch nicht zum Ziel geführt seien und. die katholischen Orte um fremde »Nt ^ ^ ^vlk aus dem Lande gehen zu lasseil; überdicß wäre eS einseitig und im Widerspruche ^chlics^"^ riufgcstellten Grundsaze, daß man nur mit gemeinsamem Rathschlage aller XIII Orte solche ^h»t « wolle. Ans diesen Gründen wurde das Begehren des französischen Gesandten abge- Aer„ .. dringliche Erwiderung, wenigstens ein Regiment, und aus den Kantonen Zürich und Kelvin ^ '"it Rüksicht auf ihre Spannung gegen die katholischen Orte, nur eine Compagnie zu ^ulirw Orten hcimgcstelll, ihre Gcsinilung an Zürich zu überschreiben, e. ES hatten sich ^fundx,^ ^ ^rifleute von Zürich, von Bern, Lausanne, MorgeS, von Basel und von St. Gallen cin- u,ih trafen zur Rcalisirung der von Frankreich neu zugesicherten Zollfrcihcit einen Vergleich; ^ die ^ ^ övnselben in der Conferenz bei Abwesenheit Solothurnö vorlegen und dabei ihren Dank den evangelischen Orten in dieser Angelegenheit aufgewandte Mühe wiederholen ließen, baten 470 Februar 1659. sie um Ratification des'Vergleichs, um Empfehlung desselben und um einen Befehl an die Ka»ß^ sich nach demselben zu richten und nicht etwa durch Nachgiebigkeit gegen die Zollforderung die zu brechen und die Angelegenheit zu erschweren. Das Gesuch wurde in empfehlendem Sinuc »i ^ Abschied genommen, Zürich aber unterdessen zu Ausstellung von Rccommandationcn ermächtigt. T>cr den Kaufleuten gemachte Vergleich sezte nämlich fest: Zu Entfernung der Hindernisse, welche der Ezcmp^ entgegenstehen, soll ein Fond zusammengelegt, in Lyon als Agent Hans Martin Hertncr Clee neben ordinären St. gallischen Verwalter bestellt, denselben von den zürchcr'schcn Handelsleuten 899, von den ' flauten im eis Vuull 199, von den Mcrcantcn Schaffhausens 159, von den St. gallischen Gcwelbs 1299 Livres zugesandt, zu einem für die vorderösterrcichischen Länder und den Handel mit Paris bcß>'" ^ Fond in Basel von Bern und Biel 199, von Basel selbst 399 LivreS beigetragen werden; die nach ^ von Frankreich transttircuden Waaren seien in drei Klassen cinzuthcilen und mit 5 bis 39 , Ccntncr zu belegen, und zwar vorläufig so lange, bis die beiden genannten Fonds von 2659 Livr^ ^ Zinsen gedckt sind; damit die Klagen der Zöllner über Mißbrauch der eingeschriebenen Zeichen sich wiederholen, wird Jedermann zur Ehrlichkeit gemahnt, Ucbertrcter nicht nur rechtlos gelassen, ^ bei der hohen Obrigkeit ihres Ortes verklagt. Die Acte wurde unterzeichnet von Hch. Escher ^ Heß aus Zürich; S. Gruner älter und Güntispcrger von Bern; H. L. Krug und H. L. Fäsch dv" ^ N. Zollikofer und I. Hochrütiner von St. Gallen. «I. Ucber den auf Güter der Stadt Baden ^ ^ Arrest ist mündlich zu rcferiren. e. Auf eine Erwiderung des lucernischcn Verfahrens mit Ve>b^'^ von Schriften wird verzichtet, dagegen nicht unthunlich erachtet, ein kurzes Project über die „verkehrte Erinnerung" in Patcntswcisc als Warnung vor der weitem Einführung solcher ehren'»^ ^ Schriften zu veröffentlichen und den Schicdortcn die Abschaffung des Libcllircnö zu beantragen. Italien stehen zu Mortara die Compagnic des Hauptmanns Dub von Bern und drei Herren von ^ in Valcnza Hauptmann Rahn, von Wattcnwhl und Villars ans Bern, Marval von weiland MajorJmthurn scl. von Schaffhausen, alle seit Jahren ohne Seelcnpflegc. Es wird daß von Bern ein Kandidat dahin geordnet werde, und ein zweiter von Zürich. Für das nöthige solle Bern die Hauptlente von Bern und Nencnburg, Zürich diejenigen von Zürich und Bünden, ^ Hausen ebenfalls den dortigen Hauptmann zu Beiträgen von 3 bis 4 spanischen Dublonen cinla ^ Den Evangelischen zu Lixheim werden gemäß Abschied zu Aarau Zürich und Bern je 199, ^ ^ Schaffhauscn je 59 Gulden steuern. I». Ucber die Steuer «ach „Chaliz" wird später eingetreten. ^ der evangelischen Orte Gevatterschaft des Grafen von Hohenlohe wird Basel ein vergoldetes ü ^ Bastin von 199 Ducatcn Werth in aller Kosten besorgen lassen. It. Der verwittwctcn Mcukg^t ^ Baden werden zu einem Bassin und etlichen Schalen 299 Ducatcn bestimmt und die Anferflü"'^^ Bern besorgt. I. Dem neuen vierstimmigen Psalmenbuch, von HanS Jakob Gonzenbach w ^ verlegt, wird ein zehnjähriges Privilegium bewilligt. Februar 1659. 471 S8S. Conferenz von Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. Lucern. 10.—12. Februar. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. XI^IX, lol. 15. — Landesarchiv Nidwalden. ^dsandte: Dieselben wie Abschied 289, mit Ausnahme des zweiteil Gesandten von Zug. lege,?' auf die Abgeordneten von Uri gewartet wurde, berieth man sich unterdessen über Ange- ^lze vHerrschaft Berg und der Stadt Baden. Ein Eilbote brachte endlich die schriftliche An- ^rdc " dieser Conferenz nicht, wohl aber auf einer gemeinen katholischen erscheinen Fehn ^ ^^endcn Tages, nach Verlesung des Schreibens von Uri, wurde fcstgcsczt, daß auf den 29. "ach ^ ^""utlichc katholischen Orte und auch der Prälat von St. Gallen zu Bcschikung einer Conferenz sich eingeladen werden sollen. Man hofft um so mehr, daß Uri sich dabei vertreten lasse, da es Greils geneigt erklärt hat. Daö Project der Schicdortc und die Frage, ob man auf der ü»>g f ""^muntcil Tagsazung crscheincil solle, werden nach Inhalt dcö goldenen Bundes zur Vcrhand- ltten- Vorschlag von Schwhz, statt der Abhaltung einer allgemeinen katholischen Con- '^ih ^ Glarns. Frciburg, Solothurn und Appenzell zu schikcn, um daselbst vor °Ue ^ Gemcindcil die Gründe auseinander zu sczen, warum mail daö Project der Schied- ""uchmcn könne, wird jczt nicht cingctrctcn, hingegen soll dieser Vorschlag auf der nächsten werden. «. Ein vom Nuntius eben eingelangtes, den projeetirtcn Schicdspruch bc- (5, ^ schreiben wird zur Bcrathung auf die angescztc Conferenz verschoben. «I. Vier Mitglieder ^ 5>br ^ ^utwerfeil „einen unvorgrciflicheil Gcgensaz" gegen das Project der Schicdortc. ES wird ^ vgkeitcn hintcrbracht;*) doch soll jedes Ort weiter nachschlagen, um auf den ausgeschriebenen Tag Entwurf gieng dahin: t) Bezüglich der Feicrtaghaltung ab Seite der Unkatholischen soll es bei dein Herfens, jedoch mag mit des Landvogts Bewilligung zur Zeit der Ernte auch an Feiertagen nach dem Gottes- beise erh^^"^ werden, wenn gefährliches Wetter einfiele! diese Liccnz muß aber je zu Ansang der Woche gemeinde- ^»dert 2) Mit Kreuzaufstekcn, Theilnng der .Kirchhöfe und Hochzeithalten soll nichts an den alten Bräuchen ^ Ter m ^ Hntabziehen beim Läuten der Betglokc betreffend läßt man es bei dem Herkommen bewenden, ^chthch ^ 'iÜÜunden, Katechisationen und Leichcnpredigten halber verbleibt es beim Alten, doch mögen sich die Geistlichen " Tlredigtstunden bescheiden verhalten. 5) Da die Bevogtigung der Waisen ein Recht der hohen und nieder» ^ ^ den Drittmann nicht berührt, und jederzeit der nächsten Anverwandten Wille zu berüksichtigen ist, so läßt " ^'ler ohne Neuerungen, ö) Knechte, Mägde, Diensten und Taglöhner solle» frei und ungezwungen ^rdx, ^ f'ligivn Ausweis die Kirchen besuchen. 7) Wenn Einer wegen Lehen- und Spendsachcn wider Gebühr gedrängt ^einei Landvogt auf seine Klage hin gut Recht gehalten werden. 8) Der Ein- und Bcisäßen halber haben gesezten Rechte, dabei soll es bleiben. 9) Den Geistlichen soll nicht gestattet sein, vor Beendigung der des Protestes die Malefteanten zu besuchen. 19) Da die Ehegerichtssachen sonderlich den Bischof von ^^aten von St. Gatte» betreffen, so will man in diese Sache nicht greifen. 1l) Bezüglich der Kirchen- ^giouz«., ^^urung der Pfründen darf ohne der Obrigkeiten Eonsens nichts vorgenommen werden. IL) Wegen des ^ ^ wan katholischer Eeits nichts zugeben, als was der Landfriede disponirt; das Schwüren und Schmähen "^geschafft und gehandhabt werden. 13) Bezüglich der Bestellung der Aemtcr,^ Gerichtsbcsezung u. dgl. sotten 472 Februar 1659. zu Baden verfaßt zu sein. (S. u. Thurgau). f. Weil der Herr Prälat Vau Wcttiugen ^ nehmen lassen und erboten hat, eine gute Anzahl Weine vor einfallender Gefahr an gewisse Sicherheit zu schaffen, hält man für gut und rathsam, daß dicß Mittel zeitlich ergriffen und nicht werde. Kommt der Gesandte Obervogt Wirz rechtzeitig zurük, so ist er zur kommenden einzuberufen; unterdessen sollen die Orte ihre Beiträge an die lW Ducaten Wechsel einzahlen. ^ u. Rheinthal), i. Unter Verdankuug der empfangenen Zuschriften werden der Bischof von Consta»; ^ der Abt von Einsiedel«! ersucht, ihre gegen Zürich obschwcbendcn Beschwerden in ein kuewm Uüo . zu stellen und dieses auf nächste Gelegenheit bereit zu halten. It.. Die übrigen in den lcztcn gestellten Punkte, über die man sich mit Uri besprechen wollte, sollen abermals in die Instructions nächste Confcrcnz gcsczt werden. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgenheiten: Thurgau. « Art. 642. Stifte und Klöster. Rheinthal. >» Art. 247. Kirchliches nnd Glanbenssachen. SD». Conferenz der katholischen Orte und des Abts von St. Gallen. Lucern. KiiZi», 24 bis 25t. Februar. Staatsarchiv Lucern. Allst. Absch. Bv. XI^IX, ful. 29. — Landeöarchiv Nidwaldeu. Gesandte: Lucern. Christoph Pfhffer, Schultheiß; Heinrich Flcckenstein, Pannerhcrr; Mehcr; Jost Pfhffer. Uri. Joh. Franz Jmhof, Statthalter; Joh. Anton Arnold von die herkömmlichen Rechte respeetirt werden. 14) Die Auffalle betreffen die hohe Obrigkeit, welche Widerhandlung^ ^ die alte Ordnung nicht gestatten kann. 15) Die Bestrafung der katholischen Geistlichen steht deren „Oberhand ^ Prädicanten aber, „die wir nit für Geistliche erkhennen, angesehen daß sy wiber haben! vnnd von den weltliche» standt gesezt werde»," sollen nach altem Brauch vom Landvogt bestraft werde». 16) Der Urtheile und Erkannt»» ^ in Sachen, die die gemeinen Landvogteien betreffen, ergangen, soll es bei Herkommen und Abschieden verb e>» Wegen Verwaltung von Gericht und Recht soll der Abschied von 1651 fleißig beobachtet und in Abstrafung de ^ssn» ficanten die Justiz getreulich administrirt werden. 18) „Wan absonderliche tractaten mit fürsten vnnd Herren solle» ^ ^ werden, wäre Jetz zu verncmmen, wie die mit Frankrych nühe pundtß Kapitulation beschlossen worden, dam» desselben, wan sy Keffer dan Vusere eonüitionirt, auch bedienen kvnten." 19) Die Fürsten zu Konstanz und « ^ will man in ihren Gravaminen nach Gebühr verhören, wobei es zu verbleiben hat. 26) Die Disposition, ^ st>» begehrte Reformation der gemeinen Herrschaften, steht den regierenden Orten zu, was man denselben auch sche» läßt. 21) Den Beisiz eines Protokollisten der andern Religion betreffend läßt man es bei dem Herkomme» und ^ ^ öfters gegebenen Erklärungen bewenden; hingegen ist man geneigt, anordnen zu Helsen, daß bezüglich der Absänede^ ^ Treuen proeedirt und daß das, was am einen Tag verhandelt worden, in der folgenden Session verlesen werde- Städte Baden, Bremgarten und Mellingen läßt man bei ihren hergebrachten Rechten und Freiheiten verbleibe», sollen sie sürderhin schuldig sein, den Befehlen der Mehrheit der Orte in Treuen zu gehorsamen. 23) Auf der 0' der Kriegskosten will man „styf" verharren. (Beilage zum Nidwaldner Exemplar.) Februar 1659. 473 ^nnerherr („sind allein den ersten Tag gesässen"). Schwhz Wolf Dietrich Rcding, Landammann; 'chacl Schoruo, alt-Landammann; Joh. Kaspar Abhbcrg, Statthalter. Nntcrwaldcn. Marquard Landammann, von Obwalden; (Joh.) Melchior Leu, Landammann, von Nidwalden. Zug. Karl ^ndcnberg, Statthalter; Christian Schön, des Raths. Glarus. (Entschuldigt). Fr ei bürg. Simon ^^mann Mcher, Bürgermeister. Solothurn. Joh. Friedrich Stocker, Vcnncr; Christoph Bhß, ^ elnicjstcr. Appenzell I. - Rh. Johannes Suter, Landammann. Abt von St. Gallen. Fidel ^ Thür«, Landeshofmeister. Nach gewechseltem eidgenössischem Gruß und Vcrhörung des Entschuldigungsschreibens von GlaruS ^ ^ ^ Bürgermeister Meher, das bekannte Project sei zwar von einem Ausschuß aufgcsczt, dann aber ohne 'gegangene Erdaucrung der Schiedortc und gegen seinen Willen, übereilt, an die Orte versendet cii. Neben diesem Projccte wird auch das an die lczthinige Confercnz eingelangte Schreiben des lliuf Zuschrift deö Bischofs von Constanz zur Bcrathnng vorgelegt. Bei der erstell kc>„ ^ ^ärt sich Uri mit der Ansicht einverstanden, daß das Projcet nicht angenommen werden dürfe; ^ ^ ^ über abgewiesen werden solle so müsse, um das alte Recht und Herkommen besonders auch in >v»ld^'^" ^ behaupten, die Einigkeit der katholischen Orte vorerst hergestellt werden. Schwhz, Unter- . , ""d Zug finden das Project den Versprechen Wettsteins nicht gemäß, durchweg auf die Paritat binla'^ Freiburg sieht in dem Project besonders sechs bedenkliche Punkte; indessen sei es nicht vcr- ^ zusammen halte und der Kriegökostcn halber sich modcrire, sei die Hoffnung auf k'cild aufzugeben; nur möchte Frciburg nicht länger vergeblich Mühe und Kosten auf- krert^" ^°^thurn räth zwar nicht auf das, was schon ausgemacht, aber doch auf daö, was noch unecht ""^Mcn, ist jedoch nur instruirt, alles wegräumen zu helfen, was der Einigkeit entgegen dü>S erachtet jedes Traetircn über die Religion als mißlich, läßt sich am liebsten das gefallen, ü>te Vertraulichkeit führen mag. Abt von St. Gallen möchte besonders des DrittmannS Recht und die in gewahrt wissen und überhaupt in keine Tractationen mit dem Gegenpart sich einlassen, ^ten s^be möchten nachthcilig ausfallen. Luecrn bleibt bei den bereits ausgesprochenen An- ^ interessirten Orte, will aber die bevorstehende Tagsazuug nicht ausschlagen, sondern mit der auf ^r>u Konferenz entworfenen Widerlegung dem-Project entgegentreten, so viel möglich eine Ruptur daher ein in diesem Sinne abgefaßtes Schreiben des französischen Gesandten de la ^idfu^ Nochmals erinnert Uri, vor allem ans zur Einigkeit zurükzukehren, und Abt von St. Gallen, diesem ^dr/^' ""^b'ttet in Behauptung des Rechts und des Herkommens Rath und Beihilfe, während ^stsion Schiedortc auch ferner in guten Treuen zu handeln sich anerbieten. I». In der zweiten ^atiss Schultheiß Pfhffcr an, Uri werde nicht mehr zutreten, wenn ^hm die wiederholt angeregte zur Zugesichert werde. Da die vier alten Orte nur zur Behandlung des ProjectS, nicht ^llen ^ Particularstreites instruirt waren, ersuchten sie die unparteiischen Orte und Abt von St. Gesandten von Uri vorzustellen, daß sie sich jezt nicht ohne großen Nachthcil dcS ganzen deu^w zurükzichcn, nach Austrag des gegen Zürich und Bern obschwcbcnden Streites aber ^ seicu ' bundcögemäßcs Recht gewärtigen dürfen. Allein die Gesandten von Uri erwiderten, Arrest u"d^ hergekommen, daß ihrem Streit abgeholfen werde; die auf Hilfikon gelegten andere Vorgänge seien von der Art, daß kein anderes Mittel zur Vereinbarung übrig sei, 60 474 Februar 1659. als völlige Amnestie, Aufhebung aller gegen Landammann Zwehcr verfügten Consiöeationen und derü^ ihn gefällten Urthcile; welche Folgen die Verweigerung dieser Forderung bei dem Ausbruche einer ^ haben möge, können die vier Orte selbst ermessen. Auf diesen Bericht protcstirten die vier Orte, Berufung auf den Mangel jeder darauf bezüglichen Instruction, gegen die Folgen solcher Weigrru^ überließen aber den Schicdorten, weitere Vermittlungsversuche zu machen. «. Indem die früher worfene Widerlegung des Projekts durchbcrathen wurde, erhielt sie durch die Abordnung des Abts von St. einige Verbesserungen, wobei indessen der Entscheid betreffend die Kricgskostcn noch besonders den O vorbehalten wird. «I. Der goldene Bund und die den Mitgliedern desselben obliegenden Verbindlich ^ werden in nähern Betracht gezogen, doch dabei von Frciburg und Solothurn erinnert, daß sie jezt sich einzulassen nicht befehligt seien, dagegen vom Abt von St. Gallen, obwohl nicht Mitglied, die Erfüllung" Verpflichtungen verheißen, welche den eigentlichen Verbündeten zustehen, daher auch gewünscht, zu rrsa) wessen er sich im Nothfall gegen die Orte zu versehen und wie sich der Fürst in der Verfechtung Rcchtsame aus Tagsazungen gegen die V Orte zu verhalten habe. Die Antwort auf diese Frage war, ^ Fürst möge seine Interessen mit und neben den V Orten unabsönderlich vertreten und von Sc>^ ^ lcztcrn auf alle Nnterstüzung rechnen, e. Die drei Schicdortc und der Abt von St. Gallen machen Kostenfrage aufmerksam. Wenn keine Moderation zugestanden werde und es darüber wieder zu Bruche komme, so sei es zweifelhaft, ob der Rcligionsbund auch zu Behauptung einer Eieldfo>dc>^ mitzuhelfen verpflichte; der berechtigten Forderung des Kostenersazes müsse der Beweis vorausgeht ^ wirklich Zürich Urheber des Kriegs gewesen sei; Herstellung der Eintracht aber sei immerhin das ^ Mittel, um mit Recht oder Gewalt die Sache durchzusczen. Dicß geben auch die vier Orte zu, ohne weiter zu gehen, als treue Berichterstattung an die Obern zu versprechen, in der Meinung, daß je^ ^ nach Belieben über die Kostenfrage instruire und, wie Lucern bemerkt, wenn sich die Sache Religion zerschlage, jedes Mitglied des goldenen Bundes sich mit dem Werk pflichtig zu erkennen ^ t. In der vierten Session trugen die Mittelsherren vor, daß die Gesandten von Uri sich ohne gehende Versicherung nicht herbeilassen werden, die vier Orte sich also darüber nach Nothdurft erklären "> Auf die Erwiderung, daß die vier Orte allfälligc Anträge heimnehmcn wollen, und daß man zu einem vollkommenen Stillstand in der Zwehcr'schcn. Sache bis zu Erledigung des Hauptgeschal ^ stehen könnte, wurde bei diesem dritten Einigungsversnche von Uri entgegnet, solche Aufzüge sewu ^ mehrmals geschehen, Uri werde daher von der künftigen Tagsazung wegbleiben. Nichtsdestoweustss schloffen sich die vier Orte, im Vertrauen auf die gegenseitige Untcrstüzung, die auf den 2. März sczte Tagsazung zu besuchen. Die Mittelöhcrren wurden dann noch gebeten, den Gesandten so ^ nochmals zu Gcmüthe zu führen, welche freundschaftlichen Gesinnungen in der Confcrenz gege" ^ gesprochen worden seien, zx. (S. u. Baden). I». Frciburg wird ersucht, Wallis zu einer Erklär»^ ^ veranlaßcn, wie die Verbindung mit den eidgenössischen katholischen Orten erneuert werden möge. wird einhellig beschlosseil, Frankreich und Spanien ernstlich an die verfallenen Pensionen zu Ii.. (S. u. vier cnnctb. Vogt, überh.). I. (S. u. Thurgau). ,»». Weil Obervogt Wirz gar ä" ^ am kaiserlichen Hofe verweilt und sein lezteö Schreiben wenig Erfolg in Aussicht stellt, ist er heimzu u ^ uird ihm zu bedeuten, daß er sich auch um Salzburg und München keine weitere Mühe gebe» (S. u. Lauiö). «. (S. u. Rheinthal). März 1659. 475 Der Inhalt des Schreibens ans dem Nidwaldncr Exemplar. ^ Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangelcgenhcitcn: I. Art. 643. Stifte und Klöster. «» Art. 163. Verhältnis? zu den Grafen von HahencmS. ^ »r Art. 254. Festungöbau zu Vadeu. ^»etb. Vogt, iibcrh. Art. 183. Stellung der Geistlichen. Mis, i». Art. 161. Justizsachen. S84. ^emeineidgenössische Tagsazung der XIII Orte und des Abts von St. Gallen. Baden. 2. Marz. Staatsarchiv Luccr». Mg. Absch. Bd. XUIX, kol.M. ^^'4). Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomon Hirzcl, Statthalter; Joh. Jakob >' ^kclmeister. Bern. Anton von Grafenried, Schultheiß; Joh. Jakob Bnchcr, Vcnncr. Lucern. Tols Ziffer, Schultheiß; Heinrich Flcckenstein, alt-Schnlthciß. N r i. (Nicht erschienen.) S ch w h z. ^feld Rcding, Landammann; Michael Schorno, alt-Landammann. Unterwaldcn. Marquard ^ra.d' von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Karl ^lrm Lcmdeöhauptmann; Jakob Zumbach, des Raths. Glarns, Anton Elcrit, Landammann; ^"di, Statthalter. Basel. Joh. Rudolph Weitstem, Bürgermeister; Joh. Rudolph Burkhard, ^einh Frciburg. Simon Petcrmann Mcher, Bürgermeister. Solothurn. Wilhelm von Schultheiß; Franz Haffner, Stadtschrciber. Schaffbausen. Leonhard Mcher, Burger- ^ricl Neukomm, Statthalter. Appenzell. Johannes Sutcr, Landammann von J.-Rhoden; ^ ietschj, Statthalter von A.-Rhoden. A b t von S t. G allcn. Fidel von Thurn, Landeshofmcistcr. Schiedortc zusammcnbcrnfcnc Tagsaznng wird nach verrichtetem eidgenössischem De^,. g ^ Bürgermeister Wettstcin von Basel eröffnet I». In Erinnerung an die Ergebnisse der im ^ unparteiischen Orte unternommenen Vermittlungsversuche und der an die beidseitigen Anträge, schöpft Wettstcin die besten Hoffnungen ans dem Umstände, daß von allen Ständen schloff seien, und wünscht zu vernehmen, wie in Bezug auf jene Anträge die Stände sich ^stott ^dcn, ob sie selbst unter einander sich verständigen oder den V Orten ferner die Vermittlung sirt^ Zellen. Zürich behält sich bis zum folgenden Tage Bedenkzeit vor; ebenso die andern intcres- »nh Schiedortc hielten daher einzelne Confcrcnzcn bald mit dieser Partei, bald mit jener, fvrs ^ dieselben neben den Verhandlungen der übrigen Geschäfte der Tagsaznng, obwohl ohne Erfolg, l>n ^ jedoch einen freundlichen Abschied zu machen, erinnerten sie in der gemeinsamen Schlußsizung über ^ ^ 'dncn gemachten Vergleichöversuchc und überließen zwar den Gesandten jedes Standes, dar- ^hnlich^ ^^ueuertcn aber auch die Mahnung, daß sie sich aller Thätlichkcitcn enthalten und ver- ^ Entschließungcir fassen und auf künftige Jahrrcchnung die Gesandten zu ausgleichenden Unter- 47k März 1659. Handlungen instruircn möchten, e. Indem dem französischen Gesandten die vorgetragene Proposi^ verdankt wurde, erinnerte man ihn, daß von dem Könige hinsichtlich der für die Frcigrafschaft Burgu an ihn gerichteten Jnterccssion noch keine Entschließung erfolgt sei. Bei der Verabschiedung ^ sicherte der Gesandte, er werde zwar um eine Antwort bei Hofe soUicitiren, doch dürfe als ausgcwa angesehen werden, daß der König an dem mit Burgnnd geschlossenen Tractat halten und bis zu»> ^ schluß des Friedens zwischen Frankreich und Spanien nichts demselben Zuwiderlaufendes geschehen lall werde, waö dann auch von den Ständen an die Freigrafschaft zu überschreiben dem Landschrcibcr zu aufgetragen wird. «I. (S. u. Rhcinthal). e. (S. u. Freiämter), k. (S. u. Thurgau). Verhandlungen der katholischen Orte allein und mit den Schiedor ten- K-. Die vier Orte, darin einverstanden, daß in Widerlegung des Projccts das was die gemeiubu^ Rcchtsamcn der VII Orte und waö den Drittmann betrifft, auseinander zu halten sei, glauben erstcrcr Beziehung daraus beschränken zu sollen, die Beobachtung dessen, was schon festgestellt und ist, und in den gcmcincn Herrschaften die Herstellung alter Uebung zu verlangen. Auch Glarus diese Ansicht aus, hält sich aber in Bezug auf die Kriegslasten neutral. Frciburg will sich ebenfalls > mit dem Projcct beladen, dagegen die Forderung der vier Orte untcrstüzcn, mit Ausnahme des Ks Punktes. Solothurn wünscht, daß das Prostet spcciell beleuchtet und widerlegt, in künftigen Tagst!'"'' nie mehr durch Ausschüsse, sondern nur in voller Sizung verhandelt und dadurch die Parität vcr»uc ' die Tagesordnung jewcilcn von Zürich und Luccrn gemeinsam fcstgesezt, die Kricgökostenfrage eiustu's bis Austrag der Hauptsache verschoben werde. Appenzell J-Rh. ist mit den vernommenen ebenfalls einverstanden. Hierauf ließen die vier Orte gegen das Prostet einen Gegcnbcricht abfasst" ^ den Schicdortcn übergeben, sammt Protcstation gegen das aus dem Wcttstcin'schen Urthcil geflossene Der Abt von St. Gallen wurde durch Eilboten eingeladen, den Landcshofmcister zur Vcrtheidiguuö ^ Drittmannsrechtö herzusenden, was auch erfolgte. Schorns, Leu und von Thurn werden als Ausschuß ^ Redner bezeichnet, um mündlich und schriftlich mit den Schicdortcn zu verkehren, l». Am l7. März intercssirtcn katholischen Orte durch ihre Ausschüsse die Schicdorte erinnern, wie entgegen dem von ^ gereichten Gegcnbcrichtc Zürich eine Schrift eingegeben habe, die mehr eine Antwort auf den Gegend als ciize Erklärung über die eigenen Gedanken; obwohl die Instruction der vier Orte alle Dispute vcu" ^ wissen wolle, hätten sie nun doch über alle Artikel eine umständliche Information zusammcngcstKll, ^ indem sie dieselbe den Schiedorten vortrugen, stellten sie das Ansuchen an sie, Zürich und Bei» Ucbcrzcugung zu führen, daß der vier Orte Begehren rechtlich begründet seien. Am 18. März ^ Bürgermeister Wcttstein den Ausschüssen, das Gedächtniß genüge nicht, den Inhalt der Zürich und Bern zu bringen; entweder möchten sie denselben unmittelbar mündlich oder auch M ^ den beiden Ständen mitthcilcn. Die von den Ausschüssen an die vier Orte gestellte Anfrage, " ^ Begehren zu entsprechen sei, wurde, obwohl man begreiflich finde, daß nach dreijährigen U>"tr>cbs" mündliche Eröffnung nicht in „unabfälligcr Gedächtnuß" zu behalten möglich war, abschlägig bcautu"^ Auf diese Verweigerung entgegnete Wcttstein, die Schiedorte hätten ihre Kosten und Mühe die vier Orte ihre Meinung durch ein Bricfchen einsenden und sich der Reisebcschwcrdcn «ach überheben können, wenn sie doch das Werk nicht besser fördern wollen. In nochmaliger emsige März 1659. 477 ^ng gelange man endlich zu dem Beschlüsse: Eine mündliche Confercnz mit Zürich verbieten die Jn- ^tioiicn z eine schriftliche Ucbergabc sei nicht weniger bedenklich; indessen wollen die Gesandtschaften ihre . „gefangen" nehmen, ihre Sachen den Schicdorten schriftlich übergeben, unter der Bedingung, daß best Sache mündlich vortragen, dann in Schrift verfassen und übergeben und dann erst »»/" beidseitigen Schriften gleichzeitig ausgewechselt werden sollen, was denn auch in Replik bco ^üplik geschah.*) I, Da Weitstem zeitweise parteiisch procedirt, nämlich die Parität, Rcciprocität ^ ^"dfriedens, NichtHaltung der Feiertage zu behaupten sucht, und auch der Stadtschrcibcr Burkhard eine Mitgesandter, mit der Feder gefährlich verfährt, soll man sich umsehen, wie Basel künftig Abordnung zu senden bewogen werden könnte. It.. Auf begehrten Rath des St. gallischen ^^meistcrs wird zwckmäßig erachtet, daß nicht nur der Abt von St. Gallen, sondern auch die V Orte ihre Hah gegen Zürich schriftlich verfassen, was in den Abschied genommen wird. I. Mit den vier Orten Thu ^ Gesandten der katholischen Schiedorte nöthig gefunden, den katholischen Amtleuten im biks/-^ ^ Rheinthal zu befehlen, daß sie alles, was entgegen dem alten Herkommen in der Regierung Landschaften geschehe, verzeichnen und auf künftige Jahrrechnung einbringen sollen. »». Am 27. ^bcn ^ Gesandten der katholischen Schicdorte die vertrauliche Mittheilung, Zürich und Bern Alm ^ Morgcnsiznng sich über den langsamen Gang der Verhandlungen und die Verschiebung des der ^ ^ Jahrrcchnung empfindlich geäußert und die Frage gestellt, ob die katholischen Orte an Tibi d ^^""ug ohne Tcrgivcrsation in gütliche oder rechtliche Tractirung eintreten wollen, und ob die hier ^ katholischen Orte nicht dem Friedensschluß gemäß sich verhalten, auf die versprochene orte ^ fk'kn; denn sonst könnten sie der Sache nicht länger zusehen. Hierauf hätten die Schied- ^'dcrt, nicht sie, sondern die beiden Parteien treffe der Vorwurf; jene Fragen aber seien unzeitig, ^e>i Entschluß der katholischen Orte abwarten müsse, weil sie bezüglich der Garantie nicht instruirt Acholischen Orte auch das Recht nie überschritten hätten; endlich habe schon manche frühere, Ästige Handlung viel längere Zeit verzehrt; übrigens sei es gut, daß man endlich zu den schied ' üekommcn sei und den Schicdorten zu besserer Erkcnntniß verhelfen habe; die katholischen t>c„ st. ^ werden es an der Observanz des goldenen Bundes nicht ermangeln lassen. Schließlich wurde '"ülm ^ der katholischen Schicdorte wie leztcrn selbst auch von den vier Orten für ihre Be- Aischof^" ^"ndschaftlichcr Dank abgestattet, n. (S. u. Thurgau). «. (S- u. RapperSwyl). >». Dem ^ustanz wird durch Schreiben von der obschwebcndcn Sachlage Kcnntuiß gegeben und durch He^s. Wirz mündlich die Nothwendigkcit vorgestellt, seine angehörigcn Städte, Schlösser und ^ la ten im Thurgau und in der Grafschaft Baden, als Arbon, Kaiscrstuhl und andere, in gehöriger ^rciiiplar sind diese Schriflstükc unter folgenden Titeln beigelegt: l) ^notationes über der Protestircndcn ^udisä ausgefällten Rechtsspruch. 2) Unvorgrcifliche Bedeuten der V alten katholische» Orte und rationo» über das über d^ ^ Marz. 3) Der beiden evangelischen löblichen Städte Zürich und Bern unvorgreiflichc Erklärung Und l ^ der von den löblichen Schiedorten, vom December 1659, ä. ä. I./13. Ntärz. 4) Schlußbcricht, endliche Ver» ^ ^^üirung der löblichen alten katholischen Orte Meinung über das, so im Namen beider löblichen Städte Zürich und >vord Datum des 13. Ntärz den auch löblichen nninteressirtcn Orten Herren Ehrengesandtcn in Schrift behändigt ü)re>, e ^ ^ März. 5) Beider löblichen evangelischen Städte Zürich und Bern Abgesandten fernere Erinnerung über . " '-'egcnbericht vom 3./13. März 1659, ä. ä. 14./24. Ntärz. 478 März 1659. Bewahrung zu erhalten. i>. Die von Obcrvogt Wirz über seine Gesandtschaftsvcrrichtungen bei ^ Kaiser, zu Innsbruck und andern hohen Orten erstatteten Berichte werden verdankt und sollen bei ^ bevorstehenden Congreß der katholischen Orte schriftlich vorgelegt, unterdessen die erforderlichen Dank-» Complimcntschrcibcn von Lucern ausgefertigt und von Obervogt Wirz die vertrauliche Community und Korrespondenz mit den hohen Ministerien unterhalten werden, i (S. u. Thurgau). 8. Lauis). t. Das Schreiben von Uri an die Schiedortc wird abschriftlich mitgctheilt und besonders weg seines mit etwas hiziger Feder begleiteten Sthls zur Nachricht an die Obern mit heimgenomw Ii. (S. u. Lauis). Der Anzug von Schwpz, daß von der Hinterlassenschaft der Frau Anna in Glarus Abzug gefordert werde, fällt zur Instruction auf künftige Jahrrcchnung in den Abschied (S. u. Freiämter), x. (S. u. Baden). ^ . Bemerkung. Die Schicdorte fertigten über die Verhandlungen ihrerseits einen eigenen Abschied an, der im ^ schiedband 156, toi. 137 enthalten ist und den Titel führt: „Abscheidt der loblichen Schid-Orthen Bahel, Fryburg, ^ Schasshnßen v»d Appenzell by gehaltener gemeiner Badischer Taglcistung vom Klartla 1659." Kr enthält nichts, auch schon in dem allgemeinen und dem der evangelischen Orte aufgeführt ist, sonder» resümirt lediglich jene Verhandlung^^ Man sehe auch im Abschnitte Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten: I'. Art. 351. Gewerbswesen. »». Art. 562. Stifte und Klöster. >». „ 641. Stifte und Klöster. «I. Art. 164. Verhältnis; z. d. Grafen v. Hohenems. x. Art. 255. Festungsbau zu Baden. «. Art. 193. Gotteshäuser. Art. 158. Kriegswesen. G. Art. 253. Evangelischer Begräbnißplaz. ». Art. 229. Kriegswesen. «. Art. 28. s«5. Conferenz der evangelischen Orte anläßlich der Xlllörtischen Tagsazung zu Baden. 2. März. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. N-o, kol. 127. Gesandte: Dieselben wie auf der gemeinsamen Tagsazung. ». Von Zürichs Gesandten wurde denjenigen Berus ein Projekt zugestellt, wie man erfordcr ^ Falls die beidseitigen Waffen verbinden und mit einander verkehren möge, und, da die Bcrner Gc a ^ diesfalls nicht instruirt waren, mit ihnen Unterredung gepflogen, ob nicht wenigstens dem Landvogw ^ Lenzburg und dem Hofmeister von Königsfelden der Auftrag gegeben werden sollte, mit Abgeo» Zürichs einen Augenschein einzunehmen und einen Entwurf zu einem Vertrage abzufassen. >»' früher besprochenen Dcputationsgeschäft stimmt Bern, doch mit dem Zusaze, daß die eutworfcne 3"^ ^ möglichst abgekürzt werde, und mit Anerbietung von 5U Pistolen und dem Vorbehalte, daß auch Hausen und Basel mithalten, e. (S. u. Baden). «I. Hinsichtlich der wegen der landfriedlichen Thurgau. Nheinthal. Baden. Freiämter. Lauis. Rapperswyl. März t659. 479 ^jen verlangten Garantie konnte man von den gcsammten Schiedortcn beider Religion nichts auswirken das Versprechen, die Sache an ihre Obern bringen zu wollen. Gegen die evangelischen insbesondere cd" ^ ^ Erwartung aus, daß sie, wenn man sich mit den papistischcn Orten zerschlage, zu dem fü Thcilc halten werden, worauf sie aber erwiderten, daß diese Extremität noch nicht zu be- ^ übrigens ihrer Pflicht eingedenk sein würden, v. Als am Ende der Taglcistung der fran- ^ ^ Gesandte die evangelischen Orte zu Bewilligung eines Volksaufbruchs ersuchte, erklärte Zürich, ^ ^"gcwißheit des Friedens kein Volk entbehren zu können; Bern anerbot zwei Compagnicen Bascl^ ^ Biel, wenn man ihm die geben wolle; Glaruö eine oder zwei; Zwei- ^ Mühlhauscn; Schaffhauscn eine; Appenzell eine oder Ä '' St. Gallen eine; alles dicß zu Bezeugung ihrer guten Affcction für den König, so daß die ander, Zürich Hoffnung machten, daß auch der dortige Stand, zum Beweis des Conscnscs, den dksti, ^"üclischcn Orten sich anschließen werde, lf. Wegen den beiden Feldprcdigcrn, die nach Italien ^»»„t werden sollen, wurde die Meinung ausgesprochen, es sollte für alle zwölf dortigen Compagnicen Wr ^ ^^prediger angestellt und jeder Compagnic zu Besoldung desselben monatlich eine Pistole bei- Hc,^^ ^"^rlcgt werden. Vorerst soll Bern seine Ansicht darüber nach Zürich berichten. K. Durch Zü/I iäßt Zürich der Gemeinde Lixhcim IM Gulden zustellen. I». Nach Chaliz bewilligen und Bern je IM Gulden. Basel und Schaffhauscn nehmen cö all rokoreuäum. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsaiigelegenheitcn: «. Art. 256. Festungöbau zu Baden. s«« Conferenz von Lucern, Schwyz, Unterwalden und Zug. Lucern. 1«»!», 1». und I«. Mai. Staatsarchiv Lncern. Allg. Absch. Bd. XIüIX. kol. 112. Herr - Luccrn. Christoph Pfpffer, Schultheiß; Heinrich Flcckcnstein, alt-Schnltheiß und Panncr- ^chor Meyer; Jost Pfpffer, des Raths. Schwyz. Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Michael "o, alt-Landammann. Unterwalden. Heinrich Bucher, Landammann von Obwaldcn; Jakob ^ "ten n ^ — « " ^ ^ — ) — berg ^"vammann, und Job. Melchior Leu, alt-Landammaitn, von Nidwaldcn. Zug. Karl Branden- ^ atthalter; Wilhelm Heinrich, alt-Ammann. ' Zwar fanden sich auch Abgeordnete von Uri ein; weil sie aber bei Luccrn ein Schreiben ab-- g»bc„ ^"greß" übrigen Gesandten nur »in terininis Muerulibusa confcrirtcn und hierauf zu dem ^h'»cn " verreisten, entschloß man sich, die Verhandlungen nach Inhalt des AusschrcibenS vor- Tt->n> stattgcfundcncm Gruße trat man zuerst über das von den Schiedortcn an jeden cibcw k'ug^ allseitigen Dank. Der Bericht soll fürsorglich in der Kanzlei Luecrn aufbewahrt werden. Die Fr»isss ^ man den genannten Fürsten danken und die Correspondcnz mit ihnen fortsezcn könne, wird au ^ ^ Ausschuß gewiesen. K. u. I». (S. u. Thurgau). I. Der Vicckanzlcr von Innsbruck, Oberst ^ Constanz, frägt an, ob Erzherzog Ferdinand Karl bei der zur Beförderung der katholischen Relig»'"^ absichtigtcn Einlösung des Dorfes Ramsen von den katholischen Ständen Mithilfe zu erwarten hab^ erhält zur Antwort, sie werden solches nicht nur gerne sehen, sondern möglichst zur Beschleunig»»!?^ tragen und den Hindernissen entgegentreten. Ii..—». (S. u. Thurgau). «. Anträge, betreffe»^ Schanzcnbau in Baden, die Dcputatschaft nach Wallis, die vom Abt von St. Gallen und den Bischöfen vo» ^ stanz und Basel zu erwartende Kricgöhilfc, daö Biehtrciben über das Gebirge, — werden verschöbe»' ^ (S. u. Sargans). «>. Da die wegen der ausstehenden Pensionen an Frankreich und Spanien „ Sollieitationösckrcibcn im „Effect" ohne Erfolg gewesen sind, so wird erforderlich sein, dem 3"""^ Anfang Nachdruk zu geben, i. Dem Landammann Schorno und den mitintcresfirtcn HanPtlcute»^^ das verlangte Rccommandationsschrcibcn an den Ambassador von Frankreich in Betreff der rnkstä» Kapuziner hergesandte Commissär im Namen der Orte begrüßt werden möchte, stimmen Unterwäldc» Zug bei, Lucern hinterbringt den Anzug seinen Obern. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitein Art. 401. Kriegswesen. I. Art. 353. Handel und Verkehr, Zb^' „ 274. Verkauf von Gerichtsherrschaften. »» „ 402. Kriegswesen. „ 352. Gewerbswesen. i». „ 354. GewerbSwcsen. Art. 4. Beamte. ^ Art. 248. Kirchliches und Glaubcussachen. «I. Ar.. 165. Berhältn. z. d. Grasen v. Art. 159. Kriegswesen. Pensionen bewilligt. Dem Antrag von Schwyz, daß der von dem Papste in der Angelegen?)^ Thurgau. - Sargaus. l» Rheinthal. Freiämter I Mai 1659. 481 Schiedverhandlung wegen des Streits zwischen Bern und Solothurn. Aarau. I«»», I« 31 Mai. (6.-21. alt. Kal.) Kantottöarchiv Naselftadt. Wettftein'sche Sammlung Bd. XII. ^äze. Bürgermeister Joh. Heinrich Wascr von Zürich; Landammann Franz Jmhof von Uri; Bur- ^»icistcr Joh. Rudolph Weitstem von Basel; Bürgermeister Mchcr von Frciburg. Schreiber. Hauptmann Burkhard Zumbrnnnen von Uri; Joh. Rudolph Burkhard, Stadt- ^"iber von Basel. Gesandte von Bern. Sckclmcister Anton Tillicr; Vcnncr Samuel Frisching; Stadtschrcibcr ^ Groß; Ha„s Leonhard Engel, Hofmeister zu Königsfelden. sandte von Solothurn. Schultheiß Hans Wilhelm von Steinbrugg; Venner Hans Aig! ^^locker; Stadtschrcibcr Franz Haffncr; Gcmcinmann Hans Jakob Suri; Joh. Victor Wallicr, Jakob Suri, Jungrath; Landvogt Hans Georg Wagner. Bei diesen und zwar vor dem Land- ^ gesessen der Sohn des Landammanns Jmhof. lb.^' ^ Verlesung der bcrnischen und solothurnischcn Schriften vom 26. November 6. Dcccmbcr ^ Mittheilung der solothurnischcn Schriften verlangte, Solothurn aber dieses nä iinpsäion- ^ inllnitum führende Begehren widcrfocht und um rechtlichen Entscheid bat, Bern hingen Forderung damit begründete, daß Solothurn etwas Neues eingebracht, nämlich den Auskauf l>e», ^llcgirt habe, entschieden die Säze für die Forderung Bcrn'S, mit dem Zusaz, daß jeder Theil allegirten Documcnte abschriftlich mitthcilcn solle. Solothurn widerstreitet, daß vor dem »nd >, Documcnte cztradirt werden sollen; es genüge, die Schrift Punkt für Punkt zu verlesen der»" ^ allegirten Verträge beizubringen. Die Säze aber beharren bei ihrem Entscheide; es sei Rechtens gemäß, daß die Parteien vor und nicht erst nach dem Rcchtssaze einander auf Venera allegirten Documcnte communicircn. Als nun jedem Theil die Schriften des Gegcnthcils bttla, wurden, stellte Schultheiß von Stcinbrugg die bcrnischen Schriften der Kanzlei wieder zu und ^'ge M ^lothurnischen zurük; Bern aber verweigerte sie. Nack) längerer Erörterung über die gcgcn- der Schriften und Documcnte verfügen die Säze am 13/23. Mai: Die bcrnischen ^geh"' Bucheggbcrg als das Zollgeschäft betreffend, seien Solothurn zur Beantwortung zu ^rdc ' solches geschehen und der einen oder andern Ehrcnpartei weiter etwas angelegen sei, ^ihrsst^" derselben mit gebührendem Bescheide begegnen. Nach Verlesung der leztcn solothurnischcn ^andn'"^ längerem Streit der beiden Parteien, ob sie in der Anzahl ihrer eingegebenen Schriften ^ Kü/ ^)cn, verglich man sich, daß beide Thcile ans ihren Schriften den wesentlichen Inhalt ^un.i ^ ^^"""kriltellen, Säzen einliefern und die Documcnte bereit halten und sodann der Ver- ^den s n ^ Säzen beiwohnen und die allegirten Documcnte abschriftlich oder auszugsweise ein- ^'ttte „ woraufhin die gütliche Ausgleichung versucht und, wenn diese erfolglos wäre, den Parteien " kllung gegeben würde, wie sie llch zu verhalten haben, damit kein Theil im Nachthcile sei. 61 482 Mai. t659. Indem Solothurn seine lcztc Schrift zugestellt wurde, urgirte Bern zugleich den ungewohnten scha^" und uncidgcuössischen Styl derselben. I». Ausschüsse von Büren bringen eine Protestation ein: S'k haben vernommen, daß Solothurn hier darauf ausgehe, sich sowohl des Zolls vou Büren als des von Nidau zu cntschlagen; sie anerkennen aber hierin keinen andern Richter als ihre natürliche Obrig ^' die Stadt Bern. Solothurn wendet ein, nichts mit Büren, sondern nur mit Bern zu thun zu h°^ und erhebt Gcgcnprotcstation. Bern erwidert, Büren habe seine Zollrcchte besessen, ehe es unter be>^ Städte Gewalt gekommen, daher könne Bern auch nicht über solchen Zoll verfügen, verspreche aber a fälligen Klagen Solothurus unparteiisches Recht zu halten. Die Säzc finden, es sei zwar die eingcsss e Protestatio» Bürens ssm Protokoll anzumerken, den Ausschüssen aber rathcn sie, nach Hause zurükzukch^ e. Nach Verlesung der von Bern und Solothurn eingegebenen Schriften rügt Bern die Weitläufig der solothurnischcn Schrift und verlangt, behufs deren Beantwortung, Mittheilung derselben, sowie der gezogenen Dokumente; denn es seien viele neue Sachen herbeigezogen. Solothurn widerspricht die läßigkcit weitern Schriftenwechsclö, gibt aber zu, daß die Säze dem Gegeuthcil von den Dokumenten ^ Auszügen Mittheilung machen. Nun finden aber die Säze, es wäre besser, statt die Mittheilung ^ Doeumente fortzusczcn, in Güte zu tractircn. Bern will das geschehen lassen, sofern ihm gestattet n>c " unterdessen die Gegenschrift aufzusezen, und dringt zu solchem Zwek auf Mittheilung mehrerer Docn>»^ nämlich des Kaufbriefs über Actigcn und Kriegstätten, beider Burgerrcchtöbriefe der Herren mit Solothurn, der Lehcnbricfe, kraft deren die von Buchegg Vasallen des Reichs waren, des kaiscn' CönecssionSbriefs u. f. w. Solothurn will davon nichts hören, wohl aber den Weg der Güte ^ ülch' «l. Auf den Reccß vom t3./23. Mai (f. oben) zurük gehend, stellen die Säze in Frage, ob bevor die Dokumente producirt werden, sich per )uiuinontuin als Richter qualificiren sollten und ^ ^ Partei mit den Vorträgen den Anfang zu machen habe; allein die Parteien weigern sich, von gcbcncu Erklärungen abzugehen. Bern nämlich fordert Production der Doeumente und Einhaltung^ Reccsses vom 13./23. Mai, Solothurn gütliche Handlung ohne Production der Doeumente und ^ Protokollführung, oder aber Legitimation der- Säze. Ein von den evangelischen Säzcn gemacht mittelnder Vorschlag wird von Bern ebenfalls abgelehnt, ebenso auch von Solothurn*). l diel- 6°"' -) An» folgenden Tage, nämlich am Pfingstfestc, schrieb Weitstem seinem Sohne von Aarau aus nach Basel: „Diewci ^ scrcnz sich gestern Abends »»Versehens geendet, indem sonderlichen einer von den katholisch genannten Säzen sich " ^ Partei nicht hat wollen länger aufhalten lassen, als hat man in der Nacht um 9 Uhr von einander Abschied geno»»"' ^ nun diese so unvcrsehcne Abrumpirung der Sachen von dem Trieb eines guten Psingstgcisieö oder andcrstwoher gcfU N die Zeit eröffnen." — Man vergleiche die Konferenz der katholischen Orte vom 11. December 1659. — Die Vcrha> sind in Protokollform abgefaßt. Juni 1659. 483 S88. Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. Brunnen. 1KS0, 2V. Juni. Lanbesarchl» Nidwaldc». Gesandte: Uri. Karl Beßler, Statthalter; Joh. Franz von Spiringcn, genannt Arnold, LandeS- ^nrich und Sekelmcister; Joh. Balthasar Beßler, dcö Raths. Schwhz. Martin Belniont von Rickcn- alt-Landammann; Kaspar Abyberg, Landeshauptmann und Statthalter; Franz Bctschart, Sekcl- ' Oberst-Wachtmeister Joh. Balthasar Büeler, des Raths. Nidwaldcn. Peter Zclger, Panncr- ' ^oh.) Melchior Leu, beide alt-Landammann. ^ (S. u. Bellenz :c.). I». Zur Verrechnung der in den lcztcn inländischen Unruhen aufgelaufenen eu wird Uri den jungen Jost Burnot, genannt Fidc, nach Lachen senden, um mit dem Sckclmeister von ^ die Sache zu ordnen; Unterwaldcn mag auch Jemand -dahin senden, e. In Betreff der gegen Flüelcn erhobenen Beschwerden wiinscht Uri, daß Unterwaldcn dieselben schriftlich spcci- kcst^ ^ "uggaruö). v. Schwhz und Unterwaldcn sollen nachschlagen, welche Zollgcrcchtig- i>e gegen einander haben, damit man sich gegenseitig zu verhalten wisse. A Man sehe auch im Abschnitte Henschaftsangelegenheiten: ^ ,, Art. 121. Zollsachen. ^ ix ' ^ «. Art. 281. S8N. Conferenz von sechs katholischen Orten und des Abts von St. Gallen. Lucern. 1050, 2V. und 2Z. Juni. Staatsarchiv Lncer». Mg. Absch. Bd. XUIX. toi. iss. bttr ^"^^rn. Christoph Pfhffcr, Schultheiß; Heinrich Flcckenstcin, alt-Schultheiß und Panner- Meher; Jost Pfhffer. Schwhz. Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Michael Schorns, ^»da Unterwaldcn. Heinrich Bücher, Landammann von Obwaldcn; Jakob Christen, bon Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Christian Schön, des Raths. bo„ Tschudi, Landammann. Appenzell J.-Rh. Johannes Sutcr, Landammann. Abt t. Gallen. Fidel von Thurn, Landcöhofmcister. ^ bedauerlicher Weise Freiburg und Solothurn die Nichtbcschikung dieser Conferenz entschuldigt, ^ ^^bolischcn Säzc Bürgermeister Meher von Frciburg und Stadtschreibcr Haffncr von Solo- ^ichäst Conferenz an sie abgegangene Schreiben geantwortet haben, wurde das Haupt- b?us ^^^'chwohl zur Hand genommen. Es ergab sich nun, daß der Concipist des schicdörtlichcn Schreien an die vier Orte gesandteil Abschriften den Terminus der „alten Regierung" ausfallen ließ, 4K4 Juni 1659. auch die Unterschrift und das Siegel der übrigen Schicdorte weggeblieben waren, während doch die La» Vögte des ThurgauS und Rhcinthals laut Beschluß von Baden auö an die „alte Regierung" waren wiesen worden. Indem man also an der „alten Regierung" festzuhalten beschloß, fand man angewci > Frciburg und Solothurn zu vcrdeuten, daß man auf weitere gütliche Tractatc verzichte, doch im auf ihren zugesicherten besonder« Beistand zu bcurtheilen überlasse, ob man sich nicht auf der nung auf die gewöhnliche» Geschäfte beschränken oder doch vorher noch über den Schiedsspruch st^ ' einander näher verständigen sollte; immerhin werde man sich aber, an der alten Regierung siO" gefaßt machen, den Schiedorten mit allem geziemenden Bescheid zu begegnen. Auch den Schicdortc»^ Allgemeinen wird diese Bereitwilligkeit bezeugt. I». Dem Landschreibcr in Baden wird cmpfohsiu-^. Landvögte und die Appellationen frühzeitig in Baden eintreffen zu lassen, damit, wenn Zürich ^ Widerwärtiges dazwischen bringen wolle, die andern Orte in den ordentlichen Geschäften kortfahren v. Sofern Uri das Zweycr'schc Geschäft wieder anregt, will man sich ablehnend auf Mangel an berufen. «I. — t. (S. u. Rhcinthal). K. So bedauerlich die Zwistigkcitcn zwischen den Kathrin ^ in Glarus und ihren Gegnern auch sind, von denen Landammann Tschudi neuerdings Anzug hält man doch für zeitgemäß, dicßfalls zuzuwarten, bis die obschwebcndcn allgemeinen Sachen sind; indessen wird die Angelegenheit in dem Abschied an die Obern gebracht. I». — k (S- gau). I. Einverstanden mit der gegenseitigen Erneuerung des Bundes zwischen den Orten und will man jedoch vorerst mit Freiburg und Solothurn auf kommender Tagsazung darüber Rn i ^ nehmen und namentlich, ob eine Dcputatschaft von Lucern, Schwhz und Freiburg abzuordnen sin Ucbcr die bei der Beschwörung dcö Bundes mit Frankreich zu beobachtende Solcmnität ist der allgemeinen Tagsazung eine Verabredung zu treffen, wobei dem Ambassador die Pensionen rükstände in Erinnerung zu bringen sind. i». (S. u. Rheinthal). «». (S. u. Thurgau). p' Baden), «z. (S. u. Thurgau). r. (S. u. Sargans). «. (S. u. Freiämter). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheilen: Thurgau. Rhtinthal. Sargan?. Baden. Freiiimter. I». Art. 127. Rechts- und Gerichtssachen. I. „ 203. Justizsachcn. Ic'. „ 355. Zölle. «I. Art. 249. Kirchliches und Glaubenssachen. «. „ 250. Kirchliches lind Glaubenssachen. i». Art. 225. Stifte lind Klöster. l» Art. 258. FestungSbau zu Baden. Art. 67. Rechts- und Gerichtssachen. » Art. 356. GewerbSsachcn. «I- „ 563. Stifte und Klöster. - t Art. 251. Kirchliches und ^^ »»- „ 166. Verhältnis! z. d. Grasen v. Juli 1659. 485 SN«> Gemeineidgenössische Jahrrechnungs-Tagsazung der XIII Orte. Baden. IttSi», 2k» Juli. ^laatSarchiv Lncern. ANg. Absch. Bd. XI.IX, kol. 1l>7. — Staatsarchiv Zürich. Mg. «bsch. Bd. 1»». kol. ItS. LandcSarchiv Nidwaldc». Gesandte: Zürich. Jol). Heinrich Waser, Bürgermeister; Salomen Hirzcl, Statthalter; Joh. Jakob ' ^^^^"^ster und Rcichövogt. Bern. Anton voil Grafcnricd, Schultheiß; Joh. Jakob Bucher, ^uner. Luccrn. Christoph Pfhffcr, Schultheiß; Alphonö von Sonncnbcrg, Bauherr. U r i. Joh. > Hans Martin Cpp („Ebt"), des Raths. S ch w h z. Wolf Dietrich Rcding, H . Melchior Schnüringcr, des Raths, ilntcrwaldcn. Marquard Jmfcld, Landammaun; '"iar Jmfxld, Bauherr. Z n g. Karl Brandenberg, Landeshauptmann; Wilhelm Heinrich, alt-Ammann. brus. Ulrich Tschudi, Landammann; Joh. Heinrich Elmcr, Statthalter. Basel. Joh. Rudolph lein, Bürgermeister; Joh. Rudolph Burkhard, Stadtschreibcr. Frciburg. Simon Pctcrmann Bürgermeister. S o l o t h u r n. Wilhelm von Stcinbrugg, Schultheiß; Joh. Friedrich Storker, ^chUffhausen. Leonhard Mchcr, Bürgermeister; Konrad Ncukomm, Statthalter. Appen- ^ohanncS Sutcr, Landammann von J.-Nh.; Johannes Rcchstciner, Landammaun von A.-Rhodcn. ter Begrüßung eröffnen Zürich, Bern und evangelisch Glarus, daß sie auf Vcranlaßung ^lh» instruirt seien, zuerst die noch Hangenden Differenzen erledigen zu helfen, hernach die Jährte vorzunehmen; die V katholischen Orte und katholisch Glarus dagegen zeigen an, daß »tu ^ Jahrrcchnungsgeschäfte und ihre Depcndenzcn instruirt seien, l». In Erwartung, daß die »ic„ ^ der Gold- und Silbcrmünzcn nach Eintritt des Friedens zwischen Frankreich und Spa- b» i reguliren werden, wird von Erlassung einer darauf bezüglichen Verordnung abgesehen; ^tt'g ^ Gcldwcrthc in den ennctbirgischcil Vogtcicn höher stehen als diesseits, sollen nach Antrag d enuetbirgischcn Abgeordneten angemessen instruircn. <». Da Oestcr- ^ ^^kheißencn ErbcinungSgeldcr noch nicht geliefert hat, auch, wie es heißt, nur von fünf oder Zahlungen wissen will, ist nach Innsbruck, sowie dem Herrn von Schönau nach ^stcl ' ^ Leiben, daß man darüber Auskunft verlange, indem man hicrscitS bei vierzehn Zahlungen ^»cn ^ französische Gesandte, ilach herkömmlicher Weise in die Sizung begleitet, hält reich 'u welchem er dringlich zu gegenseitiger Aussöhnung mahnt und von dem zwischen Frank- ^>rd d" abzuschließenden Frieden der Eidgenossenschaft große Vortheilc in Aussicht stellt. Hierauf Dcputatschaft der Dank abgestattet und ein Memorial übergeben, den Wunsch die ^r abgeschlossene Buildcstractat möglichst bald in Paris nach altem Gebrauche solcmnistrt, ^Acvrd^^^ Leibgarde von eingedrungenen Fremden wieder purifieirt, der 1650 durch eidgenössische dst Könige geschlossene und von dem Parlament bestätigte Tractat eingehalten, hicmit »nd o,e 1648, 1652 und 1653 liccneirtcn Obersten und Hauptlcute Fra„kr. ^"^Isrhenden obrigkeitlichen Pensionen geleistet, die jährliche Bezahlung der auf den zwischen bei M . ^ Spanien zu schließenden Frieden hin versprochenen 400,000 Kronen begonnen, wegen des Jmthuril sel. in Schaffhauscn gelegenen dritten Theilö der verpfändeten Kleinodien kein Abzug 486 Juli 1659. gemacht, die Neutralität der Frcigrafschaft Burgund versprochener Maßen wieder hergestellt, die den ^ genösstschen Kaufleuten besonders auch im Elsaß aufgelegten Zollbeschwerden abgeschafft, dem vr. H"'" Bassant die im Streite gegen Landeshauptmann Ligcrtz zu Ncuenstadt ergriffene Appellation als mit der eidgenössischen Exemption im Widerstreite, verweigert, endlich diesen begründeten Wun . zum Beweise des zwischen dem Könige und den eidgenössischen Orten bestehenden guten Einvcrsta» ^ bis zu nächstem Galluötage entsprochen werde. Indem der Gesandte die Erfüllung dieser Wüu ^ Aussicht stellt, wenigstens seine treue Mithilfe verheißt, fügt er bei, daß die Bestimmung tralität der Freigrafschaft nach der Beschaffenheit des zwischen beiden Mächten geschlossenen Friedens sich werde, mit Schaffhausen wegen des dort liegenden Theils der Kleinodien eine besondere ConcsV ^ eröffnet sei, die Solemnisirung des Bundestractates auf Ende deS Jahres statthaben dürfte. Weg^ ^ andern Punkte wird der Ambassador es seinerseits ebenfalls nicht ermangeln lassen. Es wird von den Ständen Verlegung der Solemnisirung auf eine zum Reisen günstigere Jahreszeit, etwa a Herbst, gewünscht, v. Es wird auch dem Hauptmann Ulrich von Dießbach, als Lieutenant de; ^ ^ ^ Schweizer der königlichen Leibgarde, geschrieben, daß man auf seine Klage hin gegen Abgang der vilegien der Leibgarde und Eindringen der Fremden in dieselbe sich verwendet habe und bei dem schwüre auf Remedur dringen werde; indessen solle er sich gegen diesen Abbruch so viel als möglich k. Der Abgeordnete der Freigrafschaft Burgund, du Champ, Herr de Parseh, übergibt daS yer- geld und erneuert die Bitte um Verwendung für Herstellung der Neutralität. Es wird ihm ^ heißen, zugleich aber bemerkt, daß man die Dublone zwar nach ihrem in Burgund laufenden ^ dießmal zu eilf Franken annehme, künftig aber Sonncnkrouen verlange oder die Dublone im Wc ^ zwei Sonnenkronen. Dieses werde, erwidert der Abgeordnete, wenig Schwierigkeit machen, w ^ einmal die Neutralität hergestellt sei. zx. Bischof Konrad von Basel trägt durch ciu vom 5. Pruntrut aus datirtcs Schreiben und durch Abordnung seines Kanzlers Andreas Schütz und des ^ Hauptmanns Karl von Ligertz auf Erneuerung der im kommenden August auslaufenden Schirmv^c seines Gebietes mit der Eidgenossenschaft und auf Jnterccssion der Eidgenossenschaft wegen der All des vr. H. Bassant an das Gericht von Speyer an. Da aber einigen Abgeordneten jene diese Verbindung und die gewünschte Erweiterung derselben zu einem Bündnisse Bedenken machten, Sache in den Abschied genommen, indem nur Solothurn sich jezt schon für die Vereinigung , wegen der gegenseitigen Territorialbcschaffcnheit; dagegen wird sowohl dem Kaiser und dem ^cht, Erzkanzler als dem Kammergericht selbst, sowie dem französischen Gesandten in ErinnerlMg daß Ncuenstadt, aus dessen Gerichtsbarkeit die Appellation gemacht worden, innerhalb der Eidgcu^ liege, hicmit der Exemption genieße. I». In Folge der in der Zwischenzeit von den Schiedst" stalteten Conferenzen bringen jene einen Abschied ein, des Inhalts, daß noch vor Schluß geg^ ^ Tagleistung diejenigen rheinthalischen Unterthancn, welche wegen Freiertagsbrüchen angeklagt einen Ausschuß hier erscheinen und vernommen'werden sollen; wegen der übrigen Streitigkeiten a ^ innert drei Monaten zwischen den Parteien selbst ein gütlicher Vergleich gesucht werden nach ^ dcs Abschieds von 1651; würde dieß nicht gelingen, so solle auf diesen Fall eine andere allgemcl leistung angesezt werden ^inzwischen soll man sich aller Neuerungen und Tätlichkeiten, überhau dessen, was Mißtrauen und Weitläufigkeiten verursachen könnte, enthalten. Da man sich . ^ gul Abschied nicht einigen konnte, indem die evangelischen Orte nicht zur Vernehmung der Rhmu Juli 1659. 487 ^Sentvcirtiger Tagsazung und die katholischen Orte nicht zur Abhaltung einer fernem Taglcistung stimmen ^ud noch andere Bedenken vorgebracht wurden, nahm man diesen Abschied auf Ansuchen der Abschied, damit die Obern ihr Nachdenken darüber walten lassen. I» Der Anzug von von^"'- ^ Bauernkriege herrührender Kostenbeitrag von Lauiö laut Beschluß der Tagsazung den rcfundirt werden solle, wird in Ermanglung der betreffenden VcrhandlungSacten in ^ ^lbjchjed genommen, k. (S. u. LuggaruS). I, (S. u. Baden). >»». (S. u. Freiämtcr). i». (S. ^ Zutsche übcrh.). «. (S. u. Thurgau). >». u. «i. (S. u. Baden). i. (S. u. Thurgau). ^ (S ^ Baden), x,. (S. u. deutsche gem. Vogt, übcrh.). (S. u. Rhcinthal). «I«I. u ^"^.^^uter). (S. u. Rhcinthal). tt.—il. (S. u. deutsche gem. Vogt, überh.) (S. (S. u. Rhcinthal). «»«». (S. u. Thurgau). >»i». Der Landvogt von Baden (tz ' ^ ^kundigen, welche Bewandtniß es mit dem zu Waldöhut neu errichteten Zollstoke habe. de» Z ^ ^kutsche 3km. Vogt, überh.). s«. (S. u. Sargans). Tt. Die Scharfrichter dl>^ ^^k?rn und Fraucnfcld prätcndircn Abzugsfreihcit. Sic wird ihnen aber nicht zugestanden; lichter^" 'l)ncn verheißen, daß man sie in Gnaden betrachten und fremde oder ausländische Scharf- We kindringen lassen werde, ohne daß man sich jedoch in bcsondcrn Fällen die Hände binden (S. u. deutsche gem. Vogt, überh.). BesondereVerhandlungcndcrkatholischcnOrte. der ' Ankunft der Zürcher Gesandtschaft versammelten die Gesandten Lucerns die Abgeordneten ^>cn ^Mischen Orte und derjenigen von katholisch Glaruö und Appenzell J.-Rh. und eröffneten, sie Zwar einzig über die regelmäßigen Angelegenheiten der Jahrrechnung sich einzulassen. Uri hätte ^^km Behandlung seines obschwcbcndcn Zwistes mit Schwhz gewünscht, Schwhz eine Vcrstän- ^'kgSkostenforderung u. s. w., unterziehen sich aber der Mehrheit, die mit Lueern einver- ^wcht" Freiburg und Solothurn, nachdem sie ebenfalls in die Session eingetreten waren, ^knsst" ^ gehabte Erwartung ans, daß dem Ausschreiben der Schicdorte gemäß die Erörterung der Rcli- ijz^^.^'3keiten auf diesem Tage vorgenommen würde, fügen sich aber dem Willen der in den deutschen katholischen Orte, und fügen nur uoch bei, daß sie instruirt seien, die katholischen Wtu Rcgicrungsrechten zu schirmen. Solothurn erbietet sich dazu um so williger in Er- Wersiil' ihnen gegen Bern in den wegen des Bnchcggbcrgeö entstandenen Streitigkeiten sej' werden, und wünscht zu erfahren, ob ein einzelnes Ort allein einen Krieg anzufangen befugt Wehc Kosten di« gemahnten Orte Hilfe leisten müssen und wem der Befehl über solchen Succurs ^w>Ncn^'^ ^agcn, obwohl man sie in den Bünden für beantwortet hält, werden in den Abschied gc- Nvch ^ ^ 3" Bezug auf den Bischof von Basel wird neben dem allgemeinen TagsazungSbcschluß dritten genommen, daß hinsichtlich des Mcheramts zu Biel und anderer Rcchtsame die Posscssion ^hrr?/ Was zwischen den katholischen Orten und den Schiedortcn vor dem Beginn der ^krden verhandelt worden, ist theils in dem allgemeinen Abschied enthalten; das andere ^jogg ^ksandten mündlich zu rcfcriren wissen. Der Vicckanzler vr. Sommerer, Rath deö Erz- W sch^'rnsbruck, verdankt die hinsichtlich der Herrschaft Ramsen gegebene Antwort und wünscht nun Und d^ ^ Zusicherung, daß die katholischen Orte, wenn die Stadt Stein die Wicdcrlosung verweigere ^ dou ihrem Protcctor Zürich untcrstüzt werde, denselben keinen Beistand leisten werden. Uri, 488 Juli 1659. Freiburg und Solothurn beziehen sich auf den Mangel an Instruction, Uri und Freiburg jedoch ^ Meinung, daß man ihrerseits der Stadt Stein sich nicht annehmen werde. Die übrigen Orte um sich der Gunst des Erzherzogs zu versichern, denselben um so mehr zur Bcsizcrgreifung ermuntern, keine Thätlichkeit zu erwarten sei. Lucerns Antrag, bei dem Papst sich um Ermäßigung der Gcbn ü für Matrimonialdispcnscn zu verwenden, und über die Form sich zu verständigen, wie demselben im der katholischen Stände endlich die Gratulation abgestattet werden solle, wird all instruoini. genommen. u. rre. (S. u. Thurgan). Das Gesuch von Schwhz um Schild und Fenster in die neue« ^ Kirche zu Jngenbohl wird in den Abschied genommen, < ev. Die Stadt Rappcröwhl berichtet, Zürcher Abordnung die Gebäude und die Reparaturen am Stadtgraben besichtigt und sie mit dem ^ würfe der FricdcnSverlezung geschrckt habe, wird aber ermuntert, daraus keine Rüksicht zu nehme»; ^ wird gegen Zürich dieses Verfahren ernstlich geahndet, ltl. Dem Hauptmann Hans Peter vo» ^ ^u Böllstein wird für U>t) Gulden, die er im Kriege zu Baden mit U)l> Reutern verzehrt hat, bc> ^ bei abgehenden Landvogt Jnifeld eine Sumnic dieses Betrages angewiesen KeftsjL,. Was aus Begeht" , tha^ Nuntius den Gesandten in die cnnctbirgischcn Vogteien anbefohlen werden solle, wird in einem an die Obern gebracht zur Jnstructionserthcilung. (S. u. Thurgan). Itt. (S. ». Rlff'" Uri wird ersucht, zu Beförderung der Bundcscrncucrung auf den Bartholomäustag eine Co>w ^ nach Münster zu veranstalten und Wallis, Luccrn und Freiburg davon in Kcnntniß zu sczen, selbst das Nothdürftige besprochen werden könne. Iii. (S. u. Baden). «»»»»». Am Ende der ^ sazung regt Uri nochmals angelegentlich die Nothwcndigkcit an, die alte Vertraulichkeit herzustc^"' ^ alircst sich doch nicht mehr mit RcgierungSsachen beladen werde, zu gutem Ende zu führen und den ^ bittet, das Geschäft des Oberst Zwchcr, „der in seiner leztcn Zeit begriffen sei," und wenn er auch ö" > Hilfikon aufzuheben. Mit freundlichem Entbieten wird der Antrag hcimgcnommen. in»» Glar»- pfiehlt die mit den Unkatholischen daselbst bestehenden Zwiste zur Bcrathung der Orte. ^.ä. ,1, ßx und t, Der Inhalt des Memorials an den französischen Gesandten, des Schreibens des Bischsff sowie des schicdörtischen Abschieds ans dein Nidwaldner Exemplar, i Das Memorial des Landvogt Hirzel aus dei» - Exemplar, ebenso der theilweise Inhalt der lit. « und 1,1, nitte Herrschaslöangelcgcnhciten i Deutsche gem Vogt, iibcrh. »». Art. 29. Verwaltung im Allgemeinen. I»I» Art. 18l. ReligionS- u. 0ilaubelldi^ ^ hlanbe»ü>'^ :richtssache"' Allgemein"' Thurgan. giheinthal. Sargans. Bade«. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastöangelcgenheiten i »» Art. 29. Verwaltung im Allgemeinen. I»I, Art. 181. „ 94. Polizeiliches. II. „ 182. II „ 179. Religions- u. Glanbenssachcn. » » „ 70. » 13V. Religions- u. Glaubenssachen. 30. « Art. 275. Verkauf v. Gerichtsherrschaftcn. 1,1,1» Art. 97. 128. Rechts- und Gerichtssachen. >«« „ 357. » 2V4. Rechts- und Gerichissachen. I,I»I» 276. Art. 167. Verhält», z.d. Graf. v.HohcncmS. »»,»». Art. 188. «« „ 252. Kirchliches u. Glaubenssachen. »»»» 253. II. .. 5V. Obrigkeitliche Güter. III ,, 168. «w. Art. 79. Rechts- und Gerichtösachen. I Art. 4. Beamte. »I Art. 60. I» 133. Schuld- u. Forderungssachen. „ 43. 357. Gewcrbswesen. , 276. Verkauf v. Gerichlsherrji) „stii"^' ' Juli t659, 4l. Art. 121. Abzug. „ 210. LocaleS. «>«>. „ 49. Gefälle. »>i „ 08. Rechts- u. GerichtSsachcu. > „ 194. Gotteshäuser. Iii». „ 29. Allgcm. VerwaltuiigSsacheu. Art. 122. Zollsacheu. SSt. Confercnz von Uri, Schwhz und Unterivalden. Brunnen. KtFÜ, 3T. Juli. LandcSarchiv S6>wyz. ^tsandte: Uri. Karl Beßler, Statthalter; Joh. Anton Aritold von Spirittgcn, Panncrhen . Martin Bclmont nild Michael Schorn», beide alt-Landammanu; Kaspar Abhbcrg, LandcS- ^ Statthalter; Joh. Franz Bctschart, Sckclmcister; Joh. Franz Reding, alt-Sckelmcistcr. H^^^aldcn. Heinrich Bücher, Landammailn von Obwalden; Jakob Christen, Landammann von ran ^ 'ö^uptveranlaßung dieser Conferenz war die Befcstigungöangelcgcnhcit NappcrSwhl'S. In Be- sticrüber erinnerte die Gesandtschaft von Schwhz ail die Wichtigkeit dieser Stadt für die Sicher- dp? . . . . . ... ... ^ katholischen Orte, an die FreihcitSrcchtc dieser Stadt und ihre Bcfugniß, sich in wehrhaften Stand ^utct^^' Anstrengungen Zürich'S, die Dcmolirnng ihrer Festungswerke zu erzielen; vcr- ^geiid ^stkcich, dasi die Kosten einer zwekinäszigcn Befestigung und der Unterhaltung einer gc- iu stech , ab ^hcn cs räthlich machen, auch Lnccrn und Zug, obwohl sie nicht Schirmorte sind, bcizu- und di^'^ ^^"^ntlich auch wegen der Wichtigkeit RapperSwhl'ö für die katholische Religion den Nuntius Abi tlo propaMnilir liste in Rom und die Klöster um Beiträge anzugehen. Da zugleich u»d P Rappcrswhl (Stadtrichter Rikcnmann und Stadtschreibcr Peter Dietrich) die Armuth ^stte,/ ^ Stadt, die Unannehmlichkeiten und die Gefahr, welcher sie fortwährend auSgesczt sei, vor- Schirm gegen die Zürcher baten, welche durch eine Dcputatschaft die FestnngS- Heisi Rappcrswhl hätten untersuchen lassen, wurden ihnen ermunternde Zusicherungen er- der benicrkt, zu Herstellung alter Vertraulichkeit sei man auch in Uri bereit; nur sollte voraus ^sttc Verhinderung wcggcrükt werden, damit nicht etwa, wenn man einander mit Hilfe zueilen sei üenicinc Manil sich hintcrstcllig zeige; die in die Judicatur Uri'S gemachten Eingriffe zu heben, Vricf das rechte Mittel, so daß, wenn er nicht gemacht wäre, er erst noch gemacht Untcx Dicß wurde von Schwhz bestritten; jener Brief habe einen ganz andern Sinn u. s. w. stttn. ^ ^eilt die Ansicht von Schwhz, sähe jedoch eine baldige Ausgleichung der Differenz herzlich kbei verbleibt es für dicßmal, soll aber auch an Luecrn und Zug mitgcthcilt werden. «. Der 62 490 Juli 1659. Ansicht, daß Uri, wenn eine Zusannncnknnft nöthig sei, als Vorort dazu Anstalt treffe, wurde beigesiu"^' doch mit dem Vorbehalte, daß auch die andern Orte dazu berechtigt seien. «I. (S. u. Bellen; w.)> Wessen sich Uri über den Anzug von Schwhz wegen des Anstandcs zwischen Oberst Lnsser und Sta^ Halter Ccberg erklärt, mögen die beidseitigen Gesandten an ihre Obern berichten. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnhcitcn: Bellen; :c. > Art. 282. S?>S. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn «auis. 1«»», 1«. August. Staatsarchiv Kürich. Ennetb. Absch. Bd. 168, tot. 827. — Staatsarchiv Lucer». Ennetb. Absch. Bd. IX. Gesandte: Zürich. Joh. Konrad Grcbcl. Bern. Joh. Rudolph Kirchbergcr. Lucern- Amrhhn. Uri. Sebastian Müheim. Schwhz. Joh. Gilg Jmling. Untcrwaldcn. Jaldb ' Statthalter. Zug- Jakob Wickhard. G l a r u ö. Joh. Melchior Marti, Landschrcibcr. Basels Jakob Burkhard. Frei bürg. Anton Python. So lothurn. Joh. Victor Wattier. Hause u. Heinrich Schnhdcr, Zunftmeister. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangclegenheiten: Lauis. ». Art. 193. Zoll. «>. Art. 226. Miinzwesen. I». „ 254. Evangelischer Vegräbnisiplaz. > „ 164. Abzug. «. „ 77. Verhältnis« zu Mayland. «. „ 246. .silöstcr. Meudris. Art. 286. Rechts- und Gerichtssachcn. U. aus dem Lucerner Exemplar. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 1VN», nach dem 10. August. Staatsarchiv Kürich. Ennetb. Absch. Bd. 16», tot. »21. Gesandte: Dieselben wie Abschied 292. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn: Luggarus. « Art. 123. Zollsachen. «I. Art. 42. Landrechtssachcn. I.. „ 124. Zollsachc». «>. 71. Rechts- und Gen-H"'^ e. „ 24. Landesvcrlvaltung iin Allgem. August 1659. Ä5Z4 Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden lll Orte. Brunnen. 13. August. LaudeSarchiv Tchwyz. Gesandte: tt r i. Joh. Franz Jmhof, Laudammai.n; I. Karl Beßlcr; Heinrich Crivelli, Gesandter Bcllenz. S ch w h z. Martin Bclmont, alt-La,.da».».anu; Kaspar Abhbcrg, Landeshauptmann und ^»tthalter; Franz Bctschart, Sekelmeistcr; Landvogt Balthasar Aufdermaucr; Sicbucr Joh. Leonhard "'Pörli; Joh Balthasar Khd, Gesandter nach Bcllcnz. Nidwaldcn. Peter Zclgcr, Pannerhcrr; Joh. ^chior Leu, alt-Landammani.; Kaspar Blättler, Gesandter nach Bcllcnz. DaS Verhandelte findet sich im Abschnitte HcrrschaftSangelcgcnhciten: ' w- ».-II. Art. 263—316. Konferenz der die Bogteien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherlih, Grandson und Murten regierenden Stände Bern und Freiburg. Wiflisburg. 2«. August bis 3. September. (10.-26. August alt. Kal.) Staatsarchiv Rcr». greiburgcr Absch. Bd. ?> toi. «ZS. Gesandte: Bern. General Sigmund von Erlach; Haus Rudolph Wurstcmbcrger, gewesener Land- ^ ju Wiflisburg; Emanucl Hermann, Gcncral-Commissär der welschen Lande, Laudvogt zu Saanen. Fr/ Niklauö von Dicßbach, Bürgermeister; Hans Rudolph Vondcrwcid, Zcugherr; Bonderwcid, alt-Schultheifi, alle drei des Kleinen Raths; Prothastus Alt, Stadtschrcibcr des Große,. Raths. St geht die bundesbrüdcriiche Begrüßung. I». Frciburg verspricht zu verschaffen, daß Tod wegen den Capellen St. Georg und Katharina zu Rcssudcnö Pflichtigen 100 Schillinge Thcil^'^ bezahle. «. Für den dem Hauptmann Vögeli von Frciburg gehörigen sechsten ^ ^^utcns zu Nessudcns legte Frciburg Urkunden vor, laut welchen derselbe 1499 von dem ditrc/ ^"desroi de Rosslllon an den Edlen Godcfroi de Monte, Bürger in Frciburg, verkauft und 1547 dc/^^' Grisct's Quernct der Obrigkeit zugesprochen und als solcher 1635 durch das Zcugniß eines "äherx" ^^^ten beschäftigten Knechts des Herrn von Grandcourt beglaubigt worden sei; Beweise, deren ju». / ^crn sich ausbittet. «I. Ju Bezug ans den Zehnte,, von zwei Juchartcn hinter Chabreh de>» Härtel la Lance nach StäfiS gehörig, soll dem Abschied von 1645 Genüge geschehen und zu ^Wisch/ ^ Amtleute von Wiflisburg und Stäfis Nachfrage gehalten werden, Gemäß des ^dschicds wurden die dort bezeichneten Commissäre abgeordnet zur Vollziehung folgender Punkte: ) u,.g der Märchen au Maupaö und zu Villarö-Blcgicz, sowie der Landn.arch zwischen Brcnles und 492 August und September 1659. Mörlens; Ailsinarchung und Beschreibung der alten Schloßgüter zu Surpierrc; Schazung und Liqu> dation der reciprocicrlichcil Curpflichtcn. k. Uebcr die Marchung im Moose Chablais konnte man sich dicßmal nicht cinigeil. K'. Bern wünscht, daß Freiburg seine älteste Gcwahrsame in Bezug auf den Üw tigcn Ort Crauz blanc oder Outre Brohe zwischen Oron und Attalcns aufweise und mitthcilc; Frcib>^ will entsprechen, wenn Bern dasselbe thuc in Bezug auf die Herrschaft Palozieux. I». Es wird verabrtt^ mit dem Abtausch der in gegenseitigem Gebiete befindlichen Einkommen und Gefälle in den Ac>ut9> Naw- Wifliöburg, Montcnach, Pcterlingen und Stäfis den Anfang zu machen, I. Die Dörfer Praz, ^ Jahr 1649 dem äußern Rcgimente der Stadt Murten bewilligte Abstcknng von 19 Juchartcn zu^ Sugicr und Chaumont sammt der Herrschaft Lugnorre („Lugnouroz") führen Beschwerde, daß die der Brohc vorgenommen worden sei und ihnen den freien Weg auf ihre übrigen gegen Sonncnaufö^ und Bisen liegenden Gcmcinwcidcn erschwere, und daß, statt 19, bei 39 Juchartcn abgcstckt worden Nach eingenommenem Augenschein wurde nun verglichen, daß das bewilligte Stük nicht diesseits dcö höhten Weges, wie geschehen, sondern jenseits desselben ausgewählt und auf 19 Juchartcn besä)^ bleiben soll. Bei diesem Anlaß soll denn auch dem erwähnten Abschied gemäß dem Herrn Prädica"' und dem Stadtschrcibcr je vier Juchart zum uLu» kruetuu abgcstckt werden, Obwohl die Ansmau)>^ des Amtes Wiflisbnrg vornehmster Zwek der Confcrcnz war, wurde sie doch, weil die frciburgisclM sandten nicht gehörig mit Schriften ausgerüstet zu sein behaupteten, auf den folgenden Mai versch^"' . .. Anmerkung. Dein Abschied ist bcrnischer Seit« die Note beigefügt, das; der lezte sensische Abschied ungleich abgefap ^ sei bezüglich de« Moose« Ehablaix, indem da« Vcrner Exemplar blosi melde, daß die Angelegenheit in Decision gcschlasc» sei, wahrend jene« von Freiburg sage, daß die Marchung de« Murtencr Moose« allein an der Exemtion hange. SS«. Conferenz der evangelischen Orte. Aarau. I«»», 3«. und 3Z. August (29. u, 21. alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd, iso, kol. lso. ezheri^ Gesandte: Zürich. Job. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Solomon Hirzel, Statthalter; ^ Thomas Werdmüllcr, Zunftmeister. Bern. Joh. Jakob Bücher, Benner; Karl von Boustetteu > Raths. Glaruö. Hans Heinrich Elmcr, Statthalter. Basel. Benedict Socin, des Raths > Rudolph Burkhard, Stadtschrcibcr. Schaffhauseu. Konrad Ncukomm, Bürgermeister; Mäder, Statthalter. Appenzell A.- Rh. Hans Ulrich Dietzi, Statthalter. Stadt St. Hans Georg Zwicker, alt-Sekelmeister. ». Zwek der Conferenz ist, den wegen Ramsen mit Oesterreich entstandenen Streit in Berathu"!^ nehmen, Freiherr Hans Heinrich von Klingcnberg hatte das Dorf Ramsen sammt dem Meiers bcrach, sein freies Eigenthum, in der Grafschaft Ncllcnburg gelegen, zuerst der hcgauischcu Nittel) dann der- Stadt Radolfzell, endlich der Herrschaft Oesterreich, und zwar 599 Gl. wohlfeiler als Au ^ zum Verkaufe angeboten, zulczt, wie sich kein anderer Käufer fand, der Stadt Stein um 9599 August 1659. 493 >>b^ verkaust, und wie bald hernach vom Kaiser Ferdinand die Losung verlangt wurde, denselben i>» ^"'^9enheit in solcher Weise in Kenntniß gcsezt, daß von 1549 an bis 1654 die Stadt Stein rcick Güter von Oesterreich nicht mehr angefochten wurde. Als im genannten Jahre die öster- ebc ^^icrung das Zugrccht geltend machen wollte, hatte Zürich den zwei Abgeordneten von Stein ' zwei Gesandte nach Innsbruck mitgegeben und daselbst bewirkt, daß ihnen nicht nur der ruhige ^ co Dorfes Ramsen und des Gutes Bibcrach zugesichert, sondern auch neben der Exemption die Schäften, der Fälle und der hohen Jagdbarkeit in ihren Niedern Gerichten gegen Entrichtung lchl " ^summc zugestanden, auch in Bezug auf die Rcligionsübung zu Ramsen ein Vergleich abge- untcr'm 25. Jnli 1658 von Baden aus an den Erzherzog gerichteten Schreiend ^ katholischen Orte*) erklärte dann aber schon unter'm 5. Mai 1656 der Erzherzog Fcrdi- i» s;'.- " gesinnt sei, das Dorf Ramsen gegen Vergütung des Kaufschillingö und zwar darum an sich Orte Stein die Untcrthanen zur Calvin'schen Religion hinüber ziehe; und die VII katholischen befremdet, daß Oesterreich unlängst die hohe Jagdbarkeit und andere Rechte an Stein abtönt " von den österreichischen Commissaricn belehrt, daß die Stadt Stein schon bevor der ^ des gelangte dem Revers zuwider gehandelt habe, fanden sich bewogen, von der bei An- luchs Alexander Zicgler von Schaffhauscn in Betreff des Flekcns Hilzingcn gestellten Schirmge- ^lsisit k>cr Stadt Stein eingelegten und auch von ihnen untcrstüzten Jntcrccssion der cidge- ^^"dc zurükzutretcn). In Folge dessen wurde dann im April 1659 Stein abermals um die gesprochen. Stein sandte im Begleite einer zürcherischen Gesandtschaft Abgeordnete nach Con- ^gabe"^ fernerer Weigerung mit Exccntion bedroht, benuztc die gewährte kurze Bedenkzeit zu schejh schriftlichen Ablehnung und Anrufung einer der Erbcinung entsprechenden Rechtscnt- riuch von einer an Oesterreich gerichteten Zuschrift der Städte Zürich, Bern, Basel und ""terstüzt, gelangte aber nicht zu seinem Zwekc; vielmehr schritt die österreichische Regierung ^>e>, ,.c^' ^ Bewohner von Ramsen, ohne Steins Einwilligung, des der Stadt Stein gcschwo- bat^ hg ^ ^'^^bigcn und für Oesterreich in Eid nehmen Stein protcstirtc dagegen; die Untcrthanen die burch den der Stadt Stein geleisteten Eid gebunden seien, ihnen nicht Gewalt anzuthun; ^ supplicirtcn, intcrcedirtcn und rccommandirten abermals; endlich anerbot Oesterreich, wenn s Gulden und dem Hofe Biberach sich begnüge und Ramsen dafür aufgebe, den leztcn »> Traetat, die Exemption und die Jagd betreffend, bestehen zu lassen. Ungeachtet aber die i» ^ 'Ölungen, nach Verlust der Hauptsache, ganz werthloö zu achten waren und die vier Städte ist ^."^"^lgcn Schreiben Aufschub verlangten, steht doch fremdes KricgSvolk in der Nähe gerüstet di"'^" einem Ucbcrfall bedroht, frägt sich hiemit, was solcher Gefahr entgcgenzusczcn sei. auf ^ ^^^"btschaften in ihrer Bcrathnng auf Ausarbeitung einer juristischen Darstellung der That- eiucg^'^ Abordnung an die österreichischen Commissaricn zur Erlangung eines Stillstandes, auf Ein- Bittgesuchs der Bewohner von Ramsen bei Oesterreich, auf Anrufung der ^ Grä» ^ ^ französischen Gesandten, auf eine den münstcrischen Frieden anrufende Protestatio» gegen Gesandtschaft nach Innsbruck und allfällige Anbictung des durch die Erb- ^—^^^rn^Rcchtöstandeö, auf einen Rcchtöstand mit gleichen Säzcu (da auch hier die Religion ist dem Abschiede beigefügt, obwohl bei der Verhandlung selbst dieses Vorgangs nicht erwähnt wird. 494 August 1659. ein Hauptmotiv sei, die Bischöfe von Basel oder Constanz aber in dieser Beziehung nicht wären) angetragen hatten, entschloß man sich endlich zu einem Schreiben an den Erzherzog und ^ Gesuche an denselben, in der Sache nicht weiter vorzugehen, sondern Unterhandlungen eintreten zu daneben aber sollte zugleich Anstalt getroffen werden, auf die an der Gränze befindlichen fremden K schaaren fleißig Acht zu halten und gegen einen Ucberfall sich in Bereitschaft zu sezen; sofern die ^ drohender werde, sollte dann Zürich eine neue Zusammenkunft veranstalten. I». Da in Rappel ^ Festungswerke wieder hergestellt, sogar durch äußere Graben und Werke erweitert werden, wird g ^ fanden, zwar nicht diese Ueberscl'vcitung des Friedensschlusses und der bezüglichen Recesse zu ^ nicht Gegenwerte anzulegen, oder bei den Schiedorten Klage zu führen, oder den kleinen Markt »> 5 ^ abzuschlagen, wohl aber die Antwort von Uri, Schwhz, Unterwaldcn und Glaruö auf die von o dahin erlassenen Schreiben abzuwarten. «?. Wegen Ansczung des Vellages wird Bern seine Aull ^ Zürich überschreiben; dabei ersucht die Stadt St. Gallen, nicht einen katholischen Feiertag als bestimmen, weil an solchen Feiertagen viele Katholiken in die Stadt kommen und während deS ^ dienstes leicht Ungclegenheit machen könnten. «I. Ob nach dem Wunsche des französischen Gepu ^ drei Bünde ermuntert werden sollen, (der Bundeöcrneucrung halben) einen guten Entschluß 5"^ ^ wird all rokn-ouclum genommen. t. Dem französischen Gesandten ist das Gesuch einzugeben, ^ vollständige Auöbczahlung der französischen Gelder, ohne Rüksicht, ob der bei Jmthurn in liegende Thcil der Kleinodien ausgeliefert sei oder nicht, auswirken möge. f. Bezüglich der ^ ^ dirung zu Konstanz, Schaffhauscn und Stein, wegen welcher Basel sich beschwert, wird Schaff!)"»!^ ^ Konferenz ansczen und dazu auch St. Gallen einladen. K. Der französische Gesandte wird ^>> verheißene Herstellung der Zollfreihcit in Lyon und an andern Orten fördern zu wollen. ^ ^ dem Markgrafen von Baden und dem Grafen von Hohenlohe gemachte Gevattcrschaftögcschc"l ) der fünf Orte Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen und St. Gallen 217 Gulden 46 Kreuzer oder LouiS zu bezahlen. Anmerkung. Am Schlüsse des Glarner Exemplars steht von der Hand des Glarner Gesandten die ^ „Es ist zu wüsten, das bei diser Arauwischen Conserenz laut meiner Instruction ich austhrukenlichcn gesagt, wa» Eidtgnoschasst wegen der Religion Streitigkeiten sein sollten, man von meinen gn. Herren sich keines beistand^ ».^ weil wir mit vnserer not selbsten gnug zu schassen haben wurde»; Hab auch begehrt, sollches in Abscheid gcwZ dann desten die Herren Gesandten scmptlich mir mlicssten zuglmst geben." S97. Couferenz von Lucern, Schwyz, Unterwulden und Zug. Lucern. ». September. Staat»arcl,iv Luecrn. Allg. «dsch. Bd. XI.IX, kul. 2vz Gesandte: Lucer». Christoph Pfhffer, Schultheiß; Heinrich Fleckenstein, PannerlstU ' Mehcr; Alphons Sonnenbcrg, Bauherr. Schwhz. Michael Schorns, alt-Landammaiin; 2^- September 1659. 495 Statthalter. Untcrwalden. Heinrich Bücher, Landammann, von Obwaldcn; Jakob Christon, ^unnann, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Landeshauptmann; Jakob Boßhard, des Raths. ^ dahin abgegangenen Einladung auf diese Conferenz nicht entsprochen. ». Die Ablösung Ramsen, wegen der diese Conferenz hauptsächlich veranstaltet worden, obwohl nüzlich und dic„l^ ^ wuchtig, daß reifliche Erwägung nöthig ist, soll nach übereinstimmender Ansicht durch alle ' 'chcii Mittel gefördert werden, ausgenommen die thätliche Hilfe, so nämlich, daß einerseits dem Erz- ^'uem Vorhaben nichts iu den Weg gelegt, andererseits der Stadt Zürich, da Ramsen auf Hl>M eidgenössischen Bünden begriffen ist, keine Hilfe geleistet wird. Mit namentlich auch auf die Erklärung Frciburgö ist dem Erzherzog zu erwidern, man vcrwun- ^ Steins Widersezlichkcit um so mehr, da man nicht zweifle, daß der Stadt die crzhcrzog- ^""gsrcchte genugsam bewiesen worden seien, werde die Erbcinuug treu beobachten und hoffe ^ Zu erfahren, wünsche von Zeit zu Zeit Bericht über den weiter» Verlauf, um durch die fürstlichen jlelc Cvnstanz geeignete Rathschläge mitzuthcilcu. Um unterdessen nach Nothdurft über die An- confcrircn, soll Schwhz mit dem Bischof von Constanz oder mit dem Domdekan PappuS, Dc> »Engelweihc »ach Einsicdeln kommen, vertrauliche Besprechung zu Pflegen suchen. I». ^^"^ü'eibcr der Frciämtcr berichtet, daß die Ausschüsse der Stadt Bern von Zürich um Hilfe ge- d>vr^> ^ Bruder, der Laudvogt von Baden, sich verhalten sollen. Ant- Geschrei wachsam sein und vertraute Späher halten und weiter berichten. Ucbcrdieß schlicht ^ rekoroullum genommen, t. Die auf Veranlassung Zürichs vom französischen Gc- ^Ncn^ ^ ^ Barde an Lucern eingegangene Zuschrift, Ramsen betreffend, mag Lucern für sich bcant- N- Ebenso läßt man es bei der von Luccrn an Solothuru gegebenen Antwort auf sich beruhen, k. Abrede eine Coufcrcnz mit Wallis ausschreibt, soll jedes Ort einen Dcputirtcn sende». »>ttkt wünscht, daß bei wichtigen Verhandlungen in künftigen Abschieden jedes Ortcö Meinung vcr- ^ltc,^^' Baden). I». (S. u. TlMgau). i. (S. u. Sarganö). 1^. Schwhz und Zug Zierst ^ ^ Erstattung der KricgSkostcn von der Gegenpartei zu fordern. Da man sich aber A»tr ^arm bcrathen und den Verlauf des Geschäfts von Ramsen abwarten sollte, wird der Abschied genommen. I» Landammann Schorns thcilt mit, daß der Gesandtschaft von zu habe Dbcrn vorgeworfen worden sei, in Baden die Instruction in eilf Punkten überschritten ^ ' Es werden einige dieser Punkte genannt und besprochen, aber nicht weiter darüber eingetreten. - u. Sarganö). 11. (S. u. Thurgau). o. (S. u. Freiämter). Zb„. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Q. >», Art. 55. Allgemeine Vcrwaltnngssachen. i». Art. 564. Stifte und Klöster. i Art. 266. Kirchliches u. Glaubcnssachen. »». Art. 86. Rechts- und Gerichtssachen. Sreil »uitcr. Art. 5. Beamte. Art. 76. Rechts- und Gerichtssachen. 496 September 1659. SS«. Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rimera regierenden III Orte. Brunnen. 10»0, 10. September. Landcsarchi» Ntdwaldc». Gesandte: U r i. Johann Franz'Jmhof, Landammann; Johann Karl Bcßler, Statthalter. S ch^'^ Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Kaspar Abhberg, Statthalter und Landeshauptmann; ^ ^ Franz Reding, alt-Landvogt zu Baden; Obcrstwachtmeistcr Butler, des Raths. Nidwalden- Zelger, Panncrherr; Johann Franz Stultz, Statthalter. ^ ». Da über das von Zürich wegen der Fortification von Rapperswhl an die Schirmorte c> ^ ^ Schreiben die Ansichten noch nicht von allen Orten au Uri zu Abfassung einer Antwort cingcgaugt" ^ soll Nidwaldcn bei Obwaldcn Erinnerung thun. Stimmt Obwaldcu dem bereits von Uri, Sch>^ ^ Nidwalden gemachten Entwurf bei, so ist nicht mehr nöthig, die besondere Meinung von Glaruö ^ einzuholen, wird dann also die Antwort nach Zürich ausgefertigt Wenn die Bcfestigungswcrke nicht besser ausgeführt werden als sie angefangen sind, nüzen sie nichts; besseres zu erzwckcn sind Hindernisse, deren vornehmstes der Mangel an Geld ist. Es dürfte deswegen die bevorstehende Eugc benuzt werden, bei dem Nuntius und bei den Prälaten der Klöster im Sinne früherer Anträge si^ die Befestigung Rapperswhls zu verwenden. Die dicßfälligcu Abgeordneten der Schirmortc künftigen Sonntag Abend in Einsiedel» eintreffen. I». u. «. (S. u. Bellen; w.). «l. (S- »- v. K. (S. u. Bellen; :c.). Man schc auch iin Abschnitte Hcrrschastsanjicleqenheite»: Luggarns. «> Art. 126. Zollsachcn. Bellenz Zt. Art. 319-323. SAA. Schiedrichterliche Konferenz. Zug. 10»!», 28. und 20. October. Sitaatsarchiv Luccr». Allg. Absch. Bd. XI.IX, rot. 212. lltel ^ Schiedrichter: Für die IX Orte und Obwaldcn: Johann Heinrich Waser, Bürger»^' Zürich, und Heinrich Flcckcnstein, alt-Schulthciß und Panncrherr von Luccrn. vo» Für die III Orte Uri, Schwhz und Nidwaldcn: Joh. Frailz Jmhof, Landami »a" Uri, und Joh. Melchior Leu, alt-Laudammann von Nidwaldcn. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaflsangelcgcnheite»: Luggarns. Art. 127. Zollsachen. ' November l659. Cvnferenz von Lucern, Schwyz, Unterwolden und Zug. Lucern. 22. Atovember. Staatsarchiv Lnrrrn. Rllq. Nbsch. Bd. XI.IX, sal. 220. Ob Luccrn. Christoph Pfyffcr, Schultheiß; Jakob Hartmauu, Statthalter; Ludwig Meher; Zoh^ Schwyz. Wolf Dietrich Reding, Laiidammauu; Michael Schoruo, alt-Landammann; ^^hberg, Landeshauptmann. U n t c r w a l d c u. Heinrich Bücher, Landammann, von Ob- »nd c"' Christen, Landamman», von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Landeshauptmann ^Maller; „Heinrich" «Wilhelm) Heinrich, alt-Ammann. sendet eine schriftliche Entschuldigung mit Andeutung seiner Ansicht über die im Ausschreiben ?lb«'?"^" Verathnngögegcnständc. Nichtsdestoweniger trat man, nach abgestattctem Gruße, über die ^ n>g der Herrschaft Ramsen in Bcrathung; und ans Anregung der übrigen Orte trug Lnecrn die ^ufor ^ katholischen Orte eingeladen worden seien, nämlich weil die crzhcrzogliche ab/^^" Hand gewesen sei und weil Zürich den Landvogt Hirzcl nach Innsbruck Bekanntwerden des Erfolgs dieser Sendung die entlegener» Orte ohne fern worden wären. Nach Eröffnung der vom Erzherzog Ferdinand Karl eingelangten Jn- u»d erachtet: „Wie die Beförderung zu solcher Ablösung bis dato gar billig zu sein befunden "ufzub" ^ ^cblichcö Mittel betrachtet worden sei, die in jener Dorfschaft gesunkene Religion wieder ^ttbl ^ bwrdc es ebenmäßig bei der von den vier Orten gegebenen Erklärung sein beständiges' über» ^Alchen und sich anjezo gebühren, solche durch ein geziemendes Bestätigungsschreiben zu steifen und die das bekommene Information zu verdanken". I». u <. (S. u. Thnrgan). «I» (S. n. Rhcinthal). Für Fcnst^ U.L. Frauen im Stein (Maria-Stein) und für die Kirche zu Jngcnbohl werden Schild und sü>ast b ^ übcrh.). ft. Die bcucdietinische Congregation der Eidgcnosscn- «u /, '^^u Gotteshäusern, besonders dem Kloster Rheinau, wirkliche Hilfe zu gewähren. Es ist Angelegenheit auf nächster Confcrcnz sämmtlicher katholischen Orte vor- ÜLaly ^ I^'^utcr). i. Dem Landvogt von Baden wird der Austrag erneuert, mit dem lbrde Schönau über Ablieferung der verheißenen österreichischen Erbeiuungögeldcr in Salz bc- Abschluß zu treffe». 1^. (S. u Freiämtcr). I. (S. n. Rhcinthal). »». Da die von Aeila ' ^^sitkommcnc, Ramsen betreffende Information über scchSzehn Bogen nebst scchSunddrcißig soll von Lucern wenigstens das Nothwcndigstc daraus an Glaruö, Frciburg, Solothurn de» witgethcilt werden, den übrigen Orten aber überlassen sein, ihre Schreiber nach Luccrn zu scn- l>tt . ^"^ch sie Copien anfertigen zu lassen, i». Schwyz dringt darauf, die günstige Zeit zur Beitreibung ^ufere^^^" benuzcn. Wie das zu erlangen sei, soll eine auf den l«>. Dccembcr zu veranstaltende ^Nc»> ^ünimtlichcr katholischen Orte erörtern. «». Der französische Gesandte de la Barde wird in z» N> '^^uiklichcn Schreiben ersucht, die Pensionen und Ansprachen zu verschaffen; an den Gubcrnator ^ Depntatschaft zu demselben Zwckc abgehen, i». (S. u. Frciämtcr). «>. (S. u. t)3 4<)8 December 1659. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegenheitcn: Deutsche gem. Bogt, iibcrh, t Art. 31. Verwaltung im Allgemeinen. I». Art. 404. Kriegswesen. v. Art. 56. Allgemeine VcrwaltungSsache»' »I. Art. 169. Verhältnis! z.d. Grafen v.Hohenems. I. Art. 254. Kirchliches n. Glaubenssache»> «I Art. 5. Beamte. I». Art. 136. Handel und Verkehr. z» Art. 211. Locales. Art. 122. Abzug. 5«>t Conferenz der katholischen Orte. Lucern. IVS», II—IS. December. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. XI/IX, kol. 2S0. — Lanbcsarchlv Nidwalde». Gesandte: Lucern. Christoph Pfyffcr, Schultheiß; Heinrich Fleckcnstein, alt-Schultheiß i Lud^ Mehcr; Oberst Jost Pfhffcr; Alphons Sonncnberg, Bauherr. U r i. Joh. Franz Jmhof, Landai»n>a"' Joh. Anton Arnold, Panncrhcrr; Joh. Karl Bcßlcr, Statthalter. S ch w y z. Wolf Dietrich Red" ^ Landammann; Michael Schorno, alt-Landaininann; Joh. Kaspar Abhberg, Statthalter. Unterwa ^ ^ Heinrich Bücher, Landammann, und Marquard Jmfcld, Panncrhcrr, von Obwaldcn; Jakob Ch' Landammann, und Joh. Melchior Leu, alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Karl Brande' Statthalter; Joh. Peter Trinkler, des Raths. Glaruö. Ulrich Tschudi, Landammann. 55 Franz Peter Gottrau, Schultheiß. Solothurn. Joh. Wilhelm von Stcinbrugg, Schultheis' ^ Friedrich Stocker, Venncr. Appenzell I. - Rh. Johannes Guter, Landammann. Abt v o" ^ Gallen. Fidel von Thurn, LandeShofmcister. ». Nach erstattetem Gruß wurde zuerst dem Nuntiuö Vorromäuö Audienz bewilligt. Er be >. ^ zur Beschirmung der Religion den bctrieglichcn Nachstellungen entgegen gestellte Beharrlichkeit, " ^ an die Mißhelligkcit, welche den Gegnern Muth eingeflößt und Vorthcil verschafft habe, Eintracht, welche Kraft und Freundschaft erwerbe, dankt für die in den cnnctbirgischen Gebieten 5'^ denen geistlichen Immunitäten, empfiehlt die Gotteshäuser, besonders die Interessen der Abtei St. Diese wohlmeinende Sorgfalt wird herzlich verdankt unter Versicherung fleißiger Beobachtung de^ gionsintcresscn. I». Ein Schreiben des französischen Gesandten de la Barde, in welchem er sein ausspricht, für jczt nicht mehr als die Pension des Friedgeldeö entrichten zu können, wird mit ^ ^ sichcrung verdankt, daß man jederzeit sein Wohlmcincn zu schäzen wissen werde. Zugleich wird ^ die an Lucern, Schwhz, Unterwaldcn und Zug in Bezug auf die Pensionen gerichtete Antwort be»>e> - ^ die mangelhaften Zahlungsleistungen der Solemnisation des neuen Bundesvcrtrags hinderlich Wege stehen, e. Obgleich man allgemein damit einverstanden war, daß die katholischen ^rtc^c^^ seien, Entschädigung für die Kricgskostcn zu fordern, fand man doch einstweilen Bedenken, die geltend zu machen, so lange das Bundesgeschäft mit Wallis nicht an'ö Ziel gebracht sei und c Thnrgan. Rheinthal. Sargans. Freiiimter. Decembcr 1659. 499 köl ^ Kundschaft von Wallis bewerbe, auch noch nicht ausgemacht sei, ob bei einer durch die KriegS- kutstehenden Ruptur die fremden Fürsten und Stände diese Ursachen als erheblich zum Krieg öeste!^ südlich das größte Hindernis!, die Mißhclligkcit unter den katholischen Orten selbst, sortis schwhz und Zug verlangten dagegen, daß. nachdem man bei der leztcn Tagsazung sich auf die /^^u Geschäfte beschränkt habe, Zürich durch ein Schreiben zur Erstattung der Kriegskosten auf- ^ ttt werde, mit Hinweisung darauf, daß ja auch schon nach Inhalt des Spruchs der katholischen . ^ ^ke RegierungSwcise in den Landvogteicn anerkannt sei, und im Vertrauen auf die durch den Eine ^und gegenseitig zugesicherte Hilsc. Glaruö hingegen crmahnt zu fcrncrn gütlichen Mitteln. ^usicht findet besser, bei dem sehr zweifelhaften Erfolg, den ein Krieg haben könnte, abzu- - wohin nach dem zwischen Frankreich und Spanien eingetretenen Friedensschlüsse diese Mächte sich » ' "utcrdesscn aber steif an der alten Regierung zu halten. Auch am folgenden Tage ließen die Jn- ^°hl ^ Gesandten keine nähere Verständigung zu als die, daß die alte Regierung und die Religion > . ^dachtet werden solle. «I. In Bezug auf Ramsen erklären Uri und Solothurn, nach Stimmabgabe von lliit ^ Gallen, nicht so weit gehen zu können, wie die vier Orte Luecrn, Schwhz, Erbcinung bleiben zu wollen. Da nun auch der Landvogt von Zweiten Reise nach Innsbruck gute Antwort gefunden haben soll, bleibt die Sache den ^ ^ beruhen, t. Da schriftliche Mahnungen bei Spanien keinen Erfolg haben, gibt man »nd Ehland reisenden Offizieren Briefe mit und den Auftrag, sich für Bezahlung der Pensionen Dnp>st' verwenden, f. Dem Wunsche FrciburgS, daß dem nach Rom reisenden Hauptmann dich sämmtlichcn katholischen Orte ein Crcdcntialschrcibcn mitgegeben werden möchte, ^ol in der Erwartung, daß er auch die Bcatifieation dcS Bruders Klaus fördern werde. K. berichtet über die Zwistigkeiten mit Bez», betreffend zwei Herrschaften nnd die Zölle von Nidau iu tt, ^^"d»ammann Jmhof, als erkiester Ehrcusaz, ergänzt diesen Bericht. ES wird beschlossen, ^^^ihurnö ein Schreiben an Bern zu richten. I». Auf die abermals wiederholten bittern lich , " ^ katholischen Glarncr gegen ihre Mitlandlcute der andern Religion glaubt man für jczt ^ssiscl ^ ^ktcn zu sollen, nm später um so unparteiischer handeln zu können, wenn es zum cidgc- ^ Anläßlich des Anzugs, sich zu Baden und Rappcrswhl Aer>, ^ ^^Aificationcn besser zu versichern, wurde die Rede auf die Befestigungsarbeiten gelenkt, welche ^chthcil der Commuuieation zwischen Luecrn, Unterwaldeu, Freibnrg und Solothurn vornehme, I. wit dciil Vcrdeutcn gerügt werden sollte, daß es sich dadurch in großes Mißtrauen seze. ^kuch/ " ^hurgau). «i. Nachdem auch Uri auö Wallis keine Antwort erhalten hat, wird Freibnrg kwtcn' über die Bundeserneuerung mit Wallis durch eine Gesandtschaft in Unterhandlung zu sih^ Die unintcressirtcn Orte nnd abt-st.gallischc Ehrcndcputation bringen in Anregung, wie wün- ^ ^ Ausgleichung der Differenzen zwischen Uri und Schwhz wäre, und dringe» angelegentlich Befehl geneigt; hingegen sind Schwhz sowohl als die übrigen vier Orte diesfalls ohne deswegen auch nicht in die Sache eintreten, obwohl ihnen die Einigkeit auch sehr am gey, N ^ SarganS). >». (S n. Baden). «>. (S. u. Rhcinthal). i. (S. u. deutsche hieh^ uberh.). «. (S. u. Rheinthal), t. (S. u. Thurgau). ». Was die Stadt NapperSwhl gelangen lassen, soll seiner Zeit zu tractircn nicht vergessen werden, v. u. Hv. (S. u. Frci- u»d 500 Deecmber 1659. a" ämtcr). x. Dem I. Peter von Noll, Gcrichtöhcrr zu Böttstcin, wird ein Rccommandationsschrcibc» Bern bewilligt, betreffend ihm ausstehende Bodcnzinsc der Dorfgcnossen von Mandach in der Herrsch Schenkenberg. 5. (S. u. Baden). u. »». (S. u. SarganS). Iii». u. er. (S. n, Frciäi»^ «II. Schwhz trägt an, Vorsehung zu thun gegen die einschleichende Uebung, nach welcher die italicn>b Dublone, die 10 Schll. weniger als die spanische gegolten, der lcztcrn gleich gcwcrthct wird. I». Der InHall des französischen Gcsandtschaftsschreibcn« aus dein Nidtvaldner Gremplar. Anmerkung zu zx. Das vom 13. Dccember datirtc Schreiben an Bern sagt, der in Aarau gehaltene Eongrrs laßen ^ vom 6./16. Mai sei darum erfolglos geblieben, weil Bern die crkieseten Säze nicht habe wollen legitimircn doch sei unter den Ehrensäzen der damalige Schluß und Abschied satt und ausdrüklich cinmüthig dahin ausgegangen- ^ bis zu endlichem Austrag der Sache beiderseits alles in dem alten Stand und ohne einige Alteration oder ^eucrnng^^ Thätlichkeit friedlich ruhen und unperturbirt bleiben gelassen werden solle. Da nun aber die Sache bei Ber» ^ andern Ausschlag genommen habe, sehen die katholischen Orte auf die Klage Solothurns sich bewogen, die Erinnerung i»ii thun, daß Bern sich nicht aus eigener Passion bewegen lasse, wider den zu Aarau verabredeten Stillstand ^dlothurn neuen Ungelegenheiten, Beschwerden oder Drangsalen zu incommodiren. — Weitstem, dem Bern dieses Schreiben nn ^ und ihn darüber um seine Meinung ersuchte, antwortete: Solothurn scheine sich an die kathvbschen Orte gewendet Z» ^ uni die zeitweise, für die Dauer der Schiedhandlung, zu Aarau von Bern zugestandene Suspension der Zölle z" ^n^ . ^ die abge^', ^ Nidau in iutinitum oontinuum zu extendiren; Schiedhandlung wieder aufzunehmen Correspvndenzcn:c. enthält.) um aber größerer Animosität vorzubeugen, rathe er, Malerini (Weitstem. Samml. Bd. XII, der über diese Angelegenheit ein reiches Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiten: Stifte und Klöster. Verhält», z.d. Grasen Stifte und Klöster. Schuld- u. Forderungssnche"' Rechts- u. GerichlSsachen- Rechts- u. GerichtSsachen- Deutsche gem. Bogt, iiberh. i Art. 32. Verwaltung im Allgemeinen. Thurgau. 1 Art. 495. Kirchliches u. Glaubenssachen. «. Art. 646. I. „ 277. Verkauf v. Gerichtshcrrschaften. Rhciuthal. «I Art. 255. Kirchliches u. Glaubenösachen. «. Art. 170. Sargaus. « Art. 6. Beamte. «»>». Art. 227. „ 22V. Stifte und Klöster. Baden. I» Art. 91. Judicatur- n. Cvmpctcnzanst. >. Art. 134. Frei ämtcr. V. Art. 50. Zehntsachen. 1,1». Art. 92. »V 161. Kriegswesen. «5»?. „ 71. Conferenz der V katholischen Orte, «ucern. !«««, s. April. -.a-.sa.ch-v «..«r... «„g. »bsch^ «v. l,. 501 April 1660. "»ie-walden, Heinrich Bücher, »audammaun »an Obwalde»; da ^.dwildi», z „g Karl Brandenberg, Stall»...--; Hauplman» Za'a " .^ernenerung gl- »- Räch Vorlegung der »an llri und van Frei»«» ,»,. Wall,» weg-» »- ^ ^ ^ w-chs-ll-n Schreiben und im Hinblik auf die ,KS? »an Walli» eingesandlen ^ «-«.aiion de. Obrig,eilen »in fes.ges.ell., .) De. Ti.el Republik' er w genu» lugchan».»; »I der ».»ende Bund bedli.fe 'eine- w'Ue.n da ^ i m die PM.nstan de. Prien,inen, in Kriegsdiensten (°°r -inigen Z°»r.u auch «°» de ^ ^ ^ ''»"»-achen, «o„ Frankreich selbst „ich. »ewlinsch., „ich. .i„g-.-..°„ „ ° G-f-d- ^"Zuing im «alle eine. Rup.ur wird stch !,.ch G-st.l.s°,»° de. Z°,ll°».° und de G.b de '">"»! s> wegen .».»e-lejlich-n Di-eu.s.n ade- AS.lichkei.en wider den fr.,... Privalen wird da« Mittel de« Rech.-«, wie schau .»,«7, »ugeba.e»! i» C »°ch Znhal. de« Abschied« da» llj»? und in Uebereinstimmung „„. den Bun «s «d .«« die „-.»wendigen Sinleilungen ... Bnude-e-neuernng .reffen, ^ ^ « -,bnrg bei de. ,,-chst.n Persammlnng de« »...d..l»e« ,ni. allen sieben zchnden >e Besch,.,,W der Can^ verabreden . in der Meinung, das! jeder Zehndeu se,ne» Abgea, ne en , . merstän- »erb«,,deren Olli. Di- Bestimmung »an Zeil und Malsta» !>, salche, an I,e,,i überlassen, ^"ig Iwischen grcibnrq und Walli« sberlaffen, I>. (S, n, T»nrga„>, r. iu« e, z " »°»° »...streich ans die Anzeige van dem u,i. Spanien gen-ffenen »u-d°n«'ch->» ° °S'.,,d. g„a,nmen.n H-i.a.l>«.,°e.-i ,„i. einem Begl."w«u,ch„ug«sch>e,ben ^ ^ ^ , 7" -- a».wa,.en; indessen .all ineern nach b°,ander» im Namen de. '..»aistcheu » ^ Z?» Sp.n.°n, wenn auch die,.« An,-ige gib.. Auch dem H--.°g «»» ««° ^ ^'d-'--l.ngu„g Vereelli - die Mi.freude b-l-ng. und den, Markgrafen van -nll.n d,° Anle ge^ labenden FortificationSarbeitcn BcrnS verdankt. «>. Auf nächster ^"'ol>sch" ^onser ^ f'»!»ng gn Baden sall die nach nich, beigeleg.e Diff-re», iwischen Bern ,.„» M » Z'"° «» weg.,, Bncheggberg besprachen werden, «" M- '°7 „ ° ^R e m»°n« ^n> erscheinen, auf welche Weise de» zwei lej.gebab.en la.»°l,scheu Sa,IN ,e ge ' , , werden mbge, s! -S, «ani»>, Da« »an Bellen, n.« »-. ,.ek°n»»-»° S M", ^ebie, die .Erbsnchl' an«gebrache„ sei, b-sand-r« >m Ha«l„»al, scheu,. ,„ > ' i""' , ?"ttch °l« anch M.Piand sallen nachdrMich a» Be.°»lu„g der g-meustamen und p.»,e„l..°,. gemahnt werden. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelea-nheiten: I». Art. ig'!. Kirchliches und (sllanbcnSsachcn. t. Art. 262. Verschiedenes. 502 April 1660. Conferenz der Städte Zürich, Bern und Genf. Aarberg. 1KKV, 2K u. 27. April. (16. u. 17. alt. Kal.) Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. IS7> tvl. l. Ä (r ir Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter. Samuel Frisching, Venner; Sigismund von Erlach, des Raths. Genf. Jakob Dupan, alt-SH» Esaias Colladon, alt-Shndic. ». Auf wiederholtes Gesuch der Stadt Genf, daß Zürich und Bern die derselben laut » Privatbcrichten drohende Gefahr, namentlich die von Rom aus beabsichtigte Einsezung eines in Genf und die damit in Verbindung stehenden Rüstungen des Herzogs von wehren bchülflich sein möchten, war von Zürich die Conferenz zwischen den Abgeordneten der drei ^ ^ nach Aarberg ausgeschrieben worden. Nach Einsicht des Beglaubigungsschreibens der Genfer Abgc^r ^ eröffneten diese, wie die Stadt Genf zur Abwehr der ihr drohenden Gefahren mit dem Unterhalt ^ forderlichen Garnison, Verstärkung der Festungswerke, Anschaffung des Kriegsbedarfs sehr daher die Wichtigkeit ihrer Lage für die Sicherheit der Eidgenossenschaft zu erwägen bitte, Ansuchen stelle, es möchten außer den 600 Mann, die ihr auö der Waadt bei einem eintretenden falle zuzueilen bereits bestimmt seien, noch 2000 wehrhafte Männer in ihrer Nähe bereit gehalten w ^ cö möchte ferner, außer dem für die Mannschaft der Waadt nöthigen Kriegsbedarf, in Genf ff den milvcrbündetcn Städten ein Magazin von Pulver, Salpeter, „Schwefelkohle", Zunder, und Granaten angelegt und der Stadt Genf im Nothfallc gegen zugesicherte Entschädigung ZU gestattet werden; es möchten dann auch auf den Fall hin, daß Genf oder die Waadt oder beide würden, gemäß bestehenden Verträgen diejenigen Maßregeln angeordnet werden, welche zu licher Vcrthcidigung nöthig seien. Obgleich die Abgeordneten von Zürich und Bern sich überzeugten, da sorgnisse Genfs gegründet seien, glaubten sie doch auf die Freundschaft des Königs von Frankreich, bösen Absichten nicht Raum geben werde, und auf die Wachsamkeit der Waadt vertrauen zu nahmen hicmit, in Ermanglung specicllcrer Instruction, die Sache ucl rokorencluin auf eine mit evangelischen Ständen zu veranstaltende Conferenz. Doch zur Sicherung Genfs und in Betracht ^ ^ fernung Zürichs wird die Gesandtschaft von Bern an ihre Regierung den Antrag stellen, ^janl stimmten 600 Mann, in Erwartung des Zuzugs von Zürich, noch 4lll> Mann mit Munition und P ^ nachgesandt werden. Die Absicht der Abgeordneten von Genf, zu dem französischen Gesandten lothurn zu reisen und ihm die Stadt Gens zu empfehlen, wird gebilligt. I». Der Antrag de» schaff Berns, mit Hinsicht auf die dem Vaterland drohenden Gefahren einen Bettag anzuordnen, ^ Zustimmung und es wird dazu der 24. Mai bestimmt, e» Indem Zürich auf beförderliche z» der von Bern übernommenen Begutachtung eines an Savohcn wegen der picmontesischcu richtenden Schreibens drang, versprach Bern, das einer Commission überwiesene Geschäft zu bei ) ^ und baldigst Bericht zu geben. «I. Auch die Bibelangelcgcnhcit verheißt Bern in Gang zu ffff"' den Bau einer Kirche bei Nürnberg möge jeder Stand weniger nicht als 100 Gulden ReichswalM April 1660. 503 iu Ks" ^ Bünden wegen von fremden Fürsten herrührendem Geld sowie wegen der Zölle evcn und der Rechnungen im Veltlin drohenden Streitigkeiten auf bevorstehender Handlung nicht ^ ^ kgt würden, will man Schreiben dahin abgehen lassen , um von Weitläufigkeiten abzumahnen, x. die der noch in Frankreich stehenden Compagniecn sollen von Zürich aus gemahnt werden, ^anstaltung zu Anstellung eines Fcldprcdigcrs nicht weiter zu verschieben. Wurden ohne Genf verhandelt. :Z«>4 Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1M»V, 17. Juni. Staatsarchiv Lnrer». Allg. Absch. Bd. I-, kal. sa. Heinrich Flcckenstein, Schultheiß; Christoph Pfhffcr, alt-Schultheiß; Ludwig ^'Abbsä Kloos, des Raths. U r i. Joh. Franz Jmhof, Laildammann; Hans Martin Epp Sihv ^ Raths. Schwhz. Joh. Kaspar Abhberg, Landammann und Landeshauptmann; Michael Land ^'^udammann. Unterwaldcn. Jakob Wirz, Landammann, und Heinrich Bucher, alt- Obwalden; Bartholomä Odermatt, Landammaun voit Nidwaldcn. Zug. Karl Bran- ^^tthalter; Wilhelm Heinrich, alt-Ammann. 8rcjh ' ^ Borberathung auf die Jahrcsrcchnung vcrsainmclt, fand man sich vor allem aus veranlaßt, ^ stricht über den Erfolg der Unterhandlungen mit Wallis zu ersuchen. I». Die verschiedenen Tnibf führten zu dem Antrag, daß als Rekompens für beide Herren Säze von jedem Orte 30 ^ Spitalherr Münat von Frciburg als Protokollführer ä, für die Diener 2 Dublonen dar- dez bwrdcu sollen. <. In Bezug ans die Kriegskosten hielt man angemessen, zwar auf Vergütung ech ^"^mcn particularcn Verlustes zu bestehen und bei Gelegenheit sie zu fordern, doch vor- ^Avtl ^ ^ Einigkeit und Vertraulichkeit wieder herzustellen, «l. (S. u. Thurgau). v. Da ^Cdr s" Konferenzen mit Bern wegen ihrer Differenzen wenig gefördert wird, dürfte der ^bcn ^ ^"nr gcrathcn werden, den Streit zu rechtlichem Austrage den gemeinen Eidgenossen zu übcr- ^ ^^urgau). A. Da die gegen die »»katholischen Mitlandlcute von Glarnö erhobenen tzif^ keine Abhilfe gefunden haben, soll man von Seite der katholischen Orte mit Ernst und ^sandt' ^tlstung ^ hinarbeiten. I». Der Antrag Lucerns, die seit fünf Jahren „ersessene" Zustjy., ^ Rom zur Congratulation Sr. päpstlichen Heiligkeit auf den Herbst anzuordnen, findet ^Maud dicßfallö auf nächste Tagsazung nach Baden instruirt werden. I. Auf die nach u»b ^ den Gesandten Casati abgegangenen Sollicitationsschreibcn folgten nur Entschuldigungen wird sich also bcrathcn, wie die beiden Kronen zu Beobachtung der bundes- ^den s ^f'f^chtungcn angehalten werden mögen und ob zu diesem Zwckc eine Gesandtschaft abgeordnet ^ ^^brigenö, hieß es, habe man sich selbst und der Uneinigkeit die Schuld solcher Vcrnach- Zumessen, wie dicß auch neulich der Fall war, als die Mannschaft von zwei Orten aus Map- 564 Juni 166V. land hcimbcrufen, die der andern Orte dort belassen wurde. Ii. In Hinsicht auf das ab leztcr Jahrrcch»""^ an den französischen Gesandten von allen Orten gesandte Memorial soll man besonders auf Beschleunig"^ der Bundcssolcmnitäten dringen. I. Alt-Landammann Schorns trägt an, hinsichtlich der über das ^ ment Birchcr 1636 und 1637 gestellten Rechnungen den dabei intcressirtcn Haupllcutcn ein Rccv»»»^ dationSschrcibcn an de la Barde zu gewähren, was auch mit der Bemerkung bewilligt wird, daß an Rechnung von 1638 ebenfalls erinnert werden solle Nach erfolgter Antwort kann man dann zu weiter darüber bcrathschlagen. »». u. «. (S. u. Baden). «». (S. u, Sargans), p. (S. u. thal). «>. u. r (S. u. Thurgau). (S. u. Mainthal). Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnheitcn: Stifte und Klöster. Thurgau «». c Art. 497. 498. Kirchliches und Glaubenssachen. Kirchliches und Glaubenssachen. «I Art. 499. „ 647. Rheinthal i» Art. 171. Verhältnis, z. d. Grafen v. HohencmS. Sargans. » Art. 7. Beamte. Bade». i» Art. 261. FestungSban zu Baden. i» Art. 313. Mainthal Art. 212. Rechts- und Gerichtssachen. zu Conferenz der evangelischen Orte bei Anlaß der Jahrrechnungs-Tagsazung zu Baden. I«««, Juli. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 156, toi. 201. Gesandte: Siehe Abschied 3l)6. »». Es wird beschlossen, dem Könige von England zu seinem Einzüge in London schriftlich » ^ tulircn und das gemeinsame evangelische Wesen, besonders in der Eidgenossenschaft, zu au>plahlc" ^ Der in Aarbcrg zwischen Zürich, Bern und Genf getroffenen Verabredung, der Stadt Genf H' ^ zu gewähren, wird beigepflichtet, l. Ans Anregung Basels soll St. Gallen freundschaftlich werden, sein Bctrcffniß an das markgräfischc und hohenloheschc Geschenk zu cntrichtcit. «I» ^ ^l>c, rische Gesandte, Landaminann Elmer, bringt vor, wie sein katholischer Mitgesandtcr Tschudi vor den Gesandten der Stände „zwar nit KlagS-, sonder rathswhse" gegen die evangelische» Beschwerde darüber zu erheben, daß die Evangelischen an der Näfclscr Schlachtfcicr nicht »u u ^ ^ nehmen, nicht mehr mit den Katholischen vic Feiertage halten, den Altar in Schwanden nicht ^ ^ gcsczt und den, welcher denselben entfernte, nicht bestraft haben, Unzuchtsfälle und Ehesache» '^^^5 bcnögenosscn vor ihre Gerichte ziehen, der katholisch gewordenen Rosina Heitz die ihr genommene» ^ ^ vorenthalten, die Theiliichmcr an der in der Kirche zu Glarns vorgefallenen Schlägerei ohne ^ e> Katholischen bestraften, die Fremden, welche sich gegen den Landfrieden und wider die Religio» verfehlt haben, nicht mehr vor dem Zwölfer-Gerichte, sondern vor dem Rathc bestrafen li» n>olle» dem K. Keßler widerfahrenen Mißhandlungen ungestraft hingehen ließen, den wegen ihrer Rtüss dic gc' Juli 1660. 505 ^'ucihtcn Katholiken keine Gcnugthnung verschafften, zu dem Ritt auf den Ehrschaz von den Evangcli- Gesandte gcschikt werden, während die Katholiken nur einen beiordnen; daß die Evangelischen ^ der LandSgcmcindc neue Amtleute machen und in den Rath sezen; daß von ihnen Beschlüsse der stra'^"^" Landögcmcindc aufgehoben und andere Beschlüsse gefaßt, Fchlbarc auch von ihnen allein bc- Aar werden. Zu Beleuchtung und Berichtigung dieser Vorwürfe thcilt der evangelische Gesandte von rus ferner mit, daß von der katholischen Pricstcrschaft die Nafclser Fahrt zu Schmähung der Evan- "lißbraucht worden sei, das Herumtragen zweier »euer „Gözcn" den Evangelischen großes Acrgcrniß Aussicht gestellte, höhcrn Orts nachgesuchte Permission, der katholischen Geistlichkeit WS Acrgcrniß zu verbieten, nicht erfolgt sei, übrigens die Näfclscr Fahrt von den Evangelischen zwar durch zwei Predigten gefeiert werde; ferner haben die Katholiken durch ^ von zwei neuen Kreuzen an Orten, wo früher keine gestanden, Vcranlaßung gegeben, daß angclischen die Feiertage derselben zn beobachten unterließen; in Consistorialsachen lassen die Evan- Aer> Katholischen allerdings so wenig mitreden oder richten, als diese es ihnen gestatten; andere die beruhen auf ungegründctcn Anschuldigungen, u, st w.; wenn daher auf der gemeinen Tagsazung stire, Verhandlung genommen werden sollte, sei evangelisch Glarus entschlossen, dagegen zu prote- > und auf unparteiisches Recht gleicher Säzc zu dringen. Gut befunden: Falls dießfallö auf der eid ^"^"6 geschieht, stlll sich Elmcr mit mangelnder Vollmacht entschuldigen und eventuell das darschlagcn. Bern macht die Mitthcilung, daß der Pfarrer von Gebenödorf, der ^hcv Eollatur und Gerichtsbarkeit stehe, weil er einer Pfarrangchörigcn wegen Eingehung eines ch ^^»cchcns mit einem Katholiken im Siggcnthal Vorstellungen machte, vom Landvogt Zurlaubcn Her» belegt worden sei, während doch der in gleicher Eollatnr und ^backest stehende vorige katholische Priester zu Birmcnstorf, viel auffallender, eine katholische Näh- ^lsc» ^bangclischen Bräutigam nach bereits geschehener Vcrkündung der Hochzeit habe wegnehmen eine s Evangelischen allerlei Schmähungen ausgestoßen habe, aber anstatt gehörig bestraft auf bicscr ^^üude vcrsczt worden sei. Es wird daher beschlossen, den Pfarrer anzuweisen, daß er sich ^e>m halben nicht weiter einlasse, als in eine Sache, welche die Städte Zürich und Bern betreffe; wf»> ^ Landvogt fortfahren wolle, sollen die Gesandten von Zürich, Bern und Glarus mit Be- bie Schiedortc dagegen prolestircu und nöthigcn Falls auch mit unfreundlichen Mitteln cnt- ^l>>icl) ^ ^ Stadt Colmar wird unter dem Namen der in den Freiämtern mitrcgiercndcn Orte so . ""b Glarus evangelischer Religion gemeldet, daß man diesseits den Arrest, wie nicmalcn angelegt, ^l»sm ^ ^'^bcr aufgehoben habe. K. (S. n. Baden). Ii. Gegen das schlechte Gesindel hilft, nach der ^ ^brheit, nur das Schcllcnwcrk. i. Die Verwendung von Zürich, Bern und Basel bei »och, Hauptmann Christoph Zicglcr wird von Schaffhausen nicht bcrüksichtigt. Es soll daher wls dahin geschrieben werden. Unterdessen wird Basel dem Zicglcr Aufenthalt, und falls er nicht wird, das Bürgerrecht verleihen. - Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSanqelcgenheiten: «. Art. 202. Festnngaban z» Baden. tU 506 Juli 1600. Jahrvechmmgs.Tagsazunc; der XIII Orte. Baden. Ä. Juli. Staatsarchiv Lucer». Altg. Absch. Bd. I-, toi. Kl. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Rahn, Bürgermeister; Salomen Hirtel, Statthalter. Anton von Grafcnricd, Schultheiß; Joh. Jakob Bücher, Benncr. Lucern. Heinrich Fleckenstein, Sä)'^ heiß; Christoph Kloos, des Raths. U r i. Joh. Franz Jmhof, Landainmanil; Joh. Martin EPP ^ dcö Raths. Schwhz. Kaspar Abybcrg, Landammailn; Melchior Khd, Sicbner. Uttterwald? Heinrich Bücher, Landammann; Balthasar Am Schwand, des Raths, von Obwalden. Zug. Joss ^ Trinklcr; Joh. Jakob Znmbach, beide dcö Raths. Glaruö. Ulrich Tschudi, Landammann; Joh-^ rich Clmcr, Statthalter. Basel. Joh. Rudolph Wcttstciu, Bürgermeister; Joh. Rudolph Lurkh" Ctadtschrciber. Freibürg. Franz Peter Gottrau, Schultheiß; Joh. Rcinold („Rheine"), des ^ Solothurn. Wilhelm von Stcinbrngg, Schultheiß; Christoph Bhß, Stadtvenncr. Schaffl)^'^ . Leonhard Meyer und Johann Mäder, beide Bürgermeister. Appenzell. Bartholomäus Näss, ammann von Jnner-Rhodcn; Joh. Tanner, Landammann von Außcr-Rhodcn. »». Eidgenössischer Gruß. I». Die im vorigen Jahre verschobene, nun wieder aufgenommen? ^ rathung über das Münzwcscn wird, in Betracht, daß bei den verschiedenen Gränzländcrn, mit dcnc» Eidgenossenschaft verkehrt, die Tarifiruug fremder Gcldsorten sich nicht ohne Schaden der eigenen i)^ zerischcn Angehörigen durchfuhren lasse, namentlich auf Andringen Basels abermals verschoben, Wartung, es werden die unirten Kronen und Fürsten sich verständigen, wodurch dann die so von selbst fallen würden; inzwischen will man jedenfalls mit dem Curö der groben Silber- und ^ ^ sortcn nicht höher gehen als er gegenwärtig ist. » Da von den vielen österreichischen Erbcinungsge ^ immer noch nichts eingegangen ist wird der Waldvogt zu Waldöhut, Herr von Schönau, abeuns^ ^ sucht, dem Hofe zu Innsbruck die Sache in Erinnerung zu rufen. «I. Der französische wöhnlichem Begleite zur Sizung abgeholt, hält einen Bortrag*), dem er folgenden Tagö eine ^ des Königs aus Montpellier vom 6. April, nämlich die Einladung an die Stände beifügt, ihre zur Solcmnisirung des Bundes nach Paris abzuordnen. Daraufhin wird daö im vorigen JaM gcbcnc Memorial abermals zur Hand genommen und rcvidirt, dem französischen Gesandten diu Ausschuß überreicht und vou diesem dahin beantwortet: Er sei eine auch für alte Herren nicht u» ?> ^ Zeit zur Reise nach Paris anzusezcn bereitwillig und möchte den Bortrag des Wunsches um Bereinig! Garde und Herstellung der burgundischcn Neutralität den Abgeordneten in Paris selbst zu lassen; er empfehle den Abgeordneten, sich mit den herkömmlichen Handclsprivilcgicn wohl bekannt zu ^ ^ ^ um mit den Minister» in Paris die Sache ein für allemal rcgulircn zu können; der König > ^ strcngrcchtlich zur Bezahlung aller Rükständc verpflichtet, der Billigkeit nach aber möchte mit ringcrn Thcil sich zu begnügen um so räthlichcr sein, als dadurch die Bezahlung um so mclJ g ^ * c ' l ^ ') In dem Vortrag wird den Eidgenossen ihr Einschlich in den zwischen Frankreich und Spanien abgeschlossene sogenannten pyrenäischen Frieden) angezeigt. Beilage Nr 0. 11. Juli 1660. 507 Inders ^ Bcrüksichtigung von Particularwünschcn erleichtert würde; au Bezahlung der durch Patente gemachten Zusicherungen (der jährlichen M),000 Kronen) dürfe nicht gezweifelt werden; " Seite des Königs werde zur Beseitigung der Difsicultätcn, welche wegen des in der Markgrafschaft t, ^ umgekommenen Sccrctärö Rousselct scl. der Stadt Basel gemacht wurden, bei dem Herzoge von dus Erforderliche gethan werden; die Befriedigung der ausgesprochenen Wünsche vor Antritt Bsitt^^ ^i um so schwieriger, da ja gerade die persönliche Anwesenheit der Abgeordneten in Paris ein be»s^ ü" erwirken, doch möge eS angemessen sein, in Beantwortung des königlichen. Schreiens Wunsch, mit Beziehung auf den Inhalt dcö Memorials, zu inscrircn. Lcztcrcs geschah dann datirtcn Antwortschreiben; doch hatte Schwhz Bedenken, vor wenigstens „lei- ichcr Satisfaction der alten Eistänzen" bei der BnndcSbeschwörung sich cinzufliidcn. v. Hinsichtlich ^^^^"uschtcn Bereinigung der Garde in Frankreich ist namentlich gegen die (laut Bericht der hcimge- ni's's" ^uptlcute Lochmann von Zürich, Bcsenval und Gebrüder Machet von Solothnrn) unter cidge- ^m Namen von fremden Hanptlcntcn betriebene Anwerbung verlaufenen Gesindels zu protestircn. lhc> Auftrage des auf der Reise am Podagra erkrankten Abgeordneten, Ritters Du Champ de Par- desselben Exprcsser das burgundischc ErbeinnngSgcld unter Wiederholung früherer Bitten ^r Neutralität. Unter der Bemerkung, daß künftig die Dublone nicht zu tl Franke», sondern Ncut^ 'ss^uuenkroncn angenommen werde, crtheilt man die Zusage, daß man sich die Herstellung der iesisrss Burgunds in Paris werde angelegen sein lassen. A. Neben der im Memorial an den fran- ^sandten begriffenen, den Scerctär Rousselct betreffenden Juterccssion wird auf Andringen «tan ^ Herzog von Lothringen ein kräftiges Jnterccssionöschreiben gerichtet. I». (S. u. Lug- ^ cnnctbirgischc Logtcien überh). (S. u. Thurgau). I. (S. u. Abtei St. (T "0. ^ ^ Rhcinthal). i». (S. n. deutsche Vogtcicn überh.). «». (S. u. Thurgau). i». ^ F>ciämtcr). ,z. (S- u. Baden). i°. u. «. (S. u. Freiämter). <. (S. u. Baden). ,i. u. v. I»I» ' Organs). —«. (S. u. Thurgau). »». (S. u. SarganS). I»I» —(S. u. Nheiuthal). SMi' ^ ^reiämtcr). ». 1^1^. (S. u. Thurgau). Ii. (S. u. Rhcinthal). »»»». (S. u. Thur- ^hci ' ^'1' lS. u. SarganS). (S. u. Thurgau). i-i». (S. u. Sargans). (S. u. tt. u. (S. u. Baden), vv. (S. n. Sargans). (S. u. Baden). Besondere Perhandlungen der katholischen Orte. üffüh^' ^urganö). Oberst „Rhcino" (Rcinold) von Freiburg berichtet über seine mit Wallis rüstet ^"terhandlungen. ES wird dabei besonders angeführt, daß Wallis, bereits zum SuccurS ge- sv meh"'^ ^urum zurükgeblicbcn sei, weil die katholischen Orte selbst nicht einig gewesen seien, waö um ^h»t Herstellung brüderlicher Eintracht und zu baldiger Erneuerung des Bundes mit Wallis ^che» ^ ^eichzeitig vernommeil wird, daß Bern große Summeil aufwende, Wallis von den katho- ^täich abzuziehen, auch an vielen Orten Fortisicationcn errichte. Iii Bezug auf die von den cer,i Wallis eingckonimenc Zuschrift und angebotene Thcilnahme an einer Confcrenz erhält Lu- " »-»Auftrag, de,, Bilchas u»d dir Z-hud-u !» Vcrmcidu«, all» On->»n "> dcr Srtrftung. ° 'd°- ^ 508 Juli 1660. männer Tschudi und Müller von Glarus und auf eingereichte schriftliche Klage, in welcher weitläufig Bcschwerdcpunklc aufgezählt werden, werden die Mitlandleute der andern Religion nochmals zu achtung der alten Vertrage gemahnt, . Bischof Johann Konrad von Basel erklärt in Gewiss der von seinem Vorgänger 1655 vorgenommenen Erneuerung des Bündnisses mit den katholische» ^ ' nach welcher dieses Bündniß alle zwanzig Jahre abwechselnd in den Orten und im bischöfliche» beschworen und darüber hin von jedem neuen Bischof innert der nächsten zwei Jahre nach seiner ^ mation die Erklärung abgegeben werden solle, wie er es mit dem Bündniß zu halten gedenke, daß er im Namen Gottes getreulich nachkommen werde, was er von den Orten ihrerseits auch erwarte, bittet er noch, das Bisthum bei der Erneuerung des Bundes mit Frankreich als bundcövcrwandtcn mit einzuschließen. Die Antwort der Orte ist gleich freundschaftlich und auch bezüglich der Bündig schließnng ist man zu willfahren geneigt, iil. Die Gesandten von Solothurn und nach ihne» ammann Jmhof von Uri als bestellter Saz von Solothurn erzählen, was über den zwischen Bcr» Solothurn obwaltenden Streit auf der Confcrcnz in Aarau verhandelt worden sei und daß keine Aetor sein wolle, da in Kraft ihres Bürgerrechtes der Beklagte einen Obmann aus dem andern ^ zu wählen habe, die Documente und Hebungen aber für das Recht Solothurns sprechen. Da "w" hoffen durfte, daß die beiden Stände sich gütlich vergleichen würden, fand man am angcmessensic"' ^ sie sich von der Eidgenossenschaft einen Obmann geben lassen, und daß Solothurn dem von Bcr» ^ Stände gesandten Berichte ebenfalls einen Bericht nachfolgen lasse, daß endlich auch durch vier der katholischen Orte der Gesandtschaft von Bern jener Antrag zu Händen ihrer Regierung werde, mit dem Beifügen, Bern möge sich jeder Novität enthalten, widrigen Falls man nicht würde, der Stadt Solothurn zur Behauptung ihrer Rechte Hand zu bieten. Die Gesandtschaft versprach dem Ausschüsse, ihr Bestes zu thun, stieß sich aber an dem Ausdruk Novität. Noch w>" nachdrükliches Schreiben an Bern gerichtet. Solothurns Gesandtschaft dankte für diese thcilnehmc»^^ Wendung. KKK» Wenn Zürich künftig, wie bisher oft, es abschlägt, verlangte Citationen anz»^ soll der Schultheiß oder Gesandte von Lucern im Namen der katholischen Orte solche verfüge» ^ Auch soll darauf hingewirkt werden, daß die Gesandten beider Vororte Zürich und Lncern bei de» ^ sazungen jcweilen am vorhergehenden Abend die am folgenden Tage zur Behandlung komme»^' ^ schäste bestimmen und auch den andern Gesandten selbe mittheilcn. I»i»I». Der französische Cicb ^ zeigt mit Schreiben vom 20. Juni an, daß die V Orte sogleich nach dem Schluß der TagsaZ"'^ ^ Pension „des Bundes nnd des Rodels" in Empfang nehmen können, und eröffnet die Aussicht " Particularpcnsionen auf Neujahr erfolgen, empfiehlt für die von 1636 und 1637 herrührende» ^ ungcn der liccnzirten Hauptleute mit denjenigen Männern sich in Verbindung zu sczen, welche Paris bisher der entlassenen Hauptlcnte angenommen haben und welche wohl Kauflcutc finde» W ^ mit denen sich eine lcidcntliche Abfindung treffen lasse. In Erwiderung hierauf beschwert man solche Zerstükclung der Pensionen. Iii. Der neue Gubernator zu Mahland, Gabriel D»ca ncta, anerbietet im Auftrage des Königs von Spanien den mit Spanien verbündeten Orten »"l bcn vom ö. Juli seine Vermittlung. Es wird ihm geantwortet, man habe soeben darauf gedacht ^ eine Gesandtschaft sich bei ihm zu informircn und ihn um Verschaffung der verfallenen Zahl»'» suchen zu lassen; es möge ihm belieben, einstweilen durch solche wirkliche Satisfaction die vcr» Juli 1660. 509 ^ bundesgemäßen Gesinnung der königlichen Majestät zu überzeugen. Man will nun ^ lntnwrt abwarten, um dann nach Umständen einen Beschluß zu fasse», kkk. Ein auS Laufenbnrg Eol^ beö Provinzialö und der Definition der Kapuziner wird von Luccrn, Uri, Frcibnrg, Appenzell mit der Versicherung beantwortet, daß man sie bei ihrem Ordenöregimentc klärt bleiben lasse, jedoch erwarte, daß sie sich in weltliche Dinge nicht einmischen. Schwhz cr- obam/^ Kapuziner seien in Schwhz nur unter Bedingungen zugelassen worden; wenn sie diese nicht be- ^ werde man allerdings dazu zu reden haben. So stimmen auch Untcrwalden, Zug und Glaruö. l>cr l und Zug eingelangtes Schreiben, worin sie den bestehenden Dcsinitorcn der Kapuziner kurd^^'^" Provinz Arroganz, politische Umtriebe, Mißbrauch der GottcSgabcn n, s. w. *) vorwerfen, u»d Gesandten der andern Orte vorenthalten, mußte dann aber auf die Forderung von Schwhz ^r Abschiede beigelegt werden. »II. Hauptmann Karl Anton Pnntincr fordert die Bezahlung derVater als Commandant von Brcmgartcn t655 aufgewendeten Kosten und Entschädigung lS. ^ ^ihc^^ ncugcwählten Papst ganz unterlassen; ein Schreiben könnte genügen. Die aber Mitglieder der Gesandtschaft zu bestimmen, trifft zwar auf Luccrn, Uri, Schwhz und Frcibnrg; ! Kidwaldcn macht darauf Anspruch, wie Obwaldcn berichtet. Wird in den Abschied genommen. Zilient?on der lezten Konferenz in Bezug auf die RecompcnS der katbolischcn Säze ge- ia»bc» angenommen werden, erhält auch der Antrag Zugö Zustimmung, daß der Ammann Zur- i>var ,.ieine Bemühungen bei den lezten Religionsstrcitigkciten ebenfalls rccompcnsirt werde, und ^ Ob» Dublonen von jedem Orte; auch der Kanzlei von Baden, sowie dem Landammann Wirz ^kssen^^"' gewesenem Commandant in den Freiämtern, und dem Landeshauptmann soll eine an- ^utjchädigung bestimmt werden. In den Abschied. Die erst nach der Abreise FrciburgS Kleiitctcu Dienste und gibt zugleich darüber die verlangte Spccification. Heimbringen, es»«»»», ^ndtscl Einige meinten, man könnte nach so langer Verzögerung die GratnlationSgc Zuschrift^«) des BaronS von Greißh soll von Luccrn im Namen der mit Savohcn ver- beantwortet werden. (S. u. deutsche gemeine Vogtcicn übcrh.). »»» (S. u. ^ci>w,^ Thurgau). fS. n. Rheinthal). ,»»,. Auf das Gesuch der Stift <5„nk.. ^'^az der im Kriege durch Zürich erlittene» Schädigungen wird Luecrn beauftragt, eine ä bcr katholischen Orte zu veranstalten, zu welcher alle geschädigten Parteien eingeladen werden ) i . sälti ' ihre»» OrdenSregimcnte gestört, „als etwelche nstllindischc Köpf, im Geist hochmüthig und i» der Kutten ein- dr ^ höchster Grgernust elwelcher Religionsstände, hoher Perio»cn„ Seelsorger, ihrer eigenen Klöster, Väter und Brüder; ^ SamsoniS Füchse das Kencr aller Verwirrung der Stünde in die Grndt der Gidgcnössische» viel' »nd tassivne3, Tumore», ^apncien, Fülldt, schädliche Anschlag und gleichsam machiavellistische Platiren nnt lchc» ^ tMzeir Definition bemcntlct... nach Verderdnng der Reichslcndcr ans den fcisttcrn und rndwigen (eidtgcnössi- ^ Gütern sich zu erfrischen gar vil vegat und Gottsgaben an» den vaird verschickt..., wider ilnc eigene» Pa-. Gutthätcr zu recalcilrircn unterfangen"...! die Greisth's ä. >1. Turin 9. Juni an einen Ungenanntcn ist sehr vertraulich gehalten und erlheilt den Rath an Ran 'g^t zu gcit an die königliche Durchlaucht zn schreiben und einen Ambassadoren zu wünschen, „sonst dcnckht Aaihx Guch undt solang Ihr nichts sagcnt scindt Gnwere intcresse nit mehr eonsiderirt." Wenn man von diesem Gebranch mache, soll man seinen Namen auster Spiel lassen, (pandtSarchiv S ch >v y z, Beilage zum Abschied.) 510 Juli 1660. solle», um deu Sachverhalt gründlich zu erfahren und nachher bei einer allgemeinen Tagsazung mit Zu"' und Bern darüber verhandeln zn können. Da Zürich dießmal über die KriegSkostcn einzutreten " i-ht iilstruirt zu sein erklärt, soll dann auch dieser Gegenstand zur Erörterung kommen, wv Die a»^ " schim- diese"' ive^e (S. u. SarganS). (S. u. Baden). ??>—»»»»». (S. u. Thurgau). g, u. deutsche gemeine Vogteicn übcvh.) Baden). Iililili. (S. u. Rheinthal). Man sehe auch im Abschnitte Herrschasts- nnd Schirmortsangelegeuheiten: vier katholischen Orte finden es nicht für nöthig, das Anbringen Uri'S wegen des bewußten Ge in den Abschied zu nehmen, da man eö mit Uri jederzeit nur gut gemeint hat. Schwyz wünscht bei Anlaß, daß auf nächster Confcrenz zu Lucern wegen des Schlosses Hilsikon ein Entscheid gefaßt we>'- 'S. u. Baden). ???—»»»»». (S. u. Thurgau). >ili>»>' ««vv. u. ilililil. (S. u. Thurgau). Kixzisic " Deutsche Vogt, iiberh. Thurgau Rheinthal. Sargans. Baden. Freiämter. Vier ennetb Vogt, iiberh. Luggarus. »» Iii « HV X« ?!. II Itl^ »»I» «I«I I»» 1,1» «1,1 «I V. »»»» „„ II« I I «t «»>» ,, 1,1» I» I» I I I, Art. 183. Religions- n. Glaubenss. „ 33. Vertvallung im Allgem. Art. 57. Allgemeine Verwaltungss. „ 502. Kirchl. n. Glaubenss. „ 278. Verkauf v. Gerichtsherrsch. „ 129. lltechts- u. GerichtSsachcu. „ 359. Gewerbswesen. „ 98. Auflagen. „ 500. Kirchl. u. Glaubenss. „ 501. Kirchl. u. Glaubenss. „ 380. Handel und Verkehr. „ 205. Rechts- u. Gerichtssachen. Art. 172. Verhältnis? z. d. Grafen von Hohenems. „ 2. Beainle. „ 81. Rechts- u. Gerichtssachen. „ 258. Kirchl. u. Glaubenss. „ 3. Beainte. Art. 17/Obrigkeitliche Güter. „ 179. Zölle. „ 81. Rechts- u. Gerichtssachen. „ 115. Leibeigenschaft und Fall. „ 18. Obrigkeitliche Lehen. „ 19. Obrigkeitliche Güter. Art. 208. Zölle. „ 92. Judicatur- u. Competenzanst. 209. Geleit. „ 151. Leibeigenschaft und Fall. „ 283. Festungsbau zu Baden. „ 315. Kirchl. u. Glaubenss. Art. 91. Rechts- u. Gerichtss. „ 195. Gotteshäuser. Art. 16. Allgemeine Verwaltungss. Art. 128. Zollsachen. I»I»I»I». Art. 31. Verwaltung im Älhew' «5. »»«» «»»,»« »I«I«I»1 II II n«. «tt 1,1,1,1, vv. x». , im Art. 503. Kirchl. n. Ollaubc»«!' „ 501. Kirchl. ». Glaubens!« . „ 585. Stifte und Klöster« 206. Iustizsache». „ 505. Kirchl. u. Glaube»' 8 „ 58. Allgem. Verwaltung«!' „ 99. Lehensachen. „ 21. Beamte. „ 508. Kirchl. u. Glaubens!' Art. 51. Obrigkeitlich- ^'^n« „ 82. Rechts- u. Gericht 257. Kirchl. u. Glaube"«!- 52. Obrigkeitliche Lehen« „ 253. Kirchl. u. Glauben«' „ 259. Kirchl. u« Glauben«!' Art. 228. Stifte und Klöster- „ 8. Beamte. „ 9. Beamte. „ 10. Beamte. „ 11. Beainte. Art. 318. Kirchl. u. Glaube»«!' » V. Beamte. peieuZ«"^ .. 81. Judicatur- U- Cow „ 281. FcstungSba» Z» ^ „ 285. Kriegswesen. »«. 1,1, Art. 30. Allgem. Verwe „ 51. Lehensachen- altungss' Abtei St. Gallen. i. Art. 8. Juli 1660. 511 5«>7 Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden III Orte. Brunnen. 1«. Juli. VandcSarchl» Nidwalde». Bcßlcr, Statthalter; Joh. Anton Arnold, Panncrherr. Schwhz. Ehrl " und Michael Schorno, beide alt-Landammann; Joh. Franz Reding, Statthalter; Franz Nidwaldcn. Bartholoms Odcrmatt, Landammanu; Joh. Melchior Leu, alt- ""aniniann. ^ussc^" ^ Bcllcnz zc.). I». (S. u. LuggaruS). r. Sobald die Herren Balthasar Beßler und Jakob »»d Wallis zurnk sein werden, soll mit Beförderung ein Tag angcsczt werden zur Vornahme der Rechnung über die Kosten des lcztcn Krieges. Nidwaldcn ist nicht instruirt. «I. den, streitigen Taufzcttcl zwischen Sicbncr Spörli und S. Giöler besser nachsczen. Was man ^esa I ^^stdandcl zwischen Landvogt Lusser und Statthalter Cebcrg als das Beste erachtet, weiß jeder ' ^ Zu berichten, s. (S. u. Bellen; :e.). ^ Man sehe auch im Abschnitte HcnschaftSangclegcnheitcn: ^ ^ I». Art. 129. Zollsachen. r. Art. 321 u. 323. ^Richterliche Verhandlung zwischen Bern und den bündnerischen Gemeinden Ober- und Unterengadin, Bergün nnd Mnnsterthal anläßlich der Jahrrechnung zu Baden. Kiliv, ?;». Juli. (9. Juli a. Kal.) Kantonsarchiv Baselftadt. Wettsteinische Sammlung Vd. XII. ^ erns: Bllr.qermeister Wettstein von Basel; Sekelmeister Stocker von Schaffhausen. Säze ^ ^ ^' tchen Gemeinden: (nicht ernannt und nicht erschienen). Obma n n : Land- I»lld " ^^strclz von Jlanz (nicht erschienen). Schreiber: Stadtschreiber Burkhard von Basel. Ge- ^ e^ ^ ^ " Bern: (Die Tagsaznngsgcsandtcn. S. Absch. 906). Gesandte der Bündncr '"den: Landammanu Wichel von Zuh. ^ Au. '^st^ze gründeten sich auf den zwischen Bern und den III Bünden von Hohcn-Rhätien am ^ geschlossenen Bnndcövcrtrag. Bern hatte im Jahre 1619 ans vom 7. Octobcr datirte Em- es berncr'schcn Obersten in Bünden, NiklauS von Mülinen, den drei Abgeordneten deö Gottes- '^cinplar ist das ursprüngliche Joh. Karl durchgestrichen und dafür Karl (rmanuel gcsezt; in den folgenden '^en heiß, ce immer Karl Nmannel. 512 Juli 1660. Hausbundes, Kaspar Bonncrand, Klaus Karl vou Hohcnbalkcn und Junker Jakob Pcrla zu Haudcn ^ Gemeinden Unter- und Obcrengadin, Münsterthal und Bcrgün 9000 Gulden Zürcher Wahrung und - Mütt Kernen geliehen; der Empfang dieses Anleihenö war von diesen Abgeordneten bescheinigt und ^ 3. Deccmbcr 16l9 auch von den Haupt- und BcfehlSleutcn der Ehrcnfähnleiu des oberu t5ng^^ Münstcrthals, untern Eugadins, Ob- und Uutcrvaltasna, und Bcrgün anerkannt worden. Da bc> bösen Wendung des Kriegs die Schuldner verarmten, wurden nicht nur Beisteuern nach Bünden g<^ ^ sondern auch die Mahnung zu Rükzahlung jenes Anlcihcns verschoben, so daß, wie endlich im ^ 1616 eine Mahnung an sie abgieng, die Zahlungspslicht von denselben bestritten und zulczt von ^ eine bundesrcchtliche Entscheidung verlangt, auf den 5 /15. Juli 1658 nach Baden dafür Tag und Bürgermeister Wcttstcin von Basel nebst Sekclmcistcr Stockcr von Schaffhauscn unterm 28. ^ Säzc für Bern erbeten wurden. Weil nun aber die angesprochenen bündncr'schcn Gemeinden Rath an ihre Bundesregierung wandten und um Aufschub baten, wurde der Rechtstag auf den 9-/l9 ^ 1660 verschoben und zugleich Landammann Caprctz von Jlanz zum Obmann bestimmt, doch Rcchtstagc selbst, weil von Seite der bündncr'schen Gemeinden selbst Niemand erschien als der Abgevu von Obcrcngadin, Landammann Wichel von Zutz, die Entscheidung abermals ausgcsezt. Anmerkung. Am 4. Juli 1660 hielt Landammann Wichel von Zuz Namens der vier Engadiner einen Vortrag vor dem Nathe zu Bern, mit welchem er glauben zu machen suchte, die Gemeinden haben das erhalten, die Schuldigkeit also in Abrede stellte. Er wurde jedoch vom erzürnten Nathe barsch abgefertiget, dem läugnen etwas stark vorkam. — Am 9. Juli (a. K.) 1660 bezeugen Bürgermeister Weitstem und SekelmeisterJ-' unterschriftlich, daß auf heute zum Rechtstag nach Baden wohl Bern, nicht aber die beklagte Partei erschienen st6 ^ der anwesende Landammann Wichel nur für die Gemeinden des Obercngadins beauftragt war. Die beiden ^ verschieben deßwegen die Angelegenheit auf kommenden Oetober, wo dann auf Ausschreiben Berns Tagfahrt — Am 13. Juli 1661 war dann abermals eine Schiedconferenz zu Baden, jedoch ohne Resultat! die zur Güte oder aber auf einen andern Rechtstag gewiesen. Die endliche Verständigung fand aber erst im Juli ^ und am 1. März 1664 quittirt sodann Bern den Empfang der Abfindungssumme, wie diese auf gütlichem Vermittlung Wettstcins festgestellt worden war, und sagt die Gemeinden von jeder weiten, Verpflichtung los. ^ ^ ^ archiv Bern; Püntenbücher Bd. .1, welcher auf 1725 Foliosciten eine reichhaltige Eorrespondcnz, RcchtsgutaäM dieser Sache enthält). Jahvrechnung der die IV ennetbirstischen Vogteien restierenden XII Orte zu Lauis. I«. August. Staatsarchiv Zürich. Snnctb. Absch. Bd. II», k«I. ZN>, — ti«a»to,isarchiv Schafsiiansr». Gesandte: Zürich. Johann Konrad Grcbel, Panncrträger und Stallhcrr. Bern. ^y z. ding. Lucern. Johann Thüring Göldli von Tiefenau. Uri. Johann Heinrich Beßler. ^ ^ Johann Rudolph Bclmont. Uiltcrwaldc n. Johann Wirz, Landschrcibcr Z u g. chpii. F ähnrich. G l a r u s. Fridolin Frculer. Basel. Johann Heinrich Zäslin. Frciburg. Antvu August 1660. 513 Kothurn. Johann Victor WaUier, Sckclmcister. Schaff Hausen. Johann Jakob Stocker. ^^elineister. Man schc das Verhandelte im Abschnitte Herrschastöangelegcnhcilen! It. I». Art. 12. Laiiis. »» Art. 194. Zölle. ^ »us dem Schasshauscr Exemplar. SRO Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zn Luggarus. IK<»0, nach dcm 1V August. Staatsarchiv Zürich. Cnnetb. Absch. Bd. ^53, toi. 339. — KantonSarchiv Schafshanfen. Gesandte: dieselben wie Abschied 309. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheiten: rus u. Mainthal. Art. 5. „. Art. 25. Landesverwaltung im Allgemeinen. «. Art. 72. Rechts- und Gerichtösachc». ^ I». „ 43. Landrechtssache». »I. „ 73. Rechts- und Gerichtssachcn. «. Art. 294. Landrechtssachen, Statuten. t. Art. 213. Rechts- und Gerichtssachen. ^ "ua den, Schasfhauser Exemplar. StA Konferenz der die Vogteien Bettenz, Bollenz und Rioiera regierenden III Orte. Brunnen. 1«t»v, 18. August. LandkSarchlv Nidwald«». 3oh. Franz Jnihof, Landaminann; Joh. Anton Arnold von Spiringcn, Panncr- ^»h'of ^^egrin von Bcroldingcn, neu erwählter Landvogt nach Rivicra; „Karl" (Hugo) Ludwig Ttgtti' .^"^^ber, Gesandter nach Bellen;. S ch w h z. Kaspar Abhbcrg, Landaminann; Franz Ncding, ^ Ehrlcr, Sckelincistcr; Joh. Balthasar Bncler, dcö Raths. Nidwaldcn. Bartholomä NciR ^"^"ttnann; Joh. Franz Stultz, Statthalter; Karl Leodcgar Lussi, Landschrcibcr, Gesandter ^ bellen;. Konferenz angesczt zu gemeinsamer JnstruetionScrthcilung in die drei ennetbirgischen Djgp ^"6) Erledigung dieses Geschäfts winden noch nachfolgende Angelegenheiten zu gutfindcnder ^ Bell Obrigkeiten in den Abschied zu sczcn beschlossen. I». (S. u. Luggarus). e. — K. (S. ^az w.). 65 514 September 1660. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: LliggaruS. >» Art. 130. Zollsachen. Bellenz zc. S.—Art. 326—329». »RS Jahrrechnungs-Conserenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden UI Bellenz. !<»<»«, im September. LandcSarchiv Nidwaidc». Gesandte: U r i. Hugo Ludwig Jmhof, Landschrciber. Schwyz. Jakob Schilter. Nidw»^^ Karl Leodegar Lussi, Landschreiber. Man sehe da« Verhandelte im Abschnitte Herrschastöangelegenheitcn: Bellenz zc- Art. 330—346. RR» Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden III Orte. Brunnen. Kiiitt, 8. Oktober. Landesarchiv Nidwalde». Gesandte: Uri. Joh. Franz Jnchof, Landammann; Karl Emanuel Beßler, Statthalter, Kaspar Abhberg, Landainmantt; Johann Franz Reding, Statthalter; Franz Ehrler, Sckclmeistcr; Balthasar Vüelcr, des Raths. Nidwalden. Bartholomä Odcrmatt, Landammann; Joh- ^ Leu, alt-Landammann. ». Die Hanptvcranlaßung dieser Conferenz war die Angelegenheit wegeil Besczung der den Chorherrenstclle zu Bellenz. (S. u. Bellenz:c.). I». u. e. (S.- u. Bellenz w.) «I. Bei der bcvo>st^ katholischen Conferenz wird auch über die Hintcrstclligkeit Rath zu Pflegen sein, so die verbündete» gegen unsere Orte wegen der schuldigen Pensionen und Privatansprcchen üben. v. Es wird ebe»> ^ expcdient sein, das; die drei Orte die Ausgabenrechnnng wegen des lezten Landkriegs saldiren, woz> walden auch eingeladen werdeil soll. Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelegenhciten: Bellenz Zt. » v Art. 347-349. October 1660. 515 :ZR4 Conferenz der katholischen Orte. Lucern. Kitt«, 2S.—27. October. StaatSarcht» Xiiccr». SIllg. Absch, Bk. I., kol. KS. — LaiidcSarchiv Nidivaldcn. N> ' Lucer II. Heinrich Flcckenstcin, Schultheiß; Christoph Pfhffcr, alt-Schultheiß; Ludwig Statthalter; Joh. Christoph Kloos. Uri. Joh. Franz Jmhof, Laudauunann; K. Emanucl ^^tthaltcr. S ch w h z. Joh. Kaspar Abyberg, Laudammanu; Michael Schorno, alt-Landammann. ^^^idcn. Jakob Wirz, Landammann, und Heinrich Bucher, alt-Landammann, von Obwaldcn; Odcrmatt, Landammann, und Joh. Melchior Leu, alt-Landammann, von Nidwaldcn. Zug. »»>» ^""^"berg, Statthalter; Joh. Peter Trinkler, des Raths. G l a r u S. Ulrich Tschudi, Land- Jol Trciburg. Simon Pctermann Meyer, alt-Burgcrmeistcr und des Raths. Solothnrn. lh^ ^'^elm von Stcinbrugg, Schultheiß; Christoph BYS, Stadtvcnncr. Appenzell I.-Rh. Bar- Naff, Landammann. Abt von St. Gallen. Fidel von Thür», Landcöhofmeistcr. trefft' eidgenössischen Gruß schritt man sogleich zu dem ersten Punkte des AuSschrcibens, be- »uf Festungöbau auf dem alten Schloß zu Baden. ES schien klar, daß der 1415 gegen Zürich «uf Pfandbrief und die Kapitulation auf die VIII Orte von 1450, worauf Zürich sich beruft, die gserit österreichischen FrcihcitSbriefcn beruhende Bcfugniß der Stadt, das Schloß zu vcr- »u» aufhob, sie also auch bei diesem Unternehmen Schuz zu verlangen berechtigt sei. Obwohl d besondere Angelegenheit nicht instruirt war, stimmte der Gesandte doch mit den ^"^u von Solothurn und Appenzell zu der schon in Baden gegebenen Erklärung, daß ihre Orte de» bierin Assistenz leisten werden; gegenüber dem Antrage von Schwyz aber, im Gcgcnsaze zu ^best " ^ Aarburg und anderöwo betriebenen Befestigungsarbeiten die Fortsczung der BcfcstigungS- ^usc, ^ Baden zu befehlen, sprach sich die Mehrheit dahin aus, daß die katholischen Orte durch treues 3abr ^"ballen in den allgemeinen Tagsazungcn ihre Stimmenmehrheit behaupten, in dieser ungünstigen ^streit ^ Bauarbeiten ruhen lassen, doch der Stadt Zürich die Bezugnahme auf jene Briefe Ac>„ ^ chilen. ff». (S. u. Baden), e. Solothurn bringt in Erinnerung, wie zwei Confcrcnzen mit allcz bernach auch die Berufung auf den Nechtssaz und den von diesem ausgefällten Abschied, wonach l>ej ^ ' ^seitö im alten Stand hätte verbleiben sollen, erfolglos geblieben, ja sogar von Bern eine Klage ^rden Orten über Ausweichung SolothnrnS aus dem Reccß vom 13. Mai 1659 angebracht '»»»c" ^ und bei der Solothurn schon in früher« Zeiten Rechte verkürzt worden sei, sei auch jezt nichts zu erwarten; man möge bedenken, daß 1500 Mann zähle. Die solothurnischen NcchtSsäze, Landammann Jmhof und Burgermeister iu dieser Rcceß beide Theilc anwies, bei dem alten Stande der Sache ohne Alteration hie^ . Solothurn auch sich dicß gefallen lasse, cle jure et t'uoto im Rechte sei. Man einigte sich ^ttir Abstand SolothurnS zil dem Rathschlage: 1) Solothurn soll eine Widerlegung des von ""gestellten BcschwerdeschrcibcnS vom 14. Angust den katholischen Orten zustellen, welche dasselbe 516 Octobcr 1665. alödann, begleitet von einem Mahnschreiben, nach Bern übermitteln werden. 2) Solothurn möge malö auf einem dritten Congrefse zn einer gütlichen Verhandlung der bestellten Säzc die Hand nämlich, daß wenn die Säzc sich nicht gütlich einigen können, rechtlich gesprochen werde. 3) Wen" Säzc wieder zerfallen und die Frage der Obmannowahl zur Entscheidung an die eidgenössischen lange, so werde Solothurn als im faktischen RechtSbcsize stehend anerkannt, hicmit Bern als K"» erscheinen. >4) Auf jeden Fall dürfe Solothurn auf die Hilfe der katholischen Orte bundcSgcmäß Z") Ucbcr das Verhandelte wird Solothurn auf seinen Wunsch hin, da der Abschied nicht so bald folgen" ^ unter dem Siegel Luccrnö ein Rcccß zugestellt. «I. Weil die von Baden auö ergangenen Sch^'b^ Betreff der SatiSfactionSgcldcr bei Frankreich und Spanien keinen Eindruk gemacht haben, wird die nung sowohl bei dem französischen Gesandten als bei dem Gubcrnator von Moyland wiederholt nnd Z ^ auch diesmal noch schriftlich, nicht durch eine Gesandtschaft, wie beantragt worden war. Nach wurde jedoch die Bemerkung beigefügt, sofern bis Ende kommenden Novembers keine SatiSfaction man alsdann durch eine „styfc" Gesandtschaft der Sache einen Ausgang verschaffen werde. Luecrn'"^ die Sache wegen Moyland in den Abschied. «?. Wenn vorher keine SatiSfaction erfolgt, wird zur BuiideSsolcmnisation nach Frankreich keine Eile haben, t. Bürgermeister Meyer von Freibinö ^ mit, daß Oberst Rcinold durch plözliche Erkrankung gehindert sei, über den Stand der mit pflogcneu Unterhandlungen Bericht zu geben, immerhin aber das Ziel noch nicht erreicht sei und vor allem aus rathe, die zwischen einigen Orten bestehenden Differenzen zu heben. Nach vielfache" schlagen wurde beschlossen, Luecrn soll auf Lichtmeß 166 l einen Kongreß veranstalten, bis Weil)" ^ eine Einladung dazu nach Wallis senden; unterdessen könnten die mißhelligcu Staude durch eine" offenherzigen Vergleich daö alte brüderliche Vertrauen wieder herstellen, s». Bei dem angcseztcn ^ mit Wallis sollte auch über die mit dem Bischof von Basel vorzunehmende BundcSerncucrung 3^ werden. Ii. Laudammanu Tschudi erzahlt, wie lcztcn Freitag mit den Unkatholischcn von Gla'"s ^ ferenz gehalten und von diesen ganz freundlich gebeten worden sei, ihnen nur die Thcilnahme ^ Näfclser Fahrt zu erlassen; über die andern zwölf Punkte werde mau sich dann leicht vergleiche"^ der Meinung, daß bei Vcrgleichsverhandlungcn über bestehende Verträge leicht ein Loch in diele ^ macht werde, wird die Sache zu reiflicher Ucbcrlcgung an die Obern gebracht, zugleich aber ^ Glaruö gcrathen, von der günstigen Gelegenheit guten Gebrauch zu machen; dabei wird die nicht beantwortete Zuschrift au die Unkatholischen erneuert. I. (S. u. LauiS). Ii.» (S. u. I. (S. u. Luggarus). in. u. (S. u. Sarganö). «. Die Visitatorcu und Prälaten der Bc»c ' ^ Congrcgation der Eidgenossenschaft bitten um Schuz; besonders Rheinau und der Secretarius der gregation bezeichnen einige gegen Zürich gerichtete Bcschwcrdcpuuktc, namentlich daß Rheinau siedeln im Gebiete des Standes Zürich ihr Recht nicht finden. Es soll daher bei der wcgc" „ abzuhaltenden Confcrcnz sowohl über diese Beschwerde dcr Congrcgation als über den vielfach Landfrieden, die alte Regierung und dergleichen Hcrkommenhcitcn, sowie über den von den katholischen Orten bei einbrechender Ruptur zu gcwärtigenden gegenseitigen Beistand Beratung 3^'^ ^ von Schwyz besonders auch an Einsiedel» Mitteilung gemacht werden. K». Es wird bezweifelt, e so lange aufgeschobene Obcdienzgesandtschaft in Rom angenehm sein werde; immerhin sollen und Freiburg Gesandte bezeichnen und die Sache in Bcrathung nehmen. Weil bei der lezten October 166t). 517 ^ betreffend die Beatification des Bruders Klaus, Obwalden einen Abgeordneten mitgab, . . /^^bcn jezt ebenfalls einen mitsenden. Inzwischen soll man sich vertraulich darüber berathcn, lb , ^ bei dieser guten Gelegenheit der Gesandtschaft mitzugeben seien. «K. u. i. (S. u. Rhein- ^ (S u. Baden), t. Die eingegangenen Antworten des Königs von Frankreich und des Her- «bick ^^dohcu auf an sie erlassene Congratulationöschreiben vom 13. April und 2(1. Juli werden Abschied beigelegt. Diese Antworten enthalten Dankesbczeugungcn gegen die katholischen Thcilnahme an dem Gcschik der beiden Fürsten nebst Versicherung gleichen WohlmcincnS Orten gegenüber. Den Herzog von Savohen hat es besonders gefreut, daß ihm die „ "^ben, sich zu vcrhcirathen, was er wohl beherziget habe und bald eine Resolution fassen werde. Erbe ^ ^^b Fülistorf, Bürger von Freiburg, wird in Betreff seines Streits mit Schürcrs Wittwc und g sowohl an die Stadt Basel als an daö Kammergcricht zu Speyer eine Reeommandation Al ^luf Antrag der Gesandtschaft von Uri wird der Tochter deö Joh. Peter von Roll, Frau richt/^" der in Auffall gcrathencn Herrschaft Wartcgg in fürstlich St. gallischen Gc- Recommandationsschrcibcn bewilligt; Schwyz und Zug nehmen nachträglich ihre bereits abgc- zurük. w. (S. u. Sargans), x. (S. u. Thurgau). (S. u. Freiämter). «. erinnert die betreffenden Orte an die versprochenen Schild und Fenster in die Kirche zu drin »«. Au Schreiben von Schultheiß und Rath zu RappcrSwyl, in welchem unter cin- kirb s" ^ Darstellung der dortigen durch den Krieg verursachten großen Roth um Hilfe gebeten wird, ^ eine folgende Confcrcnz in den Abschied gelegt. schreibDer Inhalt der Antwortschreiben ans dem Nidwaldncr l^mplar; ebenso derjenige des RappcrSwylcr Z-s,,. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangeleqenheiten:' Hl,., X. Art. ^i-llOl. Art. 1^ «I » I»» Art. I» ^iiinl.e. I» Art. ^llltsz Art. « Art. ^«ri,^ I Art. 260. Kirchliches und GlaubenSsachc». 12. Beamte. 13. Beamte. ,v. Art. 82. Rechts- und Gerichtssachen. W. Art. 62. Judicatur- u. Compctenzanständc. 518 November 1660. »t5 Schiedgerichtliche Konferenz. Bremgarten. Ä—13. November. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I., toi. i?s. Säze für die IXOrte und Obwalden - Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister von Z"^' Heinrich Fleckenstcin, Schultheis; von Luccrn. Säze für Uri, Schwyz und Nidwaldcn: Franz Jmhof, Landammann voil Uri; Joh. Melchior Leu, alt-Landammann von Nidwaldcn. Die Orte Uri, Schwyz und Nidwalden für sich und ihre obcrn Vogteicn, vertreten durch C- ^ . Püntincr von Uri, Carl Chichcrio als Beistand der Grafschaft Bcllenz, Landeshauptmann CYP^"^ Beistand von Livinen, Baptista Pclanda, Abgeordneten von Rivicra, und für Bollen; Lorenz nachdem sie ihre Vollmachten vorgelegt hatten, und nachdem dem Anwalt der IX Orte, Samuel Esch ^ Zürich, die Einsicht in die Acten, und viee versa, bewilligt worden war, — sprechen von allen Kaufte waaren und Früchten, welche von den Ihrigen über den Gotthard nach Mahland oder von dort l ^ geführt werden, sei es, daß sie im Lande verschlissen werden oder nicht, in Magadino, ebenso Grafschaft Bcllenz daselbst volle Zollfreiheit an, einzig ausgenommen, was in LuggaruS gekauft ^ Mahland geführt wird; ebenso für Urscrn und Livinen; für Rivicra und Bollcnz dagegen Waaren zum Hausgebrauch. — Nach mehrtägiger Vcrhörung der Parteien und Orte wurde auf heißen hin der Obern ein gütlicher Spruch gefällt. (S. Luggarus, Art. 132.) . ,t Anmerkung. Gegenwärtige Conferenz war auf der Jahrrechnung zu Baden auf St. Gallustag angens wurde dann aber wegen des Lauiscr Marktes auf Bitte der ennetbirgischen Unterthanen verschoben, weil sie >hr diesen Markt treiben möchten. (Beilage zum Nidwaldner Exemplar.) ZR« Conferenz der Orte Uri, Schwyz und Unterwalden. Brunnen. 1<»<»«, 1. December. Landesarchiv Nidwaldcn. Gesandte: Uri. Joh. Franz Jmhof, Landammann; Karl Emanuel Beßler, Statthalter. ^ ^ jgcr; Kaspar Abhbcrg, Landammann; Johann Franz Rcding, Statthalter; Johann Franz Ehrlcr, Sckc"^^^ Oberstwachtmeister Johann Balthasar Büeler; Landvogt Balthasar Aufdermaucr. Jakob Wirz, Landammann, von Obwaldcn; Bartholomä Odcrmatt, Landammann, und Johann Leu, alt-Landammann, von Nidwaldcn. «. Der erste und Hauptgegcnftand, um dessen willen die Konferenz von Uri war augcsszt betraf die Hemmnisse, welche den Angehörigen der III Orte in Bcnuznng des offenen Markts zu ^ seit einiger Zeit in den Weg gelegt werden. Waaren, die von ihnen dort eingekauft sind, wer December 1660. 519 ^"vzohnern LuccrnS „gezogen"; der Verkauf von Butter und Käse ab Seiten der Angehörigen der ^' Orte wird bis zwölf, oft bis zwei Uhr Hinterhalten, so daß besonders die Untcrwaldncr nichts mehr einkaufen und auf ihr Schiff bringen können, oder sich mit Gefahr auf dem See bis in die ^)t verspäten müssen. So ist auch für Fremde der Einkauf, sogar das Kosten des Weins vor zwei Hob/" ^ ^ Einkauf von Gemüse vor Aufstellung des Fähnchens verboten, und dergleichen. Der v»n ^ des Vorkaufs in den Frciämtern, ist man eben auch nicht wenig beschwert. ES wird »Urs , einstweilen nur in allgemeinen AuSdrükcn schriftlich und mit Erinnerung an den gleich Aicuk/"' ^"krnkrieg 1653 zu Gcröau gemachten Abschied die Stadt Lucern um Herstellung des freien biia ^ ersuchen; wenn dies aber nichts verfange, eine Deputatschaft dahin zu senden. I». (S. u. kfford ^ ^ Gubernator vvn Mahland gestellte Termin abgelaufen ist, ohne daß die Zahlungen erfolgten, wird Lucern ersucht, eine Confcrenz auszuschreiben, um die Vollziehung !ür ^^^en Maßregeln einzuleiten. Sollte Lnccrn anderer Meinung sein, so werden die drei Orte Laist ^ handeln. «I. Auch soll beförderlichst ein Tag zur Verrechnung der Unkosten des lczten ^ y/ angcsczt werden, jedes Ort also seine Ansprüche schriftlich zusammenstellen, v. u. t. (S. ^"enz w.). Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: I». Art. 133. Zollsachen. « u. r. Art. 350 u. 351. Conferenz von Uri, Schwyz und Unterwalden. Brunnen. 22. December. Landesarchiv Nidwalden. F^nz Jmhof, Laudammann; Karl Emanucl Beßler, Statthalter. Schwhz. Fra,,^ ^'f'^rg, Landummann; Michael Schoriro, alt-Landammann; Joh. Franz Rcding, Statthalter; ^^lmcister; Obcrstwachtmeister Joh. Balthasar Büelcr. Unterwalden. Jakob Wirz, von Obwalden; Bartholomä Odcrmatt, Landammann, und Joh. Melchior Leu, alt-Land- von Nidwalden. ^uLuecrn in Betreff der angerichteten Neuerungen im freien Markt und feilen Kauf, sowie in ^vNcn Zugetragene Gesandtschaft nach Mahland abgelassenen Schreiben und darauf erfolgten Ant- ^ »eiw'^ Zunächst nothwendig, sowohl die im September l655 ztl GcrSau zilsammengetragenen als auch schlistsj^ ^fchwcrden wieder in Erinnerung zu bringen, und führten dann zu dem Beschluß, nicht weiter ^vcikow ^ ^^udeln, sondern eine Abordnung, aus jedem Orte ein Mitglied, auf den Abend des heiligen Vicht eiüs^^ uach Luecrit zu senden und am Freitag vor dem Kleinen Rath und, wenn dieser ^irh p Samstag vor Räth und Hundert die Beschwerden der drei Orte vortragen zu lassen. Ul dem Gesuch um Abschaffung dieser Beschwerden nicht Rüksicht getragen, so muß man auf 529 December 1669. andere Mittel sinnen. Sofern Lucern die Gesandtschaft nach Mahland bis zu der Zusammenkunft ^ katholischen Orte auf Lichtmeß aufschieben will und überhaupt dazu nicht günstiger gestimmt ist, die drei Orte für sich allein die Gesandtschaft abordnen und sich zur Bcrathung der Instruction auf el" andern Kongreß vcrsammeln. I». u. v. (S. u. Bellcnz :c.). «I. Uri wird ersucht, die bei Landau»»" Tanncrs Erben liegenden, auf die Particularansprachen der drei Orte in Mahland bezüglichen Sclst't zur Hand zu bringen. Wenn dann die Zahlungen erfolgt sein werden, wird man des sel. Landaus Tanncrs Mühewalt nicht vergessen. I». — »I. ohne Obwalden. Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelegenhciten: Bellen; ». >» u. « Art. 352 u. 353. Konferenz der III alten Orte. Brunnen. 28. Januar. Laiid-öarch!» eZbwaldc». Gesandte: Uri. Johann Franz Jmhof, Landammann; Karl Emmanuel Beßler, Statthalter; ^ vogt Balthasar Beßler, des Raths. Schwhz, Kaspar Abhbcrg, Landammann; Martin Bcl»>out Rickcnbach und Michael Schorns, beide alt-Landammann; Franz Reding, Statthalter. Unterwat Jakob Wirz, Landammann, von Obwalden; Joh. Melchior Leu, alt-Landammann, von Nidwaldcu- ^ «. Wie nothwendig diese Confcrenz war, zeigte die Relation über die am 7. Januar I66l ^ die Abgeordneten der drei Orte dem Rathe von Luccrn gemachte Vorlegung der auf den Markts ^ bezüglichen Beschwerden. Lucern erwiderte auf diese Beschwerden: Die drei Orte werden bczüü^ . Kornankaufö wie die Bürger Luccrns gehalten, indem auch diese vor zwölf Uhr kein Korn kaufe» ' ^ ^ es sei ein altes Reckt der Hodlcr, schönes Korn obenauf zu thun, jedoch müsse alles einerlei sei», " sie gestraft werden; daß der Sakträgcr Lohn seit unvordenklichen Jahren gesteigert worden sei» unrichtig, übrigens werden die drei Orte auch hierin den Bürgern gleich gehalten; unrichtig sei a" die von Unterwalden im Kaufhause verspätet werden, indem sie gcgentheils vor andern abgefertigt wc ^ den Angehörigen der drei Orte werde zu Lucern von ihrem durchführenden Getreide kein Hauöloh», dern nur der Brüken- und Thorzoll abgenommen, den die Herren Räthe und Bürger auch ^ müssen; wegen des Gcmüsckaufs lasse man's wie bisher sein; der Anken- und Käsekauf für ^ brauch sei nicht verboten, sondern lediglich wegen der Wohlfeile eine bestimmte Stunde festg"^ ' ^ Waage und der Waaglohn seien richtig und gerecht; von Maaren, die nicht in der Stadt werden, werde lediglich die Hälfte des gewöhnlichen Zolls als Transitzoll bezogen; zu Erhaltuug ^ Nachbarschaft werde entgegen dem uralten Herkommen den drei Orten bewilliget, am Dienstag Nachmittag vor der gcsezlcn Stunde Wein einkaufen zu dürfen, jedoch müsse.derselbe zur Verum " Betrug von den verordneten Wcinstcchcru zuvor angestochen sein; eine Steigerung des Lohns der Januar 166t. 521 habe seit unvordenklichen Zeiten nicht mehr stattgefunden, hingegen sei er bei verschiedener Arbeit Wieden; bezüglich der Lieferung der Fässer haben sich die Schifflcutc von Untcrwaldcn selbst mit den -.sichern verglichen, und da diese erklären, sich nach dein Vergleich zu richten, so sei kein Grund zur ^ festgestellte Stunde für Einkauf von Geflügel, Eiern und dergleichen Sachen betreffe, so ^ ^esc nur die Vorkäufer, sowohl einheimische als fremde, an, nicht aber auch den Einkauf für den ^'^drauch; daß Sachen, die von Jemand aus den drei Orten für den Hausgebrauch gekauft waren, von Luccrus gezogen worden seien, wird in Abrede gestellt; hinsichtlich des Kaufs und Verkaufs ' Leder hat man sich an die bestehenden Verordnungen zu halten; bezüglich der Fußgänger soll es bei dem Zoll ^ ^"'ucktcn Vergleich verbleiben; der Beschwerde wegen der lt> Schl. Zoll vom Sak Reis wird der ^igcgcngchalten, den Uri von Eztragütcrn nehme; die Beschwerde wegen Steigerung der Zölle sei istge, ' "'begründet, da Luccrn gcgcntheilö dieselben seit 1653 um die Hälfte hcruntcrgesczt habe; hin- ^ bestimmte Zeit gesczte Zoll am Latifcr noch fortbczogcn und ebenso von ein neuer Viehzoll zu Brunnen, auch finde es Luccrn bedauerlich, daß in den drei Orten ein rcjst^ ^ d>ö 3 Angstcr auf die Maß bezogen werde. I». Da Lueeru dem von Zürich bei der Ab- ^"iöstschcn Gesandten de la Barde ausgestellten Schreiben die Zustimmung crthcilt hat, ohne ^Ucn davon Kcuntniß zu geben, soll bei der ersten katholischen Zusammenkunft dieses Verfahren reich ^den. Dabei wird beschlossen, jcdcö Ort soll seine General- und Spccialansprachcn an Frankeini ^ Papier bringen. Ob man die wenigen Thcilc der französischen Pension annehmen wolle, wie gethan haben, darüber wird Uri seine Entschließungen in Schwpz eröffnen. Gegen ^chrc ^riftlich die Verwunderung ansgedrükt, daß das bei lcztcr katholischer Konferenz beschlossene Wallis so lange Hinterhalten und auf solche Weise der für das eidgenössisch-katholische tz deilsanie Zwek der Confcrcnz gcstckt worden sei. Zugleich wird Veranstaltung einer Vörtischcn "äch't^^ Mittheilung des vom Bischöfe eingelaufenen Schreibens gewünscht. «I. Wenn auf der ia»d ^"lerenz Luccrn sich nicht für Thcilnahmc an der längst verabredeten Gesandtschaft nach May- gk>»' werden die andern Orte die Gesandtschaft abgehen lassen, es wäre denn, daß unterdessen der Satisfaction erfolgte. «. Zur Liquidation der vom lezten Landkriege herrührenden Kosten und ^ "ppcrswylcr Rechnung soll man sich auf den ersten Donnerstag in der Fasten bereit halten, hier in ^ erscheinen. ZRS Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. und I». Februar. »«g- «bsch. «d. k°'- 1- ^ Gesandte- Lncern. Christoph Pfyffer. Schultheiß; Heinrich Jmhof, Statthalter; Joh. Christoph KlooS; Alphons Sonnenberg. < Landammann; ^"^nrwann; Karl Emannel Beßler. Statthalter. Schwhz. Joh- ^ 522 Februar 1661. Michael Schorns, Landeshauptmann, Nntcrwaldcn. Jakob Wirz, Landammann, von Obwaldc^ Bartholomä Odermatt, Landammann, von Nidwaldcn. Zug, Karl Brandenberg, Statthalter; 3" Znmbach, des Raths.*) Erstattung des eidgenössischen Grußes. ». (S. u. Sargans). I». Ungeachtet Bedenken wurden, im sechsten Jahre nach geschehener Wahl noch eine Gratulationsgcsandtschaft an den Papst ^ zuordnen, überwog doch die Ansicht, allen katholischen Ständen die Beschikung einer solchen Abord»» zu belieben und die Instructionen für dieselbe zusammentragen zu lassen, wovon Freiburg, Solot? ^ Glaruö und Appenzell Kcnntniß gegeben wird. e. Da die abgesandten Einladungsschreiben den Landr von Wallis nicht mehr erreicht haben, die Bundeöangelcgenheit mit Wallis aber vor der nächsten Tagsazung und vor dem Eintreten über den Streit mit Zürich und Bern in Ordnung gebracht werden auch der katholische (obere) Bund von Bünden an einer Konferenz der sämmtlichen katholischen OUr ^ zu nehmen wünscht, soll die Veranstaltung zu einem Congreß mit Wallis und sämmtlichen katho' Orten auf's Neue zur Hand genommen werden. «I. Berns Unternehmen, durch Befestigung die Communieation mit Solothurn abzuschneiden, und die Beharrlichkeit, mit welcher Zürich und ^ auf die konfessionelle Parität des Stimmrechtes sich berufend, den Fcstungsarbeiten von Baden stch gegen sczen, lassen erwarten, daß man entweder in Bezug auf Baden nachgeben oder einen Bruch ^ ' müsse; daher soll jedes Ort zwei geheime Kriegsräthc auf den ersten Montag der Fasten nach KM senden, um über alle Nothdurft zu rathschlagen, e. (S. u. vier ennetb. Vogt, überh.). k. (S- u> ganö). K. Lucern theilt Zuschriften aus Zürich, von Oberst Rost zu Constanz, von beiden aussch^ . den Fürsten des schwäbischen Kreises, vom Erzherzog zu Innsbruck und vom Kaiser selbst mit, bctic ^ den von den Kreditoren, dem Müller von Whl und dem St. gallischen Kanzler Härder, auf Klosters Petershausen durch erlangte Ortöstimmcn ausgewirkten Arrest. Es ergibt sich, daß Grund ö ^ vorhanden wäre, den Arrest sofort aufzuheben. Aus Rcspect aber für die Obrigkeiten wird dem gauischcn Landvogtc aufgetragen, unter manierlichem Prätezte den Crcditorcn jene Ortsstimmen a langen und so vorläufig die Cassation einzuleiten. Unterdessen werden die Obrigkeiten ihre OrtsI > ^ nullificircn und wird an den Oberst Rost ein Entschuldigungsschreiben abgehen. I». Der Savohen dankt für die zu Gunsten seines Anspruchs, den Bischof von Lausanne zu ernennen, ^ Papste von den Ständen eingebrachte Empfehlung. Seinem weiter« Wunsche zu entsprechen Gardchauptmann zu Rom ersucht, auch um die von der heiligen Kongregation dem Hauptmann von Frciburg verheißene Erklärung sich zu bewerbe», l. Weil Nachrichten eingelaufen sind, dab ^ 566 Mann mit FestnngSarbeitcn zu Aarburg beschäftige und auch an der Gränze von Unterwalden^ fcstigungswcrkc anlege, soll nicht nur Solothurn und Frciburg darauf aufmerksam gemacht und um ^ Rath befragt, sondern auch den Ständen der Antrag gestellt werden, durch daö in Privatinteresses^ Savohen abgehende luccrnischc Nathömittcl bei dem Herzog von Savohen und seinen ersten über diese und andere von den unkatholischcn Orten angezettelten Sachen zu conferircn. k. Jmhof spricht die Erwartung aus, daß Hans Peter von Roll zu Böllstein, welcher das von einem i ^ zehner Gericht zu Uri im Januar 1657 ausgesprochene, von ihm und seinen Mitcrben selbst na )ö ") Der Name des zweiten Zugcr Gesandten aus dem Schwyzcr Exemplar. Februar 1661. 523 ^il nicht vollziehen lassen, sondern die Streitsache vor den Stab des LandvogtS von Baden ziehen tzg den regierenden Orten keine Unterstüzung gegen die Obrigkeit seines Standes finden werde. ^ >v>rd jhni verdcutct, daß er daö Urthcil abschriftlich an die Obrigkeiten selbst gelangen lassen möge, ehe " ^krn bezüglich der beabsichtigten Gesandtschaft nach Mahland nicht instruirt hat, so will man, un 'n ^ ^schlössen wird, dessen Meinung abwarten, i». Uri erneuert, unter Hinwcisung auf die Zcit- Uiitcr"^' Zusammentritt der KricgSräthc veranlaßt haben, den Wunsch, daß alle Mißhclligkcitcn Hand Bundesgenossen ausgeglichen und, wenn Schwhz dazu sich verstehe, auch von den andern Orten e . ^boten werden möchte. Schwhz erwidert, nie mit Uri einen Streit gehabt zu haben, überhaupt glcick " nicht verfaßt zu sein; die andern Orte ermuntern die beiden Stände zu freundlicher AuS- ju Landammann Schorns wird das gewünschte Schreiben an Herrn de Lhonne Dienste Frankreichs gestandenen Hauptlcntc von t636, 1637 und 1638 bewilligt; daß de la Barde in der Sollicitation der ihm von uns reeommandirten Sachen bc-- bej dx Obwaldcn trägt an, daß die Bcsezung der Schaffncreicn und dergleichen Acmtcr nicht blcih " ^^"^^uzen verhandelt werde, sondern nach alter RegicrungSart den Ortöobrigkcitcn vorbehalten iLaua ^ Edelmann Balthasar dclla Croce von LaniS wird ein Empfehlungsschreiben an den und an den Gesandl H^zogthum Mahland. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenhcitcn: ». Art. 14. Beamte. t Art. 15. Beamte. Uttb. Vogt, übcrb. e Art. 140. Kriegswesen. >»> Gesandten Casati bewilligt um Verleihung eines Canonicatö oder einer andern Dignität Conferenz von Uri, Schwyz und Unterwalden. An der Treib. Marz. LandcSarchiv Schwvz. Jwhof, Landammann; Joh. Karl Emanucl Beßlcr, Statthalter. ^ ^ Caspar .Ab hbcrg, Landammann; Franz Rcding, Statthalter. Unterwalden. Jakob Wirz, 6»>„,aObwaldcn; Bartholomä Odermatt, Landammann, und Joh. Melchior Leu, alt-Land- von Nidwalden. schi^ Bellenz :c.). I». Die von Luccrn des Marktes halben eingegangene Replik (S. Ab- "Uferla -' ^ ^ Beschwerden vom 7. Januar wird beantwortet. «. Da die Rechnungen über die ^ Kriegskosten an Uri nicht eingesandt worden sind, wird man in vierzehn Tagen nach näch- wieder versammeln, um sie endlich in Richtigkeit zu bringen. «I. (S. u. LuggaruS). Tch^ ^ " Bellenz zc.). I». (S. n. Thurgau). I. Die Gesandten von Uri geben denjenigen von von Uökunft, wie es mit Abfuhr von einigem Vieh aus Urscrn zugegangen und bei den Schiffleutcn uncn ein Mißverstand erwachsen sei, indem sie meinten, die von Ursern müssen „im Theil" geführt 524 März lökl. werden *), während die von Nrsern in diesem Falle den Landlcutcn von Uri gleich zu halten sind- dem die Gesandten voir Schwhz dieses als bekannt annehmen, bitten sie nur, Vorsehung zu thun, nicht etwa unter dem Namen solcher aus Urscrcn andere, wie jüngst einer von Livinen, durchkomme"' Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn' Thurgau. Ii Art. 566. Stifte und Klöster. Luggarus. »I- Art. 134. Zollsachen. Bellenz ?c. n Art. 354—357. »St Conferenz der Kriegsräthe der V katholischen Orte. Küßnacht. 7. März. Landesarchiv Tchwv». Gesandte: Lucern. Major Alphons Sonncnberg, Bauherr, und HanS Thüring Göldli, ^ des Innern Raths. Uri. Joh. Franz Jmhof, Landammann; (K. Em.) Beßler, Statthalter. Sch^ Kaspar Abpbcrg, Landammann; Wolf Dietrich Reding, Pannerhcrr. Unterwalde n. (Jakob) Landammann, und Johann Jmfcld, Landeshauptmann, von Obwaldcn; Bartholoms Odermatt, t"' ammann von Nidwalden. Zug. Hauptmann Karl Brandenberg, Statthalter; Fähnrich Oswald berg, des Raths. „ n. Bei Herrn de la Barde soll um die gemeinsamen Ansprachen und um Leistung der Ot" sollicitirt und sollen auch die Briefe an den eidgenössischen General gesandt werden. I», Auf die Luccrn ö, daß man, weil die cnnctbirgischcn Vogtcicn meinen, bei einem Kriege zwischen den kathe und protcstircnden Orten den katholischen Hilfe zu thun nicht schuldig zu sein, die katholische" um ihre Stimme ersuchen sollte, berichtet Statthalter Beßler: bei dem lcztcn Aufstände, als die katho > ^ Orte durch ihn ihre Stimmen nach LauiS schiktcn, haben die Unterthanen ihre Hilfsverpflichtung ^ anerkennen wollen und habe er in seiner Kommission fast die Haut verloren, so daß er Verstärkung der ^ kcitlichcn Gewalt und Beschränkung der VolkSgewalt nöthig erachte. Man findet daher angemessen, Landvogt darüber zu schreiben. «. Ein Schreiben von Solothurn an Luccrn handelt von der W Aarburg, von der Reise nach Rom und von dem Bundeöschwur mit Wallis. In Bezug auf die Aarburg fand man, daß man dieselbe nicht aufkommen lassen dürfe, und wenn man sie auf andere nicht verwehren könne, zu den Waffen greifen, daher eine allgemeine katholische Conferenz zur Berat darüber veranstalten, jedes Ort über die Stärke seiner Mannschaft anfragen, sich mit Salzvorräthcu sehen und die Klöster zu Gctraidclicferungen auffordern, zu solchem Zwekc den Landvögten im und Baden und dem Landschrcibcr Zurlauben schreiben, bei erfolgender Ruptur offensive verfahr" ^ den Kricgöräthen und Commandanten unbeschränkte Vollmachten geben, 15i) Mann nach Baden *) Diese AnSdruksweise bezieht sich auf den Unterschied der Schisffahrtötaxc für Einheimische und Fremde. März 1661. fingen senden, auf Bremgartcn ein wachtbarcs Auge halten, von Lueeru aus nach Bremgarten, von "^) Baden, von Schwyz nach Rappcrswyl, von Untcrwaldcn an den Schollbcrg Illingen Kommandanten senden solle. «I. Landammann Jmhof macht den Anzug, daß da. ^ l ) und Uri obwaltende Mißvcrständniß gehoben und an dessen Stelle eidgenössische L.ebc »nd Dr ' ^slanzt werden sollte; denn er könne nicht bergen, daß wenn dieser Stein nicht aus dem Wege gcrai ^e. Uri Bedenken tragen würde, mit Hilfe bcizuspringcn; es sei sogar die Bcschikung d.cser Konferenz dvn ^ gewesen und nur ans ein Schreiben Luccrns endlich bewilligt worden. Die Gesandtschaft v. erklärt, in Bezug auf diesen Punkt nicht instruirt zu sein; Lncern bietet Vermittlung an. l5. Orte, welche die Ehrcngesandtschaft nach Rom gutheißen, sollen ihre Meinung bis zum ^ d>/ lncern überschreiben, damit die Instruction ausgefertigt werden kann. 5°. Auf gleiche Weise --^esandterei" nach Mahland und Spanien zu Lucern tractirt werden. Ä n »ber ^" g. Die Artikel « und I' sind lediglich auf einem fliegenden Blatte dem Abschied beigelegt, gehören ^ das ^ Hieher, auch der Schrift nach. Ueberhaupt ist bezüglich des bcnuzten Exemplars zu bemerken, daß es ^jzenlink» "^'"'g^che, vom Landschrciber zu Schwyz aufgesezte Concept des Abschieds ist, indem einzelne Artikel bloß " behandelt sind. »SS Conferenz von sechs katholischen Orten. Lueern. 3« »nd ^ärz. ........... ^ Gesandte: Lncern. Christoph Pshffer. Schultheiß ^ndanunan'n; Karl Emanncl g- Kornhcrr; Alphons Sonncnbcrg, Bauherr U r >. Jo)- F ^ Michael Schorns, Landcshaupt- Statthalter Schwyz. Joh. Kaspar Abyberg, '^^^^^^^.chammann, von Ob- Untcrwaldcn. Jakob Wirz. Landammann, nn ^ ^ ^ Brandenberg. Statthalter; «artholomä Odermatt. Landammann. von N.dwal.en. ^ ^ Stadtschrciber. ^nnrich-- (Wilhelm) Heinrich, alt-Ammann. Solothu. n. Mahland hicher eingeladen y H""Mchlich wegen Abordnung der ^^andtfchaften eingelangte päpstliche 'and.gtc sich yic Confcrcnz. mit Hinsicht auf das durch - ^ Küßnacht getroffenen "7 ^ Absendung einer doppelten Gesandtschaft, so nnml.ch ^ ^ ^ Untcrwaldcn "de die Delegirtcn von Nri. Schwyz und Zug nach Mahlan . ^ ^ ^eise eintreffen sollen. ^ ^°l°thurn nach Rom gehen und am Ostcrm.ttwoch >n ^ ^tion werden der Gesandtschaft nach Aem"^ """" gleichen Anlaß im Jahr 164o izegcbencn > überlassen, weitere Wünsche einölend " angezogenen drei Punkte aufgetragen un ^Schreiben dcS Nuntius enthaltene C.n- .In Bezug auf die im Päpstlichen Breve und ^ Schrn^ ^ dem Nnntinö die K"'"pfe gegen die Türken mitzuhelfen, wndem re, katholischen Orte alle . M'cherung guten Willens zu bezeugen, mit dem ^ ' ibaltcn „Mm. «. Nach Abhörnng der ^ '"fügbaren Mittel gegen die ....katholischen Ort- zusammenhalten muffen Mai 166t. 527 5Ät Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden III Orte. Brunnen. 13. Mai. LandcSarchtv SNdwald«». d?» U r i. Karl Emanuel Bcßler, Landammann und Landeshauptmann; Joh> Anton Arnold bcid alt-Landammann und Pannerherr. Schwh z. Georg Aufdermaucr und Michael Schorns, ^ alt -Landammann; Joh, Franz Rcding, Statthalter; Franz Ebrler, Sekclmcistcr. Nidwalden. ^ Stulz, Landammann; Bartholom« Odcrmatt, alt-Landammann. i»>is/^^' (S. u. Bcllcuz :c.). «I. (S. u. Luggarus). v—ß?. (S. u. Bellcnz zc.). I». Da das ^ ^ Zürich und Venedig getroffene Verständnis; zum Nachtheil der katholischen Orte ausgeschlagen ausschlagen möchte, trägt Nri darauf an, ebenfalls auf eine Ucbcreinkunft mit Venedig zu i» !v ^ solchem Zwekc in Ertheilung der Pässe sich nicht so willig zu erzeigen. Dem Gesandten Landammann Leu, wird empfohlen, gelegentlich seine Aufmerksamkeit auf diese Sache zu richten. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftöangclegenbciten: z, ^ »I. Art. 135. Zollsachen. '^»z -c » « «-«. Art. 358—363. 5S4 Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 2S. Mai. Staatsarchiv Luccr». Allg. Absch. Bd. r>I> kol. 4S. Luceru. Christoph Pfhffcr, Schultheiß; Jakob Hartmann, Statthalter; Ludwig Mcher, AlphonS Sonncnbcrg, Bauherr. Uri. Karl Emauucl Bcßler, Landammanu; Joh. Franz ^^^^^-Landammann. Schwhz. Joh. Kaspar Abhbcrg, Landammann; Michael Schorno, alt-Land- ^>a>n> ^"^^^^idcn. Peter Jmfcld, Statthalter von Obwaldcn; Joh. Franz Stulz, Land- ^inkl ' Nidwalden. Z u g. Karl Brandenberg, Statthalter und Landeshauptmann; Joh. Peter des Raths. Antwort auf die Zuschriften vom 26. Dcecmbcr 1666 und 15. Februar 1661 hatten die Wallis weltlichen Standes sich bereit erklärt, nach Eröffnung der Gebirgswege ihre »Ilc», ^ ^ncr Conferenz nach Urscrn zu senden. Bei der Bcrathung hierüber erinnert Uri vor dvrzz ^ ben vierten Punkt seiner Instruction, daß nämlich die Verhandlung mit Wallis nur nach Hess Herstellung der Einigkeit unter den V Orten einen glüklichcn Ausgang gewinnen werde. »>ech^ ^ ^en im 1657 ^ Händen gebrachten Beschwcrdcartikcl, über welche ebenfalls eingetreten ^ Freiburg und Solothurn berühren, beschränkt man sich vorläufig darauf, als Malstättc ^ bezeichnen und als Vcrsammlungstag den 16. August, bis auf welche Zeit über die Beschwerde- 526 März 1661. Zuschriften von GlaruS beider Religionen, woraus sich ergab, daß bei den Unkatholischen alle Freundlich ^ fruchtlos geblieben, daher Ursache genug vorhanden sei, mehr Ernst zu zeigen, daß diese jedoch nicht zu übereilen, wurde die Sache auf ihr Ansuchen auf die folgende Jahrrechnungstagsazung veru ^ aber zugleich beiden Theilcn empfohlen, bis dahin sich mit einander auf Grundlage des 156-1 zu vergleichen. «I. Nach Beseitigung der Prätenfion LuccrnS, ebenfalls Jemand Rathe nach Moyland abzuordnen, wird die Gesandtschaft dahin angewiesen, für das Interesse einzelner sondern aller Orte und des gemeinen Wesens gleich besorgt zu sein, namentlich das von Hilfe im Falle eintretender Ruptur hervorzustcllen, dann aber besonders die Prätensionen >" ^ auf die Pensionsrükstäudc, auf eine den zu Bellenz regierenden Orten gehörige besondere ^ dritte Summe, welche von dem Zwcycr'schcn Rcgimente her datirt, ferner 10,60(1 Kronen, -,lo ^ ^ frescavalischcn Dienst" unbezahlt geblieben, endlich die Ansprachen des Crivellischcn Regiments und Compagnieen zu erneuern, zusammen im Betrage von einer Million Kronen, welche die königliche - ^ jezt um so eher bezahlen dürfte, da sie endlich Frieden habe und die katholischen Orte ihr dientcn. Bei dem Erzbischof in Moyland soll die Gesandtschaft um die dritte Alumnatstelle >>" ^ schen Collegio für jedes Ort und um eine bessere, fundationsgemäßcrc Haltung der Alumnen wer den vornehmsten königlichen Ministern um Wicderabordnung cmeS ordinären Ambassadors in d>c nossenschaft ansuchen, einige Bürger Luccrns in ihren Ansprachen an die Casatischen Erben zur sichtigung empfehlen, e. (S. u. Freiämtcr). k. Da aus dem lcztcn vom König von Frankreich ^ gangcnen Schreiben Grund genug zu schöpfen wäre, auch dahin, wie nach Moyland 6^^ ' Gesandtschaft abzuordnen, so will man dieses doch erst auf einer allgemeinen Tagsazung vor ^ inzwischen wird Luccrn im Namen der verbündeten katholischen Orte an den König, an de la ^ andere Standcshcrren, durch deren Hände dergleichen Geschäfte Yassiren, Schreiben abgehen " .^x (S. u. Rheinthal). Ii. u. I. (S. u. Sargans). Ii. Dem Ritter Tanncr aus Uri wird die go>v ^ Empfehlung an den Cardinal von Hessen zur Aufnahme in den Malteser Orden bewilligt. (- ^ >. Hauptmann Bengg von Zug für seine zwei Söhne eine Empfehlung an den Herzog von ^ pcl (S. u. vier ennetb. Vogt, übcrh.). i». Uri theilt abschriftlich das von dem Fünfzehner dc>^ Roll'schen Sache gefällt» Urthcil mit. i». Beim Schlüsse der Confcrenz erinnert Schultheiß P bei diesem Anlaß die völlige Reconciliation von Uri und Schwyz zu Stande gebracht und ^ c>>^ Project vorgelegt werden möchte. Uri erwidert dankend, dazu nicht befehligt zu sein, doch >" c>? freundliche Vereinbarung gewärtigen zu dürfen. Auf ähnliche Weise äußert sich Schwyz, lo für jezt dabei bewenden läßt. ^ i». aus dem Nidwaldncr Epemplar. Dem Lucerner Exemplar ist dieser Artikel aus einem besonder» Blatte beiges 1 Bemerkung, „inn die Abscheid gen Vndcrwaldcu, Zug vnd Solothurn." Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitein Rheinthal. ^ verfaßt halten wird. Sollte aber noch vor nächstem Tag zu Baden von Wallis her etwaS cinlaug ^ kann es dann dort berathen werden. I». (S. u. Baden), e. Von Glaruö katholischer Rcl'g'^ geschrieben, man könnte die Mitlandleutc der andern Religion zur Nachgiebigkeit dadurch MN man die dieses Jahr an sie gekommene Reihenfolge der Landvogtei von Baden und der cnnel ' ^ Jahrrechnung zu sperren drohen würde. Von anderer Seite wird angetragen, eine Dcputaljchatt^.^, beiden Räthe von GlaruS zu senden, oder aber auch in Baden die beiden Parteien gleichsam z" und von der Tagsazung durch Mehrheit einen Eiltscheid geben zu lassen. Der lcztcrc Antrag liebt und dabei beschlossen, unkatholisch Glarus einzuladen, in Baden zu näherer Erörterung der *) Die Taufnamen der Schwyzer Gesandten an« dein Schwyzcr Gj-emplar. Juni 1661. 529 bat, ^ machen. Bei diesem Anlaß wird der Anzug zur JnstructionScrthcilung auf die nächste wc Taglcistung in den Abschied genommen, wie man sich in Bezug auf die von Glarus dem ncucr- Thu'^" ^andvogt zu Baden angeseztc Wahlauflage verhalten wolle. «I. (S. u, Baden), v. (S. u. ^ Bischof von Basel wird eingeladen, zu Bollziehung des christlichen Bundes einen Vc- ^ '"chtigten nach Baden zu senden. K. In Baden soll man bcrathcn, was zu thun sei, nachdem auf laut"" ^bnig von Frankreich selbst gerichteten Sollicitationen noch keine Antwort eingegangen ist und u Bericht de la Barde bis jezt bei dem Könige noch keine Audienz gehabt hat. I». (S. »na k ^ ^ Obrigkeiten sollen nach Baden iustruircn, wie den durch die Befestigung Aarburgs die 5 Vexationcn entgegenzutreten sei. It^. Um den durch die Direktion des Zürcher Bürgermeisters in ^ ^azuugsverhandlungen eingebrachten Unordnungen und unvcrsehencn Anzügen abzuhelfen, soll er zu u " ^ werden, jederzeit die Geschäftsordnung des folgenden Tags dem Schultheißen von Luccrn kund ^hiu"" erhältlich, so sollen die katholischen Orte unvcrsehcne Vorlagen in „Verdank" ^ u gtlf sp^tern Tag. I. Das Verbot wegen der fremden, oftmals betrügerischen, Bettel- und ü" erneuern. ,»». (S. u. Thurgau). vr. Joh. Raßler, bischöflich constanzischcr des ^bervogt zu Mccrsburg, wegcu thurgauischcu Angelegenheiten abgeordnet, erinnert im Auftrage tthi ^ bie Nachtheile der zwischen Uri und Schwhz noch nicht erfolgten Ausgleichung und an- bieik^ Mithilfe seines Herrn. Die Gesandtschaft von Uri, obwohl jezt nicht dazu instruirt, alleres früher, zur Handreichung alle Bereitwilligkeit; diejenige von Schwhz spricht die Hoffnung Antwort ihres Standes auf ein in demselben Sinne vom Bischöfe von Constanz und von ^bc„ ? Uon St. Gallen und Einsiedel« eingckommcnes Schreiben alle Anerkennung werde gefunden obschon nicht instruirt, volle Bereitwilligkeit zu allem zu, was dem Gemeinwesen för- » ^ Lucern, Untcrwaldcn und Zug ersuchen beide Orte, sich endlich zu vergleichen. «» «Z. (S. best-, Lucern bringt die Beschwerde einiger Kauflcute aus dem Calankcr Thale vor, die sich ^ ^'"ch ^ wegen eines sie nichts angehenden Todtschlags und daher rührender Pro- ^z>vu " Maaren angehalten und in Arrest gelegt worden seien. Wenn diese Leute, fügt Lucern bei, bürden, für ihre Waarcn andere Wege einzuschlagen, so würde dadurch Luccru und folgcweisc beeinträchtigt. Uri bemerkt, die Arrestnahmc sei erst erfolgt, als der bc- auf geschehene Citation nicht erschienen und von dessen Obrigkeit auf mehrere Schreiben erfolgt sei; übrigens habe Uri darüber Niemand Rechenschaft zu geben, eben so wenig sich Hej, " öu richten. «. In Betreff der von einigen Ordensrittern von Malta aus au den Fürsten von ^sf'r ^gegangenen, der Empfehlung des Ritters Tanncr entgegen arbeitenden schimpflichen Berichte 1. ^ ^ Lucern, die von dem Provinzialcapitcl auf jene Empfehlung eingelangte Antwort vorzulegen, ^rest r' ^burgau). ,i. Der zwischen den Roll'schen Erben und der Universität Frciburg obwaltende in ^' ^^ffend ein Versicherungsinstrumcnt von -1090 Gulden, die sie auf dem Gotteshaus St. Blasien ^ baben, jhll auf Antrag Uri's iir Baden zur Verhandlung kommen, v. (S. u. Rhcinthal). dcs" x. u. (S. u. Sarganö). «. Nachdem Uri, Unterwalden und Zug bei Eröff- I>je„ ^ ^angresscs erklärt hatten, nicht neben dem zweiten Deputirten von Schwhz, Sicbncr Spörli, Ursen, dagegen aber unterdessen andere Berichte eingekommcn sind, läßt man die Sache ohne 67 530 Juni 1664. »«,. Der weltliche Stand im Wallis zeigt den Empfang des jüngst dahin abgegangen Alteration Yassiren. Schreibens an und ist zur Bcschikung der auf nächsten 10. Augnst angesezten Confercnz bereit. aus dem Schwyzer Exemplar. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Thurgail. Rheinthal. Sargans. Baden. Lauts. »» » v. I, Art. 503. Kirchliches »nd Glaubenssachen. „ 603. Stifte und Klöster. „ 656. Locales. Art. 262. Kirchliches und Glaubenssachen. Art. 17. Beanite. Art. 318. Kirchliches und Glaubenssachen. „ 267. Festungsbau zu Baden. I' «I Art. 361. Schifsfahrt. „ 100. Zehntsachen. „ 568. Stifte und Klöster. Art. 5V. Obrigkeitliche Güter. „ 63. Judicatur- u. Competenzanst^^ I». Art. 229. Geistliche. :Zs«. Cvnferenz der vier evangelischen Städte. Aarau. 22.-2». Juni (12.—14. alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 157, kol. 17. Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Waser, Burgermeister; Salomen Hirzel, Statthalter. Samuel Frisching, Neuner; Oberst Gabriel Whß, des Raths. Basel. Andreas Burkhard, dcS Joh. Rudolph Burkhard, Stadtschrciber. Schaffhausen. Leonhard Meyer, Bürgermeister) Ott, Statthalter. «. Bern hatte diese Confercnz angeordnet weil es vernommen, daß Frciburg die ganze Bev^ des Kantons beeidigen lasse und zur Verschwiegenheit verpflichte, zu einem Ucberfalle Bcrn'S sich > ^ bei Freiburg bereits 150 Dragoner aufgestellt habe, wahrscheinlich am St. Johannistag Z" sah sich daher in der Lage, seine Bundesgenossen um Hilfe anzusprechen, um für alle Fälle g<"' ^ sein. Mit Verwunderung über ein solches Wagniß des schwächer»! Standes Freiburg, jedoch >" muthung, daß er sich auf fremde Hilfe stüzc, wurde bundcögcmäßc Hilfe zugesagt, eventuell gäbe des königöfeldischcn Projects, von Seite Basels und Schaffhauscnö mit Vorbehalt des I». Auf Bern'ö Vortrag, daß Solothurn die Mannschaft von Buchcggbcrg gemustert und den Angehörigen verboten habe, aus dem Bcrncr Gebiet Salz zu kaufen, während doch der betreffe"^ Punkt zur Entscheidung an Säzc gewiesen sei, wird gefunden, es sei die schiedrichterliche lichst zu beschleunigen; doch hätte Bern auch eine uachdrükliche Protestatio» nach Solothurn ^ ^ mögen. «.Der Antrag Bcrn's auf Anordnung eines Bettagö wird zu weiterer Bcrathung rcchnung verschoben. «I. Die vertrauliche Bercdung zwischen Zürich und Bern werden bcidersu^ gesandte mündlich ihren Regierungen berichten, v. (S. u. Baden), f. Uebcr die Acndcrungc>^ die katholischen Stände in besonder»! Confercnzcn zu Luccrn in gemeinsam gefaßten Beschlüsse" ^ftllt rcchnttngötagsazungen vornehmen, und über die Hindernisse, welche in der Grafschaft Baden cntgcge Juni 1661. 531 menn Einer, dem Auffallswcise ein HauS oder Gut heimfallc, selbes einem Evangelischen ver- ^ oder verleihen wolle, sowie über die Ungleichheit, daß die evangelischen Geistlichen in den gemeinen ogteicil dem weltlichen Richter unterworfen sein sollen, die papistischen aber nicht, soll bei der Jahr- weiter Rath gepflogen werden. In den Abschied, ob der aus Picmont angekommene Stu- "s von Basel vder Schaffhauscn angenommen und unterhalten werden solle. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgcnheiten! v. Art. 268. Festungsbau zu Baden. Jahrrechnungs-Tagsazung der XIII Orte. Baden. 3. Juli. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. 1,1, k»I. «a. ^ Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Joh. Balthasar Keller, Statthalter. 3oh. Rudolph Willading, Sckelmeistcr; Samuel Frisching, Nenner. Lucer n. Christoph Pfhffer, Jakob Hartmann, Statthalter. U ri. K. Emanuel Bcßler, Landammann; Joh. Jakob von ^^ingcn, des Raths. Schwhz. Kaspar Abhbcrg, Landammann; Leonhard Spörli, Siebncr. Unter- ^ Johann Jmfcld, Landammann, von Obwaldcn; Bartholomä Odermatt, Landammann, und Hermann, des Raths, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Wilhelm Heinrich, ^»»iiann. Glaruö. Joh. Heinrich Elmcr, Landammann; Fridolin Marti, Statthalter. Basel. Rudolph Wcttstein, Bürgermeister; Joh. Rudolph Burkhard, Stadtschrciber. Frei bürg. Franz ^ ^ ^tirau, Schultheiß; Fr. P. Vondcrweid, deö Raths. Solothurn. Joh. Friedrich Stockcr, beid ^ ' Pctermann Suri, Sekclmcistcr. Schaffhauscn. Leonhard Meyer und Johann Mäder, v ^"Mrmeister. Appenzell. Bartholomä Näff, Landammann, von J.-Rh.; Johann Tanncr, " a'nmann, von A.-Rhodcn. üblichem Gruße und nach vielfacher Erörterung der Frage, ob man eine Tarifirung im einführen wolle, fand man i» Bezug ans das lcztcre, namentlich mit Hinsicht auf Einwcn- u>,/^ ^^^ls, zwckmäßigcr, einstweilen die Sache gehen zu lassen, jedoch sollen die groben Gold- Tchrc"' über den gegenwärtigen Ems gesteigert werden. !e. In einem von Zürich vorgelegten rech«.,, des Königs von Frankreich (dat. 22. Juni) versichert dieser, die von de la Barde übcrgcbcncn eingesehen zu haben, die zur Beschwörung des Bundes erforderlichen Anordnungen treffen und ^ durch einen Gesandten die Proben und Zeichen königlicher Wohlgcwogcnheit erweisen zu wollen. Schreiben vom 28. Juni meldet de Lomcnic-Bricnnc, daß er auf die Zuschrift vom 18. April ^ ""tworten habe, sondern nur versichern könne, daß der König höchst zufrieden sei, und nach trzci Frieden die Eidgenossen die ersten sein werden, gegen welche ihre Majestät die „Effecten" Neu Desselben Inhalts ist ein Schreiben de Lionne's vom 27. Juni. Da die Erwartung, daß der igte sranzösische Gesandte de la Barde persönlich eintreffen werde, sich nicht erfüllte, wurde an den 532 Juli 1661. König, sowie an de la Barde, Briennc und Lionnc schriftlich das Vergnügen :c. bezeugt, und die ^ stellung der Briefe dem im Hofwescn erfahrenen Oberst Lochmanu aufgetragen. «. Da von den hcißcncn österreichischen Erbcinungögcldcrn weder in Baarschaft noch in Salz etwas erfolgt ist, wnd Mahnschreiben nach Innsbruck abgehen zu lassen beschlossen. «K. Der Bischof von Basel bezeugt du^ seinen Rath Karl von Ligcrtz seinen Dank für die in der Angelegenheit des leztern mit vr. Bassant bei dem Kaiser gemachten erfolgreichen Verwendung, zu Folge welcher wirklich die Ziehung Appellation von Neuenstadt nach Speyer inhibirt, die Inhibition jedoch in Speyer durch Bassant w> rükstcllig gemacht worden sei. Indem man das verlangte Zcuguiß, daß Ncuenstadt innerhalb deS ezinn eidgenössischen Bezirks liege, zwar neuerdings bewilligt, wird dem Bischof zugleich gütliche Transac^ empfohlen, r. Auf Anregung Appcnzclls ist dem Herzog von Oesterreich zu schreiben, daß d>c ^ Appenzell am Rheine von den dortigen Zöllnern mehr belastet werden, als der Vertrag von 1654 M ^ und Remedur zu verlangen, k. Der Antrag, daß die durch Rauben und Stehlen lästig gewordenen Z'iss' ^ und Heiden mit vereinigten Kräften aus dem Lande getrieben und die mit falschen Briefen und Siegel" " Lande herumfahrenden fremden Bettler und Steuersammler verwiesen werden sollten, wird den Reg>^"'^ heimgebracht. K. Rudolph Maler, Wirth in Ober-Hittuau, bittet um Schild und Fenster. In den Abss)' I». (S. u. Luggaruö). l. Dem Gesuche Uri's, daß der Universität Frciburg im Brcisgau, welche g^. Verwendung ihrer von der Regierung von Frciburg der Familie Roll als Faustpfand übergcbenen, ^ die St. blafischcn Gefälle gestellten Pfandbriefe protestirt, von Seite der Eidgenossenschaft ein krät"^ Jnterccssionsschreiben zugesandt werde, wird entsprochen. Ii. (S. u. Luggarus). I. (S. u. Bade")- ^ Bei Empfang der durch den Secrctär Boisson übergcbenen Erbeinungögelder der Freigrafschaft Bwö' wird versprochen, bei der Bundcsbeschwörung mit Frankreich sich für die Neutralität derselben zu verwc" i». (S. u. Thurgau). «. Auf Erinnerung Luccrnö und der andern katholischen Orte, daß vor » Jahren wegen der bei Erwählung der Landvögte in GlarnS gewöhnlichen großen Wahlauflage Bc >- ^ getragen worden sei, den Landvogt Elmcr in die Frciämter zu bestätigen, nun aber bei der Landvögte nach Baden und in das Rheinthal abermals große Auflagen gemacht worden seien, vcrp ^ die Gesandten von Glaruö, daß das eidgenössische Mahnungsschrcibcn bereits einen guten Eindruk habe, ein nochmaliges Schreiben noch bessern Erfolg haben möchte und ihnen selbst erwünscht sei, Landvogt Blumer nur mit einem halben Gulden auf jeden Landmann und mit 26V Gulden >" ^ Landessckcl belegt worden, auch in Baden schon aufgezogen sei. Beschluß: Bei Blumcr wolle man ^ sich beruhen lassen, dagegen sei die Beeidigung des in das Rheinthal bestimmten Landvogts ^ folgenden Jahre aufzuschieben und dem Stande Glaruö die Erklärung zuzustellen, daß, wenn jene nicht abgeschafft und auf die Bezahlung der 266 Gulden, wie in andern Orten, beschränkt werde, ^ Glarner Landvögte mehr werden angenommen werden. Zugleich wird der Beschluß erneuert, da> ^ LandvHgtc ihre Rechnungen mit Anfang der Jahrrcchnungötagsazungcn nach Baden einsenden solle"- ^ (S. u. Thurgau). q—t. (S. u. Sargans). ,i. Auf wiederholtes Ansuchen der Stadt Aushändigung der dem Stcinmez Andreas Schmid zugehörigen 466 Gulden antworten die katho > Orte, daß dieses Geld bereits, und zwar laut Recht und Gesez, zu Händen der obrigkeitlichen bezogen sei, daher nicht zurükgestcllt werde. Glarus will die Frage, ob der dahin abgegebene ^ zurük zu geben sei, heimbringen; Zürich ist für seinen Antheil zur Rükerstattung bereitwillig. Juli 1661. ^ Organs). (S, u. Thurgau). ^ (S. u. Sargans). ) u. «. («- u- Rbentthal). »».^(S. u. ^urgau). (S. u. deutsche gem. Vogt, übcrh.). er. «S. (S. u. Thurgau). » ^ (S. u. Thurgau). Iii». Glaruö trägt vor. wie in früherer Zeit zw., ) ^ freier Abzug beobachtet, im Verfolg aber eine Abänderung getroffen und nun,eine beuten eine weit größere Summe, a.ö die Abzüge betrage., möchten, in Arrest gelegt worden se. "essen "^ersuche auch zu keinem Ergebnisse geführt haben, daher Rath und Hilfe bei den Miteidge- "'cht werde. Schwhz will wegen Mangel an Instruction um so weniger eintreten, da die Sache F.ei'^ ^)öre. zzxidx werden gemahnt, sich gütlich zu vertragen, ll. (S. u. Baden), ik.lt.» (S. Frei; ü» (S. u. Baden). «»»». (S. u. Frciämtcr). i»i». (S. u. Sargans), «a. (S. u. ^er). ^ ^ ^ Thurgau). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. Zürich beigestimmt hat, daß die von Glarus ernannten Landvögte, sofern die ihnen gesezte ^isticl ^ abgeschafft werde, nicht mehr zugelassen werden sollen, hicmit nur noch drei un- Punkte übrig geblieben sind, wurde bei dem Schlüsse der Tagsazung auf Begehren des Statt-- so Confcrenz gehalten und lezterer ermuntert, als ein Landcshaupt die gänzliche Einigung ^be„ fördern, da sonst die Landvögtc von Glarus ausgestellt würden, — was zu thun von dem- ^'gesagt wurde. Frciburg und Solothurn theilen mit, daß, wie verlaute, Wallis Bc- hew.» die BundeScrncucrung vorzunehmen, ohne daß vorher unter den V Orten die Einigkeit s^tci > erinnern zugleich, wie nachthcilig jene Mißhclligkcit gegenüber der Eintracht der Gegen- ">.d ' ^vterdesscn auch Solothurn durch die von Bern gelegten Arreste geschädigt werde. Da Uri "»ch ' ^wohl ohne dießfällige Instruction, sich zu endlicher Ausgleichung geneigt zeigten, wurde wx^ bleiben werde, und ersucht die Stände um die Reciprocität. Obwohl mehrere Stände, in ">»k' ^ der mit dem früher.. Bischöfe (von Schönau) beschworene Bund nicht dahin stylisirt ^""b " Rcccß einzugehen Anstand nehmen, wurde dennoch dem Begehren stattgegeben und der ^ hinter ihm liegenden Originale jenes Rcecsses den andern Ständen abschrift- ^ ^ machen, im. Da Solothurn anzeigt, daß ihm von Bern wegen des BucheggbcrgcS ^>de.n Zugekommen sei, wird ihm gerathcn, diese Protestatio., einfach mit einem Schreiben zu welchem es sich auf den Posseß berufe, ohne rechtlicher oder gütlicher Handlung zu gedenken, bei /' Baden). Oberst S. H. Crivclli entschuldigt im Auftrage des Grafen Franz Casati ^ ^^"ien verbündeten Orten schriftlich die Abwesenheit des leztern und das lange Ausbleiben ""b verheißt, unter Anerbictung aller für die verbündeten Stände erwünschten Freundschaft b'ese baldige Eintreffen der nöthigcn Baarschaften. ES wird ihm erwidert, daß man besonders ^'Hungen gerne vernommen habe; wenn sie aber nicht bald in Erfüllung gehen, werde man 534 Juli 1661. eine Gesandtschaft nach Spanien an den Hof abgehen lassen, obwohl dieß dem Gnbcrnator von und dem Gesandten Casati Verdrießlichkeiten bereiten könnte, xx. (S- u> Frciämter). ^ ^ Baden). Nachdem Uri und Zug sich mit einander verglichen haben, daß Landvogt Lusscr j" die dem Lieutenant Wickhard abgenommenen 160 Dublonen zurükcrstattcn solle, wird dieß in den A zu sczen befohlen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Art. 185. Religivns- und Glaubenssachen. Deutsche gem. Vogt, iiberh >»>» Thurgau. Rheinthal. Sargaus. Baden. Freiämter. Luggarus. ii i» »»»» «?«? I i». «. « I II II „ 59. Allgemeine Verwaltungssachen. „ 299. Rechts- und Gerichtssachen. „ 614. Stifte und Klöster. „ 101. Zehntsachen. „ 362. Schissfahrt. Art. 83. Rechts- und Gerichtssache». Art. 18. Beamte. „ 51. Obrigkeitliche Güter. „ 52. Obrigkeitliche Güter. „ 190. Rheinwuhre. Art. 44. Gefälle und Einkünfte. 167. Abzug. „ 45. Obrigkeitliche Güter. lilt. Art. 5. Beamte, imii. „ 137. Geleit. Ii. Art. 136. Zollsachen. I«.. „ 137. Zollsachen. «1,1 II» «I«I n. v. X. II» vv. «»« XX. Ml Art. 657. Locales. „ 509. Kirchliches u. GlaubenSsa-b ^ „ 604. Stifte und Klöster. „ 210. Rechts- und Gerichts!-^''- „ 211. Rechts- und GerichtSsa^ Art. 176. Vcrhältniß z .d .Graf.v .H^" Art. 53. Obrigkeitliche Güter. „ 84. Rechts- und GerichtSs»^' „ 229. Stifte und Klöster. Art. 269. Festungsban zu Bade», -^t. „ 64. Judicatnr- u. Compete»»«'" Art. 212. LocaleS. „ 164. Kriegswesen. IO Art. 133. Zollsachcn. Conferenz der evangelischen Orte bei Anlaß der Jahrrechnungs-Tagsazung zu Baden. 3. Juli. Staatsarchiv Bern. Evang. Absch. Bd. H, toi. i. Gesandte: Dieselben wie auf der allgemeinen Tagleistung. (Für evangelisch Glaruö La» Elmer). «. Auf den 24. October a. Kal. wird ein Fast-, Bct- und Bußtag angeordnet. I»« „ hel v. Mit der Anzeige, daß man Aussicht habe, sich mit den Landölcutcn der andern Religion streitigen Punkte zu vergleichen, verbindet Glarus die Bitte um Untcrstnzung, wenn es in der a Sizung gegen die von Schwhz im Streite über Erböabznge eingcsck)lagencn Proceduren werde. «>. Basel empfiehlt den Dr. Colladon, der das eidgenössische Schreiben der königliche" ^ von Großbritannien eingeliefert und ein Tractätlcin über Erlernung der Sprachen eingesandt Juli 1661. 635 ^ Kognition. Es wird aber nicht eingetreten, e. In Bezug auf die im Juni zu Aarau berathcnen ^^"^estimmungcn finden Basel und Schaffhausen bedenklich, so viele spoeiulin abzureden; jeder Hfl» ohncdieß thun, was die Bundes- und Religionsgemeinschaft bei feindlichen Angriffen zur ^ wache. Zürich und Bern dagegen wollen bei jener gepflogenen Abrede so lange bleiben, bis man sich einige, k, Bern meldet, daß der mit dem Briefe an den Herzog von Savoyen leist ^ Rittmeister Andres, 192 Kronen Kosten gehabt, hicmit jede der vier Städte 48 Kronen zu k" habe. 55. (S. u. Baden). «»dl in. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheitcn: >». Art. Ztg. Kirchliches und Älaubenssachcn. «. Art. 27V. Festungsbau zn Baden. »SS. Conferenz der drei Städte Lucern, Freiburg und Solothurn. Solothurn. 1««I, «. Juli. Staatsarchiv Luccr». Acten: RcligionShändcl. ^ucern. Alphonö Sonncnbcrg, Bauherr. Frei bürg. Oberst Niklaus von Praro- ^°^ihurn. Joh. Wilhelm von Steinbrugg, Schultheiß; Christoph Bhß, Venner; Wolfgang Gemeinmaun, — sämmtlich Geheime Räthc. ^ dre^ vorgenommenen Musterungen und KricgSpräparationen waren zu verdächtig, als daß verein/ hätten unterlassen dürfen, ihre alten Abreden zu erneuern. Nach verrichteter Begrüßung ^ ^ folgeitdc Punkte: t) Das geheime Alphabet und die heimlichen Wortzeichen ^» beibehalten. 2) Für Solothurn sind besonders Ölten und die Klus wichtige Pässe; in lcztcrem i^^ Bvsto fassen und von da aus sowohl Solothurn und Ölten als auch das Thal und das . Trinen und zugleich die Brükcn Wangen und Aarwangcn im Gesicht halten. 3) Dem Feinde soll die ^ allerlei Diversionen Abbruch thun. 4) Wird eine der drei Städte angegriffen, so kommen ihr ^ Luc ^ zu Hilfe. 5) Jede Obrigkeit hält sich in Bereitschaft durch Rüstungen und Magazinirung. vielmehr die V Orte) schirmen die Sinscr und Giölikcr Brüke und die Pässe Mellingen für Baden und Rappcrswyl, sammt andern uothwcndigcn Posten (oder*) vielmehr Luecrn sorgt >»l)l) ^^^en, Uri für Baden, Zug für Mellingen und die Sinscr Brüke, die IV Orte für Rappcrs- ^„Ucmman bisher von fremden Fürsten und Herren schlechten Succeß verspürte, werden Freiburg bei Rom, Wallis, Savoyen, Burgund und andern katholischen Staaten brej '»achcn. Durch solche Mahnungen wird man wenigstens Kunde erhalten, wessen die bei ^ Nothfall sich zu versehen hätten. 8) Auch in Moyland, bei den italienischen Fürsten und ^chos ^"^^lfischen Untcrthanen wird Lucern sondircn. 9) Schultheiß von Steinbrugg wird mit dem s°ll unterhandeln. 10) Kann der Festungsbau in Aarburg nicht mehr Hinterhalten werden, , - VI' — O"" ^ ""'O ' ' ' doch Bern zu hindern suchen, anderswo Aehnliches zu thun. 1l) lieber die Vorgänge in Zürich im Abschiede angebrachte (lorrecturen. ^°» Lueern 53« Juli 166t. und Bern gibt man sich gegenseitig fleißige Nachricht. Freiburg hält besonders das welsche Land im ^ und sucht die Verbindung desselben mit Deutsch-Bern zu hindern. !2) Frciburg und Solothurn, ^ Bern durch überaus große Drangsale, neue Zölle, Vertragsverlezungcn beschwert und fortwährend^ droht, bitten Lucern um ein wachsames Aufsehen und versprechen bereitwillige Erwiderung mit Leib, ^ und Blut. Der Paß unterhalb Ölten, wo die Gebiete der Stände Lucern und Solothurn einandn nächsten sind, soll durch die Amtleute von Wikon und Ölten in aller Stille untersucht werden. lP' hier nicht genug erläutert ist, soll nach Inhalt früherer Abschiede ergänzt werden. Conferenz von Lucern, Unterwalden und Zug. Lucern. 3V. Juli. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. l.1, toi. 1«. Gesandte: Lucern. Christoph Pfyffer, Schultheiß; Jakob Hartmann, Statthalter; Landvog^^ Christoph Kloos; Alphonö Sonnenbcrg, Bauherr. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landaw ^ von Obwaldcn; Bartholomä Odermatt, alt-Landammann, und Hans Ludwig") Lussi, Statthaltc», Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter, und Wilhelm") Heinrich, alt-Ammann. t». Um auf die Conferenz vom 7. August die friedliche Ausgleichung der Orte Uri und SclM'' zubereiten, werden die bereits vorhandenen sechs Entwürfe nochmals erwogen und in Betracht ^ daß die Mißhelligkcit schon so Vieles in's Stoken gebracht, auch auf die Bundescrneucrung mit ^ Einfluß geübt, der Bischof von Constanz und die Prälaten von St. Gallen und Einsiedel» 6'" , sölmung gemahnt, nicht weniger auch die übrigen katholischen Orte dazu aufgefordert haben. ^ ^ unter jenen sechs Projekten.das fünfte den meisten Beifall gefunden, erschien noch zwckmäßigcr ^ Entwurf, nämlich: allen dabei intcressirtcn Orten und Obrigkeiten sei in bester Form die Hoheit, Jurisdiction, Recht und Gerechtigkeit vorbehalten, so daß gegenwärtiger Vergleich ih^u ^ Ansehen, Reputation und Gewalt keinen Abbruch, Nachthcil noch Schwächung gebären oder » ^ ziehen soll. Demnach werden beide Orte Uri und Schwhz fürbaßhin nach dem Ezcmpcl der liebe» ^ vorder« die alten Bünde beobachten, einander die schuldige Pflicht leisten. Deßwegen, und Z" ^ zeugung ihrer beiderseitigen Freundschaft, haben sie, was etwa dem einen und andern in den ^ gangencn Jahren unbelicbigcs und ungutes widerfahren und vcrloffcn, cinmsithig dergestalt daß hicmit alles mit vollkommenem Vergessen ewig vergraben sein und bleiben soll, und defsentwegcu mand sich solle zn entgelten haben.— Wegen Kürze der Zeit wurde der Gedanke, durch eine T>cpu^ den beiden Orten diesen Entwurf einzuhändigen und zu empfehlen, aufgegeben und eine durch ^ pressen Läufersboten zu überbringende schriftliche Mitthcilung mit empfehlendem Begleitschreiben erachtet, in der Meinung, daß, wenn eines dieser Orte oder beide hintcrstcllig würden, uian ü -) Die Taufnamen dieser beiden Gesandten aus dem Nidwaldner Exemplar, Juli l66t. 537 ^ ^nrg und Solothurn über Abordnung einer Gesandtschaft und Anwendung bundeSgemäßcr Bestim- do ^^^)en werde. I». Ucbcr die von Lieutenant Karl Wolfgang Wickhard von Zug gegen Land- 3 Lusscx in Lauiö geführte Beschwerde sollen die cnnctbugischcn Gesandten instruirt werden. Conferenz der VII katholischen Orte. Lueern. 7. und 8. August. Staatsarchiv L»c«r». Alig. Absch. Bv. IN, Ivl. 101. Gesandte: Lucern. Christoph Pfhffcr, Schultheiß; Eustach Sonnenbcrg, Kornhcrr; Joh. Christoph - Alphous Sonnenbcrg, Bauherr. 'U r i. Karl Cmanucl Bcßlcr, Landaminann; Joh. Franz Jm- ^^^'^^udammann; Karl Anton Puntiner, Statthalter. Schwhz. Kaspar Abhbcrg, Landaniinann; Joh alt-Landain»>ann. Nntcrwaldcn. Johailn Jmfcld, Landaminann von Obwaldcn; Bra Stulz, Laildammann, und (Joh.) Melchior Leu, alt-Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Karl Tnr Statthalter. Frei> burg. Franz Peter Gottran, Schultheiß. Solothurn. Pctcrmann ' ^^elmcister; Joh. Georg Wagner, Stadtschrciber. Auswechslung der Begrüßung der Gesandtschaften eröffnet zuerst Uri, daß bei dortiger Re- Zlejch^ Ginladung zur Conferenz bereitwillige Aufnahme gefunden habe, auch das zugesandte Aus- Bcrathung gezogen worden sei, die Gesandtschaft aber, bevor sie sich darüber aus- i„ ^krnchmen wolle, was die übrigen Orte davon halten. Ebenso erklärt Schwhz sich bereit, Jyst ^ ^ das Project bcrathcn zu helfen, waö die Gebühr mitbringe, jedoch will cö zuerst seine Lrtc ^ Gesandten von Lueern, Untcrwaldcn und Zug vorlegen. Nachdem nun die andern drei ^be,i äußert sich Schwhz: Man habe in Schwhz die Meinung'gehabt und noch nicht aufgc- aber« ^ in ihren Urthcilen schärfer verfahren seien, als Schwhz selbst; nach dem Projekt die ^ Sache den Anschein, als wollen sich andere intcrcssirtc Orte ans der Sache ausschrauben und schuft ^ allein aufbürden; Schwhz sei jedoch entschlossen, zwar in allem andern mit Uri Freundes ^ ^'gcn, uur auf der Forderung des Kostencrsazeö zu beharren und bei dem Vorbehalte, daß schöbe ^ Urtheil von Schwhz durch das Project nicht, wie man in Uri glauben machen wolle, b^g Als hierauf die drei Orte, über diese Erklärung von Schwhz befremdet, mit Uri, Frci- >n dc^ >>> ^^thurn in Bcrathung traten und ihre Anträge erläuterten, und Uri die Ansicht aussprach, ^ die terinun, welche hier in Frage kommen, gar zu „vast ingczogcn" und nicht generell ^ Alachs ^ ^ Verhandlung für diesen ersten Tag abgebrochen. Am zweiten Tage, als man über die ^ ^^mdc Conferenz eintreten wollte, kam man, in der Ucbcrzcugung, daß sie ohne vorangc- ^ri»,f "^)uung keinen Erfolg habe, wieder auf das Project zurük. Freiburg und Solothurn drangen einigen Worten sich zu stoßen; die drei Orte erwiderten, höchstens so weit gehen zu ^»d Schwhz alle fünf Orte genannt werden. Die beiden Städte suchten nun Uri ^ nach dieser Abänderung ebenfalls für daö Project zu gcwiuncn, erhielten aber die früher» 68 638 August! 1661. Antworten, daher denn ihren drei Deputirtcn noch zwei aus der Session beigegeben wurden, um ^ lich Uri zur Bcistimmung z>l bewege« Wie auch jcztdie Gesandten von Uri an der Forderung festhielten, „d" Vergeh auf allcö, waö unbelicbigcS vorgefallen, sich crstrekc und sie und die Ihrigen einbegriffen und für ^ Künftige Jedermann versichert werde," und Hoffnung machten, in dieser Form auch bei dem Stande dein Antrage die Genehmigung zu verschaffen, und die Beiordnung von noch zwei Deputirtcn nicht bewirken konnte, blieb nichts übrig, als den Sachverlauf au die Regierungen zu berichten. ^ ^ stimmig war man, hinsichtlich deS Wallis nach dem Befund der Konferenz vom März 1657 sich ^ ^ nehmen und auf den 1533 geschlossenen Bundcsvcrtrag hinzusteuern, e. Ucber die Obedienzgejand^ ^ bei Papst Alexander VII. berichten Eustachius Sonncnberg, Melchior Leu und I. Georg Wag^ ^ gänzlicher Zufriedenheit. Daö zurükgcbrachtc Credcntialbreve wurde Sr. päpstlichen Heiligkeit diu ^ ^ besonderes Schreiben zu verdanken beschlossen, auch den vornehmsten Kardinälen solche DanksclM ^ ^ sandt, in der Hoffnung, daß cö als Erinnerung an die bei der Abreise den Gesandtschaften klärungen diene. Den drei Gesandten wird ihre Mühe in offener Session verdankt. «I. Solothuru ^ daß auf die bei der lczten Jahrrechnung projcctirte, an Bern abgegangene Contra-Protcstation m' ' ^ Autwort eingelangt sei. Man rathct, noch länger zuzuwarten, und verspricht getreuen Beistand. ^ jungen Tanner von Uri, welcher um Aufnahme in den Malteser Orden wirbt und zu solchem Z^^^, Rom reisen will, wird ein Empfehlungsschreiben bewilligt. Ebenso einem I. S. Pilgrim d^u ^ dingen, Bewerber um eine Domherrnstelle in Konstanz, k. Die auf guter Bahn befindliche des Bruders Klaus ist durch ein darauf bezügliches Schreiben nochmals anzuregen. An du christlichste Majestät ergeht das Gesuch, das päpstliche Decret, betreffend die ubstinontinrios der ^ zicnscr Klöster, auch in Frankreich vollziehen zu lassen. I». (S. u. Thurgau). I. u. k. (S- ämtcr). I. (S. u. Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnhctten: Thurgau. I» Art. 25. Beamte. I. Art. 212. Justizsachen. Freiämtcr. I Art. 220. Localis. It. Art. 165. Kriegswesen. Z5S Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Nogteien regierenden XII Orte zu Lauis. I«. August (auf Laurcnzcntag). Staatsarchiv Zürich. E»netb. ASsch. Bd. ll>3, kol. 366. — KantoiiSarchi» Schaffhaufe». i Gesandte: Zürich. David Holzhalb. Bern. Gabriel Whß, Oberst. Lncern. 3^^' ^^>i. G öldlin von Tiefenau. Uri. Julius Heinrich Crivclli. S ch w y z. Rudolph Rcding. tlutcrw Kaspar Christen. Zug. Joh. Peter Trinkler, alt-Landvogt der Frciämter. Glarus. (Fridolin) Strciff, Landeshauptmann. Basel. Leonhard Felder. Frciburg. Peter M>ülu^ Herr. Von Sidcrö: Franz Curtcn, Panncrhcrr. Von Lcuck: Jakob Allel, Pannerhcrr und Meher. Raron: Joh. Roten, Meher. Von Visp : Kaspar Burgincr, alt-Landvogt. Von Brig; Georg Auf der Fluc, Castcllan und Panncrhcrr. Von Gombs: Mauriz Jost, Panncrhcrr und Meher. ^ Nach der Begrüßung klagen die Abgeordneten der Zchndcn, daß die Abgeordneten des Bischt ^ Domcapitclö auf der Reise sich zu ihnen gesellt und nach ihrer Instruction gefragt, sie ihnen dieselbe a eröffnet haben, von ihnen dagegen die Mitthcilung der vom Bischof und Domcapitel gegebenen verweigert worden sei, daher sie sich nun veranlaßt sehen, die Eröffnung der lcztcrn zu verlangen. ^ Abgeordneten dcö Bischofs und Domeapitcls erklären, daß sie den Abgeordneten mehr nicht zeigen sagen können, als was sie ihnen schon mitgcthcilt haben, nämlich daß ihre Instruction überhaupt > ^ laute, mit den Zchndcn einig zu gehen, jedoch den Rechten dcö Bischofs und Domeapitcls nichts zn geben. Die Abgeordneten der Stände lehnen ab, in diesem Zwiste zu entscheiden, und mahnen zu g scitigcr Verständigung. Endlich sprechen die Abgeordneten der Zchndcn sich dahin aus, daß sie vor aus Anerkennung der freien Demokratie ihrer VII Zchnden und ihres Standes als respudliou Bcfugniß, für sich allein und ohne den Bischof und das Capitcl Bündnisse zu schließen, fordern >u» ^ Nachdem erklärt worden, daß diese Jndcpcndcnz als selbstverständlich vorausgcsezt werde, wurde , zu entwerfenden Bundcsartikel eingetreten und Folgendes in Antrag gestellt: 1) Die VII kalho >> Orte gestehen den VII Zehnden den Titel Republik zu; Z) Zwck des Bundes ist Verteidigung bor mcinsamcn Religion, sowie der beidseitigen Länder, Leute, Freiheiten und Rechte; 3) das Burg- und ^ recht bleibt nach Inhalt „dcö Muttcrbundcö"; 4) ebenso verhält man sich hinsichtlich des den Vorschriften dcö frühern Bundes; 5) die Zuzügcr sollen von ihren eigenen Leuten befehligt w und unter ihrer eigenen Judicatur stehen; 6) Eroberung und Beute wird nach Marchzahl des / Volks gcthcilt; 7) in die Steuern, Hilfsgcldcr und Munition, die den Eidgenossen in gcmcinsaincu ^ zügcn zukommen, soll man sich mit denen von Wallis nach Marchzahl dcö Kricgövolkö theilcn, nicht aber iu gemäße Gelder von Fürsten ; 8) hinsichtlich der Präemincnz in Fürstcndicnstcn treten die VII Stände, ^ ^ gcmcincidgcnössiche Sache ist, nicht ein; 9) in den Zöllen sollen die von Wallis gehalten werden w>o^ Eidgenossen; 1(1) der Arreste halben bleibt es bei den Bünden; 11) über die Abzüge mag man sich einzelnen Ständen vergleichen; 12) statt einer Bnndcscrncucrung alle zehn Jahre schlagen die ncten vor, sie alle 20 oder 15 Jahre vorgehen zu lassen. Der Zeitpunkt der Solemnisation dieses nisscs in Wallis wird später kundgegeben werden. Anmerkung. Zu Artikel 8 steht als Randbemerkung: „Diser Pnnctcn ist zu Sitten iu Vcrsamblung beiderseits!" Herren Ehrcngesandten abgelesen vndt für vnnbthig befunden worden, weil die Fürsten allerseits diser Zeiten nach IiweM disponiereut. Vf dem Pundtschwur in Wallis 1V. Novoml-rls 81." (1681). August tkkl. 541 »55 Conferenz der die Bogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden Hl Orte. Brunnen. INN?, 18. August. LandcSarchiv Nidwaldcn. Gesandte: N r i. Karl Emanucl Beßlcr, Landammann; (Andreas) Plantzcr, alt-Landammann; Franz Landschrcibcr, Gesandter nach Bellen;. Schwhz. Kaspar Abhbcrg, Landammann; Georg Auf- ">aucr, Martin Bclmont und Michael Schorns, alle drei alt-Landammann; Oberst-Wachtmeister Joh. y>a»n^ Büclcr; Johann Giger, Gesandter nach Bellen;. Nidwaldcn. (Joh. Franz) Stulz, Landam- ' 3oh. Melchior Leu, alt-Landammann nnd Panncrhcrr; Jakob Mathis, Gesandter nach Bellen;. ^ ^ entworfenen, ans 24 Punkte sich erstrekenden Instruction auf die Jahrrcchnnng und ^ ^-»ldicat nach Bellen;, Bolle»; und Riviera wurde zugestimmt. (Ihr Inhalt ist nicht angegeben.) ^cht^ " Böllen;), r. (S. u. LuggarnS). «I. Nidwaldcn erhalt hinsichtlich der Besorgnis;, Schwhz »ach ^ begründete Gerücht ausgcbrochcncn Piehprcstcns sich zur Verweigerung des Passes Bünden bewegen lassen, beruhigende Zusicherung. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftöanaclcgcnheiten: «. Art. 140. Zsllsachen. I». Art. 304. »»« Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. Bcllcnz. 1001, 3V. August bis 28. September. Landesarchiv Nidwaldcn. Abschied 335): Uri. Franz Jmhof, Landschreiber. Schwhz. Johann Gigcr. Nid- Jakob Mathis. h.. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte HerrschastSangelcgenheitcn: tc. » I Art. 365-373. 542 September 1661. I Schiedsgerichtliche Conferenz der XII und III in den ennetbirgischen Vogteien regierenden Orte. Bremgarten. 7.-S. September. KaiitoiiSarchiv Schaffhaiisen. Schiedsgerichtlicher Vergleich betreffend den Anstand zwischen den die ennetbirgischen Vogteien reg renden Orten wegen des Zolls zn Magadino. (S. Vogtei Luggarus, Art. 141.) :Z:Z8. Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden III Orte. Brunnen. 23. September. LandeSarchi» Nidwaldcn. Gesandte: U ri. Karl Emanuel Beßler, Landaimnann; Joh. Franz Jmhof, nlt-LandamM^ Schwyz. Kaspar Abpberg, Landaimnann und Landeshauptmann; Martin Belmont von Rickc»ba Michael Schorns, beide alt-Landammann; Joh. Franz Rcding, Statthalter. Nidwalden- 3^^ Stulz, Landammann; Joh. Melchior Leu, Pannerhcrr. «. (S. u. Luggarus). l». (S. u. Thurgau). «?. (S. u. Bellenz zc.). «I. Da die Zeit"'" ^ ^ für die Absendung der längst beschlossenen Dcputatschaft nach Mapland günstig sind, wird L»^ innert, die nothigcn Crcdentialicn und Instructionen ausfertigen zn lassen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten! Thurgau. I«. Art. 569. Stifte und Klöster. Luggarus. » Art. 142. Zollsachen. Bellenz:c. «?. Art. 376. »»» Conferenz der die Vogteien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherlitz, Grandson und regierenden Stände Bern und Freiburg. Murten. 2<».—3V. September. Staatsarchiv Bern. Freiburgcr Absch. Bd. tot. 4g». ctvel^ Gesandte: Bern. Hans Rudolph Wurstemberger, Venner, und Georg Tribolet, beide Landvögte von Wiflisburg; S. Gaudard, Gencral-Commissär. Frciburg. Joh. Reinald, Franz Peter Vonderweid, alt-Schultheiß zu Stäfis; Prothasius Alt, Stadtschreibcr, alle dcö Raths. September 1661. 543 ' l^treitiakelten per Unter- »- Voran geht Per eigcnössischc Gruß. Neben von 15751 im Chablais erörtert. 'wen wird Pie Marchangclcgcnhcit (Marchstc.nstzulig sie cini^cu Punkten, besonders in der An- verschoben, pie Vcrmarchung pcö Amtes W>f>o'Mg Arrcstirung zweier dem Swznng von Lngnorre. festgesezt. Hingegen ^ ^ °Ms Eüagniez gehörenper Pserpe Land gt von .Wh^^^ Westes ab Seiten FrciburgS bereits erledigt. i n « - ,«> »ch lm ^Ichttlitz. «. Art. 149- I>. Art. 318. Kurten I,-«. Art. 437-441. A n in e r k u»g. Der Abschied wurde erst am 8./18. März 1662 angefertigt. Conferenz von Uri, Schwyz, Nidwalden und Zug. Brunnen. 1Ä. October. LandcSarchiv Nidwaldc». Oh ^W i. Karl Emanucl Beßlcr, Landammann; Karl Anton Püntincr, Statthalter. Schwhz. '^^chimcistcr Kaspar Abhberg, Landammann und Laudcöhauptmanil; Martin Bclmont und Michael Aoh alt-Landammann ; Franz Rcding, ait-Landvogt von Baden, Statthalter. Nidwalden. dem Stulz, Landammann und Landeshauptmann. Zug. Karl Brandenberg. Statthalter; Land- "W- Peter Trinklcr. ^isci / Wwveranlaßung dieser Coitferenz war die Angelegenheit der rcsignirtcn Canonieatöstclle zu Üvni ^^6tci Thurgau). I». Der von Uri zu Gunsten des Grafen Alphonö Casati an den Weff Spanien adrcsfirten Rccommandation wird beigestimmt, r. Auch zu dem Antrage von Uri, Whäf^ Sohn des Laudschrcibers Paul Alphons Tanncr, Laurenz Tanncr, der sich im Rhcinthal ^ga» Religion halb suspcct ist, wird eingewilligt; dabei soll stille und mit Manier zu Werk die werden. «I. (S. u. SarganS). «?. Um die daö Volk von Schwhz beunruhigende Sage, daß "W PensionSgelder bezahlt, aber von den Particularcn bczogcil worden seien, zu berichtigen, t>eg in Mahland Erkundigungen einziehen, l. Für die Dedication von Cysats Beschreibung '^^^^stättersees sollteil die IV Orte einen Dank gewähren. Was und wie viel ist in nächster W zu verhandeln. ^lldil Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegcuheiten: tz.. ». Art. 570. Stifte und Klöster. «I. Art. 85. Rechts- und Gcrichtssachc». 544 November 1661. :Z4R Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rwiera regierenden III Orte. Brunnen. 1M»1, Ii». November. Landesareliiv Nidwalden. Gesandte: U r i. Joh. Anton Arnold von Spiringen, Pannerherr; Karl Anton Püntincr, Halter. Schwyz. Michael Schorns, alt-Landammann; Joh. Franz Rcding, Statthalter; Franz Sekclmeister; Adam Abcgg, alt-Commissär zu Bellen;. Nidwalden. Joh. Melchior Leu, Herr und alt-Landammann; Joh. „Rudolph" (Ludwig) Lussi, Statthalter. ^ » e. (S. u. Bellen; w.). k. Die Betitlung des Herrn Poccobello als schweizerischer Age"'^^ man sich seiner geleisteten Dienste wegen gerne gefallen lassen und dcßhalb dem Statthalter aufgetragen, dem Nuntius im Namen der III Orte mit größtem Danke zu begegnen, in der daß Herr Poecobcllo in allen Vorfallcnhcitcn günstig einwirken werde. „Daß beiden lobl. ^ Brh vnd Schwylz von Keller Jakob alß »rllumri postillon vmb dcßsclbigcn Theilführung ist worden, Jhnnc dcßcn zuo entledigen, hat man sich solchcß den Obrigkeiten zuo überbringen dcclau A!an sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftöangelcgenheite»: Bellen; n. >»—Art. 377—331. Z4S Conferenz der das Rheinthal regierenden Orte. Bremgarten. Kitil, I<». November. t!<>»dcöarcl,tv Nidivatde». Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Jakob Haab, Sckclmcistcr. Jakob Hartmann, Statthalter. U r i. Karl Emanuel Beßler, Landammann und Landesha")' ^ Schwyz. Martin von Rickcnbach, genannt Bclmont, Landammann. Untcrwaldcn. Joho" feld, Landammanir von Obwalden; Joh. Franz Stultz, Landammann von Nidwalden. Zurlaubcn, Landammann; Jakob Zumbach, Sckclmcistcr. Glarus. Joh. Heinrich Elmcr, „Friedrich" (Fridolin) Marti, Statthalter. Appenzell. Hans Rcchstciner, alt-Landammann von A - ». (S. u. Rhcinthal). I». (S. u. Thurgau). e. (S. u. Luggaruö). «I, (S. u. Rheiutb^^ Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. ^ v. Der Gesandte von Lueern macht Eröffnungen über das Wohlwollen und die Zugestehet ^ bcrcitwilligkcit deö Turiner Hofs, wird daher ersucht, der Regierung von Lueern für diese N ^ ^.^,l und für die Obsorge zu danken, womit sie durch ihren zu Turin gewesenen Dcputirtcn den kat^ Stand gefördert habe. 5. Die von Zürich an Lucern gerichtete Frage, ob man dem Herzoge November l66t. 545 wegen seiner Einsezung in das Herzogthum schriftlich gratuliren wolle, wird bejaht. Die Frage, u»d ^ auf die Beschwörung des Bundes mit Wallis gethan werden könne, da zwischen der Landschaft ^ ^^chofc wegen des Titels ein Span ausgebrochen sei, wird all rökoreullum genommen. I». Pro ^ dortigeil Unkatholischcn den alten Verträgen zuwider an der gewohnten jährlichen ^gar uchmen, die freie Ucbung der katholischen Gebräuche, namentlich Kreuze aufzurichten, Kw» katholischen Kirchspielen nicht gestatten, ein verlobtcS, von der Landstraße weit entferntes »ich/ wollen, die Feiertage nicht mitbegchcu, die von Ausländischen begangenen Fehler nicht ^hiilt^ Zwölfcrgericht abstrafen. Ein Ausschuß, nämlich die Landammänncr Bcßlcr und Jmfeld, "achdx' Auftrag, den Glarncr Gesandten der andern Religion an die Beobachtung der Verträge ^ukljch ^ erinnern, l. u. 1^, (S. u. Frciämtcr). Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftöangelegenheiten: I». Art. 2t3. Justizsachen. » Art. 177. Verhältnis! z. d. Krafen v. HohenemS. «> Art. 298. Verschiedenes, i. Art. 52. Lehensachen. - It. Art. 213. Locales. e. Art. 143. Lollsachcn. Conferenz der das Rheinthal regierenden VllI Orte. Brenigarten. k5. December. Staatsarchiv Zs»rich. ANg. Absch. Bd. 157, kul. 09. — Landesarchiv Nidivalden. : Z ü r i ch. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Joh. Jakob Haab, Sekelmcister. Luccrn. ^iilkc . ^'"aun, Statthalter. U r i Karl Emanucl Bcßlcr, Landammann. S ch w h z. Martin von 8^^' öenannt Belmont, alt-Landammann. Un tcrwaldcn. Joh. Jmfeld, Landammann; Joh. ch„», "kj, Landammann. Zug. Beat Zurlaubcn und Wilhelm Heinrich, beide alt-Ammann; Jakob /' ^^'^kkclincister. GlaruS Joh Heinrich Elmer, Landammann; „Friedrich" (Fridolin) Marti, Appenzell. „Balthasar"(Bartholomä)Näff,Landammann; HanSRcchstcintr,alt-Landaminanil. ^rde' ^ ^einthal). I». Durch Schrcibcil dcö Königs von Frankreich und des Gesandten de la l>»i ^ Geburt des Dauphin den XIII Orten angezeigt und damit die Einladung verbunden, Hhkj,,., ^^^er jn Solothurn sich einzufinden, — was den Ständen mitzuthcilcn ist. t. u. «I» (S. u. ^ Abschied, ob man dem Herzoge von Lothringen durch den Vorort Zürich zu i>», ^ ^rrcinsczung ciil BeglükwünschungSschrcibcn senden wolle, k. (S. u. Frciämtcr). fis. An die ^'kchcn Hof sich aufhaltcndeit Gardclicuteuant Schmid von Uri und Hauptmann Khd von ^ ^ ^llkn den bei Aufrichtung des savohischen Bündnisses versprochenen Stipendien geschrieben ^ ' ^^r>t sie sich dießfalls verwenden. Verhandlungen der katholischen Orte allein. Ans dem Nidwaldncr lä-j'cmplar. ^eilnh^ ill»! 09 Deeembcr 166t. Man sehe auch im Abschnitts Herrschaftsangeleqenhciten! »» Art. 178. Verhält,,. z.d.Kraf.v.Hohenems. ,1. Art. 226. Miinzwese». v. „ 299. Verschiedenes. t. Art. 166. Kriegswesen. Gemein-eidgenössische Tagsazung der XIII und zugewandten Orte. Solothurn. 1«t»I, IS. u 2V. December. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 157, kol. so. — LandeSarchiv Stidwalden. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomon Hirzel, Statthalter. ^ Anton von Grafenricd, Schultheiß; Joh. Jakob Bücher, Venncr Luccrn. Christoph heiß; Alphons Sonnenbcrg, Bauherr. Uri. Karl Emauucl Bcßler, Landainmann; Franz Karl ^ Sckclmcistcr; Joh. Walther Trogcr, des Raths. Schwhz. Wolf Dietrich Rcding, alt-Landa»>'"^^ Martin Bclmont und Michael Schorns, beide alt-Landammann; Franz Rcding, Statthalter. waldcn. Johann Jmfcld, Landammann, und Jakob Wirz, alt-Landamniann, von Obwaldc»^^ Franz Stulz, Landammann, und Joh. Ludwig Lusst, Statthalter, von Nidwaldcn. Zug- laubcn, alt-Ammann; Christian Schön, des Raths; „Heinrich" (Wilhelm) Heinrich, alt-Ammann. Joh. Heinrich Elmer, Landammann; Fridolin Marti, Statthalter. Basel. Benedict Socin, Obcrl ^ mcistcr; Joh. Rudolph Burkhard, Stadtschrciber. Frciburg. Johann Rcinold, LandcSobcrstcr'-^ Raths; Niklaus Vondcrweid, Zeughcrr. Solothurn. Wilhelm von Steiubrugg, Schultht'^^^^ Friedrich Stockcr, alt-Schulthciß; Christoph Bhß, Venncr; Peter Suri, Sckclmcistcr. Schafl^^ ^ Leonhard Mchcr und Joh. Madcr, beide Bürgermeister. Appenzell. Bartholom« Naff, Landaw^^ und Ulrich Suter, Sekclmcistcr, von Jnncr-Rhodcn; Joh. Rcchsteincr, alt-Landammann von Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, Landeshokmeister. Stadt St. Gallen. (Georg) ^ Sckclmcister. Biel. „Johann" (Niklaus) Wpttcnbach, Bürgermeister; (Abraham) Scholl, Stadtl) ^ ». Zürich erinnert, wie der französische Gesandte de la Barde, zum Bchufe dcS Bundeserncucrung heimbcrufcn, nun wieder in die Eidgenossenschaft gesandt worden, von dem durch ihn die Geburt des Dauphins angezeigt, auf seinen Wunsch hin endlich die Tagsazung thurn einberufen worden sei, und trägt darauf an, sich zu dem Gesandten zu verfügen, — was wird. I». Nach Empfang der dargebrachten Gratulationen und Erwiderung derselben eröffne ^ zösische Gesandte, daß es noch nicht möglich geworden sei, die verheißenen 4t)t),0l)(1 Kronen Z" ^ daß der König die beiden Bundesinstrumcnte in Eines vereinigt und den Dauphin mit in eingeschlossen wünsche, daß die Gesandtschaften eine bereit liegende Bundesredaetion cinsehcu ^ Beschluß und Antwort durch einen Ausschuß: Man bedaure, darauf nicht instruirt zu Händen des Königs ein Bcglükwünschungsschrciben ausfertigen lassen wie IttW, hoffe auf ^ verheißenen Zahlungen um so mehr, da jezt der Friede geschlossen sei, sehe aber auch der 1t>5t) in Bezug auf die Obersten und Hauptleutc geschlossenen Tractats, und hinsichtlich der Rheintlml. Freii>»iter. December 1661. 547 ^^^^>ung, sowie der Verschonung von der Anwendung des llroit ä'nudaius auf Habe und Gut sandt' Bezahlung der verfallenen Pensionen entgegen; erhielt hierauf vom französischen Gc- »oblcs" Zusicherungen und namentlich die, daß in Bezug auf das llwlt ä'nulmino ein in Grc- do» ^ ^^"^^cher Freiburgcr die gewünschte Befreiung genießen werde, e. Zu reifer Erdauerung der so- ^ ^anzösischcn Gesandtschaft gemachten Eröffnungen wird auf den 12/22. Januar 1662 eine Tageid Baden angcsczt. «I. Dem Antrage, daß man bei den folgenden Verhandlungen wieder recht klär^^ zusammen halten und auf den Entwurf von 1655 zurükgehen wolle, stellt Schwyz die Er- ^^»über, die rechte Einigkeit bestehe darin, daß man die Bünde treu und aufrichtig halte und ^»sc> ^ erworbenen Rcchtsamcn schüze. «. Da von dem französischen Gesandten auch Mühl- k,». ../'"Fladen war und sich wirklich Abgeordnete von daher eingefunden hatten, wurde von den dernc' ^tcn die Frage, ob man ihnen den Bcisiz gestatten wolle, nach dem Vorgänge von 1648 ülis ^utschiedcn, daher dem Großweibcl aufgetragen, sie mit guter Manier abzuhalten, daß sie nicht ^ ^ Rathhaus kommen. ^!»ndt ^ der katholischen Orte allein. Ans dem Nidwaldner Exemplar; ebenso die Tanfnanien der Nidwaldncr die im Zürcher Exemplar irrig Joh. Jakob Stulh und Franz vussi heiße». Conferenz der Orte Zürich und Bern. Fraubrunnen. 22. December. (12 a. K ) Kanton»arw^ Landvogt Johann Trösch und Landvogt Sebastian Muheim, beide des Raths. Schwh z. Kaspar . Kra»! alt-L->"^ Landammann; Wolf Dietrich Rcding, Pannerherr, und Michael Schorns, beide alt-LandamniaiM Ehrler, Stkclmcistcr. Nidwalden. Joh. Franz Stultz, Landammann; Joh. Melchior Leu ammann und Pannerherr. ». Dem von Luccrn ail Uri übcrschricbencn Antrage, die Relation der jüngst in Mahland Gesandtschaft vor allen dabei intercssirtcn Orten bei nächster badischer Tagsazung anzuhören, wird ^ stimmt, auch Zug ersucht, dieser Ansicht sich anzuschließen. I». (S. u. Lug^arus). «. (S- u. «I. Die Landammänncr Jmhof und Abhbcrg rcfcrircn über ihre Sendung nach Mahland und n wegen der Bcllenzer Bcsazung noch rcstireuden und liqnidirten Zinsansprachcn, die sich auf 29,629 Ka> krönen bclicfen, an welche die erste Bezahlung im Jahre 1663 erfolgen solle. Die darauf vc» Forderung des Landvogtö Trösch von Uri für die von seinem Vater bei der mahländischcn Ka>"' ^ ^ machte Verwendung wird von Schwyz und Nidwalden in den Abschied genommen, t. (S- u ^ gau). f. Uri mag für Behandlung der Lucerncr Marktneuerung und Verrechnung der Rapp Kriegskostcn eine Conferenz veranstalten. K. (S. u. Bellenz w.). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiteii: Thurgail. «. Art. 571. Stifte und Klöster. Baden. «. Art. 321. Kirchliches u. Glaubenssachen. Luggarns. Art. 144. Zollsachen. Bellcnz tc. « Art. 383. Januar 1662. 549 »47 Gemein-eidgenössische Tagsazung der XIII und zugewandten Orte. Baden. I«<»2, 22. Januar. Staatsarchiv L»c«r». Mg, Absch, Bd, INI, toi, l. — KantonSarchiv Baselstadt. do>l Zürich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Solomon Hirzcl, Statthalter. Bern, Anton Schultheiß; Joh, Jakob Bucher, Vcnner. Lucern. Heinrich Fleckcnstein, Schultheiß: von Sonnenberg, Bauherr. U r i, Karl Emanuel Bcßler, Landammann; Karl Schund, Sckclmeistcr. ^^ipar Abhberg, Landammann; Michael Schorno, alt-Landammann, Untcrwalden, Johann g» ' ^^udammann, und Jakob Wirz, alt-Landammann, von Obwaldcn; (Joh,) Franz Stultz, Land- Joh Nidwaldcn, Zug, Beat Zurlanben und Jakob Andcrmatt, beide alt-Amman». G laruS. . Elmer, Landainiiiann; Fridolin Marti, Statthalter. Basel. Benedict Socin, Oberst- Rudolph Burkhard, Stadtschrcibcr. Frcibnrg. Johann „Rhcino" (Reinold); Ru- ^^'^^wcid, Zcugherr, beide dcö Raths. Solothurn, Wilhelm von Steinbrugg, Schultheiß; "Usitcr^ ^^^^^uncr. Schaff!) ansen, Leonhard Meyer und Johann Mädcr, beide Burger- dvn Sl ^ ^ ^ uzcll. Bartholomä Näff, Landammann, von I -Rh,; Johann Tanncr, Landammann, Gco ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ Gallen, Fidel von Thurn, Landcöhofmcistcr, Stadt St. Gallen. Biel. NiklanS Wyttcnbach, Bürgermeister; Abraham Scholl, Stadt- ^)l»s^' ^^ücuössischc Begrüßung, In Erinnerung an den zu Solothurn im Deccmber gefaßten Be- ^Ivich ^^ug auf Solcmnisirung des mit Frankreich geschlossenen Bundes gemachten Anträge in ^crsanimlung in Baden zu berathcn, doch im Zweifel, ob der französische Gesandte noch andere vorzulegen habe, wird gut befunden, in der ersten Siznng über den Wunsch des Königs, ^"udcöinstrnmcntc zusammengezogen und auch des ncngebornen Dauphins erwähnt werde, nicht ^ ^ zweiten Siznng wird von Herrn von Brillac im Namen des französischen Gc- ^^uiorial eingegeben, laut welchem der Gesandtschaft nicht alle gewünschten Mittel angewiesen daß dj^ um die Wünsche der Stände zu befriedigen, jedoch die Versicherung ausgesprochen wird, »>c„ ^ ^^kostcn der zur Bnndcsbcschwörung bestimmten Abordnung nach Paris vom König übcrnom- ^ Aufnahme dcö Dauphins in den Vertrag nebst den andern verlangten Zugeständnissen Hj>^ '6 vermögen werden, der Abordnung der Stände die größte Satisfaktion zu gewähren. Mit >>v„ Mittheilung und im Rükblik auf das vom französischen Gesandten auf der Jahrrcchnung ^Vigte ''^^ebene Memorial und die darin enthaltenen sieben, nun auf fünf rcdncirtcn Punkte, ver- ju ZU dem für alle Stände verbindlich zu erklärenden Beschluß, in einem Gegenmcmorial daß die obrigkeitlichen Ansprachen, betreffend Fried- und EinnngSgclder, Pensionen, verbürgte ferner die Ansprachen der Partikularen, betreffend Dienstgelder der Obersten und Aeaü Zubers der Tractat von 1650, nicht weniger die den schweizerischen Kaufleuten eingeräumten Hungen, dann auch die Forderung, unter die Hundert Schweizer nur schweizerischen Angehörigen 659 Januar 1662. den Zutritt zu gestatten, endlich die Neutralität der Freigrafschaft Burgund gehörige Bcrüksichtig»»3 ^ funden haben müssen, bevor zu der gewünschten Zusammenziehung der Bundesinstrumentc und zur ^ serirung des Dauphins Hand geboten werden könne. Nach Ucbcrrcichung dieses Gegenmemorials a ^ wortetc der französische Gesandte zuerst mündlich, dann auch, obwohl in Bezug auf die Frcigrafsch»^ ' anderm Sinuc, schriftlich: Die Erinnerung an die zu Befriedigung der Ansprachen vorerst zu bezahle» ^100,000 Kronen sei allerdings begründet; es sei auch des Königs Absicht, allmälig diese ständig zu liefern; allein seine Finanzen haben noch nicht nach Wunsch geordnet werden können; in»» ^ mögen die Abgeordneten sich zur Reise anschiken, die Verzeichnisse ihrer Forderungen »utnclM" die Abordnung beförderlich, noch vor dem Antritte der auf den 15. April bestimmten großen haw' König liebe es, in solchen Dingen selbst zu handeln, und werde um so geneigter sein zu entspreche»,^ ^ lungen mit den einzelnen Ansprechen« fernen« Fortgang gestatten; den Kaufleutcn werde auf bcg«'»^ Königs, in Paris eintreffe; hinsichtlich der Ansprachen der Particularcn möge man den Vergleichs»^» Klagen bei den Behörden Recht verschafft werden; über die Compagnie der Hundert f« am leichtesten und erfolgreichsten in Paris selbst zu tractiren; auch die Neutralität der Frcig«» ^ werde der König, mit Beobachtung der Zeitumstände, wohl bewilligen können. Auf diese Erklärung des französischen Gesandten erwidern die Abgeordneten der Stäirdc, die crbietungcn nicht annehmen zu können; nur den vierten Punkt, die Hundert Schweizer wollen sie für jezt bei Seite stellen; dagegen sehen sie nicht ein, warum die Neutralität der nicht wie 1580, ohne Beizichung von Kaiser, Oesterreich und Lothringen, in Solothurn unter ^ „ Mitwirkung der Eidgenossen festgestellt werden könne. Hierauf eine abermalige Replik des fra»Z" Gesandten: Er nehme es über sich, dem Könige die Verabreichung einer größer«« Summe vorz»! ^ als in Solothurn anerboten wordci« sei; über die Partieularansprachcn aber fehle ihn« dicSPt^^^ wegen der Handelsleutc schreibe er nach Hofe; bei dem Bundesschwurc selbst «verde er sich ^ Kräften für die Gewährung der gestellten Forderungen verwenden; wenn immer möglich nöthigen Summen in den nächsten Monaten zugesandt werden; man möge jedenfalls zur Abrcsic a^ ^ Frühjahr sich bereit halten. Da bei der weitern mündlichen Unterhandlung eidgenössischer Seits ^ ^ Söuderung der obrigkeitliche«« und der particularcn Interessen nicht eingegangen werden wollte " Anerbieten von zwei Pensionen und eben so vielen Zinsen von den Geldanleihen nicht genügte, e» man sich zun« Abschiede, empfahl dem Gesandten, befriedigendere Zusicherungen auszuwirken, und ö gegenseitig das Wort, in Fortsezung der Unterhandlungen sich nicht von einander zu söndern, »^'" ^ Schwhz erklärte, nicht abermals zu seinem Schaden durch ein solches Versprechen sich binden » wollen, e. Rudolf Mahlers erneuertes Begehren um Schild und Fenster in sein ncucS Ober-Hittnau wird abermals auf die Jahrrechnuug gewiesen. «I. Baron de Grammont, sp»»'^^„ Hauptmann der Festung Joux, bittet als Gvsandtcr der Freigrafschaft Burgund um Verwendung Neutralität Herselben und erhält die besten Zusicherungen. «. Haus Dietrich von und zu Schönau, W» und Schultheiß (zu Waldshut), schreibt, daß man bei Erneuerung des Bundes mit Frankreich die des Erzhauseö Oesterreich sich möchte empfohlen sein lassen, und erhält die Antwort, daß «»an längst in Richtigkeit gesezt habe, er aber auch für Entrichtung der rükständigen ErbeinungSgeldc«' sein möge. t. Den« auch in Zeitungen verbreiteten Gerüchte, daß die XII Orte die vier cnnctbirg Januar 1662. 551 Herrschaften zu verkaufen Willens seien, ist zur Beruhigung dortiger Angehöriger und zur Abwehr schmach- ^chtiger Nachrede durch die Landvögte in den IV Herrschaften mit öffentlicher Bekanntmachung zu widerlichen. K. (G. u. Luggarus). I». (S. u. Thurgau). i. (S. u. Mendris). k. (S. u. Thurgau). ' u. Sargans). »»». (S. u. Baden). ^ Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. ^ In mehrern besondern Konferenzen wurde bcrathcn, wie man sich in den Verhandlungen über ^^"ubcserneuerung mit Frankreich gegenüber den Ständen der andern Religion zu verhalten habe, bann gesunden: da sie das geringe Anerbieten Frankreichs nicht anzunehmcn entschlossen seien, sollen ^ ^""utliche katholischen Orte in gleicher Weise bei der an Frankreich gestellten gemeinsamen Forderung ^ ic». Schwhz jedoch wiederholt, keine Vollmacht zu einer bindenden Verpflichtung zu haben. «». Zürich iu der allgemeinen Session gemachten Anzug auf Erneuerung und Zusammenziehung ^^^össtschcn Bünde in Einen, wie schon 1655 verabschiedet worden, wurde nicht eingetreten, indem »>au ^ud, man es gänzlich bei den alten Bünden, Landfrieden und Verträgen, bei denen lasse, ^ befunden und die bei allen vorfallenden Spänen die rechte Richtschnur gewesen, verbleiben ei>, s" Abschied nehmen wolle, vielmehr, wie die Ehrcngcsandtcn von Schwhz vermeldet, ^ Alten bewenden lassen wolle. Wofern man aber die alten Bünde neu be- lvolle, werde sich davon reden lassen, „welches zue künfftiger gedcchtnuß vnseren Abscheidtcn bch- hi verglichen habcnt." K». Glarus dringt auf Nöthigung der Landslcute der andern Religion z^> evachtung der Rcligionöverträgc, besonders auf daö Zwangsmittel, keinen Landvogt der andern ^ gemeinen Herrschaften mehr zuzulasseu, bevor den Beschwerden abgeholfen sei. ES ergeht ^ttir d ^ Androhungen begleitete Zuschrift an evangelisch GlaruS. q. Solothurn berichtet, daß bera s Bürgermeister Wascr eine Erklärung verlangt habe, wessen man sich hinsichtlich der buchcgg- ^»mter zu versehen habe, indem Bern, wenn ihm der Rcchtsgang nicht zugestanden werde, seine ^»walt zu manutenircn gesinnt sei, hiemit die Einsczuug eines Consistoriums alldort erfolgen i» a«>s ^^'^lburn aber gleichwohl in die RcchtSübnng nicht eintreten könne, ohne den Verlust jener Acmtcr dcr^" ^snnd: Solothurn möge vorerst den angerufenen VIII alten Orten den bereits laut Burg- ^»>P>v ^^bte ergangenen Spruch übermitteln und unterdessen mit Bern weder in Recht noch in d. ^ einlassen, dagegen auf die Mitgcnossen des goldenen Bundes und ihre Hilfe vertrauen. H^^.^^bof von Basel erneuert durch Schreiben die Bitte um Einschließung seiner Landschaft in den b»»dt"^ ^ukreich und erhält zur Antwort, allerdings werden sowohl das Bisthum als andere zuge- ^"bische,^^ Bündnisse einverleibt. «. (S. u. Thurgau). t. Nach Verlesung der von dem may- ^'»>itl^"bernator Sarmoneta und seinem Großkanzlcr Zappate eingegangenen, durch Graf Casati so^j^ Zuschriften, und nach Erwägung der darin in Betreff der Pensionen enthaltenen Zusicherungen, ^ Landeshauptmanns Abhbcrg über die der Gesandtschaft in Mahland gemachten ^ Anweisung auf die Fonds deö Monte di Francesco, wird rükautwortlich zu Gliche Dankbar für die der Gesandtschaft erwiesene Courtoisic gewärtige man nicht nur die ^»schc ^^""6 der gegebenen Zusage, sondern Auswirkung noch weiterer SatiSfaction; besonders u>an, daß Graf Casati seine Residenz aus Bünden in die Eidgenossenschaft verlege und dadurch 552 Januar 1662. den III Bünden der Anlaß zur Beanspruchung der Präcmineuz benommen werde. » Hv. (S. u. 8^ ämter). x. u. (S. u. Baden). Man sehe auch im Abschnitte HcrrschastSangclegenhciten: Thurgau >, Art. 214. Jnstizsachcn. x. Art. 364. Schissfahrt. Is „ 363. Schisssahrt. Sargans. I Art. 191. Rheimvuhre. Baden »» Art. 322. Kirchl. u. GlaubenSs. ). Art. 321. Kirchl. n. Glaubenssachen. ». „ 323. Kirchl. u. GlaubenSs. Freiämter. »» Art. 16k. Kriegswesen. ,v. Art. 123. Abzug. V. „ 97. Rechts- u. Gerichtssachen. Mendris. I Art. 298. Geistliche. Luggarns. Art. 145. Zollsachen. Bemerkung. Bezüglich der Bundeserncuerung zwischen den Orten (Iii.. «») enthält das Basler Ahschicdscr^^ folgenden Artikel: Da aus Anlaß des vielgenannten solothurnischen Abschieds abermals in Anzug kam, daß man Bünde zwischen den löblichen Orten nothwendigerweise zusammenziehen und erneuern sollte, ist zwar der im Jahr gemachte Abschied verlesen, aber bei der Umfrage seitens der meisten Orte erklärt worden, daß sie dießfalls ohne tionen und daher nicht im Falle seien, deßhalb etwas in den Abschied zu nehmen, es vielmehr einfältig bei dem ^ verbleiben lasten. Da aber dieser Gegenstand im Jahr 1655 zu Baden und jüngsthin zu Solothurn in den Absäße verlangte Basel, daß er auch dießmal in seinen Abschied gesezt werde. Conferenz der evangelischen Orte nebst den evangelischen Zugewandten während der allgemein Tagsazung zu Baden, im Januar Staatsarchiv Bern. Evang. Absch. Bv. U. s. iz. ! Gesandte: S- Abschied 347 (für evangelisch Glarus Landammann Elmer). ». Gemäß der zu Fraubruuncn von Zürich nud Bern in Betreff der verfolgten evangelische" lcutc in Piemont getroffenen Verabredung wurde berathcn, ob Herr Leger seine Reise nach Hc>^ Holland und England fortsczeu, oder ob auö denjenigen Herren, welche bei dem Abschlüsse des pigncrol süss" ^ tragö gewesen waren, einer sammt Schreiber von der evangelischen Städte wegen nach Turin kehre""' ^ Sache nach Inhalt jenes Vertrags beizulegen bei dem Herzoge sich verwenden solle. Da Leger scl' ^ dem Erfolge dieses lcztern Mittels zweifelte, entschied man sich für das erstere. Der Abgcord"<^^ St. Gallen stellte bei diesem Anlaße die Bitte, bei allfälligcu Gesandtschaften nach Turin de" ^ St. Galleus nicht zu gebrauchen; wie Glaruö, Appenzell und Biel, so sei auch er dieser Diwss nicht instruirt; indessen, wenn es um Sammlung einer Steuer zu thnn sei, werde auch St. Gallc" ^ Scinige beitragen. I», Wegen der Evangelischen in Gex sind seit der Abreise des Herrn Bcrnard richte mehr cingekommen; mau ist aber geneigt, derselben sich ferner anzunehmen. «. Auch für d>c Januar 1662. 553 in Frankreich ist unter obwaltenden Umständen nichts vorzukehren. «I. Der Fcldprcdigcr Hans Zürich Werdmüller bei der evangelischen Compagnic in Marseille hatte von den Hauptlcutcn die schuldige sich^"^ erhalten, daher von den St. gallischen Kauflcutcn Zollikofer daselbst in die 9t) Dublonen w lassen, welche nun zurükgcfordcrt werden. Zürich ersucht also Bern, hicfnr zu sorgen. Bern treib Rechnung den Hauptleutcn initgcthcilt worden sei, und verheißt, zur Erstattung anzusei,/" macht die Mitthcilung, daß der Hauptmann Stuppa die Religioir geändert habe und in »»ich" keines Hellers Werth bcsizc, worauf gegriffen werden könnte, will cö also Herrn Wcrd- Ürch ^ "^^^lscn, denselben brieflich zu mahnen. Schaffhausen macht Hoffnung, daß Hauptmann Wald- "ächster Zeit heimkehre, seine Quote bezahlen werde, e. Ob man es bei der in Fraubrunncn »'»d ^ Brandstcucr von -16 Thalcrn für die lutherische Stadt Gardclegen wolle verbleiben lassen, vttch" Ebschied genommen. Ebenso, ob an die Schloßkirche zu Hohcnlohc-Schillingsfürst 56 Thalcr ^ ^'^t und dem französischen Pfarrer Fat) in Basel, welcher wegen seines Buches 1'^.ntmomie ans "»»>w^ ^'trieben wurde, Untcrstnzung gewährt werden wolle, k. Bezüglich der Anbringen des Land- lälnier über die Anstände zwischen den beiden Religionöpartcicn zu Glaruö wird jede Gcsandt- i» refcriren wissen. :Z4» Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. Brunnen. 3. Februar. Landesarchiv Nidwaiden. Karl(Em.) Beßler, Landammann ; Karl Anton Püntiner, Statthalter. Schwhz. Kaspar Jgh ^"dammann; Franz Ehrlcr, Sckclmcister. Nidwaldcn. Joh. Franz Stultz, Landammann; ^»lchior Leu, alt-Landammann. Hxch ' 'ö^uptvcranlaßung zu gegenwärtiger Confcrcnz war die Angelegenheit wegen der Jesuiten zu trstb a ^ogtci Bcllcnz). I». Die Berathung über die Kricgskostcn und den Markt zu Luecrn Februar verschoben. (Dieser Tag wurde später von Uri wieder abgeschrieben), e. (S. ^^z zx ) ig... Man sehe anch i»l Abschnitte Herrschaftöan^elegcnheitcn: >c. »». «?. Art. 38) ». 335. 76 März 1K62. »5« Conferenz der Stände Zürich, Lucern und Zug. I««2, 3. März (2l. Febr./3. März). Staatsarchiv Zürich. Mg. Zlbsch. Bd. IS?, kol. l5.s^ Gesandte: Nicht genannt. Durch ein Schreiben LucernS an Landvogt Bleuler zu Knonau veranlaßt, traten die Abgeoi > ^ von Zürich, Lucern und Zug, sowie die Ausschüsse der Gemeinden Maschwanden und Mcrcnschw<"'^ sammcn; und nachdem die erstern einander den eidgenössischen Gruß entboten hatten, wurde ^ welch' großen Schaden von dem Runs der Rcuß denen von Merenschwand an dem Hagnaucr ^ denen von Maschwanden aber an ihrer Allmend theils wirklich begegnet, thcils noch zu besorge«-^ wegen hoch von Nöthen sei, vermittelst zu errichtender Wuhrcn und Fachen größcrem Schaden vorzukc>" ^ Mehrere Stunden wurden verwendet, den Augenschein vorzunehmen; dann wurden beide Gemciub^^ hört. Die von Merenschwand klagten, daß die ncugemachtcn Fache der Maschwandcr ihre Güter ^ treibe», während diese das Fach der Mercnschwander für ein verbotenes Schupffach erklärten, die schwanden mit ihrem Strcichfach auch nur den Schuz ihrer Allmend, die bereits U)l) Juchartcn vc> ^ habe, zu beabsichtigen behaupteten, dann aber auch die Gesandten von Zug namentlich im Zutrat ^ Güter des Klosters Frauenthal dem von Merenschwand gebauten Schupffach Hintertrcibung ^ ^ schwellung der Lorze und Schädigung der anstoßenden Güter Schuld gaben. Um fernern ^ verhüten, verständigte man sich allseitig dahin, daß beide Gemeinden mit gleicher Anzahl Arbeiter ^ gleichem Aufwand an Holz und Kosten unter der Aufsicht von je drei Ausschüssen jeder Gemeinde c> helfen sollen, der Rcuß, den auSgcstcktcn Zielen nach, einen neuen kl) Fuß breiten Canal und dabei das Maschwandcr Streichwuhr in die „Gredi nach dem neuen Furth" zu richten. D« derjenigen Partei, welche sich diesem Entscheid widersezen würde, bedeutende Strafe angedroht. :Z5t Conferenz der III alten Orte. An der Treib. 1«V2, 18. April. LandeSnrchiv Schwyz. tthaü^' Gesandte: U r i. Joh. Karl Emanucl Beßlcr, Landammann; Karl Anton Püntiuer, Franz Arnold, LandcSfäHuri , erwählter Landvogt in's Thurgau; Joh. Balthasar Beßlcr und Stricker. Schwhz Joh. Kaspar Abhberg, Landammanir; Sckclmcistcr Ehrlcr; Balthasar Ausd^ Joh. Jakob Grüniugcr. Unterwaldeu. Johann Jmseld, Landammann von Obwaldcu; ,gst>c>^ Ltulh, Landammann, Joh. Melchior Leu, Panncrherr, und Joh. Ludwig Lussi, Statthalter, von ? ' April I66Z. 555 I« Bezug auf die wegeu des Marktes uud freien Kaufs gegen Luceru erhobenen und von Lu- aber ^"^rteten Beschwerden hält man an dem untcr'm ?8. Januar I66l gefaßten Beschlitsse fest. Um ferx ^ ^wissen Ordnung zu gelangen, findet man zwckmäßig, Luccrn um Beschikung einer Con- Cen"^ ^ besuchen. I». Bei diesem Anlaß soll man sich auch erkundige», wie es sich mit den angeblichen vermöge welcher gewisse Leute von Luecrn große Käufe namentlich in Salz und als ^ ^ Bedingung abschließen, daß man die betreffende Art von Waarc bei Niemand andcrm '^"en kaufen dürfe, weswegen in diesen Artikeln merkliche Störungen eingetreten seien, e. Hin- dciy ^ ^ Salzhandels erachtet man, daß die III Orte denselben au sich ziehen und deshalb selbst mit fkiihr Oesterreich in Verkehr treten sollten; auch will man Bern ersuchen, den Genfer», die ^ Ablese Gegenden mit burgundischem Salze versahen, die Salzhandlung mit den Unsern frei zu lasse», schre t ^ ^^ben). v. (S u, Thurgau). f. Als man zur Kostcnvcrrcchnung dcS Rapperswyler Kriegs d^ sollte, wendete die Gesandtschaft von Obwaldcu ein, sie sei instruirt, nur zu vernehmen, ob man seits Religions oder Standes wegen Kosten erstatten solle; denn Obwaldcn meine, seiner- die gethan zu haben. Die Rechnung blieb daher wieder unausgetragen; doch untcrredetcn sich z^bpc Abgeordneten über ein an Obwaldcn zu richtendes freundliches Schreiben, daß die Erhaltung ber als Vormauer der katholischen Orte ibre sämmtliche Hilfe fordere und die Ausgleichung hicnijt nicht unbillig sei. (S. u, Luggarus). l» I. (S. u. Bcllenz :e.). Atan sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheitcn: «. Art. 572. Stifte und Klöster. °e«. -c. «I. Art. 325. Kirchliches uud Glaubenösache». 5. Art. 146. Zollsachen. I» I Art. 386—339. »SS Conferenz zwischen Zürich und Schaffhausen. Bulach, im April. Aü.t». »°g- «bsch, k°>- , z.,.ich, z°h, H.wich «.n,.d Wcrdm-I... z°h, H«b, H.U« K°n.°d R°h... Zunfwmst.r, Sch.fsb-..»..., .-^ gegenstände der Verhandlung waren nachbarliche Verkehrs- und Zollfragen, W ^ehentanstände u. dgl. mehr. 55k Mai 1662. »5» Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1««2, 2«. Mai. Staatsarchiv Lncer». Allg. Absch. Bd. I-II, kol. Z9. Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckcnstein, Schultheiß; Christoph Pfhffer, alt-Schultheiß, Hartmann, Statthalter; Alphonö Sonncnberg, Bauherr. U r i, Karl Emanncl Beßlcr, Landammao Joh. Anton Arnold von Spiringcn, Pannerherr. S ch w h z. Michael Schorns, Laitdammaun, Kaspar Abhberg, Landeshauptmann. Untcrwalden. Johann Jmfeld, Landeshauptmann, und Peter Jmfeld, Statthalter, von Obwalden; Joh. Franz Stultz, Landammann, und Joh. Ludwig Statthalter, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Wilhelm Heinrich. «. Auf Ansuchen der III alten Orte hatte Lneern die Confcrcnz veranstaltet und auch Z"ö ^ eingeladen. Nach stattgefundcncr eidgenössischer Begrüßung wurde zuerst bcrathen, waS in Verzögerung der Antwort zu thun sei, welche von dem französischen Gesandten de la Barde in ^ ^ auf die in Solothurn und Baden gepflogenen Unterhandlungen hätte eingehen sollen. ES winde ^ messen erachtet, daß eine Gesandtschaft von vier Herren beider Religionen an den König abgeordnet zu solchem Zwekc Zürich um Einberufung einer Tagsazung ersucht werden solle. Frciburg und So>? ^ wird hicvon Kcuntniß gegeben. I». Da von der Krone Spanien noch keine bestimmte Anstalt ge»n ^ worden ist, die auf St. Johann Baptist versprochenen Gelder zu leisten, wird Graf Casati bewirken, daß zur Vermeidung nnbeliebiger Entschlüsse die Pension auf die angcsezte Zeit bezahlt und den Ansprüchen der Regimenter Genüge geschehe; und damit die steten Zögcrungen schicbungcn einmal beseitigt werden, wird den Regierungen angetragen, durch eine Gesandtschaft der ^ lichcn Majestät von Spanien unmittelbar über den Sachverhalt Vorstellungen machen zu Dem Antrage Uri'S, auch bei Savoheu um die SatiSfaction und bei Oesterreich um die Erbeiuungoö^ sich anzumelden, soll auf der künftigen Tagsazung durch Zusammentraguug der dießfälligen obrigü" ^ Gutachten Folge gegeben und hinsichtlich Oesterreichs auch Zürich davon in Kenntniß gcsczt Dem Bischof von Basel wird geantwortet, wenn ihm die vor Jahren als Garnison zugesandte beschwerlich sei, möge er sie nach Belieben sämmtlich entlassen. (S. u. Thurgau). t. Die lisch Glarus eingesandte Replik aus das von den Mitlandleutcn eingegebene Schreiben meldet, daß ^ ^ fcitS der Wille vorhanden sei, die noch übrigen drei streitigen Punkte gütlich zu erledigen. K' Meudris). I». (S. u. Lauis). l. (S. u. Thurgau). It.. (S. u. Baden). I. (S. u. Thurga">^ Zug verlangt, daß nun über die Beschwerde, betreffend den freien Kauf auf dem Markte zu Luc"'», ^ handelt werde, und tritt daher in den Abstand. ES wird aber für diesen Gegenstand ein bcioudc^ auf den 4. Juni angesezt. Man sehe auch im Abschnitte HcrrschastSangelegenheiten: Thurgau. e. Art. 215. Justizsachcn. I. Art. 573. Stifte und Klöster. I. „ 26. Beamte. Mai 166Z 557 It. Art. 326. Kirchl. u. Glaubenssachen. I». Art. 23t). Geistliche. «. Art. 299. Geistliche. »54 Conferenz wegen des Zolls zu Magadino. > Richtcrswyl. I«»i»2, 22. Mai (22.,12. Mai.). jtantonsarchlv >Lchaffha»se>l. ^en zwischen Bürgermeister Wascr und Landammann Jmhof, als Beauftragte der streiten- Ncn >> ^ Angelegenheit der cnnctbirgischcn Zollvcrhältuissc, beziehungsweise den Zoll zu (S. Luggarus, Art. 147). ^iden. ^«is. ^t»dris, »55 Conferenz der IV Waldstätte. Lucern. 1<»i»2, ». u. I». Juni. Staatsarchiv Luccrn. Allg. Absch. Bd. I^II, kol. «2. Harm Luecrn. Heinrich Flcckcnstcin, Schultheiß; Christoph Pfhffcr, Stadtvenncr; Jakob Statthalter; Eustach Sonnenbcrg, Kornhcrr. U r i. Karl Anton Piiutiner, Statthalter; Joh. ^aildcsfähnrich. Schwhz. Michael Schorno, Landammanit; Joh. Kaspar Abhbcrg, Landcs- ll n t e r w a l d c n. Johann Jmfeld, alt-Landammann von Obwalden; Joh. Melchior Leu, ^ ^wniann, und Joh. Ludwig Lussi, Statthalter, von Nidwaldcn. dci„ Conferenz ist Beseitigung der Beschwerden, den freien Kauf, Handel und Wandel auf hstd ^ Luccrn betreffend. Nach Erörterung der von Lnccrn im Januar lllllt verfaßten Erklärung berh^^ ^strich getroffcit ^). Ferner wird verabredet, daß, weil seit der lczten Conferenz neue Klagen lass^ s^^^" ' l^deS Ort auf die bezuglichen Punkte mit Nächstem antwortlich sich vernehmen woraus sich ergeben werde, daß die Sache ganz anders gestaltet sei. !». Auf ein Schreiben steien^^'^ 5- Juni 1662 enthält 20 Paragraphen und bestimmt u. a. neben Zusicherung gegenseitigen ^ust ^ Verkaufs: Im Kaufhaus zu Luccrn soll an den Markttagen vor 12 Uhr kein Kernen weder ver- ^geführt, den Sakträgcrn vom Sak Kernen, den sie vom Wagen in das Kaufhaus tragen, 1 Schilling, ^ge b" ^ Kaufhause über die lange gefäbrlichc Eggstiege in das Schiff tragen, 2 Schil- von Unterwalven vor Andern die gekauften Waaren in die Schiffe gcfergget, an den Brüken ^bges ^boren den Angehörigen der III Orte kein stärkerer Zoll und Weggeld als den Bürgern von Lucern Treind^ ^^ Gemüsemarkt ganz, der Käse- und Ankenmarkt für den Hausgebrauch freigegeben, hingegen den ^ und den Vorkäufern der Kauf von Käse und Anken erst nach 11 Uhr gestattet, als Waaglohn für jeden 558 Juni 1662. Zürichs, die französische Sache betreffend, wird geantwortet, es möchte vom Vororte die Mittheilung^ königlichen Antwort bei dem Gesandten de la Barde verlangt und den Ständen behufs der J"^u^ ertheilung übermittelt werden, e. (S. n. Baden). «I—t. (S. u. Thurgau). zx. Nachdem der deutsche Ade ^ Malteser Ordens die Eidgenossen bei der Reccption ans eine gewisse Zahl in den Cavaliercn -Grad ^ zuschränken versucht und zu einer Beschwerde höchsten Ortes Vcranlaßung gegeben hat, will nun Domstift von Consta»; die Nnscrigcn ganz von der Domstift ausschließen und unfähig erklären und von der päpstlichen Heiligkeit auf ein in ihrem Monate erledigtes Canonicat gewählten Sohn des ^ Hauptmanns Pfhffer selig nicht zulassen. Da die Domstift sich bereits an den Kaiser und an den bischos gewendet hat und mau sich nicht auf solche Weise vom deutscheu Adel darf untcrdrüken " wird der Nuntius ersucht, vorläufig die Angelegenheit dem Papste zu empfehlen. Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelegcnheiten: Thurgau «I. Art. 13V. Rechts- u. Gerichtösachcn. r. Art. 249. Abzug. «». „ 27. Beamte. Baden. e Art. 327. Kirchl. u. Glaubenssachen. pas Centner Anken 4, vom Centner Käse 2 Schillinge und 3 Angster entrichtet, dagegen Käse und Anken, der gar nicht berührt hat, auch nicht verhandelt, sondern nur von einem Schiff in das andere umgeladen wird, Gebühr bezahlt werden solle. Es wird den III Orten ferner gestattet, am Dienstag vor und nach der Stunde Wein zu kaufen oder gegen Waaren einzutauschen, wobei jedoch der Wein von dem geschwornen pc» oder seinem Substituten angestochen, den Wcinziehern als Lohn für das Abladen vom Wagen 6 Schill, »nd Transport in das Schiff 5 Schill, und aus dem Keller in ein Schiff noch 4 Schill, darüberhin müsse, die Weinzichcr aber verpflichtet seien, vom heil. Kreuztag an im Herbst bis zum Mai den Wein ^ als bis zur Fischerstatt, im Sommer, bei Wassergröße, bis zur Eggstiege zu bringen und die Unterwa männiglichem zu ferggen. Auch wird denen aus den III Orten zugelassen, für den eigenen Hausgcbruu ^ ^ Victualien auf der Eggstiege vor der für die Vorkäufler und Fremden angesezten eilsten Stunde zu kaufe"' Bürger von Lucern, und ist der Zug gegen sie aufgehoben. Und obwohl hinsichtlich des Leders wegen ett». Handwerker das uralte Libell in Kräften bleibt, wird doch nicht geduldet, daß die Lederarbeiter oder einander Abrede treffen. Des Reiszolles und Sustlohnes halben mag jedes der IV Orte die bisherige Sak beziehen i auch mag Uri den auf gewisse Jahre gesteigerten Platiferzoll mit Rüksicht auf die 164V nothwendig gewordenen Ausbesserungen (der Straße) ferner in gleicher Weise beziehen, hingegen kann Lucern wc des Zolls von Rothenthurm und von Arth nach Brunnen und die Steigerung des vereinigten Zolls zu >o>d 10 Schilling nicht billigen; auch konnte Lucern auf die von den III Orten in Betreff des Kaufs vo» Eisen erhobenen Beschwerden sick noch nicht einlassen. „Schließlich ersucht Lucern die III Orte, anstatt der, ^ ^ alter Freiheit, geschehenen rechtlichen Herabsezung auf 10 Schilling Umgeld wieder nach altem Schrot u»d jeder Maß 1 Angster beziehen zu lassen." Juni 1662. 559 »5« Conferenz der evangelischen Orte. Aarau. vor dem 44. Juni. Staatsarchiv Bcr». Tvang. Absch. Bd. n, S. 46. Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomen Hirzcl, Statthalter. Bern, hard"^ Venner; General Sigmund von Erlach, des Raths. Basel. Joh. Rudolph Burk- tadtschreiber. Schaffhausen. Georg Ott, Statthalter; Joh. Jakob Stocker, Sckclmeistcr. witsche' Schreiben vom 2. Juni hatte Zürich über den fortdauernd Übeln Zustand der picmon- ilnt " ^balleutc und über die Stadt Genf an Bern Mitthcilungcn gemacht, welche eine vertrauliche >n ss wünschbar erscheinen ließe». Auch GlaruS, Basel, Schaffhausen nnd Appenzell wurden davon ^ 'Untniß gcsezt. Glarus und Appenzell entschuldigten ihr Ausbleiben, anerboten jedoch Beihilfe. Verl' ^ ^banncö Leger fand sich ebenfalls bei der Conferenz ein. Er trug vor, daß der pignerolischc üutc,^ ^cr Deccmber 1661 zu Fraubrunncu übcrgcbcneu Dcductiou den Thal- üchtu ^^rem Stükc gehalten werde, erinnerte an die zu Baden gefaßten Beschlüsse, an seine Vcr- l>» Brandenburg, Heidelberg und Holland, an die neuesten Bcdrängungen der Thallcutc und "khi»h Advocaten Bastie und I)r. Videl in einer allgemeinen Versammlung gemachten unan- C; ^^positioncn, welche nichts anderes verlangt haben, als daß man die RcligionSübung zu Zische und im Ucbrigen der Gnade des Herzogs sich unterwerfe u. s. w. Dabei scztc ljch ^krtrauen auf schriftliche intoreessiouulia,, hielt die Abordnung einer Gejandtschaft für crspricß- "°ssen "^^weudig, empfahl besonders sich und seine Familie dem mildreichen Patrocinium der Eidge- ^ ^m also in Frage, ob man eine solenne Gesandtschaft an den Herzog senden wolle oder eine tgzz ^ ^chaffcnheit des savohischen Hofs bekannte Person aus der Zahl der Ehrengcsandtschaft von coy,"' "ut einem Fürschrcibcn der evangelischen Orte an den Herzog für die Thallcutc, einer Re- ^cr Kurfürsten von Brandenburg und Heidelberg, sowie von den General-Staaten. In besserst/^' baß schleunige Hilfe nöthig sei, eine solenne Gesandtschaft jczt kaum willkommen wäre, es auch I' .^"üland nicht vorzugreifen , endlich jedenfalls die Sachen präliminaritcr erkundigt werden müßten, von Jossen, König von England bei Gelegenheit der auf seine Verbindung mit der Prinzessin ^uig v beglichen Gratulation an die Sache zu erinnern; ferner eine Reeommandation an den senj>^. " Frankreich durch dcu Herrn von Rovignh, Agenten der Evangelischen in Frankreich, zu übcr- durch Herrn Leger an den Herrn von Dovignh, gewesenen englischen Gesandten, den jezigen ^ Thallcutc vorzustellen, die Thallcutc selbst zur Bescheidenheit zu ermuntern; endlich eine de- Holzhg^ "bhücation an den Herzog zu richte» uud zu Ucbcrreichuug derselbe« den Oberst Diethclm ^^^rstell Zürich samwt einem Sccrctär nach Turin abzuordnen. Bis Herr Leger etwa mit einer Ocht ^ Lausanne bedacht werden könne, wurde ml rokoronckum gcnommcu, ob demselben und seinen »ist ^ von jeder der vier Städte und von St. Gallen 15(1 gute Gulden, von GlaruS ^Ü»gc„ die Hälfte dieser Summe zum Unterhalte verabreicht werden sollen. «. Zürich und "Bern Erinnerung, daß die Stadt Genf, wie schon in der Conferenz zu Aarberg 166» erörtert wurde, 566 Juni 1662. jezt um so mehr gefährdet sei, da der Bischof von Anncey in Paris sich aufhalte und dort mit st^ Clcrisei auf Einsezung in das Biöthum Genf dringe. In Voraussezung, daß Bern unterdessen den der Sache beobachte, wird der Abschluß darüber auf die kommende Jahrrechuung verschoben. ^ ^ wird die Frage verschoben, ob man bei gegenwärtigen Conjuncturen mit andern evangelischen Fürss" Ständen in Corrcspondcnz treten wolle, ähnlich wie die katholischen Orte es bei den katholischen Fürsten ss ^ e. (S. u. Baden), k. Der gewesene Feldpredigcr Werdmüllcr klagt, daß er nach seiner Austollu"!^ Jahr 1666 statt der versprochenen 12 Dublonen monatlicher Besoldung im Ganzen nur 36 Franken jedem Hauptmann, von Oberst Werdmüllcr etwas mehr empfangen habe, daher zu einer Gcldans»" genöthigt gewesen sei u. s. w. Zürich und Schaffhauscn erklären, daß sie ihre Hauptlcutc zu Lc>> ihres Betreffnisses anhalten werden; Andere nehmen die Sache all rekoronllum. A. Auf Antt! Zürichs wird beschlossen, die gotteslästerlichen Reden deS von Luecrn gebürtigen Priesters in ^ der dem Landvogt deßhalb vcrzeigt, von demselben aber nicht zur Bcrantwortung gezogen worden der Jahrrechnung zur Sprache zu bringen und zugleich den späuigcu Artikel über Bestrafung der lichcn in den gemeinen Herrschaften wieder aufzunehmen. Sonst möge man trachte», den gottlosen ^ wenn er sich etwa auf zürcherischem Territorium betreten lasse, zur Hand zu bringen. I». Ob König von Frankreich, wenn er in das Elsaß kommt, von Seite der Eidgenossenschaft wolle ss ' ^ lassen, ist bei der bevorstehenden Zusammenkunft in Baden zu -bcrathcu. I. In Bezug auf das von Fürsten von Hohenlohe-Schillingöfürst eingegangene Gesuch um eine Kirchcnbaustcucr zeigt Basel ^ mau von dort 56 Thaler Übermacht habe. Die übrigen Orte nehmen es in den Abschied. ^ nimmt mit Rüksicht auf den Bericht Zürichs ull rskorsulluiu, was auf der Jahrrechnung hinstchll'ch Schifffahrt auf dem Unterste im Thurgau zu verfügen sein möge. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsanstelegenheiten l Baden. « Art. 271. Fesiungsban zu Baden. »57 Conferenz von Uri und Schwyz. An der Treib. 21. Zuni. LandcSarchi» Schwyz. Andrew Gesandte: Uri. Karl Anton Püntincr, Statthalter; Karl Franz Schmid, Sckclmeistcr; Megnct. S ch w h z. Kaspar Abhberg, alt-Laildammauu und Landeshauptmann; Johann Franz - alt-Statthaltcr; Franz Ehrler, Sckclmcister; Johann Balthasar Jnderbitzi. ^ Die Conferenz hatte den Zwek, die wegen der Schifffahrt zwischen Flüclcn und Brunnen cntstan ^ Späne beizulegen. Nachdem nun die lieben und getreuen Mitland- und Schifflcute von Flüclon ^ Brunnen der Geduld nach angehört und die Schiffcrordnung vom September 1592 vorgelesen >vcn, ^ man einhellig, daß diese Ordnung fortbestehen, nur die darin angeseztc Buße, die zu niedrig ,fi daß sie von der Ucberschrcitung ihrer Vorschriften abschrckcn konnte, gesteigert, nämlich auf jode» Juni 1662, 561 solle"^^ jeweiligen Schiffmeistcrn oder Naucnvögtcn der Eid auferlegt werden z Uebertretcr ohne Nachsicht zu »erzeigen; dabei auch von der Buße 2 Gulden der Obrigkeit, ^ Schiffgescllschaft, dem Angeber und dem Naucnvogt je 26 Schillinge zufallen sollen, die >^,^^chaft jeder Schiffländc hicmit die Uebcrtrctcr von sich aus zu büßen daö Recht habe, dem gebüßten dürfe ^ meint, daß ihm Unrecht geschehe, der Zugang zur Obrigkeit nicht verwehrt werden gc»oi,i ^ Artikel 1 der gemeldeten Ordnung wird die von Uri angetragene Erläuterung an- ^hn Schiffmann'von Flüclcn nach Brunnen oder von Brunnen nach Flüclcn um nicdrigern Pttso^'^ Schillinge fahren, aber auch, wenn die Pcrsoncnzahl bis auf zehn steige, von der einzelnen des ^ als ^ Schillinge fordern dürfe, wenn deren jedoch weniger seien, eine Vcrthcilung Cck'w in der Weise gestatten müsse, daß der ganze Schifflohn einen diken Pfenning oder 26 ^ ^lrage, so daß also kein Schiffmann durch Annahme eines geringer» Lohns den andern ab- nichl ^cgen bei der Rükfahrt jeder gehalten sei, um 12 Schillinge zu fahren, sofern nämlich die andern dei->ef°^^"' vrdnungSgcmäß selbst zu fahren, — Dem Art. 9 wird auf Antrag Uri'S die Erläuterung ^ ^ Schiffer auf ihrer Rükfahrt ihre Mitlandlente sammt derselben Waaren mitnehmen ^bfc>/' von Urseru oder Livincn oder Fremde überzuführen den Schifflcutcn des Ortcö der Dffn ^"^^d)altcn sei. Schwyz nimmt diesen Znsaz all rokeronäuin, in der Meinung jedoch, die alte iu de — Inzwischen empfiehlt man den Schifflcutcn, bis zu AuStrag der Sache sich friedlich Aitern i verheißt man einander, in den Archiven nachzusuchen, ob seit 1592 keine dießfälligcn " Aerkonimnisse gemacht worden seien. Gemein-eidgenössische Jahrrechnungs-Tagsazung. Baden. 1«i«2, 2.-22. Juli. 5 Staatsarchiv Liiccr». ANz. Nbsch. Bd, I.II, kvl. os. Tekew^"^^' ^"rich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Konrad Wcrdmüller, Reichsvogt und ^^vn. Samuel Frisching und Joh. Jakob Bücher, beide Vcnner und des Raths. Lu- ^ßlcr Fleckenstcin, Schultheiß; Alphons Sonnenberg, Bauherr. Uri. Joh. Karl Emanucl ' ^"^mmann; Joh. Jakob von Beroldingen, des Raths, Landvogt. Schwyz. Michael Schorns, K^par Dcttling, des Raths. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landammann, und Joh, a, ^andcöfähnrich, von Obwaldcn; (Joh), Franz Stultz, Landammann, von Nidwalden, Z u g. ^Nl>a»u ^ Trinkler, Ammann; Jakob Andcrmatt, alt-Ammanu. GlaruS. Joh. Heinrich Elmcr, Land- Burkhg^' Marti, Statthalter. Basel. Andreas Burkhard, Stadthauptmann; Joh, Rudolph ^ gj ,' ^^adtschrejy^ Freibnrg. Franz Peter Gottrau, Schultheiß; Johann Rhcino (Rcinold), Solothurn, Wilhelm von Stcinbrugg, Schultheiß; Christoph Byß, Stadtvcnncr. Euter ^ asc n. Johann Mäder und Leonhard Meyer, beide Bürgermeister. Appenzell. Johann ^allc ^^""aann, von J.-Rh.; Johann Rcchstcincr, Landammann, von A.RH. Abt von St. Tidel von Thurn, LandcShofmeister. 71 562 Juli 1662. ». Nach üblichem Gruße wird bei Bcrathuug des Münzwcscnö gefunden, es sei jedes OrtS zu überlassen, wie möglichste Ordnung zu schaffen sei und der Steigerung der graben Münze getreten werden könne. Aus den Antrag von Basel, daö seine ausnahmsweise Stellung als hervorhebt, wird eben so wenig eingetreten als auf den Wunsch Appenzcllö, daß der Landvogt von gau sich mit Appenzell und St. Gallen conformire. I». Da auf geschehene Mahnung wegen auosia» österreichischen Erbcinungögeldcrn von dem Waldvogtc Dietrich von Schönau nur gute VcrtröstlU'ö^^ laugten, wird zwar der Kosten wegen nicht eine Gesandtschaft, sondern nur der Läufer der Grassel)^ ^ ^ mit einem „beweglichen" Schreiben nach Innsbruck geschikt. «. Der auf der Reise erkrankte der Frcigrafschaft Burgund, Ritter du Ebamp de Parthcy, sendet das Erbcinungögcld durch und erhält in Bezug auf die Neutralität die herkömmlichen Versicherungen. «I. (S. u. vier Vogt, übcrh.). e. (S. u. Lauis). t. (S. u. Luggarus). Die streifenden Heiden und bleiben aus den Gebieten und Herrschaften sämmtlichcr Orte verbannt; die Juden werden nur im - ^ laut frühern Abschieden geduldet, mögen indessen gegen Entrichtung des Geleits die Märkte Der französische Gesandte de la Barde hält einen Vortrag, worin er viel von Einigkeit und Licbc ^ und dann die Bemerkung beifügt, daß die Bündner dem ewigen Frieden mit Frankreich Feinden des Königs von Frankreich Durchpaß gestattet haben, weßwcgcn die Eidgenossen ersucht ähnlichen BundeSverlczungcn für die Zukunft vorzubauen. In besonderer Schrift erklärt der ^ ferner, der König wolle zwei Pensionen gewähren und werde bei besserm Stande der Finanzen thun, gewärtige aber Bcsiegelung des neu redigirtcu Bundcsinstruments; er werde auch mit ^ ordneten der Stände und mit den Hauptlcutcn nach der Weise, in welcher cS schon mit einigt» geschehen sei, und gleichermaßen mit den Beurlaubten von >636 und 1637 tractircn, auch die bei den crtheiltcu Patenten schüzen; die in Solothuru abgeschlossene Kapitulation betreffend ^ der Hundert Schweizer sei zwar, weil die meisten Angeworbenen wieder zurükgctretcu seien, noch » zogen, beweise jedoch, daß der König die Wünsche der Stände gerne befriedige; der burgundiläch tralität halben möchten sie sich um so eher gedulden, da seit der Friede geschlossen sei keine Vcrschub liege. Diese Erklärung genügte nicht; besonders wurde vermißt die Erwähnung 5cr ^ ^ Kronen und des Vertrags von 1656, die Zusagen von 1652 und 1653 in Bezug auf daö Gardcrcg» Veröffentlichung der den Kauflcutcn gewährten Zollbefreiung, die bestimmte Zusicherung der biug' Neutralität. In einer mündlichen Confcrcnz, in welcher die katholischen Orte vor allem die Ncutr ^ frage behandelt zu wissen wünschte», entschuldigte sich der französische Gesandte, nur auS Transport der Gold- und Silbersortcn" nicht erwähnt zu haben; obwohl man wegen solchen ^ den Erzbischof und die Gubcrnatorcu von Lvon um Bewilligung angehen müsse, werde man, '» ^ dcßwegen doch nichts zu befahren haben; damit verbindet er den Antrag, cö sollen die Abgcvr n ^ Stände daö ihnen vom königlichen Gesandten vorzulegende Bundcöinstrumcnt besiegeln und Pension und einen Zins in Empfang nehmen und die zweite Pension mit den Zinsen dann wenn auch die betreffenden StandcSrcgicrungcn daö BundeSinstrument besiegelt haben werden; »» werde dem Könige beliebt, wegen Uebcrscndung der ckl)6,1)l)l) Kronen, Abrechnung mit den H»» unv Neutralität Burgunds sich zu entschließen. Auch dieser Vorschlag wurde von den Stand^sg^ mit dem Bedeuten zurükgcwicsen, daß mau Ucbcrscnduug einer das Memorial vom Januar in "ile> Juli 1662. 563 bcrükstchtigendcn Antwort erwartet, solche aber nicht nur nicht erhalten, sondern aus den gemachten entnommen habe, daß alle Forderungen des Königs genau festgestellt, die der Stände da- c»m Ungewißheit gelassen werden, daö vorgelegte Project überhaupt weder in Form noch Materie A»es^ Abermals erwidert der französische Gesandte, die Rcdaetion der beiden BundeSinstrnmentc in erst ^ Einschließung dcö Dauphins sei etwas unwesentliches, die Zeit der Bezahlung der Gelder lkzcln^ bestimmen u. s. w,; die Ständcabgcordnctcn sollen nur vorläufig daö Bundeöinstrumcnt sech,/!'. ^ Bewährung ihrer gestellten Bedingungen werde der Gesandte das Möglichste thun; übrigens bilden ^ ^-^6 Kronen nur in dem Sinne in die Eidgenossenschaft zu schikcn, daß sie einen Gcneralfond bann f ^^chcm der französische Gesandte seinen Dolmetscher, seine HauSdiencrschaft und andere Posten, ^ ^ Pensionen, Zinse, KricgSdicnstgeldcr zu bezahlen habe. Da eine nachfolgende Zell», ^ittheitimg des französischen Gesandten einzig nachtrug, die erste Zahlung sogleich nach Siebes R ^ BnndeöinstrumcntS, die zweite auf Ende September leisten zu wollen, und eine nähere Prüfung lebl^ üiustrumcntcs eine Revision als unerläßlich zeigte, wurde endlich beschlossen, zu erklären, die halti f». " '—,.^— ^ - - -v ^ ^ > i ... ^ u Orte müssen auf pünktlicher Haltung der im Memorial vom Januar gestellten Bedingungen Tist k "^^lich verlangen sie eine Pension sammt einem Zinse von angcliehencn Geldern und eine sowie "Contractc baar und ohne Condition, eine zweite Zahlung auf den 1. September, ^Währung der übrigen Punkte. Schließlich ließ man sich auf nochmalige Erwiderung der fran- dj ^"btschaft den lezten September als zweiten Zahlungstermin gefallen, behielt sich aber vor, o>»e k Bedingungen, wenn die Gesandtschaft nicht bessere Zusagen zu verschaffen wisse, durch Mrct ^ Gesandtschaft nach Paris in unmittelbare Unterhandlungen mit dem königlichen Hofe ein- l». ^ " Baden). It. (S. u. Freiämtcr). I—»». (S. u. Thurgau). «». (S. u. SarganS). lS „ ^burgau). «ß. (S. u. Rhcinthal). i. (S. n. Thurgau). Hv. (S. n. Baden), x. )» (S. u. Baden). «. (S. u. Rhcinthal). »». Solothurn bittet um Schild und ^ffc^ ^ Kloster Bcinwhl, waö jedem Orte vermöge der verabschiedeten Ordnung tt) Kronen ^rn ^ Thurgau). rr. (S. u. Rhcinthal). «1,1. (S. u. Thurgau). «;«?. Nachdem ^was Saszhändlcr Rocca von Genf um 2WV Dubloneil, hicmit malcfizisch, bestraft hat, und auch »>!»i ^ ^'opolie, Wucher und Fürkauf wider obrigkeitliche Mandate dieser Enden verübt worden ist, hat "nwi-./ Klingnan liegende Salz, welches Bern als Eigcnthum ansteht, Rocca aber als daö scinigc ^hnr ^ Arrest belegt, tk. u. pxx. (S. u. Frciämter). I»1». (S. u. Rhcinthal). Ii. (S. u. ^It. (S. u. SarganS). II, (S. u. Baden). »«»». Samstags den 29. Juli, acht Tage ondctcr Tagsazung, kam der nach Innsbruck an den Hof gefertigte Läufer mit einem auf das nach . Art. 296. Leibeigenschaft und Fall. »I». „ 511. Kirchliches und Glaubenssachcn. KI,. „ öl5. Stifte und Klöster, i». „ 366. Schisffahrt. .1,1 ., 103. Gefälle. I». „ 250—252. Abzug. II. „ 28. Beamte. Juli 1662. 565 Art. 4. Beamte. ««. Art. 1 < 9. Verhält», z. d. Grafen v. Hohenems. „ 5. Beamte. I»I» „ 6. Beamte. Art. 54. Obrigkeitliche Güter. Itls Art. 192. Rheinwuhre. „ 86. Rechts- und Gerichtssachen. Art. 323. Kirchliches und Glaubenssachcn. Art. 65. Judicatur- u. Competenzanstände. „ 194. Zehnten und Bodenzinse. „ 46. Obrigkeitliche Güter. „ 152. Leibeigenschaft und Fall. II. „ 329. Kirchliches und Glaubenssachen. „ 93. Judicatur- u. Competenzanstände. v, „ 331. Kirchliches u. Glaubenssachen. „ 107. Judicatur- u. Competenzanstände. »»,. „ 66. Judicatur- u. Competenzanstände. Art. 93. Rechts- und Gerichtssachen. ««. Art. 6. Beamte. „ 168. Kriegswesen. Art. 36. Rechnungssachen. Art. 60. Landesverwaltung im Allgem. Ii» Art. 231. Geistliche. Art. 143. Zollsacheu. »5S Conferenz der evangelischen Orte während der Jahrrechnung zu Baden. Juli. Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. 1S7, tul. eis. Hs von Z ü r i ch, Bern, Basel, SchaffhauseII s. Abschied 353. Von- Glarus Hamich Elnier, Landammann. Von Appenzell A.-Rh. Johannes Rcchsteiner, Landammann. ^ die 3""^ Eidgcnosscilschaft tliid besonders für Bern wichtige Stadt Genf zu schüzen, ^chessl" daß 1603 von Bern 660, von Zürich 400 Mann dahin verlegt, von Basel und dst dier Monate lang je 1000 Gulden beigetragen, im Jahre l6l0 aber von Zürich und Bern H»>, Schaffhauscn 30 Centner Pulver geliefert wurdenbei der Berathung, was jczt zu ^ Big ^^""den: Bern möge 1200 Mann für sich und 800 Mann für Zürich stellen, Zürich seine Richte ""."^glichst bald zum Ersaz jener 800 Mann uachrükcn lassen; die übrigen Stände, deren Ge- instruirt waren, sollen nach Umständen nnd Vermögeit mithelfen. Ii. Zur Sustcntation des lzst g. ^^er, dessen Schreiben vom 17./27. Juni aus Bern datirt ist, anerbietet Zürich ein Jahr lang ^ " c", ^ zu lebenslänglichem Beitrage verstehen könnte, Basel eine von 50 Rcichsthalcr, ebenso Schaffhauseil; die andern Gesandtschaften wollen bei ihren ebenfalls einen Beitrag auszuwirken suchen; auch die Stadt St. Gallen, welche durch ^ Bethciligung abgelehnt, werde, meint Appenzell, auf nochmalige Erinnerung etwas thun, H ^ ^ ^anzöstscheu Prediger Fah in Basel geben Zürich und Bern je 15 Ducatcn; Schaffhausen nimmt ' '"'üuin. Fcldprcdiger Werdmüllcr bewirbt sich persönlich um Gewährung seiner BcsoldungS- ^ih Zürich beantragt, die Hauptlcutc zu folgenden Beiträgen anzuhalten: Kommandant von Hauptmann Wattcnwhl 139'/-, Fischer 73'/., Stuppa 278'/,, Waldkirch 278'/-, Marval w. >» ^iiiiuter. ^ ^e cuiiktb Vogt, übni,^ > "»is. ^Sgarus. 566 - Juli 1662. 139'/, Pfund. In den Abschied, v. u, k. (S. u. Baden). An die Schloßkirche zu Schillings werden Bern und Zürich je 40, Schaffhausen 25 Louisthalcr steuern ; Basel hat bereits 50 Reichs dahin gesandt. Nach Gardclegcn werden Zürich und Bern je 15, Basel und Schaffhauscn je ll) Lo thaler beisteuern. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenhciten: Baden. » Art. 273. Festungöban zu Baden. l 332. Kirchliches n. GlaubenSsach Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riniera regierenden III Orte. Brunnen. ^1. August. LandeSarchiv Nidwaldc». Gesandte: U r i. Karl Emannel Bester, Landammann; Karl Anton Püntincr, Statthalter, Michael Schorno, Landammann; Martin Bclmont von Rickcnbach und Kaspar Abybcrg, beide alt ammann; Joh. Balthasar Bücler. des Raths. Nidwalden. Johann Franz Stultz, Landa»»"^ Joh. Melchior Leu, alt-Landammann und Pannerhcrr. ». (S. u. Luggarus). I». Da es sich jüngst zu Baden gezeigt hat, daß das burgundische den Händen von Bern und Lneern, das ballische Salz in den Händen LucernS und eines Herr» von Wintcrthur ist, was den vier nächstgelcgencn Orten zu nicht geringem Nachthcil gereicht, war worden, daß die III Orte, verbunden mit Zug, ebenfalls sich mit Salz versehen lind zu jedes Ort 10,000 Gulden darschießen sollte u. s. w. Schwhz berichtet nun, auftragsgemäß die Sa^ ^ Hand genommen zu haben; Landammann Schorno übernimmt es, Zug zu gemeinsamem Bc r Unternehmens zu gewinnen; Nidwaldcn will dasselbe bei Obwaldcn thun. «. Nachdem Be>" a> in Klingnau liegenden Salzvorrath Rocca's Arrest angeordnet und den Roeca mit 3000 Dublone' belegt und wirklich 2000 bezogen hat, wird, in Erwägung, daß die so hohe Strafe maleD ^ Habe und Gut der hohcu Jurisdiction zuständig sei, dem Landvogt von Baden geschrieben, sa nicht ohne Varmissen der III Orte aus dem Arreste zu entlassen, indem Rocca anerbiete, ^ ^«»6 regierenden Orten zu verantworten. «I. Da Lneern wieder etwas Neuerung vorgenommen hat u> Unruhen entstehen möchten, wird man bei der nächsten katholischen Conferenz freundliche Erin"^ v. Die hillsichtlich der diesjährigen Jnstructionspunktc von dem Commissär zu Bcllcnz geäußerte» werden von Uri den beiden andern Orten mitgetheilt werden. I'. Der Anzug von Schwhz, die Ulrichs Regiment und den mitintercssirtcn Hauptleuten herrührenden Rükstände bei dem ^ ge< Savohen anzuregen, wird ucl rot'uronüum genommeir, zugleich ein Verzeichnis jener Mitiuterei jvünscht. (S. u. Bellenz). I». Die Jnstructionsberathuiig auf die cnnetbirgische Jahrrech»" auf den 17. August angesezt. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelegcnheiten: Luggarus. » Art. 143. Zollsachcn. Bellenz :c. «. Art. 391. August 1662. 567 5«t Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. 1V<»2, 1V August (auf Laurenzentag). Staatsarchiv Lucer». Ennetb. Absch. Bd. IX. — Staatsarchiv Zürich. Emietb. Absch. Bd. ISS. kol. 372. ^ Gesandte: Zürich. David Holzhalb. Bcru. Gabriel Whß. Luccrn. Niklaus Schwhzer. Karl Franz Schmid, Sckclnicistcr. Schwhz. Auto« Strübi. Uutcrwalden. Jakob Wirz, - ^"^»lniaun. Zug. Joh. Franz Wickhard, Sekelmeistcr. GlaruS. Joh. Melchior Marti, Land- ^ibe^ Basel. Joh. Jakob Mcltiuger, Stadthauptmann. F r e i b u r g. Peter Müller. Solo- Philipp Glutz. Schaffhauscn. Joh. Georg Hagcubach. Das Verhandelte findet sich in, Abschnitte Herrschastsangelegcnheiten: °""ctb. Vogt, iiberh. » Art. 184. Geistliche. » Art. 123. Justizsachen. > Art. 125. Justizsachen. «. „ 124. Justizsachen. I». Art. 292. Polizeiliches. e. Art. 309. Geistliche. ^ aus dem Zürcher Exemplar. :Z«s. ^ahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 1<»<»2, nach dein 1V August (nach Laureuzeutag). Staatsarchiv Lurer». Enaetb. Absch. Bd. IX. ^sandte: Dieselben wie Abschied 361. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangelegenhcitcn! l» Art. 150. Zollsachen. c Art. 151. Zollsachen. I,. „ Ili. Beamte. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1<»t»2, 12. August. Staatsarchiv Lurer». Allg. Absch. Bd. IUI, toi. l«s. ^ttb^^^' luccrn. Heinrich Fltckensteiu, Schultheiß; Ludwig Meher und Jakob Hartmann, beide Kaspar Pfhffcr, Obcrzeughcrr; Alphou>? Soniienberg, Bauherr. U r i. Karl Emaiincl ^"damniann; Karl Anton Püntiuer, Statthalter. Schwhz. Michael Schorno, Laudammaiiii^ 56« August 1662. Ob- Kaspar Abhbcrg, Landeshauptmann. Unterwalde u. Marquard Jmfeld, Landammann von walden; Joh. Franz Stultz, Landammann von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; ^ Peter Trinkler. I ». Veranlaßung zum Zusammentritt gab das .von Zürich und Bern wegen des Kirchenbann ' Tägerfelden eingegangene Schreiben. (S. u. Baden). I». (S. u. Baden), r. Da wegen des streik Kreuzes aus GlaruS von keiner Seite Bericht erfolgt ist, wird Aufschluß verlangt. «I. Lucern trägt N auf an, von dem hinsichtlich des SchifffahrtSrechtcS von Reichenau nach Lindau gefaßten, die alte Uc u ' herstellenden Beschluß in keinerlei Weise zu Gunsten Zürichs und der Stadt Stein abzuweichen, we> ^ den katholischen Orten seiner Zeit zu höchster Gefahr und Conscquenz gereichen möchte; Uri dagegen man könnte den Untcrthanen die Fahrt mit kleinen Schiffen gestatten, r. Obwaldeu hält angemessen, ^ Pater Guardian von Pfcid (Faido), Bruder dcS Markgrafen Castelli von Mahland, durch den Barderini bei dem Ordcnsgencral die Erlaubniß zu einer Reise nach Rom auszuwirken, um die Hungen des Gardehauptmannö für die Beatification des Bruders Klaus zu untcrstüzcn. Es wird Antrage beigestimmt. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangele^enheiten: Bade». Art. 333. Kirchliches u. Älaubcnssachen. I». Art. 334. Kirchliches u. (illaubciws'^ »«4 Conserenz der V katholischen Orte. Lucern. 1««52, 21. August. Staatsarchiv Luccr». Allg. Absch. Bd. 1,11, kol. >ss. . aud>»^ Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckcnstein, Schultheiß; Christoph Pfhffer, Stadtvennei') ^ Meher, Statthalter; Alphons Sonncnbcrg, Bauherr. Uri. Karl Emanuel Bcßlcr, Landammann, Franz Jmhof, alt-Landammann. Schwhz. Michael Schorno, Landammann; Joh. Kaspar ^ ^ Landeshauptmann. Unterwalden. (Nicht erschienen.) Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Andermatt, alt-Ammann. ... «. Der von katholisch Glarus an Luccrn eingegangene Bericht, daß wegen der Feiertage un des in Frage stehenden Kreuzes nicht nur keine Verständigung erzielt, sondern vielmehr die Fei" bis zu Ausstellung von Wachtposten gesteigert, unterdessen aber dennoch der neue Glarncr Land»-"! ^ Rheinthal eingetreten, derjenige nach Lauis bereits abgereist sei. bcwog Luccrn zur Vcranltaltn"ö ^ Conserenz. Die Gesandtschaft von Schwhz fügt bei, bei einer auf Begehren von katholisch ^ ^ ^ Einsicdcln gehaltenen Conserenz habe sich erzeigt, daß der seit der badischen Jahrrcchnung stattgei» ^ Zusammentritt beider Theile sich zerschlagen und Vermehrtco Mißtrauen erzeugt habe, so daß Theil die Sache in die Hand der V Orte lege, um wachsames Aufsehen bitte, gegen gus Ucbcrfall auch gute Abreden getroffen seien. Dicß und die Beobachtungen, welche der Länfe^" seinem Gange nach Glarus gemacht hatte, überzeugte von der Nothwcndigkcit, ungesäumt cinzn>) August 1662. 569 »twcder eine Gesandtschaft dahin abzuordnen, oder noch einen Congreß für beide Parteien an einen ' ^ Ort zu veranstalten, oder ein nochmaliges Ermahnungöschrcibcn an die beiden Stände und auch ^ schreiben an Zürich abgehen zu lassen Dieser Vorschlag wurde angenommen, dabei vorbehalten, des Abschieds der leztcn Jahrrechnung den Amtsantritt der beiden neuen glarncrschcn Land- ^ so lange zu sistircn, bis dem katholischen Thcil von GlaruS Genüge geschehen sei. In diesem Sinne ' k den Amtleuten im Rheinthal Auftrag erthcilt und an die katholischen cnnetbirgischcn Gesandten kleben. I». ^ Baden), v. (S. u. Engelbcrg). «I. (S. u. Freiämter?, z, Man sehe auch im Abschnitte Herrschafts- und" SchirmortSangelegcnheiten: I» Art. 335. Kirchliches und Glaubenösachen. sskiijjm,«. ,1. Art. 31. Allgemeine Verwaltungssachen, v. Art. 2. »«5 jahrrechnung der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. Bellenz. 1l»«2, im August und September. LandcSarchiv Nidwaldc». U r i. Joh. Heinrich Beßlcr, Landcsfähnrich. Schwhz. Joh. Sebastian Abhbcrg, Land- Nidwald en. Johann Christen, des Raths. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: »-It. Art. 392-401. Conferenz der evangelischen Orte. Aarau. I«i«2, I«».—18. September (6—8. alt Kal). Staatsarchiv üiürich. Allg. Absch. Bd. 157, kol. 22S. B Zürich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Joh. Kaspar Hirzel, Stadtschreiber. ^Ntcr ^ ^aton von Grafcnried, Schultheiß; Joh. Jakob Bucher, Venncr. Glarus. Joh. Heinrich ^'^ommann. Basel. Andreas Burkhard, des Raths; Joh. Rudolph Burkhard, Stadtschreiber. Leonhard Meyer, Bürgermeister; HanS Georg Ott, Statthalter. Appenzell A.-Rh. ^ echsteiner, Landammann. ^^tcu Glarus wegen Einmischung der V katholischen Orte in den Landhandel Veranden K , ^"serenz wurde mit dem Schreiben der Stadt Genf, den Bischof von Annecy betreffend, ein an psehl/"'^ Schweden gerichtetes Paket Schriften mit dem Entwürfe eines von Zürich redigirtcn Em- "Mchreibx„g vorgelegt und lcztcres genehmigt, nämlich der König von Schweden ersucht, sich bei 72 570 September 1662. Frankreich um Schuz und Hilfe für Genf zu verwende», k». Wegen der Ansprüche, welche Bischof, P^ und Capitcl zu Annecp an die drei Dörfer Chanel), Avullp und „Moin" (Moisin) und alle ihre Rechte u»d ^ rcchtigkciten, Zinse, Zehnten, Abschaffung der dortigen Prädicantcn, Vergütung der seit der bezogenen Einkünfte, nämlich l,8l)l>,<)00 Franken, macht, wird nach Genfs Wunsch auch der franzöü König um Schuz gebeten und um die Zurüknahme des angcscztcn Termins, die der Stadt ^ Dörfer zustehenden Rechte urkundlich zu erweisen, r. Auf die von dem französischen Minister L>" auf eine frühere Zuschrift erhaltene Antwort, daß die in Frage stehenden Dörfer in die Souverän' Frankreichs gehören, wird ihm erwidert, daß'die evangelischen Orte in den Gebieten dcö HauscS OO reich unangefochten Bcsizungen haben mit ähnlichen Rechten, wie Genf sie in den drei Dörfern ansp' u. s. w.; indessen wird diese Erwiderung nebst dem Schreiben de Lionne'S der Stadt Genf mit der ^ macht zugestellt, crstcrc, wenn sie nicht den Verhältnissen angemessen sei, zurükzuhaltcn. «I. Die zwc> unerledigten Streitpunkte von Glarus, Haltung der Feiertage und Gestattung dcö von einem Pap' ans der Obcrurncr Allmend aufgestellten Kreuzes, führen gegenüber der Weigerung der katholisch"" ^ ^ die glarnerischcn Landvögte im Rhcinthale und in Luggaruö zu admittircu, nach Einsicht der Vertrag dem Beschlüsse, von Seite der fünf evangelischen Orte den V katholischen Orten durch Lucern vr ^ stellen, daß jenes ergriffene Rechtsmittel nicht zuläßig, übrigens gütliche Beilegung jener Strcitp""^^ Bälde zu hoffen sei. Dabei gewann man die Ucberzcugung, daß man die Begehung der Feiertag" ^ Verträgen nicht verweigern und, mit Vorbehalt des Vertrags von 156-1 und Zurükwcisung aller Zugeständnisse zuziehenden Conscqucnzcn, auch das Kreuz stehen lassen könne, v. u. t. (S. ^ zx. Den katholischen Ständen gegenüber, die einträchtig des zwischen Spanien und Frankreich g"^^^ Friedens sich zu bedienen und der Stadt Genf und.den Evangelischen Gefahr zu bereiten wiss""- ld>" Verabredung von 1655 erneuert und auf Verbindung mit auswärtigen evangelischen Fürsten nommcn werden. I». Das Coneept eines wegen der Evangelischen im Ländchcn Gex an den König gerichteten* Schreibens wird in Rüksicht auf die vom Könige gegen die Rcformirtcn in König gerichteten'«schretvens wiro in 'Kur»chl aus oie vom aeonigc gegen oic mcsormirreu ,» v- angeordnete Schließung und Vermaucrung der Kirchen, und um nicht andern in wichtigen Dinge" l Geschäft) an den König erlassenen Schreiben der evangelischen Orte den Rcspect zu mindern, "'"> zurükgelcgt. l. Dagegen wird das an den Herzog von Savohcn zu Gunsten der evangelische"-^ , bestimmte Schreiben etwas verstärkt, der Herzog namentlich ersucht, nicht bloß von den zl> Thallcuten, sondern auch von den Nachbarn derselben die Beobachtung des Vertrages von P'g'^ ^ fordern, ein Ermuntcrungöschrciben an die Thallcutc zu privater Mitthcilung Herrn Leger zugcst" Die Eingabe des Herrn Dnräus vom 20. August, enthaltend die Erklärung, daß er >">t ^ ^ einigungsschrift des vr. Hottinger ganz einverstanden sei, ihre Ucbersezung und Veröffentlich"^.^ wünsche, die zürcherische Kirche zu Betreibung des EinigungswcrkeS vor andern auS gcschikt u"b glaube; und das vo ' dem theologischen Convent von Zürich an die Regierung am 3. Scptcnib""^ vcrständniß mit Duräus abgegebene Gutachten, daß man sich auf Erneuerung der 1538 zwischen Kur- Kur-Brandenburg und Hessen und den vier evangelischen Städten der Eidgenossenschaft ziv eorllm ^VrttArderZonsis beschränken sollte, wird den evangelischen Orten auf Verlangen zur gestellt. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten! Bade«. « Art. 336. Kirchl. u. GlaubenSs. t. Art. 274. Festungsbau zu Bade". September 166Z. 571 D«7 Konferenz der die Vogteien Schwarzenbnrg, Orbe mit Tscherlitz, Grandson und Murten regierenden Stände Bern und Freiburg. Murten. 1«K2, 18 3V. September. Staatsarchiv Bern. Freiburger Absch. Bd. S. »07. ^ Gesandte: Bern. Emcmucl Steiger, Sekelmeistcr der welschen Lande, und Hans Rudolph Wurstcm- Kleinen Raths; Gencral-Commissär Samuel Gaudard. Frciburg. Franz lha/ ^andcrweid, gewesener Schultheiß von StäfiS, Gcncral-Commissär und des Kleinen RathS; Pro« Ms Alt, Stadtschreibcr; Christoph Münat, Spitalmcisser. das ^agenseitige Versicherung brüderlicher Freundschaft. I». Vereinbarung über die Marche gegen F6llk> " ^'flisburg von dem Neucnburgcr See bis iii den Muriner See und in die Brohe über drin Die darüber ausgefertigten besonder» Instruments, r. n. «I. (S. u. Murten). v. ^M)werde Freiherr» von Chastellard, daß seinem Schwager, Freiherr» von Aranthon, von Frei- haiid ^>nc Güter hinter Ruc bewilligt worden sei, wozu kein Recht und auch kein Grund vor- ^gc,l' Frciburg in den Abschied genommen, 1. (S. u. Grandson). K. (S. u. Murten). I». Granle ^ Königen Zehntens zu RessudenS wird auf nächster Coufercnz verhandelt werden, I. (S. u. Ii.» u. I. (S. u. Murten). »». Freiburg wünscht, daß der Artikel des Zolls halber zu ^ "n Abschied von 1649 bei erster Gelegenheit wiederum rcassümirt werde (wozu Bern. laut einer ^ W Schlüsse dieses Artikels, nicht gewillt ist). ... An den Laudvogt zu W.Mburg und den ^heißen zu Stäfiö soll der Befehl wegen Abtausches zweier Zehnt-Juchartcu hinter Dcllah und Cha- ^ erneuert werden. «. (S. u. Murten). K» (S. u. Graildson). Man schc auch im Abschnitte HerrschaftSangelezenheiten: 9i»i. r. I. Art. 319-321. «. «>. K. Is. I. ». Art. 442—447. Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden III Orte. Brunnen. 1««2, 2V. September. Landesarchiv Nidwald«». ^ndte unbekannt (das betreffende Blatt fehlt). , Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HcrrschastSangclegcnheite»: Mr»s, e Art. 152. Zollsachcn. Mj n. ». I,. ,1. e Art. 402 -405. 572 September 1662. »«S. Conferenz der V katholischen Orte. Lueern. 1««2, 2S. September. Staatsarchiv Lucer». illlg. Absch. Bd. I-Il, toi. 170. Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckenstein, Schultheiß; Christoph Pfhffer, Stadtvcnner, ^ Hartmann, Statthalter; Alphons Sonncnberg, Bauherr. U r i. Karl Emanucl Beßler, Landam»>a^ Joh. Franz Jmbof, alt-Landammaun. S ch w h z. Michael Schorns, Landammann; Kaspar Abyerst- Landammanu. Unterwalden. Marquard Jmfcld, Landammann von Obwaldcn; Joh. Franz ^ Landammann von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Wilhelm Heinrich, tt. Zur Beantwortung des von der unkatholischen Conferenz zu Aarau in Bezug auf die strcitigkciten von Glarus eingelangten Schreibens einberufen vernahmen die Gesandtschaften der ^ - im Weitcrn den vom Landschrciber des Rheinthalö eingegangenen Bericht über den von Zürich ^ des Landvogtö Zwicki erhaltenen Befehl und die vom Landschrciber und Untervogt zu Baden a» Privatperson einbcrichtctcn Avisen. Hierauf beauftragten sie den Landschrciber im Rhcinthal, laut Anweisung, bezüglich des neuen Landvogts die Befehle der Mehrheit der Orte zu beobachten. 2" ^ auf die Hauptsache, das Schreiben aus Aarau, erschien es wegen der in Frage kommenden Pa" Säze bedenklich, die Streitsache von Glarus an die sämmtlichcn eidgenössischen Stände übergehen zu zog man es daher vor, auf jenes Schreiben zu antworten: Die V Orte sehen es nur darauf ab, Verträge festzuhalten und ihnen Geltung zu verschaffen, und verlangen von Glarus nur die Erklärung, ob man dem einfachen Sinne derselben entsprechen wolle, hoffen auch, daß Zürich ^ nichts anderes suchen, gewärtigen daher derselben nähere Erklärung. I». Wenn laut der von rührenden Avisen unter dem Vorwande, Kriegsvolk nach Genf zu senden, etwas ungutes beabsicht'ö^^, müßten Baden und Mellingen verwahrt, soll daher im Stillen dazu Vorsorge getroffen und de» ^ ^ den Amtleuten die nöthige Aufmerksamkeit empfohlen werden, das Weitere den Obern überlasse" Laut einer von Zürich au Lueern gerichteten Anzeige kündigt der französische Gesandte an, daß er zahlung einer Pension, ohne Bedingung, bereit sei. «I. Da verlautet, Graf Casati werde »ächl ^ langen und eine Pensionszahlung mitbringen, wird die Sendung nach Spanien bis in den e ^ ^ schoben, unterdessen aber doch die Instruction so vorbereitet, daß die Sendung vor Ende des Jahres ^ haben könnte, falls die zu erwartenden Satisfaclionen nicht befriedigten. «?. (S. u. Thurganl- seit der lczteu Bundeöcrneucrung mit Savohcn die beiden Studentenpläze von jedem Orte blieben sind, wird für gut befunden, diesfalls an den Herzog zu schreiben, damit Remcdur x. Ein eilender Läufcröbotc brachte am Tage nach der Konferenz von evangelisch Glarus die . ' ^ daß man sich wegen beider Punkte willfährig erzeige, was zur Nachricht in den Abschied genommen Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenhciten: Thnrgau. . «. Art. 575. Stifte und Klöster. October t66Z. 573 ZV« Conferenz der V katholischen Orte. Lueern. 1««2, 27. Oetober. Staatsarchiv Lncern. Mg. Absch. Bd. Nil, kol. ISO, Heinrich Fleckenstein, Schultheiß; Christoph Pfhffer, Stadtvenner; Ludwig Alphons Sonncnbcrg, Bauherr. U r i. Karl Emanuel Beßler, Landammann. ^ Michael Schorns, Landammann; Kaspar Abhbcrg, alt-Laiidammann. Unterwalde n. ^«rl Landammann von Obwalden; Joh. Franz Stultz, Landammann von Nidwalden. Zug. ^ Rudenberg, Statthalter; Jakob Andermatt, alt-Ammann. sich Ansichten über den Kirchcnbau zu Tägcrfeldcn und das thurgauische Abzugsrcgale zeigten ^Aen so verschieden, daß zur Verständigung über die auf Zürichs Schreiben zu crthcilende ^er a 'uündliche Besprechung erforderlich wurde. Mit dem Zusammentritte dieser Conferenz traf ^ ^ Ankunft des Grafen Casati zusammen, so daß zugleich die Bcwillkommnnng desselben damit ver- feldx^ konnte. I». Der Untcrvogt von Baden berichtet nun persönlich, der Kirchcnbau zu Täger- ergangenen Verbot stille gestanden , an dem Geschrei, daß Zürich Munition und Kriegs- V Tägcrfeldcn gcschikt habe, sei gar nichts Wahres, nur seien seit etwa acht Tagen zwei ^ Kn-tk " Laden und etliche tausend Ziegel herbeigeschafft worden und sei die Sage ergangen, daß ^^gte ^ Winter unter Dach kommen müsse. Indem nun Schwhz im Allgemeinen miß- "lan je zu diesem Kirchcnbau eingewilligt habe. und von einer Tagsazung, die von Zürich bei ""geboten wurde, nur schädliche Consequcnzen erwartete, Uri aber aufmerksam machte, daß man Nssg ^ Sachlage auf die eine oder andere Weise zu einem Ziele zu gelangen suchen, auch unterscheiden u. s "" Orten, wo schon Kirchen stehen, neu gebaut werde, oder da, wo nie eine Kirche gewesen sei Schlüsse Untcrwaldcn und Zug, mit Schwhz einverstanden, einfach bei dem zu Baden gefaßten ^Ner c,,^ ohxr hjc Sache im alten Stande lassen wollte», empfahl Lueern die Theilnahme an ^c>»e ^ "^"'bcnden Tagsazung um so nachdrüklicher, da noch andere dringliche Geschäfte eine allge- ^gli^ ^"'"""kunft erfordern und jedenfalls bei dieser Vcrs.sicdenhcit der Ansichten kein Entscheid ^ Tie drei Orte können aber dieser Ansicht nicht beistimmen, werden daher ersucht, ihrer Obern ^">den "Lehsten Dienstag einzuberichtcn. r. Zwischen diesen Erörterungen sprach Schwhz das Bc- ^)ou am folgenden Tage nach der leztcn Conferenz, als ein Eilbote von evangelisch La >> ^ ^ gerichtetes Schreiben einbrachte, Lueern und Uri die Einsezuug der glarncr'-- ^beinthal und zu Luggaruö bewilligten, ohne die Conferenz zu versammeln oder doch im ^gcnöss" ^ Bissel beizufügen, daß, wenn von dem Vertrage von t56-t wieder abgewichen werde, das ^"Zte„ Anwendung finden solle. Untcrwaldcn und Zug nnterstüztcn diese Ansicht und ver- Meinung in den Abschied und eine nachträgliche-Erklärung von GlaruS, daß ^ Hinw ' künftig Genüge geschehen werde. Dagegen rechtfertigten Lueern und Uri das Geschehene ^kung darauf, daß den Katholischen die zwei noch streitig gewesenen Punkte bewilligt, also durch 574 October 1662. zeitweilige Einstellung der Landvögte der eigentliche Zwek erreicht, hiemit auch kein Grund von Glarus noch eine Erklärung abzuverlangen, oder doch eine Tagsazung die schiklichste Gelegenhell vertragswidrige Handlungen zu untersagen, «I. (S. u. Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte Herrschafisangelegenheiten: Thurgau «> Art. Z16. Justizsachen. Gemein-eidgenössische Tagsazung. Baden. 1<»K2, 12. November. Staatsarchiv Lueer». ANg. Absch. Br>. KU, toi. 190. Landesarchiv Nidwalden. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Thomas Wcrdmüllcr, Statthalter. Samuel Frisching, Vcnncr; Gabriel Whß, Zeughcrr. Luccrn. Heinrich Flcckcnstcin, Alphons Sonncnbcrg, Bauberr. U ri. Karl Emanuel Befiler, Landammann; Franz Karl Scheid, meistcr. S ch w h z. Michael Schorno, Landammann; Kaspar Abhbcrg, alt-Landammann. walden. Marquard Jmfcld, Landammann, von Obwaldcn; (Joh.) Franz Stultz, Landammann, ^ walden. Z u g. Karl Brandenberg, Statthalter; Wilhelm Heinrich, alt-Amman. Glarus. I. Heinrichs Landammann; Fridolin Marti, Statthalter. Basel. Andreas Burkhard, Stadthauptmann, des ^ (Joh.) Rudolph Burkhard, Stadtschreibcr. Frciburg. (Nicht rcpräscntirt.) S o l o t h u r n. Stcinbrugg, Schultheiß; Pctcrmann Suri, Sekelmeistcr. Schaffhauseu. Leonhard Mchn, ^ meistcr; Georg Ott, Statthalter. Appenzell. Johannes Suter, Landammann, von J.-Rh-i Rcchstciner, Landammann, von A.-Rh. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, LandcöhoD Stadt St. Gallen. Georg Zwicker, alt-Sekelmeister. »». Da die Zusage Oesterreichs, vier Annaten Erbcinungögclder durch seine Salzcontrahent ^ Mcmmingen oder Wintcrthur folgen zu lasse», ohne Erfolg geblieben ist, wird die Mahnung ^^e». sendung eines Boten nach Innsbruck wiederholt. Die Antwort wird Zürich den übrigen Orten nu I». Die mündlichen Eröffnungen des französischen Gesandten, der zur Versammlung eingeladen war- ^ digten so wenig, daß eine bestimmtere, schriftliche Erklärung verlangt wurde, welche nun dahin ^ eine Pension jczt bezahlt werden könne, eine zweite bei Vollziehung des Tractats erfolge, den ^ Ministern Auftrag gegeben sei, die 1650 und in andern Traktaten eingegangenen Verpflich^u ^ untersuchen und zu vollziehen, auch den Kauflcutcu bei Vorweisung ihrer Patente die Einrcst ^ derselben bei den Parlamenten nicht verweigert werde, über die burgundische Neutralität aber wc. ^ währenden Unterhandlungen mit Spanien noch kein Entschluß gefaßt werde» könne. Man t" Zusicherungen sogar noch geringer und unentschiedener als die frühern; und obwohl Bern anric ), ^ das Bündniß in Abschluß zu bringen und auf Erfüllung der gegebenen Versprechen zu hoffen, wo ^ andere die burgundische Neutralität, die Interessen der beurlaubten Hauptlcute und der be>on ^ St. Gallen so wichtigen Kaufmannschaft nicht so leichthin bloß geben. Endlich wurde beschloß- 1 November 1662. 575 ^ auf das Memorial vom Januar, mit einer Remcnstration an den König selbst sich zu wenden, empfehlende Einbeglcitung derselben zu ersuchen und Zürich mit Abfertigung ein? reitenden Boten an den König zu beauftragen. Je nachdem die Antwort ausfällt, wird ^ Andere Tagleistung das weiter Nöthige behandeln, v. (S. u. Baden). «I. (S. u. Luggarus). v. ' u. Lauis). K. (S. u. Thurgau). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. ^lten'' ^ besondern katholischen Confcrenz einigte man sich vorerst, in allen Dingen zusammen zu dos, unverseheneu Auträgc der Gegenpartei in „Verdank" zu ziehen. I. Von Lucern wird ^ba>, ^ Ordcnsgcneral, mit Genehmigung des Nuntius, dem Gcneralvicar, Prälat von St. Zoster ^'sitator die Einführung der Clausur für die in den gemeinen Herrschaften gelegenen Fraucn- ^^iieuser Ordens neuerdings anbefohlen habe und zu Handhabung derselben die Zustimmung und i»>ics ^ ^holischcn Orte angesprochen werde, von Lueern auch bereits und zwar um so unbedenklicher sei, nachdem die Klöster schriftlich zu Beobachtung der Clausur sich verpflichtet haben. Neu? hingegen äußerten große Bedenken über diese nicht bloß unnöthige, sondern schädliche ^ Landeshofmeister von St. Gallen erklärte, daß der Abt von St. Gallen in Bezug auf Aich ^ Clausur sich verwahrt habe; Landammann Suter von Appenzell I. Rh. trägt auf ^usu/ Aussteuer für die Novizen an. Sodann kam in Frage, ob bei eintretender Huusöconomic den Beichtigern anvertraut werden solle oder ob die Kastvögte oder Landes- ljch walten hätten; überhaupt wäre auch bei den Männcrklöstern zu wünschen, daß sie lcdig- dexh , Beruf und ihren Pfarreien lebten und daö Häusliche durch weltliche Priester und Beamte ^Zls — Wird alles uä rekorenllum genommen. — Auf eingegangenes Schreiben des Land- Härder Thurgau und mündliche Vorstellungen durch Landammann Rüpplin und Landrichter iibrj^' ^^ud Abschaffung der Clausur, werden der Nuntius und der Prälat zu St. Urban von den sieben Lueern) um Einstellung der Clausur kräftigst ersucht uud dem Landvogt gc- thl,r„ ^ Vornahme der Clausur abzuhalten, doch ohne Läsion der geistlichen Jurisdiction. Ii.. Solo- ^buz' ^ vernehmen, was man in Bezug auf die Visitation des Provinzialen und Custodis in den ^ Astern und die Separation der Provinzen zu thun gcdeukc, und erhält zur Antwort, man übcr- ^ex Beschlüssen, alle Anordnungen, mit Vorbehalt der Einholung des Consenscs, dem Orden; ^8e>, . der Provinzen sollte man sich aber vergleichen und namentlich bei erfolgenden Abändc- ^eiber - ennet GebirgS und des Wallis unserer Provinz zu verbinden suchen. I. Dem Stadt- schloff wird auf seine Anfrage die Auskunft crthcilt, daß er bezüglich des ehedem nach Wallis Briefs an den Bischof und an die Zchenden gcsöndert schreiben soll; daß Obwalden zu dem ^ Zu ^^usentirt habe; wegen der Präcedcnz in fürstlichen Kriegsdiensten soll er sich einfach auf aufgerichteten Abschied berufen, in. Bei Vorlegung des von GlaruS der andern ^ Vcvb September a. Kal. an die V katholischen Orte erlassenen Schreibens fiel auf, daß zwar ^ heili^""^ Verträge vcrsprocheu, hingegen der obwohl vor und seit 1388 übliche Gebrauch Kreuzes als eine Novität getauft werde, gegen welche man sich nach dem Vertrage von 156^ 576 November 1662. des Rechtes bedienen werde. Entschlossen, dieses Wort Novität nicht zu dulden, im Bcharrungsfai^ wie 1564 und im verflossenen Jahre die Ausschließung aus der Mitrcgicrung in den gemeinsamen i ac»5 schastcn zu verfügen, forderte man durch drei Herren den Landammann Elmcr auf, die Entfernung Wortes zu bewirken; und als er dasselbe als eine ungeschiktc Redaktion entschuldigte und sich unvcr>neg^ erklärte, die verlangte Acndcrung zu bewerkstelligen, wurde die Forderung unmittelbar schriftlich an de» katholischen Theil von Glaruö gerichtet, i». In Betracht, daß in Salz, Eisen, Nördlingcr (-tuch) und a»d^ Gewerben Monopol und Wucher getrieben wird, besonders durch Steiner von Wintcrthur und La»^'^ Keller von Luccrn, ferner daß die crzhcrzoglichc Regierung zu Innsbruck des Salzes halben lieber den katholischen Orten als mit Zürich und andern verkehren würde, der innöbruckischc Kanzler sich boten habe, die Straße zur Abfuhr über den Adlcrberg so einzurichten, daß die zürchcr'sche Jurist»^ ausgewichen, auf solche Weise auch der möglichen Vermischung des hallischen Salzes mit baherM»' ^ gebogen werden könnte, wird den Regierungen der Antrag hintcrbracht, die wünschenöwerthcn ^ staltungcn in dieser Sache der Bcrathung zu unterstellen. «. Zu Beförderung der Seligsp^''' des Bruders Klaus ist der Pater Paul Castello, laut frühcrm Vorschlage, nach Rom zu senden. I'' den Wunsch Uri's wird die päpstliche Heiligkeit gebeten, die vom Malteser Orden gemachte Beschs" ^ der eidgenössischen Nation auf drei Kavaliere aufzuheben. «. u. >. (S. u. Baden). Auf d^ Beeinträchtigung in seinem Privilegium wird Luccrn beauftragt, unter Mitwirkung des Grafen Ca!»" ^ Kläger Hilfe zuzusichern, t. (S. u. Thurgau). Graf Casati läßt durch den Dolmetsch Crive ' ^ Schreiben überreichen, mit der Anzeige, daß der nunmehrige Gubernator von Mahlaud, Do» „ Guzman Ponee de Leone, zufolge des mit dem Duea di Sermoneta und unserer Gesandtschaft TractatcS allerlei gute Dienste anerboten habe; worauf beschlossen wurde, den Grafen Casati z» Ankunft zu bcglükwünschcn und ihn zu versichern, daß auf der Herstellung der burgundischen werde beharrt werden, dagegen aber vom Gubernator zu Mahland die im Traetate bezeichneten Lc>! und auch die wettern billigen Prätcnsioncn „wcrkstcllig" gemacht werden mögen. Zu I. Der lezte Saz aus dem Nidwaldner Exemplar. Mau sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclcgenheiten! Thurgau. N. Art. 253. Abzug. t Art. 658. Locales. Baden- «. Art. 338. Kirchliches und Glaubcnssacheu. Art. 339. Kirchliches und Gla »bc»ss" «> ,, 99. Judikatur- ». Competenzanständc. Lauis- « Art. 126. Justizsachen. t Art. 195. Märkte. Luggarus ^ Art. 76. Rechts- und Gerichtssachen. November 1662. 577 57Ä Konferenz der evangelischen Orte während der eidgenössischen Tagsazung zu Baden. November. Staatsarchiv Bern. Evangtl. Atsch. Bd. II, S. 97. Dcccinber dcö laufenden Jahres wird ein Lob- und Dank-, Fast-, Bet- und Bußtag Feld ^ Zugleich die Bestimmnng angetragen, daß er künftig jewcilcn im Octobcr, nach verrichteter 6>w ^ werden soll. I». Im Namen dcö Kollegiums der Pfarrer und Acltcsten der rcformirten Befehl" ^ndschaft Gex berichtet Pfarrer Bcrnard schriftlich: Der König habe am 23. August einen später ^ ergehen lassen, worin er erkläre, daß das Edict von Nantes bei ihnen, da sie erst ^erde/" gefallen seien, keine Anwendung finde, hicmit etwa drciundzwanzig Kirchen geschlissen ^fgedr Nccommandation bei dem Könige bittend, daß man sie entweder bei jenem ihnen ^cistc ^dict belasse oder aber bei den Tractatcn von 1564 und 1589, sucht er zugleich um eine baß A ^ s^ s'u Stande seien, zwei Dcputirte an den Hof zu senden. Man findet angemessen, kiiie N ^sMb allein an den König schreibe, und stellt an die Obrigkeiten den Antrag, gemeinsam der w ^ ^ Thalcr zu bewilligen. «. Herr Leger berichtet über die fortdauernde Bedrängnis de», ^"dcsstchx,, Thalleute durch Inquisitionen, Proscriptioncn, ConfiScationcn. Er stellt daö Gesuch, u„h Gesandten nach Turin Jemand beizugeben oder doch einen Deputirten dahin zu senden ^schc,/e französischen Könige zu recommandircn. Man begnügt sich aber damit, dem cng- aus de,, öki seiner Durchreise die Thallcutc zu empfehlen. Bern wird auch nach Genf schreiben, zu st,," d>er englische Gesandte durch Frankreich reise. «I. Die bei Herrn Rocca in Genf zu ^ ^^dung der armen Prädicanten von Picmont hinterlegten 6l)0 Dublonen soll man in Sicherheit ^schc Achten. Auch den Vorschuß von den zu Klingna» arrestirtcn 96.Salzfässcrn könnte man für ^erialx-^^ verwenden, v. Bei Vorlegung dcö von Düränö eingesandten „leztcn FactumS und Mc- ^selbe, darauf bezüglichen Eröffnllngcil Basels wird beschlossen, nach dem Vorgänge von 1655 ^klä,c„ Dmiissionöschrcibcn zu Händen zu stellen, t. (S. u. Baden). K. Zürich und Bern die ^ ^ die projcctirtc engere Verbindung der evangelischen Orte; die übrigen Orte aber meinen, tbäz . Bündnisse und Abschiede seien genügend, doch wollen sie anhören, was künftig anderes als ^Üßliche^'^ ^'den wolle. I». Die Besprechungen über daö Verbot der Badcnfahrten waren um so ^ Stadt Baden seit der badischen Jahrrcchnung ihre Fortificationcn noch erweitert hat. Schaffhauscn werden dießfallö ihren Obern berichten. H»de„ Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: k, Art. 34t). Kirchliches und Glaubcnssachen. 73 578 December l662. Z7Z Conferenz der V katholischen Orte, Lueern. 1««2, 18. December Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. 1,11, kol. 22S. Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckcnstein, Schultheiß; Christoph Pfhffer, Stadtvenneri Hartmann, Statthalter; Alphons Sonnenberg, Bauherr. Uri. I. Karl Emanuel Beßler, LandaM»^^ K. Anton Püntiner, Statthalter. Schwhz. Kaspar Abyberg, alt-Landammann; Franz Betschart, Halter. Unterwaldcn. Johann Jmfeld, alt-Landammann, von Obwalden; Joh. Franz StulK- ammann, von Nidwaldcn. Z u g. Karl Brandenberg, Statthalter; Joh. Peter Trinkler, Ammanm ^ t». Graf Casati wird durch eine fünffache Deputation abgeholt. Er hält seinen Vortrag w scher Sprache, dankt nämlich für die erhaltene Zusage, die Neutralität Hochburgundö festzuhalten, , zugleich um beharrliche Beobachtung der Erbeinnng und um Bewilligung eines Regiments nach . und erklärt, in Erwartung der Erfüllung dieser Wünsche zur Bezahlung einer Pension „von ganzer bereit zu sein und andere dergleichen Satisfactionen in Aussicht stellen zu können. Nach Berathu»ö Angelegenheit wurden vier Mitglieder beauftragt, dem Grafen Casati zu eröffnen, daß die Nc> ^ von Burgund und die Erbcinung von den Orten jederzeit, auch damals schon, da noch kein sandtcr in der Eidgenossenschaft rcsidirte, beobachtet worden sei und ferner beobachtet werde, die st't zehn Jahren ausstehende Pension dagegen laut dem der Gesandtschaft in Mahland ohne andere Be gegebenen Versprechen in drei Monaten erfolgen sollte, die nun an dieselbe geknüpfte Bewilligung^^ Regiments für Portugal etwas ganz neues sei und diese Bewilligung schwerlich crtheilt >>' wenn nicht zuvor die Pension entrichtet werde. Hierauf erhielten sie die Antwort, die Pension keinem Falle Hinterhalten; man habe nur zu erfahren gewünscht, ob Geneigtheit vorhanden Wunsch an die Obrigkeiten zu bringen, und wenn die Werbung des Regiments seiner Zeit werde, wolle man den Obrigkeiten mit besonder» Erkenntlichkeiten begegnen.*) Wird in den genommcn. I». Die Anzeige von der Vcrehclichung des Herzogs von Savohcn ist mit einem ^ wünschnngsschreibcn sowohl im Namen der V Orte als auch von Seite Zürichs mit einem im ganzen Eidgenossenschaft zu erwidern, e» Zürich übermittelt die Anzeige von der Geburt einer des Königs von Frankreich und erhält die Zustimmung zu beglükwünschendcr Beantwortung ^ ^ «I. Auf Gesuch des Joh. Sebastian Abhbcrg wird dem Landvogt von Lauiö wegen dcö von dB derni von Lauiö zu Mahland dem Abhbcrg angelegten Arrests geschrieben, daß die Streitsache ^ Ort verhandelt werden solle, wo der Angesprochene wohne, e. Dem Landschrciber von Lann Konrad von Bcroldingen, wird zu seiner Reise nach Spanien der ttöthige Urlaub und das ^,1 Empfchlungöschrcibcn an den spanischen Hof bewilligt. 1. Zug bringt an, daß General Werdmu . ^ sli> ") Lucern ertheilte schon am 2V. December die Bewilligung, in Voraussezung, daß künstig mit besserer SatissaM «mger Zeit entsprochen und die Stelle eines Obersten Lucern vorbehalten werde. Januar 1663. 57» ^ ^ Werbung nach Dalmatien umgehe. Es wird daher abgeredet, alle fremden Werbungen r letcn und die Landvögtc und katholischen Landschreiber davon in Kenntnis; zu sczcn, auch der Stadt ^ Anzeige zu machen. »74 Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1<». Januar. La»dc»<>r«I>i>> Nidwalden. ült-L^^"^^ ^ ^'' Emanucl Bcßlcr, Landammann und Landeshauptmann; (Joh.) Franz Jmhof, Schwhz. Michael Schorno, Landammann; Kaspar Abhberg, alt-Landammann und Franz Bctschart, Statthalter; Franz Ehrlcr, Sekclmeistcr. Nidwalden. Joh. Franz ' landammann und Landeshauptmann; Joh. Melchior Leu, alt-Landammann und Panncrhcrr. ^ese^' der obrigkeitlichen Ansprachen an die mahländischc Kammer (die gleichsam abgestorben besckl?' ^ die lczte Gesandtschaft dann wieder erfrischt wurden) wird auf Ratification hin Ä»be Lieutenant Cislago mit dieser Sache zu betrauen, zu welchem Ende Schreiben an den W, Grostkanzler Zappatc, an Präsident und Viccpräsidcnt, Contc Arese und „Vcimarcha" Eal> ^ ^ Achten sind. Gras Casati soll um eine Rccommandation ersucht werden. I». Hinsichtlich der djxlf . ^^"deit wird p^H Landammann Schorno und Landschreibcr Bctschart berichtet, daß dicßfalls ^ stiil^ gewcchslct worden seien, aus denen die gute Absicht, den katholischen Orten behülflich ob g ^^dorgehe; indessen wünsche man zu wissen, ob die Orte den Salzhandcl selbst übernehmen oder ^finde ^^lonen Pesic» uilterfangcn wollen; ob die Niederlage noch zu Zürich oder anderswo sich der», s. ^de; ob die drei Orte eine gemeinschaftliche Verwaltung zu führen gedenken oder jedes gcson- ">it Bezahlung nothwcndig; müsse vorgesehen werden, daß der Transport bis Schaffhanscn Elchesgeringen Unkosten geschehe. Es wird nnn gefunden, daß namentlich über folgende Punkte »ch ^ ^chdenken erforderlich sei: Daß, weil die Herren Wächter zu Memmingcn einen engen Contract p ^ Innsbruck haben, derzeit kein Salz als in einem vertraglichen Preis zu erhalten sei; sei- . namentlich dieses Verhältniß vernommen werden und ob gegenwärtig ein Kauf zu treffen den ^ Ort sein Bedürfnis; an Salz ausmittcln; sollen Zug und Glaruö sowie auch der Abt Balten ^ diesen Kauf eingeschlossen werden, da bei größeren Quantitäten das Salz^ billiger zu «>, wird die nöthigcn Informationen in der Sache zu Konstanz und Bregcnz einziehen, der ^ ^appcrswhler Kriegsrechnung zu einem Ende bringen zu können, wird eine Conferenz nach ^eil ^"ä^czt auf kommenden 8. Februar. Zu dieser Conferenz soll auch Obwaldcn ernstlich cinge- zu ^^n; würde Obwaldcn nicht erscheinen, so ist dann nach Mitteln zu trachten, um der Gebühr genug würde dieses Ausbleiben den Abschluß des Geschäfts nicht hindern. «I. u. v. (S. u. ^ussr^ ^ Bezüglich der vom Nuntius und dem Gencralvicar, Abt zu St. Urban, eifrig betriebenen ^ °er Frauenklöstcr Cisterzienser Ordens in der Eidgenossenschaft und ihren Vogtcien läßt man es 580 Januar 1663. bei dem bewenden, waö Uri dem Legaten überschrieben hat. Die angestrebte Klausur würde einer ständigen Aendcrung in der Haushaltung und Oeconomieverwaltung rufen und zu bcdcutendcrn ^ auSlagcn Anlaß geben; auch fordere die Ordensregel die Klausur nicht. K. (S. u. Lauiö). U (S. u. Bellenz:c>). Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegcnhciten: Lauis. Art. 196. Märkte. Bellen; tc. >> « I»—»» Art. 406-412. Conferenz der katholischen Orte. Lucern. 1t»«»3, 12—l^t Februar. Staatsarchiv Lucer». Mg. Absch. Bd. l-III, rol. l. Abstach Gesandte: Lucern. Heinrich Flcckenstein, alt-Schulthciß; Jakob Hartmann, Statthalter; Sonncnbcrg, Vcnner; Alphons Sonnenberg, Bauherr. Uri. Karl Emanuel Beßlcr, Landammann, ' Anton Püutiner, Statthalter; Joh. Franz Schmid, Sekelmeister. S ch w h z. Michael Schorns, ^ ammann; Kaspar Abhberg, Landeshauptmann. Untcrwalden. Johann Jmfeld, alt-Landa'"'"^^ und Landvogt Wolfgang Wirz, von Obwaldcn; Joh. Franz Stuliz, Landammann, und Joh. Pannerhcrr, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Wilhelm Heinrich, ^ GlaruS. Fridolin Marti, Statthalter. Frei bürg. Franz Peter Gottrau, Schultheiß; Vondcrwcid, Gcncralcommissär. Solothurn. Hanö Peter Schwallcr, Bauherr; Hans Wichet" matten. Appenzell I. - Rh. Johannes Suter, Landammann. A b t v o n S t. G a l l e n. T' ^ Thurn, Landeshofmeister. ' «. Der auf Begehren des päpstlichen Nuntius zusammen getretenen Versammlung wird ein ^ des Nuntius mitgetheilt, welches eineil Volksaufbruch zur Beschirmung des Kirchenstaates v^'^'^jchcr abgelegtem eidgenössischem Gruße wurde der Nuntius selbst in die Sizung abgeholt und sein Vortrag vernommen; dann die vor drei Tagen angekommene scharfe.Zuschrift de la Barde'S, g""' anfbruch betreffend, angehört und hierauf beschlossen: Dem von Luecrn, Uri und ^utcrwaldcn erfolgten Vorgange sich anschließend, mit Vorbehalt obrigkeitlicher Zustimmung, für den ^ Volksaufbruch sich bereitwillig zu erklären und über die nähern Bedingungen durch einen a» dem Nuntius iil Unterhandlung zu treten und durch einen andern Ausschuß eine Antwort auf ^ die Obrigkeiten der Stände selbst gerichtete Schreiben de la Barde'S berathen zu lassen. "^jgt, zweiten und dritten Sizung wurde der Entwurf für die Kapitulation vorgelegt und Luecrn bev^"'^ nach Eingang der Ortöstimmcn den Vertrag auszufertigen. Derselbe Beschluß wurde in Bezug Einwendungen des französischen Gesandten, daß eine solche Verbindung mit dem Papste ^if Frieden mit Frankreich verleze, und die an denselben zu richtende Antwort gefaßt; und in H>"t ^ ^ die das französische Bündniß betreffende General- und Spccialantwort wurde Zürich benachrichtig' Februar 1663. 581 «n zu einer allgemeinen eidgenössischen Besprechung damit zuzuwarten, e» Auf den ^p^uische Regierung eingesandten Capitulationsentwurf, betreffend den begehrten Aufbruch, Prüf ^utwort, die zur Berathung an die früher schon mit dieser Sache Betrauten zu nochmaliger latio ^ Striefen wurde. «I. Der Antrag des Landammanns Beßler, an die königliche Majestät Gratu- ^reibe^'^" Fricdcnsabschluß und zur Geburt des Prinzen abgehen zu lassen und selbe dem Lander ^auis, K. K. von Beroldingen, mitzugeben, wird angenommen, v. (S. u. Lauis). t. Bei ^auig) Heiligkeit wird die Beatifieation des Bruders Klaus in Erinnerung gebracht. K» (S. u. «i Schuze der vom Fiscal Maderni in LauiS eingerichteten Briefpost nach Mahland ge- - ^-r,lyluß wurde von dem Großkanzler Zappata günstig aufgenommen, so daß . .st °°» B.»„. „ich.« w..d. >. D- >n Bind.. «°-wn»°n » » -n. ch deutschen Vogteicn das Werbverbot in Erinnerung zu bringen, k-l» (S. u. Thurga ). q u. Freiämtcr). Muu sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaugelegeuheiteu: It Art. 512. Kirchliches u. Glaubenssachen. i». Art. 368. Handel und Verkehr. I. „ 513. Kirchliches u. Glaubenssachcn. «. „ 29. Beamte. »,». „ 297. Leibeigenschaft und Fall. y, „ 661. Personelles. «rgltu Areii aniter. «I. Art. 169. Kriegswesen. «. Art. 223. Kriegssachen. Art. 197. Märkte. 57« Conferenz der katholischen Orte. Lucern. 1«ichtet ^ ^^escnhcit der Gesandtschaft von GlaruS ist entschuldigt; Appenzell wird als zustimmend eidgenössischen Gruße wird wie gewohnt stattgegeben, l». Der päpstliche Nuntius Borrels Paus! ^ unter',» 26. Februar ausgestellte Bewilligung des gewünschten BolksaufbrucheS im Namen ^ dankend, zeigt vorläufig die von dem päpstlichen Stuhle ausgesprochene Genehmigung der *) Dqg ^idwalducr Grcmplar datirt vom 25. bis 27. April. 582 April 1663. vereinbarten Kapitulation *) an, hofft beharrliche Abweisung aller auf irrige Auslegung zielenden wünscht den Beitritt auch der noch zurükgeblicbcnen Stände und ihre Beteiligung an dem Rühmt, ^ schüzer des heiligen Stuhls und der geistlichen Freiheit zu heißen, stellt die Entlassung der corsM" ^ sazung in Aussicht und damit auch den ausschließlichen Eintritt der eidgenössischen Mannschaft ^ Dienst des päpstlichen Stuhls, und spricht die Erwartung aus, daß die Eidgenossen nöthigcn sonders da der Durchzug durch Mahland keine Schwierigkeiten haben könne, mit ihrer Mannschaft ftg zur Hand sein werden, — alles dicß unter Zusicherung, daß die geleisteten Dienste tatsächliche Ancrkcn»^ finden sollen. Indem diese Eröffnungen beifällig beantwortet werden, nimmt Solothurn, noch ohne Vollmacht, die Sache in den Abschied. Vorläufig sucht man sich des Passes durch Mahland zu vcN> ^ gestüzt auf Artikel 6 und 7 des Vertrags, e. Das gar liebreiche Schreiben des Königs von an die VII katholischen Orte vom 27. Februar, die Versicherung enthaltend, daß der König nichts als die Bcschüzung und Erhöhung des päpstlichen Stuhls bezwcke, wird mit Ausdrüken trauens und mit der Versicherung beantwortet, daß auch die katholischen Orte nichts anderes >m ^ gehabt haben, von de la Barde aber mißverstanden worden seien. Die von dem französisch^ sandten seit dem Beginne der Capitulationöverhandlungen mit Rom eingegangenen Schreiben besonders das erst vor zwei Tagen eingelangte Schreiben desselben, berühren die Ehre der Stände so nahe und geben dem ewigen Frieden mit Frankreich eine so beschränkende Auslegung, nachdrükliche, doch der weitern Bcrathung noch vorzubehaltende, Gegenerklärung geboten schien. i5cn Conccpt zur Beantwortung der frühcrn Zuschriften fiel zu schroff aus und verlief sich zu sehr in täten; auch dem zweiten gemilderten Conccptc, das sich mehr in allgemeinen Ausdrüken hielt, kom'l^ ^ lothurns Gesandtschaft noch nicht beipflichten, daher dem Stande Solothurn eine erläuternde gesandt und die Unterzeichnung der an de la Barde bestimmten Antwort offen gelassen wurde. D>e ^ beschränkte sich auf die Bemerkung, daß die lczte Zuschrift von den Obern werde in Bcrathung werden, die Abschlicßung des Vertrags aber am besten durch Gewährung der im Memorial der Tagsazung enthaltenen Forderungen zu erzwcken sei. «I. Auf Anzeige Zürichs, daß bei dortige»' der Waldvogt, Herr von Schönau, persönlich die Anzeige von dem Regierungsantritte deS Sigismund Franz eingebracht und auf Abrechnung der ausstehenden Erbcinungsgelder 65 neue stüke mit des Erzherzogs Bildniß (zu 26 Ducaten) übergeben habe, wird angemessen erachtet, daß von im Namen der ganzen Eidgenossenschaft, zugleich aber auch von Luccrn im Namen der kcllholflcho'^^ ein Beglükwünschungsschreibcn an den Erzherzog gesandt, jene Goldstükc aber dem Landschrciber zu ^ zur Vertheilung unter die Orte auf nächster Jahrrechnung übermittelt werden, v. DaS in Antw folgte Complimentschrcibcn des Gubcrnators von Mahland veranlaßt den Antrag, dem in Madnd w ^ den Landschrciber von Lauis (K. K. von Beroldingen) wegen der ausstehenden Jahrgeldcr Aufträge an tigen Hof zu geben; ein Ausschuß soll einstweilen mit dem Gesandten Graf Casati diesfalls k. Die Meldung des Schultheißen Gottrau, daß Freiburg von Bern ein Schreiben erhalten gist folge den Freibnrgern der Paß verweigert würde, ist den Regierungen zu hinterbringen, um d»"' ^ künftige Jahrrechnung zu instruircn. x. Zu demselben Zwcke wird in den Abschied genommen,die Weigerung des Malteser Ordens, mehr als drei Kavaliere aus der Eidgenossenschaft aufz"'^ *) Den Wortlaut dieser Kapitulation sehe man im Anha n g. April 1663. 58» fund^ " Thmgau). I. Da ein aus Uri nach Turin gesandter Studiosus noch keine Berüksichtigung ge- ^ ^ soll auch über die Stipendiaten Nachfrage gehalten werden. Ii.» Dem Fiscal Maderni in Lauis Sack" Leiben, daß er die Post nach Basel üb.er Lucern dirigiren solle, widrigen Falls man in der ^ Bedenken machen würde. I. u. in. (S. u. Baden). z.. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegenheiten! ^ I,. Art. 576. Stifte und Klöster. I Art. 341. Kirchl. u. GlaubenSs. »» Art. 342. Kirchl. u. Glaubenssachen. »77. Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. Brunnen. <». Juni. Landesarchiv Nidwalde». Anton Püntincr, Laitdammann. Schwyz. Georg Aufdermauer, alt-Land- Balg""' K"!par Abybcrg, alt-Landammann und Laildeshauptmann; Franz Bctschart, Statthalter; Joh. alt ^üeler, des Raths. Nidwaldcn. Joh. Melchior Leu, Landammann; Joh. Franz Stultz, '^ndam>„a„„ bc^j -' ^^ug auf Vermehrung der Jesuiten zu Bellen; wird dem Nuntius wegen des in dieser Sache >»>rd Wohlwollens ein Dankschreiben übermittelt. Landschrcibcr K. K. von Beroldingcn zu LauiS ^sstc,^"^^' königlichen katholischen Majestät kräftigst um Ucberlassung eines Jesuiten für die Kö»' ^ ^^uz sich zu verwenden. Dasselbe Gesuch soll bei der Bnndeöbcschwörung in Frankreich dem Zi»tan dargebracht werden. Dem Pater Visitator ist schriftlich mitzuthcilcn, daß man mit der kleinen 6oil/. Suiten iu Bcllcnz nicht getröstet sei. Ncbrigenö bleibt man bei dem an der Treib gefaßten Krj ^"^schlussc. z». ^S. u. Luggarus). «—«. (S. u. Bellen; :c.). t. Um die rappcröwhlische tzo» "^""ug eiiunal abzuthun, soll Nidwalden Obwalden zur Theilnahme an einem dazu bestimmten Fall^ dcrinögcil suchen, auf günstige Antwort einen solchen Kongreß anordne», im entgegcngcsczten ?l„lh^^n, man werde die Sache schließen und auf Mittel denken, um den auf Obwalden fallenden sazu» ^ "halten. K. Luccrn wird ersucht, die übliche Vorbcrathungsconfcrcnz vor der badischcn Tag- ^reji, Abgang kommen zu lassen. I». Dem Landvogt Maurer wird das gewünschte Empfehlungs- " gewährt. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: w,,, I». Art. 153. Zollsachen. e—« Art. 414—416. 584 Juni 1663. :ZV8. Conferenz der evangelischen Orte. Aarau. 1t»l»3, 12. und 13. Juni (2. u. 3. alt. Kal.). Staatsarchiv B«r». Evang. Absch. Bd. H, kol. 109. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Joh. Jakob Haab, Sckelmcistee Rcichsvogt. Bern. Samuel Frisching, Venncr; General Sigmund von Erlach. GlaruS. 3^^ Heinrich Elmer, Landammann. Basel. Benediet Socin, Obcrstzunftmeister; Joh. Rudolph Bn^ Stadtschrciber. Schaffhausen. Leonhard Mehcr, Bürgermeister; Georg Ott, Statthalter. . ». Appenzell A.-Rh. entschuldigte sein Ausbleiben schriftlich mit dem Bemerken, die Berathschlag'U'ö die im Ausschreiben der Conferenz angezeigten Gegenstände den andern Orten überlassen, dagege" ^ bestem Vermögen zu allem beitragen zu wollen, was zu Gottes Ehr und Lehr und zu Erhaltung meinsamen Vaterlandes dienen möge. I». Die Drangsale der Evangelischen in Frankreich überhaupt > besonders im Ländchen Gcx, ferner im Picmont und auch im Toggenburg waren die Haupta»^ /i hellen, welche die Orte zusammen zu treten vcranlasllcn. In Bezug auf die Evangelischen in ZM" . und die RcligionSvcrfolgung überhaupt erinnerte man sich, was im vorangegangenen Jahrhundert 1567, 1568, 1575, 1577, 1585, 1586) von der Eidgenossenschaft auö bei dem Könige von Fraukes' than wurde, und fragte sich nun, ob nicht in'Sgchcim durch eine vertraute Person mit den benack e evangelischen Fürsten Verabredungen getrosten werden sollten, um gemeinsame Schritte bei dem ^ ^ zu thun. Entgegenstehende Bedenken führten indessen zur Verschiebung auf künftige Jahrrechuuug dieses Antrags als desjenigen, einen Bettag anzuordnen, e. Hinsichtlich der Piemontcsischcn T,'" ^ wird man ebenfalls zuwarten, bis der Herr von Bonstctten, welcher nach Turin geschikt worden ist, Herzog zu seiner Vcrehelichung zu gratuliren, über den Zustand derselben Bericht gibt. «I. Der eruc ^ Antrag, besonders zum Schuzc gegen die Angriffe der römischen Clcrisei sich enger mit einander Z" binden, wird ull rotoremlunr genommen, v. Die Behandlung, welche der baselsche Geistliche- 1 ^ Brun, und seine Zuhörer von Seite des Abtö von St. Gallen erfuhren, begründete den .ht- dic von Zürich und GlaruS vermöge LandrcchtS für die Toggenburgcr an den Abt abgehende r ^ schaft auch von Basel bcschikt werden sollte; doch Basel wünschte davon befreit zu sein, was aber lich zugegeben werden dürfte. 1. Bei künftiger Jahrrcchnung soll auch über daö französische schäft, dessen baldiger Abschluß zu wünschen ist, von den Evangelischen gemeinsam bcrathschlagt wer Juli 1663. 585 :Zv» Gemeineidgenössische Jahrrechnungs-Tagsazung. Baden. 1. Juli. °°tSarchi>> Lucer». Allg. Absch. Bd. Ulli, k»>. 57. — Staatsarchiv Bern. Allg. Absch. Bd. »«kl, toi. 057. — KantouSarchiv Aarga». — Landesarchiv Stidivalde». ^ Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Thomas Wcrdmüller, Statthalter. Bern. ^>>ucl Frischj,Vcnncr; General Sigmund von Erlach, des Raths. Lucern. Christoph Pfhffcr, Jakob Hartmann, Statthalter. U ri. Karl Anton Püntincr, Landammann; Andreas Plantzcr, ^ ^"daniinann. Schwhz. Michael Schorno, Landammann; Martin Belmont, alt-Landammann. ^crwalden. Heinrich Bücher, Landammann, und Joh. Peter Jmfeld, Statthalter, von Obwaldcn; ^tchior Leu, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Wilhelm ^ alt-Ammann. Glaruö. Joh. Heinrich Elmer, Landammann; Fridolin Marti, Statthalter. Eini ^ Vencdict Socin, Oberstzunftmeistcr; Joh. Rudolph Burkhard, Stadtschreibcr. Frei bürg. Joh ^^erinann Meher, Schultheiß; General Franz Peter Vondcrwcid, des Raths. Solothurn. und Stockcr, Schultheiß; Christoph Bhß, Stadtfähnrich. Schaffhauscn. Leonhard Meher ^ ^ber, beide Bürgermeister. Appenzell. Johann Sutcr, Landammann von Jnncr-Rhodcn; ^^lsteincr, Landammann von Außer-Rhodcn. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, ^hofnieistcr. Stadt St. Ga l lcn. Tobias Schobingcr, des Raths. ^63 s.' Vorlegung des vom Erzherzog Sigmund eingegangenen, von Innsbruck auS am 5. Juni Zeldx "^en Schreibens, worin auf die vom 5. Mai datirtc Bescheinigung des Empfangs der Erbcinungs- °"s t>ie ""gen Hinschcid des Erzherzogs Ferdinand Karl bezeugte Kondolenz Bezug gcnom- Ziein ""b künftige Leistung der Erbeinungsgelder versprochen, aber auch Sicherung der burgundischcn fail^'^^uempfohlcn wird, beschränkt man sich auf Einleitung einer die Nachlieferung früher vcr- Uud ^ ^einungsgeldcr bezwckcndcn Confercnz mit dem Waldvogte. I». Die Beschwerde von Appenzell ^rei,^ wallen, daß ihnen im österreichischen Gebiete gegen den Vergleich von 1654 von fl. 166 sieben Redens Pferde ein halber Louis abgefordert werde, wird als gemcineidgenössisch und einem t>l>z Zuwiderlaufend bei der projcetirten Confercnz zur Verhandlung kommen, «. Betreffend läßt üian cö bei dem alten Laufe verbleiben, doch so, daß die groben Sorten nicht höher auf ^ huuntrutischen und murbachischcn Zwcischillingstükc in den Vogtcicn Baden und Frciämter ^lbcn Bazcn herunter gesczt werden. «I. Die mit Sendung eines CourierS nach Paris auf- l'vy ^ " Koste,, werden auf dem österreichischen Erbcinungsgcld verrechnet und das Ucbrige den Orten »uf Verfügung gestellt. Schwhz hatte sein Betreffniß schon abholen lassen. Die in Bezug bei,, ""^^^^ertrag ungenügende Proposition des französischen Gesandten veranlaßtc mit Hinblik auf ^ Ford erhaltene Schreiben die Ernennung eines Ausschusses, der in einem kräftigen Memorial dou dc^'^ sollte, daß in Kraft des Bündnisses und.der Beibriefe die jährlichen Pensionen, die Zinse ^Zirt Geldern, der Trattat. von 1656, die seit 1636, 1637, 1647, 1648 und folgender Zeit " Obersten und Hauptleutc, die nach dem Friedensschlüsse versprochenen 466,666 Kronen, die 74 586 Juli t663. Stellen der Studenten, die Privilegien der Kauflentc, die burgundische Neutralität und was noch nothwcndig niitbegriffen sein solle. Da indessen Bern zu Abschluß des Vertrages sich geneigt erklärte ^ die Erfüllung der speciellcn Bedingungen am Hofe selbst erwarten zu dürfen glaubt, auf eine ai> Gesandten gerichtete, die Sicherung der burgundischcn Neutralität bczwckcndc Replik nochmals eine »» fricdigende Antwort erfolgte, wurde gefunden, es sei die burgundische Neutralität eigentlich kein artikel, könne daher auch später behandelt werden. Indem hierauf die evangelischen Stände eröff^ " daß sie daö neue Instrument mit demjenigen von lL02 verglichen und die nothwcndigcn Punkte in ^ rcctur gesezt haben, nahmen auch die katholischen Kantone dasselbe zur Hand; und so einigte denn am 2t. Juli, nachdem der französische Gesandte durch besondcrn Ncverö an demselben Tage d" zahlung auf Ende Augusts zugesichert hatte, daö Instrument, unter spcciclleu Vorbehalten einzelner in deutscher und französischer Sprache ausfertigen zu lassen und bei den Ständen die Bcsiegel""ö^ selben bis Ende Augusts auszuwirken, t. Im Auftrage der Freigrafschaft Burgund überbringt I ^ tistc du Champ de Partheh daö ErbeinungSgcld und sucht und erhält die Zusicherung, die Ncu^ der Freigrafschaft zu erwirken, zx. Die Gesuche des LöwcnwirthS Boßhard in Zug und des Ncll zu Wasen in Uri um Ehrcuwappen und Fenster werden ull rekeroiuluur genommen. ' machter Ordnung träfe es auf jcdcö Ort vier Kronen für jeden Petenten). I», u. I. (S. u. ^ Ii.—i». (S. u. Rheinthal). «. (S. u. Baden). >». u. «K. (S. u. Sargaus.) r—I. (S- u. ,i. Entgegen der Ansicht, daß der Abzug dem Leibe nach falle, wie herkömmlich, erklärt SchwhZ, Ansicht instruirt zu sein, daß der Abzug von dem Gute in der Botmäßigkeit, da cö liegt, werden solle, v x. (S. u. Thurgau). u. (S. u. Baden). »<». Zürich und Glaruö vn endliche Entrichtung der vom Bauernkriege her ihnen zukommenden Kriegöstcuer. Die katholisches^ wollen zuwarten, bis ihren Gegenforderungen entsprochen werde. Glaruö und Schaffhausen s,c sich gegen solche Vermischungen ungleichartiger Forderungen, indem die Ansprüche der katholische" ^ nichts angehen. Dabei wird vcrdeutct, daß in den Frciämtcrn mehr Kriegöstcuer bezogen wordo» Zürich empfangen habe, wonach der Ertrag in andere Hände gekommen wäre. ES wurde Landvogte befohlen, darüber genaue Nachforschung vorzunehmen. I»I». (S u. Freiämter). (S. u. Baden). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. ve. Bei den Präliminarberathungeu verständigte man sich, in allen Dingen cinmüthig zu halten. — Auf das vom Erzherzog von Innsbruck durch den Waldvogt, Herrn von nicht langte besondere Schreiben au die katholischen Orte, betreffend die burgundische Neutralität, gie"ü ^ weiter ein als bei der allgemeinen Session, tl. Uebcr die von de la Barde dem ewigen Friede" ö > Interpretation wurde, um bösen Conscgucnzen auszuweichen, durch einen Ausschuß gebührende. r verlangt, ihm nämlich vorgehalten, daß er wegen der Sr. päpstlichen Heiligkeit bewilligten Wel" > allein chrverlezlichc Schreiben an die katholischen Orte abgehen ließ, sondern auch durch den breitete, daher denn die katholischen Orte zur Rettung ihrer Ehre und Reputation unter m 27. Apr eine Schrift haben Vorsehung thun müssen und auch bei ihm um eine Erklärung ei"kom>"e"' Antwort versicherte, daß er eö nicht aus ihre Ehre abgesehen, die er vielmehr auf jede Weise g Juli 1663. 587 ^ schüzen bereit sei; aber da Gefahr gewesen sei, daß die dem päpstlichen Hofe.zuziehende "uschast derjenigen dcö königlichen Heeres zusammenstoßen, dadurch die zwischen den katholischen Habels ^ Könige bestehende Freundschaft zerstört werde, der König auch nicht den heiligen Stuhl '»ittel gerechte Genugthunng sich verschaffen wollen, habe er alle zuständigen HilfsKant' vorzubeugen, bcnuzt und dem ewigen Frieden eine Auslegung gegeben, die von den dgb ^Mcil werde, diese Einwendungen jedoch nicht widerlegt, so daß die Kantone um so eher sich tz/^'^gen können, da der König durch Ucbcrgehung dcö durch den Hauptmann Pfyffcr übersandten de l» weitere Strcitvcrhandlnng darüber abschneiden wollte. Da indessen diese mündliche Erklärung Stande Luccrn nicht genügte, Schwhz dagegen und die übrigen Orte mehr zu begehren ' stellten diese der Gesandtschaft von Lucern daö Zengniß aus, daß die Mehrheit der ^ ' » tich mit der erhaltenen Antwort de la Barde's, besonders auch mit Rüksicht auf den von Uri in A»ch ' ^ Tractat von l5l6 dem neuen Bnndcsvcrtrage beigefügten Vorbehalt, zufrieden gebe. KK. lliii»,Anzeige Freiburgs, von de la Barde an Bern gestellte Gesuch, der für Rom bc- ^^>tc,l Mannschaft Freiburgs den Dnrchpaß zu verweigern, fand man zur Zeit Bedenken, mit Bern in z» ^"^""g einzutreten. I»I». Dagegen entsprach man dem Wunsche Freiburgs, den Bischof von Basel »uf diBeamten nicht in die Rcchtöübnng Freiburgs eingreifen lasse, wie daö in Bezug ^ " Angelegenheit einer Barbara Ehrhard geschehen sei. II. Die Kapuzincr-Guardianc zu Frcibnrg ^hei, / - Weil und Baden, mit Vollmachten des Provinzials und der Dcfinitorcn vcr- Füri^ Bewilligung, die schweizerische Ordcnsprovinz abzuändern, und zu diesem Zwckc um dem m Nuntius. Die Gesandtschaften der V alten Orte und dcö Abts von St. Gallen trugen Aish dieses Anliegen vor. Auch wurde in Anzug gebracht, daß der Nuntius auf die mangelhafte »»»^^" ^ Priester und Religiösen cnnet GebirgS aufmerksam gemacht werden sollte, kk. Ferner ^»ge» Cardinal Landgraf von Hessen, als Obcrstmcistcr des Malteser Ordens in Deutschland, h»eer»^ beschränkten Aufnahme von Mitgliedern ans der Eidgenossenschaft eine Zuschrift erlassen II. der w ersucht, bei dem Herzog von Savohen sich zu verwenden, daß er wieder einen Gesandten in ^eistu ^"^"sehast halte und der ausstehenden Pensionen, Stipendien und andern bundesgcmäßen 6»iter)^" b^bcn die erforderlichen Befehle gebe. u. »i». (S. n. Baden). «»«. (S. u. Frci- ^»dvc ^ k«I (llri, Schwhz, Untcrwaldcn). Da die Bereinigung der vom lczten für -.^b">hler Krieg herrührenden Kriegslasten Schwierigkeiten gefunden hat, macht Uri den Vorschlag, »»»wl Ordnung zu machen, damit „fürdcrhin der Costcn in gleichem graüu simnl et Löchte ""Zall der Manschafft dcß ein oder anderen Orthß in dem minder oder mehreren« Vngcachtct, ^)ich ^bgeftatet werden." In Ermanglung der nöthigcn Instructionen wurde der Anzug in den Ab- k>Ne (S. u. Bcllenz). Da von dem crzfürstlichcn Hans Oesterreich zu Innsbruck Anzahl Pensionen ausstehen, so wird von den Orten Uri, Schwhz, Untcrwaldcn, Zug, »o„ m kcttholisch Appenzell und Abtei St. Gallen dem nach Innsbruck reisenden Joh. Anton Wirz hafte» z„ Norschach, der Auftrag crthcilt, zu vernehmen, ob nicht vermittelst eines nam- füs ^ "lzkaufs dießfalls eine Richtigkeit gemacht werden könnte, indem die genannten Orte beabsichtigen, »'genes Bcdürfniß einen Salztractat abzuschließen. Der ix,.. K. ^ der lit «». aus dem Aargauce-, «>«>. aus dem Bcincr-, «t«l «« aus dem Nldwaldner (Zxcmplar. 588 Thurgau. Rheiuthal. Sargans Baden. Freiämter, Mainthal. Bellenz zc. «. « it > I» « ««?. l»k i, rr Juli i663. Mai» sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegcnheiten: Art. 662. Personelles. v. Art. „ 13t. Rechts- und Gerichtssachen. „ 298. Leibeigenschaft und Fall. Art. 53. Obrigkeitliche Güter. „ 84. Rechts- und Gerichtssache». Art. 235. LocaleS. Art. 343. Kirchl. u. Glaubenss. „ 153. Leibeigenschaft nnd Fall. „ 149. Schuld- u. Forderungssachen. „ 210. Geleit. Art. 7. Beamte. Art. 214. Rechts- u. Gerichtssacheu. Art. 417. v. »»> i» I ,1,1. »»»,» I'I' «« I Art. 299. Leibeigenschaft und Fa^- 330. Polizeiliches. 602. Stifte und Klöster. 264. Kirchl. u. Glaubenss. 192. Märchen. . Art. 193. Rheinwuhre. Art. 168. Abzug. „ 344. Kirchl. u. Glaubenss. „ 345. Kirchl. u. Glaubenss. „ 346. Kirchl. u. Glaubenss. Art. 171. Kriegswesen. Art. 241. Gränzstreitigkeiten. S8« Conferenz der evangelischen Orte bei Anlaß der Tagsazung zu Baden, im Juli Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 157, kol. 274. Gesandte von Zürich, Bern, evangelisch Glarus, Basel, Schaffhausen, Appenzell A.-Rh>, Gallen s. Absch. 379. , Da die piemontesischen Thalleute in offenem Bruche mit ihrem Fürsten stehen sollen, die ^ lung der Evangelischen in der Vogtei Gez laut Bericht eines Edelmanns Rath und Hilfe verlang- ^ die Apologie der Thallcute über die von dem Collateral Perroguin dem Herrn von Bonstettcn^^ übergebene Schrift die Theilnahme in Anspruch nimmt, fällt in Bcrathung, ob mau darüber > glaubensverwandten evangelischen Fürsten conferiren und beantragen soll, bei dem Könige von ^ mit einer Jntercession einzukommen. In der Meinung aber, daß der Abschluß des Bundesvertu! ^ Frankreich noch besser geeignet wäre, bei dem Könige Zugang zu finden, und zudem die gewiins^ ^ Wirkung der evangelischen Fürsten nicht sicher sei, beschränkt man sich darauf, in Beziehung aus ^ Unterhaltung der Prädicanten und ihres Agenten bei Hofe eine Beisteuer zu leisten, und säffast ^ seinerseits U)l)9 Münzgulden vor; Andere nehmen es all rokoronllum Bezüglich der Thallcute fi" ^ „ für einmal eine Geldunterstüzung ebenfalls für das zweckmäßigste; dabei kam auch eine den Herzog und ein Schreiben an den König von Frankreich zur Sprache. I». Bei diesem ?lula die Gesandten von Basel und Schaffhausen vorgebracht, es sei ihrer Obern Meinung, daß d>e Städte bei den Unkosten in dergleichen Angelegenheiten nur für eines der Vororte sollten. Zürich und Bern schüzen aber die vielen Ausgaben vor, die sie in ihrer vorörtlichcu zu machen haben. «. An den Abt von St. Gallen wird von Zürich, Glarus und Appenzell, »u Juli 1663. iio!» leq? Orte, eine Abordnung gesandt, um mit demselben wegen der toggcnburgischen Angeln ^ verhandeln. Diese Gesandtschaft soll am 26. Juli a. K. Abends in der Stadt St. Gallen ^orr s zum Hecht sich einfinden. «I. Bezüglich der angeregten engcrn Verständigung und bessern e>nia den protestircndcn Fürsten Deutschlands ist man hinsichtlich ihrer Wünschbarkeit nicht ^hcr zugegebcil wird, daß sie bei einer allfälligen Ruptur von guter Wirkung sein könnte. Bleibt dein ^ später» Beratschlagung eingestellt, v. Auf die Aufrage Basels, wie Mühlhausen die ^ sei ^baltene, den Türkenkrieg betreffende Aufforderung zu beantworten habe, wird gefunden, eidae >ie gar nicht zu beantworten, t. Dem Ansinnen Zürichs und Berns, unter den ">Ht evangelischen Ständen eine engere Verbindung zu machen, wollen Basel und Schaffhausen Ausb was man einander schuldig sei, sagen die Bünde; auch sei es gut, wenn bei drohendem Unbetheiligte da seien, welche dazwischen treten. Waö Glarus und Appenzell dießfallö ber„ werden die Gesandten zu rcfcriren wissen. Um in dem Bundcögcschäfte sich nicht zu sön- ^^^tändigt man sich zu einer an den französischen Gesandten gerichteten gemeinsamen Erklärung, Stände entschlossen seien, die Vcrtragsinstrumeute in Ein Instrument verfassen zu ^>girt^ Dauphin darin aufzunehmen, sofern nämlich die Instrumente revidirt und wo nothwendig ^>trin ' evangelischen Orten die in dem Vertrage zugesicherten Vorthcile, auch auf den Fall der ^^lssrung der katholischen Orte, zugestanden, die versprochenen zwei Pensionen und die be- baar bezahlt, die etwa andern Ständen später einzuräumenden Vorthcile auch den bereits ein Ständen bewilligt, die Feierlichkeiten zum BnndcSschwure beschleunigt, den evangelischen Ständen wegen des Vorbehaltes des Papstö und des römischen Stuhls gegeben, der Stadt »Uih bewußten Salzcontraets bis dahin nicht genößig werden konnte, neben den zwei Pensionen bezahlt werden. — Der französische Gesandte sagt dieß alles zu, mit dem Beifügen jedoch, ^ Vollziehung kommen werde. Somit wird dann am 2t. Juli die Annahme des k»nd . ^^gs von Seite der evangelischen Orte und Zugewandten schriftlich dem französischen Gesandten ^ cu, in Erwartung, daß die königliche Ratification bis nächstkommenden August erfolgen werde. »8 t Gasrechnung der die IV ennetbirgischen Nogteien regierenden XII Orte zu Lauis. I«. August. Staatsarchiv L»c«r». Ennctb. Absch. Bd. IX. — jta»to»Sarchi» Schaffhaus«». ^^^ich. David Holzhalb. Bern. Samuel Fischer. Lucern. Rudolph Mohr, alt- Aoh an,^ "" ^beinthal. U r i. Andreas Mcgnct. Schwhz. Joh. Balthasar Büeler. Uutcrwalden. Dcschwanden. Zug. Jakob Andermatt, alt-Ammann. GlaruS. Ulrich Tschudi, alt-Land- Aiendrjg ^ ^ ^ ^ Johann Lukas Hagenbach. Frciburg. Beat Jakob Python, alt-Landvogt zu Hoaavt. . ^thurn. Johann Georg Wagner, Stadtschrciber. Schaffhausen. Johann Georg 590 August 1663. Das Berhandelle findet sich im Abschnitte HcrrschnstSangelcgcnheitcn: Vier cunltb Vogt. übcrk Art. 18. Allgemeine Verwaltungssachcn. Lauts. «. Art. 30. Beamte. t Art. 128. Justizsachen. «>. „ 31. Beamte. „ 198. Märkte. „ 127. Justizsache». „ 129. Justizsachen. Mendris. » Art. 294. Zollsachcn. l. Art. 392. Geistliche. >». „ 391. Geistliche. l und It aus dem Schafshauscr.Exemplar. ADS. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 1<»«3, nach 11». August. Staatsarchiv Lucern. Ennetb. Absch. Bd. IX. Gesandte: Dieselben wie Abschied 381. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Lllggarus. «». Art. 154. Zollsachcn. I». Art. 155. Zollsachen. Mainth il. t Art. 242. Gränzstreitigkeiten. « Art. 295. Statuten. «I. „ 215. Rechts- und Gerichtösachen. »DZ Conferenz der katholischen Orte. Lucern. 1««»3, 13. und IA. August. Staatsarchiv Lurern. Allg. Absch. Bd. I.III, kol. 127. . Gustach'^ Gesandte: Lucern. Christoph Pfhffcr, Schultheiß; Heinrich Flcckcnstcin, Panncrhcrr; ^ Sonnenbcrg, Bcnncr; Joh. Christoph Kloos, des Raths U r i. Karl Anton Pnntincr, Karl Emanucl Bcßler, Landeshauptmann; Karl Franz Schmid, Sekelmcister. S ch w h z. Mich^^ ^ ^j„- Landainiiiann; Martin Bclmont und Kaspar Abyberg, beide alt-Landammann. Unterwald c»- ^ rich Bücher, Landammann, und Joh. Peter Jnifcld, Statthalter, von Obwaldcn; Joh. Landammann, von Nidwaldcu. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Jakob Zumbach- ^ (Entschuldigt). Frciburg. Franz Peter Gottrau, Sclmlthciß. Solothur n. Joh. Friedrich ^ ^ ^ Schultheiß; Christoph Bhß, Venncr. Appenzell I.-Rh. Johannes Suter, Landamman». A St. Gallen. (Nicht erschienen.) ^ ». Nach Abstattung deö- eidgenössischen Grußes und Vernehmung des von GlaruS und vom ^ St. Gallen hingekommenen Entschuldigungsschreibens wird in Berathung genommen, ob man vic vr August 1663. 591 ^chen Gesandten de la Barde mündlich abgegebene Ehrenerklärung auf sich beruhen lassen könne. Lucern ^ Berechtigung, allen im ewigen Frieden mit Frankreich vorbehaltencn Fürsten ijuzug zu leisten, anerkannt werde, an der Bcsicgclung des Bundcsbricfs nicht >v>>rd '^"'en; Andere wollen sich diese Berechtigung durch eine Protestatio« wahren; noch Andern ^ genügen, das Schreiben an de la Barde vom 27. April loeo manikost-i zu veröffentlichen. Schließlich k>klä/ bahin, vor Bcsiegelung des Bundes sich dem Ambassador gegenüber in diesem Sinne zu rcdcii " ^ Anschein gewonnen hat, daß von der burgundischcn Neutralität weiter zu ^"uuüzc Sache sei und weder das Glük die seit 1652 von der Eidgenossenschaft betriebene Her- ^^^^^en begünstigt hat, noch von de» Ständen der andern Religion mehr Unterstüzung dabei zu "örig bleibt' ""k besondere Gesandtschaft bei der könig- ü»nt" dafür zu verwenden, wird dennoch in Erinnerung an die von den Voreltern cingc- ^hst'chtung ans Andringen Lnecrns dem Antrag beigestimmt, bei der Beschwörung des Bünd- dcr P^ns dem Könige ein Bittschreiben für die bnrgnndische Neutralität einzureichen, r. In Betreff Ziel; ^'lhlhauscn läßt sich nichts vorschreiben, da sie in des Königs Disposition steht; dagegen ist ^en^ ^""dichaftlich Absig^ hinsichtlich seiner Einschließung in den Bnndcsvc'rtrag anzu- »> fl.,. ^ ' ' " 5...^... - -v u , , ^ Btl»^ . schöpft und mit ganz unbilligem Beginnen in uns sczt", wurde, nachdem Landammann Schill, allen ^ Da die Streitsache des Peter Kappcler von Frauenfcld und seines Eheweibs auf der Jahr- "h ju Baden zwar entschieden worden ist, Zürich nun aber laut Schreiben „gar hoch zieht, dem Weib kiiimganzen Verlauf Aufschluß gegeben hatte, um einmal eine Demonstration zu Abwendung s°fcr>i Cvnscqucnzen zu machen, beschlossen, den Landvogt zur Ezcention des Urthcils aufzufordern, ^c„ ^ ^'"hcrnisse finde, aus jedem Orte zwei Dcputirte nach Fraucnfeld abzuordnen, Bern von dem Z'uichs zu benachrichtigen, v. Dem Landlchrcibcr Bcroldingcn wird für sein Schreiben vom Madrid gedankt, sein Vorschlag, einen bleibenden Residenten in Madrid zu halten, gebilligt eingeladen, Jemand zu ucnncn, der dazu sich eigne. Dem von ihm als Gönner unserer Nation ^ Herzog von Mcdina las Torres wird ein Complimcntschrciben zugesandt, l. (S. u. Baden). ^^ann Jmlig von Schwyz wird dem Magistrat von Mayland zu Aufhebung des über sein ^olnn verhängten Arrests empfohlen. I». Erinnerung an die den Ehrcnsäzcn von Frciburg und gebührende noch ausstehende Rccognition. °e»^ Niau sehe auch im Abschnitte HerrschaslSangeleqcnhciten! i Art. 3 t/. Kirchliches und Glaubcnssachcu. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 11»<»S, III und 11. Septeurber. Staa»»ar«I>!» Luccr». Allg. Absch. Bd. I-III, k»I. l«t. ^ueern. Christoph Pfyffcr, Schultheiß; Heinrich Fleckcnstein, Pannerherr; Eustachius "g, Venner; Joseph Amrhyn. U r i. Karl Anton Püntincr, Landammann; Joh. Karl Emanuel' 592 September 1663. Beßler, Pannerherr. Schwhz. Michael Schorns, Landammann; Martin Belmont und Kaspar Abhb^ beide alt-Landammann. Unterwalden. Heinrich Bucher, Landammann, und Joh. Peter I"" ' Statthalter, von Obwalden; Joh. Melchior Leu, Landammann, und Joh. Franz Stultz, alt-Landainw"" von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Joh. Peter Trinklcr, Ammaun. «. Die auf das lczte Schreiben eingekommcue Erwiderung Zürichs wegen Peter Kappel Frauenfeld veranlaßt? diesen Zusammentritt. Bevor aber dieses Geschäft zur Hand genommen wurde, ^ nach stattgehabtem eidgenössischem Gruße der Nuntius die verlangte Audienz. Mit Bezug auf das eingegebene päpstliche Brede sprach er den Dank für die Dienstbercitwilligkeit der katholischen Stände zugleich auch das Bedauern über die im Thurgau eingetretenen Vorfälle und Zürichs Benehmen. ^ wurde von der Konferenz der Dank bezeugt für die gemachte Mitthcilung und herzliche Theilimh"" dem so schweren, dem heiligen Vater zugestoßenen Casus. I». Laut Bericht des Landvogts im hatte das Eheweib des Kappcler ihren Mann verlassen, waren die Kinder ihm entführt und in d»c ^ schaft Khburg gebracht, waren von dem thurgauischen Landvogt der Landvogt und der Landschrc'd^ Kyburg wegen Hintcrhaltung der Kinder citirt worden. Zürich selbst wollte der Vollziehung des ba ^ Urthcils nicht statt geben lassen, die malefizisch gewordene Streitsache als civil betrachtet wissen Ehegericht bringen, hiemit der Judicatur der regierenden Orte entziehen; der alt-Landvogt Hirzel ber sogar die. Landschaft Thurgau, um durch glatte Worte alles auf seine Partei zu ziehen. Bei läge wurde also einestheils das von Zürich eingegangene Schreiben durch Widerlegung der dcn»i haltenen Forderungen und Behauptungen beantwortet, andcrntheilö dem Landvogte die Weisung ^ zwar bis zu gcwärtigender Rükantwort Zürichs die Exemtion einzustellen, dann aber damit vorzm^ ^ und unterdessen auch dem versammelteu Landgerichte von dem Stande der Angelegenheit Kc»"''" geben, e. Die Gränzorte sind in der Stille auf diese Vorgänge aufmerksam zu machen; der Land! in den Freiämtcrn wird erinnert, Bremgarten zu versehen; Schwhz übernimmt, das Nöthige wegen Mellingen, Klingnau und RappcrSwhl zu verfügen; dem thurgauischen Landvogt wird Rheinau cmpll die Obrigkeiten werden erwägen, ob nicht der Kricgsrath zu versammeln sei. «I. Die durch b>c - ^ leute von 1636 und 1637 verzeichneten Restanzcn sollen bei der Bundeserneuerung spccialiter Beibricfe einbegriffen werden, v. Da die Einreichung eines Fürbittschrcibens an den französisch" die Neutralität Burgunds zu bewirken, nicht allseitige Zustimmung fand, man aber doch nicht darc» ^ ziehten darf, die vieljährigc Bitte abermals geltend zu machen, sollen die Obrigkeiten darauf Einverständnisse mit sämmtlichen Orten oder auf anderm Wege das angemessene zu veranstalten. Antrag Unterwaldens wird dem nach Rom reisenden Kapuziner Paul Peter von Castclla zur für die Beatification des Bruders Klaus eine Procura mitgegeben. Luecrn stimmt nicht bei. ^ neue Erinnerung an Savohen, betreffend rükständige Leistungen, unterbleibt, bis sich der obwaltc»dc^^ mit Zürich und Bern entscheidet, weil je nach Umständen man Wichtigeres an den Herzog Z" ^ haben würde. September 1663. ' 593 »VÄ. Cvnferenz der evangelischen Orte und Zugewandten. Langenthal. vor dem 2». September. Ka»to»«archiv Schaffhause». Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Oberst Thomas Wcrdmüllcr, Sckclmcister; ^>rad Werdmüller, des Raths; Johann Kaspar Hirzel, Stadtschrcibcr. Ber n. Anton von Grafcnricd, ^ ^ weiß; Joh Jakob Bücher, Vcnncr. GlaruS. Joh. Heinrich Elmer, Landammann. Basel. Benedict ^^^""ttmeistcr; Joh. Rudolph Burkhard, Stadtschrcibcr. Schaphausen. Leonhard Mcher ^Johannes Mäder, beide Bürgermeister. Appenzell A.-Rh. Johannes Rcchstcincr, Landammann. nie a ^ ^ E> a l l cn. Georg Zwicker, Sckclmcister. M ühlhausc n. Hans Kaspar Dollfuß, Sekcl- Adam Heinrich Petri, Stadtschrcibcr. Biel. NiklauS Whttcnbach, Bürgermeister; Abraham Stadtschreiber. den, ' Erzählung des verdrießlichen Kappelcr'schcn Geschäfts legte Zürich das Schreiben der V Orte ^^tember n. Kal. vor und deducirtc die Unbilligkeit seines Inhaltes: DaS zu Fraucnfeld das blrtheil habe nämlich alle Zinsen der haushälterischen Frau dem auSgchausctcn Manne zugeeignet, hasst ähnlichen Verhältnissen bei katholischen Eheleuten nicht geschehen wäre, sei also parteiisch und und für Zürich und Glarus, welche mit Bitten cingckommcn waren, verlczcnd; das Verfahren bon GcbcnSdorf und Bürgermeister HauSmann und gegen einen znrchcrschen Färber von "iiht uüt dem Verfahren gegen den Kappclcr und gegen etliche Papisten im Thurgau, lasse ^>en auf welcher Seite mehr Härte oder Milde geübt werde; in Bezug auf die beiden Müller frorst ^ ^"ubten der V Orte nicht wohl berichtet, indem sie nie gegen das badischc ConfirmationSurthcil Thür ^ ^^n, sondern nur der Fahrnisse halben; weit entfernt von Anmaßung absoluter Herrschaft im ^beitc" Zürich den Landvogt nur in Sachen inhibirt, welche zwischen den regierenden Orten im ^ Kapveler'sche Streitigkeit keineswegs rein civil sei, ergebe sich ja aus der Weigc- zn ^ ^u ihrem Manne zurükzukchrcn, und aus der Drohung, die Kinder zur RcligionSändcrung »>irtt. gemeinem Rechte habe der Kappclcr durch sein liederliches Leben sein Vaterrecht vcr- ^'u ganzen Verfahren sei klar, daß alles darauf berechnet gewesen sei, das Recht der Mehrheit buchen; daher habe man der Bitte von Zürich und Glarus um einen kleinen Aufschub keine ^d>a>,^ '^^ücn, hätte man es aber auch nicht verargen sollen, daß bei der Zurükbringung der Kinder ^uze ^ Stadt bereit gehalten habe, um nöthigcufalls zu intcrveniren und die Verträge zum d^d fcst,^ ^^^^llcn in Anspruch zu nehmen; denn an dem Friedensschlüsse und den Verträgen werde ^Ue s, ferner dagegen gehandelt werde sei Zürich veranlaßt, die evangelischen Orte um d ^ bitten. In Erdaucrung dieser Vorstellungen äußerten die nnintcrcssirtcn Orte zuerst die ^gehe Solothilrn mit dcu Gesandten der V. Orte darüber conferircn und, wenn dieses nicht ^>eßl"ff" FrciburgS und SolothurnS in'S Mittel treten sollte. (Nachher in Solothnrn fand man daß die unparteiischen Orte allein gütliche Mittel zu einem Vergleiche suchen sollen.) 75 September 1663. B-r-Ihschs-gnng, w-S be! d-i b-p-rss-l,enden Nesse »ach P»»S wegen de« traurigen Znstand»' s-°° ng-stsch.„ in Zra,,-reich nderhanp. nnd in G.z nnd Pi-m-ni des-nd-r« gethan werden --„nie, k"' man nichi« andere«, als den Gesandten Beseht nnd B-ssnrach, jn geben, daß sie »>i! den Sen°,-i»-»'" nnd den Amb-ssad-ren und Agenten andere, evangelischer Staate»,' auch mit dem M.rgnis °«n darüber e-nf-rr.e» nnd „ach Ilmssünden handeln, Di. Nachricht, daß den evangelischen Tha»--«« Weg nach ssrankrerch ,-sperr, «e.de ,.»d daß d-r Herg-g «p» Sav-H.n diesetben »,i. ÜUM M--» jrehen nnd m.ss.enren lassen «alle, sühn. jn dem Antrage, eine d-pp.lt- Gesandtschaft dahin adsU-'d-» wa-nb-r sich dt. Ort. -Hessen« an Zürich -.klaren wallen, >,. Anch übe, die Angelegenheiten de. -»»' ' ' ' »'undtgen nnd evinlnell die Gesandten mit d-.t nithigen Creditiven versehe» Gemein-eidgenössische Tagsazung der XIII und zugewandten Orte. Solothurn« IKV3, 2Ä. bis 2«. September. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 167, toi. 328. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Thomas Wcrdmüllcr, Statthalter, Werdmüller, Sckclmeistcr; Joh. Kaspar Hirzcl, Stadtschreibcr. Bern. Anton von Graftnricd, heiß; Joh. Jakob Bücher, Bcnner. Luccrn. Christoph Pfyffer, Schultheiß; Alphonö Bauherr. U ri. Karl Anton Püntiner, Landammann; Karl Franz Schmid, Sekclmeistcr. S Michael Schorns, Landammann; Wolf Dietrich Reding, Pannerherr; Kaspar Abhberg, U n t e r w a ld e n. Heinrich Bücher, Landammann, Johann Jmfeld und Jakob Wirz, beide aminann, von Obwalden; Joh. Melchior Leu, Landammann, und Joh. Franz Stultz, alt-La» von Nidwalden. Zug. (Nicht rcpräsentirt.) GlaruS. Joh. Heinrich Clmer, Landammann, r Marti, Statthalter. Basel. Benedict Socin, Obcrstzunftmcistcr; Joh. Rudolph Burkhard, Frciburg. Anton Python und Johann von Castella, beide des Raths. Solothurn. Jr'b- von Steinbrugg, Schultheiß; Joh. Friedrich Stockcr, alt-Schultheiß; Christoph Byß, Bcnner; Sckclmcister. Schaffhauscn. Leonhard Meyer und Johannes Mädcr, beide Bürgermeister ^ zcll. Johannes Sutcr, Landammann, von I.-Rh.; Johannes Rcchsteiner, Landammann, Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, LandcShosmeister. StadtSt. Gallen. Geoig Sckclmcister. Wallis. Stephan Kalbcrmatter, Landeshauptmann; Kaspar Stockalpcr von Landschreibcr. Biel. Niklaus Wyttcnbach, Bürgermeister; Abraham Scholl, Stadtschreibcr. ^ u Die zum Buudcöabschlusse mit FrankrciÄ) zusammen getretenen Abgeordneten werden die Sizung abgeholten französischen Gesandten besonders willkommen geheißen, weil endlich sich zum Zusammcnzugc der Buudcsinstrumcnte und Jnscrirung des Dauphins verständigt ha sie daher ein, die Bundcsinstrumcntc von diesem Tage und Orte und vom Tage und Orte der September 1663. 535 Körung zu datircn (Beilage 12), gemäß der 1692 befolgten Ordnung für jeden Stand zwei und "en den Wst. Solo" gewandten Orten einen Abgeordneten nach Paris wählen zu lassen und den Stadtschreiber zu i s^^lssnossciischaft durch Bewahrung solcher Eintracht zu erfreuen. Indem den Wünschen des Ge- ^erliche Abrede getroffen und als Aufbewahrungsort des Buudcöinstrumcnts Solothurn bezeichnet e>ls Secrctär dieser Abordnung mitzunehmen, und schließt endlich mit der Ermahnung, analog ^ "ügung j,u Bundcsvertrage mit Frankreich auch unter einander selbst Einigkeit zu halten und ihn ^ dritten Thcil seines Lebens in der Eidgenossenschaft zugebracht, bei seinem Abschiede aus ^ >n diesen Beziehungen willig entsprochen, über die beidseitige Bcsiegelung und Ratification die we-''' ^Urde e »uf folgenden Tages die mitgebrachten Instructionen nach Inhalt der frühern Memoriale 2) dj/ folgende Punkte zusammen: 1) Die zugesagten Conccssioncn sollen verwirklicht; und die ausstehenden vicljährigcn Pensionen bezahlt, der Tractat von 1659 erfüllt, ^"sprachen der Beurlaubten von 1636, 1637, 1638, 1643, 1652, 1653 befriedigt, die Rcch- Z) die geliehenen Gelder, die Restanzcn an der bewußten Kleinodienvcrpfändung u. s. w. bereinigt; sslsaß^^^ ^^^eutcn zugestellten Patente rcgistrirt und in Frankreich überall in Befolgung gcsczt, im der », ^üher unter Oesterreichs Herrschaft genossenen Handclöprivilegicn beibehalten; 4) der Zoll in haltu Begründung des Oberst Stockalper, Gesandten von Wallis, aufgehoben ; 5) für Aufrecht- ^nüh Privilegien und Befreiung von dem äroit (l'uubnins besonders auch in Bezug auf die Neu? ^ Obersten und Hauptleutcn und der Garde der Hundert Schweizer gemachten nachtheiligen ^ für ^^'3^ Vorstcllnngen gemacht; 6) auf Hctstellung der burguudischcn Neutralität gedrungen; dow s Gewährung der Schülcrpcnsioncn, nach Inhalt der Fundation des Cardinalö Mazarin, 8) der Stadt Basel die auf dem Dorf Groß-Hüningcn stehenden 29,999 Gulden sammt etwa s>o ^^^dzinscn und auch der Stadt Solothurn gewisse Kapitalien und Zinse, die den beiden Städten dkrq»,.^ ^rreichjschcn Ländern versichert, zu zwei Drittthcilen der Krone Frankreich übcrbundcn sind, ' Untcrstüzung für die Ansprüche des Standes Uri an den Großherzog von Florenz in i», Jakob Tanner, sowie für diejenigen der Stadt St. Gallen an den Herzog von Savoycn und ^ Abtes von St. Gallen die Anerkennung des Herrn Kolumban als erwählten AbtcS von der Luders bei dem Könige nachgesucht; 19) auf den 31 Oktober n. Kal. das Zusammentreffen nch Hergesandten in Charcnton fcstgcsezt; 1t) die Ständegesandtcn für nicht vorgesehene Fälle ^der,i versehen; 12) den Gesandten von Bern für ihre bcsondern Angelegenheiten von den ls ^^"d>cn die Mitwirkung geleistet; 13) den Ständegesandtcn die der Herzogin von Longueville ^"d)ne wegen der Verdienste des verstorbenen Herzogs um die Eidgenossenschaft und seiner fr^..-.^^^ung mit einigen Ständen schuldigen Ehrenbezeugungen abzustatten vergönnt werden. — Dem ^aft ^csandteil de la Barde wurde der Dank für die während seiner Residenz in der Eidgcnossen- Avrort^'I^" Dienste durch Verfügung der ganzen Versammlung in seine Wohnung bezeugt. Dem wurde aufgetragen, der eidgenössischen Gesandtschaft in bester Form das Credcntialschrcibcn »nd ^ (Verhandlungen der „neun" unintcressirtcn Orte.) Nachdem zwischen der Stadt Zürich Tirgon regierenden katholischen Orten wegen der Kappclcr'schcn Streitsache solche Miß- ^ürdf ^ erhoben haben, daß, wofern nicht bei Zeiten das unter der Asche glimmende Feuer gelöscht ' große Brunst und Zerrüttung zu befürchten wäre, haben die „neun" unintercssirtcn Orte allen 596 September 1663. . n Heidt Fleiß angewendet, die beiden Theile zu versöhnen. Da eö ihnen jedoch nicht gelang, wurde «' ^ Theile nachdenkliche Ermahnungen einzusenden beschlossen, besonders aber zur Ausgleichung daß eine Gesandtschaft von Schaffhausen mit Zürich unterhandle und „des Kappelerö Frau und K» fürdersam an die Ort, von dar sie abkommen, verschaffet werde." Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1VK3, Ä. und S. October. Staatsarchiv Luccr». Allg, Absch. Bd. I-III, kol. lüg. . Alvhl?^ Gesandte: Lucern. Christoph Pfhffer, Schultheiß; Eustachius Sonnenberg, Venner» ^ ^ Sonnenberg, Bauherr; Joseph Amrhhn. U r i. Karl Anton Püntiner, Landammann; Joh. Karl Beßler, Pannerherr. Schwhz. Michael Schorns, Landammann; Wolf Dietrich Reding, Martin Belmont, alt-Landammann; Kaspar Abhbcrg, Landeshauptmann. Unterwalde n. H ^ Bucher, Landammann, und Johann Jmfeld, Landeshauptmann, von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, ammann, und Joh. Franz Stultz, alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Halter; Beat Jakob Zurlauben, des Raths; Jakob Andermatt, alt-Ammann. ^ Von dem zu Solothurn jüngsthin gehaltcncil allgemeinen Congresse ließen die uninteressirtc"^ wegen der Kappeler'schcn Sache an die V alten katholischen Orte ein Schreiben ergchen, auf we w " ^ diese zusammen traten und zuerst einen Bericht des thurgauischen Landvogts und das von Soloth"'" ^ an Zürich gerichtete kraftlose Schreibeil und das seit dem Abgang des Schreibens vom 11. SePtc"' ^ ^ Zürich beobachtete Stillschweigen, sowie die beharrliche Hintcrhaltung der Kappeler'schcn Kind" wägung zogen und hierauf an Zürich die Erklärung abgehen ließen: Obwohl Zürich die V weitern Antwort gewürdigt habe, werde es sich doch noch erinnern, was von Solothurn aus ^ der übrigen Orte unterm 26. September sowohl schriftlich als durch eine Gesandtschaft von Sch" für ein Begehren gestellt worden fei; da von Zürich nicht entsprochen worden und man seiner gew ^ Aufzüge müde sei, haben die V Orte sich entschlossen, sofern die Kappeler'schcn Kinder nicht bis ^ Dienstag Abend dem Landvogte eingeliefert seien, nicht nur die Strafexecution gegen die Angel eintreten zu lassen, sondern auch zur Bundesbcschwörung nach Paris keine Deputirten zn senden. gauischcn Landvogte wird hievon Kenntniß gegeben und der Auftrag, bei eintretender Gefahr eines im Einverständniß mit dem Bischöfe von Constanz das Schloß Arbon mit einer gut katholische"-^^ auch von jenseits des Scc's her kommenden Besazung zn sichern und mit dem Prälaten von St ^ ^ gute Korrespondenz zu halten. Das an Zürich gerichtete Schreiben wird auch Bern zu Händen ^ intercssirten Orte mitgetheilt. Bei Uebcrsendung desselben Schreibens an Freiburg und Solothw" die Bitte um bundesgemäßes Aufsehen und Hilfsbereitschaft beigefügt. Dem Obersten und mann sowie dem Rathe der Stadt Constanz wird auf die geschehene Anfrage von der Sachlage Kc" ^ gegeben mit der Bemerkung, sie möchten alt vertrauter Nachbarschaft wegen ein wachsames Auge a» October 1663. 597 Helten, . , bei >, ' ausbrechender Gefahr werde man sie vertraulich avisircn; unterdessen werde man aber auch ein selbst sich verwenden. Werden die Kappeler'schcn Kinder nicht auf die fcstgescztc Zeit ^ ^llen sie mit Gewalt gesucht werden; der KricgSrath wird beauftragt, die erforderlichen ^chuld^ ^ ^llcn; werden die Kinder dem Landvogte zugestellt, so soll der Landvogt gleichwohl die >w> Strafe ziehen. Um einem allfälligcn Zwiespalte darüber, wie bei einem Kricgscorpö bc- d,^ abzustrafen seien, vorzubeugen, hält man sich einfach an den Scmpacher Brief, besonders dich ' "daß Lhb vnd Gut soll den selben, die über ihn Hand zu richten vnd da er hin gehört, 6"^"n gefallen shn, vff ir gnade :e." Den KriegSräthcn wird nöthig sein, die Vcrhaud- kebet^ ^^en geheimen Kongresse zu Küßnacht wieder zur Hand zu nehmen ^ um das dort Vcrab- w ^ ruchbar geworden ist, nach der gegenwärtigen Lage abzuändern, wobei dann Stillschweigen oeobachten ist. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 12. October. StaatSnrchi» Luccr». Allg. Absch. Bd. um, kol. 180. ^ucern. Christoph Pfyffer, Schultheis;; Heinrich Fleckenstein, Pannerherr; Eustachius J ^ , Venncr; Alphons Sonncnbcrg. Bauherr. N r i. Karl Anton Plintiner, Landammann; Bcßler, Pannerherr. Schwhz. Michael Schorno, Landammann; Kaspar Abybcrg, Landeö- bo» Ikntcrwal den. Heinrich Bucher, Landammann, und Johann Jmfcld, Landeshauptmann, Joh Melchior Leu, Landammann, und Franz Stultz, alt-Landammann, von Nidwaldcn. Brandenberg, Statthalter; Jakob Andcrmatt, alt-Ammann. Angelegenheit betreffend die Kappeler'schcn Kinder eingegangenen Berichte bewogen Huiläf,/" ^'ubcrnfnng dieser Conferenz und zn Bciziehung einer Abordnung des Prälaten von St. Gallen. nach dem eidgenössischen Gruße, die Zuschriften von Bern, Freiburg, Solothurn, Schaff- thurgauischen Landvogts vorgelegt und hierauf von Pannerherr Beßler die als Abge- dzgg ^ ^ KriegöratheS mit dem Prälaten von St. Gallen getroffenen Verabredungen mitgcthcilt und Tt. Landvogt im Thurgan und mit RapperSwhl besprochen worden sei. Daran schloß der ^ LandcShofmeister von Thurn seine Erzählung, wie er, selbst in Frauenfeld anwesend, bei der Sterin ^ Kappeler'schcn Kinder, welche alt-Landvogt Hirzcl von Zürich selbst hergebracht, die von laub und^^^" Conditioncn bestritten und die unbedingte Uebcrgabe bewirkt habe, die Mutter aber wie Bossen sich uoch nicht habe wollen disponircn lassen. Nach diesen Eröffnungen wurde bc- iu dem Prälaten von St Gallen die erwiesenen Ancrbictungen und Dienstleistungen gelegentliche Erwiderung derselben zuzusichern. In der Meinung, daß mit der Zurük- k ^ ^^p^er'schcn Kinder an ihren Vater die Sache keineswegs, wie in den Zuschriften der ^"usgesczt wird, beseitigt sei, wird dem Landvogt befohlen, über die Kappeler'schcn Kinder Auf- 5!)8 October 1663. ficht zu halten und gegen die Theilnehmer an ihrer Entführung den Strafproceß einzuleiten „zu vnsercr Judicatur vnd daß sonderlich andere derglichen leichtfertig vnd freche Geister ein BeisP'^ „ Ezempel darvon nemmen, so bald nit mehr sich gelüsten zu lassen, die Hoche Landcsobrigkciten zu tractircn vnd übersehen." Der Erwartung von Bern, Freiburg, Solothurn und Schaffhaust" ^ gegen, daß die Strafverhandlung bis zur Rükkunft aus Paris verschoben werde, wird ihnen von den Landvogt abgegangenen Befehl Kcnntniß gegeben; ebenso werden auch Wallis und Bünden ^ benachrichtigt. Unterdessen wird auf den Fall hin, daß die Strafverhandlung von Zürich nicht ^ bleibe, die angeordnete Kriegsvcrfassung beibehalten. I». Dennoch wird in Hoffnung auf daS Be und da dem Begehren wegen der Kinder des Kappcler Genüge geschehen ist, .an dem Ritte nach verabredeter Maßen Thcil genommen werden, e. Uri bringt a», daß bei der lcztcn Konferenz dcr ^ pacher Brief nicht hinreichend erläutert worden sei, und schlägt auf den Fall eines künftigen FeldM ^ gemeinsame Richtschnur folgende Fassung vor: „Der, so vmb einen begangenen straffwürdigcn klagt würde, in solchem faal demjenigen Orth, hinder dem er gesessen, mit dem er vsgezogen oder er gehört, mit Lib vnd Gut gefallen shn, die dann über ihn richten sollen vmb das, was dmch vnversprochene Mannen über denselben bh ihren Eiden kann gezügt werden, welche Zügen auch ^ jcnigeu Richtcrstab, wie obvcrmeldct, ihre Kundschafft Persönlich Meggen sollent; vnd was jenigen über den beklagten bh ihren Eiden crkcnnent vnd vrtheilcn, dessen sollent sich die nüegen vnd sättigen, ohn alles widersprechen " Sollten, wird beigefügt, die andern IV Orte formalische Erläuterung nicht eingehen, so würde Uri weder jezt noch künftig auf eines Grund und Boden ziehen. Auf diese Erklärung erwidert Schwhz, nicht antworten zu können, ^ Abschied von lezter Konferenz dem dortigen Rathc noch nicht vorgelegt worden sei; die andern Orte Z nicht, daß ihre Obern beistimmen werden. «I. (S u. Thurgau). e. Das von dem von Thurn gewünschte Rccommandationöschreiben an das Domcapitel zu Konstanz, betreffend den o des Gotteshauses St. Gallen in Obcr-Sommeri, wird bewilligt, k. Landammann Stuljz macht theilung: am leztcn Dienstage habe in einem Wirthöhausc zu Lucern der Wirth gesagt, daß Kriegsräthe alles, was im leztcn Kriegsrathc verhandelt worden sei, nach Zürich berichtet habe- übernimmt es daher, der Sache nachzuforschen. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelcgenhciten: Thurgau. ,1. Art. 514. Kirchliches u. tylaubenösachen. »89. Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden Brunnen. ^«<»3, I«. November. Landesarchiv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Joh. Franz Schmid, Statthalter; Joh. Karl Emanuel Beßlcr, Schwhz. Michael Schorns, Landammann; Franz Bctschart, alt-Sekclmcistcr; Obcrst -Wacht'"^ Balthasar Büelcr. Nidwalden. Joh. Melchior Leu, Landammann; Joh. Ludwig Lusst, " November 1663. 599 Uri stellt zu endlicher Beilegung der JuriSdictionSstrcitigkcitcu mit Bünden, namentlich des Strc.ts Hauptmann Antonin ans Bünden wegen eines auf der drciörtischcn JuriSdietion entspringenden, von ^'Monin bcnuztcn WasscrS, der so weit gehe, daß Todtschlag und andere Ungelegcnhc.ten zn besorgen den Antrag, aus jedem Orte einen Abgeordneten zu ernennen, mit dem Auftrage, den Angcnlche.n ^»nehmen und zugleich die zwischen den auf dem Shndieatc verweilenden Gesandten und den Untcrthancn waltenden Streitigkeiten auszugleichen. Nidwalden erklärt sich zustimmend. Schwyz, von der An- ausgehend, daß'die Syndieatsgcsandtcn bereits den Befehl haben, jenen Augenschein einzunehmen ""d Mischen dem Commissär zu Bcllenz und Herrn Antouin zu pacifieircn, der Streit so lange Jahre Waichs habe, zu dieser Winterzcit neue Biolation der Jurisdiction und der Alpen nicht zu besorgen «ull vorerst die Heimkunft der Gesandten und ihre Relation abwarten, und wenn die Beseitigung sei. ^^«^andcs ihnen nicht gcluiigcn sei, GlaruS, weil dortige jezt gestorbene Mitglieder hierin gehandelt ^sprachen haben, um Mittheilung der betreffenden Acten ersuchen lassen. Uri erwidert, sein dortiger felst " ^ dieser Angelegenheit halben keinen Befehl, und verharrt auf seinem Antrag. Die Sache koste ^ Abschied. I». Zur Verrechnung der von 1656 herrührenden rappcrSwylischcn Kriegs- wird der 23. November an die Treib angcsczt*). «. (S. u, Bcllenz :e.). Man sehe auch im Abschnitte HerrschaflSangcleqenheitcn: ^ «. Art. 4t 9. ^landlungen der Gesandten der XIII und zugewandten Orte bei Anlaß des Bundesschwurs zu Paris. im November und Dccember. Staatsarchiv Zürich. Mg. Atsch. Bt>. lS7, kvl. szg. 3oh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Thomas Wcrdmüller, Statthalter; Konrad »lullei' Sckelmcistcr uild Rcichsvogt. Bern. Anton von Grafcnricd, Schultheiß; Joh. Jakob '^»to,, ^ lucern. Christoph Pfhffcr, Schultheiß; Alphonö Sonncnbcrg, Bauherr. Uri. Karl ^«"k'ucr. Landammann; Joh. Anton Schmid. des Raths. Gardelicutcnant in Savohcn. Schwhz. g beding, alt-Landammann; Kaspar Abpbcrg, Landeshauptmann. U nterwaldc n. Wolfgang l^b^^««pawniann von Oswalden; Franz Stultz, alt-Laildammann von Nidwaldcit. Zug. Heinrich Zur- "'^^^kscldwachtmcistcr; Ulrich Schön; MelchiorHciilrich. Glarns. Joh. Heinrich Elmer, Landainmann; ^^ulcr, Landeshauptmann. Basel. Benedict Socin, Obcrstzunftmcistcr; Joh. Rudolph Burk- Ttej^^sch^'bcr. Frciburg. Anton Python; Johailir von Castclla. S ololhurn. Wilhelm von ^""ugg. Schultheiß; Christoph Bhß. Stadtvcnncr. Schaffhausen. Leonhard M'pcr und Jo^n.. beide Bürgermeister. Appenzell. Johann Sutcr. Landammann von J.-RH., ^"u R ch landainmann von A.-Rh. Abt von St. Gallen. Fidel von Thum. Lan er;o ine, er. ^ z'in Abschied dieser «cnsercnz keimte nicht .msgcsunbc» werde». «00 November und December 1663. St. Gallen. Georg Zwicker, Sckelmeister. Wallis. Stephan Kalbermattcr, Landeshaupt»'^ Kaspar Stockalper von Thurn, Kanzler der Republik Wallis. Mühlhausen. Hans Kaspar Sekelmcister. Biel. Niklauö Whttcnbach, Bürgermeister) Abraham Scholl, Stadtschrciber. »». Durch den zwischen Zürich und den V katholischen Orten entbrannten Zwist und darauf^ lichen Vcrgleichövcrsuch um einige Tage versäumt reisten die Abgeordneten von Zürich, Bern, Uri, Schwhz, Untcrwaldcn, Zug, katholisch Glaruö, Frciburg, Solothurn, katholisch Appenzell, des ^ von St Gallen, Wallis, Biel über Neuenbürg durch die Frcigrafschaft Burgund über Dijon, diejenige ^ andern Orte über Langrcö. Die erstern wurden zu Auxonne, die lcztern zu Langres durch entgeh kommene Abgeordnete des Königs ehrerbietig bewillkommt; überall war sür ihre Beherbergung in den Städten wurden sie mit Gcschüzcssalven empfangen u. s. w. Der Anzug, solche Weitläufig^ die nur Kosten und Zeitversäumniß bringen, abzulehnen und ohne solche Begleitung die Reise sczen, schien dem König mißfallen zu können, wurde also beseitigt. I». Am 3. November trafen ^ geordneten in Charcnton zusammen, wurden hier von dem Gardeobcrsten und den Hauptlcuteu! ^ zerischcr Nation, am folgenden Sonntage auch durch besondere Abgeordnete im Namen des E>rasr" . Soissons, Befehlshabers der Schweizertruppeu, und der Herzogin von Longucville und ihres jünger" ^ am Montag im Namen des Königs selbst, am Dienstag vom Markgrafen de la Barde Stadtschreiber Wagner von Solothurn, als Secretär der Ambassadc, verlangte dann bei den kö»>g ^ Abgeordneten Auskunft, ob man uns bei dem Einzüge wie 1602, die rechte Hand und Präcedc», > ^ Titel Excellenz und Bedckung des Hauptes bei der königlichen Audienz gestatten werde, erhielt nach Anfrage bei Hofe darüber den Bericht, es werde damit wie 1602 gehalten werden, doch auf Bedckung des Hauptes sei damals nur gemeldet, daß der König den Hut aufgcsczt habe- wurden die Herren Fidel von Thurn, Stadtschreibcr Wagner und der Dolmetsch Vigier beauftragt, Vorstellungen zu machen und zu erinnern, daß die schweizerische Eidgenossenschaft seit 1602 a>» nicht bloß nichts eingebüßt, sondern durch den Friedensschluß von 1648 und Ablösung ds>" ^ Wonnen habe u. s. w. Dabei kam zur Sprache, daß zu Vermeidung solcher Anstände besser dergleichen Handlungen in Zukunft durch beidseitige Commissäre auf den Gränzcn vorgenommen «I. Bartholomä Schiudler, Laudschreiber der Grafschaft Baden, prätendirt das Gcsandtschaflell^ ^ und erweiset die Berechtigung dazu durch zehn von ihm ausgewirkte OrtSstimmcn u. s. w. Es der Stadtschreiber von Solothurn beibehalten und Schindler dem Markgrafen de la Barde zur ^ digung für die von ihm im Bundesgcschäft aufgewandte Mühe und gehabten Reisekosten cmpfe)^ ^ Auf Anzeige des Dolmetschers Vigier, daß der König die schweizerischen Abgeordneten besser a andere Gesandtschaft empfangen werde, hicmit kein Grund zu wcitcrn Bedenklichkcitcn vorhaudcu ^ ^ zwar auf weitere Instanzen in dieser Sache verzichtet, dagegen Bestrafung des Zeitungsschreibers, ^ Solcmnisirung des Bundes als eine dem König dargebrachte Huldigung darstellte, und U»tc> eines die schweizerische Gesandtschaft in ganz ungebührlicher Postur und Bekleidung darstellende" dcrkupfcrstichö verlangt und erhalten, t. Der Einzug in Vincennes und in Paris gieng am 0- ^ vor sich. Am 10. wurde die Gesandtschaft im Namen der Stadt Paris bcwillkommt und mit Zukerwerk beschenkt, dann dem königlichen Hoffccrelär der ausländischen Geschäfte, de Lhonnc, November und December 1663. 661 ^bc des CredcntialschrcibeuS vorgestellt, Sonntags den 11. bei dem Kanzler zum Mittagessen gezogen ^ liegen A^nd in des Königs Kutschen in den Louvre zur ersten Audienz bei dem Könige geführt, Kön^ Könige und dem Hof mit entblößtem Haupte empfangen wurden, worauf dann nur der z "'ö ^ Haupt bedektc. Bürgermeister Wascr hielt einen Bortrag, den der Dolmetsch übersczte. ö eich wurde ein Memorial überreicht, das der König mit Aeußerung der Freude über die Bundes- Zu wohlwollender Erwägung abnahm. I». Endlich verfügten sich die Gesandtschaften auch zu Wittwe, zu der regierenden Königin und zum Dauphin. I. Als man am folgenden Tage dabe^^^ Orleans einen Besuch zu machen im Begriffe war, wurde abermals erörtert, ob man Kii,p ^ Haupt bedckcn solle. Die Erinnerung an das Wort von de la Barde, daß man, um des W sein, den nächsten Umgebungen des Königs besondere Aufmerksamkeit erweisen solle, gab sich dem Antrag, bei künftigen Verhandlungen ähnlicher Art vorher über das Ccrcmoniel iustruiren zu lassen, was namentlich von Uri, Schwyz, Basel, Frciburg, Abt von St. Gallen Hcii ^^u Abschied genommen wird. It. Vom Marschall Grammout im Namen der Frau von Grafen von Soissons kostbar traetirt, hierauf iu'S pulniK tüurclin.-rl zum Herzoge ^Herzogin von Orleans geführt, haben am lcztcrn Orte einige der Gesandten sogleich nach dem ^ ebenfalls bcdckt. I. Folgenden Tags, den 13., wurde Herrn Tcllier, Sccrctär der Armatur, ^ntrW cü8toreiöN80ij,„nd8tinsntüumin genannt," cntgcgengeseztcn Hindernisse beseitigtw wird entsprochen und für Nottwcil durch Luecrnö Gesandte der Bundeöeid geleistet. 19) Die in Bezug auf Tanncr an den Grofihcrzog von Florenz, und von der Stadt St. Gallen in Bezug a" ^ St. gallischen Bürger Schobingcr, Halen und Schcrcr'schcn Erben an den Herzog von Savoyen, ^ vom Abt von St. Gallen für den Prälaten zu Murbach gewünschten Recommandationen siud ^ ausgefertigt. 1l) Der Beschwerde über daö llroit ä'nulmino und anderen auf die schweizerischen O und Hauptlcute, sowie auf die Garde der Hundert Schweizer angewandten Neuerungen soll sogleich ^ Holsen werden. 12) Dem Ludwig Bodingcr von Lnccrn, Offizier im Dienste des Königs, angcscb" ^ (auö Nothwchr) eine Person "getödtet zu haben, wird die erbetene Begnadigung gewährt. « ,,he ausständigen vier MustcrungSgclder vom Jahr 1647, daö die Bäter der Gesellschaft Jesu zu Lucern ^ Memorial, den Fähnrich Besson bei den Hundert Schweizern, die goldenen Ketten und mois ^ ^ etlicher liccnzirtcn Hauptlcute und den 19. Artikel des Bündnisses erfolgte keine schriftliche Sonntags den 18. November gicng in der Kirche Mtro-Vamo der Bundcöschwur vor sich; da»» Bcwirthung im Palastc des ErzbischofS. Folgenden Tags wurde der Besuch des Generals Türe"" ^ pfangen, dann im Namen der Eidgenossenschaft und der mit Neuenbürg verbündeten Orte i»s ^ der Herzogin von Longucvillc und ihrem jüngern Sohne, Herrn de St. Paul, ein Besuch " ö ^ Nach Rükknnft in das Hotel le Brif kam Herr de la Barde mit dem Eommiö ColbcrtS, Herrn >^,l und mit dem trö8vrier Dabo» , überreichte die Geschenke des Königs, goldene Ketten und ^ ^ (Pfenninge), und führte die Gesandtschaftsmitglicder dann zu einer Mahlzeit im Hotel de V>ib' ^ wurden sie von Tellier und Lionne in den königlichen Kutschen nach Vineenncs abgeholt, wo > Mittagessen durch den König selbst zu Pferd im Beisein dcö Herzogs von Orleans, des Prinzen ^ des Herzogs von Enghien die französischen und schweizerischen Truppen, bei 7999 Mann, genull nachher den Gesandtschaften die AbschicdSaudienz gestattet wurde, «ß. Am 21. November beza ^ ^ krt!8orier du LHS gegen Empfangsbescheinigungen die Reise- und Zehrgelder. Dann machten sandte Besuch bei dem alten Grasen de Bricnnc und fanden sich alle wieder zu einer Mahlzeit z> ^ bei der Herzogin von Longucville, die neben dem ihre Freundschaft auch durch Anordnung 9^ wirthung der Gesandtschaft in Neuenbürg bewies, i» In einer Sizung am 22. November w schlössen, dem Gesuche des Dolmetschers Bigicr (Mitglied des Kleinen RatheS der Stadt Solotbn sprechend, mit dem Oberst und den Hanptlcuten des GardcrcgimcntS wegen der seit einiger Z ^hcrr lassencn Bezahlung der dem Dolmctscheramt gehörigen Gage durch Bauherr Sonncnberg und P Reding reden zu lassen, und die Herren Roland und Fries zur Herausgabe der Decompte» dc» cenzirten von lö36 und 1659 aufzufordern. Leztcrc übergaben hierauf zwar eine gewisse Copw November und December 1663. 663 äs I'6i>!U'8»ö pour los elveomptos der Regimenter Erlach, Bircher, Mollondin und d'Affri, i>on Bezug auf die Dceomptcn selbst au die trosoriors von damals. «. Dcö t-rssorior Da- ^ Bitte, die Gesandtschaften möchten im Namen der Eidgenossenschaft die Pathcnstclle bei seinem Neu- ^ ^iien übernehmen, wurde zum Danke für seine erwiesenen vielfachen Dienste gewährt. Die Ccrc- Kurde durch die Gesandtschaften von Uri, Schwyz, Frciburg und Solothurn, zu denen sich nach- Thurn und Stockalpcr gesellten, verrichtet, die Bestimmung des Pathcngeschenks " Ständen vorbehalten. Der Täufling erhielt den Namen Engcnius Mauritius, k. Auch dem Herrn Cere ' bcs Herrn de Lionnc, und dem Herrn du Metz, Commiö dcö Herrn Colbert, und dem ^ ^»lonicnnieistcr Girant wurde für geleistete Dienste Geschenke zu geben beantragt. 11. Da für Vcri- >o,i d^ Patente der Kaufleute, Ocffnung des KluSpasscs, Privilegien der Schweizer Nation die der- ^nen Anstalten noch nicht getroffen waren, wurden nochmals die Herren de la Barde und Colbert erung der Sache angesprochen, von ihnen gute Vertröstung gegeben. Hieraufwurde bei dem Kanzler, bei »m ^^^len von Soissons, bei dein Grafen von Harconrt Abschied genommen, die Abschiedsbesuche aber den. Milzen so vcrtheilt, daß Zurlauben, Frculer, Castclla, von Thnrn, Schmid die Abschiedsbesuche bei i»e>, bei der Gräfin de Soissons, bei der Frau de Carignan, bei der Frau von Baden, bei Herren de Villeroi, Turcnnc, de St. Paul, bei der Frau de Nemours, bei Herrn de la Barde übcr- die andern Gesandten aber für die übrigen Besuche bei dem Kanzler, Herrn von Hareourt w. sich ^'bpcn theiltcn. v. Während aller dieser Vorgänge ergab sich, daß es zwckmäßig wäre, wenn ^ "achster Taglcistung von allen Orten Rechnungen und Register zusammengetragen würden, was und Pensionen, Zinsen, Coutraetcn, Kriegsdiensten jedes Ort zu fordern habe. Sams- Nip ^ November verabschiedete man sich nach hergebrachtem eidgenössischem Brauche. Bürgermeister erwiesene Nachsicht, wurde hinwidcr des Danks für seinen Eifer, Mühe und Sorgfalt Herauf kehrten die Einen wieder über Dijon, die Andern über liangres nach der Heimat A n ^"gner ^ ^ ^" 3° Die Beschreibung dieser Gesandtschaftsreisc, vom Secrctär der Gesandtschaft, Stadtscbrciber I. G. x'. .^iorgt, erschien im Jahr 1664 im Druke unter dem Titel: „Parisische Neys, Handlung, Pundtschwur, das ist: ^ ^rzehlung, was sich in der zwischen dem Allcrchristlichslcn König zu Frankreich vnd Ravarra, Ludoviro dieses em XIV. an einem, sodanN der grohmächtigen lispudlie der 13 vnd 5 zugewandten Orten Hochlöblicher Eydt- Jahr 1663 zu Pariß vcrpflogenen PundtsErncwerung, auch vndcr Wegs in Städt vnd Orten ibre.- Denkwürdiges zugelrag-n. Mit vupartheyischem Gemüth vnd allen Trewen beschrieben durch Hauptmann Johann Ritter, Stadlschreiber vnd deß geheimen Raths zu Solothurn. der damahligen allgemeinen Eydt- vnd '^noßischen Grosipottschaft an den Königlich Jranpösischen Hofs gewehten «ooroturium. Solothurn 1664." «04 November und Dccember 1663. »St Verhandlungen der evangel. Orte und Zugewandten bei Gelegenheit der Bundesbeschwörung ^ Paris. November und December. Staatsarchiv Zürich. Truke t2., B. t., Nro. 27. — KantvnSarchi» Schaffhausen. Die Gcsaudtcil von Zürich, Bern, Glarus, Basel, Schaffhausen, Appenzell A.-Rh., St. ' Mühthausen und Biel s. Absch. 39V. ^ n. Am 24. Octobcr (a. K.) in Charenton angekommen, begaben sich die Gesandten am folg^ Morgen in die Kirche, wo sie nach Vollendung der Predigt von dem Prediger d'Aillö vor der ^ thürc im Namen der' übrigen Kirchendiener und Aeltesten und der ganzen Commune, umgeben von ^ unzählbaren Volksmenge, mit einer schönen Rede bewillkommt, besonders wegen der Verwendung evangelischen Eidgenossen für die Kirchen in Picmont und Gex gepriesen wurden. Dann wurde mit ° Pfarrer d'Aillö verabredet, daß er mit dem Marquis de Rovigui, bestellten Anwalt der evangel' ^ Kirchen, berathen solle, was die eidgenössische Gesandtschaft für sie bei dem Könige thun könne. folg dieser Bcrathung war jedoch, eö sei besser, jede Jntercession zu unterlassen; denn der empfindlich, wenn Fremde seiner Unterthancn halben etwas an ihn bringen. Später kamen zwc> ordnete aus dem Languedoc, welche im Namen jener Kirchen unter Furcht und Schreken ihr '-?>» empfahlen. Es war aber schon zu spät; die Pfarrer von Paris hatten sie zurükgehalten. >' wurden die Gesandten von den Herren Johannes Leger und Michelin wegen der piemontesisäss" leute um ein Schreiben an die in Turin befindliche Gesandtschaft (Stadtschreiber Hans KasM - ^ und Zcughcrr Gabriel Whß) ersucht, derselben nämlich zu empfehlen, daß sie auf den Ausgang ^ ^ riscr Verhandlungen wartcil und die Ergebnisse derselben benuzen möchte. Es wurde dem Wnnl sprochcn, doch in das Schreiben keinerlei Direktionen cingerükt. v. In verschiedenen Conferenzc», ^ ^ die Gesalbten der evangelischen Orte zu Paris thcils unter sich, theilö mit den Gesandten Engla" Hollands hatten, verglich mau sich über eine von Allen zu unterzeichnende Eingabe an den welcher er um Verwendung zu Gunsten der evangelischen Thalleute in Piemont gebeten wurde. sandten von England und Holland sollten, sobald der erstere seine entröo werde gehalten ^^^ci dem König eigenhändig überliefern. «I. Auch wegen der evangelischen Glaubensgenossen in j»i Gez.' verglich man sich zu einer Eingabe an den König, in welcher man ihm vorstellte, wie Ländchcn Gcx bei dessen Ucbergabe durch Bern an den Herzog von Savohen 1564 Religionsfrc' gesichert und auch bis 1662 gestattet worden sei, wie sie gegenwärtig aber von ihrer Religio» ö ^ drängt werden. Sic sollte noch vor dem Bundesschwur durch einen Ausschuß eingehändigt auch geschah. Desselben Gegenstandes wegen wandte man sich auch zum zweiten Male an de» H ^ ^ Lionne. Indessen waren alle Bemühungen ohne den angestrebten Erfolg; die Verhandlung^ Lionne ergaben einfach, daß der König nicht geneigt sei, sich in die Angelegenheiten seines Landen reden zu lassen. «I. Lhcilwcise aus dein Schasshauser Exemplar. December 1663. . 665 Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1«t»3, 12. December. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I-TII, kol. t97. Christoph Pfhffer, Schultheiß; Heinrich Fleckeusteiu, Pannerherr; Jakob Hart- Enil, ^"^^ter; Eustachius Sonnenberg, Vcnncr. U r i. Joh. Frauz Schmid, Statthalter; Joh. Karl ^>n>ai^ Pannerherr. S ch w h z. Michael Schorns, Landammann; Martin Belmont, alt-Land- ^ uterwalden. Joh. Peter Jmfcld, Statthalter, von Obwalden; Hans Ludwig Lussi, ^ ter, von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Jakob Andermatt. alt-Ammann. der Zumnthung, welche von Bern und den übrigen fünf Orten, die sich für die Herausgabe ^ Kinder verwendet hatten, laut Schreiben vom 14. November gemacht wurde, ihnen zu alz da'ß^ Aussicht gestellt worden sei, Strafen und Kosten fallen zu lassen, keinen andern Grund hat, a,a„ ^ den nun eingetretenen Fall eine mildere Behandlung der Schuldigen erwarten ließ, fand ^r schweren, Leib und Leben verwirkenden Vergehen und der Nothwcndigkcit, bei der ^ ^legenheit die Judikatur zu behaupten, nicht einmal den Vorschlag LucernS, die Bestrafung ^tchrist ^ Angehörigen den vermittelnden Orten anhcim zu stellen, zulässig, sondern gab auf die ^ November und das später eingegangene Schreiben vom 23. November a. Kal. nebst »>^z Antwort: da das Hauswesen des Kappclcr wegen Starrsinn seines Eheweibs noch keines- ^ bestellt sei, hei der Bestattung des gestorbenen jüngsten Kindes der Rcspect des Landvogts j» ^ hicmit noch fortwährend nöthig sei, „die Libcrtät und Leichtsinnigkeit" im Thnrgan im Zaum lu»g , ""d zu schrcken, sei der Landvogt mit der Vollziehung beauftragt, doch zu angemessener Mildc- »lg ^ wachtigt worden. Gegen Frciburg und Solothurn wurde dieses Verfahren noch besonders ^ Nc s sikrcchtfcrtigt, die von Zürich angestrebte Parität fern zu halten. Dem Landvogt wurde gleich gegeben, die Schuldigen »ach Gebühr zu strafen, doch ihnen die Appellation zu gestatten, den ^ Ehefrau des Kappclcr vorzubescheidcn und zu ermahnen, erforderlichen Falls zu bedrohen, ^ber anfzumnntcrn. Endlich entschloß man sich, die Wachsamkeit sortznsczcn, doch der Bc- Und Tagsazung nicht auszuweichen. I». (S. u. LaniS). «. Ucber das die Invasionen der Türken ^serc betreffende, an die XIII Orte gerichtete Schreiben des schwäbischen Kreises wird von der Tnqszz ^ eingetreten, dagegen den Obrigkeiten empfohlen, darüber ans eine künstige allgemeine ^kffcnd^" ''Emiren. «I. (S. u. Luggaruö). v. Das früher schon berathene Schreiben an Savohen, 'S. ^ ^ besuch um einen rcsidirendcn Gesandten und die Studentcnstipendien, wird genehmigt, f. Statthalter Brandenberg erinnert, daß noch vier Orte mit den 16 Dublonen, welche den, Zurlauben als Rccognition zuerkannt wurden, im Rükstande seien, dagegen eben so viel ^'^behc,,/" ^cht'knsäzen von Freiburg und Solothurn gebührenden Entschädigungsbcitrage von Zug sei ^ bjx v/" t"t>rden; dieses wünsche die Sache ins Reine zu bringen. Ii. Schwhz macht die Mittheilnng, ^ >ge Obrigkeit veranlaßt worden sei, sieben Landlcute einzuziehen und zu verhören, wobei sich 69k . December tK63. <>i>v »sü zwar die Vermuthung ergeben habe, daß viele ärgerliche Reden durch sie geübt wurden, großes aoc> nicht an den Tag gekommen sei; ersucht auch Zug, dessen Gebiet von den hin und wider gehenden ^ berührt werden müsse, darauf zu achten. I. Auf Bericht, daß der Großmeister des Malteser Ordens^ Tod abgegangen sei, wird dem Ritter Alohö Tanner in Malta ein Reeommandationsschreibcn an das Haupt „besagter Religion" bewilligt. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelcgeiihcitcn: Lauis. >». Art. 61. Landcsvcrwallu»^ im Allgemeinen. t Art. 199. Markte. LuggaruS «I. Art. 77. Rechts- und Gcrichtösachen. :Z»Z Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 3 Januar. Siaa»»<>rchiv L»c«rn. Allg. Absch. Bd. 7,1V, kol. I. Gesandte: L u c e r n. Heinrich Flcckenstcin, Schultheiß; Christoph Pfhffer, Stadtvenncr; Sonnenbcrg, Vcnncr; Alphonö Sonnenbcrg, Bauherr. U r i. (Entschuldigt). S ch w h z. Michas da»»" a»" Landammann; Kaspar Abhberg, Landeshauptmann. Unterwaldcn. Heinrich Bucher, Lanv»" von Obwalden; Joh. Franz Stull;, Landamiiianii, von Ridwalden. Zug. Karl Brandenberg, Wilhelm Heinrich, alt-Ammann. ». Lucern bezeichnet den Kappelcr'schen Handel und die von Bern ausgeschriebene sammcnkunft als Hauptgegcnständc der Confcrenzberathnng. Nachdem man sich ein „glükhasteS ^ gewünscht und nach Uebung begrüßt und die von Uri eingegangene Entschuldigung des dortigen Gesandtschaft, begleitet von der in Bezug auf die Versammlung in Baden gegebenen ^-^„»c»> eingesehen und andere cingekommcnc Acten verhört hatte, trafen alle Gesandten in der Ansicht z daß Zürich nach früherer Weise, wenn es nicht mit eigenen Mitteln zu seinem Zwckc d>t Stände hineinziehe, und daß von den V katholischen Orten an die sechs vermittelnden Orte kuiw Entscheidung wegen der Kappelcr'schen Kinder überlassen, sondern nur Milderung der Strafe vcr)^'^.^i Schuldigen auch Appellation gestattet, dagegen aber die Judikatur festgehalten und die Airol worden sei, daher auch dem auffallender Weise sogar von Freiburg gestellten Ansinnen, von ^sl verfahren abzugehen, nicht entsprochen werden könne, wohl aber die ausgeschriebene Zusamme» » und diese Gelegenheit zu vorgängiger Verständigung besonders mit Freibnrg und Solothnrn den ^ möge, zum Beweise, daß cS nicht bloß um Strafgelder, sondern um das Recht und die dt»»' sei, man allenfalls die Bußen noch mehr herabsezcn, nur nicht ganz aufheben wolle; wobei ^ namentlich auch erwarte, daß die vermittelnden Orte Zürichs einseitiges Verfahren als Gru>^ Aufwandes an Kosten und Mühe in der Kappelcr'schen Angelegenheit erkennen und der ^ ' ^jchlc» für die Zukunft empfehlen, die Orte ruhig ihre Rcchtsame ausüben zu lassen. Da nach b^» ^ des Landvogtö und Landschreibers im Thurgau erwartet werden muß, daß Zürich sei» Januar 1664. 667 en Ulit Ernste behaupten und die gewöhnlichen?Ibschwänkc gebrauchen werde, sollen die V Orte ^ ^ stejf vereinigt zusammcn halten und soll der thurgauischc Landvogt oder Landschrciber mit den ^ üaeten und mit dem Verzeichnis der in dem ganzen Handel aufcrlaufcnen Kosten in Baden erscheinen, der v" Schreiben des schwäbischen Kreises wegen der Türken sollen die Gesandtschaften lhnci ^ Baden zunächst die Meinungen der unkatholischcn Orte vernehmen und sich sodann mit Avjst ^ freundlichen Antwort zu vergleichen suchen, e. Auf die von Bremgartcu eingekommenen v>it v" demselben möglichst geräuschlose Bcrcithaltung der nöthigcn Vcrtheidigungsmittel empfohlen, de,, ^'^trage, alles Verdächtige hiehcr zu berichten. «I. Ebenmäßig wie Luccrn hat auch Schwhz ^laten von St. Gallen um Abordnung des Landeöhofmcistcrö von Thurn nach Baden ersucht. t?>4 Gemein-eidgenössische Tagsazung der XIII Orte. Baden. 23. Januar. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. UIV, kol. 9. — Landesarchiv Nidwalde». Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Thomas Werdmüllcr, Statthalter. Bern. Ast,, ^usching und Joh. Jakob Bücher, beide Vcnncr. Luccr n. Heinrich Flcckenstcin, Schultheiß ; Souncubcrg, Bauherr. U r i. Karl Auton Pnutincr, Landammann; Joh. Karl Emanucl ^ ^ Panncrherr. Schwhz. Michael Schorno, Landammaun; Kaspar Abhberg, Landeshauptmann. ^^^^dcn. Heinrich Bücher, Landammanu, und Joh. Peter Jmfcld, Statthalter, von Obwaldcn; ^ri»st ^riltz, Landammailn, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Joh. Peter Zoh Glaru s. Joh. Heinrich Elmcr, Landammann; Fridolin Marti, Statthalter. Basel. He, Wcttstcin, Bürgermeister; Joh. Rudolph Burkhard, Stadtschrcibcr. Frei bürg. Franz und Johann Castclla, beide des Raths. Solothurn. Joh. Friedrich Stocker, dg Christoph Bhß, Stadtvcnncr. Schafft) aus eil Leonhard Meher, Bürgermeister; Georg Appenzell. Johannes Guter, Landammanu, von J.-Nh.; Johannes Rechstcincr, ""Uaun, von A.-Rh. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, Landeshofmcistcr. des welches die Taglcistung ausgeschrieben hatte, erinnert, daß der Zwck derselben die Erledigung ^>e v ^ ^)cn Streites zwischen Zürich und den im Thurgau regierenden V katholischen Orten sei. Abt^"^^udeu uuiutercssirtcn Orte Bern, Basel, Frciburg, Solothurn, Schaffhauscu, Appenzell und ^licl) ^ Ballett bcrathcn unter sich und unterhandeln mit den Parteien scchözehn Tage laug und erzielen der Berglcich folgenden Inhalts: l) Die zürcherischen Angehörigen, welche an der Wcgführung Kinder Theil genommen, bleiben „nncrsucht." 2) Diejenigen von Fraucnfcld, welche '^ ^^kn oder dem Landvogte den schuldigen Respcct nicht erwiesen haben, zahlen innerhalb Zusammen 120U Gulden Buße und leisten dem Landvogtc Abbitte (ihm für seine Bemühung ^hiz ^ bezeugend für die ihm und den Obern verursachten Weitläufigkeiten und Kosten, dc- Verzeihung bittend, allen nnterthänigen Gehorsam für die Zukunft entbietend). 3) Diese 608 Januar 1664. gütliche Verhandlung soll keinem Theile an seitker Judikatur, Hoheit u. s. w. Eintrag thun. 4) Da ^ intcrponirendcn Orten bei diesem Anlaßt viele Kosten erwachsen sind, werden die regierenden Or^ ihnen kräftig erinnert, sich künftig solcher weitläufigen Actione» zu müßigen, vielmehr ihre gemc^ Regierung nach Inhalt deö Landfriedens, der Verträge und Abschiede und des Friedensschlusses von ' 1642, 1651 und 1656 zu führen. I». Auf die vom Bischöfe von Constanz und vom Herzog von ÄZnr^ bcrg im Namen des schwäbischen Kreises an die XIII Orte durch Zürich vermittelte Aufforderung Hilfe gegen die Türken wurde in Erinnerung an die seit bereits zweihundert Jahren zu wiedc»^ Malen geleistete Türkenhilfc und im Hinblike auf den zu Whl im Jahr 1647 ausgegangenen der Beschluß gefaßt, zu antworten: Die XIII Orte und der Abt von St. Gallen, durch die Berichs ^ den erbärmlichen, von den Türken verursachten Drangsalen zu höchst christlichem Mitleiden bewegt, im Vertrauen, daß das heilige römische Reich zur Abwehr genüge, werden auf die Nachbarscb^^ schwäbischen Kreises ein treues Aufsehen halten und im Nothfall in dem Maße mit aller Nothwc»^..^ sich einstellen, wie sie sich unter einander vergleichen können. «. Dem König von Frankreich das eingelangte, zur Versöhnung über den Kappcler'schen Handel mahnende Erinnerungsschrcibcn I liehen Dank zu bezeugen beschlossen. «I. Der Bitte des gegenwärtigen badischen Landvogtö die Ständegcsandtschaftcn im Namen der Eidgenossenschaft bei seinem Sohne die Pathcnstelle übe>^^ möchten, wird entsprochen und das Pathengcschenk verordnet. Dabei erinnert mau sich der Patlss" ^ bei dem jungen Sohne des königlichen Trcsorier Dabo» und bestimmt als Eingcbindc ein Gefäß Ducatcn Werth, das indessen erst verabreicht werden soll, wenn das königliche Geld anlange. ^ schon in Paris gestellten Autrag, dem Jntroductcur der Ambassade, Herrn Giraut, eine Gratisicat'^ geben, wird nicht eingetreten, e. Hinsichtlich des Müuzwcscns wird der Beschluß (Art. 5) der nung von 1656, nämlich das Verbot des Auswechseln«!! der guten Münze, erneuert, k. (S. " thal). Um dem überhand nehmenden Mißbrauche der Kricgöwcrbungen zu wehren, isi >"> ' ^ ^ der regierenden Orte den Landvögtcn Befehl zu deren Unterdrüknug zu geben; auch den Reg" .wird dieß in Bezug auf ihr Gebiet zu thun empfohlen. I». Die Gesandten der unintcressirtcn denen die Veranstaltung zur Taglcistung ausgegangen, geben dem Landschrcibcr zu Protokoll, Abt von St. Gallen nicht dazu eingeladen worden, der dortige Abgeordnete zwar nicht unangenehm ü sei, jedoch von seiner Theilnahme an den Verhandlungen für die Zukunft keine Konsequenz . werden solle. B e s o n d e r e V c r h a n d l u n g e n d e r k a t h o l i s ch c n O r t e. ^ I. (Die V katholischen Orte und katholisch Glaruö.) Gegenseitige Eröffnung der und Vorkonferenz mit Frciburg, Solothurn, Appenzell J.-Rh. und der Gesandtschaft des Prä ^ St. Gallen, wobei man sich allseitiges Zusammenhalten gelobte. Ii. (Alle katholischen Orte.) ^ schon bei der eidgenössischen Begrüßung gemachte Wahrnehmung, daß der ausschreibende Ort Wi> > ^ Zweifel auf arglistigen Antrieb Zürichs, den eigenen Rathsschrcibcr wohl zu dem Zwcke mitgcbra damit er bei den bcsondern Cougrcssen der vermittelnde» Orte das Protokoll führe, wurde ^ Orten, in Erinnerung an den von Zürich jüngsthin in Brcmgartcn mit dem jungen Wassr ü Versuch, den interponirenden Orten erklärt, daß sie solches nicht zugeben können, eher das H"UP Januar 1664. IM werden, woraufhin jene ihre Consultationen ohne Schreiber verpflegten und nur zur Fertigung V' schiede den Landschreibcr von Baden beizogcn, dagegen aber die evangelischen Jntcrponcntcn sich hielten, daß anch der Beisiz der Gesandtschaft des Abtö von St. Gallen bei den allgemeinen Ver- Consequcnzen haben solle. Bei Vorlegung der dicßfälligcn Berichte und Rechnungen ^ ^"^r>gts Arnold wurde von Luecrn angetragen, den katholischen interponircndcn Orten zu erklären, derVoraus Zusicherung gebe, daß die Verhandlung für die Judikatur und die Rechte Als ^ ^ Präjudiz sein soll, diese zur Vermeidung weiterer Kosten nach Hause reisen werden. aber die katholischen Jnterponenten erwiderten, ihre Mitintcrponcntcn der andern Religion seien nicht >»fo/" ' ^ irgend etwas auszusprechen, bevor sie von den V Orten specificirt über ihr Anliegen Av kS nöthig ist, die gefällten Nrthcilc gegen die von Bürgermeister Wascr gemachten . rechtfertigen, übernahmen es die Gesandten Püntincr, Schorno, Bucher, best ' ^^"^nbcrg und Marti zu Händen der katholischen Jntcrponcntcn den ganzen Verlauf zu >»cistc^" Nawcn der V katholischen Orte den Entschluß auszusprechen, daß sie die von Burger- ^ Wascr gemachten Zulagen und andere Beschwerden an seinem gehörigen Orte suchen, sich aber in keinerlei Contcstation, Compromiß oder Rcchtssaz verstehen werden. Dagegen machten Aers^ ^^tüch alle ihre Sachen verblümt», verhehlen und zu gutem auslegen wollen, auch sich auf ein Jnterponenten die vertrauliche Mitteilung, daß die Jntcrponcntcn der andern Religion ^ die wchen berufen, wonach nach Restitution der Kappclcr'schcn Kinder alle übrigen uccessoiin aufgehoben o cn. Ferner gaben sie den V Orten Einsicht in ein, sichtlich von Bürgermeister Wascr sthlisirtcS, "'^rponircndcn Orte gerichtetes, vom 7./17. Januar datirtcS Schreiben des Ortes Zürich, welches B /, ^ ^ Hessen sei» s^g^ sich siher die ungewöhnlichen Bedrängnisse beschwert, die seinen RcligionSverwandten »nz» ^dcn nnd den Stand Zürich als mitregierendcS Ort verpflichten, sich derselben um so mehr ^ nehmen, da die V Orte in ihren besonder» Versammlungen einseitige Beschlüsse fassen oder gcmcinsam Ait y. ^"'ling alles guten Willens, die alte Regierung im Thurgau wieder einführen zu helfen, und u»d Versprechen, daß nach Ucbergabc der Kappclcr'schcn Kinder alles Ucbrigc abgcthan ^>wd abändern und dadurch Zürich auö der Mitregierung verdrängen, dabei auch keine be- ^hvre^ ^^^wcndungen, wie z. B. die Erinnerung, daß die Kappeler'schc Streitigkeit vor daö Ehegericht ^ ^'^er annehmbaren Bedingungen, besonders Aufhebung der Kosten und Vcrzichtleistung auf die ^aleudi?t >-» —> —>—a —> — ^hast ^^^afung, gelinge, widrigenfalls um Eröffnung des eidgenössischen Rechts gebeten werde, nach ^ Friedensschlusses von 1656, „welcher einiche Ezeeption und Bcdingnuß, sich dcß RcchtSstandtS ^'sstu uit gestattet." Dieser Eröffnung stellten die V Orte und katholisch Glaruö ihre entgegen und die daraus hervorgehende Folge einer unvermeidlichen Ruptur, so daß nun die nochmals in'S Mittel gefallen, zur Geduld ermahnt und cS endlich dahin gebracht iigg ' ^ i- B. auch der Antrag WettstcinS, den „Kappeler mit dem einten Auge" auf eine Buße von Hof,,,. sezen und alle Andern straflos ausgehen zu lassen, beseitigt und dagegen der von LandcS- ^ht- ^ Thurn gestellte Antrag angenommen wurde, wie dieser im Abschied der allgemeinen Session ^itte'i,^)whz und Zürich willigten nicht ein. I. (Die V katholischen Orte.) Uri erneuert nun zum Wale seinen Vorschlag, die im Scmpacher Briefe jedem Orte anhcim gegebene Judikatur über die 77 610 Januar 1664. ihm zugehörige Kricgsmannschaft in dem von ihm bezeichneten Sinne zu erläutern. Es wird fundcn, daß, da Schwhz diesen Vorschlag bereits früher in Abschied genommen, darüber jedoch noch ^ Instruction ertheilt habe, die Angelegenheit besser auf einer bcsondcrn Konferenz erledigt werde. Schreiben des Nuntius erinnert an die gefährlichen Conjuncturcn der Zeit und mahnt Frieden. Ein zweites Schreiben desselben ersucht, die Kirchenzehnten und die Klöster, besonders im gau, in guter Obsorge zu halten. Da aber Landvogt Arnold versichert, daß hierin keine Gefährde ob^ und Landcöhofmcistcr von Thurn sich äußert, daß ihm alles darauf bezügliche bekannt sei, wird dem der Auftrag gegeben, den Nuntius zu beruhigen. In Bezug auf die Schwächung der Pfarrpfründe ^ anderer Bencficicn zu Frauenfeld und das Bedürfnis;, gelehrte Priester anzustellen, wird Lucc>" Nuntius die erforderlichen Aufschlüsse geben, i». Uri's Mitthcilung, der mahländischc Magistrat des ^ sich, daß die in den mit Spanien verbündeten Orten zur Galeere vcrurthcilten Personen nicht mehr gemäß nach Como geliefert, sondern von den Landvögtcn nach Venedig verkauft werden, führt Z» . Beschlüsse, nach dem Inhalte des Bündnisses zu verfahren. «». (Uri, Schwhz, Unterwalden Bezüglich der Angelegenheit der Clausur der Franenklöstcr wird dem thurgauischen Landvogt Ar»? Befehl ertheilt, keine dahcrige Novität zuzulassen, sondern alle Begebnisse zu berichten. « aus dem Nidwaldner Exemplar. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangcles>e»heite»: Mainthal. t Art. 216. Rechts- und Gcrichtssachcu. :ZS5 Conferenz der evangelischen Orte bei Anlaß der allgemeinen Tagsazung zu Baden. im Januar. Staatsarchiv Bern. Evang. Absch. Bd. U. e. 101. ^ Die Gesandten von Zürich, Bern, Glarus (Elmer), Basel, Schaffhausen und Appenzell A-^ Abschied 394. ». Herr Duval, Abgeordneter aus der Vogtci Gex, dankt im Namen der dortigen gpB für die Verwendung der evangelischen Orte zu Paris und bittet diese, doch in ihrem Bemühen z»^ ' ^ der evangelischen Kirche in Gcx nicht zu ermüden. Indem man zwar nicht rathsam erachtete, zii den königlichen Hof zu senden, um bei dem Könige und den Ministem weitere mündliche thun, kam doch in Frage, ob man nicht im künftigen Frühjahre, wenn der König nach Lyon lcgenheit benuzcn, immerhin aber der Bitte des Abgeordneten Duval einstweilen entsprechen und )ice dationsschreibcn an den König und die Herren de Lionnc, Tcllicr und Colbcrt absenden sollte. Die ^ ersucht, ihre dahcrige Meinung beförderlich an Zürich mitzuthcilcn. I». Eingegangene Schreis" daß gegen die Toggenburgcr immer noch tyrannisch verfahren wird. Die Obrigkeiten sollen » über die zu ergreifenden Mittel nachdenken, e. Auf geschehenen Anzug, daß der Obcrstlieutenan ^ die in kursächstschen Diensten stehende Mannschaft der IV Städte übel halte, wird beschlösse», Januar 1664. 611 " Schreiben dem Kurfürsten zu klagen und von ihm Rcmedur zu verlangen. Glaruö und Appenzell Stad^"' ^ ^ einem etwaigen Aufbruche dahin auch den Jhrigcu Zutritt gestattet werde. «R. Die ventj bewirbt sich bei Schaffhauscn und Zürich, obwohl nur privatim, vermittelst der Jntcr- wie w" evangelischen Orte in ähnlicher Weise in den französischen Bund eingeschlossen zu werden, ^ ottweil es durch die Intervention der katholischen Orte geworden ist. Daö Begehren wird insoweit ^Kerencluin genommen, daß erforscht werde, ob man am Hofe darauf sich einzulassen geneigt wäre. «?. » ^ Meldet, daß ein bereits betagter, seiner Sittlichkeit halben nicht eben geachteter Mann der Gemeinde ^ttcn ^ ^ papistischcn Religion übergetreten sei und sein zehnjähriges Söhnlcin, das sich übcrzu- weigerte, aus dem Hause gestoßen, der Pfarrer von Zurzach aber dasselbe als sein Pfarrkind auf- ^be; nun sei der Knabe bei Nacht und Nebel mit Gewalt dem Pfarrer entführt worden, um und wohin. Der Landvogt von Baden wird daher befehligt, die Sache zu buchen und den Verlauf nach Zürich und Bern zu berichten. Gemein-eidgenössische Tagsazung der XIII und zugewandten Orte. Baden. 12. Marz. Staatsarchiv Luccr». Allg. Absch. Bd. I.IV, toi. so. — Landcsarchiv Ridwaldc». ^ : Züri ch. Joh. Heinrich Wascr, Burgermeister! Joh. Kaspar Hirzel, Stadtschreibcr. B e r n. ^^'»g und Joh. Jakob Bücher, beide Vcnncr; Gabriel Whß, des Raths. Luccrn. Heinrich von ^^^^beiß; AlphonS von Sonnenbcrg, Bauberr. U r i. Karl Anton Püntincr, Landammann; ^ ^'uanucl Beßler, Panncrhcrr. Schwyz. Michael Schorn», Landammann; Kaspar Abhberg, ^"pturann. Untcrwaldcn. Heinrich Bücher, Landammann, von Obwalden; Joh. Melchior onnerherr, von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Jakob Andcrmatt, alt-Ammailn. 2- Heinrich Elmer, Landammann; Fridolin Marti, Statthalter. Basel. Andreas Burkhard, Ho^^^"oister; Joh. Rudolph Burkhard, Stadtschreibcr. Frei bürg. Franz Peter Vondcrwcid, des ^lhas ^^vthurn. Wilhelm von Steinbrugg, Schultheiß; Joh. Georg Wagner, Stadtschreibcr. ^"ten. Leonhard Mehcr, Bürgermeister; Georg Ott, Statthalter. Appenzell. Johannes Landammann, von J.-Rh.; Johannes Rcchsteiner, Landammann, voil A.-Rh. A b t v o n S t. von Thurn, Landcöhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcr, des Raths. Villaus Whttcnbach, Bürgermeister; Abraham Scholl, Stadtschreibcr. ^ ""f dringliches Begehren des kaiserlichen Abgeordneten Freihcrrn I. R. Schmidt von Schwarzen- ^j^^^'vgsrath, Waldvogt der untcröstcrrcichischen Lande uild oft gewesener Botschafter bei der otto- ^vrtc) von dem Vororte Zürich berufene Tagsazung wird nach vorangegangener eidgenössischer ^ Vorlegung der Aufforderung zur Hilfe gegen die Türken eröffnet und mit der Anzeige, Kurze der Zeit die III Bünde keine Abordnung senden konnten. Der kaiserliche Abgeordnete, Ausschuß abgeholt, läßt wegen Unpäßlichkeit seine Proposition durch einen Sccrctär vorlesen, «12 März 1664. und wird nach Vorlegung seiner Creditive wieder in seine Herberge begleitet. In Betracht, daß Ms"' schaft in eigenen Kosten zu stellen viel Bedenkliches habe, wird endlich beschlossen, 10V» Centner Pulver zu liefern, die in Schaffhausen in Empfang zu nehmen seien, und zwar in erster Lieferung ^ Centner ans den bevorstehenden Mai; dazu soll beitragen: Zürich 50, Bern 75, Lucern 40, Schwhz 25, Nntcrwaldcn, Zug und Glarus je 16, Basel 25, Frciburg 30, Solothurn 25, SckaW ^ und Appenzell je 20, Abt von St. Gallen 36, Stadt St. Gallen 20, die III Bünde 30, Wal^ Mühlhauscn 10, Biel 10, also zusammen 504 Centner; — ferner die Vogtcicn Lauiö 30, Lugga»" ^ Mainthal 7'/«, Mcndriö 7'/,, Frciämter und Sargans je 16, Rheinthal 12, Thurgau 30, Stadt ^ 10, Grafschaft Baden 10, Brcmgarten, Mellingen, Dießcnhofen und Bischofszcll je 8 Centner; und Rapperöwhl sind der Beiträge enthoben; was zu den 1000 Centncrn noch fehlt, vcrthcilt dann o ^ als Vorort auf die Stände, falls der Türkcnkrieg Fortgang hätte. I». Das 1647 zu Whl a» BcitragSvcrhältniß wird revidirt, und zwar sollen Basel und Schaffhausen zuerst erklären, Munition leisten wollen; in der Mannschaft soll Freiburg von 1000 auf 800, Solotburn von 6 ^ 600, Bern von 1800 auf 2000, Abt von St. Gallen von 800 auf 1000 Mann gesczt werde». T>c"0" ^ ist das BcitragSvcrhältniß nunmehr folgendes: Zürich 1400 Mann und 6 Stüke, davon drei 6-4^^ die andern nach Belieben; Bern 2000 Mann und 8 Stüke, davon vier 6-Pfünder; Lucern und 5 Stüke, davon zwei 6-Psünder; Uri 400 Mann und 2 Fcldstüke; Schwhz 600 Mann und ^ ^ stüke; Untcrwalden 400 Mann und 2 Fcldstüke; Zug 400 Mann und 2 Fcldstüke; Gla'"^^ Mann und 2 Fcldstüke; Basel 200 Mann und Kriegsmunition; Frciburg 800 Mann und ^ davon zwei 6-Pfündcr; Solothurn 600 Mann und 4 Stüke, davon zwei 6-Pfünder; ^ Hausen 200 Mann und Kriegömunition; beide Appenzell 600 Mann und 4 Stüke; ^ b St. Gallon 1000 Mann und 4 Stüke, davon zwei 6-Psündcr; Stadt St. Gallen 2»0 ^ ^ und 2 Stüke 6-Pfünder; Biel 200 Mann und 1 Stük; Lauis 400 Mann; Lugga'"^D Mann; McndriS 100 Mann; Mainthal 100 Mann; Frciämter 300 Mann; Sarg a " ^ Mann. Diese 12,000 Mann bilden den ersten Auszug; dabei hat jedes Ort bei dessen ^ B einmal so v>cl, „alß zweimahl", bereit zu halten. Von diesen 12,000 Mann soll jede Compag'^ Mann zählen, jedes Ort mit seinem Ehrenzeichen auörüken, auf je 100 Mann 60 Musketiere,^ harnischte, 15 bloße Langspicßc, 10 Hellebarden gerechnet werden; Fraucnfcld für die Zuzüge Luccrn, Schwhz, Zug, Basel, Solothurn, Appenzell, Stadt St. Gallen, LauiS, Frciämter. und also für 6000 Mann, Bischofszell für diejenigen von Bern, Uri, Untcrwalden, GlaruS, Frciburg^ ^ Hausen, Abtei St. Gallen, Biel, Luggaruö, Mainthal uird SarganS, also für ebenfalls 6000 für Sammclpläzc bestimmt sein. Der Befehl soll nicht Generalen, sondern Obersten übergeben jedes Korps zwei oberste Proviantmcistcr. zwei oberste Quartiermcister, ein Oberster über die ^ oberste Wagcnmeistcr, zwei oberste Profoßen und Richter sind, erwählt durch den Kricgsrath, jedes Ort zwei Mitglieder ernennt. Thurgau und Rheinthal haben nach Nothdurft zur B"' ihrer Landschaft mitzuhelfen, besonders sind im Thurgau aufzubieten 200 Bauern mit Schaust ^ Bikcln, 100 mit Aeztcn, 100 mit Gcrteln, 60 Proviantwagcn mit je 4 Pferden; im viantwagcn mit je 4 Pferden. An jedem Sammclorte wird ein Magazin angelegt von 3000 ?. > 1000 Mütt Roggen, 1000 Mütt Haber, zu sammeln bei den Klöstern, GcrichtShcrrcn und reiche' März 1664. 613 " lNiät Wlp ie 10l) Mann gibt jedes Ort 3 Reuter, und Zürich und Bern werden ersucht, noch mehr Reiterei Orte^ Bei herannahender Gefahr oder wirklichem Einfall der Türken mahnt Zürich die andern Bon Wallis werden 1200 Mann, von den III Bünden 3000 Mann gewärtige!. Nll Mellingen haben ihre Pässe selbst zu bewahren, die Grasschaft Baden überdies noch Djx ^ ^ Mann aufzustellen. Schießpulvcr und Salpeter in's Ausland zu verkaufen wird verboten. Stcll^^" "ulitärischcn Maßregeln bleiben dem KricgSrath überlassen. Diese Verordnung tritt an die die q ^ Abschieds zu Wyl (1647). e. (S. u. Mainthal). «I. Auf Anzeige Basels, daß im Elsaß "ndere^^"^ >»"ucr noch nicht respectirt werden, die Kaufleutc zwar, um die Zollstättcn auszuweichen, uin ^ benuzeu, namentlich aber die Wcinfuhrleute belästigt seien, wird zugleich bemerkt, daß Ten von Zürich aus nach Paris geschrieben und andere Vorkehren zu endlicher Excquirung der die getroffen, aber auch zu Bestreitung der für solche Angelegenheit erwachsenen Kosten in Basel auf »icht Maaren eine Auflage mit Bewilligung der Obrigkeit bestimmt worden sei, die man ja kerde^ betrachten ersuche, da selbe nur bis zu Dekung der ergangenen Auslagen bezogen ^ ^ des Ritters Tanner geht ein Fürschreibcn nach Florenz ab, zugleich mit Gratulation der n, ^^)Mtn Vermählung, t. Condolcnzschreiben an Savohen wegen Hülscheid der Mutter und Zclde/"'^'" ^ Hkkjvgs. Ansuchen an Oesterreich um Salz auf Abschlag an den Erbcinungs- Aird Anfrage, wie er sich in Bezug auf die nach Venedig ziehenden Rekruten zu verhalten habe, ^>rc ^ ^ Landvogtö Tribolet zu Baden Antrag beschlossen, die nach Venedig wider die Türken mar- ^tcii ^^d'Pen durchziehen zu lassen, sofern die Führer bei den betreffenden Obrigkeiten und Land- d»h,^ Durchpaß anfragen, dagegen auch die dabei befindlichen eidgenössischen Leute, sofern sie es Lu.i, ^ Dienstpflicht zu entheben und zu ledigen, den übrigen die Reise zu gestatten. «»» (S. u. »Nd ^ Mühlhausen Schießpulvcr zu liefern crbötig ist, kam in Frage, ob Mühlhausen hat Rottwcil, welche Stadt aus gewissen Ursachen die Tagsazungcn nicht mehr besucht "0t>g bei solchen Bcrathungcn Zutritt haben sollen. «». (S. u. Frciämtcr). Besondere Verhandlungen der katholischeil Orte. »ich,^' Pas Schreiben des Standes Bern, daß man den Kappcler'schen Kindern der Religion halben ^^kUiches zumuthcn möge, wird nicht geantwortet. «K. Die erneuerte Beschwerde der Stadt hi z ^ die voil Bern ihr entzogene Zollgercchtigkcit zu Ridan und Büren und Vcrlcznng des >. Orten gemachten Traetats soll auf künftiger Jahrrcchnung behandelt werden, ililt, "ut Savohen verbündeten Orte besonders eingelangte Anzeige von dem Ableben der Mutter t>j^ ^"'aWn des Herzogs wird mit einem Condolcnzschreiben erwidert; in einem zweiten Schreiben Pensionen und Stipendien gemahnt. 8. Da der Landschrcibcr Karl K. von Veröl- !>a,ljs. Spanien zurükgckehrt ist, wird zu Anhörung seiner Relation und zugleich zu Begrüßung des sandten Graf Casati eine Confcrcnz auf den 30. März Abends verabredet. I.. Den drei >o ^ auf die Klage über die unsaubcrn Früchte, welche im Kaufhause von Luecrn Zugang finden, ^sache nicht in dem serndigen böscil Jahrgange liege, von Schultheiß Flcckcnstcin Abhilfe ^' ki. u. v. (S. u. Bellcnz :c ). 614 März 1664. »>, u. V. aus dem Nidwaldner Exemplar. Ata» sehe auch im Abschnitte Herrschaftöaiigeleqenheilein It. Art. 369. Handel und Verkehr. Thurgan, I Art. 648. Stifte und Klöster. Rheinthal. I» Art. 489. Verhältnis; z. d. Grus. V. HohenemS. Freiiimter. «. Art. 8. Beamte. Lilggarus Art. 466. Zvllsachen. Mainthal. « Art. 247. Rechts- u. Gerichtssachen. Bellen; n. »» Art. 420. Art. 42 l. Konferenz der evangelischen Orte bei Anlaß der gemeineidgenössischen Tagsazung zu Baden. Xili't, 12. März. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 157, toi. 405. Die Gesandten von Zürich, Bern, Glarus (Landammann Elmer), Basel, Schaffhausen, ^ A.-Rh. (Landammann Ncchsteiner), Stadt St. Gallen, Mühlhausen (Kaspar Dollfuß, Sckclnieist^-' Adam Pctri, Stadtschrciber) und Biel. S. Abschied 396. ^ Bei Anlaß der allgemeinen Tagsazung, deren Zusammentritt der Gesandte deö Kaisers, Ivb- Schmidt, Freiherr von Schwarzenborn, verlangt hatte, traten auch die Abgeordneten der Orte zu folgenden Verhandlungen besonders zusammen! ». Berit erinnert an die wegen der Gex gefaßten srühcrn Beschlüsse, laut welchen seiner Meinung nach das an den König und an ^ ^ ^ bestimmte Schreiben durch Expressen hätte abgesandt werden sollen, während cö nur durch Vcr»» deö Herrn Fries abgegangen, bisher ohne Antwort geblieben, zugleich aber auch die Bedrükung der ^ gelischen in der Vogtei nicht gehoben worden sei; worauf nach Verlesung zweier Schreiben aus getragen wird, durch einen Vertrauten im Ländchen Gcx Zahl und Namen der den Evangelische» stehenden Kirchen, die Seelenzahl der Evangelischen sowohl als der von ihnen zur katholische»^^ Uebergetretenen, die Zahl ihrer Schulen, die gottcsdicnstlichen Einrichtungen und Uebunge», ' ^ Kindcrlchren, Begräbnisse, Kindertaufe, die Zahl der bei Ucberlassnng deö Ländchens an Saveye» ^ bei Vertauschung desselben an Frankreich vorhanden gewesenen evangelischen Kirchen, die Na> gegenwärtigen Landes- und Gerichtöherren verzeichnen und zugleich nachforschen zu lassen, >» Weise nach der Ansicht der Pfarrer und der Kirchenältestcn an den König und an Herrn de pjc schrieben werden solle. tirtl rokoremlum. I». In gleicher Weise wirb Bern ab Seiten Zürichs Herzogin von Longucvillc zu ersuchen, daß sie die Evangelischen zu Chateaudun cn Chartrcs mit ^ _ ihrer Kirchen verschonen möchte. «. Von Basel wird angeregt, wie im Toggcnbnrg den cva»! Pfarrern verboten werde, zu lehren, daß der Mensch die Gebote Gottes nicht vollkommen und daß Christus an Seele und Leib gelitten habe; auch wird ein von den basel'schcn Gelehrte» März 1664. 615 Gutachten, eine darauf bezügliche, von den Prädieanten an den Prälaten gerichtete Suppli- fü ^ ^ darauf am Februar erfolgte mündliche Antwort mitgethcilt und die Erzählung bcigc- niit Meister Jakob Bräcker von Lichtcnstcig, mit Herrn Brun und Andern verfahren worden sei, sein'" ^ Ducaten von der Strafe des Zungenschlizens sich habe loskaufen können, Andere, in tkcht" verwikclt, mit Banden, mit scharfen Eiden n. s. w. bcdrükt, die Berufung auf die LandcS- a» ^ Gnthanptung bedroht, ciuc zur evangelischen Kirche übergetretene Weibsperson mit Ausstellung den/'" ^^nger bestraft, dem abziehenden Bräcker Weib und Kinder znrükgthaltcn, sein väterliches Erbe all/ ^"^ogt eingezogen worden sei, in einigen evangelischen Gemeinden die Haltung der Kinderlehre nur ^ d'cr bis acht Wochen gestattet, gegen Unterredung der Evangelischen und die an sie eingehenden sch Landvogte inquirirt werden, s, w.; worauf Stadtschrciber Hirzel, Landammann Elmcr, Stadt- ^cht^' ^"^nrd, Landammann Rcchsteincr und Rathöherr Schobinger beauftragt werden, den einge- ^ Klagen und den der Landschaft Toggcnburg zustehenden Frcibcitcn näher nachzuforschen, auf ^ ^ age der eingehenden Berichte durch Stadtschrciber Hirzel ein Factum abfassen und dasselbe bei den bricht. circuliren zu lassen, unterdessen aber durch „allerhand unvermerkte Mittel" die Bedrängten auf- k", die Prediger zu crmuthigcn, endlich im Namen der evangelischen Orte dem Prälaten den Jakob bes »v ^ ^ommandircn, daß er ihm Weib und Kinder und Erbe verabfolgen lasse, «I. Hinsichtlich "Wer ^ Stadt Straßburg, in den französischen Bund eingeschlossen zu werden, soll Bürgerin 1"^^' von sich selbst und ohne Veranlassung der Stadt, bei de Lionnc die Frage stellen, ob ^bersiEinschließung genehm sein möchte, v. Alt-Landvogt und Stadtschrciber Hirzel nud sj^ berichten über ihre wegen der Thalleute nach Turin gemachte Gesandtschaftsreise, den in Hinkte m ^üllcnte erfreulichen Erfolg und die wegen der Trauerzcit um die beiden Herzoginnen veran- ^^'^^^nng der Reise. Indem der Gesandtschaft Dank und Zufriedenheit für ihre Verrichtungen iud man nöthig, auch dem Herzog von Savohcn die gute Aufnahme derselben zu vcr- z» ^ Thalleute seiner Huld zu empfehlen, den Verlauf ebenfalls an den König von Frankreich dem Ersuchen, sich bei dem Herzog auch noch für Begnadigung der übrigen Verbannten sollten davon in Kenntnis gcsezt werden England, Holland, Brandenburg, Hcidcl- ^re ^ englischen und holländischen Gesandten in Paris; endlich an die Thalleute selbst und zest^ kanten eine Erinnerung ergehen. An die für jeden der beiden Gesandten auf 666 Dublonen »»l ^^fkn ^ic Gesandten waren gegen 156 Tage abwesend) wollen Basel und Schaffhauscn bezahlen als eines der Vororte; GlaruS und Appenzell hoffen des Beitrags an die schzft " überhoben zu werden wie 1655; St. Gallen, Biel und Mühlhanscn erinnern, daß die Gesandt- tzhg,, ^>re Mitwirkung angeordnet wordcil; Zürich bemerkt, es habe fortwährend so viel für die ^ ük Vogteicn und im Toggcnburg aufzuwenden, daß Bern billiger Weise hier die größere i>>c gege,"dürfte, k. Dein Entwürfe eines Schreibens an den Kurfürsten von Sachsen, betreffend ^Wii" ^bcrstlientenant Magnh erhobenen Klagen, wird von Basel und Schaffhauscn darum nicht 'ühle ^ Capitulation mit Magnh erneuert haben und nur ein Thcil der Soldaten Klage ^tirt ^^^ben wird also im Namen Zürichs und Berns abgesandt und demselben die Bemerkung Hüe ^ Magnh die beiden kilrfürstlichen Schreiben nicht überliefert, aber auf bcruischcm Territorium ^ nachgesuchte Bewilligung Volk geworben habe; jedoch ist das Schreiben vor dem Abgange «16 März 1664. dem Hauptmann Escher zur Einsicht mitzutheilcn. pr. Die von der Herzogin von Longucville an " in Abschrift gemachte Mitteilung eines 1657 zwischen dem Könige von Frankreich und ihrem verstcub^ Gemahlc in Bezug auf Neuenbürg und Ballengin errichteten Defensivbündnisses wird den Stände" ^ schriftlich mitgeteilt, „whlen man nit wüßen kan, waß darmit möchte gesucht werden."— S. Beilage I». Zugleich wird daö Bedürfnis! wieder angeregt, auf Kosten der evangelischen Orte einen sta>u^ Agenten in Paris zu unterhalten, um stets inne zu werden, waö in Religionö- und andern Sache" ^ falle. I. Leonard Mcgercan aus Gcx, durch die Missionäre seiner Habe beraubt und flüchtig, erhält u jedem Gesandten einen Louiöthalcr Untcrstüznng. - >^>>« Sta»t' ErgänzendeBemerkungzu v. Laut der eingegebenen schriftlichen Relation war der Gesandte Zun«^ schreiber Kaspar Hirzel, in Begleitung I. Heinrich Hirzels als Secretär und seines Sohnes I. Kaspar Hirzel Dienern von Zürich verreist. In Bern schloß Oberst Gabriel Wyß sich an und desselben Tochtermann, Samuel sammt zwei Dienern und einem Lakaien, lieber den Mont Eenis reisend trafen sie am 25. October in Turin ein und er ^ am 29. October die erste Audienz. Auf die Einwendung des Herzogs, er könne keine Fürbitte für seine Untcrtham^^ nehmen, es sei denn, daß diese selbst es begehrt haben, und auf ihre Erwiderung, daß die Thalleute als thanen an Fremde kein solches Begehren stellen durften, indessen mit Erlaubnis; des Herzogs ohne Zweifel eine ^ bitte annehmen möchten, wurde besonders dnrch Vermittclung des Barons Greißy die Sache so gewendet, daß " ^ Gesandten zu den Thalleuten reisten, sondern von diesen eine Abordnung nach Turin gesandt und unter der Le> ^ Ministers Pianezza eine Conferenzverhandlung eingeleitet wurde. Die Abgeordneten der Thalleute warfen die ^ auf sie gefallenen Elends und Jammers aus den neuen Gouverneur der Festung Latour, Herrn von Bagnole, wc indem er einige in den Thälern verborgene verbannte Evangelische in seine Gewalt bringen wollte und mit Bande Soldaten drängte, zu bewaffneter Gegenwehr trieb. Nach vielfachen Versuchen, einen Vergleich und nachdem die Verhandlung noch durch den Tod der Königin Mutter und der Herzogin selbst eine lange ll»"^ ^ hc erlitten hatte, gelang es endlich, gegen Verzichtleistung der Thalleute auf St. Johann, den Herzog zu einem 4-" ^.^jftliä! wegen, das, am 14. Februar 16K4 ausgestellt, den Frieden in die Thäler zurüksührte. (Die Relation liegt a im Kantonsarchive zu Schaffhausen). Conferenz der mit Spanien verbündeten katholischen Orte. Lucern. 31. Marz. Staatsarchiv Lucern. Alla. Absch. Bd. I^IV, toi. 77. — LaudeSarchtv Dchwyz. , Gesandte: Luccrn. Heinrich Flcckcnstein, Schultheiß; Christoph Pfhffcr, Stadtvc»»c> Hartmann, Statthalter; Eustachius Sonnenbcrg, Vcnner. U r i. Karl Anton Püntiner, Joh. Karl Emannel Beßler, Pannerhcrr; Joh. Franz Schmid, Statthalter. Schwh z- M>ch^ ^ Landammann; Martin Bclmont, alt-Landammann; Kaspar Abhberg, Landeshauptmann; Vetschart, Landcöfähnrich und Statthalter. Unterwalden. Heinrich Bücher, Landa"""^ Johann Jmfeld, Landeshauptmann, von Obwalden; Joh. Melchior Leu, Landammann, und ^ Stultz, alt-Landammann, von Nidwalden. Z u.q. Karl Brandenberg, Statthalter; W'lhc März 1664. 617 ^Amniann; Jakob Andcrmatt, alt-Ammann. Freiburg. Franz Peter Gottrau, Schultheiß. Appcn- ^ ^ Johann Suter, Landanimann von Jnner-Rhodcn. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, ""deshofmeister. Gemäß der in Baden getroffenen Abrede zusammengetreten, ließ die Confercnz nach vorangc- ^ugeuei» eidgenössischem Gruße durch eine Deputation den spanischen Gesandten, Grafen Casati, in die 'iung abholen. Dieser hielt dann im Auftrage seines Königs und des mayländischcn Gubcrnatorö, ^ " ^>g> d>c Gutzman Poncc de Leon, eine Präposition, worin er mit Bezug auf die nähere Relation " Landschreibers Bcroldingcn den Wunsch ausspricht, daß bei Erneuerung des Vertrags von 1634 der pnnz von Spanien mit Meldung seines Namens eingeschlossen und daß der lczteS Jahr bewilligte >uch von 4000 Mann in zwei Regimenter abgcthcilt werde, in der Meinung nämlich, daß beide iwnentcr zum Dienste gegen Portugal verwendet werden sollen, und in der Erwartung, daß auf den ^ >>all noch weitere L000 Mann nachfolgen werden. Hierauf berichtete Bcroldingcn, wie gut die könig- jiv^ d>ic Gratulation zur Vcrchelichung der Jnfantin mit dem Kaiser aufgenommen, wie er selbst Bezahlung von wenigstens zwei Pensionen aller Natur gedrungen habe, indessen unter cnt- >gender Hiuwcisung auf den Geldmangel und die wegen Portugal aufzuwendenden Kosten nur eine, hxj ! Moyland erlegte Pension auszuwirken vermochte, jedoch die Aussicht eröffnet worden sei, Nükkunft besser entsprechen zu können; wie Graf Francisco Casati in der Eidgenossenschaft zu auf ""^wiesen, dagegen für Bünden Graf Alphonso (Casati) als Gesandter bestimmt sei; wie der König An? gemachte Vorstellung billig gefunden habe, jedem der drei alten Orte für seine besonder» l^hrl Kronen auszahlen zu lassen, mit dem Versprechen, ihnen für die Zukunft eine bestimmte doffe'^ anzuweisen; wie an die Rcstanzen der Regimenter Flcckenstcin, Bcroldingcn und Zwcycr ^ Vilich auch bald einige tausend Kronen werden bezahlt werden, wie endlich in Betreff des Transits de» Salzes Ihre Majestät 600» Stare jährlich bewilligt und für die cnnctbirgischcn Vogtcien ^ mayländischcu Salzes um eine Krone auf den Sak niedriger gestellt habe; hinsichtlich der ^etirtcn Capitulation habe der König ebenfalls eingewilligt, eine Caution von 100,000 sHr ^ hellen; da indessen kein Kaufmann in Genua oder St. Gallen eine solche Caution auf unbe- Toley^ übernehmen wollen, denke man eine eben so sichere Anweisung auf die königl. Casscn zu da-, Balladolid und Segovia zu geben und dabei einen besondern Fond für die Regimenter anzulegen; ^ König angenehm, wenn der Prinz Balthasar Karl mit Namen in den Vertrag die würde; schließlich bittet Bcroldingcn um Ersaz der aufgewendeten großen Kosten. Ucbcr ^!atis und die Relation BeroldingcnS sollen die Obrigkeiten ihre Gesandtschaften auf künftige iustruiren; bis dahin wird auch die Beantwortung der von Bcroldingcn mitgebrachten Zu- liiufj Königs, der Königin und des Herzogs von Mcdina (Graf von Ognatc) verschoben. Vor- Hilf^ Landschrciber Bcroldingcn vollen Dankes versichert. I». Nachdem die in Baden bewilligte i» Tjirken mit Lieferung von Pulver von den Obrigkeiten Bcistiinmung erhalten hat, kommt de», ^ Anzeige davon an den Vorort zu übermitteln sei, oder nach Badeil an den Landschrcibcr, ^ Herkommen die Ausfertigung zustehe. Obwohl man nicht verkannte, daß Zürich sich s^erdc, wenn man den leztcrn Weg einschlage, wird dennoch Landschrcibcr Schindler bcauf- ^ Landvogt Tribolct anzufragen, ob Bern sich die Kanzlei Baden und das Siegel des Landvogts «18 März 1664. gefallen ließe. Uebrigens ist man entschlossen, in solchen Dingen Ordnung zu machen und der Zürich nur die altüblichen Gewohnheiten einzuräumen, v. Laut Vortrag des Schultheißen Gottrau w ein zwölf bis dreizehn Jahre alter Knabe Hartmann, Sohn des Andreas Hermann, Bürgers von der früher nach Frciburg gebracht worden und zur katholischen Religion übergetreten war, durch einen Bev mächtigtcn seines Vaters zurükgcfordcrt, und als er dem Boten zu folgen weigerte, von David W in ein Gehölze bei Frciburg verlokt und zu Pferde gewaltsam nach Bern entführt; dadurch sah sich verursacht, den Fruting auf den 27. laufenden Monats rechtlich vorzuladen; Bern nahm zwar > Vorladung stattzugeben keinen Anstand, hielt aber das Recht des Vaters über die unmündigen K>" der Forderung Freiburgs um Zurükstellung des Knaben entgegen, sowie den Einwurf, daß dem K»a was er reden solle, in den Mund gegeben worden sei; nun habe Frciburg, die Gelegenheit der Conss bcnuzcud, die Rcchtövcrhandlung eingestellt, um von den mitverbündcten katholischen Orten zu en" was nach ihrer Ansicht zu thun sei, auch sie zu bitten, daß sie den Fruting, wenn er in Lucern, ^ Mellingen, Rappcrswhl u. s. w. sich betreten lasse, gefänglich nach Frciburg einliefern möchten. zugleich die zwischen Frciburg und Bern hierüber gewechselte Korrespondenz zur Einsicht vorgelegt w ^ billigte die Confcrcnz die von Frciburg gegen jene Gewaltthätigkcit ergriffene Maßnahme, verh> ^ Festuthmung Frutings, ricth zu einer Abordnung nach Bern. «I. Der päpstlichen Heiligkeit wird zu ^ mit dem König von Frankreich geschlossenen Frieden schriftlich congratulirt. «. Auch der ehemalige ^ Caraffa wird zu der erlangten Cardinalswürde bcglükwünscht. k. Der fürstlich St. gallische 6m ^ meldet, daß die Stifte Murbach und Lüdcrs einen St. gallischen Convcntualen zum Administrut^^ Prälaten gewählt haben, der römische Hof aber mit der Confirmation Schwierigkeiten mache, und ^ zu Ehren der bencdictinischcn Kongregation und der Stift und des Prälaten von St. Gallen ^ Fürschrcibcn an den Papst. Dem Gesuche wird entsprochen. In Abstand der Gesandsichu ^ Schwhz wird von Luccrn der Entschluß ausgesprochen, mit allem Ernste Satisfaction für die sW lumnie zu fordern, welche über seine Gesandtschast auf der im verflossenen Januar versammelten Tagsazung in Betreff der Kappclcr'schcn Kinder von einigen Angehörigen des Standes Schwhz ^ thnrm ausgegossen worden sei; daö glimpfliche Schreiben von Schwhz vom 24. dicß genüge n> ^ wird gefunden, die Sache müsse, da keine Standeögesandtschaft verschont geblieben, sondern läumdung allgemein gehalten sei, nach eidgenössischem Herkommen berechtigt werden, weßwcgen mann Schorns zu Bcnamsung eines Tages noch vor der heiligen Zeit zu solcher Rechtfertigung fordert und um Notificirung der Calumniantcu und zu Aufnahme der Kundschaften auf nächs Donnerstag angegangen werden soll. Mit Mehrheit wird ferner erachtet, daß bei der Verhandlung jedes Ort durch einen Abgeordneten vertreten sein soll. Die weitere Einleitung fahrens bleibt Luccrn überlassen. I». Das auf das Schreiben vom 1l. Februar nach Schluß dcr^ eingelangte, vom 15. März datirtc, päpstliche Breve wird dem Abschied beigelegt. ES enthält > lichen Dankbezeugungen gegen die katholischen Orte für ihren Eifer und guten Willen gegen» päpstlichen Stuhl. >« Der lezte Saz au« der Beilage des Schwyzer Exemplar«. April 1664. 61» »SS. Conferenz der evangelischen Orte und Zugewandten. Aarau. 2».—2 evangelische Geistliche in vierundzwanzig Kirchen functionirten, ^^"ngsvertrage von 1564 die Fortsezung des evangelische» Gottesdienstes gewahrt, zwar den Kirchen eingeräumt, aber den Evangelischen dafür neue Kirchen zu bauen erlaubt, l>n >> ^ Vertauschung der Landschaft Gex gegen die Markgrafschaft Saluzzo, namentlich aber von 1661 Evangelischen alle Kirchen weggenommen und nur in einer schlechten Scheune zu Fcrncx und bsu^ ^^bieiist halten gestattet, dabei aber die Ucbiing der Kinderlehren, der Taufe, des Krankcn- ^ und sogar der Beerdigungen bei Tage gehindert, überdies; auch den Evangelischen unerträgliche "uferlegt worden seien. In Betracht, daß allerdings Abhilfe solcher Bcdrängniß gesucht werden bnfaches Schreiben nichts nüzcn werde, eine abermalige Gesandtschaft so schnell nach der gebe,/^" Gesandtschaft nach Paris bei dem Könige leicht größer» Unwillen oder bedenkliche Gcgenfor- ^ Zen veranlaßen könnte, wird gut gefunden, einen Edelmann, der qualificirt sei, mit Wort und That l^^^b'schen Begehren zu rcpräsentircn, sclbandcr mit einem auf die in Aussicht gestellte Er- >yz Vczug nehmenden Schreiben an den König zu senden, wobei nach dem Antrage Schaffhauscns bei» s zu sparen sind. Dabei sind die Gesandten von England und Holland um Hilfe bei ^.^"iöstschen Hofe anzusprechen, um den Evangelischen in Frankreich überhaupt Erleichterung und erwirken, v. Um mögliche Schwierigkeiten hinsichtlich der erwachsenden Kosten für Gesandt- "leim" fremde Fürsten in Zukunft zu vermeiden, wird auf Ratification hin festgesezt: Die für gc- so Gesandtschaften aufzuwendenden Kosten sind nach Prüfung der vorzulegenden Spccialrechnnngen ylhde baß auf 100t) Gulden Zürich 225, Bern 325, Glaruö 20, Basel 130, Schaffhausen 130, s->ndt?" Mühlhausen 2». Biel 20 beitrage. «I. Der Antrag, die Kosten der Gefasel Turiil ebenfalls nach diesem Verhältnisse zu vcrthcilcn, wird in den Abschied genommen; ""b Schaffhauscn glaubeil mit je der Hälfte eines der Vororte Zürich und Bern genug belastet 620 April 1664. zu sein, während diese ihre anderweitigen vielen Unkosten entgegenhalten, v» Da die Evangelisch^ Toggenburg im Widerspruch mit dem Landrechtc von 1469, den Bestimmungen des Landfrieden^ 1532, 1533 und 1538, sowie mit den Verträgen von 1590 und 16l6 von der Regierung dcS von St. Gallen ihres Glaubens halben vielfach bedrängt sind, wird nach Vorlegung der cilf scho" ^ von den sechs evangelischen Orten dem Prälaten eingegebenen und meistens noch bestehenden, sowie ^ zehn anderer neuer Beschwerden *) gefunden, zunächst abzuwarten, was dem von der fürstl. St. gallisch^ gierung citirtcn Pfarrer Schad widerfahre, dessen sich Zürich anzunehmen wohl wissen werde; dann ' eine Gesandtschaft des mit Toggenburg verlaudrcchtetcn GlaruS den Prälaten zur Beobachtung dcS rechts und der Verträge, sowie der 1663 den Gesandten der evangelischen Orte gemachten Zusagt zufordcrn, sofern diesi nichts fruchte, die Angelegenheit in abermaliger Zusammenkunft der evang ^ Orte in Bcrathung zu nehmen, k. Dabei wird die Stadt Basel ersucht, ihren Bürgern „der Enden ^ Toggeuburg) die Weisung geben zu lassen, daß sie dem toggenburgischcn Landfrieden gemäß nach genössischen Konfession sich bescheidcnlich halten und vor allen Neuerungen hüten, dagegen, Landfrieden und den Verträgen zuwiderlaufende Beschwerden den Evangelischen auferlegt werden mit erforderlicher Bitte bei dem Prälaten dagegen einkommeu. Zusaz zu Laut Schreiben Zürichs an die evangelischen Orte vom 3. September und beigeschlossener^ ^ trat Hans Jakob von Wattenwyl, Bürger der Stadt Bern, am 2V. Mai als Abgeordneter der evangelischen Reise nach Paris an, wo er am 0. Juni anlangte. Am 17. Juni eröffnete er in Fontainebleau dem Herrn de den Zwek seiner Sendung, nämlich dem Könige vorzustellen, daß den bei der Bundesbeschwörung gemachten H°l ^ und gegebenen Versprechen entgegen die evangelischen Bewohner des Ländchens Gex in der Religionsübung de dadurch zugleich die Verträge von 1564, 1530 und 1601 verlezt und die bis 1662 genossene Religionsfreiheit ^ daher von den evangelischen Orten der Eidgenossenschaft um Herstellung der bis dahin bestandenen Begünstigungen^ ^ ^ macht wurde, erhielt er doch am vierten Tage Audienz bei dem Könige, bei welchem der Oberst Mollondin ihn daher von ven evangeujlyen Serien ver ^lvgenoven^cyasr um ^erireuung oer vis oaym veslanvenen Vegun,nu"":i drillten Leute von Gex gebeten werde. Ohne daß ihm von Lionne Hoffnung aus günstigen Erfolg dieser Die endliche Antwort auf das von ihm eingegebene Gesuch sollte Lionne ertheilen. Es geschah in einem verl ^ ^ Schreiben, das der Gesandte aber anzunehmen beharrlich weigerte, so daß er darüber, sowie über das Mcht ^ wohner von Gex mit dem Minister in eine ernste Dispute gerieth, ohne eine Aenderung bewirken zu können, ^ Paris zurükreistc, nachdem er das verschlossene Schreiben doch nachträglich angenommen hatte. Hier entlud er ^ ^ Austräge in Bezug auf die piemontesischcn Thalleute bei den Gesandten von England und Holland. Wege» Wesenheit des päpstlichen Legaten und des Bischofs von Turin und anderer hohen Prälaten bei Hofe schien >h"^" angelt *) Die neuen Beschwerden sind: 1) heimliche Kundschaft gegen die Prediger i 2) die Forderung an sie, bie ev Lehre von der menschlichen Unfähigkeit, Gottes Gebote vollkommen zu halten, und die Bestreitung der p Lehre zu unterlassen; 3) der Beisiz des Landvogts in der Synode; 4) das bei Strafe der Absczung er n> bot an die Geistlichen, etwas von toggenburgischcn Vorgängen aus dem Lande zu berichten ; 5) das e»i fahren gegen Landslcute, die außer Landes über Beschwerden klagen; 6) Schmähungen, welche den und neben der Kanzel widerfahren; 7) Nichtgestattung der Verchelichung in nähern als den fünfthalbe» ^ Oe, Verwandtschaft; 8) Verhinderung der Verehelichung eines Evangelischen mit einer Papistin : ^ng wenn eine Evangelische von einem Eheversprechen mit einem Katholiken zurüktreten will! 0) criminelle ^ le- Papisten, die zum evangelischen Glauben übertreten wollen; 10) Amnestirung evangelischer dkebelthäter, ' tholisch werden; 11) das Gebot, bei Nennung Maria's den Hut abzuziehen; 12) das Gebot, den e feiern; 13) allzu hohe Bußen und Strafen; 14) Gefangcnlegung solcher, die das Recht vertrösten könne April 1664. V2i Thall"'^ günstig, so daß sie sich auf das Versprechen beschränkten, nach der Abreise jener Herren gemeinsam für die l'cheri^ ^ i^icitiren, Wattenwyl aber am 12. Juli seine Rükrcise antrat. Die mitgebrachte Antwort des Königs ver- ^iitivn " vo <>ui ragarclvra nos Lchebs äu ciit IZaillaM äo (lex non seulement nous avons une appli- ^lvsl ü no rien resouäre nv orckonnvr, ijvi ne seit äo sustiee, sui InijueUe nous reiglons autant »»«s »08tro pouvoir toutes nos aotions, mais nous aureus auss> esxarck aux reeommonäations gue vous a^es au laveur äe nos suzets." (Kantonsarchiv Schaffhauscn.) 4«>«> Tag der Rapperswyler Schirmorte Uri, Schwyz und Nnterwalden. Brunnen. It»<»^, 22. Mai. LandeSarchi» Schmilz. ej»x Ebschied dieses Tages konnte nicht aufgefunden werden. Dagegen liegt bei den Abschieden des Schwvzer Archivs b>rd . ^ Instruction ab obigem Tag für Statthalter Johann Franz Reding nach Rapperswyl, mit welcher ihm befohlen Nhhy . ^ im Namen der drei Orte mit Rapperswyl sowohl wegen der Fortificationen als auch der entstandenen bissen " halber mündliche Unterredung pflege; denn man hatte vernommen, „daß besagte Stadt wegen besorgender oh s^' ^ch die Vorsichtigkheit in besiere Versicherung könte vnd soltc gestellt werden, zuomahlen auch beliebig gehört, ktwaß Mißverstendtnuß cntzwüschen der Bürgerschaft zuo bedeuten! Rapperschwyl entstanden sein." Konferenz vou Zürich und Glarus als Schirmorte der Abtei St. Galle». Richterswyl. II. Juni. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 157, toi. 426. Zürich. Joh. Konrad Grebcl, Statthalter; Joh. Kaspar Hirzel, Stadtschrciber, gewesener ^sit Thurgau. Glarus. Joh. Heinrich Elmcr, alt-Landammann; Kaspar Schund, Statthalter. die ^"uiaßt durch die aus dem Toggenburg erhaltenen ungleichen Berichte wurde mit Bezug auf Unsere ^angclischcn Orten im April in Aarau gefaßten Beschlüsse von Zürich und GlarnS eine hjxjs... ^^anstaltct, in welcher mitgctheilt wurde, daß der Landvogt der Synode der toggenburgischcn dor u ^iwohnen wollte, doch nach einhelliger Abweisung wegblieb; daß die Prediger mit Stellung ersoff bricht bedroht wurden, auch sich zu stellen entschlossen seien, doch die Borforderung noch nicht "nh vo' übrigens der Prälat selbst unterdessen seiner Beamten Benehmen nicht gebilligt zu haben " Üch ans Rcmedirnng verschaffen zu wollen scheine. Bei dieser Sachlage fand man denn auch "'chtg ^ angeordnete Gesandtschaft an den Abt einstweilen nicht abgehen zu lassen, sondern, sofern ^khehc, bis nach der Jahrrechnung damit zuzuwarten. Sollten jedoch andere eingehende sej^ ^ Vcrschub nicht gestatten, so soll die abzuordnende glarner'sche Gesandtschaft den Prälaten an u Abgeordneten der evangelischen Stände im vergangenen Jahre in Bezug auf die evangelischen 622 Juni 1664. Kirchendiener und Unterthanen im Toggenburg gegebenen Zusagen erinnern, ihm die seitherigen vorhalten, Remcdirung verlangen, unter dieser Bedingung versprechen, auch ihrerseits mitzuwirken,^ die Kirchendiener den Verträgen und Landfrieden gemäß sich verhalten, nebst mehrercm. Auf die a Beschwerden sollte die Gesandtschaft sich nicht einlassen, weil diese mehrcrn Thcils in vieljähriger llc ^ seien und deßwegen wenig zu erhoffen sein dürfte. ?». Seit dieser Konferenz gieng wieder Bericht ^ ^ daß Landvogt Schorns am Pfingstfeste der Evangelischen gemustert, an demselben Tage der ^ . Oberberg in den thurgauischen nieder» Gerichten die Huldigung eingenommen habe und auf den ^ . Gericht anordnen wollte, endlich daß ein HanS Furrer wegen seiner Verehclichung „im vierten und ^ Grade der Verwandtschaft das Land habe räumen müssen. Dieses thcilt Zürich gemäß Verab^ Glarus mit. Conferenz der V katholischen Orte. Lueern. 1««», I«. und 1?. Juni. Staatsarchiv Luccrn. Allg. Absch. Bd. UIV, toi. los. Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckenstcin, Schultheiß ; Christoph Pfhffer, Stadtvenner; Sonnenberg, Venncr; Joseph Amrhhn, Landvogt. N r i. Karl Anton Püntiner, Landammann; Plantzcr, Landcsfähnrich; Joh. Karl Emanuel Beßler, Pannerhcrr. Schwhz. Kaspar Abhbcrg, ^ ammann; Hans Rudolph Rcding, Statthalter; Franz Ehrlcr, des Raths. Unterwald cn. Jmfcld, alt-Landainmann und Landeshauptmann, und Wolfgang Wirz, von Obwalden; Jakob ^ Landammann, und Joh. Franz Stultz, alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Karl B>a> Statthalter; Joh. Peter Trinkler, Ammann. u. Eidgenössischer Gruß. Anhörung der Berichte, welche über die zwischen Lipperswhl und dingen im Thurgau an den geworbenen Soldaten des Hauptmanns Jost Flcckenstein von Mörderci eingegangen waren, sowie der von Zürich auf zwei oder drei Schreiben dem thurgami Vogt gegebenen Antwort, der von Lueern an Zürich, Bern, Frciburg und Solothurn vorsorg' gangencn Zuschriften und darauf erfolgten Erwidernng, endlich der DePosition des Lieutcna' ^ Wagner, Führer jener Truppe (43 Mann), und der Erzählung des Hauptmanns Jost Flecke»! c> ^ und seiner Klage aus Schadenersaz. Leztercr wurde verheißen und dem Landvogte ^.h^ris^ treffen aufgegeben. Indem man mit der vom Landvogtc eingeleiteten Inquisition über die That einverstanden und entschlossen war, strenge Judikatur zu üben, Blut mit Blut zu suhnc», ^ es, daß Zürich selbst keinerlei Anregung gcthan, sondern in der Antwort auf Lucernö Schreib"^ verantwortliche That glimpflich zu entschuldigen versucht habe; es schien dieß eine Bestätigung, ^ aus vorsäzlichem bösem Willen hergcflosscn sei; dazu sprach man noch von nicht geringen guten Theils auf dem Obcrvogt von Weinfclden „erligen werdcnt." Da der Ansicht, daß Verhältnissen, zu größerer Reputation der Obrigkeiten und zum Tröste der katholischen Glau e Juni lk«4. «28 ^ zum Schreken der unkatholischen Nnterthanen, die V Orte durch eine besondere Gesandtschaft die ^ ^Handlung selbst führen sollten, um den Proccß abzukürzen, das Bedenken entgegenstand, daß das Malcfiz Landvogt zukomme, „sondern durch der großen und kleinen Räthe zu Frauenfeld Pro '""ßle man sich darauf beschränken, dem Landvogte Sorge für möglichste Beschleunigung des ihn, ^ empfehlen, damit er denselben noch während seiner Amtsführung zu Ende bringe, wozu man liib'es nöthig sei, durch besondere Abordnungen der V Orte behilflich sein werde, daher er nament- bej Jntcrpositioncn oder Botschaften höflich abweisen solle. Auch Zürich wird von dem Entschlüsse, Schwierigkeiten den Landvogt in seinem Rcchtöverfahrcn durch Gesandtschaften der regierendes m ^ ^ untcrstüzen, in Kenntnis! gesczt. I». Dem Wunsche Spaniens um namentliche Einverleibung Balthasar Karl in das BundeSinstrument wird allseitig beigepflichtet und ein bezügliches dereit^^ ausgefertigt. (S. Bcilagc l 3.) r. Landschreiber Bcroldingcn, zur Abreise nach Spanien daiidl gcucigt, Aufträge zu übernehmen, besonders die noch nicht ganz abgeschlossenen Unterer»!.^/" fortzusezen. Er meint, es könnte in Bezug auf die Erstattung seiner Auslagen (mehr verlange ^ ahnlich verfahren werden wie seiner Zeit gegenüber dem Oberst Crivelli, dem jährlich 8OW Kronen aus annntn in Madrid auf obrigkeitliche Rechnung angewiesen, freilich aber nicht ausbezahlt wurden, iu versuchen und für den Nuzen der verbündeten Orte nach Kräften sich zu verwenden, ^lchrif^" empfohlen. «I. (S. u. vier ennctb. Bogt, überh.). v. (S. u. Luggarus). t. Eine ^chstk' Prälaten von St. Gallen, welcher meldet, daß seine toggcnburgischcn Unterthanen in ^»sst Tagsazung wider ihn einkommen werden, und um Vorsorge ersucht, wird zu entsprechender ^lsade ^"^lheilnug dem Abschied beigelegt. K. Bon der Anzeige des SccrctärS der königlichen Am- ^ ^^lothurn, Baron, daß Herr Moulicr eintreffen und die verfallenen Zahlungen leisten werde, Petcr genommen. I». (S. u. Luggarus). l. (S. u. Rhcinthal). It.. Klage des Lieutenant »,,s., ^^eler wegen des Übeln Standes mit seinem Weibe und derselben unguten Vögten und wegen ' Vollziehung des Urthcils. Da in diesem Momente nicht zu helfen ist, wird er dem neuen soll lZhrlcr von Schwhz empfohlen. I. u. «». (S. u. Lauis). »». (S. u. Freiämtcr). «. Luccrn lz allgemeinen Ruf erlassen, daß die spanischen Thalcr, deren viele in das Land kommen, 2 Gulden ^ ' ^krth seien, p. Die drei Schirmortc thcilcn mit, daß ein zwischen Schultheiß und Räthen a>, . >» Rapperöwhl entstandenes Mißvcrständniß glüklich beseitigt worden sei. Sie zeigen ferner h ^ Zürich im Werk begriffenen Schiffe von besonderer Zurichtung sie veranlaßt habe, cnt- ^ Anordnungen zu treffen, worüber Luccrn und Zug ihren Beifall aussprechen. Auch wird die geregt, ob man nicht auf der Tagsazung zu Baden Zürich darüber zur Rede stellen solle. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheilen: >. Art. 215. Kriegswesen. ^ Art. 173. Kriegswesen. ^»At. ^ Stellung der Geistlichen. I. Art. 13l). Juftizsachcn. Art. 131. Justizsachen. «. Art. 78. NcchlS- u. GerichlSsachen. I». Art. 79. Rechts- u. Gerichlösachen. «24 Juli 1664. 4«>:Z Konferenz der V katholischen Orte Lucern. t, 3. Juli. Staatsarchiv Luccr». Acten! ReligionShändtl. Gesandte.' Lucern. Heinrich Flcckenstcin, Schultheiß; Christoph Pfhffer, Stadtvenncr; Sonncnbcrg, Venner und Kornherr; Joseph Amrhhn, des Raths. U r i. Karl Anton Püntiner, ^ ^ ammann; Joh. Karl Emanuel Bcßler, Panncrhcrr. Schwhz. Kaspar Abhberg, Landammann; Vclmont, alt-Landammann. Unterwalden. Heinrich Bucher, Landammann, und Wolfgaug von Obwalden; Joh. Franz Stultz, alt-Landammann, und HanS Ludwig Lussi, Statthalter, von Nidw Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Jakob Andermatt, alt-Ammann. die ^ !i. Nach gegenseitiger eidgenössischer Begrüßung werden als Vcranlaßung der Konferenz ^ ^ Zürich auf LucernS ernstliche Erinnerung eingegangene Beschönigung des Wigoldinger Handels ^ Berichte angegeben, welche von beiden thurgauischcn Landvögtcn und vom Landschreibcr wegc» Thurgau erschienenen zürcherischen Gesandtschaften und über die Insolenz der nach Franenfcld gsks»u" ^ Zürcher Bauern eingelangt waren. Da die Blutrichter zu urtheilcn sich beschweren und dessen ^ hoben zu sein wünschen, fand man, daß von den hohen Obrigkeiten und ihren Gesandten daS R> um so füglichcr übernommen werden könne, weil die Unterthancn und Zürichbictcr mit ihren aufr»> ^ Drohungen den Richter zu pcrtubircn suchen und die Sache dadurch den Character der Rebellion annehme. Indem der Ansicht, daß die Gesandtschaften der regierenden Orte zu fällen übernehmen sollen, beigestimmt wurde, schien angemessen, nicht direct von Luccrn auS o Mitwirkung einzuladen, sondern auf der nahen Jahrrcchnungstagsazung vorerst mit Zürich , „»»z zu conseriren, ob sie ihre Gesandtschaften mit nach Fraucnfeld senden wollen. Sollten sie ihre Z»l verweigern, so würde man sich an die übrigen, besonders die katholischen Orte mit dem Gesuchs Zürich und GlaruS zu mahnen, daß sie die V katholischen regierenden Orte bei ihrer Judikatur ^ gau schüzen und den obschwebendcn Casus erledigen helfen. Würde auch dicß nichts verfange», man an den ferner» Verhandlungen zu Baden keinen Antheil nehmen, sondern müßte da>a> ^,„u sein, die hochobrigkeitlichc Judikatur mittelst der Gewalt zu behaupten und müßte jedes Ort schaft in Bewegung sczcn und Spanien durch seinen Gesandten um bundesgcmäßcs ^»lh auch andere Benachbarte um Hilfe ersuchen. Sofern dagegen Zürich einwilligte, neben der ba 'l ^ eine thurgauischc Gesandtschast abzuordnen, bliebe Zürich überlassen, den Tag nach ^ stimmen. Den Landvögtcn im Thurgau ist von diesen Beschlüssen Kenntniß zu geben und Auftrag zu verbinden, daß sie alle Acten zusammen stellen und zur Mittheilung an die in Frauenfeld oder in Baden bereit halten. Im Schreiben nach Zürich ist nichts von der z» Blutrichtcr zu melden, sondern nur von der Nothwendigkeit, einer zu besorgenden R^^"^jliP>L kommen. I». (S. u. Lauis). r. Luecrn wird nochmals freundlich ersucht, wegen der neue» thaler, die nur 2 Gulden l5 Schillinge werth sind, einen öffentlichen Ruf ergchen zu lasse»- 5 Juli 1664. 625 Man schc auch im Abschnitte Hcrrschaftöangelcgenhciten! r»>tis, I». Art. 232. Geistliche. ^i'chiedz ^ ^ Lucerner Staatsarchiv sind zwei verschiedene, im Wesentlichen gleichlautende Concepte dieses ^>hä» ^"^)allen, nur daß das eine von der Weigerung der Blutrichter nichts erwähnt und das andere Artikel «- nicht Das kürzere ist von der Hand des llnterschreibers Pfyffer, das andere von Stadtschreibcr Hartmann angefcrtigct. 4«»4 Gemein-eidgenössische Jahrrechnungs-Tagsnzung. Baden. IMiA, «. Juli. Staatsarchiv Lurer». Zlllg. Absch. Br. I.IV, kul. N>0. — jia»to»Sarchiv Aargau. Allg. Absch. Bb. 22. Land.Sarchi» Nidwalben. ^ Zürich. Job. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Joh. Konrad Grcbcl, Statthalter; Konrad Sekclmcistcr und RcichSvogt; Joh. Kaspar Hirzcl, Stadtschreibcr; Heinrich Eschcr, Stadt- Fleck"'^^"' Bern. Samuel Frisching und Joh. Jakob Bucher, beide Benncr. Lucern. Heinrich Sch"^hciß; Eustachius Sonncnbcrg, Vcnncr, und Laudvo.qt Joseph Amrhhn, beide dcS Jn- >!iilrl ^ ^Anton Püntincr, Landammailn ; Andreas Plantzcr, alt-Landammailil; Joh. Laich Vcßlcr, Panncrhcrr. S ch w h z. Kaspar Abhbcrg, Landammann; Michael Schorns, alt- Joh. Rudolph Rcding, alt-Statthaltcr. Untcrwaldcn. Laudvogt Wolfgang Wirz, von Franz Stuljz, alt-Landammann, und Joh. Jakob Leu, des Raths, von Nidwaldcn. Zug. H^^^udcnberg, Statthalter; Joh. Peter Trinklcr und Jakob Andcrinatt, beide alt-Ammann; Johanit vbier s . - . . ' ' - Aich ' ^^lincister. Glarus. Fridolin Marti, Landammann; Kaspar Schmid, Statthalter. Basel. ^Ukkhard, Obcrstzunftmcister; Joh. Rudolph Burkhard, Stadtschreibcr. Frei bürg. Franz bni/Sekclmcister; Landvogt Peter Müller, des Raths. Solothurn. Wilhelm von Stein- Hai,Schultheiß; Pctcrmann Suri, Sckelmeister; Joh. Georg Wagner, Stadtschreibcr. Schaff- iei; Johannes Mäder und Leonhard Mchcr, beide Bürgermeister; Georg Ott. Statthalter. Appcn- l!l^ ^artholomä Raff, Landammann, von J.-Rh.; Johannes Rcchstcincr, Landammann, von A.-Rh. Halt, '" wallen. Fidel von Thurn, LandeShofmciftcr. Stadt St. Gallen. Joh. Joachim Bürgermeister; Daniel Rütiner, Zeugherr; Jakob Hochrütiner, des Raths. Biel. Niklauö " ^ch, Bürgermeister; Abraham Scholl, Stadtschreibcr. Aah^' ^^ch bcr gewohnten eidgenössischen Begrüßung verlangen die V katholischen Orte, daß keine die berührenden Geschäfte behandelt werden, bis der Wigoldinger Handel erledigt sei, daher Thln ^'^lcn der im Thurgan nicht mitrcgicrcndcn Stande in ihre Herberge zurnkkehrten. I». (Im regierende Orte.) Zürich trägt nun vor, daß weil das Schreiben der V katholischen Orte ans chät angelangt sei, dienlich geschienen habe, das Wigoldinger Geschäft nach Baden zu ziehen; Die öcueigt, diese Angelegenheit durch eine Dcputatschaft zu Gutem austragen zu helfen n. s. w. Zischen Gesandten wiederholen „mit gehörigem Empfinden" den ganzen Sachvcrlauf: wie eine 79 «»20 » Juli 1664. Anzahl thurgauischer Gemeinde« sich zusammen gerottet, die Prädicantcu sich dabei cingcmisclst- ^ zürchcr'sche Unterthancn aufgestanden und das Territorium violirt, der vom Landvogt beabsichtigte" cution sich ohne Erweisung einigen RespcctS opponirt, dem Scharfrichter die Malcfieanten wcgz""^ gedroht, hiemit die gcsammte Regierung beschimpft und dadurch die Nothwcndigkeit herbei geführt ^ zugleich offensive und defensive in die Sache zu gehen, die Fchlbarcn zu strafen, die schirmen; zu solchem Zwckc also, nachdem der Landvogt an der Excention verhindert worden, d'k ^ von hoher Obrigkeit wegen selbst zu administrircn und der Act der Exemtion in Fraucnfcld vor der JahrrechnungSgcschäftc noch vorzunehmen sei. Zürich versichert aber, weit andere Berichte zu h^^,'^'.- die Konspiration thurgauischer Gemeinden und die Einmischung der Prädicanten in Abrede; die scheu Untcrthancn seien es gewesen, die, von Mitleid bewegt, das Territorium violirt haben; dc> ^ selbst sei aber so nnvorsäzlich eingetreten und sei so viel Anlaß dazu von den Soldaten gegeben daß man wohl mit Gnaden verfahren und die rechtliche Austragung dem Landvogt überlasse" worauf seinerseits auch angetragen werde. Inzwischen möge durch Abordnung eines Ausschuß ^ läßigcr Bericht eingezogen und in Behandlung der JahrrcchnungSgcschäfte fortgefahren werden. die V katholischen Orte erklärten, nicht über die Qualität der grausamen That eintreten zu dcrn nach Inhalt der Acten den Handel zum Recht leiten zu müssen, es sich hiemit einzig frage, e als mitrcgiercndeö Ort mit in's Thurgau reisen wolle, erwiderte folgenden Tages der Zürcher Grcbcl nach eingeholter Instruction, daß man die Jahrrcchnung füglich fortsezcn, unterdessen d»r Ausschuß den Wigoldinger Handel befördern und wieder nach Baden zum Abschlüsse bringe", ^ reiflich crdaucrn könne, in welcher Weise die beiden Landvögtc die Sache zu Ende führen >»ogc" jedoch die katholischen Orte auf ihrer Forderung bcharrten, verglich man sich am 11. Juli dah>"- wohl durch den Wigoldinger Handel nun die Jahrrcchnungsgcschäfte verschoben werden (in H»l> wie 1651), soll doch künftig nach altem Herkommen die Jahrrcchnung ans den erstell Sou»t"ü n. Kal. ihren Anfang nehmen und bis zu Ende fortgeführt werden. 2) Auf diesem ,,thu^"^'^Mft, werde einzig die wigoldingische Sache verhandelt. 3) Jeder Stand bestelle eine doppelte doch möge Zürich einen dritten Gesandten beiordnen. 4) Sofern der Bericht der Landvögte der ^ ständigung durch weitere Kundschaften bedürfe, seien diese beizubringen und das Ergebniß den ^ j„c» zufügen. 5) Um die Heimreise der nnintcrcssirtcn Orte nicht aufzuhalten, seien die >v'ü)tigstc"^ ^ Geschäfte sogleich vorzunehmen, 6) Die Reise in'S Thurgau sei spätestens am Montag oder ^ bewerkstelligen, von Fraucnfcld dircct nach Badcn zu den Jahrrcchnungögcschäftcn zurük zu (Die X Malcfizorte.) Unterdessen rügt Bern die Verschiebung der Geschäfte, verlangt, das ' nach „altem Schrot" Verfahren werde, und protcstirt gegen die von den VII Orten bcabs'cht'^ ^ administration des dem Landvogt und dem Landgericht zu Händen der X Orte zustehenden Es wird darauf erwidert, daß künftighin allerdings die Jahrrcchnung nach alter Weise xch" werden, in Hinsicht auf die Justizübnng aber den X Orten nur Anthcil an dem Ertrage, den ^ dagegen die Amtövcrwcsung im Namen der X Orte zustehe. «?. Am 12. Juli übergab der Abgeordnete Herr Mouölicr zwei königliche Schreiben, das eine aus Fontaincblcau vom ^ per datirt, desselben Bevollmächtigung enthaltend, das andere, vom 18. Juni datirt, als Autwvlt a" Kauflcutc wegen erhaltene Mahnschreiben; ebenso noch zwei Empfehlungsschreiben von dem Juli l664. lj27 und von Herrn de Limine. Da die mündlichen Eröffnungen des französischen Gesandten über -- ^^"iionen und über die Privilegien der Kanfleute keine nähern Speeialitätcn enthielten, als daß der d? n noch nicht volle Befriedigung leisten könne, und der Wigoldingcr Handel zum Empfange "^ionen nach Solothurn zu reisen hinderte, wurde erst am 3. und 5. September, nach der ersten Reise schriftlich und mündlich durch den Gesandten an den König zu gelangen, und von demselben zu melden, daß die von Mouslicr vorgewiesenen Zuschriften an den Bischof den Intendanten Colbert im Elsaß zwar abgegangen seien, jedoch zur Beseitigung der entgegen tretenden Hindernisse und zu Erfüllung der im Pariser Abschiede gegebenen öeu die kräftigere Hilfe der königlichen Regierung unentbehrlich sei, andcrnthcils die Anweisung der .',0" und eines Zinses und einiger für Private bestimmten Gelder zu verdanken, zugleich aber an die licht " ^^lnng der in Paris durch königliches Wort bekräftigten Zusicherungen, besonders in Hin- ^ auf ^ 4Y0MO Franken, zu erinnern, f. Antonie Borreh, von dem Parlament der Frcigrafschaft bastclltcr Agent bei der Eidgenossenschaft, übergibt die ErbcinungSgcldcr und erhält dagegen die 7 ^sicheruugcn. K. Im Austrage des Kaisers und laut kaiserlichen Patents, zu Rcgenöburg vom »c>, ^irt, wirbt Kaufmann Georg Hnmblcr von Lindau um sofortige Gcsammtlicferung der versprochene Zentner Schicßpulver, wird jedoch auf die gegenwärtigen Zustände verwiesen, die solches unthunlich »ich ",'^issgcn werden Appenzell und Wallis gemahnt, ihre noch rükständigcn ersten Beiträge einzuliefern, Tcch^^ entgegen dem Antrage, die Untcrthanen der Schicßpulvcrstcucr zu enthebe», der Landschrcibcr von >»ie zur Einlicferung derselben bis künftigen Mai zu mahne». Ii. Solothurn trägt vor, ar die Herrschaft Bnchcggbcrg und über die den Bürgern von Solothurn an den Zollstätten zu i»r z, ^ ^'lren erwachsenen Beschwerden zwischen Bern und Solothurn Zwistigkciten entstanden und ^ . Tagung derselben nach Anleitung ihrer Burgrcchte ein schicdrichtcrlichcs Tribunal bestellt, bei den des " Zungen desselben aber ihnen Bedenken erwachsen seien, welche die andern Stände in Gegenwart sich anzuhören und zu erledigen ersucht werden. Da jedoch Bern dagegen protcstirt und ^^/deu burgrechtlich bestellten „Compromiß" und die Verhandlungen desselben berief, auch gegen die ^ Stände sowie gegen die Umfrage und Zuprotokolluahme dieser Sache sich vcr- s>ie sich Solothurn vor, seine Beschwerde zu anderer Zeit vorzubringen. Es wurde beschlossen, ^ Abschied an die Obern zu bringen. Zürich stimmte jedoch nicht dazu, sondern will den d»S ^ beidseitigen Säzc abwarten. I. Solothurn erneuert seine Bitte um Schild und Fenster für chster Beinwhl. Ebenso Uri für Lieutenant Neil in Wasen und Zug für Jakob Boßhard. Fortsezung der I a h r r c ch n u n g s g c s ch ä ft e am 22. September. ^ch^' Verhandlungen zu Fraucnfcld, den Wigoldingcr Handel betreffend, nach Baden znrük- lT „' ^^'bcn die unterbrochenen Jahrrcchnungsgcschäftc fortgesczt. I. n. i»». (S. u. Baden), i». u. <». ^tey z» (S. u. Sarganö). vv. (S. n. Nheinthal). ff. n. KK. (S. n. Frci- ^ Mcndris). II. Ans Erinnerung des LandschrcibcrS von Baden, daß der Tresorier ^isu ^lothnrn um das dem Herrn Dabo» versprochene Taufgeschenk sollieitirc, wurde unter Hin einen frühcrn Beschluß geantwortet, dem Gesuche werde nach Einlangnng der verheißenen Leonen entsprochen werden. (S. u. Frciämtcr). II. (S. u. Thnrgan). »»», Stuf «28 Juli 4664. Erinnerung der katholischen Orte, daß die Hausfrau des Peter Kappeler dem Urtheil nicht Genügt than, sondern mit ihren Kindern sich flüchtig gemacht habe, daher Zürich sie anhalten möge, ihrem M" beizuwohnen, bittet Zürich, sie nicht übereilen, sondern zuwarten zu wollen, bis ihr Gott etwa mehr G" verleihe, es zu thun, inzwischen das Gut in dritter Hand zn lassen, «i». Zug verlangt, daß 3 ^ endlich die Pallisaden bei Kappel entferne. Zürich entgegnet , diese Pallisaden seien von keiner 3'^ tanz; andere Orte haben größere Werke errichtet und dem Begehren um Wcgschaffung derselbe» " , entsprochen. «»«». Die V Orte geben in den Abschied, daß der Beisiz eines dritten Gesandten ^ bei der Jahrrcchnung zu keinem Präjudiz erwachsen soll, und Zürich allcgirt dagegen, daß solch^ " früher ohne Eintrag geschehen sei. y»i». Beide Theile valcdiciren einander freundlich und verst'^ Beobachtung der Bünde und Landfrieden. Fortsezung der Verhandlungen zu Baden wegen des Wigoldinger Hanv 4 4. August. Nachdem die zu Baden zurükgebliebenen Gesandten der unparteiischen Orte vernommen ^ daß die Verhandlungen zu Fraueufcld resultatlos geblieben und die Gesandten unvcrrichtetcr Saä)^ ^ Hause gereist seien, wobei sich der Widerwille zwischen den Evangelischen und Katholischen info^ ^ von Zürcher Unterthancn zu Frauenfcld verübten Jnsolcnzicn noch mehr gesteigert habe, fanden ^ nöthig, um größcrm Unheil vorzubeugen, durch ein Ausschreiben Berns die sämmtlichcn Orte sammcu zu berufen. — Unter Berns Leitung vernahmen nun die unparteiischen Orte nach erfolgt ^ knnft der Gesandtschaften die Bcschwerdcführung der V katholischen Orte sowohl als Zürichs, ^ ^ Klage der crstern: Der von dem Landvogt mit Zuzug ehrlicher Leute beider und zwar mehrern TIN ^ andern Religion eingeleitete Nechtögang des Land- und Malcfizgerichtcö sei durch Zulauf der Ba»"" ^ Bedrohungen gestört, daher von den regierenden Orten die Judicatur selbst übernommen, von sandten Zürichs jedoch die Erklärung abgegeben worden, wenn man auf's Blut richten wolle, sie nicht mitrichten, wohl aber bcifizen und nach Befinden urtheilen; dann aber hätten sich, bevor ^ einem Urtheil kam, die Unterthancn aus dem Zürchcrgebiet haufenweise eingefunden, so daß, Zürich auf besondere Einfrage die Ruhe der Unterthancn nicht verbürgen wollte, die Gesandte» richtcter Dinge heimkehrten; Zürich habe auch so wenig Neigung gezeigt, die unruhigen Unterthancn^ ^ strafen, daß Grund genug vorhanden sei, selbes vermöge der Bünde zur Stellung jener Ruhestör" Richter anzuhalten. Die Gesandten Zürichs erzählten ebenfalls den Sachvcrlauf: wie nämlich die ^ ^ an dem heiligen Pfingsttagc unnöthiger Weise und ohne einigen Vorbcricht von Constanz abmarW auf dem Woge allerlei Insolenzen verübten, die Evangelischen in ihrem Gottesdienste irre "mch^' ' ^ sonders zu Lipperswhl, von wo ein Weib ein „Mordiogcschrci" nach Wigoldingen brachte n»d ^ was geschehen ist, Anlaß gab; wie dann auch bei Formirung des Proccsscs Niemand ihrer gezogen wurde, sondern erst zur Besichtigung der Todtcn; wie bis zum 44/24. Juli kein Zürichs nach Frauenfcld kam, während auf Mittwoch den 43.,23. den Gefangenen der Rechtfall ^ gewesen sei. Der Forderung, daß die Mordthat gestraft werden müße, wurde zürcherischer Seits es sei keine Mordthat gewesen, sondern ein Unglük; der Forderung zu Stellung der aufrührerisch"^ wurde die Behauptung entgegen gehalten, daß die Beklagten am Orte des Vergehens nur da»» ^ Juli 1664. 629 ob» ^ ^at ergreife. Da bei dieser Sachlage, und nachdem sie zehn Tage lang "'chart^ ^^"schten Erfolg mit den beiden Parteien in besondcrn Conferenzcn verhandelt hatten, die »>cht überzeugen mußten, daß eine dircctc Verständigung zwischen den streitenden Theilcn ^ erwarten sei, verglichen sie sich über einen sachbezüglichen Receß, der den Parteien zur Annahme der Abschriften mitgethcilt wurde, folgenden Inhalts: l) Die wiederholte Erklärung Zürichs, Zellen Wigoldinger Geschäft nach Erkcnntniß der mchrern Orte keinen Eintrag thun zu hvria Sinne aufgenommen, daß wenn dennoch bei der Exemtion durch zürcherische Ange- djx' chunpf ^vcr Schaden gestiftet würde, Zürich dafür Reparation zu leisten habe und dazu sich gegen unhctttZ" rescrvircn verbunden sein soll, zu größerer Sicherheit auch die Gesandten der ^ Justizvcrhandlnug in Fraucnfcld beiwohnen werden. 2) Die zürchcrschcn Ange- ^"^he "üt Wort und That im Thurgau sich vergriffen haben, sollen den regierenden Orten für tW Kosten innerhalb vierzehn Tagen 1000 „Gulden" entrichten und dadurch der weitcrn Klagbc- ^ überhoben sein. 3) Dabei sind die allseitigen Rechte der hohen Obrigkeit, Judi- ^ de, ' ^^"ge vorbehalten, so daß denselben hiedurch nichts präjudicirt sei. Als hierauf Zxsti " ^K)rthcil der Orte die Annahme dieses Rcecsses erfolgt und von Zürich (das dem Reccsse seine "^^sagtc) Zusicherung genügenden Schuzes zu dem Justizact nach Fraucufeld eingelangt war, sammethaft auf Freitag deu 12. September a. K,, nachdem die im Feld gelegenen Völker ^tioi ^ ^^^lchneten Commissäre abgeführt waren, in's Thurgau und kehrte nach Verrichtung des Exe- ^ ^ Baden zurük (Das in Fraucufeld Verhandelte sehe man im folgenden s Handel nunmehr völligen Anstrag zu geben, wurde daö Original des durch die un- ^»e,i gestellten, zwar von Zürich verworfenen, Hauptrcccsscs gegen die den Zürcher Unterleg ' ""ferlegten 1000 Rcichöthalcr Buße bei dein Landschrcibcr zu Baden ausgewechselt. Hinsichtlich ^nll Seiten der V katholischen Orte an Zürich gerichteten und von diesem cm- ^ttu ^^^^nommeucn Schreibens wurde von erstem wiederholt erklärt, daß nicht Zürichs Obrigkeit, " dessen ungehorsame Unterthaneu gemeint gewesen seien. Äes londerc Confercnzeirdcr katholischen Orte während dieser Zeit. jus,»,,/'' ^"geachtet die katholischen Orte in allen andern Verhandlungen über den Wigoldinger Handel "Pesten, trat doch, als der Reeeß, im Namen sämmtlichcr Orte von Bern eingegeben, zur Beerst s sollte, die Gesandtschaft von Schwhz aus, weil sie in keine Vermittclung sich einlassen Aufrcchthaltung der Judikatur zil verlangen beauftragt sei. Da ferner der „Feld- ^ namentlich durch Auzündung der Pcchpfanncu und Loosschüsse im Zürcher Gebiet ver- ^0tde„ ffss behielt Schwhz die Forderung des dießfälligcn Kostcnersazes vor. Die V alten Orte seilte/ ^ übrigen katholischen Orte, Zürich von ähnlichen vertragswidrigen Handlungen abzumahnen, >h»^ sammtlichc Acten des Wigoldinger Handels mit, ersuchten sie um ihren Beistand, verhießen der H ^^ätige Erwiderung. Zu bemerken ist aber auch, daß das Original des HauptrecesseS von schist ^ ^ ^tsandtschaft bei Erlegung der 1000 Reichsthalcr zerrissen den Gesandten von Zürich übcr- ' jedoch aus einer von der Gesandtschaft FreibnrgS beglaubigten Abschrift wieder hergestellt ""Ute. Dem Prälaten von Rheinau wird geschrieben, daß er die erbetene 100 Manu starke Juli 1664, k!41 p. Art. 180. Zölle, Handel ». Verkehr. ». Art. 207. Kirchliches n. GlaubenSsachen. «I- „ 87. Rechts- u. Gerichtssachen. v. „ 39. Schreib- und Siegelrccht. r. „ 55 Obrigkeitliche Lehen -c. „ 208. Kirchliches u. Glanbenssachen. «. „ 50. Obrigkeitliche Lehen sc. »- „ 116. Leibeigenschaft und Fall, t „ 88. Rechts- u. Gerichtssachen. „ 194. Rheinwuhre. I. Art. 211. Märkte. »». Art. 81. Judicatnr- u. Competenzanst. t'k. Art. 53. Lehcnsachcn. Art. 196. Gotteshäuser. «« „ 206. Locales. >»>«. Art. 308. Verschiedenes. Conferenz der im Thurgau regierenden VII Orte. Frauenfeld. BMiA, 17. Juli. Staatsarchiv Lncern. Allg. Äbsch. Bd. I^IV, fol. 199. Joh Zürich. Johann Konrad Grcbel, Statthalter; Konrad Wcrdmüller, Sckclmeister; H'ijel, Stadtschrei her. Luecrn. Eustach Sonncnberg, Kornhcrr; Joseph Amrhhn, alt- ^Anton Püntiner, Landammann; Andreas Plantzer, alt-Landaininann. Schwyz. ^^)bcrg, Landammann; Joh. Rudojph Rcding, alt-Statthaltcr. Untcrwaldcn. Wolfgang ' ^t-Lcn,dvg^ Obwaldcn; Franz Stullz, alt-Landammann, und HanS Jakob Leu, dcö Raths, von Zug. Karl Brandenberg, StattlMer; Joh. Jakob Andcrmatt, alt-Ammann; HanS Jakob ^ekelmcistcr. GlaruS. Fridolin Marti, Landammann; Joh. Kaspar Schmid, Statthalter. ^ ' Nachdem die Gesandten der katholischen Orte und katholisch Glaruö am Abende des 16. Juli, de,» Zürich am 17. Juli früh in Frauenfeld angelangt waren, und man sich gleichen Tags auf ^ Äats l ^ ^ ^ ^ ^ . - - . Clause zum Gruße versammelt hatte, wollten die crstcrn bei der Sizung des folgenden Tags die Wigoldiugcr Handels verlesen lassen und dann die mündliche Relation des abtretenden hkjh ""bören; Zürich aber und evangelisch GlaruS, in der Meinung, daß die Sache schwer sei und ^>rcri, berühre, trugen auf Ernennung eines Ausschusses an, welcher neben dem Landvogt »och ^ ^ vielleicht in milderem Lichte darstellenden Bericht einholen könne. Nach getroffener ""3 wurden dann am folgenden Tage die, welche bereits den Bericht gegeben hatten, nebst drei die ^rljchfu Männern, die sich in der Kirche zu Lippcrswyl befunden, vorgefordert und verhört, dann sich, ^ ^^^ngencu vorgeführt und ihre Aussagen und Verantwortungen verlesen. Entgegen der Ansah,^ , ^^üschcn Stände, daß man schon am folgenden Montage (21. Juli) mit der Exemtion vor- ^sscu ^^üangteu die Gesandten Zürichs, daß Vcrschub bis zum Mittwoch bewilligt werde, um unter- Zürcher Regierung Instruktion einholen zu können. Als diese eingelangt war und der ^Üsch^^"^ wurde, die Angeklagten mit der Leib- und Lcbcnsstrafc zu verschonen, verlangten die ka- uochmaligc Verlesung der Proecßactcn, Erdaucrung darüber bis zum folgenden Tag und Abstimmung. Nun aber laugte ein Schreiben der Stadt Schaffhausen ein mit der Bitte, die «32 Juli 1664. Gnade der Strenge vorzuziehen. Ebenso erschienen der Schultheiß, der Kleine und der Große Rath ein Ausschuß der Bürgerschaft von Frauenfeld, ferner der Gcrichtsherr Zollikofer von Altcnklingc" < neue und der alte Landvogt, der Stadt St. gallische Obcrvogt von Bürgten, die Ausschüsse der acht i.^ gauischen Quartiere, alle um Nachsicht und Gnade für die Angeklagten bittend. Hierauf wurde auch " neben einigeil im Proccsse begriffenen Mitschuldigen Landrichter Bögeli berufen und verhört, und üz ^ gestattet, seine Nichtschuld durch Kundschaften zu erweisen. Am Donnerstage (24. Juli), als >""" dem Urthcile vorzufahren Willens war, erschienen viele Bauern aus dem Zürcher Gebiet, thcils mit Ee> wehren, theilö mit Oberwchrcn, in und um Frauenfcld und sogar auf dem Rathhause, was die ka tischen Gesandten vcranlaßte, gegen die Zürcher Gesandten ihr Befremden auszudrüken und das Vcge^ zu stellen, daß ste für Entfernung dieser Leute sorgen, worauf die Zürcher Gesandten versicherten, Vorwifscn davon gehabt zu haben, mit den Leuten das Beste reden zu wollen, jedoch nicht im S a ... "5 sönlich nach Zürich reisen und die erforderlichen Maßnahmen auswirken zu können. Dicß wurde Z ^ zu sein, gegen ausbrechende Gcwaltthätigkcit Gewähr zu geben, daher sie um Aufschub bitten. standen. — Bei ihrer Rükkunft berichteten die Zürcher Gesandten, daß ihre Regierung den Vögte" bel'^^ habe, die Unterthancn dahin zu vermögen, daß sie bei Hause bleiben: doch seien nicht bloß die thanen von Zürich, sondern auch diejenigen von Bern und Schaffhausen voll Mitleids gegen " fangenen und der Meinung, daß ihnen, wenn sie hingerichtet werden sollten, ungütlich geschehe ^ man, wenn die Execution wirklich vollzogen werden sollte, ihrethalben nicht ganz sicher sei; ^ werde Zürich die Judikatur mit den andern Ständen gemeinschaftlich handhaben, bitte nur, Blut zu schonen und auf andere Mittel zu denke». In Erwägung, daß die Gesandtschaft Sicherheit verbürgen könne, ihre Hände hicmit gebunden seien, die eigene Instruction aber auch Gnade Vollmacht gebe, finden nun die katholischen Stände gut, ihre Regierungen über den Stand ^ unterrichten und einstweilen nur den Beschluß fassen zu sollen, daß den beschädigten Soldaten d>e fach"" und der Arztlohn und dazu jedem noch 12 Gulden Wcgstcuer, auch die durch diese Eonfcrenz vcr>" . Unkosten der Gesandtschaften von den Kirchgenosscn zu Wigoldingcn bezahlt und zwar in Franc"' ^ legt und zugleich zu Vermeidung ungleicher Reden die Ausschüsse der acht Quartiere vorbeich"^' über die Intention der Ständegesaudtcn berichtet werden sollen, was denn auch am folgenden ^ zogen wurde. Belangend den erlittenen Schaden des Hauptmanns Flcckenstcin, so soll dicßfatld lcdigung des Haupthandcls die Gebühr verschafft werden. Die Proceßacten sind jedem Orte mitzutheilcn. Zürich ersucht die katholischen Orte freundschaftlich, mit Hinsicht auf^dic drohende gefahr und zu Erhaltung der Ruhe im Vatcrlandc, den unglüklichcn Wigoldingcr Handel den e> . ^ fischen Regierungen zu großen Gnaden zu empfehlen; dasselbe bittet eine Gesandtschaft der ^ Gallen. I». Domdckan Papnö mit seinem Sccretär Bächtlin legt im Namen des DomcapitclS von ^ ^ Beschwerde ein über die Bauern, welche seit einiger Zeit durch schlechte Beweise und z"'" yst von Hörensagen her ihre Güter zchntenfrei zu machen versuchen, und bittet um Bestätigung dcd wehr solcher Bcnachthciligung entworfenen Projekts. ES soll auf der Jahrrcchnung in Badens ^ eingetreten werden. <». Die geistlichen und weltlichen Gerichtsherren des Thurgaus bcwillko"»«^^ ^ einen Ausschuß die Gesandtschaften, bezeugen ihre Untcrthänigkeit und bitten die regierende" Juli 1664. 638 don^ ^ Wellenberg um ein JntcrcessionSschrcibcn an Bern zu Erlassung des Abzugs Grafschaft Lcnzburg zu beziehendem Wcibcrgut, indem von jeher Lenzbnrg und Thurgan einander abzugsfrei gewesen seien. Es wird entsprochen. Än >v^ ^ Wertung. Dem Abschied (Zürcher und Lucerner Exemplar) sind folgende Beilagen angehängt: 1) Bericht, ^ ^ügcrwylen mit den Fleckenstein'schen Soldaten ergangen, laut Aussagen von Konrad Müller, Hans Georg See- Heß Ursula Baldenwegin von Tägcrwylen: 2) Bericht, wie es zu Lipperswyl ergangen, laut Aussagen von Ulrich ^gold," ^'^bach, ^eorg Ahr von Jllhard; 3) Rubrik der Gefangenen und der Tbäter: 4) Verzeichnis!, wie es zu ^üller"^" ^gegangen, Aussagen des Ulrich Gigcr von Jllhard, des Hans .Cappeler von Rapperswyl, des Joachim von Lamperswyl, des Jakob Christinger von Mühlbcrg, des Hans Ernst, jünger, von Wigoldingen, des oaloh > Wigoldingen, des Martin Renhard von Wigoldingen, des Jakob Frcienmuth von Wigoldingen, des ^nilj ^ Jllhard, des Jakob Bürgermeister von Wigoldingen, des Johann Rügger von Wigoldingen, des Hans ^ßelrjp wigoldingen, des Stoffel Germann von Lamperswyl, des Hans Heinrich Heckhi von Jllhard, des Hans Jakob ^rti»m von Wigoldingen, des Salomen Gremlich von Rapperswyl, des Salomon Giger von Jllhard, des Allermeister, des Hans Keßler von Langcnhard: 5) eingekommener Bericht und Kundschaften, auch selbsteigcne Hans Hx/ " derjenigen, so die mebrern Thäter bei der wigoldiugen'schen vorübergegangenen Action gewesen, nämlich von ^gen°e'"^ Buchenhorner von Mühlberg, Hans Jakob Arnold von Wigoldingen, Ulrich Zuber, Schneider, von Wigol- >vhl. ikrnst von Wigolvingen (landsflüchtig), Hans Jakob Ernst von Wigoldingen, Leonhard Huber von Wagers- ^ßer-w von LipperSwyl, laut Aussage von Christen Bürgi von Rapperswyl, Hans Gunterswciler von ^ Maß ' ^""^ad BZiler von Rapperswyl, Heinrich Müller von Lipperswyl : 7) „wahrhafter und gcwüsser Bericht, ^siejy I6V4 >nit 42 neu geworbenen Soldaten, welche nachcr Lucern passircn wollen, in den 2 dar ^Perswyl und Wigoldingen zugegangen, von Rudolphus Binder, pi'68dvter. Constanz 19. Juni." (Binder kgleit der Recruten und selbst arg mißhandelt). Confereuz der V katholischen Orte. «ucern. 2«.-3«. Juli. Staatsarchiv Luceri». Acten: ReligionShändel. Luc er». Heinrich Fleekenstcin, Schultheiß; Christoph Pfhffcr, Stadtvenner; Christoph ^kßlcr /^)ons Sonnenbcrg, Bauherr. U ri. Joh. Franz Schund, Statthalter; Joh. Karl Cmaunel Un>n„. .^^""drhcrr. Sch w hz Wolf Dietrich Rcding, alt-Landammann; Michael Schorno, alt-Landam- ^stlh Rcdiug, Statthalter. U n t e rw a l d c u. Jakob Wirz, Landammann, und Marqnard ' ^^'"^rhcrr, von Obwalden; Joh. Melchior Leu, Panncrhcrr, und Joh. Ludwig Lnsst, Statt- ' ^n Ridwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlauben, des Raths; Joh. Peter Trinklcr, Ammann. ^»ge» ^ derrichtctcr Begrüßung wurde der von den Lucerner Gesandten aus Fraucnfcld soeben cin- ^"icht vom 24. und 26. Juli über die dortigen Verhandlungen vorgelegt. ES ergab sich ^ ^ begangenen Mordthatcn zu thun sei, sondern um das rebellische Und d»d " ^ntcrthancn, besonders der zürcherischen Angehörigen, welche die Justiz zu sperren trachten trifft Gefahr sczcn, was die Religion, die Hoheit, die Vollziehung der lieben Gerechtigkeit Diesem allem zu begegnen und auf eine völlige Ruptur gefaßt zu sein, wurde angerathcn, den 80 «34 Juli 1664. ganzen Verlauf des ProcesscS drukfertig zusammen zu stellen, um, wenn eine Ruptur erfolge, / ^ ^ Herren und Standen denselben in einem Manifeste zur Kenntnis; zu bringen. Nach anderer AnMst man in Form gewöhnlicher Zuschriften den verbündeten Fürsten, Herren und Ständen und den ^ genossen, sowie nach Konstanz und Innsbruck, dem Grafen Casati für den Gubernator zu Mahla»d ^ der Sache Bericht geben und sich empfehlen. Ferner schien es an der Zeit, den Kriegsrath Kriegsfall hin zusammen zu berufen. Endlich zog man vor, die Rükkunft der Gesandten von abzuwarten. I». In der folgenden Sizung hatte nochmalige Discussion dasselbe Ergebnis;; daher ^ man angemessen, die angetragenen Zuschriften vorläufig zu entwerfen; auch soll hinsichtlich Frcibn»^^ Solothurns Luccrn zu fernerer Korrespondenz mit denselben gebeten werden, Uri der Landschaft Bericht zu geben fortfahren; mit Graf Casati ist wegen allfälligcr mahländischcr Hilfe zu ferner dürfte eine luccrnische Gesandtschaft nach Bern nicht ohne Nuzcn sein. e. Dem Landsch^ ^ Baden wird befohlen, an den Residenten Mouölicr die verabschiedete Antwort, betreffend die bchändigen, hingegen mit der die Kaufleute betreffenden Angelegenheit, um nicht die Pension zu " noch innc zu halten. «I. Bei der Frage, wie und wann man die Tagsaznngsverhandlungcn ^ wieder aufnehmen solle, kam man zu der Ansicht, daß wenn auch in Fraucnfeld die Exccution dco dinger Unwesens erfolge, die Fehler und „Vertrabungcn" der zürcherschcn Angehörigen nicht bleiben dürfen, daher auch den übrigen katholischen Orten und Bern davon Bericht gegeben Session Klage gegen Zürich geführt und Reparation gefordert werden müsse, mit der Erklärung, ^ ^ fernerhin dergleichen Zutrageuheiten als Friedbruch ansehen würde, v. Die Schirmortc theilcn > zur Verwahrung der Stadt Rappcrswhl angeordnet worden sei. k. Die Versammlung deö Kr»^ ist einstweilen verschoben. K. Da die Gesandten von Schwhz zwar gestern (29. Juli) nach Haust 5 ^ kehrt, dagegen einige der in Fraucnfeld gewesenen Gesandten angelangt sind (Amrhhn, Wirz, St» ^ wurde die Relation der leztcrn über die Vorgänge und Verrichtungen zu Frauenfeld und standcne nicht geringe Leibs- und Lebensgefahr mit Dank vernommen, der Entschluß, solche unelst^ treulosen Bcgcgnisse nicht zu leiden, bestärkt, den Gesandten noch wegen dessen, was sie dcmH" , Rost in Konstanz und durch Landeöhofmeistcr von Thnrn dem Abt von St. Gallen habe" ^ ^c» lassen, der Beifall bezeugt, indessen die weitern Bcrathungcn auf die Vörtischc Conferenz dcS Montags verschoben. Hingegen sollen die verabredeten Schreiben an die betreffenden Fürsten, und Orte beförderlich ausgefertigt werden; dagegen wird von der Anfertigung eines besvndcru wie abstrahirt, da laut Mitthcilnng Amrhhn's das über die fraucnfcldische Handlung dst stük als solches dienen kann. I». Der Antrag, auch die cnnetbirgische Jahrrcchnung, wie dwl> ^ badischen der Fall sei, zu suspendire», bleibt den Obrigkeiten anhcim gestellt; gleichermaßen an ) ^ sendung einer Gesandtschaft nach Bern. I. Was bereits gegen Baden, Bremgartcn und geordnet worden, soll auch hinsichtlich Napperswhls beobachtet werden, lt.. Die Katholische» sind für den Fall einer Ruptur in guter Consideration zu halten. I. Die Geistlichen sind das Volk von der Kanzel herunter zu berichten und aufzumuntern; die Gegenpartei feiert anst ^ Anmerkung. Bei den Verhandlungen «^1, die am 30. Juli in Folge der Ankunft der waldner Gesandten uus Frauenfeld und deren Bericht stattfanden, waren die Gesandten von Schwyz »ich» sowie jene von Unterwalden, bereits am Tage vorher, mit welchem die Conferenz eigentlich zu Ende war, a ^ Juli 1664. 635 I indcß war am 30. durch seine von Fraucnfcld zurükgekehrtcn Gesandten Wirz, Stultz und Leu vertreten. Am Engten sodann in Luecru ein: Zuschriften der bernischen und schaffhausischen Gesandten aus Baden; Recom- ^niittel"' ^"^^sion, Protection und weitläufige Erinnerung des Kleinen und Großen Raths von Zürich, sich auf Gna- dxx ^ ^ ^ begeben. Abgehört wurde das Antwortschreiben von Freiburg und Solothurn und der Proceß des Berhaltens Esters ^ Tägerwylcn, Lipperswyl u. s. w. und der Mißhandlung des Priesters Rudolph Binder und des Wacht- sicher von Eonstanz; ein Kundschaftsbrief von Eonstanz, laut welchem vor der Werbung schon Drohungen ^dlich weiter nachzuforschen dem Landvogt Amrhyn und dem thurgauischen Landammann aufgetragen wurde Tchi., ^"^en der frauenfeldische Abschied und die Schreiben der Herren Moussier, Landvogt Tribolet und Landschrciber. ^ von Baden verlesen. 4«>7 Conferenz der V katholischen Orte und des Abts von St. Gallen. Lucern. IK<»4, und S. August. Staatsarchiv Luccrn. Acten! ReligionShändel. Gesandte: Lucern. Heinrich Flcckenstcin, Schultheiß; Christoph Pfhffer, Stadtvenncr: Eustachius ^^"ucr, Kornhcrr; AlphonS Sonnenbcrg, Bauherr; Joseph Amrhhu, deö Raths. U ri. Pliutiucr, Landammailn; Joh. Karl Emauuel Bcßler, Pauucrherr. S ch w h z. Kaspar Abh- ^»ld ; Michael Schorns, alt-Landammann; Joh. Rudolph Rcding, Statthalter. Unter- ^elch/" Bucher, alt-Landammann, und Wolfgang Wirz, des Raths, von Obwaldcu; Joh. ^it-Laudammann und Pauucrherr, und Joh. Franz Stultz, alt-Landammann, von Nid- Brandenberg, Statthalter; Jakob Andcrmatt, Ammaun. Abt von St. Gallen. lisib-. ^burn, Landeöhofmcister; Wolf Friedrich Schorns, Landvogt zu Lichtcnstcig, fürstlich St. gal- Rath. k»th^ ^6ch dem eidgenössischen Gruße wird die Entschuldigung der Abwesenheit einer Gesandtschaft von la,^t ^ ^^arus vorgelegt mit dem Begehren um Mittheilung der Verhandlungen. I». RapperSwhl ver- ^ Rath, wie eö sich wegen Versicherung der Stadt zu verhalten habe, soll Stadt und ^r» Rothdurft verwahren, werde nicht verlassen werden, v. Die Conccptc der Zuschriften an deg R ""d Solothurn, das Schreiben von Zürich an Luccrn, das Schreiben der Gesandtschaften ""d Schaffhauscn aus Baden, das Schreiben BcrnS an die V Orte, zwei Schreiben des Herrn ^la>h ^ Baden aus an die V Orte, ein Schreiben deö thurgauischen LandvogtS Ehrlcr, ein Parti- LandschrcibxrS Schindler von Baden an Landammann Abhbcrg werden mitgethcilt und >»n ^ In Bezug auf die Hauptsache beantragte Uri, eine genügende Macht zusammenzubringen, ^derl°5^ ^durgau ^ ziehen und die Exceution vorzunehmen, es wäre denn, daß die Schicdorte eine ^^s'cherung gäben, daß die V Orte zu ihrem Jntent gelangen; Schwhz jedoch und die fol- sieth .. . ^ dvollten von einer Jntcrposition der Schicdorte nichts hören, und auch der Abt von St. Gallen ^ ^"dern hielt für angemessener, die sämmtlichcn XIII Orte und Zugewandten um Hilfe ^ daß Zgrjch Justiz den Gang lassen müsse, so daß Luccrn mit seinem Antrage, in einer 636 August 1664. Confcrenz der mitregiercndcu Orte in Baden das Geschäft „zu rcassümiren und zu scntcnzircn", alle»' und die Ansicht die Oberhand erhielt, daß in loeo, wo der Act begonnen habe, auch exequirt n>c^ müsse; man dürfe sich jedoch darüber gegen Zürich nicht zu weit auslassen, meinte man, damit es etwa mit Bcsezung des Thurgaus zuvorkomme, e. Antwortend erbietet der Bischof von Basel w»' ^ Hilfe, sofern daö Geschäft widrig ausschlage, f. Karl Friedrich, Graf zu HohcncmS, schreibt den räthcu der V alten Orte aus PfäserS und erbietet alle gute Hilfe. Nach Zürich wird man könne sich mit der Vcrglimpfung und Entschuldigung der Thätcr nicht begnügen und begehrt, Zürich der Administration der Justiz im Thurgau den Fortgang und für den zugefügten Affront ^ facrion verschaffe und sich hierüber kategorisch erkläre. I». Durch Schreiben werden die unintnv ^ Stände und Zugewandten, auch Wallis, ersucht, daß sie Zürich zu Erstattung der Gebühr vermögv^^ mit ihrer Hilfe der gerechten Sache beistehen, auch, so man auf widrigen Ausschlag zu den Waffen müßte, solches zu keinem andern Kriege deuten wollen ; sie möchten fördcrsamst antworten, indem ^ nicht in dem Stande bleiben könne, in dem sie sich jezt befinde. Uri und Schwhz bleibt überlassen, N durch eine Gesandtschaft an Wallis gelangen zu lassen. Conferenz des Kriegsrathes der V Orte und des Abts von St. Gallen. Lucern. IUU4, «». August. Staatsarchiv Lucer». Acten: ReligionShändel. Kriegs» äthc: Lucern. Joh. Christoph Kloos, Landvogt; AlphonS von Sonnenbcrg, Bauherr; Göldli von Tiefenau, Landvogt. Uri. Karl Anton Püntincr, Landammann; Joh. Karl Emanucl^^ Panuerherr. Schwhz. Joh. Kaspar Abhberg, Landammanu; Michael Schoruo; Joh. Rudolph - Unterwaldeu. Heinrich Bücher, alt-Landammann, und Wolfgang Wirz, von Obwalden; At. Stultz, von Nidwaldeil. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Jakob Andermatt. ^ ^ ^ g »er Gallen. Fidel von Thurn, LandeShofmeister; Wölk Friedrich Schorns, Landvogt und Grafschaft Toggenburg. ^ n. Um in dem thurgauischcn Handel die Judicatur und Religion und daö obrigkeitliche schirmen, wurde im Rükblik auf den Rathschlag vom 5. October 1663 gefunden: 1) Es sei ^ dung von Bern und Zürich durch Besczung von Mellingen, Bremgartcn, Baden und schneiden, nämlich Kaiserstuhl durch bischöflich-constanzischc Truppen zu bcsezen, die zu Küßnachl Mannschaft von Mellingen, Baden und Brcmgarten mit je 20 Mann aus jedem Orte zu v>e 2) Schwhz habe die Besazung von Rapperöwhl auf 500 Mann zu steigern; 3) sollte Zü>>^ " Justizübung im Thurgau zugeben, so wäre dennoch zur Vorsorge gegen allfälliges WidcrsP'^ Ü ' ^ Thurgau ein HauptcorpS aufzustellen, zu welchem Luccrn 166t) Mann, Uri 126t), Schwhz ^ waldcn 50V, Obwalden 900, Zug 1200 zu liefern anerbieten; 4) der Fürstabt von St. Galle», von Unkatholischcu umgeben, will auf den Kriegsfall die 3761 katholischen Thurgauer sch>0»^ August 166^. K37 ^^'uischen Toggenburgcr mit Offizieren von Schwhz versehen und unter die DiSciplin dieses Hilst ' sofern der Krieg im Thurgan sich festftzt, mit 5000 bis 6000 Mann aus seiner Landschaft ^ust Schloß Arbon von Rorschach aus mit 70 Mann beftzcn: 5) die thurgauischcn Gottes- Vorräthc thcils nach Whl und Schwarzenbach liefern, thcilö versilbern; andere Früchte To« ^ jenseitigen Seeufer her verschaffen; 6) die Pässe von Utznach, Gastcr, der Rhein, (khy und namentlich Wildhaus sollen wohl beobachtet werden; 7) der Sueeurs aus Mahland l8oat ^ ^ Pferd) sollte zur Bereitschaft nach Parese verlegt werden; 8) in den ennetbirgischcn lg) ^ Mann aufzubieten; 9) bei Wallis ist von den IV Orten Bundeshilfe nachzusuchen; lud ersucht, während des Kriegs den Besuch des Wochenmarktcs zu gestatten; II) St. Urban lusa», liefern Früchte nach Surfte; 12) Appenzell J.-Rh. möge mit dem Abt von St. Gallen Außer-Rhodcn sich in den Krieg mischt, den Feind ebenfalls schädigen, mit de» auch der Vogt von Blatten sich verbinden; 13) die unkatholischcn Glarncr würden sich zu ^sstil » schlagen, wenn diesen ein Streich gelänge, sind also mit Mißtrauen zu beobachte»; 1ä) beim iu I, > " ^ ^ Kriegs haben die katholischen Thurgauer auf Sonncnberg und Spiegclbcrg Stellung i'chen ^ St. gallischen Corps in s Einverständniß zu sezen; 15) die Freiämter ziisg» ^ucern; 16) man soll verabreden, wie die beiden Corps der V Orte auf verschiedenen Wegen liegen mögen, um sich „gegen der Bellen" zu vereinigen; 17) den Sempacher Brief soll man Ncjst treulich beobachten. I». Dem Begehren des Hauptmanns Crivclli um einen Paß für die »uf Spanien ist zu entsprechen, e. Das Anerbieten des Grafen von HohcncmS, mit den Orten Zeit ^ Jahre in ein Hilföbündniß einzutreten, wird wegen überhäuften Geschäften auf bequemere "^schoben, ^lbte i,^ ^ lun g. Um 14. August sandte Schwyz den Statthalter Franz Reding nach Einsiedeln, um a) mit dem ^ dort nij" ^ldanleihcn für den in Aussicht stehenden Krieg zu unterhandeln; l>) vo» dort auch nach Lachen zu reisen, ^^udammann Marti, katholischer Religion, zu bcrathen, was bei obschwebcndcr Gefahr zu Sicherung sowohl ^dern ,, V Orte zu thun sein möchte, gelegentlich auch mit Landammann Müller darüber zu reden: o) bei den und Landesfähnrich Wilhelm in SchSnis ein Anleihen von einigen Tausend Gulden zu contrahircn ^ die Häupter der Regierung als persönliche Bürgen für das Anleihen anzubieten. (Landesarchiv Schwyz). ^ohrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. Iv. August (auf Lanrenzentag). ^^«tsarchin Lnccr». Emietb. Absch. Bv. IX. — Kantonsarchi» Schafshauscn. — Kantonsarchiv Äug. ^ ^ ^ ' ch- Joh- Konrad Heidegger, Zunftmeister. Bern. Samuel Fischer. Lueern. Heili g alt-Landvogt im Mainthal. U r i. Oberst Jakob Lusser, alt-Landvogt zu Lauis. Schwhz. Unterwalden. Joh. Melchior Leu, alt-Landammann. Zug. Andreas Jtten. Samuel Blumcr. Basel. Joh. Ludwig Krug. Frei bürg. Beat Jakob Python, alt- Ttie A' ^ ^ Mcndris. Solothurn. Joh. Georg Wagner, Stadtschreibcr. Schaffhausen. Adam ^^uftmeister. «38 August 1664. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaftSangclegenheitcn: LauiS u, Meudris. k. Art. 14. Linis. » Art. 200. Zölle. «I. Art. 233. Geistliche. >». „ 32. Landesvcrwalt. im Allgem.; Beamte. « „ 133. Justizsachen. „ 33. Beamte. e au» dem Schasshauser-, 1 aus dem Zuger Exemplar. 4R«> Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 100^1, nach dem 10. August. Staatsarchiv Lucer». Ennetb. Absch. Bd. IX. — KantonSarchi» Schaphausen. — Kantonsarchiv Baselstadt. —' Kantonsarchiv Aug. Gesandte: dieselben wie Abschied 409.*) Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaftSangclegenheiten: Luggarus u. Mainthal. r. Art. l>. Luggarus. I». Art. 80. Rechts- u. Gerichtssachen. «I. Art. 81. Rechts- nnd Gcrichtssachc»' l . „ 157. Zvllsachcn. „ 82. Rechts- und GcrichtSsache"- Mainthal. » Art. 195. Rcchnungssachen. Art. 218. Rechts- nnd Gcrichtssachc»- «. ans dem BaSler- und Schasshauser-, l aus dem Zuger-, zx. aus dem BaSler Exemplar. 4RR Conferenz der die Vogteien Schwarzeuburg, Orbe mit Tscherlih, Grandson und Murt^ regierenden Stände Bern und Freiburg. Murten. 1t»<»^, 2t»—31. August. Staatsarchiv Bern, greiburger Absch. Bd. s. SM. Gesandte: Bern. Emanuel Steiger, Selelmeister welschen Landes; Hans Rudolph Venncr; Daniel Morlot, Oberst, alle drei des Täglichen Rathcs; Samuel Gaudard, und des Großen RathcS. Frei bürg. Franz Peter Vonderweid, gewesener Schultheiß Z" Generalcommissär; Johann Castclla, alt-Landvogt zn Tscherlitz, beide des Täglichen Raths. -Mtisl' ». (S. u. Murten). I». Im Jahre 1560 hatten sich die beiden Stände hinsichtlich der Wel)>^ keit der vier Acmtcr dahin verglichen, daß im ersten Auszuge die Vogtei Grandson mit der S " —— . , La»^ ') Dem Gesandtcnvcrzeichnijs ist angcschlossen daö Vcrzcichniß: Landvogt zu Luggarus: Joh. Victor von schr eiber: Jost Franz Helmli. Statthalter: Joh. Anton Orello. Fi Scale: Marcacci, Vater und Soh» Giov. Antonio). Land vogt im Mainthal: Junker Joh. Konrad Pcyer von Schasshanscn. August 1664. 639 Stadt Frciburg reiseu solle», nach dein ersten AuSzuge aber eine „Gleichheit mit »>, ^ und welsche» Bogtei" gehalten werde. Weil nun aber im Bauernkriege 1653 diese Ord- beobachtet wurde, verständigte man sich, daß der Zug von 1653 nicht als Auszug gelten, im wieder Graudson mit Bern, Murten, Grasburg (Schwarzcnburg) und Tschcrlitz sammt Acnit ^^^'burg, nachher aber Murten und Graudson abwechselnd mit der einen, und die andern zwei Fttn^ ^ Stadt reisen und solche Alternativ» künftig als Regel eingehalten werden soll. "6- bestimmt, daß das Amt Murten mit 126, Graudson mit 260, Tschcrlitz und Orbc mit 126, INi't cv>> c. '.s. ^ t°... 5.'!^ "uch ^ ^ ^^aler für den Mann, innerhalb sechs Jahren zusammen legen sollen, nach Umständen aber baß Beiträge von den Obrigkeiten erhöht werden mögen. Noch wurde die Erläuterung beigefügt, bc«b Obrigkeiten mit einander in Streit zerfallen, die vier Acmlcr völlige Neutralität zu ^)tcn haben, vorbehalten die Landbricfe und Urbanen von Graöburg. Den Antrag Berns, daß man ^'"^guieen cingctheiltcn und mit Reisegeld bedachten Zuzügern auch die Wahl der Hauptlcutc "'ziere überlasse, ließ Freiburg wegen Mangel an Instruction in den Abschied fallen, e. sS. u. als k ^ Murten). t. Der zwischen Wiflisburg und St. Albin befindliche, zugleich ^g>ah dienende Graben möge von den Angehörigen von St. Albin ausgeworfen und die auö- ^hal/ ^ auf ihre Seite abgelagert werden, vorbehalten etwas Weniges, dessen Wiflisburg zur ^ Zaunö gegen die austretende Broyc bedürfe. A. Ucbcr Wcidgänge auf Privatgütcr, "'ei»d Marchung von 1653 auf die Seite der Stadt Wiflisburg hinübergezogen und der Gc- ^ " Domdidier entzogen worden sind, wird eine Ausgleichung getroffen. I». u. l. (S. u. Mutten). X NN ' Graudson). «». u. >». (S. u. Murten). «z v (S. u. Grandson). u. Ar. (S. ' Kurten). Man sehe anch im Abschnitte Herrschaftsangeleqenheiten: r It .. v. Art. 322-332. a. «I. ? I,. I. « ... .V. x. Art. >148—433. 4RS Conferenz der im Thnrgau regierenden Orte. Frauenfeld. —1V September. Staat»ar6,iv Lnccr». Allg. Absch. Bd. I.IV, kal. ss«. Zürich. Johann Konrad Grcbcl, Statthalter; Konrad Werdmüller, Sekclmeistcr; H'a-Zel, Stadtschrcibcr. Lucern. Eustach Sonnenberg, Kornherr; Joseph Amrhyn, des il r i. Karl Slnton Püntincr, Landammann; Andreas Plantzer, alt-Landammann; Joh. Beßler, Pannerhcrr. S ch w h z. Kaspar 2lbhbcrg, Landammann; Michael Schorno, alt- Rudolph Rcding, alt-Statthalter. U n t c rwa l d e n. Wolfgang Wirz, von Ob- ' ^oh. Fra,,^ Stultz, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Joh. 646 September 1664. Peter Trinkler, alt-Ammann; HanS Jakob HaSlcr, Sckclmeistcr. GlaruS. Fridolin Marti, ammann; Kaspar Schmid, Statthalter. (Die Gesandten der unintcressirten und zugewandten Ortc im Namcnsverzcichniß nicht aufgeführt.) . ^ tt. Nachdem mit den Gesandten der VII Orte auch diejenigen der unintcressirten und der zugew»" ^ Orte zu Vollführung der Justiz und zu gänzlicher Erledigung des Wigoldinger Geschäfts am 13 ^ tembcr von Baden verreist und in Fraucnfcld angekommen waren, scztcn sie auf Montag den 15 tembcr das Malcfizgericht an, ließen die regierenden Orte an diesem Tage die Gefangenen auf dem' ^ Hanse vorführen, durch den Landweibcl nach der Landschaft Brauch die Klage gegen sie eröffne»" ^ Vcrgicht vorlesen, ihre Verantwortung durch einen bestellten Redner vortragen, ihre Aussagen »^"'^ bestätigen, und schritten dann zur Fällung des Urthcils. Der Gesandten von Zürich Urtheil - Betracht der Umstände, der Vcranlaßung, der eingelangten Fürbitten sei von der Todesstrafe die Präeipitanz aber neben der erlittene» Gefangenschaft durch Vcrfällung in die Kosten und Verb»'" ^ zu bestrafen. Die katholischen Stände treten in diesen allgemeinen Antrag nicht ein, sondern bch»^" vor, die einzelnen Angeklagten der Abstimmung zu unterstellen und nach Maßgabe der Schuld zu worauf dann auch die Urtheilsprechnng erfolgt. Die nicht intcrcssirtcn Stände legen Fürbitte ein, ders auch schriftlich die Städte Bern und Baden; daraufhin werden die Urthcile gemildert ^ vollzogen. I». Folgenden Tages wird, entgegen dem Antrage Zürichs, die Kosten in billigem M^ ^ Gemeinde Wigoldingen aufzulegen, beschlossen, diejenigen, welche bei diesem Handel sich theiligt haben, durch die Landvögte Vorbescheiden zu lassen ; dann wird über dieselben einzeln daS urtheil gefällt und den Angehörigen der Kirchgemeinde Wigoldingen in ihrer Gesammthcit die ^ auferlegt. Aus denselben sollen dem Hauptmann Fleckcnstcin als Schadenersaz 666 Gulden. sandten, Landvögten und Amtleuten je 166 Kronen, jedem Diener 8 Gulden für Reise und Müht, ^ Landvogt Arnold 1200 Gulden, dem Landvogt Ehrler 266 und der hohen Obrigkeit 3666 G»ldt» ^ richtet werden, e. Nachdem laut Bericht der Commissäre die Kriegsmannschaft allenthalben kurükge^g^^,, den, dringen Schwhz und Zug auf gänzliche Schleifung der zu Kappel, Rüti und auf der Bellen eu»^ ^ Schanzen; worauf aber die Gesandten Zürichs erklären, nicht instruirt zu sein, zugleich jedoch Baden und RapperSwhl errichteten, auch noch nicht zerstörten Werke erinnern. «I. Vcnner Fr>l ) ^ ^ Namen der Städte Bern, Frcibnrg und Solothurn, trägt vor, daß die drei Städte in Bezug Malefiz im Thurgau durch diesen Act und gütlichen Einschlag an ihren Rechten und Gerechtigkeit ^ vergeben haben wollen, was ihnen dann auch mit Hinwcisung auf den Vertrag von 1555 zugcst ^ e. Auf Antrag Zürichs wird beschlossen, durch ein Mandat alles auf die Religion bezügliche und Schmähen zu verbieten, k. Schließlich wird erklärt, daß alles, was sich im Wigoldinger ^ Worte» oder Werken, heimlich oder öffentlich zugetragen habe, gänzlich, durch eine vollkommene ^ aufgehoben und Niemand weder von uns, den Gesandten, noch von unfern Landvögtcn zu Rede gel ^ gestraft, sondern hiemit sowohl die Hauptsache als alle von daher rührenden Dependenzen ga»z beigelegt und erörtert sein, auch Niemandem zu Argem künftig angezogen werden sollen. ^ Zusaz zu » Laut Extract aus dem Malefizbuch (Beilage zum Abschied) wurde den IS. September Ernst von Wigoldingen verurtheilt, daß er dem Scharfrichter, Meister Hansen, in seine Hand und Band ^ ^x> der ihn auf die gewöhnliche Richtstatt führen, ihm alldorten das Haupt abschlagen solle, dergestalt, daß zwischen September 1664. - 641 der Karrenrad durchgehen möge, hierauf solle er den Körper auf das Rad flechten, auch sein Hal> und Gut ' ^keit zuerkannt sein. Hans Jakob Arnold und Ulrich Zuber von Wigoldingen trifft dasselbe Urtheil, mit dem v>erd ^ ^ auf das Rad geflochten, dafür des Erstern Hand und des Leztern Kopf auf das Hochgericht genagelt ein» Buchenhorncr von Mühlberg wird zu 101 Jahren Galcercnstrafe, Leonhard Huber von Raperswyl zu !vg h Pranger und AuSschwingung mit Ruthen verfällt, auf Einbringung des flüchtigen Hans Ernst von Wigoldingen >y>rd ' ^"eu gcsxzt und lebendige Rädcrung als seine Strafe voraus bestimmt. Auf Jnterression der uninteressirten Orte Älvb ^ Zuber statt der Todesstrafe Pranger und zehnjährige Landesverweisung, dem Hans Jakob Ernst und Hans einfache Enthauptung, de», Heinrich Auchenhorncr statt der Galeere 500 Gulden Buße, dem Leonhard Huber ^ Ausstellung am Pranger zuerkannt. .^>l Der lezte Saz aus einer Vcuierlung im Zürcher Epcinplar. Ccmferenz der V katholischen Orte. Lucern. Ibi. und I!» -October Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I.IV, kol.S«o. Luccrn. Christoph Pfhffcr, alt-Schulthciß und Stadtvenncr; Jakob Hartmann, Statt- ßan^. ' ^'^achius Souncnbcrg, Kornhcrr; AlphonS Sonncnberg, Bauherr. U r i. Karl Anton Püutincr, ^"u»a»n; Joh. Karl Emanuel Bcßlcr, Pannerherr; Johann Franz Schmid, Statthalter. S ch w h z. ^^^^->berg' Landammann; Martin Bclmont, alt-Landammann. Unterwalden. Joh. Peter Holter ^^^^ttcr, von Obwalden; Joh. Melchior Leu, alt-Landammann, und Joh. Ludwig Lussi, Statt- beih ' Nldwaldcn. ^ ^ ^ Brandenberg, Statthalter; Wilhelm Heinrich und Jakob Andermatt, ^ °lt-Ammann. iaut schriftlicher Ailzeigc des LandschrciberS Karl Konrad von Beroldingen von dem ^»sit Manien zu Gunsten der cnnetbirgischcn Pogteicn ans dem Hcrzogthum Mahland bewilligte beeret Säken Salz effcctuirt, nämlich auch in Mahland zugestanden und durch ein königliches ^Nve werde, wird Beroldingen ersucht und bevollmächtigt, für das eine und andere sich zu ^chc dicß zu Stande gebracht ist, eine vertraute Person beauftragt werden möge, die '»ahl" ^ der Oberherrschaft verwalten zu lassen, und damit die Untcrthancn nicht mehr an die zu Salzpächtcr gebunden seien. I». So erwünscht eö wäre, NappcrSwhl zu einer Hauptfcstung Bcx ^ lll'oße Bedenken machen die für ihren Unterhalt sich ergebenden Conscquenzcn. Daher wird die seiner Abreise nach Spanien neben den andern Instructionen auch aufgegeben, dem Könige ^gion vorzustellen, mit welcher die Katholischen gegen die Mitcidgcnosscn der „widrigen" Reden ^ halten müssen, und von welcher gcnöthigct sie um Beihilfe besonders zu allfälligcr Befestigung hicrfch^ ansuchen. Graf Casati wird gebeten, hicfür mitzuwirken. Auch mit dem Nuntius soll ^sichert ^ Tags eonferirt werden. Einstweilen sollte wenigstens die Brükc von RappcrSwhl besser Der j.z ^ Stadt zur Abwehr eines jähen Ucbcrfallö in BerthcidigungSstand gesezt werden. « ^ schriftlich eingegangene Borschlag Freiburgs, auf Beistand aus der Grafschaft Burgund zu 81 642 October 1664. denkt», führt zu dem Beschlüsse, durch Beroldingen in Madrid nm einen Befehl an den Gubcrnator ^ Niederlande einzukommen, kraft dessen die katholischen Orte ans der Grafschaft Hilfe erhalten ko»" Graf Casati wird durch ein Schreiben nach Brüssel dicß Begehren unterstüzcn. «I. Sofern die Z" ^ wie verlautet, wirklich in Rüti und bei Kappcl Fortificationcn anlegen, ist Bern mit den andern >" rcsfirtcn Orten davon in Kenntnis zu sezcn, damit dem Abschied nachgelebt werde. «. Auf Schreiben ist zu erwidern, daß Zürich selbst den Termin zu Bezahlung der Wigoldingcr Strafe nicht als auf Gallustag begehrt habe, so daß man auf diese Zeit der Erlegung wenigstens eines Thc>^ ^ selben entgegensehe; für den Ueberrcst wolle man die Gemeinde nicht übereilen, sondern also fördert ^ sie von der Buße der 5l)t> Kronen gclcdigt bleiben könne. Auch dem Landvogt wird dicß >"'tgech"^, Kroncnwirth Rogg von Fraucnfcld beschwert sich, daß ihm an seiner Rechnung Abzüge wollen, und wird, in Betracht, daß er die ganze Zeit über als ein gut katholischer eifriger Mann st>" und wägstcs gethan und mit der Tractation sich mehr und überflüssiger als man begehrt »»> ^ ordt"' Z" da? hat, dem Landvogtc, Landschreibcr und Landammann zu billiger RcchnungSrcvision empfohlen, tercr Anregung, wie die Kosten, welche von etlichen unintcrcssirten Orten dem Wirth bezahlt ihnen wieder können crsezt werden. K. Die in Baden unterbliebene Antwort an Savohen wird L" ^ besorgen überlassen. I». (S. n. LauiS). l. (S. u. Frciämtcr). 1^. Landammann Püntincr der „staws" des Laurenz Tanner, Sohn des gewesenen Landschrcibcrs im Rheinthal, Pa"^ Tanncr, um so viel schlimmer geworden sei, da er in den vcrdammlichcn Jrrthum der Wiedcrtänst^^. sich fallen. Nachdem der Versuch, seiner in Appenzell habhaft zu werden, wegen Nachläßigkeit deS rl)c>" cr scheu LandvogtS mißlungen ist, wird diesem neuerdings befohlen, den Tanner in Rhcineck oder ^ betreten lasse, festzunehmen und ihn den Beamten des AbtS von St. Gallen zu bchändigen. ^ Könige von Spanien ist der trefflichen Beihilfe des Gubcrnatorö von Moyland und des in den lcztcn Unruhen durch den Gesandten Bcroldingcn rühmliche Erwähnung zu thun. s»ck)tu des LandschrciberS Bcroldingcn wird 1) dem thurganischcn Landvogte drc Einlicfcrung befohlen, welche ausgerissen sind und das dem Comthnr und Oberst von Bcroldingcn gegebene' ^ ^ nicht gehalten haben; Z) der Bischof von Como ersucht, dem mit dem Oberst von Spanien gereisten Kaplan keine Ungclegenhcit zu machen; 3) dem Landschreibcr K. K. von ^^si für die Zeit seines Aufenthaltes in.Spanien als Statthalter in der LandcShanptmannschast Joh. Peter Ncuroni bestimmt; 4) demselben ein Schreiben nach Turin mitgegeben und die der gemeinsame» Interessen daselbst empfohlen ; 5) der Landvogt in LauiS zur Fortsczung deS bei Trcsa gemahnt, i». (S. u. Thurgau). «». Ein Hauptgcgcnstand für diese Conferenz, stclligkcit und der Ungehorsam der cnnetbirgischcn Landschaft LaniS bei den lcztcn Spä»cu kann nicht ohne Znthiin von Frcibnrg und Solothur» behandelt, es mag dann aber die Landst)^ ^ eigentliche Buße, so „mortificirt" werden, daß es ihr empfindlich und doch dabei die Gefahr ci»r ^ ^ Weitläufigkeit gegen andere mitrcgicrcnde Orte der widrigen Religion abgewichen sei, wobei Jahren also frei crthciltc Amnestie und das schlechte, wo nicht widrige Verhalten der Geistlich^! in Betracht zu ziehen, und auf leztereS der Nuntius aufmerksam zu machen ist. z». Dem F>a"i Erivclli wird ein Empfehlungsschreiben an den König von Spanien bewilligt, iß. Die Bitte Uri s ' und Fenster in die Kirche zu Flüelcn fällt in den Abschied, i. Wie die Vcltliner um tine» November 1664. 643 i, « ^»"g>ge» Vicar bitten, so wäre auch für die cnnetbirgischcn Pogteien gut, von Conio loszukommen, eibt die Zahlung von Frankreich länger aus, so soll durch Zürich bei Hofe gemahnt werden Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsanaclcacnheilcn: Art. 217. Rechts- nnd GcrichtSsachcn. I. Art. 174. Kriegswesen. Ii. Art. 258. Localcs. 4R4 Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden III Orte. Brunnen. I4»t»Ä, 27. November. 1!a»ScSar«i,t» Nidwaldcn. ^sandte: Uri. Karl Anton Püntiner, Landammann; Karl Emanucl Beftler, Pannerherr. S ch whz. ^^l>berg, Landammann; Martin Bclmont, alt-Landammann. Nidwaldcn. (Joh.) Franz - ^l-Landammaiin; Johann Ludwig Lussi, Statthalter, dvii-l Bellen; :c.). An Lncern wird die Anfrage gerichtet, ob es sich bei dem Bezüge »och Salze mit den III Orten bethciligen wolle. Ii. Da das Strafgeld aus dem Thurgau ^c>i ^"gegangen ist, wird Lncern ersucht, die Sache bei Bern anzuregen nnd einen Termin anzn- »o»i, ö»sicii Verlans eine gebührende fernere Strafe zu erwarten stünde. I. lieber die dem Land- ^ Leu wegen der Schifffahrt von Uri zu Wielen widerfahrene Unbescheidcnheit wird Uri inqniriren. ^ Rappcrswhlcr Kriegsrcchnnng wird Uri nach Weihnacht Tagfahrt ansczcn. Atan schc auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgcnhcitcn : t»z tc n-I'. Art. 422-427. 4RS Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden III Orte. Brunnen. Decembcr. LandeSarchiv Nidwaldcn. ^ch^""^' Uri. Karl Anton Püntiner, Landammann; Joh. Karl Emanucl Besiler, Pannerherr. ^tatti ^ ^^lpar Abhberg, Landammann; Martin Belmont, alt-Landammann; Joh. Franz Rcding, Balthasar Bücler, des Raths. Nidwaldcn. Joh. Melchior Leu, Pannerherr, nnd ' ^lanz Stultz, beide alt-Landammann. Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HcrrschaftSangcIcgcnheitcn l tz.,, I,. Art. 195. Zehnten. ^»i tc. ». Q I» Art. 428—134. 644 Januar 1665. 4R« Conferenz der evangelischen Orte und Zugewandten. Aarau. I««», 21.-24. Januar (11.-14 alt. Kal.). < Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. lSS, toi. 1. in c Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Burgermeister; Joh. Konrad Grcbcl, Statthalter. Joh. Jakob Bucher, Venner; Emanucl Steiger, Sckclmeister. Glarus. Kaspar Schmid, Stalls ^ Basel. Joh. Rudolph Wettstein, Bürgermeister; Joh. Rudolph Burkhard, Stadtschrciber. Hausen. Johannes Mäder, Bürgermeister; Leonhard Meyer, Bürgermeister. Appenzell Bartholomä Schuß, Landesfähnrich. Stadt St. Gallen. Joh. Joachim Haltmeycr, BurgernU' ^ Tobias Schobingcr, des Raths. Mühlhausen. Hans Kaspar Dollfuß, Sckclmeister; Adam Pctri, Stadtschrciber. Biel. Niklauö Wyttcnbach, Burgermeister; Abraham Scholl, Stadtschrcib^- n. Durch die sorglichen Zeiten und Welthändel und den sichtbaren Kometen als einen Vorboten von allerhand Strafen zur Zusammenkunft und zu „Anstellung eines wahren vud vng^ ^ netcn Bußwescnö" und allfällig nothwendiger Versicherung des Vaterlandes veranlaßt, versichern I> Gesandten gegenseitig der rcligionsgenössischen Liebe, Treue und Aufrichtigkeit und tauschen il)^ gemeinten Neujahrswünschc gegen einander aus. I». Nachdem mitgethcilt worden, was von jedem ^ bereits zu solchem Zwckc angeordnet worden sei, und wie Schaffhauscn im Besonder« die Neujalss^^, zeiten auf den Zünften und in den Privathänsern abgestellt und dagegen am Neujahr die fcier angeorhnet habe, verständigte man sich, daß in allen Ständen ein gleichförmiger Büß- angesezt, dabei durch eifrige Büßpredigten die Laster, besonders Schwören, Fluchen, Spielen, ^ Ucberfluß in Essen und Trinken und Kleidern, Entheiligung des Sabbaths, Meineid, schädlich^ ^ ticken, ungebührliches Eindringen in'ö Regiment, Neid, Haß, Rachgicrigkeit abgestellt, Frömmigkeit u wc gepflanzt, aber bei einer zu solchem Zwek besonders bestimmten Versammlung daö Nähere bestimmt soll. «. (S. u. Thurgau). «I. Persönlich in die Versammlung vorgelassen bezieht sich Herr ^ ^„cl gewesener evangelischer Pfarrer zu Bastie, Fcrnex und Versoix, als Deputirter der evangelischen 6'^ ,, der Herrschaft Gex, auf daö von ihm eingegebene Memorial, des Inhalts: Laut der königlichen ^ dcS abgewichenen Septembers seien ihren 15,666 Seelen nur zwei Seelsorger bewilligt; wenn '»an ^ also nicht zn Hilfe komme, werde ihre Religionsübung leicht unter die Asche gerathcn, um so ihnen verboten sei, benachbarte Kirchen im Schwcizcrland oder in Genf zu besuchen, von der IN'1 her Gefahr drohe, statt der Kammern das Parlament zu Dijou ihnen als Richter und Partei sei; bereits seien sie der Kirchhöfe beraubt und genöthigt worden, mit großen Kosten eigene 6>>a ^ zu kaufen; an die Stelle der evangelischen Procuratorcn werden bald katholische befördert trachte die sechs Einkommcnsbcständcr ebenfalls durch Katholiken zu crsezen; schon sei die Stelle enrutor LMlliguo an zwei Papisten verliehen und sei ein katholischer Castcllan eingesezt; zu ^ ordinären und extraordinären Steuern komme nun noch die alle drei Jahre eintretende logcnuw willige Steuer, die sich auf 24,666 Franken belaufe; endlich werden sie auch des halben The> Januar 1665. 645 beraubt, indem man ihnen die Restitution der Früchte von 1636 an zumuthe; wenn nun und d die evangelischen Stände zur Erhaltung der armen KiNhe ihres Landes schon viel gethan ^»e ^ bcdrüktc Volk zur Dankbarkeit verpflichtet haben, und die geschehene Jntcrccssion bei dem Könige Noch, ^wünschten Erfolg geblieben sei, so möchten doch die evangelischen Orte sich erbitten lassen, Cch >6" thun, „ah eigenem Belieben durch Unterhandlung mit den königlichen Agenten, durch Tch. . ^ "u ben König oder die Minister, durch eine Dcputatschaft an den König eine erträglichere ^ltu, auszuwirken suchen, zugleich auch durch fernere mitleidige Handreichung ihnen die Unterscheid Twputirten und der Pfarrer, wie bis dahin, und die Erbauung zweier neuer Kirchen möglich ^ docl Erdancrung dieser Klagen wurde, in Erwägung, daß eine Deputation viel kosten würde ^Ncci, ^ Erfolg erwarten lasse, auf Ratification hin beschlossen, ein von Herrn Reh abzufassendes z» beiden Vororten zu zwckdicnlichcr Bcnuzung zu Händen zu stellen, Herrn Reh aus der Herberge zu ii ' bie Heimreise 24 Louiöthalcr zu verehren und die Gemeinden selbst mit 566 Louisthalcr Tt ^^^^ung der Prädicantcn zn unterstüzcn. ri. Auf Antrag der Gesandten von Appenzell und I" ^ndcn dem Lorenz Tanner von Rhcincck, einem der lateinischen und italienischen Sprache ^iioii ^ kundigen ehrbaren Manne von 33 Jahren, der wegen Uebertritt zur evangelischen Eon« i» ^ katholischen Orten mit Gefangennehmung und Wegführung nach Uri bedroht war und der tzj A.-Rh. Schuz fand, MO LouiSthaler zum Unterhalte beigesteuert, f. Nachdem laut Bericht Tt, bon St. Gallen von den französischen Zollbcstäudcrn zu Collongcs und Gex mehrere Ballen Waarcn arrcstirt worden sind, ist der Erzbischof von Lyon im Namen aller XIII und zuge- ju um Rcmcdur anzugehen und, wenn diese nicht erfolgt, bei dem königlichen Hofe Beschwerde »ichj 5"jflcich rion Zürich aus Luccrn davon in Kenntniß zu sezen. K. In den Abschied, ob Xi» '^uen niederländischen und Bisanzcr Thaler, da sie den erforderlichen Reichswcrth nicht haben, Gleichheit willen auf 26 gute Bazen gcsc^ werden sollen. I». Mit Bezug auf die Ver- ^h»i Konferenz vom März l664 wird gemeldet, daß dem Jakob Bräckcr im Januar zwei ^>ch„ ^ ""b drei Jahren zu Lichtenstcig gcwaltthätig entrissen und in ein papistischcs Ort zur »och^'^ bcr papistischen Religion gebracht worden seien, und entgegen der Ansicht Zürichs, welches »ich ^ bes pctcrlingischen Abschieds von 1655 verfahren wollte, verabschiedet, daß der zwischen Zürich ^ Nichteröwyl getroffenen Verabredung vom 1. Juni 1664 gemäß eine zwei- bis dreifache ächtete ^ abgeordnet werde, I. ?lus Besorgniß, es möchte die an England und Holland i» ^'^lichc Erinnerung, mit Hinsicht auf die Religionsgcmcinsamkcit den drohenden Friedcnsbruch ' "ichr Widriges als Gutes zur Folge haben, wurde dem darauf bezüglichen Antrage nicht bei- Herr» dagegen zwekmäßig erachtet, daß privatim bei dem englischen Ambassadoren Doninus und dem (>rtc„ ^ "'»cren Erkundigung eingezogen werde. It.. Dem Wunsch SchaffhauscnS, von den evangelischen ^^hren, was etwaiger Forderung des LandvogtS im Thurgau oder der V Orte gegenüber, die soll, Kinder des übergetretenen Kappcler wieder nach Frauenfcld bringen zu lassen, geschehen ^vrw,/ ^burch entsprochen, daß Schaffhausen angewiesen wurde, den V Orten in ähnlicher Weise zu ^ie früher dem Landvogte, oder auch die V Orte um Herausgabe des Vermögens jener Un- ^Ng h . ^Msprechen; unterdessen möge Schaffhauscn für die Mutter und ihre Kinder noch eine Zeit ^ sorge„. I. Die von Oberst von Wattenwhl gestellte Forderung von 256 Dublonen und einer 646 Januar 1K65. Verehrung für die in den Angelegenheiten von Gcx an den französischen Hof auftragsgemäß Sendung wird in den Abschied genommen, dabei auch von einigen Gesandtschaften kraft deS !»"» aarauischcn Abschieds spccificirte Rechnung gewünscht, i». Appenzell, St, Gallen und Biel mahnt, ihre noch ausstehenden Quoten an die Kosten der Gesandtschaft nach Piemont zu entrichte», schuldigen sich aber mit Mangel an Instruction. ». Daß Kaspar Wäspi, ein Angehöriger der ' ^ Uznach, für seine zu GlaruS gegen die evangelische Religion auSgestoßcncn Schmähungen nicht, katholischen Glarncr meinen, vor das Zwölfcrgericht gehöre, das nur für freie glarner'sche La» ^ errichtet sei, sondern vom Rathc abzustrafen sei, sind die evangelischen Orte mit evangelisch Glan»' verstanden. «. St. Gallen legt ein Schreiben des LandvogtS Ehrlcr an Junker Zollikofer von Alte» vor, laut welchem Ehrlcr die Leute von Wigoldingcn um die 3tX)t) Gulden Buße und die lllt) Kr Sizgcld für den Landweibcl und für andere Kosten drängt, die Wigoldingcr jedoch nur noch killt) Wldr" aufgebracht haben. Gefunden: die Wigoldingcr sollen Geld entlehnen, um mit den V Orten I». Von Zürich wird mitgctheilt, wie laut geschehener schriftlicher Anzeige Dr. Joh. Heinrich auftragsgemäß zu etlichen Fürsten nnd Herren gereist sei, um ihnen die Bcwandtniß der Religio^ ^ legenhcitcn der evangelischen Orte vertraulich zu cntdekcn und bei ihnen um wachsames A»ll^ werben, und nun bereit sei, über die gefundene günstige Aufnahme mündlich zu rcfcrircn. Narlch""..^ Relation gemacht und als freundschaftliche Vertraulichkeit von den Gesandten verdankt worden w»r, ^ ^ Zürich zu Händen der Stände auch noch einen substanzlichcn schriftlichen Bericht bei. die Mitthcilung, daß dortige Bürger, Th. Falkeiscn und Kaspar Mangolt, eine „Tossanischc" Verlag zu nehmen Veranstaltung getroffen haben, dann aber Falkeiscn ausgetreten und bv» ^ ^ Geld verschwendet, hierauf durch die Verwandten ein Vertrag vermittelt und der Verlag der Mangolt überlassen, von Falkeiscn auch dazu Beistimmung crthcilt, dann aber in Heidelberg Klage worden sei, und nun der Kurfürst dcßhalb an Basel geschrieben, Basel demselben geantwortet >>> findet, Basel sei weislich in dieser Sache verfahren, i. Wenn die Brandgcschädigten von Be» ^ Hessen persönlich um Beisteuer werben, so soll man sie von einem Orte zum andern weisen- nach Behandlung des Wigoldingcr Geschäfts Basel die Frage stellte, ob nichts anderes Wege zu räumen sei, crricth Zürich, daß ein Schmähhandel gemeint sei, in den zwei Zürcher Pol" ^ durch ihr Schimpfen auf die unparteiischen Orte in Znrzach sich vcrwikelt hatten, erzählte M die Mahnung Berns die Beklagten in Zürich zur Verantwortung gezogen und mit Geldbußen ^ ^ fängniß bestraft worden seien, Bern davon auch durch ein besonderes Schreiben Bericht erhalte» ^ ^ Sache als erledigt betrachtet haben werde. Allein Bern erwidert, daß jene Schmähungen vorne) den dortigen Stand zu beleidigend gewesen seien, als daß auf ernste Bestrafung der Schn^llss^^ den Landvogt oder doch durch Zürich selbst hätte verzichtet wcrdeu könne», daher bei der Zögeu"^.^,i>z auch den Ständen Frciburg und Solothurn Mitthcilung gemacht worden sei, und auch »"^ jenes zürchcr'schcn Schreibens man sich um so weniger befriedigt gefunden habe, da die beiges der Posamcntircr von ihnen nicht einmal unterzeichnet war und man überdies vernehmen >»' > ^^,i. Bürger seien auf dem Rathhausc sehr gut verpflegt und der Entrichtung der Geldbuße überhöbe» Indem die Zürcher Gesandtschaft erklärte, davon nichts zu wissen, versprach sie, die Sache Februar 1665. 647 ^uchung leite, und den beleidigten Ständen durch Vollziehung des UrthcilS die billige Genugthuung ^°5en zu wollen. ' 'l> auf einem besonder» Blatte dem Abschied beigelegt. ^ Man sebe auch im Abschnitte HerrschastSangelegenbcite»: ^dlitl»», e. Art. St7. Consessionelle Streitigkeiten. 4t4 Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rwiera regierenden lll Orte. Brunnen. K»«»S, 3. Februar. La»do»arcl>iv Nidwalde». Gesandte! U r i. Karl Anton Piintiner, Landammann; Karl Emanucl Bcsiler, Pannerherr. Schwhz. ^ ^ Abhberg, Landammann; Joh. Franz Rcding, Statthalter. N i d w a l d c n. Hanö Melchior Leu, '"^herr, und Joh. Franz Stultz, Landeshauptmann, beide alt-Landammann. zz ^ ' tS. u. Vellenz). «. Für die Verrechnung der rappcröwhlischcn KricgSkosten wurde der war*) angesezt und Obwalden zur Thcilnahmc eingeladen. «I—I». (S. n. Bellen; ze.). ,, Das übrige Perbandclte findet sich im Abschnitte HerrschastSangclegcnheitcn: -c ». I,. ,1-1,. Art. 4Z5—442. 4t«. Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rwiera regierenden lll Orte. Brunnen. Iii«», 17.-22. April. LandcSarch!» Nidwaldc». ^ Ailton Püntincr, Landammailn; Karl Emanuel Bcfilcr, Pannerherr; Land- »lt.^ Zuinbrunncn, des Raths. Schwy z. Kaspar Abybcrg, Landammann ; Michael Schorns, Höh !! ^'"'uann; Joh. Franz Rcding, Statthalter. Nidwaldcn. Joh. Melchior Leu, Pannerherr; Stultz, Landschreiber. nud Beschwerden, auch sonderbare Begehren der Grafschaft Bellen;, vorgetragen von den A> derselben den 17—2l). April und von den Gesandten der III Orte behandelt den 21. und ^ 1665. (S. u. Bellen; zc.). Das Verhandelte sehe man im Abschnitte HerrschaslSangclcgenhcite»: Art. 44.!. ^»l diese (lonfcrcnz bezüglicher Abschied wurde nicht anfgcsniidc». Juni 1665. 4t» Conferenz der III alten Orte Uri, Schwyz und Nntenvalden. Brunnen. 2. Juni. Landesarchiv Nidwalden. Gesandte: Unbekannt (das betreffende Blatt fehlt). , ^ Auf Relation Uri'S, welcher Affront dein Kapuziner Paul Castclli bei seiner Commissio», ^ ^ Hebung des seligen Bruders Klaus zu bewirken, in Rom widerfahren sei, wurde von der ^ schloffen, zur Ehrenrettung der Eidgenossenschaft der päpstlichen Heiligkeit, dem Cardinal-Patrou ^ Cardinal Francesco Barbcrini und Cardinal Farncsc, der Schweizer- und der Kapuzincr -Protecter^ Königin von Schweden, dem französischen und dem spanischen Gesandten zu Rom dieses Affronts zu schreiben und alle Schuld desselben auf den Gcncral-Procurator zu werfen, einstweilen aber ^ ^ anderes zu verlangen, als daß dem Pater Castclli der Acccß zu Rom gestattet werde; bcsend^ ^ Königin von Schweden soll für ihre Assistenz gedankt wenden. Es wird davon auch dem Nu»t> ^ Frciburg, Solothurn und Appenzell und dem Abt von St> Gallen Mittheilung gemacht. Obwa assümirt, was seit bereits achzig Jahren her für die Erhebung des Bruders Klaus gcthan und ^ Kosten dafür aufgewendet worden seien, und bittet, „ja cuuto zu verfahren, damit das lczte nicht ^ werde als das erste; denn es wäre sehr zu bedauern, wenn durch diese Bcgegniß die lauge barlichc Canonisatiou impcrfcct bleiben und die angewandte große Summe Gelds unnütz ausgest müßte." I». Schwhz hat abermals Anzug gcthan wegen der Beschwerden, über welche die sichtlich des Luccrner Markts sich zu beklagen haben. Da die übrigen Orte dicßfallö keinen Best) wurde die Sache in den Abschied genommen. 4S«> Gemein-eidgenössische Jahrrechnungs-Tagsazung. Baden. KUiS, ». Juli. Staatsarchiv Lueer». Allq. Absch. Bd. I.V, kol. l. — Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. ld>8, kol. SS. Nidwalde». , ,d Atkcl Gesandte: Z ü r i ch. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Jakob Haab, Reichsvogt mcister. Bern. Samuel Frisching und Joh. Jakob Bücher, beide Vcnucr. Luccrn. Pfyffer, Schullhciß; Rudolph Mohr, des Raths. Uri. Ritter Joh. Franz Schmid, Ll"" ^„icist^ Landvogt Sebastian Muheim. S ch w h z. Kaspar Abhberg, Landammann; Johann GhjZer, ^ Unterwaldcn. Jakob Wirz, alt-Landammann, und Balthasar Jmfeld, Bauherr, von Obwa Ludwig Lussi, Landammanu von Nidwalden. Z u g. Karl Brandenberg, Statthalter; Joh- ^ Sekclmeister. Glarus. Fridolin Marti, Landammann; Kaspar Schmid, Statthalter. B a Juli !665. l!49 Wettstein, Bürgermeister; Joh. Rudolph Burkhard, Stadtschrciber. Frei bürg. Simon Peter- >'» Meyer, Schultheiß; Franz Peter Odet, Sckelmeister. Solothurn. Pctermann Suri, Sekel- ^korg Wagner, Stadtschrciber. Schaffhansen. Leonhard Meyer, Bürgermeister; La»d^ Appenzell. Konrad Fäßler, Landainmann von Jnncr-Rhoden; Ulrich Schmid, ^miiiail» von Anßer-Rhoden. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, LandcShosmeister. Stadt wallen. Tobias Schobinger, des Raths. Bei dem herkömmlichen Grus, wurde auch den Abgeordneten von Abt und Stadt St. Gallen, "hue Einladung erschienen waren und Zürich nicht dazu stimmte, der Beisiz gestattet. I». ^^^ü'cscn betreffend sollen die ausländischen Sorten der Fünfzehnkreuzerstükc im Namen der XIII werden. Der niederländischen und holländischen Patagon und Thalcr und anderer nn- Belg Münzen halben mag jedes Ort nach Belieben verfügen. «». Auf den l./ll. August ist eine zu veranstalten. «I. (S. n vier ennetbirgischc Pogtcicn übcrh.). e I». sS. u. Mainthal). I. ^h)»lund Franz zeigt seine Vermählung an. Weil er aber seither gestorben ist, bleibt die Ant- hst ^'^dcn Ankunft der Todesanzeige. It. Der bnrgundische Agent Bonrrey händigt die Pi> ei». I. Der französische Abgeordnete Monslicr überreicht sei» Crcdcnzschreibcn, datirt ^ ^ Januar lli65, laut welchem ihm besonders aufgetragen ist, den Sachen zu begegnen, welche Satisfaetion berühre», und sich der Sachen zu erkundigen, welche die Partikularen be- d>e > damit verbundenen mündlichen und schriftlichen ProPosition beglückwünscht der Gesandte ^ die ansgebrochencn Zwiste vermöge des SicgS über die Leidenschaft und der ruhigen bcschc b^^^'^Wit, die auch ihre Krieger auszeichne, beseitigt und dadurch die Ruhe wieder hergestellt haben; Üch des Anspruchs, durch seine Vermittclung den König zum Wohlwollen gegen die Stände l>abe> haben, indem ihnen ja der König aus eigener Liebe alle mögliche Zuvorkommenheit erwiesen ü>r / seinen Auftrag, den Ständen und den Zugewandten eine JahreSpensioil aller Na für die, welchen man es schuldig sei, zu bezahlen und andere Zeichen der königlichen geben, sich nach den Ausständen der Partikularen zu erkundigen, besonders auch die Vcr- ^ ^ bei» Jahre IsiZti herrührenden Forderungen zu ergänzen, ein Verzeichnis; der Studenten, Bc-. ^ Stipendien zukommen sollen, anzufertigen, »nd verbindet damit zugleich die Versicherung, das; in tälg ^ Handelsprivilegicn die übergcbcneu Informationen nach den Vertragsbestimmungen von worden seien, und daß den schweizerischen Kanfleuten für den Eingang und Ausgang ^ecist " ^Laarcn alle früher» Privilegien werden zugestanden werden, er selbst aber als Gesandter nach helfen werde, allen Wünschen der Stände zu entsprechen. Indem zur Bcrathung der Behüte» Präpositionen Stadthanptmann Heinrich Eschcr von Zürich „von der gemeinen Kauf- lc..» ^^chäfte wegen" bcigezogeu wurde, konnte man sich keineswegs befriedigt erklären; denn statt Er- ^uze ^tl>,<)<><> Kronen waren nur zwei Pensionen bezahlt, die Ansprüche der Partieularen auf die ^ ^ ^ geschoben, die Stipendien für die Scholaren nicht bestimmt angewiesen, sondern nur in Paris durch vjxs Nachwerben erreichbar, und statt der zugesicherten Freiheiten der Handel durch neue twlästigt. — Auf diese dem Gesandten schriftlich mitgcthciltc Antwort und nachdem eine sa»d^ ^'"hcrenz mit ihm keinen bestimmten Erfolg gehabt, auch die schriftliche Erwiderung des Gc- "'cht weiter geführt hatte, wurde dem lcztcrn, abermals schriftlich, in Erinnerung gebracht, daß 32 650 Juli 1665. der von dem Gesandten gemachte Vorbehalt, die Verthcilung des Rests der 466,666 Kronen zunehmen und die an Bern bezahlte Summe von 166,666 Kronen dabei in Abzug zu bringen, der Bundcsvcrtrage enthaltenen Zusicherung widerspreche, vielmehr die Summe von MI,606 Kronen hätte erlegt und der mit Bern über Salzlicfcruug besonders abgeschlossene Vertrag gar nicht mit d> Sache in Verbindung gebracht, ferner nicht bloß eine neue, sondern auch eiue alte Pension mit A hätte bezahlt und denen, die Ansprachen auf die Pfandschaft der Kleinodien haben, zuerst die darauf i tenden Forderung?» hätte« entrichtet, nicht aber die Vorenthaltnng des Pfandes als Vorwand zu schiebung der Bezahlung hätte bcnuzl werden solle»; daß die Verträge von 1516 und 1658 auch ^ wegö nur solche Schwcizcrwaaren, deren Urstoffe in der Schweiz erzeugt seien, privilcgirt haben, und die gegen die Zollbcständer von den Kaufleuten ausgewirkten Urthcile von einer solchen Beschs nichts wissen, namentlich auch die in den ehemals österreichischen, nun französischen Ländern ^ Behandlung der schweizerischen Maaren das denselben gcmachte Zugeständnis! der Zollfrcihcit außer ^ seze, während dieselben in Frciburg zollfrei gehalten werden, wie von Alters her. Der französisch^^ sandte glaubte, von seiner, den Vertrag von l516 betreffenden Ansicht nicht abgehen zu können, ließ ^ von der wohlwollenden Entschließung des Königs das Beste hoffen, wünschte einen an den Mollondin gerichteten Befehl, die Kleinodien auszuliefern, sicherte dem Hauptmann Holzhalb Bcza'^ seiner durch die Kleinodien verbürgten Forderungen zu u. s. w. Die Srändc entschlossen sich daher, . Einwendungen gegen die mangelhafte Vollziehung des Bundeövertrags in einem an den König gen Memorial zusammenzufassen, und überreichten dasselbe zur Weitcrförderung dem Gesandten, Dabei der Gesandte die Anzeige, daß er ungefähr auf den 3. oder 4. August Abgeordnete der Stände na^ ^ lothurn einladen werde, um ihnen die Pension auszurichten; und Zürich erwiderte diese Anzeige Erklärung, verlangen zu müssen, daß nicht nur eine Pension bezahlt, sondern durch Erlegung der ' Kronen u. s, w. dem Bundcsvcrtrage Vollziehung verschafft werde, »». Die katholischen Orte bet sich, daß ihnen daö vom Dcccmbcr 1664 datirtc Schreiben des Königs von Frankreich nicht »iitiff ^ worden sei, und daß überhaupt zuweilen im Namen der Orte von Zürich Schreiben ausgehen, ihnen davon Kenntniß gegeben werde. Es wird ihnen erwidert, daß, wenn solches bezüglich beö lichcn Schreibens geschah, die Kanzlei ein Versehen gemacht habe; hingegen werden nur solche ohne vorherige Mitteilung an die Orte expcdirt, wozu Zürich von der Tagsazung oder auf andere beauftragt worden sei. >». Der Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz aeereditirt den vr. Job- Böckclmann als seinen Abgeordneten, und indem er durch seine Zuschrift die ihm und thancn vom Kurfüvstcn von Mainz und von den in Verbindung mit diesem stehenden französischem widerfahrenden Ungerechtigkeiten darlegt, sucht er um Gestaltung freier Truppenwcrbung in nössischen Orten an. Das Gesuch wird den Ständen mitgethcilt. «». Hans Heinrich Schweis, meister von Zürich, verehrt in die eidgenössische Rathsstubc eine mit den Wappen aller Landvögte, in den Herrschaften Baden, Thurgan, SarganS und Rhcinthal regiert haben, phramidenfvr"»g^ Tafel. Dafür werden ihm von den IX Orten 56 Ducatcn geschenkt, GlaruS jedoch nimmt für seinen betreffenden Antheil (6 Ducatcn und '/- Louis) in den Abschied; ebenso Appenzell t Thcil (3'/« Louis). K». Glarns und Appenzell nehmen auch die Beiträge an die Fenster in dcn Bciuwhl (16 Kronen) und in die Wirtschaft zu Wasen (4 Kronen) in den Abschied. «K» Wegen der Juli t665. l!51 z Solothuru über die Herrschaft Buchtggbcrg und die Zollstättcn Nidau und Büren obwaltenden 'gleiten wurde, in Erinnerung an die 1654 auf der Jahrrcchnung abgebrochene Verhandlung, von °l)urn nochmals gewünscht, bei den VIII Orten Gehör zu finden. Als dicß zugestanden worden, an- asterd^ ^st vermöge dcö zwischen Bern, Frciburg und Solothuru bestehenden Bundcsvcrtrags >ngs Streitigkeiten zwischen diesen Ständen durch gleiche Säze und durch einen ans Bern, Basel, " ^ Schwhz gewählten Obmann zu entscheiden seien, bezieht sich auch zum Beweise seiner damit ein- zu slU) UUU) zuui X...- die Ansicht auf den 1658 nach Aarau veranstalteten Zusammentritt der Säze, sieht aber durch aus lönnen, sei dadurch genöthigt, zu wünschen, daß wie 1490 und 1498 die unparteiischen Orte sich der ^^^'gkn Vorgänge zu dem Argwohn sich veranlaßt, daß die von Bern crkieseten Säze und die Orte, Alchen der Obmann gezogen werden müsse, in der buchcggbergischen Angelegenheit nicht unparteiisch ,^^""khmen; denn eö habe mit dem buchcggbergischen Streit ganz dieselbe Bewandtnis; wie mit dem ^ gallischen im Thurgau gelegenen Herrschaften zwischen Zürich und dem Gottcöhausc St. Gallen knden Streite, so daß Zürich St. Gallen gegenüber dieselbe Stellung einnehme, wie Bern gegen stein auch geneigt sein müsse, den Standpunkt Berns zu vertreten; und Bürgermeister Wctt- hie Landammann Rcchstciner in dem schiedsrichterlichen Tribunal des Friedens über ^age, ob die St. gallischen Herrschaften im Thurgan nicht bloß unter daS Malest; der X Orte, a auch unter die thurgauischc Landcshcrrlichkcit gehören, im Sinne Zürichs für das leztcre entsend uita, k."' ^ ^'kmit ebenfalls als befangen zu betrachten; dazu komme, daß Basel zu Nünikon (Rüningen) daö Aiig Svlothurn aber die übrige Judieatur bcsize, und Basel, gleich wie Bern, unter dem „Vorschein" des ^ ^ Stadt Solothuru vor vielen Jahren schon zu nahe zu treten sich untcrwundcn habe; Ulejz Bucheggbcrgc dem Malest; ein breiter Fuß gemacht würde, hätte die Stadt Basel sich Vorthcilö mit Bern zu erfreuen, dürfe hiemit von ihr in der vorliegenden Streitsache kein dus Urtheil erwartet werden. Nachdem Bern erklärt hatte, keine Instruction zu habe», hiemit halt SolothurnS von der Hand weisen zu müssen, obwohl sich zeigen ließe, daß der Sachver- beid Art sei als Solothuru dargestellt habe, wurde nach Austritt der streitigen Orte beschlossen, schriftlich zu gütlicher Austragung der Sache zu mahnen und, sofern dieß bis zur Herbstzeit " Erfolg hcche^ sie nochmals zu Erörterung ihrer Differenzen vor den unparteiischen Orten einzu- lad ^ascr ' säumte Zürich zu lczterem Beisaze nicht, weil wirklich weder der sprechende Bürgermeister ^ de,, 6'sAch, «och der abwesende Bürgermeister von Basel als Säze in der solothurnischen Sache dzß Erdachte der Parteilichkeit Anlaß gegeben haben, und ans dem thurgauischen Streite folgen würde, gleich^ Zürich, sondern alle das Thurgau regierenden Orte gleicherweise parteiisch sein und in ^'sk von Solothurn excipirt werden müßten*), r t. (S. u. Frciämter). Ii. (S. u. Baden). Thu»/ Rheinthal). (S. u. Baden). u. »». (S. u. SarganS). I»I». u. ee. (S. u. (S. u. Freiämter), «e. (S- u. Rheinthal), ff, (S. u. SarganS). KS II. (S. ^ern Auöscrllgung des Schreibens an Bern dieser abweichenden Ansicht Zürichs nicht «Erwähnung geschah, wurden U)>nii ^asel und andere Orte sehr gegen die V Drte missstimmt. Weitstem liest durch vr. Megerlin die von Solo- Ta». ^^^gangeue Darlegung der Streitsache im Sinne der von Zürich gegebenen Gegenerklärung begutachten. (Wettstein'sche -N'nlung. Bd. xiii.) «52 Juli 1665. u> Baden). u. II. (S. u. Thurgau). im«. Uri bittet um Fenster und Ehrenwappc» neue Kirche zu Flüelen. »«. (S. u. Thurgau). «»«». (S u. Baden). ,»>». (S. u. Freiämtcr) i» d" Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. am Abende Die Verabredung wird erneuert, daß die BcrathungSgcgenständc jeweilen am Abende von Zürich und Luecrn gemeinsam bestimmt und den übrigen Orten mitgcthcilt, andere Anzüge Sizungen von den katholischen Orten in „Verdank" genommen werden solle», »'in. Der Abgeordnete^ Abts von St. Gallen, dem Zürich anfänglich den Beisiz bestritt, soll jederzeit sowohl den Salutationc» ^ wohnen als den Verhandlungen, welche Ihre fürstl. Gnaden von St Gallen berühren, «s- ^ ^ Baden). It. Daö Anerbieten dcö zum Sekretariat der heiligen Congregation nach Rom ^ Nuntius Borromäus, unsere Jntercsseil in Rom zu befördern, wird unter Vcrdankung seiner um die katholische Eidgenossenschaft gerne angenommen, sein Nachfolger Baldcöchi schriftlich beglich»""' ^ die Veranstaltung seiner Empfangsfeier besprochen, im. Dem ehemaligen Nuntius Caraffa »" seiner erlangten Cardinalsstelle und Nuntiatur in Bologna gratulirt, dem Prälaten von Bezug auf seinen Streit mit dem Bischof von Constanz ein Fürschreiben an die päpstliche Hcil'ö ^ ^ willigt. Die dahcrigcn Schreiben wird Lueern besorgen, xv. (Die VII mit Spanien verbündete» ^ Graf Casati sendet im Namen des Königs von Spanien seinen Gruß, zeigt den Tod unseres Freundes und Nachbars, dcö Erzherzogs zu Innsbruck, an und verheißt über den Fortgang der unseres Abgeordneten am spanischen Hofe, Oberst Bcroldinge», beförderliche Nachrichten, — waS ^ läufig verdankt wird. Bcroldingcn erhält den Auftrag, bei dem spanischen Hofe in Bezug auf „ des nahen Verwandten die Condolenz zu verrichten; zugleich wird ihm der mahländische 6 ^ ^ Luigi Montigrana, der unserer Nation viel gedient hat und um die Stelle eines iiroourator sich bewirbt, empfohlen. In den Abschied das wiederholte Gesuch Zugs um unsere Ehrend . Schild und Fenster in die renovirte Kirche zu „Neuwen" (Ncuhcim). xx Was ein Ausschuß mildem kl» ^ schen Gesandten verhandelt hat, ist mündlich zu berichten. Mellingen bittet um eine Beisteuer zahlung der für die Festungswerke aufgewendeten Kosten. Mit Beziehung auf den bei der Baden von den Gesandten vorgenommenen Befund wird die Bitte den Obrigkeiten heimgebracht ^ Nachdem Zürich sein Wappen an den Glokenthurm zu Winningen bei Fahr hat anmalen dem Landvogte von Baden befohlen, entweder jenes Wappen auslöschen oder auch die Wappe» ^ ^ regierenden Orte anbringen zu lassen. «»« tll, (S. u. Thurgau). xprKx. (S. u. Bade»> bei der Joh. Anton Wirz von Rudcnz, Obervogt zu Rorschach, berichtet über den ihm ertheilten Regierung zu Innsbruck zu uuterhaudeln, daß die rükständigen Erbcinungsgelder mit einem Salzkanf abgestoßen, mit etlichen Orten ein Salzcontraet getroffen, und für solche Salzliefer»»ü über den Adlerberg geöffnet werde; die Regierung halte sich nicht Wichtig, die unter frühern Riss ^ verfallenen unbezahlten Erbeinungsgeldcr nachzuzahlen, sei zu einem mehrjährigen Salzeoritiact »^ ^ sezung des Fasses auf 6'/- Gulden bei der Salzpfanne oder IG/- Gulden Lieferung bis R"" fern es sich thuu lasse, auch zur Oeffnung des Passes über den Adlerberg bereit; gcg»» ^ der Juli 1665. 653 ^Ii^^ahlnng gemachten Einwendungen habe er ans die längst anhängigen Reclamationen und auf die ' üligkeit" sich berufen n. s. w. Rükantwortlich wird einstweilen der Bericht verdankt und weitere Ver- empfohlen. ^einps, Inhalt der Eröffnung des französischen Abgeordneten aus dein Zürcher Ezeinplar. >»>» aus dein ?tidwaldner Ali ii. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: -'««Hits. ^»d> c». 5lk! 'äinter. Aier iibcrh. »>bil. I,1». Art. 218. Rechts- u. Gerichtssachcn. 1,1,1». Art. ««». „ 518. Kirchliches n. Glaubcnösachcn. «»«»«-. „ It.lt. „ All). Leibeigenschaft und Fall. «I«I«I „ II. „ 301. Leibeigenschaft und Fall. „ »»»»- „ 219. RechtS- u. GerichtSsachen. III „ »>»n „ 409. Kriegswesen. v. Art. 200. Zollsachen. x. Art. Hv. ,, 300. Verschiedenes. » « „ i«. Art. 117. Leibeigenschaft und Fall. II', i»». „ 118. Leibeigenschast und Fäll. »«. Art. 82. Iudicatur- u. Competenzanst. II. Art. „ 187. Märchen. «»«» „ „ 212. Zölle. MM. „ Iii». „ 196. Zehnten n. Bodcnzinsc, Ekrjchäzc. „ i». Art. 54. Zehnten. ,1,1. Art. M .u .I. „ 197. Gotteshäuser. >»>» „ «I. Art. 37. Rechnungssachen. « I» Art. 219. Rechts- u. Gerichtssachcn. 263. Verkauf v. GerichtShcrrschast. 323. Märchen. 605. Stifte und Klöster. 676. Personelles. 659. LocaleS. 301. -Verschiedenes. „ 87. Rechts- u. GerichtSsachen. Art. 40. Schreib- u. Siegelrccht. 213. Märkte. 34. NechnniigSsachen. 319. Kirchliche« u. GlaubcnSsachen. 67. Iudicatur- u. Eompetenzanst. 124. Abzug. 55. Lehensachen. 4SI Cmiserriizen der evangelischen Orte bei Anlaß der Jahrrechnung zn Baden. 1««», im Juli. Staatsarchiv Zürich. Atlg. Atsch. ÜW. ISS, tot. W. ^ lar Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen s. gemcineidg. Tagsazung, Absch. 42t>. Schmid, Statthalter. Appenzell. A.-Rh. Ulrich Schmid, Landammann. Stadt ^ Tobias Schobingcr, II. !>., des Raths. ^te bej^. ^ Siznng der gemeintidgenössischeil Tagsaznng ließen die Gesandten der katholischen ^ Gesandten anfragen, warum der Gesandte des Abts von St. Gallen nickt auch in die Siznng Antwort, es sei dicß nicht Uebung, erwiderten jene, es möge demselben doch Gals" kidgcnössischeil Gruße beizuwohnen gestattet werden, wobei auch dem Gesandten der Stadt ^ilnhs Zittritt geöffnet werden könne; worauf Zürich erklärte, über diesen Antrag noch mit den " der evangelischen Orte sich berathen zu wollen. Diese entschließen sich nun, die beiden Ge Juli 1665. . . Kil sandten den Begrüßungen unter der Bedingung beiwohnen zu lassen, daß sie vor dem Beginne m Handlungen der Xlllörtischen Geschäfte den Saal wieder verlassen, auch solche Neuerung für ^ . zeit keine Konsequenz haben solle, — waö ausdrüklich dem Abschied bcigerükt wird. I». Der Stadls,, P. NisteruS zu Hanau, empfohlen von dem Markgrafen Friedrich Wilhelm zu Brandenburg, verwittwetcn Vormünderin und Regentin Hedwig Sophia, Landgräfin zu Hessen, von Sibilla lib" ^ Gräfin zu Anhalt, und von Friedrich Casimir, Graf zu Hanau, endlich von dem rcformirtcn Co»>>!^^ zu Hanau, legt ein Memorial ein und die Bitte, von Seite der eidgenössischen evangelischen von Graf Philipp Ludwig angcfangene, von Graf Pbilipp Moriz fortgesetzte Einrichtung Schule zu Hanau zur Förderung der rcformirtcn Kirche unterstüzen zu wollen. Indem der wescnde Pfarrer NisteruS zur Fortsezung seiner Reise nach Zürich und in andere Orte mit 24 astobald ab den Kosten gelöset und mit einem Viaticum weiter gefördert wurde, gab man ihm ^ ^ tröstung, daß das Gesuch an die Obrigkeiten gelangen werde. An die 24 Thalcr zahlte ö"" .^»s Bern 8, Glarus Basel 3'/«, Schaffhauscn 3',., Appenzell 1'/., St. Gallen 2. e. Bern erh>c ^ die Frage, wie es sich gegen Solothurn in Betreff des buchcggbergischcn Streites zu verhalten ha > ^ Rath, auf den bereits aufgerichteten Compromiß sich berufend mit so kurzer Antwort zu bcgegurM ^ die Abwichung dcß hießigen Badischcn Richters erfordern werde." Hinsichtlich einer seit l33 Ja.^ mehr gebrauchten, neulichst aber wieder zur Messe eingerichteten Capelle in der Pfarrei Krieg!" Kleines projectirten neuen KirchcnbaueS wurde die Meinung ausgesprochen, es wäre besser dem ^ fange schon gewehrt worden; doch liege in den vorgebrachten Documenten Grund genug, dm" zu wehren. «I. Auf ein Schreiben des Herrn Reh vom 3./13. Juni wurde gefunden und nicht eine Gesandtschaft, wohl aber ein JntcrcessionSschreibcn an den König von Frankreich ^ >vild der Evangelischen in Gex abgehen zu lasse», in welchem deren Angelegenheit nachdrüklich cmpsl-' «. In Berathung, wie den Beschwerden der Toggenburgcr, namentlich hinsichtlich der Umtriebe ^ Vogts Schorns von Schwhz, zu begegnen sei, wurde gut erachtet, nicht mit den XIII Orten, ^ den IV Schirmorten und dem Gesandten des Abtes, Fidel von Thum, hierüber einzutreten; „p Schwhz und Glarus ablehnten, weil sie nicht instruirt seien, hielt man für zwckgemäß, daß o' Lucern mit dem Gesandten des Abtes darüber verhandeln, — was denn auch geschah und den ^ daß der Gesandte des Abtes zur Beseitigung der Beschwerden mitzuhelfen versprach und ein ^ an den Abt verfaßt und abgesandt wurde, f. Die Bitte der thurgauischcn Gemeinde Schill ^ weitere Beisteuer an die auf ll,326 Gl. 12 Schill. 9 Pfcun. angestiegenen, durch 6633 Gl. pe» Pfenn. bereits erhaltener Steuern bis auf 5205 Gl. ermäßigten Proccß- und Strafschuld ^ Abschied genommen. Zugleich bemerkt aber Bern, daß die von dortigem Stande herrührende ?c> bewilligte Nachlassung von Bußen und Kosten in der von Wigoldingcn eingegebenen Rcchu»"ö zeichnet sei und auf 927 Gl. sich belaufe, wozu noch Steuern von der Landschaft und per die Steucrsammlcr kommen, die ebenfalls aufgerechnet werden sollten, xx. In den Abschied, reformirten Konfession übergetretene Lorenz Tanncr von Uri in Bern sich aufhalte, b>6 von der Regierung gegen 12 Kronen für Kostgeld erhalten habe, und es sich nun frage, ^ ^ ^jeß^ Biaticum weiter gefördert werden solle. In Monatsfrist werden die Stände ihre dicßfällige G» einberichtcn. I». Zu Bestreitung der Ausgaben der evangelischen Stände wird der Berthen Juli 1665. 655 ^ ^ ^on Zürich 250, von Bern 300, von Glarus 30, von Basel 140, von Schaffhauscn ' do» Appenzell 50, von der Stadt St. Gallen 60, von Mühlhausen 20, von Biel 20 bezahlt werden Mcn; Wch »ur GlaruS erklärt, nicht instruirt zu sein, und Zürich dringt auf Ermäßigung bis 225. I. Die btf'l /"^"bigen Beiträge an die für Gez bestimmten 500 Thalcr sollen von den säumigen Ständen werden. !<-. (Zürich, Bern und Schaffhauseil allein.) In den Abschied, daß die Thcil- ^»oni ü^üischen Gesandten Fidel von Thurn in dem' bucheggbcrgischcn Handel in Bedenken bea? überlegt werden solle, wie demselben Fidel von Thurn dießorts künftig bester Maßen ^>sche^ I- Dem Herrn Dicst will man für das von ihm herausgegebene, den IV cvan- iu d ^ ^^dten gewidmete Traetätlcin 70 Thaler verehren, welche nach dem entworfenen Verhältnisse ^lce Sonntags den 10. Juli (9. a. Kal.) langte I)r. 3. I. Friedrich Böckelmann, ^ ^'ch^r und Rath, Gesandter des Pfalzgrafen bei Rhciil zn Heidelberg, an und wurde Montags zu . » Men Audienz abgeholt. Hierauf wurde von ihm, thcils in offener Sizung aller eidgenössischen Orte, besonderer Conferenz mit den Gesandten von Zürich, Bern und Schaffhauscn vorgetragen, wie »od »i >ich^ der Pfalzgraf vom Kurfürsten von Mainz, vom Bischof von Straßburg und andern geist- Rhein in seinen Rechten und Besizungcn bedrängt werde. Dadurch werde (berichtet er " ber drei Städte) die evangelische Religion in seinen Landen gefährdet, weswegen Hilfe gegen ^aßb ^ Eidgenossen nachzusuchen Bedürfnis sei, und daß besonders, wenn der Bischof von in ^ Eidgenossenschaft aus bedroht und von den evangelischen Ständen für sechs Monate ^ Rcichsthalcr vorgestreckt und einige Regimenter von 2000 Mann sammt Munition dem Pfalz- Disposition gestellt werden, die Gefahr um so besser abgewendet werden möge, als Hoffnung ^a»t> " Schweden wegen des Bisthums Bremen, Pfalz-Ncnburg, Württemberg, Baden, K»r- kdi>» . der Herzog von Braunschwcig, Hessen und Straßburg sich mit dem Pfalzgrafen und den Eidgenossen verbinden werden. Eine innigere Verbindung mit den evangelischen Orten der hcige c>„ Pfalzgrafen sehr erwünscht. Unter strenger Verschwiegenheit sollen diese An- " die Obrigkeiten gebracht und auf einer Confereuz zu Aarau am 31. Juli berathen werden. 4SS Conferenz der evangelischen Orte und Zugewandten. Aarau. liittkk, v—13. August. (30. Juli bis 3. August a. Kal.) Staatsarchiv Zürich. Nllz. Absch. Bd. iss, kol. 139. Zürich. Joh. Kaspar Hirzcl, Statthalter; Joh. Jakob Haab, Reichsvogt, Sekelmcister. Frischjug und Joh. Jakob Bucher, beide Venncr. Glaruö. (Entschuldigt.) Basel. Joh. w ^ein, Bürgermeister; Joh. Rudolph Burkhard, Stadtschrcibcr. Schaff hauten. Johannes ^d't "^crineister; Georg Ott, Statthalter Appenzell A. -R h. Ulrich Schmid, Landammann. Gallen. Othmar Appenzeller und I. Joachim Haltmeher, beide Bürgermeister. Mühl- cndnnü^ für Gex bestimmten Steuer meldet und die für Picmont bestimmte Steuer nächstens einzusenden ve>!) ^ in die Werbung des Pfalzgrafcn einzutreten zu große Bedenken trägt. I«. In Erwägung, daß ^ ^ »ahme der Propositionen des Pfalzgrafcn Krieg mit beiden Parteien, nicht bloß mit den Geg""' ^ Pfalzgrafcn, sonder» auch mit den katholischen Orten zur Folge hätte, und in der Meinung, wenig noch zu viel thun zu dürfen, fand man angemessen, zunächst ein unvorgreiflichcS Schreibe" Kaiser, ein zweites an den König von Frankreich, ferner eine Antwort an den Pfalzgrafcn »nd ein Begleitschreiben an Luecrn abgehen zu lassen, lcztcreS mit dem Ersuchen, es möchten sich die >K) ^ Orte erklären, ob sie jenen Zuschriften an den Kaiser, den König von Frankreich und den ihre Zustimmung crthcilcn; sofern dieß nicht erhältlich sei, würden dieselben in der evangelische» >"» zugewandten Orte Namen ausgefertigt, immerhin aber dem Pfalzgrafcn die Zusage crthcilt, zum Acnßcrsten kommen sollte, die evangelischen Stände de» Werbungen in ihren Gebieten kein H"^ entgegen sezen und überhaupt zu seinen Gunsten das Möglichste thun werden. t. In Erwid" ' „ von Lothringen eingegangenen freundschaftlichen Schreibens wird beschlossen, im Namen der coa»! und ihrer zugewandte» Orte die Vcrmittelung der zwischen dem Kurfürsten von Mainz und ^"N grasen obschwcbcndcn Streitigkeiten zu empfehlen. «I. Mit Nüksicht auf die freundliche welche die bei achtzig Personen zählenden Schweizer in Hanau genießen, indem ihnen kein i» abgefordert wird, werden an den Bau der Akademie daselbst 1000 Thaler gesteuert, woran Z' ^ Gcmäßhcit der jüngst gemachten Abthcilung ZW, Bern 32t), GlaruS 3t), Basel 135, Schnst'^^ „»d Appenzell 35, St. Gallen, Mühlhausen und Biel je Zt) beizutragen haben; indessen nehmen dick 6" Appenzell, weil die ihnen zngcthciltc Quote zu hoch sei, um so mehr uel rokoreneinm, da „ich' wird, cS werde dieser BcrtheilungSmoduS auch für künftige Fälle gelten. GcsandtschaftSkosten, in gemeinsamen Aufträgen erlaufen, sind allein von denjenigen Orten zu bezahlen, von denen bestellt werden. «?. Daß der Abt-St. gallische Gesandte Fidel von Thür» zugleich als Solothurn, wo er Burgrccht erlangte und als NathSmitglicd anfgenommett wurde, den der Stände beiwohne, wie auf lczter Jahrrechnung bei dem bucheggbcrgischen Streit geschehe" ' n'>^ die evangelischen Stände nicht mehr geschehen lassen, sondern eher ihren Austritt nehmen; ^v"' man nichts dawider einwenden, wenn er auf geschehene Einladung des Abtes oder als Ht' Solothurn, nicht aber als Stellvertreter zweier Orte zugleich erscheint, was gegen das kommen ist. t. Dem Herrn Dicst werden für die Dcdication 70 ReichSthalcr auSgcsezt. Lorenz Tanner soll Bern noch zwei Monate lang auf eigene Kosten unterhalten, unterdessen August 1665. «57 kc»"^ ^ cr entweder im Lande oder auswärts ohne weitere Kosten Unterhalt finden möge; Ai»" golinge, sollen ihm gemeinsam jährlich Uli) Gulden dargeschofscn werden. I». Der Anna des Peter Kappclcr, wird auf ihre Klage, daß ihr zugebrachtes Vermögen in den ihre ^ Mannes liege, ihr davon nichts verabfolgt werde und sie nicht im Stande sei, sich und iMi st ^ durchzudringen, ein Beitrag von 26t) Gulden gewährt, welche der Regierung von Schaffhanscn Hoff/ ^ weitere Beisteuern an Wigoldingen machten Bern, St. Gallen und Appenzell Schaffhausen wollten sich nicht darauf einlassen. Ii. Appenzell zeigt an, daß ^Händen sei, es möchten die „Papisten" von Jnncrrhoden die in den äußern Rhoden gelegenen dci Grimmcnstcin erweitern; bereits haben sie Steine gebrochen und nach Grimmcnstein ^uf ^ wan habe zwar diese Steine weggenommen und zur Verbesserung der Straße verwendet; Vorhaben wieder aufgenommen werden sollte, wäre der Rath der evangelischen bc»„ willkommen. ES wurde erwidert, daß der Vertrag, welcher zusichere, daß diese Klöstcrlcin ^h»> ^ ^^allcn nicht wieder aufgebaut werden sollen, hinreichende Befugniß gebe, neue Bauunter- i>»x ^ verwehren, um so mehr, da das Pfaffcnhauö unter dem Vorgeben gebaut worden sei, daß ' ^'wchtenhauö errichtet werde, man also Grund genug zum Mißtrauen habe, ja sogar Schleißung ^ fordern berechtigt wäre; bloße Reparaturen möge man indessen des Friedens wegen gc- ^ ^ach Vorlegung der von Oberst von Wattenwhl gestellten Rechnung über seine in Angeld ^ox nach Paris gemachte Gesandtschaftörci^e im Betrage von 2190 Franken 10 Sols ^"jpruchten Gratification versprechen die Stande, die sie treffende Quote zu entrichten, in. ^'stcrcSolothurn in Betreff der bnchcggbcrgischcn Streitigkeit auf den lcztcn October eine ^ st»"' Longenthal zugestehen werde, n. Als auf Erinnerung der Gesandtschaft von Bern, daß Aicifür die im Januar behandelte Abordnung nach Turin nicht bezahlt seien, Appenzell und ^k»„ ^ Mangel an Instruktion entschuldigten, St. Gallen aber sich ans frühere ablehnende Er- ^log^ wurde von den übrigen Gesandten in Erinnerung gebracht, wie 1663 in Langenthal und Gesandtschaften der evangelischen und zugewandten Orte sich für eine Abordnung nach »>h unr St. Gallen verlangt habe, in Turin nicht als mitbcthciligt genannt zu werden, ste diese«, F,^cht vor dem Mißfallen des Herzogs und daraus erfolgenden Nachthcilen für »»d ^oltischx^ Kanflcutc und des Herzogs Gläubiger hergcflossenen Grunde allerdings auch St. Gallen >»o^ die zugcwaildtcn Orte nicht genannt, ihnen auch die Korrespondenzen nicht mitgcthcilt ^ile» lcztere Umstand sie aber nicht berechtige, sich des Beitrags an die Kosten zu cnt- / ^ühlhausen seinen Anthcil wirklich bezahlt habe, und auch von den andern Ständen Bezahlung ">erden dürfe. 83 658 August 1665. 4S!5 Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. 1««», Z«. August. Staatsarchiv Luccr». Emntb. Absch. Bd. IX. — KantonSarchiv Schaffhansc». — KantonSarchiv Zun- . Gesandte: Zürich, Joh. Konrad Heidegger, Zunftmeister. B e r n. Johannes Holzer. L u Aurelian Zurgilgen. U r i. Sebastian Muheim, gewesener Landvogt im Rhcinthal. S ch w Y Z- Bctschart, alt-Statthalter. Unterwaldcn. Melchior Etliil. Zug, Paul Müller. Glarus. 2^- Zweifel. Basel. Sebastian Spörlin. Freiburg, Franz Peter Ponderwcid. Solothurw Heinrich Wallicr. Schaffhausen. Adam Stierlin, Zunftmeister, Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelegenheite»: Bier ennetb. Bogt, iiberh >». Art. 32. Beamte. Art. 187. Stellung der Geistlichen. I». „ 51. Justizsachen. Lauis ». Mendlis. « Art. 15. Lauis. «> Art. 135. Jnstizsachcn. r und «I an« dem Schaffhauscr-, « ans dem Zugcr Exemplar. 4S4 Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. KtttZ, nach dem August. Staatsarchiv Liicrr». Eniietb. Absch. Bd. IX. KantoiiSai chiv Baselstadt. — Stantoii-Sarchiv ZUN' Gesandte: Dieselben wie Abschied 423. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten: Bier cillictb. Bogt- iibcrh I Art. 20. Allgemeine Verwaltnngssachen. LuggaruS n. Maiuthal. >». Art. 7. Luggarus. » Art. 158. Zollsachen. « Art. 169. Zollsachen. I». „ 159. Zollsachen. I. „ 84. Rechts- und Gericht»««-? Maiuthal. «>- Art. 296. Landrecht. «. Art. 243. Griinzstreitigkeitcn. «. „ 244. Polizeiliches. «r und I» aus dem Zuger-, i ans dem Basler Exemplar. > September 1665. 4S5 Conferenz von Schwyz und Glartts. Einficdeln. 2. und 3. September. .OantonSarchIv (Mar»«. Gesandte: Schwyz. Kaspar Abyberg, Landammann; Martin Belmont, alt-Landammann; Johann ^""^'^tkelmeister: Franz Betschart, alt-Sckelmcister; Karl Ccbcrg, Zcughcrr. Glaruö. Fridolin ^ ^'> ^ndaiiimcinn; Joh. Balthasar Müller und Joh. Heinrich Elmer, beide alt-Landammann; Kaspar ^ - Statthalter. ^lf»cl ' hatte die Confcrcnz wcgcil der lange umgctricbcncn Abzugsstrcitigkeit verlangt und ergeh Miltischcn Erben bei Anlaß des Todesfalls der Frau Anna Margaretha Brunncr, „Ig das Ansuchen stellen, sich ans dieser Erbschaft wieder um so viel bezahlt machen zu dürfen, Ihrigen in Einsiedcln und anderswo in der Jurisdiction von Schwyz bezogen worden sei. ^rlaiigt, daß Glaruö zuerst sich zur Annahme des am 36. Juni*)l. I. zu Einsiedel» in Sachen die gAbschieds erkläre. Die Abgeordneten von GlaruS sind aber dazu nicht ermächtigt. Erfolgt ""'""3 in Monatsfrist, so wird eine Conferenz nach Lachen angeordnet. I», Schwyz verlangt, Vv„ Bkj»g ans den Untervogt zu Schanis, Johann Dicthelm Wilhelm, sich zu dem Ansazc ^gt dr verstehe. Glaruö erwidert, man habe durch einen obrigkeitlichen Ausschuß den Unter ermahnt, nachzugeben und damit zu verhüten, daß die Obrigkeiten nicht seinetwegen sich k b/'I" zulezt dennoch alle Kosten auf ihn fallen; da er auf seiner Meinung bcharrt habe, / ^larus auch bei dem Ansazc von 8666 Gulden. In den Abschied. Q. Die noch fehlenden ^glcn ^ ^'schcn Toggenburg, Utznach und Gaster zu sezcn wird den bcidcit Landvögtcn und Untcr- ^u»d "^'tasscn. ,1. Glaruö bringt an, da die Landschaft March sich unterfange, „gescztc Gulden jedes w ^ Dicken auszulösen," so sollte hierin rcmcdirt werden, ^si ivkoroinlnui. r. GlarnS empfiehlt ch^r Gallati, daß ihm die in der March als ErbSabzug einbchaltcncn 7 „Guldenpfundc" werde». Gchtutlrekoroiuluui. l, Glaruö erinnert, daß von den l666 Gulden Strafe, welche t»k„ Aufdcrmancr einem Ehemann in der Grafschaft Utznach auferlegte, der seine Frau zu vergiften ^ttt "^chtc, bis dahin dem dortigen Stande nichts zugekommen sei. ^,6 rokoromluin. ßx. Schwyz ^'bstc ^""sch, daß die Marchstrcitigkcit zu Klön und dieser Enden wo möglich »och im Laufe des Svstj^^edigt werde. ^,6 rokoronäuin. I». Landamman» Marti klagt, daß er, als er bei dem Wi- ^"^andc von Baden kommend bei dem Hurdcr Felde anlanden und aussteigen wollte, von b"" Schwyz mit uugutcn Worten tractirt worden sei, die seine Ehr' und guten Namen ^"t)er gesonnen sei, dieselben darüber zu bcrcchten; er bittet daher um gebührende Assistenz, was der Gebühr, nä rekoromlum genommen wird. Ebschied dieser täonscrcnz konnte nicht ausgesunden werden. September 1665. 4S« Conferenz der III alten Orte. Brunnen. 23. September. LaiideSarchiv vbwald«». Gesandte: U ri. Joh. Franz Schmid, Landammann; Karl Anton Püntiner, alt-Landamma«'^ Landeshauptmann. Schwyz. Kaspar Abhberg Landammann; Joh. Franz Reding, Statthalter. walden. Wolfgang Wirz, Landammann von Obwalden; Joh. Ludwig Lussi, Landammann von ». Die von Rapperöwhl eingegangene Antwort und die Angelegenheit des Paters Petrus di Castelli veranlaßt? Uri zur Versammlung der Confcrcnz. I». Rapperöwhls Unterhandlung^^. Zürich über den Markt stellen zu nachtheilige Bedingungen und sind zu unverträglich mit den pflichten, als daß darauf eingetreten werden könnte. Eine Deputatschaft der Schtrmortc wird d>c ^ ^ peröwhler darüber belehren; indeß wird ihnen vorerst zugeschrieben, daß man von allem, was schchcn sei und noch beabsichtigt werde, gründlichen Bericht verlange. Katholisch Glaruö wird Mitschirmort Kenntniß gegeben. «. Man ist zwar gesonnen, den Affront, welcher dem Pater d> widerfahren ist, zu ressentireu, jedoch vorerst eine Antwort auf das nach Rom gesandte Schreib" ' warten und Zug gründliche Mitthetlung von der Sache zu macheu. «I. Für den Abschluß der'Ka ^ Wyler KriegSrcchnung wird der 1. Octobcr bestimmt. Landammann Wirz nimmt dicß uü ro^re" Conferenz der III alten Orte. Brunnen. 1t»K3, 12. October. LandeSarchiv Nidwalden. Gesandte: Uri. Joh. Franz Schmid, Landammann; Karl Emanuel Beßler, alt-Landan»"a'^^^ Pannerherr. Schwyz. Major Kaspar Abhberg, Landammann; Franz Reding von Bibcrcgg- Halter; Johann Gyger, Sekelmeister; Major Bücler, des Raths. U n t er w a ld e n. Landammann von Obwalden; Joh. Ludwig Lussi, Landammann von Nidwaldcn. ». Da die Ankunft des neuen Nuntius täglich erwartet wird, wegen Reparation des Castelli widerfahrenen Affronts aber noch keine Berichte eingegangen sind, soll der Nuntius zwar »> ^ ^ Weise empfangen, ihm dabei aber verdcutet werden, man erwarte vor der Legitimation hält man keine befriedigende Antwort, so soll man mit Zug zusammentreten, eine gebührende formircn, auch über anderes als Dispensationen und andere bisher genossene Freiheiten I>ä) " I». Lucern schreibt, des Salzkaufs halber noch nichts beschlossen zu haben, woraus zu entnehmt' *) Ein auf diese Conferenz bezüglicher Abschied konnte nicht aufgefunden werden. Oktober 1665. 661 ^ Uns des Gegenstandes wegen berathschlagen sollten, was wir sänuntlich gegen Lucern zu thnn haben, In ^ ^ gelangen, r. Der Einladung Zürichs, an einer Dcputatschaft an den Kaiser nach Hol s ^ nehme», gedenkt man nicht zu willfahren, dagegen Luecrn zu Veranstaltung einer ka- ^ chkn Conferenz zu ersuchen. «I. Auf Anzeige von katholisch GlaruS, daß RappcrSwhl im Begriff ieinh" ^'^^^ungnng des Marktes mit Zürich in einen Vergleich einzutreten (Schreiben vom 28. Scp- ford^'""^ ^ Statthalter Rcding erstatteten Bericht wird gefunden, die Nothwcndigkeit er- Schinnsangehörigen von Rapperswhl in authentischer Form durch doppelte Dcputatschaft der tzid Kappelcr Brief und andere Freiheiten vorzuweisen und sie nach Inhalt derselben ins " öe zu nehmen, und zwar ohne Aufschub, in der leztcn Woche des laufenden Octobers. 4SV. Conferenz der katholischen Orte. Lucern. 21. und 2Z. October. TtaatSarchiv L»c«r». Allg. Al'sch. Bd. I.V, kol. 72. sandte: Luter tt. Christoph Pfyffer, Schultheiß; Alphous Sonncnberg, Stadtvenner; Eustachius ^ ^^"Ukr; Rudolph Mohr, des Raths, ll r i. Joh. Franz Schmid, Landammann; Karl Emanuel ^»ld ^"""^)crr. S ch w h z. Kaspar Abhbcrg, Landammann; Franz Betschart, Statthalter. Unter- Fra, ^^^lgang Wirz, Landammann von Obwalden; Joh. Ludwig Lussi, Landammann, und Joh. »lt-A Pannerhcrr, von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Jakob Andcrmatt, '"'»an». Freiburg. (Entschuldigt). Solothurn. Pctcrmann Suri, Sckelmeister; Joh. Georg Stadtschreiber. ^^cntliche Zwek der Zusammenkunft war die Ehrendcmonstration, welche dem Kaiser bei ^lqu ^ ^"^bhalt in Innsbruck erwiesen werden sollte. Nach erstattetem Gruße wurde das Entschul- Zg, ^^'ben FreiburgS vorgelegt, dann der von einigen Orten aus Brunnen nach Lucern mitgctheilte Elsers ^ mündlich zu besprechen, in Erinnerung gebracht; ferner die an alle Orte der Begrüßung des ^jahtc ergangene, von allen Orten mit Ausnahme der Orte Uri, Schwhz, Untcrwalden und Zug ^"fragc und endlich die Anzeige zur Hand genommen, daß der Kaiser längstens bis zum 15./25. ."ber 17./27. dieses Monatö in Innsbruck verweile, und hierauf beschlossen, daß, da die Reise ver- ch, q. '"e Namen der Eidgenossenschaft von Zürich und im Namen der katholischen Orte von Lucern Tod dxy Entschuldigungsschreiben au den Kaiser abgesandt, die Traucrthcilnahmc an dem d Sigmund Franz und dcS Königs von Spanien und die Treue am Erbvcrein be- d>o ^^" Rukstand der Erbvercinögcldcr des AnstandcS halber nicht erwähnt werden solle. I». zu ^ b'on Oberst Bcroldingcn, von Graf Casati und vom Gubernator L. de Guzman Poncc de Leone leidg^ ^^haltene Nachricht vom Tode dcS Königs von Spanien wird beschlossen, dieselbe mit Bei- Höyj ^'^"gen zu erwidern, namentlich dem Oberst Bcroldingcn aufgetragen, solches der vcrwittwetcn " gegenüber nebst dem an sie gerichteten Condolcnzschrcibcn auch persönlich zu thun und dabei die «62 October 1665. katholischen Orte zu recommaiidiren und besonders auf Bezahlung des rükständigen Soldes der regimcnter zu dringen, die unter so langer Vernachlässigung zu Grunde gehen müssen, e. Dem » ^ Nuntius Friedrich Baldcschi, Erzbischof zu Cäsarca, auf den folgenden Tag die Antrittsaudienz Z" währen verweigern Uri, Schwhz und Untcrwaldcn darum, weil im Einladungsschreiben zur ^ davon keine Erwähnung geschehen sei, während die andern Orte zum Empfange bereit sind. «I» ^ ^ bringt an, daß von Frankreich die ponsion ll'öeolivrs für zwei Knaben aus jedem Ort noch nicht z^ halten gewesen sei, und daß man sich statt der versprochenen jährlichen 466,666 Kronen mit ci»'' Pension begnügen zu sollen scheine, diese ebenfalls bald ganz ausbleiben dürfte, hiemitdcm beider ^ rechnung abgegangenen Sollieitationsschrciben ein zweites nachzusenden Grund genug vorhanden wird dicß, obwohl Uri und Nidwalden mit mühevollem Nachwcrbcn die Pension (1'öeoliors erlangt V zum Beschlüsse erhoben und Zürich ersucht, demselben Folge zu geben, wobei man der Meinung ^ wenn nicht bald entsprochen werde, eine besondere Deputation an den König abgeordnet werde» ^ Dem königlichen Dcputirtcn und Resident zu Solothurn, Mouslicr, wird hievon Kcnntniß gegcd^' ^ (S. u. Baden), k. Wegen des von Brunnen ans an Lucern gerichteten eifrigen Schreibens Orte wird von Luccrn eröffnet, es sei keinerlei Grnud zu solcher Empfindlichkeit vorhanden g^ denn Lucern habe auf Anfrage Zürichs ganz offen an die Nachbarorte Mitteilung gemacht u- s ergibt sich endlich, daß Zürichs Schreiben an die III Orte zu dem Mißverständnis! Anlaß gab, ^ habe Zürich vorher schon eine Zusage gemacht, ohne mit den III Orten zu Rathe gegangen zu sein- 5' soeben von Zürich eingelangte Mitteilung, enthaltend die Antworten des Kaisers und des Kö»^ Frankreich auf das eidgenössische Anerbieten, den Streit zwischen den Kurfürsten von Mainz xe» Heidelberg vermitteln zu helfen, wird in der zweiten Siznng vorgelegt. Sie ließen mehr nicht z» Wunsch, daß Gott zum Frieden helfe. Da hinsichtlich der französischen Antwort das darauf eidgenössische Schreiben von Baden aus später» Datums war als jene, ergab sich daraus r>» ^ ^ Motiv, die gcsteril beschlossene Rccharge abgehen zu lassen. Ucbrigcnö könnte auch Savoyc» ^ Schülerpensionen erinnert werden. I». Nachdem die Angelegenheit wegen der Audienz des ^ s»« zur Sprache gebracht und die drei Orte um ihre Zustimmung ersucht worden, willigten endlich jedoch unter Vorbehalt, nur anzuhören, zur Gewährung der Audienz ein, welche dann auch ^ fand. Auf die gemachte Proposition sollen die Orte in Zeit von acht Tagen nach Luccrn l. Solothurn berichtet, daß im bucheggbcrgischcn Streite ans den !). November ein freundlich^ ^ ^ mit Bern zu Whnigcu stattfinden solle, aber kein günstiges Ergcbniß zu erwarten sei, wird ss muntert, den Eongrcß zu beschikcn und des Beistandes der übrigen, besonders der katholische» sichert zu bleiben. 1^. Zug erneuert die Bitte um Schild und Fenster für seine neue Kirche zu „Nüwcn l- ^ und erhält den Rath, zur Beschleunigung der Sache Jemand mit einem Empfchluugsschreibe» ^r^ zu schikcn. I. (S. u. Thurgau). «». Laudvogt Mobr, der als Gesandter von Baden ans ^ ^ ^ worden war, die Festungswerke von Mellingen in Augenschein zu nehmen, rcfcrirt darüber und i. ^ Riß vor, woraus sich ergibt, daß der Ort sich allerdings in bessern Verthcidigungszustand daß aber 56 Gulden Beitrag von jedem Orte, wie früher der Schultheiß verlangte, nicht ausreicht» daher denn, um der Wichtigkeit des Plazcs willen, angetragen wird, t66 Gl. zu bestimmen. ^»rniiu. ^adc«. Oktober 1665. 663 ^»Stag sollen die Orte ihre Entschließung nach Lucern einberichtcn. Die Gotteshäuser Muri und '"M dürften auch um einen Beitrag angcgangeu werden. Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangelegenhciten: I. Art. Wi). Rechts- und GerichtSsachc». Art. 188. Alarchcn. Conferenz der III alten Orte. Brunnen. 31. Oktober. Landesarchiv Zkidwalde». Gesandt Zeh Landeshauptmann, beide alt-Landammann. S chwhz. Kaspar Löhberg, Landamniann; ""»Na iaubte: Uri. Joh. Franz Schund, Landamniann; Karl Emanucl Beßlcr, Pannerherr, und Karl ' Püntincr, Landeshauptmann, beide alt-Landammann. Schwhz. Kaspar Abhberg, Landamniann; ^ Reding, Statthalter; Franz Bctschart, Landcöfähnrich. U >t tc rw a ld en. Wolfgang Wirz, ""»Hann von Obwaldcu; Joh. „Lcodcgar" (Ludwig) Lussi, Landammann, Joh. Franz Stullz, alt-Land- von Nidwalden. Püntiner rcferirt über seine Verrichtungen betreffend die Reparation deö dem Ka- "iiht ^ ^"ltellj widerfahrenen Affronts. Ein Brief von Zug erklärt, in dieser Sache mit den III Orten ^ können. ES wird aber beschlossen. der Stadt Lncer» anzuzeigen, daß die III Orte ^>btc des Nuntins so lange nicht einwilligen werden, bis auf das längst nach Rom abgebt dj^ gebührende SatiSfaetion erfolge. Zugleich verpflichten sich alle drei Orte gegenseitig, Forderung Z" beharren und sich nicht von einander zu söndcrn. Die von Zug angetragene Jnter- ^"hc> ^ angenommen, dagegen Solothnrn ersucht, mit der Acceptation des Nuntius ebenfalls d^"' auch GlaruS und Appenzell katholischer Religion von der Sache in Kcnntniß gcsezt. I». Uri "'"che " daß Luecrn im WaarcntranSporte den Schiffleuten von Uri fortwährend Schwierigkeiten ^eic» Gelegenheit erhobenen Einwendungen mit einem Prostete geantwortet habe, das dem ">cht Abschieden entgegenlaufe und die Ansicht aufstelle, beide großen Schiffe können "'"ander bestehen. Schwhz und Unterwalden crtheilcn den Rath, daß Uri nochmals alles bh^"cern an die alten Verträge erinnern, widrigenfalls mit Gegcnrccht drohen solle. «. Dem Jahrrechnnng gestclltcil Antrage, daß jedes Ort zu den BefestigungSwerken an den ^ Mellingen 56 Gulden einsenden solle, wird die vorbehaltcnc Zustimmung crtheilt. «I. In ^'Ücn des frühern Beschlusses, den Markt von Rapperswhl betreffend, sollen zwar die bi».^ ' ^)'U"Sangehörigen z» jhr<>r Pflicht angehalten, aber zuvor particulariter durch Statthalter Re- ^""den, sich zu dieser Gebühr zu bequemen und sich über die ihnen dazu fügliche Zeit ver- ^ffcn. «. Auf Erinnerung, daß einmal die rapperöwhlischc KriegSrcchnung vorgenommen ^"dic """udct Obwaldcn ei», der Wirth von Mellingen habe sich mehrmals um Bezahlung der -ovllenzer Soldaten aufgelaufenen Kosten gemeldet, erhält aber zur Antwort, die Bezahlung sei V64 . Oktober 1665. geleistet, die Rechnung sei nicht mehr die alte u. s. w. Die Abrechnung wird auf den 23. November gcsezt. k. Der Landschreiber der Grafschaft Baden, Bartholom« Schindler, bringt an, „In waß ^ gleichheit die vor etwaß Zeitß In dcß Vogts Kclcrß uetion crtheilte OhrtßStimbcn bestehlt vnd da» ^ überige selbiger Enden Grichtöherrlichkeitcn Aedc mit gwüsscn Limitationen behafft sehen, allein aber der zue Brcmgarten habenden Grächtigkeit nichtß vorschriben old limitirt sehe." Ferner verlangt er niß gegen die über ihn und die übrigen Amtsleutc ausgestreute Verleumdung, als wäre die Erka"""^ da"'" ni" nicht nach den Ortsstimmen ausgefertigt worden. Der erste Punkt wird den Obern heimgebracht, bei Gelegenheit die nöthige Limitation gemacht werden könne; hinsichtlich des andern Punktes wirb dem gewünschten Zeugniß entsprochen. Dem Gesuche des Landeshauptmanns Hcmann um gegen die Verwandten des längst vcrbannisirtcn dl. Baecolicr, den er zu Mahland wegen mehrmals Affront bei dem Richter habe verzcigcn müssen, wird entsprochen, hingegen Landvogt Schmidig mit st''" Vorstellung, Hcmann hätte sein Gesuch iu erster Linie vor ihm anbringen sollen, abgewiesen. Conferenz zwischen Bern und Solothurn. Wynigen. 18 Atovember (3(1. Oktober bis 8. November alt. Kal.)> Dtaatsarcki» Bcr». Solothurn Bücher. Gesandte: Bern. Joh. Anton Tillier, alt-Sckelmeister welschen Landes; Samuel Frischittg Jakob Bücher, beide Vcnncr; General Sigmund von Erlach; Samuel Fischer, — alle des Kleine" Gabriel Groß, Stadtschrciber; Joh. Leonhard Engel, alt-Hofmcistcr zu Königsfelden, des Großen > ^ Solothurn. Wilhelm von Steinbrugg, Ritter, Schultheiß; Christoph Bhß, Venncr; Sckclmcistcr; Joh. Georg Waguer, Ritter, Stadtschrciber; Urs Suri, Gemeinmann. Nachdem in dem Anstände zwischen Bern und Solothurn wegen Gerechtsamen in den H"'' ^t>.- Bucheggbcrg und Kriegstcttcn sowie über die Zollstätteil zu Nidau und Büren schicdrichterlichc ^ lungcn ohne Erfolg geblieben waren, brachten auf gegenwärtiger Eonfcrcnz die beidseitigen Abg^ endlich einen Vergleich zu Stande, dem nachgehcndö von beiden obersten Gewalten die vorbehalten"^^ fieation ertheilt wurde. (Den Wortlaut dieses Vertrags, wie er der unten angeführten offic'"^" schrift aus dem Jahr 1667 entnommen ist, findet man im Anhang). ' MÜ Als dann aber in der Folge Bern auf die Uebung der Verträge von 1539 und 1577 drang und disciplin im Bucheggbcrg einzuführen, namentlich Kirchenvorsteher zu bestellen und den Besuch der „Kilben unternahm, protestirte Solothurn gegen das Recht Berns, Religionsmandate und Verbote verkünden zu lassen, die beidseitigen Stadtschreiber 1663 ein erläuterndes Anhängsel zu dem Wyniger Vertrag zu Stande, da» ^ Conferenzverhandlung am 25. August 1669 zu Grunde gelegt werden sollte: allein diese Conferenz zerschlug ^ soda»" Forderung Berns, daß vor allen andern noch hängenden Fragen der Religionspunkt verhandelt werden tolle- ,„jt ^ die von Bern im Bucheggbergischen angehobenen Kirchenvisitativncn die Cntdekung herbeiführten, daß seit " ^ O" günstigung Solothurns besonders im Kirchspiel Lüßlingcn einige Katholiken sich niedergelassen hätten (was Niger Vertrag war), auf welche die im Vertrage für die Katholiken zu Herniiswyl eingeräumte Nachsicht kcme November 1665. 6K5 findx gerie „„d ^"kholiken mit andern zur Emigration aufgefordert wurden, Solothurn zur Expulsion Haud zu bieten wei- übe^ diesifällige hochgerichtlichc Executionscompetenz Berns bestritt, wurde die Gültigkeit des Wmüger Vertrags ^handl gestellt. — Die oben citirte Drukschrift, welche auf 329 Folioseiten alle wichtigern Actcnstüke und ""gen in dieser langwierigen Streitsache bis zum Jahr 1667 enthält, führt den Titel: dessen ^'^chm Vralten Statt Solothurn viljährige Streithandlung vnd cntlich darauss erfolgter gütlicher Betrag mit dero Eydt- vnd ^ Veen, die Herrschasft Buchegbcrg vnd einen theyl der Herrschasst Kriegstctte», wie auch beide ZollStlilt Büren ^kibx,.,, ^ ^""gend. Der lieben Nachtvelt zu wiißenhasster irothfähliger Nachricht, von Herren Franh Haffner, gewehten Statt- vnd guten Theyls verfertiget; demnach aber völlig zusainen getragen vnd vollendet, auch mit einem orden- ^ des, ^ anderer Nothwendigt'eit versehen durch Hauptmann Johann Georg Wagner, Ritter, diftmähligen Stallschreibern ^ "lat, Raths zu Solothurn. Gedruckt daselbsten, In Johann Jacob Bernhardts Truckcrey, durch budwig Dorner, " tkg?.» 4Zt Conferenz dreier Schirmorte von Rapperswyl. Rapperswyl. 22—2^. November. LaiidcSarchi» Nidivalde». - tl r i. Joh. Frairz Schmid, Landammann; Karl Emanuel Beßlcr, alt-Laildammailil und Anton Püntiner, alt-Laudammann und Landeshauptmann. Schwhz. Kaspar Abhberg, Landeshauptmann; Wolf Dietrich Reding, alt-Landamiiiann ilnd Panncrhcrr; Michael LH ^^andammann. U iltcr wa ld cn. Wolfgang Wirz, Landammann von Obwalden; Joh. Ludwig ^"daiiimann und Landeshauptmann von Nidwalden. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte SchirmortSangelegenheitcn - Conferenz der III alten Orte. Brunnen. !<»«<», S. Januar. LandeSarchtv NISwaldc». Franz Schmid, Landammann; Karl Emanuel Beßlcr, Panncrhcrr; Landvogt ^"'"ömunen, dcö Raths. Schwhz. Kaspar Abhberg, Landammann, Michael Schorno, alt- Franz Rcding, Statthalter; Franz Bctschart, Landcöfähurich. Unter waldcil. Wolf- ^ ^ändammann von Obwaldeil; Joh. Ludwig Lussi, Landammann von Nidwalden. ^ H^uptgcgenstand der Bcrathung hatte Uri daö von Cardinal Chigi durch den Abbatc Pocco- ^ ^ngte Schreiben bezeichnet, betreffend den dem Abgeordneten Petrus Paulus Castclli, Kapu- 8^ 666 Januar 1666. ziner, widerfahrenen Affront. ES wird beschlossen, an Poccobello wegen des Nuntius zu antworten, hoffe, es werden die eingesandten Satisfaetionöiuotivc mit gehörigem Ncspectc aufgenommen ^erdc"- Auf Mittheilung Zürichs, daß der Prälat von St. Gallen die Werbung von Freicompagnicen für reich gestattet und für dieselben nm Durchpaß angesucht habe, fand man sich bewogen, solcher Nene ^ entgegenzutreten, wurden also die Landvögte des Thurgau'S, „Aargau's" und der Freiämtcr beseht Paß nicht zu gestatten, sondern die in Baden zu fassenden Beschlüsse abzuwarten, e- Bei drohender ^ Näherung der Pest wird Befehl gegeben, an den Gränzen und Pässen Niemand Passiren zu ^ nicht ein GcsnndheitSzcugniß vorweisen könne. «I. (S. u. Bcllenz :c.). «. Da Luccrn die neue angefangen hat, in einigen Sachen, welche eine katholische Zusammenkunft erfordert hätten, die ^ ^ der Orte schriftlich einzuholen und ans den Antworten das Beliebige herauszuziehen, was den l ^ Präjudiz, der Stadt Luccrn zum Favor gereicht, sollen die erforderlichen Einwendungen solches Verfahren bei erster Gelegenheit erhoben und unterdessen solche Schreiben unbeantwortet g werden. Man sehe auch im Abschnitte HcrrschastSangeleacnbeitcn: Bellenz zc. «I. Art. 445 455 Conferenz der etiangelischen Orte und Zugewandten. Brugg u. Baden. Itilit», 8.-18. Januar (3t). Dcccmber bis 8. Januar Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch, Bd. lS8, toi. los. alt. K-l,)- Samuel Frisching und I. ^Jakob^Buckc ^"h. Kaspar Hirzel, Statthalter. B""' I- Rudolph Wettstei... s. Kaspar Schmid, Statthalter. B- c'- I. Rudolph Burkhard, Stadtschrcibcr Kälte nicht ersch'-""" Bürgermeister. Appenzell A ^ ^ ^bauscn. Leonhard Mehcr und Johannes Mädcr, ^ Joachim Haltmchcr. Buraermeistar^' ' Landammann. Stadt St. Galle"- ' Jean Lullin, Shndic; Jacob du Na ^^l Sprecher, Landammann auf DavoS. Gc ' mcisterz Adam Heinrich Pctri St^' / Ahausen. Hans Kaspar Dollfuß, W-rü ». B.,.n,.ßung dichr .^^7 " "' W»'"ub°ch. sämmtlichc cvangelischcil Städte Orte unv^/'" November von den niederländischen Generalstaale' Mann aus ihren Gebieten werben zu ' eingegangenes Gesuch um die Bewilligu"ü- struirt waren, cutwarf man folgende Antwort - ^^andten aber nur n.I ref ^u^ sc' durch des Landes Lage u. f. w. schneller zu a..t. 7 hellten Gesuchs ve.st ^ 'i'chcr Theilnahmc die Werbung gestatten s,f. hindert gewesen, wolle aus rcligio-uü °"ch -ich. ^ « --d ptlcutc aus den evangelischen Orten gewähl, Januar 1666. 667 Te„e>>Austizübung eingeräumt, endlich dieselben Soldbestimmungen zugestanden werden, wie sie iu N d ^"'^^angen habe. Hierüber soll biö zu dem Zusammentritte der gemeincidgcnösfischen Gesandten Iisru ^ Ratification der Obrigkeiten eingeholt werden. I». In Bezug auf Vurrvi conkossiomrm ^'ude das Memorial desselben vorgelegt nnd seine drei sachbezüglichen Propositionen in Watt ^^gcuommcn: ob nämlich die Orte, denen das Gutachten noch nie mitgethcilt worden sei, trsus/" daß sie einigen Deputirten aus ihren Geistlichen zugestellt und diese um ihre Ansichten den z> ^^un solches gestattet werde, auf welche Weise es geschehen möge; daß die etwa gegen bortu ^ Inhalt der Imrinoma sich erhebenden Bedenken vorerst ihm zur Beant- EAäuterung mitgethcilt, nicht heimlich unter die nicht näher mit der Sache vertraute Menge » Die Gesandten von Zürich und evangelisch Glaruö besprechen sich wegen der Rhcin- derch'^ ^ Vuchs j» Grafschaft Werdenberg zu Gutem derer von Haag in der Herrschaft Tax, und ^ens^" ^ ^ Ansicht, daß beide Landvögte zn Sax nnd Werdenberg ihre Amtsangehörigen zu Tchuln Abwchriing des Schadens anhalten sollen. ,1. Die Gesandten Zürichs verhandeln mit ^»le ^ ^drrer in Baden wegen der aus dem Neuamt an die Stadt Baden im Jahre 1655 verfallenen damaligen Kriegswesen aufgebraucht wurden, so daß in Folge dessen fortwährend ein Jah- ^livo rükständig notirt wurde, worüber die Zinspflichtigen sich beschweren. Der Schultheiß Dorrer selh^ der Betrag auf 489 Stüke sich belaufe, der Zins dem Spital und der Spend gehöre, er yi Kleinen und Großen Rath einen Nachlaß zu beantragen, v. Von der Mehrheit ^ erklärt, daß ihre Obrigkeiten dem Entwürfe des an die Generalstaaten Aer» " Schreibens zustimmen; nur in GlarnS konnte der Rath noch nicht versammelt werden; Erklärung zuwarten bis zur Rükkunft der Gesandten und dann den Entschluß be- fljxs ^ ^ Zürich mittheilcn. I'. Die von Bern an Appenzell gestellte Forderung von 296 Gulden für le ^ltskostcn nach Turin und Paris wird von dem Appenzeller Gesandten all rokoronclnm gcnom- S. A wird diejenige voil 171 Gulden an evangelisch Glaruö von leztcrm in den Abschied begehrt. Berns wird verabschiedet, daß hinsichtlich der ausstehenden Kosten, besonders für die Tu« jell ^ '^'^tschast, von den Obrigkeiten ans künftige Tagsazung instruirt werden und namentlich Appcn- Antheil, nämlich 6(1 spanische Dublonen, St. Gallen von 96 spanischen Dublonen noch ^ - nämlich 46 Dublonen, und Biel 24 Dublonen bezahlen solle. ^ ^ w L > p, Verhandlungen zn Baden, welche die Artikel « ß umfassen und vom 12. bis 18. Januar dauerten, " "den I, III Bünde, Genfs, Mühlhausens nnd Biels nicht zugegen. Für diese wnrdc das zu Brugg Verhandelte äsende, Abschied sorinirt, während die übrigen Orte daö an beiden Orten Verhandelte im gleichen Abschied unter sort- ^»ragraphen erhielten. Januar 1666. kk!) Hlalien^i^ ^kraustaltung getroffen worden sei. Damit nun auf solche Weise nicht aller Verkehr mit n», gebrochen werde, wird, in Betracht, daß mit Ausnahme von Cöln, Frankfurt und Straßburg Uchend gesunde Luft sei, beschlossen und verordnet, eineStheilö an der Glänze überall von ein- der Waaren Vorweisung von GesuudhcitSschcincn zu fordern, anderntheilS durch Uri ^jehenc,^Mayland den Durchpaß der aus der Schweiz kommenden, mit Gesundheitöschcinen Waaren zu erwirken. Dabei dürfte angemessen sein, alles, was von genannten drei ^ese ^dtcn herkommt, von den eidgenössischen Gränzcn zu banuisircn. v. Zürich trägt vor, wie ^ne ^ """"^ng durch die Wahrnehmung veranlaßt worden sei, das; der französische Resident MouSlier iuivider der Obrigkeiten Freicompagniecn habe anwerben lassen, waö nicht bloß der Kapitulation ^!>e ko,»,' "'"dern auch das eidgenössische Interesse vcrlcze und die Militärjustiz aufhebe, daher in ' b bereits abgezogenen Compagnicen zurük rufen und die noch anwesenden Frciburg erklären hierauf, daß auch sie die Werbung ungcrne gesehen, iur - Wunsch des Residenten MouSlier und auf die Versicherung, daß die angeworbenen Leute iu ru Leibgarde verwendet werden sollen, und um die dabei intcressirtcn Hauptleute nicht ^bc» ^dzug der angeworbenen Mannschaft gestattet, jedoch die Hauptleute eidlich verpflichtet ^chei'l capitulationsmäßig zu behandeln und zu bezahlen, auch ganz bereit seien, für die Zukunft ä»ß^ .^"^buiigcn zuvor zu kommen, sogar dieselben bereits untersagt haben. In ähnlicher Weise ^ Acholisch GlaruS in Bezug auf die von Hauptmann Bussi dem Residenten MouSlier mit ^ ^^rigkeit denselben Bedingungen, die er früher unter Oberst Pfhffer gehabt hatte, ^wompagnie. Der Gesandte des AbtS von St. Gallen eröffnet, daß dortseits die Werbung nach u»h ^uudes, den alten Capitulationcn gemäß und ohne Abbruch der Justiz doua tillo geschehen gar ka» "'cht daran gedacht worden sei, daß andere Orte dagegen Bedenken haben mögen, das Geschehene ^llle rukgängig gemacht werden könne, doch ähnlichem für die Zukunft vorgebogen werden ^vgc,i der Ansicht auö, daß diese Werbung, nachdem einige Compagnicen zusammen dadurch die Erstellung neuer Compagnicen erforderlich geworden sei, der Kapitulation nicht ^ast ' König auch nicht vorgeschrieben werden könne, auf welche Weise der Abgang der Mannfür schz^"^ werden solle. Uri, Schwhz, Untcrwaldcn und Zug dagegen halten die geschehene Werbung ^lle» s ""d aller Form zuwiderlaufend, tragen auf Zurükberufung der betreffenden Mannschaft an, de» ^ Mißbräuchcn des Bundes und der Bcibriefe vorgebaut wissen; Schwhz im Besoudern erklärt, ^ jenes Verfahren billigen, nicht bcisizen zu dürfen; Zug dringt darauf, stehe» ^ " "ü "ut MouSlier abzubrechen und einzig unmittelbar mit dem Könige zu verhandeln; andere Mische ^ ^dcruiig, daß keinerlei fremde Mannschaft unter die schweizerische Mannschaft gestekt, eidgc- d»ß Keldung und ihr Trommelschlag keiner andern Nation gestattet werde. Nachdem es sich ergeben, ^"^'de darin einig seien, für die Zukunft solche Mißordnungcn zu verhüten, „es jedoch auch nicht ansehe ^ sein werde, dem Könige in etwas zu conniviren, wenn derselbe etwa alte, wohlverdiente, a>olst" ^ Familien und Häuser der Eidgenossenschaft mit einer absonderlichen Compagnie gratificiren ^dutir^'^^ ^"tschicden, daß man, bevor man die königlichen Briefe und die Vorträge des französischen a anhöre, in dieser Sache zum Abschluß vorgehen wolle, daher ein Ausschuß mit Abfassung eines 670 Januar 1666. Projects beauftragt und daraufhin mit Vorbehalt der innerhalb vierzehn Tagen einzubringenden cationen") beschlossen: Begehren um Erlaubniß zu Werbung von Freicompagnicen sollen abgewicss» und jedes Ort verpflichtet sein, solche Freiwerbungcn zu verbieten oder von andern Orten her Frciwerbcr zu verrufen, ihrer Mannschaft den Durchpaß zu versperren; auch sollen „andere und ringere Kapitulationen angenommen haben, als im Bund und in den Bcibriefen versehen ^ des eidgenössischen Schirms verlustig sein. Diese Verordnung wurde zu mehrerer Kraft in doppc ^ fertigung unterzeichnet und besiegelt und je ein Exemplar zu Zürich und Baden deponirt. auf Rükberufung der schon abmarschirtcn Mannschaft verzichtet, bleibt den einzelnen Ständen zu e» ^ vorbehalten, ob sie der angeworbenen, noch nicht abmarschirtcn Mannschaft, besonders den Frcieom des Hauptmanns Bussi und des Hauptmanns Reding zu Neu-Navcnsbnrg den Durchpaß 3^^" ^ k. In den Abschied wird ferner der Antrag aufgenommen, daß, was in einigen Orten ^ ^^jve fremde, ausländische Personen, welche nur darauf ausgehen, in fürstlichen Kriegsdiensten der ^ ^ und Aemter der Eidgenossen fähig und theilhaft zu werden, nicht als Bürger angenommen, ^ solchen der Zutritt gestattet werden soll, „die in der Eidgenossenschaft geboren, hauöhablich mit Habe und Gut hintersezt seien, hicmit der Obrigkeit zu versprechen stehen, so daß !>e Schaden und Unfug zu refundircn im Stande sei." K. Nachdem (am 16. Juli) der königliche ^ ^ Mouslier durch drei Gesandte und den Landvogt in die Sizung abgeholt und nachwärts wicdl» Wohnung zurük begleitet worden war, fand man den Inhalt seiner Proposition und der vier » e königlichen Briefe keineswegs befriedigend. Zwar zeigte sich die Angelegenheit der verpfändete» endlich erledigt und war laut Schreiben vom 9. .November dem Wunsche um Bezahlung der Pensionen in der Eidgenossenschaft selbst entsprochen, den restiercnden Particularforderungen wegen mangelhafter Eingabe der Verzeichnisse nicht Genüge geschehen und die Zollbefreiung der ^ ^ unter Berufung auf die Tractate von 1516 und 1658 auf Erzeugnisse beschränkt, die Schweiz „erwachsen" seien; endlich noch die Erklärung beigefügt, daß man sich nicht vergebliche - ^ Kosten machen solle, durch besondere Gesandtschaften mit dem Könige unmittelbar, statt durch l sidenten, zu verhandeln. Dem mit königlichem Schreiben vom 22. November ausgesprochene» daß die eidgenössischen Orte den Aufbruch einiger Regimenter oder Freicompagnicen po» war von dem Residenten die Versicherung beigefügt worden, daß solche Freicompagnicen ö» ^ Alters her Uebung, ihre Verweigerung also sehr unerwartet gewesen sei, übrigens nur bezwc t sazungen in die Gränzstädte zu verlegen und die capitulirten Regimenter zu ergänzen. ^ ^j- darauf wurde nun dem Residenten vcrdeutet, daß man lieber gesehen hätte, wenn die Werb»»^ compagnieen unterlassen geblieben wäre und die Schreiben des Königs früher wären abgege ^agiüee"' Den Offizieren und Soldaten der capitulirten Regimenter wurde angezeigt, daß man die Frewo » nach *) Die Ratification des gegen die Freicompagnicen entworfenen Projects erfolgte: Von Zürich g>e»v ^^arl ' Berichterstattung; von Bern 19. Februar; von Lucern Lg. März; Uri L7. März; Schwyj Fre^ walden 13. Februar ; Nidwalden 15. Februar; Zug 6. März ; Glarus 8. Februar; Basel 21- r ^z. Fel»"^' 11. März; Solothurn 31. März; Schafshausen 3. März; Appenzell 31. Januar; Abt von St. Ga en Stadt St. Gallen 3. Februar. Januar 1666. 671 "Zutritt von Fremden und Neuverburgertcn in die schweizerische Mannschaft, die Ernennung der Lieu- Fähnriche durch den König oder den General, und die Präemincnz der Walliscr und Bündncr ^ tu XIII Orten als capitulationswidrig betrachte. Dem Könige sodann wurde durch besonderes ^ ttiben, statt durch eine anfänglich beabsichtigte Gesandtschaft, vorgestellt, wie statt^der 1664 und 1665 8W,WO Kronen bisher nur 400,00«), die Zollfreihcitcn in Frankreich und besonders im Elsaß nicht vertragsmäßig zugestanden, die Werbungen von Freicompagnieen in den Verträgen keineswegs bildet seien, bei den Friedenshandlungcn von 1545 den Eidgenossen der Rang nach der Republik >»il ^ ^^ewicscn wurde, bei Nolköaufbrüchcn bisanhin ein ordinärer oder ein extraordinärer Ambassador lhren ^^^^ben betraut zu werden Pflegte und von den Eidgenossen erwartet werde, der König werde "Diensteifer durch fortgescztc königliche Wohlgcwogcnhcit zu entsprechen fortfahren. I». „Zum Bc- ^>scl^ ^ ^anzösischen Geschäfts kam in Anzug, daß man von gemeiner Eidgenossenschaft Ehre und ^ tvegcn rathsam befunden, daß auf nächste Zusammenkunft Vollmacht ertheilt werde, eine Ordnung ^ fürdcrhin fremde Ambassadoren, Deputirte, Residenten oder Agenten empfangen, . 6: und begleiten und was man hingegen an sie für Complimcntc, Civilitätcn, Titel und Unter- Ist» Standes wegen begehren solle, wegen widerbcglcitens der rechten Hand in ihren Häu- di^ müderes betreffend, wann sie eö nicht von selbst thun, weil man in der Fremde auf solche Sachen da» wegen nicht genauer Beobachtung in unfern Landen ungleich und zu unserm Nachtheil ^ " geredt wird." i. (S. u. LuggaruS). It. u. I. (S. u. Baden). »». (S. u. Thurgau). >». Von ^üst^'^ ^^innert, daß laut alten Abschieden den Comthurcicn und Gotteshäusern der gemeinen Hcrr- ^ 6> keine ausländischen Verwalter anzunehmen gestattet werden soll. Daher wird dem Comthur von ^ H'hkirch zugeschrieben, daß er mit seinem Verwalter eine Abänderung treffe. «». (S. u. l>. Vorberathungen über die in den allgemeinen Sizungcn zu behandelnden Gegenstände unter- Besondcre Verhandlungen der katholischen Orte. ... — bliebe» ^>. ^ kZ. Der Nuntius Baldeschi zeigt an, daß er zur Beziehung der in den ennetbirgischen Vogteien ^ BischofssizeS fallenden Einkünfte kraft päpstlichen Auftrags Anordnung getroffen ^icl Eidgenossenschaft den Konflikt mit der mahländischcn Regierung, welche darauf Anspruch erspart habe. Zur Erläuterung fügt Uri bei, daß die Einkünfte des ersten Jahres einer derli^ ^^'gten Pfründe dem König von Spanien zuständig seien und jcwcilen unter die Cavalicre werden Pflegen. Man wird durch Luccrn die Entschließungen mittheilcn. i. Der ehemalige Fudericuö Börromäuö zeigt an, daß er das neue Amt angetreten habe und den Eidgenossen verdankt wird. Der Bischof von Konstanz empfiehlt die bedrängten F'^^^chen Klösterlcin Wnnnenstein und Grimmcnstcin; und der appcnzcllische Gesandte Landammann hjx Außcrrhodischen die Erweiterung und Verbesserung des Chorö zu Grimmenstcin ^lchtu des Landeösähnrichs mit 40 Männern gehindert, die Einsezung neuer Priester, die Er- "tl von Kreuzen, die Proecssionen u. s.w. verboten haben; er bittet um Schuz und Hilfe, was in den i>» -3enoiumen wird. I, (Die mit Spanien Verbündeten Orte.) Wegen des Übeln Tractaments der wuschen Dienste befindlichen Mannschaft wird an die Königin Regentin und an den Baron de Januar 1666. Vatavilla (Wattenwhl, das Gesuch um bessere Behandlung und capitulationSmäßigc Bezahlung oder »>" Entlassung nebst Satisfaction überschrieben; auch der Gubcrnator von Mahland und GrafCasati werde» «-» dicßfälligc Hilfe angegangen und Beddingen kräftige Verwendung aufgetragen. Hinsichtlich der ?>»^ legcnhcit des Paters P Caftelli könnte nia» sich „ach Eingang eines bezüglichen Schreibens des Cardi»^^ Ehigi, nach welchen, die päpstliche Heiligkeit „den Zugang zur Ihren heiligsten Fürsten" weiter gest-""' befriedigt befinden; indcß will man das Antwortschreiben den Obern anheimstellen Die ferner» S-h"'" bezüglich der Beatification des Bruders Klaus werden Obwalden überlassen. >, lohne Lucern verhandelt) aus dem Nidwaldncr Exemplar. W.aii sehe auch im Abschnitte Herischaslsangelcgeiibcitcu: Thurgnu - >" Art. 302. Leibeigenschaft »nd Fall. Leibeigenschaf, „nd Fall. «. Art. t7. Allgemeine Verwaltung-soche"' ' „ 47. Obrigkeitliche Eiiter ,c. Luggarus. I. Ar,, tvt. Zollsachen. 455 Conferenz der III alten Orte. Brunnen. !<»<»<», 12. März. Landesarchiv Nidwalde». . R.dwatd...^ Gesandte: U r i. ^ol> ». Anton Pnntincr. Landeshauptmann S ct, w ^Manuel Beßlcr, Pannerherr; Karl 'tol, Reding, Statthalter' ll n, La»dammanii; Michael Schorns, alt- I a '°"^a"pt".ann, von Obwglde ^77^" "'^ang W.r, ^„da...ma..n, ^ ^uptv^n^^ ' ' 'usss .andan.n.ann, regumz^ ^ Rapperswhl.) ^ bei den SchirmSangchöng"' b! che.. wer?e7 betreffend. b-'k ^7.7' b-i der Tagfazung gemach,- ^ -^agsazung von den intercssirtcn Orten naher Rappersuml. ». ^ ^ ^ ^ch»-«- Echi.mortdangelegenhei.en - s.W März 1666. 673 4»« Gemein-eidgenössische Tagsazung. Baden. 1«««, 17. März. ^'aatSai-chi» L„«cr». Allg. Absch. l.V> toi. l-s. — Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. vd. Iö8, toi. 239. — La»d«Sarchi» Nidwalde». ^ü^'ch. Joh. Heinrich Waser, Bürgermeister; Joh. Kaspar Hirzcl, Statthalter. Bern. Tchuln Vcnner; General Sigmund von Erlach, des Raths. Lueern. AlphonS von Sonnenbcrg, ^nd>z ^Eustachius von Sonnenbcrg, Vcnner und des Raths. U r i. Joh. Franz Schmid, Landammann; don Franz Schmid, Statthalter. Schwh z. Kaspar Abhberg, Landammann; Joh. Franz Rcding loliaii'' ^^^baltcr. Untcrwalden. Wolfgang Wirz, Landammann, von Obwaldcn; Landvogt Ludwig Lussi, Laudammann, von Nidwalden. Z u g. Beat Jakob Zurlauben, Landeshauptmann; Ng^^^"^rg, Sekclmcistcr. G larus. Fridolin Marti, Landammann; Kaspar Schmid, Statthalter. Acte» Burkhard, Bauherr; Joh. Rudolph Burkhard, Stadtschreiber. Frei bürg Franz ^)"^bciß; Niklaus von Praromann, des Raths. Solothurn. Christoph Byß, Stadt- ' Pktermaun Suri, Sckelmeistcr. Schaff Hausen. Leonhard Mchcr und Johannes Mädcr, "^lMneister. Appenzell. Konrad Fäßler, Landammann von J.-Rh.; Ulrich Schmid, Land- A.-Rh. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, Landeshofmeister. Stadt St. Tck>,. Joachim Haltmcver, Bürgermeister. Biel. Niklaus Wyttcnbach, Bürgermeister; Abraham ' ^udtschreiber. der Versammlung war, wie bei der Begrüßung gemeldet wurde, der Abschluß des im Jannar ^vch ^ ^^'buiigcn der Frcieompagniecn entworfenen Projectö, welchem einhellig zugestimmt wurde, »iiht Seite Luecrnö nicht ohne die Bemerkung, daß nach dortiger Ansicht eine so starke Restriktion üewescn wäre. I». Indem der französische Resident Mouslier in früherer Weise abgeholt und iei»e begleitet wurde, sprach derselbe die Versicherung aus, daß der König die Eidgenossen als Freunde betrachte, so wie er dieses jüngst bei der Anzeige von dem Hu», " ^ Königin bezeugt habe, und daß er dieses, wenn nicht nach Maßgabe von Schäzcn und Rcich- bej.5' "uch Maßgabe der zu Gunsten der Staateil von Holland erklärten öffentlichen Deklaration des Nothwcndigkeit an den Tag legen werde; daß die Eidgenossen also bei solcher Gesinnung »nd damit begnügen dürfen, demselben ihre Wünsche durch ihn, den Residenten, zu eröffnen diese,,, Wege hillsichtlich ihres an den König erlassenen Schreibens die Zusage anzunehmen, es Dtte ' ^ 'd)»cil gestellten gerechten Begehren in Vollziehung gcsezt und besonders den Herren der ^nia^^ Probeil ihrer Affcction zu dcro Dienst und Bündniß beharrlich erzeigen, der gute Wille des die jz, diesen werden. In dem nbcrgebcnen besondern Memorial sezte der Resident auseinander, wie übersendenden 460,666 Kronen zu Bezahlung der Ausstände bestimmt seien, hiemit nach j>i P^ ^^gung derselben nicht weiter entrichtet werden; wie im Jahr 1662 die 466,666 Kronen meistens iMltng Ausstände der Obersten und Hauptleute verwendet worden seien und nun mit 1,266,666 85 674 März 1666. Kronen auf eine gute Rechnung die ausständigen Forderungen sicherlich bezahlt werden können, besonders von Zürich und Basel die verificirten Ansprachen noch nicht eingelangt seien, di.e ganze nung hiemit der Rechenkammer noch nicht habe vorgelegt werden können; wie daher der König vcr habe, unterdessen genug zu thun, wenn er die Pensionen des Bundestractatö und diejenigen des und des freien Standes sammt den Zinsen auszahlen lasse; wie der König den Schweizer Kam für ursprünglich schweizerische Erzeugnisse und für die aus Frankreich in die Schweiz gehenden ^ die zugesicherten Vergünstigungen möglichst verschaffen und auch dem Intendanten Colbert in Bezug ^ die Provinz Elsaß die erforderlichen Befehle ertheilcn werde, aber auch von den Kaufleutcn ^ sie davon keinen Mißbrauch machen; wie endlich die der Werbung von Freicompagnieen entgegen g ^ Difficultät als eine Beschränkung des Bündnisses angesehen werden müsse, nicht aber das g^^^^ gehren als eine Extendirung desselben, und daher die Werbung jener Freicompagnieen und die Haltung der Pässe den Eidgenossen eben so erwünscht sein sollten, wie die neben den bundeSgc> Pensionen ihnen bewiesenen anderweitigen Freigebigkeiten. — Auf dieses Memorial wurde durch ^ auszug kurz erwidert: Aus den 4t)t),OVO Kronen seien zuerst jedem Orte eine alte und eine neue-p von aller Natur und zwei Zinse zu bezahlen, mit dem laufenden Jahre 1666 aber seien nun vier sionen und vier Zinse ausstehend; von dem Reste der <166,WO Kronen sollen die von 1636 u» ^ herrührenden Restanzen bezahlt werden; die Zollbefreiung sei in dem Bundeöbriefe so klar beduug^ ^ ihre Anwendung auch auf Fabrikate nicht in Zweifel stehe; hinsichtlich der Freicompagnieen blcibc dem Beschlüsse; der gesunde Verstand hinsichtlich der geschehenen Verhandlungen und beschworen ^ möge namentlich auch die von Basel und Solothurn neu eingegangenen Beschwerden in Erwäguug Basel und Zürich werden die vermißte Justification dem Residenten mitthcilen, damit die vertröstete^^ faction nicht wegen deren Mangel gcstekt werde. — Hierauf rcplicirend bezieht sich der Rcstde" ^ sichtlich der Zollbefreiungen wieder auf den Tractat von 1516, hinsichtlich der Freicompagnieen auf l ^ Ucbung, verheißt den Beschwerden Solothurns und Basels schleunige Abhilfe und stellt »ach " ^ von Zürichs und Basels Verifikationen den Prätenfioncn der Stände die erwünschte Befriede Aussicht. Und auf rükantwortliche Eriunerung der Stände fügt der Resident bei, daß die die nach Ostern eintreffen und sodann die Pensionen werden bezahlt werden, in Erwartung jedoch, Eidgenossen, wie sie von dem Könige die Erfüllung der von ihm eingegangenen Verpflichtungen ern^^ ebenso ihrerseits dem Könige sich willfährig erweisen werden. — Die Triplik Mousliers blieb dagegen wurde in den Abschied genommen, was man gemeinsamer Ehre und Wohlfahrt wcgc» ^ erachtete, nämlich daß man bis auf erfolgende Satisfaction keinem Begehren Frankreichs entsprecht ^ standhaft zusammenhalten und dann auf die nächste Zusammenkunft die erforderliche Vollmacht 6'^ drüklichen Entschließungen mitbringen wolle. Wenn jedoch, wie im Abschied vom leztvcrwichcncn ^ vcrdeutet wurde, der König etwa wohlverdiente alte Familien in unfern Orten mit einer Compagnie in der Garde oder in einem Regiment gratificircn wollte, mag solches von der bctrc ^ Obrigkeit, sofern es dem Herkommen gemäß geschieht, diesem Beschlüsse ohne Nachthcil wohl gc ^ werden. (Diese Stelle wurde aber nicht in die zürcher'sche Redaktion gcsczt.) e. Die Reisekol t ^ Hauptmanns Rudolph Simmler für Ucberbringung des eidgenössischen Schreibens nach Par>^ ^ flosscncn Januar sind bei künftiger Jahrrcchnung aus den Erbeinungsgeldern zu bezahlen. ^ März tk66. K75 deicht Hauptlente der königlichen Leibgarde ist Aufforderung zu Bcrichterstattuug zu erlassen, Kopü ^^vdlung sie hinsichtlich des Tractameuts, der Musterungen u. s. w. im Widerspruch mit der Hautu erfahren. «. In allen Orten und Zugewandten*) ist darauf zu halten, daß die Obersten- und Biiw jn französischen und andern fremden Kriegsdiensten nur cingeborncn und eingesessenen Httr^ Landlcutcn übertragen werden, k. Man findet für gut, in Bezug auf die den fremden s»,,^'"^ssadoren, Deputirten, Residenten und Agenten zu erweisenden Ehren jcwcilcn zu Anfang sich bei?' ' "ach bekannten Beispielen sich zu richten, an die gebührende Gegencivilität zu erinnern, »od u Berlezung der herkömmlichen Uebung es auf gleiche Weise zu erwidern, in Unterschriften Ten ^'"Listen ">u anständiger Harmonie willen sich freundlich und nachgiebig zu vergleichen. K. ^uis ^^iten wird zur Erwägung zu empfehlen sein, daß in Frankreich die goldenen und silbernen d"" hcrabgcsezt worden sind. I,. Es ist heimzubringen, was Solothurn hinsichtlich des Bc- ^is , ^ Nesse in Frankfurt des Contagiums halber erinnert hat. t. Da dem Vernehmen nach die 6»e 'övchzeit zu Innsbruck statthaben soll und in Frage kam, ob und wie und von welchen Orten '^""ng dahin gesandt werden solle, wird jedes Ort seine Meinung darüber an Zürich berichten.**) schaft ^'Her Weise, sofern nämlich Frankreich die Satisfaction nicht leisten würde, müßte eine Gesandter ^ris abgehen. Es frägt sich also, ob nicht solche Gesandtschaften von den Orten nach der ^ nung geschehen sollen. I. (S. u. Rhcinthal). «». Das gemachte Project wegen der Freicom- »»d ^ °en wird auch Bünden und Wallis mitgetheilt und denselben bedeutet, wenn sie nicht zustimme», nran ihrer geworbenen Mannschaft den Durchpaß verweigern. (Fehlt im Zürcher Exemplars >>. und Solothurn lassen ihren Antrag fallen, daß durch ein Schreiben an Colbert e.n auf d.c ftz ^°"en bezüglicher Revers verlangt werden solle. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. «' Der Gesandtschaft von Mühlhausen wird der Beisiz in der allgemeinen Session diesmal verweigert . ^ Zukunft auch nur insofern gestattet, als auch Rottweil eingeladen wird. ... Dem Erzb'schof L.t °" Nahland wird zur Erlangung des Cardinalatö und dem Nuntius Borromäns zum Gubernat vo ^ gratulirt. «. (Die mit Savohcn verbündeten Orte.) Der Herzog von Savohcn w.rd zu besserer , °ilstrekung des Bündnisses und der obrigkeitlichen sowohl als Particularangelcgenhcitcn um Abordnung Gesandten in die Eidgenossenschaft ersucht. . . (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Auf A« ^afen Casati, wie der Gubernator von Mahland sich für die in Spanien befindliche ndgenösuW , ""schaft verwendet habe, wird dem Grafen unter Verdankung bemerkt, daß er auch d.e Cnvell. ch hätte rcpräsentiren sollen, derselben aber jezt nicht gedacht worden se.. «. Dem Grafen M " Nahland, wegen Ermordung des Grafen Cicogna verbannt, wird ein Jntcrcessionöschrci' ^, wandte irrthümlich in diesen Sch..i>.„ ... ...!<«.» «<> ^ '«» „>-!> «'-«,» «». I» zu«-!»«»»," «<» d-« d-m ... im „M. >.il.-»ch°> Sch-»n """"" ' ischen Stand nicht würdig se »thurner AbschiedScxemplar.) . lachen Stand nicht würdig sei, wurde aber belehrt, daß bereits im Januar dießfalls Rcmcdur geschehen sei. (Zusaz im «olo" K76 März 1666. Königin von Spanien zur Aufhebung des Strafurthcils bewilligt, t. Anregung, sofern das Beilager nicht in Innsbruck statthabe, eine Dcputatschaft nach Mayland abzuordnen. « Wallis gemahnt, über die bekannten Anstöße, laut Abschied von Solothurn, sich vernehmen zu lassen. ^ V katholischen Orte.) Ob künstig auch Wallis zu den Verhandlungen nach Baden eingeladen soll, wird bei der anzuordnenden Konferenz der V Orte in Luccrn besprochen werden, ^ Paration der eidgenössischen und schwäbischen Kapuzinerprovinzen erzwungen werden müßte und st gelcgcnheiten und Verfolgungen zu besorgen wären, wird angemessen erachtet, daß der Gcneralvicar substituire, so daß beide in gegenseitigem Einverständnisse wcchselsweisc die beiden Pro Visitiren, — was man dem Nuntius zu belieben suchen soll, x.» (S. u. Baden). Obwohl O ^ ^ Job. Anton Wirz von Rudcnz über seine Verrichtungen wegen des Salzgcschäftö und des Past^ den Adlerberg, gemäß Auftrag vom Jahr 1663, ausführlich berichtete, konnte gleichwohl wegen ^ Einfallcnheiten, die in ovontuin zu Protokoll genommen wurden, nichts „Sattes" in der Sache gel werden, vielmehr wurde sie auf einen auf den 26. dicß zu haltenden Tag nach Brunnen gestjl. ii. aus dem Zürcher-, aus dem Nidwalducr Exemplar. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastöanqelegenheiten: Rheinthal. I. Art. 261. Zoll- u. Verkehrssacheu. Baden. A.. Art. 118. Rechts- und Gerichtssachc». 444 Conferenz der evangelischen Orte und Zugewandten anläßlich der allgemeinen Tagsazu"st Baden. 15». März (9. alt. Kal). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 1S8, kol. 2S7. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Joh. Kaspar Hirzel, Statthalter. Samuel Frisching, Venncr; General Sigmund von Erlach, des Raths. Glarus. Statthalter. Basel. Joh. Jakob Burkhard, Bauherr; Joh. Rudolph Burkhard, Stadtschrcib". Hausen. Leonhard Meyer und Johann Mäder, beide Bürgermeister. Appenzell A.-R.^hs< Schmid, Landammann. Stadt St. Gallen. Joh. Joachim Haltmchcr, Bürgermeister, Hausen. Hans Kaspar Dollfuß, Bürgermeister. Biel. Niklauö Wyttcnbach, Bürgermeister) Scholl, Stadtschreibcr. K b-u»^ «. Cäsar Reh, Pfarrer der evangelischen Kirchen des Landes Gcx, stellt das Gesuch, d" ' der von dem Könige gestatteten zwei Kirchen zu Fcrnex und Scrgh durch Beiträge zu erwog > erlangt 126(1 Thaler, die nach Maßgabe der leztes Jahr festgesczten Scala unter die Orte vcrt) ^ ^ Zugleich wird der Inhalt eines an den König von Frankreich zu richtenden Acr^ wägung gezogen, wie nämlich die Einwohner von Gez von 1536—1564 unter der Verwaltung 1564—1589 unter der Herrschaft Savohenö und von da an auch unter Frankreich freie Rcltg'^ ^ ^ genossen haben, bis 1663 ihnen drciundzwanzig Kirchengebäude zerstört, die NeligionSübung März 1666. 677 beschränkt wurde u. s. w. I». Dem Stande Zürich wird überlassen, in Bezug auf die Dimisfion ^ Johann Duraus das Angemessene zu beschließen, um so mehr, da sich vielleicht anderwärts mehr Ge- desselben Anträge einzugehen, e. Auf die von Statthalter Hirzcl gemäß Confcrenz- Busses ^ Brugg dem Herrn von Ommeren gemachten Eröffnungen bezüglich der gewünschten 3000 ""d die darauf erfolgte Antwort (datirt Haag den 14./24. Febr.) wird beschlossen, bei Ankunft "^^Mschcu Gesanvtcn zu einer Konferenz in Aarau zusammenzutreten, unterdessen jene Antwort ton mitzutheilen, damit sie daraufhin ihre Gesandten iustruircn können. Die Gesandten lvch daß auf der dem Markgrafen von Baden und Höchberg gehörigen Zollstätte von Weisest lausig ^ K^uzcr fordern wolle und auf Gegenvorstellung einer bascl'schen Gesandtschaft nur für das feuert, L, (Zürich und Glarus.) Aus Mangel an Jnstruetion des Gesandten von Glarus wird der oberhalb Straßburg bis dahin für eine Schiffslast von 6(10 bis 800 Centncr nicht über 3 Gulden besolden seien, jezt aber Baden-Durlach vermöge kaiserlicher Deklaration des alten Privilegiums vom 3 Kreuzer fordern wolle und auf Gegenvorstellung einer bascl'schen Gesandtschaft nur für das Aufschub zugestanden habe, was nun auch den evangelischen Orten zu bedenken empfohlen ^ In den Abschied, v. Zwei armen vertriebenen Glaubensgenossen aus Privaö werden 13 LouiS Aschen den Hagern und Buchsern obwaltende Anstand verschoben. 4:5«. Conferenz der III alten Orte. Brunnen. Xiiii», 2». Marz. Landcsarchi» Nidwaldcn. H . ^^ndte: N r i. Joh. Franz Schmid, Landammann; Karl Emanuel Beßler, Panncrherr. Schwyz. isia ^^dberg, Landammann; Michael Schorns, alt-Landammann; Joh. Franz Rcding, Statthalter; Betschart, Landesfähnrich. U ntcrwa lden. Wolfgang Wirz, Landammann von Obwalden; Joh. '"^egar" vorzugsweise der Salzhandlung wegen zusammengetreten, vernahm die Conferenz aus einem ein- ^chlciben, daß Zug sich nicht dabei betheiligen wolle, Obervogt Johann Anton Wirz dagegen ^'"untere und Lucern ebenfalls sich günstig erkläre. Daher wird Luecrn ersucht, einer eidgcnössi- ^ ' ^terrcdung Raum zu geben, und Obcrvogt Wirz um Fortsezung seiner Bemühungen gebeten. I». him" ^psierswyl). v. Hinsichtlich der Zumuthungen des französischen Gesandten Mouslicr, die Frei- . ^gniecn betreffend, wird beschlossen, an der in Baden gefaßten Entschließung festzuhalten. «I. u. v. Bellcnz :c.). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaft«- und SchirmortSangelegenheite» - ^ ,1. u. «. Art. 446 u. 447. "tsloyl. I». Art. 49. «78 Mai 1666. 4»» Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rwiera regierenden Ul Orte. Brunnen. IKK«, 21. Mai. La»deSarch>» Nidwaldc». Gesandte: Uri. (Joh.) Franz Schmid, Landammann;Karl Emanucl Bcßler, Panncrherr. Franz Reding, Landammann; Martin Bclmont und Kaspar Abhbcrg, beide alt-Landammann; 2^^ Ghger, Sckclmeister. Nidwaldcn. Joh. Franz Stultz, Landammann; Bartholoma Odcrmatt, alt ammann; Joh. Jakob Stultz, Landschreiber. DaS Verhandelte findet sich im Abschnitte HcrrschaftSans>elcqcnheiten: Belle«; -c. Art. 44«—44 «b. 44«> Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1«««, 28. und 2». Mai. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I.V, kol. l«o. Gesandte: Lucern. Alphons Sonnenberg, Schultheiß; Christoph Pfhffer, Pannerherr; Sonnenbcrg, Venner; Christoph Kloos, des Raths. U r i. (Joh.) Franz Schmid, Landammann; Kall ' Bcßler, alt-Landammann und Pannerherr. Schwhz (Joh.) Franz Reding, Landammann ; KasM Landeshauptmann. Unterwal den. Joh. Peter Jmfeld, Landammann, und Wolfgailg Landammann, von Obwalden; Joh. Franz Stultz, Landammann, und I. Ludwig Lussi, alt -Landaw von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Jakob Andcrmatt, alt-Ammann. ^ «. Nach dem eidgenössischen Gruße wurde, als Hauptveranlaßung zur Conferenz, das Obersten Beroldingen, Gesandten zu Madrid, vorgenommen. Da sich daraus ergab, daß alle ^ Jahre hindurch fortgesezten Bemühungen BeroldingenS ebenso wie die von den Orten Sollicitationcn fruchtlos geblieben seien, wurde beschlossen, sofern nicht unverweilt Satissactio" bei Hofe die Entlassung der Regimenter und Bezahlung der Rükstäude zu verlangen und dicß dc" chese di Caracena und dem Gubernator von Mahland zuzuschreiben, sowie dem Grafen Casati dnr Ausschuß zu insinuiren, mit dem Bemerken, daß der Gesandte Oberst Beroldingen im Herbst »a ^ zurükkehre und bis dahin die Erledigung der ihm gegebenen Aufträge erwartet werde, widrigensa ^ ^ Mißstimmung in den verbündeten Orten und zwar um so mehr vorauszusehen sei, da so ^sel bei dem Dienste betheiligt haben, in Schaden und Armuth gerathen seien. Beroldingen w«r , Verdankung seiner bisherigen Bemühungen, aufgemuntert, sein Bestes zu thun und besonders alt ^ zu arbeiten, daß die beiden Regimenter gleich gehalten werden, indem sonst allerdings der Unis a^ ^ sein Regiment den ganzen Sold empfangen habe, dem Klooö'schen dagegen ein ganzer Monat n Mai 1666. 679 Mißtrauen erregen könnte. Da Beroldingen durch Frankreich zurükzureisen gedenkt, will N st ^ Seinigen bei Moussier um französische Pässe bewerben. I». Da auch die bis ^ ^ b'erzehn Tage nach Ostern versprochenen französischen Pensionen nicht eingetroffen sind, wird ^ ^ Mahnung an den französischen Gesandten gerichtet; dagegen soll man sich bei der badi- Zumuthungeu desselben nicht einlassen, bevor die Pension bezahlt ist, sich bleibt ^ Sendung einer Abordnung an den König verständigen, e. Hinsichtlich der Frcicompagniccn ^ ^ Jahrrcchnung gefaßten Beschlüsse; hingegen dürfte in Frage gestellt werden, ob ^tkn ^buppa aus Bünden, der in Basel daö Bürgerrecht erlangte und sich zu Schwächung der n^^^"bationen in die Frcicompagnieen einließ, als Bürger von Basel den in Baden gescztcn Ord- !chi>st ^ unterziehen müsse, und zugleich, wie man der für die Freicompagniccn geworbenen Mann- bzt>,^"^^chpciß versperren wolle. «I. Es wird ferner zu erörtern sein, ob nicht in Bezug auf den lezten Bestimmung, daß die Obersten- und Hauptmannöstcllcn den Bürgern und freien Landaben ^ ^ Zugewandten zu übertragen seien, den XIII Orten zu Nachtheil und Präjudiz gereiche, ob bei» Q Zugewandten Orten der Beisiz ohne Beschränkung zu gestatten sei. Besonders aber sollte, nachtust ^"bter Hirzcl bei dem Borbcrathungöausschussc jenes badischen Beschlusses die Feder geführt hat, Gesandter oder Mitglied eines Ausschusses, sondern der Landschrcibcr die Conccptc verfassen zu ^ ^ ganzen Session verlesen. Ucbcrhaupt soll der Landschrcibcr allein das Protokoll führen und Tstgg ^Zehufc allen Sizungen beiwohnen, ohne daran durch andere Aufträge verhindert zu werden, bei ^^"bichcn Geschäfte mögen während dieser Zeit durch den Landvogl und Untervogt besorgt Werst^ ^ dstscm Anlaß kam auch zur Sprache, wie seit einiger Zeit hinsichtlich des Beisizcs bei den Tag- ^ Seiten der zugewandten Orte Mißbrauch aufgekommen sei, da selbe zu häufig und oft un- Tagen erscheinen, während sie früher nur bei „ehchaftcn Ursachen" eingeladen und zugc- Abhülfe geschaffen werden, v. (S. u. Baden), f. Bei näherer Erwägung ^Zkfundcn, daß, wenn auch zu den Festlichkeiten des BcilagerS nach Innsbruck eine Deputation im kau ^ Eidgenossenschaft abgeordnet worden wäre, cS doch genügend sei, nach Mahland im Namen bie g Orte zwei Gesandte aus den zwei katholischen Borortcn abgehen zu lassen. ES ist hicfür von Frciburg, Appenzell und Abt von St. Gallen einzuholen, denen auch wegen der üblich v ^"Gelegenheit Kenntniß zu geben ist. (S. u. Baden). I». (S. u. Frciämter). l. Hin- ^bicirc ^ Abteö von St. Gallen, ob daö alte obcrrhcinthalische Mandat unverändert zu einige Bedenklichkeiten, das Wort Ncugläubige beizubehalten; man wünscht in- bchen ^ ^^"^)men, seit wann jenes Mandat nicht mehr verlesen worden sei. Vielleicht wäre es am ^ Publikation zuzuwarten, bis wieder ein katholischer Landvogt im Rhcinthal ist. It. Car- bey ^ verdankt die erhaltene Gratulation; ebenso der Patriarch Borromäus. I. Die auf das Schrci- ^seit ^ 1665 eingegangene Antwort des Marchese di Caraccna ist mit einer Empfehlung der ^ ^"bcresscn zu erwidern, »i. Dem Sohne des gewesenen Großwcibcls im Mainthal, Giovanni ^>ih hg.' '"^u in der österreichischen Stadt „Räz" (Grätz?) seines Herkommens wegen nicht als chr- sollte, wird ein Attest bewilligt, daß dieses Amt hicrseitö nicht für unehrlich gehalten werde. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgenheitcn: « Art. 14t. Schuld- u. ForderungSsachen, Arreste, üt- Art. 68. Judicatur- u. Compcteuzanst. I». Art. 221. Localeö. Juni 1666. 44t Konferenz von Zürich und Schmilz. Pfäffikou. I«. Juni. Staatsarchiv Zürich. Zlllg. Absch. Bd. I5S, kol. 28I>. Gesandte: Zürich. Hans Konrad Grcbel, Statthalter; Joh. Kaspar Hirzcl, Statthalter; Ulrich Ulrich, alt-Landvogt von LauiS; Sigmund Spöndli, Zunftmeister, alt-Landvogt von Wädciu . Georg Heß, Secvogt und dcö Raths. Schwh z. (Joh.) Franz Rcding von Bibcrcgg, Landamman» > ^ Bclmonr, Obcrstwachtmcister; Kaspar Abyberg, Landeshauptmann; Franz Bctschart, Statthalter, Ghgcr, Landcssekclmeister. ^ tt. Nach vorgängigcr Begrüßung fand mail sich in der Jnftrnetion beidseitig auf die Grund a, Fischcrordnung von 1512 angewiesen und fügte dann die nähere Bestimmung hinzu, daß die von Schwhz, wenn sie derselben zuwider handeln, durch den von der Stadt Zürich ernannten ^ ^ ^ wie von Alters her, vorbeschieden und gestraft, sofern sie aber nicht erscheinen, von dem jewciligrn Vogt auf Begehren des Secvogts zum Gehorsam gebracht werden sollen. I». In Betreff der O lichkeit über den See blieb Zürich bei der Behauptung seines von kaiserlicher Schenkung viclhundertjährigen Rechts, Schwhz bei dem von Graf Gottfried von Habsburg erhaltenen Ka" ^ um die Herrschaft über die March und die Höfe zu Wasser und Land. Es wurde also nichts ^ «. Auf die Beschwerde Zürichs, daß über die zürcherischen Angehörigen lehenswcise oder cigcu . zuständigen Nieter zu Grhnau, Benkcn und andern Orten schwhzcrischcr Jurisdiction, von den ^ zu Schwhz durch Vergleiche, Verkauf, Strafen u. f. w. verfügt worden sei, Zürich daher pa' ihren Rechten zu schüzcn sich verpflichtet halte, wird gefunden, daß, da Landvogt Ehrler, der ^ maligcr Sckelmeistcr die Bußen bezogen hat, nicht anwesend sei und der Wasserstand keinen Auge»! laude, zu anderer Zeit darüber eingetreten und alsdann ein Eztract der Lchengütcr beigebracht soll. «I» Entgegen den von Wädenswhl und Richtcrswhl erhobenen Klagen über Nichtbeachtung ^ ^ Bezug auf die Wintcrfuhr aufgestellten Bestimmung, wurden, nachdem sie und die von Lachen ^ den Höfen verhört worden, die Verträge von I6t4 und 16^16 bestätigt und im Fernern festgcsrZt' Fuhre halben von Einsiedel« nach Richtcrswhl und Wädenswhl und von dort nach Einsiedel» und beiderseits Untcrthancn gleich gehalten werden sollen, v. In Betreff des Churer Boten erklärt daß von der dortigen Regierung demselben hinreichende Briefe und Siegel ertheilt worden wie», „ sich die in der March darüber beschweren, und daß er hicmit dieselben nicht über den Inhalt hinaus ez^ ^ möge. f. Das Schreiben an Gams wegen des von Hauptmann Rudolph Lavater, Landvogt projcctirten Wuhrs bei Gams wird von Schwhz gebilligt, xx. In Bezug auf die von den hobenen Beschwerden, den Steinbruch betreffend, wird man sich aus bestehenden Briefen und ^ näher erkundigen. Juli 1666. 44S Gemeineidgenössische Jahreechmmgs-Tagsaznng. Baden. Juli. Staatsarchiv Luc-r». All,,. Absch. Bd. I.V, k°1. 103. — Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. >ss, kol. SS». ^ü^i ch. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Joh. Konrad Grebel. Statthalter. Bern, ierg ^ ^^'iching, Vcnncr; General Sigmund von Erlach, dcö Raths. Lucern. AlphonS von Sonnen- ^'^^"^i)eiß; Landvogt Eustachius vou Sonncnbcrg, Vcuncr, Kornherr und des Innern Raths. 8rc>n Schmid, Landammann; Landvogt Sebastian Muheini, des Raths. S ch w h z. Johann Bibcrcgg, Landammanu; Anton Strübi, des Raths. Unterwalden. Wolfgang de» ^ ^"^"mann, und Wolfgang Müller, des Raths, von Obwaldcu; Joh. Franz Stultz, Landammann Zug. Peter Trinklcr und Jakob Andermatt, beide alt-Ammann. Glarus. Kaspar ^bersi ' ^^^^'umann; Joh. Balthasar Müller, alt-Landammann. Basel. Johann Jakob Burkhard, strg» ^'ustmcistcr; Joh. Ludwig Krug; Joh. Heinrich ZäSli, Statthalter, alle des Raths. Frei bürg. Gottrau, Schultheiß; Franz Peter Odct, Sckclnieister. Solothurn. Christoph Bhß, ich Petcrmailn Suri, Sckelmcistcr. SchaffHausen. Leonhard Mcher, Bürgermeister; Georg Appenzell. Konrad Fäßler, Landammann von Jnncr-Rhodcn; Pclagiuö Schlüpfer, Außcr-Rhodcn. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, Landcshofmeistcr. Stadt ^alle». Joh. Joachim Haltmchcr, Bürgermeister; Daniel Rütiner, Zcugherr, des Raths. ^Zte ' ^Zrüßung und Beschluß, daß man, da die erwartete Münzherabsczung in Frankreich nicht cr- stilch' Wünzwcscn ebenfalls vorläufig keine Acnderung troffen, jedoch die Sorten nicht höher steigen ^>ll>s/^^' ^ Anmeldung der Abgeordneten des Abts und der Stadt St. Gallen, daß sie, aus ^Zc/ ^ ^ französischen Angelegenheiten gemachten Abschiede, mit Instruction ebenfalls Beisiz wünschen, auch den eidgenössischen Gruß, wenn sie dazu berufen worden erstattet hätten, wurde ihnen zwar der Beisiz gestattet, aber zugleich beschlossen, daß wie bis ^llc» ^ zugewandten Orte bei den Jahrrcchnungcn nur auf erhaltene besondere Einladung erscheinen Die österreichischen Abgeordneten, Joh. Dietrich von Schönau, Waldvogt und Schultheiß zu ^>tt ^Georg Wilhelm von Gollcu, tragen nach Abgabe ihrer Creditive vor, wie durch den Hin- ^^erzogs Sigmund Franz die ober- und untcrösterrcichischen Lande an den Kaiser Leopold ge- scj dieser die Erbcinigung fortzusczen und allenfalls nach Bedürfniß zu ergänzen bereitwillig ^ 's Gulden ErbcinungSgcldcr in .65 Goldstükcn zu ZV Ducatcn übermittle. In Erwiderung »bex Zeugen die eidgenössischen Stände ebenfalls ihre Geneigtheit, die Erbcinung zu halten, erinnern daß Zürich zu TaufcrS und GrcniS, Basel, Solothurn und Schaffhauscn auf dem Rheine, y,it äegcn Brcgcnz und den Brcgcnzer Wald hin, die Grafschaft Baden bei Waldshut Zollanstände ^öcn, welche sie gemäß der Erbcinung und laut Bertrag von l65ä beizulegen wünschen, zivej ^ ^"ung dieses Wunsches erwidern die österreichischen Abgeordneten, daß ihrerseits besonders auf »Zet^ Werth gelegt werde, nämlich auf genauere Präcisirung dcö in der Erbcinung mit den Worten ^ Aufsehen" festgestellten gegenseitigen Schuzcö des Bestzstandcö, und sodann, daß kein späteres 86 682 Juli 1666. Bündniß die früher geschlossene Erbeinuug betränke; wenn hierüber genauere Bestimmungen zu ^ den Eidgenossen belieben würde, so könnte man auch für die Zollanständc leicht Abhilfe finden, sprünglich vorgeschriebene, alle zehn Jahre wiederkehrende Erneuerung dcö Erbcinungövertrags ' ebenfalls beiden Theilcn erwünscht sein. Da jedoch die Gesandten über solche Antrage nicht ^ waren, wurden diese in den Abschied genommen und dabei nur noch erinnert, daß der Graf von ^ Hause Lcuggcrn die ihm in der Kricgsnoth gemachten Vorschüsse nicht zurükzahle und zum Nacht,' ^ Zurzachcr Marktes jenseits des Rheins mit kaiserlichem Privilegium einen Pfcrdemarkt kiugerich^..^ Der burgundischc Agent Bourreh übergibt im Auftrag des Parlaments zu Dole für die Burgund das RccognitionSgcld. e. Der französische Resident Mouslicr läßt durch seinen eine Antwort auf sein im März eingegebenes Memorial verlangen, erhält aber durch den danul ^ ^ tragtcn Laudvogt und Untervogt zu Baden die mündliche Antwort, daß cö bei der im März >u ^ auf die Freicompagnicen gegebenen Erklärung sein Verbleiben habe; wenn er aber etwas anders ^ bringen habe, so sei man bereit, ihn anzuhören. Nun rügte er, daß man die kaiserlichen Gesaut ^ ihm angehört und daß man bei Eröffnung der Session von dem Inhalte der Hauptgeschäfte handelt habe, verlangte daher mit einem Ausschusse sich zu besprechen. Und als man darüber ei>»^ ^ verzögerte, sandte er zur Beleuchtung der von den Obersten und Hauptlcuten dcö Gardcregiwe» ^ gegebenen Beschwcrdeschrift ein Memorial vom 9. Juli ein, in welchem versichert wurde, daß b" nur vertragsmäßig handle, wenn er Vollzähligkeit der Compagnicen verlange, den Sold nicht ^ Mannschaft zurükhalte und minderjährige und fremde Soldaten aus den Compagnieen wegwcise» Bezahlung der Pensionen wünsche er übrigens mit einem Ausschüsse zu verhandeln. Hierauf wurde Juli dem Residenten erwidert, mau hoffe, die Garde werde sich so verhalten, daß kein ^'U»d ' ' werde, die capitulationsgcmäßcn Verpflichtungen nicht zu erfüllen; mau sei auch erbictig, für Pen ^ öffnungcn des Königs eine besondere Sizung zu veranstalten. Unter m llt. Juli legte dann e ^ ^ Resident ein Memorial ein, in welchem er Beschwerde führt, daß die verbündeten Orte nicht ' ^ ^ Werbung von Freicompagnicen in ihren Gebieten untersagt, sondern auch die Verweigerung des ^ aus die III Bünde und Wallis crstrekt haben, zugleich aber auch verheißt, daß bis Martini sdcr ' des Jahres die zur Satisfaction erforderlichen Gelder anlangen und unterdessen die Pensionen sammt den im Rodel und freien Stand enthaltenen Summen Eines Jahres werden entrichtet ^ Diesem folgte eine eidgenössische Replik vom l6. Juli - Man sei sich keiner Vcrlczung der wüßt und müsse auch jeden daherigen Vorwurf zurükweiscn; man habe sich auch nicht versehen- der Kronen als der Zollfreiheiten halben so lange hingehalten und abermals auf ci»c ^ ^ jährige Zahlung verwiesen zu werden; doch wolle man sich einstweilen mit lezterer zufrieden ge e ^ Zuversicht, daß die verheißenen Gelder bis Martini erfolgen. Der Resident erwiderte, daß wen' ^ die Stande die Verifikation der Ansprachen befördern, vor Ausgang des Jahres die Bcrcinignnö ^ werde zu Stande gebracht werden können. Indem endlich Zürich beauftragt wurde, sofern bis keine Hoffnung zu vollkommener Liquidation sich ergebe, wieder die Gesandtschaften nach Bade» " rufen, wurde beschlossen, bei dem Verbot der Freicompaguiecn zu beharren, allenfalls verdienten lcutcn die Werbung einzelner Soldaten zur Ergänzung ihrer Mannschaft zu gestatten, und in Bc , zugewandten Orte den Beschluß vom März dahin abzuändern, daß wenn Regimenter oder Comp" Juli l666. L83 ^ lli ^ solchen von Bünden und Wallis beisammenstehen, die Befehlshaber der Xlllörtischen »n.dd denjenigen der Zugewandten gleichen Ranges, abgesehen von der Anciennität, vorangehen führen; daß de» Obersten und Hauptlcutcn der Zugewandten aber nur dann das Com- wenn der Befehlshaber der beigeordneten Xlllörtischen Truppen mindern Ranges sei; btt «5 ^^l'sten und Hauptleuten der Garde mitzuthcilcn, denselben übcrdicß genaue Beobachtung . üulation, aber auch Abweisung aller eapitulationöwidrigcn Neuerungen, besonders auch des den ^geforderten Eingangszolls für Wein u. s. w. zu empfehlen und daß sie über eintretende Ver- und des Herkommens nach Hause berichten. Endlich wurde der die Frcicompagniccn bc- nochmals ratifieirt und verordnet, daß die, welche demselben zuwider gehandelt haben, ^ Landes verwiesen, ferner, daß die nicht ansäßigcn neuen Bürger für Ucbcrnahme des Com- ""lähig erachtet, von Basel über den Hauptmann Stuppa, von Frcibnrg über den Hauptmann Beschlüsse zuwiderlaufendes Verhalten nähere Nachrichten an Zürich eingesandt, auch Vom ^ Präeminenz im Commando betreffende Beschluß mitgcthcilt weiden solle, k. Gegen öeires/""'^ irischen Landcshofmcistcr Fidel von Thurn angemeldeten Beschwerde, ">»r / ^ Herrschaft Elgg versicherte Geldschuld, protestirt Zürich, weil darüber zu urthcilen ^»ren Tribunal, keiner Syndieatur der Stände zukomme. Die evangelischen Stände cr- °ie U Ansicht Zürichs und treten mit diesem aus der Session, worauf der Landcshofmcistcr S. ^ Allheit fath^>ljschc,l Stände bringt, welche allseitig zu gütlicher Verständigung rathcn. bti» « schreiben von Frankfurt eingegangene Versicherung, daß dort die Contagion abnehme, wird !». > Zugestellt, um sich derselben gegen das tiibunnlo lloll-r saintn von Mahland zu bedienen, ^cß ^ ^ ^ verordnet, keinen „ungcnäßtcn und ungeschorenen Nördlingcr" verkaufen zu lassen, weil lT ^ " ücnieincil Bauersmann nachthcilig sei. l i. (S. u. Baden), s H». (S. u. Frciämter). x " Frc ^ Vogtcien überh.). «K. (S. u. Thurgau). I»N—z»z» (S. » ^.^^ttücr). (S. u. Sargans). n. u. (S. u. Rhcinthal). (S. u. Thurgau). * (S. u. Baden). HVH». (S. u. Abtei St. Gallen). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. Vorort soll jewcilcn am Abend vorher die Tractanden des folgenden Tages anzeigen. Zürich ex nkrnM) und ohne vorhergehende Anzeige vorgebracht würden, sollen verirr Weil im abgelanfencil März durch das Projcctircn der Herren Ausschüsse wegen l>^i ^^üativc in fremden Kriegsdiensten etwas übersehen wurde, so soll sürdcrhin das Projcctircn mög- werde», der Landschreibcr zu Baden aber beständig bei dem Protokoll verbleiben und die !>ubc wichtigsten Sachen so viel möglich anfsezcn und ablesen. Andere außerhalb der RathS- ^llf," ^ Commissioncn sind dem Landvogt und Untcrvogt anbefohlen. Da der Abt von St. derla ' für seine Abgeordneten aus Tagsaznngcn nur bei Verhandlungen, die ihn angehen, ^»er ^ Behandlung des MünzwcscnS, ErbcinungSgcld, Bündnisse mit Frankreich und Spanien, so Teftlezung sxj„cs Beitrags bei KriegSlänfcn und bei dergleichen allgemeinen Dingen mehr, sich dioßfallö auf einer Confcrenz zu Luccrn rcsolvircn und den Abt davon bcnach- 684 Juli 1666. richtigen. »»»». (Die mit Spanien verbündeten Orte). Oberst Beroldingen wird bevollmächtig!^' ms22g, unnatu zu verkaufen und den Erlös für Vergangenes zu verwenden, wo möglich zur ' zweier Pensionen. Complimentschrciben vom Gubernator von Mahlaud und Grafen Casati werden ge ^ erwidert. I»I»I». (Die mit Wallis verbündeten Orte). Die Beantwortung eines von LandeShauPt'"^ und Rath der Republik Wallis vom 29. Mai und eines andern von Bischof und Capitcl zu Sitten 4. Juli datirten Schreibens wird auf eine Confcrenz nach Lucern verschoben, ree—eve. (S- u- ^ gau). rrr. Damit der unerörtcrt gebliebene Streit zwischen der Stift St. Leodegar zu Luecrn und ' Pfarrei Ottenbach wegen des vom Prädicantcn auf den Stiftszchntcn daselbst vor sechs Iah«» " . benen und in Zürich anhängig gemachten Angriffs erledigt werden könne, wird Brcmgarten cinge^ die widersprochene Landmarche des Kcllcramtö, auf welcher die Zchntsache beruht, mit Zürich zu ber""^ ' erforderlichen Falls soll Bremgarten von Lucern assistirt werden. ßxKK'. Der französische Reiide»! ^ lier wird ersucht, der Stadt Rapperswhl die Pension verabfolgen zu lassen. I»I»I». Frciburg macht' theilung über die wegen der Herrschaft Schwarzenburg mit Bern obschwebcnden Streitigkeiten u»d ^ ^ daß die Mitstände in den darauf bezüglichen Schriften, die es ihnen abschriftlich zustellen wild, nächster Tagsazung sich umsehen und Rath und Hilfe erweisen. Iii. (S. u. Baden), vor, daß der Bischof von Constanz auf die Pfründen in der Eidgenossenschaft eine gewisse Pension ) wolle und dieses zu Frauenfeld mit 299 Gulden wirklich solle geschehen sein. Es wird daher an de» ^ das Ansuchen gestellt, solches zu unterlassen, indem sonst bei der Theilung der Pfründen zwsichc" beiden Religionen keine tüchtigen Subjekte für solche Pfründen zu finden wären. III. Das Bo.cu Landeshofmeisters von Thurn über die Actiou zu Elgg wird dem Abschied beigelegt. Es besagt- Ulrich Sulzer von Wintcrthur, Besizer der Herrschaft Elgg, habe schon von 1657 an verschiedene 6"' Geld der Stikt St. Gallen geschuldet; 1669 sei die Schuld aus 25,999 Gulden gesteigert »»d a> ^ Herrschaft Elgg, wozu Sulzer laut Zeugnis) der Stadt Wintcrthur berechtigt war, versichert, seien da>n ^ Bürgschaft abermals 6999 Gl. beigefügt, sei endlich im Jahr 1665 von dem unterdessen in'S Thurgan Schuldner das Pfand den Creditoren anhcimgeschlageu worden; nun habe die Stift St. Gallen be> ^ die Aushändigung der Herrschaft verlangt, Zürich aber sie verweigert und zwar angeblich, weil desordnuug einem Landsaßen den Verkauf seiner Herrschaft in todtc Hand verbiete, jene Gelder ^ die Herrschaft und derselben Verbesserung verwendet worden seien, die Creditoren ihre Ansprüche ^ ^ in gutem Vermögen stehenden Schuldner erheben sollen; unter diesen AbwcisungSgründcn sei der erste einer unbekannten, zweifelhaften Landesordnung entnommen; das Verfahren Zürich 0 l i«> Widerspruch mit der gegenüber den zürcherischen Creditoren selbst in den katholischen Orten Uebung; alle billigen Anerbieten des Abtes seien ausgeschlagen, endlich sei das Urtheil -3'"^ ,t„ von Kleinen und Großen Räthen bestätigt, somit alle Hoffnung auf Erfolg weiterer Unterband ^ der Srift abgeschnitten worden. «»»»»»..Landammann Fäßlcr klagt, daß er mit seiner Beschw^ die Verhinderung der in den Klöstern Wunncnstcin und Grimmenstein veranstalteten Baurcpa>atn dem Bororte kein Gehör gefunden habe, Außer-Rhoden in seiner Weigerung beharre u. s> w- ^ durch Schreiben der katholischen Orte Außer-Rhoden abzumahnen. »»»» aus dem Zürcher Exemplar. Juli 1666. 685 Man sehe auch im Abschnitte Herrschaft«- und SchirmortSangelcgenheiten: ' litt». Bogt, iibcrh, Art. 39. Verwaltung im Allgemeinen. ». Art. 61. Allgemeine Verwaltungssache», II «. „ 303. Leibeigenschaft und Fall. ze». »,» „ 364. Leibeigenschaft und Fall. tt I»I» „ 31. Beamte. ^ «?««?. ««. „ 255. Abzug. »!»I,I "lwiter. Art. 221. Justizsachen. „ 184. Wigoldinger Handel. „ 37V. Schissfahrt. „ 519. Kirchliches u, „ 660. Locales. Glaubenösachen. Gagen. N.I „ 324. Märchen. „ 680. Personelles. „ 62. Allgemeine Verwaltungösachen. »r Art. 23. Allgemeine Mrwaltungssgchen. «us. Art. 194. Märchen. «II Art. 89. Rechts- und Gerichtssachcn. I Art. 155. Leibeigenschaft und Fall. I» Art. 84. Judikatur- u. Competenzanstände. It „ 35. Rcchnungssachen. I 189. Märchen. I „ 156. Leibeigenschaft und Fall. „ 83. Judicatur- u. Competenzanstände. ,,, „ 18. Allgemeine Vcrwaltungssachen. »I» „ 174. Polizeiliches. I» „ 48. Obrigkeitliche Gefälle w. w. „ 175. Polizeiliches. « „ 214. Geleitsgelder. III ,, 101. Judicatur- u. Competeuzanstände. Art. 9. Beamte. Itlt Art. 125. Abzug. t. „ 10. Beamte. II 198. Gotteshäuser. » „ 214. Locales. ,»,,, „ 11. Beamte. V. „ 215. Locales. »„> 56. Gefälle zc. »V „ 216. Locales. «»« 57. Lehensachen. 1,1, „ 32. Allgemeine Verwaltungssachen. II» 207. Locales. II ,, 109. Leibeigenschaft und Fall. „ ,v Art. 7. 44» Conferenz der evangelischen Orte bei Anlaß der Tagsazung zu Baden. 1«««, 4. Juli. Staatsarchiv Zürich. Allst. Absch. Bd. 15S, kvl. SZ». ^ecsx»' evaitgclische Gemeinde Maricnkirch im Elsaß gibt zu bedenken, daß 61)0 bis 7l)t) evangelische ll»t i>er Eidgenossenschaft dort wohnen, aber nur ein französischer Prediger vorhanden sei, zur da» ^ eines deutschen Pfarrers die Kräfte fehlen. Indem General von Erlach und die Regierung ^tiv,^^ werden, darüber noch nähere Erkundigungen einzuziehen, vereinigt man sich auf Rati- i>ll ^ iu einer gemeinsamen jährlichen Beisteuer von All) Gulden; Schaffhausen möchte jedoch lieber Male einen Beitrag geben, und Glarus und Appenzell nehmen die Sache ull rokorenüum. Ha» ^^ug auf die von Appenzell A.-Rh. wegen Bauerwciteruugcn im Kloster Grimmenstein, in der Ida» ^ Hnschbcrg gelegen, abermals erhobenen Bedenken wurde Landammann Fäßler angefragt, waö Seits eigentlich beabsichtige; und nach erhaltenem Aufschlüsse, daß es nur auf etwelche ' erung und Erhöhung des Chorö abgesehen sei, wurde beschlossen, an Appenzell A.-Rh. dicß zu über- 686 Juli 1666. schreiben und dabei den Rath zu ertheilen, daß solche den Bertrag von 1597 nicht verlezendc ändcrung nicht verwehrt und somit dem Landammann Fäßlcr erspart werden möchte, beschwerend i> die gemeinsame Tagsazung zu wende», e. Zürich thcilt mit, wie einige Tage vor Beginn der der Barbier Jakob Bräcker und seine Frau Elsbcth Bürgin eine Klageschrift eingegeben habe, ^ wie er vor drei Jahren in dem Handel des Pfarrers Brann von Lichtcnstcig in'ö Elend , nebst des Vermögend zweier Söhnchen beraubt worden sei; zugleich erinnert er an die neue Unbill, ^ seines jüngst verstorbenen Schwiegervaters Hinterlassenschaft unter dem Borwandc Hinterhalten seine Frau selbst im Toggenburg sich stellen müsse, um dieselbe in Empfang zu nehmen, während !>" ^ mit Zulassung des Landvogts selbst und mit dem Zeugniß, nichts verfehlt zu haben, aus dem La" ^ wichen sei; daher denn die evangelischen Orte dringlichst angerufen werden, den verfolgten l§he^>^ den ihnen geraubten, in'S „Papstthum" gestoßenen Kindern und zu ihrem rechtmäßigen Erbe zu d"') ES wird von der Gesandtschaft beigefügt, daß die nach St. Gallen gesandten Abordnungen den burgischcn Beschwerden nicht nur nicht abzuhelfen vermochten, sondern seither nur noch schärfer, '' ic v' l) Evangelischen verfahren und jedes Mittel angewandt werde, namentlich den Bräcker und sc»'" ^ zum Abfall zu bringen. Als neue toggeuburgischc Beschwerden wurden namentlich bezeichnet! l) ^ die über den Braun schcn Handel, betreffend die Kindcrlehre und den vierten Grad in Ehesache"' ^ erlaufenen Kosten von drei weltlichen und vier geistlichen Herren auf die evangelischen Gemeinde»-^ zwar auf die vornehmste Gemeinde nur 3t) Gulden, auf die geringste 6 Gulden, verlegt der Landvogt die, welche diese Abtheilung gemacht hatten, gebüßt, jeden Weltliche» um 1t)t), std"»' ^ lichen um 25 Reichsthalcr, während doch die auf 12,0l)l) Gulden sich belaufenden Kosten des Taufste»'^" ^ und andere mehr auf ähnliche Weise auf die Gemeinden verlegt worden waren, ohne daß ,t Eintrag geschehen sei. 2) Bei der lczten Synode seien die drei weltlichen Bcisizcr von dein ausgeschlossen und dabei erkannt worden, daß solche auch in'S Künftige nicht mehr bcisizcn sollen, ^ doch früher bei Mannsgedenken aus jeder Gemeinde ein Weltlicher dem SynoduS beigewohnt u» ^ Pius die Zahl aus drei gesezt und erkannt habe, daß solches fürohin dergestalt gebraucht werde" ^ Es wurde hierauf gut erachtet, diese Klageschrift und Beschwerden auch dem katholischen Glarus, den Gesandten von Schwyz, dem ebeu anwesenden (Stifts-) Dekan und dem Landesholl' Fidel von Thurn mitzutheilen, um mit ihnen eine zu treffende Rcmcdur und die Absendung einer ^ lichen Gegenvorstellung zu besprechen, in der Meinung, daß wenn solches den erwünschten habe, von Zürich, allein um dieser toggeuburgischc» Sache willen, eine evangelische Consercnz »ach ausgeschrieben werden solle. «I. Im Hinblik auf den zwischen England und Holland fortdauernde" ^ ^ und das jüngsthin stattgehabte Sectreffen wird Zürich überlassen, im Namen der evangelischen beiden glaubenSvcrwaudtcu Mächte zum Frieden zu mahne». < . Der Gesandte von St. Gallen ^ wie zu abgewichener Pfingsten Josua Schlatter von Bischofözcll aus Ehrgeiz den Abfall gcthau habe, ' ^ seine Frau Barbara Gchuf sammt zwei Töchterchcn von 11 und 14 Jahren zu ihren zwei Stieftöelflc" ^ St. Gallen geflohen, der Knabe dagegen in das Schloß Bischofözcll genommen worden und dort ci>»!)" nachher dem Bruder des Josua mit der Klage entgegen gelaufen sei, er bleibe nicht mehr da, weil anders beten lehre, als seine Mutter ihn gelehrt habe; kurz nachher seien aber zwei bischöfliche ^ zu näherer Erkundigung über den Vorgang nach Bischofözcll gekommen, Obcrvogt von Bcroldinü"'' Ztlli WK6. ««7 a»a ^ ^"hr, welche den eben genannten Schlatter, des Josua Bruder, zu einer Buße von 300 Gulden besonderer Gnade diese Buße auf l00 LouiSthaler ermäßigt, des Schlattcrö Stief- ^ aber um 25 Pfund und die Schwägerin um 10 Pfund dafür gebüßt haben, weil sie der Anleitung gegeben haben, sich mit den Töchtern nach St, Gallen zu entfernen; nun sei vom ^ ^ ^ ""tcr'in Juli eine Citation nach St. Gallen gekommen, worin die Auslieferung der Schlutter ^ ^ werde, und habe die Obrigkeit darauf geantwortet, die Schlutter sei ohne ihr Vorwifsen nach ^ gekommen, habe ihren Schnz noch nicht verlangt, es werde ihr also einfach die Citation an- Stt'i > uun frage es sich aber, was bei wiederholter Rcclamation zu thun sei. ES wurde hierauf Tck? Kappeler'schen ähnlich und so möge sich St. Gallen nach dem Vorgänge 6>i,d benehmen oder auch zu größerer Sicherheit darauf hinwirken, daß die Schlatter mit ihren lsit Appenzell Unterkunft suche, Leztcreö, sagt der Abschied, sei auch wirklich geschehen, k. Zürich die ^ ^"itand mit dem Abte von St, Gallen, betreffend Ansprüche in Elgg, aus einander und zeigt, ^o» ^ LandcöhofmcisterS Fidel von Thurn, bei den XII Orten Klage gegen Zürich zu erheben, unzuläßig sei, weil der Abt nicht mit den XII Orten zusammen verbündet sei, sondern nur üsics/" ^ Schirmortcn, aber auch der unwidcrsprcchlichcu Oberhcrrlichkcit Zürichs und besonders dem entgegen stehe, daher denn von den evangelischen Orten erwartet werde, daß sie das ^wgei, des Abts bei den XII Orten ab und nach Zürich weisen werden. 444 Conferenz wegen rheinthalischen Angelegenheiten. Altstätten. i5. August. Landcsarchl» Appenzell J.-Sih. ' ^omcns der regierenden Orte: Landammann Kourad Fäßler zu Appenzell; St. gallischer Landcshofmeistcr. Von A p p e n z c l l A. - Rh.: Statthalter , ""d Landcsfahnrich Ulrich Zürcher. Ferner der r e g i c r c n d e L a n d v o gt, David » »ultc^ und der a b t - S t. g a l l i s ch c G e r i ch tö a m m a n n, Ulrich Düringer. Daneben waren ^ Anwesend Abgeordnete der Gemeinden Alt statten, Obcrricd, Bernana, Marbach und 'gach. ^ vorgenannten Gemeinden und Hofe hatten seit mehr als zweihundert Jahren die Scholl- z^^^^'kffahrl innegehabt und selbige jährlich lehenöweise gewissen Schiffleuten im Rheinthal gegen djx ^ Versicherung, wöchentlich nach Lindau fahre» zu wollen, anvertraut. Seit einem Jahre aber wollen i den Schollbergcrn solche Abfuhr aus ihrer Stadt nicht mehr gestatten, vielmehr dieselbe ^sii» ^ eigenen Schiffleutc bcsorgcil lassen oder aber von jedem Sak Getreide und jedem Salzfaß eine ' ^ Gebühr beziehen. Da alle Bemühlkugcn, die von Lindau von dieser beschwerlichen Neuerung >)^^"sten, bis jezt fruchtlos waren, so sah mau sich nunmehr zu folgenden Entschlüssen veranlaßt: ^hl ^Lindaucr Wochcnmarkt für'ö Künftige „quittircn" und weder Getreide, Salz, Eisen noch von daher beziehen ; Zuwiderhandlungen durch Rhcinthalcr werden mit 50 Thalcr zu obrigkeitlichen 6^ August 1666. Händen bestraft, was durch Mandat bekannt zu machen ist. 2) Will man auch die von Außeres aus der Heirschaft Sax, ^argans und Wcrdenberg zur Thcilnahmc an dieser Maßregel veranlaßt»' Bis die Lindauer sich eines bessern belehrt haben werden, will man den Markt zu Bregcnz besuche"' b" dem Ende ist mit Bregenz eine Verständigung zu treffen. 4) Um Umgehung dieses Verbotes Z" hindern, ist das Einbringen verbotener Waare auch Fremden untersagt. ' I.. Denen vom Bregenze^ welche an Jnncrrhoden geschrieben hatten, daß sie sammt andern Benachbarten den St. Laurenzens bei ihnen besuchen wollen, sintemal die Insertion des Viehs und der Rosse nur in einem be"-'"^ Dörfchen vorkomme, wird erwidert, daß man es bei den erlassenen Mandaten verbleiben lasse. daß kein fremdes Vieh noch Pferde in's Land sollen geführt werden. - Wegen Stellung der W-chc" die Durchreisenden ist man übereingekommen, zu Jedermanns Verhalt Mandate publicircn zu lasse"' " Bestellung der Wachen in den geringsten Kosten bleibt den vier Quartieren überlassen. 445. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vagteien regierenden XII Orte zu Lauis. i«. August. Staatsarchiv Zürich, lina.tb. «bsch. «d. 1»5. e°>. »so. . K-..t°..sarchi» Z.„. Gesandte- Zürich. Joh. Konrad Heidegger, Zunftmeister. B crn. Johannes Hölzer. Aurelian Zurgilgen. Uri. Joh. Pcregrin von Bcroldingcii. Schwhz. Joh. Rudolph Bclmont. waldc n. Joh. Georg Schält, Sekelmcistcr. Zug. Jakob Mchenberg. GlaruS. Balthasar 8""^ Schiffhcrr. Basel. Christoph Burkhard. Frei bürg. Franz Peter Vondcrwcid. Solothur" Heinrich Wallier. Schaffhauscn. Wilhelm Maurer. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten - Vier ennetb. Vogt, iiberh. «. Art. 189. Stellung der Geistlichen. «. Art. 53 Iustizsachcn Lauis u. Mendris. «. n.«. Art. 16. u. 17. L<""s' k. Art. 264. Verschiedenes. r Art. 234. Geistliche. > „ 34. Beamte. « aus dem Luger (Hemplar. 44« Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Nogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. nach dem Iv. August. Staatsarchiv Zürich. SuppltMtnibaiid. Gesandte: Dieselben wie Abschied 445. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftöangelegenbeitcn - ». Art. 162. Zollsachen. «. Art. 85. Rechts-und Gcrichtssache"' ^ „ 163. Zollsachen. Mainthal. » Art. 207. Landrecht zc. August 1666. l K8S 447 Conferenz der evangelischen Orte. Aarau. Ktti«, August (9 alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 15S, kot. soo. Gesandte: Züri ch. Joh. Konrad Grebcl, Statthalter; Joh. Jakob Haab, Sckclmeistcr. Bern. Tnsching, Venner; General Sigmund von Erlach, dcö Raths. GlaruS. (Entschuldigt.) ^ Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Joh. Ludwig Krug, des Raths. Schaffhausen. Mchcr, Bürgermeister; Alexander Hurter, Sekelmeistcr. A P p e n z e l l A.-R h. PelagiuS Landammann. Stadt St. Gallen. Tobias Schobinger, des Raths. Anzeige, daß die zwischen England und Holland im Gange befindliche FricdenSunter- GlaubcnSdrangsale der evangelischen Toggenburgcr die Konferenz veranlaßt haben. I». d«sGegenstand wird vorgelegt zunächst ein vom 2t. Juli 1666 datirtcs Schreiben Zttihke ^schwcrden zählt deren drei Arten auf, welche die Religion betreffen (daß die Evangelischen Inhalt dcö eidgenössischen Glaubensbekenntnisses üben dürfen, daß sie zu Cere- iklhst ^^^'Pen werden, die ihrer Religion zuwider laufen, daß man sie bei allen gegebenen Anläßt», '^lit// Gefangenschaft, von ihrem Glauben abfällig zu machen sucht), und zwei Arten, welche auf die ^ ^ziehen (heimliche Kundschaft, ungleiche Rcchtsübung gegen Evangelische und Katholische, ^ile ^ maßlose Büßung der Evangelischen, Verlezung der allgemeinen LandeSfrcihciten und ^le„ " ^ ^ ' besonders Verlezung der Rechte der Stadt Lichtenstcig), belegt solche mit zahlreichen Beigab unter Verweisung auf die Verträge, und fügt namentlich die Verträge und Freiheiten von bninn '^" Schreiben gicngcn wirklich in veränderter Form am 26. October ab, indem für jene» für England die FeuerS- Niii - ^ ^^tidon, für das an Holland sein Antwortschreiben wegen der bewilligten 3660 Mann und des darin angezeigte» Alchen Friedens als Anlaß bennzt wurde, um die Friedensvorslellungcn anzubringen. (S. Abschied 148, «,) 87 KW August 1666. 1538, 1596, 1601, 1602, 1616, ferner 1400 und 1439 theils in extenso, theils in Auszügen bei. In nerung, daß alle bisher versuchten Mittel, Briefe und Gesandtschaften an den Abt, ohne Erfolg sind und es auch schwer halten möchte, dem peterlingenschcn Abschiede von 1655 gemäß zu einem gerichte zu gelangen, wurde beschlossen, Glaruö zu uachdrüklicher Verwendung für die Toggenbmger ^ zufordern und sich dießfallS an Zürich's Rath zu halten, namentlich gegen die Gewaltthätigkeite»^ Landvogts Schorns, der jüngst einen vor dreißig Jahren begangenen Ehebruch mit 5000 Gulden ^ den gedrüktcn Leuten Schuz zu verschaffen. Dem Verlangen Bcrn's, eine schriftliche vollständige formation über die Beschwerden und Rechte der Toggenburger zu erhalten, soll von Zürich aus enflp"^ werden. «I. Hinsichtlich der Anregung, ob nicht wegen der Contagion und darüber auS EonltanZ^ gegangenen Berichten die Zurzacher Messe eingestellt werden sollte, wurde gefunden, es sei nicht dazu, doch solle man genau auf Vorweisung von Gesundheitsschcinen halten, v» Zum Dank für Wohlthaten und zu Erflehung der Gnade bei der grassirenden Contagion, sowie Herstellung des zwischen England und Holland wird auf den 1. November ein Dank-, Fast-, Bet- und Bußtag ^ ordnet, k. Auf kur-brandenburgische, hessische, hanauischc, herborn'sche Empfehlung wird dem Gesu ^ Stadt Wetzlar zur Erhaltung ihres reformirten Kirchen- und Schulwesens mit 150 LouiSblancs -i und den beiden Abgeordneten noch dazu ein Viaticum gegeben. Die Stadt Basel klagt a ^ über die Steigerung des Zolls zu WeiSwcil. Daher wird dem Markgrafen Friedrich von Baden ^ Hochberg in einem Schreiben vorgestellt, durch solche Erschwerung des Handels füge er sich und seinem c>g ^ Lande Nachtheil zu; um so eher möge er seine Nachbarn von Basel bei dem alten Herkommen ^ lassen. I». Sofern wegen der von den kaiserlichen Gesandten beantragten Erläuterung der eine außerordentliche Tagsazung zusammenberufen wird, sollen die Gesandten der evangelischen bis drei Tage vorher in Brugg zusammenkommen. 448. Conferenz der evangelischen Orte. Aarau. Iii««, 27.-2». October (17.-19. Octobcr alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Allg. Zlbsch. Bd. ISS, toi. 39S. Ne ^ Gesandte: Zürich. Joh. Konrad Grebel, Statthalter; Joh. Jakob Haab, Sckelmcister. Samuel Frisching und General Sigmund von Erlach, beide Vcnncr. Basel. Joh. Rudolph Bürgermeister; Joh. Ludwig Krug, des Raths. Schaffhausen. Johann Mädcr und Lc Meyer, beide Bürgermeister. Stadt St. Gallen. Joh. Joachim Haltmehcr, Bürgermeister- Veranlaßung zur Conferenz gab ein von dem Kurfürsten und Pfalzgrafen Karl L» Rhein an die vier evangelischen Städte und St. Gallen durch vr. I. Friedrich Böckelmann über » ^ Zürich übergcbencS Gesuch um Beistand gegen den Kurfürsten von Mainz und seine Papist'^'' c», bündetcn, besonders gegen die lothringenschen Raubtruppen, welche sein Land mit Sengen, s Rauben und Schänden zu Grunde richten und auch die dort Niedergelassenen der Eidgenosse»^ October 1666. 691 Obwohl nun die Gesandtschaften der Orte wegen Mangel an Bekanntschaft mit dem Vcr- F^"'Psgegenstande nicht instruirt waren, trat man doch in Bcrathungen ein und fand dann: Von u»g bewehrter Mannschaft könne keine Rede sein. weil sonst die katholischen Orte ebenso für die ^ ^ Pfalzgrafen Partei ergreifen würden, somit unter den Eidgenossen selbst Krieg entstünde; z^,/^"^ben habe großes Bedenken, weil man sonst viele Auslagen und große Schulden habe und Appell^"keihen sxsten wohl ausschlagen; im gegenwärtigen Falle könnte man jedoch auf angedeutete ^»>t ^"^pfande, zu vier Proceut Verzinsung, Gelder aufbringen lassen; allein ein kurpfälzisches ^»»te ^ Landschaft ws^e feindlicher Verwüstung ausgesezt, bedürfte Besazung, und die Verteidigung ^», verwikeln; Kleinodien als Unterpfand wären annehmbarer; einstweilen möge Or. Böckel- Kren, werden, daß wegen Mangel an Instruction der Gesandtschaften die Anleihensfrage all ro- b»r do,"^ worden sei. Als dann desselben Abends noch vr. Böckelmann persönlich, unmittel- her, eintraf und auf eiue Volkswerbung von 2000 bis 3000 oder zulezt nur von 1000 wit Aussicht auf Verstärkung im Nothfalle, und auf ein Anleihen von 100,000 oder doch 60,000 ^sezl doppelte Unterpfands drang und hierauf von den geäußerten Bedenken in Kenntniß ^rdeil^^' ^ Dienste, die der Eidgenossenschaft von der Kurpfalz schon erwiesen zog ^ künftig noch geleistet werden mögen, versprach, den Obrigkeiten die Sache zu recommandiren, ^ verabschiedete ihn mit einem Recreditiv. Die erfolgenden Entschließen y, ^ beförderlich nach Zürich überschikt werden, da die Sache drängt. I». Pfarrer Reh »e treibt, wie er und sein Mitarbeiter bei Verrichtung ihrer Berufsgeschäfte in Gefängniß gelegt ^bält Kosten gebracht worden seien, bittet zu Trost und Erledigung um eine milve Beisteuer und ^ Louisthaler, welche an Turretin nach Genf übersandt werden, e. An den Unterhalt des ^»se P^dPers zu Marienkirch im Elsaß zahlen die Orte Zürich (49), Bern (68), Basel (31), Schaffend Stadt St. Gallen (16), Mühlhausen (4) und Biel (4) zusammen jährlich 200 Gulden; Glaruö le^ . lehnen ab. «I, Der auf leztcr Confercnz gefaßte Beschluß, wegen der Erbeinungsange- Pten Oesterreich einige Tage vor der gemeinsamen badischcn Tagleistung in Brugg zusammenzu- ^hermals gutgeheißen, e. Die bei Anlaß der großen Feuersbrunst in London concipirten König von England und an die Staaten der Niederlande werden gebilligt und sollen d»n ^ ^ Trostschreibcn der eidgenössischen evangelischen Kirchen an den Bischof von London durch die Gallen zu ermittelnde Gelegenheit abgesandt werden. 44S ^"userenz von Zürich, Lucern und Uri im Namen der das Thurgan regierenden Orte. Frauenfeld. 2N. November bis 2. December. Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. ISS, toi. ««Z. Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Statthalter. Lucern. Leopold Bircher, Bauherr, ge- ^ Landvogt der Freiämter. Uri. Franz Arnold von SPin'ngen, Landesfähnrich und gewesener "P des Thurgaus. November und December 1666. " ». Laut dem bei lczter Jahrrechnung erhaltenen Auftrage, einige Marchenanstände zu und wo möglich in's Reine zu bringen, nahmen die Abgeordneten von Zürich, Luccrn und Uri, >'» ^ gleite des Joh. Heinrich Rahn, alt-Landvogt, und des Andreas Schmid, ncu-Landvogt von KhburS,^^. Augenschein der Märchen bei Bichelsee und Scelmatten ein und verständigten sich dahin, daß der ^ aufgerichtete Marchenbrief ganz deutlich sei und ferner gelten soll, daß aber die vom Landvogt vo» ^ bürg confiScirtc Weide des Selbstmörders Simon Mehcr zu Niederhofen den Erben desselben zahlung von 30 Gulden wieder zugestellt werden und der Landvogt des Thurgau's dieselben zu e ^ dieser Summe anhalten solle. I». Mit den Abgeordneten des Bischofs von Constanz, Obcrvogl ^ dreas Wcibel in der Reichenau und Hauptmann I. Franz Ulrich Wirz, reichenauischcr Slm«»ü' ^ Frauenfeld, wurde die Marchung der Gerichtsbarkeit bei Unter-Salen so bestimmt: vom Fcldba st richte an die Bcrcnwicse gerade hinunter bis unten an daö SpitzwicSli, von dem SpitzwicSli go^ ^ durch an das untere Eschaueregg bei der Eschwiese und von da hinauf bis an das obere Elä'S ^ gegen Mittler-Salen, und dann lcztereS um den Eschcrhauer herum bis an den Bruggcrhau zwst ff Krcuzlinger Lehenhof. 4S« Confercnz der evangelischen Städte. Aarau. 1000, 20.-2«. December (t(1.—16. alt. Kal.). StaatSarcki» Zürich. Allg. Atsch. Bd. lSS, kol. 447. A e l Gesandte: Zürich. Joh. Konrad Grebel, Statthalter; Joh. Kaspar Hirzel, Statthalter. Samuel Frisching, Vcnner; General Sigmund von Erlach, Vcnncr; Oberst Gabriel Whß, und Zeugherr. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Ludwig Krug, des RathS- 6 Hausen. Joh. Konrad Mehcr, Bürgermeister; Joh. Jakob Stocker, Sekelmeistcr. Die Ausschreibung dieser Konferenz erfolgte auf eine von Genf erhaltene Anzeige, baß ^ ^ zog von Savoycn nächst um die Stadt Fortificationen anlege und mit Proviant, Munition verstärke, so daß es zwischen Genf und Savohen zu einem Bruch kommen könne, die verbündete» nösfischen Städte daher ein wachsames Auge auf Genf zu richten gebeten werden. Die ebenfalls ^ ferenz eingeladene Deputation von Genf erschien nicht, sondern war, wie sie sich entschuldigen ^ der bereits angetretenen Reise zurükgekehrt. — Da der savohische Ambassador, Baron von ^ Lucern vertraulich den Wunsch geäußert hatte, mit Statthalter Hirzel von Zürich und Oberst Bern über dieses Geschäft zu reden, wurden die genannten Herren mit einem Creditiv an abgeordnet. Nach ihrer Zurükkunft berichteten sie sodann, sie haben erinnert, wie die evang Städte, auf die ihnen vom savohischen Gesandten gemachten vertraulichen Mitteilungen, Genf ^ ^ Gegenbericht aufgefordert und eine Conferenz zur Beseitigung der Anstände angetragen vohischen Ambassador aber die Conferenz, sofern nicht vorher Genf Satisfaction verschaffe, 'he; worden sei, dieser Stand der Dinge also die Confercnz in Aarau und ihre Abordnung vcran ^ December 1666. 693 I ^ Genf behaupte, keine böse Absicht gehabt, sondern nur ein über zwcihundertfünfzig Jahre altes Ederen Nichtbeachtung des Traetats von St. Julien von <6(13 sich be- herauf ' ^vher dmin eben in eine Conferenzvcrhandlung einzutreten ersprießlich sein möchte. ^lnibassador sein Bestes zu thun verheißen, auch vcrdentct, daß der Rath von Cham- ^»fs „ verdacht habe, Gens zu sehr zu begünstigen, aber auch eine etwelche Reparation von Seite ^lben erklärt; denn zwei Male habe Genf in des Herzogs Landschaft Kundschaft über dcs- ^ Gen" eingenommen, das lezte Mal sogar mit 30 Mann sich dabei eingefundeil und wider Kundschaft und Information aufnehmen lassen ; dafür fordere der Herzog ^ U»tverlege er Mannschaft in die Nähe der Stadt, nicht nm sie anzugreifen, sondern um ^chen ^ solchem Vornehmen und Schimpf zu schüzcn. Aus die Erinnerung, daß diese ^rechne, ^ Genf an Orten, wo sie die Religion und den Salzvcrkauf habe, zu hoch möchten an- ^ bcsj vr erwidert, das zu untersuchen komme dem Rath zu Chambers) zu; immerhin ^ Sa/ Corsinge nicht die Souveränität, sondern nur gewisse Gefälle und Lehen; zum Krieg ^ nicl/^" ^ übrigens noch nicht gerüstet, sondern nur einige Milizen aufgerufen, den Verkehr wie sondern für die Angehörigen eigene Märkte veranstaltet; daß der Rath zu Cham- v-> ^ Gesandten erinnerten, über Shndic Colladon nicht wenig geeilt und den Shndic Liffort zu Genfer kaum vergelten, meinte Grcißh, indem sonst, wenn man dem ^ Aerl,^hambcrh in oktitzio eine Unehre anthäte, die Alteration nur größer würde; ebenso sei ^ Grä,/ Genfer selbst Schuld, daß die Frau des Shndic, als sie nach Savoyen gegangen, von durchsucht worden sei; zu Abschneidung weiterer Unfreundlichkeiten sei überhaupt kein ge- gebührende Satisfaction sich gefallen zu lassen. — Auf diesen Bericht hin wurde be- ^berl, ^ Schreiben davon Kcnntniß zu geben und zugleich getreuen Bericht über den Abschrift des vom savoyischen Protonotar allegirtvn Instruments von 1557 und ^ In // savohischcn Gebiet habenden Dörfer, Häuser und Höfe einzusenden. (15. December). bio römische Clcrisei von vielen Jahren her einen großen Unwillen gegen Genf // B'mch erfolgen könnte, werden Bern und Zürich gemäß den Abschieden von demjenigen der Tagsazung zu Baden im Jahr 1662') sich zur Hilfe gefaßt W'ch^ werden die nicht instruirtcn Gesandten von Basel und Schaffhausen ihren Obrigkeiten em- darnach zu richten. — Weil die Erhaltung der Stadt, als des Schlüssels der Eid- ^ de» wichtig ist, und zu dem Ende der SchirmStractat zwischen dem König von Frankreich ^ Städten Bern und Solothurn 1579 aufgerichtet wurde, soll, wie der König bereits von ^chehe,,. Sache in Kenntniß gesezt worden ist, dasselbe auch der Stadt Solothurn gegenüber ^ bor, ^ Gefahr sich bis zu der bevorstehenden badischcn Tagsazung vermehrte, ist alsdann ^ ^achc wegen ein Anzug zu machen gut erachtet. H,, Ter» ven Nothfall bezüglich der Genf zu leistenden Hilfe gerüstet zu sein, war Oberst Morlot " Genf geschikt worden, welcher daselbst auf Gutheißen Zürichs und Berns Folgendes verabredete: Die 2000 jg ,, Äz ^ "er wohl die Konferenz der evangelischen Orte vom Juli, anläßlich der Jahrrcchnungs-Tagsazung, gemeint; s. Absch. Januar t667. Mann Hilfstrupp-n sind, „mit Wehr und Waffen sammt den Bandalieren. n.it Blei und Lunten« versehen, eiligst >»» gebucht0rdm... von der ZA? werdet »rod sali von den A rath (unter'm l. Deeember) dahin erläutert worden N . I Morlo.s Zurükkunft im Bern« Truppen will man zuerst Genf einvernehmen wie weit ^ 7" e"°" beanspruchten Disposition über g ^ in den Versammlunqen des Geuse,- st ' - ^ Dilposition ausdehne. Man hält dafür, daß wenn danten der beiden Städte und etliche Hauv77 Kannte Mannschaft handle, die beiden e°n»n Soldes ist mau mit dem Pro ect einverstan " ^ 7" behält man sich vor. Hinst»"-» ^ Musterschreibcr mit 8 Souncukrone ' bürsten für den Gefreiten 4V» Sonnenkronen genügen, h'Ngeg 4SI C°nf°r.nz der V kacholischm Ort-. und Januar. -.«-.-arch-v Mg. ^ ^ . Sonnenberg. Ve..nor7Jol^7op!i7 Schultheiß; Alphons Sonnenberg, Stadtvenner; Eustachis mann. Unterwalden. Jos, m„to, ^ ^"da"unann; Kaspar Abhbcrg. Landesh-- von Obwalden; Joh. Franz Stulsi st 7 Landammann. und Wolfgang Wirz, alt -Landai»-»- ' Zug. Karl Brandenberg Statthalter 77'"""' Panncrherr, von Nidw-ldc des Raths. ""^ter; Joh. Peter Trinkler. alt-Ammann; Johann Engel Blatt.»--- sich gegenseitig mit nachträ^ich^ Tagsazung mit einander vorberathen und begrüß die französische Satisfactionsangelegei,hei7 7l'"7" Hauptpunkte gegenwärtiger Besprechest ^ Venedig begehrte Türkcnhilfe. i. ^ der österreichischen Erbeinung, die vom P-p> so mißbraucht hat, daß seit drei Jabreu 7/7 ^^'dent Mouslier die Gutmüthigkeit der Eidge"- legt worden sind und auch jezt wieder alatte Ehrlichen 400.000 nur 200,0(10 Kronwerden, daß entweder eine vollständige Sali 77 """"" sollte darauf geh ^ geordnet werde, wozu, um jeder Eifcrsuck't Gesandtschaft an den Kon'st bchi«. w-.dm, 7«. 2n,^ °°u i'd" und Grafenried, gefaßten Beschlüsse bebev ^ Hauptleute der Freicompagmeen, ^ Bei dies.. S-leg-chri, soll,. du d 7 ' ^ duseldcu -mMr-tinc» Sold-Icn h-imt-r»st» ->cht.u. „. d„ d.m e-is-rNch.» m«..rdu.,-u d.rt.nz.» Januar 1667. 695 ^ , besonders des bedungenen treuen Aufsehens, ist Vorsicht nöthig, um nicht durch eine in Verlegenheit zu gcrathen, was um so mehr zu berüksichtigen ist, als man bei der bis- ^^^^gung des Erbvereins den grösten über ganz Deutschland hereingebrochenen Ungewittern djx ^ ^sgewichen ist. Daher dürfte zuerst Oesterreich seine Anträge näher zu bezeichnen veranlaßt und Äci ^ andern Religion und ihr Bestreben, die Gunst Oesterreichs zu gewinnen, den ^ gezogen werden. Von der Ansicht ausgehend, das treue Aufsehen erstreke sich nicht nur dahin, Oesterreichs weder Paß noch Munition oder Proviant, noch von unserm Gebiete aus einen d>el„, ' unserer Dicnstmannschaft in Frankreich eine Transgression gegen Oesterreich zu gestatten, ^"tretende Feindseligkeiten schriftlich und durch Gesandtschaften vermittelnd abzuwenden, wird g^'chwohl hüten müssen, dieß offen auszusprechen, jedenfalls jede Zumuthung von thätlichcr kiH .^^^uen, hei diesem Anlaßt auch die lästige Erhöhung der Zölle zur Sprache bringen und den Rint ° Wunsch, unmittelbar das Salz beziehen zu können und nicht mehr an Melchior Steiner und Partikularen gebunden zu sein, denen das Faß Salz um einen Gulden unter dem für die knde tjx z..' ^uf das päpstliche Brevc und die Zuschrift des Nuntius, betreffend die für Venedig gegen ^M)rte Hilfe, dürfte weiter als zu Erklärung der Bereitwilligkeit so lange nicht eingetreten ^ die gesagt wird, worin solche Hilfeleistung bestehen soll, und namentlich Venedig selbst nicht lbchx ^elischeu Orte sich wendet, wobei noch in Betracht kommt, daß Venedig schon länger zum Nachts ^ katholischen Orte mit den Orten der andern Religion in Verbindung gestanden ist. Die in ^siei Session verlesenen Schreiben von Glarnö, Frciburg und Appenzell gehen ebenfalls nur auf christlichen Eifers, l. (S. u. deutsche Vogtcien überh.). K. (S. u. Frciämter). I», (S. u. >» ^ (S. u. Freiämtcr). Ii.» Daß Baron von Greißh, Gesandter von Savohen, sich schon lange ^ aufhält, ohne davon Anzeige zu machen, angeblich, weil er befehligt sei, vorerst die Erledigung ^gebotenen Preise geliefert werde. Gegen das Bestreben einzelner Partikularen, den ganzen Salz> ber Eidgenossenschaft an sich zu ziehen, sind auf der badischen Tagsazung Maßregeln zu be- ^ iiH " uvzuivarrrn, nnu urn vsriuinnicyaslcn oer ^rre nicy^ ^chiil ^"^^^cßen, demselben einen Besuch zu machen nnd ihn an die rükständigen Satisfactionsgcldcr, ^^^^^'czilegicn und besonders auch an die für das Regiment des Obersten Ulrich seit 1619 auf 51,0(10 Silbcrkronen sich belaufenden Kricgsgelder, und zwar an diese leztcrn um so ^fftei/ mahnen, da er neulich eine solche Mahnung mit dön schimpflichen Worten abwies, des ^>ßh" ^ dessen Regiments Dienste haben dem Herzoge zu schlechtem Nuzcn gereicht. Baron >» ^ ^"iwortete auf diese Vorstellungen, er müsse vorerst den andern Aufträgen obliegen, werde dann ^ ersten drei Punkte das Möglichste thun; die Ulrich'sche Forderung sei eine alte An- ^' ^^1^ alte Schulden der Vorfahren zu zahlen würden Millionen nicht erklckcn. I. Da in dem "'^anz an den Nuntius gewiesenen Ehchandcl des Franz Mcinrad von Roll von Uri der Gegner die ^ainz ziehen will, wird auf Antrag des Landammannö Schmid der Nuntius ersucht, bei Con- , ^ ^asirken, daß in diesem Falle die Appellation durch die Nuntiatur nach Rom gewiesen werde. ' vier cnnetbirgischc Vogtcien überh.). i». (S. u. Engclberg). cÄenf obwaltenden Streits abzuwarten, will den Gesandtschaften der Orte nicht genügen, daher 696 Februar 1667. >> »NZ7, S««.,l,„, »71«.».,». ' -»-»' «.« »... Vier eunetb Vogt. tlberh, n». Art. 101. Salzbezug. Engelberg. - « Art. 3. 4SS d-- °°m.ff-lisch.„ O°.° anläßlich d-r g.m.in-id«°..°ss.sch.„ Tagsazung,u aden. ^ Ja..uar bis 5. Februar alt. Kal). S»-at«arch,° Zürich. «Hg. Absch, Bd. ls». ,°i. i. Bur.I..m.is,.r. Ich. K-.„ad G--b°l. «MM«. »->» di.ßsti.« 1 st .ist d - 7.7 7 ' S°.i-,.-.ia., d.. ... »... H...l». - ,.I 7 7 ^ Eld.bi.anz.n »ad d.. z>-visi°.. d-r S.b.i..u„s mi. O-»°' «7,.m...>m.g «. . ch.. 0.7^^'777 1' '""7" '^-n-ssilch... G.u».« v..sch.d... H...... -ina-a-ua...... «..7- ' °b m°n b.fufft sei. ib.. di- d...ist m.I st-»"' Hi„1. 7 . . -.»....ich .Ich -ff-n. .b.ust di. b.Mch.i„. s«777 «o.t.h,., ^.iuuuz mi. O.ft°.«i« 7 u° .-g ich l.' d^ ^°ldf.-d.. und d.r S.ad, «...„.., ..ich. -« "f stud.... °i.,m.,n 7- '17. 77 7.777^''' 5"'" b-stch--d» Ort. n„d ......-n ..ich .1« ..„ Mi... . ... 7 ''7. 7 ^5 -- . angesehen, zu verhindern, daß jene Städte vielleicht wieder in fte>" .f °i .. ch...) B-..j g..°ch... und «a,., .... «dz.n.ff..ffch.ff 7 .,..ch.,..,mffh...,,,. 17d.«7 "^-°" """" i'n. Schi.. ..«.ul...... g „ „77.« 7. . u77ä717'??°" " d. ähnlich.. W..s. ...i. d.i d.m «ndniis. NN. s-.n"-» . w n7n7ch7 d. 77"» 5""'wl°. S-st«-"'1 Untcrwalden e.nfach be. der alten Erbc.nung stehen bleiben wollen so werde ...an in der allgemeine" 7 717,1?.'O».77 '7 '°<>u-äkb°"nn- b.«b .ch ,.u ...üff..„...... .,g .u„ich... -ln.««' d ,m- 77-17 - 7'^"."' " °"i -°-n »all d... Sstimpf auch st °i.l m-g«" Zeige sich nämlich keine Neigung, in die österreichischen Anträge einzutreten, so Februar <667. »e^ Gesandtschaft von Appenzell A.-Rh. berichtet, daß eine wegen des Klöstcrlcins Grim- an > Jnner-Rhoden abgehaltene Confercnz sich an den 24 Punkten des entworfenen Vergleichs und »>in ^^krsprnchc Jnncr-Rhodcnö gegen die Territorialgerechtigkeit Außer-RhodcnS zerschlagen habe und ort? ^ Angelegenheit an den Bischof gezogen werden möchte, so daß man des Raths der BundcS- Dix / "^tig skj. Die Angelegenheit wird bis auf den folgenden Tag in Ueberlcgung genommen. K. "trage der außcrrhodenschcn Gesandtschaft, ob wohl gestattet werde, daß zwei Abgeordnete ihrer sa>. ^ in der allgemeinen Session erscheinen, wird bejaht, indem ja auch andere Stände mehrfache Gc- T'Uhip senden gewohnt seien. I». Auf den Fall, daß der französische Resident bei Eröffnung der >'ch einfindet, verständigt man sich, jedoch gegen den Willen Zürichs, ihm eine Audienz, sofern ^>ttn verlange, zwar nicht zu verweigern, aber denselben auch nur durch drei Gesandte und einen Bc- i»»d/ lassen, der Mahlzeit auch nicht beizuwohnen; doch möge in dieser Beziehung jeder Gc- W» Convcnicnz handeln. I. Auch darüber war mau einig, bei der Forderung auf völlige Bc- ""ile,^ ^ französischen Gelder zu beharren, doch die Bezahlung einer oder mehrerer Pensionen einst- Ate, ."^""chmcn, ohne von den die Frcicompagnieen und die Bestrafung der Hauptlcutc Grafcnricd, Stuppa bczwckcndcn Beschlüssen abzugehen. It. An Kurpsalz wird berichtet, daß jedes bei» Darleihen von 6«),l)l1l) *) Rcichothalcr innert drei Wochen in Schaffhauscn "nh b don dorther der Tag angezeigt werden möge, an welchem die Summe zu übernehmen j„ Obligation sammt den Pfandkleinodicn auszuhändigen gefällig sei. Die Kleinodien wird Zürich dvw "^""3 nehmen und wird jedem Ort ein Verzeichnis; derselben zugestellt werden. I. lieber die am von dem französischen Residenten Mouslier gehaltene Proposition überläßt man selz seiner Jnstruetion in der allgemeinen Sizung zu deliberircu. Auf die Bemerkung Ba- "ichi '^^"btmann Stuppa habe nicht selbst die Eompagnie geworben, sondern sein Bruder, und zwar si»c ^Gebiete, sondern hinler Mümpelgard, stehe auch bei Hofe im Kredite, indem seine Frau ichch? . Ulberts sei, werde von deil Hanptlcutcn und Obersten empfohlen, und wenn ihm etwas gc- llc», ; ^ fkiutl' Religionsänderung angesehen werden, auch Nachthcilc für die auf "'chls Gebiete liegenden Güter Basels nach sich ziehen, daher es räthlich wäre, gegen denselben ih„ ^^"bebcn, wurde von Bern erwidert: wenn Stuppa kein Eidgcnoß sei, so werde man sich gegen lnz^^'balten wissen; sei er aber ein Eidgcnoß, so werde er sich wie andere den eidgenössischen Gc- »>ird Rechten unterziehen müssen. «». Bezüglich Bräckcrs und der andern toggcnburgischcn Händel ^idc„ ^"""ann Schmid von Glarus zuerst mit seinem Mitgcsandten der andern Confcssion, dann diese Gesandten von Schwyz und hierauf diese alle mit dem Gesandten des Abtes, Fidel von ^eist Remcdirnng dringen. ». Beim nachmittägigen Zusammentritte am lt. Februar ^ Vcrweisschrcibcn des savohischcn Gesandten von Grcißh mit, daß man in der Genfer Sache dein Schasjhauser ljxcinplar; ii» Zürcher steht >vohl nur als Schreibfehler Rcichsthaler j vgl. Absch. i-t6, ». Lö 698 Februar 1667. so langsam gehe; ferner eine Antwort darauf von Bern und ein an Genf gerichtetes Schrelvei , ^ der Stadt Genf der neue Fehler verwiesen wird, das von Baron von Greißh an Bern abgegebene vertraulich der Stadt Genf mitgctheiltc Memorial in einem Manifest durch den Drnk veröffentlicht zu ) ^ Indem diese von Bern entworfenen Schreiben gebilligt werden, abstrahirt man davon, auch Confercnz auö Genf vor weiter» Fehlern zu warnen, sich weiteres bei Eingang einer Antwort ^ vorbehaltend, «. Entgegen dem Versuche des französischen Residenten MouSlicr, die eidgenostilch^ ^ sandten von ihrem Beschlüsse abzuführen, verständigte man sich bei'm Zusammentritte am tiZ, Morgens, bei der dreimaligen einhelligen Resolution zu beharren, in Erwartung, es werde in dieser kein Verräther sein, der des Vaterlandes Reputation geringen Gewinnes wegen verscherzen jedoch Glarus erklärte, zu Annahme einer Pension instruirt zu sein, im Uebrigcn aber an dem . festhalten zu wollen, >». Der Gesandte von Glaruö wird nochmals an Betreibung des toggvu Geschäfts erinnert und dabei von Zürich mitgethcilt, Fidel von Thum habe eröffnet, daß '»an lischer Scits wegen des Bräckerö Frau Unrecht habe. Zugleich wurde auch irr Antrag gebracht, ^ eine aus beiden Religionen zu Glarus zusammengesezte Gesandtschaft bei dem Abte auf toggcnburgischen Freiheiteil zu dringen, zu solchem Ende aber noch vor der Jahrrcchnuug eine über die toggenburgischcn Freiheiten und Rechte zusammenstellen zu lassen und zwar durch den toggenburgischen Antistcö Richard, Pfarrer in Beinwhl, und den Pfarrer Brun zu Lausen, siih der Gesandte von Jnner-Rhoden, Laudammann Fäßlcr, gegen Bürgermeister Wascr in einer ^ ausgesprochen hat, die einen Vergleich hoffen läßt, ist durch Herrn von Sonneuberg Landammann^^ zu ersuchen, seine Ansicht wegen des WaldhäuSlcins und KlöstcrlcinS Grimmcnstein zu Papier zn ^ Daß Genf den Gcueralstaatcn und durch diese dem Könige von Frankreich und de Lionne von ^ mit Savohcn bestehenden Zwist Anzeige machte, erregte die Besorgnis, es möchte dieß den Kömg ^-hjc Intervention veranlaßcn, was das Ucbcl nur ärger machen würde, (Dcir 1-1. Februar Nachmittago>^^ vom savoyischen Gesandten eingegangene Antwort vom 12. Januar und in Erwägung scu'va ' daß Genf eine Gesandtschaft an den Herzog abordnen und demselben bezeugen solle, wie die vmg ^ Zwistigkcitcn hätten beigelegt werden können, wenn man ihre Abordnung in Chambers! ^ u. s. w, wurde beschlossen, da auf schriftlichem Wege nichts zu erzwckcn sei, eine Gesandtschaft vo>^ ^ und Bern nach Genf zu senden, davon vorläufig in Genf Anzeige zu geben, dann aber dm ) saudtschaft die begangenen Fehler, den Ritt nach Corsingc, die Anrufung des Königs von ^ den Druk des vom savohischcn Gesandten an Bern übcrgcbcnen Memorials vorzuhalten, dw eines nicht dcprecirendcn, aber entschuldigenden, um eine gütliche Confercuz ansuchenden den Herzog anzurathcn, für sich selbst aber den Stand der Sachen in Genf wohl zu vrkmldstft" dürfte ein Schreiben an den Herzog im Namen der gesammtcn evangelischen Orte von Erfolg sein; am die Sache Herrn von Greißh weiter empfehlen. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegenheiten: Deutsche Vogt- iiberh, «> Art. 41. Verwaltung im Allgemeinen. ä,a. Des Landaminauuö Fäßler Propositioncu gegenüber schlug Anstcr-Nhodcn folgendes Projcct vor - bestes stein stehe zwar Auster-Rhoden die Hoheit zu, doch mit Ausnahme der geistlichen Personen; diesen sei die Unterhallmbl^ den Gebäude und die beabsichtigte Erhöhung des Küchleins gestattet, nicht aber die Errichtung neuer Firsten stch t>^ von Pfarrechten; gegen die Ktostcrlcutc sollen die Anßcr-Nhvder aller Ungebühr sich enthalten, aber auch die KlvsM' lich, still und bescheiden benehmen; dawider Handelnde sollen exemplarisch bestraft werden. Februar 1667. 45» Gemein-eidgenössische Tagsazung. Baden. !<»<»?, <». Februar. ^'aa»«arch,v Luccr». Allg. Adsch Bd. I.VI, kvl. 22. — Staatsarchiv Zürich. Allg. Adsch. Bd. kvl. 17. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Joh. Konrad Grcbel, Statthalter. Bern. ^'^)>ug, Benner; General Sigmund von Erlach, des Raths. Lncern. Christoph Pfhffer, Eustach von Sonnenbcrg, Bcnilcr. U ri. Joh. Franz Schmid, Landammann; Joh. Karl Beßler, Panncrhcrr. Schwhz. Joh. Franz Rcding, Landammann; Kaspar Abhberg, LandcS- don ^ " terwaldc n. Joh. Peter Jmfcld, Landammann, und Wolfgang Wirz, alt-Landammann, h. ^^^ldcn; Joh. Franz Stnltz, Landammani!, von Nidwaldcil. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Landes- Jakob Andcrmatt, alt-Ammailii; Ulrich Schön, des Raths. Glarus. Kaspar Schmid, »»iiuann; Joh. Balthasar Müller, Statthalter. Basel. Joh. Jakob Burkhard, Oberstzunftmeistcr; Zäöli, Stallhcrr. des Raths. Frciburg. Franz Peter Gottrau, Schultheiß ; Franz Peter ^ Raths. Solothurn, Christoph Bhß, Stadtvcnncr; Pctcrmann Suri, Sekclmcistcr. z^^^^uscn Johannes Madcr und Leonhard Meher, beide Biugermeister. Appenzell. Konrad hol, ^^"^">>uann, von J.-Rh.; Pelaginö Schlüpfer, Laildammann, und Bartholomä Schüß, Stattet ^ -Rh. Abt von St. Gallcn. Fidel von Thurn, Landcöhofmeistcr. StadtSt. Gallen, "achim Haltmeher, Bürgermeister; Heinrich Fels, Sekclmeister. in Grusie werden die französische Satisfaction, die österreichische Erbcinung und die Reform Ai/ ' ^^^siteicn als hauptsächliche Bchandlungsgegeilstäildc bezeichnet. I». Da der französische Resident angekommen ist, aber noch keine Audienz verlangt hat, wird beschlossen, wenn er eine 8»l./^ ^^"ge, jhn durch drei Gesandte und einen Beamten abzuholen und wieder zurük zu begleiten, »j^ " ^ Tages wird die nachgesuchte Audienz, nicht ohne Widerspruch, weil man ja seine Anwesenheit ^>tc„ und werden die Gesandten von Uri, Schwhz und Basel sammt einem Be- >6hr>' Begleite beauftragt. In seinem Vortrage hebt der Gesandte die mehr als zwcihundcrt- i siesegnete, aus kleinen Zerwürfnissen stets nur gekräftigt hervorgegangene, auf natürliche schüft Aüt "' ^orr gesegnete, aus steinen Zerwürfnissen stets nnr gcrrafiigr yervorgegangeui-, uu> begründete und besonders durch die Borliebe der Könige von Frankreich für die Eidgenosscn- ""d die derselben vom regierenden Könige erwiesenen Wohlthaten befestigte Freundschaft der beiden - - ...... .. ^uen v-"» o- — . . ^danijt ileht dann auf die vom Könige ihm aufgetragene Eröffnung über, daß ,j> ^ ' >n Widerstreit kommender Tractat mit andern Mächten stattfinden dürfe, vielmehr zu erwarten tt Eih/^' einige Stände oder Personell entgegcngesezte Neigungen haben, die Mehrheit ^ dei/sAnträge, und zwar um so entschiedener, abweisen, da der König, laut vor weniger gemachter, von ihnen freilich noch nicht beantworteter Mitteilung geneigt sei, den Genüge zu leisten, der Gesandte anch, obwohl zu dieser Tagsazung nicht eingeladen, - ^^i,<>ven lsenuge zu icisicn, ocr lzicsaiivic aniz>, vvwvyt zu "u," --- , eingefundcil habe und zwar um ihnen anzuzeigen, daß der König an den Verträgen ^e, daß im Juni oder Juli die Pensionen des Friedens und der Bercinung sowie eine Pension des 709 Februar 1667. Rodels und freien Standes, am Ende des Jahres eine Pension des Friedens und der alten TraetatS, in den vier oder fünf folgenden Jahren die Ausstände der Particnlarcn ausbezahlt sollen, endlich daß di'c Stände Zürich, Basel und Solothnrn hinsichtlich ihrer besondcrn Anforderungen Unterhandlung nach Solothnrn eingeladen werden, die ohne Zweifel zu ganz befriedigenden ^ führe. Diesem Portrage schloß der Resident zugleich eine Zusammenstellung alter Abschiede, österreichischen Tractate, schriftlich an. Bei der darauf folgenden Besprechung und Berathung . sich Freiburg gegen die aus dem Portrage des Residenten sich ergebende mögliche Folgerung, daß ^ nicht ebenfalls besondere Anforderungen zu machen habe wie Zürich, Basel und Solothnrn. ° ^ spricht sich bei sämmtlichcn Standcögcsandten das Befremden aus, daß von Seite Frankreichs »> , ^ die eingegangenen 'Verpflichtungen nicht eingehalten, sondern Einwendungen gegen Erneuerung ^ ^ Vereins mit Oesterreich gemacht werden, daher denn ein Ausschuß von sechs Mitgliedern bcaufnag eine darauf bezügliche abweisende Antwort zu entwerfen. Hinsichtlich der unterbliebenen Vertrags!^ Frankreichs wurden dreierlei Anträge gestellt, nämlich: ein kurzes „bewegliches" Schreibe» an den zu richten, eine rcsolvirtc Gesandtschaft an den König abzusenden, den Residenten zu fragen, ^ mehrerer Satisfaction bevollmächtigt sei. Der crstcrc Antrag erhielt die Zustimmung der ^ wurde zur Formulirung an die bereits bezeichneten Ausschüsse gewiesen. Unterdessen wurde Vertrag mit Oesterreich bezügliche Remonstration dem Residente» zugestellt: es hätte all jener, den ganz wohl bekannten Auszüge aus den mit Frankreich und Oesterreich bestehenden Traetatcu nicht ^ die eidgenössischen Stände werden sich die Hände nicht binden noch sich in ihrem souveränen siü ) > ^ Fürsten und Ständen zu ihrer Sicherheit Bündnisse zu schließen, hindern lassen, können sich " ^ mit den ungenügenden Leistungen Frankreichs so lauge nicht zufrieden geben, als nicht neben de>^ ^ sicherten Pensionen und Zinsen die t636 und 1637 eingegangenen Verbindlichkeiten beobachtet Zollbegünstigungen cffectuirt werden Hierauf erfolgte am tl. Februar von dem Residenten crklärung: Unter Verbündeten behalte jeder Thcil so viel Freiheit, als er sich im Vertrage pic habe; der König sei gebunden, den Gegnern der Eidgenossen gegen diese nicht Hilfe zu Eidgenossen in Bezug auf die Gegner Frankreichs; überdies dürfen die Eidgenossen keine Verbin eingehen, die sie außer Stand sezen könnten, den gegen Frankreich eingegangenen Verpflichtung^" zu thun; in Bezug auf die Zahlungsleistungen habe der König sein Möglichstes gethan und berechne, daß den Partienlaren bereits der siebente Theil ihrer nicht durchgchcnds billig si^ ^cii sprachen gewährt worden sei und die den Ständen Frciburg, Bern, Basel eingeräumten Zollbög»u! in Betracht ziehe, werde man sich zu beklagen nicht Grund finden. Diese Erklärung dcs . wurde im Auftrage der Versammlung durch die Amtleute mündlich dahin erwidert, cS bleiU gefaßten Beschlüsse. — Freitags, in der fünften Sizung, wird der Entwurf des an den Konig jss Schreibens genehmigt: Den im Jahre 1663 eingegangenen Bundesverpflichtungen nachzukommen ^ eidgenössischer Scits nicht crmangelt; doch habe man auch nach Eingabe eines bittenden ^ de" schreibcns zu der vom Könige zugesicherten Satisfaction noch nicht gelangen mögen, sondern ss> ^ Residenten Moussier verwiesen, von diesem aber bisdahin so hingehalten worden, daß man ^iiße Hoffnung aufgebe und sich gedrungen fühle, in Erinnerung an die von den Vorfahren die und die gegen sie eingegangenen Verbindlichkeiten die Frage sich zu erlauben, ob für den Februar 1667. 761 "»bei,/ keinen Werth haben; wenn dicß der Fall sei, so müssen sie cö Gott und der Zeit " hellen. ^ ," t'vucn, wohin das führe. Dieses Schreiben solle, wurde beschlossen, in doppelter Ausfertigung, hllkn'" Expressen an den König übermittelt, die andere dem Rciidentcn zugestellt, zugleich btt ^ ^ Minister de Lionne und Colbcrt um Verwendung ihres Einflusses ersucht werden; sofern > ^ä)lg den Wünschen nicht entspreche, sollen die Gesandten der Stande auf künftige Jahrrcchnung werden, was ferner zu thun sei. — Als jedoch am folgenden Montag.die Frcicompagniccn zur "ach ^wen und der Resident ein neues Memorial einlegte, meinten einige Orte, man könne ^>se>/" ^wscm gegebenen Erläuterungen die gemachten Vorschlägt und Angebote nicht wohl zurnk- gar nichts dazu gekommen war als das durch den Landschreiber in voller Versammlung Reitgeld jAnmerkung im Zürcher Abschied», und so wurden die in drei Sizungen ^sshai's" Beschlüsse gegenüber einer aus den evangelischen Ständen Zürich, Bern, Basel, ^ Bc>n^ ^s'htnzell A.-Rh. und Stadt St. Gallen bestehende» Minderheit sistirt.*) Indem Zürich ^neonscgucnz und Söndcrung rügten und auf die verderblichen Folgen eines solchen ^ ^Un n»d ^ katholischen Orte, daß sie mehr mit dem gemeinen Mann zu Hause ^ha»dl " ^denselben Rüksicht zu nehmen haben, übrigens von den mit dem Residenten gepflogenen ^ sie ^"iiierhin einigen Erfolg hoffen dürfen, auch demselben die Erklärung zustellen werden, ^ilte jh^ . " BorauSsczung der Erfüllung der gemachten Zusagen in seine Vorschläge eingegangen seien; ^ei»tt ^ getauscht werden, seien auch sie bereit, nach Verfluß des Monats Mai sich wieder einzufinden und einen einträchtigen Beschluß fassen zu helfen. «»» Der Freicom- wurde der Beschluß von 1666 bestätigt, ihre Anwerbung allen Particularcn bei Strafe beschlossen, die Namen der llebertreter zn proelamiren, den Rceruten den Durchpaß zu " solchem Dienste stehenden Truppen den eidgenössischen Schuz zu verweigern, die künftigen Essens/ Schlufinahme, wenn sie an ihrem Wohnorte nicht gestraft werden, von Seite der Eid- ^""d'iß ^ ^ Strafe zu ziehen und hicvon den Obersten und Hanptleutcn des alten Garderegiments ^sel ^ Bern, GlaruS und Freiburg erklärten, diesem Beschlüsse gemäß verfahren zu wollen; -^^schln/^' ^>knppa katholisch sei, nicht in Basel wohne und nur Ausländer geworben habe, ^bcr» denselben keine Anwendung finde; der Abt von St. Gallen hingegen will einfach bei dem ^ lwrbc, bleiben. «I. Da zn den öffentlichen Audienzen eine Menge Volks, auch viele Fremden, tische,l b>e seltsam davon reden, ist der Antrag in den Abschied zu sezcn, daß künftig die den .^^"bten zu gewährenden Audienzen nur insofern bei offenen Thürcn statt haben sollen, als boisti,,,,^., „ . . ... . < . „ . . ^ ^.. .. . ... ... bloßen Complimenten bestehen, bei geschlossenen Thüren aber geschehen sollen, wenn ^^"dessachcn betreffen. «b. Auch wurde ein Regulativ über die Einbeglcitnng der fremden "'h entworfen, zu Folge welchem die kaiserlichen und französischen Gesandten das erste Mal ^ Abgeordneten von jedem der XIII und der zugewandten Orte, sofern lcztere auch anwesend Absll^^ ^ schiiestlichen Weigerung der katholische» Orte zu Absendung eines Schreibens an den König steht im Vcrncr ^.^döexeniplar »landbemerkung! „Die katholischen Ort lassend sich von Herrn Monslier gewinnen, vom schreiben an abzesta,, ze. Aeschach vermittelst 10 Dublonen, so er jedem geschoben; dann das schreiben gicngc dahin, dz mit Ihme lkhandtei, o»d einer anderen Verordnung bcgcrt werde." 702 Februar 1667. sind, während der Dauer ihrer Ambassade aber mit acht Herren, die Gesandten der souveränen « Kurfürsten, der Erzherzoge von Oesterreich, der Herzoge von Venedig mit acht, diejenigen der ,,g, aus den Schirmorten gewählten Herren abgeholt werden. Diesen Einbegleitungcn sollen jcwcile» ^ Amtleute beigesellt werden. In den hier nicht vorgesehenen Fällen wird man sich nach Gestalt der und Qualität der Person verhalten, k. Das österreichische Erbeinungsgeschäft wird zu wcitcrm Nach auf eine folgende Tagleistung verschoben. (S. u. deutsche gem. Vogt, überh.). I». DaS he ^ liehe Salzmonopol abzuschaffen wird einhellig als höchste Notwendigkeit erkannt. Zürich thcill Steiner von Winterthur seine Wohnung und sein Bürgerrecht verändert und mit seinen Correspe" Wächter und Roder seinen Salzhandel nach Basel verlegt habe; daß nach Aeußerungen des kam»' ^ Salzintendanten Vicea die Eidgenossenschaft den Salzhandel selbst übernehmen und einen schlag im Preise crzweken könne. Der Znmuthung einiger Orte, den Steiner zum Rüktrittc Handel zu nöthigen, und dem Antrage, auf seine in der Eidgenossenschaft befindlichen Effecten u»d ^ ^ zu greifen, stellte Basel die Bitte entgegen, seinen neuen Mitbürger möglichst zu schonen. »iehi '' cutiane anzufangen, sondern die Formalitäten zu beobachten und ihn vorerst anzuhören. Der Barsch^' sieben Orten, welche namentlich von Steiner monopolisirt seien, es zu überlassen, ob sie durch SclM den Kaiser sich den nöthigen Salzvorrath zu verschaffen suchen wollen, blieb ebenfalls in Mi» dagegen wurde beschlossen, daß die Gesandtschaft von Basel das Geschehene ihrer Obrigkeit Hinte» ^ und diese innerhalb acht Tagen an Zürich über die Stellung Steiners ihren Entschluß »"«hei^' , übrigen Orte auf künftige Tagsazung über den Gegenstand die Gesandten erforderlicher Maßen sollen, i. Die mit Genf verbündeten Orte theilen mit, was zwischen Genf und Savohcn sich 6»»^ ^ habe, und obwohl sie noch auf friedliche Beilegung hoffen, ersuchen sie doch die übrigen Orte. Erhaltung Genfs im bundesgenössischen Verbände angelegen sein zu lassen; was jene auch ^ gierungen zu empfehlen versprechen. ES fiel ans, daß der Hauptmann Luques zwar im savoyischen Gesandten in Baden anwesend war, doch nur privatim bei einigen Orten Besucht Ii,. Die Gesandten von Basel tragen vor, wie die Handwerksleute und Gesellen der „geschenkte»» ^ werke aus dem Reiche und von andern Orten her solchen Unfug treiben, daß die dortige Obng weiter so zusehen könne, daher sie eine von der Stadt Straßburg mitgctheiltc, darauf bezügliche ordnung vom 21. November 1666 auch in der Eidgenossenschaft zur Annahme empfehle und d>e ersuche, ihren dießfälligen Entschluß nach Basel gelangen zu lassen. I. Es wird in Erinnerung ö daß dem Verkaufe dcS ungcnczten Nördlinger und andern gemeinen Tuchs durch schärfere Mst die Verkäufer und Bestrafung der Schuldigen gewehrt und namentlich den Tuchhcrrc» in der Sta ^ aufgetragen werden sollte, die betrügerischen Verkäufer namentlich in den gemeinen Vogteien zu da beim ungenezten Tuch auf zehn Ellen eine Elle eingehe und so der Käufer zu großem Schade» ^ ^ «». (S. u. Baden), i». Ein Schreiben des thurgauischen Landvogts Lussi führt zu der Nul»^ Abgeordneten der Stadt St. Gallen, ob sie in gegenwärtiger Versammlung über den bekannte» ^ Handel eintreten wollen, hiemit Landvogt Lussi herberufen werden solle. Diese antworten, daß l» Februar 1667. 763 »och e den Landvogt noch Jemand anders in eine Rechtsverhandlung, weder kMnfio Kiicc einlassen dürfen, sondern darauf sich beschränken sollen, den Vororten Zürich und ». (S. u. Abtei St. Gallen), «i» (S. u. Baden). i°. (S. u. uberh.). u. vier ennctb. Vogt, überh.). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. lS. u. Thurgau). z. Nachdem eine Besprechung mit Zürich über das Kloster Grimmcnstein, ^ welche,» sich die von Außer- und Jnncrrhodcn nicht selbst verständigen konnten, zwar zu einem ^ keinem annehmlichen Austrag zu führen vermocht hatte, wird auf den Antrag des Land- ^ a»»ö Fzßier die Sache wieder in den Abschied genommen. «. (S. n. Mcndris). »«. Frciburg »ls 1'^" ^"icht über den mit Bern obwaltenden Streit vor, in welchem Bern Freiburg nöthigcn wolle, ^je ^ Obmann der andern Religion zu wählen. Vorläufig wird der Rath ertheilt, auf gleiche jedenfalls aber der Beistand der katholischen Orte zugesagt. !»I». (S. u. vier ennctb. (Mit Spanien verbündete Orte.) In Bezug auf den langen Aufenthalt des Oberst sch Madrid wird gesuitden, es sollte demselben, sofern nicht Aussicht auf Erfolg vorhanden bkohl ^ Rükkchr bestimmt und zugleich der Königin Rcgcntin die Angelegenheit dringlich cm- Entwürfe zu diesen Schreiben von Uri an die Kanzlei Baden zur Weiterbeförderung cingc- ^ wegen Theilung der Kapuzincrprovinz in Rom befindlichen Guardian Appo- sjhc üeschricben, daß man bei einer Trennung von der schwäbischen und clsäßischcn Provinz gerne ' ^ ennetbirgischen Vogtcicn der helvetischen Provinz einverleibt würden, aus dem Zürcher Exemplar. ^ Man sehe auch iin Abschnitte Herrschaft« und Schirmortsangelegcnheiten: ^ilteicn iibcrh. Art. 42. Verwaltung im Allgemeinen. V. Art. 205. Verschiedenes. i». Art. 372. GcwcrbSwcsen. » Art. 77. Allgemeine Vcrwaltungssachen. zj. " „ 485. Wigoldinger Handel. x. „ 520. Kirchliches u. Glaubenssache». wlhttl. K ' <. Art. 31. Allgemeine VerwaltnngSsachcn. ^lltlg. »». Art. 27. Allgemeine Verwaltungssachen. »» Art. 49. Allgemeine Verwaltungssachen. «>. Art. 3l. Allgemeine VerwaltnngSsachcn. ^ter. w ' ». Art. 37. Allgemeine Verwaltungssachen. t»t>em »> überh. Art. 24. Allgemeine Vcrwaltungssachen. I»I». Art. 402. Salzbczug. , «. Art. 303. Geistliche. °'e> S. ... .. Vialleu. Art. 8. 704 März 1667. 454 Conferenz der evangelischen Städte nebst Genf. Aarau. !<»<»?, > 4/1 Marz (lv. Februar bis 4. März alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Allq. Absch. Bd. 159, kal. 54. Gesandte: Zürich. Joh. Kourad Trebel, Statthalter; Joh. Kaspar Hirzcl, Statthalter. . Samuel Frisching, Vcnncr; Oberst Gabriel Whß, Zcugherr. Basel. Joh. Jakob Burkhard, zunftmcistcr; Joh. Ludwig Krug, des Raths. Schasfhausen. Joh. Jakob Stockcr, Sckcl'«^ Johannes Spcißcggcr, Stadtschreibcr. Genf. Jakob Dupau und Jean Lulliu, beide alt-Shub^' ». Nachdem zwar bei der lcztcn Xlllörtischeu Tagsazung in mehreren der Stadt Genf ^ haltencu Confcrenzcu beschlossen worden war, eine Gesandtschaft von Zürich und Bern dahin lassen, dann aber durch Schreiben Bcrnö das Begehren gestellt wurde, die Abgeordneten der tvaNjp Städte in Aarau zu versammeln, um sich mit einander und mit den Abgeordneten Genfs zu haben sich die Abgeordneten der Städte am lv. Februar in Aarau zusammen gefunden und sich Weise gegenseitig begrüßt und über Genfs Angelegenheiten sich im Allgemeinen besprochen, aber Eingehen in die Sache bis zur Ankunft der Abgeordneten Genfs verschoben. ES kam sodann »a >»c>U ^ . Sprache, daß Zürich und Bern, wen» es zwischen Genf und Savoyen zum Kriege kommen dem Aarbergcr Abschiede von t660 und den 1662 zu Baden und Aarau gefaßten evangelischen > ^ und gemäß der 1603 von Basel und Schaffhauscn gewährten Liesernngcn von Munition, . seil beiden Ständen Unterstüzung erwarten; worauf Basel und Schaffhansen, crstcrcs auf seine g" fünfzig Jahren gehabten Unkosten mit starken Garnisonen und die im Reiche erlittenen Vn u weisend, sich mit Zurükhaltnng aussprachen, doch auf den Fall eines Krieges die bundeSgeness^ss^ ^ gegen die beiden Stände zu beobachten sich bereitwillig erklärten. Vorläufig wurde dann auf ^ hin, daß die vier Städte gemeinsame Kosten zu dekcn hätten, festgcsczt, daß auf 100 Guldc» ss" ^ ^ Bern 40, Basel <7, Schaffhauscn 15 leisten sollen. — Nach Ankunft der Gesandten Anhörung ihres Vortrags schlug man ihnen vor, eine Deputation nach Turin abzuordnen. ^ sich jedoch dazu nicht verstehen, sondern erinnerten, daß die schlechte Behandlung, welche ihr ^ .^55 Liffort von dem Commandantcn erfuhr, eine Abordnung an den Herzog verhindert und daß das, ^ Ucbergabe des „Factum" geschehen sei, ihnen unmöglich gemacht habe, an eine Abordnung »ach nur zu denken; denn „apres avoir ötö traites de redelles, irnpies, Ireretigues et autres kennet ^ pur le dit t'netuiu, e>u les keroit passer pour des Mus iaelres, terneraires et. gui se reeo8 »oissU äe puix, gll'uu eoutraire VN KU prenäruit oeeusion äe leur kuire tous ""l»>nöment äe ueuvelles vsxutiuns, ciui utlireroienl tinalement uns rupture; muis gue, pour ^>LUe>' I ... respeet, gu'on u i»uur su «lite iV. H. eemme etant un Kranit princs leur voism, en taut Ii«,» ' nräonner «les cuiuinissuire« nour voir et eseluirer les äitkerents et leur pluiutes sur les ^ Kt l! . "ktiei^. ^"emrer «I'ueeer«! i ^ uns nuliso» gui äepenä äe leur souveruiuetö, et gu'ils ne ässirent, czue äe lui teuioigner ' ^ voisiuer uvee ses iiiiiiistres et oktieiers et se eontiriner au triiitä äs 8t. äullien. (lu ^ ^ gu'on a kuit äe seuililnliles äepututions et gu'on u ru^portä äe 8u äite Ii. guelgue '^p^use, le 8eiiilt «>t In eliiln>I»re äe OInmiberi n'ont rien vouiu exeeuter et out pris plaisir, ^ki>u^ ^»suiuer eu kr-üs et äei>eiiäs inutileluout." — Hiusichtlich der drei Motive, welche nach Mit- six. ^ Baron Grcißh dcu Herzog zu Aufstellung von Truppen au den Gräuzcn bewogen, erwidern ^n», ^ Coiilinissär, welcher in dem zu Genf gehörigen Hause in Corsinge Information eingc- »i>d ' bon dreißig, sondern nur von sieben Reitern und drei Fußgängern begleitet gewesen, ""ch der bei Einholung solcher Information herkömmlichen, auch in Bezug auf andere unter der T>lti> - Souveränität stehenden Besiznngen Genfs und des „Doms und Capit... ^... ^.. ^uer niemals, wie früher schon bezeugt worden sei, beabsichtigt, das Mcmorialc in Druk ' ) ^iitc" - ^^"dcränität stehenden Besiznngen Genfs und des „Doms und CapitclS" von St. Victor di zebei dk»i - ^"dlich haben die zur Patrouille bestimmten Leute niemals das Land des Herzogs betreten, wio- ^»f d ^ berichtet wurde, nicht einmal die Gränzcn berührt. — Indem also die Gesandten von dv>> st, ^ ^"^uchen stellten, es möchten die verbündeten Städte diese ihre Rechtfertigung bei dem Baron »»5,/^ ^kl'äst nuterstlizen, und die Versicherung beifügte», daß sie, wenn sie zu einer Gesandtschaft ^ rathcn würden, nicht nach Genf znrnk zu kehren wagen dürften, beschloß man, die Herren ^>>cch^ ^ »üb Oberst Whß abermals zil Baron Grcißh nach Lueern abzuordnen mit dem Auftrage, ^>st»/" ^erailtwortnng Geilfö zur Kenntnis! zu bringen und ihm das von Genf angetragene AuS- ^ssci, Localuntcrsnchung zu Händen seines Hofs zu empfehlen und, sofern er dieses nicht ange- sb^, " vernehmen, welches andere Mittel zu Erhaltung des Friedens er geeigneter halte, zugleich Erklärung abzugeben, daß Zürich und Bern und ihre Mitcidgenosscn alle Kräfte aufwenden sie Schlüssel und Bollwerk der Eidgenossenschaft zu schüzcn und zu erhalten; daher sollten x»d ^ ^kr Regierung von Lueern von der Sachlage in versammeltem Rathc Mitthcilnng machen ^>ldc, bnndesgcnössischc Mitwirkung ersuchen. — Mitgegeben wurde den Abgeordneten zu l>k„ Baron Grcißh ein von den Genfer Gesandten entworfenes, an den Herzog gerichtetes Schrci- leg ^^chtm diese sagen, wie unlieb ihnen die zwischen den Beamten des Herzogs und ihnen wegen Eorsinge entstandenen Zwiste gewesen seien; daß sie gehofft habe», die durch den Baron ^ ben verbündeten Städten über sie geführten Beschwerden werden durch die von den Städten sei ^ Erläuterungen beseitigt werden, statt dessen aber KricgSmannschaft in die Nähe verlegt worden daß ^ ^ Sicherheit ihrer Stadt bedroht werde; daß sie daher sich veranlaßt sehen, den Herzog zu versichern, Sladt Genf nichts anderes gcthan habe und noch suche, als was der Tractat von St. Julien ihr 89 Herrn darauf großen Werth legen möge und ihnen daher mit den lokcndsten Verheißungen 70« März 1667. zusichere. Diesem Schreiben wurde ferner beigefügt ein Schreiben der vier Städte an den Hrr^ö^ ein anderes an dessen Minister Pianczza. In dem erstcrn wurde namentlich daö Bedauern auSgc ^ daß der Genfer Abgeordnete, der Shndic Liffort, in Chambers) nicht gehört und dadurch der nunnic? ganze Nachbarschaft in Unruhe vcrsezende Zwist nicht verhütet worden sei, zugleich aber auch dn ^ gestellt, es möchte der Herzog, nachdem ihre Bundesgenossen von Genf auf ihren Rath ihm ^ gegen ihn tragende Achtung bezeugt habe«, zu einer örtlicheil Untersuchung der Streitfrage in Cu ^ Hand bieten und unterdessen die Kriegsmannschaft zurükziehcn. — Bei ihrer Rükkunft restr"^^ Abgeordneten, daß Baron Greißh wenig Hoffnung auf Erfolg gegeben habe, wenn nicht Genf ^ verstehe, Jemand, z. B, Herrn Lullin, nach Turin zu senden, wie er selbst auch schriftlich sich ausgess'^ ^ habe. Die Gesandten von Genf aber, denen man dicß nochmals beliebt machen wollte, ernennte" ^ bereits ausgesprochene Weigerung und fügteil bei, daß der Baron Greißh allerdings zur Ehre ^ ei komme, jedoch der Herzog und selbst die ganze Welt in einer solche» Gesandtschaft das Zeichen der ^ ^ thänigkeit Genfs erblikcn würde u. s. w. Da auch die Hinweisung auf die Schwierigkeit, im Krieges für Sendung von Hilfe den Durchpaß durch die gemeinen Herrschaften zu erlangen, ^ nicht zu ändern vermochte, und sie eö sich überdieß sehr verbaten, daß eine eidgenössische Abord»n"ö^ Genf komme, um dort die Rükkunft der Projectirtcn Gesandtschaft aus Turin zu erwarten und j», mit gutem Rathe bei der Hand zu sein, wurde beschlossen, den Baron Greißh zu ersuchen, daß cr ^ den Herzog gerichteten Schreiben abgehen lassen und mit seinem empfehlenden Fürwortc begleite" im Weigerungsfälle aber die Uebcrmittelung jener Schreiben nach Turin dem Landvogt Stürlcr >" ^ zu übertragen. — Baron Greißh erwiderte auf das au ihn geschehene Ersuchen, er müsse Zuerst anfragen, ob er dem Ansinnen entsprechen dürfe, werde aber sein Bestes dazu thun. Die ^ Hirzel und Whß berichten ferner, daß sie am 24. Februar vor Rath in Luccrn ihren Vortrag und dann durch einen Ausschuß zur Antwort erhalten haben, der Rath billige die von den Städte" ^ nommenen Versuche, den Herzog und die Stadt Genf mit einander auszugleichen, finde auch denken, den Truppendurchmarsch durch die gemeinen Herrschaften geschehen zu lassen, und sezc man werde sich deßhalb auch bei den übrigen Orten gebührend anzumelden wissen. — Die M ^ Genfer Gesandten und Oberst Morlot von Bern entworfene Kapitulation führte zu dem Bcschl"^' ^ während des Kriegs daö erforderliche Brod stets in gleichen Qualitäten und Preisen geliefert, die ^ über die eidgenössischen Truppen den Commandanten und Offizieren überlassen, Rcchtsstreitigkcitc" Soldaten und Bürgern von der Obrigkeit des angesprochenen Thcilö entschieden, von den Bürger" ^ den Soldaten nichts auf Borg verkauft, den Truppen ein Fcldprediger aus Zürich oder Bern bchssö den Commandanten und Hauptleuten Beisiz im Kriegörath von Genf eingeräumt, in jeder CM ein Profoß angestellt, ein Drittel der Soldaten mit Spießen, zwei Drittel mit Musketen Genf das Obercommando einem erfahrenen Offizier, voraussichtlich dem Grafen von Dohna, alt- ^ nator von Oranicn, übergeben, den Soldaten auf Kosten Genfs die Betten, Kochcinrichtunge", Feuer und Licht angewiesen werden. — Indem die Gesandten von Zürich, Bern und Gcnf vor geC> Rath in Solothurn über den Stand der gcnserischen Angelegenheiten Bericht gaben und sich des D" durchpasses halben auf den 1578 mit Genf abgeschlossenen Vertrag beriefen, wurde ihnen die ist"' ^ Zusage ertheilt. — Mit dem Rathe von Solothurn und den gerade ebenfalls anwesenden März 1667. 707 iösische^ ^'uigteu sich die Gesandten von Zürich, Bern und Genf, durch eine» Ausschuß dein fran- »nd ^'denten MouSlier anzuzeigen, welchen Verlauf die gcnfersche Angelegenheit genommen habe, ""d dci kommen könne, von den im Vertrage von 1579 zwischen Genf und Frankreich d»„ " ^undesvertrag mit Frankreich enthaltenen Bestimmungen zum Schuze der Stadt Genf Anwcn- bereits"''"^"' Resident erwiderte, daß der König durch seinen Gesandten in Turin dem Herzoge Wi gütliche Erörterung habe empfehlen lassen, er selbst auch, wenn Gefahr eintreten sollte, bereitet n verwenden werde, k». Auf die Frage, wie cS in Bezug auf die von Zürich, Basel und der ^ ^^tcte und von dem Residenten auf lczter Tagsaznng vcrdcutcte Bezahlung stehe, äußerte Hol Zürich und Basel mit Bern die gemachten Offerten acccptiren, werden sie, wie die ka- Pc„sj Pcnsioit zu gewärtigen haben. Auf die Erinnerung aber, daß man nicht um eine ^"d>ern um die Zinsen von den dargeliehenen Geldern sollicitire, erwiderte er, seine Proposition ^u sei allgemein gewesen und habe sich sowohl auf diese Zinsen bezogen wie auf die Pension. 4S5 Conferenz der evangelischen Städte und der Stadt Genf. Aarau. April (lt.-19. alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. ISS, kol. IIS. ^sandte: Dieselben wie Abschied 454. Aiz durch eiir an die XIII Orte gerichtetes Schreiben des Herzogs von Savohen vom 13. Atoll "Weites Schreiben desselben vom 26. März an Zürich, sowie durch die Sendung des Ritters a>» i>)' ^^mueltcn sich in Angelegenheiten der Stadt Genf die Gesandteil der evangelischen Städte de» m Aarau uild vernahmen folgenden Tages nach geschehener Begrüßung zuerst so»d ^ Genfs, wie schmerzlich für die Stadt Genf der Inhalt jener beiden Schreiben und wie bc- die k " ^ Rükweisung ihres an den Herzog gesandten Schreibens nicht bloß für sie, sondern auch für lei„e ""^cn Städte eine Ehrenkränkung sei; wie sie auch um so weniger jczt, nachdem der Herzog Prätendirten HohcitSrcchte vorbehalten wolle, zu einer Abordnung nach Turin sich cnt- »»d " ' vielmehr ihre Souveränität, gcstüzt auf eine seit hundert Jahren bestehende Thatsache Friedensvertrag von 1598 zwischen Frankreich und Spanien, in den sie auch eingeschlossen ich..' auf den Vertrag zu St. Julien vom Jahr 1603 und den zwischen Savohen und Bern 1617 n>^ Offenen Trattat, zu behaupten entschlossen sei, jedoch, sofern ihr Schreiben vom Herzog angenom, ^ Reservat wegen der HohcitSrcchte zurükgenommcn werde, gerne zum Frieden mitwirken und Territorium des Herzogs, der Sicherheit und mehrerer Bequemlichkeit wegen aber in den g ^ ^enfs, zu veranstaltende Conferenz beschikcn und auf Grundlage deö Vertrags von St. Julien Ailte ^ ^Mragen helfen und sodann eine Abordnung nach Turin senden wolle; es ergehe daher ihre ihx^"^ Verbündeten Städte, in diesem Sinne auf die Gesandtschaft deö Herzogs einzuwirken und zugleich ^ ^rung damit zu verbinden, daß sie der Stadt Genf zur Hilfe verpflichtet seien; endlich bitte sie, über das 708 April 1667. Maß dieser Hilfsleistung die jezt erforderlichen Bestimmungen zu treffen und vielleicht auch Frciburg»" Solothurn darüber zu informircn. Da indessen Herr Mallet noch nicht eingetroffen war, wurde die »a gesteh z» zeichnen. Dem Wunsche der vier Städte entsprechend und um die von Herrn Mallet gemachte» Bcrathung dieses Vortrags verschoben und nur an die Gesandtschaft von Genf das Ansuche» i! ^ unterdessen ihre Information und Gerechtsamen über die streitigen Häuser zu Corsinge schriftlich Z» Vorwürfe zu widerlegen, übergeben dann die Gesandten Genfs ein schriftliches Memorial, worin ^ ^ sagen: Keineswegs sei Genf via facti verfahren, sondern die erste Veranlassung zu dem Zwist . et > >rnen»° Messieurs de Ltenöve ayant droit de souverainetü sur eette maison, eomme !Is soutiennent, nt avertis ü'un atrcntat kait par deux e«ires, czui x «out entrvs pour faire lies konetions Pastorales, pas pu proeecter avee plus äs Moderation

e par inforination du kait et ensnite par aM ^ simple «tonne aux dits eures, et leur Moderation a tuen paru d-lvantaM en ee «ine le Lenat (de beri), a^ant decrete prise de eorps avec amiotation d>! dien eontre le Lienr Luiladon, ancien . leur depute et eommissaire, et menacü de lui kaire son proees; an lieu de repvndre a eetto > ^ ^ ^ par la meine voie, suivant I'ordre de justice, ils ont depute le Lienr lntlort, aussi aneien s>»«lir> ^ Nr. de la I'erou/e, (tommandant de Lavo^e, pour l'inform«>r de leur droit et le prior a surhvu ' ^ eedure tenue eontre le Lienr Lolladon et en eonsi«lerer les eoi>se«zueiiees. Lette dekerence oxt>> naire rend le dit Lienr de Perouse iuexeusalile du rekut gu'il tit au dit LieNr Intkvrt de kormation gu'il lui otkroit de la part de »es snperieurs et de donner un simple sur^oir des ^ otkensantes tenues eontre le dit Lienr Lolladon, pour en eviter les mauvaises suites, a^ant en zur6 » und daß die angesprochenen Häuser in den Niedern Gerichten von Jussh und unter der Souveränität liegen und der Herr du CreSt sie als Lehen der Kirche und Herrschaft inne habe u f. w. Si- rros^'7l^^f "" und wieder im verflossenen Februar e»'t g ße Zahl gcnfcr.sther T.nppcn zwe, Male bei Nacht und ein Mal bei Tage über savohischen Bode» P-""" licit habe, endlich wiederholen sie in Bezug auf die von Herrn Mallet erstellte Alternative cut^ durch dru K-mr. rrch.ljch «drr durch dru KSulz «du xruiilrrlch gi'i.Iich «der dir »iiiirfp.och-»- S-iid-U'^ d.r dr i H.u,.r rnchchridru ,u l.ff.u «drr .drr dir Ez.ru.idu dr» ur.ru Col in « wir- zu rgru ddr. de« riu.u uud .udrrn durch .in. Grs.ndt.ch.f i.ch ,u.i "ich ' rnh.r ch«n grm.ch.rn Ci-w-rf. B.igchlg, wird .irr I„v.„..r drr .iif dir Sou« I«ruf- «» lichrii Ur,„ud.u^ Drr Ni »rr R.ii^ , ^.ii,.' g.hr» j„ diir ru. w°- r. d.iin..ich, dir «rs.iid.ru drr T.Sd.r ihm Iii riii.i Vd.r rr'I-i'r-.'^' ii.rdrl- g-ir°>»i, s-i, d,c «dr.r.nr drr frrmdrn Brd-Uiu-chliziru uoch i» Schrifi ,n rmpftiigrih ug auf wir „iid .iur« H°fr» «.»dhuhri, ,ch,.st^, ^ d.w rdrus.ii.' -ich Mi. ihm zu d.rh.iidrli,^ «iid d-i dr« Ritirr« Aii.r-g, immr, d-r.iif hiii-iii« .iriru dru s-s< vrn Genf den Abschied zu geben, fragte man dieselben an. ob sie abzureisen acsinnt wrren Sie crn-id<' ."Rrtr°ru uud"d,^' ^ii Schriu zu g-d-U i dr« Hrrjdg» «u.rrlh.urn und Niwilrdig grach,,, «blrgiiiiz f-in-r Pr-P°!>-»' April 1667. 709 ^ anwesend zu sein; hätte mau in Genf gewußt, daß der Herzog ihr Schreiben zurükweise, Eonfcrcnz mit Ritter Mallct gar nicht beschikt worden; unter diesen Umständen dürften sie ^»dt ^ ^"kerenz nicht verlassen. Als Ritter Mallet hierauf eine besondere Conferen; mit den Ge- Z'^'ch verlangte und erhielt und dabei wieder nur die bekannten Sachen vorbrachte, und ^Migen der Städte Basel und Schaffhauscn zu einer gemeinsamen Confcrenz einladen zu i'ie/" und auf geschehene Anfrage die Gesandten von Genf gegen eine solche Verhandlung in litß keine Einwendung machten, und dabei von ihm ebenfalls nur daS alte wiederholt wurde, ^ Sache endlich dahin gestellt. In einer nachwärtS von Ritter Mallct verlangten besonder« "ut Vcnncr Frisching wurde dem leztern vorgehalten, wie die Unterthanen des Herzogs von ^»i gehalten werden, er besonders bei der Herreise zn Villcncuvc und Chillon von ^andvogt über seine Person und sein Reiseziel, ebenso auch der Castellan zu Jussh am 7. ^ Herren Dupan und Dufour inquirirt worden sei; wie ferner am 8. Februar der Vogt Billard ^ stark nach Chapitre aufgeführt wurde, acht Tage vor Weihnachten bei 350 Mann zu Nür Tcrnier stch befanden und einen Hund schlugen und die Leute dadurch in Unruhe sezten; am 30. hf Genfer bei der Brükc zu „la Trcmblicre" tEtrembliöreS) sich sehen ließen, unter ihnen der Ingenieur ^it qv ^ Monnct; am 31. Marz zehn genfcrischc Reuter gegen den Wald von Villc-la-grand Pistolen und Gewehre» ausrüktcu; solches aber von Genf künftig unterlassen werden müsse, Störung des freien Verkehrs, seine Mannschaft näher gegen Genf ichrch " ldlle; übrigens habe er selbst keine weiter» Eröffnungen zu machen und werde mit Zu psy! k>cn Herzog selbst nichts zu erzwcken sein. Auf dieses hin wurde gleichwohl beschlossen, daS ^ ^chrtiben der vier Städte an den Herzog, nachdem eS von den Obrigkeiten ratificirt sei, ab- nämlich zn erwidern, sie seien bei abermaliger Erörterung der Sache auf's Neue über- '^ Genf seine Souveränität und Reputation nicht verlczen wollte, es nach dem gegenwärtigen i'Wt/ ^lugolegenheit keine Gesandtschaft nach Turin senden könne, dagegen eine Eonfercnz auf her- 'u k>cr Nähe Genfs auf Grundlage dcö Vertrags von St. Julien anerbiete, von seinen der Boden des Herzogs weder betreten worden sei noch werde verlezt werden, dagegen aller- Einrükeu der herzoglichen Truppe» diesseits deS GebirgS sich geuöthigt gescheu habe, zu ^^^^)eile seines Handelsverkehrs und mit großen Kosten die Stadt in VcrthcidigungSzustand zu ^c,i h den Wunsch nach baldiger Beilegung deö Zwistes aufzugeben, wozu sich bewegen zu ^>fvr, Städte den Herzog freundschaftlich bitten. Den Gesandten Genfs wurde aufgegeben, ein ^"^chrciben über die geschehenen Vorgänge und Genfs SonveränitätSrechte an die XIII Orte zu ^>>dc„ ^anheimgestellt, au Frciburg und Solothurn und den französischen Residente» sich zu wurde ihnen zu bedenken gegeben, ob unter den drei vom Ritter Mallet angedeuteten Nutteln wirklich das nrditiuxiv deS Königs von Frankreich, das Genf nach ihrer Ansicht nicht wohl s ^ burgundischcm Salze, wovon es in die 300l> Maß verschleiße, sondern nur mit dem halllläM .» wovon eö 66(1 Mäß verbrauche, Ancrbietungcn gemacht habe, so daß man seinerseits nicht recht ^ verhalten gewußt habe, sei es für zwei Jahre mit Steiner sowohl um burgundisches als um hallM ^ ^ in einen Contract eingetreten, was Zug auch früher schon gethan habe. Schwhz eröffnet, auS näherer Einsicht in die Sache über die verlangte Bevollmächtigung bis jezt nicht eingetreten z» übrigens wie Uri die nähern Umstände vernehmen. Unterwalden dagegen bleibt bei der bereits e> ^ Zustimmung zu den Anträgen LuccrnS. Obcrvogt Wirz refcrirt über die mit der Kammer zu seit etlichen Jahren gepflogenen Unterhandlungen, die dem Steiner viele Sorgen gemacht ^ er in Innsbruck und sein Mitintercsseut Wächter in Zürich mit allen Mitteln dagegen arbeiten; ^ xl Orte sich auf die ihm von Innsbruck gemachten Anerbieten dennoch jezt nicht einlassen, so aller weitern Mühe überhoben zu sein. Hierauf anerbietet Luccrn, wenn die Orte ihre Quote ^ ^ eigene Gefahr bei der Salzpfanne abholen wollen, dieselben Preise, die es selbst bezahle, oder die „Gefahr und Wart" der Stadt Luccrn überlassen, keine höhcrn Preise anzusezen, als den eigeue» und Bürgern; sonst aber möchten zur Entfernung alles Mißtrauens die Orte selbst mit Zürich u»d ^ Abgeordnete nach der Salzpfanne missende», um von den Tractaten selbsteigenc Einsicht zu sich dabei mitzubethätigen. Uri lehnt jedoch auch dieses Anerbieten insoweit ab, als eö sich uw' Mai 1667. 711 um das burgundischc Salz handle, an welchem ihm mehr gelegen sei, hält auch den chic,, ^machten Porwurf, den SalzprciS gesteigert zu haben, darum für unbillig, weil er selbst de» Preis zahlen müsse; der Grund des entstandenen SalzmangelS müsse darin gesucht wer- "nd^em Steiner Salz »ach Uri zu liefern verwehrt habe; Uri wolle aber den freien Kauf ^te„^ hemmen lassen und habe daher den dortigen Kauflcutcn erlaubt, mit Steiner einzu- ^ verwundern, wenn man bisweilen auch ihrerseits um ihres gemeinen ^»n>/ ^"f andere Meinungen sich auslasse." Auch Schwhz meint, um wohlfeiles Salz zu haben ^eier darauf an, dasi die Obrigkeiten den Salzhandcl in ihren Händen haben, sondern daß Salzpfanne sei; „denn wir bald nicht mehr freie Leute seien, sondern bald in Salz, in Nördlinger, bald in Kupfer der Zwang vorgenommen werde, daß man von Nie- ^ einem Particularcn solche Waarcn haben müsse, welches dann keine freie Handlung sei, ^ol>lf rcmedirt werden." Untcrwaldcn will ungeachtet alles dessen zu gemeinsamer ^ lusammcnhaltcn, in Erwartung, die Orte werden, wie in Baden verheißen worden sei, am Sähe - " Salze, an welchem Keller jährlich großen Bortheil ziehe, Genuß haben. Endlich wird die Zureden des Obcrvogtö Wirz und der Abgeordneten LuccrnS in den Abschied genommen. 45V Conferenz der Orte Uri, Schwhz, Unterwalden und Zug. Brunnen. <5. Juni. tia»to»»arch!v Zug. Abschicdband Nr. 27. Schmid, regierender Landammann; Joh. Franz Schmid, alt-Landammann, ^»dc^l P^en. Schwhz. Franz Reding, regierender Landammann; Martin von Rickenbach und Kaspar Abhbcrg, beide alt-Landammann; Franz Betschart, Statthalter und Landes- - ^"l^rwald cn. Obcrstlieutcilant Johann Jmfcld, Landammann, und Landvogt Wolfgang ^ ^"^^""'^un, voir Obwaldcn; (Joh.) Franz Stultz, Landammann, Bartholom«! Odermatt, alt- ^»l>cn.Zug. Karl Brandenberg, Statthalter und Landeshauptmann; Jakob alt-Ammann. k Konferenz war zusammengetreten auf von Luccrn aus schriftlich gestelltes Begehren des ilhost wattenwhl, der katholischeil Majestät zu Spanien Rath und Ambassador in der Eidgenossen- ^Prafschaft Burgund. Nach Ablegung des eidgenössischen Grußes und gegenseitiger Erwitte ^ ^ustruetionen, welche gleich befunden wurden, wurde Herr von Wattenwhl durch vier De- Plopgs'!" Session abgeholt und im Namen aller Orte gebührend begrüßt. In seiner nun gehaltenen °l» ^ Wattenwhl auf das große Interesse hin, welches die Eidgenossenschaft natürlicherweise . ^"^ung der Frcigrafschaft habe, indem sie nach deren Uebcrwältignng und Einverleibung in Genfer- bis zum Bodcnsce von dieser Macht umgeben wäre. Welche Gefahr für die ^sstcnz aus dieser Sachlage der Eidgenossenschaft erwachsen würde und in welche Abhängigkeit 712 Juni 1667. lcickt^i^'cnnesscn gcnethe. namentlich auch hinsichtlich des Salzbezuges. l 'cht zu ermessen. Schon alle.» d.ese Erwägungen und der Umstand daß Frankreich schon lange st'" Mgenmerk auch ans Neuenbürg geworfen habe, sollte die Eidgenossen zu kräftiger Hilfeleistung"" so die Erbemun^ welcl^'ll^ O t"' ''' Hilf. Mr.- 77n>ssch.!s,"'V '--»»lisch... M-j.» uud B...gu..d» allgemeinen als besonder» Verträge wobei sodann gehe auf Erneuerung soweh weist, die seit hundertnndfnnfzig Ja!,reu oV, ^ der ErbcinnngSgelde. .. , ^ o daher in die Eidgenossenschaft fließen In Erniang d» ^ «w S-ch. °°.. ,>.°s.-- W.ch,igs.i. . .. -» VW n ^ zu veranstalten. NN. Elleichheit in den Instructionen^ °°»--- «»»"> ^..7 -,.f »-s».,..-.. .»„dm, ""'"7" ... ft-i-u K...f bei..«,.. und i. »-!...., > 7" ?" -S-d..ch»„." .,..» » ... k-ch°..sch-u Ott- -n.-u W,s,„ ,,.ch- ' , ° , , ,,< sich ... d-. S-ch- G-wi«..-.. » 7 7. ' S.»!.«...,«, .b„-schs-ss-.,. s- -.ach. e.-w.,,.,-.. v-rschaff-u, u... ,..ch B-s...»,.. ,., b-schil-ß-u. Conferenz ie, !V -nangelifch-.. Städte nebst Genf. Anr.u. I.!.i7, ig. b.« ig. J«„, g „z . S.aa.garchi» Zürich. «.Ig. »..sch. Bd. lSs. k«i. ,10. .....st-.- z-h-m.-..^ 77.'. .7 2--7 um." i ». In Vcrathung kam die vom >s->cr-.,.i . r - - ^wrc>b^ d.« K°u.n° »».. »....„.ich. die S.7 G I 5"! ->-»«»» °»m ». M-tt. «.« i... d.° «... Genf ... d-u K-u.g «... z....„ttch »-« 7 7-, n. . ° ^'"7 v"ttn »»' d-...s-Ib-„-.„ Br,>l-i,schmin. t-.fügc., ...ich,-., «.chu.m 7 , " " Ai.nnch. -n 'f -i...- Juni 1667. 713 den Herren Hirzcl und Whß ersucht wurde. Die von Genf entworfene Antwort an send Frankreich fand man zu weitläufig; man begnügte sich aber mit dießfälligen Andeutungen, ^ ""ch „jcht angemessen, ein Begleitschreiben beizufügen. Die Anzeige dcö BaronS Grcißl) und des Her o das seiner Zeit an Bern übergcbcne Memorial der Gesandtschaft nicht von dem ^>Sen,^ sondern dem Baron Greißh in Cbambcrt) übergeben worden sei, wird in dem Abschiede ^ ^ künftigen Jahrrechnungötagsazung scheint angemessen, daß in der allgemeinen Session dew ^reiben dcö Herzogs von Savoyen, sodann dasjenige der Stadt Genf an die XIII Orte Iv ^utwort aber nach dannzumaligcr Sachlage eingerichtet werde. Das Gesuch Genfs, daß D Interesse der Stadt bei den XIII Orten befürworten, wird in den Abschied genommen, ^'ollc Zürich, ob, wenn die Stadt Genf sich eine Abordnung nach Turin nicht gefallen lassen tu bcr srüherm Antrage Berns eine Gesandtschaft nach Genf geschikt werden soll, um dasselbe dazu sche» cbenfalls in den Abschied. «. Xä reköroncinin wird ferner genommen, ob einer genfcr'- ^^^^"ung nach Turin als Begleit Abgeordnete der IV Städte mitgegeben und dazu auö jeder T>e>„ Namen der IV Städte nur auö jedem Vorort ein Mitglied bestimmt werden soll. «I. ^ burgundischen Abgeordneten Don Juan von Wattcnwhl um eine Dcfcnsivallianz oder daß ""Achtung der Neutralität mit Frankreich wäre man zu entsprechen geneigt, man besorgte aber, »Iso ^ ^ät gekommen sei, und daß Frankreich allerlei Schwierigkeiten einstreuen werde. Man solle lasset ^ttlogung nehmen, ob, wenn die katholischen Orte durch den Residenten Mouölicr sich bewegen ti»e « Herrn von Wattcnwhl die Audienz zu verweigern, demsclbigcn von den evangelischen Orten gestattet werden solle; immerhin ist man Willens, in der Sache das Möglichste zu thun. seruer auf die Jahnechnung zu instruircn, ob man zusehen wolle, daß die eidgenössischen Dicnst- ^iikn" ^^ukreich außer das Königreich, also auch nach Flandern, geführt werden; ob man der Pen- ^ali Mouslier sich einlassen wolle und ob nicht dem Abgeordneten des AbtS von St. ^ Resident auch geschrieben, wenn er ohne eingeladen zu sein eintreffe, der Beisiz zu vcr- aber " ^ toggenburgischcn Beschwerden halber soll man sich gründlich erkundigen; es scheint ^unlich, wegen Bräckcr gegen den Abt Drohungen anzuwenden; besser wird cö sein, privatim ^^>uen der evangelischen Orte bittweise um Auslieferung seiner Habe bei dem Abte anzuhalten. Fremden mit Auswirkung der tollo lli suuitt,. getriebenen Betrug abzustellen, soll künftig M ^n Schein gegeben werden, der nicht von Basel oder von einem andern Orte der Eidgc- ^ bereits einen Schein erlangt hat oder sonst unverdächtig ist. Diese Maßregel soll den Conserva- Sanitü in Mayland auch initgcthcilt werden, I». Der Herzog von Württemberg empfiehlt Kl, ^"üclischen Orten den Obersten Whß zu ihren Diensten. Unter Vcrdaukung wird dem Obersten ein b»n von 12 Thalcrn geschenkt. I. Jeder Gesandte wird mündlich seine Obrigkeit von der Wcr- ^'cher bon Lothringen bei Basel um t00 Mann in Kenntniß sezcn. It. Dem Hauptmann A>l>die für ein silbernes, zum Geschenke für Herrn Hofkirchcn bestimmtes Bassin ausgegebenen ^ Haler z» crsezcn. I. Gesuch von Schaffhausen an Zürich, den Peter Bürger von Metz, der mit Hvlzhalb von Zürich in Feucrthalen eine Fabrik und Färberei von Florct- und Taffetbändcrn zum der Stadt Schaffhausen eingerichtet habe und bereits 1665 von Zürich den Ort zu verlassen 90 714 Juli 1667. aufgefordert worden sei, endlich wcgzuwcisen. in. Dankschreiben der Gemeinde Marienkirch an ^ ^ ^ gclischen Orte für ihre zu Einrichtung des dcutschrcformirtcn Gottesdienstes und Anstellung deö Bischof geleistete Hilfe. 45N Gemeineidgenössischc Jahrrechnungs-Tagsazung. Baden. 3. Juli. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I.VI, ko>. as. — KautonSarchiv Klarus. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Joh. Kaspar Hirzel, Statthalter; Konrad Werdmüller, Sekelmeister. Bern. Samuel Frisching und General Sigmund von Erlach' Benncr. Lueern. Christoph Pfhffer, Schultheiß; Joh. Christoph Kloos, des Raths. U r i. Karl o^ Schmid, Landammann; Joh. Franz Schmid, alt-Landammann. Sch w h z. Joh. Franz Rcding von ^ Landammann; Kaspar Abyberg, alt-Landammann. Untcrwaldcn. Johann Jmfcld, Landamma»^ ^ Obwalden; Joh. Franz Stnltz, Landammann, und Bartholomä Odcrmatt, alt-Landammann, von Zug. Beat Jakob Zurlauben, Landeshauptmann; NiklauS Letter, Sckclmcistcr. G laru S. Kaspar^ ^ Landammann; Balthasar Müller, alt-Landammann. Basel. Christoph Burkhard und Joh. Heinrich ^ Stallherr, beide des Raths. Frei bürg Simon Pctcrmann Mchcr, Schultheiß; Franz ^ Sekelmeister; Franz Peter Vonderwcid, Gencralcommissär. Solothnrn. Christoph Bhß, Stadls Petermann Suri, Sekelmeister. Schaffhausen. Leonhard Mchcr und Johannes Mädcr, beide mcister. Appenzell. Johannes Suter, Landammann von J.-Rh.; Pclagiuö Schlüpfer, Lauda'""'^ und Bartholomä Schüß, Statthalter, von A.-Nh. A b t v o n S t. Gallen. Fidel von Thurn, Hofmeister. Stadt St. Gallen. Othmar Appenzeller, Bürgermeister; Dr. Bartholomä Sch^'" alt-Bauherr. ... Eidgenössischer Gruß. ». Im Münzwcscn bleibt's bei m Alten. I». Den Gesandten dce » ^ und der Stadt St. Gallen sowie anderer zugewandten Orte wird in Sachen, die sie mit betreffs ^ Bcisiz für dieses Mal und für die Zukunft eingeräumt, t. Ungeachtet Zürich abrieth, dem MouSlier eine Audienz zu bewilligen, und Schwhz sie nur unter dem Bedinge gestatten wollte, ^ die verfallene Pension wirklich zu bezahlen verspreche, auch nur bei offener Thürc, wenn seine ^ bloß Complimcnte enthalte, gefiel es gleichwohl der Mehrheit anders. Der Resident, in der vorige ^ bezeichneten Weise abgeholt, rühmte die alte, für die Eidgenossenschaft besonders vortheilhafte ^ mit Frankreich, deren Werth die Eidgenossenschaft dadurch anerkennen möge, daß sie das Gesuch ^ ^ gundischcn Stände um Erneuerung des NeutralitätSvcrtragö um so mehr zurükweise, da der ^ Frankreich auf Burgund als Unterpfand für die Ehestcncr der Königin Elisabeth ein Recht katholischen Orte 1635 nachdem 1634 errichteten Tractat den Burgundern ihre Hilfe gegen Fra»G" sagten und bei der jüngsten BundeScrncucrung mit Frankreich die Freigrafschaft Burgund nicht, wie^' ausgcnommen und vorbehalten wurde; in der Erwartung, die Eidgenossen werden ihr Ohr ^ Juli 1667. 715 dm'/ ^"^^ungcu Spaniens und der rebellischen burgundischen Stände verschließen, werde er über die Pensionen hinaus auch diejenigen anöthcilen, die er auf daS Ende dcö Jahres versprochen ^lcilt ^ Bemerkung des Bnrgcrineistcrs Wascr, daß eine große Volksmenge in der Stube sei, schlofft ^ Resident, daß er gegen eine dicßfällige Rcglirnng nichts einzuwenden habe; daher denn beste, ^ ^"rde, zu solchen Audienzen künftig nur die Suite der Gesandten zuzulassen, die Livreebcdicnten ""5wre Volk auszuschließen. In Bezug auf den Inhalt der Proposition wurde die Bc- über das burgnndischc Gesuch bis zur Ankunft dcö Don (Juan) von Wattcnwhl verschoben; nS daß die Krone -«'".ich dl. dc .Schw .lM ^«,d. «ch Z.mch« b.l d.u NIM»» d.bcr dl. Bcstimmiiiig.tt ... Bcibri.fö halt.». Ebcicso Bcrn, Bafel, Schaffhauscn, Di. andc.» Whcch Schwhz, wollten, mit Hinsicht auf den über den mahländischen Bund 1634 ^uit, " ^^ders, sich darauf beschränken, bei dem Residenten anzufragen, für welche Summen sie die machen sollen, beauftragten den Landschrciber damit und erhielten zur Antwort, die ^!lc» ^"^uen und diejenigen des alten Tractats werden den Orten, welche die Offerten vom Februar ^^u, sowie den Orten Bern und Schaffhauscn bezahlt werden; ebenso der Stadt Zürich, diiß ' ^ Offerten Antwort gebe, „von welcher wegen inmittclst die löblichen Orte informirt seien, lichc ^ '^"^u zur Bezahlung geben wollen, von den Herren von Zürich durch absondernd Fürträg begehrt worden und die Zins, so ihnen bezahlt worden, in einer Augmentation h^^"'^Nl„g der ospöeo» oder Gcldsorten bestanden, die ihnen sehr Vortheilhaft gewesen;" mit den Solothurn !ti man in Abrechnung begriffen; Frciburg werde bald über die Verification seiner erhalten; an die seit 1636 her datircndcn Ausstände seien übrigens seit lcztcr Tag- .»//^"Pstcns 600,(>()() Kronen bezahlt worden und im Laufe dcö Jahres werde wieder eine eben so folgen. Ungeachtet einige Orte diese Antwort auf sich wollten beruhen lassen, rcplicirtcn ^l'dcut habe im Februar ohne Vorbehalt und „ehrbar" eine Pension versprochen und darauf e, j» ^ '^re Quittungen eingerichtet und seien sie der Zahlung gewärtig; das andere Geschäft, worüber so ^tc geschrieben, den Herrn von Wattcnwhl betreffend, stehe damit in keiner Verbindung; eben dl»,, ^ Naturalleistungen für ältere noch rükständige Pensionen; werde nicht entsprochen, so werde alz gcsamintcn Corpore" die Sache in Bcrathung nehmen. Diese Erklärung soll der Resident aufgenommen haben, die ihm noch nie widerfahren sei, mit der Drohung, dergleichen siar nicht mehr anznnchmcn. «I. Juan de Wattcnwhl, Herr zu Usiö und GruicrcS, Abt ' ^^l"lor zu Lnxcuil, Rath und inaitro äv roguotos im Parlament, versehen mit einer im Königs voil Spanien vom Markgrafen de Castcll Rodrigo, Gubcrnator der Niederlande und bei» ^^^sitstclltcn Vollmacht und mit einem von den drei Ständen Burgunds, und einem andern von ^>>si des Parlaments zu Tülc mitgegebenen Crcdential, wird durch vier Gesandte und zwei 5>rte ' ^ Audienz cinbegleitet, trägt mit Bezug auf die von dem französischen Residenten in die Schreiben eine kurze Erinnerung und dann auch ein großes gegen denselben gerichtetes welchem nachgewiesen wird, daß die Eidgenossen dem Hause Burgund wirklich einige Kriegsvolk Hilfe geleistet habeil und für den König gar kein rechtlicher Grund vorhanden sei, 716 Juli 16K7, Burgund als Pfandschaft, die widerstrebenden Burgunder als Rebellen zu betrachten; daß auch der a»s ^ Gebiet Franz I. znrükgchcnde Vertrag Frankreichs mit der Eidgenossenschaft diese nicht hindern Freigrafschaft Schuz zu gewähren, welche von jeher ihren Verbindlichkeiten gegen die Eidgenosse" ^ gewissenhafter nachgekommen sei als Fraiikreich, Indem folgenden TagS die Eingabe des Wattenwhl in Berathung genommen wurde, lag auch, eine gegen sie gerichtete Dnplic deS Reg MouSlier vor, welcher die Eidgenossen bittet, das gegen die rebellischen Untcrthancn in den Riede» ^ und in der Freigrafschaft erlassene, mit Tod und Verderben drohende Manifest des Königs "»d d^' zu betrachten, welches die Anstifter des Kriegs und ihre Gehilfen, die Eidgenossen, wenn sie de» ^ Gehör geben, über die Unschuldigen bringen werden; auch in Erwägung zu ziehen, daß der Kö»^ den Burgundern bedroht und die Eidgenossenschaft verpflichtet sei, seinen Feinden keinen Bors^^ leisten, ihm daran gelegen sein müsse, zu wissen, wessen er sich gegen die eidgenössischen Orte zu habe, um denen, welche zu ihm halten, die versprochenen Leistungen abzutragen; endlich nicht zu daß das Waffenrecht ihm den Best; Burgunds zugesichert habe, waS freilich der BundeSvertrag ui ^ voraussehen können. Das Benehmen des Residenten Monslicr gegen den burgnndischen Gesaud^- ^ man bisher mit gleicher DiScretion zn behandeln gewohnt war, machte aber einen so Übeln Eiud»"^. man es nicht ungeahndet lassen zn können meinte. Auf Antrag eines Ausschusses wurde hieraus ^ ^ schluß in den Abschied genommen: t) Die mit fremden Reichten eingegangenen Traetate, ^ Bcibricfe, Erbeinnilgen reeiproeirlich zu halten. 2) lieber das französische Geschäft die Deklaration^ zusprechen, daß man sich durch den BundeStraetat und die Beibriefe von Frankreich nicht hindern ^ nach Gutfindcn mit andern Souveränitäten Defensivtraetate zu schließen, von dem Residenten ^ ^ aber Beobachtung eines gebührenden Betragens gegen Gesandte anderer Souveränitäten und ^ auch eine bestimmte Erklärung über die zu leistenden Zahlungen gewärtige. 3) Die 1513 F Maximilian eingegangene Erbeiuuug mit Burgund weiter treu zn beobachten. 4) Hinsichtlich ^ Waldstädtc zu Erueucrnng der Erbcinung von 1474 Hand zu bieten. 5) In Gcmäßheit der ^ f von 1647 und 1664 zur Sicherheit des Vaterlandes einen dreifachen Auszug in Bereitschaft zu ^^i» dabei namentlich auch Burgund, die vier Waldstädtc und die Stadt Constauz gegen feindliche Schuz zu nehmen, von Genf aber in dieser Beziehung auf Seiten der mit Savohcn verbündete» abstrahircn. 6) Dem Herzog von Savohcn den Genf betreffenden Bericht zn verdanken und st» zu gedeihlicher Ausgleichung zu bezeugen. 7) Gegen Genf ebenfalls nachbarliche Thcilnahme ^ Hoffnung auszusprechen, daß die Befolgung guter Näthe den Frieden erhalten werde. 8)DenK»'^^ Frankreich zu bitten, daß er bei seinen Ansprüchen an die Niederlande und thcilwcise an Bnrgu»d .j, Eidgenossen gegen Burgund obliegenden Pflichten berüksichtigen und die Frcigrafschaft vor ^ ^ ^ verschonen möge. 9) Die Obersten und Hauptlcutc in französischen Diensten vor der Ncbcrschee' ^ Gränzcn zu warnen und ihnen jede Feindseligkeit gegen die Frcigrafschaft bei Strafe an Leib, Gut zu verbieten. 16) Die auf Burgund bezüglichen Abschiede von 1595, 1596, 1597, 1638, 1667 den sämmtlichcn Orten in Abschrift beizufügen. — Da einige Orte auf der Forderung ^ Zahlungsleistung beharrten, andere die versprochene Pension ohne Kondition annehmen wollten, das im Februar an den König projcctirtc Schreiben noch zurükgchaltcn; besonders wollte Nri g<"'s ^n verzichten, weil die LandSgcmcinde bereits den Beschluß gefaßt habe, dem Hause Burgnnd keine 9 Juli 1667. n, ^ße» > ^kilh > ^äußerte, von dem Residenten die Zusage der Pensionszahlung erhalten zu haben. Zu- 5 gKönig von Frankreich ein Schreiben ein, aus Champlatrcux vom t8. Mai datirt, worin „nd ^"'^cn über die von einigen Orten ausgesprochene Annahme der gemachten Anerbictungcn iu»>!>tl s" gegen andere ausspricht, die uugeachtet der ihnen für ihre Handelschaft in Frankreich ^gcliy" g^bßern Vorthcilc in die gemachten Vorschläge nicht eingegangen seien, nun aber nochmals ^ Residenten MouSlier ganz zu vertraue», und nicht durch unnöthige Zuschriften lläri», ^"selben zu umgehen. Auch forderten MouSlier sowohl als Wattenwyl bestimmte Er- Sl>u Eidgenossen oder doch einzelne Stände den Burgundern Hilfe leisten wollen oder nicht. r ^ Gesandten von Bern, Frcibnrg und Solothur» schon abgereist waren, ließ man »»d ^ ^'»llcnte den Residenten wegen Bezahlung der Pensionen um eine kategorische Antwort ersuchen, ^riul» ^ Bescheid, er sei zur Zahlungsleistung bereit, wenn man sie im Sinne seines lcztcn Mc- ö»si>z Sinne des Bündnisses von ltit)2 annehmen wolle. Zwar hätte nun Schwhz den slhtj^i - »und wie das Bündniß von 1663 rcnovirt und geschworen worden"; endlich aber be- !>e b'nccr», Uri, Schwhz, Unterwalden, Zug, Glarns, Appenzell und der Abt von St. Gallen, daß lc» cv ^stcittnng der allgciiicinen und absonderlichen Pflichten gegen fremde Fürsten und Stände wider der Krone Frankreich habenden ewigen Friedens und Bündnisses nichts handeln ^»en hf ^"bei erinnerten sie aber doch den König, daß durch die in solcher Weise empfangenen Pcn- ^ der bnndeSgemäßen Zusicherungen noch nicht erfüllt sei. S. Dem Baron Wattenwyl ^ei»^ Dcclarationsbegehre» geantwortet, es habe bei der bereits gegebene» Mittheilung im All- dkHx " Verbleiben; sein Ansinnen aber werde den Obrigkeiten zur Entscheidung vorgelegt und man d?» ., kein Bedenken haben, demselben wie früher zu entsprechen, f. Das durch Anton Borreh, Agenten von Burgund, überreichte ErbeinnngSgeld wurde in Empfang genommen. ""befugte Werbung gescztc Strafbcstimmung wird dahin erläutert: Wer vor dem TagsaznngS- Vhsi ., Kapitulationen angenommen, soll »nr des eidgenössischen SchuzcS verlustig und seiner eigenen ^ weitern Bestrafung überlassen sein; wer nachher, aller Strafe unterliegen. Will Basel nicht »on ^ cxeguiren, so wird er seiner Zeit vor eine gemeinsame Tagsaznng citirt. I». Gegen einen a>," Todtjchlägcr bezeichneten Mann, Namens Wiffland, der sich in Basel aufhalte, verheißt schöbe« Gebühr zu verschaffen. I. Der Abschluß über das GcsandtschaftS-Ccrcmonicl ist hi„x ^ u. deutsche gem. Vogt, übcrh). I. Da zwischen den beiden Rhoden von Appenzell ^"b'siung wegen des KlöstcrleinS Grimmcnstcin erzielt werden konnte, Jnncrrhodcn eidgenössicheS Außcrrhodcil auch bei Siegel und Briefen in Beziehung auf noch andere Dinge geschüzt zn , ^ ' wird beschlossen, sie durch ein freundliches Schreiben zu einem Vergleich zu weisen. """tb. Vogt, übcrh.). ». (S. u. LauiS). «». (S. u. LuggaruS). ,». Ans Erinnerung habt ' Steiner das Salzmonopol fortseze und überall, besonders hinter Luccrn Leute bestellt El/^ wohlfeiler verkaufen, als die Obrigkeit es thun könne, wird Basel aufgefordert, ^ ^ Zu reden, daß er sich des Handels cntschlagc und der Sache den alten Gang lasse, ansonst »ls Mitteln greifen würde. «Z. Solothurn trägt vor, wie die Landgrafschaft Buchögau 1^ ^Fra," Bischofs von Basel an den Stand gelangt und zwar 15Z7 und 1533 die LchcnSöffnung gekommen, seither keine Forderung erhoben worden sei, jezt aber der Bischof begehre, daß das 718 Juli 1667. Lchcn erkannt und für die Lchenversäumniß eine große Geldsumme bezahlt werde; eö wünscht die eidgenössischen Orte den Streit gütlich oder rechtlich beseitigen. Es wird daher der Bischt mit Solothurn sich zu vergleichen, indem sonst wahrscheinlich dem Wunsche Solothurnö gemäß daS ^ nösstsche Recht bewilligt würde, i. Da laut Basels Berichten die Contagion in den Rhcingegc»^ verloren hat und der Verkehr wieder freigegeben ist, wird Moyland ersucht, die Pässe ebenfalls w>c ^ öffne». Die Stadt Freiburg bringt vor, daß zwischen ihr und der Stadt Bern wegen der ge»w>» ^ Herrschaft Grafiburg und wegen des über die Märchen zwischen Murtcn und Erlach gemachten Vers! Streit obwalte; Bern gibt darüber gleichfalls Auskunft. Man ermuntert sie zu neuen Vergleichs»^'^ I, (S. u. Baden). »—(S. u. Thurgau). (S. u. Rhcinthal). n». (S- u. deutsche ge>"< ^ überh.). I»I». lS u. Baden), «e. sS. u. Thurgau). «I«I. (S. u. deutsche gem. Vogt, übeibss ^ ^ Da sich daö unnüze Gesindel der Heiden und Zigeuner wieder anhäuft und männiglich belästiget, ^ dasselbe ganz abschaffen, jedes Ort für sich, die Landvögtc für ihre bezüglichen Vogtcicn die dazu Vorkehren treffen. ll. (S. u. Abtei St. Gallen). (S. u. Sarganö). I»I». u. ii. (S- thal). I^It. (S. u. Frciämter). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. II. Ucber die Angelegenheiten von Frankreich und Burgund und die wegen Graßbnrg und und Grimmeustcin verhandelten Streitigkeiten haben die katholischen Orte jewcilcn vor den Sizungcn Vorbcrathungen gepflogen. «»»>. Gratulation zur Erwählung Papst Clemens Schreiben an leztcrn. i»i>. Bei seiner Abreise von Altorf nach Chur empfiehlt Graf Casat> ^ ^ tcresscn von Oesterreich und Burgund, wogegen ihm die rcciprocirliche Satisfaetion empföhle» »'" Ulrich Sulzcr aus dem Thurgau, zur katholischen Kirche übergetreten, bittet um Beistand, Bischof von Constanz empfohlen und erhält geneigte Zusage. Landcshofmeistcr Fidel vo» ^ bringt an, wie der Prälat von Pfäfcrs übler Verwaltung wegen, unter Beihilfe der Congecga ^ des Nuntius, durch andere Personen substituirt worden sei, sich diesem auch freiwillig nuterzege»^ aber bei dem Kaiser Fürsprache an den Papst ausgewirkt habe und die Eongrcgation fälscht) ficht beschuldige, die Stift Pfäferö dem Biöthum Chur oder der Abtei St. Gallen ciuzuvcrlcibc", die löblichen Orte ersucht werden, demselben keine Hilfe zu abermaliger Uebernahmc der Ad»»> ^ zu leisten. Es wird in Folge dessen von den Schirmortcn dem Abt zugeschrieben, sich dem Bcs) Congregation zu unterziehen. . ^hie^ Zusaz zu M. Diesem Artikel ist im Bcrncr Abschiedseremplar die Bemerkung beigefügt: „Weilen, w» ^ verm eldet, man vff feiten der Statt Bern sich an diesem Ort uit einlassen wollen sondern sich vfs die lesendeni» Burgrecht berücsft, so die Partcyen des Richters halb regulieren, Als hat vmb discn Anzug mit prothocollicrl Adscheid gebracht werden sollen: das ist dem Landtschrciber zu Baden schriftlich remonstriert vnd gan Zürich geschriben worden, zuc erschaffen, dz es im Prothoeoll durchgestrichen vnd den Orten die beschwert» vber cm 31. August 1667." aus dem Glarner Exemplar. ^tsche iiberh keil «iel »nilkr. B°„. jibcrh. ^gllk„g, 'b'-i S. wallen Juli 1667. 719 Man sehe auch im Abschnitte Herrschaft?- und SchirmvrtSangelcgcnhcitcn: It. Art. 43. »»». „ 44. Verwaltung im Allgemeinen. Verwaltung im Allgemeinen. «I«I Art. 260. Verschiedenes. » Art. 373. v. „ 105. t» „ 186. Handel u. Verkehr, Märkte. Lehensachen. Wigoldinger Handel. X,. rr. Art. 521. . 3N. „ 305. Kirchliches ». GlaubcnSsachen. Zölle. Leibeigenschaft und stall. »!. Art. 88. II» „ 89. Rechts- und Gerichtösachen. Rechts- und Gerichtösachcn. II Art. 9. Beamte. Art. 175. Abzug. t. Art. 20. Allgemeine Verwaltnngssachen. I»I» Art. 85. Judiratur- u. Pompelenzanst. Itlt. Art. III. Leibeigenschast und Kall. Art. 210. Verschiedenes. »» Art. 136. Iustizsachen. Art. 18. Beamte. II Art. 9. 4<»sV ^"»ferenz der ellanstelischen Orte bei Anlaß der JahrrechnuilMnqsnziing zu Baden. 5«ie. Leonhard Mcher und Johann Mader, Ctg^^^'Ucister. Appenzell A.-Rh. Johann Schläpfcr, Landammann; Johann Schuß, Statthalter. St. Gallen Othmar Appenzeller, Bürgermeister; Bartholomä Schobinger, N. Dr., Bauherr. Bern eröffnete, daß Frciburg in Bezug auf die gemeinsame Landvogtci Schwarzcnburg lchast Bedingungen sich zufrieden geben wolle, welche 1455 bei dem Wiedereintritte in die Mithcrr- worden seien, sondern auf frühere Briefe und Vertrage zurükgehe, daher die Gesandtschaften ersuchte, Freiburg auf freundliche Weise zur Zurükzichung der erhobenen Ansprüche an- »ich ' wurden auch die Gesandten von Frciburg gehörigen OrteS über den Stand der Sache angehört " ^^"selben vernommen, daß Bern den Beamten Frciburgs nicht gestatten wolle, in den gegen sie ^ ^^ehcn zu inquiriren, die Theilnahmc am ConfioeationSrcchte, an Crimiualbnßen, am Vcr- ^^sse ^ ^^^^"sruS verweigere, die frcibnrgischc Ehrcnfarbc und den frciburgischcn Ehrenschild nicht "'cht bloß die Kauf- und Vcrtragöbriefc von 1423, sondern auch den Vertrag von 1455 und ^t»r von 1533 nicht mehr beobachte. — Wird zu künftiger Nachricht in den Abschied gcsezt. 720 Juli 1667. ?». Hinsichtlich des französischen Residenten Mouölier wird angetragen, wenn er so hochmüthig wie im ^ Schreiben auftrete, eine gebührende Empfindlichkeit gegen ihn zu zeigen und sich eher unmittelbar a» König zu wenden, e. Dem fürstlich St. gallischen Gesandten wird zwar der Bcisiz in Sachen, d>c ^ Prinzipal betreffen, nicht verweigert werden können; in andern Sachen aber soll er austreten; ^ ^ die Gesandten der Stadt St. Gallen und anderer zugewandten Orte. «I. Die Gesandten von Bern, Luccrn, Untcrwalden und evangelisch Glarus, in Anwesenheit des Landvogts Keller von ^ und des Obervogts Wirz von Rorschach wegen der Salzmonopolisten Steiner, Wächter und Röder l ^ sprechend, verständigen sich zu dem Antrage an die Obrigkeiten, denselben anzuzeigen, daß schleiß des Salzes in den gemeinen Herrschaften werde entzogen werden; namentlich sollen BcrM ^ und Luccrn, wenn Steiner sich nicht fügen wollte, durch eine besondere Gesandtschaft nach Bau ^ Steiner Klage erheben; endlich sei auch eine nach Innsbruck abzuordnende Gesandtschaft derlichen Salzeinkäufen zu beauftragen. «» Gegen die Grafschaft Burgund ist man der yst- kommen entschlossen t. Da laut Versicherung der Gesandten von Appenzell die Toggenburgcr ^ ordnung an den Abt wünschen, weil nach solchen Verhandlungen mit dem Abte ihre Sache " werde, begnügte man sich, Bräckers Angelegenheit dem Gesandten Fidel von Thurn zu empfehle» ^ den Prälaten ein Schreiben abgehen zu lassen. Es wurde also unterm 11. Juli der Prälat nl» evangelischen Angehörigen im Toggenburg mit mehr Liebe und Milde, als verlaute, zu reglet' Uebung ihrer Religion frei, ruhig und ungehindert zu lassen, bei ihrer landfricdlichcn Freiheit zu > ^ besonders des Bräckers Weib und Kindern alles zu gestatten, was der freie Zug, das natür> mütterliche Recht, auch alle Billigkeit erfordere, aus Cousideration und zu Ehren der cidgcnösiisch^^ und gemäß vorläufiger Zusage des Laudcshofmcisters. Ans Mangel an gehöriger 2»!^»^" die Berichte über Anbahnung eines nähern Verständnisses mit dem Markgrafen von Baden-T»» den Abschied genommen. I». In Betreff des kurpfälzischcn Anleihcnö will Bern bis nack des zwischen Genf und Savopcu obwaltenden Streits zuwarten; Zürich, Basel, Schaffhauscu St. Gallen wären bereit, ihren Antheil zu erlegen, l. In verschiedenen Zusammenkünfte» Baron von Grcißh und dem Ritter Mallet wurde Verabredung getroffen, welche Präeautionsp» Abordnung einer Gesandtschaft Genfs nach Turin zu beobachten seien. Eö sollte nämlich t>^ Gesandten für die Hin- und Herreise auf dem Wege dahin genügende Sicherheit gewährleistet, Herzog Audienz ertheilt, indessen dabei nur des Mißvergnügens über den wegen der streitige» Corsingc entstandenen Zwist und des Wunsches, denselben durch Commissaricn auf Grundlage trags von St. Julien beizulegen, gedacht und dem Herzoge neben Versicherung gebührender Bereitwilligkeit, gute Nachbarschaft zu halten bezeugt, der eidgenössischen Stände aber nicht erwähl von Seite Savohcnö aber sollen zugleich die Truppen zurükgezogen, zur Untersuchung der S^e ^ weilt Anstalt getroffen, auch den von der Genfer Gesandtschaft vorzulegenden Kopien ihrer Or>g'^ ^,i Glauben beigemessen werden. Die savohischen Gesandten übernahmen es, diesen Präcautionsp»'' ^ Zustimmung des Hofs von Turin auszuwirken; diejenigen der evangelischen Städte, sie der beliebt zu machen, was durch ein dieselben beleuchtendes Schreiben vom 30. Juni (a. Kal.) ^ zwar u. a. mit der Bemerkung, daß eine begleitende Abordnung der evangelischen Städte leihst scr'sche Gesandtschaft in einer untergeordneten Stellung erscheinen lassen oder die Meinung erzeugt August 1667. 721 ^ ähnliches wie bei den piemontcsischen Thallcutcn; wogegen man, wenn der Er- k" Erwartungen nicht entspräche, freilich um so kräftiger durch eine eidgenössische Gesandtschaft für u. s. w. Genf verstand sich laut Antwort vom >4 Juli (a> K,) zu den gemachten ^ wünschte nur Abänderung einiger AuSdrüke, als Weglaffung der AuSdrüke surotö, mri- '"uhrs^ ^ Dcputirtcn von GlarnS wird über die Verbesserung des Rheinau der Herrschaft SarganS Abrede getroffen (Schreiben von Zürich und Schwyz, lt. Juli). 4«R. ^ahrrechnunii die lV ennetbirgischen Vostteien regierenden Xll Orte zn Lauis. 1007, 10. August. KantouSarchive Tchaffhaiise», Baselstadt und Zug; Landesarchiv Nidwalde». Z ü ri ch. J»h^ Heinrich Escher, des Raths. B c r n. Beat Ludwig Stürlcr. Luecrn. d>eld Flcckenstcin. Uri. Ioh. Jakob Wolleb. Schwhz. Hanö Karl Schindler. Uiltcr- Stultz, Landammann, und (nach seiner Erkrankung) Franz Ackermann. Zug. Franz Gabriel Schmid. Basel. Daniel Burkhard. F rei bürg. Franz NiklauS Von- ^ Solothurn. Franz Suri. Schaffhausen. Wilhelm Maurer, durch h ^ Laniö). v. Die Zsircher Kanfleute fuhren gegen Diego Maderno, der das Postwescn »»h ^ ^ ^'dgcnosscilschtist erhalten, Beschwerde, daß er seit einiger Zeit ihre Briefe zu Mayland aufhebe ^ie Eleven und Chnr gchcndcil RcichSbotcn, mit dem sie ein jährliches Abkommen haben, ^)ikc eigenen italienischen Boten nicht nur entziehe, sondern oft dieselben über Basel nach Zürich Plini ^ ^ verspätet, oft eröffnet aitkommcn; daß er auch des Kaufmanns Mchcr Briefe, der ihm die in Mayland liegen ließ, so daß vom Juli 1666 bis Juli 1667 auf solche Weise dreißig ^'cr nach Lyon bestimmte Briefe des Herrn Meyer sich daselbst ansammelten, bis er endlich Faetor Meyers davon Anzeige gab und die hintcrhaltcncn Briefe gegen drei Pfund Geld ^ ^ ^^^^rno, deßhalb citirt, entschuldigt sein Ausbleiben mit Aufträgen, die er von der Obrigkeit ^ ein k'"pfangen, läßt sich aber durch seinen Sohn und den Fiscal Somazzo verantworten: Er mit dem Postmeister von Mayland, alle nach Zürich bestimmten Briefe zu übcr- !' ""ch Herrn Meyer angezeigt, daß er seine Briefe, wenn er ihm die Porti verweigere, werde Phj^. — Wegen des begangenen Fehlers und wegen Nichterscheinens wird Maderno zu dreihundert vcrurthcilt. Der Antrag Zürichs, ihm das Postwesen abzunehmen und eine zwek- " ^ ^^''unchtung zu treffen, wird uä rokui-ouliuin genommen, kl». (S. u. LauiS). l. (S. McndriS). It. (S. u. vier ennetbirgischc Vogteicn überh.). I. (S. u. Lauis). ^us j»>„, . Zuger-, »4. aus dem Nidwaldner-, l. aus dem Baöler Exemplar. Alan sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgcnheiteu: ^ iiberlj. It. Art. IM. Stellung der Geistlichen. " Meudris. ». Art. 18. 9t 722 August 1667. Laiiis. » Art. 137. Justizsachcn. I». „ 2t>1. Märkte. «. „ 203. Verschiedenes «I. „ 138. Justizsache». k. Art. 139. Justizsachcn. ,, 35. Landcsvcrwaltunei im >> „ 3t!. LandcSvcnvaltung >w ^ ,, 37. Landcsvcrwaltuug im 4«S Jahrrechnunq der die IV ennetbirgischen Nogteien restierendcn XII Orte zu Luggarus. !<»<»?, nach dem 1«. August. KantouSarchivc Schaffhausen und ii»a. Gesandte: Dieselben wie Abschied -tkl. Daö Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaftSangclcqeuheitcn: Vier cnuctb. Vogt, iiberh. »» Art. 22. Allgcm. Velwaltungssachc». Art. 191. Verhältnis! z. Vischel v' Lnggarus u. Mainthal » Art. 8. Luggarns. I». Art. 186. Geistliches. «l. aus dem Zugcr Kxcmplar. Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera restierendcn III ^rte. Brunnen. Kit»?, August. Laiidcsarchi» Nidwaldc». -> ^ Gesandte: U r i. Karl Franz Schund, Landammann, gewesener Landvogt der Emanuel Bcßlcr, Panncrhcrr; Karl Lusscr, Gesandter nach Bcllcnz. S ch w y z. Johann von Bibercgg, Landammann, gewesener Landvogt zu Baden; Georg Aufderinaucr, Michael ^ ^ Kaspar Abyberg, alle drei alt-Landammann; Franz Betschart, Statthalter und Landcssähnrich > Jmling. des Raths ; Hanö Georg Giger, Gesandter nach Bcllcnz. N i d w a l d c n. Bartholom" ^ matt und Joh. Melchior Leu, beide alt-Landammann; Hans Kaspar Ackermann, alt -Comniissär u> sandter nach Bcllcnz. ^ »—«I. (S. u. Bellenz :c.). v. In Erinnerung an die von dem Nuntius wegen Genf des Comthurs von Tobel an die Orte gesandten hizigen Schreiben thcilt Uri mit, daß jene Ae»!^ ^ bei der dortigen Obrigkeit nicht wohl ausgenommen worden seien; denn man habe daraus erseht der Nuntius zu „milde" informirt sei, daher sei ihm auch nicht geantwortet worden; indessen kenn ^ selben erwidert werden: In Baden sei über Genf nur projectirt, nichts dclibcrirt worden; die k" Orte hätten also vor solchem allzu scharfen und wcitauösehcnden Schreiben bis auf Einholnnst Information verschont werden dürfen; der Nuntius soll versichert sein, daß sie zu Erhaltung August 1667. 723 Religion Lcib, Gut und Blut einsczen; es habe aber jeder souveräne Stand das Recht, von Sachen Tele dclibcrircn, welche zil seiner Erhaltung, ohne Läsion der Religion, erfordert werden; bei lins werde man ihm gründlichere Information geben. Diesen Ansichten pflichtete auch Schwhz bei. Niliitius schon geantwortet zu haben, daß man sich Genfs nichts anzu- " 'wch zu beladen entschlossen sei. (Unterm 3. September belobt der Nuntius die Regierung von ^ ^>wcn, «dt „»» lurvar aoeoilsontito v eil »on volar aeeonsontiro alla proposta katta in Hallen llai ^Usihs" ^llikoullor (llouovra. llo im» I>o inaueato, ll'inkormaruö subito In Lantita o-te.« Den Ridwaldcnö nennt er eine »pia o eattoliea risolumono«. » Ma» sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclcgcnheiten: Allenz,c Art. 449 - 492. Confercnz der evangelischeit Städte ^arau. 2!». August bis 2. September (19, bis 23, August alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Mg, Absch. Bd, lös, kol. 2t2. — Staatsarchiv Genf. ' Z tt r i ch. Joh, Kaspar Hirzcl, Statthalter; Joh. Jakob Haab, Sekclmeistcr, Bern, ^'tching und General Sigmund von Erlach, beide Venner. Basel. Joh. Jakob Burkhard, iiikis^ ^"^"'kistcr; Christoph Burkhard, des Raths, S ch a f fh a n s c n. Joh. Jakob Stocker, Sckcl- ^ 3oh, Speißeggcr, Stadtschrcibcr, Zurükkunft des Ritters Mallct ans Turin wegen der PräcautionSpunkte, betreffend die Üih ^ ^ardnung an den Herzog von Savohen, eine neue Untcrhandliliig nothwcndig wurde, fanden ^^sandten der vier evangelischen Städte am 19. August Abends in Aarau zusammen. Nach ^itiv^ ^^cuprcdigt des folgenden Tagcö und gcgcilseitigcr Begrüßung legte Ritter Mallct sein ^isch ldatirt 10. August) und zugleich die hinsichtlich der PräeautionSPuuktc au den Baron von k ^ ^urin gelangte Autwort ilnd damit verbundene Abänderung in der Redaction derselben. — ^/^^üer DiScutirung wurde bei Ankunft der Genfer Gesandten, Shndic Dupan und alt-Shndic ^ ^cgcnprojcet entworfen und verlangt, daß die Sicherheit auf die llöputös llo Eonbve und ihre '"^^ors, «i»i s')' z,ouri'oiit vinpioxor ausgedehnt, statt ronlliout lours rosxeets die Formel ^»>I>Iimont llo rospoot aufgenoinmcil, die zu behandelnden Beschwerden Genfs namentlich f Corsinge und was seit der Zeit des Abschlusses des Vertrags von St. Julien begegnet ist ^»t andere Differenzen nicht eingetreten, der Ansprüche auf die Stadt Genf gar nicht er- Ttrej^ ^uäkzichung der Truppen aus Savohen auch nicht bis nach erfolgter völliger Beilegung deö sondern acht oder zehn Tage nach der Abreise der Gesandtschaft Genfs vollzogen werde. ^>lics ^ hierauf zu, daß die Milderung eintrete tömoignoront lour rospoet, erklärte dagegeir be- »iihs ^Herzog in Bezug auf andere Differenzen und die Zurükziehung der Truppen die Hände zu können, so daß man diese beiden Punkte all lokvrvnlluni zu nehmen genöthigt gewesen 724 August und September 1667. wäre, wenn nicht Statthalter Hirzel über Nacht auf den Ausweg gekommen wäre, dem Herzog lieben, er möchte, wenn daö Ende der Verhandlung über Corsinge nicht so bald erfolge, Rüksicht auf die vier Städte, besonders Bern, die Mannschaft zurnkzichcn. Der Stadt Genf wurde ein beruhigendes Schreiben die Annahme der gemachten Vereinbarung, sodann auch die Wahl dcr^ geordneten empfohlen. So wie von Genf die Zustimmung zu den PräcantionSpunktcn eingeht, w die Abgeordneten von Bern und Zürich in Lucern zusammentreffen, um mit der savoyischcn Gesa» ^ diese Präliminarien auszuwechseln und damit nach Bern oder auch nach Genf zu reisen, um weiter »a strnetion der IV Städte zu verfahren. I». Auf den laut Schreiben vom 1t). August durch de» ^ grasen von Baden geäußerten Wunsch, den mit Zürich und Bern bestehenden Bnndcövcrtrag zu erneuern, sondern auch auf die andern evangelischen Städte der Eidgenossenschaft zu erweitern, sowohl zu Abwehr feindlicher Angriffe, indem der Markgraf mit allen seinen Nachbarn im Frieden ^ als vielmehr um den Handelsverkehr zwischen den an den Rhein gränzcndcn Staaten zu orleielM' die eidgenössischen Angehörigen zur Niederlassung in dem vom Krieg verwüsteten und entvölkerte» ^ des Markgrafen nnter Zusicherung freien Zngpö zu ermuntern, wurde unter Hinweisung auf die Zeitverhältnisse, doch unter Zusicherung freundschaftlicher Nachbarschaft, ablehnend geantwortet. wurde in den privatim nach Zürich gelangten Wunsch der Stadt Straßburg, mit den cvangclischc» " eine engere Verbindung einzugehen, nicht eingetreten, doch durch die betreffende Privatperson >» zu geben gut gefunden, daß man erforderliche» Falls einem freiwilligen Zuzuge zur Untcrstüzung ^ ^ bnrgS keine Hindernisse cntgcgensczen würde und überhaupt gute Nachbarschaft halten werde. ^ Bezug auf das Toggcnburg und den Jakob Bräcker will man abwarten, welche Wirkung das a» ^ ^ von St. Gallen aberlasscne Schreiben hervorgebracht habe. «. (Verhandlung zwischen Bern n»d. ^ Zürich weist sich aus, daß die Collatnr der unter Berns Botmäßigkeit gelegenen Pfarrei Sce»ö^ Acten von 16Z0 und 1635 Zürich zustehe, waö von Bern ml rokvromlunr genommen wird. d ^ Zusaz zu Unter'»« 14. Oetobcr a. K. wurde dann zwischen den Abgeordneten der Städte Zürich " nämlich den Herren Hirzel und Frisching, einerseits und der Stadt Genf andererseits nachstehende Convention kraft deren genannte beide Städte sich verpflichten, im Mthfalle Gens mit WOV Mann zu Hilfe zu kommen >' ^ Lonvvntions viitrlz Ins trois louuiilvs viilvs Aurivii, Uvriiv vt Clonövt:, vonvvrnunt Iv «ven»^' ^ Strv vnvozS u lu villv «iv Ctuntivv vn vn.« «Iv nScvssitS »t tiirinv. clvs ulliunves, gu'vllvs out l)I^e» «iviix villvs .i«0.vv tomkuit vn «»vvvssitS, Ivczuvl Dien vvuiil«; pur «u ^rä.ov «lStournvr, vt czu'vllv vut Imsoi» «l'un prompt ^ vtS voirvvnu cpi'vllv pourruit Iv «ivinuixivr «rutunt «pl'vllv vn uuruit clv Imsoi» uux Lvi^neurs lu villv clv Uvrno, Ion plus provlrvs, vommo 6v ^^on, Korsos vt l^uusunnv, gui «lvvront kn-irn «lili^vnvv Iv svvours livmunllS, it guvilvs lins svront toujour« tvnus prvts «ivux inillv I««>m>ne^ l ^ svvours «iv lu villo clv Clvimvv cluns Iv puis civ lu villv eto Uvrne, «mnlinunt «iv plus prös t5t. guv lu pui t oompStonto ü. lu villv «lv /Nrivk svru sur pi«zä pour Iv üit svvours et pu»»^ «iuris lu viliv «iv Ctvnövv, evlu sv ««r vliuguv «nois ü un Cupituin 50 Lsvus dvrnois, ü un liivutvnunt 30, Ninistrv clv 0»wp August und September 4667. 725 Lrävnst 12, 8esrstgire 10, Lrsvost nräingirv 6, 8erAvnt 10, Lourrior, Ogpitgin 4 ^ sbgsun 8, Ogpnrgl S, ^^pulutö 4'/,, l'ginkaur st Lisrs sl.gsun 5, 8»Iägt »räi- 't»„„^ "" ^rgnä I'rsvost st skgrjns vnmpg^nis sn gurg un. OI>gour Ig, sglgäs, Ig lumi^rs t>our Is sous»er st s»usker, Is tont sgns ^ ^Ns. r6<''I'r»gus.nent nbssrv6 enver« ssux äs «sn^vs qui ssront gu seoour» äs NUrisI, st 1"ek ^ p.^ ! .. ^rmsmsnt äss solägts äsvrg ütre pour skg!^niv Iss äsux tivrs äs maus- l"Uu«s, st s'il est nSssssgirs Ig vills äs dsnövs tournirg ellv-möme äss kglöbgräss; ^ ^ ^ills ,I<. iu«1«j»ss s»m>>g^nies tnssvnt ssulsment soinsios6es äs msusgusts, it ssrg en Ig Iikert6 ^ I^k s»,^,.. ^^uivs, si slls Is trouvv g-^rsuss, ä'sn tournir uns troisit>me s>grtie äs Lonnes ^iguss, ^tgj^ ^ n t' ini Isnis inousctusts st Iss Isur rsnärs ssulsment gu ä6pgrt; äsvront gussi Iss mous- ^lugnä 'I pourvüs suftisgmmsnt äs pouärs, s>loml> et mSske pour Isur vo^g^e, Ig nni>ss st (rsn^vs, II Isur ssrg fourni pgr Ig ssi^nsuris äu äit ksnkvs pnur- s! ^ lugptg !'!" 'tont ils guront Kessin >>gr g>irt>s. 6) Ks pgi» äs munitinn äsvrg 6trs ä'une livre ,^^v>s gg,/ ' ^ l'snsvs, t">t äs I»l>n frsmsnt st Ig livrv I>i^ill6s toujours gnx sslägts t>uur trais ^bux vill.^ ^" ^ ' ^ n»^insnt6v. 7) 8 il n'^ g ^>gs gssss ä'un ininistrs gllemenä , il äspenärg i> Ht,'t" ' ^ lisrns ä sn 6tgI»Iir snssrs un. 8) tjugnt g Ig ^ustise sivils sur Iss troupes gvss .. ssnvsnu, «tu'slls äsmsursrg unilzusment risrv Isur» somingnägnt» et stli- rlv 0sn.'.' "" »Meier ou snlägt glliH ,t quekius äiffsrsnt gvss un knur- ^'^tisnä^ , ^utrv lisn, su gutrvmsnt gvgit usslissv g lui ävmgnnsl?»surie äs LIein>vs gurg Is ärsit ä'sn snnngitrs et .juxer, es «zui svrg r6siprs"""' 'e «-rüninsl. 10) Ks» Lsurgeuis st kgl.itgnts äs «ensve äsvront ötrs 'l ns I, ^ "'^istrgt, äs nv risn bgiiler g srsäit gux troupes gllises, gus s'ils Is ^gklj'l l'""'' l)ss >8, il ,Ie t?>u>>s gnrsusl >s« äoux ^»rsmisrs slists äs« trouz>ss glli6s« gssistsrsnt l>räi»^ ." . ussgirss qni psurrsnt ss t>r6sentsr, sxseptü es <,ni ssnssrns sg xgräs-, st > i"'''' "l)»srvS envsrs Iss trsupe« äs vsnkvs g 5 > ' "-"gnel 1°' -n o..mmgnägnts et c-g,utginss g»i6s i.renärs I'srärs st sk6ir -t « u-u so. cisnövs gurg ssmn.is Is ss.nmgnäsmsnt sn sl.sf st I'sxösution äss sl.osss rs- ^^istg,,,,^, gussi i'6sit)r,)«juvmsnt oksurvs jx.ur ssux cls Osn^vs. Lour Ig t'srms n>^^> st ' '>u^ >!ess»s ont 6ts Igitss trois sozus» äs svttv sonvsntion , svsllös« lss trsis ^st.^ , . ^i>ss rsmiss g slmsuns; tgit ägns Ig vills äs llsnkve Is 14 Ostokrs 1007. (Slaatsarchiv >ustvri,tus», Nr». 8480). 72k Oktober 1667. 4«5 Conferenz der V katholischen Orte. Gersau. 3. October. Staatsarchiv Luccrn. Allq. Absch. Bd. kol. 124. Ii r i. K°rl Gesandte: Lucer u Landvogt Joh. Christoph Kloos ; Landvogt Aurelian Zurgugcn. Franz Schmid, Landammanu; Joh. Franz Schmid von Bcllikon, alt-Landammann. Schwh4 ^ Reding, Landammann; Kaspar Abhberg, Landeshauptmann. U n terw a ld cn. Johann Jmss ' ammann von Obwalden; Joh. Melchior Leu, alt-Landammann von Nidwaldcn. Zug- u. Auf Antrag Uri'S zusammengetreten, um gegen die in Basel nnd um Zofingen herum ausgc ^ Pest gemeinsame VerhütungSmaßnahmcn zu treffen, fand die Konferenz nöthig, vor sllc> ^ ^ gegen die von der Seuche angcstckten Orte den Verkehr abzusperren, und zwar in der Weise, an der Gränzc aufzustellenden Wachen Niemand pasfiren lassen, der nicht durch Zeugnisse sich ^ könne, daß er von einem gesunden Orte herkomme und keine kranken Orte berührt, und 2) au ^ sundcn Orte, von wo er aufgebrochen, wenigstens sechs Wochen sich aufgehalten habe; 3) nisse oder Bollctcn von amtlicher Hand ausgestellt seien; 4) fremdes Bcttelgcsindcl, auch wen» Zeugnisse hat, zurükgewiesen werde; 5) für Ausstellung der GcsundheitSscheinc sind die Taxen anzusezcn; 6) um daö Durchschleichen auf Nebenwegen zu hindern, sollen auch die Schisstcutc ^ sein, sich die Bollctcn vorzeigen zu lassen, nnd 7> werden Zug nnd Zürich ersucht, ebenfalls . .st,i üben, Zürich noch besonders, um die Vogteicn in gesammter Orte Namen zu den nöthigen ^ ^ zu mahnen; 8) den Mezgcrn ist Einführung von Vieh ans verdächtigen Orten verboten; 6) den fremden Gremplern nnd namentlich den Calankern, nnd 16) den fremden hcrnmziehcndul . ^ und Galantericwaarenhändlern, weil sie des Besuchs infieirtcr Orte oder des Bezugs von ^ solchen Gegenden verdächtig sind, der Eintritt verwehrt; 11) obwohl Basel dafür sorgen "^' ^sscr, Umladung von Waarcn an gesunden Orten außer ihrer Stadt vorgenommen werde, hält man >^ii einstweilen die Waarcnlicferungen von daher einzustellen; 12) der Bezug von nothwendigen Lc c soll auf gesunde Gegenden beschränkt sein; 13) auch bei'm Salzbczug, besonders ans Burgund, ^ geübt und 14) das von Lueern erlassene gcdrnkte Mandat allen Orten mitgetheilt werden; 15) u auszuweichen, waö dem Gesundhcitstribunal in Mahland zu Sperrung des Passes Anlaß gebe» ^ sollen die Orte über alle Vorkommcnheiten gute Korrespondenz mit einander halten. Am S Ossein, Konferenz erschien ein Abgeordneter des Sanitätstribunals zn Mahland, der Coadjutor Karls ^ und stellte mit Bezugnahme auf den dießfallsigen Vergleich im Namen desselben das Aufsicht gegen die von der Pest betroffenen Orte zn halten und überhaupt die nöthigen . habe regeln zu treffen, — worauf ihm geantwortet wurde, daß gegenwärtige Konferenz specicll diesen Z I». Nidwalden bringt an, daß der Nuntius Aufhebung des auf die Güter des Hauses Ts'S . ^,g Arrestes verlange und zwar auS dem Grunde, weil cö geistliche Güter seien, dicß aber die nach sich ziehen könnte, daß man die Regierungen auch von Kirchcnrcchnungcn, u. s. w. ausschließen könnte. Lueern und Zug theilcu mit, daß sie die Angelegenheit dem Nuntius > October 1667. 727 " »»d ' hörigen Orte können, doch mit Vorbehalt ihrer Rechte, für Aufhebung des Arrests stinimen darum, weil der Nuntius die Bezahlung der fraglichen Schuld auszuwirken anerbot. Weil nun dag ön uns nicht gleiche Rechte practieirt werden, soll in den Acten nachgeschlagen werden, Natw,^ ^ geistliche Güter für eine Rcchtöübung herkömmlich sei; jedenfalls ist zwischen der Alic- Zihat, ^'^^chcn Gutes und dem umis kruotus zu unterscheiden, r. Landschreiber Küenzli von Außer- ichdcl,' ^zwischen Sekclmcistcr Kuhn von Rheineck und einigen Angehörigen von Thal ob- l>e» " Streit vernommen und hierauf beschlossen, daß Schwhz im Namen der regierenden katholischen Orte ist 'wann zn Höchst ersuche, den wegen eigener Vergehen in das Hubamt entwichenen Uli Dietrich daß nehmen und wegen des entfremdeten Weines und seiner Complicen zu verhören, und ^ dann das Resultat ihnen zuschike zu weiterer Schlußnahmc. 4«« Conferenz lwn Zürich, Lucern, Uri, Schtvyz und Zug. Bremgarten. 2». October. Staatsarchiv Zürich. Mg. Zlbsch. Bd. 15». kol. S7l. Zah. Konrad Grcbcl, Statthalter. Lucern. Custach von Sonnenberg, ^klc> ' ^"^ogt Christoph Kloos, des Raths. Uri. Karl Franz Schmid, Landammann; Karl Emanuel ^^'^andammann und Panncrherr. Schwhz. Wolf Dietrich Rcding, alt-Landammaun. Z n g. '"udcnberg, Statthalter. sScerctär: Heinrich Ludwig Zurlaubcn, Landschrciber in den Frciämtcrn). >>ah»>^'Zusammenkunft wurde von Zürich, mit Zustimmung der übrigen Orte, wegen Ucberhand- daß ^ ^vntagion oder Stcrbsucht ausgeschrieben. Zürich zunächst klagt, verschrieen worden zu sein, "icht > Stadt und Landschaft ohne Unterschied, ob authentische Paßzeddcl vorgewiesen werden oder Flierl ^^'"ann Passircn dürfe, und daß die Erbsucht bereits dort ausgebrochen sei, in Folge dessen die döchx ' "sichtlicher Weile begraben werden; verlangt daher, durch ein Schreiben an die Sanitätsbe- "licb k " Ödland von einer solchen Zulage frei erklärt zu werden, — was auch bewilligt wird und was sc»d^",i>ch ""6 zu thnn Uri sich bereit erklärt. Mit Hinsicht auf den Unfall, der den nach Basel rei- ichcn '^"Uen betroffen hat, und im Hinblik ans die Jnfcction der Stadt Basel und der lcnzburgi- dst Safcnwhl, Köllikcn, Bottcnwhl, Ucrkheim und Hinterwhl wird die Grasschaft Lcnzbnrg gegen Grafschaft Baden gebannt, doch nach Jnhast des gerSauischcn Abschieds den Un- ^ Et Pässen Versehenen der Durchgang gestattet. Durch ein mitleidvolles Schreiben wird ^ükc/ ^ Verkehr abgckündct, die Schiffe und Fahren abgestellt und alles den Städten und Rheine, der Aare, der Rcuß und der Limmat zugewiesen, um da genau untersucht zu diesen Orten fleißige Wachen bei Tag und Nacht geübt, das Mühlaucr Fahr von Luccrn ^ Fahren zu Lunkhofen, in der Stilli u. s. w. von den Amtleuten der Freiämter und der "bcrwacht und den Städten Baden, Brcmgartcn, Mellingen die Leute, welche ohne gegaste bei ihnen dnrchpassirten, auf ihre Kosten zurükgeschikt und solche Nachläßigkeiten hochobrig- 728 Oktober 1667. seitlich geahndet werden sollen. Solothurn und St. Gallen werden von der Absperrung der Lenzburg in Kcnutniß gesczt; auch nach Aarau ist in gleichem Sinne zu schreiben und anzufragc"^ ^ daselbst gesunde Luft sei; Zürich soll »ach Inhalt des geroanischcu Abschieds ein Mandat druken »». ^ alle Pässe und Gränzorte versenden lassen. Wenn, wie das den Orten Zürich und Zug besssg» ^ über ein Ort vcrläumderischcö Geschrei verbreitet und dadurch der Commerz mit Mahlaud geführt oder in einem Orte wirklich die leidige Sucht einreißen würde, soll man sich gegenseitige zeige machen. Für die gcdrnkten gemeinen Paßzcddcl soll ein Bazen, für die unterschriebenen ein 6 )> bezahlt werden. I». (S. u. Freiämter). Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelegenhciten: Areiiimter. >» Art. 164. Neußcorrerlion. 4«V Conferenz der die Bogteien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherlitz, Gwndson und Mlirte» regierenden Städte Bern und Freiburg. Murten. 3—5». Deeember. Staatsarchiv Bern, greib. Absch. Bd. u. s. »51. Gesandte: Bern. Christoph von Grafcnried und Joh. Rudolph Wnrstemberger, bc>oe Fr ei bürg. HanS Peter Odet, Sckelmcistcr; Franz Peter Pondcrweid, Gcneraleommissär; Alt. Stadtschrciber. schaffc"^' »—er. (S. u. die betreffenden Vogteicn). «I«I. Der Landvogt wird sich über die Wi ' und Bcgründcthcit der .Nlage des Pierre Bürdet und Mitsorten näher informiren, die sich über 5" ü , Boden-und Feucrstattzins, den sie dem Schloß und dem Pfarrherrn entrichten müsse», ^ v—(S. u. die betreffenden Bogteien). Der Pfarrhcrr zu Domdidier ^.,,pe» Riedzehnten zu Olchrcs. Wird u^ Bogteien). Da« übrige Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschasldangclegenheitcn: Bern-Freib. Logt, iiberh. «». Art. N>. Schwarzenburg ? « «««». >>>»>». Art. 62—73. Orbe mit Tschcrlit) « > >. «e. »l «««. Art. 15)0-177. Ärandsou. - »" » »>» kl III Art. 333—339. Murten. ^ »»-1' >»>». «». 1,1«. Art. 45,7—464. Februar 1668. 737 Schreiben. «-. Der Abgeordnete des Kaisers, Dietrich von Schönau, Waldvogt der Herrsche/ ^ Haucnstein und Schultheiß zu Waldshut, stellt den Antrag, eine Dcputatschaft zu ernennen, mit Tag ^ werden könne, wie die Erbcinung beiderseits zum Besten zu beobachten sei. Am folgenden vertr btpflogener Unterredung mit der Deputatschaft, erinnert er, daß weil der 1511 geschlossene Erb- friedliche Zeit gefallen sei, er beinahe nur von Emolumeutcn und von treuem Aufsehen in Frie- - k' en rede, dagegen auf die ewigen Berichte von 1474 und 1477 znrlikwcisc, und verdeutct dann bei ^ Anlaß, warum die kaiserliche Majestät im Defensionswcscn ihr Land nicht scparircn könne und e Erb Eidgenossenschaft wolle betreffend die Hilfe und Widcrhilfe iil den österreichischen Vor- i»r ^ d>e Erbcinung im Sinne der Verträge von 1474, 1477 und 1511 erneuert wünsche. Er erhält ^ lcztjährigen Beschlüsse bleiben, nämlich ein treues Aufsehen auf die vier Waldstädte ^e»'' ^ ^rzug auf die Verträge von 1474 und 1477 gestellten Anträge aber den Obrigkeiten vor- »ast ^ Hi»blik auf die gefährlichen Conjuncturcn wird ein Ausschuß beauftragt, das Dcfcnsto- ^^"ud der Abschiede von 1647 und 1664 zu rcvidircn, dessen Anträge den Obrigkeiten hcim- ^ "gen entworfen, wie, nachdem Burgund verloren sei, die übrigen tzicns'^^ versorgt und im Nothfall vcrthcidigt werden sollen, nämlich Constanz, die Waldstädte, ^ und pst Landschaft Waadt. K. Mit Hinsicht auf die dem Residenten MouSlicr crthcilte Antwort ^ Gesandten einhellig zu dem Antrage, daß kein Ort für sich dem Könige Mannschaft ll !le>i, sondern solche Bewilligung der gemeinen Eidgenossenschaft allein zustehen, zwar den Ständen jskllk,, ^ Appenzell gemäß Abschied vom Januar und März 1666 eine halbe Gardccompagnie zu ^ie hattet, aber die Verstärkung der Gardceompagniecn voil 266 auf 30t) Mann unzuläßig erklärt, die l, ^"iu'ung in Freicompagniecil verboten und dicßfälligen Recrutcn der Dnrchpaß verweigert, für bo» . ^ ^Nndrige Verwendung der Truppen die Befehlshaber bestraft und über alles dieses und anderes ^ 8./18. März zusammentretenden Tagsazung bcrathcn und entschieden werden soll. I». ^^'^Acutcn der regierenden Orte wird gestattet, für dicßmal zur Ergänzung der Compagniccn der Zsttr ^ineöwcgö aber für die Freicompagniccn, je 12 bis 18 in den gemeinen Herrschaften geworbene ^ Landcskindcr sind, zu beziehen, l. Die schriftliche Anzeige des Königs von Frank- - ^ ^ er Burgund bcsczt habe, wird mit einfacher EmpfangSanzcige erwidert/ It.- Die citirten Haupt- der, haltenden Sessionen hörcndt, läsendt, vernemmcndt oder auch sonstcn von den Herren Gesandten ^ Standtssachen gercdt, berathschlagt vnd verhandlet wirt, in höchster geheimbd vnd verschwiegen- halten. — Z) Für den Landschreiber. Ferner soll ein Landtschreiber ein sonderbar Radts-Protokoll alles Ehrlich, beflissen vnd getrewlich darin Verzeichnen, Niemahlen sich von den Sessionen absöndern, auch habe» °en Sessionen daß Prothokoll also wol versorgen vnd beschließen, daß kein anderer Mensch dessen thcilhaft ^dan möge seine Substituten, so die Abscheidt abschreibcnt, soll ein jederweyligcr Landuogt auch der so Nothwcn- sich^ ^^ichwiegenheit beEidigen. — lieber vorgcschribne Höchst Nothwcndig erachtete Eidt hat man serner einhellig »ist Einanderen verglichen, wann ein Gesandter widxr Verschen solchen übersechcn zuehabcn fehlbar vnd mit Recht erfunden wurde, daß er damit seinen beysiß in den Sessionen selber vcrwürkht haben, seiner Oberkheit heimb- , ^ >ckt vnd deroselben zue verdienter straff überlassen , Auch weiter zue Keiner gemeinen Versamblung als ein Gelter admittirt werden soll. — Wann es aber einen Ambtinann betreffen möchte, soll Er sein Ambt ohne alle gnad ^viirtht haben, auch seiner Oberkheit zu fernerer wol verdienter straff überlassen werden." 93 738 Februar 1668. lcutc der Frcicompagniecn, Stuppa und d'Hemcl, entschuldigen ihr Ausbleiben damit, daß der Graf von Soissons, den Urlaub verweigert habe. Sic sollen auf die nächste JahrrechnungstaM ' peremptorisch citirt werden. I. Der Wunsch Appcnzclls, daß den Recrutcn des Hauptmanilö etwa 8V Mann, der Paß möchte gestattet werde», wird znrükgcwicscn. «». Auf Klage Solothu'»^ auf dortigem Gebiete, zu Flühe, ein flüchtiger Burgunder durch sechs französische Musketiere und nach Landökron geführt, und auf Klage Lucerns, daß eidgenössische Wcinfnhrlcute im Elsaß worden seien, wird vom Residenten MouSlicr Abhilfe versprochen. «. (S. u. Baden). «» Ter ^ ^ Basels, daß seit acht Tagen kein neuer Krankheitsanfall der Sucht sich gezeigt habe, und das knüpfte Gesuch um Gcstattung des Verkehrs wird den Obrigkeiten zur JnstructionScrthciluiig auf Tagsazung in den Abschied gesczt. >». ES wird auch verabschiedet, daß die Thcilnahmc an den ^ und der Convcrsation bei Herrn MouSlicr, so es den Obrigkeiten beliebt, abgcstrikt und von jede'" seinen Obersten und Hauptleutcn das Aufwarten, die Ohrcnträgcrci und Dienstnachläufcrei untersagt ,ß. (S. u. Baden), i. (S. u. Rhcinthal). 8. (S. u. Frciämtcr). T. (S. u. Sargans). ^ Recrutcn der Bündner wird kein Durchpaß durch Sargans gestattet, es sei denn, daß sie »ur Lcibgardcregiment in Frankreich geworben und geborene Bündncr seien und daß den beiden Hau)' Stuppa und d'Hemel gar nichts bewilligt, auch jede Augmentation abgeschlagen werde. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. ^ v. (S. u. Thurgau). Der Nuntius Baldcöchi sendet durch seinen Secrctär im Auftrag Papstes die Mahnung, dem zu Berichterstattung übernommenen Antrage, zur Verteidigung ^ eigenen Waffen mitzuhelfen, keine Folge zu geben; denn es wäre eine Beleidigung Gottes und großem Nachtheil der katholischen Religion und zur Entwürdigung des Namens der Bcschüzer der ^ gereichen. Er verlangt eine Bescheinigung, daß dieses Aetenstük in den Abschied niedergelegt wort: Man nehme das Begehren ucl rokki-öncluin und werde ihm seiner Zeit das gewünschte zukommen lassen, x,. Auf das Ansinnen des BaronS Grcißh, sich der Stadt Genf und der La" ^ Waadt nicht zu beladen, wird geantwortet, man werde die Obrigkeiten darüber rathschlagcn ^ aber möge sorgen, daß die Legitimation seiner Ambassade befördert und das Bündnis! in „rccipu"" ^ Effect" gebracht werde. Die Anzeige des nenen Nuntius Rudolph Aquaviva aus Perugia Antritte seines Amtes wird mit einer Gratulation erwidert. Ob in die erneuerte Klage Fee> daß Bern wegen Schwarzenburg und der Gränze zwischen Murtcn und Erlach sich nicht in gleich einlassen wolle, dießmal eingetreten werden könne, ist zweifelhaft, da die Hauptgesch"^ nicht aufgeschoben werden dürfen. »»»». Statthalter Karl Brandenberg von Zug, Mitgcsandtcr, Rathgcber des Bischofs von Basel, legt seine dießfälligcn Crcdentialicn vor und hält wegen ^ sionalwescnS eine ausführliche Proposition, in welcher namentlich gezeigt wird, daß die >3^^^ tfr eine Verständigung dringlich machen, wie das Bisthum gcschüzt werden möge, die Bcschüzu"ü Haltung desselben besonders für Solothurn und Bkrn von Wichtigkeit sei, aber auch »ur werden könne, wenn, ohne eine Tagsazung abzuwarten, auf einfache Mahnung hin Frciburg ^ sich thurn zu Hilfe eilen und wie die VII verbündeten, so auch die übrigen Orte der Eidgenosse" verpflichten, aus eigene Kosten die Beschirmung des Bisthums als gemeinsames Defcnsionalwcr Februar 1663. 739 ^hinen. Indem dieß den Obrigkeiten hinterbracht wird, erhält unterdessen der Bischof die Zusicherung Aufsehens und die Einladung, wegen der Lchenstreitigkeiten mit Solothurn schriftliche Auskunft iseben und auf den 18. März eine Deputatschaft an die allgemeine Tagsazung abordnen zu wollen. e mit Savohen verbündeten Orte zu thnn haben, wenn Genf oder die Waadt in Gefahr käme; laut der Geschichte sei Genf bis zur Glaubcnsändcrung nicht dem Herzog von Savohen zustandig ^lc», sondern dem Bischof, und die Waadt sei vom Herzog von Savohen an Bern und Frciburg frci- ^ überlassen worden; der Venncr Frisching habe auch in der allgemeinen Sizung die Worte fallen daß Bern im Fall der Roth eben so gut als andere Orte Mittel habe, Frankreich zu begegnen, daß man geistliche und weltliche Gerechtigkeiten selbiger Enden in Defcnsion nehmen sollte". Mail ^ "'so, „daß nian um allgemeiner Union und Einträchtigkcit willen die Stadt Genf und Landschaft .^"dt nicht als Leute der andern Religion, sondern als ein ganz Ort und Schlüssel der Eidgenossen- zu defendircn hätte, damit man gegenüber dem päpstlichen Stuhl der Religion halben nichts zu vcrant- hätte." Lucern soll zu näherer Bcrathung einen Eongreß veranstalten, vv. Die Gesandtschaft erklärt, der Landschrcibcr Zurlanben habe in dem Abschied von Bremgartcn unrichtig vcr- ^t, daß Schwhz geäußert habe, bei dem Arreste zu Tobel ungeachtet der vom Nuntius prätendirtcu ^""»nität beharren zu wollen; vielmehr habe Schwhz einfach sich auf die in Gersau gegebene Erklärung ^e». Wird zu allerseits Gcdächtniß in den Abschied gesczt. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnheitcn: v. Art. 524. Kirchliches u. Glanbenssachen, i». Art. 94. Rechts- u. Gerichtssachen. t. Art. 194. Jurisdictionsstrcitigkeitc». I»I« Art. 239. Stifte und Klöster. «e». > ^ »». Art. 21. Allgemeine Verwaltungssachen. «> Art. 359. Kirchliches u. Glaubcnssachcn. «. Art. 73. Utechts- u. Gerichtssachen. 474 Conferenz der katholischen Orte. «ucern. 1«««, 12. und 13. Marz. S«aat«ar<»,Iv Luccr». Allg. Adsch. Bd. KVII, toi. or. Tj^^^"dte: Luccrn. Eustachius vou Sonncnbcrg, Venncr; Joh. Christoph Kloos; Joh. Leopold Bauherr; Joh. Jakob Ostcrtag. Nri. Karl Franz Schmid, Landammann; Joh. Franz Jmhof, 740 . März 1668. . unter' alt-Landammann. Schwh z. Franz Reding, Landammann; Kaspar Abyberg, Landeshauptmann. ^ waldcn. Johanil Jmfcld, Landammann von Obwaldcn; Joh. Franz Stultz, Laildammann waldcn. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter: Heinrich Jttcn, des Raths. G l a r u S. Freibnrg. „General" Franz Peter Vondcrwcid; Oberst Anton Rcinold. Solothurn. Pctcsi» Suri, Sckclmcistcr; Joh. Georg Wagner, Stadtschrcibcr. Appenzell J.-R h. Johann Guter, n. Da die jüngste badischc Tagsazuilg wegen obschwcbcnder gefährlicher Zeitkäufe und des d^^ eingetretenen Bedürfnisses »euer Instructionen abgebrochen wurde, fand man sich veranlaßt, vor nung der folgenden Tagsazung besonders über eine projcctirtc engere Zusammenstimmnng sämmtlichcr ( Orte sich zu bcrathen. Nach Einsicht des von Glarus eingesandten Entschuldigungsschreibens und scitigcr Begrüßung und nachdem die nachgesuchte Audienz dem Baron Grcißy bewilligt war, kam ^ ^ ob mau das von dem französischen Residenten eingegangene Schreiben, das Lucern zu eröffnen ^ ^ trug, uncröffnct bei Seite legen wolle; Lucern, Schwhz und Zug bcharrtcn auf dieser Ansicht, >v ^ die andern Orte in der bloßen Annahme des Schreibens nichts Nachthciliges crbliktcn. sandte Savohcils verlangte in seiner ProPosition, daß die katholischen Orte wegen der Stadt Genf > eingehen möchten, das dem Bündnisse mit Savohcn zuwider sei. Man trat darüber zwar jeft be o ^ nicht ein, entsprach dagegen dem Wunsche, ein Schreiben an den Herzog abgehen zu lassen mit dc> suchen, daß er dem bisher durch die Angelegenheiten Genfs abgehaltenen Gesandten zur hic der auf die Orte bezüglichen Aufträge Befehl gebe, um so bereitwilliger, weil jene Aufträge auch " ^ alten Ansprüche der Satisfaction sich erstreken sollten. g > ^ Solothurner Gebiete werde man sich informiren, um allen Forderungen guter Nachbarschaft ^ thun; unterdessen mögen die Orte die in Baden gemachten wohlgemeinten Präpositionen wohl ^ ^ und hinsichtlich der Waldstädte sich zu keinem übereilten Beschlüsse verleiten lassen, denn er gewä>' ^ künftige Ostern oder doch auf der Jahrrechnungstagsazung denjenigen Orten, welche das Bund» ^ Acnderung beobachten, die Pension und Satisfaction bezahlen zu könne». Nach Besprechung öffnungen, woran aber Lucern, Schwhz und Zug nicht Theil nahmen, wurde dem Boten des >1ftsi ^ und zwar durch die Kanzlei, di? mündliche Antwort mitgegeben, der Inhalt des Schreibens ^ bloß die katholischen, sondern alle Orte und sei eigentlich schon in Baden verhandelt worden. Hauptgeschäfte, die Dcfcnsion der Stadt Genf betreffend, knüpfte sich an das in Baden Schreiben des Nuntius das Bedenken und die Erwägung, daß die Religion der Stadt Gens als tum nmlorum betrachtet werde und daß Genf bei allen MißHelligkeiten mit den Protestanten z» ^^^hjreci dagegen freilich auch al5 ein Schlüssel der Eidgenossenschaft anzusehen sei, im Schirm Berns ^,l», also unter Umständen eben so wie die Waadt von allen Orten vertheidigt werden müsse, und . wie ein irgendwo vernommener Particulardiöcurö hoffen ließ, der Bischof von Genf wiedci ) ^ und die Religion in Genf freigegeben würde, dieses von den katholischen Orten ohne Zwcift >s Marz 1663. 741 dürfe^^'^ Protection aufgenommen würde, doch auch ohne dieß schon darum nicht abgewiesen werden ^reins ^ protestantischen Orte sich auch der Waldstädte und der Stadt Konstanz, deö Erb- dereins gerade Frankreich wünsche), entschlagcn möchten; wenn dieß aber auch des Erbliche ja auch die Waldstädte ein Schlüssel seien, nicht geschehen werde und der katho- Weist ^ Schlüssel und eine Vormauer gegen Mahlaud angesehen werden möge, in ähnlicher ^Iheid^ ^ Perbindung Berns mit Genf, so dürfte Bern sich wohl mit dem Anerbieten, die Waadt lche helfen (wozu man eine Verpflichtung nicht anerkenne), zufrieden geben, nur müßte man Kelchs ^ geistlichen und weltlichen Rechte einzustehen, sondern aufdic Rechte sich beschränken, die Ccssion von Seite SavohcnS an Bern übergegangen seien, weil darin die geistlichen Rechte Eistet ^ deren Verteidigung man Bern nicht Hand bieten könnte. Der Resident MouSlicr Schreiben ein, das eine vom König Ludwig, datirt vom l. Februar, ursprünglich an ^thest gerichtet, vermittelst Radierung aber und Zusäzen an die VII Orte dirigirt, den Wunsch Ergänzung der Dienstcompagniecn der Werbung neuer Mannschaft Vorschub gcthan andere von MouSlier selbst unterzeichnet, aber erst in Lucern von seinem Boten ge- Adresse an Appenzell vervollständigt, offenbar in der Absicht ausgestellt, bei den siihst ^ Diversion zu machen und einzelne derselben durch Aussicht auf besondere Vortheilc von der ^ Einigkeit zu trennen, indem es dem Residenten nicht unbekannt sein konnte, daß wenn d ^ Volksaufbruch begehre, auf seine Kosten eine Tagsazung einberufen werden müsse. ES ^ststc' ^ Ueberbringer der beiden Schreiben die mündliche Antwort ertbcilt, daß dieselben den ^ gerichtet seien, werden übermittelt werden, f. Der Bcratbung über die begehrte Waldstädte gieng die Mitthcilung eines von dem Waldvogte von Schönau eingelaufenen Schreibens voraus. Schwvz und mit ihm andere Orte äußerten die Ansicht: Da die Vcr- ^ ^^ltcrrcich von den Jahren 1474 und 1477 von thätlicher Hilfe reden, der Vertrag von 1560 ^ dg aber nur mit vier Orten geschlossen sei, dagegen der mit allen Orten geschlossene Ver- die erstern Tractate wieder bestätige, sei man zu ctwclcher Hilfe verpflichtet und auch dem ^str» ^ ^sicmüber solches in Bezug auf die östcrreschischen Vorländer zu thun schuldig, unverwehrt durch die hch F^nkreich, und zwar nur auf Defension, eingegangenen Verbindlichkeiten und kraft der Freien ^"^^änität der Stände. Solothurn erklärte sich zwar noch nicht instruirt, um darauf sich ein- ^'"nen; hingegen findet Uri in den Verträgen keine Schuldigkeit, wohl aber genug neben beiden in der Wohlfahrt deö Vaterlandes auch die volle Verpflichtung, ^'bc>i ^ ^ man sehe, daß Frankreich die Defension der Waldstädtc so ernsthaft zu Hinteren s^., ^ ^>ud die Eidgenossen in den Fall kommen könnten, auf jener Seite in eigenen Kosten sich werde es darauf ankommen, ob die Waldstädte der Eidgenossen offene Häuser sein, das Städte" ° ^selben den Eidgenossen überlassen, sie selbst den Eidgenossen schwören, und welche andern in die Defension aufgenommen werden sollen, zx. Der TranSgrcssionen der eidgcnössi- ^ Frankreich halben wird in Erinnerung gebracht, wie von lcztcr Tagsazung aus an die in schrieben worden sei, bei Strafe von Leib, Ehre und Gut sich nicht gegen Burgund brauchen deriv '' """ "b" der Resident MouSlicr prätendirt habe, daß die schweizerische Mannschaft sich müsse " ^ssen, wo der König es verlange, und wirklich vier eidgenössische und eine Bündncr Compagnic <42 März 1668. in der Grafschaft Burgund verwendet worden seien. Solothurn weiß zwar nicht, ob dortige auch dabei waren, und läßt, wenn dieß der Fall gewesen sein sollte, an scharfer Ahndung nicht will aber zwischen Burgund, das in der Erbeinung begriffen ist, und den spanischen Besizungcn der ^ lande einen Unterschied machen, wird jedoch durch Verweisung ans die Verträge von 15t l und Neuerung im Jahr 1543, laut welchen auch die Niederlande in österreichischem Verbände waren, ^ ^ legt; und Lucern erklärt alle, welche über die Defension hinaus, zu welcher allein sie verpflichtet . Angriffe sich brauchen lassen, für faule, ehrlose und meineidige Leute, welche des eidgenössischen -' ^ gar nicht würdig seien. Dieser Ansicht beistimmend wollen Uri und Schwhz, „daß ein p, schaffung solchen Mißbrauchs gemacht, von den einzelnen Orten die Schuldigen exemplarisch belsi" ^ sofern sie eö unterlassen, von den gcsammtcn Orten die Bestrafung geübt, auch dem Könige mitgetheilt werden solle, daß man solchen Mißbrauch nicht mehr gestatte. Diesen Entschluß will ^ dem Könige durch eine Dcputatschaft, andere schriftlich mittheilcn, zugleich mit Bcschwcrdeführunö^ das Betragen des Residenten Moussier und mit dem dringenden Ersuchen um Abberufung begleitet mit der Verweigerung jeder Werbung. Ferner war man einverstanden, in Baden >n ^ GesellschaftSvcrkehr mit Moussier zu treten und völlige Verschwiegenheit gegen ihn zu bcobach^ ^ der Bote des Residenten, Herr Baron, aus erklärlichen Absichten unterdessen in Lucern gebi^ ^ wurden die Ehrengesandtcn erinnert, die stattgefundencn Verhandlungen geheim zu halten. ^ ländischc Commissär Gnoechi zu Flüelcn macht in einer Eingabe Vorstellungen gegen die „laut ^ einigen verdächtigen Orten geschehene Aufhebung der Wachen, was leicht bei dem Sanitätstribunal in unangenehme Maßnahmen zur Folge haben dürfte. Eö soll eine Copie besonders der Stadt Biw ^ sandt werden, damit sie es an der nöthigen Sorgfalt nicht crwindcn lasse. I. Das Ansuche» ^.^che missärs Gnoechi um Verleihung der Sueccssion auf das FiScalamt in Mcndris ist zwar n» ^ B mit dem vom ennetbirgischcn Shndicat ausgegangenen, mit öllll Kronen Buße drohenden ^ ein noch nicht erledigtes obrigkeitliches Amt zu werben; da man indessen nicht weiß, ob das ^gid- den hohen Obrigkeiten confirmirt und in das Statutenbuch eingetragen sei, und der Petent nin ^ genossenschaft Verdienste hat, wird den Obrigkeiten davon Anzeige gegeben. It.. Um die T)e> Kapuzinerprovinz z» beschleunigen, werden die Orte um ein Empfehlungsschreiben an den upostolicus ersucht. I. Appenzell bittet, die Sache des Klosters Grimmcnstein auf nächster Tag!« erledigen. 4VS Gemein-eidgenössische Tagsazung der XIII und zugewandten Orte. Baden. 1«««, 18. März. St»«ar»i» «„cern. ZMg. Absch, «i>. I.VII, toi. 7». zzer^ Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzcl und Joh. Konrad Grcbel, beide Statthaltcl. ^^^, Samuel Frisching und Joh. Rudolph Wurstcmberger, beide Vcnncr. Luccrn. Landvogt E»sa März 1668. 743 ^Aid^' ^""cr; Oberstwachtmcister Joh. Christoph Kloos, des Innern Raths. U r i. Karl Franz a»»»a ' ; Joh. Karl Emanucl Beßlcr, Panncrhcrr. Schwyz. Joh. Franz Rcdiiig, Land- ^"!par Abhberg, Landcshauptniann. U n t e r w a l d c n. Johann Jmfeld, Landammann, von z/"' Stultz, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg.' Statthalter; balikr alt-Ammann. Glarus. Kaspar Schmid, Landammann; Balthasar Müller, Statten >' erschienen.) Frei bürg. „General" Franz Peter Vonderweid, des Raths. Solo- ^ehcr" Suri, Sckclmcistcr; Georg Wagner, Stadtschreibcr. Schaffhausen. Leonhard ^ ^^^uncs Mädcr, beide Bnrgcrmcistcr. Appenzell. Johannes Sutcr, Landammann von Hof,» ' Schmid, Landammann von A. Rh. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, Landes- ^>el ^^ ^ ^ St. Gallen. Joh. Joachim Haltmchcr, Bürgermeister; Heinrich Fels, Sckclmcister. Villaus Whttcnbach, Bürgermeister; Abraham Scholl, Stadtschreibcr. geschehenem Gruße und nachdem der Gesandte von Freiburg die Abreise seines Mitgcsandtcn Honst, ^ (Reinold) entschuldigt hatte, erinnert Zürich, daß die vorzunehmenden Berathungen ^ ^^C"igcn vom 19. Februar seien, und daß der Umstand, daß etliche neue Gesandten gcgen- ^ordoro ^ Wiederholung der damals vorgenommenen Beeidigung, Verschwiegenheit zu halten, Meinung, daß die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nur bis nach geschehener »nd ^ StandcSobrigkeit bestehe. Geschieht. Dieselbe Verpflichtung wird auch den Kanzlistcn re^irtc^^""' weltlichen, verbürgcrtcn und fremden, auferlegt. I». Abschluß über das : Nachdem die Frcigrafschaft Burgund von dem Könige von Frankreich bcsezt ^°hu> wider die nächst angränzendc Eidgenossenschaft allerhand ungleiche Reden und trfo^ fallen, hat man dicß als genügsamen Anlaß erachtet, zu des Vaterlands Beschirmung alle stf^ ^ ^othdurft zu bcrathschlagen, und sich dahin verglichen, alle Mannschaft in wehrhaften Stand ^rdo» Landvögtc in den gemeinen Herrschaften ebenfalls die Uuterthancn zur Rüstung auf- ^Pclt " dreifachen Auszug überall so zu ordnen, daß auf geschehene Mahnung ein einfacher, ^ dreifache Auszug dem uothleidcnden Orte zu Hilfe zu ziehen bereit sei. (Die lotst» » ^"^f"hningcn und Bestimmungen dieses sogenannten Defcnsionalö, über MannschaftSscala, Organi- ^arig/ ^ B e i l a g e l 4). e. Der kaiserliche Abgeordnete, Herr von Schönau, übergibt ein ^ Erl ^ Mahnung zu eiliger Bcrathung vorausgehen läßt, weil poriculum in mora, sei, leho» aber in einer Konferenz mit Auögcschosscnen beifügt, wie „durch das einfältig treue Auf- ^ägo ^ Burgund verloren worden seien," daher der Kaiser eine effektive Einung im Sinne der ^fchcn Reden und Schreiben nichts vermöge thätlichcn Hilfe seinerseits gleichmäßig zugesichert werde; ohne das müßte er Ursache nehmen, sich in ^ Erb ^ stellen. Da dann aber die Instructionen aller Orte zwar die Bereitwilligkeit aussprachen, zu halten, einige jedoch die Ansicht festhielten, im Jahr 1599 sei durch ordentlichen Vereist Beranlaßung des Hauses Oesterreich die Hilfe und Widerhilfc aufgehoben worden, Zürich ^bschrib" ""f Defension der Gräuzortc überhaupt sich gefaßt zu machen antrugen, wurde ein »üb Auftragt, „ein nochmaliges Projcct über die Punctcn dcö Hauses Oesterreich, die Stadt Genf i»ts ^dschaft aufzusezcn und dahin zu sthlisircn, daß es nicht den Schein eines neuen Trac- Ludern allein defensive gemeint sei und daß man es vornehmlich um des VaterlanVeS Wohl- 744 März t668. fahrt willen thun möge und wolle." DaS durch den Ausschuß entworfene Projeet befriedigte den von Schönau nicht, daher man sich zu etwelcher Emcndatiou desselben herbeiließ. Die Orte Züuä), ^ Glarus, Solothurn, Schaffhausen, Appenzell A.-Rh , Stadt St. Gallen und Biel waren aber weit instruirt, weßwegen sie bei ihren Obern neuen Befehl einholten, thcils durch persönliches Aa ^ gehen, theils auf schriftlichem Wege. Die einlangenden Antworten waren aber uicht allseitig sprechendem Sinne, da man es lieber bei dem bisherigen Verstand der Erbcinung belassen will, ^ ^ man sich bisher wohl befunden habe; nur die vier Waldstädtc, Constanz und Brcgenz wollte man m ^ ^ falls in die Verteidigung aufnehmen. Da nun aber die übrigen Orte, denen sich auch Bern, Solothurn anschlössen, am Projeet festhielten, sofern sich der Kaiser rceiprocirlich erkläre, waS auozu ^ Herr von Schönau übernahm, so erklärten die nichtzustimmcndcn Orte, ihre fernere Entschließ»'^ ^ Waldvogt nach der österlichen Zeit überschreiben zu wollen. Dem Ausschuß, welcher das ^ Herrn von Schönau überbrachte, versprach dieser, auch des SalzwcsenS und der ausstehenden geldcr wegen sein Möglichstes thun zu wollen. «I. Den Antrag Zürichs, „in Betreff der L»» ^ Waadt und der Stadt Genf sich um etwas zu nähern und dieselben ohne Unterschied der Religw"'^ des gemeinen Vaterlands besserer Sicherheit willen, in Dcfension zu nehmen," erweitert Bern, Orte, besonders Waadt, nicht allein in Defensiv» zu nehmen, sondern mit Land und Leuten Gerechtigkeit in den Bund aufzunehmen, auch wegen Genf, weil beider Religionen löbliche Ort > ^ selben verbündet, den Paß und Rcpaß aller Orten zu gestatten u. dgl." Da jedoch die katholische» ^ Bedenken äußerten, vereinigte man sich zu folgenden Formalicn: In Bezug auf die Waadt frcundeidgcnösstsches Ansinnen und Begehren unserer G. L. A E. der löblichen Stadt Bern haben sich aller übrigen löblichen Orten und Zugewandten Ehrengcsandte, kraft gehabten Beschs- deroselbcn von dem Herzog von Savohcn cedirtc und nun über hundert Jahre ruhig lbesesse"^^" Waadt in den eidgenössischen wirklichen Schuz und Schirm aufzunehmen und dicselbigen glelä) Ihren zuvor gehabten alten und im Bunde begriffenen Landen und Leuten vor allem feindlichen wer der immer sein möchte, trostlich retten zu helfen. Zu dem Ende wird hicmit angcdcutctu ^ Stadt Bern die Befugsame überlassen, bei anscheinender Gefahr eines feindlichen Ein- oder llc w' ^.^,1 übrigen löblichen Orte um ihre eidgenössische Hilfe und trostlichen Beisprung zu mahnen u»d ^ sich alle übrigen Orte pflichtig, die gemahnet Hilf ihnen getreulich folgen zu lassen bis an >h>e ' Gränzcn." In Bezug auf Genf: „Sodann finden alle löblichen Orte inSgemein, daß eo ^ scrvation und Wohlfahrt gemeiner Eidgenossenschaft dienstlich, daß ein vcrnachbartc Stadt Genf » ^ jczigen freien Stand verbleiben thue, und werden diejenigen, so ihnen mit gewissen Pflicht» ' dieselbcn getreulich erstatten; die übrigen aber sonstcn in allweg an möglicher Vermittlung lassen, waS zu Befriedigung der Sachen ersprießlich sein möchte, auch den mit der Stadt . ,^te» dcten Orten auf allen Fall freien ungehinderten Paß mit eidgenössischen Völkern zu den . ab' Orten zu erstatten haben." Für den die Waadt betreffenden Beschluß dankten Bern und ^ „„d Besizer derselben. «. In den Abschied ist zu nehmen, wie man die zugewandten Orte Mühlhauscn in die Dcfension aufnehmen wolle, Der bei der Eidgenossenschaft und in den ..^gilß rcsidirende spanische Ambassador Casati wird durch einen Gesandten aus jedem Orte einbegleitet, die von dkr Königin und Don Louis de Guzman Ponee de Leon, Gubernator zu Mahland, »»'>' März 1668. 745 ^ ^ " und trägt eine nachher von dem Dolmetsch Crivclli verdeutschte Proposition vor, in welcher h^^""^ung bringt, daß die von Frankreich aus auf den minderjährigen König von Spanien cr- u Augriffe die Eidgenossenschaft, laut den mit dem Hause Oesterreich bestehenden Tractatcn, ver- dj^ . ' ^ur Vcrthcidigung Burgunds aufzubrechen und der offensiven Verwendung der in Frankreich Tick? " ^"unschaft um so ernster entgegen zu wirken, als durch diese die neutrale Stellung uud die ^ )e>t der Eidgenossenschaft gefährdet sei. Durch einen Ausschuß wurde ihm im Namen sowohl der »>end ^ ^ Spanien verbündeten Orte besonders geantwortet, man werde die mißbräuchliche Ver- da»,i ^ Diensttruppen möglichst remcdiren, das gestellte Begehren den Obrigkeiten hinterbringen und beantworten. A. Obgleich sich bei mehreren Ständen wegen mangelnder Instruction Be- doch h. ^^bcn, das vom französischen Residenten Mouslier eingegangene Schreiben zu eröffnen, entschied KM - dafür. Der Inhalt desselben enthielt die Versicherung: Wenn auch der Friede nicht so bald M,. ^ ^ürde, dürfen die Eidgenossen dennoch nicht fürchten, daß die Waffenmacht sich ihren Glänzen . .. . . . .... ^ ^^bin aus Burgund bezogenen Salzliefcrungen zurükgehalten würden, indem ja ^ Hauptpläze mit eidgenössischen Truppen bcsezt werden; nach Ostern dürfe man endlich gt^'^"l^ugen Orten, welche das Bündniß unverändert halten, die schuldigen Zahlungen zu leisten, ^ icdoch, daß bis dahin die geübte Präzis des Bündnisses beobachtet werde. Ferner sendet der ^ ^uslicr ein Memorial ein, in welchem die Versicherung ausgesprochen wird, daß der König von kttde - ^ ^ Waldstädtc, noch der nahen der Eidgenossenschaft nuzbringcndcn Pässe sich bemächtigen des er, " Kaiser nicht seine Stände angreife, in welch' leztcrm Falle aber die Eidgenossen nach Inhalt l>e>^ Friedens weder dem Kaiser noch den Waldstädtcn Hilfe gewähren könnten; auch werden die die ^ ^ eingeladen, in Bezug auf die zwischen Savopcn und Genf entstandenen Streitigkeiten ^ Abscndung ihrer Gesandtschaft nach Turin anzuhalten, indem der Herzog die Aus Zkje^ Streitigkeiten dem dortigen französischen Ambassador anHeim gestellt habe; dann wird an- F^uds zu Bezahlung der Pensionen, sowie das von Zürich, Basel und Solothurn ange- de» Ostern in Solothurn eintreffen werde und daß der Markgraf von Castcll Rodrigo mit ^istnd don England und Holland den Frieden unterhandle. Da man diese Erklärungen ungern " ' ^ß man durch den Landschreibcr dem Resideutcn erwidern, man werde sich unmittelbar an Ungeachtet der Resident hierauf antworten ließ, man werde damit nichts als Ver- oh' ^ Zahlungsleistungen und wegen Rükhaltnng der Rccrnten Vorwürfe bei dem Könige erholen, ^sivn ' bcnjenigen Orten, welche an der dem König zugedachten Zuschrift nicht Theil nehmen, die ^»edj, ' ""d Zinse auf Ende April zusicherte, erhielt gleichwohl ein Ausschuß den Auftrag, zur ^ schädlichen Transgrcssioncn die angemessenen Schreiben an den König, an den General ^stcii ^ Bezug auf die Thcilnahme au der Besezung Burgunds, mißbilligend auch an die ' ^ Hauptlcute zu eutwcrscn. Uird uachdcm auch die Stände Bern und Solothurn die Zu- ^"sikl)olt hatten, reiste nach Auflösung der Tagsazung am 4. April um 2 Ubr Nachmittags der ^ dc» mit jenen Briefen sowie mit Citationcn an die Hauptlcute Stuppa und d'Hemel und bezüglichen, an den General gerichteten Urlaubsgesuchen ab. Schließlich berieth man ^>ssa ^ Regel und auf welche Termine die außerhalb der tractatgcmäßcn Gränzen befindliche bei Strafe sich zurükzubcgcbcn habe und wie dabei zwischen dem deutschen und welschen Bur- 94 <4v März 1668. gund zu unterscheiden, auch wie, wenn das Heimatort die Bestrafung unterlasse, von der E'dgenostensch^^ die Fehlbarcn einzuschreiten sei. Von diesen Beschlüssen wird den III Bünden und der p».' mit dem Ersuchen Anzeige gemacht, dieselben ebenfalls zu cxequircn, „damit das ganze helvetische in diesem xassu unirt sei." Ii. Auf Anregung von Schwyz wird den Obrigkeiten in Ueberlcgung ob bei solchen Verhandlungen mit namhaften Fürsten und über andere Sachen die Nichtzustimniung^^ Ortes Alles Hinterhalten könne. I. Damit auch weder der Landschreibcr noch die Gesandten >" ^ auf Reservationen der Gesandtschaften Vorwürfen oder Verleumdungen ausgcsczt seien, sollen d>c^ vate und absonderlichen Meinungen der Gesandtschaften wie herkömmlich in den Abschied des beirr OrtcS gesczt werden. Schwhz, das diesen Punkt in Anregung brachte, hatte gewünscht, daß sv^ vate in alle Exemplare gesezt werden. Ii. Den einzelnen Hauptleutcn der Garde, die noch cruten bezogen haben, derselben aber benöthigt sind, bleibt gestattet, nach Erlangung der vrssrd^ Atteste und Paßzeddcl zwölf bis achtzehn Mann zu werben. I. Der von dem Fürstbischof von Bezug auf die Lchensrecognition des Buchögau's dem Stande Solothurn angetragene Vergleichs ^ soll nicht ausgeschlagen werden; wenn er aber ohne Erfolg bleibt, ist auf künftiger Jahrrcchvu^^ bereits eingeleitete Rechtsverhandlung zu veranstalten. «». Auf Antrag des Landvogts von den basel'schen Kaufleuten, die sich während der Contagion außerhalb Basel aufgehalten haben, die Zurzacher Messe in Person, nicht aber mit Waaren zu besuchen; sie sollen sich jedoch über Ber'b^ ^ der Quarantäne gehörig ausweisen, auch auf der Messe sich eingezogen verhalten, um nicht Schrcken unter den gemeinen Kaufleuten zu verursachen. «. Um bei den gegenwärtigen Zeiten dem Mangel zuvor zu kommen, wird Zürich beauftragt, mit Lindau über Anschaffung ^"^^0 vorrathes zu unterhandeln. «». Der Gesandte von Appenzell J.-Rh. bringt an, wie der über das ^ lein Grimmcnstcin mit Außcrrhoden entstandene Streit noch nicht beigelegt sei, vielmehr die Land r ^ Außerrhoden die Fenster daselbst eingeworfen und mit Brand gedroht haben, sein Stand anlaßt sehe, um gebührenden Schuz zu bitten. Der Gesandte von Außcrrhoden erklärt sich "'äst ' und entschlägt sich der Theilnahmc an der Berathung. Die evangelischen Orte tragen an, ^ Obrigkeiten sollen sich vergleichen und die übrigen Orte sie, auch wider den Willen der dem Vergleich schüzcn. Die katholischen Orte gehen noch weiter, wollen nämlich dem Stande gi- durch Schreiben anzeigen lassen, sofern kein Vergleich erfolge, werde auf künftige Jahrrechnung ^ ^ tation erfolgen, damit rechtlich entschieden werde. >». Nachdem die Gesandten Landammann Uri, Landeshauptmann Stultz von Unterwaldcn und Landcöhofmcistcr Fidel von Thum von in ein verläumderisches Gerücht gebracht worden sind, daß sie auf leztcr Tagsazung im Februar ^ ^ Sizung „ausgestellt" worden seien, wird in den Abschied gesezt, daß auch nur kein Gedanke sei, mit dem Beifügen, daß der Kalumniant, wenn man ihn erkunden könne, nach Verdienen werde. «>. u. r. (S. u. vier ennetb. Vogt, überh.). «. (S. u. MendriS). t. u. « (S- v. (S. u. Freiämtcr). u. x. (S. u. SarganS). (S. u. Rheinthal). (S. u. Bes 0 ildere Verhandluilge,r der kath 0 lischen Orte. ^ «». (Alle Orte.) Alle in den allgemeinen Sizungen vorgckommcncil Hauptgcgcnständc wnr den Verhandlungen durch die katholischen Orte präliminalitcr berathcn. I»ß». (Die mit dem « März 1668. 747 ^asel Orte.) Nachdem in Folge Vortrags des Statthalters Brandenberg dem Bischof von ^ schü worden war, daß die verbündeten Orte intentionirt seien, seine Stift vor unbilliger Gewalt ^>e i»^" demselben nach dem Schluß der Tagsazung eine Kopie des DefcnsionalS zugestellt, «e. ^ >velct verbündeten Orte). Baron von Greißh übersendet durch seinen Secrctär ein Schreiben, daß ^ ^ er zähle auf die bei lczter Konferenz zu Lucern am 12. März erhaltenen Zusicherungen, ^gen d ° Baden keinen der Stadt Genf und der Landschaft Waadt zu Favor dienenden, ^ Tu/ ^ündniß mit Savohen gehenden Beschluß fassen werden, erinnere sie auch, daß von der Allianz ^ km' ^ Sicherheit des wahren Glaubens und das allgemeine Interesse dcpendire, dessen von biisg ^ Durchlaucht erzeigte Proben in den leztcn wider die Protestanten gehabten Kriegen Frei- b s "^^ercn Particularitätcn werde bezeugen können. ES wird ihm geantwortet, man werde ^ Wohlfahrt des Vaterlandes und die Zeitumstände erheischen; inmittelst ^stkl ^ ^ Hoffnung, der Baron werde sich um Mittel verwenden, die bundcsgemäßcn Leistungen zu ^ken a ^ Spanien verbündeten Orte.) Die von Graf Casati vor den verbündeten bej Proposition war fast die gleiche wie diejenige vor den sämmtlichcn Orten. Man ließ es Meldet ^ ^^meincn Antwort verbleiben; nebenbei aber wurde durch einen Ausschuß dem Gesandten w Traiisgressionen möglicher Maßen abhelfen und die Erbcinung und das Bünduiß Satisfaction rccommandire, besonders zu vernehmen wünscht, ob der begehrte ^ der (j, ^ Niederlande, für Mahland oder für Neapel bestimmt sei. Auf leztcre Frage wollte ^bcd weiter einlassen, weil, wenn der Friede zu Stande komme, Spanien der Mannschaft v ^wrde. (Mit Spanien verbündete Orte.) Nach Vorlegung eines „Credcntials" von der Ter ^"Spanien erstattet Oberst Konrad von Bcroldingcn über seine Gesandtschaftöverrichtungen Bericht: l ^ '^"igs Philipp und der besonders durch den Krieg mit Portugal herbeigeführte Geld- ^jer z^ ^ Erfolg seiner Bemühungen verzögert und erschwert, so daß er nur eine Pension von auszuwirken vermocht habe, welche auf Neapel und Mahland angewiesen und übcrdieß an die ^ '^"üpft worden sei, daß der Volksaufbruch bewilligt und die Tranögrcssionen abgeschafft werden; ^der»,/ ^^"'"^ngcn, die Bezahlung der Pension für die folgenden Jahre zu reguliren, habe seiner ^ die Ehrlich 49,000 Kronen der jczige Gubernator von Mahland und der Marchcse von Cara- entgegen gcsczt, im Bündnisse seien nur 12»t) (soll wohl heißen 12,000) Kronen Alchen mssdcm Orte 1500; das andere sei freiwillig und die 49,000 Kronen seien nur bei ^'^6 Aufbrüchen bezahlt worden; indessen seien sie doch endlich für dicßmal bewilligt und übcrdieß " ^ Bezahlung künftiger Pensionen versichert worden, nämlich 10,000 auf den Salzcontract ^ bm " ' ^ freilich verlorene) Salzpfanne in Burgund und 10,000 auf Neapel; bei ^ Willen, zur Befestigung von RapperSwhl Beiträge zu^ leisten, dürfte doch dicßfalls erwarten sein; auf den Fall eines Kriegs mit den protestirenden Orten habe der Guber- "»b 'verlande Befehl erhalten, laut Bündniß die katholischen Orte von Burgund her zu succurriren, "^^at dieses Befehls sei den Orten zu allfälligcm Gebrauche zu Händen gestellt; zur AuS- ^^oction für pgg Zweher'sche Regiment hätten 48,500 Mahländer Pfunde jährliche Assig- derzeichnet werden, seien aber in Mahland beanstandet worden; dasselbe sei geschehen mit tonen Assignationcn in Neapel für das Crivelli'sche Regiment; für die III alten Orte seien 2000 ^ März !66S. w7Irn nnd'17 S"u»'- NM °°W Silber,ronen Ba.rschaf. für di. Zesnile«----'" pe.lü ? ^ '!' ^Mangel ^ ^ ^ ^ »17^ » 7"! °°' ^ «»berfron... den «»fang z. machen die °-' -olü I m "7 ' 7 z°»--«°s°.dnnz d.rj.nig.tt genährt werde, w.'»' ,«n7 d'r SN» ^ 75 d """ °u« dieser seien schon im Zahr. l°« ,u -- ahlung der Schw-tzer nnd Bnndner sähe,ich W^Sendi di «iglione seine i-npfermünz. °°n seh- '«»' chen, «n« oder nngefäh. tst.ttstt. St,be,fronen a ^ In K-nig dar..' g-führllden'I-ssel Ii gegen die Verwalterin, die M-rkgräfi» Ha«"'' I«i>ä,chniffe flnd.,'.e n '7°"^ I«i S«wcher..gime„te, bestimmt! ?ch-n Eidaenossll, w wld 7 ?" Unterhaltung ein.« beständigen Residenten der-.»-" NoMchl > R. nd nnerläßtich.« Bedürfnißz Si.b.nni Baptist. Cassani, «es-n-a-i-« --- I «uflb.7,n Mab d 7 7' "" w. di. snnsMrige» R-i'-- -nnnt-t bereit« tezoginc Snn me n. ^^-l »ufg-wandten Kosten reiche di. ans der «-»> gewiesen zu werden ga d "'irische dabcr mit dem Achtenden auf die Salzconlracte aw seznn - ner di at.« I "l--ui'e diese» Beei«. Boro,dingen« mit An-ei-.-"" md zf. kr I "bernommenen Verrichtungen, z,,„ -.„t-hnnget. wer... b-"" R^ch w di stal!» 5 77' 5^' ^"u'»uch> Bern«, a.tch die gmsttich.» G->" »" m.i«I 5 h «en d I f 7 , -m-nschlieien, opponie.en sich di- satt,.tischen "" widm die Eons und di ""°"77-l.n de. Kirche Rechte n..d Güte. nicht berühren, ha.»»' „ ,,, ,d n 7 . °°°°"°' fielen bei dem Päpstliche» Slnhl. itt »»«'" nicht begehren"!77 7' referviren und °u«fchlie«.n »nd hierin ihrer Segens» «!! kol »-'»"---»dem Wschied attf einem »»»«" l-h- auch im Abschnitte HerrschaftSang-legenh-it-n - ^ ^88. Wigoldinger Handel. Rheinthal. Art. 185. Güterverkauf, ewiger Verspruch --«»--wi«..-i.m, .. .NN, » 'n'' 190.' Märchen^ -r Art. 351. Kirchliches und Glaub -Nssach-N- Freiämter. V. Art. ?4. Rechts- und Gerichtssachen. Wer ennetb, Vogt, iiberh, .,. Art. 142. Kriegswesen ^ Art. 103. Salzbezug. MendriS, «. Art. 309. Verschiedenes. Zusaz zu «I. „Vber dise Materi die Statt tZi-»« ^ ^ ^ ^ Ab> gesandte von dem Lobl. Ohrt Schwei» Ihren Befclch dadi ^"^chafft Waad betreffendt habent die HM »«.», SN An,eh.», di. mit «-»" "'"«'55 Bern an ihrer Landtschafft, darinn Waad auch begriffen feindtlick " S-""egsamb! wann aber der ^ d-s-ndi-r-n schnldi- sein, mit dem .arbehatt. dasern Bern päd °h.-7!7ob75^!7dch^^^^ März 1663. 749 Winnie» ^ Theten, sie für Ihr Ohrt alß dann mit Genfs vnd Waadt auch nichts thuen khöndten, sonder aä rekerenäum l'lbe von'^^"' Landtschafft Waad belangend« verbleiben sie zuegleich bey ihrer eröffneten Instruction, soweit die- d»d cedsrt sie : so übrigen vnd mehren Ohrten sich weiter erkleren wollen, mücsten sie es wol bcschechen lassen äffend Oberen Sentiment darüber erwarten." Ferner: „Bei disen die Statt Genfs vnd Landtschafft Waad bauz Fürstl. St. Gallische Abgesandte die erinnerung gethan, weil Ihr Fürstl. Gnaden vnd dero Gotts- bey vfsiich, Stuel Zue Rom ohne Mittel vnderworffcn vnd mit Glübd vnd Eidten zuegethan, dasselbige hierbey gleich wie Obigen h-""? Pündten, so besagtes Gottshauß zur Lobl. Eidgnoschafft hat, auch beschechen, gebürendt reseruiert vnd Vierer „ bcineswegß zue widergehandlet sein solte." (Zusäze im Exemplar des Aargaucr Kantonsarchivs, Bd. 23, er der Bezeichnung am Rand „In Schweiß", lezterer „In Ihr fürstl. Gn. zue St. Gallen"). ^ ^ ^ Dieser Artikel lautet wörtlich also : „Ferner hat Schwyz angezogen, Ihrer gn. H. vnd Obern ^ ^ ^bes Orts Reservationen und Vorbehalte in gemeine Abschiede kommen sollten, damit die Abgesandten ^ biesin " ^""bern desto sicherer sein möchten; dazu unser Landschreiber zu Baden auch geredt und gebeten, daß man ^lie. m gewisse Ordnung machen wolle, damit er von den lobl. Orten keinen Verweis zu gewärtigen' haben ^re ^ erinnert, was von Altem her in alten Abschieden bräuchlich gewesen, haben die übrigen und bleibe zn ^ bu sein befunden, es um gemeiner Union und minderer Confusion willen bei dem alten Herkommen ^ Verlz ^"anntlich, daß jedes Orts rsseruata und besondere Meinungen allein in seinen Abschied gesezt und ^ Zürichs" exemplarisch abgestraft werden sollen: inmaßcn Schwyz sich beklagt, daß dergleichen von gewissen Leuten ^ >hnc , haben die Herren Abgesandten von Zürich vermeldet, sie hätten dessen zwar keine Wissenschaft, ^tend^" °ber die Ursächer mögen notificirt werden, wollen sie nicht unterlassen, selbe andern zum Exempel mit ge- " Strafe anzusehen." 47« Conferenz von Schwyz und Glarns. Einsiedeln. nach dem IS. Mai. LandeSarchiv Tchwi». ibisch^ 'Ebschied ist nicht aufgefunden worden. Die vom 19. Mai datirtc Instruction von Schwyz will k) daß in dem ^lle^ ^ ^andvogteien Sargans und Gaster wegen der hohen und Niedern Jurisdiction in Quarten, Murg und Quinten breite mit den andern regierenden Orten das Recht vorläufig nicht angetreten werde: v) daß es bei der dem den Gastcr von uns angelegten Buße sein Verbleiben habe, weil er auf unsere Citation nicht erschienen l'ch„e,, ^ blntervogt Johann Wilhelm mit schmählichen Schcltrcdcn belegt hat. — Als Gesandte von Schwyz werde» be- ^bieis,^ Belmont und Joh. Franz Reding, beide alt-Landammann : Franz Ehrler, Statthalter: Karl Blleler, Landes- 750 Mai 1668. 477 Gemem-eidgenössische Tagsazung der XIII und zugewandten Orte. Baden. 1««8, 2!». Mai. Staatsarchiv «ucrr», Allg. Absch. Bd. I-VII, toi. lS7. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel; Joh. Konrad Trebel und Obmann ThomaS Wcrdmüll^- alle des Raths. Bern. Samuel Frischiug, Schultheiß; General Sigmund von Erlach, Vcnncr. cern. Alphons von Sonnenbcrg, Schultheiß; Eustach vou Souucnberg, Venncr; Obcrstlicu e Heinrich Pfyffcr, des Innern Raths. U r i. Karl Franz Schmid, Landammann ; Karl Anton ^ Landeshauptmann. Schwhz. Kaspar Abhbcrg, Landammann; Joh. Franz Reding, Untcrwalden. Joh. Peter Jmfeld, alt-Landammanu von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, mann von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Ammanu; Jakob Andcrmatt, alt-Ammann. Kaspar Schmid, Laudammann; Balthasar Müller, Statthalter. Basel. (Nicht erschienen.) Oberst Niklaus von Praromann; Franz Peter Vonderweid, Generalcommissär, beide deö Raths. thurn. Christoph Bhß, Stadtvcnncr; Pctermann Suri, Sekclmeister; Daniel Gibeli, alle dcS - Schaff Hausen. Leonhard Meyer, Bürgermeister; Joh. Jakob Stocker, Panncrhcrr und Sckclm" Oberst Wilhelm Jmthurn, des Raths. Appenzell. Konrad Fäßlcr, Landammann dt>" Rhoden; Ulrich Schmid, Landammanu von Außer-Rhoden. Abt von St. Gallen. Fidel von ?. Landeöhofmeister. S t a d t S t. Gallen. Joh. Joachim Haltmeher, Bürgermeister; Heinrich ^ Sekelmeister. Biel. Niklaus Wyttcnbach, Bürgermeister; Abraham Scholl, Stadtschrcibcr un Raths. ». Die Veranlaßung dieser Tagsazung als bekannt vorauösezend, wird nach üblichem gegenseitig"" ^ von Bern erinnert, wie an den Glänzen Kriegömannschaft hin und wider ziehe, besonders vom ^ Basel bedroht werde, die Gränze gegen Burgund entblößt sei, die Eidgenossenschaft also Gr»" auf ihre Sicherheit zu denken. Indem nun der Entwurf deö DefensionalS nochmals den KriegSräthen und obersten Offizieren zur Begutachtung vorgelegt und sodann zum endlichen ' ^ gebracht wurde, erhielt die Kanzlei den Austrag, für jedes Ort Abschriften von der Kriegsordonuauj, ^ den vier formirten Kriegöcidcn, von dem Gencral-Schmnbricf und von dem Particular-Schi"" ^ zufertigen, den General-Schirmbricf aber auf Pergament geschrieben und von jedem Orte beficge Archiv von Zürich zur Aufbewahrung zu übergeben, von wo er im Falle eines Auszuges dem ^ rathe zugestellt werden solle. In Abänderung des Artikels betreffend die Justiz wird .stachlet, die Leib und Leben berührenden Fälle zur Aburtheilung den KriegSräthen zu überlassen, " ^ stimmend mit der bei den französischen Regimentern üblichen Praxis und mit dem Scmpachcr Brie Namen der erwählten Kriegsräthc und Obersten werden in einem Verzeichnis; dem Abschied " (S. Beilage 1-t.) I». In einer dafür angesezten besonder» Session erzählt die Gesandtschaften wie ihr Stand die Landschaft Waadt erobert, einen Theil davon wieder zurükgcgcben, den andern Mai 1668. 751 ^ "^"'gliche,," -"»ve,i g> Cessionsbriefs von 1617*) als Eigcnthum behalten habe, wie auch den davon abwei- ^»i dic des Barons von Grcißh kein Glauben beigemessen werden dürfe, dennoch von Uri in ^»dern ber Waadt in die Dcfcnsion betreffenden Abschiede vom Marz laut eines durch einen Nein l,' Bern übersandten Schreibens eine Acnderung gemacht worden sei, über welche ^ Sta„d ^ Aufschluß zu erhalten wünschen müsse. Die Gesandtschaft von Uri entgegnet, daß als oh ^ befugter Weise den Beschluß gefaßt habe, die Sache im alten Stande zu lassen, nicht halbem „ I bcr Waadt an Bern bezweifelt werde, sondern weil die Sache des geistlichen Rechtes Kurde e> t ^ erläutert sei; jedoch sei Uri keineswegs sich auf dcu Nothfall zu söndern bedacht. Es bjo Verhandlungen im Februar und März eben auf Begehren der katholischen ^erreics bcr geistlichen und weltlichen Freiheiten weggelassen worden sei, der Tractat mit ^älide b^ Aufnahme Genfs und der Waadt zusammengehören, der Rüktritt Uri's hicmit andere h>e V Beziehung auf den Vertrag mit Oesterreich ebenfalls zurükzutrctcn. Indem hieraus ^llcn Drtc gerade die von Glaruö, Basel, Schaffhauscn, Appenzell A.-Rh. und Stadt St. »>ach^ " ürhaltenc Zustimmung zu dem Vertrage mit Oesterreich zur Rechtfertigung Uri'S geltend ^ endlich dazu, daß die disscntircndcn Orte in beiden Beziehungen ihre Bedenken w." Beschlüsse im Ganzen sich zu conformircn gemahnt werden sollen, e. In hcrkömm- französische Resident Mouslier ciit vom 15. Mai aus St. Germain datirtes ^'^schasto,^^^^ ^welchem der König sein Erstaunen ausspricht, daß die eidgenössischen Ge- "»d ZUglej^s gerichteten Zuschrift wegen zurükgcblicbcncn Zahlungen Instanzen machen hundcrlundfünfzig Jahren bestehenden Gebräuche ändern, nämlich durch Zurükhaltung ^ u»d " Kosten verursachen konnten, sie also einladet, vor allem aus darüber zu rcflec- ^ ^are» "^'ücn an seinen Residenten sich zu halten und die Kosten außerordentlicher Gesandtschaften ^ galt ^mcr mündlichen Proposition zeigt der Resident an. daß der König, ungeachtet auch von ^bcn g boch seinen Siegeslauf, dcil Nachbarn zu Liebe, unterbrochen und mit Spanien habc^^" ^ Eidgenossen, dem falschen Geschrei, daß der König es nun auf sie ab- N^big,,,,' I" nicht zu glauben, sondern überzeugt zu bleiben, daß er ihnen wohl gewogen und zu ihrer khen feindliche Angriffe bereit sei, jedoch die von ihnen gemachte Abänderung ungerne ^Mg auf die Hauptlcute, die auf leinen Befehl nach Burgund zogen, um so mehr ^ ^S sie ja nur dem empfangenen Befehle Gehorsam leisteten und daö mit der Pro- ^^'brend^ ^ ^''"bniß nur dem auf dieselbe erlangten Rechte folgte. Ucbcr die von geliehenen Geldern ^ ferner, ein Abgeordneter zu Abschlicßung einer Ucbcreinkunft bc- ^ffe bjx"' Pensionen werden Ende Augusts folgen; nachdem die Hälfte der Contraete bezahlt ^ b?r xj ^ ^'Vlidation der von 1636 herrührenden Forderungen wegen der ausgestellten Assignaten ^^njß . ^^enen Vcrwiklung des Geschäfts verschoben werden, bis Herr Mohr, welcher die beste ^g, für babc, aus der Vogtci zurük sei. Bei Bcrathuug dieser Eröffnung fand weder der An- ^ Friedensbcrichte durch den Amtmann danken und in Bezug auf die erhaltenen Offerten die i ^ ^^efer lii ' qela" 6essi°"dbrief enihielt die Bestiitigiltt.; de« Vertrags von 1S04, durch welchen Bern rechtlich in den Besiz ^>gt war. 752 Mai 1668. Unzufriedenheit bedeuten zu lassen, noch der Antrag, durch einen in Paris zu haltenden - vivu voce durch eine Gesandtschaft das Geschäft zu betreiben, sondern der Antrag Zustimmung, I" den Abschieden zu bleiben und den Zuwiderhandelnden als einen Trcnner der Eidgenossenschaft zu ^ «I. Ncbcr das Benehmen der Gardchanptlcute Stuppa und Erlach fand man große Ursache, stch Z" ^ malistren, indem sie daö an die Hauptlcute gerichtete AbmahnungSschrciben, nach Burgund i" eröffnet zurükschiktcn. Sie wurden daher peremptorisch auf den 28. Juni/8. Juli nach Baden Androhung der Vcrurtheilung in contumaciam, falls sie ausblieben. Solothurn erhielt den AufU'^ ^ durch die ordinäre Post zu besorge«, v. Auf die Klage der Kauflcutc von Zürich und Donanc in Lyon auf 3V Proccnt gesteigert worden sei. sie daher auf künftige Tagsazung eine De ^ eingeben werden, wird auf Anhalten Zürichs bewilligt, aü intcrim ein Eiitschuldigungsschreiben wcg^^ Kauflcutc nach Belieben an den König abgehen zu lassen, f. Die Zürcher Gesandten zeigen au, Stadt Chur, durch den mahländischcn SanilätS-Commissär veranlaßt, das Ansuchen gestellt alle Leute und Waarcn, die von Zurzach oder von andern inficirten Orten her kommen, treffen. Nun erzählt der Landvogt von Baden, wie große Kosten aufgewendet worden seien, u"' Pfingstmarkt in Zurzach den Fortgang zu verschaffen und das Geschrei, daß dort die Contagü 'U zu beschwichtigen, und wie namentlich Schaffhauscn zum Nachtheilc Zurzachs die Kauflcutc ^ gewarnt, besonders auch die bascl'schcn Kauflcutc an sich gezogen und den eigenen Markt prolongi^ ^ so daß auch der Bischof von Constanz in einem durch den Obcrvogt von Klingnau, Joh. Frauj ^ von Evenbach, eingegebenen Memorial Klage führe. Ohne auf die von den Gesandten SäM^ ^ entgegengehaltenen Einreden sich einzulassen wird beschlossen, dem Gesundhcitstribunal zu MaY^ Gesundheitszustand von Zurzach zu attcstircn und um Aufhebung der gegen diesen Markt u»d ^ ausgegangenen Verbote zu ersuchen. Auch nach Bünden und Innsbruck wird in diesem Sinuc iftl K. Erinnerung an sämmtliche Orte, die Beiträge zur Bezahlung der angekauften Landschrcibcrcl, ^ zu Defung der 55 Dublonen Reisekosten des Couriers Wiederkehr zu leisten, (S. auch u. M e> Dem Grafen von St. Paul wird auf Anzeige seines Regierungsantritts zu Neuenburg und ein Congratulationsschreibcn zugesandt. I. Oberst Karl Konrad von Bcroldingen, Landschreibcr 5" meldet, daß die drei Landschaften LauiS, Luggaruö und Mendris statt ihres Auszugs 10,000 zahlen, Mainthal hingegen die Mannschaft stellen wolle, jedoch in der Hoffnung, die Obrigkeiten ^ ^ dieselbe erhalten. Jenes Anerbieten wird angenommen, denen von Mainthal aber bemerkt, " Mannschaft selbst zu unterhalten haben; dieses wird sie vielleicht bewegen können, statt der ? " Geld zu liefern. It. (S. u. Mainthal). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. I» Baron von Greißp erinnert die mit Savohcn verbündeten Orte zu treuer Beobachtung lianz und läßt hoffen, auf nächster Jahrrcchnung in nähere Unterhandlungen sich einlassen zu Er erhält zur Antwort, man habe die Gesinnungen nicht geändert, erwarte aber auch rcelpr ^ Effect des Bündnisses. Der Internuntius Lcpori belobt den bei verwichcucr Tagsazung testierenden Orten gegenüber für die wahre Religion und den päpstlichen Stuhl dadurch au den ^ ^ legten Eifer der katholischen Orte, daß sie bei der eingegangenen Dcfension der Landschaft Mai 16KS. 753 Gliche F..!«, >> der m ^ berühren, sondern derselben Immunität bester Maßen rcservircn wollen und sich ^ Stadt Genf cntschlagen haben, und bittet, diesen heroischen Act der Posterität zur » 5c, ^ Abschied cinzurüken. Es wird ihm dicß unter Versicherung steter Treue zugesagt, 11, (S. -Mrgau). Man sehe auch im Abschnitte Henschaftsangelcgenheiten i »». Art. 606. Stifte und Klöster, zx, Art. 22. Allgemeine Verwaltungssachen. It. Art. 208. Landrechtssache». 478. Conferenz der Orte Uri, Schwyz und Nidtvalden. Brunnen, I». Juni. LanbeSarchi» Nidwaldcn. ^tnicist^^ ^ranz Schmid, Landammann; Karl Emanuel Bcßler, Pannerherr; Oberst- »nh Arnold, Landcsfähnrich. Schwhz. Obcrstwachtmcister Kaspar Abhberg, Landammann ' Martin Bclmont von Rickenbach, alt-Landammann; Joh. Franz Rcding, alt- ^lul^ ^ ^^uz Betschart, alt-Sckclmcister. Nidwalden. Joh. Melchior Leu, Landammann; Franz ^ ^ cohauptnia,,^ ob und nid dem Kernwald. ^Unft / Bellen; :c.). e. Au Luccrn soll ab gegenwärtiger Conferenz geschrieben werden, in dielen solchen Leuten zu verschonen, die der mahländische Commissär zu Flüelen jewcilcn aus ^her Zurükzuweisen gcnöthigt sei; denn ansonst wäre man gezwungen, sie dahin zurükzuschikcn, j,, ^^'"'uen. ,z. Schwhz beschwert sich, ein Quarantäne-Haus, wie von Seiten Uri's begehrt ^^inger ^ l)aben; dabei berichtet es, daß gegen Lachen und andere Orte wegen der im Allenz ^ ^ hrassirenden Contagion alle nothwcndigen Anordnungen getroffen seien, v. (S. u. Obwaldcn sein Bctrcffniß an den Kosten der leztcn Kriegsereignisse wegen ^ Bcist iu erhalten, mag Lucern zu Handhabung der Billigkeit auf nächster Conferenz um ^ Hirz,, ^'Ptgangen werden; kann dieß vor der badischcn Jahrrechnung nicht geschehen, so soll ^"^sorenz ansczen. „Lobl. Ort Unterwaldcn hat abermals den parmischen Ausstand Schwhz nicht instruirt zu sein sich entschuldigt; es ist jedoch zu der Sache Beschleunigung (S. u. Bellen; zc.). ^eiz ^ Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: » I». «. I, Art. 453—456. 95 754 Juli 1668. 4VS Gemeineidgenössische Jahrvechnungs-Tagsazung. Baden. KitiS, i. Juli. Staatsarchiv Luccr». Allg. Absch. Bd. I.VII, toi. loa. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzcl und Konrad Trebel, beide Statthalter. Bern. Frisching, Schultheiß; General Sigmund von Erlach, Venner. Lucern. Alphons von S'nn"". Schultheiß; Landvogt Leopold Birchcr, Bauherr, deö Innern Raths. U ri. Karl Franz ammann; Joh. Franz Schmid, alt-Landammann. Sch whz. Kaspar Abybcrg, Landammann; ^ Friedrich Bücler, deö Raths. Unterwalden. Johann Jmscld, alt-Landammann, und Landschreibcr, von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landammaun von Nidwaldcn. Zug. s^l Schön, deö Rathö; Jakob Andcrmatt, alt-Ammanu. G l aruS. Kaspar Schmid, Landammann; ^ Müller, Statthalter. Basel. (Nicht vertreten.) Freiburg. Franz Peter Gottrau, Schultheiß > ^ ^. Peter Vondcrwcid, Generalcommissär und deö Raths. Solothurn. Pctcrmann Suri, Georg Wagner, Stadtschreiber. Schaphausen. Leonhard Mehcr, Bürgermeister; Joh. Jakob Sckelmeister. Appenzell. Johann Sutcr, Landammann von Jnncr-Rhodcn; Ulrich Schw'b ^ ammann von Außer-Rhodcn. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, LandeShofmcister. S St. Gallen. Othmar Appenzeller, Bürgermeister; Joh. Joachim Haltmcher, alt -Burgcrmeiltcr- ^ «. Nach dem eidgenössischen Gruß wird zuerst das Münzwcscn bcrathcn und dabei gut gefuud^ ^ in der Eidgenossenschaft die zürcherische Silberprobe eingeführt werde, nämlich 16'/- Loth die Mark und 2'/- Loth Kupfer; ob mau die Philippen und Pruntrutcr ScchSräpplcr weiter e ^ lassen wolle, wird der Obrigkeit jedes Ortes anhcimgcstcllt. I». Dem Gesuche Basels um Ausb'^ Bauns hätte man gerne entsprochen; cö wird dcßhalb an die Gcsundhcitötribunalc zu Map' ^ Venedig geschrieben und dabei zwckmäßig erachtet, daß das cnnctbirgische Syndicat eine Abord» Moyland sende, um über Aufstellung einer Quarantäne zu tractircn. e. Die von den Kauso gegangene Klagschrift über unerhörte Steigerung der Waarcnzöllc in Frankreich führt durch -iu ^ auf den Verkehr der einzelnen Stände mit Frankreich zu der Uebcrzcugung, daß eS sich nicht ^ st» particularcö, sondern um das gemeinsame eidgenössische Interesse handle, und zu Beschlüsse», ^,»S besseres Tractamcnt im Allgemeinen bczweken, nämlich Bezahlung der Anleihen, Zollbefreiung, der Freicompagnieen. Indessen verzichtet man auf eine Abordnung au den König, beschließt dag ^ ^ scndung von Zuschriften an den König, den General von Soissonö, den Markgrafen von an die Herren de Lionnc und Colbert. Dem König wird nämlich für die Anzeige vom gedankt und dem Frieden lange Dauer gewünscht, daran die Bemerkung geknüpft, man habe ^ lezte an den König abgesandte Schreiben wenig Satiöfactiou gespürt und daraus geschlossen, darüber ungleich iuformirt worden sein; doch im Hinblik auf die durch den Residenten pfangene Antwort habe man nicht versuchen wollen, durch eine Gesandtschaft die so üble Jnfou» berichtigen, dagegen unter Versicherung treuer Beobachtung des Bundeövcrtragö daö Gesuch uw Juli 1663. 755 Tractament nochmals wiederholt, die ohne Bewilligung angenommenen Freicompagniecn ,1. Ein vom 2. Juli aus St. Germain datirteö königliches Schreiben spricht unter Ob auf vie durch den Residenten gemachten Eröffnungen die Hoffnung auö, daß daö gegen den dieser Nkollondin wegen des Zugs nach Burgund eingeschlagene Verfahren nicht fortgcsezt werde; in verschob ^ König auch wirklich die Reise desselben und der übrigen Hauptleute so lange ^ oen, bis über die eigentliche Intention der Tagsazung mehrere Information eintreffe. Oberst Mol- " i" stobst schreibt am 8. Juni ans Paris, daß daö an ihn und die Hanptlcute gerichtete Schreiben " 3ar nicht im Lager vor Lille, daö am 27. August übcrgicng, sondern erst am 26. Octobcr durch Licu- »>in ^ '^iauben zu Gesichte kam, als das Regiment schon auseinander gegangen und der angesezte Ter- verflossen war. Hauptmann Stuppa aber klagt in einem Schreiben vom 11. Juni, daß, wäh- ^ Andere, die dasselbe was er gethan haben, an ihre heimatliche Obrigkeit gewiesen worden seien, er ^ Tagsazung verantworten soll, angeklagt von solchen, die ihn nur darum hassen und verfolgen, ^ l>e zu Stelle nicht gelangen konnten, die er inne habe, aber auch in Eifer und Treue gegen die ^"°l7enschast hinter ihm zurükstehcn; denn er sei es gewesen, der mit Bezug auf den Tractat Ein- dxr ,""6 ^geu Thcilnahmc am Zuge nach Burgund erhoben habe; und wenn ein parteiloser Mann mit »uck seines Benehmens beauftragt werde, sei er erbötig, nicht nur für diese Thatsache, sondern die k Beweis zu leisten, daß er stets der erste gewesen sei, jedem Hilfe und Rath Bedürftigen an ^Ha»d zu gelM u. s. w. Hauptmann Erlach dagegen war persönlich erschienen, erzählte auch, welchen ^ "ach Burgund hatte, und legte in Bezug aus den behaupteten Richtempfang /^iificatc vor. ES wird hierauf beschlossen, Mollondin, Erlach und Stuppa nochmals auf den 25. desh^^' November vorzuladen. Zugleich wird aber auch beschlossen, die im Widerspruch mit dem Bun- Mrag stehenden Freicompagniecn heimzurufcn, die Hauptlcutc und ihre Untergebenen bis auf die ^ ^ ougcseztx Tagsazung bei Verlust des Bürgerrechts und Landrcchtö zum Austritte aus dem Dienste Achten und die einzelnen Stände, sowie Biel, die III Bünde und Wallis und endlich auch durch V''V^beuf 'allS Im Zurükberufung ihrer besondern Freier verbündeten Städte die Herrschaft Neuenbürg Abordnung ihrer Gesandtschaften auf /s-Mieen aufzufordern, die III Bünde und Wa '^uch Unterdessen Tagsazung zum Zwckc gemeinsamer BcraN ö ^ Bereitwilligkeit erklärt, wenn cö ge- ^ vom Residente.. MouSlicr ein Scheiben angelangt, ^ ^ ^cr Wald- ^»scht werde, ebenfalls in Baden sich einzufinden. z g deö mit ihm geschlossenen Trac- ^ in den eidgenössischen Schnz von dem Ken.gc denjenigen der Verbindung m.t angeschen würde. daß auch die von Oesterre>ch ü ^ Franken an Pensionen und Gratis "ukreich sehr uachstehen. indem der König W ^ ^ ^ ^ Franken sich betonen an die Eidgenossen auSthcile und d.e Haud^P . hei lcztcr Tagsazung gemachten An- und daß auch jezt. sowie die eidgenössische ö ^ ^ veranstaltet werden In sich einverstanden erkläre, die Bezahlung der Pe n ^efugruß hierauf wurde jedoch erwidert, mit Oesterreich m. B lieben Vaterlandes im Vertrag mit Frankreich vorbchaltenen Souvcra a , „ ob- sie sich mehr als die Ertragenhcit der wenigen ^ Reside.it ihnen die schuldigen ^ angelegen sein." wünschen nun aber auch zu erfahren. 756 Juli 1668. Zahlungen leisten und ihren Kaufleuten den Genuß der bundesgemäßen Privilegien Die darauf erfolgte Entgegnung des Residenten, daß der König immerhin werde wissen wollen, Vertrag mit Oesterreich ihm nicht nachtheilig sei und daß bis dahin über die gemachten Ansprüche mcy ^ getreten werden könne, blieb unbeantwortet; dagegen wurde die Recrutirung einstweilen eingcl e ^ ein Verzeichniß der Hauptleute der Freicompagniecu zusammengetragen, k. Mit kaiserlichem Crede» ^ schreiben, datirt aus Laxenburg vom 6. Mai, versehen, zum Zweke fortgesezter Unterhandlung u ^ reciproea tlokousio zwischen Oesterreich und der Eidgenossenschaft, eröffnet der Freiherr D>ctu ^ Schönau, der Kaiser sezc voraus, es werde sich das ganze eidgenössische Corpus, nicht bloß die? c zur Erbeinung mit dem Kaiser im Sinne der Verträge von 1474, 1477 und 1511 conformiren, zu seitiger Hilfe in Abwehr aller feindlichen Angriffe, und zwar so, daß die Eidgenossenschaft im ^ dem Kaiser auf sein Begehren zu Besezung der österreichischen Erblande und Verstärkung der Garn ^ 6000 Mann Fußtruppen oder, wenn er so vieler nicht bedürfe, auch uur 200 bis 500 liefere und Zw ^ der Weise, daß, mit Ausschluß jeder Einmischung in die politioa, ot. eivillu,, das Untercommando Administration der Justiz den eidgenössischen Offizieren, das Obercommando aber dem Comman ^ des betreffenden Plazes zustehe, die Religionsübung wie bei den in spanischem Dienste stehenden Trupps ^ finde, der Unterhalt endlich auf monatlich 5 Kronen zu 24 guten Bazen angesezt werde; dagege" W ^ Kaiser den Eidgenossen in ihrer Roth neben 6000 Mann Fußtruppen noch ein Regiment ^ 500 bis 600 Pferden zu Hilfe senden und einige Monate lang besolden, wobei die Eidgenossen > ^ Proviant zu sorgen hätten. In Bcrathung dieser Vorschläge wollte Zürich abermals sich aus Waldstädte, Constanz und Bregenz beschränken, Bern mit den katholischen Orten dagegen bei März gegebenen Erklärungen beharren, Schaffhausen nebst Appenzell A.-Rh. und Stadt St. ^ nicht oder nur im Sinne Zürichs eintreten, während Glaruö bei der Stimmgabe im März bleibt. 2!^ ^ unterhandelten dann auch allein mit dem kaiserlichen Abgeordneten über ein Projcct, demzufolge ^ ^ Bern, Lucern, Uri, Schwhz, Unterwalden, Zug, katholisch GlaruS, Freiburg, Solothurn, Appens - ^ und Abt von St. Gallen bei dem Märzbcschlusse bleiben und der Specialität der 6000 Maun ü^ ^ zu sein begehren, fremde Offiziere ablehnen, monatlich fünf ReichSthalcr Sold für den Ma«u Zugeständniß verlangen, daß 90 Mann für 100 Passiren, als Hilfeleistung in eigener Roth ^0 ^ Reuter oder eine entsprechende Geldunterstüzung gewährt werden müsse u. s. w. Uri behaut ^ hinsichtlich der Waadt gefaßten Beschlüsse der Landsgemeinde, will sich aber bei eintretender söndern; die übrigen Orte lassen es bei dem im März Verabredeten bewenden. I». Solothuru daß zwar die Hoffnung, mit dem Bischöfe von Basel wegen des Buchsgauö einen Vergleich zu ^ nicht aufgegeben werde, es aber doch seine Bedenklichkeiten und bösen Conscqucnzen habe, wenn ciu , undvierzigjähriger Besitz in Frage gestellt und auch Bern kraft des Marchenbriefö mit werden sollte. Es wird daher rathsam gefunden, den Obrigkeiten die Sachlage nochmals zu hiutu ^ l. In der zwischen Bern und Freiburg über die Herrschaft Graßburg und die Gränzmarche" . ^ hie Murten und Erlach obwaltenden Streitfrage meint Freiburg, weil es neue Streitigkeiten scie», ^ XI Orte zu entscheiden; Bern aber protestirt dagegen. Die XI Orte bestellen daher einen eine friedliche Beilegung einzuleiten, worauf dann den beidseitigen Obrigkeiten empfohlen wird, Juli 1663. 757 Mediatoren aus den eidgenössischen Orten den Span gütlich beizulegen, Noch langt zib/ Tagsaznng der Agent der Freigrafschaft Burgund, Herr Anton Bourrcy, an und über- iu des Uebcrzugs der Landschaft durch französische Waffcnmacht, im Auftrage des Parlaments " ^ das gewöhnliche Erbeinungsgcld. I. (S. u. vier ennctbirgischc Vogteicn überh.). »» (S. u. Lug- ^ Da 1640 dem Orte Uri am Platifer der Zoll um ein Drittel zu erhöhen bewilligt worden ist fragt Bad ^ wieder herabzusezcn sei. «». u. >». (S. u. Baden), «i. (S. u. Thurgau). r (S. stz ^ Thurgau). ». (S. u. Luggarus). v. u. Hv. (S. u. Thurgau). »—» zz. " ^deinthal). »,». n. I»I». (S. u. Thurgau). ov— II. (S. u. Sargans). fisK. (Deutsche gem. »d überh.). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. Beglukwünschung des durch ein päpstliches Brede und ein Schreiben des Kardinals Rospigliosi k^.^'üten neuen Nuntius Aquaviva, welcher zugleich in einem besondcrn, ein apostolisches Brede an- 'gcnden Schreiben ermahnt, in der Defension der Landschaft Waadt und der Stadt Genf, „als ver- ^stetea wässern der Religion," nichts zu thun, was dem katholischen Wesen und der Kirchenfrcihcit zu- ^ifer^ 2wdcm dieß rükantwortlich zugesichert wird, wird beantragt, gelegentlich mit dem Nuntius zu wie etwa den geistlichen Personen in den ennctbirgischcn Vogteicn das Tragen von Wehr und ^ Büchsen verwehrt werden möchte. Ii. Freiburg klagt, daß der jüngste Versuch, mit Bern sej ""d streitigen Märchen zwischen Murtcn und Erlach sich zu vergleichen, nicht gelungen ^»ne anzugchen, daß die Sache in der allgemeinen Sizung vorgebracht werden ^ (S. u. Sargans). II. Der Gesandte von Savohen, Barou Grcißh, in die Sizung der sj^ ^den Verbündeten Orte cinbcglcitet, legt ein Schreiben des Herzogs vor und hält eine Propo- durch einen Ausschuß mit der Erklärung beantwortet werden, daß man von den wegen Waadt gefaßten Dcfensionalbcschlüsfcn nicht abgehe und, wie Schwhz sich anödrükt, die allzu scharfen ^ Verweise sich nicht könne gefallen lassen. (S. u. Rhcinthal). „»«. Oberst K. von ^.'"üen klagt vor den mit Spanien verbündeten Orten über die auf ihn geworfene Verdächtigung zu gemachte Zumuthung, für die Erfüllung der ihm in Spanien gegebenen Versprechungen gut »ich daher Entlassung von diesem Geschäft, soll aber durch Schultheiß Sonncnberg beruhigt ^^iterer Betreibung desselben aufgemuntert werden. Auch wird der Gubernator von Moyland - die versprochenen 2000 Dublonen auszahlen zu lassen. ^ Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangelegenheiten: /'^°gt,ii 'gl»,. ic«. Art. 71. Rechts- u. Gerichtssachcn. Art. 375. Zölle, Handel und Verkehr. ,v. Art. 63. Allgemeine Verwaltungssachen. «. „' 525. Kirchliches u. Glaubenssachen. »,» „ 83. Rechnungösachcn. t „ 526. Kirchliches u. Glaubenssachen. KI». „ 132. Recht und Gericht, v. „ 366. Leibeigenschaft und Kall. ». Art. 24. Allgemeine Verwaltungösachcn. Art. 55. Obrigkeitliche Güter. „ 95. Rechts- u. Gerichtssachcn. »"»» . 270. Kirchliches u. GlaubenSsachcn. 758 August 1663. Sargan?. Art. 136. Jurisdictioiisanstände. t r Art. 53. Obrigkeitliche Güter. ,I»I „ 99. Rechts- und Gerichtssachen. Itlt. „ 231. Stifte und Klöster. ««. „ 57. Obrigkeitliche Lehen. Baden. «. Art. 218. Märkte. Art. 373. Gotteshäuser. I». 219. Märkte. Bier ennetb. Bogt, iiberh. >. Art. 23. Allgemeine Vcnvaltungssachen. LuggaruS. »» Art. 164. Zollsachen. Art. 86. Rechts- und Gerichtssach^ Zusaz zu «. Hinsichtlich der Angelegenheit der Landschaft Waadt, der österreichischen Erbcinung und der ^ gressionen halber haben sich die Gesandten Solothurns beim zweiten Umgang dahin erklärt, „daß Willen Ihre A ^ Obern von der eintzigen conformitet vnd Eydtg. sambtlicher Einigkeit willen sowoll zue dem ein alß andern sich ^ ti Wofern man sich durchgehend nit vergleichen vnd wider beßers Verhoffen eine Trennung volgen solte, daß ^ ^ der ledigen Ihren pündteu v»d Burgrechten zue erreichenden erklärung die Landtschafft Waadt vnabänderlich vcr c> österreichischen Erbeinigung gescheffts halber den mehren Lobl. Ohrten lauth hicvorigen Abscheidtß trewlich be»ha aber wegen der vberzugen oder transgrossionon, wofern die Einträchtigkeit nit verfangen vnd erhalten werde" , Ihrer Herren vnd Obern Willkührlichen llisziosition heiter vorbehalten haben wollent." (Zusaz im Solothurner exemplar, Bd. Nr. 32.) 48«» Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte- Brunnen. 1<»t»8, 8. August. LandeSarchi» Nidwalde». Gesandte: U r i. Karl Franz Schmid, Landammann; Joh. Karl Emauuel Bcßler, p' Schwhz. Kaspar Abhberg, Landammann; Martin Belmont, alt-Landammann; I)r. Jakob ^ Raths. Nidwalden. Joh. Franz Stultz, alt-Landammann und Landeshauptmann; Joh-3" Statthalter. «, Bei Annäherung des Bcllenzer Marktes ließ die Erinnerung an den im lezten Jahre ^ ^ Contagion den Marktbesuchern zugestoßenen Schaden cS als nothwendig erscheinen, dieß Mal a ^ Nachtheile vorzubauen und Anstalt zu treffen, daß Mayland den Besuch des Marktes nicht vcrb>e ^ brachte daher den in Flüelen wohnenden Commissär clellu sanitü mit, und dieser eröffnete, " erhaltener Zuschrift aus Mahland, wenn man Jemandem aus dem Vcrner Gebiet (auSgenow" ^ Haslethal) den Durchpaß erlaube, dieß den Markt von Bellen; vcrdächsig machen und Mahland vc werde, den Besuch desselben zu verbieten. Ferner bezeichnete er die Bedenken, welche wegen der z" ^ liegenden unpurgirtcn Waarcnballcn und wegen der durchreisenden Fremden vorhanden seien " ^jl abgeholfen werden sollte. Ein von Uri vorgeschlagenes Schreiben nach Mahland und nach Zustimmung. Die von dem Gcsundhcitö-Commissär vorgebrachten Ansichten und Forderungen Wtl nach Lucern, Zürich und Bern überschrieben; ebenso wegen des DurchpasscS der Fremden an gst garten und Mellingen. I». u. v. (S. u. Bellen; :c ). «I. Eö wird verabschiedet, daß die Jnstrue Äh August 1K68. 759 ^ Montag den 13. dieß in Brunnen festgestellt werden solle, weswegen kein weiteres Ausschreiben (S. u. Bellenz :c.). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangelegenheiten: I». «. «. Art. 458—460. 481 2ahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. I«. August. Staatsarchiv Lucern. tknnetd. Absch. Bd. IX. — KantonSarchiv Zug. : Zürich. Jol). Heinrich Rahn. Bern. Beat Ludwig Stürler. Lucern. Karl Christoph g/'" Andreas Plantzcr, alt-Landaminann. S ch w y z. Anton Strübi. Unterwalden. alt-Landammann. Zug. Karl Wolfgang Wickhard. GtaruS. Joh. Jakob Bluincr. ' Freiburg. Franz NiklauS Bonderwcid. S o l o t h u r n. Franz Suri. Schaff- °Tobias Holländer. 'U Mendris. Alan sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschaftSangelegenhciten- j "»»»>». Art. 49 I». Art. 202. Handel u. Verkehr, Märkte. « Art. 204. ZSlle. «. „ 203. Handel n. Verkehr, Märkte. I'. „ 62. Freiheiten u. Privilegien. > „ 140. Justizsachen. ». Art. 275. Beamte. ^ Zuger Exemplar. 48S. 2ahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 1t»««, nach dem IN August. Staatsarchiv Lucern. Cnnetb. Absch. Bd. IX. — Kantonsarchiv Äug. sandte: Dieselben wie Abschied 481. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiten: Einthal. ... Art. 9. , ». Art. 165. Zollsachen. "us den, Zug^ Exemplar. 760 August tk68. 48» Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden UI Orte. Brunnen. 1KV8, 13. August. Landesarchiv Nidwalden. » 5?!^' Gesandte: U r i. Karl Franz Schund, Landammann; Joh. Karl Emanuel Beßler, PannerheN, ^ Ferdinand Crivelli, Ritter, der königlichen katholischen Majestät in Spanien Dolmetsch, Gesau^^ Bellen;. Schwh z. Kaspar Abhbcrg, Landammann; Martin Bclmont und Joh. Franz Rcdi»^ alt-Landammann; Franz Ehrlcr, Statthalter; Karl Bctschart, Landschrciber und Gesandter nach Nidwalden. Joh. Franz Stultz, alt-Landammann; Joh. Jakob Leu, Statthalter; Wolfgang Sekelmeistcr und Gesandter nach Bcllenz. ». Der von Uri vorgelegte JnstructionScntwurf für die Gesandten nach Bellenz, Bollcnz und ^ ^ wird angenommen und thcilwcise ergänzt. I». Auf den von Uri gegebenen Bericht, daß Prälaten von Einsiedeln und dem Bischöfe von Consta»; ein Mißvcrständniß ausgebrochen verabschiedet, dem Prälaten von Einsiedel» zu schreiben. «. (S. u. Bcllenz zc.1. «I, Die bcgc ^ tation betreffend sollen die Gesandten trachten, sie gütlich zu vergleichen; ist das nicht erhältlich, selbe bewilligt sein. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheitcn: Bellen; zc. «?. Art. 461. 484. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1<»<»8, S. und «». September. Staat»archi» tiueern. Allg. Absch. vd. I.VII, kol. SZi. . . Gesandte: Lucern. Alphonö von Sonncnberg, Schultheiß; Christoph Pfyffer, Panilcrh^'' Hartmail», Statthalter; Eustachius von Sonncnberg, Bcnncr. Uri. Karl Franz Schmid, Lc>»d^ ^ Joh. Karl Emanuel Beßler, Panncrhcrr; Joh. Heinrich Beßler, Sekelmeistcr. S ch w h z. hbcrg, Landammann; Joh. Franz Rcding, alt-Landammann; Franz Ehrlcr, Statthalter. Unterlu^^. Heinrich Bücher, Landammann, von Obwaldcn; Joh. Franz Stultz, alt-Landammann, von Zug. Karl Brandenberg, Ammann; Joh. Peter Trinklcr und Jakob Andcrmatt, beide alt-A»»^ ^ ». Da man bei etwelchcn Orten die bestehende Einigkeit durch vielfache geheime Practikc» ^ versucht, hat man solchem Unheil zu begegnen diesen Zusammentritt nöthig gefunden.*) wurde nach abgestattctem Gruße ein aus dem Thurgau gekommenes Schreiben des LandvogtS — ' „F *) Die Aufschrift des Abschieds bezeichnet charakteristisch die Veranlaßung der Conferenz: „Wegen eines falsche Wären lobl. Ort unsinnig." September i668. 7kl antworten beschlossen, er solle den betreffenden Gerichtsherren verdcutcn, daß sie das badische sich^ von Zürich confirmirt, zu vollziehen sich nicht sollen gelüsten lassen, bevor die Obrigkeiten ^chlcißj' ^ ^gesprochen haben. Inzwischen soll der Landvogt an der obrigkeitlichen Autorität nichts ver- ^ Ha»ö Zwissig, der Wirth in Flüelcn, und Mitintercssirte wegen der Aufnahme der -Paadt in die eidgenössische Protection, laut der in Schwyz aufgenommenen Kundschaften, die ju ^Schafte» der löblichen Orte bei dem gemeinen Mann schändlich verkleinert haben, ist mündlich Bhutan' ersucht, ehestens einen Rcchtstag dafür anzusezcn, und jedes Ort soll eine einfache ^tiejb senden und SatiSfaction begehren, e. Der Antrag, dem Baron Grcißh die fernere ch n> ^ waadtländischen Angelegenheit durch einen Ausschuß untersagen zu lassen, wird von Lucern ^russ/ ^ angesehen, da solches demselben bereits particulär angesonnen worden sei. Uri ist nicht ^ übrigen drei Orte berufen am folgenden Tage den Dolmetscher des BaronS Greißy, ^>traq ^"^ucz, auf das Rathhaus, um ihm die zwekdicnlichcn Eröffnungen zu machen. «I. Der iil>e>Mp Heiligkeit wegen der Landschaft Waadt den rechten Bericht zu geben, erschien ebenfalls ^ mehr, da der Nuntius den bewiesenen katholischen Eifer belobte, v. Da die von ^»u>w„ - ^e Hauptlcute in französischen Diensten abgelassenen Schreiben abermals uncröffnct zurük- Zürich ersucht, alle betreffenden Orte zu erinnern, daß sie ihre angehörigcn Haupt- ^ter stiren uud zwar die Citation einem der nächsten Freunde des betreffenden Hauptmanns '»den, ^ Drohung zu desselben Händen auf Privatwagen zustellen lassen, k. Schwyz bringt an, daß Ttres^ Dlchinariuö, Bischof von Constanz, und dem Kloster Einsiedcln obschwebcnden llnksw Privilegien des Klosters widerstreitendes Brcvc von dem Official, auf eine selbst für die ^halb ^"stößige Weise, in den Höf»» und zu Reichenburg exequirt worden sei. Dem Antrage, ^ schreiben, wird die Bemerkung entgegen gestellt, die früher in derselben Sache ^icher^ verloren gegangen, kürzlich aber neu ausgefertigt und abgesandt worden, daher gewartet, dagegen bei Abordnung einer Obcdicnz-Dcputatschaft nach Rom auch hierüber ^!pedit " "ütgcgcbcn werde, x. (S. n. Baden). I». Beiläufig wird abermals die oft unrichtige östlich ^ Baden gefaßten Beschlüsse gerügt. Daher soll auf nächster Tagsazung dem Landschrciber ^>ben werden, in solchen Sachen besser aufzumerken und beständig beim Protokoll zu ^ücn wichtige Sachen in i'Ioinr sessiono vorgelesen werden. Auch wird Schwyz ersucht, dem ^chc» " des jüngst nach Savoycn gesandten Sck?reibcnö, das durch Hauptmann Schindler ^ gebracht worden sei, nachforschen zu lassen. I. (S. u. Thurgau). Das ^tte ^ürjchs^ daß die Absicht walte, die gcldcrn'schcn und Patagonthalcr als zu leicht z» verrufen, dc»j^ ^ beantwortet, daß man cS dabei beruhen läßt, jedem Orte vorbehalten, nach eigener Eon- ^^"^cln. I. Das Schreiben des Sanitätötribunals in Mayland, daß aus dein Bcrncr Gebiet ^hciit Lauiser Markt Zugang erhalte, wird von Uri beantwortet und auch nach Bern mit H ^ Bemerkung an leztercö Ort, daß man seine Angehörigen passircn lassen würde, wenn es ^ ^ud dicßfalls eine Moderation auswirken könne. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: > Art. 527. Kirchliches u. GlaubcnSsachen. ». Art. 352. Kirchliches u. GlaubcnSsachen. öv 762 September 1668. 485. Conferenz der V katholischen Orte. „Uri." 1<»K8, nach dem 13. September. LandeSarcknv Tchwnz. Ein Abschied über diese Conferenz fand sich nicht vor, sondern nur die vom 13. September datirte Schwyz: » Bei allem mitzuhelfen, was zu Gottes Ehre und des Vaterlands Gedeihen diene! >» bei tlri zu n ^ was die von daher geschikten Zeddel für Ungemach und Unruhe bewirkt haben, mit Ersuchen, solche Friedens ^ ^ ^ plarisch zu bestrafen: e darauf zu dringen, das, diejenigen, welche die badischen Gesandten wegen der 2 getadelt, entweder von der Obrigkeit zu Uri zu gebührender Genugthuung oder zur Erwahrung ihrer Aussagen ^ werden: «>- bei der Jesuitensteuer sich mitzubetheiligen, doch nicht höher als mit lvv Dueaten. — ^ Schwyz werden genannt Landammann Kaspar Abybcrg und Statthalter Franz Ehrler. -- 48«. Conferenz der Orte Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1<»<»8, 12. October. LandeSarchtv Nidivalde». . Gesandte: Uri. Joh. Pcrcgrin von Beroldingen, Statthalter; Joh. Karl Emanuel Landammann und Panncrhcrr Schwyz. Kaspar Abybcrg, Landammann; Martin Bclmont von bach, alt-Landammann; Joh. Franz Reding, alt-Landammann; Karl Büclcr, Sckelmcister. Nidw Joh. Franz Stultz und Joh. Ludwig Lusst, beide alt-Laudaminann. «. Nach Vorlegung dcö von Obwaldcn an Luccrn, betreffend die KricgSkosten von ^ ' ^i gangcnen Schreibens, laut welchem Obwaldcn nicht nur nichts zahlen will, sondern auch der ^ vorfallenden allgemeinen LandcSgefahren nicht in eigenen Kosten zuziehen zu wollen, wird bei ) ^ nach Anleitung deö Vicrwaldstättcbundcö Luccrn um Anstellung eines RcchtötagcS zu ersuche»- Bezug auf die Prätcnsion Lucerns, zu der Dcputatschaft nach Rom auch ein Mitglied beizuordn^^ cö ihm als Vorort jederzeit zukomme, wurde, in Erwägung, daß dicß nicht mit den Absch'^" stimmt, die Gesandten aber darüber nicht instruirt sind, eine Einwendung für die obschwebcnde V nachthcilig sein möchte, die Entscheidung endlich sammtlichcn katholischcit Orten zuständig ijt, cl" darüber hinweg gegangen. October 1668. 763 487. Conferenz der VII katholischen Orte. Lucern. 1008, 20 und 30. October. Staatsarchiv Lucer». Allg, Absch. Bd. I.VII, kol. Stt. ^^chlug" Alphonö von Sonnenbcrg, Schultheiß; Christoph Pfhffer, Pannerherr; Dannenberg, Venner; Franz Pfhffer, des Raths. U r i. Karl Franz Schmid, Land- !v'<. ^uton Püntincr, Landeshauptinann. Schwhz. Kaspar Abhberg, Landammann; Joh. a. ° «ncviiia c>t. ... .. ^ „ . _ . . . alt-Landammann. N nterwa lden. Heinrich Bucher, Landammann, und Obcrstlieutenant NidvLandeshauptmann, von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landammann und Pannerherr, Pctc ^ Brandenberg, Ammann; Jakob Andcrmatt, alt-Ammann. Freiburg. H ^ ^attrau, Schultheiß; Franz Peter Vonderwcid, Gencraleommissär. So lothurn. Haupt- ^ Wagner, Stadtschrcibcr. a» ^arbcreitung auf die bevorstehende Tagsazung wurde nach geleistetem eidgenössischem Gruße ^ Nesih. . ^ gerichtetes Schrcibeil des Kölligs Ludwig von Frankreich sammt Begleitschreiben ^Zeflosst,! ^ ^ ^auölier in Bcrathung genommen. Beide Zuschriften schienen von demselben Concipicntcn ^ »ig» wiederholten das alte Lied des Residenten mit neuen Verweisen und Vorschriften, so ^ der i5> entscheiden konnte, ob man sie ganz mit Stillschweigen übergehen und die Zeit, da ' '^uassen wieder mehr bedürfe, abwarten, oder, sei cS schriftlich oder durch eine Gesandtschaft, ^ drotM. ^ Gefahr aussezen solle, noch größer» Affront davon zu tragen, besonders wenn wegen der neuen Liga, für welche andere Staaten ihrer Religion sie zu gewinnen ^ . "'^^alten. Luccrn suchte diese Besorgnisse also zu widerlegen: Wenn auch die Gesandtschaften vo,^! ^^chten Erfolg hatten, so wirkte diejenige von l602 nachhaltig bis 16Z8; auch ^dtlei,,/^ anfänglich gutes Glük; freilich müßte man dann das Strafverfahren gegen die die . Zurükkunft der Gesandtschaft aufschieben; wolle man aber keine Gesandtschaft, so solle d!rheb ^ "^en Hauptleute, ob sie erscheinen oder nicht, unnachsichtlich verfahren, besonders Stuppa, Unheils, von dem die meiste Widerspänigkcit, Verspottung und Schädigung herkomme, ^ltlvort einen Preis auf seinen Kopf sezen. Auch Schwhz erklärte sich gegen eine schriftliche . !vl)szs < ^ ' >'li— "—^ — Str ' Gesandtschaft; Andere weder für das eine noch für das andere; dagegen soll die ^"^^n siegen die Hanptlcutc durchführen, dem Residenten Moussier vor Bezahlung der - blande " ^ abschlagen. I». Das Sckrcibcn des Nuntius, daß man freie ReligionSübung im Verw""^ ^^'"si"' loU, daß die Kirchengüter in „Practik" gezogen werden h "^egts auf frühere Beschlüsse, bei denen es sein Verbleiben habe. r. Der Wunsch des "löch^" ^ nächster Tagsazung das ErbeinungSgeschäft zum Abschluß gebracht Hon' willfährig beantwortet. «I. Entgegen dem Geschrei, daß auch in der Grafschaft Kh- ^kich ^r Stadt Zürich selbst die Contagion eingerissen sei, beruft man sich auf die offenen sorgfältigen Anordnungen und die völlige Unvcrdächtigkcit der beiden Seeufer, so 764 Octobcr 1668. daß auf Mahnung Zürichs verzichtet wird. Für Rapperswhl, das wegen Jufection von St. Bann gesczt wurde, mögen die Schirmorte sich verwenden, e. Frciburg erzählt, daß im . Bern dem Vorschlage, von beiderseits unparteiischen Orten Ehrcnmittcl zu erbeten und durch einen freundlichen Vergleich zu versuchen, von Bern nur mit der Beschränkung beigetreten werden w ^ daß, wenn kein Vergleich zu Stande komme, die Sache nach Anweisung des Burgerrechts 3^^"^ nicht mehr bei den cilf unparteiischen Orten anhängig gemacht werde, wodurch also Freiburg . die Alternative gesczt würde, entweder die Usurpation Berns anzuerkennen oder einen Obmann ^ oder Basel zu wählen, hiemit über alte entschiedene Rechte einem neuen Nrtheilsspruche sich zu Man findet die von Freiburg angedeuteten Bedenken begründet und so beschaffen, daß die unpartc» ^ und besonders die katholischen Orte sich verpflichtet achten müssen, für die alten entschiedenen Rcchtc zustehen, k. Dem Nuntius, welcher warnt, in die neue Liga mit den uukatholischcn Fürsten und " einzutreten, soll mündlich die beruhigende Antwort gegeben werden, daß den katholischen Orten dick ^ keinerlei Antrag gemacht worden sei. Uebrigcnö würden sie sich im Fall eines solchen Anerbietens gehörigen TcrminiS zu halten wissen, „cß werf dan sach, daß man Ihnen andcrwertß zue einer ^ Resolution Vrsach geben würde." K. Bei Berathung der den Gesandten nach Rom mitzugebendes^ struction beschweren sich Uri und Schwhz, daß Lueern auch einen Gesandten mitgeben, hiemit sich " die Reihenfolge der Stände halten wolle. Lucern bestreitet, daß, wie behauptet wurde, im ein solcher Umgang verabredet oder je strenge beobachtet worden sei, glaubt als katholischer Bs" ^ eine Repräsentation bei solchen Ehrengesandtschaftcn Anspruch zu haben. Auch andere Orte solche Repräsentation Lucerns nicht nur billig, sondern nüzlich und nöthig. Lueern erklärt, wen» ficht von Uri und Schwhz die Mehrheit erhalte, von sich aus einen besondern Gesandten Z" sichtigtcn Obedienz nach Rom abordnen zu wollen. Inzwischen wird die Sache bis auf nächste ^ Tagsazung verschoben. I». Solothurn entschuldigt seinen Mitbürger Oberst Mollondin in Bc r ^ ^ zurükgcsandten eidgenössischen Schreiben; der Fehler und Unglimpf falle viel mehr auf Andere I. °Baron Greißh wünscht, daß auf die Mittheilung des vom Herzog von Savohen mit Genf Vergleichs geantwortet werde, — was dann auch beglükwünscheud geschieht, k. (S. u. Thurgau)- der Prälat von St. Gallen versichert, daß er weder der Judikatur Zürichs Eintrag zu thun, fremdes Gericht anzurufen begehre, wünscht er friedliche Beilegung des mit Zürich wegen Elgg ^ ^ ^ den Spans. Daher wird Zürich ersucht, dießfällige Instructionen nach Baden mitzugeben. ^'^„,il Sargauö). «. (S. u Frciämtcr). «, (S. u. Thurgau). Z». Es wird ein Ausschuß deesrdnest^ i,ul Commissär Gnocchi zu Flüelcn wegen der Contagion zu verhandeln, um was er ersucht; auch " sein Verwendcie dcm Giuseppe Ridolfi, Cavalicr dcö Sanitätstribunalö zu Mayland, ein Rcco »i»>au ^ schreiben an den Hos in Spanien crtheilt, und ebenso dem Gnocchi selbst ein Attest für ^ ^ vist^ guten Dienste hinsichtlich dcö Zurzacher Markts. «>. „Waß dan noch fcrncrß bcrichtwürtigc^^^, Eonfercnz möchte vff die paan khomen sein, so hierin nit vermeldet wcre, wirdt den Hellen ^ ^ sandten allerseitz anHeim gestellt Ihren Herren und Oberen durch vßfüerlichcre Relation deß)a eröffnen." November 1663. 765 Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgenhcitcn: ^ It Art. 687. Personelles. «» Art. 227. Justizsachen, i». Art. 232. Stifte und Klöster. "teiij mt«. i». Art. 12. Beamte. 488. Gemeineidgenössische Tagsazung der XIII und zugewandten Orte. Baden. A. November. ^kaatSarchi» Lucer». Mg. Absch. Bd. I-Vll, kol. 2«s. — Ttaatsarcliiv Zürich. Mg. Absch. Bd. Ivo, kvl. 2S8. 3oh. Kaspar Hirzcl und Konrad Grebel, beide Statthalter. Bern. Samuel 2 Lug, Schultheiß; General Sigmund von Erlach, Veuner. Luccrn. Alphonö von Sonncnberg, Joh Landvogt Eustachius von Souncuberg, Vcnncr. Uri. Karl Franz Schund, Landammann; ah.« Schmid, alt-Landammann. Schwhz. Kaspar Abybcrg, Landammann; Joh. Franz Reding, M,," Unterwalden. Heinrich Bucher, Landammann, und Johann Jmfeld, Landeshanpt- do» m""" ^bwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landanimann, und Joh. Franz Stultz, Landeshauptmann, »lt-s, '^^en. Zug. Karl Brandenberg, Ammann; Andreas Jtten, Sekelmcistcr; Jakob Andermatt, Mi/""'""" Glarns. Kaspar Schmid, Landammann; Balthasar Müller, Statthalter. Basel. (Nicht Frciburg. Franz Peter Gottrau, Schultheiß; „General" Franz Peter Vonderweid, des Raths, hoch Petcrmann Suri, Sekclmeister; Georg Wagner, Stadtschreiber. Schaffhausen Leon- Btcher, Burgcrineistcr; Joh. Jakob Stockcr, Panncrherr und Sekelmeister. Appenzell. Johann ' Landanimann von Jnncr-Rhodcn; Ulrich Schmid, Landammann von Außer-Rhoden. Abt von ^ wallen. Fidel von Thurn, Landeshofmcistcr. Stadt St. Gallen. Othmar Appenzeller, h^^"^'stor; Joachim Haltmeher, alt-Burgcrmcistcr. Biel. Niklaus Whttcnbach, Bürgermeister; Abra- ^choll, Stadtschrciber. loscht'Fortsczung der bei lezter Jahrrechnung wegen gewisser Fürsten gepflogenen Verhandlungen Lorangegangeilcm eidgenössischem Gruße eine Zuschrift der III Bünde vorgelegt, in welcher das ><>n /Gesandtschaft durch die Bemerkung entschuldigt wird, daß ungeachtet zweimaliger Aus- ^ u»g pjx Btschlüssc der Gemeinden noch nicht in hinreichender Anzahl eingegangen seien. Ein anderes Di? / Wallis erklärt sich mit den Beschlüssen, alle neuer» Kapitulationen auszuschlagen und die Ttcm heimzurufcn, ganz einverstanden, meldet auch, daß der noch einzige Hauptmann ans Wallis, ^'"ten, mit seinem Häuflein zur Rükkehr aufgefordert worden sei, und wünscht, daß statt der ^.. "^stchaft dieses „gewissere und schläunigerc Mittel" schriftlicher Zustimmung angenommen werden ^'^om den III Bünden zur Antwort erfolgen soll, daß wenn sie dem Beschlüsse nicht zustimmen, soll ^Mn der Paß verwehrt werde, wird der Republik Wallis der Dank bezeugt. An beide Orte gegenwärtigen Verhandlungen über die Freicompagniccn mitgetheilt werden. I». Hinsichtlich Freicompagnieen betreffenden, im Juli gefaßten Beschlusses und der seither vom Könige, sowie vom 766 November <663. Residenten an den Vorort gelangten Zuschriften wird ein Ausschuß zur Vorberathung ernannt und ^ diesem dann der Antrag gestellt und, entgegen dem Antrage. Lucerns, eine Gesandtschaft an den K abzuordnen, auch zum Beschlüsse erhoben, dem Könige nämlich in einem Schreiben auSeinandcrzui ^ wie die mit andern Fürsten geschlossenen Kapitulationen dem BundcSbrief nicht zuwider, die g^n ^ Freieompagnicen seit <666 erhobenen Einwendungen und gefaßten Beschlüsse in dem Bunde , nur von obrigkeitlich bewilligten Volköaufbrüchen rede, begründet seien, eine Verzichtleistung auf ^ düng mit andern Fürsten die Souveränität der Eidgenossenschaft aufhöbe, die Eidgenossenschast wisscnhaftcr Beobachtung der gegen Frankreich eingegangenen Verbindlichkeiten geneigt, aber a»^ ^ Rcciproeität gewärtig sei. r. Obwohl einige Orte antragen, den Residenten MouSlicr nicht unzu^ eö sei denn, daß er vorher „auf etwas SatiSfaction" sich erkläre, wird ihm doch seine Präposition zu b gestattet, seiner Lobpreisung des Friedens und Mahnung, zur alten Eintracht mit Frankreich zurükz durch die Beamten die Frage entgegengehalten, was er der Satisfaetion halber für Befehl habe; er die Ankunft eines Conriers in Aussicht stellt, der ihm möglich machen werde, die Freunde Majestät zu befriedigen. Die Gesandten aber vergleichen sich, in keinerlei Conditionen sich e>»zu' ^ «I. Die von Oberst Mollondin und den Hauptlcuteu Erlach und Stuppa wegen der Thcilual'"^ Zuge nach Burgund und Nichtbeachtung der Citation geschehene Verantwortung wird zwar nicht ^ nügcnd erachtet, indessen die weitere Ahndung den Städten Bern, Basel und Solothurn überlast^ ^ mittelst aber ein Resscntimcntöschreibcu an die Schuldigen gesandt und ihnen zur Pflicht gemacht, da ve»i lö-ie auf"" sorgen, daß in Abwesenheit des Obersten die von den Obrigkeiten einlangenden Briefe von Range zunächst stehenden Offiziere geöffnet werden sollen, unter Androhung harter Strafe. < - Gesandten von Freiburg über Hauptmann Stuppa und wegen des ihrem Stand zu Lyon in Bezug Zoll bewilligten, aber wieder rükstellig gemachten Zugeständnisses und andern Dingen klagend ""6" blieb insoweit dahin gestellt, daß Frciburg gehörigen Orts seine Ansprüche geltend machen möge. Behauptung Solothurns, vermöge dcö Scmpacher Briefs allein das Recht zu haben, über Obcist londin zu richten, wird von den übrigen Orten die Bemerkung entgegengestellt, daß der Scmpach^ ^ sich nicht auf Leute beziehe, die in fremden Kriegsdiensten stehen. Hinsichtlich der Freicomp^' geht man auf den Beschluß von <666 zurük. Nachdem nämlich die im Juli an die Hauptlcute erlal ^ Citationen wieder zurükgekommen ünd und der Status der Hauptleute der Freieompagnicen in gcändcrt hat, sollen als strafbar und zwar auf folgenden März nnr diejenigen cltirt werden, deren ^ pagnieen seit dem <666 gefaßten Verbote geworben worden sind, also auch Stuppa, wie ^nge 3'/2 Compagniecn vor diesem Zeitpunkte geworben wurden, den Hauptlcuteu Reding, Bussi und gleichschalten, nämlich der Bcurtheilung seiner StandcSobrigkcit überwiesen sein. I». Den ist endlich die Frage zu hinterbringen, ob man die, welche auf sechs Kronen capitnlirt haben capituliren werden, wcircr im Dienste lassen und solchen Recruten den Paß gestatten wolle oder ^ Auch ist bei den Obersten und Gardehauptleutcn nachzufragen, ob man ihnen zumuthe, auf sech^' ^ oder auf andere Abmindcrung und Schwächung des alten CapitulationödiensteS Recruten Hl i In einer Zuschrift der Gcncralstaaten der Niederlande, datirt Haag den <9. September, von Franz Ludwig von Bonstcttcn, wird die Eidgenossenschaft eingeladen, mit den Generalstäaleu, ^ land und Schweden in die Garantie des zwischen Frankreich und Spanien geschlossenen Frieds November 1668. 767 einzutreten. ES wird hierauf erwidert, man werde dieß den Obrigkeiten um so befand ^utcrbringen, da durch eine solche Garantie die Frcigrafschaft Burgund wieder in ihren alten nicht erhalten werden könne. Uri und Schwhz verwahren sich, zu dieser Schlußnahme laich Zu haben. It. Indem der Markgraf von Oliaö und Mortara, Gubcrnator in Mah- ^ für ^^uischcn Gesandten Casati mit einem Schreiben auf gegenwärtige Tagsazung einbegleitet, dankt nnch^ ^u>ichtlich der Erbcinnng gegebene Declaration. Casati selbst fügt den Wunsch bei, daß nun ^sseii^ Oesterreich entworfenen, erneuerten Erbeinung beitreten möchten. In Erwiderung "uf N Zusage ausgesprochen, die Erbeinung beobachten zu wollen und namentlich in Bezug ichr'sti^""^ Paß und Repaß und andern Vorschub zu erstatten. Auch Herr von Schönau erinnert d" ^ allseitiger Verständigung über die Rcciprocität der Erbeinung. Dagegen zeigt Zürich an, TchM "^eu nach Rafz angcscztc Conferenz der Orte Zürich, evangelisch GlaruS, Basel, Appenzell A.-Nh. und Stadt St. Gallen auf den l. Dccembcr (a. K.) habe verschoben ^ I" 'uüssen, und wirkt die Erlaubnis; aus, daß der bascl'sche Dcputirte Rathshcrr Zäsli, der während ^ autagion stets auf seinem Landhause Niedcrschcuerthal sich aufgehalten habe, bei dieser Conferenz, Aba Baden stattfinden soll, admittirt werde. Hierauf verreisen diese Orte. I. Der kaiserliche Schönau, wünscht hierauf, daß der entworfene Tractat zum Abschlüsse gebracht erhebt dicßfalls wegen der in Bezug auf die Landschaft Waadt in Schwhz und Nidwalden GesinnungSänderungcn Bedenken; vermöge des im Tractatc enthaltenen Reservates wäre dläkt . "^chkcit der im März fcstgcscztcn drei Punkte durch jene Vorgänge aufgehoben. Schwhz er- ^ "erseitö bei dem, was hinsichtlich der Waadt beschlossen wurde, verbleiben, nämlich bei feindlichen lchlii ^ ^ neben den übrigen Orten schirmen helfen, wenn aber der Weg des Rechts eingc- ^ürde, dem betreffenden Richter den Entscheid überlassen zu wollen. Auch Nidwalden versichert, he ^ürz beschlossen worden sei, sei ans Befehl einer ganzen Landögcmcindc geschehen; was aber seither^ ^net, sei nicht der Natur, daß der mindere Gewalt dem mchrcrn präjudicircn könne. Ebenso ^ seinen LandSgemcindcbcschluß. Nachdem hierauf durch Confercnzverhandlungen ein ^ ^ud eine Capitulation mit Oesterreich entworfen und in gemeinsamer Sizung corrigirt und placi- war, verlangte Bern, daß die Landschaft Waadt im österreichischen specificirt inserirt bei Abschluß der Erbeinung von 1511 habe Bern sie noch nicht besessen. Auf die Vordres übrigen Orte, cö habe mit der Waadt eine besondere Bcwandtniß, so daß hiefür ein be>on- erforderlich sei, versteht auch Bern sich dazu, dem Herrn von Schönau einen intcrimi- ^^ü^scLtraet ^^„dcn zu stellen, des Inhalts: man habe sich zu gewissen Concepten ver- Herrn von Schönau unter dem Namen derjenigen Orte, so dazu consentirt, nämlich gehz ^)whz, Nidwalden, Zug, Freiburg und Appenzell katholischer Religion, nä Interim schriftlich ein- ^hol>" Erwartung, daß auch die übrigen Orte, nämlich Bern, Uri, Obwalden, GlaruS ^^HP>on, Solothurn und die Stift St. Gallen innerhalb drei Wochen ihre Zustimmung nach werden. in. Dem Herrn von Schönau werden zugleich die ausstehenden Erbcinungs- ^ Kalzwesen und die Zölle in Erinnerung gebracht, welche auf den alten Stand von 1654 ge- ^ k" sollten. i>. Endlich wird in den Abschied aufzunehmen beschlossen, daß um die drei im 768 November 1668. März fcstgesczten Punkte ein besonderes Instrument ausgefertigt werden solle, was, wie man Bedenken machen werde. «». (S. u. LauiS). >». (S. u. Luggarus). «i» (S. u. SarganS). ^ Rheinthal). «. (S. u. Freiämtcr). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. tz. Lucern verbindet mit der Anzeige, zur Obedienzgesaudtschaft nach Rom den Hauptmann ^ ^ gewählt zu haben, den Wunsch, des nahen Winters und der Contagion wegen die Abreise zu und erinnert an die mitzugebenden Instructionen; Uri und Schwhz geben für dießmal eine von Luccrn zu ; Freiburg dagegen vcrzistitct für jezt auf sein Repräsentationsrccht; die Instruction st ^ einer Eonfcrenz der drei Orte festgestellt und dann den Gesandten mitgctheilt werden. »» Obwol ^ glaubte, dem Nuntius hinsichtlich der Waadt die beruhigendsten und entschiedensten Erklärungen ^ zu haben, veranlaßt ein neues Schreiben desselben, sie nochmals zu wiederholen, v. Daö ^ Bischofs von Consta»; um Befördcruug der Angelegenheit des KlöstcrleinS Grimmcnstein ist ^ Anzeige zu erwidern, daß sie laut Bericht des Laudammanns Sutcr durch einen Vergleich ihre Cr ^ gefunden habe. H». Der St. gallische Abgeordnete, LandcShofmcistcr Fidel von Thurn, macht thcilung, daß wegen der Herrschaft Elgg, die Zürich contraetweise der Stift St. Gallen Jahre zur Nutznießung überlassen habe, noch einige Bedenken obwalten. ES wird daher billigt Nüksichtcn zu tragen, x. Auf begehrte Erläuterung des lczthinigcn JahrrechnungSabW hält Freiburg zur Antwort, es habe den Sinn, daß wenn die Verglcichsverhandlung mit , zum Ziele führe, laut wörtlichem Abschiede von l667 die Sache wieder vor die cilf Orte zu s» z. In Bezug auf die von Graf Casati bei der Audienz gehaltene Proposition läßt man es be> . der allgemeinen Session beschlossenen Antwort bewendet sein. Der Gubcrnator Mortara zu ^ wird unter Verdankung gemachter FrcundschaftSbczeugungcn ersucht, die versprochenen SatiSfactu'' abfolgcn zu lassen. «. Im Namen der mit Spanien verbündeten Orte wird dem bestellten R ^ und Procuratorcu Giov. Vaptista Eassani zu Madrid eine Procura zu Erhebung der au gestellt «. au» dem Zürcher Exemplar. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegcnheilen: Rheinthal. i». Art. 3(12. Verschiedenes. Sargans. «4 Art. 137. JuriSdictionSanstände. Freiämtcr. ». Art. 13. Beamte. Lanis. « Art. 141. Justizsachcn. Luggarus. I' Art. 16g. Zvllsachcn. Zusaz zu »- Rcceß und (Kapitulation mit Oesterreich: I. Ree est. Wir Schultheiß, Landammann - ^ ^ Thundt Chundt vnd zuo wüsten Hiemit menigklichc, daß wir vff das Jenige so in Nammen vnd anstat der j>« Mayt. durch mittel Ihres discr Landen Messenden Agenten, des, wolgebohrnen Freiherren von Schönauw -c., a" ^ Februario vndt Martio diß streichenden 1663 Jahrs wegen deren In annis 1474, 1477 vndt 1511 mit aller November 1668. 769 Uli 5?, , , ^dlichx Mayt. Vorsahren Ertzhertzogen zuo Oesterreich vffgerichten Ewigen Vereinigung vnd in selbigen Bc- bieinii ^ des; beiderseits Einanderen schuldigen gethrcüwen vsfsehens nachpahrlich bewerben vndt gelangen lassen, vnß ^l>Am ^ Erleüthert, Erkleren vndt Erlcüteren vnß auch wisentlich in .strafst biß für vns vnd vnscr Ewig Nach- v° ^ °^°"der gestalten - Das Namblich gegen aller Höchst gedachter Keysl. Mayt. vnd dero Ertzhaus zuo Oesterreich die 1474, 1477 vndt 1511 Iahren auffgerichte Erbuereinigungen In Ihren Krefften vndt würde setzen, gegen ^her^ l!ethrülich, vcst vnd vnuerbrüchlich halten vndt vsf den Fahl, daß die Keyßl. Mayt. oder dero Nachkhommen, ^ Oesterreich, in Ihren gesambtcn Vorder Oesterreichischen Lendern, oder wir obgemelte ohrt an vnsern gegen- ^ehren ^"^en ^^"den feindlich angriffen vnd molcstirt werden solten, Ein Theil dem anderen vsf deß angefochtenen ^dnnen Thätliche Hilff nach vßwisung gemelter Drcver Erbcinungen vndt sonderlich der in anno 1477 vnd ^stehen ^griffnen elausulis v>;d vorbehält zuo leisten vns hiemit Erklert haben wollen, In dem claren vndt heiteren gegen ^iten^ !)tvn>. Keyßl. Mayt., dero Hochlobl. Ertzhaus Vndt Ihre Ewigen Nachkhommen Hinwiderumb vil Er- ^>hreM ^ "°^'"'gungen gegen vns anfangs gedachten orthen mit gleichen pflichten zuo beobachten vnd denselben in alweg ^n>e vernüegen zuo thun auch verbunden sein sollen. Actum den 14 Novembris 1663. — 2. Eapitulation. ' ^!5en Etwelche Lobl. Ohrt gegen der Rom. Keysl. Mayt. diser Landen sich enthaltende Agenten N. w. die in annis ^hende ^ l 511 auffgerichte Erbeinigungcn Belangende sich Erleüthcret haben zuc fortsetzlichcr folge sind Nack- vsf allerseitige allerhöchsten vnd Höchen Prinzipalen Ratification verpflegen vnd abgchandlct worden: I) ^ Nöm. Keysl. Mayt. Vordcrösterreichischen Landen äokension Besag obuermelter Vereinigung vffgebrochcn Iii Jede Compe. vfs 266 Mann gerichtet, für Jeden Kopfs 5 Reichsthalcr bezahlt vnd bei Jedem 106 Mann ^elst ^ Vassirt. 2) Die Mannschaft, so sich bei den Musterungen befinden, Biß in die ander, obgleich selbige in ^erbu/ ^^""kn wccre, ohne Jntrag guth gemacht, Jedoch daß weder gesahr noch Betrug gebraucht werde. 3) An wüsche ^ Jeden Man 2'/- Reichs Thaler vorgeschossen vnd nach vnd nach wieder abgeschlagen. 4) Den Eidt- ^ Ouartier alß wie Ilberigen Ihr Mayt. Truppen widerfahren. 5) Die uomination der Hauptleüte, ^lbs Werbung anstehlen, deroselben überlassen sein, da aber die Landtvölckher vßgeschossen, gesagte en ^ ^^lckher vor 3 Ptonaten nit abdanckhen oder da Eb geschehe, den selben die Bezahlung für 3 Monat gefolgcn 97 770 November 1668. 48S. Conferenz der evangelischen Orte und Zugewandten während der gemein -eidgenössische Tagsazung zu Baden. Ä. November. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. Iso, toi. 277. Gesandte von Zürich, Bern, Glaruö (Landammann Kaspar Schmid), Schaffbauscn, Appenzell lli. Stadt St. Gallen und Biel, s. Abschied 488. «. Auf schriftlich eingelangte Bitte der Stadt Mühlhausen um Aufnahme in das allgemeine " ^ nössische Defcnsionalwcrk, indem sie in den gefährlichen Zcitläufen sehr „periclitirt" sei und ^ Gott keine andere Zuflucht habe als zu ihren mitverbündetcn Eidgenossen, und auf die Anfrage, das Gesuch auch an die katholischen Orte richten solle, wird geantwortet: Ein an die katholische" ^ gerichtetes Gesuch würde erfolglos bleiben; dagegen werden die evangelischen Orte bei eintretender ihr wie bisher hilflich an die Hand gehen, s». In einem durch Franz Ludwig von Bonstctten, ^ des Großen Rothes der Stadt Bern, überbrachten Schreiben der Gcncralstaatcu der Nicdcrlaud^^ 17. September wird den evangelischen Kantonen sowie den Evangelischen von Graubündcn, St. Mühlhauscn und Biel der Antrag gemacht, der von den Gcncralstaatcu mit England und Schwei" ^ nommenen Garantie zur Erhaltung des in Aachen zwischen Frankreich und Spanien geschlossenen beizutreten und zu solchem Zwcke, wenn die Gcncralstaatcn cS für nöthig finden, 2000—0000 brechen zu lassen, auch zur Unterhandlung darüber den Herrn von Boiistetten, der ihnen Hoffnung neigtheit, in einen solchen Vertrag einzutreten, gemacht habe, oder einen andern Bevollmächtigten zn bczc ^ Indem die Sache den Obrigkeiten zu hinterbringen und am l. Dccembcr a. K. in einer b^nder» ^ ferenz zu Baden zu bcrathen beschlossen wurde, wurde zugleich den Generalstaaten schriftlich die bezeugt, zur Erhaltung des Friedens beizutragen, e. Bartholomä Turins von St. Jean auS dem Thale in Piemont wird an Pfarrer Turrctin in Genf in der Meinung empfohlen, daß seiner Hausfrau und seinen Kindern aus der zu Genf befindlichen Collectc 100 Franken zu einer ^ ^ geschikt werden; ferner mag er selbst aber von jedem Ort mit einem beliebigen Viaticnm bedacht ^ «I. Der appcnzellische Gesandte empfiehlt des katholisch gewordenen Hanö Jakob Schlutters ^ Bischofszcll, die sich mit ihren Kindern im Lande Appenzell aufhalte, zu einer Beisteuer. Wegc" ^ vielen Ausgaben hat man Bedenken, nimmt eö aber empfehlend in den Abschied, v. Bei Besprc )U > ^ österreichischen Erbeinung wiederholen Zürich und Schaffhansen ihre frühern Ansichten, sich die vier Waldstädte, Constanz und Bregenz zu beschränken; Appenzell und Biel können dem Zürichs beistimmen, falls auch alle andern Orte und namentlich GlaruS und Basel sich .h- würden; St. Gallen will die Entschließung Basels abwarten; Glaruö ist nicht instruirt, ., xB wesend. Die weitere Entschließung soll auf nächster Zusammenkunft erfolgen: inzwischen wird " dem Sachverhalt schriftlich benachrichtigt, t. Zürich trägt in Abwesenheit Berns seine mit leztenu ^ Differenz über das Collaturrecht in Seengen vor, daö 1495 der Comthurei Küßnacht zustand, zur November 1663. 771 an Zürich fiel, seitber auch von Zürich ausgeübt wurde, nun aber durch Forderung des Ablest'"" ^ Hinterlassenschaft des verstorbenen zürcherischen Pfarrers Keller ab Seite Berns Eintrag Dag I " ^ ^Mitständc ersucht werden, der Stadt Zürich zu ihrem Rechte zu verhelfen, jschf Recoinmandationsschrciben an Bern wird einhellig bewilligt. K. Der Kurfürst und Pfalzsei v Ludwig schreibt am 7. September aus dem Lager bei Genzingen, daß es ihm zwar gelungen ^as von dem Herzog von Lothringen belagerte Schloß Landstuhl zu entsczen, daß er dagegen durch st. Naub gedrängt werde und sehr der eidgenössischen Hilfe bedürfe. Fällt in den Abschied, ii «w ^ vermittelte Bitte, die vor zwei Jahren zu Unterhaltung des evangelischen Predigers dech^^^ Beisteuer von 20(1 Gulden fortzusezen, soll bei künftiger Tagsazung eingetreten ^ H"zog von Lothringen 1V0 Mann Diensttruppen bewilligt; diese wurden dem Prinzen d'Arcmbcrg, spanischem Gubcrnator der Freigrafschaft Burgund, über- "ber der Huldigung; daher frägt nun Basel an, waö zu thun sei. Es wird geant- Eold Prinzen d'Arembcrg um Zurüksendung der Truppen ersuchen, die Offiziere und ^en aber heimberufen. 4S«> Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden III Orte. Brunnen. 23. November. LandcSarchiv Nidwalden. hcrr^^"^' ^ ^^rl (Franz) Schmid, Landammann; Joh. Karl Emanuel Bcßler, Panncr- Dil)ö Arnold von Spiringeu, alt-Landvogt im Thurgau, Landesfähnrich. S ch w h z. Michael ^'^"dainmaiin; Franz Ehrler, Statthalter; Karl Büclcr, Landcösekelmcistcr. Nidwalden. alt-Landammann, Landeshauptmann von Ob- und Nidwalden; Johann Ludwig Lusfi, alt- ^Uiiiann. Bellen; :c.). I». Wegen der Rapperswylcr Rechnung ist auf den 4. December eine Con- ^^^'Ulcn angcsezt.*) e. Wegen der Contagion wird auch Rappcröwhl in Kcnntniß gesczt und dich ^ D>r. Rothenflneh in verabschiedeter Form geschrieben werden. «I. Dem alt-Landvogt Lusfi ^ seinen Nachfolger im Thurgau ein Schreiben bewilligt. «,,, Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangelegenheitcn: Utoz,, ». Art. 402. d'fie Confcrenz (wofern sie statt fand) findet szch ein Abschied nicht vor. 772 Januar 1669. 4SR Conferenz der Orte Zürich, Schwyz, Zug und Glarus. Lachen. I «<»?», 1Ä. Januar. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. Ivo, toi. s «v. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Statthalter. Schwyz. Kaspar Abyberg, Martin Bclmont, alt-Landammann; Franz Ehrler, Statthalter, Landeshauptmann der Landschaft " Karl Büclcr, Landeösekclmcister. Zug. Joh. Peter Trinkler, alt-Ammann. Glarus. Kaspar L Landammann; Balthasar Müller, Statthalter. n. Der eigentlichen Verhandlung gieng cher eidgenössische Gruß voraus. ?» — v» (S- u< f. Der von Zürich vorgebrachte und von Schwyz gebilligte Antrag, daß auf dem bei der Herrschast ^ erkauften Stüke Land, der Herrschaft Saz zu Gutem, ein Damm gegen den Rhein angelegt werden ^ wird von Glarus empfehlend der Obrigkeit hintcrbracht. Der Wunsch Zürichs, daß einige Vogte von Wädcnswyl wegen Ucbertretung der Fischerei gebüßten Bewohner auf den Höfen von ^ laut Abschied von 1666 zur Bezahlung der Buße angehalten werden möchten, — und der Schwyz, daß den Angehörigen von Wädenöwyl, die in den Höfen getanzt haben, die vom Wädcnswyl auferlegte Buße nachgesehen und daß den Angehörigen von Wädcnswyl wieder erlaubt ^ ihren Nachbarn auf den Höfen akern zu helfen, wird beiderseits ml rekm-mulum genommen Confercnzkosten -werden zur einen Hälfte der Grafschaft Sargans, zur andern Hälfte der Herrschaft Überbunden. Man sehe auch im Abschnitte Henschastöangclcgenheiten: Sargails. I». Art. 138. Jurisdictionsanst. IN. Uznach u. Gaster. «I. Art. 181. Handel und Verkehr, ^nas «> „ 133. Jurisdictionsanst. m. Uznach u. Gaster. «. „ 19. Beamte. Conferenz von Uri, Schwyz und Unterwnlden. Brunnen. IKii», 1». Februar. LandeSarchlv Nidwaldc». Gesandte: Uri. Karl Franz Schmid, Landammann; Joh. Franz Schmid, alt -Landanuna» Franz Arnold, Landesfähnrich; Burkhard Zumbrunncn, alt-Landvogt und des Raths. Abyberg, Landammann und Landeshauptmann; Martin Bclmont, alt-Landammann; Balthaftu ^ maucr und Jöh. Jakob Grüniger, beide des Raths. Un t e r w a l d c n. Wolfgang Wirz und Jmscld, beide alt-Landammann, von Obwaldcn; Joh. Franz Stultz und Joh. Ludwig Luft', Landammann, von Nidwalden. »». In die Verrechnung der im Kriege von 1656 von den drei Schirmortcn für Rappel!) ^ wendeten Kosteil will Obwaldcn, weil es sich darauf nicht verfaßt und sich im Kriege audcrwär Februar 1669. 773 eintr^ ^^'ligt habe, entweder gar nicht oder doch nur mit einem gütlich auszumittelnden Aversalbeitrage Fü" Verständigt sich, den Beitrag auf Vergütung von zwölf Ccntner Stükkugeln anzusezcn. ^.'^"^'"ftige Fälle wird festgesezt: Wenn eines der verbündeten Orte angegriffen wird, haben zwar bxj. ^ut Bünden, ohne Anspruch auf Verrechnung ihrer Kosten, demselben nach besten Kräften iedcs stch aber gezeigt hat, daß Rapperswhl zu dürftig mit Kriegsmaterial verschen ist, soll ^hiii seinen Beitrag an Munition, Waffen, Schanzcnzeug und Proviant im gegebenen Falle Orte wegen oder aus andern Gründen nicht geschehen mag, diejenigen Chi' ^ Fehlende ergänzt haben, dafür entschädigen; denn Rapperswhl gegenüber haben alle gleiche Verpflichtung, e. Denen von Rapperswhl und von der March soll durch Statthalter ^ Schwhz die Mahnung zu besserem gegenseitigen Vernehmen ertheilt werden. «I. Rapperswhl halten „^"^heißen bestellen, v. Es wäre sehr zuträglich, wenn durch den Nuntius die Klöster ange- ^^^'ne t)on ^V^'n und Früchten in Rapperswhl, Baden und Bremgarten zu halten, ^iger Ehrlichen Wechsel dieser Victualien den Markt zu äufnen und zugleich durch Unterhaltung daselbst die Errichtung einer Schule zu befördern. Pater Benjamin, der CustoS hiesiger ^erprovinz, wird mit dem Nuntius darüber sprechen. .pnickfn^ kiimvD 4S». Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bolleirz und Riviera regierenden III Orte. Brunnen. !««!>, 2». April. LandcSarchiv Nidwaldc». Schmid, Landammann; Karl Anton Püntincr, Landeshauptmann. Michael Schorns und Joh. Franz Reding, beide alt-Landammann; Franz Ehrler, Statthalter. Melchior Leu, Landammann; Joh. Franz Stultz, alt-Landammann und Landes- ^ B^llenz ^ ^ ^ (S. u. vier ennetb. Vogt, überh.). «. Die von Rom zurükgekchrten hes p Landeshauptmann Püntiner und alt-Landammann Joh. Franz Reding, rcfcrircn, was sie zu h>eite^"^ WMfahrt, besonders auch für Rapperswhl, gcthan haben, und werden beauftragt, darüber bttcsi Nuntius zu verhandeln. Dem Abbate Poceobcllo, der sich laut Bericht obiger Gesandten flio^ ^tte, ^ch um Mittel zur Befestigung Napperöwhlö zu verwenden, werden von den in Rom Ahn, ^ ^'trägen 10, von andern Beiträgen 20 Procent für seine Mühe, wie er verlangte, zugestanden. d^.'"^ere Autorität zu verleihen sollte er zum eidgenössischen Agenten ernannt werden. Uri wird die ^ Ortöstimmen sammeln und selbe dem Poceobcllo übcrmachcn. Mittheilung dieser Angelegenheit Hg..„^den, Zug und Glaruö. «I. (S. u. Luggaruö). e. Um die Beschwerde zu heben, daß die ^ ^^S und andere Lebensmittel nur an Gallcring verkaufen, von welchem es thcuer erkauft ^uß, soll mit dem spanischen Ambassador geredet werden, da dieß gegen das Bündniß mit Spanien 774 April 1669. ist. k. Weil Basel und andern Orten der Paß wieder geöffnet ist, soll Lucern erinnert werden, cin^ brachte hausräthliche Sachen, besonders Federn, Werch u. dgl, verbrennen zu lassen. (S- u. Vellens Man sehe auch im Abschnitte HcnschaftSaugclcgcuheitcii: Bier rnnctb. Bogt iibcrh. I» Art. 193. Vcrhälliiiß z. Bischof von Como. Lnggarus. «>- Art. 167. Zollsachen. Bcllcnj ic. »> u. Art. 463 u. 464. 4S4 Coilferenz der evangelischen Orte und Zugewandten. Aarau. , ».—18. Mai (5.-8. alt. Kal). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 100, tul. 290. — KantonSarchlv Schaffhause». az s» s ^ Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Joh. Konrad Grebel, Statthalter. Samuel Frisching, Schultheiß; Sigmund von Erlach, Benner. Glarus. Joh. Heinrich Elmcr, Halter. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Emanuel Socin, Stadthauptmann, Hausen. Johannes Mäder, Burgermeister; Joh. Jakob Stocker, Sekelmeisier. Appenzell (Nicht erschienen.) Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcr, des Raths. M ühlhausc n> Heinrich Pctri, Stadtschreiber. Biel. Abraham Scholl, Stadtschrcibcr. ^ ». Auf den angesezten Tag Abends in Aarau angelangt, versammelten sich die Abgeordnet genden Tags auf dem Rathhause und vernahmen nach verrichteten eidgenössischen Kompliment ^ Entschuldigungsschreiben von Appenzell A.-Rh. ß». Hierauf schritt man zur Bcrathung der Generalstaatcn unterm 17. September l668 besonders an die evangelischen Stände gelangten Et zum Beitritt zu der zwischen England, Schweden und den Generalstaaten geschlossenen Garantt ES wurde dabei gefunden, daß der Beitritt zu der sehr beifallswcrthen Friedensgarantie den evang . Orten wegen allzu weiter Entlegenheit, wegen des durch die Reise des französischen Intendanten ^ nach London bereits bedrohten Bestandes der Allianz, wegen der vom französischen Residenten ^ ^ katholischen Ständen ausgewirkten und mit Geld belohnten Gegenerklärung, endlich wegen der > , Friedensgarantie verbundenen Verpflichtung zur Offensive nicht räthlich sei, hingegen dem Bewilligung von etwa 3000 Mann Diensttruppen um so eher entsprochen werden könne, indem am ^ Weise eine Art Militärscminar gewonnen werde, das dem Vatcrlandc geübte Krieger verschal' ^ werde daher den Generalstaatcn zu weitern Unterhandlungen darüber gerne Hand bieten und für die Truppen auswirken helfen. In diesem Sinne wurde auf Ratification hin ein Schreiben Generalstaatcn entworfen und dem Abschied beigefügt, e. In der Erbeinungsangclcgcnheit mit reich wurde im Hinblik auf die in Betreff der Landschaft Waadt und der Stadt Genf von den Orten gemachten bedenklichen Aeußcrungen mit Ausnahme Basels gefunden, es sei bei der allge» ^ Verhandlung der Sache auf nächster Jahrrechnung von den Evangelischen, die ihre Stimme noch Mai 1669. 775 Mit ^^n, zu erklären, man bleibe bei dem Beschlüsse vom Februar 4668; Bern insbesondere wird ^ dortscitS nur unter Konditionen zu weitcrm sich anerboten habe; Basel will einfach ^ Auf ein von dem Residenten MouSlier an mehrere Orte abgegangenes weitläufiges Schreiben ^ sich zu einer übereinstimmenden Antwort: Man habe geglaubt, die im November von n>»n ^'^^nossen gegebene Erklärung werde genügen; da aber noch mehr verlangt werde, so gebe Ws Absicherung, daß man den ewigen Frieden und den mit Frankreich geschlossenen Bund, in Vorstand ^"^nder Reciprocität, treu beobachten und auch bei Verträgen mit andern Fürsten und ru vorbehalten, und besonders bei der allgemeinen Bcrathung über Zutritt zu der Friedensgarantie, tvttd""^ versandt werden mögen) gewärtige, e. Zum Kirchen- und Pfarrhauöbau zu Laubach Auiuchcn des Grafen von Solms 466 Louisthaler bewilligt; und man hofft um so mehr, daß . ' '°tv>e über das österreichische Erbeinungsgeschäft, als gemeinen Sachen, auf einer allgemeinen ^ verha"dclt werde, nicht aus dem Auge sezcn werde, dagegen aber von Frankreich die Gewährung ss besonders in Hinsicht der Zollfrcihcit und der ungehinderten kaufmännischen Corrcspon- ^ ° daß die Briefe wie von Alters her nicht dem Postmeister aufgegeben werden müssen, sondern tvtkd ^ ^ ^ — ^ »>erde ^"n, ^^^l und Mühlhauscn, die schon jczt beistimmen, auch die andern Orte dazu stimmen ^e», ' ^ ^b»l Luthcrthum ganz umgebene, 1766 Communieanten zählende rein evangelische ^ns,/ ^ ^trifft. Einladung, die rükständigcn Beiträge für Mariakirch an Zürich einzusenden. K. ^>te>/^^ ^ Klage Basels, der Contagion halber in Frankreich und im Elsaß stets noch Ungelegen- !>. ^ ^^^ren zu müssen, wird der Rath crtheilt, die Sache bei der allgemeinen Tagsazung anzubringen, sich verlangt Rath, was zu thun sei ciucsthcils gegen einen aus Entlibuch gebürtigen Buben, der ^jie ' ^^I^rland an den Straßen lagere und die vorübergehenden Evangelischen der Religion halben mit die e- '^n anfalle und dadurch zu strafwürdigen Erwiderungen reize; und sodann was vorzukehren sei gegen ° rsder dortigen Katholischen, daß die von Schwanden die zur Unterhaltung des dritten Prie- ^ laut Vertrag von 1564 schuldigen 52 Sonncnkronen »in sxocibuL« entrichten sollen, während ^ii'lze spatern Vertrag von 1594 diese zu 25 Bazcn gewerthct wurden, daher wohl auch in dieser werden können. Antwort: Der Vertrag von 1594 sei festzuhalten; an Schwhz sei das !a/ur" ^ue» bösen Buben zu entfernen, i. Hinsichtlich des zwischen Zürich und Bern streitigen ^"d Abzugörechtö zu Seengcn findet man, daß die Besiztitel Zürichs hinreichend seien. ES wird Zoster " Hinwcisung darauf, „daß gar vicll importierende Jura sowohl die Geistlichen vnd »xth^ als anders betreffend, offt lcdigklich mit der possossion bchaubtet vnd durch Keine so gar ^»iht ^ D"Xumcnte bcschcint werden können," um so mehr um Nüktritt vou dem angesprochenen Recht ieii, dieser geringfügige Zwist zwischen den beiden evangelischen Vororten von bösen Consequenzcn ^ uusern Gegnern zur Freude gereichen würde. ^ den, Cchasfhauscr Exemplar. 77« Juni 1669. 4»5 Conferenz der V katholischen Orte. Lueern. IKliS, 22. Juni. Staatsarchiv Lucer». Allz. Absch. Bd. I.VIII, kol. l. Gesandte: Lucern. Christoph Pfhffcr, Schultheiß; Alphons von Sonnenberg, Eustach von Sonncnbcrg, Venner; Joh. Christoph Kloos, des Raths. Uri. (Entschuldigt). Kaspar Abhberg, Landammann; Martin Belmont, alt-Landammann. Unterwalden. Wolfga"^^^ Landammann, und Johann Jmfeld, alt-Landammann, von Obwaldcn; Joh. Ludwig Lussi, ^sud«"' ^ und Joh. Melchior Leu, Pannerherr, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Animann, Zumbach, alt-Ammann. ^ l». Der Zusammentritt wurde besonders von Uri und Zug begehrt; Uri entschuldigte«' Nichtcintrcffen der Gesandtschaft durch die eingetretene schlechte Witterung. Hauptveranlaßung ^ fcrcnz hatte die Beschwerde des thurgauischen Landvogtö über die von einigen Orten den weltlichen GcrichtShcrren des Thurgau'S bewilligten Ortöstiinmen gegeben. (S. u. Thurgau). I'' ^ ^ des Bischofs von Constanz, daß'Seine päpstliche Heiligkeit für den Bischof und gegen die Stift ^ entschieden habe, diese aber ihre Renitenz fortseze, daher die Orte zu Vollziehung des Spruchs ^ ^ bieten ersucht werden. Man findet das Verfahren um so bedenklicher, da es dem hochschäzbaren der Eidgenossenschaft, dem weltberühmtesten Wallfahrtsorte, abbrüchig sei, bereits auch zu einem büchlcin Slnlaß gegeben habe; man läßt also durch einen alle gegenwärtigen Orte rcpräscntircndcn ^ den Nuntius ersuchen, beiden Parteien alle hizigcn Aktionen zu untersagen und in Rom nähere ^ ^ über den mißverständlichen Ausspruch einzuholen, falls er nicht schon bestimmte Weisungen von erhalten habe. e. Nachdem von den zur Obcdicnz nach Rom abgeordneten Gesandten über richtungcn eine Particular-Relation erstattet worden, wird in der Voraussezung, daß noch vor ^ sa mmtcn katholischen Orten die ordentliche Relation statthaben werde, vorläufig beschlossen, daß d"' ^ lichen Heiligkeit für die Coneession wegen Beatification des Bruders Klaus, dem Eardinal -P«^ ^ ssc" das erwiesene gute Tractamcnt, dem Monsignore Baldcöchi für seine Bcvorwortung und dem Herzog von Modcna für die der Gesandtschaft erzeigte große Ehre schriftlich Dank bezeug ^ solle. «I» Auf das zu Händen sämmtlichcr mit Spanien verbündeten Orte vom Grafen Casati e>ug. Schreiben ist zu erwidern, daß der Beschluß der leztcn Tagsazung keineswegs so gemeint sei, wie ^ zösischc Resident Monslicr ihn auslege, Schwhz sogar eine besondere Gegenerklärung eingegrb^ ^ v. WaS sich mit Johann Krämer, Bürger zu Schwelm, kurbrandcnburgischcr Herrschaft, in den Fr«' zugetragen und was der Landvogt und der Landschreiber auf gegen fic erhobene Anklage Wu ^ gereicht hat, wird zur Berathung auf die Jahrrechnung verschoben, t'. Dem Landammann Lusti vr' waldcn, alt-Landvogt im Thurgau, wird von den vier Orten für Proscquirung der gegen N- die Orte ergriffenen Appellation mit Hinsicht auf unverschuldete Verspätung der erforderlichen längcrung der Zeitfrist bewilligt. Die gleiche Bewilligung mag er auch bei den andern Orten K. (S. u. Baden). Juni 1669. 777 , Man sehe auch im Ak kgau. «. Art. 353. Kirchliches u. GlaubmSsachcn. z.. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangclegcnhcitcn n Art. 134. Verhältniß zu den GerichtShcrrcn n. 4?Z« ^eniein-eidgenössische Jahrrechnungs-Tagsazung der XIII Orte und Zugewandten- Baden. Iii«», 30. Juni. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I.VIII, kol.ro. — KantonSarch!» Glaru«. ' Zürich- Joh. Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Sigmund Spöndli, Statthalter. Bern. ^)ults, >^^Üng, Schultheiß; General Sigmund von Erlach, Vcnner. Luccrn. Christoph Pfhffcr, Karl Eustachius von Sonnenberg, Vcnner. U r i. Hanö Kaspar Stricker, Landammann; ^ichand ^ch'uid, alt-Landammaun. Schwhz. Kaspar Abybcrg, Landammann; Martin Bclmont, Untcrwaldcn. Heinrich Bücher, Panncrhcrr, und Joh. Melchior von Atzigcn, beiz Obwaldcn; Joh. Ludwig Lussi, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandcn- ^»er Zakob Jtten, Sekelmcistcr. GlaruS. Balthasar Müller. Landammann; Joh. Heinrich 8lxj h ^ "Walter. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Christoph Burkhard, des Raths, ^tern, Simon Pctcrmanu Mcher, Schultheiß; ProthasiuS Alt, Stadtschrcibcr. Solothurn. ^i)ars>'^ ^^i, Sckclmeistcr; Joh. Georg Wagner, Stadtschrcibcr und des Raths. Schaffhauscn. ^"cher, Bürgermeister; Joh. Jakob Stocker, Panncrhcrr und Sckclmcister. Appenzell, ^bt ^ Landammann von Jnncr-Rhodcn; Ulrich Schmid, Landammann von Außcr-Rhodcn. ^ ^ i. Gallcit. Fidel von Tburn , Landeöhofmeistcr. Stadt St. Gallen. Tobias 5.^?' ^^ü)c>lpflcger; Laurenz Kunklcr, Kornhcrr; Jakob Hochrütincr, — alle dcS Raths. ^ile„ ^ üblichen Gruße wurde festgesezt, daß als Tag dcö Zusammentrittes zur Jahrrcchuung Sonntag nach Peter und Paul n. Kal., und wenn Peter und Paul selbst auf einen ^Üich^ar nächstfolgende Sonntag als VersammlungStag angcsczt sein solle. ES war cinc^^'^ ll^^orden, ob gemäß Abschied vom März 1641 der erste Sonntag im Juli n. Kal. oder ^thlg, ^ ^'ueintlichen neucrn Bcstimmnng der zwischen St. Johann alten und St. Johann neuen ^ Sonntag hiezu bestimmt sei. I». Die Münzen soll man bei dem laufenden Eursc lassen, anderswo darin Acndernngcn getroffen werden, cinailder schnell davon benach- gegen das Einschleichen falscher Philippen, LouiS und Rcichöthaler sich in Acht nehmen, ^^c>u feststellen, uugcwichtigc Goldsortcu nur mit Ersaz eines BazcnS für jeden die Zuraten aber, welche das Gewicht einer Sonnenkrouc haben, als vollgcwichtig an- ^»s ^"tgegcn der Behauptung des Residenten MouSlicr, daß die Eidgenossenschaft ohne Con- ^ daß ^ ^üiigd von Frankreich mit andern Fürsten und Ständen keine Dcfcnsivtractatc eingehen dürfe ' ^"'ge Orte bereits in diesem Sinne über den mit Frankreich bestehenden Bund ihm ihre Dcclara- 98 778 Juni 1669. tionen eingegeben haben, wurde im Hinblik auf die aus dem Abschiede von 1545*) ersichtliche der Altvordern beschlossen, durch einen Ausschuß eine allgemeine Deklaration abfassen zu lassen , ^ alle Orte, welche der Resident um jene Declaration angegangen und sie erhalten hatte, behaupteten, abgegebenen Declaration der eidgenössischen Souveränität nicht das geringste derogirt zuhaben. " ^ der Ausschuß mit seiner Arbeit fertig war, wurde die Declaration in gemeiner Sizung verlesen nehmigt. Als hieraus der Resident Mouölicr eingeladen wurde, sofern er eine Proposition zn gedenke, in der Sizung zn erscheinen und dann unmittelbar nachher mit dem ernannten Ausschuß ferenz zu treten, entschuldigte er sich, wegen der Trauer um sein gestorbenes Söhnlein nicht erscheinen zu können, gab jedoch ein Memorial ein, in welchem er den Ständen, welche die vcr^ absönderlichen Declarationen eingegeben haben, auf den ersten Monat des folgenden JahreS ihre ^ ^ sionen zu bezahlen verheißt, den Stand Zürich erinnert, daß er nicht nur Treue am ewigen Fuc ^ sichern, sondern auch in Bezug auf Oesterreich und Holland zu besserer Befriedigung sich ^ möge, von Basel, Schaffhauscn und evangelisch Glaruö, die mit Oesterreich nicht eintreten ähnliche Entschließung hinsichtlich Hollands gewärtigt, andern Orten, die nur Entwürfe zu ration eingesandt haben, nachdem diese auf des Königs Befehl geprüft worden seien, auf Verl " zu einer beiderseits befriedigenden Declaration und zu befriedigender Satiöfaction Hoffnung g>^' ^ das EinVerlangen solcher absönderlichen Declarationen durch Hinwcisung auf frühere Verhandlung ^ 1635 und 1667, sowie auf den von Oesterreich jüngst eingeschlagenen Weg rechtfertigt. Dessen wird die entworfene allgemeine Declaration von den Gesandtschaften genehmigt, doppelt unterzeichnet und mit ihren Privatsiegcln bekräftigt, das eine Original in der Kanzlei Baden ^ und das andere dem Residenten durch den Landvogt und Landschreiber übermittelt. Sie wieder^ ^ die abgegebenen Particulardeclarationen nur im Sinne dieser allgemeinen Declaration, nämlich ^ stehen seien, daß die Eidgenossenschaft ihre gegen den König eingegangenen Verpflichtungen hallen,^ das Recht, mit andern Staaten Defensivverträge einzugehen, nicht verkümmern lassen wolle, falls auf reciprocirlicher Erfüllung des Pariser ReccsseS beharre. (3t). Juni/It). Juli.) Da der hierauf mündlich erwidern ließ, er bchelfe sich mit den erhaltenen Particulardeclarationen . nach seiner Aussage von sechs Orten und Abt von St. Gallen), schriftlich aber sein Befremden a> ^ daß die Versicherung, den Bund nach bis dahin üblicher Praxis halten zu wollen, von Züuch ^ Widerspruche mit einem Schreibeil vom 13. Mai zurükgchalten werde, daher er denn auch die cing ^ ^ Declaration zwar nicht annehmen könne, doch inhaltlich dem Könige mitthcilen werde (19. beschlossen, unverweilt eine Copie der allgemeinen Declaration dem Könige zu übersenden, cm ^ aber, mit der Ratification der Obrigkeiten versehen, dem Hauptinstrumcnt des Bundes mit ewiger Nachricht in Solothurn beizulegen **). Schließlich wurde fcstgcsezt, daß denjenigen, welche l ^ ^ Kronen Dienste nehmen, weder Paß noch Rccruten gestattet werden, daß wenn einzelne Orte ^ betreffenden Hauptleutc der Frcicompagnicen die gefaßten Beschlüsse nicht vollziehen (btt d'Hemel soll von dem St. gallischen Landrechte wieder ausgeschlossen sein), der ganze eidgenösnl ) ") ES steht irriger Weise 1445, was dann auch in einzelnen Exemplaren richtig in 1545 umgeändert worden ist. ") Man sehe den Wortlaut dieser Declaration im Anhang. Juni t669. 779 ^^'bstellig zu machen habe, daß, wie Wallis bereits gethan, so auch die III Bünde sich den Be- ^ conformircn gemahnt werden. «I. Um bei den sehr von einander abweichenden i» en' ^^"bten in der österreichischen ErbeinungSangelegcnheit einen einträchtigen Beschluß "üge so dem von dem Freiherrn von Schönau im Namen des Kaisers erneuerten Wunsche Gc- ^»l H wurde ein Ausschuß mit Entwcrfung eines ProjcctS beauftragt, das nach Besprechung mit Schönau zu dem Antrag führte, bei dem abgeredeten eidgenössischen Dcfensionale und ^ ^cs von Schwhz, Uri, Unterwaldcn und Zug auö Rüksicht auf ihr Bündniß mit Savohen bc- ^68 ^ukhaltes) der hinsichtlich der Waadt und der Stadt Genf gegebenen Erklärung vom März Sck ^bleiben, die österreichische Erbcinung gegen gebührende Reciprocation in Treuen zu halten, »nd erbvereinigten Länder, wenn die Waldstädte, Constanz und Bregenz in Gefahr kommen kcng Kaiser angefangen ist, den österreichischen Erzherzogen die Werbung von höch- »och ^ Mann zu gestatten und, sofern diese Zahl nicht zusammen gebracht würde, die fehlende Zahl »nter ^-.^^"^schen Defcnsionalc zu'ergänzen; "bles dicß auf Kosten der kaiserlichen Majestät und ^istc bcr Gcgenhilfe. Innert drei Wochen nach Empfang des Abschieds sollen die Orte ihre ^ bei Projcct nach Zürich einsenden, e. Die Bedenken Basels und Schaffhausens, die Gränzortcn keine zum Defcnsionalc gehörige Mannschaft entbehrt werden könne, wurden !.^^'chcrung beseitigt, daß man gegentheils ihre Kräfte durch Zusendung von Mannschaft aus Und ^ verstärken werde, f. Die von der Königin von Spanien dem Grafen Casati zugestellte ^ Ocst» Oberst Karl Konrad von Beroldingen überbrachte, in Bezug auf die Erbcinung bejfz^ und Burgund, sowie die TranSgrcssioncn der im französischen Dienste stehenden Truppen, ^aussprechende Zuschrift wird zu beantworten entbehrlich erachtet. Ax. Bern wünscht zu er- ^n-ös's^ ^'usichtlich einer Tcrritorialverlezung zu thun sei, deren sich in der Landvogtci NcuS, von dem ^andvogtc des Ländchens Gex ungehindert, zwei Herren de Manzclles und de Briguemont ^hnc Reitern vom Ländchcn Gex auö schuldig gemacht haben, indem sie einen dort litt^ geborenen Franzosen, Herrn von Martilli, sammt zwei Dienern, als sie auf die Jagd auSge- ki»^ ' überfielen und gebunden auf französischen Boden fortführten und einen der Diener durch Neisr k verwundeten, ein Vorfall, der um so ernstere Erwägung verdiene, da auf ähnliche bei Jahre das Gebiet SolothurnS vcrlezt worden sei. In Betracht, daß Reklamationen ' ^üdentcn Mouslier oder bei dem Könige selbst wenig Erfolg zu erwarten hätten, fand man ^ ^^^u die Thäter vor seine Gerichte lade und, wenn die Beklagten nicht erscheinen, in con- ^'Nitt^ lasse. I». Der Fürst und die Stadt St. Gallen, nachdem sie auf freundschaftliche ^llkü,/ ^ gegenseitig des Arrests entschlagcn haben, werden eingeladen, durch gleiche Säze und ^">Nwn ^^'^nchter innert Monatsfrist sich zu vereinbaren, wobei aber Schwhz gegen eine dem Herde« ^/'"gegenlaufcnde Benamsung der Säze protcstirt. I. (S. u. Thurgau). Ii. Die Gesandtschaft ächtet " ^ werde von der Stadt Rheinfclden dem Stande Bern imputirt, einen neuen Zoll ^»b«m während die Zottstätte alt, man auch, wenn etwa daselbst eine Jnconvcnien; stattge- ^wibm ^ gebührender Rcmedur crbötig sei. Man findet hierauf angemessen, bei Rheinfclden und ^bei«« ^eundlichc Rcmedur anzusuck)en und dem Herrn von Schönau die Zollsachen im Sinne der zu empfehlen. I. Der Stadt Basel sollen in der Abwehr des von Seiten der Markgrafschaft 780 Juni 1669. Durlach auf dem Rhein auf fremde KaufmannSgütcr gelegten beschwerlichen Zolls nötigenfalls die beide Vororte Zürich und Lncern Hilfe leisten. in. Die ausländischen, oft mit falschen Briefen herumziehe» Bettler und Steuersammlcr soll man in ihr Land zurükwcisen, den einheimischen mag man nach«-»' geben, ii. Auf Bitte ObwaldcnS werden die Abgebrannten von Alpnach, besonders Melchior Brill 'ä' den Obrigkeiten zur Beisteuer empfohlen. «». DaS Gesuch des Gastwirthö Michael Ebcrli zum in Einsiedeln um Ersezung und Erneuerung der in seiner großen Wirthöstube eingeseztcn, nun blichcncn Ehrcnwappcn der XIII Stände wird auf folgende Jahrrechnnng verschoben. I»« Die A>» der Grafschaft Baden veranlaßcn eine Verordnung über die WährfchaftSzcit. Da nämlich daS st»' fallende Vieh an einigen Orten innerhalb eines JahrcS und drei Tagen, an andern Orten eines halben Jahres und drei Tagen, an noch andern innerhalb sechs Wochen und drei Tage» Verkäufer zurükfällt, aus einer langen Währschaftöfrist aber lange Streitigkeiten und viele Koste» Z" stehen Pflegen, besonders wenn daS Vieh durch mehrere Hände gegangen ist, wird festgesezt, daß ei» presthaftes Stnk Vieh innerhalb sechs Wochen und drei Tagen dem Verkäufer zurükgcstellt werde» und von ihm angenommen werden müsse. Gegen benachbarte Orte soll daö Gcgcnrecht den. «z. (S. u. Baden), i. (S. u. Freiämter). (S. u. Thurgau). t. n. ». (S. u. F>»>»'» ^ v «I«I. (S. u. Rheinthal), rv. u. tt. (S. u. Frciämtcr). (S. u. Thurgau). I>^ SarganS). II. (S. u. Thurgau). I^Ii. (S. u. deutsche gem. Vogteien überh.). II- Streits zwischen Bern und Freiburg wegen Schwarzcnburg und gewissen Landmarchen wird eine ferenz auf den 30. August/9. September nach Ölten angesezt. iiim. (S. u. Baden). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. crob Iii». Nachdem alt-Landammann Joh. Anton Püntiner von Uri und alt-Landamman» Zl. Rcding von Schwhz über ihre Obcdicnzgcsandtschaft nach Rom und über das einsicdcln'sch» Gel ^ richt erstattet hatten, und Pater Augustin (Reding), Dekan zu Einsiedel», im Namen des Fürst» ^ ^ Geschäft recommandirt hatte, wurde das päpstliche Breve sammt dem Begleitschreiben des N»» ' gelegt, worauf in Umfrage kam, wie man die Schreiben beantworten und ob man den Bischt ^» ^ stanz um gütliche Handlung ersuchen wolle. Lncern aber weigerte seine Mitwirkung. Schreiben des Nuntius betreffend die Landschaft Waadt wurde wie früher beruhigend geantwortet- ^ ^ Frciburg erhält auf Ratification hin die Zusicherung bundeSgenössischen Schuzes für seinen An ) ^ der Waadt. qq. Da eine zu St. Urban zwischen Frciburg und Bern wegen der Herrschaft bürg und einigen Märchen gehaltene Consercnz nicht zum erwünschten Ergebnis führte, wird »a ) ^ hörtcm Bericht des crkicsctcn Ehrensazeö, Landammann Abybcrg, eine andere Confcrcnz »ach ^ gcsezt und beschlossen, sofern diese ebenfalls ohne Erfolg bliebe soll dem Stande Frciburg z» ^^^xsf schein Rechte verhelfen werden, i'i». Die von Graf Casati und Oberst K. von Bcroldingcn >» ^ ^ der Erbeinung cingekommencn Schreiben werden im Sinne des in der allgemeinen Sizung jsssal! ^ fchlusscs angesehen, doch noch besonders beantwortet. Oberst von Bcroldingcn meldet, dap dem Gubernator, Magistrat und Salzherrn zu Mahland einen Vertrag abgeschlossen habe, wegen der vier noch rcstircnden Jahre der Salzadministration auf daö Jahr 1673 die Summe vo» ^ ^ Kronen theilö auf königliche Einkünfte, theilö auf die Salzadministration angewiesen sei, von j»»» Juni 1669. 781 / der Salzcontract vollzogen und den verbündeten Orten jährlich, für die Pensionen 6006 Kronen Msit werden sollen; er hätte zwar diese Fonds sich selbst können zusichern lassen, habe aber den ge- ^ineii Nuzen mehr als seinen eigenen bedacht, hoffe dagegen, daß in Berüksicbligung der endlichen Er- ^gung seit einundzwanzig Jahren betriebenen Forderung und der von ihm aufgewendeten ll,000 ucn, über welche hinaus ihm zu der empfangenen Anweisung von 1500 Kronen für die Reise nach Spanien noch mehr als Z000 Silberkroncn ausstehen, ihm und seinen Erben aus jenen 6000 angezeichnet werde. In Anerkennung seiner Verdienste wird gefunden, es seien ihm ? Unkosten zu vergüten und von 1674 an 7'/- Procent von den 600» Kronen jährlich verabfolgen zu ilcait ^ (S- u, Thurgau). (S. u. Rhcinthal). xx. Dem Baron von Greißy wird ^ wartet, der Stadt Genf und der Landschaft Waadt halben bleibe es bei den vorjährigen Beschlüssen. ^ '>«1,1. (S. u. Freiämter). ^ lezter Saz, ans dcm Glarner Exeinplar. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:, gem. Bogt, iiberh. ^Msche a»thol. ^deo. Ktl °'w»lkr. Kit Art. 45. Verwaltung im Allgemeinen. I Art. 34. Bcanite. »< Art. 528. Kirchliches u. GlaubcnSsachen. «. „ 223. Justizsachen. 3«. Beamte. „ 35. Beamte. v, „ 189. Wigoldinger Handel. II „ 229. Justizsachcn. V. Art. 33. Ncchiiungssachen. Art. 25. Allgemeine VerwaltungSsachcn. AV. „ 1t). Beamte. 1,1». ,. 3<)4. Verschiedenes. ». „ 34. RechmingSsachen. «r „ 195. Märchen. „ 3t)3. Verschiedenes. ,1,1. „ 11. Beamte. „ 202. Zollsachcn. ,,,, „ 271. Kirchliches u. Glaubenssachen. 1,1, Art. 2t). Beamte. «I Art. 177. Polizeiliches. Art. 229. Zölle, Geleitgeldcr. I Art. 12«. Abzug. Art. 127. Abzug. « „ 75. Rechts- u Gerichtssachen. ,»n» „ 199. Gotteshäuser. » „ 14. Beamte. 1,1,1». „ 76. Rechts- u. Gerichtssachen. «« „ 15. Beamte. «v«. „ 77. Rechts- u. GerichtSsachcn. ri „ 112. Leibeigenschaft und Fall. «1,1,1 „ 78. Rechts- u. GerichtSsachcn. „ 198. Verkauf in todte Hand. ^^e^ Dieser Artikel wird in dm übrigen Abschicdsexcmplaren eingehender behandelt, als im Luccrner, nach iiial'I'" Ü>n gegeben haben. Die beiden Gesandten nach Rom, Püntiner und Reding, erzählen nämlich, daß sie be- » . .. . . ^ Streites zwischen dem Bischof von Constanz und dem Abt von Einsicdeln beim Papst bereits ausgewirkt hatten, ^ei, durch einen gütlichen Kompromiß beigelegt werden solle, daß dann aber hinter ihrem Rüken die constanzi- »»x ' "wältc ein zu ihren Gunsten lautendes Decret erhalten haben, worauf man ihnen dann auf ihre Instanz, jedoch versprochen habe, die Anliegen der beschwerten Partei weiter anhören zu wollen; eine schriftliche Bestätigung jh^ '^sage haben sie zwar nicht erlangen können, jedoch im Vertrauen auf die päpstliche Parole die Sache nunmehr an b,» ^ gestellt sein lassen. Der Pater Augustin (Reding), Dekan des Gotteshauses Einsiedeln, der zur Zeit der Am- ß>r / Büntiners und Redings ebenfalls zu Rom war, dankt hierauf im Namen des Prälaten zu Einsiedeln den Orten i» ^ Bemühungen und erzählt, wie das hintcrrüks ausgewirkte Decret ab Seiten Constanz's zu weit extendirt und nicht gesunden Verstand vollzogen werde. Einsiedeln, als die Vormauer der katholischen Religion, hätte gewünscht, 782 Juni 1669. daß es bei seinen Privilegien belassen worden und das Ärgerniß vermieden geblieben wäre i es ersucht demnach die mit ihren hochweisen Nachschlügen dahin zu operiren, daß es zu seinem billigen Jntent gelange. Nach päpstlichen Breves und des Schreibens des Nuntius wurde, in Betracht, daß besagtes Decret von Seiten des Erecution des zu weit ertendirten fraglichen Decrets niit „unerhörtem mocko vndt großem seunävlo" vorgenommen beschlossen, dem Gotteshaus Einsiedeln die Hand zu Erlangung seines Rechtes zu bieten, jedoch ohne Vcrlezung lichen Immunität. Es werden daher zu diesem Zwcke Schreiben entworfen an den Papst, den Nuntius und ^ ^ von Constanz. Da aber Luecrn, selbst auf schriftliche Vorstellung hin, seine Mitwirkung ablehnt, aus Grund, wei den bereits vergeblichen bisherigen Bemühungen wenig Aussicht auf günstigen Erfolg in der Sache sieht und m » ^ wcitern Schritten lediglich eine Comprvmittirung der eigenen Würde erblikt, so werden besagte Schreiben allein ^ übrigen Orte Namen überlassen. Im Fernern wurde beschlossen, nicht eher von der Sache abzustehen, als bis w „zue nothwcndiger weiterer Verhör vndt gebührenden Vermittlung werde gelangen mögen." — (Nidwaldner Exemp Conferenz der evangelischen Orte bei Anlaß der Tagsazung zu Baden. !««!», t!v. Juni. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. reo, kol. so». Gesandte von Zürich, Bern, Glarus (Statthalter Joh. Heinrich Elmer), Basel, Schal Hausen, A p p e n z c l l A. - R h., Stadt St. Gallen. S. allgemeine Tagsazung (Absch- «. Daö im Mai zu Aarau an die Gcncralstaaten entworfene Schreiben wird wegen bcde" Zeitumstände etwas geändert. Es wird nämlich als Ursache verzögerter Antwort die Verschieb""^ ^ damals erwarteten allgemeinen Tagsazung und die Wahrnehmung mancher bedenklichen Erschau" ' den katholischen Kantonen vorausgeschikt, sonst aber die im ersten Entwürfe ausgesprochene Bcrei - die verlangte Werbung zu gestatten, wiederholt. I». Genf berichtet, daß hinsichtlich der mit d"" ' ^ von Savohen obschwebenden Streitigkeit der Herzog an den Vertrag von St. Julien von . mehr gebunden sein, hingegen an den zu Vcrvinö zwischen Frankreich und Spanien betreffs ^ geschlossenen Vertrag und die von Heinrich IV. am 13. August 16l)l gegebene, aber Genf u> rührende Deklaration sich halten wolle, und bittet nun um Rath. Dieser wird dann auch vorläufig ^ ertheilt, die Stadt Solothurn, welche den Vertrag von St. Julien vermitteln geholfen habe, um nachbarliche Hilfe zu ersuchen, dann aber auch eine Abschrift jenes Vertrags an die evangelisch^ ^ einzusenden, welche dann mit der solothurnischen Gesandtschaft darüber conferiren werden. Aus ^ eingelangte Antwort Genfs wurde dann an den Herzog ein Schreiben erlassen: Man habe daß die nach Turin gekommene Gesandtschaft von Genf angewiesen worden sei, in Chambcrh beiden vordersten Präsidenten und mit dem Generalprocurator du CreSt zu eonfcriren, als erste ung aber die Verzichtlcistung auf den Vertrag von St. Julien gestellt worden, daher die Genfer Gesa» ^ unvcrrichteter Dinge heimgekehrt sei; man sehe sich daher veranlaßt, den Herzog an die zu machte Punctation zu erinnern und ihn zu ersuchen, daß er die Beamten diesseits des Gebirgs zu achtung des Vertrags von St. Julien anhalte, e. Des französischen und österreichischen GeschOl ^ ^ hat es bei dem im Mai gefaßten Beschlüsse sein Verbleiben. Der Gesandte von Appenzell meldet zw Juni 1669. 783 kc>n ^"^^'Rhoden, dem der Beschluß vom Mai nicht bekannt gewesen sei, dem Residenten die Erklärung, "c dk», mit Frankreich znm Präjudiz gereichende Einungcn und Verträge machen zu wollen, ^ geben und dagegen eine schuldige Pension ausbezahlt erhalten habe; es sei aber nicht in dem Sinne 7. ^ß man weder jczt noch künftig mit fremden Fürsten, Herren und Ständen solche Verträge zu 'kßcn befugt sei. Mit dem Residenten über den Gegenstand besonders zu confcriren will man, um ^ ^ bei den Katholiken Eifersucht zu erwekcn, unterlassen. «I. An die Kosten, welche Landvogt Stürlcr ^ ^ Genf-Savoycr Streit aufwenden mußte, werden ihm 166 Gulden vergütet, die nach Maßgabe St»/" ^uu <665 fcstgcseztcn Gcldscala auf die Orte gelegt werden sollen. «. Ans Ansuchen des ^.^Mischeil Gesandten werden für Unterstüzung der Ehcwirthin des Apostaten Jakob Schlatter von ^ die leztcn November gesprochenen 166 Gulden ausbezahlt, t. Dem Antrage des Gesandten »Ilse zufolge wird in den Abschied genommen, ob man dem jungen Herrn Tanner, der sich zu ^ ^ Religion bekennt und sich still, fleißig und ehrlich verhalte, zu den jährlichen 166 Gulden noch ^bcn wolle, x. Der Gesandte der Stadt St. Gallen erzählt, wie ihr Bürger, HanS Albrecht u»b ^uc seines Eides entlassen zu sein, in das abt-St. gallische Gebiet nach Sitterdorf entwichen 'u dessen auf seine vorhandenen Effecten Beschlag gelegt, hierauf aber vom Abt Güter der koch. Gegcnarrest belegt und auf verschiedenen Zollstätten schon bei 66 Ballen Waarc abgestoßen ^ so daß die Stadt sich gedrungen fühle, Rath und Hilfe bei ihren Verbündeten zu suchen, rch^^ gefunden, cS solle die Gesandtschaft von Zürich mit dem Landcshofmcistcr von Thurn darüber ^ dann aber wurde an die Stadt St. Gallen geschrieben, voraussichtlich würde bei Behandlung der Sache ^ allgemeinen Sizung die katholische Mehrheit im Sinne des Abtes entscheiden; schiedsgerichtliche ^!e < ....... ^... -.<.,7^... ^... de», zerfallen und über den Obmann könnte man sich nicht vereinigen; am räthlichstcn wäre, ^chobingcr sicheres Geleit zu gewähren, immerhin mit Vorbehalt, daß dieß keine Consequcnz haben shr» Rechten der Stadt nicht znm Präjudiz gereichen solle. I». Da Bern und Zürich auf ihren An- slbr-^" ^ Collatnr Sccngcn beharren und Zürich auf eidgenössisches Recht sich stüzt, wird Bern ^ >ch ersucht, von der Forderung des Abzugs von der Hinterlassenschaft des Pfarrers vorzüglich auch ^ ' abzugehen, weil dieß den katholischen Obrigkeiten eine willkommene Vcranlaßung sein müßte, das ke»t^ evangelischen Geistlichen zu großem Nachtheil ihrer Wittwcn und Waisen in An- "'cht b^ ^ bringen; der von den evangelischen Orten im Jahr 16ä6 getroffene Vergleich habe auch ^ e/^^' AbzugSrccht da einzuführen, wo es bis dahin nicht geübt worden sei, sondern es an Orten, iln .^^mmlich war, auf höchstens 16 Proccut zu limitiren. i. Obcrstlieutcnant von Beroldingen von ^ evangelischen Orte unter dem 4./14. Juli um die Paßbewilligung für ein Regiment Mann, sowie auch für Volk aus Mahland oder Deutschland, über das Terri- Burgund, mit dem Verdenken, daß es der königlich spanischen Majestät lieb wäre, tt ^bangelischcn Orte an diesen und künftigen Aufbrüchen Thcil nehmen wollten; ferner wünscht ^jc>i ' österreichischen Länder, doch neben den Waldtstädtcn und den österreichischen ^dcr» ^^cnsce noch Frciburg in den Schuzverband aufgenommen werde, wogegen dann, neben s ^^beilen, der Handel in die Länder der spanischen Krone begünstigt, besonders aber Geld und In - ^ ^ Vertheidigung der Waadt anerboten und die Waadt in die Erbeinung eingeschlossen würde, "kui andern Schreiben an Bürgermeister Hirzcl in Zürich vom 5./15. Juli anerbietet Beroldingen, 784 August 1KK9. bei Aufnahme Frciburgs den Städten Zürich, Basel und Schaffhausen einen Revers zu verschaffen, daß sie wegen Frciburgs keine Obligation haben sollen; wenn die evangelischen Orte in die Tripelallianz^ Holland eintreten, wollte dcr'König die katholischen Orte disponircn, ein Gleiches zu thun. (Das schiedöprotokoll rescrirt nicht, welche Aufnahme diese Anträge gefunden haben,) Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. !««!», 10. August. Staatsarchiv Lucer» Santtb, Absch. Bd. rx. — Kantonsarchiv Zug. Gesandte: Zürich. Andreas Mcher, Zunftmeister und Kirchcnpflcgcr. Bern. Joh. - ^ Dicßbach, alt-Schulthciß von Marten. Luccrn, Joh. Martin Schwyzer, des Raths. U r i. Steffen, alt-Landvogt von Mcndris. S ch w y z. Balthasar Aufdcrmaucr, des Raths. Untcrwa^ Peter Enz, Bauherr. Zug. Andreas Jtten, Sckelmcister. Glarus. Joh. Ludwig Tschudi. . Theobald Schönauer, des Raths. Frei bürg. Tobias Gottrau, Bürgermeister. Solothur«. Pictor Bcscnval, alt-Landvogt zu Luggarus. S ch a ffh a u sc n. Tobias Holländer, des Raths. ». Zürich, Stadt und Kaufmannschaft, klagt gegen Diego Madcrno. daß er, privilcgirt, die aus Lueern nach Mahland und zurük zu tragen, sich für den obersten Courier der ganzen Eidgc"^^ schaft ausgebe; daß er auch, da Zürich nicht mehr mit ihm in Verbindung bleiben, sondern de» ^ Boten wieder brauchen wollte, die aus der Lombardei, Romagna, Toscana, Neapel koinnicildcn Vr Einverständnisse mit dem Postmeister zu Mahland, nicht dem Lindaucr und andern Boten dcrn sich mit Gewalt bezahlt zu machen oder gar die Briefe zu Hinterhalten drohe; daß er auch dcr ^ schaft Venedig, welche ihrem Fußboten täglich eine halbe Dublone bezahlt und denselben dadurch Stand gesezt hatte, die zürcher'schcn Briese gar billig zu spedircn, anerboten habe, alle amtlichc" ^ an Potentaten, Fürsten und Herren gratis nach Zürich und zurük zu besorgen, wenn ihm dafür ' ^ gewisses Porto auch alle andern Briefe überlassen werden, so daß hierauf Venedig den eigenen abgeschafft habe und Zürich genöthigt gewesen sei, zu Ersczung jenes Boten vom Jahre 1665 an ^ ungefähr llllll) Gulden aufzuwenden. Weil Madcrno sein Privilegium so mißbraucht habe, darauf, daß man demselben die vor einem Jahre hinterrüks von Zürich erworbenen Ortöstimmcn ^ abnehme und ihn seines Possdicnstcs gänzlich cntseze, dagegen den Postdicnst der Zürcher Kaufmann ^ ^ welche ihn besser verschen werde als Madcrno, zu Ehren dcr Eidgenossenschaft zuerkenne. Madcn ^ widert, nur zu Ehren der Eidgenossenschaft und gcstüzt auf das lllll-I von ihr erhaltene er jenen hohen Titel gebraucht; die Briefe werde Zürich nicht wohlfeiler liefern können, wohl aber für Zürich vorthcilhaftcr sein, einzig mit ihm zu contrahiren; von Zürich habe er in zehn Jahrc" ^ mehr als 15 Kronen empfangen, was ein Beweis sei, daß er der Stadt Zürich gern diene; a jczt sei er bereit, die zürcherischen Briefe den von Zürich gewünschten Boten zu übergeben; dcr ^ Venedig habe er übrigens jenes Anerbieten gemacht, um sie bei den großen Kosten des Kriegs gc» August 1KK9. ^ken in Candia in etwas zu erleichtern. Hierauf erklären Luccrn. Schwhz, Basel und Frcibnrg, bei Mheiltcn OrtSstimmcn zu bleiben; die Mehrheit der Orte entspricht dem Begehren Zürichs auf ^'sication hin. I»—k. (S- u. die betreffenden Vogteicn). au« dem Zuger Excinplu.. Das übrige Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangclcgenheiten: ^'«a-tb.Vogt. überh. u. Art. 194. V-rlM..iß zu». Bischof v. Com». Art. 24. Allgemeine V-rwaltnngssachen. ». Mendris. t. Art. 2V. , ,, Art. 142. Justizsachen. « Art. 259. Locales. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteicn regierenden XII Orte zu Luggarus. 1hal. 5«>«> Conferenz der III alten Orte und Zug. Brunnen. 1««», 17. August. LandeSarchtv Skidwalde». Uri. Joh. Kaspar Stricker, Landammann; Joh. Franz Jmhof, alt-Landammann. Schwhz Krg ^ ^^->berg, Landammann; Martin Bclmont und Joh. Franz Reding, beide alt-Landammann; Joh Statthalter. Unterwal den. Johann Jmfcld, alt-Landammann, von Obwaldcn; Joh w ^""t>ammann, und Karl Leodcgar Lussi, Statthalter, von Nidwalden. Zug. Karl Branden ^ "»»ann; Jakob Nußbaumcr, Sekclmcistcr. ^tgcn des beschwerlichen, von Lucern neu errichteten Zolls an der Zinnen wird ein dringendes Lucern gerichtet, wobei man einverstanden ist, nichtentsprcchcndcn Falls sich dann weiter zu Zu dem Ende wird auch eine Luccrncr Rathserkenntniß, wonach die zwischen Zürich und Italien transitircnden Waarcit künftig nicht »lehr bloß vom Stük 6 Bazcn bezahlen, sondern nach ^nhe verzollt werden müssen (ein Faß Kernen 2 Schill.; eine Lägel Wein, ein Sak Reis und 99 78« August 1669. ein Maß Salz je 1 Schill.; ein Ccntner Käse oder Butter 3 Schill,; ein in das Ausland Pferd oder Rindvieh und ein Stük KanfmannSwaarc 4 Schill.; ein Sink im Lande bleibendes^ ^ 2 Schill.), dem Abschied beigelegt. I». Obwaldcn erinnert, daß Uri auf einer Brüke seines Landes Zoll gesteigert habe mit dem Versprechen, nach gewissen Jahren den alten Zoll wieder eintreten zu " ' die bedeuteten Jahre nun aber verflossen seien, t. Da man lange schon damit umgegangen ist, die ^ zu Anlegung von Fruchtvorräthen auf Kricgözeiten zu vermögen, und der Nuntius auf das in gegebene Memorial Befehl erhalten hat, sich darüber zu informircn, werden die Herren alt -Landam ^ Püntincr und alt-Landammann Joh. Franz Ncding beauftragt, mit ihm zu confcriren. «I ersucht, den Abt von Einsicdcln zu beförderlicher Veranstaltung der OrdenScongrcgation zu bestimmen, die Herren Püntiner und Reding die bezeichnete Angelegenheit ebenfalls anbringen können. Besondere Verhandlungen der Bellenz :c. regierenden III Orte. >>6 f. ^ e. Genehmigung der Instruction der Gesandtschaften nach Bcllcnz gemäß Entwurf Ur> ö. Rapperswhler Rechnung soll zwischen den drei Orten möglichst bald abgeschlossen werden. ^ (S. u. Bellenz zc.). l. Bewilligung eines Empfehlungsschreibens für Dominik Grüninger an Graf Tana in Turin. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiten: Bellen; ic. r. n. I» Art. 466 u. 467. 5«>t Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 3. Februar. Staatsarchiv Lucern. illlg. ilbsch. I.VIII, fnl. 7l. Gesandte: Lucern. Christoph Pfhffer, alt-Schulthciß und Pannerherr; Eustachius von ^ bcrg, Venner; Joh. Christoph Kloos, Vcnner; Rudolph Mohr, des Raths. Uri. Joh. Karl Bcßlcr, Pannerherr; Karl Franz Schmid, alt-Landammann. S ch w y z. Wolf Dietrich Reding, ^ Herr; Martin Belmont, alt-Landammann. Unterwaldcn. Wolfgang Wirz, Landammann, und ^ Jmfeld, alt-Landammann, von Obwaldcn; Joh. Ludwig Lussi, Landammann, von Nidwaldc». Karl Brandenberg, Ammann; Ulrich Schön, des Raths. ^ ^ «. Der eidgenössische Ncujahrsgruß und das Schreiben der Conservatorcn des SanitätStrib»»^ ^ Mayland eröffneten die Versammlung, worauf dann Uri sich über die Verkleinerung beschwerte, die dem Tribunal durch Schreiben nach Luccrn, Zürich und sogar Basel widerfahren sei, als hätte vc Uri es an der erforderlichen Corrcspondenz crmangeln lassen, während er doch im Anfang, als dw ^ Sucht in Basel und im untern Bcrngebiet ausbrach, sich so weit herbeiließ, zu gestatten, daß ein Sa» commissär in Flüelcn sich aufhalte; dicß habe Uri freilich in der Meinung gethan, daß laut z>el die Orte selbst verpflichtet seien, den Commissär bei sich zu dulden; jezt, nachdem es eine Februar 1670. 787 ^ »zen Convention sich verschafft und daraus ersehen habe, daß sie sich nur auf das ennetbir.qische Land ber / unterdessen auch die Contagion verschwunden sei, habe es von den Conservatorcn die Ab- ^ ung des CominissärS verlangt; dieser sei dann auch veranlaßt worden, sein Entlassungszeugniß bei Zu verlangen und habe solches bekommen, in der Meinung, Uri werde die nur noch in etlichen ab- des Berngcbiets vorhandene Sucht fern zu halten wissen; allein die Konservatoren Au/ ^ anders an, beziehen sich sogar auf die Contagion in Mastricht, um dem Commissär noch längern »oh ^ Eidgenossenschaft auszuwirken und über unsere Pässe, Commercicn und Jahrmärkte verfügen zu können, was Konsequenzen nach sich ziehen würde, die Uri sich nicht gefallen Eins Obwohl die andern Confcrenzständc Uri vorstellten, daß im gegenwärtigen Zeitpunkte der ^ begehrten Commissär den länger» Aufenthalt zu verweigern, eine Sperrung Ichnft^^" Schaden zur Folge haben würde, wogegen man protcstircn müßte, beharrte doch die Gesandt- von Uri auf der gegebenen Erklärung. Daher wurde beschlossen, die Regierung von Uri durch ein ^ wen um Abänderung ihres Beschlusses zu bitten; sofern sie darauf nicht eingehe, sollte im Namen ^ "ugou vier Orte an das Tribunal geschrieben werden, immerhin in der Meinung, daß man sich »icht Zwangsmaßregcln, wie die jüngst gegen die Kaufleute auf dem Lauiser Markte ergriffenen, gefallen lassen. I». (S. u. Thurgan). r. Auf Anregung Uri's werden die von den Fürsten zu leistenden Satisfaktionen besprochen: Frankreich bezahle zwar mehr als andere, ^ »luthe auch viel Nachtheiligcs zu; von den andern bezahle der eine gar wenig, der andere gar nichts; ^ ohjschx Gesandte size schon lange in Luccrn, habe einige Kirchenzicrden geschenkt, aber von der ^ nichts verlauten lassen. Es werden hierauf Ausschüsse au die Gesandten von Spanien ^ Savohen abgeordnet, um ihnen ihre Verpflichtungen in Erinnerung zu bringen. «I. Dem Oberst ^ ^dingen mündliche Komplimente au den neuen Gubcrnator von Moyland mitzugeben findet Luccrn bedenklich, weil daraus gefolgert werden könne, daß solche Antrittscomplimente durch persönliche ^rdiiuugen verrichtet werden müssen; die übrigen Orte aber wollen diese Gelegenheit benuzen, weil die .genossen in Moyland etliche schlechte Freunde haben, welche den Gubcrnator gegen sie einnehmen und keil könnten, das Geld sei verloren, das man den Schweizern gebe, es sei denn in der Roth, der Meinungen unbeständig seien, v. (S. u. Thurgau). k. Obwaldcn wünscht, daß statt dkrst' Einfragen bei den Mitständcn ab Seiten Zürichs und Lucernö zur Vermeidung von Miß- ^»uduisien und Weiterungen öftere Conferenzbcrathungen veranstaltet werden möchten. Die übrigen ^ Zinnien bei; auch Lucern hat nichts dagegen, ist sich aber keiner Nachlässigkeiten bewußt. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangclegenheiten: ' I». u. «. Art. 37 u. 38. Beamte. 788 Februar 1670. S«>S Conferenz der Städte Lucern, Freiburg und Solothurn. Solothurn. IV7V, 3. Februar. Staatsarchiv Lurrrn. Acten: ReligionShändel. Gesandte: Lucern. Eustachius von Sonnenbcrg, Venncr, und Landvogt Rudolph Mohr, ^ Innern Geheimen Raths. Freiburg. Hans Ludwig von Affrh, Zcugmcistcr, und Prolhasius Alt, schreiber, beide dcö Geheimen Raths. Solothurn. Joh. Wilhelm von Steinbrugg, Schultheiß» Friedrich Stocker, alt-Schulthciß; Christoph Bhß, Venncr; Peter Suri, Sekelmcister; Stadtschreiber Georg Wagner; Urö Suri, Gcmeiumann, — alle dcö Ordentlichen und Geheimen Raths. Die Jmproccdur der auf ihre Macht vertrauenden Stadt Bern gegen Freiburg sowohl »n ^ wegen Schwarzenburg und wegen der Gränze zwischen Erlach und Mutten, als auch gegen der bucheggbcrgischen Differenz, die fortwährenden Musterungen und die Aufbietung des sechsten ^ der Mannschaft und die Möglichkeit einer auf solche Weise von Bern beabsichtigten Ruptur machten ^ drei Städten zum Bedürfniß, ihr herkömmliches Vcrständniß zu erneuern. — In der hierüber ^ ^ Conferenz vereinbarte man sich auf folgende Punkte: 1) Im Hinblikc auf die Abschiede von 1661 und die Receffe von >62-1, 1632, 1619, 1651, 1655, 1656, 1657 wird der Gebrauch des ^ Alphabets in sechserlei Form, sowie der Wortzeichen von drei Metallen (Zinn, Kupfer und McsN"^ dreierlei Figur auf einander gerichtet", nach Verkommniß von 1568, sowie auch die Verabredung, angegriffenen Stadt von den beiden andern Hilfe gebracht werden solle, neuerdings bestätigt. ^ bleibt es des Zuzugs und der Pässe, des Proviants und der Munition halber bei den Vcrab^ ^ ^ von 1661, in dem Sinne nämlich, daß die Defcnsion sich auf die V alten Orte bezieht, so ^ Lucern Brcmgarten, Uri Baden, Zug Mellingen, die vier Orte Uri, Schwhz, Untcrwalden und Rapperswyl, auch jedes Ott seine Brüten, Solothurn seine namhaften Pässe in der Klus und zu ^ zu bewahren haben. 3) Da mit Ausnahme des Bischofs von Basel auf fremder Herren Hilfe ^ zählen ist, Savohen nur unter schwerer Bedingung etwas Volk und Beistand zugesagt, Begehren wegen seines Bundes mit der ganzen Eidgenossenschaft ganz abgeschlagen, Wallis einen > ^ verläßigen Bescheid gegeben hat, vom päpstlichen Stuhle und andern italienischen Fürsten nichts un sich im wigoldingcn'schen Handel zeigte, von den wälschcn Unterthancn oder den ennetbirgischen Wö ^ keine Unterstüzung erwartet werden kann, eine andere mächtigere Schuzhand anzurufen mißlich fährlich ist, bleibt den drei Städten nur übrig, auf ihre gerechte Sache und ihre gegenseitige Frcuu ^ zu vertrauen. 1) So wohlgemeint auch der Rath ist, daß Freiburg vermittelst einer Garantie übrigen katholischen Orten sich im Befize seines Anthcilö an der Waadt gegen das HauS Savopcn ^ zu stellen suche, so ist dicß dennoch namentlich wegen des Bürgerrechts mit Bern kaum thunlich- ^ ^ dessen soll zwischen den drei Städten, den Obrigkeiten sowohl als Privaten, durch fleißige Corres^" ^ und durch Späher über die Maßnahmen von Zürich, Bern und Basel und über die Verbind»»!!^ bernischen Wälschen mit den Deutschen stets die nöthige Bekanntschaft erhalten werden. 6) Indem ^ klagte, daß von bcrnischeu Unterthancn den Seinigen in der Gemeinde Plaffeicn gcwaltthätig Holz isss) Februar 1676. 789 d abgeführt worden sei und man auf solche Weise Freiburg nöthigen wolle, als Kläger aufzutreten und ;»i^ ""^^sichen Obmann sich zu unterziehen, erhielt es von den beiden Städten den Rath, sich nicht Extrem drängen zu lassen, sondern nur defensive zu protestircn; sollte es gleichwohl angegriffen ^ so werden die andern Städte mit Gut und Blut beihalten. 7) Die Fußposten zwischen Lucern und liehen auf jeder Stadt Kosten auf drei Wegen: von Luccrn über Wcrthcnstcin, Williöau, Hausen ^ zum Pfarrer, Subigcn; oder über Sursee, AltiShofen, St. Urban, Subigcn; oder über Sursce, dl?Solothurn. 8) Ein Nebenweg unter der Wartburg hinüber durch das Gehölz soll durch ver/^^^ Wikon und Ölten ohne Aufsehen erkundigt und den beiden Städten schriftlich notificirt °dkr R ^ Sonst Hütt man für den kommlichsten und kürzesten den Weg über Wolfenwyl, Fulenbach ?ahr ^"''^en neben Roggwhl vorbei nach St. Urban und von dort nach Lucern, mit Bcnuzuug von lieh und Ausweichung der Dörfer und Landstraßen, wegen Verzeigung der Hunde und Wachen, stz ^ ^ ^l)e Fußpostcn zwischen Lucern und Freiburg mögen sich die beiden Städte näher ver- » gen. Zwischen Freiburg und Solothurn dürfte die Communication am besten geschehen über » Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rwiera regierenden III Orte. Brunnen. 2«. Februar. La»de»arcdiv Nldwalden. Uri. Karl Emanuel Beßler, Pannerherr; Joh. Pcregrin von Beroldingcn, Statthalter, ^i» ^ Bellen;. S ch w h z. Kaspar Abyberg, Landammann; Martin Belmont und Joh. Franz alt-Landammann; Franz Ehrler, Statthalter; Adam Abegg, Sicbner und des Raths, ^alden. (Joh.) Ludwig Lussi, Landammann; Joh. Franz Stultz, alt-Landammann. ""Hr d Bericht des Commissärs von Bcllenz, Julius Crivelli, daß durch die von Misoz oder viel- ^ Hauptmann Antonini die Jurisdiction der regierenden Orte zu Monticcllo abermals verlezt der Commissär den Auftrag, zunächst den Schuldigen das verübte Unrecht vorzuhalten, dasei ^ ^ Protestiren und Restitution zu fordern, dann aber auf ihr Beharren Repressalien anzuordnen, ^ord ^ Sperrung oder Gefangenschaft. I». Uri erinnert, daß die Gravcdoner Straße, so lange die ^Ntst Niederlage nicht erbaut sei. wenig ertragen werde. Commissär Crivelli und Landschreibcr von Hch " ^^tcn daher den Auftrag, ein Gutachten einzugeben, v. Für die Rapperswhler Kricgsrechnung II- März eine Konferenz nach Brunnen angesezt.*) Ebschied dieser Konferenz konnte nicht ausgefunden werden. Mai 1670. 5«»4 Conferenz der evangelischen Orte. Aarau. 1«70, 21».—28. Mai (16.—t8, alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Nllg. Absch. Bd. 100, sol. 387. » Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Heinrich Holzhalb, Statthalter. ^ Samuel Frisching, Schultheis;; General Sigmund von Erlach, Benner. Glarus. Jakob Landammaun. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Christoph Burkhard, des Schaffh ause n. Johannes Mädcr, Bürgermeister; (Joh.) Jakob Stocker von Ncunforn, Appenzell A. - R h. Pelagius Schläpfer, Landammaun. StadtSt. Gallen. Joh. J^ meher, Bürgermeister; Othmar Appenzeller, Reichövogt. k». Als hauptsächlichste Veranlafiung dieser Conferenz wurden die zwischen Bern und die Herrschaft Schwarzenburg und zwischen Bern und Solothurn über das Gebiet Bucheggberg o den Streitigkeiten bezeichnet und in Berathung der crstern gefunden: Die Entscheidung über die ^ schaftlichen Rechte in Schwarzenburg stehe nicht der Versammlung in Baden zu; daher sei Freibur:,, ^ es bei dem Bororte Aufnahme der Streitsache unter die Tractanden verlange, mit diesem weisen, auch möge Zürichs Gesandtschaft bei derjenigen von Lucern darauf hinwirken, daß Lucern ^ ^ auf die Tagesordnung seze; wenn dicß aber doch geschähe oder Freiburgs Gesandtschaft von vorbrächte, soll Bern, auf sein mit Frciburg eingegangenes Burgrecht sich berufend und auf den F" schluß von 1656. in welchem selbes vorbehalten wurde, Antwort zu geben oder in Abstand zu tre ^ gern und von den evangelischen Orten dabei unterstüzt, besonders soll auch darnach getrachtet wc^ ^ verhindern, daß der Landschreiber darüber etwas zu Protokoll oder in den Abschied nehme. Obrigkeiten wird angetragen, auf bevorstehende Jahrrechnung im Sinne der den 30. Juni t' gcbenen, allseitig ratificirtcn Declaration zu instruiren, mit dem Beifügen, daß man, wenn ddu^^^ die Gebühr nicht erfolge, sich an die Beibriefe halten, nämlich mit Geduld warten werde, bis „vff bessere Information vnserer offenbahren besten Inklination zu dcro Interesse vuS gebührende faction verschaffen thätte." Mit den katholischen Orten soll aber darüber in keine weitere V^rverh^^ eingetreten, sondern einfach die gefaßte Ansicht eröffnet und festgehalten werden, auch wenn ^ ,jxe» abweichen sollten, e. Man findet, bei diesmaliger Beschaffenheit der Sachen wegen der Frcicowp . ^ keinen ferner« Ernst gegen die Jntercssirten vornehmen, sondern nur darauf beharren zu sollen, " ihr Burg- und Laudrecht aufgekündet werde. «I. Da die katholischen Orte sich der Defension der und der Stadt Genf entziehen ist kein Grund mehr, über die Erbvcreinigung von 1511 weiter zu gehen, als zum Gedeihen und zur Sicherheit des Vaterlandes ersprießlich geachtet wird. innerung, daß der über Bucheggbcrg zwischen Bern und Solothurn entstandene, 1657 durch promiß zu Baden an Säzc gewiesene Streit wegen unerwarteter Abreise der Abgeordneten bei der zur Entscheidung nach Aarau angesezten Verhandlung so wenig als bei den später« ^ Verhandlungen der beiden Stände (auch nicht auf der eilstägigen Konferenz zu Wynigen, wo Sache in's Reine gebracht zu haben glaubte, sie sich aber am Religionspunkt wieder zerschlug) Mai 1670. 791 konnte, indem hinsichtlich der in jenem Gebiete von Bern behaupteten Religions- und Malefiz- keine Einigung zu crzwckcn war, seither nun aber der Weibcl und der Wirth zu Lüstlingen »ach jh„x^ vierzehn andere Personen die Religion geändert haben, die übrige Bevölkerung aber Mnge,^ Aetigcn, Balm und Messen 800 Personen zählt, welche seit der Reformation der evangelischen ^«ilion ^^ - angehörten, findet man angemessen, daß Bern sich mit einem freundlichen Schreiben an Solo- wende und der Religion halb eine Erklärung verlange; habe dicst keinen Erfolg, so werden die Orte an Solothurn ein angemessenes Schreiben abgehen lasse», t. (S. u. deutsche gem. uberh.), Die Mitthcilung Basels, daß der Markgraf zu Durlach mit den evangelischen Orten ' Bündniß zu treten wünscht, wird in den Abschied genommen. I». Zürich macht auf die Ucbergriffe 6 von St. Gallen im Rheinthale aufmerksam, der den evangelischen Kirchendienern roeessus visi- k>e den Priestern zugeschikt, evangelische Gemeinden wegen der voriges Jahr bei herrschender »> ^ he eingerichteten extraordinären Abendgebete um 20 Reichsthaler gestraft habe, auch wegen der . HWn Eheansprache zu Arbon und andern Dingen Bedenken errege, rokoroucluin. l. Zürich be- ^ Mcßpriestcr Beat Jakob Wagcmann zu Basadingcn landfricdlicher Lästerungen sich schuldig ^ Laudvogt aber ungeachtet zweimaliger Mahnungen ihn nicht zur Verantwortung gezogen, ^ incompetcnt erklärt habe, indem die Sache vor den geistlichen Richter gehöre. Man findet M ^ entweder die Mcßpricster vor den weltlichen Richter zu stellen oder daß dann auch die evan- i«jGeistlichen als excmpt zu betrachten seien. Tuest will man bei nächster badischer Tagleistung zuerst ^ " VIII Orten, dann in der allgemeinen Sizung anbringen. It.. Auch in Bezug auf den zu Ca- Thurgau sich aufhaltenden Sulzer soll wegen seiner gegen die Herrn von Wintcrthur zu Bißcgg i wn Gewaltthat der gleiche Modus beobachtet werden. I, Auf Antrag Basels wird an Kurbrandcn- ^ ! ^lalz und Hessen-Kassel ein ErinnerungSschreiben erlassen, doch darauf Bedacht zu nehmen, daß bei »ich/^ ^ Stadt und Grafschaft Hanau vorgehenden gefährlichen Neuerungen die reformirte Religion 5>ith ^ Schaden komme. «». Aus erhaltenen Bericht, daß die zu Magdeburg neu gebaute Kirche den ^.^"krn gehöre, wird die begehrte Steuer eingestellt. ». Dem Johann Leger aus den picmontcsischcn ^ ^idcn klch aufhaltend, werden für Dcdieation der Waldcnsergeschichtc 100 RcichSthaler gc- » ^^ ^ezu jedoch St. Gallen, weil seiner in der Dcdieation nicht erwähnt wurde, nichts beiträgt. «» .kh x. ' i>" ^ >!oh. Wirth, evangelischem Prediger zu Herbiöhofen und Teiusclberg im Algäu, werden auf ange- Ersuchen 200 Gulden auf Ratification hin bewilligt. >». Schließlich wird die Erinnerung s,^ ' daß die evangelischen Orte in Betracht der bedenklichen seltsamen Zeiten und Läufe steif zu- ^ halten und die Obrigkeiten ihre Gesandten cvcntualiter zu gegenseitiger Hilfeleistung in allen siz^.^sachen instruiren sollen, beifällig dem Abschiede beigefügt, «z. Zürich und Schaffhausen ver- ^seg^" Wittwe des verstorbenen Pfarrers Phil. Thommann in Dörflingcn von Pfingsten ^ ^^hrcö bis Pfingsten 1671 Pfarrhaus und Einkommen genießen und die Pfarre durch ihren Sohn lassen dürfe, bis dahin also die Investitur deö neuen Pfarrers Grübet zu verschieben sei. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: ^ ^»gt. iibllh. 4 Art. 19t). Religions- und Glaubenösachen. 792 Juni 1K70. 5«>S Conferenz der V katholischen Orte. Lueern. IK7V, ?«. Juni. Staatsarchiv Lueern. Allg. Absch. Bd. I^VIII, kol. 81. Gesandte: Lueern. AlphonS von Sonnenberg, Schultheiß; Christoph Pfhffcr, PannerheU '^ Christoph Kloos, Vcnncr; Joseph Amrhyn, Spitalherr. U r i. Joh. Kaspar Stricker, Landammann; Schmid, Zeugherr; Landvogt Sebastian Muheim; Johann Arnet, des Raths. Schwhz. Franz Landammann; Kaspar Abhbcrg, LandcShauptmanil; Karl Büeler, Sekelmeister; vr. Jakob Weber. . walden. Joh. Peter Jmfeld, Landammann, und Wolfgang Wirz, alt-Landammann, von Joh. Ludwig Lussi, Landammann, und Joh. Mcchior Leu, alt-Landammann, von Nidwalden. Zu 3- Brandenberg, Ammann; Hans Heinrich Jttcn. des Raths. ». Nach vorgängiger eidgenössischer Begrüßung wird eröffnet, daß dieser Zusammentritt zum Zwek habe, zu erwägen, daß der eidgenössische Staat bei den ihm verbündeten Fürsten und ^ „in so gar schlechte Achtbarkeit und verächtliche Geringschäzung gerathcn sei." Diesem Ucbel wurde gefunden, sei brüderliches Zusammenhalten vor allem andern aus nöthig, hingegen sei es m>t guten Rathschlägen und Tagsazungsbeschlüssen nicht gethan, wenn man sie nicht auch in's Werk scze- dem alle Gesandtschaften sich damit einverstanden und dazu Hand zu bieten bereitwillig erklärte", diejenige von Zug sich vernehmen, „als hätten sie diS Morgens verstanden, daß wegen dessen, so ihrem Orth vergangen, ihnen ein Filtzsuppcn übcrgcthan wäre, welches ihnen ctwyö Bcdänkhens Nach mehrseitigen Erklärungen kam man zu dem Geständnisse, daß, wie aus dem Vergangenen z» ^ sei, alle Orte gefehlt haben, das eine heute, das andere morgen, das eine so, das andere anders- Hauptursache des erwähnten UebelS, fand man, sei die höchstschädliche Trennung der Orte, daß ss für sich selbst Meister und ein absoluter souveräner Stand sein wolle, wodurch den fremden möglich gemacht werde, alles zu erreichen, was sie suchen, indem bei vorherrschender Passion des ^ nuzcS, der Mißgunst und der Factionen und solcher spöttischen Laster man einander gegenseitig ^ Lichte stehe, einheimische Unterhändler und Rathgeber, deren es unläugbar in allen Orten .ßch meisten Anlaß geben, treiben und trölen, um den fremden Ministern noch mehr zu bieten als sie "3 ^ verlangen, in den einzelnen Orten das corpus Iiclvetäcum über dem eigenen Nuzcn außer Acht 3 den Demokratien besonders alle Schuld begangener Fehler dem gemeinen Mann zugeschoben doch meist mit Unrecht. Zu der Frage übergehend, wie den eingerissenen Jnconvenicnzcn ^ ^ werden möge, glaubte man das angemessenste Mittel in dem Exempel der Vorfahren zu finde», ^ solche Sachen der verbündeten Fürsten vor eine auf Kosten der Minister zusammen berufene gebracht und im gemeinsamen Namen entschieden haben und nicht mit den einzelnen Orten man sollte also künftig jedes Ort, das von den andern sich söndernd in Unterhandlung eintrete, " und die Particularsactionistcn, wenn sie mit ihren heimlichen Verhandlungen ferner etwas tractire» » . ernsthaft strafen. Mit Bezug auf die geschehene Andeutung, als hätte man während der Vera»! dieser Conferenz versucht, vermittelst absonderlichen Traktaten eine Pension zu erhalten, verwad Juni 1670. 79-j dmch die Mittheilnng, daß es zwar laut Beschluß der LandSgemeinde dem französischen de» ^vuslier eine Bestätigung der ersten Dcelaration vom Marz 1669 zugesandt, sich dabei aber z. ^önig den Revers ansbednngen habe, daß dies; weder derer von Schwhz Souveränität zum ^ ^reichen noch sie hindern solle, mit andern Fürsten und Staaten zu tractircn. Der Ansicht, »»d vorjähriger Tagsaznng beschlossenen allgemeinen Dcelaration der XIII Orte und des Abteö ^lks ^^dt St. Gallen entgegen sei, widersprach Schwhz, indem seine Privatdcclaration gleichen Jn- ^ lci wie die allgemeine. ES wurde aber erwidert, wie es denn komme, daß ja doch nur Schwhz die n>it^"h^ugcn habe, daß das königliche Schreiben vom 10. August die allgemeine Dcelaration nicht Dcelaration in Ucbcreinstimmung finde, daß ein Schreiben dcö Residenten an die H - ^"uch ersehen lasse, welchen Verstand er dieser Dcelaration geben wolle. Indem man jedoch das ^ ^nc auf sich beruhen lassen mußte, fand man angemessen, daß eine allgemeine Ordnung aufgestellt tz " obersten Gewalten zur Bestätigung vorgelegt werde, welcher gemäß künftig, wenn auch nicht die »>chr so doch alle partikularen Dcclarationcn verboten, auch keine allgemeinen Dcclarationen »»f sondern allein der BnndcSvcrtrag festgehalten werde» solle, laut Abschied vom Mai 1608 dich Beschluß vom vorigen Jahr. Schwhz wollte aber nicht weiter gehen als rcfcriren. lieber dcr> ^ ^ nächste badische Tagsazung instruirt werden. I». Um die SatiöfactionSlcistnng e ""^ben Fürsten „aus dem Schlaf zu wckcn," wollten Uri und Schwhz, wenn unterdessen keine Zah- chdie fremden Minister auf den Herbst mit andern Resolutionen bedrohen; andere wollten dic zg" ^ogsazung abwarten und sich nicht auf die verfängliche Drohung stüzcn, daß unter Umständen herausgegeben werden, doch allenfalls die zwei in Luccrn wohnenden Ambassadorcn an die Sache ch ^^unern,— was dann auch allseitig Bcistimmung erhielt und durch einen Ausschuß vollzogen wurde. >n Gesuche des nach Hause zurükkehrcndcn SanitätScommissärS Carlo Gicrolamo Gnocchi um eine b^^'^bation den neuen Gubcrnator von Mahtand wird entsprochen. «I. Um Obwaldcn der kost- ^^oche auf dem Brünig zu entheben soll, nachdem, wie Obwaldcn berichtet wird, die Insertion gc- Hkci °lcn die ^ch dcö Grafen Casati Bern ersucht werden, in den inficirtcn Orten seines Gebietes ci» ^ ^dichc Dcöinfection vorirchinen zu lassen und dabei zu gestatten, daß der SanitätScommissär oder ^ ^ kundiger Mann beiwohne, damit dem Sanitätstribunal beruhigende Nachricht gegeben werden de« *' ^llvhz stellt an Nidwalden das Gesuch, den schwhzerischcn SchirmSangchörigcn Georg TrachSlcr '^^^^uldctcr Weise ihm auferlegten Arrestes zu entlassen. Nidwalden hätte gewünscht, es wäre dicß ) unmittelbar an die Regierung gerichtet worden. 50« Gemeineidgeiwssische Jahrrechnunsss-Tagsazung. Baden. I«70, «». Juli. ^kaatSarchiv «ncrr». Allg. Atsch. Bd. kol. SS. — Staatsarchiv Zürich. AUg. Atsch. B«. Iii», kol. t97. ^^"bte: Zürich. Joh. Konrad Grcbcl, Bürgermeister; Heinrich Holzhalb, Statthalter. Bern. Frischj,,^ Schultheiß; General Sigmund von Erlach, Vcnncr. Lucern. Alphonö von Sonnen- 100 7!)4 Juli 167G berg, Schultheiß; Joseph Amrhhn, Spitalherr, des Innern Raths. N r i. Joh. Kaspar Stricker, ammanu; Karl Franz Schmid, alt-Landammann. S ch w h z, Franz Ehrler, Landanunann; Jakob vr. N. und des Raths. Nntcrwalden. Joh. Peter Jmfcld, Landammann von Obwaldc»,^^ Ludwig Lussi, Landanunann, und Joh. Melchior Len, Panncrherr, von Nidwalden. Zug- Ulrich ^ und Franz Kreuel, Sekelmeistcr, beide des Raths. Glarus. Balthasar Müller, Landammanu, ^ Heinrich Elmcr, Statthalter. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Christoph B>»' des Raths. Fr ei bürg. Franz Peter Gottrau, Schultheiß; Peter Müller, Sckclmcister; Franz Peter Vonderwcid. Solothurn. Petermann Suri, Sekelmeistcr; Joh. Georg Wag»"', schreiber. Schaffhausen. Johann Mädcr, Bürgermeister; Joh. Jakob Stocker von Ncunforn, Herr und Sekelmeistcr. Appenzell. Konrad Fäßlcr, Landammann von Jnncr -Rhoden; ^ Schlüpfer, Landammann von Außer-Rhodci mcister; Kaspar Ludwig Schnorss, Kanzler. Schlüpfer, Landammann von Außer-Rhoden. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn Nach erfolgter Begrüßung wurde in Bezug auf daö Münzwescn nur verordnet, daß die >te ^ schcn Vichkäufer keine leichten Goldsortcn und namentlich nur solche, die mit keinem andern ^ ^ Ducatcngold „gelöthet" sind, in's Land bringen sotten; dann aber wird in den Abschied gvno»»»",^ laut Bericht von Schaffhausen viele nicht probhaltige halbe ReichSbazcn und Groschen im und laut Bericht Appenzellö viele zu leichte Füufzehukreuzcrstüke einschleichen, auch statt der prvbb"^ französischen Louisthaler die Philipper, allerhand Tölpel und dergleichen Reichöthaler eingeführt >v k». Dem Grafen von Sulz werden abermals wegen des in Rheinheim eingerichteten und anf dic J ^ Znrzachcr Messe fallenden Markts Vorstellungen gemacht; und da er den Pferdemangcl „faul " Hauptmangel will gelten lassen, wird den eidgenössischen Angehörigen durch Mandat befohlen, . Pferdekaufö aus dem Gebiete des Grafen zu müßigen, e. Da daö Schreiben des Königs vo»^ reich vom 12. Februar (in welchem die Annahme der gemeinsamen Deklaration abgelehnt war) ' ^ ^ jcnige des Residenten vom 12. Juni als bekannt vorauSgesezt werden konnten, und ein Schr ^ Residenten vom 5. Juli nur die Entschuldigung seiner Abwesenheit und die Mahnung enthielt, die ^ „ einigen Orten bestehenden Differenzen zu schlichten, die mehrcrn Orte auch bei der leztjührigcn allg Declaration beharren und den Residenten auffordern wollten, die strafwürdigen Personen, die na ^ ^ Angaben daö gute Einvcrstündniß zwischen beiden Ländern stören, zu nennen, dann aber offenbar ^ daß Schwyz, Zug, Solothurn und Frciburg Particulardcclarationen abgegeben und darauf ihre 4' ^ ^ empfangen haben, woraus zu entnehmen, daß diese Particulardcclarationen in andcrm Sinuc als gemeine Declaration ausgestellt worden, formalisirten sich die übrigen nenn Orte über ein solches V" erklärten cö für unangemessen, daß über einen gemeinsamen Tractat Particulardcclaratioucn und durch diese Particulardcclarationen die abgegebene gemeinsame geschwächt werde, und saudt" ^ ein die vorjährige Declaration wiederholendes Schreiben an den Residenten ab und verlangte» bei genannten vier Orten über den Sinn ihrer Deklarationen. In Erwiderung hierauf scztc der mit einem an die neun Orte und Abt von St. Gallen gerichteten Schreiben vom 14. Juli auseinander nicht Uebung, daß bei Unterhandlungen von Abgeordneten die vom Committirtcn zurükgcwie!"^ ^ ration dem Committenten zugesandt werde, wie die Gesandten der eidgenössischen Orte gegen» Könige gethan; daher habe auch der König dieselbe zurükgcschikt; mau solle also nicht mehr dara Juli 1670. 795 der König werde eine einseitige Auslegung deö BundeSvcrtrags nicht anerkennen, begnüge ^ "'cht mit allgemeiner Zusicherung treuer Beobachtung deö Vertrags, sondern wolle wissen, woran Lr/' ' ^ ^ ^uimees dermöres«; habe er kein Bedenken gehabt, mit den einzelnen lebe^ ^ ^^ber einzulassen, so dürften diese ebenfalls nicht anstehen, particulare Dcclarationen zu ^Pal ' offenbar sei »le dökuut de l'ulleotion de guelgues-uns pour son sorviee, gut en est le prin- ^ bl ^ gu'on no so sert sie cos prötextes speeieux gue pour colorer le rekus, gu'on kuit ü ^n>j ^dose uussi pguitul>le gue oelle, gu'on Vous demunde—; pour le pu^ement des xon- , gue sa. Nujestö u kuit pu^ös, elle n'en u tirp untre kruit gus sie voir guelgues-uns ^ ^ ü ses trouppes, d'uutres lui en rökuserent et en permirent ü eenx, gut los Mi- eontre bllle uu prpfudiee de In tensur et de In peine stipulöes pur les lettre» rever- ^ e)nt ötö uecordees pur su Nujestö ü leur priöre, lesguels ont etö de plus profettös et ur- bei» ^'^eeution ne pouvoit s'ötendre, gue eontre su ^lujestö. Vous suures ü ov susot, gue des ^ ^uts, gut n'ont pus les meines enguAements guo Vous uvoi? uvee lu Vrunoe, n'en ont pus ^ ^llmrr le (lerele de BourMgne, ete.« ; daß die einzelnen Orte Particulardcclarationen zu Gunsten ^8g abzugeben sonst kein Bedenken getragen haben, beweisen Beispiele von l606, 1635 und auch ^nim man nun davon abgehe, erhelle aus folgender Thatsache: »8u Xusestö u'u pus suset de uvoir kuit döelurer uux I.ouukles (luntons, gue l'perit, gm purut l'unnve pussöo ü koux et euluinnieux et gus I'Vuteur des suppositions, gu'il eontievt, meritoit d'en etre ^ ^ dont s'ui kuit instunee ussox inutilement, gue Vous voulussie? gu'il servit encore ^>t kondement ü lu döelurution, gui I'u suivi et luguelle Vous u 6tp renvo^öe. 8'il Vous i ZS ^ Lüntens, upres guoi on pourru Vous kuire voir, ee gue I'on u pour en eonvuinere guelguos- >ui »tt lies ! ^Mr Ig 8ieur Imndummun .-Vkvber^, gui u le Premier produit eet öorit, de Vous dire eelui dentis et gui en est I'-Vuteur, Vous eonnuitrezi gui sont eeux, gue se Vous ui mundös, gut ^lihl ^'^siues pour troubler lu könne intellixrsneö, gue 8u Nusestö soukuite entrs bllle et les tzz ^ ^'wtons, upres guoi on pourru Vous kuire voir, ee gue I'on u pour en eonvuinere guelgues- ^ ^ 9n Vous trouverex gu'il v u des gens, gut veulent gu'on eroz^e, gue Vous no kuitos de lx'g u I'öZurd de lu b'runeo, gue pur leurs mouvements; e'est ee guo 8u Nusestö östime, ^ ^^tle gut s'introduise ni pour son serviee ni pour Votre propre Kien, voulunt uu eon- des I.ouukles (luntons duns su klenveillunee et son utkeetion et leur distrlkuor ^ ^ su^ets gue ckueun voudru Kien lui donner, ete.«; auch die verschiedenen Verpflicht- einzelnen Orten gegen andere Mächte, namentlich von den katholischen Orten gegen ^lie» ^Mg auf die Verteidigung Mahlands eingegangen und im Bunde mit Frankreich vorbe- rechtfertigen das gestellte Begehren, daß die Orte ihre Particulardcclarationen cin- ''»> mögen die löblichen Orte aus der Rüksendung der allgemeinen Deklaration und aus ^ Königs vom Februar und andern Korrespondenzen erkennen, daß derselbe von den Kantone genau unterrichtet sei und daß man auf dem gesuchten Wege unmittelbarer Vcr- Könige eben so wenig zum Zweke komme als mit den »öspeees de menuees«, mit denen ^ " König und seinen Residenten gerichteten Briefe angefüllt seienz »de veux dcmgues ösperei-, gue ^ ui dcgu perlt, oeux de Nessieui-s les vuutons Lutkoliguvs, gut ont donnp I'uimee deolurutious ü8u Nlgvstp, retuklirout ee gu'il pourroit ^ uvoir de eoutruire en les contir- 796 Juli 1670. nmnt uinsi quo d'untro» ont kuit et «lue Nesmour» de Xurie exeeuteront uussi eelle gu'ii m out »» n<- si pur leur lettre»; Ne»»ieur» des I.. L. de Lerue, de Vülo et de 8eImll'ou8o eut tüit purunro ur > ^ ^ sentiment» pour le »erviev de 8a Mrjeste, ^ue j'ui lleu de ereire, gn'ü leur egard nous n unro»!' ^ Grande dikdeulte; upro» <>uoi ei> eeiif<>in>it6 de» iiitentinn» de 8a Nujostü so keral denner aux uux autre» la meme »atiskaetlvn «;u'ü eeux »t allste avee l^eu».« Dieses Schreiben, ul Wesenheit auch der Gesandten von Schwhz, Zug, Frcibnrg und Solothurn verlesen, vcranlaßle ^ ^ und Zug zu der Bemerkung, daß ihre Deklarationen von der Laudsgcmcindc deerctirt worden es hicmit dabei verbleiben lassen; Freibnrgö und Solothurns Gesandte versicherten auch, baß Ucbcrzeugung ihre Obrigkeiten durch ihre Dcclarationcn eine weder unbefugte noch der Eidgenosse ^ schädliche Handlung begangen haben, und die von Solothurn anerbieten sogar, ihre im November abgegebene Declaration vorzulegen, zum Beweise, daß man keine Ursache habe, sich darüber zu ff ^ siren. In das an den Residenten bestimmte Antwortschreiben einzuwilligen halten sich SchwB« ^ Frcibnrg und Solothurn nicht bevollmächtigt, treten daher von det Sizuug ans. Nun Konige einzusendende Erklärung deerctirt, daß man aus die Bcfugniß, mit andern Staaten ^ traetate einzugehen, nicht verzichte» könne u. s. w., und die Antwort an den Residenten, daß ^ sein weitläufiges Schreiben sich eben so umständlich über das eine und andere explieiren konnte, Gesagtco nicht wiederholen möge. Die Erpedition dieses Beschlusses wurde jedoch noch verschoben, »m andern Orten den Beitritt offen zu lassen. «I. Auf Befehl des Fürsten von Gubernators von Burgund, und versehen mit einem Begleitschreiben des Grafen Easati aus gibt der burgnudische Agent, Hauptmann Borrel), das Erbeinungsgeld, — was auf übliche Wo>ff ^ wird. « . Frciburg beschwert sich in Bezug auf die Herrschaft Graßburg und die zwischen i» Erlach gezogene» Gränzen über die Anmaßungen Berns und lehnt das von Bern angebotene ^ einer Sache, die bereits in den Verträgen festgestellt sei, ab; Bern will den cilf unparteiischen ^ ^ Bcfugniß nicht zugestehen, nach Vorgang von 1537, mit dem Streit sich zu befassen, sondern . anf das zwischen Bern und Freiburg bestehende Bnrgrccht. Nachdem hierauf die Säze, Sehn ucnberg und Sekclmcistcr Storker, referirt hatten, daß den Confcrenzen zu Ölten und auch ^ St. Urban und Langenthal in gütlicher Verhandlung alle Differenzen mit Ausnahme der E^-U ^ ^ und Evokation zu vermitteln gelungen sei und sich wohl auch diese noch möchten ausgleichen „aih gut gesunden, diese Paeificationöarbcit fortzusczcn; wenn sie nicht ganz zum Ziele führe, ch ss Ansicht der evangelischen Orte nach Burgrecht entschieden werden, nach Ansicht der katholischen^ ^ ganze eidgenössische Stand wieder darüber eintreten, t. Die Beschwerde Appenzells', daß der Hornvieh, Pferden, Sensen n. s. w. aus dem Oesterreichischcn immer noch nicht ermäßigt und au Ansäze zurükgestcllt sei, führt zu einer schriftlichen Erinnerung an die Regierung zu Innsbruck dieser Beziehung dem Zollvcrglcich gemäß zu verfahren, p;. In Betracht des allzu so< fremden lästigen Bettlergesindels wird auf den 1./11. August eine allgemeine Bettlerjagd wohl in den Orten, als den eigenen nnd gemeinen Vogteien. Die verdächtigen jnugcn nach Venedig oder Bergamo geschafft werden. I». Weil man Bericht erhalten, daß wegen ss- lichcn nnd verderblichen Tabaktrinkens viele Brünsten entstanden und noch weitere zu hat man nothwendig befunden, dasselbe gänzlich zu verbieten und abzustellen; dessen ist man a Juli 1670. 797- üblichen Orten als in den gemeinen Herrschaften avisirt z „allein löblicher Stand Basel hat ^ ^ Tabaks nicht im Lande zu gestatten, sondern nach Amsterdam und selbigen Enden zu ver- ^ök^itcn." i, u. Ii. (S. u. LuggaruS). I. Dem Hauptmann Tanner in Ravenna wird das ">cht h'don Florenz im Namen der Orte gratuliren zu dürfen, abgeschlagen, weil solches p. ^i. (S. n. Thurgau). ». (S. n. Freiämtcr). «». (S. u. deutsche Vogteicn überh.). soll k - ^ Sargans). Bern versichert, daß in seinem Gebiete die Seuche verschwunden sei. Daher ^he,d GesnndheitStribunalcn zu Venedig und Mahland um Aufhebung des noch gegen Bern be- önit^ Bunnes nachgesucht werden. i. (S. u. LauiS). «. fS. ». Baden). T H» . (S- u. Freibad (S. u. Engelberg). I»I». (S. n. Freiämtcr). re. (S. u. Thurgau). (S. u. lhal^ ^ Rutsche Vogtcien überh). ff—im». (S. u. Thurgau). ««»—«i«ß. tS. n. Rhein- TA. (S. n. SarganS). (S. n. Thurgau). »«». (S. n. deutsche Vogteicn überh). ^»de' ^ ^^^en). «««'. Bei Erörterung der erneuerten Frage, ob und wie der Salz- gemeinen Mann zu Gutem in andern Gang gebracht und beim Verkaufe statt des MaßcS das ö!>l>/'^ werden möge, wird auf die Thatsachc hingewiesen, daß nicht allein das schlechte leichte rollst ^ unter das gute und schwere tvroliscbc vermischt werde, sondern auch das nnvermischte tv slst) ^verschieden, nämlich das frische Pfannen und Pfiselsalz viel leichter und nicht so >l lei >yjx Stadelsalz, welches die Schwindnng schon ausgestanden habe. ES soll daher bei den dcht Einführung des Verkaufs nach dem Gewichte hingewirkt weiden. Auf den Be dc>b' ausgetretener Genosse der Gesellschaft Hochrütincr von St. Gallen, in Lyon angesessen und hinein Streit mit einem andern Mitglieds der Gesellschaft zu St. Gallen sich nicht an sein Hx.. , ^ Gericht gehalten, sondern an das Tribunal zu Lyon gewandt, indessen später sich zu einem ^ ^chc bequemt habe, entstand die Frage,'ob nicht zur Warnung für Ändere jener Hochrütincr zur zu ziehen sei, daß er wider sein beschworncS Bürgerrecht ein fremdes Recht angerufen habe, — the, ^^nllurn genommen wird. Die Obrigkeiten sollen darauf denken, in der hohen Ver- ^ Fuhr- und HandwcrkSlcutc bei gegenwärtigen Läufen gebührende Moderation zu schaffen zu halten, fff. (S. u. tRheinthal). (S. n. Baden). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. Judem die Gesandtschaften der katholischen Orte sich gegenseitig zu präliminärer gemeinschaft- ^^"^ung der Verhandlnngögegenstände begrüßten, gelangte der Hofmeister des Gotteshauses ^ '^luathal mit der Bitte an sie, sich eines von Zürich aussdasselbe gelegten Arrestes anzunehmen. ^ gelang, Aufhebung des Arrestes, nicht aber zum Kostcnersaz zu bewegen, iii. Was neben Siznng über den Span zwischen Frciburg und Bern und über die ReligionSsachcn und lichc Rheinthal, sowie über die Ammannschaft in Balgach verhandelt worden, bleibt münd- sei,,^ überlassen. kkk. Durch ein Schreiben des Bischofs von Basel und mündliche» Bericht ^ Stadtschreibers Wagner von Solothurn, wird angezeigt, daß Propst und Capitcl von ciiif"^ Granfelden ihre alte Residenz daselbst wieder bezichen und das katholische Kirchcnezercitium u>ux.-^ ^^u, der Bischof als Landesherr auch dazu eingewilligt habe, der Prädicant zu Ligech aber, ^^üzt von Bern, sich opponire, dieser Widerstand Berns sehr bedenklich sei. Indem diese Mittheilung 7W Juli 1670. Die in Reflexion genommen wird, erwidert man diese Anzeige vorläufig mit einem Dankschreiben. fortwährenden Musterungen Berns fallen den Städten Lucern, Freiburg und Solothnrn in ihrer gegen Bern obschwcbcndcn Späne und der dahcrigcn Besorgniß eines Ucbcrfallö und erfiff er mustcu^ Gcgenrüstungcn sehr lästig. Wenn also Bern nicht nur, wie früher, in einzelnen Vogteicn ^ s ge- ... .... ......7..., ... ,——^...„...7... ^ . , ,n de»' hinderten Verkehrs, Wein- und Getrcidevcrkaufs und Zolls mögen die Gesandten Solothurnö » , I , u ^ sondern zu gleicher Zeit im ganzen Gebiete starke Corps von Reitern und Fußvolk zusammenziehen^ ^ > U" V » . . - . .M'' ^ ^ mögen die drei Städte Bern ersuchen, sie solcher Ungelcgenheit künftig zu verschonen; in Betreff und Zolls mögen die Gesandten SolothurnS mü ^ jenigen Berns in Unterhandlung treten. (S. u. vier cnnctbirgische Vogteicn übcrh.)- * Dem Papste Clemens X. wird zu seiner Erhebung schriftlich gralulirt und dem nach Rom zurükbcl» Nuntius Aquaviva das Interesse der Eidgenossenschaft ferner empfohlen. «»«»«». Schwhz ersucht im - ^ ^ Einsicdclnö, es möchten die katholischen Orte bei der päpstlichen Heiligkeit und dem Cardinal-^ schriftlich interccdircn, daß der Span zwischen dem Bischof von Constanz und der Stift Einsiedel»! ff ^ lich zu Ende gebracht werde. Luccrn will sich, wie bisher, der Einmischung in diese Sache enthalt^ ^ übrigen Orte wollen dem Ansuchen entsprechen. Der Gubcrnator von Mahland, Duca d^ ^ Graf de Urcgna, für die durch Oberst von Bcroldingen dargebrachten Glükwünsche dankend, freundschaftliches Wohlwollen zu. Oberst von Beroldingcn berichtet über seine Verrichtungen ^ Gubcrnator und wie derselbe die förderliche Bezahlung einer ganzen Pension, reguläre selben und in Bezug auf das Crivclli'schc Regiment die Continuirung der 30,000 Kronen und ^ für das Zweyer'sche Regiment möglichst viele und gute Assignationcn zugesagt habe. Damit dleh ^ um so eher zutreffe, wurde beschlossen, auch dem Grafen Casati davon empfehlende Kenntnis! zu ^ ^ und die Angelegenheit Herrn Beroldingcn weiter zu recommandiren. Baron Greißh ver ^ ^ seiner freundschaftlichen ProPosition die an seinen Hof gesandte Declaration, welche den bestehende» ÄSU» befestige und der katholischen Religion, sowie der Eidgenossenschaft, fortdauernde Wohlfahrt gc und seine in Bezug auf die SatiSfaction begonnenen Bemühungen fördcrir werde, und eröffnet den , der königlichen Durchlaucht für Erneuerung des Bündnisses mit den» dießmaligen jungen Fürsten dcS ll' Die Gesandten versprechen unter Vcrdankung der geäußerten guten Gesinnung die Sache an d>c zu bringen, nicht zweifelnd, daß dieselben in Norauöscznng gegenseitiger bundcögenössischer Rec>p sich willfährig erzeigen werden, 111. u. «««. (S. u. Thurgau). ttt. (S. u. Baden). tll u. all« dc»l Zürcher Exemplar. Mail sehe auch im Abschnitte Herrschaft«- und Schirmortöangclegenhcilen: Deutsche Vogt, iiberh. Thurgau. Rheinthal. « Art. 4L. Beamte. ««- „ 47. Venvaltung im Allgeiileilien. Art. 388. Personelle«. < « „ 135. Rechts- u. Gerichtssachen, l e . 331. Polizeiliches. «ze » 133. Recht«- u. Gericht«sachen. 1,1, „ 34. Allgemeine Vcrwaltnngssachen. It. „ 137. Rechts- u. Gerichtssachen. Kit. „ 35. Allgemeine Verwaltnngssache». ««. Art. 53. Obrigkeitliche Lehen. Vi»- „ 12. Beamte. « «»»»»». Art. 48. Vcrwaltnng im Ätlgcwc' incil. ZI 1»»»» INI» 115 «I«I III Art. 230. Rechts- u. Gcrichl»»'^^ „ 307. Leibeigenschaft und W' ' „ 323. Märchen. <.„«sach»'' . 523. Kirchliche« u. glaube' „ 389. Persönliches. „ 232. Jnstizsachen. KtSall»'^ Art. III. Anstand m.d.Abtv-^' „ 203. Zollsachen. ^dco, ü-kti "»ntcr. ^ier A°gt, jjl,„h. gariiK^ Slb.es "Selber^ Gallen Juli 1670. I». Art. 299. Kirchliches u. GlaubcnSs. „ 91. Rechts- u. Gcrichtssachcn. „ 182. Zölle, Handel u. Verkehr, tt. „ 183. Zölle. »aa. „ 92. Rechts- u. Gcrichtssachcn. W. Art. 222, GclcitSwescn. «>«>. „ 354. Kirchliches u. GlaubcnSs. i». Art. IL. Beamte, t. „ 79. Rechts- u. Gerichtssachen, i». , 89. Rechts- u. Gerichtssachen, v. „ 81. Rechts- n. Gcrichtssachcn. „ „ 82. Rechts- u. Gcrichtssachcn. i»»,»»»»». Art. 195. Vcrhältn. z. Bischof v. Como. Art. 295. Handel n. Verkehr. I. Art. 45. Granzstrcitigkeilcn. Art. 19. Art. 4. 799 vv Art. 149. Iurisdictionsanständc. „ » „ 93. Rechts- u. Gerichtssachen, x». ,, 299. Schüzenwesen. „ 184. Gcwerbswesen. «««. Art. 119. Rechts- u. Gerichtssachen, ttt „ 355. Kirchliches u. GlanbenSsachen. Art. 83. Rechts- n. Gerichtssachen. „ 128. Abzug. >»>, „ 58. Gefälle. !»>»- „ 299. Gotteshäuser. Art. 1L8. Zollsachcn. Gesandte Conferenz der evangelischen Orte anläßlich der Jahrrechnnng zu Baden, im Juli Staatsarchiv Zürich. Allg. Nbsch. Bd. 160, Lol. 404. s. k Zürich, Bern, Glarns (Statthalter Elmer), Basel, Schaffhausen, Appenzell A.-Rh. Rechnung (Absch. 506). Bern »>>, üllau sich erzählt, wie die Wiedertäufer, besonders in den Vogtcicn Trachselwald, Schangnau und iitatl ' ""^achtet aller dagegen versuchten Mittel vermehren und hartnäkigcr werden, und ersucht j ^^ürich HM die täuferischc Scctc ebenfalls für gefährlich und den evangelischen Ständen nach- ttsm ^Zeichnet Gefangenschaft, Landesverweisung und ConfiSeatiou der Güter als die zur Ausrottung rükq.st " Zürich angewandten Mittel, mit dem Beifügen, daß denen, die sich bekehren, die Güter zu- kes« "erden. Schaffhauscn hält cS so. daß den Wiedertäufern ein Termin angesezt wird, bis auf Land räumen sollen, unter Belastung von Haab und Gut. Man verständigt sich nun. ein flej.? erlassen, daß alle Seetircr auf einen bestimmten Termin das Land räumen sollen; denen, die Linde Ziehen, lasse man ihr Gut folgen; die andern werden mit Vorlesung des Eidcö aus dem ^ise„ ^Viesen und ihr Gut confiSeirt, und wenn sie dessen ungeachtet sich wieder im Lande betreten ^"'ählich bestraft. In solcher Weise, glaubt man nun. soll auch Bern verfahren, doch vorher die Zissjg? Wiedertäufer ermitteln und ein freundliches Gespräch mit ihnen veranstalten. »». Aus Mitthcilung keil?' ^ zwischen den französischen und deutschen Ncformirten in Maricnkirch etwas Uneinigkeit sei. beide mit einander in der französischen Kirche communicirt haben und nun die Deutschen, zu ^ Zun IS?». g.öß.r.r Zahl in !»,., wfrafch.,^ «i.d b.fchl.ff.u. dl. »»-' ,7 's ,ch.r V.,«l°,ch>,„z zu ... Wkll d.„ E«»w,rl,fchk„ in dach nn «>,-» .. d» B-z,ahmst ihr-, P.cho,d.„.„ ,ml.ih.„„ch., Ein,na., w,h.,fäl.„. da» S.P»>- «„»., .„««,z,ab.. „nh aw° b..,dl«, w.,d.„ „,„st,.„, „i.h an K„,d,-„d.„h„,., nnd ».-f.l»-» »' ban ^n7 » 7 n '« " S««. «4 d-m PK,.., P.,°°i°i„ -u M-.» > 7 °,„,n 77 « - "»«ch b.,„h.„ «i,k .in. Sun>«. °«» - ,„ G,„d.,, >,.D.m Wniisch. „.lch. dl. H.„°°-» nd7"i.7a, d" ^"Wann in En«,and Mh,.,h.7al.. »„> «w..«.°» ? u' «i.inii.a,>' l"7" S.schn.b.» «cid.,, ,nöchl.. wird cmhrllig willfahr,. «- >,,, SH,M. «,7,7»-"7 d., schw°,i.iibn>,isch.n «lng.l°S--^ Man vriflindig, „ch daß j„ h„„>, „inst..,., hi,,.. SN» ,777 7777,7" nn«..ll.ib.„ I.ff. und h.st«.ld -u«b< ,°nd.,a b., in..,n die ,,fd,».,,.ch. ^ ^ Zii,i«-> n NN. Erniadnn« zu guliich.r Siudgiiichnn« adz.iwrn d»t >^' b., 2., ,.f.,nn« d., a..,«„.d,„ni.n.„ s,.n., d„,ch 7«.°,d„...,7', t.'.f d.!7d-.i»i- "' 7?s R evangelischen Orte in Paris zu unterhalte... J"d""""" n sn.herc Bedenken erinnert und gleichwohl den Vorschlag in den Abschied nimmt- gibt Glarus w^c" E,nf.i,.n,.,w w.ni« Hdffnn.,,, auf di.iWii«. . Da 7 , ,'h. » .?»»»- < m d.. h..ch.ch,h.,«,fch.n S.ch. ilch mi. B.,„ ad,.,st„d.n. wird'd.-'ir, «a,.7 h7 .2". Um».» > je»igc» a» Ortc gehalten, i. Wenn im französischen Geschäfte die übrigen katholische» Ortc „umsatteln" und de» von Schwhz, Zug, Freibnrg und Solothurn nachfolgen sollten, so werden doch die evangclischc" der allgemeinen Dcclaration festhalten, ohne einander keine Pension, sei es mit oder ohne annehmen, Zuschriften von dem Residenten einander mittheilen, um hierüber nöthigcnfallS auf eine ferenz zu berathen. It.. In Folge des vom Bischöfe zu Consta»; gemachten Versuchs, Ehehv" Arbo» und Horn vor sein Forum zu ziehen, soll, da auch der Bischof von Basel im Mün>tclt)a liches thut, die projectirte zürcherische Gesandtschaft an den Bischof beförderlichst wcrkstcllig gc«>") den, um, falls die gewünschte Willfährigkeit nicht erlangt werden möchte, gegen weitere dcrglc> ) zu protcstircn. I. Basel erhält die Zusicherung, daß bei der bevorstehenden Revision des Zvllv die alten Einrichtungen und Ansäze hergestellt werden sollen, nnd antwortet auf die Bemerkung ^ daß in Richen einem Zürcher Fuhrmann für 30 Ccntncr Eisen drei Gulden abgcdrungcn wo.vc> die Straße durch Riehen sei während der Contagion bcnuzt worden, auch sei dort keine Zollsiä>" ^ Fuhrmann werde also wegen Ausweichung des Zolls zu drei Gulden Strafe verfällt worden Dem IaequcS Audcbert von Poitiers, der, zur evangelischen Religion übergetreten, sich ^ vu Jahren in Zürich aufhält, werden 50 Gulden geschenkt. llihcinthal. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgenheiten: «. Art. 273. Kirchliches und Glanbenssachen. August 1670. 801 5N8. Aahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vngteien regierenden XII Orte zu «auis. ZV. August. Staatsarchiv Lucern. Eimetb. Absch. Bd. IX. — Landesarchiv Vlidwalden. Andreas Meyer, Zunftmeister. Bern. (Fehlt). Lucern. Joh. Martin v>ald^' Joh. Jakob Tanner. Schwyz. Joh. Kaspar Schnüriger, Kirchenvogt. Unter- Leodegar Lusfi, alt-Landvogt zu Sargans, Statthalter in Nidwalden. Zug. Karl ^^-Ammann. Glaruö. Jakob Zay. Basel. Andreas Mitz. Freiburg. Tobias Gottrau, Solothurn. Johann Vietor Besenval, Stadtmajor. Schaffhausen. Johann ^3ger, Stadtschreiber. ^et. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangclcgenheiten: Vogt, iiberh. I». Art. 196. Verhältnis, z. Bischof v. Conro. «. Art. 25. Allgemeine Verwaltungssachcn. ,1. „ 65. Abzng. I>. Art. 21. , ^ M-ndris. d«»is. » Art. 63. Communalverwaltung. k. Art. 246. Klöster. » „ 143. Justizsachen. Nt» „ 33. Beamte. ^ dem Nidwaldncr Exemplar. S«?D ^ahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. It»7v, nach dem Ii». August. MaiitonSarchiv Schaffhausen. ^^andte: Dieselben wie Abschied 508. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: lt «. Art. 10. ». Art. 46. Gränzstreitigkciten. «?. Art. 169. Zollsachen. I». „ 87. Rechts- u. Gerichtssachen. «> „ 83. Rechts- u. Gerichtssachen. 101 September 1679. 5tO Conferenz von Bern, Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Lueern. 3. September. Staatsarchiv Lur-ru, Allg. Absch. Bt> I.VIII, kol. l«S. Gesandte: Bern. Beat Ludwig Stürlcr, des Raths. Luc er». Alphonö von Sonnenberg, heiß; Jakob Hartmann, Statthalter; Eustachius von Soiincnbcrg, Venncr; Rudolph Mohr,-deS ^ Uri. Joh. Kaspar Stricker, Landammann; Joh. Franz Schmid von Bcllikon, alt-Landamman». S-b" Franz Ehrler, Landammann; Kaspar Abhbcrg, alt-Landammann. Unterwalden. Joh. Petcr3"^'^ Landammann, und Wolfgang Wirz, alt-Landammann, von Obwalden; Joh. Ludwig Lussi, Landa»""'"' von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Statthalter; Laudvogt Ulrich Schön, dcö Raths Ungeachtet dem Sanitätstribunal in Mayland schon von Baden aus Bericht gegeben wordc» ^ daß die Pest in den ober» Vogteicn Berus schon vor einige» Monaten nachgelassen habe, war doch ö zu der Zeit, da die ennctbirgischen Märkte besucht werden sollten, gegen sie wieder Sperrung dc ^ worden. Bern klagte dicß den Mitstäudeu und gab dadurch zu der Conferenz Beranlaßung, rcfcr^ ^ auch speciell über den Verlauf und das Ende der Seuche und beschwerte sich über daS Vorgeht ^ Sanitätstribunals, das den eidgenössischen Attesten weniger Glauben beimesse als den Aussage» ^ übelwollender Privaten, welche im Trüben zu fischen beabsichtigten. Indem die Conferenz fand. , ^ solches Benehmen des Tribunals nicht nur chrverlczlich für die Eidgenossenschaft sei, sondern ^ bereits vergangenen Märkte in den ennctbirgischen Vogteicn geschädigt habe, so auch dem bevorn ^ Lauiscr Markte Nachthcil bringen würde, wurde beschlossen, durch ein nachdrüklicheS Schreiben Au dcö Bannes und Gestattung des MarktbcsucheS zu verlangen. — Um den Effect des Schreibens Z' dern, wendet man sich auch an den Gubcrnator zu Mahlaud und an den spanischen Gesandten ^ Da im Schreiben des Tribunals an die DeputirtM der Sanität zu Lauis gesagt wird, daß Basel und Wallis her Berichte von der Fortdauer der Seuche in Steffisburg, Fruttigcn und " eingegangen seien, wird auf Benennung dieser Berichterstatter gedrungen, daö Schreiben an daö ^ auch durch einen Mann übcrsandt, der mit der Sache bekannt und nöthigenfallS im Stande ^ noch weitere Erläuterungen zu geben. Von dem Antrage, auch bei Venedig, auf dessen das Tribunal beziehen möchte, um Aufhebung des Banucö zu werben, wird Umgang genommen, ^ sollen mit Einwilligung Berns von Obwalden zwei oder drei Männer in die verdächtigten Ol gesandt werden, um dort über die geschehene „Purga" und den gegenwärtigen Zustand eine zunehmen und den Befund nach Luceru zu überbringen und an den Abgeordneten nach Mahland zu lassen, in der Meinung nämlich, daß dieser erst dann davon Gebrauch mache, wenn daS , ft durch den einfachen Inhalt des Schreibens nicht wolle beruhigen lassen. Sollte auch dicß nicht wN ^ würde eine neue Conferenz zusammeuberufcn. — ES wurde auch die Vcrmuthung ausgesprochen, möchte die Hand im Spiele haben, dabei Vernichtung des Bcllcnzer Markts, Steigerung ^ i»>^ Vortheils bczwcken, wie eö denn auch längst die Kaufleutc mit den Viehweiden gedrängt Habs > Berufung auf die Stimmen von angeblich acht Orten habe verwehren wollen, daß hcrwärtö vo» c 4^ ^ - September 1V7V. Ns.-. m-in den Markt nach Magadino verlegen. 'ih verkaust werde. Um solche Insolenz zu dämmen, so Spaden glitten haben, fand 2" Erinnerung sedoch, daß die XII Orte bereits am Zolle zu Magadrno Schaden gel.tten h v . 1 rathlicher, keine Neuerung vorzunehmen. 5t t Conferenz der IV evangelischen Städte. Aarau. 2k5 u. 2«. September (15. u. 16. alt. Kal.). Staat«archiv Zürich. ANg. Zlbsch. vd. >«», toi. 40«. . Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzcl. Bürgermeister; Joh. Konrad Heidegger. Statthalter. B ern. Frisching. Schultheiß; General Sigmund von Erlach. Venner. Basel. Joh. Rudolph Burkhard. ^Meister; Ich. Konrad Härder. Stadtschreibcr. Schaffhauscn. Johannes M-ider. Bürgermeister; 3akob Storker, Panncrhcrr und Sekclmeister. ». Di- von dem Bischof «°» Basel »nd von d-m Domrapitel erhobenen Ansprache an den Mnrrsser '»gehörigen Härrstr. dir Gefälle. d-n Kirchenscha, der Pfarrkirche der Stadl Basti, nachdem Ire jnm U-k wiederholt wurderr, gaben der. vier Städten V-r-nl-ßnng IN dieser Conferenj nnd snhrten "'> »nsichi. Basel m-chle junächss da- l-jt- Schreiben d-S Bischof» durch ein griindlich.» Antwort- ^ben «nv ,„or in d-m Sinne erwidern! An« der» Schreiben d-S Bischof« dorn 20. nnd dirnj-rrrger, " ^°w'.pitels vom ist Angnst habe man ersehen, das! von denstiben da» rlnrnrninrn,°I gnam übe. . ' »lrch, „,,d Znbehörderr prätendirt nnd d-r Gemeinde als -inbst-to rnonpae, abgesprochen, der Stadt seit drernndach.jig Jahr... geübte Besij °i» »ewaltthätige De.entio» bejerchne. und ern '"»h-n.» «»erbieterr von sa.Mtl -der 42.0M Gulden io-k-nfssnmm- ->« Zngess.ndnri de, Recht. "^S-ng angesehen werde» wolle; bei näherer Nachforschung Hab. sich aber ergeben , daß er» solche« '°»l-t.n nie gemacht. vielnreh. da- rlornininrn vol gnam. Poffessson nnd Gebrauch der Krrche nnd rlster '.'"d-r ganjen Gemeinde jngeschri.b.». derselbe» aber vor. dem Dome.pr.el be, dem Wegjng. von -m großer Theil widerrechtlich -ntj-ge». jene» «ne-biete» l°d°« °°u den Saj.n der erne. Ve. >.,h.rrd.nrrg in Vorschlag gebrach, wurde, daher NM ,° «er.sger Ve.brndlrchf.r hatte -l» de. Brsch- d°° «api.el die Ve.gleich-pr.rrtte ablehnten; ebenso wenig Grund habe der An p.nch auf Brssta.0. ^«-ch-lrlch.je-. indem dr. .!>« geschehen. Berabredrrng «eil frbe. -rn ZahrlMtder. alt str NN -tue ^'lchnrrng vor lioS7 rrn. ans de. Sage beruhe, der Widerspruch de- « "'»d^ > B-sr, d-r Stadt thatsächlich rri- rrnterbroche» habe; dann stie» dre nrsprnnglrche T rftung und ^«» Dotationen jnm Dienste der Kirche, nämlich der Gemeinde, welche, dr. >°W udrene ge. ^'"r -rrd wa« der Bischof S.n» nnd andere fit- d-n Bar, der Kirche -"kg-wende. °u« den d" Kirche genommen worden; der oSn.brü-fische xri-d.n-schlnß gewähre end^rch er Erdgenoff.nsch.f. der S..V. Bost. errr. Spemtion. nicht irr dem Sinne, das sie °°n den Wo l ha.err de» z,reden« >"r sorrderr, in ihrer, bisher geübte,. Rechten eonfirrni., sti-n; Bischof nnd kapr.el mögen also knns.rg ' ^>°d> Basel „»angefochten lassen -d-r. wen» dies; nicht erfolge. Gegenmaßnahme» gewärtigen n. s.w. 804 September 1670. Diesem Schreiben der Stadt Basel fügen die evangelischen Städte ein Beschreiben an, worin ^ Bischöfe zu Gemüthe führen, daß er als Mitverbündeter die Stadt Basel in dem Besiz von Güt^ ^ in ihrer absoluten Botmäßigkeit liegen, nicht weiter stören, sondern in Betracht ziehen wolle, osnabrückische Friedensschluß hinsichtlich der Religionsvcrhältnisse lediglich eine Erläuterung des, Vertrags von 1552 und des Rcligionsfriedens von 1555 sei. Sollten diese Vorstellungen bei dem A" ohne Erfolg bleiben und die Besorgniß entstehen, daß bei Herrn Colbert Beschlag auf die im liegenden Güter und Gefälle nachgesucht würde, so soll Basel bei Colbert, bei dem Residenten oder bei dem König von Frankreich solchem zuvor zu kommen trachten. I». Indem die Gesandt ander gegenseitig mittheilcn, was der französische Resident ihren Obrigkeiten wegen des lothringer ^ Einfalls schriftlich hatte zukommen lassen, verständigen sie sich zu der übereinstimmenden Antwort ^ dem Bund wollen sie gegen gebührende Rcciprocität festhalten, aber auch bei der gegebenen Decla^ bleiben. Dabei wird beschlossen, Pensionen ohne Condition möge jedes Ort annehmen, aber deu^^ Orten sei davon Anzeige zu geben, e. Von Bern wird Mitthcilung gemacht, daß der stanzöß!^^ sident im Auftrag des Königs Salz aus Languedoc und Provence, das weit besser als daS burgu" ^ sei, auf Abrechnung anerboten habe; ferner, daß auf die Frage, wie Bern hinsichtlich der mit und Holland gepflogenen Unterhandlungen den Bund mit Frankreich zu halten gedenke, die ausgesprochen worden sei, man werde jedenfalls den Bund mit Frankreich vorbehalten und treu beoba in die Tripelallianz werde mau jedoch sich nicht einlassen. «I. Ferner wird von Bern eröffnet, dast»^ bürg bereits ben Durchpaß von 300 Mann bewilligt haben soll, auch Lucern dazu geneigt, der Grammont als Gesandter des Prinzen von Aremberg, burgundischen Gubernatorö, ebenfalls bc> ^ darum eingekommcn sei, aber zur Antwort erhalten habe, wenn Lucern und Freiburg um Durchs ^ Burgund für ihr eigenes Volk ansuchen, werde man denselben nicht abschlagen, doch unter Vorbelm^ das Volk ohne Trommelschlag „filirc" und im burgundsschen Vertrage die beschwerenden Bestimm corrigirt werden, v. In das abermalige Ansuchen um eine Kirchenbausteuer für Magdeburg wi>d ^ eingetreten, t. Da die evangelischen Glaubensgenossen zu Grönenbach und Herbishofcn, im AlgaM ^ Schreiben der beiden Pfarrer und des vr. Jena wirklich in Gefahr sind, sollen weiter eingehende Bern^m Orten mitgethcilt werden, damit erforderlichen Falls eine doppelte Abordnung im Ramen der eva"id"^ Orte bei dem Grafen zu Pappenhcim sich für Erhaltung der evangelischen Religion in Gröncnba ^ Beobachtung des Rotenstcinischcn Testaments verwende. Das GesundhcitStribunal in Mah^'^ nochmals ersucht werden, den Bann gegen Bern aufzuheben, widrigenfalls Bern das Gcgcnrccht Wendung bringen werde. I». Zum Danke für das gesegnete Jahr und das Aufhören der Contagn'" ^ auf den 2-1. November ein Bettag angeordnet, t. In Anbetracht, daß bei den gegenwärtigen ^ und mißlichen Zeiten eine engere Verständigung zwischen den Evangelischen sehr wüuschbar wäre, ^ ^ einer künftigen Versammlung der evangelischen Orte ein Project entworfen werden, in welcher ' ' ,»1 einträchtig zusammen halten wollen. It. Nach Vorlesung einiger von den Evangelischen aus 1 ^ eingegangenen Schreiben fand man nicht zuträglich, in der Eidgenossenschaft einen besondern bestellen oder Herrn Leger aus Holland kommen zu lassen, dagegen ersprießlicher, daß Oberst vogt in Lausanne, nach Genf berichte, daß es weiter mit ihnen correspondiren solle, auch mit R" Trost nach Möglichkeit helfe und den weitern Verlauf berichte. September 1670. 805 5RS Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. I <»?<>, 27. September. Staatsarchiv «ucern. Allg. «bsch. «5. I.VIII, 5ol. 175. don Lucern. Alphons von Sonnenberg, Schultheiß; Jakob Hartman», Statthalter; Eustachius 3oh Nenner; Rudolph Mohr, alle des Raths. U r i. Joh. Kaspar Stricker, Landammann; selb, » Schmid, alt-Landammann. Schwh z. (Entschuldigt.) Unterwalden. Joh. Peter Jm- von Obwaldcn; Joh. Ludwig Lussi, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob ^^"'Statthalter; Franz Kreuel, des Raths. ^ttte Zusammentritte nöthigte die von dem Sanitätstribunal zu Moyland an die V Orte ge- »ich, h.""^nedigende Antwort. Nri eröffnet, dem Lauiser Markte stehe großer Nachtheil bevor, wenn t'brige kurze Zeit bcnuzt werde, dem drohenden Ungemach abzuhelfen. Landammann, ^lbc„ Schwyz senden von Einsiedcln aus ein ihr Gutachten enthaltendes Entschuldigungö- ^»>t b 'hreö Ausbleibens ein. Das Antwortschreiben des Sanitätstribunals vom 10. l. M. wird Regenten der Communität Lauis gerichteten Schreiben vom 14. l. M. vorgelegt und ^ da« ^ Moyland abgeordneten Franz Meng von Mcntlcn abgehört und dabei vernommen. ""^atStribunal gerade an der von Obwalden aus vorgenommenen Jnspcetion Veranlaßung >» "US der Convention gefolgerte Recht eigener Inspektion auch dießseitS des GcbirgS ^kdc» uchmen, ein Recht, das demselben weder in den Pestjahren 1611, 16Z7, 16Z9 zugestanden »abiu der Convention von.1585, worauf cS sich berufe, Grund habe und mit der Freiheit ^'»sm ' "'cht vereinbart werden könne. Uri glaubt daher, nur dadurch könne die ^e» ^ Tribunals und die daraus sich ergebende nachthcilige Conscgucnz wirksam zurükgewiesen s»lchx Besuch des Lauiser Marktes, weuu auch zu eigeucm Nachtheil, ganz verboten und auf i» mciyländischen Kauflcute, die des Viehes nicht entbehren können, genöthigt werden, herüber ^ ' ^^"'u da viele Verkäufer die Reise bereits angetreten haben und noch andere Jnconvcuienzen bess^" begnügt man sich für dicßmal damit, dem Tribunal die kurze Antwort zu geben, daß ^ Hvr^'erwartet hätte, und daß man zwar den Markt in Lauis dicßmal noch mit Pferden a u^erdc besuchen lassen, doch ohne Präjudiz für die Zukunft und in der Erwartung, es ^ daß die mayländischcu Kanfleute jenen Markt ebenfalls besuchen. — Hicvon wird auch ^>rb Bedeuten, daß der Gotthardspaß jedenfalls nicht gesperrt werde. ^ Endlich ^ ^'^beilung des Hergangs Zürich ersucht, ohne lange Verwcilnng, zumal andere wichtige ^ ^o»v ^ einer Tagsazung erwarten lassen, darauf bedacht zu sein, daß der rechte Sinn ^ttbx erläutert und über den Besuch der cnnctbirgischcn Märkte ein zuträglicher Beschluß gefaßt 806 October t670. St» Ccmferenz der M alten Orte. Brunnen. IV7«, I». October. LandeSarchi» Nidwalde». ,. Seb^' Gesandte: U r i. Joh. Kaspar Stricker, Landammaiin; Joh. Anton Schmid, Zeugherr z Muheim; NitlauS Trutmann; Hans Arnold. Schwhz. Franz Ehrler, Landammann; — Dietrich Rcding und Kaspar Abhbcrg, beide alt-Landammann; Karl-Büelcr, Sckclmcister; Anton Sicbncr; Fianz Rigert, alle des Raths. Von den Landlcutcn: Landvogt Johann Anna; Johann Leonhard Khd; Heinrich Franz Abhbcrg; Schüzcnmcister Hans Abegg; Kirchenvogt Aufdermauer; Kirchenvogt Leonhard Bctschart. U n t c r w a l d e u. Joh. Peter Jmfcld, Landa»'"'^ und Landvogt Wolfgang Wirz, alt-Landammann, von Obwalden; Joh. Ludwig Lussi, Landau»»«""' ^ Melchior Leu, Panncrherr, und Joh. Franz Stultz, Landeshauptmailn in Ob- und Nidwalden, Landammann, von Nidwalden. ^ ». Vcranlaßung der Confcrcnz gab die Erfahrung, daß die verbündeten Fürsten und St««^ cidgcuofiischcn Standen je mehr und mehr Zumuthungen machen, die dem gesunden Verstände der ^ zuwider find, und zwar so, daß sie in Diugen. welche sie bei der Tagsazung sämmtlichcr Orte nicht ^ mögen, vermittelst ihrer Assistenten und Praetieantcn eine Thcilung machen und das eine Ort z» ^ das andere zu einer andern Eonecssion einführen und dem eidgenössischen Leibe jezt die Arme »>^ ^ die Beine abschneiden, wobei dann auch jedes Ort wider seine besonder» Gründe und Entsch»^^ gegen gcmciiiiamc Entschlüsse verwendet, zugleich aber die schuldige Satisfaktion der General- tiiiilaraniprachen gcstckt und der gemeine eidgenössische Stand beschimpft und verachtet wird- Ucbel abzuhelfen wurde nach langen Discurscn, in Betrachtung, daß durch Einigkeit und kleine Dinge groß werden, durch Inspiration des heiligen Geistes auf Ratification hin der große» beschlossen, daß vor allem aus das bis dahin in entgegen gcseztcm Sinne Geschehene vergessen st'"' ^ suche der Verbündeten Staaten um Aufrichtung und Erneuerung oder Erläuterung von BündM'U Volkoanfbrüche u. s. w. zuerst von den gesammten verbündeten Orten berathcn, dann bei de» . Gewalten zur Abstimmung gebracht, endlich durch Mehrheit der OrtSstimmcn entschieden werden »'^ . Enticheidung sodann für Alle verbindlich sein solle, so daß das Ort, welches sich dem zu unterziehe» ^ bei allen Tagsazungen und eidgenössischen Functionen, zumal in der Mitregicrung der Vogtcic», st ausgeschlopcn bleiben soll, bis es den Fehler verbessert; auch sollen die Particularen, welche z» der Fürsten gegen solche Verbindung etwas einstreuen, von den betreffenden Obrigkeiten bestraft"'^ lind weil die schuldigen ^atisfactioncn immer mehr mit Stillschweigen übergangen werden, 5"^,. ;>> vor Weihnachten eine Gesammteonfcrenz die zu ergreifenden Maßnahmen bcrathen. Aus ni»»^ berichtenden Gründen sollen die Landsgcmcindcn der drei Orte zur Beschlußfassung in dieser S«^ einen Dag versammelt werden. I», In Betreff der dem Residenten Mouölier gegebenen vcriichert Schwhz auf das Andringen etlicher Orte, Vorbehalte gemacht zu haben, welche ^ Bündnisse zu schließen noch wegen der Tranögressioncn und andern Dingen mit den andern Orte» b"' November 1670. 807 Beschlüsse zu fassen hindern mögen; indessen sei die Deelaration durch die LandSgenicinde ^nnssc eö also dabei sein Verbleiben haben. — Von diesen Verhandlungen soll Luecrn, Zug und Kenntniß gegeben werden, um ihre Meinung hierüber zu vernehmen. 5R4 ^chnungs-Conserenz der die Vogteien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherlih, Grandson und Murten regierendep Stände Bern und Freiburg. Murten. I«. u Rk». November. Staatsarchiv Bern. greiburzcr Atsch. Bv. s, S. tZS. Bern. Christoph von Grafcnricd und Joh. Rudolph Wurstembcrgcr, beide Venner. ^ ^ Peter Müller, Sckelmcister; Peter Gottrau, Venner; Prothasius Alt, Stadtschrciber. dorangegangencr eidgenössischer Begrüßung erinnert Bern nochmals mit Bezug ans die ge- Llemtcr an die auf der Confercnz zu Murten am 10./20. September 1667 verabredete und ^tühc ^chcn Ständen bestätigte Reform. Frciburg versichert seinen Entschluß, dieses mit vieler ä" Stande gebrachte Werk in'S Leben führen zu helfen. I»—1. (S. u. die betreffenden Vogt.). Das übrige Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenhciten: . ' Bogt, iiberh. ^ Art. lt. 'Pcnburn, ^ ^ ^ ^ V2—«5. Tscherlih. ,1. u > « Art. 478-182. ^'-«>ds„ii ^ I». ll «. Art. 340-342. «v >» »i «. t. Art. 405—409. 5t5 Gemein-eidgenössische Tagsazung. Baden. 1«7«, 2<». November. Staatsarchiv Lucer». Allg. Atsch. Bt. NVIU, kot. IS7. Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Joh. Konrad Heidegger, Statthalter. Bern. ^ E ^'^'"6' Schultheiß; General Sigmund von Erlach, Venner. Luecrn. Alphons von Sonnen- t>„,^ ^nltheißz Landvogt Eustachius von Sonnenbcrg, Venner. Ur i. Joh. Franz Schmid, alt-Land- ^^dastian Pilger von Bcroldingen, Statthalter. S ch w h z. Franz Ehrlcr, Landammann; Kaspar »l,.^ Landeshauptmann. U n t e r w a l d e n. Joh. Peter Jmfeld, Landammann, und Wolfgang Wir;, den von Obwaldc»; Joh. Ludwig Lussi, Landainmann, und Joh. Melchior Leu, Panncrhcrr, Calden. Zug. Bcat Jakob Zurlanben, Statthalter; Niklaus Letter, Sckelmcister. Glaruö. 80« November 1670. Balthasar Müller, Landammann; Joh. Heinrich Elmer, Statthalter. Basel. Joh. Rudolph Bürgermeister; Joh. Konrad Härder, Stadtschreiber. Frei bürg. Franz Peter Gottrau, SM ^ Joh. Georg Reiff, Bürgermeister. Solothnrn. Pctcrmann Suri, Sckclmeister; Joh. Georg Stadtschreibcr. Schaphausen. Johannes Mäder, Burgermeister; Joh. Jakob Stocker, und Sekelmeister. Appenzell. Konrad Fäßler, Landammann von J.-Rh.; ammann von A.-Rh. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, Landcöhofmeister; Kaspar u Schnorff, Kanzler. ^ Weil diese Tagsazung wegen des französischen Geschäfts zusammen berufen worden war, verrichtetem eidgenössischem Gruße zuerst einige darauf bezügliche Schreiben vorgelegt worden, Schreiben LucernS an Zürich, in welchem die gegenwärtigen Verhandlungögcgcnstände bezeichnet n ^ Schreiben Frciburgs wegen des burgundischen Aufbruchs; Antwort des französischen Königs vom ' tembcr an die neun Orte und das Gotteshaus St. Gallen, betreffend die Dcclaration; Schreiben des Mouslier vom 3. November über denselben Gegenstand; Schreiben Zürichs vom t3. Mai tllliff o ^ die Dcclaration betreffend. Dazu kam dann noch ein durch den Secretär Riffel übcrbrachtcs des Residenten vom 27. November an sämmtliche Orte. Der Resident verdcntct, daß er, wenn auch von der Versammlung dieser Tagsazung, weil man ihn wohl entbehren zu können ^ Anzeige gemacht habe, dennoch nicht habe unterlassen wollen, die Gesandtschaften der Orte schul Wohlwollens seines Herrn zu versichern und dabei in Erinnerung zu bringen, daß bei Volksaufbruchs für Frankreich und für Andere jedes Ort für sich befugt zu sein meinte, dazu oder nicht, ohne daß die Mehrheit die andern verpflichte; daß auch der lezte Tractat absonderlich ^ worden sei, ebenso auch einzelne Orte mit andern Fürsten contrahirt haben, hicmit die Eingabe ungewöhnlichen gemeinsamen Dcclaration den Anschein trage, „man sucche sich cineß andern M ^ die Einten in die Mißhellungen cinzuwickhlcn, in die Andere fallen möchten." Indem der ^ Zusage erneuert, Allen dasselbe Tractamcnt zu gewähren, wenn sie nach Vorgang der vier Zürichs ihre Deklarationen eingeben, fügt er bei, der König bedürfe zur Zeit weder Volk noch und werde dessen vielleicht in Folge des mit Spanien geschlossenen Friedens in vielen Jahren n> Nöthen haben, wünsche aber dennoch, daß etwelche Orte den guten Intentionen deö Königs etwa». ^ entsprechen. Hierauf rccapitulirt Lucern den bisherigen Verlauf der Sache, thcilt die zu Lucern gemachten Beschlüsse mit und spricht man die Ansicht aus, daß um zu einer Einigung zu entweder die vier den neun Orten sich conformiren müssen oder die neun den vier Orten, und c>. ^ besonders darauf ankomme, den Inhalt und Styl der von den vier Orten abgegebenen Dccla^ untersuchen. Indem nun die vier Orte versichern, daß sie nur im Sinne der auch von Zu" gebenen Dcclaration und des gemeinsamen Schreibens vom November 1668 sich auSgesproM" ^ und Bern noch beifügt, keine Erklärung eingegeben und dennoch die Pension empfangen zu ^ eben dcßwegen durch Einsicht in die Dcclaration der vier Orte der Sache auf den Grund zn ^ wünsche, entschuldigen sich Schwhz und Zug, keine Abschrist der Dcclaration bei sich zu haben, ' ^ dagegen liest die seinigc vor und will die Befugniß, dem Hause Burgund kraft der Erbeinung ^ bringen, gegenüber Frankreich festhalten; ähnlich äußert sich Solothnrn. Indem hiemit die vier ^ abgegebenen Deklarationen auf sich beruhen lassen wollen, stellen sie den neun Orten anhcim, November 167l). tztw fensig^''^ ^ Pflegen und treten aus. Ucbrigcnö versprechen alle Orte, das abgeschlossene De- ^ beobachten. Bcrathung und Beschlüsse der neun Orte und des Abts von St. Gallen: Ein de„ /""" Ausschuß entworfenes Schreiben an den Residenten wird gutgeheißen und in Abschrift auch de» katholisch Glarus mitgctheilt und zur Annahme empfohlen; es soll zur Ratifikation fertw ^^>ien hinterbracht und, wenn es innert vierzehn Tagen diese erhalten hat, von Zürich ausge- do» Solothurn übersandt werden, alles in der Meinung, daß die neun Orte und der Abt das Q f^lftn sich an die gemeinsame Dcclaration von 1669 gebunden halten und, sofern der Resident ^ annehme,'um Lichtmeß wieder zu einer Konferenz zusammen treten wollen. Das ^ ^ Resident eine Erklärung, wie diejenige Zürichs vom 13. Mai 1669, anzu- ^igca fkf haben sich die nenn Orte zu der Erklärung verglichen, „daß wir gesinnt sind, den d»t> ^ ^^ben habenden Pundt mit Jhro Majestät auch weiter gegen gebührenden Ncciprocation Nt ussaetion gctreuw vndt ehrlich zuchalteil, nach dem Verstand vnser Altfordern; auch wenn wir Fürsten vnd Ständen, vnser aiwrerbten Freiheit nach, ciniche Tractaten machen wollten, all- ^u Ewigen Frieden vndt Pnndt mit Jhro Majestät darby in bester Form vorzubehalten, auch denen büber Ihr Majestät Reich vndt Landt nichtß nachthciligß zuoucrhandlen, gestalten Ihre Majestät glorwürdigftcn Augedenkhcnß sich dcrglichcil Tractaten, so vnscre fromme VorEltern auch mit Ständen vildcr angedcutem Reservat gemacht, im wenigsten nicmahlcn beschwert ^»c ber Konig in solcher Weise die Sache zum Schlüsse bringen, so möge die Satiöfaetion auch n»,^ ^ '^u Verzug geleistet werden; im entgegen geseztcn Falle lasse mair es bei der auf der Jahrrcch- i». ^ ^69 gegebenen Deklaration beruhen und werde man sich wieder an den König selbst wenden. Antrag des Generals von Erlach, im Sinne Berns bei künftigen Tractaten nicht mehr die Stand, sondern die Personen als Contrahcnten zu bezeichnen (denn jene seien ein ewig jej^' , w»d beifällig aufgenommen und in den Abschied gcsczt. v. Das Sanitätstribnnal zu Mahland November an, daß es auch die aus dem Bcrngebict kommenden Waarcn, wenn sie mit ^llt " ^»Wissen versehen seien, von der Purga frei erklärt habe. Indem dieß verdankt wird Gesuch, es möchten auch mit Hinsicht auf die hierseits angeordnete sorgfältige . ^""3 die durch die Eidgenossenschaft transitirendcn fremden Waarcn der gleichen Begünstigung ^hrt ^ ^^ben. ,1. Das Tabaktrinkcn scheint zwar nach der gemachten Erfahrung nicht so leicht vcr- >>i ä" können; daö Verbot wird aber dennoch wiederholt, nur behält sich Basel vor, daß die ^Üchcndcn Tabakfabriken ihre Arbeiten fort betreiben und die Waarcn in das Ausland vcr- sch, ürfcn. Der spanische Gesandte, Graf Alphous Casati, drükt mit Schreiben vom 2. Deccmber Antrag, die Erbeinung mit dem ErzHause Oesterreich und den Tractat mit c ^^füutcrn und dabei namentlich, wie nur von Freiburg geschehen ist, der Freigrafschaft Bur- ^lk,i ^ Zuzusichern nicht nur keine allgemeine Zustimmung gefunden habe, sondern von einzelnen Verträgen zuwiderlaufende Verbindlichkeiten eingegangen worden seien. Es wird hierauf ^ Al ^ ^^e die Erbeinung und Bündnisse halten. Bern seinerseits nimmt diese Sache in im Aargaucr Exemplar), l. (S. u. vier ennctb. Vogt, übcrh.). K. Auf Antrag ^ a ^ Verbot erneuert, wonach den Einheimischen untersagt ist, Vieh auf Verkauf nach Mahland erswohin nach Italien zu treiben, weil ehrliche Leute dabei nur in Schaden gcrathcn. Der 192 810 November 1670. Besuch der Vichmärkte in LauiS und Bellen; bleibt dagegen Jedermann freigestellt. I». u. »' Baden), (S. u. Thurgau). I. (S. u. Rheinthal). m. (S. u. Frciämter). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. Süss ii. Da Zürich und Glaruö der andern Religion instruirt waren, nicht mit Landammann r Nidwalden zusammen zu sizcn, es wäre denn dem zwischen ihm und Melchior Steiner von Basel Jahrrcchnung ausgesprochenen Urtheile Genüge geschehen, Landammann Lusst aber aus der vo»> ^ Untcrwaldcn aufgestellten Behauptung bcharrte, daß ein Laudvogt nach'geschehener Rechnung^ ^ und Abgang von der Landvogtei nicht mehr unter der Jurisdiction der regierenden Orte stehe, bei dem Gerichtsstande seines Ortes gesucht werden müsse, Zürich auch sich dem Vorschlage die Streitsache auf künftige Jahrrechnung zu verschieben, ließ endlich Lusst sich bewegen, des o halben auf die Theilnahmc an den allgemeinen Sizungcn zu verzichten, jedoch mit der ausdrüku ^ klärung, daß es freiwillig und ohne Präjudiz geschehe. Den Compromiß selbst betreffend, so ^ die Sache nach vergeblichem Bemühen, die Streitenden zu einer Verständigung zu bewegen, Z" Delibcration der Obrigkeiten. «». (S. u. Thurgau). »». (S. u. Rheiuthal). i>. Graf Casati ^ gegenüber den mit Spanien verbündeten Orten seine Bedenken über die durch die Deklaration an ^ reich dem Erbvereinc mit Oesterreich, besonders hinsichtlich Burgunds, widerfahrene Becinträcht'g"^' aber durch einen Ausschuß des Gcgcnthcils versichert und zugleich au die Nichterfüllung der von ^ ^ eingegangenen Verpflichtungen erinnert, nämlich an die Rükstäudc der Pensionen, an die der Korn und Reis aus Mahlaud in die ennetbirgischcn Vogteicn entgegen gestellten Hindernisse, an ^ Sanitätstribunal über diese Vogteicn hinaus auf die eidgenössischen Orte selbst ausgedehnten u'ikw) Verfügungen. In Bezug auf die versprochene aber noch nicht vollzogene Zahlungsanweisung l ^ sichtlich des Salzwesens wurde sowohl der spanische Hof als der Gubcrnator in Mahlaud cun ^ Sache in's Werk zu richten, i Der Markgraf von Grcißh erinnert die mit Savohcu an das bei verwichencr Tagsazung im Juli gestellte Begehren, daß auch der junge Prinz von ^ in das Bündniß einbegriffen werden möchte, und erhält zur Autwort, ein solches Spceialbcgelnc'^ den höchsten Gewalten vorgebracht werden, denen mau es zu empfehlen auch bereitwillig sei! man noch zu vernehmen, ob die königliche Durchlaucht auch auf Leistung der General- und Pensionen bedacht sei; in diesem Fall möge der Gesandte dem Herkommen gemäß eine Luccrn einberufen und weiter in der Sache verhandeln lassen, und zwar mit um so mehr Erfolg, da man sich noch dankbar an die bei der 1656 entstandenen Rcligionsruptur und bei Anlässen von dem savohischcn Gesandten geleisteten Dienste erinnere. Zu diesem Bcisazc und ^ Eomplimcntschrciben stimmte aber Lucern nicht. Sodann wurden dem Gesandten die Genera a» ^ der Orte, die Particularprätensionen von Lueern, Schwhz und Frcibnrg, der Abgang der Pr>v> ^ ^ ^ Leibgarde, die Verminderung ihres Soldes, die sich äufncnden Rükstäudc der Schülcrstipeudwu ^ innerung gebracht, der es übernahm, dicß gehörigen Ortes zu repräsentier». «. Der Abgcor Bischofs von Basel, Stadtschreibcr Wagner von Solothuru, überbringt ein Schreiben desselben, >" ^ ^ auf ein an den Vorort Luccrn gerichtetes Schreiben Bezug genommen und in Erinnerung gebracht n die Rechtsansprüche des Bischofs auf die Kathcdralkirche in Basel und ihre Pcrtiucnzcn betrieben u» November 1670. 811 ^ Münster in Granfcldcn daö katholische Ezercitium wieder eingeführt, auch von Luccrn drin ^ sei, diese beiden Angelegenheiten bei der Tagsaznng in bundeofreundliche Bcrathung zu kühlA " Erwiderung darauf wird dem Bischof geantwortet, man sei von seiner Berechtigung zu Ein- »isst ^ katholischen ReligionSübung in Münster so überzeugt, daß man auch von Bern keine Hinder- Stadt Basel zu Extremitäten zn schreiten könne mau jczt nicht rathen, wohl aber Mitteln. Auch der Stadt Basel wurde zugeschrieben, daß man bezüglich dcö vom Bischof und kclbcn t<). August an sie gelangten Schreibens und der von ihr untcr'm 12. October an dic- »iiht Antwort zwar, nach Ansicht der Passauischen, augöburgischcn und westphälischcn Verträge, '"esscii" ^ Ncchtsbegründung der Stadt einig gehe, aber dennoch eine gütliche Vertragung ange--. k»tl und anrathc. 1. Laudammann Müller von Glaruö berichtet den V alten Orten, wie den „h. Religionögenosseil zn Glaruö von den Kirchgcuossen zu Schwanden die 52 Sonncnkronen nicht de», - ^crdcn, zu denen sie der 1561 von den V Orten aufgerichtete Vertrag verpflichte. Daher wird liih^ Glaruö der andern Religion zugeschrieben, die Kirchgenossen von Schwanden zu dieser jähr- "ubcdingten Leistung anzuhalten. «. (S. u. Rhciuthal). >. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgenheitcn! in. It. Art. 699. Personelles. ». Art. 69 l. Personelles. Einthal I. Art. III. Iurlsdiclionsanst. m. d. Abt v. St. Gallen. ». Art. 274. Kirchliches u. GlaubenSs. ^ I». „ 186. Ewiger Versprnch. » I». Art. 356. Kirchliches n. GlaubciiSsachen. I. Art. 223. Zölle und Geleit. '"tiliin^ »» Art. 17. Beamte. ""«tb, Vogt, iiberh, Art. 197. Bischof von Como. A n Merkung. Zug hatte wegen des Beisizes des Abts von St. Gallen Bedenken erhoben, weil außer ihm keine ^stßrt ^ "lesend seien, ließ sich aber durch die Bemerkung zufrieden stellen, daß derselbe bei diesem Congreß mit- u»d daher nebst der Stadt St. Gallen eingeladen worden sei. (Bemerkung im Aargauer Exemplar Z. 14). P die N ^ li zu «i. Das Schwyzer Abschiedsexemplar enthält mit der Randangabe: »in Schweiz und Zug allein" zu Zlgch^^^kung: ^iber, hg Grafs Casati dise Antworth der dem König in Frankreich in Anno 1669 stddtx ^ elaration zue Nachtheil vnd Abbruch außdcutcn oder verstehen wolte, lassent discr Orthen Herren Ehrenge- k^ndt b ^"killch bey den großen Gewaltß Erkhantnussen ohnuerendcrlich verbleiben, daß es nit die Meinung vnd ver- " deme durch dise Antworth Nachtheil zucthun." St« Conferenz der evangelischen Orte während der Tagsaznng zu Baden. It»7v, 2 von 1555 und den Osnabrücker Frieden von 1648 stüzen wollen. Es wurde hierauf gesunden - mit Münstcrthal vcrburgrechtct, werde ohne Zweifel auch auf die Religion daselbst bezügliche bcstimmungcn auffinden und mit Berufung auf dieselben dem Bischöfe solches Vornehmen könne»; besonders aber bestimme der Oönabrückcr Friede, daß die Kirchen in den Stand herg^^^x den sollen, wie sie 1624 waren. «I. In Bezug auf den zwischen der evangelischen Gemeinde ^ und den Katholischen zu Glarus wegen Besoldungöbeitrag der erstcrn au eine Priestcrpfründc zu ^ entstandenen Zwist möge nach Anleitung der Verträge freundliche Ausgleichung gesucht werden. <5 wie Basel besorgt, in der allgemeinen Session der zwischen der Stadt und dem Bischof und ^ obschwcbendc Streit angezogen werden sollte, werden die Gesandten von Basel weder Rede, Beschs , Antwort geben, sondern sogleich in Abstand treten, und die andern evangelischen Orte werden, we> Sache nicht unter die badische Judikatur gehört, denselben folgen, f. Basel zeigt an, daß die und deutschen Evangelischen zu Marieukirch auf erhaltene Mahnung der evangelischen Orte sich ^ haben, und empfiehlt sie zur Fortsezuug der jährlichen Beisteuer von 200 Gulden, waö in den A ^ genommen wird. xx. Den Evangelischen zu Chntcau-Dauphin im Dclphinat, an die Thälcr gränzcnd, werden 100 ReichSthalcr zuerkannt; doch soll Bern bei dem Pfarrer von jßi vorerst noch sich erkundigen, ob sie der Untcrstüzung bedürftig seien. I». Abgeordnete von Dettw' ^ Elsaß bitten um Beiträge zu Erbauung einer Kirche für den evangelischen Gottesdienst in In Voraussezung, daß nähere Nachfragen Basels das Bedürfniß bestätigen, werden auf Ratifica^" ^ 200 ReichSthalcr bewilligt, inzwischen die Abgeordneten mit 16 ReichSthalcr Viaticum abgcfcrt'ö ^ Nach Anleitung des jüngsthin gemachten Abschieds von Aarau bespricht mau sich über die hochnotb^' ^ Harmonie und nähere Vereinigung der evangelischen Orte, erachtet es aber unnöthig, darüber ^ ^ Schrift zu verfassen, wie jeder Gesandte zu referiren weiß. Wenn im französischen GeschO übrigen katholischen Orte den vier vorangegangenen Orten noch beitreten sollten, werden doch ^ gelischcn Orte au der beschlossenen gemeinsamen Dcclaration festhalten. ^ j« Zusaz zu I. Diesem Artikel ist im Berner Exemplar von anderer Hand beigefügt: „Nämlich sich declarieren weiter hinaus, als ihr Pündtnus ihnen zulaßt, wurde vnguoter Nachred vnderworffen vnd gemeinem ^ Staudt nit vorteilig sein : Man solle aber dessen gegen ihnen versicheret sein, dz jedes vorfallenden mals vnd Noht sie es mitHalten vnd in den einten vnd anderen Weg dasjenige, was man von ihnen desidericren könne, dessen auch allwegen vff Befragen sich sonderbar declarieren wollind. Disen Weg bleiben sie inn dem stand! vn^ der Schidorten, so lang man denselben Weg zu agieren gut findt. Das hat man auch allerseits das beste ftm vnd es darbei verbleiben lassen." bes»" December 1670. 5t7 81Z Conferenz von Uri, Schwyz und Unterwalden. Brunnen. 1i»7«, 3V. December. La»dc»archlv Nidwaldcn. ! Uri. Karl Emanucl Bcßler, Panncrhcrr; (Joh.) Franz Schmid, alt-Landammann. Schwyz. ^as^ Landeshauptmann; Franz Betschart, Landcöfähnrich; Adam Abegg/Sicbner. Unterer! / " ^etcr Jmfcld, Landanunann von Obwaldcn; Franz Stultz, Landeshauptmann, und ^odcgar Lussi, Statthalter, von Nidwaldcn. ^ Rappcröwyl). e. Ein von Lucern mitgethcilteö Schreiben des Bischofs von Basel ^hun ^ Einsczun.q der Chorherren zu Münster und der freien Religionsübung daselbst de„ A^gcgenseze, und verlangt Jntcrccssiou bei Bern. Man überläßt es Lucern, an Bern und sej^ ^ schreiben. «I—I». (S. u. Bellen; :c.). l. Die Forderung dcö Hauptmanns Leu und ürica«. wegen Heimführung der parmcsanischcn Soldaten, sowie der Abschluß der rappcrSwylischen Zurechnung werden auf eine Konferenz am 13. Januar vertagt. ht», Man sehe auch im Abschnitte Herrschafts- und SchirmortSangelegenheiten: ic. «I—I». Art. 470-474. t» n. I». Art. 58 u. 59. St8. Conferenz von Uri, Schwyz und Unterwalden. Brunnen. 1K71, 2S. Februar. LandcSarchi» Nidwaldcn. Uri. Joh. Karl Emanuel Beßler, Panuerherr, und Joh. Franz Schmid, beide alt-Land- ^ ^eregrin von Bcroldingcn, Statthalter. Schwyz. Franz Ehrler, Landammann und March; Karl Büelcr, Sckelmeistcr; Franz Bctschart; Joh. Leonhard Spörli; Adam Ob Schmidig, — alle des Raths. Unterwalden. Joh. Peter Jmfcld, Landanimann Ludwig Lusst, Landammann, Melchior Leu, Panncrhcrr, und Karl Ludwig Lussi, ^ vo.l Nidwaldcn. ^^e»o„ ^^legung des eidgenössischen Grußes wurde die Angelegenheit wegen der Stadt Rappcröwyl ^ EtreRappcröwyl). I». Lucern wünscht die Ansicht der III Orte zu vernehmen, waö e>»e ^ Bischofs von Basel mit Bern wegen Münster zu thun sei. Man findet angemessen, daß die b ^ katholischen verbündeten Orte veranstaltet, oder, wenn Lucern daS nicht wolle, von Herbst Orte sammt Zug zur Bcrathung der Sache zusammenberufen werden, v. Der im " Brunnen gemachte Abschied hätte zwar zu Baden allen andern Orten eröffnet und damit ein 814 Februar 1671» . „ .. , ^.^.'N fremde Fürsten und Herren verhalten ^ crzwckt werden sollen; weil aber Schwyz, Zug, Freiburg und Solothnrn bei ihrer gegenüber 55^"^ gegebenen Declaration verbleiben und die Landlcute von Nidwalden der Pension sich auch IX Orte a"l nehme, so werden sich diejenigen der genannten vier Orte von selbst erledigen, im cntgegengcsczte" einmüthiger Beschluß der Eidgenossenschaft, wie man sich gegen fremde Fürsten und Herren verhalte» ! Fra" nicht entäußern lassen, trug Landammann Jmfeld an, daß sich die III Orte unter einander darüber verglich möchten. Dagegen wurde eingewendet, wenn der Resident Monölier die Declaration der IH zcsczte" ^ die Larve sich ausdeken u, s. w. Schwhz aber bcharrt bei seiner Resolution und gegebenen Uri und Nidwalden nehmen den Anzug in den Abschied. «I. (S. u. Bcllenz :c,). v. Die z' von Uri zeigen an, daß das Sanitätstribunal zu Mahland laut eines an Luecrn zu Hände» Orte gerichteten Schreibens diesen die Befugnis; bestreite, die Sanitätöeommissärc abzuschaffen« von der Ansicht ausgehend, daß die Convention nur in StcrbcnSzeiten SanitätSeommissäre Z» verpflichte, weiset man den Landvogt Aufdermaucr in Bcllenz an, den dortigen Commissär »ut ^ Manier zu entlassen, k. Auf den Anzug, daß der Landschreibcr von Baden bei leztcr 2»brrr^»^^ savohischcn Gesandten in den Rceeß oder Complimcntschreiben Anhänge eingefügt habe, die ihm zu haben einige Orte in Abrede stellen und gegen welche namentlich Uri protcstirt zu haben r überläßt man cS jedem Orte, daö Geschehene nach eigenem Gutfindcn znrükzuweiscn; doch bittet dcr^ ^ des Landschreiberö, bis zu folgender Tagsazung damit zuzuwarten, um vorher die Entschuldigung klagten zu vernehmen. K. (S. u, Bellenz). I». (S. u. Luggaruö). l—I. (S. u, Bellenz irt- Man sehe auch im Abschnitte Herrschaft«- und SchirmortSangelegenheiten: Luggarus. I, Art. 170. Zollsachcn. Bellenz -c, .1. 5. »I Art. 475, 477-480. RapPcrswyl >». Art. 60. StS Conferenz der VII mit dem Bischof von Basel verbündeten katholischen Orte. Lucern. «. April. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. I.IX, ,ol. i. Gesandte: Lucern. Alphons von Sonncnberg, alt-Schulthciß und Stadtvcnncr; Statthalter; Eustachius von Sonncnberg, Venncr; Joh. Leopold Birchcr, Bauherr. Uri. Kar Beßler, Panncrherr; Karl Franz Schmid, beide alt-Landammann. Schwyz. Franz Ehrlei, ^ ^ mann; Kaspar Abyberg, Landeshauptmann, Unterwalden. Joh. Peter Jmfeld, Wolfgang Wirz, alt-Landammann, von Obwalden; Joh. Ludwig Lussi, Landammann, und Ivb-^ Leu, alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Ammann; Ulrich Schv»' ^ Frei bürg. Joseph Reiff, alt-Bnrgcrmcister, Solothilrn, Joh. Georg Wagner, ^Dstcr ». Hauptvcranlaßung zu dieser Konferenz war die Eiusezung des Propsts und Capitclö z»^ in Granfelden, die im verflossenen Jahre vom Bischof vorgenommen, von der Stadt Bern April 1671. «IS zustehenden Schirmpflicht nnd des mit den Einwohnern bestehenden Burgrechts, so die^ Stadt Bern gemeinsamen Religionsbekenntnisses widcrfochtcn wurde, so daß der Bischof ich, ^bündeten VII Orte um Rath ersuchte, Bern aber einen Gcgcnbericht einsandte, die VII Orte selbst, auf vereinzelt ungleiche Antworten zu geben, sich zn versammeln nöthig erachteten, auch der Bischof d Versammlung eine Botschaft abordnete. Indem nun die Controversc hauptsächlich darin bestand, deha ^ im Münstcrthale als Landesherr die katholische Religion einzuführen berechtigt zu sein statt^er andern Religion nach Maßgabe ihres Bestandes im Jahre 162-1 das Exercitium ge- ^« »»>, d.b.i .°f d... wchPHMsch-n Zri»°n A) beruft. Bern .br. ,.m- B.»°uP.uu« .»f .iurn de» 1^"' ^'edensinstrument enthaltenen bcsondcrn Revcrspunkt und hinsichtlich des RcligionSbcstandeS Teile ^ eingeschlossene heitere Exccption zu stüzcn bemüht war; da ferner auf der einen '^^tthätigcs Einschreiten Berns befürchtet, ans der andern Seite aber erwogen werden mußte, daß die Und s^ getroffenen Verfügungen für den Bischof nnrcputirlich, seinen Rechten nachtheilig wäre, ^stczo ^ Mannschaft wegen der Religion unter dem bürgerlichen Schirmtitcl der Stadt Bern dein lw" Bischöfe nnd der ganzen katholischen Eidgenossenschaft entzogen würde, — konnte man ZHeilc, mchd rathcn, von dem Unternehmen abzugehen; dagegen fand man angemessen, beiden ^hlc" ^ ^dcnklichcn Zeitumstände in Erinnerung zu bringen und freundliche Ausgleichung zu cm- l»r ^^"dcrs den Bischof vor Werbung um fremde Hilfe zu warnen und dagegen, wenn Bern weder Ter» ^ 'chkUt noch zum Rechte Hand bieten wollendes eigenen Beistandes zu versichern, der Stadt dk„ ^ vcrdeutcn, daß ein Streit über den Sin» des wcstphälischen Friedensvertrags eigentlich nur r ' zur Entscheidung zustehe, Bern seine dem Bischöfe vielleicht unbekannten Documentc zu ^iidc Schirmpflicht billiger Weise vorzulegen gehalten sei, daher auch das Recht bei den Reichster ausschlagen, jedenfalls nicht Gewalt an die Stelle des Rechts sezcn werde. I». Luecrn trägt da»» dcrwichcncn Februar der neue Abt von Wettingen seine Confirmation zu Rom ausgewirkt, Cardinal von Hessen als Protcctor dcö Reichs auch in dieser Sache das jus proponenlli Handeln, die aus dem Reiche an das Konsistorium wachsen, angesprochen, daher auf die die K ^ Luecrn sich bewogen gefunden habe, unvcrwcilt durch den Nuntius bei Rom gegen solche, der Eidgenossenschaft bedrohenden Ansprüche einznkommen und zwar ohne selbst die Angel^, ^ Mitorte einzuholen. Dieser von Luecrn bezeigte Eifer wurde um so mehr belobt, da laut vor- ivgf ^ Schreiben des Nnntins den Wünschen in Bezug auf Mellingen und Altcnrhf entsprochen worden stsche Luecrn wird ferner angezeigt, daß es ans die österliche Feier von Zürich auf neue säch- a>, ^ ^ ^ aufmerksam gemacht worden sei, welchen nach einem Bericht der Stadt St. Gallen ein Quintli ^ Pfenning an Gewicht fehle, daher denn diese neue Münze dort sowohl als in Lucern ^ ^'rden sei. Die Abrisse von zwei Arten solcher Thalcr werden dem Abschiede beigelegt. «I. auch die an Zürich von dem Gcsnndhcitstribunal eingelangte Anzeige, daß der Bann v. ^ Stadt und das Gebiet von Bern aufgehoben und die Eoinmcrcicn nach Italien geöffnet seien. k»t^ ennctbirgische Vogteien überh.). l» (Die mit Spanien verbündeten Orte). Graf Easati ^k>t r, Ausblcibcit der rükständigen Pension. Uri eröffnet den Auftrag, dahin zu wirke», daß ^'''^>c Orte kommen und bessere Preise zahlen. Andere Orte finden ein solches Verbot zu streng, denen den Marktbesuch zulassen, die eigenes bezahltes Vieh haben, während bloße Spcculanten abz»» ^ wären. In den Abschied. I». Unterwalden erneuert seine Beschwerde, daß man seiner Jurisdic^»^ dem zwischen Landammann Lussi und Melchior Steiner obwaltenden Streite nicht Statt geben wolle, aus Maugel an Instruction in den Abschied genommen wird. i. (S. u. Frciämtcr). Man schc auch im Abschnitte Hcrrschaftöangelegenheilcn: Freiiimter. >. Art. 33. Allgemeine Verwaltungsachen. Bier cnnctb. Vogt, iiberh. « Art. l38. Bischof von Como. 5S«> , Conferenz der evangelischen Orte. Aarau. April (5.-7. a. Kal.). Staatsarchiv Aürich. Allg. Zlbsch. Bd. im, kol. t. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Joh. Konrad Heidegger, Bern. Samuel Frisching, Schultheiß; General Sigmund von Erlach, Vcnncr; Gabriel schreibcr. Glarus. Joh. Heinrich Elmcr, Landammainl. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, meister; Joh. Konrad Härder, Stadtschrcibcr. Schaffhausen. Johannes Mäder, Burg^^^, Joh. Jakob Stockcr, Sekelmcistcr. Appenzell A. -Rh. Pclagiuö Schläpscr, Landammanu. St. Gallen. Tobias Schobinger, Sekelmcistcr. tholi!^ «. Bern eröffnet, wie die Difficultäten, welche die Versuche des Bischofs von Basel, daS l» Rcligionscxcrcitium im Münstcrthal ob dem Felsen einzuführen, nach sich gezogen, die Confett»i ^ ^ gemacht haben; denn seit Errichtung des Burgrcchtes im Jahre 1-186 mit Bern verbunden oberhalb dem Felsen gelegene Thcil des MünsterthaleS, in der Reformation durch Prediger vo> gewonnen, mit Stimmenmehrheit für das Evangelium sich entschieden und den päpstliche» ^ AU» abgeschafft, seien daher die Chorherren 1534 von Münster weggezogen und zwar mit Vorwissc» ^ heißen des Bischofs. Die ausschließliche Berechtigung der evangelischen Lehre sei durch die Bcr n 1533, 1534 und 1535 und ein Reskript von 1545 bezeugt; auch sei, als 1612° der Statthalter ci»c> Priester anstellte und Bern dagegen Einwendung machte, von dem Bischof kein Recht prätcinu , ^ jener Priester wieder entfernt und seither fortwährend einzig das evangelische Rcligionsexcrci v ^ ^ worden; nun aber seit einem Jahre werde durch die bisher zu Dclöberg gesessenen Chorbcnen mehr durch die zwei im Propstcihausc zu Münster sich aufhaltenden Chorherren in der Saeristn » ^ als Altar bekleideten Tische alle Sonntage und Festtage Messe gehalten, welcher nebst April 1671. 817 iini><> > bflond Münster eingcsczten katholischen Einwohner, auch Leute ans dem nahen Solotburner Gebiete, der Glashütte, beiwohnen; es werde die 1571 abgebrannte Collcgiatkirchc reparirt; auf die ^Uet Gesandtschaft von Bern dagegen erhobenen Einwendungen habe der Bischof gcant- ^!h»n ^ Chorherren ihre alte Residenz wieder zu beziehen bewilligt sei und er kraft des FriedenS- ^)tigt ^ ^ bcideil älter» Rcligionövcrträge im Reiche von 1552 und 1555 dazu bc- sc^^ glaube, er aber mit dem Domeapitel darüber Rath Pflegen und, wenn es anderer Mei- als werde. Dieser Mittheilung über den Sachverlanf fügte Bern das an die VII Orte Nath ^ des Bischofs abgelassene Schreiben und ihre Antwort abschriftlich bei, mit der Bitte um ^'gcbc ^ begegnen sein möchte. Bei der Bcrathung darüber fand man, der Friede von ^tträ ^ Bischöfe kein weiteres Religions- oder Reformationsrccht, als er vorher kraft der altern Und reichen sei durch die Entfernung jenes Priesters von 1612 und 1616 ^lijss ^ Pesscß von 1624 angezeigt, auf welchen der Friedensschluß von 1648 zurükwcisc; indessen auf N- s" vorerst eine gütliche Vcrmittclung gesucht und zwar bei den VII Orten zu solchem Zwek weiter» Vorgehens in Münster gedrungen werde»; sofern das Messehalten dessen d würde, könne man freilich die den Chorherren Vortragsweise zugestandene Sacristci ^gvgen dürfte man von Bern auö vermöge Burgrcchtö einige beherzte und verständige ^liqig Miinstcr senden und sie bevollmächtigen, in Verbindung mit den Landlentcn die gefährdete »ud ^'^'t gegen den durch die Novität der Einführung der Messe geschehenen Eintrag zu schüzcn ^wtc, ^^chalten zu hindern. I». Zürich trägt vor: Vor einigen Jahren sei daö Schießen an den ^jssc'it ' Stadt und Land wegen der dabei mituntcrlanfcncn Mißbränche von der zürcherischen ^ Ki»d worden; nun habe es sich aber gezeigt, daß nach dem Morgcngottcödicnste und nach übrige Zeit des Sonntags nicht gebührend zugebracht werde, daö junge Volk in den Gehölzen zusammcnkommc und allerlei Muthwillcn verübe; man sei daher aus den Gc- Waffenübnnge» an den Sonntagabenden, doch ohne Trommeln und Pfeifen, wieder »ud ^^ar allein für die Sonntage von April bis Herbst, und dabei auch die Wirths-, Trink- ^lchüz ^'l)äuser geschlossen zu halten n. s. w. Man fand solche Waffenübungcn, auch mit großem s >n den gegenwärtigen Zeiten ganz angemessen; auf welche Tage aber sie angeordnet ^»nd^"' ^'chzkcit zu bestimmen überlassen bleiben müssen; wenigstens, versicherten ^ früher an Sonntagen übliche Zielschießen in ihren Gebieten abgestellt worden bleiben; ob aber ihren Obern die Einführung anderer stiller Waffenübnngcn nach bxfjxge,! werde, sei zu erwarten. Die Gesandten von Glarus, Schaffhauscn und "liegen bemerkten, bei ihnen sei das Zielschießen an Sonntagen noch üblich, in Schaffhauscn ^ Nu ^ Landschaft; sie seien also mit Zürich einverstanden, v. Obwohl man mit Zürich in Littel lflcng, der Schleißnng und Zerstörung der evangelischen Kirchen in Frankreich ein ^ Anre ^^"^llcn zu können, zeigte sich doch nirgends eine Aussicht, den Zwek zu erreichen, blieb also Tc, ^ günstigere Zeit verschoben, «l. Bern macht die vertrauliche Mittheilung, daß laut ^vnc>i ^^"^encn Schreibens der Herzog von Savohen bei Thonon zwei große Schiffe für je zwölf ^ ^ Hafen von Bellende neben dem neuen Magazine Vorbereitungen zu einem Gebäude treffe, v. Basel bescheinigt den Bau einer evangelischen Kirche zu Roscnwilcr 103 818 April 167t. im Elsaß; die bereits bewilligten 200 ReichSthalcr sollen daher an Basel abgeliefert und von jedem Ort die betreffende Quote eingezahlt werden, k. Auf die Bitte von Glaruö werden an die zu neu errichtete Helfcrei ein für allemal 200 Thalcr gesteuert, nämlich von Zürich 50, von Bern ^ Basel 32, von Schaffhauscn 30, von St. Gallen l8. K. (S. n. LuggaruS). I». Gemäß der von nach Bern wegen des Ausbleibens der vcnctianischcn Fricdgcldcr gemachten Mittheilung verständigt" die beiden Städte, eine vertraute Person in aller Stille ohne Geleit und Farbe nach Venedig zu um die ausstehenden Pensionen zu sollicitiren und, wenn nicht alles in Geld geleistet werde, anzunehmen, I. Bern erzählt, daß zwölf der hartnäkigsten Wiedertäufer zur Galeere vcrurthcilt, jedoch Gnade zugesichert worden sei, wenn sie entweder von ihrem Jrrthume lassen oder daS Land rau hierauf zwei gehorsamtcn, vier das Land räumen zu wollen sich erklärten, die sechs übrigen von c> Lieutenant und zwei Führern zusammen gefesselt nach Venedig gesandt, ihnen auch noch vor UcbcrMt ^ der Gränze die den erstem erwiesene Gnade, obwohl vergeblich, angeboten und von Venedig die ^ pflichtnng übernommen worden sei, sie zwei Jahre lang auf den Galeeren bei einander zu halten und Begehren wieder freizugeben. Ii,. Waö der französische Resident MouSlicr in Bezug auf weißes salz an die Stadt Bern gelangen ließ und von leztercr in ablehnendem Sinne beantwortet wurde, w den Abschied aufgenommen. I. Gegen die Ehecinsegnungcn auf anderem Gebiete, entweder in ve> ^ ^ Graden oder gegen den Willen der Eltern und Verwandten, mögen die Obrigkeiten durchgehe"^ ^ stalten machen, damit die Kirchendiener aller Orten, namentlich in den gemeinen Herrschaften, aus anderer Botmäßigkeit ohne glaubhaften Schein ehelich einsegnen. >«. Basel berichtet über den g wärtigcn Stand des weiöwcilischcn Zollgcschäfts und bittet, sich dasselbe empfohlen sein zu lassen- Ata» sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgciiheitcn: Luggarus. Art. 89. Rechts- Uttd Gerichtssachen. Conferenz der mit Savoyen verbündeten Orte. Lucern. 1. Juni. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. NIX, Ic>I. i«, . Jet' Gesandte: Lucern. Jakob Hartmann, Statthalter; Eustachius von Sonncnbcrg, Christoph Kloos, Venncr; Rudolph Mohr, — alle dcö Raths. U r i. Joh. Franz Schmid, Landaw^ ^ Sebastian Pcrcgrin von Beroldingcn, Statthalter; Anton Schmid, Zcughcrr. Schwyz. Rcding, Statthalter; Franz Bctschart, Landesfähnrich. Unterwald cn. Johann Jmfeld, und Wolfgang Wirz, alt-Landammann, von Obwaldcn; Karl Lcodcgar Lusst, Landammann, uu ^ ^ Melchior Leu, alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Statthalter, Krcuel, des Raths. Frciburg. Peter Müller, Sckclmeister und Pannerhcrr; Joseph ^tciss. mcister. 819 Juni 1671. Juni 1671. ^ «- Die Conferenz war durch den Markgrafen von Greißy. ^dten des ^ "ufen worden; daher wurde nach gegenseitiger eidgenössischer Begrüßung Abholung Mitglied- aus jedem Orte der Gesandte in die Sizung abgehol. I.. ^ "'chtet Uri. wie in dem dortigen Orte Bürgten in Folge Tabaktrinkenö der P Einern Schießpulver in die Luft gesprengt und die Kirche und ewige Mauser ' ^ >vurde daher nöthig erachtet, bei folgender Jahrrcchnung das Verbot des Ta Cardinal- rneuern. «. Dem Wunsche Untcrwaldenö. im Namen sämmtlicher katholffchm Orte ^ ^ Altieri und bei dem Cardinal Borromäus die Bcatification des sel. BrudcrS ^ ^ ^ zugestimmt. ,1. Von dem savohischcn Gesandten, der inzwischen in der >zung ^ pc- ' Aezug auf die im Memorial zu Baden bezeichneten vier Punkte eröffnet- 1) Die Wie der Herzog Vietor Amadeus 1634 durch den Markgrafen Pallav.e.n, der-reg ere ^ durch de.. Proponenteu für die Bundeserneuerung eine Summe G-'dcS ü erge eu ha e. so °i^ ^ nun für die Cinschiießung des Prinzen in das Bündniß als aet .on le ^W Mm O^ ^ Silberkronen zu beliebiger Vcrthcilung oder zu Händen des Landcösckclö. wobei r ^ .^'""Uc Jahrgeld von 300 Goldguldcn unverändert fortlaufe; 2) in Betreff er 'on ^ Billigkeit zu ^"dtleuten gemachten Ansprachen erwarte man nähere Bezeichnung dcrieiben, sei ^ getroffen, ?"chen voraus erbötig; 3) für die Schülcrpcnsioncn seien nun wieder alle Vorwr ^ 5'" °ls° die Orte die auf sie treffende Zahl Knaben nach Turin ernennen; 4) üw du- '«gesp ^^ Plegien der Orte und die Interessen der Garde erwarte man ebenfalls nähere ""6 . ^ ?°7neu begleitet der Markgraf mit der Erinnerung an die Hilfe, welche der ^^Orte^Mw.^ . ^ Vertheidigung der katholischen Religion geleistet habe, z. B. ar '"a" , katholischen Rc- ' M.» ulchnf. in seine» Sdld. d.nst.» Oberbefehl de« Martgr-f-n ->«liin -ine Slrmee in threr Unieritninng m I 77-w..- Di n.i-iftnu,.», «Ich. »Mi den Vd-fch.m Weise d« B.,..d .iff.- -»idert wnrd.u und nnch °°n den I°!..-b°iid°n»ich." ^ ' »lesen Wff..n..g°n der Gesnndt. ffch wieder entfern. wurde . !7 ''»°i>.» und Ane.bie.nttg.» gesunde», -- .»»ff- di° K-g- nb.r E.nd.-ieibnng de« ^ ,j, »orerft an die hohe» Gewalten gebracht weide», dagegen sei d.e Singe ^ i>, e »ledig. a»i»s°hen, debil da» i-d-i» Ott die jn,reffende Schnl-rl-V iu b »- ' ' l>le Partieutarauffrachen deireffend wird Schw«! nb-rlais-n, d.e Z» crc ... ^ ^ ihre «uff.rechen zu .».Pier -n bringen, d °m>. sie denn den I -nrm.irch°n O . n UN. »ff !° '7 M« P-äragatid. seien zn ...I.ngen, de» der S.-d°d.u».m°»n, ' » ^^n-i« w^^ SkIInngen -rball-u und wie »er «inschleichnng der M .sb.anche > Z^dat-n all- i^l°. ......sich ^achtmecher, ffe.rier i.nd Pras.h «... dem ^^7^°^.7^^chuew toui vis ^e'der gegeben. den gemeinen Knechten der -so ) A hältniß verbessert werden ^eeftvi gestellt, auch den Corporate» und Spielleuten der Sold nach Verpam»,! 820 Juni 1671. solle, v. Doetor Bartholome Crivelli, schweizerischer Agent zu Moyland, bittet, daß, Ortcu seiuem Sohne Franz die Nachfolge in der Agenteustcllc zugesichert sei, dies! auch der komg u ^ Majestät von Spanien und dem Gubcrnator von Moyland angezeigt werde. Um aber den SclM vermeiden, daß man das Placet des Königs einholcn wolle, beschränkt man sich darauf, den davon in Kcnntniß zu sczcn. I'. Dem Grafen Trnechi, General der Finanzen am savoyischcn ^ gedankt, daß die Gardcschrcibcrci wieder einem Eidgenossen übertragen worden ist. x. Solothuu^ ^ richtet, was von Bern zu Erneuerung des BurgrcchtcS mit den bischöflichbaselschen Uuterthanc^^ Münster in Granfcldcn gethan worden und Verdächtiges geschehen sei. Die von den protestirendcu frisch eingelangte Antwort, mit welcher die katholischen Orte ersucht werden , den Bischof zu der bereits begonnenen Jntroductiou der katholischen Religion bis zu AuStrag der Sache zu bcst> ^ wird Luccrn dem Bischöfe von Basel mittheilcn. >». Uri trägt vor: Um die SatisfaetionSgelder Fürsten zu erlangen, sei ein dreifaches Mittel vonnöthen, die rechte Einigkeit, die rechte Zeit u»d du Form; die erste liege in der Macht des Bundes' die zweite sei durch den bestehenden Frieden jssg ^ die dritte bestehe in einer Gesandtschaft dirccte an die verbündeten Fürsten. Man fand sich instruirt, darüber etwas zu beschließen, nahm daher die Sache nel lokoronllum. i. Ucber die l)>u ^ des Verbots der mayländischcn und deö Besuchs der ennctbirgischcu Märkte von Schwyz erneuere» träge soll bei der allgemeinen Tagsazung weiter verhandelt werden. Conferenz iwil Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. !». Juni. LandcSarchiv Nidivaldc». Statd Gesandte: Uri. tJoh.) Franz Schmid, Landammann ; Jmhof, alt-Landammann ; Beroldinge", ^ Halter. Schwyz. Wolf Dietrich Reding, Pannerherr; Martin Bclmont, alt-Landammaun; Adam Abegg, Siebner; Anton Strübi, Siebner. Nidwalden. Karl Lcodegar Lussi, Joh. Melchior Leu, alt-Landammann; Joh. Ludwig Lussi, Pannerherr; Franz Ackermann, Statt ». Durch die Marktstrcitigkeit voil LauiS vornehmlich zu dieser Conferenz veranlaßt, fand ' ^ von LauiS ergriffene Maßnahme, den von Moyland her in die Orte reisenden Kauflcuten den ^ ^ wehren, unstatthaft, befahl daher dem Landvogt von Lauis, dieselbe aufzuheben. Bei Berathuug gclegcnheit auf künftiger badischer Tagsazung sind die mitrcgicrcnden Orte darauf aufmerksam zu ^ ^ daß man weigernden Falls zu Gegenmaßrcgcln greifeil müßte. I». Auf die Vorstellung Und, ^ den Landleutcn zu großem Nachtheil gereiche, wenn ihr Vieh nach Moyland zum Verkauf ^ ^ werde, fand man angemessen, daß kein Vieh weiter als nack LauiS zum Verkaufe gebracht und ^ ^ dort nicht verkauft werden könne, wieder zurükgetriebeu werde, und daß man in diesem Siuuc a^ ^ ^ nächster badischcr Tagleistung mit Bern, Luccrn, Obwalden und Zug eine Verständigung zu solle, v» Wegen der bei dem Herzuge der parmesanischen Soldaten aufgelaufenen Kosten mag Juni 167t. 821 ^ Berathung der rappcrswhlischcn Ausgaben bestimmte Conferenz in Brunnen veranstalten, dcg ,! ^^"^^lviador wird auf sein Schreiben geantwortet, daß in Jahresfrist die Herren Gesandten Schäfers wegen vermöge unserer Rechte vor den drei Orten Uri, Schwhz und Nidwalden Bell ^ werden sollen. Nidwalden tragt an, es solle das, was wegen der Drcigeschworncn ^ es- ^ ^ einen oder andern Gesandten Ersprießliches erfolge, zu gleichen Theilcn gethcilt werden, u- Bellenz :c.). ^ ^ Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangclcgciihciien: 1°. Art. 4SI. SS» Gemeineidgenössische Jahrrechnungs-Tagsazung. Baden. 1«7I, «». Juli. Staatsarchiv Lneern. Allg. Absch. Bd. I^IX, kvl. 28. Vogt Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Joh. Jakob Haab, Sekelmcister und ReichS- ^ Eon ^ ^ Samuel Frisching, Schultheiß; General Sigmund von Erlach, Venner. Luccru. Eustachius ^Zrin^"^ch Bcnner; Christoph Kloos, Venner. Uri. Joh. Franz Schund, Landammann; Scb. ^ Natt ^B^wldingen, Statthalter. Schwhz. Franz Ehrler, Landammann; Joh. Heinrich Abcgg, ^ uterwalden. Wolfgang Wirz und HanS Peter Jmfeld/ beide alt-Landammann, von Leodegar Lussi, Laudammann, von Nidwalden. Zug. Franz Wickhard, Stadt- und Andreas Jttcn, Sckclmcister. GlaruS. Joh. Heinrich Elmcr, Landammann; Balthasar ^eibex ^^^^lter. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Joh. Konrad Härder, Stadt- Simon Petcrmann Meyer, Schultheiß; Peter Müller, Sekelmcister. Solo- ^ A? Suri, Sckelmeistcr; Joh. Georg Wagner, Stadtschreibcr. Schaffhausen. Leon- Biirgermcistcr; Joh. Jakob Stocker, Panncrherr und Sckclmeistcr. Appenzell. Johannes ^ J--RH.; Pclagiuö Schläpfcr, Landammann von A.-Rh. Abt von St. Gallen. ^bi«" Landeshofmcistcr; Kaspar Ludwig Schnorf, Kanzler. Stadt St. G a l l e u. Tobias des Raths. die '^^^!ische Begrüßung. I». Nach reiflicher Berathimg über daö Münzwesen wird beschlossen, ^ ^chten"^"^ Reichsmünze, die Blutzgcr und die genagelten Goldsortcn außer Cireulation gesezt, die ^>e»> g ^^^»n'inzcn nur um den Goldwerth, nämlich gegen Vergütung dcö fehlenden Granö mit "">> dir ^aztn angenommen, die neuen Louis, wenn sie tV« Loth halten, auf 27 Bazcn gewerthct ^ sächstschcil Thalcr, weil sie schwache Probe haben, möglichst gemieden werden sollen, r. ausgegangener Verbote das Tabaktrinkcn in allen Orten in Schwung gekommen und Ur- ^^uersbrünste und eines unnüzcn Geldaufwandes geworden ist, wird der Verkauf des Trink- ^ ^"^^tion und einer durch die Obrigkeiten aufzulegenden Buße verboten. Indem auch Basel ^ steht, bx.Mt cö sich doch vor, daß den dortigen Kauflcutcn und Tabakfabricanten die Ver- 822 Juli 1671. > «.z scndung des Tabaks in das Ausland und der Transit dieser Waarc durch eidgenössisches Gebiet '»^ ^ kümmert werde. «I. Der französische Resident Mouölicr zeigt mit Schreiben aus Solothurn vom ^ an, daß er das Ergcbniß der mit den Deklarationen vorgenommenen Prüfungen den betreffende» ^ mitzutheilen vorziehe, um bei der Tagsazung die Wiederholung früherer verdrießlicher Verhandlungen^ zuweichcn, fügt aber zugleich die Versicherung bei, daß die Orte, welche sich mit dem König adjnstnt ^ oder noch adjustiren, die Pensionen erhalten werden. Indem die Gesandtschaften ebenfalls Worte darüber verlieren wollen und angemessener erachten, den König unmittelbar durch eine Alml . um Vollziehung des Pariser Abschieds zu ersuchen, besonders aber Nidwalden sich erklärt, nicht ^ dem Residenten Moussier corrcspondiren zu dürfen, eröffnen Schwhz, Zug, Frciburg, Solot) katholisch Glaruö, daß sie es bei ihren gegebenen Deklarationen verbleiben lassen, dabei aber lc >g . Anfrechthaltung des ewigen Friedens und des Bündnisses im Auge haben und sich der gesuchte» ' Holland nicht beladen wollen, daher auch dem Residenten auf sein Schreiben zu antworten sich " ^ anlaßt sehen. Dabei wird in einer bcsondern Conferenz von den Orten, welche keine abgegeben haben, aus einander gesezt, daß der Resident die Declarationen in andcrm Sinne aufsah Orte sie gaben, nämlich als Zustimmung zur offensiven Verwendung der eidgenössischen Trupps es eben zwckmäßig sein werde, den König durch eine Abordnung darüber zu verständigen und ^ sagen, daß die Orte unter sich einig und entschlossen seien, an dem Defensivartikcl des festzuhalten, v. (Ohne Bern.) Durch den Landeöhofmcister Freiherr von Reinach und de» ^ procurator von Bcllcnä meldet Bischof Johann Konrad von Basel (3. Juli): Die Bern der Einführung der katholischen NeligionSübnng der Chorherren zu Münster in Granftldc» ^ ^ stelle, seien zwar durch Dedüction aus den Rcichösazungcn als unzulässig erwiesen; Bern auf den vom französischen Gesandten Castille 1613 vermittelten Vergleich und den darauf von den übrigen XII Orten gefaßten Beschluß, die jedoch gar nicht des angegebenen Inhaltes Bischof hoffe daher, daß die Orte ihn gegen Bern bei seinen landeösürstlichcn Rechten Nach einer hierauf mit Bern gepflogenen Unterredung wurde dem Bischof geantwortet: Vm» keine gütliche Verhandlung sich einlassen, es seien denn vorerst die zu Münster eingeführten wieder abgeschafft; hierauf einzugehen habe aber der bischöfliche Abgeordnete sich nicht befugt cra erwarte, daß sie sich friedlich verständigen werden, t. Basel bringt an, daß zwischen den Kaufleutcn und dem Markgrafen von Badcn-Durlach wegen des Zolls zu Weiöweil M>ßb^ " diych Basel jedoch ein Vergleich vermittelt worden sei, der auf die ganze Eidgenossenschaft ' ^ ss finde. Laut demselben (ll. cl. 22. Juni 1671) sollen die von Basel und aus der Eidgenossen!^.'^ Wcisweil auf dem Rheine vorüber fahrenden Schiffe Zoll bezahlen: ein Berner- und ein . c>" schiff 4 Gulden; ein halbes Bcrncr-, ein Lucerncr- oder Wallenstädtcr Schiff 2 Gulden tt> xi» Stuhlschifflein, ein Nächlcin und ein Esel 1 Gulden 5 Bazen; ein Weidling oder FahU ^ ^ Wcidling 4 Bazen; ein in starkem Stromzuge hinunter fahrendes Schiff zahlt auf dem R" in der Pestzcit von den BaSlcrn angestellten fremden Schisslcute werden wie cidgenösii!ü)s xe» Diesem Vertrage wird die Ratification crtheilt und der Stadt Basel die dabei aufgewendete ^ dankt. Dem Markgrafen soll von der Ratification des Vertrags Anzeige gegeben und sowohl als dem kurfürstlichen Kollegium für ihre Beihilfe in dieser Sache Dank erstattet werden. S' ^ Juli 1671. 823 aller ^^ischcr Gesandter, übergibt ein Schreiben der königlichen Durchlaucht mit Bezeugung ^'chungöwcise bundcSgcnössischcr Freund- und Nachbarschaft, und erhält darauf ein ebenfalls >ii,d ^ ^^lderungsschreibcu, das ihm durch zwei Herren Ausschüsse übcrbracht wird, I». Uri, Schwhz berichten: Auf einer Konferenz zu Brunnen sei in Betracht gezogen worden, daß die welche seit einiger Zeit bei ihnen viele Kühe und anderes Vieh aufzukaufen und nach ^chadc» ^'bcn Pflegen, dort zu Schaden kommen und dadurch die, welche ihnen geborgt haben, in ^ Eid' daß zugleich auch den italienischen Kaufleutcn, welche bis dahin ihren Viehbcdarf in Herrejs^'^"^M geholt und gewichtiges Geld hergebracht haben, durch jene deutschen Kauflcutc die ^ ^"^chrlich gemacht werde, was für die Eidgenossenschaft abermals von Nachthcil sei; die Con- ö" dem Antrage vereinigt, den Deutschen solchen Biehhandcl nicht mehr zu gestatten, »lg Biehhandel eine allgemeine Ordnung aufzustellen. Obwohl dieser Antrag im Allgemeinen ^»vchangesehen und besonders in Bezug auf das Rindvieh gebilligt wurde, erklärten sich A>eh , und Obwaldcn für Freilassung des Handels, mit der Beschränkung, daß nur bezahltes werden dürfe. Den Pfcrdchandcl trifft diese Verordnung nicht, l. (S. u. vier cnnetb. ^ ^uggaruS). I. Im Namen des neuen GubernatorSdcr Frcigrafschaft Burgund, Don Ad, ^ ^ Vcncnte de Quenoncö, überreicht Hauptmann Anton „Parah" (Borrah) das Erbeinnngs- Unterwaldcn beschweren sich protcstirend über den auf der Tagsazung vom November Iö7<) ^°kd^ ^"üschluß des Gesandten Johann Ludwig Lusst, wodurch dem Lande ein Affront angcthan l°»dc^ ^>^gcgen wird bemerkt, die getroffene Maßnahme habe nicht das Land Unterwaldcn berührt, ^rt? ^articularcn und das zwischen ihm und dem Salzhcrrn Steiner gefällte Urtheil u. s. w. Dieß ^ndcn'" ^ Beschlüsse, daß ein Landvogt, wenn er seine Rechnung abgelegt habe und seines Eides ^ keinem Unterthancn oder Particularcn bei den regierenden Orten zu Baden weiter recht- werden möge, dagegen wegen Vcrlczung hochobrigkcitlicher Interessen zu allen Zeiten in Agierenden Orten Antwort zu geben schuldig sei. 11. (S. u. deutsche Vogtcicn überh.). ). ^ Thurgau). t. u. ,i. (S. u. Baden), v. (S. u. Frciämter). u. x. (S. u. Baden), u ^^^che Vogtcicn überh.). u. »t». (S. u. Thurgau). I»I». (S. u. Baden), «v ^ ll. Einthal), kli,—(S. u. Frciämter). ««—««. (S. u. Sargans). Tt. (S. u. Baden). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. ^ ei,' Bischof von Basel verbündeten Orte) Zwei Abgeordnete deö Bischofs von Basel ^riiber ^^iben desselben vor, dessen Inhalt in einer bcsondern Confcrenz zu Lnecrn berathcn und Solothurn schriftlich sich zu äußern eingeladen werden sollen. Die zwischen rind den Abgeordneten deö Bischofs und den Gesandten von Bern stattgefundcnen Con- keinen weiter» Erfolg als den, daß Bern verlangte, bevor in eine gütliche Verhandlung ^»> „ ^>dcn könne, müsse im Münstcrthal alles in integrum rcstituirt, hiemit das katholische Ezcr- "u>ig ^ aufgehoben werden. Die Abgeordneten des Bischofs dagegen gaben nur in so weit Hoff- ^eder dieser Vorbedingung, als man sich vorher über die Schicdrichtcr einige und Bern ^ König von Frankreich oder das kurfürstliche Kollegium oder die XII Orte der Eidgcnossen- Schicdrichtcr anerkenne und die Sistirung des katholischen Ezercitiumö auf die Zeit der schicdS- 824 Juli 167l. richterlichen Verhandlung beschränkt werde. Da Bern hievon nichts wissen wollte, so mußte man die ^ für jczt an seinen Ort gestellt sein lassen, mit Mahnung zu friedlicher Ausgleichung. n ^ Spanien verbündeten Orte.) Der Antrag des Oberst Bcroldingcn, an die Königin, den G» ^ ^ von Moyland und den schweizerischen Agenten Cassani zu Madrid Dankschreiben wegen der gehen zu lassen, wird, da die Pension nicht wirklich bezahlt wurde, auf die lucern'schc Konferenz vcr! und zwar um so mehr, weil wegen der von Seite von Schwyz, Zug und Frciburg Frankreich ausgc Deelaraiioncn Bedenken gemacht werden, diesen die Pension auszuhändigen, — wogegen die drei O>tc tcstircn, da die genannten Dcclarationc» nichts Spanien Nachthciligcs enthalten, (Die mit verbündeten Orte.) Das vom Markgrafen Greißy eingegebene Complimcntschreibcn wird durch Ausschuß mündlich, sowie durch ein Schreiben an den Herzog erwidert, mit dem Ersuchen, die versprochenen 5t)t)l) Silberkroncn beförderlich zu entrichten, xx. Dem dringlichen Gesuche daß der Schimpf gehoben werden möchte, welcher dem Landammann Lussi und dadurch dem ganzen Unterwaldcn durch Ausschließung des Erster» aus den allgemeinen Sizungcn war angclhan worden, sich alle katholischen Orte willfährig, ließen daher Lussi auch an den besonder» Conferenzcn Theil »c ^ Auf geschehenen Anzug, daß es wieder um Schließung der Cistcrzicnscr Klöster zu thun st>, Lucern beauftragt, über diese für die Klöster nachthciligc und über die Gelübde der Convcntnalcn ) ^ gehende Einrichtung mit dem Gcncralviear, Prälat von St. Urban, in's Vernehmen zu treten. u. Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangelegenheiten: Deutsche Bogteicu iilierh. Thurgau. Rhcluthal. Sargaus. Baden. Freiiiinter. i». Art. 51. Verwaltung im Allgemeinen. «». Art. 292. Verkauf v. Gerichtshcrrschastcu. I». „ 279. Verlaus v. Gerichtsherrschasten. «». „ 139. Rechts- u. Gerichtssache», i». „ 327. Märchen. e«. Art. 13. Beamte. «>»> „ 96. Rechts- u. Gerichtssachen. ««. „ 97. Rechts- u. Gerichtssachcn. Lt. „ 275. Kirchliches u. Glaubenssachen. «««. Art. 31. Rechnungssachen. p>». „ 59. Obrigkeitliche Lehen. „ 210. Kirchliches u. Glaubenssachen. t Art. 9. Beamte. » „ 23. Allgemeine VcrwaltnngSsache». ^ „ 224. Geleitsgelder. v. Art. 18. Beamte, btlt. „ ig. Beamte. II- „ 20. Beamte. IG. ». III», «»r II «GM. Art. 52. Verwaltung im Allgemeine»- Art. 66. Allgemeine Verwaltungssache"' „ 692. Personelles. „ 530. Kirchliche« u. GlaubenSsachen. „ 693. Personelles. Art. 57. Obrigkeitliche Guter. „ 58. Obrigkeitliche Güter. „ 204. Zoll- u. Verkehrswesen- Art. 211. Kirchliches u. Glauben „ 141. JuriSdictionsanstände. Art. 186. Juden. ^ >»I». „ 357. Kirchliches u. Glaubcnsh It. „ 178. Polizeiliches. Art. 113. Leibeigenschaft und Kall. "»». „ 129. Abzug. Vier ennctli Vogt, iiberh. I. Art. 106. Verkehr mit Mayland. Luggarus. It. Art. 171. Zollsachen. Juli 1671. 825 5S4 Cvnferenz der evangelischen Orte bei Anlaß der Tagsazung zu Baden. ». Juli. Staatsarchiv Zürich. ^ Allg. Absch. Bd. 101, kol. 78. Zürich, Bern, GlaruS (Landammannn Elmcr), Basel, Schaffhausen, Appenzell A.-Rh., St- Gallen, s. den allg. Absch. 523. ^^'^chdein Bern über sein bei der jüngsten Erneuerung des BurgrcchteS im Münstcrthalc bcob- ^^^^^^i)rcn vertraulich Bericht erstattet hat, wird demselben beigepflichtet und die Angelegenheit als ein Ncligionögeschäft erklärt, zu dessen rechtlicher oder gütlicher Austragung alle möglichen Mittel ö" bringen seien. Ferner wird von Bern mitgcthcilt, daß, entgegen der vom Bischof von Uns, .^"ücgebcnen Dcduetion und der darin gegebenen Versicherung, daß die Bewohner von Münster kohl ^ ^"^^rten Gemeinden mit der Rükkehr der Chorherren und der Einführung der Messe haben verlauten lassen, „eher den Kopf zu geben als dawider zu sein," der u»h .,.^^'ducte alt-Landvogt von Grandson, Daniel Jmhof, das lautere Widerspiel davon berichtet ilc> schriftliche Attestationcn und Dcelarationcn mitgebracht habe, wie ungern die Chorherren auf- ^^>.'bcn seien und wie sehr man wünsche, daß Bern als Schnzherr und Protektor sich des scheu . annehme. ES wird daher gut erachtet, daß, wenn das von den evangelischen und katholi- stab'l'^"^" vereinbarte Schreiben an den Bischof ohne Erfolg bleibe und der Bischof den Posscß zu ^ ku fortfahre und besonders in Monatsfrist vom Bischöfe keine Antwort eingehe, Bern den Bischof ^'üwort auffordern und, wenn auch dicß nichts fruchte, das in Aarau besprochene Mittel in An- Cak Emilen, „,it Beobachtung möglichster Diöcrction in der Kirche von „Münsterthal" die ^ ^ fließen und daö Mcsselcsen einstellen, überhaupt alles in den frühern Stand richten, auch an ^ündl und andere Reichsständc, an die der Bischof sich zu wenden gesonnen sei, einen Dsfic -^elicht abgehen lassen solle. >». Zürich zeigt an, daß der Prälat von St. Gallen und desselben Visit ^ Herkommcil ihren im Thurgan und Rhcinthal wohnenden evangelischen Pfarrgeistlichcn flj»f^'^^cssc zuzustellen und sie darüber zu ingnirircn, ja die Zabl der Rcccßpunkte von vier oder sei >> s^chszig zu steigern begönne» haben, daher die zürchcr'schc Gesandtschaft beauftragt worden ^hrcii^ Abtes das Unstatthafte solcher Visitationen vorzustellen und Unterlassung zu bc- entsprechenden Falls die evangelischen Geistlichen befehligt würden, die VisitationSrcccfse mit Zürn abzulehnen, daß sie seit dem lcztcn Landfrieden der Visitation und dem ShnoduS von s>era - ^'^^vrfen seien. Dabei werden die übrigen Orte ersucht, wenn etwa die Untcrthancn, um allen au ^^sschen Unannchiiilichkcitcn auszuweichen, bei ihnen um Geistliche werben würden, solche Begehren 5" weisen. ES wird hierauf der Stadt Zürich die Vertröstung gegeben, daß die Regierungen »ist ^^üclische,! dem Ansinnen Zürichs nicht entgegen sein werden, e» Weil zu dem Vergleiche Üurvs'" ^'^rafen von Baden, den Zoll zu Wciswcil belangend, die Kurfürsten von Brandenburg und Vorzüglich mitgewirkt haben, wird dem Antrage Basels, an dieselben und an den Markgrafen von 104 826 Juli 1671. theilt"' Seite der evangelischen Stände besondere Dankschreiben abzusenden, beigestimmt. «I. Bern Bericht Genfs mit, daß der Herzog von Savohcn zu Bellerivc nächst bei Genf vorgeblich ein ^ in der That aber ein als Festungswerk dienendes Gebäude liebst Hafen errichtet und bereits ein ^ schiff gebaut und ausgerüstet habe. Damit wird die Anzeige verbunden, daß zwischen Bern und eine Confercnz verabredet worden sei; zugleich wird den evangelischen Orten die Stadt Genf als ^ der Eidgenossenschaft empfohlen, deren Erhaltung besonders für die evangelischen Orte sehr Indem der Bortrag Berns beifällig augehört und die Zwckniäßigkcit der angezeigten Confercnz wird, erhält Zürich den Auftrag, im Namen der drei Städte gegen Bern die Ansicht brieflich auözuff' daß an einem geeigneten Orte „etwelches Defensionswcrk" angelegt werden sollte. SS5 Confercnz der VII katholischen Orte. Lucern. 3. und Ä. August. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. I.IX, kol. 7S. Gesandte: Lucern. AlphonS von Sonnenberg, alt-Schulthciß und Stadtvenncr; Jakob Ho" , Statthalter; Eustachius von Sonncnbcrg, Vcnncr; Joh. Christoph Kloos, Vcnncr. N r i. 2"^ Schmid von Bellikon, Landammann; Karl Emanucl Beßlcr, Panncrherr; Karl Anton Püntincr, Hauptmann. Schwyz. Franz Ehrlcr, Landammann; Kaspar Abhbcrg, Landeshauptmann. ^ walden. Obcrstlicutenant Johann Jmfcld, Landammann, und Wolfgang Wirz, alt-Landanima»"'^ Obwalden; Karl Leodcgar Lusst, Landammann, und Joh. Melchior Leu, Panncrherr, von R>d>^ Zug. Karl Brandenberg, alt-Ammann; Andreas Jttcn, Sekclmcistcr. Freiburg. Joseph Reiff, meister. Solothurn. Joh. Georg Wagner, Stadtschreibcr; Urs Suri, Gemeinmann. ^ ». Weil bei lezter Tagsaznng die Gesandten der katholischen Orte über die wegen Einfühu'"^ katholischen Rcligionöexercitinmö zu Münster entstandenen Mißhclligkeitcn das Gesuch des ^ Basel um Rathserthcilung an die Regierungen der Orte selbst wiesen und daraufhin der an jedes Ort besonders gelangte, wurde diese Confercnz veranstaltet. Nach geschehenem eidgenössisch"" ^ wurde nochmals das Schreiben des Bischofs vom 17. Juli l. I. nebst zwei andern Schreiben . daö eine von dem Grafen Casati als spanischem Gesandten, das andere vom französischen MouSlicr, welche beide zu friedlicher Beilegung der Differenz riethen. Der Bischof erklärte sich Zuschrift zu dem dreifachen Werke entschlossen: das völlige katholische Exercitinm in der »mnl'".^ Stiftskirche einzuführen, zu solchem Ende daö Schloß Münster in bessern VcrthcidignngSstand i" und mit nöthigcr Mannschaft, besonders auch mit sieben Mann auö der eidgenössischen Garnison i" ^ sorgen, und endlich die Rädelsführer seiner treulosen Unrerthancn exemplarisch zu bestrafen. ^ ^ daher an die mitvcrbündctcn katholischen Orte das Gesuch, sofern Bern die gemachten Drohung"' ^ führe, solche Gewalt mit Nachdruk abtreiben und die widersezlichcn Unterthanen zum Gehorsam zu helfen. Indem man sich nun aber an die bis dahin mit Bern hierüber gepflogenen Vcrhand > August 1671. ^27 kam „.an zu der Ansicht, daß. wenn der Bischof seinen dreifachen Entschluß ausführen und diso ^rle ihn dabei schirmen wollen, cS sich nicht mehr um Ertheilung eine? bloßen RathcS handle, " "" um eine Kriegsführung. Diesem Nebel vorzubeugen wurde beschlossen, mcht zwar durch eine ^"dtschaf^ ab^ hoch ^rch nachdrükliche Zuschriften beide erhiztcn Parteien zu gütlicher Vertragung und ln>e>dang aller Feindseligkeiten zu mahnen und besonders Bern gegenüber mit Hinsicht auf ein c en ^oinniencs Schreiben wider alles auö seinen beharrlichen Behauptungen entspringende Nebel zu pro In dem an den Bischof zu richtenden Schreiben glaubte man namentlich bemerken zu sollen, ter"I ^ seiner Bcfugniß bei den Reichsständen einhole, solle er sich aller Tätlichkeiten nn ^ezung aller Theile des begonnenen Unternehmens um so mehr enthalten, da er nicht erwarten k ^ wir ihm, wenn er mit Tätlichkeiten vorgehe, auf unsere Kosten mit unserer Hilfe belspringen Hrj spanische und französische Gesandtschaft wurde ebenfalls ersucht, zur Erhaltung cö ^ niitbehilflich zu sein, und der erstern bemerkt, da laut Acußcrungen der österreichischen Rathe ^ Innsbruck der Kaiser daö Vornehmen des Bischofs von Basel zu begünstigen geneigt sei. dürfte es ^"'essen se^ denselben zu einem kräftigen Dehortationsschreiben zu vcranlaßcn. in welchem Bern ge- >.. ? den Bischof von Basel als Reichsfürstcn an der Ausübung seiner Rechtsame nicht zu stören. Kr'gdie Beschwerde der Cisterzienser Gotteshäuser vor, welche dem Abte von Morimont >n Prätendirte Visitation ihres Ordens nicht zugestehen wollen und daher die katholischen Orte Fürsprache bei dem französischen Könige bitten. Diesem Gesuch wird willfahrt, die k egenhcjt nämlich dem Minister de Lionne und dem Hauptmann Machet von Solothurn, der sich zur >„ ^ königliche Hof befindet, empfohlen. «?. Daß der Abt von St. Urban sein wie verlautet selbst ^ anhängig gemachtes Werk. die Fraucnklöster Cisterzienser Ordens im Thurgau in d.e Clansur aufgeben und dieselben bei der durch den Nuntius Borromäus gemachten Reformation bleiben wird dem Abt durch Luccrn vcrdeutet werden. ,1. Da Graf Casati als Gesandter von Pension denjenigen Orten, welche dem Vertrage von 1634 nicht präjudicirt haben und bei ^ ^ ^u zu beharren entschlossen seien, abzugeben sich bereit erklärte, glaubte man zwar diese Zumuthung . ""gefährlich und als bloße erneuerte Sinccration ansehen zu dürfen, aber doch den Regierungen Kcnntniß geben zu sollen, in der Meinung, daß jedenfalls das zu Baden entworfene den König ausgefertigt und mit Erlegung der Pension auch die Ansprüche der Regimenter Situation der Pensionen in Richtigkeit gebracht werden, e. Frciburg findet bedenklich, daß »r ^ Punzen von Piemont einschließenden neuen Vertrage") mit Savohen ältere Vertrage angefu nt de welchen der Herzog noch den Titel Graf von Romont führte, und wünscht, daß diese Citatc Klassen werden, wird aber mit der Bemerkung beruhiget, daß die Wcglassung jenes Titels un neuen genüge, r. Luccrn und Obwalden finden eö nicht in ihrem Vorthcil, zu verbieten, daß >)rc °Iso "^eute Vieh von dem Lauiser Markte nach Mahland führen. Die zu Vcllcnz regierenden Orte werden ^ andere Mittel denken, ihren Schaden zu wenden. (S. u. Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSaugclcgeuhciten: Art. 140. Recht und Gericht. ^gültige Abschluß dieses Vertrages erfolgte erst unterm 8. October; s. Beilage Nr. 15. 828 August 1671. SS«. Jahrrechnuiig der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu LautS. I«i71 II». August. Kantousarchi» Schaffhansc». — Kantonsarchi» Zuz. Gesandte: Zürich. Zunftmeister Andreas Meyer, Rittmeister und Kirchenpfleger. Bern. Kirchbcrgcr, dcö Kleinen Raths. L n c e r n. Obcrstlicntenant Heinrich Pfyffer, des Kleine» ^ U r i. Hauptmann Sebastian Muhcim, des Raths. S ch w y z. Hauptmann Franz Bctschart, . Vogt zu Lauis. Untcrwalden. Landvogt Balthasar Jmfeld, LandcSfähnrich. Zug. Beat ^ Zurlaubcn, Statthalter. G l a r u ö. Joh. Melchior Marti, Landschrciber. Basel. Nikla»^ ^ Hauptmann. Freibnrg Johann Castclla, deö Kleinen NalhS. Solothurn. ttrS Geheimen Raths. Schaffhauscu. Johannes Spcißcggcr, Stadtschrcibcr. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier cnuctb. Vogt- iibcrh. « Art. 85. Polizeiliches. LauiS n. Meutnis. I,. Art. 1. ^ ^ Art. 22. Lauis. «. Art. 144. Justizsachen. D Art. 145. Justizsachen. , be»S^' »I. „ 208. Zoll. i, „ 255. Vischvflich-comaskischc ^ ' „ 145. Justizsachen. I«. aus dem Zuger Exemplar. 5S7 Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 1i»71, nach dem II». August. » KautonSarchiv Schaffhauscu. Gesandte: Dieselben wie Abschied 526. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangclegcnheitc»: Luggarils. » Art. 26. Landcsverwaltung i. Allgcm. e Art. 47. Gräuzstreitigkeiten- »». „ 172. Zollsachen. August 1671. 828 5S8. Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. Brunnen. IN7I, II. August. LandcSarchtv Nidwalden. ^ ^'' ^vanz Schmid, LandamMann; Karl Emanuel Bcßler, Pannerherr. Schwhz. Landammann; Kaspar Abyberg, Landeshauptmann; Franz Bctschart, alt-Sckclmeister. ^ alden. Karl Lcodcgar Lussi, Laiidaiiimaiiii: Joh. Ludwig Lussi, alt-Laudaimnann, Panuerhcrr. ^lssür ^ " Rapperswhl). I». Betreffend die wcilauösehendcn misoLischen Vorgänge wird dem Com- pi empfohlen, fleißig riuf diejenigen, welche zu Lumino Gewaltthätigkcitcn verübt haben, Her s/ ^ möglich an Leib oder Gut zu belangen, um auf solche Weise sie, die Bündner, zu soll ^ veranlassen, um nicht selbst als Kläger zu erscheinen. Auch den zu Lumino liegenden Brief de« >>, 6" bringen suchen. «. Die Stadt Bellenz erhält die Anweisung, auf das Schreiben ^ole„ Sanitätstribunalö höflich zu antworten, sie werde die Befehle der hohen Obrigkeiten sobald sie einlangen, auch mittheilcn, bitte aber unterdessen, sie mit Neuerungen zu ver- ^Hesi Ablauf des Bellenzcr Marktes aber wird Uri im Namen der III Orte die wider unsere Commissariatsbcstalluug ablehnen. «I. Dem thurgauischcn Landvogt wird bei Ver- Ti„^ .. ^ Ungnade befohlen, dem Rittmeister Sulzer laut erhaltenen Ortsstimmcn gegen die Stadt in, ^ ^r Ejecution zu verhelfen. Zürich ist hicvon Kcnntniß zu geben. Luccrn wird ersucht, ^e>if ^ Grafschaft Baden regierenden Orte bei dem Statthalter Pfeintlin zu Waldshut »lg ^ Bingen, daß der auf die Ladung Kohlen der Erben des Landvogts Roll scl. gelegte Arrest , '^^'dvig aufgehoben werde, k. (S. u. Lauis). (S. u. Bcllenz). I». (S. u. LauiS). I. ^s Läufers Sebastian Jmling um Fenster in seinen neuen Bau wird auf die festgesezte relatirt. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschasts- und Schirmortsangelcgcnhnten: r. Art. 209. Märkte. I». 210. Märkte. Art. 484. n. Art. «it. 5S». Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rwiera regierenden III Orte. Brunnen. I«7I, 3V. September. Landesarchiv Nidwalden. Uri. (Joh.) Franz Schmid, Landammann ; Karl Emanuel Bcßler, alt-Landammann. '"Her ^ ^rler, Landammann; Wolf Dietrich Rcding, alt-Landammann; Karl Büeler, Sekel- ^ 'dwalden. Karl Leodegar Lussi, Landammailn; Franz Ackermann, Statthalter. ültvjj, «30 September 1671. «. Auf das von den III Bünden eingelangte Begehren, daß die Marchenstreitigkeiten . ^ Bellen; und Misoz rechtlich beigelegt werden, ist zu antworten, man sei diesseits ebenfalls dazu ^ ^ laut Verträgen müsse aber eine gütliche Verhandlung vorangehen, und hinsichtlich des Obmanns ^ bemerken, daß der bereits als solcher dcnominirte Landschreiber Marti von Glaruö darum nichts ^ sein könne, weil der Obmann aus der Rathsmitte der beklagten Partei gewählt werden müsse, » Glarus, wie vor diesem zum zweiten Mal gutwillig zugegeben wurde. I». Das Schreiben deS von Como und desselben Bemerkung, daß in der Grafschaft Bellenz die Güter, auf welchen die und Gotteshäuser Capitalzinsc und Renten haben, durch Steuern und Verpfändungen allzu sehr werden, wird mit der Versicherung erwidert, daß man gar nicht die Absicht habe, auf solche ^ kirchlichen Immunitäten zu beeinträchtigen. Conferenz der III alten Orte. Brunnen. 1K7I, October. t!a»dc«<>rch!» Nidwaldcn. Ehrl^ Gesandte: Uri. (Joh.) Franz Schmid, Landammann ; Anton Schmid, Zcugherr. S ch w h z- F^"' Landammann; Wolf Dietrich Rcding, Pannerherr; Martin Belmont und Kaspar Abhberg, alle ^ Landammann. Unterwalden. Johann Jmfcld, Landammann, und Wolfgang Wirz, alt-Landa»"^. von Obwalden; Karl Leodcgar Lussi, Landammann, und Joh. Melchior Leu, Pannerherr und alt ammann, von Nidwalden. ^ n. Entgegen dem von Frankreich durch Herrn Stuppa betriebenen Volköaufbruch sind die entschlossen, bei dem badischen Abschiede zu beharren. Da indessen einige Orte im Widerspruchs ^ und in ihrem besondern Interesse die von Stuppa angetragenen Capitulationen angenommen ha ^ die Werbungen eifrig betreiben lassen, wird den hohen Obrigkeiten der Antrag hinterbracht, Wellen wankender Einigkeit wieder au einen sichern Port zu verhelfen und der ehrbaren Welt von ^ zu zeigen, daß wir unsererseits nicht bedacht seien, wider bisher geübte Bräuche und geschworene dergleichen Aufbrüche zu gestatten, sondern bei dem zu verbleiben, was zwischen uns abgeredet ^ soll jedes von dem emcn oder andern Orte schriftlich oder mündlich cinkommcnde abweichend ^ verwarnet und an Zürich, dessen Gcmüth in diesem Passus sich aufrichtig und unwandelbar das Ansuchen gestellt werden, durch die Landvögte in den Vogteien alle Werbungen und ^zt' zu verbieten und allenfalls auch eine Tagsazung zu veranstalten. I». Seltsamer Weise hat st>t ^ hin zu Einsiedeln mit Zug gehaltenen Bcrathung ein von dort her eingekommencö Schreiben v ^ October 1K7I. 831 i>dl>r Stuppa einzulassen im Begriffe sei. Die Gesandtschaft von Schwhz widersprach dieß djx ^ ^^"st i dennoch wollte man nicht unterlassen, vor einer solchen Sönderung zu warnen, damit ^lde» Stuppa ciugcgangeuen Versprechungen zurükgenommcn werden, e. Uebcr die von Unter- ^eder ^lZclegten Einwendungen Zürichs gegen die zu Gunsten des GcrichtSherrn (sie) Sulzer von ^Iseil Z ^ bewilligte Exceution wird wegen Maugel an Instruction Unterwaldcns nicht eingetreten, index entschuldigend hievon benachrichtigt. «I. Da der Prälat von St. Urban hinsichtlich der Clausur skj„x . ^"'^en Frauenklöstcr, ungeachtet sie durch päpstliches Privilegium von der Clausur befreit sind, ^elbcu eigensinnigen Behauptungen nicht aufgeben will, wird der Nuntius ersucht, der Kl«» verweisen. Auch wird dem Landvogt im Thurgau aufgetragen, die Vcrschließung Philipx,^ ^ '"'l Gittern und Trüllen zu verwehren. «. Luecrn ist um seine Ansicht zu ersuchen, ob der ^c>ler um 5 Schillinge höher tarifirt werden solle. 5»! Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden III Orte. Brunnen. 13. November. LandcSarchl» Nidwaldc». ^ller ^ r i. (Joh.) Franz Schmid, Landammann; Franz Arnold, LandcSfähnrich. Schwh Franz dühx/ ^"bamniann; Kaspar Abyberg, Landeshauptmann und alt-Landammanu; Franz Bctschart, Statt- '^^^lden. Karl Lcodcgar Lussi, Landammann; Joh. Melchior Leu, Pannerhcrr und alt- ^ dst lLreditiv der III Bünde versehen erklärte vr. Ferrari als Abgeordneter derselben in Bezug ^"^^ietiouöstreitigkcit im Misoxerthal alle Geneigtheit zu freundlicher Beilegung des Spans, ^ November zu dieser Verhandlung angesezt, so daß jedes der III Orte einen Gc- ^ Ab, Allenz abordne, von wo aus nach vorgängiger Untersuchung der Streitfrage in Gemeinschaft ^ lliit^ Bünde ein Augenschein veranstaltet und ein gütlicher Austrag versucht werden Hg ^ bis Hinkunft der Gesandten die Arrcsticrung eingestellt sein. Uri wird zu ^fülr ""6 A^uar stellen der Landschreibcr zu Bcllenz der Sache beiwohnen und die ^ ^ Prälat von St. Urban bei dem Nuntius für Einführung der Clausur in ^ lasse/""'^" Fraucnklöstern sich bewirbt, wird an diesen das Ansuchen gestellt, es bei dem verbleiben '"^e st^uge genug durch den Nuntius BorromäuS vor Jahren angeordnet worden ist. „damit ^ ^eität hierdurch nicht etwa leiden müsse." 832 December 1671. 55S Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rimera regierenden III Orte. Brunnen. ?». December. Landcsarchiv Nidwaldc». Gesandte: U r i. Karl Emanuel Beßlcr, Panucrherr, und Franz Schmid, beide oll'Landam» Franz Arnold, Landcsfähnrich. Schwyz. Franz Ehrler, Landammann; Karl Büclcr, mcister; Balthasar Aufdcrmauer; Joh. Jakob Grüningcr. N i d w a l d e n. Karl Leodegar Lull'- ammann; Franz Stultz, alt-Landammann. > ». Zwck der Conferenz war die Liquidirung der wegen der ennctbirgischcn Mannschaft be> ^ teien Bellenz, Bollcnz und Riviera im rappcrSwylischcn Kriege von 1656 aufgelaufenen man angemessen fand, zuerst die Particularprätcnsioncn vorzunehmen, doch vorher die ciltcni . ^ anzuhören, legte Schwyz einen zu Brunnen am 29. December 1656 von den III Orten goyo ^ ^ schied vor, laut welchem 666 Käse und etwa 66 Slüke Vieh für die cnnetbirgischc ^annsch^t^^.^ Orte verwendet und auch verrechnet worden seien, so daß cö jezt nur noch nm die noch ' ' ' ' ' ' ' " ' ^ vrr Co"' Besoldung der Commandantcn zu thun wäre. Uri und Nidwalden wenden hinsichtlich o ^ ^ ^ ll so c auch selbst tragen könne. Der Antrag, die Forderung der III Orte gegen einander aufzuheben, > ^ danten ein, sie haben die ihrigen selbst besoldet; dagegen habe von jenen Käsen und Sinken Bich ^ ^ Mannschaft von Schwhz einen Thcil erhalten, so daß also Schwyz die Commandantenkosteu »m Schwyz sür zu beschwerlich gehalten, hingegen einigte man sich dahin, cö bei dem Abschied ^ ^ch- ccmber 1656 gänzlich verbleiben zu lassen. Der Vorschlag Uri's, die nicht liquidirtc Rapport) ^ nung für ab und tod zu erklären, wird von Schwyz und Nidwalden ucl rokoroixluin genommen. ^ Kosten der parmcsanischcn Mannschaft betreffend erklärt Uri, seinen Thcil erstattet zu haben i bahcr Schwyz und Nidwalden zuerst die Particularansprachen in Richtigkeit bringen und sich bann g>^ einander ausgleichen. «. Ein durch Expressen eingebrachtes Schreiben des Prälaten von ^ verlangt für eine zum Dienste Frankreichs geworbene Compagnic von 266 Mann den die deutschen Vogteien. Obwohl Uri Bedenken hatte, wurde doch Bewilligung dazu crthcilt mit behalte, wenn die Obrigkeiten etwas anderes beschließen, sogleich berichten zu wollen. i»>l 555 Rechnungs-Conferenz der die Vogteien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherlih, Orandstm Murten regierenden Städte Bern und Freiburg. Murten. 1S./S. und 1<» <» December. Staarsarchiv Bern. Arcib. Absch. Bd. X, e. 40». Gesandte: Bern. Christoph von Grafenried und Samuel Fischer, beide Vcnner und >. ^ -^reitb Raths. Fr ei bürg. Peter Müller, Sekclmeister; Franz Peter Vondcrwcid und Joha»»ob ^ beide Gcucralcommissär und des Täglichen Raths; Prothasiuö Alt, Stadtschrciber. December 1671. 833 , Nach gewohnter eidgenössischer Begrüßung wurde cinmüthig beschlossen, mit Einführung der am ^ptembcr 1667 vereinbarten Reform den Anfang zu machen und die Rechnungen derselben gc- Zunehmen und den Amtleuten die Beobachtung der in der Reform aufgestellten Bors )nf cn ein I» u, die betreffenden Bogteien). ^ Das übrige Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangclegenheitc»: uZr-ib, Vogt, überh. °>°rz-°t»»g. l ' " v.l. M. 183-^90. «I... ..«- ^ Tscherlih. °"en. «' It.—1>. t. »«' Art 476—476. Conferenz der III alten Orte. Brunnen. I<»71, I«. December. Landesarchiv Nidwalde». bl r i. (Joh.) Franz Schmid, Landammann; Karl Emanucl Bcßler, Panncrhcrr. S ch w h z. ^lh^ ^ landammann; Franz Bctschart, alt-Statthalter; Karl Büelcr, Sekelmeister. Un tcr- ^t>eaa.' ^^bann Jinfeld, Landammann, nnd Wolfgang Wirz, alt-Landa»imailn, von Obwaldcn; Karl ^ussj. Landammann vo.t Nidwaldeu. Joseph Amrhhu und Salzfaetor Keller, als DePutirte voil Luccrn, versichern, daß ^ Fäßch^"' ^^^lactor Keller sei nach Zürich gereist, um zur Steigerung des Salzpreiseö um 3'/- Gl. auf a/" ^ ^»untern, von dem Salzhcrrn Melchior Steiner erdichtet und ohne Grund sei und nur ^ ^'lcr und Unruhe zu wckcu; denn Steiner habe bis dahin, wie aus seinem Contract mit ^lbe . Baden erhelle, das Fäßchcn um 24 Gl. verkauft und scze nun zu seinem eigenen Schaden ^ c>uf> ^ um die vier Orte von Luccrn abzuziehen; Luccrn dagegen sei crbötig, die vier Orte Zu versehen. Den Abgeordneten Luccrnö wurde mündlich erwidert, die Dcputatschast ^litrc^ ^ "bue Vorwisscn der vier Orte uild doch mit ihrem vorgeblichen Interesse geschlossene cj> ' ^^biugs verdächtig; indessen könnte man sich wohl zu einem gemeinsamen Geschäfte mit ^r>um Zugleich den Stcincr'schcn Contract beibehalten. Zürich wurde ersucht, keine Salz- ^be», ^^^len zu wollen; die weitem Beschlüsse der vier Orte werden ihm beförderlich mitgctheilt ^»n xx Steiner wurde versichert, man werde ihn bei dem herabgeseztcn Salzprcise schirmen und andere noch nicht im Contract begriffene Orte zum Beitritte veranlaßcn. ^"zug Luccrir blieb auf die nächste, am 29. dieß stattfindende Conferenz verschoben. I». Der ^ Frejh^' ^wr die Untcrthancn der Grafschaft Bcllcnz von den andern beiden regierenden Orten klangt haben, aus Bünden und überhaupt anderswo außerhalb der III Orte Gelder zu cnt- 105 834 Dccember 1671. lehnen, was unter andcrm auch darum bedenklich wäre, weil auf solchem Wege eine widrige eingepflanzt werden könnte, wogegen der Landschaft durch Rcmcdirung der Kosten aufgeholfen w« möchte, wird all rokorenäum genommen. S55 Conferenz von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Brunnen. 2!». December. Landesarchiv Nidwalden. Gesandte: Uri. lJoh.) Franz Schmid, Laudammann; Karl Emanucl Bcßlcr, Pannerherr. ^ Franz Ehrler, Landammann; Kaspar Abhberg, Landeshauptmann; Franz Betschart, LaudcSfähnrich' ^ Büclcr, Sekelmeister. Unterwalden. Johann Jmfcld, Landammann, und Wolfgang W>rZ-^ Landainmann, von Obwaldcn; Karl Leodcgar Lussi, Landammanu von Nidwalden. Zug. löauw Paulus Müller und Lieutenant Franz Kreuel, beide des Raths. . ^ ». Um einmal zum freien Salzkauf zu gelangen, in Betracht, daß Steiner das Salz zu ^ Preise zu liefern anbietet, als Keller zu beabsichtigen scheint, wird gefunden, eö sei auf den 36- ^ . laufenden Monats von den vier Orten eine Deputatschaft nach Luccrn abzuordnen, um vor Ra ^ Hundert das angedeutete nachteilige Kellcr'schc Gesuch vorzustcllcil, damit die Monopolisten abgcsllMt^.^ schüzcn werde. I». Dieselbe Abordnung soll in Luceru erklären, daß man, wenn der neue Z^l Dem Steiner aber ist zu antworten, daß man ihn bei dem beabsichtigten wohlfeilen Salzverkaus - oll ^ Zinnen nicht abgeschafft werde, zu Repressalien zu schreiten entschlossen sei; denn ein solcher ^ „wider aller Welt kundiges Recht." «. Ferner soll die Abordnung dem Grafen Casati anzeigt ^ man in Sterbenszcitcn allerdings Sanitätöcommissärc zu Bellen; und anderswo zu halten Statte aber in gesunden Zeiten, wie die gegenwärtigen in der Eidgenossenschaft und in Oberdeutsch^'^ «I. u. v. (S. u. Sargans). Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSaiigelegenheiten: Slirgavs. ,1. Art. 94. Rechts- u. Gcrichtssachen. «. Art. 142. ZurisdictionSanstiinde- Conferenz von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Brunnen. 1N72, 8. Januar. LandeSarchtv Nidwalden. ^ t!) ^ ^ ^ Gesandte: Uri. (Joh.) Franz Schmid, Landammann; Karl Emanuel Bcßlcr, Pannerherr. Franz Ehrlcr, Landammann; Kaspar Abhberg, Landeshauptmann; Martin Belmont, alt-La" « Januar 1672. «35 Land Sameister. Nnterw aldcn, Johann Jmfcld, Pannerhcrr, und Wolfgang Wirz, alt- von Obwalden; (Karl) Lcodcgar Lusst, Landammann, und Landvogt Joh. Ludwig Lnssi, ^aiiunaun, von Nidwalden. Zug. Baumcistcr Paul Müller und Ammann Trinkler. Brunnen zur Unterhandlung wegen eines Salzcontracts eingetroffenen Salzhändler llri ^ ^"rdc durch Sckelmcistcr Karl Bücler von Schwhz und Landschrciber Hug Ludwig Jmhof von W»^^ercinkommcnsproject verabredet, laut welchem Steiner für die nächsten vier Jahre sich vcr- ä0,000 bis 60.000 Mäß hallischcn Salzes nach Zürich zu liefern, und zwar das die "bue Band, Zoll und Provision um 19 Gulden und mit dem Bedinge, daß ob., innerhalb vierzehn Tagen über die eigentliche Quantität der Salzlicfcrung ihren Entschluß ^tte I" Steiner den Mehrbedarf mit bayerischem Salz erscze, die vier Orte und wer noch zu ihnen kcii, ^ Ablieferung baar bezahlen, in den nächsten vier Jahren in ihrer Botmäßigkeit einzubringen gestatten, alle Salzsteigerung verbieten und den Herrn Steiner bei lchi, " Menschen Contract wie Zürich schüzcn und gegen die Drohungen wegen des Abschlags des Salzes ^bl'/" den Keller dagegen und seine Gehilfen, wenn er etwa den Steiner wegen seines mit den Holl s geschlossenen Contracts bei dem Hanse Oesterreich verklagen und ihm in dem Bezüge CchSalzes j„ ^ Weg treten oder ihm das bayerische Salz verthcucrn sollte, zu Ersczung des bie ^er Kosten anhalten sollen. I». Dem Bischof von Como wird auf sein Schreiben betreffend Oe»e Camorino und Subiasco (Giubiasco) geantwortet, man habe denselben keineswegs oschwerdcn auferlegt, sondern sich an die hierüber aufgerichteten Statuten gehalten. Conferenz der evangelischen Städte Zürich, Bern, Basel und St. Gallen. Aarau. 1«?2, 13.-1». Januar (3.-5. alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. ANg. Absch. Bd. Ii», r»I. 8t. Zh H"us Heinrich Rahn, deö Raths von der freien Wahl, alt-Landvogt von hes Bern. Vincenz Stürler, des Raths, alt-Landvogt von Lauiö. Basel. Christoph Burkhard, aths. Stadt St. Gallen. Michael Rictmann, des Innern Raths, alt-Stadtkasstcr. Zs. Beranlaßung zur Conferenz war die beharrliche Forderung des Pfalzgrafen Karl Ludwig, daß sliy, ' Basel und Stadt St. Gallen die ihm geliehene Summe an dem durch die Obligation bc- nämlich in Straßburg, in Empfang nehmen und dagegen die verpfändeten Kostbarkeiten »»)> ^chor Forderung zu entsprechen wegen der gefährlichen Zcitläufc bedenklich schien. Zürich 'ch>l , ^sorgten namentlich, es möchte der Magistrat von Straßburg bei dieser Gelegenheit auf diese h>e /^"llögelder für die bei deu beiden Orten liegenden BnndcShiiitcrlagcn greifen. Auch besprachen e> cn Städte vorläufig, was zu thun sei, wcnu die andern drei Städte gegen die ihnen für An- ""g der dem Kurprinzen von Heidelberg als Hochzeitögcschenk bestimmten goldenen Schalen auf- 836 Januar 1672. erlegten Quoten Einwendungen machen. I». Nach Ankunft der übrigen Gesandten (am 1^> fand der eidgenössische Gruß statt und bericth man sich über sichere Lieferung der Pfandkleinodicw Ansicht, daß dieß aus gemeinsame Gefahr und Wagniß geschehen werde, stellte Bern die Berufung seine ein Jahr nach geschehenem Beitritt zum Anleihen gemachte Bedingung entgegen, daß sei» . an der Schuld in Bern zurükerstattet werden solle, behaupteten Hinwider die drei Städte, daß laut R vom 26. November 1667 alle vier Städte für die Schuld von 52,666 Rcichöthalern als gemeinsa»u' Haber der Pfänder berechtigt und verantwortlich seien, das auf dem Kleiuodienkästcheu befindliche Berns hiefür Zcugniß gebe, die Zurükstcllung des Pfandes und die Zurükzahlung der Schuld unterscheiden seien, bei Verlust der Pfänder die andern drei Städte doch wohl nicht angehalten könnten, die Kapitalforderung Berns zu vergüten, bei der beharrlichen Weigerung Berns die drei sich bemüßigt sähen, die Pfänder liegen zu lassen, wo sie eben sich befinden, und die kurpfälzische weiter anstehen zu lassen. Endlich verständigte man sich, cS sollte Bern, unter Hinweisung auf die lss gcre Bestimmung seiner bcsondern Obligation und die Weigerung der drei Städte, die Kleinod'^ ^ ihre Gefahr nach Straßburg zu liefern, den Pfalzgrafcn ersuchen, die Gelder in die Eidgenossen!^^ liefern und daselbst auch die Kleinodien in Empfang nehmen zu lassen; in gleichem Sinne .<.g. Bezugnahme auf Berns Weigerung sollen ihm auch die drei Städte schreiben; wenn aber dc> ^ gras nicht darauf eingehe, wolle man jedenfalls die Kleinodien nicht etwa in Waarcnballen verbergt ^ der Entdekung bei den Zollstättcu auösczcn, sondern sie über Neuenbürg und Brcisach nach Strasburg neun oder zehn Bewaffneten begleiten lassen, nämlich ohne dicßfällige Bcthciliguug der dabei w > itttercssirtcn Stadt Basel mit je drei Männern von Bern, Zürich und St. Gallen, zu deren jedes der vier Orte nach Maßgabe seiner Schuldfordcrung beizutragen habe; übrigens aber duM ^ wohl gewärtigen, daß wenn man bei der angekündigten Zurükcrstattuug von Zins und Capitn!, " Pfalzgraf hoffen mochte, auf den ZinS verzichtet hätte, auch das Capital noch länger solche Verzichtleistung auf die Zinsen zu Danke erkannt worden wäre, daher cS angemessen durch eine dritte Person Versicherung zu thun, daß die Zinse werden remittirt werden. Brandschaden zu Mariakirch wurden mit besonderer Bcrüksichtigung des evangelischen französstchen und Schulmeisters von Zürich 16, von Bern 21, von Basel 12, von Schaffhausen 11 Reichen ^ steuer bestimmt. «I. Jede der fünf Städte hat für die zur pfälzischen Hochzeitsgabe augesäM^ goldenen Schalen 366 Reichöthaler, weniger 1 Lucerner Schilling, zu entrichten, <. Bern theilt c> ^ Kaiser erhaltenes, das Münstcrthal betreffendes Schreiben vom 1^. Oktober 1671 mit, laut »iu Unterthanen von Münsterthal bei 56 Mark löthigen Goldes verboten wird, den Befehlen des Vss) ^ Bezug auf die Uebung des ChordiensteS der Chorherren sich zu widcrsezen; ferner erzählt seither geschehen und was von dem französischen Agenten Lafonds in der Sache gearbeitet worden « Januar 1672. «37 5»8. Conferenz von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Brunnen. 1<»72, 22. Januar. La»dc»archtv ^chwnj. ^tri. Franz Schmid, Landammanil; Karl Enianucl Btßlcr, Pannerherr. Schwhz. ^üelcx ^ Kaspar Abhbcrg, Landeshauptmann; Franz Bclschart, alt-Statthalter; Karl ^»n>/ Unterwalden. Johann Jmfcld, Pannerherr, und Wolfgang Wirz, alt-Land- ^ltcx ' Obwaldc»; Joh. Ludwig Lussi, alt-Landammann, und Landvogt Franz Ackermann, Statt- ' Nidwalden. Zug. Baumeister Paul Muster und Franz Kreuel, beide des Raths. ^ru> ' Ablauf der bedungenen vierzehn Tage dem Salzhändler Steiner die Er- der zt Entwurf des Salzvertrags abgeben sollen; allein da Lucern eine dießfällige Conferenz Glicht ^ ^"getragen und Uri, Unterwalden und Zug sich dazu bereit erklärt hatten, daher gegen die ^ Schwhz eine Vertagung des Abschlusses über den Salzcontract nothwcndig erachteten, schloß dlz^^^ui Antrage nur in der Vorauösczung sich an, daß Luccrn die Originale seiner Salzverträge ^tt'n "uisfe. Daher wurde dem Steiner berichtet, daß man erst nach der bevorstehenden Konferenz mit ^>>1 ^ Antwort geben könne, überdies aber Anstand nehme, das höllische Salz in glei- ^ baherischcö ersczcn zu lassen. I». (S. u. Bcllcnz :c.). «. Die von dem Ulrich'schen ^^nlhrenden Rcstanzcu in Savohcn sollen dem Herrn von Greißy und dem Patrimonial ^ Erinnerung gebracht und dabei zugleich die Erhaltung der Privilegien der Gardccompagniccn >r»l„ ^ werden. «I. (S. u. Bcllcnz :c.). v. Hinsichtlich des Streits zwischen dem Bischof von „Prun- i>nd " ^ wegen der Religion iyi Münsterthal, in welcher Sache verschiedene Schreiben eingelangt ° ^ ^uf nächster fnnförtischcr Conferenz verhandelt werden. U.n. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnheiten: -c. I». u. «I. Art. 493 n. 494. 5»S Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. Ii»?2, Ä. und S. Februar. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. I^IX, toi. 8S. hol^^udte: -Lueern. Alphons von Sonncnberg, Schultheiß; Eustachius von Sonncnberg, Statt- 3oh ' ^bristoph Kloos, Venncr; Hauptmann Rudolph Mohr. Uri Job. Franz Schmid, Landammann; ^ Emanucl Bcßlcr. Pannerherr. Schwhz. Franz Ehrlcr, Landammann; Kaspar Abhberg, ^ ^uptniann; Karl Bücler, Sekelmeister. Unterwalden. Johann Jmfcld, Landammann, und 838 Februar 1672. Wolfgang Wirz, von Obwaldcn; Karl Leodegar Lussi, Landammann, und Joh. Ludwig Lnsst, ^ Hauptmann, von Nidwalden. Z u g. Paulus Müller, Bauherr; Hauptmann Hanö Hasler. « Im Anfange des laufenden Jahres hatten die vier alten katholischen Orte bei dem höhern ^ eine ernste Vorstellung wegen des Salzhandcls im Allgemeinen, besonders aber wegen deö Satzvey in Lucern eingebracht und hierauf zur Antwort die Einladung empfangen, mit Lucern zu einer 0" ^ zusammen zu treten und zu berathen, „wie etwa zur Förderung gemeiner Wohlfahrt und sicherter gemcinnüzigcr Handlung des Salzes die Mittel zu ergreifen wären." Indem nun die nach Herkommen mit dem eidgenössischen Gruße eröffnet und zuerst Uri um seine Ansicht befragt sprach dieser Stand mit Bcistimmung von Schwhz, Unterwaldcn und Zug die Vorauösczung aus, dieser Zeit allgemeiner Wohlseilhcit auch das Salz in geringer»! Preise sollte zu Händen gebracht können. Luecrn gibt zu verstehen, wie viel es gebraucht habe, um deö im Salzhandcl eingerissenen Z sich zu entledigen und seine Salzbcdürfnisse unmittelbar von den burgundischen und höllischen S" ^ ncn zu beziehen, und will gerne vernehmen, durch welche Mittel man dazu gelangen möge, ^ Vorfallenheitcn des Salzes in rechtem Preise beständig und versichert zu sein." Hierauf crwi vier Orte: Bekanntlich sei im Laufe der Jahre das Mäß Salz von 4'/- Gulden bis auf 8 Gulden 2 ^ gesteigert worden; woher das komme, sei leicht zu crrathen; weise habe Luecrn gcthan, indem eigene Tractate sich das Salz aus der Salzpfanne unmittelbar zugesichert habe; sie wünschen geschlossenen Tractate, aber die ächten, einzusehen, um zu erfahren, ob sie darin ein- oder ausgeschult" denn es sollen bezüglich des burgundischcu Salzes dreierlei Tractate gepflogen worden sein, "^"^1 geheimen gültigen Haupttractat noch ostensible; auch sei Verdacht, daß Herr Bücher von Solothu^ bloß für Solothurn, sondern auch für andere Orte tractirt habe und dadurch in den Stand g durch die zweite und dritte Hand, begreiflich also mit Vcrtheuerung, bis nach Uri Salz zu liefern, ^ . ^ Particularcn (Steiner, nach Kellers Aussagen) sollen bei Burgund 3006 Dublonen Aufgebt Tractate Anderer versprochen und dadurch diese (Keller) gcnöthigt haben, um lOOO Dublonen nachl' ^ auch bei der hallischcn Pfanne sei eine Steigerung von einem halben Gulden eingetreten. Die der Salzpreise findet Luccrn aus andern Gründen erklärlich, zunächst aus der früher eingetretenes^ meinen Thcucrung, die auch die Salzpreise hinaufgetrieben habe; dann aus der Zähigkeit, mit w ^ Salzverwaltungen an den einmal geschlossenen Tractatcn festzuhalten Pflegen, aus der Steigt Zölle und dem Sinken des Geldwcrthcs, ans der Eoncurrcnz der Salzhändlcr, besonders der Pa>t^^ die sich gegenseitig überbieten und zu verdrängen suchen, wodurch eben die Regierungen genöth'gt ^ für die Bedürfnisse der Ihrigen gleichfalls in unmittelbare Tractate mit den SalzpfannenvcUva^ einzutreten. Darin, erwidern die vier Orte, habe Luccrn ganz recht gcthan; aber ihnen sei mit ^ trittsbcwilligung nicht geholfen, so lange man ihnen ans dem mit Halle geschlossenen Tractate ka>^ Linien vorlese (wie das den Gesandten von Uri zu Lucern geschehen sei) und jede Einsicht m sß gundischen Tractat vorenthalte. Daß Bücher mehr Salz beziehe, als er für Solothurn nöthig Thatsache, daher auch die Annahme gerechtfertigt, daß er den Contract nicht nur für Solothm",^ ^ unterm Namen noch anderer Orte abgeschlossen habe. Keller habe in seiner Widcrlagc ang^^so vier Orte hätten ebenso wie Trachölcr von Bucher das Salz für 6'/- Gulden erhalten können, aber nicht richtig, indem er ihnen 6 Gulden 35 Schilling gefordert habe, was sie vor Rath »nd erweislich machen, überhaupt aus Kellers Widerlage eintreten wollen, wenn es ihnen gestatte Februar 1672. 839 komme die Hauptsache darauf an, daß man laut den Bünden den freien Kauf und Ver- »öil/^^' Bucher 56t) Fässer mehr als er für Solothnrn verbrauche und Keller mehr als Lucern ^ sollen sie diese Vorräthe um den ursprünglichen Kaufpreis den andern Orten ablassen, Heil Bedürfnisse sie berechnet waren; damit sei ja den einzelnen Orten nicht benommen, ihren Vor- Zg, ^ Salzverkauf im eigenen Lande zu suchen, vielmehr könnten die regierenden Orte bei dem üeoch ^ ^ gemeinsamen Vogteien auch noch einen gemeinsamen Bortheil crzwcken. Als die Ab- ^ucerns in Zweifel sczten, daß Herr Keller für die leztc Anschaffung burgundischen Salzes einen gehabt habe, legte Uri die Copic eines von Jemanden von Bern bekommenen Schreibens vom l./lt. ^Ne » welchem „bei der Fermc in Burgund dem Herrn Keller von Lucern neben dem üben r Untcrwaldcn, Zug und die cnnetbirgischen Vogteien zu bcsalzen Zkord ^^dcn sei, wiewohl man's geheim halten und nicht gestehen wolle." Hierauf erklärten die Ab- ^c»cn^' ^"^rnö, sie seien in obige Punkte weiter einzutreten nicht instrnirt; und nachdem sie über die im iie eg sb^t habende Freiheit des Salzhandclö einige Mitteilungen gemacht hatten übernahmen Obern von der Sache Bericht zu geben. — Folgenden Tages eröffnete Luccrn die Vcrhand- ^ Bemerkung, es sei befremdend, daß man die Ausweisung der Tractatc fordere; Lucern hätte ^östc^allerdings nicht zu scheuen, achte sich aber durch die Bünde dazu nicht verpflichtet und ri»er ^ ^ Souveränität nicht weniger als jene andern Orte, die vor nicht gar langer Zeit in »e >»it ^ch viel wichtigem Sache sich nicht haben bereden oder bewegen lassen, vorzuweisen, welchcrgcstalt Mouölier tractirt haben; wenn andere Orte und Particularcn sich dazu verstehen, bei einer Uallx" Fcrmcn eingegangenen Tractate vorzulegen, werde auch Luecrn allerdings sich ü»de>l: ""cn, das ebenfalls zu thun; daß aber die Bünde freien Salzhandcl zusichern, werde sich nicht eigenen Gebiete Lucerns möge jeder mit Salz handeln, aber nachdem man den Angehörigen andern Orten Salzhandcl zu treiben nicht gestattet habe, werde solches im Gebiete Lucerns bcil iw^^^en auch nicht gestattet; dagegen werde Niemanden aus andern Orten ein Hindcrniß in llclcgt, das anderswo billiger erhandelte Salz heimzuführen; die Kellcr'sche Widerlegung bc- Hundert erbietig, die Abgeordneten der vier Orte zu vernehmen. Eine solche widerten die vier Orte, sei ganz unerwartet; ihr Begehren sei in der Billigkeit begründet, die l» wider alte Bräuche und Herkommen, wider alte Treue und Liebe; die Bünde geben freie äU' unbeschränkt; wo eine Beschränkung, sei sie nicht mehr frei; vor Altem sei es ein freier Wandel gewesen, ohne Ausnahme, jczt sei man wizigcr, geiziger, vortheilhaftiger; was Böses sie ^"tstehe, dessen wollen sie keine Schuld tragen; so lange man ihnen die Tractatc nicht zeige, bleiben x>it> ^Üwohn; Herr Keller habe einst gesagt, er habe den Tractat gemacht ohne Wissen der Obrigkeit, >dlder ^ 'k)ncn gesagt, alles sei mit Wissen der Obrigkeit geschehen, und so scheine alles ^»d Steiner werde für den „meisten" Monopolisten gehalten und laut den von Bern, Lucern an Zürich abgegangenen Schreiben verfolgt, nur damit ihre, der vier Orte, Handlung »Xch dc^! ^ behalten werden; freier Kauf sei nicht, wenn nur der Kauf, nicht aber 'geu gegenseitig freigegeben sei, und der gemeine Mann habe nichts davon, sondern nur die ^ Handelsleute oder die Obrigkeit, welche die Hand darüber habe; und schon lange habe man die 'äcn Folgen solchen Zwangs verspürt, nicht nur im Salz, sondern auch bei andern Lcbcnsbcdürf- 840 Februar l672. nissen; dieser Eigenuuz sei nicht geeignet, Einigkeit zu pflanzen und zu erhalten; oder wenn es nich> ^ Vorthcil abgesehen wäre, hätte man keinen Grund, die Traetatc zn verbergen und die für die vier ^ ^ wie verlaute bedungenen Quantitäten von Salz zu Hinterhalten; wolle man aber das Thier recht Kops nehmen, so solle man alle Traetatc mit den Salzpfannen ganz aufheben, auch keine solche mehr eingehen, sondern Jedermann, den Partieularcn und den Ständen, den Herren und Baucin freien Zugang zum Kaufe des Salzes bei den Pfannen und den Verkauf an beliebigen Orten gesta^' auf solche Weise könne man hoffen, zu wohlfeilem Salze zu kommen. Indem die Abgeordneten L»^ bedauerten, daß die vier Orte dem unruhigen Salzhändlcr mehr Zutrauen schenken als ihrem Vcrbun ' und zugleich in Erinnerung brachte», zu welchem Preise und in was für Quantität das Salz von ^ bezogen werde und wie auch den vier Orten der Beitritt zum Tractate offen gestellt worden sei offen stehe, fügten sie bei, mit Burgund sei der Tractat im vergangenen Juni ausgelaufen; Zur ^ sei man noch für drei Jahre mit 2Wl) Faß „eingelassen" worden, die für die eigenen Leute nicht gauz hinreichen; hiemit sei man crbötig, mit den Nachbarorten gemeinsam auch bei Burgund um ^ Traetat sich zu bewerben, und zwar um eincu sichern Bestand zu gewinnen und nicht dem Z^^ff Partieularcn auögcsezt zu sein; zugleich möge mau es ihnen aber auch gönnen, wenn sie von " ^ wohlfeileres Salz bekommen, werden auch den Steiner solches nicht entgelten lassen, wie man denn nicht aus solchem Grunde ihm entgegen gewesen sei, sondern darum, weil er gegen die lueernisch^ lung böslich machinirt und daraufhin gearbeitet habe, das burgundische Salz abzutreiben, um dann ^ hallischcs Salz um den alten höher» Preis verkaufen zu können,, wie dieß der Schnorfische nugsam zu verstehen gebe. Nach diesen Anerbietungen und Auscinandersezungen LueernS finden Orte räthlich, nicht bloß auf hallischcs Salz zu denken, sondern vielmehr auf burgundischcs, das w ^ ^ hoch ins Geld laufe und troz der Gcgenbcrichtc wie man höre in genügenden Vorräthcu ohne Zweifel auch erhältlich sein werde, sofern nicht zwischen den Kontrahenten gewisse Contra gemacht wären, um welcher willen man sich eben scheue, die Tractate aufzuweisen. Diese ganze legcnheit wird in den Abschied genommen. I». Dem Bischof von Basel wird auf seine Zuschrift" katholischen Orte geantwortet, man finde nicht rathsam, daß er unter obwaltenden Umständen ^M führer einziehen lasse und peinlich bestrafe, weil Unruhen daraus entstehen möchten, die den jezig^u des katholischen Excrcitiums nur gefährden; dagegen möge er den Kaiser bitten, gegen dicUngc^' seine höchste Autorität zu erzeigen, und unterdessen abwarten, was auf das au den König von von den katholischen Orten unterm 2. Dcccmbcr abgegangene Gesuch und auf das Schreiben dco' an Bern erfolge, e. Das auf Verwendung der katholischen Orte zu Gunsten der Cistcrziensei i ^ voir Frankreich eingegangene, den glüklichcn Erfolg anzeigende Dankschreiben wird dem Abte ^ , Urban mit dem Wunsche mitgcthcilt, er möge es nun in Bezug auf die Frauenklöster in den geme>» ^ Herrschaften auch bei dem befriedigenden Ausspruch des Nuntius beruhen lassen. «I- Die spanischen Gesandten Casati, betreffend Reparatur der Fortificationc» zu Constauz, wird uü ^ genommen, v. (S. u. Mainthal), t. (S. n. Thurgau). K. (S. u, Frciämtcr). I»» Hinwlst " ' ^ Anzugs wegen Belohnung der Boten, welche die obrigkeitlichen Briefe hin und wider tragen, >!t j" ^ stcllung der Mißbrauche-auf Gutheißen hin verordnet worden, daß gegen geschworene Länfms'a gesczliche alte Taxe in Kraft verbleiben, andere Boten aber, wenn sie obrigkeitliche Briefe ablege», Februar 1672. 841 ^ nicht als 10 Schilling fordern dürfen, i. Da angebracht wurde, daß der Patrimonial Leonard! be- Anforderung des Ulrich'schcn Regiments an Savohcn gute Hoffnung gemacht habe, wofern »och,„gtg mit einem Rccommandationsschrcibcn bei dem Herzog cinkommcn würde, so wird dieses ^ibcn unter der V Orte Namen bewilligt. ^ Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegcnheiten: 1 Art. 233. Justizsachcn. Einthal. »c. Art. 185. Neußcorrection. «. Art. 221. Ziechtö- u. Gerichtssachcn. Conferenz der evangelischen Städte. Aarau. 1<»72, und I«. Februar (31. Januar u. 1. Febr. alt. Kal.). 2>taat»arcli>v Zürich. Allg. Absch. Bd. Nil, kol. «4. Zürich. Joh. Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Joh. Konrad Heidegger, Statthalter. Fnsching, Schultheiß; Oberst Joh. Rudolph von Dicßbach, des Raths. Basel. Joh. ^koh - Bürgermeister; Joh. Konrad Härder, Stadtschrciber. S ch a f fh a u s e n. Joh. ^»ts ; Johannes Spcißcgger, Stadtschrciber. Stadt St. Gallen. Laurenz ^allzcughcrr ilnd des Raths. Conferenz begehrt und angeordnet und eröffnete nun nach vorausgegangener ,.^,^er Begrüßung, daß es Willens gewesen, durch zwei Abgeordnete von Bern in Münster die Thätl "^Ügcnfalls schließen zu lassen, aber nachdem der Bischof die Mannschaft verdoppelt habe, um ei„^ auszuweichen, davon abgestanden sei; inzwischen sei unerwartet Hauptmann Stnppa, mit s>!>^ leiben des Königs von Frankreich versehen, in Bern eingelangt, der im Namen des Königs Bci- dou Herzog von Savohcn und in der Angelegenheit des Münstcrthalcs gegen den Bischof der zugesagt, sogar in Bezug aus den Borbehalt Berns, die zwölf bewilligten Compagnice» nicht hej^,." und vor Beilegung der münsterthalischcn Sache abmarschiren zu lassen, die schriftliche Berdel ^^.^^^^Ücllt habe, daß diese Angelegenheit vor Weihnacht ausgemacht werden solle. Hierauf habe ^u>u Edelmann Lafonds gesandt, den Bischof zu bewegen, daß er in Münster die Sache i» in- ^ttn ^ Lafonds sei jedoch auch bei einem zweiten Versuche nicht Uur nicht zum Zwckc gelangt, sich,. ^ Gegner habe sich selbst an den König gewandt, und seit Weihnacht verflossen sei betrage er ^ie» ^ "^^üthiger als zuvor; denn er habe Bern bei dem Kaiser durch eine (am 22. Januar an sebe» rieb ^ ^rn beantwortete) Klageschrift, nicht weniger auch bei andern Orten und Ständen übel an- Tch^j. ""d verschrieen, auch den Leuten im Münstcrthal ein ähnliches, mit Drohungen begleitetes ^bejm' ^'ücllen lassen und ihnen durch Einforderung einer neuen Rcichssteucr hart zugesezt, so daß eile is ^°'h zu suchen sich genöthigt sahen und zufolge daselbst erhaltener Anweisung dem Bischöfe ppucation eingaben, mit derselben jedoch an den Nathsbcdicnten Haas gewiesen wurden, welcher 106 842 Februar 1672. vor ihren Augen die Eingabe spottisch zerrissen und dabei erklärt habe, wenn innerhalb vierzehn Tag^ die Steuer nicht eingeliefert werde, werden sie andern Ernst erfahren. Hieraus ergebe sich, daß a sinnlichen Friedcnsmittcl nichts Helsen; dennoch dürfe Bern seine Mitbürger Eides, Gewissens und Sta> halber nicht stckcn lassen; das Burgrecht verpflichte zum Schnzc gegen alle unbillige Gewalt; o deö Felsens zähle das Münstcrthal 1560, unterhalb 866 bewehrte evangelische nutvcrbnrgcrtc so daß eö für Bern sehr wichtig sei, ob diese Mannschaft in Kriegsfällen für oder gegen Bern flehe, der Bischof, wenn ihm sein Bornehincn im Münstcrthal gelinge, auch in Biel, im Ergucl und in - ^ stadt, „wo er ein gleiches Unrecht habe," ähnliches versuchen und durchsczcn dürfte; cS bleibe anderes Mittel mehr übrig als die Gewalt, und neigen sich auch die katholischen Orte, sclbfl ^ dem Bischöfe zu, so finde sich Bern veranlaßt, bevor ein weiterer Entschluß gefaßt werde, den evangelischen Städte einzuholen und sie anzufragen, wessen sich Bern im Nothfall zu ihnen zu d habe. Nach diesem Bortrage Berns anerkannten die Gesandten der andern vier Städte, Bern das Münstcrthal nach KriegSrecht besessen und nur bedingungsweise wieder dem Bischof daß abgetreten sich das MannschaftSrccht vorbehalten habe; daß der Bischof in Rcligionssachen oberhalb des Felsen' keine Acndcrungcn machen dürfe, wie er denn auch den Pfaffen, der daselbst Messe zu lesen habe abschaffen müssen; daß Bern verpflichtet sei, die Bedrängten zu schüzcn. Indem ^sv'^ere und Basel die Besorgnis; äußerten, daß die Einmischung des Königs von Frankreich die Sache vcrwikelt habe, daher denn mit um so größerer Borsicht gehandelt, jedenfalls durch ein Manifcfl dcrung der Herstellung in int«Pi-uin gerechtfertigt werden müsse, erklärten sie, besonders wenn die ^ tischen Orte für den Bischof Partei nehmen, mit aller Aufrichtigkeit und Freundschaft zu Bern ^ wollen; indessen möge, vor wirklicher Ergreifung der ELceutionsmittel, der Bischof nochmals anfget ^ werden, die eingeführte Uebung der sogenannten katholischen Religion bis z» Abschluß der gütlich^ ^ rechtlichen Entscheidung zu sistiren. Schaffhauscn und St. Gallen, vor Thätlichkcitcn warnend, -H», wegen der Rüstungen Frankreichs mißtrauisch in die Zukunft blikcnd und an das Benehmen gegen die piemontcsischen Thallente erinnernd, wünschten, daß noch einige Zeit zugewartet werde - indessen von den andern Städten sich nicht söndcrn. Diesem gegenüber macht Bern nochw^ aufmerksam, daß jede weitere Berzögcrung die Sache für die Evangelischen nur verschlimmere. zu Händen der das Thurgan regierenden Orte an Zürich von dem kaiserlichen Gesandten G^s Echati aus Lucern eingelangte Anzeige, daß die Festungswerke zu Constanz auf der am meiste» ü ^ dctcu Seite einige Schritte auf den thurgauischen Boden hinaus erweitert werden müßten, wud ^ Abschied genommen, v. Bon den Gesandten der Stadt St. Gallen wurde berichtet, was wcgc» wcscncn St. gallischen Bürgers Jakob Schobiugcr zwischen dem Abte und der Stadt sich weiter z"!ss ^ habe. Daher wurde gut gefunden, durch die früher bezeichneten Mediatoren, Bürgermeister H>^ ^ Schultheiß Frisching, den Abt und die Stadt freundlich zu ersuche», daß sie die beiderseits ang6 Placatc entfernen, einander mit weiter» Attentaten verschonen und auf künftiger Tagsazung einer beiden ^ genügenden Berständigung entgegensehen möchten. Beiläufig wurde aber auch erörtert, daß »»"' ' ^ bei eines solchen Vcrläumdcrs Obrigkeit gebührende Stellung verlange, auf eintretenden Abb) > Citation schreite und diese an den äußersten Gränzcn der beleidigten Obrigkeit anzuschlagen pflelss- dreimaliger, je nach vierzehn Tagen wiederholter Citation endlich iu eontumnoium daö llUhe 843 April 1672, .. ^ Uri unter Hinwcisung auf seinen excm- ' Auf Zürichs Antrag wird der Proselht Laurenz a> ^ Jahren rükständigcn Unter- "Aschen Lebenswandel. der Stadt Basel zu Verabreichung des sc.t dre. Ja. ^itungsbeitrags empfohlen. 541 Conferenz von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Brunnen. 4l»72, S. April. Laiidcsarchiv Schwyz. ^tandtc- u r i^ (Joh.) Franz Schund, Landammann; Franz Jmhof, alt-Landammann; Peregritt ^^^^^Ulgcn, Statthalter; Hug Ludwig Jmhof, Landschrciber. S ch w y z. Franz Ebrlcr, Landau,- '> Martin Bclmont, alt-Landai»»ia»n; Kaspar Abybcrg, Landeshauptmann; Franz Bctschart, alt- ^lhalter; Karl Büclcr, Sckclmcistcr; Johann Gilg Jmling, des Raths. Unterwalden. Wolfhild ^^-Landammann, Peter Jmfcld, alt-Landammann, von Obwalden; Karl Leodegar Lnssi, und Landvogt Joh. Ludwig Lussi, alt-Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Lieutenant »nd ^ wegen des streitigen misozischen Tcrritorialrcchtcö in Bcllenz zwischen den III Bünden ikizt Orten gepflogene Conferenz frnchtloS abgelaufen ist, wird nun den III Bünden angc- dcsv ^ rechtlicher Austragung der Sache statt des aus Glarus gewühlten ObmannS laut Bnn- tte ^'»en Obmann ans den III Orten ernennen. Ferner wird ihnen gemeldet, daß, da sie in d-n- ^ Abweichung von der Bundesbestiinmnng drei Säzc (Arbitri) gewählt haben, die III Orte ^ ^ ^ thun und nach erfolgter entsprechender Antwort den Rcchtstag nach Wallenstadt ansczcn werden. (S. u, Bcllenz :c.). i. Wegen des zwischen Sulzer und der Stadt Wintcrthnr obschwcbcnden der de», Landvogtc Lnsst öfters schon deßhalb injnngirtcn Ezcculiou wird Lucern um bcfördcr- T'cl, .^'^^^lung cincr fnnförtischcn Tagsazung ersucht, Sulzer aber eingeladen, sich mit allen nöthigcn ^ verfaßt zu halten. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgmhcilen: tc ^ I»- I». Art. 49k-502. 54S Conferenz der IV Waldstätte. Lucern. Ili72, I». April. Staatsarchiv Lucern. Allg. Sbsch. Bd. l.IX, toi. rot. hg ^"cern. Alphons von Sonnenbcrg, Schultheiß; Heinrich Ludwig Segesscr von Brun- ' Statthalter und Panncrhcrr; Joh. Christoph Kloos, Vcnncr; Hauptmann Rudolph Mohr. Uri 844 April 1672. Ioh. Franz Schmid von Bellikon, Landammann; Joh. Karl Emanucl Beßler, Pannerhcrr. Franz Ehrler, Landammann; Franz Betschart, Landeöfähnrich. Untcrwalden, Joh. Peter J>ul Landeshauptmann von Obwaldcn. ^ Eine Zusammenkunft der vier Orte Uri, Schwhz, Untcrwalden und Zug, gehalten in Brunnen, v zu dem Ansuchen an Lnccrn geführt, diese Confcrenz auszuschreiben. Nach dem cidgenössischeu wurde ein Schreiben von Zug vorgelegt, welches den Antrag stellte: da die Confcrenz nur den ein l Austrag der zwischen Ulrich Sulzcr von Untcr-Castel und seinen Geschwistern und der Stadt W>"^ ^ obwaltenden Streitigkeit bezwcke, möchte man Zürich um Ausschreibung einer Tagsazung der VU ersuchen. ES wurde daher das von Zürich nnter'm 9. März nach Luccrn gesandte Schreiben mcn, worin Zürich über die von den lV alten Orten innert so kurzer Frist befohlene Exceution auf im Thurgau liegenden Güter der Stadt Winterthur sich beschwerte, von Neuem dem Sulzer gclss"" ^ auf einer Tagleistung alles klar und heiter zu erweisen anerbot und die sofortige Ezecution als b»u widrig bezeichnete. Indem nun einerseits angemessen erachtet wurde, den eben anwesenden Sulzer' Klage vortragen zu lassen, andererseits eingewendet wurde, daß man schon wiederholt und zur namentlich auch auf der Tagsazung zu Baden, mit seiner Angelegenheit sich beschäftigt habe und ^ auch die Einwendungen und Behauptungen seiner Gegenpartei anhören müsse, daß auch daö llll" ^ Zürich angebotene sichere Geleit ihm das Recht vor seinem ordentlichen Richter öffne, hiergegen wieder bemerkt wurde, durch die Aenderung der Religion und die Niederlassung im Thurgau sei ^ . unter einen andern Gerichtsstand getreten, so daß, wenn man die Judikatur Zürichs anerkenne, catur der regierenden Orte und besonders der katholischen Mehrheit verlezt würde, entschied man silä" zu gelangen, für eine siebcnörtige Tagleistung, die etwa in Zug stattfinden solle. 54» Confcrenz der VII im Thurgau regierenden Orte. Zug. 1 kvl.lll. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Burgermeister; Joh. Konrad Heidegger, Stalls L ucern. Eustachius von Sonnenberg, Statthalter; Rudolph Mohr, Ritter, alt-Landvogt. ll> > Zo"' Franz Schmid, Landammann; Karl Emanucl Beßler, Pannerhcrr. Schwhz. Franz Ehrlcr, all ^ ammmann, Landeshauptmann der Landschaft March; Statthalter Franz Bctschart. lluterwa Heinrich Bucher, Landammann, und Joh. Peter Jmfcld, alt-Landammann, von Obwaldcn; ^ Lussi, Landammann von Nidwaldcn. Zug. Johann Peter Trinklcr, Ammanu; Karl Landeshauptmann; Beat Jakob Zurlaubcn, Statthalter und Landeshauptmann der Frciämtcr; Zumbach, alt-Landammann *); Joh. Franz Wikhart, Landeöfähnrich. Glaruö. (Nicht vcrtrctcn)< ') Zumbach steht im Lucerner Exemplar nicht, hingegen im Zürcher und Nidwaldner. Mai 167Z. 845 ^cern' teilweise Veranlaßung des Standes Zug hatten Lucern, Uri, Schwhz und Obwalden, in ^ versammelt, Zürich um Ausschreibung dieser Conferenz ersucht, um für °uch dcr^ ^^mcistcr Haus tllrich Sulzer von Untcr-Castcln und seinen Geschwistern und theilwcise ^>e>»^ Winterthur waltenden Streit eine Endschaft zu suchen. GlaruS war wegen der Landö- dkr» ' ^ der Theilnahme verhindert. I». Nach gewöhnlichem Gruße wurde zuerst Rittmeister Sulzcr desselben Austritt wurde von Zürich ausführlich vorgetragen, wie Sulzer die Stadt ^>te,i ^ ^'ßvgg geschädigt habe; dann wurde zu Vermeidung mehrerer Ungelegen- dür Art. 14t. Recht und Gericht. i Art. 398. Einzüglinge. „ 532. Kirchliches u. GlanbenSsachen. "»«ter. «!, Art. 183. Nenhcorrectivn. Conferenz der evangelischen Orte. Aarau. 1«72, 21. und 22. Juni (tl. u. 1?. a. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 101. kol. Iis. Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Joh. Konrad Heidegger, Statthalter. ^ ^ Bücher, Sckelmcistcr; Oberst Joh. Rudolph von Dicßbach, Bauherr. Glaruö. Elmcr, Landammann. Basel. Johann Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Johann Tty^ ^der, Stadtschreiber. Schaffhausen. Johannes Mädcr, Burgermeister; Joh. Jakob ^ ' Sckelmeistcr. Appenzell A. - R h. Joh. Ulrich Schmid, Landammann. de» Conferenz wurde herbeigeführt durch zwei Schreiben der niederländischen Gencralstaaten, ^ holländischen Residenten Malapert zu Frankfurt übersandt, das Ansuchen Trifft ^dgenössischcn Truppen nicht gegen die Gcneralstaatcn verwenden zu lassen, das andere, vom ^üst sammt Crcditiv überbracht, die Bewilligung bczwekt, einige Truppen in der Eidgenossen- ^^ben. Auf den angesezten Tag wurde die Verhandlung mit dem eidgenössischen Gruße cr- k>»t>„ ^ Grafen Dona wird nun eine Audienz bewilligt. Er wird dazu von sechs Herren, ^che abgeholt. Nachdem er sein Begehren auscinandergcsczt hatte wurde gefunden, die ^'chtig, als daß man schon einen Entschluß fassen könne; sie müsse auf die folgende Jahr- ^agsazung verschoben werden, zu welcher die Gesandten Instruction mitzubringen hätten, was auf 84k Juni 1672. die beiden Schreiben zu antworten sei und ob etwa im Namen der XIII Orte au den König v ^ ^ reich und die Generalstaaten kräftige Erinnerungsschrcibcn sollen aberlaffeu werden; ferner, »b m Baden in Bcrathung sczcn wolle, wie man sich, wenn das Kricgövolk in der Nachbarschaft W>» tcrqui»' verfaßt" ticve beziehe, eidgenössischer Seitö zu verhalten, ob man sich namentlich nach dem vor Jahren ^ ^ Defcnsional zu richten habe, <» Es möge zugleich in Ucberlegnng genommen werden, ob .z Gens des Tractats von St. Julien von 16G1. zwischen dem Herzog von Savohen und der Stadt . die Eidgenossen vermittelt, im Namen der XIII Orte der Herzog zu gebührender Beachtung ösclbc» ^ innert werden solle. «I. Ritnncistcr und Zunftmeister Meyer von Zürich, welcher cS übernommen im Namen der von dem Kurfürsten von Brandenburg für seinen Prinzen als Taufpathe» c ^ evangelischen Orte die zwei goldenen Schalen zu überreichen, und den Auftrag glüklich völlige ^ sendet sein Rccrcditiv ein mit Anzeige der für die Reise und einige Geschenke aufgewendeten ^ der Bemerkung, daß die Gencralstaatcn zur Wicgcngabc 4l)l) Rcichsthaler verehrt, er aber Ach» thun „mit sicherer Versprechung aufgeschoben habe." Die Gesandten sind daher auf nächste zu instrniren, wie ihm zu begegnen sei. t. Ebenso ist zu instruiren, ob man zum Tröste der bc ^ ^ Glaubensgenossen in Ungaril schriftlich beim Kaiser cinkommen wolle, wie dicß vom Brandenburg geschah, t. Die von dem Grafen Friedrich von Wied bei Köln eingegangene ^ seinen Unterthanen eine Beisteuer zu Erbauung einer Kirche zu gewähren, wird, besonders n»t ^ auf die in jener Gegend befindliche Kricgsmannschaft, bis zur Jahrrcchnnng verschoben. von Bern gemachten Anzug, betreffend die Ansprüche der in französischen Diensten stehende» ^ der III Bünde und anderer zugewandten Orte auf gleiche Vorzüge mit denjenigen der XIU ^ eine Neuerung sei, wird bei der Jahrrcchnnng in gcsammtcr Session eingetreten werden. I'' sandtschaft von Glarus wird ans besondcrn Wunsch mitgcthcilt, daß Hcirathcn im dritten Vcrw»» grade in Zürich zwar verboten seien, aber gegen Erlegung einer Buße Dispensen gegeben werde», in Basel und Schaffhauscn geschehe, in Bern und Appenzell keine Buße gefordert werde. wird die Frage angeregt, ob nicht zwischen Pfingsten und Weihnacht, weil da ein langer Zw> ^ sei, eine Abcndmahlsfcicr angeordnet werden sollte. In den Abschied, k. Der Gesandte gK erzählt, daß laut Bericht des LandschrciberS Marti, der als Gesandter im Gastcr war, heilige selige Männer unserer Religion geschmäht werden, jüngsthin einem Malcfieantcn, Christi»» „Anßa" im Prättigau, in Sargans der Zuspruch eines evangelischen Geistlichen, des Pfarrers ^ tau, vorenthalten und dagegen ein Kapuziner zugcschikt, die Convcrsion aufgedrungen und da»> ^ ^ Leichenrede das Andenken der Reformatoren schmählich angegriffen worden sei. Auch Baden verhandelt werden. I. Basel wird mit dem den Salzhändlcr Steiner betreffende» ^ ^ ^ ebenfalls nach Baden gewiesen, um mit der Gesandtschaft des Abts von St. Gallen dcn»ön ^ fcrircn. »i. (S. u. Sargails). ». (S. u. deutsche Vogtcien überh.). «. (S. u. Sarga»»^ u. Freiämtcr). Äiau sehe auch im Abschnitte HcrrschastSangelcgcnheite»: Deutsche Bogt, iiberh. >, Art. 85. Abzug. Sargons. Art. 151. leotlaturrccht zu Wartau. «». Art. 212. Kirchliches u. Freiämtrr. Art. 21. Beamte. >!' Juni 1672. 847 545 Conferenz der Städte Zürich, Bern und Genf. Aarbcrg. I4»72, 24. und 2S. Juni (14. u. l5. a. Kol.). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bs. 101, kol. IZI. ^^ciaiidtc: Z strich Joh Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Joh. Konrad Heidegger, Statthalter. Sigmund von Erlach, Vcnncr. Genf. Jean Dupan und Jean Lnllin, beide alt-Shndic. ^cser durch Bern angetragenen Conferenz wurde, nach üblichem Gruße, von den Gesandten »» ^ ^ Zwischen Genf und dem Herzoge von Savohen bestehenden Streitigkeiten rescrirt: Den ' H^zog abgeordneten Gesandten Genfs sei, entgegen der den evangelischen Städten gegebenen in Bezug ans die Bcrleznng des Vertrages von St. Julien nicht nur die erwartete Gcnug- nicht gegeben, sonder» vielmehr der Entschluß des Herzogs angekündigt worden, jenen Vertrag "»f verbindlich zu betrachten; in Folge dieser Erklärung und zum Zeichen seiner Ansprüche ^>e» ^ auf der Landzunge zu Bcllcrivc ein festes Gebäude, gute Straßen und Hafen errist)tcn und nebst vielen klcincrn Schiffen zwei große Kriegsschiffe erbauen, >ll>). Mannschaft dahin verlegen lassen, in der offenbaren Absicht, die Herrschaft auf dem See ^il»en und den freien Verkehr Berns und Genfs auf demselben zu hindern und zu verdrängen; ti» Beweis dieser Tendenz sei, daß am l). Juni dieses Jahrs durch die Bcsaznug von Bcllcrivc Schiff aufgefangen, die Mannschaft desselben in Bcllcrivc über Nacht eingesperrt und am l,. Tage ohne Angabe des Grundes solcher Behandlung, sogar mit Drohungen, entlassen, am . senden Tag durch sechs bis acht Füsiliere auch ein längs dem Ufer hin fahrendes Holzschiff an- ^ genothigt und einer der Schiffer im Hafen von Bcllcrivc mit Gewalt zurükgchaltcn, hicmit die i» k/ Souveränität Genfs feindlich angegriffen worden sei; der jugo Maje von St. Julien habe zehn Häusern, die zu St. Victor gehören, wohnende evangelische Familien citirt, mit Haft bc- Anordnung des Vcrhaftö zur Flucht genothigt, ungeachtet sie schon vor dem Vertrag von sto/""d seither daselbst gewohnt haben; ein Kammcrherr von Chambcrh und der Patrimonial- der Kammer von Chambcrh haben den auf dem zu St. Vsetor und Chapitre gehörigen Lande deiik. ^ Hausbesizeril abschriftlich das Verbot zugestellt, kein Salz mehr, wie seit nnvor- Jahren geschehen, aus Genf zu beziehen, und in einem Thcile jener Hänser sei wirklich durch tzh^^'sten Hansuutcrsuchnng vorgenommen worden; ebendaselbst sei auf mehrere nach St. Victor und > ^rige Güter Steuer angelegt worden, ungeachtet sie von jeher davon befreit waren, zum Thcil lik^ " Souveränität Genfs zustanden, unter dem Vorwande, sie seien ehemals Eigcnthum von Katho- ^>» ^dcr von savohischcn Unterthancn; auch von solchen Gütern, die von Alters her und seit ^ll>c„ des Vertrags im Besizc von Genfer« waren, seien Stenern gefordert und die nttöi-nMs dcr- ^ie,i bcigctricben worden; auf Befehl des Senats habe der juM Maje seit kurzer Zeit, der Rc- de^^öcn, die Hauslcutc, Lchcnleutc und Knechte derjenigen, welche im savohischcn Gebiete Güter ^Ac>i - dieselben zu verlassen; aufs Höchste habe der Senat die Ucbcrgriffc und Mißhand- ' 5ür Genf bis zur Uncrträglichkcit, dadurch gesteigert, daß er der Stadt Genf das Verbot zustellen 84« Juni 1672. ließ, »ä'aeeompuAner lo diutslain äs flussy en sonvernmetH suivant Isar coutume et äroik äes ^evs ^ äes psrsonues portnitts armes ou marines ä'autorilH, et neu senlement se seilt empörtes ä äsksnsss aux s^näics et conseils ä'une ville souveraine, inais encore ils ont nzoutö a peius äs I>u» plus'^ send-" eorporeile, peur les tietrir et Detter äans le äermer möpris et ont t'ait uktisltsr le dit arret en plaees publiciues äs Lnvo^s«; alles dieses sei nicht nur dem Bertrage von St. Julien entgegen, ^ ^ eine Gefährdung dcö Staats und eine offene Kriegserklärung. Bei der Bcrathung der greifenden Maßregeln wurde gefunden, Genf und Bern mögen vorerst gemeinsam eine Beschwer ^ an den Herzog richten, dieselbe jedoch vor ihrem Abgange den andern Städten mittheilcn, damit >» ^ die erforderliche Unterredung darüber gepflogen werden könne; ferner soll Genf für sich allein bc> ^ ^ Basel, Solothnrn, Schaffhausen und Appenzell, durchweiche, mit Varmissen der übrigen Orte, der ^ von St. Julien zu Stande gekommen sei, seine Beschwerden einbringen und um Rcmcdirung an?» ^ daß auf der Jahrrcchnung in Baden bei völliger Session ein Airzug gemacht werde, sich mit ciiww ^ drüklichen Schreiben an den König von Frankreich und an den Herzog von Savohen zu wende», ^ dürfte cö dienlich sein, wenn die zürchcrschen Gesandten auf ihrer Rükrcise mit Solothurn übn gcnstand sich besprechen würden; endlich aber gewärtige man, daß Genf unterdessen mit allem Wachsamkeit übe und über den weiter» Verlauf berichte, wogegen man auch allen bundesgcmäß^ stand zusichere. v°» Zusaz: Dem auf gegenwärtiger Conferenz gefaßten Beschlüsse gemäß begaben sich die Genfer Gesandte» berg nach Bern und trugen daselbst dem versammelten Rathe ihre Beschwerden gegen Savoycn vor. Der R» st tragtc sodann eine Commission, mit den Gesandten Genfs zu conferiren. In der ersten Conferenzverhandlung m von der aarbergischcn Evnferenz beschlossenen Zuschriften an den Herzog von Savoyen und an die fünf Orte, we den Tractat von St. Julien vermittelt hatten, entworfen und dabei verabschiedet, daß die'Gesandtschast von ^ diese Entwürfe mit den evangelischen Orten in Baden conferiren und nach solcher Berathung die Stadt Bern Herzog bestimmte Schreiben abgehen lassen oder sich dessen entschlagen möge. Da indessen nicht gehofft werde» ji sich der Herzog durch das Schreiben von seinen unguten Absichten abtreiben lassen werde, doch poriouluw >» ^ ^ und die Beschwerde Genfs unerträglich, wurde in einer zweiten Conferenzberathung nothwendig erachtet, von in Kriegsbereitschaft zu sezen und zwar mit solchem Eifer, daß es in Savoyen erschalle und dem Herzog st vermag dieser das Schreiben begleitende Eclat den Herzog zu Acnderung seines Benehmens zu bewegen, mit ^ ^ cntgegengesezten Falle sollen die gemachten Präparatorien zur Zerstörung des Fortificationswerks zu Bellerive st Zweke verwendet werden, den Herzog zur Haltung des aufgckündeten Vertrags von St. Julien zu nöthigen- Herzog unterdessen, den Kriegsrüstungen der Verbündeten Städte entgegen, sich beeisern, die Fortificationswerks Z» zu verstärken, die Antwort auf das Schreiben länger auf sich warten lassen, die Gcwaltthätigkcit sich wieder!,», ^ Genfer Schiffe aufgefangen und visitirt und nach Bellerive geführt werden, so ist in den dagegen zu ergreist» ^ nahmen Folgendes zu beobachten i I) Die Fortsezung des Mauerwerks an den Thürmen ist noch nicht als sst werk anzusehen; daher beschcidet man sich bis zu Eingang der Antwort, den savoyischen Intendanten von Ä Iva dies cationsarbeiten mit Gewalt zu hindern. 3) Die Genfer sollen ihre Schiffe mit Geschossen versehen und die ^ Herzog dagegen erhobenen Einwendungen Anzeige zu geben und sie um Einstellung der Arbeit zu ersuchen, Fortification des Hafens zu Bellerive zur Hand genommen, werden Gräben und Brustwehren aufgeworfen, st ^sti> den Bescheid aus Turin nicht ab, sondern gibt der Stadt Bern davon Anzeige, um im Einvcrständniß mit ihr st selben zu Visitiren und nach Bellerive zu führen, mit Gewalt abwehren. (Staatsarchiv Zürich, Truke 193, läse. ^ Juli 1672, 849 54«. Gemeineidgcnöfsische Jahrrechnungs-Tagsazung- Baden. 1V72, 3. Juli. Staatsarchiv Nllg. Absch, Br. UIX, t°I, IIS. — Staatsarchiv Zürich. Allg. Adsch, Bd, NU, k°I- 14g. ^^->csc»,dtc: Zürich, Joh, Konrad Grcbcl, Bürgermeister; Jol). Konrad Heidegger, Statthalter. ^ Frischiug, Schultheiß; Sigmund von Erlach, Venner. Lucern, AlphonS von Sonncn- ^^"ltheiß; Joh. Rudolph Mohr, des Raths. U r i. Joh. Franz Schmid, Landammann; Joh. Pc- ^^^vldingcu, Statthalter. Schwhz, Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Joh, Franz Frisch- ^''^'uncister, des Raths. Untcrwaldcn, Johann Jmfcld, alt-Landammann, und Joh. Georg von Obwaldcn; Karl Lcodcgar Lusst, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Jakob ^»ill Tekclmcistcr; Martin Schmid, Sckclmcistcr. GlaruS. Joh. Heinrich Elmer, Landammaun; ^^culcr, Statthalter. Basel, Joh, Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Joh. Kourad Härder, th» Frei bürg Frauz Peter Gottrau, Schultheiß; Joh. Georg Reiff, Bürgermeister. Solo- 2ol,t> " ^vtcrmann Suri, Sckclmcistcr; Job. Georg Wagner, Stadtschreibcr. Schaff Hausen. ' ^ Mäder, Bürgermeister; (Joh.) Jakob Stocker, Panncrherr und Sekclmcistcr. Appenzell, ^»l^^ ^uter, Landammann von J.-Rh.; Ulrich Schmid, Landammann von A.-Rh. Abt von St. Fidel von Thurn, LaudeShofmcistcr. ^^ötnössischcr Gruß, I». DaS vorjährige Verbot schlechter Münzen wird bei Strafe der Confis- ^'^erholt; ebenso das Verbot des Tabakranchcnö. «. Wälsche und fremde Keßler üben in Vcr- d>e Zinnes Betrug, sollen daher weggeschafft oder doch verwarnt werden, daß sie, wenn nicht Nürnberger Probe, doch wenigstens die in den eidgenössischen Städten gebräuchliche Probe, >l. ^ ^fund 80 Pfund Zinn und 20 Pfnnd Blei, gebrauchen und den Arbeiten ihr Wappen aufdrükcn. ^ksst Deutsche, die das Vieh nach Wälschland treiben, leichtes oder in erhöhtem Wcrthc ^ ^^"d verbreitet und dadurch sowie durch die geringem Vichprcisc Manchem ^gefügt wird und es besser wäre, die wälschcn Käufer selbst in unser Land kommen zu lassen, ^vch zu keinem Beschlüsse zur Abschaffung dieser Ucbclstände vereinigen können, auch dem gch^ öU Mahland eine ermäßigte Taxation der Goldmünzen bewirken zu können, keine Folge ge- gchs 3" Beherzigung der gefährlichen Zustände wird das Dcfensionalc von 1668 in Erinnerung »kd Nothwendigkeit, den etwa bestehenden Mangel an Munition und Offizieren zu ergänzen ^vZährendc Complcthaltung zn achten; zugleich wird beschlossen, daß bei den StaudcSrcgic- dic ^^ivhrlich bei Anlaß der Jnstructionsbcrathuug die Defensionalvcrpflichtung vorgelesen und jcwcilcn Ergänzungen veranstaltet werden; endlich soll auch in den Vogtcicn ein Eztract des ^ dießfälligcr Erinnerung für die Landvögtc bereit liegen, und den III Bünden und dem ^ ^ ^^llcnheitlich von dieser Verhandlung Kenntniß gegeben werden, k. Zürich bringt in Anzug, >» h ^ ^^^og von Savohcn durch Erbauung einer Schiffländc iu Bcllcrive nicht nur die Stadt Genf Zolle gefährde, sondern auch dem Tractatc von St. Julien, der ihm auf vier Stunden Ent- 107 850 ' Juli l672. 't ^ fcrnung jeden Festungöbau und die Ansammlung von Kricgsvolk untersage, entgegen handle, h'k' ^ Nothwendigkeit eingetreten sei, Genf als Schlüssel der Eidgenossenschaft zu sichern und den HerM . ein Schreiben davon abzumahnen. Luccrn, Uri, Schwhz, Unterwalden, Zug, Frciburg erklären' ^ daß ihnen davon nichts bekannt sei, und entfernen sich aus der Sizung, mit Ausnahme Frciburg^ ^ ^ fünf bei dem Vertrage bctheiligtcn Orte beschließen hierauf, gemeinsam an den Herzog ein richten. Dasselbe werden Zürich und Bern thun als besondere Verbündete Genfs, x. Das vom ^ von Frankreich eingegangene Schreiben (6. cl. 23. Mai), betreffend Ernennung des neuen ^ Herrn de St. Romain, wird mit dem Auödruke freundschaftlicher Ergebenheit und in der Erwartung, ^ wir der Früchte zusammen habender Bünde fürbaö genießen werden," beantwortet, auch dem ^ ein Beglükwünschungöschrciben zugesandt. I». Anton Vorrat) übergibt sein Crcditiv von dem Gub^ ^ der Frcigrafschaft, Don Hieronymus de Vencnte de Qucnones, und das gewöhnliche Erbcinnngsg ^ Der gelegenhcitlich anwesende Kammersecrctär Gstirner von Innsbruck wird ersucht, die Regie""^ Innsbruck an die ausstehenden Erbcinungögclder zu erinnern. It. Der ehemalige Landschreiber der ämtcr, Heinrich Ludwig Zurlaubcn, richtet an die XIII Orte das Gesuch, auf dem Wege der Adi"i>» ^ justiz ihm für die von 1665—1672 erlittenen Verfolgungen und Schädigungen rechtmäßige zu verschaffen, so daß ihm Weib, Kinder, Habe und Gut verabfolgt werden und er von seinem h' Wohnort im Elsaß wieder in sein Vaterland zurükkehren könne, wobei er sich auf die durch Burkhard von Basel zu machenden weitem Eröffnungen bezieht. Da sich aber aus diesen Millb^ ergicbt, wie vcrstokt und übel gellnnt Zurlaubcn sei, wird zunächst seiner Obrigkeit in Zug, legen ist, zu verschaffen, daß dieses Mannes halber Niemand bekümmert werde, davon Anzeige g ^ ^ und auf ihre Erklärung, daß sie es bei dem von den XIII Orten an den Jntcndcntcn zt' Rivicre zu gebenden Bericht wolle beruhen lassen, an den genannten Intendanten nach schrieben, daß Zurlaubcn kein Vermögen bcsize, um zu Repressalien Grund zu haben, daß er eigenen Vater processirt und ihn und andere Männer mit Mord und Brand bedroht, sogar M' ^ stiften versucht habe, daher als ein aus der Eidgenossenschaft verbannter Mann auf den SchuZ " ^ ,,, der Eidgenossenschaft verbündeten Macht kein Anrecht habe. I. (S. u. Luggarnö). u> LauiS). «». (S. u. Mainthal), i». u. «>. (S. u. Thurgau). i. (S. u. deutsche gem. Vogt- (S. u. Thurgau). «n. u. I»I». (S. u. Baden), ee «;«?. (S. u. deutsche gem. Vogl-' II. (S. u. Rheinthal). KI«.—«»». (S. u. Sarganö). «»«—88. (S. u. Frciämtcr). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. daß tt. Nach dem eidgenössischen Gruße wurde zunächst verabschiedet (wie schon vordem gescheht"), zürcherische Bürgermeister jederzeit dem Schultheißen oder Vorgesandtcn von Luecrn die Verhau ^ gegenstände des folgenden Tages anzeigen solle, im. Es verlautet, daß die eidgenössischen Kollegium zu Moyland wieder sehr übel gehalten werden. Daher soll jedes Ort nachfragen, wie behandelt worden seien und wie jezt; die Berichte darüber sollen an Lucern eingesandt und ^ ^ aus der Cardinal Litta um gedeihliche Rcmcdur und Herstellung des frühem Tractamcnts w. Der Bischof von Basel schreibt an die mit ihm verbündeten Orte, daß laut Bericht seines ^ ^ in Paris, des kurtrierischen Residenten, Herr von St. Romain, des Herrn Pomponne bester Fu Juli 1672. 651 Gesandter in die Eidgenossenschaft bestimmt sei und daß dieser bei seiner in etwas ausgescho- Münstcrthale über die wegen des Rcligionöcxcrcitiumö und der Tcrritorialgercchtigkcit mit Hin ^ ^"dcn Streitigkeiten werde informirt werden, somit, wenn es auch den katholischen Orten beliebe, den ^'"k'"samc katholische Interesse zu empfehlen, eine günstige Beilegung des Streits erwartet wcr- 8°drukt Bischof von Basel, der Bischof von Münster sei laut eines cingcschikten niit q ^nnifcsteö von den Generalstaatcn so bedrängt worden, daß er sich gezwungen gesehen habe, ^eche^ I^nkreichö und der Kur Köln die Waffen zu erheben. Lcztcre Nachricht verdankend ver- ^ u die VII Orte, dem neuen französischcn Gesandten die münsterthalischc Sache bestens zu empfehlen. ^ ^ Savohcn verbündeten Orte überbringt der königlich savohische Dolmetsch Luqucö i^ige des Herzogs, sowie auch des Marquis de Greißh, gewesenen Gesandten desselben, die An- Marquis zu schnell Luccrn habe verlassen müssen, als daß es ihm möglich ge- x»d ^ch gehörig zu vcrabschciden. Neben der Versicherung, daß der Herzog den Bund festhalten Puuzcn treue Anhänglichkeit an die eidgenössischen Verbündeten einflößen werde, wird die ^ Ulrichschcn Rcgimcntc und von Hauptmann Alexander Pfhffcr herrührenden ^ verheißen. Unter Vcrdankung dieser Zusicherungen bezeugen auch die VII Orte ihre fort- Frc ^"'^^kreue und bitten um Gewährung der Bundcsfrüchte. xx (S. u. Baden). (S. ^ (S. u. Thurgau). »»K». (S. u. SarganS). l»l»I». (S. u. Frciämter). «er. ^ der «>«>«>. (Die alten katholischeil Orte und katholisch GlaruS). Da vernommen wurde, "Händler Melchior Steiner aus Zürich auf obcrösterreichischem Gebiete über die kaiserliche ^tiichx Eidgenossenschaft schmählich geredet habe und wegen seiner Acußcrungen über die dl», ^ ^ Majestät zu Innsbruck proccdirt werde, ersuchte man den eben anwesenden Secrctär Gstirncr ^ter q' Auskunft darüber und erhielt zur Antwort: Steiner habe gesagt, der Kaiser sei ein ^ttn ^ ' ^ ^ Schweizern Erbeinungsgelder gebe; sie begehren ihm doch nichts zu dienen, de,, ^)u zu betriegcn; habe aber vielleicht darauf deuten wollen, daß man im schwedischen Kriege ^»chin Rhein Passiren ließ. Ferner sagte der Secrctär, er selbst habe dem Steiner zu »osse^ ^gehalten, daß er das bayerische Salz vcrnichtigt habe, nämlich, daß man es auö der Eidgc- !>»de, verbannen sollte, während er nun das Land damit anfülle und, weil es schlechten Abgang ^rsidx. gallischem vermische und diese Mischung als rein hallischcö Salz verkaufe; dieß erzähle er dis- ^chcs I"" ^erde ihm nicht zumuthen, als beeidigte Kundschaft so etwas zu dcponircn, obwohl er noch i)on Steiner sagen könnte; er zweifle aber nicht, daß auf Verlangen die österreichische Gliche Mitthcilung machen werde. ES wurde hierauf beschlossen, diese amtliche Mittheilung i» Ntayl/" (Die mit Spanien verbündeten Orte). Die Beantwortung eiücs vom Gubcrnator ix>p eingegangenen, schon vom April datirten Schreibens wird verschoben, Der Wirth Jüsz ^ ^ind in Einsicdeln bittet um Schild und Fenster. In den Abschied, e Saz ailg dem Zürcher Exemplar. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: lüeien iibrrh. > Art. 132. Kriegswesen. «>«>. Art. 54. Verwaltung im Allgemeinen. r«. „ 53. Verwaltung im Allgemeine». ««- ,» 73. Utechts- u. Gerichtssachcn. 852 Thurgau Nheinthal. Sargans. Baden. Freiämter. Lauis. Luggarns. Mainthal. Juli 1672. Art. 84. RechnuugSsachon. «>. „ 332. Polizeiliches. A. „ 37. Allgemeine Verwaltungssachen, t. „ 78. 'Allgemeine Verwaltungssachen^ „ 256. Abzug, v. „ 142. Recht und Gericht. rr. Art. 59. Obrigkeitliche Güter u. Lehen. Nt«. , 69. Obrigkeitliche Güter n. Lehen. II« „ 181. Verhält.z.d.Graf.v.Hohcncmö. Itlt. Art. 69. Obrigkeitliche Güter. II. „ 155. Collaturrecht zu Wartau »»»»»». „ 143. Jurisdiclionsanstände. «»»». Art. 225. Gelcitsgeldcr. I»I, „ 169. Abzug. «»«. Art. 49. Nechnungssachcn. I»I». „ 84. Rechts- u. Gerichtssachen. «>«> „ 294. Locales. » > „ 23. Beamte. i». Art. 211. Märkte, Handel u. Verkehr. I. Art. 173. Zollsachen. «. Art. 197. Beamte. x. !>!«. Art. 143. Recht und Gericht. 144. Recht und Gericht. 399. Leibeigenschaft »nd 5' 411. Kriegswesen. 553. Stifte und Klöster. >1. Art. 295. Zoll- n. Verkehrssache" »erv. „ 276. Kirchliches n. Glaube,» Art. 21. Beamte. lrt. 21. Beamte. . ,, 213. Kirchliche« u. Glaube' xx. Art. 198. Jndicatur- u. GoinpUU'i Art. 187. Reustcorrcction. ,, 139. Geleit. I»I,I». „ 178. Kriegswesen. i». Art. 173. Polizeiliches. 547 Cvnfcrenz der evangelischen Orte während der Jahrrechnung zu Baden. I«72, 3. Juli. Staatsarchiv Zürich. Altg. Absch. Bd. r»l, ko>. l«o. Die Gesandten von Zürich, Bern, Glaruö (Landammann Elmcr), Basel, Schaflha^ Appenzell A.-Rh. s. Absch. 5^6. i,ic ». In verschiedenen Sizungen wurden die Angelegenheiten Genfs besprochen, namentlich ' ^ zu Aarberg und Bern gepflogenen Verhandlungen refcrirt und das Projcct der Schreibe» stenc welche an die bei Errichtung des Vertrags von St. Julien bcthätigt gewesenen fünf Stände von ^ allein, sowie an den Herzog von Savohen im Namen Berns und Genfs abgehen sollten. Davll ^ die fünf Orte wurde durch einen bcsondcrn Fußboten nach Genf gesandt, damit es daselbst ^ so beförderlich noch während gegenwärtiger Tagsazung an die fünf Orte hichcr gelange; dasjc»«^ Herzog wird Bern schleunigst expcdiren. Sofern in Bellende mit Äaunnternehmungcn und rüstungen fortgefahren würde, hält man dafür, es solle Genf die früher besprochene Mannschaft v," ^ und Bern als Garnison in die Stadt aufnehmen, um fernere Angriffe mit Gewalt Laut vertraulicher Mittheilung Berns fahren die savohischen Schiffe auf dem See her und sich den Glänzen Berns auf einen Steinwurf weit, führen Steine und anderes Material »ach Juli 1672. 853 ^^ire» s. > . bic Scctiefc von Ort zu Ort, auch seien zu Thonon jüngst fünfzehn Com- d" worden. Daher wird gut erachtet, daß von Seite Berns AehulicheS gcthan werde. «. ^einiger Orte soll für die bedrängten Glaubensgenossen in Ungarn, Frankreich und Achten gemeine öffentliche Fürbitte veranstaltet werden. «I. Nach Eingang bedenklicher Nach- ^»t>vort Betracht, daß die holländischen Gcncralstaaten unter sich dissipirt seien, wird die Be- cingckommencn Zuschriften verschoben. ». Basel bringt daS Gesuch vor, daß !»»> g/^ wegen dcö SalzhändlcrS Steiner angeordnete Arrest von Zürich aufgehoben, anderntheils guter Rath erthcilt werden möchte, ob es zuläßig sei, auf die zu Basel liegenden ^)e,i « ^ H^'Zogs von Lothringen Arrest zu legen. Von Zürich wird geantwortet, eö habe keinen förm- ^ thu„ ""stiegt sehe es nicht darauf ab , der Stadt Basel an ihren Rechten einigen Eintrag C^.. ' ^özüglich dcö zweiten Punktes halten die evangelischen Orte es für bedenklich, die von der zog ^ Sucanie'S und seines früher» Partners, des SalzhändlcrS Steiner, herrührenden, dem Her- Dc>» ". Öhringen gebührenden Pachtgelder unter Arrest zu halten und dem Herzoge zu verweigern, f. de§ ^ ^weistcr Mchcr werden für Reisekosten und nachträgliche Leistung verheißener Geschenke, nämlich ^"^beö, j,„ Ganzen 15g Rcichöthaler zuerkannt, dabei aber zugleich gut gefunden, solche kost- q. ^^"btschaftcir künftig zu unterlassen und die Geschenke auf das Sparsamste einzurichten. K?. Auf ju ^ ^ bcs Kurfürsten von Brandenburg, mit dcu evangelischen Orten eine nähere Korrespondenz Versicherung möglichster Affectiv» geantwortet. Ii. Die Steuer an den ^ Wwd wird abermals aus früher angegebenem Grunde verschoben. I. Nach Abreise der ^^8 e" und Schaffhauscn langte von Zürich an die zürcherische Gesandtschaft schriftlich der i» ^ Betracht der gegenwärtigen schweren Zeit einen außerordentlichen Fast-, Bet- und Bußtag ^eder ^^^elischc» Eidgenossenschaft zu feiern, und man vereinigte sich hierauf zu dem Vorschlage, ent- ^bet ^ Augusts eine solche Feier anzuordnen oder ein auf die Zeitumstände eingerichtetes sol^ ^ ju lassen, das bei dem Gottesdienste des Sonntags und in der Woche verlesen werden D»nk ' bezeugt für die von den evangelischen Orten bewiesene Theilnahmc und Hilfe seinen ligw,i ^ Bemerkung bei, daß bei der Ausfertigung der Zuschriften alle auf die katholische Re- leiey. ^'ülichcu Stellen des Entwurfes, gemäß dcu Ansichten der Gesandtschaften, weggelassen worden 548. ^ahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauiö. 1t»72, I«. August. Staatsarchiv Liicer». Eiinetb. Absch. Bd. IX. — KantouSarchi» Baselstadt. Pfhss^"^ - Zürich. Joh. Heinrich Rah». Bern. Joh. Leonhard Engel. Luccrn. Heinrich "ri. Joh. Karl Püntincr, Sckelmeistcr. Schwh z. Joh. Melchior Fuchs. Unterwalden. 854 August 1K7Z. HanS Arnold Hcimann, Landwcibel. Zug. Oswald Uttinger. Glarus. Joh. Jakob Leu. Gregor Brandmüller. Frei bürg. Johann Castclla. Solothurn. Urs Suri, Gemein^ Schaffhausen. Johann Seiler. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier ennetb. Vogt, iiberh. « Art. 82. Gesniwheitspolizei. Lauis. «. Art. 212. Märkte. «. Art. 235. Geistliche. «I. „ 171. Polizeiliches. ' Luggarus. I». Art. 43. Gränzstreitigkeiten. «. aus dem Basler Exemplar. 54» Jahrrechnung der die lV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 1K72, nach dem IN. August. Staatsarchiv Lueern. Ennetb. Absch. Bd. IX. Gesandte: Dieselben wie Abschied 548. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftöangelegenheiten: Vier ennetb. Vogt, iiberh. r». Art. 33. Rechnungssachen. Lauis. ». Art. 147. Justizsachcn. 55» Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden ltl Orte. Brunnen. 1K72, 17. August. t!a»dc»ar«I>i» Schwyz. N Gesandte: U r i. Landammann Schmid und alt-Landammann Bcßler. S ch w h z. Landamnia»^^ ding; alt-Landammann Abhberg; Landvogt Bctschart. Nidwalden. Landammann Lusst und a t ammann Leu. Verhandlungen: Instruction auf daö Shndicat in die III Vogteien. August 1672. 855 55R Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. I<»72, 2». und 3V. August. Staatsarchiv L»c«r». Allg, Ahsch. Bd. NIX, kal. 1S8. Lucern. AlphonS von Sonncnbcrg, Schultheiß; Eustachius von Sonnenberg, Statt- ^>»»1»' ^"^^h Mohr, Ritter; Joh. Thüring Göldlin von Tiefenau. U r i. Joh. Franz Schmid, Landend Schmid, Zeugherr. S ch w y z. Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Kaspar Abhberg, U n t c r w a l d c u. Heinrich Bucher, Landaminann, und Wolfgang Wirz, alt-Land- L)bwaldcn; Karl Lcodcgar Lusst, Landaminaiin, und Joh. Ludwig Lussi, alt-Landammann, waldcn. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Statthalter; Ulrich Schön, des Raths. ^ Savoyen abgeordnete Patrinionial-Geueral Leonardi, versehen mit Zu- Herrn an alle verbündeten Orte, in Luccrn um Bewilligung eines Aufbruchs von etlichen b»rg lich anmeldete, fand Lueern angemesscii, zuerst mit den zunächst gelegenen Orten (denn Frei- djx ^warten gestattete die Kurze der Zeit nicht) sich darüber zu besprechen. Mit Vergnügen folgten »,»„ ,^ Einladung zu einer Conferenz. — Nach Ablcgung des eidgenössischen Grußes erklärte ilhi^ ^^erscitö nicht ungencigi, dem Wunsche SavohenS zu entsprechen; doch bevor man einen Ent- ^ktc» spoeiulilius versichert sein, daß ein rechtes Regiment aus den verbündeten der w Dcfeusion der eigenen Laude des Herzogs, errichtet, eine gute Capitulation gemacht und ^Uk„ Regierungen unterlegt, der Oberst und andere hohen Offiziere aus den verbündeten h„^^"^uncn und die Justiz nach Herkommen geübt, auch herkömmlicher Maßen die dieser Untcr- ^cgcn auflaufenden Confcrcuzkostcn crsczt werden. Indem man dem Herrn Patrimonial diese starf Bedingungen mittheilte und er hierauf eröffnete, es werden vierzehn Compagniccn, jede 15l) Mann ^^"^eigniecn der Herren Mohr, Khd und Stocker und die drei Walliscr Compagnieen mit cin- »>!>» ' und dem Commando eines Obersten aus den verbündeten Orten übergeben, lehnte so d" dispute über den Vorrang auszuweichen, die Vereinigung mit den Walliser Compagnieen de», Regiment auf cilf Compagnieen beschränkt bleibe. Folgenden Tags wurde dann der von der ^ ^'uonial gemachte Capitulationscutwurf bcrathcn und mit einigen Abänderungen auf Gutheißen angenommen, nämlich: 1) Die cilf Compagnieen (inbegriffen die bereits im Dienstedts ^ei,,j drei) sollen aus den sechs verbündeten Orten geworben nnd in ein ordentliches Regiment sa»,„^' ' einem durch den Herzog zu ernennenden Obersten aus den verbündeten Orten geführt werden, jede ^bfilli ^tnntcn und Spicllcutcn 156 Manu zählend; 2) sie sollen laut Bündniß in Monatsfrist nach e>»^ dies Aufbruchs in Jvrca eintreffen; 3) den Hauptmann wählt der Minister des Herzogs; äih, z ^d'aguie von 156 Mann wird mehr nicht zugcmuthct als 1 Hauptmann, 1 Lieutenant, 1 Fähn- l Ztch ^^d)nrich, ^ Wachtmcistcr, 1 Fourier, nebst den gebräuchlichen Unteroffizieren, und etwa auch ^Uhllc"^^'""""' ^ Soldaten und Kricgskncchte sollen zum Kriege tauglich sein und von den Waffen versehen werden, zwei Dritthcile mit Musketen, ein Dritthcil mit Spießen, deren ""gskostcn denselben in sieben bis acht Monaten an der Löhnung abgezogen wird; 5) sie werden dem 856 August 1K72. Herzog treu und mannlich dienen, seine Länder gegen alle Fürsten schüzcn, zu dem Zweke den herke^" lichcn Eid schwören und nur mit Bewilligung des Herzogs, oder wenn des Vaterlandes Noth ^ ^ ruft, oder der Sold ihnen nicht bezahlt wird, den Dienst verlassen; 6) die Musterung geschieht «" stimmtcr Reihenfolge, ohne List und Bcnachthciligung dcö Herzogs, der die Hauptlcutc, wenn sie Musterung sich schuldig machen, mit Entziehung der Compagniccn bestrafen mag, vorbehalten Justizübung des Regiments; 7) der Musterung wird allmonatlich Statt gegeben, nachdem sie eine» zuvor bei guter Zeit den Hauptlcutcn angekündigt worden ist; doch darf sie den Hauptleuten nur ^ abgefordert werden, wenn sie für den verfallenen Sold bezahlt sind; 8) der Herzog wird die M'"" liefern und nach gewohnten Preisen anrechnen, jedoch leztcrcs nicht bei Belagerungen, Fcldtreffcn, ^ festen u, s. w.; 9) die Justiz wird ganz laut Bündniß geübt; 1t)) der bisher bezahlte Sold von ^ 2'/« Soldi nach piemontcsischem Silbcrschlag genügt nicht, wenn man rechte Leute haben und ^ mit Gesindel einlassen und compromittircn will; es werden sechs Silbcrkroncn verlangt (auf diest^ ^ gehrcn wollte der Patrimonial nicht eintreten, weswegen cö den Obrigkeiten anhcimgestcllt der Sold beginnt mit der Abreise aus der Heimat, und für die Rükreise werden wenigstens tö ^ berechnet, bei Beurlaubung ein Monatösold nachbezahlt; 12) jede Compagnic genießt für wöchc»^^ Rubbi (750 Pfund) Fleisch und 30 Brenken Wein Zollfreihcit; 13) auf der Hinreise nach bei Bctrctung des herzoglichen Gebiets der Mannschaft der Unterhalt (ötuppe) gereicht; 14) >" ^ ^ werden die Compagniccn inspicirt; 15) (Überzählige in den Compagniccn erhalten gleichen Sold n'U , andern; unvollzählige Compagniccn erleiden verhältnismäßigen Abzug im Solde; 16) wenn iu ^ von Treffen oder Krankheiten die Compagniccn unvollzählig geworden sind, wird eine Frist ^,j„ Monaten) zur Ergänzung eingeräumt und unterdessen der volle Compagniesold bezahlt; 1<) Hauptmann ab, so kann er nur aus demselben Orte crsezt werden; 18) für Bewerkstellig»«^ ^ bruchS erhält der Hauptmann einen Monatösold voraus, der ihm im fünften oder sechsten crsten Jahres wieder mag abgezogen werden; 19) der Oberst und die hohen Offiziere sammt de» lcutcn sollen schon vor dem Aufbruch ernannt, der Anitssold dcö Obersten sowie der Justiz ^ überhaupt Vorsehung getroffen werden, daß nicht das Regiment in Frcicompagniccn verkehrt ^ von dem Herzog an die einzelnen Orte gerichteten Schreiben sind im Namen Aller von Luccr» ^ ^ beantworten, mit Verdeutcn, daß die löblichen Orte zu entsprechen ganz geneigt seien, woscr» wie ihre Altvordern halten und eine Kapitulation eingehen werde, welche eine zur Ehre dcS und der verbündeten Orte gereichende Einrichtung möglich mache. Dem Patrimonial selbst ^ zeigt, man könne ihm bei allem guten Willen nur insofern Hoffnung auf Zustimmung der O«tc ö wenn die Kapitulation auf die alte Form gestellt werde und über die alten Ansprachen eine cndliäss ^ solution erfolge. Ein von dem Patrimonial mitgebrachtes Schreiben an die sechs verbündeten ^ gleitet von der Copic einer Zuschrift des Herzogs an Bern, wird einfach den Orten übermittelt- sich das Antwortschreiben des Königs von Spanien auf den Gubcruator zu Moyland, Herzog suna, beruft, wird Graf Casati unter Zustellung eines Schreibens an den Gubcruator ersucht, da>> Moyland nähere Aufschlüsse zu verlangen. «. (S. u. Frciämtcr). Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelezenheiten: Freiämter. r Art. 85. Rechts- und Gerichtssachen. September 1672. 857 Konferenz der evangelischen Orte und Zugewandten. Aarau. I<»72, 7S—17. September (5.-7. a, Kal.). StOKtSarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. lSl, kol. lso. ^ ^Konrad Grcbcl, Bürgermeister; Konrad Heidegger, Statthalter. Bern. )oh n> Ilching, Sch ultheiß; General Siginund von Erlach, Bcnncr, GlaruS. (Entschuldigt). Basel, ^ädcr Burkhard, Bürgermeister; Christoph Burkhard, des Raths. Scha ffhauscu. Johannes ^»>id Jsh. Jakob Stockcr, Panncrhcrr und Sekclmcistcr. ^Appenzell A.-Rh. Ulrich a> ^^uimann. Stadt St. Gallen. Hans Joachim Haltmehcr, RcichSvogt. Genf. Die ^»1» Jean Dupan und Jean Lullin. M ü h l h a u s c n. Jeremias Rißlcr, Bürgermeister; Pttri, Stadtschrcibcr. Biel. NiklauS Whlteubach, Burgcrmcistcr; Abraham Scholl, triebe» ^ ^^"tcrcnz wurde auf eingelangte Antwort des Herzogs von Savohcn von Bern auSgc- entschuldigt die Abwesenheit seiner Gesandtschaft durch dringende obrigkeitliche Gc- "bcrjendct zugleich eine dahin gelangte Zuschrift von Savohcn, welche gleichlautend auch an die jogg ^ I Vertrag von 1603 bethätigt gewesenen Orte gerichtet war. I». Das Schreiben dcö Hcr- August l672 spricht zuerst daö Befremden aus, daß Genf in einer dem schuldigen ^itli^^Fsrm, unter Berns Namen und durch Berns Schreiben vom 28. Juni, sich ^»c». Herzog gewendet habe, so daß man mit Grund die Beantwortung hätte unterlassen 'loch^utschuldigt dann aber die lange Verzögerung der Autwort mit der Notwendigkeit, vorher einzuholen, und versichert hierauf, nicht nur seien die der Stadt Genf 1669 von dem Ischls iu Perouse vorgehaltenen Vcrlezungen des Vertrags von 1603 durch diese Information that- ^"dern habe Savohcic den Vertrag von VcrvinS und die Deklaration Heinrichs IV. ^ fachtet. „So sind wir (heißt es ferner) voil den Häuptern des Raths und der Kammer be- ^^ussae^^^ worden, daß dieser Magistrat (zu Savohcn) nichts gethau, auch nicht wisse, daß ihre was obstaht, in einiger Weise zuwider gehandelt haben; wenn man aber das widrige etwas Mißvcrstandcs sich ereignen, und damit man die Wahrheit eigentlich vernehmen ^lich "ethwcudig, die Parlwularitäten zu eröffnen, auch die llmständ, dessen man sich ohne Untcr- ^achc'^' ^^er Ihr werdet verspüren, daß die Genfer aus Furcht, man möchte ihr Unrecht merken, Behringen und eröffnen werden in zwcifclhaftigcn, dunkeln, gcncralischcn TerminiS; auch bc- ^ ^ merklichen VorthcilS, indem sie die Gemüthcr einnehmen, so daß sie, da sie doch den ^ vh,^ Julien zuerst verlczt haben, jezt das, was wir thun, eine Contravcntion heißen. — ES ^chk>, man so groß Geschrei macht wegen Erbauung dcS Magazins zu Bcllerivc und ct- ^>ser H ^ man gemacht hat, sich derselben zu der Haudclschast zu gebrauchen; dabei denn wir "»d ^ ^'scite gestellt sein lassen, so von selbst klar genug; Gott weiß, wie wir unö Hinterhalten ^ einigen Anlaß geben denjenigen, so übel intcntionirt, und um so ""ü von selbstcn zu confornürcu zu höchster Satisfaction unserer Benachbarten. ES ist män- 108 858 September 1672. niglich im Müssen, daß einem jeden Fürsten obligt, seinen Untcrthancn bchülflich zu sein, wenn ^ anständige und vorteilhafte Handlung unternehmen; — also haben wir an verschiedenen Orten u ^ Botmäßigkeit durch Aufwendung großer Geldsummen die iZommcrcicu wieder geäufnet, so daß w>r den Unsrigcn zu Bcllcrive ihr Begehren nicht wohl abschlagen konnten, in Ansehung, daß die ^ selbst durch ihre lächerlichen Beschwernisse, welche sie der Cömmcreien halben täglich auf die Bahn gc uns dazu angetrieben, indem sie die zu Genf ein- und ausgehenden Maaren durch neue Aussage» ^ thcuert; sonderlich hat uns hiczu gcnöthigt die Aufrichtung der Salzfuhr und die Auflag, welche I>e ^ savohenschen Zöllner für den Durchzoll des Salzes, so in Chablaiö geführt wird, angefordert habe», ^ geachtet das ihrige auf unserer Botmäßigkeit von Schsscl nach Genf aller Auflagen befreit pastnt, ^ ^ streitet es wider alle Vernunft, daß man eine Festung heißt, was doch nur ein zur Niederlage von ^ mannsgütern gewidmetes Magazin ist, und ein bequemes Losamcnt, sowohl die Maaren als a>^ ^ Handelsleute unter ein sicheres Dach zu legen und zu beherbergen. Was die Schiffe nicht ohne, daß deren eines etwas größer als gemeiniglich gemacht worden; man muß aber dem Aufmützcn derjenigen, so ausgesprengt, diese Schiffe seien mit Soldaten beladen gewesen, nicht se Glauben zumessen, allcrmaßcn nach nnö aus Savohcn eingelangter sicherer Information sich dm ^ anderes nicht erfinden soll, als daß man bei gewissem Anlaß crmcldctc Schiffe, um sie wider a drohten Anlauf sicher zu stellen, mit etlichen Füsilieren versehen; den See und dessen Gebrauch de» wird Euch wohl bekannt sein, wie (weit) sich unser Recht erstreckt; die zwei geufcrischen Schisse, so de" ^ Unfern aufgehalten worden, belangend, hat mau, so bald man den wahrhaften Grund erfahren, ^ beleidigt und in bester Freundlichkeit wieder hinweg geschickt. — Unser hochwciser Verstand gibt " daß wir viele Worte mehr machen über das, was bereits gemeldet worden, allcrmaßcn Ihr d»>ch Helles Licht der Genfer falsche Wahnvcrfassung und ungereimte Gründe, durch welche sie, unter dem ^ wände, sich schadlos zu machen, in den gemeinen Ruhestand eine Verwirrung zu bringen hct zweifelhafte ersehen werdet; und weil sie wohl gewußt, daß ihre vorgefaßte Meinungen hjc stehen, haben sie gehofft, ihren bösen Anschlag durch Mittel gegenwärtiger Conjunetur, da wir Geuucscr in krieglichcr Zerwürfnis; begriffen, ctwclcher Maßen einen glücklichen Anötrag zu ^ ^ denn sobald sie diesen Krieg vermerkt, haben sie ohne Zeitverlust und mit unabläßigcm M Abschickung des Expressen, welcher nnö euer Schreiben behändigt, ausgewirkt, dadurch sie ihm" so viel mehr an den Tag gegeben, als sie denselben dadurch zu verdecken getrachtet, daß sie ^ selben Brief ein Datum gesezt, welches dem Inhalte desselben widerstreitet, nämlich den 28. doch darin Meldung geschieht dessen, was erst den 6. Juli dem Markgrafen von St, Thomas übcr!^^ worden." — Diesen Anschuldigungen gegenüber versichern die Abgeordneten von Genf, daß flc ^ des Vorwurfs, den schuldigen Rcspcct übergangen zu haben, bereits dem Staatssekretär Marq>"d Thomas wegen der Unterschrift den entschuldigenden Ausschluß gegeben haben; daß ihren Gesandte» ^ zu Turin noch zu Chambcrh etwas davon gesagt worden sei, daß die erste Vcrlezung des Stadt Genf zur Last falle; daß der Augenschein endlich die den Bauten von Bcllcrive zu ^mude iitg gefährlichen Absichten, die keineswegs unschuldiger Natur seien, sondern zu sehr einen fcindlch" Charakter au sich tragen, an den Tag lege. Es wurde hierauf angemessen erachtet, daß Zürich »n als Verbündete Genfs und dann auch die fünf Orte als Thcilnchmcr am Vertrage von St. 2"^" September 1672. 859 ^hle^ an den Herzog abgehen lassen; der Stadt Genf aber soll fernere Wachsamkeit em- Gesandten gcrathen werden, auf der Rükkehr die Regierung von Solothurn über den ^ittb ^ naher zu unterrichten; endlich soll durch die Stadt Bern auch der Stadt Lucern davon gemacht und sie zu dicßfälliger Jnstrnirnng ihrer Gesandtschaft auf die nächste Tagsazung iuerst ^uf Ratification hin entworfene Antwort von Zürich und Bern bezeugt dem Herzog ^c» ^ ""lieb cö ihnen gewesen sei, zu ersehen, daß mit so starkem Widerwillen der daran unschul- ^r» vorgeworfen werde, den schuldigen Respect hintangesczt zu habeu, indem nicht sie, son- ^^^^ ^^'bündcter, der Stand Bern, das Schreiben ausgefertigt und unterzeichnet und Genf nur als bctheiligt ^ habe; dann wird versichert, es sei doch wohl nicht genug Grund vorhanden zu glauben, beiden Städte, hätten sich durch Genf verleiten lassen, als wenn sie eines Andern Weisung nöthig ^c„ ^brcs Interesse zu erkennen; eben so wenig dürfe man ihnen die Absicht zumuthcn, sich der Conjunctur (Krieg mit Genua) gegen den Herzog zu bedienen, indem das gemeinsame bon dem Tage datirt sei, da cö versandt wurde, nämlich vom 28. Juni, das andere von Genf betrcfss"- ^ Tage, da der Nebcrbringcr durch Genf passtrte; was aber die Contravcntioncn ^cr^' ^ SavopcnS nie geklagt, daß Genf den Vertrag von St. Julien nicht halte, tzh ^ühcrn Jahren, z. B. 16^, noch bei Anwesenheit der gcnfcrschcn Gesandtschaft zu Turin und ihrer großen Bestürzung der Rathspräsidcnt den Vertrag (der doch ein ewiger und k'useitig anfkündbarer sei) aufkündigte, sondern erst jezt, nachdem sie ihrer Rechte mehrfach s ^ Gebrauch ihres Salzes auf der Landschaft von St. Victor und Chapitre verhindert, befreite ^ Dienert, durch ein schmähliches Dccrct ihre Ehre verlezt worden sei; auch die Bauuntcrnehmungen schh, ^'be haben keineswegs daö Ansehen, zu einem bloßen Magazine bestimmt zu sein; das Hcrum- ^c»t> " ^ Schisse auf dem See und die Verhaftung cineö der Oberherrschaft der Stadt Genf, wegen Ücaliv ^Mbbrigcn ^chiffcs seien genugsam Zcugniß, daß eS nicht um ein Magazin, sondern um eine Forti- ^ihcit ^ Vertrags zu thun sei, nämlich Bern und Genf der gegenseitigen Vcrkehrs- ^ ^^uben; man hätte überhaupt lieber gesehen, es wäre savohischer ScitS die Geneigtheit, den beobachten, ausgesprochen, als zu verstehen gegeben worden, daß solches auf ihr Belieben an- stz^>gewärtige indessen zu erfahren, ob cö sich wirklich um Herbeiführung eines bessern Einver- baudle, oder ob der Inhalt des lcztcn Schreibens als Aufkündung deö TraetatS und als Fric- Zrikb^ ^ ""Zusehen sei. — Die fünf Orte in ihrem Schreiben an den Herzog bieten sich an, den gestörten lieh^ "ucdcr herstellen zu helfen, e. Markgraf Friedrich Wilhelm zu Brandenburg sendet an seine ""d Gevattern den Grafen Friedrich, Burggraf zu Dohna, und Isaak DüplesstS-Gourct, i» ^ Festung Spandau, mit Crcditiv vom 5. August 1672. Durch sechs Ehrcngesandte beso»^ Audienz begleitet eröffnen sie, daß der Kurfürst und Markgraf die Eidgenossen und ^ichs ^ ^ evangelischen Orte einlade, mit ihm und mit dem Kaiser und den meisten Fürsten des all? ^658 errichtete, 1666 erneuerte, nun zu erweiternde Defcnsivbündniß einzutreten gegen die verachtende, eroberungssüchtige Ehrbcgicrdc des Königs von Frankreich, welcher, aller billigen ^bicte ^ niederländischen Staaten ungeachtet, ihre Provinzen überfallen, auch Cleve und Mark, ^bcr» ^ Kurfürsten von Brandenburg, feindlich angegriffen habe und nur durch Vereinigung der Maaten zurükgchaltcn werden könne. Mit diesem Antrage wird das Gesuch verbunden, daß die 869 September 1672. evangelischen Orte ihren Angehörigen verbieten möchten, in die Dienste dcö der evangelische» und dem Reiche feindlichen Königs zu treten, und zugleich der Dank ausgesprochen, daß sie die vcrs» Truppen znrükzukommcn befckligt haben Da man indessen über den gemachten Antrag messt war und die Gesandten überdies; anzeigten, daß der Kaiser denselben Antrag durch einen besonder» gesandten zu stellen übernommen habe, wurde die Sache auf eine allgemeine Tagsazung verschob"» ^ Die Gesandten dcö Markgrafen von Brandenburg überreichen ein Dankschreiben der Markgräf»^^ Knrfürstin von Brandenburg für das von den evangelischen Orten übersandte Pathengcschcnk- 5./15. August, Bei diesem Anlaßt wird eröffnet, daß die zu solchem Zwck angeschafften zwei g" ^ Schalen mit Einschluß der dem Zunftmeister Mehcr vergüteten Kosten von 279 Gulden auf ^ 29 Schill, zu stehen gekommen seien, woran Zürich, Bern, Basel, Schaffhauscn und St, Grille» st Gl. t2 Schill,, GlarnS 1-19 Gl, und Appenzell 169 Gl, zu bezahlen haben, Auf daS Nathbost^ Basels, ob es die wegen der bekannten Prätentionen ihm vom Bischof von Prnntrut und den Eb^ ^ eingegangenen Schreiben beantworten solle oder nicht, wird gut befunden, daß solcher Prätc»!»'^ Vermeidung daraus etwa folgernder Conscqucnzcn widersprochen werde, jedoch habe es damit kcn» ^ f. Zürich, daö jüngsthin einen „Falsariuö und Bctriegcr" mit falschen Brandstcncrbricfcn »bgos»^ bestraft hat, hält dafür, daß eö gut wäre, auf Mittel zu denken, wie diese Betrüger abzntrcibc» die dortige Obrigkeit werde solchen, wenn sie keine obrigkeitlichen Empfehlungsschreiben haben, weiter nichts verabreichen, als etwa ein Almosen, Bern hat dieser Betrüger wegen eine besonder? ^ ordnung erlassen. Schaffhauscn wird ebenfalls sein Möglichstes zu deren Abschaffung thun, genannten Abgesandten des Kurfürsten von Brandenburg beschweren sich wegen eines ihnen Z» , widerfahrenen Affronts. Auf ihrer Herreise von Chnr haben sie bei der Ucberfahrt über den stadtersce etwas Fleisch*) gegessen; die Wirthin zum Schwert nun in Wesen, die dieses wahrge»?^ ^ habe sie dann ans Acrgcr, daß sie im weißen Rößli und nicht bei ihr logirtcn, verklagt und ^ das Gericht zusammengetreten, das sie (im Beisein von mehr als hundert Bauern) um hundert ^ gebüßt und, da sie diese nicht erlegen wollten, ihnen zwei zehn Pfund schwere silberne Platten wegist^ ^ mcn habe, Sie bitteil nun im Namen ihres Prinzipalen solchen Affront zu rcsscntircn und Rükcrstattnng der Platten zu verhelfen. Man nimmt keinen Anstand, durch Schreiben an die bc> ^ ^ gierenden Orte Schwhz und Glarüs diesem Gesuch entgegenzukommen. I». Zürich regt die Freist ^ nicht die in französischen Diensten stehenden eidgenössischen Völker, die ganz bnndeöwidrig M verwendet werden, zurükbcrufcn werden sollten. Als Bern hierauf berichtet, daß seine dicfifälligcn S ^ an den Marquis de Louvois und auch an daö Bcrner Regiment selbst unfruchtbar gewesen nöthig befunden, diese Angelegenheit bei nächster allgemeiner Tagsazung zur Sprache zu bringe» ^ einer ErbschaftSangclcgcnhcit, die zwischen den Gesandten Zürichs und SchaffhauscnS zur erklärten crstere, daß eö sich einzig darum handle, „ob mann in Ecrbfählcn die Hürath vnd Te!»' ^ Dispositionen bh Lobl. Statt Schaffhußcn gelten lassen wolle oder nicht? werde cS geschehen, ^ Gnädige Herren luth übcrschicktcn bcsiglctcn Gägcn-Rächtcn glhchcr gestalten gesinnct, wo »9 ") ES war an einem Freitag geschehen, daher die Strafe Wege» des FleischcssenS. Oktober 1672. 861 'geii-Rächt in's Künfftig' gcnauw vnd gcflißen beobachtet vnd alleinig nach dem Statt Zürich Ecrbrächtcn puotu angesehen werden, darüber man Lobl. Statt Schaffhußcn cathcgorischc Ertläh- ^ uincrt vicrzehcn tagen, den nächsten, nachrichtlich erwarten wolle." 55» Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. Brunnen. I<»72, II. October. LandeSarchiv Nidwaldcn. T ih : U r i. (Joh.) Franz Schmid, Landammann ; (Joh.) Pcrcgrin von Beroldingcn, Statthalter, ali-v Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Kaspar Abhbcrg, Landeshauptmann; Franz Ehrler, ; Franz Betschart, Statthalter; Joh. Gilg Jmlig, Sckclmcistcr. Nidwaldcn. Karl Lttssi, Landammann; Melchior Leu, Panncrhcrr Misoxcr Gränzstrcitigkeit bezügliche Schreiben der III Bünde ist dahin zu erwidern, ^ ^ bundcögcmäßc Recht walten zu lassen entschlossen seien, widrigenfalls gegen alle »»d ^ ^^^wcigcrung erwachsenden Folgen und Kosten protcstircn. Den neun Orten ist ein turtum tuls dieser Sache zu bchändigen. ?ln dem Orte der Gränzstrcitigkcil wird zwar mit allen Tll,n^ eingehalten , aber dem Commissär Stultz aufgetragen , alles was zur Defension der drei j>> n ' " üchört j» Bereitschaft zu sezcn. I». (S. u. LuggaruS). «?. (S. u. RapperSwhl). «I. Weil Prälat von St. Urban die Fraucnklöstcr im Thurgau wieder wegen der Klausur werde, werden Landschrcibcr Rcdiug und Landrichter Härder ersucht, darauf zu achten und zu ist ^ ^ Wegen Dcmolirung deö Thurms oder Gemäuers zu Zuffikon („so die Rcichsstraß berührt") ^chcid ^ ^"^ichrcibcr Schindler angebracht worden, daß die Zurlaubischcn hiergegen protcstircn und »la„ ^"'''^^K'ordcrung androhen. Man wird den Landvogt bei dem dießsalls zu Baden gefaßten Beschluß "U'enircn. Man schc auch iin Abschnitte H^rrschaftö- und SchirmortSangelcgenhciten! ' I». Art. 174. Zollsachen. ^creivul ' " ' «. Art. «!2. 554 Conferenz der katholischen Orte. Lucern. 1K72, I —3. Dccembcr Staatsarchiv t!»rcr». Attg. Absch. Br. MX, toi. l»o. ^U"rn. Alphons von Sonnenberg, Schultheiß; Eustachius von Sonncnbcrg, Statt- ' Rudolph Mohr; Joseph Amrhhn, Spitalhcrr. U ri. Joh. Franz Schmid, Landammann; Joh. 862 December 1672. Pcregrin von Beroldingcn, Statthalter; Sebastian Mnhcim. Schwhz. Wolf Dietrich Oeding, ammann; Martin Belniont; Kaspar Abyberg. Untcrwaldcn. Heinrich Bücher, Landarm»»»»' Johann Jmfeld, alt-Landammanu, von Obwalden; Karl Leodcgar Lusst, Landammann, und Joh> Stultz, Pannerhcrr, von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Landeshauptmann; Jakob 6"'" alt-Ammann; Karl Hegglin. Frei bürg. Franz Peter Gottrau, Schultheiß; Peter Müller, Sckcl'»" Solothurn. (Nicht eingetroffen.) ». Vcranlaßung dieser Confcrcnz war das von der Republik Genua durch ihren Abgeordnete» ^ Batt. Cattauco gestellte Gesuch um Bewilligung eines BolkSaufbruchS von 3(1l1l) Manu, und Z»'^ ' ^ Fortsezung dcö Kriegs gegen Savohen. Nach Einsicht dcö darauf bezüglichen Schreibens deS und GubcrnatorS der Republik Genua vom 5. November und angehörtem Vortrage deS Abgebe ^ wurde zuvörderst in Betracht gezogen, daß der ewige Friede mit Frankreich, daS savohischc Bünd»'^ ^ der zwischen Savohen und Genua bestehende Krieg Bedenken machen, um so mehr, da cS den habe, daß ctwelchen Fürsten die Republiken verhaßt und ihr Absehen auf derselben lintergang ^ sei, die Eidgenossenschaft also für sich selbst Vorsehung thun müsse, dem Lande nicht so viele M»"" ^ entziehen lassen, auch nicht den Fürsten durch Eingehung neuer Verbindungen Anlaß zu Widerwillen geben dürfe, besonders so lange man nicht im Falle der Roth auch entsprechender ^ dienste von Genua versichert sei. Indessen wurde gleichwohl ein Ausschuß beauftragt, nähere Erösll"^ über die allfälligen CapitulationSpunkte von dem Abgeordneten der Republik zu verlangen. ^ dieß geschehen war, erfolgte dicßfallsigc Berichterstattung folgenden Tags in allgemeiner Siznng- ^ habe er begehrt zu vernehmen, waö man fordere. Mau gab ihm zu verstehen, daß die löblich^ ^ ihr Volk nicht dergestalt feil biete», sondern von Genua den Vorschlag einer Kapitulation erwarte» legte er eine Abschrift der mit Oberst Planta aus Bünden geschlossenen Kapitulation vor; allein» ^ bündncr'schc Particularcapitulation wollte mau gar nicht eingehen. Endlich, nach Abbrcchung lation und DiScursc, ließ man durch Ausschüsse antragen, die leztc mit Moyland geschlossene zu Grunde zu legen, wobei aber selbstverständlich vorauögesczt werde, daß die Ratification der » ^ Gewalten und, wie einige Orte beifügten, für die Versammlung derselben die Verabreichung c>»^ ^ lohns, der sich auf 2666 Kronen für ein Ort erstrcken würde, vorbehalten sei. Dem Beg^ss^ eine Abschrift dieser Kapitulation und schriftliche Verzeichnung allfälligcr weiterer Bedingungen derungen wurde in der Weise entsprochen, daß ein förmlicher Entwurf zu einer Kapitulation >»ü zu Stande kam. Am dritten Tage ließ der Rath von Lucern durch seine Gesandtschaft anbringt»' ^ einen kapitulationscntwurf sich verständigt zu haben möge zwar gut sein, aber es sei nicht selben dem Abgeordneten Genuas zu übergeben, bevor mau überhaupt entschlossen sei. eine C»p> einzugehen; denn es würde zum Affront gereichen, wenn man die Genua angebotene Kapitulation lich doch nicht annehmen würde; aber auch wenn Genua dieselbe nicht annehme gereiche cS der ^ nosscnschaft zum Schimpfe und bei den verbündeten Fürsten werde die Meinung gcwckt, cS ^ Freundschaft für sie gewesen, was der Verbindung mit Genua entgegen gestanden sei, sondern ^ wcrsung der von den Orten gestellten Bedingungen. Allein diese Einwürfe wurden durch die t> entkräftigt, daß ja der endliche Abschluß jedenfalls der höchsten Gewalt vorbehalten sei, so dal' ^ zwar die eigene Ansicht für die bessere zu halten, aber sich der Mehrheit zu unterziehen erklär December 1672. 863 Genua wurde also mit einem unvorgrciflichcn Eomplimcnt geantwortet und Cattaneo eine Ab- Eapitulatiouöentwurfs zugestellt. I». (S. u, Luggarus). v« Das an Luccrn gerichtete, auf »>>/ Kricgsläufe bezügliche bedenkliche Schreiben des Bischofs von Basel, ä. ct. 25. October, lilbe ""^^^reiflich dahin beantwortet: Die verbündeten Orte werden jederzeit nach Inhalt der reciprocir- hj.-"/^""^Pflichten handeln, und obwohl sie es bedauern müßten, wenn Stift und Land des Fürstsosch ^ fremde Kricgsvölkcr beunruhigt werden sollten, sehe man doch nicht ein, wie es durch Jnter- D ^ katholischen Orte verhütet werden könnte, daß nicht der eine oder der andere Theil sich mit ^thci,^ Einquartierung seines Bortheils würde bedienen wollen, wüßte also nichts anderes zu ^iseii ' '^^dcm der Kaiser und andere Rcichsstande ihre Truppen haben in die Nähe rükcn Bischof als unmittelbarer hoher Rcichsstand sich an dieselben wende und um Maßnahmen ^ die zu bewirken die katholischen Orte sich nicht getrauen könnten. «I. u. v. (S. u. Thurgau). ^sslc' ^ Hofkammcrsecrctär Gstirncr auf lcztcr Tagsazung ab Seiten einiger Gesandt- ^^^llcncn Unterredung über die Frage, ob nicht das throlischc Salz über den Arlbcrg in die ^e»^ werden könnte, war im October von den Hofkammcrräthcn ein Schreiben an Luccrn cin- ^kld4. (S. u. Bellen; w.). I. (S. u. Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenhcitcn: «I. Art. 145. Justizsachen. >- Art. 098. Personelles, v. „ 39. Bcantte. > Art. 188. Ncußcorrectio». I». Art. 19. Landesverwaltung im Allgemeinen. It. Art. 504. ^°rg°u. ^a«r»s, -c. 864 December 1672. Cvnferenz der evangelischen Orte und Zugewandten. Aarau. 1t!72, 27—3V December (17.—2t) a. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 161, 5vl. 2ig. Gesandte: Zürich. Jol). Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Joh. Konrad Heidegger, ^ Bern. Samuel Frisching, Schultheiß; General Sigmund von Erlach, Vcnner. Glar u ö- ^... Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Joh. Christoph Burkhard, des Raths. Hausen. Joh. Jakob Storker, Sckelmeistcr; Joh. Spcißeggcr, Stadtschrcibcr. Appenzell Joh. Ulrich Schmid, Landammanu. G e n f. Die beiden alt-Shndicö Jean Dupan und Jea" Straß bürg. Joh. Ulrich Fried, Consulcnt und des Raths. ». In Folge des vom Herzog von Savohcn eingegangenen Schreibens wurde diese Conftrc") ^ Bern in Antrag gebracht und von Zürich ausgeschrieben, als weiterer Berhandlungögegenstaud die Verwendung der in französischen Diensten stehenden Mannschaft bezeichnet. Voran gieug nössische Gruß. Als Entschuldigung von Glarus wegen seines Ausbleibens wird besonders die s , angegeben. — Zürich zeigt an, daß der neue französische Gesandte, Herr von St. Romain, sei" ^ Creditiv , datirt vom 8. Mai 1672, und seine eigene Zuschrift an die XIII Orte adrcssirt habe, zugleich die solothurnischen Abschiede von 16^11 und 16-18 sammr der damaligen Salutatiou ^ lation der französischen Gesandten Caumartin und de la Barde vor, verbunden mit dem gleicher Weise der Salutation und Gratulation wieder in Sololhurn Statt zu geben. Indem" trage beigestimmt wurde, verständigte man sich, sofern die katholischen Orte gleicher Ansicht seien. ^ ^ tation und Gratulation mit Recommandation der gemeinen Standesintcrcsscn auf rceiprocirli^ achtung des BuudcsvertragcS, ohne andere Spceialitätcn, zu verrichten, dann aber bei der A auf die mißbräuchliche Verwendung der eidgenössischen Mannschaft einzutreten; sofern dagegen uc tischen Orte die Salutation und Gratulation gesondert von den Evangelischen verrichten wollen« ^ gelischcr SeitS ebenfalls mit einander die Salutation und Gratulation vorzunehmen, die Ahn Verwendung der Mannschaft damit zu verbinden und nicht weniger auch die allfälligc Znmuthn^ Aufbruchs abzulehnen. I». Der vom Kurfürsten von der Pfalz eingegangene Bericht vom ^l)> ^ ^ betreffend Aufenthalt der kaiserlichen und brandcnburgischcn Kricgsmannschaft am Rhein und verdankt und damit zugleich die freudige Anzeige verbunden, daß die genannte Mannschaft entfernt habe. e. Was man über Abthcilung der Kosten für Ehren- und Pathcngcschcnke M Fürsten und Herren vertraulich besprochen, soll jede Gesandlschaft mündlich heimbringen. ^ ^^'ll, sandte der Gencralstaatcn, Abraham Malapcrt, durch drei Ehrcngesandte uild den schildert in seinem Vortrage den unerwarteten Ueberfall, der die Gencralstaatcn durch Frankreich ^ und die großen Verluste, die sie dabei erlitten haben, und spricht die Bitte und die Hoffnung ts' die Eidgenossen zur Beschränkung solcher Gcwaltthätigkcitcn mithelfen werden. Unter Mitleids wurde ihm geantwortet, daß die eidgenössische, im Dienste des Königs von und gegen die Generalstaatcn befehligte Mannschaft abgemahnt worden sei und, sofern die ' Decembcr 1672. 8K5 v>ürde, an den König selbst eine angemessene Erinnerung ergehen werde. Diese mündlich ^ ^ ^"^ort wird Malapcrt nach erfolgter Ratification durch die Orte schriftlich zugestellt werden, rejtg '^"^hfung an das den Ständen Zürich und Bern zugekommene und den intcressirtcn Orten dein ^^Me Schreiben des Herzogs vonSavohen wird von den Gesandten Genfs weiter berichtet, daß zwar seie» gebaut werde, aber doch in neuester Zeit sechzig Fässer Kalk dahin geführt worden sufs'g^^ ^ Absicht, sich der Herrschaft über den See zu bemächtigen, bestätige; daß auch den Genfcrn Milser,Boden immer noch allerlei Insolenzen zugefügt werden, etliche der Religion wegen aus ihren wurden u, s. w. ES sollen daher, wird beschlossen, einerseits Zürich und Bern, an- Zeord ' ^ ^ abermals an den Herzog nachdrükliche Zuschriften abgehen lassen und durch die Abbe? die Stadt Solothurn, durch Landammann Schund Appenzell J--RH. über den Stand baß buchtet werden. Die Zuschrift von Zürich und Bern dringt auf eine bestimmte Erklärung, Vertrag von 1603 halten wolle, und stellt gegen fernere Mißhandlungen, die Genf dix ^rden, Anwendung von Gewalt in Aussicht, k. Dem Wunsche Basels entsprechend willigen stelle,, basclschcn Bürger Batticr eine Reeommandatiou an die Stadt Straßburg anS- itz. ^ Betreff einiger Münzen desselben, die dort als suspcct und ungcwichtig confiöcirt worden sind. ^o>d, Schaffhauscn erkläre» sich auf Ratification hin geneigt, dem braudenburgischcn Ab- gebj,,^ Oberst DuplcssiS-Gouret, der die drei Städte jüngst zu Gevatter genommen hatte, als Eiu- Ziirich Taufe seines Sohnes drei goldene Pfenninge, jeder 25 Ducatcn schwer, zu schenken. I». »ich? ^ von Straßburg um bundcSgemäßc Hilfe ersucht, finden die an sie gemachte Zumuthung von . , ^"glich begründet, lassen sich aber zu dem Vorschlage bewegen, der Stadt Straßburg die Werbung ^ ^'"^W"iccn zu 150 Mann zu gestatte», die für monatlich 2500 Gulden Sold als Bcsazung der H verwendet und wobei der um 20 Procent geringere Münzfuß von Straßbnrg einstweilen aus " ^Hinterlage der Stadt Straßburg ergänzt werden soll. 55« Conferenz der V katholischen Orte. Luccrn. IU73, S —II Januar. Staatsarchiv Lucern. Allg. Adsch. Bd. I^X, toi. 1. ^ucern. Alphons von Sonnenberg, alt-Schultheiß; Eustachius von Sonnenberg, Statt- 3vh "^^h Mohr; Joh. Leopold Birchcr. Bauherr. Uri. Joh. Franz Schmid, Landammann; von Bcroldingen, Statthalter. Schwhz. Wolf Dietrich Reding, Landammailn; Kaspar ^"^eshauptmann. Untcrwaldcn. Heinrich Bücher, Landammann, und Wolfgang Wirz, Obwaldcn; Karl Leodegar Lussi, Landamman», und Joh. Franz Stultz, Panucr- ' ^'dv>aldcn. Zug. Joh. Franz Wlckhard, Landesfähnrich, und Heinrich Ilten, beide des Raths. "°^chc>„ Conferenz verlangt. Nach Anwünschung des Neujahrs und stattgcfundcnci» eidgc- ^uiße wurde eröffnet, daß der von der Eidgenossenschaft den verbündeten Fürsten erzeigten 1VS 86« Januar 1673. Treue von diesen nicht mit vertragsmäßiger Satisfaction entsprochen werde, hicmit darauf gedacht werd^ sollte, die den Zeitläufcn angemessenen Mittel zu ergreifen, um den eidgenössischen Ansprüchen bei selben gebührende Bcrüksichtigung zu verschaffen; dicß möge zunächst bei dem Eintritt des neuen zösischen Gesandten gegenüber Frankreich durch die sämmtlichen Orte geschehen, dann aber auch gegen "p durch die V Orte, als der Mehrheit der Verbündeten, bei Bcwillkommnung des Grasen Casati, sowie gc^ Savohen und Oesterreich. Um zum Zweke zu gelangen, müssen die Gesandtschaften nach Solothm»^ Bewillkommnung des französischen Gesandten übereinstimmend instruirt werden, denselben an die g ^ samen und besondern, sowie an die von 1636, 1638 u. s. f. herrührenden Ansprachen zu erinnern, die erfolgende Antwort nur all rekerenüum zu nehmen, um sich darüber, sowie über die an die cut Orte etwa gelangenden Ancrbietungen mit einander bcrathen und eine gemeinsame Erklärung n zu können. Mit dem Grafen Casati und mit dem savohischen Auditor Lconardi über die rükl Ansprachen zu reden wurde ein Ausschuß beauftragt. I». Am folgenden Morgen erstattete schuß den Bericht: Herr Casati habe erwidert, wenn er von dieser Versammlung vorher wäre von ihm ein besonderer Bote nach Moyland abgesandt worden; indessen könne er so ^ daß der Königin die Sache sehr angelegen sei und daß wen» auf Seite Burgunds die völlige ^ erfolgt sein werde, die er nächstens zu vernehmen hoffe, den Orten wohl über ihre Erwartung w gegnet werden; doch seze er voraus, daß auch andere verbündete Fürsten von den Orten an ihre -p ^ gemahnt werden. Mit dieser Vertröstung glaubte man sich einstweilen beruhigen zu sollen, und ^ trag Uris, einen Termin von zehn oder vierzehn Tagen anzusezen, wurde als zu rauh beseitigt- ^ ^ Auditor Lconardi hatte geantwortet, die Angelegenheit sei so weit gefördert, daß, wenn es > ^ Wenigem erwunden, Alexander Pfyffcrs Erben bereits bezahlt wären; immerhin wäre gut, wälte mit Betreibung der Privatanspracheu zu beauftragen u. s. w. Man fand jedoch, es se> Ansprechern zu überlasse». «I. Obervogt Wirz, gemäß Beschluß der Konferenz vom 1. bis ^ vorigen Jahrs persönlich eingetroffen, wünscht wegen der für Salzlicferung nöthigen Ocffuuuü ^ Straße über den Arlbcrg einem Ausschusse die nähern Mittheilungen z» machen, waS dann ^ ^ ohne Betheiligung Uri's, zugestanden wurde. Seine Mitthcilung gieng dahin: Wenn auch " Bedenken, sei Oesterreich doch geneigt, eine Straße über den Arlbcrg zu öffnen, sofern alle ka ^ ^ Orte in den Vertrag eintreten, sich für Abnahme eines wenigstens annähernd bestimmten Qua» > verbindlich machen und zur Erleichterung der mit Erstellung der Straße verbundenen Kosten der ersten Jahre eine Auflage von etwa zwei Bazcn auf das Fäßchcn zu legen einwilligen- ^ der Hofkammcr in Innsbruck anzuzeigen, man werde den Obrigkeiten die Eröffnungen dcö .^.gte Wirz hinterbringen und hoffe ein Verständnis; zu erzielen, v. Mittheilnng LucernS über in der Angelegenheit zwischen Genf und Savohen. k. (S. n. Baden). K. u. I». (S. u. l. Auf das Gesuch des Bischofs von Basel, daß die katholischen Orte bei Annäherung fremde; " ^ Völker für sein Gebiet Neutralität auswirken möchten, wird es in das Ermessen Solotburns Namen der Verbündeten an die Häupter der kriegführenden Parteien zwei Abgeordnete zu senden, ^ sie Stift und Land mit Ungelegenheiten verschonen. Zugleich wird Solothurn ersucht, im . y; katholischen Orte dem französischen Gesandten über die Einführung der katholischen Münster die Wünsche derselben mitznthcilen. K. (S. u. Frciämter). I. u. »» (S- u. Januar 1673. 867 Schwert sich, daß öuccrn die neu geprägten Schwyzer Oertli verrufen habe; bei unparteiischer nicht aüs ^ ^ Schaffhausen oder Zürich. Lucern erwidert, es sei dieß leicht ^'^"'üiger Absicht gegen Schwyz geschehen, sondern weil die neuen Schwyzer Oertli theils zu ^ge,i einzclncil Stükc von ungleichem Gewichte; man erinnere sich noch wohl, welche ^nkeuspäte Berrnfung der schlechten Münzen gehabt habe; Schwyz möge auch wohl ^ ^'^>3 aidgcnössisch, auch klug gewesen sei, wegen jener Abrufnng der neuen ^r» dtö Marktes von Lueeru zu verbieten. Die übrigen Orte vermittelten, daß in Solo- ^ ^"ardnung einer Prüfung der Schwyzer Oertli und derjenigen von Zürich und Schasshauscn ^aler soll, was Zürich und Schasshauscn mitgethcilt wird. «». Der Antrag, den PhilippS- "s filnf eidgenössische Dicken zu sczen, wird abgelehnt. Nian sehe ailch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnhciten: «. Art. 310. Leibeigenschaft und Fall. I. Art. 260. Verkauf von GerichtSherrschafteil. >». „ 140. Recht nnd Gericht. »,» „ 099. Personelles. »ex», k. Art. 179. Polizeiliches. It. Art. 189. Reuhcorrection. ' SSV Gemeineidgenössische Tagsazung der XIII und zugewandten Orte. Solothurn. 107S, 18 —20. Januar. Staatsarchiv Lnecrn. Allg. Absch. Bd. I^X, toi. 17. Zürich. Joh. Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Joh. Konrad Heidegger, Statthalter. Ntohr Fisching, Schultheiß; General Sigmund von Erlach, Pcnner. Lucern. Joh. Rudolph »»„„^»^"^mailil; Landvogt Göldli von Tiefenau, beide des Raths. U r i. Joh. Franz Schmid, Land- ' ^anz Karl Schniid, alt-Laudammann. Schwyz. Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Statthalter. Untcrwalden. Wolfgang Wirz, alt-Landammailn von Obwalden; Karl 3ikob o ^andammailn, und Joh. Franz Stultz, alt-Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Beat Statthalter; Hauptmann Ulrich Schöll nnd Hauptmann Jtten, beide des Raths. ^ Nuh Elmer, Landammann; Balthasar Frculer, Schiffmeistcr, des Raths. Basel. Ncjff Burkhard, Bürgermeister; Christoph Burkhard, des Raths. Frciburg. Franz Joseph '^'"Fcrmcister; Franz Prosper Python, beide des Raths. Solothurn. Joh. Wilhelm von ltrs alt-Schultheiß; Christoph Byß, Bcnncr; Peter Suri, Sekelmeistcr, und Gcmeinmanu ^"der Raths. Schaffhausen. Joh. Jakob Stockei von Ncunforn und Tobias Hol- ^>llid Appenzell. Johann Suter, Landamniann von Jnner-Rhodcn; Ulrich ^tg^ °'^»nnann von Außer-Rhodcn. Abt von St. Gallen. Fidel von Thuru, Landcshofmcister. ^ Gallen. Kaspar Kunz, des Raths. Biel. NiklauS Wyttcnbach, Bürgermeister; Abra- Stadtschreiber. «68 Januar 1673. «. Nach Ankunft des neuen französischen Gesandten, Herrn von St> Romain, königlichen Solothurn und nachdem in Folge Abgabe seiner Credcnzschrciben der Vorort Zürich gemäß 164l und 16-18 zur Bcwiilkoiiimnung und Beglükwünschung desselben die Tagsazung veranstaltet wurde zuerst der eidgenössische Gruß verrichtet und der Beschluß gefaßt, dicßmal, wenn nicht der ^ selbst Veranlaßung zu ander» Verhandlungen gebe, sich auf die BcwiUkomiiinnng und Beglük»'»" ^ zn beschränken und die Versicherung auszusprechen, daß die eidgenössischen Orte den ewigen 55^^^ Bund mit Frankreich treu halten werden, wie sie auch vom Könige dasselbe gewärtigen. Der ^ kommnungsvortrag, in der Wohnung des französischen Gesandten und in Gegenwart aller Taghe^' Bürgermeister Hirzcl gehalten, wurde von dem französischen Gesandten mit dem Bemerken crw>^'^ ansehnliche Wahl und Zahl der Abgeordneten und der zierliche Vortrag des Sprechers scie» Zeichen der beharrlichen Zuneigung der Stände zu seinem König, der seinerseits ebenfalls de» ^ Frieden und Bund aufrichtig zu halten gesinnt sei; er selbst freue sich, nachdem ihm seine ersten in Deutschland angewiesen worden seien, nun seinem Herrn in der Eidgenossenschaft zu diene» sich auch den Wünschen der Stände gefällig zu erzeigen suchen. Zugleich ließ er auch den einzeln^ ^ besondere Credcnzialschrcibcn in Original und alle gleichlautend zustellen. I». In der Zwischen ^ von Ansagung der Audienz bis zum Aufbruche verfloß, verständigte man sich über eine künftig ^ achtende Gleichförmigkeit in der Betitlung, Unterschrift und Ucbcrschrift bei Korrespondenzen »>>t M zösischen Gesandten. Die Anrede sei „Hochwohlgeborencr gnädiger Herr," die Unterschrift ccllenz Dienstwillige." e. Der Antrag von Schwyz, bei den Befehlshabern der an den Grä»!^ ^ lichcn fremden Kricgömannschaft die Anfrage zu stellen, wessen sich die Eidgenossenschaft zu führt zu dem Beschlüsse: da jene Kriegsmannschaft gar nicht zahlreich sei, sollen die Gränzortc g ^ werden, Aufsicht zu halten und Bericht zu geben, wenn etwa namhafte und verdächtige Kriegst»' ^ das Elsaß oder gegen die Waldstädte oder gegen Constanz sich sammeln würden. «I. (Die cnnel > XII Orte.) In Betracht, daß die ennetbirgischcn Untcrthancn im Falle der Roth zum allgc»'^^ fcnsionalwerk nur schwer oder zu keinem großen Vorthcilc behilflich sein könnten, sollen von wälschcn Vogteicn statt der Stellung der Mannschaft für den ersten Auözng ll),9l>l) Silberkrow» ^ werden. Den Landvögtcn wird der Befehl crthcilt, zum Bezug dieser Summe unvcrweilt treffen und sie ohne Kosten einzuliefern. «. Da in den ersten Besprechungen der französts^ keinen Anlaß gab, über die besondcrn Interessen der Orte einzutreten, so wurde, entgegen der ^ ^s, Uri, die französische Angelegenheit nicht anders zu behandeln als die spanische, wegen welcher Gft» ^ ^ hin in Lucern auch angegangen worden sei, doch vorgezogen, bei einer günstigem Gclcgcnhe^^« ständigen Zahlungen zur Sprache zu bringen, k. Zürich und Bern suchen mit Bezug auf die ^^c>> der mit Savohen verbündeten Orte in längerem Vortrage darzuthnn, daß nicht Genf, dem Vertrage von St. Julien entgegengehandelt habe und daher ihrerseits erwartet werde, va > ^ ^ falle die mit Genf verbündeten Orte auf ihre Miteidgenosscn zählen dürfen, Wegen Ma»iss struction wird die Sache verschoben. Da auf die Bedenken Zürichs, LuecrnS und Schwyz die Versicherung ausgesprochen worden ist, daß die neu geprägten Ocrtli (Viertele»» Korn und Gepräge des guten Guldens entsprechen und, sofern dicß sich nicht erprobe, von meistcr wieder zurükgenommen werden sollen, wird eine Zusammenkunft nach Zug vcrani a mit Januar 1K76 Zujug u»b».,.Ache. M»ni»..l»e- -in. Un.erstchm.» ». HmMlich d-r^-u-» ""»».ch.idims.,iin, °>« d-lb- B-!-„. S"°ich°», züMchn,-cui.r!>»,c Abschied, wobei »..»....i.ch die Gr-.M-.° st- M>.°.>°»Z dich- M..»,e» So- I» >--b,chied»„. bei dem s-.n.iiische» Gestndlm und g.g,nl°i.i,e V-.Uch-mn--u u»d Wustchm ,.,..i?chu o«. und'«b.'°°u S. G.»...., D. in de- .e..eu S-'^' rändern Religion angezeigt worden ist. daß der Kurfürst von Brandenburg und d. ^ ^ ^ i»«en mil ss.rlem Verweise eiug-k-mmeu seien , weil die eidgenössische Maimsch-s , Z«°k..sid. g.be.uch. »...de, .... m.n in B.,..»ung, °b .« besser sei, be. dem ««ch . dn» ^ch<» Ses.nd.e» V-rsseilnngen gegen stich- I--»«g--Isstn i» m.chen ede. b°- S-i°d-,. den -»« einem stich... Sch-il.e °.w.chse»d.» Verdriestichte.,.» durch '">>>« » «« I» ..„zichem Einst«- B-rich..-ssa..ung ... die od -igkeilen erschien °l» d.« Aug-m '.i- ss». Konferenz der evangelischen Orte und Zugewandten während der Tagsazung zu Solothurn. 1l»73, 18—2V. Januar. Sea<>t»archtv Uüri««,. Allg. Slbsch, Bd. I0l, kol. 2S4. Die Gesandten von Zürich, Inzell A.-Rh., St. Gal Bern, GlaruS (Landammann Elmcr), B a se l, Schaffhausen, llen, Biel f. Absch. 557. Anzeige, daß die mit Savoyen verbündeten VI Orte in Bezug auf die zwischen dem Her- "»d j, I Stadt Genf obwaltenden Zerwürfnisse an Zürich und Bern ein Schreiben gerichtet haben ächtet sranzösischen Gesandten St. Romain Vermittclung angetragen worden sei, wurde zwckmäßig seilen ^ allgemeinen Session der Tagsazung mündlich genauen Bericht über den Sachverhalt zu ^ Aks ^ geschehen und dabei der Wunsch geäußert worden war, denselben in Schrift verfaßt z, beilegen zu lassen, wurde ferner ein Projeet entworfen, in welchem gezeigt wurde, wie Satrap Zustimmung der sämmtlichcn Orte der Eidgenossenschaft von V Orten vermittelten Verhob^ Julien entgegen seit mchrcrn Jahren die Stadt Genf bedrängt und dadurch gcnöthigt »l>a> ^ ^ Verbündeten, Zürich und Bern, um BundcShilfc anzurufen, diese dann auch die Stadt Genf, »etx ^ erhaltenen günstigen Zusichcrilngcn des Gesandten von Savohen, bewogen haben, Abgcord- geors»,. / senden, der Erfolg aber den Erwartungen so gar nicht entsprochen habe, daß den Ab- ihlcr w ^ vielmehr in Chamberh erklärt wurde, die königliche Majestät, nach eingeholtem Gutachen Co^^^^^^hrtcn, wolle an den Vertrag von St. Julien nicht mehr gebunden sein, was hierauf, da ^^ugen lssge v ^ ob der Herzog den Tractat von St. Julien halten wolle, entbehrlich. Lcztereö wurde dem , selbst auch rükantwortlich bemerkt, worauf er jedoch Zweifel äußerte, daß der Zwek so leicht zu sei, daher ihm denn anHeim gestellt wurde, seinerseits das an Savohen abgehende Schreiben zu unterstüzen. Endlich wurde beschlossen, die in der aarauischcn Conferenz abgefaßten Entwülst derlich ausfertigen und an den Herzog abgehen zu lassen. I». Weil die katholischen Orte wegen ^ an Instruction über den Mißbrauch der in französischen Diensten stehenden Truppen in Berathu^ treten ablehnten, wurde von den Gesandten der evangelischen Städte jener Mißbrauch bei dein schen Gesandten als bundeöwidrig geahndet, mit Verdeuten, daß von Oesterreich und Holland M weise eingekommen und dadurch die Nöthigung herbeigeführt worden sei, den Hauptleuten cr- daß sie ihre Compagniceu von dem Angrifföhcere weg nach Frankreich zurükführen sollen. Erwiderte derselbe: Laut Art. 1 verpflichte der Bundeövcrtrag zu gegenseitigem Schuz und Schirl» ^ ^ son und Ehre; nun sei aber der König durch die Holländer, die er gegen den Bischof von , . unterstüzt habe, indem sie mit Frankreichs Gegnern in Allianz eintraten, mit höchstem Undank r ^ und an seinen Ehren verlezt worden; ferner sei im Art. 6 die Verpflichtung enthalten, den Kö>»3- ^ er in Person zu Felde ziehe, zu begleiten. Dagegen wurde erwidert, auch 1668 sei nur von fensivbund die Rede gewesen, was auch Art. 3 und 21 deutlich auSdrüke. Von dem Gesandten ^ jedoch eingeworfen, daß die Eidgenossenschaft mit den Feinden des Königs Commercien halte, ci»c> ländischen Minister den Aufenthalt gestatte (in Basel), während man zur Zeit Franz I. die Leo'ö X. und Karl'S V. wegwies. Endlich gab doch der Gesandte das Versprechen, dem ^ thcilung zu machen, r. Glaruö verheißt, die betreffende Quote an die dem Markgrafen von ^ bürg gemachten Geschenke zu entrichten; ebenso für dieß Mal noch Basel und Schaffhauscn; ' und St. Gallen werden dasselbe zu thuu eingeladen; in einer künftigen Versammlung aber soll^ theilung verabredet werden für die IX Orte, für die VI Orte und für die V und die IV Stä ^ Der Vertragsentwurf mit der Stadt Straßburg zu Werbung von 360 Mann (zwei Co»>V^' ^ verglichen mit demjenigen von 1592, wird zur Ratification in den Abschied genommen. ««^euo durch Zürich und Bern zur Leistung der Pension mit Bezug auf den gewährten starken Nachlaß 3 Februar 1673. 871 55S. Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rwiera regierenden III Orte. > Brunnen. IK73, 1v. Februar. Landesarchiv Schwvz. Uri. (Joh.) Franz Schmid, Landamman»; Joh. Peregrin von Beroldingcn, Statthalter. Dietrich Rcding, Landammann; Kaspar Abhbcrg, Landeshauptmann; Franz Ehrler, alt- 8ranz Betschart, Statthalter; Joh. Gilg Jmling, Sckelmcistcr. Nidwald en. Karl Lussi^ Landaminann; (Joh.) Franz Stultz, alt-Landammann. ^>>110 ' ^ Blinde erklären in ihrem Schreiben die Bereitwilligkeit, über den Gränzstreit bei Lu- dttlan'" Trafschaft Bcllcnz in'S Recht zu treten und auf künftigen Lätarc ihre Ehrcnsäzc abzuordnen, die" ^ Obmann ans den III Bünden ernennen. In Erinnerung jedoch, djx ^ Bünde mehrmals als Kläger sich ausgesprochen haben, wird ihnen erwidert, daß sie es seien, ^satj" ""d zwar aus den III Orten, zu wählen verpflichtet seien. Der Nuntius und Graf »»d . ersucht, Jemand aus ihren Ehrenmitteln auf den bestimmten Tag nach Wallenstadt senden vermitteln zu wollen. Dgö Schreiben an den Legaten und Casati wird Landammann ^ Den Herren Ciölago und Chichcrio von Bcllenz fall für das nach Uri gesandte knctniu ludere Docnmeiltc, den Gräilzstrcit betreffend, die angcmcsscnc Erkenntlichkeit zu Thcil werden. ^ ^ schuldigen Tractamcnte von den Fürsten sehr im Rükstandc sind, wird Luccrn daran erinnert ^Üii ' ^^"llaltung einer Confcrcnz der verbündeten katholischen Orte in der Woche nach der alten '»»c> «« Die von Zürich und Bern wegen des Traetatö von St. Julien eingekommene Er- Conscrcnz verschoben. «I. Wegen der Seitens der III Orte an die mahländische ^issi ^ übenden Prätcnsionen ist bcrathschlagt worden, daß von Seiten Uri's von dergleichen besizendcn Obligationen nächstens Abschriften an die beiden andern Orte Übermacht und dann die j» ^ ^uf die bevorstehende Confcrcnz nach Lucern diesfalls insiruirt werden, r. Dem Commissär befohlen, bis auf weiter» Bericht den Durchzug von Soldaten nach Bünden nicht zu ^ weder für nöthig noch nüzlich, Holzwcrk zum Bau von „rastellcn" zu vcr- hier ^ sich Hauptmann Barone unterstanden (zwar unter dem Prätezt, als wäre cS ihm von ^te>/ ^6llbt worden), Soldaten für die Herrschaft Genua zu werben, so will man in der Sache ab- ^>gen^ Verantwortung eingelangt sein wird. K. Die drei Castcllanc zu Bcllenz sollen über- ^sciii ' ^'"tnukens und unnothigen Schießens sich enthalten, nächtlicher Weile nicht in der Stadt sich s- w. I». (S. u. Bcllenz). I. lieber das dem solothurnischen Abschiede nicht gleichförmige ^ssiscl Zürich ail Schwhz, die Oertlcin betreffend, boten Uri und Unterwaldcn ihre freundeidge- " ^^uste an. Zürich, Lucern und Schaffhausen sollen also laut solothurnischen Abschieds von ^ Dmlein halber nach Zug eingeladen werden, um daselbst die in Schwhz und anderwärts ge- ^^k>u auf die Probe sczcn zu lassen. Sollten sie nicht erscheinen, so würde man einen un- geschworenen Wardcin als Münzrichtcr damit beauftragen, lt.« (S. u. Bellenz :c.). l. Leute 872 März 1673. der andern Religion sollen in RapperSwhl (wie auch in Baden und andern Orten geschieht) während d Beten- und Mittagläutens die Hüte abnehmen. Mail sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn: Bellen; tt> I» u. lt. Art. 509 u. 510. Zusaz zu Im Schwyzer Archiv ist eine vom 14. März datirtc Instruction, mit welcher alt -Landamn> ^ Franz Ehrler auf die Conferenz nach Wallenstadt abgeordnet wird. Sie scheint also wirklich stattgefunden zu haben, Abschied aber konnte nicht aufgefunden werden. Vergl. Nbsch. v. 23. Octob. (Nr. 575) lit. « 5««> Conferenz von Zürich, Lurern, Schwyz und Zug. Zug. 1. März. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Br. »0l, toi. 20«. tls Gesandte: Zürich. Job. Konrad Heidegger, Statthalter; Zunftmeister Dcnzler, des ^ , ^yz. cern. Joseph Amrhhn, gewesener Landvogt im Thurgan, und Jost Hartman», des Raths. S ^ ^ Jakob Weber, Doctor der Medicin, des Raths. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Statthalter, ^ Hauptmann der Frciämter; Karl Brandenberg, alt-Ammann; Oswald Koli», alt-Sckclmcister; 3^' Schmid, Sekelmcister. Basel und Schaff Hausen sind entschuldigt ausgeblieben. «. Laut Beschluß der in Solothurn gehaltenen Tagsazung sollten wegen der neu geprägt^' des Standes Schwhz, die von einigen Orten ganz cntwcrthet, von andern auf zehn Luccrncr tarifirt worden waren, Gesandte von Zürich, Lucern, Schwhz, Zug, Basel und Schaffhausen ^ unparteiischer Münzmeister und derjenigen, welche die Probe bereits gemacht hatten, zusammentrete»' ^ wurden von Zürich auf den 1. März nach Zug zusammenberufen. Basel und Schaffhausen buc entschuldigt weg. Die andern unternahmen das Geschäft, indem nach vorangegangenem eidge> e ^ Gruße Zürich erörterte, wie man dem Stande Schwhz keineswegs in seinem Münzrechtc wolle, so weit es für das eigene Land ausgeübt werde, wie z. B. Zürich seine Oertli nur für d>e Bedürfnisse schlage; daß dagegen aus dem Vermünzen der schweren Silbermünzen und ihrer in ungcwichtige Oertli ein allgemeiner Schaden erwachse, daher Schwhz ersucht werde, die Prägung einzustellen. Diesem wurde von Luccrn beigefügt, daß der Münzmeister von Schwhl ^ ^ Lucern um Anvcrtrauung der Münze angesucht und dabei eröffnet habe, er könnte auf die jhc» und 1 Schill. Gewinn erheben, jedoch abgewiesen worden sei. Schwhz selbst erwidert, auf ei» ^ ^ ^ Lucerns sei der Münzmeistcr darauf beeidigt worden, keine groben Münzsorten einzuschmelzen »" haltige Münzen zu liefern; wenn er PhilippSthalcr einwechsle, so geschehe es, um daS auswärts ^ ^ Silber zu bezahlen; übrigens handle eö sich jczt um Vornahme der Probe; finde sich, daß die ^ Oertli zu geringhaltig seien, so werde Schwhz dieselben zurükziehcn, wie es schon früher erklärt- ergab dann bei den Schwhzer Oertli fein 9 Loth, in der Aufzahl 43 bis 45 Stük; bei den ä"' ^,^s< fein 9 Loth, in der Auszahl 42 bis 44 Stükc; bei den schaffhausenschcn fein beinahe 9 Loth, >" ^ März 1673. 873 Wden Xlllö ähnlich. Mit dem Ersuchen an Schwhz, mit dem Münzen solcher Sorten bis auf nächste l,. ^stsazunq einzuhalten, wird der Antrag verbunden, das Münzwcsen überhaupt zu revidiren. Zchrcib^^ Begehren von Uri, Schwhz und Unterwalden von Lucern an Zürich abgegangenen ^tiv» Aufforderung enthaltend, wegen der von fremden Fürsten rükständig gebliebenen Satis- ">°chtc ^^^sazung ii" veranstalten, äußerte die Gesandtschaft von Zürich, eine solche Versammlung zu h '^ahr Kosten verursachen als Frucht bringen; zur Zeit seien keine andern wichtigen Geschäfte »lsg ""^ln; dag^im sei man der Ankunft eines kaiserlichen Gesandten gewärtig, einstweiliger Verzug Anschauung wurde von den übrigen Orten getheilt. v. Zürich wünscht, daß Ulrich ^"^rcasteln, der neben den ihm in Zug zugesprochenen 2300 Gulden Heubergcr'scher Schul- do» Zinsen »och Kostcncntschädigung prätcndirc, abgewiesen werde, worauf Lucern eröffnet, daß Regierung obiges Begehren schon gutgeheißen worden sei. Andere Orte nehmen die Sache ^enclum. 5«t Conferenz der mit Spanien verbündeten Orte. Lucern. tl«73, 7. u. 8. April. Staatsarchiv Lucrrn. Allg. Absch. Bd. I.X, toi. ss. : L u ce r II. Eustachius von Sonncnberg , Statthalter; Joh. Christoph Kloos, Vcnner; rvldj,, ^'^^h von Fleckenstcin, Landvogt; Joseph Amrhhn, Spitalhcrr. Uri. Joh. Pcregrin von Be- ^iatthaltcr; Karl Emanuel Bcßler, Panncrhcrr; Karl Anton Püntiner, Landeshauptmann; ^»n ^ ^"hcim. Schwhz. Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Kaspar Abhbcrg, LandeShaupt- iZhrler, alt-Landammann; Franz Bctschart, Statthalter. Unterwalden. Heinrich Bucher, »kd ^ Johann Jmfeld, alt-Landammann, von Obwaldcn; Karl Lcodegar Lussi, Landammänn, Stuliz, Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Landeshauptmann; Severin Trinklcr. Frei bürg. Franz Peter Gottrau, Schultheiß; „General" Franz Peter do» ' A p p e n z c l l I. - R h. Johann Sutcr, Landammann. Abt von St. Gallen. Fidel ^ Landeshofmcistcr. ^islhc,^'^ Tagsazung wurde auf Anhalten des Grafen Casati zusammcnberufcn und mit dem cidge- für aind ">it der Erinnerung an die von dem Grafen gestellten dreifachen Begehren eröffnet, ^^i>n>„ ^ezung der neulich durch entstandene Unruhe gefährdeten Freigrafschaft Burgund vermöge der ^chzu/ Oesterreich und dem Bündnisse mit Spanien ein Aufbruch von 1000 Mann, ferner der Konz z^ welcher Reiterei aus Italien in die Freigrafschaft bewilligt und die im Jahre 1668 nicht gelange Erneuerung der Tractate von 1474, 1477 und 1511 wieder zur Hand ge- ^t ^ ^an möchte. Seit den Ständen durch besondere Schreiben dcö Grafen dieses Begehren cr- ^ Her französische Gesandte St. Romain sich beeilt, davor zu warnen. In einem ^ Dumont überbrachten Schreiben vom 3. April behauptete er, die Vcrthcidiguug der Frei- 874 April 1673, grafschaft sei eine Sache, welche sämmtliche Orte der Eidgenossenschaft angehe, nicht bloß die kath^'^ Lieferung von Mannschaft und Gestattung des Passes für Truppen aus Italien in die Freigraf! ^ wäre im Widerspruche mit der von den Vorfahren beobachteten Hebung, sowie gegen den Bund reich; die Eidgenossenschaft habe sich immer darauf beschränkt, auf freundschaftlichem Wege bei W" ^ für die Freigrafschaft gewisse Erleichterungen, z. B. Waffenstillstand, auszuwirken; die Allianz reich gehe als die älteste allen andern Bündnissen vor, auch habe der König bereits das Gesuch neues Regiment gestellt und sei darauf hin die Anordnung zu Bezahlung der Pensionen getroffen an' ^ Unter'm 4 April wiederholte ein zweites Schreiben diese Vorstellungen mit Erinnerung an die ^ einzelnen Orten ausgestellten Reverse, durch welche sie sich verpflichtet haben, ihre Hauptlcutc, ^ ^ und Soldaten über die im Tractat mit Frankreich enthalteneil Bestimmungen verwenden zu laPU, ^ Verlust aller Allsprache aus die von Frankreich eingegangenen Verbindlichkeiten. Auch Bern durch St. Romain bewegen lassen, ein Warnnngöschrciben einzusenden. Graf Casati dagegen bat durch ^ neue schriftliche Eingabe, sich nicht durch den französischen Gesandten irre machen zu lassen. Bei d^ ^ rathung selbst erklärten sich die meisten Orte bereitwillig, dem Begehren Spaniens in Bezug <>u Volksaufbruch zu willfahren, sofern eine förmliche Kapitulation für die verlangten Illllll Mann zu ^ komme. Lucern, noch nicht instruirt, versammelte folgenden Tags Rälh und Hundert, welche ed ^ beistimmten, doch mit dem Beding, daß 2l1l)0 Mann angcnommcn und als Regiment unter ein er ^ lichcö Commando gestellt und jede Mannschaftsbewilligung zu Frcicompagniccn verweigert werde- ^ Abt von St. Gallen, verspätet eingetroffen, schloß sich an. Nicht ohne Empfindlichkeit traten cudl^^ die andern Orte dem Antrage Lucerns eventuell bei, daß die Zahl der Mannschaft auf 2(M , der Abschluß einer Kapitulation und die Bezahlung der Pensionen zur Bedingung gemacht werde» Dagegen wurde dem französischen Gesandten geantwortet, daß er wenigstens auch in den seit zeh" ^ gepflogenen Verhandlungen sich näher umsehen möge, um sich zu überzeugen, daß seine Zuschuß unrichtigen Gründen beruhen. Graf Casati selbst fand sich nicht bevollmächtigt genug, um stellten Forderungen einzutreten, versprach aber durch einen Eilboten die Angelegenheit vor de» nator von Mahland bringen zu wollen. I». Für die liebreiche Antwort, mit welcher die päpstlich^ ^ kcit die von den katholischen Orten für den Bruder des Grafen Casati, Giovanni Maria Casati, llellu Seulu in Mahland, eingegebene Empfehlung erwiderte, wird dem Nuntius durch zwei ,gc der Dank bezeugt. «.Nachdem der Anstand zwischen Einsiedeln und dem Bischöfe von Konstanz i"^.^ Hinschicdö des Kardinals Borromänö hängig geblieben ist, bittet Einsiedeln die VII Orte um spräche, daß die Sache an die oongrogutio LpjMoporuln ot, rogulnrimn gewiesen werden möclM- hätte zwar lieber gesehen, daß die Prälaten sich verglichen hätten, will jedoch eine Necommaudatu'" ^ abschlagen und hofft auch von Nidwalden und Lucern Zustimmung. «I. Hinsichtlich der Erbci»»".! ^ , ...... .... . ... «v.,» kam« schien Franz Dietrich von Landsee, Stadthauptmann von Konstanz, mit einem Memorial. Ma» sei,!""'' der Ansicht, daß das Pflichtige getreue Aufsehen nicht auf ein unthätiges Zusehen zu bcsclfl'ü'^u^^ ^ dcrn in dem Beisaz seine Erklärung finde, „damit sie wider Recht oder Billigkeit nit bcschw^^ trnngen wcrdcnt." Daher wurde Zürich ersucht, baldigst eine Tagsazung zur Wiederaufnahme ^ abgebrochenen Verhandlungen zu veranstalten. e K» (S. u. Thurgau). Ii. (Ohne Schwh! April 1673. 876 wie Luecrn und Schwyz wegen des über Vcrrufnng der Schwyzer Oertli entstandenen Un- dcrsöhnt werden könnten, bleibt ohne Ergebniß. ^ Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastöangelcgcnheitcn: «. Art. Z11. Leibeigenschaft »nd Fall. »c Art. 40. Beamte, t „ 147. Recht und Gericht. s«s. Gemein-eidstenössische Tagsazunst der XIIl und zugewandten Orte. Baden. 1«73, I«.—2S. April. ^'"»»«archi» Liiter». Allg. Absch. Bd I.X, kol. SS. — Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. lvl, kul. SS«. Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Joh. Konrad Heidegger, Statthalter. Kloo/Frisching, Schultheiß; General Sigmund von Erlach, Vcnncr. Lucern. Joh. Christoph Joh ^^"ucr; ^^^bh Amrhhn, Spitalherr. U r i. Sebastian Percgrin von Bcroldingen, Statthalter; ^!s ^"wnucl Bcßlcr, Pannerhcrr. Schwyz. Wolf Dietrich Reding, Landammann; Kaspar Aby- ^tida Unterwalden. Heinrich Bücher, Landamniann, und Johann Jmfcld, alt- ">ai„/""^""' ^on Obwalden; Karl Leodegar Lnssi, Lattdammann, und Joh. Franz Stultz, Landeshaupt- -Kidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Landeshauptmann; Heinrich Jttcn und Franz Kreuel, Cchjff ^/Kaths. Glarns. Joh. Heinrich Eliner, Laiidainmann; Balthasar Frculcr, Statthalter und Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Christoph Burkhard, dcö Raths. Frei- Hctc/ Peter Gottrau, Schultheiß; „General" Franz Peter Vonderweid, dcö Raths. Solothurn. Sckclincister! Joh. Georg Wagner, Stadtschreiber, beide des Altern Raths. Schaff- T„t^ Johannes Madcr, Bürgermeister; Leonhard Meyer, alt-Burgcrmcister. Appenzell. Johann ^^"bamniann von Jnner-Rhodcn; Ulrich Schmid, Landammann von Außer-Rhodcn. Abt von ^^^n. Fidel von Thurn, LandcShofmeister; Kaspar Ludwig Schnorf, Kanzler. Stadt St. Thon ^ Kunklcr, alt-Burgcrmcistcr. Biel. NiklauS Wyttcnbach, Bürgermeister; Abraham Stadtschreiber. der Verrichtung des eidgenössischen Grußes wurde als erster Zwck der Versammlung bezeichnet »ber a,über die Erbeinung mit Oesterreich gepflogenen Unterhandlungen. Da bassx Üanzöstsche Gesandte, Marquis de St. Romain, sich eingefunden und eine Audienz verlangt Frage kam, ob diese Audienz derjenigen des österreichischen Abgeordneten Leonhard »>ir ^"'^an zu Constanj, vorangehen solle, wurde, in Erwägung, daß lcztcrer in seinem Crcditiv geordneter bezeichnet werde und nur den Auftrag' seines Vorgängers, des Waldvogts von beb?,, h' ^sorgen hat, dem man nie den Rang auch nur vor dem französischen Residenten Mouölicr ge- Ntürq,,/^' ^"'st der französische Gesandte zur Audienz abgeholt. I». Bei dieser Audienz erörterte der König ^ Vortrage, wie er sich freue, Männer vor sich zu sehen, welche bereit seien, seinen ^n die Feinde seiner Größe zu vcrthcidigcn, und die sein König so hoch schäzc, deren Bundes- 87« April 1673. treue der König mit gleicher Treue zu erwidern so entschlossen sei, daß er im Staatsrathe die Bun^ Verträge sich auf's Neue habe vorlegen lassen, um die Verschiedenheit der Ansichten über dieselben prüfen und mit den Eidgenossen auf freundschaftliche Weise sich zu verständigen. Er selbst habe nähere Kcnntniß von den Aufträgen des kaiserlichen Abgeordneten Pappus, wünsche aber von den E> nossen darüber unterrichtet zu werden; denselben Wunsch habe er hinsichtlich des erwarteten ^ Gesandten; doch müsse er voraus erklären, daß, wenn der spanische Gesandte die Eidgenossen für die theidigung der Frcigrafschaft in Anspruch nehmen wolle, die Verträge mit Frankreich den Eidgen solches nicht zulassen; denn wenn die mit Spanien verbündeten Orte ihre Zustimmung zu dem Trup durchmarsch und zur thätlichcn Hilfe für die Freigrafschaft mit Berufung auf ihr Bündniß mit Spn' beschönigen, so sei der Bund mit Frankreich älter und hätten sie ja selbst, namentlich Uri und S 1635 und neuerlich auch Zug, Frciburg und Solothurn auf Verthcidigung der Frcigrafschaft übrigens sei es auch dem Grafen Casati nicht so gar um Schweizertruppcn zu thun, indem ihm mc" ^ LuccrnS Anerbieten von 2666 Mann unangenehm geweseil sei; Italiener und Deutsche wolle ^ Freigrafschaft legen; auch habe die Bewegung in der Frcigrafschaft nur drei Tage gedauert und ziger Mann von Auszeichnung, der Marquis von „Listenay", sich dabei bethätigt, so daß ^ diesen Umständen hervorgehe, die eigentliche Absicht Casati's sei, die Schweizer gegen Frankreich " bringen. In Antwort auf diese Ansichten dcö französischen Gesandten wurde ihm aber entgegen^? ^ daß schon sein Vorgänger, der Resident MouSlicr, die Tractate so habe auslegen wollen und dadM) ^ eidgenössischen Orte zu einer gemeinsame» Deklaration an den König bewogen habe, die man dem v ^ Gesandten hiemit abschriftlich übergebe. AuS einem hierauf erfolgteil Memorial des Gesandten crga dann freilich, daß er auf seiner Meinung beharre; denn eines Thcils bezeichnete er in diesem . die vom Kaiser nachgesuchte Erweiterung der Erbcinung als eine seit 1668 verschleppte Sache. d>e ^ jezt wieder aufgenommen werde, um die Schweizer für die österrcichisch-brandcnburgischc Partei Holland zu gewinnen und zu Vcrlezung des mit Frankreich bestehenden Bundesvertrags zu ^ ^ ^ andern Thcils bestritt er den Eidgenossen die Berechtigung dazu; endlich verlangte er die Fartw des holländischen Gesandten, als Vertreter einer Macht, welche mit Frankreich in Feindschaft st^' wurde daher bei Beendigung der Tagsazung dem französischen Gesandten ein Gegcnmemorial z»g ^ zur Wahrung der SouveränitätSrcchte und namentlich auch des Rechtes, die schweizerische Manuls im französischen Dienste vertragswidrig zur Offensive sich verwenden lasse und der Abmahnung »läst ^ nach Gebühr zur Strafe zu ziehen. Betreffs der begehrten Wcgweisung des holländischen können sie als freier Stand keine fremden Befehle annehmen. «. Der kaiserliche Abgeordnete, Uebung in die Session abgeholt, eröffnet den Wunsch seines Herrn, daß der von der Mehrheit im 1668 dem Herrn von Schönau abgegebenen Erklärung auch von Zürich, Basel, Schaffhauscn, ApV ^ A.-Rh. und Stadt St. Gallen beigetreten und sodann von den Ständen in'ögesammt zu erkennen tssö ^ werden möchte, was sie in Hinsicht ans die thätliche Hilfe und Gegenhilfe an den Kaiser sei der Generalmajor Georg Schütz von Burgschütz, Herr von Steißlingen, Commandant von ^ beauftragt, die bereits projectirte Kapitulation zum Abschlüsse zu bringen und zu solchem Zwe ^ Baden zu reisen; dabei gewärtige man aber auch, daß die Eidgenossenschaft ihrer in französisch^ stehenden Mannschaft nicht gestatte, sich gegen Holland oder sogar gegen das Reich gebrauchen zu N.,,, April 1673. «77 Nun ab? und e/ wieder den Vorbehalt machte, daß wie die österreichischen Gränzorte, so auch die j, . ^ Dcfcnstonallinic aufgenommen werden müssen, und Basel und Schaffhansen erlern vietnicl Mannschaft zur cntferntern Gränzvcrtheidigung abgegeben werden könne, ^ ^nsaz gefordert werden müsse, wurde in Ermanglung von zur Vereinbarung hinreichender ^ »ist er. kaiserlichen Gesandten geantwortet, man sei darüber einverstanden, daß die vier Wald- ^^»nisonen b sder Eidgenossen offene Häuser sein und von ihnen mit den erforder- ,?^bezahlt bv ^ Wcrbgeldcr zuvor an gewisse Orte hinterlegt, der Mannschaft ein Monatsold , ^ kntlvg^^^ Defcnston Gebrauch gemacht, das übrige aber nach Inhalt der '^che Gegeuv^s^. .^regelt, daneben dann aber auch von dem Kaiser eine beliebige recipro- '"vge der Gel ^ rükständige RccognitionSgcld abgestattet werden solle; schließlich befindlv!" bi'ltcrbringcn, was hinsichtlich der Ahndung des Mißbrauchs der in ^"le, ».an hätt' ^'^^^ssischen Truppen geschehen sei. Indem hierauf der kaiserliche Gesandte ^ l gan-xn ^ ^ auf die alte Erbcinung von 1-174 und 1477 zurükgchen wollte, .°lchnn,nz ej,, ''"^wald und Frciburg in die Dcfension aufnehmen können, auch auf die künftige bilden Erbest,,, Antwort bringen zu können Hoffnung machte, und nach dem Betrage der auS- 5 ' ^ ^'aniscl e fragte, wurden ihm einundzwanzig ErbcinungSgcldcr als ausstehend bezeichnet. ^ ^k>var^^^ aiis ^kati spricht von Muri aus, wo er wegen Unpäßlichkeit zurükgehalten wurde, Eignet, wie d ^ österreichische Erbeinungsvcrtrag, in Bezug auf die Frcigrafschaft Burgund übrigen St." ^^^barlanden der Schweiz, so auch der Schweiz selbst Sicherheit zu gewähren, die a^^sschaft ^ ^ bewegen werde, den von der Mehrheit bereits bewilligten Truppcndurchpaß nach der ^!!abe ^"lalls zuzugestehen. Er verwahrt sich dann in einer aus Baden vom 23. April datirten ^b>orte^ baß ^ kranzöstscheil Gesandten gemachten übelwollenden Zulagen. Darauf wird ihm ge- l' >N der W ^ bereits von den betreffenden Ständen gegebenen Bewilligung sein Bewenden s.l >»an a» ^ "^"Aich, daß die durchpassirenden Truppen nur zur Defcnston bestimmt seien; auch Ntanns" Erbcinung festhalten und der TranSgresston der in französischem Dienste /^'"cn u.tt". kräftigsten Einhalt verschaffen. Weil bezüglich der Transgcsstonen einige >ede,a Orte'^ ^ fischen den im Tractat mit Frankreich vorbehaltencn und andern Staaten, ^ostsch»... Judicatur seiner Angehörigen zusteht, und noch andere Orte keine Mannschaft in . ^ " Vie Scinigcn kräftigst von dergleichen Ausschreitungen -mwem Dienste haben, überläßt man ;edcm Or , bei diesen weitauSsehcudcn Coniunc- r. S°.°.h„-N „..d «. S.^ f». d. ^ > iu besserer Sicherheit unserer eidgenössischen un stabilirende Neutralität bei den wieder ^'^lichen und königlichen Miu.swii ^utfindcuder Anbringung eröffnet wur . ^ ^benklich erschien, gleichwohl aber gedachten l' sandten Malapert wurde eine Audienz bem sonst i.i Zürich sich aufhaltenden d'Uan 'sch n G sand^^ ^rmbschaftliche ^ 'St- Gebührend in die Session abgeholt, Odette " ^^„scitig zuzuwenden berufen sej "°we. welche die Eidgenossenschaft und die Generalstaa e '^„schast eines Volkes miß- bw ' w das Unglük, das diese betroffen habe und bu ^ bezweke, und wobei er namentlich l worden sei. um dessen Freundschaft nachzusuchen se.ne Sendung b-zwe 878 April 1673. D um Zurükberufung jener nicht zum Angriff, sondern zur Abwehr verpflichteten Mannschaft wurde ibm hierauf von einem Theile der Stände daö Mitleid bezeugt und die Zusage gegeben, ^ lichste zur Zurükberufung jener Mannschaft zu thun; doch wollten Solothurn und der Abt Gallen in dieser Antwort nicht mitbegriffcn sein. I», Daö l668 angeordnete Dcscnsionalwcsen ^ halben in regelmäßigen Stand gesezt, auch sollen die III Bünde und Wallis aufgefordert werde"- ^ dcsgemäß zum Zuzuge sich bereit zu halten, i. Auftragsgemäß hatte Basel bei dem Kommandant" ^ couet in Breisach wegen dcö Passes den Rhein hinunter angefragt und die Antwort erhalten, " er die mit Maaren beladencn großen Schiffe könnte passiren lassen, er dieß gerne thätc; die P betreffend mache man, wenn die Personen nach altem Brauch examinirt seien, keine Difficultäk wieder von Fricdcnsunterhandlungen zwischen Mächten die Rede ist, die beiderseits mit der ^ schaft befreundet sind, soll der Porort sich darum bewerben, daß die Eidgenossenschaft in die F" ^ träge eingeschlossen werde. I. Auf Anregung von Schwhz wird gefunden, es sei zwar von ^ ^ ^ firung der fremden groben Silbermünzcu zu abstrahircn, doch der Philippsthaler in besondere nehmen; ferner soll man bei Prägung kleinerer Silbermünzen, nämlich der Halben- und sich nach der Reicbsprobc richten; die Ocrtli von Schwhz sollen gleichen CurS haben wie die "0" und Schaffhausen. Hinsichtlich der Prägung von Scheidemünzen hält man dafür, daß aller eingehalten werden sollte bis auf künftige Jahrrechnung, wo man sich dann einer durchgehend"'^-^« kleinen Münze vergleichen kann, zu welchem Zwcke die Gesandten mit den nöthigen Instructionen ^ ^ werden sollten. »>. n. «. (S. u. vier ennctbirgischc Vogtcien überh.). «». (S. u. Thurga"^ u. Baden), «ß. (Geschäfte der nicht mit Spanien verbündeten Orte). Der spanische Casati, rechtfertigt sich mit Eingabe vom 25. April gegen die ihm vom französischen Gesandte" ^ zugeschriebenen Absichten und wünscht zu erfahren, ob die nicht mit Spanien verbündeten ^c»> grafschaft thätlichc Hilfe gewähren und die Krone Spanien bei dem Besizc derselben schüzc» best" Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. ^ i'. Der abt-St. gallische Abgeordnete, Landeöhofmeister von Thür», klagt, wie er mit nommcn habe, daß der Abt, sein Fürst, und er, der LandeShofmcister, des Einverständnisses tigen KricgSvölkcrn verdächtigt werden, denen man das Land öffnen wolle, so daß behauptet ^ er, der Landcshofmcister, sei deßhalb in Baden in Arrest gesezt worden, was ihn denn auch ^>>! Widerlegung solcher ehrenrührigen Gerüchte und Ausstreuungen und Bestrafung der Urhebc> ^ er selbst habe keinerlei Pcraulaßung zu solcher Verdächtigung gegeben, es müßte denn im ve ^ Herbst der Durchzug des Pcycr'schcn Regiments nach Picmont dazu Gelegenheit gegeben b" Gesandten der katholischen Orte erklären aber, daß sie gar nichts dergleichen haben verlauten HU " jedoch die Sache ibrcn Obrigkeiten hintcrbringeil und allfällig sich zeigende Urheber oder Gerüchtes bestrafen helfen. «. (S. n. Thurgau). T. In das Ansuchen Zürichs und Schreiben der mit Savoycn verbündeten Orte, wie früher schon geschah, abermals zu intenc der Vertrag von St. Julien gegen Genf beobachtet werden möchte, wird nur insoweit eingct^'' den Obrigkeiten hinterbracht wird. «. (S. u. Frciämtcr). «> ans dem Zürcher Ejcmplar, 11. April <673. «79 >. Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelcgenhcilc»: ^ « Art. 701. Personelles. Art. 534. Kirchliches u. GlaubcnSsachcn. z,... I'- Art. 170. Abzug. ""»«ter ^ ' ». Art. 140. Zoll und Geleit. Bogt, jjbxxh »»». Alt' 145. Kriegswesen. »I. Art. 107. > Salzbczug. ^^renz evangelischen Orte und Zugewandten bei Anlaß der gemeineidgenössischen Tagsaznng zu Baden. I«73, 1<». 2». April. Staatsar-Kiv Äüricl,. Allg. Adsch. Bl>. NN, kol. ,7». ^donZürich, Bern, Basel, Schaffhausen, Appenzell A.-Rh., St. Gallen, ^ 'selben wie allg. Tagsaznng (Absch. 562); für Glarus Landammann Elmer. namentlich Basel die Bedenken über das österreichische ErbeinungSgeschäft auseinander- sachlich, dahin sich auszusprechen: Wenn alle Orte gesinnt seien, die eidgenössischen cchz ' "^mcntlich auch die Waadt und die Stadt Genf, zu beobachten, werde man sich evangelischer ^e>i söndcrn; weiter sei man nicht instruirt. I«. Auf die Anfrage Zürichs, wie man sich ^»11/ ^"^l'schen Gesandten benehmen wolle, wenn er auf der Behauptung beharre, die Eidgenossen ^ A» ^ mit andern Fürsten und Staaten Defcnsivbündnissc zu errichten, war man einstimmig ^lle i ^">"sse ihn eines Bessern belehren und, sofern er sich nicht überzeugen lassen wolle, dem ^ fhs Erforderliche überschreiben, e. Die Ausgaben für gemeinsame Geschenke u. s w. sind künftig bilden Verhältnissen zu vcrtheilcn: Zürich ^arus Sind IX Orte, VII Orte, V Orte, IV Orte bethciligt, so zahlt Ahausen ^Pcnzeu 23 23'/- 25 26'/, 32 33'/. 35'/- 37'/, 3 3', - 14'/, 15 16 18'/- 13 13'/, 15 17'/. 3'/« 3'/- 8'/. 7 7'/. 2 2 (V ^ luv 100 100 100 "big f 'k>er Verthcilungömodus der Genehmigung empfohlen wird, ergeht zugleich die Mahnung 880 April 1673. zu Bezahlung der Nükstände: an Bern für die Geschenke nach Heidelberg und Brandenburg 2788 O 11 Sch. 2 Hll.; an Basel eben so viel; an Schaffhausen für das Geschenk nach Brandenburg ^ 12 Sch.; au Appenzell für das Geschenk nach Brandenburg 320 Pfd.; au St. Gallen 900 Pfd- ^ ^ 2 HU. (über 591 Pfd. 12 Sch. 10 Hll. hinaus, die schon bezahlt sind). «I. Da laut vertraulichen nach Straßburg marschirenden Verncr-und Zürcher Compagniccn von Breisach aus mit einem Ucbersall^ ^ worden ist, und namentlich im Gebiete des Bischofs von Basel, zu Schliengcn, eine Gelegenheit dazu wird dem Benncr von Erlach empfohlen, mit dem Generalmajor Schütz, Commaudanten zu Frcibnrg, l» verständigen, daß ein anderer sicherer Weg gewählt werde, v. Nachdem die fünf Orte Glarus, Basts lothuru, Schaffhausen und Appenzell bei den mit Savohcn verbündeten Orten die Zustimmung zu nähme der Vcrmittcluiig zwischen Genf und Savohcn erlangt haben soll Bern die Stadt Genf zwei Conccptc zu entwerfen, was nämlich für die fünf vermittelnden Orte und was für Zürich ^ geeignet sei, dem Herzog zu überschreiben; das erstere soll über Bern nach Basel, das zweite »ach ^ gesandt werden zu weiterer Verfügung, 1. Die von Zürich gemachte Anregung, den Bundessch^.^ mcinsamer Eidgenossenschaft zu erneuern, wird wegen des in Behandlung liegenden Defenfiona^ etwas bedenklich gesunden, doch der wcitcrn Erwägung empfohlen. Rechnungs-Conferenz der die Vvgteien Schwnrzenbnrg, Orbe mit Tscherlitz, Grandson Murten regierenden Stände Bern und Freiburg. Murten. 11573, 25.-2». April. Staatsarchiv Bern, greiburger Absch. Bd. N, s. <9Z. Gesandte: Bern. Joh. Rudolph Wurstcmberger, Sckclmcistcr wälschcn Landes; Joh. 2lnstn berger, Vcnner. Freiburg. Peter Müller, Sekelmcistcr; Johannes Schröter, Generaleon»»'^ des Kleinen Raths; ProthasiuS Alt, Stadtschreiber. ». Eröffnung mit der üblichen cidgenösischcn Begrüßung, 1»—11. (S. u. die betreffende» K-jx. Freiburg klagt, daß die dortigen Bürger von den Wochenmärkten in der Stadt Bern geschlossen werden. Bern erwidert, es sei eine solche Menge von Savohern und andern fremden , eingeschlichen, daß die Nothwendigkeit gefordert habe, die eigenen Leute gegen sie zu schüzcn; u»d j, bürg habe so viele Savoher in das Bürgerrecht aufgenommen, daß diese Maßnahme sich "ul ^ bnrger Angehörigen habe erstreken müssen. Schließlich verständigt man sich, daß die alten Burger von 8^ mit ihren Waaren auf den Wochenmärkten zugelassen werden sollen. I»I» Itlt. (S. u. die bettelst Vogt.). II. Die bernische Gemeinde Olchres hat laut Spruch vom 28. März 1670 an die Gemeinde Domdidicr „wegen gcpfändten pfennwcrtcn" fünfzehn Kronen zu fordern und zur Bezahlung zu gelangen, obrigkeitliche Handbictung. Da der Streit von Landvogt Morlot Arrestirung eines Novalzehntens entstand, sollte, wurde angetragen, Bern dem Landvogt Morlot A»l^ April 1673. 881 ^ gebjetcn, Freiburg durch seinen Amtmann die fünfzehn Kronen bezahlen lassen. »»»». (S. - urten). Die Abschiede sollen künftig vor der Abreise der Gesandten in'S Reine gebracht und » und verglichene Punkte -verbrieft werden. «»«»—vx. (S. u. die betreffenden Vogt.). 'l» frcib uße dar »>ord^ ju ^'burgischer Angehöriger wegen niedergehauener Erlen an der Sense vom Amtmann zu Laupcn ußc verfällt und auf freiburgischcr Seite drei Angehörige des Amtes Laupen wegen Frevel belangt a» I" angetragen, diese Bußen rcciprocirlich gegen einander aufzuheben, xie. Frciburg bringt diihc ^ Sense, oberhalb und unterhalb der Scnscnbrükc, einige Schwellen fehlen. ES soll ^ Augenschein cingenommen und Reparatur angeordnet werden. Hinsichtlich deö „BrügsumcrS," den ^ )e bcrnische Angehörige dem dortigen Zöllner verweigern, wird Bern nachfragen und berichten, »n». " ^ui-frcib. Vogt, übcrh.). Von Bern wird gerügt, daß der 1649 durch Vergleich bestimmte dort ^ ^liS oder Montbcc von Freiburg ohne Begrüßung Berns nach Murtcn verlegt worden sei und fahr Schaden deö Seczollö am Ryff bezogen werde. Freiburg erwidert, daß, da alle den See be- ^ ^uben und in Murtcn landenden Waarcn den Stäfiözoll zu entrichten schuldig seien, daraus auch die d^^Pung hervorgehe, innerhalb des ZollbczirkS den Zoll am kommlichsten Orte zu beziehen, Bern ' Grundsaz auch am Gcnfcrsec befolge, überdieß den Zoll steigere. Bern entgegnet, in seinen Jm- dcr solches ohne Vcrlczung der Rechte eines Andern thun zu können, verneint die Steigerung "»S> ^ Frciburg wünscht wenigstens auf so lange den Zoll in Murten zu beziehen, bis er ^^"lZiez an der Brohc oder einen andern bcqncmern Ort verlegt werden könne, was aber Bern nicht Wegen rcciprocirlichcr Einziehung deö RcißgcldeS in den Acmtern Jfertcn und ^ sollen die Obrigkeiten sich über die Frage auöcinandcrsczcn, ob das Rcißgcld nach dem Grund- °^r nach den Personen oder durch Auömarchung der beiden Aemter oder wie sonst einzubringen sei. Man sehe auch im Abschnitte HcrrschastSangclcgcnhcitcn: ^ Breill, Vogt, iiberh. I. It. «e. II» »»» ^ «»»». Art. 14—20. ^euburg ^ r ««. Art. 94-101. Tscherlitz. «. k. I. «—II. S I»I» «II IVIV xx. Art. 191—202. '°»ds->„. I». I». ,«». v. ,v. Art. 350—350. »I » ) «e II Iiis. miii pH» rr tt im Art 477—488 5«5 Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1«73, Ä. Juni. Staatsarchiv Lueer». Allg. Absch. Bd. I-X, toi. 10s. . Gesandte- Lucern Alphonö von Sonilcnbcrg, Stadtvenncr; Eustachius von Sonncnbcrg, Statt- Rudolph Mohr; Joseph Amrhhn, Spitalherr. U r i. Job. Peregrin von Beroldingen, Landen; Franz Karl Schmid. Schwyz. Wolf Dietrich Rcding. Landammann; Kaspar Abhberg. III 882 Juni tK73. Landeshauptmann. Unterwalden. Wolfgang Wirz, Landammann, und Johann Peter Obwalden; Joh. Franz Stultz, Landammann, und Wolfgang Christen, Sekelmeister, von Nidw« Zug. Paul Müller, Bauherr; Martin Schmid, Sekelmeister. «. Auf einer Zusammenkunft zu Brunnen wurde von Uri, Schwhz und Nidwalden daß noch vor der Tagsazung zu Baden eine Conferenz statt haben solle, und nun, nach vorangcga"^^ eidgenössischen Gruße, als ihr Anliegen eröffnet, daß man sich über einige Angelegenheiten, die zu ^ behandelt werden möchten, mit einander verständigen sollte. I». (S, u. Thurgau). e. (S. u. ^ «I—f. (S. u. Thurgau). K. (S. u. Rheinthal). I». (S. u. Thurgau). l. Auf Mitthcilung daß der Bischof von Basel und die Städte Basel und Solothurn die Annäherung lothringischer ^ von den Waldstädten her und ihre Absicht, in die Freigrafschaft Burgund zu ziehen, gemeldet habe», ^ Lucern ersucht, zu antworten, man billige es, daß sie den Durchzug abgeschlagen, und zweifle nicht a» Bereitwilligkeit der Obrigkeiten, sie bei der Weigerung des Durchzugs zu untcrstüzen. Auch der von Baden erhält die Weisung, jene an bösen Krankheiten leidenden Völker den Boden der ^ ^ nicht betreten zu lassen, Die vom Nuntius in Bezug auf den Streit zwischen Einsiedel?! n»d Bischof von Constanz eingegebene Antwort fällt in den Abschied. I. Ebenso das Schreiben ^ betreffend das Vorgehen deö ennetbirgischeu Syndicatö zu Lauiö gegen einen Geistlichen, i»« Dcßö ^ ein Schreiben des Prälaten von Fischingen, betreffend die Kinder Georg Erni'S von Wetzikon, wc Mutter in der katholischen Religion will erziehen lassen, was aber vom Landvogt gewehrt wird. Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangelegcnheiten: Thurgau. I» Art. 143. Recht und Gericht. t Art. 312. Leibeigenschaft und Fall- «I. „ 535. Kirchliches u. GlanbenSsachcn. I». „ 281. Verkauf v. GerichtShcnhb' r „ 702. Personelles. Rheinthal. U. Art. 61. Obrigkeitliche Güter. Sargans. e Art. 214. Kirchliches II. Glaubenssachen. 5«« Conferenz von Schwhz und Nidwalden. Brunnen. 1«73, 22. Juni. LaudeSarchiv Nidwalde». stklill! Gesandte: Schwhz. Kaspar Abhbcrg, alt-Landammann; Gilg Jmling, Landeösekelmeister, ^ Betschart, alt-Landvogt zu Luggarus; Matthias Stadler; Joh. Rudolph Bclmont. Nidwa (Joh.) Franz Stultz, Landammann; Joh. Ludwig Lusst, alt-Landammann; Niklans Kaiser, Landcöfäl' Franz Leu. ^ Der Zwck dieser Conferenz war, die von den Erben deö CommissärS Kaiser wegen Hervc» ^ der parmcsanischen Mannschaft im Kriege mit Zürich betriebenen Forderungen zu liquidircn. nun die am leztverwichencn 7. Januar zu Schwhz in Anwesenheit dcS Hauptmanns Franz Leu lst Juni 1673. 883 07 Gulden sich belaufende Ansgabenrechnung zu Grunde legte, wurde von Hauptmann Leu cin- Quittungen von Uri im Betrage von 189 Gulden 27 Kreuzer vergessen, übcrdieß ^ Zeit verlaufen. Schwyz dagegen weigerte sowohl die nachträgliche Einrechnung dieser 189 Gulden Namentlich auch die von den Kaiser'schcn Erben verlangten Zinsen, während Nidwalden zwar endlich . ^Zinsen verzichtete, dagegen die Ansicht von Schwhz, die Summe von 1246 Gulden in gleiche Thcile Schwhz und Unterwaldcn zu verlegen, bestritt; denn Unterwalden habe seinerseits alles entrichtet und ^ ^ nße»! und obschon die Berufung der parmesanischcn Mannschaft von Obwalden angeregt worden ^ entschließen, über seine Leistungen an Bich, Pferden und anderes hinaus an ui Kosten Thcil zu nehmen. Wegen ungenügender Instruction Unterwaldenö wurde abgebrochen. 5«7. Gemein-eidgenössische Tagsazung. Baden. 1V73, 2. Juli. Staatsarchiv Luccrn. Allg. Absch. Bd. I,X, toi. Iis. — Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. l»l, toi. Sri. : Z ,'i r i ch. Joh. Kaspar Hirzel, Bnrgermeistcr; Joh. Kaspar Eschcr, Statthalter. B c r n. Schultheiß; General Sigmund von Erlach, Vcnner, und Vincenz Sti'irlcr, beide des Lucern. Alphonö von Sonncnbcrg, alt-Schultheiß; Joseph Amrhh», Spitalhcrr und des Innern ^ Uri. Joh Percgrin von Beroldingcn, Landammann; Karl Franz Schmid, alt-Landammann. ^ ^ hi- Wolf Dietrich Reding, Landammann ; Kaspar Abhberg, Landeshauptmann. Unterwaldcn. ^ Haudammann, und Johann Jmfcld, alt-Landammann, von Obwalden; Joh. Franz Stultz, >"nuiian», und Wolfgang Christen, Sckclmcistcr, von Nidwalden, Z u g. Paulus Müller, Bauherr, ^ ' Heinrich Jttcn, Ammann. Glaruö. Joh. Heinrich Elmcr, Landammann; Balthasar Frculcr, Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Christoph Burkhard, des Raths. Frci- ^ Franz Peter Vonderwcid und Johann Castella, beide des Raths. Solothnrn. Pctcrmann '»tist Joh. Georg Wagner, Stadtschreiber. Schaffhausen. Leonhard Meyer, Burgcr- ^ Joh. Jakob Stockcr, Panncrherr. Appenzell. Johannes Scheuß, Landammann von J.-NH.; . ^ Schmid, Landammann von A.-Nh. Abt v o n S t. G a l l e n. Fidel von Thurn, Landeöhofmeister; Ludwig Schnorf, Kanzler. 2m eidgenössischen Gruße sprach sich vorzüglich die Erinnerung an die durch daö Defcnsionale ^»»Mx Verbindlichkeit zu gegenseitiger Hilfeleistung auö. I». Daran schloß sich die Anzeige Basels, »nl Ärmliche Anzahl lothringischer Truppen dem Rhein sich genähert und zu der Besorgniß ver- ^ ^«be, es möchte auf einen Marsch durch eidgenössisches Gebiet in die Freigrafschaft Burgund ab- ^ sein, daher denn vom Stande Basel, dem Bischof von Basel und der Stadt Solothurn eine gehalten und, in Betracht, daß dadurch Frankreich ebenfalls Mannschaft aus dem Elsaß herauf- ^sseu sich veranlaßt finden und so der Krieg aus eidgenössischen Boden verpflanzt werden ^ dem General Delmont, Befehlshaber der lothringischen Truppen, vorsorglich den Durchpaß abzu- 884 Juli 1673. schlagen beschlossen worden sei. Indem die sämmtlichen Gesandtschaften diese Verfügung billigten ^ festgesezt, daß, wenn von fremder Kricgsmannschaft Dnrchpaß verlangt werde, das betreffende übrigen Orte zu einer allgemeinen Confcrenz und Berathung einladen solle, ob dem Begehren zu sprechen sei; auch sollen nach den Ansichten der Mehrheit Oesterreich und Spanien oder andere wenn sie mehr Truppen über Schweizcrbodcn nach der Frcigrafschaft wollen marschiren lassen, "der anderer Weise als bereits bewilligt ist, jederzeit auf's Neue um Bewilligung cinkommen. Ü»^ ^ haltigc Münzen auszugeben und in Umlauf zu sczen wird bei Confiscation verboten, besonders münzen; den Landvögtcn wird Handhabung des Verbots befohlen; doch wird von Basel bemerkt, ^ dort die RcichSmünze um etwas herabgcsezt sei und nun allmählig sich verliere; von St. Galle» ^ Schaffhausen, daß bei ihnen als Gränzortc solche Münzen kaum ganz abzuhalten seien; von man sich einer gleichförmigen Handmünzc vergleichen sollte, mit dem Vorbehalt, daß wenn eine U Münze nicht vereinbart werden könne, es ferner eigene kleine Münzen schlagen werde. «I. Der stanzt» Gesandte Marquis von St. Romain bringt bei seiner Audienz in Erinnerung, daß er bei Antritt w Gesandtschaft keine andern Forderungen gestellt habe, als der BnndcSvcrtrag zulasse und die Varl»' eingeräumt haben, und deutet zugleich an, daß die Orte seither zu der Einsicht gekommen sein »m daß Oesterreich wirklich nichts anderes bczwcke, als die Verbindung zwischen der Schweiz und ihrem t>t» ^ Verbündeten aufzuheben; versichert endlich auch, daß kein einziger Soldat der in des Königs stehenden schweizerischen Mannschaft bei dem von Türennc befehligten Heere sich befinde, hiemit auch Grund für den Kaiser vorhanden sei, bei den Eidgenossen auf Anwendung der Erbeinung zu dri»^ vielmehr, wenn der König vom Kaiser angegriffen würde, die Eidgenossen denselben vcrtheidigen z» ^ , verpflichtet wären. Nükantwortlich bezeugen auch die Gesandten der Orte die fortwährende treue ^ achtung des mit Frankreich bestehenden Vertrags unter Vorbehalt gebührender Ncciprocität in BeM ' die Pensionen und Particularprätcnsioncn, die durch einen besonder» Ausschuß dem Ambassador cmp ^ werden. «?. An den König von Frankreich wird der Wunsch gerichtet, es möchte bei dem in lung befindlichen Friedensverträge die Eidgenossenschaft mitbegriffen werden, laut Art. 13 des Vertrags, ll'. Franz Dietrich von Landsee, kaiserlicher Rath und Stadtvcrwalter von Coustanz, kc^ ^ kaiserlicher Abgeordneter sein Crcditiv ein und eröffnet bei der Audienz die hinsichtlich der Erweis ' der Erbeinung erhaltenen Aufträge. Da aber die mit Savohcn verbündeten Orte sich nicht verpfi»^ wollen, die Waadt und Genf unbedingt in das eidgenössische Defenfionale aufzunehmen, und andere ^ einfach auf ihre frühern Erklärungen sich beriefen, wurde die Antwort gegeben, man sei entschlösse», Vertrag von 1511, sowie ihn die Altvordern verstanden haben, zu beobachten und eine die Nachb»^ ^ gefährdende feindliche Macht wenn nöthig mit Gewalt von den Gränzcn der Eidgenossenschaft zu cntfe>' lasse es aber auch in Hinsicht auf die in französischen Diensten befindliche Mannschaft bei früher geg^ ^ Antwort beruhen, wobei jedoch Solothnrn und der Abt von St. Gallen bezüglich der Transgrcll»^. sich offene Hand vorbehalten. K. Die dem spanischen Gesandten Casati gegebene Antwort in Bez»ö die österreichische Erbeiiinng und speziell auf die Frcigrafschaft Burgund stimmt mit derjenigen an ^ reich übcrcin. Von Luccrn wurde aber der Vorbehalt gemacht, daß die Oesterreich und Spanien l»^ sammtcm Namen gemachten Eröffnungen dem nicht präjudicirlich seien, was vordem Luccrn an Stände erklärt habe. I». Der holländische Gesandte Malapcrt beklagt bei seiner Audienz die Sn Juli 1673- 885 ^cher s^bst Freunde von dem Unglüklichen sich fern halten, verdankt den Eidgenossen die Entschlossenheit, welcher sie ihre Mannschaft von dem Angriffskriege auf Holland zurük beriefen, bittet aber sehr um ^ucnte Vollziehung und versichert, daß eine feste Haltung ihnen bei Freunden und Feinden die Ach- Da ^ Eintracht im Innern aber ihnen die Kraft geben werde, allen Gegnern Troz zu bieten, die ^^)eit der Gesandtschaften nicht instruirt zu sein erklärte, wird dem holländischen Gesandten niz ^"^Mliche Theilnahme bezeugt, doch wollen Solothurn und Abt von St. Gallen in der Antwort begriffen sein. l. Hauptmann Anton Borrah, Abgeordneter der Freigrafschaft Burgund, übergibt im ^ neuen Gubcrnators, Don Franccöco Gonsalcz de Alvclda, das Erbcinungögeld, wogegen ihm ^selben ein Complimcntschreiben eingehändigt und dabei der Wunsch ausgesprochen wird, daß die daselbst ^ Diensten stehenden Compagniecn einiger Orte eines guten Tractamcntö thcilhaftig werden, ik.» Von sein bon Brandenburg, Friedrich Wilhelm, wird unterm t./ll. Juni berichtet: Nachdem er de,/ ""b denjenigen des Kaisers vereinigt habe, um dem Reiche den Frieden zu erhalten, seien ihm das König von Frankreich dicßfallö beruhigende Zusicherungen und das Versprechen gegeben worden, sei„c Lande zurükgestcllt und mit den holländischen Staaten auf billige Bedingungen untcr- ^ werden soll, weßwegen er denn auch entschlossen sei, mit Frankreich sich zu vergleichen. I. Um ^ wahrend der KricgSzeit vermehrten Gesindels von allerlei „Gäuglcrn", Strolchen, ausgerissenen Sol- bie Weiber oder Dirnen und Kinder mit sich führen, mit falschen Steuer- und Brandbriefen hau- - namentlich auch die einsamen Häuser und Höfe belästigen, los zu werden, sind alle Landvögte zu l>n ^ Pässen denselben den Eintritt in das Land verwehren, die im Lande ergriffenen ^ kn Ort, von dem sie herkamen, zurük führen lassen, oder auf die Galeeren liefern; besonders hat fhl ^"^bsgt von Baden darauf zu sehen, daß solche Leute nicht bei dem Markte von Zurzach sich ein- .^'chcn. Den Nachbarrcgierungcn ist von dieser Verfügung Kcnntniß zu geben. In den Orten wird ^Obrigkeit ebenfalls die nöthigcn Anstalten treffen, i». Auf den Autrag von Solothurn werdender und die Könige von Frankreich und Spanien ersucht, die Neutralität der an die Eidgenossenschaft Kaiser ^^"jenden Landschaften VorderöstcrrcichS und der Freigrafschaft Burgund anzuerkennen. ». Uri Erinnerung, daß die Grafschaft Neuenbürg einst der Eidgenossenschaft zugehört, Uri selbst in ' blntgängen Landvögte dahin geordnet habe, wahrscheinlich aber das Herrschaftörecht um ein Stük . vergeben worden sei, ohne daß Uri seinen daherigcn Anthcil bekommen habe, trägt also besonders .- ^ Hinblikc auf das bevorstehende Erlöschen des Hauses Longuevillc darauf au, entweder die Hcrr- wieder zu Händen zu bringen, oder wenigstens dem Stande Uri die gebührende Entschädigung zu ^ wsfen. Es wird erwidert, daß man von keiner dicßfallö eingenommenen Geldsumme etwas wisse, der Erlangung jener Herrschaft von Seite des Hauses Lougucville wohl zu starke Hindernisse entgegen stz ' indessen die Sache in näheres Bedenken genommen werden möge. «. (S. u. Luggarus). i». j. vier ennctb. Vogt, übcrh.). «j—i«. (S. u. Thurgau). »»». u. I»t». (S. u. deutsche gem. Vogt. ^ ^^S. u. Thurgau). «»«»—«K«». (S. u. SarganS). i>—w. (S. u. Rhcinthal). ^ »H»«, (S. u. Baden). u. (S. u. Frciämter). (S. u. Baden), vvv— , (S. u. deutsche gem. Vogt, übcrh.). I»I»I». (Zürich und Zug). Zug stellt an Zürich das Gesuch, ^ Salzherrn Steiner, da das Salz gar ungleich und vermischt, also nicht nach Contrart, geliefert werde, wferung besserer Waare zu mahnen. Iii. (Zürich und Schwhz.) Da der Marchstein des Steinbruchs 88k Juli 1673. ... zu Bäch wieder aufgerichtet werden soll, der dazu angesezte Tag aber von Schwhz nicht beschul i° konnte, sollen Landvogt Rahn zu WädenSwhl und Landessekelmcister Jmling von Schwhz den cls lichcn Augenschein vornehmen und die Marchung ins Werk sezen. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte ) Der Bischof von Basel bcrWs^ mit Znthun der Städte Solothurn und Basel der befürchtete Durchzug zwar abgewandt, aber in»»^ ^ Gefahr sei, daß von den Waldstädtcn her ein Versuch dazu gemacht und von den im Sundgau l>^ ^ französischen Truppen die bischöflich basel'sche Landschaft überzogen werde, bittet daher, dazu bieten, daß dieses Gebiet der eidgenössischen Neutralität thcilhaftig werde; bei dem französischen > bei dem Reichstage in Regensburg seien bereits Schritte dafür gethan worden. Beschluß: I" ^ Beziehung wolle man besonders die Antwort des französischen HofeS abwarten; wenn Gefahr sei man zur Hilfe bereit. III. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Oberst von Bcroldingen er sei von Graf Casati an den Gubcruator von Moyland gewiesen worden und habe von dcmselbc" ^ nommcn, daß die verheißene „Situation" der Pensionen nur auf die in Unterhandlung begr>5^^ Neuerung der Erbeinung warte. Er legt auch ein vom 7. Juni datirteö Schreiben des Guben ^ Herzog und Graf von Urcgna, vor, laut welchem an die 7v(>l) Dublonen der von den portug>^ Regimentern herrührenden Rcstanz bereits -450N erlegt seien, das Fehlende nur aus Schuld der noch ausstehe, die Pensionen dagegen auf der JahrrcchnungStagsazung werden bezahlt werden. De»> nator wird geantwortet: Da die Orte nicht Schuld an den Hindernissen seien, die dem Erbeinung^^^ entgegen stehen, möge man sie dessen nicht entgelten lassen. »mmi. Der LandcShofmeister vo» , bringt an, daß die Untcrthanen von Beenhausen im Thurgau, in eine Pfarre St. gallische» gehörig, wo die lutherischen Feiertage nicht verkündet werden, ungeachtet sie diese Feiertage nie ö haben und laut eines freilich im Religionskriege von l656 verloren gegangenen Briefs zu ha^" ^ verpflichtet seien, von dem Laudvogtc Wascr wegen FcicrtagSbrnch mit Bußen angelegt werde», ^ einstweilen gefügt haben, aber um Erneucruug ihrer alten Uebnug bitten. In den Abschied, «««». (S. u. Thurgau). i»i»i» (Luccrn, Schwhz, Zug, GlaruS, Solothurn.) Die neue der Grundzinse und Zehnten in der Grafschaft Lenzburg und im bcrnischen Aargau bringt den ^ Ländern befindlichen Klöstern, Stiften und Partikularen den Nachthcil, daß ihre Rechte zuwc>^^ guten auf schlechtere Unterpfänder verlegt werden Man fand sich daher veranlaßt, durch einen den Gesandten von Bern Vorstellungen zu machen. Die hierauf erfolgte Antwort werden die zu refcriren wissen. (S. u. Rheinthal), »im. (S. u SarganS). 1,1,1» mW III aus dem Zürcher Exemplar. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclcgcnheiten: Deutsche Vogt, iiberh. »»». Art. 55. Verwaltung im Allgemeinen. iir Art. 54. Verwaltung im Atlgc"'^ I»I» „ 5li. Verwaltung im Allgemeinen. . 75. Rechts- u. Gerichtsh'4'^ «««. „ 74. Rechts- ». Gerichtssachc». ^»k Juli 1673. 887 ga«. Ahli °>hal. ^ilaaitkr ^itr l i». « »» V. Z"- 2, «e ,1,1 «>«. tt im w. Art. 85. Rechnungssachen. «e Art. 153. Recht und Gericht. 149. Recht und Gericht. ri „ 377. Zölle. 150. Recht und Gericht. „ 154. Recht und Gericht. 151. Recht und Gericht. Iii, 155. Recht und Gericht. 412. Kriegswesen. II 313. Leibeigenschast und Fall. 68. Allgemeine Vcrwaltungssachen. Itlt 106. Lehensachen. 413. Kriegswesen. II 156. Recht und Gericht. 333. Polizeiliches. III II» „ 703. Personelles. 152. Recht und Gericht. III» 537. Kirchliches u. Glaubenssachen. 41. Beamte. »III» „ 539. Kirchliches u. GlaubenSsachen. 69. Allgemeine Verwaltungösachen. ,»«a 540. Kirchliches u. Glaubenssachen. 376. Ohmgeld. Art. 35. Rechnungswesen. „ 277. Kirchliches u. GlaubenSsachen. „ 62. Obrigkeitliche Lehen. „ 191. Polizeiliches. „ 63. Obrigkeitliche Lehen. Art. 32. Nechnungösachen. „ 156. Collaturrecht zu Wartau. . Art. 36. Rechnungssachen. „ 358. Kirchliches u. Glaubenssachen. „ 226. Handel u. Verkehr zc. I»I»I» Art. 41. Nechnungösachen. ^"ttb. Bog,. jjh„h p Art. 108. Salzbezug. ». Art. 49. Gränzstreitigkeiten. «« II» IV,V t Art. 273. Kirchliches u. Glaubeussachen. » „ 279. Kirchliches u. Glaubenssachen. «««, „ 280. Kirchliches u. Glaubenssachen, ttt „ 281. Kirchliches u. Glaubenssachen. ,«,> Art. 144. Jurisdictionsstreitigkeitcn. im»» „ 215. Kirchliches u. Glaubenssachen. ie«. Art. 74. Judicatur-u. Competenzanstände. »»», „ 279. Kriegswesen. ,1,1,1. „ 227. Zölle. Art. 205. Locales. 5«8. Conferenz der evangelischen Orte bei Anlaß der Jahrrechnungstagsazung zu Baden. 1K73, im Juli. Kantonsarchtu Schaffhausen. ». ^ksandte: Dieselben wie auf der allgemeinen Tagsazung (Glarus: Landamniann Elmer). S. . St. Gallen entschuldigt sein Wegbleiben; man findet aber, eö könnte solches Wegbleiben besonders '^liber der Gesandtschaft des Abtes von St. Gallen bedenkliche Konsequenzen »ach sich ziehen, k». . Zürichs Anzug gab der Gesandte von Glarus über die Beschwerden der Evangelischen im Toggen- h.. Auskunft, wie man denselben besonders immer heftiger die Katechisation sperre. Glarus erhielt Auftrag, auf das Landrecht gestüzt durch eine Abordnung bei dem Abt von St. Gallen gegeil Üchs Landfrieden unverträgliche Behandlung zu protestircn und über den Erfolg zu bo 5>Ne"' ^ Besprechung' des österreichischen Erbeinungsgeschäftö waren die Instructionen aller „bei der Erbeinung von I5l l zu bleiben; wenn aber die katholischen Orte bei ihrer die Waadt 888 Juli lk73. und die Stadt Genf betreffenden Erklärung von 1668 beharren, werde man sich wegen der Waldst^' Konstanz und Bregcnz auch gebührlich erklären, jedoch nicht anders als gegen geziemende Gegcnhilst nur auf eine gewisse Zeit, auch mit genügsamer Vorsehung, daß man eidgenössischer SeitS befugt Erbeinung nach Belieben zu cztendircn." Schaffhansen findet es bei den jezigen Conjnncturcn bebe» ^ sich auf thätliche Hilfe zu erklären. «I. Der holländische Resident Malapcrt hält seine Proposition ^ legt übcrdicß ein Memorial ein, das dem Abschiede beigefügt wird und welches unter Hinweist"'!! die Holland so schädlichen Transgrcssionen der eidgenössischen Völker in französischem Dienst um Slbste > aller Recrutenwerbungeu nachsucht. 5«». Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. IN7», I». August. Staatsarchiv Lurcrn. Eimctb, Absch. Bd. IX. — Kantonsarchiv Zug. Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Rahn. B c r n. Joh. Leonhard Engel. Lucern. Jost Balthasar. U r i. Joh. Karl Bcßler, Landschrciber in Uri, Landeshauptmann in Luggarus. ^ vr. Jakob Weber. Unterwaldcn. Franz Ackermann, Statthalter. Zug. NiklanS Letter. Johann Zweifel. Basel. Franz Brauuschwcilcr. Frcibnrg. Joseph Reiff, Bürgermeister. thur n. Victor Suri. Schaffhauscn. Johann Seiler. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftöaiigclcgenhciten: Vier ennetb. Vogt, iiberh. e Art. 26. Allgemeine Verwaltungssachen. «I. Art. 86. Polizeiliche». Lauis. » Art. 39. LandcSvcrwalt.i.Allgcm.; Beamte. «. Art. 64. Landesvcrwaltung i. I». „ 266. Bischöfl. comaökische Lehengüter. t „ 65. Freiheiten und Pritüb'jp" Anmerkung. Das Gesandtenverzeichnis; aus dem Zuger Exemplar. S7«> Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 1<»73, nach dem IN August. KantonSarchiv Äug. Ennetb. Abschiede. « Gesandte: Dieselben wie Abschied 569. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangclegenheiteu! Luggarus. »». Art. 475. Zollsachen. «?. Art. 50. Eiränzstrcitigkciten. I». „ 176. Zollsachen. September 1673. 889 S7t Conferenz von Uri, Schwhz, Unterwalden und Zug. Brunnen. IK73, 3. September. LaiidcSarchiv Nidwalde». ^ ^^^ndte: Uri. Karl Emanucl Bcßlcr, alt-Landammann; Julius Heinrich Crivelli, alt-Commissär Allenz. Schwhz. Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Landeshauptmann Kaspar Abybcrg und ^ ^ Franz Ehrler, beide alt-Landammann; Franz Bctschart, Statthalter; Joh. Gilg Jmling, Sckclmeistcr. ^ Ewalden. Wolfgang Wirz, Landammann von Obwaldcn; Joh. Franz Stultz, Landammann, ^ Ludwig Lusfi, alt-Landainmanil. von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Statthalter, Lan- ^Ptmann in den Frciämtcrn; Hans Heinrich Jttcn, Ammann. ^ eröffnet: Kraft der badischen Abschiede habe man erwartet, der Vorort Zürich werde in Anlacht ^ Wichtigkeit der Sache sogleich die Ankunft der königlichen Majestät von Frankreich in der bc- °h»e Festung Breisach melden; nun sei dicß durch Lucern und zwar so spät geschehen, daß Uri, ^gängig mit den andern Orten sich besprechen zu können, einen Gesandten namentlich darum ab- Thcils damit zu erkennen zu geben, daß Luccrns Gesandter nicht mit der Audi? ^ ^ ü^Mn Orte versehen sei, andern Theils, um neben der Bewillkommnung des Königs auch ^ Ahnung auf die Gcgcnfrüchte des Bünduisses auszusprechen und wegen des neuen Zolls im Elsaß thun; übrigens trage Uri au, durch eine vollständige Gesandtschaft bei Rath und Bürgern ^ schimpfliche „Unform" des Verfahrens zu klagen und, sobald Gardchauptmann ^ ^urük sei, über die Form solchen Ressentiments eine vierörtische Conferenz anznsczcn. Untcr- ^ Zug und Schwhz stimmen ebenfalls zu solcher Rüge; Schwhz fügt aber bei, Uri hätte mit der Ordnung ^warten sollen, bis alle vier Orte gemeinsam eine Gesandtschaft hätten bestellen können; Schwhz bei seiner Abordnung vorausgcsczt, Unterwalden und Zug werden gleiches gcthan ' Unterwalden und Zug, da sie keine Gesandten abgeordnet haben, werden bei der nächsten Con- >n Luccrn, die nach Rükknnft des Lucerncr Gesandten dieser Sache wegen von Uri oder Schwhz °"gcs< ^cs/^ soll, sich verständigen, wie sie diese Unterlassung bei dem Könige oder bei der französischen entschuldigen mögen. I». Dem Commissär I. Heinrich Crivelli wird in Betreff der von ^ater scl. herrührenden Ansprüche zu Mahland ein Recommandationsschrciben bewilligt. «.Dem sch., ^ ^^ne Abschied licenzirtcit Kanzler von Wcttiugcn, Philipp Omli, wird auf Fürsprache des Land- Schindler ein Recommandationöschreiben bewilligt, il. (S. u. Sargans). Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheiten: ^ ,1. Art. 1V5. Rechts- u. Gerichtssachcn. 112 8!1tt September 1673. 57S. Gemeineidgenössische Tagsazung der XIII und zugewandten Orte. Baden. 1«7tk, 18.—21. September. Staatsarchiv Lucern. AUg. Absch. Bd. I^X, kvl. 139. Gesandte: Zürich. Joh, Kaspar Hirzcl, Burgermeister; Sigmund Spöndli, Statthalter; Wcrdnrüller, Oberstlieutenant, deö Raths. Bern. Samuel Frisching, Schultheiß; General von Erlach, Vcnner. Lucern. Eustach von Sonnenbcrg, Statthalter; Rudolph Mohr und 5-^ lieutcnant Heinrich Pfhffer, beide deö Raths. Uri. Joh. Peregrin von Beroldingen, Landamman»,^. Franz Schmid, alt-Landammann; Oberst Karl Konrad von Bcroldingen, des Raths. SchwYZ' Dietrich Rcding, Landammann; Kaspar Abhbcrg, Landeshauptmann. Unterwalden. Wolfga»S ^ ^ Landammann, und Joh. Peter Jmfcld, Landeshauptmann, von Obwalden; Joh. Melchior Leu, ammann von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Statthalter; Loh. Franz Wickhart, Stadl ^ Landesfähnrich; Franz Kreuel, alle deö Raths. GlaruS. Joh. Heinrich Elmer, Landammanin^ dolin Freuler,Statthalter. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Emanuel Socin, Zunftmeister; Joh. Konrad Härder, Stadtschrciber. Frei bürg. Johann Castella und Bürgel ^ Joh. Jakob Python, beide deö Raths. Solothurn. Petcrmann Suri,. Vcnner; Ä^iia»»^^ Wagner, Sekclmeistcr; Johann Schwaller, alle des Raths. Schaff Hausen. Oberst „Wilhcü" komm, Statthalter; Joh. Jakob Stocker, Sckelmcister; Oberst Wilhelm Jmthurn. Appenzell. Fäßler, Landammann von J.--RH.; Ulrich Schmid, Laudammann von A.-Rh. Abt von St. G a ^ ^ Fidel von Thurn, Landeshofmeister; Kaspar Ludwig Schnorf, Kauzler. Stadt St. Galle». Haltmcycr, Bürgermeister; Othmar Appenzeller, alt-Burgcrmeister. Biel. Niklaus Wytteuba^' germeister; Abraham Scholl, Stadtschreiber. Bei dem eidgenössischen Gruße wurde als Zwck der Versammlung die durch den Krieg d" - . barvölker dringlich gewordene Erläuterung und Vollziehung des 1668 in Revision genommenen Dcss^ wescnö bezeichnet, ff». Jil Erläuterung 1) deö Art. 1l wird fcstgcsczt, daß jedes der Gefahr Ort seine Glänzen bewache, bei eintretender Roth ein Ort das andere für den ersten, zweiten dritten Auszug mahne, das gemahnte dem mahnenden Orte eilfertig zuziehe, zu solchem Zwckc »b<^ ^ Hochwachen, Feuerzeichen, LoSschüsse, Fuß- und Pfcrdcbotcn, Sturmläuten, Sammclpläze nach Abmarsch deö ersten Auszugs sogleich der zweite, dann der dritte Auszug bereit gemacht, ss^ halt, Ausrüstung und Munition gesorgt, in Anbetracht der Pässe und Straßen wenigstens die Hä Musketen versehen und den besonders auögcscztcn Gräuzortcn Basel, Schaffhauscn, Abtei St. ' und andern auf Verlangen „zu einem Vorzeichen und Gezeugniß der Eidgenössischen Einigkeit ei» o ^ gesandt werden soll, und zwar lcztcrcS in dem Verhältnisse, daß zu 556 Manu Zürich 76, Lucern 66, Uri 26, Schwyz 36, Unterwalden, Zug, GlaruS und Basel je 26, Freiburg S^'ll ^ ^ 36, Schaffhausen 26, Appenzell 36, Abt von St. Gallen 56, Stadt St. Gallen und Biel je 16 liefern habe; zur ersten Compagnie die Mannschaft von Zürich mit Hauptmann und Unlerwaclch" von GlaruS evangelischer Religion 16 Mann uiit Oberwachtmcister und von Schaffhausen mit Lic» ^ September 1673. 891 ^ethM werde; zur zweiten die Mannschaft von Bern nebst den nöthigen Offizieren; zur dritten die sscha kann Lieute ^""»schaft von Lucern mit Hauptmann und Unterwachtmeistcr, von Appenzell mit Lieutenant, von Basel ^nii mit Oberwachtmcistcr; zur vierten die Mannschaft von Uri und Schwyz mit Hauptmann und Tla do>, llnt ^nant, von Unterwaldcn mit Obcrwachtmeister, von Zug mit Unterwachtmeistcr und von katholisch rus t() Mann mit einem Unteroffizier; zur fünften die Mannschaft von Freiburg mit Hauptmann, Solothurn mit Lieutenant, von Basel 10 Mann mit Oberwachtmcistcr, von Stadt St. Gallen mit Wachtmeister, von Biel mit enpitnin ll'nriniz»; endlich die 50 Mann der Abtei St. Gallen mit Licu- Wachtmeister und zwei Korporalen. ES wird ferner 2) festgcsezt, daß das Obercommando dem zustehe, dem die Hilfe zugesandt wird, daß daö Landvolk an allen Pässen von dem nahenden.Suc- tllxg ^ s ^ - ^ °")er avisirt werde, daß die an den Rhein gränzenden Vogteicn für sich selbst Wache halten und ^ Man ihnen zu Erzielung größcrn Rcspccts von den Orten heraus Offiziere sende, daß keiner der noch hohen Offiziere ein eingehendes, an den Stand gerichtetes Schreiben allein öffne oder '^azorte, daß jedes Ortes Auszug beliebige Fahnen führe, auch die Auszüger aus den Orten und 2 ^"cn Vogteicn eigene Proviantmcister oder Commissäre haben, die fleißig Rechnung halten, daß jedem ^nen, wie bei den vorangegangenen, als es sich darum handelte, die Eidgenossen von dem Bundes- ^ mit Frankreich abwendig zu machen; daß er sich zwar der Entschlossenheit und Vaterlandsliebe mit welcher die Eidgenossen ihr Land zn schüzen sich bccifcrn, daß sie indessen von dem Besuche des tecv'^ Breiöach oder von Truppen aus dem Elsaß nichts zu fürchten haben, auch der General Mon- cculj seinen Auftrag nicht werde vollziehen können, den Krieg an den Rhein und an die Gränzen der zu spielen; ebenso der durch den Gouverneur von Flandern abgebrochene Verkehr mit Frankreich 892 September 1673. für die Schweiz keine Gefahr bringe, vielmehr der König, wie er von den Eidgenossen treue Bcobach^ des Bundes gewärtige, seinerseits sie zu schüzcn wissen werde,.daher verfügt habe, die Pensionen dc»I gen Kantonen, die sie noch nicht empfangen haben sollten, zu entrichten. Da nun aber der fra»Zw Gesandte vorher schon in die Orte ein Memorial hatte abgehen lassen, aus welchem gefolgert konnte, daß auf der leztcn Jahrrcchnung der Krone Frankreich neue Rccrutirungen bewilligt worden I die damaligen Gesandtschaften jedoch davon nichts wissen wollen, hingegen im April von einigen ^ gegen Bezahlung der Pensionen ein Aufbruch bewilligt worden war, was den französischen Gesang jener Aeußerung veranlaßt haben mochte, wurde diese Bemerkung zur Rechtfertigung der GesandtD^ in den Abschied genommen und zugleich dem Könige die Erklärung überschrieben, daß man sich ^ auch des Passes halber, wegen der Feinde, an die Tractate halten werde. Dem Gesandten wurde >» in Erinnerung gebracht, daß man die Verwendung der in französischen Diensten stehenden Trupps ^ die reservirten Staaten nicht zugeben dürfe, dagegen Einschließung in den zu hoffenden Fricdcnssch Sinne des oönabrückischcn und pyrenäischcn Friedens wünsche und in Bezug auf den im übergc Memorial berührten Tagsazungöbeschluß auf den buchstäblichen Inhalt sich beschränke. «I. (Ohne ^ Anton Wirz von Rudenz, fürstlich St. gallischer Rath und Obervogt zu Romanöhorn, legt sein ww ^ kaiserlichen Räthcn zu Innsbruck ausgestelltes Creditiv ein, betreffend das Erbeinungsgeschäst Verwahrung der Gränzpässe gegen die vom Elsaß her drohenden Gefahren, worauf mit der Bcrs>^^ geantwortet wird, daß die Eidgenossenschaft der gegebenen Zusage gemäß sich verhalten werde. ^ ^ holländische Gesandte Malapert beklagt wieder die verderblichen Wirkungen der Herrschsucht, einträchtigem Widerstand gegen dieselbe auf und gibt den Eidgenossen namentlich zu bedenken, ihre Angehörigen nicht zum Verderben einer unschuldigen, ihnen befreundeten Nation mißbraucheu ^ dürfen. Die früher gegebene Antwort wird wiederholt, f. Die im Juli schon entworfenen, ^ ^ tralität der österreichischen Vorlande und der Freigrafschaft Burgund bezwekcndcn Zuschriften Kaiser und die Könige von Frankreich und Spanien sollen endlich mit zeitgemäßen Abänderung^ ^ sandt werden. Daher werden die noch rükständigen Orte crmahnt, ihre Zustimmung zu erklären. S' u. Lauis). I»—k. (S. u. Thurgau). I. u. 11». (S. u. Rheinthal). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. ^ n. (Die mit dem Bischöfe von Basel verbündeten Orte). Auf Anzeige des Bischofs von ^ Frankreich seinem Gebiete die Neutralität zugestehe, und auf die Frage, ob nun nicht den Kaisers ) ^ ^ Durchzug abzuschlagen sei und eine Vermehrung des eidgenössischen LusazeS räthlich erachtet werde, ^ erwidern, daß es für ihn besser sein dürfte, als Reichsfürst gleiche Neutralität bei dem Kastel » ^ suchen; daß die nöthige Mannschaft aber längst conccdirt, theilö schon abgegangen, theils zum Abwar ^ rüstet sei. «. (Die im Thurgau regierenden Orte). Dem Nuntius ist zu antworten, die Const"" erlauben nicht, in Bezug auf die Erni'schen Kinder weiter zu gehen. als geschehen sei. Bei dicstw ^ laße wird er ersucht, auf die Klöster einzuwirken, daß sie für den Nothfall Magazine anlegen, u. Thurgau). «z. (Die mit Spanien verbündeten Orte). Der Gubernator von Moyland wird neuer ^ wegen der ausstehenden 70»0 Dublonen für die gegen Portugal in Dienst gestandenen Reg'"""^ .,^e wegen der noch nicht zu Stande gekommenen „Situation" der Pensionen gemahnt. Wenn der er neue Gubernator eintritt, soll ihm gratulirt werden und zwar durch Oberst Beroldingen. September 1673. 893 ^ Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftöangelegenheitcn: I». Art. 314. Leibeigenschaft und Fall. It. Art. 54. Kirchliches u. Glaubenssachen. I. „ 157. Justizsachen. „ 70. Allgemeine Verwallnngssachen. °Mi«tlw, „ ' I. Art. l>4. Obrigkeitliche Güter und Lehen. ,»». Art. 305. Verschiedenes. Ms. « Art. 213. Zoll. SV» Konferenz der evangelischen Orte und Zugewandten anläßlich der Tagsazung zu Baden. 1«73, 18 —21. September. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. im, toi. «02. z, sandte Von Zürich, Bern, Glaruö (Landammann Elmer), Basel, Schaffhausen, ^ »zcll A. - Rh., Stad t St. Gallen und Bicl s. Absch. 572. ^^llrend den Verhandlungen der gcmeincidgcnössichcn Tagsazung versammelten sich die evan- Gesandschasten mehrmals. Zunächst wurde die Zuschrift der Stadt Mühlhauscn vorgelegt, die unter obwaltenden Conjuncturen sich die Erhaltung der Stadt empfohlen sein zu lassen, s/"" rükantwortlich zugesichert wurde. I». Die in dem Memorial des französischen Gesandten lliht ^^'üerung dcö Durchpasscö feindlicher Kricgömanilschaft bezügliche Bemerkung führt zu der An- ^he'r iwckmäßigste Autwort auf solche Durchpaßbegchrcn sei, cö sei daö gemcineidgcnössische Sache, ^ ">an darüber den Entschluß der übrigen Orte einholen müsse, e. Zu möglichster Stillung des v^^^en" Zorns Gottcö wird auf den 2t). Wintcrmonat ein Fast-, Bct-, Dank- und Bußtag ange- zz ' Zürich wird davon an die Evangelischen der III Bünde und an Mühlhausen, Bern au Genf und ^ » urg Anzeige geben. «I. Auf Mittheilung der zwischen Savoyen und Genf stattgehabten weitern Ölungen wurde gefunden, weder Chamberh noch Turin seien als Malstätte rathsam, es sei also "»d schreibe, eö möchten zwei Conccpte, das eine unter dem Namen von Zürich loiriu ^ andere unter dem Namen der unintcressirten Orte, abgefaßt und zur Ausfertigung über- ' werden. 574. Conferenz der V katholischen Orte. Küßnacht. 1«73, 7. October. Staatsarchiv Lucern. Acten! Desenftonalwesen. cc Gesandte: Lucern. Rudolph Mohr, des Kleinen Raths, neu gewählter Landvogt nach Lauis; '°"n Thüring Göldli, des Kleineu Raths. U r i. (Entschuldiget). Schwhz. Wolf Dietrich Landammann; Obcrst-Feldwachtmeistcr Heinrich „Friedrich" Reding. Untcrwalden. Johann 894 October 1673. Peter Jmfeld, alt-Landammanu von Obwaldcn; Melchior Leu, Pannerherr von Nidwalden. Zug- Jakob Zurlauben, Statthalter und Landeshauptmann der Frciämtcr. «. Uri entschuldigt sein Ausbleiben wegen Abwesenheit seiner KriegSräthe. I». Der Zwek der ^ fercnz ist, die Feuer- und Warnungszcichen, Reit- und Fußposten zu bestimmen, um, wenn Abtritt , sogleich aufbrechen zu können. ES werden daher folgende Feuerzeichen bestimmt: Kommt > ^ fahr von Basel her, so sind die Feuerzeichen so anzubringen: von Luccrn gegen Uri und Schwhz Dictschcnberg, dann auf dem Rotzberg, SecliSberg, Brunnen; von Luccrn gegen Zug auf dem Dielst" ^ dann Rotherberg, Gobern, Zug; kommt die Gefahr von der Seite des Thurgauö, Constanz u> ^ ^ Enden, so ist das Feuersignal so anzuordnen: auf dem Uctlibcrg, dann zu Gobern, Rothcrbcrg u- ^ Auf dem Rothcrbcrg, Dictschcnberg, Rotzberg, Gobern, SecliSberg werden zwei Mörser bereit etwa eine halbe Viertelstunde nach Ausfickung des FcnerS abgebrannt. Zug läßt auf dem Schloß ^ zwei Harzpfanncn aufrichten. Berichte von Basel her werden durch Fußboten nach Kußnacht ^ von dort nach Arth (weißcö Kreuz), dann nach Schwhz befördert; ferner von Luccrn »ach Winkel, ^ ^ staad, Tarnen; von Luccrn über Roth. Buonas und über den See oder über Cham nach Zug - über Walchwhl und Arth nach Schwhz. Wegen der Communication zwischen Zug und Zürich werde" beiden Orte selbst Abrede treffen. Statthalter Zurlauben wird über die Feuerzeichen in den berichten. Uri und Schwhz werden über Warnungszcichen und Posten, ebenso Uri und Wallis ^ ^ ständigen. An jedem Orte soll man Fußpostcn bereit halten, t. Rheinau wird von Zürich >'» ^ fall nur auf so lange bcsezt, bis die das Thurgau regierenden Orte ihre Bcsazung dahin Die im Wigoldinger Handel in Rheinau, Klingnau u. s. w. von Zürich weggenommenen Dops'^ und Musketen sollten zurükerstattct werden- > d . , c - ^ - Bemerkung. Eine Beilage zu diesem Abschiede zählt als Feuerzeichen in der Grafschaft Baden aus. " . ^be> den Berg bei Leuggern, Cvblenz: Hirschberg bei Leuggern, Zurzach, Achcnberg, Blitzberg; Fastnachtfluhf .^js« Kaiserstuhl i Strickrein bei Leuggern, Geißberg, Schenkenberg; Rost, Hopfenau und Metzgerfluh bei Baden. werden erst losgebrannt, wen» der erste Desensional-Auszug vonnöthen ist; die Wiederholung dieses Zeiche»- zweiten Auszuge; bei dem dritten Male folgt der dritte Auszug. Nebe» den Feuerzeichen wird auch durch richt gegeben und, wo die Gefahr groß ist, durch Glokensturm. 575 Conferenz von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Brunnen. 4t»73, 23. October. LandeSarchiv Nidwalden. Gesandte: U r i. Joh. Peregrin von Bcroldingen, Landammann ; Karl Emauuel Beßler, ^ Herr. Schwhz. Wolf Dietrich Rcdiug, Landammann; Kaspar Abhbcrg und Franz Ehrler, bc> Landammann; Franz Bctschart, Statthalter; Joh. Gilg Jmling, Sekelmcistcr. Unterwalden-^ ^ Jmfeld und Hans Peter Jmfeld, beide alt-Landammann, von Obwaldcn; (Joh.) Melchior Leu, Herr, und Ludwig Lussi, beide alt-Landammailn, voil Nidwaldcu. Zug. Oöwald Kolin, Sskcl"^ Johann Weber, des Raths. Oktober 1673. «95 In Berathun.q, ob an Luccrn wegen der „vorschützigcn" Abordnung nach Breiöach und andern schriftlich oder durch eine Gesandtschaft zu gelangen sei, wurde vorgezogen, solches schriftlich "». I,. die wegen der Kauflcute Annoni, Lorenz! und Guidctti auS Mayland eingckommenen Znmuthung enthaltend, in Bcllcnz wieder einen Commissär della Sanitü anzunehmen, wird ^ kgianten näher erkundigen und die sich ergebenden Thatsachcn dem Agenten Crivclli bezeichnen, damit Abhilfe verschaffe. Wegen des Territorialstrcitö zu Monticcllo wird in Bezug auf das mit ^ Casatj entworfene Projcct an die Blindncr geschrieben, man könne nicht darauf eintreten, fondern ^ mißlungenem AusgleichungSvcrsuchc von denselben als Klägern »ach Anleitung des ^ der Obmann gewählt werde. (S. u. Bellcnz ic.). (S. n. Baden). I». (S. u. Bcllcnz :c.). ^ Einweisung auf den Tractat vom 12. August 1585 ablehnend geantwortet, r. (S. u. SarganS). Beschaffenheit des Alumnats im Schwcizcrcollcgium zu Mayland soll man sich bei den "»den kNj -c. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangctcgenheiten: «. Art. 157. Collaturrccht zu Wartau. «. Art. 142. Schuld- u. Forderungssachen. I u. I>. Art. 513 u. 514. 57« Conferenz der VIl katholischen Orte. Lucern. 1<»73, 18 —20. Dccember. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I-X, toi. SlZ. bog Lllcern. Joseph Amrhyn, Schultheiß; Alphonö von Sonncnbcrg, Panncrhcrr; Eustachius ^ Unnenberg, Statthalter; Rudolph Mohr; Joh. Christoph Kloos, Venncr (dieser iu den lczten zwei Pcregrin von Bcroldingcn, Laudammann; Joh. Karl Emanuel Bcßlcr, Panncrhcrr. ^ ^dz. Wolfgang Dietrich Reding, Laitdammanit; Kaspar Abyberg, Landeshanptmanil; Franz Ehrlcr, ^"dainmann und des Bischofs von Basel Rath. Untermal den. Wolfgang Wirz, Landammann, Ilfeld, alt-Landammann, von Obwalden; Joh. Franz Stultz, Landammann, und Joh. Utth ^ ^ s^nsti, alt-Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Franz Wikhard, LandcSfähnrich; Oswald Uttittgcr, ^ths. Frei bürg. (Nicht vertreten.) Solothurn. Joh. Georg Wagner, Sckclmcistcr. bcdr?' Schreiben des Bischofs von Basel vom 15. November, in welchen er wegen der seine Stift ech ^"dcn KciegSläufe Rath begehrt, vcranlaßtcn diese Zusammenkunft, bei welcher, nach geschehenem ^lchchem Gruße, noch ein aildcrcS mit zwei Beilagen versehenes, unterdessen eingelaufenes Schreiben d>^ ^^""ten Bischofs und ein Entschuldigungsschreiben von Frciburg vorgelegt wurde. In leztcrm Hz, Gutachten enthalten, daß man sich im Sinne des lczten TagsazungSbeschlusscs vor fremden ^isn ^ " ^'bcn und unser» Namen nicht auf dem Reichsboden gebrauchen lassen, im klebrigen aber dem Zur ^ Möglichkeit behilflich sein solle. Zur Vorsicht wurde daher daS erneuerte Bündniß von 1655 genommen und in Betracht, daß in demselben der Bischof den Kaiser und das Reich vorbehalten 89« December 1673. habe, dieß hiemit und der Umstand, daß der Bischof mit seinen Landen ein Glied des Reichs sei, ist . Verpflichtungen des Bischofs gegen Kaiser und Reich vorausseze, daß andererseits aber auch von Frankreich unter gewissen Bedingungen Neutralität zugesichert, doch die Gefahr und Ungelegt nicht gehoben worden sei, daß endlich der dem Bischöfe bewilligten Bcsazungsmannschaft nicht das W einer salva, Auuräin gegeben werden könne, kam man wieder auf das im Januar schon angewandte ^ zurük, die Stadt Solothurn durch ihren Gesandten mündlich und die Stadt Frciburg schriftlich zu erst ^ daß sie bei eintretendem Nothfall durch Abordnungen im Namen der katholischen Orte sich bei fchlshabern annähernder fremder Truppen für Vcrschonung des bischöflichen Gebietes verwenden »» Nebenbei wurde dem Bischof zu verstehen gegeben, die Eidgenossenschaft werde eS bei der ihr zugei"^ Neutralität sich angelegen sein lassen, daß ihre ganze Nachbarschaft, wozu auch die Stiftölande in Ruhe erhalten werden. I». In Bezug auf das durch Zürich mitgetheiltc Schreiben deö vow ^ Mandanten zu Philippöburg an die Stadt Strasburg und von dieser an die Stadt Basel gema^".^ zeige, daß ein neuer Rheinzoll bei Philippsburg angeordnet sei, wurde, in Uebereinstimmung mit Solothurn ersucht, bei dem französischen Gesandten um Aufhebung dieser Beschwerde cmzusuch^' Zürich hatte ferner ein Schreiben des kaiserlichen Principalcommissärö vom rcgcnsburgischcn Re> t ^ des Bischofs von Eichstädt, an sämmtliche Orte übermittelt, ähnlichen Inhalts wie die spanischen Gesandten Casati. Sie beschweren sich, daß Frankreich einen neuen Volköaufbruch ^^ ohne daß gegen den Mißbrauch der eidgenössischen Diensttruppcn gehörige Sicherheit gegeben st"' ^ Erinnerung, daß man schon wiederholt gegen solchen Mißbrauch erfolglos sich verwendet, aber auch , einige Orte den Volksaufbruch bewilligt haben, sogar auch von Particularcn zur Stellung von Bedingungen eingegangen sein sollen, welche nicht als bundesgcmäß angesehen werden können, ^ gefunden, es solle jedes Ort solche schädlichen Kapitulationen verwehren, daher beschlossen, durch ^ Ausschuß dem Grafen Casati, durch ein Schreiben dem Stande Zürich zur Antwort an den Bisch"-' ^ Eichstädt die Versicherung auszudrücken, daß man auf Beobachtung der bundesgemäßen Bedingung ^ des Erbeinungövertrages halten werde. Solothurn aber, nur für die bischöflich bascl'schc Sache verlangte, in dieser Angelegenheit nicht genannt zu werden. «I. Der französische Gesandte, St. Romain, sendet durch Herrn Vigicr ein Schreiben, enthaltend die schon durch Zürich Anzeige von der Geneigtheit des Königs zur Bewilligung der Neutralität und das Begehren, cht Aufbruche ungehinderten Fortgang zu lassen. Der Antrag, hierauf zu antworten, es stehe dem Aul ^ nichts entgegen, wenn die Versicherung gegeben werde, daß die eidgenössische Mannschaft ausschickst" ^ zur Verteidigung der königlichen Lande gebraucht werden solle, wurde so wenig als ein zwecks ^ trag, dem Gesandten vorzustellen, daß solche Volksaufbrüche nicht bei den einzelnen Orten, sonde"»" ^ bei der gcsammtcn Eidgenossenschaft nachgesucht werden müssen, zeitgemäß erachtet, daher nach eines zweiten Schreibens von St. Romain zu erwidern beschlossen, man werde die Sache den Obrst ^ hinterbringen. Solothurn stimmte nicht; Uri war nur bevollmächtigt, dem Aufbruche den zu lassen, schloß sich aber dennoch der Mehrheit an. v. Auf die hinsichtlich der Neutralität der zenden Länder von dem Kaiser sowie von dem König von Frankreich eingekommcnen Antworte» ^ man, Zürich möge dieselben einstweilen verdanken, mit dem Bcisaze, wenn von Spanien cbcnfa stimmung erfolge sei man bereit, über die Einrichtung und Festsezung der Neutralität abzust)' December 1673. - 897 ^churn stimmte nicht, t. Der im collogium nodilium zu Rom befindliche Sohn dcö Hauptmanns Ludwig von Roll wird dem Cardinal-Patron Altieri zu Händen Seiner Heiligkeit um Verleihung empfohlen. Ein Exprcsscr deö gcsammtcn Raths von Glaruö überbringt ein Schrci- > betreffend die Vcrlasscnschaft des Prädicanten von Wartau, worüber von einigen Gesandtschaften ^ ^ t wird, daß eine glarnerischc Abordnung von Ort zu Ort gereist sei, um unter Vorweisung einer ^Us Zürich erlangten Ortsstimmc und unter dem Vorgeben, auch von andern Orten die Zustiiu- 3 erhalten zu haben, die Verzichtlcistung auf den Abzug von jener Vcrlasscnschaft auszuwirken, was " ers darum bedenklich sei, weil Zürich auf solche Weise überhaupt alle Prädicanten den „wahren lchen" gleichzustellen suche, nicht nur in Befreiung vom Abzüge, sondern auch hinsichtlich der Ab- ^ ug, wenn Glarus anführe, daß von zwei andern Geistlichen auch kein Abzug genommen worden sei, 3i>ns ^"igstens der eine dieser Fälle zu einer Zeit stattgefunden, als ein Glarner Landvogt in Sar- >»en> ^ in SarganS überhaupt vor nicht gar langer Zeit eingeführt worden, und >>> Prädicanten nachsehe, so werden andere Einwohner gleiches verlangen; die Collatur ll^stthe man Glaruö zu, von andern Rechten wisse man nichts u. s. w. Der Landvogt erhielt Weisung, den Abzug einzufordern. Ii. (S. u. Baden). I. Von den mit Spanien verbündeten enta" Jnteressirtcn der beiden gegen Portugal gestandenen spanischen Schwcizcrrcgimentcr zu »ött ^ Aushändigung der 7060 Dublonen eine Empfehlung an den Gubcrnator zu Mahland und wenn ^ ^ ^u den Grafen Pegnarando und noch weiter bewilligt. Ii. Gio. Batt. Cassani, Resident der der- »nh ^ König von Spanien, schreibt an diese über die Situation der spanischen Pensionen g ^anlaßt dadurch den Beschluß, die Angelegenheit bei dem Gubcrnator von Mahland zu betreiben, Grafen Casati um erforderliche Hilfe anzugehen, dem Grafen Pegnarando aber für seine Ver- ^ "ug ^rch Schreiben zu danken und auch gegen Cassani sich verbindlich zu bezeugen. I. Auf Klage ^ Üloos'schcn und Mchcr'schcn Erben von Lucern über erlittenen Abbruch bei Zahlung der mahländischcn H^gelder gibt Landammann Jmfeld den Aufschluß, daß der Grund im irregulären Eingänge der Thu ^ andern Interessenten sich mit ihrem Rcpart zufrieden geben müssen. >»». (S. u. ^ Cardinal Altieri meldet, daß die Abtei zu Viboldonc, zu welcher der Bruder des Grasen ^ ' ^'dfohlen worden war, schon anderwärts vergeben sei, er aber die Empfehlung in gutem Ge- ^ gelegene Zeit behalten werde. «. Den Herren Zollikofcr und Schobinger von St. Gallen kj„ Uor drei Jahren gewährte Empfehlung an die königliche Kammer zu Mahland für Aushändigung P^^cncr Güter erneuert, p. Ueber daS Gesuch des Dompropsts Mohr von Chur, gegenwärtig in um eine Empfehlung an den König von Frankreich wird, weil es nur generalitcr gestellt war, Zugetreten. tzt,. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenhciten: i»». Art. 158. Recht und Gericht. I». Art. 359. Kirchliches u. Glaubcnssachcn. 113 898 Januar 1674. 577 Conferenz der vier Orte Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Brunnen. 1K74, Januar. Landesarchiv Nidioalden. Gesandte: Uri. Peregrin von Beroldingen, Landammann; Karl Emanuel Bcßler, Schwyz. Wolfgang Theodorich Rcding, Landammann; Landeshauptmann Kaspar Abyberg ^ Ehrler, beide alt-Landammann; Franz Betschart, Statthalter; Hans Gilg Jmling, Sckelmcister. walden. Wolfgang Wirz, Landammann, und Joh. Peter Jmfeld, alt-Landammann, von Joh. Franz Stultz, Landammann, und Joh. Ludwig Lussi, alt-Landammann, von Nidwaldcn. ^ und Amt Zug. (Ausgeblieben.) ^ ». Ein empfindliches Antwortschreiben von Lucern gab zu dieser Conferenz die Veranlaßung' ^ die Federn (durch welche zuweilen dergleichen Mißhcllungen nur schärfer gemacht werden) zu schloß man, Lucern zu Veranstaltung einer Vörtischen Conferenz auf Ende deö Monats, ctn^ ^ Gersau, und Abordnung eines Deputaten aus Räthcn und Hundert einzuladen. I». An die Sta ^ den Amtrath von Zug wird geschrieben, daß man das Ausbleiben einer Abordnung ungerne gcseh^' ^ Landvogt Bleuler in Sargans wegen der Oberlin'schen Rechtssache die Ezecution gegen MaL Bürgen und Rükbürgen zu beschleunigen befohlen habe und Zugs Bcistimmung dazu voraus!^' Daß dem Verlangen des Bischofs von Basel entsprochen, nämlich von jedem Orte demselben 1^"-' « daten bezeichnet werden mögen, jedoch nicht vor Eingang einer Antwort deö Fürstbischofs ,^l' werden sollen, waren die drei Orte einverstanden, wurde daher auch an Zug überschrieben. «I« mesanische Rechnung wurde abermals auf eine besondere Conferenz verschoben. «. Welche Ku» ^ aus Bellenz in Betreff der zwischen Oberst Lusser von Uri und Statthalter Ackermann von U>ü^ ^ bestehenden Streitigkeit einzuholen seien, wird zur Berathung den hohen Obrigkeiten hinterbracht- führt Beschwerde, daß einigen von dort nach Burgund abgegangenen Soldaten vom Landvogt von ^ wald und vom Schultheißen zu Huttwhl der Paß verweigert worden sei. Es wird daher sch^ . Bern die Forderung gestallt, vermöge badcn'schen Abschieds der nach Burgund ziehenden Mannm)^^ Orte den Paß nicht zu verweigern. K. Den Prätendenten des Ulrich'schcn Regiments wird das Empfehlungsschreiben an den Gencralauditor Leonardo um endliche Bezahlung der wohlverdiente" , ständigen Gelder bewilligt. Ii. Die von Hauptmann Lussi während seiner Vogteiverwaltung im dem Hurter angelegte Buße wird zu Kräften erkannt und soll Hurter durch den regierenden La" zu deren Erstattung angehalten werden. I. Das Geschäft wegen Monticello wird vertagt. Januar 1674. 899 .57V. Conferenz von Schwyz und Glarus. Einsiedeln. 1K74, 8. Januar. Landesarchiv Schwyz. ^ Gesandte.. Schwyz. Kaspar Abyberg, Landeshauptmann; Joh. Franz Ehrler, alt-Landammann; ^^schart, Landeöfähnrich und Statthalter; Joh. Gilg Jmling, LandeSsekelmeistcr. Glarus. Müller und Fridolin Marti. ^ spricht in der Mitregierung von Ntznach und Gaster in Bezug auf Reißzüge, Pässe und bei gemeinen Auszügen und Religionsmißhellungen, laut Kauf- und Pfandbriefen und ruhigem ^ gleichen Rechte an mit Schwyz. (S. u. Uiznach und Gaster). I». Bei Ablösung von Gülten Zinsbricfr,, in Utznach, Gaster und Lachen nach Glarus soll Gulden für Gulden bezahlt werden, laut ^lbung derselben, e. Schwyz trägt an, daß zu Unterhaltung von drei oder vier Kapuzinern in dem Wunsche des Bischofs entsprechend, die dortige Frühmeßpfründe überlassen werden möchte, ^widert, die Beantwortung des darauf bezüglichen vom Bischöfe erhaltenen Schreibens sei bis Ablauf der nächsten Landsgemeinde des französischen Aufbruchs halben verschoben worden. v. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegenheiten: ^ u. Gaster. ». Art. 15. A i, '"^kung. Die Gesandtschaft von Schwyz war zugleich instruirt, mit dem Abte von Einsiedeln zu conferiren ^gen ^ Alchen der Stift und der Stadt Luccrn geschlossenen suspecten Verburgerung, wegen des Ankaufs einer Matte, dixjvon den Waldleutcn verlangten Schleißung des Kerkers oder Beinhauses, wegen der Marchung und wegen der s», ""veigenlchen, die den Tragern entzogen zu werden pflegen, sowie sie in den Dienst der Regierung treten. (Instruction ss^ Archiv Schwyz.) Der Abschied ist nicht in gehöriger Form ausgefertigt, sondern lediglich erstes unförmliches ' Die Namen der Schwyzer Gesandten aus der beim Abschied liegenden Instruction; im Abschied sind sie nicht S7S Conferenz der VII katholischen Orte. Lueern. 1V74, 22.-24. Januar. Staatsarchiv Lucer». Mg. Absch. Bd. I,XI> kol. l. ^sandte.- Lueern. Joseph Amrhyn, Schultheiß; Eustachius von Sonnenberg, Statthalter; Joh. ""»Na '^bh Kloos, Venner; Rudolph Mohr, des Raths. U r i. Joh. Pcrcgrin von Bcroldingcn, Land- Joh. Karl Emch/iuel Bcßler, Panncrherr; Oberst Karl Konrad von Bcroldingcn, Landschreiber ^"uis. Schwyz. Wolf Dietrich Rcding, Landammann; Kaspar Abyberg, Landeshauptmann; Franz alt-Landammann. Unterwaldcn. Wolsgang Wirz, Landammann, bischöstich basel scher Rath, 9vl) Januar 1674. und Joh. Peter Jmfcld, alt-Landammann, von Obwalden; Joh. Franz Stultz, Landammann, und 3^ Ludwig Lusst, alt-Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg. Landeshauptmann 5 ^ . Jttcn, Sekelmeistcr. Freiburg. Hans Jakob Python, Burgermeister. Solothurn. Jo^ ^ Wagner, Sekclmeister. »H. Auf wiederholte Schreiben des Bischofs von Basel fanden die mit ihm verbündeten wieder zu einem Zusammentritte veranlaßt, zu welchem der Bischof seinen Wcihbischof Schnors n»d ^ LandeShofmcistcr Freiherr von Rcinach abordnete. Durch diese Abordnung ließ er vorstellen, wie an ^ Gränze feindselige Kriegsvölkcr das Land durchstreifen, brennen und andere Gcwaltthaten verübe»/ also dringlich sei, alles Mögliche zu thun, um die Stift und ihr Gebiet vor solchen Ucberfällcn zu Als entsprechendes Mittel wurde von dem Bischöfe die Abordnung eines Gesandten auS den V v ^ angesehen, der in Verbindung mit den Gesandten von Freiburg und Solothurn den anrükcndcn Kr Häuptern die Erklärung vorhalte, daß die katholischen Orte die Stiftölande unter ihre Protection iss'» men haben. Nicht ohne Bedenken wurde, in Bcrüksichtigung der 1578 und 1579 sowie 1655 und ^ stattgcfundcnen Verhandlungen, dem Wunsche des Bischofs entsprochen. Die Abgeordneten deSsclbc»^ zeichneten den Stand Luccrn als denjenigen, der diesen Gesandten ernennen möchte. Als dan»^ Schwhz antrug, noch aus einem andern Orte einen vierten Gesandten beizugeben, ließen die bisä)^ Abgeordneten sich dieß zwar gerne gefallen, wollten aber das Ort, das denselben zu geben habt ißlhl benennen, sondern stellten die dießfällige Entscheidung den Orten selbst anhcim, und diese übertrüge» o»c» !>de» mehrfachem Schwanken endlich die Wahl an Uri und entwarfen schließlich die geeigneten Jnstr»^ und Crcditive. I». Ein Schreiben Casatiö besprach die neue französische Werbung und die foetwäb^»^ Transgressionen der eidgenössischen Dicnsttruppcn in Frankreich. Auch der französische Gesandte St- ^ main ließ durch Herrn Vigier ein auf den neuen Volksaufbruch bezügliches Schreiben einbringt»' Gesandten von Freiburg und Solothurn aber erklärten, in dieser Sache nicht instruirt zu sein, sie lediglich in den Abschied. Die übrigen fünf Orte aber, indem sie bedauerten, daß die einzelne» ^ ^ in deren Pflicht es läge, die Ihrigen für begangene Transgressionen zu strafen, weder von sich ^ ^ gethan, noch die auf den Tagsazungen gefaßten Beschlüsse befolgt haben, fanden dringlich nothwcnt»ii/ die Orte einmal sich fest vereinigen, die Abschaffung jener Mißbräuche mit ernster Instanz Z» Es wurde daher beschlossen, diese „gute Meinung und Begierd" dem Grafen Casati durch einen zu eröffnen, dem Marquis von St. Romain dagegen zu antworten: Die alten Tractate verbieten dc» ^ genossen nicht, der Grafschaft Burgund Hilfe zu gewähren; denn nicht von dem Hause reden selbe, ^ von den Herzogen in Burgund, und so lange sie gewährt, haben die Eidgenossen sie redlich zu ,V> gutem Nuzen gehalten; die mehrfach angezogenen Reverse seien bei Erneuerung des Bundes mit ^ nicht gemacht worden zu Gunsten Frankreichs, sondern vielmehr, damit die Eidgenossen ihre Bü»dnn ^ Moyland und Savohen halten können, und sie berühren weder die Grafschaft Burgund noch nicht von Franz I. beherrschten Länder; man lasse sich daher gar nicht mehr darauf ein; die V» ^ in Burgund stehe also mit der Neutralität der Eidgenossenschaft so wenig im Widerspruch größere Zahl der Dienstmannschaft in Frankreich, sofern die Truppen vertragsgemäß nur desenl^^ H wendet werden, was man neuerdings dringend empfehle. Um aber die Transgressionen einmal w ^ abzustellen, fand man nöthig alle verbündeten Fürsten gleichmäßig zu halten und darauf zu besteht Januar 1674. 961 ^'^enössische Mannschaft ausschließlich defensive verwendet und selbst gegen Länder, die in keiner Veraas Eidgenossenschaft sind, wie Holland, nicht offensiv gebraucht werden, auch alle Orte sich den die Tagsazuug zu fassenden Beschlüssen zu fügen sich verpflichten sollen. Zürich wird dabei ersucht, »ick» ^ ^ Neutralität, sobald die zu gcwärtigende Erklärung Spaniens eingeht, zu fördern, e. Damit de,» ^ streifenden fremden geistlichen Bettler auö deutschen und wälschen Landen jial Gotteshäusern das Almosen verkümmert werde, wird auf Anhalten der Väter Provin- Francisci Conventualen und des Kapuziner Ordens billig erachtet, daß durch die bischöflichen ^ Dekane und Pfarrherren ersucht werden, den fremden geistlichen Bettlern weder selbst ^ ^ Andern solches zu gestatten. Auch der Nuntius soll angegangen werden, solchen »n b" Recommandationen mehr auszustellen, il — k. (S. u. Thurgau). xx. Auf die von Zürich betr» gemachte Mittheilung des von dem Sanitätstribunal zu Moyland eingelangten Schreibens, ^en Ausbruch der Pest zu Amberg in der Pfalz, erklärt man sich zu allen nöthigen Vorkehren bereit, ^ , angemessene Erinnerungen an Basel, Schaffhausen und die gemeinen Herrschaften und wünscht, ^ Antwortschreiben an das Tribunal dieses auch auf die Pässe in den III Bünden aufmerksam ^ ^k»de, weil der Handel aus der Pfalz nach Italien über dieselben vermittelt werde. Zugleich ^ ^'ch ersucht, das Schreiben so einzurichten, daß das Tribunal nicht Anlaß nehme, wieder einen ^ "'ssär, wie vormals geschehen, in 'S Land zu schiken. I». (S. u. Thurgau). I. (S. u. Baden). It.. ^ Thurgau). I. (S. u. SarganS). i». (S. u. Lauis). i». (S. u. vier cnnetb. Vogt, überh.). iiiicr " ^amen der vier alten katholischen Orte wird empfindlich angezogen, daß Luccrn zu Abordnung ^^"dtschaft nach Bern, damit der Paß in die Grafschaft Burgund offen behalten werde, nicht ^ ^»'willigen wollen; sie hoffen aber, daß Lucern auf dieser Meinung nicht beharren werde. >». Auf jh. '^ug Uri's einigte man sich, daß, wenn die Mehrheit der Orte die neue öffentliche Volkswerbung daß ^ 3»meincn Herrschaften erlaubt habe, solche ihren Fortgang haben dürfe. Dabei wurde gewünscht, sch^^chdem Schwyz von dem französischen Gesandten die Zusicherung verlangt habe, es solle die Mann- y,. "ur in Königs eigenem Lande verwendet werden, die zu gcwärtigende Antwort allen Orten ^")eilt werde. >, Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: «I. Art. 414. Kriegswesen. I». Art. 542. Kirchliches u. Glaubenssachen, e „ 153. Recht und Gericht. It. „ 235. Justizsachc». > l. „ 315. Leibeigenschaft und Fall. » , I. Art. 159. Collaturrccht zu Wartau. I. Art. 363. Kirchliches und Glaubenssachcn. . Vogt. iiberh. » Art. 139. Verkehr mit Mayland. ^»is. »» Art. 163. Justizsachen. 902 Februar 1674. S8« Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1K7Ä, 7. Februar. Staatsarchiv Liiccr». Allg. Absch. Bd. I-XI, toi. l7. Gesandte: Lucern. Joseph Amrhhn, Schultheiß; Eustachius von Sonnenberg, Statthalter; 2 Christoph Kloos, Venner; Rudolph Mohr, des Raths. U r i. Joh. Percgrin von Beroldingcn, " ammann; Joh. Karl Emanucl Bcßlcr, Pannerherr. Schwyz. Wolf Dietrich Rcding, Kaspar Abhberg, Landeshauptmann. Unterwalden. Wolfgang Wirz, Landammann, basclschcr Rath, und Joh. Peter Jmfeld, alt-Landammann, von Obwalden; Joh. Franz Stulß, ^ ammann, und Joh. Ludwig Lussi, alt-Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, ^ Hauptmann; Ulrich Schön, des Raths. t». Die eilfertige Versammlung dieser Conferenz hatte ihren Grund in einem Schreiben des von Basel vom 30. Januar, in dem beigelegten Projcet des Marquis Vaubrun, französischen GouvcU ^ zu Brcisach, der zur Zeit mit Kricgsvolk im Biöthum lag, und in einem Schreiben des Göldlin von Lucern, Gesandten in Pruntrut. Es handelte sich darum, nach dem Projecte des Vaubrun den Abzug der französischen Truppen durch Eingehung der vorgeschlagenen Neutralitätsbedingn>w erwirken. Graf Casati gab darüber seine Ansichten schriftlich ein. Bei der Bcrathung war man cinl > ^ der Ansicht, daß jenes Projcet so wenig als die frühern die zu einer wahren Neutralität gehörig"'^ quisite habe, vielmehr dem eigentlichen Wesen nach eine Partialität zu Gunsten Frankreichs sei, ^ keineswegs gutheißen könne; denn wenn die Eidgenossenschaft der Grafschaft Burgund keine Hilfe geben wolle, so solle sie doch Andere nicht hindern, ihr Beistand zu leisten und namentlich reich den einzigen dahin führenden Paß nicht zu Gunsten Frankreichs verschließen. Um sich den Krieg zu verwikeln fand man sich genöthigt, jenem Vorschlage umso eher auszuweichen, ^'Ästest nicht Pflichtig sei, den Bischof bei dem gegen Frankreich gegebenen Worte zu untcrstüzcn. Aus Grunde fand man auch Bedenken, die verlangten 100 Mann von jedem der verbündeten Orte, ^ gegen die durch das Bisthum nach Burgund durchziehenden Hilfstruppen gebraucht werden kö»n ^ gehen zu lassen. Dem Grafen Casati wurde durch einen Ausschuß die stete Beobachtung der Er ^ zugesichert. I». So erwünscht die Berufung einer allgemeinen Tagsazung auch wäre, so wollte den andern Orten, die sich nächstens in Aarau versammeln werden, darin nicht zuvorkommen- ^ aber von denselben keine Anstalt dazu gemacht, so soll Luccrn im Namen der V Orte die ^ einer allgemeinen Tagsazung zu dem Zweke verlangen, um eine vollständige Neutralität für alle ^ Eidgenossenschaft angränzcnden Lande einzurichten, wobei man sich aber auch müßte vernehmen a? man es nicht gerne sähe, wenn von der Grafschaft Burgund ans Feindseligkeiten gegen Frankrc' übt und diesem dadurch zu Erwiderung derselben Anlaß gegeben würde; auch werde die ^ p?>e wegen des geschehenen Stahrcnberg'schcn Durchzugs von selbst die Bcrathung anregen, ob ^ ^ der Paß durch sein Gebiet zu gestatten oder abzuschlagen sei, wobei dann zu berathen wäre, Bisthum zu deken sei. v. Obwohl zu wünschen wäre, daß bei angeregter Tagsazung keine stem Februar 1674. 903 einigen Einfluß üben, so wäre doch dem französischen Gesandten, sofern er sich einfände, zu Kerken, daß die Nachbarschaft so vielen Kricgövolkcö verdächtig erscheine und Ursache geben könnte, die ^ukreich dienende Mannschaft zu eigenem Schuze hcimzurufen, daher solchen Besorgnissen begegnet ^ dürfte. «I. Wegen des Passes nach Burgund wird dem Stande Luecrn beliebt, mit Bezug auf ^ ^ühern Verhandlungen die Sache bei Bern durch ein Schreiben nach Aarau wieder anzuregen, v, ' vier ennetbirgische Vogtcicn übcrh.). ^ Man sehe auch im Abschnilte Hcrrschaftöaugclcgenheiten: ^»eth, Vogt- iibcrh. «. Art. 11t). Verkehr mit Moyland. 58t. Conferenz der V katholischen Orte. Küßnacht. Februar. Staatsarchiv Lnccr». Allg. Absch. Bd. I.XI, toi. SS. ^dschied dieser Conferenz konnte nicht aufgefunden werden. Die Instruction, welche Lucern seinen Gesandten „slh Joseph Amrhyn, Statthalter Eustach von Sonnenbcrg und Rudolph Mohr mitgab, enthält folgende Punkte: ^ßen^ ^ September vorigen Jahres zwischen den IV Orten und Lucern erwachsenen gegenseitigen Beschwerden und ^ beseitigen und zur alten Vertraulichkeit zurükzukehrcn, wünschte Luccrn die IV Orte zu vernehmen, erhielt aber Schreiben vom 24. November keine weiter» Eröffnungen, fügte daher dem Inhalte der im December an die- d' ^Mngenen Antwort noch Folgendes den IV Orten zum Vorwurfe bei: Neben dem Mangel an Achtung, de» ^ sandten der IV Orte dadurch gegen Lucern gezeigt, daß sie ohne vorhergegangene Anzeige in Lucern erschienen, y wßweibel in die Herberge berufen und durch denselben den Schultheißen um eine Audienz ersucht haben, fühle sich dadurch verlezt, daß man ihm den Bezug des Zolls an der Zinnen auf dem See zu wehren unterstehe, >djx voch die andern Orte auf ihrem Gebiete nach Gutfinden Zölle erheben: denn die von Schwyz mögen wissen, seit "To zu Küßnacht und Brunnen vom Haupt Vieh, so über den Berg getrieben wird, 10 Schill. Zoll bezogen werden ; ^ habe man Uri zugelassen, den Platifer-Zoll auf die nächsten 20 Jahre zu steigern ; seither sei er nicht wieder Ansaz zurükgestellt worden. Ist es billig, daß die Unsrigen von Lucern, wenn sie in Unterwalden Vieh ^t ^ größern Zoll entrichten müssen als die Mezgcr von Zürich? Uri klagt gegen die Schifffahrt der Nicderwässer, L»cer» ^ ^ eigenen Theil den lange beklagten Theil selbst nicht gebessert. Entgegen dem pünktlichen Rechte, das in legt andern Orte gehalten wird, haben die von Schwyz einem Lucerncr sein Erbgut zu Einsiedel» in Arrest gc- sich 'bn zu nöthigcn, das; er seinen Handel vor des Klägers Richter ausführe. Uebcr den Markt in Lucern wird gehx . beklagen ; Aber nachdem die Orte selbst verlangt haben, daß man den Ihrigen den Kernen nicht auf Borg man kein Recht darum in den Orten halten werde, hilft man sich eben damit, daß unbezahlter Kernen im auf folgenden Markt znrükbchalten wird. Wie hält es dagegen Schwyz mit dem freien Markt und feilen biixg. Wochen lang blieb den Seinigen bei hoher Strafe der Markt von Luccrn verboten! Auch nach dieser Zeit bei hoher Strafe verboten, den Unsrigen Vieh abzukaufen, wie denn solches auch vor Jahren auf offenem Kuh ^rth beschchen. Es wird sich kaum finden, daß man in Lucern nicht den Abschieden nachgelebt. Anders Balten ju yx» Orten, wie die Declarationen erkennen lassen und die Freicompagniecn und unterschiedliche kost- ^^ändel, die aus kleinen Händeln dadurch entstanden sind, daß man Abschiede und ertheilte Ortsstimmen um- *Me Verhör des Gegenthcils Urtheile änderte (Joh. Krämer, der Mezger! Good! Oberli: Bischofszell u. a.)> Da 904 Februar 1674. sie oft mit ihrer Meinung allein stehend wider der übrigen Orte Meinungen Protestiren, haben sie nicht Ursache/ zum Vorwurf zu machen, daß wir nicht allezeit ihrer Meinung folgen. Im April 1673 wurde zu Baden des ^ halben abgeredet, einzuhalten, bis man sich insgesammt verglichen habe; auf der Jahrrechnung aber hat SchwYZ " behalten, fortzufahren nach der Probe von Zürich. Dieb ist aber nicht geschehen und so wird also das Land mit I Münze überschwemmt, die guten groben Sorten ausgewechselt und verschmolzen. Etliche Orte gestatten nicht, daß m ^ Lande den Unsrigen Gülten verschrieben werden, während die Ihrigen viele Gülten im Lucernischen besizen. also nur billig, diese Gülten ablösen zu lassen, auf daß unser Land gegen ihnen nicht versezt sei. Sollten die Orte ^ der Garde zu Rom einen Anzug machen, so ist zu erwidern, daß diese Ehrenstellen von den Fürsten vergeben w und neben derselben noch die Garden zu Bologna, Ferrara, Ravenna, Turin bestehen, so daß jedes Ort eine Garde genießen könne. Wichtiger seien aber die Landschreibereien, deren Lucern nur eine einzige mit gar ^ H, habe erhalten mögen. Des Sandes halber, welches den Unsrigen zu Buchs abgeschlagen worden, achtens zwar U- so viel nicht, obwohl dabei ihr schlechter Wille gegen Lucern auch genugsam an den Tag gegeben wird." 58S. Konferenz der evangelischen Orte und Zugewandten. Aarau. 14.—1«. Februar. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. lS2, kol. 1. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Joh. Konrad > Heidegger, Stattl?^^ Bern. Samuel Frisching, Schultheiß; General Sigmund von Erlach, Vcnner. Glarus. Joh- H"" . Elmer, Landammann. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Joh. Christoph Drcierhcrr und des Geheimen Raths. Schaffhausen. Joh. Konrad*) Neukomm, Statthalter; ^ Jakob Stocker, Panncrherr und Sckelmcistcr. Appenzell A.-Rh. (Entschuldigt). Stadt ^ Gallen. Joachim Kunkler, Rcichövogt. Genf. Jean Dupan und Jean Lullin, beide «. Diese Konferenz wurde von Bern und Gens vornehmlich wegen der zwischen Genf und ^ bestehenden Streitigkeiten einberufen und mit dem eidgenössischen Gruße und Vorlegung des Entschuldig" schreibens von Appenzell eröffnet. Indem Appenzell gütliche Beilegung jener Streitigkeiten wurde Anzeige gegeben, daß der Marquis von St. Romain neue Werbungen in Appenzell ""6 aber nicht erlangt, dagegen der Hauptmann der in französischen Diensten stehenden appenzellisclM pagnie die Erlaubniß zu Recrutirung empfangen habe. I». Die Gesandtschaft von Genf, den Verlaus der Verhandlungen mit Savohen in Erinnerung bringend, trägt vor, wie der Herzog der ^ forderung der verbündeten und unparteiischen Orte, den Vertrag von St. Julien zu halten, dadurch ^ zuweichen suche, daß er die Einfuhr von Kohlen, Salz, Käse u. s. w. aus den auf savohischer ^ gcnden genferschen Besizungcn erschwere, den Genfer« Lösung von Auöfuhrscheinen, auch Benuzuuö Transportes über Bellende zumuthen und den Vorwurf der Anmaßung von unbegründeten Vorrc ^ machen lasse, und durch Bcschwerdcführuug über solche Anmaßungen ihre Beschwerde über Verlezuuö ^ Tractats in den Hintergrund zu stellen suche. In Bcrathung darüber fand man angemessen, vorcri *) Im Schafshcmser Exemplar heißt er irrig Wilhelm Neukomm; s. auch Abschied 572. Februar 1674. 905 ^ogs Antwort auf das lezte Schreiben abzuwarten; bei Eingang desselben soll dann Genf wieder eine ^gnung entwerfen, unterdessen den Beamten des Herzogs erklären, daß man ihren allfälligen Zwangs- ^ )cn Widerstand cntgcgensezen werde; auch sollen zwei Abgeordnete von Zürich und Bern zu näherer ^^Mng und als Beiräthe der bedrängten Stadt nach Genf reisen, zwei andere zu den mit Savohcn undewn Orten, um diese zu verständigen, daß die Aufrechthaltung des Tractats von St. Julien im 3e»>einen eidgenössischen Interesse liege. Der spanische Gesandte Casati schreibt, er könne sich nicht ^ daß die ehrenhafte Nation der Schweiz, dem Abschiede von 1668 entgegen, der zur Vcrthci- der Grafschaft Burgund bestimmten Mannschaft den Durchpaß verweigern werde; es würde da- ^ seinem König und auch der Schweiz großer Schaden erwachsen; denn nur im Vertrauen auf die ^ ^ habe er den angebotenen Austausch *) der Freigrafschaft abgelehnt; und wenn die Frcigrafschast ^ "^eich käme, hätte die Schweiz davon dieselben Nachthcile zu erwarten wie von dem Ucbergange ^ ^laßes gn Frankreich; dem Könige von Frankreich sei es keineswegs Ernst, wenn er die Neutralität ^ ^'ürasschaft achten zu wollen verheiße; er thue das nur, um zu neuen Truppeuwcrbungen Bcwil- ^ "3 zu bekommen u. s. w. Auch von den V Orten werden unter m 9. Februar durch ein Schreiben ^ ^»gclischen Orte ersucht, auf Berns Bedenken gegen den Durchmarsch eidgenössischer Truppen nach ^^'grafschast, der Schuzmauer der Eidgenossenschaft, nicht einzugehen. In Betracht der hohen Wich- ^it dcx Sache wurde daher beschlossen, zu Erledigung derselben Zürich um Ausschreibung einer allge- ch Tagsazung auf den 15./25. Februar zu ersuchen. «I. Bern macht die vertrauliche Mittheilung, de», Frankreich Rccrutirung des Erlach'schen Regiments und sodann ein neues Regiment zu d-iki wünsche, sich desselben in Flandern, Katalonien und Italien bedienen zu dürfen, andcriithcils, ^ ^ fgr gegxn dieses Begehren sprechenden Gründe in einem Memorial zusammengestellt worden ^ ^ und die evangelischen Orte ersucht werden, der Stadt Bern ihre Ansichten darüber zu eröffnen. ^ Vorlegung und Erörterung des auf den Gegenstand bezüglichen Memorials fand man die gegen s'ti, ^'^hrung sprechenden Gründe überwiegend, will aber in Baden weiter darüber reden. «?. Der Gesandte St. Romain übermittelt durch Herrn de la Louböre den Ständeabgcordnetcn ein ^ !>vei von dem königlichen Rathe veranstalteten Mcmorialen begleitetes Schreiben , deren Endzwek ist, bj zu leisten, daß laut allen seit 1444 zwischen Frankreich und der Schweiz geschlossenen Ver- ^ Dienste Frankreichs stehende schweizerische Mannschaft auch gegenüber Oesterreich und 'Uen keineswegs auf die Dcfension beschränkt gewesen sei, die mit der Schweiz gegen Herzog Karl ^ "Ulene Verbindung im Gegenthcil die burgundischcn Landschaften, namentlich die Freigrafschaft, als H köland bezeichnete, der König von Spanien und das Haus Oesterreich als Erben des Herzogs von ^ um so weniger Anspruch auf eine Begünstigung haben, als selbst der mit Herzog Sig- ^^stetc Erbverein gegen Burgund gerichtet war und die mit Maximilian errichtete Erbeinigung Hilfe, sondern von Aufsehen rede. Nach Besprechung dieser Vorlagen wurden sie auf die tgz , Tagsazung verwiesen, davon auch der französischen Gesandtschaft Anzeige gegeben. Ebenso wurde öffentlichen Audienz von dem Herrn de la Loubvre vorgetragene Begehren, betreffend den und die Werbung, auf die Tagsazung verschoben. 5°. Auf Anzug von Glarus, daß bei den ^ l«tt ° "^schreibt der offizielle Uebersezcr die Worte des Originals: oko nenenäo tatto älnsrsi xroposltloni, und noo ku per " »Itro oaso (teils snästto xroxositlonl. 114 906 Februar 1674. Evangelischen im Toggenburg neuerdings die Kinderlehrc, der Bcifiz weltlicher Mitglieder in der die Verabreichung von Fleisch zur Fastenzeit in den Gasthäusern verboten werden, wurde GlaruS » ^ lassen, durch eine Gesandtschaft den Prälaten von St. Gallen um Beobachtung des Herkommens zu^ suchen, jx. Glarus zeigt ferner an, daß der französische Gesandte gegen Lieferung einer Penhon dortigen Stande zwei oder drei Compagnieen verlangt habe, darauf aber ausweichend geantwortet n?o sei. Gebilligt. I». Die Gesandten von Basel thcilcn mit, was ihnen von Straßburg her berichtet wM daß u. a. bei Philippsburg Brantwein und andere Waaren nicht mehr niederwärts passtrcn rö»^ Auch dieß soll, sofern es sich bestätigt, auf der Tagsazung in Bcrathung gebracht werden, um auf ^ schassung dieser Neuerung zu dringen. I. Ebenfalls von Basel wird berichtet, daß das dortige unvermerkt von einiger österreichischer Mannschaft überschritten worden sei; nachdem nämlich »n ^ 1673 drei Regimenter lothringischer Soldaten zu Pferd aus Burgund hart an der basclschcn Gräuss bei in den Schwarzwald marschirt seien und bald nachher Miene gemacht haben, auf gleichem Wega ^ nach Burgund zu ziehen, habe Basel zwar dem Vorort davon Kunde gegeben, auch mit dem Bischt" mit Solothurn über gemeinsame Gränzbcwachung unterhandelt, aber nichts erzwekt, daher zwar aufgestellt, aber nicht zu hindern vermocht, daß bei Nacht von den Waldstädten her unbemerkt hundert Mann den Rhein herunter fuhren, bei der Birsmündung an'S Land stjegen und über baic ^ Gebiet weiter zogen. Domherr Pappus von Konstanz, im Auftrage der Regierung von Junsbru^^ sucht zugleich mit Schreiben vom 5. Februar an Zürich als Borort um Nachsicht, daß Graf von Stahrenbcrg in sechs Bcrner Schiffen seine nach Burgund geworbene Mannschaft den Rhcw unterführen, bei Basel landen und über baselscheö Gebiet marschiren ließ; es sei das ohne W'is"' ^ Regierung geschehen. Ii. Der Vorort Zürich zeigt an, daß die ennetbirgischen Vogtcicn auf ihre ^ zur Vermeidung der Kosten, einstweilen mit der Mannschaftsbcschrcibung verschont werden. I. ^ holländischen Gesandten Malapcrt wird die Weisheit, Gerechtigkeit und Tapferkeit der Schweiz"' gehaltenen Proposition gebührend gelobt, sie zur Mithilfe am FricdcnSwcrk aufgefordert und >« ^ auf die mit Frankreich bestehenden Verträge die Erinnerung gegeben: ketrulntö inunum guam ^ ^ nee poriigete ulterum istis, gut eieelem populi inuooentissimi ineliti totrun Lkristiauuia ordom ilniileveiuiit. Lopils Vostris abusi sunt et ubutuntur, gm nvvus Munt ue veteres reilintoßraro tur all reäinteMuuümn perversitatem sumn. in. Basel erinnert, daß über den im April <673 c» fcnen VertbeilungsmoduS der gemeinschaftlichen Kosten noch nicht alle Orte sich ausgesprochen Soll auf nächster Tagsazung geschehen, i». Zürich gibt Nachricht, was dazu geführt habe, die lss haltigen Reichsmünzen zu verbieten und auch vor den in Schwhz ausgemünzten neuen, nicht Schillingen zu warnen. «». Den ungarischen Studiosen Th. Vercscghhazi aus Debreczin und von Horvat werden auf Ratification hin dem Erstem, in Zürich sich aufhaltend, lW THalcr, dcm Z^ in Basel, 30 Thaler bewilligt. Februar 1674. W7 58». Gemeineidgenössische Tagsazung der XIII und zugewandten Orte. Baden. 2». Februar. Staatsarchiv Liiccr». Allg. Absch. Bd. I-XI, kol. 2S. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Joh. Konrad Heidegger, Statthalter, ^n. General Sigmund von Erlach, Nenner. Lucern. Eustach von Sonnenberg, Schultheiß; Pfpffcr, des Raths. U ri. Joh. Peregrin von Beroldingen, Landammann; Joh. Karl Emanuel Panncrhcrr. Schwhz. Wolf Dietrich Reding, Landammann; Kaspar Abhberg, Landeshaupt- Unterwaldcn. Wolfgang Wirz, Landammann. und Joh. Peter Jmfeld, Landeshauptmann, "5)bwalden; Joh. Franz Slultz, Landammann, und Joh. Ludwig Lussi, alt-Landammann, von Nid- ^ Zug. Karl Brandenberg, alt-Ammann; Karl Heggli, dcö Raths. Glarus. Joh. Heinrich ^udammann; Balthasar Freuler, Statthalter. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Burgermeister; hchtoph Burkhard, des Raths. Frei bürg. „General" Franz Peter Vonderweid; Joh. Georg Reiff, ^ermeister, beide des Raths. Solothuru. Petermann Suri, Venner; Joh. Georg Wagner, Sckel- ^>ster; Suri, Gcmcinmann. Schaffhausen. Joh. Kourad Neukomm, Statthalter; Joh. Jakob Docker, Sckclmcistcr. Appenzell. Johann Schuß, Landammann von Jnncr-Rhoden; Ulrich Schmid, ^"^'umann von Außcr-Rhodcn. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, Landeöhofmeister. Stadt wallen. Joachim Kunkler, Bürgermeister. Biel. Abraham Scholl, Stadtschreiber, und N. Rotter, T°keln.eister. Nach Verrichtung des eidgenössischen Grußes wurde berichtet, daß, entgegen der auf der lezten ^weinen Tagsazung angeordneten Verwendung für die Neutralität, die Freigrafschaft Burgund von ^"Zöllschen Waffen besczt sein solle, daher beschlossen, bei den betreffenden drei Mächten über den Sach- ^halt Kunde einzuziehen. I». Der französische Gesandte, in herkömmlicher Weise zur Audienz abgeholt, ^ ^ dann in seinem Vortrag auseinander, wie sogleich nach der lezten Tagsazung die Pensionen und ^istcationcn ausbezahlt, hingegen besonders von den katholischen Kantonen die gegebenen Zusagen nicht ^sten worden seien, indem, wie seit langer Zeit die Mehrzahl derselben keine Compagnicen in Frank- ^ hatte und auf den Tagsazungcn zu Luccrn wider den französischen Dienst lärmte, so auch jezt von selben nicht nur ihre zehn Compaguicen in Burgund nicht zurükgerufcn, sondern neue dahin bestimmte Zungen in Berathung genommen wurden, offenbar zur Hilfe der beiden Kronen, die den Krieg gegen ^reich erhoben haben, und im Widerspruche mit den seit 1444 bestehenden und oft erneuerten Bun- ^derträgeu mit Frankreich, deren Inhalt die Kantone, laut der zwei auf Geheiß des Königs ausgearteten Mcmoriale (S. Abschied 582, o.), dem König von Frankreich gegen alle feindlichen Angriffe ""erhalb und außerhalb seines Reiches, nur nicht auf dem Meere, offensive Hilfe zu leisten verpflichte. ^Hegm dieser den Verträgen gegebenen Auslegung erklärten die Gesandten der Kantone: „ihre Herren " Obern haben dieselben niemals offensive, sondern allein defensiv gehalten und geachtet; maßen ge- r>lc Eidgenossen mit cinichcn Fürsten niemal kein offensive Tractat gemacht und solches im April jezt ^ichcnx,, Jahres Ihrer Ezcellenz von den damaligen Herren Ehrengesandten durch einen Ausschuß 908 Februar 1674. in mündlicher Conferenz mit hoffentlich genügsamen und kräftigen Gründen eröffnet und remonstrirt, ^ solches schon im November 1668 Ihrer Majestät auch selbst überschrieben worden, und die Ort durch ihre allgemeine Dcclaration cö nur dahin verstehen, wobei man es eidgenössischer Scits ^ fältig bewenden lasset," e. Nach der Proposition eröffnete der französische Gesandte ferner, er seinem Herrn beauftragt zu erklären, daß seine Majestät ihr Bestes zur Wohlfahrt und Ruhe der genossenschaft zu thun bereit sei, und daß auch die gewünschte Neutralität Burgunds nicht gestört wäre, wenn der Kaiser und Spanien eine gleich gute Intention gezeigt und nicht burgundische die zu Bewahrung der französischen Gränzc aufgestellten Truppen gleichsam mit Gewalt gesucht l)i> ^ man hoffe also, daß die Eidgenossenschaft solche Pässe und fernere Hilfe nicht mehr gestatten wcrdc> ^ Von dem Grafen Casati langten zwei Schreiben ein; in dem einen, vom 24. Februar datirten, laut Abschied von 1068 und der bestehenden Erbcinung die Frcigrafschaft zu schüzcn; im ander», 28. Februar, dringt er darauf, dem Mißbrauche der in französischen Diensten stehenden Schweizer S ken zu sezen und dem Könige von Frankreich die Werbung neuer Hilfömannschaft gegen bestes ^ Staaten zu verweigern. Beigefügt wurde ferner ein vom anwesenden Claude Ambroise Philippe, ge^ burgundischcn Abgeordneten zu Regensburg, verfaßter Bericht vom 2, März über den Einfall der ^ zösischcn Truppen in die Freigrafschaft am 14- Februar 1674 unter dem Herzog von Noaillcs, 3060 Reitern und 6000 Mann Fußtruppcn die Flcken „Peine" und Marnay, bei „Lougnons" auä? Schlösser besczte, Gray, Dole, Besannen und Salins mit Belagerung bedrohe, Truppen ans ^ und Elsaß an sich ziehe, daher es für den Gouverneur in Burgund dringendes Bedürfnis; sei, Erbeinigung von den Schweizern zur Abwehr des Feindes Hilfe zu erhalten; diese werden die ^ um so eher leisten, da ihr Gebiet zwanzig Stunden weit von der Freigrafschaft bcgränzt sei, d» ^ ^ grafschaft die Einungsgelder fortwährend entrichtet habe, der Verlust der Freigrafschaft der ewigem Nachtheil gereichen würde, dagegen bei einer Hilfeleistung von 4000 bis 5000 Mann »» ^ Währung des Durchpasses zu Bezahlung der Truppen die Einkommen der Salzpfannen zu Pfand angewiesen würden. In einer folgenden Zuschrift, vom 3. März, wünscht El. Ambr- um so nachdrüklicher schnelle Entschließung, da Hauptmann Hardung von dem Gouverneur die M ^ gebracht habe, daß der Feind seit dem 24. Februar Gray belagere, zwar bei einem Angriff am folgende» mit Verlust von 500 bis 600 Mann zurükgetrieben worden sei, aber SuccurS erwarte u. s. w-, ^ grafschaft hiemit unverweilter Hilfe bedürfe. Die katholischen verbündeten Orte erklärten sich l)ie>^ ^ Hilfeleistung bereit, in Hoffnung, daß ihnen der Paß offen stehe. Bern wendete in Beziehung ^ Paß das Bedenken ein, daß die katholischen Orte vermöge der dem Herzog von Savohen gegeben^ ^ klärung die Landschaft Waadt, durch welche der Paß gehe, nicht wollen defcndiren helfen. wiesen die katholischen Orte auf ihre im April 1673 der allgemeinen Defension halben abgegc^» nügende Erklärung, bei welcher sie auch jczt noch verbleiben, v. Weil von Seite Spaniens da war, über die Neutralität zu tractiren, wurde an den Grafen Casati geschrieben und von de» ^ tischen Orten überdieß Obcrvogt Zweher an denselben gesandt. Er antwortete: Auf die Nachri^'^ die Tagsazung sich versammle, habe er einen Courier nach Mahland gesandt, aber noch sei ihm ke>» ^ trag eingegangen; er sende also einen zweiten Courier ab; übrigens werde sicherlich der König »> ^ ErzHaus die Neutralität nicht ausschlagen, namentlich wenn sämmtliche Orte den Tractat z»^ Februar 1674. gflg der k ^ Angriff auf die Freigrafschaft mit aller ihrer Macht abwehren, f. Im Namen Zivi, ^ Räthe der obern und vordern österreichischen Lande gibt Anton Wirz (Obervogt von das Abgeordneter derselben unter'm 28. Februar zu vernehmen, daß der Marquis de Vaubrun ^rde Bischofs von Basel überzogen habe, daher denn erwartet werde, die Eidgenossenschaft du» Vordringen desselben zu verhindern wissen und nicht etwa durch Erstattung neuer Wersch Gegner zu noch größcrn Unternehmungen ihre Kräfte leihen; ferner, daß der Kaiser der, ^'lMfschaft einschließenden, von der Eidgenossenschaft beantragten Neutralität keineswegs, wie lW ^ worden, abgeneigt, vielmehr, so wie Spanien sich dazu entschließe, zn Aufstellung eines Trac- ""^"wirken bereit sei, jedoch billig finde, daß Frankreich von der Eidgenossenschaft gemahnt werde, Kais " Attentate gegen die Nachbarschaft zu unterlassen, wie ja auch unter'm 29. Deccmber der Ac>» worden war, seinen Amtsleutcn alle feindlichen Actioncn zu untersagen; endlich, daß zum Zierlicher Gewogenheit zu Bezahlung der Annatcn Anordnung getroffen worden sei. In einer beigefügt, cS habe der Marquis de Vaubrun dem Generalmajor Schütz, Com- ^ dW Frciburg, die Erklärung zugesandt, daß nur das Breisgau und das diesseits des Rheins !sp^ ^ Ncutralitätsvcrtrags versammelte Tagsazung, nachdem Oesterreich und Frankreich sich diesfalls ^ssc>^ ^klärt haben, leider nur durch das Ausbleiben der Erklärung Spaniens zurükgehalten, unter- !'a Llbordnung in die Frcigrafschaft gesandt worden sei, um weitem Feindseligkeiten Einhalt ^ I». Nachdem der französische Gesandte seine Vollmacht, zu Aufrichtung des Ncutralitätsvertrags Kien vorgewiesen hatte und es hicmit nur noch der Vollmachtscrklärungcn der beiden andern Par- l>n,, um zu den Verhandlungen zu schreiten, wurde aus den Orten Bern, Luecrn, Uri, Frei- llwch^ Solothurn eine Deputatschaft an die beiden in der Frcigrafschaft stehenden Generalitäten ab- b>s spanischen Gubernator de Alvclda und dem Herzog von Noaillcö mitzuthcilen, was khle ^ Neutralität verhandelt worden sei, den Erstem zu Einholung der erforderlichen Be- Grafen von Montcrch zu ermuntern, beiden aber zu eröffnen, daß die Eidgenossenschaft der de,, "^vlität ablehnenden Partei Hilfe und Durchpaß verweigern werde u. s. w. Ferner wurde auf »ns> März eine abermalige Tagsazung zu Errichtung des Neutralitätsvertrags anzusezen beliebt, rejg svfern bis dahin die Zustimmung Oesterreichs und Spaniens nicht eintreffe, mit Frank- h°li über den NcutralitätSvcrtrag Unterhandlung gepflogen und zwar gegen Frankreich die Verlich ^ übernommen werde, dem nicht beitretenden Theilc Hilfe und Durchpaß zu verweigern. End- svlcl^'^ ^ allerseits obrigkeitliches Gutheißen verabschiedet: wenn ein Ort der Eidgenossenschaft von ^^ebens wegen Gefahr und Ungelegenheit sollte zu besorgen haben, alle Orte desselben Land und ^ wit äußerster Kraft sollen beschüzcn helfen, und zwar vermittelst des eidgenössischen Defenstonal- 910 Februar 1674. Wesens, dadurch der Welt unsere eidgenössische Einigkeit wirklich zu bezeugen, I. In der lczten vor der Abreise der Gesandten wurde wohlmeinlich erinnert und von der Mehrheit gutgeheißen, Z»' ^ formation der Obrigkeiten beizusczen, daß wenn vom Kaiser die Vollmacht auf die verdeutete Zeit' eingehe, die vordcrösterreichischen Lande dennoch in den mit Frankreich abzuschließenden Neutralitätsvcr ^ aufgenommmen werden sollen. Ferner wird angemerkt, man habe an den General Vaubrun in ^ saß und an die Regierung zu Frciburg das Ansuchen überschrieben, mit Hostilitäten möglichst ' halten, damit das Neutralitätsgeschäft nicht gestört werde; auch habe man in allen der Neutralität an die hohen Orte abgegangenen Missivcu des Biöthumö Basel zu seiner Ruhe und Sicherheit welchen Zusaz jedoch Zürich in den Abschied nahm. Ii,. Der Vortrag des holländischen Residente» lapert wiederholt die frühcru Klagen über den durch die im Dienste Frankreichs stehenden Schweizers» erlittenen Schaden seines Landes. Es wird ihm die früher schon gegebene Autwort ertheilt. I- 3» nung auf den guten Erfolg der kölnischen Friedensunterhaudlungcn wird an den Kaiser, den Spanien und die Generalstaatcn das Gesuch um Aufnahme der Eidgenossenschaft in den Friedens^ ^ gerichtet, in. Auf die Mittheilung des Standes Bern, daß er über das an ihn ergangene Gesuch reichö um einen neuen Volköaufbruch den Rath der Mitcidgenossen zu vernehmen wünsche, übrigen löblichen Orte zu rathen sich bestrikt befunden, in Erachtung, daß die TranSgressioncn geübt werden; wenn aber dessen Verschonung versichert wäre, hätte eö seinen Weg, in Volksbcgclff» ^ die Bündniß zu observiere», werde also der Stand Bern über dieß den Rath bei sich selbst habe»' ^ haben diejenigen Ort, so den lezten Aufbruch bewilligt, der aber seinen Effect bis jetzt nicht geh»^ ^ eröffnet, daß ihrer Herren und Ober» Intention bei der Bewilligung änderst nit gewesen als Defension des Königs Land und Leuten, wie in letztcrneucrtcr Bündniß begriffen." i». Zürich ^ berichten, was seit leztcr in Solothurn gehaltener Tagsazung zwischen Genf und Savohcn gch»»^^' von den fünf unintcressirtcn Orten Solothurn, von Savohcn aber Turin oder Chamberh als ^ ^ vorgeschlagen worden sei, man sich aber wohl beiderseits auf St. Julien vereinigen könnte, jcdcnfa^ ^ sofern Genf ferner gedrängt und jeder billige Vergleich von Savohcn ausgeschlagen werden die mit Savohcn verbündeten Orte das Gesuch gestellt werde, bei dem Herzoge kräftigst zu iute^ ^ Die Gesandtschaften übernahmen es, ihren Regierungen dieses Gesuch zu hinterbringen, fortwährend einschleichende Rcichömünzc werden die Mandate erneuert. Schwhz wird ersucht, b>e Prägung der Oertlcin einzustellen. Die Gesandtschaften sollen sich auf nächste Zusammenkunst lassen, wie der Philippöthaler und andere Silbcrmünzen, die in Italien viel höher stehen, gemeinsamen Valor zu werthcn seien. >». Obcrvogt Wirz gibt ein Memorial ein, laut welchem die ^ ziner zu Tomilö, wenn sie nicht vor Ablauf der angcsczlcn sechs Monate sich entfernen, mit Hand vertrieben zu werden in Gefahr stehen, daher gebeten wird, ihnen eine weitere Frist von naten auswirken zu helfen. Zürich und Luccrn erhalten hierauf den Auftrag, jedes im Name» Rcligionspartci, die betreffenden beiden Religionöpartcien der III Bünde nachdrüklich zum mahnen. «Z. (Die VIII alten Orte nebst Basel und Solothurn). Nachdem auf Befehl einiger bw ^ schaft Baden mitregierendcn Orte eine Anzahl den Salzhändlcrn Burkhard von Basel und B»» , Solothurn zugehöriger Salzfässer in der Grafschaft Baden mit Arrest belegt worden waren, ocr Solothurn und Basel Aufhebung des Arrests, unter Zusage, gegen die Beklagten gutes Recht z» ) Februar 1674. 911 rechtfertigte Landschreiber Jmhof von Nri im Namen der V Orte die getroffene Maßnahme gegen Beklagten vielfach betriebene schädliche Monopol und forderte Stellung der Beklagten nach ei»/" ^"dessen wurde vermittelt, daß daö in Beschlag genommene Salz, nämlich 120 Fässer, gegen Solothurn für den Werth desselben zugesicherte Caution und mit dem Beding, die Stellung vor einer in Baden anzuordnenden Conferenz zu verpflichten, frei gegeben werde, Städten Bern, Basel und Solothurn nicht benommen sein soll, ihren Salzbedarf von Herren Wächter und Roder zu beziehen, i». u. «. (S. u. vier ennctbirgischc Vogteien übcrh.). t. ' ^auiö). «. (S. u. Baden), v—(S. u. Thurgau). »»». (S. u. Sargans). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. ^ Nach Abstattung gegenseitigen besondern Grußes wurden die bischöflichen Deputirtcn, der Suf- ltail Domherr Schnorf und F. C. Ligritz, Vogt zu Neucnstadt, vernommen. Sie stellen das Ungemach welches das Stahrenberg'schc Regiment der Stift brachte, als es von Rheinfelden aus durch daö Biö- iy.Freigrasschaft den Durchzug versuchte und dem zu begegnen der Marquis Vaubrun mitten ^Bisthuw seine Stellung nahm; sie erinnern, wie die Gesandten von Lucern und Solothurn bei Vau- " c>n Ncutralitätsproject vermittelten, die Conferenz der V Orte aber dasselbe gutzuheißen bcan- derb"^' H'kfe, daß entweder beiden Theilcn der Durchzug durch Beistand der Zündeten Orte gesperrt oder beiden Theilen gestattet werde. Auch die Gesandtschaften von Lucern und °churn bestätigen diese Berichte. Es wird jedoch gefunden, man könne in Bezug auf daö Neutrali- ^ect von der früher gefaßten Ansicht nicht abgehen, auch die gänzliche Frcigcbung des Passes nicht ^'öen, sondern müsse den Erfolg der über die Neutralität obschwebenden Unterhandlungen, wobei des ^luins Basel auch gedacht worden, einstweilen abwarten. Gleichwohl werden die bischöflichen Abge- ^ vertröstet, daß, wenn das Biöthum wider Recht und Billigkeit sollte angefochten werden, die ver- "dctcu Orte demselben mit allen bundespflichtigcn Kräften bcizuspringen bereit seien, er. (Die mit ^ ">cn verbündeten Orte). Die zwei Deputirtcn aus Burgund, El. Ambroise Philippe und vr. Mauret, über den Einfall französischer Truppen und stellen vor, daß es im Interesse der Eidgenossen dagegen Hilfe zu senden, werden aber auf das Neutralitätswesen bcschiedcn. Ohne des leztern zu ^Aangt Graf Casati einen Aufbruch von 4000 Mann, was uä rekoreulluin genommen wird, kttd' katholischen Orte). Da die Alumnen im Collegium zu Mahland je länger desto übler gehalten djx ^kl jedes Ort sich bei seinen dort gewesenen Collegianten und Priestern gründlich erkundigen und ^^üenommenc Kundschaft an Lucern einsenden, welches sodann bei dem Cardinal Litta schriftlich Rebe verlangen und, sofern sie nicht erfolgt, auf künftiger Jahrrechnung die Sache wieder zur Ver- », ^ bringen wird. vv. (S. u. deutsche Vogteien übcrh.). kl', (S. u. Rhcinthal). MS» (S. u. «adeiy . Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten ! ^ Bogt, iiberh. ee Art. 193. ReligionS- und Glaubenssachen. v, Art. 415. Kriegswesen. >. Art. 543. Kirchliches n. Glaubens fachen. „ 329. Polizeiliches. „ 160. Recht und Gericht. ». „ 413. Münzwesen. 912 Februar 4674. Rheinthal. «V. Art. 291. Locales. Sargans. »». Art. 107. Rechts- u. Gerichtssache». Baden. »». Art. 93. Jildicatur- u. Eompetcuzaustäude. Ntlr- Art. 09. Judikatur- u. Compctenzansd'^ Vier ennetb. Vogt, jiberh. r Art. 147. Kriegswesen. «. Art. III. Salzbczug. Lanis. t. Art. 40. Beamte. Anmerkung zu «>- In Bezug auf die Frage, welche Partei den ersten Angriff gemacht habe, sagt El- Philippe, der burgundischc Abgeordnete, in seinem an die Tagsazung eingegebenen Memorial vom 2. März 1674: „Es nit nothwendig erachtet, sich ob deme vfszchalten, das, man fürwirfft, die Freigrafschafft habe den Krieg angefangen, > sie in Frankreich erstens eingebrochen, Weilen es gewüß, daß der Einfall nit Ehnder seinen Anfang genommen alß 5 ° Wochen nach ankündung des; kriegß, wie Wahlen die Trouppen bereit wahren, vnd daß die Frontiercs der feinden Z»e > ^ zeit nit versehen, welcher cinfall zu keinem andern endt geschechen, als; die Paursame zue verleiten, ihre Mobilie», wein, Vieh in die Statt vnd Vestungen in sicherhcit zue legen. Vndt als zuvor vnserseits einicher einfahl ^ waren allbereit die franzosen gewillet, solche zue thun vndt habendi nichts anders alß die widcrkunfft ihrer Völkern cr^., selbige Werkstellig zu machen. Jmmittelst suchten sie ihre Landleuth zu entschlasfen, damit sie nühit in sicherhcit bringe» ^ gindt, vff daß wan sie ankommindt überflüssig finden wurdint allerhand Mittel zur erhaltung ihrer volkhern. Es wahr, so bald die Fronhofen etwelche Völkhcr gehabt, haben sie sich angenäheret zue der Statt vnd dem Schloß ^ Amour wie auch Bcaufort vndt l'Aubespine in der Vogtei d'Annal, vndt scheinte eß, daß sie zu deren vnterschcidliche» vor der Statt waren, solche einzunemmcn, gleichwohlen ohne effeet vndt zugleich nit geringe einfahl von feiten mit bekannten Excessen gethan, auch die brug vor Roide bei der Riuieren Bour besezt, daruon man sie bei wenig " vertrieben." 584. Conserenzen der evangelischen Orte bei Anlaß der allgemeinen Tagsazung zu Baden. im Februar. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. los, koi. Hie. Gesandte von Zürich, Bern, Glaruö (Landammann Elmer), Basel, Schaff!)"'^ Appenzell A.-Rh., St. Gallen, Biel s. Absch. 583. , «. Hinsichtlich der zu Aarau übcrgcbcnen französischen Memoriale und der Neutralität der , schaft sind die Instructionen der evangelischen Gesandtschaften übereinstimmend. I». Karl Ludwig, 4 ^ gras zu Heidelberg, theilt den Städten Zürich, Bern, Basel, Schaffhauscn und St. Gallen, ^ vattern, mit, daß ihm nach dem Ableben des Pfalzgrafcn Lndwig Heinrich bei Rhein zu Simmeru Erbsnachfolgc des Amts Böckelhcim vom Kurfürsten von Mainz Einsprache gemacht worden sei, ^ die betreffenden Orte besezt habe, und daß sowohl der französische Resident Abbü Gravcl zu auch der kaiserliche Resident Landser vor Waffengewalt warne. Das Schreiben wird im gemeinen ^ beantwortet, e. Die für die ungarischen Studiosen Verscghhazi und Bckss beantragten werden bewilligt. «I. Der VcrtheilungömoduS vom April 1673, betreffend gemeinsame Unkosten, die Ratification; daher denn auch die Zahlungsquoten für die an Kurbrandcnburg vergabten Schalen einzusenden verheißen wird. Appenzell, ohne Instruction, nimmt es all rekoieuäum. März 1674. 913 585. Gemein-eidgenössische Tagsazung der XIII und zugewandten Orte. Baden. 28. März. Staatsarchiv Liiecr». Mg. Absch. Bd. I.XI, kol. 8«. ^ Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Jol). Konrad Heidegger, Statthalter. Bern. Höh » Schultheiß; Sigmund von Erlach, Vcnncr; Joh. Rudolph von Dicsibach, Bauherr; heiß. Engel, GeleitShcrr, alle drei des Raths. Lueern. Eustachius von Sonncnberg, Schult- ^»»d Amrhpn, alt-Schulthciß; Heinrich Pfhffcr, deö Raths. U ri. Joh. Percgrin von Beroldingen, Joh. Karl Emanucl Bcßlcr, Panncrhcrr; Franz Karl Schmid, alt-Landammann. Schwhz. ^ l Dietrich Neding, Landammann; Kaspar Abhbcrg, Landeshauptmann. Unterwaldcn. Wolfgang ^>ih' ^^"^'umann, uild Joh. Peter Jmfcld, Landeshauptmann, von Obwalden; Joh. Franz Stultz, Ludwig Lussi, alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, LandcS- ' Jakob Zumbach, alt-Ammann ; Karl Hcggli, des Raths. GlaruS. Joh. Heinrich Elmcr, ^ Balthasar Frculcr, Statthalter. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Christoph ^ )ard, deg Raths. Freiburg. (Entschuldigt). Solothurn. Pctcrmaun Suri, Vcnncr; Joh. /^äncr, Sekclmcister; UrsuS Suri, Gemeinmann. Schaffhauscn. Joh. Jakob Stockcr, Sckcl- >>oii ^ Nanncrhcrr; Tobias Holländer, Sekclmeistcr. Appenzell. Johannes Schüß, Laudammanil ^i>d ' Schmid, Landammann von A.-Rh. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, i^/^^ister; Kaspar Ludwig Schnorf, Kanzler. Stadt St. Gallcn. Joachim Kunklcr, Burger- Biel. Abraham Scholl, Stadtschreiber; Niklauö Rotter, Sckelmeister. Nach gewohnter Begrüßung wurde in Fortsczung der Unterhandlungen über die Neutralität der hy ,"^"den Provinzen zunächst nothwendig erachtet, die fremden Gesandtschaften zu vernehmen. I». Der h. , ^ Gesandte St. Romain, indem er sich zu den Neutralitätöunterhandlungen einfindet, spricht sein »bex daß endlich auch die Gesandtschaften des Hauses Oesterreich eingetroffen seien, wünscht ^ Gouverneur der Frcigrafschaft seine Ansichten geändert habe, seit er gesehen, daß auf Her- ^ eidgenössischen Gesandtschaft die Feindseligkeiten eingestellt und ans der einen Seite der Cej^ Lothringen und der General Caprara mit gefährlicher Bedrohung aufgehört, auf der andern ^ciu ^ H^'äag von Noailleö seine Truppen aus Burgund nach Flandern verlegt habe, hicmit für die '^"utcrhandlungen genügende Ruhe gesichert sei. Um auch seinerseits diesen Unterhandlungen tzx. ^rendes in den Weg zu legen, hält der französische Gesandte alle Klagen zurük, zu denen er in kmzelue Vorgänge veranlaßt wäre. Als kaiserlich^Abgcordnete waren Domdckan PappuS von ^^'^kmajor Schütz von Frcibnrg und Joh. Anton Wirz eingetroffen, mit einem vom 18. März ^il^rtcn Crcditiv und einem an die Eidgenossenschaft gerichteten Schreiben desselben Datums Leopold, welcher derselben „untcrthänigsteö Schreiben" 'und „gehorsamstes Etlichen", auch die ^^^^u Zur Thcilnahmc an den Ncutralitätövcrhandlungen bestimmen zu wollen, „zu sonderbarem Eigene Gefallen" angenommen zu haben versichert und in Folge einer durch den spanischen Ge- !)14 März 1674. sandten an den spanischen Gnbcrnator der Niederlande geschehenen Abfertigung eines Conricrs ^ auf eine günstige Entschließung Spaniens gibt. Die kaiserlichen Abgeordneten eröffnen nun, Kaiser besonders hinsichtlich der vordcrösterrcichischen Lande zu dem NcutralitätSvcrtrage bcizuhclfcn ge>^ sei, der Generalmajor Schütz, um während der Unterhandlung die Nachbarschaft in Ruhe zu erhalten, Frciburg zurükkehren werde, sie aber, bis auch Spaniens Entschließung eintreffe, unterdessen die A tionSvorschläge gerne anhören werden. Dieser mündlichen Eröffnung fügte Domdekan PaPPuS va ein vom 7. April datirteS, die seit l6l8 bis zum westphälischen Frieden und in neuester Zeit dein widerfahrenen Unfälle in Erinnerung bringendes Memorial bei, das den Eidgenossen zugleich vor stellte, daß der Fortbestand der durch jenen Friedensschluß ihnen zugestandenen Rechte sie verpflichte. dem Reiche gegen den Zerstörer jenes Friedens zusammen zu halten. Der spanische Gesandte Gra f 5 1igu»li bezeichnete in seinem Vortrage (vom 4. April) die Situation also: »I/o8poriou?ia dolli km, M okorta dalla b'rancia noll' anno 1668 allo 88. VV. pura la modosima Xoutralita por In l''ranca ^ «Ii Lourgogna nollo stosso tompo, ck'il 8iAnoro proneipo

  • a ^ cottakili, como per appunto rioscono guollo, cko oontiono II proMtto por In sosponsiono doli' arnn dal Iluea dl Xovaillos, son^a Krina, ot la guali oonditioni oon la brovita dol tompo nitro non prkoriro oltro nl nrnncnmento doli' autoritä ooino Eovornatoro »udordinnto dol 8ignoro pronoixo m ot ßin rieelrininnto altrovö, olr'il kacilitargli innMornronto il eommodo od il tompo nl total aegu^ guolla provineia«; nur die dcir Eidgenossen schuldige Achtung und der Gedanke, Entschließungen Z" dern, »cko da simil' nndnmonti ot oontrnditioni si dovono pronrottorsi dnll' inkallikilita low pvru ^ ^ ^ habe ihn bewogen, bei der Tagsazung sich einzufinden; alles hänge davon ab, daß die Eidgenosse^ Vcrtheidigung Burgunds Werbung und Durchpaß gestatten, um die feindlichen Waffen auö der ^ grafschaft zu verdrängen; denn wie cS bei den Gegnern mit dem Waffenstillstände gemeint sei, aus den »eontinuo o inni interrotto kostilita, saeekoMi o rouino di guolla Kranen (lontoa nvel>e ^ stosso tompo eko si rotrounvnno oolin Ii Koro 8ignori voputati ot eli'nllo 8ignorio Vostro si il contrario dolla nrodosima maniora, cko kü katta dolla capitolationo di Erox, eoncornont'il trattamouto dollo 4 compagnio 8um?oro, cko sostirono da guolla pia^a, guando puro douossoro 1^^^ okotti totalmento diuorsi, por liavor sorvito coutro la dispositiono dolla paeo porpotua con la i ^ ^ (como dovo kavor dotto il Ouca di Xovaillos) por appunto como so la loga koroditaria non torioro alla sndotta paeo porpotua ot loga di krancia, o non sovrani Ko 8ignorio VoStro l>ar ^ a logko dikensivo con cki lg pars o eonplo al pari d'o^n' altro stato likoro.« Die in die ?ee>g^^ abgcorducteir Herren Sigmund von Erlach,»Pfhffer, Beroldingen, Vonderwcid, Joseph Reiff und ^ Suri legen den an Bern von Besannen ans erstatteten Bericht vom I7./27. März vor: Auf ^ Noailles gelangte Anzeige, betreffend den Zwek ihrer Sendung, haben sie von demselben aus Ddvl ^ Einladung erhalten, mit ihm auf den 12. März in Auxonnc zusammen zu treffen, wo er ihnen Bedingungen des gesuchten Waffenstillstandes mitgctheilt habe: »kg duc do dlovaillos ompesekora, 0 ^ trouppos do 8a Najostd uo Hassent aueun acte d'kostilitö, n'attagucut collos du Ilo^ (iatkoliguc n) ^ März 1674. 915 ^^cuux et kourgs äu comtö Ao IlourMM« jusgu'uu vingteinguiömo ä'^vril proeliaiu, et a ^ contiikutions oilos soiont ostudlios ü l'uvonir pur Aos simplcs cnvovs Ao muuAements Anns ^ vuisso oxiZor pur koieo ny uveo los trouppcs susqu'au Aitzour, 25. A'^Vril, trg^ ^eux, oü Mos sont ostul'lios, qusgu'uuquol Mir il no koru ontrer uueunos nouvollos I>l>os 6an8 lo comtö ' sont, uvoo tont '^6 9f 1 '. . ^'ii u^cipliuo possidlo ü coiulitinn quo v. Drunoesoo A'^lvolAu omposolroru Ao su purt etc., et >!i> n ^ paint, qu'ontront uueunos trouppos Anns io ilit eointü An Dourgogno soit Ac I'Dmpoiour, sieb ^ ^'^^oÜAue ou Ao lours ulliös on Au Aue Ao Dorruino et «Io quelle nntion quo so soit«. Nach ^i^be dieser Erklärung sei NoailleS nach Dole verreist, sie aber haben mit dem Gubcrnator de Alvclda ^ und von ihm zu Händen der eidgenössischen Orte am 28. Marz die Antwort erhalten: Sogleich ein der eidgenössischen Depntirtcn und Eröffnung ihres Auftrags habe er die Feindseligkeiten lassx ^ ^ anerboten, durch einen Courier die Befehle des Grafen von Montcrch einholen zu ch, ' ^un ihm dazu fünfzehn Tage Zeit gegeben werde; dagegen sei ihm nun von Seite Frankreichs iade"'^ kmmal unterzeichnetes und für ihn sehr ungünstiges WaffcnstillstandSproject zugestellt worden, demselben der bereits vom Feinde besezte Landcsthcil demselben ganz preisgegeben und seine ">citi^ von aller Verbindung mit Befreundeten abgeschnitten würde; überdieß lasse die ander- »iss/^ ^^uacndnng des Herzogs von NoailleS zweifeln, ob auch nur die von ihm gemachten Zugcständ- Riik" werden; auch habe man französischer SeitS auf die schweizerische Deputatschaft so wenig clg/^ genommen, daß vor ihren Augen die Feindseligkeiten fortgesczt und daß nach Abgabe jener De- ^bor kle bcm burgundischcn Befehlshaber zugckommc» sein konnte, die Stadt Polignh Ah ^ ^ ArboiS belagert wurde. Bei solcher Sachlage, fährt der Bericht fort, blieb den eidgenössischen H^^ueten nichts übrig, als nnvcrrichtctcr Dinge nach Hause zurük zu kehren; nur auf Gesuch des Tutors verweilten sie noch einen Tag länger, um allfälligc Briefe aus den Niederlanden und die sk^!.^ Abfassung der über das WaffenstillstaudSproject gegebenen Erklärung abzuwarten. Von dem General Marquis N. de Baume de Vaubrun kam auf die ihm zugesandte eidgenössische Zu- i» ^ GermerShcim aus die Antwort vom 25. März: Er habe Befehl zu verhindern, daß deutsche Truppen !>l>p ^ ^'3rafschaft ziehen; wenn also der Bischof von Basel keinen solchen Truppen den Durchzug gc- ^ ' so werde er nichts zu befürchte» haben. Der Herzog Eberhard von Württemberg läßt durch Dr. >tal'' ^ Gesuch einreichen, daß auch sein Hcrzogthum und die Grafschaft Mümpelgard in die Ncu- b aufgenommen werde. Ebenso erschien Joh. Ulrich Fried, Mitglied des RatheS der Stadt Straß- dcM Einschluß StraßburgS in die Neutralität sich zu verwenden. Zunächst wurde der Einschluß ^ ^khu»lö Pasel ju vje Neutralität für die Eidgenossenschaft vorthcilhaft erachtet. Sodann wurde Ausschüsse mit den Minister» der drei Mächte über die Neutralität und den Waffenstillstand untcr- Ah ^ über der spanische Gesandte keine Vollmacht erhalten hatte und die Vollmacht der kaiserlichen ss^^"klcn nur aus Innsbruck datirt und von der kaiserlichen Commissiou besiegelt, auch nicht mit Zn- tt;ierfolgenden Ratification versehen, hicmit ungenügend war, ein NcntralitätSvertrag also nicht b/^°rden konnte, wurde zu folgenden Mitteln geschritten: 1) Der französische Gesandte wird ersucht, und Vaubrun sich zu verwenden, daß die Fcindscligkciien eingestellt und die Contributioncn Quartiere nicht weiter in daö Elsaß und die österreichischen Vorlandc crstrekt und daß zur Corre- 916 März 1674. spondcnz mit Montcreh freier Paß bewilligt werde. 2) Die kaiserlichen Abgeordneten werden den Generalmajor Schlitz zn Freiburg zu Vermeidung aller Feindseligkeiten gegen Frankreich und ^ Elsaß zu ermahnen und bei dem Kaiser eine genügendere Vollmacht zn verlangen. 3) Der spanische sandte wird angegangen, die nöthigen Vollmachten der Königin von Spanien durch den Grafen einholen zu lassen. Alle drei Gesandten verheißen, diesen Gesuchen nach Kräften zu entsprechen. ^ jedoch von dem französischen Gesandten am 9. April gemeldet wurde, daß laut erhaltenen Nachricht" über den Rhein geschrittenen kaiserlichen Truppen auf 50,000 Manu vermehrt und durch die Freigras! zum Angriffe auf Frankreich geführt werden sollen und daß Graf Casati bei den Eidgenossen zu>n ^ ^ der Freigrafschaft auf einen Volksaufbruch dringen werde, er also im Interesse Frankreichs veranlag die Eidgenossen um Verweigerung sowohl der Werbung als des Durchpasseö für Spanien, und dag ^ um Bewilligung von Mannschaft für Frankreich, namentlich zum Schuze der Städte Dijon, Saone, Bourg en Presse, Vcrdun, Bcllegarde und Auxonne zu bitten; als dann auch au demselbca der Graf Casati ein Memorial eingab und sich darin vernehmen ließ, er habe erwartet, die eidgeiww ^ Abgeordneten werden auch ohne zuvor eingehende Vollmachtscrklärung der Königin in den ansa"^ verlangten fünfzehn Tagen einen annehmbaren Vertragsentwurf zu Stande bringen und die Xlll ^ denselben unter ihre Garantie stellen, er nun aber aus dem an Noailleö gerichteten, durch zwei der Sizung ihm mitgetheilten Brief des französischen Gesandten ersehen habe, daß Frankreich unter Vorwande der Neutralität es nur auf Vermehrung seiner Streitkräfte und Verhinderung seiner G ^ absehe, das Vermittlungsgeschäft hiemit unsicher in der Luft schwebe, er sich also gedrungen sehe, d>e^ genossen zu Sicherung der Pläze um 2000 Mann zu ersuchen, sprachen sich entgegen gesezte AnficlM einerseits wollte man, daß beiden Gesuchen entsprochen werden solle, andererseits, daß das Ver»uu'^ geschäft durch bewaffnetes Einschreiten der Mediatoren in sich selbst zerfallen müßte, während eiuc ^ Ansicht angemessen hielt, die Abordnung noch einmal nach Burgund zu senden. Endlich vereinigte sich zu dem Vorschlage, die beiden Eingaben des französischen und des spanischen Gesandten den S ^ regierungen zu hinterbringen. Hinsichtlich des Passes, nm welchen die mit Spanien verbündeten ^ durch besondere Abordnungen hatten ansuchen lassen und bei diesem Anlaße wieder bei Bern ^ wendeten, entschuldigte sich die Gesandtschaft Berns mit Mangel an Instruction, doch nicht erinnern, daß jene Orte die Waadt in die Defcnsion aufzunehmen verweigert und den Hilfötruppe» . nach Bünden seiner Zeit Schwierigkeiten entgegengestellt haben, im mahländischen Bunde die Fre'lss^ mitaufgenommcn sei u. s. w. Dagegen anerbieten die katholischen Orte, Bern gegen alle auS der ^ bcwilligung etwa entstehenden nachtheiligcn Folgen treu schüzen zu helfen, verlangen übrigens eine ^ gorische Antwort. Bern werweiöt dießfalls an seine Obern. Endlich wurde beschlossen, sobald Tpau>^ der Kaiser genügende Vollmachten ausstellen werden, einen Neutralitätsvertrag zu unterhandeln, die Tagsazung wieder versammeln, zu diesem Zwek aber auch von den höchsten Gewalten der ^ Gesandtschaften Vollmacht zu Garantirung der Neutralität ertheilt werden, daß, sofern der Neutra > den bezeichneten Gegenden gewaltthätig zuwider gehandelt würde, dem angegriffenen Theile zu e sensiou die Werbung von 10,000 Mann in der Eidgenossenschaft auf billige Kapitulation und ^ . Kosten gestattet, dem angreifenden Theile aber von der Eidgenossenschaft alle Hilfe und der verweigert und auch den bei dem angreifenden Theile in Diensten stehenden Schweizertruppcn ver März 1674. 917 sei a» * iib'xx angegriffenen Theil sich verwenden zn lassen. Den Gesandtschaften ist auch Instruction zu geben r die Neutralitätsgesuche von Württemberg, Bisthum Basel und Stadt Straßburg. v. Die kaiserlichen ^ " ien überreichen daö Erbcinungögcld für 1653, wünschen eine Verständigung über die Art künftiger Annatcn, erinnern an das 1668 zugesicherte bundeötreuc Aufsehen, versichern die Ab- des an den Kaiser adrcssirten Schreibens betreffend die Neutralität. «I. Graf Casati erklärt sich s>l»id^ verheißenen WcrbungSbcwilligung von 1t),t)t1t) Mann nicht einver- weil eine solche Werbung zu langsam gohe und den Verpflichtungen der mit Spanien verbündeten keitl si^uügc, der Freigrafschaft im Falle der Roth undienstlich sei; lieber sollte man einen obrig- ^ Ausschuß einsezcn. «. Von der Königin Rcgcntin von Spanien geht ein Schreiben vom 12. gemeldet wird, daß nach dem Aachener Frieden französische Truppen auf einen ^°^"schiiß Entfernung der Stadt Brüssel sich genähert, das Land verheert und dadurch Veranlaßung de», " ^bcn, den Grafen Monterch zu Ergreifung der Waffen zu bevollmächtigen. Ein anderes Schreiben diilkr meldet, daß über die NcutralitätSanträge erst noch mit dem Kaiser conferirt werden siaate ^ holländische Gesandte Malapert zeigt schriftlich an (Basel 17./27. März), daß die General- Ehland Frieden geschlossen haben, und wiederholt die frühern Klagen über TranSgression der d>ie ^'^^^"dpen in französischen Diensten. Auf künftige Tagsaznng sollen die Obrigkeiten instruiren, seile ^ Verwendung der in fremden Diensten stehenden schweizerischen Mannschaft beseitigt werden dg» zu Rcgulirung des Müuzwcsenö sind Instructionen mitzubringen. I. Ebenso wird das ^ Betreff deö Feuerschadens eingegangene Hilfsgesuch zu instruircnder Bcrükstchtigung empfohlen, ie» i)attc 74 Häuser, 64 Ställe, viele Mobilicn und Vieh verzehrt; auch waren vierzehn Pcr- umgekommen.) It.. Jedes Ort soll zur Wachsamkeit gegen daö Eindringen fremder Bettler, Tjx ^ die nöthigen Anstalten macheu; auch die Landvögte aii den Glänzen der Vogteien. I. daß ^^ldigung Freiburgö, die Tagsaznng nicht beschikt zu haben, wird mit dem Verdeutcn erwidert, kein Ort der Beteiligung in so wichtigen Angelegenheiten eutschlagen sollte. >»». Ein durch bst / ^^uronc von Lauiö eingegangenes Schreiben Venedigs meldet, daß der Salzcontract für die einteile» Bogteicn zwar genehmigt sei, der von einem Beitage der III Bünde zugesagte Paß aber von .^"'kmden nicht gestattet werde. ES wird hierauf beschlossen, an die III Bünde eine nachdrükliche kc» ^"^ische Erinnerung zu senden, und zugleich beantragt, den III in Bellenz regierenden Orten, leist/ ^ bm Bündncrn unentbehrlichen Paß als ein Mittel zu Repressalien bcnüzcn wollen, Hilfe zu ^ ^^dein bei leztcr Tagsaznng die Klage gegen die Salzhändlcr R. Burkhard von Basel und °»t>» ^ Solothurn in der ganzen Session verhandelt worden war, fand man angemessen, ihre Ver- ebenfalls vor sämmtlichcn Orten zu vernehmen; bevor man jedoch darüber eintrat, legten d»»,, Solothurn gegen allfällige Strafurtheile vorläufig Verwahrung ein. Die Beklagten zeigten lag Contractcn und andern Schriften, daß sie seit ganz kurzer Zeit in der Handlung seien, denselben Preisen oder noch billiger als ihre Vorgänger verkaufen, den V Orten, welche dem kej^" Steiner laut Tractat daö von ihnen, den Beklagten, im Handel geführte Salz verboten haben, ^is/ ^^theil zufügen konnten, im Gegentheil Herr Steiner ohne ihre Hilfe nud Lieferung von 4006 ^ Gallischen Salzes seinen Contract zu halten außer Staude gewesen wäre, das in Bayern und über 918 . März 1674. den mit Burgund errichteten Contract geschehene Gerede ans Mißverständnis; beruhe, sie selbst bereitwillig ^ Salzhandcl an die Orte abtreten oder aufdcrsclbcn Rechnung führen wollen. Bern und Solothurn hielten > Verantwortung für genügend und verlangten Freigcbung ihres SalzeS; Uri, Schwhz, Untcrw^^ Zug und GlaruS waren anderer Ansicht, wollten das Salz nur unter obrigkeitlicher Gefahr und und gegen Kostcncrsaz freigeben, glaubten die eidgenössischen Orte auch über die Salzhändler zu um" eben so gut für berechtigt, als sie eö in Bezug auf den Münzmeistcr von Zug gewesen seien. 3" hierauf die VIII alten Orte allein zusammentraten, blieb auch der Vermittlungsversuch von Zürich, und Luccrn ohne Erfolg; die genannten V Orte verfälltcn die Beklagten zur Bezahlung von 49l)9 Gu aufgelaufener Kosten. Basel und Solothurn legten dagegen Protest ein. Um für die Zukunft äh»l Händeln vorzubeugen und zu verhindern, daß der Salzhandel von Partikularen als Monopol auögcb"^ werde, wurde der Beschluß gefaßt, auf einer Eonferenz der beteiligten Orte in Zürich den 28. AP" Mai darüber in Bcrathung zu treten. «». u. i». (S. u. Baden), «z. u. i. (S. u. Thurgau). u. Sarganö). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. t. Nach Abstattung des besonder» eidgenössischen Grußes wurden die Abgeordneten dcö Bischt ^ Basel, Weihbischof Schnorf und Herr Ligertz, empfangen, welche ihr vom 24. März datirtcö legten und dann auch ein an den Wcihbischof gerichtetes Schreiben vom 2. April vorwiesen, laut wc ' ihm bei gesteigerter Bedrohung deö BiSthumS aufgetragen wurde, daraufzudringen, daß der Abg^> ^ von Luccrn, Göldli von Tiefenau, und der solothurnischc Abgeordnete, Sekelmeister Wagner, sich nach Pruntrut verfügen und durch eidgenössische Autorität den französischen Commandanten bestimmen möchten, die nnter'm l. April von Jrsingen ans angekündigte Besezuug der Pässe »iäst ^ führeir zu lassen. Diesem Begehren des Bischofs wurde entsprochen, dem Commandanten Msntcss'^ ^ Jrsingen und dem Generalmajor Schütz nach Frciburg durch Schreiben vom 5. April zu geben, daß, wenn wirklich Gefahr eintrete, die eidgenössische Hilfe hinreichen werde, die Pässe Z" Unterdessen war denn zwar laut Bericht deö Bischofs vom 4. April Montefort weiter hinunter allein die Gefahr nicht beseitigt; daher gibt der Bischof zu bedenken, daß sein Land nur auf Se>" ^ Propstei Münster durch die Vcrburgrcchtung mit Bern gcdekt, die gewünschte Aufnahme des ÄiSthn»" das allgemeine eidgenössische Defensionalwescn von den katholischen Orten nicht placidirt, gerade ' aber von ihnen um so nachdrüklichere Hilfe zu erwarten sei u. s. w. Am 9. April wurde dann besä) ^ ^ den Obrigkeiten den Antrag zu hinterbringen, daß jedes Ort die gewünschten zwölf Mann BesajU"ö ^ Pruntrut abgehen lasse; und indem die Abgeordneten Göldli und Wagner ebenfalls dahin sich fügen angewiesen wurden, wurde damit die Versicherung verbunden, daß der Bischof im Nothfallc gemäße Hilfe zählen dürfe. Für das Commandcment der Bcsazung stellt Luccrn den Hauptmann den Lieutenant, Schwhz den Wachtmeister, jedes übrige Ort einen Corporal auf drei Monate, nach Verfluß die Allernation eintreten soll. «. (S. u. Thurgau). v. (S. u. Baden). Hv» (S. u. Rh<"" Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangelcgenhcilein Thurgau. ,, Art. 316. Leibeigenschaft und Fall. Art. 6-19. Stifte und Klöster. r. „ 416. Kriegswesen. März 1674. 919 Hv. Art. 65. Obrigkeitliche Güter. ' M Art. 1kl). Collaturrccht zu Wartau. » Art. 94. Judicatur- u. Compctcuzaust. v. Art. 361. Kirchliches u. Glaubeussachc». I». „ 471. Abzug. Konferenz der evangelischen Orte und Zllgewandten bei Anlaß der gemeineidgenössischen Tagsazung zu Baden, im März Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 162, toi. 176. ^ ^csgndtc: Zürich. Joh. Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Joh. Konrad Heidegger, Statthalter, ^^mucl Frisching, Schultheiß; Joh. Rudolph von Dicßbach, Bauherr, und Joh. Leonhard Engel, ^ des Raths. Glarus. Joh. Heinrich Elmcr, Landaminann. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, 'stlcrmcistcr. Christoph Burkhard, Dreierhcrr und des Geheimen Raths. Schaphausen. Joh. Stecker, Tobias Holländer, beide Sekclmcister. Appenzell A.-Rh. Ulrich ^ "üd, Landammann. Stadt St. Gallen. Joachim Kunkler, Rcichövogt. Biel. Abraham Scholl, " Schreiber; Niklauö Rotter, Sekelmeistcr. H Die vom französischen Gesandten zu Anfang der Coufcrenz bei Zürich und Bern nachgesuchte ^ prcchung der Angelegenheit zwischen Genf und Savoycn führt, nachdem dieselbe stattgehabt, zu dem uuß, an Genf zu schreiben: Weil die von den mit Savoycn verbündeten Orten abzulassende Zuschrift kcil^ ^^gc voraussichtlich keinen Erfolg haben werde, derselbe auch die unintcressirtcn Orte (wohl ^ Üe der Mehrzahl nach evangelisch seien) nicht als Mediatoren anerkennen wolle, sei man in Berathung tcic,,^' ^ günstig gestimmten französischen Gesandten zu der Ansicht gekommen, wenn beide Par- ^' beliebige, und zwar Genf nicht fremde, sondern aus den unintcressirtcn oder auö den mit beiden Verbündeten Orten gebürtige Schiedsrichter wählen und zn einem Austausche der streitigen Orte ^^vriödictionen sich verstehen wollten, möchte wohl die Schlichtung der Streitigkeiten am besten er- ^dcn. I»» Hinsichtlich der von den katholischen Orten für die Nationaltruppcn verlangten Ocff- ^ Passes nach Burgund theilte man dem Stande Bern die Ansicht mit: Da man über die An- ». '^»g du- Neutralität noch in Unterhandlung sei, könnte durch Sendung eidgenössischer Mannschaft fahr ^^und die eidgenössische Mediation gestekt werden; und obwohl beides bedenklich sei, die Will- und die Abschlaguug des DurchpasscS, sprechen doch gewichtigere Gründe für die Verweigerung; ^ ^ Burgunder seien der angreifende Thcil gewesen, hicmit sei Frankreich bundcsgcmäß berechtigt so!?^u, daß die Eidgenossenschaft dem Angreifer keine Hilfe gewähre; gestatte Bern den Durchpaß, ^ o>lne Frankreich dicß als Feindseligkeit betrachten und auf die Waadt greifen, was um so mehr zu l lv?^" ' d" die katholischen Orte bis dahin die Waadt nicht in die Defcnsion aufnehmen wollten ^beg Frankrych gcthan"). Ferner möchte Frankreich Anlaß nehmen, auch der Stadt Genf un- 920 März 1674. beliebige Unruhen anzurichten; überdies? sei der mit Burgund aufgerichtete Bund den evangelischen zuwider; endlich sei früher zu verschiedenen Malen den Mannschaften Zürichs und Bernö der Paß ^ Bünden nach Venedig von den katholischen Orten abgeschlagen worden, e. Um dem Verlangen Evangelischen (Reformirtcn) in Straßburg zu entsprechen, daß sie nämlich bei obwaltenden Kriegsgeßa^ den Gottesdienst statt in dem auf hanauischem Gebiete gelegenen, eine Stunde entfernten WolfShc»" weder in Straßburg selbst oder doch in der Nähe üben dürfen, werden die Gesandtschaften der mit S bürg verbündeten Städte Zürich und Bern ersucht, dem anwesenden Gesandten von Straßburg diese bestens zu empfehlen, was dann auch mit dem Erfolge geschah , daß der Gesandte von Straßburg sicherte, sich dafür verwenden zu wollen. «I. Stadtschrcibcr Wegerich von Chur bittet um mitleidige für die Stadt Chur, welche durch eine FcuerSbrunst hart geschädigt worden, indem 74 Häuser ^ Ställe zerstört und 14 Menschen in den Flammen umgekommen, viele auch verwundet worden wird an die Regierungen der Antrag beliebt, eine öffentliche Collccte veranstalten zu lassen. «« Amadeus, Fürst zu Anhalt, läßt durch seinen Sccretär I. G. Reinhard die vier evangelischen Städte^ Uebcrnahmc der Gevatterschaft bei seinem neugeborenen Prinzen Johann Georg bitten. ES wirb ^ sprechen und neben Gastfrcihaltung des Abgeordneten als Einbindcgabe eine goldene, mit den der vier Städte gezierte Schale im Werth von 600 Thalcrn dccrctirt, die in Zürich angefertigt werden 587. Gemein-eidgenössische Tngsaznng. Baden. 3. Mai. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bv. I^XI, kol. 100. Gesandte: Züri ch. Joh. Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Joh. Konrad Heidegger, Statthat Georg Wcrdmüllcr, des Raths. Bern. Samuel Frisching, Schultheiß; Sigmund von Erlach, Lucern. Joseph Amrhhn, alt-Schulthciß; Heinrich Pfhffcr und Joh. Thüring Göldli, beide deS P" U r t. Karl Anton Püntiner, alt-Landammann und Landeshauptmann. S ch w h z. Kaspar ^ ^ - Landammann; Wolf Dietrich Reding, Pannerhcrr; Franz Betschart, Landcsfähnrich; Heinrich „8" ^ Reding, Oberstwachtmcister. Unterwaldcn. Joh. Peter Jmfeld, Landammann, und Wolfgang ^ alt-Landammann, von Obwalden; Joh. Melchior Leu, Landammann, und Joh. Franz Stultz, LandeSha^ mann, von Nidwalden. Z u g. Karl Brandenberg , Landeshauptmann; Beat Jakob Zurlaubcn, ^ Halter; Andreas Jttcn, Sekelmeister. Glarus. (Entschuldigt). Basel. Joh. Rudolph Burkha^ Bürgermeister; Emanucl Socin, Obcrstzunftmeistcr, und Christoph Burkhard, beide dcö Raths. bürg. Franz Peter Vonderweid und Joseph Reiff, Bürgermeister, beide deö Raths. So lothu Petcrmann Suri, Venncr; Urs Suri, Gemcinmann; Joh. Stephan Blasius von Mollondin, Herr zu S ^ und Johann Schwallcr, — alle dcö Raths. Schaphausen. Johannes Mäder, Bürgermeister, ^ Jakob Stocker, Sekelmeister; Wilhelm Jmthurn, des Raths. Appenzell. Johann Schuß, Landau»»^, und Konrad Fäßler, alt-Landammann, von Jnncr-Rhoden; Ulrich Schmid, Landammann, und Barthv Mai 1674. 921 ^keger, Statthalter, von Außer-Rhoden, Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, Landeshof- ^ber. Stadt St. Gallen. Joachim Haltmeyer, Burgermeister; „Johann" Kunklcr, alt-Burgermcister; . ^»>ann Schirmer, Kornhcrr, — alle des Raths. Biel. Abraham Scholl, Stadtschrciber; Hans Peter Stadthauptmann nnd des Raths, c Weil in Folge eingetretener gefährlicher Conjuncturen auf geschehenes Ersuchen der Stadt Basel u>id' ^ ^^^az bewilligt und von dem Vororte Zürich neben den Gesandtschaften auch die Kricgöräthe die Offiziere einberufen worden sind, wurden nach Verrichtung des eidgenössischen Grußes, um ^ uhe und Neutralität des Vaterlandes zu wahren, die Kriegöräthc und hohen Offiziere beeidigt und sazc des Defcnsionals beschlossen, es einstweilen bei dem nach Basel verordneten dreifachen Zu- ö" lassen; ferner wurde Basel mit Zürich die Vollmacht gegeben, bei Annäherung Au/ ^ Nöthigc zu verfügen, die Kriegsräthe zu berufen und den ersten, zweiten und dritten aufzufordern. Man einigte sich ferner, Aarau als Malstätte für die Kriegöräthc zu bezeichnen auf ^ ^ allgemeinen Dcfensionalc beigefügten Gewalt- und Schirmbricfe zu halten, einander ^^^'^chen der Kriegöräthc den Durchpaß zu gestatten, nach Anordnung der Kriegöräthc zu maga- einander den Kauf auf Jahr- und Wochenmärkten freizugeben, dasselbe, was der Stadt Basel Wanden wurde, auch andern Orten zu gewähren, eingegangene Kundschaften der Späher dem KriegS- ja ^ übermitteln, wogegen auch der Kricgörath an die betreffenden Orte die nöthigcn Berichte We ^ leiten hat, einstweilen die Lieferung der Munition den um Hilfe ansuchenden Orten zu übcrbindcn. ^»imando über die Zusäze soll dem Orte, bei dem sie stehen, überlassen sein, doch mit dem Vor- daß die Offiziere ibrcn Rang behalten und hinsichtlich der Religion ein gehöriges Vcrhältniß be- '"nen. Den Zusäzcn soll Quartier, Nachtlager, Feuer, Licht nnd Salz und bei »linderer Gefahr auch ^ 5 oder Entlassung gewährt werden. Klagen über Vergehen der Zusäze siud der Bcurthcilung der . '^iivsfisch^ Justiz der Hauptleute, dagegen Klagen der Einwohner von Basel den basclschen Gerichten W ^ Wallis und die III Bünde werden gemahnt, sich zu bundcsgcnössischcm Zuzugc bereit zu st/" Stadtvogt und Rath von Konstanz, mit Zustimmung des Obersten und Stadthauptmanns, mit Schreiben vom 7. Mai an, ob Konstanz von der Eidgenossenschaft her gegen die drohenden t^^Whren gesichert sei, nnd bieten ihrerseits alle Bereitwilligkeit an, das eidgenössische Gebiet vor I. ^ bon dort aus geschehen könnten, zu sichern. Den Abgeordneten, Bürgermeister Gaffer, ^)ste Hertler, Vogt zu Altnau, und vr. I. K. Hager, werden am 8. Mai die frcundschaft- klagen nach Hause mitgegeben. «I. Ein an die einzelnen Orte gerichtetes Schreiben des Königs bfi .^'^ttich, ^s AuLcrrc vom 24. April datirt, macht die Mitteilung, daß, nachdcni der Kaiser und ^"^>n von Spanien offenbar nur darum zögerten, zum Ncutralitätscontract Hand zu bieten, um !>>h s ^^und aus in Frankreich einzubrechen, er sich gezwungen gesehen habe, den Vorstrcich zu thun und ^ ^ an die Spizc seiner Armee zu stellen, wobei er jedoch die Eidgenossen versichere, daß alle Pläze, ^ Freigrafschaft in Bcsiz nchnie, ihni nur Anlaß geben werden, den Eidgenossen noch mehr bM' ^ erweisen, als sie von seinen Gegnern genossen haben. Darauf wird geantwortet, man bei d ^ ^^b>e bei der erzeigten Bereitwilligkeit guter Freundschaft ebenso beharren wie die Eidgenossen ^ükt^ gagen ihn obliegenden Bundespflichtcn. v. Auch der franzöfischc Gesandte St. Noniain Wcr'm 5. Mai sein Bedauern aus, daß es den katholischen und Protestantischen Niederlanden ge- 116 922 Mai 1674. lungcn sei, den Kampf an den Obcrrhein zu verlegen und dadurch auch die Eidgenossen in versczcn, versichert aber, daß Frankreich die Feindthätlichkeiten möglichst von ihren Gränzcn fern werde, sie also böswilligen Gerüchten, z. B. daß Marschall Turennc es auf Basel abgesehen habe, Gehör geben, vielmehr ihn, den Gesandten, selbst als Geisel der freundschaftlichen Gesinnung W" ^ ^ betrachten wollen. Ferner trägt Herr von St. Romain am 7. Mai nach, daß der Herzog von Lothr»'' Truppen anf Gebiet von Schaffhausen einquartiert habe, w'orauö man abnehmen könne, wie viel we ^ andere Machte im Bcrglcich mit Frankreich die Eidgenossenschaft achten, um wie viel mehr alsi ^ Eidgenossen Ursache haben, durch Vcrthcidigung ihrer Pässe Frankreich vor feindlichen Angnsst" wahren, n. s. w. Unter Verdankung solcher Theilnahmc wird am 9. Mai von der Tagsaznng die ^ nuilg ausgesprochen, daß, wenn die wegen der Neutralität an den kaiserlichen und spanischen ^ abgehende Rechargc den erwarteten Erfolg habe, Frankreich noch dazu Hand bieten werde, aber Gesuch erneuert, die in französischen Diensten stehenden Truppen nur vertragsmäßig zu verwende», ^ Gesuch sogar, besonders anf Andringen von Lucern und Schaffhauscn und um den von Deutschs ^ sich wiederholenden Vorwürfen zu entgehen, in einem besondern Schreiben nnmittclbar an den „ stellt, doch jedem Orte überlassen, von diesem Gesuche seinen in jenen Diensten stehenden A»g^'/ Kunde zu geben, l. Der spanische Gesandte Casati erschien nicht persönlich, weil er, wie er in Schreiben vom 3. Mai sagt, vorauösezte, daß die Tagsaznng ausschließlich über die Sicherheit der nosscnschaft werde tractircn wollen, erinnert aber dabei, daß seine Voraussicht, Frankreich wolle ^ die Neutralitätsunterhandluiigen die Eidgenossen nur irreführen und von Erfüllung der laut Crbcl" ^ obliegenden Pflichten abhalten, durch die erneuerten Angriffe auf die Frcigrafschaft sich als ^ währt habe, nun aber übcrdicß die Eidgenossen verleitet werden sollten, ihren zum Schuze der 8^^ schaft verbündeten Nachbarn, zum Vorthcilc des Gegners und Angreifers, den Paß zusperren, ^ Erbcinuug doppelt zu verlezcn. In der vom 9. Mai datirten Antwort wird ihm jedoch in'ö ^ znrükgcrnfcn, daß, laut früher ausgestellten Erklärungen, die eidgenössischen Orte die Erbcinung den im Jahr 1511 derselben gegebenen Inhalt ausdehnen wollten, aber auch die damals cingeö"^^ und thcilwcisc später gegen Spanien übernommenen Verpflichtungen halten und, sofern Spa»'"'^^, Hand biete, die Neutralität herzustellen sich Mühe geben werden. K. Auch der kaiserliche Gesandt ^ Herr Pappns, hatte sich durch eine Unpäßlichkeit in Constanz znrükhaltcn lassen, jedoch bemüßigt sssfl" schriftlich in Erinnerung zu bringen, daß der Kaiser, der Erbcinung gemäß, durch Aufstellung einer ö ^ Kriegsmacht an der Gränze der Eidgenossenschaft sein Wichtiges bnudcsgenössischcS Aufsehen ^ habe, hicmit zu erwarten sei, die Eidgenossen werden nun ihre Kräfte mit den seinigcn zur Vcrthoid'ö^ gcgcn die Usurpation Frankreichs vereinigen. Die hierauf erthciltc Autwort wies auf die scho" flosscncn Jahre dem Abgeordneten Landsce erthcilte Erklärung zurük, sprach den Entschluß ans, die ^ Pässe gegen jeden Angriff zu vcrthcidigen, ließ aber auch hoffen, daß die Erstellung der Neutralität, ^ der Kaiser dazu Hand biete, noch erreicht werde. I». Von den Gencralstaatcn der Niederlande uuter'm 29. März rükantwortlich gemeldet, daß derselben Bevollmächtigte beauftragt seien, wirken, daß die Eidgenossenschaft in dem künftigen Friedensverträge, wie früher in dem osnabrückü und phreuäischcn, miteingeschlossen werde. Der Gesandte Malapert aber schilderte in seiner ^ vom 6. Mai die Verwüstung, welche Frankreich in den Niederlanden angerichtet, den Erfolg, wel^" Mai 1674. 923 des Kaisers errungen, den eiligen Rükzug, den die Franzosen gesucht, und die freundschaftliche ^ wnung, welche die Niederlande stets gegen die Eidgenossen getragen haben, und ihre Bereitwilligkeit, krigern Verband mit ihnen zn treten, warnt dann aber auch Vörden Verführungskünsten Frank- Me' sttiiicinschaftlichen Feindes, und schließt mit der Mahnung: »otinm atguo otinm ro-zo, ut guo ^«pistis por^oro, Mstso enusso knvoro, trnnsituin in momorntnm provlnomm pneom gueorontidus g ^ 1'^clulloro, nullum plane inilitom Iwstibus nostris eoneotlore, sod honovolontia Kolita populuin dich^^ ^Vlseti volitis.» Hierauf wird von der Tagsazung erwidert, daß man lediglich früher Gesagtes könne, sich aber namentlich der Zusage freue, bei dem künftigen Friedensverträge die Eidge- ''"schaft mit einzuschließen. I. LandcShofmcistcr von Thurn klagt über daö durch die ganze Eidgc- i» ^ ^ erschollene Geschrei, daß seinem Fürsten eine nach BreiSach bestimmte Sendung Schicßpulvcr lcnifcldcn angehalten und weggenommen worden sei; cS habe diesi gar keinen Grund; die Ver- ^'»>g solcher schmähsüchtigcr unwahrhafter Sagen könne aber sehr gefährliche Folgen nach sich ziehen. ^ Gesandtschaften von Zürich und Basel eröffneten hierauf, daß ein Basler, Namens Ochs, an einen »ichLieferung Pulver versandt und die Angabe des Inhalts derselben unterlassen habe, bei Arrcstirung desselben in Nhcinfcldcn jenes Gerücht veranlaßt, die Sache selbst aber durch eine 'datschaft von Basel bei dem Commandanten in Rheinfeldcn in Ordnung gebracht worden sei. „ES Oil)^^ Vorfallenhcit von sehr hoher Wichtigkeit und einer absonderlichen Umfrag wohl würdig gc- llrft vielen wohlmeinenden DiScursen cinhelliglich befunden worden, daß alle lobl. Ort wohl ^ 1 haben, dergleichen und andere wider Obrigkeiten und vorgcsczte Particularpcrsoncn fallende Ge- X»te ^Giiiütz- und Schmähungen halber mit obrigkeitlichem Ernst Maaß und Einsehen zu thun, dcht^ Sachen den richtigste» Weg öffnen, die Obrigkeiten, Bürger, Laudlcut und Untcrthancn hss/ Mißtrauen zu sezcn; wobei cö zwar gar nicht die Meinung und den Verstand ^ man dam gemeinen Mann ein Schloß an'S Maul legen wolle, sondern soll und wird von einem X>e>/ Bürger, Landmann und Untcrthan, der Enden wohnhaft, zu Dank aufgenommen werde», kch" ^ ktwas in Erfahrung bringt, das die Wohlfahrt des Vaterlandes betrifft, und solches der Obrig- l'eld ^anzeigt." Die Frage, ob man den Herzog von Lothringen (der im Marsche nach Nhcin- X»/" ist, um muthmaßlich durch Basel und andere unserer Orte Paß zu nehmen) von der Stadt > ^"hschaft Basel wegen zuschreiben wolle, wird verneint, dagegen auf Gesuch der Gesandten von Ahausen, in deren Nachbarschaft er seine Truppen Quartier nehmen ließ, demselben unterm 8. Mai hi» - man hoffe und gewärtige, daß er das Gebiet der eidgenössischen Orte und namentlich Schaff- ^Usenö in keinerlei Weise betreten oder vcrlczcn lasse. I. Aus ein Schreiben dcö Psalzgrafcn zu Hcidel- wird gcantwortc., so viel man wisse sei keine in französischen Diensten stehende schweizerische Mann- ^ in feindlicher Stellung gegen ihn; jedenfalls werde man darauf halten, daß keine derartige Trans- ^ssion gegen ihn geübt werde. »». Glaruö entschuldigt das Wegbleiben der dortige» Gesandtschaft mit ^ ^thwendigkcit, die Landsgemcindc abzuhalten. Der Abschied wird ihm gleichwohl zugcschikt. i». , «°m .. Mal Z-»°nu K°nr°d f,.r d/° .„f T.gf.jung d.m Bis»,um Th^u.hm. und bittet um fernere Ucberwachung und besonders um Bcrüksichtigung bei Einrichtung des cidg— ^ DcfensionalS, sieht der angekündigten Mannschaft und dem neben andern Gesandten Deputirtcn der Orte, Hauptmann Crivelli, freudig entgegen. Antwortlich wird ihm besonders bemerkt, daß die w g der Stadt und Landschaft Basel nöthig gewordenen Vorkehrungen auch dem Bisthum zu Statten kon" werden, er selbst gut thun werde, auf seine persönliche Sicherheit Bedacht zu nehmen, r. (S. u. «. (S. u. Thurgau). Thurga». Baden Freiämtcr. Luggarus. ü«. «» i» Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Art. 417. Kriegswesen. Art. 280. Kriegswesen. r. Art. 362. Art. 179. Kriegswesen. Art. 27. Landesvcrwaltnng i. Allgem. Kirchliches n. Glaubenssach 588. Conferenz der evangelischen Orte anläßlich der Tagsazung zu Baden. 1V7», 3. Mai. DlaatSarchiv Znrie». Mg. Atsch. Bd. 102, kol. Sll. Gesandte: S. allgem. Tagsazung (Absch. 587). ». Indem Basel für Zusendung des dreifachen Zusazes der Kriegsmannschaft den evangc^ Orten seinen bcsondcrn Dank bezeugt, wird von demselben zugleich der Wunsch ausgesprochen, daß/ die katholischen Orte ihre Mannschaft, des Soldes überdrüßig, zu frühzeitig zurükzögcn, die cvansss^ Orte doch die Ihrigen bis nach ganz beseitigter Gefahr dort möchten ausharren lassen, was in den >1 ^ genommen wird. I», Zürich theilt die von Genf eingegangene, auf die Streitigkeit mit Savoye» dcM ^ Antwort mit: Der auf lczter Tagsazung gemachte Vorschlag scheine zwar annehmbar; allein eidgenössischen Orte schon zum fünften Male an den Herzog geschrieben und demselben alle zcugungcn erwiesen haben, ohne andern Erfolg, als daß der Herzog seilt Bestreben, den Vert^ö^ St. Julien als unverbindlich zu beseitigen, mehr oder weniger offen zu erkennen gab und die Stadt Genf zu bedrängen fortfuhr, und auch sein leztes Schreiben keine bessern Aussichten ^ . hat, werde es besser sein, wenn auch die verbündeten Orte bei ihren anfänglichen Forderungen hiemit von dem beantragten Compromiß Umgang nehmen, indem sonst gar leicht eine solche VerM ^ zu neuer Beeinträchtigung Veranlassung geben könnte, dagegen das Beharren auf dem Vertrag St. Julien auch bei Frankreich Billigung und Untcrstüzung finden dürste. In Erwiderung klären die Orte, daß ihnen die von Genf ausgesprochene Abneigung gegen die von dem franM Mai 1674. 925 sandten anerbotcue Vermittelung zwar begreiflich sei, sie nun aber zu vernehmen wünschen, was Genf ^uct erachte, um endlich den Streit zu Ende zu führen. Genf wünscht, daß eine den Glaubens- iu den picmoutestschcu Thälcrn zuständige, In Genf zu vier Procent Zins angelegte Summe . ""gefähr 30,000 Thalcrn zu eidgenössischen Händen übernommen werden möchte. In den Abschied. ' Dankschreiben der ungarischen Studenten für erhaltene 13l) Thaler Stipendium. 58» Conferenz von fünf Orten. Brunnen. 28. Mai. Lanbcstirchiv Nidwaldc». h^^^andte: U ri. Joh. Pcregrin von Bcroldingen, Landammann; Karl Emanucl Bcßler, Panner- beid ^^whz. Kaspar Abhbcrg, Landammann; Wolf Dietrich Rcding, Pauncrhcrr, und Franz Ehrler, ^^"^'"'"ann; Joh. Gilg Jmling, Sekelmcistcr. Nnterwaldeu. Joh. Peter Jmfcld, Land- ^ ann von Obwalden; Joh. Melchior Leu, Landammauu, und Franz Stultz, Landeshauptmann, von Calden. Zug und Glarus entschuldiget. I»lh ^ Monopolisten und Salzhändlern Burkhard und Buch und ihren Afsocic's der Ver- »^^"'acht wurde, den jüngsthiu zu Baden gefaßten Beschluß zu hintertreiben und mit den Salzpfannen Ie>/ zu errichten, wurden die Hl Orte sammt Zug und Glarus zu dieser Conferenz eingeladen; e beiden cutschuldigten zedoch ihr Ausbleiben, Glarus namentlich mit der Bemerkung, man habe der ^ ^ gemäß Ansezuug der Conferenz nach Lachen oder Einsiedel« erwartet; sie stellten jedoch den III ' die nöthigcn Verfügungen zu treffen. Um die gefaßten Beschlüsse zu vollziehen wird dem . Vogte von Baden befohlen, daß er, sofern das bewußte Geld nicht erlegt sei, zu schleuniger Ezecution !>ard ^ vorhandene Salz aber im Arrest behalte, und dann weiter beschlossen, daß Burk- Land derselben Genossen, wenn sie wieder in den Salzhandcl sich einmischen, aus unfern slhr ^ verbannt und auf ihre Köpfe hundert Ducaten gesezt sein sollen. Der Stadt Zürich wird Land- d^'^Hug Ludwig Jmhof das Gedeihliche mündlich mitthcilcn, und je nach dem Berichte, den er von ^dringt, wird Uri eine neue Conferenz anordnen. Dem Domdckan (Pappus) in Consta«; dieser Salzauge- wegen zu schreiben übernimmt Landammann K. Abhberg. I». u. «. (S. u. Baden). «I. Daß lieh Orten viel Geld in die deutschen Landvogtcicn Baden, Rhcinthal und Sargans ausgc- Hns' ^^^e, wird den Obrigkeiten bei den Instructionen auf künftige Jahrrechnung zu bcrüksichtigen Die III Bünde werden gemahnt, zur Entscheidung des misoxischen Territorialstreites gemäß endlich den Obmann zu ernennen. ^ Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelcgenhciten! I». Art. 24. Allgemeine VerwaltungSsachen. «. Art. 10. Beamte. 92« Juni 1674. SSO Rechmmgs-Confeienz der die Vogteien Schworzenburg, Orbe mit Tscherlih, Grandson Murten regierenden Orte Bern und Freiburg. Murten. S.-8. Juni (26.-29. Mai alt. Kal.). Staatsarchiv Bern. Frcil-urger Absch. B». v, e. Stl. Gesandte: Bern. Job. Rudolph Wurstcmberger, Sekelineistcr wälsflicn Landes; Joh. Anton bcrger, Benner, beide deö Täglichen Raths. F r c i b u r g. Peter Müller, Sekelineistcr; Prothaiius Stadtschreibcr; Franz Salcr, Generalcommissär. ^ «. Die Verhandlungen wurden mit gegenseitigen Versicherungen eidgenössischer Treue bcgo> ^ I»—I. (S. n. die betreffenden Vogteien.) I«.. Frciburg legt einen Plan vor, nach welche»! dc>" Peterlingcn beginnenden gefährlichen Runsc der Brohe gewehrt werden möge. Bern nimmt den ncl rokoromluiu. I. u. «». (S. n. Murten). »». Ans Klage des Prädicanten von Combrcmo»t> ^ ihm die Kirchcnangehörigcn zu Eombrcmont und Franex ihre Schuldigkeit nicht abstatten, die, welche ^ Pflug führen nur ein Viertel Roggen , die aber, welche drei Juchart Land haben nur ein halbes Roggen entrichten wollen, wird, in Abwesenheit der Gegenpartei, der Antrag gestellt, durch die von Milden und Stäfiö die Beklagten einzuvcrnchmcn, eventuell einen Abtausch solcher Verpflichte einzuleiten. «> t. (S. u. die betreffenden Vogteien). ». Der Antrag, daß die durch Bern von Stürlcr erworbenen Afterlchcn in der Herrschaft Montcnach entweder in fähige Hand gestellt oder o ^ tauscht werden möchten, führt zu dem Entschlüsse, vorerst die Marchstrciligkeit zu Oron zu erledigt In dem zwischen OlcyrcS und Domdidicr durch Vichpfändung auögcbrochcncn Streite ergab hinsichtlich des Zehntens die Zehntlcute im Fehler waren, der scgucstrirtc Zehnten also dem Domdidicr restituirt und von Domdidicr an OlchrcS fünfzehn Kronen bezahlt und durch die ^ von WifliSbnrg und Montcnach zwischen beiden Parteien nach Billigkeit entschieden werden solle. ^ I»I». (S. n. die betreffenden Vogteien). Ii» llm das streitige Rcißgcld zu Grandson und Jferten zu können, ist die Marchnng zwischen den Herrschaften Champvent und Monlagnh vorzunehmen- (S. u. Tschcrlitz). II. Freiburg gibt sich mit den von Bern in Betreff des bernischcn Handclsma" in besonder» Zuschriften gegebenen Erläuterungen zufrieden. 11. (S. n. die betreffendeil Bern führt Freiburg zu Gcmüth, daß der Bezug des Stäfiszolls zu Murten den Murtener Schaden bringe und dringt daraus, daß derselbe wieder in Släfis bezogen werde, laut Vereinbarung^ 1649. Frciburg erwidert, in Stäfis werde der Zoll oft abgefahren. Bern ist bereit, Hand zu ^ daß dieß nicht geschehen dürfe. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschafloaugelcgenhcile»: Vein-Frcib. Vogt, iiberh. i, i,l> »»»». ««». Arl. 21—21. Schwarzenburg. >» «>«> Art. 102. 103. Orbe mit Tscherlih. r I'. >. >» > ev ««-. uu >»>». Art. 203—218. Grandson. «I ». t II Art. 357—362. MnrtcU. «. I. >». i»»> «i«>. »'in. Art. 189—495. Juni 1674. 927 SSI Conferenz der Abgeordneten von Bern und Genf. Lausanne. 13. Juni. 2tai>tSiv Zürich. Allg. Aisch. Bd. n>2, toi. too. Gesandte: B c r II. S. von Erlach; G. Weiß. Genf. Dupan; Lullin. ^ beauftragt, die Vollziehung des von den evangelischen Orten am 3. Februar zu Aarau gefaßten ^ )>cdo zu berathen, wurde dienlich erachtet: l) daß zwei Abgeordnete von Zürich und Bern nach Genf ^ und in St. Julien dein jugo Majc und den Korn- und Salzwachen an der Arvebrüke anzeigen, ^ ' sofern dieser Beamten oder sonst Jemand dem Tractat von St. Julien und bcrniögc desselben hergebrachten Posseß zuwider handeln würde, man mit demselben als einem Fried- ^ Hti und Zerstörer gemeinen Rnhwesens handeln und Gewalt mit Gewalt abtreiben werde; 2) daß man Äc einige Compagniccn Mannschaft zur Hilfe anerbiete; 3) daß man, wenn die savohischcn ^"uitcu und Wachen Jemanden von Genf anhalten der Salz, Holz, Kohlen, Getreide nach Genf zu '"gcu im Begriff ist, nicht in das Land des Herzogs einfalle, sondern in der billigmäßigen Defension ^ e, daher Salz in die verbotenen Häuser schike und auf einem Markttage, wenn die Savohcr in großer iahl ,u befinden, Getreide hinein führen lasse, um alsdann auf den Nothfall durch Gegcn- die Vornehmsten festhalten zu können; 4) daß, wen» nach solchen Repressalien der Herzog KriegS- » ""^)uft gegen Genf vorrüken läßt, die Mannschaft von Zürich und Bern in die Stadt Genf einziehe da»» unter dem Gcschüze der Stadt in des Feindes Land streife, es in Contribution seze, nach Um- .^en auch des einen oder andern Ortes und Passes sich bemächtige; 5) daß auf den Kriegsfall hin '^eiicu jedes Ort nach seinen Kräften beitrage, aber erst bei wirklichem Kriegsausbruch das Nähere bestimmt 2 6) daß, wenn der König von Frankreich in'ö Mittel treten wolle, demselben die Gerechtigkeit unserer ^ie und die bei' dem Herzoge gemachten höflichen Persuche zu Beseitigung des Streites vorgestellt und Ausschluß, Vertrage festzuhalten, ausgedrükt und, sofern er Genf zur Nachgiebigkeit zu bereden "He, Stadt Genf erwidert werden solle, sie könne, nachdem Zürich und Bern die Sache zu ^ eigenen Angelegenheit gemacht haben, ohne Zustimmung dieser ihrer Verbündeten in keine solche Schläge eintreten, wobei aber zugleich auch die mit Savohen verbündeten Orte, damit sie sich nicht soff i ^avohcns Seile schlagen, behutsam durch eine besondere Gesandtschaft in Kenntnis; zu sczen und, t> ^ iie Savohcns sich annehmen wollen, die andern evangelischen Orte um Hilfe anzugehen sind; 7) UM» auch die Einschließung der Stadt Genf in den künftigen allgemeinen Fricdcnstractat sich "ühe» und bei Versammlung der evangelischen Orte in Bcrathung nehmen solle, ob nicht zu solchem ^ ein besonderer Gesandter an die Malstättc der Friedcnshandlung abzuordnen oder doch der Gc- tincr befreundeten Macht zu beauftragen und etwa die Formel zu empfehlen sei: „die Herren von ^ ^bl. Ehdtgn. Orthcn insgemein lodcr die Protestircnden und ihre Mitvcrpündctc) sind begriffen in .^^"^ül'tigcn Frieden; und denselben gut zu undcrhaltcu sollend die Fürsten und Ständ, welche >>o„ Vertrag gemachet, schuldig sehn, dieselben zu halten, und besondcrbar die königliche Durchlaucht ^avohcu diejenigen, welche zwüschcnt Jhro und den Herren von Bern, auch ihren PundtSvcrwandtcn »>»dte 928 Juni 1674. von Genfs gemacht worden —8) daß auf gleiche Weise, wie von Savohcn aus Genf geplagt gegen Savohcn verfahren, nämlich zwar freier Handel und Wandel mit Savoyen nach alter Ucbung^ stattet, dagegen verboten werde, mit dem Hafen von Bellende, der wider Bern und Genf gebaut nun^ und verdächtig sei, in Verkehr zu treten. Was dann, wenn der Herzog von Savohen es nicht sollte, solchen Demonstrationen sich entgegenzustellen, sondern der Stadt Genf ihre alten Rechte aus," üben wieder gestatten würde, zu thun sei, um eine entscheidende Erklärung zu erlangen, daß er de" ^ trag von St. Julien halten wolle, oder um den Hasen von Bcllerivc wegzuschaffen, das bleibt sp^ Bcrathung anhcimgestcllt. 5NS Conferenz der III alten Orte. Brunnen. 27. Juni. LandcSarchi» Nidivaldc». Gesandte: U r i. Joh. Pcrcgrin von Beroldingen, Landammann; Karl Franz Schund, man». Schwhz. Kaspar Abhbcrg, Landammann; Franz Ehrlcr, alt-Landammanu; Joh. Rudolph ding, alt-Statthalter; Joh. Gilg Jmling. Landcösekclmeistcr. Unterwalden. Joh. Peter " Landammann, und Wolfgang Wirz, alt-Landammann, von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landow»^ und Niklaus Kaiser, Landesfähnrich, von Nidwaldcn. ». Da Lucern die gewöhnliche Vorbcrathungsconfcrcnz zu veranstalten unterließ, weil keine iviä)^ Sachen vorhanden seien, wollten die III Orte nicht versäumen, vor dem Zusammentritte der bad» Tagsazung sich zu besprechen, wie sie zuvörderst zur Ehre Gottes und für die Aufnahme der ^ Religion zusammen wirken mögen, l». Besonders wurde erwogen, daß die löblichen' III Bünde ^ Schreiben an die in den ennetbirgischcn Vogtcicn regierenden Orte dem in die genannten Vogtes stimmten Salze den Durchgang verweigern, daher nöthig erachtet, daß denselben von Baden auS wortet werde, es sei dieser Paß dem hallischen Salze keineswegs nachthcilig, und man stehe in ^ Wartung, daß wie man ihrem Vieh und Gut bundesgcmäß den Durchpaß zu den Jahrmärkten nicht ^ eigenen Nachthcil gestatte, sie ebenfalls dem Herrn Neurone die Salzlicferung nicht erschweren t. (S. u. Thurgau). «I. (S. u. Sargans), e. Bevor über das Gesuch der Brandbeschädigtcn Chur um ciue Beisteuer eingetreten wird, ist denselben zu verdeuten, man habe mit Bedauern gehört, ^ die Entstehung des Brandes den Kapuzinern oder andern dortigen Geistlichen beigemessen werde; »b ^ also sei, wolle man zuvor vernehmen. An die Kosten des lczthin nach Basel gemachten Anözugd' den ennclbirgischen Vogteien zur Verthcilung auf die Orte ein Beitrag auferlegt, für die Zukunft aber eine Ordnung gestellt werden, was die gemeinsamen Vogtcicn, besonders auch Baden, Bremg^^ Mellingen, Rapperswhl u. s. w. zu leisten haben, damit nicht die ganze Last auf den verbündeten ^ liegen bleibe. K. (S. u. Sarganö). Ii. Der Antrag von Schwhz, bis die verabredete Münzor^""' Juni 1674. S2S » ^nde gekommen sei, seine Auömünzung fortgehen zu lassen, wird all rokoremluin genommen. I. ^ Unterfangen deö päpstlichen Legaten, die Bestrafung der vom päpstlichen Stuhl ahsolvirtcn Blut- ^ weltlichen Richter nicht mehr als zuläßig zu erklären, erregt Verwunderung und wird all ro- heuommcn. Ii.. Dem Untervogt Wilhelm von Schäniö wird an den Landvogt von Sarganö ^schreiben bewilligt und demselben verdeutet, daß der verstorbenen Schwester Kinder gleiche Erb- ^ verstorbenen Bruders Kinder. I. Gegen Salzherr Keller von Luccrn ist ebenfalls 'Uguirirerl, weil auch er mit andern Salzmonopolisten interessirt und associrt war; überhaupt wird >»>d" ^ Salzherren, um sie von ihren ungebührlichen „Attentaten" abzuhalten, die Gebühr vorzunehmen darauf zu denken sein, wie etwa mit Herrn Domdckan Pappus von Constanz des Geschäfts halber °"irt werden möchte. z. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangclcgenhciten: «?. Art. löl. Recht und Gericht. ' «I. Art. Kit. Collaturrecht zu Wartan. Art. 108. Rechts- und Gerichtssachcn. S51Z. Gemeineidgenössische Jahrvechnungs-Tagsazung. Baden. R«7», ^ Juli. ^'""'«archiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I.XI, kol. lgk. — Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. i°2, kol. »2Z. — LandeSarchio Nldwalden. ^ Tesaudtc: Zürich. Sigmund Spöndli, Bürgermeister; Joh. Konrad Heidegger, Statthalter. Bern. 'Uuel ^ Schultheiß; Sigmund von Erlach, Vcnner. Lucern. Eustach von Sonncnberg, )Ulthejß. Jost Flcckcnstcin, deö Innern Raths. U r i. Joh Pcrcgrin von Bcroldingcit, Landammann; alt^ Schmid, alt-Landammann. Schwh z. Kaspar Abhberg, Landammann; Joh. Rudolph Reding, ^Statthalter. Untcrwaldcn. Wolfgang Wirz, alt-Landammann, und Jakob Burach, des Raths, von ^'aldcu; Joh. Melchior Leu, Landammann von Nidwalden. Z u g. Ulrich Schön und Ammann ^^ald Schmid, beide des Raths. Glarus. Balthasar Frculer, Landammann; Fridolin Jscli, Statthalter. Johann Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Christoph Burkhard, Drcicrhcrr. Frei bürg, lv^ Gottrau, Schultheiß; Peter Müller, Sckelmcister; Joh. Georg Reiff, Burgermeister. So- ^ ^Urn. Pctermann Suri, Schultheiß; Joh. Georg Wagner, Venncr. S ch a ffh a u sc n. Leonhard Bürgermeister; Joh. Jakob Stocker, Sekelmcister. Appenzell. Johannes Scheuß, Landam- . ^ von J.-Rh.; Ulrich Schmid, Landammann von A.-Rh. A b t v o n S t. Gallen. Fidel von Thurn, '"deshofmcister s An den eidgenössischen Gruß knüpft Basel den Dank für den durch die zugesandte Hilfsmann- ßer äugten Schuz, was von Seite der andern Orte mit dem Danke für gute Verpflegung der Offi- ^ Soldaten erwidert wird. I». Die Warnung vor Einbringung schlechter Münzen wird im vor- ^ ^gcn Sinne wiederholt und auch dem Bischöfe von Constanz davon Kenntnis; gegeben, e. Die III wünschen Erläuterung, auf wessen Kosten der auch ihnen notifizirte Defcnsionalauszug geschehen 117 930 Juli 1673. solle, und ahnden es, daß man sie nicht auch zur Mitberathung bei Errichtung des DefensionalS ci»^ laden habe. Es wird ihnen geantwortet, daß laut den Bündnissen der gemahnte, Hilfe leistende seine Kosten selbst trage, hinsichtlich der Zahl der Mannschaft im Jahre 1637 nach dem Ucbcrgangc ^ Passes von Bregenz bei Aufstellung des DefensionalS zu Whl die III Bünde durch Christoph Rost»^ aus dem obcrn Bunde, Rudolph von Saliö aus dem Gotteshauöbunde und Theodor Endcrli aus Zehengcrichtcnbundc vertreten gewesen seien, bei der Erneuerung des DefensionalS der Drang ^ ^ nicht zugelassen habe, die Iii Bünde zur Mitberathung einzuladen, indessen vorauSgcsezt worden st>, für sie die früher vereinbarten Bestimmungen gelten, jedenfalls aber bei wieder eintretender Bcratb^ des DefensionalS au sie die Einladung zur Thcilnahme an der Bcrathung nicht werde unterlassen wc>^ «I. Da laut eingelangtem Berichte die III Bünde beider Religionen ihre Mißverständnisse noch niA ^ gelegt haben, wird ihnen zugleich zugeschrieben, sie möchten, ohne Zweifel selbst auch die bürgert' Streitigkeiten als ein großes Nebel erkennend, die obschwcbendeu Religionöirrungcn auf einem wohl o ^ ihre Bundcsbricfe bezeichneten Wege schiedlich beizulegen trachten, v. Der durch Unpäßlichkeit im znrükgehaltcne französische Gesandte St. Romain ließ ein aus dem Lager von Lohe in Burgund 13. Juni datirteö Schreiben seines Königs einbringen, worin gesagt wird: »Mtre Ambassadeur, ^ neur de Lt. Uomaiu, Mus a reudu un conto si exact (Inns le vo)'age, gu'il n tnit aupres de In tidelitö, aveo laguelle Vous ave^ odservex los traitös, gut sont entre Mus et In rexuliligue tigue, llurnnt tout le temps, gue Mus avous vtö occupö (Inns In Uranclie (lointö de Lourgogus > ü» ^ des ordres les plus ex^res, gue Mus lui donnous n son retour auxres de Vous est, de Vous tewo>- le nre si uarticulier, gue Mus. Vous snvons de eette nouvelle xreuve de Votre nllection. Mus su de lui, nvec laguelle exnctitude Vous avie^ Init garder les kroutieres de Vos ötnts pour oMp^ ^ gue selon les trnites elles ne servissent de zinssnMS nux troupss de Ms ennemis, gm auroie'ü ^ innrclrer contre Mus, et Mus nvons vu nvec deaucoup de xlaisir, gue Mus ne Mus so/ons^ trompö n In continuce, gue Mus nvions i>rise en I'nIIinnce si ötroite et si nncienne, gut Vous Mtre couronne. Nnis en ineme teinns, uue nous ordonnons nu Leigueur de Lt. Iloinniu de teuroigner toute Mtre sntisknctio», Mus voulons, gu'il Vous contirme nxres In conguete, nvons kalte de cette provinee, les nssurnnces, gu'il Vous n donnöes en Mtre nom, nvnnt gue l'eussions entreprise. II Vous dirn, gue Mus voulons augmeutsr les nvnntnges, gue Vous en nve^ jusgu'n cette ireure.« Der Gesandte selbst in seiner schriftlichen Eingabe vom 5. Juli rühmte und ^ gar sehr die Treue und Entschlossenheit, mit welcher die Kantone die tentntions nrtitieieuses des rcichischeu Hauses zurükgewiescu haben, das immer nur darauf ausgehe, den Bund der Eidgenosse»»^ mit Frankreich zu zerstören; er verspricht die Bezahlung der laufenden Jahrespeusiou sowohl als , jenigcn der Zukunft, gibt die Anzeige, daß nur um dem Geschrei über Tranögresfion der schweizer Truppen nicht neue Nahrung zu geben keine schweizerische Mannschaft gegen Spanien verwendet wiederholt aber auch, was früher schon gegen die vom Grafen Casati hinsichtlich der Tragweite der einung aufgestellten Behauptungen und Ansprüche und zu Gunsten der seit 1333 bestehenden mit Frankreich gesagt worden ist, hebt besonders den Unterschied hervor, der sich in der Behandlung Z ^ welche die Eidgenossenschaft vom Kaiser und vom Könige von Spanien erfahre, gegenüber der ^ zcichnung, die ihr Frankreich durch Unterhaltung etiles Ambassadorö und Bezahlung von Jahrgeld^" Juli 4674. 931 ^ ^l werden lasse und die auch sogar den ans Seite Spaniens gestandenen Schweizcrtruppcn in Burgund Tute gekommen sei, daher sie auch jezt weder durch die Befürchtungen, in der Freigrafschaft bisher gc- l Vorthcile zu verlieren, noch durch die vorgeblich der Stadt Constanz und den vordcrösterrcichischen schaften drohende Gefahr an Frankreich sich irre machen lassen möchten, n. st w. Diese Eröffnungen erwiderte ^Tagsazung unter Bcrdankung mit der Versicherung steter Beobachtung der Bundeöpflichtcn und zugleich " de», Wunsche, xg möchte einerseits der in französischen Diensten stehenden Mannschaft nichts BnndeS- l>!sss zugcmuthet, andererseits den gemachten Verheißungen Vollzug gegeben, besonders aber Auskunft ^ Gesinnung des Königs in Bezug auf die in Unterhandlung begriffene Neutralität crtheilt wer- bev folgenden Tage die Erklärung des französischen Gesandten zur Folge, er sei ^^"'6chtigt, für das obere Elsaß und die Stadt BrciSach und die Freigrafschaft Burgund einerseits, für das Breisgau, die Waldstädte und die Stadt Constanz mit Einschluß des BiöthumSgebictes von ^el, des Herzogs von Württemberg und der Stadt Straßbnrg andererseits einen NentralitätSvcrtrag ein- > und denjenigen Orten, die bis dahin burgundisches Salz bezogen haben, die weitere Ablieferung ^ ü Salzes, und zwar zu niedriger» Preisen als Spanien sie angcsczt habe, zuzusichern. Als hierauf ^ ^"gsazung, von dem Einschluß der Grafschaft Burgund in die Neutralität absehend, vor der Hand ^^"^rhandlungen auf daö Elsaß und die Stadt BrciSach einer- und daS Brcisgau, die Waldstädte ^ Konstanz andererseits zu beschränken vorschlug, und noch speziellere Aufschlüsse über die General- und ^Uwular-Satiöfactioncn verlangte, wurde auf erfolgte Antwort beschlossen, obwohl die Frcigrafschaft stßund unter andere Gewalt gekommen, im Interesse der Eidgenossenschaft von der schon vielfach ur- i. " Neutralität »icht auSznsezen, zu diesem Ende also durch Eztract den kaiserlichen und spanischen Gc- e» die Eröffnungen des französischen Gesandten mitzuthcilen, dann aber auch bei dem französischen a»dteu auf endliche Bezahlung der restircndcn allgemeinen und privaten Forderungen und Capital- laut Pariser Abschied von 1663, zu dringen, endlich das Schreiben des Königs auf angemessene iu beantworten. L. Ein aus Constanz vom l, Mai datirtcö Schreiben des Freiherr» von Whtten- chterrcichischen Rcgierungsrathö und Kanzlers zu Innsbruck, erinnert an die Nothwcndigkeit, der gemäß neben dem schwäbischen Kreise Defensivanstaltcn zum Schuze der vordcrösterrcichischen fach wird aber, da der Freiherr über seinen offiziellen Charakter nicht lcgitimirt war, ein- "ut Hiuweisung auf die den Herren von Landsee und Pappus gegebenen Erklärungen beantwortet, ^^"^akan Pappus sendet als seinen Stellvertreter den K. K. Rath I. A, Wirz von Rudcnz mit llgc" batirtcn Beglaubigungsschreiben, in welchem daö Gesuch wiederholt wird, daö Pflich- fchli Erbcinung als DefensionSpflicht zu erklären und hicmit die vordcrösterrcichischen Lande ^ zu helfen und die schweizerische Mannschaft aus Frankreich znrükzurnfen. Wirz begründet dieses Audienz noch mündlich, erhält aber denselben Bescheid, wie vor ihm der Freiherr von über Beisaze, daß er dem Kaiser den auf die Ncutralitätöfrage bezüglichen Extract ^stcr' ^^" "löge, I». In Bezug auf die von Wirz übcrgcbencn zwei kaiserlichen Schreiben, deren btr^' Laxenburg den t. Mai, die Willfährigkeit erklärt, die Eidgenossenschaft in den Fricdcns- tükb ^ ^'"z"fkhl>eßen, aber zugleich auch berichtet, daß die FriedenSunterhandlungen in Köln durch Zu- dic ^es französischen Bevollmächtigten sich zerschlagen haben; das zweite, datirt Wien 24 Juni, ^lichcrung enthält, daß die Eidgenossenschaft von Constanz aus keine Beunruhigung besorgen dürfe, 932 Juli 1674. wird in schriftlicher Erwiderung bezeugt, daß die „nnö wohlbchändigtcn Schreiben zu hoher Danknemlichkeit" empfangen worden seien. I. Schon früher hatte der Graf Casati ein vom l> - datirtcö Schreiben der Königin von Spanien, die Neutralität betreffend, an Zürich und an die üb"» Stände übermittelt und mit einer weitläufigen Vorstellung begleitet und dieser noch eine zweite ZM vom 3. Juli nachfolgen lassen und darin namentlich bemerkt, er sei von der Tagsazung wcggebl'^ weil er wohl eingesehen habe, daß seine Anwesenheit keinen Nuzen hätte schaffen mögen, u> s. ^ ^ wurde dann zu Händen der Königin erwidert, man verdanke die gemachte Mittheilung derselben für die Neutralitätsverhandlung geschehene Bevollmächtigung des Herzogs von Aussonc, habe jedoch dem Herzog selbst noch nichts vernommen, bcdaure die ohne eigene Schuld seither eingetretene l" brcchung der Unterhandlungen, werde die bisher beobachteten Verträge ferner treulich halten, u, s> w- Grafen Casati wurde zugleich bemerkt, man gebe sich alle Mühe, die TranSgrcssionen der Schweizertuch in Frankreich zu hindern und der steten Vorwürfe sich zu entledigen. In Bezug auf die im Casatis enthaltenen Protestationcn und andern Spccialitäten aber, die besonders von Bern und ^ thurn kräftigst widersprochen wurden, überließ man es den betreffenden Ständen, sich mit demselbev einander zu sczen; doch wollten auch die andern Orte jene Protcstation nicht annehmen, in der zeugung, „unter den obgcwaltetcn Conjuncturcn alle obhabcnden und absönderlichen Pflichten der ^ einung und deö Bundes erstattet zu haben." k. Gegen daö Ende der Tagsazung, als schon einigt sandtschasten nach Hause zurükgekehrt waren, sandte der Graf Casati ein königlich spanisches vom 13. Juni eiil, die Mittheilung enthaltend, daß der König gerne zu Einschließung der Eidge^'^ schaft in den künftigen Friedensvertrag Hand bieten werde ; im Begleitschreiben des Grafen wird M angezeigt, daß der Prinz von Lignh daS Gouvernement von Mapland übernommen habe und die ^ Nossen seiner nachbarlichen Geneigtheit versichern lasse und auch von ihnen bundesgenössige Freu»? gewärtige. Beides wurde am 12. Juli auf angemessene Weise verdankt. Ein an demselben Tage e> kommcncs Schreiben des Grafen Casati vom 3. Juli wirst den Eidgenossen vor, daß, wie er vcr»c ^ der Marquis von St. Romain bei ihnen ein neues Regiment zur Verteidigung Burgunds ^ die Zahl der im französischen Dienste stehenden Schweizer weit über die tractatmäßige Zahl hinaus, ^ Unterschied zu Abwehr und Angriff auch der im Tractate vorbehaltenen Mächte, vermehre; wenn d>c ^ genossen ohne andern Grund, als wegen eines aus königlicher Mannschaft bestehenden Strcifcorpo- die Schweiz weder durchzogen noch auch nur vorübergehend gesehen habe, lieber eine so wichtige mit > verbündete Provinz zu Grunde gehen lassen, als tractatgcmäß und laut Abschied von 1668 den D>>t gestatten wollten, so werden sie, hofft der Graf, jczt doch nicht auch noch die eroberte Provinz verthe> und sich bei dem ungerechten Kriege, im Widerspruch mit der Erbeinung, bctheiligen; allein jene " ^ Werbungen, die TranSgrcssionen der schon im französischen Dienste stehenden Schweizcrtruppen, einigen Kantonen gemachte Lieferung von Munition nach Frankreich, die von Hauptlcuten a»ö ^ Schweiz betriebene Verleitung der im spanischen Dienste gestandenen Schweizcrtruppen zum ^bc^^ französische Dienste vor SalinS, — alles dieses sei so sehr der Schweizer- und Soldatenehre und der entgegen, daß die Welt kaum mehr an den von Paris, Lyon und Frankfurt herkommenden Lcr> ^ zweifeln könne, eS habe die Eidgenossenschaft mit Frankreich zum Nachtheilc der Freigrafschaft und vielleicht auch Maylandö ein Einverständniß getroffen. — Diese Vorwürfe zu beantworten stc Juli 1674. 933 ciiuvcsendcu Gesandtschaften schwer; denn von einem zum Nachthcile Burgunds und Mahlands er- ^tetcn Tractatc wollte Niemand etwas wissen; das von Luccrn nach Basel verkaufte Pulver wurde in ^ Meinung abgegeben, es sei wirklich für Basel bestimmt, u. f. w> ES wurde daher den betroffenen "^A"sscn, wegen der Werbungen und wegen der Verleitung der in spanischen Diensten gcstan- iih/" ^"hpcn sich zu rechtfertigen, unterdessen aber dem Grafen Casati gemeldet, daß die Regierungen ^ sei,. Schreiben in Berathung treten werden, und daß laut beigelegtem Eztract die Tagsazung sich " )e gxhx ^ hje Neutralitätsuntcrhandlung wieder in Gang zu bringen, hicmit die spanische Krone zur ^^uahnie an derselben einlade. I. Erneuerte Klage des niederländischen Gesandten Malapert über ^ ^"sgression, und Wiederholung früherer Antwort. Hinsichtlich des angetragenen Bündnisses wird ^ ^ Antwort an Malapert nichts erwähnt, vielmehr diese Sache den Obern überlassen, in. Auf künf- . ^ ^issazung Rechnungen über die Unkosten der nach Burgund abgeordneten Gesandtschast ein- ^ "Pen uud die Gesandtschaften über Verlegung der aufgelaufenen Kosten zu instruiren. Die von cern stir vorgelegte Rechnung betrug vom l0. März bis 3. April 500 Gl. 10 Schill, n. Er- ^ug dxg Beschlusses, das fremde Bcttlcrgesindcl und die Träger falscher Steuerbriefc fern zu halten. dk'n^ ^örengesandtc Schmid von Baar bittet um Schild und Fenster für das Rathhaus in Baar. In >». u. «>. (S. u. vier cnnctbirgischc Vogteien überh.). i. Bei Anlaß eines Gesuchs das Verminderung ihrer Mannschastszahl der Auszüger wird nothwendig erachtet, daß, weil ^ Dcfcnsionalwcscn eine Hauptsache für das Vaterland ist, man über dergleichen Begehren, kommen Orten oder Unterthanen, keine Ortsstimmcn noch Resolutionen ertheilen sollte, es hätten leih Dcfcnstonal begriffenen Orte auf einer allgemeinen Confercnz eines Gleichen re- Aiaverglichen; daher sollten auch die Lauiscr (welche von dem Mehrthcil der Orte Nachlaß ihrer s^'^chaftszahl erlangt haben) einer solchen allgemeinen Resolution gewärtig sein, um sich dann der- ^ ^ gemäß zu verhalten. Uebrigcnö bleibt dieß den Obrigkeiten anheimgestellt. «. (S. u. deutsche i^'en überh.). I. (S. u. Mendriö). ii. (S. u. vier cnnctbirgischc Vogteien überh.). v (S. u. ^'"gau). u. (S. u. Rhciuthal). I»I». (S. u. deutsche Vogteien überh.). er—l'l". (S. u. ^gans). u ^S. u. Frciämter). II—ni». (S. u. Baden). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. ^ (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte). Die Abgeordneten des Bischofs von Basel, ^^bischof Kaspar Schnorf und F. C. Ligertz, Vogt zu Ncucnstadt, eröffnen, daß der Fürst etliche Sol- stcg" eidgenössischen Bcsazung zu entlassen, die übrigen den noch vorhandenen Korporalen zu unter- ^^vnen sei, dann abcrauch Erläuterung zu erhalten wünsche, ob er bei wieder eintretendem Be- iiih ^ener auf Hilfe zählen könne, und bei welchem Orte er um die erforderlichen Commandanten ^ dttwcndeil müsse. ES wird ihm hierauf stetige Bereitwilligkeit zugesichert, die Entlassung von Sol- "'^""gestellt und zu Folge der Rangordnung, in welcher die Orte bei Ernennung der Offiziere das Ort bezeichnet, an das er sich um einen Hauptmann zu wenden habe, während ^^vnant Schwhz und den Wachtmeister Nntcrwalden zu stellen an der Reihe sei. Jedes Ort soll ^ ^ vis fünfzehn Mann in Bereitschaft halten. Bei eintretender großer Gefahr eilen zunächst Solothurn und ^3 Zu Hilft und jedes der übrigen Orte sendet eine Compagnie sammt Offizieren. >»z». (S. u. 934 Juli 1674. Thurgau). «i«i> u. 1^1. (S. u Baden), s«. Die Orte Uri, Schwhz, Untcrwalden und Glarus bei Behandlung des Salzgeschäfts, daß es auch noch andere Salzmonopolisten gebe, als bloß die hin zur Rede gestellten, die ebenfalls gehöriger Maßen zu rcprchendireu wären. Man fände gut, wenn durch eine geeignete Person, etwa Landschrcibcr Hug Ludwig Jmhof von Uri, die Fundamente inquirirt und dann nach befindenden Dingen zu Abhilfe dieser Monopolic das fügt würde. Zugleich wird in den Abschied genommen, wie zwckmäßig cS wäre, wenn die fünf Ortt einen gemeinsamen Vertrag mit der hallischen Pfanne sich hinreichend hallisches Salz verschaffen w 7 ^ das auf nächstem Weg, über den Adler- „old" Schollberg, und mittelst bequemer Factoren in's r schafft werden könnte. Znsaz zu I. Die Ehrcngcsandtcn Solothnrns wolle» sich im Name» ihrer Ober» der Antwort auf daS holl>' ^ Sch reiben nicht beladen und verlangen Vcirüknng dieser Erklärung in den Abschied. (Kantonöarchiv Sololhurn, Absch^^ Nro. 86). 1,1». und lhcilweisc aus dem Zürcher-, aus dem Nidwaldncr Exemplar. B!an sehe auch im Abschnitte Herrschastöangelcgenheiten: Art. 137. Kriegswesen. Deutsche Vogt, liberh ». Thurgau. V. HV Rheinthal. « Sargans. VT? TlTl Baden. II Kit. II !»»>»» Art. 344. Kirchliches n. GlaubenSsKhcn. „ 162. Recht und Gericht. „ 317. Leibeigenschaft und Fall. Art. 66. Obrigkeitliche Güter n. Lehen. 1,1». Art. 199. 5. Art. 163. pl». „ 545. Rcligions- u. >^^ Recht und Gericht. , Kirchliches n. Gla»bc>o'd' Art. 206. Zoll- und Verkehrs Art. 61. Obrigkeitliche Lehen u. Einkünfte. « « Art. 145. ., 176. Abzug. „ 162. Art. 37. Rechnnngösachen. »»»». Art. 281. , 75. Judicatur- u. Competenzanstände. «>«>. „ 389. „ 95. Judicatur- u. Eompetenzanständc. i»i». „ 390. „ 36. Judicatur- u. Eompetenzanständc. Freiiimter. Art. 104. Polizeiliches. Bier cmictb Vogt, ilbcrh. p «1 Mendels. Art. 114. Salzbezug. ,, 148. Kriegswesen. Art. 276. Verwaltung im Allgemeinen. 1,1». Art. 105. . Art. 126. JnriödictionSanstände. Eollaturrecht zu Ward«'- Kriegswesen. Locales. Locales. Polizeiliches. Münzsache». SS4 Conferenz der evangelischen Orte bei Anlaß der Jahrrechnungstagsaznng zu Baden. 1<»74, I. Juli. StaatSarchi» Zürich. ZIllg. Adsch. Bd. ll!2, kol. ZW Gesandte: Zürich. Sigmund Spöndli, Bürgermeister; Joh. Konrad Heidegger, Statthalter. ^ Samuel Frisching, Schultheiß; Sigmuild von Erlach, Vcnner. Glarus. Fridolin Jsclin, Stallt Juli 1K74. S35 Joh Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Christoph Burkhard, Dreierherr. Schaffhausen, ^hard Meher, Bürgermeister; Joh. Jakob Stocker, Sckelmcistcr. Appenzell A.-R. Ulrich Schmid, °"d<"nn.an„. Rstkblik auf den Abschied von Lausanne und den lcztcn aarauischcn Abschied und die von ^ach über erster« gegebene Erläuterung wird beschlossen, eine Gesandtschast von Zürich und ^ »ach abzuordnen, mit dem Auftrage, über das dortige Stadtwcscn, Proviant, Munition stch zu erkundigen und nach Beratschlagung mit dem Magistrate Anträge zu stellen, welche Er- sei/^" Seiten der verbündeten Städte den savohischen Offizieren und Beamten entgegenzustellen sollt ^"d nicht einige Mannschaft von den beiden Städten der Stadt Genf angeboten werden ^ ' Auf Fgtl hin, daß Genf solchen Zuzug wünsche, werden die beiden Städte unterdessen 4l)0 »eli^ wachen. Die übrigen Punkte des lausannischcn Abschieds sind weiterer Berathung zu untcr- Der Gesandte von Glarus erzählt, was hinsichtlich der Verweigerung der Katcchisation, deö de,, ^ ^ Weltlichen in der Shnodc und der Steigerung des Zolls im Toggenburg den Abgeordneten vorgebrachte Bitte von dem Abte geantwortet und was mit dem Abgeordneten deö sei-^ RaPPeröwyl verhandelt und namentlich von dem LandeShofnicistcr von Thum geäußert worden dc»', Schlimmste sei, daß die Toggcnburger, mit Rath des alt-Landvogts Schorno, wegen des Zolls Recht vor Schwyz vorgeschlagen haben und dann verfällt worden seien. Es wurde nun laich " gefunden, den Versuch zu machen, ob nicht gegen Uebcrnahme eines mäßigen Zolls die Er- ^ Kinderlehre und zum Beisiz der Weltlichen in der Spnode erlangt werden möchte, e. Nach- sii>,- ^ Stadt St. Gallcil wiederholt unterlassen bat, die Tagsazung zu beschikcn, wird sie erinnert, solches dlz "'chi mehr zu thun, damit der Abt nicht zulczt auf die Meinung komme, er sei bessern Rechtens «I. Obwohl vor einigen Jahren dem Ministerium von Genf wegen des Amyraldismus ernstlich ijch . worden war, haben doch einige jüngere Geistliche zu der irrigen Lehre von der Gnadenwahl öffcnt- auch bei der lausannischcn Konferenz wurde laut Bericht des Vcnncrs Erlach darüber ^ "He,,. ^ gefunden, daß die Gelehrten der IV evangelischen Städte darüber zu einer y>e„f l>ch vergleichen, die der künftigen Confercnz zur Gutheißung vorzulegen sei; auch soll die nach ästende Gesandtschaft daselbst gehörigen Ortes das Nothwcndigc anbringen, v. Zürich trägt die ^»k'n ^ dortigen Mczger vor betreffend den Vichzoll zu Bleieubach, wo man früher für jedes Rind Hal' Kreuzer Zoll bezahlt hatte und dagegen ein Zeichen erhielt, dessen Vorweisung in Langen- i u»d Mergenthal vom Zoll befreite, während man jezt auch in Langenthal den halben Kreuzer und H., "sdurg, wo früher Zollfrciheit gewesen sei, einen „Ländcrschilling" bezahlen müsse. Bern wird um ""dur ersucht. August 1674. 5S5 Conferenz der Orte Uri, Schtvyz und Nidwalden. Brunnen. ». August. LandcSarchiv Nidwalde». Gesandte: Uri. Joh. Pcregrin von Bcroldingen, Landammann; Gardehauptmann Allton Sih^ Zeugherr. S ch w h z. Kaspar Abhberg, Landammanu; Wolf Dietrich Reding, alt-Laudammann; 3^ Weber, Statthalter; Joh. Gilg Jmling, Sekelmcister; Franz Betschart, des Raths. Nidwal^ Joh. Franz Stulz, alt-Landammann und Landeshauptmann. n. Der Fiscal Henrico Antonio Cislago, als Abgeordneter von Vellen;, klagt, daß der Sccl,'^ manu zu Canobbio die Landschaft im Ankaufe deö KornS sehr beschwere und abermals um 2615 JMf^ dränge, hiemit die vom Gubcrnator Mahlands untcr'm 18. Juli 1667 zugestandene Befreiung rüksichtige, wie man denn auch ihm jüngsthin 168 Imperialen habe bezahlen müssen, nur damit er ^ Bürgen der Bellenzer acht Tage Termin gestatte, der dann freilich von dem Magistrat von Mahland Bartholomäustag verlängert wurde; ebenso werden statt der herkömmlichen zehn Augstcr für den ^ ^ zehn Kreuzer gefordert, und verlange überdies! der »tonout-o ckol enpituno elvi Ingo u soleluti« noch ^ Angstcr für die visita. Beschluß, den spanischen Gesandten Casati zu ersuchen, daß er sich gegen bundcöwidriges Verfahren in Mahland kräftigst verwende, k». (S. u. Rapperöwhl). «. In Bezug den zwischen Oberstlieutenaut Karl Lusser von Uri und Statthalter Ackermann von Untcrwaldcn »och ^ schwebenden Streit wird, da die Gesandten nach Bollenz nur instruirt gewesen sind, Kundschaften ^ nehmen, unter Ratificationövorbehalt der Beschluß gefaßt, die Zeugen auf eine dreiörtische Conferen» > bescheiden, um zu ermitteln, ob das Interesse der obrigkeitlichen Kammer verlczt worden sei. st- ' dem Landschreiber Reding nach Constanz zu reisen veranlaßt worden ist, um mit Domdekan Pupp'^. confcrircn, könnte ihm der Auftrag gegeben werden, im Namen aller drei Orte bei demselben wegen' ^ schaffung von Salz sich zu erkundigen. Die beiden andern Orte wollen ihren Entschluß Schwill theilen. v. Wegen der parmesanischcn Rechnung soll nächstens eine besondere Conferenz zusammen^ l. Der vor einiger Zeit in Küßnacht gemachte, Lucern betreffende Abschied bedarf, bevor er ausgcss^, wird, nochmaliger Revision. KP. Zur Bcrathung der Instruction für das Shndicat nach Bcllcnz ^ ^ 16. August angesezt. Man sehe auch im Abschnitte SchirmortSangclegcnheitcn: Rapperswyl «». Art. 64. August 1674. SS« 937 Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. I07Ä, I«. August. Staatsarchiv Zürich. Enneib. Absch. Bd. IS7, toi. 339. Gesandte: Zürich. Jol). Heinrich Rah». Bern. Beat Ludwig Bcrsct. Lucer n. Jost Dietrich ^ ^>sar. ^ , j Azarias Schmid, Landcsadvocat. S ch w h z. Dominik Schmidig. Unter? Hans Kaspar Jinfcld. Zug. Karl Wolfgang Wickhard, Stadtschreibcr. GlaruS. Joh. ^ ^ Weiß^ Sckclmeister und Zeughcrr. Basel. NiklauS Socin. Frei bürg. Franz Techtcrmann. ^athurn. Victor Suri. Schaff Hausen. Joh. Georg Sigrist. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaftScmgelegenheitcn: ^ ^>»etb. Vogt. überh. « Art. 53. Justizsachcn. I». Art. 227. Münzwescn. »» Art. 288. Abzug. HSV Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 1074, nach dem 10. August. Staatsarchiv Zürich, liniietb. Absch. Bb. lS7, toi. 307. Gesandte: Dieselben wie Abschied 596. . Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiten: ». Art. 177. Zollsachen. >». Art. 190. Verschiedenes. SSV. Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden III Orte. Brunnen. I07A, 1<». August. Laudcsarchiv Nidivaldcn. ^ . ^^andte: U r i. Sebastian Mttheiin, Statthalter, alt-Landvogt im Rheinthal; Karl Emanuel H Panncrherr. S ch w h z. Kaspar Abybcrg, Landammann; Franz Ehrler, alt-Landammann; Franz ^^'Statthalter; Joh. Gilg Jmling, Sckclmeiftcr. Nidwalden. (Joh.) Franz Stultz, alt-Land- Landeshauptmann ob und nid dem Wald; Franz Ackermann, Stalthalter. 118 »ZU August 1674. ». Nach Abstattuug des gewöhnlichen eidgenössischen Grußes und i» Erinnerung an die Erledig aus dem schweren Joche der Dicnstbarkcit wird auf Ratification der Obrigkeiten der Entschluß gefaßt, Namen der III Orte auf dem Nütli, wo die drei Eidgenossen zusammengetreten sind und mit Eidc» t verbunden haben, eine Capelle zn errichten, zu welcher alljährlich von allen III Orten her eine n»^ ?ri Gelegenheit anderer Geschäfte in Mahland die bekannte Ansprache der III Orte an die Kammer zu sabrt gehalten werden sott. Einige Partieularcn haben dazu bereits freiwillige Beiträge verheiße» ^ Andere solche in Aussicht gestellt. I». (S. u. Bcllcuz zc,), «. Oberst Bcroldingcn wird schriftlich criiiue^ land nicht zu vergessen. (Der JnstructionSbcrathung auf das cnnctbirgische Shudicat, wegen » ^ gegenwärtige Konferenz angcsezt worden war sS. Absch. 59ö, g.I, wird im Abschiede nicht besond^ wähnt). Man sehe auch im Abschnitte HcrrschastSanqclegenheiten: Bellen; -c. >' Art. 520. Conferenz der Orte Lucern, .Schtvyz, Unterwalden und Zug. Lucern. 1«i7Ä, 18. August. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bb. I.XI, kol. soo. — Landesarchiv Nidwaldc». Gesandte: Lnccrn. Eustach von Sonncubcrg, Schultheiß; Joseph Amrhhn, Pannerhcrr; ^ Ludwig Segcsscr von Bruncck, Statthalter; Karl Christoph von Flcckcnstcin, des Raths. Kaspar Abhberg, Landammanil und Landeshauptmann; Franz Ehrler, alt-Landammann. waldcn. Joh. Peter Jmfcld, Landammann, und Wolfgang Wirz, alt-Landammann, von Ol'"'" ^ Joh. Franz Stultz, Landeshauptmann, und Franz Ackermann, Statthalter, von Nidwalden. Z"ö'' Brandenberg, Landeshauptmann; Ulrich Schön, dcö Raths. ^ ». Die vor wenigen Wochen in Uri entstandene Zwietracht, welche theils die Häupter, Landlcute unter einander, theils die mit den löblichen Orten verbündeten Fürsten, besonders berührt, bcwog die vier Orte, unter sich zu bcrathschlagen, wie dem entstandenen Feuer gewehrt möge. Bei dem Zusammentritt ihrer Gesandtschaften wurde, nach stattgefundencm eidgenössische"' auch ein Schreiben des Grafen Casati vorgelegt. Es erinnert, wie durch die Ankunft des Für!^" ^ in Mahland und die von Oberst Bcroldingcn im Namen der Orte geschehene Begrüßung die der künftigen Pensionen gefördert worden sei, bedauert das unförmliche Verfahren von Uri und ^ ^ Bern geschehene Verweigerung des Passes nach Burgund, welche den Verlust dieser Provinz »ach ^ zogen habe, und läßt endlich hoffen, daß die Pensionen vor Ende des Jahres bezahlt und auch d'" ^ stanzen von l6Z4 endlich bereinigt werden. I». In Bezug auf das Hauptgeschäft gicng Ansicht aus, daß daö Zerwürfnis! des Ortes Uri an sich schon auch den andern Orten insoweit bringe, als es aufrührerischen Köpfen gelingen möchte, durch unverschämte und böse Practikcn dl" ^ weiter zu verbreiten, daher die vier Orte das schwebende Mißvcrständniß beizulegen suchen 939 August !674. ghxx eigenmächtige Vorgehen der LandSgcmcinde, nämlich die Abordnung nach ^">!and, im Widerstreit mit dem gemeinsamen Interesse der V Orte. Daher wurde beschlossen, ein ^kibcn nach Uri an Landammann, Räthc und Landlcutc abgehe» zu lassen, in welchem unter VorauS- inner» Zwiste von selbst sich lösen werden, die Zusicherung gegeben werden solle, daß auch ^ dicr Orte nicht gesonnen seien, aus die spanischen Pensionen zu verzichten, nur die geziemende Form ^ kr Stellung der berechtigten Forderung und cinmüthigcs Vorgehen beobachtet wissen möchten, bcson- "^er sich nicht erklären können, warum Uri in der Mitthcilung seines Vorhabens an die Mitorte Vorort Luccrn übergangen habe; nicht weniger falle es auf, daß im Falle längerer Zurükhaltung Vtnsioncn und Rnkständc mit Abkündung des Bündnisses gedroht werde, da daS Bündniß ja nicht ^kr Pensionen willen, sondern zum Schuze des Glaubens und zur Beschirmung der von mächtigen umgebenen ganzen Eidgenossenschaft geschlossen sei, jedenfalls aber auch kein Ort davon mehr ^ "»ß ziehe als Uri. r. Aufdcn Antrag, ebenfalls an den Fürsten Ligny zu schreiben, wnrdc verzichtet, um nicht Verdacht zu erwekcn, als trüge dieses Schreiben die Schuld, wenn seine Gesandtschaft nichts auS- ^ ' ^liegen wurde durch einen Ausschuß dem Grafen Easati von den Gesinnungen der vier Orte ^ ^"'6 gegeben. «I. Sollte die Urncr Gesandtschaft unbefriedigt von Moyland hcinikchrcn und dieß ^ "cuc»i Unwille» Anlaß geben, so wird Schwyz entweder Luccrn zu Einberufung einer neuen Con- ^^^"^ßcn oder unter besonders dringlichen Umständen selbst zu einer Eonfcrenz nach Brunnen de» Gesandtschaften nach llri sich verfügen und kräftigst sich bemühen würden, Sturm zu beschwichtigen. Zu nicht geringer Verwunderung hatte Oberst Beroldingcn bei der Bc- »bx ^ Fürsten Ligny zwar gute Aufnahme gesunden, das Original des fürstliche» Antwortschreibens ^ "'cht an den Vorort Luccrn eingesandt, dagegen Copicen davon an andere Orte mittheilcn lassen, chisl verstehen gegeben werden, man sczc bei ihm voraus, daß er die Forderungen des ^ "»des kenne, l, Auf das von dem französischen Gesandten St. Romain an die alten Orte gerichtete, oaln^ ^^elnc Ort übergebenc Schreiben vom l l. Juli, worin er den Vollzug des im vergangenen die ll Volksaufbruchö verlangt und auf den Tag, da das Volk auf dem Musterplaz eintreffe, iilh ^ einer Pension verspricht, wird gemeinsam geantwortet. Obwohl zwar Schwyz bereits für h^^"^kwtct hat, erklärt es dennoch ebenfalls seine Zustimmung. Mau hätte es wohl leiden mögen, d«sj Antwortschreiben, wenn der bewilligte Bolksaufbruch guten Fortgang gewonnen hätte; ^ns> ^ ^ gewesen, daran tragen die Orte keine Schuld; denn am Gesandten sei cS gc- ">c>i„ ' ^schaffen, daß das Volk aufgebracht werde, nachdem die Orte dazu die Bewilligung gegeben; dzz ^>c Bezahlung der Pensionen von solchen Bedingungen abhängig machen wolle, so verstoße Vund und Bcibricfe, die von solchen Bedingungen nichts wissen; da man aber den Vor- ^'»c» " Bundes bisher genau nachgekommen sei, so erwarte man auch vom Gcgcnthcil Erfüllung ^^st'chtungcn; man sei daher der Erwartung, daß die schuldigen BundcSgeldcr aller Natur ent- ^jfe» vermeine der Gesandte Grund zu haben zu Beschwerde gegen das eine oder das andere Ort ^Vcrnachläßjguug der BundcSpflicht, so möge er seine Klage spceiell dem betreffenden Ort eröffnen, ^ gebührend zu antworten wissen werde. K. (S. u. Thurgan). I», Zug stellt den Antrag, da und Silbcrmünzen in den ennetbirgischen Landen einen höhcrn EurS haben als diesseits, und >>n Arsten N? !>ej i)4l) September 1674. dadurch die Handelsleute in großen Nachtheil kommen, möchte man den Philippsthaler auf zwei " werthen. Man findet jedoch angemessener, den Bericht der Syndicatsherren abzuwarten. t. Der Inhalt de>Z Antwortschreibens an St. Romain ans dem Nidwaldncr Exemplar. Man sehe anch im Abschnitte HerrschaftSangelcgenheitcn! Thurgail. « Art. 236. Justizsachen. ««>«> Conferenz von Schwyz und Glarus. Cinsiedeln. 11. September. LaiideSarchiv Schwyz. . stll^ Gesandte: S ch w h z. Kaspar Abhberg, Landammann; Franz Ehrler, alt-Landammann, v B etschart, alt-Statthalter; Joh. Gilg Jmling, Laudcssckclmcistcr. Glarus. Balthasar Frculcr, ^ ammann; Balthasar Müller, Fridolin Marti und Kaspar Schmid, alle drei alt-Landammann; 8'^ Jselin. Statthalter; Fridolin Streifs, Landeshauptmann. ^ «. Nach gegenseitiger Begrüßung und Aucrbietung aller nachbarlichen Dicnstgefälligkeit tragt ^' vor, wie auf die Verabschiedung der vier Orte zu Brunnen, zunächst sich über den Preis eines Salz bei der throlischen Hofkammer und über die Fuhrkostcn von der Pfanne bis Balzers zu crku» bei Domdekan Pappuö und bei Stadtammann Thüring in Brcgcnz schriftliche Anfrage gestellt, Hofkammer vor allem aus die Angabe, wie hoch das Bedürfnis! der fünf Orte sich belaufe und ^ viele Jahre der Contract gestellt werden wolle, verlangt worden sei. Da sich nun zugleich fand, d^ Preis des Salzes so hoch angesezt sei, daß man es jczt schon billiger im eigenen Lande beziehe" . beschloß man nochmals um den niedersten Preis des besten hallischcu Salzes und die Fuhrkosten anz>» ^ und unterdessen über das jährliche Bedürfnis! nähere Untersuchungen vorzunehmen. I». (S. u. «. u. «l. (S. u. Utznach und Gastcr). v. Nach dem Abtreten der katholischen Mitgesandtcn Müller und Marti) tragen die Gesandten von evangelisch Glarus vor, von ihren Miträthen zu haben, daß Schwhz evangelisch Glarus in den Landschaften Gaster und Utznach von den Pässe»- und Durchzügen, von Werbungen in die Dienste verbündeter Fürsten und von der Mannschaft ^ ländischcn Auszügen auszuschließen gesonnen sei; da sie selbst darüber noch keine schriftliche halten haben, so wünschen sie nun zu erfahren, wie es sich damit verhalte. Die schwhzcrische schaft erwidert, sie sei auf dieses unerwartete Anbringen nicht verfaßt, nehme es aber all rosoroml^' daß gebührende Beantwortung beschleunigt werde. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangelegenheiten: Sargans. 1». Art. 146. Jurisdictionsanstände. Utznach und Gaster. « u. «I. Art. 19 u. 20. Anmerkung. Die Verhandlung «. bildet im Original einen bcsondern Abschied. September 1674. 941 «l>R. Konferenz der die Bogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden III Orte. Brunnen. 24. September. LandcSarchi» Nidwalde». ^sandte: U r i. Joh. Pcrcgrin von Bcroldingen, Landammann; Karl Anton Püntiner, alt-Land- ia„ Zakob ^»ii; Gardehcittptmann Anton Schmid, Zeughcrr. Schwyz. Franz Ehrler, alt-Landammann l»i„ Statthalter! Franz Betschart, alt-Statthaltcr. Nidwaldcn. Joh. Melchior Leu, Land- ^">i; (Jvh.) F,anz Stulsz, Landeshauptmann. Schreiben der III Bünde und die Weigerung, das von Oberst Neurone ge- ^ttch Salz passircn zu lassen, wird vermöge des in Baden gemachten Abschieds beschlossen, kl»c„ ezpressen Boten, die Erklärung an dieselben zn übersenden, wenn nicht gemäß dem bestehenden ^ttragc dem Salz der Durchgang gestattet werde, so werde zu dem rroeum gegriffen, hicmit den diesseits Markt und Paß glcichcrgcstalt verweigert; Boranstaltcn dazu seien bereits getroffen. Bern, Lncern erhalten hicvon Mittheilnng, ebenso Graf Casati. Die Landvögtc von Bcllcnz, v. ^ Rivicra wcrdcil beauftragt, ihre Mannschaft in Bereitschaft zn sczcn. I». (S. u. Bcllcnz). ^ ^ Gnbcril<,^r von Mahland wird ersucht, den Sechauptlcutcn am Langenscc die Belästigungen, ku die Leute von Bellenz und der Umgebung durch sie ausgcsezt seien, zu untersagen. Lieutenant ^ Ungemach, das ihnen zugefügt wurde, verzeichnen und dieses Vcrzcichniß dem Schreiben beigelegt werden. Auch der spanische Gesandte wird gebeten, sich dafür zu verwenden, daß v. ^^"1'tlcutc Befehl erhalten, von ihren bisherigen Jmproceduren abzulassen. «I. (S. u. Bcllenz). ihij ^er Absicht, mit der throlischen Hofkammer einen Salzcontract abzuschließen, Stadtammann Bregcilz von den fünf Orten ersucht worden war, zu Innsbruck über den Preis und die jy , ''H Zu erkundigen, wird der von demselben eingegangene Bericht dem Abschiede beigelegt, damit das ^ Agenden Confcrcnz darüber eingetreten werden könne. Bei der Pfanne zu Hall habe bisher ^chen oder Röhrli Salz 6'/- Gl., Fnhrlohn von dort und Unkosten bis Brcgenz 7 Gl. und weiter »!>lh , ^ ^cilzcvs 2'/- Gl. RcichSwährung gekostet.. An den Domdckan (Pappuö) von Constanz möge i»an ^ k». wie viele Fäßchcn man jährlich bedürfe und für wie lang ein dahcrigcr Contraet gehen sollte. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaiigelegenheiten: »ei,. ' ^ I,. .1. Art. 522 u. 52 t. Z142 October t674. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1«7A, 2». u. 2«. October. Staatsarchiv Lu-ern. Allg. Absch. Bd. I.XI, kvl. 272. Gesandte: Eustachius von Souncnberg, Schultheiß; Joseph Amrhyn, Panncrherr; Heinrich ^ Segcsscr, Statthalter; Karl Christoph von Flcckenstcin, des Raths. U ri. Joh. Peregrin von ^ ^ dingen, Landanunann ; Anton Schmid, Zeugherr. Schwyz Kaspar Abyberg, Landammaun; ^ Ehrlcr, alt-Landammann; Franz Bctschart, LandcSsähnrich. U. n t c r w a l d e n. Joh. Peter Jiiifcld, ^ ainmann von Obwalden; Joh. Melchior Leu, Landaminann, und Joh. Franz Stultz, Landeöhaupt' von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Statthalter; Joh. Heinrich Ilten, Ammann. ^ Der Zusammentritt dieser Conferenz war von Uri gewünscht wegen des streitigen Abzug- ' ^ thcils des Prädicantcn Tschndi in Wartau, andernthcils des Pfarrers Jost Jangcn von Wohle"! (S. u. SarganS). I». (S. u Frciämtcr). r. Die Bemühung des Kapuzinerordens, selbst vom begünstigt, die Seligsprechung des vor fünfzig Jahren durch die Unkatholischcn in Bünden des wegen ermordeten Kapuziners Fidelis auszuwirken, wird von den katholischen Orten durch eine bei Seiner päpstlichen Heiligkeit untcrstüzt. «I. Auf Anbringen Uri'S, daß man im Kollegium land für die Alumnen Stellung von Bürgen aus Moyland und zwar zum Kostcnersaz nicht nur !"'^ welche nicht Geistliche werden, sondern auch für die, welche wegen Übeln Verhaltens aus dem weggewiescn würden, zu fordern beginne, wird an den Cardinal Litta das Ansuchen gestellt, kciur rung einführen, sondern eö bei der alten Ucbung bleiben zu lassen, daß die Obrigkeiten jedes OrtcS Alumnen auf den Fall hin sich verbürgen, daß sie den priesterlichcn Stand nicht annähmen. <' ^ im eollegium Zornnmieui» zu Rom befindliche Sohn des Hauptmanns Franz Ludwig von Roll zu - ^ ^ wird dem Bischöfe von Basel zu Verleihung eines CanonicatS an der Hochstift und, sofern ein sol^ ^ einem päpstlichen Monat lcdig würde, dem Cardinal Patron zu Händen der päpstlichen pfohlen. k. Dem Buchhändler Haut in Lnccrn wird für seine Anforderungen an die Hintcrlaye" ^ des Hingerichteten ungarischen Grafen Nadasti eine Empfehlung an den Kaiser bewilligt. K. ^ innert an die von Basel an alle Orte ergangene Mahnung, die Zusäze bereit zu halten, und Bemerkung bei, daß es den Orten beschwerlich fallen müsse, auf jede Mahnung Zusäze und auf eigene Kosten den Gränzortcn zu Hilfe zu senden; wenn wirkliche Gefahr eintrete, verstehe "ch ^ freilich von selbst, sonst aber wäre es billig, daß die Gränzorte die SichcrhcitSwachcn ans ihre ehss^ Kosten unterhalten. Es wurde zwar eingewendet, daß wenn man warten wolle, bis wirkliche trete, man wohl zu spät kommen könnte, dagegen wieder eingeworfen, daß die Gränzorte mit Mitteln versehen seien, von den Znsäzen sogar Gewinn ziehen, die Orte aber das Volk, den geben müssen u. s. w. Endlich vereinigte man sich zu der Ansicht, eö wäre der Billigkeit gemäß, die Gränzorte jedem gemeinen Knecht des Zusazes (bei Hauptauözügcn fiele diese Verpflichtung ^ täglich 1'/, Pfund gutes Brod und eine halbe Maß guten Wein, sowie Feuer und Licht, Dach u"^ licger," den Offizieren das Doppelte, verabreichen, und die Orte statt des bisher ungleichen Sold^ October lk74. 943 ^'"eincn wöchentlich 30 Schillinge Sold bestimmen würden. Zugleich erachtete man es an der Zeit, ^ Fruchtvarrcithe und auf Beschränkung der Ausfuhr der Mulchcu (Milchproductc) Bedacht zu nehmen. Verordnung, wenn sie die obrigkeitlichen Zustimmungen erhält, soll durch Lucern unter Angabc der "''ve Basel mitgethcilt werden. U. Schwyz macht ferner den Anzug, daß die verbündeten Füllten Zulagen nicht nachkommen, Frankreich die Pensionen nur unter beschwerlichen Conditioncn erlege, lhre -"V. ^ ' I -/ / — . Worte gebe, zudem in Mahland der Silber- und Goldwcrth immer mehr steige. ES - / de» anderer Seite erwidert, die Eidgenossenschaft habe dieses meistens ihrer eigenen Schuld zuzu- ^ weil nämlich das einträchtige Zusammenhalten bei den Verhandlungen mit den Fürsten auf die werde und jedes Ort nach eigenem Gefallen verfahre, wie jüngsthin Uri und Solothurn gc- Hahx,,. ^ vernehmen, was die Gesandtschaft von Uri und Oberst dc„ ^ Solvthurn ausgerichtet haben. Uri hält sich zwar weder verpflichtet noch ermächtigt, hierüber ^^Men Rechenschaft zu geben, wünscht jedoch, daß seine Eröffnung in den Abschied genommen den ^ ^ uämlich Oberst Grcdcr in Particulargcschästen in Uri gewesen und daß Uri den dem Könige vor einem Jahre schon zugesagten Volksaufbruch endlich in'S Werk zu sezcn beschlossen, auch keineswegs der seit 1668 oft verabschiedeten, aber schlecht beobachteten Einigkeit vergessen, sondern kiiic kPoucr Bcfugniß gehandelt habe. Von anderer Seite wurde nun freilich entgegnet, es sei das H^^dcrbare Manier, den Mangel und die Krankheit erkennen, aber die Abhilfe versäumen, einen ^ Aufbruch erlauben, ohne der Beobachtung der Bundcsvcrpflichtung versichert zu sein, einander die ^^'wn Fehler, die Deklarationen, das Stuppa'schc Wesen, den Brcioacher und Mahländcr Ritt vor- toch" ""d dann doch den untcr'm lti. Juni ttt7t) zu Luccrn gemachten Abschied, den einige Orte als kucn Abschied titnlirtcn, außer Acht sezcn; man sollte die Conjnneture» betrachten, sich mit einander ^ ^Uldigx,, u. s. w. Indessen, weil man nicht näher instruirt war, blieb es sowohl in Bezug auf diesen ^"stand ^ hinsichtlich der über Steigerung der Geldsortcn in Mahland gemachten Erörterungen den ""dtschaftcn anheimgestellt, ihren Obrigkeiten Bericht zu geben, i. (S. u. Utznach und Gaster). Mail sehe auch im Abschnitte HerrschaftSaugelegenhciten: n. Art. 163. t-tollaturrccht zu Wartau. . I, gg. Rechts- u. Gcrichtssachc». ». Gnsttr. , Art. 2t. Verhandluitgen der Orte Uri, Schwyz und Obtvalden. Im Rntli. <». November. LandeSarchii» Nidwalven. ^osandte: Nicht angegeben "). kif ^ »^^"uiach von den Herren Häuptern der obgcnanntcn zu Tagen erschienenen Orte die freund- ^^Isische Bcwillkomm- und Begrüßung abgelegt und verrichtet worden, hat bcvordcrst Herr Land- ^ war eine Art Volksversammlung; s. Absch. 664, «?. !>44 November 1674. ammann lobl. Ortes Uri umständlich eröffnet, was eine Landsgemcinde daselbst bewegt, gegenwärtige Z" sammenkunft an die lobl. Orte Schwhz, Untcrwaldcn und Zug zu begehren, mit Versicherung, daß st^^ dabei keine andere Meinung noch Absehen habe, als inögesammt rathcn zu helfen, durch was M etwa das zu Boden liegende eidgenössische alte Vertraue» , ciumüthige Zusammcnhaltiiug und aufzurichten und hingegen dero Trennung und Geringschätzung eben an dem Ort, da die Grundstl^ eidgenössischen Bundes gelegt worden, abzuschaffen sein möchte, welches von dem Allmächtigen zu crl)»^ bevorderst die Gnad des heiligen Geistes mit eifrigem Gebet angerufen und demnach ein Sch^st von Herren Landammann, Räth und Landlcutcn löbl. Orts Untcrwaldcn nid dem Kcruwald abgc ^ worden ist, mit welchem sie sich ihres Ausbleibens entschuldigen, bcincbcns aber versichern, daß sie cö st" allwcgcn und zu allen Zeiten mit uns durchaus zu heben und zu legen, zu thuu und zu lassen >» " brüderlichen Liebe, frcundcidgcnössischcr Anflicht- und Vertraulichkeit zu leben und zu korrespondiere» s meint und gcwillet seien." I«. Hierauf wurde durch Abmchrung gutgeheißen, daß die zu falff"' Schlußnahmcn den Landsgcmeindc» vorgelegt, durch eine Gesandtschaft auch Luccru zum Beitritte»»! laden, eine bequemere Malstättc bestimmt werde, um „mit feierlichem Eide zu bestätigen und einen ^ darauf zu sczen, demjenigen Ort, welches von den andern weichen und was verabschcidct, von den L»' ^ gemeinden bestätct und mit Eiden verlobt worden, nicht halten würde, anzulegen." «. Die L»" Männer von Uri und Schwhz beantragten zur Herstellung alter Eintracht verschiedene Mittel; der Ä" ^ Obwaldcus aber erhielt die allgemeine Zustimmung, daß man bei den Abschieden der V Orte vo>» ^ Juni und der III Orte vom 15. October 1670 bleiben solle, mit dem fernern Zusaze, daß wer oder öffentlich, mündlich oder schriftlich den von den Landsgemeindcn ratificirten Abschieden zuwider l)»"^ als faul und meineidig abgestraft und das Ort, welches sich über geschehene Mahnung der nicht darnach hielte, von den andern Orten laut dem Scmpacher Brief dazu angehalten werden st^ «I. Da die von Oesterreich und Spanien über die Transgrcsstoncn unserer Dienstvölker gemachte» ^ dcrungcn nicht unbillig sind ist, auf daß das Unrecht, welches von etwelche« wenigen durch die Transgrcsl'^" an unschuldigen und sogar mit uns Verbündeten Staaten begangen wurde, von dem Allmächtigen nicht a»^ ganzen Eidgenossenschaft gestraft werde, einmüthig beschlossen worden, daß jedes Ort die Scinigc», sich der Trausgression schuldig gemacht, bestrafen und das darin säumige Ort laut dem Scmpacher ^ dazu angehalten werden soll. «?. Wie die Eidgenossen ihre Bundespflichtcn halten, so sollen auch Verbündeten dieselben halten z deswegen soll Luccrn eingeladen werden, mit den Orten gemeinste Gesandtschaften von Frankreich, Spanien und andern Verbündeten durch eine Abordnung zu Bez»! . der Pensionen aufzufordern und, sofern dicß keinen Erfolg hätte, durch eine Abordnung nach und Mahland unausgesezt darum zu sollicitircn. Die nach Luecrn gehenden Abgeordneten werden doU Verhandlungen mitthcilen und die Einberufung einer Confcrcnz der katholischen Orte verlangen. walden hätte gewünscht, daß in Anbetracht der nöthigen eidgenössischen Einigkeit die jüngsten meinden von Uri und Schwhz den Aufbruch nach Frankreich nicht bewilligt hätten, worauf diese "^ daß der Aufbruch anders nicht als laut Bündniß gestattet worden jei. K. Auf die Erinnerung, Zeiten in der päpstlichen Schwcizergardc jedes der Orte Uri, Schwhz und Unterwaldcu eine schaft („so von Ihren Leuten bestanden") gehabt, nun aber dieß in Abgang gekommen sei und vo» ^ cern allein besezt werde, wird gut befunden, diesfalls bei Luccrn „die Gebühr zu verschaffen," da>»^ Herrn Bchäti November 1674. 945 ^'e in den alten Stand komme. Ii. Schwyz macht den Anzug, daß die Orte stets in Gefahr seien, Eigene Kosten den Mitcidgcnosscn an der Gränzc zu Hilfe ziehen zu müssen. Man erklärt sich aber darüber ^erstände,,, „daß wir änderst nit, dann wenn ein old ander Ohrt von einem dcelarirtcn Find angriffen ^ve, twnie auff vnsercm Kosten hilff leisten sollen." ii. ES ist dem Abschied bcizusczcn, daß auf Ab- ^ des Grafen und Präsidenten Bartholomäus Arese die drei Orte einen andern ihnen wohlgeneigten Vonnöthen haben und dazu keiner tauglicher sei, als Graf Rugicro Margliani. Man sollte daher igung seiner guten Affection ihn allerseits zu einem Mitlandmann annehmen. Anmerkung. Am 8. November eröffneten die Abgeordneten der Rütliconferenz einem Ausschusse Lucerns ihre gaben dieselben dann am 9. November an Näth und Hundert schriftlich ein und begleiteten dieses Memorial mit lchen Vorträgen. In einem dem Abschiede im Lucerncr Archiv beigelegten Zeddel aber wird die Rütliconferenz als jlvg/ bezeichnet, das mit dem frühern Benehmen Uri's im grösten Widerspruch stehe. „Das Haupt hat sich erklärt, die zu sein, aber Spanien sein Leben lang z» benachtheiligen: unter dein Verwände der Einigkeit wird der Zwietracht gesucht und die Ambition eines Kopfs befördert; denn weil er die Verständigen unter dem Schein ^ ^Üichkrü verwirft, sucht er den gemeinen Mann mit Scheinworten zu hinterführcn." — Die Antwort Lucerns lchasi^"^ "Aigens die gute Meinung, bedauerte, daß man nicht schon längst durch Einigkeit die Ehre der Eidgenossen- h ^ser gewahrt habe, hielt jedoch die Sache geeigneter, von einer allgemeinen Tagsazung in Berathung genommen zu (Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. I.XI, kol. 302). Hei «04 Conferenz der V katholischen Orte. Luccrn. 8. November. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I,XI, kol. »os. ^sandte: Luccrn. Eustachius von Sonncnbcrg, Schultheiß; Joseph Amrhyn, Panncrhcrr; ^>ch Pfyffer; Aurelian Znrgilgcn. Ur i. Anton Schmid, Zcughcrr. Schwyz. Kaspar Abyberg, ^Rnianii und Landeshauptmann; Wolf Dietrich Rcding, Pannerherr; vr. Jakob Weber, Statthalter, ^^vwaldcn. Joh. Peter Jmfcld, Landammaml von Obwalden; Joh. Melchior Leu, Landammann ^ ^idwalden. Zug. (Entschuldigt). Die Conferenz hatte den Zwek, in Bezug auf die von Basel wegen Annäherung der RcichSarmcc ^^"sivnc Einladung um Bcrcithaltung der Hilfe und Abscndung der KricgSräthe nach Aarau auf dieses Monats sich zu berathcn, namentlich wie man es mit der Erklärung halten wolle, daß den r-iil " ^ Unterhaltung ihrer Zuzüger zu beschwerlich sei und auch eine andere Malstättc für den Kriegs- gewünscht werde. Nach vorgängigcm bundcSgenössischcm Gruße wurde darüber in Berathung ^ ^ und angemessener gefunden. die Eröffnung mündlich zu machen als schriftlich (so daß das auf vnfercnz vom 25. Octobcr verabredete Schreiben an Basel unterblieb), das Gutachten selbst aber ^ vr>u eines Memorials zu verfasseil und den diesseitigen KricgSräthe» als Instruction zu Händen ^ nämlich die Malstätte Aarau wegen der dortigen Uiikominlichtcit und weil die Verzügen durch eine calvinischc Feder geführt werden künftig nicht als verbindlich anerkennen und für 119 !)46 November 1674. dicßmal den Landschreiber Schindler von Baden als Sccretär der besondern katholischen Eonft^'^ herbei bescheiden, die Billigkeit der Unterhaltung ihrer Zusäzer durch die betreffenden Gränzstädle stellen und die berathcncn Vorschläge mitthcilcn, endlich zu nichts einwilligen sollen, was als für die eine oder andere Kriegsmacht angesehen werden und die Eidgenossenschaft in den Krieg vcr»'l könnte. I». Eine Zuschrift des Bischofs von Basel verlangt zur Verwahrung der Pässe nach der 1636 gewährten Hilfe eine sulva Zuuillia und zugleich Abordnung der frühern Gesandtschaft^' ^ Ermanglung der Instructionen gelangte man darüber zu keinem Abschlüsse. Schwhz meint, »>ch! Interesses aber des größcrn Ansehens wegen sollte jedes Ort einen Gesandten schiken; Luccrn will h> den Wünschen des Bischofs nicht vorgreifen und bemerkt überdieß, daß dicßmal Uri den stelle und daß, wenn jedes Ort fünfzehn Mann sende, dicß eigentlich keine salvu guultliu sei, l^' vielmehr eine Schirmszusicherung; denn eine salvu guurllm zu geben sei Sache der kriegführenden ^ teien, damit gewisse Orte von ihrem Kriegsvolk verschont bleiben, e. Die Gesandten der III ^ den, daß die am 6. November durch die verordneten Räthe jedes Ortes und eine ziemliche Anj"^ ^ Landleutcn stattgehabten Verhandlungen im Rütli nicht Beschlüsse, sondern Projccte, oder nur i»>o ^ Beschlüsse gewesen seien, daß davon der Stadt Luccrn zu Einvernahme ihrer Meinung Mitchell»»!! macht werden soll, was nun gegenwärtig beabsichtigt werde. Lucern verspricht günstiges Gehör vor ft „mehreren Gewalt." ««5. Allgemeine Tagleistung der Kriegsräthe und hohen Offiziere. Aarau. November. (3l. October alt. Kal.) Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. l02> kol. «ll». Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Joh. Georg Werdmüllcr, zeugmcister, oberster Feldhauptmann. Bern. Samuel Frisching, Schultheiß; Sigmund von ^ , Venner, oberster Feldhauptmann. Lucern. Heinrich Pfhffcr, Obcrstlieutenant, des Inner» ^ ^ ^ U r i. Karl Anton Püntincr, Landeshauptmann , oberster Feldhauptmann. Schwhz. Wolf Reding, alt-Landammann und Pannerherr. Unterwalden. Oberstlieutenant Joh. Peter Jmftl^ ^ dcshauptmann von Obwaldenz (Joh.) Melchior Leu, Landammann und Pannerherr von Nid>^ Zug. Karl Brandenberg, Ammann; Beat Jakob Zurlaubcil, Statthalter, Obcrst -Feldwachtmeister! v . Kreuel, des Raths wegen der äußern Gemeinden. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Burge""^^ Emanucl Socin, Oberst-Zunftmeister; Joh. Ludwig Krug, des Raths, Artillericoberst. Fre>^^. Joh. Jakob Python, Bürgermeister; Franz von Ligerz, des Raths, Artillericoberst. Solothurn- ö Ludwig zu StäfiS von Mollondin, des Raths, Obcrst-Quarticrmeister; Johann Schwallcr, des ^ Schaffhausen. Oberst Wilhelm Jmthurn, des Raths. Appenzell A.-R h. Ulrich Sch»u^ ^ ammauu. Stadt St. Gallen. Joachim Haltmeher, Burgermeister; Hermann Schirmcr, des Oberst'Wagenmcister. Biel. Hans Peter Blösch, des Raths und Stadthauptmann. November 1674. 947 ^ t». Da Basel auf diese Versammlung, bei welcher Glarus, Appenzell I. Rh. und das Gotteshaus als entschuldigt ausblieben, gedrungen hatte, wurde von den dortigen Gesandten zuerst cr- "et l Die kaiserliche und brandcnburgische Armee und ihre Alliirtcu, als sie im Elsaß dem französischen ^ schall Turcnne vergeblich bcizukommen trachteten, haben nun im obcrn Elsaß, bis auf eine halbe ^u»de Entfernung von Basel, die Winterquartiere angeordnet, seien aber von der verstärkten Armee ^ Prinzen von Conds bedroht, daher auch Basel selbst um so mehr zu befürchten habe, als jede der ^ rn Armeen bei 50,000 Mann zähle. ES wurde hierauf beschlossen, an die Häupter der Reichöarmce, an den Kurfürsten von Brandenburg, Kurpfalz, den kaiserlichen General, den Herzog von Lo- "Pcn und den Herzog von Lüneburg zu schreibe», daß man von ihrer Nähe nicht Gefahr, sondern viel- Schuz gewärtigen wolle, sie also ersuche, ihren Untergebenen keinerlei Verlezung des schweizerischen ^cs zu gestatten (5./15. November). I». Aus die vom spanischen Gesandten eingelangte Versicherung, der Annäherung der Verbündeten keine feindseligen Absichten gegen die Eidgenossenschaft zu Grunde jedoch gcwärtigt werde, daß auch die Kantone das Reich und die andern von ihnen bei ihren Ktaten stets vorbehalteucn Staaten als Freunde betrachten und an der Erbeinung und den Zusicheren von 1034 halten, besonders auch einsehen werden, wie die Rükkchr des Elsaßes und der Frcigraf- . an ihre frühem Herren und Beschüzcr selbst der Eidgenossenschaft zum Vortbeil, die durch Schwcizcr- .. verübten Ungerechtigkeiten Frankreichs zu ihrem eigenen Schaden gereichen, — wurde mit vcrbind- Verdankung und mit der Versicherung geantwortet, daß mau eidgenössischer ScitS allen eingegan- Verpflichtungen Genüge geleistet zu haben glaube, v. Um aber selbst auch für die eigene Sichcr- ^ ju sorgen, versprach man sich gegenseitig, den dreifachen Auszug in Bereitschaft zu sczen; auch wurden ^ ^»dvögtc der gemeinen Vogteicn aufgefordert, unvcrweilt die Bercithaltung der Mannschaft aller Auszüge und die Vorsorge für ihren Unterhalt anzubefehlen, besonders aber denjenigen von Baden, ^rgau und des Rheinthals aufgetragen, die Ausfuhr der Mchlvorräthe an den Gränzen und das Ein- "Pen schlechter Münze zu verhindern. An die III Bünde und Wallis wurde durch Expresse was an- ^dnct worden sei berichtet und die Einladung beigefügt, sich ebenfalls zu bundcSgemäßcm Zuzug und ^ auf jh^ eigenen Kosten bereit zu halten und durch den rükkchrendcn Boten zu antworten. «I. An ^arns, Appenzell J.-Rh. und den Abt von St. Gallen wurde geschrieben: „Man hätte gewünscht, daß gemeiner Anständigkeit wegen auch jemand aus eucrm Mittel allhero gekommen wäre; nun haben leih Alllaß dessen einhellig eine Nothdurft sehn befunden, unserm gemeinen Adscheid dicßmal einver- . ju lassen, daß wenn künstig von dem einen oder andern Ort, von anscheinender Gefahr wegen, ^ des allgemeinen Defcnsionalwescns eine allgemeine Zusammenkunft ausgeschrieben werden möchte, mehr ausbleibe, sondern wenigstens auch jemanden, nach der verschriebenen allgemeinen, von leits Obrigkeiten ratificirten Instruction mit aller andern Orten Abgesandten dem Vaterland zum ^ ju verfahren, unfehlbarlich hinschicken solle." v. Der projectirte Eid für die KriegSsecretäre wird ßcn und Uri und Bern ersucht, je einen Kriegösecrctär zu ernennen und mitzubringen, damit, wenn Kriegscorps ausgestellt würden, jedes seinen besondcrn Sccretär habe. 5°, Bei Verlesung des Dcfcn- "Mals wurden die nöthigen Erläuterungen beigefügt, auch Ergänzungen, z. B. daß neben den einer An- don je 100 Fußkncchten beigegebenen drei Reutern noch drei Dragoner hinzugefügt, jeder Schlachtet (Bataillon) auf 400 Mann bestimmt und zu scchscn hoch aufgestellt, jeder Auszüger neben dem 948 November 1674. Ober- und Seitengewehr noch mit einem Handbeil oder Gertel versehen, daß ferner Stoßbären (Schiebka^ und Körbe zur Schanzarbeit und gegen die Rcuterci Spizwägcn, Schwcinsfcdcrn und Fußangel ^ endlich auch, daß die Beurthcilung der Malefizvcrgehcn der Soldaten den Kriegöräthcn zugestanden eine Kriegskasse eingerichtet und zu solchem Zweke von jedem Orte vorläufig so viele halbe Thaler als zuger eingeliefert werden sollen. Der französische Gesandte bezeugt am 12. November schriftlich Vergnügen über die Einmüthigkcit, mit der die Kantone zur Verteidigung ihrer Gränzcn Anstalt und gibt zu verstehen, daß sie auch das Elsaß unter ihren Schuz nehmen sollten, indem der Kaist^^ König von Spanien und ihre Verbündeten die angreifende Partei seien. Die Antwort darauf besäst" sich auf verdankende Erinnerung an frühere von den Orten abgegebene Erklärungen. Ii. In äh» ^ Weise wurde erwidert die durch Wirz von Rudenz im Namen des Kaisers an Zürich zu Orte eingegebene neue Beweisführung, daß die Eidgenossenschaft vermöge der Erbcinung und des »i Traetatcn feststehenden Vorbehaltes des Reichs verpflichtet sei, gegen Frankreich Partei zu "eist"""' nämlich „zu Gemüthe zu führen, unter waö Prätcxt Burgund, als einer einzigen TranSgression lst ^ fridbrüchig gehalten, überrumpelt und bei Eidgen. Stand nicht sucurrirt zu werden allerhand gesucht, die freien Reichsstadt im Elsaß in den Ruin gelegt werden" u. s. w., und man annoch ^ Werk begriffen sei, auch, wie verlaute, gesucht werden wolle, die Eidgenossen wider die im Elsaß RcichSarmce zu gebrauchen, unter dem Vorwande, daß das Elsaß, Snndgan und BreiSach 1666 bc^ Novation des Bündnisses mit Frankreich eingeschlossen worden seien. I. Der holländische Gesandte lapert verbindet durch Schreiben aus Basel vom 14/4. November mit den Wünschen für die der Eidgenossenschaft auch den Wunsch, daß sie nicht durch Gestattung eines neuen Volksaufbruch" Frieden verzögere und daß sie ihre Mannschaft nicht gegen die Gencralstaatcn führen lasse. Er , den Inhalt früherer Antworten bcschicdcn. Ii. Wenn beide Kricgöcorpö beisammen sind, soll das ^ mando bei den vier obersten Feldhauptlcntcn alternircn. I. Wenn von den Generalitäten der fei» ^ Armeen, wie verlautet, Gesandtschaften in die Eidgenossenschaft kommen wollen, soll Basel auf Vernehmen hin zur Beförderung der Sache eine Zusammenkunft auszuschreiben befugt sein. n' Orte sollen die ergangenen Verbote betreffend Einbringung der Rcichömünze handhaben, i» gesezte Abschied der vorstehenden Verhandlungen wurde vorgelesen und genehmigt. «». (S. u. K». (S. u. Thurgau). «z. u. i. (S. u. Laniö). «. Den Herren Ehrengesandten von Zürich, ' ^ Basel, Schaffhausen und St. Gallen wurde überlassen, ihren Obern heimzubringen, ob ihnen bewußten erheblichen Ursachen belieben möchte, gegen Verzinsung zu vier Procent von den zu Genf ^ picmontcsischcn Steucrgeldcrn anzunehmen, nämlich Zürich 26,tltw Fr., Bern 26,666, Basel 14,666, ^ Hausen 12,666, Stadt St. Gallen 12,666. Ata» sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsaiigelegcnhcitcii! Tburgau. I»- Art. 257. Abzug. Baden. o Art. 121. Rechts- u. Gerichtösachen. LaniS. «>. Art. 175. Polizeiliches. r Art. 237. Geistliche. November 1674. 949 ««>« Conferenz der III alten Orte und Zug. Brunnen. 1<»7Ä, 27. November. LaiideSarchiv Ridwaldrn. Gesandte: U r i. Joh. Pcregrin von Bcroldingen, Landammanni Karl Emanuel Beßlcr, alt-Land- "lann. Schwhz. Kaspar Abhbcrg. Landammann; Franz Ehrler, alt-Laitdammann; Jakob Weber, ^^thalter; Franz Betschart, LandcSfähnrich; Landvogt Matthias Stadler. Nnterwalden. Joh. Jmfeld, Landammann von Obwalden; (Joh.) Melchior Leu, Landammann, und (Joh.) Franz »-Landeshauptmann, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Ammann. . Die Errichtung eines tyrolischcn Salzcontraetö war der Zwck dieser Conferenz. GlaruS cnt- >gtc sci„e Abwesenheit schriftlich. Beschlossen wurde, den Landvogt Stadler von Schwyz nebst einem ^^^uetcn von Uri nach Hall zu senden, um über den Salzpreis und die Licfcrungskosten bis Wallen- ^tundigungcn einzuziehen und, in ähnlicher Weise wie Zürich und Luccrn gcthan, einen Contraet i bahne». Dem Landschreibcr Rcding wurde überlassen, dem Domdekan (Pappus) von Konstanz anzu- . ' man auf den von ihm gemachten Vorschlag verzichte. I». (S. u. RapperSwyl). e. In Be- auf jg„gstcn Verhandlungen im'Rütli wurde dienlich erachtet, sämmtlichcn katholischen Orten die i^cgenheit mitzuthcilcn und auf einem Kongresse mit ihnen darüber Rath zu Pflegen. Zu solchem sollte Luccrn ersucht werden, den übrigen katholischen Orten die 167t) zu Luccrn und Brunnen Hs, "^Mch im Nütli gefaßten Abschiede zu übermitteln und dann cincn Kongreß zu veranstalten. «I. Liquidirung der parinesanischcn Kricgökostcn soll im Dceembcr eine Konferenz stattfinden. Obwalden «icht mehr dabei intercssirt zu sein. «?. (S. u. Baden), l. (S. u. Bellcnz :c.). °e>. Atan sehe auch im Abschnitte Herrschafts- und SchirmortSangelcgenheitcn: «. Art. 109. Judicatur- u. Compctenzanstäiide. -c, f Art. 525. ' °rs>ryl. I». Art. 65. Allgemeine Tagleistung der Kriegsräthe und hohen Offiziere. Aarau. 1<»74, 8 14. December. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bv. rot, toi. «S2. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Bürgermeister, oberster KriegSrath; Joh. Georg Wcrd- ^er, General-Fcldzcugmeister, oberster Feldhauptmann. Bern. Samuel Fnsching, Schultheiß. Lu- Joseph Amrhhn, alt-Schultheiß; Heinrich Psyffer, Obcrftlicutenant. Uri. Karl Anton Püntiner, 959 December 1674. Landeshauptmann. Schwhz. Franz Betschart, Statthalter. Unterwalde n. Joh. Peter Obcrstlicutcnant, von Obwalden; (Joh.) Melchior Leu, Landammann von Nidwalden. Zug Jakob Zurlauben, Statthalter; Franz Kreuel, des Raths. Glarus. Fridolin Blumer, deö ' Georg Müller, Sckclmcister. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Emanuel Socin, Zunftmeister. Solothurn. Franz Ludwig zu Stäfis von Mollondin, dcö Raths; Johann des Raths. Schaffhausen. Wilhelm Jmthurn, Obberr, deö Raths. Appenzell. Konrad Landammann von Jnncr-Rhodcn; Ulrich Schmid, Landammann von Außcr-Rhodcn. Abt von Gallen. Fidel von Thurn, Landeöhofmeister. Stadt St. Gallen. Joachim Haltmchcr, meister; Joh. Jakob Hochrütincr, deö Raths und Zeughcrr. Biel. Abraham Scholl, Stadtsch^' des Raths. ^ ». Die außerordentliche Gesandtschaft der alliirtcn Mächte vcranlaßte Basel diese Versammln"^ berufen, bei welcher nur Frciburg nicht vertreten war, doch bei Basel sich dcßhalb entschuldigt halte- . Gesandte war Thomas von dem Knesebeck, kurfürstlich brandcnburgischer geheimer Rath und ^ meister der Frau Kurfürstin, der am 28. November Abends in Aarau anlangte. Nach ^rstattu"ö^ eidgenössischen Grußes erhielt der Gesandte eine Audienz. Er legt Creditive ein von Kurbrandc" aus Blcichheim vom 13. November, Kurpfalz aus Straßburg vom 14. November, Herzog von '-vr^ schweig-Lüncburg aus Bleichheim vom 11. November, und von dem kaiserlichen General, Herzog ^ Bournonvillc, aus Ensisheim den 5. December. Er versichert die Eidgenossenschaft der freundschaftliche" wogenheit seiner Committcntcn, sezt auseinander, wie Frankreich seinen gegen die Niederlande lss^ ^ Krieg auf das Reich übergetragen, vieler der besten Pläze sich bemächtigt, den Widerstand anderer Verwüstung gerächt, somil die Reichöständc mit dem Kaiser zu Rcgcusburg sich entschlossen habe», Ungerechtigkeit zu wehren, wirklich auch durch die Rcichöarmce der Verbündeten der Feind worden sei, das rechte Rheinufer zu verlassen und zwischen den Gebirgen, Strömen und Schlösser" zu suchen; indem die Verbündeten einzig die Wiederherstellung deö gebrochenen Friedens suchen, die Eidgenossen von ihnen keinerlei Beeinträchtigung zu fürchten, doch trage man auch zu ihnen das trauen, daß sie ebenfalls gute Nachbarschaft üben, in ihrem Lande dem Feinde keine Werbung ^ ge», der von demselben in ihrem Gebiete aufgebrachten „Soldatcsca" die Thcilnahme am Kampfe verbiete" vielmehr sie zurükberufen, auch dazu mithelfen, daß derjenige Friedensvertrag, der den Eidgenosse"^ Ezccption zugesichert habe, nun aber von Frankreich durchlöchert worden sei, wieder hergestellt werde, ja die Eidgenossenschaft selbst zulezt zu gewärtigen hätte, daß sie durch die von ihr gestärkte sr"'^^ Macht ebenfalls erdrükt würde, sie sich hicmit namentlich auch nicht weigern dürfe, der Armee der ^ bündcten gegen baare Bezahlung das zur Verpflegung Nöthige verabfolge» zu lassen. In Erw'der hierauf wird, in dankbarer Anerkennung der zugesicherten guten Nachbarschaft und mit dem beständiger Glükseligkcit, das Ansuchen ausgesprochen, in dem Friedenovertrage die Eidgenossensch"^ ' einzuschließen, zugleich aber auch die Bemerkung beigefügt, daß aufs Nachdrücklichste darauf gedr"" . worden sei, die vertragsmäßig von Frankreich angeworbenen Truppen nur defensive zu verwenden, daß »ach bisheriger, der Neutralität angemessener Praxis jedem Theil auf den öffentlichen Jahr- Wochenmärkten bescheidcnlich aufzukaufen so lange gestattet sei, als die eigene Nothdurft es zulasse- ^ Gciandtschaft von Solothurn weigert sich indessen, in der Antwort an die Gesandtschaft der Alliirtc"'' December 1674. 951 ^Stelle, ^die von Frankreich angeworbenen Truppen nur defensive verwenden zu lassen," ihreBeistim- ^ zu geben, bis man ihr bezeugt, daß dicß frühern Declarationen ganz gemäß sei, worauf sie die all rokoreuäum nimmt. I». EineZuschrift des Grafen Casati untcrstüzt die durch Herrn von dem Knesen- rstellten Anträge und wird in gleichem Sinne erwidert, e. Von den III Bünden wurde aus Chur ^ ni 2z November auf die dabin ergangene Aufforderung geantwortet, daß die Sache den Gemeinden k vorgelegt und der verlangte Zuzug ohne Zweifel geleistet werden, ihnen jedoch die Tragung der kl» ku nur im Bunde mit Bern überbunden, die mit andern Orten geschlossenen Bünde darüber nicht »nd ^ Verbündung mit den Eidgenossen auf einzelne Orte sich beschränke und Erneuerung ^ Erweiterung wünschen lasse. In Antwort hierauf wird auf die ähnliche, nur partielle Verbündung ^gewandten Orte verwiesen, die auch auf eigene Kosten die Hilfe leisten und von allen XIII Orten ^i ^ knipfangcn; doch werde man den ausgesprochenen Wunsch in Ueberlegnug nehmen. «I» Wallis . 'u Keuntniß gesezt, daß die III Bünde ihre Bereitwilligkeit zugesagt, aber hinsichtlich der Kosten- gung Erleichterung und zugleich Erweiterung des Bündnisses auf alle Orte gewünscht haben; Wallis »e aus der den III Bünden ertheiltcn Antwort der Orte Gcmüthsmcinung zu eigenem Verhalte cut- dccd^ ^ Kricgöräthe von Glarus und die beiden KriegSsccretärc von Zürich und Lucern werden zixx in leztcr Tagsazung angetragenen Zusäze zum Eide der Kricgsräthe und hohen Offi- liest gknchmigt. Sodann wird Zürich statt eines Sechspfünders zwei Scchöpfünder und zwei Feldstüklein ^ ^l; ebenso Bern; Lucern einen Sechspsünder und ein Feldstüklein; Basel und Solothurn, weil die Gefahr . Gränzen ist, ihre ganze Artillerie. Zu dem Vorschlage, die Criminaljustiz im Felde dem KricgS- Zu überlassen, haben noch nicht alle Orte ihre Zustimmung gegeben, werden daher um nachträgliche p Gigling ersucht. Lucern erklärt, daß wenn im Nothfall sein Obcrfeldhauptman», der gegenwärtig ' ^ogt im Thurgau ist, an der Ausübung seiner Functionen gehindert wäre, diese nach Gebühr einem krn übertragen würden. Unterwaldcn bezeichnet als seine hohen Offiziere und Kricgsräthe die Landsmänner Jmscld und Leu, erster» als Oberst-Fcldwachtmcistcr, lcztcrn als KriegSrath. Die Frage über Zung d^. eidgenössischen Corps erforderlichen Obcrstcnstelle über die Reiterei wird vereis"' ^ Dragoner halben läßt man es beim vorigen Abschied bewenden, dergestalt, daß jeder mit ^ ^ kurzen Muskete und etwa einem Handbeil sich versehe; denen aber, welche überdicß sich mit Pistolen Erfassen Mittel haben, steht es frei, solche mitzunehmen. Die zu jedem Hundert Fußknechte erforder- ^ drei Reuter und drei Dragoner sollen in der Zahl der Hundert nicht begriffen sein, sondern mit ^ lllk Auszüger gemeint sein. Bezüglich der Kriegskasse wird von der Mehrheit der Orte der Verbilligt, daß in dieselbe so viele halbe Thaler gelegt werden sollen, als dannzumal der erste Aus- '-hluß Mannschaft zähle. Dabei wird verordnet, daß die vier eidgenössischen Kriegösecrctäre diese Kasse vcv Zug ^lten - ihre ' 6" den vier ungleichen Schlössern einen Schlüssel haben, fleißig Rechnung halten und bei ibr" daraus geben oder nehmen sollen ohne Bewilligung und Befehl der Kricgsräthe. „Im luss^" sowohl als auch oben angezogenen Punctcn habend sich die Herren Gesandten gcmeinlich ^ Bern, Item Schweiß und Glarus, welche den mehrbesagten leztcrcn Abschcidt noch Ttai Höchste Gewält gebracht, ein solches aber ehest zu thun und die Meinung als dann Lobl. allhj zuüberschrciben übernommen) verncmmcn lassen, daß ihre Herren und Oberen was hiebcvor ^ Zu Arauw mit cinandercn gehaudlct, abgcrcdt und verabschcidct worden, auch angenommen, beliebt N52 December 4674. und bestätiget habind." , K. Dem Abgeordneten der Generalität wird eine feierliche Abschiedsaudicnz ^ thcilt, Ii. Ein von dem französischen Gesandten unterm 8, December an Basel gerichtetes Sch'^ spricht das Befremden ans, daß ungeachtet von l444 an alle Bündnisse der Eidgenossen mit Fra» r die gegenseitige Verbindlichkeit festseztcn, »clo no llmmor uueuno sorto cko pussaZo, ck'nillo ou üo uux ennomrs et äs se ckonnvr les uns aux untres uu seevurs essectlt et uotuel,« und Frankreich den genossen wirklich solche Hilfe gegen Burgund und Oesterreich geleistet habe, dagegen die Erbeinung ß allgemeinen Inhalts sei und von Oesterreich nur, wenn es ihm gerade vorthcilhaft scheine, die Tagsazung in sein Begehren, das Elsaß vcrtheidigen und von seinen Feinden befreien zu Helsen, ^ eingetreten sei, sondern eine Neutralität einhalten wolle, deren die Verträge gar nicht gedenken, diesem Schreiben jenes Ansuchen wiederholt ist, wird ein Entwurf zur Bcautwortung desselben >n^ Abschied genommen. In diesem Projectschrcibcn wird gesagt, daß die Eidgenossen ihre reeiproe" ^ Bundespflicht Frankreich gegenüber gebührend beobachten „und auch nit undcrlassend, worzu die .... Zicych uns anvcrleitct, Daß wir auch ohne höchsten Nachthcil und Präjudiz unsers gmcinen Eidgcn, Erb-Vcrcin gegen dem Hochlobl. Hauß Oesterreich und der stabilirte frehc Handel mit dem Rö>n, nit ufhebcu könnten, welches an sich sclbö nichts anders als eine Ncutralitct und dcßhalb kein Tractat nothwendig." i. Weil fortwährend Reichsmünzcn in das eidgenössische Gebiet eingebracht dagegen gebrochene gewichtige Silbersorten und eingeschmolzenes Silber in das Reich ausgeführt n>c ^ um Reichsmünzcn daraus zu schlagen, ist dem Bischöfe von Consta»; zu schreiben, daß er wcdcr Bischofszell noch anderswo in dem unter seiner Jurisdiction stehenden Gebiete das Ausgeben fl' ^ Reichsmünzen gestatte; den angedeuteten Verbrechern soll man nachforschen; auch der Landvogt von -v ^ hat am künftigen Zurzachcr Markte dem Eindringen der Reichsmünzc mit allem Ernste zu wehre»- ^ Dem Anzüge Lucerns, daß mau, wenn nicht Kriegsgefahr und Auszüge anderes fordern, die gewöhn > Malstättc Baden besuchen möge, da cS vielen Orten kommlichcr, wird nicht widersprochen, I. ^ Zürich und Lueern den Curö der zu Schwyz gemünzten Ocrtli in ihrem Gebiet untersagt haben, ^ aus Antrag von Zug an Schwhz das Ansuchen gestellt, mit der weiter» AuSmünzung einzuhalten. Gegenwärtiger Abschied wurde von Punkt zu Punkt vor gesammter Session abgelesen, einhellig gutjssh und also auszufertigen befohlen. Conferenz der evangelischen Orte während der Tagleistung zu Aarau. 8. December. Staatsarchiv Zürich. Allg, Absch, Bd, 102, kol. 47Z. Gesandte: S. allgem. Taglcistung (Absch. 607). ». Thomas von dem Knesebeck, Gesandter der Reichsgcneralitäten, macht die Anzeige, daß cr den an sämmtliche Orte gerichteten Creditiven noch von Kurbrandcnburg und Kurpfalz hcsonders ^ evangelischen Orte bestimmte Creditive mitgebracht habe, allein um nicht die Eifersucht der katholü ) December 1674. 953 zu wcken, sich darauf beschränke, seine dießfälligen Aufträge schriftlich einzugeben. Dabei eröffnet wie der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, in Erinnerung an die vor zwei Jahren dem ^ggrafcn zu Dohna und dem Obersten Duplessis-Gourct crthciltc befriedigende Erklärung, auch jczt nichts öderes erwarte, als daß sie ihre mitvcrbündeten Orte zu den dem Hause Brandenburg und dem cvan- ^sichen Wesen ersprießlichsten Entschlüssen werden bewegen helfen; denn in den Niederlanden sei das ^ngcljschx Wesen durch Frankreich in die Gefahr des Untergangs gesezt worden und wäre eS sehr zu ^ ^gen, wenn Evangelische die Krone Frankreich begünstigen und durch Werbung und Lieferung von Soldaten solches Vcrderbniß befördern würden; auch Karl Ludwig, Kurfürst von der Pfalz, theile die Wartung, daß wenn auch einige katholischen Orte für Frankreich gestimmt seien, den Evangelischen doch Bingen werde, ihre Verbündeten zu vermögen, daß sie mit den Alliirtcn zu Wiederherstellung des west- ^aljschen Friedens mitwirken. In Erwiderung hierauf wurde am 36. November (alt. Kal.) dem Gelten zu Händen seiner Committcntcn unter Vcrdankung ihres Zutrauens die Zusicherung crtheilt, daß ^ den Erwartungen möglichst zu entsprechen sich bemühen werde, dabei aber auch um Einschließung ^ der Eidgenossenschaft, so auch der Stadt Genf in den künftigen Friedensvertrag bitte, und besonders 'k mit Zürich, Bern, Basel und Schaffhauscn, sowie mit Frankreich verbündete Stadt Mühlhauscn als ^utral zu gnädigster Schonung empfehle. Der Stadt Mühlhauscn, welche von der kurbrandenburgischen r»>ec pgg eme und andere Mal um Auslieferung der dahin geflüchteten französischen und bischöflich ^aßburgjschcn Güter angesucht worden war, wurde von dieser Empfehlung ebenfalls Kenntniß gegeben. ' (Die IV Städte). Da die im Jahre 1667 in Genf gewesene evangelische Gesandtschaft vom Gcne- >cutcnant Balthasar zu Prangin im Namen der IV Städte um Gevatterschaft gebeten, aber seither ) keine Honoranz abgegeben worden ist, werden nun zwei vergoldete silberne Schalen, von 56 Loth Zu solchem Zwekc anfertigen zu lassen bewilligt. «. (Die Städte Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen ^ St. Gallen). Da einige der evangelischen St-ive Bedenken getragen, die bis dahin in Genf an ^ gelegenen picmontesischen Gelder zu übernehmen, ist denselben dieses Licbeswerk um so mehr zu ^hschlen, als dieselben meistens aus der von der evangelischen Eidgenossenschaft herrührenden Steuer ^ Erhaltung der Kirchen- und Schuldicncr in Picmont aufbehalten worden sind und Genf auö erhcb- Ursachen Bedenken trägt, diese Gelder weiter hinter sich zu behalten. Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rwiera regierenden III Orte. Brunnen. S. December. Landeöarchlv Nidwalden. Gesandte: U r i. Joh. Pcrcgrin von Beroldingen, Landammann; Karl Emanuel Beßlcr, Panncr- Schwhz. Franz Ehrler, alt-Landammann; Johann Gilg Jmling, Sckclmcistcr; Joh. Franz ^schart, alt-Sekelmeistcr; Matthias Stadler; Joh. Rudolph Belmont. Nidwald cn. (Joh.) Franz ^tz, Landeshauptmann; Franz Leu; Niklaus Kaiser, LandeSsähnrich. 126 954 December 1674. «"«I. (S. u, Bcllcnz zc.). v. Ein Hauptgeschäft dieser Confcrenz war die parmesanische Rech"^ Die Gesandten von Uri, als erkicsetc Säze der Orte Schwhz und Unterwalden, mahnten zu brüderu Beilegung der bestehenden Differenzen, legten die am 7. Januar 1676 entworfene Rechnung vor, i>e» dann die von Schwhz abtreten und suchten die von Unterwalden und die Kaiser'schen Erben zu Anträgen zu bewegen, erhielten aber zur Antwort, daß ihre Instruction nicht hinreiche, den SäZ^ gütliche oder rechtliche Entscheidung anhcim zu geben. Nach solcher Eröffnung entgegnet Schwhz - Erklärung befremde um so mehr, da gerade Unterwalden stets auf Erledigung der Rechnung habe und die Säze zu diesem Zwckc gewählt worden seien. Es wird hierauf beschlossen, Unters ^ solle sich entschließen, ob der gütlicheil oder rechtlichen Entscheidung stattgegeben werden soll, und dc» schluß an Uri übermitteln. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegeiiheiie»: Bellen; :c. » Art. 526—529. Conferenz der katholischen Orte. Lucern. 1V74, 43. u. 14. December. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I.XI, toi. so«. . > Gesandte: Lucern. Eustachius von Sonnenberg, Schultheiß; Joseph Amrhhn, Pannerhcrr» Christoph von Fleckenstcin und Heinrich Pfyffer, beide des Raths. Uri. Joh. Peregrin von " dingen, Landammann; Anton Schmid, Zcugherr. Schwhz. Kaspar Abhbcrg, Landammann i il Ehrlcr, alt-Laudammann; vr. Jakob Weber, Statthalter. Unterwalden. Joh. Peter Jmfcld, ^ ammann, und Johann Jmfcld, alt-Landammann, von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landammatt»- Joh. Franz Stultz, Landeshauptmann, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Landeshaupl'" ^ Oswald Schmid, Sekclmeistcr. Frei bürg. „General" Franz Peter Pondcrweid; Burgcrmeiltcr 3^ Reiff, beide des Raths. Appenzell. (Entschuldigt). Abt von S t. G a l l e n. Fidel von ^ Landeshofmeister. ^ ». Gemäß der von den III Orten auf dem Rütli am 6. November l. I. getroffenen Pcrab^ versammelten sich auf Einladung Luecrnö die Gesandtschaften der katholischen Orte (mit Ausnahme ^ zclls, das sich aber zum Voraus mit den zu fassenden Beschlüssen einverstanden erklärte) und vcr"" ^ nach vorangegangener Begrüßung die Abschiede der V Orte vom 16. Juni 1676 und der III 15. Octobcr 1676 und 6. November 1674, nebst der damit verbundenen Erklärung gesammter 1^ ^ den Inhalt der gefaßten Beschlüsse, vorbehalten etwaige Minderung oder Mehrung durch „ Orte, festzuhalten. Frciburg und St. Gallen behalten sich das Referendum vor, da ihnen ^ drei Abschiede nie mitgethcilt worden und sie so ohne Kenntnis; deren Inhalts seien. I». Ein schiede zusammenfassendes Memorial sagt nun: Die Eidgenossenschaft sei bei den benachbarten Veten Staaten in Verachtung gekommen, seit jedes Ort nach eigenem Gefallen und als souveräner December 1674. 955 ""' den Gesandtschaften der Fürsten in Unterhandlung trete und Deklarationen ausstelle, und die >n fran- i°»Ichcn Diensten stehende Mannschaft durch Ucbcrschrcitung der Defensive mißbraucht werde; man müsse strafen liebet durch gemeinsame Maßnahmen wehren und sowohl die dagegen handelnden Particularcn ^ als die betreffenden Orte bei Strafe der Ausschließung von dem Beisize bei den Tagsazungcn und Muffe der gemeinen Herrschaften verantwortlich machen. Bei Anerkennung dieser allgemeinen Ver- werden dann folgende Hanptsäze aufgestellt: t) Der alten Vorschrift des Scmpachcr Vertrags, straffälligen Angehörigen selbst bestrafen solle, wird beigefügt: welches Ort dieses leist andern Orten beim Eide gemahnt und, wenn es dieser Mahnung nicht Folge ^ ' als selbst straffällig betrachtet werden; weil dieses aber eine gemeinsame Sache ist, soll sie vor Bc- gemeinsame Tagsazung gebracht werden. 2) Als Tranögression betrachtet man die Ver- ^""3 der Dicnstmannschaft gegen Länder und Fürsten, welche in den Verträgen vorbehalten sind, ' wlbst Verträge mit den Eidgenossen haben, also namentlich auch gegen die spanischcn Niederlande, ^ >5ll beim Abschlüsse der Erbcinung schon im Bcsizc Oesterreichs waren, wobei jedoch immerhin dst. — — „ ^ ' - » » - ^ verschreitung der Defensive gegen nicht vorbehaltcne Länder nicht von einzelnen Orten, sondern !oli^ ^Meinsamen Beschluß gestattet werden dürfe. Für Bestrafung der Schuldigen bei Transgressioncn ^ gleichmäßige Ordnung gemacht werden. 3) Im Gegcnsaze gegen die bisherige Art der Satis- e^"^'stungen wird, damit nicht die Gesandtschaften der verbündeten Mächte vermittelst derselben die ^ ^rte zu neuen Eonccssioncn nöthigcn können, der im Rütli gemachte Vorschlag gebilligt, daß »ow Gesandtschaft der Orte mit den Gesandten der verbündeten Mächte eine Abrechnung vorgc- '^t>c, und zwar in der Meinung, daß dieß zuerst bei dem spanischen Gesandten Easati in An- >»el ^bracht und danil auch den übrigen Orten in Bezug auf den französischen Gesandten um so Kegkb werde, als der 1663 versprochenen Ablieferung von jährlich 400,660 Kronen noch nie statt- ^ ^ geschehene Zahlung mit willkürlichen Einschränkungen geleistet, im Kriege die Größe des -st ^"^wandes, im Frieden die Armuth vorgcwendet oder sogar die Mannschaft entlassen worden sei. ^ijscl ^ ^"^brung weiterer Dcclarationcn von einzelnen Orten wird untersagt und die früher dem fran- ^^Wudtcn gegebenen Deklarationen werden zurükgcnommen, also der Jahrrcchnungsabschicd von gültig ancrkännt. 5) In Erneuerung des Abschieds von t670 wird die Gcstattung von bc- bii>>. " Audienzen bei den einzelnen Orten insoweit unznläßig erklärt, daß die Gesandtschaften der vcr- »»b Fürsten das Begehren um neue Volksaufbrüche oder Werbungen vor die Tagsazung bringen ^ lolchci» Zmck auch die Kosten der Versammlung der Tagsazung übernehmen sollen, wobei jedoch ^ü)whz den Vorbehalt stellen, daß die zur Zeit der Verhandlungen im Rütli von den Landö- luden zu llri und Schwyz erneuerte Bewilligung eines Volksaufbruchs für Frankreich als geschehene s^"ü)e angesehen werden solle, andere Orte aber einwenden, daß besonders unter gegenwärtigen ttm- 'wch ^ bereits mehr Leute in Frankreich seien, als das Bündniß fordere, und auch die Kriegsgefahr stke üauz von den eigenen Gränzen entfernt sei, endlich der Sinn des Bündnisses von Frankreich ßde üeiuacht werde, nur mit Zustimmung aller Orte und nach gegebener Beschränkung auf die Dcfcn- ^ >wue Aufbrüche bewilligt werden dürfen. 6) Der von Uri und Schwyz festgehaltene Antrag, daß die besondern Eidgclübde zu Beobachtung dieser Punkte verpflichtet werden sollen, wird dahin ""bern gut erachtet, daß jedes Ort bei dem dem Vaterland schuldigen Eide daran zu halten der- 95k December 1674. Kunden sein solle. — Freiburg und der Abt von St. Gallen nehmen diese Punkte nä rekoronäuw. Eine Zuschrift des Grafen Casati, veranlaßt durch die in einigen, besonders in den katholischen getriebenen Practiken, welche dem Könige von Frankreich noch mehr Volk zu verschaffen bezwcken, doch schon weit mehr als 16,000 Mann in seinen Diensten stehen, bittet sehr, die Bundespflichlen e Erbcinung, den Verlauf mit der Freigrafschaft Burgund, die gegen das Reich verübte Gewaltthätig ^ Frankreichs zu bedenken, kein Volk mehr zu bewilligen, namentlich nicht geschehen zu lassen, daß ^ Particularcn Schweizer für Breisach geworben, die ältesten Verbündeten unterdrükt, die Neutralität v lezt, Oesterreich zu neuen Rüstungen und Auflagen, besonders auch zu Steigerung der Preise des " schcn Salzes genöthigt werde. In Erwiderung hierauf wird versichert, daß man gerade am Tage vor über die TranSgresstouen u. f. w. Schlußnahmen gesaßt habe, von Werbungen für BrciSach nichts w> ^ dagegen wünsche man, daß den vielfachen Versprechen gemäß endlich auch den gemeinen und Parins laren Ansprachen Genüge geschehe, besonders über die Ausstände der spanischen Pensionen eine A ^ nung vorgenommen werde. «I. Ein durch Oberst Gredcr von Solothurn überbrachtes Schreiben französischen Gesandten St. Romain wird unter Hinweisung auf die schon von Aarau aus unter 3^" eidgenössischem Namen ertheiltc kräftige Antwort kurz erwidert, e. Unter'm 11. December schreibt ^ thurn, daß kaiserliches Kriegsvolk daö obere Elsaß heraufgerükt sei, einige hundert Mann schon "" ^ mcnthale liegen, wahrscheinlich die französische Festung Landökron werde belagert werden, zugleich auch die Herrschaft Dornach in Gefahr komme, die Orte sich also zu bundesgenössischcr Hilfe bereit V" mögen. Antwortlich wird im Namen der V Orte und Freiburgs auf den Fall der Roth Hilfe zulss"" doch die Bemerkung beigefügt, daß die Altvordern in Gefahr, wenn sie andere Orte um Hilfe anzn" nöthig gefunden, wahlweise ihr eigenes Volk zusammengehalten haben und sich nicht selbst haben schtva) lassen durch Anwerbung der eigenen Leute in fremde Dienste, k. Das väterliche Einladungsschrc'^ der päpstlichen Heiligkeit auf das bevorstehende Jubiläum wird mit einem Dankschreiben beantwortet, durch einen Ausschuß dem Nuntius überreicht wird. x. Der Agent Cassani berichtet aus Madrid, daS Schreiben der verbündeten Orte von der königlich spanischen Majestät gütig aufgenommen wo>"' sei, zwar wegen der höchst wichtigen Geschäfte in den Niederlanden und in Katalonien noch nicht ha erledigt werden können, doch eine befriedigende Antwort nächstens durch den Gubernator in Mahl"'^ " folgen werde. Befund: man werde bis zum Eintreffen des königlichen Schreibens zuwarten müssen; ^ wäre besser „mindere Worte und mehrere Effecten." Ii. In Bezug auf das Hauptgeschäft, das gc»>e>" same Verhalten gegen die verbündeten Fürsten, wurde, damit daö in der Rütliversammlung begon»^ Werk nicht zu Wasser werde, zwekmäßig erachtet, nach erfolgter Zustimmung von Frciburg und des ^ ^ von St. Gallen die drei Abschiede und die in dieser Confcrenz darüber geführten Verhandlungen alle" übrigen Orten mit der Einladung zum Beitritte zu übermitteln, um darüber baldigst auf einer all" meinen Tagsazung einzutreten. Den Antrag von llri, daß die V Orte schon jczt jene Uebercinkommmll bestätigen sollen, hielt man für voreilig, doch mög. jedes Ort nach Gutfinden dieselben für sich bestätigt lassen. I. Auf den Vortrag von Schwhz, daß die dortigen Interessenten des Ulrich'schen Regiments vc" Savohen noch keine Bezahlung erhalten haben, wird durch einen Ausschuß von jedem Orte bei dem monial-Gencral Leonardi um Beförderung der Zahlung sollicitirt. k. Da der ehemalige Hofmeister von Königsfcldcn der wegen des Pfarrers von Wohlenswhl erhobenen Klage nicht geständig ist und auf ^ Januar 1675. ^"7 Ladung vor den Landvogt der Frciämter nicht erschien. dagegen crbötig ist, vor einer Versammlung VII Orte sich zu verantworten, wird die Sache bis zu einer solchen Zusammenkunft verschoben; doch ^r Hofmeister das Geld und das Gültbrieflcin von 50 Gl., das er mitgenommen, unterdessen nicht ändern. >. (S. u. Sarganö). «» (S- u. deutsche gem. Vogteien überh.). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten Vogt, iiberh. I» Art. 7(i. Rechts- u. Gerichtssachen. >. Art. 164. Collaturrecht zu Wartau. «tt Clinferenz der III alten Orte nebst Zug und Glarus*). Brunnen. Kt»7kk, 28. Januar. LandcSarchiv Obwalden. ^^^"dte: Uri. Joh. Peregrin von Beroldingen, Landammann; Karl Franz Schmid, alt-Landam- ^ Schwyz Kaspar Abhberg, Laiidammanii; Dr. Jakob Weber, Statthalter; Franz Betschart, alt- d^^ltcr; Joh. Gilg Jmling, Sekclmeister; Landvogt Matthias Stadler und Joh. Rudolph Bclmont, alle ^ U ntcrw a l d c n, Joh. Peter Jmfeld , Landaminann von Obwaldcn; Franz Stultz, alt- ^ ^lniait von Nidwaldcn. ^ Landvogt Matthias Stadler referirt über seine dcS Salzhandclö wegen gemachte Reise nach Jnnö- ^ dkr Kaiser um Eröffnung einer Fahrstraße über den Arlberg angesucht, auch der »>a ^ Heinrich Reding, Beichtvater der Kaiserin, Bruder des Abts von Einsiedeln, um Rccom- gebeten werden. I». Da die von Stadler aus Innsbruck an den Domdekan Pappuö gesandten »ag Luccrn bestellten Briefe intercipirt worden sein möchten, wird der Domdekan ersucht, s^^st'-'rschcN' wo sie geblieben seien. «. Weil dem Obersteil Neurone der Paß für das in die ennctbirgi- bestimmte Salz von Bünden abermals verweigert wurde, wird an die III Bünde deßhalb bemerkt, der Abt von Dissentis habe versichert, es werde jener Paß bewilligt werden, Ach" dortiges Vieh auf den Lauiscr Markt Passiren lasse. «I. Schultheiß, Stadtschreiber und ein .^hlicd des Ratheö von Napperöwhl werden auf die nächste Confcrcnz nach Brunnen eingeladen, um ^ "lNiinoaulontli« vernehmen zu lassen, damit ihr Standeswcscn iil bessere Form gebracht werde» möge. ^vrn ist zu melden, daß der Bischof von Basel auch dahin geschrieben und, was ihm vom >»it . ^ Vaubrun und der französischen Generalität widerfahren sei, werde mitgctheilt, Lucern hie- ^ Nöthigc werde veranstaltet haben, t. Uri thcilt mit, daß ein gewisser Meister Hans Rohrhirsch, ') ^ ' ^'r lleberschrift des Abschieds werden Zug und Glarus allerdings auch genannt; hingegen scheinen sie auf der Conferenz ^ vertreten gewesen zu sein, da weder da« Gesandtcnverzeichniß, noch der Abschied selbst ihrer Erwähnung Ihun. 958 Februar 1675. zu Erstfclden wohnhast gewesen, auf dein Gotthard erfroren sei, und wünscht, daß dicß in den ander beiden Orten auSgckündet werde zum Zweke der Vermögensberciniguug, da er zu Unterwalden und an wärts hauShäblich gewesen. Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte- Vrunnen. I«7S, II. Februar. La»dc»archiv Nidwalde». Gesandte: U r i. Joh. Peregrin von Beroldingen; Anton Schmid, Zeugherr. Schwhz. W eber, Statthalter; Franz Betschart, Landcsfähnrich; Rudolph Belmont, des Raths. Nidwald^ (Joh.) Melchior Leu, Landammaun; (Joh.) Franz Stultz, Landeshauptmann von Ob- und Nidwald^ ». Ein Schreiben von Bellcuz klagt über die von dem Seehauptmann zu Canobbio ^ü^üg^" ^ schwerden: Von einem Saum Korn und andern Sachen werde die Forderung bis auf tO mahla» ^ Soldi gespannt, von jedem Schiff auf 30 Soldi, ungerechnet einige Kreuzer für die Soldaten, doch laut Verträgen daö Schiff nicht höher belegt werden dürfe, als mit 5 Soldi, und überdies nicht so hart behandelt werden. Daher wird beschlossen, daß eine Deputatschaft von zwei Mitglieder" jedem Orte folgenden Mittwoch Abends in Luecrn sich einfinden solle, um dem spanischen Gcia" ^ Casati diese Beschwerden vorzuhalten. I». Dieser Gesandtschaft wird ferner aufgetragen, in Bezug die Sustentation hinsichtlich der Jesuiten zu Bellcuz, die nach dem ersten Antrag für einen neunte» -w aufgebracht werden sollte, nun aber auf den achten Pater bezogen werden will, mit dem Nuntius zu handeln, e. Obschon der auf dem Rütli verhandelte Abschied den hohen Gewalten zur Bestätigung ^ gebracht werden könnte, fand man doch angemessen, durch die nach Lucern abgehende Gesaudtsch"^ dem Schultheißen von Lucern über die dortige GcmüthSmeinung sich zu erkundigen. «I. Das Beg ^ Uri's um Gestaltung eines auf einen Schlaghandcl bezüglichen Kundschaftsvcrhörs auf dem Gebiet ^ Schwhz wird von lczterm Orte all rökorönllum genommen, e. (S. u. Bellen; :c). t. Von st" der von Schwhz geäußerte Wunsch, daß den nach Wallis, Italien und besonders in die dreiörtischcu ^ teien heimkehrenden Reisenden und Bettlern der Paß gestattet werde, all rotoi-amlum genommen. S' Ii. (S. u. Bellenz :c.). I, Der Laudschreiber von Schwhz beschwert sich, daß er von den andern für die Ausfertigung der Abschiede seit 1670 nichts empfangen habe. Man ist einverstanden, ihm ^ > bührende Entschädigung zu gewähren. It.. (S. u. Bellenz :c.). Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegenhciten: Bellenz -c. «. «. I>. It. Art. 532-535. März 1675. 959 «R» Conferenz der mit dem Bischöfe von Basel verbündeten Vtl Orte. Lucern. 1«7S, 2. Mär,. S»a-itSar-I,i»> Lucer». Mg. Absch. Bd. NXII, k->I. 1 Gesandte: Lucern. Joseph Amrhyn, Schultheiß; Eustachius vou Sonnenberg, Nenner; Karl IWopl) von Fleckenstcin; Aurelian Zurgilgen, Spcndhcrr. U r i. Joh. Pcregrin von Bcroldingcn, ^^da»i,i,aiin; Joh. Anton Schmid, Zeughcrr. Schwhz. Kaspar Abhbcrg, Landammann; Franz Ehrler, ^"dammann. Unter walden. Joh. Peter Jmfcld, Landamiuauu, und Wolfgang Wirz, alt-Land- ^>»>ailn, von Obwaldcn; Joh. Franz Stultz, Landeshauptmann, und Franz Ackermann, Statthalter, von Calden. Zug. Karl Brandenberg, Landeshauptmann; Joh. Heinrich Ilten, Ammann. Frciburg. erschienen). Solothurn. Joh. Georg Wagner, Stadtvenner. Die Belästigung des Bischofs von Basel durch französische KriegSvölkcr und die Gefahr, welcher B>Sthum und mittelbar auch die Eidgenossenschaft selbst dadurch auSgcsczl wurde, machte diese Con- nöthig. Nach stattgehabtem Gruße wurde zuerst das Entschuldigungsschreiben Freiburgs vernom- Nach Empfang der Einladung zu Bcschikung der Conferenz und nach Bewilligung der vom Bischof ^langten 7l)() Mann der verbündeten Orte sei eine Abschrift des zu Brciöach geschlossenen Vergleichs 2"' französischen Gesandten eingegangen, der alle weiter» Bcrathungcn überflüssig zu machen scheine, ^dann wurden zwei Schreiben des französischen Gesandten vom 23. und 21. Februar vorgelegt und ein ^diliv für Herrn de la Louböre, der den Auftrag habe, die Anstände mit dem Bischöfe zu beleuchten, ^>en Mitthcilung man aber (als die eines bloßen Subdclcgirten eines Gesandten) nicht in voller Sizung Zuhören schiklich fand, daher man denselben ersuchte, ein schriftliches Memorial einzugeben. Nachdem ^ von dem zwischen dem General Vaubrun und den Abgeordneten der Orte (Python und Wagner), dem bischöflichen Hofmeister Rcinach, am 19. Februar zu Breiöach auf Ratification abgeschlossenen tttrage») Einsicht genommen und daraus entnommen worden war, daß der Bischof sich verpflichten sollte, Abzug von fünf Regimentern noch vier Regimentern den Winter hindurch im Bisthum Aufenthalt ^ Verpflegung zu gewähren, ersah man aus dem Referate des Gesandten von Solothurn, daß der diesen ihm nach Bcllclay überbrachten Vertrag ratificirt, folgenden Tags aber, wie er von dem ^Übereinkunft: ^Nous Deputes ckes 1,ounI)Ies tünntoos Ontkuligues ckes liZues Luisse» estnnts Uenu ü, örisne nux noms et cke In pnrt ckes ckits Onntons ä In pritzre et iustnnee ckv Nr. I/Luesgue Lnsle, veniointeinent nuev Nr. cke Keinnelr son Krnnck mnistre, pour eonuenir ckes trouppes gui äeuroient estre mises en cpinrtier ck'Ii^uer cknns 1,'LueseIre cke knsle iusgu'nu nouusl orckre cke sn Knjusts ll'res Ldrestienne, npres nuair emplo^s touts nes »kliees puur en climinuer le nombre, ^^Mnies eonuenus nueo Nr. le Nnrguis cke Vnudrun seus In rntiliention cke Nr. 1,'Luoskjue, cpie cknns ^s lieux les plus oommockes et les plus seurs cku llit Lusselie n In reserue cke In villv et cku ^bntenu cke ?ourentru^ il en sernit estnbli Muntre (re^iments) cke six eompnAnies vkneun, nux- sinelles In suvstnuoe sernit teurnis et nux Vstnts INniors des ckits regimens sur le pieck cke I'or- äenonnoe fnittv en nlsnee cku 19""° Oeoembre 1673 n eommenosr cku Premier ?euurier, et c;ue Nr. OLvesu ^ eigene Hand zu bringen und dadurch auch Burgund ganz vom Reiche abzuschneiden, glaubte ma» ^ zugeben zu dürfen, daß ein so großer Flügel, durch welchen die Eidgenossenschaft gedekt sei, wcgg^ werde, daher, wenn die Antwort des Königs nicht befriedigend ausfalle, die Angelegenheit vor sammtc eidgenössische Tagsazung bringen zu sollen. Dem Stande Frciburg wurde die „Kaltmüth'ö^ bei dieser Sache uud besonders die unterlassene Abscndung seines Kontingents von 100 Mann >" Bisthum in einer ernstlichen Zuschrift vorgehalten. I». Dem Grafen Casati wird vie Anzeige sei"^' kehr nach Bünden und die damit verbundene Zusicherung baldiger Bezahlung der Jahrgcldcr durch Ausschuß verdankt. «» Und weil verlautet, daß von gewissen verdächtigen Leuten Rhcineck und in Augenschein genommen und die Breite und Tiefe des Rheins auögcmcsscn worden sei, wird dem vogt Lussi verwiesen, hievon nichts einberichtet zu haben. «I. (S. u. Frciämter). v. Das Gesuch ^ Grafcir von Sulz, daß die Eidgenossenschaft während der Kriegsgefahren seine Dörfer und Kadelburg, Rhcinheim und Jestettcn in Schuz nehmen möchte, wurde verschoben. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnhciten: Freiämter. «I Art. 222.. Locales. qu'cnr peut llesirer pour In, seurvts 6u 6it establissement, au ma^sn quc>^ Nr. Iv Narqu>^ ^ Vaubrun prnmot ll'un retirer inesiisainsnt vinA llvs nvuk rsFimsnt qui sont presentoment LalliaAv (tu llit ?c>urontru^. kait ä. IZrmav oe x^uurier miliv aix oent t-eptautv et c>npl' wuttes les trouppes taut oelles qui ^ rsstent quo c-vll«» qui s'en iront uiuront un si bunne plins qus Nr. I^'Luesqus clv Lasle n'sn puisss auoir auoun suist cls plaints. 1^. cle öautru «tu Vaubrun. >1. k^tbvn; ll. C. ^Va^ner. Laron lle kein^ab- (Abschrift vom Lucerncr Exemplar, Beilage zum Abschied.) März 1675. 961 «A4 Conferenz von Schwhz und Glarus. Wesen. Ä. März. LandcSarchiv Tchwyz. Gesandte: Schwhz. Jakob Weber, Statthalter; Franz Betschart, alt-Statthalter; Joh. Gilg Jmling, .^^sekelmcistcr. Glaruö. Balthasar Frculer, Landammann; Balthasar Müller und Kaspar Schmid, e alt-Landammann; Fridolin Jsclin, Statthalter; Fridolin Streifs, Landeshauptmann; Joh. Jakob "wer, Sekelmeister. .. Nach stattgehabter frenndcidgenösflscher Begrüßung eröffnet Schwhz, diese Konferenz sei haupt- ^ 'ch angeordnet worden, um von Glarus zu vernehmen, wie von dieser Seite dem nach langem Streite ^ die Alp, theilö durch Landammann Schmid selig, sodann durch Landammann Beroldingen als Ob- ">»n gefällten bundesgcmäßcn Spruche, der Kosten halben, stattgcthan werden wolle, und zugleich, wie " stch vergangener und künftiger Nuzung wegen vergleichen möge. Die Gesandtschaft von Glaruö ""ü einen Abstand und gibt dann zur Antwort, der lange Streit sei ebenso wie der lange von Glarus ^>abte Posseß nicht vergessen; man hätte aber erwartet, daß Schwhz der alten Kosten um so weniger k"ke, dg Glarus an die Kosten schon etwas bezahlt habe; eigentlich habe Schwhz es nicht mit dem k Glarus, sondern mit Particularcn zu thun, namentlich mit denselben wegen der Nuzung sich zu gleiche,,, immerhin hätte Glarus, wäre der Entscheid zu seinen Gunsten ausgefallen, in solcher Manier " Kosten wegen die Anforderung nicht gemacht; Schwhz möge die Kosten bciseits stellen oder doch ein ^iperamcnt eintreten lassen; wegen der Nuzung werde man sich finden; einige Particularen, welche ^ berühre, werden selbst eintreffen. Schwhz erklärt hierauf, der Kosten halben bei dem Spruch zu betreu; der Nuzung halben komme es ihm nicht darauf an, ob ein Vergleich mit den Particularen ge- Mn werden könne oder mit dem Orte Glaruö. Die von Glaruö angebrachte Erinnerung, daß von '^zung der alten Kosten nicht die Rede gewesen sei, wird von Schwhz ebenfalls mit der Bemerkung ^^lZewiesen, daß bei der Verhandlung zu Einsiedel« dem Orte Schwhz vorbehalten worden sei, nach- "lst'ch noch Kosten einzugeben. Da mau sich der Nuzung wegen nicht vergleichen konnte, erklärt Schwhz, Präjudiz und Nachtheil des HauptspruchS in Bezug auf den gesuchten Vergleich und die Kosten, ^ Angelegenheit Gott anheimstellend, für alle ferucrn Kosten sich verwahren zu müssen. Glaruö be- daß die Gesandtschaft von Schwhz instruktionsgemäß den billigen Wünschen nicht habe entsprechen "neu. i,. Ucber eine von Landeöfähnrich Trümpi vorgebrachte Prätension, betreffend den Abzug von Kapital sammt Zins, wird Schwhz rescrircn. v. Der Anzug von Glarus, daß von einer unter ^ ^ndvogteiverwaltung des Landammanns Aufdermauer in Gaster bezogenen malcfizischen Buße von ^ Gulden dem Orte Glarus, ungeachtet wiederholter Erinnerung, nichts zugekommen sei, wird von i ebenfalls uä rekoronclum genommen. 121 März 1675. «tS Conferenz der evangelischen Städte nebst Straßburg. Aarau. 2«.—2«. März (>6.-18. alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Zlllg, Absch. Bd. los, kol. l. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Joh. Heinrich Rahn, Sekelmeistcr. Samuel Frisching, Schultheiß; Sigmund von Erlach, Benner. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, germeister; Christoph Burkhard, Dreierherr. Schaff Hausen. Joh. Kourad Ncukomm, Statth«^^ Joh. Jakob Stocker, Pannerherr. Straßburg. Joh. Ulrich Fried, Rath und Consulent. ». Zwar gab die Ankunft des Abgeordneten von Straßburg in Zürich und Bern zu dieser <5^ renz Veranlaßung z dennoch wurde nach abgelegtem Gruße zuerst vorgelegt ein Schreiben des Kurl"' ^ Karl Ludwig von der Pfalz vom Z, März laufenden Jahres an die XIII Orte, in Antwott auf Schreiben vom 36. Januar, die Anzeige enthaltend, daß anstatt der gewünschten Herstellung der kehrS durch Verlegung des Kriegs an den Oberrhein von Frankreich der Verkehr unterbrochen und ^ auf dem Reichstage der Beschluß gefaßt und bereits vom Kaiser publicirt worden sei, dem dccla" ^ Reichsfcinde weder Vorschub noch Zufuhr zu gestatten, besonders am Obcrrhein, wo der Bcsiz von ^ ach und Philippöburg dem Feinde die Vortheile der Commercien zuführen müßte und von woh^ des Kurfürsten Landschaft sowie die Nachbarschaft durch Senge», Brennen und Eintreibung von ^ tributionen verderbe und seine Linien bis an den Nekar auszudehnen drohe; nur wenn die Eidge'"^ ein Gesuch an Kaiser und Reich gelangen lassen, dürfte ein Mittel aufzufinden sein, ohne Verlczung Reichsbeschlusses neue Verkehrswege zu ermitteln u. s. w. Ferner wird mitgetheilt ein Schreibe" ^ Konstanz vom 16. März, worin die Versicherung, daß die Schweiz von Constanz aus nichts wcrdc^" fürchten haben, erneuert, aber auch unter Hinweisung auf den Krieg gewünscht wird, daß von der aus schnelle Anzeige dahin gemacht werde, wenn etwas für Constanz Gefährliches im Anzüge st> lich langte auch von dem Commandanten I. Kreis von Brcgeuz (dankbar für die im spanstche" ^ von Seite der Eidgenossen empfangenen Dienste) ein Bericht ein vom 16. März, daß laut auSgega^ Sage die französische Macht, nach Eroberung von Neuburg, gegen Straßburg vorgerükt und ihr auf die Waldstädte und Bregenz gerichtet sei, man sich auch gerühmt habe, durch einige Orte der ^ Paß zu bekommen. Indem man aus diesen Berichte» ersah, daß sich die Kriegöparteicn zu neuem rüsten und besonders auch der Schweizergränzc sich nähern, wurde zwekmäßig erachtet, mit Zustim' ^ Lucerns im Namen der XIII Orte, in einem Schreiben an den Kaiser das Anerbieten zu mache'" ^ ohne Schuld der Eidgenossenschaft mißlungene Neutralitätsuntcrhandlung wenigstens in Bezug nächstgclegenen Gränzorte wieder aufzunehmen; zugleich wäre dem französischen Gesandten davon?' zu geben und eine Tagleistung auszuschreiben. I». Die Stadt Basel wird auf ihre Anfrage, '"M ^ sich bei den kriegerischen Zuständen in Bezug auf Gestattung von Durchpaß und Verkauf von ^ und Munition zu verhalten habe, auf die im Defensionale enthaltenen Bestimmungen verwiest"- ^ Der neugeborenen Prinzessin Sophia Christina, Tochter des Markgrafen Friedrich Magnus, werde" März 1675. 963 ^ dier evangelischen Städten als Taufpathen zwei goldene Schalen von ungefähr 800 Reichsthaler ^M) als Pathengeschcnk bestimmt. «I. Von Zürich wird angezeigt, daß der Abt von St. Gallen den "üclischei, Ahxjnthal wieder die Weiber- oder Hebammentaufe zugemuthet habe, daß ihm deßwegen ^schrieben, von ihm darauf geantwortet, endlich einstweilen die Sache auf die VIII im Rhcinthale re- thesi"^" abgestellt worden sei. Es sind daher für den zutreffenden Anlaß Instructionen zu er- lich ^ >n die Stadt Mühlhauscn diese Zeit her ziemlich ungleich geleistet und nament- ha, beiden leztcn Malen nichts beigetragen worden ist und man ihm nun zugemuthet tl», ^ Mannschaft Geld zu liefer», wollte Basel den Bund so auslegen, daß die Stadt Basel nur " , wenn sie nicht auch selbst in Gefahr sei, für Mühlhauscn in Anspruch genommen werden könne. Die den AmhraldismuS betreffende Formel wird von Zürich und Basel ratificirt, von den andern sich Abschied genommen; dann wird einhellig gut gefunden, daß das lateinische Coneept zur ^^ezung >n das Deutsche bei den Gelehrten der IV Städte in Circulation gebracht, dann auch an ^'gclsich GlaruS und Appenzell, Mühlhauscn und Biel zur Ratification als Gesez und Regel für die unst eingesandt, endlich auch nach eingekommenem allgemeinem ConsenS von dem gemeinsamen evau- »nf Ministerium der Stadt Genf mitgcthcilt, jedoch nicht gedrukt werden soll. Beigelegt wird eine ^ "eun Punkte reducirte, von Pfarrer Kaspar Waser verfaßte Formel. K. Glarus berichtet über die ^^kuheitcn der Evangelischen im Toggenburg und was seit dem leztcn Bericht vom 5. Januar sich ' >agcn habe. In vier Kirchen sei monatlich eine Kinderlehrc zu halten gestattet worden, in acht Doppel- ^ ^ Monate eine Kinderlehrc statt der dafür unterlassenen Predigt; von den Be- so." ^ Prälaten sei erst ein oder zwei Tage vorher die Haltung der Kinderlehrc angezeigt worden, ^ ^ f Man sie nicht am Sonntag vorher von der Kanzel verkünden konnte. Ferner wurde vorgelegt ein ^ ^ ^ November 1674 auf Jnterposition einer Dcputatschafl von Glarus zwischen dreißig Abesse toggcnburgischen Gemeinden und dem Abte von St. Gallen getroffener Vergleich, kraft ^ Zallstätte zu Lichtensteig anerkannt, der Zoll von außer Landes gehenden Productcn vom Käufer lllltällige künftige Zollstcigerung von Schwhz und Glarus entschieden werden soll, dagegen chch weltlichen Beisizcr bei dem Prädicantencapitcl die Dcputatschaft der Gemeinden zwei Männer als Beisizcr erwählen, die Prädicanten aber drei andere dem Fürsten in Vorschlag bringen denselben einen dritten Bcisizer ernennen, auch wenn etwa künftig die Landschaft auf bei ^'^6 von Weltlichen verzichten wolle, der Fürst nichts dagegen einwenden werde. Diesem war t8 ^ errichtete Zollordnung selbst (der höchste Ansaz ist vom Zentner Salpeter oder Pulver von 5 Bazcn; der niederste von l0 Pfund Schmalz, Käse, Zigcr u. dgl. I Heller). Unter ^ Besten der Glaubensgenossen im Toggenburg bewiesenen Eifers wird Glarus zu Fort- ^ "ti leincr Thätigkeit ermuntert und der erforderlichen Unterstüzung versichert. I». Auf Begehren deö H^^"kten von Straßburg wurde eine Volkshilfe von 500 Mann von Zürich und Bern unter der h^, bewilligt, daß denselben ihre freie Religionsübung gewährt, den bernischen Zuzügern, die bis- "ur h Gulden Sold hatten, 7 Gulden, wie den Zürcher», bezahlt, der Pfarrer Wolleb von Straß- P' ausrichtet, verschärft: Man habe mit Volksaufbrüchen und Pässen den Bundesvertrag pünktlich erfu während Venedig so zurükblieb, daß große Summen nachgelassen werden mußten und jezt abermals Pensionen ausstehen, deren vorangehende unfehlbare Zahlung erwartend man übrigens, bei Ablauf zwölfjährigen Termins, zur Erneuerung des Vertrages geneigt sei. «t« Conferenz von Schwyz und Glarns. Einsiedeln. 1K7S, 8. April. Landesarchiv Schwyz. Gesandte: Schwhz. Franz Ehrler, alt-Landammann; Franz Betschart, Landesfähnrichl Actuare Jakob Weber, Statthalter, Joh. Gilg Jmling, Landessekelmeister, Richter Heinrich AbegS Gesandter Victor Schorns. Glarus. Fridolin Streifs, Landeshauptmann; Franz Gallatin, alt-La»^ sekelmeister. Der um das Brunälplein ergangene Rechtsspruch hatte GlaruS vermocht, am 2. März sich "«t Schreiben an den gewesenen Obmann, Landammann Joh. Peregrin von Bcroldingen, lobl. Ortes ^ zu wenden, um in Bezug auf die neuen nnd alten Kosten eine Moderation zu erlangen. Nachd^ genannte, ebenfalls anwesende Obmann dieses Schreiben vorgelegt hatte und von der Glarner Gesa" schaft die Billigkeit des Begehrens noch näher auseinandergcsezt worden war, erwidert die Gesandte von Schwyz, GlaruS habe durch Verzögerung des Streites die vielen Kosten selbst verschuldet, . bei jeder Verhandlung seine Kosten in'ö Recht gelegt. Indem GlaruS antwortlich hinsichtlich der a Kosten sich nicht erinnern konnte, daß sie in das Recht gesezt worden seien, und nur in dieser Mzic> Milderung verlangte, beschwert sich Schwyz über ein an Uri gerichtetes beleidigendes Schreiben, das> wisse Verehrungen imputire und das man schriftlich oder mündlich kräftigst zu rügen sich vorbei Glarus erwidert, jenes Schreiben werde von Herrn Weiß verfaßt sein und gehe insoweit das Ort nichts an, sondern Particulare. Auch der Obmann behält sich vor, seiner Zeit entweder selbst oder d»^ seine Obrigkeit jenes ungebührliche Schreiben zu beantworten. GlaruS stellt schließlich darauf ab, möge der Obmann das Begehren von GlaruS in Erwägung ziehen und die Gebühr walten law' Schwyz stimmt bei. Hinsichtlich der Nuzungen wird der Antrag des Obmanns beiderseits angens'»^^ nämlich: derselbe möge auf Mittel denken, um einen Vergleich sowohl um die vergangenen als künst^ Nuzungen zu Stande zu bringen. Mai 1675. 965 «tV. Conferenz der III alten Orte. Brunnen. I«7S, S. Mai. Landesarchiv Stidwalde». Gesandte: U ri. Karl Emanuel Bcßler, Landammann; Joh. Percgrin von Beroldingen, alt-Land- ">ann und neuerwählter Landvogt im Thurgau. Schwhz. Kaspar Abhberg, Landammann; Wolf strich Reding, alt-Landammann und Panncrherr; Franz Ehrler, alt-Landammann; Jakob Weber, ^^^ter; Franz Betschart, Landeöfähnrich; Joh. Gilg Jmling, Sekelmcister; Joh. Rudolph Bclmont, ^aths. Unterwalden. Landesfähnrich Kaiser, Statthalter, und Joh. Kaspar Ackermann, alt- ^twgt, Nidwalden (Obwalden entschuldigt). An den eidgenössischen Gruß schloß die Frage sich an, ob der Abschied vom Rütli die Zustimmung eröffnet, von der dortigen Maienlandsgemeinde sei derselbe kräftigst confirmirt ^ k", stellt daher den Antrag, über die Ausführung des Unternehmens besonders noch mit Lucern e zu confcrircn. Dasselbe wird von Uri und Nidwalden (Obwalden hatte seine Abwesenheit huldigt) mitgetheilt, daher beschlossen, bei Luccrn die Anfrage zu stellen, ob das daselbst mit Beifall Project ratificirt worden sei, in welchem Falle ihm die Veranstaltung einer Völkischen ^ kkcnz anheim gestellt werde. Nach Zug wird eine Gesandtschaft abgeordnet, und zwar von Uri und btt» ^ eventuell auch von Unterwalden, um die Theilnahme an dem Unternehmen daselbst zu för- kstd Abordnung wird an Zug schriftliche Anzeige gemacht. I». Der spanische Ambassador krustlich an die schon vor einem Jahre versprochene Pension erinnert. «. Uri soll Obwalden ^ Parmesanische Rechnungsgeschäft einzutreten.° «I. u. «. (S. u. Bellenz), k. Der An- ^ucerns entgegen, daß die Handwerksleute, besonders die Sattler, der dortigen Handwerksordnung ^ rworfen seien, hält man an dem Grundsaze fest, daß jedes Ort über seine Leute zu disponiren befugt s^„ ^tchrr wird nach Lucern geschrieben, man möchte nach der in Baden gemachten Disposition jene An- lassen, zx. (S. u. Bellcnz zc.). I». Das Salzgcschäft müsse, berichtet Uri, noch an eine Gemeinde gebracht werden; dieß hindere aber nicht, die Vorbereitungen zum Tractate sortzusczen. I. ' u- Bellenz w.). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: U. «. »x. I. Art. 533-339. Sk« Mai 1675, «t8. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1t»7S, 18. Mai. Staatsarchiv Luceru. Allg. Absch. Bd. I^XII, kol. 30. Gesandte: Lucern, Joseph Amrhhn, Schultheiß; Karl Christoph von Flcckcnstein; Heinrich ^ beide des Raths. U r i, Joh, Karl Emanuel Beßler, Landainmann; Joh. Peregrin von Bcrolding^- alt-Landammann. Schwhz. Kaspar Abhberg, Landanimann; vr. Jakob Weber, Statthalter. waldcn. Johann Jmfeld, Landammann und Pannerhcrr von Obwaldcn; Franz Ackermann, ammann von Nidwalden, Zug. Karl Brandenberg, Landeshauptmann; Ulrich Schön, des Raths« «. Da das zu Wiederherstellung der Achtung und der Einigkeit in der Zusammenkunft im - begonnene Werk seit der Decembcrconfcrcnz in Lueern liegen geblieben ist, haben jungst die III einer Conferenz zu Brunnen sich verabredet, eine Tagsazung der V Orte zu Fortsczung desselben zu ^ langen, welchem Begehren Lueern durch Veranstaltung dieser Conferenz entsprochen hat. >»« Bev^ , ^ jedoch in das Hauptgeschäft eintrat wurde, nach abgelegtem Gruße, die von dem Kaiser Hinsicht^ Neutralität an Zürich eingelangte Antwort in Berathung genommen und an Zürich die Erklärung ^ geben beschlossen, bis die Antworten der Mitverbündeten des Kaisers eingegangen seien werde ss Zeit vergehen, daß die Angelegenheit wohl auf die Jahrrechnuug aufgeschoben werden könne; >" könne man sich, wenn die Umstände größere Eile gebieten, auch dazu verstehen, acht Tage vor ^ wöhnlichen Zeit oder noch früher zusammenzukommen, Da Lueern und Zug über die bei der . ^ Versammlung gemachten Anträge sich noch nicht bestimmt ausgesprochen haben, wurde einleitend das ^ dauern ausgesprochen, daß man auf Tagsazungcn so oft zu allen guten Vorschlägen sich geneigt erkläre und zusammenzuhalten verspreche, und wenn sich dann nur von ferne eine Pension zeige, daS ^ Verls"" doch sprechen vergesse und jedes Ort nur trachte, das Geld zu empfangen, wodurch alle Achtbarkeit gehe; „und ob man zwar bisweilen vorwende, daß die Schuld an dem gemeinen Mann sei, beschoß demselben gar oft Unrecht und liege die Schuld vielmehr und allermeist an den Aufweisen! dcS gomo> ^ Manns, welcher von denselben aufgewickelt und verführt werde, und mache das Gern-Werdcn eben ^ dergleichen Ungelegcnhcitcn." Hierauf erwidert Lueern berichtigend, nach Eingang der Antworte» Freiburg und St, Gallen habe Lueern dieselben am 4, Januar den Orten mitgethcilt und sie cingola zu entscheiden, ob Zürich um Versammlung einer allgemeinen Tagsazung ersucht werden solle, aber von Uri und Schwhz keinerlei Meinungsäußerung erhalten Bei der zweiten Umfrage wird a»l Versicherung, der Abschied vom Rütli bezweke hauptsächlich, den Abschied vom 16, Juni 1676 aufznfub^ und die Ucbcrtrctung desselben mit einer Strafe zu belegen, erwidert, es werde sich sonderbar ausnoh"^ daß während solcher Verhandlungen beide Orte, welche die Sache angeregt haben, einen VolkSautb für Frankreich bewilligt, Uri zwar das Volk nicht aufgebracht, Schwhz dagegen sich sogar verbindlich ö macht habe, die aufgebrachte Mannschaft auf den Musterplaz oder vor den französischen Gesandte» stellen und, nachdem sie solches sich erlaubten, nun andere Orte mit Strafe bedroht werden sollen, »'^ sie Aehnliches zu thun sich herausnähmen. Indessen vereinigt man sich zu der Schlußnahme, Zürich Mai 1675. 967 ^ Vorschlage in Kenntniß zu sezen, damit auch die übrigen Orte auf künftiger Jahrrcchnung darüber ^ ruirt erscheinen, «I, Die vom Grafen Casati eingegangenen zwei Schreiben werden mit der Bemer- 3 erwidert, daß die Orte der ihnen anderswoher gemachten Zumuthungen ungeachtet ihre Bundes- ^'d Erbeinungspslichtcn nicht beiseitS sezen, daß jedoch das Ausbleiben der wiederholt zugesagten Satisfaction Nen befremdend vorkomme, v. Lueern trägt vor, daß in Bezug auf die Neutralität des Biöthums ^!el von dem Kaiser auf das an denselben ergangene Schreiben keine Entschließung erfolgt, unterdessen ^ Feldzug wieder eröffnet und auf des Bischofs Ersuchen das Begehren bei dem Kaiser erneuert, auch GcncraUieutenaiit Graf Montecuculi die Sache empfohlen, von diesem jedoch erklärt worden sei, seine '»achten beschränken sich auf die inilitariu. Ebenso, fügt Lueern bei, sei auf Ersuchen des Bischofs ^ezug Frankreich confiScirten geistlichen Gefälle desselben im Elsaß und Suudgau an " französischen Gesandten St. Romain und an den König geschrieben worden, I. Da die vordcröstcr- Regierung zu Freiburg dem Herrn zu Bernau am Rhein gegen seine rebellischen Unterkhancn ' ^ansingen so schlecht bcholfcn ist, und auch den löblichen Orten auf ihr andermaligcS Schreiben keine ^ '»>ort hat erfolgen lassen, wird der Kaiser gebeten, der Sache Abhilfe verschaffen zu wollen, und zugleich ^ Vater Heinrich Rcding, Beichtvater der Kaiserin, um seine Mitwirkung ersucht. K. Der Antrag, v, wie bereits der spanische, so auch der französische Gesandte an die Entrichtung der Satisfaction geahnt werde, erhält durch Lueern die Abänderung, daß dicß gemeinsam mit den übrigen Orten geschehen "> es könnten sonst leicht an die V Orte Zumnthungen gemacht werden, auf die sie nicht gerne allein »arteten. Ii» Dem im Thurgau wohnenden Convertitcn Heinrich Wicscr von Zürich wird in Bezug kleine im Reiche, besonders im vorderöstcrrcichischcn Gebiete, arrcstirtcn Ansprache» eine Recomma»- an den Landvogt von Baden bewilligt, daß die aus jener Gegend in die Grafschaft Baden geachtete,, Effecten mit Gegenarrcst bedroht werden. I. Das Geschäft des Rittmeisters Sulzer wegen der ^»dtschrcjberin Hegner in Wintcrthur, sowie die Rechnung um das Einkommen des Sicchcnhauseö zu ^gach jm Rhcinthal bleiben bis zur badischen Jahrrechnung eingestellt, k.» (Uri und Lucern). Uri be- mit Lueern zwei Anstände, nämlich, daß ein junger Sattler Alois Romain aus Uri bei den Hand- ^ siiieistern zu Lueern nicht ehrliche Aufnahme finde, und daß der Schiffherr Mehcr den Schifflcuteu ^ Uri die Fußgänger aufzunehmen nicht gestatten wolle und ungute Worte gegen Uri gebraucht habe. ^>i erläutert in erstercr Beziehung den herrschenden Handwerksbrauch, dem die Handwerker von Lu- selbst sich unterziehen müssen, wenn sie auswärts als ehrlich gelten wollen; hinsichtlich des Schiffherru ^^er wird versichert, daß ihm bereits ein Verweis gegeben worden sei. I. (Die Schirmorte von Engel- Auf Klage NidwaldenS, daß der Prälat von Engclberg bei dem Verkauf der Alp Fang, von der ^ ^heil in der Jurisdiction NidwaldenS liege, den Ehrschaz verlangt und auf Verweigerung desselben Käufer den Bezug der Alp verboten habe, also auf einem Rechte beharre, das ihm nicht zukomme, ^ dem Prälaten geschrieben, er möge den Aufzug auf die Alp gestatten und den Streit auf dem Wege Eltens beilegen lassen. i»i. Daö bei Ausfertigung des Abschieds eingelangte Schreiben Zürichs (ll. ll. ^ Ma> a. K.) erklärt sich hinsichtlich des Zeitpunktes für Abhaltung der nächsten gemeinsamen Tagsazung Ansicht der V Orte einverstanden. 968 Mai 1675. «tS Conferenz von Schwyz und Glarus. Einfiedeln. 107S, 20. Mai. Landesarchiv Schwyz. Gesandte: Schwhz. Franz Ehrler, alt-Landammann; Franz Betschart, alt-Statthalter; Joh- Jmling, Landessekelmeister; Richter Heinrich Abegg. Glarus. Fridolin Streifs, Landeshauptmann, Frauz Gallatin, alt-Landeösekelmeister. Alt-Landammann Joh. Pcregrin von Beroldingen von Uri, erwählter thurgauischer Landvogt, beiderseits, von Schwhz und Glarus, crkieseter Obmann im Streit über die Brunalp, eröffnete die M Handlung über die noch hängende Kostenfrage dadurch, daß er das Verzeichnis; der über dem Streite a gelaufenen Kosten vorlesen lassen wollte. Glarus verzichtete aber auf Verlesung des ganzen Verzeichnis und bezog sich einfach auf das am 8. April gestellte Gesuch. Schwyz dagegen erinnerte, daß auch duu erfolgtem Spruche aufgelaufenen Kosten von Glarus verschuldet seien und aufgerechnet werden mülft"' Auf den Anzug des Obmanns, daß er mit großem Bedauern vernommen habe, wie er in GlaruS schrieen werde, einen schändlichen Spruch gethan zu haben, während er doch keine Mühe gespart hifte, für Glarus billige Vermittelung zu erzielen, und auch bei Schwyz einige Nachgiebigkeit zu erreichen hoffen dürfen, von GlaruS jedoch dazu nicht Hand geboten worden sei, wiederholt die Gesandtschaft GlaruS, zu jenem Geschrei keine Veranlassung gegeben und einzig den Entscheid über die Kosten verlang zu haben. Nachdem Schwhz nochmals auf Ersezung der laufenden Kosten gedrungen hatte, erklärte del Obmann, wenn er einen fernern Spruch fällen solle, müssen die Parteien ihm die frühern Sprüche y' Händen stellen; und da Landschreibcr Zumbrunnen, der dieselben verfaßt hatte, nicht anwesend war, st^ er den Antrag, den Entscheid bei Hause durch den Landschreiber anfertigen zu lassen. Dieß wird beider seits zugegeben. Indem nun die Säzc von Schwyz die Vergütung sämmtlicher Kosten auf die jed^i von Schwyz erklärten rechtlichen Vorbehalte begründeten, diejenigen von Glarus auf einer Modcrat'^ bestanden, blieb der Entscheid dem Obmann anheimgcstellt. Endlich verlangte Schwyz, daß auch, ^ Spruch des sel. Landammanns Schmid, zur Marchung geschritten und die dießfälligen Anstalten zu trefft" dem Obmann überlassen werden soll. Allein GlaruS erklärte, hiefür keine Vollmacht zu haben, will ab^ die Sache seinen Obern hinterbringen, die sich hiezu wohl willig erzeigen werden. «S«> Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. Brunnen. I07S, 2«. Mai. Landesarchiv Ridwalden. Gesandte: Uri. Karl Emanuel Beßler, Landammann und Pannerherr; Karl Franz Schmid (Joh.) Pcregrin von Beroldingen, beide alt-Landammann. Schwyz. Kaspar Abyberg, Landammann; Mai 1675. 969 ^ler, alt-Landammanu; Jakob Weber, Statthalter; Franz Betschart, alt-Statthalter; Joh. Gilg Jm- Ü"!l. Sekelmcistcr; Joh. Rudolph Bclmont. Nidwalden. Franz Ackermann, Landammann; (Joh.) Stultz, alt-Landammann, Landeshauptmann von Ob- und Nidwalden. In der Streitigkeit zwischen Landvogt Stultz von Bellenz und Karl Chichcrio (entstanden aus "'"gen verdrießlichen Worten, die Leztcrer fallen ließ) äußerte Uri das Befremden, daß Nidwalden, ohne den andern regierenden Orten Rath gepflogen zu haben, den Chicherio citirte. Nidwalden erwiderte, einer Antwort hierauf nicht instruirt zu sein, dagegen auch keine Aussicht auf einen gütlichen Com- ^onnß gebe» zu können. Auf die Einwendung von Uri und Schwhz, daß sie zu einer in Bellenz gesehenen Sache mitzureden das Recht nicht aufgeben, bezog sich Nidwalden auf seine Souveränität. I». wünscht Beilegung deö zwischen Landammann Ackermann und Landvogt Lusser obschwcbenden Han- ^6. Hierauf bezieht sich Landammann Ackermann einerseits zu seiner Rechtfertigung auf die bereit liegenden Ortsstimmen, Rtcesse und Liberationen, anerbietet andererseits, sofern Lusser Geld, Schriften oder Bürgschaften um das, was bereits tazirt und ihm, Ackermann, gut erkannt worden sei, bei Schwhz hintcr- dasselbe thun und den Streit nochmals neu behandeln lassen zu wollen; nur heute seze er nichts Rechte. Lusser behauptet, keine Schuld zu tragen; denn er habe jederzeit Antwort gegeben und habe üch nach den Befehlen seiner Obrigkeit gerichtet, das zu eröffnen. Nach dem Abstände Ackermanns und Essers fanden die Gesandten, es sollten beide nochmals einen Vergleich versuchen lassen, widrigenfalls "bcr die Kundschaften aus Bollcuz nach Brunnen berufen und verhört werden. Sie konnten endlich be- "det werden, dem Landammann Beßler und dem Statthalter Weber die Ausgleichung anHeim zu stellen. Dem Commissär von Bellen; wird bedeutet, daß er das bekannte Felleisen und den Bericht wegen von Mahland projeetirten Tratte oder Korns halben nach Uri übermitteln solle. «I. Nach Verhörung ^ von den III Bünden eingekommenen Schreibens, betreffend den Dnrchpaß des Salzes in die ennct- b'rgischen Vogteien. wird gefunden, daß (da der Durchpaß verweigert wird) jedes Ort darüber auf die Tagsazung nach Baden instruircn solle, e. (S. u. Bellcnz :c.). t. (S. u. Sargans). Schwhz öffnet, daß der Rütliabschicd von der dortigen Landögemcinde nochmals bestätigt und eine Gesandtschaft ^wählt worden sei, um an den gehörigen Orten in Gemeinschaft mit Uri und Unterwaldcn dem Untcr- "ehmcn Eingang zu verschaffen. Diese beiden Orte, obwohl ohne Instruction, hielten angemessen, damit ^ zur badischen Tagsazung einzuhalten und dann die Gelegenheit zu benuzcn, um noch mehrere Orte zu>n Beitritt zu bereden. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten'. Targans, t Art. 165. Collaturrecht zu Wartau. Allenz zc. « Art. 513. 122 970 Juni 1675. «St Rechnungs-Conferenz der die Voqteien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherlitz, Grandson und Murten regierenden Orte Bern und Freiburg. Murten. 1t»7K, Z.V.—?2. J^ni (.lt. Mai bis Z. Juni alt. Kal.). Staatsarchiv Bern. Freiburger Absch. Bd. 0, s. «is. Gesandte - Bern. Rudolph Wurstembe-ger, Sckelmeistcr wälschcn Landes, und Joh. Anton berger, Venner, beide des Täglichen Raths. Frei bürg. Peter Müller, Sckelmeistcr, und Peter Vonderwcid, Gencraleommissär, beide des Täglichen Raths; Prothasius Alt, Stadtschreibcr. Im Namen ihrer Herrn und Obern sichern die Gesandtschaften einander eidgenössische Treue u> Freundschaft zu. I» i», (S. u. die betreffenden Pogtcien). i». Auf die von dem Herrn von (bernischen Gebiets) erhobene Klage, daß die Gcmeindsgcnosscn von Prevondavauz (freiburgisclM bietö) an die Pfarrei Denezh die schuldigen Zinsen u. s. w. darum verweigern, weil die vor der Rclijll^ ^ änderung dieser Pfarrei obgclegencu Fuiictioneii auch nicht mehr geleistet werden, fand man angcnnW' einem Abtausche solcher über die Gränzcn hinüber greifenden Verbindlichkeit Statt zu geben. " (S. u. die betreffenden Vogteicn). Bern wiederholt den Antrag auf Verlegung des StäM^ von Murten nach Stäfis, was Frciburg in dcit Abschied nimmt, x Freiburg verlangt Aufschluß, Bern wirklich den Oberländern die Ausfuhr des Aukens nach Freiburg verboten habe. Die Gesandt^ Berns hält dafür, es sei das Verbot der Ausfuhr außer die Eidgenossenschaft mißverstanden morde"- ? (S. u. Grandson). I»I». Die Gemeinde Combrcmont lc-pctit und andere Gemeinden verwende sich für Jean Bonvitt von Eombrcmont wegen eines Feicrtagsbruches, dessen er sich am St. Micha^"^ im Amte Vuisscns schuldig gemacht zu habeil von einem Manne verklagt wurde, der selbst an jenem Ta^ mit dem Pfluge gearbeitet habe, vom Landvogt aber nicht bestraft worden sei. Bern trägt an, laut schied von 1605 in solchen Dingen sich zu vertragen u. s. w. Frciburg glaubt vor allem aus sordcr» Ü sollen, daß der Landvogt von Milden nicht ähnliche Ucbergriffe mache, e«. (S. u. Tscherlitz). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnhciten- Bern-Freib. Logt, «deich. «i Art. 25. Schwarzenburg. i». i, I. Art. 104-106. Orbe mit Tschcrlitz. I'. 9,. U I « e« Art. 219-225. Grandson «. »»,. ^ Art. 363—370. Mutten e «I 1 v. Art. 496-499. Juli 1675. 971 «SS. Gemeineidgenössische Jahrrechnungs-Tagsazung, Baden. 3V Juni ^'"»»Sarchiv «usern. Allg. Absch. Bd. I-XII, kol. So, — Staatsarchiv Äürich. Allg. Absch. Bd. l«S, toi. SS. — Kantonsarchiv Aar»»». Allg. Absch. Bd. 25. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Jol). Heinrich Holzhalb, Statthalter. Sainncl Frisching, Schultheiß; Joh. Rudolph voil DicSbach, Bauherr. L u c c r n. Joseph Am- Schultheiß; Heinrich Pfpffcr, des Raths. U ri. Karl Emanucl Bcßlcr, Landammann; Julius ^Ulrich Crivclli, dcS Raths. S ch w h z. Kaspar Abhberg, Landammann ; Or. Jakob Weber, Statt- ^lter. U n t e r w a ld en. Joh. Peter Jmfeld, alt-Landammann, und Johanil Jmfeld, Landammann iüarb auf dieser Tagsazung), von Obwalden ; Franz Ackermann , Landammann von Nidwalden. Z u g. ^rl Brandenberg, alt-Ammann; Andreas Jtten, Sekclmcistcr. G l a r n s. Balthasar Frculcr, Land- ^'"Nann; Fridolin Jselin, Statthalter. Basel. Johann Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Christoph Burkhard, Dreicrhcrr. Frei bürg. Franz Peter Vondcrwcid, Sckclmcister; Joh. Georg Reiff, Bur- ^»icjster Solotburn. Pctermann Suri, Schultheiß; Joh. Georg Wagner, Penncr. Schasf- ^" > e n. Joh. Konrad Neukomm , Statthalter; Joh. Jakob Stocker , Sckclmcister. Appenzell, ^^nrad Fäßler, Landammann von Jnncr-Rhodcn; PclagiuS Schläpfcr, Laiidammann von Anßcr-Rhodcn. von St. G a l l c il. Fidel von Thnrn, Landeshofmeister; Franz Ludwig Rcding von Biberegg, ^ Raths, Obervogt. Stadt St. Gallen. Joachim Haltmcher, Bürgermeister; Jakob Hochrütincr, ^ugherr. Bei dem eidgenössischen Gruße versicherte man sich gegenseitig des guten Willens, zu Erhaltung ^ herrlichen Freiheit in Eintracht zusammenzustehen, und fand dann in Bcrathung des Defensional- ^escns keine Vcranlaßung zu Abänderungen. I». Aus einem Schreiben der III Bünde, betreffend die hosten des Defcnstonalzuzugö und die Erneuerung ihres Bundes mit der Eidgenossenschaft, geht hervor, ^ ein Mißverstand eingetreten ist. Es wird daher geantwortet, die Meinung sei, daß wie ihnen bei übliche,,, Angriffe nicht bloß die besonders mit ihnen verbündeten, sondern alle eidgenössischen Orte ^ eigene Kosten zu Hilfe kommcn, sie dasselbe auch, gemäß der zu Whl gemachten Dcfcnsionalordnung, Kgen eidgenössischen Orte thun sollen; über Erneuerung des Bundes mögen sie mit den mit ihnen ^bündele» Orten sich verständigen, die andern Orte seien hierüber nicht instruirt. e. Wenn AuszugS- ^ Zuzngsmannschaft nur aus einzelnen Orten, wie z. B. lezthin nach Basel, marschircn muß, so sind ^ Kosten nach Vcrhältniß auch auf die Vogtcicn zu verthcilcu. «I. I a ungeachtet aller bisherigen "»date immer noch schlechte Rcichsmünze eindringt und das gute Geld hinausgeht, werden bei Strafe ^ Confiscation der Waaren und des Geldes die ganzen, halben, Viertels- und Achtclsguldcn, Aschen, Dreikrcuzerli, halbe Bazen Rcichsmünze verboten, so daß zwar auf dem Zurzachcr Markt Fremde einander mit jenen Münze» verkehren, auch Einheimische, die im Besiz solcher Münzen sind, die- ^ über den Rhein hinaus fördern, nicht aber für sich in Empfang nehmen mögen, und in Appen- St. Galle», Rheinthal, Grafschaft Baden, Thurgau der Ncichsgulden als guter Gulden, der halbe 972 Juli l675. ReichSgulden als guter Halbgulden gelten, das ReichSort auf 4 Zürcherbazen, der Achtelsgulden auf l /' Lucernerbazcn, der Groschen auf Z Zürcherschilling herabgcsezt und bei unvermeidlicher Annahme sog wieder über die Gränze geliefert werde. Diese Verordnung solle aller Orten publicirt werden. V» Schaffhausen meldet, daß dort in lezterwähnter Weise verfahren werde, droht Basel die in großer o", daselbst in Umlauf befindlichen Schwhzcrörtli zur Auswechselung hcimzuschikcn, wogegen dann die Oertli und sein Münzregal in Schuz nimmt. Zulezt stimmen alle Orte in der Ansicht zusa»""^ daß es besser wäre, einstweilen in allen Orten das Ausmünzen einzustellen, t. Der französische St. Romain hält bei seiner Audienz einen Vortrag, den er mit folgenden Worten eröffnet: "Lw» ^ In röxonso, guo Vous uvo? ro^uo llo I'Lmperour sur In Neutrulitö, n'on laisso uucuno osxormme ^ gu'ollo n'ait rion llo pueistguo ni äs civil, jo n'ui pus vaulu uumguor llo vcnir ü votro viotts t^ee ploiu pouvoir, gno le Uoi, suivant votro äesir, m'a onvo^ö pour eotlo ullüiro, I'on no in'u llounö' u pari äos röponsos llo 8u Nujostll Imperiale sur In noutruliw it toujours portöo ll'uno grnnllo nrllour, puisgu'ollo n'u uuoun öZarll n In Situation et " kniklosso llc cot ovöclrll ni nu pou äc soeours, gu'ollo eu peut tirer. ,1'ospöro guo los Uounbles ^ Ontkoliguos so souvioncli'ont clo co gu'ils ont llcrit et knit osporor au Itui sur es sujot, ot so Von» ' ^ n juger gui sont eeux gui voulont le troulllo partout ot gui llövoiont on osporanee los ötats lles a ^ ou lo Itoi, gm necorllo la noutralitö n toutes eoux gui la lui lloinnnllout et gui a llonnö les maws tout eo guo los Mcliatours ont proposö, pour korinor uu autro assomlilöo pour la pnix, ou la M ^ ll'^.utriclio, gui, aprös avoir ronipu l'assomblöo clo Lologne pnr un attentat inoui avant eo tewp^'^ rejottll los oxpollients proposös par los Nellinteurs pour on kormor uno nouvollo et gui no vout aceo^^ llo noutralitö n porsonno.« Bei dieser Beleuchtung der gegnerischen Politik schildert der Gesandte ^ die Roth Frankreichs, in welche Oesterreichs Haß und „Streitmacht" dasselbe seit 1671 gebracht habei' indem er die Bemerkung mit einfließen läßt, daß die Schwcizertruppen in Roussillon gegen Spa stehen und überhaupt die Schweizer von jeher über ihre Schuldigkeit hinaus gegen den König und > in gleichem Maße gegen die Schweizer Bundestreue geübt, die beiden österreichischen Häuser dag stets nur nach Zerstörung dieser Verbindung und Unterjochung der Schweiz getrachtet haben, bietet er Memorial an über den wahren Sinn, den die Eidgenossen von alten Zeiten her der Erbeinung geiff ^ Wie der Kaiser, heißt es dann in diesem Mcmoriale, die befreundeten Holländer zum Kriege gegen reich gereizt habe, so habe der Graf Casati keinen Schritt gcthan, der nicht denselben Erfolg bei den ^ genossen zur Absicht gehabt hätte; wenige Gelder oder keine habe er den Gemeinden, viele aber Particularen zukommen lassen; in die Geheimnisse der Familien habe er sich eingeschlichen, um stch ^ ^ Anhang zu machen; falsche Nachrichten habe er ausblasen lassen von Konstanz her, von BregenZ, ^ Feldkirch, um Mißtrauen gegen Frankreich zu erregen und die Zurükziehung der Schweizertruppe" ^ den Niederlanden zu bewirken, alles, wie behauptet wird, in Kraft der Erbeinung von 1511, die Grunde nichts anderes sei als eine Zusammenfassung der beiden vorangegangenen, mit Erzherzog Sigw geschlossenen, die gute Nachbarschaft der vorderöstcrreichischcn Länder und Burgunds bezwekenden ' auch in den Bündnissen mit Frankreich nie oder doch nicht auödrüklich vorbehalten wurde, indem Juli 1675. 973 ewige Friede Oesterreich nur insofern vorbehalte, als es der angegriffene Theil sei, die Krone ^nien dagegen als solche dabei gar nicht anders betheiligt sei, als nur in Bezug auf die an das dort 3'ncilde Haus abgetretene Freigrafschaft Burgund und keineswegs in Bezug auf die Niederlande; über- /"Ht sei der der Erbeinung gewesen, der Eidgenossenschaft Ruhe zuzusichern, nicht aber ihre Frei- ^ und ibre freiwilligen Kriegsdienste zu beschränken. Diese Behauptung wird dann auch sowohl nach ^ Inhalt der verschiedenen später» Verträge und Friedensschlüsse, als auch in einer Beilage durch ein ^ichnjß 452t den Dienst Frankreichs eingetretenen und auf verschiedene Seiten hin verödeten schweizerischen Mannschaft durchgeführt. Auf diese Vorstellungen der französischen Gesandtschaft rde von der Tagsazung am 1(1. Juli erwidert: Die Handbietuug zu weiterer Ncutralitätsverhandlung dem Könige gebührend verdankt; Oesterreichs Zurükhaltung bleibe dahingestellt; bezüglich der Neu- " >tät des Bisthums Basel lassen es die mit demselben verbündeten Orte bei dem bewenden, was sie ^ ihrer Excellenz mündlich verhandelt; den Erbvercin werden die Eidgenossen nach seinem wahren ^i»ne beobachten; alle Orte seien sich bewußt, das französische Bündniß treu erfüllt zu haben, gewärtigen daß der König sie alle gleichermaßen die Bnndcöfrüchte genießen lasse, sowohl in Bezug der Pen- u. s. w. als in Bezug auf die Zollbefreiung und den Handelsverkehr. Was den Abschied von ^ betrifft, auf den der französische Gesandte so großen Nachdruk legt, soll derselbe in den Kanzleien gesucht werden. K. Die Bcralhung über die von den katholischen Orten laut Conferenzbeschluß vom »nd 14, December 1674 gemachten Anträge brachte die im Jahr 1666 verfügte Aberkennung der Frei- ^ dagniceu in Erinnerung und führte zu dem Antrage, daß wenn ein Ort um Werbung oder Gestat- '3 besonderer Compagnicen angesucht würde, zur Autwort srtheilt werden solle, man könne nichts thnn Wilberathung der Eid- und Bundesgenossen. Auch fand man, die'Declarationcn betreffend, im >ed von 1669 bereits eine genügende Gesammtdeclaration; ebenso, die Transgression betreffend, das ' November 1668 an den König gesandte Schreibeil hinreichend klar und bestimmt. Ferner wurde als stverständlich angenommen, daß die einzelnen Orte befugt seien, Recrutirung für die mit ihrer Er- geworbenen und bundcSgcmäß dienenden Compagnieen zu erlauben, dagegen die Bestimmung ^ Iwendig erachtet, daß die dem gemeinsamen Einverständnisse zuwider handelnden Orte von der Tag- zur Verantwortung gezogen und die Particularen, die von ihren Obrigkeiten nicht bestraft wurden, ^ bie Tagsazung citirt und bei Nichterscheinen mit Verbannung bestraft werden sollen. Einläßlichere ^thung und Abschluß wurde auf eine zu solchem Zweke auf den 1./I1. November angesezte Tagsazung ^ ..., wobei denn auch wegen der Ansprachen an fremde Fürsten berathcn werden kann. I»« Die von dem Ableben des Herzogs von Savohcn ist mit Condolcnzschreibcn zu erwidern, l Auf ^ ^oposition des holländischen Gesandten Malapcrt wurde geantwortet, man hätte seinem Wunsche, til französischen Diensten stehenden Eidgenossen von der Theilnahme an dem gegen Holland erneuernden ungerechten Kriege zurükzuhaltcn, gerne entsprochen; und wenn auch der Mchrtheil der ^ "bteii nicht instruirt sei, um darüber einen Beschluß zu fassen, so liege es doch immerhin nicht in ^ Willen, daß jene Truppen außerhalb Frankreichs Gränzen Jemand beleidigen, Da in Nim- ßc» Friedensunterhandlungen vorgenommen werden sollen und die Eidgenossenschaft während des durch die zwei an der Gränze stehenden feindlichen Heere mit Thcurung geplagt und zu kost- Gränzbesczung und Tagsaznngcn genöthigt wurde, ist in Berathung zu nehmen, ob die Eidgenossen- S74 Juli l675. schaft die Wahrung ihrer Interessen den fremden Minister» empfehlen oder aber den Friedenskongreß!'^ beschikcn solle. Beide Ansichten fanden ihre Vertreter, wcßwcgen man die Sache zur JnstructionSerthe> u> ' für nächste Tagsazung in den Abschied nahm, damit ein Beschluß gefaßt und das Nöthige werden könne. I. Ebenso gethcilt waren die Meinungen und wurde in den Abschied genommen, e ^ mit der Gesandtschaft nach Burgund aufgewendeten Kosten, beiläufig Z5t)l) Gulden, nunmehr, da Freigrafschaft sie nicht mehr, wie früher geschah, ersezcn wird, auf alle Orte vertheilt oder von den welche die Gesandten dahin abordneten, getragen werden sollen, i». Der Antrag, daß nur solchen ^ wärtigen Abgeordneten, die authentische Creditive vorweisen können, bei den Tagsazungen Audienzen Gehör gestattet werde, fällt ans die Tagesordnung der künftigen Tagsazung. i». Ebenso der daß alle Orte, in welchen Buchdrukereicn sind, Büchcrcensorcn aufstellen und namenlose, ohne ^ bewilligung erscheinende Schriften als Pasquille behandeln sollen. «. (S. u. LuggaruS). K» t ^ vier ennctbirgische Vogteicn übcrh.). i»—x. (S- u. Baden). (S. u. deutsche Vogtcicn ube>ß (S. u. Frciämtcr). »»—««. (S. u. Baden). 5t. (S. u. deutsche Vogtcicn übcrh.). KS?» ^ (S. u. Baden). II—(S. u. Nheinthal). xx.—(S. u. Thurgau). »«»». ». u. Frciämtcr). oev—III. (S. u. SarganS). Besondere V e rh and l uilg e n der katholischen Orte. KIi.lt, Weihbischof Schnorf und Obcrvogt Ligerz, als Abgeordnete des Bischofs und der Basel, danken für die von den verbündeten Orten dem Biöthnm geleistete Hilfe, bitten unter H'" auf die fortdauernden Kriegsgefahren um ferner» Beistand und Rath, und namentlich in Bezug <>u^ vom Kaiser »och nicht erfolgte Zusage der Neutralität um Schuz für daö durch den deutschen ö" jedem Reichöfürsten zugesicherte Recht, bei eintretendem Kriege sich neutral halten zu dürfen- wünschen sie Erneuerung des künftigen October auslaufenden zwanzigjährigen Bündnisses und stets noch in Frciburg im Breisgau residirende basclsche Domcapitel Fürsprache bei Frankreich, daß ^ selben die Gefälle aus dem Sundgau und Elsaß verabfolgt werden möchten. — Der französtfihe ^ sandte, hierum angegangen, verheißt, in Bezug auf die Neutralität und die zurükgchaltcncn zu verwenden, obwohl die ausgebliebene Zusage des Kaisers wegen des ersten Punktes Schwierig e ^ mache. Die Gesandtschaften der Orte erklären sich geneigt, dem Wunsche zu willfahren, daß um der ^ littenen Schädigungen dcö Bisthums willen die Bundcscrncucrung in einfacher Weise bei Anlaß ^ ^ Tagsazung vorgehen möge. Diese soll vor der allgemeinen auf Martini angesczten Tagsazung, October, stattfinden. III. (Die mit Spanien verbündeten Orte). Der Resident I. B. Cassani zu drid stellt durch Schreiben den Antrag, ihn bei dem bevorstehenden Regierungsantritt dcö Königs Qualität eines AmbassadorS zu Verrichtung der angemessenen Eomplimente beauftragen zu wollen, ohne besondere Kosten geschehen, dagegen den verbündeten Orten viel Vorthcil gewähren könne- findet den Vorschlag zwar annehmbar, da aber Lucern Bedenken dagegen erhebt, wird er in den Ml genommen. An Graf Casati und den Gubcrnator zu Mayland ergeht die Mahuuuö Leistung der Satiöfaetion. ni»n. »- «»»«». (S- u. vier ennctbirgische Vogtcicn. überh-). I»I»I' V katholischen Orte und katholisch Glarus). Landammann Frculer von Gtarns meldet, katholisch habe eben so gut wie andere Orte in Uebung gehabt, Stipendiaten nach Mahland zu senden, zu Juli t675. 975 dieses Recht auf Angehörige anderer Orte mit dem Bedinge übergetragen, daß diese, wenn Glaruö Langel an Priestern haben sollte, mit den ihrigen aushelfen; nun wolle man aber in Mahland solche ^pendiaten nicht mehr aufnehmen; darum bitte hicmit Glarus die Mitortc um ihre Verwendung, Jn- dicß zugcstandcil wurdet erhielt Landvogt Crivclli den Auftrag, nachzufragen, an wen man sich deß- wenden müsse, wonach dann Luccrn die nöthigcn Schritte thun wird. (S. u. Frciämtcr). u, «8«. (S, u, Baden). TTt. Hauptmann Koch, Wirth in Villmcrgcn, wiederholt sein Gesuch ^ Erstattung der im Villmcrgcr Kriege aufcrlaufcnen Kosten, imii. Landammann Abyberg bittet K. Henrich Jütz, Wirth zum weißen Wind in Einsiedel», um Schild und Fenster. In den Abschied. (S. u, Frciämtcr). '»I» Zweiter Saz aus dem Zürcher-, , v» aus dem Aargauer Ezemplar. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastöangelcgcnheitcn: Stiche Bogt, iiberh. Art. 57. Verwaltung im Allgemeinen. ^«rgo». Art. 86. RechuungSsachen. „ 419. Müuzlvesen. ^eiiuhal. Ii Art. 114. Competenzanstäude mitdemAbt von St. Gallen. itlt „ 36. RechuungSsachen. Ii „ 218. Kriegswesen. > „ 26. Allgemeine Verwaltungssachen. »»»» „ 306. Verschiedenes. ««» „ 67. Obrigkeitliche Lehen. Ii» „ 307. Verschiedenes. «rr Art. 33. RcchnungSsacheii. ,1,1,1 „ 62. Obrigkeitliche Güter. ««r „ 63. Obrigkeitliches Einkommen. rn „ 177. Abzug. ^de». >» Art. 76. Judikatur- u. Competcnzanst. V. 96. Judikatur- u. Competcnzanst. HV „ 363. Kirchliches u. Glaubenssachen. ». „ 70. Judikatur- u. Competenzanst. „ 11. Beamte. 1,1» „ 33. Rechnungssachen. «v „ 49. Obrigkeitl. Gefälle u. Einkünfte. 5. Art. 217. Locales. „ 42. gicchnungssachcu. I»I,I» „ 203. Gotteshäuser. II II II »«» 1,1,I, >11 ,ia »c« 1,1, Art. 105. Polizeiliches. . Art. 705. Personelles. Art. 207. Zoll- und Verkehrssache», „ 98. Rechts- u. Gerichtssachen. „ t89. Abzug. „ 293. Localeö. >„ 14. Beamte. „ 196. Märchen. „ 282. Kirchliches u. Glaubenssachen. Art. 64. Obrigkeitliche Lehen. „ 147. JuriSdictionSanstände. „ 166. Collatnrrecht zu Wartau. Art. 282. Kriegswesen. „ 181. Polizeiliches. „ 172. Abzug. „ 386. Gotteshäuser. „ 364. Kirchliches u. Glaubenssachen. „ 365. Kirchliches u. Glaubenssachen. klnietb. Bogt iibcrh. I» «I Art. 88. Salzregal. „ 199. Verhältnis; z. Bischof v. Como. „ 127. Münzsachen. „ 200. Stellg. d. Geistl.z. weltl. Obrigk. Art. 51. Gränzstreitigkeiten. «iq«». Art. 223. Locales. ' vv „ 24. Beamte. t. Art. 117. Verkehr mit Mayland. „ 118. Verkehr mit Mayland. «««. „ 201. Verhältn. z. Bischof v. Como. 976 Juli 1675. «S5 Conferenz der evangelischen Orte bei Anlaß der Tagsazung zu Baden. I<»7S, im Juli. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 1S3, kol. 142. Gesandte: S, Abschied 622 (für evangelisch Glarns Fridolin Jselin). ». Auf den 23. September (a. K.) wird ein Fast-, Bet-, Dank-und Bußtag angeordnet. !»> dem, was Bern und Basel dem französischen Prediger La Faye verehrten, steuern Zürich 16, Glaru^ Schaffhausen 16, Appenzell 3, St. Gallen 6 Reichsthaler, zusammen 38 Reichsthalcr. e. Von dc» Städten wird die lormula, oonsonsus*) placetirt, in der Meinung, daß sie von allen Kirchen- und S ^ dienern, auch Professoren unterzeichnet, auch keinem, der sich der unbedingten Unterzeichnung ^ Zutritt zum Ministerium gestattet werde, jedem Ort aber überlassen bleibe, sie zur Bestätigung der ) Gewalt vorzulegen; der Druk jedoch soll unterbleiben. Die übrigen evangelischen Orte und Zugcwa" ^ erhalten Mitteilung des Consensus sowohl als eines darüber ausgefertigten Berichtes zu Handc» Obrigkeiten und des Ministeriums, mit Ersuchen um ihr Placct, nach dessen Eingang sie auch der ^ und dem Ministerium von Genf im Begleit kräftiger Erinnerung zugestellt werden sollen. «I> 2'" trage Genfs eröffnet Herr Franconi, daß der Pfarrer (ourö) zu Sacconnex dem 1564 zwischen dem ^ ' von Savoycn und der Stadt Bern geschlossenen Tractate zuwider eineu gewissen Zehnten sich ^ wolle, und bittet zugleich, bei dam Könige von Frankreich mit dem Gesuche einzulangen, daß jenem Vertrage und bei dem zur Zeit des Bundcsschwurö dem Pfarrer angelegten Verbote geschüzt ^ Dieser Bitte wurde zu entsprechen und auch den französischen Gesandten um seine Verwendung zn er> beschlossen, v. Auf den von dem Oberamtmann Karl Friedrich Braun zu Rheinfeldcn der Stadl ^ wegen Verkauf von Früchten an die Franzosen eingesandten Verweis ist im Namen der löblichen ^ gütigend zu antworten, t. Zürich und Bern projectiren auf die von Venedig cingckommcne , vom 11. Juni eine Erwiderung: Mau sei geneigt, dem Tractat ferner Genüge zu leisten, finde den! ^ ganz klar und keiner Erläuterung bedürftig, daher eine Abordnung zu weiterer Verhandlung nicht >n^ wendig, erwarte aber die Bezahlung der ausstehenden Pensionen (11. Juli). K. Zürich theilt niit, ^ die Hauptleute in Straßburg über den Zustand der Kehlschanze und die ihnen gemachte Zumuthung, selbe zur Verwahrung zu übernehmen, berichtet haben, und trägt bei Bern darauf an, dieses zur Siche ^ der Rheinbrüke zu gestatten. Bern wird in diesem Sinne seinen Hauptleuten zuschreiben. allgemeinen Session soll der Antrag gestellt werden, den Friedenöcongreß zu beschiken, wobei Bern ^ Basel vorschlagen, daß, wenn die katholischen Orte nicht dazu Hand bieten, die Evangelischen es thun sollen, l. Statthalter Jselin von evangelisch Glarus berichtet über das Toggenburger Mit dem Zoll sei die Sache in Ordnung; ebenso mit der Synode, in welche der Abt zwei weltliche ^ gelische Beisitzer frei und einen aus einem dreifachen Vorschlage des Landes wähle; die Kinderlelsse *) S. Anhang. August 1675. 977 unter Abt Pius halten zu lassen sei mündlich versprochen worden, Näheres in Unterhandlung mit Landeshofmcistcr. Ii. Hinsichtlich der beabsichtigten Erbauung eines Kapuzinerklosters von Seite der witschen Glarner wird dem Statthalter angcrathen, davor zu warnen und, wenn dieß nicht helfe, zu ^testiren, I, Statthalter Jsclin verdeutet ferner, cS sei davon die Rede, den Abt von Einsiedeln in auf dje von ihm bei der Näsclscr Fahrt gehaltene Predigt auf künftiges Jahr zur Anhörung einer 'Verlegung einzuladen, oder doch dieselbe sonst zu widerlegen. Das leztcre scheint angemessener. i»i. 'k Gesandtschaft von Bern klagt, daß die in der Landvogtei Tschcrlitz zu Poliez-lc-grand und Penthercaz ^ Gnaden übrig gelassenen Katholiken fortwährend frecher werden, nämlich zuwider dem Vertrage von ^ und dem Mehrheitsbeschlüsse der Gemeinde von 1619 den katholischen Gottesdienst wieder einzu- ^wn beabsichtigen. Ob nun diese Katholiken, nachdem weder ihre Eltern noch sie diesem Mehrheits- . Flusse sich gefügt haben, zur Auswanderung angehalten werden sollen, wie die Ansicht zu Bern ist, in Frage, i». Das weitläufige Memorial des französischen Gesandten über den Sinn der Erb- von 1511 soll in ernstes Bedenken gezogen werden. «». (Zürich und Schaffhausen). Da in Uffhausen der Tochter des Friedrich Waser von Zürich die Vcrehelichung nach Schaffhausen gewehrt ^V, weil sie nicht ädll Gulden bcsize, empfiehlt Zürich dieselbe zu nachsichtiger Aufnahme, unter Hinweisung ^ ärmere in Zürich vcrheirathete Töchter aus Schaffhauscn. K». Auch rccommandirt Zürich des Statt- Ulmann zu Feuerthalcn bekannte Anforderung von 18l) Gulden an den jüngst verauffallten Moldauer. «S4 Konferenz von Schwyz und Glarus. Lachen. » August. LaiideSarchiv Dchwvz. Gesandte: Schwhz. Franz Ehrlcr, alt-Landammann; Franz Betschart, Landcsfähnrich; Gilg Jm- ^3, Landessekelmeister. Glarus. Balthasar Müller, alt-Landammann; N. Blumer, Sekclmcister. Die Conferenz war vornehmlich wegen der in dem Streit um die Brunalp von Schwyz aufwendeten Kosten angesezt. Mit Bezug auf die von dem Obmann zu Gunsten von Schwhz gefällte ^"stchcidung und nach weitläufiger Ansprache, Antwort, Rede und Widerrede verpflichtet sich Glarus, Etliche Kosten am ersten Sonntag des folgenden Hcrbstmonatö in Wesen baar zu erlegen. I». Die ^ben des Landvogtö Aufdermaucr wollen über die Illlll) Gulden, welche derselbe dem Orte Glarus in Rechnung zu bringen soll unterlassen haben, nach so vielen Jahren sich nicht behalten lassen. Will ^rus rechtlich gegen sie verfahren, so verspricht Schwyz, schleunig Recht zu halten. «. Glarus führt werde, daß die Gcnossame von Tuggen ihre Fache oder Wuhren ungebührlich weit in die Limmat ^augscze und dadurch die Glarner in der Schifffahrt hemme, wodurch alte Briefe und Siegel vcrlczt ^Ven. Schwyz ist erbötig, den Thatbestand durch einen Augenschein ermitteln zu helfen. «I, Schwyz ^"ngt, daß laut gefälltem Spruche die Marchung an der Brunalp vorgenommen werde, und zwar noch 123 »78 August 1675. vor der Abreise des Gesandten Straumeher nach Bcllcnz. Glaruö nimmt die Sache ml rekoronäum u»d verheißt Beförderung derselben, v. Dagegen hofft GlaruS, daß der Abzug von Vortrager Trümpi, gefähr 17 Pfund Geldes, gut gemacht werde, was ml roksröiulum genommen wird. 5. Dasselbe gcM" in Betreff der Entschädigung für zwei Zeitkühe, welche dem Kaspar Zwicki in dem Zürichkriege zu LW" geschlachtet wurden. «S5 Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. 107», 10. August. Staatsarchiv Zürich. Ennetb. Absch. Bd. n >7, kol. S7S. — Kantonsarchiv Zug. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Landolt, Zcughcrr. Bern. Beat Ludwig Berset. L»cW K arl Christoph Dulliker. U r i. Karl Anton Püntiner, Landeshauptmann. S ch w y z. Adam Unterwalden. Wolfgang Müller, Sekelmeister. Zug. Jakob Mehcnberg. Glarus. Ulrich TW Basel. Friedrich Wettstein. Freiburg. Franz Schröter. Solothurn. Joh. Ludwig von ^ Schaffhausen. Joh. Georg Sigrist. DaS Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier ennetb. Vogt, iiberb. I» Art. 202. Stellung der Geistlichen. e. Art. 203. Stellung der Geistlichen. Lauis u. Mendris. u. Art. 23. Mendris. » Art. 295. Kriegswesen. »I aus dem Zuger Exemplar. Jahrrechitung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 107», nach dem 10. August. Staatsarchiv Zürich. Ennetb. Absch. Bd. 1S7, toi. so?. Gesandte: Dieselben wie Abschied 625. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten: Vier ennetb. Vogt, iiberh. >« Art. 143. Kriegswesen. «. Art. 87. Polizeiliches. Luggarus.' >» Art. 178. Zollsachen. a Art. 52. Gränzstreitigkeiten. August 1675. «S7 Konferenz der Orte Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 2«. August. «andc»archiv Nidwalden. Sesmdle. u.d Karl lim-uu-l B-ßl-r. «-,,d»...m°u., »,.d P-....e.d-..l S-i-fti.» Mul>eim. Statt, balter. Schwyz. Kaspar Abyberg, Landammann; Frauz Ehrlcr, alt-Landammann, I , l»»..; I Gll» Zuttm«. Se'.lmelst.tt Nldw.lden »'»». i.„d-mm°.m. K--I ü-°d-g->- -ulss. ultti-ud-mm-..»; K-sM _ zzcllcm -es N. iucer» wird ersuch,, de.... Gruft» um schleunig- Antwort "-lulommeu »ud, s-ftn. tuuechulb drei Wochen ..ich.« ein«-»., ein... Congres de. wi' «»-n« °-^ ^»dtte» Ott. ... »emuss-lte», I. -nee... wird -nf dl- R°Is>we.,d.gft,t »usmerlsam gemacht, du» durch d-» gürich gewiss... Orte» l-n, D-f.ns>°n-I g.«.».t «erde, den »,. de. G.-.,,. liegend.» K-.eg»- dael ' . . 07», lo>sra» I»> Mau ist darüber einig, daß GerichtSherr Suizer bei dem ^bs^ede^on"Zug gcMzt'wcrdc.i solle. «. Nachdem Schwyz über die in Uri von dem Commissär Stultz i"'putirtcn schimpflichen Zulagen in Uri Kundschaft aufzunehmen Erlaubnis erhalten hat thc.lt Untcr- ">°lden mit das, Eommissär Stultz keineswegs in böser Absicht gehandelt habe, vielmehr crbot.g e>. dem ^r.e Schwyz dießfalls alle Genugthuung zu geben. «. (S. u. SarganS). ... DaS Salzwesen soll künftiger Conferenz verhandelt werden. Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangclegenheiten: Sargans, » Art. 148. JurisdictionSstr-itigkcit-n. ^ellenz X. «-». Art. 544-552. «SSsi. Conferen, de- die Bogteim Bellen,. Bollen, nnd Riniem regierenden UI Orte. Brunnen. 1«?», 2«. August. Landedarchlv Nidwalden. , . ... »„sser alt-Landvogt zu Bollenz. Schwy z. Dominik Schmidig, alt y ^ Obers reu ena ' „ Kaspar Ackermann, alt-Landvogt zu Bcllenz und Bollenz. °lt-Landvogt in Bollenz, Srebner. Nrdwalben. aea,^ Das Verhandelte findet sich im Abschnitte H-rrschas.sange.°g°nh-i.en - Etilen, x. Art. 553. 980 August 1075. «SS. Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. Brunnen. 1«?», 30. August. LandeSarchiv Nidwalden. Gesandte: Uri. Karl Emanuel Beßler, Laudammann und Pannerherr; Sebastian Muheim, Halter. Schwhz. Kaspar Abhberg, Landammann; Franz Ehrler, alt-Landammann; Jakob M Statthalter; Franz Betschart; Matthias Stadler. Nidwalden. Franz Ackermann, Landainnia"»' Karl Leodegar Lusst, Pannerherr. tt. u. I». (S. u. Bellenz zc.). e. Die von Untcrwalden gegen die Steigerung des Zolls am geäußerte Einwendung wird von Uri mit Hinwcisung auf die Baukosten der neuen Straße erww^ «I. (S.u. Bclleuz). «.In die Prätension Mollondinö von Solothurn an das Zollikofer'schc Fideicow"'^ Altenklingen wird, weil solche Fidcicommijse besonders in unkatholischcn Händen böse Consequenzcu sich ziehen könnten, nicht eingetreten, t. Mit Dank hat mau vernommen, daß Lucern wegen des kaufs von Victualien über die Gränze an Zürich geschrieben habe, ersucht aber Luccr», solches uiit ^ Beifügen zu wiederholen, daß bedenklicher Weise Basel ebenfalls französische Ausreißer nicht nur a> halte, sondern auch mit Gewalt zurükliefcre. K. Auf den 4. September wird eine Konferenz nach Bru»^ angcsezt in der Angelegenheit zwischen Commissär Stultz und Schwhz und zwischen Stultz und Chich^'^ I». Landschreibcr Hug Ludwig Jmhof rclatirt über den für sich particulariter in Innsbruck abgeschls5^' Salzvertrag. Landvogt Stadler verlangt für seine Reise nach Innsbruck Entschädigung. Uri will fürderhin nur insoweit eintreten, als es den Weg über den Adlerbcrg betreffe. Ii. Damit die bei den Wirthcn nicht die Zehrung zu hoch auslaufen lassen wird verordnet, daß die Wirthe nur Zehrungen auf den Perkauf der Saumrosse schlagen dürfen. Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelegeicheiten: Billenz :c. » >» «I. Art. 554—556. «:Z« Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. Brunnen. S. September. LandeSarchiv Nidwalde». Gesandte: Uri. Karl Emanuel Beßler, Landammann; Joh. Jakob Tanner, Sekclmeister. Srbw^ Kaspar Abhberg, Landammann; Franz Ehrler, alt-Landammann; Jakob Weber, Statthalter; 8""' Betschart; Joh. Rudolph Belmout. Nidwalden. Franz Ackermann, Landammann; Karl Leodeg" Lussi, Pannerherr. September 1675. 9«1 (S, u. Bellenz:c.). Ii» Lucern wurde ersucht, wegen des Bischofs von Basel und anderer Sachen ^lber eine Conferenz anzusezen, bei welcher auch wegen des spanischen Gesandten und des Schreibens Generals Montecuculi verhandelt werden könnte, v. Dem Boten des Bischofs von Basel wurde ^nntniß gegeben, daß Lucern um eine Conferenz angesucht worden sei. Man sehe auch im Abschnitte HcrrschastSangelegenheiten: ^tuz,c. Art. 5S7. «St Conferenz der VIII katholischen Orte sammt dem Abt von St. Gallen. Lucern. 1«7», 23.-2». September. T»aat»arcUtv Luccr». Atlg. Absch, Bd. I-XIl, kol. iZl. Gesandte: Lucern. Joseph Amrhyn, Schultheiß; Eustachius von Sonnenberg, Venner; Karl ^^istoph voir Fleckenstcin; Joh. Leopold Birchcr, Bauherr. U r i. Karl Emaituel Beßler, Landammann; Peregrin von Bcroldingcn, erwählter Landvogt im Thnrgau. Schwhz. Kaspar Abybcrg, Land- ^viann; Franz Ehrlcr, Landeshauptmann in der March. Uutcrwaldcn. Joh. Peter Jmfeld, Land- ^Niann, und Joh. Melchior von Alzigcn, Statthalter, vo.n Obwaldcn; Franz Ackermann, Landammann, ^ Karl Lcodcgar Lussi, Panncrhcrr, von Nidwaldcn. Zug. Paul Müller. Bauherr; Marlin Schmid, ^kclmeister. Frei bürg. Franz Peter Vondcrwcid, Sckelmcister; Joseph Reiff, Burgermeister. S o- ' ° thur n. Pctermann Suri, Schultheiß; Franz Suri, Venncr. Appenzell I. Rh. Konrad Fäß- Landammann. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn. Landeshofmeistcr. Um die vom Bischöfe von Basel gewünschte BundeSerneucrung vorzunehmen wird nach gezogener eidgenössischer Begrüßung und Vorlegung des am 16. September 1655 aufgerichteten Bundes- und des am 19. October 1655 verfaßten NcbenreeesseS einstimmig beschlossen, den Bundesbrief zu Beuern; dagegen gibt der Receß zu wichtigen Bedenken Anlaß, einestheils wegen des Defenstonals mit ^ gesanimten Eidgenossenschaft, zu dem man sich von Seite der katholischen Orte nicht mehr verstehen ^"'Ue, andcrntheilS wegen Freiburg und Solothurn, die in urplözlichen Fällen dem Bischöfe Zuzug zu ^'sten verpflichtet wären. Hinsichtlich des Orts, der Zeit und der Kosten der Solemnisirung wird zu ^l'parung der Kosten auf die Altermerung dieser Feierlichkeit verzichtet und dem Bischöfe anheimgestellt, N"t einfacher Auswechselung der Instrumente zu begnügen oder mit mehrerer Solemnilät eine öffcnt- Bundesbeschwörung veranstalten zu lassen. In diesem Sinne wird ein Schreiben an den Bischof Zossen. Hinsichtlich der Tragung der Kosten für Solemnisirung des Bundes walteten verschiedene ^'chten. I», (S. u, Mendris). «» Auf das von Zürich den Orten übermittelte Schreiben des Gcne- Montecuculi war man gesinnt, gemeinsam die Ansichten nach Zürich zu überschreiben; da aber Uri, ^llerwalden, Freiburg und Solothurn ihr Bedünken bereits nach Zürich übermittelt hatten und zwar in ^o»i auch hxn andern Orten zusagendeil Sinne, wurde Zürich von leztern in Kcnntniß gesezt, daß auch keinen Grund sehen, mit der Berathung der Sache zu eilen, indem ihnen nichts im Wissen sei, das 982 September 1675. in Bezug auf die im Dienste Frankreichs stehende Mannschaft dem römischen Reiche oder der Erbci»»»^ mit Oesterreich zuwiderlauft. Dagegen wurde Zürich bemerkt, daß Oesterreich, nachdem es so oft a» Erbeinung erinnert habe, auch an die ausstehenden Erbcinungsgeldcr erinnert werden sollte. «I- weitläufigen Schreiben vom 2t. September sezt der französische Gesandte St. Romain auseinander, w ungerechten Anschuldigungen der Graf Montccuculi den Eidgenossen mache, indem sich ja in des Armee im Elsaß kein einziger Mann aus der Eidgenossenschaft befinde, obgleich, wenn auch etdgenol ^ Mannschaft dabei wäre, nach den Bedingungen, mit welchen das Elsaß an Frankreich überlassen kein Grund zur Beschwerde vorhanden wäre; der Krieg Frankreichs gegen Holland sei den Kaiser > Haupt nichts angegangen; ganz weise habe die Eidgenossenschaft sich durch die aus der Erbeinung ^ nommenen Ansprüche nicht irre machen lassen, u. s. w. In Erwiderung hierauf erinnern die französischen Gesandten, auch die Satisfaetionsgcldcr nicht länger Hinterhalten zu wollen, r. D>e ^ Zürich eingelangten Zuschriften der Krcisvcrsammlung zu Ulm und der österreichischen Regier»»^ Innsbruck, betreffend das Verbot der geringhaltigen Rcichsmünze, werden zur Bcrathung auf c»^ ^ gemeine Tagsazung verschoben, t. Auf die von Basel geführte Klage, daß die Abfuhr ihrer e>3^"^ anderer Früchte von französischem Boden nach Basel verboten und das Commereium gesperrt sei, ^ zwar dazu beigestimmt, daß Zürich im Namen der Eidgenossenschaft sich für Aufhebung dieser verwende, aber auch an Basel selbst die freundliche Mahnung erlassen, dem von dortigen Bürge>"^ triebenen Vorkauf und Wucher, besonders in Bezug auf die feindlichen Parteien, gehörige Schraub ^ sezcn und weitem Verlegenheiten auszuweichen. Neuerdings wird das Erscheinen von anoiitM"' Eidgenossenschaft verunglimpfenden Tractätchcn geahndet und auf scharfes Einschreiten gegen Vm ^ Druker und Verbreiter gedrungen. I». Schwhz führt Beschwerde, daß, nachdem von dort und tholisch Glarus aus in Ermanglung eigener Studirender solche aus andern Orten nach Mahlaiss ^ geben worden seien, nun die Aufnahme ihrer eigenen Stipendiaten so lange verweigert werde, ^ ^ Vorgänger aus demselben Orte die Kosten restituirt haben. Es wird aber gefunden, es könne 3^"^ durch Bürgschaft eingegangene Verpflichtung nicht wohl gegründeter Einwand erhobeil werden, i ^ ^ mit Mahland verbündeten Orte). Die Antwort, welche auf das an den Prinzen Lignh, Gubernat^ Mahland, und an den Grafen Casati wegen der Ausstände der spanischen Pensionen erlassene A ^ schreiben eingegangen, gibt zu erkennen, daß diese Minister die Ansicht gefaßt haben, es lassen sich selben noch Abzüge machen, indem die Bundesgeldcr nur aus königlicher Munificcnz so hoch 3^ ^ und außer den im Bundesinstrumente specificirtcn Leistungen keine andern Verbindlichkeiten eingeg» worden seien. Indem darüber nachgeschlagen wurde, fand es sich, daß das 1634 erneuerte Bündwß ^ dasjenige von 1587 zurükgieng und auf die Erläuterung von 1664; daß das von 1587 zwar nur ans ^ Kronen für jedes der V Orte weiset, bei dem Zutritte Freiburgö 1589 aber die von dem damalige» ^ bernator zu Mahland und dem königlichen Ambassador Pompcjuö della Crocc 1587 aufgerichtete ^ kommniß, Kapitulation und Bündniß in einer Weise bestätigt wurde, welche zur Genüge darthut, w>e ^ damals jedem Orte zu bezahlen als Pflicht in dem Bundeöinstrument angemerkt und auf tvesse» gehren die übrige Summe von gleicher Pflicht durch besondere schriftliche Erklärung zugesichert w Damit stimmen zusammen die Verhandlungen mit Graf Casati 1634, der Revers des Cardinals Jnfa»^ an den Gubernator Leganez gerichtete königl. Schreiben vom 6.October 1637, so daß die wirklich eingega"» September 1675. W3 liche Verpflichtung auf 50,VW Kronen erweislich ist. Entschlossen, an dieser Forderung festzuhalten, ^ Man nur im Zweifel, ob man sie durch ein Schreiben oder durch eine Gesandtschaft geltend machen jezt oder erst auf der zu Martini stattfindenden Tagsazung, entschied sich dann aber dahin, sogleich beiden Ezccllcnzcn die für die Forderung sprechenden Gründe schriftlich auscinanderzusezen und damit ^ Erklärung zu verbinden, daß, wenn nicht bis Martini genügend entsprochen werde, eine Gesandtschaft ^ Mahland werde abgeordnet werden. Ferner wurde bestimmt, daß diese Gesandtschaft eventuell auf lcastag aus den Orten abreisen, aus drei oder vier Personen bestehen und diese von den drei Vor- bezeichnet werden sollen. Wer die Kosten zu tragen habe, soll bei der Tagsazung zu Badeil ausmacht werden. Ii. u. I. (S. u. Baden). «». (S. u. Thurgau). Man sche auch im Abschnitte HcnschaftSangelcgcnheitcn: ^S->U, Art. 707. Personelles. «»den Ii. Art. 391. Locales. I. Art. 122. Rechts- u. Gerichtssachen. I». Art. 304. Bischof von Como. Conferenz der III alten Orte nebst Zug. Brunnen. 1«7», 2. October. LandcSarchiv Nidwalden. Gesandte: U ri. Karl Emanucl Bcßler, Landammann; Karl Anton Püntiner, alt-Landammann. ^whz. Caspar Abhberg, Landammann; Franz Ehrlcr. alt-Landammann; Jakob Weber. Statthalter; M Betschart, alt-Statthaltcr; Landvogt Matthias Stadler; Joh. Rudolph Bclmont. Unterwalden. ^ Peter Jmfcld, Landammann, und HanS Melchior Atzigcr. Statthalter, von Obwaldcn; Franz Ermann, Landam'mann, und Karl Lcodcgar Lussi, alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Paulus "iler, Bauherr; Andreas Jtten, Sckclmeister. Schwhz bringt in Erinnerung, daß daö Salz in niedrigerem Preise, als die Monopolisten ange- ^ haben, erhältlich sei, daher getrachtet werden sollte, zum Besten der vier Orte, laut dem Berichte des ''°°h Innsbruck abgeordneten Herrn Stadler, das Salzwesen einzurichten. Uri erwidert, man hätte der Gerung zu Innsbruck Bürgschaft und Kaution leisten, einen Geschäftsmann zu Innsbruck unterhalten, Geld vorher erlegen sollen, Schwierigkeiten, die für Uri um so bedenklicher wären, als die Landlcute Salzverkauf crmchrt hätten; dagegen sei jezt der Preis dortseits niedriger als er nach Herrn Stad- ^ Bericht geworden wäre. Obwaldcn aber will an dem von Stadler unterhandelten Contracte halten ^ h'e Sache nicht abermals in eigcnnüzige Hände kommen lassen, vermuthet auch, Landschrcibcr Jmhof hurch die große Quantität zu so billigem Preise gelangt, und denkt, daß die vier Orte dem Jmhosschen s "iract einverleibt werden können, man also den Contract zur Einsicht vorlegen möchte. Die Gesandt- ^ von Uri versichert jedoch, denselben nicht gesehen zu haben. Nidwalden. Zug und Schwhz äußern Unbelieben wie vor ihnen Obwaldcn; was in Brunnen so einmüthig beschlossen worden sei, hätte 984 October 1675, Landschreiber Jmhof nicht zur Particularsache machen sollen; derselbe sei, meint Zug, schuldig, dem Stadler seine Reisekosten zu ersczcn; auch verlangt man Einsichtnahme vom Contract. Stadler aber spu^ nicht bloß Ersaz seiner Auslagen an, sondern auch Entschädigung für seine Mühe und für seine Diener I». Ein Schreiben von Lucer», betreffend das Verlangen des Bischofs von Basel, die Bundessolem"'^ auf den neuen Styl zu sczen und die Alternirung laut Abrede von 1655 auf zwanzig Jahre zu sowie das bischöfliche Schreiben selbst werden all lekoronllum genommen, doch in der Meinung, daß bei dem Inhalt des alten Bündnisses bleibe, e. Dem Bischöfe wird empfohlen, die Ausreißer beides Kriegsparteicn gleich zu behandeln, ihnen den Paß nickt zu sperren, strenge Neutralität zu beobachte»' «I. Ucber die parmesanische Sache konnte man sich abermals nicht verständigen. S. u. k. (S- Bellenz:c.). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgenheitcn - Bellenz tt. «. i> Art. 558 u. 55g. «55 Tagsazung der mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte. Lueern. 1«?», 21. October. Staatsarchiv Luccr». Acten: Bischof von Basel. Gesandte: Lucern. Joseph Amrhhn, Schultheiß und Pannerherr; Eustachius von Sonnenb^ Venncr; Karl Christoph von Fleckenstein; Joh. Leopold Bircher, Bauherr. U r i. Karl Emanuel Bcß^ Landammann und Pannerherr; Joh. Pcregrin von Beroldingen, neuerwähltcr Landvogt des Thurg»"^ Schwhz. Kaspar Abhberg, Landammann und Landeshauptmann; Franz Ehrler, Landeshauptmann der March. Nnterwalden. Hans Peter Jmfeld, Landammann und Landeshauptmann, und o Melchior von Atzigcn, Statthalter, von Obwalden; Franz Ackermann, Landammann, und Karl Leodeß Lussi, Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Landeshauptmann; Jakob Mehen uitd Andreas Jtten, beide des Raths. Freiburg. Franz Peter Vonderwcid, Sekclmeister; 2^' Reiff, Bürgermeister. Solothurn. Petcrmann Suri, Schultheiß; Franz Suri, Vcnner. .. Ä. Zu Erneuerung des christlichen Bündnisses mit Bischof Johann Konrad von Basel versa""»^ haben die Gesandten der verbündeten VII Orte nach Verrichtung des üblichen Grußes und Ansicht ^ bischöflichen Credentials die Gesandten des Bischofs in die Sizung abholen lassen, nämlich Kaspar S geschehener Berathung, 1) eingewilligt, die Dauer des Bündnisses wieder auf zwanzig Jahre anznicZ Verbündeten Orten bei dem Könige von Frankreich eingegebenen Jntcrcessionsschreibcn ohne alle lg geblieben seien. Daher wird in Frage gestellt, ob ein neuer Versuch mit einer Gesandtschaft October 1675. 985 ^6) deren Ablauf eine Erneuerung stattfinden soll, und diese Bestimmung in den Artikel XIII des Bun- ^>>istrui»entcs eingetragen (Beilage 16); 2) über den Wechsel des Ortes bei der Bnndeserncucrung das festgesezt, daß die künftige Solemnisation nach zwanzig Jahren in Pruntrut stattfinden und das eitere dann bestimmt werden solle; 3) hinsichtlich des Zuzugs die Abänderung getroffen, daß die Mah- "g zu eiliger Hilfe an alle Orte zugleich ergchen und jedes Ort sogleich, ohne auf die andern zu ^ en, aufbrechen, namentlich Solothnrn als nächstes Ort nicht, wie vermeint wurde, bis zum Anrüken ^ eutferntern Ortes zögern solle. Die Bundesbcschwörung auf das neue Instrument fand in der Kirche , als Gesandte (Bundesräthe) bei dem Bischöfe wurden, nachdem die Reihenfolge bereits alle Orte durch- ^tte, zwei Herren aus Luccrn und Uri bezeichnet. I». Im Namen des Domcapitels Basel wird gebracht, daß demselben immer noch der Zehnten im Elsaß und Sundgan vorenthalten werde und die Wirkung IN 4 ' dad Schreiben gemacht oder die Residenz des Capltels von Freiburg anderswohin verlegt und ^ urch der Vorwand, daß es in Feindesland wohne, gehoben werden solle. Es wird hierauf zunächst nochmaliges Jntercessionöschreiben an den König bewilligt. Sollte die Stift eine Gesandtschaft be- ^ ^n, so „lag Lucern die erforderlichen Credentialicn ausstellen. Hinsichtlich der Verlegung der Restlich Entschließung dem Eapitel überlassen, r. (S. u. Mendriö). «I. Ungeachtet die V Orte ^ ^ h^t der für die Tagsazung nach Baden angesezten Zeit geblieben wären, wollen sie doch mit Rük- auf Freiburg und Solothnrn, denen die Verschiebung auch gelegener sein möchte, dem von Bern gestörten Wunsche, die Tagsazung auf den 21. Novcmbcr/1. December zu versammeln, insoweit Rechnung gen, daß sie um eines besondern Geschäftes willen den 8. December vorschlagen. «. Da wegen Ab- erung der für die Tagsazung anberaumten Zeit der für die Gesandtschaft nach Moyland angesezte ^astag nicht mehr passend ist, vergleicht man sich, daß wenn die verheißene Zahlung bis Martinstag »nd sei, am Mittwoch nach Martini die Gesandtschaften in Altorf zusammentreffen sollen, Zwar jeder Gesandte mit einem Edelmann und zwei Dienern, der eine in des Ortes Farbe, der ^ Livree des Gesandten, also jeder Gesandte nicht stärker als „selbviert" reite, der Secretär Orator von Luccrn beizugeben sei und, wenn in Mayland nicht regalirt werde, die Orte die Kosten ^ 'wwäßig unter sich thcilen. — Auf Ratification hin wird für die Gesandtschaften die Instruction ent- ^sen: nach Verrichtung der Curialien dem Gnbernator zu Mayland angelegentlichst vor- ^gkn, wie schlecht die Bnndcsgelder bezahlt werden; wie man auf richtige Bezahlung vertröstet habe, ^ ^ aber dem Vernehmen nach auf neue Schmälerung ausgehe; es möge dieß von Unbekanntschaft mit der von Pompejus dclla Croce und der königlichen Consirmation selbst herrühren, die sie l> legen; eidgenössischer Scits habe man sich immer der Erfüllung der Verpflichtungen des Bundes llsen und schöne Regimenter gestellt, aber wenig mehr als die Zinsen der dafür aufgewendeten Kosten 'M, so daß manches ehrliche Geschlecht in großen Schaden geworfen worden sei; da von Seite Spa- w die Rcciprocation in der generale,! und particularen Satisfaction und den ausstehenden Forderungen »>/ müsse man leider besorgen, daß die königliche Regierung keinen Werth mehr auf das Bünd- syr wünsche also darüber Aufschluß. Sofern auf solche Vorstellungen die Geneigtheit ausgeben wird, etwelcher Maßen genügend zu entsprechen, so sind die Gesandten auf Gefallen hin der 124 October 1675. Obern bevollmächtigt zu tractiren, was für eine SatiSfaction dicßmal zu leisten sei und welche Sichech^ für die übrigen Rükstände gegeben werde. Dann sollen sie aber verlangen, daß den Ständen selbst ihren Häuptern ein besserer Ehrentitel als der herkömmliche zugestanden und daß den Angehörige« h" verbündeten Orte, die früher nach einmaliger Erlegung des Zolls für das Vieh das ganze Herzogst'^ unbclästigt durchziehen und wieder heimkehren konnten, keine höhern Zumuthungen gemacht und >ia»>^ lich nach Entrichtung des Zolls bei Dazio nicht auch noch unter den Porten und auf der Straße d'«^ die unverschämten „Schindereien der Bourlandettcn" ein so ungerechter Zwang geübt werde, daß dieselben eher für „Straßenränder" als für Zollciunchmcr ansehen möchte. Sosern die versprochene faction auf MartinStag eingeht, unterbleibt die Gesandtschaft, was dem Grafen Casati durch ^ boten angezeigt werden soll, l", Zug bittet um cschild und Fenster für daö erweiterte Kapuzinerklostc" K. (S. u. Utznach u. Gastcr). I». (S. u. Freiämler). I. Vom savohischen Residenten Leonardi auf den Fall, daß etwa von Bern oder Gens parteiischer Bericht einlaufe, ein Memorial zur Nach" den Orten zugestellt. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnheitcn: Freiiimter. >». Art. 181. Kriegswesen. Meudris. «?. Art. M5>. Bischof von Como zc. Utznach und Gaster. Art. 24. «54 Conserenz der III alten Orte. Brunnen. Ntovember. LandeSarchiv Ntdwalden. Gesandte: U r i. Karl Emanucl Bcßlcr, Landammann; Joh. Percgrin von Bcroldingen, alt-L"" ammann; Hug Ludwig Jmhof, Landschrcibcr. Schwhz. Kaspar Abhberg, Landammann; Franz EB alt-Landammann; Jakob Weber, Statthalter; Franz Bctschart; Joh. Gilg Jmling; Matthias Sta^ ^ Unterwaldcu. Melchior Atzigcr. alt-Statthaltcr, von Obwaldcn; Franz Ackermann, Landau»^ und Karl Leodcgar Lusst, alt-Landammann, von Nidwalden. ^ »». Zug entschuldigt seine Abwesenheit mit der Bcsorgniß, die Conserenz werde in Bezug Salzwescn fruchtlos sein, bittet aber, wenn ein Beschluß zu Stande komme, um Mittheilung, gleich Bedenken, daß laut Gerücht einige Orte eine doppelte Gesandtschaft nach Mahland abgehe« ^ wollen. In Bezug auf den lcztern Punkt erklären sich protcstationSwcise Uri und Untcrwalden cbc« ^ gegen eine doppelte Gesandtschaft. Schwhz erinnert, in Lnecrn schon eröffnet zu haben, daß ve" ^ schwhzcrischcn Landsgemcinde eine doppelte Gesandtschaft beliebt und dieser Umstand auch in sprachen worden sei, bemerkt aber zugleich, daß der Rath folgenden Tages darüber eintreten u«h schcinlich an die in Lucern getroffene Abrede sich halten werde, im cntgegcngcseztcn Falle die Gcsa«^ ^ eingestellt werden müßte. I». Der Instruction der Gesandtschaft nach Mahland soll auch die Besch" November 1675. 987 ^verleibt werden, daß die ennetbirgischcn Angehörigen mit dem Zoll zn Moyland strenger gehalten wcr- ' sie schuldig seien, ferner wegen des Korns und Reises, endlich wegen der Steigerung des Gcl- s Schahs leiden, v, Landschrciber Jmhof relatirt über seinen Ealzvcrtrag: Er habe gehofft, man ^ v sein Benehmen nicht übel deuten, sondern zum Besten auslegen; denn er habe die 4i)W Fäßchcn von dem durch Röder, Wächter :c, getroffenen Traetate genommen; beliebe es den vier Orten, so lasse ^ den Tractat fallen; befehlen sie es, so werde er sein Salz anderswo verschleißen. Indem er das Ori- ^n»l des Tractatö vorlegt, anerbietet er, gegen eine einfache Faetorbcsoldung, ohne Gewinn, das Salz k' der Pfanne in Hall abholen und nach Zürich oder Küßnacht bringen zu lassen; nur müsse das Geld Bezahlung vorgeschossen oder, wenn dicß nicht beliebe, das Fäßchcn in Zürich mit 21 Gulden bezahlt rden. rokortünlum. «I. Auf nochmaliges Anerbieten von Schwhz, den parmesanischen Anstand ^'llich avcr rechtlich durch die Landammänncr Bcßlcr und Bcroldingcn austragen zn lassen, lehnt Ob- ^lden das Eintreten in die Rechnung ab, während Nidwaldcn wie Schwyz rechtlichen Entscheid verlangt. » Die Ulrich'sche Ansprache wird dem zn Turin befindlichen Zenghcrrn Schmid empfohlen, t. (S. u, ^Panö). K5. Landammann Abyberg und Hug Ludwig Jmhof, lczterer wegen seines hingeschiedenen ^atcrs, ersuchen um die verhoffte NccompenS für ihre Mühe in Betreff der Wachtgeldcr der III Orte. Jmhof wünscht auch, daß wegen des Salztractats nach Hall geschrieben, das Schreiben aber nicht ^cularitcr auf seine Person gerichtet, sondern gencralitcr gehalten werde, indem sonst der Tractat von udcra Particularcn „unterlaufen" werden könnte. rsfersnäuin. i. Uri dringt auf einen Entschluß in »Ng auf den Zoll, der den Angehörigen von Livincn in Bcllcnz zugemuthet wird. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsnngclegeiiheiten: ^6m>s. t Art. 149. Jnrisdictionsanstände. «:Zs. Conferenz von Uri, Schwyz-und Nidwalden. Brunnen. 1». December. Landesarchiv Nidwalden. Gesandte: Uri, Josua Zumbrunnen, Landschrciber. Schwyz. Kaspar Abyberg, Landammann; '"nz Ehrlcr, alt-Landammann; Jakob Weber, Statthalter; Joh. Gilg Jmling, Sckclmcister; Landvogt ^llhigg Stadler, des Raths. Nidwalden. Franz Ackermann, Landammann. Uebcr die jüngst von Uri publicirte Wcinordnung, wegen welcher der Zusammentritt namentlich geordnet worden war, versicherte zwar Landschrciber Zumbrunnen als Abgesandter von Uri, daß sie ^ vier Orten zu Nuzcn dienen werde, indem man dabei keine andere Absicht gehabt habe, als die großen °>känfc besonders der Klöster zu beschränken und die Gebühren der Säumer in Billigkeit zu ermäßigen, ... Zu verhindern, daß nicht ein einzelner Geschäftsmann alle Säumer für sich in Anspruch nehmen Nt^' ^tvyz und Nidwaldcn wendeten ein, daß wenn ejncr der Ihrigen mit einem Säumer für eine Anlieferung contrahirt habe, der Wein aber in Altorf zum Verkaufe ausgerufen und feilgeboten wer- 988 December 1675. den müsse, dieß eine Verlezung des freien Kaufs sei und der bundesgenössischen Gleichberechtigung. ^ dagegen versicherte, nur die Weine des Säumers, nicht aber die gekauften Weine, seien jener Ord»"^ unterworfen; auch werdeil die IV Waldstätte einander gleich gehalten. Man nahm also die Sache rekoronäum. I». In Bezug auf die von Landvogt Stadler für die Reise nach Innsbruck verlangte ^ compenö hofft Uri, demselben genügend entsprochen zu haben; Nidwaldcn bestimmt ihm 10 Ducaten, Erwartung, Uri werde ein Weiteres thun. e. Ueber den Jmhof'schen Salzcontract soll bei anderer ^ legenhcit weiter verhandelt werden. «I. Unterwalden erneuert die Beschwerde gegen den hohen ^ Platifer und zu Flüelen, und klagt zugleich über die durch die „Geiöler-Boten" *) von Uri bei den c>»ff birgischen Unterthancn verursachten unleidlichen Zinskosten, z, B. 40 Kronen wegen 8 Ducaten. ^ nimmt beide Punkte all rokoreiuluin und vcrdeutet, wer am Platifer den Zoll nicht zahlen wolle, ^ den alten Weg fahren, v. Die Forderung des Landvogts Schmidig für erlittene Kosten in dem zw>I^ Landammann Ackermann und Landvogt Lusser bestandenen Streite wird nach gütlicher Ausgleichung Streites durch Landammann Beßler und Statthalter Weber, auf deren Spruch er gestellt ist, erle werden. Conferenz der evangelischen Städte. Aarau. I«7«, 7—1«. Januar (29.-31. December 1675 a. K.). Staatsarchiv Zürich. Allg. Mich. Bd. 103, toi. 104. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Joh. Heinrich Rahn, Sekelmeister. Be^ Samuel Frisching, Schultheiß; Joh. Rudolph von Dießbach, Bauherr. Basel. Joh. Rudolph hard, Burgermeister; Christoph Burkhard, Dreierherr. Schaffhausen. Joh. Jakob Stocker, ^ und Pannerherr; Tobias Holländer, beide Sekelmeister. Stadt St. Gallen. Joh. Jakob rütiner, Zeugherr und Stadtkassier. «. Indem die Ankunft des kurpfälzischen Abgeordneten, Rcgierungö- und Hofgerichtsrath vr. Theobald Kirchner, und seines Herrn Wunsch, ein Capital von 86,000 Reichöthalern bei den eidgcn^' schen Städten zu entlehnen, die Zusammenkunft veranlaßt hatte, wurde nach vorgängiger Begrüßung"' Einsicht des Creditivö, in Erwägung der für und gegen daö Gesuch sprechenden Gründe gefunden, ^ man solches Anleihen nicht wohl verweigern dürfe. Wie im Jahr 1667 anerbot Zürich 20,000, eben so viel, geht vielleicht noch auf 25,000, Basel 4000; Schaffhausen ließ 4000 hoffen; St. Galle» nicht instruirt, wurde aber ersucht, mit Schaffhausen vereint mit dem kurpfälzischen Abgeordneten in Handlung zu treten. Eventuell verabredete man, die Obligation in Bezug auf Pfandschaft und R zahlung sorgfältiger stellen zu lassen als 1667. ?». Wegen der zu Breiöach arrestirten Basler mit eidgenössischen Maaren wird in gemeinsamem Namen an die elsäßischen Intendanten, Generallieutc»" *) Aufbieter der Geiseln oder Bürgen zur Leistung. Januar 1676. 989 ^tclar und de la Grange, geschrieben, e. Aus Anzug Zürichs und Schaffhausens wird dem Grafen 2'' Sulz wegen der von lothringenscher Kriegsmannschaft begangenen Jnsolentien geschrieben. «I. Da ^bohen fortfährt, in de» Dorfschaften St. Victor und Chapitre wegen des Salzes und andern Dingen ^ Stadt Genf zu beschweren, läßt man an die mit Savohen verbündeten Orte das Ansuchen gelangen, ' Savohen auf Beobachtung des dritten Artikels des Vertrags von 1603 hinzuwirken und, sofern keine " krung eintrete, die Gesandten auf die Tagsazung darüber zu instruircn. v. Von dem französischen ^ sandten St. Romain wird angezeigt, daß er nach Frankreich zurükbcrufen sei und einstweilen Herr de Stelle vertrete. Es wird diese Anzeige mit einem verbindlichen Abschicdsschreiben er- k. Der holländische Gesandte Malapert erneuert das frühere Gesuch vom 2. September, den ^ irischen Truppen in Frankreich Theilnahme am Kampfe gegen die niederländischen Gencralstaaten ^^^agen und keine neuen Werbungen zu gestatten, und dringt zugleich auf Antwort. Es wird da- . ^"e solche Antwort projcctirt: Der Aufschub einer allgemeinen Versammlung sei die Ursache der Ver- ^Ning. Reerutirung habe man wirklich abgelehnt u. s. w. zx. Zürich veranstaltet eine Col- ^ ^ sär die vertriebenen ungarischen Prädicanten; die andern Orte werden dasselbe zu tbun eingeladen. ' Das Steuerbegehren der Evangelischen von Mariakirch wird verschoben bis Basel über die dortigen ^ ""de berichtet, I. Wunsch der Stadt Bern, ihren Bürger Hans Ulrich Sulzberger gegen Nachdruk ihm mit vielen Kosten herausgegebenen Psalmcnbuchs zu Privilegiren. roleronäuin. Ii,, te ^^^wortnng des von Graf Casati eingekommencn Schreibens wird verschoben. I. Zürich und Bern ^ ^ sich wegen des zu erwartenden vcnctianischcn Gesandten - Wenn er nach Zürich komme soll Bern - k'ch Bericht erhalten, damit die Unterhandlung gemeinsam geführt werde, besonders wenn es sich wegen Achter Bezahlung der Pensionen um ein Depositum handle. «1. Bern gibt auch Bericht über den Wichen Sebastian Pacoton zu Yverdon und Franconi zu Genf bestandenen Streit, Salzzölle betreffend. !h' D'e Gesandtschaft von Zürich macht derjenigen von Bern gegen die neue Post- und Botcnordnung Geltung: Bon unvordenklichen Jahren her haben Zürich und St. Gallen wöchentlich einen Boten nach wie auch nach Bergamo, Chur, Basel und selbst nach Ulm, Nürnberg, Straßburg und in t^^alz; wenn ihren Boten im Gebiete Berns der Transit verwehrt werde, so möge Bern als souve- ^ d"!" berechtigt sein; allein dem Bunde von 1423 sei es nicht gemäß. weil eS zuwider sei leih ^^"unen und den Ehren der Bundesgenossen, und zum „Widerdrieß und zur Bekränkung" dcr- auch sei es ein bedenkliches Ezcmpel für andere Stände und entgegen der Nachbarlichkeit, die Aufnahme der Waadt in die Defensive gezeigt habe, entgegen dem Einverständnisse der so Bundesorte, bedenklich namentlich in der gegenwärtigen gefährlichen Zeit, in der Eintracht erwidert, die dortige Regierung habe, um der Kosten für Botendienste ledig zu wer- ' den Boten- und Postdicnst dem Sekelschreiber Fischer und etwelchen Andern verpachtet, habe dadurch schu""'^ schädigen oder kränken wollen, habe auch vorgcsorgt, daß die Briefe nicht theurer und gleichwohl ^ und sicherer geliefert werden, gebe überhaupt zu bedenken, daß für Zürich und St. Gallen kein ^ )cheil daraus erwachse. ES werden ferner die bernischen Gesandten ersucht zu verschaffen, daß die Fußboten x^wöhnlichxn Kosten nach Bern und Basel ferner gebraucht werden mögen, mit dem freundlichen An- ^ ^f das Sparsamste damit zu verfahren und ohne hohe Nothwendigkeit keine Briefe durch solche ^schiken. 990 Januar 1676. Conferenz der V katholischen Orte. ^ Lucern. 1«. Januar. 2taat»a>ch>>> Lucer». Allg, Absch. Bd. I-XIII, kol. l. .. Gesandte: Lucern. Eustachius von Sonnenberg, Schultheiß; Joseph Amrhhn, Pannerherr, Christoph von Flcckenstein; Jost von Flcckcnstein. Ur i. Joh. Karl Emauucl Beßler, Laudanw^ ^ Franz Karl Schmid. S ch w h z. Kaspar Abhberg, Landainmann; Franz Ehrler, LandeShauPt»'^'^ der March; Franz Betschart, Landesfähnrich. Untcrwalden. Joh. Peter Jmfcld, LandeShaupt"^ und Joh. Melchior von Atzigcn, Statthalter, von Obwaldcn; Franz Ackermann, Landammann, Leodegar Lusst, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Landeshauptmann; Martin Schund meister. »». Nach der Rükkunft der am 21. November 1675 nach Mahland abgegangenen sammeltc sich die Conferenz zur vorläufigen Einvernahme und Berathung ihres Berichtes. D>e ^ nössische Begrüßung eröffnete die Verhandlung. I». Laut dem Berichte der drei Abgeordneten NU» ^ dem Gubernator zu Mahland, entgegen der geforderten bisherigen BnndcSgelder, eine Reductil ^ selben auf jährliche 34,l)(1l) ronli cl'otto vorgeschlagen, und zwar mit Hinweisung auf einen vertrag, der im Namen der verbündeten Orte zu Madrid abgeschlossen worden fein soll. Nach der darauf bezüglichen Schreiben des GubernatorS und des Grafen Casati, in Erwägung, daß ^ muthete Einbuße gar groß sei, die Herabsczung der spanischen BnndcSgelder die Verminderung "N „ derer Bundesgelder nach sich ziehen könnte, indessen die Verbindung mit Mahland für die cnuetblw^ Herrschaften große Vortheilc biete und bei Religionöunruhen Hilfe zusichere, das Bündniß mit dagegen solche Unterstüzung in Rcligionösachen nicht biete, wohl aber auf die Defcnsion eines weit lss Gebiets sich erstreke, hiemit keine Vcrgleichung mit den Verbindlichkeiten Spaniens zulasse, von ^ 1634 verfallenen Pensionen nur acht bezahlt worden, dagegen über dreißig ausstehend seien, eine ^ läre Bezahlung der sicher sttuirten Summe von 34,0l)0 Realen hiemit einen größeren Genuß 3^^ ^ wurde gefunden, daß der Vorschlag zwar keineswegs auf Grund jenes vorgegebenen Tractatö, aus bundeSgenössischem Respect für die königliche Majestät und aus andern besondern Gründen ^ nommen und daraufhin ein Tractat errichtet werden sollte, mit auSdrüklichcm Vorbehalte, daß jährliche Zahlung nicht richtig erfolge, Spanien die bisherige ganze Summe wieder zu bezahlen ^ sei. Um aber zu erfahren, welche Vergütung für die verfallenen Pensionen noch zu erwarten se>, ^ mit dem Tractate zwischen dem Qnästor Trotti und etlichen cnuetbirgischen Vogtcien des Kern) halben stehe, wie es mit den bisher den eidgenössischen Häuptern gegebenen geringen Titulatn'" verhalte und wer den vorgeblichen RcductionSvertrag unterhandelt habe, wurde ein Ausschuß mit dem Grafen Easati zu reden, in der Meinung, daß wenn man den Namen des unbefugten Michas ") Der rs»I ä'otto wurde in sxeoio oder für das Stük in der Schweiz zu (i iviayländer Pfund oder berechnet; zu 8 lieals äs berechnet machte er aber nur 28 Reichsbazen. Januar 1676. 991 Udlers weder bei dem Grafen noch bei dem Könige selbst in Erfahrung bringen könne, jedenfalls gegen ^^^lgkeit des Vertrags protcstirt werde, e. Hinsichtlich des Tractats mit Trotti wird dem Lieutenant "go zwar eingeräumt, für die darin begriffenen Herrschaften den im Einverständniß mit dem Grafen "ti verfaßten Vertrag abzuschließen, mit dem Vorbehalte jedoch, daß er nicht im Widerspruch mit dem " nisse sei, nur auf Zeiten der Theuerung Anwendung finde, die Tratta keinen andern als cidgc- ^Nchcn Angehörigen gestattet, die Zölle und Auflagen nicht gesteigert werden. Es erhält auch vr. Cri- ' uls Agent der löblichen Orte den Auftrag, die Abschaffung der eingerissenen, wider das Bündniß ^ de» Mißbräuchc zu betreiben. «I. Es wird aiigcincfsen erachtet, den Gesandten nach Mahland für N sieben Wochen, nachdem jeder schon 366 Philippi vom Gubernator erhalten, noch je 366 ^chpi oder auch zusammen Philippi aus den 68,69(1 rouli ll'otto für 1674 und 1675 als Kosten- und Honoranz zu bezahlen. «. Der Bischof von Basel dankt für die gewährten Reeommandationcn, lest Zugleich über die von französischen Kriegsvölkern zu Schliengen verübten Gcwalttkätig- daher sowohl der französische Gesandte St. Nomain als der Gouverneur von Montclar ersucht ^ ^u, Entschädigung auszuwirken. lieber die den hohen Offizieren der Garde zu Turin bestrittene ^iugnjß, schwarzen Stab zu trageu, wird der Hcrzogin-Regcntin geschrieben, sie möchte denselben ^ ttitcn Privilegien nicht verkümmern; den Offizieren, sie sollen keine Neuerungen sich anmaßen. ^ kaiserlichen Räthc zu Innsbruck wird uach Baden verschoben. I». Eine Antwort Zürichs . Berns, betreffend die zu Jussh zwischen der savohischcn Wache und der Stadt Genf wegen Salz ent- enen Mißhelligkcitcn wird dem Auditor Leonardi communicirt, ihm überlassend, ob er den Orten 'lalls weitere Informationen geben oder selbst an die beiden Orte schreiben wolle. I. (S. u. Thur- 1^. (S. u. Sargans). ^ ^ umerkun S- Bon I» wird den Orten Freiburg, Appenzell J.-Rh. und Abt von St. Gallen, von » bis i, allein ' Mitthcilung gemacht. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiten: i Art. 238. Justizsachen. Art. 109. Rechts- und Gerichtssachc». Gemein-eidgenössische Tagsazung. Baden. 1«7«, 2«. Januar. Staatsarchiv Lu.ern. «llg. -Usch. Bd. UXIII. kol. 12. — Land-sarchiv Nidw-Id-n. ^ Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Joh. Heinrich Rahn. Sekelmeister. Bern. Frisching. Schultheiß; Joh. Rudolph vou Dicßbach. Bauherr. Lucern. Joseph Amrhhn, alt- ^)>>ltheiß; Jost von Fleckenstcin, des Raths. U r i. Joh. Karl Emanuel Bcßlcr, Landammann ; Franz . ^ ^chmid, alt-Landammann. Sch w h z. Kaspar Abhbcrg, Landammann; Joh. Franz Bctschart, Landcs- Untcrwaldcn. Joh. Peter Jmfeld, Landammann, und Joh. Melchior Atzigcr, Statthalter, 992 Januar 1676. von Obwalden; Franz Ackermann, Landammann, und Karl Leodegar Lussi, Panncrherr, von Nidwaldci^ Zug. Karl Brandenberg, Landeshauptmann; Andreas Jtten und Martin Schmid, beide Sckelmeiß^ Glarus. Balthasar Freuler, Landammann; Fridolin Jselin, Statthalter. Basel. Joh. Rud^p' Burkhard, Burgermeister; Joh. Christoph Burkhard, Drcierherr. Frei bürg. Franz Peter Vondcrwe^ Sekelmeister; Joh. Joseph Reiff, Burgermeister. Solothurn. Petermann Suri, Schultheiß; 8^ Suri, Stadtfähnrich. Schaffhausen. Joh. Jakob Stocker und Tobias Holländer, beide Sekelmciß^ Appenzell. Konrad Fäßler, Landammann von J.-Rh.; Pelagius Schläpfer, Landammann von A - ' Abt v o n St. G a l l e n. Fidel von Thurn, Landeshofmeister; Franz Ludwig Reding, Obervogt. St« St. Gallen. Jakob Hochrütincr, Zeugherr, Stadtkassier und des Raths. »». Mit Erinnerung an die Verschiebung der bereits auf Martini*) verabredeten Tagsazung findet d> gegenseitige Begrüßung statt. Das fortwährende Verweilen fremder Heere an der Gränze veranlaßt Z" nächst die Besprechung des Defensionalwesenö; indessen ergibt sich kein Grund, Veränderungen zu inach^ wohl aber wird strenge Beobachtung desselben eingeschärft. I». Ungeachtet von einigen Seiten ^ Ermäßigung der hinsichtlich des Münzvcrbotö gefaßten Beschlüsse gedrungen wird, bleibt man doch getroffenen Anordnung. Hinsichtlich der einheimischen Münzen stimmt Zürich zwar der Ansicht bei, man mit Prägung von überflüssig verbreiteten Handmünzcn einhalten solle, droht aber ebenfalls w><^ auszumünzen, wenn Schwhz damit fortfahre. «. Um nicht Verdacht zu erregen, als wäre man ßth ^ wüßt, gegen die eine oder andere kriegführende Partei zu viel gcthan zu haben, verzichtet man aus ordnung einer Dcputatschaft an den Friedenöcongreß zu Nimwegen und begnügt sich damit, wie b^ zu Köln gehaltenen Kongreß geschah, den Kaiser, die Könige von Frankreich und Spanien und die ^ neralstaatcn zu bitten, daß sie die Eidgenossenschaft in den Frieden einschließen (l. Februar). Mittel, durch welche der Eidgenossenschaft Ehre und Ansehen bei fremden Fürsten und Herren erhalten werden, vereinigte man sich zu einem Verglcichsproject: t) Hinsichtlich der Bestimmung^ ^ französischen Bundes wird an dem festgehalten, was darüber 1668 erläutert worden, daß nämlich " auf die Desension gerichtet sei. 2) Nach altem Brauche bewilligt kein Ort für sich einen Volksaufb^ sondern nur im Einverständnisse der andern Orte, es wäre denn, wie Bern excipirt, daß eines Stau eigene Wohlfahrt dabei hoch intcressirt wäre, oder daß man sich bei gemeinsamer erstmaliger Berat darüber nicht einigen könnte. 3) Die Freicompagnieen bleiben laut Vergleich von 1666 aberkannt. ^ ^ Particulardeclarationen sind laut Beschluß von 1669 ungültig. 5) Hauptsache dieses Vergleichs ss' ^ Vollziehung, daher jedem Ort dieselbe ernstlich anempfohlen wird, namentlich auch TranSgressto>wu^ strafen. 6) Rccrutirungen mag jedes Ort innerhalb seines Gebiets erlauben, v. Die Gesandtsch^ , , Abtes von St. Gallen erinnert, daß man laut Beschluß von 1675 auch den wahren Sinn deS Erbv^' und ob die Niederlande darin eingeschlossen seien oder nicht, auSmitteln sollte, um der steten Zumuthu>> Frankreichs und der Klagen des ErzHauses Oesterreich einmal überhoben zu werden. Die andern ^ schaften aber erklären, nicht instruirt zu sein. k. Der französische Gesandte St. Romain übergibt i» *) Der Ansicht der Vlllörtische» Conferenz vom 23. September 1675 Rechnung tragend, hatte Zürich die Tagsazung v" ^ November aus den 28. November/8. Deccmber verlegt und dann abermals laut Schreiben an Lucern vom 17. Novcwbc den Januar verschoben. 993 Januar 167b. Januar ^»'glichcö Schreiben vom ZI. Dcecmbcr aus St. German: cn Lahe datirt, worin König Ludwig sagt: sat-iskaelinu, gue dlous nz^ons 60 In conäuite, gue le Lieur äe Lt. Mumin n tenue änns lemploz? ^il g. reinpl, jusgues n eette sieure äe dlotre Mrlmssnäeur nupres äe Vous, et czuoigue Mus sackiolls, ^>il g, repouäu egnleiuent n Xotro äesir et au Votre (Inns le soin, gu'il n upport6 pour entretenir ^»eienue et ötroite nllinuce, gut est entre Mus, Mus u'avons pu lui rekuser toutekois In permission, ^ >1« Mus n äemuuäöe äe revenir en I'rnuee, oü II ötoit 6gnleinent nppellö pur le besoin äs sa snntö ^ 8W nKnires.^ Zugleich wird der Herr de Grave! als sein Nachfolger angekündigt. Mit schriftlicher Zugabe vom 28. Januar nimmt sodann St. Romain Abschied von der Tagsazung, ihr die Bezahlung ^ Pension,, und die Gewährung der Bundcsfrüchte zusichernd, mit dem Beisaze, »eeux gui agitsut et ^'luietont ineessniueut In Luisse pur leurs uienSes et pur leurs prnttiques, ne trouvnnt plus ä'ouventure bwuichn-, Vous Inisserunt en repos, n'oserout plus Vous trniter knussement äe pnrsures, pour Vous ^unäer äe le äevenir en esset.« Aber auch noch ein Memorial kommt ein, in welchem er die gegen ^ Bündniß mit Frankreich, besonders gegen die TranSgressionen erhobenen Borwürfe also widerlegt: ^ Könige von Frankreich haben ihre Verpflichtungen gegen die Eidgenossenschaft redlich erfüllt, ganze ^göhecrc und Millionen im Beltlincr Kriege für sie aufgewendet; nur in Bezug auf einige, nicht ^ einheimischen Stoffen gefertigte neue Arten Maaren aus Seide und Wolle seien die in Frankreich den Weizern zugestandenen Handclövorthcilc in Frage gestellt worden; die jeden: einzelnen Orte zukommende "sion betrage 3000 Franken, die Gratificationen nicht gerechnet; mehr als zweihundert Jahre lang die Schweizer dieselben bezogen und nun beschweren sie sich so sehr, daß der König in KriegSzciten ""'g gewesen sei und 20 bis 30 Pensionen habe auflaufen lassen, während doch seit Erneuerung des „""bnisscs die Pensionen richtig bezahlt wurden und kein Schweizcrobcrst oder Hauptmann über Sold- ^kständc zu klagen habe; erwiesen sei, daß in früher,: Zeiten die Schweizer mit den Franzosen nach Ca- Mahland, in die Niederlande gezogen seien. allerdings zum Bcrdrussc Oesterreichs, wie schon V; allein was diesem Fürsten auf seine darüber geführte Beschwerde von den Schweizern gcant- ^tet worden sei, möge auch für Kaiser Leopold und für den spanischen König Karl genügen; Frank- Ki es gewesen. dem die schweizerischen Republiken ihre Erhaltung verdanken, während Oesterreich auf ihre,. Untergang hingearbeitet habe, bei den wcstphälischen Friedensverhandlungen nichts von ^Jndepcndenz der Schweiz, sondern nur von Freiheiten wissen wollte, auch jczt nur zuerst noch ^cdcn und dann Frankreich zu dcmülhigcn beabsichtige, um sodann die in der Eidgenossenschast ver- Rechte und Besiznngcn wieder an sich zu ziehen; man möge zum Beweise dessen nur die politi- Thesen lesen die zu Frciburg im Brcisgau. einer in der Erbeinung begriffenen Stadt, gcdrukt seien; Oesterreich sei so sehr von diesen Absichten beherrscht, daß es sogar den König von Polen ' Türken preisgegeben habe, um den von Frankreich mit Holland geschlossenen Frieden nicht zur Boll- kommen zu'lassen; ans denselben Gründen habe cö bei den schweizerischen Nentralitätsverhand- seine Hand zurükgczogcu. die FriedcnSnnterhandlungen in Köln abgebrochen und neulich wieder ^ Ftiedensvermittelung zu Nimwcgcn Hindernisse in den Weg gelegt; gegen eine iolche Macht tonne >'ch nicht in passiver Defensive halten; die Schweizer seien auch mit einander in einem Dcfcnsiv- aber die Defensive selbst habe sie zur Offensive und zur Eroberung ihrer gemeinen Herrschaften b"; ein solcher Dcscnsivbund sei auch derjenige, in dem die Schweiz mit Frankreich stehe und von säur Bi. ä>vrd. de» liehn lur ^cr '»an bw 934 Januar 1676. Alters her gestanden sei. In Erwägung dessen, was in diesem Memorial „widcräfert" worden, wie^ holte die Tagsazung ebenfalls ihre frühere Erklärung, bei dem auf die Defensive gesezten Bunde, Vorbehalt gebührender Rcciprocation, bleiben zu wollen (1. Febr.). zx. Die kaiserlichen Abgeordnc - Dionysius Rost, Vogt von Nellenburg, und I. Anton Wirz, hatten ebenfalls eine vom 36. 2"'^ datirte Vorstellung eingegeben, in welcher auseinandergesezt wurde, daß Frankreichs unersättliche Ehr- ^ Regierungösucht ohne Grund die vereinigten niederländischen Provinzen überzogen und seine Waste» wüstend den Rhein hinauf verbreitet, das römische Reich zur Nothwehr gezwungen und die in franzel> ^ Diensten stehende schweizerische Mannschaft vertragöwidr.g zum Angriffe verwendet habe, auch ^ Eidgenossenschaft fortwährend, wenn auch ohne Bewilligung der Regierungen, Recruten beziehe »»^ Eidgenossen zumuthe, die im Widerspruche mit den Bestimmungen des westphälischen Friedens ange»>" ^ Ländereien und Städte vcrtheidigen zu helfen; die kaiserliche Majestät, die gerne die Neutralität^ Schweiz anerkenne und ihr Gebiet vor den Waffen verschone, sofern von daher die feindliche ^ gestärkt und die Protection des Elsaßes nicht bewilligt werde, wünsche namentlich zu erfahren, ^ Eidgenossenschaft sich verhalten werde, wenn der Feind auf die Waldstädte einen Angriff ^ Mit Schreiben vom 3. Februar drüken die kaiserlichen Abgeordneten ihr Befremden aus, keine Antwort erhalten zu haben. Am 4. Februar verlangen sie aber wieder über den unterdessen ^ ^ tencn Beschluß vom 1. Februar Erläuterungen, und zwar bemerken sie, das Bündniß mit Frankreich . pflichte nur zu Bewilligung von 16,000 Mann, wogegen die sämmtlichc im Dienste stehende unter 22 Fahnen bei 20,MI Mann betrage, hiemit zu neuen Recrutirungcn kein Grund Vorhände»^ die nicht bloß zur Ergänzung, sondern zur Vermehrung jener Anzahl und zu Errichtung von F" ^ pagniecn stattfindenden Rccrutirungen und die agressivc Verwendung der Truppen stehen im Widers mit dem Vorbehalte des „anverwandten" römischen Reichs und müssen als das Haupthindernis der stellung des Friedens angeschen werden; die Niederlande seien als Bestandtheil des römischen ebensowohl wie das Elsaß in jenem Vorbehalte des römischen Reichs wie nicht weniger in der öste>» schen Erbeinung einbegriffen gewesen, somit habe die Eidgenossenschaft namentlich kein Recht, das re Reich an der Wiedercroberung der im westphälischen Frieden nur bedingungsweise zugestandenen ^ lassung des Elsaßes an Frankreich zu hindern; die gegebene Zusage des getreuen Aufsehens ha^ ^ Verlust der Freigrafschaft nicht gehindert, und für die Waldstädte genüge sie eben so wenig; sollten, wie 1668, bestimmter^ Hilfszusicherungcn gemacht werden, auf welche die Kriegöbefehlshabcr können, z. B. wann und wie bald und in welcher Stärke Zusäzc gesandt werden sollen; in ErwtN entsprechender Beschlüsse werde nach Vorschlag von 1668 und 1673 die Rcciprocation, ein Annate"^ und auf künftigen Johannistag ein Mehrercö erfolgen. Bei Vorlegung dieser Eingabe fanden die Gesandtschaften der Orte nicht hinlänglich instruirt, beschränkten sich also darauf, sich auf ^ - wort vom 1. Februar zurükzubeziehen: Die Erbeinigung wolle man nach der Weise der Väter bcob» den Mißbrauch der Dicnstmannschaft bedauernd arbeite man aus ihre Dcfcnsivbeschränkung, lafst auch die Rccrutirung nur in bescheidenem Maße zu; in die Protection des Elsaßeö sei man noch getreten und es sei auch jczt noch keine Veranlaßung, darüber sich in Verhandlungen einzulassen;^,^ man die Verschonung der eidgenössischen Dcfcnsionsgränzen mit Dank aufnehme, lasse man es hi»N ^ der Waldstädte bei den dem Herrn von Landsce 1673 gegebenen Erläuterungen bewendet sein. Januar 1676- 995 ^Nische Gesandte Graf Casati sendet aus Lucern ein Schreiben vom 23. Januar ein: Er habe gemeint, ^ französische Gesandte St. Romain werde einmal seiner vergeblichen Bemühung, den ewigen Frieden seinem Belieben zu deuten und die Erbeinung mit Oesterreich und Burgund zu vernichten, satt geworden sein; da er sich aber je länger desto hartnäkiger in sein Bemühen vertieft und auf der lezten ^fazung wieder auf unförmliche Weise ein Memorial in die Kanzlei „eingeschleickt" habe, möge die "gfazung nun auch die TagsazungSabschiede erwägen, durch welche Zahl und Maß und Verwendung der chlvejzertruppen in Frankreich bestimmt worden sei und die Forderung begründet werde, die überzählige """schaft hcimzurufen und die Transgrcssionen zu verbieten. Diesem Schreiben fügte Graf Casati, als noch persönlich eintraf, ohne jedoch eine Audienz zu begehren, eine an alle Gesandten zu vertheilende, 'kui>ch und deutsch gedrukte Deductiou bei. Auch ihm wurde geantwortet, man wolle den Erbverein ^ ^ll nach Weise der Voreltern halten und sich ferner Mühe geben, um die bedauerlichen Trans- ^ssioncn abzuschaffen (l. Febr.). Damit nicht zufrieden, entgegnete Graf Casati mit einem eine Anzahl fchiede von 1536, 1537, 1542 (April und September), 1552 (zu Solothurn und März und December ^ Baden), 1553, 1558, 1562, 1564, 1572, 1606, 1610, 1635, 1639, 1646, 1647, 1648, 1654 anführen- , Memorial, ohne doch etwas anderes zu erreichen, als Bestätigung der bereits gegebenen Antwort, o»> die Gesandtschaften weiter zu gehen nicht instruirt seien. Was aber die vermeinte unförmliche 'nbringung des Memorials der französischen Gesandtschaft auf der lezten Tagsazung betreffe, so erinnerte 1'ch, es sei nichts Unförmliches damit geschehen, indem bei Abkürzung der Geschäfte der Kanzlei der ^ Gliche Auftrag gegeben worden sei, das dem Burgermeister Hirzel eingereichte Memorial dem Abschiede ^lffsigen. ^ Karl von Lothringen, Oberbefehlshaber der kaiserlichen Armee, ließ ^ seinen Abgeordneten, Baron Christoph von der Oclschnitz, den eidgenössischen Gesandten vorstellen, o nach einer Universalmonarchie strebende Regierung von Frankreich, als der Kaiser den Niederau auf ihren ungerechter Weise erlittenen Ueberfall einige Hilfe gewährte, das ganze deutsche Reich ^griffen habe, die Eidgenossenschaft daher vermöge der Tractate verpflichtet sei, ihre in Frankreichs /ust stehende,, Regimenter zurükzurufen oder wenigstens nicht durch neue Recruten oder andere Bergungen zu verstärken, und dagegen auf die Waldstädte ein solches Aufsehen zu richten, daß die Be- ^ ^aber der kaiserlichen Armee ohne Vcranlaßung bleiben, die Gränzen des eidgenössischen Gebietes zu ^uhrei,. deswegen ersuche er sie, zu Händen des Generallieutcnants Montecuculi anzuzeigen, wessen sich jh^. auf den kommenden Feldzug im Frühjahre wegen des Elsaßes und der Nachbarschaft zu ver- ^u Hab?, Die dem Herzog hierauf erthcilte Antwort wiederholte, was schon an Oesterreich und Spa- ^u erklärt worden, mit dem Beisaze, die von den Franzosen bezogene Rcmonte sei außerhalb des cid- Uvssiiche« Gebiets aufgebracht worden, die Transitirung zu hindern sei also den Orten nicht zu- ^ "uden, vielmehr sei es an den kaiserlichen Beamten, selbe an den Gränzen aufzuhalten, k,» Endlich Lüerte auch der Gesandte der Gencralstaaten, Malapert, die bekannten Klagen und Gesuche in vcr- Ausdrüken, erhielt aber aus Mangel an Instructionen den üblichen Bescheid, l. In Betracht ^ icharfcn Verweise, die von so vielen Seiten her wegen der in Frankreich dienenden Regimenter und ^dagnieen und ihrer offensiven Verwendung eingekommen sind, wurde, wenn auch nach der 1668 ge- ^chten Erfahrung von einem an den König gerichteten „beweglichen" Schreiben wenig Erfolg zu ge- ^igen war, dennoch ein Project zu einem solchen in den Abschied genommen und zugleich beschlossen, 996 Januar 1676. in den gemeinen Herrschaften, wo die Werbungen einschleichen wollten, keine Werbungen zu gestatten, ^ sei denn, daß der Werber von dem Mehrtheil der mitrcgicrcnden Orte schriftliche Erlaubniß vorweg könne, i»». Da laut Klage Basels für Fertigung von Kanfmannsgütern der Städte Basel und Straf bürg von Seiten Brciöachs Pässe zu lösen zngemuthct werde, gleichwohl aber Gefahr sei, auf der Straße n Straßburg und nach Frankfurt von über den Rhein kommenden „Schnapphahnen" beraubt zu werden, der französische Gesandte ersucht, der Beschwerde abzuhelfen, i». Auf Erinnerung der kaiserlichen Llbge ordneten, daß daö gute höllische Salz in der Eidgenossenschaft mit dem geringcrn bayerischen Salz mischt werde, wird den Landvögten befohlen, bei Confiöcationsstrafe solche Mischung zu verbieten; ^ auch die Abgeordneten werden ersucht zu verhindern, daß solche Mischung nicht schon jenseits des Rh"" vorgehe. «». Ucbcr die Bezahlung der vor zwei Jahren für die burgundische Gesandtschaft aufgewendet"' 2566 Gulden soll bei folgender Tagsaznng entschieden werden. >». Zum Empfang des neuen franzö>>!^ Gesandten hat man sich vierzehn Tage nachdem er seine Ankunft den Orten angezeigt haben wird in ^ lothurn einzufinden. Um der durch die kriegführenden Parteien veranlaßtcn Thcurnng der Lebend mittel zu wehren, sind nach Vorschrift dcö Dcfensionals der Ausfuhr derselben Schranken zu sezen. Zürich und Bern ersuchen die mit Savohcn verbündeten Orte, zu Ausgleichung der zwischen Saddh"' und Genf fortdauernden Zwistigkeitcn behilflich zu sein. Jene sprechen ihr Bedauern aus, daß auch dieser Seite her so Unbelicbigeö komme; wenn Genf für die mit gewaffnctcr Hand bei Salzausfub'^ geschehene Vcrlezung des savohischcn Territoriums angemessene SatiSfaction geleistet haben werde, die katholischen Orte geneigt, die kräftigsten Officicn zur Beruhigung bei dem Herzoge in Anwendung^ bringen. (S. u. vier ennctbirgische Vogteien übcrh.). 4. (S. u. Lauis). ». (S. u. vier birgische Vogteien übcrh.). v. n. (S. u. MendriS). »—(S. u. Nheinthal). (S. u. deutsche Vogteien überh.). KM. (S- u. SarganS). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. I»I». Auf den Bericht, was im Namen sämmtlicher Orte die Gesandten von Lucern, Nri und Sch"'^ in Mahland verrichtet und was darüber von den V Orten berathschlagt worden sei, und auf die 8'"^ ob man sich statt mit 48,606 Kronen nun mit 34,666 roali ä'otto zufrieden geben wolle, erklären V Ortc für die in Luccrn gefaßte Ansicht; Fn iburg, Appenzell und der Abt von St. Gallen werden Entschluß nach Lucern überschreiben und Lucern soll den neuen Vertrag zum Abschluß bringen. II» deil Obervogt Ligerz und ein ihm mitgegebenes Schreiben meldet der Bischof von Basel, daß die lichen voil den jenseits des Rheins gelegenen bischöflichen Ortschaften Winterquarticrgcldcr verlangt, d" auf eingelegten Widerspruch die Forderung nicht ausgeführt; wie ferner die Franzosen den 8'" Schlicngen mit mehr als 2666 Mann überzogen und, ungeachtet der dort befindliche Corporal sc>" tent vorwies, ausgezehrt und theilweise geplündert und der an den General Montclar ergangene» schädigungSforderung nicht »nr nicht entsprochen, sondern dem bischöflichen Abgeordneten Ligcrz Pern'^ darüber gegeben haben, daß den Feinden des Königs im Biöthum Werbung gestattet und dem fra"»^' schcn Intendanten der Kauf von Haber geweigert worden sei; wie der Bischof jedoch eineöthcilS l>ch Geschäfte der dort sich aufhaltenden Fremden nicht so annehmen könne, daß er einzelne Werbung"' ^ hindern im Stande wäre, andcrnthcilö das Verbot der Habcrauöfuhr zur Abwendung des Mangel Januar 1676. 997 Inders der Bergleute und nach dem Beispiel der Nachbarn erlassen worden sei, und daß den franzosischen Käufern Fleisch, Butter u, s. w. zu kaufen, sogar auch den französischen Rccrutcn der Durchpaß nicht ^ehrt werde, so daß erst jüngst den 18. Januar ein Rittmeister und Cornct mit 25 Mann und 115 werden den Weg über Lausen und durch das Delsberger Thal nach Burgund genommen Haben; das der Bischof geschehen lassen der Neutralität wegen; er bedürfe des Raths und der Fürsprache ^ Verbündeten Orte. Dem Wunsche wird durch Verwendung bei St. Romain und schriftlich bei dem Köllig lhiv '3 und Montclar entsprochen. lili. (S. u. Thurgau). II. (S. u. Sargans), »»in. Die Be- erde des Abts von St. Galleu gegenüber den Gesandten von Uri, Schwhz, Unterwalden und Zug ^ Ortsstimmen, welche genannte Orte dem Ulrich Sulzer in etlichcu Sachen gegen das Gotteshaus ' Gallen crthcilt haben, wird von diesen in den Abschied genommen, um sie ihren Obern zu hinter- ">ngcn, au« dem Nidwaldnev Exemplar. Lberh. Tl>r> ^ier elnictb. Vogt, iibcrh. Isis x. »» t V. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Art. 77. Rechts- u. Gerichtssachcn. tll Art. ION. Polizeiliches. Art. 577. Stifte und Klöster. Art. 115. Jurisdictions-u. Eompetenzanst. I»I». Art. 182. Verhält», z.d. Grasen v.Hohenems. „ 219. Kriegswesen. „ 68. Obrigkeitliche Einkünfte. „ 69. Obrigkeitliche Güter. Art. 156. Jurisdielionsanstände. Art. 126. Verkehr mit Moyland. Art. 148. Justizsachen. Art. 366. Bischof von Como. v« «>«» I» 27. Allgemeine Verwaltungösachen. 15. Beamte. Art. 167. Collaturrecht zu Wartau. Art. 264. Stellung der Geistlichen. Art. 293. Polizeiliches. Conserenz der evangelischen Orte während der Tagsazung zn Baden im Januar I«7«. Staatsarchiv Äürich. ZIllg. Algch. Br. I«S, kol. es». Gesandte: S. allgemeine Tagsazung (voil evangelisch Glarus Statthalter Jselin). (S. u. Rhcinthal). I». Das auf lczter Conferenz projectirte Schreiben an die Gcneralstaaten ^ ücnehmigt; ebenso ein besonderer von Bern vorgelegter Entwurf, in welchem es heißt, man scze voraus, daß der Gesandte Malapcrt die auf seine gemachten Vorstellungen jeweilen gegebenen Ant- ^leu und Freundschaftöbczcugnngcil übermittelt haben werde, bcnnzc nun aber den Anlaß zu der offenen ^Ghcilui,^ daß 1671, als noch kein Grund zu Besorgnissen vorlag, dem Könige von Frankreich ein ^niicnt bewilligt, nach Ausbruch des Kriegs aber die Znrükzichnng desselben aus den Niederlanden worden, über einige Hanptlcutc wegen dicßfälligen Ungehorsams Strafen verhängt, endlich die Verlegung 993 Januar 1676. der Mannschaft auf entferntere Pläzc bewirkt, unterdessen auch die Recrutirung eingestellt worden st^ jedoch laut Tractaten diese Recrutirung jezt nicht länger verweigert werden könne, um so weniger, ^ ein so mächtiger Nachbar nicht leichthin beleidigt werden dürfe; immerhin aber werde man dabei die andern Befreundeten und besonders den Generalstaaten schuldigen Präcautioncn beobachten, e ^ klagt über erlittene Beeinträchtigung in den Herrschaften Utznach, Gaster und Werdcnberg und c> > freundschaftlichen Rath: Als nämlich gemäß dem Defcnsional aus diesen Herrschaften einige Man"!- zum Auszug unter die Fahne von Glarus aufgerufen werden sollte, haben ihre „sogenannten katho > ^ Mitlandleutc ihrem Landvogt in Gaster Kriegömannschaft daselbst auszuheben untersagt, unter du» ^ geben, „daß eigentlich nicht von ihnen, sondern von den Eidgenossen von Schwyz, denen wir gs Sachen nachgegeben, an solchen Orten der Eintrag geschehe;" als auch die Erinnerung an den von 1638 keinen Eindruk machte, habe man sich an Schwyz selbst gewendet, zuerst eine ganz unklare, ^ die verständlichere Antwort erhalten, eS mit dergleichen Novitäten zu verschonen und den gleiche Berechtigung in Mitbehcrrschung von Utznach und Gastcr fahren zu lassen; auf die daß nur in etwas specificirtcn Rcligionspunkten freiwillig etwas nachgegeben worden sei, habe gegen die Behauptung gleicher Mitbeherrschung das innert Monatsfrist auszuführende unparteiisch^ ^ dargeschlagen und eventuelle Protestation; Glarus habe die Protestation erwidert und abermals ' katholischen Mitlandleutc sich gewendet, sie an den gemeinsamen Landeöeid erinnert und an den ' ^ von 1638, dann aber vernommen, daß, was Schwyz dem evangelischen Theile von Glarus dem katholischen Theile, der in der Religion nichts abgeändert habe, zu Gute kommen solle, so daß endlich den katholischen Mitlandleuten erklärt habe, man werde sie von der 1638 zugestandenen ^ herrschung in Werdenberg ausschließen und dennoch, mit Ausnahme der Religionöpunktc, gleiches ^ in Utznach und Gaster festhalten; seither sei nun zwar keine Antwort erfolgt, aber die Absicht ^ zuwalten, zu bewirken, daß von Glarus kein evangelischer Landvogt in jene Vogteien gesandt dürfe, und Schwyz sei es und die V katholischen Orte, von wo her die Mißstimmung zwischen de" Religionstheilen unterhalten werde, im Kapuziner-Handel Hilfe gesucht, lezthin sogar Glarus schließung aus der Mitrcgicrung der gemeinen Vogteien bedroht worden sei; daher evangelisch sich gedrungen sehe, bei den evangelischen Orten Rath und Hilfe zu suchen. Der Rath, den thcilten, gieng dahin, den katholischen Landslcuten freundlich zu begegne», gegenüber Schwyz mit heit auf der eigenen Meinung zu beharren. «I. Wenn aus die von evangelisch Glarus an dsn P^V^ von St. Gallen wegen der Kinderlehre im Toggenburg crlasseue Zuschrift eine Autwort eingeht, sd ^ den andern evangelischen Orten mitgetheilt werden, welche zu weiterer Handbietung erbötig st"d. ^ ^ wohl im Toggenburg das obere und das untere Amt über den getroffenen Zollverzleich streitig man doch angemessen, am Vergleich zu halten, t. Zur Reparatur des baufälligen Pfarrhauses nau und Niedcrglatt beizusteuern werden die evangelischen Orte bereitwillig sein. GlaruS bn daß seit fünfundzwanzig Jahren der dortige Stand keine Eompagnic mehr in französischen und nun vom französischen Gesandten mit Entziehung der Pension bedroht werde, zudem auch d^ ^ mit so viel Volk gefüllt sei, daß wenn nicht obrigkeitlich die Werbung geöffnet werde, die Leute sich ^ verlaufen; woraus in Antwort gegeben wurde, bei gegenwärtiger Zeit werde man wohl damit " halten können, um zu erwarten, was andere Orte thun werden. I». (S. u. SarganS). I» ^ Januar 1676. 999 ^rein von 1511 ist nicht auf thätliche Hilfe auszulegen, und „wenn die Waldstädte feindlich angegriffen ^rden sollten, ist man der Meinung, mit und neben den übrigen Orten zu Beschirmung unseres lieben blandes auf die Gränzen etwas eidgenössisches Volk ziehen zu lassen." It. Um bei den Friedensverhandlungen >n Nimwcgcn nichts zu versäumen, wird Zürich durch Jemand der Seinigen privatim "erespondenz in Holland unterhalten, Bern aber durch den Oberst von Wattenwhl bei dem Kurfürsten en der Pfalz sondiren, ob dem Gesandten desselben einige daherige Jnstruetion gegeben werden dürfe, "iel endlich den holländischen Gesandten Malapert anfragen, was er für ersprießlich halte. I. Basel möge ^ über den Zustand von Marienkirch erkundigen; man sei zu Beiträgen nicht ungeneigt. «». Zürich, "iel, Schaffhausen und St. Gallen stimmen zu dem Wunsche Berns, den Zinkcnisten Ulrich Sulzberger " Noten nnd Clavirung des Psalmcnbuchö halben" gegen den Nachdruk auf zehn Jahre zu schüzen. An Venedig wird geschrieben, man habe aus dem Antwortschreiben vom 14. December die Entschul- . hlung pxr eingetretenen Verzögerung sattsam vernommen, besonders daß „unscrm Jntcrvcnienten" Rubbi "versprochene Pension bezahlt sei und die übrigen verfallenen Pensionen nachfolgen werden; im Weitern ^ehc man sich auf das Schreiben vom 3. August 1675. «». Es wird gut gefunden, bezüglich des Treibens von Genf wegen der savohischen Vexationen in der vollen Session einen Anzug zu machen. Zürich und Bern haben auf das von den Hauptlcutcn in Straßburg cingckommene Schreiben mit Ncchtsconsulcnten Fried, Abgesandten von Straßburg, Unterhandlung gepflogen und denselben ersucht, "üu zu wirken, daß nicht bloß 36, sondern 40 Pfund Brod für einen Rcichsthaler gegeben werden; da- ^üen hat Fried gewünscht, daß bei ded Salutation des französischen Gesandte» demselben die Stadt Straß- "P recoinmandirt werde. «>. Auf Erinnerung Zürichs, daß zwar Basel und Schaffhanscn mit Zürich ""d Bern gegen Mühlhausen in gleichen BundcSpflichtcn stehen, Basel aber nichts, Schaffhanscn nur an Volk und Geld leztcs Jahr für Mühlhauscn geleistet, Zürich und Bern also fast alle Last ge- "vgen haben, wird Mühlhauscn erinnert, bei künstig eintretenden Fällen angeregte beide Städte zu gleichmäßiger Erstattung ihrer Pflichten, wo nicht an Volk, doch an Geld, ersuchen zu wollen, r. Zürich bringt '" Erinnerung, daß der gewesene Fcldprediger in Frankreich, Heinrich Wcrdmüller, vermöge badischen °ichicds von 1662 an Commandant und Hauptmann Erlach noch 278-,z, an Hauptmann Wattenwhl an Hauptmann Fischer 73V- Franken zu fordern hatte, seither in Kurpfalz als Prediger diente, ^ in den lcztcn Unruhen aller seiner Habe beraubt wurde, daher jezt zu seinem und der Seinigen '"erhalte jener Ausstände sehr bedürftig sei; es bittet daher Bern, ihn dazu empfehlen zu wollen. vom Grafen Casati wegen Werbungen und Rccrutcn eingelangte Schreiben bedarf keiner Beant- "vrtnng, nachdem das Schreiben an die gesammtcn Orte gleichen Inhalts Beantwortung gefunden hat. ' Es wird beantragt, den neuen Gesandten Frankreichs vierzehn Tage nach seiner Ankunft zu begrüßen. Zürich wiederholt gegen Schaffhauscn die Empfehlung des Hans Ulmann zu Feucrthalen gegenüber Spitalbaucr. v. Zürich und St. Gallen sezcn die übrigen Orte in Kcnntniß, daß zwischen ihnen ""d Bern wegen des Botcnwcscns Streit sei. Daher richten Glarus, Basel, Schaffhauscn und Appenzell ^ Schreiben, worin sie, in Besorgniß, es möchte daraus ein für das gemeinsame Vaterland .^liches Mißverständnis erwachsen, das Gesuch stellen, daß wenigstens bis zur Versammlung in Solothurn 'üfls vorgenommen werde. Zürich legt noch besonders die Angelegenheit den Gesandten Berns zu «Mi>. 1000 März 1676. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Rheillthtil- »». Art. 283. Kirchliches u. Glaubenssachen. Sargans. I». Art. tK8. Collawrrechl zu Wartan. Conferenz der V katholischen Orte. «ucern. 28.-28. März. Staatsarchiv Lucer»» Allg. Absch. Bd. I.XIII, rot. loa. Gesandte: Lucern. Eustach von Sonnenbcrg, Schultheiß; Joseph Amrhhn, Panncrhcrr; Christoph von Fleckenstein, Statthalter; Joh. Leopold Birchcr. Bauherr. U r i. Joh. Karl Bcßter, Landamniann: Joh. Jakob Tanner, Sekelmcister. Schwyz. Kaspar Abhberg, Landa»»»^^' Franz Ehrlcr," Landeshauptmann in der March; Franz Betschart, Landesfähnrich Untcrwalde Joh. Peter Jmfeld, Landeshauptmann, und Joh. Melchior von Atzingen, Statthalter, von Obwal^"' Franz Ackermann, Landammann, und Karl Leodegar Lussi, Panncrhcrr, von Nidwalden. Zug. ^ Brandenberg, Landeshauptmann; Severin Trinkler, des Raths. ». Das Ausbleiben der versprochenen zwei reducirten spanischen Pensionen veranlaßte diese ferenz. Nach gepflogener eidgenössischer Begrüßung wurde ein Schreiben des Prinzen Lignh zweites von Graf Casati vorgelegt, betreffend die Bezahlung der Pensionen und die Errichtung des ^ tragöinstrumcntes. In lczterer Beziehung war die Forderung gestellt, crläuterungsweise das BersP^ zu inserircn, daß man das Bündniß von 1634 mit der darin begriffenen ewigen Erbeinung mit bc>^ Häusern Oesterreich und Burgund getreulich halten und in Kraft des sechsten und siebenten derselben die Transgressioncn unserer Völker in französsischen Diensten nicht mehr gestatten wolle; war über Landschreiber Schindler von Baden geklagt, daß er sich bei Werbung von Recruten für reich betheilige. Indem man nun bei der Berathung den erstem Punkt verschob, bis die Pension^"' legenheit zur Verhandlung komme, wurde folgenden Tags Landschreiber Schindlers Verantwortung s", hört, aber die von ihm gegebene Darstellung nicht ganz befriedigend gefunden, weil immerhin etwas ^ dächtiges übrig blieb, so daß ihm bemerklich gemacht wurde, ein solches Verhalten zu Gunsten Fra"^^ wäre mit dem Geheimnisse der Kanzlei unverträglich. Auch sah man sich bewogen, gegen SckM'5 Erwartung auszusprechen, daß dieses Ort seine Compagnieen in Frankreich nicht wider Gebühr ziehen und dienen lassen. Als dem Grafen Casati eröffnet wurde, ob, wenn man den sechsten u»d ^ benten Artikel der Erbeinung in den Vertrag zu sezen einwillige, dann der Zusaz, daß reciprocirlich s ^ uns alle Artikel des Bündnisses und der Erbeinung gehalten werden sollen, ebenfalls zngcgcbeu ' ^ ohne weitere Umstände die zwei Pensionen erlegt werden, erfolgte zur Antwort: Das Wort «asÄeurM möge weggelassen werden, aber »vbliMumv« müsse stehen bleiben; von der Summe der beiden Peugs müsse ein Theil zur Entrichtung der für 1652 rükständigen Pensionen St. Gallcnö und Appenzell ^ wendet werden. Diese leztcrc Zumuthung befremdete so, daß man dem Grafen erwiderte, man müsse März 1676. 1001 Gliche dcn hohe,, Gewalten vorbringen und den Abschluß des Vertrags verschieben. I». (S. u. Lauiö). Da die Beschwerden der Garde von Turin noch nicht ausgetragen sind, werden sie der Nullsmo käsig ^>'»>als uachdrüklich empfohlen. «I. Sobald der Tractat mit Spanien in Ordnung gebracht sein wird, ^ laut Antrag Uri'S der Gubernator zu Moyland neuerdings angegangen werden, den in Bezug auf ^ Crivclli'schc Regiment gegebenen Versprechen Vollziehung zu verschaffen, v. (S. u. vier cnnetbirgischc Pteicn übcrh.). t. Alt-Landammann Jmfeld macht auf dcn Vorschlag aufmerksam, daß die Ansprache die snnsts in Spanien auf einen andern Fond im Hcrzogthum Moyland übergetragen werden ""le, so hgß jährlich 8000 Kronen für die bis 1674 ausstehenden Pensionen entrichtet würden, '^ronäum. K-. Schwyz trägt an, den Philippsthaler auf 2 Gl. 20 Schill, anzusezen, um das gute kld j,„ Landd zurükzuhalten. Es wird aber entgegnet, daß dicß nur die Steigerung auch anderer Geld- ^len zur Folge hätte, indem das Ncichögeld mit dem Aufwcchscl dazu Anlaß gebe, daß man 3 bis 4 Willing auf den Thaler auflegen müsse. I». Auf den Bericht Zürichs, daß zu dem in Baden wegen ^ Transgressioncn an den König von Frankreich projectirtcn Schreiben Zürich, Bern, Basel und die ^l»dt St. Gallen nur unter der Bedingung der Beistimmung aller Orte, Frciburg, Solothurn und Ap- ">jcll A.-Rh. gar nicht, Schaffhausen allein unbedingt zugestimmt hätten, wird im Namen der V Orte ^ Zürich der Antrag gestellt, das Schreiben abgehen zu lassen, i. Das von Zürich übermittelte Schreiben NeichscoUegiums zu RegeuSburg und das von Joh. Anton Wirz von Rudenz eingegangene Memorial ^»»it einem Schreiben des Domdekans Pappus fordern eine bestimmte Erklärung, wessen sich das Reich r Eidgenossenschaft zu versehen habe, so daß eine Antwort in allgemeinen Ausdenken, wobei doch jedes ^ »ach Belieben handelte, die Eidgenossenschaft nur zum Gegenstände des Spottes machen würde; da- ^ ^ wohl angemessen sein wird, jedem Orte zu überlassen, wie es darüber nach Zürich zu antworten ^ unmittelbar gegen die Principal-Rcichöstände sich zu erklären gilt finde, k. (S. u. Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn: ^"Pau. Art. 253. Abzug. Sit. ennetb Vogt, iiberh. «. Art. 39. Rechnungssachen. Ii. Art. 266. Verschiedenes. «4t Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. IV7<», 8. Mai. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. UXIII, kvl. IIS. si, .^^andte: Luern. Eustachius von Sonncnbcrg, Schultheiß; Joseph Amrhyn, Pannerhcrr; Karl "lloph ho» Fleckcnstein, Statthalter; Heinrich Pfyffer. U r i. Joh. Karl Emanuel Bcßlcr, Landam- . Karl Franz Schmid; Joh. Pcrcgrin von Beroldingcn. Schwyz. Franz Bctschart, Landammann; dar Abhberg, Landeshauptmann; Gilg Jmling, Sekclmeister. Untcrw a ldcn. Joh. Melchior von "Pen, Landammann, ilnd Johann Wirz, Sekclmeister, von Obwaldcn; Karl Lcodcgar Lussi, Land- 126 1002 Mai 1676. ammann, und Franz Ackermann, dcö Raths, von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Statthat und Landeshauptmann der Frciämter; Andreas Jtten, Sekelmeister. ». Weil auf bevorstehenden Sonntag eine allgemeine eidgenössische Zusammenkunft in Solo ) zur BcwiUkommnung des neuen französischen Gesandten de Gravel angesczt ist, wurde diese Gelege» zu einer Confcrenz der V Orte benuzt. Den Verhandlungen geht der eidgenössische Gruß voraus. (S. u. Thurgau). e. (S. u. Rheinthal). «I. Uri und Schwhz, welche den Philippsthaler gerufen haben, wünschen allgemeine Annahme dieser Taxirung. Unterwalden macht seinen Beitritt Lucern, Zug von Lucern und Zürich abhängig, und Lueern von den äußern Orten und Städten. S wird die Sache zur Verhandlung in Solothurn verschoben, v. Da in dem Streite zwischen Sa^ und Genf auf das Schreiben der Städte Zürich und Bern der residirendc Auditor Leonard« jeden« ^ eine ausführliche Replik zugesandt hat, wird den beiden Städten verdeutct und zugeschrieben, daß ^ der «nit dem Auditor gepflogenen Unterredung die Sache nicht wohl anders als mit vorangehende^ welcher, wenigstens schriftlicher SatiSfaction um die vlolntio territorii beizulegen sei; andere Difßeu ^ möchten dann leicht verglichen werden, und die V Orte wären geneigt, ihr Möglichstes beizutragen, sollten die beiden Städte Genf nicht durch ihre Vertröstung in der Widersezlichkeit bestärken. I» ^ . die Arrestierung baselscher Waaren zu Philippöburg und die Aufhebung des Grafen Broglio auf e> nössischem Boden wird in Solothurn verhandelt und ans Reparation und Restitution gedrungen , K. Wenn, wie verlautet, der französische Gesandte die eidgenössischen Abgeordneten unter einem Baldes sizend zu empfangen Willens wäre, soll man solche ungewohnte, der eidgenössische«« Reputation w« Formalität ablehnen. I». In Solothurn soll auch über die dein Kollegium der Reichsstände zu Rege bürg zu gebende Antwort berathcn werden. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn: Thurgau. I». Art. 578. Stifte und Klöster. Rheinthal- e Art. 116. Compctenzanstände mit dem Abt v. St. Gallen. «4S Gemein-eidgenössische Tagsazung. Solothurn. Hl. und Z2 Mai. Staatsarchiv Lucer». Mg. Absch, Bd. I-XIII, kol. 12s. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Herr zu Kefikon, Burgermeister; Joh. Heinrich R»^ Sekelmeister. Bern. General Sigmund von Erlach, Schultheiß; Rudolph von Dicßbach, Ba»^ Lucern. Joseph Amrhhn, alt-Schultheiß; Heinrich Pfhffer, des Raths. N r i. Karl Emanuel Beß ^ Landammann; Karl Franz Schmid; Joh. Pcregrin von Beroldingen. Schwhz. Franz Betschart, annnann; Joh. Gilg Jinling, Sekelmeister. Unterwalden. Joh. Melchior Atzingcr, Landammann, Johann Wirz, Sekelmeister, von Obwalden; Karl Leodcgar Lussi, Landammann, und Franz Acker»'»' ' dcö Raths, von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Statthalter; Niklaus Mehenberg, Mai 4676. 1003 Mister; Jakob Letter, Sekclmeister. Glaruö. Fridolin Jselin, Landammailii; Daniel Bussi, Statthalter. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Christoph Burkhard, Drcicrhcrr. F r c i b u r g. Johann ^ Castella, Zeugherr; Joseph Reiff, des Raths. Solothnrn. Joh. Georg Wagner, Schultheiß; Mcr Suri, alt-Schultheiß; Franz Suri, Stadtvcnner; Joh. Victor Bcscnval zu Brunstatt, Sekelmeister Stadtmajor. Schaffhausen. Joh. Jakob Stockcr, Ob- und Paunerherr, und Tobias Holländer, eide Sekclmeister. Appenzell. Konrad Fäßler, Landammann von J.-Rh.; Bartholomä Zellwcgcr, Statthalter von A.-Rh. Abt vonSt. Gallen. Fidel von Thurn, Landeshofmeistcr. Stadt St. fallen. Joh. Jakob Hochrütiner, Zenghcrr. Biel. Abraham Scholl, Stadtschrcibcr; NiklauS Roter, Sekelmeister. Nachdem Herr von St. Romain, bisheriger französischer Gesandter, auf inständiges Verlangen Waffen und an seine Stelle als ordentlicher Ambassador der königliche Rath Robert de Graves, Herr ^ Marth, vom Könige ernannt und hievon dem Vororte Zürich Anzeige zugekommen war, und Zürich i^st auf den 16/26. April, dann abänderungSweise auf den l l. Mai die sämmtlichen Orte laut Ab- ^deu von 1641 bis 1648 und 1673 zu gemeinsamer Bewillkommnung des neuen Gesandten eingeladen ^te, wurde die Versammlung mit dem eidgenössischen Gruße eröffnet, dann das Credential des fränkischen Gesandten vorgelegt und die 1673 gegen den Marquis von St. Romain beobachteten Curialien Erinnerung gebracht und beschlossen, dasselbe Benehmen wie 1673 zu beobachten. Indem man dem ^rru von Gravel unter der Hand zu verstehen gab, daß man auch von seiner Seite das herkömmliche krcmoniel beobachtet wünsche, erwiderte er zwar, er habe die Abgeordneten der Eidgenossenschaft zu be- ^derer Ehre im großen Vorsaale unter dem Baldachin empfangen wollen, wie de la Barde seiner ^'t auch gethan und er selbst es in Deutschland geübt habe; auf die Erwiderung aber, daß de la Barde außerordentlicher Gesandter das habe thun können, bequemte er sich zum einfachen Empfange ohne ^dachiu. I». In der Zwischenzeit bis zur Audienz erinnerte Zürich an die Notwendigkeit, einmal auf a» vom Reichöcollcgium zu RegenSburg erhaltene Schreiben und die wegen Gestattung der Werbung Frankreich und wegen der TranSgresstonen und der Durchfuhr von Pferden gegebenen Verweise zu Antworten. Ein vorgelegter Entwurf erhielt die Zustimmung und besagte, man habe so lange gezögert, eine mündliche Berathung nicht früher statt haben konnte, und bedaure den entstandenen, selbst für ^ neutrale Eidgenossenschaft sehr nachteiligen Krieg; die erhaltenen Vorwürfe aber beruhen auf unge- ^Uen Berichteil; denn vor dem Ausbruche des Kriegs habe der König von Frankreich bnndesgcmäß einen okköaufbruch verlangt und dieser sei auch bewilligt worden, jedoch nicht um auf ReichSbodcn verwendet ^ werden, vielmehr habe man, als dieß doch teilweise geschehen sei, die nötigen Gegenmaßnahmen Zossen, so daß keine eidgenössische Mannschaft mehr auf ReichSbodcn stehen werde; seit Anfang des Kriegs seien auch nur noch wenige Compagnieen geworben worden; in Betreff der Durchfuhr von Pferden Üblich habe man, wie hinsichtlich anderer Bedürfnisse, jeder Kriegöpartei freien Kauf gestattet. «. Der ^rort wird ermächtigt, die Reclamation Basels, betreffend die bei Philippsburg arrestirten KaufmannS- ilüter der Kaufleute Brunschweiler und Ortmann, durch Jnterccssion bei Frankreich zu unterstüzen. ,1. der Audienz wurden die Curialien im Vorsaale von Burgermeister Hirzel verrichtet. In Erwiderung ^sicherte der französische Gesandte die bundcSgcnösstsche Treue des Königs und Leistung der Pensionen ^ Gratifikationen, warnte vor dem Hause Oesterreich und seiner Tendenz, die Eidgenossenschaft und 1004 Mai 1070. Frankreich von einander zu trennen, versprach seine eigene» fleißigen Dienste und übergab jedem ein besonderes Ercditiv, v. Uri'S Antrag, den Philippsthalcr, um dessen massenhafter EinsclM^^ zuvor zu kommen, auf 2 gute Gulden zu werthcn, soll auf folgender Tagsazung zur Berathung kom»w" f. Auf Anfrage Basels,-ob die dort liegenden Schriften und Habseligkeiten des zu Breiöach in Gefa"^" schaft befindlichen Grafen Samson de Broglio dem Intendanten von BreiSach verabfolgt oder nach ^ Begehren des Markgrafen von Baden und der Alliirtcn in Verwahrung behalten werden sollen, w>^ ^ leztcrm Sinne geantwortet, zugleich aber der französische Gesandte ersucht, dahin zu wirken, daß der 6 Basel von BreiSach aus keine weiter», ihrer Neutralität zuwider laufenden Zumuthungcu gemacht wer^' K-. Da Solothurn bereits wegen der durch Kommandant Siffrcdi zu Landökrou auf Solothurner bewerkstelligten Gefangennahme de« Grafen Broglio bei dem französischen Gesandten Satisfaction verl^ hat, wird angemessen erachtet, erst bei folgender Tagsazung darüber weiter einzutreten, I». (S> u- l, (S. u. Luggaruö), It. Verabschiedungsaudienz bei dem französischen Gesandten wie 1073. meistcr Hirzcl spricht den Dank aus; Basels Angelegenheit, betreffend Broglio, wird empfohlen. ^ französische Gesandte bittet, hinsichtlich des Tractamcntö den guten Willen für daö Werk cinzuncl?»'^ u. s. w.; er verspricht, wegen Basel in der Sache Broglio S sich bestens zu verwenden. I. (Die wü ^ Bischöfe von Basel verbündeten katholischen Orte.) Dem neu eingegangenen Schreiben des Bischt Basel, nämlich dem Wunsche um Fürsprache bei dem französischeil Gesandten, daß die Gefälle dcS capitclö im Sundgan und Elsaß freigegeben werden, wird entsprochen und ein Ausschuß au de» zösischen Gesandten abgeordnet, Derselbe erhält zur Antwort, daß allerdings das Gesuch empfehle»^ deil König übermittelt werden solle, indessen solche Arrestirungen zum »st^luL belli« gehören und von Kriegöpartcicn gegenseitig geübt werden, ES wird ihm jedoch erwidert, mit dem Domcapitel habe eS c ^ andere Bewandtniß; eS halte sich in Freibnrg nur wegen Ausübung des Gottesdienstes auf, wie besonderes früher eingegebenes Memorial bereits erörtert habe und wovon Lucern dem französische" ^ sandten eine Abschrift zustellen werde. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschafwanqelcgenhciten: Lauis, >». .Art, 238. Geistliche. Luggarus, I. Art, 179. Zollsachen. «4» Conserenz der evangelischen Orte während der Tagsazung zu Solothurn. im Mai. Staatsarchiv Äürich. Allg. Absch, Bd. ISZ, kol, ZO». Gesandte: S, allgemeine Tagsazung, Dazu tritt noch von M ü h l h a u s e n. Josua Fürsteubee^ " Stadtschreibcr, und Martin Chmieletius, Dr., des Raths und Obcrvogt zu Ilzach- . »» Die Bewillkommnung dcö französischen Gesandten wurde gelegentlich zu dieser Conferenz bc""' I», (S. u Rheinthal). «. Die Behandlung der Klage Zürichs, betreffend den abgefallenen Ulrich ' Mai 1676. 1005 ^ von den katholischen Orten begünstigt abermals darauf ausgehe, das Eigcnthum der Stadt Winter- vi i»i Thurgau anzugreifen, wird verschoben. «I. Ein ähnlicher Fall ist mit Heinrich Wicser von Uh- ^kn eingetreten, welcher vor acht Jahren mit langer Gefangenschaft, öffentlichem Herdkuß, Ehr- und ^rlosniachung, Geldbuße und Verbannung bestraft, auf Fürbitte wieder in das Land gelassen wurde, aber seine Crcditorcn betrog, entlief, katholisch wurde, seine Brüder und Verwandten wider alle ^'gkeit anfocht, an die hcgauische Ritterschaft, dann an den thurgauischen Landvogt sich wandte, bei den Drten den Befehl auswirkte, daß der genannteil Ritterschaft ihre im Thurgau vorfindlichen Mittel ^h>rt und angegriffen werden sollten. Es frägt sich, was zu thun sei, wenn die hegauische Ritterschaft issgen auf das im Hegau liegende Eigenthum dabei unschuldiger Eidgenossen greifen würde, v. Ein« Gerung sei es, sagt Zürich ferner, daß der thurgauischc Landvogt von der Hinterlassenschaft des Pfarrers ^ "u Schädler zu Langennckenbach, der noch bei seinen Lebzeiten in den Kanton Zürich versezt, aber vor ' seiner neuen Pfarrei in Zürich vom Tode ereilt wurde, den Abzug verlange. Man erachtete, daß "u auf der Forderung des Abzugs von evangelischen Geistlichen im Thurgau beharrt werde, bei dem e von Prälaten aus deren im Gebiete Zürichs liegenden Gefällen die Annaten gegcnrcchtlich bezogen ^'n sollten. Bern macht die vertrauliche Mittheilung, daß ein ihm angehöriger Edelmann an einem Dissen Hofe vernommen habe, wie man allgemein sich über die von der Eidgenossenschaft hinsichtlich der ^densunterhandlungen bezeigte TheilnahmSlosigkeit wundere; man hätte allerwenigstcnö zwei Secrctäre, " einen von Zürich, den andern von Bern, hinsenden und von ihnen den Gang der Verhandlungen ^bachtcu und sich Gericht erstatten lassen sollen, um im Falle des Bedürfnisses einen Bevollmächtigten ^ordnen. Wird den Obern heimgebracht. Schaffhauscn bleibt beim frühcrn Entschluß, p;. Noch fügt krn die Anzeige bei, daß von ihm dem Prinzen von Oranicn eine Leibwache von 7l) Trabanten zu ^rbcn bewilligt werden möchte. Bleibt, ihm überlassen. I». Laut Schreiben des I)r. Niklauö Zaffi aus ^"edjg vom 15./25. April 1676 waren vom vorangegangenen August an scchsundzwanzig Kirchendiener Königreichs Ungarn, reformirter sowohl als augsburgischer Konfession, aus den höllischen Banden der tischen Schiffösclaverei am 11. Februar errettet und in das Paradies der holländischen Schifföflottc ^ezt worden, sollte nun aber aus den gefallenen heiligen Steuern auch den gottseligen Kaufleuten, dabei keine Kosten und Mühen gescheut haben, ein billiges Genügen geschehen, nämlich den Herren Baptist Sorcr und seinen Gesellschafter» Matth. Lauber und Michael Zollikofer zu Wien uild Georg Aelz zu Neapel; der leztere habe seine aufgewendeten Kosten größern Theils schon aus den Beiträgen, ^ öon augsburgischen Confessionsvcrwandten herrühren, bezahlt erhalten, obwohl der reformirten Pre- 3kr »«ehr waren; aber man habe ohne einen Unterschied zu machen wohl zusammen gehalten, also daß ^uigen, zwischen welchen früher im vorherigen Säculo durch keine freundlichen Gespräche und Unterredungen ^eiujgmig getroffen werden konnte, in dieser grausamen Verfolgung wie Brüder einander geliebt haben, eben jenen werden aber noch viele Kosten ergehen über die Neapolitanischen, welche auf den gestrigen ^ in einem englischen Schiffe in Venedig angelangt seien und über die Alpen und Rhälicn in die )v>ejz wandern werden, und über die, welche noch zu Buccari unter der tyrannischen Gewalt des kais. '''ist. Verwalters I. Andreas Kodermann, eines Dieners des ungarischen Bischofs Collonichius, in den ^steu und wüstesten Gestanklöchcrn gefangen sizen und mit Brod und Wasser unterhalten werden, für ken Befreiung aber Stephan Szalontai sich alle Mühe gebe. Derselbe I)r. Zaffi berichtet unterm 1006 Mai 1676. 2. Mai, es seien vor acht Tagen wieder siebeuundzwanzig evangelische Geistliche aus Sicilien aus anstaltung des Admirals Ruitcr durch das englische Schiff „Margaretha" nach Venedig gebracht und dem Brudcrknsse empfangen worden; in drei Abtheilungen werden auch sie, wenn die Kranken sich ^ holt haben, nach der Schweiz wandern; über fünfzehn andere Gefangene von Buccari dagegen sei Beweinenswcrthes zu berichten; denn sieben der augsburgischen und drei der helvetischen Konfession gehörige seien in das Lager der Feinde übergetreten und mit wundem Herzen in ihre Heimat cm worden, die übrigen fünf Reformirten werden im abscheulichsten Kerker zurükgchalteni und ^ ^ habe sich sehr zu beeilen, wenn er sie noch lebend antreffen wolle. — In Betrachtung dieses Elendes^ ungarischen Glaubensgenossen wurde hicranf von den Gesandten der evangelischen Orte angeordnet, die eingehenden Kostenrechnungen in Circulation gesczt, von den einzelnen Orten die auö den Eon ^ zu schöpfenden Beiträge »ach Zürich gesandt und zugleich Vorbereitungen getroffen werden, um d>c glüklichcn bei ihrer Ankunft in die evangelischen Orte zu vcrthcilen. I. Auch die auö Polen eingelöst Hilföbegehrcn der Evangelischen sollen in Umlauf gesczt werden, um auf folgender Tagsazung bar Rath zu Pflegen. Von 1416 an, sagen die Bittsteller, haben sie nicht nur an ihrem Bekenntnisse halten, sondern auch andern Gleichgesinnten in Schlesien, Mähren, Böhmen, in den Hansestädten leisten und Prediger senden können; durch den Brand von Lissa aber seieil ihre Studicnai'.stalten ^ ihr Vermögen zu Grunde gerichtet worden und sie selbst steten Verfolgungen ausgesczt; ihr Freund Gönner, Ernst von Schwettau, werde ihre Bitte um Untcrstüzung bei den evangelischen Eidge" ^ besonders empfehlen. Ii,. (Zürich und Bern). Auf Bericht des zürcherschen Hauptmanns Sinn»^' Straßburg wird in Betreff der Kriegsjustiz und DiSciplin bei der im Dienste der Stadt Straf ^ stehenden Mannschaft geantwortet, das Strafgericht sei von den Offizieren der drei Compagnieen ^ ^ sezcu, in welchen der Delinquent gedient, das jus eonvoennäi aber stehe dem Hauptmann der zu, welcher derselbe angehöre. Zugleich wird die Stadt Straßburg eingeladen, dafür zu sorgen, daf ^ schweizerische Mannschaft vom Wochenlohn nicht einen Gulden mehr für Brod aufwenden müsse, ald hochdeutschen Soldaten, ansonst man auf die Kapitulation laut Bund zurükkommen oder gar die H' Völker zurükzichen müßte. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSaugelegenheitcn! Rheinthal. I». Art. >1?. Anstände mit dem Abt von St. Gallen. «44 Rechnungs-Conferenz der die Vogteien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherlitz, Grandscm Murten regierenden Orte Bern und Freiburg. Murten. 1«7«k, 27.-30. Mai. Staatsarchiv Bcr». Frciburger Absch. Bd. a, S. V7l. Gesandte: Bern. Joh. Rudolph Wurstemberger, Sckelmeister wälschen Landes, und Joh. Anton berger, Venner, beide des Täglichen Raths. Frciburg. Franz Peter Vonderweid, Sekelmci!^ Prothasius Alt, Stadtschreiber. Mai 1676. 1007 «. (S. u. die betreffenden Vogteien). i». Freiburg verlangt Antwort auf die wegen der Durch- des Fischweinö gegen Bern erhobene Klage. «1 t»». (S. u. die betreffenden Vogteien). I»I». Erinnerung an die Unbequemlichkeiten, welche bisher aus der gegenseitig geforderten Feier beidseitiger Mage und der Feicrtagsbrüche und ihrer Bestrafungen hervorgiengcn wird den Obrigkeiten der Antrag Erbracht, außer dem Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeste alle Fest- und Feiertage, so viel das Fahren ""d Reisen zu Pferde und zu Fuß betrifft, gegen einander freizugeben, so daß insoweit weder die Anzeigen Berns im Freiburger- noch die Angehörigen Freiburgs im Berner-Gebiet angefochten und ge- "l!t werden mögen, andere Arbeit aber, mit Ausnahme der Notharbeit, verboten sein solle, ee. Um ^ Einbrüchen der Brohe zu wehren, sollen zur Reparatur der von WifliSburg, Domdidier und St. "bin errichteten Dämme bei der Matten aux lonM xrss die von WifliSburg auch Holz liefern und die "»dvögte von WifliSburg und Montenach nach ihrer eigenen Abrede die Angehörigen zur Arbeit analen. ,1,1. Die Bcständer des Zehntens zu Olchres von t666 und 1667 klagen, daß sie durch die "»dvögte von WifliSburg und Montenach gegenüber der Gemeinde Domdidier zu 220 Gulden Kosten, Sequester herrührend, verfällt worden seien. Daher ist zu untersuchen, wer eigentlich jenen Sequester ^"rsacht und verlangt habe, und auf Grund des Abschieds von 1674 eine billige Vcrgleichung zu vcr- "chen. vv—(S. u. die betreffenden Vogteien). II. Die Kurpflichten oder Primizen, welche die rädicanten auf freiburgischem und die Freiburger Pfarreien auf bernischcm Gebiete zu fordern haben, wird angetragen, gegenseitig aufgehoben sein. »»»». (S. u. bern-freiburgische Vogt, überh.). Man sehe auch im Abschnitte Herrschastöangelegenheiten: ^»-Freili. Vogt, iiberh. t l» ««. i»»» Art. 26—30. ^»»rzenburg. ». Art. 107. ^be mit Tscherlitz. I« >-«. «. «,-t X. Art. 227-238. ^'°Ndso». It x«. «. Art. 371-377. 5. »«». I»I». Itlt Art. 500—506. «4S Conferenz der III alten Orte. Brunnen. S Juni. LandeSarchi» Nidwalde». ^ Gesandte: U ri. Karl Emanuel Bcßler, Landammanu; Karl Franz Schmid, alt-Landammann. ^whz. Franz Bctschart, Landammann; Kaspar Abyberg und Franz Ehrler, beide alt-Landammanu; ^laus Karl Ccberg, Statthalter; I)r. Jakob Weber, alt-Statthaltcr; Joh. Gilg Jmling, Sekclmeister; ^"dvogt Matthias Stadler. Untcrwaldcu. Melchior von Ajzingcn, Landammann von Obwaldeu; Leodcgar Lussi, Landammann, und Franz Ackermann, alt-Landammann, von Nidwalden. (S. u. RappcrSwhl). I». (S. u. Rheinthal). «?. (S. u. Bellenz zc.). «I. Landammann Bcßler alt-Landammann und Landvogt von Bcroldingcn werden erinnert, die parinesanischcn Rcchnungsdifferenzen 1008 Juni 1676. auf einer Confcrenz zu liquidiren. v. u. f. (S. u. Bcllenz ie.). Landammann Ackermann kläjst über Arrestirung und Niedcrlcgung seines Weins in Uri. Die Gesandtschaft von Uri, obwohl nicht »> strnirt, glaubt dock versichern zu können, daß der Arrest bereits aufgehoben sei. I». Dem Wunsche des Prälaten von Einsiedeln, daß in Betreff der von dem Bischöfe von Konstanz in Rom ausgewirkten ändcrung der Pfarreien von den III Orten an die Cardinalpatrone Altieri »nd Colonna geschrieben werde, zu entsprechen, soll den Obrigkeiten empfehlend hintcrbracht werden. Man sehe auch im Abschnitte HcreschaftS- und SchiemottSaiiqeleqcnliette»: Rhcinthal. >»- Art. 119. Anstände mit dem Abt von St. Gallen. Bellen; zc. « 1'. Art. 562-961. Rappcrswyl « Art. 67. «4« Conferenz von Zürich, Glarus und Appenzell Rappcrswyl. 1«7<», 1V Juni (3t, Mai alt. Kal.). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. los, kol. S2S. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Burgermeister; Andreas Mehcr, Statthalter. Gla>'^' Fridolin Jselin, Landammann; Daniel Bussi, Statthalter. Appenzell. Konrad Fäßlcr, Landa»»"^^ von Jnner-Rhodcn; Ulrich Schmid, Landammann von Außer-Rhodcn. Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaflsangelegenheitern Rheinthal. Art. 118. Anstände mit dem Abt von St. Gallen. «4V. Conferenz von Zürich und Schwyz. Pfaffikon. 1«7«, 11. Juni. LandeSarchiv Schwyz. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter; Escher, Sekelmeister; Heinrich Werdmüller, Bauherr; Joh. Heinrich Waser, Sccvogt; Johann Landvogt zu Wädcnöwyl. Schwyz. Franz Betschart, Landammann; Kaspar Abybcrg, Landeöhaul mann; Franz Ehrler, alt-Landammann; Joh. Gilg Jmling, Sekelmeister. n. Nach vorausgegangener eidgenössischer Begrüßung wird von Zürich Anregung gcthan, die Ma>^ im Steinbruch zu erneuern. Schwyz stimmt bei, bemerkt aber, daß die Nnzung etwas über die Ma>^ hinaus getrieben worden sei, hiemit auf gebührende Beschränkung werde gesehen werden müssen, was s?' Zürich nach Inhalt von Briefen und Siegeln gerne zugestanden werden wird. I». Auf den Juni 1676. 1009 ^'Uchs, daß die Seeordnung und der dcßhalb den 16. Juni 1666 zu Pfäffikon gemachte Abschied von Angehörigen von Schwhz durch den Fischfang überschritten werde, erwidert Schwhz, allerdings sei zum >veke der Vermehrung der Fische eine Ordnung gcsczt und sollten die Uebcrtrctcr derselben bestraft wcr- allein den Seinigen werde von den Richtcröwhlern ebenfalls zu nahe gefahren, wie sich aus dem gleich dc§ Kirchbergcr'schen Vertrages von 144t) ergeben werde. Da nun den Gesandten von Zürich k'er Vertrag nicht gegenwärtig war, verständigte man sich, man solle einstweilen einer- und andererseits mögen, doch die gestellte Ordnung und Einung beobachten, und soll Zürich eine Abschrift dieser "»ung übermitteln, dabei aber alles auf den Kirchbergcr'schen Vertrag rcducirt werden, t. Die Klage ^ zürchcrschcn Schiffmeistcr über die in die Limmat hinaus geseztcn schädlichen Fache und die For- ^"g, den erforderlichen „Stramen" für die Kaufmannsgütcr offen zu erhalten, wird von Schwhz dahin ^chtigt: die gewohnte ReichSstraße und „Stramen" für Kaufmannsgüter sei ungefähr vierzig Schuh weit Gebühr geöffnet gewesen; so werde man es ferner halten, dagegen der Holzschiffc halben, welche dßcn Schaden drohen, die Straße nicht erweitern. «I. Die Fürsprache Zürichs für Einen, der sich spöt- ^cher Reden über die Abgestorbenen schuldig gemacht, wird von Schwhz abgelehnt, v. Auf Anfrage Zürichs, ob dem mit Vogt Ghr von Einsiedeln wegen Holz geschlossenen Traetate nichts entgegenstehe, ^twortet Schwhz, wenn Ghr die obrigkeitliche Conccssion erlangt habe, Holz zu verkaufen, so sei kein fiterer Grund zu Bedcnklichkeitcn. t". Nachdem durch eine gewisse Ortsstimmc Pcrct angewiesen worden den Herrn Escher von Zürich vermöge eidgenössischen Rechtens in Zürich zu belangen, hernach aber dder etwas anderes ausgefallen und Escher in große Kosten gebracht worden ist, bittet Zürich den Ar- aufzuheben und Perct zu rechtlicher Betreibung seiner Forderung in Zürich anzuweisen, wo ihm Paß 'd Rcpaß zu und von dem Rechten werde crtheilt werde». Wegen Abwesenheit des Untcrvogts Wil- nimmt Schwhz die Sache ml rokoreiuluin. A» Die Bitte Zürichs, den Statthalter Escher des zu Gunsten des Herrn Gesandten Schnüringcr wegen Rittmeister Escher und Pcret angelegten Arrestes zu ^tlcdigen, weil derselbe damals mit ihnen in keiner Gemeinschaft gestanden sei, wird empfehlend uel rv- d»lluirr genommen. I». Bürgermeister Hirzcl führt Beschwerde, daß Vogt Wilhelm von Schanis 1671 ^ Rapperswhl mit G. Heß, laut Vergleich und erfolgten Transports, ihm und seinem Sohne Solomon zwar Zahlung versprochen, aber sie nicht geleistet, und nachdem er dann in Arrest genommen war, dnvals Zahlung gelobt habe und auf Empfehlung der Gesandtschaft von Schwhz (zu Baden) frcige- jedoch seiner Verpflichtung wieder nicht nachgekommen sei. Die Bitte, den Untcrvogt Wilhelm ^gkcitlich zu Erfüllung derselben anzuhalten, wird von Schwhz nä lokeroullum genommen, I. Zürich ^"scht, daß Rittmeister Sulzer, der die erhaltenen Ortsstimmcn immerfort bcnuzc, um die Stadt Win- .^bur in, Vcsize ihrer im Thurgan liegenden Güter und Gefälle zu beunruhigen, angewiesen werde, Ansprüche auf ordentlichem Rechtswege geltend zu machen und die Frau Hcgncr, von welcher er d» 7VV Gulden erpreßt habe, also mehr als ihm der Abschied von Zug zuerkannte, für weitere Änderungen an ihrem Wohnsize zu berechtigen. Schwhz findet dicß, da dem Abschiede von Zug Genüge ^schehx,, ^j, angemessen und will rcfcriren. Ii.. (S. u. Rhciuthal). I. Der Schloß- oder Grundzinse ^bcn, welche von Wollerau nach Wädenswhl gehören, vergleicht man sich, daß sie, wenn sie nicht in geliefert werden können, nach ihrem Gcldwerthe geschäzt und entrichtet werden sollen, nicht durch ^azung oder Pfand. >»». In Betreff des Zolls und McsscrlohnS sollen die Leute in den Höfen, laut 127 1010 Juni 1676. alten Verkommnisscn, von Zürich wie eingesessene Bürger behandelt werden, i». Der Landvogt von M dcnswhl bringt an, daß die Leute in den Höfen zur Einzäunung gegen der Egg und in dem Wald ^ den Hölzern, außerhalb der gezeichneten Eichen, Holz hauen. Die Leute in den Höfen erwidern, wollen die Einzäunung denen von WädenSwhl überlassen und folglich an jenen Orten kein Holz hauen; sollen sie aber die Zäune unterhalten, so müsse man ihnen Holz zu nehmen gestatten. Märchen sollen künstig aus Stein gemacht werden; Zürich wird sie im Steinbruch anfertigen lam^ Statthalter Escher, Bauherr Wcrdmüller, der Landvogt von WädenSwhl, Sekclmeister Jmling und Vogt in den Höfen sind mit der Marchung beauftragt. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Rheinthal. k, Art. t2t>. Anstände mit dem Abt von St. Gallen. «4V Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. I». Juni. Staatsarchiv Lueer». Mg. Absch. Bd. UXIII, toi. itl. stall Gesandte: Lucern. Eustachius von Sonnenberg, Schultheiß; Joseph Amrhhu, Pannerherr; " Christoph von Flcckenstcin, Statthalter; Aurelian Zurgilgcn, Spendhcrr. U r i. Karl Emannel Landammann; Anton Schmid, Landeshauptmann. Schwhz. Franz Betschart, Landammann; Kol Abhbcrg, Landeshauptmann; X. Abegg, des Raths. Unterwald en. Joh. Melchior von Atz'"^ Landammann von Obwalden ; Karl Lcodegar Lussi, Landainmann von Nidwaldcn. Z u g. Karl denberg. Landeshauptmann; Franz Kreuel, Ammann. ... «. Mit der im Januar über die Gerichtsbarkeit der sechs Höfe im obern Rheinthal mit dem von St. Gallen gemachten und von den V Orten besiegelten Vereinbarung nicht einverstanden, l?a ^ Zürich, Glaruö der andern Religion und Appenzell zu Rapperswyl eine Conferenz gehalten und a» ^ V Orte das Begehren gestellt, die landvögtliche Huldigung im Rhcinthal bis nach der Jabrrcchnung" zuschieben. Um hierauf gemeinschaftlich zu antworten, wurde diese Conferenz veranstaltet. (S. ^ .. thal). I». (S. u. Thurgau). «. Durch Schreiben führt Graf Casati wieder Beschwerde, daß einige in französischem Dienste stehende Kriegsmannschaft der Orte der Uebcrzüge sich schuldig grw>. habe und daß der Krone Frankreich, zum Nachtheil der mit Oesterreich und Burgund bestehenden Traetate, ' fällige Vergünstigungen eingeräumt werden. Da crsteres wirklich geschehen zu sein scheint, wird da'"^ den betreffenden Orten das Mißfallen bezeugt. Um der Sache abzuhelfen wird von Luccrn Felde befindlichen Oberst Pfhsser und von Schwhz dem französischen Gesandten zugeschrieben, auch ^ sämmtlichen Abgeordneten den Regierungen ihrer Orte der Stand der Sache gebührend eröffnet, Grafen Casati aber geziemend geantwortet, mit dem Beifügen, daß man von den verdeuteten Decla^ tionen nichts wisse und daß man Beobachtung des Trottischcn Tractatö hoffe. «I. Aus der Antwort ^ Rcgcntin von Savohen, dem schriftlichen Berichte des Auditors Leonardi und dem mündlichen Bcl") Juni 1676. 1011 ^ Gardehauptmanns Schmid und des GardelieutcnantS Khd ergab sich, daß man statt der schwarzen „ut elfenbeinernen Knöpfen, welche die Offiziere der eidgenössischen Garde bei öffentlichen Func- ^iicn zu tragen prätendircn, denselben, vergeblich um die Garden zu unterscheiden und die Nation zu ^re», Stökc von Brasilienholz mit goldenen Knöpfen, auf denen das königliche Wappen gestochen sei, ^'geboten habe. Es wird nun erwidert, den Orten sei eö weder um den Stok noch um den Knopf, pudern um den daraus erfolgenden Unterschied und um die Präcedcnz des Gardehauptmanns nnd die ^wgative der Nation und um die Haltung der Kapitulation zu thun, woran sich schon lange ein erzeigt habe. In diesem Sinne wird abermals an Savohen geschrieben. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: I,. 57g. Stifte und Klöster. ^wthal. Art. 121. Anstände mit dem Abt von St. Gallen. «4». Conferenz der im Rheinthal regierenden Orte. Rheineck. I«7i», 27. Juni. Staatsarchiv Lueern. Allg. Absch. Bd. UXIII, kol. löo. Gesandte: Z ü r i ch. Joh. Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. L u c e r n. Thüring Göldlin von Tiefenau, des Innern Raths. U r i. Joh. Karl Emanuel Beßlcr, Landam- Sebastian Muheim, Statthalter. Schwyz. Franz Betschart, Landammann. Unterwalden. Melchior von Uhingen, Landammailn von Obwalden; Karl Leodcgar Lusst, Landammann von Nid- .^lde,i. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Statthalter und Landeshauptmann der Freiämtcr. Glarus. "^doliu Jseli» , Laudammann; Daniel Bussi, Statthalter. Appenzell. Konrad Fäßler, Landam- ^Nnn, Johann Suter, Pannerhcrr, nnd Johann Scheuß, alt-Landammann, von Jnner-Rhodcn; Ulrich schmid, Landammann, Bartholomä Zcllweger, Statthalter, und vr. Adrian Zieglcr, des Raths, von ^ßer-Rhoden. «. (Die sämmtlichen regierenden Orte). Zu Beseitigung langjähriger vielfacher Streitigkeiten zwischen " regiere,^,, Orteil und dem Abte von St. Gallen waren im Januar auf der Tagsazung zu Baden . ^ Si. gallische Landcshofmeister Fidel von Thurn und der zeitweilige Landvogt im Rheinthal, Joh. ' Lussi, alt-Landammann von Nidwaldcn, beauftragt worden, einen Vergleich zu entwerfen. Das ' Stande gekommene Projekt, laut welchem die hohe und niedere Judikatur in den sechs Höfen des . Rheinthalö von dem Abt von St. Gallen und den regierenden Orten gemeinsam geübt werden war von der Mehrzahl der regierenden Orte in den Abschied genommcu und dem Landvogt Lussi Bisten worden, dasselbe persönlich den regierenden Orten zu überbringen und mit gebührendem Berichte ^ erläutern. Die V Orte genehmigten dann dasselbe *), nicht aber Zürich, Glarus und Appenzell, welchen ) S. Beilage Nro. 17. 1012 Juli 1676. es zu sehr im Widerspruche mit dem alten Herkommen, anch weder nüzlich noch reputirlich erschien, st sie wenigstens bis nach Besprechung auf der Jahrrechnungötagsazung Aufschub verlangten und, als von den V Orten nicht zugegeben werden wollte, diese Conferenz in Rheineck veranlaßt wurde. (6' ^ Rheinthal). I». (S. u. Rheinthal). Das übrige Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn i Rhcinthlil. «» u. >»- Art. 122 n. 123. Anstände mit dem Abt von St. Gallen. «5« Gemeineidgenössische Jahrrechnungs-Tagsazung. Buden. ». Juli Staatsarchiv Lacern. Allg. Absch. Bd. I^XIII, kul. 163. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Joh. Kaspar Escher, Statthalter. Sigmund von Erlach, Schultheiß; Joh. Rudolph von Dießbach, Bauherr. Lucern Eustachius^' Sonncnberg, Schultheiß; Aurelian Zurgilgen, des Raths. U ri. Joh. Karl Emanucl Bcßlcr, ammann; Julius Heinrich Crivclli, des Raths. <^chwyz. Joh. Franz Betschart, Landammaun; 3^' Heinrich Abcgg, des Raths. Unterwalden. Joh. Melchior von Atzingen, Landammaun, von ^ walden; Karl Lcodegar Lussi, Landammann, und Wolfgang Käsli, des Raths, von Nidwalden. Ulrich Schön, des Raths; Franz Kreuel, Ammann. Glaruö. Fridolin Jselin, Landammann; mann Daniel Bussi, Statthalter. Basel. Johann Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Joh. Chrst^ Burkhard, Dreicrherr. Freiburg. Franz Peter Londerweid, Sekelmcister i Joh. Joseph Reiff, des Burgermeister. Solothurn. Joh. Georg Wagner, Schultheiß; Franz Suri, Bcniler. Sch"' h ause n. Johannes Mäder, Bürgermeister; Joh. Jakob Stocker, Sekelmeister. Appenzcl l. Fäßler, Landammann von J.-Rh.; Ulrich Schmid, Landammann von A.-Rh. Abt von St. Gal^ Fidel von Thurn, LandeShosmeister; Franz Ludwig Reding, Obervogt. Stadt St. Gallen. Schobinger, Sekelmeister. t». Nach der Begrüßung wurde das Defcnsionale revidirt, doch nichts geändert, nur die im Krst^ rathc erfolgte Ersezung des Landammanns von Bcroldingeu durch Landammann Beßler, des Landam»^» Püntincr durch den savohischcn Gardehauptmann I. Anton Schmid und des Panncrherrn Leu sel. Landammann Ackermann verzeichnet. I». In Bestätigung der die deutschen Münzen betreffenden Besä)'" wird scstgcsezt, daß in Zürich, Lucern, Zug, Basel und Stadt St. Gallen der PhilippSthaler, der in 8^' bürg 32 Lucerncr Bazen gelte und den Uri, Schwhz und Unterwalden auf 2 Gulden sczen genau gcwerthet und der Befund allen Orten zum Verhalt mitgctheilt werde, e. Zur Abwehr des dachts, ein Monopol sich anzueignen, anerbietet Zürich den übrigen Orten, sie in den mit der Ka»>" zu Innsbruck geschlossenen Salzvcrlrag mitcintretcn zu lassen. In den Abschied. «1. Um den Zudr^. von Bettelgcsindel abzuschaffen, soll man die starken Strolche in die Schellenwerke sperren oder g Juli 1676. 1013 schg„ langer in der Eidgenossenschaft sich aufhaltenden Leute christliches Mitleiden übe». Die häufig wordene Entfremdung von Pferden und Rindvieh auf den Alpen sollte strenger als bisher oder gar de», Leben bestraft werden. «. Der französische Gesandte wird ersucht, die Stadt Basel gegen die vom französischen Intendanten im Elsaß wegen des Grafen von Broglio gemachte Zumuthung in zu nehmen, f. Von dem französischen Gesandten R. de Gravel wird sowohl in seinem mündlichen Ertrage als in dem beigefügten Memorial aufs Neue der Beweis zu leisten unternommen, daß die ^gcnosscnschaft durch die von Oesterreich vorgebrachten Einwendungen sich nicht dürfe abhalten lassen, der Krone Frankreich zur beliebigen Verwendung ihre Dicnsttruppen anhcim zu stellen; nicht nur zeuge dafür alte Verbindung zwischen der Eidgenossenschaft und Frankreich und die bisherige Ucbung, sondern be- ^"ders auch die Art. I, 3, 4, 6 und 26 des Tractats von 1658 und der Umstand, daß der König selbst zu gezogen sei; ferner daß weder die Erbciuung von 15 lt noch die darauf bezüglichen Erklärungen Karls v. von 1543 und Philipps II. von 1556 auf die Niederlande sich ausdehnen; daß der westphalische ^'cdcnsvertrag in Art. 3 die Krone Frankreich ermächtige, die deutschen Fürsten bei den ihnen in diesem Ertrage gemachten Zugeständnissen durch Truppcnsendungcn zu unterstüzen; daß ein im Jahr >671 zwischen ^ankreich und dem Kaiser aufgerichteter Vertrag nach sechs Monaten von dem Kaiser gebrochen und den sanier» im Kriege gegen Frankreich Hilfe gesandt, in diesen Krieg dann auch das ganze Reich verwikelt , und zwar für den burgundischen Kreis, für dessen Best; den Spaniern Hilfe zu gewähren in 3 jeues Friedensvertrages die deutschen Fürsten, der Protcstationen Spaniens ungeachtet, nicht vernichtet zu sein erklärt hatten, was sie auch 1667 nochmals wiederholten, dann aber freilich außer Acht und jezt so in Vergessenheit stellen wollen, daß sie behaupten, auch die eidgenössischen Dicnsttruppen Streichs seien dadurch gebunden und dürfen die Offensive nicht auf jenen Kreis ausdehnen u. s. w. ^dei» der Gesandte versichert, daß er als königlicher Gesandter bei der deutschen Reichsvcrsammlung >^aue Kunde von allen diesen Vorgängen und von den geheimen Absichten Spaniens und Oesterreichs die Schweiz habe, crmahnt er die Eidgenossen, den unter sie den Samen der Zwietracht ausstreuenden ^flüsteningcn kein Gehör zu geben, sondern die Eintracht unter einander zu Pflegen. In Antwort "^uf gab jedoch die Tagsazung nur wieder die frühem Versicherungen, die obliegenden Verpflichtungen füllen zu wollen, unter Beifügung der demüthigcn Bitte, daß ihre Dienstmanuschaft nicht ihnen zum ^)theil über den Bund hinaus verwendet und dadurch das Friedcnswerk gebindert werde. Dabei einölt „lau sich für Ausrichtung einer Pension und weiterer Satisfactionen; auch wird die Angelegenheit ^leu Broglio neuerdings recommandirt. K. Eine Zuschrift des spanischen Gesandten Casati ersucht die in der vorangegangenen Tagsazung wegen Mangel au Instruction verschobene Entscheidung über ^ gestelltes Begehren und bekämpft die vom frühem französischen Gesandten St. Romain vorgebrachten ehaupluugcn und Beweisgründe, daß z. B. ein Fürst dem andern gegen einen dritten Hilfe leisten ohne des lcztern Feind zu sein, folglich auch die Eidgenossenschaft dem Könige von Frank- wenn er von Oesterreich angegriffen werde, laut Artikel 24 des Vertrags offensive Hilfe leisten ohne den Erbvercin mit Oesterreich zu vcrlezcn; denn wenn dieses zugegeben würde, hätte der ^ öcreiu für Oesterreich gar keinerlei Werth; im vorliegenden Falle habe jedoch nicht Oesterreich, sondern ^»krejch den Angriff gemacht. Die Berufung auf das Excmpel der Vorfahren sei nicht ganz zuläßig, ' d"s, früher freche und geldgierige Leute im Kriege auf eigene Faust, ohne Bewilligung der 1014 Juli 1676. heimischen Obrigkeit gcthan haben, nicht in späterer Zeit für die Obrigkeit verbindlich sein könne. auch, wie Grave! behaupte, ein Schreiben Philipps II. vom Jahr 1556 von der Einverleibung burgunds in den Erbverein nichts erwähnt haben, so sei dagegen in demjenigen vom 16. Juni 1557 wie die beigelegte Copie bezeuge, ganz anSdrüklich enthalten. Eine andere Behauptung, nämlich daß Kreis Burgund vom deutschen Reiche sei aufgegeben worden, sei eine Verdrehung und könne die genossen, die durch den wcstphälischeu Frieden die Exceptio» erlangt haben, nicht täuschen. Wie SP»' vor zwanzig Jahren die von den Eidgenossen wegen eigenen Kriegs zurukbcrufenen Truppen nicht zu gehalten habe, so möge nun auch Frankreich und die daselbst stehende schweizerische Mannschaft dem ! der Heimat schuldige Rüksicht gewähren. Auch auf diese Vorstellungen ließ die Tagsazung in frulU- Sinne antworten, mit dem Beisazc, über die von Philipp II. 1557 gegebene Konfirmation in den ^ ^ nachschlagen lassen zu wollen. Ii. Auf eine durch Expressen vom Rcichöcollegium aus Regenöburg ^ gelangte Aufforderung vom 60. Juni, die in Frankreich dienende Mannschaft zurükzurufen, wird ern» ^ zur Ergänzung der von Solothurn aus gegebenen Erklärung könne man nur nachtragen, daß man es derselben bewenden lasse; daß die vertragsmäßig in Frankreich dienende Mannschaft unter der bedung^ Zahl stehe, die sogenannten Frcicompagnieen aber nicht von den Obrigkeiten bewilligt und eigentlich ^ verschiedenen Nationen zusammen gesezt seien, für welche sich die Eidgenossenschaft nicht verantwsr erachte; daß endlich die Beziehungen auf das niederburgundische Land eine bis dahin der Eidgenosse»!^ ganz unbekannte Sache sei. I. Die von dem holländischen Gesandten eingegebene neue Vorstellung mit den frühern in Einklang und wurde auch ähnlich beantwortet. Ii.. Ebenso wurde daö beantwortet, welches I. A. Wirz von Rudcnz im Auftrag der Regierung zu Innsbruck eingab, jedoch Herr Wirz entgegnete, daß man nächstens daö Memorial des französischen Gesandten beantlvs werde. I. In Bezug auf die den fremden Gesandten zu gebenden Antworten erklären Schwhz, ^ , ß Solothurn und Uri, daß sie zwar dieselben bei ihrem Inhalte verbleiben lassen, Schwhz jedoch den Bei der LandSgemcinde vom 23. Mai, Glaruö die erthciltc Bewilligung einer Compagnie, Solothul» Befugniß, in den Niederlanden und außerhalb Frankreich den Dienst zu leisten, Uri die in der vorjälss' Tagsazung gegen die Orte, welche keine Eompagniceu haben, abgegebene Erklärung, sowie den der Landögemeinde vom 14. Juni vorbehalte». «». Entgegen dem gefallenen Antrage, sich ein'»»! den Erbverein mit Oesterreich unter einander in klares Einverständnis; zu sezen, wurde gefunden, die Erläuterungen solcher Hauptsachen entweder zu Fricdcnözcitcn oder aber bei Aufrichtung ^ Neuerung der Bundestractate geschehen müssen, mau auch leicht durch etwas Erläuterung sich als ss) an den Tag geben könnte, unsere Meinung auch bis dato nicht dahin gegangen sei, auch obrigkeitl^ fehlt zu haben niemals gestehen wollen, also iuögcsammt daö Beste erachtet, diese Sache im Wesen gestellt sein zu lassen." Zur Abordnung einer Gesandtschaft an den Friedenscongrcß man sich noch nicht vereinigen; dagegen hielt man dafür, man sollte die bereits im Januar besprüh Zuschriften an die Bevollmächtigten der andern Staaten abgehen lassen, was in den Abschied ü^ns»'^ wird. «. Der in der Schweiz residirendc savohischc Rath und Generalauditor Leonard! trägt d>c Savohen gegen die Stadt Genf geführte Beschwerde vor über gcwaltthätigc Einführung von Salz ^ Fleken Jussh und dabei geschehene Verlczung des savoyischen Territoriums. Die Genfer Abgeord»^ Dupan und Ehapeaurouge erzählen hieraus: Weil der zu Genf gehörige Fleken von savohischcm 6W Juli 1676. 1015 ^'geschlossen sei und der Stadt Genf laut Vertrag von St. Julien das Recht zustehe, über savohischen Boden dahin zu liefern, von Savohcn aber neuerlich allerlei Zwangsmittel aufgebracht wurden, die Einigung des Salzes, das für Genf ein wichtiges Regale sei, zu hindern, habe man zu Verhütung größcrn "ihens bei Nacht einige Wagen Salz nach Jussh gebracht; daran habe nun die Herzogin-Rcgcntin ißcn Anstoß genommen; allein wenn der Vertrag von St. Julien von Savohen beobachtet würde, so man sich nicht gezwungen gesehen, solche Slnskunftömittel zu ergreifen. Leonard! dagegen ergänzte 'e Erzählung der Genfer dahin, daß zehn Salzwagen, von achtzig Füsiliren begleitet, nach Jussh geführt ""h dabei die savohischen gurclos cle sol nicht nur mit Drohungen angefallen, sondern auf der Brüke zu ""e »gezwängt", hicmit eine offenbare Tcrritorialvcrlczung und Feindseligkeit begangen worden sei, um so ihr, Jmportirung von Salz, von welcher der Vertrag von St. Julien rede, nur den Privaten Laiche, Salz in Genf zu holen, nicht aber Genf berechtige, obrigkeitliche Salzniederlagen in Jussh anzu- endlich auch jener Vertrag vorbehalte, daß jenes Bcsalzungsrccht nicht zum Nachtheile Savohens heiibt werden dürfe; überdieß habe Genf neun Monate verstreichen lassen, ohne einen Versuch zu machen, "> der Madame Reale (königlichen Rcgcntin) für solche zugefügte Beleidigung sich zu entschuldigen; nicht e vom verewigten Herzog geschehene Abkündung des Vertrags sei die Grundursache solcher Beleidigung, "dcrn die nachbarliche Unverträglichkeit Genfs. Nach Erdauerung dieser Angelegenheit meinten die mit ""l Verbündeten Städte, ein freundliches Schreiben an die Madame Reale und an den ersten Minister a'guis de St. Thomas könnte zur Aussöhnung hinreichen; den mit Savohcn verbündeten Orten aber dieß nicht genügend; Leonardi namentlich verlangte veränderte Fassung der bereits entworfenen e> Schreiben und eine Deputation von Genf. Die Angelegenheit blieb für einstweilen eingestellt. >». eber die Dekung der mit der burgundischen Gesandtschaft anferlaufcnen Kosten konnte man sich abermals einigen. Auf die Klage des LandvogtS Keller, Mitglied des Raths von Lucern, daß ihm ein "antun, französischen WeinS, den er über den Neucnburgersec nach Lucern führen lassen wollte, an der ^ , auf bernischcm Gebiete, von Bewaffneten der Stadt Neuenbürg, ungeachtet er sich vorher für die Bewilligung angemeldet habe, weggenommen worden sei, wurde der Stadt Neuenbürg zugeschrieben, wenn sie nicht dem Kläger bis Ende August Satiöfaction verschaffe, demselben Erlaubniß ertheilt auf öffentliches oder privates Eigenthum von Neuenburg zu greifen, wo er cö finde. Der Stadt wird überlassen, auf ihr beliebige Weise die erlittene Gcbietöverlezung zu ahnden. »». u. 8, (S. vier eunetb. Vogt, überh.). t. (S. u. Luggaruö). i> — (S. u. Rheinthal), »» — ff. (S.u. ^''gau). K-Kx. (S. u. Frciämter). I»I». (S. u. deutsche Vogteien überh.). il—(S. u. Sar-- (S. u. Baden). M. (S. u. Frciämter). «««. (S. u. Baden). Gesuche um Schild und Fenster in das Wirthöhaus zum weißen Wind in Einsiedel» und in das " Haus des Jakob Hcussi in Mühlehorn werden in den Abschied genommen. Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) In das Gesuch des Bischofs von Basel, "e Bitte um Aushändigung der Gefälle seines Domcapitels im Sundgau und Elsaß bei Frankreich zu ""Worten, wird darum nicht weiter eingetreten, weil auf frühere Verwendung vor kurzer Zeit die Ant- eingegangen ist, daß wenn das Domcapitel an einem neutralen Orte wohnte ihm die Gefälle nicht 101« Juli 1676. vorenthalten würden. Dagegen wird die Sache dem französischen Gesandten empfohlen, 111. (D'k Spanien verbündeten Orte.) Die Gelegenheit der allgemeinen Verhandlungen über die Eingabe Grafen Casati wird benuzt, um die Bezahlung dcö Zweher'schen und Crivelli'schen Regiments bei ^ Magistrat zu Mahlaud und vr. Crivelli, besonders des Zweher'schen Regiments bei dem Gubcrnator h Mahland und Herrn Collo zu betreibe». ««8, Auf Erinnerung, daß auch Freicompagnieen im ländischen Dienste stehen, ohne daß man von Errichtung derselben Kcnntniß habe, wird nöthig era»' solche Freicompagnieen entweder ganz abzustellen oder nach Form der Abschiede Bewilligung für dieses nachzusuchen. (Die mit Savohen verbündeten Orte.) Der savohische Gesandte Auditor Leo» bringt neben den an die allgemeine Tagsazung bestimmten Auftragen ein Schreiben der Madame Aealt dcr Slb' de» vor, welche die V Orte ersucht, ihr in dem Streit mit Genf zur Satiöfaction zu verhelfen, und auch schweizerischen Leibgarde erwähnt. In erstercr Beziehung läßt man es bei dem, was der allgemeine schied besagt, bcwandt sein; die Garde empfiehlt man für Erhaltung dcr alten Privilegien. A» Marquis von Greißh wird ein Dankschreiben gerichtet. Das Gesuch des Statthalters Lull' Schild und Fenster für das neue Kapuzinerkloster zu Näfcls wird in den Abschied genommen. (S. u. Sargans). Deutsche Bogt, iiberh. Thurgau. Rheinthal. Sargans. 1,1» l,l» ««v ,1,1 »» V. »V. II Itl^ II »II»» ,»»» «»« II» II w »W. t« (S- u. Thurgau). xxx. (S. u. Freiämter). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn: Art. 65. NechnungSsachen. Art. 87. NechnungSsachen. ««. ,. 239. Iustizsachcn. I'I'. „ 26t). Abzug. ,»,,»» „ 719. Personelles. Art. 124. Anstde. nut d. Abt v. St. Gallen. ». „ 37. Rechnungssachen. „ 79. Obrigkcitl. Güter u. lebe». Art. 34. RechnungSsachcn. »»»». „ 236. LocaleS. w „ 95. Rechts- u. Gerichtssachen. „ 96. Rechts- u. Gerichtssachen. xx. „ 97. Rechts- u. GcrichtSsachcn. ?>'. „ 237. Locales. „ 65. Obrigkeitl. Lehen u. Einkünfte. >» »» 66. Obrigkeitl. Lehen u. Einkünfte. I»I»I». Baden Freiiinitcr. Vier ennctb. Bogt, iiberh Luggarus. , 119. Leibeigenschaft u. Fall. , 67. Obrigkeitl. Lehen. , 98. Rechts- u. GcrichtSsachcn. «»«. Art. 229. Märkte. I I I „ 239. Märkte. St«»?. ^ 59. Obrigkeitl. Güter u. Einkünfte. 1,1,1». „ 231. Geleitsgcld. Itltlt. „ 197. Zehnten u. Bodenzinse. Art. 43. RechnungSsachcn. III. „ 141. Zölle. i>. Art. 121. Verkehr mit Mahland. Art. 189. Zollsachcn. a.i,i wv. III »»»»»» «»«» Art. 721. Personelles. „ 42. Beamte. „ 621. Stifte u. Klöster. Art. 71. Obrigkcitl. Güter u. „ 199. Abzug. , „ 28. Allgemeine Verwaltung' Art. 291. Schüzenwesen. „ 99. iiicchts- u. Gerichts!»-^ „ 216. Kirchliches u. Glauben^ 186. Märkte. „ 119. Rechts- u. GerichtSsachM' ,» 42. Schreib- u. Siegclrech» „ 68. Obrigkeitliche Güter. „ 28. Allgemeine Verwaltung „ 151. Jurisdictionöanstände. „ 22. Beamte. „ 169. Eollaturrccht zu Warta»- Art. 123. Rechts- u. GerichtSsach"'- -. „ 182. Polizeiliches. „ 183. Polizeiliches. g, „ 87. Judicatur- u. Compe'M^ Art. 224. Localeö. Art. 122. Verkehr mit Mahland- Juli 1676. 1017 «5t Conferenz der evangelischen Orte anläßlich der Jahrrechnungs-Tagsaznng zu Baden. 1«7«, im Juli. Staatsarchiv Zürich. Allg. «bsch. Sd. l»s, kvl. 590. Gesandte: S. JahrrcchnungS-Tagsazung (für Glarus Landammann Jselin). «. (S. u. Rhcinthal). I». Es wird gut erachtet, daß Basel die Angelegenheit des sogenannten Samson, Cointe de Broglio, der arm und dürftig nach Basel kam, schnell an Credit und Vermögen zu- , ein prächtiges Wesen und hohe Korrespondenzen führte und dessen zurükgebliebcnc Habe nach e>ner Gefangennchmung von beiden kriegführenden Mächten in Anspruch genommen wird, vor die all- unreine Sizung bringe, v. Den Obrigkeiten wird der Antrag gestellt, den Gemeinden Hanau und ^'kdcrglatt im Toggenburg zu einem Eapitalfond im Ganzen 600 Gl. beizusteuern, nämlich Zürich 144, 198. GlaruS 21. Basel 90, Schaffbausen 81, Appenzell A.-Rh. 24. Stadt St. Gallen 42. «I. ^chdcm von den katholischen Orten der Antrag, eine Abordnung an den Friedenskongreß zu Nimwcgcu ^ senden, abgelehnt worden ist, erklärt Bern, daß wenn die evangelischen Orte bedenklich finden eine Abordnung in gemeinem Namen zu veranstalten, von dort aus wenigstens ein Secretär werde hin- Usandt werden, um unerkannt dem Gange der Verhandlungen zu folgen und den Verlauf zu berichten. ' Dankschreiben des vr. ZaffiuS auö Venedig vom 2./l2. Juni: Wie bei den »cmcischen Svielcn Her- "'Us, bei den isthmischen Neptun, bei den pythischen Appollo und bei den olympischen allein Jupiter anrufe» worden sei, so habe man für die unglüklichen ungarischen Prediger, denen in ihrem Elend selbst w Türken in Neapel Mitleid erwiesen, unter allen christlichen Völkern mit d'cm höchsten Vertrauen den evangelischen Eidgenossen Hilfe gesucht, welche in Großmuth. Tapferkeit und „Scharfsinn der, Wahrheit" einen so mächtigen Schuz gewähren, daß man glauben möchte, die Seelen ihrer berühmten Erfahren haben wieder in ihren jezt lebenden Söhnen Wohnung genommen; daher denn auch er, auf von Tuest auö an ibn gelangte Bittschrift vor allen Dingen bei der rcformirtcn Eidgcnossen- angeklopft und alle von den bedrängten Leuten allenthalben her, auS Gcfängniß und ab Ga- , an ihn eingegangenen Briefe sammt den seinigcn, mit denen er gleichsam an allen Orten einen Eilige» Lärmen geblasen, erstlich in die liebe Eidgenossenschaft, als den nächsten Gnadenstuhl, hernach in Niederlande, Frankreich, Bünden und andere europäische Provinzen auSgcsandt, worauf dann die Eid- Bossen den andern Glaubensgenossen auch mit hilfreicher Liebe vorangegangen seien, besonders auch den holländischen Gesandten Malapcrt die Gencralstaatcn zur Thcilnahme bewogen haben, so daß, '^chdein das Rcttungöwerk vollendet sei, vor allen Andern auö den evangelischen Eidgenossen der Dank ^bühre u. s w. Mit diesem Schreiben des vr. ZaffiuS wurde den Ständegesandten zugleich die Ansicht ^ zürcherschen Chorherren und Magistrate mitgethcilt, daß nicht die ganze Zahl der ungarischen Pre- 'Ur in pjx Niederlande gefördert werden solle, wo der KriegSbedrängnissc wegen laut Schreiben des I)r. vniiann aus Utrecht weniger auf Hilfe zu rechnen sei, sondern nach MalapertS Antrag nur sechs bis derselben in die Niederlande gehen, andere nach Deutschland, die übrigen, soweit ihre Gesundheit hergestellt ^ werde, nach ihrem eigenen Wunsche in ihre Heimat zurükreiscn mögen. Dieser Ansicht wird dann 128 1018 Juli 1676. auch beigepflichtet und zugleich beschlossen, daß das Ergebnis; der Steuersammlung nach Zürich bcrichl und dem Dr. Zaffius für seine überaus große Mühe aus dem Ertrage der Steuern eine Gratifü" von 100 Duralen oder so vielen Rcichöthalern Übermacht werden solle, k. Das aus Buchsweilcr April datirte, an Zürich gerichtete Gesuch der gräflich hanauischen RegicrungSräthe um eine milde ^ steuer für ihre im Kricgsjammer zerstörten Kirchen und Schulen, denen die Stadt Basel, weicht einige Kirchen- und Schuldicncr hat, bereits 50 Rcichöthaler zustellte, wird den Obrigkeiten ewpfeb^ überwiesen. K. Ebenso das Gesuch der evangelischen Pfarrer in Groß-Polen, wo laut Schreiben ^ Lcßno (Lissa) vom 5. Juni und einer an Herrn Malapcrt aus Breslau zugekommenen Empfehlung d>c ^ Haltung der Kirche in großer Gefahr schwebe. I», Weil jedoch jedes Ort seine besondern Nothlcidcnden hat, besonders auch solche Angehörige, die aus fremdem Lande vertrieben in die zurükgckommen sind, und ausländische Steuerforderungen sehr überhand nehmen, ist darauf zu de" ' daß man behutsam verfahre und nicht alle und jede Supplicationen annehme, I. Basel und ^ Hausen sezen der Zumuthung, in Hilfeleistung für Mühlhausen mit Zürich und Bern sich gleich theiligcn, die Bemerkung entgegen, wenn Mühlhausen in Gefahr sei, so sei es dieselbe Gefahr, ^ welche auch sie sich zu wahren haben. It.. (Zürich und Bern). In Betreff StraßburgS, d. h. des ments der daselbst in Besazung liegenden Völker der Städte Zürich und Bern, wegen wessen ci»t ^ wort von Straßburg eingelangt ist, wird das Weitere abgewartet. I. (Zürich und Bern). . Bundeserneuerung der Orte Zürich und Bern mit Venedig vorzunehmen sein möchte hängt von Anerbictttugen Venedigs ab, die man gewärtigen will, wovon Venedig schriftlich verständiget wird. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheite»: Rheinthal. . » Art. 125. Anstände mit Hein Abt von St. Gallen. «5S Conferenz der III alten Orte sammt Zug. Brunnen. S. August. La»deS«rcht>> Nidwaldc». Gesandte: U r i. Karl Emanuel Beßler. Landammann; Joh. Franz Schmid, alt-Landa'»»'" Schwh z. Franz Betschart. Landammann; Kaspar Abhbcrg und Franz Ehrler, beide alt-Landan»»^ Joh. Gilg Jmling. Sekelmcister. Untcrwaldcn. Melchior von Atzingen, Landammann vo» walden; Karl Lcodcgar Lussi, Landammann von Nidwalden. Z u g. (Entschuldigt). ». (S. u. Thurgau). I». (S. u. RapperSwhl). «. In Bezug auf die Nechtsame der Ofsi^^ der picmontcsischcn Garde und die Ansprüche der Ulrich'schen Erben wird im Namen der vier Orte a» Marchcse Grcißh geschrieben. «I. In Erinnerung an die in Baden wegen der Philippsthaler Beschlüsse wird Zürich um Vollziehung derselben ersucht und auf folgenden Dienstag") in dieser Sache *) Ein Abschied dieser Eonferenz findet sich nicht vor. August 1676. 1019 ^nferenz nach Zug angesezt. e. Obwalden erinnert an den Salzcontract und weist auf die Beschrän- ""3 hin, welche von Zürich, auch von Herrn Buch und Andern von Basel den Unterthancn im Thurau und andern Angehörigen widerfahre, wobei die Provision allein an Zürich stehe. Die Sache soll bei ^uer folgenden Confercnz berathen und unterdessen bei der Stadt Zürich angefragt werden, unter welchen ^dmgungen sie uns in den Salzkauf wolle eintreten lassen, k. Zur Jnstruiruug nach Bellenz ist der August angesezt. zlls. Uri regt die Ablösung der Gülten in Schwhz au. Schwhz gibt den Aufschluß, ^ ein Pfund Geld mit fünf Gulden, und zwar Gulden für Gulden, abzulösen in Schwhz Uebung sei. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaft«- und Schirmorlsangelegcnhtitcn: ^Ulgiui, ^ Uri, HM. Stifte und Klöster. A°Vvrrsw>,l. I». Art. 68. «5» Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu «auis. 1V7«, August. Staatsarchiv Zürich. Ennetb. Absch. Bd. 757, kol. 475. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Landolt, Zcugherr. Bern. Samuel Bondcli. L u c e r n. Karl . stoph Dulliker. U r i. Jost Azariaö Schmid , Landcöadvoeat. Schwh z. Wolfgang Friedrich chorno, alt-Landvogt im Toggenburg. Untcrwalden. Franz Ackermann, alt-Landammann. Z u g. ^'stoph Andermalt. Glarus. Fridolin Streiff, Landeshauptmann. Basel. Joh. Ludwig Fäsch. Biburg. Johann Schröter. Solothurn. Ludwig von Roll. Schaffhau sc n. Franz Ott. Da« Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftöangelcgcnhciten: ^^k eunetb. Vogt, iiberh- « Art. 89. Salzregal. I«. Art. 150. Kriegswesen. ^«is u. Mendris. e u. «I Art. 2 u. 3. «54 Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu LuggaruS. «»71», nach dem ZV. August. Staatsarchiv Zürich, lknntid. Absch. Bd. 757, toi. 4S7. Gesandte: Dieselben wie Abschied 653. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschastSangclcgcnhciten: » Art. 53. Gränzstreitigkciten. >». Art. 20. Verwaltung im Allgemeinen. 1020 August 1676. SÄB Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden Iii Orte- Brunnen. 1t»7«, 18. August. LaiideSarchiv Nibivaldeii. Gesandte: U ri. Karl Emanucl Beßler, Landammann; Sebastian Muheim, Statthalter. Sä)»^' Franz Bctschart, Landammann; Kaspar Abhbcrg und Franz Ehrler, beide alt-Landainmann; Nik a Karl Ccberg, Statthalter; Jakob Weber, alt-Statthalter; Joh. Gilg Jmling, Sckelineistcr. Nidwalde»' Karl Lcodegar Lussi, Landammann; Commissär Joh. Jakob Stultz, des Raths. »». Da dieser Zusammentritt die Instruction der Gesandten nach Bellenz, Bollcnz und Riviera Zwekc hatte, wurde die Anregung gemacht, daß zwar jeder Landvogt durch den Gesandten seines L>r Obrigkeit präscntirt und cingcsezt, der Eid jedoch durch den Gesandten des Vororts gegeben werden w ^ I» «I. (S. u. Bcllcnz:c.). e. Weil von Zürich, Lucern und Zug der wegen des PhilippSthalc»^ Baden getroffenen Abrede nicht Statt gegeben wird, mag jedes Ort zwar nicht solche Thaler um 5 « abrufen, aber doch den Curö derselben unverbindlich erklären, k. Wie von den III Orten eine haltige Münze geschlagen werden möge, soll folgenden Montag *) in einer Conferenz zu Brunnen >» rathung kommen. Uri meinte, daß auf der einen Seite der Münze die Schilde der III Orte und » der andern etwa ein auf die Gründung der Freiheit der Eidgenossenschaft durch die III Orte bezug^ Spruch angebracht werden könnte. Kx. Auf den Anzug Uri'S, daß uöthig sei, wegen der Custoöstc^ ^ Bischofszell die Rechte der Orte zu wahren, wurde am förderlichsten erachtet, Lucern dieses Gcgenst»" und des Prälaten von Kreuzlingen wegen um Veranstaltung einer Vörtischen Conferenz anzugehen- Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnhciten: Bellenz zc. I»—«I. Art. 566—568. «5«. Conferenz der V katholischen Orte und katholisch Glarus. Lucern. 1K7<», 2S. August. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I-XIII, tot. S-it. . Kittl Gesandte: Lucern. Eustachius von Sonnenberg, Schultheiß; Joseph Amrhhn, Pannerherr, Christoph von-Fleckenstein, Statthalter; Joh. Thüring Göldlin von Tiefenau, alt-Landvogt im Thurö» Uri. Joh. Karl Emanuel Beßler, Landammann; Karl Franz Schmid, alt-Landammann; Anton Landeshauptmann und Zeugherr. Schwhz. Franz Betschart, Landammann; Kaspar Abhbcrg, L»" Hauptmann. Unterwalden. Joh. Melchior von Atzingcn, Landammann, und Wolfgang Wirz, des R» ') Ein auf diese Eonferenz bezüglicher Abschied konnte nicht aufgefunden werden. August 1676. 1021 Obwalden; Karl Leodegar Lussi, Landammann, und Kommissär Hans Jakob Stultz, von Nidwalden. Andreas Ilten, Sekelmcister. GlaruS. Daniel Bussi, Statthalter. ». Wegen der Cnstoöwahl der Stift Bischofözell versammelt nahm man, nach vorhergegangenem eid- ^nösfische,,, Gruße, das Original der päpstlichen Bulle von 1617 und den zu Gunsten von katholisch gegebenen Gnadenbrief von Jnnocens X., endlich das in der Konferenz zu Reischach mit dem von Konstanz zu Stande gebrachte Project zur Hand. I». Bevor man aber in die Sache einwurde dem Domherrn Blondeau, Kammerherrn des Nuntius, Audienz crthcilt, welcher den Tod des "hsteö Clemens X. anzeigte, und woraufhin durch einen Ausschuß dem Nuntius das Beileid bezeugt ^urde. (S. u. Thurgau). «I. Landvogt Johann Keller, des Raths von Lucern, erläutert persönlich wen Strcithandel mit Welsch-Ncuenburg, anerbietet sich, die von dortigem Gouverneur und den StandeS- ^then ihm beigemessene Schuld zu widerlegen, und bittet, daß noch vor Ende der Zurzachcr Messe die "wenburgischen Waarcn in Beschlag genommen und er dadurch vor weiterem Schaden bewahrt werde, wird hierauf dem Landvgt von Baden befohlen, mit den verlangten Repressalien vorzufahren. «. "s Klage des savohischcn Auditors Leonardi, daß der Courier Madcrno zu Lauiö ihm ein Paket chnften verloren habe oder Hinterhalte, wird Leonardi angewiesen, denselben vor seinem Richter, dem , 'wdogt, um Satisfaction zu belangen, zugleich aber dem Landvogt befohlen, schleunig Recht zu schaffen, '"dem sonst der Auditor die regierenden Orte um das Recht angehen würde, f. Da die wegen der Action zu ^uzliugen von Konstanz eingekommcne Antwort nicht genügt, wird durch Zürich den Landvögtcn von "rgau und Baden befohlen, nachzuschlagen, wie weit sich eigentlich die Jurisdiction der regierenden ^ ^ auf dem ober» Bodensee erstrckc. K. Graf Casati wird schriftlich ersucht, die Zahlung für die Cri- ^ ' Ichen und Zweher'schen Regimenter zu befördern. I»» Die in Baden für die Offiziere der savohischcn arde bewilligten Briefe werden in veränderter Rcdaction ausgefertigt. I. Auf Anzug des Landammanns , ^schart wird Glarus abermals gemahnt, den alt-Landvogt Bachmann wegen seiner Vogtciverwaltung Sarganö in Ruhe zu lassen. (S. u. SarganS). k.. (S. u. Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: ^Urgau. «?. Art. 582. Stifte und Klöster. lt. Art, 43. Beamte. l. Art. 170. Collaturrecht zu Wartau. «57 Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. Brunnen. I <»?<», t». October. LandcSarchi» Nidwalden. Gesandte: U r i. Karl Emanuel Beßler, Landammann; Karl Franz Schmid, alt-Landammann, ge- ^cner Landvogt in den Freiämtern; Julius Heinrich Crivelli, gewesener Landvogt von Riviera und ^enz. Schwyz. Franz Bctschart, Landammann; Franz Ehrler, alt-Landammann, gewesener Landvogt Thurgau; Jakob Weber, alt-Statthalter. Nidwalden. Karl Leodegar Lussi, Landammann. 5 1022 October 1676. ». (S. u. Thurgau). I». Die Gesandtschaft nach Rapperöwhl soll, da der angesczte Termin ^ flössen ist, Sonntags den 18. October in Einsiedel» sich zusaininenfindcn. v. Uri erinnert, daß die Herren Visitatoren in den Orten gewesen seien, der halbe Theil der Bußen all Ms eauses vcrw ^ werden solle und daß eine bei den Erben des Landammanns Rcding scl. liegende Bulle darüber Auskunft g könnte. Man ist einverstanden, daß dicßfallö nachgeforscht werden solle. «>. Schwhz ist über daS " nehmen einer gemeinschaftlichen Münzprägung noch nicht ganz entschieden; ebenso Untcrwalden; bleibt man bei dem Gedanken, „einmal ein Werk unter aller III Orten Namen und Gcpräg " nehmen." «?. Der Antrag Uri'ö, den Sulzer endlich zur Ruhe zu verweisen, wird all rekoronäuM nommen k. Wegen Basel und Freiburg ist Luccrn anzufragen, wie dort auf die eingegangenen Safl geantwortet werde, um sich ebenfalls darnach richten zu können. K. (S. u. Bellenz ic.). «» ^ ^ richtet, Baron von Whttenbach habe sich verlauten lassen, daß, wie Zürich einen großen Kauf ' der Kammer zu Innsbruck abgeschlossen habe, auch jedes andere Ort solches thun könne, ^.ll reker^ ^ I. Auf die soeben eingegangene Einladung Zürichs zu einer Tagsazung nach Baden, in Betreff ^ Basel und Frcibnrg eingegangenen Berichte und Anhäufung des KricgSvolkcs, wird gefunden, die Kr^ rathe sollten dahin gesandt werden im Begleite noch eines andern Abgeordneten von jedem Orte, an Lucern zu richten beschlossene Schreiben (lit. k.) wird nun nicht aberlassen. Man sehe auch im Abschnitte Hen'schaftsangclcgenheiten: Thlirgau. «. Art. 583. Stifte und Klöster. Bellen; ,c. Art. 569. «S8 Conferenz der evangelischen Orte bei Anlaß des Congresses der eidgenössischen Kriegsräthe Baden und Aara«. 10?<», 12.—30. October (2.—2V. a K ). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. ras, kot. «os. z" scl- Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Burgermeister; Joh. Georg Werdmüller, Ober' Hauptmann und des Raths. Bern. Samuel Frisching und Sigmund von Erlach, beide Schu Glarus. Fridolin Blumer, Hauptmann; Hans Melchior Marti, Major, beide des Raths. B" Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Emanuel Socin, Obcrstzunftmcistcr. Schaffhausen. ^ Konrad Neukomm, Statthalter; Wilhelm Jmthnrn, Oberst. Appenzell A. - R h. Hauptmann Schmid, Landammann. Stadl St. .Gallen. Joachim Haltmeher, Bürgermeister; Gcrmann Kornherr. Biel. Hans Peter Blösch, Stadthauptmann. «. Die Versammlung der eidgenössischen Kriegsräthe wurde zu besonder» Zusammentritten der e^" gelischen Orte bcnuzt. I». Auf dringendes Ansuchen Zürichs und Berns um gleiche Betheiligung den der Stadt Mühlhausen zu leistenden Zuzügen und Unterstüzungen entschuldigt sich Basel mit H'" schaft anerbietet, e. Hinsichtlich Mühlhausens selbst schien bedenklich, daß so viel geflüchtetes Weisung auf die eigene KriegSnoth, während Schaffhauscn dagegen den gebührenden Antheil an ^ October t676. 102Z All aufgenommen und dadurch der Appetit der plündcrungSsüchtigen KricgSvölker gereizt werde, es wurde erwidert, Mühlhausen, von französischem Gebiete umschlossen, dürfe der nächsten Um- d<>n Z„gg,^ nicht wehren, wenn daraus nicht noch größere Gefahr erwachsen solle; ebenso sei es ^ Mühlhausen unter gegenwärtigen Umständen nicht möglich, eine eigene Garnison zu unterhalten und hint "tioiw" anzulegen; noch viel weniger sei es zuläßig, die hiueingcflüchteten, auf Treu' und Glauben Güter mit der Bezahlung des „Commisscs" zn beschweren u, s. w. «I. In Erwägung deö vater- " lschtn FricdenSstandeS und der gesegneten Ernte wird auf Donnerstag den 26. October (a. K) ein '> Fa>t-, Büß- und Bettag angeordnet, v. Mittheilung des Standes der genf-savohen'schen An- ^iltnhciten ^ mündlicher Berichterstattung an die Obrigkeiten f. (S. u. Rheinthal). K. Evangelisch ">s trägt vor, wie bei Aushebung der Mannschaft für den Zuzug nach Basel ihre Mitlandleute "ger Konfession wegen der Mannschaft der Bogtcicn Werdcnbcrg, Uhnach und Gaster Schwierigkeiten .^'en und Schwhz dieselben dabei untcrstüzt, auch lczthin in der rheinthalischen Sachesich von " ii^^unt und an Schwhz angeschlossen haben, trozdem der jährlich zu schwörende Eid auödrüklich lind" Regimcntösachen der mindere dem mehreren Theil folgen solle. Bei diesen Umständen ^in widerspenstigen Verhalten ihrer Mitlandleute müssen sie die evangelischen Orte bitten, auf cin- enden Nothfall sich ihrer in Treuen anzunehmen, was ihnen zugesagt wird. I». Weil eS das Ansehen ^ und andere Orte ihre Zusazmannschaft gar nicht nach Basel abgehen lassen k", Solothurn und Biel aber ihre Leute selbst brauchen, werden auf Bitte Basels die Zusäze der Zg Orte um einen Drittel verstärkt, so daß Zürich 210, Bern MI, Schaffhanscn 66, Appenzell - St. Gallen 30 Znsäzer sendet, und die Zusäzcr von Zürich und Bern auch nach Entlassung der bleiben, I. Auf die an Schaffhauscn ergangene Mahnung, statt der unterlassenen Sen- don Mannschaft nach Mühlhausen das Geldcontingent zu leisten, erfolgt die Antwort, die Nähe bist ^'"^uartiere der Reichsvölker mache die MannschaftS- wie die Gcldhilfe unmöglich. It., Im Hin- blinden Rcligionseifcr der im borromäischen Bunde begriffenen katholischen Orte, das bun- ^ widrige Zurükblciben in Beschirmung des evangelischen GränzorteS Basel von Seite der Stände ^ ^bz und katholisch GlaruS, die beharrliche Forderung der V Orte, daß ihnen über die sorviees und k auch das Commiß bezahlt werde, die Geheimhaltung ihrer consilm und Anschläge, wird ge- ^ daß die evangelischen Orte um so inniger zusammenhalten und alles vermeiden sollien, was Miß- ^ uen unter sie bringen und so dem Vaterland Gefahr bereiten könnte. I, Weil bei den gemeinsamen ^Hungen wegen des KricgövolkeS sich ergeben hat, daß die katholischen Orte das Dcfenstonal nur soweit in Sendung bringen wollen, als es mit dem Buchstaben der Bünde übereinstimmt, diese aber bei dem 3e» Stande deö Kriegswesens nicht genügen und das Beharren bei solchen Ansichten das Vaterland Aoßc Konfusion, ja in den Untergang zu führen droht, soll bei einer der nächsten Tagsazungen diese ju Erörterung gesezt und an die katholischen Orte der Antrag gestellt werden, das Defensional ^ die Landsgcmcindeu, als die obersten Gewalten, bestätigen zu lassen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaflsaiigelegenheite» - Guthat ß Art. 126. Anstände mit dem Abt von St. Gallen. 1024 October 1676. «5S Tagleistungen der eidgenössische» Kriegsräthe und hohen Kriegsoffiziere zu Baden und Aarau. 1<»7«, 12. October bis 3. November. Staatsarchiv Zürich. Alig, Absch. Bd. i»S, kol. 42«. Gesandte: Züri ch. Joh. Kaspar Hirzel, Burgermeister, Kriegsrath; Joh. Georg Werdmüllcr, ^ Raths, Oberst-Feldhauptmann. Bern. Samuel Frisching, Kriegsrath; Sigmund von Erlach, ^ ^ Fcldhauptmann, beide Schultheißen. Lucern. Joseph Amrhhn, alt-Schultheiß; Heinrich PsiMr, ^ Innern Raths, Oberstlicutenant; Hauptmann Joh. Thüring Göldlin, Oberst-Feldhauptmann. ^ Hauptmann Joh. Karl Emanuel Bcßler, Landammann; Gardehauptmann Joh. Anton Schmid, ^ ^ Feldhauptmann, des Raths. S ch w h z. Franz Betschart, Landammann; Heinrich Fridolin Oberst-Wachtmeister. Untcrwa ldcn. Joh. Peter Jmfcld, Oberstlicutenant, von Obwalden; 8^ ^ Ackermann, alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, alt-Ammann; Beat Jakob laubcn, Statthalter; Hauptmann Franz Kreuel, Ammann. Glarus. Hauptmann Fridolin Hauptmann Georg Müller, Sekelmeister; Joh. Melchior Marti, Major, alle drei dcö Raths. Ba^ Joh. Rudolph Burkhard, Burgermeister; Emanuel Socin, Oberstzunftmcister. Freiburg. derweid, Sekelmeister; Hauptmann Job. Jakob Python, Bürgermeister; Hauptmann Franz von Ligorj," drei des Raths. Solothurn. Franz Ludwig von Stäfis zu Mollondin, Oberst; Hauptmann Joh^" Schwaller, beide des Raths. Schaffhauscn. Joh. Konrad Neukomm, Statthalter; Wilhelm^ thurn, Oberst, beide des Raths. Appenzell. Konrad Fäßler, Landammann von Jnner-Rh^^ Hauptmann Ulrich Schmid, Landammann von Außer-Rhoden. Abt von St. Gallen. Fidek Thurn, Landeshofmeister. Stadt St. Gallen. Joachim Haltmcher, Bürgermeister; Germann mer, Kornherr, des Raths. Biel. Hans Peter Blösch, Stadthauptmann, des Raths. Den 12. October. ». Unter'm 23. September (a. K.) hatte Basel wegen Annäherung der^ Herzog von Montmorench befehligten Franzosen und der vom Herzog von Lothringen geführten kail'cr alliirten Armee, und in der Besorgniß, daß die lezterd Armee den Paß zu durchbrechen, die andere^ dicß ! verwehren, alle Macht aufwenden werde, und somit der Krieg auf Basel, Solothurn und daS Bistlst^ falle, den Vorort Zürich um Versammlung des KriegöratheS gebeten, welchem Gesuche dann auch ^ Einberufung dieser Tagleistung entsprochen wurde. Nur GlaruS war bei Eröffnung derselben nicht »cl treten, hatte sich mit Berufung auf frühere, für alle Fälle hinreichend vorsorgcnde Beschlüsse entschu^o' wurde dann aber an seine eidgenössische Pflicht erinnert und die Gesandten auf den ersten Ruf bcrc> halten eingeladen. I». Der französische Gesandte Gräbel schreibt an den Kriegsrath unter'm 11. aus Solothurn: Es freue ihn, dem Könige berichten zu können, daß der eidgenössische Kriegsrath versammelt und Anstalt zur Bewachung und Verteidigung der vom Feinde gesuchten Pässe getr^ll habe; dabei könne er mit Vergnügen die Zusicherung geben, daß der Herzog von Montmorench -Lu!^ bürg mit seiner Armee den Eidgenossen in keinerlei Weise lästig sein werde. Hierauf wurde g^»l wortet: Der KriegSrath habe die Aufgabe, des Vaterlandes Sicherheit und Ruhe zu wahren, werde auch die obliegenden Verbindlichkeiten gegen Frankreich gewissenhaft im Auge behalten und hoffe, October 1676. 1025 ^ Befehlshaber der französischen als die der Rcichsarmce werden das schweizerische Gebiet als neutrales ^ in keinerlei Weise verlezen; man habe sich durch besondere Zuschriften an dieselben gewendet. «. Zuschriften waren gerichtet au den Herzog von Lothringen, General-Feldhauptmann, und an den ^grasen Friedrich von Baden, Rcichsmarschall der kaiserlichen und Rcichsarmce, sowie an den Her- ^ von Montmorench-Lnxemburg. «I. Um alle Plünderungen zu verwehren wird angeordnet, alle ^mschiffx hjx schweizerische Seite zu schaffen und die Fallbrüken zu Kaiscrstühl und Rheinau in """g zu bringen, v. Auf eingelangten Bericht, daß die kaiserliche Armee zu Rheinfelden bereits Alvesse den Rhein überschritten habe und es sich darum handle, bei Äugst eine Schiffbrüke zu schlagen, ^ ^ß sich daselbst bei 300 Kroaten haben sehen lassen, wird in den Orten und den gemeinen Hcrr- ^llcn der vierte Theil des ersten Auszugs aufgemahnt, um nach Ölten, Aarau und Basel zu marschiren, ^ülbst die weitern Befehle zu gewärtigen sind. D e n 1 3. O c t o b c r. t. Borschriften für die Ausrüstung und den Unterhalt der Mannschaft: ^der Auszüger erhält wöchentlich 0- Thaler, täglich ein Commißdrod von 10- Pfund zu 36 Loth (V- , »/, Roggen) und zwei Zürichschilling (— 3 gute Kreuzer — 8 Rappen); auch ist das Noth- '^"dige a,; ^ billigen Preis herbeizuschaffen; jedes Ort schikt einen Proviantmeister mit, der für v Coinmiß zu sorgen hat; grobes Geschüz wird zwar vorläufig nicht gefordert, hingegen ist jeder Aus- wit dem nöthigcn Kraut und Loth, nämlich mit 24 Kugeln, 1 Pfund Pulver und 1 Pfund Lunten ^ versehen. K. Zur Besichtigung der Pässe von Bernau au bis zur Schafmatt und an den Hanenstein ^den abgeordnet die Gesandten und Kriegsräthe Werdmüller, Erlach, Schmid von Uri, Reding, Jmfeld, ' 'Ulauben, Socin, Mollondin und der Kriegösecretär von Lucern. Ii. Auf die Anfrage Basels, ob es, eine der kriegführenden Parteien mit Gewalt den Durchzug über sein Territorium erzwingen wollte, ^ aller Macht sich dagegen wehren solle, wird ein Beschluß gefaßt, über den nur mündlich Bericht erbtet wird. I. Da Schultheiß Felder von Kaiserstuhl im Namen der Gemeinde zwar zur Herstellung v Fallbrükc Lcibesarbeit verheißt, aber um Bcrschonung vor Kosten bittet, wird Obervogt Zweher ver-- ^chtet, innerhalb drei Tagen die schon vor zwei Jahren befohlene Anfertigung der Fallbrükc zu vcran- vn. Folge der gegen den jungen Obervogt Zweher eingegangenen Klagen, daß er den Landet vg,, Baden als eine fremde Obrigkeit titulirt, einen Zimmermann wegen zwei aus nicht ihm angc- vvlgen Reben weggenommenen und von Hand gegessenen Trauben um 18 Pfund gestraft habe u, dgl., dem Zimmermann entboten, diese Buße nicht zu bezahlen, und zugleich wird beschlossen, daß die vvjlci in Baden in Vollziehung des bereits bei der lezten Jahrrcchnung gefaßten Beschlusses ein Me- ^vrial abfassen und der Bischof eingeladen werden soll, auf künftige Tagsazung seine Bevollmächtigten ^ Erledigung der die Gerichtsbarkeit betreffenden Streitfragen abzuordnen. D e n 1 6. O e t o b e r. I. Die Versicherung des Herzogs von Lothringen vom 14. October, daß er, ^ der Kaiser bisher seine Waffen fern von der Eidgenossenschaft gehalten habe, auch nicht hergekommen ^e, wenn er nicht durch die Gegenpartei wäre heraufgezogen worden, und die Versicherung des Herzogs Vv Nkontmorency-Luxemburg vom 13. Oetobcr, daß die königliche Armee sich nur genähert habe »xour los ounviuis llo Mi-sor le lilüii su clehu«, werden den mit der Visitation der Pässe beauftragten ^vgsräthen übcrsandt. »»». Auf Vcranlaßung des Landvogts Balthasar zu Sargans wird allen Landeten der gemeinen Herrschaften berichtet: Wenn zum Unterhalt und zur Besoldung der Auüzüger keine 129 1026 October 1676. Baarschaft in Cassa sei, sollen sie eine Summe Geldes entlehnen, so daß eö auf jeden Mann inonat^ 3 Thaler treffe, einstweilen aber nur für einen Monat; die Kosten seien dann durch Vcrmögensan zu deken. i». Die basel'schcn Kauflcutc, deren Waaren zu Mainz in Arrest gelegt worden sind, werden Kurfürsten von Mainz empfohlen. «. Den jenseits des Rheinö gelegenen, der Grafschaft Baden hörigen Dörfern Hcrdern, Licnheim und Thcngcn wird die früher bewilligte eidgenössische Sauvcge wieder zugestanden, daher Obervogt Zweher eingeladen, denselben die im Schlosse Röteln aufbew«? „Sauvegardc-Stüd und -Schild" wieder zuzustellen, z». Im Kirchspiel Lcuggern sind wenigstens 36 Mehl, 10 Mütt Roggen und 20 Mütt Kernen als Borrath anzulegen; von der Stadt Baden soll alle > Munition gegen gebührende Bezahlung zu allfälliger Bcrthcidigung der Grafschaft dargegebcn wer^ «>. Da die Auszüger gegen Aarau und Ölten vorrüken, verlegt der Kriegsrath seine Sizungen Aarau. ^ Den 1 9. October. Aarau. in. Die bascl'schen Ehrcngcsandtcn theilcn die ihnen zugekow Botschaft mit, daß ihre Herren und Obern den Herzog von Lothringen, als er von seinem ^ mencn Augenschein zurükreiöte, bei Äugst gebührend haben beconiplimentiren lassen, was er höflich dem Bescheid erwiderte, daß er von dem Kaiser keinen andern Befehl habe, als mit der löblichen ^ ^ nossenschaft und besonders mit der Stadt Basel gute Freundschaft und Nachbarschaft zu halten. ^ diesem Anlasse habe man auch keine Vorbereitung bemerkt, um die ganze Armee herauf zu ziehen ^ Relation der Offiziere über den Zustand der beaugenscheinigten Gräuzpässc. 1. Auf die Frage, w>c Zusaz jedes Ort bedürfe, erklären Bern und Solothurn, ihre Gränzpässc selbst hüten zu wollen; Bast^ langt über die 1150 Mann von Zürich, Bern und Luccrn, die schon dort sind, noch 300 aus die Lands«? ,i. An die Stelle der jezt in Basel liegenden 1150 Mann treten am 26. October 1100 Mann ^ meinsamer Eidgenossenschaft, nämlich 140 von Zürich, 200 von Bern, 120 von Lucern, 40 von lw' ^ von Schwhz, je 40 von Untcrwalden, Zug, Glarus und Basel, 80 von Freiburg, 60 von SolotlM'", von Schaffhauscn, 60 von Appenzell, 100 vom Abt von St. Gallen, 20 von der Stadt St. Gallen ^ 20 von Biel. Die übrige Mannschaft zieht nach Hause. Die gemeinen Herrschaften erhalten Gegenbefehl. Eö genügt, daß von jedem Ort nur Ein Kricgörath im Dienste sei. v. Den Eid heute die Kriegsräthe Beßlcr und Schund von Uri, Ackermann von Untcrwalden und Marti von D e n 20. O c t o b e r. Hv. Der französische Agent Barbauld de GrandvillarS hatte in Basel 19. October dem Bürgermeister Burkhard ein Memorial übergeben, des Inhalts: Es möchte in der S ^ und Landschaft Basel keinem französischen Soldaten, der nicht einen Paß von ihm oder von dem de Bouffiers habe, der Eintritt gestattet werden; zur Verhinderung des Durchpasscs der einen oder a"^ Armee genüge die angeordnete mittelmäßige Wache noch nicht, sondern man müsse noch weiter gehe" . Jeden, der zuerst den Durchpaß zu erzwingen den Versuch mache, als offenen Feind der Eidgenosse"? ? erklären; wenn der Feind Frankreichs aus der Gränzc der Eidgenossenschaft eine Schiffbrüke zu nicht gehindert werde, so sei dieser Durchpaß zu Wasser dem Durchpasse zu Land gleich zu achten, sich also der Herzog von Montmorench, ungeachtet aller Rüksichten für die Eidgenossen, verpflichtet ba das eidgenössische Gebiet zum Zwckc der Vcrtheidigung gegen das feindliche Unternehmen zu Die Mitteilung dieses Memorials und anderer bedenklicher Berichte führen zu dem Beschlüsse: Angriff gemacht werde, soll Basel durch Looszeichen, Sturm und Mahnung Hilfe herbeirufen; einst"^' October 1676. 1Y^Z7 die auf dem Marsche befindlichen Truppen in ihren Stellungen, x. Die Obrigkeiten werden zu egung von Magazinen eingeladen; die Zusäzer sollen mit Musketen bewaffnet sein, ohne Fabnen; "W die Obrigkeit, wo ein Zusaz liegt, andere Waffen, so mag sie selbe aus ihrem Zeughaus liefern, ^ Rükerstattung. Der Freiherr von Hatzfeld, Ueberbringer eines Schreibens vom Herzog von °»tii,orench, wird zur Audienz von zwei Kricgöräthcn abgeholt. Der Inhalt jenes Schreibens, aus vom 19. October datirt, ist: Da der Herzog von Lothringen nicht die auödrüklichc Erklärung gc- ^ habe, daß er auf den Durchpaß verzichte, werde die Birö sorgfältig zu bewachen nöthig sein; bei galligem Angriffe auf diesen Paß mache sich der französische Befehlshaber ein Vergnügen daraus, den genossen Hilfe zu senden und ihnen seine schöne Armee zu zeigen. Weiter eröffnete der Freiherr, wenn w oder die Eidgenossenschaft die in das Elsaß führenden Pässe nicht bcsczcn wolle, möge man die Nahrung derselben ihm überlassen. Es wurde hierauf unter Bcrdankung des bezeugten Wohlwollens Widers, nian hoffe, der Herzog von Lothringen werde nichts unternehmen, das der Erbcinung entgegen das Begehren Basels, daß die Gränzbcscznng verstärkt werde, finde seine selbstverständliche Erledigung; ^ Punkte der Zuschrift seien zu wichtig, um nicht über dieselben die Obrigkeiten zuvor in Kenntnis; ^ sezen. ^ Den ZI. October. Dem Hause Bernau, in der Grafschaft Baden, an der österreichischen ^ie, wird eine Sauvegarde bewilligt. D en 2 z. Octobcr. Glarus und Freiburg, welche auf Entlassung ihres Contingcnts (außer ^ Zusaz in Basel) dringen, wird geantwortet, daß sie sich noch einige Tage gedulden sollen. I»I». Auf Frage, ob nicht das Ort, welches zu Ablehnung voraussichtlicher Gefahr laut Abschied von 1673 Zu- "itt begehre, wo nicht den Sold, doch wenigstens das Commiß zu leisten übernehmen soll, hat man sich «hin erklärt: Obwohl dieser Punkt in den alten Bünden nicht erläutert sei, gebe doch der gesunde Vcr- iu, daß man bei so großem Unterschiede der alten und jezigen Zeiten und so ungleicher heutiger /'egsinanier und gegenüber der weit stärkern an den Gränzcn erscheinenden Armeen nicht mehr warten °""e, bis etwa ein Ort wirklich angegriffen, überrumpelt und dann alle Hilfe verspätet sei, sondern daß Zeiten tröstliche Hilfe und Zuzug gebracht werden müsse, gemäß dem in dem Defcnsional enthaltenen also mit wcnigern Kosten weit größerm Nebel vorgebaut werden könne, wenn die Hilfe leistenden Ue Kosten, Besoldung und Commiß übernehmen, das die Hilfe begehrende Ort aber das Commiß in Zeitlichem Preise verschaffe und die Services, nämlich Gclieger, Feuer, Licht und Salz, sowie die ^uition ohne Bezahlung gewähre. Die V alten Orte nehmen die Sache in Bedenken, in der Hoffnung, 'hre Obern werden für gegenwärtigen Zusaz es bei dem Herkommen, hicvorigcr Anstalt des CommisseS ^ ökc und obstehcnder Erläuterung auch bewenden lassen. . Den 23. und Zch October. er. Major Marti wird beordert, in Kaiserstuhl und Rheinau Hersteilung der Fallbrükcn zu leiten. Die AuSzüger aus den gemeinen Herrschaften in der Grafschaft ^en sind an die Pässe und Posten zu verlegen. Junker Zweher wird vor den Kriegsrath citirt. «1,1. ^ Kriegökasse noch nicht zu Stande gekommen ist, soll zur Dckung der auferlaufcnen Kosten, Bot. enlöhne u. s. w. jedes Ort auf je acht Mann seiner in Basel befindlichen Zusäzer einen Thaler bei- ^'ehen. Der französische Gesandte Travel übersendet durch seinen Secrctär Baron ein Schreiben vom ^ October mit der Anzeige, er habe von dem königlichen Intendanten im Elsaß vernommen, daß die 102« Oktober 1676. kaiserlichen Truppen im Bisthum Basel Quartier genommen haben und plündern; die mit dem Bischt verbündeten Eidgenossen dürften dieses so wenig zugeben als der König; wenn nicht die angemessenen Mittel ergriffen werden, den Feind zu entfernen, so werde der Herzog von Montmorcnch ebenfalls Truppe" in das Bisthum verlegen. ES wird ihm geantwortet, jene Dorfschaften, in denen solches geschehen, liegen jenseits des Rheins in der untern Herrschaft Birsegg; den mit dem Bischof verbündeten Orten sei vom Bischöfe selbst keine Klage zugekommen. Den 25. Octobcr. l'f. Auf Bericht, daß die beiden Armeen ihre Stellung zwar beibehalte" haben, Oesterreich jedoch sehr sich verstärke, auch die Artillerie hcranfwärtS ziehe, wird Schwhj sei" Eo» tingent uach Basel und einen KriegSrath nach Aarau zu senden ermahnt; lczteres geschieht auch gegenüber, während Glarus ersucht wird, weuigsteuS einen KriegSrath in Aarau verbleiben zu lasse». Den 26. Octobcr. Zur Ergänzung des Defcnsionals wird die Anlegung von in folgenden Verhältnissen lusthig erachtet, daß nämlich 40,000 Mütt Kerne», der Mütt zn t Ce»tne>, daö Pfund zu 36 Loth gerechnet, in Vorrath gehalten werden, nämlich von Zürich 7000, Bern t0,6 , Luccrn 6000, Freiburg, 4000, Solothurn, dem Abt von St. Gallen und der Grafschaft Baden je ' Schaffhauscn und der Stadt St. Gallen je 2000. l»>». Die beiden Kriegösccretäre sind aus den z" sammcngeschosscncn Geldern zu bezahlen; künftig erhält Jeder für sich und sein Pferd täglich drei g"te Gulden. Iii. Auf dem Marsche der Truppen soll den Ortschaften jcwcilen am Tag vorher Quartiei an gesagt werden. Den 27. October. Kit.. Sofern bis übermorgen keine weitern beunruhigenden Berichte e>" gehen, werden mit Ausnahme von einzelnen Kriegsräthcn der Orte Zürich, Bern, Lucern, Uri, Basel n" Solothurn die übrigen nach Hause reisen. II. Um bei längerm Verweilen die ZehrungSkosten ">cht hoch auflaufen zu lassen, ist den Gastwirthen anzuzeigen, daß, wenn sie nicht für einen Herrn, Diener und zwei Pferde die Rechnung auf einen Ducatcn ermäßigen, man in Privathäusern Unlcrkunl suchen werde. Den 28. Oetober. Es wird ein Verzcichniß der in Aarau vorhandenen, für Beherbcrgnnß der Kricgsräthe geeigneten Wohnungen aufgenommen, auch der Schultheiß von Baden einberufen, ab"' liches in Bezug auf Baden vorzunehmen. i»u. Der Bericht dcö Landvogts Enz von Lauis, daß Mann zum AuSzuge in Bereitschaft seien, veranlaßt den Antrag: Da die ennetbirgischc Auszügen»«»» schaft, weil daö beste Volk außer Landes in Arbeit stehe, gar schlecht und der Weg zu weit sei, möch^ wohl statt der Mannschaft eine Geldcntschädigung in die KricgSkasse anzunehmen sei». Den 29. Oetober. ««». Auf eingelangten Bericht, daß Montmorcnch Winterquartier im Ole thum Basel beziehen wolle, wurde, auf Anhalten der mit dem Bischof verbündeten Orte, dem Herzog "s» Montmorcnch sowohl als dem französischen.Gesandten geschrieben, daß das Bisthum für die Eidgenolic»' schaft wichtig und mit ihr durch einige Orte enge verbunden, daher auch laut Erklärung des Königs vo" Frankreich ihrer Neutralität gcnössig sei, die Eidgenossenschaft hiemit auch erwarte, daß keine Kriegs Mannschaft dahin verlegt werde. Das an den Herzog von Montmorench gerichtete Schreiben wird dc>» Bischof zur Verwendung zugestellt. Zum Danke für die Theilnahme an dieser Angelegenheit erklär" die katholischen Orte sich bereit, allenfalls auch ein ähnliches Fürschreiben für Mühlhausen ausstellt zu helfen. October 1676. 1Y29 »ii ^ Octobe r. i»>»- Der Bischof von Basel dankt für die geschehene Verwendung und zeigt er lowohl von französischer als auch von kaiserlicher Seite beruhigende Vertröstung erlangt habe, eidi Herrn Gravcl die Nachricht ein, daß er den Herzog ersucht habe, den Wunsch der auch ^ 6" erfüllen, als derselbe dem Willen deS Königs gemäß sei, und zeigt ss Herzog selbst an, daß dem Bisthum keine Beschwerde auferlegt worden sei. lür > ^ ^ b o b c r. Der Kricgssecretär hat in Bcglcit des Stadtschrciberö Amsler die ^ric ^ ^diegsrälhe verfügbaren Wohnungen besichtigt und verzeichnet, n. Die Berichte, daß die ljn >bre Standpunkte beibehalten und im Frickthalc das „Flöchucn" neu befohlen worden sei, machen ^ ^ ^ verweilen der Kricgöräthc nöthig. Zur Unterhaltung der sür den ersten und zweiten Auö- ^krferderljchx^ zooo Pferde*), deren jedes täglich 2 Pierling Haber bedarf, zusammen in drei Monaten »och ^llcit pjx bereits sür Magazinirung von Kernen bezeichneten Orte auf je 1W0 Mütt Kernen Malter Haber in Verwahrung legen. »>»»» ^^ November, t«. Nachdem schon am vorangegangenen Sonntag der Obcrst-Feldhaupt- »»chts ^ Luccrn verreist und dabei der Beschluß gefaßt worden ist, daß wenn bis heute Morgen »Uch das längeres Verweilen nöthig mache, der KricgSrath sich auflösen soll, die Armeen wirklich >hrc Winterquartiere bezogen haben und die Stadt Basel mit einem eidgenössischen Zusazc, die ^^thurner und Badcner Gränze mit jeden Ortes Mannschaft bewacht ist, kehren auch die Gebe» n' Zürich, Bern, Basel, Solothurn, sowie der eben wieder angekommene Feldhauptmann Schmid ^ >u die Heimat zurük. i» „ ° erkun g. Am 30. October/9. November waren indessen die Kriegsräthe noch in Aarau. Sie berichten, wie ein Rottmeister Niggel das Thor zu schließen und die Fallbrüke aufzuziehen unterlassen und den Stadtfähnrich verwies, verwundet und die Flucht genommen, ein anderer von seiner Rotte, des Statthalters Bach- der Wache sich entfernt und vor dem Rathhausc in des Stadtschreibers Schlaskammer geschossen habe, die der o ^ ^^bst getheilt, ein Thcil, zu welchem auch diese Männer gehören, dem Obervogt Zwever anhängig sei, daher »»he" dogt vgn Baden laut Anweisung des Kriegsrathes 50 bis 30 Mann aus der Grafschaft in die Stadt legen und » "tersuchrmg vornehmen werde. (Staatsarchiv Lucern, Abschiedeband Nr. OXIII, S. 287.) »Für den ersten Ußzug beider Oorziorum, welche auf 03 Compagnicen bestehen, auf jede 2 Pferde für jeden Hauptmann gerechnet, thut 130 Pferde; für die 20 Stüke und Feldstüklcin, da jedes Stük von 0 Pfund 4 Pferde und j^es Feldstütlein 2 Pferde erfordert, thut 00 Artilleriepferde; für die Reuter und Dragoner 050 Pferd und "U" Zu den Proviant- und Munitionswägen ohngefähr 150, thut zusammen 1000 Pferd, und ebensoviel sür den u»dern Auszug, macht zusammen 2000 Pferde." 1030 October 1676. «««> Conferenz von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Brunnen. 1«i7v, 21. October. LaiidcSarchiv Schmilz. Gesandte: Uri. Statthalter Muhcim; alt-Landammann Franz Karl Schmid; Commifsär Cr>v^ Schwyz. Landammann Betschart; Panncrherr Rcding; Statthalter Ccbcrg; Statthalter Weber. walden. Landammann Atzigcr und Landainmann Lussi. Zug. Ammann Brandenberg und H" mann Schön. ^ ». Zuerst wurde in Umfrage gesczt. ob man auf gegebenen Bericht des Landammanns Bctsch^^ Stadt Basel laut Defcnsionalordnung Bcisprnng thun solle. Uri ist gesonnen, ät) Mann zu sende», ^ aber nicht zu übereilen, sondern abzuwarten, ob Gefahr sei, es wäre denn ans Kosten Basels; Obstat ist derselben Ansicht; ebenso Nidwaldcn, jedoch in der Meinung, daß in der Dcfensionalordnung der Kosten eine nähere Bestimmung getroffen werden solle; Zug will sich von den übrigen Orte» sondern; Schwhz aber will laut Bünden nud alter Form hilflichen Beisprung thun und nicht weiter» der Generalität verbleiben. Endlich entschließt man sich, der Obrigkeit die Abscndung von äd Basel zu empfehlen, doch mit Protest gegen alle Konsequenzen und mit der Erklärung, daß »n>» künftig nicht mehr an das Dcfcnsional halten, sondern bundcsgemäß nur auf wirklichen Angriff in eilst Kosten Mannschaft senden werde; zugleich soll Luccrn davon in Kcnntniß gesezt werden, um bei c»^ katholischen Congresse darüber einzutreten. I». (S. u. Thurgau). e. Dem von Landammann Atzigcr getheilten Gerüchte, daß die Bcrner mit etlichen tausend Mann in das Entlibuch und Unterwalden einzui beabsichtigen, soll, ohne Aussehen zu machen, nachgeforscht werden. «I. Da der Verkauf und die , der Früchte in die von Kricgshceren besezte Nachbarschaft Thcurung besorgen läßt, soll bei der ' ^ Conferenz zu Lucern auf Verwahrungsmittel gegen solches Uebel getrachtet werden, e. (S. u. Bellet' Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangclegenheiten: Thurga». I». Art. 584. Stifte und Klöster. Bellen, »c. «. Art. 570. Conferenz von Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug. Lucern. 1<»7<», 27. October. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I.XIII, kol. sss. - Gesandte: Lucern. Eustachius von Sonnenberg, Schultheiß; Joseph Amrhhn, Pannerhcrr, Christoph von Fleckenstein, Statthalter; Rudolph Mohr, Stadtvenner. Uri. (Nicht erschienen.) S ch ^ October 1676. 1031 ^iniz Betschart, Landammann; Karl Cebcrg, Statthalter; vr. Jakob Weber. Unterwalden. Joh. ^chior von Atzingen, Landammann, und Wolfgang Wirz, des Raths, von Obwalden; Karl Leodegar y , Landammann, und Ludwig Lusfi, Landeshauptmann, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, "'^Hauptmann; Melchior Boßhard, Sekelmeister. Obwohl Uri diese Konferenz veranlaßt und sie auf den 26. October angesezt hatte, war dennoch n dorther Niemand erschienen. Gleichwohl wurde von den Gesandtschaften der übrigen Orte nach ge- , )mtcm eidgenössischem Gruße über die bei der Konferenz in Brunnen vorgeschlagenen drei Gegenstände ^ Verathung getreten. I». Der erste Gegenstand betraf die Custorei der Stift Bischofszell. (S. u. "wgau). In Bezug auf den zweiten Gegenstand führte Schwhz aus, wie daö eidgenössische Defcn-- '°"al in Art. 5 die Mannschaft für die Zuzüge nicht nach richtigem Verhältnisse vertheile, durch Art. 10 ^ 11 besonders die V katholischen Orte zu stark belästige, durch Art. 13 und 16 den hohen Offizieren für die Regierungen bedenkliche Gewalt und den protestantischen Orten zu großes Gewicht einräume, ° daxjn ein eigentliches Gift liege, gleichsam unversehens die katholischen Orte zu ruiniren. Indem die ^dern Gesandtschaften aber die gegenwärtigen Zeitumstände entgegen hielten, verständigte man sich, dar- ^ in einer folgenden Konferenz der V Orte näher einzutreten. «I. Lucern bringt an, daß ein Gerücht testet worden sei, es habe für den Mannschaftszusaz von Basel Bezahlung erhalten; in Uri seien die ""gen zur Rede gestellt worden; man möge doch die Urheber und Verbreiter solcher Verläumdung ^'Nicn, und zwar um so mehr, da dieß Mitursache gewesen sein soll, daß Schwhz lczthin seinen Zusaz absandte. Von anderer Seite wurde bemerkt, in einem Orte habe man aus einem Briefe ersehen, daß ^ Städte bezahlt worden seien; daraus möge die Meinung entstanden sein, auch Lucern sei dabei, v. ^ dritte in Brunnen angeregte Gegenstand, nämlich die Beschwerde über die durch den Aufkauf der kvensmittcl von Basel her vcranlaßte Thcucrung führte zu dem Antrage, daß Lucern die Ausfuhr der ^ ensmittel beschränken solle. Von Lucern wird erwidert, allerdings suche eö strenge Marktordnung ^handhaben; allein von Uri und Schwhz komme keine Zufuhr, von Unterwalden werde noch am meisten ^Utte dein nach Luccrn gebracht, aber auch die Unterwaldner verkaufen ihre Butter lieber an Fremde; um Hebel zu wehren, müssen auch die innern Orte zur Sache thun, sollte namentlich Schwhz zu Küß- "W hjx nöthigen Anstalten treffen, k» Den am 1. Februar 167^ mit dem General Vaubrun gemachten ^gleich zu ratificircn, wie der Bischof von Basel wünscht, findet man nicht thunlich; die verlangte Re- ^""»andation dagegen an die Generalitäten wird bewilligt und sud volantr srMo den Gesandten in '""rut zugesendet; mit Stuppa aber will man nichts zu thun haben, x. u. I». (S. u. Rheinthal). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenhciten! Art. 535. Stifte u. Klöster. Art. 127. Anstände mit d. Abt v. St. Gallen. I». Art. 303. Verschiedenes. 1032 November 1676. ««S Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 18. November. Staatsarchiv Lueern. Allg. Absch. Bd. kol. 336. Gesandte: Luccrn. Eustachius von Sonncnbcrg, Schultheiß; Joseph Amrhhu, Panncrhcrr; . Pfyffcr, Oberstlieutenant; Joh. Thüriug Göldlin, Hauptmann. U r i. Joh. Karl Emanucl Bcßler, ainmann; Joh. Anton Schmid, LandeShauptmanu. S ch w h z. Franz Bctschart, Landammanu; v Ehrlcr, Landeöhauptniann in der March. Untcrwalden. Joh. Melchior von Atzingcn, Landam»u» ' und Oberstlieutenant Joh. Peter Jmfeld, Landeshauptmann, von Obwalden; Karl Lcodegar Lussi, ^ ammann, und Ludwig Lussi, Landeshauptmann, von Nidwaldcu. Z u g. Karl Brandenberg, Landesha> mau»; Andreas Jttcn, des Raths. ». Da der erwartete Bericht über den aus Aarau gemeldeten unruhigen Verlauf zu Ka>l"^ nicht eingetroffen ist, wird der Landvogt angefragt, wie cö sich damit verhalte. Der Bischof von Co"l ^ wird ebenfalls angefragt, ob jener Vorgang mit seinem Wissen geschehen sei, und zugleich die Bc»>^ beigefügt, es möchte zur Beseitigung jener Zwietracht der über die Privilegien entstandene Streit a getragen und das Commando über die Fallbrüke dem Obcrvogt Zwcyer entzogen und vom Landvogt c» unparteiischen tauglichen Manne übertragen werden I». Von Seiten der vier Orte war man sonst die Zusazmaunschast von Basel zurük zu rufen. Auf Basels Bericht, daß die fremden Armeen ferneil, hiemit die Zusazmannschaft bald entbehrlich sei, wurde nun den Offizieren der Befehl . von Basel Urlaub zu nehmen und mit ihrer Mannschaft nach Hause zu kehren, e. In der VorauSstfi"^ daß im Frühjahre die Armeen sich wieder nähern und von Basel abermals Zusaz verlangt werde, s^ ^ Conferenz der V Orte nicht zu Aufhebung des Dcfensionals aber doch zu Aendcrung der darin enthalt ^ früher erwähnten beschwerlichen Bestimmungen in Berathung treten. «I. Dem Bischof von Basel geantwortet, man erwarte, daß er die von General Bouffiers, Commandaut zu Hcgenhcim, gemachte, ^ Conscquenz wegen bedenkliche Zumuthung nicht eingehen werde, und daß man die Neutralität »>cht ^ Gewalt brechen wolle, indem die Zuschriften des Generals Luzcmburg an die VII katholischen Orte, ^ die Beilage zeige, ein Besseres versehen lassen; immerhin sei Wachsamkeit und Vorsicht nöthig. ^ ^ (S. u. Baden). K. Um zu verhindern, daß man die Lebensmittel durch Vorkauf an Orte liefere, wo sie außer die Eidgenossenschaft verkauft werden, wie denn laut glaubwürdigen''Berichten von löa aus täglich vierhundert bis fünfhundert Fruchtwagcn in die KriegSlagcr geführt und durch solchen die Eidgenossenschaft in Mangel und Thcucrung versczt worden ist, wird verabredet, daß zwar Jeder ihm selbst auf seinen Gütern erzeugten Waarcn frei verkaufen dürfe, wohin er wolle, erkaufte Lebens aber zum Wiederverkaufe auf den Markt gebracht und auf dem Markte mit dem Verkauf die best'"'" Marktzcit abgewartet werden solle. I». Wegen der Ausstreuung, Luecrn sei für seine Zuzüger von ^ bezahlt worden, meldet Schwhz, daß zwar dort so etwas geredet, aber öffentlich vor Rüthen und leutcn widersprochen worden sei, auch dem Urheber des Gerüchts nachgeforscht werde. Auch wird benw November 1676. 1033 Gerücht sei von Schwhz her nach Uri und von da nach Baden berichtet worden, und man habe Wahn gehabt, als wären Zürich, Bern und Luccrn kostenfrei gehalten worden. Man soll also nach- „damit man solchen unguten Aufschneidern, die vermeinen, daß ihnen allcö zu reden erlaubt sehe, nur suchen, unter den loblichen Orten Mißtrauen anzurichten, ihre Zungen zu der Bescheidenheit möge." I. (S. u. vier ennctbirgische Vogteien überh.). Auf Bitte werden empfohlen: an " Papst um die Stelle des Arciprcte zu Riva Giovanni dclla Croce; an die Regierung SavoycnS ^uptiuann Heinrich Pfyffers Erben und die Interessenten des Ulrich'schen Regiments; bei dem Auditor °nardj die eidgenössische Garde in Savoycn für besseres Tractamcnt. Der Quästor Marchcsc Flam. 'dclli zu Mahland erhält ein Dankschreiben wegen seiner Verwendung für die Satisfaetion des Cri- " scheu Regiments. I. Um dem noch nnbenauntcn Proponcntcn von Mahland auf seinen Vorschlag ^>vort geben zu können, soll den Obrigkeiten der verbündeten Orte behufs der Instruction auf künftige ""strcnz das kuetum tulu zugestellt werden, i». (S. u. Rhcinthal). Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgmheitm: ,,, Art. 128. Anstände in. d.Abt von St. Gallen. Art. 14K. Schuld- u. ForderungSs., Arreste. t Art. 232. Straßen, ennetb. Vogt, iiberli. I. Art. W. Salzreflal. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 14. und 4S December. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. KXIII, toi. 348. Gesandte: Lucern. Eustachius von Sonnenberg, Schultheiß und Venncr; Joseph Amrhyn, Pan- ''erherr; Rudolph Mohr, Stadtvcnuer; Oberstlieutcnant Heinrich Pfhffcr. Uri. Joh. Karl Emanuel eßler, Landammann; Franz Karl Schmid. S ch w h z. Franz Bctschart, Landammann; Niklauö Karl ^ ""Ü, Statthalter. Unterwalden. Joh. Melchior von Atzingen, Landammann, und Joh. Melchior Dcschwandcn, Statthalter, von Obwaldcn; Karl Lcodcgar Lussi, Landammann, und Joh. Ludwig ^>i, Landeshauptmann, von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Statthalter und Landeshauptmann hxx Frciämtcr; Ulrich Schön, des Raths. Diese Conferenz war zur Bcrathnng über das eidgenössische Dcfcnsionalc bestimmt. Sie wurde dem eidgenössischen Gruße begonnen; che aber zur Sache selbst geschritten wurde zeigte Uri an, unlängst ein verfälschter Artikel des DcfensionalS, die Justiz betreffend, ausgesprengt worden dadurch große Uneinigkeit unter den Landlcnten anzurichten gesucht habe. Schwhz meldet ^uf, dortiger Landsgemeinde ssci eine Schrift verlesen worden wegen des Defensionals, wovon Land- ^ Schorns eine Abschrift genommen, dabei aber nichts verfälscht haben wolle, sondern es, wie er es ^nden, habe abschreiben lassen. Den andern Orten kam es ganz bedenklich vor, daß man bald ohne solche Unwahrheiten aussprengen dürfe; hätte man eine ehrliche Meinung, so hätte man die Be- 130 1034 December 1676. denken gehörigen OrtcS anbringen, nicht, wie in Nri und Untcrwaldcn geschah, nntcr die gemeine» Land- lcutc stcken sollen; solche Aufwiegler sollte man besser im Zaume halten u, s. w, I». Bei diesem Anlas erneuert Luccrn sein Begehren nun zum dritten Male, daß der Urheber der Verleumdung, Luccrn sei seine Zusäzcr bezahlt worden, endlich genannt werde; allein Niemand wollte damit auorükcn. e Verathung des Dcfcnsionals wird schon bei dem ersten Punkte die Frage erhoben, wie man sich 3^" das Ort zu verhalten habe, das die geforderte Einigkeit und das vertrauliche Zusammenhalten nicht bc obachte. Schwhz beruft sich entschuldigend ans die alten Bünde. Andere bemerken, das Dcfcnfional bc- ruhe eben ans den alten Bünden, die es erläutere, und es hätte nicht geschehen sollen, daß Schwhz Glarus in der dießjährigcn Gefahr ihren Zuzug zurükhieltcn und sich von den übrigen Orten söndcrtc»' Ferner kam bei diesem Punkt in Frage, ob man auch pflichtig sei, Bern im Befizc des Waadtlaud^ Zürich und Schaffhauscn bei der Herrschaft Sax und andern Herrschaften zu schüzcn; es sollte dcirübc> eine Erläuterung gegeben werden oder jedem Orte freigestellt sein, solches in sein Dcfcnsionalbüchlcin verzeichnen; immerhin aber hält man sich zu deren Vcrtheidigung nicht verpflichtet. Da in Bezug auf fünften Punkt die Vcrthcilung der Mannschaft ziemlich unproportionirt ist, sollte den mit Mannlch^ mehr belasteten Orten billiger Maßen mit den Kosten verschont und ein kleinerer Einschuß in die Krüid" kassc als den Städten auferlegt, oder es sollten den Orten, denen man Zuzug leisten müsse, die KoP" und die Hcrbcischaffung des grobeil Gcschüzes übcrbundeu werden. Bei dem neunten Punkte sollte dc> Wochcnsold für die Zusäzc aller Orte gleich angesczt werden. Der zehnte Punkt sollte die Entscheid^ iil wichtigen Sachen den Obrigkeiten der Orte vorbehalten. Beim cilften Punkt ist zu erläutern ttöth>!h daß mail einem Orte, wenn es wirklich angegriffen werde und einen erklärten Feind habe, auf Kosten Zuzug schuldig sei; wenn es aber nur in Gefahr sei und Ungemach besorge, so soll cö die ö"' säze selbst beköstigen, den Gemeinen wöchentlich '/- Thaler und täglich 1'/, Pfund Brod zu 36 Loth n>" dcil Offizieren eine anständige Besoldung geben. Beincbenö sollen die in Basel geübten Mißbrauche n>^ mehr zugelassen werden, nämlich Wucher zu treiben, Lebensmittel aus dem Lande den KriegSpartcic» zuführen, sie dadurch zum Schadeil und zu großer Gefahr für das gemeine Vaterland herbeizuziehen, ^ Mannschaft beider Parteien des Gewinns wegen den Zugang in die Stadt zu gestatten; „die ihnen gcbcile Warnung habe nichts verfangen; hätten sie bessere Ordnung und Aufsicht in der Stadt gehallt wäre ihnen viel Spott und Schande in der bekannten Action eines Croaten gegen ihre Wache »i^ widerfahren." Gegen den zwölfteil und dreizehnten Punkt wird besonders von Schwhz eingewendet, ra>> sie wider das alte Herkommen seien, indem sie den vier obersten Feldhaupllcutcn alles zur DisPsN^ überlassen und den einzelnen Orten alle Rechte benehmen. Obgleich man hiergegen erwidert, daß ^ obersteil Fcldhauptlcute nicht zu disponiren, sondern lediglich zu tLeguircn haben, die Disposition bei dem Kricgorathe stehe, in welchem alle Orte vertreten seien, wird dennoch eingewilligt, daß, man zu Felde ziehe, Panncrherr, Landeshauptmann und Landcsfähnrich mitziehen und auch dem Kn^ ralhc beiwohneil sollten; wenn man aber nicht wirklich zu Felde liege, sollte die Bestimmung des Dell" sionals beobachtet werden. Zu Betreff der 3 Reuter und 3 Dragonör auf je 100 Mann Fußvolk 15) will man keine Beschwerde erheben, obwohl es damit Schwierigkeiten hat; jedes Ort thuc das Äiöö lichc. Dem Orte, welches Zuzug verlangt hat, sollte nicht alle Disposition darüber gegeben, sondern an den Hauptlcutcn und Obcrosfizicrcn der Hilfsvölker Antheil an der Bcrathnng gestattet werden- ^ Deeember 1676. 1035 abgegebenen Fruchtvorräthc sollten zwar mit landläufiger Münze vergütet, Abtrag für andern mit der Magazinirung auflaufenden Schaden nicht geleistet, jene Kosten auch nicht nach der Mannschaft, sondern nach dem Vermögen, besonders der Gränzortc, bestritten werden, indem die in der Landcömittc gelegenen Drte vorzugsweise die Hilfsvölkcr zu stellen hätten. «I. Die vier Orte Luccrn, Uri, Unterwalden und in Betracht, daß bei Schwhz wenig Lust zum Defensioual vorhanden und von dort aus bei dem gemeinen Mann gegen das Defenstonal und gegen ehrliche Leute ein Widerwille verbreitet worden sei, ben zu heben dem einen und andern Orte große Mühe gemacht habe, fanden sich dadurch bemüßigt, ein »Manifest und Erweisung dcß wahren JunhaltcS deß anno 1668 aufgcrichtcn Gcmein-Ehdgnossischen Dc- ^nfional-WcrkS wider die hin und wider außgcbcnc Falsche Abschrifften und erdichte vcrführische Reden" ^atirt vom 15. Deeember 1676) im Druke erscheinen und verbreiten zu lassen und, um einer Gesandtschaft des Ortcö Schwhz zuvor zu kommen, mit Begleitschreiben auch nach Schwhz zu übersenden. In diesem Manifeste wurde die von Wolf Friedrich Schorno aus Schwhz verfälschte Abschrift des die Justiz betreffenden Art. 16 dem ächten Wortlaute gegenübergestellt. Die verfälschte Abschrift lautet: „Die Justiz dauiicthiu belangend solle selbe verwaltet werden von den Offizieren auß allen Compagnien, deren der längste Hauptmann beiwohnen solle, und einem jeden die Appellation an den KricgSrath vorbehalten s^)», auch insonderbar von dieser Justiz exeipirt und crmcldtcm Kriegsrath überlassen sehn alle diejenige, s° ennum ImsW nrujostutis begangen oder dessen verdächtig." Jedem Orte bleibt überlassen, den Land- ^gt Schorno und andere, die über daS Defenstonal Unwahrheiten ausgesprengt, zu berechtigen, v. Das Gesuch der Stadt Frciburg zu Baden bewilligte Schreiben an Bern, daß dem Pfarrhcrrn zu AsscnS Kirchleiu auf St. Bartholomäi- und Sulpitii-Fcst die Verrichtung des Gottesdienstes gestattet werden "^'chte, wird in freundlicher Form im Namen der V Orte beförderlichst ausgefertigt, f. (S. u. Sargans), i?« Der Bischof von Constanz sandte den Obervogt Zwcher, wegen des Vorgangs in Kaiscrstuhl Bericht ö" geben. Dieser drüktc das Bedauern auö, daß der Streit zweier Partieularcu zu solcher Weitläufigkeit i^ogen worden sei, um so mehr als der Bischof Willens gewesen sei, die Mißverständnisse mit der Bürgschaft ehestens auszugleichen; es werde dicß nun auch, sobald die jcztmaligcu Winterquartiere aufboren, zur Hand genommen werden, so daß, da die Wache und die Fallbrükc nun geordnet sei, die cid- giösstschcn Orte sich beruhigen möchten. Im Auftrage des LandvoglS von Baden erzählte auch der blntcrvogt Schnorff den Verlauf. Er fügte seiner Erzählung bei, daß der beklagte Hans Eckhart sich gebellt und gesucht habe, sich möglichst zu entschuldigen. Es wurde hierauf erkannt, der Landvogt solle den Proccß nach Form Rechtens aufnehmen, die Acten einsenden und den Entscheid erwarten, ob die Orte b'c Sache selbst zur Hand nehmen oder ihm überlassen wollen. I». u. i. (S. n. vier ennctbirgischc ^vgteien überh.). It.. Graf Casati erhebt Beschwerde, daß Landschrciber Schindler, betreffend die Erb- ^">lug, in den lczten Abschied zu Baden einen Beschluß gcsczt habe, der gar nicht gefaßt worden sei. ^er Laudschreibcr, auf solche Weise der Fälschung verdächtigt, verantwortet sich mit der Erwiderung, daß dicß lediglich auf einen DiScurS beziehe, dessen Inhalt er dem vorhergegangenen Beschlüsse bci- gügt habe. Auch die Erinnerung der damals anwesenden TagsazungSgcsandten stimmt damit übcrcin. ^ wird daher Graf Casati mit der Versicherung beruhigt, daß der Landschrciber für die Bcisczung eines ^chcn, nicht zur Abstimmung gekommenen Disrurscö einen „guten" Verweis bekommen habe. I. Auf An- ^chcn des Bischofs von Basel wurde desselben Gebiet dem französischen Gesandten Gräbel und andern 1V3K Januar 1677. Ministern zu neutraler Schonung empfohlen, in. Der Marchcse de Villascrra wurde zu seiner ^ förderung zum ersten Minister des Königs und Grande von Spanien schriftlich beglükwünscht. n ^ Baden). «. (S. u. Rhcinthal). >». (S. u. Thurgau). Wegen Bestimmung eines in Mahla" wohnenden Proponenten wird den Orten empfohlen, sich zu entschließen. i. Dem Carlo Maderno Codelago (Capolago) wird eine Empfehlung au die päpstliche Heiligkeit bewilligt. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Thurgau. I» Art. 586. Stifte und Klöster. Rheiuthal. » Art. 129. Anstdc. m. d. Abt v. St. Gallen. Sargans. t Art. 166. Rechts- u. Gerichtssachen. Bade». i». Art. 147. Schuld- u. Forderungss., Arreste. Vier cnuetb. Vogt, iiberh. I» Art. 91. Salzregal. l. Art. 151. Kriegswesen. Anmerkung. Aus einer von Landammann und Rath zu Uri angeordneten, am 22. und 23. November u 7. December von Waagmeistcr Brucker und Landschreiber Josua Zumbrunnen vorgenommenen Abhörung von sechszehn Ze ^ hatte sich ergeben, daß zu Lucern der alt-Landvogt und Landweibel Schorns von Schwyz eine Schrift vorgewiesen ^ Leuten von Uri zur Abschrift herumgeboten habe, betreffend das Defensionalwesen, welches die Mannschaft der Orte > Obrigkeit entziehe und ganz der Willkühr des Kriegsrathes und der vier Generale anheimstelle: das; auch von a Leuten aus Schwyz dieselbe Aussage in Uri verbreitet und zu Besprechung der Sache eine Zusammenkunst mit den ^ bcrgern an der Treib verabredet, ebenso auf dem Markt von Lauis davon gesprochen und vom Großweibel Gasser ZU lenz erzählt worden sei, zu Schwyz sei in zwei Landsgemeinden beschlossen worden, sich des Defensionals zu entschwg^' kein Volk nach Basel zu schiken, sondern durch besondere Abgeordnete auch die andern Länder über das Defensional zu ^ lehren: Landvogt Schorns und Landammann Betschart seien damit beaustragt; ferner habe „des Buggel-Redings v auf das Defensionale geschmäht und behauptet, wenn man zu Kriegen komme, müssen die Länder den Zürchern und Ber unterthänig sein, und diese möchten sich vereinbaren, den Degen umkehren und uns Katholischen auf die Ohren g u. s. w. ««4 Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Uiviera regierenden III Orte. Brunnen. 1t»??, 2«. Januar. Landesarchiv Nidivatdcn. Gesandte: Uri. Karl Emanuel Beßler, Landammann; Sebastian Muheim, Statthalter. Schwei Niklaus Karl Ceberg, Statthalter; vr. Jakob Weber, alt-Statthalter; Joh. Gilg Jmling, Sekelmcist^' Landvogt Franz Niget. Nidwalden. Karl Leodegar Lussi, Landammann; Franz Ackermann, ^ Landammann. «. (S. u. Thurgau). I». Die eigentliche Veranlassung zu dieser Conferenz war, daß den ^ns!^ hörigen von Bellen; der freie Kornkauf zu Jntra durch den dortigen Sccvogt abgeschlagen wurde. Schreiben an den Gubernator zu Mahland und an den Grafen Casati hofft man diesem bundeöwidrig^ Verfahren zu begegnen, e. (S. u. Thurgau). «I. u. v. (S. u. Rheinthal), t—I». (S. u. Bellcnz Januar 1677. 1037 Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenhcitcn: >». Art. 240. Justizsachcn. «? Art. 587. Stifte und Klöster. «I. Art. 9!). Rechts- und Gerichtssachen. Art. 139. Anstände m. d. Abt v. St. Gallen. I I,. Art. 572 -574. ««s Conferenz der Orte Zürich, evangelisch Glarus und Appenzell. Zürich. 1«77, 2«. Januar (16 a K.). Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 104, kol. 1. Gesandte: Zürich. Sigmund Spöndli, Burgermeister; Joh. Kaspar Hirzel zu Kefikon, alt-Burger- '"Astcr; Konrad Heidegger, Hanö Jakob Wascr, Joh. Kaspar Escher, Andreas Meher, alle vier Statt- ^ltcr; Hans Jgfob Haab, Hans Heinrich Eschcr, Hans Ulrich Escher, alle drei alt- und ueu-Sekel- ^ister. Glarus. Fridolin Jsclin, Landammann. Appenzell. Konrad Fäßler, Landammann von ^"Her-Rhoden; Ulrich Schmid, Landammann von Außer-Rhodcn. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftöangclcgenhcitcn: Art. 131. Anstände mit dem Abt von St. Gallen. «««. Gemein-eidgenössische Tagsazung. Baden. 1l»77, 23. Februar. Staatsarchiv Lueern. Allg. Absch. Bd. I^XIV, toi. 1. — Landesarchiv Nidwalden. ^ Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, alt-Burgermeister; Oberst Georg Werdmüller, des Raths. krn. Joh. Rudolph vou Dießbach, Bauherr; Joh. Leonhard Engel. Venner. Luc ern. Joseph Am- ^l>n, Schultheiß; Rudolph Mohr, Statthalter. U r i. Joh. Karl Emanuel Beßlcr, Landammann; Franz ^°rl Schmid. Schwhz. Franz Betschart, Landammann; Jakob Weber. N. vr., Statthalter, unter- ^alden. Melchior von Atzingen, Landammann, und Joh. Wirz, Sckelmeister, von Obwalden; Karl ^degax Lussi, Landammann, und Joh. Ludwig Lusii, Landeshauptmann, von Nidwalden. Zug. Beat «kotz Zurlaubcn, Statthalter; Franz Kreuel, Ammann; Jakob Mehcnbcrg, Sckelmeister. Glarus. ^idoliu Jsclin, Landammann; Balthasar Müller, alt-Landammann. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, "^germcister; Joh. Christoph Burkhard, Drcierherr. Frei bürg. Franz Peter Vonderweid, Sekel- ^ister; Joh. Joseph Reiff, alt-Burgermeister; Joh. Jakob Python, alle drei des Raths. Solothurn. ^°h. Georg Wagner, Schultheiß; Franz Suri, Stadtvcnncr. Schaffhauscn. Joh. Konrad Neukomm, Statthalter; Joh. Jakob Stocker von Neunforn, Sekelmeister. Appenzell. Konrad Fäßler, Landam- Thurg««. Belle«; zx. 1038 Februar 1677. mann von Jnncr-Rhoden; Ulrich Schmid, Landammann von Außcr-Nhoden. Abt von St. Fidel von Thurn, Landcshofmcistcr. Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcr, Sekclmeilter. Abraham Scholl, Stadtschreiber, und Niklaus Rothcr, Sckelmcistcr. »«. Auf Begehren des französischen Gesandten Gravcl versammelt verrichteten die Abgeordneten ^ Stände zuerst den eidgenössischen Gruß, alle mit wohlmeinender Erinnerung, daß bei der Stellung Z ^ einander feindlichen Armeen an der Glänze die Eidgenossenschaft jede Einmischung in den ^ ^ ^ weichen müsse. Hierauf wurde die Proposition des französischen Gesandten angehört, welche das und den Rath enthielt, jeder Kricgspartci den Durchpaß durch eidgenössisches Gebiet zu verweigern, >»^ sonst Frankreich genöthigt wäre, diejenigen Gegenden der Eidgenossenschaft, von denen her sie am » ^ einem Angriffe auögesezt sei, zu besczcn. In der Neutralität den eigenen Vorthcil erkennend, Tagsazung an den König von Frankreich sowohl als an den Kaiser die Erklärung, daß sie keiner 4" den Durchpaß gestatten werde. Als dem französischen Gesandten von diesem Beschlüsse mündliche gemacht und von ihm bemerkt wurde, daß sein König auch zu erfahren wünsche, auf welche Wcch den Durchpaß verhindern wolle, hicmit die Möglichkeit angedeutet war, daß Frankreich versucht >ve könnte, durch Bcsczung der Waldstädtc der österreichischen Armee zuvor zu kommen, fand man angc>»^ ^ durch die einen Gesandtschaftsglicdcr Justructioncn bei den Obrigkeiten einholen zu lassen und ilM ^ solchem Zwckc den Antrag zu der au beide Mächte auszustellenden Erklärung mitzugeben, man Pässe mit eidgenössischer Mannschaft bcsezcn —, eine Erklärung, die man schon 1673 und ttss kaiserlichen Abgeordneten gab, und die sich nun auch der französische Gesandte gefallen ließ, so daß hoffen durfte, die Krone Frankreich werde die vielfachen Ansprachen und PensionSrükständc der le HM" Orte nicht länger ausstehen lassen. Ferner wurde auf Ratification beschlossen, daß der erste bereit gehalten werde, bei eintretender Gefahr der KricgSrath sich versammeln und bis über acht Tagt igF' die nach Hauie reitenden Gesandtschaften wieder in Baden eintreffen sollen, (F.ekum 17/27. und Februar.) Obwohl von Schwhz bei diesen Bcrathungcn eingewendet wurde, daß der dortige Sla»d Defenfioual nicht anerkenne, sondern sich nach altem Herkommen und nach Porschrift der Bünde vcB h-ltc" crgü werde, und auch nach Zurükkunft der Gesandtschaften (9. März) wieder sich hierauf zurükbezog, es sich dennoch, daß die sämmtlichcn Orte in dem Entschlüsse übereinstimmten, die Neutralität Selbst Obwalden, obgleich nur all rokuroiulum instruirt, versicherte, sich nicht sondern zu wolle»- die Bemerkung der Gesandtschaft von Glarus, daß der katholische Thcil ihres Standes an de» ^ fälligen Bcrathungen und Beschlüssen zu Hause nicht Thcil genommen habe, erwiderte Landa»»» ^ Müller, er habe keinen Auftrag, sich hierüber zu verantworten, und trete um so weniger darnbc> e>»-^ keine Voranzeige von einem solchen Anzüge gemacht worden sei nnd der katholische Thcil Ursache Z» ^ ^ solchen Verhalten habe. Ss. Als dem französischen Gesandten die an den König gerichtete Erklär»'bl ^ gestellt, von ihm aber eine kategorische Antwort verlangt wurde, ergänzte man dieselbe nach Meinung der Obern mit der Versicherung, die Eidgenossenschaft werde den ewigen Friedcn'und de» ^ in Vorauösezung der Rcciproeation ehrlich und getreulich halteil nnd einer etwa sich annähernden , Kriegsmacht vermittelst des eidgenössischen Dcfensionals durch wirkliche Bcsczung der Gränzcn und, » gütliche Mittel nicht genügen sollten, durch andere Maßnahmeil, nach Gestalt der Sachen, cntgcge» Ein hierauf eingelangtes Memorial der französischen Gesandtschaft führte zu dem weitem Bejä) Februar 1677. 1039 gütliche Mittel nichts verfangen, der Gewalt Gewalt entgcgcnzusczcn, wie schon 1VZ8 sestgesezt uzar, Ausschuß der französischen Gesandtschaft angezeigt und von der- ^ mit Gegenerklärung erwidert wurde, daß dieser Entschluß dem Könige genügen werde. Auf besuch aber, daß nun auch die drei rükständigen Pensionen bezahlt werden möchten, versprach ^ von Gravcl nur eine Pension von aller Natur auf Ostern bezahlen zu können, mit Hoffnung ^ ei» Mchrcreö nach Rükkunft des mit der Neutralitätserklärung abgesandten Couricrö. e. Indem ferner sich verständigte, den ersten Auszug bereit zu halten und überall, auch in den gemeinen Hcrr- '"lten, Waffcnübungcn zu veranstalten, wurde nach Austritt von Schwhz beschlossen, den Stand Schwhz " Zurüknahmc seiner Weigerung aufzufordern und, sofern keine entsprechende Antwort erfolge, eine '^gemeinde zu begehren, damit durch eine Gesandtschaft den übel Berichteten die bösen Impressionen "oninien werden können, oder, wenn dieses Begehren abgeschlagen werde und noch mehr Meuterei ein- auf Veranstaltung Zürichs eine einfache Gesandtschaft von Zürich, Bern, Luccrn, Uri, Unterwaldcn ^ Zug nach Schwhz reisen zu lassen, zuvor aber den Stand Schwhz zur Auskündung einer Landögc- ^Uidc aufzufordern. «I. Sowie auf die durch Expresse bestellten Schreiben an den Kaiser und an den von Frankreich die Antworten einlangen, wird sich die Tagsazung wieder versammeln. «. Wohl- ^uend wird erinnert, daß bei einer Gränzbcsczuug das Dcfcnsional gemäß den im October abgelaufenen ^ zu Aarau gegebenen Erläuterungen und mit Beobachtung der von dem KricgSrathc zu gcwärti- ^udc» Anleitung vollzogen und dringenden Falls von Basel zunächst die erforderliche Artillerie geliefert ^ sollte. Jeder Compagnic sind die nöthigcn Handwerkslcutc beizugeben, als Zimmerleute, Schmiede, "ü»cr, Sattler, Schneider und Schuster. Die Bedenken der Gränzortc, ihre Wchrmittel aus ihrem ^ 'ktc anderswohin verwenden, sich also entblößen zu lassen, werden mit Zusicherung gegenseitiger Hilfe ^)>vichtigt. Auch die gemeinen Herrschaften sollen Beiträge an die Kricgskassc liefern. Schwhz wicdcr- ^ seine Vorbehalte in Bezug auf die Verbindlichkeit dcö Dcfcnsionalö. 1'. Schaffhauscn zeigt an, daß ^Üatt des Obersten Jmthurn als Kricgsräthc Statthalter Ncukomm und Sckclmcistcr Stockei gewählt 55- Straßburg berichtet über die cntsczlichcn Brandvcrwüstungcn in seiner Umgebung. besonders ^ Hagenau und Wcißcnburg, und bittet um Verwendung bei dem Könige von Frankreich; ebenso kommen "Aen xj,i andern Gegenden dcö ElsaßcS. In Betracht der bedenklichen Rükwirkungcn solcher Per- "^"ngcn auf die Eidgenossenschaft, des Zudrangs der unglüklichcn Bevölkerung und der Schädigungen, ^ chcn die zahlreichen schweizerischen Niedergelassenen im Elsaß ausgcsczt sind, wird der König von ^ukrcjch gebeten, den Brandvcrwüstungcn Einhalt zu thun. I». (Ohne Biel). Der spanische Gesandte Casati schreibt untcr'm 2l. Februar und 8. März von Chur und Luccrn aus: Die Eile, mit welcher ^ f^uzösischc Gesandte den Zusammentritt der Tagsazung betrieben, habe ihm unmöglich gemacht, schon Bcgimit! derselben einzutreffen; gegen die von Frankreich verlangte Neutralität des basclschcn Tcrri- Uums, abgesehen von der Frage, ob es der kaiserlichen Armee convcniren könnte, diesen Paß z. B. zur ^bindung mit Burgund zu bcnuzcn, sei einzuwenden, daß in den lcztcn deutschen Kriegen die schwcdi- und französischen Waffen zum Angriffe auf die noch im Erbvcrcinc begriffenen Festungen Rheinfcldcu Ärciöach mehrere Male davon Gebrauch gemacht, die Schweden sogar von eidgenössischem Gebiete ^ eine österreichische Stadt belagert haben; wenn nun in einem Kampf, in welchem cS sich um die Rc- "'^ratioil uralten Belizes der Grafschaft Burgund handle, die im Erbvcreinc eingeschlossen sei, für deren 1040 Februar 1677. Neutralitätsbeschirmung die Eidgenossenschaft so große Summen empfangen habe, die Eidgenossen!^ dem rechtmäßigen Eigenthümcr den Zugang verschließe, so sei diese Maßnahme für sie weder eiiicPl' gegen Frankreich, indem der ewige Friede sich nur auf die alten Bcsizungen dieses Staates beziehe, m eine Billigkeit gegen den Kaiser, welcher auf Benuznng jenes Passes eben so gut Anspruch habe, einst Frankreich und Schweden, noch weniger eine wirkliche Neutralität, sondern vielmehr eine Begünstig"'^ Frankreichs, welches auf solche Weise, da sein Nükcn gedckt war, sich auf die Pfalz und auf Trier werft' konnte und durch die gewaltthätigstcn Verheerungen im Sundgau und Elsaß gezeigt habe, zu wcläft' Ungerechtigkeiten eö fähig sei. In Antwort darauf wird erwidert, man sei nie von der Gesinnung ^ gangen, den Erbvcrcin mit Oesterreich zu beobachten, habe um deö Vaterlands Sicherheit willen die tralität gegen beide Mächte erklärt und auch von Seite des kaiserlichen Gcncral-FcldmarschallS, deö Helft' von Lothringen, die Andeutung empfangen, daß ihm solche Beobachtung der Neutralität nicht zuwider l. Dem abgeordneten kaiserlichen Rathe, Johann Anton Wirz von Rudcnz, wird eine Audienz bewirf Er bezahlt das Erbcinungögcld (früher jedem Orte 206 Gulden szu 16 Eonstanzcrbazenj, jezt eine o her nur 175 gute Gulden und 25 Schill., wcßwcgcn der Sache nachgeforscht werden solle). Auf ft ^ Proposition wird ihm geantwortet, hinsichtlich der bei der lezten Jahrrechnung von Seite des ^ ^ gerügten TranSgression habe man von dem französischen Gesandten die Auskunft erhalten, nicht W reich sei der angreifende Thcil gewesen, sondern Spanien habe den Angriff mit Belagerung von Cha^ und Verbrennung von hundcrtfünfzig Dörfern in der Picardie eröffnet. Ucbrigenö wird dem kaiftrl'ft Abgeordneten verdeutct, künftig bei der Eidgenossenschaft mit mildern Worten cinzukommen. ^ kaiserlich österreichische Regimcntsrath Dionysius von Rost, Vogtciverwaltcr der Grafschaft Nelleub"^ hält im Auftrage deö Feldmarschalls Karl, Herzogs von Lothringen, eine mündliche Proposition, sagt: Obwohl die hochfürstliche Durchlaucht bei Verhandlungen des Königs von Frankreich mit der genosscnschaft nur schlimme Absichten vorausgesezt, habe sie doch zu der Eidgenossenschaft daö gehabt, daß sie sich nicht werde zu Tätlichkeiten verleiten lassen, die der alten Erbeinung mit Ocsft" zuwiderlaufen und mehr den Charakter der Feindseligkeit gegen Oesterreich als der Neutralität auch möchte der sprechende Gesandte sich nicht der Vermcsscnheit schuldig machen, die Versammlung noch belehren und sie auf das in den Zumuthungcn Frankreichs verborgene Gift und auf die aufmerksam machen zu wollen, in den allgemein gewordenen Krieg vcrwikclt zu werden; vielmehr ) er das Vertrauen, die Eidgenossenschaft, welche im lezten Herbst gegenüber der nahe an ihre Grä»z verlegten Armee erbeinungötrcue Gesinnungen gezeigt habe, werde, gegen die französische raison sie gum vorsichtig, bei einer puren Neutralität beharren und dadurch ihres erwünschten Ruhestandes genießen- der Gesandte aus Anfrage keine nähern Eröffnungen im Auftrage zu haben sich erklärte, wurde rnkan wortlich die Zusicherung einer wahren Neutralität wiederholt (12. März). I. Die Kaufleuie schweilcr und Ortmann von Basel klagen durch Schultheiß NiklauS Härder, ü. II. I)., über ÄZeg"^" von KaufmannSgütcrn durch französische Beamte und Nichtbeachtung der sowohl von dem französ>>^' Residenten zu Straßburg als von dem Herzog von Luxemburg den Fuhrleuten ertheiltcn Pässe- ihre Bitte verwendet man sich für sie bei dem französischen Gesandten Gravcl. m. (S. u. Lugift^ i». (S. u. Mainthal). «—r. (S. u. vier ennctbirgische Vogteien übcrh.). 8. u. 4. (S. u. Bade")' Ii. (S. u. Thurgau). v. (S. u. SarganS). iv. (S. u. Frciämter). Februar 1677. 1041 Veriis Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. » Freiburg klagt über Anmaßungen Berns 1) in der Herrschast Tscherlitz, daß nämlich in dem ^°rfe St. Barthelemy die alte Ucbung der zwei Messen und Processioncn am 15. Januar und 24 Angu,t IM bestritte». in den Jahren 1675 und 1676 vollends verboten worden sei und dieses Verbot die>von der Stift Romainmoticr 1573 als Collator vorgenommene Erbauung der Capelle St. Bar- ^>ele»,h zurükgeführt werden wolle. während doch Bern wegen Romainmoticr keine Rechte habe; 2» daß hinsichtlich der 20 Bazen Zoll vom Eimer Wein, der aus Savoyen über den Genfersee eingeführt die Angehörigen von Frciburg nicht mehr laut Erklärung von 1623, 1624 uird 1646 unbedingt Ehalten wolle sondern dieselben auf den Hausgebrauch restringirc, also Vorweisung dießfälliger Attestate ^a»gc. auch den eigenen Angehörigen verboten habe, hinter Frcibnru Wein zu kaufen. Auch Solothurn daß Bern seinen Angehörigen verboten habe, im solothurnischen Gebiete Wein zu erhandeln oder ^ dahin zu verkaufen. Diese Klagen und die Bitte um Rath und Hilfe gegen solches Verfahren werden von den Orten in den Abschied genommen. Der Gratulationsdeputation nach Rom. nach der Reihenfolge von Lncern. Zug und Freiburg zu ernennen ist , wünscht Uri auf eigene ejn Mitglied beizugesellen, was zu bewilligen den Orten empfohlen wird. ». (Die mit Spanien derbündetcu Orte). Da das von Graf Casati an die katholischen Orte eingesandte Schreiben im Inhalte demjenigen übereinstimmt, welches an die gesammtcn Orte gerichtet war, unterbleibt eine besondere ^'ttwortung »t,. Dem zur ersten Ministerstelle am spanischen Hofe beförderten Don Giov. d'Austria durch Luecrn schriftlich gratulirt. I.I». (Die mit dem Bischöfe von Basel verbündeten Orte). Das ^such des Bischofs von Basel um bundeögcmäße Beachtung wird mit den besten Zusagen erwidert. VC. u- Thurgau). «IN. u. «v. (S. u. Nheinthal). ^ lezter Absaz, au» dem Nidwalduer Exemplar. ° Zusaz -u ^ Jolqendes ist der Wortlaut des unter'm 13. März an Schwyz abgegangenen Schreibens! „An °"dammann vndt Räthe vndt Landleüth lobl. Orths Schweist. Da wir von Gebrauchst vud dann von gegenwärtigen ^°hren Zeiten wegen bei) der n..n mehr zurückhgelegten Tagleistung die gewohnliche frag, das äokonmonalwesen bette nd. vmbgehn lassen Wahre eine Allgemeine einhehlige Meinung zue dehen gcthreuwcr Beobachtung von sambtl.chen lobl. ."K" s° besreuwlich zue vcrmerkhen, Als wir von Ew. V. G. L. A. E. Ehrengesand,en verncmben müestcn, dast zwahr ^ B-stendiqen willcnst senen, die geschwohrnc Pündt nach Begriff vnd Inhalt derselben Ehrlich zue erstatten, dast llekou- ^wesen aber dahin gestelt haben vndt wegen desselben vnbehasstet seyn wollen, Eine Resolution, die Wir E. V. G. L. 6' eignen gedankhen Je nit zue messen .können, sondern zu glauben genötiget sehen. Euch von -inigen der Ehdtge- ^'ichen einmüe.igkeit nit wohl gewognen geistern mit vnbegründten vorgäben eingepflanstet worden sehe. Dahäro W.r ^ den anlast erqreiffen. zue dero wahrhastter ableynung über disere so weit langende wichtige vorsallenhe.t m gantz ^Snössischer wolineinuna Euch sür zue stellen, Wast mästen gemein Eidtgnossen von A. 1490 vnd 1510 bist aus d.scre ^""dt Zwahr keinen abgesagten feind. gehabt, gleichwol der in A. 1047 vnverhosf.e ein- vndt ubersahl der schweden zue >°"h denselben die äugen geöffnet vnd sürgewisen, dast die .est.ge Manier den Krieg zue uchren m der Welt mt ge- 'due. mit Bewahrung vnser grünsten vndt landen einzuehalten, Bist das die E .dgnoschasft gcme.nl.ch oder e.nß von glidern würkhlich angegriffen, sonder die nothwcndige obsorg erfordere, den fahl vnd wurkl.chcn inbruch also vor zue- . wan Jemand! sich gelüsten ließe, ctwast solichcst zue vnderstchen, selbiger mit gueter bcrcitschastt aufs den grentzen Klangen vndt Ihme der appetit zue seinem vorhaben gcnomn.en wurde. - Derowegen der z.w bcdeuler zeit vndt wahrst ^anibt gewestc ganste Eidgenossische Staudt von 13 vndt allen zuegewandten Orthc» dem Dese.ss.onalwesen den ersten 1042 Februar 1677. fuoß gelegt vndt solicheß bei dem anlaß der ersten ooouMion der grasischafft Burgundt A. 166S widerumb an die han^ genommen, die noturfft vndt sicherhcit Vnsers! Wärdten Vaterlandtß vor Augen gehalten, die fach aus; wahrem allen dessen vmbständen der fründt- vndt feindschafft, die Wir von außen häro haben vndt gewunnen möchten, ^ ^ weiß vndt formb zue Kriegen, vnsere eigenen krefftcn vndt mcchten reifflich erforschet, in rechter wahrer Eydtgnol ^ Threuw vnd Liebe zue dem gemeinen Besten ein einhelig allgemeiner schluß gefielt, solicher erstenß in selbigem Jast^ 3 nach dessen Verfassung von dem höchsten gewalt aller Orthen vndt zuegewandten guet geheißen, hernach zue vndcrsaue ^ ^ Zeiten vndt Jahren zucm Überfluß Bestätiget, Des; Kriegß Rhat ^utlioritet vndt ansechcn (welichc dan eigendlich deß gantzen werkhß ist) mit einem so städtischen instrumenta, daran aller vndt mit Namen Ew. V. G- L. A. ^ hangen, Stabiliert vnd dessen Inhalt mit würkhlichem eruolg in Kreta vor der gantzen welt äugen nach gelebt worde"^ Nun erwegen Ihr V. G. L. A. E. nach Ewer Höchen vernunfft, wan ein lobl. Orth sich die fueg vndt Macht eigne" ^ von demmen, waß mit obbcdeuten ziemlichen Solcnnitäten so sanetb, Ehrlich vndt Threuwlich gchandlet, versprochen ^ . brieffet, nach belieben oder guet erachten einen sollchen fingular abtritt zue ncmmcn, ob cß beschcchcn möge, ohne vndt billicheß empfinden der übrigen einhelig beysamen haltenden Orten vnd Zuegewandten, ohne höchst gefehrlichc ^ guenz, daß ein Orth von dem andern das erempel nemmen vndt cß dahin lauffen würde, wan wir vermeindten meinen schluß in die oxcaution zue wenden, Wir anstatt der Einheligkeit (die der gantzen Welt Bekanndtuuß nach das e ^ Mittel vnnser Conservation vndt der schrcckhen vnser finden ist) So vil sinn vnd Köpf vnd anstatt einer Republik ^ vnderschidenliche finnven wurden: Ohne schimpf vndt spott Bey außlendischen Gwelden, weliche die Billiche schöpfen haben, wan Wir vnnser eigne Oonuanta vndt Handlungen gegen samen nit Besser Beobachten, Sie von ^ Ihnen beschechendcn Zuesagen vndt Versprechen kein bessere rcchnung machen kondtcn, auch eben wegen solicher vnnßr ^ bcstcndigkeit, muvt vnd Hertz fassen werden, Ihre regiersüchtige Absehen, wan Sie dero einige hetten, desto kücndrr ^ Werkh zue setzen. — Ewer Meinungen, Bey den Pündten zue verpleibcn vndt auf den fahl cincß würklichcn angrnN' ^ Ewerige Ehrlich zue entrichten, Ist zwahr guet vndt loblich: wan Ihr aber die jetzige Beschaffenheit der welt vndt betrachten, daß die Kriegsanschleg vil ehender vollzogen alß gcosfcnbahret werden, auch gar leicht sich begeben köndtc, ^ ein, zwep oder mehr orth von denen an vnsern grentzen schwebenden Armaden, die man biß an discre zeit so zast^ ^ groß nit gescchcn, opprimirt wehren, ohne daß Ihnen Zeit vnd Gelegenheit übcrig verblibc, Euch des angriffst Zur ^ warnen, wil geschwigcn der hilff vnd rettung zue erwarten, würden Euch Euwer Hochcr verstandt vndt zue deß Vater ^ conservation Tragende anmuetung ohne Zweiffel an die Handt geben, daß man deß Streichst nit zue erwarten, sonder ^ selben von weitem zue parieren habe, vndt die exccution zusamen habender Pündten vilmehr nach gstalt der ^ulstu vorstehenden fahlß als nach Inhalt des aufs vergangene Zeit gerichten Buechstaben außzuefuehren seye. — Wir überg Euch den Umbstandt dessen, waß wegen deß General Commando vnd der Verwesung der sustitia von vngueten Ver> , Euch imprimirt werden wollen, fchrnereß zue erweisen, alß fachen, die der deutliche Buochstaben deß Defensionalß st zue Lügner stell. — Weilen die Generalität vom Kriegß Nadt dcpendiert vndt Bey disem alle Ort Ihre gantz gleich ^ tendc Vota haben, kan man nit wol sagen, daß ein Orth mehr alß daß andere Begwaltiget seye. War ist, daß Execution, die nach deß Kriegß Rat Bcfelch geleitet wird, ein Haubt oder General das Comando süchren muost, wa» ^ nit durch viler Commando vnd denselben ohnvcrmeidlichcr Eonfusion alle vnsere Anschlag, sye bestehen in Dcfension oder fcnsion, zue schänden richten will. Eß gehet aber dardurch den Orthen inßgemein an dero Gewalt vnd A» ^ weder wenig noch vil ab. Vndt könen Wir vnnß an der stell nit endthalten, Euch vertraut zue sagen, Nach de»"' , Orth vndt Zucgcwandte, dero Theilß Sterkher, Thcils schwccher als Ihr, den geringsten Scrupul vndt Bedenkhen über st ^ angestalt deß General-Comando tragen, disere, wie auch das Defensional überhaubt für ein heilsamb loblich nutz vnd n wendig werkh bedenkhen, das dicJenigc, welche Euch ein andres; bis dahäro vorgebildet, eben zimblich vil von ihren ^ dankhen vermüethen, wan Sie selbige allein die gueten vndt rechten, aller anderer aber die irrige vndt fälbare zue st^ hauptcn wollen. Wir müssen, daß Eüwer vndt vnsere Meinung in dem einig, daß wie schon hie bevor bemerkt die ein ^ tigkeit der glidcrcn vnserß Staudts! die einige erhaltung desselben vndt vil ehender ein leib ohne seel das Leben ul- olftie bedeute Einträchtigkeit vnsere Souveränität erhalten werden. Je danach sind die matoria an sich selbsten vcrl " vndt nach art vnd bcschaffenheit derselben die vnder miß vorfallende Trennungen minder oder mehr schedlich oder gar ^ ^ lich. — G. L. A. E. In dem fahl, daruon Wir dißmal handlcn, gehet es an die Verwahrung vnser grentz, schuh Februar 1677. 1043 llmung deß Landtß. Diseres ist der Zwekh, das Zihl vndt Endt, dahin vnser zuesamen geschwohrene Pündt, zue- ^ ^ünfft, sorgfeltigkeiten, Rathschleg, Muehe vndt Arbeit allein zihlen, von deßwegen allein ist es angesechen, mit demme alleß vndt ohne das nichts; gericht, daruon Bewendet die summa rerum. Wan dann in der materia an discrem Orth ^ aufs sich habender Wichtigkeit der Trennung vnder vns; Statt finden solle, müest derselben ein ohnwiderbring- ^ schabt vnd, so Gott gnedig wende, deß Landts; verderben auf dem such volgcn. — Wir geleben aber der trostlichen "eversich^ Ihr vnser gctreuw lieb alt Eydtgnosscn, dero Vorfahren znc dem ersten Vrsprung vnser Freyheit vndt Eydt- Mchaft so vil Vorschub gethan, auch seit häro zue dero erhaltung bei so vilcn gelegenhciten leib, gueth vndt blucth riterlich ° gesetzt, der fachen eüsserste Wichtigkeit von selbst zue hertzen ncmmeu, disere vnscre best gemcindte Eydtgnössische erinncrung ° en lassen, dem übrigen loblichen eorxori in dem fahl beypflichten vnd Euch allein nit mißfallen lassen, wast vnß allen ? ^ vnd die oberste noturfft zue seyn bedunkt. Wormit Wir vnß vmb des; gemeinen besten willen höchstens; befreuet Mde» vnd dankh genemb mithin erkennen werden, das; Ihr vnser gcthreüwste Meinung vndt vnwidersprcchcnlichsten gründt bewegnussen mehr dcferiren, alß waß Euch von lcuthen, die Wir in ihrem Mitel ohnbcrüehrt pleiben lassen, zue Euer "d Vnserem Nachtheil vndt geferdt fürgebildet wirbt. — Sollten Wir aber so vnglückseclig seyn vndt vnserer oktioia, andren vndt begehren die erwünschte resolution nit zue wegen zu bringen vermögen, Gelangt an Euch V. G. L. A. E. ^ gebührende Eydtgnössische begehr, mit ncchster gelegenheit Ewern höchsten gewalt die Landsgemeindt zuesamen zue halten dndt deß Tags durch eigends ablauffende so zeitlich V. G. L, A. E. löblichen Ohrtß Zürich müssen zue lassen, damit so von visieren Herren vndt Oberen wegen fehrncr in Verrichtung gebracht werden möge, waß Sie nach Wichtigkeit vndt ^'tereni aufsehen der fachen für nothwcndig erachten möchten. Die Wir aber vil mehrere willfahr von Euch erwarten Zue erweisung angenemben Eydtgnössischen dienstß vnd best affectionirt verharren. Geben vndt in vnser aller Namen. ^age znm Zürcher Abschiedsexemplar.) ^'»thal. Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclegenheitc» i ^eiämtcr. ennetb. Vogt, iibcrh. »» Art. 712. Personelles. ««. Art. 588. Stifte u. Klöster. ,!«>. Art. 132. Anstde. mit d. Abt v. St. Gallen. ««. Art. IVO. Rechts- n. Gerichlssachen. V. Art. 233. Stifte n. Klöster. Art. 97. Compctcnzanständc. « Art. 12. Beamte. Art. 25. Beamte. «» Art. 27. Allgemeine VerwaltungSsachcn. «, Art. 54. Justizsachen. I' „ 28. Allgemeine Vcrwaltungssachcu. r. „ 152. Kriegswesen. I» Art. 54. GrÄnzstrcitigkciten. I» Art. 222. Rechts- u. Gcrichtssachen. Conferenz der evangelischen Orte während der Tagsazung zu Baden. I«77, im Februar. Staatsarchiv Zürich. Mg. Alisch. Bd. 16«, kol. Kg. Gesandte: S. Abschied 666 (für Glaruö Landammann Jselin). »». Auf den Wunsch Basels wird eine Vorberathung gepflogen über die vom französische» Gesandten °llte Anfrage, ob die Eidgenossenschaft die Gränzcn selbst gegen einen allfälligen Durchzug der kaiscr- / 1044 ' Februar 1677. licheu Armee verwahren oder ob man eine solche Vorsehung Frankreich überlassen wolle. Einstimmig laiss man, cö sei an die beiden kriegführenden Mächte das Gesuch um Gewährung der Neutralität zu riclM"' sofern aber Frankreich Sicherheit verlange, daß die kaiserliche Armee nicht von den Waldstädtcn her ü^' eidgenössischen Boden Frankreich angreife, sei neue Jnstruetion einzuholen. I». Gegen die vom Rittmcss^ Snlzer gegen Winterthnr ausgewirkten Ortsstimmen hofft man auf die Jnterpositiou LucernS. die Besorgnis; von Glaruö, daß mit dem Verbot der Kindcrlchrcn und andern Dingen den Evangelische" "" Toggenburg um so mehr werde zugcsczt werden, da GlaruS im rhcinthal'schen Geschäfte gegen den Prälat" von St. Gallen stehe, wird weiter einzutreten nicht zeitgemäß erachtet. «I. Genfs Wunsche, daß Zürich "" Bern wegen der Wiederaufrichtung dcö Tractats von St. Julien an den König von Frankreich und Herrn de Pomponc schreiben möchten, wird zwar entsprochen, aber ohne Hoffnung auf Erfolg; werden diese Zuschriften zu beliebiger Verfügung der Stadt Genf mitgetheilt, mit der Bemerkung, cineStheilö der König die Anerkennung des Vertrags von St. Julien der Herzogin von Savoyen nie zumuthen wollen, daß andcrnthcils auch die Unterredung mit dem französischen Gesandten Gravcl >" mit den Abgeordneten der mit Savohen verbündeten Orte und mit dem savohischcn Gesandten Au^u' Leonardi keine günstigen Aussichten dazu eröffnet habe, dagegen eine gcnferische Gesandtschaft nach T'"" bei der Madame Reale so viel Freundschaft auswirken könnte, als wenn jener Vertrag noch bess'"^ «. Nach der Rükkunft der nach Hause gereisten Gesandtschaften (9. März) fand man sich wieder ci»^' standen, dem projcctirten allgemeinen NcutralitätSveschlussc beizufügen, was 1674 dem Domdekan geschrieben worden: eidgenössischer Scits behalte man sich vor, nach Gestalt der Sachen wirklich zu was die Sicherheit erfordere und ziemlich und billig erscheine, k. Bei diesem Anlaß theill Glarus daß beide Mitglieder der Gesandtschaft bei ihrer Heimreise verabredet haben, am Tage nach ihrer Ä>">» bei Hause großen Landrath zu halten, wobei jeder Rathsfrcund zwei Landlcute mitzubringen pfleg"' der Zusammenkunft des Landrathcö seien dann aber die Katholischen in ein anderes Haus gegangen >" haben gesöndcrt berathcn, jedoch Gleiches beschlossen, so viel verlaute; dieses Verfahren sei gege" Landeöordnung und Verträge. Man fand nicht zeitgemäß, diese Jnformalität in der gemeinen Seh"' zu rügen, x. Daß allein Schwhz und katholisch GlaruS lczthin ihre AuSzüger bei Hanse behalten hc>^"' soll nach Uebergang des Hauptgeschäfts öffentlich geahndet werden. «68 Conferenz der V katholischen Orte. Gersau. I«77, 22. Mai. Staatsarchiv «ucern. Mg. Absch. Bd. I-xrv, r»I. so. Gesandte: L u c c r n. Joseph Amrhh», Schultheiß; Eustachius von Sonnenberg, Panncrherr; He>"^ Pfhffcr, Veilner. U r i. Franz Karl Schmid, Landammann; Joh. Karl Emanucl Bcßlcr. Panuerhett' Sebastian Muhcim, Statthalter; Joh. Anton Schmid, Landeshauptmann; vr. Johann Wipfliu, ^ Raths; Kaspar Jnfanger, Gesandter nach Baden; Hug Ludwig Jmhof, Landschrciber. Schwhz. 3"'^ Mai 1677. 1045 ^^chcirt, Landammann; Kaspar Abhbcrg, Landeshauptmann; Niklauö Karl Ceberg, Statthalter; vi-, "kob Weber, Statthalter; Landvogt Franz Rigcrt und Landvogt Matthias Stadler, des Raths; Landet Wolf Friedrich Schorns; Landvogt Bartholoms Schindler; Landvogt Sebastian Abhberg; „Gesandter" '""Z Victor Schoruo; Dr. Heinrich Abhbcrg und Hauptmann Hans Heinrich Butler, Ausgeschossene von ^ ilcindleutc». U u t c r w a l d c n. Joh, Peter Jmfcld und Joh.. Melchior von Atzingen, beide 'tzandammann, von Obwaldcn.; Joh. Ludwig Lussi, Landammann, und Franz Ackermann, alt-Land- "'»»lann, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Landeshauptmann; Joh. Landwing, des Raths; Jakob Jtten, Sckclmeistcr; Karl Hegglin, dcö Raths; Martin Schmid, Sekclmcistcr. Weil bei dem am l7. Mai in Luccrn gehaltenen Kongresse*) der Zumuthung, einmal ganz vertraulich ^ die gegen das Defensional erhobenen Einwürfe sich auszulassen, von Scbwyz nicht entsprochen, wohl Zu solchem Zwckc zu dieser Konferenz Hand geboten wurde, schritt man nach vorhergegangener eid- ^Uchcher Begrüßung sogleich zur Erörterung jener Beschwerden. Schwhz machte nämlich gegen das Defen- "ale die Ausstellung, daß cS nicht den alten Bünden gemäß und daß es de» alten Orten nachtheilig sei; ce> schon bei anscheinender Gefahr, nicht erst nach erlittenem Angriff, zur Mahnung berechtige; Basel ^ Zürich, obgleich jüngere Orte, den ältern Orten befehlen können; die im Deccmbcr abgewichenen ^"6 im luccrnischcn Abschiede hinsichtlich der Mahnung gemachte Verbesserung im Abschiede des abge- usciien März wieder fallen gelassen worden sei; der Gewaltbrief viele bedenkliche Punkte enthalte; in den ^gsämteru nicht die alle Form beobachtet werde; daß es von der Justiz, die Schwhz der eigenen Obrigkeit ^ nur gcncraliter rede; über die Kricgökassc Bestimmungen fcstsezc, für die Schwhz so wenig als "'» und GlaruS sich erklären könne; die vorgeschriebene Magazinirung die katholischen Orte bcnach- .'^ige; bje Verlegung der Malstätte nach Aarau die Kanzlei beeinträchtige und mit der Ansczung dcr- . ^u ju den alten Bünden nach Einsiedel» und im Bunde mit Bern nach Kienholz im Widerspruch die Besczung Rheinaus im Nothfalle Zürich überlassen bleibe; der Eid auf das Gewissen hinsichtlich ^»katholischen nicht genüge, „denn mau wüssc wohl waß der Vncatholischcn gwüssen sehe"; mit der Fassung der Religionsübuug die Freistellung der Religion vorbereitet werde; ferner, daß im Defensionale ^ ^» Projccte vom Februar t668 gestandene Versicherung, einander bei geistlichen und weltlichen Freisten zu schüzen, nicht aufgenommen sei; daß die Geistlichen in Folge des den KriegSräthcn im Schirm-- ''"fc zugestandenen DirectoriumS unter unkatholischen Gerichten stehen; nach der angeordneten Vcrthcilung ^ Offiziere und Soldaten die Landleute von andern Orten sich sollten commandiren lassen; die Ab- ^üsselung des Commando'S unter den Generalen, gegen das Herkommen, die Landleute unter dem Ober- ^"hl unkatholischer Generale in den Kampf gehen zu müssen nöthigc; von unkatholischer Seite her die ^^» Bünde in Abgang zu bringen gesucht und behauptet werden wolle, man müsse sie nicht buchstäblich ^stehen, pudern nach den Zeitläufen. Hierauf wurde entgegnet: Diesen Bedenken werde wohl mit Ver- """ft entsprochen werden können; aber hin und wider sei in den Orten verbreitet worden, es sei das ^lcnstoual wider Gott, wider die katholische Religion, wider die geistliche Freiheit, wider die Bünde, '"lder den Scmpachcr Brief; in jedem Orte seien Landesverräther, welche solche Sachen zu machen von ^»katholischen Geld empfangen haben, und man kenne diese Leute und müsse sie bei den Köpfen ) auf diesen Kongreß bezüglicher Abschied konnte nicht aufgcsundcn werden. 104« Mai 1677. nehmen, und die Gesandten von Schwhz haben auf lezter Tagsazung in einer Weise sich ausgesprs^"' daß diejenigen der übrigen Orte kein Wort hätten erwidern können; — solche grobe Unwahrheiten » unehrbare Spottreden seien verbreitet worden, um Ungelcgcnheitcn anzustiften u. s. w. Schwhz st ^ berief sich auf die drei äußern Gemeinden von Zug, daß anderes nicht vorgebracht worden sei, als es oben erzählt habe, stellte es aber den andern Orten anHeim, mitzuhalten oder nicht. Hierauf entgegnet: Die andern Orte werden Schwhz nicht nur bei den Bünden bleiben lassen, sondern auch Jedermann schüzen; nur möge Schwhz die Bünde auch beobachten und nicht gestatten, daß anderer L ehrlichen Landleutcn auf den Wallfahrten nach Einsiedel» und anderwärts von unguten Leuten ss Sachen vorgegeben werden. Um nun aber alle Mißverständnisse Punkt für Punkt zu beseitigen, den Abgeordneten von Schwhz zu bedenken gegeben, daß vor allem aus zu wissen nöthig sei, ob nia» überhaupt zu einem Defenstonalc verstehen oder das ganze Dcfensionalwerk über den Haufen werfen»"-'^' wenn man lczteres im Hiublik auf die veränderten Zeitumstände nicht wollen könne, sondern , Entfernung bestehender Mängel beabsichtige, müsse man sich dazu die nöthige Zeit nehmen; daher h ^ Schwhz die hervorgehobenen Mängel schriftlich zusammenstellen, in den Bestimmungen des Defense nicht überall «inalitiuin« muthmaßen, besonders sie nicht auf Religionskriege berechnet glauben, sonder» als Mittel zur Abwehr äußerer Feinde betrachten. Allein Schwhz wollte sich nicht zu schriftlicher seiner Ausstellungen verstehen, und ebensowenig die andern Orte zu schriftlicher Beantwortung der mu» vorgebrachten Einwürfe. Endlich führte die weitere unausgesczte zehnthalbstündige „ziemlich confnst V sprechung doch zu einigen Projekten, nämlich: Hinsichtlich der im Vörtischen Abschiede vom December ^ bereits verhandelten Mahnung sei es für alle, die vom Kriege etwas verstehen, ausgemacht und als ^ mäßig anerkannt, daß die Gränzorte, wenn die Gefahr es gestatte, zuerst die Mahnung an ihre Nach ergehen lassen; die Gewalt der Kriegsobersten sei im Abschiede vom December 1676 hinlänglich im Schirmbricfe könnte weggelassen werden, daß die Kriegsräthe in wichtigen und schweren DiNjss" fertig den Rath und das Gutachten der nächst gelegenen Orte und Obrigkeiten einholen sollen; das ^ Friedensschlüssen, wofern die Zeit es gestatte, die obrigkeitliche Ratification vorbehalten werde; ^ Commando zu alteruiren, sollen die Feldobersten über die zu crthcilcnde Ordre im Sinne des Artikel vom März 1668 sich mit einander vergleichen; jedem Orte oder desselben Kricgöräthen sei die 2" über seine Angehörigen zuständig, laut Abschied vom 11. December 1674 und December 1676; der zinirung halbeil sei im Abschied vom December 1676 so weit Vorsehung gethan, daß sich die Orte, keine Früchte dazu liefern, nicht zu beschweren Grund haben; auch wegen des Versammlungsorts Kriegsräthe seien im Abschiede vom December 1674 befriedigende Bestimmungen enthalten; wegen Riss'"' könnte gesagt werden, Zürich habe nur für den ersten Nothfall zu sorgen, bis die im Thurgau regiert Orte den Plaz nach Proportion bcsczcn; die Führung des Commando'S über die Zusäze durch das ^ welches den Zusaz verlangt hat, sei im Abschied vom December 1676 hinlänglich erläutert; wegc» ^ zugelassenen Religionsejercitiums sei nichts zu befahren, vielmehr seien die dießfälligen Bestimm'"^ Vortheilhaft; in dem Eide auf das Gewissen liege nichts Bedenkliches, im Gegentheile gebe cS kc>^ andern rechten Eid als auf das Gewissen, und man könnte sogar bezweifeln, ob die Correctur vom vembcr und December 1674 zwckmäßig sei; hinsichtlich der Kricgskasse habe es nicht die Meinung, ^ für jeden Mann alle Monate V- Thaler bcigeschosscn werden müsse, sondern nur für den Anfang, Mai 1677. 1047 könnte auch auf 10 Schillinge herabgchen, nur müsse doch eine ehrliche Summe zusammen gebracht ^rden; und wenn Schwhz meine, bei seiner zahlreichen: Mannschaft dabei mehr als andere beschwert zu so möge es erwägen, daß die Städte noch mehr leisten und Schwhz bei Nuzungen dennoch gleich beziehe, wie sie; übrigens enthalte auch der Abschied vom Dccembcr 1676 einen Vorschlag, das größere Miiögcn in Anspruch zu nehmen; sollte endlich in solchen Zeiten von fremden Fürsten eine Tagsazung ^ angt werden, so sei dieß allen Orten anzuzeigen, um ihnen freizustellen, ob sie die' Kricgöräthc oder ^bcre Gesandte dazu abordnen wollen. Ncbcr alles dieses werden die Obrigkeiten ihre Gesandtschaften die nächste badische Tagsazung instruircn. Das Ergebniß der Berathung von Gcrsau wurde durch den Landschreiber von Schwyz in folgende zwölf Punkte "u»nen gestellt: 1) Nur gegen einen erklärten Feind und nach erfolgtem Angriff wird Volk abgesandt; geschieht eine Ahnung nur auf Anschein von Gefahr, so trägt das mahnende Ort die Kosten. 2) Jedem Orte bleibt die Justiz über ^ Einigen vorbehalten. 3) Alles, was den Krieg oder Waffenstillstand betrifft, bedarf der Ratification der Orte, sofern Z^t ertaubt. 4) Der Oberbefehl wird gemeinsam und nicht alternatim geführt und steht es jedem Ort frei, seine Kere im Feld zu ernamscn, wie sich denn Schwyz hiezu den Panncrherrn, Landeshauptmann und Landesfähnrich vor- , 6) Die Tagsazungen und Congresse sind bis zum wirklichen Feldzuge in Baden zu halten, in: Kriege je nach Maßsick ^ ^ ^^"ng der Armee. 6) Proviant- und Munitionshäuser mögen die andern Orte auf eigene Kosten anlegen und ^ Falle eintretenden Bedürfnisses für Lieferung ihrer Vorräthe an die übrigen Orte billig entschädigen lassen. 7) f'ch Mag Rheinau auf so lange bcsezcn, bis die regierenden Orte nach Proportion Besazung dahin ordnen. 8) Das procirliche Religionserercitium wird Schwyz in seinem Lande nie zugeben. 9) Ein formalischer gleichmäßiger Eid ist vP, daher die spätere Correctur aufzuheben. 10) Wenn die vermöglichen angränzendcn Handelsstädte, die wenig Volk die Kosten zu übernehmen sich nicht entschließen, soll bei einem Auszug jedes Ort einen Kriegscommissär ernennen, wem die nothwendigen Gelder eingeschossen werden, und daher die gemeinsame Kriegskasse aufgehoben sein. II) An den fachen- und Kirchenfreiheitcn wird unveränderlich festgehalten. 12) Diese und andere im Defensional beizubehaltenden l 'Mniungen werden unter dem Namen einer gemeineidgenössischen Kriegsordnung authentisch besiegelt jedem Orte zugestellt, ^ Wort Defensional abgethan. Dieses Actenstük, welches dem Abschied beigelegt ist, ist überschrieben: „Vnucrgriffcncr schrifstlichcr Bericht durch die HH. ^stchreiber von Schweiß zue Papeyr gesetzt, waß von den Lobl. vier Alt Eatholischen Orthcu HH. Gesandten über der HH. von veitz vorgetragene meiste beschwärdtsPuncten theils in Gerschauw Proiecticrt vnd von den HH. von Schweiß deßwegen vorbehalten °^e», den 22. März 1677." Gemein-eidgenössische Tagsazung. Baden. 1«77, 27. Mai. Staatsarchiv Luccr». Allg. Absch. Bd. I-XIV, kol. ?l. Gesandte! Züri ch. Joh. Kaspar Hirzel, Herr zu Kefikon, Bürgermeister; Oberst Georg Wcrdmüller. Joh. Leonhard Engel, Vcimer; Oberst Joh. Rudolph von Dießbach. Lucern. Ritter Joseph ^rhhn, Schultheiß; Ritter Rudolph Mohr, Statthalter. U r i. Hauptmann Franz Karl Schund, Landsmann z Joh. Karl Emanuel Bcßler, Pannerhcrr. Schwyz Franz Bctschart, Landammann und Landes- 1048 Mai 1677. fähnrich; Niklaus Karl Ceberg, Statthalter. Untcrwalden. Joh. Peter Jmfeld, alt -Landammann, vs» Obwalden; Joh. Ludwig Lussi, Landammann, und Karl Lcodegar Lussi, Pannerhcrr, von Nidwaldc»- Zug. Ritter Karl Brandenberg, alt-Ammann und Landeshauptmann; Martin Schund, Sekeli»cilft>' Karl Heggli. G l a r u S. Fridolin Jselin, Landammann; Franz Gallati, Sekclmcistcr. Basel 2 ' Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Joh. Christoph Burkhard, Drcierherr. Frciburg. Johann C«!ft^' Zcugherr. Solothurn. Ritter Joh. Georg Wagner, Schultheiß; Hauptmann Franz Bittor Belc»^' Sckclmeister. Schaphausen. Oberst Joh. Konrad Neukomm, Statthalter; Joh. Jakob Stocks Sckelmcister. Appenzell. Johannes Sutcr, Landammann, von J.-Rh.; Ulrich Schmid, Landamwa»"- von A.-Rh. Abt von S t. G a l l e n. Ritter Fidel von Thurn, Landeshofmeister. StadtS ^ Gallen. Tobias Schobingcr, Sckelmcister. Biel. Abraham Scholl, Stadtschrcibcr. ». Nach dem eidgenössischen Gruße wird Schwyz ersucht, zu berichten, wessen die dortige Obug auf daö an sie in Betreff des Dcfcnsionals ergangene Schreiben sich bedacht habe. Die Gesandtschaft Schwhz bezieht sich einfach auf die mit den übrigen vier Orten zu GcrSau aufgestellten acht Bcsch»'^ punkte, über die sie Erläuterungen zu verlangen beauftragt sei. Die übrigen Orte, mit Schwpz entschü'^ die Bünde zu halten, erklären sich vor allem aus mit dem Inhalt des DefcnsionalS einverstanden, ^ auch zu Erläuterungen bereit. ES werden nun die angefochtenen Bestimmungen des DefcnsionalS »^ die Magaziniruug der Früchte, die Kriegskasse und ihre Rechnungsführung, die Mahnung um Zuzug, Eid und die Direktion des KriegSrathes, die Malstättc der Zusammenkünfte zu Baden oder Aarau, ^ Vertretung der einzelnen Orte im Kriegsrathe, die Bcsezung der gemeinen Herrschaften und bcso»^ Rheinaus durch Mannschaft aller regierenden Orte beleuchtet und die dadurch gegebenen Aufschlüsse Schwhz und katholisch Glaruö all rokoronlluin genommen. I». Um böswilligen Ausbreitungen zur dächtigung des Schirmwcrks oder DefcnsionalS entgegen zu treten wird rathsam erachtet, daö Stauft Verkommniß von 1481 überall verlesen zu lassen, und besonders Schwhz ersucht, Vergebungen gege» ^ selbe exemplarisch zu bestrafen, v. Zwar erscheint es als Nothwcndigkeit. zur Berichtigung der iru'g" und gefährlichen Einbildungen, die in Schwhz über daö Defcnsional verbreitet wurden, eine Gesandt!«) aus sechs früher dazu bezeichneten Orten oder aller inögcsammt oder doch der katholischen Orte dal?"' abzuordnen; allein man hofft, die Gesandtschaft von Schwhz werde die LandSgcmeinde durch offene thcilung der Verhandlungen auf bessere Gesinnungen zu bringen wissen; im entgegen gesezten Falft ^ Lucern, mit Zuziehung der nächst gelegenen katholischen Orte, im Namen der ganzen Eidgenosse»!«?' die versammelte LandSgcmeinde und zwar möglichst bald eines Bessern belehren In die deutsche» ^ teicn ist zu berichten, daß man sich über die wegen deö DefcnsionalS erhobenen Anstände geeinigt >?»^ Widerstrebenden aber Strafe drohe. «I. Der Gesandtschaft von Schwhz wird ein den wesentliche» 2'^ der Verhandlungen in sich begreifendes Empfehlungsschreiben mitgegeben. «. Der französische Gesa»^ Gravcl, von welchem ein vom 26. Mai datirtes Entschuldigungsschreiben wegen verzögerter Pc»!»'^ cntrichtung einlangte, wird mit der Anzeige, daß man sich über die entstandenen Differenzen auSgctss»^ habe, angefragt, ob die auf Ostern verheißene Pension bald in Empfang genommen werden l2>u" t. Für den nach Wien gn den Kaiser gesandten Kricgssccrctär Holzhalb von Zürich werde» 250 Louisthalcr Reisekosten bewilligt. K. (S. u. Luggarns). I». (S. u. Baden). I. (S. u. Frciä»ft^' Mai 1677. 1049 Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. It. Bei der Vorberathung über das von Schwhz in Frage gestellte eidgenössische Defcnsionalwcsen ssnct lezteres, wie die Verhandlung von GerSau vom dortigen Orte verstanden worden sei und daß auch die Landögcmeiude den gemachten Anträgen (wie selbe von ihrem Landschrcibcr aufgcsezt worden) ^ liiiien werde, einstweilen aber die Gesandtschaft nur zum Anhören instruirt sei. Auch katholisch Glarus »ur hören, in welcher Weise die auch dort von Schwhz aus verbreiteten Bedenken erläutert werden, ^kiburg und Solothurn finden einen großen Unterschied zwischen den über die Verhandlungen zu Gersau ' Lucer» und Schwhz gemachten Abschieden und wollen es bei dem Berichte Lucerus bewendet sein Es wird hierauf angemessen gefunden, bei der Behandlung der Sache in der allgemeinen Sizung ^ ^ freien ReligionSexereitiumö, das ja nur bei Auszügen an die Gränzc und daher besonders in ^»katholischen Anwendung finde, noch der gegen das Commando erhobenen Einwendungen zu "')»en, in leztcrer Beziehung aber Schwhz die Beseitigung des dabei obwaltenden Mißverständnisses ^ ^»ipfchlen. I. Der Landschrcibcr des Thurgaus, Wolf Rudolph Reding, führt Beschwerde, daß daö ^ °'Ucapjtcl zu Constanz seinem Sohne das laut päpstlicher Bulle ihm zugesicherte Domcanonicat zu Con- anzutreten Schwierigkeiten mache, nämlich ihm die Aufweisung von acht Ahnen, statt wie herkömmlich v vier Ahnen, zumuthe, eine Forderung, bei der es, im Einverständnisse mit andern Stiften und mit ^ Ritterschaft des schwäbischen Kreises, die Eidgenossenschaft verächtlich mache und von der Theilnahme lauen Stiftungen ausschließe, so daß wohl Grund genug vorhanden sei, auch von Seite der Eidgo gemeinsame Sache gegen die Domstift zu machen, die jährlich bei 10,0(10 gute Gulden aus Jurisdiction der Eidgenossenschaft beziehe. Luccrn erhält den Auftrag, bei dem Nuntius die an- ^acssenen Schritte zu thun. »». Glarus bittet um Schild und Fcustcr in daö neue Kapuzincrklostcr zu afcls. (S. u. Thurgau). s° zu Zug hatte sich in der allgemeinen Session noch besonders beklagt, das, Schtvyz unlängst eine Ge- ^ hchast jn die Gemeinden Zugs gesandt habe, um dieselben hinsichtlich des Defensionals auf seine Seite zu bringen, (v, unförmliche Verfahren sowohl gegen Brauch und Herkommen als gegen das Landeslibell sei, so Schwyz selbst im llnw Vabc vermittlen und aufrichten helfen. Ferner haben Partieulare von Schwyz unter seinen Landleuten solche ^ "hrheiten ausgestreut, das; leicht ein Aufstand wider die Obrigkeit hätte entstehen können, wenn nicht der Form gemäß ^ ordnete Gesandte einiger katholischer Orte sie eines bessern belehrt hätten. — Schwyz meinte hierauf, wenn Zug etwas "gen habe, möge es sich an die Obrigkeit wenden, die gebührend entsprechen werde. (Zusaz im Schwyzer Exemplar.) Hur Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnheitcn i ^g"N, ,» Art. 107. Zehntsachcn. «t« Art. 589. Stifte u. Klöster. 546. Kirchliches u. GlanbcnSsachc». »>. „ 596. Stifte und Klöster. 714. Personelles. » I» eu. Art. 104. Judicatur- u. Competcnzanstäude ^ ^Vter. t Art. 143. Münzsachcn. Art. 55. Gränzstrcitigkeitcn. 132 1050 Mai 1677. Conferenz der evangelischen Orte anläßlich der gemein-eidgenössischen Tagsazung zu Baden. 1«77, 27. Mai. Staatsarchiv Zürich. Alig. Absch. Bd. 164, koi. es. Gesandte: S. Abschied 669 (für GlaruS Landainmann Jselin). »». Nachdem Schwhz durch einen Landögcmeindebcschluß das Defensionale ganz aufgehoben hat, a Mühe der vier katholischen Orte zu Abwendung solcher Sönderung fruchtlos geblieben ist, etliche Mjss hörige von Schwhz sogar die angränzenden Orte aufzustiften versuchten, woraus leicht das Feuer der Em pörung entstehen könnte, haben die Gesandtschaften der evangelischen Orte sich bewogen gefunden, einander, besonders auch mit Hinsicht auf die Religion, zu berathen, was hinter jenem von Schwhz ^ tricbcnen Unwesen verborgen sein möchte. Zunächst wurde es als Verläumdung nachgewiesen, daß gegen die leztcn Zusäze mit dem Commiß und in andern Dingen Wucher getrieben habe; der Vorwur, Basel habe ohne Roth Zuzug verlangt, namentlich mit Berufung auf die große Gefahr und die vom Kriegsrathe ausgegangenen Beschlüsse widerlegt und bemerkt, der Mangel an DiSciplin bei der von dcn Ländern gesandten Mannschaft hätte es vorziehen lassen, statt derselben besser „abgerichtete" Soldaten >>m geringem Sold anzuwerben, wenn es nicht eben darum sich gehandelt hätte, auch hierin die cidgcnissn!^ Einigkeit an den Tag zu legen. Hinsichtlich der angedeuteten Aufwiegler auö Schwhz fand man, es ^ daö Vcrkommniß von Stanö von l48l anzurufen, wenn in der allgemeinen Siznng bei solcher Ausstich beharrt werde. Obwohl in Bezug auf das Commiß der Verdacht am besten ausgewichen werden kön»^, wenn dasselbe von dem Orte, welches den Zuzug empfängt, den Zusäzern kostenfrei geliefert wü^, fand man doch eine solche Aendcrung, wie jede andere Abweichung vom Defenstonal darum bedenklich' weil die Diöcussion über einen einzelnen Punkt daö Ganze in Frage stellen könnte. Aus ähnlichen Gründcm namentlich aber um die DiScussion über die Transgressioncn auszuweichen, soll man die in den Erklärung Frankreichs enthaltenen bedenklichen Clauseln und Unbestimmtheiten in der allgemeinen Siznng zur zu bringen unterlassen, dagegen den katholischen Orten hinsichtlich der verlangten Erläuterungen über das Defensionale mit einstimmigem Munde antworten. I». Die Anzeige des Gevatters Fürst Victor Amadol von Anhalt vom Ableben seiner Gemahlin wird mit einem Eondolenzschrciben erwidert, v. Den evaw getischt» Kirchen in Großpolen, für welche abermals Hilfögesuche eingegangen sind, werden in auf den lcztjährigen Abschied und in Erinnerung an den mündlichen Bericht des unterdessen verstorben" holländischeil Gesandten Malapert 1900 Rcichöthaler verordnet, nämlich von Zürich 290, von Bern 3-^ von Glarus 30, von Basel 1-15, von Schaffhauscn 130, von Appenzell 35, von St. Gallen 70, vv" Mühlhauscn und Biel je 20. »I. Zürich und Bern machen Schaffhansen auf die Entschuldigung, wchv" eigener Gefahr der überdies; jenseits des Rheins gelegenen BundcSstadt Mühlhauscn keinen Zuzug gvs"" zu haben, den Einwurf, daß Schaffhausen sich auö gleichen Gründeil von andern Orten verlassen sth^ könnte, daher Schaffhausen künftig Zuzüger zu senden verheißt. Juni 1677. 1051 «7R. Rechnungs-Conferenz der die Vogteien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherlih, Grandson und Murten regierenden Orte Bern und Freiburg. Murten. 1K77, S—11. Juni. Staatsarchiv Bern. Freiburgcr Absch. Bd. o, S. 7SS. Gesandte: Bern. Joh. Rudolph Wurstcmbcrger, Venncr, alt-Sckclmcister wälschen Landes, und Anton Kilchberger, alt-Vcnner, beide des Täglichen Raths. Frei bürg. Joseph Reiff, Vurger- feister und des Raths; ProthafiuS Alt, Stadtschreiber. Die gewohnte eidgenössische Begrüßung geht den Verhandlungen über die gemeinsamen Vogteien daraus. I»—(S. u. die betreffenden Vogteien). In Bezug auf die Feier der Festtage geben die sandten von Freiburg die Erläuterung, daß Weihnacht, Ostern und Pfingsten überall gefeiert und an ^»selben keine Arbeiten gestattet werden sollen, an den übrigen Festtagen aber das Reisen, „Landkarren", ^iten mit Saumrossen (doch ohne Wagen), zu Markt fahren, in Heu- und Erntezeiten auch daö Ein- ^»inicln und Einführen »nverboten und frei sein möge, so daß im Gebiete von Freiburg den bernischcn ^"terthancn alle Verrichtungen zuzulassen seien, die den frciburgischen zustehen, und umgekehrt. Da ">an voraussezte, daß seit der Reformation die Pfarrer in den über der Gränzc liegenden Thcilen der ^chspielc bei den Angehörigen der andern Confcssion nicht nur die Fnnctioncn eingestellt, sondern auch 'e daher rührenden Einkünfte aufgegeben haben, lcztereö nun aber nicht der Fall ist, und bei gcgcn- ^itigcr Aufhebung solcher Ansprüche von den Pfarrern die Obrigkeiten um Entschädigung angegangen ^rden, hat man auf die Abtauschung verzichtet, dagegen angemessen gefunden, den Pfarrern zu Ausfüllung solcher Ansprüche behilflich zu sein. « Iii». (S. u. die betreffenden Vogteien). II. In Bezug "uf die Durchfuhr fremden, besonders savohischen Wcineö klagt Frciburg, durch Berns Schreiben vom Dccembcr 1676 zu sehr beschränkt worden zu sein; was Bern mit der einen Hand gebe, nehme es der andern zurük; solche Auflagen vertragen sich weder mit dem gemeinsamen Bürgerrecht noch mit Commercien, seien auch den 1646 gegebenen Zusagen nicht gemäß; Frciburg gebe sich übrigens zureden, fremden Wein nur für seine Bürger und Unterthancn zu erhandeln, denselben an den gewohnten Reporten mit dem Fischzeichen zu consigniren und den bestimmten Zoll und Geleit davon zu entrichten, ""ch keinerlei Defraudation dcö bernischcn Zolls oder Affocirung mit Fremden statt zu geben; allerdings fürdc auch Freiburg den Rhfwein andern Weinen vorziehen, wenn er eben so billig zu stehen käme; ^ dies> nicht sei, könne man deö savohischen nicht entrathen. Bern entgegnet, man habe im eigenen ^"de so viel Wein, daß die eigenen Unterthailen ruinirt würden, wenn sie nicht durch Erschwerung der Zufuhr auswärtiger Weine gcschüzt würden. Ii.lt.. (S. u. Grandson). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangclegcnheiten - ^Varzenburg. I. «. s k Art. 103-113. ^be Mit Tscherlitz. t I». I-. V. 2-««. >»>». Art. 241-251. ^»dson, « I-«. « Isis Art. 378-337. ^Urteil. « x«. Art. 507-510. 1052 Juni 1677. «7S. Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rimera regierenden III Orte. Brunnen. 1K77, 3V. Juni. Landesarchlv Nidwalden. Gesandte: U r i. Franz (Karl) Schmid, Landammann; Sebastian Muheim, Statthalter; Zcugherr. S ch w h z. Franz Betschart, Landammann; Franz Ehrlcr, alt-Landammann; Jakob Wcbe>,' Statthalter; Joh. Gilg Jmling, Sckclmcistcr. Nidwalden. Joh. Ludwig Lussi, Landammann; 8^" Ackermann, alt-Landammann. »— t. (S. u. Bellenz zc.). S. (S. u. Thurgau). I». Ob wegen Nappcröwhl eine Confc>^' gehalten werden solle, wird in Baden besprochen werden. Daö übrige Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftöangelegenhciten: Thurgau. Art. 591. Stifte und Klöster. Bellenz zc. » I Art. 575-580. «v:Z Gemeineidgenössische Jahrrechnnngs-Tagsazung. Baden. 1ig ein, dem Dcfcnsional sich zu fügen. Der Stadt- und Amtrath von Zug wurde ermuntert, der ^Ichchcncn Drohungen nicht zu achten, sondern die Aufwiegler zu bestrafen. An katholisch Glarus wurde i demselben Sinuc geschrieben, wie an Schwyz, mit dem Bcisaze, daß bei feruerm Widerstreben dem a»dvogt im Rhcinthal dcr Antritt dcr Regierung nicht gestattet werde. Da hierauf keine Antwort erfolgte, "gegen vernommen wurde, daß die versammelte Landsgemeindc mit Schwyz zusammen zu halten beschlossen ^bc, wurde am 23. Juli eine nochmalige Mahnung dahin erlassen. Dem fälschlichen Geschrei entgegen, Landcsfähnrich (jczt Landammann) Betschart und Obcrstwachtmeister Ncding als Tagsazungsgesandte, Instruction zuwider, im September zur Verlegung der Malstätte von Baden nach Aarau und zur In Bern aufgenommene Verhöre ergaben, daß ein eigentliches Gewerbe mit falschen Attestaten getrieben wurde, ein Ehepaar Z- B. sechs Jahre mit falschen Steucrbüchlein herumziehend die WohltlMgkeit ausbeutete u. s. w. (Mitlheilungen der berni- schcn Gesandtschaft.) Heller hatte in Unterwalden, Frischherz in Uri besonders Umtriebe gemacht. Schreiben des Schultheißen Amrhyn an seine Dbrigkcit, Baden den 7. Juli 1677. 1054 Juli 1677. Aufmahnung gestimmt haben, wird bezeugt, daß sie der Verlegung der Versammlung nach Aarau kräf tigst widersprochen haben, jene Aufmahnung zum Zuzuge aber an und für sich kein Particularbcfchl, st''' dcrn eine die Ratification der hohen Gewalten vorauSsezcndc Anordnung gewesen sei; daß die Gess' schaft von Schwyz auch bei dieser Tagsazung dem Landögcmcindebcschluß vom 27. Juni gemäß sich verhalt^ den von der Versammlung gefaßten Beschluß auch abzuwenden versucht habe. «. Die Obrigkeiten gute Ordnung gegen die Vorkäufer verschaffen, damit nicht Butter, Schlachtvieh und Brodfrüchtc ^ Lande entzogen werden, l. Der französische Gesandte Gravcl spricht im Namen seines Herrn. daS ^ dauern über die unter den eidgenössischen Ständen eingetretenen Mißhclligkcitcn und die Hoffnung daß eö der Eidgenossenschaft gelinge, die für ihren Bestand unentbehrliche Eintracht zu bewahren, daß sie die gegen Frankreich eingegangenen Verbindlichkeiten sowohl in Bezug auf die herkömmliche ^ Wendung der Dieusttruppen als die Verwahrung der Pässe festhalten, oder doch, sofern hinsichtlich Gebrauchs der Mannschaft verschiedene Ansichten seien, die Entscheidung an Schiedsrichter zu sich nicht weigern werde; wogegen er selbst in den Stand gesczt und bereit sei, die auf daS Frnld zugesagte Pension auszurichten. In Antwort darauf wurde, unter Verdankung der bewiesenen Theiin" ^ und Freundschaft, treue Beobachtung der Bundcöpflichtcn zugesichert, aber auch nicht verhehlt, ^ eidgenössische Dicnstmannschaft bundcögcmäß allein zu Schuz und Schirm der im Bunde begriffenen nie und Lande bestimmt sei, daher keine Schiedsrichter nöthig seien, vielmehr erwartet werden dürfe, es w der König seineu Gegnern keinen Anlaß geben, der Eidgenossenschaft weitere Vorwürfe zu machen t Juli). Ferner klagt der französische Gesandte (14 Juli), daß den Feinden Frankreichs der Paß zu unter der Rhcinbrükc hindurch gestattet werde; wogegen ihm berichtet wird, daß nur einige leere ^ und zwar bei hohem Wasserstande und unversehens und einige Holzstöße durchpasstrt seien, die beidseitigen Armeen nicht verwehre und laut f5rbeiuungsvcrtrag mit Oesterreich, sowie um höchst Repressalien auszuweichen, nicht verwehren dürfe. Mit diesen von Basels Gesandtschaft gegebenen ^ schlüsscu wird in Hinsicht auf die Stellung der beiden feindlichen Armeen, welche nächst bei Basel ein« ^ gegenüber stehen, die Bitte um eidgenössisches Aufscheu verbunden. K. Graf Casati wiederholt in Zuschrift seine früher gegen die Verschlicßuug dcö Passcö in die Grafschaft Burgund gemachten ^ Wendungen und die Beschwerde über die TranSgrcssion der Schwcizertruppen in Frankreich. Die wird ebenfalls im früher ausgesprochenen Sinuc abgefaßt, mit dem Beifügen, daß die Armee keineswegs auf basclschem Boden gelagert habe (13. Juli). I». Der kaiserliche Abgeordnete I. von Rudcnz remonstrirt, entgegen den Behauptungen des französischen Gesandten, daß die Eidgc»^ schaft nur die Verbindlichkeit eingegangen habe, Angriffe auf alte Bcsizungeu abzuwehren, nicht Angriffs- und Eroberungskriegen mitzuhelfen, vergleicht sogar die Bewahrung des Passes bei Baiei " der Rolle Sauls, der auch die Kleider der Steiniger bewahrte, um diesen das Geschäft der Steint zu erleichtern; er entrichtet zugleich eine Annale Erbeinungögeld. Antwortlich wird ihm bemerkt, die l5n> nossenschaft sei mit Gravelö Ansichten keineswegs einverstanden, habe die Tranögressioncn mißbilligt, nc) daö Erbeinungsgeld in Erwartung der Einlieferung auch der übrigen Rükstände an. i. Bei Berat der an die fremden Gesandtschaften zu richtenden Antworten wollten einige Orte das mit Spanien a ^ gerichtete Rcductionsinstrument vom April 1676 vorbehalten wissen, andere auf Vermeidung der gresfioncn und auf Einhaltung dcö defensiven Dienstes bei Frankreich dringen, Uri, Schwhz und an Juli 1677. 1055 ^ Frankreich gestattete Werbungsbewilligung auf sich beruhen lassen, so daß kein Beschluß erhältlich war. ' Dem Landvogte Balthasar von Lucern, welcher der Reihenfolge gemäß als verordneter Rath zu dem ^chofe nach Prnntrut abgehen sollte, wurden an den Herzog von Sachscn-Eisenach, dessen Armee sich ^ Vernehmen nach den Gränzen nähere, sowie an den General Montclar, Commandantcn der fran- iöshchcn Truppen im Elsaß, Begleitschreiben mitgegeben, in welchen sie ersucht werden, die Neutralität ^ Bisthuinö Basel und der Stadt Mühlhausen in keinerlei Weise durch ihre Truppen verlezcn zu lassen. ' Vascl wird erinnert, zu verhüten, daß ähnliche Beschwerden wie diejenigen betreffend den Durchpaß Schiffen und Holzflößen sich wiederholen. »». Nach Vorlegung der Relation des nach Wien ^sandten Conrierö Holzhalb wird in Anerkennung seiner Mühe und Dezterität die Ersczung seiner ans ^ Reichsthalcr angestiegenen Kosten und eine Recompens von 10V Rcichöthaler für ihn und 15 Reichö- ^>alcr für seinen Diener aus dem Erbeinungsgeldc bewilligt. »». An die 2001 Gulden GesandtschaftS- "steil der Orte Bern, Luccrn, Uri, Frciburg und Solothurn nach Burgund bezahlten Zürich, Basel und ^ Abt von St. Gallen ihr Bctrcffiiiß mit je 138 Gulden, die übrigen Orte sind noch im Rükstande. Die im Salztractate stehenden Orte entschuldigen die angefochtenen hohen Preise mit den zeitherigcn Transportkosten, wollen aber gerne zugeben, daß die nicht im Contracte begriffenen Orte ihren . ^arf unmittelbar aus dem Tyrol bezichen und ihr bezogenes Quantum bei der Kammer an der Haupt- ^»i»e in Abrechnung bringen lassen, i». Das Gesuch von Schwhz, den durch das Proclama geschehenen , ^Ulf scj,lxr Angehörigen aufzuheben, wird von den nicht mehr vollzählig anwesenden Gesandtschaften " Meinung abgelehnt, Schwhz habe die geeignetsten Mittel in der Hand, die Folgen seiner Söndcrung ^ ucutralisiren. «z. (S. u. LuggaruS). i— ve. (S. u. SarganS). «I«I — Ii. (S. u. Thurgau). ^ u. Ii. sS. u. Frciämtcr). im»» —n. (S. u. Rhcinthal). ««—(S. u. Baden). »»»«. u. deutsche Vogt, übcrh.) I»I»I», (S. u. Freiämtcr). Besondere Verhandlungen der katholischeil Orte. «ve. Ungeachtet über das Dcfcnsional weitläufig diScutirt wurde, beharrtc Schwhz bei dem Landö- ^'"cindebcschluß vom 27. Juni, so daß dieser unverändert vor die allgemeine Sizung gebracht werden "'Ufte. Ej„ Zweifel Nidwaldens, ob auch die Majora gehörig gewahrt worden seien, wurde mit der Ver- ^lerung beantwortet, daß in den Verhandlungen der Kriegsräthe ganz nach der bei den Tagsazungsver- ^"dlungen üblichcir Form verfahren werde, und alle katholischen Orte entschlossen seien, an den Majora Zuhalten. «I,I«I. Der Gesandte von katholisch Glarus führt Beschwerde, daß die mit den unkatholischen bleuten bestehenden Verträge schlecht gehalten werden, übergibt ein darauf bezügliches Memorial und ^)ält dw Zusage bundesgenössischen Schirms. «««?. Der thurgauischc Landschreibcr W. R. Rcding ^»eucrt seine Beschwerde gegen die Domstift Constanz, die seinem Sohne ungeachtet der Zuschrift der ^henössischen Orte für den Antritt der Domherrenstelle den Beweis ritter- und stistömäßigcn Herkommens ^fcrlege. Die Bitte um eidgenössische Protection und um Fürschreibcn an den Bischof und an den Papst um so bereitwilliger erfüllt, weil AchnlicheS künftig noch manchem andern ehrlichen Eidgenossen gc- lchen könnte. Itk. (Die mit Spanien verbündeten Orte). Aus die Beglükwünschung kommt von Don Uc>n d'Austria eine Verdankung, begleitet mit den besten Zusicherungen, datirt Saragosa den 30. Mai. ^ wird dem Abschied einverleibt. KKK It^k. (S. u. Thurgau). III. Der Prälat von Wettingen, 1V56 Juli 1677. als Gencralvicar des Cistcreienscr Ordens, schreibt, hinsichtlich der Clausnr der Fraucnklöstcr seines Ordens sei im Einvcrständuiß mit dem Legaten die Moderation getroffen worden, daß für die Nonnen vergitterte Redcstubcn eingerichtet werden, auch den Vorsteherinnen für nöthigc Geschäfte auszugehen erlaubt sc'i die Religiosinncn seien auch damit zufrieden. aber der Landvogt im Thnrgau habe den Handwcrkslcutcn verboten, mit den Arbeiten zu Einrichtung der Redcstubcn fortzufahren. Mit Ausnahme von SchwyZ, Obwaldcn und Zug. welche die Sache ucl rokeronduin nehmen, wird jener Moderation beigestimmt u»b der Landvogt in diesem Sinne verständigt, «Ii»»». (S, u. Baden). «im. (S. u. Thnrgau). (S- u. Rhcinthal.) X»5, zweiter Absaz, au« dem Aargaucr Exemplar. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnhciten: »»». Art. 78. Rechts- u. GcrichtSsachen. Deutsche Vogt, überh. Thurga». Nheinthal- Sargans. Baden Freiämter. Luggarus. ,16 «e I« I,1» II im»» »»»» «« II» «II ». t i» v. »V ««. I« II,« w. II IV Iil< II Art. 71. Allgemeine VerwaltungSs. „ 88. Rechinurgssachen. „ 650. Gotteshäuser. „ 715. Personelles. „ 241. Rechts- u. Gerichtssachen. „ 44. Beamte. Art. 16. Beamte. „ 133. Anstdc. mit d. Abt v. St. Gallen. „ 38. Rechnungssachcn. „ 72. Obrigkeitliche Güter. „ 101. Rechts- u. Gerichtssachen. Art. 35. Rechnungssachen. „ 69. Obrigktl. Leh., Gefälle u.Einkfte. „ 217. Kirchliches u. Glaubenssachen. „ 101. Rechts- u. Gerichtssachen. „ 70. Obrigkeit!. Lehen. „ 71. Obrigkeitl. Lehen. Art. 13. Beamte. „ 39. Rechnungssachen. „ 198. Zehnten. „ 233. Straßen. „ 77. Judicatur- u. Compctenzanst. Art. 26. Beamte. „ 44. Rechnungösachen. «««. Art. 607. Stifte u. Klöster. Iilil». „ 108. Zehntsachen. III. „ 592. Stifte u. Klöster. Iililt. „ 547. Kirchliches u. GlaubcnSsach^ «»in». „ 716. Personelles. i»i-. Art. 134. Anstde. m.d.Abtv .St.Gallc»' »»«» „ 39. Rechnungösachen. I I I' „ 135. Anstde.m.d.Abtv. «I«I«I- » 102. Rechts- u. GerichtSjachcn- x. Art. 72. Obrigkeitliche Güter. 5- „ 238. LocaleS. „ 137. Märkte. »». „ 171. Collaturrccht zu Wartau. I»I». „ 152. Jnrisdictionöanftändc. «-«. „ 234. Stifte u. Klöster. x». Art. 288. Kriegswesen. „ 289. KriegStvcscn. ?.»!. „ 26. Allgemeine VerwaltungSs Ii»,,»,»». „ 387. Gotteshäuser. I»I»I». Art. 225. LocaleS. »I- Art. 56. Gränzansiände. Juli 1677. 1057 <»74 Couferenz der evangelischen Orte anläßlich der Jahrrechnungs-Tagsazung zu Baden. 1«77, im Juli. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. Kit, toi. 102. Gesandte: S. Abschied 673 (für Glarus Landammann Jselin). Mittheilung der von Schwhz an Lucern gelangten Antwort, betreffend Sönderung vom Defen- ^nal, nnd einer über daö Defenfional in den gemeinen Vogteicn verbreiteten Lästerschrift. Besprechung das zu beobachtende Verfahren in dieser Angelegenheit. I». Verabreichung der für die polnischen ^cineindcn bestimmten Steuer, e. Basel berichtet, was der französische Gesandte Grave! und der Kommandant Dufah über die Absicht der Ocstcrrcichcr, mit Schiffen unter der Rheinbrüke durchzufahren und bei Rüningen eine Schiffbrükc zu errichten, geschrieben haben und was von Basel gethan wurde, es zu wehren, ^a» findet vorläufig nicht angemessen, solches in der allgemeinen Sizung anzubringen. «I, Die Anfrage Basels, ob dem Wunsche des Herzogs von Sachsen-Eisenach, „gcbakeneS Brod in Basel zu versorgen und ^n dort nach Belieben wieder abholen zu lassen", entsprochen werden dürfe, wird, da man den Fran- nicht nur dicß, sondern auch den Ankauf von Früchten gestattet, bejahend beantwortet, v. Den in )rcr Rcligionöübung bedrängten Evangelischen im Herzogthum Burgund wird eine Steuer von 1000 sanken bestimmt. Den durch Brand und Plünderung geschädigten Evangelischen in Zweibrücken ^rden außer den 80 Rcichsthalern, welche Zürich, den 120 ReichSthalern, welche Bern, und dem, waö Rudere evangelische Orte gesteuert haben, noch -100 ZtzichSthalcr durch Basels Vermittlung übersandt. K. bricht des Gesandten von Glarus über den neuen Zoll im Toggcnburg und Rathschlag darüber. I». nicht räthlich scheint, dirccte auf Einschließung der Stadt Genf in den Nimweger Frieden hinzuarbeiten, ^rden privatim Holland und Brandenburg erinnert, darauf zu denken, daß die torinmi aufgenommen ^den: «trollooim Ilolvvti-L cantonos cum iiisoium koolloris xerxotuis socüs.« «7S Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. 1077, 10. August. Staatsarchiv Zürich. Emietb. Absch. Bd. lS7, S. S2S. — Staatsarchiv Liiccr». Ennctb. Absch. Bd. IX. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Landolt, Oberzcughcrr. Bern. Samuel Bondeli. Lucern. ^°st v on Fleckenstcin. U r i. Johannes Epp. Schwh z. Jost Rudolph Reding, Landschreiber. Unter- ^^den. Johannes Wirz, Sckclmeistcr. Zug. Joh. Jakob Brandenberg. Glarus. Heinrich Milt. e l. Lucas Burkhard. Frei bürg. Franz Techtermann. Solothurn. Joseph Wilhelm Wagner, tadtschreiher. Schaffhausep. Mnz Ott. 133 1058 August 1677. tt—K. (S. u. die betreffenden Vogteien). I». Da der Oberstwachtmeister Gnocchi den Interessent^ des portugiesischen Aufbruchs bei Ablcgung der Rechnung 10V Dublonen für seine Kosten einbehatt^ hat, man ihn aber gegenwärtig nicht zur Rede stellen kann, weil er sich bei seiner Compagnie in ^ xandrien befindet, so wird die Sache auf eine andere Gelegenheit verschoben und von Luccrn und Zug den Abschied genommen, i. (S. u. Lauis). l aus dem Lncerner Exemplar. Das übrige Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaftSangclegcnheiten: Vier eunetb. Vogt, iiberh. n Art. 55. Justizsachcn. «I. Art. 56. Justizsachcn. Lauis n. Mendriö. >«. « « Art. 4—6. Lauis. «. Art. 66. LandeSverwalt. im Allgcm. I. Art. 78. Verhältnis zu Mapland. k. „ 149. Justizsachen. «7« Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 1V77, nach dem I«. August. Staatsarchiv Zürich. Tnnctb. Absch. Bd. tS7, S. «es. — KantvnSarchiv Zug. Gesandte: Dieselben wie Abschied 675. Daö Verhandelte findet sich im Abschnitte HcrrschaftSangelegcnheiten: Luggarus. » Art. 57. Gränzanständc. I». Art. 18t. Zollsachcn. Mainthal. r Art. 198. Verwaltung im Allgemeinen, e ans dem Znger Exemplar. Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. Brunnen. I<»77, I«. August. LandcSarchiv Nidivaldc». Gesandte: N r i. Karl Franz Schmid, Landammann; Joh. Karl Emanucl Bcßler, alt-Landam»>n"" Schwyz. Landesfähnrich Franz Betschart, Landammann; Landeshauptmann Kaspar Abyberg und Ehrlcr, beide alt-Landammann; Dr. Jakob Weber, Ritter, alt-Statthaltcr; Joh. Gilg Jmling, Sekelmci>t^ Nidwalden. Joh. Ludwig Lussi, Landammailii; Franz Ackermann, alt-Landammann. Die für die Gesandten nach Vellen;, Bollenz und Riviera bestimmte Instruction wurde diw berathen und den Gesandten schriftlich zugestellt, k». (S. u. Rappcrswhl). e. (S. u. Bcllenz w-)- Man sehe auch im Abschnitte Herrschafts- und SchirmortSangclcgenhcitcn: Bellenz zc. «. Art. 531. Rapperswyl. »». Art. 71. August 1677. 1059 «7V. Gemein-eidgenössische Tagsaznng. Baden. 1<»77, 23. August. Staatsarchiv Liiccrn. Allg. Absch. Bd. I.XIV. kol. i?s. — Kantonsarchiv Appenzell J.-Rh. Gesandte: Zürich. Jol). Kaspar Hirzel, Burgermeister, Kriegsrath. Bern. Samuel Frisching, ^ulthkiß, Kriegörath. Lucern. Obcrstlieutenant Heinrich Pfhffer, KriegSrath. Uri. Gardehaupt- ">ann Joh. Anton Schmid, Landeshauptmann und Gencral-Feldhauptmann. S ch w h z. (Abwesend.) wa ldcn. Joh. Peter Jmfeld, alt-Landammann von Obwaldcn, Obcrst-Feldwachtmcister. Zug. ^>ttcr Beat Jakob Zurlaubeu, Ammann, Landeshauptmann der Frciämtcr, Oberst-Fcldwachtmcistcr. Glarus. Fndolin Jseli», Landammann. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister. Freiburg. Johann ^stella, Zeugherr. Solothurn. Johannes Schwaller, Kriegörath. Schaffhausen. Joh. Konrad Neukomm, Statthalter, Kricgsrath. Appenzell. Johannes Sutcr, Laudammann von J.-Rh., Ulrich schmid, Landammann von A.-Nh. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, Landeshofmeister. ^tadt St. Gallen. Joachim Haltmcher, Burgermeister. Biel. Abraham Scholl, Stadtschreiber. Da die Armee des Herzogs von Sachsen-Eisenach bei Großhüningen ein Lager bezogen und der ^cneral Montclar bei Hesingen sich verschanzt hatte, sah Basel sich genöthigt, bei so bedenklicher Nähe der k>dcn Armeen um eidgenössisches Aufsehen und Hilfsbereitschaft zu bitten, was denn diesen Zusammentritt deranlaßte. »». Zürich zeigt an, daß Schwhz und katholisch GlaruS ihr Nichterscheinen entschuldigt haben. Nach dem eidgenössischen Gruß erzählt Basel, was in neuester Zeit bei den Armeen sich zugetragen ""d wie von beiden Seiten gegen Basel die Neutralität beobachtet werde, dankt auch für die bezeugte H'lfsbereitwilligkeit der Orte. Die Frage, ob wegen der Festung Landökron Neueres zu melden sei, wird Solothurn, unter Vcrdankung der zugesicherten Hilfe, verneint. «I. Das Schreiben des Generals Montclar aus Rouclisheim vom 4. August, worin er die Neutralität von Pruntrut und Mühlhauscn zu "ä)tcn verspricht, und die aus Friedlingcn vom lll. Juli datirte Anzeige des Herzogs von Sachscn-Eisenach, ^ß wegen Belagerung des Schlosses Landskron noch kein Entschluß gefaßt sei, werden mit Verdankung ""d mit Zusicherung reciprocirlichcr Neutralität erwidert, e. Mit Erneuerung gegenseitiger Hilfszusiche- nach Inhalt des Dcfensionals wird die Erinnerung verbunden, daß kein Ort die Hilfsmahnung ohne Engende Noth ergchen lasse u. s. w. t. Landammann und Rath von Schwhz bitten, daß Sebastian ^Nschherz der auf ihm lastenden Bannisirung, die ihm als Müller den Besuch der Märkte von Lucern ^ Zug zu großem Schaden nicht erlaube, entledigt oder ihm sicheres Geleit zu Erlangung des Rechts ^gcben werde, um so mehr, da sein Fehler nicht so groß sei, wie solcher vielleicht ausgedeutet werde. Es geantwortet, man sei hierauf nicht instruirt; unterdessen werden, hoffe man, jene unguten Aus- ^uungcn ein Ende gewinnen, so daß man weniger Bedenken haben werde, dem Gesuche zu willfahren. Zug erzählt, wie jüngst einige Landlcutc von Wenzingen, wegen böser Reden über das Defensional Zug citirt, von einer großen Anzahl ihrer Mitlandlcutc begleitet wurden, welche sie der Justiz zu cnt- ^ißen beabsichtigten, dann aber eine größere Zahl biederer Stadtburgcr ihnen entgegen getreten sei und daß ^bst Baar dem Verlauten nach nun auch Wenzingen und Aegeri dem Defensional sich fügen. Sollte dieß 1060 August 1677. aber nicht der Fall sein, so bitte es um getreues Aufsehen und nötigenfalls Hilfe, was zugesagt w>rd> I». Die sämmtlichen Orte werden neuerdings zur Beschränkung des Barkaufs ersucht, I. L. Gustav vo» Hohenlohe schreibt unterm 26. August von Basel aus im Namen der kaiserl. Majestät, daß der Kaiser d>c Neutralität des Schweizergebiets ferner unverlezlich achten werde, von der Eidgenossenschaft aber dasse gewärtige. Antwort in gleichem Sinne. Ii. Der Herzog von Sachsen-Eiscnach verwahrt sich mit Schrei vom 16./26. August vom Feldlager zu Großhüningen aus gegen Anschuldigungen, mit welchen ihn ^ Franzosen bei den Eidgenossen zu „denigriren" beabsichtigen. Der General Montclar dagegen unterm 27. August aus dem Lager von Hesingen, man dürfe gar nicht zweifeln, daß er seine Paw besser halte, als der Herzog von Sachsen, welcher über baselscheö Gebiet durch fünfzehn Reiter eine Ä5a^ zurük gedrängt habe, was für dieses Mal hingehen möge, in Zukunft aber die Folge haben werde, man französischer SeitS den Feind bis vor die Stadtthore verfolge. Dem Herzog wird geantwortet, " keinerlei Bemühungen stattgefunden haben, ihn anzuschwärzen, dagegen von General Montclar überVerleMi! der Neutralitätsrechte Beschwerde geführt worden sei, daher der Herzog ersucht werde, künftig ^ Transgressionen zu vermeiden. Dem General Montclar wird geantwortet, man habe dem Herzog Tranögression vorgehalten, es werde aber die Schuld den Untergeordneten und dem Umstände zugell^ daß vorher ein französischer Falkonetschuß einen der Stadt Basel zugehörigen Schildwächter tödtlich ^ troffen habe, so daß auch der General ersucht werden müsse, künftig Achnliches zu verhüten. I. Auf trag Lucerns wird beschlossen, eineStheilS in den deutschen Herrschaften nochmals vor Schmähung ^ DefensionalS zu warnen, anderntheils die Obrigkeiten sämmtlichcr Orte zur Bereithaltung der im sional bestimmten Leistungen zu mahnen. >»». (S. u. Thurgau). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. i». In einem freundlichen Erinnerungöschreiben an katholisch Glaruö verdeutcn die katholische» wenn man dortscitö unguten Informationen gegen das Dcfensional mehr Glauben beimessen wollte, ehrlicher vaterländischer Wohlmcinung, daß eine gute Schirmsorvnung höchst nothwendig sei, so niöch^ am einen und andern Ort auch Bedenken gemacht werden, ihnen in der Klage gegen ihre Mitlandle»^ der andern Religion nach Belieben zu entsprechen und Beistand zu leisten. «». Landammann Sutcr Appenzell J.-Rh. hatte bereits in der allgemeinen Session vorgebracht, daß bei seinen Obern über ei»>^ Punkte des DefensionalS Bedenken obwalten, weßwcgen er nur auf's rokoremlum instruirt sei. 2" ^ besonder» katholischen Session bezeichnete er diese Punkte näher dahin: ES wäre hinsichtlich der Gcncr^ und Feldhauptleute besser, daß jedes Ort für die Scinigcn erst dann einen Fcldhauptmann erwähle, lvc>^ man wirklich in'ö Feld ziehe; ferner daß die Kricgsräthc nicht das vollkommene Direktorium haben, v>^' mehr nichts ohne Einholung der Obern Befehl thun sollten, außer wenn Gefahr im Verzug. Soda»" seien sie bereit, jedem wirklich von einem Feind bedrohten oder angegriffenen Orte zu Hilfe zu z>v^"' hingegen finden sie sich mit der ihnen zugethcilten HilfSmannschaft außer Verhältnis! zu andern beschwert. Die übrigen Orte halten aber ein Abgehen von den aufgestellten Grundsäzen nicht für ^ träglich, dagegen würden sie hinsichtlich des Mannschaftöbetrcffnisseö Rüksicht tragen, wenn Appenzell tretenden Falls weniger, als wozu cö verpflichtet ist, stellen würde. » aus dem Exemplar von Appenzell J.-Nh. Man sehe anch im Abschnitte HerrschastSangelegcnheitcn: Thurgau. Art. 717. Personelles. August 1677. 1061 «VN Conferenz der evangelischen Orte bei Anlaß der Tagsazung zu Baden. I<»77, im August. Slaatsarchi» Äiirich. Allg. Nbsch. Bd. IS«, toi. ISS. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Bürgermeister. Bern. Samuel Frisching, Schultheiß. Ikarus. Fridolin Jsclin, Landammann. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Burgermeister. Schaffellen. Joh.Kourad Ncukomm, Statthalter. Appeilzcll A.-Rh. Ulrich Schmid, Landammann. tadt St. Gallen. Joachim Haltmeher, Bürgermeister. Biel. Abraham Scholl, Stadtschreiber. Der Gesandte von Basel eröffnet neben dem allgemeinen Bericht über den Stand der Kriegö- e^eien in der Nähe Basels einige Specialitäten. I». Hierauf sczt Glarus den Fortgang deö schon im clober vorigeil Jahres in Bcrathung gezogenen Streits mir den katholischen Mitlandleuten und Schwyz ^öen den Vogteicu Utznach und Gaster auseinander, wie nämlich katholisch Glaruö nicht nur im De- l»o»ale mit Schwhz zusammen halte, sondern auch in jener Streitigkeit mit Schwhz sogar auf eine /ldcsthcilung ausgehe und durch eine Vortheilhafte Stellung sich der Pässe gegen Zürich zu bemächtigen Bei der Bcrathschlagung hierüber fand man nicht zeitgemäß, in der allgemeinen Sizung sich dar- kr einzulassen; dagegen schien es angemessen, daß bei nächster Zusammenkunft, wenn von den vier Orten ^lrich^ Bern, Luecrn und Uri, welche die beiden Glarner Verträge von 1622 und 1638 vermittelt haben, ^ Häupter beisammen sind, eine Besprechung gepflogen werde. «. Auf den Vortrag Zürichs, daß die katholischen Orte den Rittmeister Sulzcr abermals gegen die Stadt Winterthur unterstüzen, findet billig zu Repressalien zu schreiten, nämlich dem Kloster Dänikon so vieles im Kanton Zürich weg- ^lehme», als der Stadt Winterthur im Thurgau entzogen werde. «I. (Die Städte Zürich, Bern, Basel, ^asfhausen und St. Gallen.) Daß ans das GcvatterschaftSschreiben des Landgrafen Karl von Hessen ^ den ncugebornen Prinzen Christian vorläufig jedes Ort für sich geantwortet hat, war zwar nicht außer ^es; nachdem man aber erfahren, daß die Sache den regierenden Landgrafen betreffe, einigte man sich, ^ls eine gemeinsame Antwort ausgefertigt und „dem fürstlichen Tanfgötti, zu gebührendem Absaz gegen " Kurfürsten", eine Verehrung von zwei goldenen Schalen, 800 Ducatcn Werth, gewidmet werde, v. "Erinnerung an den Genuß des Friedens nnd die Fruchtbarkeit des Jahres wird ein Dank-, Büß-, nnd Bettag auf Donnerstag den 25 Oetobcr angeordnet, f. Schaffhausen wird ersucht, das neue Kilen Schwhz geahndete Ausmünzen von Vicrbäzlcrn oder Fünfzchnkrcuzerstükcn zu unterlassen, damit nicht ^ Akünzconfnsion noch mehr gesteigert werde. Die Gesandtschast Schaffhanscnö entschuldigt diese AuS- "'""jnng; seine Ocrtchcn oder Vicrbäzler haben sich verloren; man münze nur für das eigene Gebiet, ^'lltweilen nur zur Probe, jedenfalls ohne es auf Gewinn abzusehen. K. Bern wiederholt den frühern "^'ag, für den Einschluß der Stadt Genf in den Friedensschluß sich zu verwenden. Mau glaubt, daß besten erreicht werden könnte, wenn dem Friedensinstrument die Worte cingerükt würden: »^reäeciin 'U'vllerutN Helvetiso Ountones guigue ipsis soeiali et xerxvtuo koeäere juneti sunt.« I», Die mit der cucr für Burgund und die Stadt Zweibrücken noch zurükgeblicbencn Orte werden erinnert, ihre Beiträge ^ Burgund an Zeughcrr Jakob Hochrütiner in St. Gallen und für Zweibrücken an Dreierherr Burkhard 1062 August 1677. in Basel beförderlich einzusenden, l. (S. u. Rheinthal), (Zürich und Bern). Auö Strasburg lang^ Bericht und ein abschriftliches Decrct ein, laut welchen bei dem Leichenbegängniß des Wattenwhl von Bern an vielen Orten der Stadt, besonders auch an den Thüren der der eidgenöslll ) Besazung eingeräumten Kirche St. Nikolaus in unelis, bei hoher Strafe das Verbot angeschlagen war, den dortigen Predigten, Leichenbegängnissen, Ehecinscgnungen, Kindötauscn und andern Ceremonien Jcw anders als die eidgenössische Mannschaft zuzulassen. Man findet sich bewogen, über eine solche sch'wp ' Begegnung ein ernstes Schreiben an den Magistrat abgehen zu lassen. I. (Zürich und Bern). Die ^ schast Berns wird ersucht, dahin zu wirken, daß lcztcreS durch die Zurükziehung der in seinem ^ ' angcliehcueu, einigen Bürgern der Stadt und Landschaft Zürich angehörigeu Gelder nicht Veran a > ^ nehme, den klaren Inhalt der Vcrbriefung in Frage zu stellen; ferner dafür zu sorgen, daß die neuen Post angestellten Postmeister in Bestellung der Briefe und gcdrukten Zeitungen mehr Fleiß verwcn Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangclegenhciten: Rheinthal. t Art. 136. Anstände mit dem Abt von St. Gallen. Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Niviera regierenden III Orte Brunnen. Zkk September. LandeSarchi» Ntdwaldc». Gesandte: U r i. Karl Franz Schmid, Landammaun; Joh. Karl Emanucl Bcßler, alt-Landamuw'^ Schwhz. Landcöfähnrich Franz Bctschart, Landammaun; Kaspar Abhbcrg, alt-Landammann i Weber, alt-Statthaltcr; Joh. Gilg Jmling, Sckclmcistcr; Laudvogt Franz Rigcrt, des Raths. Nid walde Joh. Ludwig Lussi, Landammaun; Laudvogt Franz Ackermann, alt-Laudammaun. ». (S. u. Rappcrswhl). I». (S. u. Bellcnz :c.). «. In der Streitsache zwischen dem , zu Tobel und den Erben Rütiö prätcudirt der Legat, sie gehöre vor das geistliche Gericht; die regier" Orte dagegen wollen sie in ihre Jurisdiction ziehen. Nun eröffnet Schwhz auf Bericht und Attcs a ^ des Prälaten von St. Gallen, cö bei dem gemachten Compromiß verbleiben zu lassen; auch II" Unterwalden sind dazu geneigt. Wenn hiemit der Legat die wegen Percti abgeordnete Gesandtschaft führen sollte, hat sie sich mit Mangel an Instruction zu entschuldigen, mag aber zugleich bedeuten, diese Particularsachc bei einer Zusammenkunft der löblichen Orte behandelt werden könnte. «I» der abermaligen Aufrichtung des Zolls an den Zinnen von Seite Lucerus soll man sich näher erk""^^ jedenfalls aber soll dem Ammann Sidler geschrieben werden, keine Neuerung einschleichen zu lasse" keinen Zoll zu zahlen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschafts- und SchirmvrtSaNj;elegeuhcitcu: Bellen; :c. >» Art. 682. Ravperswyl. Art. 72. September 1677. 1063 «8t. Conferenz der Napperswyler Schirmorte. Rapperswyl. nach 24. September. Im Kantonsarchiv Schwyz findet sich eine vom 24. September auf diesen Tag gestellte Instruction für die Schwyzer esandten Landammann Franz Betschart und Landeshauptmann Kaspar Abyberg. Der Abschied des Tages selbst findet ^ nicht vor. (Vergl. Abschied 077, I» und 630, »). Als Verhandlungsgcgcnstände sind in der Instruction enthalten: ^ daß in den Napperswyler Schirmsfunctionen und Besprechungen von den Schirmorten alternative der Landschreiber den °'k>z haben solle und nicht immer, wie es bisher prätendirt worden, nur der von Uri. 2) Sollen die schwyzerischen Gc- "Ndten mit denen von katholisch Glarus verschaffen, das; die Untcrthancn zu Gaster und Uhnach sich gehörig mit Wehr ^ Waffen versehen und nicht ferner davon so entblößt seien, wie es gegenwärtig der Fall ist. 3) In den übrigen "'gen, die wegen Rapperswyl zur Behandlung kommen, werden sich die Gesandten nach ihrer angebornen Prudenz und Verität zu verhalten wissen. «8S. Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1t»77, <». October. Staatsarchiv Lucc^». Allg. Absch. Bd. I.XIV, toi. 200. Gesandte: Luccrn. Joseph Amrhhn, Schultheiß; Eustachius von Sonncnberg, Pannerherr; Rudolph ^ohr, Statthalter und Stadtvcnuer; Beat Schumacher, Statthalter und Sekelmcistcr. Uri. Franz Schund, Landammann; Jöh. Karl Emauucl Beßlcr, Pannerherr. Schwyz. Franz Bctschart, Landsmann; Kaspar Abyberg, Landeshauptmann. Untcrwalden. Wolfgang Wirz, Landammann, von Ewalden; Hans Ludwig Lusst, Landammann, von Nidwalden. Zug. Oberst-Fcldwachtmcister Beat ^akoh Zurlanben, Ammann; Jakob Weber, des Raths. Die gewaltsame Abführung von zwei geistlichen Schwestern Ursulinerinnen und zwei Priestern "US Stästs hatte zur Folge, daß der Nuntius an Frciburg ein Monitorinm ergehen ließ. Da Freiburg ^ Monitorium ausschlug, drohte der Nuntius mit der Excommunication. Um solches und anderes ^"us erfolgendes Unheil abzuwehren, traten die V Orte zusammen; und nach verrichteten Curialien suchten sie den Nuntius um Aufschub der gedrohteu Maßregel und mahnten Freiburg zur Nachgiebigkeit, ^"gleich erklärte man sich zu einer Conferenz sämmtlichcr katholischen Orte bereit. I». Die Klage über allzu- Mige Behandlung der Alumnen im ccülvgiuin Imlvotieuin (in Mayland) und unbegründete Entlassung der ^ u»>ncn führte zu dem Beschlüsse, daß jedes Ort näher über die Gründe solcher Entlassungen bei seinen gewesenen Angehörigen sich erkundige. Auf die von Zug erhobene Beschwerde, daß namentlich Francnklöstcr bei Aufnahme von Töchtern zu sehr auf reiche Aussteuer sehen und dadurch manche ^Milic in Schaden und Mangel vcrsczcn, fand man schwierig, eine Abänderung zu treffen; denn cS "Mine bei der Aufnahme von Novizen in Betracht, wie das Kloster dotirt sei, welche Fähigkeiten die 10K4 Oktober 1677. Novizin beflze u. s. w.; immerhin möge jede Obrigkeit in den auf ihrem Gebiete befindlichen Klöstern das Angemessene anordnen. «I. Uri stellt die Frage, welche Bcwandtniß es damit habe, daß zwei dortige» Landleulcn, die den Markt in Zug besuchten, au den Zinnen ein Mütt Roggen für den Zoll wcggcno»»»^ worden sei. Auch Schwyz bemerkt, daß laut Bericht des Ammanns Sidler von Küßnacht an den Zinnen Ze gefordert werde. Lueern erwidert, der Zoll an den Zinnen sei hiehcr verlegter alter Zoll, werde von alle» Kaufmannögütcrn gefordert, von Früchten aber nur, wenn sie aus Fürkauf erhandelt und außer die geführt werden, nicht aber von solchen, die für den Hausgebrauch bestimmt seien; hinsichtlich des de» Uri angezogenen Falles verlaute aber, daß die Schifflcute für den mit Kaufmannöwaaren ausgelaufen^ schuldigen Zoll jene zwei Sake Korn als Pfand bei der Zollstättc hinterlegt hätten; dabei sei aber Lucern auch berechtigt, die Fuhrleute, welche die alten Zollstättcn abfahren, zur Entrichtung des Pflichtigen da anzuhalten, wo es selbe auf seinem Gebiete eben antreffe, wie das auch anderwärts geschehe; übriges beziehe es von denjenigen Orten, welche ihm Gcgenrccht halten, seinen Zoll. «8S. Conserenz von Schwyz und Glarus. Schanis. 1677, II. October. Ein Abschied dieser Conserenz konnte nicht aufgefunden werden; dagegen ertheilte der Rath von Schwyz seinem diesen Tag Abgeordneten, Landainmann Franz Betschart, unterm 9. October folgende Instruction: Die Wahl einer neM» Aebtissin zu Schänis wird als Gelegenheit benuzt: I) Den Bischof von Chur bundcsgenösstscher Dienstgefälligkeit zu sichern. 2) Der Bischof wird angefragt, ob er der Feiertagsbrüche halben und in Bezug auf die Erlaubniß, an Feier tagen zu arbeiten, wirklich ausschließlich zu verfügen sich für berechtigt halte, wie aus einem dem Landvogte zugekommen^ Schreiben hervor zu gehen scheinewenn dieß bejaht oder eine bestimmte Antwort ausgewichen würde, wäre ihm zu nen, daß man darauf beharre» werde, Bestrafung und Vcrwilligung der weltlichen Obrigkeit wie von uralter Zeil ^ vorzubehalten. 3) Der Gesandte von Schwyz wird mit Untervvgt Leonhard Betschart bei den Herren von katholisch Km" die Veranstaltung einer Conserenz zu Austragung der noch wegen der Vogteien Ußnach und Gaster hängenden Str^l! leiten verabreden. 4) Da laut Bericht die Angehörigen von Utznach und Gaster mit geringen oder gar keinen Seile" und Uebergewehren versehen sind, soll jeder wehrfähige Biedermann verpflichtet werden, sich damit zu versehen, unter drohung obrigkeitlicher Ungnade. Conserenz der UI alten Orte. Brunnen. I<»77, 8. November. Landcdarchiv Nidwalde». Gesandte: Uri. Karl Franz Schmid, Landammann; Joh. Karl Emanucl Bcßlcr, alt-Landaiiime>ll"' Hug Ludwig Jmhof, Landschrciber. Schwyz. Franz Betschart. Landammann; Franz Ehrler, alt-Land- November 1677. 1065 '""»lann; Ritter Jakob Weber , alt'Statthalter. Unterwaldcn. Hans Melchior von Atzingen, alt-^ ""dammann, von Obwalden; Joh. Ludwig Lussi, Landammann und Landeshauptmann, von Nidwalden. Zug entschuldigt seine Abwesenheit und fügt die Erklärung bei, den zu fassenden Beschlüssen Messend die Zollforderung an den Zinnen beistimmen zu wollen, I». An Luccrn wird nun ein Schreiben ^sciiidt mit dem Gesuche, die schon t654 und 1655 widersprochenc Neuerung einer Zollforderung an den '"neu nicht zu wiederholen, e. Da im Streite über zwei im Lande Schwhz gestohlene, in das luecrnische "biet verkaufte Ochsen von Luccrn aus erklärt worden ist, daß laut dortigem Landrecht der Käufer, sicher beschwöre, daß er bei dem Kaufe keinen Argwohn auf gestohlenes Gut gehabt habe, bei seinem Kaufe ">bcn solle, wird bei der Zusammenkunft in Baden ein gemeinsames Recht abgeredet werden; Unterau hält man Gegcnrccht. «I. Der Commissär von Bcllenz berichtet, daß die Bündner abermals auf "^artigem Gebiete eine „Pcschera" (Fach) aufgerichtet haben, und erhält Befehl, dieselbe wieder zu ) "ißcn, doch alles zu vermeiden, waö die Bündncr berechtigen könnte, die III Orte als Kläger zu bc- Schliem «85 Gemein-eidgenössische Tagsazung. Baden. 1K77, November. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. I^XIV, kol. 209. Gesandte- Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Burgermcistcr; Heinrich Escher, Sckclmcister. Bern. - ^'gmund von Erlach, Schultheiß; Joh. Rudolph von Diefibach, Bauherr. Luceru. Joseph Amrhvn, Schultheiß; Joh. Thüring Göldli, Obcrst-Feldhauptmann. U ri. Joh. Karl Emanucl Bcßlcr, alt-Land- """nann und Pannerhcrr; Anton Schmid, Landeshauptmann und Obcrst-Feldhauptmann. Schwhz. ^'"nz Betschart, Landammann; Franz Ehrlcr, alt-Landammann. Unterwaldcn. Wolfgang Wirz, ^"daiiimaitii, von Obwalden; Joh. Ludwig Lussi, Landammann und Landeshauptmann, von Nidwalden. Beat Jakob Zurlaubcn, Landeshauptmann in den Frciämtcrn, Ammann und Obcrst-Fcldwacht- '"cister; Martin Schmid, Sckelmeistcr. Glaruö. Fridolin Jseliu, Landammann; Daniel Bussi, Statthalter. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Joh. Christoph Burkhard, Drcicrhcrr. Frci- ^" g- Johann Castclla, Zcughcrr; Franz Tcchtcrmann. Solothurn. Pctermann Suri, Schultheiß; Suri, Stadtveuner. Schaff Hausen. Joh. Jakob Stockcr, Sckclmcister; Tobias Holländer, ^"kclmcister. Appenzell. Johannes Suter, Landammann von J.-Rh.; Ulrich Schmid, Landammann A.-Rh. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, LandeShofmcistcr. Stadt St. Galleu. ^"chim Haltmeher, Bürgermeister; Lorenz Kuuklcr, Stallhcrr. Biel. Abraham Scholl, Stadtschreiber; Peter Blösch, Stadthauptmann. Nach der Eroberung der Stadt Freiburg im Brcisgau durch den französischen Marschall de Crcgui, "> der Gefahr, daß die französische Armee nach Rhcinfeldcn und in die Waldstädtc vordringe, wurde auf ^ bringende Gesuch der lcztcru um eidgenössisches Aufsehen gemäß der Erbcinung der Zusammentritt 134 1066 November 1677. der eidgenössischen Orte nothwendig. I». Nach vorangegangenem eidgenössischem Gruße hielt zuerst der französische Gesandte Gravcl einen Vortrag: Entgegen dem Bemühen des kaiserlichen Abgeordneten die Absichten des Königs zu verdächtigen und die Eidgenossen zu bundeSwidrigcn Beschlüssen zu reize», sei er gcnöthigt, darauf aufmerksam zu machen, daß es der Kaiser gewesen sei, der durch den Herzog »o» Sachscn-Eiscnach den Krieg in die Nähe der Eidgenossenschaft gezogen, damit aber freilich weder die W» schaft Burgund noch das Elsaß gewonnen, sondern die durch die Eidgenossenschaft gedekten Landsch»^" und Städte des BrciSgaus in Gefahr gesezt habe; der König werde aber nichts desto weniger seine grgc» die Eidgenossenschaft eingegangenen Nentralitätspflichten beobachten. — Der kaiserliche Gesandte, A. W>rh erinnert in seiner Präposition, was für Früchte der im Herbste von dem französischen Commandanlc» Z" Breisach bei dem Commandanten zu Freiburg nachgesuchte Waffenstillstand gebracht habe, wie er, der Gel»»^' mehrmals die Eidgenossen vor den zweideutigen Bewegungen der französischen Armee gewarnt habe, »' . wie die den Waldstädten drohende Gefahr nun offen genug am Tage liege, um die Eidgenossen für 1668 versprochene thätliche Hilfe der Erbeinung in Anspruch zu nehmen. Bei der Bcrathung der lczw> Zumuthung äußerten einige Orte, daß sie l668 nicht über die Bestimmungen von 1511 hinanögega»^" seien, andere, daß sie bei ihren gegebenen Erläuterungen auf Seiten Oesterreichs Rcciprocation vora»^ gesezt haben, die von Oesterreich nicht realisirt wurde, hicmit ihre Verbindlichkeit sich auf die Beltinn»»»^ des alten Vertrags beschränke, noch andere, daß jedem Ort anhcimgestcllt werden müsse, die eingegangen^ Verpflichtungen zu erwägen. Indessen fand man zur Sicherung der Eidgenossenschaft dienlich, den bcivc» Mächten die Neutralität derselben zu empfehlen und besonders bei dem französischen Gesandten den W»"^. auszusprechen, daß die Waldstädtc, Radolfzell, Constanz und Bregcnz als neutral gelten möchten, wor» der französische Gesandte auch Hoffnung machte. Obwohl der kaiserliche Gesandte auf Forderung thätli^ Hilfe beharrte, ließ er sich's doch gefallen, jenen Antrag dem Kaiser zu übermitteln. Die Generalität" beider Armeen wurden daher ersucht, einstweilen jene bezeichneten Städte als neutral zu behandeln. < ^ Orte sollen ihre Auözüger bereit halten, die Hochwachen, Feuerzeichen und Eilboten in Stand stellen, » ersten Bericht die Tagsazung beschiken, beim ersten Allarm dem bedrohten Orte zuziehen, Zürich besonder Rheinau besezen. Schwhz gab die Zusage, ohne an das Defensional gebunden zu sein seine Bu»d^ Pflicht erfüllen zu wollen. Basel und Schaffhansen empfehlen sich als Gränzstädte zu treuem eidgenössisch^' Aufsehen, was ihnen auch zugesagt wird z dem Wunsche Schaffhauscns aber, nicht bloß des Auszugs vc> schont zu bleiben, sondern vielmehr Zuzug zu erhalten, wird entgegnet, daß Schaffhauscn doch einigermait" bei der gemeinsamen Mannschaft vertreten sein sollte. Einem zweiten Wunsche, im Schreiben an ^ beiden Mächte einen um die Gränzen des Gebietes von Schaffhauscn liegenden Strich als neutral a»^ zuzeichnen, fand man eben so wenig zu entsprechen angemessen, e. Eine Dcputatschaft der Stadt Coust»"^ welche um die im Jahr 1671 zugesagte thätliche Hilfe ersucht, wird auf die am 8. Mai 1674 zu Bade» gegebene Zusicherung verwiesen, daß die Eidgenossenschaft jeden feindlichen Angriff von eidgenössisch^' Gebiete anö ans die Stadt Constanz abwehren werde. «I» Auf Gesuch des Bischofs von Basel werde» den Generalitäten und dem Grafen von Lambert, Gouverneur zu Frciburg, die in Freiburg wohnende" Domcapitularen und ihre Angehörigen, und bei dieser Gelegenheit auch die Stadt Mühthausen zur Sch"' nung empfohlen, <. Anch der Bitte Straßburgs um ein Fürschreiben an den König von Frankreich willfahrt, t, Das Gesuch der Gesandtschaft von Schwhz um Liberirung des S. Frischherz wird dah>" November 1677. ^ beschieden, daß er unter sichern, Geleit sich vor der gesammtcn Tagsazung persönlich in Baden stellen solle. Auf Anbringen Zürichs, daß man einem seiner Bürger zu einer vergleichenden Zusammen,tellung ^er Münzen, Gewichte und Maße. welche in der Eidgenossenschaft und den zugewandten Orten vorkommen, behilflich sein möchte, werden die Gesandtschaften eingeladen, die dienlichen Berichte bei künftige, Tagsazung mitzubringen, und inzwischen einige sachbczügliche Fragen in den Abschied genommen.^ I». Ein Abgeordneter des Markgrafen von Badcn-Durlach bewirbt sich um cidgenössilchen Schuz für die, besonders für Basel beachtenSwerthen Herrschaften Röteln und Badenwciler. wird aber, da die Gesandtschaften b-reits abgereist waren, nach Zürich gewiesen, i. (Die VIII alten Orte.) Der Landgraf von Sulz wünscht, daß Rheinheim, sowie Dorf und Schloß Jestctten in eidgenössischen Schirm genommen werden, was um so eher zugestanden wird, da Rhcinhcim mit dem Paß zu Zurzach in Verbindung steht und durch - Stetten auch Rheinau geschüzt wird. (Die VIII alten Orte.) In den deutschen Vogteicn darf die Werbung von Freicompagnieen durch unbekannte Werber nicht gestattet werden. Indem d.eß Verbot den Vandvögten zu handhaben aufgetragen wird, werden sie erinnert, bei diesen Conjunctnrcu eine milde Regierung gegen die Unterthanen zu führen. I. (S. u. Thurgau). Man sehe auch in, Abschnitte Hcrrschaflsangelegcnheiicn - Thlirga». > Art. 420. Münzwesen. «8« Evnßerenz der evangelischen 5)rte während der Tagsazung zu Baden. im November. Staatsarchiv Aurich. Allg. Absch. Bd. >0«, toi. ZtS. Gesandte - S. Abschied 685 (für Glarus Landammann Jselin). Die Instructionen der Gesandtschaften finden sich in Ucbcrcinstimmung und man vereinbart nch. 'n den Verhandlungen der allgemeinen Geschäfte zusammen zu halten. I». Das Beschreiben der Evangelischen von Thorn in Preußen wird zu näherer Erkundigung verschoben, e. Friedrich Hammer. Abgeordneter von Straßburg, stellt in mündlichem Vortrage vor. in welch' großer Gefahr die Stadt Strapburg wt der Eroberung von Freiburg sei, und bittet, aus bundesgenössischer Affcction bei Frankreich e.ne authentische und genügende Versicherung auswirken zu wollen, daß ihr nichts widriges geschehen werde; "dessen wir aus genugsam bekannten Ursachen uns entschuldigt, dagegen aber dahin verstanden, daß nach heutigem gemein-eidgenössischen Schluß die Stadt Straßburg durch ein kräftiges Fürfchreiben an den Ko.ug v°n Frankreich auf's Beste recommaudirt und durch die Gesandten von Bern dem Gejandten Gravel mündlich bestmöglich empfohlen werde." ,1. Aus dem Bittschrciben der evangelischen Gemeinde zu Marrcn- ürch ist nicht ersichtlich, ob die verlangte Steuer für die deutsche oder für die französische Gemeinde, für arme Haushaltungen oder für einen Fond bestimmt sei. und ob sie den Bedrängten zu dieser Zelt ,icher ,uko.»me Basel soll nachforschen, e. Zürich erstattet Bericht, wie zwei der daselbst gewesenen ungarischen Prädicanten glüklich zu Wien augekommcn seien und mit guter Gelegenheit in ihre Hc.mat gelangen Zürcher'Münz-, Maß- und GewichtSverhiiUnisse s-he man im Anhang. 10K8 November 1677. mögen, die andern aber, in Ulm beinahe cntdckt, einen Umweg über Nürnberg machen mußten. Zug^ wird die Rechnung über die für sie eingegangenen Steuern vorgelegt. Die Steuer von Zürich, mit I» begriff von 286 Gulden auö Winterthnr und 166 Gulden auö Stein, betrug 4733 Gulden, von 3666, Glarus 266, Basel 1666, Schaffhauscn 766, Appenzell A. RH. 367, Stadt St. Gallen 1168, Mw Hausen 256, Biel 96, Neucnstadt 186, Genf 1866, Landschaft Neuenbürg 1632, Ministralen und Rath Neuenbürg 666, Prädicautcn von Neuenburg 186, Franenfeld 166, Rhcinthal 118, auch Toggenburg so daß im Ganzen (mit den Bruchzahlen) die Beiträge sämmtlichcr Orte auf 16,146 Gulden 23 Schi ' 8 Heller» anstiegen. Davon wurden für ihre Befreiung verwendet (mit Inbegriff von 166 Ducaten ^ schenk für I)r. Zaffi) 2257 Gulden, für Unterhalt und Reise 6723 Gulden, und erzeigten sich an Baarscha t 7166 Gulden, k. Um beim Einschluß der Eidgenossen in den Frieden auch Genf darunter zu begreif wäre hiezu nach der Ansicht Berns die geeignete Formel des Einschlusses der Eidgenossenschaft in de» Friedcnötractat: »'l'rollooim llelvotioo oonkollorativ Ouutonvs, guiguv lz,sis soeluli vi z,vri>ötno koeäere guncti sunt«; nach Genfs Wunsch: »'l'roäocüm llulvotisö eonkolloratso Onntonos euruingnv omniuw slnZulorum soeiull et perziotuo koollora funeti«, oder aber: »Trolloeim OonkoäorntW IlelviNiw Onntoues, qui"' pfälzischen Diensten stehenden Angehörigen Spanhcim zur Begutachtung übersenden könne. Conferenz der 111 alten Orte sammt Zug. Brunnen. 1«78, 21. Januar. t!a»dc«archiv Nidwalde,,. Gesandte: U r i. Joh. Karl Emanuel Beßlcr, Pannerherr; Gardehauptmann Anton Schmid, La»d^' Hauptmann. S ch w h z. Franz Bctschart, Laudammann; Jakob Weber, alt-Statthalter; Landvogt „Betschart" (Rigert?), alt-Sekelmeister. Nidwalden. Joh. Ludwig Lussi, Laudammann. Zug Jakob Zurlauben, Landeshauptmann; (Joh. Heinrich) Hotz, Sekelmeister. »». Nach gewöhnlicher eidgenössischer Begrüßung und allseitigen Neujahröwünschcn wurde daö Schrei" von Lucern in Berathung genommen uild die Behauptung desselben, daß man seit 1654 gegen die sezung des Zolls an die Zinnen keine Einwendung gemacht und sie nie als eine Neuerung bestritten ha^ ES wurde nun beschlossen, zu erwidern: Der Zoll sei an den Zinnen znerst 1654 gefordert, dann cM den 16. September 1655 zu Geröau von Lucern erklärt worden, daß wegen dieses Zolls Niemand schwert werden solle; man gewärtige also, daß Lucern von seinem Vornehmen abstehe und auf der Tag' sazung zu Baden beruhigende Erklärungen gebe. Auch Obwalden wurde eingeladen, in gleichem S>>»^ nach Baden zu instruiren. Sofern Lucern inö Recht genommen werden müßte, würde mau statt dc^' Marktes zu Lucern den Markt in Zug besuchen, daher Zug angemessene Anstalt treffen sollte, daß n>^ Februar 1678. 10«S die Maaren gesteigert werden. I». (S. u. Thurgau). «. (S. u. SarganS). «I. (Die in Bellenz :c. ^'elenden Orte.) Für Liquidation der parmesanischcn Rechnung soll in Baden gegenüber Obwalden gethan werde», v. n. t. (S. u. Bellen; :c.). Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelegenheite»! I». Art. 593. Stifte und Klöster. ^ lll. Rechts- u. Gerichtssachen. -c. «. n. Art. 584 u. 565. Gemein-eidgenössische Tagsazung. Baden. IK7«, 7. Februar. Staatsarchiv Luccr». Allg. Absch. Bd. I.XV, tot. l. — LaudcSarchiv Schwyz. ^ Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzcl, Bnrgcrmcistcr; Heinrich Escher, Sekelmeister. Bern. ^»>iiel Frisching, Schultheiß; Joh. Rudolph von Dicßbach, Bauherr. Luccrn. Eustachius von Sonnen-- Schultheiß; Joh. Thüring Göldli, Vciiner. U r i. Franz Karl Schmid, Landainmann; Joh. Karl '»anucl Beßlcr, Pannerherr. Schwhz. Franz Bctschart, Landaininann; l)l. Or. Jakob Weber, Statt- ll n t c r w a l d e n. Wolfgang Wirz, Landaininann, nach ihm als sein Stellvertreter Melchior 'her, alt-Landaiiimann, von Obwalden; Joh. Ludwig Lussi, Landaininann, von Nidwalden. Zug. Jakob Zurlauben, Aminann, Oberst-Wachtmeister; Johanil Weber, Landvogt; Joh. Heinrich Hotz, ^elniejster. Glaruö. Fridolin Jsclin, Landammaiin; Daniel Bussi, Statthalter. Basel. Joh. ^udolph Burkhard, Bürgermeister; Joh. Christoph Burkhard, Dreicrhcrr. Frei bürg. Jobann Castella, ^ughen-; Tcchtermann. Solothurn. Petcrmann Suri, Schultheiß; Franz Suri, Stadtvcnner. ^ ^ sfh a u sc n. (Joh.) Jakob Storker, Sekclmcister; Tobias Holländer, Sekelmcister. Appenzell. Sannes Suter, Landammann von J.-Rh.; Ulrich Schmid, Landammann von A.-Rh. Abt von St. ^ ^ l e Fjdcl von Thurn, LandeShofmeistcr. Stadt St. Gallen. Joachim Hallmeher, Burgcr- ^kstter. Biel. Abraham Scholl, Stadtschreiber. Nachdem beide Kriegsmächte die bei der Taglcistung vom 5. Decembcr des abgelaufenen Jahres ^'^ünschte Neutralität der Waldstädtc und eines gewissen Distrikts zugestanden, und auf die demzufolge ^>ai„u,clte Tagleistiing sich als kaiserliche Gesandte Graf Niklaus von Lodron, Oberst der throlischen ""dniiliz und Hauptmalin zu Rovcredo, und Joh. Hartmann von Roggenbach, Landeomthur der Ballet) . und Burgund, zu Baden eingefunden und Audienz verlangt haben, bestreitet der französische Geübte Grave! denselben, weil sie nicht eigentliche Ambassadoren des Kaisers seien, unter Drohung abzu- ^'Icn, die Präcedenz so beharrlich, daß man sich bewogen fand, an den Kaiser zu recurriren.*) I». Da Schreiben des Schullhcisjcn Amrhyn an seine Obrigkeit sollte die kaiserliche Gesandtschaft ein besseres «Aediliv cinholcn- ' die Priieedenz vor dem französischen Gesandten zu behaupte», und war dies, die eigentliche Veranlas,ung zur Vertagung der MZting. 197V Februar 1678. es sich um die AuSmarchung der nächst an die Eidgenossenschaft glänzenden Städte und eines dazu hörigen etwa zwei Stunden weiten Landbezirks und Bcsezung derselben mit eidgenössischem Volke hand^' die Gesandtschaften aber zu so wichtigen Abschlüssen nicht instruirt waren, reiste ein Gesandter von Orte zur Einholung der nöthigen Instruction nach Hause; unterdessen sollten auch die Gesandte» Mächte die nöthigen Schreiben erlassen, damit in Bezug auf jene Städte nichts Feindliches geschehe- Die zurükgeblicbencn Mitglieder der Tagsaznng, auf die Kunde, daß französische Truppen sich den städtcn nähern, waren im Begriff, an die französische Generalität eine Gesandtschaft abgehen zn als die Nachricht eingieng, daß nur einige französische Truppen in die Herrschaft Röteln gekommen sie aber wieder verlassen haben, «>. Am 17./27. Februar langten die Standeögesandtschasten zwar w>e an, aber noch vier Tage lang verzogen die von den Höfen zurükkehrcndcn Couriere. Als die kaisc"'ss, Gesandten ihre Creditive als Ambassadorcn vorlegten, bestritt ihnen der französische Gesandte die ^ cedcnz nicht weiter, hielten sie daher am 5. März ihre Proposition, laut welcher der Kaiser ihrem de»»'^ stcn Wunsche zu Sicherung ihrer Ruhe in der Voraussczung entsprechen wolle, daß dicß dem Erb»" nicht nur keinen Abbruch thue, sondern vielmehr die Eidgenossenschaft die eingeklagten Ueberschreit""- ohne Verzug abstelle, r. Am 7. März hielt der französische Gesandte seine Proposition: Zum seines Wohlwollens willige der König ein, daß die Waldstädte nebst Radolfzell, Constanz und Brcs neutral erklärt und von der Eidgenossenschaft bcsezt, aber auch aller dem Kaiser zu leistenden pflichtung enthoben werden; über den dazu cinzutheilendcn Umkreis werde man jedoch erst eintreten, ^ man über die genannten Städte einig sei z nach dem Wunsche der Eidgenossen endlich ziehe der Ks ^ durch die ausgestreute» verläumderischen Libelle unbeirrt und der Vortheilc ungeachtet, welche ih'" Eroberung von Frciburg gebe, von ihren Glänzen zurük. f. Um weitere eigene Verwiklunge» weichen, suchte die Tagsaznng durch acht Ausschüsse die beiden auswärtigen Gesandtschaften zu best»" daß sie sich die gegenseitigen Zusagen genügen lassen. Allein die kaiserliche Gesandtschaft wollte jene ^ ^ weder als neutral bezeichnen lassen, noch sie der Eidgenossenschaft zur Besczung einräumen, währc"^^ französische Gesandte nicht davon abgehen zu können erklärte, Hierauf wurde durch Beßler Thurn der Antrag gestellt, daß zur Besazung jener Städte eidgenössische Mannschaft geworben »nd ^ Haltung des abzuschließenden Vertrags beeidigt werden soll, wozu sich denn auch beide Thcile verstanden, daß sie darauf bezügliche Instructionen einzuholen versprachen, was auch die Orte selbst' besondere Schreiben an die beiden Kronen und durch das Gesuch an die Generalitäten, in der Z""' zeit die in Frage stehenden Städte und Umkreise unangcfochtcn zu lassen, unterstüzlen. Am 7./l7 ^ sollte man dann wieder in Baden zusammentreten, I». Noch ließ der französische Gesandte das Bcb" vernehmen, eö seien jene Umkreise so weit, daß sie verschiedene Pässe coupiren; auch liege dem . mehr daran, daß Constanz als daß die Waldstädte durch eidgenössische Mannschaft bcsezt werde. vom Markgrafen von Baden erneuerten Gesuch um Einschluß der Herrschaft Röteln in den eidgeno! ^ Schirm wollte der französische Gesandte keinen Erfolg versprechen ; dagegen wurde von der TagsaZU"ö Fürschreiben um Verschonung vor Plünderung an den französischen Intendanten de la Grangc ausg" k.» Die Gesuche des Bischofs von Constanz und des Abtes von St. Blasien, betreffend die Besch'""' ihrer angränzenden Herrschaften, wurde verschoben. I. Auf erneuerte Beschwerde des thurgauisclM schreibers W. R. Reding von Bibcregg, daß seinem Sohne A. Sebastian die von dem Baron von Februar 1678. 1071 Kniete, durch päpstliche Bulle verliehene Domhcrrnstellc zu Constanz, unangeschen der Eingabe seines ^iche,, Stammbaumes, von der Domstift in Berbindung mit dem gräfl chcn Collcgium und der Rilter- ^aft des schwäbischen Kreises verweigert werde, wurde, um nicht auf solche verächtliche Weise die schwei- ^riichx Nation von ihren Anrechten ausschließe» zu lasse», eine im Namen der Eidgenossenschaft an die ""lltift abzulassende Deklaration entworfen, in welcher, sofern die Domstift.auf ihrer Weigerung be- l^droht wurde, auf ihre im Gebiete der Eidgenossenschaft liegenden Gefälle zu greifen, »i. Das /lchscollcgium Z" Regcnsburg und der spanische Gesandte Gras Casati erneuern die Beschwerde, daß 'k Eidgenossenschaft Frankreich im Kriege gegen das Neich untcrstüze, indem 130 Compagnieen ihrer ""»Ichaft mit im Kampfe gegen Deutschland stehen, fortwährend neue Werbungen getrieben und Pferdc- ^käufe gestattet werden. Sie verlangen Zurlikberufung der eidgenössischen Mannschaft n. s. w. ES ihnen zu antworten beschlossen, die eidgenössische Dienstmannschaft in Frankreich belaufe sich weder ^ die angegebene Zahl, noch werde sie gegen daS Reich verwendet; auch könne freier Kauf und Beruf ho» Pferden u. s. w. nicht verwehrt werden. Solothurn jedoch findet, frühere Antworten auf solche "rwürfe machen diese Erwiderung unnöthig. i». An die englischen FriedenSvcrmittler ergeht daS An- ^en, die Eidgenossenschaft als souveränen Staat in den Friedensschluß „einrüken" zu wollen. Gleicher- wird auch dem Prinzen von Oranicn als Generalissimus der Generalstaaten geschrieben und nebcn- " iur „hohen Henrath" gratulirt. «». Der französische Gesandte wird ersucht, wenn, wie verlaute, ein Zoll in Mümpelgard eingerichtet werde, sich zn verwenden, daß dem Inhalte der Bünde und Bei- lcte Genüge geschehe. >». Die Zusammenstellung der eidgenössischen Münzen, Maße und Gewichte bc- ^chtigt keineswegs die Einführung einer Gleichheit, sondern nur eine Information für den Handel, ^ in den Abschied gesezt wird. «>. Schwyz dringt wieder auf Zurükzichnng des gegen drei seiner An- ^iirigen geschehenen Verrufs und spricht das Recht an, dieselben selbst zu bestrafen, wird aber auf das anstr Vcrkommniß verwiesen und auf Ancrbictung sichern Geleits für die Schuldigen. Als S. Frischei sich zur Verantwortung einstellte, erinnerte die Gesandtschaft von Schwyz bei ihrem Austritte den- behutsam zu sein, indem seine Herren und Obern sich ihr Recht vorbehalten. Auf geleistete Ab- ^ wurde, zu Respcct von Schwyz, der Verruf des Frischherz aufgehoben, i. Die Ocrtchcn von Zürich, ^chlvhz und Schaffhauscn mögen, nachdem die drei Orte sich erklärt haben, dieselben jederzeit in ihrem olle» Werth? anzunehmen und die weitere Auömünzung einzustellen, bis Ende des Jahres 1678 freien "uf haben, Niemand aber soll gebunden sein, sie zu höhen» Wcrthe als 11 Lucerner Schillinge anzu- '^)inen. «. (S. u. Luggaruö). t. (S. u. Freiämter). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. Freiburg sezt auseinander, wie der Streit mit dem Bischof und also auch mit dem Nuntius von Ursulincrinnen und einer testamcntlichen. Schenkung herrühre, indem die Judicatur über das legirte ^ und das dazu gehörige Stük Weinreben von der Stadt Stäfis den Nonnen streitig gemacht, da- Stäfis mit der Censur bedroht und Freiburg genöthigt wurde, solchem Verfahren entgegenzutreten. " ""n im Gcgcnsazc dazu der Nuntius über Vcrlezung geistlicher Immunitäten sich beschwert hatte, er sowohl als Freiburg ersucht, der Vermittlung Raum zu gehen und unterdessen mit allen wcitern Fitten einzuhalten. Bevor aber das dießfälligc Schreiben dem Nuntius zukam, hatte er zwei Geist- 1072 Februar 1678. lichc »n üivinis« suspendirt und in Frciburg eine große Alteration bewirkt, veranlaßt durch einen Pricst"- den Freiburg keineswegs verbannt, sondern nur von der bürgerlichen Nuznießung ausgeschlossen, er h>" gegen sich selbst exilirt und nach Lucern begeben batte. Freibnrg wurde also ersucht, auch diesen Priest" wieder seine Rechte genießen zu lassen und auf gelegene Zeit eine Tagsazung auszuschreiben, v. W bürg benuzt diesen Anlaß, an seinen Span mit Bern in Betreff des katholischen Religionöezercitiums der Capelle St. Bartholom« und des TravcrsezollS zu erinnern. - Hv. Der Kapuziner-Provinz!^ führt über die dem Orden auferlegte Visitation von Frauenklöstcrn Beschwerde, daher der Cardinal Cil"' ersucht wirv, eine Moderation eintreten zu lassen, v. Der ans der Reise nach Rom begriffene Provinz!^ wird auch ersucht, für die „Erhebung" des Bruders Klaus sich zu verwenden. ). (Die mit dem Bischt von Basel verbündeten Orte). Der Weihbischof Schnorf bringt vom Bischöfe von Basel ein Creditiv n»^ tragt vor, wie das in Frciburg rcsidirende Domcapitcl die Abänderung seiner Residenz vom Könige »ilist erhalten und so lange Zeit das Einkommen entbehrt und überdieß durch Einquatierung von Soldat großen Drnk erlitten habe. Es wird ein Schreiben an den König gerichtet und durch einen Aussä)^' der französische Gesandte um seine Verwendung ersucht. (Die mit Spanien verbündeten Orte). vom 24. Deccmber datirte Schreiben des Residenten Cassani zu Madrid wird dem Abschied beigefügt doch in Hoffnung, daß unterdessen die Sachen einen andern Stand gewonnen haben. (S. u. Th>" gau). l»t». (Die V katholischen Orte). Lueern rechtfertigt seinen Zollbezug an den Zinnen; die andern v>" Orte beharren auf der Behauptung, er sei eine Neuerung. Die vier Orte beschließen daher in besonder" Conferenz, durch einen Ausschuß von Uri und Schwhz mit den Lucerner Gesandten freundlich zu ^ feriren und um Abstellung der Beschwerde zu ersuchen, unter Hinweisung auf die Bünde. Sollte dieß ohne Erfolg sein, so will man dann das eidgenössische Recht darbieten. !»!»., lezter Absaz, aus dem Schwyzer Exemplar. Man sehe auch im Abschnitte Henfchaftsangelegenheiten: Thurgau. »»>». Art. 594. Stifte und Klöster. Freiiimter t. Art. 83. Rechts- und Gcrichtssachen. Luggarus. «. Art. 28. Landvogtciwohnung. ««N Conferenz der evangelischen Orte während der Tagsazung zu Baden in» Februar I«78. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. tv«, kol. so?. Gesandte s. Absch. 688 (für Glarus Landammann Jselin). ». Die Instructionen der evangelischen Orte stimmten in Betreff der Aufrichtung eines Tractats ff" Schirmung der an der Gränze liegenden Städte und Landschaften übcrein. I». Da wegen des Vortri"" zu den Audienzen zwischen den Ministern der hohen Mächte auch schon etwas Disputation vorgefallen >' ^ so will man in der allgemeinen Session vernehmen, wie es früher bei dergleichen Vorfallenhcitcn g"' Februar 1678. 1073 worden ist. r. Schasthauscn erinnert, daß sowohl für Zürich als für Schaffhauscn der Einschluß der 8kstung Hohentwicl in den Friedensumkrciö gewünscht werden müsse und daß auch Württemberg sich dafür "kläre. Eö soll daher bei Behandlung des HaupttractatS darauf Bedacht genommen werden. «I. Ob und wie bei Verlegung einer eidgenössischen Bcsazung in die Waldstädte und übrigen Pläze der evan- Mschen Mannschaft Religionsübung, etwa gemäß den 1668 gemachten Vorschlägen, zu sichern, wie es ^"ner mit dem jedes Ort treffenden Mannschaftscontingent, District, Sold u. s. w. zu halten sei, soll in k'Nein gemeinsamen Abschied den Obrigkeiten hinterbracht werden zu Ertheilung fernerer Instructionen. Es wird nöthig erachtet, daß die evangelischen Orte den Prinzen von Oranicn zu seiner Vcrehelichung um der Prinzessin von York besonders beglükwünschen. f. Das Gcvatterschaftsgesuch des Landgrafen Hessen-Kassel für den. neugeborenen Prinzen wird mit einem Danksagungs- und Gratulationsschreiben "widert und bestimmt, daß die zu solchem Ende gemachte goldene Schale mit Gelegenheit versandt werde. (S. u. Baden). I». In daS von vr. Kirchner im Auftrage des Kurfürsten von der Pfalz eingebrachte Wcrbgesuch einzutreten wird nicht zeitgemäß erachtet. I. Venedig wird um Leistung der rükstän. b'gen Pensionen an Zürich und Bern angegangen. Ii.. Auf das Bittschreibcn des evangelischen Pfarrers David Leger, Abgeordneten der picmontcsischen Thalleute, werden auf Ratification hin 1000 Gulden ^"terstüzung zu verabreichen beschlossen, nebst 100 Gulden für die Reisekosten des Abgeordneten. I. Da Betreff des abzuschließenden SichcrheitStractats die eingeholten Instructionen der evangelischen Orte ""eder mit einander übereinstimmten, daß nämlich, wenn in die bedungenen Pläze eidgenössische Bcsazung gelegt werde, nach dem eidgenössischen Dcfcnsional verfahren und besonders jede Garnison mit gleicher ^ahl Mannschaft von beiden Religionen versehen werden soll, wurde auch der 1668 von einigen Orten Wnachte Entwurf der Kapitulation mit Oesterreich zur Nachricht dem Abschiede beizulegen zwckmäßig erachtet. (Zürich und Bern). Auf die von Straßbnrg hinsichtlich dortiger Religionöbeschräukuug der ^genössischcn Bcsazung eingelangte Antwort wurde auch mit dem Abgeordneten von Straßburg, Raths- lchreiber Friedrich Hammcrcr, eine weitläufige Konferenz gehalten, ihm über die Moderation des bezüglichen Dccrets das Wohlgefallen bezeugt, zugleich aber vorgestellt: nachdem die beiden Städte sich der ^ladt Straßburg so dienstfertig und bundeötreu erzeigt, hätten sie erwarten dürfen, daß dem rcformirtcn Prediger der Besuch der Kranken seiner Religion, den Betagten und Presthaften der Zugang zur cidgc- "bssischen Kirche nicht verwehrt, ihren Bürgern und Schirmsvcrwaudten die Taufe ihrer Kinder und die ^betuug rcsormirter Taufzeugen unbedenklich zugelassen, zumal das Schänden und Lästern über sie gänz- ''ch abgestellt würde; es möchte also der Abgeordnete seine Obern veranlaßcn zu bedenken, daß in Beharrung solcher Unfreundlichkeit, besonders da das Bündnis; auf künftigen Mai zu Ende gehe, die beiden ^adte auf Mittel denken könnten, die beiden Theilen unlieb wären. Dieß wurde der Stadt Straßburg ""6) schriftlich übermittelt. Zugleich wurde die Klage beantwortet, daß die eidgenössischen Marketender Wirthen Eintrag thuen, die Hauptleutc zuweilen ohne Erlaubniß des Obercommandantcn aus der Pheinschanze sich entfernen und die Compagnicen mit anderer als eidgenössischer Mannschaft ergänzen. Ma» schc auch im Abschnitte Hcrrschastsangelcgenheite»- ^ade«. Art. 124. Rechts- u. Gerichtssachen. 135 1074 Februar 1078. «SO Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden III Orte. Brunnen. IK78, 2S. Februar. LandcSarchiv Nidivaldc». Gesandte: U r i. Sebastian Muheini, Statthalter; Joh. Jakob Tanncr, Sekelmeister; Hug Ludwig Jmhof, Landschrcibcr. S ch w h z. Franz Betschart, Landammann; Jakob Weber, alt-Statthaltcr; 3^^ Gilg Jmling, Sekelmcister; Landvogt Dominik Schmidig, des Raths. Nidwaldcn. Joh. Ludwig Lussi, Landammann; Landvogt Franz Ackermann, alt-Landammann und Landeshauptmann. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelcgenbeiten : Bellenz -c. ». u. Art. 586 n. 587. «St Conferenz der III alten Orte sammt Stadt und Aull Zug. Brunnen. I«78, April. LaubcSarchiv Nidivaldc». Gesandte: Uri. Karl Franz Schmid, Landammann; Karl Emanuel Bcßler, att-Landaininauu S ch w h z. Franz Betschart, Landammann; Franz Ehrlcr, alt-Landammann; Jakob Weber, alt-Sta^ Halter; Landvogt Franz Rigcrt, des Raths. Unterwaldcn. Joh. Ludwig Lussi, Landammann, Karl Lcodegar Lussi, alt-Landammann, von Ridwaldcu (Obwalden entschuldigt). Stadt und A'" Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Ammann; Boßhard, Scketmeister. ». Indem man hauptsächlich wegen dcö Zolls an den Zinnen zusammentrat, wurde zuerst eine dao Ausbleiben entschuldigende Zuschrift ObwaldenS vorgelegt, welche davor warnte, in solch' gefährlicher in eine rechtliche Verhandlung sich einzulassen und wenigstens Verschiebung bis zur künftigen Jahrrcchwu'ö wünschte. Um zu keiner Söuderung der intcrcsstrtcn vier Orte Anlaß zu geben, wurde dann auch du' Entscheidung in der Meinung verschoben, daß alle diese Orte in Baden nochmals Luccrn um Aufhcb»»S des ZinnenzollS ersuchen und, wenn Luccrn nicht nachgebe, über die Art und Weise berathcn sollen, wic ^ Rechtsverhandlung vorzunehmen sei. Unterdessen wird aber Lueern auch schriftlich erinnert, daß wa» jeneir Zoll nicht werde gefalleil lassen, daher gegen jede Zollfordcrnng an den Zinnen protcstire. I»« Zug wird angebracht, daß Bern die Rappen verrufen und damit bei dem gemeinen Volk große» ll" willen erregt habe, daher auf die künftige Tagsazung darüber instruirt werden möchte, e. Schwhj die Hcrabsezung der Ocrtli oder ViertelSguldcn und die Tendenz der Städte, sich die Prägung der allein zuzueignen. «I. Landammann Schmid von Jlanz verlangt wegen einer durch ein Accomodci»^ berichtigten Schuldverpflichtung gegen die Anschuldigung cincö Bewohners von Bellenz ein Attestat ZU"' Zcugniß seiner Unschuld. Dem Commissär von Bellen; und den ennetbirgischen Gesandten werden daraus April 1678. 1075 ökjügliche Aufträge erthcilt. chsamb vnfründliche" Antwort gegeben und keine Neigung vcrrathcn hat, das Gesuch der vier Orte Abschaffung jenes Zolls zu berüksichtigen und nur Obwaldcn Bedenken hat, dcßhalb in eine Rechtshandlung einzutreten, erhalten Hug Ludwig Jmhof und Landeshauptmann I. L. Lussi den Auftrag, Ewalden über die Wichtigkeit der Sache näher zu informiren, l». Uri bringt an, daß laut Schreiben h Zug beabsichtigt werde, noch mehrere Münzsorten herabzusezcu. Alle Orte erklären aber, bei dem badischm Abschiede stehen zu bleiben, mit Ausnahme von Schwhz, welches sich vorbehält, die seiner Münze verfahrene Behandlung auch gegen die Münze anderer Orte in Anwendung zu bringen. «?. Nidwalden wünschte, daß für die Kinder des verstorbenen Emanuel Keller von Fraucnfeld und seiner aus ^»terwalden gebürtigen Ehefrau Mittel gesammelt würden, um sie in der katholischen Religion zu ergehen und auf solche Art die Zahl der katholischen Bürger zu Fraucnfeld zu vermehren, rokoroulluiu. ^ Dem Laudvogt im Thurgau wird rccommandirt, der Adlcrwirthin „von Uri" dazu zu helfen, daß ihr ^r Rittmeister Sulzcr waö er schriftlich versprochen bezahle, v. (S. u. Thurgau). t—I». (S. u. Allenz?c.). i. Da die ennetbirgischcn Angehörigen im Kaufe von Korn und Salz immer noch Hinterhalten werden, wird an den Gubernator Prinz von Lignh zu Mahland ein angelegentliches Schreiben ge- ächtet, dem Pallanzischen Vertrage Genüge zu thun. It.. (S. u, Bcllenz :c.). Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgcnheiten: ^liurgau, « Art. 293. Verkauf von Gerichtsherrschasten. Zellen; w. I >> K Art. 589—592. 1076 Mai 1678. «s:Z. Conferenz der III alten Orte sammt Zug. Brunnen. 1V78, 27. Mai. Land-Sarchiv Nidwalde». Gesandte: U r i, Franz Karl Schmid, Landammann; Karl Emanuel Bcßler, Pannerherr; Ludwig Jmhof, Landschrcibcr. Schwhz. Franz Ehrlcr, Landammann; Landesfähnrich Franz Vetschau > Landvogt Franz Rigcrt; Joh, Rudolph Bclmont. Unterwalden. Joh. Melchior von Uhingen, alt-La»^ ainmann, und Landesfähnrich Job. Melchior von Deschwanden, Statthalter, von Obwalden; Joh. 3^ Stultz, Landammann, und Joh. Ludwig Lussi, Landeshauptmann, von Nidwaldcn. Zug. Ritter Jakob Zurlaubcn, Ammann; Melchior Hegglin, des Raths und Gotteshausammann. «. Wegen des Zinncnzolls zusammengetreten beschloß die Conferenz mit Einmuth, durch zwischen den vier Orten zu errichtenden Vertrag sich gegenseitig zur gütlichen oder rechtlichen Beseitigung des Zinnenzolls zu verbinden und zu verpflichten, zugleich aber die im Schreiben von Luccrn enthalte»^ Behauptungen antwortlich zu widerlegen und Abschaffung jenes Zolls zu fordern. Jener Vertrag entworfen, sowie auch eine Zuschrift an Lucern. In dieser heißt eö u. a.: „Wan wir gestatten müeßt^' daß Ihr auch an Orten, da Ewer Landt nicmalen betreten wirdt, mit dergleichen Zohlsuffrichtung ^ kommen solten, wurden wir bcjochet sein, die Unersettligkeit Ewer Begirdcn zu erfüllen. Ihr schützt Eu"U vralte Frhhcit vor, die Euch das Recht gebe, die Zollstatt au Ort vnd Enden, wo cS Euch gefellig, beschränkt vfzurichten. Wann dicß hafflen sollte, könnte der eine vnd andere Ort vnder vns eben su ^ vnd noch ältere bescheinen, verglichen auch vffzustcllen. Wir erinnern vns aber, daß ein einiger vß nur wenig verstärkter Zohl V. E. von Vri mit Conscns gemeiner lobl. Orth der Eidgnossenschast schchen müssen, also daß kein Orth vnder der Präsumption der Souveränität nie bcfüegt gewesen, ^ gleichen Zöhl zu beharren. Wann Ihr aber dessen Beweiß vergessen, werden Ihr solchen vnd daß 3^ auch dergleichen neuere Zöhl den Ewern nachgeben müssen, in actis von 1653 erfinden. Wann Ihr ^ einer solchen alten Gedächtnuß sind, so wird Euch auch zu wüsscn sehn, in waß Staudt der Orth Zinnen gewesen, da unsere Souveränität den Anfang gewunncn. Nun mögen wir zwaren Euch rr wetterte üonnnium wol gönnen; es solle aber dasselbe ohne Läsion und Beschwernuß vnser vnd anders beschehen sehn. Dieses sind neben andern hauptsächlich die Puncten, warumben wir Ewer Beg>""^ widersprechen." I». Schwhz begehrt, daß der dem Vernehmen nach in des einen oder andern Orts 3>"" diction sich aufhaltende Hauptmann Joh. Leonhard Jmling angehalten und nach Schwhz geliefert wcr^ Juni 1673. 1077 «S4. Conserenz der Stände Bern und Freiburg. Neueneck. «i. Juni (27. Mai a. K,). Staatsarchiv Bern. Freid. Absch. Bv. 0, S. 77Z. Gesandte: Bern. Joh. Leonhard Engel, Venncr; Joh. Rudolph von Dicßbach, Oberst; Samuel Kenner, Bauherr, alle des Kleinen Raths. Frei bürg. Franz Prosper Python, Bürgermeister und Rathö; Simon Vondcrweid, Venncr. Voran geht der eidgenössische Gruß. I». Da diese Begrüßung ans der Scnscnbrüke stattfand, Gilten die Gesandten von Freiburg den Antrag, statt in dem vertragsmäßigen aber unbequemen Orte ^"»nenwyl die Dingstätte im Zollhausc anzunehmen, fügten sich dann aber dem Antrage Berns, in ^ucneck z» verhandeln, v. Bern wiederholt seine Einwendungen gegen den Bezug des Zolls bei den Niedern, ThöriöhauS gegenüber, und beruft sich auf den Tauschbricf von 1167, der den Zoll bei der ^üke zwar zugestand, aber dieser und anderer Fähren des Zolls halben nicht gedachte; wogegen Freiburg ^hanptct, nur die Nachlässigkeit der frühem Zolleinnchmcr habe Anlaß zu der Meinung gegeben, daß Zoll nicht „pflichtig" sei; der Zoll der Gümmincn-Brükc spreche auch für den Zoll beiden Riedern; ""d wenn cö zugelassen wäre, über das Wasser zn passircn, ohne den Zoll zu entrichten, hiemit die zu meiden, so wäre die von Bern zugestandene ZollSgcrcchtigkeit eludirt; Frciburg hoffe also, in ^ alten Gebrauche des Zollbczugs in den sieben Furten nicht angefochten zu werden. «I. Der Streit tischen P Zehndcr von Köniz und dem frciburgischcn Angehörigen P. Birnbaum, eine Weide betreffend, ^>rd beigelegt, v. Bern verlangt, daß Frau Daguet wegen des auf bcrnischeS Territorium hinüber Eisenden Holzhaucö zu einer Bern und dem Amtmann in Laupcn schuldigen Satiöfaction angehalten ^'de. de« Abschied, t. Ferner verlangt es, daß Willi Nußbanmcr die für die Angehörigen Berns schädliche Strcichschwellc entferne. Frciburg entgegnet, diese neue Schwelle nehme die Stelle der alten ein Und der Schadeil rühre nur daher, daß die Unterthanen Berns ihre Güter nicht „fristen." Bern klagt, seine Unterthanen, welche zn Flamatt Güter bcfizen, zur Mithilfe bei den Schwellen ange- ^lten werden und man im Weigerungsfälle auf ihre Güter greife; sie seien zwar schuldig, die Lägcr- ^uttcn erhalten zu helfen, keineswegs aber die wider Verträge und Abschiede gemachten Einschläge und "^hvgründe"; darum sei denn auch den Fluemanncn ihr Heu und Geld zu restituiren und Anstalt zu ^^n, daß den bcrnischen Angehörigen genügende Wege und Ocffnung gegeben werde, um, durch Ein- 'ch^äge uicht gehindert, mit Pferd und Wagen zu ihren Matten zu gelangen. Frciburg erwidert, der ^chwellenmeisier zu Flamatt habe nur dem obrigkeitlich bestätigten Reglement gemäß gehandelt, gibt Aigens die Zusage, daß den Angehörigen Berns der Zugang zu ihren Matten gewährt, auch kein Holz '^)r auf bernischer Seite zum Schwellen gehauen werden soll. I». Andere Beschwerden Berns über schwellen, die im Herbst und Frühling gemacht werden, wird Freiburg dem Baumeister zur Tannen zur ^richtcrstattung zustelleil. l. Die Bemerkung Berns, daß der dem Zollbcziehcr zu entrichtende jährliche "Bruggsounner" auf 15 Mäß Dinkel angesezt sei, während doch nur zweiundvierzig Haushaltungen ge- werden, wird zur Berichtigung des Zollrodels von Freiburg in den Abschied genommen, k. Bern 107« Juni 1678. ersucht Freiburg, der im Amte Laupcn verehelichten M. Birnbaum ihr Erbgut gcfolgen zu lassen. I- ^ von Frciburg dem Prädicantcn Schnell von Ncuencck zur Last gelegten Schmähworte werden von Bcr» entschuldigt; er habe weder die Obrigkeit gemeint noch das Zollhaus, sondern allein seine Zuhörer, wclA einen ganzen Sonntag mit Trinken zugebracht hätten, i». Frciburg stellt das Gesuch, daß Peter Zch»^ den Bäriöweiler unklagbar mache, dessen Ansprache an denselben in keiner Verbindung mit den Streik keiten stehe, welche Zehnder mit Andern habe; zudem seien die Repressalien wider die Verträge, i»« über die Wegnahme des Brodcö, das auf der Sensenbrükc seil stund, äußert Freiburg Bedenken. UL. Wie weit entfernt Bern gewesen sei, sich den Ansichten Freiburgs zu bequemen, zeigt der am 5. Juni (a> 1678 dem Amtmann von Laupen crtheilte Befehl, zu verbieten, daß die bernischen Angehörigen bei Thörishaus Zoll entriß' und zu verhindern, daß Freiburg die Verwiesenen über die Mitte der Sensenbrüke hinaus führe oder Citationen diessi der Mitte der Brüte anschlagen lasse. «S5 Rechnungs-Confermz der die Vogteien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherlitz, Grandson und Murten regierenden Orte Bern und Freiburg. Murten. Juni. Staatsarchiv Bern. Frnburger Absch, Bd. k, S. sis. Gesandte: Bern. Joh. Rudolph Wurstembcrgcr, Vcnner; Albrecht Manuel, Böspfenniger, des Täglichen Nathes. Frciburg. Franz Peter Voildcrwcid, Sekclmcister, und Franz Prosper Bürgermeister, beide deö Täglichen RathcS. «.—«». (S. u. die betreffenden Vogteien). >». Die Obcrcommissarien der .beiden Stände berich^'^ wie weit sie mit der Gränzbereinigung des Amtes Rue gegen die Aemtcr Oron und Milden hin seien, zwischen Brenles und Morlens anfangend bis zu der Mosse de la Rogivc und einem Stein daselbst. ES wird beschlossen, für die berichtigte Gränzstreke durch die Landvögte die Marche" rüsten zu lassen. «—«. (S. u. die betreffenden Vogteien). v. Der Cnrpflichtcn halb soll »ra» leztjahrigem Abschied den Pfarrern zu Erlangung der in den über der Landesgränzc liegenden Tlst^' des Kirchspiels ihnen gehörigen Gefälle behilflich sein. Der Ammann Haho zu Walleub^ welcher durch Akcrn gegen Mnnchcnwhlcr in der Herrschaft Eigenthum übergegriffen hat, entschuldigt mit Unkcnntniß der Märchen. Freiburg bemerkt, daß das dortige Gebiet Freiburg und Murten ^ Münchenwhlcr scheide, trägt also auf Untersuchung und Herstellung der Märchen an, was auch besäst^ wird. Uebcr die von dem Herrn von Mnnchcnwhlcr dem Haho auferlegte Buße soll der Venner Pht^" die Parteien vergleichen, x. (S. u. Tschcrlitz). Von Seite Berns sind Feier- und Festtage, überall und ganz sollen gefeiert werden, Weihnacht, Ostern, Pfingsten, der erste Sonntag nach Vercn^ö alten Kalenders und der jährliche Fast- und Bußtag, der nicht fixirt ist; von Seite FreiburgS Weih"^' Ostern, Pfingsten, Allerheiligentag neuen Kalenders. Dabei erklärt lezteres, daß, wenn die dortig^ Pfarrer in der Zeit der Heu- oder Kornernte an Festtagen Arbeiten vorzunehmen erlauben, dieß Juni 1678. 1079 ^Nlischtn Angehörigen, welche in jenseitigen Gemeinden Güter besizen, ebenfalls gelten soll, auch ohne dem Pfarrer angefragt zu haben, doch nicht auf Zäunen und Holzhaucn ausgedehnt werden dürfe, ^"dlich verheißt Freiburg, die dortigen Feiertage spccicll aufzuzählen. u. t»i». (S. u, Grandson). ^1». Zwischen den Gemeinden Miscrh und Conrtion einerseits und Wiflisbnrg andererseits unterhält i'ch wegen des Wcidgangs und Holzhaus ein Streit, in welchem der Landvogt von Wislisburg das Richter- o>»t anspricht. Da aber 1558 durch Säze von Basel und Solothurn der Stadt Freiburg jener Strich wildes abgesprochen wurde, mit dem Vorbehalte, daß den genannten Gemeinden der Weidgang und Holzhau ungckränkt bleibe, glaubt Frciburg, wenn man sich nicht sonst vergleichen könne, müsse an die beiden Schiedorte gelangt werden, «v—AK. (S. u. die betreffenden Vogteicn). Iii». Nachdem Freiburg sich anerboten, im Sinne Berns der Einbringung fremden Weins möglichst zn wehren, erklärt Bern, den ^eiburgjschen Bürgern und Unterthancn, so weit sie nur für sich, nicht für fremde Assoeieö Wein beziehen, ^s Traverscgcld zu erlassen. II. Da zu Dcllay einige Marchsteine fehlen, sollen zu deren Wiedcrauf- ^'chtung die nöthigcn Anordnungen getroffen werden. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheite»: ^»-Freib. Vogt, iiberh. ««. Art. 3t. Tchwarzenbilrg. » I» A»t. lt4 u. 115. ^rbc uiit Tscherlit). «> I—i»» «». > >» ». Art. 252—233. ^andson. v. ». t. ». »'» »» Art. 366—394. Kurten. «. I. ,1,1. Art. 511 515. «Nv Conferenz der V katholischen Orte. Lucern. I«78, IS. Juni. Staatsarchiv Lucern. Allg. Absch. Bd. I^XV, kol. 64. Gesandte: Lucern. Eustachius von Sonnenberg, Schultheiß; Joseph Amrhhn, Pannerherr; Beat Schumacher, Statthalter und Sekelmcistcr; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvcnner. U ri. Franz ^arl Schmid, Landammann; Joh. Karl Emanucl Beßlcr; Hug Ludwig Jmhos, Landschrciber. Schw hz. ^anz Ehrler, Landammann und Landeshauptmann in der March; Franz Betlchart, Landesfähnrich. Unter- golden. Wolfgang Wirz, alt-Landammann, und Joh. Melchior von Deschwandcn, Statthalter, von Ewalden; Joh. Jakob Stultz, Landammann, und Joh. Ludwig Lussi, Landeshauptmann, von Nidwaldcn. Beat Jakob Zurlanbcn, Ammann und Landeshauptmann der Frciämter; Christoph Andermatt, ^'rchnieicr und des Raths. ^ Die über den Zoll bei den Zinnen, im Amt Wcggis, geführte Correspondenz leitete zu dem Wunsche, ^'ch mündliche Besprechung die entstandene Mißhelligkcit zu heben. Indem die Gesandten der V Orte ^ diesem Zweke in Lucern zusammen traten und gewohnter Weise den eidgenössischen Gruß vorausgehen 1080 Juni 1678. ließen, baten die vier Orte freundschaftlich um Aufhebung deö bei den Zinnen von Luccrn eingerichteten neuen Zolls. Lucern dagegen ersuchte nicht weniger freundschaftlich, daß ihm die vier Orte das Rcch^ von KaufmannSwaaren Zoll zu beziehen und die dazn geeignetste Zollstätte zu bestimmen, nicht verkill»' niern, sondern sich mit der Zollbefreiung der für den Hausgebrauch bestimmten Gegenstände begnügt Beide Theile erklärten, vermöge ihrer Instruction zu keinen Vcrmittlungsanträgen Hand bieten zu könnc», gleichwohl verständigten sie sich, eines solchen Antrags bei ihrer Gesandtschaftörelation zu erwähnen, dahM gehend, daß die Angehörigen der vier Orte bei den Zinnen ganz zollfrei gehalten werden sollen. D>e weitere Verhandlung wurde auf die Tagsazung nach Baden verschoben. I». Nidwalden macht Lucer» gegenüber gegen den Pfundzoll, der seinen Angehörigen auf dem Markt in Lnccrn abgefordert wcrdst und gegen andere Beschwerden Einsprache, besonders gegen den Bezug des Lohns für die Wcinstith^ Weinzügcr, Ladkncchte von Weinen, die, ohne die Stadt zu berühren, nach Nidwalden geführt wordc" seien. Indem Lucern den einzelnen Fall, auf welche» diese Klage sich bezog, als mißbräuchlich ancrkan»^ und die Versicherung gab, daß die Nidwaldncr in Lucern ganz wie die Bürger Luccrns selbst behand^ werden, stellt es die Klage entgegen, daß die Angehörigen Nidwaldcnö den Vergleich von 1677 niäü beobachten. Nachdem nämlich das frühere auf die Monate Mai und Juni ausgedehnte Verbot des kaufs von Anken auf den Monat Mai beschränkt worden sei, bringen die Nidwaldncr doch auch im nur wenig Anken auf den Markt nach Luccrn, stampfen dagegen denselben in Fässer ein und verhaut^ ihn so mit Umgehung Lucerns in die Ferne; auch werde in Nidwalden von den Lucernern doppelter Zd bezogen und alles Schmalvieh, das junge wie das alte, mit gleichem Zoll belegt. In den Abschied, e. Da Geld für die mit Ostern 1677 verfallene spanische Pension nach Luccrn soll verschikt worden sein, wird Gra Casati ersucht, im Falle eigener Unpäßlichkeit für die Auszahlung anderweitige Anstalt zu treffen. «I ^ Entwürfe zweier Schreiben, betreffend die Zahlungörükstäudc der zwei im Dienste gegen Portugal gestanden^ spanischen Regimenter, an die königliche Majestät und an den Minister Don Giovanni, nebst ZuWl an den Residenten Cassani werden genehmigt. «?. Dem neuen Großkanzlcr in Mahlaud wird ein Gratm lationöschreiben zugesandt und das eidgenössische Interesse empfohlen, t. Der Gubcrnator zu Mat)^ und Graf Casati werden ersucht, dahin zu wirken, daß den königlichen Stipendiaten in Mahland d>e zurükgebliebcnen Fronfastengelder bundcögemäß verabfolgt und die ebenfalls stckcn gebliebenen Jahrgc^ für das Crivellische Regiment abgeliefert werden. K. Die Obrigkeiten werden erinnert, das Ergebt ihrer Erkundigungen in Betreff der den Alumnen im eolloZiuin kolvotieum widerfahrenden schlechte» ^ Handlung, sowie der hinsichtlich der Bürgschaften gemachten beschwerlichen Zumuthungen an Lueern cM zusenden. I». Landschreiber Reding zu Fraucnfcld, von der Domstift Constanz wegen seiner AdclSP^ „umgetricben", wird Sr. päpstlichen Heiligkeit empfohlen, doch soll hicmit noch vierzehn Tage zugewa>^ werden, I. u. Ii., (S. u. Thurgau). I. Die verdächtigen Umstände, mit welchen Bern Musterungen angcord'M und sowohl Lueern als Freiburg und Solothurn und fast die ganze Eidgenossenschaft beunruhigt sollen in Baden weiter besprochen werden. «», (S. u. Thurgau). i». Wegen der Garde zu Turin und wegen der Ansprachen der Erben deö Ulrich'schen Regiments und Hauptmann Pfhffcrö wird an dc" Grafen Leonardi geschrieben. «. (S. u. Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftögngelegcnhcitcn: Thurgau. l, Art. 595. Stifte u. Klöster. I»«. Art. 294. Verkauf v. GcrichtSherrschasNM It,. „ 952. Gotteshäuser. « „ 679. Personelles. Juli 1678. 1081 «N7. Gemeineidgenössische Jahrrechnungs-Tagsaznng. Baden. 1«7«, 3. Juli. Staatsarchiv Luccrn. Allg. Absch. Bd. I.XV, kol. 7S. Gesandte: Zürich. Jol). Kaspar Hirzel und Heinrich Eschcr, beide Bürgermeister. Bern. Samuel ^chching und Sigmund von Erlach, beide Schultheißen; Joh. Rudolph von Dießbach, Bauherr. Luccrn. Eustachius von Sonncnbcrg, Schultheiß; Rudolph Mohr, Statthalter. U r i. Franz Karl Schmid, Land- ^ninann; Kaspar „Byfanger" (Jnfangcr). S ch w h z. Franz Ehrler, Landammann; Sebastian Fälchli, ^stbner. llntcrwalden. Wolfgang Wirz, alt-Landammann, und Jobann von Dcschwanden, Statthalter, ^»Obwalden; Jakob Stultz, Landammann, und Joh. Ludwig Lussi, Landeshauptmann, von Nidwaldcn. ^Ug. Karl Hcggli und Christoph Andcrmatt, beide deö Raths. Glaruö. Fridolin Jsclin, Land- u»>»iai,n; Daniel Bussi, Statthalter. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Joh. Christoph ^urkhard, Drcierhcrr. Freibnrg. Franz Peter Vondcrwcid, Sckclmcistcr; Joseph Reiff, Bürgermeister. ^°lothurn. Joh. Georg Wagner, Schultheiß; Franz Suri, Vcnncr. Schaffhauscn. Joh. Jakob Zocker, Sekclmeister; Tobias Holländer, Sckclmcistcr. Appenzell. Johannes Sutcr, Landammann J.-Rh.; PclagiuS Schläpfer, Landammann von A.-Rh. Abt v o n S t. G a l l e n. Fidel von Thurn, undeshofmcistcr. Stadt St. Gallen. Joachim Haltmeycr, Bürgermeister. Biel. Abraham Scholl, ^^dtschreiber. Nach gegenseitigem eidgenössischem Gruße der Gesandtschaften erschien vr. Joh. Philipp Sommcr- ^°Pl, vordcröstcrrcichischer Ncgierungsrath, als Abgeordneter seiner Regierung und eröffnete, daß Maxell de Crcqui gegen Rhcinfcldcn hcraufrüke und, obwohl jenseits des Rheins, in etwas das bascl'sche Gebiet betreten habe, General Montclar aber bei Großblumigen stehe und das Frickthal sammt den ^aldstädteir von dorther bedrohe, hicmit der Fall eingetreten sei, der Erbcinnng und dem Abschied vom ^urz ig?? Folge zu geben. ES wird auch ein Schreiben des Gencral-Wachtmcistcrö Graf von Stahren- übergeben, welcher anzeigt, daß er mit einem fliegenden Corps nach Nhcinfeldcn geeilt sei, daß, wie ? vernehme, ein starkes feindliches Corps mit Belagerungszcug von Brciöach herauf gegen die Waldstädtc ^ bewege und hicmit die Ergreifung der durch die Erbcinung zugesicherten Schuzmittcl von den Eid- ^uoffen um so mehr erwartet werde, da der Kaiser, um das eidgenössische Gebiet mit keinem Fuße zu treten, lieber auf die Eroberung deö obern ElsaßeS und der Grasschaft Burgund verzichtete. — I. A. von Rudcnz, Obervogt zu Romanöhorn, und K. Fr. Braun, Amtmann zu Rhcinsclden, als Sub- ^'girte des kaiserlichen Gesandten Graf von Lodron, legen ein ans Innsbruck vom 28. Juni datirteö schreiben deö Leztern vor, der, ohne Hoffnung auf den erwünschten Erfolg der Unterhandlung über einen chirinstractat für die Grän'zorte, sich nicht entschließen konnte, selbst hcrzureiscii, und fordern nun, auf eben eingegangene Nachricht, daß Rhcinfclden „von brcisgauischcr Seite her" beschossen werde, zur Auf- setung des eidgenössischen Landsturmes auf. Zugleich langt ein Schreiben ein deö Herzogs Karl von vthringen vom 3. Juli auö dem Lager bei Staufen, mit der Anzeige, daß die Franzosen (Choiscul), 1082 Juli t678. von Basel ungehindert, über basel'sches Gebiet nach Rheinfelden vorgerükt seien. Dieses leztere Schreib wird von der Tagsazung unterm 5. Juli dahin beantwortet: Sie habe durch eine vierfache Abordnung dc» Marschall de Crequi an die Zusicherung deö Königs erinnert, daß der Paß über basel'sches Gebiet in ^ Frickthal unvcrlezlich sei und das Betreten des basel'schen Gebietes jenseits des Rheins gar leicht einem kleinen Umwege hätte vermieden, der Eidgenossenschaft also die Nothwendigkcit hätte erspart werde» können, solche Ucberschreitung zu ahnden. Auch dem Grafen von Stahrenbcrg wurde hievon Mitchell»^ gemacht. — Die Abordnung an den Marschall de Crequi bestand aus den Gesandten Escher. Mohr, Z»^ lauben und Storker und war neben dem bereits verdeuteten Auftrage noch angewiesen, dem Marsch» Montclar, sofern er noch in Großhüningen anzutreffen sei, zu vcrdeutcn, daß die eidgenössische Mannlch»^ bereits an die Gränze gcrükt sei, um die Pässe zu verthcidigcn. Unterdessen wurden die Orte aufgefordert den ersten Auszug bereit zu halten. — Schwhz erinnerte wieder, daß es sich nicht an das Defensional bi»de, aber nicht zurük bleibe, wenn die Roth es fordere. — Der französische Gesandte Gravel wird von de»' Verlaufe der Dinge in Kcnntniß gesezt und um Pflichtige Verwendung ersucht. — Bei ihrer Rükkunst Basel rcferirtcn die Abgeordneten am 8. Juli, wie sie den Marschall de Crequi erst auf der Rükkchr einer nach Rheinfelden unternommenen Expedition angetroffen und dann in sein Lager zurük bcgl»^ haben, von ihm die Erklärung, daß er den Paß diesseits deö Rheins nicht berühren werde, gegeben, aber hinsichtlich deö jenseitigen Passes die Entschuldigung ausgesprochen worden sei, jenes von seinen Trupps betretene Dorf sei eine nicht alte Bcsizuug Basels u. f w. Da aber unterdessen die am rechten Rhein»^ vor Rheinfelden gestandenen kaiserlichen Truppen von den Franzosen geschlagen und Rheinfelden beschoß worden war, schien es an der Zeit, den vierten Theil des ersten Auszugs in Bewegung zu sezen. ^ Commando wurde übertragen an Oberst Joh. Rudolph von Dießbach von Bern und Statthalter von Lucern; Joh. Werner Huber wurde von Basel, Oberst-Quartiermeister Mollondin von Soloth»'" beigegeben (9. Juli). Alle Orte und Vogtcicn folgten dem Rufe, nur Schwhz, obwohl mehrmals freu»^ schaftlich aufgefordert, blieb zurük. Basel wurde angewiesen, bei annähernder Gefahr von Gränzverlez»»^ in ähnlicher Weise, wie die Tagsazung gethan, durch Abordnung die betreffenden Befehlshaber a» ^ Unverlezlichkcit seines Gebietes erinnern zu lassen. — Obschon weiter kein Paß mehr vcrlczt wurde, bcw^ die fortgesezte Beschießung NhcinfeldcnS, die Einnahme Säckingeuö und das Vorrüken nach Laufend»^ zu einer nochmaligen Abordnung an die beiden Generalitäten. Escher, Lussi, Dreierherr Burkhard »»^ Landeöhofmeister von Thurn wurden damit beauftragt. Laut ihrer Relation reisten sie am 7./l7. 3» von Baden ab nach Laufenburg, von wo der Baron von Grammont sie in das Lager deö Herzogs Lothringen bei Murg führte, dem sie mit Bedauern, daß der zur Sicherung der Gränze beabsich^ Tractat nicht habe zu Stande gebracht werden können, und unter Zusicherung der laut Erbverein oblieg»» den Pflichttreue den Wunsch vorlegten, zu Entfernung der für die Eidgenossen lästigen Kriegsmacht »» Wiederaufnahme der Tractatsunterhandlung Hand bieten zu wollen. Nach erhaltener bereitwilliger ^ deutung, daß dieß nicht bloß von ihm, sondern auch von seinem Gegner abhänge, und nach erhaltener Z» sicherung gewissenhafter Schonung deö Schwcizcrgebietö begaben sie sich über Rheinfelden und Äugst »" Basel zurük und von dort in das französische Lager zu Marschall de Crequi auf der Höhe von Kars»'^ der ihnen den vom Könige erhaltenen Befehl, Rheinfelden zu nehmen, vorhielt, doch gewissenhafte nung der schweizerischeil Gränze zusicherte und im Uebrigen die Ungeduld der eidgenössischen Bevölkert Juli 1678. 1083 iu beschwichtigen empfahl. Doch schon auf dem Rükwege aus dem französischen Lager machten die Abgeordneten die Wahrnehmung, daß die französische Armee wegen Mangel an Futter und Waffen sich da länger halten könne, sogar schon Belagcrungszcug und kupferne Schiffe von Rhcinfcldcn weg hin- »nter geführt wurden. In der Nacht begann der wirkliche Rükzug, und als die Abgeordneten am folgen- Tage (9./19. Juli) auf der Heimreise in Rhcinfelden ankamen, sahen sie die Bürger noch bei ihren Löschapparaten „als die Träumenden aber noch nicht Trauenden, doch gegen vierzig Häuser, die Zihcinbrüke Und die Porten ruinirt." — In die Kricgökasse und zu Bestreitung der Gcsandtschaftskosten soll auf jeden Auszüger '/< LouiSthaler eingezahlt werden. Den cnnctbirgischcn Vogteicn wird ein Beitrag von 1000 Philippsthalern aufzulegen angetragen. Schwhz will sich dessen nicht beladen. Im Commando wurden Dberst von Dießbach und Statthalter Mohr durch Major Statthalter Andreas Mcher von Zürich und ^ardehauptmann Anton Schmid, Landeshauptmann von Uri, abgelöst. Nachdem die Franzosen inzwischen über Breisgau, die Kaiserlichen über den Schwarzwald sich von den Gränzen entfernt hatten, wurden "uch die Auszüger nach Hause entlassen.*) I». (Schwhz im Austritte.) Indem man zwar den Obrig- keiten anHeim stellte, das Benehmen dcö Standes Schwhz zu würdigen, unterließ man doch nicht, ein schreiben an Schwhz abgehen zu lassen, in welchem die Notwendigkeit der getroffenen Maßnahmen und ö>e verderblichen Folgen dcö von Schwhz gegebenen Beispiels vor Augen gestellt, innerhalb vier Wochen Erklärung, künftig in ähnlichen Fällen treu zu allen nöthig befundenen Anordnungen mithalten zu sollen gefordert und mit Aufschiebung der Beeidigung des neuen thurgauischcn Landvogts, mit Ausschluß "US künftigen Zusammenkünften und Tagsazungcn und Ausschließung aus der Mitrcgierung der Vogteicn gedroht wurde (25. Juli), e. Unter Hinwcisung auf die bei den Nachbarn und den eigenen Untcrthanen ^rlschc„bx Konfusion und Mißstimmung wegen der Nähe der kriegenden Parteien bittet Schaffhanscn um treues eidgenössisches Aufsehen. «I. Der französische Gesandte Gräbel, in Baden angelangt, bedauert es, der König durch seine Feinde, welche die Neutralität der Gränzorte nicht zugeben wollten, genöthigt Korden sei, denselben an der eidgenössischen Gränze entgegen zu treten, und hofft, daß die Bcnuznng unentbehrlicher Mittel, um an die Feinde zu gelangen, gegenüber dem, was diese auf Strcifzügcn u. s. w. ^ erlaubten, dem Marschall de Crcqui nicht sehr verargt werde, versichert auch selbst alles Mögliche gethan zu haben, um nach dem Willen dcö Königs alles zu hindern, was die Ruhe der Eidgenossenschaft *) Der im Namen der Commandanten Meyer, Dießbach, Mohr, Schmid, Huber und F. L. von Stäfis (Herr zu ollondin) eingegebene, in Liestal und Muttenz abgefaßte Bericht vom 3V. Juni bis 14. Juli erzählt, wie ihnen der vierte beil der Defensionalmannschaft zur Verfügung gestellt, von ihnen zuerst in Liestal, dann in Muttenz das Hauptquartier Aenommen, dann die Pässe zu Äugst, an der Birs bis Mönchenstein besichtigt, auf einige durch basel'sches Gebiet nach Leinfelden führenden Nebenwegen Verhaue und bei der Hülfenbrüke und der Birs einige Verschanzungen angeordnet und endlicher Ankunft der Defensionalmannschaft für ihre Einquartierung die nöthigcn Einrichtungen getroffen worden seien, Üblich nach Rükzuge der Franzosen vom 0. Juli die Entlassung der Mannschaft am 12. Juli stattgefunden und am Juli auch das Commando sich zurükgezogen, zugleich aber sich bewogen gefunden habe, dem Berichte einige Anträge Zufügen, nämlich: Bei künftigen Auszügen sollte die Mannschaft Proviant und Munition mitbringen; den Offizieren sollte Beuger Gehorsam verschafft werden; die Auszugsmannschast sollte zahlreicher fem; sie sollte schneller einrüken; zur An- ^ung einer Kriegskasse sollte von den Orten auf den Mann wenigstens '/< Reichsthaler eingezahlt werden; auf 100 Mann ßvolk sollten wenigstens 6 Reiter gerechnet werden. 1084 Juli 1678. stören könnte, und kündigt endlich die Bezahlung einer Pension an. In dankender Erwiderung '"»ml die Tagsazung die Unterhandlung über die Waldstädtc wieder auf, wird zwar auf die frühere Erklärt verwiesen, daß nämlich nicht eine sogenannte Sicherheit, sondern nur eine durch eidgenössische Besazu"l! verbürgte Neutralität zugestanden werden könne, wendet sich dann aber durch ihn an den König mit dc»> Ansuchen, neue Vollmachten zur Unterhandlung gewähren zu wollen. Ein gleiches Gesuch und Anerbiete" geht auch an den Kaiser. Ucber die Eingaben der kaiserlichen Subdclcgirtcn wird unterdessen nicht wci^ eingetreten. Sobald die Einwilligung zur Wiederaufnahme eingelangt ist, wird Zürich eine TagsaZ"'^ ausschreiben, v. Baron Joh. Antonio Marcaccio, ehemaliger Fiscal zu LuggaruS, präsentirt sich königlich polnischer Freiherr und Resident bei der Eidgenossenschaft. Nach Einsicht seines Creditivs ">>» er als solcher begrüßt und dem Könige Johann von Polen diese Aufmerksamkeit gegen die Eidgenosse schaft verdankt (5. Juli), s. Markgraf von Grcißh legitimirt sich als Gesandter von Savohcn und als solcher bcncvcntirt. px. Die Stadt Constanz sendet Stadtvogt Niklaus Tritt von Wildern, ammann Wolf Albrccht Ehinger von Balzheim und Kanzlciverwalter I)r. Hager und erinnert a» ^ 167-1 und 1677 gegebene Zusage. I». Jedes Ort soll wegen des fremden Gesindels Ordnung scha^'" ohne Eintrag freien Handels dem Vorkaufc und schädlicher Ausfuhr wehren, Basel zwar leere, nicht ab^ mit Kriegözeug beladcnc Schiffe den Rhein hinunter Passiren lassen, I. Die Verhandlungen übe" ^ Zürcher-, Schaffhauser- und Schwyzer-Ocrtli und daö Münzwescn überhaupt führten zu keinen »e"^ Beschlüssen. 1^. Laudammann Jselin berichtet, daß die AuSzüger von Glarus verzögert worden stle"' weil man sich mit den katholischen Mitlandleuten nicht verständigen konnte. Bussi erwidert, daß katholischen Thcilc der dritte Thcil der Mannschaft auferlegt und zugcmuthct worden sei, die Mannst von Ulznach und Gastcr in Anspruch zu nehmen, waö mau aber wegen des darüber mit SchwY! schwebenden Streits nicht habe thun können. Schwhz behauptet, daß evangelisch Glarus auf Utznach Gaster der Mannschaft halber gar kein Recht habe u. s. w. Das Gutachten der andern Orte geht da>ss'> I iV' daß die beiden Theile von Glarus sich über die streitigen Verträge auszugleichen suchen sollen. >' ^ u. vier ennctbirgischc Vogteien überh.). «». (S. u. LauiS). » —»». (S. u. Thurgau). «Z ^ ^ u. Baden), x—«n. (S. u. Rheinthal). I»I». u. e«. (S. u. Freiämter). «»«»—»!. (S. u. Sarga"^ Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. It.»t.. (Die mit dem Bischöfe von Basel verbündeten Orte.) Während in einem Schreiben der von Basel um Verwendung bei den nahe stehenden Armeen beider Kronen bittet, daß das BiSlhuw schont bleibe, und durch Empfehlungsschreiben an den Herzog von Lothringen und an den Marsch^ Crcqui, sowie durch mündliche Fürsprache der allgemein-eidgenössischen Abordnung bei denselben die wünschte Berüksichtigung erhält, betrifft ein anderes Schreiben deö Bischofs die lange Zeit her gest^ Einkünfte der Domherren, weßwcgcn man wieder bei dem französischen Gesandten um dicßfälligc ^ Wendung bei dem Könige nachsucht. »I. (Die VII katholischen Orte und katholisch Appenzell.) Zw>!^' den Gesandten der Stadt und der äußern Acmter von Zug entstand ein Span, indem Amman» 6'^ tauben, Abgeordneter einer frühern Confercnz und Mitglied der Gesandschaft an die französische ralität, im Shndicat seincn Siz bei den Tagsazungögesandtcn von Zug nehmen, diese aber solches > geschehen lassen wollten, sogar eine Deputation aus den Acmtern, nämlich Sckelmeistcr Jtten, alt-Land Juli 1678. 1085 Johann Weber und alt-Ammann Zumbach, sie in dieser Weigerung nnlcrstüzten, und dagegen eine Deputation der Stadt Zug, bestehend ans alt-Sckelmcister Oswald Kolin und Sekclmeister Damian Müller, 6urlaubenö sich annahm und behauptete, Zug habe den Art. 9, auf den jene sich beriefen, nicht angekommen. Nach öfterer Erörterung der Streitfrage fanden die übrigen Orte angemessen, sich einfach an Po» Libcllbrief und Siegel der wirklichen StandcSgesandtschaft zu halten, dabei aber auch den Gcsandt- lchaftsbcricht ZurlanbcnS abzuhören, ohne Konsequenz für die Rechte der Stadt Zug. ini»». (Alle Acholischen Orte.) Freiburg macht wegen des mit dem Bischof von Lausanne durch zwei Ursuliuerinnen dnanlaßtcn Streits einen Anzug und wünscht des Bischofs loö zu werden, waö den übrige» Orten kaum kchciltlich scheint. Nach Abreise der freiburgischen Gesandtschaft trifft Herr Thombö, der Commissär des Nuntius, ein und bespricht den obwaltenden Streit. Mail findet sich aber nicht veranlaßt, mehr in der ^uchc zu thun als Freiburg eine gütliche Beilegung anzurathcn, in der Weise nämlich, daß, wenn die Haiden Ursulincrinnen »ach Frciburg sich verfügen und Abbitte leisten, Stäfis bewogen werde, dieselben lur das streitige Hauö zu entschädigen (29. Juli), «i». Nachdem das Domcapitcl von Konstanz den ba»dschrcjb»K» (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Der Großkanzler von Ehland, Vincenz Calataya, beantwortet mit Schreiben vom 29. Juni daö an denselben abgegangene ^atulationsschreibcn mit Zusicherung seiner Dicnstbcreitwilligkeit. (Die mit Savohcn verbündeten Drtc). Die Herzogin von Savohcn accrcditirl mit freundschaftlicher Zuschrift den Markgrafen von Greißh "damals als ihren Gesandten auf eine so verbindliche Weise, daß beschlossen wird, dieselbe ebenso ver- hutdlich zu verdanken, ri. (S>. u. Thurgau). Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgcnhcilcn: Art. 89. RechnnngSsachen. I». Art. 543. Kirchliches u. Glaubenssachcn. ,, 45. Beamte. , » 596. Stifte und Klöster. Art. 49. Ncchnnngssache». Art. 208. Zoll- u. Verkehrssachen. „ 284. Kirchliches n. Glaubenssachcn. «>» „ 197. Märchen. «>«>. Art. 36. Rechnungssachcn. Ar«. 239. Locales. 73- Obrigkeitliche Lehen. I.I, „ 153. JuriSdictionSanstände. lV. „ 188. Zölle. ll „ 172. Collalurrecht zu Wartau. 1086 Juli 1678. Bade». «> Alt. 4V. Rechnungssachen. Art. 148. Schuld- u. Forderungss., Arreste. »». „ 78. Judicatur- u. Competeuzanst. v. „ 234. Straße». «. „ 394. Locales. ,v. „ 366. Kirchliches u. Älaubenssachen. t „ 14. Beamte. Kreiämter. I»I».Art. 45. Nechnungssachcn. «e. Art. 89. Rechts- u. GerichtSsachcn. Vier ennetb. Vogt, iibcrh. I. Art. 124. Berkehr mit Maylaiid. Lauts. Art. 150. Justizsacheu. «98 Conferenz der evangelischen Orte und Zugewandten während der Jahrrechnungs-Tagsazung ^ Baden im Juli KantoiiSarchiv Schaffhaus«». ». Indem die Jnstruetionen sämmtlicher Gesandtschaften in Bezug auf die bedenklichen Conju"^ iure», besonders hinsichtlich der französischen Macht und ihrer Annäherung gegen die Waldstädte, sich Uebereinstiinmung fanden, nahm Basel Veranlaßnng, das, waö der französische Gesandte Gravel geß^ das dortige Verfahren Ungleiches auf die Bahn gebracht hatte, in bester Form zu entschuldigen. Unter dankbarer Anerkennung der Verdienste, welche auch die frühen: Pfarrer von Grünenbach Herbishofen im Algau um die Erhaltung der dortigen reformirtcn Gemeinde sich erworben haben, dem Gesuche des zeitweiligen Pfarrers Johann Wirth zu Herbishofen um Versezung auf eine eint^ö lichcre Stelle in der Eidgenossenschaft zwar nicht entsprochen, dagegen dem gelehrten und eifrigen, einer starken Haushaltung beschwerten Manne ein Geschenk von 10V Rcichöthalcrn zuerkannt. ^ soll auch iil diesem Jahre ein Dank-, Fast-, Bet- und Bußtag gefeiert, der Tag dazu später angesezt >v^ den. «I. Bern erklärt, daß ihm durch das verbreitete Geschrei, als ob cö feindliche Absichten gegen cern habe, großes Unrecht geschehe. ES bleibt der Gesandtschaft Berns überlassen, mit der GesandtM Lucerns darüber Unterredung zu Pflegen oder in offener Sizung einen Anzug zu thun. v. Entgeh dem Antrage, die evangelischen Kirchen im Herzogthum Burgund mit einem milden Zuschuß zu sczung des bewußteil RcchtShandels am französischen Hofe zu untcrstüzen, läßt man es bei der lezt^ angeordneten Kirchensteuer bewandt sein. t. Dem Gedanken, bei den zu gewärtigenden FriedenStractiü^ die Wicderöffnung der evangelischen Kirchen im Vcltlin abermals auf die Bahn zu bringen, wird der entgegenstehenden Hindernisse keine Folge gegeben. K. Daö Gesuch Berns um Ertheilung eiu^ zehnjährigen Privilegiums gegen den Nachdruk einer von einem Pfarrer dortigen Gebiets bearbeitet Erklärung deö Heidelberger Katechismus fällt in den Abschied. Juli 1678. 1087 «SS Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. Brunnen. ?t»78, 12. Juli. LandeSarchi» Nidwalde». Gesandte- Uri Karl Emanucl Beßler, alt-Landammann z vr. Johann Wipflin, des Raths. Schwhz. Franz Betschart. alt -Landanunann; Joh. Gilg Jmling. Statthalterz I)r Jakob Weber alt- Statthalter; Joh. Rudolph Belmont. erwählter Gesandter nach Bcllenz. N.dwalden. F.anz Ackermann. alt-Landammann und Landeshauptmann. ». z» der Absicht bei diesen gefährlichen il-ninnetnr.n die gegen,eitigeu Los-und «arnungSje,che» !» beftimmen. wie« man Ridw.lden an. da« Los- nud W»,»uug«i°ich.n «an d., Stadt ineern jn haben «d i« nehmen an, Rohberg. °°n da an d-n Bgrg.nb.rg nud den S.elisberg! °°n dt-s.m soll es drenen °»d gegeben werde» na« Uri und Schwhji Schwhi -b°r soll -in solches Zeichen ans de, Ro.enflu» haben »»d mit z.,., ei» s-Iche- Zeichen auf dem Schloß Ch-m de-abreden. Außer d.es.n Zeche» werde» ud.hr. »-»s-ll« noch Boten gesandt- >'- Di- -»netbirgisch-n i-nddogt- °°u Bellen!. Bolenz und Srw.era -w halten Befehl die dortige Mannschaft in Bereitschaft ,u s-zeu. doch wrrd f»r den irlte» Auszug n°> «-».and «°n dort herbeigerufen' -- e.,. >1. Di- Beschwerde »°n Schwhz daß d.e R-ch -r. und Sch-ffh-us-r Oer,« in ihrem R-n»«--th- -irenlir-n. dr-jentg-n von Schwhz aber. d,e eben so gut seien, nur auf 11 Schill, gestellt seien, wird aä i-öki-ronäum genommen. Man sche auch im Abschnitte HerrschaftSangclegcnheiten: Bellenz,c. Art. 594. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Lauis. 1«?«, 10- August. Staatsarchiv Zürich. Ennetb. Absch. Bd. !»?. e. Gesandte: ziirich. Heinrich Bödme.' Bern- Bernhard M-». z -ugh-rr. Lueern. Jost don l'-.°s°i» N-i Zoh- Ulrich Piintiner. iandeSaddo-at. Schw«!- Melchior Fuchs. Unterwalden. '-»«RMi.^ Heinrich Oswald Höh- Giarn«. Hau« Pete, Legier. Basel. -Hanne« Linder. Solotiurn. Z-s.ph Wilhelm Wagner. Stadt,chreiber. Schaffhausen. M-lchro- s stster. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HcrrschaftSangelegenheiten - e „ 53. Justizsachcn. .. L'andesverwaltuna im Allgei». .1. Art. 67. Landcsverwaltung im Allgem. 1088 August 1K78. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. 1V78, nach dem 1V August. Staatsarchiv Zürich. Emittb. Absch. Bd. 167, s. 4SS. — KantonSarchiv Zug. Gesandte: Dieselben wie Abschied 700. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Vier ennetb Vogt iiberh. » Art. 205. Verhältnis, z. Bischof v. Gomo. r Art. 207. Stellung der Geistlichen. I». . 200. Stellung der Geistlichen. ,1. „ 154. Kriegswesen. r. n. U aus dem Zuger Gremplar. Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. Brunnen. 1t»?8, 18. August. Landesarchiv Nidivalde». Gesandte: U ri. Karl Emanuel Bcßler, alt-Landammann; Sebastian Muheim, Statthalter. Schw^' Franz Ehrlcr, Landammann; Kaspar Abyberg und Franz Betschart, beide alt-Landammann; Jakob Wcb^- alt-Statthalter. Nidwalden. Karl Leodegar Lussi und Franz Ackermann, beide alt-Landammann. «. (S. u. Bellen; :c.). I». u. e. (S. u. Thurgau). «I. Da Luccrn fortfährt, den Zinnenzoll Z" beziehen, soll Uri daö Verbindungsinstrument gegen denselben durch einen besondern Boten zur Bestes lung an die vier Orte überbringen lassen und dann sofort wieder eine Conferenz veranstalten, e« ^ die von den Gesandten zu Lauiö eingegangene Anzeige, daß wegen der Märchen gegen daö Gebiet vo" Mahland sich ein Anstand erhoben habe, ist zu antworten, daß man den Bericht über den vorzunehw^ den Augenschein gewärtigen wolle, zugleich aber Beförderung der Sache empfehle. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnheiten: Thurgau. I» Art. 295. Verkauf von GerichtShcrrschafte». e Art. 597. Stifte und Klöster. Belleuz zc. ». Art. 595. September 1678. 1089 Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Brunnen. 1«78, >7. September. Landesarchiv Schwyz. Gesandte: Uri. Karl Emanuel Bcßler, Pannerherr; tJoh.) Pcrcgrin von Beroldingcn, alt-Laud- ^»nnann; „Jakob" (Sebastian) Muhcim, Statthalter. Schwyz. Franz Ehrler, Landammann; Franz ^ctschart, Landcöfähnrich; Joh. Gilg Jmling, Statthalter; Franz Rigct, des Raths. Nidwalden. ^2oh.) Jakob Stultz, Landammann; Karl Lcodegar Lussi, Landeshauptmann in Ob- und Nidwalden. »» Das wegen des Zinnenzolls aufgerichtete VertragSinstrumcnt war durch einen Läufer von Ort öu Ort gesandt, aber von Obwaldcn und Zug nicht besiegelt, sondern von Obwaldcn ein bereits belästigtes Projcct aufgenommen, von Zug auf eine zu gcwärtigcnde Antwort LuccrnS hingewiesen worden, ^ daß die Nothwcndigkeit eintrat, zu bcrathcn, wie man diese Orte wieder zur Thcilnahme an der Verödung gewinnen könne. Man entschloß sich nun, einige Tage noch auf die von Zug in Aussicht gestellte Antwort Lueernö zu warten und, wenn sie nicht erfolge, eine Gesandtschaft zuerst nach Zug, dann ^ch Obwaldcn abgehen zu lassen; inzwischen aber soll Nidwalden sich erkundigen, wie es mit Obwaldcn l^hc, und zugleich soll Obwaldcn zu einer kategorischen Erklärung aufgefordert werden. Erfolgt in Zug, ^ohin die Gesandten künftigen Sonntag sich begeben werden, bei Stadt und Amt das Unerwartete, so ^>rd Audienz vor der höhern Gewalt verlangt. I». (S. u. Btllcnz :c.). e. Was der Bischof von Basel don den Gesandten der verbündeten Orte in Bezug auf eine Gesandtschaft nach Frankreich begehrt, ist Heils obscur, theils unförmlich; denn er hätte sich an die Tagsazung wenden sollen; will er aber einen ^genen Gesandten abordnen, so wird ihm bedeutet, mau werde cS für eine hohe Ehre ansehen, wenn er k'Uen solchen aus den III Orten ernenne. «I. (S. u. Thurgan). «. Wegen der Garde in Turin und Ulrich'schcn Regiment soll man sich allseitig gebührend informiren, um bei einer Confcreuz der V darüber zu verhandeln. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegenhcitc»: ^»rgaii, «>. Art. 46. Beamte. Allenz !c. ,» Art. 596. 7«>4 Konferenz der V katholischen Orte. Lucern. 1K78, IS. u 2V. September. Staatsarchiv Lucern. Mg. Absch. Bd. I.XV, kol. lss Gesandte: Luccrn. Eustachius von Sonncnbcrg, Schultheiß; Joseph Amrhhn, Pannerherr; Ru- ^olph Mohr, Statthalter und Stadtvcnncr; Beat Schumacher, Statthalter und Sekclmeistcr. Uri. 137 September 1678. Joh. Karl Emauuel Bcßler, Paiinerherr; Joh. Percgrin voil Beroldingcn, alt-Landammann und gs- wesener Landvogt im Thurgan; Joh. Anton Schmid, Laildeöhauptmann. Schwyz. Kaspar Abhbcrg, Laudeshauptmann; Franz Betschart, Landesfähnrich. Unterwalden. Joh. Melchior von Alzings», alt-Laildammanil, und Johann von Deschwandcn, Statthalter, voil Obwalden; Hans Jakob Stulß, Land ammann, und Hans Ludwig Lussi, Landeshauptmann, von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Ammann und Landeshauptmann der Freiämter; Christoph Andermatt, Kirchenvogt und des Raths. «. Nach dem eidgenössischen Gruße wird der erste Gegenstand, zu dessen Berathung die Konferenz bestimmt war, zur Hand genommen, die Einstellung der Huldigung des von Schwhz ernannten Land- Vogts im Thurgan, Joh. Walthcr Gasser. Da nämlich Schwhz bei dem leztcn so hoch nothwendigen »nd wohlerschossenen Auözuge der eidgenössischen Mannschaft zum Schirm der Gränzen und Pässe abermals ans geblieben und in Folge dessen unterm 25. Juli ausgefordert worden war, innerhalb vier Wochen c»u' kategorische Entschließung abzugeben, bei allem treu mithalten zu wollen, was zum Schirm des Vata- landes von den eidgenössischen Orten angeordnet werde, diese Erklärung aber nicht erfolgte und daher die landvögtlichc Huldigung unterblieb, wünschte Schwhz den ungehinderten Antritt der Amtsvcrwaltnng des Landvogtö im Thurgan durch diese Konferenz zu erwirken. Es durste erwartet werden, daß dieser" Begehren jene verlangte Erklärung vorausgcsandt werde; da aber Schwhz verlangte, daß die Orte zucsil erklären, ob sie an dem in Baden gefaßten Beschlüsse halten wollen, so war vor der Hand keine ständigung zu erzielen. I». Zum zweiten Gegenstände, dem eidgenössischen Schirmwcrk, übergehend »nd zu der Klage, daß der Corrcctur desselben bei dem Auszuge an die basel'schc Gränzc nicht durchaus »ach gelebt worden sei, wurde erwähnt, daß an einen Offizier das Begehren gestellt worden sei, einige Sei dateu wegen Plünderung aufgefangener kaiserlicher und französischer Soldaten vor die Generalität Z" stellen, daß man den eidgenössischen Soldaten oft den Eintritt in die Stadt Basel verweigert habe, u»d daß für Ist- Pfund Brod statt 8 Rappen 14 Rappen haben bezahlt werden müssen. Hieraus wurde ent- gegnet, die eidgenössischen Soldaten haben mit Plündern, Rauben und Ausziehen der durchpassircude" Fremdeil zum Spotte der Nation so große Unehrbarkcit verübt, daß man solches nicht habe dulden dürfen, dahcr ein Hauptmann zum zweiten Male gewarnt und an die Verantwortlichkeit vor seiner Ortsobrigkert erinnert werden mußte; ein anderer Offizier, welcher gegen Verlesung der Ordonnanz Einwendung machte- habe sich durch die Bemerkung beruhigen lassen, diese Ordonnanz enthalte ja eben das, wozu die Bcr- antwortlichkeit vor der eigenen Obrigkeit jeden verpflichte, thuc hiemit der Justiz derselben keinen ErN- trag; hinsichtlich der erwünschteil Kommlichkeit habe allerdings manches gefehlt, sei aber zu ändern nicht möglich gewesen; hingegen seien die eidgenössischen Soldateil so oft von der Arbeit weg in die Stadt gelaufen, daß man sich gezwungeil gesehen habe, diejenigen, welche nicht von ihrem Hauptmann einen Erlaubnißschein vorzeigen konnten, der Ordnung wegen zurükzuwciscn; in Betreff des Brodes endlich seien die Fruchtpreise so gestiegen, daß 1'/2 Pfund Brod zu 66 Loth unter 14 Rappen nicht erhältlich lss wesen seien. Diese Erläuterungen wurden dem Abschiede beigcsczt, um „widrigen Einbildungen" zu l's gegnen. «. Als auch die übrigen Bestimmungen des Schirmwerkö mit den von den V Orten früher ge- Pflogencn Verhandlungeil durchbesprochcu waren und Schwhz darüber angefragt wurde, gab die Gesandt' schaft die Autwort, sie habe keinen Auftrag, sich darauf einzulassen, werde referircn; Schwhz werde laut Bünden seine Schuldigkeit thun. «I. Indem die vier Orte noch besonders aus den acht Punkten, ^ September l678. I0!)l 'M Mai 1677 in der Tagsazung behandelt wurden, diejenigen, welche die Mahnung und die Malstättc betreffen, näher erläuterten und begründeten und der Gesandtschaft von Schwhz freundschaftlich zuredeten, ihre Landleute über alle Bedenken zu beruhigen, verdcuteten sie, daß im entgegengesehen Falle für die Orte die Notwendigkeit eintreten werde, Gehör vor der versammelten Landsgemeindc von Schwhz Zu verlangen, v. Am zweiten Tage fanden die vier Orte in gesöndcrter Versammlung, es müsse doch bcn sämmtlichen regierenden Orten selbst daran gelegen sein, daß der bereits in Baden beeidigte Landbogt die Huldigung im Thnrgan einnehme und die Verwaltung der Landvogtci antrete; auch sei zu bosfen, daß Schwhz solche Gefälligkeit mit Zustimmung zum Schirmwerk erwidern werde. Daher wurde Zürich der Antrag gestellt, den Befehl zur Vornahme der Huldigung zu geben, an Schwhz aber das ^"suchen gerichtet, sofern die der Gesandtschaft gegebenen Erläuterungen nicht den Beitritt zum Schirm- work zu bewirken vermögen, einer Abordnung der vier Orte den Vortrag der noch erforderlichen Erläuterung vor versammelter Landsgemeinde zu gestatten, k. (S. n. Thurgau). K. (S. u. vier cnnetbir- ghche Vogteien überh.). I». Da die auf der badischcn Jahrrcchnung an die königlichen Minister Pom- bone und Louvoiö gerichteten ReconilnandationSschreibcn mit nur wenigen Linien erwidert wurden und bor Bischof von Basel sich entschloffen hat, eine besondere Gesandtschaft nach Frankreich zu senden, auch u» die Orte das Gesuch stellt, derselben einen Abgeordneten mitzugeben, was zu thun die Mehrheit bereits auch zugesagt hat, erklärt Nidwalden ebenfalls seine Zustimmung und versprechen Uri und Schwhz b's folgenden Freitag ihren Entschluß einzusenden. I. Provisionalitcr wurden zu Händen des Bischofs bo» Basel ReeoMmandationsschrciben an die kaiserlichen und französischen Generalitäten ausgefertigt, bei abermaliger Annäherung an das Bisthum dasselbe verschonen zu wollen. Ii,. In dem zwischen Uri und Glarus entstandenen Marchcnstreitc hatte Landammann Beroldingen einen schiedsrichterlichen Ausspruch Iothan, aber wegen Drohungen auf Seite von GlaruS nicht gewagt, der Sezung der Märchen beizuwohnen. GlaruS wird daher gemahnt, sichernde Maßnahmen zur Vollziehung des Spruchs anzuordnen. Ein Ausschuß wird beauftragt, bei dem savohischen Gesandten Grcißh sich zu erkundigen, wie cS sich »>it den Beschwerden der Garde und den Ansprachen des Ulrich'schen Regiments verhalte. »». Da man besorgt, daß bei Eintritt eines allgemeinen Friedens die in savohischen Diensten befindlichen Truppen auf wenige Compagniccn redueirt werden möchten, wird dem Gesandten Greißh ein Schreiben an Madame Üicale zur Uebcrmittelung übergeben, die Bitte enthaltend, daß, zu Verschonung schädlicher Conscquenzen, ^»e solche Rcduction unterbleiben möge. Alan sehe auch im Abschnitte HcrrschastSangclcgenhcitc»: Bürgin,. t Art. 549. Kirchliches u. GlaubenSsachcn. '^cr cniietb Bogt. »Herl,. « Art. t55. Kriegswesen. October 1678. 7«>5 Conferenz der IV evangelischen Städte. Aarau. 1K78, 2V—22. October. Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 104, toi. »o. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Burgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Ber»> Leonhard Engel, Venner; Joh. Rudoph von Dießbach, Bauherr. Basel. Joh. Ludwig Krug, gcrmeister; Christoph Burkhard, Dreierherr. Schafshausen. Joh. Konrad Neukomm, Statthalter, Joh. Jakob Stocker, Ob-, Sekel- und Pannerherr. ». Hauptveranlaßung der Conferenz war die Forderung des französischen Gesandten Gravel, ^ eidgenössische Besazung aus Strafiburg zurükzuziehcn. Die von demselben erhobene Beschwerde über d>e von Zürich und Bern der Stadt Strafiburg gewährte Bcsazuug uud ihre Verwendung bei dem Angri^ auf einige französischen Proviantschiffc wurde nun zufolge eingezogener Erkundigungeu dahin beantwortet Nachdem die eidgenössische Besazung unversehens in der Kehlschanze, hernach auch in den zwei ander» Nheinschauzen angegriffen und bestürmt und aus denselben mit ziemlichem Verluste hinaus in die getrieben und hierauf von dem Magistrat an den Rhein commandirt worden sei, um aus straßburgisch^ Boden Posto zu fassen und einen Pafi und Ucbcrfahrt über den Rhein zu behaupten, seien einige P^'" viantschisse den Rhein herunter gekommen und haben mit bewehrter Hand bei ihrem Posten vorbeifahrt wollen, wogegen dann alle zu Beschirmung dieses Passes daselbst gelegenen Mannschaften nach Kriegs gebrauch Feuer gegeben, dabei aber die Unsrigen daö französische Territorium keineswegs berührt habt> sondern allein auf dem straßburgischen Boden, auch unter keinem kaiserlichen, sondern allein unter st»»^ burgischem Obercommando sich haben gebrauchen lassen; nun hätten die verbündeten Städte allerdings gewünscht, dafi das strafiburgische Obercommando ihre Leute dieses Passes halben verschont hätte und daß die zur Zeit ihres Abgangs nach Straßburg bestandene Neutralität wäre aufrecht erhalten oder, nachdt' sie gebrochen war, wieder wäre aufgerichtet worden; weil leztereö aber noch nicht habe geschehen möge», sei nun den eidgenössischen Hauptlcuten in Straßburg, zum Beweise der BundeStrcuc gegen Frankrciä)- befohlen worden, sich künftig einzig zur Defcnsion der Stadt und ihrer Festungswerke verwenden zu lassen, man hoffe auch, daß dieß als genügende Satisfaktion angeschen werde. Eine Abschrift dieser dem s»»"' zösischcn Gesandten crtheiltcn Antwort wurde auch der Stadt Straßburg übermittelt. I». Auf vertrat liehen Bericht, daß Uri, ungeachtet aller Abmahnungen Lucernö, dem Beispiele von Schwyz folgend d,^ eidgenössische Schirmwerk verworfen habe und wahrscheinlich auch Unterwalden, Zug, Glarus und APpe»' zell ein Gleiches thun werden, in der Meinung nämlich, daß sie keinem Orte, das noch keinen erklärte» Feind habe oder nicht wirklich angegriffen sei, VolkShilfe auf ihre, der zu Hilfe kommenden Orte, Kvste» zusenden, wurde nach vorausgegangener Zustimmung LuceruS rathsam erachtet, auf den 3./13. November c>»^ Tagsazung nach Baden auszuschreiben und in Betrachtung der aus solcher Sönderuug sich besonders den bascl'schcn Paß und für die Waldstädte ergebenden Gefahr den vermittelnden Antrag zu stellen, d»»- um wenigstens vor dem Auslände den Schein eidgenössischen Zusammenhaltens zu retten, der zu H' gesandten Mannschaft derjenigen Orte, die eS begehren, etwas Besoldung gegeben werde, e. Die vo» November 1678- 1093 dem Kaiser und vom Grafen Lodron eingelangten Schreiben sollen von der Tagsazung aus beantwortet werden, mit der Erinnerung, daß den benachbarten österreichischen Städten mit einer Erklärung, daß sie eidgenössische Besazung aufnehmen, noch möchte geholfen werden, «l. (S. u Lauis). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangelegenhciten: ^UiS. ' «I. Art. 68. Landesverwaltung im Allgemeinen sc. v«>« Gemeineidgenössische Tagsazung der XIII und zugewandten Orte. Baden. 13. November. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I.XV, toi. Sl«. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Andreas Meher, Statthalter. Bern. Sigmund von Erlach, Schultheiß; Joh. Leonhard Engel, Bcnncr. Lncern Joseph Amrhhn, alt-Schult- dciß; Heinrich Pfhffer, Benner. U r i. Joh. Percgrin von Bcroldingcn, alt-Landammann; Karl Konrad don Beroldingen, Landeshauptmann der Landschaft Lauis; Kaspar Bhfangcr. Schwhz. (Entschuldigt). ^ n t e r w a l d c n. Wolfgang Wirz, alt-Landammann von Obwaldcn ; (Joh.) Jakob Stultz, Landammann von ^idwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Ammauu und Landeshauptmann der Freiämter; Andreas Ilten, Sckclmeistcr. GlaruS. Fridolin Jsclin, Landammann; Balthasar Frculcr, alt-Landammann. ^asel. Joh. Ludwig Krug, Bürgermeister; Joh. Christoph Burkhard, Drcicrhcrr. Fr ei bürg. Joseph Neist, Bürgermeister. Solothurn. Joh. Georg Wagner, Schultheiß; Franz Suri, Benner. Schaff- l) ause n. Joh. Konrad Neukomm, Statthalter; Joh. Jakob Stocker, Sekclmcister. Appenzell. Johann Suter, Landammann von J.-Rh.; Ulrich Schmid, Landammann von A.-Rh. Abt von St. Gallen, ^'del von Thuril, Landcöhofmeister. Stadt St. Gallen. Joachim Haltmeher, Bürgermeister. Biel. Villaus Rotter. Sekelmeister. tt» Die in Bezug auf das Dcfcnsioual von Uri geänderte Meinung und die Notwendigkeit, das Kaiser in Bezug auf das Vcrmittelungöwerk eingegangene Schreiben zu beantworten, und die Angelegenheit von Lauis waren die Gründe zur Versammlung dieser Tagsazung. k». Nach stattgehabtem k'dgenössischem Gruße wurde das von der vordcrösterrcichischcn Regierung aus Waldshut den 7. November Zugesandte Schreiben, den Wunsch enthaltend, daß, wie bis dahin durch Bewachung der Gränze und Bewahrung der Neutralität die Waldstädte Sicherheit genossen haben, ebenso auch ferner, besonders 'U't Hinsicht auf die Erbeinung, die eidgenössischen Orte au ihren gegebenen Zusagen halten und sich unter einander verständigen möchten, mit der Bemerkung erwidert, die entstandenen Differenzen seien „allzuweit ausgerufen" worden und werden in Boraussezung der Reciprocation keine Acndcrung im Verhalten ^r Eidgenossenschaft in Beobachtung der Erbeinung zur Folge haben (18. November), v. Bezüglich der ^age, was mau, nachdem im einen und andern Orte über das eidgenössische Schirmwerk die Meinungen U6) geändert haben, sofern die Armeen sich den Gränzen wieder nähern sollten, der Pässe halben und zur Bewahrung der gemeinsamen Herrschaften zu thuu gesinnt sei, erklärten sich alle Orte entschieden für das 1094 November 1678. bisherige Verfahren, mit Ausnahme der Gesandtschaft von Nri, welche austrat, und derjenigen von Unter- walden, welche die Sache ml rokorenllum nahm, endlich des Ortcö Schwhz, das gar nicht vertreten war Ein Schreiben von Schwhz entschuldigte die Abwesenheit einer Abordnung mit dem von der oberste» Gewalt gefaßten Entschlüsse, an keiner Bcrathnng über das sogenannte Dcfcnsional weiter sich ZU theiligen, und mit dem Bemerken, daß die Angelegenheit ausschließlich vor die regierenden Orte gehöre endlich mit der Versicherung, die ErbeinungSpflichtcn treu nach Herkommen beobachten zu wollen. gegen wurden nun Schwhz und Unterwaldcn rükantwortlich in Kcnntniß gesezt, daß alle Orte zur Wahrung der Pässe sich entschlossen erklärt haben, sie also ersucht werden, die Forderungen der Zeil z" erwägen u. s. w. «I. Da nach zuverläßigen Nachrichten die LandSgemcinden von Uri und Obwalden nicht nur des Defensionalö und anderer fremder Worte und Sachen sich entschlagcn, sondern auch Gesandtschaften, welche dasselbe unterzeichneten und besiegelten, bei Strafe verpflichtet haben, die SWH wieder zur Hand zu bringen, wird nach Austritt von Uri und Obwalden beschlossen, an sämmtliche den Antrag zu stellen, möglichst schnell die Bewilligung einzusenden, daß die Siegel jener Orte von dc>» Schirmbricfc abgeschnitten und zurükgesandt werden, in Gewärtigung, daß dieselben dagegen bescheinigt jedes angefochtene Ort mit Ehr, Leib, Gut und Blut beschirmen, bcschüzcn und retten zu helfen. Bei Austritt von Uri und Obwalden wird auch nöthig erachtet, das aus ungleichem Verstände etliche fremder Worte, auch anderer ungleicher Auslegung wegen angefochtene Dcfensional dahin zu erläuft daß die Verträge von 1393 und 1481 (Sempacherbrief und Stanscrverkommniß) beobachtet, statt del fremden Worte des DefensionalS „ländliche" Worte gebraucht, statt Magazin Vorrath an Fruchten, st^ Kriegskassc Znsammcnschuß gesezt, von den Orten nichts an die Anschaffung der Früchte, sondern n»> für verbrauchte Früchte bezahlt, auf den Soldaten nur 9 Zürchcrschillinge für die Kricgsschreibcr cinge schössen, von dem mahnenden Orte den Zuzügern, so lange nicht ein feindlicher Angriff geschehe, auf^ gehren das Commißbrod verabreicht, die Kricgoräthe und der Oberbefehlshaber nur auf so lange als >»an zu Felde liegt bestellt, Baden regelmäßig als Malstättc bezeichnet, den Pannerherren und andern deshäuptcrn der Orte, sofern sie mit im AuSzuge seien, der Beisiz im KriegSrathe geöffnet, Rheinau »w in erster und höchster Gefahr von Zürchcrn, dann aber möglichst bald von Zusäzern aller regierenden Orte besczt, jedem Orte die Justiz über seine Leute belassen und zur Aufrcchthaltung der Zucht, wie lczten Auszüge, nach heutigem KricgSgebrauche der hölzerne Esel gebraucht, die Aufrichtung eines gcuS im bascl'schen Gebiete zur Schrckung der Soldaten als Erdichtung widersprochen, die einen u» andern Orte von gewissen ihnen lästigen Beschwerden befreit, überhaupt Anstalten zu einer guten Krie^ ordnung getroffen werden sollen, l. Dem Vorkaufe sollen Schranken gesezt werden. K. Zur Eri»»^ nng, wie die Vorfahren vor einem wirklichen feindlichen Ucberfall sich in Kriegsbereitschaft gesezt ha^"' wird auf die im Schwabcnkricge angewendete Kricgöordnung hingewiesen. I». Dem Kaiser wird schrieben, seiner Zufriedenheit freue mau sich; die Erbeinung werde man ferner im Sinne des Vertrag von 151 l halten; dabei wünsche man von Herzen, daß die angränzcndcn Ortschaften in solch' gedeihlich^ Mittel gesezt werden könnten, daß es zu des Kaisers und zu der Eidgenossenschaft besserer Ruhe Sicherheit gereichte, i. Der französische Gesandte schreibt: In VorauSsezung, die Tagsazung verhau über Dinge, welche den französischen Bund nicht berühren, habe er sich nicht persönlich eingefunden; wenn man aber seiner bedürfe, sei er zn kommen crbötig; eine Zahlung zu leisten sei der König durch ^ November 1678. 1095 Friedensverhandlungen verhindert, welche mit einem Theile seiner Gegner bereits den Zwck erreicht haben. Die freundlichen Anerbictungen rükantwortlich verdankend will man den Bundesfrüchten und der Libc ralität des Königs entgegensehen, k. Das Schreiben des Grafen von Stahrenberg aus Rheinfeldcn brükt die Bcsorgniß aus, es möchte dem Gesandten Frankreichs gelingen, daß die Eidgenossenschaft der französischen Armee bei Basel den Paß nicht verwehre, indem ja schon einige entferntere Orte entschlossen feien, nur nach geschehenem feindlichem Angriffe aufzubrechen, die französische Armee aber bereits von Straßburg heraufziehe. Er wird mit der Versicherung beruhigt, daß der französische Gesandte weder schriftlich noch mündlich einige Connivenz der Pässe halben gesucht habe u. s. w. I. Von Uri. Untcr- >valden. Zug, katholisch GlaruS und katholisch Appenzell werden die dem Kaiser, dem Grafen von Fahrenberg und der vorderöstcrrcichischcn Regierung gegebenen Antworten in den Abschied genommen. (Ohne Uri und Obwalden). Auf die Beschwerde einiger Orte, daß ihnen zu viel Mannschaft zu liefern auferlegt sei. daher auch in dieser Hinsicht Revision verlangt werde, erklärt katholisch GlaruS. wenn man sich über eine gedeihliche Kriegsordnung vergleichen könne, sich auch nicht söndern zu wollen, i» Die dvn Uri über Mißbräuchc im lczten Auözuge gemachten Rügen werden dahin berichtigt, von Soldaten einiger Orte seien allerdings Insolenzen gemacht worden, die man nicht ungeahndet lassen konnte, abe. keinem Orte sei die Justiz entzogen worden; daß man den Soldaten den Eintritt in die Stadt Basel nicht nach Belieben gestattete, haben die Offiziere selbst angeordnet, damit sie nicht von den Wachtposten laufen; c.n.gen Soldaten der fremden Armeen habe man den Eintritt laut Ucbercinkommcn zu Aarau gcsiatlen müpen. Uebcr die Auswechselung der Oertli gelangte man zu keinem Schlüsse, dagegen wurde der Rcichs- guldcn auf 16 Bazcn angesczt. ,». Sofern der Friede nicht zu Stande käme, soll das Vcrmittclungo- wnk wieder aufgenommen werden. Die Frage, ob etwa bei Annäherung der feindlichen Armeen der ""ndern Kosten wegen eine Gesandtschaft ans Zürich. Bern. Lncern und Solothnrn sich dieser Sache leiben in gemeinem Namen zu dem französischen Gesandten begeben lollc, wird in den Abschied genom- ">cn. Da die Eidgenossenschaft in dem zwischen Frankreich und Holland geschlossenen Fricdcnötractat ^"geschlossen ist, dagegen wer in den zwischen Frankreich und Spanien in Unterhandlung begriffenen Frieden eingeschlossen zu werden wünscht in Zeit von lcchs Monaten sich anmelden soll, wird gut befunden ein ErinncrungSschrciben an die genannten Mächte und ihre Gesandten abgehen zu lassen. S. Beilage 18. r. (S. u. LauiS). «. (S. u. Mainthal). t. (S. n. Baden). «. (S. u. Thnrgau). Besondere Verhandlungeil der katholischen Orte. v. (Alle katholischen Orte.) In Abwesenheit von Schwyz wurde von den katholischen Gesandtschaften erörtert wie etwa der allgemeine eidgenössische Schirmbrief, der an einigen Orlen dem katholischen Interesse zuwiderlaufend erachtet werde, in eine gute Kriegöordnnng nmgcsezt werden könnte. Alle... auch die Gesandten von Uri und Obwalden eröffneten, daß ihre großen Gewalten den Schirmbrief gänzlich aberkannt haben sie daher befehligt seien, sich darüber gar nicht einzulassen, wohl aber die Bereitschaft zur Hilfe laut Inhalt der Bünde zuzusichern. (Die mit Savoycn verbündeten Orte.) Es w.rd in Er- iuuerung gebracht, daß in Betreff der schweizerischen Leibgarde und der Aisiplüchc des Ulrich lchcn Rcgi- '"e»tS ein Schreiben an die königliche Durchlaucht von Savohcn ausgefertigt und dem Gesandten Grcißh jur Uebermittelung empfohlen werden solle, x.. (S. u. Thnrgau). 1096 November 1678. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn: Thurgail. I». Art. 55V. Kirchliche« n. Glaubcnösachen. X. Art. 598. Stifte und Klöster. Baden. " t. Art. 395. Locales. Lauts. , Art. 69. Landesverwaltung im Allgem. ?c. Maintbal. «. Art. 223. Rechts- u. Gcrichtssachcn. VßVV Konferenz der evangelischen Orte und Zugewandten während der Tagsazung zu Baden. Il»78, im November. Slaatsarchiv Zürich. All». Absch. Bd. lS«, toi. 4SI. Gesandte s. Abschied 706 (für evangelisch Glaruö Laildammann Jselin). «. Da alle Instructionen zusainmenstinimten, hatte die Vorberathung der auf den Tractandcn bc zeichneten Gegenstände namentlich den Zwck, die Trennung der Orte und die inner» Unruhen und dc» Verlust der Reputation nach Außen zu verhüten. I». Wenn in Nothfallcn wider Verhoffcn die vertröstet Hilfe verzögert werden sollte, so werden die Evangelischen unter einander sich nicht stekcn lassen, sondern einander in allen Treuen beispringcn, besonders wird Basel von Bern, Schaffhauscn von Zürich den erste" Beistand erhalten, e. Der Antrag Basels, daß, wenn die katholischen Orte zu dem Dcfcnsioualc I>^ nur gegen Zusicherung des Soldes und Commisscs verstehen sollten, die Evangelischen auf eine sot^ Forderung verzichten möchten, wird in den Abschied genommen. «I. Da auf die in den beiden lcztc" Jahren theils im Namen der evangelischen Orte inSgcsammt, theils in eigenem Namen von Zürich ^ gangenen Mahnungen, die t'ormuln ooimonsus zu unterzeichnen, von Genf immer noch keine Antwort c»>' gekommen ist, inzwischen die bedenkliche und unscrm eidgenössischen Glaubcnöbckcnntniß unangemessen Lehre von der allgemeinen Gnade Gottes je mehr und mehr in Genf überhand nimmt, wird gut funven, die Mahnung im Namen sämmtlicher evangelischen Orte zu wiederholen. Konferenz von Zürich und Schwyz. Pfaffikon. I<»78, 7. December. LandcSarchiv Schwyz. Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Statthalter; Joh. Heinrich Wcrdmüllcr, alt-Bauherr; Joh""'' Scheuchzer, Bauherr; Johann Rahu, Landvogt; Joh. Jakob Eschmann, Landschreiber zu WädenSwst' Schwyz. Franz Ehrlcr, Landammann; Joh. Gilg Jmling, Statthalter; Jost Rudolph Rcding, Sckc^ mcister; Joh. Kaspar Dettling, Landwcibcl; Franz Victor Schorns, Landschreiber. December 1678. 1097 ». Die Gesandtschaften halten einander gegenseitig die zwischen den beiden Orten obwaltenden Anbände vor und verständigen sich dann, dieselben unter einander zu Pflanzung eidgenössischer Eintracht ^jugleichen, und zwar in folgender Weise: Laut Kaufbrief vom 9. August ltilt) mag Zürich die Wcid- "uzung des Steinbruchs zu Bächi ungehindert genießen; die vcrauffallte Bühlmatt mag Landvogt Rahn übernehmen; daö Wasser zur LöhliSmühlc soll nicht durch Ableitungen geschmälert, oder, wenn solches geschähe , auf Klage des Besizerö vom Landvogt solcher Beeinträchtigung amtlich entgegengetreten werden; bk»i Träger Theilcr ist die Buße wegen der LöhliSmühlc und - dem Sckelmcister Ghr die Buße für Schmähung des Psalmengesangö („er wollte lieber eine Kuh trichlen hören") nachgelassen. ?». Zwischen Landvogt von WädcnSwyl und dem Landessekelincistcr zu Schwhz wird künftig das Verfabren beobachtet, daß wenn einer den Angehörigen des andern zum dritten Male ohne Erfolg citirt hat, auf Anisen des einen der andere mit obrigkeitlicher Autorität den Ungehorsamen zu folgen anhalte, e. Ferner ^>rd von Schwhz angezogen, daß die dortige Obrigkeit ihre an beide Instrumente oder Gencralgcwalt- »nd Schirmbriefe gehängten Siegel herauszufordern und dadurch weiter» Unruhen vorzubeugen, dagegen b>e eidgenössische Einigkeit zu befördern gesinnt sei. Ein an Uri und Obwaldcn gerichtetes, die zurük- beschikten Siegel begleitendes Schleiden wird von Zürich vorgelegt und die Hoffnung ausgesprochen, daß ouch Schwhz entsprechen werde. «I. Im Namen der Leute in den Höfen bittet Schwhz, daß sie des Zolls balber nach altem Herkommen in Zürich den Bürgern glcichgchaltcn werden. Zürich läßt ihnen bedeuten, sie auf einem Rathötage zu Zürich darum anhalten sollen. «. Das Gesuch, daß auch die von Lachen ^lche Begünstigung in Zürich genießen möchten, wird von Zürich all rokei -enllum genommen. Li. Die Beschwerde des Landvogts von Wädcnswhl, daß an der Schindcllegi auf Biel) und Käse, das von Ein- ^deln „ach Zürich gehe, Zoll gelegt worden sei, nimmt Schwhz all rokoroullum. VON Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rimera regierenden III Orte. Brunnen. 1<»78, 13. December. Landcsarch!» Nidwaldc». Gesandte: Uri. Karl Emanucl Beßlcr. Pannerherr, und Joh. Pcrcgrin von Beroldingcn, beide ^Landammann, Joh. Sebastian Muhcim, Statthalter. Schwhz. Franz Ehrlcr, Laudammann; I)r. ^akoh Weber, Ritter, alt-Statthaltcr; Jost Rudolph Rcding, Sckelmcister; Joh. Rudolph Belmont, ^'0er, des Raths. Nidwalden. (Joh.) Jakob Stultz, Landammann, und Joh. Ludwig Lussi, alt-Landam- "w»n, Landeshauptmann von Ob- und Nidwalden. (S. u. Bcllcnz :c.). I». Uri zieht die parmesanischc Rechnung an und die Bcllcnzcr Wachtgclder. " ^tzug auf die lcztcrn wird angetragen, durch den Oberst Beroldingcn den Contc di Mclgar als '^ucn Gubcrnator becomplimcntircn und bei dieser Gelegenheit die Bcllcnzcr Wachtgclder gegen Baar- verhandeln zu lassen. Für die parmesanischc Rechnung wird der Donnerstag nach Thomas angc- 138 1098 " Februar 1679. sezt. Obwalden wird dazu percmtorisch eingeladen, e. Schwhz und Untcrwalden verlangen AbM'st von den Originalen der Bellenzer Wachtgelder; Uri nimmt es all rokoreväum, nicht zweifelnd, daß entsprochen werde. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangelegenhcitcn! Bellenz:c. ». Art. 597. 7t« Conferenz von Uri, Schwhz und Nidwalden. Brunnen. IV7S, 17. Februar. Landesarchiv Nidwalden. Gesandte: U r i. Karl Emanuel Beßler, alt-Landaininann und Pannerherr; Gardchauptmann R>tl^ Joh. Anton Schmid, Landeshauptmann. Schwhz. Franz Ehrler, Landammann; Joh. Gilg Jniling, Statthalter; vi-. Jakob Weber, Ritter, alt-Statthaltcr; Landvogt Dominik Schmidig. Nidwaldc»- Jakob Stultz, Landammann; Joh. Ludwig Lussi, alt-Landammann; Landvogt Niklaus Kaiser, alt -Statthaltc>- »». Auf den Vortrag Uri's und nach Eröffnung des OrteS Schwhz, waö in Bezug auf den Z>"»^ zoll von Lucern und auch vom Legaten gethan wordeil sei, kam man zu der Ucberzeugung, daß der Strett nicht in Minne beigelegt werden könne; man entschloß sich also, das eidgenössische Recht zur Ha»d 5" nehmen und über daherigc Art und Weise sich zu besprechen, zunächst aber Zug anzufragen, ob Stadt und A»ll der Aufforderung an Lucern, in das Recht zu treten und unterdessen mit den Tätlichkeiten einzuhalten, seinen Namen beisezen lassen wolle. Auch an Zürich soll davon Mitteilung geschehen. I». Jndc>» Schwhz und Nidwalden bemerkten, daß der Zinnenzoll vorzüglich für Uri Nachtheil bringe, gab Schwl'» ferner zu bedenken, daß zum Gelingen der Sache die Einigkeit der III Orte unentbehrlich, ohne sie »^ Schimpf und Schaden zu erwarten, daher auch notwendig sei, daß Uri und Nidwalden in der Handlung über die von Bellen; verübte Bosheit daö Ort Schwhz nicht aus seinem Rechte verdränge»> denn nicht nur der beiden Orte Recht in Betreff der Stadt und ihrer Schlösser, sondern auch des Ortcö Schwhz Autorität sei verlezt, weun diese halsstarrigen ungehorsamen Leute nicht angehalten werden, a»^ in Schwhz sich zu stellen und Abbitte zu leisten; in Privatappellationen mögen wohl die major» der regierenden Orte gelten; hier handle cö sich aber so sehr um die obrigkeitliche Reputation, daß, wenn d>e beiden Orte die Bellenzer abhalten, sich auch in Schwhz zu stellen, dieses Ort beschimpft sei und keine Gesandten mehr nach Bellenz schiken könne. Uri und Nidwalden versichern, daß keinerlei Schmälerung der Rechte von Schwhz beabsichtigt worden sei, nehmen die Sache all rokoroiulum. «» u. «I. (S- Bellenz:c.). v. Nidwalden klagt, daß Obwalden die Beteiligung an der parmcsanischcn Rcchn»^ rundweg abschlage. ES sollen also von Uri die Säze ernannt und von diesen soll Obwalden auf dr» 14. März nach Form Rechtens citirt werden; widrigenfalls würde laut Bündnissen der Spruch zur cution gebracht, Die constanzischen Zuschriften mag jedes Ort für sich beantworten. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheilen: Bellenz :c. v u. «> Art. övv u. 901. Mai 1679. IY99 VII Conferenz der im Thurgau regierenden katholischen Orte. Lucern. 1070, 2». u. 30. Mai. Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch, Bd. UXVI, toi. I. Gesandte: Lucern. Joseph Amrhhn, Schultheiß; Eustachius von Sonnenberg, Panncrherr; Beat Schumacher, Statthalter und Sekelnieistcr; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvcnner. U r i. Sebastian Muheim, Landammann; Joh. Peregriil von Bcroldingcn, alt-Landammann. Schwhz. Franz ^brler, Landammann und Landeshauptmann in der March; Jakob Weber, Statthalter. Unterwalden. Johann von Deschwanden, Landammann, von Obwalden; Franz Ackermann, Landammann, von Nid- kwlden. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Ammann; Hans Bernhard Stammler, des Raths. Glaruö. Daniel Busst, Landammann. (S. u. Thurgau). I». (S. u. vier cnnetb. Vogtcicn übcrh.). v. (S. u. Thurgau). ,1. Landschreiber Neding bringt an, wie die Domstift Constanz immer noch der Admission seines Sohnes heftig s'ch widerseze, gar ungi'itlich gegen die schweizerische Nation nach Regensburg geschrieben, bei dem kaiscr- ^chen Hof den Befehl, keine Schweizer mehr bei der Domstift zuzulassen, ausgewirkt und unterm 9. Mai s°Zar an die päpstliche Heiligkeit und die Cardinälc Cibo und Pio begehrt habe, daß die in den päpstlichen Monaten erledigten Canonicatc nur dcu Angehörigen des römischen Reichs verliehen werden, alles in oäimn nationm, zu Ausschließung derselben aus allen hohen Stiften und zu allmäligcr Beraubung ^er hohen Würden. Auf diese Darstellung hin wurden dem Landschreibcr Rcding die verlangten Zuschriften an Papst und Kaiser und die Domstift Constanz bewilligt, zugleich aber auch ein Ausschuß beauftragt, an den gerade anwesenden Offieial Blau, weil er die Adclöprobc vorzunehmen hat, die Frage stellen, ob er die Probe nach den alten Statuten und nach gewohntem Brauche oder nach dess vom Kapitel gemachten neuen Statuten vornehmen werde; im crstcrn Falle werde man Rcding anhalten, die Probe zu leisten, gegen Anwendung der neuen Statuten aber müsse man protcstircn. Man erhielt zur Antwort, er habe, da daö Capitcl Beschwerde erhoben habe, den erhaltenen Auftrag nicht vollziehen können. Nuntius wurde hievon Anzeige gemacht, e. Zu allgemeiner Verwunderung erscholl die Kunde, über dem neulich gehaltenen Provinizialcapitel der Kapuziner der Nuntius den Pater Provinzial sulpendirt und das Capitcl dagegen auf Rom sich berufen habe. Zur Hebung dieses Scandals und zum Schuze des wohlverdienten Ordens das Möglichste zu thun, ohne den Nuntius zu beleidigen, wurde ein Ausschuß beauftragt, um demselben im Namen der V Orte vorzustellen, wie großen Anstoß jener Vorfall Katholischen und Unkatholischcn gebe, wie dadurch das mit Mühe zu Stande gebrachte Kapuzincr- ^oster j„ Glarus und der ganze Orden auö dem Lande verdrängt zu werden Gefahr laufe und wenn dieses geschehen soll, die Suspension des Provinzials wieder aufgehoben und in Zukunft diese Provinz ^ solchen Commissarien verschont werden müsse. Der Nuntius gab zur Antwort, nicht er, sondern der ^u der eongröLntio opiseoporum et rogulurium verordnete Commissär habe die Suspension verhängt; ^ selbst habe den Verlauf uach Rom berichtet und werde, wenn die Sentenz der Theologen sich zu des ^'eviuzialö Gunsten wende, denselben ungehindert in seine frühere Stellung eintreten lassen, t. Der 1100 Mai 1679. Landvogt und der Landschrciber von Baden regen einige Gegenstände an, die in der nächsten TagsaMS zur Behandlung kommen sollen. K. Die von Glaruö vorgelegten Beschwerden über die den Katholische" widerfahrenen Bedeutungen werden auf folgender Tagsaznng berathe» I». Als beim Beginn verwiche"^ Fasten in Turin zwei Soldaten vor dem Palastc des Markgrafen Tanna sich schlugen, lief einer der dort auf der Wache stehenden Schweizer herbei und stieß den einen Soldaten nieder, wurde dann aber vc» haftet. Obwohl nun das Gardegericht laut Ordonnanz von 1579 und 1652 urtheilte, daß der TlMr sammt seinem Proceß seiner Obrigkeit übcrschikt werden solle, wurde doch von der Regentin die Ansiäst geltend gemacht, daß die Exceution an dein Schuldigen am Orte der That erfolgen müsse, es werde den» durch das authentische Vertragsinstrumcnt erwiesen, daß der Herzog ein solches Zugeständuiß gemaäst habe. Das Orignal dieses Instruments findet sich jedoch in der Kanzlei nicht vor; daher wird der zogin geschrieben, der Versicherung der Orte Zutrauen zu schenken, auch dem Gesandten Greißh die Am gelcgcnhcit durch einen Ausschuß bestens empfohlen I. Luccrn bringt ein Schreiben in Erinnerung, von ihm an Schwhz in Betreff des Zolls bei den Zinnen abgesandt aber bis jezt unbeantwortet geblieben sei, spricht auch die Hoffnung aus, man werde jenen Zoll nicht weiter anfechten. Schwhz erwidert, ^ werde darüber nächstens in einer Confercnz der III Orte verhandelt werden; doch meint Obwalden, wc"" jener Zoll nur von andern Orten her nach den Zinnen verlegt sei, lasse sich dagegen nichts einwende"' k. Uri erwähnt, daß Frciburg abermals an einem Priester, nämlich am Secretär des Bischofs, sich waltthätig vergriffen haben solle, und wünscht darüber nähern Aufschluß. Man sehe auch im Abschnitte Henschaftsangelegenheiten: Thlirgliu. n. Art. 599. Stifte u. Klöster. «. Art. 551. Kirchliches u. Glaubenssachen. Bier eiiuetb. Bogt, iiberh. >» Art. 59. Justizsachen. VtS Conferenz von Uri, Schtvyz und Nidtvalden. Brunnen. IS. Juni. Landcsarch!» Schwyz. Gesandte: Uri. Sebastian Muheil», Laudammann; Franz Karl Schmid, alt-Landammann. Sch"'^' Franz Ehrler, Landammann; Franz Betschart, alt-Landaniinann; Joh. Gilg Jmliilg, Statthalter; 3"^ Weber, alt-Statthaltcr. Nidwaldeil. Franz Ackermann, Landammann; Joh. Ludwig Lussi, Landes Hauptmann. «. Besonders wegeil des Ziilnenzollö zusammengetreten, berieth sich die Confercnz über die Bca»d wortung des luccrnischcn Schreibens vom 3, Februar, namentlich in Bezug auf die geforderte Stellung drei Schiffknechten, welche wider den neuen Zinnenzoll gefrevelt habeil sollten. Es wurde beschlossen, j" erwidern: Lucern möge seine Zölle an den bisherigen Stellen beziehen; um den Zollbczug bei den Zi"""' biete man ihm das eidgenössische Recht, mit Protcstation gegen alles widrige Vorgehen; so lange der Streit pendeilt sei, werden die Schiffleute nicht gestellt Zug soll endlich angefragt werden, ob es j" Juni 1679. 1101 ^chte mithalten wolle, I». u, e. (S, u, Bcllcnz :c.). «I. Nidwaldcn verlangt zu Liguidirung der par- Mcsanischen Rechnung Tagansczung, (S, n. RapperSwhl), f. Die Abgeordneten von Lauis sollen ^uch „och die übergangenen Orte Obwalden und Nidwaldcn besuchen, überhaupt künftig alle Orte gleich galten. z». (S, n. Bellenz zc.). I». Man will sich ans künftiger Jahrrcchnnng beschweren, daß nur die Ichwhzcrischcn Oertchen auf 11 Schilling taxirt bleiben sollen, I. (S. u. SarganS). Ii,. Schwyz und Nidwaldcn haben freundlich angezogen, „daß Brh den Innen beschwärt neüwerlichen Thehl fridliebcnd alten Staudt sezen wollten", was Uri nä röksronäuiu nimmt. Man schc auch im Abschnitte Herrschaft«- und Schirmorl«an^e>cqcnheiten: I. Art, 173, (lollatnrrecht zn Wartau, I«.«?. M. Art. 692 u, 693. «. Art. 73. VRZ Gemeineidgenössische Jahrrechnlmgs-Tagsazung. Baden. 2. Juli. Staat«archiv Luccrn. Allg, Absch. Bd. NXVI, kn>. 20 — KantonSarchi» Gtar»«. Gesandte: Zürich, Joh, Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Joh. Jakob Wascr, Statthalter, Bern. Samuel Frisching, Schultheiß; Joh. Leonhard Engel, Sekelmeister. Lucern, Joseph Amrhhn, Schultheiß; Hans Martin Schwyzcr, des Raths. Uri. Sebastian Muhcim, Landammann; Johannes Epp, hes Raths. Schwy z. Franz Ehrler, Landammann; Leonhard Spörli, Sicbncr und des Raths. Unter- Calden, Johann von Deschwanden, Landammann, von Obwalden; Franz Ackermann, Landammann, ""d Joh. Jakob Stnltz, Laudeshauptmann, von Nidwaldcn, Zug. Beat Jakob Zurlanbcn, Ammann und Landeshauptmann in den Frciämtern; Niklaus Letter, Sekelmeister, Glar u s. Daniel Bussi, Landammann; Hans Peter Weiß, Statthalter, Basel, Joh, Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Joh. Christoph Burkhard, Drcierhcrr, Frei bürg, Tobias Gottrau, Schultheiß; Franz Peter Vondcrwcid, Sekelmeister. Solothurn. Franz Victor Bescnval, Sekelmeister; Joseph Wilhelm Wagner, Ltadt- ^reibcr. S ch a ffh a u se n. Joh. Konrad Neukomm, Statthalter; Joh. Jakob Storker, Sekelmeister. Nppcnzell, Joh. Konrad Geiger, Landammann von J.-Rh.; Bartholomä Zellwcgcr, Statthalter von ^-'Rh, Abt von St, Gallen. Fidel von Thurn, Landcshofmcister, S t a d t S t. G a l l e n, Tobias Schobingcr, des Raths. ». Nach dem eidgenössischen Gruße werden in Bezug auf das Münzwcsen die frühcrn Abschiede ^tätigt, so daß die Rcichsmünzcn verboten bleiben, die Oertlcin aller Orte um 1l Luccrncr Schilling ^stiren sollen. Appenzell und Abt und Stadt St, Gallen entschuldigen, daß ll Luccrner Schilling ihre Münze nicht passen und daß sie jene aus 13 gute Kreuzer angesczt haben, Bern wünscht, ^uß sein Gebiet vor den geringhaltigen Schwhzer Schillingen bewahrt bleibe, Schwyz erklärt, seit zwei fuhren nicht mehr gemünzt und früher einzig für 100 Gulden Schillinge in Curs gesczt zu haben, und Sargans. Bellcnz zr, ^"Ppcrsivyl, 1102 Juli 1679. trägt an, die, welche solche Ungebühr üben und solche Schillinge wachen, zu verzeigen. Schaffhausen will, daß auch Dicßenhofcn und Stein des RcichsmünzfußcS wegen zugeschrieben werde. I». Zigeuner, Heide», und Bettelgesindel soll man ferne halten, dieß besonders den Landvögtcn der gemeinsamen Vogteien z» thun befehlen, und zwar im Einverständniß mit den Gränznachbarn jenseits des Rheins und in Bünde» und verbunden mit guter Obsorge für die einheimischen Armen und strenger Zurükweisung der verdacht tigen Bettel- und Stcuerbricfe. v. Der französische Gesandte Gravel bringt bei seiner Audienz in inncrung, daß während des Krieges sein König der Eidgenossenschaft seine Freundschaft durch möglich!^ Verschonung ihrer eigenen Kränzen, sowie derjenigen ihrer Bundesgenossen erwiesen habe, so daß sie vo» der Nachbarschaft der Kriegshecre weniger Schaden erlitten, als kaufmännische Vortheile genossen haben, und wie er sie als seine treuen Bundesgenossen auch dem Frieden einzuverleiben sich werde angelegen se>» lassen, damit sie mit der ganzen Christenheit der Herstellung des Friedens sich freuen mögen. Auch kündigt Gravel an, daß die Zeit seiner Ambafsade in der Schweiz verlängert sei, waö ihn in den Stand scze, de» Schweizern seine Dicnstfertigkeit weiter zu bezeigen. ES wird ihm dafür schriftlich und mündlich gedankt, zugleich die Angelegenheit der Hauptleute von 1636 empfohlen, endlich das gegen Erbauung einer Festung bei Hüningcn in Betreff Basels obwaltende Bedenken und der Wunsch eröffnet, daß damit zugewartet werde, weil der beabsichtigte Tractat mit Oesterreich in Bezug auf die Waldstädte eine solche Festung für Frankreich entbehrlich mache. «I. Wenn der Herzog von Lothringen seine Ernennung zum Generalco»^ Mandanten der ober- und vorderösterreichischen Lande anzeigt, wird Zürich im Namen der Orte diese Auf' mcrksamkcit gebührend erwidern, v. Zug und Appenzell J.-Rh. verlangten ihre Siegel vom General' Schirmbricf zurük unter denselben Zusagen wie früher Uri, Schwhz und Obwalden, und traten zugleich nebst vorgenannten drei Orten aus. Die übrigen noch am Schirmwcrk haltenden Orte beriethen darüber und beschlossen dann, die beiden Orte in Gegenwart von Uri, Schwhz und Obwalden schriftlich zur Verzichtleistung auf das gestellte Begehren einzuladen, beriefen sich auf die Erfahrung von 1629, da gerade Uri, Schwhz und Unterwaldcn auf ihre Mahnung, ohne thätlich angegriffen gewesen zu sein, ZuM von den andern Orten erhalten haben, erinnerten au die erste Errichtung des Schirmvertrags, der zu 1617 von den katholischen Orten ausgegangen, 1668 erläutert und bis jezt zum Wohle der Eidgenosse»' schaft beobachtet worden sei, und jezt von derselben Seite her angefochten werde, und gaben zu bedenke», daß das Vaterland ohne solche Kriegsordnung nicht bestehen könne und daß man gerade in Friedenszcitc» sich auf den Krieg rüsten müsse. Allein die anders gesinnten vier oder fünf Orte erklärten, keine I»" struction zu haben, um hierauf eintreten zu können, nur katholisch Glaruö zeigte sich geneigt, zu eine»' allgemeinen Verständnisse Hand zu bieten, k. Uebcr die Kosten der Gesandtschaft nach Burgund ww'dc abermals kein Abschluß erzielt. K— I. (S. u. vier cnuetbirgischc Vogt, überh.). It. (S. u. Luggaruö)- I. (S. u. LauiS). »»». (S. u. vier ennetbirgische Vogteien überh.). i» I. (S. u. Thurgau). i» (S. u. Rheinthal). I»I» — «v. (S. u. Sarganö). kk u. Kx. sS. u. Frciämter). I»I» (S- Baden), i r. (S- u. deutsche Vogt, überh.). «« u. II (S. u. Baden), im. (Schwhz und GlaruS)- Dem Herrn von Hallwhl werden für Auslieferung des Leichnams eines im Hallwhlersce gefundene» Chorherrn von Münster 160 Dueaten bezahlt, da der Hallwhlersec, soweit der Wellenschlag reicht, in der Botmäßigkeit des genannte» Herrn ist. Juli 1679. 1103 Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. w. (Alle katholischen Orte, scunmt dem Abt von St. Gallen.) Indem Glarus zur Begründung der gegen die Landleute der andern Religion erhobenen Klagen ein weitläufiges Memorial vorlegte und iu vernehmen wünschte, ob denselben das Recht zu bieten sei, fand man zwar die Conjuncturen dazu nicht ""günstig und auch das Benehmen von katholisch Glarus gut, aber man wollte doch eine vorgängige Mittheilung an die übrigen katholischen Orte nicht unterlassen. u. (S. u. Thurgau). (Die mit Savohcn verbündeten Orte.) Wenn Genf sich nicht bequemt, dem Hause Savohen die geforderte Satisfaction zu geben, soll dem Schreiben an die Herzogin die Bemerkung eingeschaltet werden, daß auch die katholischen Orte die Stadt Genf zu Erstattung der Satisfaction angewiesen haben; dabei ist bester Maßen die Garde in Turin zu recommandircn, daß man sie fortwährend die alten Rechte und Privilegien genießen lasse. «III aus dem Glarner Exemplar. Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheitein deutsche Bogt- iiberh. i r Art. 53. Verwaltung im Allgemeinen. Morgan. ii Art. 90. NechnungSsachen. «. Art. 378. Zölle, Handel u. Verkehr. « „ 72. Allgemeine Verwaltungss. «. „ 552. Kirchliches n. Glanbenssachen. i» „ 313. Einzüzlinge. IV »V „ 600. Stistc u. Klöster. «i „ 91. Rechnungssachen. XX. „ 73. Allgemeine Verwaltungss. IV 164. Recht u. Gericht. Mututhal. II Art. 41. NechnungSsachen. Art. 74. Obrigkeitliche Güter. V. „ 73. Obrigkcill. Lehen. „ 235. Kirchliches u. Glaubenssache». IV „ 209. Zoll- u. Vcrkehrssachen. »»» „ 198. Märchen. X. » 210. Ohmgeld. Morgans. Iii» Art. 37. NechnungSsachen. ,I»I Art. 74. Obrigkeitliche Güter. «e ,7 23. Beamte. „ 174. Collaturrecht zu Wartau. Baden. Iii» Art. 41. NechnungSsachen. «« Art. 237. Straßen. -' II „ 15. Beamte. II' „ 71. Judicatur- u. Competenzanst. Isis „ 235. Weggeld, Straßen. «I«I „ 290. Kriegswesen. II „ 367. Kirchliches n. Glanbenssachen. „ 79. Judicatur- u. Competenzanst. in ii» 236. Zölle. «I „ 396. LocaleS. «5reiiimter. in» 110. Judikatur- u. Competenzanst. II Art. 46. NechnungSsachen. ic« Art. 27. Beamte. ^er cnnetb. Bogt, iiberh. Art. 29. Allgemeine Verwaltnngssachen. I Art. 60. Justizsachen. I, „ 125. Verkehr mit Mayland. i»» „ 156. Kriegswesen. Lauis, I Art. 214. Märkte, Handel u. Verkehr. ^'agarus. Ii Art. 29. LandeSverwalt. im Allgemeinen. Il04 Juli 1679. Konferenz der evangelischen Orte sammt der Stadt St. Gallen während der Jahrechnungs- tagsazung zu Baden. 2. Juli. Kantonsarchiv Schaffhausen. Gesandte: S. Abschied 713 (für evangelisch GlaruS Statthalter Weiß). ». Bei der Berathung über daö von einigen katholischen Orten verworfene eidgenössische Schirmwc>k und Erhaltung dieser für daö Ansehen der Eidgenossenschaft so dienlichen Einrichtung geben Glarus »nd Appenzell die Versicherung, daß, wenn auch die dortigen katholischen Mitlandleute wie Uri und SclMi und halb Untcrwalden davon zurük getreten seien, dennoch die Evangelischen dabei beharren werden. Daö in Genf gedruktc aber mit einer andern Ortsangabe versehene Invöllo politico oder politischer Senkel beschreibt allerlei Griffe, mit welchen der römische Hof die papistischcn Parteien in der Eidgenoffensch^ in Aufnahme bringen, die Evangelischen aber schwächen könne. Weil schon andere ähnliche Sachen >» Genf erschienen sind und daraus leicht große Ungclcgcnhcitcn entstehen möchten, soll Genf erinnert werde», über die dortigen Buchdrukcreien sorgfältiger zu wachen. «. Der evangelische Gesandte von Glarus, >» der Besorgniß, sein Mitgesandter Landammann Bussi möchte in einer Confercnz der katholischen Beschlüsse veranlaßt haben, die den evangelischen Mitlandlcutcn zum Nachthcil gereichen, eröffnet in einer besonders hiefür angeordneten Sizung: Die katholischen Mitlandleute beharren in ihrer Unvcrtraulichke^ gegen die Evangelischen, haben sich nicht allein in Bezug auf die Reisezüge, die Mannschaft und die Pal^ in den Herrschaften Utznach und Gaster wider den Vertrag von 1638 und daö Herkommen gcsöndert »nd mit Schwhz zu ihrem eigenen Nachtheil in einen Vergleich eingelassen, sondern auch im Schirmwcsen u»d im rheinthalischen Geschäfte mit Schwhz gemeinsame Sache gemacht und die mit ihnen gepflogenen rathungcn dem Gegentheile verrathen, gehen sogar damit um, sich zwischen evangelisch Glaruö und dc>» Zürcher Gebiet so festzusezen, daß die Communication mit Zürich den Evangelischen abgeschnitten werde, und wie gering die Neigung bei ihnen sei, den Vertrag von 1622 zu beobachten, und wie leicht die Eva»' gelischen noch größerer Schaden treffen könne, habe der nächtliche Lärm zu Näfels gezeigt, bei welche die Evangelischen in der Ruhe lagen, die andern aber heimlich gemahnt in Waffen standen, so daß, wen» die Feuerzeichen angegangen wären, eine klägliche Mordnacht veranlaßt worden wäre. Der hicdurch gründete Wunsch um cid- und rcligionsgenössischeö Aufsehen wird empfehlend in den Abschied genommen «I. Mühlhauscn klagt schriftlich über Verweigerung der eidgenössischen Zollfreiheit in Rheinselden bc> Besuch des Marktes von Zurzach. Eö wird daher ein kräftiges Jntercessionöschreiben von der Kanzlei z» Baden aus an die österreichische Regierung gerichtet, v. Ein durch Herrn Hochrütiner von St. Galle» cingekommenes bewegliches Memorial stellt den gefährlichen Zustand der evangelischen Kirchen im Herzog thum Burgund dar. Sechs derselben, mehr als die Hälfte der Evangelischen jener Provinz, nämlich Paray, „le Vau", Landreville, Beaune, Couchcs und Clugnh werden besonders von den Bischöfen va» Chalons, Antun und Langres gegen daö Edict von Nantes und drciundfiebcnzigjährigen Besiz seit 16^ dergestalt angefochten, daß zwei am 2. December 1676 geschlissen und am 27. Februar 1679 eine dritte. August 1679. 1105 dämlich die Kirche zu Landrevillc, zur Schlcißung vcrurthcilt wurde und nur noch Couchcö, Braune und ^lugnh übrig sind, deren crstcrc die beiden lcztern erhalten muß. Die mildrciche Beisteuer der cvan- 3klischen Orte ist bereits zu Proccßkostcn für den Besiz der noch übrigen Kirchen verwendet. Wenn noch 1500 Franken nachgesandt werden, kann der Proeeß zu glüklichcm Ziele gebracht werden. Dieses Gesuch in den Abschied genommen, l. Der Pfarrer Johann Wirth von Hcrbishofen im Algau dankt für lue empfangenen 100 ReichSthalcr Geschenk. K. Der Bcttag wird auf Donnerstag den ZI. August an- 6^ezt. I,. Auf das von Genf besonders an Zürich und Bern gerichtete Schreiben wird geantwortet, man habe mit Bedauern vernommen, was der Stadt Genf von Frankreich wegen ciueö Residenten, der daselbst - königliche Paket empfange, begegnet sei, wolle aber hoffen, daß auf Genfs Schreiben davon abgelassen u»d wie bisanhin ein Bürger von Genf damit beauftragt werde, sei auch bereit, zur Untcrstüzung des Begehrens ein Schreiben an den König, an Pompone und an Gravcl zu richten. Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz nnd Rioiera regierenden Hl Orte. Brunnen. 8. August. LandcSarchiv Nidwalde». Gesandte: Uri. Sebastian Muheil», Landammann; Joh. Karl Emmanuel Beßler, Panncrherr; Johann Wipflin, Gesandter nach Bellcnz. Schwhz. Franz Ehrler, Landammann; Kaspar Abhberg, Landeshauptmann und alt-Laudammann; Joh. Gilg Jmling, Statthalter; Johann Abcgg, Gesandter nach Bellen;. Nidwaldcn. Franz Ackermann, Landammann; Hans Ulrich Barmcttlcr, Gc- ^udter nach Bellcnz. u. I». (S. u. Bellcnz w.). r. ^.cl rokoronänm wird genommen, daß die neue Werbung nicht allein bei Herrn Lussi, sondern auch in Uri „vorbrcchcn" wolle, was der Capitulation mit Spanien entgegen u^arc und zur Folge hätte, daß keine rechten Volksaufbrüchc mehr begehrt, alle Kapitulationen corrumpirt und die Autorität des ganzen löblichen Standes geschwächt würde. «I, (S. n. Bellen; w.). v. Das ^asundheitötribilnal zu Mahland hat mit dem Berichte vom Ausbruche der Pest in Polen, Ungarn und Rühmen einen Gesundheitöeommissär nach Bellcnz geschikt, den aber der Landvogt nicht acecptiren wollte. 11», hgg Tribunal nicht zu mißstimmen, wird ihm höflich gemeldet, daß die Contagion noch fern sei, bei ^»tretender Gefahr aber von der vcrdankenöwerthcn Borsicht des Tribunals werde Gebrauch gemacht werden, f. Ucber den Zinnenzoll wird auf der folgenden Konferenz eingetreten; unterdessen soll Uri ein ^'ojcct ausarbeiten lassen. A. Dem Oberstwachtmcistcr Heinrich Fridolin Reding wird der Bericht über die ^afestigung der Stadt RapperSwhl sehr verdankt. In der folgenden Konferenz sollen die Risse u. s. w. ^urgelcgt und deliberirt, auch soll der Schloßvogt von RapperSwhl zur Eidesleistung einberufen werden. ^ Dem Gubcrnator von Mahland soll im Namen der III Orte gratulirt und dabei die Verspätung ^schuldigt werde», i. Schwhz stellt den Antrag, den Grafen Casati zu bitte», daß er die Anwesenheit ^ Visitatorcn zu Mahland benuzcn möchte, um die Bezahlung der ausständigen Pensionen zu sollicitiren. 139 1106 August 1679. Die Bcrathung darüber bleibt aber auf die nächste Vörtische Konferenz verschoben , in der Meinung, ein solches Fürwort deö Grafen bei dem Gubernator werde bessern Erfolg hoffen lassen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn: Bellenz -c. «» I». «I Art. 604-606. Vt« Rechnungs-Conferenz der die Vogtcien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherlih, Grandson und Murten regierenden Orte Bern und Freiburg- Murten. 1K78, 8.—12. August (29. Juli bis 2. August a. K.). Staatsarchiv Bcr». Freiburger Absch. Bd. v, e. sog. Gesandte: Bern. Joh. Rudolph Wurstcmberger, Vcnncr, und Albrecht Manuel, beide deS Tag- lichcn Raths. Fr ei bürg. Franz Peter Vondcrweid, Sekelmeister; ProthasiuS Alt, Stadtschreibn. »»—t. (S. u. die betreffenden Vogtcien). x. Zwischen Guggisberg und Plaffcien wurde bei dc»> Holzschwänden ein Marchstcin, welcher auf die Rapperö-Kohlhütte und die graue Flueh zielte, gest"'"' inelt, sollte daher berichtigt werden. I»—«. (S. u. die betreffenden Vogtcien). nn. Da man in de"> zwischen Wiflisburg und den Gemeinden Courtion und Miserh obwaltenden Streite über den im Verteil von l584 bezeichneten Ort Chatelct nicht cinverstanden ist, soll Jemand von den beiden Obrigkeiten ab geordnet werden, den Augenschein einzunehmen. I»?». Die Gemeinden'VillarepoS und Ehandon klagen gegen die Gemeinde Pfauen (Faoug), daß leztcre ein allzu hohes Pfandgeld auf das in ihre Gemein^ verirrte Vieh seze, nicht einen Vierer vom Haupt, sondern einen Bazen sammt einem Vierer für dc» Messclicr. Entgegengehalten wird eine Erkanntniß vom 30. November 1665. Bern wird Faoug ^ verständigen suchen, re. (S. u. Murten). Bezüglich der Curpflichtcn läßt man es nochmals dalu» gestellt, daß die Landvögtc des einen und andern Orts die Schuldner ernstlich zu deren Entrichtung anhalte»' «v. Freiburg wünscht, daß, wenn von Bern ein Bettag angeordnet werde, die Prädieanten den nächl^ wohnenden Pfarrern solches bei Zeiten anzeigen sollen, um fernerem Streit abzuhelfen, kk I»I»- u. die betreffenden Vogtcien). II. Die vorjährige, die Traverse fremden WcinS betreffende Vereinbarung wird bestätigt. —tt, (S. u. die betreffenden Vogtcien). Das Nebrige sehe man im Abschnitte Herrschaflsangelcgenheitcn: Bern-Freib. Bogt, iiberh. ». Art. 33 u. 34. Schwarzenburg. »- « O >» It Art. 116-^121. Orbe mit Tschcrlitz. «>. »» » 1,1». t«. Art. 264—278. Grandson. e It»t »»i-. »«. Art. 395—4»t. Murten. >». t. ». r« » »» «>«t Art. 516—523. August 1679. 1107 75 V Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Bogteien regierenden XII, Orte zu Lauis. IZ»7S, ZV. August. Staatsarchiv Zürich. Ennctb. Absch. Bd. r«7, S. 501. Gesandte: Zürich. Heinrich Bodmer. Bern. Bernhard Map. L u c e r n. Joh. Rudolph Dürlcr. ^ r i. Joh. Martin Strohmeycr, Großwcibel. Schwh z. Melchior Fuchs. Untcrwaldcn. Johann Ludwig Lussi, alt-Landammann von Nidwalden und Landeshauptmann von Ob- und Nidwalden. Z u g. Johann Weber. Glaruö. Bartholomä Paravicini. Basel. Joh. Balthasar Burkhard. Frci- burg. Hans Jakob Python, alt-Burgcrmeister. Solothurn. Jakob Suri. Schaffhauscn. Melchior Pfister. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Bier eunetb. Vogt iiberh. » Art. kl. Justizsachcn. L»»is. I». Art. 80. Verhältniß zu Mayland. Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. ZZ»7V, nach dem ZV. August. Staatsarchiv Zürich. Ennetb. Absch. Bd. lS7, S. Sls. Gesandte: Dieselben wie Abschied 717. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten: Luggarus. »» Art. 9V. Rechts- u. Gerichtssachen. «. - Art. 30. Landvogteiwohnung. Mainthal. I» Art. 199. Verwaltung im Allgemeinen. VtS Gemeineidgenössische Tagsazung. Baden. Z«7N, 2Ä. Teptember. Staatsarchiv Liicern. Allg. Absch. Bd. I.XVI, kol. ?S. Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern. Samuel Frisching, Schultheiß; Joh. Rudolph von Dicßbach, Bauherr. Lucern. Joseph Amrhyn, Schultheiß; Joh. Thüring Göldlin, Venncr. U ri. Sebastian Muheim, Landammann; Karl Emanuel Keßler, Pannerherr. Schwyz. Franz Ehrler, Landammann; Franz Bctschart, Landessähnrich. Unter- 1108 September 1679. wald en. Johann von Dcschwanden, Landammann von Obwalden; Joh. Franz Ackermann, Landammann von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Ammann; Johann Weber, des Raths. Glarus Daniel Bussi, Landammann; Hans Peter Weiß, Statthalter. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Joh. Christoph Burkhard, Dreierhcrr; Joh. Heinrich ZäSlin, Drcierherr. F r c i b u r g. Fra»^ Peter Vondcrweid, Sckclmcister. Solothurn. Franz Suri, Schultheiß; Franz Victor Bcsenval, Pcnncr. Schaffhanscn. Joh. Konrad Ncukomm, Statthalter; Joh. Jakob Stockcr, Sekelmeister. Appenzell Joh. Konrad Geiger, Landammann von Jnner-Rhodcn. Abt von St. Gallen. Fidel von Thür", Laiideöhofmcistcr. Stadt St. Gallen. Tobias Schobingcr, Kirchenpfleger und des Raths. Biet' Abraham Scholl, Stadtschreibcr. ». Der Zwck der Versammlung dieser Tagsaznng war, zu berathschlagen, in welcher Weise, ohne Vcrlezung der Freundschaft, Frankreich bewogen werden könne, den Bau der projectirten Festung Hünings zu unterlassen. Nach dem eidgenössischen Gruße wurde indessen der eigentliche Gegenstand der Bcrath»»ö bis zur Ankunft des französischen Gesandten Gravcl verschoben, den man ersucht hatte, ebenfalls in Bade» sich einzufinden. I». Schwhz und Appenzell Außer - Rhoden wurden unterdessen aufgefordert, ihre sandtschaftcn ebenfalls abzuordnen, es traf aber nur diejenige von Schwhz ein. «. Indem Grabet bei seiner Proposition am 27. September die Eidgenossen an die erfahrenen vielfachen Beweise freundschaftlicher Gesinnung seines Königs erinnerte, rechtfertigte er die Erbauung der Festung Hüningc», ^ dem er sagte: „Ihr werdet während des lcztcn Kriegs wahrgenommen haben, daß daö Elsaß allezeit de» Einfällen seiner Feinde auSgesczt ist; daß die geringen Schanzen zu Höningen dieselben nicht verhindern mochten, Schiffe mit Kriegs- und Lebensmittelvorräthcn den Rhein hinunter zu führen und gegen dad Kriegsheer und die Nnterthauen des Königs zu verwenden; daß Hüningen, als offener Plaz geg^' Deutschland, demjenigen, der sich desselben bemächtigt, den Weg in das Elsaß und in andere Provinze» des Königs öffnet, der König also genöthigt ist, daselbst fortwährend ein ansehnliches Corps Kriegs Mannschaft zu unterhalten, die er, wenn die Festung den Plaz sichert, vortheilhafter auf andern Seite» verwenden kann. Da er nun die Festung auf eigenem Boden baut, und dieß zu thun berechtigt ist, u»d Basel dadurch nicht nur nicht gefährdet wird, sondern erwarten darf, daß die Armeen des einen u»b andern TheilS, so wie dieser Paß gegen Deutschland geschlossen ist, nicht mehr Anlaß haben werden, l>^ den Gränzen der Eidgenossenschaft zu nähern, also auch die Eidgenossenschaft der Nothwcudigkeit entHobe» sein wird, ihre Gränzen zu dcken, läßt sich erwarten, daß sie auch die gegen den Bau der Festung er- hobencn Scrupel fahren lasse." Nachdem hierauf die wegen der neuen Festung an den König selbst und an den Gesandten Gravel gerichteten frühern Schreiben nebst der erhaltenen Antwort des leztern noch' mals in Uebcrlcgung genommen worden waren, erhielt ein Ausschuß den Auftrag, dem Gesandten die gcge» den Fcstnngöbau zunächst an der Glänze sprechenden Motive darzulegen, nämlich Interesse, Sorge und ungleiche Gedanken des gemeinen Mannes und die bei den Fürsten und Ständen über die der Kro»^ Frankreich geleisteten Dienste herrschenden ungleichen Nachreden. Als aber weder diese Vorstellungen »^ auch die „Hindeutung auf eine gewisse limitirte Neutralität oder Garantie" den Gesandten bewegen konnte, sich gegen den Festungsbau zu verwenden, wurde gut gefunden, sich mit Schreiben an den König und a» die Herren Louvois und Pompone zu wenden und den Landvogt Samuel Stcttler mit Ucberbringung der- selben und Bitte um Antwort abzuordnen. Da indessen von Gravel wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht September 1679. 1109 Kurde und man nicht unnüze Kosten aufwenden wollte, entschloß man sich endlich, jene Zuschriften dem königlichen Gesandten zur Uebermittclung zu Händen zu stellen, in der Meinung, daß, sobald eine Antwort einlaufe, die Tagsazung wieder zusammentreten solle. «I. Den sämmtlichcn Orten wird ein von dem Landvogt der XII Orte aus Lauiö eingekommcner Bericht sammt einer Zuschrift der Sanitätsbehörde bo» Moyland an die SanitätSdepntirten von Lauis vorgelegt. Laut derselben war in Oesterreich, Ungarn und Polen eine contagiösc Krankheit ausgebrochen und bereits ein Sanitätcommissär von Moyland nach Bellenz, sowie auch nach Bironico („Beronic") abgeordnet, um Leuten und Waarcn ohne authentische Gewißheit ^n Eingang zu wehren. In Erwägung also, daß viele Reisenden und Waaren durch die Schweiz traueren und die Verbreitung jener Krankheit die Eidgenossenschaft in großen Schaden brächte, wird beschlossen, daß überall an den Gränzeu die erforderlichen Maßnahmen gegen den Eingang aller verdächtigen Maaren und Personen getroffen werden sollen. Dieses wird dem mayländischcn Sanitätötribunal mit- gethcilt, mit Ersuchen um Zurükziehung des Commissärs zu „Berouic." «. Uri ersucht die Mitorte, den gewesenen Landammanu Peregrin von Beroldiugcn, der wegen einer Mordthat landesflüchtig geworden, >»l Bctrctungöfallc cinzuliefcril, was in den Abschied genommen und den Landvögtcn zur Nachachtung überschrieben wird. k. Der König von Spanien zeigt durch den Gesandten Casati seine Verehelichung Mit der Prinzessin von Orleans an. K. Die Orte, welche dem Beschlüsse vom Februar 1674 noch nicht Genüge geleistet haben, werden erinnert, ihren Beitrag an die burgundischen Gesandtschaftskosten zu ent- »chten. I». In die Forderung Zugs und Appenzells, daß ihnen ihre dem General-Schirmbricf angehängten LaudeSsiegel zurükgcgcbcu werden, wird theilö wegen mangelnder Instructionen, theils aus Rük- hcht auf die politischen Coujuneturcn nicht eingetreten, l. (S. u. deutsche Vogtcien überh.). Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. Von dem jezigen Gubernator zu Moyland, Graf von „Melsa" (Melgar), ist an die mit Spanien verbündeten Orte eine Antwort eingelangt auf das an ihn abcrlassene Gratulationöschrciben. ^ u. >»». (S. u. Baden). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn: Deutsche Bogt, iiöerh t Art. III. Handel und Verkehr. ^adc». , Art. 338. Kirchliches u. GlaubenSsachcn. I,». Art. 339. Kirchliches n. Glaubenssachen. VSkV Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. An der Treib. S. December. Landesarchi» Nidwaldc». Gesandte: Uri. Joh. Karl Emanuel Beßler, Panncrherr; vr. Johann Wipflin. Schwyz. Franz ^brler, Landammann; Joh. Franz Betschart, Landcsfähnrich. Nidwalden. Joh. Ludwig Lussi, Landeshauptmann; Joh. Jakob Stultz, alt-Landammann; Daniel Zelger, Obervogt, dcs Raths. 1110 December 1679. «. Uri trägt vor. daß der Priester Dom. Camefino von Rovcredo, den die Angehörigen von inorino zum Pfarrherrn gewählt, den aber die Confcrenz zu Brunnen am 8. August 1679 dem Com»"^ als denselben bezeichnet hatte, welcher die Jurisdiction der Orte bei Monticcllo violirte und viele U"^ legcnheit stiftete, laut dem Berichte der Gesandten des jüngsten Shndicatö nun gleichwohl vom Cow- mifsär das Placet erlangt habe, und zwar in Folge eines aus der Kanzlei Schwhz gekommenen Sch^'' bcns, im Widerspruche mit dem von den Ehrengesandtcn gegen das Placet gerichteten Befehle; daher ^ Handel von dem Gcncralvicar zu Como bei der s. oongrogutiono llell' Immuuitü zu Rom anhängig stenw und von derselben ein durch den Gardchauptmann Pfhffer übermitteltes Monitorium an die Orte ^ langt sei, was als eine Beschimpfung angesehen werden müsse, so daß auch unsere Jurisdiction eine »» widerbringlichc Läsion zu befahren haben möchte. Schwhz bemerkt hierauf, man habe in Schwhz vor^ gebe», jener Priester sei ein ganz anderer als der von Monticcllo her bekannte, und führe ein fro»»"^ geistliches, ja heiliges Leben. Aber Uri und Untcrwalden wollen keine Zeit verlieren, sondern durchs Obersten Beroldingcn dem Gardehauptmann mittheilcn lassen, welche Befugnisse und Freiheiten die Orst in solchen Fällen zu üben berechtigt seien. Unterdessen soll Nachfrage gehalten werden, wer diejenige gewesen seien, welche der Herren Ehrengesandtcn prsoeepta dem Gcncralvicar in Como übertragen habe"' Zu diesem allem stimmt auch Schwhz. I». Der Anzug, daß die ennetbirgischcn Unterthancn in APp^ tionssachcn, Compromissen u. s. w. in überschwengliche Kosten gebracht, die Obrigkeiten selbst zu tracht und Mißverständnissen verleitet, höchst nothwendige Angelegenheiten, wie der Zinncnzoll, der Z" taris von Bcllcuz u. s. w. gestekt, göttliche Strafe herbeigezogen werde, führt zu der Ansicht, mau auf den Abschied von 1566 zurükgchcu, und zu andern Rathschlägen, die all rokoroullum genomnic» w^ den. v. (S. u. Bellenz :c.). «I. Uri soll an das Sanitätstribunal in Mahland schreiben, man kön»^ die Ucberschreitung nicht in dem Maße zugeben, daß auch der Käse und sogar die Pferde beräuchert wer den. v K. (S. u. Bellcnz :c.). I». Untcrwalden wiederholt sein Begehren um Erledigung der par"^ sanischen Rechnung. Schwhz erinnert, daß der eine Sprecher ausgetreten sei, indessen Landaniwa"" Beßler die Sache allein übernehmen könnte Unterwalden hat zwar deswegen keine Bedenken, dagctss" möchte es, weil Herr Beßler der Sache sich beschwert, den Rath von Uri hiefür ersuchen oder demselbr" die Ernennung eines Sprechers überlassen. Dazu ist aber Schwhz nicht instruirt. Es wird daher a» getragen, daß die beiden Orte dem Landammann Beßler noch einen Sprecher beizuordnen ersucht wcrd^ sollen, l. Dem nach Spanien reisenden Ritter K. Jos. von Beroldingcn werden an den spanischen H Sollicitationsbriefe um die ausständigen Wachtgelder mitgegeben. It.. Es wird schließlich die beförderst^ Ansezung einer andern Confcrenz für gut erachtet. Anmerkung. Eine auf den 7. November an die Treib angesezt gewesene Conferenz der III Orte scheint »ich abgehalten worden oder dann der bezügliche Abschied verloren gegangen zu sein. Die vom 5. November datirte Jnstrw von Schwyz bezeichnet als Verhandlungsgegenstände: t) Zolltarif zu Bellcnz; 2) Ersezung des „abgewichenen" ^ ammanns Beroldingcn als Schiedsrichter in der parmesanischen Angelegenheit; 3) die „Wehrinen vndt derentwegen v habenden Werkhe zwüschendt Riuier vndt Lodrino;" 4) die beschwerlichen Sanitätscommissäre zu Bellenz und anderswo S) allfällige unvorgesehenc Gegenstände. Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftöangelegenheiten: Bellen; zc. «. «-«c. Art. ßtv-ö13. December 1679. 1111 7St Konferenz der evangelischen Orte und Zugewandten. Aarau. I«7!>, 2«. u. 27. Deccmber (16. u. 17. a. K.). KantoiiSaxhiv Tchafshausen. Gesandte: Zürich. Heinrich Escher, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. Bern. Samuel Gilching, Schultheiß; Oberst Gabriel Wyß, des Raths. Glaruö. Joh. Peter Weiß, Statthalter. ^°sel. Ludwig Krug, Bürgermeister; NiklauS Wyß, des Geheimen Raths. Schaffhausen. Joh. Konrad Neukomm, Statthalter. Appenzell A.-Rh. Ulrich Schmid, Landammann. Stadt St. Ga llen. Tobias Schobinger, Kirchenpflegcr und des Raths. Muhl Hausen. Johannes Ryöler, Bürgermeister; ^osua Fürstcnbergcr, Stadtschreiber. Biel. Abraham Scholl, Stadtschrcibcr. Genf. Jacques Fran- oonis, des Raths. > Genf hatte seinen mitverbündcten Städten Zürich und Bern berichtet, daß der französische Resi- Herr von Chauvigny, sich mit dem ihm für sich und seine Hausgenossen bewilligten katholischen Hausgottesdienste nicht begnüge, sondern daß er auch Leute, die außerhalb der Stadt wohnen, in seiner Capelle ^ Messe besuchen, sogar fremde Geistliche Messe halten lasse und sich an die durch einen Ausschuß des ^°thes ihm dagegen gemachten Vorstellungen nicht kehre, was bald zu einem bürgerlichen Aufstande geehrt Wte, Durch diesen Bericht Genfs hatten Zürich und Bern sich veranlaßt gefunden, eine Confercnz "evangelischen und zugewandten Orte zu veranstalten. Der Abgeordnete Genfs, Franconis, durch ^e> Herren zur Audienz abgeholt, erzählt in seiner Proposition die bereits erwähnten Vorgänge, theiltc 'e von dem Könige von Frankreich und von Herrn Pomponc an die Stadt Genf gerichteten Antworten °"s frühere Schreiben mit und bat um Rath und Hilfe. In Erwägung der großen Wichtigkeit der Sache ""d ihrer Consequenzen für Genf und die evangelischen Orte überhaupt wurde angemessen erachtet, daß und Bern eine Gesandtschaft nach Genf abordnen, die auf ihrer Reise dahin bei dem französischen ^'"bassador in Solothurn ankehren solle. Herr Franeonis aber, dem diese Ansicht mitgetheilt wird, äußert Bedenken, jezt schon diese Gesandtschaft in's Werk zu richten, namentlich weil ihm unterdessen ^gen der in Genf in Gefangenschaft gelegten Bürger bessere Nachrichten eingelangt waren, nimmt es dangen auf sich, «ach Solothurn zu reisen und den französischen Gesandten auszuforschen, wie die Ange- ^lenheit bei Hofe angesehen werden möchte. Auf den Bericht über seine Verrichtungen in Solothurn ^urde dann von Zürich und Bern eine Abordnung nach Solothurn gesandt, um dem französischen Gesandten im Namen der evangelischen Orte die günstige Beilegung der Sache zu empfehlen. Schaffhausen Kränkte sich jedoch auf daö Referendum. »». Basel klagt, daß der französische Intendant de la Grange Elsaß die Zufuhr der Zinöfrüchte sowie anderer eigenen Früchte nach Basel gesperrt habe, auf mehrere ^ 'bn gesandte Deputationen nur der Obrigkeit die Hälfte ihrer Gefälle zu beziehen gestatten, der Partikularen halber vorerst bei Hofe Befehl erholen wolle. Man gibt den Rath, sich an den Gesandten ^avel zu wenden. Wenn wider Verhoffen der Erfolg nicht günstig wäre, würde man durch ein eidgenössisches Fürschreiben an den König und an Marquis Louvois Abhilfe zu verschaffen suchen, v. Glarus ^öt abermals seinen Zwist mit dem katholischen Religionöthcil vor. Vier Conferenzmitglieder werden 1112 December 1679. mit specieller Untersuchung der geführten Beschwerden beauftragt. Es wird ihnen als Klage der Evangelischen vorgelegt, daß Schwyz ihnen Mannschaft, Reisezüge und Paß in Gaster und Utznach streitig mache, unter dem Borwand, durch den Vertrag von 1638 sei das Bogtrccht über diese beiden Herrschaften gegen die Herrschaft Werdcnberg abgetreten worden; daß ferner die katholischen Mitlandleute den Gesandten besondere Instructionen zu geben sich anmaßen, ein abgesondertes Regiment einzurichten suchen, bei Dingen, die ihnen nicht gefallen, aus der Rathsstube austreten, die Ihrigen, wenn sie für die Evangelischen practicircn, für solche Ucbertrctung des Practicirverbotes nicht von den Evangelischen wollen strafen lassen, ihren Geistlichen das Schmähen auf die Evangelischen bei der Näfelser Fahrt nicht abwehren, überhaupt es auf einen für die Evangelischen abermals nachthciligcn Vertrag znr Landcstheilung anlegen. Die Katholischen werfen dagegen den Evangelischen vor, daß sie die Majorität mißbrauchen; daß sie den Bündncrn in der Herrschaft Werdcnberg ohne Anfrage der Katholischen Werbung gestattet haben; daß sie die Unkosten einer Konferenz in Zürich aus gemeinem Landessckel genommen haben; daß sie die Fahne des Hauptmanns Marti, auf welcher die heilige Dreieinigkeit gemalt war, nicht in der Kirche dulden wollten; daß eine Spielkarte, der Rosenkönig, in das Sacramcnthäuöchen gestckt worden sei; daß man vor Beendigung ihres Gottesdienstes in die Kirche dringe, etwa auch Steine in die Kirche geworfen, die Feiertage schlecht gehalten, auf die Kapuziner Hunde gehezt werden; daß man bei der Be- rathung über die VolkSauözüge in Hauptmann Martis Haus Steine geworfen, ihnen bei ihren LandS- gcmeinden oft Ungelegenheiten gemacht, den Kapuzinern bei der Näfelser Fahrt die gewohnte Gabe verweigert habe. Nach Erwägung aller dieser Klagen und Gegenklagen fand man, daß Zürich und Lucern die beiden Parteien mahnen sollten, sich zu vertragen. «I. Die von Uri an Zürich und Bern der Con- tagion wegen gesandten Schreiben möge» geziemend beantwortet, inmittclst aller Orte» fremdes Gesindel fern gehalten werden, v. Da das Genfer Satisfactionsgeschäft gegen die Herzogin von Savohen in Richtigkeit gebracht ist, soll Bern über den Zustand der evangelischen Thalleute von Picmont Erkundigung einziehen, um sie nötigenfalls der Herzogin zu rccommandircn, l. Zürich wünscht, daß die Obrigkeit von Schaffhausen zur Beilegung des zwischen den Nadlcrn beider Städte waltenden Streits mithelfe. K. Die Gemeinde Mariakirch bittet, daß Schaffhausen den Beitrag an die Unterhaltung ihres Kirchendieners auch leiste. vss. Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte. An der Treib. 2. u 3. Januar. Landesarchiv Nidnialdcn. Gesandte: Uri. Sebastian Muheim, Landammann; Joh. Karl Emanucl Bcßlcr, Panncrherr. Schwyz. Franz Ehrlcr, Landammann; Joh. Franz Bctschart, Landeöfähnrich. Nidwalden. Franz Ackermann, Landammann; Joh. Ludwig Lussi, Landeshauptmann; Joh. Jakob Stultz, alt-Landammann. Januar 1680. 1113 ». Nach dem eidgenössischen Gruße wurde die Verhandlung mit der Bemerkung eröffnet, daß zwei Sachen vorzunehmen seien, die Erleichterung der cnnetbirgischen Untcrthanen und die Zolltarifirung von Bellenz. I» v. (S. u. Bcllenz :c.). k. Zur Liquidirung der parmcsanischcn Rechnung kehrt man auf den ersten Stand zurük (in integrum), so daß Schwyz und Nidwalden zwei Sprecher aus Uri wählen sollen und, wenn dicß geschehen ist, Uri den Tag ansczc. Wegen des ZinnenzollS wird abermals ein bewegliches Schreiben an Luecrn gerichtet. I». Der Anzug von Schwhz, künftig wieder in Brunnen die Conferenzen zu halten, wird aä rekerenäum genommen. I. Schwhz gibt zu bedenken, daß man, um bei den fremden Fürsten nicht alle Achtung zu verlieren, gewisse Compagnieen nicht hätte bewilligen sollen, immerhin sei für die Zukunft hierauf Rüksicht zu nehmen. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten! Bellenz tt. I» « Art. 614—617. 7S5 Conferenz der zwei Orte Lucern und Obwalden. Lucern. <»80, 8. Februar. StaatilarMIv Lucer». Allg. Sbsch. Bd. I.XVI, toi. »a. Gesandte: Lucern. Eustachius von Sonnenberg,' Schultheiß; Joseph Amrhyn, Panncrherr; Beat Schumacher, Statthalter und Sckclmcistcr; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvenncr. Obwalden. Zohann von Deschwanden, Landammann; Joh. Melchior von Atzingen, alt-Landammann; Johann Wirtz, >es Raths. Auf das au Luceru gerichtete Schreibe» ObwaldeuS vom 27. Januar und die demselben angeschlossenen Zuschriften Obwaldcn'S an Uri vom l8. Deecmber 1679 und Uri'S an Obwalden vom 5. Januar l680, voraus sich ergab, daß Angehörige ObwaldcnS verwichcncn Herbst und wieder in jüngster Zeit bei Bc- uchung des Marktes zu LauiS auf dem Passe Platifer von Uri mit dem doppelten Zolle belastet worden seien, unter dem Vorgeben, daß Obwalden gegen Uri, Schwhz und Nidwalden den Dreiländcrbund nicht beobachte, indem es im Streite über den Zoll LucernS bei den Zinnen nicht mit ihnen, sondern mit Lucern susaminenhaltc, hiemit Uri auch gegen Obwalden von seinem Rechte Gebrauch mache, „die eigenen Zölle, welche zu Erhaltung des allgemein nothwcndigcn Passes der Straßen und der Brükcn bestimmt seien und dazu nicht hinreichen, nach Belieben zu steigern und von denen nehmen zu lassen, welche andern zusehen , die mit dergleichen ganz neuen Zöllen ihre Zölle und Wcggelder schwächen," — wurde zu gegenseitiger Besprechung diese Conferenz angeordnet und nach vorgängigcm eidgenössischem Gruße von den Abgeordneten LucernS das Bedauern, daß Obwalden um Luccrnö willen von Uri bedrängt werde, und zugleich die Bereitwilligkeit ausgesprochen, zu Abwendung solchen Unrechtes behilflich zu sein. Obwalden ergänzte dann den ersten , schriftlichen Bericht durch Erzählung der mit Uri gepflogenen Verhandlung, daß nämlich Obwalden im Schreiben an die von Uri verdeutct habe, bei Fortsczung jener Unbilligkeit zu Mitteln greifen zu müssen, die geeignet wären, sie in die alten eidgenössischen Schranken zu weisen, Uri 140 1114 Februar 1680. aber in seiner Antwort Gegendrohungen gemacht und zum Voraus auf die dreiörtische Bundesmehrheit hingewiesen und seine bundesgcnössischc Berechtigung behauptet und die Widerlegung derselben abgelehnt habe; nun hätte Obwalden allerdings auf urner'sche Güter in Obwaldcn greifen können, dabei aber riskirt, daß Uri dafür nicht nur die weniger bedeutenden Besizungen Obwaldens in Uri in Arrest legen, fondern auch seinen Nauen in Uri arrestiren würde; und wenn dagegen auch Lucern den Nauen Uri's festnähme, würde doch stets eine Repressalie die andere nach sich ziehen; Lucern möchte also rathen. Die Gesandten Lucerns. ebenfalls von der Ansicht ausgehend, daß das von Uri versuchte Zwangsmittel mit dem Sinne der Bünde im Widerspruche stehe, hielt es für das Angemessenste, daß Obwaldcn in einem nochmaligen Schreiben an Uri diesen Widerspruch mit dem Bunde auöeiuanderscze und eine kategorische Antwort verlange, und unterdcsscn von Lucern an Uri geschrieben und von Obwalden auch Zug von dem Vorfalle in Kcnntniß gesezt und um Rath ersucht werde. Endlich wurde an Stcttlcrs Nachricht (Chronik S, 510) erinnert, unter welchen Bedingungen die Eidgenossenschaft im Jahr 1513 Uri einen Zoll auf dem Berge Platifer zu beziehen bewilligt habe. Anmerkung. Schon unterm 7. September 1678 forderten Uri, Schwyz und Nidwalden, unter dem Siegel von Schwyz, Obwalden zu einer kategorischen Erklärung über den Beitritt zu der insgemein gut befundenen festen Verbündniß gegen den Zoll bei den Zinnen auf: am 22. December 1678 folgte von Uri eine Rechtfertigung der Zollverdoppelung am Platifer. In dem Schreiben Obwaldens an Zug vom 16. Februar wird neben Darlegung des Streitgegenstandes und seines Verlaufs Zug besonders erinnert, wie Uri, Schwyz und Nidwalden verschiedene Male zu Brunnen und anderswo in sie beide gedrungen haben, zum Zweke der Abschaffung des Zolls bei den Zinnen mit denselben in ein zu Papier gebrachtes Verbündniß zu treten und dasselbe mit ihren Landessiegeln zu bekräftigen, sie aber in eine solche gewisser Clauseln wegew bedenkliche Verbindung, gleichsam neuen Bund, sich nicht haben einlassen wollen und Obwalden nun beschuldigt werde, den dreiörtischen Bund überschritten, nämlich die Mitorte nicht wider Gewalt zu Minne oder zu Rechte geschirmt, sondern mit dem Gegner zusammen gehalten zu haben. Im Schreiben an Uri vom 24. Februar suchte Obwalden seine Ansicht von der Bundespflicht nochmals zu rechtfertigen, hatte jedoch laut Bericht an Lucern am 11. Mai noch keine Antwort erhalte», während das Schreiben Lucerns am 13. April in einer Weise war beantwortet worden, die noch keinerlei Neigung verrieth, von dem gefaßten Standpunkte abzugehen. (Beilagen zum Abschied.) 7S4 Rechnungsconferenz der die Vogteien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherlitz, Grandscm und Murten regierenden Orte Bern und Freiburg. Murten. IlibM, 21.-2». Mai (11.-15. Mai a. K.). Staatsarchiv Bern, greiburgtr Absch. Bd. S, S. o«s. Gesandte: Bern. Joh. Rudolph Wnrstembcrger, Venner, und Albrecht Manuel, beide des Täglichen Raths. Frei bürg. Franz Peter Vondcrweid, Sekelmcistcr, und Prothasins Alt, Stadtschrciber. (S. u. die betreffenden Vogteien). lf. Nachdem der an das Schloß Tscherlitz schuldige Antheil des Zolls von NcuS, im Betrage von 17 Gulden, einige Jahre zurükgeblieben war, crinucek Frciburg an diese Leistung. Bern eröffnet Aussicht, daß diese kleine Summe den Zollbeständern der Mai 1680. 1115 tvälschen Lande aufgebürdet werden könne. KK Kit. (S. u. die betreffenden Vogteien). II. Freiburg bringt an, daß der Gouverneur und fürstliche Rath zu Neuenbürg wegen des Abzugs eine Conferenz begehrt habe. Bern, nicht instruirt, nimmt die Sache in den Abschied, in«»— (S. u. Mutten). Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Bern-Freib. Bogt, iiberh. Kit. Art. 35. Schwarzenbiirg. » «—l . Art. 122—127. Orbe mit Tscherlitz. « k » ,I « I»I» ««-Ii. Art. 279—293. Ärandson »I. A»—r. Hv—Art. 492—499. Murteil. I». V. ««. ««. »»>»» «Z«K Art. 524—532. VS5. Conferenz von acht katholischen Orten. Lucern. 23. u 2Ä. Mai. Staatsarchiv Luccrn. Mg. Absch. Bd. I.XVI, kol. ilt. Gesandte: Lucern. Eustachius von Sonnenbcrg, Schultheiß; Joseph Amrhpn, Pannerherr; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvenner; Thüring Göldlin, Lcnner. U r i. Sebastian Muheim, Landammann; Joh. Karl Emanuel Bcßler, Pannerherr. S ch w h z. Jakob Weber, Landammann; Franz Betschart, Landcöfähnrich. U il t c r w a l d c n. Joh. Melchior von Atzingen, Landammann, von Obwalden; Joh. Ludwig Lussi, Landammann, von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Zurlanben, alt-Ammann; Hans Bernhard Stammler, Fürsprecher und des Raths. Glarus. Daniel Bnssi, Landammann. Freiburg Franz Petermann Gottran, Schultheiß. Solothurn. Franz Suri, Schultheiß; Victor Besenval, Venner. «. Nach abgcstattetem eidgenössischem Gruße wurde gemäß der Ausschreibung als Hauptsache der Bund mit der Republik Wallis in Behandlung genommen und das von dem Abgeordneten von Wallis, Christian Gaßner, Zchndenhauptmann zu Lenk, mitgebrachte Crcditiv vorgelegt, dann über die im Ausschreiben bezeichneten, den Bund betreffenden Punkte eingetreten. Der erste bezog sich auf die Alternative oder Kehre, wie der BundeSact vom einen zum andern Thcile den Umgang zu den bestimmten Jahrzielen haben sollte, um welche von Seite des Wallis eine mehrere Moderation verlangt wird. Von der Ansicht aus, das Bund- und Landrccht mit Wallis sei ein Contract zwischen zwei Contrahcntcn, den VII Orten einer- und der Republik und dem Bischof von Wallis andererseits, erschien das Abänderungsgesuch von Wallis unerwartet; man war aber geneigt, demselben zu entsprechen, sei es, daß die Alternative auf zehn, sei es, daß sie auf zwanzig Jahre gestellt, oder bei einem ganzen Umgang die Kehre zwei Mal in das Wallis gesezt würde, so daß der BundeSact nach zehn Jahren in Uri, nach zwanzig in Schwhz, nach dreißig in Unterwalden, nach vierzig in Wallis, dann in den übrigen Orten und endlich nach neunzig Jahren wieder in Wallis vorgienge und sodann der neue Umgang begänne. Dem Einwurfe, daß diese IN« Mai 1680. Bestimmung große Unkosten verursachte, wurde der Vortheil entgegen gehalten, welchen die öftere Erneuerung des Actes für die Befestigung des Bundes und für die katholische Religion zur Folge haben würde. Die Gesandtschaft von Schwhz erklärte, entschieden für eine Frist von zwanzig Jahren instruirt zu sein, jedoch die Ansicht der Mehrheit der Obrigkeit hinterbringen zu wollen. Andere Orte waren um so geneigter, die Wünsche von Wallis zu berüksichtigcn, damit nicht durch Stekuug dieser Unterhandlung Bern Gelegenheit gegeben werde, für den Tractat Raum zu gewinnen, und trugen zugleich an, zu Ermäßigung der Kosten die Abordnung jedes Ortes auf zwei Gesandte, mit höchstens acht Pferden (jeder ein Edelmann mit zwei Dienern) zu beschränken. Den zweiten Punkt, die Hilfeleistungen und Zuzugs- kostcn betreffend, so hat die Erfahrung gezeigt, daß, „so man mit den Unkatholischcn etwas zu streiten hat, sie gewöhnlich andere Prätexte als die Religion vorwenden und aber hauptsächlich allwegen die Religio» darunter verborgen ist; also zu verhüten, daß in Nothfällen nicht erst die Quästion geführt werde, ob cS eigentlich die Religion betreffe, können wir nichts anderes und besseres finden, als daß, wenn man mit Unkatholischen in Zerwürfniß kommt, solches für ein der Religion anhängiges Geschäft gehalten und der hilfliche Zuzug auf Kosten des Angerufenen geleistet werden soll, laut Instrument von 1583." In Bezug auf den dritten Punkt, die Arreste und Schuldsachen, wird die darüber im Abschiede zu Hospital von 1661 enthaltene Bestimmung beibehalten. Diese drei Punkte werden Wallis durch einen cxpressen Boten zur Kenntniß gebracht, in Berükstchtigung, daß um diese Zeit der gemeine Landrath abgehalten wird. I»« (Die mit Savoyen verbündeten Orte). An die Lieutcnantöstelle in der eidgenössischen Leibgarde zu Turin meinte zwar Wallis auch Anspruch zu habeu; da jedoch diese Garde von den VI Orten errichtet und darum in sechs Rotten getheilt ist, mögen zuweilen Walliser in derselben Aufnahme finden, nicht aber Berechtigung zu Acmtcrn erhalten, daher mit den Abgeordneten von Wallis darüber gar nicht eingetreten, wohl aber der Gesandte von Savoyen darauf aufmerksam gemacht und bei der Bundeserncuerung mit Savoyen gebührende Vorsicht geübt werden soll. «. (Alle Orte). Solothurn erbittet Rath gegen die von Bern ihm widerfahrende Beeinträchtigung, nämlich Erhöhung des Zolls zu Uverdon von 6 Bazen vom Gütcrstük oder dem Bällcu, auf 20 Bazen vom halben Ballen; ferner Verbot des Weinhandels nach solothurnischem Gebiet; endlich Einrichtung einer neuen Schifffahrt von Uverdon durch den Neuen- burger- und Bieter See und die Aare hinunter bis in den Rhein, mit wöchentlich zwei großen Schiffen, wobei Solothurn zugcmuthet werde, die Straße für den Rüktrausport der Schiffe durch sein Gelände zu gestatten und Güter und Bäume längs dem Ufer verwüsten zu lassen. «I. Dem an Luccrn überschriebenett Wunsche der Orte gemäß hatte an der Stelle des verstorbenen Cardinal-Dekanö Francesco Barberini der Cardinal Carlo Barberini die Protection der eidgenössischen Nation übernommen. Daher soll demselben auch die Angelegenheit des Landschreibers Reding, das Canonicat in Konstanz betreffend, sofern die Dom- stist nach Rom citirt ist, empfohlen werden, e. (S. u. Thurgau). k. Da der zwischen den mayländischen Conservatorcn der Sanität und den III Bünden eingetretene Zwist nicht nur die Suspension des Verkehrs mit den III Bünden zur Folge hat, sondern auch der Eidgenossenschaft zugemuthct wird, entweder gegen die III Bünde ebenfalls zu sperren, oder selbst, sammt den ennetbirgischen Vogteien, in Bann erklärt zu werden, soll Zürich ersucht werden, die Gränzaufsicht neuerdings einzuschärfen, den III Bünden Nachgiebigkeit gegen Mayland zu rathen, widrigenfalls den Abbruch des Verkehrs von Seite der Eidge- Mai 1680. 1417 nossenschaft in Aussicht zu stellen. Dem Sanitätstribunal wird von diesen Maßnahmen Kenntniß gegeben. Glarus sczt die Vcxatiouen auseinander, welche die Katholischen von den Nnkatholischcn erfahren, die ihnen die Nichtbeachtung der Verträge vorwerfen und zugleich zumuthcn, nicht bloß in Civil- sachen, was sie sich gefallen ließen, sondern auch in Standessachen sich der Stimmenmehrheit zu unterziehen, sie also wie Uutertvancn behandeln. Da man nun wohl verspürt, daß die Nukatholischen aus anderweitiger Anweisung wider sie gestärkt sein müssen, findet man nöthig, einerseits den Katholischen be- hiflich zu sein und in diesem Sinne die Verträge und das von katholisch Glaruö eingelegte Memorial den katholischen Orlen zu näherer Prüfung und zur Jnstruirung ihrer Gesandten auf folgende Tagsazung zu empfehlen, andererseits Zürich daö Bedürfniß versöhnlicher Einwirkung aus die beiden streitenden Theile von GlaruS wohlmeinend und inständigst anzuempfehlen. I». Da die vom französischen Gesandten versprochene Erklärung deö Königs von Frankreich, daß er für Einschließung der Eidgenossenschaft in den allgemeinen Friedensvertrag besorgt sein werde, noch nicht erfolgt, hingegen die kaiserliche Erklärung unlängst eingelangt ist, theilt auf geschehene Anfrage der Gesandte von Solothurn mit, daß auch seiner Obrigkeit kein Bericht hierüber zugekommen, dagegen der französische Gesandte von derselben an das gegebene Versprechen eriuncrt worden sei. I. (S. u. Rheinthal), k m. (S. u. Thurgau). i». (Die mit Spanien verbündeten Orte). Auf Beförderung des Duca di Mcdina Celi Hum ersten Minister Spaniens wird sowohl ihm selbst als auch seinem Schwager, dem Gubernator zu Mahland, ein Beglük- wünschuugsschreiben zugesandt und denselben zugleich die Eidgenossenschaft für alle Vorfallcnheiten re- commandirt. «». (Die mit Savohen verbündeten Orte). Entgegen dem Antrage, den in diesem Monate zur Majorennität gelangenden Herzog von Savohen auf schikliche Art an die BundeSerneuerung zu erinnern, soll zugewartet werden, bis sein Regierungsantritt den Orten notificirt wird. K». (Die sechs alten Orte). Uri spricht den Wunsch aus, daß man, wie mit Worten, so auch mit Werken bundeogcnössischeö Einvcrständuiß übe, sich über den Zollbezug bei den Zinnen, den Lueern als alt ausgebe, die andern Orte als neu betrachten, vertrage, Lucern sich entschließe, denselben abzuthun, widrigenfalls doch der Richter zur Entscheidung des Streites bezeichnet werde. Luceru erklärt sich zu allem freundschaftlichen Werke bereit, will aber vorerst auf die unter'm 23. Januar und 3. Februar 1679 an die III Orte und besonders an Schwhz erlassenen Schreiben die verheißenen Antworten abwarten. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Thurgun. «. Art. 165. Recht und Gericht. It. „ 261. Abzug. I. Art. 553. Kirchliches u. GlaubeuSsacheu. i». „ 601. Stifte und Klöster. Rhcinthal- I. Art. 286. Kirchliches n. Glaubenssachen. 1118 Juni 1680. vs« Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Beckenried. 7. Juni. LandcSarchtv Schwyz. Gesandte: Uri. Sebastian Muheim, Landammann; Karl Emanuel Beßler, Pannerherr. Schwyz. Jakob Weber, Landammann; Franz Betschart, alt-Landammann. Nidwalden. Joh. Ludwig Lusst, Landammann; Karl Leodegar Lussi, Pannerherr; Franz Ackermann, Landeshauptmann; Joh. Jakob Stultz, Commissär, alle drei alt-Landammann. ». Die begonnene Verhandlung über den Zinnenzoll wird von Schwyz mit dem Anzüge unterbrochen, herkömmlich haben die Tagsazungen der III Orte in Brunnen stattgefunden; Schwyz könne sich aber auch einen Umgang gefallen lassen zwischen Treib, Brunnen und Beckenried. Uri erwidert, die Tagleistung sei nicht mehr nach Brunnen ausgeschrieben worden, weil die Kanzlei von Schwyz wegen des Placets für den Pfarrherrn von Camorino sich nicht an den Beschluß der Conferenz gehalten, und weil Schwyz der Beschwerde des Landammanns Muheim über die ihm von einem gewissen Sigerist zu Jngen- bohl widerfahrene schimpfliche Bedrohung nicht Rechnung getragen habe. Schwyz entschuldigt den erstem Vorwurf als Mißverständniß, den zweiten als Folge einer für Schwyz ehrverlezlichen Aeußerung des Landammanns Muheim an öffentlicher Landögemcinde zu Uri. Muheim entgegnet, er habe von dem Sempacher Brief und von dem Bund der alten Orte als freier Mann gesprochen, mit gebübrendem Respect, könne aber mißverstanden worden sein. Nidwalden vermittelt, dem Orte Uri die Bestimmung des Versammlungsortes zu überlassen, in Hoffnung, dieses verdrießliche Geschäft werde beiderseits in Vergessenheit gestellt. I». Nach Verlesung mehrerer Schreiben von Lucern wird dahin mit dem Gesuche geantwortet, den Ziynenzoll abzuschaffen; wenn das nicht geschehe, so verlange man eine kategorische Erklärung , ob Lucern darüber in das eidgenössische Recht eintreten wolle; zugleich möge Lucern melden, welche andere Klagepunkte eS gegen die III Orte habe. Wenn Lucern nicht entspricht, soll die Sache vor die hohen Gewalten gebracht, etwa ein Markt in Küßnacht angeordnet und der Besuch des Marktes in Lucern verboten werden, v. (S. u. Bellenz :c.). «I. An die Stelle des abwesenden Landammanns Beroldingen wird Schwyz für das parmesanische Rechnungsgeschäft einen andern Saz ernennen, e. Da wegen der Aufwerfung einer Schanze und eines Grabens in Rapperöwhl zwischen den Bürgern Mißverständniß entstanden ist, soll jedes Ort zur Aufnahme eines Augenscheins Jemand nach Rapperswyl senden. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Bellenz -c. e Art. 618. Juni 1680. U19 Gemeineidgenössische Jahrrechnungs-Tagsazung. Baden. 3«. Juni. Staatsarchiv Lucern. Mg. Absch. Bd. I.XVI, kol. lt8. Gesandte: Züri ch. Jol). Heinrich Escher, Burgermeister; Joh. Kaspar Landolt, Sekclmeister. Bern. General Sigmund von Erlach, Schultheiß; Oberst Joh. Rudolph von Dießbach, des Raths. Lucern. Eustachius von Sonnenberg, Schultheiß; Joh. Thüring Göldlin, Venncr. Uri. Sebastian Muhcim, Landammann; Johannes Epp, des Raths. S ch w h z. Jakob Weber, Landammann; Joseph Janser, des Raths. Untcrwaldcn. Johann von Deschwanden, alt-Landammann, und Peter Enz, deö Raths, von Obwalden; Joh. Ludwig Lussi, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Joh. Walthard Staub, Kirchcnpfleger, und Christoph Andermatt, des Raths. Glaruö. Daniel Bussi, Landammann; Joh. Peter Weiß, Statthalter. Basel. Joh. Ludwig Krug, Bürgermeister; Joh. Christoph Burkhard, Dreier- Herr. Freiburg. Johann Castella, Sekclmeister; Joh. Franz Philipp von Lanthen, genannt Heid, des Raths. Solothurn. Joh. Georg Wagner, Schultheiß; Franz Pictor Besenval, Venncr. Schaffhause n. Joh. Konrad Neukomm, Statthalter; Joh. Jakob Stockcr, Sekclmeister. Appenzell. Joh. Konrad Geiger, Landammann von Jnner-Rhoden; Ulrich Schmid, Landammann von Außer-Rhoden. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, LandeShofmeister. Stadt St. Gallen. Tobias Scho- bingcr, Kirchcnpfleger. z». Der eidgenössische Gruß eröffnet die Verhandlungen. I». Hinsichtlich des Münzwcsens bleibt es bei dem leztjährigen Abschiede, nur klagt Schaffhausen über den durch Herabsczung der deutschen Münze erleidenden Schaden. Andere rügen, daß, obschon alles Münzen eingestellt sein sollte, dennoch einige Orte zu münzen fortfahren und die guten groben Silbersorten in schlechte Handmünzc umändern, ein Vorwurf, den Bern zur Ehrenrettung seiner Münze, deren Gehalt seit zwanzig und mehr Jahren gleich geblieben sei, von sich ablehnt. Schwhz und Schaffhausen nehmen dabei Anlaß, ihre Ocrtli zur Circulation in ihrem vollen Nennwerth zu empfehlen. Allein es bleibt bei dem frühern Beschlüsse, wonach jedes Ort nur auf dem eigenen Gebiete seine Münze bei dem angeseztcn Schrot schüzen möge, im klebrigen die Ocrtli auf cilf Luccrner Schillinge gewcrthet bleiben, e. Auf die zwei vom SanitätS- tribunal von Mahland eingegangenen Erinncrungöschrcibcn wird, nach Antrag eines zur Vorbcrathung der Angelegenheit ernannten Ausschusses, zum Schuze sowohl der Gesundheit als des freien Handels und Wandels beschlossen, wie 1668, 1669 und 1679 an den Gränzen der Orte selbst und der Zugewandten und der deutschen Vogteien strenge Aussicht anzuordnen und zu beobachten, namentlich die kleinern Rheinfähren sorgfältig zu überwachen, die jenseitigen Bewohner und Regierungen davon in Kcnntniß zu sezen, auch den Bischof von Constanz zu ähnlichen Anordnungen einzuladen. In Bezug auf Reisende sollen nur solche Passiren mögen, welche beweisen können, daß sie aus unverdächtigen Orten kommen und daselbst wenigstens vierzig Tage sich aufgehalten haben; vermögen sie dieß nicht zu erweisen, so werden sie zurükgewicsen oder haben außerhalb achtzig Tage Quarantäne zu leisten. In der Ausfertigung der Fcdc Juni 1680. (Paßscheins) ist in der ganzen Eidgenossenschaft die gleiche Form zu beobachten, Beschreibung der Person, ihrer Statur, Haare und Jahre; in die fremden Pässe aber ist nur die Unterschrift der untersuchenden Stelle einzuzeichnen. Von Waaren und Thieren, besonders Federn, werden auch nur diejenigen eingelassen, die von unverdächtigen Orten herkommen. Dem Sanitätstribunal wird von diesen Anordnungen Mittheilung gemacht und dabei bemerkt, die Eidgenossenschaft habe im Commercium sich von Deutschland, besonders Niedersachsen, Franken, Schwaben, Rheinstrom nicht absöndern können, ersuche aber um Bericht, wenn das Contagium sich weiter verbreite; sie werde ein gleiches thun, wenn ihr etwas bekannt werde. «I. . Nachdem man während des Kriegs aus Mitleid überflussiges Bettler- und Strolchengcsindel geduldet hat, findet man es an der Zeit, desselben sich wieder zu entledigen. Zu diesem Zwcke wird auf den 5. August eine dreitägige Bettlcrjagd für die ganze Eidgenossenschaft und die Aufstellung von Profoßen angeordnet, welche in allen Städten, Fleken und Dörfern das aufgegriffene Gesindel einander abnehmen und endlich aus dem Lande liefern sollen. Die Klöster und Spitäler werden gewarnt, daß sie die Fremden nicht durch Almosen anziehen oder denselben Aufenthalt geben. Von auswärts herkommende Träger von Steuer- und Bettelbriefen sind zurükzuweisen. Hinsichtlich der Einheimischen soll jedes Ort den Seinigcn helfen und ihnen nicht gestatten, Andere zu überlaufen; doch ist christliches Mitleiden zu erweisen Niemanden verwechrt. In den gemeinen Vogtcicn mögen Brandbcschädigte oder von andern Unfällen betroffene Leute sich bei den Landvögten um Steuerbriese bewerben und bei den regierenden Orten mit denselben um mitleidige Steuer sich anmelden; doch sollen die Landvögte hierbei sparsam verfahren. «?. Zug und Appenzell J.-Rh. erneuern ihr Begehren um Herausgabe ihrer dem Schirmbriefe anhängenden Siegel. Uri, Schwhz und Obwaldcn treten ab; ebenso auch Zug und Appenzell J.-Rh., sowie katholisch Glarus. Die übrigen Orte erklären, bei dem als zwckmäßig erprobten Schirmwcrk zn beharren, machen sich aber auch kein Bedenken, den Orten, welche dasselbe nicht mehr halten wollen, die Siegel gegen eine Empfangsbescheinigung zurükzugcben, wollen es jedoch auch nicht unterlassen, den von dem Schirmwerke zu- rüktretenden Orten mündlich und schriftlich zu Gcmüthe zu führen, daß die Versicherung bundesgcmäßer Hilfe auch mit angemessener Hilfsbereitschaft, Organisation, Bewaffnung und Nebung der Mannschaft, Anlegung von Munitions- und Lebenömittelvorräthcn, Bestimmung von Sammelpläzen u. s. w. begleitet sein und dadurch Vertrauen erweken müsse, die betreffenden Mitorte hicmit darüber Verabredungen treffen möchten, die dem Zweke sowohl als der jezigcn Art der Kriegsführung entsprechen und geeignet seien, an die Stelle des bisherigen Schirmwerks zu treten, in welchem Falle auch die jczt noch am Schirmwerke haltenden Orte gerne das weniger Gute an das Bessere tauschen und den Beweis leisten würden, daß bei ihnen weder Eifer noch Eigennuz noch Geldspcndung im Spiele gewesen sei. Als dieses den wieder eingetretenen Gesandtschaften eröffnet wurde, erwiderten die einen, daß sie instruirt seien, sich darüber gar nicht einzulassen, die andern, daß es bei ihnen an der nöthigcn Kriegsbereitschaft nicht ermangle, k. Die Präposition des französischen Gesandten enthielt nichts von Bedeutung und wurde durch einen Ausschuß einfach verdankt. Hinsichtlich der sowohl vom Kaiser als vom Könige von Frankreich eingesandten Original-Patente, betreffend den Einschluß in den Friedensvertrag (Beilage 18), fanden sich in demjenigen Frankreichs nur die XIII Orte specisicirt genannt und der Zugewandten war nicht gedacht, so daß Abt und Stadt St. Gallen sich beschwerten. Der französische Gesandte jedoch verhieß, daß das Juni 1680. 1121 Versehen wieder gutgemacht werden solle. I». Der französische Gesandte wird auch erinnert an die Beschwerde Basels wegen der Posten, wegen der Beschränkung des Kornkaufs im Elsaß, wegen der Steigerung und Vermehrung der Zölle; serner an die von 1636 und t637 herrührenden und andere generale und particularc Ansprachen. Er sagt seine Verwendung zu, kann aber hinsichtlich der Post keine Hoffnung machen, da dieselbe königliches Regal sei. l. Der Genfer Abgeordnete, alt-Shndic Jakob Dela- rive, hält einen Vortrag über die zwischen Savoyen und Genf entstandenen Mißverständnisse und namentlich über die Nichterfüllung der der Deputation nach Turin gemachten Verheißungen und die fortdauernde Bcdrängniß Genfs und seiner Angehörigen zu St. Victor und Chapitre. Der Vortrag wurde durch einen Ausschuß empfehlend dem savohischcn Gesandten Grcißh übergeben sammt einem an die Rc- gentin gerichteten Schreiben. Grcißh sezte aber der Darstellung Genfs noch einige Bemerkungen entgegen : In den Präliminarien vor der Abordnung der Gesandtschaft nach Turin habe man allerdings versprochen, in die Sache selbst einzutreten, und sie mit Ruhe zu erdauern sei man im Begriffe gewesen, als die Gesandten, ohne gebührende Satisfaction geleistet zu haben, nach Genf zurükkehrten und die Verhandlung unterbrachen; bei der folgenden Reise haben die Genfer Gesandten auf Herstellung des Vertrags von St. Julien gedrungen, ungeachtet sie laut der von ihnen anerkannten Sentenz des französischen Ambafsadors kein Recht auf das von ihnen angesprochene Haus zu Corsingc haben, also mit sich selbst in Widerspruch kommen; obwohl savohischer Scits davon ausgegangen wurde, daß der Trattat von St. Julien keine Gültigkeit mehr habe, sei doch den Minister« Befehl gegeben worden, zwar nicht aus Schuldigkeit, sondern des Friedens wegen so zu verhandeln, als wenn derselbe noch in Kraft bestände; Genf aber wolle sich-nicht mit dem Inhalte des Vertrags zufrieden geben und keinerlei billige Gegen- cntsprcchung sich gefallen lassen, sondern am Vertrage selbst festhalten, als wenn ohne diesen kein Friede je hätte bestehen mögen; aus allem diesem ergebe sich, daß die Rcgcntin kein Vorwurf von Unbilligkeit treffe u. s. w. k. Die Gesandten von evangelisch Glaruö bringen vor, ihre katholischen Mitland- leutc haben seit drei oder vier Jahren der Verträge sich zu einschlagen begonnen, über die ihnen in denselben zugesprochenen, für die Evangelischen nachtheiligen Berechtigungen hinaus sich in die neue Regierung des Rheinthals eingelassen, im Defcnstonalwcscn von den evangelischen Mitlandlcutcn sich gc- söndert, dem gemeinsamen Landvogt in Utznach und Gastcr Mannschaft auszuheben nicht gestatten wollen, auch für sich Gebote und Verbote ergehen lassen u. s. w.; die Eidgenossen mögen also die katholischen Mitlandleute zu Beobachtung der Verträge und Bräuche anhalten und das Ort Glaruö bei seinen Rechten schirmen. Die katholischen drei Abgeordneten geben die geklagten Thatsachen zu, legen aber die Schuld den Gegnern bei, welche ihre Mehrheit zu Unterdrükung der Katholischen benuzcn; daher denn auch die Katholischen die vornehmlich aus dem Vertrage von 1623 entsprungenen Mißverständnisse in gleicher Weise, wie jener Vertrag zu Stande kam, und nicht durch gleiche Säze vor vier oder mehr Orten wollen entscheiden lassen, sondern auf die XII Orte sich berufen. Hinsichtlich der angeführten besonder» Punkte erklärt die katholische Gesandtschaft, ihrerseits habe man nur insoweit zu der neuen RegicrungScinrichtung im Rhcinthal gestimmt, als die Landvogtei zu besezen der Reihenfolge nach, laut Vertrag von 1623, den Katholischen zugestanden; im Defenstonalwesen seien sie immer bereit gewesen, einem einmüthigen Beschlüsse beizustimmen; Gebote und Verbote geben sie keine gesöndcrt, ausgenommen, daß man keine Freiheiten vergeben solle; die Mannschaft und die Pässe in Gaster und Utznach betreffen Anstände, die nicht 141 U22 Juni 1680. bloß die Katholischen berühren, sondern auch das Ort Schwhz, und bis 1653 zurükgehen; das den beiden Religionen gemeinsame Regiment beschränke sich auf die inländischen Angelegenheiten, hingegen in Stan- deösachen, Aemtcrn, Gesandtschaften, Vogteien sei jeder Thcil für sich und haben die Katholischen ihre besondere Landsgemeinde und auf der Tagsazung eine halbe Stimme; die Verträge betreffend seien es die Unkatholischen, die sie nicht halten, wie Beispiele beweisen, indem sie das Söhnlein eines Konvertiten Hinterhalten, die Feiertage nicht beobachten, vor den katholischen Ehcrichtcr gehörige Sachen vor den gemeinen Stab bringen u. s. w. In Erwiderung hierauf sprechen die evangelischen Gesandten ihr Befremden aus über Beschwerde», die ihnen bei Hause nie eröffnet worden seien, keinen Grund haben und nur zu ihrer Verunglimpfung vorgebracht werden, verwahren sich mit Berufung auf den Abschied von l656 gegen eine Entscheidung in der Tagsazung durch Stimmenmehrheit und gegen die Behauptung, daß dem katholischen Theile ein Jnstructionsrccht für die Tagsazungsgcsandtschaft oder die halbe Stimme zukomme; nur in den von den Verträgen specificirten Dingen seien sie gesondert; was über diese hinaus gehe, sei Sache des gemeinsamen Regiments. Schließlich weist die katholische Gesandtschaft den Vorwurf unbegründeter Behauptungen zurük und anerbietet Beweise. Im Austritte von Glarus und bei Besprechung der beidseitigen Vorträge fand man räthlich, die beiden Parteien zu ermahnen, daß sie gütlich zusammentreten und auf Ratification ihrer Prinzipalen eine Vereinbarung verabreden möchten. Der Versuch wurde gemacht ohne etwas zu verfangen. Nun riethcn einige Orte, einen gütlichen Spruch durch gleiche Säze einzuleiten; andere wollten eine Entscheidung durch die gesammte Tagsazung aussprechen lassen. Endlich fand man, da beide Theile die Verträge und Sprüche zu halten begehren, und der wesentliche Streit auf die Auslegung deö Vertrags von 16Z3 und seine Anwendung auf die Standcs- und Landeösachcn hinauslaufe, sei es am zweckmäßigsten, vorerst die katholische Gesandtschaft über ihre dicßfälligc Ansicht zu vernehmen. Die katholische Gesandtschaft, in Abwesenheit ihrer Gegenpartei befragt, was sie unter dem Ausdrnke Standessachcn verstehe, zeigt an: Die Amtleute, als Landammann, Stalthalter, Landcssckelmcistcr und andere gemeinsame Landcöamtöleute und Richter, wenn sie in ihren gesönderlen Landsgemeinden gewählt seien, werden dem gemeinsamen Stand vorgestellt und daraufhin beeidigt nach alten Bräuchen und Gewohnheiten, auch alle Landesjustizsachen, Civil-, Criminal- und andere allgemeine Landcöordnungcn mit einander verhandelt, außer der Religion; alles übrige sei Standessache, so daß jeder Thcil absöndcrlich darüber verhandeln und tractiren möge, es wäre in oder außer - dem Lande. Als nach Ausstand der katholischen Gesandtschaft diese Erklärung der evangelischen Gesandtschaft eröffnet wurde, wollte diese über eine solche Auffassung der Standessachcn ohne vorher cingebolte Instruction sich nicht auslassen. Auch andere Orte fanden Bedenken, ohne Instruction weiter vorzugehen, wogegen einige andere meinten, man sollte die crhizten Gcmüther wenigstens einigermaßen dadurch beruhigen, daß man eine gütliche Vereinbarung einleite. Endlich verständigte man sich dahin, beide Theile zu freundlicher Beilegung wenigstens der Nebensachen zu ermahnen und, sofern sie sich nicht einigen können, auf einer besonders für diesen Gegenstand auszuschreibenden Tagsazung die Angelegenheit wieder zur Hand zu nehmen. Uri und Schwhz protestircn gegen jedes Ungemach, das aus dieser Verschiebung etwa entstehen möchte. I. Das Gesuch Schaffhausens, seinen Kauflcuten ausnahmsweise von dem lezt- jährigen Abschiede auf nächster Zurzacher Herbstmesse den Verkauf von ungcneztem und ungeschorenem deutschen und Nördlinger Tuch zu erlauben, wird nicht zugestanden. «». Der neue Stadtcommandant Juni 1k8t>. 1123 von Consta»;, Ferdinand Freiherr von Stadel, kaiserlicher Kammerherr und RegiinentSobcrst, anerbietet freundliche Nachbarschaft und erhält entsprechende Zusicherung von der Eidgenossenschaft. ». Erinnerung an die »och ausständigen Beiträge zu den Kosten der von Bern, Lucern, Uri, Freiburg und Solothurn beschikten Gesandtschaft nach Burgund, laut Rechnung von 1877 für jedes Ort 138 Gulden betragend; diese sind nur von Zürich, Basel und Abt von St. Gallen bezahlt, von Schaffhausen und Stadt St. Gallen verheißen, während die übrigen Orte die Sache in den Abschied nehmen. «». (S. u. vier enuct- birgische Bogteicn überh.). z» « (S. u. Baden). »» I»I». (S. n. Thurgau). Iii—pi»- (S. u. Rheinthal). vv. (S. u. Sarganö). „Hv (S. u. Frciämtcr). (Die vier St. gallischen Schirmorte sammt Abt von St. Gallen). Auf Bericht, daß ein in Wyl begangener hoher Fehler von den fürstäbtischen Beamten ohne Beisein des Hauptmanns verhandelt und die Buße thcilwcisc in eine Vergabung nä Ms cuusas verleitet worden sei; ferner, daß dem Hauptmann keine specifieirtcn Bußen- rcchnungcn vorgewiesen, auch nur beiläufig die Kostensummen angegeben werden, und daß von Seite BlattenS gar nichts mehr eingezahlt werde und auf geschehene dicßfällige Anfrage von dem Fürstabt keine Antwort eingekomme» sei, wurde der St. gallische LandcShofmcistcr dießfalls Auskunft zu geben eingeladen, von ihm aber geantwortet, er wisse von jener Anfrage nichts und 'ermangle überdieß der nöthigcu Instruction, halte jedoch dafür, daß die Sache mit den fürstlichen Regalien in Verbindung stehe; worauf ihm erwidert wurde, daß laut Schirmbrief der Fürstabt sich der Regalien begeben habe. Besonders Verhandlungen der katholischen Orte. »»»». Die katholische Gesandtschaft von Glarus eröffnet die Beschwerden des katholischen Landes- theils gegen die Mitlandlcute der andern Religion, und erhält die Zusicherung, daß man in der allgemeinen Sizung seine Sache untcrstüzcn werde, wie dann auch geschehen. (Die mit dem Bischöfe von Basel verbündeten Orte). Der Wcihbischof und Archidiakon Kaspar Schnorf, als bischöflicher Gesandter, erzählt: Die Vcranlaßung zu dem an Lucern gestellten Begehren, einen eidgenössischen Gesandten nach Pruntrut zu senden, sei ein „Ungemach" gewesen, welches zwischen einem bischöflichen Untcrthan und einem französischen Soldaten vorgefallen, als die Franzosen zunächst an der Gränze campirten; die Sache sei bald wieder ausgeglichen worden; immerhin aber bitte der Bischof bei den fortwährend zweifelhaften Conjuncturcn um bundcSgcnössische Aufsicht. ES wird entsprochen (S. u. Thurgau). (S. ». Rhciuthal). «vv. (S. u. Baden), ffs. Die Gesandtschaft von Solothurn bringt die schon in der Konferenz zu Lucern gegen Bern erhobenen Klagen in Erinnerung, betreffend das Verbot, auf Solothurncr Gebiet Wein zu kaufen, wodurch das Commercium vcrlczt sei; ferner die Steigerung alter und Aufrichtung neuer Zölle, die neue Schifffahrt von Mcrdon und die Aare hinunter, und endlich die bei den bernischcn Amtleuten in vollen Schwung gekommene Hebung, zu fordern, daß die um Criminal- sachcn beklagten solothurnischen Unterthancn in eigener Person erscheinen müssen und kein Anwalt zugelassen werde, anderer Beeinträchtigungen zu gcschweigcn. Zwar verhießen die katholischen Orte in dieser Bcschwerdcführung gegen Bern ihren Beistand, allein wegen anderer Geschäfte schien Aufschub angemessen. 1124 Juni 1630. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten: Thurgau. »»«». Art. 92. Rechmmgssachen. II Art. 319. Einzüglinge. l»i». „ 166. Recht und Gericht. „ 167. Recht und Gericht. „ 93. Rechnungssachcn. 1,1, „ 242. Recht und Gericht. ,1.» 48. Beamte. eee „ 554. Kirchliches n. Glaubenssachen. «e - 262. Abzug. Rhcinthal. II Art. 17. Beamte. im Art. 288. Kirchliches u. GlaubcnSsachen. ItN 42. NechnungSsachcn. «« „ 211. Zoll- u. Verkehrösachen. II „ 75. Obrigkeitliche Lehen. II» „ 289. Kirchliches u. Glaubenssachen. ,,«>,» " 287. Kirchliches u. GlaubcnSsachen. «1,1,1 299. Kirchliche« n. Glaubenssachcn. SarganS. Art. 38. Rechnungssachen. tl Art. 193. Rechts- u. Gerichtssachen. , 192. Rechts- u. GerichtSs., Polizcil. III! „ 75. Obrigkeitliche Lehen. ««. " 189. Handel u. Verkehr, Gewerböwes. vv. .. 194. Rechts- u. Gerichtssachen. Baden. I» Art. 27. Allgemeine Verwaltungssachen. V. Art. 399. Locales. I „ 51. Obrigkeitliche Güter :c. IV „ 379. Kirchliches u. Glaubenssachen. r „ 173. Abzug. „ 238. Zölle. „ 184. Polizeiliches. „ 291. Kriegswesen. t. „ 397. Locales. i«. „ 292. Kriegswesen. ii .. 398. Locales. «««. » 192. Judicatur- u. Compctenzanst. Freiiimter Art. - 47. Rechnungssachen. Art. 196. Polizeiliches. " 99. Rechts- u. Gerichtssachen. Vier ennetb. Vogt, iibcrh. ,» Art. 83. Gesundheitspolizei. Conferenz. der evangelischen Orte anläßlich der Jahrrechnungs-Tagsazung zu Baden. 30. Juni. Kantonsarchiv Schasshausc». Gesandte s. Abschied 727 (für evangelisch Glaruö Statthalter Weiß). ». Weil durch die von den katholischen Mitlandleuten von GlaruS beabsichtigte Landes- und Re- gierungötheilung die Evangelischen von der Cominunication mit Zürich abgeschnitten und gleichsam in eine Fischreuse eingesperrt, den Katholischen Bcfugniß zur Aufnahme Fremder, hiemit die Möglichkeit gegeben würde, sich allmälig an Mannschaft zu verstärken, auch die Gefahr nahe läge, daß die Vogteien Utznach und Gasicr ganz in den Besiz des katholischen Theilö kämen, hiemit der Paß nach Toggenburg, Bünden und Venedig abgeschnitten werden könnte, liegt cö im Interesse der evangelischen Orte, die Lan- dcötheilung von GlaruS zu verhindern. Wenn also bei Anhörung beider Parteien in gemeinsamer Sizung keine gütliche Verständigung erhältlich ist, soll man ihnen anrathen, den Span durch Schicdmänner beseitigen zu lassen. Sollten aber die katholischen Orte für eine Landesthcilung gestimmt sein und einen Mehrheitsbeschluß fassen wollen, werden die evangelischen Orte auf Vcrschub dringen oder protestirend den Rathssaal verlassen. I». Auö der eingezogenen Erkundigung über den Zustand der evangelischen Thalleute in Piemont ergab sich, daß einige Gemeinden der Prediger entbehren, das Lesen evangelischer, Juni 1630. 1125 nicht von der Inquisition censirter Bücher verboten, die Thalleute von allen Ehrenämtern ausgeschlossen, auf den Höhen viele als Festungen dienliche neue Klöster erbaut, die Pässe und Zugänge in die Thäler gesperrt, Kauf und Berkauf der Güter uachthcilig beschränkt seien. Diese Beschwerden sollen dem Baron Greißh mit Vermeidung jedoch des Verdachts, daß die Thallcute selbst geklagt haben, vorgestellt, demselben auch ein Schreiben an die Regentin übergeben werden, mit der Bitte, die Patente von 1655 und 1664 in Ausübung bringen zu lassen, Der evangelische Dank-, Fast-, Büß- und Bettag wird auf Donnerstag den 19, August (a, K,) angesezt. «I. In Bezug auf Toggenburg referirte der evangelische Gesandte von Glaruö, wie zwei Bücher verbrannt worden seien und wie in Betreff der Katechisation die Prediger jährlich bei dem Landvogte zu Lichtenstcig um Bcnamsung der Katcchisationötage sich anmelden sollten, sie sich aber nicht dazu verstehen, die Katechisation nicht auf solche Weise als eine Gnade erkennen wollen. Ein Schreiben des Hofmeisters Fidel von Thum bestätigt dieß und gibt zugleich die Versicherung, daß der Fürst sein gegebenes Wort halten werde, aber auch verhüten wolle, daß dadurch den Katholischen Ungclcgenheitcn zuwachsen. Man begnügt sich daher, an den Hofmeister das Gesuch zu stellen, daß erklärt werde, jene Benamsung der Katcchisationötage sei nicht als eine Gnade zu achten, sondern unpräjudicirlich. v. Auf die Klage Basels, daß die verheißene Verwendung des französischen Gesandten Gravel noch keinen Erfolg gehabt habe, die Hinterhaltung der Zinöfrüchte aus dem Elsaß bei Annäherung der Ernte neue Entbehrungen in Aussicht stelle, in Bezug auf die Zölle und das Postwescn Neuerungen gemacht werden, die mit den bei der Bundeserneuerung gegebenen Zusagen gar nicht zusammenstimmen, wird beschlossen, bei dem französischen Gesandten nochmals um seine Verwendung einzukommen, k. Da im nimwegischen Friedenötractate bei Einschließung der Eidgenossenschaft der Zugewandten nicht gedacht ist, wird zunächst abgewartet, ob der Gesandte des Fürsten von St. Gallen die Sache in der gemeinsamen Sizung zur Sprache bringe, in welchem Falle man ihn secundiren würde; geschähe dieß nicht, so böte sich bei Bcrathung des an den König von Frankreich zu richtenden Dankschreibens Gelegenheit dazu. K. In Bezug auf die von Kaspar Paravicini zu Grüncnbach im Algau begehrte Pfrundver- besserung ist im Namen der fünf evangelischen Städte an vr. von Jena, kurbrandenburgischen Gesandten zu Rcgensburg, das Gesuch zu stellen, daß er bei dem Reichöerbmarschall von Pappenheim fürbittlich um Herstellung des frühern Pfrundeinkommens zu Grünenbach einkomme. Wäre solches nicht erhältlich, so würde dem Pfarrer Paravicini lebenslänglich das Additamcnt von 100 Gulden bezahlt; doch nehmen Basel, Schaffhausen und St. Gallen diesen Antrag all rolorouäum. I», Die Ablösung der Schuldbriefe veranlaßte seit einiger Zeit vielen Unwillen. Zürich anerbietet, wenn Bern damit verschone, seinerseits auch gegen Schaffhausen innezuhalten; Bern aber meint, es sei billig und recht, daß die Obrigkeit, welche um der Unterthanen willen so manche Lasten trage, auch vor Fremden etwas Nuzen von ihnen ziehe; Schaffhausen wünscht, daß solche Ablösungen unterbleiben , oder daß doch die abgelösten Schuldbriefe nicht in Particularhändc kommen, womit auch Zürich einverstanden ist. l. Kurpfalz bittet in Bezug auf die an- gelichenen 62,000 Reichsthaler um Verlängerung des Zahlungstermins und klagt zugleich über die von Frankreich erfahrene Gewaltthätigkeit; das sehr verdankenswerthe Fürschreiben der eidgenössischen Orte sei zwar an den König von Frankreich eingegeben worden; dessen ungeachtet aber haben seine Beamten im Elsaß, ohne Rüksicht auf die Bestimmungen des westphälischen Friedens, auf Vorgänge von 1620, 1629 und 1630 zurükgreifend, die Ueberlaßung der an die Pfalz gekommenen Güter im Elsaß gefordert, hiemit 112« August 1680. jenen Friedensschluß annullirt, am 2. Juni des Schlosses Falkenburg sich bemächtigt, das Oberamt Neustadt verwüstet. Als ein Ausschuß der evangelischen Orte den französischen Gesandten Gravcl hierüber befragte, wurde von ihm geantwortet, das Elsaß sei durch den wcstphälischen Frieden an die Krone Frankreich abgetreten worden; diese habe aber auf keine andere Weise zum Befize desselben gelangen mögen, daher zur Gewalt greifen müssen. Diese Antwort wurde dem Pfalzgrafen unter dem Ausdenke des Bedauerns mitgetheilt. Zürich empfiehlt das Iwxioon ArWoo-Intiunm des Professors der griechischen Sprache, I. C. Schweizer, zu einem Privilegium gegen den Nachdrnk auf etwa fünfzehn Jahre. Wird empfehlend in den Abschied genommen. 7SN Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vagteien regierenden XII Orte zu «auiS. Iii««, ZV. August. Staatsarchiv Zürich. Eimetb. Absch. Bd. 157, S. 521 Gesandte: Züri ch. Heinrich Bodmer. B e r n. Joh. Rudolph Sinner. Lucc r n. Joh. Rudolph Dürler. Uri. Joh. Karl Bcßler, Sekelmeister. Schwyz HanS Martin Gasscr. ttnterwaldcn. Joh. Arnold Heimann, Zeughcrr. Zug. Karl Kaspar Kaiser. G l a r u s. Palavicino de Palaviciniö. Basel. Marti» Stähclin. Frei bürg. Franz Prosper Python, alt-Burgcrmcistcr. Solothurn. Jakob Suri. Schaffhausen. Joh. Konrad Wepfer. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaftSangclcgcnheitcn: Bier ennetli Bogt, iiberh. I». Art. 62. Justizsachen. zx. Art. 92. Salzregal. Lauts. ». Art. 70. Landes-u. Communalverwalt. i.Allg. «. Art. 151. Jnstizsachcn. « „ 42. Landes-n. Iloimnnnulverwalt.i. Allg. > „ 152. Justizsachen. «I. „ 71. Landes-n. Comniunalvertvalt. i. Ntlg. 7»« Jahrrechnung der die IV ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte zu Luggarus. IV8V, nach dem ZV. August. Staatsarchiv Zürich. Eimetd. Absch. Bd. 157, S. 557. — KautonSarchiv Zug. Gesandte.- Dieselben wie im Abschied 729. Das Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten: Luggarus u. Mainthal. I». Art. 11. Luggarus. » Art. 31. LandcSvei waltung im Allgemeinen. >». aus dent Zuger Exemplar. August 1680. 75A I!27 1 Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. An der Treib. I<». August. Laudrsarchiv Schwyz. Gesandte: Uri. Sebastian Mnhcim, Landammann; Joh. Heinrich Beftlcr, Zcughcrr. Schwyz Joh. Jakob Weber, Landammann; Franz Betschart, alt-Landammann und Landesfähnrich; Franz Ehrler, alt-Landammann. Nidwalden. Joh. Ludwig Lussi, Landammann, Landeshauptmann in Ob-und Nidwalden; Joh. Jakob Stullz, alt-Landammann; NiklanS Kaiser, Statthalter. ». Die zur Jahrrechnung nach Bellenz, Böllen; und Riviera bestimmten anwesenden Gesandten werden herkömmlicher Weise mit den nöthigcn Jnstruetionen versehen. I». Schwhz findet bedenklich, daß Uri meint, ihm allein gebühre es, die dreiörtischen Eonsercnzen auszuschreiben; man wolle ihm zwar die Präcedenz des Vorganges und andere Prärogativen als Vorort nicht streitig machen; es könne aber einem andern Orte etwas begegnen, das zu Ausschreibung einer Conferenz nöthigen möchte, ohne daß llri das hindern könnte. Nidwalden ist in so weit gleicher Ansicht, als in bcsondcrn Fällen das einer Conferenz bedürftige Ort das Ansuchen um Ausschreibung der Conferenz an Nri stelle, in dringenden Fällen nach altem Branche selbst ausschreibe. Uri erklärt zwar, darüber keine Instruction zu haben, nimmt das Zugeständnis! von Schwyz und Nidwalden, daß Uri die dreiörtischen Konferenzen ausschreibe, im Sinne Nid waldens für bekannt an. Des Confcrcuzortcs halben läßt man cö bei dem Umgänge bleiben, o. Auf den 22. August *) wird eine Conferenz zur Vornahme der Luccrner Zollangelcgenheit angcsezt. «I. Für das parmesanische Geschäft wird Landammann Beßler von beiden Orten Schwyz und Nidwalden aner kannt; ihm soll jedes Ort noch einen Saz beiordnen. Conferenz von Schwyz und Glarus. Einsiedel»,. 1«««, H«. u 1». November. Landesarchiv Schwyz. Stellvertreter von Einsiedel«: Augustin Rcding von Bibercgg, Abt des Gotteshauses Einsiedel»; ChristophoruS von Schönau, Dekan; Anton von Bcroldingcn, Statthalter; Lazarus Heinrich, des Kleinen Raths in Zug, Kanzler. Gesandte: Schwyz. Jakob Weber, Landammann; Franz Ehrler, gewesener Landvogt im Thurgau; Franz Bctschart, gewesener Ländvogt in Lauis und Gaster, Landesfähnrich; Jost Rudolph Reding von *) Ein Abschied dieser Conferenz konnte nicht anfgefnnden werden. 112« November 1680. Bibcrcgg, Landessekelmcister; Johann Abegg, Landvogt im Gaster; Johann Kaspar Dettling, Landweibel; Franz Victor Schorns, Landschreiber. GlaruS. Daniel Bussi, gewesener Landvogt im Thurgau, Landammann; Joh. Peter Weiß, Statthalter. ». Nach gegenseitig abgelegten Complimenten reassümirt Abt Augustin die Verhandlungen vom 29. November 1679 betreffend den Gießenhof, das Langholz und die kaltbrunnischcn Differenzen, und sezt namentlich die Gründe auseinander, laut welchen der Gießenhof und das Langholz zu Reichenburg gehören. Darauf wird entgegnet, cö sei verwunderlich, daß er die bereits aufgegebenen Ansprüche an den Gießenhof wieder aufnehme u. s. w. Nachdem hierauf der Abt sich zuriikgezogen hatte, wurden einige Herren mit Entwerfung eines Vergleichs beauftragt, der die Bestimmungen erhielt: 1) Der Gießenhof gehört zu Gaster; durch das Langholz hinunter werden Gränzmarchen gesezt, durch welche der dritte Theil des Langholzes dem Gaster zugctheilt wird, doch mit dem Vorbehalt der Fastnachthühner, welche der Abt laut Hofrodel von dem Fährmann zu beziehen bat. 2) Die Zugrechte um liegendes Gut, Heu, Gras im Hofe Kaltbrunncn gehören in das kaltbrunnische Hofgericht, vorbehalten die landvogteilichcn Mandate u. s. w. 3) Die Beeidigung der Mütter unehelicher Kinder im Gaster wird zwar vom Landvogt und seinen Beamten vorgenommen, aber in Anwesenheit des Ammannö des Gotteshauses, dem die Findelkinder angehören. -1) Der Weinschäzer und der Tavernen halber soll die Abtei nicht benachthciligt werden. 5) Wenn dem Landvogt acht Tage vorher das Gericht in Kaltbrunncn verkündet worden ist und er dann nicht bei dem Gerichte eintrifft, um demselben beizuwohnen, so mag und soll der Hofammann in der Gerichtsverhandlung fortfahren. 6) Die Landvögte und Gesandte» sollen mit der Ezecution ihrer Urtheile einhalten, wenn Rceurs nachgesucht wird. 7) Die Abbote im Hofe Kaltbrunncn geschehen durch den Hofammann; ebenso Attestationcn, Briefe und Siegel, mit Ausnahme der Criminalien; Schuldbriefe fertigt der Hofschreiber, der Untervogt zu Schanis siegelt sie. 8) Die Mitlandleute im Gaster sollen bei Rechtsstreitigkeiten zu Kaltbrunnen nicht zu Stellung von Bürgschaften angehalten, also nicht als Fremde behandelt werden. 9) Die Waisenvögte in Kaltbrunnen zu ernennen wird dem Hofammann überlassen. I». Ausmarchung im Langholz und Marchenbeschreibung. Am 7. December wurde der Inhalt dieses Abschieds von Landammann und ganzem gesessenem Landrath zu Schwyz gutgeheißen und bestätiget. (Schlußbemertung zum Abschied).